5 ^. 5«,L § 5" /,/ A.Z '' ^ ""^ Vwvsrsikpf«- ^idUos-dtzir 6^.8 Osse t ^ r> tr _ d e r Stadt und Landschaft Basel. Von Peter Ochs / Rattzsckreiber. Mc v/nnr'a Mk/ro/a, ^/cci t^t/o^lle M^r'r-2L^687' 8LL ?-rEML T^-L^^L 6 M (7. 8outkre2 qu'a 1a täte äe mon Premier e6ai ÜÄN8 1a carriere ä'auteur, je plaee un nom ciier a tou8 mes Loneitoiens, rm nom Wi ieur tervira ä'^uzure ^ verüble pour 1'ouvraZe, rm 2 nom Hui äoit meler Ä la leüure äs cliIc^us PLZS Iss souvsnü'8 1e8 p1u8 äoux: louvenir äs VOIIIK iejour au Milieu ä'eux, louvenir äe8 1e^ou8, r^ue VOUvL sxem^Is leur A äon- NSS8. 1.6 äeür äs meriter 1e luKrags äs ma M- tris , pouvoit leul m'inlpirer setts äemArclie, äoit teul aulli 'a juääier. Le ri'eü xoint un kommLZs We je reuä8 ä. la xrecieule bien- veuillmss äont VOUvk ^I.äL88^ äaiAns m'donnorer. Lomment cet Ouvr^Ze ä'un foible interet, 6c ä'une exeeution peut-etre plu8 korble encore, pourroit-il äevenir le i)nn- bole ä'un Kommas äi§ne äs VOD8 ? Lien moin8 encore le motik qui m'^nime, sli-il äs ms tarZuer, MX ^eux äu nudlic. äs SS8 msms8 1entimsn8 L äe8 donte.8 c^ui Ie8 inspirerent. I.e moinärs MaZs äs vani- ts profaneroit: 1'sncen8 c^ui VOI18 eil äü. Ouanä VOIKK ^I.1L88L met sa Zloii- a tsmpersr 1'eslat äs Ion , A Irr ixlenäeur äs 1s8 ^llümces, par Is8 äekor8 ä'une tou- L^Lnts iimplisits; ^oanä MIs met ton bon- ksur 1s p1u8 pur, a couvrir äu volle äs 1a, moäsUis 1'exerLice isrupuleux äs 1s8 moin- äre8 äsvoir8 : iroi8 - ie, moi, temerairement: äepoler a 1e8 pieä8 1e tribut ä'uns ioibleiie, äont 1a vle entiere kalt 1a ceniurs ? L'eli äons leul pour 1s 1uccs8 äs cet ou- vraZs, v. r?84- 1'kumble Lc obeillsnr äerviteur klL^RL Oc«8, 8ecretLire cl'^wt. Einleitung. Endzweck und die Einrichtung dieses Werks, die Ques. ien desselben, und die nöthigen Erklärungen über verschiedene Ausdrücke und Grundsätze, die in demselben vor. kommen, sind die vier Gegenstände dieser Einleitung. I. Endzweck dieses Werks. ^jsak Iselin, mein Vorführer, mein Freund und mein Lch. rrr, schrieb die Geschichte der Menschheit; sein Nachfolger, sein Verehrer, sein Schüler liefert die Geschichte des kleinsten Theils derselben. So wie das Verhältniß der Kräfte, so das Verhältniß des Vorwurss. Gleichwarm ist aber bey uns beyden der Eifer gewesen, dem Nutzen unsrer Mitmenschen unser ganzes Können anhaltend aufzuopfern. Ich sage gleichwarm, und beleidige nicht Jselins Asche: seinen Geist konnte er mir nicht einhauchen, wohl aber seine Gesinnungen eingeben. Doch ferne sey die lächerliche Beymessung, als wenn ich diesem Werk einen ausgebreiteten Nutzen beylegen wollte! Es ist keine fließende Darstellung von solchen Begebenheiten, die für Leser aller Stände und Glaubenslehren, für Regenten und Untergebene aller Regierungsformcn, für Nationen aller Zeiten und Wclttheile, wichtige Lehren, ergötzende Gemälde und rührende Szenen, in abwechselnder Folge, darbieten. a Einleitung. n Es ist kein Werk, von welchem gerühmt werden könne, was jener Römer an der Geschichtskunde lobte: Sie sey ein Eicht des Lebens, und ein Trost des Alters. Eine solche Arbeit, die ich lieber die Epopee der Geschichte nennen möchte, wird man schwerlich bey der Geschichte eines einzigen Kantons antreffen. Jeder Stand der Eidgenossenschaft muß das sinnige beytragen, und vor allem seine Partikulargcschichte bearbeiten lassen. Alsdann möge einer auftreten, der den Untersuchungsgeist eines von Hallcrs, den philosophischen und züch, tigcnden Blick eines Meisters, den cdeln Ernst eines von Bon- stcttcn, und die glänzenden Farben eines Müllers besitze, und frey anwenden dürfe. Wenn ich die großen Büchersammlungcn ausnchme, in welchen, zur Vollständigkeit des Systems, dieses Werk einen Platz verdienen möchte, so ist selbiges überhaupt nur für Basier gemacht, und auf ihren Unterricht abgezielt. Es ist eine allgemeine Erfahrung, daß die Geschichte des Vaterlandes einen geheimen Reiz für jeden Freund desselben hat. Wie schwer es aber für uns gewesen, sich hicrinn zu befriedigen, ist nur allzubckannt. Ueber die alten Zeiten sind brauchbare Materialien gedruckt worden. Sie sind aber zerstreut, ohne Zusammenhang, und mit vielen Widersprüchen und Unwahrheiten angefüllt- Manches ist unverständlich für diejenigen, die in der allgemeinen Geschichte wenig bewandert sind. Manches ist auch in Sprachen abgefaßt, die viele bey uns nicht verstehen. Ueber die neuern Zeiten ist die Schwierigkeit noch größer. Es werden Manuskripten verkauft: wenige aber sind geneigt, sich solche anzuschaffen. Wenige haben Gelegenheit und Zeit, das Brauchbare auszuziehen , die Widersprüche zu erwägen, und zuvcrläßige Quellen dagegen zu halten. Die Bedeutung veralteter Wörter veranlasset auch manche Mißverständnisse. Zum Beyspiel: Antworten für, übergeben und einhändigen. Leiamenen für, erkennen, verordnen. I- Endzweck dieses Werks. Bekennen für, erkennen, Urtheil fällen. Berichten für, sich versöhnen, vergleichen, abfinden *). Bescheidenheit für, Bcdingniß, Klausel, Erläuterung. Besetzen für, ansprechen, rcklamiren. Furchtsam für, furchtbar. **) Trösten für, Bürge seyn, für einen stehen, f) vergeben für, unentgeldlich. ^-Verschätz, für Brückczoll. Wiedersagen für, hinterbringen, Bericht abstatten, willkührlich für, gutfindcnd. Ziemlich für, geziemend. Zucht für, Ehrenbezeugungen. Ich) Andrer nicht zu gedenken, die mir jetzt nicht bcyfallen, oder schon bey Schiller, Walter, Adclung, Herrgott zu finden sind. Die Geschichte des Vaterlandes erhöhet und veredelt die Liebe zu demselben. Die Ursache davon liegt in der Natur der Seele. Unsre Neigung für einen Gegenstand nimmt um vermerkt zu, je mehr der Geist feine Aufmerksamkeit auf den. selben richtet. Wenn man sich eine gewisse Zeit mit dessen Ursprung, Aufkommen, widrigen und glücklichen Schicksalen a 2 *) Z. B. In dem Leistnngrbnch p. 48. stehet: „ M. von Pfhirt der Mezgcr soll zwey Zar leisten, um daß er Meister Iohansen von Bergheim iren Zunftmeister freventlich und unbellich »f irem Hufe, unverschuldet an den Hals schlug; und sol nüt harinn kommen, er habe sich denn vor (zuvor) berichtet mit demselben von Bergheim. aä annum 1370." —) I. B. „ Carolas von Burgund was der furchtsamlst Fürst, der domvlen lebte. " Und eben dieser Carolus hatte den Dey- namen amlax. s) I. B. Sy haut für ihn getrost, wa er es breche, das si es umchten sullent.' ich) ES wurde dem Kayser große Zucht und Ehre gethon. IV Einleitung. bcschäfftiget hat, so muß man unwiderstehlich mehr Antheil au der Verbesserung seines Zustandes nehmen. Zu dieser Betrachtung kömmt noch der wichtige Umstand, daß wir in einer Republik leben, wo die Gelehrten, zur Beschämung unsrer Vorfahren, von den Rathsversammlungcn gleichsam verbannet sind. Es ist also Pflicht, alle mögliche Wege einzuschlagen, damit Aufklärung sich allgemein verbreite. Gleichwie, sagt ein Alter, ein Harfcnschläger manche Saiten verbricht, ehe er den rechten Griff erlernt, also ergehet es denen, die bloß aus Erfahrung regieren. Ehe sie die rechten Wege erlernet, haben sie vieles versehen und verderbt. Nun ist Gcschichtskunde auch ein Mittel, Vorerfahrung zu erlan, gen. Gottesfurcht ohne Aberglauben noch Frömmelcy, freydcn, kende Liebe zur Obrigkeit, Rechtschaffcnheit des Herzens, freygebiges Mitleiden, Bescheidenheit im Glück und bey Ehren, friedfertiges Betragen, Abneigung gegen Weltsitten, fortschreitender Fleiß und gesunde Urthcilskraft, sind überhaupt die Kennzeichen eines Baslers. Ich bin kein Schmeichler meiner Vaterstadt; denn Schmcichelcy tödet den Geschmeichelten, giebt den Schmeichler gerechtem Spott preis, findet bey dem Fremden keinen Glauben, und macht verdientes Lob selbst verdächtig. Die Folge wird zeigen, wie streng ich oft das Urtheil gefällt habe. Ich darf aber behaupten, daß jene vortreffliche Eigenschaften die weit größere Anzahl meiner Mitbürger auszeichnen. Allein, warum weigert steh die kleinere Zahl, ihrem Beyspiel nachzufolgen? Welche sind die Beförderungsmittel? Welche sind die Irrwege dieser Eigenschaften? Welche sind die Fehler, die ihren Einfluß hemmen? Das muß die Geschichte uns lehren. Wir haben in vielen Rücksichten eine gute Verfassung. Die höchste staaksbildende Gewalt des großen Raths, die Vermischung der Stände, die Vertheilung der Bürger in abgesonderte Korporationen, und keine regierende Versammlungen I. Endzweck dieses Werks. v einer Stadtgcmeinde, sind wesentliche Vorzüge unsrer Konstitution. Sie Hot aber auch ihre Fehler. Sie führt gerne zur Vereitlung der besten Absichten der Gesetze; sie erschwert die Fortschritte der Kultur; und es ist leichter, bey ihr ein partikulares Uebel durchzusetzen, als ein allgemeines Wohl fortzu- psianzen. Davor muß uns die Geschichte warnen. Alles findet Tadler, und die Unternehmung dieses Werks hat schon einige Zoiten aufgeweckt. Zoilen heißen diejenigen, die eine Sache tadeln, eben weil sie nützlich ausfallen möchte, oder weil sie keinen Antheil daran haben. Wir wollen uns aber mit denselben nicht aufhalten. Nur die zween müßen beantwortet werden, die zwar das Unternehmen für wohlge- mcynt anfchen, oder anzusehen scheinen , mit vielbedeutcndcr Miene aber zu verstehen geben: Selbiges sey gefährlich! — Gefährlich! Bey diesem Worte befällt mich ein inniges Gelächter. Sollten diese weit vorsehende Klugen für gefährlich halten, wenn etwa die vermoderten Gebeine eines Aehnchcns im Vorbeygehen gerüttelt werden, und zwar, bey einer Verfassung , wo nicht Geschlechter, sondern Bürger regieren? Sollten sie für gefährlich halten, wenn vielleicht bestimmt erzählt wird, was man gerne dunkel hätte, weil es sich alsdann, in der Trinkstube, anfder Zunfclaube, und anderswo, so schön ausdehnen und abkürzen läßt ? Nein, dieß ist gefährlich, was die ewigen Gesetze der Natur und der Religion mit gottloser Hand antastet; was die Pflichten des Bürgers gegen Vaterland , Obrigkeit und Mitbürger untergräbt; was die gegenseitigen Pflichten der Obrigkeit gegen Stand , Untergebene und Nachkommenschaft zersiöhrt. Nach diesen Grundsätzen habe ich geschrieben, nicht nur weil es Schuldigkeit war, sondern auch, weil es mir Wahrheit auferlegte. Ich sage Wahrheit, und wiederhole es mit Fleiß. Wäre ich auf Sätze gestoßen , die mich gleichsam genöthiget, entweder die Pflichten des Bürgers, oder die des Geschichtschreibers zu verletzen, so hatte ich die Feder niedergelegt, und meine Handschrift zerrissen. a; , Einleitung, VI Die Wahrheit in der Geschichte ist so heilig, als die Religion. Diese Behauptung rnhet auf folgenden unwidcrsprech- lichcu Sätzen : Die Geschichte muß der Philosophie die Thatsache!! liefern; die Philosophie ziehet aus diesen Thatsachen ihre Schlüsse, bestimmt ihre Grundsätze, und führt ihre Lehr. gebaute auf. Diese Schlüsse, Grundsätze, Lehrgebäude öffnen das Seiligthlim der Wissenschaften , der Staat-Klugheit, der Menschenkemitniß, des Erziehungswesen, ja der Religion selbst: denn ohne die Geschichte, wie könnte man die Wahrheit der Offenbarung beweisen. Wer also eine einzige wichtige Thatsache verschweigt, oder verschönert, der stöhrt den Zusammenhang unsrer Erkenntniß, und läßt Irrthümer in allen Theilen der Wissenschaften sich einschleichcn , die Jahrhunderte neuerer Erfahrungen kaum vermögend sind, gänzlich auszurotten. Man erlaube mir ein einziges Beyspiel anzuführen. Die ganze Philosophie des Rathschreibers Isclin bestaub in diesem Satze: „ Die Menschheit nähere sich immer mehr der Vollkommenheit." Wie oft hat man seine tröstende Philosophie nicht Chimäre gescholten i Wie oft widerlegte man ihn nicht durch die Bemerkung der Weisheit unsrer Altvordern und des Verfalls der neuern Zeiten! Und warum? — Weil man die ältern Zeiten nicht kannte; weil mancher die jetzigen Zeiten herabsetzte, um seinen Neid gegen die Lebenden abzukühlen ; weil mancher die Vorwelt hoch rühmte, um sich das Ansehen zu geben, als wenn die Weisheit von tausend Jahren auf ihn allein Erbs, weise gefallen wäre. Das sicherste Mittel sich vor Fehltritten zu bewahren, ist das fleißige Anschauen der Fehltritte unsrer Vorfahren. All, gemeine Regeln, sie mögen noch so theuer beschworen werden, fassen nicht immer Wurzel in der Seele. Umständliche Beyspiele befördern die Anwendung. Wenn einer bey ruhigem Gemüth und Stillschweigen der Leidenschaften, die ganze Blöße eines begangenen Vergehens der Vorfahren gewahr wird, wenn er die Folgen einstehet, wenn er die smffcnwcisc Vcr- II. Innere Einrichtung dieses Werks. vn führung und Verblendung bemerkt, durch welche sie sich hinreisten ließen , so stellt er sich auf seine Hut, und bey jedem vorkommenden ähnlichen Falle sagt er bey sich selbst: „ Weiche dieser Klippe aus, da strandete dein in Gott ruhender Ahnherr." — Freylich gibt es auch schlaue Köpft, die gerne stranden, oder stranden lasen. II. Innere Einrichtung dieses Werkes. Acr Umfang dieser Geschichte begreift alles was ich über den jeweiligen Zustand des Vaterlandes, seit den urältcsten Zeiten, habe ausfindig machen können. Wer die Antiquitäten liebt, wird finden, was man geschrieben, gcmuthmaffet, geträumt. Wer in das Mittelaltcr einen Blick gerne wirft, um der fortschreitenden Entwickelung unsers jetzigen Zustandes nachzuspüh- ren, wird selbst bey meinen Irrthümern manches mit Vergnügen vor Augen bekommen. Wer sich unsern öffentlichen Geschäften widmet, wird über die neuern Zeiten , Begebenheiten und Gesetzgebung, in ihrem Verhältniß zum Wohl und Wehe des Vaterlandes, mit ziemlicher Ausführung antreffen. Die Auswahl der Gegenstände ist bey der Geschichte eines kleinen Staatskörvers immer sehr schwär. Will man nur solche Begebenheiten erzählen, die bloß und allein sich in demselben zugetragen, so wird die Erzählung dunkel, und die Kenntniß des jeweiligen Zustandes des Volks unvollständig. Läßt man hingegen die Erzählung allgemeiner Begebenheiten einstießen, so verfällt man leicht in langweilige Umschweife. Ob ich den Mittelweg getroffen habe, wird der Leser entscheiden. Die Anordnung der Sachen, die man vorträgt, ist auch manchen Schwierigkeiten ausgesetzt. Einige sind in die pünktlichste Zcitordmmg so verliebt, daß keine Begebenheit in einer vm Einleitung. Folge erzählt werden kann, wenn, unglücklicher Weise eine Thcurung oder ein starker Reif oder ein warmer Sommer inzwischen eingefallen , oder auch ein Komet am Himmel erschienen ist. Diese Zerstückelung gleicht dem Verfahren eines Bildhauers, der mir alle Viertelstunde ein Tanscndthcilchcn seiner Statüe zeigen würde, und mich alsdann befrage» wollte, wie die Statüe aussehe. Andere gerathen in ein anderes Extrem. Sie erzählen alles Rubrikenweise, und verfehlen dadurch den Nutzen der Geschichte, das ist, die Kenntniß des wechselseitigen Einflusfts der Begebenheiten auf einander. Bey jedem Zeitraum habe ich eine besondere Anordnung gewählt. Wenn es um einen allgemeinen und flüchtigen Begriff zu thun war, so habe ich die Erzählungen einer Gattung unter gewisse Titel gebracht. Bin ich zu Zeiten gekommen , wo man Bestimmtheit sucht, und wo doch, aus Mangel von Nachrichten, Dunkelheit und Zweifel herrschen, so habe ich die genaueste Zeit- ordnung gewählt. Der Kauf eines Hauses, die Unterschriften einer Urkunde folgen auf wichtige Begebenheiten. Allein, in solchen Fällen erzähle ich nicht, sondern ich simmilc Umstände und Anzeigungen, und durch die chronologische Ankettung suche ich den Leser vor übereilten Schlüssen zu bewahren. Sind aber die Zeiträume an znvcrläßigen Nachrichten reichhaltig: so trage ich bey gewissen Ruhepunktcn dasjenige zusammen, was auf die Begebenheiten keinen Einfluß hatte. Oft sind es Sachen von weniger Bedeutung; die man auch, durch diese getroffene Absonderung, um so viel leichter überschlagen kann. Die Abtheilung der Perioden mag aus Folgendem vorläufig ersehen werden. Die Einwohner unsrer Gegenden waren vor Zeiten Rau- rachcr, nachgehends Deutsche, und sind Schweizer geworden. Die Raurachcr waren frey; erste Periode. Sie sind durch die Römer unterjocht worden; zweyte Periode. Die Zeiten der Deutschen bis zum izten Jahrhunderte find an Nachrichten, die uns eigentlich betreffen, arm. n. Innere Einrichtung dieses Werks. « Die Abtheilungen sind : Periode der Allcmannier, der Franken, der ungewissen Herrschaft, und der steigenden Gewalt der Bischöffc. Ich sage, ungewisse Herrschaft , weil ich außer Stande bin, zu entscheiden, ob wir, wahrend jenem Zeitraum, zum burgundischen oder zum eigentlichen deutschen Reiche gehört haben. Das i zte Jahrhundert ist für uns merkwürdig: höchste Stuffe und Abnahme der bischöfflichcn Gewalt, znver, läßige Spuren eines Raths, Anfänge der Zünfte und der kleinen Stadt sind die Hauptgegenstände, die wir in demselben antreffen. Das iftc Jahrhundert ist noch merkwürdiger; die Freyheit gehet mit Riesenschritten zu ihrem Zweck, die Gewalt der Ritter wird gezähmt, die Bürger werden bey ihrer Lebensfähigkeit beschützt, die Patrizier erhalten für einige Jahre die Bürgermeistcrswürde, die Stadt erwirbt klein Basel und e nige Herrschaften, und schließt ein Bündnifi mit Bern. Umsonst vereinigten sich wider unsre Vorfahren Unglücksfäile aller Arten, Trennung in dem Reiche, Trennung in der Kirche, Seuche, Fcuerbrunst, Erdbeben, Krieg: sie überstehen alles, weil sie emsig, tapfer und von der Liebe zum Vaterlande begeistert waren. Das ifte Jahrhundert vollendet das Werk des vorhergehenden; veredelt durch Gerechtigkeit, Staatsklugheit und Unerschrockenheit die erworbene Freyheit, und Bafel verdient ein Ort der Eidgenossenschaft zu werden. Die Zeiten der Schweizer zerfallen in zwey Abtheilungen. Die Zeiten der angefochtenen Unabhängigkeit, und die Zeiten des ruhigen Besitzes derselben.' In den Zeiten der angcfochtc-, nen Unabhängigkeit windet sich die Stadt gleich Anfangs von einigen Formalitäten los, die mit der Würde eines freyen Kantons nicht bestehen konnten. Frankreiche hatte sie, allem Vermuthen nach, diesen Schritt zu verdanken. Bald wird sie durch die Reformation von dem Einfluß der katholischen Geistlichkeit, und des Kapitels, bcfrcyet. Gegen Ausgang des i6tcn Jahrhunderts bringen unsre Bundsgenosscn eine gänzliche Befriedigung d.r Bischöffe zuwege. Und da, von Seiten des X Einleitung. ReichSkammergerichts, weitaussehei.de Anschläge betrieben wurden, so besiegelten unsre Freyheit, bey dem westfälischen Frieden, der Ruhm der Altvordern, Frankreich, Ferdinand und Weitstem. Für frey wurden wir also auf das ftyerlichste anerkannt. Leider aber zu einer Zeit, wo bey uns Mißbrauche sich ein- geschlichen hatten. Die Basier verderbten, kurz nach ihrer Aufnahme in den eidgenössischen Bund, ihre Verfassung; und die verderbte Verfassung verbreitete ihre» Einfluß auf die allgemeine Masse der Grundsätze. Durch den trugvoilen Aus, druck von Obscrvan; und hergebrachter Uebung, ließ man sich, mitten in den Unordnungen, ruhig einschläfern. Die Erb- oligarchic und die Erbochlokratie, eine seltsame Zusammc-ssü- gung, rissen, durch schädliche Mittel, immer weitcrs ein. Ein ganz unerwarteter Vorfall, die Anlegung der Festung Hüningen, machte die zum Aufruhr vorbereiteten Gemüther plötzlich rege. Alles faßte Feuer. Und weil Unwissenheit und Geheimniß die Staatsmarime gewesen, wurde es jedem Aufwiegler ein leichtes, den blinden Haufen zur Ergrciftnig der strafwürdigsten Mittel zu reizen. Diese merkwürdige Rcvolution vom Jahre 1691 ist höchst- kehrreich für alle Stände und Klassen, , und beschließt also mit Recht einen Zeitraum. Auf denselben folgt die allmählige Entwickelung des glücklichen Zustandes, in welchem wir uns in vielen Rücksichten befinden; wie auch die Erzählung der Ursachen, warum bey dem Zusammenfluß so vieler begünstigenden Umstände, wir nicht so glücklich sind , als wir seyn könnten und sollten. In diesem letzten Zeitraum unsrer Geschichte geben folgeyde Begebenheiten so viele Nuhcpunktc ab : Die Abschaffung verkürz vorher abgedrungcnen Volkswahlen, die Einführung des Looses zu dreyen, die Einführung des Looscs zu fechsen, mit der Entfernung der alten Häupter aus dem neuen Rath, und die Erneuerung des Bundes mit Frankreich. Begebenheiten kommen in kleiner Anzahl vor. Hingegen III. Quellen dieser Geschichte. xt wird uns die thätige Gesetzgebung einen reichen Vorrath an Betrachtungen darbieten; und die Geschichte verwandelt sich gleichsam in polnische Abhandlungen. III. Quellen dieser Geschichte. Aie gedruckten Quellen werden in dem Lanfe dieses Werkes so viel möglich angeführt. Ueber die 'angedruckten Quellen oder Manuskripten wollen wir folgendes Vcrzeichniß dem Leser mittheilen. Brucknerisehe Manuskripten. Der selige RathSsubsiitut Bruekner hatte sich vorgenommen die Baslerchronik von 1620 bis 1760 fortzuführen, und zu diesem Ende einen großen Verrath an Materialien aller Arten gesammelt. Diese Sammlung verkaufte er mir noch vor seinem Absterben, in der Hoffnung, ich würde sie durch den Druck bekannt machen. Sie bestehet in 17 Foliobänden. Ich halte aber für nützlicher, wenn nur das Brauchbare dem Leser übergeben werde, und dieses Brauchbare läßt sich füglich in einen Oktavband bringen. dlownäa '-lä blrlliüum. Es sind Anmerkungen und wichtige Zusätze zu der Baslerchronik des Wurstcisens, die ich größ- tcnthcils aus unverwcrflichcn Urkunden und andern Quellen zusammengetragen habe. LrnerbaLliians. Ein Folioband.. Basilius Amerbach war «in berühmter Rechtsgelehrtcr und Stadtkonsulent vom i6ten Jahrhunderte. Er starb i?yr. Wegen seinen Dienstleistungen wurde er die Wohlfahrt der Stadt genennet. Seine Manujkripten werden hochgeschätzt. Was ich besitze, sind Aus- züge aus denselben. wettsteinrsche Manuskripten. Der berühmte Bürgermei. srer Joh. Rud. Wettstein hinterließ eine zahlreiche Sammlung von Handschriften über den westphälisch?» Frieden, welche xn ' Einleitung. Ihre» Gnaden Herr Bürgermeister Mitz, der von demselben abstammet, nun besitzt; und von welchen ich einEBand von Auszügen und Abschriften habe. Andreas Burkardische Munuskripten. Der Bürgermeister Andreas Burkard starb im Jahr 17; i ohne Lcibeserbcn. Seine Handschriften wurden vertheilt, und einige derselben sind mir zu eigen worden. Stehelinische .leanufkripten. Der Oberstzunftmeister Martin Stehclin starb im Jahre 1697 und hinterließ Handschriften die manche gute Nachrichten enthalten, und auch vic, lrs erklären. Aemterbuch des Professors Hans Rudolf Jselins. Das ist ein Verzeichnis der Namen aller derjenigen, die bey uns in Würden, Aemtern und Diensten gestanden sind. Anekdoten werden bisweilen angetroffen. Was vor der Reformation sich aufgezeichnet befindet, habe ich aus Urkunden und Rathsbüchern ergänzt und berichtiget. Lorpus Vixlvmaricum. Das ist eine Sammlung von Urkunden und andern Instrumenten, welche der fleißige Wursteisen abgeschrieben hatte. Unser Rath hat diese Sammlung gekauft und zu den Handschriften der öffentlichen Bibliothek legen lassen. Lange hatte der Besitzer derselben, Hr. Raths- substitut Bruckner, umsonst versucht sie anzubringen. Voll Unlaune schrieb er auf dem Titelblatt: „ Wer achtet die va- „ tcrländifchen Schriften ? Niemand. Und verachtet die, so „ solche mit Mühe und Kosten sammeln. " Die Obrigkeit widerlegte aber thätlich dieses ungünstiges Urtheil. Andreas Ryfs Chronik. Ryf war Deputat von 159; bis iüQz. Es war ein verdienstvoller Mann. Frau Raths- herrin Wertemann besitzt eine schöne Abschrift dieser Chronik, welche sie mir gütigst anvertrauet hat. Mit den lebhaftesten Farben finden sich in dieser Abschrift die Hauptbegebenhcitc», wie auch die vornehmsten Wappen gemahlt. Fridolin ttyfs Chronik. Fridoiin Ryf war Rathshcrc III. Quellen dieser Geschichte. xm zur Zeit -er Reformation. Die Chronik fängt so an: „ Die- „ scs Buch soll jederzeit und atlwegen bey dem ältesten meiner „Söhneeinem verbleiben, und getreulich aufgehalten, auch „ Niemanden leichtlich gezeigt oder ausgcliehen werden, weil „ in diesem Buche viele sonderbare Sachen aufgezeichnet sind, „ welche haliglich sind gehalten worden, und man in gedruck- ,, tcn Chroniken nicht wollen offenbaren. " Tagebuch. Johann Gast war Prediger bey St. Martin um das Jahr i;;i und folgende; ein eifriger Schüler des cLLvIamxaäü. Sein Tagebuch ist eine gute Abschilde, rung seiner Zeiten ; und ist mir von I. Hochwürden Herrn Oberstpfarrer Merian mitgetheilt worden. Leißlerrische Manuskripten. Der unlängst verstorbene Obersizunfrmeister Leißler hatte aus verschiedenen Standesbü- chcrn Auszüge und Register gemacht. Als ein Denkmal seiner Achtung sind sie mir verehrt worden. ÄlLnalcrixta snonz/MÄ. Ich nenne also diejenigen Auszüge, die aus Handschriften gezogen worden, deren Besitzer nicht wollen genannt werden. Leinheims Chronik. Heinrich von Beinheim war Doktor in den geistlichen Rechten und lebte im i;ten Jahrhun. derte. Er erzählt selbst, daß er mit den eidgenössischen Gesandten im Jahr 1474 nach Breysach gekommen sey. Seine Nachrichten hatte er in lateinischer Sprache abgefaßt. Hiero- nimus Britinger besorgte die Uebersetzung im iSten Jahrhunderte auf Begehren des Bürgermeisters Adelberg Meyer. Diese Uebersetzung, die mit Zusätzen vermehrt worden, besitzt Herr Lizcntiat und ^ccsäsns Wieland , der sie mir mitgetheilt hat. Wir wollen hier eine Anekdote vom Kaiser Friederich III. aus derselben anführen: „ Als der Pobst Nicolaus V. den Kaiser „Friederich III. (1452) bey der Krönung zu Rom mit dem „ Schwerd umgürtete, und ihn hieß das Schwerd auszuziehen „ wider die Feinde des Glaubens, do zoug es der Kaiser lang- » sam und trage use. Do schrey ihn der Bobst mit solichm Mittheilung. „ Worten an: Herr Kaiser! erschütten das Schwcrd wider » die Feinde der Kilche! — Aber der Kaiser tct es nit." Lebensbeschreibungen Laslerischer Standes - und anderer Personen, von Johann Caspar Hotz, vom Jahr 1592 bis IÜ88. Es ist eine Kompilation von Lcichcnprcdigten. Denkwürdige Sachen und täglich vorfallende Händel von 1686. bis 1692. von Johann Caspar Hotz. Er war Bürger zu Basel; wcitcrs weiß ich nichts von ihm. Seine Erzählungsart ist trocken. Chronik von Mattheus Rippe!, Bürger in Basel, von r;<>4 bis 1618. Die Chronik fängt mit folgendem Gebet an: „ O ewiger unendlicher barmherziger gütiger Gott und Va. „tcr unsers Herrn und einigen Heylandes Jesu Christi! Ich „bitte dich durch dine grundlose Barmherzigkeit, du wollest „mich als dein arme Crcatur in rechtem Weg der Warhcit „leiten und fücrcn. Und mir die Gnode vcrleyhcn, dormit „ich in dieses Buch mit verzeichne noch inlicbe so dienenr „heyligen Nahmen zwidcr, oder deinem Wort entgegen. „ Sondern alles gereichen möge zu deinem Lobe, Ehre und „Prys; und menschlicher Blödigkeit zu Erinnerung, und „nachfolgender Sachen nothwendiger Entscheidung: und daS „alles durch Jesum Christum deinen allerliebsten Sohn und „unsern Herrn und einzigen Erlöser. Dieser guter und frommer Mann faßt in wenigen Worten den ganzen Zweck der Geschichte zusammen , wenn er sagt, daß die Geschichte zu Erinnerung menschlicher Blödigkeit, und zu nothwendiger Entscheidung nochfolgender Sachen dienen solle. Beschreibung desjenigen, was sich in lobl. Stadt Ba. ftl zugetragen. Ein Folioband, ohne Namen des Vcrfas, fers. Hört mit dem Jahre -7?o auf. Die Erzählungsart ist kurz, und scheint unparthcyisch. Baselische Geschichten. Ein Folioband, ohne Namen des Verfassers. Das vorhergehende Jahrhundert ist ziemlich umständlich. Gehet nicht weitcrs als das Jahr 1692. III. Quellen dieser Geschichte. xv Brsmbachs Chronik. Ein Folioban-. Brombach war Prediger bey St. Martin :6o8. Die Chronik gehet von bis 1660. Materialien zur Geschichte der Stadt Basel von 1624 bis iSyi. Diese Sammlung ist von Vater und Sohn, die Rathsherrcn gewesen, und Rathstag für Rathstag eine Art Partikularprotokoll geführt haben. Baslerische Geschichten von i;;? bis 1692. Ohne Namen des Verfassers. Die umständlichen Nachrichten finden sich nur in dem i7tcn Jahrhunderte; was vorher gehet, stehet auf wenigen Seiten. Manuskript einer Baslerchronik bis 1688. Das brauch, bare findet sich auch nur in dem iMn Jahrhunderte. Die vorhergehenden Zeiten sind nur obenhin berührt worden. Allerhand Begebenheiten von 16;; bis i68z. Ohne Namen des Verfassers; aber gut geschrieben. in drey Foliobänden. Es ist eine abschristli- che Sammlung von Schriften, die das Bistum Basel betreffen. -r/sscetlMka in acht Foliobänden. Diese Sammlung ist nach und nach so stark angewachsen. Sie betrifft manche wichtige, aber auch viele unbedeutende Begebenheiten. Sie ist ohne Ordnung der Zeit noch der Materien; sondern die besondern Stücke derselben folgen auf einander in der Ordnung , wie der Sammler sie sich anschaffte. Familienschrif- tcn von hiesigen Bürgern, deren Ackern in Aemtern gestanden , und Partikularsammlungen in andern Kantonen, haben die brauchbarsten Akten und Materialien zu dieser Kollektion hergcliefcrt. rvapenbücher in sieben Qnartbändcn. Die Zeichnungen find gut, und die Farben schön. Die Sammlung ist aber sehr unvollständig. Zunftsachen. Ein Folioband. Diese Kollektion ist nicht dasjenige, was man auf unsrer Kanzley Zunftbuch nennet. Einleitung. In diesem stehen überhaupt nur die alten RathScrkannt- visse, welche die Zünfte angehen. In icncm aber finden sich abschriftlich die noch vorhandenen Stiftungsurkundcn, wie auch unterschiedene Auszüge aus den Znnstprotokollcn. Dieses Vcrzeichniß meiner ungcdvuckren Quellen muß ich mit einigen Namenserklärungcn beschließen. Sie betreffen alte Bücher des hiesigen Archivs, auf welche obige Manuskripten steh bisweilen berufen. Das Rothe Buch, also genannt, weil es mit rothem Leder überzogen ist. Die Blätter sind von Pergament. DaS ist das älteste Rathsbuch, so bis auf uns gekommen ist, und fängt mit dem ersten Jahre nach dem großen Erdbeben an. Der damalige Schreiber hatte verschiedene Abtheilungen in dem nemlichen Band angebracht: Rathsvcrrichtungcn, denkwürdige Sachen, Gefalle und Zinse der Stadt, und Annahme neuer Bürger. Dabey blieb es aber nicht lange. Die Rathsverrichtungen wurden in ein anderes Buch von Papier, vielleicht wegen dem theuren Pergament, eingetragen, und nur die Verordnungen wurden dem rothen Buch gelassen, nebst den denkwürdigen Sachen, Gefällcn und Zinsen und Annahme neuer Bürger. Mit der Zeit ist dieses Buch zu einem fast unbrauchbaren Werk geworden. Verschiedenheit der Hände, der Abbreviaturen und des Styls, welcher bisweilen halb lateinisch ist, und insonderheit die Sparsamkeit einiger Schreiber, die keinen weißgcblicbcnen Raum unbenutzt lassen wollten, mögen Ursache seyn, daß man bis dahin nicht recht gewußt hat, was das rothe Buch eigentlich gewesen ist. Uc. brigcns thut dasselbe zur Erläuterung der alten Geschichte guten Dienst. Das große Weißbuch, und das kleine Weißbuch: bey, de mit weißem Leder überzogen, und in Foliofvrmat. Letz, tcrcs etwas dünner als das erstere. Das waren die corpora älplomstics des Raths. In dem größer» find die Verträge und andere wichtige Urkunden abgeschrieben; und in dem zweyten III. Quellen dieser Geschichte. xvn tcn mehrentheils politische Gesetze und andere Bestimmungen eingetragen. Sie sind eines spätern Ursprungs als das rothe Buch. In dem alten Styl werden sie die Stette Bücher genennet. Da erkannte der Rath: „ Und das soll in das „ Srctte Buch geschrieben werden. Das Schwarze Buch ist mit schwarzem Leder überzogen. Ist im Jahr 1517, nach der Revolution in der Regierungsform, und nach dem ewigen Bund mit Frankreich, angefangen worden. Es hatte die nemliche Bestimmung als das kleine weiße Buch. Das blaue Buch ist älter als das schwarze Buch, und schön eingebunden. Die Blätter sind von Pergament. Es enthält die Gesetze über Fried und Frevel, von einer Hand geschrieben. Vermuthlich war diese Abschrift für die Unzüch« ter, den Reichsvogt, oder den Rath selbst bestimmt. Das Leistungsbuch ist von schlechtem Papier und mit gelbem Leder überzogen. Der Name Leistungsbuch ist ihm in diesem Jahrhunderte gegeben worden, weil die Leistungsstrafe beynahe auf jeder Seite darinn vorkömmt. Der alte Name steht auf der Decke, ist aber nicht zu entziefcrn. Das ist nach dem rothen Buch das älteste Rathsbuch, fängt mit dem Jahre i;6i an, und gehet bis um i;84. Die Oeffnungsbücher. Das sind Rathsprotokolle vom iztcn Jahrhunderte, und vom Anfang des i6ten, bis nem- lich 1;;;. Es sind aber nur Verzeichnisse der Gegenstände, die vor Rath geschwebt haben. Selten werden die Schlüsse beygefügt. Doch findet man Spuhrcn darinn, die zu Entdeckungen führen. Es gehört mir Geduld dazu, kein Wort zu übergehen. Unvermuthet trifft man wichtige Erkanntnisse, Gesetze und historische Erzählungen an. Schlüsse, worauf die Vollstreckung gleich folgte, hielte man vielleicht für über- flüßig niederzuschreiben. Z. B. » Die arme Gretje will in „ Spittel." Der Spruch fehlt. Vermuthlich weil es der armen Greifen gleich bewilliget oder abgeschlagen wurde. Man b XVIII Eirfteitung. ehe Rathsschlüsse sind auch mit einem Zeichen am Rande aus« gedrückt. Z. B. „ Wegen Ign. Hans von Ramstein rc." Am Rande stehet ein Zeichen, das so viel bedeutet als Betten. Botten waren die geheimen Räthe. Das heißt also: „ Die geheimen Rathe sollen das Geschäft wegen dem Jun- „ ker Hans von Ramstein berathen oder ausmachen." Im letzten Falle kömmt das Geschäft nie wieder vor; im ersten Falle erscheint es bald wieder. Anderes Beyspiel: „ Den Bischof und Kapitel mahnen wegen ihrer Schuld rc." Am Rande stehet ein Zeichen, so Alt Rath bedeutet. Das heißt also: „Der alte Rath soll darüber berathschlagen." Ferneres Beyspiel: „ Schreiben an die Frau Margret von Burgund." Am Rande stehet ein Zeichen, welches so viel sagen will als gedenke. Das heißt also: „ Du Schreiber! gedenke dieses „ zu vollziehen, und das Schreiben aufzusetzen." Zum Behuf derjenigen, die etwa diese Ocffnungsbücher lesen wollten, muß ich noch sagen, daß Lonlulaws nicht das Bürgcrmeisterthum, sondern den Rath bedeutet, blovus Lon- kulLtun, der neue Rath. Der Bürgermeister wird Nagllker Livium gcnennct, der Oberstzunftmeister, lupremos ö-lagllker Tünkwrum, und der Ammcistcr, lvwgilier Lc'äbuiorum. Spruchbüchlein und Erkanntnüßbuch. Das sind keine Rathsprotokolle, sondern überhaupt Protokolle von Kommissionen, die über gewisse Gcschäfftc sind niedergesetzt worden. So abgekürzt die Oeffnungsbücher, so umständlich sind diese. Sie sind aber in kleiner Anzahl, und enthalten wenig brauchbares für die Geschichte. Rathsbesatzungen. Das sind Verzeichnisse derjenigen Personen, die den Rath jährlich besessen haben. In dem iMn Jahrhunderte wurden sie theils in das rothe Buch, theils in das Lcistungsbuch eingetragen. Im iften Jahrhunderte aber finden sie sich auf fliegenden Blättern, die auch deßwegen größtenthcils verlegt sind. III. Quellen dieser Geschichte. XIX Rüefbücher. Das sind Sammlungen von kleinern Verordnungen , die der Rath für eine kurze Zeit in Polizcysachen ergehen ließ. Man nannte sie Rüefbücher, weil diese Verordnungen , bey Marktstagen , von der Stiege oder von den Fenstern des Rathhauses Herabgerufen oder geschrieen wurden. Möchte verstehen, wer wollte und konnte! Iahrrechnungen. Das sind Bilanzen der Einnahme und Ausgabe der Stadt, welche der altwerdende Rath dem neueintretenden , mit Ueberlieferung der Schlüssel, vorlegen mußte. Sie fangen mit dem Jahre i; 61 an; vermuthlich gleich nach dem Erdbeben ; denn es fehlen einige Seiten. Die Zeitfolge ist sehr schwer zti entziefern. Bald bezeichnet der Schreiber das Sonnejahr durch die Zahl der ersten Hälfte des Ci, viljahres, bald durch die Zahl der andern Hälfte. Z. B. Das Civiljahr, worinn wir jctzo leben, fängt mit Johannis Baptistä 178z, und wird sich mit Johannis Baptistä 1784 enden. Nun hätten unsre Vorfahren die sechs letzten Monate des Jahres 178z bald mit der Zahl 178;, und bald mit der Zahl 1784 bezeichnet. Die Schwierigkeit wird noch größer, wenn sie die Jahrzahl mit keinen Ziefern, sondern bloß mit dem Namen des regierenden Bürgermeisters bezeichnen. Ueber die übrigen Standcsbücher bedarf es keiner Erläuterung. Die Sache ist was der Name mit sich bringt. Ich hoffe daß der Leser mir für diese mitgetheilten Details einigen Dank wissen werde. Wären sie mir, beym Antritt meiner Stelle geliefert worden , so hätte ich manche unangenehme Stunden gefpahrt. Sollten Freunde unsrer Geschichte unter ihren Familien Schriften, oder in den Registraturen der Zünfte, Gesellschaften und Schlösser brauchbare Materialien finden, und mir solche cvmmunicircn, so werde ich das Verzcichniß davon in dem letzten Bande einrücken. Vieles liegt noch zerstreuet und unbenutzt. Vieles, so man für unbrauchbar hält, ist doch im Grunde brauchbar. Nachrichten über die Sitten, Lebensart, b s XX Einleitung. Prciß der Dinge , Künste und Handlung werden mir infonder. heil sehr willkommen seyn. IV. Erklärungen und Grundsätze. Dieses Werk ist mehr als eine Chronik, und soll, wie vor. her gemeldet, eine Art Abhandlung über die Politik zugleich abgeben. Weil aber die Sätze in möglichster Kürze abgefaßt, und daher manchem unverständlich vorkommen möchten , so halte ich für nützlich, folgende Erklärungen und Grundsätze voraus gehen zu lassen. Sie stehen hier beysammen, und kön. neu also von demjenigen überschlagen werden , der nur Bege« bcnheiten, Namen und Zahlen sucht. Recht der Natur. Durch Naturrccht verstehet man überhaupt die Sammlung der Gesetze die uns die Vernunft vorschreibt. Diese edle Wis, senschaft wird einst die Menschen beglückseligen. Sie hat aber gefährliche Anfechtungen von ihnen ausstehen müßen. Zwey Klassen von Schriftstellern haben ihre Fortschritte gehcmmet. Die erste besteht aus denjenigen , die mit dichterischem Geiste einzelne Gegenstände des natürlichen Rechts behandelt haben. Ihre Aussprüche sind einseitig und übertrieben: Einseitig, weil die Verfasser nicht den Zusammenhang des ganzen Systems vor Augen hatten ; und übertrieben, weil die Verfasser mit ihrer Einbildung spielten, und nur gefallen, nur Eindruck machen wollten. Die zweyte Klasse bestehet aus denjenigen, die alle ihre Vorschriften aus dem Stande der Natur herleiten. Sie verwechseln aber den Stand der wilden Natur, wo nur dunkele Triebe herrschen, mit dem Stande der vervollkommneten Natur, wo die Vernunft diese Triebe bändigen soll. Die Triebe erkennen sie für Natur, die Vernunft aber nicht. Eden so,. als wenn einer sagen wollte: der Körper gehöre zum Men. Recht -er Natur. XXI scheu, und nicht die Seele; die Rinde und die Blätter gehören zum Baum, und nicht die innerlichen Säfte; die Sonne gehöre zum Weltsystem , und nicht die Gesätze nach welchen sie ihren Lauf richtet. Weil wir aber von dem Stande der Natur nur sehr unbestimmte Begriffe haben, so verfallen sie in sonderbare Behauptungen. Ein jeder stellt sich diesen Stand vor, wie es ihm seine Leidenschaften eingeben. Einige gehen noch weiters, und erholen sich Raths bey den Thieren. Man findet aber bey denselben Beyspiele von Tugend und von Laster , und da kann jede Neigung des Menschen, sich Muster und Lehrer auswählen. Allein würdige Wcltwcisen haben über das Recht der Natur erhabene Begriffe der Welt mitgetheilt. Sie haben diese Wissenschaft zu dem reichsten Gegenstand einnehmender Betrachtungen gernacht. Doch, scheint es mir, ist das,Feld dieser Wissen,Haft lange nicht erschöpft. Ich glaube, daß man den wahren Hauptgrundsatz verfehlet hat, aus welchem die übrigen besonderen Lehren herzuleiten sind. Laßt uns einige der bekanntesten Hauptgrundsätze prüfen, und dann sey mir erlaubt, das meinige zu eröffnen. Erster Grundsatz: Der moralische Sinn» ksnlüs momlis. Hütscheson, ein Engländer, hat über denselben ein vortreffliches Buch geschrieben. Er glaubt, daß, gleich wie der Körper fünf Sinne hat, die der Seele anzeigen , wie die äußeren Dinge beschaffen sind, also habe auch die Seele einen inneren Sinn, durch welche sie erfährt, ob eine Handlung gerecht oder unrecht , billig oder unbillig sey. Dieser innere Sinn, nennt man den moralischen Sinn. Er wird von dem Gewissen darinn unterschieden, daß das Gewissen nur über unsere eigene und bereits vollbrachte, oder beschlossene Handlungen spricht. Dieses System hat vieles für sich. Man findet schon bey Kindern Spuhrcn einer gleichsam cingebornen Liebe zur Billigkeit, wel. * chc wenigstens von einer e^igebornen Fähigkeit (axtitucio) zeugen , alles aufzufassen, was die Keime der Liebe zur Berechtig. b; XXII Einleitung. keil entwickeln kann. Allein der moralische Sinn wird zu oft durch die Erziehung verfälscht, kann zu leicht mit den Trieben der Leidenschaften verwechselt werden , und läßt eine Menge Fragen in dem Recht der Natur unbeantwortet. Zweyter Grundsatz: Die Liebe seiner Gelbst. Auf diesem einzigen Grundsatz ruhet das majestätische Lehrgebäude, welches der unsterbliche Wolf, dieser Held deutscher Gelehrsamkeit, dein natürlichen Recht aufgeführt hat. Bey der Wahl dieses Grundsatzes finde ich aber folgendes auszusetzen: Ergibt verschiedene Lehren, die gar nicht mit demselben zusammenhangen. Oft wird die Liebe zn den Menschen mit der Liebe seiner Selbst für eins gehalten; da die Erfahrung gerade das Gegentheil beweist. Endlich wird durch diesen Grundsatz der Mensch verwöhnt, und zu glauben verleitet, daß er den Mittelpunkt von allem sey. Dritter'Grundsatz : Die Sociabilität, oder Geselligkeit. Dieser Grundsatz ist von dem berühmten Püjfend5rf ausführlich entwickelt worden. Ich vermisse aber bey demselben, mehr Bestimmtheit, nemlich den Endzweck des gesellschaftlichen Lebens. Ich, meines Orts, gründe die Lehren des natürlichen Rechts auf folgenden Grundsatz: Veredelung der menschlichen Seele. Alles was diese Veredelung befördert, gehört zu meinem System ; alles was sie hemmet, verabscheuet die Natur oder ihr Urheber. Ich sage der menschlichen Seele überhaupt, und nicht jeder menschlichen Seele. Denn es gibt Seelen, die man zu veredeln vergebens trachten würde; und der vergebliche Versuch dürfte nur andere Seelen cntcdeln. Ich sage der Seele und nicht des Geistes allein, sondern auch und vornehmlich des Willens. Wer also nur eine Eigenschaft der Seele verstehet, ist himmelweit von meinem Grundsatz. Wer also sich edel glaubt, weil seine Einbildungskraft alle Säfte der Seele verzehrt, die Urtheilskraft niederdrückt, das Gedächtniß mit Seifenblasen aufdunset, und kas Her; entweder vcrtröck- Recht der Natur. xxm riet, oder zu einem Spiel schwärmerischer oder scheinheiliger Phantasien macht, der wird mich nie verstehen. Die Veredelung der Seele bestehet in der verhältnißmaß'- gcn Erhöhung jeder besondern Eigenschaft derselben. Das ist unsere Bestimmung, das ist der wahre Zweck der Gesellschaft. Sicherheit und Uebcrfluß sind Untcrzwecke derselben, und nicht die Endabsicht. ' Diese vcrhältnißmäßige Erhöhung jeder besondern Eigenschaft der Seele, erfordert von ihr eine anhaltende zwcckmäß-, gc Thätigkeit. Darinn bestehet die ganze Lehre unsrer Pflich tc.r. Ohne diese anhaltende zweckmäßige Thätigkeit nehmen bald unsre Fähigkeiten an Fertigkeit ab ; die deutlichsten Begriffe werden verworren, die hellsten Ideen werden dunkel, und die fruchtbarsten' Grundsätze bleiben ohne Frucht. Warum folgt Eckel so leicht auf jeden Genuß, der nicht der verdiente Lohn unsrer Arbeit ist ? Wärmn verlieren die Vergnügungen der Sinne, ohne Abwechslung , so bald ihren Reiz, da die Vergnügungen des Geistes und des Herzens, eben durch den Ge, nuß selbst, immer mehr Reiz bekommen? Warum kann der Fleiß des Menschen nicht alles, aber doch so viel, daß er stäts zu mchrercm angefrischet werde ? Warum ist die unerschöpfliche Natur mit einer durchscheinenden Hülle bedeckt worden, die wir zwar nie aufheben, aber aufzuheben immerfort aufgemuntert werden? Warum wird die Religion selbst, auf Zugeben der Gottheit, durch die Menschen mit Nebeln so verdunkelt, daß wir ohne Nachlaß an der Vertreibung dieser Nebel arbeiten müssen? Ist es nicht, weil die anhaltende Thätigkeit unsrer Seele ihre Veredelung hervorbringen soll? Durch den Grundsatz der Veredelung der menschlichen Seele, lassen sich alle Fragen des natürlichen Rechts beantworten. Fragt man, zum Beyspiel, ob die Vermischung aller Stände in einer revublikanischen Verfassung nützlich sey, so bejahet unser Grundjatz diese Frage, denn die Vermischung der Stände lehrt die höheren Klassen Bescheidenheit und Achtung gegen b 4 xxrv Einleitung. die niederen; "und die niederen werden dadurch zu einer edle. ren Denkungsart angeführt. Fragt man weiter, wie das Verhältniß einer solchen Mischung seyn soll, so ertheilt unser Grundsatz gleichfalls eine entscheidende Antwort: das Verhältniß muß so seyn, daß die guten Eigenschaften, so jeder Klasse ziemlich eigen sind, zu den andern Klassen übergehen, und nicht umgekehrt nur die wechselseitigen Fehler einander mitgetheilt werden. Mehrere Beyspiele gehören zu einem größeren Werke. Genug wenn der Leser sich wohl merke, daß ich durch das na. türlichc Recht alle Vorschriften verstehe, die der Urheber r er Natur uns durch die Vernunft als Mittel eingibt, unsre Seele zu vervollkommnen, zu erheben, zu veredeln, und sie also einer höheren Stuffe der Glückseligkeit m jener Welt fähig zu machen. Kultur und Aufklärung. Man verwechselt diese Worte gar zu oft'mit einander: sie sind doch bey weitem nicht einerley Bedeutung. Rultur trift man bey einer Nation an, wenn bey derselben viel gelesen und geschrieben wird. Aufklärung , wenn über die wich. tigsten Angelegenheiten des Menschen und des Bürgers klare und bestimmte Grundsätze so allgemein herrschen, daß es Ge, wohnheit sey, nach denselben zn denken, und zur Sitte geworden , nach denselben zu handeln. Aultur ist also das Düngen und Pflügen, und Aufklärung die Frucht selbst. Gleichwie das Düngen und Pflügen nicht selten fruchtlose Arbeit abgibt; also kann auch oft geschehen , daß Kultur kei« nc Aufklärung hervorbringe. Gleichwie hingegen es Felder gibt, als aufdcn Alpen und dem Jura, wo die schönsten und kräftigsten Kräuter und Obstarten, ohne Saat, Pflug noch Dung, in reichem Ueberfluß gcdcyhen, so kann auch oft Aufklärung bey einem Volke herrschen, wo wenig Kultur vor» Handen ist. Kultur und Aufklärung.' xx^ Bey uns war vor Zeiten mehr Kultur als Aufklärung ; und nun ist mehr Aufklärung als Kultur. Die Ursachen da, von wird uns die Geschichte angeben. Nur schreye der Fremde nicht gleich zur Anklage der Schmeichelei): Er warte das Ende des Werks ab! Und wenn noch zu Zeiten ein böser Dampf über unsern Horizont aufsteigt, so schließe er nicht gleich daraus: Alle Laster ersticken im Dampf. Sondern er komme selbst hiehcr, und sehe zu, wie die größere Anzahl in Bewegung ist, um diesen Dampf wegzuräuchern. Doch hüte man sich zu glauben, daß ohne Kultur Aufklärung lange bestehen könne! Aufklärung verräth immer etwas Kultur. Entweder hat die vorhergehende Generation einen gewissen Vorrath Kenntnisse in Umgang gebracht, die nun in gesunden Köpfen wirken und aufkeimen; oder es gibt Zeitgenossen, die für die andern lernen und denken, und ihnen das Bewährte und Brauchbare mittheilen. Ich habe die Aufklärung ohne Kultur dem Uebcrfluß der Alpen und Iuragebirge verglichen. Hier ist aber auch nicht alles ohne Anbau. Die Natur ist es im Grunde, so denselben besorgt. Der langstehende Schnee düngt den an sich selbst kräftigen Boden , die Winde wehen die Saamenkörn'er herbey, und die Feinheit der Luft macht das Unkraut ersticken. Wenn aber ein Volk, in Ansehung der Aufklärung, sich bloß auf solche günstige Zufälle und Naturwohlthatcn verlassen wollte, so würde es ihm früh oder späth theuer zu stehen kommen. Man kann es nicht zu oft wiederholen. Kultur des Geistes ist die natürliche Mutter der Aufklärung. Wenn sie das Gegentheil gebührt, so widerfährt ihr, was jedem Weib, so eines ungestalteten Kindes genesen ist. Es geschieht, wenn der Saa- me der Kultur sich ohne Keim befindet, wenn die Gebärmutter schlaff oder angesteckt ist, wenn Leidenschaften die Einbildung verfälschen, wenn Zwang die Gedanken zerdrückt wie Schnürleib die Frucht des Leibes, wenn Generalunthätigkeit die Säfte dergestalten verdickt, daß wässeriges Zeug ohne Blut, Leben, noch Feuer geboren werde. b ; XXVI Einleitung. Wenn Kultur Aufllärung hervorbringen soll, so müßen die zwey folgende unzertrennbare Mittel angewendet werden. Die Entwickelung und Bildung der Geisteskräfte , bey der Jugend aller Klassen, ohne Unterschied, s'. Die Abschaffung der allzubcstimmten Zwangsformel der Denkungsart. Es mögen die kultivirtcn Köpfe so viel schreiben und lehren als sie wollen , wenn sie nur dem Laster nie das Wort reden. Wahre Irrthümer werden bald widerlegt/ und dann erscheint die Wahrheit noch glänzender / und vor ferneren Anfechtungen noch sicherer als jemals. Das erste Mittel nenne ich das wcrkzcugsmittel der Aufklärung ; und das zweyte/ das Vocrathomiltel derselben. Beyde müßen zusammen gehen. Das letztere ohne das erstere/ häuft nur Gedanken auf Gedanken / ohne Wahl / Zusammenhang und Bestimmung. Das erstere ohne das letztere bringt wohl Spezialrichtigkcit zuwege / aber auch zugleich allgemeine Einschränktheit. Die bey uns neucingcführtc Erzichungsart / läßt keine glückliche Aussichten vorsehen / wenn nicht dem Uebel schleunigst vorgcbogcn werde. Die Jugend ist nicht/ was die Männer in ihrem Alter gewesen sind. Schon bey einigen wird man einen Ton gewahr / der Selbstgefühl offenbaren soll, und nur Leerheit verräth. — Ein Wort über Selbstgefühl/ welches / wenn es ausartet/ der Aufklärung so gefährlich seyn kann. Selbstgefühl/ Bescheidenheit und Demuth sind drey Tugenden/ die darum übereinskommcn/ daß diejenigen/ die sie besitzen/ sich selbst kennen. Allein Selbstgefühl empfindet mit besonderem Gefallen/ was man gilt/ und mag es gern den Leuten zu verstehen geben. Es gränzt nahe an Eigendünkel / Einbildung / Eigensinn und Hochmuth. Bescheidenheit empfindet zwar auch/ was man gilt/ aber zugleich/ was uns gebricht/ zweifelt ehcnder an das erstere als an das letztere / bis das Zeugniß der andern ihm den Zweifel benehme. Demuth cm- XXVll Kultur und Aufklärung. pfindet gleichfalls, was man gilt und was uns gebricht , fühlt aber insonderheit letzteres, und ist immer für den Verlust des erstem besorgt. Wenn sie übertrieben wird , verfällt sie leicht in Selbstkleinschätzung, Niedergeschlagenheit und Trägheit. Ich wollte also Demuth dem Jüngling empfehlen, Bescheidenheit dem Manne, und Selbstgefühl dem Greise. Doch sind Fälle / wo in jedem Alter, jede dieser drey Tugenden ausgeübt werden muß: Demuth gegen den Schöpfer, Bescheidenheit gegen Lob, und Selbstgefühl gegen Niederträchtigkeit. Nicht mindere Gefahr drohet der Aufklärung die bey unS so allgemeine Trennung zwischen Jugend und Alter. Sie nähern sich die Zeiten, wo der Jüngling allen Umgang mit seinen Acltern für eine Pflicht und nicht eine Wohllust ansehen, und alle Gemeinschaft mit erfahrenen und geschickten Leuten, so viel möglich, aufheben wird. Man sey doch vor allem dieses Grundsatzes stäts eingedenk, daß die Weisheit selten von unten herauf steigt, sondern von oben herab sich sanft ergießen soll. Gesegnet die Vätcr, die noch mit Nachdruck, dem Uebel Einhalt thun ! Ihre Namen sollen aufgezeichnet und der Nachwelt übergeben werden. Patriotismus. Patriotismus war vor Zeiten jene Tugend, durch welche angefeuert ein Glutins Sc-ovols seine Hand , ohne Zeichen des Schmerzcns, abbrennen lies ; ein Winkelried, an der Spitze seines dreyeckigen Heeres in die feindliche Reuterey stürzte, und dem Vaterland die Freyheit bahnte. Ich zweifle nicht, daß zu unsern Tagen, solche Beyspiele, bey gleichen Umständen, sich erneuern würden. Allein der nämliche Name sollte nicht dergleichen großmüthigen Handlungen beygelegt werden , und zugleich solchen Verdiensten , dir oft in nichts anders bestehen, als daß man kein Schurke sey. Ich unterscheide Liebe zum Vaterlande, Patriotismus, und Hevmarhlust. xxvm Einleitung. Der Ausdruck Liebe zum Vaterlande kann gebraucht werden , wenn es um keine Einschränkung , noch außerordentlichen Nachdruck zu thun ist. Ich begreift unter diesem Worte alle Tugenden, die man ausübt , nicht nur weil es Wichten des Christen sind, sondern auch in der Betrachtung, daß sie das Wohl der Gesellschaft befördern, zu welcher man durch die Geburt oder die Annchmung, gehört. Patriotismus ist ein Wort, welches ich für den hohen Grad der Liebe zum Vater lande vorbehalte. Jede That gehört zum Patriotismus, durch welche, zum Besten der Gesellschaft, die uns nährt und schützet, Leben, Gut, Ruhe, Neigungen auf. geopfert, oder wenigstens in die Schanze geschlagen werden. Heymathlust nenne ich die Schcinlicbe zum Vaterlandc, wenn sie nur darin» besteht, daß man gern an dem Orte lebt, zu welchem Geburt und Gewohnheit uns hinweisen. Unbegreiflich ist es, wie oft die Menschen Hevmathlusi und Liebe zum Vaterlande für einerley halten. Weil einer sich der Kna- dcnposscn gern erinnert, jeden Flecken gern siehet, auf welchem er manche Ruthe verdiente, weibische Verwöhnungen zur zweyten Natur gemacht, sich zum hochgeachtcn Despoten ftiucr Gasse aufgeworfen, wider alles, was er nicht gethan, so gern in den Tag hinein schmähet-der sollte Patriot heißen! der sollte mit vaterländischen Gesinnungen pralen! Hcrmathlust kann ohne die geringste Liebe zum Vaterlande seyn. Ja, Heymathlust kann dieser Liebe beständig im Wege stehen. Gemeines Wesen und Gerechtigkeit werden immer, bey schwachen Gemüthern, vor eingezogenen Vorurthcilcn und den magischen Namen Blutgcnossen, Schulgenossen , Zunftgenossen, Klubsgenossen, weichen müssen. Hingegen kann die erhabenste Liebe zum Vaterlandc bey gänzlichem Mangel a» Heymathlust bestehen. Man kann viele seiner Zeitgenossen mit gleichgültigen Augen ansehen und doch alles für sie aufopfern. Warum l Weil alsdann Pflicht, Gerechtigkeit, gemeines Wesen, und die unzählige Scharen der Patriotismus- XXIX nachfolgenden Generationen allem vor Augen stehen, allem ihre heilige Rechte verfechten. Heymathlust ist eine gute Sache, weil sie macht, daß die Leute bleiben, und nicht auswandern. Heymathlust ist eine vorrrefliche Sache, wenn sie mit der Liebe zum Vatcrlande verknüpfet ist ; und alsdann werde ich sie immer empfehlen, werde immer die Hand bieten, daß man sie allgemein mache, daß man Denkmäler errichte, die sie stäts erneuern, daß man Geschichtsbücher vervielfältige, die sie veredeln, daß man Feste und Feyerlichkcitcn einführe, die sie zur Begeisterung entwickeln. Nur glaube man nicht, daß Heymathlust und Patriotismus einerley sind; und je heftiger bisweilen erstere sich hervorthut, je bchulfamer sey man, sogleich auf letzteren zu schließen! Freyheit. Dieses Wort wird so oft gemißbraucht und übel verstanden, daß jede Gelegenheit ergriffen werden muß, die Bedeutung desselben genau zu bestimmen. Freyheit ist der Zustand, in welchem man alles thut, was man will. So verstehen es überhaupt die meisten, aber wenige überlegen, daß Niemand, in diesem Verstände, der Freyheit theilhaftig war, noch werden kann. Gott allein thut, was er will: Gott allein ist frey. Wenn also der Mensch von Freyheit redet, so redet er von dem kleinen Maße Freyheit, das uns Sterblichen vergönnet worden. Dieses kleine Maß hat verschiedene Grade. Jeden Grad wollen wir mit einer besondern Benennung belegen. Denn, wo die Gränzen schwer zu unterscheiden sind, muß man mit Zeichen oder Worten, dem Verstand zu Hülfe kommen; und Freyheit ist einer der Gegenstände, bey welchen eine Linie mehr oder weniger theures Blut gekostet hat. Wir machen den Anfang mit der psychologischen Freyheit, das isi, die Freyheit der Seele. In diesem Verstände, hat das Work Freyheit keinen Bezug aufdie äußere Macht, dache. XXX Einleitung nige zu erlangen, was man will, sondern auf icne Eigenschaft der Seele, daß ihr Wille, würklich ihr Wille sey, und nicht die Folge des Willens eines andern. Unser Wille ist die Folge des Willens eines andern, auf dreyerley Art: Erstens, weil uns Noth oder Zwang widerfahrt; daraus folgt der gezwungene Wille. Zweytens, weil Veranstaltungen von Seiten andrer Menschen, einen Einfluß auf unsern Willen haben; daraus entstehet der geleitete Wille. Drittens, weil Zufälle, die entweder von Menschen oder von der Vorsehung allein herrühren, uns auf Gedanken bringen, die nothwendig unfern Willen bestimmen; daraus entspringt der zufällige Wille. Wenn nun, in unsrer Seele, der Wille so frey wirket, daß wir weder Zwang, noch Einfluß, noch bestimmenden Zufall gewahr werden, so ist die Seele im höchsten Grade frey , und diesen Grad ihrer Freyheit nennet man Spontaneität. Dieses Wort hat man einführen müßen, weil die Meisten den geleiteten sowohl als den zufälligen Willen zum freyen Willen schon rechnen, und zwar in Gegensatz des Gezwungenen. Nach ihrer Eintheilung , würde also der Wille in den Gezwungenen und den freyen zerfallen, und dieser wiederum in den Geleiteten, den Zufälligen und den Spontaneischcn. Es giebt Sekten in der Religion, wie auch in der Philosophie , die allen spontaneifchen Willen gänzlich verwerfen. Ihre Gründe will ich durch folgendes GIcichniß begrciflich machen. Der Wille entspringt aus der Seele, wie jene Quelle aus dem Felsen hervor quillt. Bey trockener Witterung , scheint es, als hätte der Fels die eigenthümliche und wesentliche Kraft Wasser zu erschaffen. Bey nasser Witterung aber bemerken wir, daß der Regen in die Quelle eindringt, und sich mit dem eigenen Produkt des Felsen mischet. Wir unterscheiden also das eigentliche Qucllwasscr von dem zugeflossenen Regen- wasser , und nennen das erstere spontancischcs und das letztere zufälliges Wasser. Es treten aber einige hervor, die den Gc. Freyheit. xxxr danken, mit Recht, nicht ausstehen, daß der Fels Wasser erschaffe, und uns Systemen vortragen, wie und woher fremdes Wasser, ohne Zuthun des Regens, zur Quelle hinauf steigen könne. Der eine sucht, auf andern höher gelegenen Felsen, große Behälter, welche, durch unterirrdifche Kanäle, wie bey einem Springbrunnen, das Wasser bis zur Quelle hinaufdrücken; der andere fpeißt unsere Quelle vermittelst der anziehenden Kraft der sogenannten kapillarischen Röhre; ein dritter erdenkt unterirrdifche Wärme, die das Bodcnwasser in einem beständig aufsteigenden Dampf unterhält, welcher Dampf alsdann sich in der Quelle sammelt, kondenstrt und in klares Wasser ergießt. Also sind auch diejenigen zu Werke gegangen , die uns allen fponrananeischcn Willen versagen. Sie haben Systeme aufgestellt, die uns erweisen sollen, daß unser Wille nie frey sey, sondern immer die Folge des Willens eines andern. Allein die geringste Aufmerksamkeit verräth gleich ihren Irrthum. Indem fic über die Seele, deren Wesen uns immer unbekannt bleiben wird, wie über physische Dinge urtheilen wollen. Kartesius bewies die Existenz durch diese Schlußfolge: „ Ich denke, sagte er, also cxistire ich. " Ebenfalls beweise ich mir die Freyheit meiner Seele durch diese Schlußfolge: „ In „ hundert Fällen, fühle ich , daß ich es bin, der will, und „ nicht ein anderer, also ist meine Seele frey. " Diese wenige Gedanken über eine der schwersten Fragen, die ich kenne, werden uns, in der Folge, oft zu Statten kommen. Ueber die Stuffen der Spontaneität, oder der vollkommenen Freyheit der Seele, bemerken wir noch folgenden Unterschied. Sie ist -entweder ohne Zusammenhang, oder systematisch. Die Freyheit der Seele ist ohne Zusammenhang, wenn der Wille nach etwas strebt, und doch beständig Handlungen hervorbringt, die seinem Streben zuwider laufen. Die systematische Freyheit der Seele besteht darinn, daß, wenn jemand sich aus eigener Wahl einen gewissen entfernten Zweck XXXlk Einleitung. zum Ziel gesetzt, er zugleich sicher sey, es werden mit diesem ersten Mus seines Willens olle fernere Mus desselben, unmittelbare und mittelbare, bey begünstigenden und nicht begünstigenden Umständen, vollkommen übereinstimmen. Diese systematische Freyheit, wenn die Seele sie besitzt, und zur Lugend anwendet, ist die höchste Stusse ihrer Veredelung. Sie ist dem Menschen nicht angeboren, dieß beweist leider die Erfahrung. Er besitzt aber die Fähigkeit, selbige zu erlangen ; und das ist die erste Anlage zu seiner Größe. Vergebens würde er es aber allein versuchen, seine Mitmenschen müßen dazu beytragen; und deswegen erlaubte die Gottheit, daß die zerstreuten Wilden sich in Gesellschaften vereinigten, und Regenten über sich setzten. Laßt uns nun die übrigen Arten der Freyheit betrachten. Die sogenannte natürliche Freyheit ist der Zustand , in welchem der Mensch der Natur allein gehorchet. Diesen Zustand hat man mit den schönsten Farben abgeschildert. Allein das ist bloße Täuschung. In dem Stande der Natur, kann der Mensch weit minder frey seyn, als in dem Stande der Gesellschaft. Jedes Raubthicr, das ihm an Kräften überlegen ist, herrschet über ihn. Er will über den Fluß setzen, da stehet aber der grimmige Löwe am .icnfcitigcn Gestade, und verwehrt ihm den Uebergang. Diese Art Freyheit ist also eigentlich die Freyheit der Wildheit. Die bürgerliche Freyheit ist derjenige Zustand von Freyheit , dessen man, in einer wohlgeordneten bürgerlichen Gesellschaft theilhaftig werden kann. Der Maßstab dieser Art Freyheit ist schwer zu bestimmen. Folgende Merkmale sind die bekanntesten. Entweder sind wir in einer Gesellschaft nur dem Staat unterworfen, oder noch darüber einer besondern Person oder Familie als Sklav oder Leibeigener. Der erste Fall ist, was man eigentlich Freyheit nennet. Daher sind die Bauern bey uns, wenn sie schon Leibeigen heißen, eben so freye Schweizer als Freyheit. xxxm als ich und andere Bürger, denn sie und wir sind nur dem Staat unterworfen, sie und wir müßen der Obrigkeit gehorchen, die den Staat verwaltet. Die zweyte Stuffe der bürgerlichen Freyheit, hangt, nach einigen Schriftstellern, von der Regierungsform ab. Es zeigen sich aber hier fo viele Distinktionen und Unterabtheilungen, daß ich es lieber dabey bewenden lasse. So viel ist gewiß, daß die bürgerliche Freyheit zu und abnimmt, je nachdem weife Gesetze oder schädliche Verfügungen , sichere Vollstreckung oder wiükührliche Ausübung , Gehorsam von Seiten der Untergebenen oder Zügcllosigkcit über unser Schicksal den Ausfchlag geben. Man hat gesagt, das Volk ist frey , das nur Gesetzen gehorcht , die es selbst gemacht hat. So schön es in das Ohr tönt, so falsch ist es, wenn man es prüft. Die Römer hatten, zur Zeit ihrer größten Freyheit, Gesetze gemacht, die wider alle Billigkeit so sehr stritten , daß man dem Prätor, oder Richter erlauben mußte, seine eigene Auslegung an die Stelle jener Gesetze zu setzen. Also verbesserte ein Mann die Arbeit des Volks, damit das Volk frey bliebe. Ueberdieß, wo ist das Volk, das sagen könne, es habe die Gesetze errichtet, welchen es gehorcht ? wenn die Mehrheit ein Gesetz erkennt, wo bliebe denn die Freyheit der mindern Zahl? wenn Repr-, stntanten die Gesetzgebung ausüben, und also die Represen- tirten kein Wort dazu jagen, wo bliebe denn die Freyheit dieser lcztern? wenn die Gesetze uralt sind, und von Leuten gemacht worden, die wir sogar mit Namen nicht kennen , wo bliebe denn die Freyheit der lebenden Generation? Ob das Gesetz nützlich ist! ob Richter und Volk demselben gehorchen l das sind die Hauptfragen. Man rede doch endlich deutlich und wahrhaft. So wir ich alle knechtische Schmeichelet) verabscheue, so sehr hasse ich alle demagogische Quacksalberey. Die politische Freyheit ist ein Ausdruck,-der sich auf die Mitglieder »des Staats nicht bezieht, sondern auf den Staat c XXXIV Freyheit. selbst , und will soviel sagen daß der Staat unabhängig von andern Staaten ist. Hier muß ich bemerken, daß der neu eingeführte Ausdruck freyer Stand , anstatt Republik, mir sehr unschicklich vorkömmt. Denn , eine Monarchie ist auch ein Stand , und wenn sie unabhängig ist, so ist sie auch Frey , und wenn sie mächtig ist, so ist sie ein noch freyerer Stand, als eine kleine Republik. Bey diesem Anlaß muß ich gleichfalls des neuen Ausdrucks ein gemeines Wesen, anstatt Republik, Erwähnung thun. Ich werde sie nie mit einander verwechseln. Obschon Republik, reu xubllLL, ursprünglich das sagte, was ein gemeines Wesen; so bedeutet selbiges doch nun etwas anders, und es ist gut, daß man einen Unterschied mache. Die Römer haben diesen Ausdruck eingeführt, weil sie durch Monarchie nur das verstanden, was im Orient Monarchie war , und was noch heut zu Tage zu Marokko Monarchie heißt; nemlich, eine Verfassung , wo der Monarch den ganzen Staat und das Eigenthum seiner Unterthanen für sein eigenes Patrimonialcigenthum anstehet. In den europäischen Monarchien findet sich aber ein gemeines Wesen, sowohl als in Republiken, und es kann Republiken geben, wo kein gemeines Wesen mehr ist. Dieß geschieht, wenn die Bürger den echrle xublic in ihren Herzen auslöschen lassen. Ich unterscheide also Republik und gemeines West« , wie die Franzosen Rexubligue und Lbole xubllgriL von einander unterscheiden. Wir wollen diese Erklärungen über Freyheit, mit dem Worte, moralische Freyheit beschließen. Sie ist die edelste Frucht der Weisheit. Sie ist der Zustand , in welchem der Mensch seine Seele so bcmeistcrt, daß sie nie etwas anders will , als was er darf und kann. Sie ist also die frcywillige Herrschaft über den spontanäischcn Willen selbst. Man erlangt sie durch Ueberwindung seiner selbst , da die thierische Frcyheck alles zu überwinden trachtet, außer sich selbst. Erstere gewinnt täglich neueren Zuwachs, lezterc findet täglich neuen Wider- Souveränität. xxxv stand. Erstere hat immer genug, leztcre nie zu viel. Diese ist lobend, und jene sanft und ruhig. Von der Souverainität. Dieses Wort ist zwar eines fremden Ursprungs; es hat aber das Bürgerrecht bey uns erhalten. Ich finde es auch schon in einer wichtigen Deduktion vom vorigen Jahrhunderte. Ucbrigens ist das deutsche Wort, so man dafür in unsern Gesetzen findet, einer eben so ausgedehnten Bedeutung, wenn es heißt: Die höchste Gewalt einer Stadt Basel. Ein Ausdruck der das übersetzte Lummum Imperium der Lateiner ist. Einige »»eigentliche Bedeutungen des Worts Souverainität wollen wir allervordrist erläutern: Es bedeutet bisweilen nichts anders als Unabhängigkeit eines Staats von jedem andern Stande. Also hat man über die Souverainität der Schweizer geschrieben, das will sagen, über ihre Unabhängigkeit. Auch gibt man das Beywort Louvemln, in Rücksicht der Prozeß führenden Partheyen, jenen Gerichtshöfen, vor welchen die Streitsachen in letzter Instanz entschieden werden. So heißen in Frankreich die Parlementer Lours 8ouveraines. Dieses Beywort bindet aber nur die Partheyen, und nicht den eigentlichen Souverän. Es benimmt jenen die weitere Appellation , es benimmt aber diesem nicht das ^us evocanäi. Die Souverainität in dem eigentlichen Verstände ist das Recht in einem Staat, das gemeine Wesen anzuordnen und zu verwalten, entweder durch sich selbst, oder durch Bevollmächtigte. Oder, die Souverainität ist das Recht die Verhältniß, mäßigen Beyträge der Glieder eines Staats zur Entfernung ihres Schadens, und zur Beförderung ihres Bestens, zu bestimmen , und zu verwenden. Wir sagen das Recht und nicht die Macht, um den Usurpator von dem Louverain zu unterscheiden. Wir sagen Beyträge, und nicht Totalität der Kräfte, denn XXXVI Einleitung der Mensch ist nicht in den Stand der Gesellschaft getreten, nm , solange er die Wichten des Maischen erfüllet, seine Menschheit abzulegen. Die Gegenstände dieser Beytrage sind, nach Maßgabe der Umstände, Personaldienst, Geld oder Geldeswerth, Einschränkungen der Freyheit, das Leben selbst. Diese Beyträge sollen aber verhaltnißmäßig seyn, sowohl in Ansehung des Zwecks, als der Art der Vcrtheilung. Wir sagen, die Glieder eines Staats, und verstehen dadurch alle diejenigen, die in demselben leben , und die Ordnung der Gesellschaft nicht stöhrcn. Zu welchen aber insonderheit die Nachkommenschaft gezählt werden muß, als welche die weit mehrere Zahl ausmacht. Wir sagen, zur Entfernung ihres Schadens, und zur Beförderung ihres Bestens, und unterscheiden mit Fleiß beydes von einander: denn die Mittel zur Entfernung des Schadens erfordern bisweilen Zwang, und die Mittel zur Beförderung des Bestens wollen nur erleichtert und empfohlen seyn. Bey der Souverainuät oder höchsten Gewalt haben wir zu betrachten, die Person die sie ausübet, und die Bestandtheile derselben. Was die Person anbctrift , so unterscheidet man die xer- l»NL moirüis und die xerlvna xlrylica. Die PLrloira inorall« ist diejenige, die der Geist sich vorstellt, als den Ausübcr der höchsten Gewalt, mit Absonderung aller Vorstellung einer wirklichen Person. Z. B., wenn ich sage , der König ist der 8ou- versm in Frankreich , so nenne ich nur die xsrlona M»7illl8 der Souvcrainität; sage ich aber, Ludwig XVI. ist der Souverän daselbst , so habe ich die xorlona xbyliLL genannt. Dieß läßt sich auch in Republiken anwenden. Frägt man, zum Beyspiel, wer die xsrtona momlis der höchsten Gewalt zu Basel sey ? so ist die Antwort: Klein und Groß Rath. Frägt man aber wer die xerkous xtr^tiLa sey? So wird man, zur Antwort, das Verzeichnis der Häupter, Rathshcrrcn, Meister und Groß- Souveränität. xxxvii räche ablesen müßen. Daher ist der Satz entstanden, daß, in einer festgesetzten Verfassung nur die xerlona pKvlicL sterben oder abgeändert werden könne, nicht aber die xerlona morslis. Zum Unterschied der Rcgierungsformen , ist noch zu bemerken , daß die xerlonei momlis in einer Monarchie inäivi- üu'-üiz ist, und in einer Republik, oollsckivL. Weil aber bey einer Versammlung gewöhnlich die Mehrheit der Stimmen den Ausschlag gibt, und es also ungewiß ist, wer zu der mehreren oder minderen Zahl gehören werde, so ist auch in einer Republik die xerluua pbyliLL ungewiß, und unbekannt. Ihre wirkliche Tristen; dauert nur einen Augenblick, ncmlich , während der Abzahlung der Stimmen. Diese Bemerkung karakte- risirt das Wesentliche der republikanischen Regierungsform. Denn die Hossnung, daß der Rathsherr, der mir nicht gewogen ist , in meinen Angelegenheiten, unter der minderen Zahl der Votirendcn sich finden werde, läßt mich über den Ausgang derselben ruhig schlafen. Die Bestandtheile der höchsten Gewalt sind die verschiedenen Befugnisse, die zur Erreichung des gesellschaftlichen Zwecks, von dem Regenten ausgeübet werden müßen. Die Befugniß, Gesetze zu machen, ist, z. B. einer der Bestandtheile der höchsten Gewalt, denn, ohne Gesetze würde eine Gesellschaft sich bald auflösen. Allein, in Ansehung der Anzahl dieser Bestandtheile, wie auch ihrer Benennungen, ist man nicht durchaus einerley Meynung. Z. B. der große Alomssguleu theilt die Souverainität rn den pouvoir IstziAatik und den pouvoir exsLutik ein. ?ou- voir leZlslaük ist gesetzgebende Gewalt, kouvair exscurik wird durch ausübende Gewalt von einigen übersetzt. Der Ausdruck ist aber nicht ganz richtig. Denn die gesetzgebende Gewalt selbst muß auch ausgeübet werden. Wenn der Gesetz, geber Gesetze macht, so übet er wirklich die Befugniß aus, Gesetze zu machen, und ist also auch in diesem Falle ausübende Gewalt. Zu dem bedeutet das Wort ausüben, nicht exe- XXXVHI Einleitung. cuter, sondern exercer. Lxecuter ist vollstrecken. Daher werde ich immer vollstreckende Gewalt sagen, anstatt ausübende Gewatt. - Andere unterscheiden in der höchsten Gewalt drey Bestandtheile: Die gesetzgebende Gewalt, die vollstreckende Gewalt, und das Richtcramt, xvtetta« sticiicmris. Auf dieser drcyfaltigen Abtheilung ruhet die amerikanische Verfassung. Einige aber, die auch diese Einthcilung angcnom, men, nennen die vollstreckende Gewalt änderst, ncmlich, xotellas coacllva , zwingende Gewalt.-Doch mehrere Beyspiele der Nichtübereinstimmung der Nationen und Schriftsteller anzuführen, halte ich für übcrsiüßig. Es wird immer schwer bleiben, eine solche Eintheilunz hierum zu treffen, die für alle Zeiten und Verfassungen anwendbar sey. Jede Verfassung hat ihre besondere und eigene Ein- theilungcn. Die muß man in den Gesetzen suchen. Man wirft bisweilen den Gesetzen vor, sie seyen weitschweifig abgefaßt. Allein diese vermcynte Weitschweifigkeit hatte oft ihren guten Grund. Man beschrieb die Sache ganz wie sie verstanden wurde. Man vermied sorgfältig den kürzern Ausdruck, weil er zu übertriebenen Schlüssen hätte mit der Zeit verleiten können. Die Verschiedenheit der Benennungen, in Ansehung der Bestandtheile der höchsten Gewalt, rührt auch daher, daß man dieselbe aus verschiedenen Gesichtspunkten betrachtet hat. Der Eine nahm Rücksicht auf die Mittel, deren jede Regierung sich bedienen muß, der Andere auf die Natur der Gegenstände, welche vorkommen, ein Dritter aufdie verschiedenen Endzwecke jeder bürgerlichen Gesellschaft. Folgende Eintheilungcn der höchsten Gewalt unterwerfe ich dem Urtheil des Lesers. Die höchste Gewalt zerfällt in die staatsbildendc Gewalt, xoeeltas conMmiva , und in die regierende Gewalt, recko- lia xotolkas. 1°. Die staatsbildendc Gewalt bestimmt, wer regieren Souverainität. wird , und wie er regieren soll. Sie ordnet die Staatsverfassung an, und schreibt Fundamentalgesetze vor. Nach dem» Grade der Wichtigkeit ihrer Gegenstände, zerfällt sie wiederum in die hohe , die mittlere, die niedere. Die hohe staatsdildende Gewalt überträgt die Ausübung der Haupt- oder wesentlichen Befugnisse der Regierung, wem sie will: einem Monarchen, einem Rath, einem Theil des Volks, dem ganzen Volk. Oder sie trift eine Absonderung, vertraut dem einten einige Befugnisse, und dem andern die übrigen an. Bisweilen behält sie sich die Ausübung einiger vor. Bisweilen setzt sie Bedingnissc fest , nach welchen die regierende Gewalt, in der Ausübung ihrer Befugnisse, sich verhalten soll. Die mittlere staatsdildende Gewalt betrift diejenigen Anordnungen die zu besserer Ausübung der regierenden Gewalt mögen erforderlich seyn. Z. B. Die hohe xorelkas conMurivs. kann einem Gericht oder Rath die Iustizpflege übertragen, ohne weitere Anordnungen. In diesem Falle wird dieser Rath noch manches verfügen müßen, ehe er im Stande fey , diese übertragene Iustizpflege, nach den Absichten der höchsten Gewalt, zu verwalten. Diese erforderliche nähere Verfügungen, zähle ich zu der mittleren staatsbildenden Gewalt. Die niedere staatsdildende Gewalt beschäftiget sich mit Anordnungen, die freylich auch zur besseren Ausübung der regierenden Gewalt dienen mögen, aber doch nicht so erheblich sind, daß sie von der hohen staatsbildenden Gewalt nicht- könnten getrennt werden. Die Gränzlinie zwischen diesen Unterabtheilungen ist bisweilen schwer zu bezeichnen, weil die Umstände wichtig machen können, was an und für sich selbst betrachtet, gleichgültig ist. Daraus entstehen gemeiniglich in Republiken, deren Verfassung zu verwickelt ist, Zänkereyen aller Arten. Wenn man klug ist, so richtet man seine Aufmerksamkeit auf die Hauptsrücke, und überlegt sie um desto reiflicher. So viel von dem ersten Ast der höchsten Gewalt, wir schreiten nun zum zweyten. e 4 öi. Einleitung. II'. Die regierende Gewalt, xorell^ re^orm, le 6ou. vernement. Nachdem die xotestas Lvnliltutiva den Staat gebildet, so tritt die regierende Gewalt hervor, und verwaltet das gemeine Wesen. Folgende Gerechtsame muß sie nun ausüben: i°. Das Wahlrecht. 2°. Das Rriego- und Fricdcnsrecht, j»8 Kelll L pacls. Selbiges betrist die äußeren Angelegenheiten. Das Recht die rLmkmifte des Standes zu verwalten und zu vermehren, oder die su,L llici in ausgedehntem Verstände. 4'. Das Recht Gesetze zu machen , über Rcligionssachcn, über die Angelegenheiten der Untergebenen, über die allgemeine Aufklärung, Wohlfahrt, Sicherheit und Ordnung. Das Recht den willen der Untergebenen zum Gehorsam zu leiten und zu zwingen. Woraus das Recht belohnende und Strafgesetze zu machen, wie auch das Richteramt herzuleiten sind. Alle mögliche Mittel, deren die regierende Gewalt sich bedienen muß, um ihren Zweck zu erreichen, lassen sich füglich auf jene fünf Gerechtsame zurückbringen. Jede Verfassung hat aber, wie ich schon gemeldet, besondere und eigene Untcrabthci- lungcn, Zusammcnfügungcn und Benennungen eingeführt. Staatsverfassung und Fundamentalverfassung. Zwischen diesen beyden Ausdrücken ist ein Unterschied. Wenn man nur den gemeinen Sprachgebrauch zu Rathe ziehet, so möchte es wohl schwer fallen, das Wesentliche dieses Unterschiedes zu bezeichnen. Das einzige was ich allgemein finde, ist der Begriff, daß Fundamcntalvcrfassung etwas mehr bedeuten solle, als Staatsverfassung. Worinn bestehet aber dieses Mehr? Wer soll es bestimmen ? Sind es die Leiden, fchasten, die Vorurthcilc, der Parthcygcisi? Vor Zeiten hicl- Staats - und Fundamentalverfassung.' xri ten wir für einen Theil der Fundamentalverfassung, daß kein Bürger Bürger bleiben könne, dessen Ehefrau lutherisch war, und nicht den lutherischen Glauben abgeschworen hatte. Und nun begehren wir lediglich, daß sie sich zu unsrer Kirche halte, und legen ihr weder Abschwörung noch Glaubensbekenntniß auf. Wo ist nun die Fundamentalverfassung geblieben ? Wie ist diese Abänderung geschehen ?- Durch die Aufklärung. Um allen Wortstreit zu vermeiden, will ich die verschiedenen Gesichtspunkte anführen, aus welchen man das Wort Fundamental betrachtet. Fundamental ist oft mit Constitution vollkommen gleichbedeutend. Der Ausdruck hat nur etwas fcycrlichcs. So sagen die Franzosen, la hol fonägMsnmls äs IRmr, das heißt, die Staatsverfassung, das Gesetz auf welchem diese Staatsvcrfas- sung ruhet, die Bestimmung wer die besonderen Bestandtheile der Souverainität ausüben wird. So sagt unsere sogenannte Verkommniß : wenn klein und groß Räthe nach der Ordnung zusammen berufen werden, so haben sie die Macht, das Fun- damcntalgcsctz des Standes von neuem anzuordnen. Nach dieser ersten Bedeutung also, wenn man Funtamentalgeietze sagt, so sagt man nichts anders als Constitutionsgcsctze, Staats- verfassimgsgesttze. Fundamental ist bisweilen mit einschränkend, in vielem, gleichbedeutend. Püffendorf in seinem Werk von dem natürlichen Recht, erklärt die Fundamcntalgesctze eines Staats also : Es sind, sagt er, gewisse vorgeschriebene Regeln, nach welchen der Regent, bey eingeschränkten Rcgierungsformcn, insbesondere verpflichtet ist, die Regierung zu führen. In diesem Verstände sind folglich Fundamentalgesetze, einschränkende Vorschriften der regierenden Gewalt. Uebrigens kommen diese zwey Bedeutungen des Wortes Fundamental auf eines hinaus; denn, wer das Recht hat, diese einschränkende Vorschriften zu vermehren und zu vermindern, der hat zugleich das Recht, die Staatsverfassung umzugießen. Xl.Il Einleitung. Es gibt Leute, welche glauben, Fundamental bedeute, was sehr alt und unverändert geblieben sey. Das ist aber eine sehr willkührliche Auslegung , und die zu manchen ungereimten Schlüssen führen würde. In iedcm Staat gibt es Mißbräuche, die in geheim fich eingcfchlichc», unbemerkt geblieben, oder wenig geachtet worden, weil man die Entwickelung ihrer Folgen nicht einsähe, oft auch, weil man mit wichtigeren Verbesserungen beschäftiget war. Es gibt Einrichtungen, die Anfangs zuträglich gewesen, weil sie zu einem gewissen Zweck dienten, die aber durch die Aufhebung des Zwecks ihre ganze Schädlichkeit hcrvorzeigcn. Endlich gibt es Anstalten , die vom Anfang her, dem Guten beständig im Wege gestanden, und theils durch Mangel an Einsichten , theils durch Ucbcrra- schung, theils durch Gewalt sind eingeführt worden. Ucbri- gcns sey man versichert, daß nichts unverändert bleibt, als vielleicht der Name und einige wenige Merkmale. Die Verhältnisse bestimmen die Folgen; und jede Veränderung in andern Theilen der Verfassung, jede veränderte Lage des Volks, jede Veränderung der Dcnkungsart und der Sitten gibt fämt, liehen wechselseitigen Verhältnissen eine andere Gestalt. Endlich kenne ich Leute, die Fundamental nennen, jene Stücke der Verfassung, die einen solchen Einfluß auf den Haupt- karaktcr derselben haben, daß dieser Hauptkaraktcr sich ganz verlieren würde, wenn man jene Stücke aufheben sollte. Diese Bedeutung ruhet auf einer Beobachtung die allerdings philosophisch gegründet ist. Allein man braucht nicht deßwegen eine ungewöhnliche Bedeutung dem Ausdruck Fundamcntal- gcsctz beyzulegen. Denn wenn man immer so fortfährt, so wird man am Ende einander nicht mehr begreifen. Diese Stücke kann man ganz füglich karakteristisch nennen , und dann wird ein jeder uns verstehen. ) O ( XMH Von den verschiedenen Regierungsformen. Regicrunssform und Regierungsart sind nicht einerley. Die Fnndamcntalgesctze bestimmen die Rcgierungsform, die Eigenschaften der Regenten bestimmen die RcgicrungSart. Regierungsform und Staatsverfassung sind auch nicht gleichbedeutend. Der erste Ausdruck beziehet sich nur auf das Acußcrc der Verfassung, der zweyte begreift noch das Innere derselben. Doch siehet man nicht immer so genau auf diesen Unterschied. Die Menschen haben die Bestandtheile der Souvcraimtät zergliedert, und die Ausübung derselben auf verschiedene Weise ihren Regenten aufgetragen: daher sind die Regierungsformen entstanden. Die Regicrnngsform ist also die Art und Weise wie die Bestandtheile der höchsten Gewalt aus einander gesetzt, und zur Ausübung sind übertragen worden. Die vielen Regierungsformcn, welche die Geschichte aller Zeiten uns aufbehalten, hat man auf gewisse Hauptgattnngen zurückgebracht: die Monarchie, Aristokratie, Demokratie und vermischte Regierungsform. Die drey letzten Gattungen bezeichnet man mit dem allgemeinen Namen Republik. Jede derselben hat aber verschiedene Unterabthcilungen, und da fängt eben die Schwierigkeit an. Die Schwierigkeit wird noch dadurch größer, daß die Worte Aristokratie und Demokratie nicht immer in dem nemlichcn Verstände genommen werden. — Wie wollen mit dcn einfachen Regicrungsformen den Ansang machen. Entweder stehet die höchste Gewalt bey einem, oder bey mehreren, oder bey allen. Die Anzahl der Besitzer der höchsten Gewalt macht alfo den Grund dieser Eintheilung aus. llmis, plures, 0NMS8. Die erste Gattung heißt Monarchie. Bey derselben bemerkt man aus der Geschichte folgende Unterscheidungsmerkmale. Die höchste Stuffe der Monarchie ist, wenn nicht nur die vollkommene regierende Gewalt bey dem Monarchen stehet, okI.lV Einleitung. sondern auch die vollkommene staatsbildende Gewalt, da§ ist die uneingeschränkteste Monarchie , die man auch zum Unterschied Autokratie nennet. Ein Wort, das man sich wohl hüten muß, mit dem Despotismus zu verwechseln. Despotismus beziehet sich auf die Rcgierungsart und nicht auf die Regicrungsform. Die zweyte Stuffe der Monarchie bestehet darinn, daß die vollkommene regierende Gewalt und nur der größte Theil der staatsbildcndcn Gewalt bey dem Monarchen stehet. Zum Beyspiel , wenn die Thronfolge bestimmt ist, und andere dergleichen unumstoßbare Bedingnissc den Antritt der Regierung begleiten. Die dritte Stuffe der Monarchie findet man bey solchen Rcgicrungsformcn, wo nur die regierende Gewalt unumschränkt ist. Und die vierte, wo, bey der Ausübung einiger Bestandtheile der regierenden Gewalt, einige Einschränkungen von der staatsbildcndcn Gewalt sind vorbehalten worden. Dieser Einschränkungen giebt es aller Arten. Wenn die Monarchie erblich ist, so ist der Monarch der allcredclste , in Ansehung der Geburt, denn was ist edler, da die Tugend nicht erblich ist, als die erbliche Herrschaft? wenn aber die Monarchie ein Wahlreich ist, so hat oft der Monarch nur den persönlichen Adel. Es haben , zum Beyspiel, die Römer ihre Kaiser aus den niedersten Klaffen gezogen. IM Ansehung des Standes, findet man bey Wahlreichcn, verschiedene Arten der Monarchie. Einige bekommen den Regenten aus einem Geschlecht, aber ohne xrimogenlcur; andere aus dem Fürsten und Hcrrcnstande; andere aus dem Priester, oder Militär, oder gelehrten Stande und so weitcrs. Die zweyte Gattung der Rcgierungsformcn , bestehet aus denjenigen, wo mehrere die höchste Gewalt besitzen, und nicht alle, nicht die ganze Nation. Die Sprache hat kein Wort, welches diese Gattung in ihrer Allgemeinheit bezeichnet. Ich finde zwar bey bewährten Schriftstellern das Wort Aristokratie. Allein dieser Name ist zweydeutig. Nach seiner Etymologie bedeutet derselbe die Regierungsformen. Regierung der Besten, nach dem gemeinen Sprachgebrauch aber, nur die Regierung der Vornehmen, der Reichen, der Edcln. Zu dein kann es Negicrungsformcn geben, wo die höchste Gewalt bey mehreren stehen wird , ohne daß weder die Vornehmen, Reichen, Edcln, noch die Besten die Regierung verwalten. Um alle Zweydeutigkeit zu vermeiden, und doch diese Gattung in ihrem Umfang zu benennen, gebe ich ihr den Namen, kle^'onsrcbie. kleines bedeutet im griechischen mehrere, und srcbL , Herrschaft oder Regierung. Also könnten diejenigen, die bey solchen Regierungsformen die Regierung verwalten, sehr füglich Pleyonarchen heißen. O Diese Gattung zerfällt in zwey Hauptarten: diejenigen Negicrungsformcn, wo ein erwählter Rath die höchste Gewalt ausübet, und solche wo eine ganze Klasse mit Ausschluß der übrigen, und ohne Erwähiung die höchste Gewalt besitzt. Der Grund der Abtheilung ist also die Auswahl. Die Regicrungsformen, wo ein erwählter Rath die Regierung führt, wären, nach der ursprünglichen Bedeutung des Worts , würkliche Aristokratien , denn wenn die Verfassung eine Auswahl befiehlt, so ist es dahin abgesehen, daß man unter mehrere die Besten herausnehme. Allein , wie schon gemeldet, dieses Wort ist von seiner ursprünglichen Bedeutung abgewichen. Deswegen wollen wir diese Hauptart der Plcyo- narchicn mit einem besondern und bestimmten Namen belegen, und sie Senatokratien nennen, oder wenn der Name ganz griechisch seyn soll,' Bulekratien. Die Senatokratien zerfällt in sehr viele Unterabtheilungen, die sich aber alle auf die Verschiedenheit der Wahlfähigkeit beziehen. Die Wahlfähigkeit ist entweder allgemein, oder ausschließend , oder vermischt; und jede derselben ist entweder in ihrem Umfang frey, oder an gewisse Verthcilungen gebunden. Die frey allgemeine Senatokratie ziehet die Rathsglieder aus der Xl-VI Einleitung. ganzen Nation, ohne einigen Unterschied. Sie ist nach dem Wesen der Senatokratie die vollkommenste / denn sie hat eine bessere Auswahl. Die vertheilte allgemeine Senatokratie ist von verschiedener Art, je nachdem der Grund der Verthcilung beschaffen ist. Die Vcrtheilung ist entweder lokal oder erblich, oder nach der Lebensweise und Beruf, oder nach einigen Personalcigcn- schaften eingerichtet , oder endlich ganz freywillig. Bey uns, zum Beyspiel, gründet sich der Unterschied zwischen Groß- baölcrn und Kleinbas.'ern auf eine Lokalvcrtheilung, der Unterschied zwischen den Handwerkern und Herren auf eine Lebensweise und Berufsvertheilung, der Unterschied zwischen tzn Herren die nicht zur Universität gehören , auf eine freywillige Vcrtheilung. Die erbliche Verthcilung war vor Zeiten der Unterscheidungsgrund zwischen den Geschlechtern der hohen Stube, und den Zünftnern, wie auch die Lebensweise, denn sie mußten aus ihren Zinsen leben. Die Vcrtheilung nach Personalcigenschaftcn hat auch bey uns statt gehabt. Die Ritter hatten vor Zeiten die vier ersten Stellen im Rath, wie auch die Bürgermeisterswürde, ausschließlich, und dieser Vorzug war nicht erblich, als in sofern der Sohn eines Ritters auch die ncmliche Würde erlangen mochte. Uebrigcns ist unsere Verfassung nichts weniger als allgemein Senatokratisch, denn die Geistlichen, Professoren und Lehrer sind von dem Rath ausgeschlossen, eben sowohl als dieienigen, die nicht von Bürgern der Hauptstadt gcbohrcn worden sind. Die ausschließende Senatokratie macht die zweyte Unter- abtheilung aus : und hier zeigen sich wieder wichtige Abtheilungen dar, je nach Beschaffenheit der Merkmale des Ausschlusses. Diese Merkmale sind Geburt , Reichthum , Stand, Lebensweise, Pcrsonaleigenschaften, Lokalumstände. Jedes derselben zerfallt noch in Unterarten. Und was merkwürdig ist, jede dieser Nüanzen oder Schattirungcn kann wichtig seyn, kann Einfluß auf das Weh und Wohl der Natisu Regierimgsformev, XLVH haben. Leute, die nur die Sachen im Großen sehen wollen, übergehen diese Distinktioncn, und verwundern sich dann, wenn die Sachen nicht ausfallen, wie sie glaubten, und suchen die Ursache davon, wo sie nicht ist. > Die vermischte Senarokralie macht die dritte Unterab- theilnng aus. Entweder haftet die Wahlfähigkeit in ei. nem gleichen oder ungleichen , aber immer festgesetzten Verhältnisse , auf einigen Klassen die die übrigen ausschließen, oder sie haftet theils auf einer oder mehreren Klassen , und theils auf den übrigen allen. Eine fernere Ausführung dessen würde mich hier zu weit führen. Ich füge nur bey, daß die ausschließende und die vermischte Senatokratie, gleichwie die Allgemeine, in Ansehung der Vertheilung der Wahlfähigen, auch Frey und Nichtfrey seyn kann. Wir schreiten nun zu der zweyten Art der Pleyonarchien, wo ein Theil der Nation, mit Ausschluß der übrigen Theile, aber ohne Auswahl, die höchste Gewalt besitzt und ausübet. Dahin gehört manche italiänische Verfassung, wo die Versammlung oder Gemeinde der dloklli den Oberherrn ausmacht, es mögen auch noch so viele darunter seyn , die in der größten Armuth leben, nicht die geringste Tauglichkeit besitzen, und von Aeltern vielleicht gebohrcn worden, die kein anders Verdienst gehabt, als daß ihres Stammvaters Name in ein besonderes Buch sey eingetragen worden. Wir nennen sie die wahllose Pleyo- uarchie. Diese Regiernngsform hat auch ihre Unterabthei- lungen , denn das Recht in einer solchen pleyonarchischen Gemeinde zu erscheinen, kann von vielerley Bestimmungen her. geleitet werden. Edele, vornehme, gemeine Geburt , Besitz von Ritterlehen ^ von bürgerlichen Liegenschaften, von Bauerngütern , Geldvermögen, Stand , Lebensweise, Lokalumsiände; nachdem diese und andere Bestimmungen dem ersten Gesetzgeber mehr oder weniger bedeutend vorgekommen sind. Hiermit beschließen wir die Zergliederung der verschiedenen Ncgierungsformen, die zur zweyten Hauptgattung gehören, xl.vm Einleitung. neulich wo die höchste Gewalt, weder bey einem allein, noch bey allen , sondern bey mehreren Personen stehet. Die dritte Hauptgattung ist jene Regicrungsform , wo die ganze Nation, das ganze Volk, alle Mitglieder eines Staats die höchste Gewalt besitzen und ausüben. Nach dein ursprünglichen Verstände, und noch in der Büchcrsprachc heißt eine solche Regicrungsform Demokratie. Doch in der Sprache des Umgangs verbindet man gewöhnlich mit diesem Worte, den Hauptbcgriff von gemeiner Klasse der Nation, und deßwegen müßen wir diese dritte Gattung mit einem bestimmtcrn Worte bezeichnen. Pantonarchie ist aus zwey griechischen Wörtern zusammengesetzt. kLntes bedeutet alle, und lirmeia Herrschaft. Es paßt also vollkommen auf den Begriff dieser Gattung. Die Pantonarchie ist entweder sclbstwirkende, oder stellvertretende. In der sclbstwirkenden wird nichts erhebliches entschieden , ohne das Beystimmen der Nation. Die stellvertretende Pantonarchie ist bey jeder zahlreichen Nation beynahe unvermeidlich. Sie zerfällt aber in zwo Arten. In der ersten werden die Rcpresentantcn oder Stellvertreter zwar von der Nation erwählt, aber mit offener Hand , das heißt, ohne Instruktion noch Vorbehalt. Diese Negicrungs-, form gränzt sehr an die Scnatokratie, und wenn die Stell, vcrtreter sogar die staatsbildcnde Gewalt ausüben, so hängt es von ihnen ab, wenn das Beste des gemeinen Wesens es erfordert, die vollkommene Scnatokratie einzuführen. Die zwote Untcrabthcilung der stellvertretenden Pantonarchie, bestehet aus jener Regicrungsform, wo die Nation nicht nur ihre Rcpresentantcn erwählt, sondern noch mit Instruktio- > nen verstehet: es sind alsdann wirkliche Nnnäsmrü, Bevollmächtigte, Geschäftsträger. In der Pantonarchie lassen sich noch, in Ansehung der Abtheilung des Volks, verschiedene Arten bemerken. Entweder gilt jede Stimme was die andere, oder die Nation ist in gewisse Regierungsformen. wisse Abtheilungen vertheilt, und jede Abtheilung, sie möge gleich zahlreich seyn oder nicht , hat nur' eine Stimme. Doch wenn das Verhältniß zu ungleich ist, so gehört diese Regie« rungsform zu den zusammengesetzten Verfassungen. Bey den Abtheilungen trifft man noch einen merkwürdigen Unterschied an. Sehr oft trennen sich die verschiedenen Abtheilungen, wahrend den Berathschlagungen, von einander; also daß keine die Gründe weiß, warum die übrigen dieser oder jener Meynung beypflichten. Bisweilen hingegen berathen sie sich mit einander gemeinsamlich ; allein wenn die Versammlung zu zahlreich ist, so mag wohl das Berathschlagen nur dem Namen nach also heißen. Das bisher Vorgetragene bezog sich auf die einfachen Re- gierungsformcn. Es bleiben uns noch die zusammengesetzten Verfassungen zu betrachten. Sie werden bisweilen, vermischte Verfassungen, genannt. Mich dünkt aber, daß das Wort, zusammengesetzt, der Natur der Sache angemeßener sey. Die Zusammensetzung der Regierungsformen ruhet theils auf einer der folgenden Hauptmerkmale allein, theils auch auf mehreren derselben zugleich. Das erste Merkmal ist die Zergliederung der Bestandtheile der Souverainität. Z. B. Wenn ein gewisser Zweig der Regierung, ohne weitere Rechenschaft, anders ausgeübet wird, als die übrigen, so werden zur Totalausübung der obrigkeitlichen Gewalt, gewisse Regierungsformen zusammengesetzt. Dieß kann noch auf doppelte Weise geschehen , denn entweder sind die zusammengesetzten Regierungsformen einander ähnlich, oder nicht. Hicrbey ist aber auch wohl zu bemerken, daß, je nach Beschaffenheit der hohen staatsbildenden Gewalt, solche Zu, saminensetzungen mehr oder weniger Bestand haben können. Wenn die staatsbildende Gewalt in Händen anderer Staaten ist, oder wenn sie zwar bey der Nation selbst stehet, aber theils nie in wirkliche Thätigkeit gebracht wird, theils nur zu setz I. Einleitung. wissen entfernten Zeiten, so kann die Zusammensetzung nur alsdann als ein beständiger und wesentlicher Theil der Staats- vcrfassung angesehen werden. Das zweyte Merkmal bey den zusammengesetzten Regierungsformen, ist die Mitwirkung mehrerer Ausübcr bey dem nemlichen Bestandtheil der Gewalt. Das will sagen, daß kein Schluß einer dieser mitwirkcnsollenden Ausübcr die Kraft der Vollstreckung erhalten könne, ohne Zuthun der übrigen. Dieses aber kann auf verschiedene Weise geschehen : Zum ersten, in Ansehung der Art des Mitwirkens, und zwcytcns in Ansehung der Ausdehnung dieses Rechts. Die Art des Mitwirkens ist entweder absonderlich, oder gemeinsamlich. Sie ist, zum Beyspiel, in Engelland, absonderlich, indem die obere und niedere Kammer ihre Einwilligung, jede insbesondere, geben müßen. Das Mitwirken ist gemeinsamlich, wenn die verschiedenen Ausübcr sich vereinigen müßen , und alsdann für eins gehalten werden. Die Mitwirkung ist, in Ansehung der Ausdehnung dieses Rechtes, darum bisweilen verschieden, daß einer der mitwkrkenden Ausübcr der Gewalt, nur befugt ist, entweder vorzuschlagen und den andern Ausübcr zur Berathung seiner Vorschläge anzuhalten, oder lediglich zu verwerfen, was dieser ihm vorschlägt. Dieß letztere heißt die negative ober verneinende Gewalt, das ist, das Recht, nein zu sagen. Das dritte Unterscheidungsmerkmal der zusammengesetzten Regicrungsformen, ist die stuffcnmäßigc Ausübung der ncm, lichcn Rechte der höchsten Gewalt. Wenn z. B. die belohnen, de Justiz so vertheilt wäre, daß eine Person gewisse Handlun. gen und bis auf eine gewisse Summe belohnen könnte, ein Rath befugt wäre eine höhere Gattung Thaten verhältnißmäßig anzusehen, und die Nation allein das Recht hätte, die höchsten Stuffen der Tugend zu würdigen , so wäre eine solche Verfassung, durch die stnffenmäßige Ausübung der belohnenden Justiz, aus drey Regierungsformen zusammengesetzt. Doch Regierungsformen. Ll ist dieser Unterschied selten so beschaffen, daß er anf die Benennung der Regiernngsform gezogen werden könne. Er mag nur bey solchen Staaten gelten, wo die staatsbildende Gewalt sich in fremden Händen, theils durch Bündnisse, theils durch das Recht der Oberlehensherrlichkcit, befindet. Nichts desto- weniger ist er bey der Anordnung der Unteradministration, sehr anwendbar. Hiemit beschließen wir die Auseinandersetzung der verschiedenen Regicrungsformen. Ich habe nur die Hauptzüge und wesentliche Merkmale angeführt. Doch ist jedes derselben, in Rücksicht auf die Verschiedenheit seiner Folgen, wichtig. Ich wünschte nun, daß jemand, der Muße harte, und an einem Orte lebte, wo Hülfsmittel aller Arten vorhanden find, die Mühe übernehmen möchte, diesen Abriß ausführlicher zu vollenden, mit pragmatischen Lehren nach meinem Grundsätze des Naturrechts zu bereichern, und mit Beyspielen aus der Ge. schichte aller Zeiten zu belegen. Ein solches Werk würde gewiß nützlich seyn. Es wird immer Republiken geben; und selbst für Monarchien sind solche Betrachtungen nicht ohne Werth. Der Monarch kann nicht allein alle Theile der Sou- verainität übersehen und ausüben , er muß andern seine Gewalt anvertrauen, und da hängt es von ihm ab, der anvertrauten Gewalt jene Ausübungsform zu geben, die ihm am verträglichsten zu seyn scheint. Man hat die Frage, welche die beste Regierungsform sey, mit ziemlicher Wärme behandelt. Es verhält sich aber mit dieser Frage , wie mit dem Stein des Weisen. Man wird diesen nie finden, und jene nie entscheiden. Es wäre nicht gut, wenn alle Menschen Gold machen könnten; es wäre nicht gut, wenn alle Menschen unter der nemlichen Regierungsform lebten. Bey jeder Art der Verfassungen herrschen besondere und derselben eigene Grundsätze, die leicht übertrieben werden. Allein durch das Beyspiel der anderen, werden sie gemäßigt. Lll Einleitung. Das Augenmerk jeder staatsbildenden Gewalt muß stäts dahin gerichtet seyn, daß sämtliche Glieder des Staats einen Theil ihrer Inäivicluiü-Freyheit wirklich aufopfern/ damit die größte Anzahl unter ihnen und ihren Nachkommen den übrigen Theil ruhig genießen mögen. Wenn es ein leichtes wäre / das Verhältniß des aufzuopfernden Theils zu bestimmen / und jeden partikularen Willen zu diesem Opfer freywillig zu leiten / so dürfte die Frage bald beantwortet seyn. Allein es gehört ein höchstfcltencr Grad von Weisheit zu jener Bestimmung f und strenge Gewalt zu dieser Leitung. Und doch kömmt Weisheit und Gewalt von eben den Menschen her / die weder Weisheit noch Gewalt leiden. Das ist der Gesichtspunkt/ aus welchem die aufzulösende Frage zu betrachten ist. Nie überlege ich es / ohne zu bewundern / daß noch bey jeder Regierungsform so viel Gutes gestiftet wird / wie es wirklich geschieht. Der beste Beweis / daß die Rcgierungsart bisweilen so viel vermag als die Rcgierungsform / findet sich in dem Vcrzcich, niß der Gebrechen/ in welche jede Gattung leichter verfallen kann als die übrigen. Die vornehmsten wollen wir mit wenigem berühren. Fehler der Monarchie. Der erste bestehet in der RaMheit der Entschlüsse. Sie ist natürlich da zu besorgen / wo die Leidenschaften keinen Widerstand kennen. Der zweyte Fehler ist die willkührliche Ausübung der Sou. vcrainüät. Sie bestehet darum / daß jeder augenblicklicher Wil. le zum Gesetz wird. — Erwächst aber diese willkührliche Ausübung zu einer fortdaurenden Gewohnheit / so nennt man sie Despotismus ; und verbindet sich dann mit derselben ausgesuchte oder wahnsinnige Grausamkeit / so heißt sie Tyranncy. Sie hat gemeiniglich Verschwörungen / und Abänderungen der Regicrungsform hervorgebracht. Und wenn die Nation aufgeklärt war/, so ficng es mit nachdrücklichen Warnungen an / und endigte sich mit Aufkündung des Gehorsams; wenn aber Regierungsformen. 