I?-I. Co-nv. 88Kj MW SäLLL- KAP ztzW MW -W 8 MDW GPWWH MMHMA HUM ^^8 SN» WAW WM W sW M sKchMSSMVBWDEMd« ^WW A ^^8 WM DWWWMZ WMM WÄch WWW WWW MÄH WM MREM? 8 WW DEUDR^UR^ 8 SM WWW LMMD UM HWL i? Anleitung zur Aetreiöung des Hurnunterrichtes in den JürclreriMen VolkZsckulen. - lsrrL?-, ^5^ Zürich, Druck von Zürcher und Furrer. < 863 . ! L c 8 M-k'. K'E UI Nk 8i re Anleitung M MreiLmng -es Turnunterrichtes in den Zürcherischen Volksschulen. Seitdem das neue Unterrichtsgesetz für den Kanton Zürich die Leibesübungen für die Primär- und Sekundärschule obligatorisch erklärt hat und in Folge dessen eine größere Anzahl von Lehrern in besondern Jnstruktionskursen mit dem neuen Unterrichts- gegenstande vertraut gemacht worden sind, hat sich schon an vielen Orten ein erfreulicher Eifer für diese Sache gezeigt. Weitaus die größere Zahl der Schulen aber ist noch nicht in den Stand gesetzt, in dieser Richtung etwas Erhebliches leisten zu können. Die Ursachen hievon mögen nicht zum geringsten Theile darin liegen, daß diejenigen Behörden, welche zunächst zu handeln hätten, mit dem neuen Zweige der Erziehung noch nicht oder doch nicht hinlänglich bekannt sind. Ueberdieß bietet aber auch die Herstellung der erforderlichen Räumlichkeiten an den meisten Orten bedeutende Schwierigkeiten dar und namentlich dieser Umstand macht es erklärlich, warum so viele Gemeinden bis jetzt noch mit einer gewissen Scheu und Zurückhaltung in dieser Angelegenheit sich benommen haben. Aus einer Besprechung des Erziehungsrathes mit Abgeordneten der Bezirksschulpflegen über den vorliegenden Gegenstand gieng überdieß hervor, daß außer den bereits berührten Ursachen auch der Umstand bis jetzt hinderlich gewesen sei, daß die erlassenen reglementarischen Anweisungen, namentlich hinsichtlich der Lokali- täten und des Verhaltens der Bezirksschulpflegen, noch zu wenig specielle Vorschriften enthalten und in Folge dessen in den verschiedenen Bezirken auch ein verschiedenes Verfahren eingeschlagen worden sei. Dem Bedürfnisse nach einer großem Uebereinstimmung glaubt der Erziehungsrath am zweckmäßigsten durch die gegenwärtige Kundgebung ein Genüge zu leisten, welche nach der Natur der vorliegenden Verhältnisse weniger ein Reglement, als vielmehr ein Rathgeber sein soll für diejenigen Behörden, welche sich mit der Einführung des Turnunterrichtes zu befassen haben. Und wenn es zugleich im Zwecke dieser Anleitung liegt, falsche Auffassungen des Turnens, wie sie noch vielfach verbreitet zu sein scheinen, zu berichtigen, so mag das wohl am besten durch eine Uebersicht über den Stoff, mit dem sich das Schulturnen im Allgemeinen zu befassen hat, geschehen. I. In Gegenden, wo man noch nicht Gelegenheit hatte, das Turnen in Schulen näher kennen zu lernen, hört man oft die Meinung äußern, es handle^ sich lediglich um die Erlernung einzelner Kunststücke an gewissen Gerathen, um kühne, gefährliche Uebungen, wie man sie etwa an Turnfesten von Erwachsenen zu sehen bekommt. Wer da der Meinung ist, daß solche Uebungen für die Schule Nichts taugen, für die Erziehung entbehrlich und für die Jugend eher schädlich als Vortheilhaft und empfehlenswert!) seien, der hat entschieden Recht. Aber auch Nichts wäre verkehrter als die Meinung, das Unterrichtsgeseß habe mit seinen „angemessenen Leibesübungen" derartige Kunststücke im Auge gehabt. Die Jugend bedarf zu ihrer körperlichen Erziehung etwas ganz Anderes. Der neue Lehrplan nennt in dieser Richtung im Allgemeinen vier Arten von Uebungen: 1) Freiübungen, 2) Ordnungsübungen, 3) Spiele, 4) Geräth- übungen. Freiübungen sind Uebungen, welche im freien Zustande des Körpers, also ohne Hülfe von Gerathen auszuführen find. Durch Heben, Schwingen, Beugen, Strecken und Drehen sollen alle Glieder und Gelenke geübt, geschmeidig und frei gemacht, durch verschiedene Arten des Gehens, durch Hüpfen und Laufen die leichte Bewegung des ganzen Körpers gefördert werden. Dabei üben sich alle Schüler gleichzeitig, auf Befehl des Lehrers, in strenger Gemeinschastlichkeit und genauem Rhythmus. Es liegt aus der Hand, daß diese Uebungen, wenn sie richtig behandelt, namentlich ftufenmäßig betrieben werden, wesentlich eine gleichmäßige und allseitige Entwickelung des Körpers herbeiführen. Und gerade diese ist es, welche vorzüglich unsern Landbewohnern oft in auffallender Weise abgeht. Ihre Arbeit erheischt in der Regel nur einseitige anhaltende Bewegungen, bei denen sich bloß einzelne Körpertheile ausbilden können, während die übrigen um so schwerfälliger bleiben, versteifen oder kraftlos werden, und das um so mehr, je früher schon.die Kinder angehalten werden müssen, den Eltern bei ihren Arbeiten mitzuhelfen. Ein tüchtiger Betrieb der Freiübungen soll diese Uebelstände ausgleichen und allmälig aufheben, die Schwerfälligkeit in Gang und Haltung beseitigen und Maß und Regel in alle leibliche Thätigkeit bringen. Unter Ordnungsübungen versteht man solche Uebungen, bei denen der Schüler nicht mehr als Einzelner, sondern als Theil eines Ganzen aufgefaßt wird, welches als solches in Thätigkeit gesetzt und in verschiedenster Weise geübt werden soll. Durch Bildung von Reihen, Zusammensetzung, Fortbewegung derselben, durch Veränderung ihrer Stellung zu einander und ihrer Richtungen, durch Schwenkungen u. s. w., alles das ausgeführt in verschiedenen Gang- und Laufarten und verbunden mit Freiübungen, kommen eine Menge von Uebungen der Gesammtheit zur Darstellung, welche in hohem Grade geeignet sind, au das Zusammenwirken für ein gemeinsames Ganzes, an die Unterordnung des Einzelnen unter einen Gesammtwillen zu gewöhnen. So sehr auch diese Uebungen strenge Ordnung und Aufmerksamkeit von Seite der Schüler erfordern, so haben sie doch etwas ungemein Anziehendes und Belebendes und sind eine wahre Schule der Zucht und Disciplin. In Stoff und Betriebsweise sind sie nichts Anderes, 6 als militärisch-taktische Vorübungen, jedoch unendlich mannigfaltiger, als das, was beim Ererciren betrieben wird. Die taktischen Bewegungen werden hier in ihre Elemente zerlegt, und nicht zu einem besondern praktischen Zwecke, sondern in der allsei- tigsten Weise geübt, so daß die Grundbegriffe aller Orduungs- verhältnisse jedem Einzelnen klar gemacht und bis zu einer gewissen Fertigkeit der Darstellung entwickelt werden. Daß aber solche Uebungen ganz vorzüglich den Schüler für den künftigen Wehrberuf heranbilden, ist immerhin ihr wesentlichstes Verdienst, und es steht zu erwarten, daß mit der Zeit bedeutende Erleichterungen für die Militärpflichtigen, wenigstens im Rekrutenunterricht, eintreten können. — Eine große Zahl dieser Ordnungsübungen eignet sich, namentlich in allerlei Hüpfarten ausgeführt, sehr gut auch für die Mädchen; indessen tritt dann bei ihnen an die Stelle der eigentlichen taktischen Vorübungen der sog. Reigen, dessen Eigenthümlichkeit mehr darin liegt, daß er, neben der wechselvollsten Veränderung der Ordnung, Leichtigkeit, Anmuth und Schönheit in die Bewegung bringt. Auch das Spiel hat seine Bedeutung unter den Mitteln der körperlichen Erziehung. Es ist leider zu Stadt und