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Gottfrid Arnolds unparteyische Kirchen- und Ketzer-Historie : von Anfang des Neuen Testaments biss auf das Jahr Christi 1688
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1 3 s Dh.ll.B'xvi. C. xii. VonderTauffe/und dem Abendmahl/

Jabr^D.theranerprcdigre/daßvnvonnothensey/daßdiß broc. man vorempfahung des H. Sacramenrserjiiicfc» betet; teu Jolle. Jtcm : Daß sie MLeutscherzungesichössenrilchuttterstün-den vas hochw. Sakrament zu consecrire/und vas folgend unzüchtiger werfe män-niglich ohne vorhergehende bcrertung ei-niger beichte genießen lassen. (») 2Lßi lcl)i8leitete/ ob es wol eine feindselige beschuldigungwar/so blieb doch Lurherus beyseinem sinn/ undhielte oie bcichkc silbst vor eine freye sache/die nursonderlich denr unwissenden nützlich wäre. Da-hero auch necl) vor den obgedachten artickeln indenen zu MarpurgmitdenZwingiiancrnauff-gmchtetcnvertrags-punctta dieser stundc:Daß' Die beichte/wenn einer von feinenrs) farree

tröst oder rath suchte/ zwar frey mt nichtgezwungen seyn folle : doch aber vor ver-wirrte/ angefochtene oder in fünden ge-fallene oderversiihrtegewrsienfehr nütz-lich sey /u.s.w. (x) Zu welcher erklärung dennbeyde partheycn grosse Ursachen hatten / nachdem sie unter dem Pabstthumden unseligege-wiffens-zwang mitgrossem schmertzen empfun-den/ und dahero dergleichcnnun unter sich ver-hüten wollten. Daß man also durch selbigesgantzes seculum die deicht vor einc inciiilerentestrche außdrücklich / öffentlich und einstimmiggehalten / und sie niemanden auffgedrungen.So daß auch nochanno 1581. ein vornehmer

IbeoIoZur außdrücklich schriebe: Dieprivar-abiolution werde Mit recht unter die adiaphora oder die im Worte GGttes nichtausdrücklich gcbotkene ceremonien ge-zehlee- / von denen man ja nicht zanckenmüsse, (y)

(0 Kirchen-Posiiü i.c.&To.nx. Alt, p.884.b. (;)

Epist, ad Eraucof. To.VI. p. 114. (t) ApudSeuIc.P. II. Annal, p. 267. (u) Im MüNdtii tub datohlürvderg.Montagsnach Dorotbesc Vir»,ni5.fo!.m.6f. (x) ApudOiiandrumCent.XVI.H.E. Lib.II. c.io. p.139. (y) David Chytrscus Epist. adCon-radum Pistorium p.387.

Du deich, *?. Und noch im fahr r s86. schrieb ein ande-re eine rer öffentlich in einem eigenen beicht-büchlein:«enschen- Es hat die meynung gar nicht/die gewißtatzung. sin mit der beichr/ wie im pabsithum ge-schehen/zubefchweren / oder auch die ab-solution NB als eine menfchen-^raciitionderLirchenausizudringen. (z) Welcherredliche mann die bricht und absolution fctbeyohne bedcncken vor eine mensche,rfatzunghalt/daran also kein gewissen gebunden sey/alsnursofem esetwa einen nutzendaraushoffe.M-derö als viele dieselbe ecremonie vor ein göttlichgebott und wesentlich stück zur seligkeitaußge-ben/ und meynen / Christushabe den beichtjtulzwang selbst im Johanne am XX. eingesetzet/ allwoerdoch vielmehr die macht zu absol Viren allengeistlichenPriesiern und der gantzen wahrenGe-meine in denApostclen so wol als dasAbendmalhinterlassen. Undinsolchermeynung redctendieIbeoloAlvordiesimsehrbedächtig / damitsieden armen gewissen keivLstrick anwerffen möch-ten. Luthcrus selbst schrieb also : Gotkzwin-get dich nrcht dazu / daß du beichtestdurch den glauben gegen ihm oder durchdie liebe gegen dem nächsten. Er magfein auch nicht / daß du hingehest undthust es / aber doch ungern und mit Un-lust / sondern will daß du es von dir selbst