1 . 11 ! hingegen das Volk in der Barbarey und schwärmerischem Aberglauben unterhalten worden, so entstanden Empörungen, Meuchelmörder, und Zerfleischung des Staats. Der dritte Fehler in welchen die Monarchie verfallen kann, ist der Dienerdruck, oder Dulokratie. Eine Nation lebt unter dem Diencrdrucke, wenn die Untergeordneten, ihre zahlreichen Kreaturen, und bis zu den Knechten und Dirnen die. ser Kreaturen, das Volk necken, brandschatzen, höhnisch ansehen und mit Füßen trctten , ohne daß unter den Millionen Seuf,er, die täglich gegen den Thron ausgcstoßcn werden, ein einziger dem Monarchen und seinen Räthen übcrbracht werde. Der Dienerdruck ist das Hauptmerkmal des orientalischen Despotismus. Er kann dem Regenten theuer zu stehen kommen: denn die Dulokraten zerknirschen den Landesvater, der ihnen den Zaum anlegen will. Diese drey Fehler der Monarchie können sich auch in Republiken einschleichen. — Die Raschheit der Entschlüsse ist insonderheit bey zahlreichen Versammlungen, wo die Leute ohne Auswahl zusammenlaufen, nichts weniger als ohne Beyspiele. Die zweyte Gattung der Regierungsformen, nämlich, die Pleyvnarchie, ist folgenden Fehlern minder oder mehr ausgesetzt. Der erste ist die Oligarchie: das heißt, wenn einige wenige Personen alle Gewalt besitzen, welche nur bey dem Ganzen , oder wenigstens bey der Mehrheit stehen sollte. Die Oligarchie theilt sich in die nützliche und die schädliche. — Die nützliche ist bisweilen ein Verwahrungsmittcl vor der Och- lokratie, bisweilen ist sie die Folge des verdienten Zutrauens der Mitregenten. Man erkennt sie daran , daß sie weder auf gewissen Familien, noch auf gewissen Stellen, noch beständig auf den nemlichen Personen allein haftet, sondern, nach Beschaffenheit der Gegenstände und der abgelegten Proben des Verdienstes , ihren Sitz abwechselt. — Die schädliche Oligarchie entstehet, wenn man einigen gewährt, daß sie aus zu vielen Qucl- d z LlV Einleitung. lcn des Einflusses, schöpfen mögen. Die magnetische Kraft des Einflusss gibt dem gesetzlichen Maße ihrer Autorität einen Zuwachs, der einen Theil ihrer Mitrcgcntcn anziehet, und, mit Hülfe derselben, die übrigen übermannt. Die schädliche Oligarchie ist entweder Erb - und Familicnoligarchic, oder Amtsoligarchie , oder zufällige Oligarchie. Sie hat aber auch ihre Stoffen und Grade. Sie fängt an, wenn nichts Gutes kann bewirket werden, das nicht aus dem Gehirne der Oligarchen entsprungen ist. Sie hat zugenommen , wenn diese , mit geheimer Verarbeitung, ein individuelles Uebel durchsetzen können. Bey einem höheren Grade, wird ein allgemeines Uebel, mit solcher geheimer Verarbeitung, durchgesetzt. Die vierte Stuffe ist schon bestiegen worden, wenn dieses alles ohne viele.Verarbeitung, noch Geheimniß geschehen kann. Und die letzte Stuffe zeichnet sich dadurch aus, daß die Oligarchen, ohne Scheu, darüber frohlocken und triumphieren. Der zweyte Fehler, welchen man den Pleyonarchien vorwirft , ist der Faktioncngcist. Die Oligarchie löset sich gemeiniglich in denselben auf. Nachdem man , mit vereinigten Kräften , alles zu Boden geworfen, so reibt man einander an. Doch ist der Faktioncngeist bisweilen ein Heilungsmittcl wider die Oligarchie. Der dritte Fehler, welchem die Pleyonarchien, und insonderheit die Scnatokraticn ausgesetzt sind, ist der Kollegiengeist, elprit cis corp8 , und die daraus fließende Eifersucht oder Rivalität. Die Kollegien möge» heißen wie sie wollen; Rath, Kammer, Direktorium, Kommißion, Zunft oder Gesellschaft: es ist alles eins. Die Folge dieses Kollcgicngeistes, ist daß man Mincr mehr um sich greift , Chimären von Vorrechten und Ansehen für wichtiger hält als die Geschäfte selbst, und endlich ganz vergißt, daß Kollegien die Verwaltung des gemeinen Wesens beleuchten und erleichtern sollen, und nicht benebeln und mchwären. Regierungsformm. l-v Ucbrigens sind diese Fehler der Pleyonarchicn auch in Monarchien zu befürchten. Wenn der Fürst nicht selbst regiert, entstehen Oligarchen und Faktionen am Hofe, und lodert Kol- lcgicngeist in den Regierungskammcrn. Endlich hat die dritte Gattung Rcgierungsformen, auch ihre eigene Fehler. Der erste heißt Demagogie, das ist, wenn einige Scheinpatrioten dörch ihre Rcbncrey sich zu Volksführern aufgeworfen, und den gaffenden Haufen hinlciten, wo sie wollen. Hie, rinn ist der Pöbel bisweilen zu bedaurcn, daß er mehr auf den Gang der Worte, als auf ihren Werth siehet. Folgen sie bey einem Demagogen mit abgemessener Schwerfälligkeit, auf einander, so wird er ihm tiefe und bedachtsamliche Klugheit beylegen; rollen sie hingegen, mit strudelnder Wuth, von der Lippe herab , so tönt bald aller Orten das Lob des warmen Eifers. Und werden noch darunter Stichreden wider Edlen, Herren, Reichen und Studierenden gemengt, fo ist die Sprache zu arm, um den Enthusiasmus abzuschildern. Der zweyte Fehler ist die Rnabenherrschafr oder Paido- kratie. Es ist eine unläugbare Beobachtung , daß der gemeine Mann , wenn er abgesondert von den andern ist, alle Tugenden der Jugend hat, und sich rechtschaffen, zutrauensvoll, herzhaft, wahrhaft, bescheiden erzeigt. Hat er sich aber ohne Aufsicht höherer Klassen, mit seines gleichen zusammengessllt, und der Beräuschung eines Schmeichlers übergeben, so verfällt er leicht in alle Fehler des Kindes und des Knabens , man findet ihn unvorsichtig, rasch, voll Eigendünkel, Jähzornig und grausam. Er bereuet bald seine Fehler, aber zu späth. Der König Heinrich der IV, in einem Schreiben vom I?ten Avrill 1610, an Pascha!, fällte folgendes Urtheil: Un xe:,- xls conlus, A ilillolu en la Loruluits, MÜi inipmisnt äu prs- lent, gus peu prevolam cle l'avenir. Daher ist die vollkommene Demokratie nur bey solchen Nationen anzurathen, die das Land - und Hirtcnleben führen , und bey der Einfalt ihrer d 4 Einleitung. Sitten und abgesonderter Lebensart keinen andern Anlaß finden , als zur Ausübung der jugendlichen Tugenden. Wenigstens ist sie in einer gewerdsreichen Stadt , und insonderheit in einem Gränzorte, der an mächtige Nachbarcn stoßt , gefährlich. Der dritte Fehler, welchem die Demokratie ausgesetzt ist, wird die Ochlokratic genannt, oder die ausschließliche Regierung der Gemeinsten unter dem Volke. Wenn die -Sachen einmal so weit gerathen sind, so verfällt bald die Demokratie in das ärgste unter allen Uebeln , in eine vollkommene Anarchie, wo jedermann den Meister spielt, und bald dieser, bald jener die Oberhand behauptet. Was sollen wir nun aus dieser Uebersicht der Hauptgebrechen, die jede Regierungsform bedrohen, für einen Schluß folgern? Keinen andern, als die Nothwendigkeit, beständig auf seiner Hut zu seyn, und die Aufklärung des Geistes und Veredelung des Willens uncrmüdct zu befördern und zu erleichtern. Die Ncgicrungsform ist wie die Taufe. Jene, ohne eine gute Rcgicrungsart, bildet noch keinen glücklichen Staat; und diese, ohne das beständige Streben nach Vollkommenheit, und Erstehung des göttlichen Beystandes, macht aridem Menschen noch keinen Christen. Dessen ungeachtet, so bin ich von der Behauptung weit entfernt, als wenn alle Regieruiigsformcu einerley wären. Jede hat freylich ihre Fehler und ihre Vorzüge; aber beyde sind nicht bey allen von gleicher Erheblichkeit, und ihre Folgen entwickeln sich nicht bey allen mit gleicher Schnelligkeit und Fortdauer. Oft können auch, theils die äußerlichen und innerlichen Verhältnisse der Nation , theils die näheren Bestimmungen der Gesetzgebung, ohne daß die Verfassung im Grunde abgeändert zu seyn scheine , den Ausbruch ihrer Fehler für lange entfernen, gleichwie hingegen die Früchte ihrer Vorzüge nie zu rechter Reife gcdcyhen lassen. So wahr es ist, daß eine schlechte Regierungsart die beste Regicrungsform verderbe» Autorität/ Gewalt und Einfluß. i.vu könne, eben so wahr ist es auch, daß eine schlechte Verfassung die besten Gesinnungen der Regenten vereiteln kann. Hierüber darf man sich nicht verwundern: denn die Menschen verderben leichter als sie heilen. « Autorität/ Gewalt und Einfluß. Autorität ist kein einheimisches Wort. Seit lange ist eS aber in unsere Kanzleyfprachc aufgenommen. Autorität Gewalt und Einfluß zeigen, in Regierungs. fachen, eine gewisse Beschaffenheit an / wodurch man etwas thun, oder verrichten kann. Autorität ist der Inbegriff der Vcrfassungsbefugnisse, aber ohne eigentliche Rücksicht auf die Frage, ob diese Befugnisse auch wirklich mit den nöthigen Mitteln versehen sind, um werk- thatig zu seyn. Wenn einer, z. B., das Recht bekommen hätte, die Strafgerechtigkcit auszuüben, und ihm aber keine Gerichtsdiener, Gefängnisse, noch Geld wären angewiesen worden , so hätte er freylich viele Autorität, aber keine Gewalt. — Das Wort Autorität wird fast immer in einem guten Verstände gebraucht, weil es nur das bedeutet, was die Konstitutionsgesetze festgesetzt haben. Die Bedeutung des Wortes Gewalt stehet in genauer Verwandtschaft mit Autorität. In den meisten Fällen , wird eins für das andere, ohne Bcdenklichkeit, gebraucht, ze nach Erforderniß der Symmetrie, und des Wohlklangs. Doch sind sie nicht vollkommen ähnlich bedeutend, itens ist das Wort Gewalt auch eines üblen Verstandes fähig. Man wird sagen können, eine ungerechte Gewalt, aber nicht, eine ungerechte Autorität, denn so hört es auf, Autorität zu seyn , und wird Usurpation, stens setzt das Wort Gewalt zum voraus, daß die zukommende Autorität von der nöthigen Macht zur Ausübung und Vollstreckung, begleitet sey. Also wird der Regent sagen können: Kraft der Autorität die mir übergeben worden, darf ich d 5 Lvm Einleitung. dieses befehlen. Kraft der Gewalt die mir anvertrauet worden/ werde ich es vollstrecken. Macht ist folglich dasjenige / was die Autorität in wirkliche Gewalt verwandelt. Es gibt aber sichtbare und unsichtbare Macht. ^ Die sichtbare Macht bestehet in Soldaten / Waffen / Thür- nen und Werkzeugen der Strafgerechtigkeit/ und wird biswei. len dadurch erhöhet/ daß man denjenigen/ welchen es bcyfallcn möchte zu widerstehen / fo wenig sichtbare Macht überläßt wie möglich. Z. B. Zu Anfang des Mittelalters / durften die Leibeigene keine Waffen gebrauchen. Die unsichtbare Macht ist eine Wirkung des Einflusses. Einfluß ist das Haupttricbrad aller Regierungen. Allein die verschiedenen Vermischungen von sichtbarer und unsichtbarer Macht / unterscheiden die Verfassungen von einander / und machen oft / daß bey gleichen Regicrungsformcn / ungleiche Wirkungen nothwendig hervorkommen müßen. Entweder wirkt Einfluß auf die Untergebenen / oder auf die Mitregenten. Ersteren muß man geben/ wenn sichtbare Macht fehlt; denn Autorität ohne Vollstreckung / ist keine Regierung. Der zweyte ruhet auf dem Grundsatz der Vcrtheilung widerstehender Kräfte. Die Menschen sind Menschen / und lange noch wird man bey ihnen folgende Klaffen antreffen. Die erste besitzt standhafte Rechtfchaffcnhcit / durchdringenden und aufgeklärten Geist / und Hülfsmittel des Widerstandes. Die allerletzte besitzt nichts von dem allem. Zwischen diesen Klassen stehen diejenigen / welchen die eine oder die andere von jenen Eigenschaften gebricht / oder bey welchen sie wenigstens sich oft einirhläfcrn lassen: und bey wem geschieht es nicht? Wider die erste Klasse strandet aller Einfluß; hingegen spielt er mit der letzten. Mit den Zwischenklassen wird zwar nicht gespielt/ aber laviert. Einfluß märkeli/ wo Rcchtschaffcnheit fehlt/ und hat gute Zeiten , wenn das Märkeln wohlfeil ausfallen kann. Einfluß sondirt die schwache Seite / wo Standhaftigkcir gern wackelt / er schlummert ein oder ermüdet / er liebkoset oder er. Autorität, Gewalt, Einfluß. l-ix schrickt. Dort wird er gespielte Herzrührungen, Ehrenbezeugungen , die nicht aus der Achtung fließen, Faustdrücken ohne Freundschaft, Gefälligkeiten, die den Geber nichts kosten, Phy- sionomiegauckeley und andere Griffe dieser Art, nach feiner Berechnung anbringen; hier wird er durch steifen Gang, grimmigen Blick, änigmatischcs Drohwort, poldernde Stimme, schlauangerichtcte Verwirrung , ungünstiges Nachreden, den Feigen, der sich mehr aufMenschen als auf Gott »erlaßt, zum Fnßfalle beugen. Endlich, wenn Hülfsmittel des Widerstandes den guten Willen nicht unterstützen, so spöttelt Einfluß, und das Spötteln macht Wunder. Was sagen wir aber von Gebrechen, die dem Einfluß die Thüren öffnen ? Die Tugend selbst gibt sich oft zum Werkzeug desselben dar. Wie edel ist nicht Dankbarkeit ?...Wie liebenswürdig ist nicht Nachgiebigkeit, Liebe zum Frieden, Seeleneigung zu vereinbarenden Mittelwegen, statt Bereitwilligkeit zu Beymessung der reinsten Absichten? Und doch gibt es Fälle, wo eben diese Tugenden, den besten Mann von der Welt zum schwächsten Mitregenten machen können. Dieß ist nicht widersprechend. Tugend ist ein Ganzes , wo gewisse Theile den übrigen untergeordnet sind. Also müßen vor Gerechtigkeit und Wohl des Staats alle Pflichten der Par- tikularverhältnisse weichen. Geschweige dann, wenn die Ausübung solcher Pflichten, nicht aus dem Herzen fließt, sondern nur das ruhige Leben zur Absicht hat. Die Unentbehrlichkeit des Einflusses, in jedem Staat, wo es nicht rathsam wäre, sich ledig und allein auf die Mehrheit zu verlassen, macht aus demselben einen reichen Gegenstand der wichtigsten Betrachtungen. Alles kömmt auf die Berechnung an, ob der Nutze, so man von dem zu ertheilenden Einflüsse »erhoffet, den Schaden übersteige, welcher aus den Wcrk- zeugsmitteln desselben entspringen wird. Diese Berechnung aber muß beyj jedem besondern Falle von neuem angestellt werden. Einleitung. LX Zur Erleichterung einer solchen Arbeit, folget hier das Verzeichnis der Hauptarten von Einfluß, i. Einfluß des wahren Verdienstes. Das ist gewiß die beste und edelste Art des Einflusses, aber nicht immer die gewisseste. Ob wir schon, in Sachen die uns wenig berühren, dem Verdienst gern folgen, theils aus Nachgiebigkeit , theils auch wohl um uns der Mühe des Selbst, denkens zu entladen; so erzeigen wir uns hingegen, in Sachen die das Privatinteresse angehen dürften, nichts weniger als folgsam ; und, wenn noch kleiner Neid uns in geheim wider Verdienst auflehnt, so findet sein Einfluß, selbst in gleichgültigen Sachen, kein Gehör. Daher stehet es nicht in der Macht der staatsbildenden Gewalt, diese Art des Einflusses zu geben oder zu nehmen. Sie hängt von der Mitregenten Bereitwilligkeit ab, minder oder mehr dem Verdienst nachzugeben. Uebrigens ist jedesmal zu unterscheiden, ob die Gattung des Verdienstes im Verhältniß zum vorkommenden Falle stehe? Denn, einer kann in jenem Fache allen Einfluß verdienen, in diesem keinen, und in einem andern Fache nur in so weit, daß er überzeugende Gründe anbringe. Ferners muß immer die Frage vorangehen , ob kein unmittelbares , noch mittelbares Interesse obwalten möchte? Das unmittelbare läßt sich leicht ausspähen. Das mittelbare aber kann bisweilen erst nach Jahr und Tag entdeckt werden, und bisweilen niemals. Am schlancsten verfährt das Interesse, wenn, bey Geschäften, welche selbiges wenig berühren, es un, bemerkt Grundsätze in Umgang bringt, die seiner Zeit ihm sollen zu Statten kommen. Das wahre Verdienst opfert seinen Nutzen der Wahrheit auf, und wenn es ihm zur Natur geworden ist, so mag sein Einfluß wirken. Allein, es gibt Nutzen aller Arten, und jeder hat seine schwache Seite. Die zweyte Gattung des Einflusses, ist Einfluß der Hof- riung. Er rührt von der Befugniß her, Gnaden zu ertheilen, Autorität, Gewalt , Einfluß. i-xr und ist vielfältig / je nachdem diese Gnaden in folgenden Stü. cken bestehen: in Geld oder Gcldeswerth zum leihen oder zum schenken ; in Beförderung zu Ehren, Diensten, Verpachtungen, theurbezahlter Arbeit; und in Nachsicht und milder Behandlung. Jede dieser Quellen des Einflusses der Hofnung ist, in Anfo hung ihrer Folgen auf das Wohl oder Wehe des Volks, nicht mit den übrigen zu verwechseln. Einige sind, gleichgültig, ei. nige nützlich, einige hingegen führen zur Erniedrigung und Er. fchlaffung der Nation, einige zur Entkräftung der Gesetze. Die dritte Gattung des Einflusses, ist Einfluß der Furcht. Wer über Eigenthum, Ehre, Freyheit und Leben spricht, und die nöthige Gewalt besitzt, um seine Sprüche zu vollziehen, der hat diesen Einfluß. Sonderbar ist es aber, daß man sich vor dem Recht, dieses alles zu verrichten, weniger fürchtet, als vor der Möglichkeit, ein solches Recht zu mißbrauchen. Daher muß man der vollstreckenden Gewalt nicht allen Einfluß der Hofnung entziehen, damit sie nicht in Versuchung gerathe, durch Furcht zu erzwingen , was sie etwa durch Hofnung er, halten würde. Uebrigens ist,der Einfluß der Furcht ein äußerst verwickeltes Wesen. Je entfernter bisweilen vom Mittelpunkt der Regierung, die Vollstreckung geschehen soll , je mächtiger wirket er. Ein ganzes Städtlein wird vor einem Werber zittern , da die Hauptstadt, im Angesicht des, Regenten, selbst, ruhig einschläft, und scherzend wieder aufwacht. Die vierte Gattung des Einflusses, ist Einfluß des Vor- urtheils. Wer einige Kenntniß des Menschen besitzt, wird oft wahrgenommen haben, daß Dinge auf uns Einfluß haben, ohne daß wir sagen können, woher es eigentlich komme. Wir überlegen nicht, wir sind hingezogen, wir folgen; oder, im Gegentheil, wir treten zurück, wir entfernen uns. Das sind Wirkungen des Vorurtheils, denn wir urtheilen, ehe und bevor wir untersucht und überlegt haben. Der Mensch thut wohl, wenn er sich von den Banden dieser Art von Einfluß loswindet. Wenige aber kommen dazu. Und, aus dieser Bctrach. Einleitung. tung, kann die hohe Gesetzgebung/ bey Berechnung der zu ertheilenden unsichtbaren Macht/ auch den Einfluß des Vorurteils in Anschlag bringen. Die fünfte Gattung des Einflusses / ist Einfluß der Gelegenheit. Diesen Einfluß hat / z. B. der Höfling, der Beichtvater/ alle diejenigen/ die den Monarchen umgeben. Um sich diesen Einfluß der Gelegenheit zu verschaffen / hat man in den meisten Republiken die öffentlichen Gastmälcr eingeführt. Auch gewähren diesen Einfluß die engern Kollegien / wo man einander öfters und gemeinschaftlicher siehet/ und einander seine Gedanken bequemer beybringt. Die sechste Gattung des Einflusses/ ist Einfluß des Anhangs. Zahlreiche Verwandtschaft / Reichthum / und insonderheit gemeinschaftlicher Eigennutz gewähren diesen Einfluß. Oft auch geben sie denselben/ nur weil man glaubt/ daß sie ihn geben werden. Oft widerstehet man nicht/ aus dem Wahn/ alle werden sich durch Reichthum verblenden lassen / alle Ver, wandte werden sich zum Bösen zusammen verschwören / alle Eigennutzbrüder werden dem Gott der Brüderschaft ihre Pflichten aufopfern. Die letzte Gattung des Einflusses, ist Einfluß des Verhältnisses, oder der gegenseitigen Schwäche. Nicht die Anzahl der Zugeordneten schränkt die Gewalt des Ausübers ein/ sondern ihre Unabhängigkeit/ ihre Denkungsart/ und ihre Einsichten. — Bedaurungswürdig sind diejenigen / welchen die staatsbildende Gewalt keine andere Gattung des Einflusses gestattet/ als diese. Dieser Einfluß ist ein Spiel jedes Zufalls. Mitten unter den reinsten und wärmsten Rathsschlägcn für das allgemeine Wohl/ muß sich der Geist zu eckelhaftcn Berechnungen erniedrigen; jeder Fortschritt wird gchemmet; was die eine Hand dort ausführt / muß hier die andere verderben; und am Ende ist doch ihre mühselige Arbeit nichts anders, als Stückwerk. r.xm ) ° ( Politische Widersprüche. Wir finden bey den Menschen Widersprüche in den Rede», und Widersprüche in den Handlungen. Letztere, wenn fie auf den Staat oder das gemeine Wesen einigen Bezug haben, nenne ich politische Widersprüche ; und deren giebt es drey Arten: Widersprüche der Gesetzgebung, Widersprüche der Vollstreckung, und Widersprüche des Gehorsams. Die Widersprüche der Gesetzgebung ereignen fich, wenn die Wirkung eines Gesetzes durch die Wirkung eines andern gehindert , oder gar zernichtet wird. Dieß muß man aber mit dem Wortwiderspruch nicht verwechseln, welcher bisweilen zwischen zweyen Gesetzen obzuwalten scheint, weil die Ausdrücke dunkel, oder veraltet find; noch viel weniger mit der Abänderung eines ältern Gesetzes durch ein neueres. Der Widerspruch, von welchem hier die Rede ist, findet sich zwischen Gesetzen, die, jedes für sich, deutlich lauten, und noch in voller Kraft seyn sollen. Deren Folgen aber so beschaffen sind, daß entweder beyde keine Wirkung hervorbringen, oder wenigstens das einte Gesetz ohne Wirkung seyn müße. Die Widersprüche der Vollstreckung sind zweyerley. Denn entweder ist die vollstreckende Gewalt mit dem Willen des Gesetzes in Widerspruch, oder sie ist es mit sich selbst. Wenn ersteres zu oft wiederholt wird, so verfällt die gesetzgebende Gewalt in Verachtung, und ihre Autorität ist ohne Macht. Wenn hingegen die vollstreckende Gewalt sich selbst widerspricht, so verliert sie die Achtung und insonderheit die Mitwirkung der Nation. Uebrigens muß man die Widersprüche der vollstreckenden Gewalt nicht mit den Ausnahmen des Gesetzes ver, wechseln. Es sind Ausnahmen, welche die Verordnungen selbst vorbehalten; Ausnahmen, welche die vermehrte Aufklärung und das Naturrecht zur Pflicht machen; und Ausnahmen, welche das allgemeine Wohl vorschreibt. Die Ursachen der gesetzgebrischen und vollstreckischcn Widersprüche sind, in Monarchien, der Karakter des Fürsten, die LX1V Einleitung. Abwechslung der Ministern, und die Faktionen unter den Hof- leuten. In den Republiken find die Ursachen so verschieden , als es verschiedene republikanische Verfassungen giebt. Wir wollen nur einige berühren. i. Oft haben die Votircndcn geheime Beweggründe im Herzen verborgen, welche fie in ihrer Meynung nicht erössncn, wodurch fie sich aber, bey der Sammlung der Stimmen, cnt. scheiden. Was sie also öffentlich angebracht, ist nicht die wah. re Absicht des Gesetzes oder des Spruchs; und da entwickeln sich mit der Zeit unerwartete Folgen und Widersprüche. , 2. Wechselt die physische Person der Gewalt, durch Absterben und ungleiche Bcsuchung der Rathsvcrsammlungcn, sehr oft ab; und es können also die Grundsätze, welche die icdcs- malige Mehrheit beleben, selten mit einander in allem übcrcins stimmen. Diese Verschiedenheit wird noch auffallender, wenn zu solchen Versammlungen Leute gezogen werden, die von ganz entgegengesetzten Gesinnungen, Erfahrungen, Fähigkeiten und Erziehung sind. Oft ist es auch eine Wohlthat. Denn es giebt systematische Vcrfahrungsartcn, die schlimmer sind als Widersprüche. Bey jenen nimmt das Uebel immer mehr zu, und bey diesen kann doch ein Tag wieder verbessern , was der andere verdarb. Ist das Übertreiben bey einem vorkommenden Gegenstände, er sey allgemein oder besonder, eine reiche Quelle von Widersprüchen. Wenn der Geist sich allein auf denselben richtet , und auf die korrespondircnde Theile der Regierung keine Rücksicht nimmt, so glaubt-er gemeiniglich, er könne es nicht zu gut machen. Daher kenne ich keine so unschickliche Art des Votirens, als diejenige, so beständig mit allgemeinen Sätzen anfängt; denn es giebt viele allgemeine Regeln, und sehr wenige die universal sind. Das Ucbcrtreiben ist in engern nnd zahlreichen Versammlungen gleich möglich, aber aus andern Ursachen. In engern Versammlungen kann selbiges durch ganz unbedeutende Umstände veranlasset werden. Man erzählt, daß einst, Politische Widersprüche. LXV einst, in einer Sadt von Italien, die Mehrheit der Kriminal« richter einen angeblichen Staatsverbrecher lossprechen wollte/ weil er nur die Familie des Podesta und nicht den Staat be» lcidiget hatte. Der Podesta führte umsonst denselben zu Gemüthe , daß er den Staat vorstellte, und konnte sie nicht überreden. Da fiel er, gleich vor der Sammlung der Stimmen, auf den Einfall, einen starken Schlag mit seinem Richtcrstab auf den Boden zu thun; und die daraus erfolgte Nervaier« schüttcrung zuckte, zu Gunsten seiner Meynung, einige Hände mehr in die Höhe. In zahlreichen Versirmmlungen wird das Uebertrciben inson. derheit durch das Steigern der Umfrage vervielfältiget. Ich nenne Steigern der Umfrage, eine Beschaffenheit der zahlreichen Versammlungen, kraft welcher bey Behandlung gewisser Sachen , je weiter die Umfrage fortschreitet, je höher der Bogen gespannet wird. Bisweilen geschieht dieses Steigern, weil ein jeder zeigen will, er fühle auch die Wichtigkeit des vorhabenden Geschäfts, er bedeute auch etwas, er habe auch mitgeholfen, mitgcwirket. Weil nun die Wiederholung der vorher gefallenen Gedanken knechtischem Nachbeten ähnlich scheinen dürfte, so bleibt kein andrer Weg übrig, als das Uebertrciben oder das Steigern. In den meisten Fällen ist doch nur ein einziges Wort der wahre, der angemessene, der richtige Ausdruck. Bisweilen geschieht das Steigern aus einer ganz mechanischen Ursache. Sie bestehet in der vermehrten Wallung des Bluts, und der erhitzten Phantasie. Das Auge wird trüb. Wir sehen die Sachen nicht mehr, wie sie beschaffen sind, sondern wie wir sie gerne wollten. Der kleinste Umstand bey einer solchen Fassung giebt unsrer Stcigerungssucht einen hö. Hern Schwung: bald die Ungeduld, daß die Reihe an uns komme; bald die Unlaunc, welche eine unangenehme Stimme etwa bey uns erregt; bald der elektrische Einfluß jedes Wort- geprängs, jedes Blicks, jedes Nickens; bald ein unschuldig e I.XV1 EittleiltMg. ges Stichwort / oder wohl gar , die Unterlassung eines Ehrentitels. Doch alles hat seinen Nutzen; und darinn bestehet die Klugheit, daß der mögliche Schade vereitelt werde. Das Steigern der Umfrage ist einer wohlthätigen Wirkung, in Sachen, wo keine andere Hülfe übrig bleibt, als die Aufopferung seiner Leidenschaften; in Sachen, wo eine Gegenberaufchung, oder Stimmung bekämpft werden muß; in Sachen, wo Gerechtigkeit und Wahrheit mit lauter Stimme Rache rufen. Die dritte Gattung der politischen Widersprüche bestehet aus den Widersprüchen des Gehorsams. Selbige begehen die Untergebenen , wenn sie die Regierung nach andern Grundsätzen beurtheilen, als sie selbst befolgen; wenn sie insonderheit, so viel sie können, dasjenige erschweren, hemmen oder zerstören, wusste doch von derselben erwarten, begehren und verlangen. Man wünscht, daß die Obrigkeit jedem Uebel vorkomme, und jedes Gute vorbereite, und zugleich will jedermann ihr Verfahren Schritt für Schritt ausspähen, ergründen und zur Rechenschaft ziehen; obschon, nur zu oft, unbemerkte Vorkehrungsmittel» und ausgesuchte Unkunst bey stillwirkendcr Kunst, durch die Umstände, erfordert werden. Man will gemeinnützige Verordnungen, und in jeder verborgenen Ecke brüten Winkclgesetzgeder nachthci- lige Anschläge aus. Man will väterliches Zutrauen, und die kindlichen Pflichten werden hintangesetzt: man will Milde und Gnaden, und durch Milde und unverdiente Gnaden hört alles Mitwirken, alle Subordination, alle nützliche Thätigkeit auf. Freylich werden diese Widersprüche des Gehorsams nicht unter allen Regicrungsformen in gleichem Grade begangen. Sie treffen auch selten bey einem Volke zugleich ein. Allein sie sind möglich, und deßwegen muß man sich vor denselben bewahren. ) s ( LXVH Von dem Verhältniß zwischen dem Werth und Preise der DilM Ich verstehe unter dein Worte Dinge, alles, was von den Menschen in einiger Rücksicht geschätzt werden mag: nicht nur Sachen und Arbeiten des Geistes und des Körpers , sondern auch, was man gemeiniglich für unschätzbar ansiehet, als die Tugend, ein gutes Gewissen, die Schönheit. Denn, ob diese Dinge schon/ wie mau gemeiniglich sagt, keinen Preis haben, so werden sie doch in hundert Fällen in Ansihlag gebracht. Der preis ist, was für ein Ding gefordert, oder bezahlt/ oder als Belohnung gereicht wird. Der Werth ist, was ein Ding verdient geschätzt zu werden, Es ist ein oft wiederholter Satz, daß der Preis der Dinge insgemein mit ihrem Werth in keinem Verhältniß stehe; und doch gründen sich alle Rechte des Eigenthums auf diese Unverhälmiß- mäßigkeil, Ein reicher Stoff für philosophische Betrachtungen , wie auch für übertriebene Deklamationen! Ich jage nicht zu viel, wenn ich behaupte, daß die Bestück mung dieses Verhältnisses die ganze Weisheit des Regenten ausmacht. Es ist also höchstnothwendig, daß man sich deutliche Be-' griffe darüber erwerbe. Das Feld ist noch unbearbeitet. Das wenige, was nun folgt ist aus einem ausführlichem' Werk gezogen, das ich über diesen Gegenstand entworfen habe, und auf dessen Grundsätze und Bestimmungen ich mich bisweilen ausdrücklich und oft stillschweigend beziehen werde. In dem gesellschaftlichen Stande ist, bey der Schätzung jedes Dinges/ folgendes zu erwägen: 1. Der wesentliche Werth.- 2. Der schuldige Werth. Der politische Werth.- 4. .Der zufällige Werth. Ueber jeden derselben wollen wir einige Erklärungen beyfügen.- ixvm Einleitung. i. Von dem wesentlichen Werth. Er bestehet in dem Verhältniß der Dinge zu unserm Gebrauche; denn nur das Wesen der Dinge macht es, daß wir sie benutzen können. Wenn die Dinge zu unsrer Nothdurft oder Bequemlichkeit, oder Vergnügen, oder Wollust der Sinnen oder der Seele, dienen können, so zerfällt ihr wesentlicher Werth in so viele Unterabtheilungen. Dieser Werth ist die reiche Quelle, aus welcher die übertriebenen Deklamationen der Menschen geschöpft werden. Ein Sack Korn wird so wohlfeil verkauft, und Silbergeschirr so theuer! Ein Kittel, der mich bedeckt und warne hält, wird um einen Spottpreis gegeben, und eine Modehaube, welche der Hauch wegbläst, muß niit schwerem Golde bezahlt werden.' Ich will nicht in Abrede seyn, daß es unverhältnißmäßig sey, aber ich darf behaupten, daß es aus andern Gründen ist, als der wesentliche Werth. Gott ist der Urheber des Wesens der Dinge, und Gott bezahlen wir nicht. Wir loben ihn, wir danken ihm, wir gehorchen ihm, aber weiters kömwn wir nichts. Da nun der Preis sich lediglich auf die Bezahlung des Menschen und nicht des Schöpfers beziehen kann, so muß er auch nicht den wesentlichen Werth in Anschlag bringen. Wie wäre es um die Menschheit, wenn die unentbehrlichsten Sachen so theuer zu stehen kämen, als die Gegenstände der Eitelkeit und der sinnlichen Wollust; und doch was hat mehr wesentlichen Werth als was unentbehrlich ist? Auch erfordert die Gerechtigkeit, daß der wesentliche Werth nur wenigen Einfluß auf die Bestimmung des Preises habe, denn, bey der jetzigen Einrichtung der Gesellschaft, stehet es einem jeden nicht frey, nur unentbehrliche Dinge hervorzubringen. Um allen Zweifel hierum zu benehmen, will ich ein Beyspiel anführen. Ein Hirtenknabe kann, mit Beyhülfe seines Hemdes, eine zahlreiche Heerde verpflegen, da mittlerweile der Ackermann, mit saurer Mühe, nur'ein geringes Stück Land fruchtbar macht. Nun kommen beyde, und begehren ihren Lohn. Der Hirt sagt: Verhältniß zwischen Werth u. Preis der Dinge, i-xrx „ Der Ackermann har durch seine Arbeit so und so viel Menschen „ Nahrung geschafft, mit meiner Heerde kann ich tausendmal soviel Menschen speisen/ also verdiene ich tausendmal mehr als „ der Ackermann / denn der wesentliche Werth meiner Arbeit ist „ tausendmal höher/ als der wesentliche Werth seiner Arbeit.— Ein jeder empfindet/ ohne Kommentar/ daß der Hirt sich gröb« lich irret/ nicht weil die Schlnßfolge falsch sey/ sondern / weil er sich auf einen falschen Satz steuert/ indem er glaubt/ der wesentliche Werth mäße den Preis bestimmen. Je freygebiger die Natur ist/ je weniger verdient der Mensch, der mir ihre Schätze darreicht. Also kann mit Wahrheit gesagt werden/ daß je geringer der verdiente preis sey / je feuriger mäße man den Urheber der Natur preisen. ii. Von dem schuldigen Werth. Der schuldige Werth ist dasjenige, was eigentlich bezahlt werden muß/ und ist der wahre Grund des Preises. Entweder ist es Ersatz / oder ss ist Lohn. Der schädige Werth des Ersatzes bestehet in den Auslagen, welche einer nothwendig zu bestreiken hat / um etwas hervorzubringen / oder eine Arbeit zu verrichten. Diese Auslagen betreffen die Erwerbung der gehörigen Geschicklichkeit/ Kenntnisse, Werkzeuge, Materialien und Zinsen der Vorschüsse. Ferners bestehet der schuldige Werth in dem verdienten Lohne. Lohn ist Bezahlung oder Vergeltung der Arbeit. Jede Arbeit ist aber mit der andern nicht zu vergleichen ; und dabey ist folgendes zu betrachten: Erstens, die Zeitdauer oder die Anzahl Stunden, welche überhaupt auf dem Entwurf und Verrichtung einer Sache anzuwenden sind. Zweytens, ob die Arbeit eine ermüdende Anstrengung erfordere? der Gesundheit schädlich oder unschädlich sey? und in wie weit sie durch Gewohnheit und Erziehung erleichtert werden könne? Einleitung. LXX Drittens , ob sie mehr oder minder unangenehm oder angenehm sey, sowohl in An,ehu»g der Sache selbst , als der Lage des Orts, wo sie verrichtet wird , der Gesellschaft der Mitarbeiter, der Vorzüge oder Vorurtheile die sie begleiten , und andrer Umstände mehr ? Viertens, ob es eine Arbeit des Geistes oder des Körpers ich, oder von beyden zugleich ? ob die Arbeit des Geistes mechanisch, oder mit Aussicht und Anordnung verbunden, oder wohl erfindend und nachforschend seyn soüe ? Endlich, ob die Arbeit des Körpers Fertigkut, Gcschieklichkeit, Kunst erfordere? Oft wird auch die Tugend, bey Bestimmung des Lohns, in Erwägung gezogen. Es geschiehet, wenn sie das Mittel ist, zur bessern und sicherern Hcrvorbringung; und hierum richtet sich auch der Preis nach der Seltenheit. Es mag deßwegen noch geschchen, weil die Bezahlung der Tugend alsdann ein Aufmunterungsgrund für die Menschen abgeben kann. In welcher Betrachtung aber sie ehender verdient, eine Tugcndprämie zu heißen, als eine Bezahlung derselben, und folglich zum politischen Werth gehört. ^ Man zählt noch unter den Bestimmungen des Lohns, die Gestalt und Schönheit. Wenn sie zum Zweck der Sache unentbehrlich, oder nützlich ist, so wird sie auch änderst bezahlt. Eigentlich wird sie es doch nur als Werkzeug oder Mittel. Man übertreibt in vielem den Preis der schönen Gestalt. Allein nicht ganz ohne Grund. Sie gehört zur schönen Natiir eben sowohl als eine schöne Aussicht bey einer Wohnung. Wer diese schöne Aussicht nicht besitzt, mag sich mit der mehreren Zahl trösten , oder, was noch rathsamer ist, um so sorgfältiger auf die bessere Einrichtung der Wohnung selbst bedacht seyn. M Von dem politischen Werth. Ich verstehe unter dem politischen Werth jede Erhöhung oder Herabsitzung des Preises, welche aus Ursachen entspringt, die der gesellschaftliche Stand, und die Wohlfahrt des Ganzen uns Verhältniß zwischen Werth u. Preis der Dinge, i-xxi nothwendig dargeben. Wir wollen die Hauptursachcn anführen. Die erste bestehet in der Frucht des Eigenthnmsrechts, Las ist, der Zins. Durch den Zins wird alles theurer bezahlt, als es, nach dem Lohne der wirklichen Arbeit, geschehen sollte. Aber auch eben der Zins macht es, daß gearbeitet werden könne, und daß die Gesellschaft Vortheile genieße, welche sie änderst schwerlich erhalten würde. Der Zins ist die Frucht, welche man aus einer Sache ziehet, die man selbst nicht fruchtbar macht , oder die man selbst nicht benutzet. Es giebt dreyerley Zinse; Landzins, Wohnzins, und Geldzins. Die übrigen Arten können zu einer derselben geschlagen werden. Wenn das Eigenthnmsrecht nicht könnte fruchtbar seyn, so würde der Eigenthümer nur das genießen, was er im Stande ist zu benutzen , und das übrige würde er verstecken, oder verderben lassen. Der Landseigenthümer würde nur so viel bauen, als er benöthiget ist, und würde das übrige zu Waldungen machen. Der Geldeigenthümer würde sein Geld einscharren, und da gc- ricthe die Cirkulation ins Stecken, die Handlung und der Kunst- fleiß hätten keinen fortwährenden Lauf, und jährlich würde der äußerliche Werth des Geldes neuen Revolutionen unterworfen seyn. Der Häusereigcnthümer, wenn er sie, gegen einen Wohnzins, nicht miethen dürfte, würde die von ihm nicht bewohnten Gebäude einfallen lassen. Der Zins wird im Grunde von den Konsumatoren bezahlt, und nicht von denjenigen, die den Zins abführen. Der Kaufmann z. B- schlägt auf den Preis der Waaren den Zins der Kapitalien die er verzinsen muß. Da nun die Reichen am meisten verbrauchen, so bezahlen sie auch eigentlich den größten Theil des Zinses, so überhaupt entrichtet wird. Durch ^>en Lauf der Zeiten ist die Bezahlung des Zinses so vertheilt worden, daß Niemand vermerkt, wer denselben eigentlich abführt. Grundstücke find wohlfeiler verkauft worden, eben wegen den darauf yafrcn- e 4 lxxu Einleitung. den Landzinsen; Häuser sind theurer verkauft worden, in Rücksicht des Wohnzinses, welchen der neue Eigenthümer aus denselben lösen kann. Durch die Einführung des Zinses sind Waisen, Wittwen, alte Leute, und andere, die, wegen übersetzten Berufen, nichts vcr, dienen können, in den Stand gesetzt worden, frey und ruhig zu leben, ohne von willkührticiien Allmosen abzuhängen. Dadurch ist auch Jedermann zur Thätigkeit und Sparsamkeit angcftifchk worden, in der Hofnung, daß er sich oder seinen Kmdern be, quemere Tage verschaffen werde. Im Mittelalccr herrschte der Satz, daß der Geldzins ungerecht sey, und nicht der Landzins. Ersteres hieß man Wucher, letzteres nicht. Die Ursache dieses Wahns, war die Verwechslung des Standes der Natur mit dem Stande der Gesellschaft. Da in jenem das Geld oder Metall keinen Zuwachs bekömmt, keine Ducht bringt, so fand man ungerecht, daß von dem vor. geschossenen Gelde, als einer Sache, welche, ihrer Natur nach, unfruchtbar ist, ein Zins gefordert wurde. Allein im Stande der Gesellschaft ist das baare Geld nothwendig , und kann Zuwachs bekommen. Wer nun ein brauchbares und fruchtbringendes Eigenthum leihet, es möge Grundstück oder Geld heißen , der hat ein gleiches Recht zu einem Zinse. Eine andere Ursache des gedachten Irrthums, waren falsche Grundsätze in Ansehung der Preise der Dinge, Arbeit sollte eigentlich der einzige Maaßstab des Preises seyn. Es fragt sich also nicht, von welcher Gat. tung die geliehene Sache sey, sondern ob der Eigenthümer arbeite, oder nicht. Da nun der Landcigenthümer, der sein Land verpachtet, eben so wenig arbeitet, als der Gcldeigenthümer, der sein Geld angelegt hat, so war der gemachte Unterschied zwischen Landzins und Geldzins ungcgründct. Uebrigcns kann der Land- eigenthünicr sben sowohl Wucher treiben, als der Gcldeigenthü« wer. Wucher treibt er in jenen Landen, wo der unglückliche Leib, eigene, für den Genuß einiger Aeckcr, mit so vielen Abgaben und Frohndiensten beladen ist, daß ihm kaum die Nahrung, von seiner sauren Arbeit übrig bleibt. ' Verhältniß zwischen Werth ».Preis der Dinge. i-xxm Die zweyte politische Ursache, die den Preis eines Dinges erhöhet, ist der Werth des Rangs. Der Rang möge von der Geburt , oder von der Gnade des Regenten herrühren. Die Folge dieses Werths ist, daß einer besser bezahlt wird, als der andere, nicht weil seine Arbeit anhaltender, oder nützlicher sey, sondern weil er diesen oder jenen Rang bekleidet_Daß dieser Werth bisweilen, ohne Nutzen des Staats, und also zur ungerechten Last der Kontcibuenten , sey übertrieben worden, ist ein erwiesener Satz. Doch ist der ursprüngliche Grund dieses Werths nicht ganz ohne Verhältniß zum Wohl des Staats. Bisweilen ist der Rang dem höheren Grad der Tüchtigkeit ertheilt worden ; und alsdann darf derjenige, der diesen Rang besitzt, wohl einen höheren Preis von seiner Arbeit fordern: weil man »erhoffen kann, es werde dieselbe besser ausfallen, als die Arbeit eines andern. Dieser Werth hält also viel von dem schuldigen Werth wegen mehrerer Geschicklichkeit. Wenn zwcytens die Gesetzgebung die Stuffen des Rangs für einen wesentlich n Theil der Verfassung anflehet, so ist nothwendig , daß nach Maaßgabe der Stuffe, die Arbeit auch besser bezahlt werde. Denn anders würde der gemeine Haufen den Rang im Grunde wenig achten, und die Menschen überhaupt sich selten um denselben bewerben. In dieser Rücksicht ist also der Werth des Rangs ein Beförderungsmittel zum Zwecke. Endlich will oft das Vorurcheil, daß gewisse Klassen mehr Aufwand machen, und bisweilen sogar reicher belohnen, steuern, und bezahlen sollen, wie andere. Bey einem solchen Vorurtheil, bleibt nichts anders übrig, als entweder das Vorurtheil abzulegen, oder der Arbeit solcher Klassen eine angemessene Bezahlung anzuweisen. Man flehet also, daß in dieser Rücksicht, der Werth des Rangs in naher Verwandtschaft mit dem Werth des Ersatzes stehet. Die dritte Ursache des politischen Werths, ist geheimer und bisweilen nützlicher Staatsgriff. Zum Beyspiel, im Mittelalter blieben die großen Landeigeythümer auf ihren Schlössern und Hs cirannis äs 1a ^uranäs lui äefsnäoit äs ckerslrsr un autrs fervics äans Is mems ville, L, s'il sut voulu fe xlaeer autrs pari, Ion maltrs ir wissen fast nichts von dem Schicksal -er Völker/ die / vor der Herrschaft der Römer, unsre Gegend mögen bewohnt haben. Selbst der Name dieser Völker ist nicht zuverläßig bekannt. Man versichert uns / daß es die Rauracher waren / und folgender Sillogismus ist darüber gemacht worden: Zwischen den Helvetiern und Sequanern liegt das Gebirg ssur-r, sagt Cäsar/ lib. I. äs bello Aullico. Nun aber liegen die Rauracher zwischen den Helvetiern und Sequanern/ sagt Plinius lib. IV, c. zi. Also sind die Rauracher des Bergs ^urse Einwohner und Beywohner gewesen. Mein/ Cäsar und Plinius können einander hier nicht erläutern. Cäsar beschreibt uns das Land, wie es vor der Herrschaft der Römer eingetheilt war / und Plinius wie es unter den Römern/ um das Jahr 70 nach Christi Geburt/ bewohnt gewesen; Cäsar nennt zwar dieRau- A » 4 Erste Periode. Die fteyeri Rauracher. racher Nachbarn der Helvetier, er sagt aber nicht, wo sie an einander gränzten. Hingegen finden wir bey ihm eine Stelle, welche den Raurachern unsre Gegend gleichsam abspricht. Sie stehet im 4ten Buch seines gallischen Kriegs, wo er den Lauf des Rheins also beschreibt: „ Dieser Fluß nimmt seinen Ursprung bey den Lepon- „tiern, und fließt von dort hinab vor dem Gebiet der „Nantuater, Helvetier, Seguaner und Mediomatriker „ vorbey. " Nun besassen die Sequaner und Medioma- matriker, das jetzige Elsaß, und fie werden, von Cäsar, gleich nach den Helvetiern gesetzt ; also waren die Einwohner hiesiger Gegend keine Rauracher. Daß er fie etwan unter den Sequanern begriffen habe, kann auf keine Weise mit der Erzählung des gallischen Kriegs besiehe», da beyde Völker mit einander nichts gemein hatten. Eben so wenig kann man glauben, daß Cäsar die Rauracher mit den Helvetiern verwechselt habe , da er sie in so vielen Stellen von einander unterscheidet. Zum Beyspiel, will er das hercynische Gebirg beschreiben, so sagt er uns (likro VI. cap. 2s.) „ der hercynische » Wald in Germanien nimmt seinen Anfang bey den Hel- „ vetiern, Nemeten und Raurachern." Also waren Helvetier und Rauracher nicht das nemliche Volk. Ja die Nemeten werden noch zwischen beyden gesetzt. Wer die Nemeten gewesen, ist unbekannt. Mau findet nachher Nemeten bey Speier. Diese können es aber nicht seyn. Daher haben einige vermuthet, man mäße, anstatt Nemeten Nantuaten lesen, welche im Vündtnerland eingesessen waren. Die Ungewißheit über das eigentliche Vaterland unsrer alten Stammvärer, vermehrt noch die sogenannte Hbu- i. Kap. Von den Ranrachern überhaupt.' s la IKeoäoÜLNÄ, eine Art Reisecharte des römischen Reichs. In derselben findet fich mit großen Buchstaben der Name kE-aci zwischen dem Lausannersee und den Wallisergebürgen. Der Leser erwarte kein vereinbarendes System von mir. Die Sache lohnt der Mühe nicht. Ich werde mich an der bisherigen Meynung halten. Was die Etymologie des Namens kauracl betrifft, so hat man folgende nichtsbedeutende Muthmaßungen erkünstelt. Entweder soll der Name, wegen den rauhen Aeckern, oder wegen den rauhen Rachen, so die Gebür- ge gleichsam bilden, gegeben worden seyn ; oder man leitet ihn auch von zwey Silben kor und her, welche , in der uralten Sprache Wasser sollen bedeutet haben: also wäre Raurach so viel als Wasserwasser. Der Rhein war vor und zur Zeit der Römer die Marchlinie zwischen Lermruria und (LUig. Die drey Haupttheile von Oallis waren LelZia, Lolrica und ^gui- tLnm. Die Lslrica faßte alles in fich, was zwischen dem Ocean, der Loire, der Seine, und dem obern Rhein gelegen. Folglich gehörte diese Gegend zur Lelw-OsIIiL, und das jetzige klein Basel zur Cäsar sagt a) » die Leltica berührt, von Seiten der Sequaner „ und Helvetier, den Rhein. " Eskica wird aber hier nicht in dem ausgedehnten Verstände genommen, nach welchem einige Gelehrte ganz Europa davunter verstehen. Gleichwie der Name Indien solchen Welttheilen zu unsern Zeiten gegeben wird, die mit einander nichts gemeines haben. A z 8- ir- c) 20 — 29. 5?) ve bell« - s° ) o c Zweytes Rapitel. Ueber die Sitten und Verfassung der Rauracher. ^ie Einwohner dieser Gegenden / fie mögen Raura- cher oder Sequaner geheißen haben / waren Gallier, und wir können uns also einigen Begriff von ihren Sitten und Verfassung machen, aus den Nachrichten, so uns die Alten von den Galliern überhaupt hinterlassen haben. Die Hauptklassifikation bey den Galliern bestand in dem Unterschied zwischen Freyen und Leibeigenen. Unter den Freyen bemerkte man die Vornehmen und die Gemeinen. Die Vornehmen karakterifirt Cäsar /) durch folgende Worte: ttommes ^121 slicjuo lurw Numero Lt- c;ue koliors, oder, Leute die in einigem Ansehen und Ehre stehen. Die Gemeinen nennt er klel^, Pöbel. Die Vornehmen waren die Druiden und Ritter oder Reuter. Die Druiden sind eigentlich die Priester, Richter , Aerzte, Geschichtskundige, Poeten und Lehrer der Nation gewesen. Allein ihre Wissenschaft war mehren- theils Aberglauben und Geheimniß. Uebrigens genossen fie Befreyung von Auflagen und Kriegsdienst, fie hatten hingegen auch wenig Gewalt, wenn die Kriegs- leute fich weigerten, ihren Sprüchen oder Rath nachzukommen. Die Ritter oder Reuter waren jene Freyen, die den Kriegsdienst zu Pferde versahen. Unter ihnen zeichneten fich insonderheit die Edeln und Reichen hervor. Edeln hießen diejenigen, deren Aeltern und Voräl- A 4 /) Oe bsllo gsll. I. VI. c. i 8 Erste Periode. Die freyen Rauracher. Lern die höchsten Würden bekleidet hatten. Wenn sie zugleich Reichthum besaßen, so warfen sie sich zu Oligar- chen auf. ^s stel einem reichen Edeln nicht schwer, ein zahlreiches Gefolg zusammen zu bringen. Die ärmern Ritter und Freyen verbanden sich, Lieb und Leid wider alle mit ihnen zu theilen. Man nannte sie Lvlciukü , Liisntes— Uebrigens waren die Quellen des Reichthums bey den Vornehmen, die Arbeit der Leibeigenen , der Krieg, und die Pachtung der Zölle. Die äußerliche politische Verfassung der gallischen Völkerschaften , glich, in einigen Rücksichten, einer allgemeinen Conföderation. Die Druiden aus allen Völkerschaften versammelten sich jährlich an einem geheiligten Orte mitten in Gallien, unter dem Vorsitz eines Oberhaupts, welchen sie selbst erwählten. Wir finden auch, daß in wichtigen Fällen, wo es um die allgemeine Sicherheit zu thun war, die Gallier Tagsatzungen gehalten haben, welche von den vornehmsten Magistratspersonen beschickt wurden: da trafen sie allgemeine Vertheidigungsanstalten, und bestimmten das Contingent einer jeden Völkerschaft. Außer diesen Fällen aber, waren sie in immerwährendem Krieg mit einander. Und Neid und Wetteifer brachten die Sachen endlich dahin, daß die Römer sie unterjochten. Bey jeder Völkerschaft findet man eine oder mehrere hohe Würden, die gemeiniglich mit einem hohen Grade von vollstreckender Gewalt verbunden waren. Bey den Aeduern, zum Beyspiel, hatte der Vorsteher der Völkerschaft, oder, nach ihrer Benennung, der Vsr§oKrew8, Macht über Leben und Tod §), deßwegen erwählte S) tÄtLr 6e kell» xM. I. I. c. 16. L I. Vll. c. n. Kap. Ueber deren Sitten u. Verfassung. 9 man auch jährlich einen andern. Der Verfasser der keltischen Alterthümer behauptet aber/ daß dieses Recht nur in Kriegszeiten dem VerZobrsms sey gegeben worden. In jeder Verfassung waren insonderheit Rathsversammlungen / und zwar sehr zahlreiche. Die servil unrer andern hatten sechshundert Rathsherren. Sie wurden aus den Vornehmsten der Völkerschaft gezogen b). Endlich waren die Volksversammlungen ein wesentlicher Theil der gallischen Konstitutionen. In denselben mußte alles behandelt werden / was das gemeine Wesen ÜNgieNg. De rejniblics niü j/er Concilium locsui non conceclimr /). Die Hauptwahlen wurden auch da vorgenommen/ Staatsverbrechen gestraft und Kriegszüge beschlossen. Bey diesen Versammlungen zeigte sich insonderheit die Uebermacht der reichen Edeln— Ich kann nicht bestimmt sagen / ob der kleds oder die Gemeine»/ auch bey den Volksversammlungen erschienen, und einige Gewalt ausübten. Mehrere Stellen bey den Alten lassen vermuthe»/ fle seyen von denselben ganz ausgeschlossen gewesen/ andere hingegen zeige«/ daß ste wenigstens zugegen waren 6)/ und zwar nicht immer ohne Einfluß. Die Gallier ehrten insonderheit den Abgott Mercu- rius, als den Erfinder aller Künste, den Begleiter der Reisenden, und den Beschützer der Handlung und des A 5 ___ /r) 8trLbo I. IV. p. zoi. i) vs bell» ZM. I. VI. c. 20. 2) Ds bell» Mll. lib. I. c. 4. — lib. I. c. 18. Ltrsbo., I. IV. x. zol. ro Erste Periode. Die freyen Rauracher. Erwerbs. Nach ihm ehrten sie noch Apollo, als Gott -er Arzneykunde, Mars als Gott -es Krieges, Jupiter als Gott des Himmels, und Minerva als Vorsteherinn aller Arbeiten. Doch lehrt uns Juftinus, daß Minerva erst späth in die Zahl ihrer Götter sey aufgenommen worden. Uebrigens vermuthet man, mit ziemlichem Grunde, Laß Mercurius bey ihnen Demmes geheißen; Mars, llelur-; Apollo, L616NU8, und Jupiter, Dar- rsnis. kellomicr , in seiner külioire cls8 Lelt68 /), behauptet, daß Mercurius und Mars die nemliche Gottheit gewesen. Dem soll so viel bedeutet haben, als Gott, und (wovon Hslu8), so viel als Herr; Es hatte Helu8 Deumrss also durch Herr Gott übersetzt werden müßen; und man habe, aus Irrthum, diese zwey Wörter für Namen von zwey besondern Gottheiten genommen. Allein Cäsar unterscheidet beyde Abgötter von einander, nicht nur in Ansehung der Namen, sondern auch in Ansehung der Attributen, wie auch des Rangs, da er den Mercurius zuerst nennet, und den Mars nur nach dem Apollo. Der Verfasser der keltischen Alterthümer gehet aber noch weiter. Nach ihm, soll 28 oder es das thätige Grundwesen bedeutet haben, welches die Materie durchdringt und fruchtbar macht. Dieser Name, meynt er, wurde bald einzeln gebraucht, bald mit andern Worten, die besondere Eigenschaften ausdrückten, verbunden. Anstatt Kelenus und larra- M8, mäße man Lslene8 und Dsr-ancs lesen, und für ttelus, 68 allein. Nach diesem System würde 28 oder es, und nicht Dem, Gott bedeutet haben. -I I. III. OK. 7. m) p. i2;. leg. II. Kap. Ueber deren Sitten ».Verfassung, ir Die Götzenbilder der Gallier waren eine hohe Ei« che ») / oder abgehauene Stämme, und ungebildete Klötze. Ob alle vorgenannte Gottheiten durch Bilder vorgestellt wurden, ist mir unbekannt.' Wenigstens thut Cäsar nur der Simulakern des Mercurius Meldung. Und die übrigen Schriftsteller reden von der Sache nur überhaupt. Von Tempeln wußten die Gallier nichts. In dickbe« schatteten Waldungen verrichteten ste ihren Gottesdienst. Der Gottesdienst bestand meistenlheils in Menschenopfern und blutigen Ceremonien. Freylich wurden dazu Straßenräuber, Diebe/ andere Missethäter und Gefangene gewidmet. Doch in Ermanglung schuldiger Menschen weihete man auch unschuldige Personen. An vielen Orten hatte man zu solchem Gottesdienst ungeheure Bilder / so aus Weiden geflochten waren; diese wurden mit Menschen angefüllt / und hierauf angezündet und verbrannt: Mit dem Blut der geschlachteten Opfer besprengte man das umstehende Volk / und die Baüme des Waldes. Die Ueberreste hteng man in dem Hayne auf. Diel vorgegebene Abstcht eines solchen Gottesdienstes war verschieden. Bald geschah es/ um aus dem Rinnen des Bluts Wahrsagungen zu ziehen ; bald um die Erhaltung seines Lebens: denn ste meynten/ daß die Götter nicht änderst besänftiget werden könnten / als durch das Leben eines andern. Der Verfasser der keltischen Alterthümer o) erklärt/ auf eine sehr wahrscheinliche Weift/ die geheimen Absichten/welche dabey mögen obgewaltet haben. Bey wilden Kriegern war das menschliche Ansehen zu schwach/ um Lei- n) AIsxymuL Ivr. ;8_I-ucsmus I. V. 412. 0) p. 147- ir Erste Periode. Die fteym Rauracher. bes- und Lebensstrafen über einen freyen Mann zu erkennen , und zu vollstrecken. Die Macht des Aberglaubens ward zu Hülfe gerufen. Die Druiden allein konnten dieselbe verfügen, nicht als menschliche Verordnungen, sondern als Befehle der Götter. Dieß erklärt insonderheit, warum sie den Grundsatz einflößten, daß Stra- ßenraüber und andere Verbrecher den Göttern angenehme Opfer waren. Und was die Unschuldigen betrifft, so muthmaßet der gedachte Schriftsteller, daß es ohne Zweifel solche gewesen, die man los zu werden wünschte.— Der zweyte Gegenstand des Gottesdienstes bestand in der Weihung eines Theils der im Krieg gemachten Beute. Sie wurde, nach erhaltenem Sieg, in geheiligten Orten zusammengehäuft, und von den Druiden bewahrt. Gemeiniglich wurden diese Reichthümer in Seen oder Morasten aufbehalten. Vielleicht, damit es schwerer fiele, die geheimen Entwendungen der Druiden zu bemerken. — Zu ihrem Gottesdienst können auch jeneFeyer- lichkeiten gerechnet werden, mit welchen sie, an bestimmten Tagen im Jahre, gewisse Gewächse sammelten, als die Eichenmtstel, woraus sie ein Getränk machten, das allen Menschen und Thieren die Fruchtbarkeit gewähren , und wider alle Gifte ein sicheres Mittel seyn sollte. Von den Lehrsätzen der Druiden sind einige bis auf uns gekommen />). — Die Götter ehren, nichts böses thun, und Standhaftigkeit ausüben, waren die Hauptpunkte ihrer Moral. Ihre Gerechtigkeitsliebe war berühmt_Sie lehrten die Jugend vieles von der Macht Violen. I.aert. proXm. p. — 8trabo l. IV. x. ;c>2. Lsefar äs kelto (ÄIIiov. kom^onius iIIelL 1. III. 0.2. x. 7;. V-üeriuL Asx. l. II. c. 6. n. Kap. Ueber deren Sitten u. Verfassung, i z der Götter, von der Natur der Dinge, von der Größe der Welt und des Erdballs, von dem Lauf der Gestirne. — Die Welt sey unvergänglich; doch würden einst Wasser und Feuer die Oberhand nehmen—Die Seele sey unsterblich , und nach dem Tode werde fie in andere übergehen. Mit dieser Lehre der Auswanderung der Seele kann ich aber folgenden Gebrauch nicht vereinbaren. Die Gallier liehen, mit voller Zuversicht, Geld unter dem Beding, aus, daß es, nach dem Tode, in dem andern Leben sollte wieder gegeben werden. Sie schrieben Briefe an ihre Verwandte und Freunde in der andern Welt; sie gaben diese einem Verstorbenen mit in das Grab, oder warfen sie ihm auf dem Scheiterhaufen zu. Daher wollte ich lieber dem Pomponius Mela Glauben beymessen, der zwar mit Cäsar darinn «bereins- kömmt, daß die Druiden die Unsterblichkeit der Seelen gelehrt haben, nicht aber, daß die Seele in eines andern Körper übergteng, sondern lediglich zu den Verstorbenen fuhr, um ein zweytes Leben anzufangen. Viesm alte- rarn eile aä MLNS8 — Endlich lehrten die Druiden, daß die Gallier alle von dem Pluto abstammten. Daher zahlten sie die Zeiten durch die Anzahl der Nächte, und machten den Anfang ihrer feyerlichen Tage mit -er vorhergehenden Nacht. Was dieser angebliche Ursprung bedeuten sollte, melden die Alten nicht. Gleichfalls ist unbekannt, ob sie Pluto als Gott verehrten. Wenigstens wird er nicht unter die Zahl ihrer Götter gerechnet. Diejenigen, die der Meynung beypflichten, daß die drey Götterbrüder der Griechen und Römer, Jupiter, Nep- tunus und Pluto, nichts anders waren als die drey Söhne des Noah; und daß der dritte, Cham oder Pln- -4 Erste Periode. Die freyen Rauracher. lo, der Stammvater der Afrikaner/ Egyptier und Phönizier gewesen/ könnten aus dieser Lehre, als aus einer Tradition/ die Muthmaßung herleiten/ daß die Afrikaner oder die Phönizier Gallien zuerst bevölkert haben. Alsdann würde das so bestrittene System des Professor Schöpflins einen neuen Grund gewinnen/ als welcher den ursprünglichen Sitz der wahren Celten in Narbonien gesetzt hat. Bekannt ist übrigens, wie geheimnißvoll die Lehrart der Druiden gewesen. Verboten war es / ihre Lehren in Schriften abzufassen, und alles mußte auswendig gelernt werden. In diesen Gedachtnißübungen brachte» manche Schüler bis zwanzig Jahre zu. Der Unterricht geschahe in Höhlen und an abgesonderten Oertern. Dem Gedächtniß kamen sie doch hierin» zu Hülst/ daß ihre meisten Lehren in Versen enthalten waren. Cäsar vermuthet/ daß das Verbot/ etwas schriftlich aufzusetzen/ zur Absicht hatte/ daß ihre Lehrsätze nicht unter das Volk gebracht würden / und dann / daß die Jugend / bey -er Unmöglichkeit sich auf Geschriebenes zu verlassen, das Gedächtniß üben und starken sollte. Diesen Muthmaßungen wollen wir eine dritte beyfügen: damit die Druiden , durch kleine Einschiebsel oder Auslassungen, freyer seyn möchten/ ihre eigene Lehren, nach Gestalt der Umstände, auszulegen. Bey den Galliern, war die Reuterey besser als das Fußvolk 4). — Ihre militärische Kleidung bestand in einem kurzen Leibrock, so ohne Ermel und um den Leib fest gegürtet war. Unter demselben hatten sie einen gessoch- . 299. II. Kap. Ueber deren Sitten u. Verfassung. I s tenen oder schuppigen eisernen Panzer. Ueberdieß trugen sie bisweilen noch eine Art Oberkleid von Wolle, das vorne offen war. Ihr Schild war groß und gemeiniglich nach der Gestalt des Leibes gebildet und hieß 1>- reos. Ihre Helme waren von Erz / und hatten oben allerley Zieraten/ so Vogel und Thiere vorstellen sollten. Ihr Schwerd war lang imd breit/ aber ohne Spitze/ und hieß LlLLtiLra. Sie trugen solches an der rechten Seite/ wo es an zwey eisernen Ketten hieng. Die Lanze war lang und hatte eine anderthalbschrchige eiserne Spitze. Ihr Pfeil hieß 6elum, und war den Galliern ganz eigen r). Die Gallier hatten Buchstaben / sie waren aber griechisch/ und dienten nur zum Gebrauch des gemeinen Lebens. Religion/ Wissenschaften/ und/ wo ich nicht irre/ Gesetze sogar wurden dem Gedächtniß allein anvertrauet. Sollte dieses nicht beweisen/ daß ihre Verfassung und Lehren alter waren / als die Ankunft der Griechen in Gallien? Ueber die Zeit/ wo sie mögen angefangen habe»/ sich der griechischen Buchstaben zu bedienen / ist zu erinnern / daß die Griechen etwa fünf oder sechshundert Jahre vor Christi Geburt/ eine handelnde Kolonie an dem Orte/ wo nun Marseille liegt/ aufgerichtet hatten. Ja/ bey vierhundert Jahren früher noch / soll zur Zeit des trojanischen Kriegs / unter der Anführung des Antenor / ein griechisches Pflanzvolk sich in Gallien niedergelassen haben §); und die ^verni, eine gallische Völkerschaft/ leiteten/ nach des Lukanus Erzählung, ihren Ursprung von demselben her. Lllsr. illuü. 1. I. x, SS. H Liws llb. l. csx. i. i6 Erste Periode. Die freyen Nauracher. Von den Künsten der Gallier wüßte ich nichts anders zusagen/ als/ daß fieGold und Eisenarbeiter, wie auch Färber müßen gehabt haben. Welches aus der Beschreibung abzunehmen ist, welche die Römer uns von ihrer Kleidungsart hinterlassen haben. Ein sehr einträglicher Zweig -es Handels war / insonderheit in unsern Gegenden/ die Ausfuhr des eingesal- zenen Schweinefleischesund der wollenen Ueberröcke oder Mantel/ welche fie bts auf Rom verschickten r). Sie hatten unermeßliche Eichenwälder und Waiden. Die Viehzucht der Schafe und Schweine war dadurch sehr befördert. Ihre Schweine blieben beständig unter freyem Himmel/ und waren größer und stärker als die von Italien. Da Milchspeisen die gewöhnliche Nahrung der Einwohner waren / so müßen fie auch die Zucht des Hornviehes getrieben haben. Ein gleiches läßt sich von der Pferdzucht schließen / da ihre Reuterey gerühmt wird. Frucht daueren fie auch/ aber nicht gern. Reben hatten fie keine, und wenige Obstarten. Harscher, in seiner Beschreibung der zu Äugst entdeckten Münzstätte/ thut/ im Vorbeygehen / Meldung von gallischen/ oder keltischen Münzen, deren Ursprung, sagt er, über die Zeiten des Cäsars hinauf gesetzt werden müße. Ich wünschte, -aß er angezeigt hätte, wo solche Münzen fich vorfinden mögen. Die Gallier waren von großer Statur, aber doch kleiner als die Germanier und Brittanier. Sie waren dickleibig, und hatten eine weisse Haut, blaue Augen, und rothgelbe Haare. Sie waren hastig, rasch und muthig; hiel- L) Ltrsbo p. zoi. II. Kap. Ueber deren Sitten ».Verfassung. 17 hielten aber nicht lange aus/ und konnten die Hitze nicht vertragen. Was mir in ihrem Karakter mißfällt/ sind die vielen Thränen/ welche sie sich nicht schämten vor dem Cäsar zu vergießen. Uebrigens waren sie leichtsinnig; unerträglich im Glück/ und ganz niedergeschlagen im Unglück. Sie hielten viel auf ihren Aufzug. Goldene Ketten trugen sie an ihren Hälsen/ Armen und Händen. Um die Farbe ihrer Haare zu erhöhen / pflegten sie selbige mit Lauge und einer Seife von Unschlitr und Asche zu beizen. Wenn sie Würden und Aemter bekleideten / so mußten Gold und glänzende Farben auf ihren Kleidern prangen «). Die Vielweiberei) war bey den Galliern nicht unbekannt. Jeder Hausvater war/ in Ansehung seiner Weiber/ Kinder und Leibeigenen/ Richter über Leben und Tod. War ein Vornehmer eines verdächtigen Todes gestorben/ so kamen die Verwandten zusammen/ setzten die Weiber des Verstorbenen auf die Folter/ und / wenn sie fehlbar erfunden wurden / thaten selbigen alle mögliche Qual an Uebrigens besorgten die Frauen und Kinder das ganze Hauswesen. Es konnten die Söhne vor ihren Aeltern nicht öffentlich erscheinen / bis sie im Stande waren/ Kriegsdienste zu leisten. Die Gallier schlugen gemeiniglich ihre Wohnungen in der Nachbarschaft von Wäldern und von Flüssen oder Bächen auf. Diese Wohnungen waren theils aus Brettern/ theils aus Gattern und Hürden gemacht/ vermuthlich wegen dem Rauch und dem Licht. Sie waren rund- förmig und mit ein em großen Dach bedeckt)'). _ u) 8trsbo x. ;c>i. klinius lib. 28 - L- 12 . x) Ls bell. xsll, I. VI. c. !/) Lträbo x. zoi. Erster Band. B »8 Erste Periode. Die freyen Rauracher. Die Gallier hatten kostbare Leichenbegängnisse: denn mit dem Verstorbenen wurde alles verbrannt, was ihm am theuersten gewesen. In den ältern Zeiten mußten sogar diejenigen Klienten und Leibeigene/ die er vor andern geliebt / sich auch mit braten lassen. Ueber die Sprache der Gallier ist es schwer etwas zu» verläßiges zu behaupten. Keine einzige Phrasis von derselben ist bis auf uns gekommen. Einzele Wörter und Namen find die Ueberbleibsel, aus welche» man versucht hat/ Systeme aufzuführen. Einige glauben/ daß alle europäische Völker nur eine Sprache geredt haben; das nennen sie die keltische oder keltische Sprache. Wie viele abgeschmackte Träumereyen und Zänkereyen aus diesem System entsprungen stnd/ ist zur Genüge bekannt. Die andere Meynung setzt mehrere Muttersprachen in Europa/ und verdient den Vorzug. Herr Schlözer/ in seiner Abhandlung von den Srammvölkern des europäischen Nordens/ zählt in dem einzigen westlichen Theil Europens/ drey solche Sprachen: das Vaskisch/ das Galisch und das Kymrisch. Das Galisch wäre, nach seinem System, die uralte Sprache unsrer Gegenden gewesen. Schöpflin hat aus dem Patois der vogesischen Gebirge eine Anzahl Wörter ausgesucht/ die mit keiner bekannten Sprache einige Verwandtschaft haben/ und vermuthet/ daß es Reste vorn Celtischen sind. Wir wollen einige anführen: Hllomdrsw, eine Schwalbe. Vielleicht kömmt Me von und ausbreiten von drare. Also/ ausgebreitete Flügel. Laidiülie, eine Kürbis. Lsickatte, ein Mädchen. LLue, blind. n. Kap. Von deren Sitten u. Verfassung, rA kenne , Quelle oder Brunn. Olnoeck.n, blasen. Lomde ) ein Thal. Q^enclLlii, ein Garten. 8evre, die Stirne. LP-eupsi. speyen. bedeutet noch in unserm Dialekt so viel als Unflat. Lupsl und ausspeyen sind vermuthlich einerley. OöULkon, die Kleye. VoLteuüs, Asche. Ooincoerre, ein Mayenkästk. Der Dialekt unsrer Scadt und Landschaft hat viel eigenes. Ob alles aber Ueberbleibsel der gallischen Sprache , oder des uralten Deutschen/ oder des Kymrischen hechen könne/ wird lange unausgemachc bleiben. Manche Wörter waren übrigens noch vor vierhundert Jahren in andern Provinzen Deutschlands gang und gebe. Andere sind nichts anders/ als schlechtes Latein oder Französisch/ z. B. Ackte für Wasserleitung / kömmt von^ue- Vieles ist verdorbenes Deutsch. Z. B. von Etwas ist das verrufene Ebbis ohne Zweifel nach und nach gebildet worden: etwas / etwes/ etwis/ (wir sagen ja is für vns)/ etbis/ ebbis. Von dem Ebbis ist vermuthlich Ebbev/ jemand/ oder/ etwelchev/ gemacht worden. Dessen ungeachtet könnte man eine gute Anzahl besonderer Wörter sammeln / deren Ursprung nicht leicht zu bestimmen ist. Als: LLKert, immer. ^rurre, hart anreden, kanÜLken, prügeln. Lauten, zechen. B 2 20 Erste Periode. Die freyen Rauracher. Oitte, Kinderpuppe. vimiier, Abenddämmerung, vimder oder clim- iner und Dämmerung möchten doch wohl aus einer Wurzel entsprossen seyn. Ooll, schön. 6umpen, springen. 6otchen, Gesicht. 6rnttcden, regnen. liocken, bey einem beständig fitzen. Hulcden, Schläge/ Ohrfeigen. Xsüen, verdrießen. Xeyen, werfen. Kirreren. lachen, vielleicht von girren. Krgsw.en, in die Höhe klettern. Idolen, zuhören. Lüsten, sehen / schauen. Dieses Wort ist vermuthlich ganz gallisch. k.n§äunnm, das jetzige Lyon, ist von ImZ und äunum zusammengesetzet. vnnum bedeutete ein Berg, eine Höhe. Das alte Lyon stand auf einer Anhöhe. Also halle der Name k.uZäunum die nämliche Bedeutung als Schauenberg. fielen, wühlen. iVInni, Stier. NueLer, munter. kücnnen , laut weinen, küennen kömmt vielleicht von 6ere. Die kUZer, das Zahnfleisch. Intel, dunkel, nicht glänzend. >^rMi§, artig, nett. ii. Kap. Von deren Sitten u. Verfassung. 2 r plaudern. Schiffernache«/ Kahn. Die Endsylben sind zwar nach deutscher Art. DaS Jn- finitifendiget sich, z. B. in en/ da selbiges/ in den vorhin angeführten Wörtern des vogesischen Patois/ in a/, nach griechischer Art/ ausgehet. Mein die deutschen Völkerschaften, welche das disseitige Ufer des Rheins schon zu Zeiten der Römer bewohnten/ können die aufgenommenen gallischen Wörter germanisirt habe»/ wie man es heut zu Tage mit den französischen Wörtern noch thut. Der Professor Spreng soll eine zahlreiche Kollektion über unsern Dialekt hinterlassen haben. Ich besorge nur/ daß er/ bey Sammlung derselben/ zu sehr in das System einer allgemeinen europäischen Sprache eingenommen war. So wett unsere Nachrichten über die Verfassung und Sitten -er Rauracher. Uebrigens ist außer allem Zweifel / daß die gallischen Völkerschaften unglücklich waren. Einige reiche Edeln und Lieblingsklienten mögen wohl ihr Schicksal hochgeschätzt haben; die Nation im Ganzen war aber bedaurenswürdig. Alle Uebel mußte sie leiden / welche nothwendig in jeder Verfassung herrschen/ wo erbliche Landeigenthümer die Gewalt der Waffen und der Regierung fast ausschließlich besaßen/ und von keinem erblichen Monarchen im Zaum gehalten wurden; und wo alle Aufklärung dem Volk untersagt/ die Religion und Wissenschaften als Geheimnisse behandelt/ und/ so zusagen/ eine Art Preßzwang das Grundgesetz des Staats gewesen. Ja / ovschon frey / waren die Rauracher glücklich / > weil sie von der bürgerlichen Freyheü Begriff hatten. Eben weil sie zu frey waren / w B ; 22 Erste Periode. Die freyen Raurackcr. über ihr Eigenthum nach Belieben schalten »nd walten, und das Leben ihrer Leibeigenen, ihrer Weiber, ihrer Kinder hieng ganz von ihrer Willkühr ab. Weil sie zu frey waren, wollten sie Herr über sich senn, ergaben sich selbst als Leibeigene oder als Klienten den Edeln und Reichen, und Mieten indem Staat kleine Staaten, die das Vaterland beständig erschütterten. Weil sie zu frey waren, wollten sie müßig , und doch prächtig einhergehen, und da mußten sie rauben und Sklaven machen. Weil sie zu frey waren, gehorchten sie nicht freywillig der Stimme der Vernunft, und da mußten Betrug, Aberglauben und Schalkheit, von Seiten der Druiden, gebraucht werden. Drittes Rapitel. Von dem Ursprung der Nauracher. Ueber den Ursprung der Rauracher, wie auch der übrigen Gallier findet man bey den Alten nichts zuverlaßiges. Sie haben uns einige Fabeln hinterlassen, welche sie aber schon für solche angesehen haben. Die Mönche im Mittelalter haben Erdichtungen für Wahrheiten ausgegeben. Und die Neuern, mit einem Bombast falscher Gelehrtheit , haben uns Systeme aufdringen wollen. Wir machen mit diesen den Anfang. Einige wollen, daß unsre Gegenden kurz nach der Sündfluth seyen bevölkert worden. Unter der Anführung des Askenes sollen die Nachkommen des Noah, von dem schwarzen Meer her, längs der Donau hinauf, die Berge des Schwarzwaldes überstiegen, und über den Rhein ge- m. Kap. Von dem Ursprung der Rauracher. 2^ setzt haben, um sich hier und weiters in Gallien niederzulassen 2 ). Einige lassen uns nicht so geraden Wegs aus dem Orient herziehen, sondern glauben, daß diese Gegend lange öde geblieben, und nachgehends von den Teutonen oder Germaniern sey zuerst bevölkert worden. Sie gründen sich auf die jetzige Achnlichkeit der Sprache. Welches höchst Lächerlich ist, da diese Sprachähnlichkeit von den spätern Auswanderungen der Deutschen herrührt; und insonderheit, da Cäsar uns berichtet, daß wir Celto-Gal- lier gewesen sind, und daß die Germanier die gallische Sprache nicht verstanden. — Ferners berufen sie sich auf die Worte des Livius^), welcher sagt, daß die Bewohner der Alpen Halbgermanier waren: dieß aber kann in Ansehung der Graubündtner wahr seyn, und uns doch nicht angehen. Eine dritte Meynung macht aus den Raurachern eine Kolonie der Gallier; und hat wenigstens diesen Vorzug vor den andern, daß sie dem Zeugniß der Alten nicht widerspricht. l-c>x8 äs Locliar in seinen Nemoi- res ö) führt diesen Gedanken weitläufig aus. Nach seinem System haben die Stifter der helvetischen Völkerschaften, ungefähr soo Jahre vor Christi Geburt, von dem südlichen Gallien her, ihren Weg angetreten, und ihre Kolonien , eine nach der andern, errichtet. Es war bey den Galliern gebräuchlich, daß das PflanMlk den ursprünglichen Namen behielt, und nun war in den eevenischen Gebirgen ein Volk das Helvü geheißen , wovon Hslvsrü herkommen mag, und so weiters. B 4 _ 2 ) Lunoä, Kilt. äs« 8e^uanoi8. Oluvsrws Osrmsms snticzus. c,) Üb. 2i. c. ;8- ?,) 1- 1- v- 5l- 24 Erste Periode. Die freyen Ranracher. Insonderheit verdient die Meynung des Professor Alt- manns von Zürich angeführt zu werden. In einer Rede, äe sirrigu» belvetiL Zrsecilsme läßt er UNs V0N dM Griechen abstammen. Seine Gründe sind: 1. Die Etymologie des Namens Hslverig. Uelueris» soll von luv, ich wasche, herkommen, und ein wasserreiches Land bedeuten. Andere aber leiten diesen Namen vom griechischen L1bo8, Butter, her; andere von einem gallischen Worte klein, welches durch Jäger übersetzt wird. 2. Die Namen einiger Oerter. Do^v8, im Griechischen , bedeutet eine Stadt, so in einer Ebene liegt. Nun finden sich in der Schweiz Dörfer die sich mit koffere endigen. Rossen und 1uoo8 sollen einerley seyn. ?» Die vielen Wörter so im Deutschen und Griechischen ziemlich gleich lauten. Davon gibt es in der That eine gute Anzahl. Aber dieser Grund bezöge sich nicht auf die Schweiz allein, sondern auf ganz Deutschland. 4. Eine Stelle des Cäsars, wo er meldet, daß die Helvetier und Rauracher griechische Buchstaben gebrauchten. Aus dieser Stelle schließt Altmann, daß sie griechisch geredt haben. Der lateinische Ausdruck kircerX ^recsc» will er nicht durch griechische Buchstaben, sondern griechische Sprache übersetzt haben. Unwissende nennt er diejenigen, die es anders verstehen. Allein Sprache wird im Latein nicht anders als durch lermo, oder Im- xug ausgedrückt: Mitreise bedeutet zwar bisweilen, was wa Wissenschaften, schöne Rünste, Litteratur nennen, aber nie Sprache. Wie es selbst aus den Stellen erhellet, die er anführt. s. Gleiche R gierungsforme, Gesetze und Sitten. Dieser Grund ist sehr schwach, da wir wohl wissen, daß m Kap. Voridem Ursprung derRauracher. 2s unsere jetzige Regierungsformen eines späthen Ursprungs sind. Unter den Beyspielen, so er von Gesetzen und Sitten anführt, zeichnen sich folgende aus: In Sparta, sagt er/ konnte keiner vor dem ; Osten Jahre seines Alters ein Amt bekleiden: ein gleiches gilt auch in Zürich. Aber zu Luzern/ Sollothurn/ Base!/ wird es ja anders gehalten. Ferners / diejenigen die in Griechenland nicht geboren werden/ konnten zur Regierung nicht gelangen, und diejenigen / die in Zürich nicht getauft werden, können keine Rathsherrnstelle erhalten. Der letzte Grund ist aus der bekannten Thatsache gezogen / daß griechische Kolonien sich in Gallien / und in der Nachbarschaft der Alpen / niedergelassen haben; welches dem Verfasser sehr zu Statten kömmt / aber doch nichts beweist: indem die Alten uns diese Kolonien namhaft gemacht / und die Helvetier nicht darunter gezahlt haben. Spreng glaubt, daß die Helvetier und Rauracher so alt sind, als alle übrige europäische Völker, und schon diese Gegenden bewohnten, zu der Zeit, da keltische Völker noch keinen Ackerbau getrieben, sondern mit ihren Viehheerden nur den Alpwaiden nachgezogen. Er nimmt für erwiesen an, daß eine einzige Nation, genannt die Celten, ganz Europa in Besitz gehabt, und es eine Zeit war, wo sie anfiengen, sich in Gallier und Germanier zu unterscheiden. Darauf, vermuthet er, hätten die Rauracher, zu selbiger Zeit, ihre Hauptstadt angelegt. Diese Stadt sey eine Gränzvestung wider die Germanier gewesen, und von solchen Einsaßen erbauet worden, die sich in ihrem alten Eigenthum und angestammten Lande mit Gewalt behaupten mußten. Allein die Geschichte sagt von .B 5 26 Erste Periode. Die freye» Rauracher. dem allem kein Wort; und der einzige Grund, so er anführt, ist im höchsten Grade schwach. Der Name Kau- räch , schreibt er, würde nicht so lauten, wenn er zu der Zeit wäre erfunden worden, wo Gallier und Germanier schon ihre eigene Sprache gehabt haben c). Ich möchte -och wissen, auf was Art und Weise man erfahren könne, wie der Name eines Volks, dessen Ursprung unbekanntist, hatte lauten sollen oder nicht, und zwar in Sprachen, deren Beschaffenheit uns eben so unbekannt ist! viertes Kapitel. Fabeln der Griechen und Römer. ^ie griechischen und römischen Schriftsteller haben uns einige Fabeln über die alte Geschichte unsrer Gegenden mitgetheilt, die wir mit einigen Wörtern berühren wollen. Sie betreffen den Apollo, den Herkules, und den Misses. Von Apollo. Die Griechen glaubten, daß ihr Apollo, dieser Gott -er Musen, der Wissenschaften und schönen Künste, jährlich die Bewohner der Alpen und des Schwarzwaldes, nemlich die hyperbolischen Gegenden, welche für die Quellen der Donau gehalten werden, besuchte, um einem feyerlichen Festtage beyzuwohnen, welchen diese Völker, einmal des Jahres, zu seiner Ehre begiengen. Die Tanze ihrer Töchter, ihre mit Lorbeeren umkränzte Locken, die fröhlichen Gastmäler, das Sausen der Flöte, und der Leyerklang, gewahrten dem himmlischen Gast ein son- c) Ur,pnmg der Stadt Basel, p. 8 . n. 12. IV. Kap. Fabeln der Griechen u. Römer. 27 derbares Vergnügen. Merkwürdig ist aber die Wahl der Opfer so ihm geschlachtet wurden! — Es waren Esel. Und die Fabel erzählt/ daß der Gott sich über das Gygagen dieser Thiere sehr lustig machte. Uebrigens wird angemerkt/ daß/ während diesen Lustwanderrmgen -es Apollo/ das Orakel zu Delphos geschwiegen habe Hieher gehört die Untersuchung nicht, ob diese Erzählungen allegorisch waren/ und was fie bedeuten sollten? Ob / wie Pelloukier dafür hält / es so viel sagen wolle, daß diese Völker auch die Sonne angebetet haben; oder, wie ich es muthmaße / die Alten den erbärmlichen Zustand dadurch abgeschildert haben / in welchem die Wissenschaften und Künste sich dazumal in unsern Gegenden befanden ? Genug für uns / wenn wir wissen / daß es eine Zeit gewesen/ wo man/ im Rauracherland, dem Gott der Wissenschaften Esel zu Opfer brachte. Von Herkules. Herkules, dieser Sohn des Jupiter, und Urbild der Stärke und Tapferkeit soll auch Gallien durchgewandert haben. Plinius e) berichtet/ daß der Leute Sage gewesen , er sey über die Alpen gegangen / woher man auch einen Theil derselben die griechischen Alpen genannt/diejenigen / nemlich / so in Savoyen und im Delphinat liegen. Der nemliche Schriftsteller berichtet ferners / daß die Lepontier / welche unweit der Quelle des Rheins gewohnt, von denjenigen Begleitern des Herkules abstammten , welche er zurücklassen mußte, als ihnen Hände und Füße, in den Schneegebtrgen, erfroren waren. Lorne. ct) kelloutier, IM. äss Leites, 1 . I. x. u. 1 - II. x. ri?» e) llh. c. XVII. und c. XX. p. 476. L8 Erste Periode. Die freyen Rauracher. UuL d^epos /) bestätiget auch einige dieser Nachrichten, liws I^ivius F) übergehet sie zwar nicht mit Stillschweigen , fügt aber ausdrücklich bey, daß es Fabeln stnd; nili äs Hsreuls sskuÜ8 cceclsrs übet. ^inmi3nu8 iVlsr- eetülE ü) erzählt uns umständlich eine dieser Fabeln. Es sollen zwey Tyrannen, Namens 6eri» und Tsuris- cu8, Spanien und Gallien verwüstet haben; Herkules eilte zur Befreyung der Unterthanen von ihrem Joche, und überwand die zween; da buhlte der sehnige Held um die edelsten Weiber des Landes, und fie genasen mehrerer Söhne, die nachgehends ihre Namen den Provinzen gegeben haben, welchen fie vorgestanden. Uebrigens zeigt diese Erdichtung, daß man vor langem schon, mehr auf eine berühmte, als auf eine tugendhafte Herkunft, begierig war. Von Ulysses. Ulysses war einer von jenen Griechen, welche, bey iroc> Jahren vor Christi Geburt, die Stadt Troja in klein Asten, zehn Jahre lang belagert, und endlich zerstört habe». Tacitus meldet uns folgendes von ihm r). „ Einige glauben, sagt er, daß Ulysses während seinen „ langen und fabelhaften Wanderungen, in das germa- », Nische Meer sey getrieben worden, bald in Germanien ,, selbst angelandet, und endlich am Rhein eine Stadt », gebauet habe, welche anfangs seinen Namen geführt, „und nun (zu Tacitus Zeiten) ^lcidur§iu8 genenuet „ wird. Es soll auch vor Zeiten ein Altar dort gestan- „den, so ihm geheiliget, und wo der Name seines Bankers, des ü'-terru, zu lesen war. Es sollen auch noch äs üsnruksle, s. §) ü. V. e. z;. /r) I..XV. x. m. 51 . r) Lermsnia s. lll. 29 v. Kap. Fabeln der Mönchen. „in den Gegenden, wo Germanien und Rhätien (das „jetzige Schwaben-und Bündnerland) zusammen stoßen, „Denkmäler und Grabstätte sich befinden, deren Jn- „ schriften griechische Buchstaben zeigen. Dieses alles „ will ich aber weder bestätigen noch widerlegen: ein je- „der mag, nach seiner Denkungsart, jenen Nachrichten „ Glauben beymeßen oder versagen. Fünftes Rapitel. Fabeln der Mönchen. 3)iese Fabeln, aus welchen man in den letzten Jahrhunderten viel Wesens machte, bestehen, theils in abgeschmackten Verzeichnissen von Königen, die, kurz nach -er Snndfluth bis zur Herrschaft der Römer, in unsern Gegenden sollen regiert haben; theils auch in ungereimten Erzählungen von der Stiftung verschiedener Städte, und unter andern auch der Stadt Basel. Verzeichniß der vorgeblichen keltischen Monarchen. Oka, der erste Monarch in regissrte iso Jahre. Er soll eigentlich ^Lenas geheißen, und war des Gomers Sohn und des Noah Urenkel. Er kam mit seinen Kindern in Europa an, und hat die Einwohner Celten genannt. Er übergab seinen fünf Söhnen Gallien, Germanien, Hispanien, Britta- nien und Jllyrien für eigen. lVlLnnus, sein ältester Sohn, folgte ihm in der Regierung und regierte 6s Jahre. Von ihm hat der Mond seinen Namen empfangen, zo Erste Periode. Die fteyen Rauracher. Inxsvon, sein Bruder, regierte - - - 45 Jahre. Iltevon, sein Sohn ------ 50. Hermron, sein Sohn / ein gewaltiger Kriegsherr/ regierte - - - - 6;. ULrZus, sein Sohn. Der marchet am ersten die Gränzen mit seinen Nachbarn/ und regierte - - - 46. 6ambrivios, sein SohN/ reg. 5?; 8cliv^cnon, sein SohN/ reg. ;s; ^snä.iius reg. 27; ^lemsnnu?, sein SohN/ reg. 64; öo^us, 6o ; Ingram, z-2; 7l(le!ger, 1.21-ein (dessen Ursprung unbekannt ist) regierte 51; M- lrn§, 5; ; Lsrno, 5;; kecbter, ; I; brsnlc, 41; v^'ols- sleiin,58; 63II, 50; 8ie§er, 60; kriman, zc>; kkec- Mr , 90; vruMS, 50; ssorgot, 48 , und Wird für den zweyköpfigen Janus verehrt; Donner, 6s. Unter ihm/ und zwar 114 Jahre nach Erbauung der Stadt Rom, sollen die Helvetier und ihre Nachbarn aus folgendem Anlas, ihren ersten Zug nach Italien unternommen haben. ,, kkeüeo, ein künstlicher Zimmermann, hatte eine Zeitlang fich zu Rom aufgehalten, auch unterschiedliche Verding und Arbeit mit gutem Gewinn verbracht. Diesen kömmt eine Luft an, sein Vaterland und hinterlassene Freunde wiederum zu besuchen. Damit dann er seinen lieben Landleuten (welchen bisdaher alle Schlecksyeise unbekannt waren) in dem Werk bezeugte, was Italien für einen stattlichen Blumengarten und von Gott voraus in ganzer Welt gesegnetes Land sey, brachte er unter andern Gewächsen auch gedörte Weintrauben mit sich heim, erzählte ihnen dabey, was für ein köst-und lieblicher Trank daraus gemacht wurde, giebt ihnen zur Probe einen Trank darvon, und reizt dardurch nicht allein seine Land- V. Kap. Fabeln der Mönchen. Z l leute / sondern auch andere benachbarte Völker , ihre magere und steimchte Güter, gegen einem so fetten und fruchtbringenden Land anzutaufchen — Mein, Liefe Erzählung ist nichts anders als eine Schulamplißkation der Stelle des Plinins ^), wo er mit wenigen Worten sagt, daß Hslico, ein Heivetier und Zimmermann, der sein Handwerk zu Rom erlernet hatte, der erste gewesen, der den Galliern gedörrte Feigen, Oel und Wein gebracht , und sie dardurch nach Italien lüstern gemacht habe. Er erzählt es aber nur als eine Sage, und meldet vom König loirner kein Wort. Auf diesen folgte in der Regierung, Ms-ro, der 54 Jahr regierte; 4z; Linbron, 75; Mürmg, 74; Limbsr, Z7; Narcomir, 28; ^nrenor, zo; kriain, 26; Hellenes, 19; vioclss, g9 ; 8elsnu8, 14; ÜL 23 N, z6; klowme^er, 18; d-lic^nor, Z4; 28; Lloäius, n; UNd der lejtk ^nte- n3/r, welcher nur 6 Jahr regierte. „ Diese celtgaüische Monarchie hat von ihrem Anfang „bis hieher 2106 Jahre gewährt, und es kömmt ihrkei- „ ne andere an Zeit, Macht, Größe und Herrlichkeit „ zu. — Nachdem Julius Cäsar ganz Gallien und Hel- „ vetien überwunden, mußte dieser sich hinü- „ ber den Rhein in Sicherheit begeben, allwo er noch „ zehen Jahre gelebt, und in Frieden gestorben".—Leider aber für die Ehre unsrer Mönchen, die das alles erdichtet haben, sagt Cäsar von diesem in die Flucht gejagten ^ntsng^r nichts. Uebrigens giebt es mehrere dergleichen Verzeichnisse, welche von dem obigen abgehen, und dadurch die Erdich- zr Erste Periode. Die fteyen Rauracher. tung derselben verrathen. Die Schweiz, zum Beyspiel, soll auch ihre besondere Monarchen gehabt haben. Der erste hieß Hercules, Sohn des Jupiters, und auf ihn folgen ^rxemine, R.i§ot, I^LMiius, Lruckonus , und noch achtzehn andere. Der Schreiber jener Handschrift, wo ich sie aufgezeichnet sinde, war von der Glaubwürdigkeit solcher Namenrödel so überzeugt, daß er gleich auf der ersten Seite sorgfältig bemerkt, daß das Original seiner Chronik im Jahre is;6 zu Chambery sey gefunden worden, daß vieles davon gleichfalls in dem Chorherrnstift zu St. Maurice im Walliserland aufgezeichnet sey, und daß man im Jahre 1566 eine vidimirte Luxia von allem nach Lion geschickt habe. Alle Gelehrten bekennen aber einstimmig, -aß diese Erzählungen platte Traümereyen sind. Allein der sollo- turnische Stadtschreiber Hafner, in seiner Chronik vom vorigen Jahrhunderte /), sieht diese Meynung für eine Art Verbrechen wider das Vaterland an, und gerathet darüber in einen heiligen Zorn: „Ob zwar, sagt er, „ etliche die 8ucceKnn oder Nachfolge unserer celtgalli- ,, schen Monarchen für lauter Fabelwerk halten, und al- « les, so nicht in ihren grobbärtigen Kram dient, zu ta- „ deln wissen. So muß doch ein Hisiory-begieriger Mensch „ sich an dergleichen Leute Widersag beym wenigsten nicht „ kehren, sondern vielmehr den Gelehrten Glauben zu- „ stellen, und ihnen dießfalls hohen Dank wissen, welche », das geliebte Vaterland aus dem dunkeln Irrthum der „ Unwissenheit hervorgezogen, nit weniger desselben un- „ vergleichliche Helden, und dero mannhafte Thaten an » das <0 x. und x. 4p, V. Kap. Fabeln der Mönchen. 33 „ das helle Tagelicht gebrachtVorher hatte -er Der. fasser gesagt/ „ -aß -er Geschichtschreiber einen sichern „ Weg gehe/ -er sein Buch mit denkwürdigen Geschichten -) aus den Canzleyen / ^rcdivis und xubllci;, als » so viel köstlichen Edelgesteinen zieren thut Und die« ses giebt er zur Antwort auf die Frage: „ Ob es eine „ Wahrheit sey, was er hernach von den alten celt-galli« » schen Monarchen geschrieben habe? Mein man kann versichert seyn / daß dieß alles in keinem Archiv sich an« derst findet/ als wenn etwa jemand eine Abschrift von solchen Erdichtungen darin gelegt hat. Der Beweis / daß es wirkliche Erdichtungen sind, ruhet auf folgenden Sätzen: 1. Ist der Begriff der Eschen Monarchie höchst unbestimmt. Man kann nicht deutlich abnehmen / ob diese Regenten über ganz Europa/ oder einige Theile regiert habe«/ oder ob sie etwa Oberregenten gewesen sind?' 2. Wimmeln die verschiedenen Verzeichnisse von Wi« versprächen. Sind sie ganz Thaten leer. Den«/ das meiste, so in denselben erzählt wird / ist aus einzelnen Stellen der römischen oder griechischen Schriftsteller zusammen geschmiedet worden. Das übrige ist ganz unbedeutend. 