Land eine ziemlich allgemeine Klage, daß unsere Kinder nicht mehr spielen können, und die Schule sollte es nicht versäumen, den doch im innersten Wesen des Kindes wurzelnden Trieb zu Spiel und Geselligkeit in ihrem eigenen Interesse wieder wach zu rufen. Gewiß ist es von großem Werthe, wenn die Jugend schon lernt, sich selbst einen Zweck zu setzen, sich ihm freiwillig unterzuordnen, selbst- ständig für denselben zu wirken, bei allem Wetteifer doch gleiches Recht »nd Gesetz mit Andern zu halten und sich so unbewußt in die gesellschaftlichen Tugenden einzuleben. Ueberdieß gehen gerade aus den Bewegungsspielen eine Menge leiblicher Fertigkeiten hervor, die der eigentliche Unterricht nicht mit demselben Erfolge zu Wege bringen kann. Die bisher genannten Uebungen sind derjenige Stoff, welcher sich in allen Richtungen am besten für die Volksschule eignet. Sie lassen sich allen Altersstufen und den Bedürfnisse» der Knaben wie 7, der Mädchen anpassen, sie ermöglichen nicht nur, sondern erfordern geradezu den gleichzeitigen Unterricht einer größern Schülerzahl, bieten eine Menge Anhaltspnnkte für den geistigen Unterricht und lassen sich für denselben wieder mit Nutzen verwenden; vor Allem aus aber bedürfen sie gar keiner künstlichen Vorrichtungen, sondern können allenthalben vorgenommen werden, wo nur der nöthige freie Raum sich findet. Wenn aber der Lehrplan auch noch von Geräthnbungen redet und dieselben, wo es die Umstände gestatten, empfiehlt, so ist dabei der Hauptgrund der, daß bei den erstgenannten Uebungen die Entwickelung der Muskelkraft nur wenig berücksichtigt werden kann. Außer dem Springen dienen nun diesem Zwecke namentlich die Hang- und Stemmübungen an verschiedenen weiter unten zu besprechenden Gerathen. Auch diese Uebungen sind zwar am zweckmäßigsten als sog. Gemeinübungen, d. h. von mehreren Schülern gleichzeitig zu betreiben, und es versteht sich von selbst, daß es sich hier nur um die einfachsten Elementarübungen handeln kann, bei denen von Gefahr nicht die Rede ist; sie geben aber dennoch, wie nichts Anderes, Gelegenheit zur Uebung des Muthes und der rasch entschlossenen That, erzeugen eine gewisse Sicherheit und Gemessenheit der Bewegungen und sind vor Allem aus geeignet, dem Schüler das Bewußtsein dessen beizubringen, was er in körperlicher Beziehung zu leisten vermag. — Die oft gehörte Behauptung, daß diese Art des Turnens für die Kinder vom Lande, die zu Hanse und im Feld genug Beschäftigung haben, entbehrlich sei, bleibt so lange unrichtig, als alle Beweguug außer der Schule entweder rein zufällig ist, oder praktische Zwecke verfolgt, jedenfalls aber nie in erzieherischem Sinne eine gleichmäßige Entwickelung der körperlichen Fähigkeiten anstrebt, und es steht jene Behauptung überdieß in Widerspruch mit der Erfahrung, daß im Militärdienste die Soldaten vom Lande im Durchschnitte keineswegs mehr leisten, als diejenigen aus den Städten, welche ihre vielleicht geringere Körperkraft kennen und richtig zu verwenden gelernt haben. Aus unserm Zirkular vom 25. Oktober !862 an die Bezirks- schulpflegen ist bereits bekannt geworden, daß nun auch beim Militär 8 der Turnunterricht eingeführt worden ist, und daß die hohe eidgenössische Militärdirektion, in richtiger Würdigung seiner großen Bedeutung für die Wehrhaftinachung, allen Kanionsregie- rnngen die Einführung des Turnens in ihren Volksschulen dringend anempfohlen hat. Wir dürfen uns freuen, daß der Kanton Zürich durch seine neue Schulgesetzgebung diesem Wunsche in umfassender Weise zuvorgekommen ist. Je mehr der geistige Unterrichtsstoff an Umfang wächst, desto nothwendiger wird es nämlich, daß auch die leiblichen Fähigkeiten der Schüler nicht brach liegen, sondern durch eine verständige Erziehung allseitig entwickelt werden. Wenn gleich unsere Volksschule auch in dieser Beziehung nur die Anregung und Grundlage geben kann, so muß ein richtig geleiteter Turnunterricht wenigstens die Folge haben, daß auch in den geistigen Unterricht und überhaupt in das ganze Schulleben noch mehr Leben und natürliche Frische einkehrt und daß, gleichwie im übrigen Unterricht das Hauptziel in der geistigen Kraftbildung zu suchen ist, auch die vorhandenen körperlichen Kräfte geweckt und zum Bewußtsein gebracht werden. Wird dieses Ziel erreicht, so ergeben sich daraus gewisse Fertigkeiten und eine allgemeine Anstelligkeit für einzelne praktische Lebenszwecke, wie den Beruf oder das Militär, ganz von selbst, und man wird der Schule in Zukunft nicht weiter den Vorwarf machen, daß sie in dieser Richtung Nichts leiste. II. Ueber die Vertheilung des Stoffes auf die einzelnen Schulabtheilungen und das Maß der Turnfertigkeit, das auf den einzelnen Stufen erlangt werden soll, läßt sich gegenwärtig noch keine bestimmte Vorschrift geben, da hinreichende Erfahrungen in unsern Verhältnissen noch nicht vorliegen. Der Erziehungsrath wird indessen dafür sorgen, so schnell als thunlich alle Lehrer, welche nicht schon im Seminar den entsprechenden Unterricht erhalten haben, in die noch zu veranstaltenden Jnstruktionsknrse einzuberufen, in der bestimmten Meinung, daß sodann alle die — 9 betreffenden Lehrer, so weit es die Lokalitäten gestatten, auch gehalten seien, regelmäßig den Turnunterricht in ihren Schulen zu ertheilen und dieses Fach jeweilen auch am Examen vorzuführen (vgl. Beschluß vom 13. August 1862). Sind aber in dieser Weise die Leibesübungen nach Verfluß von zwei bis drei Jahren in sämmtlichen Schulen eingeführt, so wird es dann auch möglich sein, gestützt auf die inzwischen gemachten Beobachtungen, eine definitive Anleitung zum Turnunterricht auszuarbeiten und den Lehrern in die Hand zu geben. Einstweilen empfehlen wir als Anleitung die „Turnschule für Knaben und Mädchen von I. Nig- geler." I. und II. Theil. Der, erste Theil derselben umfaßt die Elementar -, der zweite die Realabtheilung, und es versteht sich wohl von selbst, daß auf allen Stufen, wo die Leibesübungen erst begonnen werden, also auch in der Sekundärschule, zuerst jene erste Stufe durchgearbeitet werden muß. Diese Anleitung nimmt übrigens bezüglich des zu erreichenden Zieles das günstigste Verhältniß an, nämlich das Ein- classensystem, wo jede Altersstufe auch eine besondere Schulabthei- lnng bildet und wöchentlich mindestens 2 Stunden Turnunterricht erhält. Von der Mehrzahl unserer Schulen wird also dieses Ziel nicht erreicht werden können, und der Lehrplan hat daher auch im Ganzen den Umfang für die einzelnen Klassen bedeutend niedriger gegriffen. Ohne uns in den Detail zu verlieren, bemerken wir hier im Allgemeinen: Die fünf ersten Lektionen des I. Theils der „Turnschule" enthalten ungefähr das, was durchschnittlich in jeder Schule bis zum Schluß der 3. Elementarklasse verlangt werden kann, wobei indessen in den zwei ersten Klassen das Spiel durchaus vorherrschend sein soll. Die fünf Weilern Uebnngsreihen dieser Stufe wären sodann in der I. und H. Realklasse durchzunehmen, in der III. Klasse jedenfalls olle Ordnungsübungen des II. Theils und etwa die erste Hälfte der dort enthaltenen Freiübungen; mit den