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Handbuch für Autographensammler / bearbeitet von Dr. Joh. Günther und Otto Aug. Schulz ; mit Holzschnitten und einer colorierten Tabelle
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II. Natur der Autographen. Autographenfälschungen. 53

Von der Bibliothek hatte Gerstenbergk eine Menge Schriften, diesich auf Schiller bezogen, geliehen, z. B.Schillers Leben von Dö-ring, DöringsNachlese zu Schillers Werken,Schillers auserle-sene Briefe, dieHoren u. s. \v. Man fand auch bei ihm ein vonseiner Hand geschriebenes Notizenbuch mit Notizen über Jahres- undTagesbezeichnungen der Schillerschen Briefe, über die Namen derPersonen, an welche sie gerichtet sind u. s. w. Gerstenbergk gab an,dass er diese Notizen aus DöringsLeben Schillers gezogen habe.

Ausserdem fand man bei Gerstenbergk eine Partie alten, vergilb-ten Papiers und eine Anzahl kleiner Farbennäpfchen, und es wardauch durch Zeugen bewiesen (z. B. durch die hiesigen Kaufleute Eich-mann und Naumburg, sowie durch den Kaufmann Cyriax in Gotha),dass Gerstenbergk zu verschiedenen Malen nach dergleichen Papierbei ihnen sich erkundigt und ziemliche Partieen davon gekauft habe.Gerstenbergk suchte zwar theils diese Ankäufe gänzlich in Abrede zustellen, oder doch auf einen ganz unbedeutenden Belang von einigenBogen zurückzuführen, theils behauptete er, diese Bogen zur Ausbes-serung einzelner schadhafter Handschriften benutzt zu haben. Manhat aber unter allen aufgefundenen Handschriften Gerstenbergks keineeinzige solchergestalt ausgebesserte entdeckt.

Ein Hauptbestreben Gerstenbergks, namentlich bei der mündli-chen Verhandlung, ging dahin, den Zeitpunkt seiner Handschriften-Verkäufe über die gesetzliche Verjährungsfrist hinaus rückwärts zuverlegen. Dies gelang ihm nun zwar nicht, oder doch nur in Bezugauf einen Theil seiner Verkäufe, aber schon der Versuch bewies, dasser sich schuldig fühlte und auf diese Weise der Strafe entgehen wollte.

Nachdem die Staatsanwaltschaft (vertreten durch StaatsanwaltGenast) die schon in der Anklageschrift sehr lichtvoll und schlagendentwickelten Belastungsmomente am Schlüsse der mündlichen Ver-handlung nochmals kurz wiederholt, die im Laufe dieser Verhandlungneuerdings hervorgetretenen Verdachtsgründe (z. B. die dem Ange-klagten nachgewiesenen kecken Unwahrheiten) hinzugefügt und dievon demselben versuchten Widerlegungen einzelner Beweisstücke ent-kräftet und nachdem die Vertheidigung (Rechtsanwalt Amelung) mitGewandtheit und Beredsamkeit Alles gethan hatte, was sich unter denvorliegenden Umständen, wenn nicht zur gänzlichen Rechtfertigungdes Angeklagten (was sich von vornherein als unmöglich erwies), sodoch zur Erzeugung einer milderen Ansicht über seine Schuld bei den