4 . Weiß man zuverläßig, daß Europa nicht aus einer Monarchie, sondern aus einer Menge Völkerschaften bestanden/ die unter verschiedenen Regierungsformen lebten , wovon wenige erblich monarchisch waren. 5. Kann man leicht auf die Spur kommen / wie dergleichen Verzeichnisse sind verfertiget worden. Namen von Völkern, Göttern und Feldherren, welche uns die Griechen und Römer angaben, haben die ersten Mate- Erster Band. C Z 4 Erste Periode. Die freyen Rauracher. rialien hergelieftrt; zu dem hat man dasjenige hingethan, was die Griechen und Römer uns gleichfalls über den Ursprung der europäischen Völkerschaften und einige Begebenheiten hinterlassen. Um die Sache nun glaublicher zu machen, und ihr etwas Ansehens zu geben, haben die Mönchen einige deutsche Namen hingeschoben, und die Zahlen der Regierungsiahren so abgerechnet, daß es mit der allgemeinen Chronologie ziemlich bestehen könne. Fabelhafte Stiftung der Stadt Basel. Sie ist nirgends so umständlich erzählt, wie in der Chronik von Königshöfen -»), der, vor 402 Jahren, Priester zu Straßburg war. Daher wollen wir seine Erzählung hier setzeb; und nur, der Verständlichkeit halben , die Ortographie in etwas abändern. „Do starb König Ninus; (der Großsohn des Nem- rods, ein Urenkel des Noah,) und richsete (regierte) die Königin Semiramis 42 Jahre zu Babilon und in dem Lande darum— Sie war also unkeusch, daß ste ihren Stiefsohn Trebeta, (einen Sohn des Ninus, von einer ersten Ehe) wollte zur Ehe nehmen, und zwingen, daß er bey ihr schliefe. In etlichen Büchern stehet, daß er ihr rechter Sohn und nicht ihr Stiefsohn war. Nun war dieser Trebeta gar ein schöner stolzer Mann, auch fromm und gerecht, und wußte wohl, daß es unziemlich wäre, und wider die Natur, -aß er sollte bey seiner Mutter schlafen, und entfette sich gegen ihr so er lenzeste mochte. Zu jungest wollte die Königin Semiramis nicht en- bern, ihr Sohn Trebeta müßte bey ihr schlofen. Da stoh m) ksx. »64. V. Kap. Fabeln der Mönchen. 35 floh er von ihr / und saß in ein grosses Schis auf dem Meer, und nahm zu sich viele Dienere, und Speisen, und Harnische, und was er bedurfte; denn er war ein großer Herr; und bat Gott, daß er das Schiff sollte weisen einertswo, in ein fernes Land, da er vor seiner Mutter Bosheit und Unküschekeit wohl möchte behüt sein und ohne Sorge. Also fuhr er auf dem Meere her und dar, und kam zuletft, als es Gott wollte, da der Rhein in das Meer fließet; und da fuhr er den Rhein auf, und kam auf die Mosel, und kam auf das Feld da nun Trier ist. Da gefiel ihm die Gegne wohl, denn sie gar schön und lustlich war, von Wäldern, Weyden und von süßem Wasser, und mit schönen hohen Bergen umgriffen, als wären es Mauern. Da gieng er aus dem Schiffe, und wurde mit seinen Weisesten zu rathe, daß sie sich wollten da nieder lassen: also sie auch thaten. Und da sie etwas Zeit da gewohnt, da vauete er eine schöne Stadt, und nannte sie Trier, nach seinem Namen, denn er hieß Trebeta. Dieß geschah bey Abrahams Zeiten, auf zwey tausend Jahren vor Gottes Geburt. Nachgehends machte Trebeta viele schöne Bürge und Palläste für sich und die Seinigen zu Trier und darum; und setzte Richter und Ambachtlüte (Vögte) über sein Volk; und ordnete alle Dinge, wie man sich in einer großen Stadt Halten soll. Denn er war gar ein weiser Herr. Unter diesen Dingen hatte die Königin Semirümis erforschet und befunden, daß ihr Sohn Trebeta zu Trier war, und da wollte bleiben, und nicht wieder gen Ba- bilonia zu ihr kommen. Davon wurde sie zornig, und machte sich auf, mit einem großen Volke, und fuhr auch übers Meer her zu ihm gen Trier. Da zog Trebeta ge- C A gen Z6 Erste Periode. Die freym Rauracher. gen seiner Mutter mit großer Heerschaft, und mit Pfeifen, Posaunen, und allerhand Saytenspiel; und em- pfieng sie gar herrlich; und that desgleichen als wenn er sie gar gerne sähe, und als wenn er leben wollte, nach allem ihrem Willen. Hiemit stillte er der Mutter Zorn, daß sie freundlich mit einander sprachen; ob sie schon in der Meynung da gefahren war, daß sie den Soh» wollte vertreiben, oder todten. Darnach führte er die Fürsten und Herren, die mit der Mutter gekommen waren, auf seine Bürge um Trier, und hieß ihnen gute Herberge geben, und wohl bieten. Und führte seine Mutter mit etlichen seinen Dienern und Jungfrauen in die Stadt zu Trier, und machte eine herrliche Wirthschaft, und da seine Mutter wohl gegessen und getrunken hatte, da führte er sie in eine heimliche Kammer, und that desgleichen, als wenn er bey ihr schloftn wollte, so oft sie an ihn fordern würbe; und da sie allein in der Kammer waren - - - - - -a erstach er seine Mutter. Also war- er ihrer entladen. Hernach nahm er zu sich die Herren und das Volk, die mit der Mutter kommen waren, und that ihnen gar gütlich, -aß sie ihn gerne hatten zu einem Herrn. Und da sie zusammen waren kommen von fernern Landen, und verschiedene Sprachen redten, da gebot er unter dem Volke, daß sie allein sollten teutsche Sprache üben und halten, und keine andere Sprache, denn er sie allerliebste hätte. Darnach kamen auch zu ihm viel ander Volkes von über Meer her, die da hörten sagen von seiner Weisheit, und Frömmigkeit, und von der Gemühtekeit des Landes; und mehrten sich von Tage zu Tage mit Kindern und mit V. Kap. Fabeln der Mönchen. z- zukommendem Volke; daß ihrer so viel waren / daß sie zu Trier nicht Landes genug hatten von Steckern und Matten. Da baueten und arbeiteten sie das Land darum je immer weiterer/ und machten von Tage zu Tage, je mehr Städte und Dörfer in diesen Landen. Und sonderlich bey dem Rhein machten sie nacheinander diese fünf nennehaftigen Städte: Köln, Maynz, Worms, Straßburg und Basel, und viele Dörfer dabey. Und vormals war kein Mensch in diesen Landen, und dieß Land Elsaß und ander Land beym Rhein sind seither von denen von Trier zum ersten gearbeitet, gebauen und besessen. Da sich nun Deutschland zum ersten erhub von denen von Trier, da waren diese gewaltig, und Herren über Deutschland, und nahmen jährlich Zins und Steuer von den Städten und Dörfern; folglich über viel Jahre die vorgenannten fünf Städte Köln, Maynz, Worms, Straßburg und Basel. Diese giengen auf an Ehren und an Gewalt, und wurden so mächtig, daß sie frey und ihrer selbst (lui ju- ris) wollten seyn; und wollten denen von Trier nicht mehr unterthänig seyn, noch Zins geben. Als sie nun in dreißig Jahren nach einander keinen Zins gegeben hatten, da kam ein großer Hagel, der erschlug alle Früchte auf den Steckern und an den Reben. Hievon erschra- cken die fünf Städte, und wontent (glaubten) daß der Hagel und das böse Wetter wäre über sie kommen, darum, daß sie ihren Herren zu Trier ungehorsam wären, und den Zins nicht hätten gegeben, und giengen zu Rathe , und schickten denen von Trier die versessenen Zinse C ; 38 Erste Periode. Die freyen Rauracher. alle miteinander; und gelobeten denen von Trier gehorsam zu seyn und ihnen den Zins alle Jahr zu richten." Diese so umständliche Erzählung mag zu einem neuen Beweis dienen, wie sehr der Satz oft bekriegen könne, daß einer, der umständlich erzählt, eben deßwegen Glauben verdiene. Uebrigens zeigen manche Umstände, in der Erzählung selbst, daß die Fabel des Trebeta, ungefähr drey tausend Jahre später als seine erdichtete Ankunft in Germanien , entstanden sey z als zum Beyspiel, die Namen Kölln und Straßburg, der Ausdruck Fürsten und Herren, und was. von der deutschen Sprache und von den Reben erwähnet wird. Zum Beschluß wollen wir. ein auffallendes Beyspiel anführen, wie unwissend und ungereimt die Geschichte im Mittelalter geschrieben wurde. In den Auszügen des Beinheims stehet folgende Nachricht »): » Als „ Kayser Julius Cäsar tütsche Land bezwäng, s8 Jor »vor Gottes Geburt, -o wart auch die großi Stadt » Äugst zerstört am Ryn. Und hatten fich alle tütschen nie so »ritterlich gewert, als vor derselben Stadt. Do beschehen » drey Stritt zuvor. Zulezt war ste gewunnen und ver- » brennt ". Nun ist jedem Schüler bekannt, daß Äugst nur nach Cäsars Tod gebauet worden, und insonderheit daß Cäsar keine Stadt hier am Rhein belagert hat. Wir verlassen das Reich der Fabeln, und schreiten zu den Begebenheiten. N) v. 46. VI. Kap. Auswand. nach dem Schwarzwald. Z9 Sechstes Kapitel. Auswanderung nach dem Schwarzwald. Aelteste bekannte Begebenheit. ^ie zuverläßigsten Berichte stimmen darin übereins, daß nicht die Germanier, sondern die Celtogallier die ersten waren, so über den Rhein setzten, um neue Wohnsitze zu suchen. Ungefähr 6oo Jahre vor Christi Geburt, herrschte über ganz Celtogallien H,mki§atu8 König des jetzigen Be- ry. Wegen übermäßiger Bevölkerung seines Reichs, faßte er den Entschluß, Colonien in andere Länder zu schicken. Zur Ausführung dieses Vorhabens, wählte er seine zween Neefen Lelloveius und 8i§oveius. Die Wahrsager wurden hierauf zu Rathe gezogen, und, nach ihrem Spruch, nahm öellovss seinen Zug nach Italien und 8i§vvs8 nach dem Schwarzwald o). Cäsar bestätiget diese'Nachricht mit folgenden Worten: „ Es war eine „ Zeit, wo die Gallier an Tapferkeit die Germanier übertrafen, und, wegen übermäßiger Volksmenge, jenseits „des Rheins Colonien ausschickten. Die fruchtbarste „Gegend Germaniens, so um den Schwarzwald liegt, „ nahmen die Volc« TeÄvlä§s8 in Besitz. Sie halten „ sich noch in diesen Wohnsitzen auf, und werden wegen »ihrer Gerechtigkeit und Tapferkeit gelobt />) Tacitus s) wiederholt, was Cäsar von diesen Aus- wanderungen meldet, und fügt dem bey, daß die Helve- ._C4__ o) Virus IHus I.. V. c. Z4. I,. VI. e. 24. äe bello ZÄUco. -) ohne Umweg, daß Cäsar sich geirret, und einen Namen für den andern gesetzt habe. keüomier 5) ist höflicher, und will die Glaubwürdigkeit des Cäsars, vermittelst einer Etymologie retten. Volcn isctolLges soll so viel bedeutet haben, als, Völker welche die Sprache des Teut redeten; und dieser Name ein allgemeiner Name aller keltischen Völkerschaften gewesen seyn. Allein, nach dieser Auslegung, hätte Cäsar eben so lächerlich geschrieben, als wenn ich nun sagen wollte, daß oft in Deutschland Europäer aus Frankreich sich niederlassen. Doch, aus allen Umständen sieht man, daß Cäsar sich nicht irren noch weniger die Helve- tter und Bojer meynen konnte. Denn, wenn er die Volcn l6Ävl3ge8 nennt, so spricht er von einer Völkerschaft, die noch zu seiner Zeit, das eingenommene Land in Germanien besaß, und er also mit den Helve- ttern und Bojern nicht verwechselte, welche er kurz vorher überwunden hatte; zumal, -a er die Helvetier als Gallier beschreibt, die von den Germantern, durch den Rhein, abgesondert waren. Tacitus brauchen wir deswegen nicht eines Irrthums zu beschuldigen; denn die Gallier haben mehr als eine Auswanderung vorgenommen. 5) Orbis smihuuL x. ;8s. §) Wtvire äes Lekes 1.1. x. 54. VII. Kap. Ob die Ranracher Jtal. erobert re. 4- Siebentes Rapitel. Ob die Rauracher das obere Italien erobert und Nom verbrannt haben? ist bekannt/ daß zu der Zeit, wo die Gallier Colo» uie» in Germanien ausschickten, sie Eroberungen in dem nördlichen Theil Italiens gemacht haben; daß sie mit Hülfe ihrer ehemaligen Landsleute, und insonderheit der Gäsaten, die Stadt Rom ausgeplündert und in Brand gesteckt haben; daß sie bey zweyhundert Jahren lang der immerwährende Schrecken dieses aufkeimenden Staats gewesen sind: bis endlich das Glück der Römer sich jene italiänische Gallier gänzlich unterwürfig machte, (rro vor Christi Geburt). Diese Begebenheiten erfüllen einen Zeitraum von mehr als ;oo Jahren, und sind einigen unsrer Schriftsteller sehr zu statten gekommen. Sie versichern uns, daß die Helvetier und Rauracher zu diesen Galliern gehörten, und eigentlich diejenigen waren, so die Römer Gäsaten nannten -). Möglich ist es, vermuthlich vielleicht auch, aber nicht gewiß. Und wenn ich die Umstände erwäge, und die Berichte der Alten gegen einander halte, so dünkt mich wahrscheinlicher, -aß der Gäsaten Vaterland das Del- phinat, Provence und Savoyen gewesen. Eine nähere Untersuchung über diesen Punkt der Antiquitäten wird vielleicht im letzten Bande, unter den Beyträgen, vorkommen. Cf r) Läufer VI. x. 71 > 84 und 8;. Lplllmsiuius x. is- 42 Erste Periode. Die freyen Rauracher. Uebrigens ist das Andenken dieser Kriegszüge nicht so ruhmvoll, wie man es meynt. Rom war schwach und lag in beständigen Fehden mit seinen Nachbarn. Die Gal- lier und Gäsaten pochten darauf, daß ihr Recht in dem Rechte des Stärker» bestände; ihr Angriff war unbe- -achtsame Wuth und nicht Tapferkeit; und die Theilung des Raubs stiftete Uneinigkeit unter ihnen selbst. Achtes Rapitel. Von den Cimbern und Teutonen. b^uf die Zeiten der Gäsaten folgt für die Geschichte der Rauracher ein leerer Raum von 11o Jahren. Da wurden Gallien und Rom selbst, zu einer Zeit, und von einem Orte her, wo man es am wenigsten vermuthete, mit dem gänzlichen Untergang bedrohet »). Einige deutsche Völker, aus dem jetzigen Dännemark und Schweden, unter dem Namen der Cimbern und Teutonen, geriethcn, man weiß nicht, aus was für Ursache, auf die Gedanken , sich mit den Waffen in der Hand andere Wohnungen zu suchen. Sie ergossen sich gleich Anfangs wie ein rossender Strom, und näherten sich dem römischen Gebiethe. Rom stellte ihnen drey Kriegsheere entgegen, welche sie aber auf das Haupt schlugen. Bey zwölf Jahren dauerte der Schrecken, welchen sie aller Orten einjagten -c). Endlich wurden sie doch für immer aus dem Wege geräumt. In einer Schlacht bey Aix in der Provence L Schunds Geschichte der Deutschen 1.1. x. ;i. x) äs Kollo L-tllioo I. -7. L. 77 . VIII. Küp. Von den Cimbern und Teutonen. 4Z wurden hunderttausend theils erschlagen theils gefangen genommen; und in einer andern Schlacht, in der jetzigen Lombardey/ mußten gröstentheils die übrigen das Leben oder die Freyheit einbüßen. Es ist eine alte Tradition/ daß eine gewisse Anzahl von diesen Cimbern und Teutonen sich in den Cantonen Schweiz/ Üry und Unterwalden niedergelassen haben/ und die Stammväter unserer tapfern Mtteidgenossen sind. Aus diesen Ursprung bezog sich / im vorigen Jahrhunderte/ der König von Schweden Gustav Adolf/ als er die Schweizer seine Landsleute nannte. Uebrigens hatten sich die Helvetier mit den Cimbern und Teutonen wider die Römer vereiniget. Strabo meldet^), daß die Helvetier/ welche reich an Gold waren und in Frieden lebten / als sie gesehen, daß die Reichthümer/ welche die Cimbern durch ihre Streyfereyen zusammengebracht / die ihrigen übertrafen / auch nach Beute lüstern wurden / und sich zu ihnen gesellten. Zwey Drittheile der Nation sollen aber bey diesem Versuch um das Leben gekommen seyn. Doch erndten sie auch großen Ruhm der Tapferkeit ein. Wir wissen von Cäsar Ä / daß die Tigu- riner / welche einen der helvetischen Gauen ausmachten/ als sie ihren Feldzug angetreten / und in das jetzige Sa- voyen eindringen wollten/ einen vollkommenen Sieg über die Römer erhielten. Der Consul Caßius und der Legat Piso wurden erschlagen / und die übergebliebenen von der Armee mußten Geißeln hergeben / die Hälfte ihrer Hab- schaft liefern/ und/ was die Römer sich zu großem Schimpf anrechneten / unter dem Joch durchziehen. Dieser Piso war der Großvater des Cäsars Gemahlin. Ein Um- r/) b.7-x. 29z; Ll. 4. p. 19;. 2) ve bLlloeMLol. i.c, 12. 44 Erste Periode. Die freyen Raurachcr- stand, der in der Folge den Helvetiern theuer zu stehen kam. Neuntes Rapitel. Ariovistus im Elsaß. selten werden die Nationen durch Erfahrung klüger. Die Celtogallier hatten aus dem cimbrischen Krieg die ganze Wildheit der germanischen Tapferkeit, und das Uebergewicht der römischen Kriegsdisciplin abnehmen können, und dennoch sehen wir sie, nach Verfluß von dreyßig Jahren, die Germanier sowohl als die Römer, in das Herz ihres Vaterlandes in die Wette rufen. Die Aeduer und Sequaner, welche die Saone (^rar) von einander absonderte, geriethen, wegen dem Gebrauch dieses Flusses und der Enthebung der Zölle, in Streit«). Die Sequaner und Arverner, ihre Verbündete, konnten es, außer dem, den Aeduern nicht verzeihen, daß sie sich mit den Römern in eine Art Verbindung eingelassen hatten. Um sich nun desto sicherer rächen zu können, nahmen sie ihre Zuflucht zu den Germaniern, welche sich durch Sold und Versprechen mehrerer Belohnungen, überreden ließen. Der erste Haufen war nur fünfzehen tausend Mann stark; es folgten aber immer mehr nach, und endlich waren derselben bey hundert zwanzig tausend. Ihr Anfübrer hieß Ariovistus, ein stolzer, jähzornig, und grausamer Mann. Anfangs triumphieren die Sequaner über seine Ankunft, indem sie mit seinem Beystande die L) Ltrsbo I. IV. Lresiir i. I. c. ;i. I. VI. e.'l2. 45 IX. Kap. Ariovistus im Elsaß. Aeduer überwunden , welche die Kinder ihrer Vornehmsten zu Geißeln geben, und sich mit Eide verpflichten mußten, weder diese Geißeln zurückzufordern, noch Hülfe bey den Römern zu suchen. Der einzige Divitiacus, ein Druid , verweigerte sich diesen Eid abzuschwören, und flöhe nach Rom um Hülfe zu erflehen; er konnte aber nichts erhalten, und die undankbaren Römer erklärte» nachgehends den Ariovistus zum König, Freund, und Verbündeten des römischen Volks ö). Mein die Freude der Sequaner war von kurzer Dauer. Ihr Schicksal wurde schlimmer als das der überwundenen Aeduer. Und Ariovistus bemächtigte sich des dritten Theils ihrer Landschaft. Dieser Theil, wie es die Umstände zeigen, bestand vornemlich in dem jetzigen Suntgau. Hierauf, scheint es, haben sich die Gallier wider den allgemeine» Feind vereiniget. Sie wurden aber von ihm auf das Haupt geschlagen, und gezwungen, die Söhne ihrer Edeln als Geißeln herzuliefern, an welchen er Grausamkeiten aller Arten ausübte, so bald die Gallier seinem Wink nicht gehorchten. Der Ort, wo diese Schlacht geschehen, hieß Amage» tovriga, und wird vou einigen nicht weit von Pruntrut oder Mömpelgard gesetzt. Die Herrschaft des Ariovistus in unseren Gegenden, soll bey 14 Jahren gedaurt haben. Welches meine Muthmaßung bestätigt, daß die Rauracher damals in selbigen nicht wohnten. Denn anders wäre unbegreiflich, wie sie hätten ungehindert die Helvetier, bey ihrer Auswanderung , begleiten können. L) IrwL I-ivius I. XXX. e. r;> 46 Erste Periode. Die freyen Nauracher. Fehentes Z^rpitel. Auswanderung der Helvetier und Nauracher. §^ie Auswanderung der Helvetier ist die erste Begebenheit/ bey welcher der Nauracher ausdrücklich gedacht wird. Diese Begebenheit aber ist so bekannt/ daß wir nur das hauptsächlichste davon berühren werden. Im Jahr 69 ; der Stadt Row/ faßte Orgetorix, der edelste und reichste unter den Hclvetiern / den Entschluß, fich zum König seiner Nation auszuwerfen; und überred- te das Volk, Vaterland und Heymath zu verlassen/ in die innern Theile von Gallien einzufallen/ und sich selbige unterwürfig zu machen. Zwey Jahre wurden zur Anschaffung des nöthigen bestimmt. Ob nun schon/ vor dem Verlauf dieser Zeit/ seine Anschlage verrathe»/ er zur Verantwortung gezogen / und endlich in seinem Gefängniß tod gefunden wurde, so beharrten dennoch die Helvetier auf ihrem Vorhaben: steckten ihre zwölf Städte / vierhundert Dörfer und übrige Wohnungen in Brand, damit alle Hoffnung zur Rückkunft abgeschnitten werde; über- redten die benachbarten Nauracher, Tulinger und Lato- Briger, nach ihrem Beyspiel, Städte und Dörfer zu verbrennen , und mit ihnen auszuwandern; nahmen auch die Bojer in ihre Gemeinschaft auf, ein gallisches Volk, so vor Zeiten jenseits des Rheins Wohnsitze gesucht hatte. Alle zusammen gerechnet, Männer und Weiber, Kinder und Greisen machten eine Anzahl von ;58 tausend Personen aus: X. Kap. Nuswcmd. der Helvetier u. Rauracher. 47 Der Helvetier waren - - - 26^000. — Tulinger ------ ;6oov. >— Latobriger - - - - 14000. — Rauracher - - - - 2;ovo. und der Bojer ----- ;2ooo. ;68oOo. Unter denselben aber waren nur sroc-v so Waffen trugen. Uebrigens muß einem jeden unglaublich vorkommen/ daß die Absicht dieser Auswanderung auf die Eroberung von Gallien gerichtet worden sey. Ich glaube vielmehr/ -aß alles auf die Vertreibung der Römer aus Savoyen/ Dauphine / Provence und Languedoc / und vielleicht auch auf einen Einfall in Italien selbst abgezielet war. Zwey Jahre vor der Auswandernng selbst / hatten sich die Mo- broger / oder Einwohner von Savoyen wider die Römer empört; ganz Gallien haßte Rom / und Rom war durch bürgerliche Kriege / durch die Tyranney des Sylla / die Verschwörung des Catilina, und die Triumvwen zerrüttet und entzweyet. Als nun die Römer von der Auswanderung der Helvetier Nachricht erhielten / und insonderheit vernahmen, daß sie ihren Weg durch römische Provinzen antreten wollten/ trugen sie Cäsar auf/ sich denselben zu widersetzen. In der römischen Geschichte findet man die ausführliche Erzählung desjenigen / was er hierin» geleistet hat. Bey Genf verwehrte er ihnen den Durchpaß der Rohne, und nöthigte sie die Juragebirge zu übersteigen / um einen andern Weg durch das westliche Gallien zu suchen. Als sie mit der Ueberfahrt der Saone beschäftiget waren/ fällt er ihnen unvermuthet in den Rücken, und zerstäubt 48 Erste Periode. Die freyen Nauracher. die Tiguriner und andere die sich durch die Flucht in die benachbarten Wälder retten mußten. Die übrigen, welche schon über die Saone gesetzt, verfolgte er tief in das Land bis in die fünfzehen Tage. Gefahr vor Hinterhalt, Mam gel an Lebensmitteln, Verratherey schrecken ihn nicht ab. Bey Bibraete, eine Stadt der Aeduer, zwischen der Loire und der Saone, wird die entscheidende Schlacht geliefert, und Cäsar erhält einen vollkommenen Sieg. Die Helve- tier müßen sich unterwerfen, fallen ihm zu Füßen, und bitten flehentlich und weinend um Frieden. Nachdem sie ihm nun ihre Waffen, die überloffenen Knechte, und Geißel übergeben hatten, traf er über ihr Schicksal folgende Verfügung. Er befahl den Helvetiern, den Tulingern und den La- tovrigern in ihr Vaterland zurück zu kehren, und ihre abgebrannte Städte und Dörfer wieder aufzubauen. Dieß befahl er insonderheit, damit die Germanier sich in Hel- vetien nicht niederlassen sollten. Weil aber das Land von Lebensmitteln entblößt war, so mußten die Allobrogen Ge- traide herschaffen. Was die Bojer betrift, so erlaubte er ihnen, auf der Aeduer Ansuchen, sich bey ihnen niederzusetzen. Die Aeduer behielten sie, als tapfere Leute,gern bey sich, theilten ihnen Land und Aecker aus, und nahmen sie nachgehend in ihr Bürgerrecht auf. Ein Gau der Helvetier, k-rgus vrbigsmL8, von welchem sechs tausend, nach der Schlacht bey Bibraete, sich heimlich fortgemacht, dem Cäsar aber wieder überliefert worden, mußte die Rache des Siegers ganz aushalten : er ließ sie alle umbringen. Cäsar mag diese That nachgehends bereuet haben, denn er bedient sich in seinen Commentaren eines zweydeucigen Aus- X. Kap. Auswand. der Helvetier u. Rauracher. 49 ,) Ausdrucks: R.eäu6t08 In ftoümm Numero Iisbmi; das » heißt: Ich behandelte sie als Feinde" c). Von den Ausgewanderten kehrten in ihre Heymüth nur hundert und dreyßigtausend zurücke Sie hätten also einen Verlust von mehr als zweymal hundert tausend Personen gelitten. Wie hoch sich aber der Antheil jeder Völkerschaft an diesem Verlust belief, ist unbekannt, und die Berechnungen/ die man in neuern Zeiten darüber gemacht hat, sind ohne Grund. Sonderbar ist es aber/ daß bey den Befehlen/ die Cäsar nach der Schlacht von Vibracte den tteberwunde- nen ergehen ließ / er mit keinem Worte der Rauracher gedachte. Ich vermuthe / -aß sie mit den Vojern bey den Ae- tzuern geblieben sind; denn / in dem allgemeinen Aufruhr der Gallier wider die Römer- werden sie bald wieder zum Vorschein kommen / und zwar mit den Bo- jertt vereiniget; da hingegen weder Helvetier/ noch Tu- linger / noch Latobriger an diesem Aufruhr Antheil genommen haben. Zum Beschluß wollen wir bemerken / daß in dem Lager der Helvetier- Verzeichnisse der Ausgewanderten gefunden worden- die mit griechischen Buchstaben geschrieben waren. L) Äls»mius sä bellum xsll. üb. I. c. XXVIIl. Erster Äanö» H 52 Erste Periode. Die freyen Rauracher. Eilftes Rapitel. Arivvisi wird aus unsern Gegenden vertrieben. Indessen hatte Ariovistus Vorkehrungen getroffen / theils um neue Eroberungen zu machen / theils um im Stand zu seyn / dem Römer die Stirne zu bieten. Schon waren ihm vier und zwanzig tausend Haruden aus den germanischen Wäldern zugezogen/ und nun begehrte er von den Sequanern das zweyte Drittel ihrer Landschaft für die neuen Ankömmlinge. Cäsar aber rückte ihm entgc« gen / und alles ließ sich zu einem Haupttreffen an. Anfangs schien es zwar / als hätte keiner Muths genug / den ersten Angriff zu wagen. Mein der Römer wollte seinen Truppen die Zeit lassen / sich an dem wilden Blick / an dem Heulen / an dem fürchterlichen Aufzuge der Germanier zu gewöhnen ; und Ariovistus mußte abwarten/ daß es den Wahrsagerinnen seines Heeres gefiele / die Schlacht zu erlauben. Endlich hob sich eines der hitzigsten Gefechte an. Die Germanier wurden in die Flucht geschlagen / mid bis an den Rhein verfolgt. Einige/ nebst Ario- vistns selbst / stiegen in etliche Nachen / und setzten über den Fluß / andere wollten steh mit Schwimmen retten / wurden aber von den Römern getödet/ oder von dem Strom verschluckt. Achttausend Germanier büßten das Leben ein. Die zwo Weiber und einen Sohn des Ariovistus traf ein gleiches Schicksal. Er selbst überlebte seine Flucht nicht lange; und einer seiner Söhne mußte noch des Siegers Triumph zieren. XII. K. Vergeb!. Verschwör, wider die Römer, sr Ueber den Ort, wo diese entscheidende Schlacht ge- liefert wurde, hat man nur Muthmaßungen. Ob es St. Apollinaris / in unserer Nachbarschaft, oder Prun- trut, oder Mömpelgard gewesen/ mögen Gelehrtere entscheiden. Zwölftes Rapitel. Vergebliche Verschwörung wider die Römer. diachdem Cäsar, in einem einzigen Feldzuge, Helvetier und Germanier also zurechtgewiesen hatte, setzte er, uw ter Anführung des Labienus , seine Truppen in die Win- terquartiere, beyden Sequanern; und kehrte nach Rom zurück. Einige wollen, daß Labienus sein Lager bey unserm Holee aufgeschlagen habe; andere, mit mehr Wahrscheinlichkeit, daß es zu LeLugon war. Denn, in Winterszeit wäre es nicht rathsam gewesen, sich einem Einfall der Germanier so nahe bloßzustellen. Das folgende Jahr kam Cäsar wieder in Gallien, und da war es um die Unterwerfung derjenigen zu thun, die ihn wider die Germanier gebraucht hatten. Zur Ausführung dieses Vorhabens mußte er aber sechs Jahre verwenden. Orosius meldet, daß er 800 Städte entweder eingenommen, oder belagert, zoo Völkerschaften bezwungen, und drey Millionen Menschen aufs Haupt geschlagen habe, wovon ein Drittel umgekommen sey, und zwey Drittel zu Gefangenen gemacht wurden. Die Zah- D L >2 Erste Periode. Die freyen Rauracher. len berechtigen uns zwar die Richtigkeit -er Angabe in Zweifel zu ziehen / sie beweisen uns aber auch, daß er sich befugt glaubte , die Sache zu übertreiben. Unter anderrn verdient die Belagerung von Alesia, (das jetzige ^lile in Burgund) einige Meldung. Es hatte »reinlich VerciliALtorix, ein junger und vornehmer Ar- verner, anfangs mit seinen Klienten , und bald mit ganz Celtogallien, eine weitaussehende Verschwörung wider die Römer angesponnen, und zu Stande gebracht. Das war der letzte allgemeine Versuch der Gallier, eine Freyheit zu retten, die in den letzten Zügen lag. Sie hatten eingesehen, -aß der Mangel an Subordination zu ihrem Verfalle das meiste beygetragen hatte, und sorgten vor allem dafür, daß die strengste Disciplin beobachtet würde. Das Abschneiden der Ohren, das Ausstechen der Augen und andere dergleichen Strafen folgten sogleich auf den Ungehorsam. Schon hatten sie zwey von Cäsar belagerte Städte entsetzt , und sich seiner Kriegskasse und Munitionen bemächtiget. Die Völkerschaften des belgischen Galliens schlugen sich zu den Celtogalliern, erwählten auch den Vercingewrix zu ihrem Oberfeldherrn, und giengen mit gemeinsamen Kräften auf den Cäsar los. Sie ziehen aber den Kürzern, und werden genöthiget, sich nach Alesia zu flüchten, in welcher Stadt sie auch von Cäsar belagert werden. Da senden die übrigen Gallier eine Armee von hundert sechszigmal tausend Mann, um den Römer zu zwingen, die Belagerung aufzuheben. Allein drey gelieferte blutige Schlachten kaufen fruchtlos ab, und Vercinge- torix muß sich auf Willkühr ergeben. Cäsar machte hierauf die ganze Besatzung zu Sklaven, und theilte sie, als Sieaesbeute, unter seine Soldaten aus. XII. K. Vrrgchl. Verschwör, widerdie Römer, s; Die Rauracher haben auch an dieser Verschwörung der Gaiürr wider die Römer Antheil gehabt. Sie kommen unter denjenigen vor , die die Stadt Alesia entsetzen sollten, da hingegen von den Helvetiern keiner genennk wird Cäsar berichtet uns, daß die Rauracher und.Bo- jer zusammen einen Zug von dreyßig tausend Mann geschickt hacken. Doch ist, allem Vermuthen nach, in Ansehung der Anzahl ein Fehler van Seiten der Abschreiber begangen worden; denn die Rauracher und Bojer waren, zur Zeit der Auswanderung der Helvetier, mit Inbegriff der Weiber, Kinder und Greise, nicht stärker, als fünf und fünfzig tausend. Ueörigens sagt uns die Geschichte nichts weiters von den Raurachern. Wir wissen also nicht, wie viele von ihnen vor Alesia umgekommen, noch was der Sieger über das Schicksal der übrigen verfügte. So viel ist aber gewiß, daß Cäsar die zwey folgenden Jahre dazu verwendete, die Eroberung von Gallien zu vollenden. Er verfuhr hierinn mit vieler Klugheit, und, nachdem er die Gemüther durch Freundschaftsbezeugungen, Hoffnung und Belohnungen besänftiget hatte, verließ erste, im Jahre 704 der Stadt Rom, für immer. So viel ist auch gewiß, daß er überhaupt den gallischen Völkerschaften ihre Gesetze und eigene Verfassung gelassen hat. Er behielt sich nur die Schatzungsgelder und Hülfstruppen vor/). Die Römer sagten von ihm, daß, nachdem er die Gallier mit dem römischen Stahl besieget, habe er mit dem gallischen Golde die Römer bezwungen. Unter den Ursachen, welche die Unterwerfung der Gallier beschleuniget haben, wird, außer ihren Faktio- D ;_ e) vs bsllo zMso. I. VII. c. 75- /) Lissro äs xrov. Lvnll c. 8- _8ueton. La-s. 52. — I)s bello 22II. I. VI'. c. 12. 54 Erste Periode. Die freyen Rauracher rc. nen, und dem Mangel an wahrer Kriegskunst, die Weich-' lichkeit ihrer Sitten von Cäsar selbst angegeben F). Der Leser wird sich darüber verwundern, indem die Sitten der Römer selbst damals schon verderbt waren. Allein, eben darin» zeigt sich der Unterschied zwischen einem Volk, wo Kultur herrscht, und einem, das halb barbarisch ist. Jenes kann wenigstens durch verbesserte Künste, emsigern Fleiß, ausgedehntere Einsichten, und Zusammenhang in der Ausführung, dasjenige ersetzen, was ihm, wegen Verderbniß der Sitten, etwa gebricht. Ob der Verlust ihrer Unabhängigkeit ein Glück oder Unglück für die übriggebliebenen Gallier, Hclvetier und Rauracher gewesen ist, hat in an sehr verschieden beantwortet. vunoä b), zum Beyspiel, erzählt uns Wunder von Glückseligkeit, als wenn die Asche so vieler Städte und das stromweise vergossene Blut so vieler Mitbürger, den Galliern je erlauben konnte, einiges Vergnügen über römische Kunst und Politur zu schöpfen. Lauser hingegen, als eifriger Republikaner, seufzt kläglich über Dienst- barkeit; als wenn die freyen Gallier nicht Sklaven unter sich geduldet, und selbst unter der abwechselnden Knechtschaft des Aberglaubens und des Faktionengeistes gestanden wären! F) Os bello ^all. lib. VI. c. 24. /r) HiKoire äes 8ePi Aap. Von Olinn. iz. Rap. Don der Land- oder Heerstraße. Zweyte Periode. Die Herrschaft der Römer. Vom Jahre so vor Christi Geburt/ bis zum Jahre 406 nach desselben Geburt. Ein Zeitraum von 456 Jahren. Einleitung. Owey oder drey Linien in einem römischen Schriftstel- ler, ÄlärLLlUno, zwey Beschreibungen der römischen Heerstraßen, etliche kurze Stellen bey einigen Geographen, eine Inskription auf einer Grabstätte im Neapolitanischen, unterirdische Trümmer einer mit dem Boden geebneten Stadt, verrostete Medaillen und Bruchstücke von Antiken — — Das find für uns die einzigen Denkmäler jenes glänzenden Zeitraums der römischen Herrschaft. Daher wird auch der Leser uns nicht verdenken, wenn wir über diese Periode nur einen flüchtigen Blick hinwerfen? s8 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Erstes Rapitel. Von den römischen Kaisern. Eäsar hatte sich, durch Galliens Bezwingung, den Weg zur Atteiubeherrschüng der mächtigsten Republik, gebahnt. Brutus aber vergoß sein Blut, und rächte Gallien an ihm. Bald entstehen neue bürgerliche Kriege, Augustus führt Cäsars Anschläge aus, und rächet nun Gallien an dem römischen Volk selbst. Seine Regierung währte 44 Jahre, und wird gerühmt. Wenigstens haben diejenigen Schriftsteller sein Jahrhundert verewiget, welche man ^uwres cIMci nennet, und deren Lesung jede Nation sich angelegen seyn lassen soll, wenn sie nicht,in die Barbarey wieder versinken will. Auf ihn folgten, aus seinem und des Cäsars Geschlecht, Tiberius, Kaligula, Klaudius und Nero, diese gekrönte Wahnsinnige. — Empörungen erhoben für eine kurze Zeit Galba, Otto, Vitellius. — Das Schicksal wurde den Römern günstig, und vorn Jahre 69 bis 182, wenn man den Domitianus (8l —9s) ausnimmt, bestiegen Verdienst und Philosophie den Thron: Vespafianus, Ti- Lus, Nerva, Trajanus, Hadrianus, Antonius, Markus Aurelius, sind verherrlichte Namen. — Um desto empfindlicher mußten die Zeiten vorn Jahre 182 bis ;o6, der Nation vorkommen. Scheusale von Schwelgerey oder Grausamkeit, als ein Kommodus, ein Karakalla, ein Heliogabalus und ein Maximinus befleckten den kaiserlichen Purpur. Die guten Kaiser hingegen, als Alexan- I. Kap. Von den römischen Kaisern. s- der Severus und Probus , wurden von den zügellosen Soldaten erschlagen. So tief schien das Reich herunter gesunken zu seyn, daß man, bey Zwischenreichen, die Wahl auf Leute von der niedrigsten Geburt fallen ließ, auf einen Maximus, dessen Vater ein Schmied gewesen, auf einen Pertinar, diesen Sohn eines Kohlenhändlers, auf einen Maximinus, der in seiner Jugend Schafhirt war, ja auf den Sohn eines Straßenräubers in Arabien, nemlich den Philippus. Die unbändigen Kohorten und Legionen spielten mit der Kaiserkrone, und, nach des Pertinaxen Tode, wurde fie öffentlich aufgerufen, und dem Meistbietenden zuerkannt. Nach diesen düstern Zeiten scheint das vierte Jahr« hundert etwas Heller zu seyn. Konftantinus, genannt der große, bekennt sich im Jahr z i2 zum Christenthum, und macht selbiges zur herrschenden Religion; er begehet aber den Fehler, daß er den Sitz des Reichs von Rom nach Bysanz oder Konstantinopel verlegt. Dieses veranlaßte bald die Theilung des römischen Reichs, in das orienta« lische oder griechische, dessen Hauptstadt Konstantinopel war, und in das oceidentalische, dessen Sitz zu Rom blieb. Jenes dauerte aber bey tausend Jahren länger als letzteres. Die Nachfolger des Konstantinus, die über unsre Gegenden herrschten , waren seine drey Söhne, deren zweyte Konstantins II, bis in das Jahr re- girte, ein leichtgläubiger und argwöhnischer Fürst; Julianus , der bey den deutschen Völkern die Ehre des römischen Namens wieder herstellte; Jovianus, der nur sieben Monate den Purpur bekleidete; Valentinianus I- der das rheinische Ufer gleichsam verschanzte; Gratianns, der die Deutschen tapfer bekriegte; d?r Usurpator Maxi- 62 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. mus; Valentinianus H, der von einem seiner Feldherrn ermordet wurde; und Honorius, ein Sohn des griechischen Kaisers Theodosius: mit ihm hörte zwar das occi- dentalische Reich nicht auf, aber das rheinische Ufer bekam andere Beherrscher. Die Begebenheit, durch welche es geschehen, nennt man die große Völkerwanderung, worüber ein mehreres im folgenden Kapitel. Zweytes Rapitel. Von den Einfällen der deutschen Völker und der großen Völkerwanderung. Rhein ist unter der römischen Herrschaft der wahre Fluß des Krieges gewesen. Der obere Theil desselben Hat zwar, während den zwey ersten Jahrhunderten, mehr Ruhe gehabt, als der niedere Rhein; allein die Nachbarschaft so vieler Legionen, die theils am Rhein, theils an der Donau gelagert waren, und die Heerstraße welche durch das Raurachergebiet führte, machten, daß alles hier militärisch aussehen mußte. Lbschon Cäsar den Ariovistus über den Rhein gejagt hatte, waren hiesige Einwohner noch immer von den Einfällen der Rhätier, Biudelieier und Markmänner beunruhiget. Die Rhätier und Vindelicier, ihre Nachbarn, wohnten im jetzigen Graubündnerland, und in einem Theil von Schwabe«, welcher zwischen dem Bodmersee und der Donau liegt. Strabo -r) erzählt unter anderin von ihnen , daß sie nicht nur die jungen Knaben und Kinder männlichen Geschlechts umbrachten, sondern auch über s) IV. c. 206. II. Kap. Von der großen Völkerwanderung re. 6i alle schwangere Frauen wütheten / von welchen ihre Wahrsager sagten, sie würden eines Sohns genesen. Allein Tiberius und sein Bruder Drusus / bezwängen, unter dem Augustus, im eilften Jahre vor Christi Gehurt, ! diese Barbarn. Die Markmanner wohnten in dem Schwarzwald selbst; sie verließen aber, unter der Anführung des Maroboduus, nach der Bezwingung der Rhä- tier und Vindelicier, ihre Heymath und zogen für immer nach Bdheim. Hierauf ließ Drusus, zur Beschützung des Rheins, 9 Jahre vor Christi Geburt, fünfzig Bestunden anlegen. Ohne Zweifel stand eine derselben auf unserm jetzigen Münsterplatz. Die Lage des Orts, und die Medaillen^, die man unter dem Boden noch findet, können zum Beweis dessen dienen. Von dieser Zeit an, wurde die jenseitige Seite des Rheins zwischen dem Necker und der Donau, nach und nach, von Galliern bewohnt. Dieser Distrikt bekam den ! Namen Decimales. Zu des Taeitus Zeiten c) sah män für Waghalsean, diejenigen, die sich dort niederließen, ^ und er selbst meldet uns, daß nur Leichtsinn, oder außer- ! ste Armuth die Leute dazu treiben konnten. Die Sicherheit der Rauracher vor den deutschen Völkern , wurde insonderheit durch die hadrianische Landwehre befördert. Der Kaiser Hadrtanus (vom Jahre 11 i; z) ließ eine solche aufführen Sie nahm ihren Anfang nicht weit von dem Zusammenfluß der Donau mit der Altmühl, von dort erstreckte sie sich, über Hügel, Seen, und Flüße, bis an den Necker, und dann wei- ters bis au den Rhein. Ihre Lange betrug ungefähr sechs- ü) klorus üb. IV. c. 12. Oluverius i. I I. c. XIII. c) cke mo- ribus 6eim. c. 29. Eat. ihMr. 1°. I. x. 24; — 246» Döderleins Landwehre. 17; r. 6r. n. Kap. Herrschaft der Römer. zig Stunden.. Sie war von niedergehauenen Bäumen. Im folgenden Jahrhunderte wurde auf Befehl des Kaisers Probus, im Jahre 277, eine Mauer von Stein, an der Stelle der vorigen Landwehre, aufgeführt, das Fundament war § Schuh tief, und breit, und man hatte für eine zahlreiche Besatzung Thürme und Schanzen an verschiedenen Orten angebracht. In dem dritten Jahrhunderte zog sich in Germanien das Gewitter zusammen, welches, nach vielen Verheerungen, das occidentalifche kölnische Reich, im fünften Jahrhundert, zu Trümmern schlagen sollte. Man hält insgemein dafür, daß die Deutschen damals eingesehen, wie nachtheilig für ihre Freyheit die Zerstückelung des Vaterlandes in so viele kleine Völkerschaften bis dahin gewesen sey, und noch werden konnte; und daß sie sich deßwegen, in einige Hauptverbindungen wider die Römer zusammengefchworen haben. Von der Zeit an, verschwinden in der Geschichte verschiedene Völkersnamen der Deutschen; und hingegen kommen auf einmal die fürchterlichen Benennungen von Allemannern, und Franken, auf. Letztere saßen am niederen Rhein; ersiere am oberen Rhein: anfangs, zwischen dem Mayn und' dem Necker, bald aber in dem ganzen Schwabenland. Der Name Attemanner soll, nach einigen, so viel sagen wollen, als alle Männer, und, nach andern, allerley Männer. Anderer Etymologien nicht zu gedenken -?). Im Jahre 21 z, werden sie zum erstenmal genennet. Karacalla soll, um den Mayn, einen Sieg über sie erhalten haben. c) Masco» Geschichte der Deutsch.'». 1 . I. II. Kap. Von der großen Völkerwanderung re. sz- Jm Jahre 2;4 geschah ihr erster Einfall in Gallien/). Der Kaiser Alexander Severus eilte von Rom aus, ste zurück zu treiben. Sie erwarteten aber seiner nicht; doch mußte der Friede/ um eine große Summe Geldes/ nach welchem ste sehr begierig waren, erkauft werden. Uebri- ! gens ist der eigentliche Ort dieses Einfalls unbekannt. Im Jahre 259 geschah ein weit fürchterlicher Einfall. Chrocus/ einer ihrer Könige/ steckte die schönsten Städte in Brand ; Maynz und Metz wurden hart mitgenommen; und nachdem er Trier vergebens belagert/ zog er bis nach Spanien und Italien. Doch bekamen ihn die Römer vor Arles in der Provence gefangen / und ließen ihn hinrichten. Im Jahre 275 kam die Reihe an uns. Nach des Kaisers Aurelianus Absterben war ein Zwischenreich von stehen Monathen / und sein Nachfolger Tacitus / der nur ein halbes Jahr regierte / war eirs» schwacher Fürst. Die Al- lemanner benutzten diese Umstände. Sie zerstörten die hadrianische Landwehre/ und wütheten in -ergänzen Gegend des obern Rheins. Siebenzig Städte sollen ste eingenommen haben. Endlich wurden ste von dem neu erwählten Kaiser Probus zurückgetrieben / welcher auch/ wie vorhin gesagt worden/ die hadrianische Landwehre wieder herstellte. Vierzig tausend Allemanner büßten das Leben ein / und sechszehn taufend wurden gefangen genommen. Bey Windisch insonderheit erföchte der Feldherr und nach- heriger Kaiser Konstantins Chlorus einen herrlichen Sieg wider sie. Im Jahre 287 fielen dle Allemanner schon wieder in Gallien ein. Ihre eigene Menge rieb sie aber selbst auf. Dießmal hatten sich die Burgunder / welche hinter den /) Msc. illuür. 1. I. x. Z79. 64 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Allemannern wohnten/ mit ihnen vereiniget. Bey diesem Zuge mag die Landwehre des Kaisers Produs für immer zerstört worden seyn. Schöpflin sagt zwar / daß es nur A. 296 geschehen sey; ich finde aber bey Mascov §) Stellen/ die solches weiter hinauf rücken. Im Jahre 288 überfiel der Kaiser Diokletianus die Allemanner/ und erweiterte die römische Mark bis an den Ursprung der Donau. Nachgehends ließ er die Mauer von Winterthur von Grund aus wieder errichten. Im Jahr 296 / setzen die Barbaren über den Rhein/ überschwemmen das Elsaß / und dringen tiefer in Gallien ein; allein Konstantins schlägt fie aufs Haupt / und bey 6o/ooo werden erlegt. Nach dieser Schlacht befestigt der Sieger das rheinische Ufer mit Festungen und Flotten. Die erste Hälfte des vierten Jahrhunderts scheint für unsere Gegend etwas ruhig gewesen zu seyn. Doch findet man im Jahre zsi zwey Gebrüder und Könige der Allemanner/ welche den Schwarzwald in Besitz hatte»/ und durch ihre beständige Einfälle einen neuen Krieg veranlasset haben. Sie hießen Gondomadus und Vadoma- dus. Der Kaiser Konstantins II. schlug sein Lager bey Rauracum, versuchte eine Brücke über den Rhein zu bauen. Der Feind aber spielte auf der andern Seite/ mit Pfeilen und Wurfspießen/ so hitzig auf die Arbeiter/ daß man den Anschlag fahren ließ. Hierauf wurde dem Kaiser ein Ort gezeigt/ wo man durch den Fluß waten konnte/ und als er im Begriff war, den Uebergang vorzunehmen / kamen Abgeordnete aus dem feindlichen Lager/ welche um Frieden baten. Der Kaiser räumte ihnen densel- F) Geschichte der Deutschen 1. I. v. sor—so?. II. Kap. Von der großen Völkerwanderung re. 65 denselben gern ein, schloß einen Vergleich, und begab sich nach Mayland. ! Das folgende Jahr giengen die Allemanner wieder zu Felde, und thaten ihre Einfälle in das jetzige Thurgau. z Sie wurden aber von dem tapfern Arintheus in die Flucht ! gejagt. s Merkwürdig sind aber die Jahre bis Die ! Franken und Allemannen brachen in Gallien ein, und er- ^ oberten und plünderten mehr als vierzig Städte. Julia« nus aber erhielt in der Gegend um Straßvurg einen entscheidenden Sieg über sie, gieng über den Rhein, und i durchstreifte mehrmalen das Gebiet der Barbaren. Wir übergehen die ruhmvollen Umstände dieser Feldzüge, weil j unsre Gegend, während denselben, zwar von den römi- ! schen Truppen und Julianus selbst oft durchgewandert, i aber von den Feinden geschont wurde. Nur bemerken ! wir, daß Jultanus nicht nur die Allemanner zu bestreiken gehabt, sondern auch seinen eigenen Kaiser und Verwandten , den Konstantins II. Dieser war auf den glücklichen Erfolg seiner Waffen eifersüchtig, und Briefe von > ihm wurden aufgefangen, in welchen er den allemanni- i schen König Vadomarus anfrischte, in Gallien einzufallen , und dem Julianus zu schaffen zu machen. Julianus war aber so glücklich, daß er den Vadomarus zum Gefangenen bekam, von seinem Heere zum Kaiser aufgeru- fen wurde, und bald die Nachricht erhielt, daß Konstan- ! tius II- mit Tode abgegangen war. Unter der Regierung des Valentianus I. — i ?7s) stengen die Einfälle der Allemanner von neuem an. Der Kaiser trieb ste aber zurück, und bekriegte sie im Herzen ihrer Wohnsitze selbst, und zwar um die Quellen der Erster Band. E 66 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Donau. Im Jahre ;6s, da er von den Feinden einen Stillstand oder Nachlaß zu »erhoffen hatte, verwandte er alle Sorgfalt auf die Beschützuug -es rheinischen Ufers. Er ließ große Massen aufführen, die Vestungen erhöhen, Bürge und Thürme nach Gelegenheit neu anbauen, und zuweilen auch, jenseits des Rheins, am Rande der feindlichen Gränzen, Vestungswerke anlegen. Im Jahre h) gieng Valentinianus über den Rhein, und nachdem er einige Gaüen der Memanner durchgestreift, bauete er, bey Basel, eine Vestung, die von den Anwohnern ko- kur genannt wurde, kolk vrckiaw8 altgei 08 p-i^08 , munimenmm Lcliücanti prope Litlilism, c^uock ZppLÜLNt LLcoIsc Xvdur /). Man hat noch ein Gesetz von diesem Kaiser, welches im Jahre ;?4 von diesem Orte R.obur datiert ist>0. Kaum aber waren drey Jahre verflossen, -aß, unter der Regierung des Gratianus, die Memanner, welche hier I.smien5e8 genennet werden, in die vierzig tausend stark, bey zugefrorenem Rhein, in unsern Gegenden schreckliche Verwüstungen anrichteten. Die in Besatzung liegenden Truppen verließen ihre Posten aus Furcht; und die Anzahl der Feinde vermehrte sich täglich. Allein, ste bekamen bald ihren verdienten Lohn. In der Nachbarschaft von Kolmar, nach einem hitzigen Treffen, wurden dreyßig tausend, nebst ihrem König Triarius, auf der Stelle getödet, und die übrigen entweder beym Nachsetzen erschlagen, oder gefangen genommen. Nach diesem Sieg rückte der Kaiser in das Land der Feinde, und sperrte /-) Masco», Geschichte der Deutschen, 1 . 1 . x. 278. -) mi:m. ^Isrcellirms üb. XXX. c. ch In coäice Ibeoäo- s-Ano Üb. äs cursu xubl. n. Kap, Von der großen Völkerwanderung re. 67 sie zwischen ihren unfruchtbaren Bergen ein / also daß sie genöthiget wurden/ ihre junge Mannschaft zu überliefern. Hiedurch wurde der Friede / für dreyßig Jahre ungefähr/ wieder hergestellt. Im Jahre 407 aber / unter ! dem Kaiser Honorius / wurden diese Gegenden Or immer > dem römischen Zepter entrissen. Stilichv/ des Honorius erster Minister/ wird für eine ! der Hauptursachen dieser Revolution gehaktem Ob er - schon eine nahe Anverwandtin des Kaisers geheyrathet, : und dem Kaiser selbst seine Tochter zur Ehe gegeben hatte/ : so war sein Ehrgeiz dennoch nicht befriediget. Er hatte i einen Sohn / und der mußte regieren. Weil er aber / ohne I Verwirrung im Reiche / nicht verhoffen konnte / ein solches ! zu erlangen/ so soll er selbst die Barbarn berufen haben, j Uebrigens schlugen ihm seine Anschlage fehl / denn Hono- j rius ließ ihn bald darauf/ wegen Verrätherey/ hinrich- j ten. Indessen war es zu späth. Im Jahre 40; hatte Sti- j licho das rheinische Ufer von Truppen entblößt. Am letz- ! ten Tage des Jahres 406 / in der Gegend um den Maym ! waren die Alanen / Vandalen und Sueven über den Rhein ! gegangen / und hatten eine schreckliche Verwüstung in Gal- > lien angerichtet. Maynz/ Worms/ Speyer und Straß- ! bürg lagen in ihrer Asche. Die Burgunder und andere ' deutsche Völker hatten auch ihre Wälder verlassen. Alles/ i> mit einem Worte, was zwischen dem Rhein, dem Ocean, !! den Pyrrhenäischen Gebirgen und den Alpen lag, wurde i von Quaden, Vandalen, Sarmaten, Alanen, Gepiden, ! Herulern, Sueven, Sachsen, Franken, Burgundern, j und Allemannen überschwemmt und geplündert. Nach wel- > chen noch die Osigothen und Westgothen bald erschienen. Er 68 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Die Folgen dieses allgemeinen Einbruchs der Barbarn gehören nicht hieher. Wir bemerken nur/ daß im Jahre 476, mit dem letzten römischen Kaiser komuM8 üulus, das occidentalische Reich gänzlich aufgehört hat; und daß auf den Trümmern desselben die meisten jetzt blühenden Staaten Europens/ als England/ Holland/ Frankreich/ Portugal/ Spanien/ die Schweiz/ ein Theil vom deutschen Reich / und Italien / von jenen Völkern find er- richtet worden. Die wahren Ursachen des Untergangs der römischen ! Monarchie find folgende gewesen. ! 1. Die Römer hatten/ durch Weichlichkeit/ ihre alte Tapferkeit verloren/ und die Kaiser mußten eine Menge von Varbarn unter ihren Kriegsherren haben / welche aber mit der Zeit von denjenigen Meister wurden/ welche fie vertheidigen sollten. 2. Die allgemeine Verderbniß der Sitten. Ein gleichzeitiger Schriftsteller/ Salvianus/ hat uns diese Sitten abgeschildert: Bey den Kriegsleuten war nur Raubsucht; bey den Richtern und Beamten/ Ungerechtigkeit; beyden Kaufleuten Betrug; und bey den Gemeinen Untreue und Faulheit. g. Die Treulosigkeit der Römer gegen die Barbarn. Diese wurden oft von ihnen hintergangen; wodurch fich zu ihrem natürlichen Hang / in fremdes Land zu streifen / noch die wüthende Rache eines Barbarn gesellte. Die Intoleranz der Kaiser. Eben zu der Zeit/ wo die Deutschen und andere/ im Jahre 407/ das Reich verheerten/ eiferte Honorms / mit aller möglichen Schärft/ wider die Donatisten/ Manichäer/ Phrygier/ und andere Sektirer. Ueberdkeß hiengen noch viele Römer ih- 69 in. Kap. Zustand der Religion. ren Götze»/ Altären und Opfern in geheim an. Sie sollen sich sogar über die Ankunft des Radagais und seiner Gothen gefreuet haben, weil er ein Heide war. Endlich war die Regierungsform/ die allerschlechtesie: Die Monarchie war nicht erblich / und jeder Haufe Soldaten halte sich das Wahlrecht angemaßet. Drittes Rapitcl. Zustand der Religion. Von dem Heydenthum. ^ie Religion der Druiden ist unter der römischen Herrschaft nicht ganz abgeschaft worden. Augustus ließ zwar den römischen Bürgern verbieten, wegen den Menschenopfern/ diese Religion auszuüben/ und Klaudius verbannte sogar alle Druiden aus Gallien; allein sie kommen dennoch im vierten Jahrhunderte wieder zum Vorschein / und Julianus hielt mit ihnen/ zu Trier/ geheime Unterredungen. Die Gallier behielten auch ihre Schutzgeister/ welche Naires, 8u1fte, hießen /). — Aus den Eigenschaften der gallischen und römischen Gottheiten entstand eine Mischung / die man ^ncrenlmus nennet/ und welche die Römer als ein Mittel ansahen / ihre Religion/ um desto leichter / bey den überwundenen Völkern einzuführen.— ! Uebrigens hat man zu Lausanne eine Jnscription vom zweyten Jahrhunderte gefunden/ welche zeigt/ daß die E ? 7o Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Helvetier die Sonne oder den Mond angebetet haben: 8o1i zenio kscrum A); oder, wenn man will, den einzigen Schutzgeist des Mondes. Außer den einheimischen Göttern, sind noch die römischen Gottheiten insonderheit verehrt worden. Ein gleiches vermuthet man auch von den Göttern der Egyptier. Worüber sich nicht zu verwundern ist, da die Egyptier auch Unterthanen der Römer waren. Ob aber jeder Affe von Erzt, so man unter den Trümmern findet, als eine Gottheit angebetet worden, lasse ich andere ausmachen. Von den ersten Lehrern des Christenthums. Ihre Namen find unbekannt. Ein zuverläßiger Schriftsteller, vom vierten Jahrhunderte,/), sagt, daß Gallier zum ersten mal die Märtirerkrone unter dem Aurelius (isi—i8o) verdient haben; und fügt hinzu, daß die Religion Gottes erst späth, dießeits der Alpen, sey angenommen worden. Uebrigens wird erzählt o), daß Petrus durch das ganze oceidentalische Reich gegangen sey, und seinen Schülern gewisse Provinzen angewiesen habe. Ma- ternus, Valerius und Eucharius sollen den Raurachern das Evangelium geprediget haben; und nachdem Eucharius im Elsaß gestorben, solle Maternus einen Stab von Petrus zu Rom erhalten haben, womit er, nach einer Abwesenheit von vierzig Tagen, den Eucharium vom Tode erweckte. Andere wollen, daß der heilige Linus, einer der Discipel des Heylandes, und der für den ersten Pabst und Nachfolger des Apostels Petrus gehalten wird, auch bey uns Bekehrungen gemacht habe. Man nennet ferners den heiligen Beatus aus Brittanien gebürtig, der von Pe- m) LolcbLL 1. III. p. ;;7. n) Lulxiüus Lsverus I. II. x. ;8;- o) LMea Äcra x. i. aä in. Kap. Zustand der Religion. 7 1 rrus selbst zum Priester geweyhet worden, und den Auftrag erhielt/ bey den Helvetiern und ihren Nachbaren das Wort Gottes zu verkündigen. Gegen das Ende des zweyten Jahrhunderts waren christliche Gemeinden in einigen Provinzen / so am Rhein lagen / das ist erwiesen. Jre- naus/ einer der Kirchenväter/ der zu Lyon dazumal Priester war/ gedenkt dieser Gemeinden/ in seinen noch vorhandenen Werken. Sokrates / der im fünften Jahrhundert geschrieben / meldet/ daß die Rauracher das erste Licht des Evangelii von einem gallischen Bischof empfangen haben F). Da er aber denselben nicht nennet/ und da 6regoire cls lour8 §) uns berichtet / daß erst unter dem Kaiser Decius (249 — 252) die Gallier Bischöfe bekommen haben/ so möchte wohl die raurachische Kirche hundert Jahre später aufgekommen seyn / als die übrigen Kirchen am Rhein. Bey solcher Ungewißheit, wäre es überflüßig zu untersuchen / in wie weit die bekannten zehen Verfolgungen einiger Vorfahren des Kaisers Konstantinus/ der Ausbreitung des Christenthums in unsern Gegenden mögen nachtheilig gewesen seyn / oder nicht. Nur soll ich bemerke»/ daß diejenigen sich irren/ welche glauben >-)/ daß die Christen vor Konstantinus keine Vethaüser unterhalten / sondern in den Wäldern und wo sie konnten / den Gottesdienst verrichtet haben. Dieß kann nur von den Zeiten verstanden werden / wo sie würklich verfolgt wurden; und die Stelle / so Spreng und andere aus dem Tertullianus anführen/ beziehet sich entweder auf die Zeiten allein/ _E 4 _ //) UNI. sccl. I. VII. c. 9 ) Uiltor. Ilrmc. 1-1- c. XXVIII. 8 corpuris eorum, iä oll, eccleliL- rum, non dominum CnZuIoruni pertinentia - - - . Von dem febril um. Die Bekehrung des Konstantinus zur christlichen Religion wird unter anderm einer Erscheinung zugeschrieben. Als er wider den Maxentius zu Felde gezogen / sah er in den Wolken ein gewisses Zeiche»/ welches den Namen Christus bedeutete; es war ein k mit einem Querstrich. Unter diesem Zeichen/ soll er gelesen haben/ daß er/ durch die Kraft desselben / den Sieg erhalten würde. Der Erfolg bestätigte die Erscheinung; und er ließ/ zur Erinnerung derselben / das Zeichen an einer Kriegsstandarte anbringen / welche b-sb-trum hieß / und vor der Armee getragen werden sollte. Dieß alles trug sich in der Gegend um Verona zu. Nun sagen uns Chronikenschmiede/ daß man von den Thürmen unsers Münsters das Zeichen des gesehen habe. Leider aber für die Glaubwürdigkeit dieses Berichts/ ist das Münster sechs bis siebenhundert Jahre spater erbauet worden. §) Nv8ksim 1.1. k) Mascov Geschichte der Deutschen 1.1- P. 2.20. m. Kap. Zustand der Religion. 7; Von den Bischöffen Pantalus und Justinianus. Die ersten Vischöffe der raurachifthen Kirche sollen. Pantalus und Justinianus gewesen seyn. Der heilige Pantalus ist durch das Märterthum der eilftausend Jungfern bekannt worden/ derer Geschichte also lautet «). In Engelland wurden bey siebenzig tau» send Jungfern auf einmal von dem Eifer angetrieben / den Pabst und die Grabstätte der Apostel Petri und Pauli zu besuchen. Die heilige Ursula / eine Königs Tochter/ nahmen fie zu ihrer Anführerinn. Sie giengen längst dem Rhein übet Basel nach Rom. Der heilige Pantalus soll sie dahin begleitet haben / und auch mit ihnen wieder zurückgekommen seyn. Allein durch Schiffbruch und Krankheiten war die Anzahl der Jungfern auf eilf tausend geschmolzen. Pantalus / als ein getreuer Hirt / ließ die überlebende nicht allein weiter gehen / sondern begab sich mit denselben bis nach Kölln. Da wurden sie aber Won den Feinden der Christen überfallen/ und mußten alle durch ihren Tod die Marterkrone verdienen. Die Umstände dieser Geschichte werden nicht von allen auf gleiche Weise erzählt. Einige wissen nichts von den siebenzig tausend / und fanden vermuthlich / daß es an eilf tausend schon genug war. Andere lassen dieselben einen andern Weg nehmen / und zwar durch Frankreich / und nicht längst dem Rhein. Wegen der Zeit / zeigen sich auch Widersprüche; -er eine setzt diese Begebenheit in dem Jahre 2^7 / unter der Verfolgung des Kaisers Maximinus; ein anderer im Jahre ?8?/ unter dem Gegenkaiser Maximus; ein dritter E 5 r/) Lasilea Lsers p. i;. E illuttr. 1.1. p. 74 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. in dem Jahre 45?, und giebt die grausamen Hunnen für Verfolger jener Jungfern an. Ueber die Wahrheit dieser Geschichte, ist, wie man es wohl erwartet, gestritten worden. Im vorigen Jahrhunderte , gab ein gewisser Crombach von Kölln ein gro- ßes In-lolio heraus, welches er betittelt hat: 8t. blrlulL vinäicatL, die gerächte heilige Ursel. Herr Schöpflin glaubt, daß die ganze Erzählung eine Erfindung vom raten Jahrhunderte ist. Zu der Zeit lebte eine gewisse LlilitbetliL 8LkonLugienli8, welche durch ihre himmlische Offenbarungen berühmt war. Diejenigen, die nicht alles für erdacht halten, suchen die Ursache der angegebenen Zahl von eilf Tausend, in den übelverstandenen Schriftabkürzungen. Vielleicht, sagen sie, standen in den ältesten Martyrologen, oder in einer alten Inskription folgende Buchstaben: XI. Al. v, das ist linäecim Ala» t^rs8 virginL8, oder, Eilf. Märterer. Jungfern. Nun wird ein Abschreiber den Buchstaben AI. für AlMs gelesen, und aus dem Ganzen eilf Tausend Jungfern gemacht haben. Spreng, wie es scheint, war mit dieser Auslegung nicht zufrieden, und glaubt man habe geschrieben: 8r. Urluls gemartert. Aber mit uralten Buchstaben , und auf uraltem Deutsch. Er liest also: 8r. bir- iülL Lkimartor. Das Lk war einem X ähnlich; dieses Zeichen mit den nachstehenden I und lVl, würden also Eilf Tausend ausmachen. So weit gehet es noch an; aber, daß man Artor für virgil^ Al3rL)-rL8 habe lesen können, ist nicht glaublich. Uebrtgens wurde vor Zeiten der Ort in unsrer Stadt gezeigt, wo die h. Ursel, bey ihrer Ankunft empfangen worden, wie auch das Haus, wo sie eingekehrt. Sie m. Kap. Zustand der Religion. 75 soll auch den Rheinsprung hinauf gegangen seyn. Man erzählt ferner von einer ihrer Gefährtinnen, Christian« oder Chrischom genannt/ Laß fie/ von der weiten Reise ermüdet/ zu Basel ihres natürlichen Todes gestorben sey; daß man ihren Leichnam von der Stelle nicht habe bringen können / bis zwey junge Kühe / die kein Joch jemals getragen/ ihren Sarg weggeführt/ und den Leib zu seiner Ruhestätte gebracht hätten; daß Felsen und die größten Eichbaüme aus dem Wege gewichen seyn / und so weiters. Man siehet noch auf einem hohen Gipfel eines Berges / jenseit des Rheins / auf der Landschaft Basel / eine Kapelle so Chrischona genennet wird; dahin sollen die jungen Kühe den Sarg geführt haben. Da nun die Existenz des Pantalus auf dem Märter- thum der n OOo Jungfern beruhet, so wird sie mit Recht für sehr zweifelhaft angesehen. Hafner in seiner Sollo- thurnischen Chronik «) meldet zwar / daß er aus dem Stamme der Grafen von Froburg gewesen sey; allein dieß ist so ungereimt, daß es einer Widerlegung nicht werth ist. Der zweyte Bischoff, welcher vor der Völkerwanderung gezählt wird , soll Justinianus geheißen haben Man glaubt, er habe im Jahre ? 4 < 5 , zu Kölln einer Kirchenversammlung beygewohnt, und die Akten derselben unterschrieben. Allein es wird sehr gestritten, ob je diese Kirchenversammlung gehalten worden sey. Schöpf- lin r) hat die Gründe wider sie ausführlich behandelt. Nach ihm aber, hat der Lrgneliäier die Aechthett der Verhandlungen dieses Loncilii verfochten a). x) k. 159. !/) Lsilles üsra x. i;. 2) LUstis illuür. 1'. I. x. Z Z4- a) Uiüoire äs l'Lxlite äs Ltrasbourg x. ü; — 78. L i;o — i;;. Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Man will auch/ daß dieser Justinianus der Kirchen- versammlung zu Sardes beygewohnt habe; und zum Be- weis dessen führt man ein Schreiben des heiligen Athanasii an. Allein dieses Schreiben gedenkt zwar eines Jusii- niani, meldet aber nicht / wo er Vischoff war. Viertes Rapitel. Gränzen der Nauracher unter der römischen Herrschaft. Eo zweifelhaft es mir zu seyn scheint / daß die Rau- racher, vor der Zeit der Römer / unsre Gegend besessen haben ; so gewiß ist es hingegen / daß / unter der römischen Herrschaft / die hiesigen Einwohner Rauracher hießen. Gegen Mittag gränzte das Raurachergebiet an die Helvetter. Die eigentliche Marklinie ist aber unbekannt. Was einige hierüber bestimmen/ ist ganz willkührlich. Wir lassen also dahin gestellt seyn / ob der höchste Grad des Jura / oder die Aar und die Sitger jene Marklinie gewesen sind. Gegen Aufgang war der Rhein die Gränzscheidung. Wenigstens von der Zeit an / wo die Allemanner die ha- drianische Landwehre zerstört hatten. Denn ich muß hier bemerken/ daß es unmöglich ist/ recht zu bestimmen/ zu welcher Provinz die Gegend von Jstein bis Koblenz in der Schweiz/ vor den Einfällen der Allemanner/ gerechnet war. Oberhalb Koblenz lag die KlEirr. Unterhalb Jstein waren die vecum-^ss. Doch glaubt man gemeiniglich / daß unsre jenseitige Gegend zu den iv. K. Gränzen d. Ranr. unter röm. Herrsch. 77 äecumaüouL sey gezahlt worden k>). Der Name clecu- inLnsche Felder könrmt / nach der allgemeinen Meynnng der Gelehrten/ daher/ daß die Besitzer dieser Felder den Zehenden -es Ertrages entrichten mußten: denn Zehen- den hießen bey den Röneern vecumR. Uebrigens nannten die Römer die Gebirge des Schwarzwaldes / wo die Donau entspringt/ mons ^bnoka. Vor kurzem hat man zu Badenweiler die Ueberbleibsel von römischen Bädern aufgedeckt / und eine Inschrift Uznobs- gefunden. Die Göttin der Jagd wurde also dort besonders angebetet. Das jenseitige Gestade war vermuthlich die Lustge- gend der Rauracher. Gegen Norden sind die Gränzen der Rauracher nicht leicht zu bestimmen. Cäsar und Strabo c) setzen die Se- quaner in den Sundgau/ aber gleich nach den Helvetiern, und ohne der Rauracher zu gedenken. Ammianus Mar- cellinus -h sagt: „ Wir haben bey den Sequanern Be- „ sanson und Raurach gesehen, 8 e^Eos viäi- „ MU 8 Velonrio 8 L KaurLL08. " Plinius e) unterscheidet die Rauracher von den Sequanern; klisnü,lVleäio- rriLtrici, 8 e9;. c/) H XV. cax. XXVII. e) I.ib. IV. cax, zi. /) I.ib. II. c. IX. 78 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Marklinien genommen: entweder die Virs, oder der. Bir- sick, oder das jetzige Dorf Kembs, oder der halbe Weg zwischen Basel und Kembs. — Vielleicht aber möchte das widersprechende zwischen den angeführten Stellen verschwinden, wenn man nur die Zeiten unterscheiden wollte, wo die obigen Schriftsteller geschrieben haben. Cäsar lebte vor der Errichtung der Kolonie ^.uguL-r Kau- rALorum; und Strabo schrieb kurz nach dem Cäsar. Amtmanns Marcellinus ist ein berühmter Feldherr vom 4tcn Jahrhunderte, und zu seiner Zeit hatte schon Konstan- tinus vor fünfzig Jahren eine ganz neue Eintheilung der Provinzen eingeführt: nach welcher die sogenannte i^rxi- mir 8eguanorurn nicht nur die jetzige knuiLfte- Lomte in sich begriff, sondern auch die Helvetier und die Rauracher. Wenn also Ammianus die Rauracher mit den Segua- nern zu verwechseln scheint, so ist es, weil er den Namen Sequaner, als einen Provinznamen, und nicht als einen Volksnamen gebraucht. Plinius stehet in keinem Widersprüche mit Ptolomäus: nran bemerke nur die Ordnung, in welcher die Namen aufeinanderfolgen: Ne- äiomatrici, 8eguani, IvLurici, blülvetü. Das heißt: Rheims, Metz, kranofts-Lomre, Rauracher Utid Helvetier. Warum nun sollte man hier unumgänglich unter dem Namen 8eguLm auch das Sundgau verstehen, da dieser Schriftsteller über neunzig Jahre späther geschrieben hat, als Cäsar, und mehr als zweyhundert Jahre vor der neuen Provinz-Eintheilung des Konstantinus? Ptolomäus verfertigte seine geographische Werke ungefähr fünfzig Jahre nach dem Plinius, und lebte also ziemlich gleich entfernet von den Zeiten des Cäsars, und den Zeiten des Konstantinus. Ich sehe also nicht, warum man IV. K. Gränzen der Raur. unter rötll. Herrsch. 79 seine Berichte verwerfen soll / nur aus der Ursache / weil sie mit den Beschreibungen des Cäsars und den Einrichtungen des Konstantinus nicht übereinzustimmen scheinen. Ich glaube also/ daß die Landschaft der Rauracher gegen Norden das Sundgau und die Stadt Kolmar in sich faßte/ und also mit den Tribocken gränzte §). Was nun die Westseite anbetrifft / so waren die nächsten Nachbarn -er Rauracher/ Sequaner. Das ist außer allem Zweifel. Ueber die eigentliche Gränzlinie aber findet man bey den Alten nichts. Die Neuern vermuthen, daß die Gegend von Pruntrut und St. Ursiz den Sequa- nern zugehört habe. > Fünftes Rapitel. l Zu welchen römischen Provinzen die Rauracher gezählt wurden? Au Cäsars Zeiten wurde an den Haupteintheilungen Galliens nichts abgeändert. Nur sorgte der Sieger dafür / daß diejenigen Völker / welche vorhin die meisten un- I ter den übrigen zu Klienten gehabt hatten/ dieses Vor- ^ theils beraubt würden, weil sie sich als die größten Feinde der Römer erwiesen hatten. Die Sequaner z. B. verloren ihr bisheriges Ansehen / und die Hlieim traten in ihre Stelle b). Die KKemi gehörten zum belgischen Gallien, und bewohnten das jetzige Champagne. Auguftus traf ganz andere Verfügungen., Er zog von der Leinen verschiedene Völkerschaften ab / und schlug F) Ltrsbo x. 19;. Ub. IV. Ä Lsslkr lib. VI, c, XII, 80 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. sie zu den andern Hauptabtheilungen. Das übrige bekam den Namen I^ugdunenlib. Ferners zog Augustus von der LeiZica diejenigen Theile ab, so am Rhein lagen, und belegte sie mit dem Namen 6ermMi3. Die Ursache war, weil viele Germaner, um diese Zeit, theils sich freywiilig dort niedergelassen hatten , theils von den Römern selbst dahin versetzt wurden. Sie ließen, unter anderm, neun Jahre vor Christi Geburt, vierzig tausend Germaner auf die gallische Rheinseite übersetzen. Um nun diese 6er- m.uua mit dem eigentlichen Deutschland nicht zu verwechseln , nennte man sie M-rkeiE.'i 6erm:,ni:r, und die andere trans-rlreirana 6erm4H!3. Die cii> - rlrenainr 6er- mmua bestand aber aus zwey Provinzen, 6erm3nn fu- xerior und 6erm^ma inferior. NtM frägt sich, ob die Rauracher, unter dem Augustus und seinen Nachfolgern bis zu KottstantiNUs, entweder zur 6ermiuria faperiori, oder zur LelZiea, oder zur UnAZnnenii gezahlt wurden? Weil aber berühmte Gelehrten sich hier in ihren Meynungen theilen r), und die nähere Prüfung ihrer Gründe uns zu weit führen möchte; weil insonderheit der große Schöpf- lin, in dem nemlichen ersten Theile seiner Mari« illuilra- rse, die Meynung, so er P ./42 mit ziemlicher Wärme vertheidigte, gleich darauf p. 125 selbst widerlegt, so werde ich mich mit folgendem begnügen. Ich glaube »reinlich, daß die Rauracher, in Ansehung der Hauptregion, wie auch insonderheit in Ansehung des Finanzwesens, zur Ls1§icL sind gezählt worden; daß aber, in Ansehung des Miiitarwesens, wie auch der Jurisdiktion, sie zur 6er- » M.Tni.T ,) Lellsnus Orbm llntiq. x. 205. 8xener, Oermunux, p. 2gl sich. Die dritte war die 6ermanui prima, wohlverstan- > den, - rksnana; und die neunte war maxima8egua- norum. Zu einer derselben müßen die Raurgcher gehört haben. Ich zweifle nicht, daß die Gränzen der 6ermaniL xrimX und die der 6ermamN kiipsriori8 nicht einerley Maftov Geschichte der Deutschen, 1 . 1 - x. 229- Erster Band. F 8r Zweyte Periode. Herrschaft -er Römer. gewesen sind. Allem Anschein nach, schlug Konstantinns zur Lermania prlMÄ die Stadt Maynz, und trennte dagegen die Rauracher von derselben /), um selbige milden Helvetiern, (oder wenigstens einem Theile derselben) und mit den Segttanern zu vereinigen. Diese drey vereinigte Völkerschaften machten nun jene Provinz aus, welche m^xi- MÄ 8egruinorukn, oder lediglich 8 ecju.iiücum genennet wurde m). Und dieß währte bis zur Völkerwanderung. Sechstes Kapitel. Von der römischen Pflanzstadt , I^auraLorum. i°. Beschreibung derselben. ^!6o nun Baselaugst liegt, stand diese Kolonie. Zwey französische Meilen oberhalb Basel, und eine französische Meile unterhalb Rheinfelden. Zhre bestimmtere Lage war zwischen der Ergelz und dem Violenbach, bey der Vereinigung und dem Ausfluß dieser Gewässer in den Rhein. Was dtsseits der Ergelz unter dem Boden gefunden wird, zeugt von einer Landstraße, Vorstädten oder Lusthäusern, aber nicht von der Stadt selbst. Und was man in Kai- seraugst noch sieht, als Ueberbleibsel einer viereckigen Ver- fchanzung, beweist nur, daß die Römer ein Lager dort errichtet haben. Wer sich eine deutliche Vorstellung von dem Umfang der alten-'^uguLi machen will, darf nur in /) Leünrms x. 297. kwlomsM üb. II. L. IX. — Xoritii» 6iü- li-ikvm 8irmonäiar>2. m) Lutroxius big. rom. üb. VI. —. Linni. VI»ve. L. XV. e. XI. _Xotiris LsUIivvm: VI. Kap. Von der röm. Pflanzstadt iz.u§uka. 8Z der Jahreszeit/ wo die Leute zu Acker fahre«/ die Gegend in Augenschein nehmen / er wird bald beobachten, daß sie zwischen dem Violenbach und der Ergelz ringe« schloffen war, und ein großes Dreyeck bildete, wovon jene Spitze/ so gegen den Rhein liegt/ der noch stehende Hügel gewesen ist. Ich kann also denjenigen nicht beypflichten/ die glauben, daß ihr Umfang eine Viertel deutsche Meile im Durchschnitt betragen Habe. Folgende Berechnung mochte ich lieber annehmen o): Brette gegen den Violenbach 261 Ruthen. Breite gegen die Ergelz . 47s Ruthen. Länge des Dreyecks . . 871 Ruthen. Umfang .... 2446 Ruthen. Uns den wenigen Trümmern und dagegen vielem Schutt/ so zu Äugst und in der umliegenden Gegend noch vorhanden sind, hat man auf folgende Gebäude und anders, mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit geschlossen. 1) Ein heidnischer Tempel. Säulenstücke von weissem wildem Marmor, welche auf dem Boden und unter dem Wasen liegen, nebst den dabey bestndlichen Ueber- Lleibseln von Mauerwerk werden noch gezeigt. Die Säulen hatten im Durchschnitt zween französische Schuhe und 8 Zoll, welches eine Höhe von 13 bis 20 sr. Schuhe muthmaßen läßt. Die Fußgestelle und Aufsätze fehlen. Man giebt dem Tempel selbst eine Länge von i Schuhe, und eine Breite von ?o Schuhe. Wie die Einschnitte oder Nischen und der Eingang ausgesehen, ob der Tempel von allen Seiten offen und mit einer Kottonnade umgeben war, ob die Treppe nur an der Eingangsseite stand oder um F L ?l) Bruckner p. 27;6 —. S7?7» 0) Allst, tll. 1', I. n. 149. l'cq. 84 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. um das ganze Gebäude herumgie.:g, ob die Bildsäulen der heidnischen Gottheiten in den Kapellen der äußeren Theile oder in dem mittleren Theile des Tempels gestellt worden, ob nur eine Gottheit oder mehrere daselbst angebetet waren, ob ein gewisses Loch, so dort bemerkt wird, ein Brunnen, oder Siegstern, oder geheimer Ausgang 'gewesen ist, stnd Fragen, welche die Geschichte nicht beantwortet. 2) Ein Theatrum oder Schauplatz. Die Trümmer werden von den Landleuten die neun Thürme genen- net. Und vor Zeiten hielt man fie für Ueberbleibsel eines Schlosses. Im sechzehnten Jahrhunderte kam die Muthmaßung eines Theaters auf, und ist diestlbe seither zu einem hohen Grad der Wahrscheinlichkeit gebracht worden. Angst ist der einzige Ort am Rhein, welcher noch so vieles ausweisen kann, und in ganz Frankreich findet man nur in der Provence und in der Normandie Ueberbleibsel eines Schauplatzes. Bey den Gelehrten stehet noch zu entscheiden, ob dieser Schauplatz ein Amphitheatrum, oder ein Theatrum gewesen sey? ob er nemlich zirkelförmig war, oder einen halben Zirkel bildete? Amerbach und Patin behaupten die erste Meynung, und Schöpflin und Bruckner die zwote. Der äussere Umfang soll soo Schuhe betragen, der innere 250; und nach Schöpflins Berechnung, mögen in demselben 1200 Personen Platz gehabt haben. Das merkwürdigste, was noch zu sehen ist, bestehet in den halbzirkelförmigen und hohlen Thürmen, die an den Mauern inwendig find angebracht worden ; einige glauben, daß es Behälter waren, in welchen die zum Schauspiele bestimmten Thiere, eingeschlossen wurden; andere sehen diese Thürme für Vorkehrungen der römi- VI. Kap. Von der röm. Pflarrzftadt ilußMa. 85 schen Bauart an, welche dazu dienen sollten, daß die äussere Mauer dem Druck der inneren Massiven, vermittelst der Gewölbforme, besser widerstehen konnte. z) Eine Burg oder Schloß. Der Ort heißt auf Raftellein. Das noch vorhandene Mauerwerk wird von einigen für einen Wachtthurm der Stadtmauer gehalten, von andern aber für eine Burg, oder Schloß. Uebrigens ist nur die äußere Seite noch zu sehen, die innere Seite ist mit Schutt und Grund aufgefüllt. Die Länge desjenigen, so gezeigt wird, beträgt i;o gemeine Schritte, und, wenn man den Anfang etwa ausnimmt, stehet einer eingefallenen Mauer vollkommen gleich. Der Anfang davon steht noch i<5 Schuhe hoch über dem Boden. Die Bauart hat viel eigenes. Es folgen abwechselnd aufeinander gerade Wände, und Krümmungen die wie halbe Zirkel hervor ragen, und durch Pfeiler befestiget sind. Man findet auch eingebogene Thürme, wie beym Theater. Man bemerkt hohle Gange und Löcher von z, 4, oder 5 Zoll im Durchschnitt, welche aus zween aufeinander gelegten Hohlziegeln bestehen; vermuthlich find fie deswegen angebracht worden, um Luft und Wasser durchstreichen zu lassen. Die Dicke der Mauer, wo keine Pfeiler stehen, trägt fünf französische Schuhe aus. Einige Meldung verdienen die Lagen von gebrannten rothen Ziegeln, welche das ganze Mauerwerk, wie Bande, horizontal durchstreichen, und mit dem übrigen, so aschgrau ist, sehr schön abstechen. Bey jeder Lage liegen drey Ziegelsteine übereinander ; und zwischen den Lagen selbst, ist ein Raum von ungefähr vier Schuhen. Auf dem dicksten Theil dieser Mauer hat man eine Oefnung gefunden, woraus eine kleine erdene Lampe gezogen wurde. 8§ Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. 4) Eine MünZwerkftatt. Vor ungefähr 20 Iah« reu , hat Herr Hans Heinrich Harscher selbige entdeckt, und zwar unter dem Boden eines Kornfeldes und den Wurzeln eines großen Nußbamnes, zwischen dem Schloß und dem Schauplatz. Der Schmelzofen war von Hornsteinen , mit Mundlöchern versehen, von starken Brandmauern verwahrt, und noch mit vieler Asche und Kohlen- stücken angefüllt. Bruchstücke von den nöthigen Geräth- schaften waren auch vorhanden ; und, was noch interessanter , zwey Münzmodelle, deren eintes in beyden Theilen vollkommen, und mit dem Bildniß des Kaisers Maximinus (A. 2; 4) versehen war. 5) Eine Wasserleitung. Die Oefnung, durch welche man in dieselbe kommen kann, heißen die Landleute das Heidenloch. Vor Zeiten haben einige geglaubt, daß diese Leitung zum Wegspühlen der Unreinigkeiten der Stadt gedient habe; andere, daß es ein unterirrdischer Gang war, um steh bey den Einfallen der Memanner, durch die Flucht retten zu können. Nun ist aber ziemlich erwiesen, daß es eine Wasserleitung gewesen, die ihren Anfang vier Stunden oberhalb Äugst, zwischen Gelter- kinden und Böckten gehabt habe. Von dieser Leitung ist zwischen Lausen und Ltestal noch ein gewisser Theil vorhanden ; die Tiefe beträgt vier und einen halben franzö- -stschen Schuhe, und die Breite zwey und einen halben. Das Pflaster zwischen den Fugen der Gewölbsteinen ist noch weiß und wie neu. Man bemerkt an der gelben Farbe, so den Wänden anklebt, daß das Wasser ungefähr anderthalb Schuh hoch daran gelösten ist. Vor einiger Zeit, hat ein hiestger Bürger, auf einer Anhöhe unwsst der Ergelz, zwey Saülen entdeckt, die, VI. Kap. Von -er röm. Pflanzstadt H.UZUÜL. 8? allem Anschein nach, vom vierten Jahrhunderte sind. Man erkennt an denselben den Verfall der Architektur, ! und den Uebergang zur gothischen Ordnung. Es scheint, daß der Bildhauer den Aufsatz nach der korinthischen Ordnung machen wollte, aber das edele der Kunst nicht verstand. Der jetzige Besitzer hat sie nun an einer weißen und schmalenlMauer angeklebt, wodurch sie noch geschmackloser vorkommen. Uebrigens, da die Rauracher im vierten Jahrhunderte eine Kirche gehabt haben, indem das Christenthum die herrschende Religion war, so kann man, bis auf weitere Entdeckungen, gedachte Säulen für Ueber- bleibsel dieser Kirche ansehen. In dem Bette des Rheins selbst sind auch Fundamente beträchtlicher Gebäude entdeckt worden. Der Rhein theilt sich, in dieser Gegend, in zween Arme, und bildet eine Insel. Der jenseitige, aber schmälere Arm, heißt der alte Rhein. Einige glauben, daß die Insel, vor Zeiten, zum disseitigen Ufer gehört habe. Stumpf meldet etwas von zween viereckigten Thürmen, deren Trümmer zu seiner Zeit auf dieser Insel noch zu sehen waren; in dem vorigen Jahrhunderte aber sind sie von den Kaiserlichen niedergerissen worden, damit die Feinde sich hinter denselben nicht verbergen sollten. Insonderheit verdient der runde Thurm angemerkt zu werden, dessen Fundament unter dem Wasser stehet, und von unserm uner- müdeten Bruckner, bey kalter WinterMt, wo der Rhein sehr niedrig war, ist abgemessen worden. Dieser Thurm bestand aus vier runden Thürmen die in einander wie eingeschlossen waren: Die Mauer des ersten oder äußersten war ^Schuhe dick; die des zweyten rö Schuhe; die des dritten 6 Schuhe; und die des vierten 7 Schuhe. Der F 4 88 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. erste Zwischenranm war von ?8 Schuhe, der zweyte von 24 Schuhe, der dritte auch von 24 Schuhe, und der innere Raum des vierten Thurms hatte eilf Schuhe im Durchschnitt. Ich zweifle nicht, daß dieses Gebäude vom Kaiser Valentinianus I, tm Jahre Z69, sey gebauet worden. Auf die Forme desselben passen vollkommen folgende Worte des AMMiai1Us/>): „ VLlentiniaiiux nis^nL oinnino „concipiere L utilis, Itkeiium ornnem 2 Ikrctiarum exor- „ clio säuxgue treralem Oceanum ma^nix molibux comrnu- „ niebac. Wir beschließen hiemit die Beschreibung dieser römischen Pflanzstadt. Denn, was noch von ihren Bädern, Straßen und andern Gebäuden erzählt wird, ist zu ungewiß und unbestimmt. Das Verzeichniß der Medaillen, welche seitmehrern Jahrhunderten ausgegraven und verkauft worden, habe ich nirgends gefunden. Hier und dort werden einige beschrieben: Z. B. bey Russinger p. Z6. äevswr. vrdidux kkcl- veriX, bey Harscher, in seiner Beschreibung einer römischen Münzwerkstatt, u. s. w. Ueber die übrigen Seltenheiten, welche zu Äugst und in der herumliegenden Gegend gefunden worden, hat Bruckner in seinen Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel, XXIHstes Stück, eine umständliche Beschreibung geliefert. Wenn man aber einige ausnimmt, so ist das übrige von weniger Erheblichkeit. Sonderbar ist es, wie Schöpf- lin beobachtet s), daß keine Jnnschriften von einigem Belang in der Gegend um Angst gefunden worden, da man doch so viele zu Avenches, Nion, Augsburg ausgegraben hat. Nur eine verdient etwa angemerkt zu werden. Bruckner p) I.ib, 28- c. 2. p. 40;. 2) gisst, illullr. x. 171, §. 88- VI. Kap. Von der röm. Pflanzstadt H.UAUÜ3. 89 hat sie in der Vorrede seiner angefangenen Fortsetzung der Baslerchronik mitgetheilt p. 4. Sie ist die einzige, so das Wort kaurica enthalt; und wurde etliche Schuhe unter dem Fundament der Munzacher Kirche gefunden. An sich selbst bedeutet sie aber nichts; denn sie ist eine Lei- chenschrift, welche ein Patron ^ccowu 8 seinen Freygelassenen hinsetzen ließ. 11 °. Historische Nachrichten über die ^uZulla liuuraLorum. Ihr Name wird verschiedentlich geschrieben: Auf einer Münze des Kaisers Tiberius wird sie Lolonia Lu- Zulia kauracoruln genannt. Doch wird diese Münze für unächt gehalten >-). In der eajetanischen Inskription stehet LoloniL Kurien. Beym Plinius ( 1 . IV. L. XVII.) (Homa XnuricL; und bey demselben (lib. IV. c. XII.) Kauricurn. Beym Ptolomäus ( 1 . II. c. IX.), kaurico- rum Beym Ammianus Marcellinus ( 1 . IV. o. X.), kauracum. In dem Irinsr^rio des Antonius (p- ; ^; ), HuZuÜL R-Mracurn. In der Valrula Ursoäolia- na, Xuracum. In der XoririL Oallise, Laf- rrum Ksurncenls, oder Il-Mricenle. Uebrigens wird sie nirgends civiras, Stadt des ersten Rangs, genannt, sondern nur oppiäum. Im ersten Jahrhunderte nannte sie Plinius 5) also, und auch im vierten Ammianus Doch läßt sich daraus nicht yieles schließen, denn LeLnqon, das gewiß eine der Hauptstädte in Gallien war, wird auch nur opxläum betitelt. Eunapius, ein griechischer Schriftsteller«), auch vorn F 5 ,) 8 cb°sxüm. L15. ill. 1.1. p. 149 . ^ lib. IV. c. XII. t) lib. XV. c. XI. r,) Mior. Lvrayt. 8 crivt. 1.1. p. ir- so Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. vierten Jahrhunderte/ nennt die.se Kolonie/ ein kdrou- rion. Dieses Wort übersetzt man durch Lakruin; und Lakrum bedeutete bald ein Lager/ bald eine Burg. Man hat daraus beweisen wolle«/ daß k-mricum schon damals in Verfall gerathen. Ich finde aber aus dem Zusammenhang / dafi Eunapius dem Leser nur zu verstehen geben wollte / daß die Römer daselbst eine Besatzung hielten. Bisweilen wird die Stadt/ nach lateinischer Art/ durch den Namen der Einwohner angedeutet, Laurici, anstatt Ruuricum. Ob fie den Namen HuZuLa unter dem Augüstus oder unter seinen Nachfolgern erhalten/ oder selbst angenommen habe/ ist unbekannt. Der erste/ der fie XuZullu nennt / ist Ptolomäus. Wenn die vorhin erwähnte Münze des Tiberius für ächt gehalten würde / so wäre die Sache entschieden. Ohne die Inschrift/ welche bey Cajeta im Neapolitanische«/ an dem Mausoläum des Munatius Plancus gefunden worden/ wüßten wir nicht, wer diese römische Pflanzstadt errichtet habe. Die Inschrift lautet also-c): i.. Nvn^nv8. i.. ?. L. n. i.. ?non. ?L^NcV8 L08. LLN8. IN?. ULK. VII. Vlk L?VL. 1KIVN?. LX. ILLLI8. 8^1VKNI kLLII. VL. N^NM8. ^6K08. VIVI8H. IN. IHIX LLNLVLN1I. IN. 6^LLI-L. L0L0NI^8. VLVVXIL LV6VVNVN. L1 KEILEN. Diese Inschrift will so viel sagen, daß Lucius Nuumius klaucus ein Sohn des Lucius, ein Großsohn -es Lucius, und ein Urenkel des Lucius gewesen; daß er zwkymal die Llt, ill. 1.1. x. i;;. iv. Kap. Von -er röm. Pflanzsta-t LuZuks. 9 r Würde eines Lonsul und eines Lenlor bekleidet; daß er ein 8eptemvir Lpulorum (eine zum Religionswesen gehörige Stelle) geworden; daß er zweymal, nach erhaltenem Sieg über die Feinde, von dem Heere zum Imperator begrüßt worden; daß er, nach der Ueberwindung der Ryätier, im feyerlichen Triumph in Rom gezogen; daß er dem 8amrnu8 zu Ehren einen Tempel aufgeführt; daß er zu Benevent in Italien Aecker den Soldaten ausgetheilt; und daß er in Gallien die Kolonien Imgämmm (Lyon) und Laurioam angelegt habe. Dieser kl-mcus war nicht von einem Patriziergeschlecht. Außer den so eben angeführten Stellen, hat er noch mehrere gehabt; er iß provüicia1i8, Iribunus p1sbi8, I.6§Ltu8 Isgioni pr^ssc^us, krsetor rirbanu8, krseseüus urbi8, I.S§3M8 LLlari8 und Statthalter in Syrien gewesen. — Ueber seinen Karakter sind keine günstige Berichte hinterlassen worden. Verratherey, Raubsucht und Niederträchtigkeit verdunkeln den Ruhm seiner Siege. — Nach Cäsars Tode stellte er sich, als wenn er es mit dem Rathe halten wollte: bald aber schlug er sich zu der Partey -er Trtumviren, und beförderte selbst die Proskription seines Bruders. Dieses gab zu einem Wortspiel Anlaß. Le« pidus hatte ein gleiches gegen seinen Bruder gethan. Und als Plankus und Lepidus nachgehends einen Triumph über die Gallier zu Rom feyerten, sagte das Volk von ihnen: Os Osrmanis non äs 6a1Ü8 äuo triuinp-LM 6onluIs8. Das Wort Oermanua ist zweydeutig, und kann einen Deutschen und einen Bruder bedeuten. — Als die Trium- viren, einige Jahre nachher, mit einander um die Alleinherrschaft stritten, und er sich für den Antonius erklärt hatte, verließ er denselben auf einmal, gieng zum 92 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Sktavianus hinüber, verrieth ihm das Testament des An- tonius, und ward in der Folge der erste im Rath zu Rom, der die Meynung eröffnete, man sollte dem Oktavianus den Namen Augustus beylegen. — Von seiner Niederträchtigkeit zeugt seine Aufführung am Hofe der Königin Cleopatra, in welche Antonius verliebt war. Er ließ stch für Geld zu allem gebrauchen, war das Werkzeug der schändlichsten Lüste, verkleidete stch in den Seegott Glaukus, und, nackend, mit Seefarbe beschmiert, das Haupt von Schilfrohre umkränzt, der Rücken mit einem Schwanz versehen, tanzte er auf den Knieen, bey einem öffentlichen Gastmal, um der Cleopatra und dem Antonius die Zeit zu vertreiben. Es wurden ihm aber, dessen ungeachtet, so derbe Vorwürfe über seine offenbare Malversationen gemacht, daß er bald des Antonius Partey verließ. Zum Andenken dieses Munatius Plankus hat man, im Jahre 1528, im Hofe des Rathhauses, eine mit Gold und andern Farben angestrichene Bildfäule errichten lassen , welche diesen ^Erbauer der Stadt Kauricum vorstellen soll. In der am Fußgestell befindlichen Jnnschrift, wird gemeldet, daß es aus Verehrung und Liebe gegen Tugend oder Tapferkeit geschehen sey. Wir wollen glauben, daß unsere Altvordern entweder die Jnnschrift nicht verstanden, oder von der Aufführung des Munatius nichts gewußt haben. Warum haben sie nicht ehender diese Säule zu Angst, mitten unter den Trümmern, aufstellen lassen, und folgende Worte für die Jnnschrift gegeben: „ So zerfällt das Werk des Ruchlosen. " Und da die Stadt Basel, nach einigen Schriftstellern, ihren ersten Ursprung arbeitsamen und rechtschaffenen Schiff- VI-Kap. Von der röm. Pflanzstadt ^uZulia. ?z leuten und Fischern zu verdanken hat, und sie auch da- her aus einem Schifferhacken das Wapen ihrer Fahne soll gemacht haben, warum ließen sie nicht zugleich dieses Zeichen, im Hofe des Rathhauses, mit der Jnnschrift aufstellen: „ So blühen Fleiß und Redlichkeit ^uf?" — In Ansehung des Jahres, wo die Kolonie kauracorum angelegt wurde, laßt sich nichts zuverläßi- ges bestimmen. Die cajetanische Jnnschrift beobachtet nicht die Zeitordnung, sondern reihet die Handlungen des Munatius nach ihrer Würde und Wichtigkeit. —- Schöpffin glaubt, daß es in dem Jahre 7?9 oder 740 der Stadt Rom (14 Jahre vor Christi Geburt) geschehen sey. In diesem Jahre hielt sich Augustus in Gallien auf, traf Vorkehrungen für die Sicherheit der Gränzen, und ließ insonderheit viele Kolonien anlegen^). Nach dieser Meynung wäre kLuraLorum kurz nach -er Ueberwindung der Rhätier errichtet worden. Andere rücken diese Begebenheit um dreyßig Jahre weiter Hinauf, und setzen die Anlegung von kan- racoruin gleich nach der Anlegung von k.u§äunum oder Lyon. Ob Munatius allein die Anlegung unserer Kolonie besorget habe, ist ungewiß. Selten war ein solcher Auftrag einer einzigen Person anvertrauet. Drey wurden gemeiniglich dazu erwählt, und man nannte sie: Iriumviri L0I01E cksäucenäse. Diese bestimmten die Gränzen -er neuen Kolonie, theilten die Aecker aus, uud richteten die innere Administration ein. Munatius nennt sich zwar, in der cajetanischen Inskription , allein; er thut aber das nemliche in Ansehung der Kolonie 94 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. nmn, und doch weiß man zuverläßig, daß er bey derselben zween Gehülfen gehabt hat. Es frägt sich, von wem LanracorurÄ bevölkert worden. Hier muß man sich erinnern, daß unsre Gegend und das Sundgau, dnrchden Arlovistusden Sequanern entrissen worden, und nachdem Sieg, so Cäsar über ihn erföchte, allem Anschein nach, öde geblieben waren. Nun erscheinen Rauracher als würkliche Einwohner dieses Landes. Woher sie gekommen, sagt die Geschichte nicht. Es giebt drey mögliche und wahrscheinliche Fälle. Entweder hatten sie vor der Auswanderung der Helvetier diese Gegend bewohnt, und waren nach der Schlacht bey Bibracte wieder zurück gekommen; oder sie haben eine andere Heymath gehabt, und waren nach der Schlacht bey Bibracte, gleich wie die Bojer, in Burgund oder in der Nachbarschaft geblieben; oder die ganze Völkerschaft der Rauracher war mit den Helbetiern nicht ausgezogen, und der zurückgebliebene Theil derselben, der vielleicht zwischen den Rhätiern und Helvetiern wolmte, wurde bey der Ueberwindung der Rhätier, von Tiberius und Mu- natius hieher geführt. Der erste Fall wird zwar für erwiesen angesehen, er kann aber gar nicht mit den Berichten des Cäsars bestehen; der dritte Fall läßt sich gleichfalls mit einigen Stellen nicht vereinbaren. Der zweyte aber ist so beschaffen, daß die vermeynten Widersprüche der Alten sich alle durch denselben erklären lassen. Ich glaube also, daß die in Burgund sowohl nach der Schlacht bey Vibrarte, als nach der Belagerung von Alesia, gebliebenen Rauracher, sich nun in unsere Gegend begeben mußten, und, unter Anführung des Munatins und seiner Mitgehülfen, den Grund zu der Kolonie legten. VI. Kap. Von der röm. Pflanzstadt ^uZulig. 9 5 Folgender Umstand verdient hier angemerkt zu werdend Die Kolonie I>u§äun,um ist von neuen Ankömmlingen, von Viennensern, bevölkert worden. Es geschah auf Befehl des Raths, weil die Allobroger jene Viennenser aus ihrer Stadt Vienne vertrieben hatten. Dieser Zuwachs an Einwohnern auf den Gränzen der Aeduer und Se- quaner konnte auf den Gedanken bringen, diese Gegend von den Raurachern zu entledigen, und selbigen andere Wohnsitze anzuweisen. Wider diese Meynung, daß unsre Gegend nicht das alte Vaterland der Rauracher gewesen, kann mir nur eine einzige Einwendung gemacht werden. Strabo meldet, daß die Römer ihren Kolonien den Namen der Völkerschaften gegeben haben, die dort einheimisch waren. Folgendes dient zur Antwort: i°. Strabo giebt allgemeine Berichte, und solche Berichte schließen nicht alle Ausnahmen aus. 2°. Wir haben unverwerfliche Stellen, daß vor Augustus Zeiten unsre Gegend von Se- quanern bewohnt war. ;°. Zst das berühmte Köln ein sicherer Beweis, daß dir Römer jene Regel des Strabo nicht immer beobachtet haben. Diese Kolonie bekam nicht den Namen jenes Volks, so zu Cäsars Zeiten dort gewohnt, sondern den Namen der neuen Ankömmlinge, welche aus Germanien unter dem Augustus dahin versetzt wurderr, und hieß opxiäum Ddlorum; nachgehends, als die Agrippina, des Kaisers Klaudtus Gemahlinn, römische Soldaten dahin abführen ließ, bekam diese Stadt den Namen Loloma ^ArippuieniiL. Es frägt sich ferner, ob unsre kAuracorum, außer den Raurachern, auch römische Soldaten und Bürger unter ihren ersten Einwohnern gezählt habe? Dieß 9§ Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. war zu selbiger Zeit zu großer Ehre angerechnet. Allein die Umstände zeugen darwider. Augustus ließ seinen römischen Soldaten / zur Belohnung, angenehme Wohnsitze anweisen, wie in Italien; es wird, als etwas außerordentliches, von Taeitus angemerkt, daß römische Soldaten zu Kolonisten der Stadt Köln geworden sind: dieß geschah, meldet er, durch Veranstaltung der Kaiserinn Agrippina, damit sie den Nationen ihre Gewalt auf eine ausgezeichnete Weise zeigen konnte: guo vim Lanr kocüs HUOHUL nmionidus oüemaret r). Endlich stndet man in den römischen Gesetzen, daß nur drey Städte in Gallien die Vorrechte des sogenannten ssus IHnum oder L.mü genossen haben, und diese Städte waren Viemr», L.uZällNE und ^grippürenüs oder Köln a). Was den Zweck der Anlegung unsrer anbetrifft, so ist kein Zweifel, daß die Absicht ihrer Stifter militärisch gewesen sey, und auf die Beschützung -es Rheins vor den Einfällen der Germanier sowohl, als auf den Anbau der Gegend selbst gerichtet war. Ob aber, während der römischen Herrschaft, von den Legionen und Kohorten eine gewisse Anzahl in beständiger Besatzung zu gelegen, und wie diese Legionen geheißen, findet man nirgends aufgezeichnet. Das einzige, was sich darauf beziehen kann, ist ein Ziegel, worauf mit erhabenen Buchstaben zu lesen ist: I.L6 VII. welches von der stebenden Legion, etwas vermuthen läßt. Uebrigens ist dieser Ziegel auf dem Dietisberg gefunden worden. Ueber 2) Hitus Urmsl. I.. XII. c. 27. a) Oi§. cle 0 enüdu 8 I.ib. VIII. §. 