Mädchen vorzugsweise die Hnpfübungen und die einfachsten Reigen. — 10 Die Geräthübungen sollten, wo sie betrieben werden können, spätestens mit der ersten Realklasse beginnen. Für die Sekunda r s chule wird der übrige Theil der zweiten Stufe, namentlich für die Mädchen, noch völlig ausreichen. Das bisher Gelernte soll hier befestigt, vervollkommnet und weiter ausgeführt werden, vor Allem aus sind die Ordnungsübungen zu immer besserem Verständniß und genauerer Darstellung zu bringen, und wo Waffenübungeu betrieben werden, sollten die jeweiligen Jnstruktoren sich enge an diesen Theil des Turnunterrichtes anschließen, wenn anders diese Uebungen für die Schüler zu einem selbstbewußten Thun werden sollen. Eine Wiederholung und weitere Ausführung der Freiübungen kann in der II. und III. Klasse auf sehr zweckmäßige Weise stattfinden nach der „Anleitung für den Turnunterricht bei den eidg. Trupp en." I. Theil (Zürich, bei Friedr. Schultheß. Preis Fr. 1), welche in gedrängter Kürze allen denjenigen Stoff an Freiübungen, der beim Militär praktisch zur Anwendung kommt, sowie die Vorübungen zum Bajonetfechten enthält. — Auf dieser Stufe sollte jede Stunde auch an Geräthen geturnt werden können, und es kann in den Kreis dieser letztem Uebungen auch ganz gut das Steinheben und Steinstoßen sowie das Ringen gezogen werden. III. Hinsichtlich der Zeit, welche den Leibesübungen einzuräumen ist, können wir im Allgemeinen die Andeutungen des Lehr- und Lektionsplanes wiederholen: Jede Schulabtheilung soll mindestens zwei Male wöchentlich turnen, in getheilten Schulen wo immer möglich drei Male. Jedes Mal ist dazu wenigstens eine halbe Stunde für eine Abtheilung zu verwenden. In Elementarschulen scheint es angemessen, die Leibesübungen je nur eine. halbe Stnnde lang, dafür aber häufiger zu betreiben, wogegen es für die Real- und Sekundärschule empfehlenswerther ist, dem Turnen je eine ganze Stunde 11 einzuräumen. Am leichtesten werden diese Stunden an das Ende des vor- oder nachmittäglichen Unterrichts fallen, indessen ist kein Grund vorhanden, warum sie bei zweckmäßiger Lage der Lokalitäten nicht auch zwischen den übrigen Unterricht hinein verlegt werden könnten; im letzter» Falle sollte aber die übliche Erholungspause für Schüler und Lehrer nicht geschmälert werden. II. Zu den schwierigsten Fragen mag bei der gering zugemessenen Zeit die gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Klassen gehören. Glücklicher Weise treten diese Schwierigkeiten gerade in den ersten Zeiten des Turnbetriebes, wo alle Klassen so ziemlich denselben Stoff durchzumachen haben, noch weniger hervor. Mittlerweile werden die Lehrer immer besser mit der Sache vertraut und wir sind überzeugt, daß sie, die mit ganz denselben Uebelständen in allen andern Fächern zu kämpfen haben, sich mit der Zeit auch in diesem Fache am besten selber zurechtfinden werden. Immerhin aber mag es am Platze sein, hier schon auf Einiges aufmerksam zu machen, was manchem Lehrer eine erwünschte Erleichterung für den Anfang bieten kann. Lehrer, welchen die Behandlung des Stoffes noch etwas Mühe kostet, mögen das erste Jahr svwol in der Elementar- als in der Realabtheilung die zwei untern Klaffen bloß mit Spielen beschäftigen, den eigentlichen Unterricht dagegen erst mit je der dritten Klasse beginnen und sodann jedes folgende Jahr um eine Klasse tiefer Hinuntersteigen. Wo der Turnplatz unmittelbar neben dem Schulhanse liegt, sollte es möglich sein, der nicht turnenden Abtheilung in der Schulstube eine stille Beschäftigung anzuweisen. Ist der Turnplatz groß genug, so kann die Klasse, welche der Lehrer nicht selber unterrichtet, ein Spiel machen, oder der Lehrer bezeichnet ihr an einem Ge rathe gewisse Uebungen zur Wiederholung unter Aufsicht eines ältern Schülers. Bei den Ordnungsübungen ist es ganz zweckmäßig, wenn ältere Klassen dem Unterricht der jungem 12 Wieder zuhören, weil hier das theoretische Verständniß gerade so wichtig ist, als die Ausführung selbst. Bei Uebungen im Gehen kann die nicht turnende Abtheilung ein passendes Lied singen oder eine jüngere Klasse bei rhythmisch schwierigen Uebungen durch Stampfen, Klatschen, Zählen re. bei gleichzeitiger Ausführung derselben durch ältere Schüler sich dazu vorbereiten. . Bei Frei- und Ge- räthübungen ist es möglich, in demselben Zeitmaße durch verschiedene Klassen verschiedene Uebungen oder dieselbe Uebung in verschiedenen Anordnungen gleichzeitig ausführen zu lassen. Bei den Ordnungsübungen können ganz gut mehrere Klassen so zusammen turnen, daß die altern Schüler als Führer verwendet werden. Spiele und allerlei Wettübungen können bei hinreichendem Raume leicht für verschiedene Klassen gleichzeitig und untereinander veranstaltet werden. Bei alledem ist nicht zu vergessen, daß, obwohl auch beim Turnen etwas Rechtes nur dann geleistet werden kann, wenn der Unterricht stufenmäßig zu immer schwierigern Uebungen aufsteigt, doch die Bewegung überhaupt ein Hauptgesichtspunkt der ganzen körperlichen Erziehung ist. Es können daher hier viel leichter und mit weniger Nachtheil als in andern Fächern, verschiedene Klassen zusammen gezogen werden, ohne daß die Schüler dadurch des Turnens überdrüssig werden. Oeftere Wiederholungen sind überhaupt beim Turnen nothwendig, gleichzeitige Ausführung derselben Uebung durch ältere und jüngere Schüler ist in der Regel vortheilhast für die letztem und eine zu geringe Schülerzahl hindert den Unterricht oft mehr, als eine zu große. Endlich ist auch die Thatsache wichtig, daß auf der Elementar- uud Sekundarschulstufe ein geringerer Unterschied in den körperlichen Fähigkeiten der einzelnen Altersklassen bemerkbar ist, als in der Realabtheilung. Es wird daher in jenen beiden leichter sein, alle Schüler gleichzeitig mit demselben Stoffe zu beschäftigen. Will man innerhalb dieser Abtheilungen zwei Turnklassen bilden, so wird in der Regel in der Elementar- nnd Sekundärschule auch aus naheliegenden äußern Gründen die erste Klasse die eine, die zweite und dritte Klasse die andere Abtheilung bilden müssen, 13 während umgekehrt es auf der Realstufe zweckmäßiger sein dürste, die 1. und II. Klasse zusammenzuziehen. Der Stoff läßt sich leicht so behandeln, daß ohne zu viele Wiederholungen während zwei Jahren je eine andere Reihe von Uebungen derselben Stufe durchgemacht werden können. Schließlich mag noch bemerkt werden, daß, wo die Verhältnisse es gestatten, namentlich die nöthige Lehrerzahl vorhanden ist, der Unterricht für Knaben und Mädchen am besten getrennt ertheilt wird, wenigstens von der Realstufe an. Jedenfalls aber sollten da, wo beide Geschlechter zusammen turnen müssen, die Mädchen nie unter die Knaben eingereiht werden, damit sie desto leichter bei einzelnen Uebungen bei Seite gelassen oder zwischenhinein mit etwas Anderm beschäftigt werden können. V. Damit nun aber die Leibesübungen in der Volksschule gehörig betrieben werden können, ist es nothwendig, daß dafür hinlänglich geräumige und zweckmäßig eingerichtete Lokalitäten vorhanden seien. Es genügt nicht, wenn der Lehrer nur hie und