mit liebe und lust von heryen thust. Also Jahr mbzwinget er dich auch nichr die heil. deich-biß mdc]tedem Priester zu thun/so du nicht selbsttust dazu hast und der absolution begeh-rest (->/ Und bie Augspurgische Conseiiionbekennet selber und führet einen ovt aus dem Ju-re Canonico an/ da gestanden wlrd/die deichefeynurjurirbnmani, odergründesich nurauss menschlich recht. (b) Welcher satzdennunter andern in den vorhergehenden büchcrn unin der adbitbungim il.Theil gnugsam erwie-sen ist / wie nemlich das beichten unter dem ver-fall von den Päbsten meist auffkommen sey.

Von welchen eben auch mit der fache selbst so Mißbraa.viel mißbrauche und greuel mit eingeführet uno che derses.behalten rvordenßno. In dem lalnsgemeinbeu.ein nothwendig fiuckzur feligkcit daraus gcma-chet'd / und zum wenigsten em sonderbarerGottesdienst/ ungeachl es em bloß opur opera-rum worden- Jnglcichcn da die meisten leutesich dahcro eine grössere frcyheit zu sündigennahmen/ meynrnde/ es sey nur einer beichte her,nach alles auffeinmal wieder gut gemacht/wel-ches denn mit lauter aberglauben und vertrauenauff dieses äussere werck vcrknüpffel ist. Zuge,

^ schweigen/daß die Prediger nm dem beichr-geldnichtnurärgernisgeben / sondern auchofftih,ren geitz mercklich dabey verrathen/eine offen-bahre Simonie damit treiben / sichwoluntcr,cinander deßwegen zancken / denen deich t-leu-ten/ dienichtzulhnenkommen/ ihre feindselig«,keitcnund afsecten erweisen, u. s. w. Nicht we,niger greuel gehenjaöffenilichvor/ wennallezeitdicreichen/ die am meisten geben/erstlich absol.viret werden / die armen zuletzt warten müssen/und wenn man jenen lavgrreun tröstlichere-b.lolutions-formulenvorsagtalsdiesen/ oder die,se wol gar aus allerhand vorwand abweist/undsonst sehr übel und unvorsichtig dabey versah,ret.

(z) D. Caspar rKcIiffslatcr BcichbundBet-büchl.p. (a) KirchcwPoff. 1 . c. (b) Artic. IV.de Abus, p.28.

14. Wir haben auch in den vorigen seculirZkugnißeI von vielen zeugen derwarheitglhöret/wiesiesichdMldlr.allein auff die beichregegenGort bcruffenundmit solchen menschen-satzungen nichts zu thunhaben wollen. Dergleichen sinn hatten nun auchvielem diesem leculo , dasievomPabstthumaufzugehen begunten. Und so beklagte sich eineyfferer noch gegen Lralmum über die Picardier,daß sie die beichte und busse- die die prie-stcrauffiegeten / voreine eitel e fache hicl-ten. (c) Gleichwie auch Carlstadt und an-dere die deicht wollrcnabgeschaffet wissen/ nachdem sie noch sehr viel mißbrauche und uneinig,keil dabey erkannten, (ä) Es mochte auch woljener zu Hamburg dieses sinncs seyn/ von wel-chem ein Pabstl. Pfaffe/ V.Wcnd/ gegen dieLutherischenPrebigkrerwähnetc/erhätteihnnicht Lblolvlren wollen / weil er Nicht ge-beichtet/ sondern gesagt: er hätteGDtkschon gebeichtet. Und da dcrvoLor ihmgeantwortet : So gehe hin/uud laß dich Ab 5 °i--auch Christum abiblviren ! hätte jenerr-onvo»versetzt : wisset ihr denn eine anvereV° n -deicht oder absolution, alsvonwegenund^ ^im namen JEfufündezuvergeben i (D,der wo findet ihr in heillgerSchrissk/daßGVTL die Vergebung der fünden auff

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