1. L 2. ,— Ullst. illuür. 1 . I. p. i;;. Isa. VI- Küv. Von der röm. PflanftM lduc-utta. 97 Ueber die Privilegien dieser Kolonie bemerkt man, -aß sie nicht unter der Zahl der begünstigsten gewesen sey. Sie führte nicht den Namen einer mitverbündeten Stadt (schäsrLtX sura); man sindet nicht, daß sie hoch« tönende Beywörter, wie andere Kolonien zu thun pfleg, ten, gebraucht habe; von dem Titel einer befreyten Stadt (1MMUNI8 vel lidsra) kömmt auch nichts zum Vorschein; und ihre Vorrechte mögen höchstens in dem sogenannten flu8 Itlüise bestanden haben. Doch hörte aller Unterschied um das Jahr 215 auf; der Kaiser Karakal!« gab das römische Bürgerrecht allen Unterthanen des Reichs. Von der innern Verfassung unsrer laßt sich nur überhaupt sagen, daß die Kolonien die Verfassung der Hauptstadt Rom im kleinen nachahmten. Ihre Duum- viri stellten die Lonlules vor, und anstatt eines Raths hatten sie Oecnr-o^ös. Der Leser wird beym ttolck.rr L) über die Verwaltung -er Justiz manche interessante Nachrichten und Muthmaßungen antreffen. Ueber die Sitten werde ich nur beobachten, daß die Rauracher zwo Wohlthaten der Monarchie zu verdanken gehabt haben: die Aufhebung der väterlichen Gewalt über Leben und Tod der Kinder, und ein gleiches in Ansehung der Herren gegen ihre Sklaven. Die Kaiser Trajanus und Hadrianus, diese gekrönten Weltweisen, haben zuerst der vaterkchen Tyranney Schranken gesetzt c); und Augustus, Klaudius, Hadrianus, Antonimrs haben die Sklaven zu Menschen gemacht. b) Nsmoires lur I'kittoire snLierms äs k 8uiffe, 1. II. dl. VII. Ish. c) Lntili. Homsn. sb , lom. I. x. 14;. L x. 1Z7. Erster Band. S 98 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. Siebentes Rapitel. Von der Stadt Basel unter röm. Herrschaft. einziges Mal in diesem Zeitraum, und zwar im Jahre ;/2 qenennet. Hnunianvs Hlrn-LeM- vus ,/) erzählt, daß der Kaiser ValenrininiMs I. ein lVlunimentum, Festungswerk bey Basel, propeLsiill^m, aufführen ließ. Mehr sagt er von ihr nicht, und mehr wissen wir auch nicht. Daß diese zwey Wörter proxs LMmm ganz znver- läßig von ^mmiaiw8 herrühren, werde ich nicht behaupten. Wir haben noch zwo Reisekarten, die nach dem Hmmisnu8 sind verfertiget worden, und in welcher die Rheinstraße beschrieben wird. Nach kauraco- rum kömmt nun in beyden ^rialdinum vor, aber keine Sylbe von Bafel. Daß unsre Gegend, und insonderheit der Münster. Platz, zur Zeit der Römer bewohnt war, ist außer allem Zweifel. Die Lage des Orts war zu wichtig, daß sie bey ihren vielfältigen Anstalten zur Beschützung des Rheins, keine Burg, LEellum,, hier sollten gebauet haben; und die ausgegrabenen Münzen verwandeln die Vermuthung in Gewißheit. Daß aber deßwegen , wie Spreng versichert , eine Stadt, Namens Basel, allhier schon gestanden , schon berühmt und groß gewesen, und der Kolonie das Alterthum streitig gemacht haben solle, ist ganz ohne Grund: denn, nicht nur die Reisekarten, sondern auch die Geographen, als Plinins und Ptolo« mäus übergehen sie mit Stillschweigen. «i- I,. XXX. L. z. x. 4;4- -9 vn. Kap. Ueber die Stadt Vasek. Dem sey aber wie ihm wolle, hier folgen die Stellen/ die als Beweisthümer des Alterthums unsrer Stadt, ferner angeführt werden. i. Im zweyten Jahrhunderte verfertigte Flegon, ein Freygelassener des Kaisers Hadrianus, ein Verzeich- niß von hochbetagten Personen, in welchem er eines gewissen ?uMu 8 Xsviu 8 zu Basel, öaliieia, gedenkt.- Wider diese Stelle hatte Wursteisen schon vor 200 Jahren eingewendet e) , daß diese LMeia uns nicht berühren könne, sondern irgend eine Stadt in Italien müsse gewesen seyn, weil der Flegon selbst im Anfange seines Buchs anzeigt, dass er nur von Jtaliänern rede, und weil er in seinem ganzen Werke von keiner Stadt in Germanien noch Gallien einige Meldung thut. Diese. Gründe bestätiget Schöpflin/). Spreng aber, in seinen Alterthümern der Stadt Basel (?- iz.) bemühet sich die obgedachte Stelle auf uns zu ziehen. Seine Hauptbeobachtung ist, daß Flegon durch Jtaliäner nicht diejenigen verstanden, welche in Italien wohnten , sondern diejenigen , welche die Privilegien des sogenannten italiänischen Rechts genossen. Allein Flegon sagt dieses nicht; und wo hat Spreng gefunden, daß Basel die Vorrechte des Iuri 3 Italic: erhalten habe? Uebrigens war noch ein Ort in Gallien, der Laülia hieß. Die Reisekarte des Anto- ninus thut von demselben Meldung, und die Lokalumstände zeigen, daß er zwischen Rheims und Metz gelegen F). Die 2te Stelle die man anführt, um zu beweisen, daß Basel schon unter den Römern eine berühmte Stadt G 2 c) Basel Chronik I,. II. c. y. /) LILt. 1 U. 1 . I. x>. 184. L Ukenanus rernm Zerm-m. I. III, x. 266. Lluverim eerm. am. I. II. x. Lvo Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. gewesen seyn solle, ist aus dem k.idsUu8 ki-ovinLiaruiy RL LiviUitum QMicie /i) gezogen / darinn stehet: krovincia I^u^clunenlix guinrL: lVlerroj). civirax äe^uanorum, !ioc eü, Vclonnone. LivitLx I^gueürium, boc eli, I^ovi6uno. OvikLL Llvetiorum, boc eli, -^venrico. . Livitax LLlilienlium. Lslkrum VinäoniÜLirle. ( 2 Ürum Lbrockunenle. ^.r^entLrienle. Laffrum R.2uricenle. Hier findet sich nicht nur der Name LMienkes, sondern sogar der Titel einer Livims , einer Stadt des ersten Rangs; und Ranrach wird als der letzte Ort gereihet. Dieß alles beweist aber nichts: denn man weiß weder den Namen des Verfassers dieser Beschreibung/ noch die Zeit wo sie gemacht worden / noch den Zweck oder Gebrauch derselben. Uebrigens stimmen die verschiedenen Handschriften/ aus welchen andere Beschrei. bringen dieser Art gemacht worden / nicht mit einander übereins. In einigen stehet z. B. ?rovinci.i m-rxims ^egULNvrum, anstatt/ I^äunenüs gumtL, auch fehlt das Oiürum ArgeirMrienle , und nach ltauiicLiche findet sich noch kortus gchucim. Wodurch dasjenige bekräftiget wird, was Wursteisen hierüber bemerkt hat: Außer Zweifel ist es / sagt er / daß die in folgenden „ Jahrhunderten entstandenen Städte von andern beygefügt worden/ wie es bey Abschreibung dergleichen Vü- cher oft zu geschehen pflegt / daß neue Sachen zu den alten angeflickt werden " 0. Die ;te Stelle bey den Alten wo unser Bafel vor- /-) ewvcrmx Aürm. snt. I. 11. x. rr. t) Kurzer Begriff der G. der S> V. x- 98. VII. Kap. Ueber die Stadt Basel. kommen soll , hat man Sprengen zu verdanken , obschon die Ehre der Entdeckung ihm nicht ganz zukömmt. — Salvianus, -er zur Zeit der Völkerwanderung geschrieben hak, eifert in seinem Werke äs Subernarions Osi H wider die Schauspiele, und bricht in folgende Worte aus: ,, Das Haus Gottes wird verlassen, und alles lauft » den Schauplätzen zu. Zwar wird man einwenden, „ daß dieß nicht in allen Städten des römischen Reichs „ geschieht. Freylich ! Ich werde mehr sagen. Selbst „ da geschieht es nicht mehr, wo es vorher geschah. Es „ geschieht nicht mehr zu Maynz und zu Marseille, (Zla- ,, ZonNItisniium Mgue iVIatlilienlwm civiwre). Aber „ weil diese Städte zerstört find. Nicht mehr zu Kölln, „ aber weil es voll Feinden ist. Richt mehr zu Trier, „ diese vornehmste aller Städte, aber weil sie durch eine „ vierfache Verheerung in ihren Trümmern liegt." Das sind die Worte des Salvianus, und in denselben stehet nichts von Basel. Es hatte aber ein Franzos härten Vkilol8 /), über den Namen Nstlilisnlium, einige Anstaube gemacht, und bloß als Muthmaßung den Gedanken gewagt: man mäße vielleicht, anstatt HlmWen- lium, Laiilienlium lesen. Diese feynsollende Verbesserung war schon sehr willkührlich; denn außer Maynz, Koln und Trier waren nochirfder Rheingegend, Worms ( Livims ^dVorm^tisniium), Straßburg (Liv!w8/lr§EMLii6um), und Raurach (Liviw8.lvLuriLsn6um); welches letztere, wie die Trümmer zeigen, ein Theater gehabt hat. Spreng aber m), ohne den Valoi8 zu nennen, ohne ein Wort von seiner Muthmaßung zu erwähnen, versi- _ G ? _ ^ I.ib. VI. /) iVoriti-i OMsrum x. 76. m) Ursprung der Stadt Basel xaZ- 14, 15, »6. rc>r Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. chert den Leser, daß Salvianus angemerkt, „ es hatten „die Basler von ihrer unsinnigen Begierde nach den grenelhaften Schauspielen nicht eher abgelassen, als bis „ ihre Stadt vertilgt worden So weit gekommen, unterhalt uns Spreng von der Pracht der Stadt Basel unter den Römern, von ihrem Reichthum, von ihren Tempeln, Burg, Rathhaus, Gerichtshöfen, Badern, Marktplätzen , Lustgütern, Gärten und dergleichen, und will sogar über den Umfang ihres Schauplatzes Berechnungen anstellen. Er begnügt sich aber nicht damit, sondern führt 26O die Stelle selbst aus dem Salvianus an; allein Mit dem Worte Lsluienlium anstatt lklMlienüum— Und zu welchem Nutzen dieß alles? Freylich hat er in einer Note ?. 2§, den Leser auf die ilimu-ata 7 . I. p. 185 gewiesen; und wer dieses Werk besitzt, und die Stelle aufschlägt, wird finden, daß der Name LsMeickium in dem Salvianus nicht steht. Allein / wie würde es um die Wissenschaften aussehen, wenn jeder Schriftsteller, um den Leuten Wunderdinge erzählen zu können, sich das Recht anmaßen würde, einen Haufen Erdichtungen für Wahrheiten anzugeben, und sich dann damit rechtfertigen wollte: „ Er „ habe ja am Schluß des Werks, mit einigen abgekürz- „ ten Wörtern und Zahlen, auf einen Schriftsteller ge- „ wiesen, wo der Leser vernehmen wird, daß alles nur „Erdichtung war. Von den vermeynten römischen Wasserleitungen. Der Virstg, so die mehrere Stadt mitten durchlauft, ist an drey Orten mit einem Gewölbe bedeckt, wodurch drcy geräumige Platze, der Schweinmarkt, der Korn- martt, mw der Fischmarkt gebildet werden. In den VII. Kap. Ueber die Stadt Basel. IOZ Birstg werden auch die ttnreinigkeiten einiger Straßen, durch unterirdische Gänge, die man Dohlen nennet, abgeführt. Diese Dohlen sind aber von weniger Erheblichkeit , und nur die Birsigsgewölbe verdienen einige Anmerkung. Doch zeugen sie bey weitem nicht von einer Arbeit , wAche die Kunst des Mittelalters, wo doch das ! Münster gebauet worden, hatte übersteigen sollen. ! Petrus Ramus hatte sie im i6ten Jahrhunderte ve- I schrieben, und seine Verwunderung bezeugt, daß sie dem ! .Erdbeben von 1^56 widerstanden hatten. Im i?ten ^ Jahrhunderte ging Rußinger etwas weiter »), und fügte die Wörter, tiur oim Koma, (wie vor Zeiten zu - Rom) seiner Beschreibung bey. In diesem Jahrhunder- ^ te aber machte Spreng s) aus jenen Gewölben Denkmä- ! ler der römischen Herrschaft. „ Was bedarf es weiterer » „ Zeugnisse, ruft er aus. Seyn nicht die Abzuchten und „ unterirdische Wassergange, wodurch der Unrath aus „unserer Stadt geflößet wird, ein unschätzbares Werk „ -er Römer? Haben sie nicht etwas ähnliches mit „ den erstaunlichen Wasserleitungen des raurachischen „Augstes und Roms sechsten? Und kann man wohl „ zweifeln, daß sie nicht zu den ersten Anstalten unserer „ Stadt gehören ? Wer ja solche durchforschet, der muß „ ein so kühnes heilsames und unentbehrliches Werk, un- „ ter die merkwürdigsten Vorzüge derselben zählen! Ja, „ der muß eine den Römern ganz eigene Angabe, und „ eine Sorgfalt, welche man an kein gemeines Landstadt- „ gen wendet, daraus erkennen. Ich habe freylich diese Abzuchten nie durchforscht, G 4 n) x. Iy. äs vetuk. urbi8 ÜLbl. o) x. l6. und » 7 « Alterth. der Stadt Basel. ro4 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. aber so viel weiß ich aus einer Urkunde vem Jahre daß das Gewölb, so einen Theil des Kornmarkts ausmacht , kurz vorher, unter dem Bischöfe Heinrich Graf von Thun gebauet worden. Von den vermeymen römischen Thürmen. Der Salzthuem und das Rheiuthor sind eÜlch für Ueberbleibsel des römischen Basels gehalten worden. Da aber Spreng selbst Anstand findet es zu behaupten/ so werde ich nur bemerken/ daß das Rheiuthor und alle die übrigen inneren Thore der sogenannten Schwibbogen einander vollkommen gleich sehen; und daß der Salz- thurn / in Ansehung der viereckigen Form / wie auch der Bildung der Quadersteine / welche bey jeder Fuge sich etwas erheben/ die nemlichc Bauart wie das Rheinthor uns darstellt. Von dem Ursprung der Stadt Bases. Dieser Ursprung ist unbekannt. Hier folgen die Muthmaßungen. r. Die Träumer des Mittelal'ers erzähle«/ wie vorhin schon gemeldet worden/ daß Trebcta/ der Stief- sohn der Semiramis/ oder seine Gefährte» / Basel gebauet haben. 2. Spreng versichert/ daß Basel eine Friedens-und Handlungsstadt gewesen sey / lange vor den Römern / zu den Zeiten wo ganz Europa von einer einzigen Nation bewohnt war. ;. Cluverius x) glaubt/ daß Valeutinianus 1 / im Jahre 174 unsere Stadt angelegt habe/ als er die Festung oder Burg kvlwr aufführen ließ; er glaubt/ daß eine große Eiche (kokur) dort gestanden / wel- /-) LermsnZ» smiau» S ll. c. s. 'M. Kap. Ueber die Stadt Basel. 105 che die Beywohner als ihr Gott angebetet; daß dieser Abgott ö-M geheiffen u. s. w. Sein Hauptgrund bestehet in einer sonderbaren Auslegung der Worte des Ammianus §): lVlunimenmm -eZikM- vir xroxs Laliliam, guocl üppellE accol-e R.o- dur. Das guoä beziehet sich auf muniinenwm. Er aber verbindet selbrges mit kLÜIiam. 4. Ein römischer Oberst / Namens L. Minutius Ba- silus, soll sie, unter dem Casar, gebauet haben. Cäsar»-) thut einige Meldung von ihm, meldet aber von dieser Stiftung unserer Stadt nichts. 5. Der Kaiser Julianus soll unsere Stadt angelegt haben. Und warum glaubt man das? — weil seine Mutter Basilina geheißen. 6. Es war ein sarmatisches Volk, so am schwarzen Meer wohnte, und den Namen LuMi führte §). Die Römer haben vielleicht einen Theil dieses Volks gefangen genommen, und allhier versetzt r). 7. Endlich sollen einige Schiffleute, die in ihren Nachen die Reisenden übersetzten, wie auch einige Fischer, die beym Ausfluß des Birflgs, welcher vermuthlich dazumal fischreicher war als jetzt, ihren Beruf trieben , den ersten Grund zu unserer Stadt gelegt haben. Wenn es aber geschehen? wird nicht gemeldet. Uebrigens, kann man, ohne Gefahr eines schädlichen Irrthums, eine solche Muthmaßung wohl wagen, wenn Wasser und bequeme Lage zur Ueberfahrt fich beysammen finden. Der Leser wird von mir keine eigene Muthmaßung _G ^5 __ -)!. XXX. ,) äe bello ZMco I. VI. c. XXIX. H 8tmbo. t) U. Linus in LsüIeL x. 4. iQ§ Zweyte Periode. Herrschaft der Römer. verlangen. Wo sieben Meynungen möglich waren, ist mir die achte unmöglich. Etymologien des Namens Basel. In diesem Stücke sind wir auch um desto reicher, daß wir nichts wissen. Zwölf verschiedene Meynungen habe ich gefunden. 1. Von dem Abgott LM soll der Name Basel herkomen. 2. Von dem Oberst Lalilus. z. Von LaMiiL, Mutter des Kaisers Julianus. 4. Von den Sarmaten LaMi. f. Von einem Basilisken, der sich vor Zeiten in unserm Gerberbrunnen eingenistet habe. L. Von dem griechischen LMeia, welches königlich bedeutet. 7. Von dem Wort Pass, Passet, Bassel, Basel. 8. Von lins Lall, ohne Fundament, weil unsere Stadt den Erdbeben ausgesetzt war. 9. Von Lsli8 I^Los, Grundsaule des Volks. 10. Von Kalis Isis, eine niedrige Insel. Li. Von Lgs-le, nach seynsollender Eschen Sprache, kleine Tiefe. 12. Von das IU, weil der Birsig und der Jll beyde auf dem Blauen entspringen: der Jll etwas höher, der Birsig etwas niederer. Achtes Rapitel. Von Kobur. c^Hch habe schon vorhin gemeldet, daß der Kaiser Valen- tinianus l, in Jahre ;/2, ein Befestigungswerk, oder Q Vln. Kap. Von Robur. io? Verschärfung, Nunimenwm, bey Basel gebauet hat. Dieß erzählt uns Ammianus, -er den Kaiser selbst begleitete, mit folgenden Worten «): „ Valenunisnux, poss valie- cv 5 slic^uoL ^3^0; ^ttmimenturri xeililicanri pro- ^ xe Lsliliam, ^uo 6 s^jiebanc accolre Kobur, osserrur rela- ric» >Lc. 6 cc. " Ueber die Lage dieses lUunimenwm sind verschiedene Meynungen entstanden. Das Wort kodur bedeutet in der lateinischen Sprache dreyerley: die Stärke oder Festigkeit, ein Gefängniß oder Stock in demselben, und eine Eiche, wofür aber die Lateiner auch (Wercu 8 sagten. Dieser Unterschied der Bedeutungen, ist schon ein Anlaß zu Verschiedenheit in den Muthmaßungen. Andere wollen aber -aß kodur kein lateinisches Wort gewesen sey, sondern ein celtisches, germanisches, gallisches Wort, und da haben die Muthmaßungen noch ein weiteres Feld. Also, zum Bey- ! spiel, sucht Tschudi -c) das Lottur zu Rheinfelden, und macht aus diesem Namen, eine Raubburg, eine Burg zur Verwahrung der Beute. Wurfteisen hingegen, sucht ! das Nottür auf unserm Münsterplatz - weil derselbe noch ! auf Burg heißt. Ja, Spreng hat beyde Meynungen i beweisen wollen. In einer lateinischen Dissertation über ! die Rauracher vom Jahre r 744 sagt er uns, daß kobur gestanden habe, wo der Stein Rheinfelden stehet. Er habe die wahre Bedeutung des Wortes kottur näher erwogen. Dieses Wort sey durch einen römischen Mund verunstaltet worden. Man habe Rohrburg gesagt. Nun thei- ' let der Stein Rheinfelden, der mitten im Rhein stehet, diesen Fluß in zwey Kanäle oder Röhren; also befand sich Rohrburg da, denn es war eine Burg zwischen zwey Röhr,) 4mm. Msrcell. 1. XXX. c. z. *) Leiürestio veterir ttel- vetiL x. 142. roz Zweyte Periode. Herrschaft der RömeL) ren. — In den Alterthümern der Stadt Basel, vertheidigte Spreng nachgehends die andere Meynung. Ammia- nus habe das Wort nicht wohl verstanden. Man habe 0r L«r gesagt. Die kaiserlichen Schreiber haben dieser Benennung ein lateinisches Geschicke gegeben, daß sie ihnen besser aus Mund und Feder flöße. Nun soll Or nach der keltischen Aussprache, so viel bedeutet haben, als auf Burg. —> Nichts ist lächerlicher, als wenn man uns weiß machen will, daß die Römer zu des Valentiniamrs Zeit das Wort Burg nicht verstanden haben, oder nicht aus- sprechen konnten. Tacitus, der dreyhundert Jahre vor Va- lentimanus lebte, spricht schon von einer Stadt der Ger- manier , die Eburgium hieß. Ja Vegetius und Ausonius haben umständlich von den Bürgen geschrieben, und ersterer sagt ausdrücklich, (1- IV. c. io.) daß die Römer ein Kastell genannt haben, vom griechischem Wort kz-r§ 08 . Lächerlicher ist es noch, wenn man die Ursache, warum unser Münsterplatz auf Burg genannt wird, in den Zeiten der Römer aufsucht, da beynahe jede Stadt im Mittelalter ihre Burg gehabt hat. Der kaiserliche Wohnsitz zu Wien wird noch jetzt die Burg genannt. In unsrer Nachbarschaft selbst, zu Liestal, ist noch ein Ort, so auf Burg heißte). Außer diesem Namen, koknr, ist noch in -er angeführten Stelle des Ammianus das Nebenwort prope, welches, wegen seiner Unbestimmtheit, eine Entfernung von einigen Stunden gar wohl zugiebt?). Für das römische Reich war das Naheseyn etwas anders, als für uns zu Basel. Sonderbar ist es, daß der nemliche Spreng, der, ohngeachtet des Worts, xrope, anfangs ^ Merkw. der Landschaft Basel, p. 1042. 2) (lelneri 1?ke- l'LMus lintzUL IstinL. VIII. Kap. Von Robur, los das kodur zu Rheinfelden setzte/ nachgehends durch eben die Bedeutung dieses Worts beweisen wollte / daß kobur auf unserm Münfterplatz zu suchen sey. Nun übersetzt er xropL nicht mehr durch bey oder in der Nähe von, sondern durch an, nächst an. Diejenigen, die aus den gefundenen Medaillen und Ueberbleibseln von Mauerwerk Gründe für das kokur herleiten/ überlegen nicht/ daß die Römer eine große Anzahl Bürge am Rhein angelegt haben/ und daß Valen- tinianus I. insonderheit nicht nur das kodur aufführen ' ließ, sondern, wie Ammianus berichtet«), im Jahr j den Rhein mit großen Massen oder Gebäuden befestigte, indem er theils an den schicklichsten Oertern neue Schlösser und Thürme gebauet, theils die schon vorhandenen Bürge oder Festungen höher aufgeführt habe. KLenuin VMNLM M3AML molibux communiebac, , 6c CLÜellL turrexgue alliäuLs, per bübilex locox öc oppormnox , LMarum exrenäitur lon^imcio. jst also kein Wunder, daß Jakob Christoff Jselin Medaillen mit des Valentinianus Bildniß gefunden haben solle u. s. w. ö) Dem sey aber wie ihm wolle, die neuern haben sich in zehen Meynungen getheilt. Von welchen aber die sieben folgenden, welche uns entweder Rotberg, oder Lan- deskron, Froburg, Rheinfelden, das Rothehaus, den Salzthurm und Tüllingen angeben, sehr schwach unterstützt werden. Die drey übrigen streiten für unsern Münsterplatz , oder für unsern Wartenberg, oder endlich für ein zerstörtes Schloß in dem Wiesenthal, unweit der marg- grastschen Stadt Schöpfen. Herr Hofdiakon Preuschen «) ImnvWnlo8, oder/ wie einige lesen/ öumvionlo;. Ue- r) Läie. xLnclrol. x. iz;. X. Kap. Von Olino. HZ Uebrigens ist abgedachte Xoema, allem Anschein nach, gegen das Ende des 4ten Jahrhunderts verfertiget worden : also ist unbekannt, ob Olino lange vorher schon gestanden sey. KKsiEus 6), ein Gelehrter vom i6ten Jahrhunderte , hat die Muthmaßung zuerst eröfnet, daß unser Holee, unweit Binningen, das gesuchte Olino möchte gewesen seyn; und andere haben ihm seitdem beygepflichtet. Doch vernehme ich, daß ein Gelehrter von Sollothurn eine Dissertation in der Arbeit habe, in welcher er beweist, daß Olino das jetzige Ölten war. Wer weiß ob die Alten nicht Oltino geschrieben Haben? Ueber die Etymologie des Namens Olino und Holee, kann man sich bey Spreng /) und bey Locker ,-r) Raths erholen. Ich finde nichts so erbärmlich, als alle diese Wortforschungen, aus einer vorgegebenen celtischcn Sprache, die Niemand kann. Diese beyden Schriftsteller haben es zum Unsinn getrieben. Bey jedem Namen haben sie ein paar Wortforschungen zur geneigten Auswahl des geduldigen Lesers bereit; und doch gerathet Spreng beständig dem armen Locker in die Haare. Suche keiner diese Sprache zu errathen , der zum Hadern einige Anwande- lung bey sich fühlt! Eüftes Rapitel. Von der Land - oder Heerstraße. 26ir wissen znverläßig, daß die römische Heerstraße von Windisch (VinäonM) und Sollothurn (8oloäurum) über LuguÜÄ nach Besanson, und nach Straßbvrg führte. Nsrum Zermsn. 1. I. x. 14. x. 29. «r) 1. j. x. r;r. Erster Band. H H4 Zweyte Periode. Herrschaft der Römer/ rc. Ob die Straße von Windisch nach Angst längst dem Rhein gegangen, oder längst der Aare sich zu Ölten mit -er Straße von Sollothurn vereinigte / ist mir unbekannt. Letzteres wird gemeiniglich behauptet. Vielleicht geschah diese Vereinigung zu der Zeit / wo die Allemanner das Schwabenland eingenommen hatten. Ueber welche Oerter der Weg von Ölten nach Äugst geführt habe, stehet nicht in der römischen Reisekarte. IscKuäM« vermuthet / daß es über den niedern Hauen- stein / bey Homburg vorbey über Zeglingen , Gelterkin- gen / Sissach und Liestal gewesen sey. Die ganze Länge des Weges bey Zeglingen liegt höher als das übrige Feld; und man findet noch viel altes Gemäuer in der Gegend. Eine andere Kommunikation mit Sollothurn war die Straße durch die berühmte kieire xettuis, kierrs xort, kett» pernchä , an der Quelle der Birs. Ob es aber eine Heerstraße Oi» milrwris) , oder nur gemeine Straße war? und wie die dortige Steinschrift zu lesen sey? find Fragen / worüber der Leser auf die Reise nach der Birsquelle«) / gewiesen wird. Diese kleine Schrift ist ein wahres Muster in ihrer Art. Wir beschließen hiemit den Zeitraum der römischen Herrschaft. Rom hat die herrlichsten Beyspiele von Tugend und Thätigkeit des Genies, wie auch das traurige Andenken von Lastern und ausgearteter Denkungsart hinterlassen. Laßt uns jene zur Nacheiferung, und diese zur Warnung dienen. Das ist die nützlichste Lehre/ welche der Anblick von römischen Trümmern und Denkmälern in uns einprägen könne! Durch ^ok. Ruxtork 17; 6. Ende der zweyten Periode. Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. Dritte Periode. Dritte Periode. Zeitraum der Allemanner. Einleitung. i. Napjtel. Ob die Memanneroder dir Burgunder unsre Gegend besessen haben. -. Rap. Begebenheiten. z. Rap. Ueber die Zerstörung von Äugst. 4. Rap. Verfassung und Sitten der Allemanner. Dritte Periode. Zeitraum der Allemauner/ vom Jahre 427 bis 496. Einleitung. SiNLir treten nun das sogenannte Mittelalter an; ein Ausdruck/ womit die Zeiten bezeichnet werden welche von der großen Völkerwanderung an / bis ungefähr zum Anfang des i6ten Jahrhunderts sich verloffen haben. Der Hauptkarakter dieses tausendjährigen Zeitraums, ist allgemeine Unwissenheit / allgemeiner Aberglaube/ immerwährende Zwistigkeiten zwischen der weltlichen un- der geistlichen Gewalt/ Wildheit und Rauhigkeit der Sitten, und Elend der Leibeigenen. Die Völkerwanderung war für unsre Gegenden einer zwoten Sündfluth ähnlich; Land und Einwohner nahmen eine ganz andere Gestalt. Die Städte wurden zerstört, das Christenthum in seiner Geburt gleichsam erstickt, die schon verdunkelte Aufklärung in düstere Finsterniß vollkommen verwandelt, und was der Wuth -er Barbarn nicht entflohen war, mußte sich dem Joche der Knechtschaft unterwerfen. H Z n8 Dritte Periode. Zeitraum der Allemamier. Erstes Rapitel. Ob die Memanner oder die Burgunder unsre Gegend von 407 bis 496 besessen haben? §u Anfang des stell Jahrhunderts bewohnten die Alle- inanner das jenseitige Gestade vom Mayn bis zu den rhätischen Alpen; und die Vurgundier saßen hinter denselben. Das weiß man gewiß. Eben so gewiß ist es auch, daß die Vurgundier, nach der Völkerwanderung, ein mächtiges Reich in der krancke-Lomte, im I.70N- nois, und in einem beträchtlichen Theil der Schweiz gestiftet haben. Und außer Zweifel ist es gleichfalls, daß die Memanner bey dem Einbruch der Barbarn nicht stille gesessen find. Es fragt sich nur, ob das Sundgau diesen Memanuern oder jenen Burgundern zu Theil wurde? Daß die Frage schwer zu beantworten sey, rührt daher , weil jene Zeiten so reich an Revolutionen waren, daß die damaligen Geschichtschreiber steh selten in Ein- zelnheiten eingelassen, und alles nur mit großen Zügen abgeschildert haben. Ounoä u8 und andere, r) i Mascov ck) hingegen halt dafür / daß unsre Gegend ! das Eigenthum der Allemanner geworden sey. Ihre Gran- ! zen werden von einem Geografen aus Ravenna beschrieb ! ben e), und einige erkennen aus seiner Beschreibung die ! Lage der Städte/ Worms/ Speyer/ Strasburg/ Basel, ! Costniz und Bregen;. ' Schopflin/) ist zwar auch der Meynung, daß die ! Allemanner fich im Sundgau niederließen, in Ansehung ^ aber der Nelvetia tranlurluna, behauptet er, in dem ! nemlichen Werk, zwey ganz verschiedene Meynungen. Er ! hatte paZinu 176 die Burgundier von diesem Theil der Schweiz ausgeschlossen, und 258 weiset er denselben eben diesen Theil wieder an. Folgende Anmerkungen mögen zum Beweis dienen, wie verworren diese Untersuchung ist. I- Im Jahr 509 ward im Königreich Burgund eine ^ Synode oder Kirchen-Versammlung zu Epaonna (oder Nenne) gehalten; und aus der Unterschrift der Bischöfe ö) Uelvetis trsrilurlsns ist jener Theil der Schweiz, so zwischen dem Rhein und der Reuß (vrls) liegt, c) duillim. IIsbsburZiLorum I. II. c. V. x. 69. 0) Geschichte der Deutschen 1 . II. p. 14. e) Hertü notitis xopulorum vet. germ. x. m. /) Lllstis iUultr. 1.1. x. 176. 96. — p->§-2;8 leg. H 4 i2v Dritte Periode. Zeitraum der Allemannek^ vernimmt man / -aß die von Besarrson / Avenches (nun Lausanne) und Windisch (nun Constanz) der Synode beygewohnt haben/ keiner aber von^uAuiia Knurnco- rum, oder von Basel. Also/ ist der Schluß/ gehörte diese Gegen- nicht zum Königreich Burgund. Allein es ist ungewiß/ ob wir schon einen eigenen Bischof hatten; und mithin laßt sich aus jener Unterschrift nichts erweisen^ II. Hieronimus F) meldet / daß die Burgundier von den schmachtenden Römern einen Theil Galliens freywillig erhalten hatten/ und beschreibt diesen Theil durch den unbestimmten Ausdruck propmquans KKeno» in der Nachbarschaft des Rheins. Nun verstehet vunoä hier durch das Land der Rauracher; Mascov die Gegend um Maynz/ und Schöpflin bald die krsncke-Lomte, bald die lieivetia trsnlurtönu. Bemerkenswerth ist die Art, wie dieser mit dem Ausdruck propinquan8 KKeno verfährt. Will er beweisen />), daß die ersten Wohnsitze der Burgundier in der krancKs-Lomte waren / so steuert er sich auf einen feinen Unterschied zwischen propin^uans und propinquu8.- Ersteres bedeute sich dem Rhein nähernd / und lezteres am Rhein selbst liegend. Will Schöpflin nachgehends r) die llelvecia tr-mlurlunL für jene Gegend gehalten haben/ welche den Bnrgundiern abgetreten wurde / so gilt der feine Unterschied nicht mehr, und er führt selbst andere Schriftsteller an / die den bestimmten Ausdruck pcoxinquus und contiZuuo gebraucht haben. §) In Lkrün. Lonlul. sä snn. 414. Lllscksilluür. 1.1. x. 176. r)Llkstisillukr. 1.1. p. 2;8leg. " I. Kap. Ob sie unsre Gegen-befeßen? 121 III. Ungefähr 50 Jahre nach -er Völkerwanderung / hatten die Römer noch einen Versuch weder die Allemanner gewagt, und, wie es scheint, einigen Vortheil über sie erhalten. Der Dichter ^pollinaris 8i6o- nlus sang hierauf folgende Verse: . . . kkenumque, lerox Mlemanne, bibebss Komanis ripis: ex utroque üiperbus in aZro vel civis vel viätor eras . . . I^eZas Hui veniam poscanr, l^Ilemsnne, kuroris. „ Frecher Allemanner! Du tranksi, auf römischem Ge- „ stade, von den Fluthen des Rheins; und saßest stolz „ auf beyden Ufern, dort als Bürger, hier als Sieger. „ . . . Sende nun Abgeordnete, daß über deine Wuth „ sie um Verzeihung bitten! Diese Stelle nun, welche nicht bestimmt, ob das ganze dießeitige Ufer, oder nur ein Theil desselben, und welcher Theil, von den Allemanner» eingenommen worden, finde ich von zwey Schriftstellern, zum Beweis zweyer verschiedener Meynungen, angeführt. Struvius deutet selbige auf die Helvetia tranlurlLna, /) und Schöpffin auf das Elfaß und das Rauracherland M). IV. Der Unterschied der Sprachen, welche heut zu Tage geredt werden, kann zur Bestimmung der damaligen Gränzen von Burgund und Allemannien, wie man etwa glauben sollte, wenig dienen; indem die Burgundier deutsch sprachen wie die Allemanner. Freylich gierigen sie mit den Ueverwundenen minder feindselig um, als Lsrm. VII. v. ; 7;. /) Noticis Luevi« sntiqure x. 86. m) allst, illuür. V. I. x. 2;-. 122 Dritte Periode. Zeitraum der Memamrer. leztere; und daraus ließ er sich die Entstehung der französischen Sprache/ oder Vermischung des Gallischen, Lateinischen und Deutschen, als ein Denkmal ihrer Herrschaft ansehen. Allein, es müßen auch nothwendig andere Ursachen den jetzigen Unterschied der Sprachen veranlasset haben. Denn die Schweiz, bis an die Muß, war un- widersprechlich Burgund, und doch wird in dem größten Theil derselben Deutsch geredt. Dem sey aber wie ihm wolle, so glaube ich meines Orts, daß unsere Gegend, während diesem Zeitraum, theils von verschiedenen Völkerschaften überzogen, theils öde und unbewohnt geblieben, bis endlich die Allemanner sich derselben gänzlich bemächtiget haben. Zweytes Rapitel. Begebenheiten. -Fm Jahre 45 o wurde der Rhein von einem neuen Schwärm unbekannter Barbarn hart heimgesucht. Es waren die Hunnen, und ihr König Attila, der sich selbst die Geissel Gottes nannte. Sie kamen eigentlich aus der Tartarey, und haben nachgehends das jetzige Hungern bevölkert. Es war eine Sage des gemeinen Volks, daß ein König der Gothen einige Zauberinnen von seiner Armee hätte jagen lassen, welche nachmals, in den unwegsamen septischen Wäldern, mit den Waldgeistern zu thun gehabt, von welcher Brüt die Hunnen entsprossen wären. Man legt ihnen -urchgehends kleine tiefe Augen, eine platte Nase, kurzen Hals, und breite Schulter bey. Sie hatten 12 ; II- Kap. Begebenheiten. dabey die seltsame Gewohnheit, daß sie den Kindern die Backen zerfetzten, um zu verhindern, daß ihnen bey männlichem Alter der Bart nicht wachsen möchte. Sie kamen fast nicht von ihren Pferden, und die Alten merken es als etwas besonders von ihnen an, daß sie oft in die Quere gesessen. Im Kriege wird insonderheit ihre Wuth im Angrif, und die Geschwindigkeit, mit welcher sie sich zu wenden und wieder einzubrechen wußten, gerühmt. Daneben waren sie gute Schützen, wiewohl ihre Pfeile, vielmal anstatt des Eisens, nur spitzige Knochen hatten. Ihr Kost bestand vornemlich in Wurzeln, und das Fleisch, so sie assen, hatte keine andere Zubereitung, als daß sie es unter den Sattel legten, und durchs Reiten mürber machten. Die Felle der Thiere dienten zu ihrer j Kleidung: sie verwahrten nicht allein die Beine damit, ' sondern machten auch daraus eine Art Regenmantel, davon sie das Rauhe auswärts kehrten. Es finden sich ' Spuhren, daß sie einen Gott des Krieges verehrt, und Eidschwüre für was geheiligtes gehalten haben. Allein, die Frage ist, wozu sie sich durch Eide verpflichteten? So schrecklich und grausam Attila gegen die Feinde gewesen, so gut war er gegen die, welche er einmal in Schutz genommen. Diese Art Güte ist bey den Herrschsüchtigen sehr gemein, und verdiente im Grunde kein Lob. Schlau j war auch der Barbar, denn er bediente sich des Aberglaubens , und hatte ausbringen lassen, daß er das Schwerdl eines Helden, welcher die Nachwelt als einen Gott des Krieges verehrte, in seine Hände bekommen. 124 Dritte Periode. Zeitraum der Memarmer. Bis dahin hatte Attila den Orient vornemlich in Furcht gehalten. Allein, im Jahre 4x0 brach er mit einer fürchterlichen Armee von fünfmalhundert tausend Hunnen und ander» Völkern nach Gallien auf. In der Ebene Lknlon^lur-Närne, wurde zwischen ihm und den vereinigten Römern und Gothen, eine Schlacht geliefert, bey welcher zoo,ooo beyderseits erlegt worden. In Ober-Italien machte er, das folgende Jahr, einen Einfall, der ihm eine große Beute zuwege brachte. Und im Jahre 4x2 zog er wieder nach Gallien, um die Alaner im Delphinat zu bekriegen. Allein, in einer Schlacht bey der Loire, überwanden ihn die Gothen, und trieben ihn aus Gallien weg, welche Niederlage er nicht lange überlebte. Uebrigens nennt ihn ein gleichzeitiger Dichter einen Feind des Rheins, und er soll von Constanz bis Strasburg alles in Brand gesteckt, und dem Boden gleich geebnet haben. Das Jahr 476 ist in der Geschichte merkwürdig. Das römische Reich hatte seit der Völkerwanderung immer noch Versuche gewaget, einiges Ansehen zu erhalten. Nun verschwand aber alle Hoffnung der Wiederherstellung, und komuIv8 LuZuttuIu8, der letzte römische Kaiser, wurde von Odoacer des Reichs entsetzt. Odoacer, dessen Ursprung unbekannt ist, blieb, mit seinen Horden von Surren, Rügen, und Herulen, Herr über Italien, enthielt fich aber des kaiserl. Titels. Von dieser Jett an, wurde unsre Gegend, ohne Widerspruch von Seite« Italiens das Eigenthum der Allemanner, oder, wie einige glauben, der Burgunder. Allein, 20 Jahre spater muß- !2s II. Aap. Begebenheiten. ten sie von ihren eigenen Landleuten / den Franken, erfahren, was Kriegsrecht und Siegesglück sey. Indem die Gothen, Burgundier und Allemanner, in den mittägigen und orientalischen Provinzen Galliens, neue Reiche errichteten, benutzten die Franken, in dem nördlichen Theil desselben, jene günstige Umstände, und stifteten die noch blühende fränkische oder französische Monarchie. Im Jahre 486 hatte ihr König, der berühmte Clovis, durch die Schlacht bey Soissons, diejenigen Gallier überwunden, die, unter der Anführung des Siagrius, sich noch vor aller fremder Herrschaft gewehrt, und im Jahre 49z erkannten die Seine und die Loire seine Gesätze. Nun traf die Reihe das kaum entstandene Reich der Allemanner. Der eigentliche Anlaß ist unbekannt. ») Nur so viel kernen wir aus -er Geschichte, daß sie schon in den vorigen Zeiten oft gegeneinander gespannt gewesen. In einem blutigen Treffen bey lolbiacum 0) werden die Allemanner von Clovis aufs Haupt geschlagen, und thr König büßt das Leben ein. Clovis verfolgte seinen Sieg, und wollte sich das ganze Land unterwürfig machen. Aber ein Theil der Allemannen Achte Schutz bey dem Könige der Ostgokhen in Italien. Dieser gab ihnen ein Stück Landes in Rhätien ein, und ließ Clovis Litten mit den Ueberwundenen nicht zu hart umzugehen, „ genug „ sey es für dich, schrieb er ihm, daß eine unzählbare n) Maftov Geschichte der Deutschen T. II. x. >;. ») Das jetzige Zülpich im Jülichischen nach der allgemeinen Meynung. i r6 Dritte Periode. Zeitraum der Allemanner. „ Nazion, theils durch das Schwerdt, theils durch » Dienerschaft (8ervitio) dir nun unterworfen sey. Aus dem Worte 8ervitio haben einige schließen wollen / daß die Allemanner, zu Leibeigenen gemacht worden. Mascov hingegen berichtet/ daß sie ihre eigene Herzoge und Gewohnheiten behalten haben: welche Freyheit auch so weit gegangen, daß sie noch immer Heiden geblieben sind , als die Franken schon den christlichen Glauben angenommen hatten. Doch beobachtet ein gleichzeitiger Schriftsteller, daß sie, in Ansehung der Verwaltung des gemeinen Wesens, sich nach den Franken richten mußten Auf den tolbiakischen Sieg folgte die Bekehrung des Clovis zum Christenthum. Die Königin Clotildis, eine Christinn und burgundische Prinzessin, hatte ihn bis dahin vergebens dazu bewegen wollen. Mitten in der Schlacht/ als seine Truppen sehr abgenommen, wurde sein Herz plötzlich gerührt. Mit weinenden Augen versprach er dem Heiland, daß wenn er ihm den Sieg ertheilen würde, so wolle er alsdann an ihn glauben, und in seinem Namen sich taufen lassen. Auf dieses Versprechen, kehrten die Allemanner auf einmal um, uns ergriffen die Flucht. Nachgehends erfüllte Clovis sein Gelübd, und empßeng mit drey tausend Franken die heilige Taufe. Ich habe die Herrschaft der Franken über unsere Gegend unter das Jahr 496 gesetzt. Einige Gelehrten aber führen die Franken bey uns etwas später ein. NZstklLS p. 18. 8unt enirn kis xstris quiLösm Instituts. In reipublie-e vero sstmiiMrrttione, krsncorum xolitism IsHuuntur. 127 II. Kap. Begebenheiten. Diejenigen die das Rauracherland für einen Theil des burgundischen Reichs halten, versetzen diese Revolution in das Jahr 5)2, in welchem Jahre die fränkischen Könige sich Vnrgnnd unterwürfig gemacht haben s)- F. I. Schmidt hat vor kurzem ein neues System mitgetheilt , welches jene Begebenheit um vier Jahre (5 z 6) weiters verrückt. Er behauptet, daß bey der tol- biackischen Schlacht nur derjenige Theil der Allemanner unterwürfig gemacht wurde/ der zwischen dem Mayn und der Lahn, und dem Rhein herauf um Maynz und Worms wohnte. „ Die übrigen, sagt er, scheinen gar keinen „ Antheil an dem Krieg gehabt zu haben. Doch wurden „ sie so schüchtern, daß sie sich in den Schutz der Ostgo- „ then begaben. Da aber das ostgothische Reich anfieng „ zu wanken, unterwarfen sie sich den Franken. Allein wider diese Meynung läßt sich folgendes anmerken : 1. Es ist nicht wahrscheinlich, daß Clovis denjenigen Allemannern, so im Elsaß wohnten, gestattet habe, sich in den Schutz eines Fürsten in Italien zu begeben. Sie ! saßen ihm weit näher. Was jenseits des Rheins gelegen, war minder wichtig für ihn, als was disseits lag. 2. Wenn Clovis, nach diesem System, nur den kleineren Theil der Allemanner überwunden hätte, wie ^ konnte ihm der ostgothische König schreiben: Er habe ^ die unzählbare Nation derselben, theils durch das Schwerd, theils durch Dienstschaft bezwungen? L auctoritsb, sUtunt. IV. Kap. Von deren Verfassung und Sitten. IZI Die minder wichtigen Sachen besorgten die Könige und Fürsten atkein. Was aber von Erheblichkeit war, brachten sie zum Entscheiden vor das Volk/ nachdem sie sich zuvor darüber berathen hatten. Den Todschlag straften sie nicht am Leben. Der Mörder söhnte sich mir den Verwandten des Erschlagenen/ durch eine gewisse Anzahl Pferde oder Stücke Hornvieh aus. Die Verrather und Ueberläufer wurden an Bäumen gehenkt; die Feigen aber und Unzüchtigen in Morästen ersäuft. Dieser Unterschied in der Bestrafung hatte zum Grunde/ daß wenn die Bestrafung des Verbrechens/ zum Abschrecken , öffentlich gezeigt werden solle / so müßen Schandthaten dem Auge der Nation entzogen werden ^). Uebrigens stellten sie/ in zweifelhaften Fälle«/ die Sache einer vermeynten göttlichen Entscheidung aus. Die Fürsten hatten ausser ihren eigenthümlichen Gütern keine Einkünfte / als einen Theil der Strafen/ und was das Volk gutwillig an Vieh und Früchten zusetzte. Sie hatten aber auch wenige Unkosten zu bestreiken / die Nation zog mit ihnen zu Felde / die Armuth wurde nicht unterstützt / sondern suchte durch Leibeigenschaft ihre Nahrung/ es waren keine Städte / keine Polizeyanstalten, u. s. w. Auch behielten die Fürsten jene Geschenke für sich, welche benachbarte Völker ihnen zusandten: schöne Pferde, große Waffen, auch Geld. Es scheint, daß dieser Gebrauch ein Staatsgriff der Fürsten war; die /r) 1scitu8 Ue IN. 0. c. 22 . üivecücss lupplic,ii illuc rstpi- cit, csmqusin seelera oüsaM oxorcesc, Uum xumuuwr, tlsxiüs sblconäi. 3 2 rzr Dritte Periode. Zeitraum der Allcmanmr. Nationen beschenkten einander/ das Volk bezahlte die Geschenke / und die Fürsten genossen selbige. Bald dieser, bald jener. Es waren also Auflagen von einer besondern Gattung. Zu ihrer politischen Verfassung gehörten die Gastmale, als wesentliche Stücke derselben. Man glaubte, daß fie die Seele zu guten Anschlagen bereiten, und zu großen Thaten auswärmen. Mitten im Rausch war fie aufrichtig, Und nichts blieb int Herzen verborgen. Den andern Tag wurden die Sachen nochmal behandelt und alsdann nur abgethan. Sie berathschlagen, sagt Tacitus, wenn fie nicht verhelett wissen, und fie entscheiden, wenn sie nicht irren können. Er meldet uns aber nicht, ob bey diesen Gafimälen die Volksführer nicht bisweilen Beichte saßen. Die Deutschen hatten keine Tempel, sondern geheilgte Wälder und Haynen, welchen sie den Namen ihrer Götter beylegten. Ueber ihre Götterlehre haben wir nur unvollständige Begriffe. Von den Allemannen wissen wir, daß sie gewisse Baume, den Fall der Flüssen, Hügel anbeteten. Sie opferten denselben Pferde und andere Thieren). Ihre Priester hatten, insonderheit bey den Versammlungen des Volks vielen Einfluß; sie geboten das Stillschweigen, und hatten' allein das Recht die Strafen zu vollziehen. Die Deutschen glaubten in dett Weibern etwas göttliches wahrzunehmen, und ihre Wahrsager waren meistens aus diesem Geschlechte. Ihre Leibeigene wurden nicht zum Hausdienst gebraucht. Die Weiber und Kinder versahen das Hauswesen allein. ») x. !V. Kap. Von deren Verfassung und Sitten^ rzz Der Leibeigene hatte seine eigene Wohnung. Er muste seinem Herrn Korn, Vieh und Kleidung liefern 2 ), Man rühmt von den Deutschen, daß sie mit ihren Leibeigenen menschlich umgiengen, weil Tacitus meldet, daß sie selbige selten schlugen und in Banden legten. Er fügt aber hinzu, daß sie pflegten ihre Leibeigene zu todten, und zwar ungestraft. Freylich beobachtet er zugleich, daß es nicht aus strenger Zucht sondern aus Zorn geschah, wie man einen Feind todschlagt. Allein, da die Deutschen sehr gähzornig, und die Allemanner insonderheit der Trunkenheit sehr ergeben waren a), so lasse ich den Leser urtheilen, wie es um das Schicksal der Leibeigenen aussähe. Alles war bey den Deutschen auf den Krieg abgerichtet. Jagen und Rauben war ihr Handwerk. So verschieden sind die Vorurtheile der Nationen, daß bey den Römern, die sich aufs Rauben auch verstanden, das Jagen für verächtlich angesehen, und nur von Sklaven getrieben wurde. Die Reuterey war bey den Deutschen nicht zahlreich , und ihre Pferde hatten weder Gestalt noch Hurtigkeit. Die Reuter gebrauchten Schild und Pfriemen, die Fußknechte bedienten sich auch nach Gelegenheit des Bogens und der Schleuder 6). Selten geschah es, daß es an die großen Lanzen und Schlachtschwerdter kam. Panzer und Sturmhauben waren rar; diejenigen, die welche hatten, pflegten oben auf die Helme Hörner und Köpfe vyn Thieren zu setzen. Daher sollen die sonderbaren r) Vt colono injuogit. Lsc. Us Ül. 6. c. 2;. a) Lslvisnur l. IV. kroviäentis x. 141. t) Llskov Geschichte der Deutschen x. T.I. I; 114 Dritte Periode. Zeitraum der Allemanner, rc. Figuren entstanden seyn / die man auf den Siegeln des Mittelalters und alten Wappen stehet. Sie legten ihr Gewehr fast nicht von stch; und wenn sie bey ihrem Schwerölen schwuren / so war es die gröste Betheurung. Kein Sohn durfte vor seinem Vater öffentlich erscheinen/ ehe er wahrhaft gemacht worden. Dieß geschahe aufs feyerlichste, bey einem Landtage. Das Volk muste einwilligen. Einer der Fürsten/ der Vater selbst/ oder einer -er Verwandte»/ bewaffnete den Jüngling. Vorher war er nur Mitglied einer Familie/ nun wurde er zu eiuem- Mitgliede des Staats. Bey ihren Sitten ist die Treue der Ehegatten zu bemerken. Doch hatten die Edeln mehrere Weiber. Faulenzer- Säufer und Spieler waren sie übrigens auf dem höchsten Grad. Sie konnten dem Würfelspiel/ in allem Ernst/ so lange obliegen / daß / nachdem sie alles verlohren / sie stch selbst zu Leibeigenen verspielten. Ende der dritten Periode- oder des Zeitraums der Memamrer. Geschichte -er Ladt und Landschaft Basel. Vierte Periode. . > 4 . . Vierte Periode. Zeitraum der Francken. vom Jahre 496 bis 888. Einleitung. r. Rapiiel Allgemeine,! Begriff der fränkischen Monarchie. Aap- Bon den Bischöffen unter der fränkischen Herrschaft, z. Lap. Geographische Nachrichten und ProvinM-Vcr Wallung. 2 «- 'S««« Vierte Periode. Zeitraum der Francken, vom Jahre 426 bis 888. Einleitung. ^enn dieser Zeitraum von 400 Jahren / aus Mangel an Nachrichten, die uns eigentlich betreffen möchten , nur wenige Seiten in unsrer Geschichte einnimmt, so hat er hingegen den Vorzug für uns, daß Basel zu- verläßig während demselben als eine Stadt erscheint. Erstes Rapitel. Allgemeiner Begriffder fränkischen Monarchie. berühmte Monarchie zählt drey Stämme ihrer Könige. Die Merovinger, welche von dem Mero- veus des Clovis Großvater also genennet werden; die Rarolmger , welche ihren Namen von Aarl Martell, bekommen haben; und die Rapetinger, welche von -Hugo Rapet abstammen, und bis auf unsere Zeiten das Ansehen ihrer Nation behauptet haben. Die beyden ersten Stämme haben über unsere Gegenden geherrfchet; und der dritte Stamm lebt mit uns Schweißern, seit mehr als; 40 Jahren in den Verhältnissen einer immerwährenden Freundschaft. I s rz8 Vierte Periode. Zeitraum der Franken. Von den Merovingern. Der Merovingische Stamm besaß den fränkisches Thron bis in das Jahr 752, wo der lezte dieses Geschlechts, Childerich, in ein Kloster verwiesen wurde. Der Zeitraum von Clovis bis auf ihn, macht einen unangenehmen Theil der Geschichte aus. Eine zahlreiche Folge von harttönenden Namen, Vertheilungen der Monarchie, Wiedervereinigungen ihrer besondern Theile, und innerliche Kriege, bieten dem Gedächtniß eine schwere Arbeit dar. Wir wollen nur folgendes bemerken: I.tcns Die Meroviuger haben ganz Gallien, das neu gestiftete Königreich Burgund, den Rheinstrom, Frankenland, Thüringen, Bayern und Schwaben unter ihren Scepter gebracht. L.tens Dieses Reich wurde inilulkralig, LurZunclia und Neukria getheilt, ilukralia oder Oesterreich begriff alles in stch, was jenseits des Rheins und disseits bis an die Maaß gelegen, und die Hauptstadt war Metz. Lur- Zunciis und Neuliria, oder Westreich faßten das übrige -er Monarchie in sich. Diese kurZunäm ist, was man das zweyte Königreich Burgund nennet. z.tE Die fremden Völker, mit welchen die Franken Krieg geführt haben, waren insonderheit in Ostdeutschland die Slaven, und in den südlichen Provinzen Galliens die Saracenen. Die gefangenen Slaven wurden als Leibeigene verkauft. Daher der Slaven- oder Sklavenhandel entstanden ist. Die Saracenen waren jene Ma- hometaner, die von Africa in Spanien eingefallen, und in den fränkischen Landen Sitz nehmen wollten. Endlich wurden sie aber für immer zurückgetrieben. I. Kap. Von der frank. Monarchie, izs 4.tens tzZ haben die Allemanner sich mehrmalcn empört, rrnd ihren Hang zu Streifereyen hatten sie noch Nicht abgelegt. Umstände die uns erklären< warurn das Christenthum später bey ihnen angenommen worden ist, als in den übrigen fränkischen Provinzen. Unter den Merovingern findet sich eine einzige Begebenheit, die unsere Gegend unmittelbar angehet. Wir wollen fie anch deswegen anführen, weil sie die Frage berührt : ob Basel zur iUilirslm oder LurZunäia gehört habe ? Childebert herrschte im Jahre 59z über ^uttrsliu und Burgund. Nach seinem Absterben theilten sich seine zween Söhne in das väterliche Reich. IkeoäeriLus bekam zu dem Königreich Burgund, nach dem lezten Willen seines Vaters, noch einige Landschaften von chuünu. Sein Bruder aber , Ikeoclekertus , fiel unversehens in Elsaß ein, und nöthigte ihn jene Landschaften abzuwetten. Diese werden nun in der Chronick ! eines gleichzeitigen Schriftstellers a) also genannt: j LletaUones, LuZmtsnses, lurenles L Lamp-wen- les Lc. lUelariones waren die Elsässer, das hat seine ^ Richtigkeit. Ueber die drey andern Namen ist man aber uneins. Der Herausgeber der gedachten Chronick schreibt am Rande, daß die LuZimenfts die Einwohner des jetzigen Cantons Schweiß waren, 8uitenses Isteivetio- rum; aber iVlulcov ö) und andere verstehen unter ! LuZintenlos, die Snndgauer. Der nemliche Nascov übersetzt 1 urenle 8 durch Einwohner des Turgmes. ^reäegsrn tckoi. ckr. c. ;7. ö) Geschichte der Deutschen 1 . II. x. 200. 140 Vierte Periode. Zeitraum der Franken. Schöpflin versetzt sie hingegen in das Elsaß c). Endlich werden die Ompanes von Mscov für Champagner gehalten, uG Schöpflin nennt sie Einwohner der Gegend umKembs, ein Dorf, welches im jetzigen Sundgau, zwey starke Stunden unterhalb Basel liegt. Diese Verschiedenheit der Auslegungen bey diesen zween Gelehrten, macht, daß wir aus der angeführten Stelle für uns nichts bestimmtes folgern können. Nach dem ftkalcov , wäre unstreitig zu schließen, daß unsre Gegend zum Sundgau/ und also zur ftuftraüs gezählt wurde: denn es kämen da in einer Reihe Elsaß, Sundgau und Turgau. Nach Schöpflin aber, der die oberwahnten Landschaften in das jetzige Elsaß versetzt, blieb es unentschieden, ob unsre Gegend nicht etwa zur LurZunäia gehört habe. Zum Zeitraum -er Merovinger gehört noch die Anführung einer Urkunde von Da^obertus, König in Lulkrafta ck), zu Straßvurg gegeben, in welcher er dem Kloster OKonwwilsre einen Meyerhof schenkt, welcher' im Dorf Herlesheim im Territorium des Bischofs von Basel gelegen, in vil!a kkerlesftein, , in territoriy Lalilienfts Lpilcopi. Allein diese Urkunde ist untergeschoben. DaZobertus wird kkomanorum Imperator LuZultus genannt; und die Urkunde ist vorn Jahre 705 datirt, da doch OaZobertus II , König von ftulkrali« im Jahre 679 schon verstorben war e); und OaZober- c) E. IN- 1 . 1 . p. 640. ch Lrukner, Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel l>. 2722. e) I/srt äe veriker le? ästes p. ;;i. I. Kap. Von der frank. Monarchie. 141 tun m, König in Burgund und dieuüris, die Regierung erst im Jahre 711 angetretten hat. Von den Karolingern. ! Die fränkischen Könige aus dem Kürolingischen Stand me, haben vom Jahre 752 bis 888 über unsre Gegend regiert. Der erste hieß Minus brevis, -er leztt Larolug crsssus, oder Karl der Dicke; jener entthronte ! den lezten Sprößling der Merovinger, und dieser wurde des Reichs entsetzt. Eigentlich nimmt die Regierung -er Karolinger schon bey des Pipinus Vater, Lsrolus Nartellus , ihren Anfang. Unter dem Nahmen eines Herzoges führte er die Regierung vom Jahre 715 bis 741- Minus sein Sohn wurde sein Nachfolger, unter dein Nahmen eines iVlsjor Domus (Reichshofmeister.) Anfangs theilte er steh mit seinem Bruder in das Reich. Dieser nimmt aber im Jahre 747 das Klosterleben an. Minus bleibt allein, und wird fünf Jahre nachher zum Könige erklärt. Wir bemerken diese Jahrzahlen, weil der erste Bischof von Basel, . zwischen den Jahren 7 ZI und 741, eingesetzt worden ist. Die Herrschaft der Karolinger zeichnet sich durch merkwürdige Begebenheiten aus. 1 Jens Die Päbste haben zur Erhebung -er Karolinger beygetragen, und dadurch den Grund zu ihrer nachherigen Gewalt in weltlichen Angelegenheiten gelegt. r.tens Karl -er Große, ein Sohn -es Pipinus, hat das fränkische Reich auf den höchsten Gipfel der Macht 742 Vierte Periode. Zeitraum der Franken. gebracht: in Deutschland erweitert er selbiges bis über die Elbe, und bis au den Raabflus; in Spanien, bis an den Ebro; und in Italien/ bis an das Neapolitanische. Erneuerte Karl der Große/ im Jahre 8oo die römische Kayserwürde im Occident / welche seit ;24 erloschen war. 4-tens Haben unter den Karolingern zwey fremde Völkern vieles zu schaffen gegeben / die Sachsen und die Normänner. Die Sachsen bewohnten das jetzige Nieder- tzchsen und Westphalen/ und auf ihre Bezwingung wurden vorn Jahre 772 bis 804 die Kräfte des Reichs verwendet. Von den Gefangenen wurden sehr viele in die Niederlanden/ und/ wie man vermuthet/ auch in die Schweiß versetzt. Die Normänner waren Seeräuber die aus Jütland / Dännemark / Schweden und der Ostsee / die Seeküsten des fränkischen Reichs sehr lange beunruhiget und verheeret haben/ durch die Flüsse/ welche ste herausfuhren/ drangen ste oft mitten in das Herz des Reichs, und streiften überall. s.te»s Ist das fränkische Reich unter Karls des Großen, Enkeln und Urenkeln in verschiedene Theile zerfallen. Bey welchen Zertheilungen folgende Data zu bemerken find. Im Jahre 84; kam zu Veräun , nach einem blutigen Kriege zwischen den drey Großsohnen Karls des Großen, die erste Theilung, oder das sogenannte I^ckum Veroclu-. nenke, zu Stande. I.0tkariu8 1 , nahm die Kayserwürde, Italien, diä krovenLs, das lüormois, IwanLlw-Lorme, und I. Kap. Von der ftänk. Monarchie. 143 ! Alles was zwischen der 820ns, Ueule und Scheide einer ! Seils/ und, andern Seils/ dem Rhein gelegen: nur Maynz / Wvrms und Speyer ausgenommen. I^uclovicus, genannt Oerm3nicu8 oder der Deutsche/ ! bekam nebst Maynz / Wvrms und Speyer / samt deren ! Zugehör/ alles was jenseits des Rheins zur fränkischen ! Monarchie damals gehörte. Und nun entstehet der Un- ! terschied zwischen dem deutschen Reich und Frankreich. Laro!u8 cslvu8 erhielt den ganzen westlichen Theil der Monarchie / von der kkone, 8aone, Neule und Scheide ! an / bis an das Meer / und stiftet das eigentliche Frankreich. Im Jahr 8 s s faßte I.otkgriu8 den Entschluß ins Kloster zu gehen/ und seine Staaten wurden unter seine drey Söhne vertheilt. I^uäo viLU8 II, nahm die Kayserwürde und Italien /). I.oti>2riu8 II , bekam die Länder von Basel bis an die Nordsee / zwischen dem Rhein / der Mosel / Maas und Scheide: welche Länder seit der Zeit / KeZnum r.o- lk2rinZicum , Lothringen genannt wurden. ^ Und L2roiu8 erhielt das Königreich k ovenes, welches vermuthlich ausser krovence , Daupbine und I.ionnol8, auch diekrunLQscomrs und -ieSchweitz in sich begriffen F). /) Dieser Luclovicus II soll / nach Schöpstin 5 . Ili. 1 . II. ?-;-) im Jahre 8 ? 9 von seinem Bruder Lorkarius II, Genf/ Losannen und Sitten erhalten haben. Ob dieses mit der in der nächstfolgenden Nors angeführten Urkunde, sich vereinbaren läßt, würde mich hier zu weit fuhren. §) Zu Bestimmung der Gränzen dieses Königreichs, kann etwa die Urkunde dienen , welche Bruckncr in seinen Merkwürdigkeiten der L. B, rigr anführt. Sie ist von 144 Vierte Periode. Zeitraum der Franken. Im Jahre 86z, da dieser Orolus unbeerbt mit Tode abgegangen, theilten seine Bruder das Königreich krovenLe unter sich. Mir isi unbekannt was jeder für sich genommen. Im Jahre 868 gehet der zweyte dieser Bruder, nem- lich I^otliarius II, ohne Successiions fähige Nachkommen- schüft ab. Der einzig überlebende, l.uciovicu8 II, Kay- ser und König in Italien, wurde von der Erbschaft seines Bruders verstoßen. Seine Oheime I>uckovicu8 6er- M3MLU8 und LaroIu8 ca1vu8 bemächtigten sich dieses Erbtheils, und theilten es in ^otkarinZinm orientalen und occickentslem. Erstere bekam Im6ovicu8 der Deutsche, und leztere Lsrolub cslru8. Dieser Vertrag wird im Jahre 870 zur Richtigkeit gebracht, und heißt: kaüa Oivilloni8 in krocalpicke super ftuvium iVIolam. In diesem Vertrag wir- ausdrücklich von unsrer Stadt Meldung gethan: sie wird Lalula genannt, und siel I.u6o- diesem Carolus, im dritten Jahre seines Reichs, §lsv8e8/ gestellt worden. Sie bestätiget einen Vertrag, welcher, wegen dem Dorf Sissach und der dasigen Kirche, zwischen dem Bischoffe Lxilmsrv8 zu Vienne, und einem seiner Vasallen, Namens I.eo oder Löwe, errichtet worden. Also erstreckte sich der Antheil von Carola bis disseits des Juragcbirgs, (vielleicht bis zum Birssiuß.) Sonoerbar wird es immer bleiben, daß der Bischof von Vienne damals in unsern Gegenden Besitzungen gehabt habe. Uebrigens bemerken wir aus jener Urkunde, daß der König Lsrolus seinem Reiche keinen besondern Namen gibt: er nennt sich blos und allein, König und Sohn des I.otb3riv8. Ksi-nlus äi- vina proviclenüa I(sx, Huonäam Locliarii xUlbmi ^ugulU öc jncl^ti stllu». ! Kap. Von der fränk. Monarchie. 147 l.uöovicu8 -em Deutschen zu Theile. Wobey zu bemerken ist / daß Lektion zu Frankreich geschlagen wurde ö). Im Jahre 876 starb (.uäovicus der deutsche r), und seine drey Söhne machten eine Theilung unter sich. (^rolom-mnug bekam Bayern, Böheim rc.; lmäovi- cv 8 der jüngere bekam Frankenland, Sachsen, einen Theil des orientalischen Lothringen; und Larolus crsllus einige Städte aus diesem Lothringen und Llemnnma: unter ihm stand also Basel. Allein im Jahre 884 wurde dieser Latolus crallus nach mehreren erfolgten Sterbfällen nicht nur Herr über seiner Bruder Staaten, sondern gelangte noch zum Besitz von der Kayserwürde, von Italien, und von dem grösten Theile Frankreichs. So viel Glück war aber von kurzer Dauer. Er machte sich durch sein Betragen bey Den Unterthanen ganz verächtlich. Empörungen zerrissen sein weitläufiges Reich, und in Deutschland wurde er, im Jahre 887, durch Arnulf, den natürlichen Sohn seines eigenen Bruders des verstorbenen OrolomaniE, genöthiget, die Krone niederzulegen. Er bedang sich nur einige Einkünfte in Schwaben aus; beschloß aber im folgenden Jahre ( 888 ) sein trauriges Leben. /1) Laustes Lertinisni scl sän. 870. Lt liTc ett äivilio qusm ükl l.uäovleu8Lccepic LoIoaism, Irsviris, streckt - 8trss« durch, llslulsM Ko. Lt tiTc eli itiviiio gusm Lsrclus ös eoäem regno übt sccepit: dugclunum, Vekontium Lc. r) Von diesem König ist noch eine Urkunde abschriftlich vorhanden, Kraft welcher er 19 Einwohnern des Argengäw, ( wo das jetzige Angst lag) die ausdrücklich genannt wer. Erster Band. K " Vierte Periode. Zeitraum der Franken. Zweytes Rapitel. Von den Bischöfen unter der fränkischen Herrschaft. die Völkerwanderung und Niederlassung der Memanner in hiesigen Gegenden, wurde das Heydenthum wieder eingeführt. Ob die Rauracher, welche die christ» liche Lehre nicht abschwören wollten, in das innere Gallien > srch geflüchtet, oder in den Gebürgen sich als Einsiedler, ^ verborgen, oder als Leibeigene in geheim das Christen- > thum fortgepflanzt, oder hierin, von Seiten ihrer neuen Herrn ungehindert gewesen: kann man, aus Mangel gleichzeitiger Nachrichten, nicht entscheiden. Unter der fränkischen Herrschaft ist das Christenthum nur spät allgemein angenommen worden. Oovis empsteng zwar die heilige Taufe nach der tolbiakischen Schlacht, den, von einer Steuer befreyete, und zwar gegen Abtret. tung einiger Güter mit den dazu gehörigen Leuten. Der Stand dieser Befreyung hieß Phaath: pl-nslex, gu» vulgo Mcitur kksstk. Was bedeutet Phaath? Tschudi übersetzt es durch violentis. Herrgott (Loci. prob. V. II. p. 41. n. beobachtet mit Recht aus dem Jnnhalt der Urkunde, daß es im Gegentheil die Befreyung selbst seyn müsse. Ich wage folgende Muthmaßung: kksstk für k-rks; kscks bedeutete Vogt, kkrekeüUb, Lclvocskus; Ncivoostls und xro- priecss , oder freyes Eigenthum, waren oft gleichbedeutend; also ist lex pien», gu-e liioirur klisskk das vollkommene Eigenthumsrecht, oder das Allvdialrecht gewesen. n. Kap. Volt den Bischöfen unter rc. 147 er schrieb aber den Memannern keine Religionsgesetze vor/ und schwer war es in den folgenden Jahrhunderten, das Heidenthum gänzlich abzuschaffen. Diejenigen, so die erste christliche Gemeinde bey uns errichtet haben, waren vermuthlich die königl. Beamte« und Verwalter der Domamen, wie auch diejenigen Franken , welche nach der toibiakischeu Schlacht sich in diesen Gegenden niederließen. Die älteste Kirche unsrer Stadt war, nach der Muthmaßung des Le3tu8 kbermnus ^3lau8 oder erster Bischof von Basel. Das älteste Verzeichniß der ersten Bischöfe ist allem Anschein nach der sogenannte I^aterculus lVlonälkerien- Ü8 0). Selbiges gehet nicht weiter als bis zum LerinZe- ru8 (1057) und scheint deswegen mehr Glauben zuverdienen / als die Register / die in neuern Zeiten stnd zusammen gebracht worden. Dieses Verzeichniß sezt nun den ^-!lLU8 zum ersten Bischof. /?i) 8v6sni Nut. Hera xi. 89 — 100. n) Anmerkungen zu Wursieiscns kurzem Begrif p. 11;. 0) 8cnpwle8 miuore8 ^erum Lsül. x. ^ x. jiz. n. Kap. Von den Bischöfen unter re. 149 Blauenstein, der im i ^"Jahrhunderte eine Chronik der Bischöfe herausgab/ meldet ausdrücklich/ daß man vor dem ^3lau8 keine Bischöfe mit Namen aufgezeichnet findet. Das Jahr / wo dieser Bischof seine Würde an- getretten / wird nicht bestimmt angezeigt. Der I-atercu- lus sagt lediglich/ daß er unter dem Pabst 6reZonu8llI. gelebt hat. Nun starb dieser Pabst den 27 Nov. 741 nach einer Regierung von 12 Jahren. In diesem Jahre starb den 22 Octob. Larolv8 MartLlIu8. Dieser hatte kurz vor seinem Tode eine Gesandschaft von Seiten des Pahstes empfange«/ welche als die erste angemerkt wird / die von Seiten des päbstlichen Stuhls nach Frankreich sey abgeordnet worden ?). Die Gesandten überbrachten dem Carolen die Schlüssel zum Grab des Heil. Petrus. Einige setzen den Bischof ^a1anu8 unter dem Pabst 2a- cliai-ia8, Nachfolger des 6reZoriu8 III, wie auch unter den Söhnen des OroIu8 NarteIIu8. Dieses kann aber durch die Bemerkung erklärt werde«/ daß alle drey schon im obgedachten Listen Jahre ihre Würden angetreten hatten. Ich glaube also/ daß unsre Kirche im Jahre 741, in , derPerson deä^alanm zu einemBistum sey erhoben worden. ! Uebrigens wird er/ in dem I^aterculus, ^rckie- piscopus genannt. Dieser Ausdruck kann / nach dem ursprünglichen Verstände -er griechischen Wörter / aus j welchen er zusammengesetzt worden, soviel bedeuten / als Haupt der Geistlichkeit. Lrt äs veriüer lss ösres x. ;;;. blsleov Geschichte der Deutschen 1. H. Anmerk. XXXI7. K Z Iso Vierte Periode. Zeitraum der Franken. Vom Bischof ksittrx Wir übergehen ftaläebertus, Heico und knicks. Nnitto aber, oder Otto verdient umständlichere Nachrichten. Er war zugleich Abt in der Reichenau; und stand ? dem Bistum vom Jahre 806 bis 822 vor. Der Kaiser Karl der große hat ihn als Gesandten nach Konstantinopel und nach Rom gebraucht ttmrro soll Schriften hinterlassen haben: die Beschreibung seiner ersten Gesandschast, und dann die Erzählung der Vifioneu eines Mönchen § Wettin genannt, der in einer Verzückung die Quaalen der Verdammten in der Hölle sah; da aber dieser Mönch den dritten Tag darauf gestorben, so ist leicht zu errathen, was dergleichen Visionen waren. Von diesem Bischof hat man noch gewisse Satzungen die er zum Unterricht der Geistlichen ausgesetzt hat. Sie stehen in dem Hottinger O. In denselben bemerke ich unter anderm, mit wie vieler Vorsicht er für die Keuschheit der Priester sorgte: „Mau soll, sagt er, keine Weiber noch Klosterfrauen zum Altar kommen lassen. Wenn das Altartuch gewaschen werden muß, so soll es der Priester abnehmen, bis zum Gitter tragen, daselbst einem Weib übergeben, hernach auch all- dor: wiederum abnehmen. „ Lobenswürdig ist auch was er über den Zehenden anbringt: „Nach den Schlüssen der Kirchenversammlung von 1 ou 1 ou 1 e soll der dritte Theil des Zehendens dem Bischof zugehören, ich aber, setzt er hinzu, werde mich dieses Rechts nicht bedienen, Hottinger Geschichte der Helvet. Kirche 1.1. x>. 41 ;. r) Helvet. Kirchengeschichte 1. l. x. 864. II. Kap. Von den Bischöfen unter re. r 5 r sonders will nur den vierten Theil beziehen/ wie es die Observanz der römischen Kirche mit sich bringt. „ Noch dieses will ich aus jenen Satzungen anführen: » die Geist- » lichen/ sagt er / sollen wohl überlegen / daß die Schen- » kungen der Gläubigen zur Erlösung von ihren Sünden » entrichtet werden: sie werden also solche Gaben nicht ,, zur Pracht verwenden/ sondern vielmehr dasjenige be- „ fürchten/ so indem alten Testament den Priestern ver- „ kündet wird / daß sie nrmlich / die Schuld des Volks „ tragen sollen. Gefährlich ist es üher den Lebenswandel „ eines andern zu richten / wenn man seinen eigenen Le- „ benswandel nicht mäßigen kann. ttaitto ist insonderheit deswegen zu bemerken / daß einige behauptet haben / er sey von Karl dem großen zum Herrn über die Stadt Bastl gesetzt worden. 8u6snu8! will es noch naher bestimmen , und sagt uns / daß der Kaiser ihm die jura reZalm, und die Würde und Name eines Fürsten übertragen habe 5). Diesen Behauptungen/ welche sich übrigens weder auf Urkunden noch angeführte gleichzeitige Schriftsteller beziehen , wollen wir folgende Betrachtungen entgegen setzen: Erstens findet sich / iy den Satzungen dieses Bischofs nichts das eine weltliche Herrschaft vermuthen lasse. Sie berühren nur den Zehenden, hie Opfer der Gläubigen, und die Sündebußen/ also geistliche Einkünfte und geistliche Jurisdiktion. Zweytens war damals die gräfliche Regierung in den bischöflichen Städten noch nicht abgeschabt. I^uäovicus 5) Würstchens Baset-Ehronik x. 92. iscrs x. 107. K4 I Vierte Periode. Zeitraum-er Franken. xiu8, Thronfolger des Laroli ma§ni sagte noch in einem Neichsgesetz: „ Lomite8 juüitiam ckiHZant ka- ciant: L Lpftcopi reliZioke converlentur L praecki- cent. Erst im loten Jahrhunderte wurde der Gebrauch eingeführt, daß die Bischöfe weltliche Rechte ausüben könnten: „ da begunnten sie zuerst, sagt ein alter Schrift- » steller, die Bischöfe weltliche Rechte zu haben; das l» dauchte damals unbillig manchem Manne. Drittens haben die Bischöfe bey uns das Münzregal erst im Jahr 1149 erhalten, also über ;vo Jahrespater als dieser klaitto. Viertens hat die Stadt Reichsvögte bis mn das fünfzehnte Jahrhundert gehabt: und die Stadt erwarb die Reichsvogtey nicht von den Bischöfen, sondern von den Kaisern. Einige Bischöfe mögen wohl das Recht erhalten haben, diesen Reichsvogt zu erwählen: das war aber eine persönliche Begünstigung, welche die Kaiser, nach dem Absterben eines jeweiligen Bischofs, wieder zurücknehmen konnten. Fünftens, wenn die Bischöfe in Ansehung ihrer Würde zu den Fürsten gezahlt wurden, so haben doch die Kaiser und Könige, im Jahre n8s, zum erstenmal den Titel krinceps n öfter unsern Bischöfen gegeben. Uebrigens waren die Bischöfe unter der fränkische» Regierung schon reich. Zehenden, Meyerhöfe und Leibeigene besaßen sie im Ueberfluß. Hottinger macht folgende Anmerkung, (Kirchengeschichte 1 . 1 . x>. zz6). „ Man » war so freywillig als die Jsraeliter gewesen, an dem „ Bau der Hütte zu steuern. Darin» war es aber schlim- II. Kap. Von den Bischöfen unter re. -xz „ irrer, daß Moses endlich geholten: Man solle nichts „ mehr herzubringen. (Lxoä. z6, 5. ) Aber hier sagte „ niemand: Es ist genug. Sie fiengen auch unter Karl dem großen an, die Vasallen der Kirche selbst zu belehnen. Dieser Kaiser und seine Vorfahren hatten oft ihren Kriegsleuten einen Theil des Zehendens und anderer geistlichen Einkünfte zu Lehen gegeben, aus dem Grunde, daß die Kirchen auch zu ihrer Beschützung beytragen sollten. Karl befahl, daß die Befitzer solcher Einkünfte bey den Bischöfen selbst um dieselben anhalten sollten. Lnp. vom Jahr 814: preecipi- inus, m ü quis ex jure eLcielisüico kaÄenus nolirs larZitate aliguiä posseclit, li ille «Zeinceps Kaders voluerit, 36 proprios Lpi 5 cop 08 vemst, L nb eis n prXpoütis Lcclelisrum, unäe elle viäentur, quocunc^ue mo taZnt t). Noch ist zu bemerken, -aß 'in jenen Zeiten , die Bischöfe nicht von dem Kapitel allein erwählt wurden, sondern von der Geistlichkeit und dem Volk »). Die Könige und Kaiser bestätigten selbige Wahlen, oder ernannten auch wohl selber die Bischöfe. Nur gegen Anfang -es i z ten Jahrhunderts fiel das Wahlrecht den Kapiteln ausschließlich zu. Es ist ein Umstand, welcher in der L) Lcekmer äs jurs scclsiiskicv T. II. x. 890. p. 896. p. 8i; —824. beibnitL in introäuü. T. I. Leripc. LrunH^ n. XXV. — üsinecciur etement. zuris Zsrmsnrci 1 . k- 178- 2) Lcsbmsr äs jirrs essles. D.!. p- 275. K 5 -54 Vierte Periode- Zeitraum der Franken. Geschichte der bischöflichen Städte, sehr wichtig ist. So lange das Volk oder die Kaiser ihre Bischöfe erwählten , war es den Städten vortyeilhaft, daß man der Kirche alle weltliche Gewalt übertrug; dadurch wurden sie von den Anmaßungen der Grafen befreyet: sobald aber das Wahlrecht mit der Zeit eine ausschließliche Prärogativ der Domkapitel geworden, so mußten nothwendig zur Gegenwehre andere Maßregeln ergriffen werden. Die Nachfolger des Bischofs Haitto unter den Karolingern sollen gewesen seyn: Iheocloricu^kliialricus, ^ickaräus , kriciebertus , Acielvinus und Ruäol- pku8. Der I^terculus aber nennt nur den Lcl3lricu8, kriäebertus x) und kuäolpkus. Und über die anderist alles zweifelhaft: Zeitordnung, Namen, Verrichtungen. Ob das Bistum Basel schon in diesem Zeitraum zum Erzbistum kelan^olr gehört habe, ist eine Frage, die ich nicht beantworten kann. Unter den Karolingern sind in Ansehung der Diöcrsen manche Abänderungen getroffen worden. Mau findet in den Gefttzen Karls des großen (Laroli M3§ni capit. I. r. c. 2 s.) eine Stelle, qus welcher ich nicht änderst als schließen muß, daß Lelön- <;on zu seiner Zeit noch kein Erzbistum war: Irr Ve- fontio, quX elk äiosceüs Lernoini lVrckispilcopi,, Heimimus Lpilcopus, L Il-Ienogolcius Lomes (Mat- tl»XU8 6e nobilit3te p. zz.). «) Dieser Friededert unterschrieb in den Jahren 8?y und 8«y die Acten der Kirchenversammlung von Toul und von Tusey. In denselben wird er Lxis-oxus Lsülienbs genannt. ) o ( I5s Drittes Rapitel. Geographische Nachrichten und Provinzial- Verwaltung. deutschen Völkerschaften haben das Land in Gäuen abgetheilt. Wir bemerken folgende: I.° Das Baselgau (LulalLkova). Seine Gränzen kann ich nicht bestimmen; es wird nur einmal genannt/ und zwar bey Anlaß der Theilung, welche Imäovicus der deutsche und LuroIu8 calvus im Jahre 870 getroffen haben. Einige glauben, es habe Äugst und Wallen- hurg ln stch begriffen ?). Schöpflin scheint ihm den Birs- stuß zur Gränzscheidung anzuweisen 2). Vermuthlich, weil das Augstgau bis an diesen Fluß gegangen. I!.° Das Hüningengau, puZu8 8unm§en68. Es ^ kömmt in einer Urkunde von n?4 vor. Vielleicht gehörte es vor Zeiten zum Baselgau. Die St. Martinskirche hatte daselbst den Kirchensatz, und der Dom- probst übte die mittlere Gerichtsbarkeit aus. III.° Das Kembsergau, paZu8 Lumpanenlib. Es ist ziemlich ungewiß, ob dieses Gau existirt habe. Schöpflin schließt es aus einer Stelle, welche auch anders ausgelegt wird. IV? Das Sornegau, das Salzgau und das Alsgair gränzten an die Airs im jetzigen Bistum. r,) LonrrnZius äs ünibus Imxerü P. Zl, ZS» Z). -) LIlstia iUuürsts L. I. p. 64c». rf6 Vierte Periode. Zeitraum der Franken. v.o Das Augstgau und Sißgau lagen jenseits der Dirs 6). Wie die Gegend jenseits des Rheins möge geheis- sen haben, ist mir unbekannt. Im Jahre m; wird fie lediglich die Grafschaft des Grafen Friederich genannt ö). Es ist nichts gewöhnlicher im roten und utenJahr- Hunderte als Benennungen dieser Art. Nicht das Land gab dem Eigenthümer/ sondern der Eigenthümer gab seinen Namen dem Land selbst. Und da die edelsten Eigenthümer gleichwie ihre gemeinste Leibeigene keine Geschlechtsiramen noch hatte«/ so ist oft die Bestimmung der Lage und Gränzen durchaus unmöglich. Ueber den Namen Basel führen wir aus der iUüitm Muürsts er.!, p. I84-) folgende Stellen an. Jm?ten Jahrhunderte beym Geographen von Ravenne Latein. Im yten Jahrhunderte/ LpilLopu8 Lsslenlis» ögtuls und knlula die Stadt. Lalalctiouun, das Gau. LMea> die Stadt. 83lileenli8 und LMienli8 der Bischof. Die Allemanner Haben unter der fränkischen Herrschaft Herzoge und Grafen gehabt. Das Elsaß war ein Herzogthum; und Schöpflin führt Stellen an , welche beweisen , daß wenigstens der ganze Birsflnß zu demselben gehört habe. Daher sezt er auch diesem Herzogthum ge- «) Diese Gegend lag im Jahr 8;; in dem p->go LrrsZovs. Im Jahr 862, im LrgZsugenle. Im Jahr 867 im ärxen. Zeuve. Im Jahr 88? im psgo LritZews. Im Jahr 89r im PSZ0 LrrgZovve , und im Jahr 894 im psgo Li-ggove. Erst im Jahre 1041 erscheinen die Benennungen Ousell» und 8 >lgovs , wie auch Lcimitst »8 Lußuks. K) Bruckner Merkwürd. der Landschaft Basel §. 74a« III. Kap. Von der Prov. Verwaltung. 157 gen Mittag das Juragebirg zur Granzscheidung. Unter den Karolingern giengen die Herzoge ab. Gewisse Distrikte wurden von Grafen oder Statthaltern der Könige regiert. Diese saßen zu Gerichte / führten die Kriegsleute der Grafschaft, und bezogen die königlichen Einkünfte. Die Würde eines Grafen ist lange nicht erblich gewesen; und seine Besoldung bestand in dem Genuß gewisser Grundstücke. Die Grafen hatten außerdem ihre Patrimonialgüter. Das übrige gehörte den Freyherren oder Dinasten, den Kirchen und den Freyen zu. Leztere gehorchten den Grafen als Untergebene, im Namen der Könige und des Reichs, und nicht als Unterthanen. In der Folge wurden die Grafschaften erblich, und bald schmolzen die königlichen Güter und das Patrimonialei- genthum der Grafen in eins zusammen. Unter den Karolingern hatten die Grafen Oberauf- seher; sie hießen Wlü ckominici, und die Provinz, über welche ste gesezt waren, MillmtiLum. Gemeiniglich wurden ein Bischof und ein Graf dazu erwählt. Die Könige reisten auch in dem Reich herum; und in den Hauptstädten hatten ste ihre Pfalzen (kalkeium). Daß ste eine solche zu Basel gehabt, dient der Name unsrer Pfalz noch zum Beweisthum. I.uckovicu8 plus, Sohn deS Kaiser Karls des großen , befahl (im Jahr 820) -aß wenn die Kaiser oder Könige zu Basel kommm würden, so sollte zum Dienste des Hofes jede Huobe (kobs vs! manlu8) zwölf nummos bezahlen c). c) L!Lik. ülult. 1.1. x, 678. i s8 Vierte Periode. Zeitraum der Frankem Die Gerichte wurden unter freyem Himmel gehalten, alle freye Leute mußten denselben beywohnen. Ein solcher Landtag hieß Uallus, auch Thing oder Geding. Doch befahl der Kaiser Karl der große, daß man niemanden zur persönlichen Erscheinung zwingen sollte, als die 8cn- bmi und die Partheyen. Die Tcsbini waren die Beysitzer oder Schoppen (Lckevins). (Sie werden auch ka- cKimburZii genannt). Unter Karl waren deren nur sieben, unter seinem Sohn zwölf <6. Wenn einige abwesend blieben , so wurde die Zahl aus den Besten unter dem Volk ergänzt. Die UM ckominici erwählten die 8L3bini, mit Einwilligung der Landesgemeinde e). Diese Beysitzer waren wirkliche Richter, und ihre Meynungen wurden gezählt. Doch bekamen nur die Vorsteher des Gerichts den Namen, Richter /). Der alte Ausdruck für Recht sprechen F), al) Ueber diese Zahl zwölf macht das Weichbild csp. XVI. folgende Anmerkung: und daß da elff Schoppen wird seyn, die bedeuten die elff Jünger unsers Herrn, und alS der zwölfte (das war Judas) verworfen war, da blieb Christus ihrer und unser Haupt. Und der Richter ist der zwölfte. e) Oukrelne Vox Nsllus; vox klacitum . . . illi eligebsntur s lilillls Oominicis, populi intervenients conlenlu» /) In dem Schwäbischen Spiegel (c. 7 ). §.IV.) findet sich folgende sonderbare Stelle. „ Vor weltlichem Gericht ft>re« ,, chen die Richter nicht Urtheil. Das ist darumbe gesetzt, daß „ sienicht alle weise Leute sind, und daß viel gewöhnlicher ist, » daß unter den Leuten alle die vor ihm sind, viel weiser Leut „ sind, dann er ist. „ Durch Richter werden hier nicht die Beysitzer, Räthe, Schöpfen verstanden, sondern die Vor« sicher des GerichtS, als die Grafen, Vögte, Schuldheißen. L) ^aclueri glollsriuni voess Linsten 6i Liieliibaronsr, III. Kap. Von der Prov. Verwaltung, r ys war Urtheil finden. Dem Gericht wohnten auch söge« ! nannte 83cKibsrone8 bey. Sie waren drey an der Zahl» Das Gesetz sagte/ daß der Graf sie keineswegs entfernen sollte/ wenn sie über den Rechtsfall etwas vernünftiges sagten. 8i cie cauls M aliquiel lanuin äixermt , pe- nitus 6ravio nullam dabei: licentiam removen^i. Man hätt dafür / daß diese Lacbibarones Rechtsgelehr- ^ len waren/ welche wie bey den Römern, die ^urilcon- lulti, über zweifelhafte Fälle befragt wurden. Sonderbar ist es / daß die Freyen gezwungen werden mußten den Landtagen beyzuwohnen / da dieses zu den Vorzügen ihres Standes gehörte. Allein was zu unsern Zeiten geschieht, löst uns die Sache auf. Wenn der Eifer für die gemeine Sache nachläßt, so gilt Bequemlichkeit mehr als Ehre/ und Angelegenheiten / die sich auf uns nicht unmittelbar beziehen/ werden uns gleichgültig. Zweyerley Personen versahen den Kriegsdienst. Die Lehenleute und die Freyen. Die Lehenleute waren ^ eigentlich gedungene Reuter. Anstatt des Soldes bekamen sie einige Gefälle oder etwas Land zur Nutznießung, i Unter den Karolingern war diese Nutznießung und der damit verknüpfte Dienst noch nicht erblich.. Sie mach- ! ten gleichsam den ersten Auszug einer Landmiliz aus, ! und sorgten für die Sicherheit des Gaues/ der Bürge, und Kirchen. Die Freyen K mußten in Nothfällen, ! - _ __ _—- /-) Das allemannische Recht nennt sie die Geboren die fei sink, die haizzent fri lantsäzzcn. Osp. n. zuris xrovinc. Lis- msnn. tercis specie» kunl ruüic! lib-ir, sxxellsnku! Uireri bsnissllii. < i so Vierte Periode. Zeitraum der Franken. und bey allgemeinen Kriegen zu Felde ziehen: Doch scheint es / habe man bisweilen diejenigen befreyet, die sich kein Pferd anschaffen konnten r). Wenn von Freyen geredt wird, so mnß man sich nicht einbilden, als wenn ihre Freyheit von undenklichen Zeiten herzuleiten wäre. Durch die immerwährenden Kriege zerschmölze die Klasse der Freyen so sehr , daß man genöthiget war/ durch Freylassungen ihre Anzahl zu ergänzen. Durch den wohlthätigen Einfluß der Religion wurden auch solche Freylassungen als gottgefällige Werke angesehen, vulresns 6 ) führt eine Urkunde an / in welcher die Chorherren des Stifts St. Aniani/ mit Einwilligung des Königs / als Abt des Stifts / drey- hundert Leibeigene auf einmal freygelassen habe»/ unter welchen sogar einige sich Mlites unterschrieben. Die erste Stuffe der Freyheit / welche ein Freygelassener erhielt/ war die Freyheit des freyen Landsassen. Das Allemannische Recht sagt: (c. 148.) »lat ein Her sin „ aygen man fri / der behebt fri lantsassenrecht. Er „ mag nit fürbaz (weiters) körnen an siner frihait; „ und ist daz davon/ daz er atgen waz.« Eoldast /) . hat uns einen Freylassungsbrief jener Zeiten mitgetheilt/ in welchem der Freygelassene zum Rang -er römischen Bürger erhoben wird/ und ihm/ wie der Ausdruck lautet. r) Lspit. Lsroli cslvi t. ;r. c. 26. „ llt pggenies frZnci« qui cabsllos Nskent vel Uskers poilunt, cum tuis Lo- „ mitikus in kokem perxsnt. vs inbma lsiinitsts vol. IV. x>. 407. a voce miles. /) Lntiouit. Lllemsnn. III. Kap. Von der Prov. Verwaltung. 16 r ret / die Thüren geöfnet werden. Dieser Brief ist von einer Frau genannt Engüdruda. . . . Neum ftmu- lum nomine 8iZimarum — iiberum ab omni vin- culo lervjtutis «iimitdo-ita nt ab boäierno ciis -bene inZenuu8 ato,ue 8ecuru8 permaneat, tanczuam 6 ab oriZine kuisset parentibu8 Iiberi8 pro- creaM8 vel natu« - - - babensgue portas aperta8 - - - licuti alii cives romani. Unter den Manu- scripten unserer Bibliothek findet sich die Abschrift eines Manumißionsbriefs vom Jahr 906. und zwar vom König Ludwig. In nomine lanssL §c incliviöuX 1rinitat,8. ssu- äovicu8 ftivma favente Zratia ssex. d^overinr om- nes Käele8 noftri, prXsente8 scilioec L tuturi. (^uia N08 rogatu Lurunokaröi cülessi Lom>ti8 noltri, czuenciam proprium 8ervum noftrum Jobannem vomiuatum, in pi-Zelentia köelium noltrorum, per excullionem clenarii äs mann iI1iu8, juxta leZern Lalicam in Llemos^nam noiiram, iibernm ciimift- mu8, 6c ab omni ju§o ciebitX 8ervitut>8 ablolvi- mu8; eju8 quocjue abkolutionem boc 8cripro 6r- mavimu8, quX omni tempore krmam invioiabüem- ell3ni recoZnovir. Dsta II. Lnl. lunii Anno inc3rn3tioni8 Oomini. OLLLLVI. InciiÄ. VIIII. Anno keZniDominii I.u6ovici VII. Aälum in Kotenxvilg ieoiliter. Der Bezirk der Stadt selbst erstreckte sich, allem Vermuthen nach, unter der fränkischen Herrschaft nicht weiters, als der obere Theil der Stadt diffeits des Bir- stgs. Vor der Errichtung des Bistums, unter den Me- rovingern, war sie eine Burg, ein Oltruni. Durch die Stiftung des Visthums wurde sie, unter den Karolingern, zu einer Stadt, i->rti8, civit38. Vielleicht wurde lassungsbrieft beweisen das Gegentheil. Wir wollen nun vom ntcn Jahrhunderte einen andern Bcwcisthnm anführen. ^Mippo (6e vits Lonrs6l 8-iiiei s>. 428. ) sagt: „ Omne8 Lpildopi, Lucez, L religui krincipes, Nilites ,, xrimi, Ailiees Aeegsrü, guin inßenu! omnes, ü gli- cujus mamenri tunk. Es waren also inZenui die weder hohe noch niedere Vasallen hießen: und unter denselben machte man noch den Unterschied zwischen den Ingenvls slicujus Moment! (einiger Bedeutung)/ und den InZenib nul. Iiu8 momenti (von keiner Bedeutung). Doch eben so wahr ist es auch / daß die meisten Schriftsteller und Urkunden seit dem irten Jahrhunderte das Wort ingsnuu8 in einem höher« Verstände genommen haben. Allein sehr verschieden sind die Begriffe, die ein jeder dabey verbindet. m. Kap. Von der Prov. Verwaltung. i§z ste dazumal mit der freyen Stasse (libera 8tra6g) erweitert. Sonderbar ist es, daß es die einzige Strasse ist, welche Strasse genennt wird: alle andere heißen Gassen, (vier.) Vorher war ste vermuthlich das 8ub- urbium, denn ste liegt tiefer, als das Oltmm. In dem Umfang der Burg war das königliche ksüatium und Wohnung des Grafen, wo nun die Pfalz und das Münster, und die Chathedralkirche, wo nun die St. Mar- linskirche stehet. Bey derselben wohnte, unter einem Dache, der Bischof und seine Domherren, die dazumal regulirte Chorherren waren. Ende der vierten Periode/ oder des Zeitraums der Franken. L s " ^ V..-- ^5.^, ÄsüSMMM EMM -MUMM ^-MZEAM ÄMsÄMk WSSj LME ' .V^/SK! Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. Fünfte Periode. Fünfte Periode. Zeitraum -er ungewissen Herrschaft» Eingang. r. Rapitel. Vom deutscht« Reiche. s. Rap. Dom letzten burgundischen Reiche. Z. Rap. Von den Bischöfen in dieser Periode. 4 . Rap Ob Bäsel zum burgundischen oder zum deutsch«» Reiche gehört habe; §. Rap. Dom Jahr 888 bis zur Zerstörung der Stadt Basel» Rap. Ver herung en der Hungern. 7. Rap. ' Don Rudolf dem zweyten. 8 . Rap. Wiederherstellung der Stadt Basek- 9- Rap. VoM Kaiser Otto dem erstell. ic>. Rap. Vergabung des Stifts Münster, ii. Rap» Von 1004 bis 1016. 12. Rap. Heinrich H. will Basel in Pflicht nehme», iz. Rap. Einweihung des Münsters. » 4 . Rap. Ob Heinrich H. den Bischöfen die Stadt Basel ge» schenkt habe; Rap. Cnnrad II. unterwirft sich Basel, u. s. w. » 6 . Rap. Vertrag wegen Burgund zu Basel geschloffen. Q-K-- Fünfte Periode. Zeitraum der ungewissen Herrschaft, vom Jahre 888 bis 1 QZ 2 . Eingang. Dieser Zeitraum von 144 Jahren / ist nicht nur wegen -er Zerstörung und Wiederherstellung unserer Stadt / sondern auch deswegen merkwürdig, daß es schwer ist zu bestimmen , ob während demselben Basel zu Deutschland oder zum neu errichteten burgundischen Reiche gehört habe. Man kann beyde Systeme behaupten und mit Gründen unterstützen; aber die Gegengründe sind beyderseits höchst schwer zu widerlegen. Erstes Kapitel. Vom deutschen Reiche. dtach dem Falle Carls des dicken erhielt Arnulf der Bastard die Krone in Deutschland und Lothringen, welches damals die Niederlanden, den Rheinstrom und Elsaß in sich begriff. Ob Basel von Elsaß getrennt wurde, macht die Frage aus, welche die Gelehrten entzweyet. Hier ist zu bemerken, daß von dieser Zeit an, Deutschland und Westfrankreich nie unter einem Herrn vereiniget worden sind, da hingegen das lothringische Reich, wel- L 4 i6g Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. ches zwischen beyden lag, manche Revolutionen ausgestanden hat. Im Jahre 89s war Arnulf, durch die verwüstenden Nordmänner, die izt von Frankreich aus bis in Deutschland hervorstreiften, genöthiget, seinem natürlichen Sohne Zwentebold das Königreich Lothringen zu übertragen , welches er unter der Hoheit und Gewalt des Arnulfs verwalten sollte. Er verlor aber in einem Treffen gegen die Nordmanner (900) das Leben. Lothringen wurde von Herzogen und Grafen regiert; und Elsaß stand gemeiniglich unter dem nemlichen Herzoge als Allemannien oder Schwaben. Arnulf starb 899. Seine Nachfolger in dieser Periode, waren sein Sohn f.uclovicu8 poer von 900 bis 912. - Lunrsclus I. Herzog zu Franken und zu Hessen, der einzige seines Stammes, von 912 bis 919. - Heinncue I. Herzog von Sachsen, genannt der Vogler (Hncepe) von 919 bis 9z 6. Er ist der Stifter des sächsischen Stammes. Von vielen wird er für den Wiederherstelln unsrer Stadt gehalten, welche unter seinem Vorfahren war zerstört worden. - Otto I. sein Sohn, welcher der Große genennt wird. Er erlangte die römische Kaiserwürde (962) welche von diesem Jahre bis auf unsere Zeiten mit der deutschen Krone ist vereinigt geblieben. Lange haben die deutschen Könige den Titel eines römischen Kaisers erst nach der päbstlichen Krönung zu Rom genommen; Heinrich II. ließ sich vor derselben römischen König nennen, und endlich ist der Titel eines römischen Königs für designirter I. Kap. Von dem deutschen Reiche. Thronfolger gebrauch; worden. Otto!, regierte von 9Z§ bis 974. — Folgt sein Sohn Otto II. von 974 bis 98z. - Dessen Sohn Otto III. der anno 1022 w- vermählt starb. - Sein Nachfolger war Heinricus II. genannt der hinckende, und in der Folge der Heilige, theils wegen seiner Freygebigkeit gegen die Kirchen, euch weil er mit seiner Gemahlin Cunigunda ohne Beyschlaf gelebt haben solle. Seine Regierung stellt uns manche Begebenheiten dar, die das Bistum und die Stadt Basel angehen, wie es die Folge zeigen wird. Uebrigens stehet sein Bild und. jenes der heiligen Cunigunda noch auf unserm Secret-Jnstegel. Er starb 1024 unbeerbt. — Sein Nachfolger war Cunradus II , genannt 8alicu8, Herzog von Franken und Stifter des fränkischen Stammes. Er vereinigte im Jahre ioz2 das Königreich Burgund mit Deutschland und beschließt also diese Periode. Zweytes Rapitel. Vom letzten hurgundischm Reiche. §benige Namen in der Geschichte des Mittelalters bezeichnen so oft andere Landesabtheilungen, als der Name Burgund. Vurgundifches Reich, Herzogihum Burgund, Grafschaft Burgund , burgundischer Kraiß, smd bekannte Benennungen. Die größte Schwierigkeit betrift aber die verschiedenen Königreiche, die vom Jahre 407. bis ioz2. zum Vorschein kommen, und alle, wenigstens von einigen Schriftstellern, Burgund genannt L s -72 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. werden a). Das letztere derselben / warum es nun zu thun ist, hat vom Jahr 888. bis 1052. gedauert, und seine eigene, von dessen Stifter abstammende Könige gehabt. Nachgehends wurde es zwar noch als ein beson- «) Das erste Königreich Burgund dauerte von 407. oder 412. bis und wurde von den Burgundiern gestiftet, welche vor der Völkerwanderung, hinter den Allemannicrn, um die Gränzen von Bayern gewohnt hatten. Die Schweiz, oder ein beträchtlicher Theil derselben, Savoyen, Dau, phine, Provence, I^onnois, krancbe-Lonns machten den Umfang dieses Reichs aus. Das zweyte ist ungefähr das »emliche Reich, mit dem Unterschied, daß es von einigen Aesten des Merovingi- schen Stamms beherrschet worden. Das dritte begreift die Provence, das I^onnols und andere Provinzen, die nicht zuverläßig zu bestimmen sind. Es dauerte aber selbiges nur vom Jahre 8 ;;. bis 86 ;, und hat auch nur einen König gehabt, nemlich Karl, ein Urenkel des Lsroli blsgni, und dritter Sohn des I.otks. rü I. Einige wollen, daß dieses Reich Konsums cle ?ro^ vencs , und nicht cis kourZogns geheissen habe. Wir haben vorhin eine Urkunde dieses Königs angeführt, in welcher des Dorfs Sissach gedacht wird. Das vierte burgundische Reich ist im Jahr 879. gestiftet, und im Jahre s;c>. zu dem fünften und letzten einverleibet worden. Der Stifter war ein Herzog, genannt Boson. Seine Nachfolger hiessen Ludwig, sein Sohn, und Hugo, ein Graf von Arlcs. Dieses Reich kommt unter drey Namen vor: Lurgunclla Lis-^urgns, Konsums äs Provence , und arelatisches Reich. Der letzte Name kam unter dem Hugo auf. Die Haupt-Theile dieses Reichs waren Dauphine, Provence, Lyon und krancke. Tonne, oder wenigstens ein Theil davon. II. Kap. Vom letzten burgund. Reiche, ryr der es Königreich angesehen: allein die Beherrscher desselben waren die deutschen Kaiser, und endlich ist es in verschiedene Theile zerfallen, welche nun die Krone Frankreich/ der König von Sardaigne/ und die Eidsgencssen besitzen, Der Stifter dieses Reichs hieß Graf Rudolf. Ueber seine Abstammung ist man getheilt. Gewiß ist es / daß er von Seite der Mütter von einer hohen Herkunft war. Er benutzte die Verwirrung, in welcher die fränkische Monarchie/ durch Karls des Dicken Entsetzung / gerathen war; und nachdem er die Gegend in Besitz genommen§ welche zwischen dem Jura und den Alpen liegt / setzte er sich selbst zu St, Mauriz im Walliserland / eine Krone auf/ und befahl / -aß man ihn König nennen sollte. Ob Rudolf diese Gränzen erweitert? Obkranclie^ Lomre schon unter ihm zu seinem Reiche gehörte? ist nicht zuverläßig zu bestimmen. Gegen Allemannien war die Rens und also Luzern die Gränzscheidung. Dieses Königreich wird verschieden genannt: Kleinburgund, LurZunclia trar^jurann, LurZunciia Luperior. Bisweilen findet man die Benennung / kex Jurenfts, König des Jura. Rudolf starb im Jahre 911. Sein Sohn Rudolf II. (von 911. bis 9 Z 7 .) vereinigte zu seinem Erdreiche/ im Jahr 9-0. das Königreich Arelat (Konsums ck'^rlee) welches auch Burgund hieß. Rudolf hatte sich um die Krone in Italien beworben. Einer seiner Mitwerber war der letzte König im Arelat, Beyde fanden sich miteinander ab; Rudolf begab sich aller Ansprachen auf Italien / und erhielt dagegen W I7L Fünfte Periode. Zeitraum ungew. Herrsch.re. arelatische Königreich. Nun erstreckte steh zuverläßig Rudolfs Herrschaft über die Schweiz jenseits des Jura bis an die Reust/ Savoyen / Dauphins/ Provence/ Lyon und kr^ncke-Lomte. Ungewiß ist es qber/ ob die Gegend von der Schafmatt und den Hauensteinen bis an die Birs / oder an den Birrstgg / mit Inbegriff unsrer Stadt/ oder noch weiters/ zu feinem Reiche gerechnet wurde. Uebrigens war seine Gemahlin Bertha/ die einzige Tochter des Burckards / Herzogs in Allemanmen/ und ist durch ihre milde Stiftungen in der Schweiz noch berühmt. Auf Rudolf H- folgte sein minderjähriger Sohn Lonraclus kscikcug , der s? Jahre regierte ; und auf diesen gleichfalls sein Sohv/ Rudolphus III, genannt der Faule / der letzte seines Stammes/ von 99; bis io;r. Man hat die Frage aufgeworfen / ob das burgun- dische Reich nicht unter der Oberlehensherrschaft des deutschen Reichs gestanden sey. Dunod widerlegt diese Meynung; Guillimannus r) behauptet hingegen/ daß -er Kaiser Otto I- beyde Reiche miteinander vereiniget habe. Der erste aber übergehet diejenigen Stellen mit Stillschweigen / welche in den gleichzeitigen Geschicht- schreiben wider ihn zeugen z und letzterer unterscheidet nicht/ was Otto I. für einige Zeit ausgeführt zu haben scheint/ von demjenigen/ was nachgehends ist beobachtet worden ck). ü) Hilloire 6e LourxoZne 1 . II. p. y?. c) H.-rksbui-gisLum I. IV. p. . LeZnum Oermsnico im- perio, 6cut snte I>otksrin§l3m conjulixit. «i) Vittisrius illullrLtos 1 . 1 . x. 244. G r?S Drittes Rapitel. Von den Bischöfen in dieser Periode. 