da, bald öfter, bald seltener und zeitweise gar nicht das Turnen betreibt, je nachdem die Witterung gut oder schlecht, ein etwa disponibler Platz benutzt werden kann und Zeit und Belieben dafür bei ihm oder den Schülern vorhanden sind. Es soll vielmehr auch der Turnunterricht, wie er dem ganzen Organismus der Schule einverleibt ist, unabhängig von Zufälligkeiten, unter genauem Einhalten der einmal dafür ausgesetzten Stunden, das ganze Jahr hindurch regelmäßig betrieben werden können. Dazu ist aber vor Allem ein hinlänglich geräumiger Platz nöthig, und wir müssen nun mit Nachdruck darauf dringen, daß, gemäß tz. 4 der Verordnung betr. die Erbauung von Schul- häusern, in der Nähe jedes Schulhauses ohne Zögerung ein solcher erstellt werde. Ist ein solcher Platz vorhanden, so wird wenigstens während des Sommerhalbjahres der Unterricht so ziemlich ungestört seinen Fortgang nehmen. Bei schlechtem Wetter und im - 14 — Winter kann das Schnlziminer selbst benutzt werden, indem durch Zusammenrücken der Tische ein freier Raum geschafft, oder die Schüler zwischen den Bänken oder den Wänden nach ausgestellt werden. Freilich müssen in diesem Falle alle diejenigen Uebungen ganz unterbleiben, welche durch Erschütterung des Bodens einen nachteiligen Einfluß auf das Gebäude haben könnten. Der Unterricht muß demnach dann so eingerichtet werden, daß alle Uebungen im Gehen, mit Stampfen und Hüpfen, voraus alle Ordnungsübungen nur auf dem freien Platze betrieben, im Schnlziminer dagegen nur geräuschlose Freiübungen ausgeführt werden. Einzelne Gemeinds- oder Bezirksschulpflegen, welche alles Turnen in Schulzimmern untersagt haben sollten, werden daher ihre dies- fälligen Verfügungen in diesem Sinne modifiziren. Die Mehrzahl der kleinen Schulen wird sich wahrscheinlich für lange Zeit mit einem bloßen Turnplätze begnügen müssen. Wo dagegen größere Mittel zu Gebote stehen, da sollte jedenfalls auf Erstellung einer gedeckten Räumlichkeit Bedacht genommen werden. In dieser Lage befinden sich vor Allem aus sämmtliche Schulgenossenschasten, in welchen zugleich Sekundärschulen vorhanden sind und denen die angeführte Verordnung in tz. 5 zu mehrerer Erleichterung die Fakultät einräumt, solche Lokalitäten gemeinschaftlich mit dem Sekundarschulorte zu erbauen und zu benutzen; sodann aber auch durchgehends diejenigen Gemeinden, welche eine getheilte Schule haben oder einer Theilung entgegensehen. Wir hegen die Erwartung, daß die Gemeinden dieser Kathegorie, voraus die größer» Ortschaften, in dieser Richtung mit gutem Beispiele vorangehen werden und fürchten nicht, uns hierin nach Ablauf einiger Jahre in dem Maße getäuscht zu finden, daß wir zu einer strengern Unterscheidung und etwelchem Zwange greifen müßten, behalten uns indessen diese Maßregel vor der Hand noch offen. Abgesehen davon, daß in den genannten Fällen in der Regel die verschiedenen Schnlziminer in demselben Gebäude sich vereinigt finden, und gewisse Störungen des übrigen Unterrichtes in Folge der gleichzeitigen Benutzung eines derselben für die Leibesübungen kaum zu vermeiden sein werden, würde sich die Erstellung einer 15 besondern gedeckten Lokalität anch aus andern Gründen sehr empfehlen. Für Schulfeierlichkeiten und ähnliche Anlässe, wo man eines großem Raumes bedarf, käme eine solche Lokalität, namentlich wenn sie heizbar wäre, gewiß sehr zu Statten; es stünde auch Nichts im Wege, sie ziemlich regelmäßig für öffentliche Zwecke, z. B. Gemeindeversammlungen, Ganten rc. zu verwenden. Hauptsächlich aber wünschten wir, daß auch die erwachsene Jugend Gelegenheit bekäme, anstatt ihr Bedürfniß nach freier Bewegung durch ausgelassene Nachtschwärmereien zu befriedigen, in anständiger und nützlicher Weise Etwas für ihre körperliche Ausbildung zn thun. Eine solche Gelegenheit darzubieten, die, wie mehrfache erfreuliche Beispiele aus jüngster Zeit beweisen, mit großer Freude benutzt würde, liegt gewiß nicht außerhalb des Gesichtskreises derjenigen Behörden, denen die Erziehung der Jugend anvertraut ist! VI. Bei der Anlegung von Turnplätzen ist hinsichtlich der Größe vor Allem aus Rücksicht zu nehmen auf die Ordnungsübungen und Spiele, deren Betrieb des meisten Raumes bedarf. Wenn wir nach den oben gemachten Andeutungen davon ausgehen, daß in einer ungetheilten Schule auf einmal höchstens je die eine Schnlabtheilung, also ungefähr die Hälfte der ganzen Schülerzahl zusammen unterrichtet werde, und bei getheilten Schulen höchstens zwei von drei Klassen, also zwei Drittel vereinigt bleiben, so wird eine ungetheilte Schule mit 50 oder weniger Schülern den kleinsten, eine getheilte Schule mit ungefähr 80 Schülern in jeder Abtheilung durchschnittlich den relativ größten Platz nöthig haben. Für jenen Fall beträgt das Minimum des erforderlichen Flächeninhaltes 1500 ÜD, für diesen letztem dagegen 3000lM. Nach diesem Maßstabe von circa 60 lH" auf jeden gleichzeitig turnenden Schüler, wird es leicht sein, für jede Schülerzahl den erforderlichen Raum zu bestimmen. Indessen ist es jedenfalls nicht rathsam, auch für Schulen unter 50 Schülern einen unter jenem Maße stehenden Platz zu wählen; nur wo die Verhältnisse es absolut 16 nicht gestatten, mag in solchen Fällen etwa bis auf 1200 Hl" herunter gegangen werden. Wo aber immer die Mittel vorhanden find, möchten wir sehr anempfehlen, sich auf die angegebenen Minima nicht zu beschränken, sondern etwa 100 per Schüler anzunehmen und Plätze von 2500 — 5000 SU und darüber anzulegen. Bezüglich der Gestalt scheint ein ungefähr quadrat- förmiger Platz, der nach allen Seiten hin gleiche Ausdehnung gestattet, der zweckmäßigste für Frei- und Ordnungsübungen und Spiele, und es sind auch die oben angegebenen Zahlen nur auf diese Arten von Uebungen berechnet. Sollen auf dem Platze sofort oder späterhin noch feste Geräthe aufgepflanzt werden, so muß derselbe noch um etwa V 4 — Vz größer sein, also der kleinste Platz dann ungefähr 2000 ÜU betragen. In diesen Fällen ist es besser, die Form eines länglichten Rechteckes zu wählen, dessen Länge zur Breite sich etwa verhält wie 3:2, und sodann die Geräthe der schmälern Grenze nach so zu gruppiern, daß für die Frei- und Ordnungsübungen ein freier Platz in Form eines Quadrates übrigbleibt. Im Uebrigen ist nicht außer Acht zu lassen, daß auch der Turnplatz ein Schulplatz sein soll. Er muß also vor Allem aus in unmittelbarer Nähe des Schulgebäudes liegen (vgl. tz. ss der zit. Bauordnung). Wird dazu bloß der freie Raum beim Eingang von der Straße her benutzt, so ist er in der Regel schmutzig und uneben, der Verkehr auf der Straße gibt Anlaß zur Zerstreutheit der Schüler und zu allerlei Störungen im Unterricht und man weiß nie, wo die Oeffentlichkeit aufhört und die Schule beginnt. Es wird daher immer besser sein, den Turnplatz neben oder hinter dem Schulhause anzulegen. Ist das Anstoßen an eine Straße nicht zu vermeiden, so soll er durch einen Zaun von derselben abgeschlossen werden. Ferner ist es rathsam, den Platz durch an den Grenzen gepflanzte Schattenbäume vor den Sonnenstrahlen zu schützen; am besten eignen sich dazu