Zehntens: Die Grafschaft Hanau-Lichtenberg fällt nach demTode des letzten Grafen Johann Reinhard im Jahre 1736 durchErbschaft an Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt. DieLettres patentes sind schon in den Jahren 1701, 1707 und 1717durch Johann Reinhard angenommen worden.
Elftens: Die Herrschaft Fleckenstein ist im Besitze des altenHauses bis zu dessen Ausgang im Jahre 1720 und wird jetzt alsköniglich französisches Lehen dem PrinzRohan-Soubise verliehen.
Zwölftens: Die Herrschaft «Zum Stein* (das Steintal) istim Besitze der Linie Pfalz-Veldenz bis zu deren Ausgang imJahre 1694 und wird, nach dem Tode der Pfalzgräfin Dorothea,im Jahre 1723 als heimgefallenes königlich französiches Lehendem Intendanten Nicolas d’Angervilliers geliehen; im Jahre 1771geht sie an den Baron Dietrich , Stettmeister von Strassburg , über.
Dreizehntens: Lothringisch sind die Herrschaften Lebertal,Sulzbach und Thannweiler. Sie teilen die Schicksale des Herzog-tums und werden sonach zeitweise durch Frankreich okkupiertund gehen dann im Jahre 1735 bezw. 1766 an Frankreich über.
Vierzehntens: Badisch ist die Herrschaft Beinheim ; derMarkgraf hat eine Oberhoheit Frankreichs für dieses Gebiet nie-mals anerkannt.
Fünfzehntens: Die Stadt Strassburg und die Reichsstädte derDekapolis haben ihre autonome Verwaltung unter der Aufsichtder königlichen Prätoren.
Sechszehntens: Die Stadt Mülhausen ist zugewandter Ort derschweizerischen Eidgenossenschaft.
Es ist also noch immer die alte Zersplitterung in viele, sehrvariierte Herrschaftsgebiete. Aber über dieser Menge und Man-nigfaltigkeit besteht jetzt eine tatsächlich wirkende Zentral-gewalt. Das durch Frankreich beherrschte Eisass bildet eine po-litische Einheit.
Wir haben es zu tun mit der Beherrschung und Verwaltungeines annektierten Landes durch den Gewalthaber, der es an-nektiert hat. Und sofort fällt dabei Eines ins Auge:
Das öffentliche Recht, Leben und Wesen des früheren El-sasses war Teil des Reichsorganismus gewesen. Kaiser, Fürsten und Land waren aus einer und derselben Wurzel erwachsen.
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