35 is auf -m Adalbero II. der im Jahre 999 Bischof wär/ ist die Folge der Bischöfe ungewiß. Wir wollen daher lediglich die verschiedenen Verzeichnisse derselben anführen. I. Der s.3terculu8 AIonultLriettlis. Liculnug unter dem Pabst Stephanus VI. (also zwischen 885 und 891). Wichardus. Adalbero. Adal- bero. Odalricus. II. Gerrmg, genannt Blauenstein. Iringus unter dem König Arnulfus ( 888 -- 899 ) und den Päbsten Formosus (89! - 896) und Bonifacius VI. (896). Landeolus unter dem Kaiser Otto I. und dem Pabst Martinas III. (942 bis 946 ) (9; 6 bis 974). Rudolfus unter dem Kaiser Otto I. und dem Pabst Benedictus III. e) Er wurde von den Heyden ge- tödtet/ sagt Gerung. Von welchen? Adalberus. Uvdalricus. III. 8 erie 8 Lpilcoporum ab IlrüiLo. Adelvinus unter Karl dem Dicken. ". . " . . . . ' ' c) Muß nothwendig Leneä. V. heißen: denn 2snsä. IU. lebte hundert Jahre vorher» ,74 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss Herrsch. Rodttlphus. Er zog mit dem deutschen König Arnulf wider die Nordmänner zu Felde / und wurde in ei^ ner Schlacht, dm 2;ten Jung im Jahre 892 mit dem Erzbischof von Maynz erschlagen. UrftisiuS beruft sich auf Regino und Avemimrs/). Jringus war im Jahre 89s bey der Kirchenversamm. lung von Tribur (zwischen Maynz und Oppenheim) zugegen. Wichardus um das Jahr 908. Rudolphus von einigen gezahlt/ von andern nicht. Adalbero. Udalrieus. IV. Münsters Eo5mo§r3pii>'3. Adelvinus. Wichardus. Heringus. Landeolus. RudolfuS. Adelbertus. Adelbertus. Ulrich. V. Die Laülea L^cra von Sudanus. Adelvinus. Rudolphus. Jringus. Adalbero i. hat durch Vergabung einiger seiner Güter, zu Sierenz im Sandgau gelegen, zur Stiftung der Abtey Einsiedeln im Kantou Schweiz beygetragen. Nach einigen geschah es im Jahre 915, nach ander» ' im Jahre 927 F). /) Lsgino sagt es aber nicht: hier sind scme Wone: „In guo prcelio Lpilcopus urbis 8unro L llrnolpbur Lomes oepubuerunt, nee non i'nnumers mulrikuclo no- bilium virorum. Lk. Ue^inonis I. 2. p. 67. spuä klllo» num. Was den ilventinus betrift, so hat dieser über Jahr später gelebt. F) äLkiptorss rerum LMienf. mlnorer p. 296- III. Kap. Von -.Bischöfen m dieser Periode. i7s Landolus, oder Rudolphus: unter ihm, 917/ zerstörten die Hungern die Stadt Basel. Guilielmus I, der soll unter dem burgundischeu König Rudolfus II, ünd Burccard, Herzog in Schwaben, den Frieden bey Winterthur vermittelt, und die darauf erfolgte Vermählung des Königs mit Bertha, des Herzogs Tochter, (922) gesegnet haben. Man beruft stch auf izipk. Oelbene I.. I. äe keZno LurZunck trgn8^ur3nge-. Wichardus II. wohnte der Kirchenversammluttg zuJngel- heim bey, im Jahre 948» Landeolus !I. unter Otto I. (956 bis 974) Rudolphus II. soll bey der Kirchenversammlung züJngel- heim, unweit Maynz, zugegen gewesen , und von den Hungern (95s) in der berühmten Schlacht bey Augsburg erschlagen worden seyn. Kurz vorher aber sagte Sudanus, daß Wichardus 1 !. der Kirchenversammlung zu Jngelheim beygewohnt hatte. Wie kann eins mit dem andern bestehen? Es ist nur eine Kirchenversammlung zu Jngelheim, und zwar im Jahre 948, gehalten worden r). Gebitzo oder Gebzo , ein Sohn des Grafen Guntrams von Altenburg, dieses Stammvaters des habsburgi- /r) Von ihm erzeigt l.su (Schweitz. I.exiec>n voce Basel), daß er im Jahre 961 bey der Uebersendung des heiligen MguricH Leibes nach Magdeburg zugegen gewesen r) Lrt Ue veriker Is^ Uster x. i?6 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. scheu Hauses. Allein andere nennen ihn Bischof zu Constanz, und nicht zu Basel §). Adalbero O. Udalricus. Aus diesen Verzeichnissen wird der Leser bemerken, daß vor Adalbero und Udalrico man vergeblich trachten würde, eine systematische Folge herauszubringen. Ge- rung wagt bey diesem Anlaß eine sonderbare Muthmaßung. Er glaubt, daß nach den hungerischerr Verheerungen die Kirche zu Basel bis auf Heinrich II. zerstört geblieben, und die Bischöfe und Domherren in dem Stift zu Münster in Granfalden steh versteckt hielten (Imitabant in Lranckivalle). Er führt zum Beweis- lhum an, daß, zu seiner Zeit, in jenem Stift LiPra- benden, gleichwie in dem Kapitel zu Basel, gewesen sind. Uebrigens ist Adalberus der erste Bischof, von welchem zuverlaßig versichert werden könne, daß er Suffra- gan des Erzbischofs von Besanson gewesen sey. Dunod m) berichtet, daß der schriftliche Aufsatz des Eides noch vorhanden ist, durch welchen er sich gegen seinen Metropolitan -h) Lcripcoreb mlnpres p. 296 L 297. /) Vor diesem Hä-Ubem nennt Stumpf (Schw. Chron. 1. II. p. i;6.) noch einen HullolMs III. der zu Zeilen der Kaiser Ocw III. und Heinrichs II. gelebt haben soll. Allein wir werden in der Folge zwey Urkunden von 999 und looo anführen, Kraft welcher sich crgicbt, daß bei-us unter Occo III. schon Bischof war. /?,) UM. lls I'eßllls äs Lehman x. 76» IV. Kap. Ob Basel zum burguudischen, rc. 177 litan verpflichtet hat. Die Ausdrücke, in welchen ein solcher Eid abgefaßt war, sind sehr stark. — 8pon- ckeo, Voveo, promitto 831EX Vekuntionenli Lc- cleliL sukjeäionem L obeäitionem, super lanÄurn alture propria manu 6rmo. Viertes Rapitel. Ob Basel zum burguudischen oder deutschen Reiche gehört habe? -vorder Umstand in der Geschichte älterer Zeiten kann auf dreyerley Weise zweifelhaft vorkommen, i. Wenn die neueren Geschichtschreiber einander widersprechen. 2. Wenn die gleichzeitigen Berichte miteinander nicht vollkommen übereinstimmen; und z. wenn jene Begebenheiten/ welche auf den zweifelhaften Umstand einigen Bezug haben mochte»/ das für- und wider zu beweisen scheinen. Eine solche Beschaffenheit hat es mit der gegenwärtigen Frage. Dieses und folgende Kapitel sollen es zeige»/ und mich rechtfertigen/ wenn ich diese Periode den Zeitraum der ungewissen Herrschaft nenne. Was / zum ersten / die neueren Geschichtschreiber anbeutst/ so will ich vier berühmte Männer/ welche diesen Gegenstand besonders untersucht haben / anführen: Wurst- eisen und SchöpfliN/ I. R. Jselin und Füßli; jene sind für Burgund und diese für Deutschland. 178 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. Wursteisen sagt p. 96. » Es laßt steh ansehen, die Stadt Basel und andere des Bischofs Herrlichkeiten seyen um das Jahr Christi 1220 dem Königreich Burgund verwandt gewesen.,, Sein Grund ist die vom König Rudolf III. geschehene Vergabung des Stifts Münster im Granfeld. Hier aber drückte sich Wursteisen so aus, als wenn es nur Muthmaßung von ihm wäre. Allein x. 99. sagt er ganz bestimmt: „ Burgund begrif dieser Zeit das Sundgau und das ganze Bistum Basel bis an Rhein hinaus.» Schöpstin wiederholt zweymal in seiner Maria illu- ttrata, -aß Basel eine burgundische Stadt gewesen sey. Im ersten Theil, p. 677. meldet er, daß nachdem Rudolf im Jahre 888 das neue burgundische Reich gestiftet hatte, die Stadt Basel ein Theil und Gränzort dieses Reichs geworden sey: novi LurZunclici laÄa elt limes L poreio. Er führt eine Stelle aus dem Wippo an, welche wir nachgehends mittheilen werden; und beruft sich ferners auf die Donation vom Münster in Granfeld, und auf Wursteisen. In einer andern Stelle seines Werks bestätigt Schöpstin 0) seine Meynung durch einen Umstand, welchen Wursteisen von dem Stift Münster in Granfeld erzehlt: nemlich, daß der erste burgundische König Rudolf dieses Stift einem Grafen Namens-Luitfricd geschenkt habe. Dieß ist übrigens ein schwacher Grund. Das St. Jmmerthal und Münsterthal welche-zu tiefem n) Basler Chr. p. 96. 0) alll ill. 1. II. x. 4. F) Basler Chronik x. -6. IV. Kap. Ob Basel zum burguttdischen, rc. 179 E Stift gehörten / konnten ein Theil des brwgundischen Reichs seyn, und unsere Stadt dennoch von diesem Reiche unabhängig bleiben. Laßt uns nun die Gegenyarthey anhören» Der Professor I» R» Iselin in einer Note - welche er am Rande der basler Chronick geschrieben hat / und zwar bey der Stelle/ wo Wursteisen berichtet/ Laß Bafel eine burgnn- dische Stadt war/ Iselin / sage ich/ drückt sich folgender Maaßen aus : „ llee tot cionstiones vetättig nixK cliartis MHue clocumeNtis L vel inprimig Zeckikicatici VempU lä gbuncle refutsnt» Das Heißt: j, Diese Behauptung des Wursieisens wir- durch die vielen Dvna- tionen der deutschen Kaysrr sattsam oder bis zum ueber- fluß widerlegt/ welche sich alle auf alte Urkunden und Documenten gründen/ wie auch insonderheit durch die Erbauung des Münsters.« Johann Conrad Füeßlin in seiner Sraatsb.efthrei- Luug der Eydgenossenschaft?) versichert gleichfalls, daß Basel nicht unter dem burgundischen Reiche gestanden sey/ sondern unter dem Herzogthum Meman- nien. Denn, sagt er, selbiges begriff nebst Schwaben und Helvetien bis an die Nüs, auch Elsaß und einen Theil des Sundgaus/ darunter Basel .war. 7 - Daß das Stift Münster im Granfeld dem Bistum Basel einverleibet worden, beweise nicht, daß die Stadt Basel zum burgundischen Königreich gerechnet worden sey, es be- .weise.nur, daß die Könige dieftS Reichs-den Bischöfen von Basel gutes gethan haben » - Endlich bestätiget §> -r. 11. x. 4,.' "" ' " ' -"E— M L 78o Fünfte Periode. Zeitraum r. ungewiss. Herrsch. Füeßlin seine Meynung, gleichwie Jselin, durch die Be^ lrachtung , daß das Münster von einem deutschen Kaiser sey gebauet worden. Im ersten Theil seines Werks?-) meldet er: »daß der deutsche König Heinrich I. dem König Rudolf II. von Burgund, für die heilige Lanze das Argau bis an die Stadt Basel zugewandt habe. Basel hingegen sey nie- malen zum burgundischen Reiche gerechnet worden, wie viele wähnen.,, Uebrigens vergißt Füeßlin, daß er selbst auf -er angeführten Seite stch also erklärt: » Heinrich » gab Rudolfen Land und Leute für diese Lanze. Dieses „ Land kann ich nicht finden, wann es nicht das Argau „ und ein Theil des Zürichgaus gewesen ist. „ - Wenn es Füeßlin so schwerfällt dieses Land zu finden, und wenn er stch doch berechtiget glaubt, das Argau bis an die Stadt Basel dafür anzugeben, woher kann er so bestimmt versichern, daß es nur bis an die Stadt und nicht mit der Stadt selbst verstanden war? Genug von den neuern Schriftstellern; wir wollen uns nun bey den gleichzeitigen Schriftstellern Raths erholen. 1.° Wippo ein Priester aus Burgund und Capellan der Kayser Lonraäi n. und lseinrici III. hat die Le bensbeschreibung des ersten hinterlassen, nnd beschreibt die Lage der Stadt Basel folgender maßen: » kalilm ci- „ vit38 §) elt in czuocläm triviali cor>6nio , iä eik, „ LurZunäiX, ^Ilemanniee L kranciX: ipla vero 169. r) Oe vits Lonraäl Lsii'ct bey kiltorius 1-.). IV.Kay. Ob Basel zum burgundischen, re. i8l „ civitss sä kurgunckiam pertinet. Das heißt, die Stadt Basel liegt in einer Art von Kreuzweg und Grrnz- gegend die nach Burgund, Allemannien und Frankreich führen. Die Stadt selbst aber gehört zu Burgund. II.° Otto, Sohn eines Herzogs von Oesterreich und Bischof von Freysingen, der im Xlten Jahrhunderte lebte, beschreibt also die Gränzen des burgundischen Reichst): „Es erstreckt stch, sagt er, nicht gar weit „ von Basel an, nemlich von Mümpelgard bis zu der „ Jsara (im Oaupkms) und begreift noch die kro- „ vence in sich. Ferners meldet er, -aß ein Theil dieses Reichs dem Herzoge Bertolfen (von Zähringen) von dem deutschen Kaiser DotKZnu 8 II. sey zuerkannt worden: und diesen Theil beschreibt er also: „ Ires civilste inter ^uram L montem ^0Vl8 j s-okannsm, Oebennsm ( Genf) L X. Der Buchstab X. zeigt daß der Name dieser dritten Stadt rr) in der Handschrift von dem Herausgeber derselben nicht konnte gelesen werden «). Daß es aber nicht Basel gewesen, beweisen die Wörter irrter sturam r) ve ASÜI8 kreäerioi I. I>. II. c. 29. „ LurZuoöis qvL oliln g kuäolko Hege Impsrstori Uenrico Lonrsäi ülio cum teüsmento reliüs, reZnum erst. H-eo esäem provinoir ek, L qus Lonrsckus Oux ejuli^ue ülius Nertolku; Ouces vo- cski oonlueverunt . . . krotenäitur etenim k-ec pro vincis pens s kslüss, ia eK, s Lsiiro «zyo), und dafür erhielt Rudolph II. einen nicht geringen Theil -er Provinz Schwaben r). Wo lag aber dieser Theil? Schwaben und Allemannien waren, zu der Zeit, einerley Provinz, und Elsaß wurde oft unter Allemannien verstanden. Dunod K und andere glauben, -aß es die Gegend zwischen der Rüs und dem Rhein gewesen; und §) Hsrm. Loncr. p. ;io. ü) Im Jahre 929 nach einigen. -) 8uevorum xrovinLiX xgrs non Minima. Viäs Vitrisrium illukr. I. x. 24;. h) ftiü. äu Lomrs äs Lour§, i«z 1 . II. k87 VII. Kap. Von RuLolph II- Füeßlin 6 meynt, daß/ nebst einem Theil des Zürrchgaus, das Argau gegen die heilige Lanze sey getauscht worden. Das Argau hegrif damals /, ausser dem jetzigen Argqu noch das Stßgau und Augstgau / bis an den Birsfluß in sich. Achtes Rapitcl. Wiederherstellung der Stadt Basel. d!6'.r haben vernommen/ daß Basel im Jahre 917 zerstöhrt worden/ und im Jahre 1018 werden wir sie mit Mauern und Thoren wieder versehen finden. Wem hat sie ihre Wiederherstellung ;u verdanken? Wursteisen übergehet dieses mit Stillschweigen. Andere aber schreiben diese Wiederherstellung dem deutschen König Heinrich I. zu/ welcher vom Jahre 91s bis 9;6 regierte. Münster M) meldet: » König Heinrich / Kaisers Ottens „ des Ersten Vater, hat solche Stadt wieder auserweckt/ z, und gesetzt an das Ort, da fie jetzt stehet, und wird genannt Lalilen. „ Dieses führt Münster aus dem Felix Hemmerlin an,, welcher im i4te« und i sten Jahrhunderte mag gelebt haben. Ob aber Hemmerlin eine solche Nachricht aus ältern glaubwürdigen Chroniken gezogen hat , oder nur als eine Muthmaßung anbringt? ist mir unbekannt. t) Slaatsbeschreibg. der Eydgen. 1.1. Bern x. m) LvLmoxrsxkiä x. 77Ü. 1 88 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. ^ Münster sagt ferner: „ Dieser König hat auch da von „ neuem gestiftet eine bischöfliche Kirche und andre Kir- ic » chen, auch Klöster / und fie ehrlich begabt.» Diese v Nachricht wird durch den Zusatz Nlöster in etwas verdächtig : denn die vornehmsten Klöster sind eines viel spä- ; lern Ursprungs. ? Zwinger/ der gegen Ende des i6terr Jahrhunderts seine metlioclus spoäemica herausgab/ sagt in der- ^ selben/ daß der Köyig Heinrich I. der Wiedererbauer ^ unsrer Stadt gewesen sey. Er gehet aber schon etwas ' Wetters / und glaubt / daß das Fundament der Burg zur Erbauung der Kirche gedient habe. Viäemur öui-Zi jUnäsineiitu sä templi lubltruÄionem convertille. Fröhlich (in seiner Beschreibung der Stadt Basel von 1608) verwandelt diese Muthmaßung in Gewißheit: » Heinrich!- sagt er/ hat im Jahre 917 an das » Fundament des Münsters die Steine der alten Festung ,, auf Burg gewendet.,, Uebrigens war vor Zeiten die Meynung ziemlich allgemein bey uns / daß man Heinrich dem ersten die Wiederherstellung unsrer Stadt zu verdanken hatte. Hievon zeugt Kestu 8 Kjnnunu 8 0) der zu Anfang-es isten Jahrhunderts fich etwas Zeit bey uns aufhielt. Es wurde aber auch zugleich dafür gehalten, als wenn Basel vorher nicht gewesen, ^u§uÜÄ Kau- racorum hingegen noch gestanden, und die Hungern im n) Die Zahl 917 ist hier nicht richtig : denn Heinrich bestieg den Thron erst im Jahr -19. 0) Kerum §erm. x. ;o-. VIII. Kap. Wiederherstellung d. Stadt Basel. 189 Jahr 917 nicht Basel, sonder» zerstört haben sollten. Eine Meynung die nicht den geringsten Glaube» verdient. Der Leser sieht selbst ein, daß wenn man die Wie» derherstellung unsrer Stadt dem deutschen König Heinrich dem I- zuschreiben, und durch einen gleichzeitigen Geschichtschreiber erweisen könnte, die Frage, ob Basel eine deutsche oder eine burgundische Stadt gewesen, ziemlich leicht aufzulösen wäre. Dem sey aber wie ihm wolle , so verdient angemerkt zu werden, was Heinrich der erste sür Verfügungen, in Ansehung der Städte, überhaupt getrosten hat F>). Er schloß UM den Hungern? im Jahre 924, eine» neunjährigen Stillstand, und wendete diese Zeit daM ^Vitiekinck. Lorb. I,. I. -- Lx sgrsrüs miliribu8 nonum guemgue elißens, in Vrbibus Usbiwre fecit, ut cseterir ksmilisiibus iuis 0Ä0 kskicaculs exkrueret, krugum oin- nium teslism xsrcem exciperet ssrvsretgue; cretsri ver« 0Ä0 leminsrent, L meterent, frugesque coilißerenc nonü, L lui's es8 iocis reconiierent. Lonciiis L omnes Lon- vsntus, stgus Lonvivis in Ilrbibus voluic ceiebrsri, in ljuibus exUruenckis ckie noüuque opersm cksbsnt. Dieses bestätigt der Lobelini Losmockromus (retss VI. x. 247 spuck Aieibomium) kexHenrieu8 msnöst per Universum ^Ueg. num, L OiUriüus in xsrcibus Lsxoni« L IkurinxiL guoä cke vmnibu8 Viri8 in rure bsbitsntibus unu8 cks novem Livitste8 rum llib.IV. z c. 192 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. lasse; insonderheit da der Zuname Pacificus diesem König beygelegt wird. Noch viel weniger läßt sich eine solche Erweiterung unter der Regierung seines Nachfolgers und letzten burgundischen Königs Rudolphs des dritten erdenken, welcher der faul genannt wurde, und mit seinen Unterthanen genug zu schaffen hatte; und doch werden wir im folgenden Kapitel Begebenheiten erzehlen, die eine Surgundische Herrschaft über unsre Stadt gleichsam voraussetzen. Indessen bemerken wir einige Thatsachen, die sich auf diese Frage beziehen: 1. ° In dem Dorf Höllsiein besaß das Kloster Pe- terlingen einige Rechte, und fie wurden diesem Stift von dem Kaiser Otto I- bestätiget. Aus der Bestätigung scheint es sogar, als wenn -er Kaiser Besitzer des Ho- sses zu Höllstein gewesen wäre. n). 2. ° Soll der Bischof von Basel Wichardus im Jahre 948 der Kirchenversammlung zu Jngelheim beygewohnt haben. z.° Nachdem das Kloster Münster im Granfeld von den Erben des Grafen Luitfridi manchen Verlust gelitten, trug der burgundische König Konrad auf einem Reichstag dem Kaiser Otto I. seinem Sohn und den anwesenden Fürsten die Frage zu berathschlagen vor: Ob ein König befügt wäre, ein befreyetes Gotteshaus für eigen hinzu- u) Liegt im wallenburger Amt, auf der Landstrasse von . . Basel nach Sololhurn. Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel, x. i;8r. X, Kap. Vergabung des Stifts Münstern. 19; hinzugeben? Hierauf wurde erkannt: daß es mit keinem rechten Titel beschehen könnte. Und Kunrad ließ in Folge dessen / den Sohn des ermeldten Grafen für sein Hofgericht laden , welcher auch dem König das Kloster einräumen mußten). Zehntes Rapitel. Vergabung des Stifts Münster im Granfeld (999). ^m Jahr 999 gab Rudolph HI- dem Bisthum Basel die Mtey 8 auctX NsriL und 8 amN Dermani zu Münster in Granfelden, mtt allen ihren Zugehörungen, z und der nemlichen Rechten, mit welchen sie bis dahin s dem König unterworfen gewesen. Die Urkunde darüber > ist zu Baftl gestellt worden s) (Datum LaLleX). Der ! König führt in derselben drey Gründe an,, die ihn zu dieser Schenkung bewogen haben: r. Das Begehren der ! KömginAgeldrud (koneüo 8 uZZeüuD. L. Die treuen ! Dienste, welche Adalberus, Bischof von Basel, (Lalr- Ireirüs Lpitcopus) a) dem König ohne Unterlaß (con- ! tüma) geleistet Hatte; und z . der Zustand des Bisthums, r,) ^urüi Basler-Chronik, x>. 8. 2) Sie stehet in der als. viplomstics 1 . 1 . p. 142. «) Hier folgen zwey Worte, die schwer zu verstehen sind : Ob concruus .Löslbewius Lsülionks Lpiwoxi ,, s^r'rc köelicer nobi? impents Lervicig. Was o,cwre da bedeuten könne, ist 4 bis lOi 5 (lvi6). 199 IvOs Stellte Heinrich II. 0 der zu Dasei war / .auf das Begehren des Bischofs ^öalbero (öileÄi nobis Lu- Mienli8 Lpiscopi) eine Urkunde / in welcher er gewisse liegende Güter im Breisgau/ der Kirche schenkte. Ich bemerke/ daß ihr der Name tUongüerium beygelegt wird ! (uä Ittilitstem monsüerii,) welches vermuthen läßt/ daß -er Bischof und die Domherren das Klosterlehen damals noch nicht abgelegt hatten. Uebrigens stehet in dieser Urkunde/ daß die baselische Kirche der Jungfrau Maria geheiliget war. <8anÄX Lsklienü Lccleüre, lud tioiiore lsnÄL Narise conüitutX). In gleichem Jahre den i4ten lulii ertheilte Heinrich der II. zu Basel eine Urkunde M), Kraft welcher er ei- , nem / genannt Otim / (cuiclum tiäeli nottro Laülien- Ü8 LcclesiL krXbenciario atyue krXpoüto) einige Güter im Breisgau überzieht. Im Jahr 1007 wohnte der Bischof Adalberus der Kirchenversammlung zu Frankfurt bey / in welcher Heinrich H- das Bisthum Bamberg errichtete»). Hieraus laßt fich aber/ in Ansehung der Gehörigkeit unsrer Stadt, ! nichts Messen / denn die Bischöfe von Lausanne und von Genf, wie auch der Erzbischof von Lyon, haben die Akten dieser Versammlung auch unterschrieben. /) Herrgott Loäex prob. 1. II. x. los. m) Herrgott I. c. 1. II. p. ioo. ») bliltcoviur, »önotsrione» sä Ueiorisi II. p. ;»> 220 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. Im Jahre 1028 übergab ein GrafPirtelo zu Basel dem Bischof Adalbero das Kloster zu Sulzburg im Breisgau gelegen «). Im nemlichen Jahre schenkte Heinrich II. zu Trier, dem Bischof den Wildbann im Breisgau, von dem Dorf Totzingen As gegen Gundelstngen und Betzingen hinab. Die LaMes jÄcrs (p. 140) fügt zu diesen Donn- tivnen «vch die Vogteyen Zwingen, PftUngen und Land- ser hin;« , Md beruft steh auf Stumpf p) und Guilli- wann ?). Dieser sagt aber kein Wort davon; jener drückt steh also airs: „Volget Zwingen, item Grellingen „ und das Schloß Pfaffingen, ein alt-Haus, ist von Kai- „ ser Heinrich dem zweyten, an das Gestift Basel gege- „ ben, mit seiner Zugehövde, ungefährlich um das Jahr „ -es Herrn 1004. „ Also übergehet er Landser mit Stillschweigen. Aus der Zahrzahl 1004 laßt sich vermuthen , daß er etwas von einer Schenkung gewußt, Md das Schloß Pfeffmgen mit der Hard verwechselt hat. -Im Fahre 101Q kteß Heinrich II, wie man sagt, die Dvmdtrche §a Basel, oder das jetzige Münster, von neuem erbauen. Sonderbar ist es, daß kein einziger ssleichMjger Schriftsteller uns davon einige Nachricht Hinterlassen habe; noch keine Urkunde darüber sey ertheilt worden. Daher kommt es auch woW, daß die Berichte uemrer GeWchtschreiber mit -einander -nicht überemstilu- mcn 0) Lpilcopstis Nsnukcr. /-) Schweizer-Chronik, 1 .12. c. 18. l)e Itebus UsbLbur^ic. i. 4. c.;. XII. Kap. Von IOO4 his lOis (IOI 6 ). 201 men. Guillimannus meldete): „ Es habe Heinrich II. das Fundament der Chathedraikirche legen lassen, 9z Jahre » nachdem die Hungern selbige in Brand gesteckt und enlhei- „ liget hatten.,, Hestus l^kensnus 5) und Stumpft) sa- „ gen: „ Daß einige dafür halten, es sey das alte Mim- „ ster in einein Erdbidem Zerfallen, und deswegen « von dem Kaiser wieder aufgerichtet worden. „ Münster n) berichtet: „ Der Kaiser soll das Münster etliche ,, Schritte weiter vom Rhein hinter sich geruckt haben, „ dann man besorgt seines Falls, besonders so der Berg immerdar von dem Wasser des Rheins hingefressen ward.,, Wursteisen n) erzählt: ,, Daß die Thnmkirche, „ seit der letzten Hungerischen Verheerung, presthaftes „ Gebäues war, und daß der Kaiser sie abbrechen ließ, „ und etliche Schritt vom Rhein hintanruckem „ Andere vereinigen alle diese Umstände; nach ihnen ist das Münster um einige Schritte versetzt worden, wegen der Verheerung der Hungern, einem grossen Rhein, und einem Erdbeben. Zum Beweisthum wird angeführt, daß vor Zeiten, mitten auf der Pfalz, ein steinerner Tisch gewesen, und zwar als ein Denkmal, daß des alten Münsters Altar dort gestanden sey. r) HgbsburZi'Zcum Ub. IV. c. x. 40 b. 5) Herum 6ermLn. I.P. ;i2. r) Schweizer-Chronik 1 .12. c. 22. x. 659. „) LolmoxrspKiL Art. Basel. -?) Basier - Chronik x- 96. 0 202 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. Im Jahre 1014/ den i4ten Febr. wurde Heinrich H. mit seiner Gemahlin Kmugunde zu Rom gekrönt; er soll dem Pabst eine Urkunde über die kaiserlichen Schenkungen, und die Konsekration der Päbste ertheilt haben/ welche, wie man glaubt )-), der Bischof Adalbero auch unterschrieb. Allein diese Urkunde ist »nacht und also die Unterschrift erdichtet. Drey.zehendes Kapitel. Heinrich II. will Basel in Pflicht nehmen (1016.) ^^is dahin wird der Leser aus den mitgetheilten Begebenheiten geschlossen haben, daß Basel zum deutschen Reiche und nicht zu Burgund gehört habe. Wir schreiten nun zu einer Begebenheit, welche dieses gänzlich umstoßt. Des Kaisers Mutter war die dritte Schwester des bur- gundischen Königs Rudolfs des lll- Von den zwey altern Schwestern waren aber auch Erben vorhanden, und Otto II- Graf von Champagne, als der Großsohn der ältern Schwester, glaubte das nächste Recht auf das burgundi- sche Reich zu haben. Dessen ungeachtet, übertrug Rudolf, im Jahre 1016, in einer zu Straßburg gehaltenen Zusammenkunft , seinem Neefen dem Kaiser Heinrich II- das burgundische Reich oder wenigstens die Anwartschaft auf dasselbe. Nun erzählt Dithmar, ein glaubwürdiger Schrist- !/) Lupxlement au Lorps äixlomatlhUL äu cirolt 6es gen« xar Oumont. 1 . II. p. 25 A 26. r) Killcoviui Lommentsrü Ne rebux Imx. 1. x. 22;. XIII. Kap. Heine. II. will Base! in Besitz nehmen. 22g stellev/ gewesener Kaplan des Kaisers selbst und Bischof zu Mersebürg von 1012 bis 1022 / Dithmar, sagen wir, erzählt, daß nachdem Heinrich II, in Folge des mit Rudolf III. getroffenen Vertrags, die Städte des burgundi- ^ scheu Reichs in Eyd und Pflicht nehmen wollte, und zu dem Ende gegen Base! angerückt, diese Stadt ihm die Thore zugeschlossen, und darinn von den übrigen Städ- ten gefolgt wurde. Weswegen auch der Kaiser in Zorn ^ wider sie gerathen, und die Felder um die Stadt verheeret habe *). Wider die Wahrheit dieser Thatsache kann Nichts ein- I gewendet werden. Dithmar ist ein angesehener und gleichzeitiger Geschichtschreiber; er konnte bey dieser Erzählung nicht die geringste Absicht haben; und wir werden ! bald einen andern gleichzeitigen Schriftsteller vernehmen? dessen Berichte mit jener Nachricht vollkommen übereinstimmen. Hier verdient angemerkt zu werden, daß die Großeft des burgundischen Reichs sich wider die Thronfolge d/s Kaisers Heinrichs II. widersetz?hatten. Unter andernA>ar der mächtige Otto Wilhelm, Graf von krsncbe, c/omrch dem Vertrag von Straßburg um so viel mehr zuwider, da er selbst auf die Krone Absichten hegst» Unbegreiflich muß es auch vorkommen, daß der Bischof Adalbero, der von dem Kaiser Heinrich so viele Wohlthaten empfangen, die Bürger nicht überredet habe, sich *) Lum Henricus IN ex xsÄo enm Hoclolko iMsw inito, ur. des chus IteZni in käem veüec recixere, L xriirwm säLs- Nlesm sxxlicuület, IiTcce ei xortss clsnlit, L xoüös urm- liier ssterie: iäso ille irstus serös eires urüsm vsüsvit» 224 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. dankbarer gegen den Wohlthäter ihrer Kirche zu betragen. Uebrigens wurde zwey Jahre nachher , im Märzmonath/ die künftige Succeßion in Burgund, zu Heinrichs Vortheil, durch einen nochmaligen Vertrag zu Maynz bekräftiget. Der Kaiser hatte unzählbare Summen dafür ausgetheilt; und Rudolf übergab ihm nun Krone, und Zepter. Vierzehndes Rapitel. Einweihung des Münsters. ^Hm Jahre 1019 den uten Octobris wurde das Münster durch den Bischof Adalbero mit großer Feyeruchkcit geweyhet. Außer vielen Fürsten und Herren waren, wie man erzählt, gegenwärtig, der Kaiser selbst, Poppo Erzbischof zu Trier, Wernher Bischof zu Straßburg, Rudard zu Constanz, Hug zu Ger^, Hug zu Losanncn, und Erius des Kaisers Kaplan. Diese sieben Bischöfe versprachen allen denjenigen großen Ablaß, die zugegen waren oder in die Zukunft jährlich auf den nemlichen Tag dahin kommen würden a). Sonderbar ist es, daß der König Rudolf dieser Weyhung nicht beywohnte! Bemerkenswerth ist es noch, aß kein gleichzeitiger Schriftsteller dieser Feyerlich- keit gedenkt; auch findet man nicht, daß er in diesem Jahre diesen Theil des Reichs besucht habe 6). Maseovius glaubt daher, daß diese Weyhung im Jahre 1018 vor a) Basler Chron. x. 97. ö) Älatcov. Oomm. cie rebus x. 242. n. z, L x. 24;. XIV. Kap. Einweihung des Münsters. 22s sich gegangen sey, weil er sich dazumal auch in Schwaben aufgehalten hat. Guillimann sagt , daß der Kaiser im Septembermonath iviz zu Zürich gewesen; und da läßt er ihn von Zürich nach Basel gehen, um der Weyhung des Münsters, im Sctober 1019, beyzuwohnen. Mein dieser langer Aufenthalt in dieser Gegend ist nicht glaublich, und wird durch andere Begebenheiten, die sich in Westphaien und anderswo zugetragen, widerlegt. Uebri- brigenS soll Heinrich II- folgende Stücke zur Zierde des Münsters gegeben haben c). i. Eine hölzerne Tafel mit geschlagenem Gold bedeckt, und auf 7000 fl. geschätzt. Welches aber gewiß viel zu hoch angeschlagen ist. Christus stehet in der Mitte, vor ihm knieen Heinrich II- und seine Gemahlin Kunigunda, und das Ganze ist von den vier Erzengeln Gabriel, Michael, Raphael und ttriel, wie auch von dem heiligen Bettedikt umgeben. Letzterer vermuthlich weil der damalige Pabst Venedictus VHI. geheißen. Der Kirche zu Merscburg hat Heinrich eine gleiche Tafel geschenkt, sie war aber von Gold und mit Edelsteinen besetzt. 2. Ein Kreuz, in welche!» ein Stück des heiligen Kreuzes und etwas von dem Blut Christi verschlossen war. ;. Stücke vom Kleid Mariä, vom heiligen Grab, von Petro und Paulo, St. Andrea, Thoma, Johanne dem Täufer, Sebastians, Juiiana und andern Heiligen: alles wurde im Fronaltar verwahret. O z ,e) Ob der Kaiser selbst in diesem Jahre dieß alles geschenkt, oder nicht viel mehr, nach seinem Hinscheid, seine Gemahlin Ku- nigrrnda, halte ich für unentschieden 226 Fünfte Periode. Zeitraumungewiss. Herrsch. 4. Eine silberne Krön , welche in der Folge das Kapitel und die Bischöfe / zu Kriegsnochdurft vermünzt haben sollen, 5. Ein kaiserlicher Stuhl mit Gold / Silber und Helfendem belegt, ein kaiserlicher Rock, u. s. w. 6. Eine Glocke / welche die Heinrichsglocke genannt wird, Aus der Aufschrift scheint es aber nicht , daß der Kaiser sie gegeben habe; sie lautet also : » Du Kaiser „ Heinrich erneuerst diese sinkende Kirche: diese Kirche n giebt mich dir und deiner Gemahlin : und ich werde „ Theodolits genannt <0 ", Daß diese Aufschrift sehr alt ist, beweist ein Umstand. Heinrich wird Cäsar und nicht Heilig betitelt. Nun wurde er im Jahre 1152 in die Zahl der Heiligen gesetzt: und die Kunigunda um 20 Jahre spater, Füßlin hat zu einem Veweisthum der deutschen Herrschaft über unsere Stadt den Umstand angeführt / daß das Bildniß des Kaisers Heinrichs H an dem Münster gezeigt wird, »Diese Kirche/ sagt er e), pranget noch mit sei- „ nein in Stein ausgeharrenen Bilde. Ware das ge- »schchen / wann Basel dazumal zu dem burgundischen „ Reiche gehört hatte?" — Ueber das Wort prangen wollen wir uns nicht aufhalte»/ obschon die Arbeit erbarmet) LecleUam bsnc rexarss LTÜirUenrice ruentem, U°ec tibi L uxori ms clat, vocor L IbLoUolun, Das Wort Lccle5m bedeutet sehr oft Bistum, Heinrich der II. hat das Bistum bereichert: das ist erwiesen, Vielleicht wollte diese Inschrift nichts anders sagen. Vielleicht gab diese in der Folge übelvcr- standene Inschrift Anlaß zu der Erzählung, daß Heinrich der ll. das jetzige Münster gebauet, und dessen Einweyhung beygewohnt, -) Slaarsbejchrcibuiig der Eydg. 1.II. x. 61 , XIV. Kap. Einweihung des Münsters. 207 z lich ausgefallen sey; nur folgendes müßen wir hier vermerken. Die Haupt- oder Eingangsseite des Münsters /) stellt uns unter andern Statüen zwey Könige oder Kaiser dar/ wie es die aufgesetzten Kronen zeigen. Die eine stehet an der rechten Seite der Thüre/ und die andere ganz oben, am Giebel / über der Gallerte / welche die Thürme vereiniget. Beyde gleichen einander nicht/ und sind von verschiedenen Bildhauern. Die erste hat eine weit kleinere Krone als die zweyte. Beyde halten in der Hand eine Kirche. Neben der ersten stehet eine Frauensperson mit einer kleinen Krone; und an der andern Seite der Thüre linker Hand (wenn man ausgehet) stehen / als Pendans / zwey Weibspersonen. In der nemlichen Linie siehet man an beyden Enden / gerade unter den zwey Thürmen / zwey andere Statüen. Die erste rechter Hand stellt einen zu Pferde sitzenden Ritter/ der gegen einen Drachen rennet/ vor. Das ist der heilige Georg/ welcher/ wie bekannt/ eine Unbildung unsers Erlösers ist. Einige wollen / es sey ei- ^ ne Anspielung auf die Ritterspiele/ deren Einführung ! oder Feyerlichkeiten dem deutschen König Heinrich I. ge- ! memiglich zugeschrieben werden. Die zweyte Statüe/ lin- ! ker Hand / stellt den heiligen Martin vor/ als er seinen O,4 /) Das Münster hat zwey Thürme. Einer heißt der St. Morgens Thurm / oder auch der alte Thurm. Der andere heißt der St. Martins Thurm, auch ober Thurm und neuer Thurm. Dieser ist lange nicht höher gestanden, als etwa bis zum Dach des Schiffs. Erst im Jahre 1488 bis 1500 wurde er aus, ! gebauct. Das Kapitel und der Rath ließen ihn aufführen. ! Der andere Thurm, St. Georgen genannt, ist älter. Wenn er aber aufgeführt worden, ist unbekannt. 228 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungewiss. Herrsch. Mantel entzwey geschnitten und mit einem Armen theilte. Diese Statue bestätiget die Meynung, Last unsere älteste Kirche zu St. Martin gewesen sey. Diese sechs Bildnisse stehen in folgender Ordnung. Die große Thüre. Ein König. — Eine Frauensperson. Eine Königin. — Eine Frauensperson. St. Georg. — St. Martin. Alle sechs scheinen vom nemlichen Alter und vom ncm- lichen Meister zu seyn. Was nun die oben am Giebel befindliche Statüe betriff, so stellt dieselbe einen Kaiser vor: wenigstens mag die größere Krone es bedeuten sollen. Sie stehet rechter Hand nahe am senkrecht liegenden Dach; und hält auch eine Kirche in der Hand. Vermuthlich ist es der Kaiser Heinrich H- An der linken Seite, siehet man das Bild einer Kaiserin, allem Anschein nach der Kunigunda, welche ein großes Kreuz mit beyden Händen umfasset. Dieß beziehet sich vielleicht auf das vorhin erwähnte Kreuz. Ueber beyden aber stehet in der Mitte die heilige Jungfrau. Die Heil. Jungfrau. Kaiser Heinrich II- — Kaiserin Kunigunda. Dies: drey Bilder sind von einer groben Arbeit. Frägt man nun, welche Personen durch die vier Bildnisse, beider Hauptthüre, vorgestellt wurden, so ist meine Antwort, daß ich es nicht weiß. Ich habe zwey Muthmaßungen. Entweder ist es der König Heinrich der Erste, mit seiner zweyten Gemahlin Mathilda, und ihren zwey Töchtern, Gerberga, Königin in Frankreich, und Hatwin. Oder es war der Kaiser Kunrad H Siehe das i6te Kapitel. Der ersten Muthmaßung möchte ich aberehender bey- ^IV. Kap. Einweihung des Münsters. 20» pflichten, weil auf dem Kopfe der allsten Tochter des Königs / die Ueberbleibsel einer Krone wahrgenommen werden: welches die Gerberga/ Königin in Frankreich/ anzeigen möchte. In der Kirche selbst/ zwischen der großen Thüre und den Stühlen der Häupter / befindet stch eine in Stein und mit erhabener Arbeit ausgehauene Tafel / welche den vorder« Theil einer Kirche vorstellt / unter deren Thüre zwey Mannspersonen / auf einer Banke fitzend/ mit einander zu reden scheinen. Die Thürme find ohne Helmen und nur etwas höher als das Schiff. Ueber der Thüre ließt man folgende Aufschrift: LVlL cLI.MI I.LkIVL 8 VIVI . HT VI^NI^ m clVo i6Kkl.i Kvir5 .().viL LluVcl'VKL k.EVI^XI^. Das ist: Aula Loslelli lapicles vivi titulöntur ki 6uo; ^empii kujus quia AruÄur-L lämulantur. „ In „ dem Himmelssaale werden diese zwey/ lebendige Steins „ betitelt, weil fie dem Bau dieses Tempels gefrohnet ha- ,, ben ". Also ist dieses Monument zum Gedächtniß der zwey Baumeister aufgestellt / und werden selbige/ in Rücksicht auf ihre Kunst / nach einer biblischen Redensart, lebendige Steine genannt. 2iO Fünfte Periode. Zeitraum d.ungew. Herrschaft. Fünfzehntes Rapitel. Ob Heinrich II. den Bischöfen die Stadt Basel geschenkt habe? , Euro!u8 M-,ZNU?, sein Sohn 1mäovicu8piu8, Ileinricus i- Hemricus lI. sind diejenigen, über welche sie ihre Mnthnrasiungen anstellen. Die meisten vereinigen sieh in Ansehung des Kaisers Heinrichs li. Ihre Hauptgründe beruhen aber auf der Verwechselung desjenigen, so er zu Basel gethan, mit demjenigen, so er in Ansehung -es Bistums Vamberg verfügte. Weil der Kaiser zu Bamberg, aus seinen Erbauter» ein Bistum stiftete, und weil er zu Basel dem lange schon errichteten Bistum Waldungen, Meyerhofe und anders schenkte, so folgt nicht daraus, daß er den Bischöfen zu Basel die Stadt und ihre Bürger geschenkt habe, gleich wie er den Bischöfen zu Bamberg den Ort Vamberg übertrug, lieber eins solche Donation findet sich nicht die geringste Spur in den gleichzeitigen Schriftstellern, noch in den vorhandenen Urkunden jener Zeiten. Dem sey aber wie ihm wolle, so muß ich über die Bistümer Bamberg und Würz- burg, als die begünstigsten Bistümer in Deutschland zwey Stellen anführen, aus welchen der Leser abnehmen wird, wie weit die weltliche Hoheit der Bischöfe sich damals erstreckte , wenn sie auf das höchste getrieben war. XV. K. Von Verschmkung der Stadt Basel. LH In der Bestätigungsbulle, weiche der Pabst Johannes XIX, über das neugestiftete Bistum Bamberg , im Jahre 1007 ertheilte, finden fich folgende lWorie F): z, Xotlra ^udlorirattz lancirnux, uc nuüux ibi Lo- ^ inex am luäex IsAeiri fasere xr^fumat, nili c^uem. zier svnceEonem ^lorioIiHiw.i Ile^ix Heinrici, vel 8uccel!ö- „ ruin ejux, Lxilcoxux loci ejuxciern clili^erec. " Also Wük die weltliche Gewalt noch in den Handen eines Grafen; der Bischof hatte nur das Recht ihn zu ernennen; und noch war die Bewilligung der Kaiser zur Ausübung dieses Wahlrechts erforderlich. Die andere Stelle ßndet sich in einer Urkunde des Bischofs von Würzburg b) / vom Jahre i oo8, über die Abtretung eines Theils seiner Diöces zu Gunsten des ueuen Bistums Bamberg: in derselben erklärt er sich dahin / daß diese Abtretung mit der Geistlichkeit/ mit dem Rath feiner Nasalen / und mit dem Rath und Einwilligung des ganzen Volks geschehen sey Hingegen schreibt der Ratysherr Ryf/ in seiner Chronik/ zu den Jahren isoo und ioio (p. rz§) folgendes: » Nun ist Basel in diesen Zeiten auch befrryet worden. »Wie sie dann (Gott habe Lob!) noch heutiges Tages, §) kkeL Vitr. illuür. 1. I. x. 1102 , /,) Von diesem Bistum sagte der Erzbischof von Bremen, Adam, (I.4. c. 5.) tolus erar V^ürredurgeriflx 5xi5soxus. gm i>l Lxifsoxatu wo neminem cticimr llabsre conlortem. Ix5s snim guuin teneat omnex Lomitatux 5urs xaresNi«, Ousa^ tum etiam kraviircioe gubernat. 2 ) 8e bans sessionem fasere cum commnni Llero 5uo, stgas Millmni sonülio, nes nair totius poxuli sonsilia äc cimfen- 5a. A1a5svv. allnot. all rss Uemrisi II. x, 48 - ri2 Fünfte Periode. Zeitraum d. ungew. Herrschaft. « eine freye Reichsstadt ist. " Hierüber werde ich nur diefe wenigen Fragen vorlegen: Von wem befreyet? Durch wen befreyet? Worinn bestand diefe Befreyung 7 Und wo findet man das aufgezeichnet? Sechszehntes Rapitel. Das rosste Jahr. Kuzrrad II. unterwirft sich Basel u. s. w. Heinrich der II. war den iz.Julii 1024 unbeerbt mit Tode abgegangen/ ohne daß er die Früchte des Geldaufwandes eingeerndet/ welche er auf die Thronfolge in Burgund verwendet hatte. Rudolf III. hielt steh durch seinen Tod für frey / und wollte durch den SucceßionS- vertrag von iviz nicht mehr gebunden seyn. Allein die deutsche Nation erwählte den 8. Sept. den Herzog in Franken / Eoninckumll, genannt 8-ckiLum, zum Kaiser; und dieser war nicht gemeynt/ die so weit gebrachte Vereinigung von Burgund mit Deutschland fahren zu lassen. Ueberdieß war er seit ioi§ mit Gisela vermahlt. Gisela/ eines Herzogs in Schwaben (Lrneüi I.) hinterlassene Wittwe/ war durch ihre Mutter/ zweyte Schwester des burgundischen Königs / desselben Nichte. Es scheint, daß Kunrad seine Absichten nicht sogleich von sich blicken ließ. Er hatte zween Mitwerber: Otto von Champagne, Großsohn der altern Schwester des burgundischen Königs, (welcher zwar einen Grad weitcrs verwandt, aber auch von der ältern Linien abstammte), und der mächtige Graf XVI. Kap. Kunrad II. unterwirft sich Basel. 2! z von ffronclrs-Lomte, Otto Wilhelm, der im burgundi- schen Reiche mehr zu sagen hatte als -er König selbst. Den 14. Mayens 1025 treffen wir Kunrad II. und unsern Bischof Adalbero zu Ulm an. Der Kaiser übertrug dem Bischof die Kastvogtey des Gottshauses St. Aasten auf dem Schwarzwald. Solche Käst- oder Schirm- vogteyen waren mit gewissen Vortheilen verbunden. Sie bahnten oft den Weg zum Eigenthumsrecht. Der Beschirmer wurde zum Herrn. In welcher Absicht geschah diese Begünstigung? Wollte Kunrad einen deutschen Bischof bereichern, oder wollte er sich einen burgundischen Bischof verbindlich machen ? Kurz darauf starb Adalbero. Die Geistlichkeit erwählte zu seinem Nachfolger Udalrieum /-), einen Edel- ! mann, das heißt, nach der damaligen Bedeutung des ! Worts, einen vorn Freyherrnstande. Der Kaiser unfeine Gemahlinn, welche bey Vergebung der Bistümer viel zu sprechen haben wollte, ließen sich ihre Bestätigung hoch und theuer bezahlen. Diese Simonie, oder Wucher mit geistlichen Würden sollen sie nachher sehr bereuet ha- ! ben. Merkenswert!) ist die Bestätigung, wenn unsre Stadt burgundisch war. Aus welchem Recht bestätigte der Kaiser unsern Bischof? Kam ihm diese Bestätigung als einem deutschen König zu? oder maßte er sich diese Bestätigung an als Eroberer einer burgundischen Stadt? X-) vunoä (IM. äs Lour§. 1. II. x. i;y.) glaubt, daß dieser Udalricus durch den Grafen von krsncbe-Lomre vom Bistum sey vertrieben worden. Allein Ditmar, auf welchen Dunod sich beziehet, nennt weder Basel, noch Udalricus, und spricht übcrdieß vom Kaiser Heinrich II. und nicht vom Kunrad, Nun ist unter Heinrich II. das Bistum nicht ledig geworden 214 Fünfte Periode. Zeitraums. Uttgew. Herrschaft. Sonderbar ist es/ daß Wipp»,, der uns dieses erzählt/ nur die Simonie / und nicht die Bestätigung tadelt? Auch sollte man schwerlich glauben / daß Kunrad / wenn ihm das Bestätignngsrecht nicht zugekommen , seine Regierung in Burgund mit einer Simonie angefangen hätte? Es frägt sich nun / wie der Kaiser zu Basel gekommen war? Wippo /) ist hierüber deutlich und bestimmt. Er erzählt/ daß Kunrad sich von Zürich nach Basel in wenigen Tagen verfügte/ und sich letztere Stadt unter- /) Kex sä Lsllrum lunicum perrexit. — Inäe polt psucos äies sä öslüesm civilstem pervenit. Lsliles civ:ts8 lits ell in <^uväsm trivisli conlinio, iä elr, LurFunäis:, Llemsn- nire L brsncire: ipls vero civits8 sä NurAunäism pertinet. läsnc civitstem invenit Xex vscustsm tipil'copo, cup>8 kro- vilor /täelbero snce lres menleb qusm Nsx veniret, mi xrsvit s 8ecuIo. Il>i limoniscs ItLrslis lukito spsruit, öc cito evsnuit. tilsm äum Nsx L Kevins s quoäsm Olero, nobili viro, nomine Iläslrico, c>ui iki tum kipilcopU8 elkec- tU8 ell, immenssm Necunism pro iopilcopstu lulcipsrent: xoNes Usx in poenitentis motu8, voto ss obliMvit, pro sli^uo Lp/scopstu vel llbbstis nullsm pecunism smplius sc- «ipers, in ^uo voto pene bsne permsniit. 8.ex vero Lkuon. rsäub colloquio rexsli Usbito LslileL: L termini8 Lurzun- äire ultrs voluntstem Uuäulpln eju8äem Lur^unäis: lse§iz äili^enter prLoccupstis, per ltkenum U8que 8sxonism per. Venit. t^usrs sutem ltuäolpiri U.ez;i8 meminerim breviter äicsrn. Ille Kuäolplius ltex Nurguuäitc äum in lenecluts llis regnum moUirer trscisret, rnsximsrn inviäism spuä krincipe8 regni lui compsrsnb, lecunäum lleinricuin Impe- rstorem, liliuin 8ororis lrue in re^num invitsvit, eumpus polt vitsin l'usm reZem Lurxunäite äelitznsvit, 6t krinci- xs8 regni Mrsre iibi tecit. llä czuum rein colnmenäsnäsrn Imp. läcinr. iniinitsm pecunisin liepe uä»lplru8 Uex pro- mills lus irrits lisri. volnit. LIronrsäu8 sutem Ilex msxis süßere qusm minuere reZnum 1ntentu8 sntecsll'oriz lui >s- bore8 metere vvlens, Lstilesm libi lub/u^svit, ut snimsä- verteret, sn Ivex lvuäolpiruü promiils sttenäeret. l^uoz xoltes 6iiels lleZins lilis Lororiz ipliu8 Ivepis Kuäolpln benä pscibcsvir. XVI. Küp. KltM'üd U. unterwirft sich Bast!. würstg machte (liki lulssuAgvit). Die Ursache giebt er ! auch an; nemlich, damit er besser erfahren konnte, ob i der burgundische König Rudolf III- das Versprechen er- ! füllen wollte, welches er dem Kaiser Heinrich II. gethan hatte. Ist diese Stelle nicht ein entscheidender Beweistm», daß Basel eine burgundische Stadt war? Der Ausdruck, übi iubssiMvit, wird von Wnrstci- sen also übersetzt: „ Der Kaiser nahm die Stadt Basel in sein und des römischen Reichs Pflicht. " Andere legen es also aus, als wenn Konrad eine Reichsstadt aus Basel gemacht hatte. Hierüber bemerkt I. C. Füeßlin folgendes m): „ Die neuern Skribenten, sagt er, haben sich in den Kopf gesetzt, die schweizerische Freyheit in ein „ graues Alter einzukleiden, eben als wenn die Schweizer in „ alten Zeiten ein ander Schicksal, als andere Volker ge- „ habt, und Freyheit genossen hatten, ehe Freyheit war." Dem sey aber wie ihm wolle, der Kaiser bemächtigte sich unsrer Stadt; er bestätigte den Bischof; und hielt in derselben einen Hoftag ; colloqmo reZalj lmbcko L 36 - lese n); ein Ausdruck, womit Wippo die Ausübung der ! königlichen Gewalt, Anordnung der Provinzen, Verwaltung der Justiz, und andere Verrichtungen dieser Art be- , zeichnet. Der angeführte Schriftsteller sagt weiters: L : terminis LurZuncliso äiliZetwer prsooecupatis, per kUm- num usque 8 axoniam pervenit D. i. Nachdem er die > Gränzen von Burgund mit Geschwindigkeit in Besitz genom- i men hatte, und gleichsam, ohne die Einwilligung deS Kö- ! mgS Rudolfs abzuwarten, oder, ehe dieser ein solches ^ thun konnte, prXoccupucis, gieng der Kaiser selbst langst 1 . II. x. 60. Staaksdeschr. der Eidgenossenschaft. n) Lonveyws sZsrs, pitrlanientsrs . . . Uelbnmit rervm xsrw. V. I. E- 787- Li6 Fünfte Periode. Zeitraum d.ungew. Herrschaft. der Rheinstraße nach Sachsen (das jetzige Westphalen und Niedersachsen). Welche Gegend verstehet hier Wipyo unter dem Namen Gränzen von Burgund? Wursteisen verstehet darunter das Suntgau: er sagt: « der Kai- „ ser verreiste durch die Anstöße des burgundischen Reichs „ den Rhein nieder — Burgund begriff dieser Zeit das » Suntgau rc. " Hierin» ist aber Wursteisen durch die Wörter , per klienum, irre geführt worden, welche er auf terminis anstatt auf pervENit bezog. Wippo verstehet die Gegend um unsre'Stadt bis an die Virs/ und vermuthlich bis an den Jura oder Hauenstein selbst. Wir werden in dem nächsten Zeitraum die Stelle eines Reichsvogts von den Grafen von Homburg bekleidet sehen. Vielleicht wurde einer ihrer Ahnherren vcm Kaiser Kon- rad II. bey diesen Umständen mit dieser Vogtey belehnt o). Zu Gunsten unsrer Ausleger der Münsterantiqnitäten bemerken wir, daß Kunrad zwey Töchter hatte, welche unvermählt gestorben sind. Die vier Bildnisse an der großen Thüre mögen also den Kaiser, seine Gemahlinn Gisela und seine Prinzeffinen vorstellen/-). Sieben- c>) Lrbes ssiberLnt ^ini8äictioni Lomitis L Lcabinornm, live sxesiirtim esruin urbiuin cura äemgnäst» esset kis corniri- bu8, live ii xreeter iÜL L tksLtibus vicinis ju8 äiserent. Ueineec. LIem. .suris germonici. 1. II. p. Z75- ^>) ^'ixpv (äs vita Lbnnrsäi) giebt uns von der Kaiserinn folgende Abschilderung : ,, Lum taut« n<>bilitati8 esset (sie stammte von Karl dem Großen ab) L./o/'m-e c/cce/rtlAHn-c , Minima extollentiis ssiit ; in Lei lervitio timorstie: in or-r- linnibu8 L eleemnssnis üsseänL: L dos nt secretiu8 potuit: sttenäen8 illuä LvLngelisum. ne jussitiam ssism fgceret so- ram boininibn8. Lr:>t enim liberaiis inZenii, iIIuKri'8 Ic>- jsrssie, revillä ^loriN non lauäiL, xulloris sm-tns, s«ininei xvik. Kap. Vertrag wegen Burgund rc. 217 Giebenzehntes Rapitel. Vertrag wegen Burgund zu Base! gesthlossen. ^unrad brachte das Jahr 1026 und den größten Theil des folgenden in Italien zu / wo er die kaiserliche Krone zu Nom erlangte. In seiner Abwesenheit empörte sich sein Stiefsohn/ Ernestus H- Herzog in Schwaben, wi- der ihn. Er hatte, allem Anschein nach, Absichten auf Burgund gefaßt. Diejenigen, die im Eisaß, in der Schweiz, und in Schwaben dem Kaiser getreu blieben, wurden von ihm hart mitgenommen. Die Rückkunft des Kunrads stillte aber diese Unruhen. Inzwischen hatte die Kaiserinn einen Succeßionsver- trag zwischen ihrem Gemahl und ihrem Oheim vermittelt. Kunrad II und Rudolf III, der ihm entgegen gekommen war, pflogen bey»Muttenz, einem Dorf unweit Basel, die Unterhandlungen darüber 4). Die Erbfolge in Burgund wurde dem Kaiser versichert. Hierauf führte Isboris patiens, in csllum minims xrofula, in rebus ko- nellib . Rap. Ob Hugo Bischof gewesen? 117? — ngr. n. Rap. Vom unbekannten Bischof L. ngr — ngg. i r. Rap. Bischof Heinricus von Horburg. 1184 — 5 Sechste Periode. Zeitraum der steigenden Gewalt der Bischöfe. Vom Jahre rozr bis H91. Oder: ! Von der Vereinigung des burgundischen Reichs ^ mit Deutschland/ bis zum Bischof Lutold. Einleitung. Ur schreiten nun zu -em merkwürdigen Zeitraume, in welchem die geistliche und päbstliche Gewalt im deutschen Reiche den Plan beynahe ausführte, sich über alle weltliche Gewalt zu erheben. In demselben haben auch unsre Bischöfe die Ausübung ansehnlicher Gerechtsame erhalten. Erstes Rapitel. Von dem deutschen Reiche in dieser Periode. ^unradus II, der Stifter des fränkischen Stamms, starb im Jahr io;9. — Sein Sohn, Heinrieus IN- genannt der Schwarze, einer der vortrefflichsten Fürsten, P , 22L vi, Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. regierte bis in das Jahr 1056°. Er schenkte unserm Bistum eine Grafschaft/ welche nun den größten Theil unsers kleinen Gebiets ausmacht. —> Sein Sohn/ HeinricuS IV, war kaum sechs Jahr alt, da er den deutschen Thron bestieg. Seine unglückliche Regierung / welche ein halbes Jahrhundert gedauert (105,5— no6) ist durch seinen Fehler sowohl/ als durch die unerhörten Anmaßungen der Päbste/ durch die Empörung seiner Sohne / und durch die Armuth/ in welcher er das Ende seines Lebens beschloß/ allgemein bekannt. UebrigenS ist unser Bischof Burkard ihm getreu geblieben / und die Umstände zeigen / daß eS nicht vergebens gewesen. Unter Heinrich IV. ist der Anfang der sogenannten Kreuzzüge zu bemerken, Schon lange waren die Wallfahrten nach Jerusalem zum Grab Christi in der Uebung. Da aber die Türken um das Jahr 1079 Jerusalem eroberten/ wurden die Christen sehr mißhandelt, Die Päbste ließen die ganze Christenheit aufbieten/ das heilige Grab aus den Händen der Ungläubigen zu reisten. Der erste Kreuzzug geschah zwischen 1095 und 1099, wo Jerusalem von den Christen erobert wurde. Die Deutschen hatten aber an dieser ersten Unternehmung keinen Antheil. Heinrich der V, Sohn und Nachfolger Heinrich de§ Vierten / regierte von 1106 bis 1125. Unter ihm dauerten die Streitigkeiten mit dem römischen Hofe mit gleicher Heftigkeit fort. Im Jahre 1122 ward das berühmte Concordat wegen der Investitur mit Stab und Ring getroffen. ES wurde den Kaisern das Recht ferners gelassen/ den neuerwählten Bischöfen die Investitur zu ertheilen / das ist / den Besitz der Reichsgüter und Regalien zu übertragen. Allein dieses sollte nicht mehr mit den bis- i. Kap. Von dem deutschen Reiche. 22z her üblichen Feyerlichkeiten geschehen. Anstatt -es Stabs und des Rings, so bey der Investitur überreicht wurden, sollte inskünftige der Zepter gebraucht werden. Ring und Stab waren figürliche Zeichen des geistlichen Amts; und die Kaiser sollten nicht glauben, daß ste bey der Investitur das Amt selbst übertrugen. So schlau dachte man in jenen Zeiten! Nach dem Abgang des fränkischen Stamms wurde Lo- tharius U, Herzog von Sachsen, zum Kaiser erwählt (n 2/ — n; 7). Der Herzog von Schwaben, Friederich, und sein Bruder, Kunrad, Herzog in Franken, weigerten stch lange, ihn zu erkennen. Erst im Jahre n; 5 wurden ste mit dem Kaiser ausgesöhnt. Allein, da Lotharius U- bald darauf unbeerbt mit Tode abgieng, so wurde der so eben gedachte Konradus HI- ihm zum Nachfolger gegeben. Er ist der Stifter des schwäbischen oder hohenstaustschen Stammes, welcher also genannt wird, weil sein Vater, Friedrich von Hohenstaufen, Herzog in Schwaben gewesen. Konradus der lll. regierte von ii; 7 bis i;s2. Er war der erste unter den deutschen Kaisern, der einen Krenzzug in Person unternahm (1147). Die Unternehmung lief aber unglücklich ab. Nur wenige hatten das Glück, ihr Vaterland wieder zu sehen. Unser Bischof Ortliebu8, Graf von Froburg, begleitete den Kaiser, und kam auch mit ihm wieder zurück. Der letzte Kaiser, so in dieser Periode die Regierung führte, war Friedericus I, genannt karbsrollä, oder der Rothbärtige (von 1152 bis n 90). Er war Konrads des lll- Bruders Sohn. Heinrich der Löwe, Herzog in Sachsen, die wiederholten Empörungen der italiänischen Städte, und einige streitige Pabstwahlen gaben ihm un- P 4 L24 Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. ter anderm viel zu schassen. Im Jahre 1189 trat er einen Kreuzzug an , starb aber das folgende Jahr in Asten, und die ganze Unternehmung war ohne Erfolg. Zweytes Rapitel. Bischof Udalricus bis ungefähr 1041. nr haben in der vorhergehenden Periode gesehen, wie dieser Bischof 1025 erwählt/ und wasferners bis io;r unter ihm vorgegangen sey. Man weiß zuverläßig aus zwey Urkunden/ daß erden 25.April! 1040 noch lebte. In denselben bestätigt der Kaiser Heinrich III- die Schenkung der Abtey Granfelden/ samt der Zelle 8t. UrliLim, wie auch die Forst und Jagd im Suntgau. Drittes Rapitel. Ob Bruno Bischof gewesen ? Ä^ursteisen nennt ihn nach Udalricus, und glaubt, daß er im Jahre 1047, und zwar nach Theodoricus, die Regierung angetreten habe. Der Jesuit Sndanus, in seiner Lalileu iacra setzt ihn vor dem Theodoricus. Blauen- stein sagt, daß er unter dem Pabst Gregonus VI. (1046) Bischof war: Münster nennt ihn unter dem Jahre 1025. Und man bemerkt, daß die Neerologen der Thumkirche den Tag seines Todes aufden27.Mayens/ aber mit Auslassung des Jahrs, gesetzt haben. ni-Kap. Ob Bruno Bischofgewesen? 225 Ich zweifle aber nicht, daß man hier den Bering/ Bischof von Augsburg/ der zu der Zeit lebte/ mit dem Bischof von Basel verwechselt habe. Erstens nennet ihn das älteste Verzeichrriß/ das ist/ der Lstercuius, nicht: Oäul- ricos , 1 iieocioricus , LerinZerub , und mit diesem letzten hört das Verzeichrriß auf. Zweytem war Udalricus im Jahre 104O noch Bischof/ rmd im Jahre 1041 stand Theodoricus dem Bistum schon vor. Drittens sagt der Kaiser Heinrich III- in einer Urkunde vorn Jahre 1048/ daß Udalricus der Vorfahr des Theodoricus gewesen sey: krLÜü Llricus A luu8 8uccellor INeocioricus a). Viertens lebte Theodoricus noch im Jahre 1254, wie es auch Urkunden beweisen. Also konnte Bruno weder im Jahre io2s/ noch 1046/ noch 1047 Bischof zu Basels seyn. Dieses zeigt uns ohne Widerrede, wie unlauter die Quellen waren, in welchen die Verfertiger der bischöflichen Register geschöpft haben; und daß, wenn der Jesuit Sudanus stch auf alte Manuskripten beruft (vetus lVI. 8. Loci ex), er stch auf ziemlich schwache Beweisthümer stützt- Viertes Rapitel. Bischof Theodoricus ^). Grafschaft Äugst. Ungefähr 1041 bis 1255 oder 56. . , tigen Leben, von dem Belohner aller Menschen zu er- „ halten. Daher, weil'das Bistum der Kirche zu Basel, „ zu gering und klein uns (nimis kumilem tenuemgue) „ vorgekommen, so haben wir beschlossen, desselben Ar- „ muth aus unsern eigenen Gütern (äe bonis nottri ju- „ ri8) in etwas behülflich zu seyn. Es sey also allen » Christi und unsern Getreuen, künftigen und jetztle- „benden, hiemit wissend gemacht, wie daß zum Heile „der Seele unsers allerfrömmsten Vaters, -es Kaisers „^onracli, göttlichen Andenkens (ciivX memorlX),wie „ auch zugleich zu unserm Heile, wir eine gewisse uns ei- „ genthümlich zustehende Grafschaft (quenclum nolb X „ propr ietstls Lomiratum), genannt, im Gau „ OuZelkZovve und 8itzovve gelegen, der baselischen und „ zur Ehre der heiligen Jungfer errichteten ^Kirche, so- „ wohl in Betrachtung der Dienste des Bischofs Ureocle- „ rici, als in Erinnerung des Wohlwollens unsers Vaters 1047) welch hierüber angeführt wird, sagt das nicht . . . Viriäunentl Ikeoäerimim Lsiile-e xr-exositum Lüpestunum tu um kont. xrTfecit. Das heißt, der Kaiser setzte, zu Vec- dun, den Lyeotorich Probst von Basel, und seinen Kapellan, zum Bischof ei». — Diese Uebersetzung wird durch das vorhergehende auch bekräftiget. c) Siehe das lateinische Original bey Herrgott, Loä. xrob»r- II. p. n;. iv.Kap. BischofTheodoricus. 1241-1056. 227 „ ters gegen ihnck), eigenthümlich bewilliget (potelimivs „ conceliimus ) und mit allen Zugehörden als eigen über- „ geben haben (c!e noüro jure in suum jus, cum omni „ pertinenris, in proprium tkÄLliciimub); und zwar in „diesem ausdrücklichen Verstände, -aß der zuvorgenann- „ te Bischof und seine Nachfolger freye Gewalt haben sol« „len, von dieser Grafschaft selbst zu besitzen, oder zu ,, Lehen zu geben (m beneliLigncki) oder damit zu schalt?» « und walten, wie es ihnen zum Nutzen der Kirche be- „ lieben wird. Diese Grafschaft war also kein Reichslehen, sondern ein Erb- oder Modial-Eigenthum des Kaisers. Hatte er selbige von Seiten seiner Großmutter Gerberga, desbur- gundischen Königs Kunrads zweyten Tochter, geerbt? oder war ste ihm von Seiten seines Großvaters, des Herzogs tiermsnni II. von Schwaben erbsweise zugefallen? Hierüber finde ich nichts aufgezeichnet. Bruckner glaubt-), daß Heinrich ste aus der Erbschaft eines Grafen, Namens ! Ltiaciglocli, bekommen habe. Ueber die Gränzen dieser Grafschaft hat man nur ein? Urkunde vom Jahre , die, feiner Zeit, vorkommen wird. Der Birsfluß, der Rhein, das Violenbach bey Äugst, die Schafmatt, die Hauensteinen, die Gegend um Nonningen und Beinwell bis an den Birsfluß beschlossen ungefähr den Umfang desselben /). Worinn bestand aber eigentlich dasjenige was dem Bischof gegeben wurde ? War es dieser ganzer Districkt, «") ^Keoäerici ejusäem teäis Lpilcoxi commomti servitutL, xLtern-eMS memores üi eum denevolsMtL. -) Merkw. der L. B. P. 2689. /) Herrgott Loä. xrob. 1 . II. x. 708. 228 VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. oder nur was andere besondere Herren in demselben nicht besaßen/ oder nebst gewissen Grundstücken die Lehensherrschaft über dieselben? Dre Worte des Schenkungsinstruments sagen nicht / daß die beyden Gauen Ou^elt§o^vs und 8ll§ovve in der Grafschaft Augusta begriffen waren/ sondern daß diese Grafschaft in jenen Gauen gelegen: welches vielleicht nicht einerley ist. ((^uenckum Lomita- tmn/inZulru vocatum, in puZo OuZeÜAowe 8if- Zoxve litum.) In diesem Instrument vom Jahre 1041, steht neben dem Handzeichen des Kaisers geschrieben : ^iZnum clo- miin s6Z>8 inviÄilftmi üeinrici tertii. Er wird König und nicht Kaiser genannt/ weil er erst 1046 die kaiserliche Krönung empfieng. Im Jahre 1048 den isten Juny ertheilte der Kaiser Heinrich der III- F) zu Kolmar / eine Urkunde zu Gunst der Domherren. Er nennet ste lrurre« noltri Oeo L 8un- ÜL iV unL ftrvientes. Er bestätigt ihnen die Nutznießung verschiedener Güter. Die Bischöfe Udalricus und Theo- doricus hatten selbige dem Kapitel geschenkt / aus Mitleiden über die Armuth der Domherren (in ulum ftutrum inopi-nn eorum mikertub). Kein Bischof noch andere Person soll sich unterstehen etwas davon zu entäußern/ bey Strafe fünf Pfund Gold für die kaiserliche Kammer und so viel für die Brüder. In der Beschreibung jener Güter kömmt folgendes vor: In puZo 8^lZo>ve, in villig Uelin L Ourbulim in Lomitstu Kockotpln Eomiti8. Das ist: im Gau von Sissach / in den Dörfern Melin und Gurbelim / in der Grafschaft des Grafen Rudolf. Nun haben wir in der §) Herrgott <^oä. prob. 1 . II. p. 119. iv. Kap. Bischof Theodoricus. 1041 -1256. 229 vorhergehenden Urkunde gesehen/ daß die Grafschaft August« in dem Sißgau gelegen / und in dieser Urkunde finden wir / daß in dem nemlicheu Sißgau eine andere Graf- schaft auch einbegriffen war / oder stch wenigstens in denselben erstreckte. Oder sollen wir etwa glauben/ daß der Bischof Theodoricus / seit dem Jahre 1041 bereits das Sißgau einem Grafen genannt Rudolf zu Lehen gegeben hatte? Im Jahre 1052 b) schenkte Kaiser Heinrich III. einem genannt Richardus / Grundstücke (pr^cilum) im Dorf Enfisheim im Elsaß/ mit den Zugehörden als Gebäude/ Felder/ Waldungen/ Jagd / Wasser/Mühle/ Fischenzen und andere Nutzungen. Diese Güter waren des Kaisers Eigenthum. Er schenkte ste auf Anhalten des Bischofs. Die Ursache warum ich es bemerke / ist die Benennung/ welche gedachtem Richard beygelegt wird. Der Kaiser nennt ihn 8snÄX NariX 8ervus: Leibeigener der heiligen Mariä. Die Natur der Vergabung zeigt/ daß es kein gemeiner Leibeigener/ der Frohndienste leisten mußte/ Mgnciv umbedeuten könne. Hier finden wir vielleicht die erste Spuhr der in der Folge so emporgestiegenen Dienstmannen/ oder Mnilterisies, wovon seiner Zeit ein mehreres vorkommen wird. Der Bischof Theodoricus muß den a tten Nov. 1054 noch gelebt haben / da der Pabst Leo IX. ihm die Abtey ! Münster in Granfelden mit der Celle LV Lftlicim bestätigte. /i) Herrgott Loä. xrob. 'b. II. p. 12;. 2zo VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. Fmrftes Rapitel. Bischof Beringer. Kirchenversammlung zu Basel iv6i. ^nter diesem Bischof wurde im Jahre ro^i eine Kirchenversammlung zu Basel gehalten. Der Pabst Nikolaus der II war den 22ten Jul. gestorben. Ohne Bor- wissen der Kaiserin Agnes , (welche nach Heinrichs des III. Absterben, die Vormundschaft über ihren unmündigen Sohn Heinrich IV. übernommen) wurde der Pabst Alexander II. erwählt. Hierauf ließ die Kaiserin, am 28ten Oktobris auf einem Concilio zu Basel, wiewohl ohne glücklichen Erfolg, Honorium II. dargegen erwählen. Dem jungen Heinrich wurden auch von Seiten der Römer Geschenke überbracht und eine Krone aufgesetzt r). Sechstes Rapitel. Bischof Burchardus. Basel erweitert. 1072 — ii 10 ungefähr. (§ein Episcopat ist merkwürdig. Er unterstützte den Kaiser Heinrich IV. wider seinen Gegenkaiser und wider den pabstlichen Hof. Und die bischöfliche weltliche Gewalt in unsrer Stadt zeigt steh unter ihm auf eine ausgezeichnete Weise. i) Nalcoviur 6s rebriL imperü 1. 2 . x. 8. VI. Kap» BischofBurkardus. IO72-IIIO. 2ZI Dieser Bischof war ein gebohrner Freyherr von Hasenburg , einem jetzt zerstörten Schloß, welches unweit Lützel auf einem Berg des Jura , genannt Rippetsch, gelegen Er bekleidete vor seiner Erhebung zum Bistum, die Stelle eines Kämmerers im Domkapitel zu Müynz. Er ist der erste dessen Geschlechtsname zuverlässig bekannt ist. Justus Moser in seiner osnabrückischen Geschichte bemerkt das nemliche von Gottschalk, der den bischöflichen Stuhl von n 09 bis n18 zu Osnabrück besass. Er war, sagt er, der erste, dessen Herkunft nach heutiger Art bestimmt ist. Er stammte aus dem Geschlechte der Edlen Herren von Diepholz. Als Heinrich der IV. von dem verrufenen Pavst Hil- debrand oder Gregorius VII., im Jahre n 76, in den Bann gethan, des deutschen Throns verlustig erklärt, und seine Unterthanen von Eid und Gehorsam entbunden wurden , stellte der Kaiser zu Worms eine Kirchenversamm- lung an, auf welcher Gregorius VH. seiner Würde entsetzt wurde. Unser Bischof Burcardus wohnte diesem Con« eilio bey. Hierüber wird er vom Jesuit Sudanus in der Lsliies 8scra Übel behandelt k). Der Kaiser begab stch nach Italien, lies den Pabst, der stch um seine zu Worms erkannte Entsetzung wenig bekümmerte , um Lossprechung vom Kirchenbanns ersuchen, und unterwarf stch der öffentlichen Buße 1077, welche darinn bestand, daß der Sünder drey Tage vom Morgen bis an den Abend, barfuß und ohne Speise zu stch zu nehmen, auf dem päbstlichen Hofe stehen mußte. Heinrich t) vrüilms setzt dieses Schloß in LrMvis 8crixt. min. x. 2YY. /) p. 170. öurcsrcius turxi not» inkectus sk, Mxote Imxer». toris xs>rtsr eum Llür 8ctüsm»ticii sscutvr. 2Z2 vi. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. erhielt endlich die Absolution/ unter der Bedingung / daß er sich auf eine gewisse Zeit der Regieruugsgeschäfte einschlagen sollte. Allein/ sobald er vompäbstiichen Hofe weg war/ trat er auch die Regierung wieder an. Unterterdes- sen hatten in Deutschland verschiedene widerspenstige Für sten auf Heinrichs Absetzung ihre Gedanken gerichtet. Und zu Forchheim in Franken 1077 wählten fie Rudolfen von Rheiufelden/ Herzogen von Schwaben/ zum Gegenkönigc. Der Pabft bestätigte ihn und überfthickte die Kaiserkrone. Unser Bischof blieb Heinrichen getreu, setzte sich und dre Stadt in einen guten Vertheidigungsstand, und verfechtete die Sache seines Herrn mit Nachdruck. Dieß beweißc uns eine Urkunde / die ich sobald mittheilen werde. Uebri- gens wurde der Gegenkönig im Jahre ivzo in einer Schlacht tödtlich verwundet, und sein Tod verschafte Heinrichen einige Erholung. In dem nemlichen Jahre berufte er zu Brixen eine Kirchenversammlung, auf welcher Gregorius VII. seiner Würde entsetzt und Clemens III. zum Pabste gewählt wurde. Rom wurde mit Heeresmacht erobert, und Gregorius, der sich nach Salerno geflüchtet, verlies im Jahre 1085 die Welt. Allein im Jahre 1 c>81 hatten einige deutsche Stände insonderheit in Sachsen und Thüringen, unter dem Vorwand, daß Heinrich von dem päbstlichen Banne noch nicht frey war, eine neueKö- nigswahl veranstaltet, und den Grafen Herrmann von Luxenburg zum Gegenkönige gewählt; welcher nur im Jahre 1087 sich des königlichen Titels begab. Während diesen sieben Jahren, von dem Tode des ersten bis zur Unterwerfung des zweyten Afterkönigs, bieten uns unsere Annalen folgende Begebenheiten dar. I. Im VI. Kap. Bischof Burkardus 1272 -1 n 2. 2Zz I. Im Jahre logl M) (VII! I6m Oecembris) gab Heinrich der IV. dem Bistum, oder, wie die Urkunde sagt, der heiligen Mutter Gottes, der ewigen Jungfer Maria «), eine gewisse Grafschaft, genannt Hari- chingen, (oder nach Herrgotts Auslegung, Zwingen,) welche im Brißgau gelegen, mit allen ihren Zugehörden. Er schenkte sie zu eigen, mit der Bedingung, daß der Bischof und feine Nachfolger diese Grafschaft zum Nutzen der Kirche gesätzmaßig besitzen sollen. Diese Schenkung geschah auf das Begehren des Bischofs und der Kaiserin Bertha; und auf das Ermähnen (scimonitione) der Bischöfe von Speyer, Utrecht und Lausanne. Auch wollte der Kaiser die getreuen Dienste des Bischofs belohnen. (HHitcopi löt^fgcerenE ttcteli lervitio). Uebrigens Wird der Bischof ki6el>8 notier L3iii>enli8 b.pjtcopu8 betitelt. Jede Urkunde fangt gemeiniglich mit einer Moralität an. Die Geistlichen, welche dergleichen Akten aufsetzten , sorgten immer dafür, daß bey diesem Anlaß den freygebigen Christen eine nützliche Wahrheit beygebracht wurde. Diese Urkunde lautet im Anfang also: Höbu8 tr3nllcortt8 non trgntworia comparure, oll pro- cul ttubio kapere; llcut pro non manentibu8 manen- tra neZIiZere, elk ttelipere. d. i. » Mit vergänglichen „ Dingen unvergängliche Dinge erwerben, ist unstreitig „ Weisheit; gleichwie für das Unflätige das Stätige ver- „ säumen Thorheit ist ". Alles aber kömmt auf die Auslegung an: Hier war eine Grafschaft, ein vergängliches und unflätiges Ding. m) Herrgott Loäex prob. 1 . II. x. 127. /i) Laliclse Lei ßsnitrlci xerxetuse virginl ÄlMT. Erster Band. Q 2Z4 VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. II. Im Jahre log? schenkte der Kaiser unserm Bistum Rapolstein im ElsaK gelegen o)/ mit den Leibeigenen beyderley Geschlechts und allen Nutzungen/ welche geschrieben oder genannt werden mögen. ES war Patrimonial- eigenkhUM deS Kaisers (beereclit-rrio jure ex P3ite patris nollri 36 N 08 perkinenx) Der Bischof und seine Nachfolger sollten mit demselben nach Gutbefinden schalten und walten/ jedoch nicht nach Willkühr noch zu ihrem eigenen Vortheil/ sondern zum Nutzen der Kirche/ und folglich sagt der Kaiser / zum Nutzen der Bischöfe selbst. Eine sehr feine Distinktiv« und lobenSwürdige Gleichsetzung zugleich! libernm potellstem babe-mt, non proluo lubitu, vel proprio commocio, secl pro utilitLts ecolesiX, nc llo 6 c sua, quoölibel: lacere, o.uocl eis pchcet. Der Bischof Wird LccleliX ksktor , LMienlig Lvi5copu8 genannt. Der Hauptbeweggrund dieser Schenkung wird in dem Eingang angeführt: es war um dem Bistum wieder aufzuhelfen/ als welches von den Feinden deS Kaisers sehr mitgenommen worden, sIÜ8 eoLlelii8 lpeLmliccr iubve- nire clebemus, quas ob bonori8 nottri oclium ab ini- micis noltri 8 3ttenu3t38 6 c poene 36 nicliilum reö3Ä38 viclemu8; inter gU38 ecclelmm L-lilienlem reput3MU8, quum pro nollro oclio 3 b inimici8 noltrib clilncerntnm jn§emifoimu8. Luju8 LccleliX ?3lkor -— guia nv 8 cli- lexit, 6c 6clem Oeo in nobi8 servare liuäuit, bonee Lccleliee 6il3pi63ri, c^uum contr3 no8 in nnimom ini- micorum nollrorum, 6 c propter nolirorum 3nimsln > lu3M clnre mnlnit />). c>) Herrgott (chä. prob. 1 . II. x>. 128. /,) Ucbrigenstwurde diese Urkunde in dem königlichen Pallast gc» geben. tlÄum kAlatio noitro. Die Stadt wird nicht ge- VI. Kap. Bischof Vurkardus. 1272 - IIIO. 2Zs III. In dem nemlichen Jahre 108; wurde das Kloster St. Man vom Bischof Burkhard gestiftet, und Benedic- tmerbrüdern von Clügny aus Burgund angewiesen. Unter den Gütern dieses Stifts bemerken wir, V. Den Wald bey St. Alöan, die Mühlen, Matten und Aecker, welche heut zu Tage die Lehen genannt werden §). 2°. Die St. Martins Pfarrkirche zu Basel, wie sie der Bir- sig unterscheidet >-), indem ihr Bann oder Kirchsprengel bis an den (öirlicu?) Virstg gegangen.-— Die Kirche im Dorfe genannt Niedern-Basel §), oder die heurige St. Theodors Pfarrkirche in klein Basel. Die übrigen Güter sind theils in Wursteisens Baslerkronick (p. 107) und theils in einigen Bestäcigungsurkunden verzeichnet, welche der Leser in der Klimm LljpjomAtjcn nachschlagen kann r). Q 2 nannt. War es zu Bafel? Allem Anschein nach. Tue Kaiser hatten noch in einigen Städten ihre Palläste Z. V. Otto frilingenlis (üb. VII. p. 148 Lbronici) berichtet von Wocms, daß die Bürger, welche wider des Kaisers Wille ihren Bischof UnM behalten wollten, den kaiserlichen Pallas!, der ausser den Stadtmauern stand, niedergerissen hatten, y) Älolenclins in rixs Lirlse cum prstis L sgris achscentibus. r) Womit die Einkünfte verstanden wurden, welche diese Kirche unter andern zu Hüningen bezog. 5) Inferior Lsfilss. Vermuthlich ulrsrior Lgfilea. Denn in allen Urkunden von der Erbauung der kleinen Stadt, steht ul- terior. Also können wir uns die Mühe crspahren, die vermeinte 8uxerior LMea zu suchend p) 1. I. x. azi, a;6, 241. 27;, 280, zvo und ;o2. Die erste Bestätigungsurkunde vom Bischof Burkard vom Jahre noz ist in Sprengs Abhandlung über denUrspru»zg der kleinen Stadt L. Wenn er aber die Worte: kro Läelium re- äernxtions , durch , „ Gunst und Willen der Getreuen übersetzt, ^ so treibt er die Licenz einer freyen Uebersctzung^etwas weit.. 2Z6 vi. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. Der Bischof gab dieftm Stift zwey Kastvögte. Für die jenseits des Rheins gelegenen Güter, 'l. Dominos cie ftötinlein rr); das waren die Freyherren von Röteln, eine Herrschaft -essen Hanptsitz nachgchends Lörrach geworden ist. Für die Güter aber, welche disseits des Rheins lagen, wurde der Graf Rudolf von Honberg zum Kast- vogt gesetzt. Der Bischof beschreibt ihnen ihre Pflichten mit Ausdrücken die einem Verweis gleich sehen. Sie sollen , sagt er, sich bestreben des Klosters Leute und Sachen durch die Tapferkeit ihres Schutzes, ohne Beleidigung und getreulich zu vertheidigen, und sollen nicht die ungerechte Tyranney einiger Vrandschatzung ausüben -H. Auch wurde ihnen untersagt, einen Untervogt an ihrer Statt zu stellen. Dieß ist eine Vorsorge die man im Mittelalter oft antrift. Zu allen Zeiten hat man steh mehr vor den Subalternen als vor den Herren selbst gefürchtet. Was aber über alles in der Stiftnngsurkunde zu bemerken ist, bestehet in den Verfügungen, welche der Bischof in Ansehung der Gerichte getroffen hat. Er gab dem Kloster die Civilgerichtsbarkcit indem ganzen Distrikt von der alten Stadtmauer an, bis an den Birsfluß und die sogenannte Stege bey St. Jacob >>). Aus unsern Rathsbüchern vom i4ten Jahrhunderte vernimmt man, daß die ll) Er wird auch vomirms äe lvöttcln genannt. tzui (aclvocsti) bomines iptoriun L res, lins omni slbi LubUiNiw Mb ttävocsw, ruikioni8 virmte, Ime IsMone, ücieliter äeMnMre nün tirrmniäem imgnsm exa- Äiom8 exerceaM. zi) tltssue sU pontem It^rM, ). erzählt wird. Hieher gehört folgendes : „ Longregarlonem, „ ilkm conlkruxir ^ Loncilio beielium luorum tsm Isicorum „ guam clericorum. Er sliftete diele Brüderschaft mit dein „ Rath seiner Getreuen, beydes der Weltlichen und der Geistlichen". Was bedeutet hier Rath? Ist es Anrathen allein, oder Anrathen und Einwilligung zugleich? h) Lrullel in seinem Nonvel Lxamen clö l'Ulage äL8 kiefz en krance (p. 679) lchrcibt: ,, Le ne tut gue ver8 l'sn 1220 qus 1'an commengÄ ä äonner 6M8 les Lctes ls ritte äs Miez ä cenx el'entre les nvl>Ie8 gui svoient ete fsit8 Llrevallen " Jene Urkunde widerlegt den Lrnllel. Er verwechselte den niedern Adel mit dem hohen Adel Dieser fturcliiu-äus der zwischen den Grafen und den Dienstmannen gencnnt wird, war ein Freyherr, der vermuthlich Lehen von der Kirche hatte. In der Folge, als die Dicnstmanne auch den Titel Mies ihrem Namen beyfügten, so verließen die Freyherren den Titel Mies , und setzten das Wort klobig nach ihrem Namen hinzu. Da aber nachgehends die Dienstmanne vor dem Ritterschlag sich Edelknechte nannten, so begaben sich die Freyherren bey den Unterschriften des Titels öiobllhi, und bedienten sich des Worts Frey. vi- Kap. Bischof Burkardus. 1276 -11 io. 2zs ?incern3. (Mundschenk). ^smpertus, Ogpiter. (Truchseß). iävmo oderkärrno, ^erukeru8, RienberZ, lie^o, ^631^02, Lurcli3rcZu8 und andere mehr. Diese Unterschriften zeigen uns: r°. Daß der Vice6ominu8 oder Statthalter unter den Mitgliedern des Kapitels gezählt wurde. Das ist auch das erste mal / daß seiner gedacht wird c). 2°. Daß der Bischof schon einen Mundschenk und ei- j neu Truchseß gehabt. Justus Moser in seiner Geschichte i von Osnabrück beobachtet/ daß Philipp/ welcher von 1 141 bis 117; Bischof zu Osnabrück gewesen / der erste sey / so viel man weiß / welcher nach fürstlicher Art, unter seinen Dienstleuten einen Marschall, Kämmerer, Schenken und Truchseß gehalten habe. Bey diesem Anlaß wollen wir noch die Unterschriften aus einigen Urkunden beyfügen, welche unter diesem Bischof gegeben wordär: In einer Urkunde von 1090 heißt der Viceäomimw Adelgot und wird nach den Rittern genannt. Lalknrcku8 L,viiLopti8, /l,ckelüertU8 Ounonicux, Acksl- > bero Oorne8, Hermnnrirw frater suu8, Hefto Ni!e8, O 4 c) Viceäominus oder Vitztyum bedeutet Statthalter des Herrn. Welcher Herr wird aber hier gemeynt? ÄlarmMs äs d^o- biiit.cke §. ;6 sagt: ^.ävocati potslks8 per univsrüun pro. viricäLM, >L xsrees sum L msrum L mlxtum imxerium. Lochsckus wmen Interim haüis klxiisopi, Ilnäs §ot, ftlaiw^olt cie keviiu. ! In einer Urkunde von 1098 kömmt der Vicsftomi- nus Hupoldus oder Lupoldus wieder zum Vorschein/ und zwar als Wohlthäter des Stifts St. Man. Er wird trujus ( ivltgtis Viceftominns genannt/ Statthalter dieser Stadt. § Er giebt dem heiligen Albano alles/ was er zu Reinweiker an Erbgütern besaß ferners die Kirche zu Hagendorf mit ihren Zugehörden / und zehen Knechte Dscem iervientes. Uebrigens behielt stch der Vioeclo- mj-ms die Nutznießung bis an seinen Tod vor. Die Zeugen werden v,ri iilnlires kam iaici quam cierioi (sowohl weltliche als geistliche) genannt / und hießen : Lurkaröus ? Dpilcopus, Luno Lpiicopus Lauümnenlis, Kocioitfts kreepolitus, L 20 Oecsnus, Lercktoici Urelaurarius, ^öelbertus Lanonicus, Lurkarclus Lanonlous, Kocioi- ct) Die Urkunde schließt also: Ilurcbarclus Dominos xreewl bair- rro kuo ratum köre conlkituit, Iäu8viceäominus.?mter sjus kläelaräus. UäsIdereei8?1n«riiT. Lurkaräus. I.'ampertu8 Dajiiter. ^'erMerus. Hugo. 8u7.o. ^äelbero. Uz» Oec-inus. Ucielbsreus?^ . . Läelsor. Uehrigens wird in allen diesen Urkunden eine Straft von hundert Pfund Goldes wider die Feinde oder Anfechtet des Klosters festgesetzt/ und zwar nicht für den Bischof- /) Der Eingang dieses Schcnkungsbriefs ist dem Gegenstand vollkommen angemessen: krLcsxw äivmo Lnoitum repe- rirmis, ü guis Oitcixulus Liiriüi ellu voluerit, xotlellionLL terrsnss reliriguere kellinnbit. 8nns prseceptum äomini- cum, Uic llaut L ubigue, xleimm ek irmefnbili pistats 6e clementm. diegus enim llc xoNella reliagusrs, sll es, llcut Munclus Usbst, xeräere; guinimo cenriss mulrixlica- re! U.slmguit enim mortales InbiukLLS LMML8, L sNoic p Limes in vite, mhus xocuium eum Lliocisbit contortio LLnetoruw. iteiinguie i)-IvL8 üerilss L inkruAuosn ciumeii- ia ^ L recixit roiss innnrescidiies, guarum äscor nea oo» guitur frieor e, nec.arelcil: caiore. -42 VI Periode. Steigende Gewalt.der Bischöfe. sondern für den kaiserlichen Fiscns (aä supplencturn Im- psrLLoris Lrurium, — re^io titdo —i 36 eZmei-gm re- Aftem — tilLQ reMli u. s. w.) Der Bischof wird genannt 1rufu8 sechs Lpiftopus, lrchus civit?.tis sHite. pus, Luli- lienfts Lpueopus LceiesiX, Dominus ?i XsuI. Im Jahre 1095 übergab der Kaiser Heinrich IV. der Kirche zu Basel die Abtey Pfeffers ! Es geschahe auf demüthiges Begehren des Bischofs Burkard, und durch die Vermittelung des Pabsts Clemens des Dritten. Das war vermuthlich die Belohnung der Treue/ mit welcher unser Bischof dem Kaiser wider die Päbste Gregorius Vil, Victor und Urbanus II- zugethan war. Im Jahre 1107 soll dieser Bischof bereuet haben/ daß er die römische Kirche angefochten hatte b). Wir wollen nun Auszüge aus einer ungedruckten Urkunde mittheilen/ welche unter den Schriften des Klosters St- Man steh befindet. Sie ist von dem Prior des Stifts LVilhelmus/ wie auch von Burchardus unterschrieben. Die Aufschrift lautet; Lkarta Lurk-rrch Lpiftopi L-.ii- iwriift. Ihr Inhalt besteht eigentlich in der Erzählung der Stiftung dieses Klosters / und dem Verzeichniß seiner Euter. Sie fängt aber mit einer Lobrede auf den Bischof an / die einige historische Umstände angiebt. „ Die Stadt Basel / welche unter den edlern Städten „ Germaniens nicht die geringste ist/ seit dem fie sich zur „ christlichen Religion bekannt/ hat fich immer durch die „ Ehrbarkeit ihrer Sitten / und durch den tteberfluß zeit- §) Herrgott Loäsx prob. 1 . II. p. i;o.— kabnnsnürm sbba- tiam, gure ürs eil in Lurv-M--- jure xerbenipw ex In- tsgrv LoireeämrM. ?/) Leript. nünores x. 299. Kap. Bischof Burkardus. 1272- mo. 24z », licher Dinge ausgezeichnet, Ihre Hirte (?ottoreO ha- -- ven über die ihnen anvertraute Heerde mit brennendem » Eifer Tag und Nacht gewacht, und sich bestrebt das ge- „ liehene Talent mit vielfältigem Zinse dem Herrn wieder „ geben zu können. — Nun hatte man schon lange der „ Stadt Basel vorgeworfen, daß sie gleich jedem armen „ Flecken t), sich mit einer einzigen Brüderschaft von „ Geistlichen (nemlich, das Domkapitel) begnügte. — Al- „ lein Vurchardns, der in den göttlichen wie in den weltlichen Geschäften gleich thätig und geschickt ist, ha- seit -- der Zeit, da er den Stab der Regierung in Handen gekommen, immer von einem heftigen Eifer gebrannt, ! „ diese Versäumniß seiner Vorfahren wieder gut zu ma- > „ chen Xft. Aber die Ausführung seines Vorhabens ist lan- » ge durch die innerlichen Empörungen aufgeschoben wor- -- den, welche der Herzog Rudolf (von Rheinfelden, der « Gegenkaiser) wider Heinrich seinen Herrn und Kaiser er- ^ „ regt hatte. Nun hat der Bischof Burkard in jenen krie- „ Mischen Zeiten, die Sache seines Herrn des Kaisers „verfochten; und wie tapfer er die Treulosigkeit seiner , „ Feinde angegriffen, läßt sich ins kürze nicht zusammen „ fassen. Er hat Verschanzungen und Schlosser theils „ selbst gebauet, theils durch seine Rechtschaffenheit und „ feine Verwendung der heiligen Maria erworben Er /) Lieut vico yuoliber pMxeri. /:) LurcliLrUus in rebu8 tani äivinis gusm peoulsribns äili- xens Lc incinürius, ex . xit, N^nL negliZentiLM tuorum prssäLLsilorum vLNeMentr üuUio iemper arclebLt corrigere. Munitiones 5s xartim conNrnxit, xar- rim Mw coniiructüL, xrobÜLts «L inäultria kuL besc» ! riL säc-iuiüvit. 244 Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. „ hat -ie Mauern aufgeführt, durch welche diese Stadt vor ji „ nächtlichen feindlichen Einfallen gesichert ist. Le muro- ; ,> rum L:omp-rZine8 <4uikm8 u r>octurui8 inLurlionibü8 g! „ träne Livitgtem munivitl. Wir sehen also daß unsere Stadt diesem Bischof eini- c! ge Erweiterung zu verdanken gehabt habe »,). Denn sie >, hatte schon in der vorhergehenden Periode Thore, und also auch Mauern. Ich vermuthe, daß die eigentliche Stadt, vor feinem Episcopat, nicht weitcrs als bis au den Birsig ) gegangen, nrid aus dem Münsterplatz bis an die Bären- „ Hut, und der Freyenstraße bestanden habe. Unren am Rheinsprung und jenseits des Birsigs, waren die dama- ^ ligen Vorstädte, wo insonderheit Handwerker wohnten „ Daher die Namen Schneidergaße, Gerbcrgaße, Sattel- § gaste»), Kuttelgaße, Rindermarkt und Henberg, wo -ie § Metzger ihre Wohnungen und Ställe hatten ^). Diese § Gasten liegen alle jenseits des Birsigs. Vielleicht möchte s zu näherem Beweisthum dienen, was in einem Kaufbrief , des Hauses, genannt zum Riefen, gemeldet wird. Die- m) Das stimmt vollkommen mit demjenigen üdcrcins, was von ^ andern Städten uns berichtet wird. Unter den K. Heinrich t IV. und Heinrich V. haben sie einen weitem Unifang bekoin, , MM. Dum ttrAeueins'nlium litceras nnriquitme ecium mu-- . ^ äslia xrgiäitas xerlsgimus, viäsmus eam urbem vix mn- ^ tum kpscii m recessu Irsbuitle Ottouum temporibus, guan- ^ tum Oppiäum ignobile; eaäem ratinne äs Noguntis, Vior- t mstiu, 8pirs, Knien borgn vnIgMur, guis timruin Ilcnrico- t rum tsmporibus incrementa l'umkerunt. Königshöfen P- 601. ^ n) Fischers Geschichte des deutschen Handels V. i. p. 18 e. , Die Handwerker mußten sich ausserhalb der Stadt anbauen. o) ViLU8 8ellarum im St. Peters Kirchsprmgel, rönrmt in- ei. ner Urkunde vor. ?) ^ulnZsrl metboäuL nxoäeinien. vi. Kap. Bischof Burkardus. 1072- r 1 io. 245 E, ses Haus stehet auf dem Fischmarkt disseits des Birstgs. : Der mittlere Theil.des Fischmarkts ist, wie bekannt, die ^ ! gewölbte Brücke des Birsigs. Es ergiebt sich aus gedach- ! tem Kaufbrief, daß das Haus zum Riesen der kleine Theil ' ! eines ehmals dort gestandenen Thurmes und Platzes ge- V wesen sey. Die Lage wird also beschriebe»: ^ Der Mrr- > . „ tel des Thurms und Platzes gegen der Birsigbrücke, m - ,, der Stadt gelegen". Vielleicht war dieser Thurm eines > - der Stadtthore selbst, und auch zugleich die Wohnung ei- - nes Vassällen. ! Wir können also bis auf weitere Entdeckung des Ge- - ^ gentheils, für ziemlich erwiesen annehmen, daß der sogenannte innere Graben, und die Schwiebögen , oder, al- l ren Stadtthore, unter dem Bischof Burkard von Hasen- : bürg, bey Anlaß der Erwahluug des Afterkaisers Rudolfs : von Rheinfelden und der unglücklichen Zwistigkeiten zwi- : sehen Heinrich IV. und dem römischen Hofe den Umfang unsrer Stadt eingeschlossen haben. > Mit dieser Verfügung stimmt auch folgende merkwür- H dige Verordnung des Kaisers Heinrichs des V., Heinrichs h des IV. Sohns und Nachfolgers, übereins. Er verord- s-, riete, daß alle Handwerker, Ackersleute, Schiffer und Fuhrleute, welche bisdahin als Einwohner oder Hinterfüßen in den Städten ihren Beruf trieben , das Bürgerrecht ge- uießen sollten. Dadurch wurden sie der bürgerlichen Pflichten und Beschwarden einerseits unterworfen, andernseits ! aber auch wurden sie für freye Leute, und als solche für waffenfähig erklärt Z). Der Beweggrund dieser Verord- k Lehmanns Speyer. Kronik IV. B. c. XIV. x. 278. Ich werde bey diesem Anlaß einen Fehler bemerken, in welchem Lehman» andere nach ihm verführt hat. Er sagt, daß jm 24§ VI- Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. ttung war, daß die Anzahl der würklichen Bürger, und also der bewafneten Mannschaft durch. Krieg und Vermischung der Ehen zwischen Bürgern und Handwerkern, sich sehr vermindert hatte. Wenn diese Verordnung eigentlich ergangen sey, meldet Lehmann nickt. Heinrich -er V. wurde von seinem Jahre Ii;-, die Bürgerschaft in den Städten in fiibcrus, kamilias L cives oxillces eingetheilt war, und beruft sich auf das Privilegium, welches der Erzbischof Arnold.«, gedachtem Jahre der Stadt Maynz ertheilt hat. Diese drey Benennungen übersetzt er also: „ Adelopersonen, Geschleck- ter und Handwerker Herr Pfiffet in seiner Mtolre üu clroit Public nimmt auch diese Abtheilung an, übersetzt aber die Benennungen anders; die Libero« nennt er Lumens nobles ou Älonnovenrs (MÜNtzcr); und die kamilias, oder Geschlechter firsncs-bourgeois. Allein das angeführte Privilegium des Erzbischvfs Arnold sagt nichts von dem allem. (x. z-6. Iverum Lermsnicarum lomi I. nb blrlr.) Istens betrifc dieses Privilegium nicht die Bürger allein, sondern die sämmtlichen Getreuen des Erzbischofs. 2 tms stehet das Wort Livcs allein und ohne das Beywort opillces. zlcns hat das Wort bsmiiiu eine ganz andere Bedeutung als Geschlechter; es wird da für Angehörige, Dicnstmanne gebraucht. Lehman» hat ürmiln-e im Oenltlvo lingulnri mit KlmiliiL im dlominativo Plural, verwechselt. Da ich dieses nur im Vorbeygehen bemerke, so verweise ich den Leser auf das Privilegium selbst. Nur will ich die Stellen noch beyfügen , wo jene Benennungen vorkommen. Llerus, Lomiees, Liberi cum Livibus dc Lrrmilia_Lomrnunicara prinroruni Lonbüo Llsricorum, äico Lomiturn, Liberorum, Lamiliiu L Livium, Habitances intra ambirum muri civitatis pr.-xfa- tee L manere volentes. Die Unterschriften bestätigen inson. derheit auch incinc Anmerkung. Nach den Bischöfen und Domherren kommen Grafen; nachher Freyherren; dann die lNinisterrales und OKciales, als Viceäominus und 8culcetu«, und an, Ende einige Namen ohne nähere Bestimmung. st ir l >i ii ßl e h o <- ä st g i» S- E VI. Kap. Bischof Bmkardus. 1072-1110. 247 Vater im Jahre 1299 zum römischen König gemacht; im Jahre nos (zi Decemb.) nöthigte er seinen eigenen Vater/ welchen er in Verhaft genommen/ die Regierung niederzulegen. Vielleicht traf er das folgende Jahr / da eS ihm an Vermehrung der waffenführenden Mannschaft, und Vergrößerung seines Anhangs zu thun war, die angeführte Verfügung. Unter diesem Bischof Burkard soll auch St. Maria Magdalenenklofter äe?venitemin, ausserhalb der alten > Stadtmauer, in der Steinenvorstadt, für reuende Weibspersonen aufgekommen, und von dem Geschlecht der Vi- ceclomini gestiftet worden seyn. Weil aber die alten Stiftungsbriefe in dem Brand zu Grunde gegangen, welchen Graf Rudolf von Habsburg in der Folge anrichtete, so kann man hierüber nichts zuverläßiges behaupten -I. Siebendes Rapitel. Vorn Bisch. Burkard bis zum Bisch. Ortlieb. circa von mo— 11Z9. «>Hn diesem Zeitraum von ungefähr 29 Jahren zeigt fich in Ansehung der Folge der Bischöfe wiederum einige Ungewißheit. Unbekannt ist das Jahr, wo der Bischof Burkard gestorben. Sein Nachfolger war Rudolphus Graf von Homburg, zuvor Thumprobst. Er ist beym Kaiser Heinrich V. viel zu Hofe geweseri. Im Jahre 1114 hielt sich der Kaiser in der dritten ! Fastenwoche zu Basel auf. /) Wurst. B. Chr. x. i--8. 248 vi. Periode- Steigende Gewalt der Bischöfe. Es hatte derselbe im Jahre 111o der Abtey Pfeffers, welche sein Vater, 109)-, der» Bischof Burkard gegeben, eine Befreyungsurkunde ertheilt §), in welcher insonderheit jedem Bischof verboten wurde, einige Gerichtsbarkeit wider dieselbe auszuüben r). Nun wurde Heinrich V. zu Basel andern Sinnes, und traf mit Bischof Rudol- phus von Homburg, einen Tausch. Er übergab unsrer Kirche die Abcey Pfeffers mit gllen ihren Zugehbrden. (JHbntmm tübrrrienlem cum omnibus pertinenci>8 lm8 pr-eküree eccleliX contracliciit, L ut perpetuo ei »beirret.) Ferners gab der Kaiser ein freyes Erbgut, welches aber Nicht genannt wird. (Eum <üio 3llociio , 6e quo in slio privile^io pleniu8 continetur »X Dargegen erhielt der Kaiser vom Bischof die Burg Rapolstein im Elsaß, welche Heinrich 111 - der Kirche zu Basel, io;4, geschenkt hatte. ( Lalkrum cjuoclci3m, Huoel vocZtur Kn- polltein, nobi8 multum necellgrium). Bey diesem Tausch befand sich aber unser Bischof nicht am besten. Denn der Pabst unterstützte den Abt zu Pfeffers, und der Bischof konnte fich in dem Besitz seines erlangten Rechts nicht behaupten -c). Nach H Sie ist in Herrgotts Lott. prob. 1. II. x>. i;o. r) Dieß läßt vermuthen, daß Bischof Burkard, dieser Freund des Kaisers Heinrichs IV, und welchem also Heinrich V. un- gencigt war, annoch im Jahre mo gelebt habe. Oder daß er eben gestorben, und der bischöfliche Stuhl ledig war. Der Abt zu Pfaffers wird, 8säe vacame, die Gelegenheit benutzt haben. и) Dieses Privilegium habe ich nirgends gefunden. к) Die Urkunde über den Tausch stehet beym Herrgott Loä. l-rob. T. II. x. i;;. VII. Kap. Vorn I. mo W HZ9. 249 Nach Rudolf setzen einige einen gewissen Fridericus , von welchem aber nichts Wetters gemeldet wird / als daß er im Jahre 1 n8 mit Tod abgegangen sey. Auf ihn folgte Ludovicus Graf von Pstrt. Daß er im Jahre 112; nicht Bischof gewesen, oder schon gestorben war, werden wir gleich vernehmen. Berchtoldus Graf von Nenchatel besaß die bischöfliche Jnful wenigstens von 112z bis 1129 >). Im Jahr 112; wurde mit Einwilligung des Bischofs und des Kapitels die Abtey Lützel gestiftet; ste liegt fünf Stunden weit von Basel, an der Quelle eines Bachs, der stch in die Birs ergießt. Diese Abtey besttzt nun ein geräumiges Haus in unserer Stadt, und hat das hiesige Bürgerrecht. Im Jahre 1125, den 8ten Jenner, verlohr der Bischof Berchtoldus die Kastvogtey über die Abtey St. Blasten, welche iQO Jahre zuvor dem Bistum gegeben worden. Der Bischof hatte einen gewissen Adelgoz (a quoclum §020) zum Pfleger oder Unterschirmvvgt dieses Gotts- ! Hauses gesetzt; dieser aber wurde beym Kaiser, wegen Unterdrückung angeklagt (cle mulciplici li8 LccleliX LpilLOpus. Unter diesem Bischof finde ich zum ersten und lezten mal den Namen eines Amts, welches in andern Städten sehr bekannt ist. In einer Urkunde vom Jahre 11 e), durch welche der Erzbischof zu Leldrx^on , der Abtey Lü- tzel einige Güter schenkt und die übrigen bestätiget, kömmt unter den Zeugen 8in?o VilliLus Lulilienlis vor. Vil- licus bedeutet oft nur einen gemeinen Verwalter eines Meyerhofs; oft aber auch einen Schuldheiß, einen Stadt» R L «l) In der Bestätigungsbulle des Pabsts IrMvcemil II. vom Jahre n;?, stehet hingegen mit Einwilligung des Stifts» vogts und der übrigen Getreuen: Mentu Lävoeiailui ^sinken äs HokenberZ, L sliorum kiäelium. Llk. Uixlomstics ksrts I, ^>. 21z. 0 2s2 VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischer. Vogt / diejenige Person welche in einer Stadt auf die Rechte des Herrn oder Fürsten wacht / und bisweilen / Meyer/ genannt wird /). Uebrigens bemerke ich dieses nur damit ein anderer/ der auf Stellen stoßen sollte/ die mit der obigen einige Verbindung hatten/ darüber aufmerksamer werde. Der Bischof Adalberus von Froburg starb in Italien/ zu Aricia, im Jahre n; 7. Er hatte den Kaiser Lotha- rius II- dahin begleitet / welcher auch auf dem Rückmarsch unweit Verona/ den ;ten oder 4ten Decembris den Geist aufgab F). )schtcs Rapitel. Bischof OrtlieduL. Münzregal. Päbftlicher Scl-utz. HZ7 .—1167. ^)rtlieb/ Graf von Froburg und Thumprobst/ erlangte die bischöfliche Würde in Betrachtung seines Stammes und Namens. /) In den Privilegim welche im Jahre i;68 der damalige Bischof derStadt bleufville (beym Vieler See) ertheilte/ wird der Narre, VrUisus genannt. „ Vrllisus notier lbräern L Lonlulez „ äictT noviL villie noKrT D. Rvstelels Traktat vom Mitverbürgerrecht. Ueber die Bedeutung des Worts Villicur kann ÄlLttkLUb äs dlobilirars nachgeschlagen werden. Bisweilen 'iverden auch die ViUrci, NiiMeriLles genannt: Om- nes VMei keu Nrnikerrales /Vklraus cum beireücrs lua re- cepermt, Lamerarro ^räigniä sarirsris imxeiräem x. 229. Vol. I. N 5 . ächlomnticL. e) Daß Läslberus nicht im Jahre 1140/ wie Würstchen glaub. » te, gestorben sey /beweisen: istens .der gleichzeitige Nmali. OIII. Kap. Bisch. Ortliebus. von n;?- H67. 25z Im Jahre 11;9 (den 14. April!) findet fich das erfie Beyspiel/ daß die Pabste unser Bistum in den Schutz des h. Petri aufgenommen, und seine Besitzungen gleichsam bestätiget haben. Die hierüber ertheilte Bulle b) vom Paöst Junocentius II- meldet/ daß es auf Begehren des Bischofs Ortlieb geschehen sey (cui8 jufti8 poftulmioni- bus che^nencei' nnnuimus); der Pabst wolle die Kirche , welcher Ortlieb mit dem Willen Gottes vorstehe/ in -es heiligen Petri und des Pabsts Schutz und Schirm aufnehmen r). Hierauf folgt das Verzeichniß der Besitzungen und Güter der Kirche/ als nemlich: der Ort, allwo die Kirche zu Basel erbauet ist, mit allen ihren Zngehörden (locum iplum, in yuo prLiatz Lccle- si3 Lonltrueta elk cum omnibus pertinenrÜ8 suis.) —. Der vierte Theil der Zehenden in dem baselischen Bistum. — Die Jagd und die Silberbergwerke in der Grafschaft Breisgau_Das Kloster Sulzberg mit allen Zugehör- den. — Haltingen mit der Kirche, Hystein, Winftatt, Chilchoven mit der Kirche und ihren Filialien, Stauf- fcn, nebst dem ganzen Zehnden, Amperingen, Oeristet- ten und Offmenningen, die Kirche zu Merdingen mit ihrer Mal Gottenheim und andern Kapellen, die Kirche zu Lehsim , die Kirche zu Zeringen, und der HofBifthinsol. mit der Kirche und ihrer Mal, Bischofvingen mit ihrer ___- üa äüx» (apucl Lclr-lrdum I. p. 666.), und 2tens die' noch ungedruckte Bestätigungsbulle des Stifts St. Leonhard vom Jahre n;y (ist. Nartü), in welcher der Pabst dieses Bischofs, mit dem Altsdruck KonL memsriss, gedenkt. /-) He rgott, Loä. äixl. x. 162. 