Kastanien, Platanen, Linden oder Birken; Nadelholz- und Obstbäume dagegen nicht. Für die Bedeckung des Bodens ist Rasen oder ganz feiner 17 Kies, der sich allmälig in den Boden festtritt, am geeignetsten. Der Platz soll endlich völlig eben und, falls er tiefer liegt als das Gebäude, mit Abzugsgräben versehen sein. Schließlich ist hier noch darauf aufmerksam zu machen, daß der oben angeführte tz. 5 Iowmu 3 der Bauordnung (s. V) sich nur auf Dnrngebäude bezieht, daß also in den Fällen, wo in derselben Gemeinde die Schnlhäuser für Primär- und Sekundärschulen getrennt und nicht ganz nahe beisammen stehen, auch kein gemeinschaftliches gedecktes Lokal vorhanden ist, jedes derselben auch seinen besondern Turnplatz haben muß. VII. Was die gedeckten Räumlichkeiten anbelangt, so scheint es uns nicht unmöglich, in dreistöckigen Schulhäusern, welche weder Wohn- noch Schnlzimmer im Erdgeschoß enthalten, dieses letztere, falls es eine Höhe von mindestens 10 Fuß hat, für den Turnunterricht herzurichten; wäre dasselbe mehr ein Kellergeschoß, so dürfte das freilich nur geschehen, wenn es durchaus trocken ist und mittelst Anbringung von einigen Fenstern ordentlich erhellt und gelüftet werden kann. An vielen Orten finden sich auch in der Nähe der Schul- häuser oder an diese angebaut kleinere Schuppen für allerlei Zwecke, z. B. zur Aufbewahrung von Holz oder von Fenerlösch- geräthschaften. Solche Gebäude sollten durch anderweitige Unterbringung dieser Gegenstände sehr leicht für die Leibesübungen brauchbar gemacht werden können, sei es bloß durch eine bessere Verkleidung der Wände, sei es durch einen kleinen Anbau, falls der Raum sonst zu klein wäre. Wenn hinsichtlich der Errichtung besonderer freistehender Gebäude davon ausgegangen wird, daß solche vor der Hand nur da erstellt werden, wo größere Schülerabtheilungen vorhanden find, und aucb das Geräthtnrnen betrieben werden kann, so ist als Grundfläche für ein derartiges Lokal wieder ein Rechteck zu empfehlen, welches in der Länge -15 - 50ch in der Breite 30mißt. 2 18 Nach den angegebenen kleinern Verhältnissen würde der Flächeninhalt l350!ü" betragen. Es ist jedenfalls nicht rathsam, unter dieses Maß herabznsteigen, weil für die Geräthe immer etwa 300- 350 0" eingeräumt werden müssen und der übrig bleibende Platz leicht zu beschränkt ausfallen könnte; 1500—2000 m" werden in den meisten Fällen das Angemessenste sein. Für den Tnrnraum genügt eine Höhe von 16 —18". Der gemauerte oder steinerne Sockel-muß circa 1>/2 ^ hoch sein. Die Wände bestehen aus einer einfachen Bretterverkleidung, welche indessen gut geschlossen werden muß. Der Dachstuhl darf nicht durch Pfeiler, welche den Raum beengen würden, gestützt werden, sondern muß ein Sprengwerk haben. Die Fenster sind erst in der Höhe von 8—10" vom Erdboden anzubringen, da Oberlicht für derartige Räume die beste Beleuchtung gibt. Der Boden des Turn- raumes muß völlig eben und fest sein. Eine geschlagene Tenne hat zwar diese Eigenschaften; dagegen arbeitet sie sich entweder so stark aus, daß sie einer östern Ausbesserung bedarf, oder sie ist so hart und kalt, daß die Schüler beim Fallen sich stark verletzen und im Winter leicht Erkältungen zuziehen könnten. Die zweckmäßigste Bodenbedecknng ist daher ein Bretterboden, der fest, verhält- nißmäßig am meisten eben ist, am besten warm hält und am wenigsten Staub erzeugt. Kommt das Gebäude auf etwas erhöhtes und durchaus trockenes Terrain zu stehen, z. B. auf kiesigen Grund, so können die Bodenbalken unmittelbar auf den Erdboden gelegt werden; in allen übrigen Fällen dagegen muß der Bretterboden, um dauerhaft zu bleiben und das ganze Gebäude trocken zu erhalten, hohl gelegt und mit Luftzügen versehen werden. Dieser Boden nimmt den ganzen für die Frei- und Ordnungsübungen bestimmten Raum ein. Der für die Geräthe bestimmte Platz, 8 — 10" der Länge auf die ganze Breite, also 256 — 320 m", muß mit Flußsand oder noch besser mit Gerberlohe bedeckt werden. Daß gedeckte Turnräume heizbar gemacht werden sollen, ist zwar im Allgemeinen wünschbar, aber nicht unter allen Umständen zu verlangen. Daß der Turnunterricht auch abhärten müsse, ist freilich eine durchaus unangemessene Vorstellung, denn ein solcher 19 Zweck kann überhaupt nicht in dem Bereich der Schule liefen und würde von ihr eher zum Schade» als zum Nutzen der Jugend angestrebt werden. Allein da, wv solche Räume nicht oft und jedes Mal nur auf kurze Zeit benutzt werden, ist der Uebelstand eines ungeheizten Lokales jedenfalls nicht sehr groß, und die Beheizung kann schon darum unterbleiben, weil sie in diesen Fällen eine unverhältnißmäßige Mühe verursachen würde. Wird dagegen das Turnlokal öfter und auf längere Zeit benutzt, und ist namentlich der Lehrer gezwungen, mehrere Stunden in demselben zu verweilen, so sollte im Interesse der Schüler und des Lehrers für Beheizung gesorgt werden. Es kommt dabei nur darauf an, den Unterschied zwischen der Temperatur des Schulzimmers und derjenigen des Turnraumes einigermaßen zu mildern, so daß eine Erwärmung des letztem auf 5—6 ° vollständig genügt. Ein kleiner eiserner Ofen mit ziemlich langen Rohren wird daher für diesen Zweck hinlängliche Dienste thun; jedenfalls aber müßte dann das ganze Dach mit einer Bretterverschalnng versehen werden, damit sich die Wärme nicht zu stark nach oben hin verliert. Es versteht sich von selbst, daß durch Erstellung gedeckter Räumlichkeiten ein offener Platz nicht überflüssig wird; denn es ist wünschenswerth, daß namentlich die Ordnungsübungen und Spiele, bei gutem Wetter im Freien betrieben werden können. Wenn indessen das geschlossene Lokal geräumig genug ist und die Beschaffung eines freien Platzes zu große Schwierigkeiten bietet, können die Bezirksschulpflegen dieses letztere Erforderniß provisorisch erlassen. Schließlich mag hier noch bemerkt werden, daß Gesuche um Verabreichung von Staatsbeiträgen an solche Tnrngebäude nach denselben Grundsätzen behandelt werden sollen, wie die Gesuche um solche Beiträge an Schülhausbanten überhaupt. VIII. Aus der großen Zahl der Geräth Übungen ist im Lehr- plan für alle Stufen nur das Springen in Höhe und Weite 20 - als obligatorisch aufgeführt, einmal, weil dasselbe praktisch von großem Werthe, sodann aber auch, weil die Vorrichtung dazu höchst einfach ist, wenig kostet, und ihre Anschaffung daher wohl jeder Gemeinde zugemnthet werden darf. Das Springgeräth (zwei Ständer mit Löchern und Nageln, ein Seil mit Sandbeuteln und ein Sprungbrett) ist am besten beweglich zu beschaffen, da es sich dann sowohl im Gebäude als im Freien gebrauchen läßt und nach Bedürfniß enger oder weiter gestellt werden kann. S. Niggeler, Turnschule I. Theil, S. 14tz. — Im Tnrnsaale wird zum Springen der mit L bezeichnete Platz verwendet, worüber Näheres noch unter IX, S. 25. Alle übrigen Geräthübungen sind fakultativ gelassen und es wird zunächst den Lehrern anheimgestellt bleiben, dieselben in ihren Unterricht aufzunehmen, w weit sie selber allmälig damit vertrank werden und die erforderlichen Geräthe dafür beschafft werden können. — Als Geräthe indessen, die ihrer Billigkeit wegen überall angeschafft, und, weil die Uebungen mit denselben sich leicht und naturgemäß an die Frei- und Ordnungsübungen anschließen, überall gebraucht werden können, nennen wir ferner noch: Das lange Schwungseil (s. Niggeler, l. S. 65), welches auch zum Springen benutzt werden kann. Kurze Schwungseile (Niggeler, I. S. 82), besonders für Mädchen. Stäbe, circa 4^ lang, 7"' dick, glatt gehobelt oder geschält. Von diesen beiden letzter« Gerathen bedarf jeder Schüler sein eigenes Stück, und sie können sich dasselbe leicht selber verschaffen. Steine von verschiedenem Gewicht, von lO —50 Pfund, zum Heben und Stoßen; nur für Sekundarschüler. Die übrigen für die Volksschule tauglichen Geräthe erwähnen wir hier in der Reihenfolge, in welcher sie hinsichtlich ihrer Brauchbarkeit und Nothwendigkeit zu raxiren find, und daher auch zur allmäligen Anschaffung empfohlen werden, wobei wir zum Voraus bemerken, daß der Hauptgesichtspunkt sein soll, vorzüglich solche Geräthe, beziehungsweise so viele gleichartige Geräthe zu beschaffen, 21 daß die gleichzeitige Beschäftigung mehrerer Schüler mit derselben Uebung ermöglicht wird. Für die genauere Beschreibung der Details verweisen wir wiedernm am Niggeler's Turnschule und beschränken uns hier darauf, dieselbe hie und da zu ergänzen und Anweisung zu geben, wie die Geräthe hinsichtlich der Nauinersparniß am zweckmäßigsten und am wohlfeilsten aufzustellen sein möchten. 1. Mehrere Leitern, mindestens zwei, für Tnrnklafsen mit mehr als 30 Schülern drei. Dieselben müssen in horizontaler Lage 3—6' über dem Boden, in allen möglichen Winkeln schief und auch senkrecht gestellt werden können, so daß sie zu Hang-, Klimm- und Steigeübnngen, wenn tief genug gelegt, auch für viele Stützübungen gebraucht werden können. Die hiefnr erforderliche Vorrichtung, welche unter IX näher erörtert wird, eignet sich am besten für ein geschlossenes Lokal und bedarf hier für 2 Leitern 8', für 3 Leitern circa 10" Breite und falls dieselben etwa 16" lang wären, eine Länge von 15". 2. Kletterstangen und Klettertaue. Die Stangen müssen aus starken tannenen Bodenbrettern, 16—18"" dick, rund und glatt gehobelt sein und dürfen keine Aeste haben. Klettertaue sind aus gut gedrehtem Hanf, circa 14—15"' dick, zu verfertigen und müssen am einen Ende eine fest vernähte Oese haben. Stangen und Taue werden im Turnsaale am besten an einem mindestens 16" über dem Bretterboden und 2' seitwärts von den Leitern abstehenden Dachbalken angebracht, und zwar die ersteren fest, die letztem dagegen bloß angehängt. 3. Der Barren (Niggeler, 1. S. 125) muß mindestens 20' lang und je nach der Größe der Schüler 3' — 4"2" hoch sein. Will man für verschiedene Altersklassen denselben Barren benützen, so mache man ihn 4' hoch und schiebe für die kleinern Schüler der Länge nach mehrere auf ca. 1' hohen Klotzfüßen aufgenagelte Bretter zwischen die Pfosten hinein, so daß sie genau aufeinander Passen. Diese höchst einfache Vorrichtung ist namentlich auch deshalb zu empfehlen, weil die einzelnen ea. 6' langen Tritte unter andere Geräthe ebenfalls verwendet werden können. — Zm gedeckten Lokal ist es besser, den Barren beweglich zu beschaffen, 22 so daß er sowohl auf dem Bretterbodeu als im Freien benutzt und während der Freiübungen unter die Leitern geschoben werden kann. Wo nur ein freier Turnplatz vorhanden ist, eignen sich feste in den Boden eingegrabene Barren besser. 4. Der Stemmbalken (Niggeler, II. S. 179) kann auf seinen Ständern entweder festgemacht, oder zum höher und tiefer Stellen eingerichtet werden; im erstem Falle muß seine Höhe, um für alle Schüler brauchbar zu sein, von der obern Fläche bis aus den Boden gerechnet 3" 2" betragen. Seines Gewichtes wegen eignet sich der Stemmbalken nur für den freien Platz, wo die Ständer, etwa 6" von der Grenze entfernt, in den Boden einge- graben werden. Sehr empfehlenswert!) ist es, denselben mit Pauschen, ähnlich einem Sattel, zu versehen, so daß die Hände festen Griff fassen können und das Ganze ungefähr dieselben Dienste leistet, wie das gepolsterte Pferd mit dem Sattel. 5. Das Reck muß für den freien Platz iu der bei Niggeler, II. S. 133 angegebenen Weise angefertigt und in den Boden ein- gegraben werden. Im Turngebäude dagegen läßt sich ein doppeltes Reck, mit 3 Pfosten, am leichtesten und wohlfeilsten so anbringen, daß die Pfosten bis zum Dache reichen, unten im Fußboden und oben in einem Dachbalken festgemacht werden, und in dieser Weise das Dach unterstützen (vgl. IX, S. 25). Im Allgemeinen ist hier noch zu bemerken, daß Stemmbalken und Reck für Primärschulen noch entbehrt werden können, dagegen für Sekundarschüler jedenfalls sehr zu empfehlen sind. Horizontale Leitern, welche tief genug gestellt werden können, machen den Barren wenigstens theilweise entbehrlich, und die Anschaffung eines solchen vielseitig verwendbaren Leitergeräthes ist jedenfalls vor Allem aus zu empfehlen. Alle Geräthe müssen nicht nur solid, sondern auch den körperlichen Verhältnissen der Schüler angemessen, daher leicht und namentlich sehr exakt gearbeitet werden. Es werden übrigens von allen besprochenen Gerathen in Bälde Muster von den Handwerkern eingesehen werden können und es sind die Herren Niggeler, Turnlehrer an der Kantonsschule in Zürich, und vi-. Sträuli in 23 Winterthur gemäß unserm Austrage bereit, sowohl hierüber Auskunft zu geben als auch sonst noch mit erforderlicher Auskunft an die Hand zu gehen. rx. Die Zeichnungen stellen ein freistehendes Turngebäude mittlerer Größe dar. und zwar Fig. I den Grundriß, Fig. II einen Theil der Längensayade, Fig. II! die Giebelfayade, Fig. IV einen Qnerdurchschnitt ohne Geräthe; sodann Fig. V einen Längendurch- schnitt mit Gerathen, Fig. VI einen Querdurchschnitt mit Gerathen und Fig. VII den Grundriß des Geräthe-Platzes. Die Grundfläche ist im Licht gemessen 50' lang, 32' breit, hält also 1600 Oll '. Für das Mauerwerk und die Konstruktion desBretter- bodens ist der ungünstigste Fall angenommen, wo das Gebäude auf einen etwas feuchten Boden zu stehen kommt. Hier muß der aus Backsteinen gemauerte, ca. 2 ' hohe Sockel auf ein niedriges Fundament aufgesetzt und die Schwellen des Bretterbodens auf kleine gemauerte Pfeiler gelegt werden, so daß derselbe mit hinlänglichen Luftzügen versehen werden kann. Ist das Terrain völlig trocken, so kann das Fundament entbehrt, der Sockel etwas niedriger gemacht und die Bodenbalken unmittelbar auf die Erde gelegt werden. Die Bretter sind hier quer durch das Gebäude gelegt, können aber ebenso gut auch der Länge nach liegen. Aus dem Sockel erheben sich einfache Bretterwände von ca. 12' Höhe, welche durch über die Fugen genagelte Latten gut verschlossen werden. Der Eingang ist in den Plänen von der Giebelseite her angenommen, kann aber, bei anderer Anordnung der Bünde und Fenster auch auf der Seite angebracht werden und sollte für den allfälligen Transport von Gerathen Doppelflügel haben. Da der Bretterboden in der Regel höher zu liegen kommt, als der Platz vor dem Hause, so ist beim Eingang durch aufgeworfene