1 . II. r) Lcclesmm wsm cui Leo volente xrseliäez, cum omnibu8 nc! esm perünontivus luv llentr ?Ldrr ä: nollr» krorecllorre ftilbivimus. 2f4 vi. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. Mal/ Bergen und ander«/ die Kirche Vrisachv/ mit der Kirche und Filial Hofstatt / und einem Hofatlda , die Beste Uscuberg und der Berg Eggehardi/ die Kirche zu Achheim mit allen ihren Zugehörungcn. Im Jahre 1141 (10. Ayrill) /-) wurde zu Straßvurg unter Kaiser Konrad III- Hofgericht zwischen Bischof Ortlieben und Abt Bertholden zu St. Blasten gehalten. Ersterer hatte / ungeachtet des kaiserlichen Spruchs von 1125/ die Ansprüche seiner Vorfahren auf die Kastvogtey über St. Blasten wieder erneuert; wodurch ein Krieg entstanden , der dem Gottshause bey zc-tausend Gulden kostete. Nun mußte zwar Bischof Ortlieb steh aller Ansprachen begeben / er erhielt aber dafür von der Abtey die vier Höfe oder Dörfer Sierenz/ Lausten / Oltingen und Filnacker Von Seiten unsers Bistums waren/ zn Straßburg/ der Bischof Ortlieb mit dem Stiftvogt Graf Wernher/ und ein großer Theil der Geistlichkeit und des Volks von Bafel erschienen. (^Kuic Ortliebus L, Lp. cmn Lounte aelvo-ato lus, MJAnacfue Parte cleri po- puii Latilienlis.) Die Uebergabe der genannten vier Dörfer geschahe an den Stiftsvogt und den Bischof.. Und beyde / in Gegenwart und mit Veystimmung »-) der Geistlichen und der Getreuen der baselischen Kirche,,'thaten auf alle fernere Ansprache Verzicht. Unter den Zeugen kom- ' 6) Herrgott Loch xrob. 1 . II. x. 165. s) Der Kaiser verbietet dem Bischof und seinen Nachfolgern von diesen vier Dörfern die zwey Lirencbo und lauten, zu verkaufen, vertauschen, noch damit zu belehnen (cuiguam in benekcium xrTÜsre.) /u) kr-tzkenubus L crescentibus clericis L beielibu^: Der Ausdruck crosceutibus stehtt da in einem ungewöhnliche» * Verstände, welchen ich durch Beystimmung übersetze. VIII. Kap. Bisch. Ortliebus. vonllz 7 - n 67. 2 ss men anl Schluß der Unterschriften nach den Geistlichen, Herzogen/ Grafen und Freyherren, auch die Dienstmanne der baselischen Kirche, und zwar wie folgt: „ Oe fomilia üoulienüs LccletiX, Lonraäu8 „ i)Lu!retus (der Schuldheiß), Lono Viceäominu8, (der „ Vitzdum), HuA0 HisoIc>nenriu8 (der Zoller), HuZc» „ ^loirerorius (der Münzer oder Münzmeister), tlnssl- „ INU8 Dilpit'er (der Truchseß), LrcftenbertU8 kinLernn „der Mundschenk), Oykelbertuo Lumeruriur (der Käm- „merer), ^Iberru8 5l3rLk3ilu8 (der Marschall), und „ OMUcu8Bey diesen Unterschriften bemerken wir, daß hier zum ersten mal eines Schuldheißen, Zollers, Münzmeisters, Kämmerers und Marschalls gedacht wird; wie auch daß der Vitzdum, der, unter dem Bischof Vur- kard, den ersten Rang hatte, und sogar unter den Domherren gezahlt wurde, nun unter den weltlichen Dienst- mannen und zwar nach dem Schuldheiß unterschrieben habe. Im Jahre 1142 (den Märzen) bestätigte Pabst Jnnocentius II- dem Bischof Ortlieb, den zum Bistum Basel gehörigen, von seinen Vorfahren aber theils verkauften, theils auch sonst zu Lehen? hingegebenen, und nun jetzt wieder an sich gebrachten vierten Theil des Zehen- dens; und ordnete, daß jeder Bischof den Quart Zehenden alle Jahre einsammeln solle »). Im Jahre i146 (is May) hat Pabst Eugenius lüden Bischof Ortlieb und die Kirche zu Basel in seinen Schutz und Schirm aufgenommen, und alle vorige Freyheiten bestätiget 0). In der Urkunde sind, außer dem vier- R4 n) Lpildox. Alarms. 0 ) LjsiLox. Alamis —^ Datum 8utr1u. rs6 vi. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. ten Theil der Zehenden im Bistum, Probstey Münster in Granfelden, Kirche St. Jmerii , Abtey St. Gregor«, Abtey Maßmünster, Probstey^. Olimim, noch die Münzgerecl)tigkeit in der Stadt Basel und dem ganzen Bistum enthalten. Ein Umstand worüber wir bald das nähere erwähnen werden. Das Jahr vorher hatte der Bischof auf einem Reichstag zu Frankfurt steh mit dem Kreuz bezeichnen lassen, eine Ceremonie wodurch man stch verpflichtete wider die Ungläubige in Palästina zu ziehen« Der Abt zu Olail-vcmlx, Bernhard, predigte diesen Kreuzzug. Er soll zu Basel Mirakeln verrichtet, und einer stummen Weibsperson, einem lahmen Mann, und sonst einem Blinden, Sprache, Glieder und Gesicht wieder gegeben haben. Uebrigens war die geheime Absicht dieser heiligen Kreuzfahrt, welche die erste ist die von einem deutschen Könige unternommen worden, die Entfernung desselben von Italien. Die Römer hatten sich wider den Pabst empört, und Kunrad III. nach Italien geladen die kaiserliche Krone zu empfangen, die er aber nicht vom Pabste, sondern von dem Senat und dem römischen Volke nehmen sollte. Der Pabst sollte sich künftig als bloßer Bischof betragen und nur in geistlichen Sachen zu sprechen haben. Dazu waren sie von dem bekannten Peter Abälard und seinem Schüler Arnold von Brescia veranlasset worden, welche damals öffentlich lehr- ten, daß den Geistlichen durchaus keine weltliche Gewalt zustehe. Der Pabst Eugen III. mußte (114s) die Stadt Rom so gar verlassen. Allein feine List gelang ihm, der Kreuzzug wurde beschlossen, und Kunrad der III. durch seine Entfernung auf andere Gedanken gebracht. - VIII. Kap. Bisch.Ortliehus.vori nz?bis H67. 2 s? Dieser Kreuzzug ist größtenteils von den Kaufleuten der rheinischen und niederländischen Städte mit der umliegenden Ritterschaft veranstaltet und unternommen worden />). Ein Heer wurde in die Morgenländer , und das andere nach Spanien, wo die Ungläubigen herrschten, bestimmt. Das erstere zog mit dem Kaiser im Frühling 1147. Unter demselben war Bischof Ortlieb, des Kaisers Rath, mit seinem Kriegsvolk und vielen Lehenleuten. Sie nahmen ihren Weg durch Oesterreich und Hungern über Konstantinopel. Der König von Frankreich Ludwig VII. folgte auch diesem Beyspiel und brach nach dem gelobten Lande auf. Sie belagerten im folgende» Sommer, mit vereinigten Kräften, die Stadt Damas- cum in Syrien, aber ohne Erfolg. Die ganze Unternehmung lief fruchtlos und unglücklich ab. Kunrad III- kam 1149 voll Verdruß nach Deutschland zurück, und feyerte noch das Pfingstfest zn Salzburg. Von Salzburg begab er sich nach Regensbnrg, wo er unserm Bischof Kraft einer Urkunde vom i sten Juny,ialle seine erlangte und noch erlangende Güter, besonders aber die zwo Beste Waldecke, die alte und neue bestätigte. Diese Schlößer lagen im Wiesenthal, hinter Schöpft», und waren von den Eigenthümern Trudewin und Heinrich, mit aller Zugehörde von Leuten und Gut der Kirche zu Basel geschenkt worden. Kunrad m. ließ es aber bey dieser Bestätigung nicht bewenden. Er übergab noch dem Bischof und seinen Nachkommen, zu einerl königlichen Verehrung, die Gerechtigkeit des Münzschlags in der Stadt Basel. Der Beweggrund des Kaisers wird in der Urkun- R s p) Fischers Gesch. des deutschen Handels 1.1. x- 4 ". 2s8 vi. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. de von ihm selbst angeführt: „ Demnach , sagt Kinrrad, „er, mit Gottes Hülfe, nach so mannigfaltiger Arbeit „ der weiten Reise nach dem heiligen Land, wohl und gc- „ fund zurückgekommen, als habe er sich vorgenommen, „ diejenigen, nach königlicher Freygebigkeit, zu beqa- „ den, welche ihn in dieser Heerfahrt begleitet haben. „Unter diesen habe er insbesondere billich erachtet, den „Bischof Örtlich zu fördern, zu handhaben und zu „ ehren, weil er durch alle G-.fahr auch bis zur Verscha- „ tzung des Lebens, ihm und dem Reich getreulich beyge- „ standen habe. Also bekamen die Bischöfe im Jahre 1149 das Münz- regal. Nun wird der Leser sich erinnern , daß, in einer Urkunde von 1141, ein Münzmeister, unter den Angehörigen (Kmilia) der baselischen Kirche vorgekommen, und daß im Jahre 1146 der Pabst Eugemus III- die Münz- gerechtigkeit in der Stadt und Bistum bestätigte. Dieses läßt sich vielleicht durch die Muthmaßung erklären/welche Herr von Haller mit diesen Wörtern eröfnet: „ Sehr „ gläublich hatten die Kaiser schon von ältern Zeiten her „ eine Münzstatt zu Basel Und man darf kaum daran zweifeln wenn man das 8 oIiäum vor Augen nimmt, von welchem ächte Urstücke sich in den Falkeysischen und d'Annonischen Sammlungen befinden. Auf dem Avers stehet ein Kreuz mit den Buchstaben LV 8 LH 8 I 1 .LL. ' Hl) Venersbili, äileciillimo, sc käcliüimo nokro Orttäiebo, Lsälienli Lxikcox» _<^ui xer äiverlu. xericuls, L us^us sä äespeistionem vir°e IveZno L tiodis üäelirer obke^uen- äo säiiitit.in civilste fus monetsm »btinest, i«i nt nulius extrs Livitstem in Lpikcox» in» ixe. ,) Schweizerisches Münzkabinel '1'. ll. x. 2 . VIII. Kap. Bisch. Ortlibus. von II z 7 bis II67. L 59 i. Livit 38 Lalllsa. Und auf dem Revers liest man LHVO1MJOV8 KLX. Die bischöflichen Münzen hingegen haben den Kopf eines Bischofs / und auch eine Kirsche unter deren Thüre ein solcher Kopf abgebildet ist. Doch eben so wahr ist es auch/ daß die vorhin angeführten Urkunden/ und das Gepräge dieses 8oIjcii oder Schillings zwar die Errichtung einer Münzstadt zu Basel vor ^ dem Jahre 1149 voraussetzen / nicht aber weiters zurück I als Kunrads Erhebung auf den Thron (nzsO. Im Jahre 1152/ (nach Herrgotts Berechnung §) ertheilte der Kaiser Friederich der Erste dem Bischof Ortlieb eine Urkunde über das Münzwesen / welche in Herrgotts EociiLL probmionum ( 1 . II. p. 176.) gedruckt ist/ aber ohne Jahrzahl. Sie betriff die Verfälschung der Münze der Vasler / welche durch ihr leichtes Gewicht / schlechten Gebalt und Dümchsit verrufen war. (8upsr ! rnonecse Laliüenliurn alterstione, c>uL lui viluic levi- late, impurituts, tenuicute). Daher / sagt der Kaiser, ! 1) Wider diese Berechnung habe ich folgendes einzuwenden. 1. Wenn Ortlied das Münzregal erst im Jahre i -49 crhal- ! ren hatte, wie konnte, in so kurzer Zeit, die Münze schon so oer- k fälscht worden seyn, wie hier berichtet wird. atens meldet der Kaiser, daß er diese Urkunde in der Betrachtung ertheilet , weil der Bischof, die Geistlichkeit und das Volk zu Basel ^ Glück und Unglück mit ihm getheilt /hätten. ( krLLixus bis ' vblecunäare xroxcmimus, guo8 L in sclvsrbs. ücur L in xrosxsris, iäem nobis aum L badet snimus. Igitur Lc.) Wie konnte nun, im Jahre Ii;2, der Kaiser das von den > Basiern rühmen, da er erst in diesem Jahre (4 März) den Thron bestieg ? Ich glaube also, daß diese Urkunde im Jahre 116; gegeben wurde, nachdem, nemlich, unser Bischof den Kaiser in Italien mehrmalen begleitet, und.die Kirchen- Versammlung zu Pavia besucht hatte. 26O vi. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. wolle er dem gerechten Begehren des Bischofs, der Vornehmsten der Geistlichkeit und des Volks entsprechen, (cli- It-eii iioltn OlUwbi jfp., ?rmcipum ktism Eleri ?opu!i s>mu! joliis poltulcirionibus ullmiHim pcseke- mu8). Dieses Begehren bestand darum, daß die Münze besseres Gewicht und Gehalt haben sollte, und also zu allen Zeiten unverändert bleiben. Dem zufolge befahl der Kaiser, daß weder der gedachte Bischof, noch einer seiner Nachfahren sich unterstehen sollten die Münze geringer zu machen, P-Llmus kpiwopus, nul1u8ve succcal-or ejus, in prXNQmittatis, i. e. ponöers puritnre mo- netgm alierars pecelumm). Sollte ein falscher Münzer sich irgendswo aufhalten, so ward besohlen, daß an diesem Ort aller Gottesdienst eingestellt werden sollte. Und warum eine so harte Strafe gegen die unschuldigen Mitbewohner eines solchen Orts? Damit, fährt unser Gesetzgeber fort, diejenigen, die durch den Fehler eines Mannes ein allgemeines Uebel ausstehen, durch die Contagion desselben, auch des Gottesdienstes, dem gerechten Urtheil Gottes gemäß beraubet werden. (Dr cujus raulst Komi- ues lakor-mt Zenerali clcunpuo, julio Del jucliLio, Divmi8 crrreunt, ejmcleiri LontaAio. ) Im Jahre H54 bestätigte der Bischof die Rechte und Güter des Stifts St. Alban. Dieß bemerken wir nur wegen den Namen der Zeugen. Es waren, außer einigen Aebten, Prioren und Pröbsten der Stadt und des Bistums, welche zuerst genannt werden, Ikieckerus ^r- cliiämLonus LMientls, Libero Decarws, Du§o La- nonicus 6e Darlebur§, Lertkolclus Dux LurZun^ice ?riclericu8 conies cle kierreto , ^arnerius cle Ilolisn- r) Das war Berchcold von Zäringen. VIII. Kap. Bisch. Ortliebus von n Z? — II67. 26l ! bu5§ comes a6vocatU8 KZllüenlig, Hell'o öe kiesen- k>erZ, Lurkorciu8 cls H^senburA, (^onraclus Vioeö»- i minu8 L3MenÜ8 Dienstmannen, die sogar nicht namhaft gemacht werden. Im Jahre ii58 begleitete unser Bischof den Kaiser nach Italien , der mit Heeresmacht wider die rebellische Stadt Mayland zog. Diesesmal kaufte sie sich noch mit ^ Geld von ihrem Untergang los. Im Jahre 1159 und n6o wohnte unser Bischof der - Kirchevversammlung zu Pavia bey; wo der Kaiser ei- ! ne zwistige Pabstwahl berichtigte. Victor der Dritte war ! von acht Kardinälen mit Beyfall des Raths und des Volks > zu Rom erwählt worden , und vier und zwanzig Kardi. näle hatten Alexander den Dritten ernannt. Der Kai- ' ser zog den ersten vor. Unser Bischof machte sich diese Gelegenheit zu Nutze. Der Kaiser schenkte ihm zu Pavia das Schloß Rappolstein im Elsaß mit der Hälfte des I Dorfs Rappolswiler. Wir haben seiner Zeit erzählt, daß Heinrich III. dem Bistum dieses Schloß gegen die rmgervisse Abtey Pfeffers unter dem Namen eines Ab- 2) u. klsur^ Intcit. MU sceist. x. 207. 262 VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. tausches/ entzogen hatte. Nun sagt der Kaiser Friedrich l. ohne Umweg / daß es wider Recht und Villichkeit und mit Gewalt geschehen war -c). Bischof Ortlieb war auch bey der berühmten Belagerung der Stadt Mayland im Jahre 1162 zugegen. Nach welcher diese Stadt völlig geschleift / mit dem Pfluge überzogen/ und der Boden mit Salz bestreuet wurde. Im Jahre n6>, den i8ten Augusti, starb Bischof Ortlieb ->). Nsuntes Rapide!. Bifthof Ludwig Garwart. Basel irr den Bann gethan. Äuf Ortlieb folgte in der bischöflichen Würde Ludwig, dessen Beyname / nach einigen Garwart / und nach andern , von Petern gewesen seyn soll. Sein Geschlecht ist unbekannt. Die Trennung in der Kirche wegen der zwistigen Pabstwahl wahrte noch fort. Alexander der III, welchen der Kaiser nicht erkannte/ war dennoch für den rechtmäßigen gehalten / weil er die Mehrheit der Stimmen der Kardinale für sich gehabt hatte. Sein Gegner Victor war ci64 gestorben/ und des Kaisers Parthey hatte ihm Pascal zum Nachfolger gegeben / welchen der Kaiser auch mit Gewalt zu Rom einsetzte. Unser neuerwählter Bi- -c) Heinricus III. s prcenommLto caüro, contrs Ais 6 c n>tio- nem, violents lus äominstione Lcclelmm miäavit. x. 187. Herrgotts Loci. prob. 1 . II. ' j,) Wurst. Baslerchrvn. x. 114. IX. Kap. Bischof Ludovicus Garwart. 26Z scbof hielt es mit dem Kaiser r) und empfieng seine Bestätigung von Pascal; deswegen wurde er auch von der Gegenparthey ein Scismattkus und Nottierer genannt, und von Alexander dem m in den Bann gethan. Die ! Basier führten ihn aber in die Stadt und erkannten ihn für ihren rechtmäßigen Bischof. Hierauf griff Alexander zum Kirchenstrahl und legte auf ihre Kirchen das Jnter- ! dikt. Die Folgen eines solchen Interdikts waren die Einstellung des Gottesdienstes und Abschlagung aller geistlicher Hülfe. Dieser päbstliche Fluch haftete bey zehrn ! Jahren lang auf der Stadt Basel. Allein man bekümmerte sich wenig um denselben , und dir Geistlichkeit , welche den Kaiser und den andern Pacht für sich hatte, setzte vermuthlich den Gottesdienst immer fort«). Doch be- ! 2) Folgendes findet sich in meinen Manuskripten (LpildoxPis). ! „ Pabst kntckLlis der HI bestätigte Bischof bnäovico den „ wieder an sich gebrachten vierten Theil der Zehende«; „ und ordnete, daß dieser nicht wieder distrahirt, wohl aber I „ alljährlich bezogen, und nicht drey ganze Jahre nach ein- „ ander ermangelt werden solle. vLwm IkomX. Ln. 1167. „ 6 LnZ." Wie konnte aber Ludwig Garwart den 6 Äugst eine solche Bestätigung zu Rom erhalten, da sein Vorfahr erst am isten selbigen Monats gestorben seyn soll?. Vielleicht ist letzteres fehlerhaft. «) Der Jesuit 8uäLn«8 in seiner Lsiilss 8acrs sagt: tzuis lno i.uclovico psrtinacius säliLlsrsnt ÜLlileenlez lscrorurn nsu interäikki, inLmes guogue vixeruM. Das ist nicht wahr» z scheinlich. Uebrigens scheint es, daß das Stift St. Alban ! den Alexander für den rechtmäßigen Pabst gehalten habe. Es ist noch ein ÄlLnäawm dieses Pabstes vorhanden, wider diejenigen, welche die Güter dieses Stifts beraubten. Unter anderm lese ich: ,, Luno LLnoniLus , Mus 8.. äiviüs, äs- „ LIINLM gusm kratres äiu in xsce xogeäerunt, xrelump- „ wolä invitüt. — ttsinricur MLgiüsrcoeorum xrc, S I) Wir finden da die zwey Klassen.der Vassallen der Kirche: die Lrnonsi und die isimiüeriaics. Die Laroriez waren voin Herren» X. Kap. Ob Hugo Bischof zu Basel gewesen? 2§y kormm. slniverlitsti vekiL notuin eile voiumus, guoä aä po- siuistionem bäslis noüii üuZonis bsülienüs episcopi gu«ren- ris, ü, vscsnte gusiibi sävocscis, msjor ipliu8 civirscis sä- vocskus siiguiä in es juris Iisberec. s cunÄis principiku8 cls- rieis L Isicis gui säersnt in ioco gui äicirur üsiienvten per Käeiitsrem s iivbis ioterrogstis juäiestum ek. ljuoä episcopus vscsntem übi cujulcunqus loei sävocscism in msnu ius qusnrc» ulgue vvic cempors vei rscinsre pocslt, vel slii ouicungue äsrs. Ics guoä ü etism msjor eivicstis sävoLsru8 iioc contrsäicers voiuit. ipüus ovncrsäiÄio vel peririo in ksc re nuilumpemcus dsbebir vigorem c). üoc ecism in jsm äiÄo ioco ey, sich dem zu widersetzen. F) Es wird verboten, ohne Einwilligung des Bischofs, eine Beste, so man insgemein ^icborc nennt, in der Stadt zu bauen, ^ic von weichen, Lore von Burg, Wnch- burg, Zufluchtsort. Erster Band. K 2§§ VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. Lsncellsrius Lotkriäus. Dux ä'Dimpureli. Lomes Uteco. Lomes Lercktoläus äqneäes. Lomes 8ymon älLrebrucks. Lomes Ln^elbreckt äderten. Lomes lioäericus älsnäelperk. Nsrckio Orro äe oitsmvnäs. Lomes Dmbecko äs iiningen. Lomes §i- xsfriäus äorlsZemunä. Msrekio tkioäericos äe snkslt. Usrckio beroktkoit ä^üiriclie. kslstinus ä'^ililitelilpscN. Otto teniot. Lomes Demricus äs cu§. Lomes Dei'nricus lisch. nepos im- xemtoris. Lomes äeiono. Lomes äe srenchercli. Lomes ävelt- Iieim. Lomes Dersräus äslcsns. Lomes üuäolfus äeichena Lomes LIbertus äeberkein. Dominos Dgelolt'us äs orlelingea. Dominos ^ernkeros äe dolsnä. L mulcislii liberi, miniketisles. Ohne öatum , Punkt noch Unterschrift. Das Sigill in gelbem Wachs ohne Kapsel hängt daran und stellt das Bild -es Kaisers vor. Den Kopf und die Brust nebst den Buchstaben k k erkennt man noch. Eilftes Rapitel. Vom unbekannten Bischof k. H82 bis ungefehr 1184. päbstliche Urkunden stnd vorhanden in welchen -er Bischof mit dem einzigen Buchstaben ö. genannt wird. „ Venersbili frstri 6. Lalilienü Lpiscopo.,, Inder ersten befiehlt -er Pabst unserm Bischof L. daß jeder Domherr steh mit einer Wohnung begnügen/ auch keine verkaufen solle; weil es eine Simonie sey. In der zweyten Urkunde ordnet der Pabst / daß -er Bischof die ledig gewordenen Canonicatstellen bey seinem Stift verleihen könne / wofern das Domkapitel bey solcher Erwählrmg, in der vorgeschriebenen Zeit/ uneinig seyn würde. In XI. Kap. Vom unbekannten Bischof 8. 267 der dritten Urkunde hat der Pabst verboten, daß der Bischof 8 zu Basel keine Quartzehnden mehr Hinweggeben, sondern solche alle Jahre beziehen solle. Diese Urkunden smd ohne Jahrzahl, aber alle drey vom Pabst Lucius III. der vom ersten Sept. nZi bis zum rzten Nov.n85 den pabstlichen Stuhl besessen. Zwölftes Rapitel. Bischof Heimieus von Horburg. 1184-1190. ^ier folgt Bischof Heinrich I. Freyherr von Hornberg, oder Graf von Horburg e). Ueber die Zeitdauer seines Episkopats stimmen die Chroniken nicht miteinander über- eins. -Münster nennt ihn unter dem Jahre n6o und zwar vor Hug von Hasenburg /) welchen er mit 1175 die Regierung antreten laßt. Gerung Blauenstein setzt nach Bischof Ortlieb, Henrieus cle HürnvekA, 8ucl- vvicus L ttuZo äe sjzsenburZ F). WNrsteisen /b ) glaubt, daß er im Jahre l 177 oder 79 schon die bis schöfiiche Würde bekleidete, welches über mtk den vorhin angeführten Urkunden des Pabsts Lucius III. an einen Bischof 8. nicht bestehen kann. c) Hornberg im Würtembergischen; Horburg im Elsaß unweit Colmar. 8criprore, rniriores p. (n). /) Losmoßrsptns p. ?8i. Ek gedenkt des Ludwigs Garwart nicht. Vermuthlich weil er vom Pabst Alexander mit dem Bannfluch belegt worden. F) Lcriptores min. p. zrr. Baßler Chr. p. ,14 L ns, S 2 268 VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe. Die vorhandenen Instrumenten jener Zeiten zeigen, daß er im Jahr 1184 Bischof war, und im Jahr 1192 »och lebte. Dieß ist zuverlässig. Im Jahr 1184 ertheilte dieser Bischof dem Kloster St. Alban eine Urkunde r), in welcher, nebst Bestätigung dessen Güter, er ihm die Kirche Bueßisheim re- stituirte. Der Eingang giebt zu verstehen , daß er selbige dem Kloster entzogen hatte, daß er schon einige Zeit Bischof gewesen, und daß er von Schmeichlern und bösen Rathgebern umgeben war. diowm 6eri volo — yuoä cum kXc virtuti8 Opera Oeo snnuente mokoallem, quiciarn jullitiX öellruüoreb A can- ritatib emuli venenoli8 inviclie ilomulis accenli per- nicioli8 suAZe1Iioni'bu8 L frauclulenri8 aöulationibub äie noüuque 6ne intermillrone midi tamiliari-u8 in- Mentes , virus tue maljZmtstis inspiraverunt, me- ^ue a bono avertere propolito conari lunt. IZituc 2 äulterin'l 8 eorum suaüonibus sepiu8 circumventus L juüitia äecUlimw exorbitavi L parrocdiam äe Duellil8deim.-Leckem auterre checrevi. 8eä chjvinitus lanäi spiritu8 Zracia accensu8 deec omnia r) Llsstis öiplomstics psg. 280. Es findet fich psg. 27; eine andere Urkunde, in welcher der nemliche Bischof die Güter des Klosters St. Alban bestätiget. Sie ist aus den Manuskripten des Würstchens genommen , und von ihm, Muthmaßungsweise, vorn Jahre 1 >8« dacht worden, weil, wie es scheint, das Ende derselben ihm nicht mitgetheilt wurde. Mein diese Urkunde ist vollkommen die nemliche mit jener von H84; es fehlen nur die Namen der Zeugen weltlichen Standes, wie auch die Jahrzahl. XII.Kap. B. Heinr.v. Horburg H8Z-H9I. 269 caucius pertraöl.Lns cor msum 3 rnslo fudtrgxi pro- po6to L illuä proplieticum: beLtu8 vir czui non abüt in cor>6lic> impiorum , lepius ante mentm rnee pcmen8 ocuIv8, quoä mLie cepsram retWÄ3vi L preciecessorum meorum ksssa irriture nolui, non enim me super ipso8 majorig auÄoritatis esse re- putuvi. Im Jahre 1185 widerfuhr unserm Bischof eine ausgezeichnete Ehre. Heinrich der VI. des Kaisers Sohn, und erwählter Thronfolger, wurde sein Vasall. Er bekam den halben Theil von Breysach zu Lehen O. Das Ganze sollte von beyden gemeinschaftlich besessen/ Hyder Ertrag unter beyde getheilt werden. Doch mußte der Bischof diesen Ort mit Mauren bevestigen: wofür Heinrich ihm Hülfe und Beystand versprach / falls man ihn dabey verhindern sollte; endlich gab er ihm den Titel eines Fürsten. OiIeÄu8 ?riacepr ooüer Üenri- cus 6g6Iienli8 Lpsscopu8. Das ist die erste Urkunde, wo der Bischof krinceps genannt wird. L) Hergotts Loä. probst. 1. n. p. ry;. - - dlobis Henris« Lei 6rstis ktom. KeZi in beneücio conseillt meäietstem surtis Lr^lsck, L meäietstem montis Lrxlssb, exceptr uns msnbone Lurbsräi äs ktlenberck; meäietstemque montis, gui äicitur LxZebsrtbbsrc, its ut s nobis L sb iplo prreäiüi montes L surtis poMäesotur pro inäivill» - - . univerlos reäitus persipiemur Tgusliter. Unter andern Zeugen kommen zuletzt 8uZo äs Lena, Xfernkeru» klius ejus, UuZo Viceäominur, IburinZus dtsrlcbsllus, vlricus L slli ljusm xlures. äcks luvt b-ee Lsüle-e -- - menke julio. Sz 270 VI. Periode. Steigende Gewalt der Bischöfe re. Im I. n8s nach Ostern trat der K. Friedrich I. den im vorhergehenden Jahre beschlossenen Kreutzzug an. Sein Heer bestand aus mehr als hunderttausend Mann. Die Unternehmung lief aber ohne die geringste Frucht ab; und » Friedrich starb im Jahr 1190 ()unio) in Kleinasien, ! wo er in einem Fluß unglücklich gebadet, und nach einem dreymaligen Unterfinken , kaum herausgezogen wurde; worauf er bald den Geist aufgab. Unser Bischof Heinrich von Horburg soll auch bey diesem Kreutzzug gewesen, und zwar an der Pest vorAccon in Syrien (1191) gestorben seyn O. Doch finde ich, daß dieser Bischof » im Jahr 1190 und das Domkapitel zu Basel, die Freyheit der Pfründen, aus Anordnung der alten Kaisern und Fürsten, gegeneinander bestätigten M. Vielleicht war der Bischof gleich nach des Kaisers Tode zurückgekommen. Vielleicht beruhet seine Kreutzfahrt nur auf Muthmaßungen. Ende der sechsten Periode« j) Wurstels. Basl.Chron. p.Lsüleslsc» p. 214,welche sich auf Lsromu, 's. xn. beruft, m) LxlteovsliL nrsavker. Geschichte -er Stadt und Landschaft Basel. Siebente Periode. Siebente Periode. Zeitraum der höchsten Stufe und Abnahme der bischöstichen Gewalt oder Geschichte des i ztm Jahrhunderts- Einleitung. i» Rapitel. Bischof kütvlduS von Röteln. 1191 -iriz. Rap. Bischof WaldricuS. iriz-izi;. Z. Rap. Ob Berchtold in, Bischof gewesen; 1214. 4. R.rp- Bischof HeinricuS von Thun. irig-irzz. 5. Rap. Bischof LutolduS von Arberg. 1-Z8 -1-4?. «. Rap. Bischof Bertholdus von Pfirt. 1-4- - ir6-. 7 . Rap. Bischof HeinricuS von Neufschatcl. 126- -1274. 8. Rap. Bischof HeinricuS Gürtelknopf. 1274-1 rz6. 9. Rap. Bischof Petrus Reich, irzk-ir^r. io. Rap. Dom hohen Adel. ri. Rap. Vom niedern Adel- 1-. Rap. Von den Achtbürgern. IZ. Rap. Bürgercyd gegen die Aayser. »4» Rap. Bischöflicher Eyd. «s Siebente Periode. Zeitraum der höchsten SLuffe und Abnahme der Bischöflichen Gewalt, oder Geschichte des dreyzehenten Jahrhunderts« Von nzi bis 129;. Einleitung. Bischöfe hatten noch zu Oberaufsehern und Mit- rezenten die Grafen von Honberg, Vögte der ! Stadt Basel. Sie werden nun Herren von solcher Geburt und Ansehen von der Vogtey entfernen, dieVogtey wird den Dienstmannen der Kirche zu Theil werden, nnd die Bi- ! schöfe werden die verneinende Gewalt wider Kaiser und Könige selbst erhalten. Allein der Rath und die Zünfte verwetten bald die Stelle -er alten Vögte: ste beschirmen, ste erwerben/ sie herrschen. Die Bischöfe entfernten Grafen, die Bürger entfernen nun die Bischöfe. Dreyhundert Jahre haben nach und nach diese Revolution vorbereitet, befördert, und vollbracht. Der Hauptgrund dazu wurde ! aber schon in diesem dreyzehenden Jahrhunderte gelegt; und eben in diese Zeit fällt auch das große Interregnum oder Zwischenreich. 274 Siebente Periode. Dreyzehentes Jahrhundert. > Erstes Rapitel. Bischof Lütold der erste. II^I— I 2 IZ. ^uf den Bischof Heinrich von Horburg folgte -er Dom- > probst Lütold der erste , Herr zu Rötelnheim. (1191.) Im Jahre 1200 machte er die nöthigen Anstalten zu ei- ^ ner Kreuzfahrt. Alexis der jüngere / den sein Hheim von der Thronfolge zu Konstantinopel entsezt hatte, war des deutschen Königs Philipps Schwager. Er suchte bey dem Pabst und König Philipp Hülfe. Da er aber zu Venedig i die Kreuzfahrer antraf, so schloß er mit ihnen einen l Hülfsvertrag. Im Jahr 122; a) schiften die Kreuzfah- 1 rer von Venedig ab, und eroberten nach einer kurzen j Belagerung (vom 2zten Junii bis i8ten Julii) die > Stadt Constantinopel, und Alexis wurde zum König er- I wählt. Weil er aber zur Bezahlung der Kreuzfahrer das ) Volk durch Gelderpressungen aufrührisch machte, so wurde er von seinem Vetter Murzufel, der sich auf den Thron > schwung, erdrosselt. Die Kreuzfahrer, welche durch diese ! Revolution unbezahlt blieben, beschloßen auf einen Spruch unsrer Stadt einiges Privilegium ertheilte / ist unbekannt. L) Lxik:op. Llsnulc. L7§ Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. Ich bemerke nur, -aß er -as nächstfolgende Jahr die Stadt Straßburg und alle die Besitzungen ihrer Bürger in des Reichs Schutz aufgenommen, zum. Dienst des Reichs allein vorbehalten, und von allen fremden Auflagen befreyet habe c). Im Jahr 1209 wurde K. Philipp ermordet; sein Mitwerber Otto der IV. hielt einen Reichstag zu Worms, beschloß den Römerzug und wurde noch im September dieses Jahres zu Rom vorn. Pabst gekrönt. Bischof Lü- told besuchte den Reichstag, und wohnte auch der Krönung bey. Ob dieser Bischof Lütold die Zünfte zu Basel errichtet habe? Wursteisen (p. 117.) giebt uns von diesem Bischof, der im Jahr 121; gestorben, folgenden Bericht. »Er „ hat im dritten Jahr vor seinem Absterben die Zünfte » bewilliget, deren eine jede ohne Verhinderung zu den „ Edlen und Räthen jährlich einen in Rath zu erkiesen „ befügt wäre, deren Haupt ein Oberstzunslmeifter, von „ ihm zu erwählen, seyn sollte. Die Verbindung hierü- » ber ward die Handvefte genannt. Daher haben der „ Zünfte eine jede mit zwölf Mann, die Sechs genannt, „ zur bischöflichen Seelmeß und Jahrzeiten, arkch an an- „ -ern hochzeitlichen Tagen mit ihren Tortschen -as Mün- „ ster bezünden sollen „ - Wursteisen bleibt aber dabey nicht; er will noch den Beweggrund angeben: »vielleicht, c) E. viplomstics k. I. p. ;n. . . . rmxerü äccrevimu8 relsrvare. . . . lpecisle oblequium civitstes imxerii Lc. I. Kap. B. Lütoldusv.Röteln lisr-rriz. 277 ^ sagt er, zu Ergötzung der willigen und stattlichen Reise, „ so sie mit ihm zu der kaiserlichen Krönung Otwms „ gen Rom vollbracht. Diese Erzählung ist bey uns zu einer Art politischer Glaubenslehre geworden. Alles, was seit Wursteisen Ma- nuscripten geschmiedet hat, fängt damit an. Ich erinnere mich noch, als Herr Appellationsherr Fatio im J. 1774 in einer Dissertation über die Zünfte die Erzählung des Würsteisens in Zweifel zog, mit dem Beyfügen: Oor- mitgsse Drüiüum lmc in re miki vicketur, cum ille liXL scriberet ck), daß einer meiner Lehrer über ihn schmähete, und ihn einen Neuerling schalt. - Man glaubte, Wursteisen könne sich nicht geirret haben, weil er Stadtschreiber gewesen, und vergaß daß er diese Stelle erst im Jahre 1586 angetretten, da seine Chronik schon im Jahre 1582 gedruckt worden. Wie sehr aber Wursteisen die Wahrheit verfehlte, beweisen folgende unumstößliche Betrachtungen: Erst!. Es sind noch sieben Zunftsurkunden vorhanden, die seine Erzählung widerlegen. Wer wollen hier nur die Data anführen: Urk. von Mezgern vom 1 .1248 von Bisch. Lütold II- - . - Spinwettern - 1248 vom nemlichen. . - - Schneidern - 1262 von Bisch.Berchtold. - - . Gärtnern - - 1260 vom Bisch. Heinrich, wiederum von Spinwettern vom I. 1271 von Bischof Heinrich. ck) Es schlummerte Wursteisen, wie es mich dünkt, als ex das schrieb. 278 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. > Urk. von Linwettern vom I. 1271 vorn rremlichen. ! - - - Fischern und Schiff, vom Jahr i; 54 vom ! Bisch. Johannes; wobey insonderheit zu bemerken ist / daß ausser der lezten j von iZ54, in diesen Urkunden vom Recht in den Rath ' zu kommen, nicht die geringste Meldung geschieht. Eine zwoke Betrachtung, welche die Erzählung des WurstriseNs widerlegt, ist der auffallende Widerspruch, welchen sie uns darbietet. Der Leser muß wissen , daß von jeder Zunft in dem regierenden Rath, zwey Mitglieder Sitz haben: Der eine heißt Rathsherr, der zweyte Meister. Wenn also, nach Wursteisen, die Meister, ! schon zur Zeit der Errichtung der Zünfte, wären den Rathsherren zugesellt worden, so hatte man Zunfrraths- herren gehabt, ehe noch Zünfte waren. Eine dritte Betrachtung betrift den Namen Handveste. Wursteisen glaubte, daß die Errichtung aller Zünfte, und ihre nachherige Verhältnisse zum Rath, auf einmal I und in der nervlichen Urkunde, waren bewilliget wor- ^ den. Diese Urkunde nennt er die Handveste. Sie ist aber ein weit wichtigeres Diplom. Sie betrift die Erlaubniß, einen Rath zu haben. Nur anhangsweise wird in derselben der Zünfte gedacht. Wie doch, wird man einwenden, konnte Wursteisen alles so umständlich erzählen, wenn die Sachen sich an« ders verhielten , als wie er sie vorträgt ? Diese Einwendung habe ich mir selbst gemacht. Allein, da ich seit mehrern Jahren diesem Schriftsteller auf die Spuren nachgehe, und auf die Art seines Verfahrens gekommen I. Kap. B- Lütoldus v. Röteln n 91 -12 rz. 279 l bin, wenn er Sachen zu erzählen hatte, die vor dem Erdbeben geschehen sind, so ist mir sein Irrthum ganz begreiflich geworden. In der Handveste stehet, nachdem Hauptpunkt wegen der Reichsbesützung, folgende Stelle: ! „ Dazu Hand wir Inen bestätiget all ir Recht, Fry- heit, und gut Gewohnheit; und die Gesetzte, die man » nennet Zünfte, in allem dem rechten, als si Bischof „ Lütvld und ander unser Vorfahren faßten. „ Nun wird Wursteisen hiervon etwas gewußt haben; und da schrieb er dem einzigen Lütold alles zu, was in spätern Zeiten nach und nach war bewilliget worden. Noch mehr. Der Leser wird in der Folge vernehmen, daß zwey Bischöfe Lütold geheißen: Der erste lebte von 1191 bis , und der zweyte von 12z 8 bis 1249. Wobey zu erinnern, daß die Existenz des zweyten von einigen in Zweifel gezogen worden. Bey diesem Zweifel ließ sich Wursteisen nicht beykommen, den zweyten Lütold für den gesuchten anzugeben, um so viel mehr, -a der erste Kreutzzug, Reichstag, Römerfahrt, alles mitgemacht hat. Da nun unser Schriftsteller seinen Lütold gefunden zu haben vermeinte, so blieb ihm nichts mehr übrig,' als den Anlaß, und folglich die Jahrzahl zu errathen; und da flößte er auf die Ergötzung der willigen und stattlichen Reise nach Rom, von welcher Lütold, im Jahr 1210, ganz bequem konnte zurückgekommen ! seyn. Uebrigens war diese Muthmaßung ziemlich lächerlich, denn die Ritter und ansehnlichen Bürger, welche anfänglich den Rath allein besaßen, und nur zwölf oder sechszeyen an der Zahl waren, werden auch zUr Statt- 280 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. lichkeit der Reise beygetragen haben / und diese hatten sich gewiß für eine solche Dankbarkeit bedankt / durch welche sie auf einmal dreyßig neue Gäfte im Rath bekommen würden. Im Jahre 1212 kam Friedrich der H. zu Basel. Der Pabst Junocentius der UI. hatte den Kaiser Otto IV. in den Bann gethan/ und ihm Friedrich entgegengesetzt. Friedrich eilte von Sicilien her/ um sich durch seinen/ oder vielmehr den päbstlichen Anhang / in Deutschland krönen zu lassen. Zu Mayn; / wohin Bischof Lüthold ihn begleitete/ wurde er noch den 6 ten December ge- salbet. Im Jahr 121z starb Bischof Lntold. Von ihm haben wir folgende Urkunde mitzutheilen. I-Moläus Der 6rstis Lslilienlis Lpilcopus univerÜ8 LtiriU jiäelibu« sä c>uo8 präsentes litterre pervsnerint, rei ZeNre noti- rism. 8cisnr xreelentes L poüeri. <)uoä no8 pecunism 8ub- Icriptsm s Lomits Luäulpko pro Lävo^stis Lsiilienii, nobi», vel ü no8 interim äeceäere concinZst, 8ucceilori noüro äe. bicsm, irrsvoesbiliter persoivi conKituimus. 8ub ksc korms. äecem msrcs8 cspiculo ms)oris kccletiL äsn äccrevimu8, sä emenämn slioäium quoä Reservist Irstrii>u8 in äis sniverlsrii nokri. Item vixinti msrcs8, sä recompenlstionem sursi csli- pi», quem in neeellitste episcopstug nokri expenäimu8. Icem, ssx msrp38 sä reäimenäs pixnors. Viäelieet snnulum ponci. ücalem L psnnum lericum s villico juäeo. Volcmsro äetiegs quinque msrcs8. öerclioläo monetsrio IIII. Lpponi csrnikci unsm Ulrico äe ^ilen cres msrcss. VuUsrio <;uinque msr. css. V^slcero LeIIersrio tre8. kilisbu8 Heiloni8 äecem msr- cs8. I^e igitur kormam noNrsm rjuisque 8ucceIIorum noiiro. rum poilit sliqustenu8 retrsÄsre, prssfenti psKinse iä com- MiNmu8, gusm Iecimu8 8iL!Hi noKri L cspicuü ntunimins /:ÄS- I.Kap.Bisch-Lütoldusv.Röteln.i6lr-!2iz. 28r robargsl. Lc quanism pesumus notatas in utus epissopAiuz noüri expsnilimuü. 6 iZnum ek L reli^ioni conisntsnsuin quo 6 l> concingst no; meUio csmpore visin ingreäi univerl» cnrnis, Luccellor nolter prLiliüas xecuniss lins coMrscliÄions perlolvst. aeis funt iiss Lnno öomini 121;. Obschon die Veranlassung dieser Urkunde nicht vollkommen aus dem Inhalt abzunehmen sey, so bemerken wir doch aus derselben folgende Umstände: i) Daß der Graf(Rudolph von Honberg oder Homburg) int I. 1215 noch Vogt zu Basel war. 2) Daß er dem Bischof wegen der Vogtey sieben und sechszig Mark schuldig gewesen; vermuthlich weil er ihm die gebührenden zwey Drittel der Strafen/ und anderer Einkünfte dieser Würde / nicht bezahlte, z) Daß der Bischof Schulden gemacht/ unter andern einem Mezger / Namens Eppo- eine Mark schuldig war/ sogar den goldenen Kelch verkarrft, ja Sey einem Dorfjuden den bischöflichen Ring und ein seidenes Gewand / um sechs Marken versetzt hatte. — Das ist die älteste Spur der bischöflichen Schulden / deren immer zunehmender Anwachs unsere vollkommene Unabhängigkeit in der Folge sehr erleichtert hat. D. Zweytes Rapitel. Bischof Waldricus. Zwistige Wahl. )ie Trennung, welche 121z oder 1214 im Reiche herrschte, hatte auch, wie es scheint , ihren Einfluß bey der Wahl des Lutoldi Nachfolgers. Waldricus oder T L82 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Walther, Freyherr von Rötinlein, wurde von einem Theil der Erwählenden zum Bisthum befördere, und von dem andern Theil verworfen. Daher sagt -er Jesuit Sudanus/ in seiner kuliles iöcrn, daß er nicht eingeweihet worden, und sich nur alsLIeciiw: (^chlcl- licus 8sülien68 eleciug) unterschrieben habe. Das Gegentheil erweiset aber eine zu Rothweil, Anno 1214/ ausgestellte Urkunde, in welcher er ^slrkerus Zgiiljen- 5 i 8 Lpilcopu8 genannt wirch e). Im Jahr 1214 im Novembermonat , war K. Friedrich 11 . zu Basel. Dieß beweist eine von Basel datirte Urkunde, welche von den Erzbischöfen von Letsn<;on und Trier, wie auch von den Bischöfen von Constanz, Strasburg und Basel, unterschrieben worden. Im Jahr i215 wurde -er Bischof, in einer zu Rom gehaltenen Kirchenversammlung, von einigen Domherren über die Ungültigkeit seiner Erwählung verklagt, und auch seines Bisthums entsetzt. Ob er Gewalt und Bestechung bey seiner Wahl gebraucht hatte, lasse ich dahin gestellt seyn: Denn das war der gewöhnliche Vor- wand, wenn die Päbste sich in dergleichen Angelegenheiten mischen wollten. Drittes Rapitel. Ob aufWaldricus Berchtold lll. gefolgt? ^)ie bekanntesten Verzeichnisse der Bischöfe nennen nach Waldricus den Bischof Heinrich von Thun. Der be- § ^ M'. OixlumaNLs. k. I. x. ,26. III. Kap. ObBerchtold III-Bischof gewesen? 28z rühmte ^§>6iu8 15 cliuöl/) setzt zwischen beyden, von 121s bis 122z, einen gewissen Berchtold III. Dieses ist sehr merkenswerth. Denn im Jahr 1218 werden wir die wichtige Urkunde antreffen, welche Kaiser Friedrich II. dem Bischof Heinrich von Thun ertheilte, kraft welcher kein Rath zu Basel, ohne Einwilligung eines Bischofs, gesetzt werden konnte; eine Urkunde, die unsern Vorfahren im Jahr is8s theures Gel- gekostet hat. Wenn nun Berchtold 111 . im Jahr 1218 Bischof gewesen, wie konnte Heinrich von Thun jene Urkunde erhalten haben ? Ist nicht zu vermuthen, daß sie unterschoben war? Tsthudi beruft sich nicht auf ein partikulares Verzeichniß der Bischöfe. Er beruft sich auf eine Urkunde, welche der Kaiser Friedrich !I- dem beronensischen Stift ausstellen ließ, und in welcher ein Berchcoldus, Bischof von Basel, als Zeuge vorkömmt: „ Acka lunr ,, HZec ^rro. 122 z menle martio, cista spuä kllren- „ tium - - - teües. - - - Lerclitolciu8 Lpilcop. 63- » 6Iievli8. „ Diese historische Schwierigkeit wird uns vielleicht Hergott, -er beyde Urkunden herausgegeben hat, auflösen F). Er liest nicht Lpiicop. Lsliliensis, sondern Lpitc. Lrixinenlis. Und da fällt auf einmal Bertholdus aus dem Verzeichniß unsrer Bischöfe weg. Doch sonderbar ist es, daß Hergott nicht die Originalurkunde anführt, sondern die Manuskripten des nemlichen Tschudi, der 6a- Llieolis las. Hatte Hergott wirklich Lrjxjnenli8 entziffert? Oder hat er diesen Namen willkührlieh substituirt, /) Lkromeon Itelv. 1. I. x. n; , und k- iiL, F) Lollox krobsr. x. z;v° T - 284 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. damit die Urkunde von 1218 nicht verdächtig werden sollte? Dem sey wie ihm wolle, ich trage, meines Orts, kein Bedenken, die Existenz des Berchrolds zu verwerfen. Die Urkunde von 1218 führt in steh selbst den Veweis- thum ihrer Aechtheit. Viertes Rapitel. Bisthof Heinrich von Thun. Höchste Stuft der bischöflichen Gewalt 1215 bis 12z 8 . ^balthers Nachfolger war Heinrich Graf von Thun: Ein thätiger und rascher Herr. Er soll der Kirchcnver- sammlung beygewohnt haben, wo sein Vorführer ent- setzt worden: Vielleicht war er der Ankläger. Verneinende Gewalt der Bischöfe. Im Jahre 1218 erhielt Heinrich zu Ulm, von Kaiser Friedrich dem II. eine Urkunde, Kraft welcher kein Math noch andere Gesellschaft zu Basel, ohne Einwilligung eines Bischofs errichtet werden solle. Vor allem aber muß man stch die Lage vorstellen, in welcher Friedrich steh befand. Freylich hatte das unerwartete Absterben des Kaisers Otto des IV. (1218) ihn von diesem Gegner befreyet, allein die Reichskleinodien waren ihm noch nicht übergeben worden, und es fehlte ihm das Wichtigste für die damaligen Zeiten, die päbstliche Krönung zu Rom. Ueberdieß hatte er dem Pabst versprochen, sein Erbkönigreich Sicilien an seinen Sohn abrn- IV.Kap.Bisch. Heinricusv. Thun. 121 s-12; §. 28 > treten, damit Sieilien mit der Kaiserwürde nicht vereinigt bleiben sollte; er hatte sich auch zu einem Kreutzzug verpflichtet: Und nun , da er Otto den vierten nicht mehr zu befürchten hatte, so wollte er keines von beyden Versprechen erfüllen. Zudem war jetzt seine höchste Angelegenheit, daß noch vor Antritt des Römerzugs, sein Sohn zum römischen König und seinem Nachfolger, möchte erwählt werden, damit er ihm die Verwesung des deutschen Reichs in seiner Abwesenheit übergeben könne. Bey Liesen Umständen mußte er sich die Geistlichkeit in Deutschland verbindlich machen: Und solche Umstände benutzte Bischof Heinrich von Thun. Die Urkunde lautet wie folgt: In Rcimins Lsnötre L inäiviäuT Innitstis. kHäericu 8 lscunäus äivins tsvsnte clementis kom. Hex temper äuxuNun L Hex LieiÜT; es c>use sä liberlstem ecols- tisrum nee non sä commoäs konorem leu äebitum krin- cipum srcius käelium noürorum percinsnc corsm kminentis regisjuüo or 6 inis procetlu äe conüün A conlenlukrincipumlm- perii rerminsntur, perpetusm 3 nobis msrentur recipers ür- mituäinem: Lonkicutus corsm regis cellituäine 8 , Imperii krincipibu 8 , Lsronidus slÜ 8 qus Hoküivu 8 : Oi- ieÄu 8 ?rincep 8 noKer Heinricu 8 Lslilienlium Lpilcopus cum muits inüsnris poüulsvit, per Lsntentism requiri: 8 i vel nos vel sliur slioul 8 pollsmus vel cleberemu 8 in Livitsts, cui ipks Lpilcopus prseelt, Lonlilium Livirstis inKituers 6 ns iplms Üpilcopi voluntsce K silenlu ; sä cuius non moclicsm inksntism, cum prDäiIeetn 8 krincsp 8 noüer 1 keocloricu 8 venersbilis I'lo- virorum ^rcUiepiscopus kuillet luper Uoc s nobi 8 requilicus ipse cum äelikerstions per Lentenrism inäixic: Iüv 8 nec polls neo clevere in civitsce prsecliÄi principis L» 6 >ien 68 clsrs vst inültuere, Lon 6 Iium, cius ezusäsm Lpil'copi sllcnkum L vo- 286 Siebente Periode. DreyzehntesIahrhundert. Ivntstem, gtque luorum in eoclem principstu Luocessorum: kaÄs igitur 8ecunäum juris oräinem inljui8tions per Lnzu- los qui gclersnt, rsm s principibus, qugm nobilibus L ssgronibus, lingulisque qui gäergnc, 8ententia Arckispsscopi kuit per fubfe- cutionem proclsmstg L conkrmstg. Nos ctigm tanqugmjuüus^u- 6ex äe inngts nobis reZig circumlpeÄione esn6em gpprobgn- 1 L 8 8er>tent!sm jussam^us 6ec.ernents8, Lonlilium c;uoä uL. <^ue moiio quocunyue morlo Lglilese fuit, revocsmus, 6epo- nimus, gc totsliter inkrinßimus, stque privileßium noürum ^uoä inäe kabenc Lgülienles cssssmus omnino, nec eo ipsor «is csetero uti volumus: ssä msjorem gutem, ßrstise sc cii- leÄionis noltrse circa memorstum Lpiscopum eviäenrism, no- lumus, imo tub pleng AratlL nokrL incerminstione omnino inkikemus, ne Lasilienses 6e csetero Lonsilium vel sli^usm inÜitutionem novsm, quvcunque nomine possit sppellsri, ks- cisnl gut inssitugnt, 6ne Lpilcopi 5ui gssenüi ns kunnlis vel slts lscularis live ecclsüskics, lruie Lententire nolirseque conürmslioni 6 Regis 8iciliL. LZo Lunraäus metenlis 6c kpirentis Lp'ko. imperialk sulse Oancellarius vige Domini 8ifriäi lanÄL Noguntinse le6>8 iir. cb!-Dp!5copi , totius Osrmsnike Nicki-Osncellsrii, recoZnyvi. Ncla 5unt sb inoarnatione Domini lzUNelimo, äucentet. XVW. regnants keliciDmo Domino noüro kkrvLkics leconäo Rom. rege lemper NuguNo L xlorioso rege 8icilike. Nnno romani regrii ipliuL lexto, 8iciIiL vero octavy öecimo, keliciter. Datum DIm« Nnno Domini prsenotato, !n6i6tione leprims ä). In dieser Urkunde meldet der K. Friedrich II- daß der Bischof mit vielem Nachwerven r) begehrt habe / daß durch eine Umfrage untersucht werde/ ob er/ der Kaiser/ oder jemand anders in der Stadt, welcher er Bischof vorstehet), den Rath, ohne Willen und Einwilligung des Bischofs, setzen könne oder solle. Nachdem nun der Bischof dieses Begehren mit nicht geringem Nachwerben /i) Nulls avrsa pennen? äe rubeis KÜ8 e 8erico cujus ls- tus unum Zeric Imaginem rezis leäsnris in tkrono, äsx- trs ßersntis 8eeptrum üniürs pomum Imperii cui crux luperimpot. : cum ksc circumkoriprione. kriäeriLus Dei Oratis Romanorum Rex lemper Nuxu- üus 6c Rsx 8i'ciIiL. In latere verss sparet Imsgo balilioL intrs moenis cujusclsm urbis, in ouzus LsüIioL inxreffo b-eo verba lpectsntur: Lurea Roms. Lxerg. Roms csxut munäi, regit orbir 5rens rotunäi. z) Oum multa inüantis. . . . non moäica inkantia sind Ausdrücke die ich auf das glimpflichste durch Nachwerben übersetze. Sie bedeuten aber etwas mehr, und gränzen sehr, insonderheit durch die Wiederholung, an Importunikät. Deswegen, habe ich vorhin gesagt: dasidiefe Urkunde den Beweißthum, ihrer Aechlheit mit sich führte. s) Man bemerke wohl den Ausdruck verstehen! T 4 288 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. gethan , so habe der Kaiser den Erzbischof von Trier um seine Meynung befragt/ welcher dahin geschlossen habe: Daß der Kaiser weder könne / noch solle / in der Stadt des zuvor genannten baselischenFürsten /), einen Rath weder geben noch einsetzen / ohne Wissen und Willen des Bischofs und seiner Nachfolger in dein -reinlichen Für- stenthum. Diese Meynung wurde von den anwesenden Fürsten/ ELeln und Baronen durch ihre Einstimmung bekräftiget; und der Kaiser bestätigte sie durch folgenden Spruch: „ Wir widerrufen / entsetzen und zerbrechen „ gänzlich den Rath der bis dahin, es sey auf was „ Weise es wolle/ zu Basel gewesen ist. Auch zernichten „ wir durchaus das Privilegium, welches die Basler „ von uns hierüber erhalten haben/ und verbieten/ -aß „ sie künftigs einigen Gebrauch davon machen. „ Der Kaiser gehet aber weiters; um seine gegen den Bischof hegende Gunst besser an den Tag zu legen / so verbietet er ernstlich: „ Daß die Basler inskünftige keinen „ Rath noch einige neue Errichtung / sie möge heissen / „ wie sie wolle/ ohne Wissen und Willen ihres Bischofs, „ einführen sollen. Wider diese Urkunde hat man im i6len Jahrhundert eingewendet, daß der Kaiser überrascht worden, daß er und sein Rath, ohne Anhörung der Gegenparthey, gesprochen hätten, daß ein gegebenes Privilegium nicht so leicht auf Ansuchen und Zubringen eines andern, wider-' rufen werden könne, daß die Gründe des Spruchs in der Der Eribischof von Trier, wie man siehet, hatte eine andere Canzle-sprache als der Kayscr. IV.Kap. Bisch. Heimicus v.Thun. 1215-1238. 289 Urkunde nicht angeführt wären u. s. w. Die beste Widerlegung war aber der Ankauf der Urkunde , und die Vermittelung unsrer Miteidgenossen ?»). So stark sie aber auch vorkommen mag, so beweist eben diese Urkunde, daß die Bischöfe nicht Herren über die Stadt waren, so wie sie es über Liestal und Wallen- burg gewesen sind. Sie beweist zwar, daß die Bürger nachgehends ihre Stadtverfassung nicht ohne Einwilligung ihrer Bischöfe, haben verändern können, aber auch zugleich, daß diese ohne ihre Einwilligung nichts thun ! konnten. Es war eine zusammengesetzte Verfassung, von der mitwirkenden Gattung, bey welcher der Bischof in Constitutionsverfügungen nichts anders besaß, als die verneinende Gewalt. Von dem besondern Privilegium, welches der Kai- ! ser Friedrich II. nach seiner eigenen Aussage, der Stadt > ertheilt hatte, sinde ich nicht die geringste Spur. Denn, wie leicht zu erachten, sorgte Bischof Heinrich von Thun,, nach seiner Rückkunft von Ulm,, wohl dafür, daß es ! zernichtet würde. M) Uebrigcns hatte der nemliche Kaiser schon snno 1214 dem Bischof von Straßburg eine gleiche und noch stärkere Urkunde gegeben : ,, <)uo6 nullus in civilste ätxenkinenü constliunr ,, insticuere Nebest, vel sliguoN ksbere temporsle, ju6i- ,, eium, nist 6s cnnlenlu L bons voluntsts ipstus Lpi- „ scopi L e)us conceststone. . . . kro terns illis in civi^ „ tsce, stve excrs, guse vulgo nunoupsntur , 2 guo6 nullus nominum illss terrss bsbsrs Nebest, vet ,, stbi ex eifstem sliguiä venNicsre, nist 6e msnu Lpi!^> ^ „ copi, gui ipsss cer^ss sb impsrio, 6s nisnu nvstkÄ » ketsnerersLoFnolÄc. als. OivIoMsc. k, I.' it. ;rS» 2)2 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. Ueber die eigentliche Zeit, wo der Kaiser solches ertheilt hatte / kann ich nur folgendes anführen. Er war im Aprilmonat dieses I. zu Berlin), allwo er den ersten Vogt in sein und des Reichs Namen setzte; und im folgenden Maymonat trift man ihn zu Breysach an, wo er den jungen Graf Rudolph von Habsburg aus der Taufe gehoben hat o). Vielleicht bey seiner Durchreise von Bern nach Breysach über Basel , geschahe die nun widerrufene Bewilligung. Grafen verlieren die Reichsvogtey. Sie fällt auf Ritter von der Stadt. Bey diesem Anlaß wollen wir folgende Urkunde bekannt machen. Sie betrift die Vogtey/ und folglich den wichtigsten Theil der Verfassung. sä lioa lepiu8 rei vsrNss in lcripti« reäigitup llt per vio- Isntism keu oblivionem äikkciliu8 impugnemr. Usc igicur munitus ssutels, ego Uenricus Oei Orsris Lsülienlis Lpilsopu; prselentibus lireris »änotare cursvi, quslirer iriter jurs Lpiscopi sävosLti ejuxäem civicstis lit äiKinguenäum. Omnis ex- sÄic,M8 gusm Lpitsopu8 kecerit in Lsiiles äure psrltz8 sperr) segiä. Lsckuäii Lkron. Uylv. p. n6. o) Oernrä. s koo snnsl. Lull. I.. I. p. 7. ?) Lxsctio muß hier nicht in dem Übeln Verstand'genommen werden, welchen es im französischen hat. LxsÄor und Einnehmer der Abgaben waren gleichbedeutend. Daher wurden die Grafen selbst LxsÄvrs8 kegü, ^uäice8 kilcaler genannt. Siehe dlstkLU8 äs Nobiliesee p. 909. Dem zufolge muß diese Stelle also übersezt werden: „ Jedesmal daß der Bischof die gewöhnlichen Abgaben in u der Stadt einfordert, so gehören zwey Drittel davon dem v Bischof und ein Drittel dem Vogt; diejenigen Abgaben IV.Kap. Bisch. Heiriricusv. Thun. 1215-1238. 291 öksnt aä jus Lpilcopi terria aä jus Lävoosli. keseter illsm gusm Tpilcopus pro expsäitions imperisli vel pro itinere sä curisin keceric. 6 Dominos Imperator Lslllssm venerit vet le ven- rurum pronuncisverit. guicguiä benekLÜ burgenles Lpil- copo inperiöerint <^). in eo nil juris allvocstus ksbsbic. Iceni k LpiUopus iL Lllvocstus limul lellerint in loäe suäiciariz Äävocsrus r) ßuclsx seit temeritstis , Folglich bezahlte die Stadt wenigstens einen Beytrag zu diesen Kosten. 2) Diese Worte sind hemerkenswerth : „ Wenn unser Herr » der Kaiser nach Basel kömmt, oder ankündcn läßt, daß „ er kommen werde, so hat der Vogt keinen Antheil an „ der freywilligen Beysteuer, so die Bürger dem Bischof » bezahlen werden. ,> tzuicguill führt mit sich den Begriff einer Unbestimmtheit, und folglich des Freywilligen; welches durch das Wort Zenekcium bestätiget wird. Die Bischöfe mußten die Kaiser beherbergen. Unter dieser Be. dingnis halten sie die Pfalzen und andere Einkünfte erhalten. Wir werden in der Folge einen entscheidenden Beweis davon antreffen. Ucbrigens finden wir da einen Unterschied zwischen dem, was die kur-genles entrichteten, und was überhaupt in der Stadt bezahlet wurde. Ersteres heißt tzuicguici benekcü, letsteres wird durch Lxacllio angedeutet. Eine nähere Bestimmung des Unterschiedes würde mehrere dergleichen Stellen erfordern. /) Also wohnte der Bischofdem Gerichte bey, nicht als Richter, sondern, wie es scheint, nur damit der gebührende Antheil an den Strafen ihm richtig abgeführt werde. Doch war der Fall ausgenommen, wo der Vogt nicht anwesend wäre. Folglich war der Bischof der Statthalter des Vogts. Ein merkwürdiger Umstand, welcher zeigt, wie die weltliche Gewalt der Bischöfe sich unvermerkt aus-. 29 r Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. xria H recipier compolirionea. Oue psrte8 kunc Lpikcopi, tertis p3rs ipliu8 ^ävocsti. 8i vero gävocscu8sb5en8 kuerit. Lpilcopus omnis cum integritsle juäicsbit L msnu propris recipier com- xriliciones, gusrum tsrris psr8 sä ju8 perrinet sävocsti. — Le- iiekcis guingus milirum Lpilcopus libi retinuil -> L teiriro- rium luprs portsm t). Trecenlsa msrcs8kpilcopo, L cenrum Iibrs8 conülio u) äsre äsbet LävocsM8 in termini8 ttsluris lii, kcilicet. Innsc. bestiL Msrise LXI. msrcss sä reäimenäs8 cur. te8 kunäeckillcs L ckickoven. In kell. lsnÄi Mickseli, Iibrs8 Lontilic». In fett. kesti Martini I.X. msrc.i. dehnte. Nur als Statthalter/ nur damit die Gerechtigkeit / wegen Abwesenheit des Vogts / in ihrem Lauf nicht gehemmet werde, wollten sie sich dem Richtcramt unterziehen. Uebrigens will das Wort luäex nicht sagen, als wenn derselbe einziger Richter wäre. Der Zuäex hatte seine Beysitzer. Der Präses jedes Gerichts / Raths / Landgemeinde hieß im Mittelaltcr Zuäex. 8) Msnu propris, mit eigener Hand. Der 5uäex soll mit eigener Hand die Besserungen oder Geldstrafen einziehen. Vorflchtsvolle Vorkehrung/ welche uns jene Zeiten abschildert. e ) Der Bischof behielt für sich fünf Ritterlehen (öenellcis guingus miliwm) und das Gebiet jenseits des Thors. In der Stadt waren verschiedene Höfe, ( Lurre8) Rittcrlehen. Allem Anschein nach hatte der Vogt einige zu vergeben , im Namen des Reichs. Der Bischof behält sie für sich, vielleicht bis auf Bezahlung der Schuld. Von welchem Thore ist aber hier die Rede? u) Lonlilio. Rath. Beysitzer. Warum mußte der Vogt loo Mark dem Rath bezahlen? Hatte der Rath einen Antheil an den Strafen? Hatte er dem abgesetzten Vogt Geld geliehen? Oder hatte dieser, durch unerlaubte Mittel, dieses Geld abgepreßt? ?) Man sieht leicht ein, daß es der abgesetzte Vogt ist , der hier gemeint wird. iV.Kap. Bisch. Heinricus v.Thün. i2l5-i2;8. 29; In puciücstiane beste NisriT L. msrcss. IÜS pecuni» äebet äsri csmersrio L monetsrio. 8i iki sblentss kuennr, xecums sub esäem conäitione äebec äsri lllrico viceäomino L buZoni monscbo. 8i gutem Lpilcopug incerim ^uoä Leus svertst äecelserit: Hävocstus äebet rsäimere pr^kstss cluss curtS5 6: tertism kslckinxe L liberss ctsre Lonblio gewann auch die Gewalt des Bischofs einen neuen Zu- I wachs. Ein Ritter/der ohnehin sein Dienstmann war/ ! konnte ihm nicht so leicht widerstehen , wie einer vom ! Grafenstande. Diese Betrachtung mag wohl den Kaiser ! Friedrich II. zur Ertheilung des Privilegiums bewogen ! haben / welches er nachgehends widerrufen hat. Der 294 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. Rath sollte vorn Bischof unabhängig seyn , und seine Gewalt im Gleichgewichte halten^). Wenn meine Muth- massnng gegründet ist/ so wäre die Absetzung des Grafen von Homburg/ ungefähr zwischen 1216 und 1218 vor stch gegangen/ und also auch der so eben angeführte Vertrag wegen der Vogtey 2). Man kann freylich einwenden / daß in Wursteisens Chronik er) ein Vogt von Rittern schon im Jahre 1202 zum Vorschein komme. Allein die Urkunde des Bischofs Lütold von 121; , wo der Graf Rudolph noch Vogt von Basel genennt wird/ widerlegt Wursteisen; und zudem / wie leicht konnte er nicht 1202 für etwa» 1220 gelesen/ oder abgeschrieben haben! In einem alten Verzeichniß von Urkunden finde ich mit wenigen Worten angezeigt / es habe der Kaiser Friedrich H. dem Bischof Heinrich von Thun bewilliget/ daß er am aufgelegten Umgeld einen Antheil haben möchte. Umgeld (oder Ohmgeld) ist eine Abgabe vom Wein. In welchem Jahre / aus welchem Anlaß / unter welchen H) Vielleicht hatten bis dahin der Reichsvogr und der Bischof/ im Namen des Reichs die Räthe erwählt / in Gegenwart und mit Beyfall des Capitels, der Dienstmänner und der Bürger. -) Mit der mitgetheilten Urkunde stimmt dasjenige überciiis, so Bruckner (Merkw. der L. B. p- -; n) uns berichtet. „ Graf Ludwig von Honberg, sagt er, lebte zu gleicher „ Zeit ( >2oo — 122;). Unter ihm findet man in den „ Schriften des Klosters zu St. Alban aufgezeichnet / daß „ die Grafen von Honberg nicht mehr desselben Kasten- „ vögte seyn sollen ; die Ursache ist aber nicht beygefügt. „ s) x. 26. 1202 Hug Mönch Ritter/ Vogt zu Vaskl. VI. Kap. Btsch. Heinrich p. Thun. r2is-i2;T. 295 Bedingnissen diese BewilligMg zuerkannt wurde; meldet jerm Verzeichmß nicht. Im Jahre 1222 erwählten die Reichsstände den jungen Heinrich den VII. K. Friedrichs Sohn , zu einem römischen Könige und künftigen Nachfolger seines Vüters. Aus Dankbarkeit gegen die geistlichen Fürsten , die insonderheit dazu beygetragen hatten/ ertheilte er ü) ihnen manche Begünstigungen. Sie müssen in unsrer Stadt für sehr wichtig gehalten worden seyn / da sie in unserm sogenannten großen weißen Buch mehrentheils abgeschrieben sind. Der Kaiser verbindet sich in das künftige auf Absterben eines geistlichen Fürsten dessen Verlassenschaft nicht mehr in das Fiseum zu ziehen/ auch nicht zu gestatten, daß irgend ein Laye (weltlicher) sich derselben anmaße; sondern wenn der Bischof ohne Testamentserben verstorben, so soll seine Nachlassenschaft seinem Nachfolger zufallen ; und wenn er ein Testament aufgerichtet, si> soll es dabey sein Verbleibens haben. Der Kaiser wolle den Dienstmännern -er Bischöfe / welche sich ihrem Gehorsam i entziehen / keine Zuflucht in seinen Städten und Landen gestatten. Wenn jemand eine Kirche schädiget, so soll er den Schaden doppelt ersetzen, und ioo Mark Silbers ! an die kaiserliche Kammer zur Strafe bezahlen c). Der b) Im Aprilmonat. c) Sollte dieses etwa die vorher mitgetheilte Urkunde erläu« tern, nach welcher der abgesetzte Vogt dem Rath i<-<- Mark bezahlen mußte? La-g dem Rath vielleicht ob, die Strafgelder der kaiserl. Kammer, von welchen in so vielen Urkunden Meldung geschieht, einzuziehen?. 296 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Kaiser wolle sich keines ledig gewordenen Lehens anmas- sen, es werde ihm dann sreywillig von dem Leyenherrn überlassen. Sollte jemand excorrrmiirricirt werden/ so wolle der Kaiser seine Person meide«/ und ihm nicht gestatten/ sich für Gericht zu stellen/ weder um jemand rechtlich zu belangen / noch rechtliches Zeugniß zu geben / noch viel weniger im Gericht zu sitzen. Sollen auf den Gütern der Kirchen keine Vestenen noch Städte gebauet werden/ und wenn bereits einige ohne Einwilligung der Kirchen gebauet sind/ so sollen sie niedergerissen werden u. s. w. ai). Die Grasen oder Freyherren und die Bischöfe waren abgesagte Feinde; denn beyde strebten nach Alleinherrschaft. Der Graf von Froburg hatte dem Stift St. Al» Sän das Recht in der Birs zu sischen und deren Wasser stuf die Klostermühlen zu leiten/ streitig gemacht. Unser Bischof Heinrich von Thun/ bestätigte das Recht des Klosters durch einen Spruch vom Jahre 1221, in welchem man folgendes bemerkt: „ Heinrich von G. G. B. ze ,, Basel / da zwüschcn dem edel Mann Her von Froburg „ an einem / dan dem Probst und Müllern zu St. Al- „ ban Streit entstanden / wegen dem Wasser der Birsem „ . . . welches der von Froburg us frasigem Nid und Jngeben des Tüsels hindern wollen." Der Schluß der Bestätigung siehet ehender einem Fluch ähnlich als einer Eommination. » Wer / sagt der Bischof / diß unser Er- klärung wüssentlich zum Teil oder gar verbreche / den „ soll Gott und der heilig Albanus uß dem Buch der Le- „ bcndigen ch Luöemi Loäex äiplomimcus I. 469. IV-Kap. Bisch. Heinrich v.Thun. 1215-1238. 297 » bendigen vertilgen / und um sine Frevel nit destermin- » der iOOO Pftrndluteren Golds bezahlen.» e) Uebri- gens waren die Grafen von Froburg und die von Homburg miteinander verwandt; und leztern war die Vogtey zu Basel entrissen worden. Im Jahre 122z versezte der Bischof dem Kapitel den Durchgangzoll für zo Mark Silbers. Das Instrument dieses Versatzes lautet also: ü. Lei grscis Lalilicnlis Lpiicopus, umverlis Lbrilli klle- libus, preekcntem paginsm inkpeÄuris, rei Zelt« notirism. I^overint univerti, guocl nos obligsvimus Ibclonium notirum guoä llstur 6e Iroll'ellis/'), OsrsuisF), Nulls L eguis crrun- euntibus per civilstem noürsm Lslilesm, live 6e Lombsreüu üve krsncis veuieruibus /r), (toac-micis r) nolkris pro reigincs t?) c) Merkw. der Lanbsch. Basel p. 404. /) Irossellis. Eine gewisse Parthey Kaufmannswaare. Eine Ladung. Siehe bey Oukrelns 6e iniims Isrinicsts. Vol. Vl. x. 709. »l>s gusliber grolls belkis, gus po.rcgbicl'rutl'el. lum vel mercstursm Lec. L) Osrronis von Lsrrg, Karre oder Wagen. Also entweder der Wagen selbst, oder der Fuhrmann. /r) Der Bischof versetzte also den Zoll (Hielomum) der von den Kaufmannswaaren, Fuhrleuten/ Mauleseln und Pferdten entrichtet wurde / welche durch die Stadt giengen/ sie möchten von der Lombardey (Italien) oder von Frankreich herkommen. Frankreich bedeutet hier nicht das ei, gentliche Frankreich allein. Der Rheinstrom/ Frankenland/ ja das ganze deutsche Reich wurde dazumal biswe.- len Lr-mcis genannt. Z. B. Als der Erzbischof von Maynz dem deutschen Könige Otto dem Grossen Gz6) und uach- herigem Kaiser / bey der Krönung / das Schwerd überreichte/ so sagte er zu ihm: »äccixe dune glselium---- Erster Band. U 298 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. msrci8 srßenti; tsli v!6elicet conäitions, ut ips, s proximc» keNo Itlcensionix in snres sccipisnt omnes reäitux in6e prove- nienre8 , 6onec recipisnt tummsm suprs6ictsm, L pi-ecerea usursm quse sscen6il: super tlietsurum eccietiL noürse spurt ,Iu6lL08 , izusin nos solvere tenemur. — 6cts sunt licss spurt Lsüiesm, sb incsrnstione Oomini IN^LXXIII, qusrtL nonss Decembri8. lekes ku^us rei sunc: Oieckelmus kr-epositus, Oon. rs6us Oecsnus, Al^r Luono, Lurusrrtus, Itenricus 6e Vetu- nesclis, tienrickus 8ckoIsKicus, Illricus klius Lomitix 6eKi- burg, ^erneru8 Lome8 6s IbierUein, Hu^o Lsntor, ^oksn- ner 6s Ukeno. tusioi IIirisu8 m>Ie8 6s X^iünZen, Luresräus vise6ominu8, Henricu8 pincerns, L Luno frsler ejus, Lunc» 6s 1?eli8berc , L Henricu8 srster eju8 , Hugo kleks, Hsnricu« Lsmersriu8, Hugo 8pen6erc, Henrisu8 ÄIsZiiler coczuinL, slußn Lkegere «L Henerur krster eju8 >L slii qusm plure8. In t>uju8 rei sUertionem trs6i6imu8 eis präsentem eksrtsm, s>- Zi!Ii nottri munimine roborstsm. Es hatte also der Bischof bey den Juden Schulden gemacht/ und ihnen den Kirchenschatz zum Unterpfand gegeben. Die Pabste hatten den Christen im Mittelalter allen Zins / als Wucher) untersagt. Daher mußte man in Nothfällen / wo es um baares Gel- zu thun war/ seine Zuflucht zu den Juden nehmen. Warum aber den Kirchenschatz verpfänden? Vermuthlich weil entweder nichts mehr zu unterpfänden übrig blieb / oder weil die Juden den Christen und Bischöfen selbst/ wegen der Abbezahlung/ nicht traueten. Woher kam es/ daß die Bischöfe/selbst bey omni porsüste rociu8 Imperii srsnsorum. (Lehnmanns Speyerische Chron. p. ;;y). r) Der Bischof nennt die Domherren seine Mitdomherren. srißinls oder tresentum, dreyhundert. Denn die Ur- ^ schrift leidet wegen den Abbreviaturen beyde Auslegungen. IV. Küp, Bisch. Heinrich v. Thun. I2ls-!2Z8. 299 zunehmender Gewalt, Schulden machten? weil eben diese zunehmende Gewalt ihnen Feinde zuzog / welche ihre Meyerhöfe / Erndten/ Schlösser zerstörten oder beraubten. Auch vermuthlich wollten fie ein zahlreicheres Gefolg haben , und fürstenmäßig einher gehen. Die Verfälschung der Münzen/ über welche damals sehr geklagt wurde, verminderte noch dazu den wirklichen Ertrag ihrer Geldeinkünfte. Zu dem war das Lehenwesen so beschaffen, daß der Lehenherr mit vielen ansehnlichen Vasallen oft wenig Nutzen und noch wenigere Hülfe zu genießen hatte. Endlich zweifle ich im geringsten nicht, daß die Privilegien , welche die Bischöfe von den Kaisern erhielten, mit Geld bezahlt wurden. Im Jahre 1225 wurde die Rheinbrücke gebauet. Eine Unternehmung, welche von dem damaligen Wohlstand der Stadt zeugt. Das Kloster Bürzeln kam Mit einer gewissen Summe zu Hülfe; welches ihm die Zollfreyheit zuwege brachte. Die hierüber ausgestellte Urkunde ist merkwürdig, denn ste läßt uns etwas von der Stadtverfaffung entdecken, wenn es um das gemeine Stadtwesen zu thun war. U. I)ei xrstiL kpilcopus östilisntls, LkriUl Läelibu 8 in xerxetuum. ^ovsrinr prLlemss L poüeii, quoä Lonvsntus Llsuüri LürZIon, sä voluntstem conlilii noüri, qusncism ium- oism pecunire, sä conüruätionem pontis ultrs kkenurn con- tulit: ^os vero sä petilionern tusm, tibi suisqur: poüeris rebus tuis, äe conlentu Lsnonicorum, minitteri'Alium, om. niumqus civium noürorum, liberum trsnsirum per eunöcm pontemüne äitkicultste qnslibet concellimns in perperuum. Itr »utem noürs tiLC cuncelllo xerpetu« ürmitslis robur odlinsät, u 2 zoo Siebente Periode. Dreyzehtttes Jahrhundert. präsentem cksrtsm conlcribi kecimus , esm sigillo noUro , Ls- pituü riokri, L civilskis i/oür« roborgntes: Es lune Vs/v snno sb incsrnstione Lomini 122;. Aus diesem erzieht sich/ daß zur Ertheilung dieser ZMfreyheit außer dem Willen des Bischofs/ noch die Einwilligung des Kapitels/ der Gotteshausdienstmänner und aller Bürger erforderlich war / und daß zur Bekräftigung der Urkunde drey Jnsiegel gebraucht wurden, das Jnsiegel des Bischofs/ des Kapitels und der Stadt. Wir treffen da einen unumstößlichen Beweis einer zusammengesetzten Verfassung. Es wird auch eines Raths gedacht. Das Kloster habe / sagt der Bischof/ auf Begehren oder mit Erlaubnis des Raths eine gewisse Summe beygetragen. Die Jahre 1227, 1L28 und 1229 waren für das Reich voller Unruhen und Verwirrung. Der Pabst Gre- gorius that (1227) den K. Friedrich II. in den Ban»/ weil er den versprochenen Kreuzzug nicht unternahm und sich insonderheit nach dem Willen des römischen Hofs nicht lenken ließ. Friedrich trat endlich (1228) den Kreuzzug an. Aber der Pabst erneuerte jezt den Bannfluch deswegen / weil er als ein Verbannter es gewagt hätte / die heiligen Oerter zu betrettcn. Er verfolgte den abwesenden Kaiser aufs äußerste und brachte Italien und selbst deutsche Fürsten wider ihn auf. Als aber Friedrich/ imJ. 1229, von dem heiligen Land zurückgeeilt/ zwang er den Pabst zum Frieden / der ihn auch vom Banne befreyete. Während diesem Zeitraum oder kurz nachher wurde unser Bischof Heinrich von Thun durch den Graf Friedrich von Pfirt/ IV. Kap. Bisch.Heinrichv. Thun. I2I5-I2Z8. zoi nahe bey Altkirch, nebst einigen Geistlichen und Layen (tanti sLelerib) ruchloser Weise gefangen genommen/ beraubt und höchst mißhandelt (utroces injurias mtulit). Wie und wann der Bischof auf freyen Fuß gestellt worden/ finde ich nicht. Aber die Bestrafung der Handlung selbst stehet ausführlich in einer besondern Urkunde von i 2 zi /). Der Graf/ seine Dienstmanner und die Freyen seiner Grafschaft wurden zu jener Strafe verurtheilt / welche Harnescar«) heißt. Vor dem Stadtthore genannt Spaten / (8paIon) mußte ein'jeder mit seiner Bürde auf den Schultern durch die Stadt auf offener Straße / bis an die Thüren des Münsters sich verfügen / dort nie- derknien/ nach verrichtetem Gebet wieder aufstehen / den Bischof suchen/ er mochte in der Stadt seyn wo er wolle/ ein - zwey - dreymal vor ihm fußfällig fallen / in aller Demuth wegen dem begangenen so großen Vergehen um Verzeihung bitten/ nur auf seinen Befehl hin wiederaufstehen/ den Bischof von den Versprechungen losspreche«/ kriäis Xsl. chnusrü l 2 Z 2 . Nil. Uixlamatlca Vol. I. p. ;68. Diese Strafe bestand darinn/ daß man öffentlich etwas auf den Schultern tragen mußte. Der. Dichter entschei- dete/ wie weit und wohin. Die Sache, welche getragen wurde, bestimmten die Geburt und der Rang des Verurteilten. Gemeiniglich lwar es ein Hund für die Vor. nehmsten, als Grafen und Freyherren , ein Sattel für die Ritter und Knechte, und ein Pflug für die Bauern. Wie es aber die angeführte Urkunde zu verstehen giebt, hatte jede Landschaft hierinn andere Bestimmungen: krönt LanZuiflis nobiiitss, xeneris conäitio, tsrre conluetuäo re^uirit. u ? zo2 Siebente Periode. Dreizehntes Iahrhunder. welche er währender Gefangenschaft gethan hatte, die Geiffel befreyen, die abgedrungenen schriftlichen Verhelft sungen zurückliefern, und sich durch einen Eid verpflichten , daß er Graf von Pfirt in seine Grafschaft nie anders kommen würde, als auf besonders zu ertheilende Erlaubnis des Bischofs oder seines Nachfolgers. Ueber- dieß wurde der Graf dahin verurtheilt, einige Dörfer, oder Meyerhöfe samt Leibeigenen und übrigen Zugehör- den der heiligen Jungfer als Eigenthum zu übergeben, um selbige als Lehen von dem Bischof wieder zu empfangen , worauf er dann zum Friedenkuß von dem Bischof sollte zugelassen werden. Dieß alles wurde bey Strafe der Excommumcation für den Graf, die Gräsin, ihre Angehörige und Unterthanen beschlossen. Jeder Ort, wo der Graf hinflüchten sollte, wurde mit Einstellung alles Gottesdienstes bedrohet. Die Einwohner von Altkirch, wo die Gefangennehmung vollbracht wurde, theilten auch die Bestrafung. Alle Einwohner von Altkirch, Männer und Weiber, mußten nach Basel in Proceßion ziehen, vor den Thoren die Männer ihre Kleider ablegen, und wollene Röcke, nach Art büßender Sünder, ankleiden, hierauf alle durch die Stadt zum Münster gehen, stch auf die Knie werfen, und den Männern die Haare abgeschnitten werden. Die Gräsin aber und ihre Hoffräulein (ckomi- cellL tuse tsmilmres ) wurden von dieser Proceßion befreyet, allein mit -er heitern Bedingnis, daß sie bey erster Gelegenheit, reiche Geschenke zum Bau der Kirche übersenden würden. Das waren die wesentlichen Punkten -es Friedensvertrags, welchen das Kapitel und der Graf selbst mit ihren Jnsieglen bekräftigten. IV. Kap.Bisch. Heinrich v. Thun. I2ls-I2;8. zoz Es scheint daß im Jahre irzo einige Verfügung in Ansehung unsrer Stadtverfassung sey getroffen worden. Der Uedersetzer und Fortsetzer der beinheimischen Chronik meldet (p.291.) folgendes: „Man findet luter „ (ausdrücklich) geschrieben, daß nach dem alten Har- „ kommen der Stadt vom Jahre irzo und langer -r) „ auch nach dem großen Erdbiben bis auf das Jahr „ 1545 gezählt, nie kein gebohrner Edelmann vom „ Adel ins Regiment gesetzt worden ist, „ worüber der Fortsetzer, wie es scheint, bemerkt, daß man doch vier bis fünf Ritter in dein Rath erwählt habe. Ob nun schon der Ausdruck kein gebohrner Edelmann vom Adel 0) ziemlich dunkel ist, und vermuthen läßt, daß der Uebersetzer das lateinische Original nicht wohl ver- i Handen, so zeigt doch diese Stelle, daß im Jahre einige Veränderung in unsrer Stadtverfassnng vor fich z gegangen sey. Dieses wird durch dasjenige gleichsam bestätiget , was so eben von dem Bannflüche des Kaisers Friedrichs II- und der Gefangennehmung unsers Bischofs ! ist berichtet worden. Hieraus mußten nothwendig inner- n) Ob diese Wörter und länger von Beinheim waren, oder ^ vom Uebersetzer beygefügt worden, ist eine Frage, deren Beantwortung über den Ursprung unsers Raths einige - Erläuterung gewahren dürfte. ! 0) Vermuthlich stand im Original: » Mllus ingsnuus ex nobilirste;,, und nobilicats bezog sich auf den hohen Adel, der dazumal einzig Adel hieß. Die Grafen von Hon- berg hatten vielleicht, bey der Gefanggennehmung des Bischofs zu Allkirch, versucht, die Reichsvogtey wieder einzunehmen. 4 zc>4 Siebente Periode. Dreyzchntes Jahrhundert. l liche Gährung und Revolutionen entstehen. Uebrigens ^ war der Bischof im Jahr 12)0 schon von der Gefair- genschaft zu Altkirch zurükgekommen />). Folgendes aus -er Geschichte der übrigen Städte im , Reiche mag gleichfalls die Erzählung von Beinheim unterstützen. Der Kaiser Friedrich II. verordnete, in eben diesem iLzosten Jahre, auf Ansuchen der Bürger von Regenspurg, daß jeder Mächtiger dieser Stadt (lw§ul.i potente 6e civiture lug) der zur Störung der Ruhe l und des Friedens, steh Mont - oder Mundmänner an- i schaffen würde, eine Strafe von zehen Pfund Silbers ' zur Unterhaltung der Feftnngswerker der Stadt erlegen ! sollte. Mundmänner hießen diejenigen, welche unter dem Schutz und Vorspräche mächtiger Bürger stch zu Factio- nen und Spaltungen in den Städten gebrauchen ließen Dieß beweist eine Urkunde von razo. 18 Xsl. Ocktobris, in welcher die Gränzen der Kirchsprcngel St. Leonhard und St. Peter bestimmt werden, y) Hahns Rcichshistorie 1 . HI. p. 217. not. b. Xevocsmuü in irricum L csXsmus in omni civitste L op- ^ xiäo itllemsnnire, communis coiNili's, dlsßiktro8 civium, lV.'Kap. Bisch. Heinrich v. Thun. 1215-1 rz8. 325 ,, in jeder Stadt von Deutschland, alle Versammlun- » gen der Gemeinden (communia conüüa). alle Bür- » germeister, Regenten, Beamte, unter welchem Name „ es auch seyn möge, welche von den ganzen Bürgev- » schasten, ohne Einwilligung der Erzhischöfe oder Bi- ! » schöfe gesetzt werden. Auch heben wir alle Brüderschaft j „ ten von jedwedem Handwerk auf.» ' Im Jahre 12z r (den sten Letober) schloß unser j Bischof mit Berchtoldus Bischof von Straßburg ein Hnlfs- ! vündms, Kraft welches dieser sich verpflichtete, unserm Bischof zwey Jahre lang wider alle feine Verfolger zu i helfen e). Im Jahre 12z; (19ten Jenner) zu Frankfurt, erkannte der junge König Heinrich VII, daß die Silber- ^ bergwerke im Vreisgau, welche zwischen Herman, Marg- grafen von Baden , und Graf Egen von Mach streitig ge- ! Wesen, dem Bistum Basel zuständig waren, wie es der Bischof vor dem König und den Fürsten mit kaiserlichen und königlichen Privilegien erwiesen habe. In den Jahren 12;;, ;4 und 35, empörte sich dieser König Heinrich wider seinen eigenen Vater den Kaiser Friedrich II. Er suchte sogar denselben aus dem Wege zu räumen. Doch gelang es dem Empörer nicht. Frieren Itectores, vel äl:os ^vo^Iibet oKcisIes, yui sb uni- vsriitsts Livium, 6ns greki-Lpisssparum 8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Als einen Anhang zur Regierung des Bischofs Heinrichs, fügen wir folgendes Tauschinstrument von 1256 hier bey, weil es über die gerichtliche Verfassung jener Zeiten einige Anzeigungen giebt. Der Priester und die Pfarrgenossen der Kirche St. Martin waren mit einem Krämer, Namens Berchtold, in Streit gerathen, wegen einem Weg zu dieser Kirche, der, nach ihrer Behauptung, durch sein Haus gehen sollte. Der Streit wurde vor Gericht gebracht, und Berchtold von dieser Servitut des Durchgangs losgesprochen, aber zugleich angehalten , einen andern bestimmten Weeg den Pfarrgenossen anzuschaffen. Diesen Spruch nun bestätigte der Bischof. ,, kilenriLus l)ei Lrstia Laliiiknlis Lpiico- „ pu8, univerlis Ltirilii ticielibus prXlenr icripturn „ mlpeÄuris in perpetuum. Aeruntur in tem- „ pore, faciliu8 ab kumuna elabuntur memoris, li „ non literurum apioibu8 L 8iZiiIorum ^eliimo- „ nÜ8 ürmantur. ^ - Es fragt fich , warum dieser Spruch vor den Bischof gebracht worden ? Gehörte seine Bestätigung zur Gültigkeit eines richterlichen Spruchs? Geschahe es in diesem Falle, weil die Besuchung des Gottesdienstes, und folglich die Religion, dabey gleichsam intereßirt waren? Oder war es nur zu mehrerer Sicherheit der Vollstreckung, und damit, wie der Bischof so eben sagte, diese Handlung durch Brief und Siegel verewiget werde? — „Innotekcat iZitur tam pr^elen- „ äeus. „ Welches, gleichwie die Erbauung der Rhein- brücke, von dem Wohlstand der Stadr einen Beweis abaiebt. i IV.Kap. Bisch.Heinrichv.Thuri. I2I5-I238. Z 2 S ! „ tibus cjuam futuris, Zuock, cum ^ilbelmus ple- ! ,1 banus 6c karroLbiani LccletiL 8t. Nartini in La- ^ „ ülea Lercbtolciuln den Gremern , impeterent, 1u- „ per via cjUL sä ckiglam cliriZi äebebst LcLleliani „ ü quickem quoaä allbrebant, per Oomum quee ! „ ckicitur Oomus Lberbarcki, quam ipkum polii- j „ eiere clinolcerent, Partes cke?ruckentum Loniiiiö „ convenerunt in linse mocium. Die kru- äenres sind hier , allem Anschein nach / die Richter. Das zeigt die Folge, kruöentes waren bey den Römern Rechtsgelehrte / deren Gutachten (Kelponia pruäentum) einen Theil der Rechtsgelehrsamkeit ausmachen, kru- öentes wurden aller auch im Mittelalter die Ritter genannt ; woher der Ausdruck kreux Lbevaliers entstanden ist. Der Name krnckentes war also für das damalige Gericht sehr angemessen, als welches vornehmlich aus Rittern bestand. Warum sagt aber der Bischof, daß die Partheyen.auf Anrathen der Richter übereins gekommen waren, cks pruclentum Lonlilio? War das der gerichtliche Ausdruck, wenn zum ergangenen Spruch die bischöfliche Bestätigung noch erforderlich war ? Oder war es ein sein ausgebuchter Unterschied von Seiten des bischöflichen Schreibers? - „ Ickt ickem Lertbol- z, ckus quauciam viam juxta Oomum ckokamiis üll- litis Zer Lbincion litam, eomparatam ab eo r,) Zoksnnis miliris Zer Lkinäon. Dieser Name kommt in andern Instrumenten also vor: ^ok-mnes puerorum. Also ist Zer Lhinvon soviel als der Rinder. Vermuthlich weil Kinder an seinem Hanse gemahlt waren. Er wird 31 o Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. „ commoäior ? 3 rocsu 3 rii '8 L ipli LccleliX, „ utilior viöeretur, contsrret eiäem LccleliX . » loco viX 5uperiu8 notatX, licut 6 i< 2 o plebsno luisque 8 uccessoribus sc ejusciem LccleÜX ka- „ rockisrub perpetuum super eunciem 8 i!entiurn » imponeretur. I^ 3 NL itsque orciinationem ssti 8 „ koneüum L läuäabili'ter sgA-im, 36 pr-esentium „ noüram clelatam, Alberto ^civoL 3 to 6 e HrZen. „ tine, Lonracio 8 cuIteto Non 3 Lko coZnominato, „ L 36 Iien 6 bu 8 , ulüsc^ue 6 isLreti 8 prX5entibu8, per „ 8 ententi 3 m con 6 rm 3 vimu 8 cie 6 nitiv 3 M : „ — Also waren Albrecht von Strasburg / Reichsvogt , und Con- rad mit dem Zunamen Mönch , Schultheiß. Der Titel vilcretun zeugt von Beysitzern eines Richterstuhls L). - „ Lt ut in perpetuum r3t3 perm3ne3t, tum nokro, „ HU3M capituli noüri, nee non ^ilkelmi K3ÜI. ,» Lccleli'L Ommerurii sepeäiÜL LcclesiX plebsni, ,, L ^lberti ^ävocati superiv8 not3ti 8iZiHi8 seci- „ mv8 presentem ceöulam conliZnari. „ — Es wurden also vier Jnsiegel gebraucht, und zwar jene des Bischofs, des Capitels, des Priesters zu St. Martin, und des Reichsvogts. Das letztere / weil -er Vogt des Gerichts Haupt oder Präsident war. Der Leser wird sich erinnern, daß bey der Ertheilung einer Bruckzolls- Ritter der Rinder genannt. Eine Nachahmung der Landvasallen, welche bisweilen den Namen ihres Lehens nach dem Wort Wie« schrieben. Z. B. Lucksräus Wie, 6e dlterikeim. r) Ollcretus vel leichinur. Vicle I)u5iesne 6e inlima latin. Vol. II. x. 8)7- IV. Kap. Bisch. Heinrich v.Thun. I2is-ILZ8. ZI! freyheit für das Kloster Bürgten, man sich des Jnsiegels der Stadt , und nicht des Vogts bediente. Da war es um eine Sache des allgemeinen Stadtwesens zu thun; hier betrift es nur eine Gerichtssache.-- „lettes, Hetn- „ riLus Abbus cle Lenixvtler, ^'ilkelmu8 Oamera- „ riu8, HuAO cantor, Otto L Henricu8 cle Xu- „ vvenburA, Lanonici La6liense8. Otto prXpoü- „ tu8 8anäi li.eonkar. 2;?. Die Urkunde ist in deutscher Sprache abgefaßt. Wir erkennen darinn unser Kauderwälsch. Z. B. Seitin für sagten, Nimm für nirgends. Sonderbar ist es, daß man-den Grafen bon Habsburg, wider den damaligen Gebrauch, eine deutsche Urkunde vorlegen mußte, da man den Handwerkern lateinische Zunftsurkunden ertheilte. **) Herrgotts L06. prob. 1. II. x. 284. s) Lpilcop. Itlsnulcr. p. 6z. ' Erster Land. L Z I4 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. und glücklich vollbracht haben. Die Veranlassung dazu waren die vielen und unerträglichen Feindseligkeiten, welche sie täglich und unaufhörlich von Seiten des Schlosses Landser auszuhalten hatten. Sie zogen vor das Schloß selbst, und durch die Hülfe Gottes unterstützt, sagen die Verbündeten in ihrem offenen Brief, bemächtigten ste sich desselben, und hielten es einige Zeit inne- Es schlugen sich aber in das Mittel, einige friedliebende Männer. Und der Friedensvertrag wurde unter folgenden Beding- nissen geschlossen. Den Gebrüdern Johannes Heinrich und Heinrich von Butenheim wurde ein Theil des Schlosses wieder eingeräumt, sie mußten aber den andern Theil für eine gewisse Zeit zu Handen beyder Städte beschützen; und wenn die Baster und Müllhauser alsdann am Nie- derreissen oder sonst anderer Veranstaltung beschäftiget seyn würden, so sollten die von Butenheim dafür sorgen, daß den Verbündeten kein Schade zugefügt werde. Alles bey Strafe von 400 Mark Silbers. Unter den Bürgen war der junge Graf Rudolf von Habsburg. Er verpflichtete sich milden übrigen, wenn dem Vertrag nicht Folge geleistet würde, nach Basel und Mm'Hausen zu kommen, und dort als Geissel so lange zu leisten oder bleiben , bis jede Stadt ihre Helfte an der Strafe werde bezogen haben. Sollte aber geschehen, daßrdie Bürgen sich aus Furcht in eine dieser Städte nicht wagen dürften, so werden ihnen die Bürger dieser Stadt einen andern sichern Ort zur Leistung anweisen. Die Gebrüder von Butenheim mußten sich ferners verpflichten, daß sie sich in den nächsten zwanzig Jahren, aller Feindseligkeiten wider beyde Städte entjchlagen würden. Hierauf setzten die Friedensmittler eine Strafe von fünfhundert Mark, und V-K. Bisch-Lütoldv. Arberg. 1238 -1249. die Bürgen waren unter andern noch -er Graf Rudolf von Havsburg und sein Bruder Hartmann "). Dieß alles wurde mit oft wiederholten Eiden bekräftiget (iepe lepwL juiAverm-c). Bey der Regierung dieses Lütolds ist insonderheit für uns die Errichtung der meisten Zünfte zu bemerken- Laßt uns die beiden Urkunden mittheilen, welche von diesem Bischof noch vorhanden find. Die Zünfte zu Metzgern und zu Spinnwettern find, unter den Zünften, welche er errichtet hat, die einzigen, so ihre Stiftsurkunde aufbehalten haben: und diese Urkunden find auch die ältesten, welche man über das Zunftwesen ausweisen könne. Sie sind vorn Jahre 1248 und also kurz vor Lütolds Absterben gegeben worden. Daß Lütold im nervlichen Jahre oder vorher schon andere Zünfte errichtet habe; daran zweifle ich im geringsten nicht. Die Handveste nennt einen Bischof Lütold als den ersten Stifter der ersten Zünfte. Vorr dem ersten Bischof, so diesen Namen fährte, hat man nicht die geringste Spur einer solchen Errichtung; von dem jetzigen hat man zwey »»verwerfliche Urkunden. Die Zeitumstärrde, in welchen er regierte, die allgemeine Verwirrung des Reichs, die Kriegsfehde mit den Grafen von Froburg, die so eben erzählte Eroberung des Schlosses Landser durch unsre Bürger, bekräftigen unsre Muthmaßung. Uebrigens waren dazumal Zünfte nicht was sie nachgehends geworden sind. Vom Beysitz im Rath war noch kein Gedanke. T L 4) ättl Oixlom. Vol. I. x. z i6 Siebente Periode. DreyzehnlesJahrhundert. Urkurrde der Zunft zu Metzgern. Das Original / welches hierrmten beygefügt wird, ist in lateinischer Sprache abgefaßt/ wie einige andere auch. Sie lautet wie folgt: „ Lütold von Gottes Gnaden / Bischof von Basel.... ,, Auf Anrathen und mit Einwilligung des Probst Hein- „ rich/ des Dekanus Wilhelm/ des ganzen Kapitels und „ der Dienstmanne unsrer Kirche: " c) Die Errichtung geschahe also nicht auf bloßes Gutbcfindcn des Bischofs. Im Jahre 1218 hatt? der Kaiser alle Errichtungen verboten / die ohne Wissen und Willen eines Bischofs sollten eingeführt werden. Dem zufolge wird hier dieser bischöfliche Wille beurkundet. Also wenn Füßli in seiner Staats- bcfchrcibung der Eydgcnossenschaft ausruft: „ Wer war „ dazumal Gesetzgeber zu Basel?" — und sich dann selbst die Antwort ertheilt: „ Der Bischof " so ist er viel zu weit gegangen. Er verwechselt die Gesetzgebung bey einer Monarchie / mit der Gesetzgebung bey einer zusammengesetzten Verfassung. — » Wir haben nach dem Begehren der Metzger zu Va- „ sel/ die Verabredung gutgeheißen/ welche sie jüngfthin „ zur Ehre und zum Nutzen unserer Stadt/ über Sachen „ ihres Handwerks gethan haben. Sie werden also / „ in genügsamer Menge / an dem höheren und besser ge- „ legenen Theil des Markts das saubere und beste Fleisch „ verkaufen / auf den gemeinen Fleischbänken die Gattung L) Sie ist die cilftc Zunft. c) Unter den Gottshausdienstmanncn werden auch der Vogt und der Schuldheiß / diese damaligen Häupter des Raths, verstanden. Es fragt sich also, ob der Rath stillschweigend hier gemeint sey. //) 1 . II. x. 69. V. K. Bisch. Lütold v. Arberg. 12 z 8 -1249. Z17 „ Fleisch so bisher dort verkauft worden / und außer- ,, halb der Metzig , das unsaubere Fleisch. (d. i. das „ Eingeweide, die Kutteln u. s. w.). Niemanden, der „ nicht von ihrem Handwerk ist, soll es gestattet seyn, „ ihrer Verabredung zuwider, was zu ihrem Beruf ge- „ hört, zu kaufen und wieder verkaufen. Keiner vom „ Metzgerhandwerk soll das Haus noch den Knecht eines „ andern seiner Gesellschaft, während der Bestandzeit, „ miethen und dingen, damit die Metzger ihre Werkstät- „ re besser und nützlicher einrichten möge» e). Dieser Theil der Urkunde bctrist einzig und allein die Markt- polizcy des Fleisches. Die noch vorhandenen Urkunden der übrigen Zünfte enthalten auch solche Polizcyvcrordnungen. » Ueber dieß haben wir ihnen für dießma! einen „ Meister von ihrem Handwerk gegeben, und werden „ ihnen , in der Folge, auf ihr Begehren , nach Be- „ wandtniß der Umstände, einen Meister ferners geben. „ Unter seiner Aufsicht und Leitung sollen sie ihren Be- „ ruf treiben und zur Ordnung gewiesen werden. Wenn „ einer unter ihnen sich wider ihre Verabredung verfeh- „ len wird, so soll derselbe ohne Widerrede noch einigen „ Nachlaß uns oder unsern Nachfolgern zwey Schilling, „ eben so viel der Stadt, und gleichfalls so viel zum „ Nutzen der Brüderschaft erlegen, welche sie zur Ehre „ der heiligen Jungfer Maria errichtet haben, und in „ der gemeinen Sprache. Zunft heißt. Man sieht also wie weit die Zünfte im Jahre 1248 von' Bcvsitz im Rath gewesen sind. Als eine hohe Gnade giebt ihnen der Bischof für bießmal einen Meister aus ihrem Handwerk , der die Beobachtung der Zuuftpolizcy besorgen soll. L ? c) Das bezicht sich auf ihre Ställe und Schcucrn. z 18 Siebente Periode. Dreyzehtttcs Jahrhundert. Anbcy vcrnchmcn wir auch, daß die Stadt schon ihren Se- ckcl hatte. „ Wer von ihrem Handwerk in ihre Gesellschaft und „ Brüderschaft treten will,. der soll zehen Schilling bey „ seinem Eintritt bezahlen / und seine Nachfolger'/ wenn „ sie sich auch zu ihrer'Brüderschaft halten wolle»/ nur „ drey Schilling. Wer aber von ihrem Handwerk sich „ nach diesen Bedingmssen zu ihrer Gesellschaft nicht hal- „ leu wollte / der soll auf den gemeinen Fleischbänken kein » Fleiscd verkaufen/ ja von aller Ee.ueinschaft mit ihnen „ gänzlich ausgeschlossen werden. Ferners soll der Zunft- „ antheil an den Strafen / und die Gebühren der Auf- „ rahme in ihre Zaust zum Nutzen derselbe!! also ver- „ wendet werden/ daß immer an denen Hoyenfestta- „ gen / zur Ehre und Lob des Allmächtigen Gottes / der „ hei'igcn Jungfer und allir Heiligen/ in der Mmrsier- „ kirche/ L cht im Uebersinß angeschaft werde. Endlich v gewahren wir ihnen jährlich einen von den Dienst- „ mannen unsrer Kirche/ d Mit alles durch ihn und mit „ gerechter Mäßigung, nach den vorhandenen Vorschrif- „ ten / ins Werk gesetzt / und / wo nöthig / verbessert „ werde. Duitolöus, Dei xratia?!aL!iens8 Dpitcopu8, omnibu8 prsssn- tem pa^inam inspecwris in perpetuum. ^overint univers, quoll lle Lonsiüo §: Donsensu Denricr prepvsm, ^Villlelmi llecani, rstiu8que Oapiculi rolln, nee non minlllerialium Doctellre no- llrre, all xetitionem lanillaruin DsMentlum conlliÄum super operibu8 ipsorum, pro llonore L omirinm l'anÄorum, iumsn in majori Lccle- iis kabrmilsntius dabeLtur. tlcl omniri, unum ex Mni- 6erialibu8 Lccleli-e nokrrs cnnceäemns armvatim, ut omnia, pwut prrclLripkr lunt, per ixlurn , julla inoäersmine, üatuan- tur, L, 6 neeeile fuerit, cornMntur. leües, dlugo Oantor, lilricus Oelillrius, üenricus ^rekicliscnnus, LomAclu8 Lsmers- riu8, Albertus 6e Vriburclr^ .sokannes els Ilatolsclorf, Luitol- 6us äs Lmrlkntia, Lanonici llasiiienfL8. Ü.enrieu8 cie b'snüa Nari^ ÄlLgäalena, dienricu8 Lubcullos, Üenricu8 8ukculko8, l4ugo vecarmb saneU MrLnnis , ^okannes eie iunÄn lllnco, l-len- rieu8 L Henricus äe Lriptis 8acer4ote8. I'etrus 8calariu8 tläro- catu8^ Otto 6c ^olrimne5 frstres 5ui, llugo L llugc, äicki hlona- clri, R.oäolp!ru8 0anrerarir!8 us Lüpituti noKn, nec nnn MiniKsrialimn k.ccle- nnürse all psticionem OLmeMLnormn Oixtsrioruni Ompen- V. Kap. Bisch. Lütold v.ArSerg. I2Z8-1249. Z2) tsriorumqus Vsiorum st surruum Opersriorum Lsblienüum Lon6ictum tuper operibus ipsorum pro Ironore L utilitsts Lr- vitLtis noiins per iplos Novitsr fsclum sxprobsvimu8, its ouoä in iüo opiücio ^uiübet opersbitur L Isborsvit. Dt ut ipsorum opikeium Isu6sbiliu8 vi6estur <8: utiiiu8 , nullu8 6s opere prs- 6iciorum iervientem slteriu8 infrs tsmpu8 kue psÄioni8 eon6u- eere tenetur ^ ' 6 quixczusm IruMsmo6i iervum pok xrimsm inbibicionem msßiüri tui secum ulterius retinuerit Domino Dpis- copo Vsülienli rres soli6o8 s6 lumen tunkte trs8 8oliöns öc conkrsternis trss so1i6o8 s6 bibsn6um psriolvst L l^uioun^ue ex ipsorum opere bÜ8 confrstsrniis intersiss voluerit opersrii Vsitorum L curruum tsntum 6esem 1o1i6o8 in. introitu s6 lu- men L conristernie <^uincjus soiicios s6 diben6um miniürsbunt slii vero 6vs Alursrii 6ve Oixssrii live Lsrpentsrü s6 lumen in inrroitu tre8 ioli6o8, con5rsternis 6uv8 8oii6o8 s6 biben6um psriolvent. l)pi vero buic iociststi sorum ut iuprs 6iÄum eir intcreils noluerint so oikcio opsrsn6i pro suo srbitrio in Livi- tsts penicus exclu6sntur. Ersteres 6 slicui prs6iÄorum opersriorum 6s Isboribu.8 suig s quopusm non6um kuerit istizfs- 6ivm nui-uz slius i'üu8 6ekitoris vpu5 iibi s6umet^ 6onss 6s premio suo puü^usm puercietur. ()uo6 ü puisr^usm fscere sccsptsret psnsm novsm loliäorum suprsleriptsm Domino Dpis- copo L 2unite L Dumini.8 luliinsbit. krstsrss ii slic>ui8^ks- rum conlrsternisrum 6eLe6erit omns8 conrrstre8 pre6ieti los sepulturs cum sscriLcio interenmt puo6 li etism extm Livits- tem s6 spstium trium miüsrium czui8pism srstrum obierit it propris 6elunt fsculrstss 6s eommuni Punkts s66ucetur seps- lierur L rriceümu8 in Lnime sus rems6ium conferetui L ü >;ui8(iusm srstrum sspulturs eum iscrikeio se sbientsverit 6i- mi6ism librsm Lere pro pens xertolvet iniuper yuilibet sonnn 6uo8 6ensrio8 in jeiunÜ8 cjustuor tsmporum perfolvet s6 Du- msn in Äls^ori Dcclesis Lsiiliensi s6 ironorem beste VirZinis in keitis s6 Nos 6eputsti8. L.6 beo omnis unum ex Niniüsris- lium Lecleüs noüre conce6imuL snnustim ut omnis 6cut pre- scripts iunt psr iplum julio moäersmins üstusntur L 6 ns- cells fuerit corrigsntur. Iskes buju8 kscti iunt blenrieu8 6s Nuvvsnburc /.rebiprssbiter ketru8 8es!sriu8 L.6vocstus L ^o- bsnns8 frster iüu8 DuZo Älonscbu3 D K1iu8 iuus R.uäo!x!rus Z34 Slebente Periode. DreyzehnLes Jahrhundert. L Denncus Divites Ueinricus Lteinli Nilltes L M xlu- res ut Mwm i^ec trun L Xobis yuam ^ 8uccLgoribu8 noüri^ majus Knnititci8 in xier^etunin robur obrinei,t prelentem 0-»r- tsnr conlcribi facimns L3M noirro ct Lapimli noiiri L Livi- tLtis noiiis LLiiiienkis g^illorum mnnimine robomntes Datum. Lnno Domini N. LLXDV1II. Inciiciions texts. Wenn ich nun diese zwo Urkunden gegen einander halte, so bemerken wir folgende Verschiedenheiten. i °. In der ersten wird ein Antheil an den Strafen der Stadt zugeeignet; in der zweyten nicht. Hingegen 2°. Wurde die erste nur nrit dem Jnsiegel des Bischofs und des Kapitels bekräftiget, und leztere über dieß noch mit dem Jnsiegel der Stadt. - z°. Bekam die Zunft zu Metzgern, ausser dem Dienst- manne, als Obervorsteher, noch einen besondern Meister des Handwerks, als Untervorgesetzter, da bey der Zunft zu Spinnwettern, nur des Dienstmannes gedacht wird. Zum Beschluß der Regierung des Bischofs Lütold von Arberg, wollen wir etwas von einem Uebergabsin- strllment anführen, indem es in einiger Verbindung mit der Gerichtsverfassung stehet. Ulrich von Ratoltsdorf, Kellermeister der Kirche (LccleliL notiree Oiierarius) besaß drey Häuser (in vico 8D- IlftglriLi fttas cum srez libi uäsacente, HUT extenciitur L perftucit ulftue ac! ftnem pluteee) als brbeigenthum, unter dem jährlichen und unablöslichen Zins, für das Domkapitel, von sechs Schilling und einem halben Ohme rothen Weins. Im I. 1245, übergab er dieses Eigenthum dem Domkapitel , und begab sich, durch die Hand seines Leibbruders (per manuin carnalis trurri'8 lui) . aller Rechte über diese Häuser. Hierüber stellte der Bischof Lütold eine Ur- Kap. Bisch.Lütold v Arberg. 1238-1249. 