Erde oder Pflasterung eine Rampe anzulegen. Die Dachkonstruktivn ist in Fig. IV und VI dargestellt. Die Streben g und a> sind erst in der Höhe von 7>/2' über 2-1 dem Boden in der Wand befestigt und oben, in der Höhe von 17', durch zwei parallel laufende Querbalken, sog. Zangen P b) verbunden. Soll das Gebäude geheizt werden, so ist eine Dachverschalung anzubringen, welche über die untere Hälfte der Sparren und die Zangen geschlagen wird. Für die Anbringung eines Leitergeräthes mit 3—4 je 16' langen Leitern, bedarf es folgender Vorrichtung: Bei o und st, 15' von der langen Wand rechts entfernt, und unter sich in einem lichten Abstände von 9—11' werden tannene Pfosten von 5 " Dicke im Quadrat und 8' Höhe über dem Boden festgegraben, und der erstere (e) an der Wand, von welcher er 1 " absteht, der letztere ist) an der Schwelle des Bretterbodens mittelst eisernen Bändern oder Schrauben befestigt. Beide Pfosten sind von oben herunter bis auf 2hst ' über dem Boden eingeschlitzt, so daß ein harthölzerner Tragriegel je) von 4" Höhe, lst/ 2 " Dicke und 10'4" Lange eingelegt werden kann und über beide Pfosten noch einige Zoll herausragt. Die Pfosten sind von 5 zu 5" mit Löchern versehen, so daß der Tragriegel mittelst halbzölliger Nagel höher und tiefer gestellt werden kann. An der gegenüberliegenden langen Wand wird in entsprechender Weise eine leiterähnliche Vorrichtung angebracht. Zwei Pfosten jl und Z) und in der Mitte ein dünnerer Pfosten str), alle drei bis unter das Dach reichend, werden neben dem Sockel, im Abstände von 1 " von der Wand aufgestellt, und sowohl an dieser als in einem oben wagrecht darüber laufenden Qnerriegel befestigt. Von 10 zu 10 " sind diese 3 Pfosten durch feste Sprossen st i) verbunden. Die Holme der Leitern sind am einen Ende mit angeschraubten eisernen Haken sie) versehen, mittelst welchen sie in allen beliebigen Richtungen schief und horizontal über die Sprossen ji) gehakt werden, während das andere Ende entweder auf dem Tragriegel sk) ruht und mit einem Seil oder Riemen an demselben festgebunden wird, oder auf der Erde aufsitzt. Der Tragriegel (e) und die Sprossen st) müssen auf der obern Fläche abgerundet sein. Um die Leitern auch senkrecht stellen zu können, muß die Zange (I) mit dem letzten Bundbalken des Daches bei m durch einen horizontalen und im Abstand von 3 ' 25 von der Wand parallel mit derselben laufenden Riegel verbunden werden, an welchem die senkrecht angelehnten Leitern mittelst der Riemen festgebunden werden können. Das Reck kann am zweckmäßigsten mit der Konstruktion des Gebäudes selbst verbunden werden. Es wird zu diesem Zweck 2' vom Ende des Bretterbodens entfernt unter demselben eine 16 ' lange Schwelle in) gelegt, in welche die 3 Pfosten des Doppelreckes so, p und P eingezapft werden. Der Pfosten so) wird mit der Zange st') verbunden und in den Dachsparren eingezapft, p und dagegen werden zwischen die Zangen P d) eingesetzt und unterstützen in dieser Weise zugleich den Dachstnhl, so daß an dieser Stelle der Strebebalken (n st weggelassen werden kann. Die Pfosten o und ,s sind im Abstand von je 7" mit zweizeiligen quadratischen Löchern, der Pfosten o dagegen mit runden 17"' weiten Löchern versehen, durch welche die Reckstangen srr) gesteckt und an ihren viereckigen Enden mit durchgehenden Nageln befestigt werden. Da der Bretterboden-noch nm circa 2' weiter reicht als die Reckschwelle (r>), so können die beweglichen Sprungständer auf Kreuzfüßen (8 s) noch hier aufgestellt werden, so daß der Reck- pfosten p das Seil in zwei gleiche Hälften abtheilt. Die 18' langen Kletterstangen stt) werden in einem Abstand von je l'/z' unter sich und von dem Pfosten cj am einfachsten so angebracht, daß eine der beiden Zangen sb) durchbohrt oder ein mit Löchern versehenes Brett über beide Balken genagelt und sodann die Stangen von unten her durch dieselben gesteckt werden, während ihre untern Enden in einem ähnlichen durchbohrten, auf dem Bretterboden festgenagelten Brette su) oder in einer in den Boden gelegten Schwelle eingestellt werden. Die Klettertaue werden bei v und v an festen eisernen Haken aufgehängt. Soll eine Klettervorrichtung im Freien angebracht werden, so wird sie am besten mit dem Leitergerüste verbunden. Die geschlitzten Holme (o und 6) müssen für 2 Leitern einen lichten Abstand von höchstens 5 für 3 Leitern von 8 ' haben. Die leiterähn- liche Vorrichtung bedarf dann nur 2 Pfosten (s g), welche man 26 beliebig, etwa bis auf 20', verlängern kann. Für den Querriegel (m), znr Anlehnung der senkrechten Leitern, müßte in der Höhe von 15 ' ein wagrechter Arm an jedem Pfosten befestigt werden. Weiter hinaus, etwa 10 ' von k und r-, würde ein runder Mast lx), der sich nach oben hin bis auf 4" ausspitzt, gesetzt, so daß k, Z und x ein Dreieck bilden und mit Querbalken wagrecht verbunden werden können. Der runde Mast, glatt gehobelt, dient sodann zum Klettern; die übrigen Kletterstangen und Taue werden in oben beschriebener Weise an die Querbalken angebracht und die erstern unten in eine durchlöcherte Schwelle gesetzt. Alles in den Boden eingegrabene Holz muß ca. 3 ' tief in die Erde reichen und vorher angebrannt und gut getheert werden. Im Turngebäude ist der mit 4 bezeichnete Platz für die Dreiund Ordnungsübungen bestimmt, der Platz für die Geräthe (6) und für das Springen (6) find ungefähr 1' hoch mit Flußsand oder Gerberlohe bis auf die Höhe des Bretterbodens oder des Lehmschlages zu belegen. Wenn die Kletter- und Reckstangen weggenommen und die Leitern hoch genug gestellt werden, so kann auch der Platz 8 und 6 für die Frei- und Ordnungsübungen benutzt werden. X. Schließlich mag es am Platze sein, den Tit. Gemeinds- und Bezirks-Schulpflegen noch einige Andeutungen zu geben über das Verfahren, das bei der Behandlung der Lokalitätsfragen zu beobachten ist. Wir schicken dabei die allgemeine Bemerkung voraus, daß, wenn wir gegenüber den großem Gemeinden die Erwartung ausgesprochen haben, es werden dieselben gedeckte Lokalitäten und auch Geräthe erstellen, dies durchaus nicht die Meinung hat, daß das Alles nun sofort geschehen müsse. Vor der Hand thut es nur Noth, daß überhaupt den Leibesübungen Raum geschafft werde. Dabei ist es aber sehr wichtig, daß die Gemeinden nicht wegen etwaiger augenblicklicher Verlegenheiten Plätze wählen, welche zwar für den Uebergangszustand genügen können, aber für die Zukunft 27 einen ordentlichen, den Verhältnissen der Schule angemessenen Betrieb des Turnens nicht mehr zulassen. Jede Schulgenossenschaft mag also zum Voraus ihre Verhältnisse genau erwägen, und, wenn sie auch erst im Verlaufe einiger Jahre vollkommen genügende Einrichtungen sollte treffen können, durch die zweckmäßige Wahl und Anlage des Platzes doch jetzt schon diese Möglichkeit in Aussicht nehmen. Die Gemeindsschulpflegen werden es jedenfalls als ihre Pflicht erachten, in allen Fallen, sowohl bei Neubauten als auch bei schon bestehenden Schuihäusern, ihren Schulgenossenschasten die Lokalitätsfrage in ihrem ganzen Umfange vorzulegen. An Sekundarschulorten, beziehungsweise