925 künde aus/ (sä hchus fgÄi memoriern §c robur in poikerum valiturum n? polLc kuper Ki8 slic^ua cs- viHgrio üiboriri) und ließ sie, auf Begehren der beyden Bruder (aö petirionew) mit seinem, des Kapitels/ des Probsts und der Uebergeber Sigillen bekräftigen. Ich bemerke dieses um so viel lieber/ da wir unter dem folgenden Bischof solche Instrumenten antreffen werden/ die vom Rath sind ausgefertiget worden. Doch kann man noch keinen bestimmten Schluß folgern. Jene Uebergabe ist eine milde Schenkung/ und geschieht unter den nächsten Angehörigen der Kirche. Ueberdieß sollte man aus den angeführten Ausdrücken des Bischofs schließen, daß seine Urkunde nur eine freywillig begehrte Sicherheitsvorsorge gewesen sey. Endlich finde ich bey den Namen der Zeugen einige Spuhren eines Gerichts. Nach den Namen der Domherren kommen folgende vor: ketms L Otto 8L3lsrü (Schaler)/ ketrus cke lurri (zum Thür»/) Sraltlio, Hu§o junior cle Latoltstork, und W srnlie- rus 8ocier, alle Ritter / iVIiiites. Ferners / ffolisnrres Villici (Meyer)/ NiLolaub ckelwtemkLjM, Henricur 6s Ounclol^clork, VivignuZ, ÜUAO Laulere, Luno Lotkclio- Also sechs Ritter und sechs Bürger. . Gegen dieses Instrument mag folgendes gehalten ' werden. Es Letrift den Verkauf eines Hauses in der Freyenstraße / genannt zum Schlauch / welches der Abt und Convent zu St. Urban im 1 .1243 verkauft haben. Omnibus xrLtsns kcribwm insxeäkuris krater Henricus äi- Äus Lbbus L Lonventus Äi. llrbLni Llmsm in vorn kaluMvit. ^.b bunnms bscilius lsbuntur memoris, 8 snni8 in pnriticutione ^lo- riolL Virginia librum cer» aä ponäus IlosiliL noiirL 6omui perkolvsnt: -tckuin coranr ^uclicio, Ottone l>c:>I:uio tnno tem- xorig in 8ecle juciicisriu leclents, L üb iplo per lentsntism in- qnirente (also nur der Schuldhciß). Lt ut tull8 concellio, guL in Luäienriu kucta donelkorum virorum , gno8 ucl lioe convo- cuvimM. (Sonderbar, daß der Abt, in unsrer Stadt, die Zeugen zusammcnbcrufcn habe. Geschah es weil er vielleicht den Bieterlohn bezahlte?) Ic-Iicet: Lunracli Vorgazzcn, Cras- tonis, Gotfridi äs Eptingcn , Kuäolki L kronis lui Lonrsäi am Corninergte , Ailiwin; Luononi8 äs Arlcsheiin , Lunoni8 killt- lipps, L sliornrn Lurgenünm prTäiÄX Livituti8. tirma §: in- violubili8 pollit peirnunsre: ix1i8 conksnrientibu8 kecimu8 ea inLn- Usre Iitteri8, ne in xolkerum sligua lnborriri xoillt cslumnis, so Ligilli nolkri mnnimine äignnrn äuximus conbrnmre. (Folglich kein Sigill der Stadt, noch des Vogts. Vermuthlich hatte der Schuldheiß noch keinen Antheil am Sicgelgeld). l)»- tum spult Lslileuin, gnno Oormni NOLH-IIl. Inäicllone rlie ^ovir, l^al. ksbruarü. VI. Kap. Bisch. Berthold v. Pfirt. 1 249 -1262. Z 27 Sechstes Rapitel. Bischof Verchtold Graf von Pfirt. Erster Bürgermeister 1249— 1262 (istm Deeemo.) 8ütold von ArSerg beschloß das Leben im Jahre 1249. Sein Nachfolger war Verchtold Graf von Pfirt. Unter seiner Regierung kommen zum erstenmal in unverwerf- lichen und bestimmten Urkunden, die Namen eines Bürgermeisters vor. Er hat auch einige Zünfte errichtet. Unter diesem Bischof nahm die Verwirrung im Reiche immer mehr zu. Im Jahre 1250 (den i;ten De- eeinbris) starb der unglückliche Friedrich der II. unter dem päbstlichen Bannfluch. Er vereinigte auf seinem Haupte fünf Kronen, die von Deutschland, von Italien, von Rom, von Sicilien und von Jerusalem. Aber die geheime Macht des Bannstrahls vereitelte so viele Gewalt. Sein Sohn Kunrad der IV, als er die Jtaliäner zum Gehorsam gebracht , und eben im Begriff war nach Deutschland zu gehen, wurde (den 2sten May 1254) durch einen gewaltigen Tod weggeraft. Er hinterließ ei« nen Sohn Konradinus, dessen bedauernswürdiges Ende nur allzubekannt ist. Er wurde zu Neapel durch des Henkers Hand hingerichtet: um» mit ihm löschte der hohen- staufische oder schwäbische Kaiserstamme aus. Indeß hatte der Afterkaiser Wilhelm von Holland, durch Friedrichs des II- und Kunrads des IV. Absterben seinen Anhang vermehrt. Er konnte aber zur Ruhe des Reichs wenig beytragen, in seinen eigenen Erblanden hatte er mit den Friesen genug zu schaffen, und von einigen der- Z28 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. selben wurde er in einem Moraste (1256, den 28ten Jen- rier) erschlagen. Das Reich blieb ein ganzes Jahr ohne Haupt. Im I. 1257 wurde zu einer Wahl geschritten: einige Stände erwählten einen englischen Prinz Richard von Cornwallis, und die übrigen einen Spannier / Al- phonsus / König von Kastilien. Dieser blieb aber ruhig in Spannten. Richard machte sich mittelst ansehnlicher Geldsummen einen starken Anhang im Reiche. Er konnte aber wegen den innerlichen Empörungen in Engelland selbst, nur zu Zeiten sich in Deutschland aufhalten. Diesen Zeitraum bis zur Erhebung des Grafen Rudolf von Habsburg auf den deutschen Thron nennt man überhaupt das große Interregnum , oder Zwischcnrcich. Aus der allgemeinen Gährung dieser Periode, sind die meisten Verfassungen und Gerechtsame im Reiche entstanden. Trennung der Ritterschaft zu Basel b). Unter den Rittergeschlechtern zu Basel waren zwen, die Schaler und die Mönchen, welche die übrigen weit übertrafen, und daher von Albertus Argentinensis lMi- tes excellentioreg genennt werden. Wenn die Basler- Ritter auf Thurniere oder andere Zusammenkünfte Hin- ausritten , und es gefragt wurde: wer sind diese? (Im luiw ilti? so war immer, (obgleich andre sich auch dabey befanden) die erste Antwort: Es sind die Schaler und Mönchen von Basel. Dieß verdroß etliche unter den übrigen Rittern so sehr, das sie sich von den andern trennten. Sie errich- /r) N. LIbertus LiZentinenlis x. 99. 1. II. sxuä llrK. Das Jahr wo diese Trennung begegnet, kann man nicht ei, gentlich bestimmen. Albertus Argentinensis sagt nur überhaupt : „ in cliebus Ws . Lum ochm nü?> ichs; LMieyIez Lw. VI. K. Bisch. Bertholdv. Pstrt. 1249 -1262. Z2A errichteten eine besondere Fahne mit einem weißen Stern in einem rothen Feld; und ihre Gegner nahmen zum Zeichen einen grünen Papagey in einem weißen Feld. Diese zwey Faktionen wurden daher durch die Benennungen Pa- pageyen (?1uruL'.) und Sternenträger (Ltaüiteri) bezeichnet. Zu den ersten gehörten, Schaler, Mönch, ze Rhin, Marschall, Kämmerer und viele andere. Und zu den Sternentragern wurden folgende Geschlechter gezahlt, von Eptingen, Vizthum, Ufheim , Crafft, Psaff, einige von Ramstein, Amkornmarkt (welche nachgehends von Neuenstein geheißen) Macerell, Zrick 0, und noch mehrere. Es ist zu vermuthen, daß sie damals schon besondere Stuben oder Versammlungsörter errichteten. Die Sternen- trager hatten jenseits des Birseeks die Stube, genannt zum Seufzen ^). Die Papageyen hielten ihre Sitzungen, unweit dem Münster, auf der Stube, genannt zur Mucke. Trinkstube hießen solche Versammlungsörter. Da schallte, bey jedem frischen Einschenken, in die Ohren der berauschten Ritter immer lauter und tönender das Befragen des gaffenden Pöbels: (^.ui lunt W? und die beschämende Antwort: Die Schaler und Mönchen von Basel. Beyde Faktionen suchten in der Folge bey den benachbarten Grafen und Herren einen Anhang. Die Sttrnen- trager wurden von den Grasen von Habsburg und von Pstrt, wie auch von den Freyherren von Neuenburg und Badenweiler unterstützt. Die Papageyen hiengen sich an die Grafen von Neufchatel, die Marggrafen von Hochberg und die Freyherren von Röteln. c) In einigen Urkunden findet sich ein Name : In der Gasse von Frick. Ob es der nemlichc ist, kann ich nicht sagen. Ob Seufzen von Saufen kome, mögen andere richtig machen. Erster Band. B zzo Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Bund der Städte am Rhein. Zwischen den Jahren 1247 und 1256/ unter dem König Wilhelm von Holland, entstand der rheinische Bund, das erste wichtige Beyspiel einer Verbindung so vieler Städte in Deutschland. Der erste Gedanke davon soll zu Maynz aufgekommen seyn. Ein mächtiger Bürger daselbst, genannt Watbodo, ermähnte seine Mitbürger sich unter einander eidlich zu verpflichten den Frieden herzustellen. Dieser Vorschlag wurde ins Werk gesetzt, und bey sechzig Städte um den Rhein folgten ihrem Beyspiel. Die Vornehmsten unter denselben waren Aachen, Kölin, Bonn, Worms, Speyer, Straßburg, Schletstadt, Col- rnar, Basel, Zürich, Freyburg, Heidelberg, Frankfurt. In einer zu Maynz (1255, den istenJuny) gehaltenen Tagsatzung, wurden, durch Vermittlung des Grafen Albrecht von Waldeck kaiserlichen Hofrichters, die Artikel des Bundes errichtet: tirmapgx L creuZL tkuvil^ super Ulliverli8 Auerrib L ällcorchjx. Unter andcrm machten str auch eine Verordnung gegen die wucherliche Habsüch- tigkeit -er Juden. Im nemlichen Monath noch, ließen sie eine Bittschrift an den König Wilhelm abgehen, in welcher sie ihn baten, ihren heilsamen Friedensbuud (pax terrL lülubriter inLkoata) mit offenen Briefen zu bestätigen. Der Eingang der Bittschrift war: „ Lloriolo Oomino iuo ftomanorum kieZi Eonku- „ ies ^uciiLe8 plukcjuam 70 Livitstum superiorib „ OernmniX reverentism Lc obtequium pereunaie. „ lexcelleutiX vrlirse teuore preesencium cieL!arumu8 „ guoci Lc. Der König nahm den Antrag mit Freude an, und befahl, bey Lebensftrafe, den eingegangenen Friedensmmd zu halten. In diese Vereinigung begab VI.K. Bisch.Bertholdv. Pstrt. 1249-1262. ZZl sich Herzog Ludwig von Bayern, der / mit Hälfe des Städte/ viele Raubschlößer zerstörte/ und einige neu angelegte Zollftatte wegschafte. Da solches glücklich ausgefallen / traten noch weiters in diesen Bund die Erzb-schöft von Maynz/ Kokn und Trier-/ die Bischöfe von Worms, Straßburg/ Basel und Metz/ und einige Grafen und Herren. Der Bischof nimmt Dreyfach ein. Wir haben/ unterm I. i'8s/ gesehen / daß Heinrich der VI. vom Bischof Heinrich von Horburg Breysach zu Lehen empfangen hatte. Dieses Lehen war nun durch den Scerbfall des Kaisers Friedrichs des II. und seines Sohns Kunrad des IV. /), wie auch durch den päbstii- chen Bannstral dem Bistum heimgefasten. Der Bischof Berchtold von Pfirt zog selbiges tm I. 1254 eM/ nahm die Stadt in Eidespsircht/ und ließ das Schloß um 420 Mark Silbers von neuem befestigen. Dieß soll ihm die Feindschaft des Grafen Rudolfs von Hab-Burg zugezogen haben. Das Stemenkloster verbrannt. Im Jahre 1254 m) überfiel Graf Rudolf von Habs- bürg unversehens und bey Nacht die Stadt Basel/ plünderte und verbrannte das Kloster St. Maria Maqdalena/ _ Nr /) Doch lebte dessen Sohn Konradinus noch. Mein er lag unter dem päbstlichen Banne. m) Einige setzen diesen Uebcrfall in dem I. 1252/ andere im I. 12;;. Die päbstlicheBulle ist von I2;4. Es ist nicht glaublich/ daß der Pabst ein oder sv gar zwey Jahre die Bestrafung dieser That verschoben habe. 3Z2 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. welches in der Steinenvorstadt / und zwar damals außerhalb den Stadtmauren, lag. Seine Mithelfer waren die Freyherren Gerhard von Gösken, Heinrich von Palm, Rudolf von Wedeschwil, Heinrich von Kienberg und Gerung von Tegerfelden, nebst andern aus den Stadien und Diöeesen von Basel und Konstanz. Es scheint , daß die Klosterfrauen an ihrer Person selbst nicht ganz unge- schont davon grenzen: Ooi rimore pottpotico, nuku läLrüoZo, eisclem kriorilstv L Lonvencui in porkoins jcviiones ) Wie es auch in der neuen Auflage seiner Chromr p. ti". -u ersehen ist. AZ4 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Bürgermeisters gedacht, und der Heinrich Steinlin erscheint unter den Zeugen als Ritter und nicht als Bürgermeister ^ „ öertbolrlux . . . publicam ^eram, con- „ ienlii Oonlulum Lsiilienllurri Livimcix noüu x: .... „ pr^ienre ketro Lcalsrio ^ävocaro, tolranne fratte » iüo, ffu^one 6icto iVlonacbnx, Uenrico ciicio Ltcin- ,, lin ^ 6c Optrone milittbux. " Dem sey aber wie ihm wolle, so fügen wir hier die Urkunde von 12 s; bey, um so viel mehr, da sich aus derselben manches noch bemerken läßt. Sie betrift den Verkauf eines Hauses genannt Vordrucke. kecrux ^eivocatux Otto 8cultettix ciieii LcLlgrii militex, Uienricnx iVIa^ilier Oivium ciiciux 8reinlin, Lonlulex p) «8c Oniverlirax Oivium I^atiiieniium, oirmibux preleneem Ütcerain inkpeckurix, nociriam rei ^eüre. Ixloverinr univerli, c^uoä R.uäo!pbux iVlilex, ZiLux ?fat- fe äomum ciickam Vorbrücke , in Oivimre LLÜI. juxtn ZDomum äiÄLM zem Lambe (Lamm) ticam, sst ipsum Lc AAneialn trimm tusm, guam per czuoiicism nxorem luain ^Ansläm babuic, jure proprier 2 tix tpeüanrem, Heinrico liiäolarar, Loncivi noltro batrlienti venäiäir, pro lep- kua^inrn guingue Narcix; ^ prseciiÄux iVIilex Lc triia tim sam ckiAs eanciem Oomum concivi pi'relibato cie mann pcj iriLnum prouc ciiKavic tenrentin cormm noiiix in sticti- cio conrnlerunt, ^ünin ante Oapellam 8an<4i kranZani, inkra murox civimrix Back!, c^nno Oomini N. L. L. i). III. Oölavo länr ststnunrü, 'lettex, p) Lonfulex oder Rathöhcrrcn. Erst feit der Reformation hat man bey uns die Bürgermeister Lontnlcs genannt. Ja, in unsern Ocssnnngsbüchern heißt der Rath Lonüils- tus! I. B« Lonüststax für neuer Rath. VI.K. Bisch.Bertholdv.Pfirt. 1249-1262. Ilsi/uicus VorggffeN/ HuAO 6s ch^enäezviler, Nilicss. I.u6c>vicus inüicor (Kaufmann) , ^rnolllus Vulpix (Fuchs)/ Heinricus 6iälux Hisbelm, Lonra6ux iLuIi, kecrus 6e R.u- näcll, Ilsnricu? 6. Li^sls , HuAo 8urco, Henricus IksraAe!, 6ercllcoI6ux 6Iiux luux , loll^nnex Lburbelin , LercllcoI6u8 I^isro, X^ernllerux K^uitus (Röt) 6c ulii c^uam jilurer. . Wir vernehmen aus diesem Instrument: 1. Mit welcher Feyerlichkeit das Eigenthum eines liegenden Guts in der Stadt übertragen wurde. Es war eine Art Fertigung, wie noch heut zu Tage auf der Landschaft geschieht. Es wurde öffentlich/ unter freyem Himmel/ und im Namen des Reichsvogts / des Schuldheißen/ des Bürgermeisters / der Rathe und der ganzen Bürger- schaft vorgenommen. 2. Es geschieht nicht im Namen des Bischofs, wie andere Instrumenten gleicher Art uns gezeigt haben. ;. Der Reichsvogt und der Schuldheiß werden vor dem Bürgermeister genannt. Wobey noch zu erörtern wäre / ob es in allen Fällen, ohne Unterschied, also gehalten wurde ? Denn im Mittelalter ist es oft üblich gewesen, daß die nemliche Versammlung/ nach Gestalt-es Geschäfts, einen andern Vorsteher bekam. 4. Folgt gleich auf die Ritter, unter den Namen der Zeugen, der Kaufmann Ludwig / welches um so viel mehr zu bemerken ist, da wir, im folgenden Jahrhunderte , zwischen den Rittern und den Kaufleuten , eine besondere Zwischenklasse antreffen werden, über deren Benennung man noch nicht einig ist. N 4 9) Vielleicht Buchet. 3Z6 Siebente Periode. Dreyzehntcs Jahrhundert. Die Beschreibung des Orts, wo das Gericht gehalten wurde, vor der Kapelle des heiliget: Brandmaus , hat die Meynung bey einigen veranlasset, als wenn das Rathhaus auf dem Dlumenplatz damals gestanden sey, weil diese Kapelle da gewesen seyn soll Allein hier stehet kein Wort von einem Rathhause. Die Lage des Orts wird durch die Lokalumstände: vor der Kapelle des heiligen Brandanus, und, innerhalb der: Stadtmauern beschrieben. Das Gericht wurde unter freyem Himmel gehalten. Lasset uns nun mit diesem Instrument folgendes vergleichen. Es betrift die Schenkung eines Hauses, genannt zu Blatten, und ist vom Jahr 1258. linivertix Lbrilii 6cielibux preelentium inlpeüorilmx. blu^o 3 eixeiem r) Das Wirthshaus zur Blume wird von einigen für diese Kapelle gehalten, und von andern für das Rathhaus selbst. Nach andere sagen, daß das jetzige Salzhaus das alte Rathhaus aewcftn ftv. VI. A. Bisch. Bertholdv.Pfirt. 1249- 1262. ZZ 7 ciom» ^ 3! L3 O'NNSX baereclex iuox ^snikux exclulernnc; in Iw.jux rci rsiUmoaium ^irNisnx icripkum mummine ÜAllli Oviratix kaiHic-inix 6c msi vicielicek acivocari tccimux ro- l-orari. Hlisx Iiunix rei llint 8oror Oisels ciiilla Vulina, 6c Iraker X^altlierux äs Olss^erc-c nokilix. Lnrcsräux cie UrUeim , HenriLux Pfasso, Hsnricux Vorgazzen, lobannex 6e Llündon, lacobux Narlcalux, IIuAo Lamerarii, Nilitex. Huäovicux InIIitor, d-iicolaux 6!iux Nieolai l'elonarii (Zolles), lobannex iVlaAiüer monetse, loliannex IVlalir, Orko Lclrelro, Huäol^bux Na^iüer monetoe 6i6tux Vuli in- Hicor, civex i>3liliensex, 6c slii guam^lurex. ^6lum §c 63- tum in clomo zuM Auclie. Domini AILLI.VIII. IX. Xalencl. lunii. Durch dieses Instrument wird von Seiten eines hiesigen Bürgers und seiner Frau dem Kloster Olsberg ein Haus geschenkt. Folgende Betrachtungen lassen sich hier anstellen : 1. Obschon diese Schenkung eine milde Stiftung gewesen, und also mit der Religion in Verbindung stand, geschieht alles ohne Bestätigung noch Meldung des Bischofs. 2 . Die Urkunde wird im Namen des Vogts und des Bürgermeisters ausgefertiget, und nicht im Namen des Schuldheißen noch des Raths, noch der Bürgerschaft, wie bey der vorigen geschehen war. In Ansehung des Schuldheißen läßt sich nichts folgern: er konnte abwesend seyn. In Ansehung der Räthe oder Richter läßt sich gleichfalls nichts folgern, denn in der Folge, bey Handlungen gleicher Gattung, kommen sie wieder vor, und überdieß sind allem Vermuthen nach, die Namen der Zeu- N 5 z z 8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. gen die Namen der Rathe selbst. Was aber die Bürger- schaft betriff, so bemerken wir, daß dergleichen Instrumenten in ihrem Namen nicht mehr ausgefertiget worden sind. Dieser Umstand muß mit dem andern erwogen werden, daß das Gericht nicht unter freyem Himmel, sondern in einem Hause gehalten wurde: Datum in clomo zum Sluche. Wir haben hier die erste Spur des Ueber- gangs von den öffentlichen Gerichten zu denjenigen die in besondern Rathhausern gehalten werden. Ein Uebergang, welchen die Verwirrung jener Zeiten begreiflich macht. Vom Jahre 125;, wo die erste Urkunde gegeben wurde, zum Jahre 1258, wo die zweyte ist ausgefertiget worden, war Kaiser Kunrad der IV. gestorben, das Steinen- kloster verbrannt, der rheinische Bund errichtet, der Kaiser Wilhelm erschlagen, und die zwisiige Kaiserwahl vorgenommen worden. ;. Wir bemerken, daß Heinrich Steinlin wieder als Bürgermeister erscheint, ob er schon dazumal nicht hatte regieren sollen, wenn er, nach heutiger Art, mit einem andern Bürgermeister jährlich abgewechselt hatte. Zum Beweis: Von St. Johannbaptifta 1252 bis wieder dahin 125; war Heinrich Steinlin Bürgermeister, wie die erste Urkunde vom Jenner 125; gezeigt hat. Also hatte St.Joh.Bapt. i2s; bis St. Joh. B. 1254 ein anderer — 1254 - . 1255 Steinlin — 1255 --. 1256 ein anderer — 1256 — 1257 Steinlin und — 1257 -. 1258 ein anderer regieren sollen. Nun aber ist die zweyte Urkunde vom Maymonat ( Xl. snte Kaieuciss ) 1258, folglich VI.K. Bisch. Bevtholdv.Pfirl. 1249-1262. ZZ9 vor St. Johannvaptista, und also wider die bekannte Ordnung der Abwechslung. 4. Ferners bemerken wir, -aß der Vogt und die Stadt ihre besondere Sigillen, da hingegen der Bürgermeister kein eigenes angehängt habe. 5. Daß, wie in der vorigen Urkunde, einKaufmann gleich nach den Rittern genannt wird. Und was sonderbar ist, man findet bey den Namen der Nichtritter Spuren von der Anordnung unsrer vier ersten oder sogenannten Herren;ünfte. Von Kaufleuten — Im^ovicug inliitor (Kaufmann.) Von Hausgenossen >— ssok. Magister monetw (Münz- meister.) Von Weinleuten. — Otto Schenk (anstatt Schecko.) 1) Von Krämern. — Vuli inliitor (Kaufmann.) 6. Daß die Ritter und Nichtritter in gleicher Anzahl am Gericht oder im Rath gesessen find. Wollte man einwenden, daß diese Namen als Namen der Zeugen und nicht der Räthe in der Urkunde angeführt werden , so wollen wir zur Antwort folgendes Gesetz des allemannifchen Rechts mittheilen. Gleich nach dem Kapitel von der Uebertragung eines liegenden Guts, kömmt ein Kapitel von den Richtern und Beysitzern, und in demselben stehet ausdrücklich : 8uuu 8ckepten 6nt ckis mur mgrm M Oe^iuZen knn über allin 6ink, ciiu in cler 8lat Zelcbebent. D. i. „ wo Schöpfen (Beysitzer, §) Das 0 am Ende der Wörter ist in den Zeiten nichts anders als ein e. Und was das fehlende n betritt, so weiß ein jeder, wie oft man n und m suppleiren muß. 342 Siebente Periode. Dreyzehrrtes Jahrhundert. „ Richter) sind, die muß man zu Zeugen haben, über » alle Dinge die in der Stadt geschehen r). Aus den mitgetheilten Urkunden wissen wir also zuverlässig, daß unter dem Bischof Berchtold von Pfirt die Bürger zu Basel einen Bürgermeister gehabt haben. Allem Vermuthen nach, war es auch zum erstenmal. Urkunde über die Rechte des Vitzthums und des Drodmeisters. Im Jahre 1256 bestätigte Bischof Berchtold die Rechte des Vitzthums und des Drodmeisters durch folgendes Instrument. Der Inhalt zeigt uns, daß die Brodbecken schon eine Zunft hatten. Und vermuthlich geschahe diese Bestätigung, damit die Zunft in die Gerechtsame des Vitzthums und des Brodmeisters keinen Emgrif thun sollte. Lercbtoläus Vei Orstis Lsblienlis Lpilcopus omnibus präsentem psginsm inlpsöturis in psrpetuum. tam chrs qusm conluetuäines sxprodstX^ per Isptum temporis bumsnss noriri-e kubtrsbnntur, äignum äuximus, jurs guL Viceäominus, Ns- gitter psnikcum ipürpre psniüces, nolirL Livitstis sä invicem bsbent, p. lv^. VI. K. Bisch. Berrhol-v.Pfirt. 1249 - rr62. Z4! wie hcui'ütage Fleischbänke. Es sind noch Kaufbriefe über sol« ehe Brodbänke vorhanden.) >L lchuiä ei viäebicur emenäanänm, in äomom fuam äsferri kaeiat unum panem, aäjunctisgue Lbi tribus boneltis piktoritms ^ per eorum äifeutiat )uramentmn, ii aä emenäam panifex, gui panem bususmoäi foro expofuit, te- neatur. ichiem 6 reum juäicarint, ipfs äuos foliäos Vieeäomi- no, unum memorato Naßiltro, äuos Lommunitati paniücum, numine äst emenäX. t)>.>oä 6 kaosre reeulakst, Nagilter in born fsinäat per meäium fuos xsnes. Leterum ii panifex iäsm, iterum xanes alias äs xittura (Bachcten) eaäem tnro xr-elumat exponsrs, tres libras psrlolvat Viceäoinino pro emenäa. krs- libatus Nagilter a ketto ÄlarZareta, usque aä dlativitatem bsa- r-e virginis äs koro panis non äifeutiat, feä meäio tempore f,- bi fubltituat tres boneltos, czui äs foro prseipiant xsnes emen- änbäes äsportnre. (Warum? Entweder, weil das Amt des Brodmeisters alsdann einem andern zu Lehen gegeben, oder der nemlichen Person bestätiget wurde; oder auch, weil der Antheil der Strafen dem Bischof allein zufiel.) kr^ter form am pr^- feriprarn nullus aliguem paniiicem vexem temere, vel molsltst. ^Tpeäictus Alagilter in feito beati itnäres perlolvat Vieeäomino. äuos xvrcos, vi^inti quatuvr loliävrum valorem attinZenres, vel viginti yuatuor foliäos annustim. tzuiliket xaniiicum gui foro panes exxonit treäscim äenarios keris fecunäa polt feltum itnärsL, totiäem äenarios feria fseunäa polt feltum palmarum, feria fseunäa polt invenrionem fanct« crueis totiäem, keria fe- cunäs polt feltum ÄlarMrecltL totiäem xerfolvat. (Quorum äuoäseim äenarii Vieeäomino, folus vero äenarius ceäet ma- ^ Ailtro fuperius nominato. Lum autem eosäem äare äenarios prTmonentur, viocäominus iplisäuo guartslia vini, öc Älagilter unum allignet. läemc^us üat tsrminis xr^notatis, gusnäo äs- nsrii peifolvuntur. (^uilibet vero panifex , extra portas Lall- lienfs Livitatis, viäelieet apuä fanÄum Libannm, in ulteriore Lafäea, bve ante pio l-mi crucis vel portas alias refiäens, xittro äst isx äenarios L obolum, terminis fupra feriptir. läem Z42 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Nsgiüsr Viceäomino pro csrnil>u8 L§nini8, in vigilis kskclue, äuoäecim koliäo8 ünZuIis annis kolvst. ksnikex inkrs Livits- tem kurnum kscienx in sres, in yus nullu8 sntes surnu8 erst, Viceäomino ^uinque koliäos snce i^ni8 impoütionem psrkoivsl. Llioyuin tre8 eiäem 1ibrs8 conkerst pro emenäs. Lxtrs civits- tem coniiitutv8 ülsßiiiro äuo8 koliäo8 kex äsnsrio8 in kimili csku trsäst. 8i ^ni8 äe kervientil>u8 piiiorum korum kioi xoliulst in- äulxsri, MsMer xrXäiciui-, psmücibu8 schuniäi8, äe käelirs- te kui8hue morii>u8 ter requirst, L ü bonse kunL non kuerit ^ reprobetur. 8i vero lsuäsbile kibi xerlribetur teliimonium, äs- ti8 sä lumen best-e Viiginis viZinti koliäis, communitsti xsni- üculn äecem koliäi8, pro sxpenlis c>us? kscere kolentcum pro ku- juünoäi negocio congreZsntur, item Viceäomino c^uinque kvli- äi8, ixki NsZiliro äuobu8 koliäi8, keäello piiiorum uno koliclo, sämittstur. ^lullu8 psnikex psnem pro pretio äuorum äensrio- eum, vel trium obolorum, koro exponst, lins nolirs L Vice- äomini lieentis kpecisli: slioquin nobi8 öi viceäomino tre8 li- brs8 tenebitur emenäsri. Os uns pitiurs 8xe1tL, <^uss äuss exixit 8ekoplrimins8 äuo koliäi psniücii>u8, unu8 pro iucro, sl. ter pro kumptibu8 yuo8 in pilisnäo ksciunt, kupercrekcsnt. Ve- rum 6 äsbitum incrsmentuin exceäers creäsntur, 8cultetu8 notier, äs juiku §5 msnästo noiiro, cpustuor Iioneliv8 super koc zursto8 kibi schungst, L in §rsnsrio yuo voluerit , oöio 8eko- plnmin»8 8peItL äs ocio 1ocuÜ8 grsnsrii sumi prrecipist, L com- mitten8 üäei jurstorum, kme äiminutione vel suMnento, moli tscist >!< pilisri. (Iria ksöio, 6 yuo8 compertum fueric excek- sisse, tsle8 noi>i8 tres 1ibrs8 emenäent. läem^ue kscist äs 8iii- xins, sumti8 äe ^ustuor locuÜ8 slicu^u8 Zrsnsrü c^ustuor 8e!ro- pliimirÜ8. In cuju8 etism lili^inis piliurs äuo soliäi scerescsnt pro sumptibu8 äi Isbore. riä lroe nullv8 psniüeum äomum vel servientem slteriu8 pi1iori8 eonäucst, ipsunr nisjori8 exlribitione prietii prXZrsvsnäo. ()uoä c^ui kscere sttemprsrit Viceäomino äuo8 Ioliäo3, Nsgiiiro unum koliäum, Ilniverlitsti xsniücum äuo« kolläos emenäet, L krc eM8 prekumptio punistur. krsr. VI. K. Bisch. Bercholdv.Pfirt. 1249-1262. Z4Z rsrsL sx ixlis pMillLibus convictus kusrit, Woä ba8 , ksrbLm qvD äieirur boxbo, vel aliuä xrobikiwm, xiüuris immiscsLt, rwkis trL8 1ibrA8 smenäst, L rexullu8 s con- Lrüo xittoiuin, sä iä xvL tMws exce6Ü8 rewms- wr. Ros ixiwr in üio zure fovers W08 übet cuxientss, xrik- äiÄL jutL l^uT sx sntihujZ fnnt temxoribus inltittiw, NSL non contuswäiiiss bsÄenu» obrsntkls sxxrobsmus, L es xrixlentis Icrixti, noüro, L LüxituU noitri siAlllis roborgri, p-itrocinio coininuiumus. 8 ub interminstions äittricti juäicü inbibsntes ns conrrs esäsm ju/L vel Lon 5 ustuäinS 8 cjuis venirs, vel antu rsmersrio inLnZere prielumat. tzuoä 6 yui 8 fscerit, inäiZnÄ- tioneni olnn!potenti 8 I)ei, Zlorioüe vöMni 8 Ksri-x mstris üiL, nokrsmczue ts noverit incurüurum, vswm LMes:, snno Lo- mini 1256 tertio Lalenäss kebrusrü. Folgendes wollen wir daraus übersetzen: „ 1. Alle Streitigkeiten/ welche zwischen den Brod- „ decken/ den Müllern und ihren Knechten entstehen wer- „ den / ausgenommen Frevel und Verbrechen/ die vor das „ Blutgericht gehören / sollen vor dem Gericht ihres Mei- „ siers erörtert werde»/ was dort nicht ausgemacht wer- „ den kann, vor den Vitzthun,/ und von demselben vor „ den Bischof gebracht werden. Der Leser hat hier ein Beyspiel von der Verschieden- ! heit der Gerichte / welche man im Mittelalter in eben derselben Stadt so oft ««trift. Die Bischöfe hatten also von jeher (lempor tisclenus ksbuerum) die mittlere Gerichtsbarkeit über die Brodbecken und Müller. Diese Gerichtsbarkeit stehet in naher Verbindung mit dem Wasser- recht (aquX L nquarurn ckecurtu8, molenciinx) welches in den ältesten Schenkungsbriefen schon vorkömmt/ ehe man noch an Regalien und weltliche Gerichtsbarkeit ! dachte. Wir finden auch nicht / daß der Vitzthum oder 344 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Statthalter des Bischofs einige andere Gerichtsbarkeit in -er Stadt ausgeübt habe, als diese. Es heitert in etwas die ältesten Zeiten auf. Es laßt vermuthen, daß zu der Zeit, wo'die Bischöfe einen Viceetominum angenommen, sie noch wenige weltliche Rechte in der Stadt besessen haben. Hätten sie dazumal schon die allgemeine Civilge- richtsbarkeit gehabt, so wäre dem Schuldheiß der Name eines Statthalters des Herren ehender zugekommen, als aber demjenigen, der nur über die Händel zwischen Brodbecken, Müllern und ihren Knechten zu sprechen hatte. Uebrigens war der Meister der Brodbecken nicht von ihrem Handwerk. Man nannte ihn Brodmeister, und sein Amt das Brodmeisteramt. Dieses Amt hat das Patrizier - oder Achtbürgergeschlecht, Zer Sunnen, im vierzehnten Jahrhunderte zu Lehen getragen.«) 2. Der zweyte Artikel dieser Urkunde betrift die Polizei) über das Brod, oder die sogenannte Vrodschau. „ Der Brodmeister soll dreymal der Woche den Vrod- „ markt besuchen. Wenn ihm etwas verdächtig vorkömmt, „ soll er ein Brod in sein Haus bringen lassen, und mit » Zuziehung drey ehrlicher Becken, durch ihre eidliche ,, Aussage erörtern, ob der Becker, der ein solches Brod „ zu feilem Markt ausgestellt, in eine Strafe zu verfallen „ sey. Wird er straffällig erfunden, so soll er dem Vitz- „ thum 2 ß, dem Brodmeister i ß, und der Gesellschaft „ der 2) Heinrich genannt NaMer Mnis und Her Heinrich von Rafinspurch dem man spricht der Brotmcisicr, kommen in Urkunden vvm izttn Jahrhunderte vor. (12ÜL und 127;.) VI. K. Bisch.Bertholt» v.Pfirt. 1249-1262. Z45 „ Decken 2 ß zur Strafe entrichten n). Im Verweige- „ rungsfalle aber , wird der Brodmeister seine Brode auf „ dem Markt durch die Hälfte schneiden/ u. s. w. Es hatten also die Brodbecken schon eine Art Zunft oder Gesellschaft (communk^), und einen gemeinen Seckel. Von wem hallen sie die Erlaubnis erhalten / ein Collegium zu bilden ? Ihre Zunft ist die sechste im Rang, und die fünfte vor der Metzgernzunft. Diese Rangordnung finde ich schon im I. 15 57 in unserm ältesten Rathsbuch. Nun haben die Metzger erst im I. 1248 unter Lütold von Arberg eine Zunft errichtet. Der Ursprung der Zünfte wird in der Handveste einem Bischof Lütold- zugeschrieben. Also hatten die Brodbecken vermuthlich von diesem Bischof/ zwischen 12; 8/ wo er die Regierung antrat/ und 1248 auch eine Zunft erhalten. z. Der dritte Artickel unsrer Urkunde bestimmt, was der Brodmeister dem Vitzthum / und die Becken dem Vitzthum und dem Brodmeister bezahlen sollen. Jeder Becker in der Stadt entrichtete jährlich in vier Terminen -r) Was ein ß in Verhältniß zu unsern jetzigen Schillingen damals an äusserem Werth betragen halte, können wir durch Vergleichung aus der Urkunde selbst abnehmen. Ein Schwein galt zwölf Schilling , ( Uuos porcos viginti yus- tuor loüäorum vslorem sttinßentss , ) heut zu Tage kostet ein Schwein 20 Pf. oder 402 Schilt. Also konnte man im 1 .1256 mit einem Schilling so reich seyn, als zu unsern Zeiten mit ;ri Schill. oder i Pf. »; Schilt. 4 pf. Doch kann dieses nur in Ansehung der täglichen Bedürfnisse gelten; denn die Sachen des Uebcrflusses sind dazumal verhattniß- mäßig theuer gewesen als in neueren Zeilen. Erster Band. Z 34« Siebente Periode. Dttyjehmes Jahrhundert. für das Marktrecht 52 Pfenn. In den Vorstädten aber und jenseits, die Hälfte. Dagegen wurden Sey jeder Vr zahlung drey Viertel Wein sämmtlichen Becken angewiesen. Für jeden neuen Backofen waren die Gebühren in der Stadt 5 Schill. und in den Vorstädten 2^ Schill. 4. Der vierte Artickel betrift die Erlangung des Mei- sterrechts: „ Wenn ein Beckerknecht um das Marktrecht » anhaltet, so soll der Brodmeister, mit Zuziehung der „ Becken , dreymal über die Treue und die Sitten des ,, Petentsn eine Umfrage halten, und denselbcn*abweiscn ,, wenn er keines guten Leumdens befunden wird. Wann ,> ihm aber ein gutes Zeugnis ertheilt wird, so soll er ,, für die Kerzm -er heiligen Jungfer 20 Schill. bezah » len, der Zunft io Schill. wegen den Kosten, Welche „ die Brodbecken Sey einem solchen Anlaß zu bestreiken „ pffegen, dem Vitzthum 5 Schill., dem Brodmeister „ 2 Schill., und dem Stubeknecht (peckellusxiüorum) ein Schill. 5. Der fünfte Artickel hat den Preis des Brodes zum Gegenstand. „ Kein Becker soll ohne besondere Er- ,, laubnis des Bischofs und des Vitzthnms bey einer Strafe „ von drey Pfund um den Preis von zwey Pfenningen, „ oder drey Obolen Brod verkaufen. Von jeder Bache- „ ten < Mura ), welches zwey Lekoptiiminse )>) „ (Scheffel) Dinkel erfordert, sollen dem Becker zwey „ Schilling zuwachsen, einer für seinen Gewinst, und „ einer für die Unkosten des Backens. Wer das überschrit- A) Vier Scheffel mache» einen Sack. Eine Bachete war also von einem halben Sack. VI. K- Bisch. Berthold v. Pfirt. 1249-1262. 347 ,, ten/ mußte dem Bischof eine Strafe von drey Pfund „ erlegen.,, Dem Schultheißen lag es oh/ durch vier darüber besonders beeydigte Männer eine Probe machen zu lassen. 6. Ferners verbietet unsre Polizeyverordnung jedem Becker eines andern Beckers Haus oder Knecht durch einen angetragenen höhern Lohn zu miethen oder zu verdingen : bey sechs Schillingen Strafe. 7. Endlich Wird den Becken verboten/ Bohnen und eine Art Kraut/ genannt (Hopko, Hopfen) mit dem Teig zu mischen. Die Strafe ist von drey Pfund für den Bischof / und Verstoßung aus der Beckergesellschaft. Feuerbrunst. Im I.: 25 8 wurde das Münster und ein großer Theil der Stadt verbrannt s). Ein solcher Unfall bey dem unglücklichen Zustand jener Zeiten! Und doch wird bald die Stadt dem Grafen Rudolf von Habsburg Trotz bieten! Wie leicht half man sich dazumal wieder auf! Das war eine Folge der wenigen Bedürfnisse. Bald halte man soviel erspart / stich Waffen anzuschaffen. Das Jahr 1262. Zwey neue Zünfte find in diesem Jahre aufgekommen / die von Schneidern/ und die von Gärtnern. Wir werden die Stiftungsurkunden anführen; und dann zeigen/ daß fie uns eine innerliche Gahrung oder" Revolution entdecken. -) Lrmsles Lolmsr. sä snn. 1258- combulium ßft Nongüs- xium bsülieats L rnsZns osrs oivitgtis, M vijchis AlslUai- 348 Siebente Periode. Dreyzehntes Iahrhunderl- Stiftungsurkunde der Zunft zu Schneidern. „ Wir Berchtold, von Gottes Gnade Bischof von Basel. . . . Dabeynahe jede Klasse Menschen in unsrer „ Stadt/ welche mechanische Künste treiben/ und gemei- „ niglich Handwerkslüte genannt werden/ die Schneider „ ausgenommen/ sowohl durch unsre Gnade als die um ,, sers Vorfahren Brüderschaften habe»/ welche gemei- ,, niglich Zünfte heißen. „ . . . Also hatte Berchtold noch andere Zünfte errichtet. Welche? Das kann ich nicht bestimmen. Ueber die Worte unsers Vorfahren/ habe ich zwey verschiedene Lectis- NM: noftli prLäeLeft'oris, und noltrorum prDcis- cellorunl. Die Abbreviaturen werden diese Verschiedenheit veranlasset haben. Das alte Original hat man nicht mehr. Wenn die erste Leseart noüri priLäecelloris die rechte wäre/ so würde die Frage/ ob der erste oder der zweyte Bischof Lütold die ersten Zünfte bewilliget habe, leicht zu entscheiden seyn. „ Da auch die Schneider uns zu wiederholten malen „ darum angegangen / so haben wir mit Rath und Ein- ,, willigung des Probstes/ des Decanus/ und unsers gan- „ zen Kapitels/ und der Dienstmannen unsrer Kirche/ „ den Schneidern bewilliget/ daß sie eine Brüderschaft „ unter sich errichten / und gleiche Begünstigungen mit „ den übrigen genießen mögen. Und es sey ihnen er- „ laubt/ einen Meister/ welchen sie wollen/ von Jahr „ zu Jahr/ wie es ihnen gefällt/ zu empfangen, unter » dessen Meisterthum ste arbeiten, regiert, und wenn fie „ sich in etwas verfehlen, gestraft werden sollen. Die VI. Kap. Bisch. Bertholt» v. Pfirt. 1249-1262. Z49 „ höchste Geldbuße aber/ welche ste für Vergehen (ex- „ Lessu8) bezahlen werden / soll in drey Pfunden Wachs / » und die niederste in einem Viertel bestehen. Diese Zunft hatte also das Vorrecht ihren Meister/ wo nicht zu erwähle»/ doch zu verwerfe»/ wenn er ihr nicht gefallen sollte. Dieses Vorrecht hatten die Mezger und Spinnwetter- zünfte nicht. Daher mag es kommen / daß ste den Rang nach den Schneidern und Gärtnern haben / ob ihre Zünfte schon um zwölf Jahre älter sind. ,, Auch ist zu wissen / daß ein jeder von ihrem Hand- „ werk / der in die Gesellschaft gedachter Brüderschaft / 7, oder Zunft treten will/ bey seinem Eintritt fünfzehen „ Schilling bezahlen solle / wie auch dem Meister sechs 77 Pfenning/ den beyden Seckelmeistern der Zunft vier Pfenning / nemlich jedem zwey / und dem Zunftknecht 7, (psäeUo) zwey. Die Söhne und Tochtermänner die- ,7 ser Schneider werden aber beym Eintritt nur drey 7, Schilling bezahlen / nebst den Gebühren des Meisters / 7, der Seckelmeister und des Zunftknechts. Die nemlichen 7, Bedingnisse werden diejenigen erfüllen / die nicht von 77 ihrem Handwerk sind / und sich zu ihrer Gesellschaft/ ,7 oder Brüderschaft halten wollen. „ Keiner wird das Haus des andern miethe»/ noch „ dessen Knecht verdinge«/ ehe die Zeit -es Bestands/ „ oder des Verdings verfallen sey. Hierin« werden ste alle List/ und ihren Bruder/ den Betrug/ vermeiden. Ue- „ brigens sollen alle Strafen und die Eintrittsgelder zur „ Ehre des allmächtigen Gottes, und seiner Mutter / der Z? z so Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. „ glorreichsten Jungfer Maria dahin verwendet werden / », daß das Münster an den hohen Festtagen mit Wachs- „ kerzen beleuchtet werde. Damit dieß alles nun bestäri- „ get und unberührt verbleibe/ haben wir ihnen/ den ,, Schneidern/ diesen Brief gegeben / und mit unserm/ „ und des Kapitels Jnstegeln verwahrt und bekräftiget. Geben im I. des Herrn 12.60, den 14km Novembr. Lertlio!6us Dei gratis Laülisnsis llpilcopus universis pra:sencem xaginam incuencibus in perpetuum. Lum kere czuo6Iibet genvr lrominum nukrs civirscis srces meckanicas exercencium, gut 6icunrur vuigaricer Handwerklüle , sartorikus exceptis, tam 6e nvitrs guam 6e prLäeceü'oris noüri gratis, contratrias Irabesnt vulgariter 6ictas ZÜnste, nos ipsorum ssrtorum crebris suppli- cationibus inclinsci , 6s conliiio L consensu sjenrici krarposili, Lonra6i Oscsni, tociusgue Lspituli noiiri, Lcclelis: noür°e mi- niitsrislium, conce6imus ipsis ürrtoribus, L in6ulgemus, ut inter se confrstrism liadeant, L conlimili gratis, gus ceteri gau6ent, gsu6sant L Isstencur. biceatgue eis msgikrum, guem voluerint, accipere 6s snno in annum, s, plscuerit, cujus operentur magiNsrio L regsntur, §: 6 gui6 exceNerint, calligentur. Nsjor sucem emen6s, guL pro excsUibus 6ari 6ebet, sunt tres übr°e cerL, minor kerto unus (ein Viertel). Tt scien6um guv6 guicungue ex eorun6em opere, societstem pr^katT consrscriss, 6ve 2unstT voluerit a6ipil'ci, 6abit in introitu suo guin6ecim soliclos, Nagikro lex 6enarios, 6uo- Kus receptoribus 6: servstoribus 6enariorum seu slisrum rerum s6 confrstrism pertinsntiurn gustuor, utrigue 6uos, 6t penitus, cum sorore frau6e. Kmenä« vero L omnia gus: llabuntur pro introitu, exceptis VI. Bisch. Bevthold v. Pfirt. 1249-1262. Z s 1 «lenariis msgi'Kro recsptoribus L peclello llsncliz, in ecclebs notirs tunc »6 konorsm omnipotentis Del L ßloriosiDmss vir- tzinis Alsriös mstris ejus in msjoribv8 l»Iemmtslibu8 in cerei'5 sxpsnclen6s. IZicur ut tiTv omnis rscs perm-rnesnt, L intsAs, prselenteZ litlsras ip6s 6eäimu8, 6giIIi noilri L Lspiculi no- irr! inuniminibus roborstss. Läium 5eu Anno NLLhX. XVlil Xslenöss Decsmbris. Stifturrgsmkmrde der Zunft zu Gärtnern. Sie ist in deutscher Sprache. Das ist die erste , ja das älteste Doeument Sey uns, so in der Muttersprache sey abgefaßt worden. Bekannt ist es, daß im 1 .12z f auf dem großen Reichstage zu Maynz, die Schlüße der Reichsversammlung zum ersten mal in deutscher Sprache kund gemacht worden. „ Wir Heinrich von Gottes Gnaden Bischof zu Ba- „ seln tun kund allen dien (denen) die Visen Brief an- „ scheut, das wir mit rate a) unsers Capitels, unsers „ Gotshus Dienstmanne, unsers Ratz und unsers Gedi- „ gens ö) gemeinliche. «) Mir Rate. Was bedeutet hier das Wort Rath? In den bereits mitgetheilten lateinischen Zunsturkunden, haben wir ausdrücklich mit Rath und Einwilligung , 6« conlilio L conleniu , gelesen. Man wird nicht behaupten wollen, daß der Bischof nun mehr Gewalt erlangt habe, denn. eben durch diese Urkunde zeigt sich ehender eine Verminderung der Gewalt. ») Gedigen. Dieses Wort bedeutet so viel als Bürgerschaft oder Gemeinde Gedigen kömmt vermuthlich von Beding oder Ding-, d> i. Gerichtstag, Landtag, versammelte Gemeinde. 3 4 Z52 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Der Leser wird bemerken , daß es die erste Stiftungsurkunde einer Zunft ist, in welcher von der Einwilligung des Raths und der Bürgerschaft ausdrücklich Meldung geschieht. „ Jrlouben dien (denen) Gärtnern, dien Obzerrr (so Obst verkaufen), und dien Menkellern c) eine „ Zunft unde stetigen die mit guten trüwen als hienoch » geschrieben ist. Und soll man das wissen, das wir in- ,, nen unde si uns und unserm Gotzhus gesworen hant, v zi helfenen, zu unsern nöten unde wir inen z'iren nö- „ ten gegen menlichem.» Dieser Artickel ist merkwürdig. Ein Schutz- und Hülfsbündnis zwischen einer Zunft und dem Bischof! Sie. kontrahiren miteinander wie unabhängige Stände. ,, Und irlouben inen einen Meyster zt nemende, mit » der meren volge die allewege under inen soll für sich gan.,, D. i. fie sollen durch die Mehrheit der Stimmen ihren Meister erwählen, und diese Mehrheit soll immer den Ausschlag geben. „ unde denne sölen st nemen Sechse mit der Rateck) ,, der Meister ir Zunft unde ir Almyusen verrichte. c) Die Menkellern. Menkeller ßnd vermuthlich die Sräm- per. Ihre Laden waren in Kellern» wie in andern Städten noch üblich ist. Die Vorsylbe men kann von mein, das ist, gemein, herkommen. Gleichwie die Metzger auf den gemeinen Fleischbänken, und die Becker auf den gemeinen Brodbänken ihre Waare verkauften, so werden die Gramper in gemeinen Kellern ihre Waaren feil gehabt haben, ck) Diese Stelle beweißk noch, daß das Wort Rath auch den Begrif von Einwilligung mit sich führte. Dieser Meister, VI. K. Bisch. Berthold v. Psirt. 1249-1262. Z s; D. i. Und dann sollen sie sechs Männer erwählen, und mit dem Rath oder Beyhülfe dieser sechs Männer wird der Meister die Angelegenheiten ihrer Zunft und ihrer Armen besorgen. Wir haben da den ersten Ursprung unsers großen Raths, und das erstemal, wo der Sechser gedacht wird. „ Wir erlouben inen ouch, ftver (wer) sich mit ir „ Antwercke begat e), daß si den twingen mugent mit dem Antwerck in ir Zunft. Swen ein nüwe man/) ,, drin kumt der soll geben ein Schillinck um ein Pfund „ wachzses und ir einer syn, ist er aber ein Bürger, ,, der diß Antwerck selbe niht oubit und dirj» kumit ,, der git ein phunt Wachßis. „ Swer ouch de) Antwercks rechte genoz ist unde „ sich dir mitte begat, der soll zellen (zahlen) ernsten ir „ gebottes und ir banier warten F). Ob (falls) er ,, ouch ein ander Zunfthat, die mag er wol verichten „ so in diesie nüt irret. Swer under in mit ungehor- » samj verwirchte, daß im stn Zunft wurde ufgisetzit der jährlich abgewechselt, und von der ganzen Zunft erwählt wurde, hat gewiß nicht eigenmächtig handeln können, und an den Sechsern nur Rathgeber gehabt. r) Sich mit einem Antwerk begehen, das ist, ein Handwerk treiben, damit umgehen. /) Was bedeutet hier ein neuer Mann? Vermuthlich ei« neuer Einwohner der Stadt. F) Ihrem Banier, oder, ihrer Fahne abwarten. Bey der Stadtwacht und in Kriegszügen, sich zu ihrer Kriegsrotte halten. Das,st die erste Zunfturkunde, in welcher man den kriegerischen Zweck der Zünfte wahrnimmt. Z 5 zs4 Siebente Periode. Dreyzchntes Jahrhundert. „ mit der mersnVolge, hat er ouch ander Zünfte, den » er nüt so vaste gebunden ist, die sint im alle mit der » ufgesetzit. Wurt im sin Zunft wieder mit der meren „ Volge, fo muß er doch geben einlifthelben />) „ schillinc, und hat er ouch danne die andern Zünfte „ wieder. Swer under inen deheinen unrechten oder „ verboten Kouf, er si an krute oder an ob;e oder an hunrren, veil hat, oder an andren Dingen , die wan- „ delbare sind, der sol geben drie schillinge, uns ein, ,, dem rate ein , und -er Zünfte ein, und daz verbotten „ Dinck daz er veil hat in den Spittel. Swel obzser „ aber oder gartner oder menkeller da; siht, der sol es ,, rügen, tut er das niht, der soll geben alle vil, und „ swenne es gerüget Wirt, tut exs niht fürder der es „ veil hatte, dem sol sin Zunft ufgesetzit sin, und muß „ si wider koufen mit eynlifthalben schillige. Und dasselbe » sol sin umbe die, die in ir Zunft sint, und saltz veile „ hant, ob (falls) si unrechte striche hatten, oder mi- „ schelten schwebschiz salz oder masirsalz under Köln- „ schiz salz, oder deheinsatz verkoufen für diß ander „ denne es were. Und über diz sol unser Gerichte und „ unsers richters behalten sin umbenVelsch daß es uns doran „ enhein Schade si: Swer an offener bewertie bozheit ,, schuldi ist, und ime -arumbe sin Zunft genomen Wirt, „ daz gebieten wir inen ussen ir eit, daz si in nimmer „ ztr Giselleschefte lazen kommen. Such gloven wir „ inen an guten trüen, daz wir niemer umb in enkein ,, bitte hören. Swenne ouch ir einer stirbete, hie oder „ anderzwa, oder sin wib, dem volgent si mit ir opftr Einlifthelben Schillinc, d. i. io' ß. VI. K. Bisch. Vertholdv. Pfirt. 1249-1262. Zss „ und mit ir liechte; stirbst ouch einer hir der so arm » ist, da; man in mit stnem gute niht bestatten mac/ „ den sol man bestatten mit dem Anrufen. Ouch sol -- man da; wissen / daß st mit disein Allniusen bezunden „ syN/ zin hohgezitenin unserm Monster zi Basel/ als „ ouch ander Zünfte. Diese guten Gesetzide an dir „ Zünfte und an disem Anrufen / swer da; iemer zer- „ brichit oder zerstörit / den künden wir in die unhulde „ dez allmehtigen Gottis/ unsrer Frauen Sänke Ma- rien/ und aller heylgen/ unde künden in zi banne mit „ dem Gwalte so wir han von Gotte unde von geistli- „ chem Gerichte. Darzu da; dis stete beliebe/ so ist „ -irre Bries bestgelt mit unsermk/ des Capitels / und der „ Skat Jngefigel. Dirre Brief wart gegeben zi Bastl „ do von unser; Herrn Gevurte waren / tusend zwei- „ hundert Sechzick. Diese Urkunde ist die erste / welche uns das eigentliche des Zunftwesens ganz darthut. Pracht des Gottesdienstes/ Besorgung der Armen/ bessere Vollstreckung der Polizeyverordnungen/ und Kriegsdienst / find anfänglich die Zwecke gewesen/ welche die Stifter der Zünfte vorgehabt haben. Das rechtfertiget die Bischöfe über die Vorwürfe/ welche einige ihnen machen. So lange die Zünsler dem Zweck ihrer Brüderschaften getreu geblieben find/ so lange haben ste/ mitten unter allen Unfällen und Gefahren/ Wohlstand/ Sicherheit/ Freyheit und Ruhm ringeerndet. Der Leser wird bemerkt haben / daß diese letzte Urkunde vom Bischof Heinrich (von Neufchatel) ausge- z s§ Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. stellt worden/ obgleich -er Bischof Verchtold von Pstrt noch lebte. Heinrich war diesem zum Eoadjukor und Verwalter desBisthums gegeben worden, und die Zeit/ wo es geschehen/ lehren uns die angeführten Urkunden von 1260. Denn, da die erste von Bercktold den igterr Nov. datirt ist/ so muß nothwendig Heinrich von Neuf- chatel gegen Ende Nov. oder im December dieses Jahrs zum Coadjutor gesetzt worden seyn. Sonderbar ist es / daß er sich schon Bischof nennt. Die Veranlassung z» dieser Begebenheit kann ich nicht entdecken. Nur scheint Heinrichs Urkunde zu beweisen / -aß der Rath und die Bürgerschaft ihm dazu behülflich gewesen sind; indem es die erste Zunfturkunde ist/ in welcher vorn Rath und von der Bürgerschaft Meldung geschieht/ und die erste/ in welcher wechselseitige Hilfsleistung versprochen wird. Doch wird vielleicht das nächstfolgende Jahr uns nähere Umstände an die Hand geben. Das Jahr 1261. Die Stadt Strasburg war in offener Fehde mit ihrem Bischof Walther von Geroldseck. Sie hatte/ ohne sein Zuthun / ihre Räthe erwählt / und andere Satzungen gemacht, r). Rudolph/ Graf von Havsburg und Landgraf von Elsaß/ unterstützte die Bürgerschaft. Er schloß den 2oten Febr. ein Hülfsbündniß mit derselben 6). Und was zu bemerken ist: Der Bischof Heinrich von Neufchatel war einer der verbündeten/ ja der erste. So lautet der Anfang des Vertrags: „ Wir Heinrich von r) älk. ciiplomstics vol. I. p. 4;;, num. 707. -) LIf. Mplomsücs vol. I. v. 4;2. n. 70;. VI. K. Bisch. Bertholt» v. Pfirt. 1249-1262. Zs? „ Nüwembnrg (Neufchatel), der Domprobst von Ba- „ sel /), Rudolph -er Grase von Habsburg, der Land- „ grase von Elsaß, Cunrad der Grase von Friburg, „ und Gottfrid der Grase von Habsburg, thun kund: ,, — Daz wir überein sink kommen, mit dem Meister m), „ und dem Rate, und der Gemeinde von Strazburg, „ also, daß wir ihnen geschworn han, beholfen ze sinne, „ und sie uns dawider, an (ohne) Gewerde. - Wi- ,, der den Bischof Walthern von Strasburg — und wi- „ der menglichen entzwischen Bastln und dem heiligen „ Borste, und entzwischen dem Gebirge. Wir hant och ,, des gesworn, daß wir an (ohne) die Bürger und „ die Gemeinde von Strasburg mit dem Bischvve von „ Strasburg - niemer sulen gesriden, uns noch gesu- t) Der Bischof Heinrich von Neufchatel ist Thumprodst gewesen. Hier nennt er sich nur Thumprodst. Vermuthlich weil er sich nicht getrauete, bey einer so feyerlichen Handlung den Titel eines Bischofs zu nehmen, da Bischof Berchtolv von Pfirt noch lebte, m) Meister, für Stettmeister oder Bürgermeister. In unsern alten Schriften wird auch bisweilen der Bürgermeister, nur Meister genannt. Und da sehr oft, wie noch heutzutage geschieht, die Zunftmeister gleichfalls nur Meister genannt werden, da überdies; das Wort Meister im klursli keine Endsylbe der mehrern Zahl annimmt, so ist, nur zu oft, unmöglich abzunehmen, ob es um den Bürgermeister, oder um sämmtliche Zunftmeister zu thun ist. Das ist nicht alles. Meister war noch der Anredetitel eines Rathsherrn von den eilf leztcn Zünften, sowohl als gegen einen Zunftmeister von diesen Zünften. Auch nannte man Meister einen Doctor, vermuthlich von h/lsgiker sirrum; j. B, ,, Meister Ivhan, » nes der Arzat. „ z s 8 Siebente Periode. Dreyzehlites Jahrhundert. „ nen/ wann (als) mit wen willen, desselben hant sie „ uns dawider gesworen. Wir hant och daß - lobet, ,» daß diesen eyt und diese Sicherheit nieman abetreibcn „ noch werben soll von dem Babeste, noch geistlichem, >, noch von weltlichem Gerihte, dazselbe hant sie dawi- „ der globet. Rttdolph von Habsburg und Heinrich von Neufchatel, die in der Folge als geschworne Feinde erscheinen werden, waren also damals gute Freunde, und unterstützten Bürger wider ihren Bischof, und kehrten stch wenig um Päbste und geistliche Gerichte. Ein Gleiches hatten sie vielleicht zu Basel das vorhergehende Jahr gethan. Eben der Bischof Heinrich von Neufchatel ist der erste gewesen, der uns die berühmte Handveste ertheilt hat. Vielleicht versprachen ihm dafür Rath und Bürger das Bisthum. Die allgemeine Geschichte kann auch hier zu Rathe gezogen werden. Der Kaiser oder König Richard von Cornwallis hatte sich in Deutschland (Äugst- und Septembermonate) aufgehalten. Der damalige Pabst (Alexander II) war ihm gewogen ; der Bischof von Strasburg hielt es auch mit ihm »). Inzwischen trachtete in geheim die Gegenpar- they in Deutschland, und insonderheit der Erzbischof von Maynz, den jungen Conradinus, Großsohn des Kaisers Friedrichs des zweyten, auf den väterlichen Thron zu erheben. Nudolph von Habsburg, wie bekannt, ist -ie- s) Llt. tli'plomiU. V. I. p. 4Z0. Urkunde durch welche König Richard dem Bischof von Straßburg 4000 Mark Silbers verspricht. VI. K. Bisch.Berchtold v. Pfirt. 1249-1262. Z)'9 sem Hause getreu geblieben. Nun mußte Richard im Oktober 1260 Deutschland verlassen/ den Fortgang der innerlichen Unruhen in Engelland zu hemmen. Ist es nicht höchst wahrscheinlich / daß im November und December die Conradinische Parthey sogleich seine Abwesenheit benutzte/ und daß die Bürger bey uns/ gleichwie;» Strasburg/ steh wider ihren Bischof empörten / den Domprobst zum Bisthum erhoben/ und dafür die Hand- veste von ihm erhielten. Ob / und in wie weit Rudolph von Habsburg darzu beygetragen/ kann ich nicht bestimmr versichern. Nur werde ich aus einigen Urkunden vom Jahr 1259 0) gewahr/ daß Rudolph und unser Domprobst miteinander in genauer Verbindung gestanden/ daß ein Graf/ auch Rudolph von Habsburg genannt, damals Domherr zu Basel war/ und daß im Jahr 1261, da der Bund mit den Strasburgern geschlossen worden/ Rudolph von Habsburg zu Basel gewesen/ und von dorthin einen Gesandten / seinen geheimen Secretair - mit ungebundener Vollmacht an die Strasvurger abordnete, um fich mit denselben über ihre gemeinschaftliche Interesse' zu verabreden />). Graf Rudolph hatte überdieß zum Augenmerk/ den Bischof von Strasburg dahin zu zwingen / die Donation der Kiburgischen Gützr heraus zu geben/ welche ein Graf von Kiburg / Hartmann/ Oheim des Grafen Rudolphs / dem Bisthum Strasburg geschenkt hatte. c>) ^It. Diplomat, v. I. P. 4,26. num. ;8o, v) alt. lli'xlomüt. I. x. 4Zü. nmn. üsi. z6o Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Das Jahr 1262. Erste kaiserliche Bestätigung unsrer Privilegien. Der Krieg mit dem Bischof von Strasburg wurde in diesem Jahre fortgesetzt. Sigeberd, Graf von Werde und Landgraf von Elsaß/ trat den 2;teil Julii in den Bund wider ihn. Heinrich von Neufchatel?), Dom- prvbst zu Basel, stehet noch an der Spitze -er Verbündeten. Rudolph / Graf von Thierstein Vater und Sohn/ schlugen steh auch den 24ten August zu ihrer Parthey. In dem Vertrag wird gleichfalls Heinrich von Neufchatel/ Domprobst zu Basel/ zuerst/ und vor den Grafen von Habsburg, genannt. Doch wurde zwischen den kriegführenden Theilen zweymal ein Waffenstillstand zuwege gebracht. Der erste geschahe vor und nach Ostern. Aus dem hierüber ausgestellten Vertrag bemerke jch folgende Stelle: » Her Günther und Her Heinrich die Mü- niche von Basel/ die ensülnt (sollen) och/ diewile der ,, Fride wert, in den Burgban zu Basel nüt kommen, „ noch in den Ban zu - Basel. Der zweyte Stillstand wurde im Äugst- und Septembermonat vermittelt. Dazu mag die unvermuthete Rückkunft des K. Richards aus Engelland beygetragen haben. Er kam , um das Vorhaben einer* neuen Kaiserswahl durch seine Gegenwart Alk. äiplcimsc. vol. l. p. 4)8- num. 606 44>- num. 6>2. r) Vermuthlich: » Enrun Basel. Lsülsa ukerior. Der „ Burgbann war der Münsterplatz. » VI. K. Bisch. Berthold v. Pfirt. 1249-1262. 56 l wart zu unterdrücken §). Wahrend seinem Aufenthalt in Deutschland, hat er / den sten November, zu Slet- stadt im Elsaß, eine Urkunde ertheilt, in welcher die Rechte und gute Gewohnheiten unsrer Stadt bestätiget werden. Der Hauptgegeustand derselben ist aber das Eigenthumsrecht des Bisthums über Dreyfach / und das St. Georgienthai. Am Schluß drückt sich Richard in Ansehung unsrer Stadt auf folgende Werft aus r): „ Zu- „ dem haben wir versprochen/ und versprechen in guter „ Treue, daß wir alle die bis dahin gutgeheißenen und „ erhaltenen Rechte und gute Gewohnheiten der Stadt » ungekrankt beybehalten, und dawider keineswegs hau- „ dein werden. „ Die Zeugen waren Wernher Crzbischof von Maenz - die Grafen Rudolph und Gottfrid von Habsburg, Conrad von Freyburg, Sigebert von Werde, und andere. Die Urkunde wurde auf -emüthiges und ergebenes Ansuchen unsers Heinrichs von Neufchatel ertheilt. Der K. Richard nennt ihn seinen Kapellan, Probst und Coadjutor der Kirche zu Basel. Erster Landkauf der Stadt. So unbeträchtlich der Gegenstand dieses Kaufs auch war, so verdient er doch einige Erwähnung; denn das ist das erstemal, so viel mir bewußt, daß die Stadt etwas §) Haberlms Reichsgcfchichtc 1 . II. x>. ,40. l) Lä llsse xrvlmsimus L prvrnittimus Kons üäe , quviL vmnis jurs 6 — concellimu», tub jure Lmpkitsorico, üve kereäicsrio, quoä vulgo äicicur Lrbreskt, pro oeriso äusrum lidrsrum cerre, snnis bnßulis persolvenäsrum, perpetuo polliäenäum, bsc säkibics conäirione, quoä nuoqusm esäem Livitss, vst sliquis luo nomlne, in pr«äi6Io monte ^äiiisis gliqus »äill- cent, ve! keäitlcsre perrtiircsnt; L kos promiffum eil Käs ästs nomine ^sursmenti. In cchus kscli eviäsncism, prseien» Intlru- msntum per Lurckum sjusäem univeriitsti» Uotsrium conlcrip- tum, 6c nollro L iplius univerlitstis 8iZiIlo immunitum 1262. Uc>8 Lorkriäu» üllvosstu» äieiu» äs Lptingen, liuäolpku« Niigiüsr Livium äiüus Oives, contules L Live» kslilienles, ut suprs äiAum eü, recepimus, xrnmiillmu» in teiiimonium Liviksti» noiirse 8ißil!um sppenäimu», proktsntes nikilominus na» reneri sä äekenlionem 6c proteüionem snte äiclorum Hbbscum 6e Lonventu» noKrornm Lonsiviuni ex sntiquo. In diesem Jahr 1262 den loten December starb der Bischof Berchtold von Pfirt. Seit dem November des Jahrs 1260 hatte er, wie es scheint, keinen Antheil an der Regierung. Ehe wir zur folgenden Regierung schreiten , wollen wir folgendes Instrument noch mittheilen, aus welchem zu ersehen, daß in der Stadt schon eine Tuchwalke gewesen, und daß der bischöfliche Mundschenk den halben Therl an derselben gehabt habe. VI. K. Bisch. Betthold v. Pfirt. 1249-1262. ; 6 z I/niverüx präsentem litexsm infpeötsrix: Otto souItetusL-i- kiliensls, 6i6tu8 8cslsriu8, müe8, nocitism rei tzeüie. Xove^ rint univerü, czuo6 corsm me in korms judicii, ^/srnksrus V^ülislmo 6s Msci>ks6t, L Lonrs6o 6e Mulpsck, Livibus Lsillisnübur, concetlerunt pro snnuo oeniu I>X loli6orum 6ivilim in zem- nüs quscuor temporum . Vivss L Lvnluitzs Lgsilienses, ro^s'i s suprs6iüis concs6ent!bu8 L recipientibv8, lißillum nostruur 6e6imu8 sxpen6en6um- Xor Lurcsr6u8 6s Isßsrvtzlä L ^u« Aa r §64 Siebente Periode. Dreyzehentes Jahrhundert. «iotpkus äe korofrumenti, milites ümul nokrL Lißills in te- Ulmonivm gppenäimus. Sollte man nicht aus diesem Instrument Messen,, daß schon im Jahr 1262 der Rath und das Gericht nicht das nemliche Collegium ausmachten? Oder bestand der Unterschied nur in dem Unterschied des?rX66ü? Aus einem andern Instrument vom Jahr 1262, durch welches eine Wittwe von Muspach, Bürgerin von Basel, ihr ganzes Vermögen dem Kloster Olsperg vermachte, werden wir berichtet, daß nicht nur das kanonische, sondern auch das römische Civilrecht bey uns eingeführt waren, kenuncigns, sagt die von Muspach, exLeptioni öoli mali A in laÄum A conliitutionis zuris carloniLi L civilis, nec non omni causL legitime Lomprekenüe, per qusm ob es schon dem äußerlichen Schein nach keine eigentliche Bestechung heißen könne. Dheinerley für keinen. Z74 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Erste Anmerkung. Es war also der Nüth aus drey Klassen zusammengesezt: die Ritter, die Bürger, die Handwerken Die Handwerker waren die Zünftner. Das beweist! uns eine merkenswerthe Stelle aus Königshvfens straßbnrger-Kronlk -»). Er erzählt, daß man aus der Konstoflerstube ») gewisse Handwerksleute genommen habe, um mit denselben besondere Zünfte zu errichten; und da drückt er sich also aus: „ Man machte ouch vll z, lütes zu nüwen Antwerken die vormals Kunstofelere worenk. Also schiflüte, kornkoyfere, feilere, wagenere, » kirsener, gremper, underkoyfer, winsticher und obest „ ser o).» Folglich bekamen Handwerksleute den Namen Handwerker, nicht weil sie nun zuerst ein Handwerk zu treiben angefangen, sondern weil sie zu einer Zunft geschlagen wurden. Aus diesem ergiebt sich also, -aß Handwerker, einerley Bedeutung hatte mit Zünften. m) kkig. ;c-7. n) Die Stube der Konstofler war so zu sagen die Zunft der Edelleute und rathsfähigcn Bürger. Die Handwcrksleute aber, die in keiner gewissen Handwerksinnung oder Zunft gewesen, gehörten zu dieser Konstoflcrstube, standen unter deren Gcrichtszwang, und wurden daher auch Kdnstoiler genannt. v) Eine andre Stelle noch aus Königshöfen p. z-s. „ Dö „ men zalte NOLLl-X Ior, do wurdcnt zu Strosburg „ die Gvllsmiede und die Tuchschcrcrn und die Vesselere -u i, Antwerken gemachet, die vormoles Kunstoffelere worcnt. » Doch wart kein sundcr Autwerg usscr in gemachet, watt s, (denn) man sties sü zu den ander» Antwerken, do die », alte Za c der Antwerke unpcrwaudelt bliebe. „ VII. K. Bisch. Heinrich v Neufch. 1262-1274. Zweyte Anmerkung. Dem Leser wird die Wiederholung der Partickel und nicht entgehen: ,, ein Rat von „ Rittern und von Bürgern und von den Antwerken, „ dasbeweißt, daß die lezten Worte: und von den Antwerken nicht in der ersten Handveste waren />). Der Zeitpunkt, wo selbige find beygefügt worden, mag ungefähr in das I. i;;6 gesezt werden. Dritte Anmerkung. Die Anzahl ist nicht bestimmt. Die Handveste giebt' offene Hand, nach Gestalt der Umstände - die Anzahl zu vermehren oder zu vermindern. Wir wollen hier ein Verzeichnis der Rathsglieder beyfügen , und zwar schon von der Zeit, wo die Meister /,) Dieß wird folgendermaß n geschehen seyn. Die Handveste, wurde jede Frohnfast- n, mithin viermal des Jahres, auf dem Münsierplatz öffentlich abgelesen. Als die Zünfte um das Jahr i;;ü, die Erlaubniß erhielten, einen Rathsherrn aus ihrem Mittel in dem Rath zu haben, war der Bischof Johannes von Senn, seit sechs Jahren Bischof. Er hätte allo schon eine Handveste ertheilt, und zwar nach dem For. muiar seines Vorfahren. Nun wurde die Clausel wegen den Zunfrkathsyerren eingeschalten, und da blieb die erste Partikel und. Welches nachgehends von den Schreibern der Bischöfe getreulich in jeder neuen Handveste abgeschrieben ward. Eben solches Einschalten findet man durchgängig in den wichtigsten Verordnungen des 14UN und Anfangs des 15 tcn Jahrhunderts, sobald fle etwas lang find. Die Schreiber sparten gerne Mühe und Pergament. Bisweilen fügen sie das Damm hinzu, da dieses Einschalten oder Zusatz erkannt war. Wodurch auch freylich manche alte Verordnungen ein ziemlich bundschäckigcs Ansehen bekomme» haben. z-6 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. noch nicht Mitglieder des Raths gewesen, wo über die Anzahl der Rathsherren am stärksten war: An. l)7o do wart Her Hannemann von Namstein Ritter/ Bürgermeister gesezt/ und wurden in den Rath erkosen s): Von den Rittern. Herr Hannemann von Katperg. Herr Hartmann von Eptingen. Herr-Ottmann Schaler. Herr Lütold von Berenvels. Von den Bürgern. Herr Münzmeister genannt Ermann. Herr zer Sunnen. Herr Rote. Herr von Halle. Herr Murnhart. Herr Meyer von Hüningett. Herr Schönkmd. Herr Fröweler von Erenvels. Von den Handwerkern. /) Von den Kouflüten. Herr Berchtold Eßlinger. - - -Hußgenoffen. Herr Cunrad Sevogel. _ s) Bisweilen lautet der Eingang also: „ Dies sind unsere ,, Herren die dies Jore den Rate besitzen sollen. ,» Diese Formel war üblich, wenn ihre Nahmen öffentlich der Bürgerschaft auf dem Münsterplatz verkündet wurden. Diese Hauptbenennung all r Zunftrathsherren findet sich nicht in den Rathsbüchern, aber in allen Verzeichnissen oder Rathsbesatzungen, welche der Bürgerschaft auf dem Münsterplatz abgelesen, wurden. VII. K. Bisch. Heinrich v. Neufch. 1262-1274. Z77 Von den Winlüten. Herr Heinrich von Sliengen dem man spricht Kohlsack. - - - Cremern. Herr Cunrat von Leymen. - - - Gratüchern. Herr Niclaus Byschof. - - - Pfistern. Meister Franz von Hegenheim. - - - Smieden. Meister Harer. - - - Germern und Schuhmachern. Meister Peter von Swaben der Germer. - - - Snydern und Neyern. Meister Gedwiler der Smder. - -- - Gärtnern. Meister Johannes Zscholderli. - - - Metziern. Meister Enderli Roubli. -- - - Zimberlüten und Murern. Meister Heinrich von Lütolzdorf. - - - SchererN/ Malern und Sattlern. Meister Johannes Zscheni der Scherer. - - - Linwettern und Webern. Meister Johannes Rephun. - - - Wischern und Schiflüten. Meister Heinrich Vogt der Schiffmann. Also Mären im I. iz?« in dem Rath, neben dem Bürgermeister, vier Ritter, acht sogenannte Bürger und fünfzehen Zünftner. „ Dazu sollent sie kiesen, ein Bürgermeister uf irrn „ Eyd, einen neuwen Mann, seßhaften in der Statt, nicht den der des erren Jars Bürgermeister ist gewesen. Btz Erster Band z?8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Dieser Artickel der Handveste betrfft die Erwählung des Bürgermeisters. Die acht Kiefer erwählten ihn §). Er mußte nicht das vorhergehende Jahr diese Würde bekleidet haben. Allein wie die Rathsbesatzungen zeigen, ward der alte Bürgermeister / als einer der vier Ritter/ zum neuen Rath gezogen. Was bedeutet aber die Erfordernis: ein neuer Mann zu seyn. Ein neuer Mann/ no- vus Komo, hieß bey den Römern derjenige/ -er sich zuerst aus der Zahl der niedern Klaffen erhob. Wenn dieser Ausdruck sich nur in den ersten Handvesten befände / so könnte man diese Erläuterung noch gelten lassen; aber sie findet sich in allen Handvesten; und es haben doch ei« nige Rittergeschlechter mehrere Bürgermeister gezählt. Von den einzigen Schülern/ zum Beyspiel/ sind 1265 Rudolf Schaler/ 1272 Peter Schaler/ 1502 Conrat Schaler/ izo8 Wernher Schaler/ r z z i Rudolf Schaler/ iz 59 Peter Schaler/ und i;?i Ottmann Schaler Bürgermeister gewesen. Und es ist nicht wahrscheinlich/ daß alle sieben in einem Zeitraume von kaum hundert Jahren zu sieben verschiedenen Geschlechtern oder jeder zu einem besondern Zweig des Geschlechts der Schaler sollten gehört haben. Eine zweyte Bedeutung / welche der Ausdruck neuer Mann haben kann/ wäre die eines neuen Vasallen. Mann und Vasall sind oft gleichbedeutend. Wir haben vorhin gesehen / daß Gotteshausdienft- mann und Ritter auch bisweilen gleichbedeutend waren. §) Und also nicht der Bischof/ wie so viele / die den Oberst- zunftmeister mit dem Bürgermeister verwechselten/ einander abgeschrieben haben- VII.K. Bisch.Heinrich v.Neufch. 1262-1274. Z79 Es ist ferners bekannt, daß die Bürgermeister Ritter gewesen sind k). Diese Erfordernis, ein Ritter Zu seyn, stehet nicht in der Handvefte. Es ist also zu vermuthen, daß sie in dem Ausdruck ein neuer Mann enthalten war. Und diesem nach hatten diese Worte soviel bedeutet, als ein neuer Ritter. Aber warum ein neuer? worauf bezog sich der Vegrif der Neuheit? Endlich mag der Ausdruck ein neuer Mann denjenigen bezeichnet haben, der sich erst in der Stadt niedergelassen , oder auch erst das Bürgerrecht erhalten hatte«). Die Absicht dieser Verordnung konnte seyn, mehrere Landvasallen in die Stadt zu locken; oder dem Wetteifers altrer Eingeseßnen zu steuern. Allein das Verzeichniß der Bürgermeister, in welchem die nemlichen Namen so oft vorkommen, macht unwahrscheinlich, daß es immer neue Bürger oder Eingesessene sollten gewesen seyn. Ich gestehe also, daß ich in diesem Falle der Ausdruck ein neuer Mann nicht zuversichtlich erklären kann. „ Dazu Hand wir inen bestätiget all ire Recht, Fry- „ heit und Fut Gewohnheit, und die Gesetztem) die man „ da nennet Zünfte in allem dem rechten also st Bischof „ Lütold und ander unser Vorfahren fassten t) Ausgenommen in den Jahren l;8? und i;88, da Cunrad zer Sonnen, und Jacob Cybolen, beyde von den Achtbürgern das Bürgermeisterthum erhielten. Es geschah aber bey einer innerlichen Gährung. ll) Mann: Incols, civis. ^sclitsri ßlolk. x. lc>; 7 , -») Gesetzte von setzen, inkicuere. F) In andern Handvesten stehet: Zustsn für zugestanden hat. Db 2 z8o Siebente Periode. Drenzchntes Jahrhundert. Anmerkung. Nach der bestätigten Erlaubnis einen Rath und Bürgermeister zu haben/ wie auch nach der Bestimmung -er Erwählungsart kömmt also die Bestätigung der Gerechtsame der Bürger überhaupt/ und der Zünfte ins besondere. „ Ouch Hand wir inen gelobt ze rattende und ze hel „ fen / wider allermenglichen der st beschwüren wolte; „ und tun st alles Gewerfes und aller Steuren frey / also „ daz wir Stüre noch Gewerfe 2 ), diewile so wir gele- „ den/ nimmer von Inen gevordern sollend wider ihren „ willen; diß Hand wir inen gelobt/ und Hand si ouch „ geschworen. Erste Anmerkung. Soll man aus dieser Stelle schlies- sen / daß es eine Zeit war, wo die Bischöfe nach Will- kühr Steuer auflegen konnten? Oder daß sie es nur versucht hatten ? Oder daß es wenigstens eine gewisse Klasse der Einwohner gewesen/ über welche sie befugt waren/ ein solches Recht auszuüben / als z. B. Handwerksleute und andere/ die von den bischöflichen Leibeigenen abstammten? Zweyte Anmerkung. Die Bischöfe war5n also verpflichtet, ohne einige Ausnahme/ selbst des Kaisers nicht/ -) Worin Gerverf und Gleuer von einander nnterschieden waren, kann ich nicht bestimmen. Dreymal finde ich das Wort Gewerf, und jedesmal neben dem Wort Steuer- Gerverf kann von weren, prikltsre Zenergtiin , lolvere. reisten, bezahlen, abgeleitet werden. Wie auch von werfen, wovon Abwerfen kömmt. In einer lateinischen Uebersetzung der Handveste von, i;ten Jahrh, stehet für/ Gewerf, Lomribmio, und für, Steuer, Lubk-vuüo. VII. K. Bisch. Heinrich v. Neufch. 1262-1274. Z81 die Bürger mit Rath und That beyzustehen. Und wenn sie es nicht thun sollten? . . . Hier stoßen wir auf den Ursprung der Aufnahme in den eydgenößischen Bund. Nun kommen aber auch die Gegenbedingnisse. » Ouch Hand sr uns geschworen ze ratende und ze „ helfende wider allemeniglich, und dem Gotshuse sine z. Recht ze behalten.de , so verre a) so si immer mügent, - one alle Geverde. Ouch ist dis geschworen gemeinlt- chen von inen allen, daz ir dekeine ö) njemer c) sül- „ lent zu einander geschworen noch sicherheit gemachen, „ denne -i) vor Uns / dem Vogt / und dem Rate und aller der Gemeinde, und mit unser und irem willen „ und wüstende. Und wer es darüber tätte, der wäre „ Meineide und friedebrech. Anmerkung. Also war eine der Hauptobliegeuheiten der Bürger, die Beschützung des Gotteshauses, der Kirche, der heiligen Jungfer. Hieher gehört dasjenige, was nach dem jeweiligen Absterben eines Bischofs üblich war e): „ Von altem har ists gestn, wann ein Bischof von Basel gestorben, so Hand die Thumherren etliche verordnet zusamt einem Bürgermeister in die Landschaft des Bistums allenthalben ze xyten, und das Land lassen einnehmen und schwären, im Namen des Bistums; und wann ein Bischof erwählt worden, und ihm das Land' wieder schwä- a) So weit ihre Kräfte es ihnen gestatten werden. L) Ir dekeine, für, ihrer keiner, oder, keiner von ihnen, c) Niemer, für niemals. «l) Denne , für, als, es sey dann. s) Beinheims Chronick, x- 242- BS ? 382 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. ren sollte / Hand sy übermal einen Bürgermeister und etliche der Räthe/ die mit geritten sind/ hinaus geschickt. „ » Und soll man dise Gesetzte /) öfnen L) zu jegli- ,, chen frohnfasten vor aller der Gemeinde / uf dem Hof. ,, Dazu das dis state bliebe, so ist dirre >ö) Brief, mit „ unsrem, des Kapitels und -er Stadt Basel Ingesiglen -- vefigelt, der geben war, do man zalte von unsers ,, Herrn Gottesgeburt i z yz Jor, an dem nehsten Mon- tag nach St. Laurentien Tag des heiligen Marterers. Zu dieser merkwürdigen und bisher unbekannten Urkunde gehören noch die Eyde, welche, nach beschehener Erwählung des Raths, sowohl von demselben, als von der Bürgerschaft, abgelegt wurden. Woraus der Leser selbst abnehmen wird, in wie weit die Behauptung derjenigen gegründet sey, welche uns versichern, daß der Rath und die Bürger, bis zur Zeit der Reformation den Bischöfen jährlich gehnldiget haben. Eyd des Raths. ,, Wir sweren unserm Herrn Bischof der hie gegen- „ wärtig ist, nnsern Herren den Thumherren, denen Got- teshußdienstmannen, den Bürgern gemeinlich, armen ,, und eichen, ze rathende unnd ze helfende des besten, ,, so verre wir uns verstand, jeglichem ze sinem rechten, -> daz uns Gott so helfe und alle heiligen. /) Gesetzte, oder Satzungen. Oefncn, für öffentlich lesen, kundmachen. /-) Otrre, dieser. VII. K. Bisch.Heinrich v.Neufch. 1262-1274. Z8Z In dieser Eydesformel wird dem Bischof kein andrer Vorzug vor den übrigen Angehörigen der Stadt eingeräumt / als daß er zuerst genannt wird. Ihm wird, von Seiten des Raths / Hülfe, Rath, Justizpsiege versprochen , gleichwie den Domherren den Gotteshausdienstmau- mv, den reichen Bürgern/ und den armen Bürgern. Eyd der Bürger. Nachdem der Rath diesen Eyd abgelegt/ kehrte sich der Schreiber gegen die Bürgerschaft/ und sagte: „ So swert denne du Gemeinde / dar ihr dem Bür- „ germeister und dem Rate gehorsam fint/ hinnant ze „ St. Margreten Tage r)/ und dannanthin über ein Jar und den Eynung und die Verbündnüffe stete ze „ Hände: daß uch Gott so helfe und alle Heiligen. / ) Ueber den St. Margretentag, der noch jetzt in dem Bür- gereyd jährlich vorkömmt, weiß ich nichts anders, zur Erläuterung, anzuführen, als folgende Stelle des allemanischen Rechts: „ An Sanct Walpurgtag ist der Lemberzehende „ Gelt verdient. An Sanct Johannestag ze Sunnewenden „ ist verdient alle; Geld von Flaisch. An Sanct Margre, „ tentag ist verdient allerhande Gut aun (ausgenommen) » Win, und Korn. An Sanct Tallentag ist verdient der „ Win. An Sanct Martinztag ist verdient das Korn.... fslko 8. ^oliannis Lsptiüke (in 8olüitic>) venic ilies omni« prLllstionis ile carns clebitL. kelto 8. lVlsrßsretliL venic äies prsekscioni8 variorum reäituum, exespto reäitu vini L krumenti: ^uris?rov. Llemsnn. csp. LLXI. Eynung oder Stadtftieden. Bb 4 384 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Ueber die erste Handveste bleibt uns noch die Jahrzaht zu bestimmen/ wo Bischof Heinrich von Neufchatel sie ertheilte. Im I. 1260 wurde er dem Bischof Berchtold zum Coadjutor gegeben / und im I. 1262 wurde er Bi-, fchof selbst. Nähere Bestimmungen kann ich nicht geben. Erstere Jahrzahl würde ich der letzter» vorziehen. Erste Meldung eines Richt- oder Rathhauses. Bemerkcnswerth ist es gewiß/ daß eben um die Zeih da die erste Handveste ertheilt worden / wir auch die älteste Spur eines Zuchthauses antreffen. Wir haben unter dem Bischof Berchtold ungefähr den Zeitpunkt bemerkt/ wo der Rath mag angefangen haben/ seine Sitzungen in einem Hause zu halten. Dieses Hans wurde aber noch nicht das Rathhaus genannt/ es hieß zem Schlauch. Nun finde ich im I. 126z zum ersten mal den Ausdruck Oo- MU8 juclicii, Zuchthaus. Folgendes Instrument führt den Beweis mit sich. llriiverlis präsentem ütte-rsm inlpeüuns. HuZo schocstu8, äiÄus Aonsckus, ^srrwerus lVisgilier Livium, Müus äe Ntßentins ( von Straßburg ) A Lonsu!e8 Lablienser, notitisnL rci subscriptx. dloveiint uuiverst quoä mors quTÜione lupsr Vomo lits in noürs Livitste Lsülienli in iuperioribus blscellis /) äiÄs zer Blatten / e 8 Rsler ( oder Äloler. ) Uenricus Dsux. Ruäolpku 8 Vulpie (Fuchs.) ^sltkerv8 ^inbsräi. Lerckto!äu 8 Usrekusräi r). Lt sIH gusm xlures. LÄum LslileX, in vonio Hnäieü. Lnno vomin! Ncci.XIII. Die 8 . LkrX Msrt7ri8. n) Also wurden dazumal die Urtheile motivirt. 0) Das Z. fast immer für S, ^1) Das O fchr oft für das Final E. y) Also acht Ritter. Der achte war vielleicht abwesend, oder wohl der Bürgermeister selbst. ,) Also acht nicht Ritter, acht Bürger, Bh s 386 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Die Jahre 126z. 1264. 126s. In diese Jahre gehört der Anfang jener Feindschaft zwischen unserm Bischof Heinrich von Neufchatel und dem Grafen von HaSsburg , welche bald in einen förmlichen Krieg ausbrechen wird. Die Ursache dieses Kriegs wird verschiedentlich angegeben. Einige sagen, er sey wegen Dreyfach angegangen. Allein wir haben unter dem I. 1262 gesehen, daß der K. Richard dem Bischof Heinrich in Gegenwart des Grafen Rodolfs selbst, das Eigenthum vozr Dreifach zugesichert hatte, und aus der Chronik der Dominikaner von Colmar §) vernehmen wir, daß der Bischof sich mit dem Grafen gegen Bezahlung von 900 Mark abgefunden hatte. Man sagt auch, daß die Stadt Neuenburg am Rhein diesen Krieg veranlasset habe, wir werden aber bald hören, daß der Vorfall mit Neuburg zu einer Zeit geschehen, wo der Krieg schon mit Nachdruck getrieben wurde. In jenem Jahrhunderte bemühet man sich oft vergeblich der Ursache der Befehdungen nachzuforschen. Man kriegte weil es Sitte war. Sollte man übrigens -er angeführten Chronick Glauben beymessen, so wäre die Ursache jenes Habsburgischen Kriegs leicht zu errathen. Graf Rudolf, sagt sie., als er überlegte, „ wie die benachbarten Grafen Reichthümer in Ueberfluß besaßen, und er sich in Verhältnis zu denselben in der Armuth achtete, sann nach Mitteln irrdische Güter -» zu erlangen. Weil er aber zugleich einsähe, daß er durch „ Bitte, oder durch gerechte Anforderungen nichts er- §) Z8> l?. ll. Lermsnise Ikiüor. sxuä llrü. VII. K. Bisch. Heinrich v. Neufch. 1262-1274. 387 „ hebliches ausrichten würde/ so faßte er bey sich den „ Entschluß / seine Nachbarn mit Krieg zu überziehen k). Im Jahre 126s (den 19 Nov.) verpfändete der Bischof dem Grafen Ludwig von Frobnrg für 220 Mark Silber einige Quartzehenden; und der Graf versprach in Nothfällen die Besten und Städte Wallenburg und Ölten des Bischofs Völkern offen zu halten »). 1 2 6 6 . Um diese Zeit hatte unser Bischof von Seiten des Grafen Rud. von Habsburg manche unbillige Anfechtungen ausgestanden. Da ließ er denselben zu sich berufen / und sagte zu ihm: »Vetter/ höre auf mich zu quälen, und ich werde dir freywillig hundert Mark Silber er-. „ legen.» Worauf der Graf ihn für ein Jahr ruhig ließ. 1267. Der Graf Rudolf von Habsburg fieng von neuem an den Bischof zu beunruhigen. Dieser reichte noch hundert Mark her / und verschafte sich noch ein Jahr Ruhe. In dieses Jahr gehört die Erzählung/ welche uns Tschudi 2-) von einer bösen Faßnacht liefert. Wir wollen sie mittheilen / und dann unsere Zweifel dawider eröfnen. t) Oomes kuciolpkus... viäsns vicinos luos Lomites ciivitiis sbunlisie, ke gutem relpeÄu siiorum in pzupertsts con- üitutum : cogitsrit guomoiio vollst ciiviti'gs compreksnäero tempomleb. Lonsiciersns etism guoä res mgZnss per pre- ces gurjuüitigm subito comprekenäere non vglerec, äelibe- rsvic intrs se, guo6 vicinos suos vsilet xr-eliis imxugngre, p. ;7- linn. Lominio. Lolmsr. ll) Herrgott. Lo6. probsrionum vol. II. x. Zyl. Lbionicon, x. 167. z88 Siebente Periode. Dreyzchntes Jahrhundert. „ Bischof Heinrich von Basel, geborner Graf von weltschen Nüwenburg zürnet gar vast an Graf Rudolfen von Habsburg sinen Oheim / daß er denen von Zürich gehulfen hat/ die Grafen von Toggenburg, die stner Schwöster Sün warend / bekriegen / und Jr Vesti Üben- berg zerstören und meint das mittlerzit an Graf Rudolfe» zu rächen. Dero Zit haltend vil Herren Ritter und Knecht uß Elsaß Brißgöw Sundgöw und uß dem Oberland ein Faßnacht und Gfellschafttag mit Graf Rudolfen von Habspurg uff St. Mathyß-Tag Donstags vor der Herrel-!- Faßnacht angesehen: Also für G. Rudolf angentz nach Eroberung der Vesti Utzenberg gen Basel/ dahin die Gsellschaft bescheiden was / und schicke mittlerwil ßy Kriegsvolk alles gen winterthur Abt Berchtolden von St. Galley widerstand ze tunde / der uch ein Volk gen Wyl in die Statt versamblet hat . . wie nun der Adel zu Bafel in der Statt Iren Lust Freud und Kurzwyl übtend-/ und mit den Bürgern / frowen und Töchtern ein guten Mut haltend mit Essen / Trinken / Spilen / Tantzenund andern Dingen / mochtends die von Basel den Herren nit zu Lieb lassen werden / dann daß ein großer Uffiauf der Bürgern über die Edlen / ee die Faßnacht und Kurtzwil ein End rremme/ also,, daß der Edlen etwa» menger ze todt geschlagen ward/ Mich übel verwundt/ Mich ent- runnent kümmerlich/ und Mich wurdend den schönen Fröwlinen in Iren Schössen zerhoweu / und etlichen ward heimlich uß der Statt gehulffen. Nun was Graf Rudolf von Habspurg ein Tag darvor ee das geschach von Basel verkitten zu smem Kriegsvolk gen Winterthur / . . zind Wie Er innen ward/ wie es den Edlen zu Basel sangen/ VII. K. Bisch. Heinrich v. Nenfch.!262-1274. Z89 mut In die Schmach Übel/ wnrd grimm erzürnt über die von Baftl? und meint das an Jr Lib und Gut ze rächen/ und kont doch nützit statlichs darzu getun/ die- wil Er mit so vil Kriegen sunst dere Zit beladen. . . Nun hat G. Rudolf uff Anrüsten deß Adels / denen zu Basel die 'Schmach geschehen / den Bürgern zu Basel offne Viendschafft verkünt und abgesagt/ deß glich der Adel Mch » soweit Tschudi. Allein diese Erzählung ist mir aus folgenden Gründen höchst verdächtig. 1) Wir werden im folgenden vierzehnten Jahrhunderte eine gleiche böse Faßnacht zu erzehlen haben / welche Lupolt aus dem Habsburgischen Hause gleichfalls, zu Basel angestellt hat. Sie wird unter dem Jahre iz?6 vorkommen. Rudolph für Lupolt/ und 1267 für ^76 sind / bey halbverblichener Schrift / sehr mögliche und verzeihliche Verwechslungen. 2) Es findet stch davon kein Wort / weder in den Annalen der Dominikaner von Eolmar / noch in der Chronik derselben / noch bey dem Albrecht von Strasburg. z) In Herrgotts Lockice probationum stehet eine Urkunde vom 2oteu Märzens 1267, welche Rudolph von Habsburg zu Zürich ausgestellt hat/ in welcher am Schluß folgende Stelle zu lesen ist : „ In Gegenwart un- „ sers Herrn Gevatters E. von Gottes Gnade Bischof zu //) Vo!. II. p. 400.-LureAi, Anno Dom. ÄILLUVII. Xlll Xalsnä. Aprilis. — Domino L compstre noilro D. Dei grstis Conilsncienii Lpilsopo , L Domino noilro D. esäem Zrsti» Lslilienü Dpiscopo, "Durexi exiilentibus, ut inter nos L Dominos äs UeZendbers soncoräism oräinsreni:, militl» liimen nottrs nullstenui onncorclism aämittsnts. Z5>O Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. „ Constan;, und unsers Herrn H. (Heinrich) von Gottes „ Gnade Bischof zu Basel / welche sich in Zürich befin- „ den , um zwischen uns und den Herren von Negens- „ berg , den Frieden zu stiften. „ Ich frage nun, wenn in der Faßnacht dieses Jahrs die erzählte Geschichte vor sich gegangen wäre, und wenn -er Graf geglaubt hätte, daß es auf Anstiften -es Bischofs geschehen war, würde der Bischof schon den aoten Merzens darauf, sich als Friedensmittler verwendet haben, und würde der Graf in gedachter Urkunde mit den angeführten Ausdrücken, desselben gedacht haben. 1268. Ueber die allgemeine Geschichte des Reichs bemerken wir folgendes: 1) Der unglückliche Conradinus trachtete vergeblich das Königreich Neapel und Statten wieder zu erobern. Er wird gefangen genommen, und den rZten Oktober zu Neapel durch des Henkers Hand enthauptet. Das Herzogthum Schwaben hörte mit ihm auf, und ein jeder riß an sich, was er konnte, 2) Die beyden Gegenkaiser, Richard von Cornwallis, und Alphonsus von Castillien, mußten über die Kaiserwahl einen förmlichen Proceß vor dem Pabst wider einander führen. Richard hatte sich einige Jahre dieser Vernmthung widersetzt. Aus demselben ist übrigens nichts geworden. I) Zu Ende des Novembermonats starb der Pabst Clemens der IV, und der päpstliche Smhl blieb bey drey Jahren unbesetzt. VII. K« Bisch. Heinrich v. Neufch. 1262-1274. 391 In diesem Jahre kam zum drittenmal Graf Rudolph von Habsburg zum Bischof Heinrich, und forderte Geld. Er wollte aber nun das doppelte / nemlich 200 Mark Silber. Er schützte die Noth vor, denn er war mit vielen Schulden beladen. Allein der Bischof antwortete: -- Ich schäme mich / der Zinsmann eines andern zu seyn.» Auf diese abschlägige Antwort fügte der Graf dem Bischof so viel Schaden zu , als er konnte 2). Hingegen kam der Bischof/ durch eisen besondern Zufall/ in Verständniß mit der Stadt Neuenburg am Rhein. Sie gehörte Heinriche« / dem Bruder des Grafen von Freyburg/ und Vetter des Grafen von Habsburg. Als nun Graf Heinrich daselbst gekommen war / um die Bürgerschaft in Eidespflicht zu nehmen/ schwächte er einem Bürger sein Weib. Die übrigen wurden hierüber entrüstet/ wollten ihm nicht mehr schwöre»/ und verbanden sich mit unserm Bischof. Rudolph unterstützte seinen Vetter aus allen Kräften. Einige Einwohner schickten aber in geheim zum Bischof/ der bey nächtlicher Weile eingelassen wurde/ und die Burg niederstürmte. Hierauf zogen der Bischof/ die Basier und die Neuenburger vor Bladolz- heim/ unweit dem Rhein/ und vor den Thurm in Ottmarsheim / beyde dem Grafen von Habsburg zuständig. Die Verbündeten nahmen Vladolzheim mit Gewalt ein, 2) Tfthudi (p. 170) meldet, daß Rudolf die Stadt Breysach durch List eingenommen habe; das Lkronic. Lolmsr. sagt aber ausdrücklich: » Lpilcoxus... civirscem ... guem ks, buil utgue sä eleüionem R.uä«M io Regem romsoorum. ?92 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. und der Bischof verwüstete alles - was er darum fand. Inzwischen bekriegte Rudolph mit glücklichem Fortgang die Grafen von Toggenburg, unsers Bischofs Schwester ! Söhne / und schleifte ihnen manche Schlösser. Hingegen zog der Bischof jenseits des Rheins/ vor Hertimberg / ! eine neuangelegte und wohlversehene Vestung, und zerstörte ste. Hierauf rückte er vor das Schloß Steinrhein- ! felden / welches man für unüberwindlich hielt, und eroberte selbiges, mit Hülfe der Stadt Rheinfelden. Sie ; hatte ihm / im Jahr den 8ten Octvbris, den Eid der Treue abgelegt a). Für dieses Jahr liessen es die kriegführenden Theile dabey bewenden. Entweder weil ste erschöpft waren, oder well die allgemeine Aufmerksamkeit auf den Ausgang des Kriegs zwischen Lonrockinus und LImrIes ä'^njou gerichtet war, oder auch wegen der Ankunft des Kaisers Richard. In diesem Jahr wurde die Zunft zu Webern errichtet. Eine solche Errichtung verschafte eine Kriegsrotte mehr, und die Erlaubnis dazu wurde vermuthlich auch mit Geld gekauft. Stiftungßurkunde der Zimft zu Webern. Wir Heinrich von Gottes Gnaden, Bischof zu Basel, tun kund allen den, die diesen Brief ansehend, daß wir mit rate unsers Capitels, unsrer Gothusbienstmanne, unsers Raths und unsers Stadt geschrieben habe. Das Schreiben ist eine Art >' sicheres Geleit für die Bürger und Abgeordneten -er ^ Stadt Strasburg; und war im Namen des Vogts, des Bürgermeisters, der Rathe und der ganzen Bürgerschaft ausgefertiget. ' dlv8 L. AiZvocgtus 6iÄU8 Viceciominu8, ss. ül a- Ziller Sivium, 61ÄU8 molmc!iu8, Sonlules n6milime8 trsn^mittan- tur. Datum Lalilese ftnno Domini ÄIELI.XVIIII. vonl8 kcbruarii ö). Es scheint , -aß der Bischof-arauf bedacht war, sich für die Zukunft in Vertheidigungsstand zu setzen. Er kaufte vorn Graf Gottfried, feinem Verwandten, die Burg Biederthan für 260 Mark c). Die zween Gebrüder Hans und Heinrich von Butenheim übergaben ihr Schloß Landser der Kirche zu Basel, und empsiengen es wieder zu Lehen vom Bischof. Sie verpfändeten ihm für zwey- lhundert Marken andere Besitzungen. Sie versprachen für sich und ihre Nachkommen, den Bischof und die Stadt zu schirmen vor Gewalt und Unrecht, als Bürger von Basel , Bürger von Basel, und ander biderbe tüte die dis „ sahent und horent r). Die Jahre 1269 und 1270 sind überhaupt wegen dem Kreutzzug zu bemerken, in weichem Ludwig der heilige, König in Frankreich, das Leben in dem Lager vor Tunis einbüßte. Die Basier hatten auch um diese Zeit /) das Kreutz genommen. Achilles von Altschwiler, ein Predigermönch, der bey der Gemeinde grossen Zulauf hatte, mahnte die Leute zu dem Heerzug auf. Mehr als fünfhundert aus dem Elfaß, besuchten das gelobte Land. Sigfried Mönch und Hemman Schaler, beyde Ritter und Capitänier waren unter den Führern der heiligen Rotte. Viele Deutsche wurden beym Grabe Jesu zu Ritter geschlagen. Die Hüter der dortigen Kapelle bekamen dagegen reichliche Geschenke. Insonderheit erzeigte sich Hemman Schaler so freygebig, daß das Wapen seines Geschlechts F) zum Andenken an einer Wand in der Kapelle aufgehangen wurde ). 1270. Es fehlte wenig, daß es dieses Jahr zwischen unserm Bischof und dem Abt von St. Gallen, Berchtold von «) LIs. Oiplomslics, p. 46;. vol. t. ./) Das Jahr kann ich nicht bestimmen. Die Lnnales vo- mmicsn. Lolm. sagen: I2Ü6 krater lteNillss, quonäsm krivr, krRäicstor Zenerslis , incwpir Lrucem 36 trsninw- rinss xsrtes prTäicsee. 1267 Lx llllskis plukgusm guin- xenti peregringti lunt in gusärsgelims sä psrtes trsnt'ms- rinss. Wursteysm meldet, daß dieser Zug nach Conradins Hinrichtung sey unternommen worden. Eine Leiter oder Lesi», woher Schaler. /y Wurst. Basler Chr- x. i»8- "VII. K. Bisch. Heinrich v. Keusch. 1262-1274. Z97 Falkenstein/ zu einem förmlichen KEsge ausgebrochen wäre. Wir wollen eine der ältesten 'Erzählungen davon mittheilen r). „Also lept Apt Bertold allweg köstlich, ,> und was selten ein Jav, er hat ein Hochzit da er „ nun Ritter machet. Darnach stellt er uf ein groß » Hochzit/ und samlet darzu Win und spis: DieHoch- „ zit ward ze Pfingsten / und schickt gen Bozen / gen „ Cläfen/ an Necker / und in Elsaß umb Win. Also » für der Bischof von Basel zu, und nam im den Win, „ der im us Elsaß kommen was. Nun was -er von „ Ndtteln desselben Bischoffs / und och des Apts mag O, „ der sprach zum Bischof : Herr lassen- dem Apt finen Win / dan er dorft sunst dem von Habspurg wider üch ,, dienen mit zweyhundert Mannen. Da sprach der Bi- -- schof: Ja! an einem Umbhang! Und do die Hoch- „ zit zusamen kam zu St. Gallen ze Pfingsten / do über- „ schlugen- und rechnottend die varenden Lüt, das da „ mer was / dan nünhunderr Ritter / da ward och mer „ denne nünzig Ritter/ die -er Apt und andere Her- „ ren machotend. Da warb Graf Rudolf von Habspurg „ an den Apt / das er im diente wider den Bischof zu „ Basel / da warb der Abt an alle die Herren / die bim „ Hochzit warendt/ das sy Grass Rudolf dienotindt/ ,, und dienet such der Apt dem Grafen, und bracht r) Lx sÄis Lerckcoläi , ex !cks. Loäics LlbliotUycP Lslitienüs, gpuä üerrxi. vol. 1. p. 409. 2) Hochzeit, keüivics8, jour Zsls. i) Verwandter. Z98 Siebente Periode. Dreyzchntes Jahrhundert. „ imme den;oo Nitterknecht, die alle gezeltm) wurdent „ ze Seckingen über die Brugck; solch Ritter namptman „ do / Jnhosen Geschuch »). Nun lagent euch der Vi- schof von Vasel und Basier Statt mit grosser macht by Seckingen / das jedweder teil als gut hat, das er dem „ andern stritt wolt gen o). Also hat der Apt stne pan- „ ner bevvlchen Herr Eberhart von Lüpfen ; der wolt „ sy gefirt han! der was do der turisten Ritter einer, „ den man bekombt. Also ward es vertedinget />), das » es ungestritten beleib, und kamend die Herren zusam- „ ment zuBuckein in das Kloster Tütschordens. Da „ sprach der Bischof von Vasel zum Apt: Herr von „ St. Gallen! Wa verschuld unsre Vrov ye den nnfug, „ den ir und St. Galle iren Hand zugefügt s)? „ do antwurt der Apt: Herr von Basel, wa verschütt „ ye St. Gall umb unser Frowen, das ir im finen Win „ namend, den Ritter und Knecht soltend han getrunken? „ damit ward der red geschwigen, also für menglich heim. In diesem Jahr wurde die kleine Stadt angelegt. Es war ein Dorf, genannt Lalilea utterior, enrun Basel; gehörte dem Bischof, und hatte schon lange eine Gezelt, für gelagert, unter Zelten, n) Lguites in brsLLis L ocrs>8 nomen bskentes. «) Daß jeder für gewiß hielt, er werde dem andern alsobald auf den Leib rennen. Ve.tedmgct, für vermittelt. Wenn verschuldete die heilige Maria ie den Unfug, welchen ihr »nd Sr. Gallen derselben zugefügt habet? >-) Andreas Ryfs Chrom x. 247. VII. K. Bisch. Heinrich v.Neufch. 1262-1274. Z97 Pfarrkirche, St. Theodor, deren Kirchensatz, im Jahr io 8 z dem Stift St. Man gegeben wurde. Im Jahr 12 so §) ließ der Bischof unweit der Rheinbrücke die St. Niclauskapeüe bauen. Dieses Dorf war bis dahin als eine der Vorstädte angesehen. Sie hatte schon Müller und Becker. Das Wasserwerk daselbst, oder sogenannte Teich r), ist also ein Werk der Bischöfe, oder wohl sogar der alten Grafen des Baselgaues. Als dieses Dorf mit Mauern und Graben nun versehen , und zu einer Stadt gemacht worden, kam der Name Kleinhasel und Minderbasel auf. Ihre Munici- palregierung bestand aus einem Schultheißen, den der Bischof setzte, und zwanzig Beysitzern oder Räthen »). Ob die Einwohner dazumal schon in drey Gesellschaften n) Wie die Urkunde zeigt. r) Aus zwey Kaufsinstrumenten von 1263 und 127; vernehme ich dieses. Sie betreffen drey Mühlen mit neun Rädern und einer Sage: Iris nrolenäins cum novem rotir L uns leres in ulteriori Lslilis props kkenum lits — pro 15a insrcis legsüs srZenti , der Rath der großen Stadt bestätign den Kauf. Unter den Bürgen kömmt vor loksnnes Uoubsrius miles, und gleich nach ihm ekunrsäus klius Domini lmiloviei, inlUtoris, Livis Ilslilisnlis. «) Diese Zahl giebt Wursteysen an. Ryf aber (in seiner Chronik p. 247) fezt zwölf anstatt zwanzig. «) Zwischen den Namen Gesellschaft und Zunft ist wohl ursprünglich kein Unterschied gewesen. Dieß vernimmt man aus den bereits angeführten Zunfturkunden, wo die Bischöfe die Worte: 8ocietss, conlrstermL , und Zunft als Eyno- mmen gebrauchen. C c 4 40O Siebente Periode. Dreyzehrites Jahk'hllttdm. vertheilt waren, wie nachgehends geschehen ist, finde ich nirgends aufgezeichnet. Die Anzahl der zwanzig Räthen, und die der drey Gesellschaften, können keimn Bezug aufeinander haben / denn 2.2 laßt sich durch; nicht ' theilen. Die kleine Stadt bekam ein eigenes Siegel, mit der Umschrift: 8. SIVII 7 N NIN 0 KI 8 L^8II^L. Jnsiegel der Bürger des mindern Basels. In demselben ist ferncrs das Münster mit den zween Thürnen abgebildet; gleichwie auf dem alten Siegel der großen Stadt. Beyde unterscheiden sich aber dariun / daß die Buchstaben lU. lVlaria, auf dem Siegel der großen Stadt sich befinden/ da hingegen das Brustbild eines Bischofs unter der Kirchthüre auf dem Siegel der kleinen Stadt vorgestellt ist. Ein vielbcdeulender Unterschied / welcher / nach der Denkungsart jener Zeiten / anzeigen sollte/ daß die Bürger der großen Stadt unmittelbar von der heiligen Jungfer gleichsam zu Lehen rührten, die klein Vasler aber unmittelbar von dem Bischof. Unter andcrm bezahlte die kleine Stadt dem Bischof eine jährliche Abgabe / welche man Gewerf nannte. Im I. 1272 (Mitw. nach ZaitKolamXi) bewilligte Heinrich / daß sie nur vierzig Pfund jährlich entrichten sollte. Welches / wie Wurfteisen sagt)»)/ zu Ergötzung ihrer gehabten Mühe und Kostens in Verwahrung und Befestigung der Stadt mag beschchen seyn. -/) Baslcr Chrom x. r;l> VII. K. Bisch. Heinrich v. Neufch. 