bei dem Neubau von Sekundarschnlhäusern soll schon bei der Auswahl des Platzes darauf Rücksicht genommen werden, daß er wo möglich in die Nähe des Primarschnlhanses verlegt und für beide ein gemeinschaftliches Turnlokal erbaut werden könne. Im Allgemeinen sollen sich schon bei der Wahl der Bauplätze die Gemeindsschulpflegen und Schulgenossenschasten möglichst genaue Rechenschaft zu geben suchen über die zukünftige Stellung des Schulgebäudes und die Lage des Turnplatzes zu demselben, und bei der Einholung der Genehmigung von Seite der Bezirks- schnlpflege nöthigenfalls durch eine Handzeichnung oder einen Situationsplan die Lage und Größe der ganzen Baustelle und insbesondere auch des Turnplatzes genau bezeichnen. Dieser Platz sollte wo immer möglich so groß genommen werden, daß wenigstens späterhin die Aufstellung einiger Geräthe, beziehungsweise bei großem Schulen die Errichtung eines besondern Gebäudes, erfolgen kann. In den Grundriß des eigentlichen Bauplanes soll sodann der Turnplatz resp. das Tnrngebände eingezeichnet werden. Die Bezirksschulpflegeu haben bei der Prüfung der Bauplätze genau zu untersuchen, was für eine Größe der Turnplatz erhalten werde, und die Genehmigung nur dann zu ertheilen, wenn derselbe im Verhältniß zu dem Umfang der Schule und den ökonomischen Mitteln der Gemeinde nach den oben angegebenen Zah- lenverhältnissen groß genug erscheint. — Bei der Prüfung der Baupläne sollen sie sodann, nöthigenfalls durch Lokalbesichtigung, 28 hauptsächlich die Lage des Turnplatzes zum Gebäude u nd der übrigen Umgebung, den Straßen, die Beschaffenheit des Bvdens rc. ins Auge fassen, und, soweit nicht schon darauf Rücksicht genommen sein sollte, die allsallig noch nöthige Einfriedigung, Beschattung, Trockenlegung u. s, w. von sich aus anordnen. Hinsichtlich der schon bestehenden Schulhäuser schreibt die cit. Bauordnung in tz. 4 vor: „Die Bezirksschulpflegen haben dafür zu sorgen, daß auch bei den schon erbauten Schulhäusern diesen Erfordernissen seines hinreichend geräumigen Platzes für Leibesübungen in der Umgebung des Schnlhauses) bald möglichst Genüge geleistet werde." Mit gutem Grunde wird in diesem Punkte den Bezirksschulpflegen die Initiative überlassen und ein bestimmter Termin nicht vorgeschrieben. Die Verhältnisse in den einzelnen Bezirken sind so verschiedenartig, daß in der That nur die mir denselben genauer bekannten Behörden im Falle sind, zu entscheiden, wie und wie bald dies geschehen kann. Immerhin hat es aber die Meinung, daß wenigstens in denjenigen Schulen nun sofort für die Einführung des Turnens gesorgt werden soll, deren Lehrer entweder schon im Seminar oder in einem Jnstruk- tionskurse zur Ertheilung dieses Unterrichtes befähigt worden find. Soweit es also noch gar nicht oder nicht in genügender Weise geschehen sein sollte, haben die Bezirksschulpflegen nunmehr unverzüglich an die betreffenden Gemeindsschul pflegen eine dießfällige Aufforderung ergehen zu lassen resp. zu wiederholen, insofern nicht an einzelnen Orten bereits Neubauten in Aussichr genommen find. Diese Aufforderung hätte darin zu bestehen, es sollen die betreffenden Gemeinds - und Sekundarschulpflegen innert einer nach den Umständen zu bezeichnenden Frist, die indessen 6 — 8 Monate nicht zu übersteigen braucht, ihren Schulgenossenschasten die Frage betr. Beschaffung eines Turnlokales im Allgemeinen vorlegen und denselben einen Antrag auf Erstellung eines Turnplatzes resp. Gebäudes hinterbringen. Dabei wäre im Ganzen von den im Eingänge dieses Abschnittes angegebenen Rücksichten auszugehen. Um indessen die Angelegenheit einigermaßen zu beschleunigen, mag es am Platze sein, wenn dieselbe Aufforderung, jedoch mit 29 verlängerter Frist, gleichzeitig auch an die übrigen Schulgenossen- schasten gerichtet wird. Die eingehenden Beschlüsse der einzelnen Schulgcnvssenschaften, resp. die von ihnen zu bezeichnenden Plätze, sind sodann einer sofortigen Prüfung zu unterwerfen. Werden Plätze bezeichnet, welche hinsichtlich ihrer Lage oder ihrer Größe den für einen definitiv zn genehmigenden Platz gestellten Anforderungen nicht genügen, so steht es den Bezirksschulpflegen frei, dieselben zu verwerfen und die Schulgenossenschaft zur Bezeichnung eines andern Platzes aufzufordern, oder einen solchen nicht vollkommen genügenden Platz wenigstens nur provisorisch zu genehmigen. Das erstere Verfahren mag gerechtfertigt sein, wo ein besser geeigneter Platz erhältlich wäre, oder der gewählte Platz die Errichtung eines Gebäudes in Fällen, wo das zu erwarten wäre, nicht zulassen würde; das letztere dagegen da, wo lokale Schwierigkeiten der Erwerbung eines definitiven Platzes vorläufig noch im Wege stehen. Eine provisorische Genehmigung soll aber immer nur auf höchstens zwei Jahre ausgesprochen werden, in der Meinung, daß nach Ablauf derselben entweder ein definitiver Platz zu bezeichnen, oder bei fortdauernden Schwierigkeiten die Verlängerung der provisorischen Genehmigung nachzusuchen sei. Bei der Prüfung und Genehmigung definitiver Plätze haben die Bezirksschulpflegen ganz wie bei Neubauten zu verfahren. 30 Vorstehende Anleitung ist den Bezirks-, Gemeinds- und Se- kundarschulpflegen in je 2 Exemplaren und den Primär- und Sekun- darlehrern in je 1 Exemplar mitzutheilen. Zürich, den 12. März 1863. Namens des Erziehnngsrathes, Der Direktor des Erziehungswesens: vr. E. Guter Der Sekretär: Fr. Schweizer. 31 Anhang. Kostenberechnungen und Baupläne. I. Ein Turngebäude von den in den Plänen angenommenen Dimensionen berechnet sich: u) ohne Bretterboden, mit 1' hohem Sockel, ohne Luftzüge auf . . . . Fr. 5670. — mit eineni guten Lehmschlag bei 4, auf . . „ 130. — Fr. 5800. li) mit Bretterboden, Sockel 1 Vs ^ hoch, ohne Fundamentgemäuer unter den Bodenschwellen, mit Luftzügen § Mehrkosten Fr. 1230) auf.„ 6900. o) bei ungünstigem Terrain: 2' hohem Sockel und Untermanerung der Bodenschwellen, mit Luftzügen Mehrkosten über b — Fr. 140) auf.„ 7040. 11. Ein Turngebäude von 40' Länge, 32" Breite, im Uebrigen aber von gleicher Höhe und gleicher Konstruktion wie 1. a mit Lehmschlag . „ 4500. III. Eine Bretterverschalung im Falle der Beheizung .. 425. IV. Die feststehenden Vorrichtungen für die Ge- räthe circa.„ 120. V. Geräthe. u) zwei Sprungständer auf Kreuzfüßen, ein Sprungbrett und ein Seil mit Sandbeuteln und Nageln.„ 20. 32 eine 16' lange Leiter mit gekehlten buchenen Holmen und 2 eisernen Haken . . Fr. 32. - eine 18 ' lange rund gehobelte Kletterstange „ 3. 50 ein 16 ' langes Klettertau. „ 10. - eiti 20' langer beweglicher Barren . . „ 70. - drei freistehende Reckpsosten mit Schwellen und Bügen von Eichenholz (Dvppelreck) . „ 60. — 2 eschene Reckstangen ü Fr. ^ , . , . „ 8. - ein 30' langer Stemmbalken, ohne Panschen, fest auf den Ständern ruhend . . „ -10. - -M. Die obigen Ansätze sind nach den in den Städten gewöhnlichen Preisen angenommen, und würden sich für die Landgemeinden, namentlich wenn das Holz dazu geliefert würde, bedeutend »niedriger stellen. ^üreheri sehen Volhssehulen. / H, /// 8 Z ^ V '»M K WWW WWW MS WWW MM WO :HW DWGMK ^WW WM