1262.1274. 40t Zweifelsohne hatte der Bischof bey Anleguna der kleinen Stadt zur Absicht / sich in bessern Vertheidigung^ stand wider Rudolf von Habsburg zu setzen. Allein eine weit größere Wohlthat wiederfnhr in diesem Jahre unserer Stadt. Wir haben in dem zweyten Zeitraume dieser Geschichte gesehen/ daß der heilige Pantalus der erste Bischof solle gewesen seyn. Nun in eben diesem Jahre wurde das Haupt dieses Heiligen / der zu Köln enthauptet worden/ von einem Mt/ vir proviäv8 utque 6>t- crews , zu Basel gebracht / und von dem Bischof Heinrich mit tiefster Ehrerbietung empfangen - 2 ). 1271. Das Reich war ohne Haupt; Richard/ der den i zten Decembr. durch den Schlag gerührt wurde/ war in England / und hatte seinen Sohn mörderischer Weise verloren ; Alphonsus schlief ruhig in Spanien / und der päbst- liche Stuhl war ohne Pabst. Der Bischof von Basel und der von Straßvurg belagerten mit zusammenvereinigren Kräften sechs Tage lang die Stadt Mülhausen a), vermuthlich um dem Grafen von Habsburg diesen Posten zu entziehen. Hnnales Oominic. Lolm. p. y. lom. II. spucl Ilrü. Im Jahr 1254 hatte schon das Kloster LsnÄorum Macksbeeorum zu Kölln, aus Anhalten des Kapitels zu Basel, die Kirche mit einer Hauptschädcl / zween Armen, und andern Ueber- bleibseln von den 11 ooo Jungfern begäbet. Und in gleichem Jahre 1254 hatte der Graf Rudolf von Habsburg unser Nonnenkloster St. Maria Magdalena in Brand gesteckt. Also waren Reliquien unsre Schutzwaffen gegen Rudolf, s) Lav. Lomwio. - (,'olm. x. 9. circa tellum kern ödksiM Cc s 402 Siebente Periode. Dreyzehtttes Jahrhundert.. Ru-olf hingegen/ nachdem er eine Aufläge von 20,002 Viertel Waizen von denjenigen erhoben / die ihm als ihrem Landgrafen unterworfen waren / that einen Einfall in das Münsierthal/ und steckte nicht nur einige Dörfer/ sondern auch das Kloster selbst in Brand. Wetters giengen die feindlichen Befehdungen nicht. Man schadete also einander nur von weitem. Zu Riehen wurde zwar ein Ritter von Basel / genannt Wernher von Straßburg / von den Bauern todt geschlagen; ob es aber mit dem Kriege einige Verbindung gehabt/ wird nicht gemeldet. Dagegen setzte der Bischof seine Kriegsanstalten immer fort. Er kaufte von dem Grafen Ulrich von Psirt die Grgfschaft Pfirt für tausend Mark / und gab fie ihm wieder'zu Lehen. Dadurch wurde Ulrich des Bischofs Vasall/ und mußte ihn wider Rudolf von Habsburg vertheidigen c). Aus gleicher Ursache bekam er tauschweise vom Freyherr» von Tüffenftein die Burg Tüffenstein: damit er in die Habsburgische Lande leichter einfallen möchte ck). Ferners kaufte er für 260 Mark das Schloß Purrentrut von den Grafen von Neufchatel e). Auch geschahe in diesem Jahre die Verweisung der Sternenträger aus un- L) äävocstii lur , oder auch von seinen eigenen Angehörigen, denn ich finde in einer Urkunde dieses Zeitalters: Lsvocsci» live proprietss. c) Die Quittung darüber stehet in Herrgotts L06. probst. vol. III. x. 4ZI. Sie ist datirt: 1271. V Xslenä. vc- cembris. Stumpf. e) Wursteyftn x. IZI. L Lpitcax. dlsnulcr. VII. K. Bisch. Heinrich V.Neufch. 1262-1274. 4OZ serer Stadt, welche hm und wieder herumzogen, und sich nachher mit Rudolph vereinigten /). Diese Begebenheit zeugt von einer außerordentlichen Gährung in der Stadt, bey welcher die bischöfliche Parthey die Oberhand behielt. Vermutlich wurde eine Verratherey entdeckt. Vielleicht bey diesem Anlaß wurde der Zeiger unsrer Uhren um eine Stunde weirers gerückt F ). Zu den Kriegsanstalten unsers Bischofs zähle ich noch die Urkunde, welche er den i z ten Septembr. der Zunft zu Spinnwettern ertheilte. Der Bischof Lütold hatte sie zwar im I. 1248 errichtet, sie bekam aber izt mehrere Vorrechte. Wir Heinrich von Gottes Gnaden Bisscof ze Basil künden allen dien die diftn Brief anfthent, da; wir mit Rate unstrs ünnal. Oomimc. p. y. §) Unsre Uhren gehen, wie bekannt, eine Stunde früher als anderswo. Wurstcyscn berichtet in seinen hinterlassenen Handschriften, ,, daß man g-halten habe, dieses sey einer „ Verächerey, so wider die Stadt vorgehen soll, zur Geiz dächtniß, also fortgepflanzt. Denn als die Verräther mit der Stadt Feinden, einen Anschlag gemacht, ihnen um „ ein Uhr in der Nacht die Porte zu öfnen, habe es Gott gefügt, daß es zu Basel eins geschlagen, da es erst „ zwölf geweht. Der Professor Pantalcon (i;22-i;y5) „ mist dieses der Zeit des Adels Spaltung unter K. Rudolfs „ primo zu. ,, Unser Daniel Bernoukli hat vor einigen Jahren eine ma. thematische Muthmaßung hierüber bekannt gemacht. Das Münster stehet nicht gerade gegen Osten. Die erste Sonnem uhr habe man vielleicht eingerichtet, als wenn die Lage ganz östlich wäre- Daher der Unterschied. 404 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Capitels, unsern Gotthusdienstmannc, unsers Rates, unsers Eedigencs gemeinlich, der Murcr, Gipser, der Zimmerlüte, der Vaßbündcn, der Wagner, Wanner, der Trelisil Zunft, als sie Bisscof Lätvld selige anhubt, stetigen mir guten treuwcn als hienach geschriben ist: Und soll man daß wissen, das wir inen und si uns und unserme Gothus gisworen baut ze hel'enne ze unsiren Nöten , und wir inen ze ircn nören wider allermcn» lich und geben inen einen Zunftmeister, zudeme sullin sie ne, wen Sechse mit der rate ihr Meister ir Zunft und ir Allmusen fürrichte. Wir' erlobcn inen och swcr sich mit ir Anlwerche bigat das si den mügen twingen mit ir Antwcrche in ir Zunft Wie fürbieten das unter inen jeman des andre» Kneth dinax e' das sin Zil und sin Geding uskumet, swer aber des andren Kneth darüber gedingerde und in behübe (behielte), danach so ez ime si Meister fürbutte, der wettet (büssct) uns drige Schillige, dem Liethe (Licht) drie Schillinge, und der Zunft gemeinlich drie Schillige, ane Gnade. Swel neue Man in ir Zunft kommen wil, der git, e' das man ime die Zunft lihe ane gnade, fünfzehen schillinge, ze dem Liethe zchen, und der Zunft gemeinlich fünf Schillinge, ane (ausgenommen die) Murer und Zimberlüte, die gebent fünf schillinge so sie die Zunft enphahen, ze dem Liethe drie schillinge, und der Zunft zwene schillinge. Der inen gelten (bezahlen) sol ir lon umbe ir Antwerch, und des nith giltet, so er gütlich darumbc «betten , und ermant wurt, dem soll dehein (keiner) sin Zunftgi- sclle dienen, oder sin werch me fürkofen, unz (bis ) er fürgiltct gar dem er gelten sol; tete ez darüber (darw der) dehr ein sin Zunftgnoz (einer seiner Zunftgenossen) der wettet nun schillinge 11K drie schillinge, und drie schillinge dem Liethe, und der Zunft drie schillinge. Och soll niman undir inen dem andirn sin Hus sweren noch underdingcn; tete ez darüber jeman, swenne ez ime fürbotten wirt von dem Meister der wettet dieselben Buze die über den underdingenden Kneth gcsezzit ist. Wmne einir stirbct under inen, swer dem nüth volgct (die Leiche degleitet) under inen, nach der Gisezzede, so es ime gekündet VII. K. Visch. Heinrich v. Neufch. 1262-12^4. 405 Wirt, und ime opphiret (opfert), der wettet ein halp Pfund Wachses. Och git ein jeglicher ze vier Zittcn in dem Jare ze Fronfasten zwene vfcnnige ze dem Liethe, das sie brennen sün (jvllcn) ze gefczzcsten Ziten in unscrne Vrowen Münster ze Basis In derre selbin Zunft sint die Vrowen als die Man, die weile ir Wirte (Ehemänner) lebent, und nach ir Manne Tod dieweile sie Wittewen sint. Swa (wenn) och berheiner ir Zunft« gensz inwendic dry Mstcn von Basil stiebet, were der Lichte als arm daß er erberen digredide nith erzügcn mochte, den füllen st reichen und holen mit ir Koste ze Basil in, und in da erberlich bestatten, mit opphir und mit Liethe, und ander erberer Gi- wohnheit. Swer in ir Zunft ist, und sich ir bigat, der so! ze allen Ziten ir Barster und ir Gibottis warten. Dise gute Gi- sezcde an dirre Zunft, und an dem Almufen, swer das jemer zerbrichet oder zerstört, den künden wir in die Unhulde des all- mcchtigen Gottes, unsrer Fromm St. Marien, und aller Heiligen und künden in ze banne von dem Gcwalte so wir hau von dem allmechtigen Gvtte. Datum Lrmo Donstu! MLLDXXl. Desto beatse DuLiL Virginis. (Das ist, den izten December.) Endlich verdient zum Beschluß dieses Jahres folgendes Instrument mitgetheilt zu werden. Wir haben so eben gesagt, daß der Bischof die Grafschaft Pfirt um tausend Mark gekauft hatte. Ein Metzger, Namens Walther, hatte ihm hundert vier Mark daran geliehen. Die Bürger übernahmen diese Schuld, als treue Dienstleute der heiligen Jungfer, weil jener Kauf zum besten des Gotteshauses geschehen war. So wurde nun zur Stcherstel- lung des Lehners folgende Verschreibung ausgestellt: ,, Wir Hug der Münch der Vogt, Peter -er Scha- „ ler der Schuldheiß, Cunrad der Münch der Burgermei- 406 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. » ster, der Gothußdienstmami/>), der Naht, derZmft- „ meister r) und gemeiiNich das Gidigen von Basel / „ thun kund allermenlich die diesen Brief fichit oder höret „ lesen; da; wir gilobet han/ und giloben mit guten -- trüen/ Walther des Mezers unsreme burger, daz „ wär die zwo marc Silbers/ die wür bmemment.0 „ han wuchenlich ze gebenne unsrem lieben Herrn bischof „ Heinriche von Bastl ze Sture umbe den Kuf der Herr- /r) Das Wort Gothußdienstmann sezt mich in einige Verlegenheit. Das Original dieser Vcrschreibung habe ich nicht gefunden, davon besitze ich aber drey Abschriften. In einer derselben stehet der Golhußdtmstmsnn, in der andern/ die Gothußdienstmanne, und in der dritten, d. Gor« hußdtenstm. ohne Bestimmung ob es im Singular oder Plural geschrieben war. Wenn der Gothußdtenstmamr die rechte Leseart seyn sollte, so war allem Anschein nach, der Oberstzunftmeister dadurch gemeint: indem der Bischof ihn erwählte. Warum wird er aber nicht wie der Vogt, der Schuldheiß und der Bürgermeister, mit Namen genannt ? Ueberdieß finde ich, in einer lateinischen Urkunde von >;o;, daß der Oberstzunftmeister erst nach dem Rath genannt wurde: lVlsgiller civivm, conlules, Alstziüer srti'ÜLum >L Aagikri grtlum. Ist hingegen die Gothußdienstmanne in Plurali die rechte Leseart, so fragt sich, ob dieser Ausdruck sich auf die vorhergenanntcn Vogt, Schuldheiß und Bürgermeister bezog, oder ob die übrigen Gottshausdienst. manne darunter verstanden waren, r ) Der Zunftmeister, oder die Zunftmeister. Im ersten Falle, so ist es derOberstzunftmeister, im lezten aber, die Meister der Zünfte. 2) Uebernommen, VII. K. Bisch. Heinrich v.Neufch. 1262-1274. 407 „ schaft von Phirreth, imme /) zgeben one alle Widerrede „ von dem Sonnentage nach St. Johans mez ze Sunne- „ gicht M) den nehsten, ein ganzes Jar, daz er wider ^ innemme vier und hundert marc stlbers, die er dem- „ selben unsrem Hern dem Bischoff jetzv gegeben und » fürrichtet hat, do er ir (ihrer) Morste, ze desGsts- „ huß notdurfte, und globen ?r) ouch demselben Walther, » wand 0) uns unser Her der Lischvf daz hat erretten, daß wir desselben stlbers ime und sinen erben, ob ime jcht gischeche, schuldig sie zer rechter gälte, und sollen „ es ihnen sürrichten, unser Herre si totte oder lebende; „ darum daz diz stete blive, so ist dirre brief befigilt D mit unsers Hern des bischofs, des capitels und unsrem » Ingistgel besigilt. Diz beschach dv man zalte von Got- » tes Giburte zwelfhundert und eins und fivenz Jar , in „ dem nehsten Jor dornach, an dem Samstage vor St. „ Thomas Mezz, und was daran Her Heinrich der Münch, „ Her Cunrad ze Rine, Her Mathies von Eptingm, ,, und andere erbare und biderte lüte, die dis sachen -- und horten. 1272. Zwischen unserm Bischof und dem Grafen Rudolph von Habsburg, bricht der Krieg von neuem aus. Rudolph macht den Anfang mit der Belagerung von Tnffen- stein, und es gelang ihm, diese Burg gänzlich niederzu- t) Nemlich dem Metzger Waltyer, Svnnewmde, Lolüirwm. n) Geloben, nicht, glauben. «) Denn, oder dieweil. 4<>8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. reißen. Hingegen baute der Bischof die Bure; Werra im Schwarzwald , wider den Willen der Klosterfrauen zu Klingcnrhal, wieder auf. Der Graf war inzwischen nach Freyburg mit seinem Heer gezogen , verheerte alles unterwegs, Menschen und Felder , und wollte die Stadt Neuenburg am Rhein überrumpeln; er konnte aber die Bürger nicht ankomme»/ weil der Bischof in aller Eile ihnen bey- gesprungem Nach Verfluß einiger Zeit, verwüstete der Bischof/ jenseits des Rheins/ manche Dörfer, verbrand andere , und zerstörte von Grund aus den Kirchhof (EXmiteiium) zu Richisheim, welcher ohne Zweifel zu einer Art Zufluchtsort eingerichtet war. Hierauf versammelte Rudolph sein Heer, und rückte nahe gegen Basel heran, steckte ein Dorf in Brand, und machte sich mit der Beute nach Seckingen fort. Die Basier verfolgten ihn, konnten aber, oder durften ihm keinen Schaden anthun. Ein Zufall lieferte dem Bischof die Stadt Seckingen in die Hände. Um Laurentii />) kam in einem Hause daselbst Feuer aus, welches die ganze Stadt, eine Kirche und vier Häuser ausgenommen, verzehrte. Der Bischof eilte am nervlichen Tage mit den Seinigen herbey, belagerte die Trümmer dieses unglücklichen Fleckens, und zerstörte oder führte alles weg, so er noch fand. Mittlerweile hatten die Neuenburger im Sundgau die Burg Ottmarsheim, zwey Schlösser zu Ougheim, und die Besten Gerneck und Froschbach zerstört, oder den Flammen übergeben. Hingegen kühlten die roten Augstinon. VII. K. Bisch. Heinrich v.Nmsch. 1262-1274. 429 -ie Habsburger ihren Zorn an Klöstern ab: Die Armes des Grafen Ru-olph steckte das Kloster Sitzenkilch in Brand / und auf einer andern Seite verwüstete der Graf Heinrich von Neuenburg das.Frauenkloster Gütnowe, womit er auch zugleich die Zinsen tilgte, welche er diesem Stift schuldig war. Da oft Rudolph von Habsburg durch den Rhein verhindert war , die disseitigen Besitzungen des Bischofs anzugreifen, so hatte er kleine tragbare Nachen verfertigen lassen , die er allenthalben mit sich führte. Vermittelst derselben setzte er unversehens über den Rhein, überfiel die bischöflichen Angehörigen, und machte sich eben so geschwind mit seinen Nachen über den Rhein fort. In einer Nacht wagte er sich bis vor die Stadtmauer, und die St. Johannesvorstadk wurde ein Raub der Flammen r). 12 /;. Rudolph war zur Herrschaft gebohren; er fühlts aber vor der Zeit seine Bestimmung. Die Umstände zeigen, daß er die Stadt zwingen wollte, ihn zu ihrem Hauptmann oder Schirmvogt zu nehmen. Die Reichsländer Uri, Schweiz und Unterwalden, die Stadt Zürich/ die Bürger von Strasburg, hatten schon das Beyspiel davon gegeben, und in diesem Jahre waren die Gotteshausleute von St. Gallen denselben nachgefolgt. Als Rudolph nun vermerkte, daß er durch Gewalt unserm Bischof nicht widerstehen konnte, so versuchte er die Basier 7) Nach Bartholom. vom. Mcn zum 2Ucn Augstm. ?-) 8uburtmim prope portsin Lnicis äsvorsvic per üsmmsÄ.- N.nmü. Dom. sä snn. D d Erster Band. 4io Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. durch Bestechung. Den Kriegsleuten und Bürgern ließ er Geschenke zustelle»/ und mehrere versprechen. Jene ver. spotteten in geheim den Graf sowohl als den Bischof r). Weil nun der Bischof ein solches vernommen / so durfte er mit seinen eigenen Leuten den Graf nicht angreifen. Der Graf wurde davon berichtet / und gieng frey und ohne Sorge wohin er wollte. Durch die Vcrrätherey eines Landmannes/ Namens Wolf, wurde ihm das Schloß Werra übergeben, und mit demselben, unter vielen Gefangenen , der Freyherr von Rötelheim, Schwestersohn des Bischofs, in die Hände gespielt. Ja er trieb es so weit, daß er stch einst wagte, durch die Stadt zu gehen. Der Bürgermeister und Ritter Hug Marschall, so bald er es erfahren, berufte die Bürgerschaft zusammen, und verfolgte den Graf. Der Graf flöhe, und dieß war vermuthlich eine Kriegslist. Der Bürgermeister ließ steh durch seinen tapfern Eifer zu weit hinreisten, und als er , mit einigen, den Feinden nachgejagt, wurde er von denselben gefangen und auf der Stelle todtgeschlagen. Nach dem unglücklichen Opfer dieses würdigen Ritters, überzog der Graf ohne Hinderniß die herumliegenden Gegenden. Das größte Mißtrauen herrschte in der Stadt. Die Bürger durften, wegen der Untreue ihrer Mitbürger , den Graf nicht angreifen. Also hatte Rudolf zur Bezwingung der Stadt alles vorbereitet; und Basel mußte untergehen, oder Rudolf Kaiser werden. Den ersten Versuch machte er um St. Margreten- 2) WliükDS L Livibus Lpllcopi vccvlte äona Nldvit L xro- mM. Mlites Txilcopl conürem occulw LxilLvxum coiiteiiixi-Lrum. (Tronic. Lvlm. x. zy. VII. K. Bisch. Heinrich v. Neufch. 1262-12^4. 411 tag a). Wobey ich nicht undienlich sinde / zu beobachten, -aß um eben diese Zeit der Bürgerjahreid ereneuert wird. Rudolf berennte die Stadt drey, oder nach andern, fünf Tage laug. Der Bischof und die Bürger blieben hinter ihren Mauern eingeschlossen. Der Bischof getrauete sich nicht, einen Ausfall zu thun. Es wird angemerkt, -aß er die Bürger, welche doch seine besten Freunde waren/ für feine größten Feinde hielt. Da nun dieser Versuch fehlgeschlagen, zog Rudolf mit seinem Heer in das Breis- gau, und verheerte das St. Gregorienthal. Von dort aus begab er sich nach Klingen, den i o. Äugst; das Dorf wurde ausgeplündert, die Burg konnte er aber nicht bezwingen. Hierauf ritt er der kleinen Stadt vorbey, ohne daß man es versuchte, ihm den Durchmarsch zu wehren. Er brachte im Breisgau mehr als dreyhundert Remer zusammen , und kam wider gegen Bafel zu. Als er nun über den Rhein setzen mußte, wollten mehrere von seinen Gefährten sich der Gefahr nicht aussetzen, allein der unerschrockene Rudolf kennt keine Gefahr, er setzt über den Rhein, gehet nach Beute, und vollendet glücklich diesen Zug. Die Basier verfolgten ihn, konnten ihn aber nicht erhäschen. Endlich sollte es recht Ernst werden. Um den heiligen Kreuztag (14. Sept.) kam Rudolf mit einem zahlreichen Heer vor Basel. Er hatte Kriegsvolk von Zürich, St. Gallen, Schweiz, Ury, Unterwalden. Die Voral- tern unserer besten Freunde mußten Werkzeuge unsers Verderbens abgeben. Die Sternenträger waren auch bey diesem Heer. Auf der Höhe bey St. Margrethen wurde das feindliche Lager aufgeschlagen. Inzwischen hatte der _ Dd 2 __ a) Den 1;. .lullt ullLL lllltum lllnÄK d>lsr§itreelll >>N!!UNI I27Z. In feüo 8.ti Mmritii krcisc funt treu§X ulczue:ul lslkum 8-ti Lalli. Lomes R.uäo!pliu8 c!e bl^bspurc in re^em eli^itur ti om2!iorum. Nilices 8ts1Iikeri intraveruntz N.'Menm. Lxercieus Lomitis l^uäolk , ou« LnlilsÄin obliäere voluerar, reNir^cl M. Die Ordnung dieser Erzählung paßt auch vollkommen auf die zwey angeführten Quellen. Tschudy und Wursteisen haben diese Ordnung umgekehrt; und daraus ist vielleicht der Irrthum entstanden. Kann folgende Anekdote nicht änderst angewendet werden, als wenn man zum Voraus setzt/ daß Rudolf/ nach dem getroffenen Vertrag / sich bey Basel aufgehalten habe. „ Als dem Grafen Rudolf von Habsburg / im Lager vor Basel, durch einen Straßburger ein Buch überreicht wurde / in welchem die Kriege der Römer mit den Deutschen/ und die Eigenschaften eines Feldherrn beschrieben waren/ und der Graf in demselben geblättert hatte/ ließ er sich diese Gabe sowohl gefallen, daß er dem Verfasser/ neben einem Stück Gold/ auch seine goldene Kette/ welche er unter dem Kleid und Rüstung zu tragen pflegte / verehrte. Als aber einer seiner Anverwandten/ so dabey stand/ nicht wohl damit zufrieden war/ vorgebend / daß man zu Bezahlung des Kriegsvolks noch viel Gelds venöthiget sey/ auch nicht wissen könne/ wie dieser Krieg noch ablaufen möchte/ so bekam er von Rudolf diese Antwort: „Mein! laß dir'sWohlgefallen, daß „ auch gelehrte Leute unser Thun loben / und uns da- D d? 414 Siebente Periode. Dreyzehntes Iahrhrrndert. ,, durch zum Krieg noch muthiger machen ; und wollte ,, Gott/ dass ich nur mehr Zeit zum Lesen erübrigen/ und „ etliche Unkosten auf gelehrte Leute verwenden könnte / „ die ich auf manchen untüchtigen Ritter wagen muß. " Den zo. Sept. wurde zu Frankfurt am Mayn Graf Rudolf von Habspurg zum römischen König erwählt. Der Burggraf von Nürcmberg eilte nach Basel zum Lager des neuen Königs. Mitten in der Nacht kam er unversehens an / und / nachdem er Rudolf aufgeweckt / überbrachte er ihm die angenehme Botschaft. Anfangs vermeinte Rudolf/ der Burggraf spotte nur seiner/ und zürnte über denselben. „ Ferne sey von mir/ erwiederte der Burg- -- gras/ daß ich eurer spotte/ mächtigster Herr!" Worauf er ihm unter anderm erzählte/ daß er einigen unver- heyratheten Churfürsten seine Töchter zur Ehe geben müße. Rudolf freute fich sehr darüber/ daß er seine Töchter mit so ansehnlichen Fürsten vermählen würde. Die Chronik von Kolmar erzählt/ daß der churfürstliche Abgeordnete ihn also angeredt habe: „ Die Churfürsten lassen Ewch sagen/ daß wenn ihr diesem und jenem Fürsten Ewre Töchter zur Ehe geben wollet/ so werden ste Ewch zum römischen König erwählen. " Hierauf habe Rudolf geantwortet : „ Dieses und was es auch sey, werd ich erfüllen": 6 c yuLcuncjue alia implelio. Also wurde Basel aus der drohenden Gefahr gerettet. Rudolf ließ die Gefangenen auf freyen Fuß setzen / und sagte zu den Seinigen: » Habet Friede mit allen!" Laut rüsten sie einander zu: „ Es lebe der König! " Rudolf schickte den Burggraf zum Bischof und zu den Papagayey/ um den Frieden zu vermitteln / pro .'imica reform-rtlone. Die Sterneutrager wurden in die Stadt wieder hereinge- vn. K. Bisch. Heinrich v. Neufth I -.62 -1274 415 lassen. Uebrigens war der Bischof über die Erhebung des Grafen sehr betreten , er schlug sich an die Stirne , und schrie: » Sitze fest/ Gott der Herr! sonst wird Rudolf auch bald deinen Thron besteigen!" Einige wollen / daß der Bischof dem neuerwahlten König 900 Mark Silber bezahlen mußte. Ich finde freylich in der kolmarischen Chronik, daß er ihm eine solche Summe bezahlt habe, aber lange vor dieser Königswahl, und zwar wegen Dreyfach. Vielleicht hat man diesen Vertrag mit dem Frieden von -27; verwechselt. Uebrigens drückt sich Wernher Schadeler ö) also aus: ,, Do ermatten die Kurfürsten Grass Rudolphen von H. „ zu einem römischen König, und käme die Bottschaft „ gen Basel in das Veld. Do das die von Basel ver- „ namen, do wollen sy nit mer wider ihn, sondern sine „ gutwilligen und gehorsamen sm, und thaten Zehannd „ der Stattthor uss, und empsiengen den Kunig herli- „ chen, und schanckten Jme mer dann Du (Leser) und „ Ich Gelcs haben, unnd thaten Im groß Ere an. als „ ouch wohl und recht gethon, und Sillich was. Den ir. Oktober langte die Königin c), von Brugg her, zu Basel an. Sie wurde von einer großen Anzahl Bürger, von den Domherren und der Geistlichkeit empfangen. Die Reliquien wurden ihr entgegen getragen; und man überreichte ihr viele Geschenke: öunwr ei sx- xsnfLL A XLN 14 mulm ^). Dd 4 L) Er lebte um das Jahr 1400, und schrieb eine bickorin vom Ursprung der Eidgnoßschafc. Sie ist, so viel ich weiß, noch «»gedruckt. c) Eine gcbohrne Anna von Hochbcrg. ,/) Lbron. Loln'.ar. x. 40. guurw läus 0 ribu5 ba- buille 6inc>!citu^ «.i omnie vo!umu 5 elw lslvum §c. NOL Ilmilicer, gnicguici ecclelise memomtL jure 6e. behimus, ei libenter K libergliter im^enäemux. 1274. Den i?. Jenner kam Rudolf wieder zu Vasel, mit hundert Rittern und einem zahlreichen Gefolg. Die Gesellschaft znm Sternen wurde von ihm in Ehre und Ansehen wider eingesetzt. Der Bürgermeister dieses Jahrs hieß Matthis von Eptingen. Die Folge wird uns aber zeigen, daß dieser Sieg über die Papagayen die Einigkeit nicht wieder herstellte. Den e e. Sept. starb Bischof Heinrich von Neufcha- tel, der in unsrer Geschichte, mit aller» Recht, eine ausgezeichnete Stelle verdient. Uebrigens soll er sich über die Erhebung des Grafen von Habsburg zu Tode gegrämt hgben. Seinen Haß gegen Rudolf mag folgende Anekdote bestätigen/). Die zwey Gebrüder von Buttenheim Waren, wie schon vorhin gesagt worden, Vasallen des Bischofs. Sie wurden ihm untren, und empstengen ihre Wen von Rudolf, Nun sagte der Bischof zu ihnen, in L2-' ' --, ,--—>-- Hcrraott xrobÄ. Vol. IN. p, 440, /) hchkrt!!? p, ;oi, VIII. K. Bisch. Heinr. Gürtelknopf. 1274-1286. 4l? Gegenwart-des Grafen: » Ihr entfremdet euch von der „ heuigen Jungfer / ich aber trenne euch von derselbe»/ „ und übergebe euch dem Satan." Ueber den Charakter dieses Bischofs kann auch folgende Erzählung des Albertus Argcntinensis einige Kenntniß geben. Einst harte ihn der Pabst/ durch einen besondern Abgeordneten vor steh persönlich zu erscheinen laden lassen. Unser Bischof empsieng den Abgeordneten mit aller Ehre; zwang ihn aber gleichsam/ den Pabst selbst vor ihn Bischof/ auf seinem Schloß Birsecke / und auf den nemlichen Tag / zu bescheiden/ wo er zu Rom fich einstellen sollte. Achtes Rapitel. Bisch. Heinrich von Istna, genannt Gürtelknopf. von 1274 bis 1286. ^uf den Bischof Heinrich von Neufchatel folgte Heinrich von Jsena in Schwaben/ eines Beckers/ oder/ wie andere melden ^)/ eines Schmieden Sohn. Er war Doktor in der Theologie / Barfüsser-Ordens / und Lesmeister der mindern Brüder zu Maynz / nachdem er vorher zu Luzern und zu Basel auch als Lesmeister gewesen. Man nannte ihn gewöhnlich Bischof Gürtelknopf oder Knode- rer / von dem knöpfichten Seil / womit die Barfüsserbrü- der stch zu begürten pflegen/ denn er behielt als Bischof/ nach den Kirchengesetzen / seine bisherige Kleidung. Es scheint/ daß er wegen seiner Geburt/ oder seinem Mönchs- Dd s F) Wlberws /tr^ent. Mu8 ?skri. 4 i 8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. stand, oder vielleicht wegen seinem Verdienst den Haß einiger seiner Zeitgenossen auf sich geladen habe. Wursteisen hat zwey Verse aufbehalten, die über ihn gemacht wurden : düuäche8 Antikes, nori LUE 01eru8 ubi ÜL8, Dum non in cc«1i8 , ÜL8 uliicun^ns ve1l8. Du ttackend- fäßiger Vorsteher/ es bekümmert sich wenig die Geistlichkeit wo du stehest / sey wo es dir gefällt / nur im Himmel nicht! /l1kertu8 ilr^enrinenli8 h) nennt ihn einen Schwarzkünstler, k§i§romrmücu8, und erzählt von ihm/ daß er einst einen bösen Geist aus einer guten alten Vettel/ vermittelst einiger Zeichen / getrieben hatte/ worauf sich aber der Geist also verlauten lassen: „ Vom Anfang mei- „ nes Falls her/ pflegte ich in Weibern zu wohnen / nie ,1 war mir ein Weib so lieb als du. Ich werde aber „ von dir nicht abstehen ; ich werde denjenigen / der mich „ von dir entreißt/ so hoch erheben/ daß er seinen Gott „ selbst gänzlich vergessen wird. " Vor dem Kaiser selbst wurde ihm einmal seine Herkunft vorgeworfen: Der Bischof von Konstanz / Rudolf von Habsburg / des Kaisers Vetter/ wollte/ unter dem Vorwand/ daß sein Bistum arm wäre / eine erzbischöfliche Visitation in demselben nicht gestatten. Unser Heinrich antwortete: „ Er wisse „ wohl/ was es für ein Bistum sey." Worauf der von Konstanz sogleich erwiederte: „ Ja es ist gläublich/ denn „ ihr es mehr barfuß durchloffen seyd / als ich mit Pfer- „ den durchreiten möchte." Doch vermochte diese Stichrede wenig beym Kaiser/ denn er befahl die Visitation. Von diesen Anfechtungen der klernen Mißgunst wurde unser Bischof durch die hohe Gunst des Kaisers reichlich entschädiget. Er war sein Beichtvater gewesen. Nun /r) ivi. VIII.K. Bisch. Heinr. Gürtelknopf. I274-I28§. 419 wurde er fein Kanzler. In einer Urkunde r) legt der Kaiser ihm folgendes Lob bey: Kos mtenclemes LlLrll- „ tlm' Nerit« vensrubilis Hsnrici Lalrlienlis Lpiicopi ^ krincipis L ^scretsrii noüri bene meriti, <^uibus in „ extrem«: nocelüturis urticulo » äum kortuna iolitso ks- „ lioetutis vultum .rblentare miimlmtur s nobis, nso „ non in omnibns noliris ne^otiis peragenciis ieliLitsr, „ tum ci«re exxeriri tribuit eximiK lure legalitstis ^ prTÜ:mr>LM, cjuoä ipium velut inliZne ÜAN«cn1um „ locsvimns in cor nolirum lemxer pr«: cseteris äili- Zenäum. " Von feiner Wahl wird ungleicher Bericht gegeben« Man sagte, daß die Domherren, welche sich nicht vereinigen konnten , auf den Einfall gerathen wären , einen Schreiber, nebsi einigen Zeugen , zu den Barfüssern zu schicken, um dem ersten Bruder, der ihnen begegnen würde, zu dieser hohen Würde Glück zu wünschen. Allem dieß ist nicht glaublich, denn er war dazumal Lesemeister zu Maynz. Andere erzählen hingegen, daß Peter Reich, Domherr zu Basel und Probst zu Maynz, unsern Hein- r) Vom 20. April! 128;, wegen Marktrecht für die Stadt Pruntrut. Siehe von Zurlaubens Isblesux äs lu 8ui!ls, 1 . I. Ick. äes krenves. In einer andern ungedruckten Urkunde vom I. 1284 sagt der Kaiser von unserm Bischof: „ ckmxlelckeMss venembilem U. Las. Lxilb. krincipem L 8e- crst-trinm nolirum curilbmum, ob üäem luam xnrilluns, gusm nobis crebrius , eücLins oxeruni, yuolibet teiiinni äsxolitione solemnior, iLuäubckiter in mnltis necelbtstibus äeinonkrLvit, Meckions pree cssteris xuriori, L eum xr«- roxutivL lbvoris xroleyuentes , gn«nto äevotior L in kos itiners Oomirwk.' xotsrit proviäere. ttistLNder Lex xroceiiit, L in extreme fsniper exütit xsupertate. - /) "Iiirdawr Hex iuxra mocium. iirüt inUit ts äeioIstuL, cou- ! Nliu Li Luxitio cieÜituruL. 1. c. p. 4;. 422 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. „ derben " »r). Rudolf bat sie flehend »), sie sollten noch einige Zeit zuwarten; und befahl seinen Leuten , hohen und niedern, keinen Bürger, bey keinem Anlaß, weder mit Hochmuth noch Trotz anzureden. Indessen aber hatte Heinrich Bischof von Basel o) und Herr Krmrad Worüber von Hadistat, Reichsvogt im Elsaß, jeder ein Heer zusammengebracht. Die Vereinigung geschahe zu Basel. Von dort begaben sie sich auf den Weg nach Wien />). Dieser Marsch war aber gefahrvoll s), denn sie mußten durch Bayern, dessen Herzog des Kaisers Parthey nicht zugethan war. Doch unterwegens schlug sich noch zu ihnen der Graf (Maynhard von Tyrol) mit hundert Rittern. Als sie nun zu Wien ankamen, da war die Freude des Kaisers unaussprechlich, gnvil'us elr ß^uäio MÄZNO. Er fragte sogleich nach seinem Sohn, und sie antworteten, daß er mit fünfhundert Rittern ohne Verzug nachkommen würde, und daß die Grafen von Pfirt und Mümpelgard mit einem zahlreichen und aufs beste gerüsteten Heer marschfertig waren. In geheim mußten sie ihm aber das Gegentheil eröfnen, und ihm die trostlose Nachricht bringen, daß er auf NK and mehr zählen müßte. Seine Antwort war: „ Ruhet einen Tag, „ und dann macht euch zum Treffen bereit. Mir istö ge- m) Domine! vellri vos lisreliynerunl:, nee ksveus llomllies, per ouos Ivegi kobemüe rentiere vsIeLtis. Kosinus von MLterms nobis Dominnin nos etiZsrs perinitratis, ne nos eum Veüra inmiliz pererlmus. I. c. n) 8upplieicer ctepreo^rur. o) Vir tspiens at^ue älleretus, L Ivegi iillslittimus smious. In msnts ^utio. Unnslez Dominiesnorum p. 14. Dominos plurimns ümuerunt, nnäe pluribus ctiebus in armis gravibus nermLnIerunt. (.inon. Lobn. p. 4;. VIII. K. Bisch.Heinr. Gürtelknopf. 1274-I28S. 42z nug, daß ich euch zu Beschützern meines Haupts habe »-). -- Ich setze mein Vertrauen auf Gott, der mich auf eine „ wundervolle Weise zu dieser hohen Stelle erwählete, „ und nun auch durch seine Gnade, wie ich hoffe, mir „ beystehen wird." Kaum war unter des Kaisers Leute der Entschluß bekannt worden, nächstens die Schlacht zu liefern, als ein jeder stch zum Tode vorbereitete; ste gierigen zur Beichte, genossen das Abendmal, zeichneten ihre Schulden auf, vergaben ihren Feinden §). Den dritten Tag, nach der Ankunft des Bischofs von Basel, hub sich das Treffen an r). Der Bischof saß bewafnet auf einem wohlgepanzerten Hengst rr). Gerne hätte er mitgefochten, wenn der Kaiser es erlaubt hätte. Ueber den Ausgang dieses ruhmvollen Treffens haben wir vorhin das Nöthige angeführt. Ottokar blieb im Treffen; und das habsbur- gische Haus herrschte über Oesterreich. Nur folgendes, so ausdrücklich von den Baslern erzählt wird, will ich noch mittheilen w). Der Bischof war mit den Seinigen an einem Fluß, über welchen unaufhörlich einige von den Feinden, die jenseits desselben in Hinterhalt lagen, setzten , und schleunig wieder zurückkehrten. Der Bischof und seine Basler sprangen ihnen in den Fluß nach, nahmen ste gefangen, banden ste nackend auf ihren Pferden, und führten ste also mit stch herum, bis ste durch das Stechen klLLet ut uno ciis Hllielcstis, L aci deUurn poKes prooe- ä-itis : lukücit rniki ynoä vos bsbeo cnüoäes caxitis mei. Lkran. Loirn. p. 45. r) kericTulum enim mortis viäebütur omnibus imminsrs. t) In vizilla LartUolömM, 2;. Angst. LUrvn. Lolmar. p. 46, Lpisc. kLlilienlis iecisns in äextrsrio pbsIsrAto äecentillimo^ nrinis inäutus. ' 241) Albertus sr^ent. x. ios. 424 Siebente Periode. DreyzehntesIahrhundert. des Ungeziefers den Geist aufgaben. Durch dieses Mittel wurden fie von fernern Scharmützeln befreyet. Als anfänglich beyde Heere langsam und etwas furchtsam zum Angriff rückten / steng Rudolf ze Rhin, ein Ritter von Basel / auf einmal an / mit helltönender Stimme / daß man ihn in beyden Heeren hören konnte, zu singen: Mutter Gottes stehe uns bey, und lasset uns nicht verderben !" Hingegen hatte einer der Kriegsknechte unsers Bischofs, Namens Heinrich Schorlin, die Ehre, daß er den ersten Angriff that. Er hatte ein unbändiges Pferd. Schorlin, der das Drücken seiner Seitengesellen im Heere nicht mehr aushalten konnte, gab ihm die Spornen, und sprengte der erste auf den Feind x). Da schrie Rudolf, voll Gegenwart des Geistes: » Es ist Zeit, daß wir ihm „ beyspringen! " und beyde Heere rannten in einander^.) Dieser Schorlin hatte nachgehends, das Leben, ein schönes Weib und ein Heurathgut, dem Kaiser zu verdanken. Nach geendigtem Kriege hatte sich Rudolf nach Nürnberg begeben. Da beschlief Schorlin die Tochter seines Wirtys, eine der schönsten Bürgerstöchter. Das Volk wurde aufgebracht, und rüste den Kaiser um Recht an. Dieser verzog das Urtheil, in der Hofnung, es würde jemand sich in das Mittel schlagen«). Nun sagte der x) klenricus Leborlin .... tsÄo egno cum crücaribus, pri- MU 8 IloliLinos invalit. Llbert. Lrgent. p. 102. r,) kern impetu glomersntur in unuin, sagt Rudolf in cilicin Schreiben an den Pabst. Herrgott Ooci. äiplom. Vol. III. x»§- 484- 2) Lnni le nsmo interponeret, tsnäem äixir comniotus: c!s illo iuciicabo, in lloc loco juäiLans, guain äiu vixero jnllicabo. perterriti uutem nobiles L xoxulus Livit!ici. 8 , v>- äenlez VIII. K. Bisch. Heinr. Gürtelknopf. 1274-1286. 42s der Kaiser in Zorn: ,, Ja ich werde richten , und an „ diesem Orte/ so lange ich lebe / werde ich darüber zu Gerichte sitzen. " Doch war endlich der Spruch : Vermählung mit jener Tochter und Heurathfteuer von zweyhundert Marken. Uebrigens ist dieser glückliche Held im Jahre 1297 Schultheiß zu Basel geworden. Allein, wie sehr müßen wir nicht Sedauren, daß die gleichzeitigen Geschichtschreiber so kurz über diesen böhmischen Krieg gefahren sind! Im Vorbeygehen wird eines Bürgers von Basel, Namens Vivianus, gedacht, und von ihm nur überhaupt gemeldet: daß er viele und wundervolle Thaten in jenem entscheidenden Treffen verübet habe. Os Vivinno eriaw. Live Lniilieicki , locero n) prsoäiöti 8c!iorI1n, guantn in prseäiÄo Lonüictu psrsAsrit, L 6s inirainlibu! tacltis ejus, :iä prselens rslingnc» />). Sollten nun dem Leser dennoch einige Zweifel über den ausgezeichneten Antheil der Basier an des Kaisers Sieg aufstossen, so müßen die vier angeführten Urkunden von 1279, i28;, 1284 und 1285, welche in diesem Kapitel vorkommen , allen Zweifel heben : denn, da spricht der Kaiser selbst. cleniss yuanta ille alkeÄione lliligebatuk a re§e, üsn- rico 8eborlin puellam in conjuxem legitimem copula- bat, u8 tcnean- „ nir. In cuju8 rei reliimonium prselen8 Icriprum maje- ,, Ü3ti8 noürae 8i^iIIo ipli Lpilcopo tmclimux corobora- „ mm. Darum Viennre IX lulii, Inciiäl. VII. ^nno Do- mini NLdXXIX. re§ni vero noüri, anno lexro VIII. K. Bisch. Heinr. Gürtelknopf. 1274-1286. 427 Die Ritter zu Basel wider ihren Bischof. Der Bischof kam noch in diesem I. von Wien zurück, und feyerte seine Rückkunft: vurinm Leledrnvit. Wider ihn verbanden sich der Domherr Reich / Probst zu Maynz, der Freyherr von Rötelheim und eine große Anzahl Ritter c). Weder die Veranlassung noch die Folgen werden gemeldet. 1280. Der Bischof kehrte wieder nach Österreich, und führte dem Kaiser ein zahlreiches Heer zu. 1281 . Der Bischof von Straßburg war wider den Marg- grafen von Baden in einem Kriege verwickelt. Der Bischof von Basel schickte ihm fünfzig Reuter: verschiedene wurden gefangen genommen. An St. Mathias Abend starb zu Nennü die Kaiserinn, eine gebohrne Anna von Hohenberg. Sie hatte durch ihren lezten Willen das Münster zu Basel zu ihrer Begräb- nißstatt gewählt/ und zwey Pfründen daselbst gestiftet, weil ihr Eheqemal und seine Vorfahren dieser Kirch oft Schaden zugefügt hatten. Ihr Leichnam -i- wurde nach Ee 2 c) Oxxokuerum ls Domino L-Mienst, Dominus prTpoiitüs NsZuntlnns, Dominu8 äs Rötclheim cum militum mnltitu- Zins copioliu ^nnsls8 ckominic. p. 16. ck) Man füllte den Bauch mit Sand und Asche aus, bestreich- te das Angesicht mit Balsam, wickelte den ganzen Körner in ein wächsern Tuch / und kleidete denselben mit kostbarem Seidcngcwand an. Dem Haupt wurde ein weißer Schleyeö von Seide, und eine vergüldete Krone aufgesetzt. Der Leichnam lag in einem buchsbäumenen Sarg, die Händs auf der Brust, mit einem Halsschmuck von Saphiren und Edelsteinen. 428 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Basel geführt, und, wie die Rede war, mit vielem Gelde , cum pLLunia copiola e). Der Bischof hatte alle Priester der umliegenden Gegend berufen; ihre Anzahl belief sich auf i2Oo, die alle mit Kerzen in der Hand der Leiche entgegen zogen, und sie in den Thum begleiteten. Drey Bischöfe hielten die heil. Aemter. Der Körper der Königin wurde in dem Sarg aufgerichtet, dem Volk gezeigt, und nach gehaltener Messe durch etliche Aebte in das Grab gelegt. Diese Feyerlichkeit beschloß unser Bischof mit einem Mittagsmal: Llericos omnes 36 xrniiäium invitavir L nsLellariL miiüttravit. Im I. 127.5. war schon im Chor des Münsters Karl ein Sohn des Kaisers begraben worden. Er war zu Rheinfelden gebohren, und nach einigen Wochen gestorben. Wenige Jahre hernach ertrank unglücklicher Weise im Rhein bey Rheinau, Hartmann, dritter Sohn des Kaisers, im 18 Jahre seines Alters, und wurde gleichfalls in unserm Münster zur Erde bestattet. Die Gruft der Kaiserinn wurde, den a isten September 1770, auf Ansuchen I. K. K. Majestät, abgedeckt, und die in derselben befindlichen Gebeine den kaiserlichen Bevollmächtigten überliefert. Man fand, 1°. einen Körper von einer Weibsperson und ziemlich großer Statur. 2°. die Knochen von einem Kinde von 4 äs Jahren. z°. Die Knochen von einem Kinde so ungefähr ein viertel oder ein halbes Jahr gehabt, und die Gebeine von einem Mannsbilde großer Statur. Der Kaiser Rudolf von Habsburg schenkte, zu Luzern, den i8 Oktober 1285, dem Bistum e) Die Hofdamen begleiteten denselben in drey Wägen. Dieß wird in Ausdrücken berichtet, die etwas besonders haben. Dorninre guas ties currus ciucsrs pocuerunt, d. i. so viel- Hofdamen als drey Wägen führen tonnten. VIII. K. Bisch. Heim. Gürtelknopf. 1274-1286. 429 Basel, die Kircheirsätze zu Äugst und Zeinigen/ welche dem Reich zugehörten / um daraus zween Altäre und zwo Pfründen zu errichten. Die Urkunde stehet bey Herrgott. Die Einwilligung der Churfürsten wurde durch stehen besondere Urkunden ertheilt. Sie find von ihren Residenzstädten datiert. Die vom Erzbifchof zu Trier enthält folgende Stelle/ die nicht in den übrigen stehet: „ Lum alie- „ N^LIONLS fsu .1 HUOLUNgus l^oMnorum l^L^L „ kacll'-v niil1iu8 lint momsnti, nili Luüoritats 6c conleii- „ssu principum luerinL 6rmatX. " Auch nennt der Erz- bischof die übrigen Churfürsten / feine Mitfürsten, Eon- xrmcij-e8. I2Fl. Zwischen unserm Bischof und dem Grafen ThieSald von Psirt/ wurde/ über Blumenberg und Pruntrut/ ein Vertrag geschlossen/ der in Herrgotts Loäice xrodLüo- num sich befindet. Die Bürgen des Bischofs waren: Lu- told von Röteln der Erzepriester / Dieterich am Orte (cis 6rie) der Senger / Eberhart der Scholmeister? Rodolf der Crafftes / Wernher der Schaler / Thumherren von Bafil. Her Hug der Munich/ und Her Hug der junge fin Bruder / Her Heinrich der Munig/ Her Günther der Marschale / Her Hug ze Rine, Her Ulrich der Kukenmeister/ Her Peter von Eptingen siner Thotter Mann / Her Hug der Kinde (puerorum) Her Jacob von Viele / Rithern. Johans von Warlhenfels. Uebrigens haben wir diesen Vertrag insonderheit wegen dem Schluß angeführt: „ Daz „ diz stete blibe / darumbe ist dirre Brief bestgilt mit unser „ beider ingestgiln. Darzu hent wir erböthen die erberen Heren/ daz Capitel von Baftl/ und sunderliche Conrad Ee z 7 ) 4 Zo Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. » den Dechan, Lntolden von Rütenleyn den Erzpriester, » Dieterich am Orte den Senger von Basil, und darzu die „ stat von Basil, daz si ir ingesigle zu Urkunde gehenkit „ hant an disen brief. Wir daz Capitel , und wir die vorgenannten Dechan, Erzpriester, Senger, und die stat „ von Basil, han ze Urkunde diesen Brief bestgilt mit un- „ fern ingestgiln durch unser Herren beider bete, unsers „ Herren dez Bischoven, und unsers Herren dez Graven. i 28 ;. Der Graf Raynald von Mümpelgard hatte verschiedene Streitigkeiten mit dem Bischof von Basel, welchem er Brundrut vorenthielt, und aus dem festen Schlosse Melan dem Bistum selbst vielen Schaden zufügte. Rudolf kam im Merz dem Bischof zu Hülfe. Beyde belagerten Brundrut sechs Wochen lang, und eroberten zulezt die Stadt. Darüber sahe sich der Graf Raynald genöthigt, mit dem Bischof einen Vergleich zu treffen, der am Grünendonnerstag zu stände kam. Vermöge desselben begab er sich aller seiner Rechte und Ansprüche, die er auf verschiedene Oerter des Hochstiftes Basel bisher gemacht hatte, nahm die Herrschaft Blamont von dem Bischof zu Lehen, und das Schloß Melan wurde zerstöhrt. Die noch Übrige Streitigkeiten wurden vollends, im folgenden Jahr, durch neue Verträge, abgethan, und Rudolf bestätigte dieselbe bey seinem Aufenthalt zu Freyburg im Uchtlande. 1284. Der Kaiser vermählte sich, im <56 Jahr seines Alters, Mit Agnes, Tochter des Grafen Otten zu Burgund. Zu Basel, im Junimonat, wurde ein prächtiges Hostager VIII. A. Bisch. Heim. Gürtelknopf. 1274-1286. 4Zt gehalten. Herzoge/ Bischöfe / Grafen und Herre»/ vermehrten durch ihre Gegenwart den Umlauf des Geldes. 1285. Befteyung der minderen Basler von der Leibeigenschaft. Den 29ten Oktober dieses Jahrs ertheilte K. Rudolf von Habsburg der mindern Stadt eine Urkunde / in welcher er / auf Bitte des Bischofs und zum Nutzen desselben die Stadt befrcyt. Er gewahrt ihren Bürgern die Rechte / welche die von Colmar genossen, doch mit der Ausnahme/ daß die Leibeigenen der Herzoge Albrecht und Rudolf (des Kaisers Söhne) wie auch des edeln Mannes ^ Otto von Röteln / nicht anders / als mit den üblichen Vorbehalten/ in das Bürgerrecht aufgenommen werden sollen. Ferners wird der kleinen Stadt das Marktrecht/ nebst verheißenem kaiserlichen Schutz für die Marktleute / gestattet. Endlich befiehlt der Kaiser/ daß die dasigen Bürger/ jener Befteyung ungeachtet/ dem Bischof und seinen Nachfolgern mit I2IIÜ8, Steuer»/ Abgaben/ auch Reisen, und aufandere Weife, wie bis dahin, dienen sollen : und zwar bey Strafe jener Freyheit für die Ungehorsamen. „ Huäolxbus Oei AMtm R.omanorum Hex lemxsr uni- v«rs ,8 wci'i KoinLni Imperii käelibus xresenten litems infpeÄu- ris grLtiam wsin L omne bonum. Ltü reMÜs benignitas w recoZnotcLt cuncti 8 W18 ücieübus ciebitricem, spscisliter tumen Nebet xrs: cseteris votis krincixum, c>uorum prTÜäio, ve!uri per coIumnL 8 eAregiss L sä ixsum conüuentibu8 sä morsnäum äum recepti kuerint in concivss esläem libertstes , grstis8, immunicste8 jurs eonceäimu8, guii>U8 gsuäsnt civs8 nokri L oppiäum eolumbsriente, L guibu8 Ksckenu8 snnt gsvili , üüvo Ismen, quoä Komine8 illuürium älberti L Koäolpbi Dueum üu- KrilL L 8yriL, Worum noürorum, nee non nobill8 viri Ot- tkon>8 äe Kasteien ibiäem reeipi non äebesnt in concive8, niii eo jure. cjua bsctenus est eoniustum. Lä bssc in äicto oppi- äo, utpote in loeo sä iä spto L bsviii, kebäomsäsle korum f>NAuÜ8 kerÜ8 guintis äuximu8 eäicenäum, volent68 oni8 8, exsÄioni- i)U8, nee non in expeäitionibu8 L moäi8 sln8 Isrvient, licut snte libertstem bujutmoäi coniueverunt: c^uoä gui fscere re- nuerint, tune ipli preäicts iibertste csrebunt ^ csäent penituz sb esäem. In cuiu8 rsi teäimonipm prssens 8criptum ^isje- ststis noitrs Ligiüo fecimv8 communiri. Datum Ducerne IIII. Ksl. I^ovembris, InäiÄions Xllllts. Knno Domini NLLDXXXV. Ke^nr v?ro nokri Knno Xllltio. Rudolf stiftet Frieden zu Basel. Der Kaiser war in diesem Jahr zu Basel / und ließ folqende Verordnung ergehen /): /) Die Orthographie und Punktuation, zu besserer Verständlichkeit, sind in etwas abgeändert. Denn ich habe noch vm K. Bisch. Heinr. Gürtelknopf. 1274-1286. 4zZ „Wir Rudolf von Gottes Gnade/ römischer König, „thun kund allen den/ die diesen Brief ansehen oder hö- >, ren lesen/ daß wir zwischen den erbern Lüthen beyder »Theile zu Basel/ eine Satzung und Ordnunge/ mitbey- „ der Theile Willen §)/ gemachet ha« / als hie nach ge- „ schrieben stak. Vor erst gebieten wir und wolle«/ daß die - - - b) beyderhalb abe stn / und daß sie lieblich und ,, gütlich mit einander lebe«/ als erbare Ritter und Bür- „ ger mit einander leben / und damit der Stadt Ehre be- „ halten. Ware auch daß jemand kheine (eine) Unzucht „ thäte, dem soll niemand bigestan/ sondern den soll man „ richten als der Stadtrecht stat. Ware aber daß darü- » ber jemand bigestunde/ und beholfen wäre (dem) der die „ Unzucht ansteng/ der soll in denselben Schulden st«/ als » (derjenige) der die Unzucht r) ansteng. Und daß alle „ Unzucht vermittelt werde / so setzen wir diese pene ze >, dem Gerichte die / nach der Stette-Recht/ über den gat/ „ der die Unzucht thut. Welcher Bürger den andern ver- » wundet/ in der Stadt oder in den Vorstädten/ oder an Ee 5 keine Urkunde gelesen , die so schwer war zu verstehen als diese. Was zwischen Klammern stehet, find entweder Erläuterungen oder Ergänzungen von mir. §) „ Mit beyder Theile WillenDiese Worte sind gewiß bemerkenswürdig. /r) Thei l....( vielleicht Theilung , Trennung.) r) Unzucht hatte ehedem eine andere Bedeutung als heut zu Tage. Es bezeichnete jede sowohl der gesellschaftlichen Wohlanständigkeit als auch der bürgerltchön Ordnung und den Gesetzen zuwider laufende Handlung; da es denn theils mit Ungesittetheit, Unanständigkeit / theils mit Frevel / Unfug/ Ausschweiffung / theils auch mit Verbrechen gleich bedeutend war. 4Z4 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. „ dem Blazze ^), oder ze Kolahuser /), oder an den Sei- „ nigen inwendig der Hüßern , der soll von der Stadt syn „ein Jar/ und soll, in dem Jare, in fünfMiien, der „ Stadt nicht genahen: wir und der Bischof von Bastle „ erloubend ihm dann. Und sie aber der eine m) in dem „ Lande nicht, so soll es an dem andern stau »). Ist aber, „ daß ein Bürger den andern ze Tode schlecht, so soll der, „ der den Todschlag gethan hat, fünf Jahre von der Stadt „ syn; und soll in den fünf Jahren, der Stadt in fünf „ milen (Stunden) nit genachen o) : wir und der Bischof „von Basel erloben im dann, oder eintweder, ob F) „ (falls) derer unsrer einer in dem Lande nit enwäre (wä- „ re). Ist ouch daß jemand zu dem, der die Unzucht ane- „vachet (anfängt), loset §), darum daß er ihm der Un- „ zucht helfe, oder ihn schirme, der soll in denselben Schul- „ den sin, als der (so) die Unzucht angefangen hat. Und „ hat der Rhat geschworen, ob (falls) jemand ungehor- /?) Auf offener Straße. /) Vielleicht der sogenannte Kohlcberg, wo der Scharfrichter und seine Knechte wohnen, und vor Zeiten alle Landstreicher, Bettler, unehrliche Leute sich aufhielten, und ein besonders Gericht hatten, m) Ncmlich der Kaiser oder der Bischof. ,r) Also hatte der Bischof nicht allein das Begnadigungsrecht. ») Die Criminalgcsctzgcbung war übrigens nicht in allen Stücken so mild. Die Ketzer wurden durch das Feuer gestraft. Das Rad war für die Rebellen. Wer Nothzucht trieb Mirde lebendig vergraben. Ein Falschmünzer wurde in siedendem Wasser gekocht. Bcvspiele davon findet man in den Chronicken dieses Jahrhunderts. Eintweder. d. i. einer von beyden. -) ihn dazu zwin- „ gen, und welche noch in Rhat werden, die sollen dassel- „ be schwören; und haben wir ihnen ouch gelobet dasselbe ! „ ze helfende. Wenn ouch ein Unzucht geschieht, so soll „ der Rhat uf den Eyd ervahren , wer die Unzucht ane- „ gefangen haben; und wen sie vor schuldig erkennen, der „ soll ouch schuldig sin ?). Diese Ordnunge und diese Sa- „ tzunge han wir gesezzet, also daß es uns an unsrem « Rechte und dem Bischove, noch jemand anders an sine ^ „ Rechte dekein Schade si »). Ouch hat jetweder Theil „ uns gebeten, daß wir die andren trösien «:), wäre daß „ sie diese Süene )-) und Ordnung und Sazzung siete und „ unzerbrochen behalten: und han wir das gethan, und „ davon, wer sie breche, der hat unsern Hulden nicht. „ Was ouch mit Worten oder mit Werken, unz (bis) an „ diesen Tag geschehen ist, das soll abe sin. Wir wollen „ ouch daß diese Sazzunge und Ordnung währen unz St. „ Johannes Meß zu Sonnegechten (Sonnewenden) das „ nun komet, und dann über ein Jar; und, so das Zil /-) Die Bürger mußten, bey Vollziehung der Ordnungen, dem Rath, als vollstreckender Gewalt, hülfliche Hand leisten. Diese, in dem Wesen jeder Verfassung gegründete Pflicht der Bürger findet man mehrmalen ausdrücklich eingeschärft. 5) Erfahren für inguiriren. e) Ein seltsamer Ausdruck. Uebrigens durch dieses wurde das Criminalgericht des Reichsvogts zu nichts. Daher mag es kommen, daß noch heut zu Tage die Verrichtungen desselben in alten Curialien einzig und allein bestehen. r,) Vermuthlich betrift dieser Vorbehalt den Antheil an den Strafgeldern. x) Trösten, d. i. dafür stehen, sicher stellen. ^ v) Süene für Versöhnung. 4Z6 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. „ nßkommt, so soll es aber fürbas an uns 2) stan. Wir „ wollen ouch daß alle Einungen «), die vormohls besche- hen sind , daß die stete, unzerbrochen blieben. Ouch „ han wir gesetzet, welche Gottshußdienstmannen, Bur- „ ger, oder wer zu Vasele seßhaft wäre, nit geschworen „ hant/ daß die noch schwören sollen, wenn ein Rat es an „ sie gevordert; und wer das nit thun wollte, so es der „ Rat gevordert, den soll der Rath und die Bürger be- „ zwingen by ihr Eide, ußzefahren von der Stadt und von den Vorstellen; und derselbe hat fin Bürgerrecht ver- „ lohren, und verschuldet ouch niemand an ihm keine Ei- „ nung ö). Wer ouch dekein c) Einung verschuldet/ des ,, Zil vacht nit an (fängt nicht an) / e er geschwelt obe „ er Loch e ußfurre e er geschwere e) (wenn er auch aus „ -er Stadt gezogen wäre, ehe er die Urphede geschworen „ hätte.) Ouch soll man wissen / daß diese Einung ver- schulden mögen/ und man ouch an ihnen verschulden 2 ) An uns, ncmlich, an den Kaiser allein, und nicht an den Bischof. a) Einung, d. i. Friedensbund, Stadtfricden. ü) Eine harre Verfügung. Sie will sagen, daß man wider einen solchen Ungehorsamen unbestraft alles vornehmen könne; daß er wie der Feind in der Schlacht anzusehen sey. c) Dekein, für, eine. -0 Des Zil, für, dessen Ziel. Ziel ist die Zeitdauer der erkannten Verweisung. Der Erd, wovon hier die Rede ist, war die sogenannte Urphede, oder, nach der gar alten Sprache, Urnecht. Leistungsbuch x. e) Der Leser hat hier ein Muster von dem Styl, der Orthographie und der Punktuation dieser Verordnung. Wort für Wort soll es heißen: „Dessen Ziel fängt nicht an ehe „ er geschworen habe, falls er auch eher ausgezogen wäre, „ als er geschworen hätte. " VIII. K. Bisch. Hemr. Gürtelknopf. 1274-1286. 4 Z 7 „mag, und niemen andren angat, dann die Ritter und „ erbern Lüte und Bürger von Bastle und ihrer aller Huß- „ gestnde / und wer ze Bastle in der Stadt oder in den „ Vorstädten seßhaft ist. Und daß dieß stete und unzer- „ brechen beliebe / so henken wir und der Bischof von Ba- „ sele unser Jnstgel an diesen Brief. Wir der Rath und „ die Bürger von Bastle versehen (bekennen) dann / daß „ wir diese vorgenannte Ordnung und Sazzunge / als sie „hie vorgeschrieben stat/ gelobt han und geschworen ze „ vollführende und ze leistende / und henkend zu Urkunde „ unser Jngefigel an diesen Brief. Diß geschah do man „ 1286 Jar zelt/ an dem Sunnentage vor miten Baste. 1286. Heinrich wird Erzbischof zu Mainz. Noch in diesem Jahre schickte der Kaiser unsern Bischof in seinen Angelegenheiten an den Pabst. Das Erzbistum Mainz war zu dieser Zeit ledig, und um dasselbe stritten am pabstlichen Hofe zween Mitwerber, Gerhart von Eppenstein, Erzpriester zu Mainz, und Peter Reich, Thumprobst allda, und Domherr zu Basel. Der Pabst Honorius IV. machte dem Prozeß, auf eine sonderbare Art, ein Ende. Er gab unserm Heinrich das Erzbistum ; und machte also den Sohn eines Beckers oder Schmieden zu einem Churfürsten. Hingegen aber übertrug er dem Peter Reichen das Bistum Basel, wacher noch im Oktober durch einen Kardinal und Legaten des Pabsts zu Basel gewri- het wurde. Womit verdiente Heinrich Gürtelknopf diese Erhebung zum Erzbistum Mainz? War diese päbstliche Begünstigung ledig und allein ein Preis seiner hohen Verdienste ? Oder hatte er etwa bey der Behandlung der 4Z8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. kaiserlichen Auftrage/ die Sachen so gelenkt / daß der Pabst ihm eine Belohnung schuldig war/). Deni sey wie ihm wolle/ Heinrich hat sich um das baselische Bistum sehr verdient gemacht. Albertus Argen- ttnensis/ der ihn einen Schwarzkünstler nennet/ gestehet selbst ein / daß er seiner Kirche.wichtige Dienste geleistet habe: bchilLOpiis polt multos bonon LÄU8 L üremios L utiles LccleiiN Lnftlienli Lcl /Vlaguntiam ^rcliiepilco- MUM promorus. Er beschuldigt ihn zwar / daß er der Geistlichkeit nicht gewogen war. Dieß kann aber nur von den weltlichen Geistlichen / Chor - und Domherren verstanden werden. Den»/ wir werden gleich sehen/ daß unter ihm verschiedene Klöster bey uns sind aufgekommen. Ich finde/ in der That/ in den Annalen der Dominikaner F), daß er in dem Stift St. Leonhard eine Visitation anstellte/ und einen von den Chorherren/ zur Straft/ nach In- terlacren schickte / einen andern nach Paris/ einen dritten nach Bellen/ einen vierten nach Straßburg / alle in Klöster. Dem Probst gab er den bescheidenen Namen ei- /) IrU:, liL- dsliLM pilLLL MLZN08. d. i. ,) Der Bischof von Basel „ hat mit seinen Leuten Fleisch gegessen/ wer Fleisch „ nicht essen wollte/ bekam schöne große Fische." Von den Klöstern. Im Jahr 1274 wurde das Frauenkloster Klingenthal in der mindern Stadt gevauet. Die Nonnen waren Schwestern des Augustinerordens. Um das Jahr 1245 hatten ste fich im Elsaß zu Heuseren/ bey Rufach / niedergelassen; acht Jahre später/ zogen ste nach dem Schwarz- wald/ in das Thal Wehr oder wo der Freyherr Walther von Klingen fich gegen ste wohlthätig erzeigte. Zu dessen Ehren auch ste ihr Stift das Klingenthal nannten. Aus Anlaß des Krieges zwischen dem Graf Rudolf von Habsburg und dem Bischof veränderten ste nochmal ihren Sitz / und schlugen denselben in der mindern Stadt/ am Ufer des Rheins/ auf. Im Jahre 127; (Jenner) /r) ksx. ioz. Lthsit. LrZsut, 442 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. wurde ihnen die Erlaubniß dazu von den Brudern Predigerordens/ unter deren Aufsicht sie standen/ mit der Be- dingniß ertheilt/ daß sie ihr Kloster in einer Entfernung von wenigstens ioo Ruten bauen wurden/ da die Bruder nach ihren Privilegien diese Entfernung auf 140 Ruten setzen könnten. In dem Instrument wird die kleine Stadt NOVÄ live ulrerior Lälilen genannt. In Zeit von drryzehen Wochen wurde dieses geräumige Gebäude aufgeführt / welches dem Maurermeister / so Falkner solle geheißen habe» / nicht zu geringem Lobe gereicht. Der Stifter / Freyherr von Klingen / seine Gemahlin / und seine drey Töchter / Clara Marggrästn von Baden / Ca- tharina Gräfin zu Pfirt und Verena Gräfin zu Beringen / liegen in dem Chor bestattet. Im Jahre 127z wurde den Klosterfrauen von Klingenthal das Bürgerrecht der großen Stckdt ertheilt. Das Diplom hierüber fängt also an: dlox Lonluiex , lVlsAiller Ovium , T^ilvocLMx A 8culcecux Livirarix öallüenlix ; und ist nur mit einem Siegel / und zwar dem Siegel der Stadt (A^ülum OvitLrix nollrse) versehen. Der Eingang schickt eine sehr nützliche Wahrheit voran: lAnoranciL ruAola, mster errorix, f,lu- rimox jLm clece^ir, tiecipic, öc cieces>ier, ineanrum, c^uocl ecism nonnulli, c^nsll cueci ^al^irLnrex, oüenlix meinbrix rurbarL siacem c3j>irix non L^noicunr , Iselilgue ^nrribux in rorain univerlicacem iin^in^ere non lormiännr. Das war vermuthlich eine durch die unruhigen Faktionen lebhaft gewordene Wahrheit. Wie zärtlich drückt sich aber der Rath gegen die Klosterfrauen nicht aus! Er vergleicht sie mit den Augapfeln der Rathsherren, und verspricht: Lir OLnlornm noürorum ckili^enrinx in omnilmx c>.iito287 0) einige Leute des Bischofs getödet/ und mehr als zwölf Ritter gefangen genommen. Der Bischof überzog mit einem Heer des Grafen Gebiet/ und verwüstete verschiedene Dörfer. Allein der Graf rächte sich durch die Gefangennehmung von mehr als fünfzig der vornehmsten und reichsten Ritter des Bischofs. Dieser hatte den Graf Eggen von Frey- burg zu Hülfe genommen / welcher aber / vor dem Angriff schon / die Basler verließ. Das folgende Jahr / als Kaiser Rudolf die Stadt Bern vergeblich belagerte/ kam er dem Bischof zur Hülfe. Denn die Grafen von Burgund und von Pfirt hielten es mit dem von Mümpelgard. Im Julius zog Rudolf in die Grafschaft Mümpelgard/ und eroberte die Hauptstadt. Sodann rückte er in die Grafschaft Burgund ei»/ und belagerte die Stadt Besan- son: die drey Grafen standen mit ihren Völkern unweit der Stadt/ und beyde Heere wurden nur durch den Fluß Doux von einander geschieden. Rudolf hatte zwar den Vortheil der Lage / indem er anf dem Gebirge gelagert war; allein Mangel herrschte in seinem Heer />). Mau erzählt / daß er die Ermel seines Wammes selbst gesticket habe / damit andere feinem Beyspiel folgen sollten. Eine geschabene Rübe aß er vor feinen Kriegsleu- te»/ und alle / wird beygefügt / trachteten / so gut sie konu- ci omnex 8ur- Aenles ibiclnm reftcienrex, cleincepx »aucierme in omni^ bux Lc per omnin likerrare czua ^3v6enr Loncivex noüri in OvirLre Laftleenft reliäemex..... 1i c^uix ex eix jsm ftallenr, vel lnnc in poüerum ftabiruri 3 Würidux, Lur-- ^enlibux, ceu alüx perlonix, ftomox, rerritorin, po/Iet- ftonex, vel rex aliguax jnre drereäirario, c^uN 3 noür -3 Lc- eletin in teucjum potliäenrur, lud eoctem jure lnereclita. rio valeant polliciere. 9) Albert. ltrgent. p. 104: „ 8e in guslibet munäi xsrte cum eleÄix guatuor Mls:Norum L gusäiagints peäiwm srmsto^ runi äe Llemannis nMibux, stine inviäum." Llemnnnm wird hier in dem ehmaligcn Versiandc genommen und bc, greift Schwaben, Elsaß und den größten Theil der Schweiz in sich, Oaleati wird Hier dem Fußvolk entgegengesetzt. IX. Kap. Bischof Peter Reich. 1286. 1292. 449 Absterben des Bischofs. Wurstcisen setzt dem Tod dieses Bischofs in dem Jahre 1290, 6 September. Ich finde aber, in meinen Handschriften/ daß er/ den 16 Oktober 1292 seinem Bruder Matthias Reich / Ritter und Kämmerer / wie auch seinem Neeftn Peter / Wilhelms Sohn / den Thurm der Kirche zu Basel auf dem Berg Richenfiein / gegen Birsecka, in leoikum IHs, viäelicet, guoci Burglehen rwpsULwr, mit seinen Zugehörungeu zu Lehen verliehen j hat. Kurz darauf muß er aber gestorben seyn / wie aus einer Urkunde seines Nachfolgers / 2; Julii 129; abzunehmen ist. Er liegt im Münster neben dem Altar begraben, , Nachlese. Ueber den lUoäum äc-1lder.inäi im Rath finde ich folgende Anekdoten. Einst begehrte der Bischof Peter Reich, welcher/ wie vorhin gemeldet, mit dem Morgensternen Luzifer vom Kaiser selbst verglichen worden, etwas iu unserm Rath. Johannes von Argüel, dem die Bürger angehangen, widersetzte sich seinem Begehren. Da sagte der Bischof zu ihm : ,, Ich werde dir die Augen aussie- chen lassen! " und so wurde von Argüel aus dem Rath fortgejagt Bey einem andern Anlaß, widersetzte sich der nemliche von Argüel dem tapfern Ritter Peter Schaler D. Dieser erwiederte: » Weißst du nicht, daß zwar Ff5 /) Albert. Lrgsrit. x. n;. gb Lxitdoxc, äiceMe: „ LZo fiicisn, tibi srui ocutos tvos, ill» vics äs loco con/utum eti ex- xu1M8. 5) ^ites valentissimus . . äe kuchs ^ommenäLÜone intexri» NIKoil» VPU8 ssskr. 4s2 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. in dem »reinlichen Hause der Hausvater und die Saumutter mit einander wohnen / daß sie aber auch höchst verschieden gehalten werden r). Die Annalen der Dominikaner ?r) bemerken, als etwas bis dahin unerhörtes / daß Chiperwein zu Basel sey gebracht worden- Das Jahr und der Tag sogar wird ausgezeichnet- Venir mercaror öslilesm , ctucenx lecum vinum leu , ikoctit^ue bicsrinm üüux vini s>ro ^uinc^ue lästictix, c^uartslL ^ro lilrrs. t^uoel ulc^ue sct illuä tein^ux liierst insuciitum. Hier folgen einige Geschlechtsnamen: i) AttS einer Urkunde von 1277, Wielant. 2) Aus einer Urkunde von 1289: lVIgAilier Lirunrsäux , (MuxWize/ (vermuthlich Wieß , Weiß ) , K-eclor Lccleüre cje Liestal. Oomi- minux Dlricux cte Uulecbe. tVlscclrisx 6e L^rin^en, L lVlsttlrisx liliur eju?6em, Ootlriäux cie L^cinAen, ^uriri- ^ux tVlsrxcbsIcux cle Lsliles, öruno «liclux klrircer rnili- rex.. .. Lcultenix 6e I^iellsl, lolrsnnsx 6i6lux kliirter, Heinricux cle ^VslclenburA, Heinricux ksctorcur- ruum, (vermuth!. Wagner) Livix 8sli!ien6x— ;) Atts einem alten Ritter-und Wapenbuch / so aus noch ältern Büchern zusammen getragen wurde / und in unserm Archiv aufbewahrt wird -c). Von Andlouw (p- VI.), von Be- t) ,, dlelcix guocl in rins clomo pster fsmilisx > 8 : 8 crc>fs mn- „ rentur; leä aliter . IX.), von Rottberg, von- Reinach, Rich von Richenstein (?- VII.), Herr Emirat Nich, Ritter von Basel 1207 (p. 127), Schilling (p. V.), Cunrak Nsselin, Bürger zu Basel, 1288 (im Anhang). Herr Hugo Ze Rin, Ritter nyi (9-124). Letzterer ist der älteste mir bekannte Ritter von den Gotteshausdienstmannen , der mit feinem Geschlechtsnamen genannt wird. Die Kirche zu St. Martin wurde um das Jahr 1287 von neuem gebaut. Der Brief ist noch vorhanden, welchen der Bischof Peter einigen Kvllektanten gab, um in dem ganzen Bistum milde Steuren zu diesem Bau zu erheben. Oum ibjcur pro wäincarions ?LrocIüZo Xlmtini civitarix noftrw Lnlilienlix, cui, 26 conftrmLnäum seftiftcium incdoatum opere chmptuoro, propft^ non lup- petunt kecuIrsteL. Der Brief ist an alle Vorgesetzte der Kirche, Klöster und Stifte gerichtet: ^bbaeibux , ?rZe- piftltix, Iftioridux, ^radiftioconix, Oecanis, krexd^cerix, Vicarüx cooreril^ue LapeÜamL, Hecrorivus per Diweelili I^LnIienL. Auf seidiges beziehen sich die römischen Seitenzahlen. Man hat schon manche Abschriften davon in die Fremde geschickt, und selbige von den Jahren 1200 L izoo datirt. Ich schließe aber aus einigen Namen und andern Umständen, daß jenes Verzeichnis» wenigstens um hundert Jahre spater datirt werden mäße. 2°. Eine Sammlung von alten Wa- pen: aus welcher man unter andcrm ersieht, wie zahlreich die Rittergeschlechter Schaler, Münch und von Eptingm in den iz, 14 und iztcn Jahrhunderten gewesen sind. z°. Ein Anhang, wo insonderheit die Achtbürgergeschlech- tcr aufgezeichnet sind. 4s2, Siebente Periode. DreyzehnLcs Jahrhundert. Im Jahre 1289 exißtirte schon das Nonnenkloster zu Enadenlhstl, kldonÄtierium leu locum Vglliz bl'LNIL, in der Spalenvorstadt. Die Zeit der Stiftung ist unbekannt. Nun wurden die Klosterfrauen / auf ihr inständiges Begehren, zum Orden der heiligen Clara einverleibet. Im Jahre 1290 verpflichtete sich das Kloster der Augustiner, bcnccos LremirZe »rclini 8c. , welches in dem Kirchsprengel der Kirche St. Martin stand, gegen den Pfleger dieser Kirche und seine Nachfolger, zu einer jährlichen Entrichtung von fünfzehen Pfund Pfenningen Vaslermüirze 2). Das geschahe zur Entschädigung des Nachtheils, welcher aus der Nachbarschaft der Augustiner zu erwarten war. Denn, "bey der immer zunehmenden Anzahl geistlicher Stiftungen mußte es doch endlich an Opferbringenden fehlen. Ueber die Pflichten der Prälaten des Kapitels hat dieser Bischof im Jahre 1289 eine Verordnung errichtet oder wenigstens erneuert. Wir wollen aus derselben nur Folgendes bemerken: 1. Des Chumprobsts Amt. Der Thnmprobst soll dem Keller in des Kapitels Pfrmrd- keller so viel Wein und Korn liefern, als 24 Präbcnden c,) Unnorrikills vir ^emkerus 8cs!arius prTäiclL Lcaleliss Ivector, s) Aus dem Vertrag vernimmt man, daß das Pfund damals schon zwanzig Schillinge enthalten habe: denn es wird da« rinn gemeldet, daß viermal vier Pfund weniger fünfSchilling (ivüäi > die Summe von fünfzehen Pfund ausma« chcn. Daß die Benennung Pfund von dem würklichm Wägen herzuleiten sey, beweist hier der Ausdruck, ein Pfund Pfenninge, I-ibrs äenariorum LsbUiL ukuslis. INO- nen IX. Kap. Bischof Peter Reich. 1286-1292 4,'Z eines Jahres erfordern. AuS seinem eigenen Keller soll er -er Thumprobstey Amtleute versehen. Wäre er hieran säumig, soll ihn -er Thumdekan anmahnen, solches innerhalb acht Tagen zu erstatten. Folgte er alsdann nicht, soll er alsolang des GotteSdienstS aufgeschlagen werden, bis er ihm nachkäme. 2. Des Dechans Amt. Der Dechan hatte die Polizey des Chors, und konnte den Bischof und den Thumprvbst selbst darin» weisen und strafen. Er war auch der Aufseher über der Thumherren Ge- stnd. Der Gänger. Er verzeichnete wöchentlich in des Cbors Tafel, welche Personen singen oder lesen sollten. Wer ihm nicht gehorsam war, mußte er dem Dechan angeben. 4. Der Custos. Er mußte die Kirchen- vrnaten und des Kapitels Siegel fleißig bewahren; und über das Verlorne Rede und Antwort geben. Keine Briefe besiegeln ohne Bewilligung der Zweydrittel vom ! Kapitel. Und wenn die Briefe eine bischöfliche Wahl oder eine Alienation betrafen, so mußten die DorHerrn gemeinlich bewilliget haben. Er besorgte ferner die Anschaffung des zum Gottesdienst benöthigten; als das Lein- i wand, den Weyhrauch, die Kohlen, die Glockenseiler, ' die Hostien, das Wasser, den Wein. 5. Der Schul- ! Herr. Er regierte die Schule des Kapitels. 6. Der j Reller. Er war auch Richter zwischen den Amtleuten des Thumprobsis. 7. Der Rämmerer. Er mußte die Güter so zur Kammer gehörten, verleihen, die Zinse einziehen , und zwischen den Zinsleuten richten. Der Erzpriester hatte den Rang zwischen dem Sänger und dem Cnstos. Es war noch ein sonderbares Amt: -es Dor- menters Amt. Der Dormenter hatte das Recht , nach I Absterben eines Domherrn , dessen Chorhnkh, Gürtel, 454 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Hosen, Bettladen und Pantoffeln zu nehmen. Dieses Amt nebst andern gehörte zur Thumprobstey. Da der Kaiser Rudolf von Habsburg, der im Jahr 1291 gestorben, diesen Zeitraum unsrer Geschichte gleichsam beschließt, so wollen wir noch eine Anekdote von ihm anführen, die einigen Begriff von dem damaligen Zustand -er Gerberey zu Basel geben mag, und auch zugleich eine nützliche Wahrheit enthalt. Einst stieg Rudolf bey einem Gerber in Basel ab; sein Weib ließ er ein Gastmal bereiten ; die niedlichsten Speisen und edelsten Gerränke wurden in silbernen und güldenen Gefäßen vorgelegt; und die Frau des Hauses nahm in reichern Schmucke den ersten Platz an der Tafel ein : » Warum, fragte Rudolf, ,, schleppt ihr bey all diesem Ueberfluß , euch länger mit „ lästiger Arbeit? " » Darum, versetzte der Gerber, „ weil sie es ist, die jenen befördert"). Zehmtes Rapitel. Vom hohen Adel. ^or dem i;ten und i4ten Jahrhunderte bestand der eigentliche Adel im deutschen Reiche aus dem alten Herrenstande : die Herzoge, Grafen und Freyherren oder Dynasten waren die drey Klaffen desselben. Das Wort Dynast hat man in neueren Zeiten, wo Ritter-und an- -ere Geschlechter den Titel eines Freyherr« erhalten oder genommen haben, einführen müssen, um jene Freyher- -) Leonhard Meister, Kaiser Rudolf von Habsb. p. X. Kap. Vorn hohen Adel. 455 ren von leztern, zwischen welchen sich keine Vergleich»«- anstellen läßt ö), zu unterscheiden. In dem i tten und raten Jahrhunderte war der hohe Adel in unsern Gegenden noch sehr zahlreich. Verschiedene Stämme löschten aber aus; andere wurden durch die Kreuzzüge und die Verwirrung im Reiche weggeraft. In den zwey nächstfolgenden Jahrhunderten bemerken wir insonderheit die Grafen von Habsburg / von Honberg oder Homburg , von Froburg, von Thierstein und von Psirt, nebst den Freyherren von Hasenburg, von Fal- kenstein / von Röteln, von Ramstein; doch waren lezte« re keine ursprüngliche Freyherren, sondern gefreyete Dienstmanne. Die Grafen von Honberg sind Reichsvögte des hohen Stifts und der Stadt Basel gewesen. Die älteste zu- verläßige Spuhr davon findet man in einer Urkunde von no;, und die lezte in einer Urkunde von raiKurz darauf wurden sie von derselben entfernt, oder abgesezt. Sie unterließen aber nicht zu Zeiten selbige anzusprechen. Uebrigens besaßen sie, in unsrer Landschaft, die Stadt Liestal und das jezige Oberamt Homburg, mit den dazu gehörigen Dorfschaften. Man hat in neuern Zeiten in Zweifel gezogen, ob die Herrschaft Honberg ein Lehen des Bistums, oder nicht vielmehr ein Allodialeigenthum der Grafen von Honberg gewesen sey. Ein Mönch von St. Alban hatte geschrieben, daß sie ein Lehen des Bistums war, und zwar aus Anlas der Vogtey, proprer jr.8 ülävocanre guoä IrLbed.rnt loco Lpileopi in LLÜIeL. Hierüber bemerkt Wurfteysen c): „ Ob welchem mir doch ü) Lopp äs InüZni äiKereiNis inter Lomites L dsobllss. p. Iy6. c) Baßier Chromck. x- z;. 45-5 Siebente Periode. Vierzehntes Jahrhundert. Zweifel einfallet/ darum daß es der Bischof hernach „ an sich erkaufet. " Bructner, in seinen Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel / sagt / pug. izio. „ Diese „ Gegend und Zugehörde (Homburg und Liestal) ist all- „ zeit dieser Grafen eigen und niemals Lehen gewesen; „ wie ste denn auch von der Gräfin Jta dem Herrn Bt- ,-> schofe von Basel verkauft worden. " Und Loch hatte er / ?»§. 1962 folgenden Bericht gegeben: „ In dem Jahre „ iL7s waren GrafWernher von.Homburg / GrafRu- » dolf von Habsburg und Graf Ludwig von Froburg von » Bischof Otto damit belehnet: Graf Werner von Hom« „ bürg hatte anfänglich diese Leheuschaft allein / er gab „ ste aber wieder auf / um gemeiusamlich mit vorgemeld- „ ten seinen Vettern solche zu empfangen Die Erklärung oder Aufhebung dieser Widersprüche werden wir unter dem Jahre versuchen/ wo die Stadt zum Besitz dieser Herrschaften gelanget ist. Im Laufe des i4ten Jahrhunderts hat der Herzog Lüpold von Oesterreich die Reichsvogtey unsrer Stadt einige Zeit innegehabt. Mehrere Bischöfe und Domherren, insonderheit in altern Zeiten/ sind auch aus dem hohen Adel gezogen worden« Wetters hat er aber an dem inneren Stadtwesen der Basler keinen Antheil gehabt; und wenn von Edelleuten bey uns die Rede seyn wird, so ist nur der niedere Adel / das ist die Ritterschaft oder die Dienstmanne damit verstanden. Es fragt sich noch, ob der hohe Adel auch noch Erzämter in unserm Bistum besessen habe ? Hier ist zu wissen, daß in den Erzbistümern insonderheit, ausser den gewöhnlichen Erbämtern, iuboKeiu iuoreuicsris. die von Nil- terge- X' Kap» Vom hohen Ade!» 457 tergeschlechtern oder Dieustmanneu zn Lehen getragen wurde» / man noch Obererbamter antrift / welche der hohe Adel bekleidete. Jene vertraten aber ihre Stelle, oder waren ihre Vikarien -l). Das Erzbistum Maynz, hat z. B. zu Ober-oder Erzmarschallen die Landgrafen von Hessen / zu Obertruchfessen die Grafen von Beiden;, zu Obermundschenken die Grafen von Sponheim u. s. w. Man findet einige Spuhren von einer solchen Einrichtung indem Bistum Basel. Ein Herzog von Teck wird Kämmerer des Stifs oder Bistums genannt, und in spätern Zeh ten kömmt ein Graf Rudolf von Thierstein mit dem Titel eines Pfalzgrafen vor. Da das Bistum, in Vergleichung mit andern, nicht unter den reichen gehörte, so möchten wohl die Bischöfe nur ein solches Erzamt gehabt haben. Oberkammerer und Pfalzgraf sind Benennungen , welche das nemliche Amt bezeichnen können- Eilftes Kapitel. Ueber die Gotteshausdienstmanne, die Ritter und Knechte, den niedern Adel. ^^ie Gotteshausdienstmanne e) oder MiEsi-mles /) Lc. eleüN, haben einen wesentlichen Bezug auf unsre Verfas- ci) Xoxp äs inllZni äiikerenris imer Lomitss L dlobi1s8. x. ZoS. «) Gotteshaus, Hauptkirchc, Bistum sind hier gleichbedeutend. Dieser Ausdruck rührt vielleicht von den Zeiten her, wo die Bischöfe nur Diöcefen hatten, und keine Bistümer im weltlichen Verstände. /) Das Wort M-Msrislir oder Dienstmann beziehet sich nicht Erster Band. G g 4 s8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. jung gehabt. Denn, unter den acht Kiefern des Raths mußten zween aus ihrem Mittel gezogen werden, und die Vürgermeisterswürde / wie auch die vier ersten Stellen im Rath gehörten den Rittern ausschließlich zu / welche mehrentheils, wo nicht alle , Gotteshausdienftmanne gewesen find. Sie waren ursprüngliche und eingesessene Angehörigen des Bistums , und machten die lezte Klasse der Stifts- leherNeute aus. Das war der niedere Adel, das waren die Ritter und Knechte, die so oft in der eydgenößischen Geschichte vorkommen. Bald hielten ste es mit den Städten, bald mit den Fürsten. Bald erzwängen ste mehr Vortheile und Freyheit für steh, bald fochten ste wider Freyheit selbst. Die höheren Klassen der Lehenleute des Bistums bestanden aus Fürsten, Grafen und Freyherren. Diese hießen nur die Vassallen der Kirche, jene aber ihre Dtenstmanne. In dem obern Saal des Bischofshofs sahe man im fünfzehenten Jahrhunderte die Geschlechtswapen der Stiftslehenleute nach den folgenden vier Stuffen abgetheilt. Fürsten. Grafen. Herren. Edelknechte. Oesterreich. Thicrstein. Ramstein. Reich. Pfirdt §). Frcyburg. Falkcnstein. zc Rhin. im Mittelaltcr auf geistliche Verrichtungen, wie man etwa glauben sollte, sondern auf weltliche Obliegenheiten. Die Mniüsrisles werden auch Mlites minorss, A-liüres servi, Vssglli ininores genannt. Sehr oft findet man sie in ältern Zeiten unter dem allgemeinen Ausdruck kaxulus, Volk, begriffen. Pfirdt wird hier unter die Fürsten gesetzt, weil nach dem Absterben des alten gräflichen Hauses von Pfirdt, die Her- XI. Kap. Vorn niedern Adel. 459 Fürsten. Grafen. Herren. Edelknechte. Deck. Froburg. Arburg. Pfass. Hochbcrg. Nidau. Senn. Mönch. Baden. Valendis. Rapoltsrein. Neufschätel. u. s. w. von Eptingen. Marschall. Schaler. Vizthum. von Bärenfels. von Rothberg. Roth. u. s. w. Die Lehensverbindlichkeit zwischen den Vassallen der höheren Stuffen und -en Bischöfen, ihren Lehensherren, war im Grunde nicht viel mehr als ein wechselseitiges Schutz-und Schirmbündniß; bey welchem -erhöhe Vas- sal den ganzen Vortheil zog/ und der Bischof nur die Ehre genoß, daß er so angesehene Personen unter seinen Lehenleuten zählen konnte b). Hingegen mußten die Dienstmanne Kriegs-oder Hofdienst leisten/ und der erbliche Genuß eines Lehens war ihr Sold oder Wartgeld. zöge von Oesterreich / als Erben desselben, in dessen Stelle getrettcn waren. Dieser Umstand zeigt uns, daß jene Klassifikation der Stiftslehcnleute ungefähr in die Mitte des vicrzehenteu Jahrhunderts gehöre, ä) Das war oft ein Mittel sich unruhige mächtige Nachba- ren zu Freunden zu machen. Man gab ihnen als Lehen- was sie ohnedem / als Eigenthum an sich gezogen hätten. Bisweilen war im Gegentheil das Lehen ein ursprüngliches Eigenthum des hohen Vassallen , der entweder aus Reli- gionscyftr , oder um sich gegen einen mächtigern Schutz zu verschaffen / oder auch wohl um Geld , seine Allodial- herrschaft zu einem Lehen erniedrigte, und die Lehensherr, schaft oder Süscränetät einer Kirche übertrug. Eine solche Beschaffenheit hatte es mit den Grafen von Psirdt. Ihre Hauptiehen waren aufgetragene Leben, seriös oblsm. GgL 462 Siebeiire Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Die Gegenstände der Ritterlehen / oder Lehen der Dienstmanne waren anfänglich von wenigem Belang. Sie bestanden in einem Antheil an Zehenden, Bodenzinftii, Zöllen, wie auch in der Nutznießung einiger Aeckcr oder Waldungen. Das waren Ritterlehen ohne Rittersttz 0. r) Die ursprünglichen Rittcrsitze der Dicnstmannc waren mehrenthcils ihre Häuser oder Höft in der Stadt. Einige sind Wirklich als Lehen besessen worden; worunter vermuthlich auch aufgetragene Lehen gewesen sind. Daß einige, wo nicht anfänglich alle, Rcichslchcn waren, bo weißt kein Erneucrungslehcnbrief vom Kaiser Sigmund, dem Ritter Hcmman Offcnburg im I. i4?4 zu Basel gegeben. Er betrist Häuser in der Stadt, und ein Lehen zu Angst. Die Häuser werden ei» rechtes Lehen genannt, und das Lehen zu Augsi nur ein Pfandlchen. Folgende einzelne Stellen wollen wir ausziehen: „ Dem Strengen Hcm- „ man Offcnburg Ritter, unser Diener und des RcichS „ lieber getreuer .... den Hof genannt Pfaffcnhof (die Pfaffen waren eines der ältesten Rittcrgcschlcchlcr und „ Dienstmanne der Kirche,) auf St. Peters Berg zu Ba- „ sel und etliche Häuser und Gärten in der neuen Vor- „ stadt dasclbs gelegen zu einem rechten Lehen.... Das „ Dorf Äugst.... zu einem Pfandlehen.... empfangen „ von uns und dem heiligen Reiche, als wir römischer „ König waren .... (der Kaiser wird gebeten) zu crncue- „ ren, vcrleycn, und bestätigen.... bestätigen ihm die „ (Lehen) von römischer Kaiserlicher Machtvollkommenheit „ .... gebieten darum allen und jeglichen Fürsten, Gra- „ vcn, Freyherren, Ritter und Knechten, Bürgermci- „ stcrn, Schultheisscn, Schöppen, Amtleuten, und Rä- „ thcn der Herren und Städte u. s. w. Die Stadtthore, welche zugleich wie die Bürge aufdcm Lande Gefängnisse waren, sind auch nebst den dazu gehörigen Wohnungen ursprüngliche Rittcrsitze gewesen. Sie standen unter der Hut von Rittern. Der sogenannte Salz- XI. Kap. Vorn niedern Adel. 461 Dann folgten die Belehnungen von gegebenen oder aufgetragenen Thürmen oder Bürgen, ohne Leute und fahl rhurn hieß vor Zeiten zcm Rhin , vielleicht war es der Ril- tersitz des Geschlechts dieses Namens. Der Thurn am Bir- sig , wo nun der Niesen siehet, war noch im izten Jahrhundert von den Rittern Cämmerer bewohnt. Der Svah- lcnschwiebogen wird in einer alten Urkunde korw LZvIK genannt. Man findet unter andern Namen von Zeugen, einen Johannes ab Eselthürli. Der Aeschemerschwiebogen hieß Schloßkrutnowe, und ist einige Zeit von denen von Eptingcn besessen worden. Und die Bärcnhut kömmt einmal rinter dem Namen koits LKunoMs, vor, d. i. Thor des Cnnrads. Man hat in neueren Zeiten erzählt, daß es von einem gebaut worden, der Chuno hieß , und dadurch das Leben, so er verwirkt hatte, erhielt. Die meisten Namen der ältesten Nittergeschlechter zeugen von einer städtischen Herkunft, als z. B-, Schaler, Mönch, Steinim, Reich, Kraft, Pfaff, zer oder der Kinden Lne- rorum, Vorgassen, Grelin, am Kornmarkt, Roth und andere. Mehrere mögen diese Namen von den Figuren genommen haben, die, nach damaliger Gewohnheit, an ihren Häusern gemahlt waren, diese Zeichen findet man auch, so viel es sich machen ließ, auf ihren Wapenschil- dern; denn, sagt ein aller Schriftsteller vom rg-ten Jahrhundert , waren die älteste Wapen redende Wapen. (Oobo- linl Lolrrwäroirwn Ncim 6. c. 2 ;. oxuä Nsz'bom., ab Ln- elquo cognorninL cum nomimbus Lrmnrum Loncorclsbsnt). Die Schaler führten im Schilde eine oder Leiter, die Mönchen einen Mönch, die Pfaffen einen Geistlichen, die Kräften einen Löwen, die Tasvcnnen eine Henne, die Osscnburger eine offene Burg. Vielleicht haben auch umgekehrt die ertheilten Wapen einige Gcschlechtsnamen veranlasset. Andere Geschlechter haben den Namen ihres Amts zum Gcschlechtsnamen angenommen; entweder weil sie in och keinen hatten, oder weil sie sich dieses Amt zur Ehre anrechneten: denn wie Matthäus beobachtet, haben viele Gg Z 462. Siebente Periode. Dreyzehcntes Jahrhundert. ohne Land, welche man mit freyherrschaftlichen Schlössern nicht verwechseln muß 6). Das hieß man Burglehen. Geschlechter ihren ersten Namen vergessen, oder aus der Uebung kommen lassen. Daher die Marschallcn, Kämmerer , Vizthummen (Viceänmim,) vsxiferi (Truchscssen) und kincerriX (Mundschenken,) wclcle noch in einer Urkunde von i;o;,und beym Albertus Argcntinensis (p. n;)vorkommen. Andere haben sich von der Stadt genannt, woher sie vermuthlich hcrstammtcn, als die von Straßburg und die von Kaiscrstuhl, welche, wie man es sich wohl einbildet , nie Herren zu Straßbnrg noch Kaiscrstuhl gewesen sind. Andere haben den Namen des Orts und der Gegend gebraucht, wo sie ein Rittcrlchcn hatten, es mochte noch so unbedeutend seyn wie es wollte. Z. B. durch das Absterben des Edelknechts Heinrich von Hagenthal fiel das Ritterlehen dieses Geschlechts im I. den Grafen von Thierstein anheim; das Lehen bestand aber nur in zwey Vicrzel Dünkel, welche von acht im Hagcnthaler Banne gelegenen Lun-eäles, Montagen, enthoben wurden. Andere haben hingegen ihren Namen dem Rittcrlchcn gegeben ; von Reich ist Reichenstcin entstanden, von Mönch Mönchsbcrg, wie auch Mönchenstcin, ein Dorf das vor Zeiten Geckingen hieß. Im i4kcn Jahrhundert war schon gebräuchlich , mit Wcglassung des ursprünglichen Gc- schlcchtsnamens sich von dem Lehen allein zu schreiben. Man findet Ritter vxn Neuenstein, anstatt Am Kornmarkt, von Schauenburg, anstatt Schöwli von Schanenbnrg, von Homburg, anstatt Wolf von Hvmburg. Mit Recht warnet Herrgott (Oeneal. ) vor den lächerlichen Abstammungen die inan aus Anlas der Partikel von andichten dürfte. Fünferley Klassen konnten sich von dem nemlichen Orte nennen: der Freyherr oder Graf, der Ritter oder Dienstmann, der Meyer, der Leibeigene, jeder andere der hinweg zog, und sich dann von diesem Orte seiner Herkunft schrieb, 2) Daher § zum Beyspiel, waren, in der einzigen Gegend XI. Kap. Vorn niedern Adel. 46Z Kirchensätze mit dem gehörigen Zehn-en wurden auch als Lehen übertragen, und bisweilen schrieb man ßch von dem Orte her, wo man dieses Recht ausübte. Eine gleiche Vewandniß hatte es mit gewissen bestimmten Abgaben/ Steuern, Frondiensten in einer Dorfschaft, und mit dem Recht, den Meyer oder Schulz zu erwählen, und einen Theil der im Lehenbrief festgesetzten Strafgelder zu beziehen. Bald wurden solche zerstückelte Gerechtsame unent- geldlich zu Lehen übergeben, bald nur verpfändet, bald verkauft t). Solche Erwerbungen waren die gewöhnlichsten Geldanlagen. Hieraus erwuchs nach und nach eine Art Junkerschaft über Land und Leute in einem Dorfe, welche aber weder Herrschaft, noch viel weniger Freyherrschaft hieß. Sonderbar ist der Ausdruck, dessen sich das allemannische Recht bedient, wenn es von den Dienstmannen und ihren Leibeigenen redet: m) „ Nieman mag Gg 4 des Dorfs Eptingcn, welches doch nächst am höchsten Brache des Jura eine rauhe Lage hatte, mehrere Bürge oder Thürme: der Burghof, Weitcnwald, Wildeptingm, Ei- chcnberg, Renken oder Hafclburg, Stammburg, Eschen;. Viele dergleichen Bürge sind eigenmächtig gcbauct, und dann theils als aufgetragene Lehen bestätiget, theils auf kaiserliche Befehle niedergerissen worden, t) Ucbcrhaupt waren die meisten unter diesen Ritterlehen, Aftcrlchen. Die Bischöfe warm die Lehnsherren, die Grafen und Freyherren waren die Untcrlehenshcrrcn oder ersten Vaffallen, und von diesen rührten größten Theils die Dicnstmanne zu Lehm. Zahlt man noch dazu die Kaiser und das Reich als oberste Lehmsherrcn, so wird man finden , daß jene einzelne Gerechtsame bey den Dicnstmannen in die vierte Hand gefallen waren. Lap. I.IIl. p. 1. II. IkeLurl Lntlgmr. ir 8cRi1cero. 464 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. » aygen Lüt nit haben, wan (als) Gotzhüstr und Für- „ sten und Frien . . . Gehöret am Dienstmann an am „ Gotzhuse, und giht (behauptet) er habe aygen Lüt, „ die sint ßne; Gotzhuse; aygen, dez aygen er ist, und „ sin nic. Hat ain Fürst ainen Dienstmann, und hat „ der aygen Lüt, die sint ßn nit, st stnt sine; Herren, „ dez aygen er ist. Wann (denn) wer selbe argen ist, » der mag nit aygen Lüte han haben. " Man hat mehrere Beweist, daß es eine Zeit war, wo die Lehensherren ihre Dienstmanne verpfändeten, austauschten, verkauften»); daß ste nach derselben Absterben das beste Stück (cmksllum) aus der fahrenden Nach- laffenschaft zum Voraus nahmen«); daß der Kämmerer, Marschall, Truchseß, Mundschenk und andere Dienst- manne jährlich etwas gewisses an Vieh in die Küche des Herrn liefern mußten; daß wen» die Dienstmanne von zwey verschiedenen Herren unter einander heyratheten, die Kinder unter die Herren vertheilt wurden />). „ Nimmst ,> eines Pfaffen - Fürsten Dienstmann, sagt der Schwa- „ benspiegel, des Reichs Dienstwetb... das erste Kind, „ das da wird, es sey ein Knab oder Magd, das ist -es „ Gottshuß." y) n) Nnlcov. 6e ,1uie publ. x. 442. LKor, äs AliniNenLlibus. Daher wollte sie Bürgermeister adclichc Leibeigene nennen. Er, der zu Gunst der Ritterschaft sehr vieles geschrieben, hatte den neu cröfnetcn Grafen-und Rittersaal herausgegeben. Diesem Buch setzte man ein anderes entge, gen: das gcöfncke Rittcrfcld. v) Nsttbreris cle hlobilltsts p. 94; ) 6lLlkev üs NtnlNerinlibns x. 42 , udi Oiplomn äe Anna I2IZ, gurr I)ux LLVLrice L Lpilcopvs lllLÜ8l>vnenüs circa Winigeiiulc« eomm inter ls conveniunt öcc. 4) Bürgerm. Lorxn5 1. I. v. ;Ü9>, XI. Kap. Vom niedern Adel. 46; In Ansehung der Strafen bemerkt man folgendes Verhältniß: Bey Nichterscheinung am kaiserlichen Hofe mußte man dem Kaiser eine Geldbuße erlegen, oderwet- j ten. » Der Fürst, meldet das allemannische Recht, wet- > >, tet hundert phunt. — Ain Frierherr wettet füuftzig „ phunt. — Ain Mitter - fri zwanzig phunt. Der Dienst- „ mann zehen phunt. Und darnach allerhand Lüte zeheu phunt." Bey der Strafe des Harnescar, durch wel- i ehe man verpflichtet war, etwas öffentlich auf den Schul- I tern zu tragen, belud sich einer vom Adel mit einem Hunde, einer von der Ritterschaft mit einem Sattel, und einer vom Bauernstände mit dem Rade eines Pflugs §). Ueber die Freylassung der Dtenstmanne hatten die Gesetze folgendes verfügt: „ Lat ein Leyenfürst siueu „ Dienstmann fri, der geborn ist von ritterlicher Art, der „ betzabt mitter-feien Recht." Also wurde er, der Freylassung ungeachtet, den Freyherren nicht zur Seite gesetzt -). Wenn ein Freyherr sich mit der Tochter eines Dienstmannes vermahlte, verlohren die aus einer solchen ungleichen Ehe erzeugten Kinder den Stand ihres Vaters, und sein Geschlecht wurde zum Stand der Ritterschaft erniedriget r<). Gg x ^ ) Lsp. LXXV. p. 77. Apuct 8ckilt. Itisk. Lnt. 1 . II. 7) Xc>biti 8 csnem, Miniüsrialis tsIlLM, L Lolonus aratri ro- iam. SAuä Otton. krisinZ, 1 . 2. äs 6 . kreä, 1. c. 28 - 470. r) Lsx. 148. .chris xrovinc. ulsmann. spuä 8ckilt. rr) Lll dlsmsnms invetsrLtu8 utus, lonZs retro oblervLtri! contuseuäo nt Laro copvlanäo llbi miliwris iL interioris xsnsris cochugem, xrolem tuLm mäs crsLtM llegsQersh 466 Siebente Periode. Dreyzehutes Jahrhundert. Im 12 und I?ten Jahrhunderte wuchs die Anzahl der Dienstmanne unbeschreiblich an. Sie theilten sich in die besten Güter der Kirchen / und Schacher oder Pachter verlangten, daß die Meyerhöfe, welche stein Bestand hatten, ihnen als Kriegslehen übertragen wurden n-). Sie steuerten sich auf die Aehnlichkeit des Namens, und wollten Pachterlehen und Kriegslehen für einerley gehalten haben. Mehrere nahmen eigenmächtig den Rittergürtel x). Das Ansehen der Dienstmanne ist allmahlig emporgekommen. Der erste Anfang davon mag wohl in Italien schon in das eilfte Jahrhrmdert gesetzt werden. Sie verbanden sich unter einander wider die Unterdrückung ihrer Herren, und die Gemeinen folgten ihrem Beyspiel nach .v). sr^ue ciebaronirer , jiliihue 6 e cecero Lsrones rninirne vo- citentur kelrus cle Unälo I. 2. cle Imxerio. c. XII. ro) (lolästius 1 . I. rerurn alieniannic. p. n;, „ Lrant autern viliici iiii majore 8 2K initio ex plebe 6 c vuIZo: xollca cum 3 ciominis tvis prrc6ia in beniücinin accepülent, eo titulo etiam nabilitatein iibi vinciicare cceperunt. (luo ex fönte inknita nobilium proüuxic inulcitucio, x) In ilntiquimr. kulciens. I.. II. e. 18- circa snnnm 1162. „ 8 i ^uis tlvbLtnm Ü 8 contraäicere vellet, ingeniola L callitia arxumentatione juil« tui ( Lechcnrccht noininant,) angnis niore cle manibus elaxti. per sntrsÄuz terinonnm lins tun clilcrimine eilugiebant ". Liirc!rar 6 u 8 cie Lalit>u 8 8te. 6aUi8 p. 124. nbi cis temporibus Uenrici IV. a^it ,, In kac psililentia üäeies lnijus LccletiL inter le poil'el- jiones liias cüviäebant. dliniKeriaIe 8 optiino 8 msnlc >8 eccle- iiarum nollrarum vliFsbant, LeIIarii Lcclsli-e, jure villica- ti»ni 8 , in inoäuin Leneüciorum I,allere contenäellLr, minoL iuo8 xrotsrvs ksciiorre conkpirsti ix6 iibimet irrtrs ke luäi-. L68, jurs se lege« eonkituunt. fss ne ksliius eonkunäuitt"r llepiäsnu8 sä sn. 1041. „ Ns§rrs insuäits coriiuüo ksüs ell ltslire , propter eonjurstiories quss kecerst I'opulus corrtrs, krincixes": 'V/'ippo p, 440. ,, Lonrsäus sc! leäsnäsm i^no bilis vril^i corrtumscism, M xerrs Urincixikus prTVsIus- rsnt, Itslism ingrecüwr". krismZenüs I.. VI. c. ;i. r) Nults vero mrrtsts kunt luble^uente tempere, §: lioc im- primis, c^uoä Isxsto psulstim vetere nexu , ^uicc^uiä körte Leneücii s Dominis, tsn^usm Ninikerisleb, irshuersrit. iUuä zure keuäi tenere ineipersnt. .! Iknäs Ni.rMerisI.i8 keuästsrii sppsilstio ori§mem trsxit Lommsnt. äs It. ss lud Henrico V. s Nske. p. 2;;. Lsp. LI.I. spucl 8elii!t. sslisk. sntic,. 1. II. p. 8?- 4§8 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. verkaufen konnten. Sie waren die Dienstmanne des GottShauses, und die geistlichen Fürsten waren nur die Verwalter und Vorsteher desselben. Aus dieser Ursache wurden sie vermuthlich höher gehalten, alS-die Dienstmanne der Layenfürsten, wie es steh aus einer Stelle des allemannischen Rechts deutlich abnehmen läßt ö. Dazu kömmt noch, daß bey! einer wahlförmigen Verfassung die Stände sich leichter emporschwingen, als in einem erblichen Fürstemhum. Endlich hat die Ritterswürde die Klasse der Dienst- manne in rechtes Ansehen gebracht. Vorher waren sie belehnte Kriegsreuter und Amtleute, die nur wahrhaft gemacht wurden. Der Rittergürtel und die vergüteten Spornen machten den äußerlichen Schmuck des hohen Adels auS c). Der hohe Adel war der eigentliche Rrtterstand. Daher finden wir in den alten Sigillen der grast. Stämme, einen ganz geharnischten Reuter, welches die spätern Rittcrgeschlechter aus dem dienstmännischen Stande, auf ihren Wappen nie geführt haben. Im 12 und i; Jahrhunderte sind diese Kennzeichen des AdelS den Dienstmannen, gemeinen Freyen, und andern zu Theil geworden. Viele haben solche im Schlachtfelde verdient, viele aus L) Lax. 47. axuä Bürgermeisters Loä. tris xublici. 1. I. x. ;6y. c ) „ Is iionor (recsptio in egueürem oräinein) olim inter kro- csres babebLwr cximius, (juein Hegum gnogue I'iincipnm- gue liberi LxpeAarL jubebsntur in juilam Ttstem. Insig- nia ÜignitÄtis errrnt, aurAtu; snlls, aursts calcaria, cuin xaluägmento (cotta srinoruin ). Hunc enim cultum dons? lege«, leu I^Ig^ornm mors« in cceteiis nobilibns (inferiori, bus) klebeisgue xroscrixssrant. Vitri^r. illullr. 1. II., x. 868. b. 469 xi. Kap. Vorn niedern Adel. Frömmigkeit beym heiligen Grabe. Andere sind vor der Schlacht zu Rittern geschlagen worden; andere bey fröhlichen Anlässen/ um die Pracht -er Feyerlichkeit zu er« höhen. Andere haben eigenmächtig den Rittergürtel angelegt -). Im i;ten Jahrhunderte sind/ wo nicht alle/ wenigstens größtentheils / die Dienstmanne der Fürsten unb Grafen / Ritter oder Ritterssöhne gewesen. Das gehörte zum Ansehen des Hofes. Hingegen suchten die Ritter Dienstmanne der Herren zu werden ; dadurch erlangten sie für sich und ihre Nachkommen freyen Zutritt bey Höfen / und eine nähere Anwartschaft bey Kriegszügen und Aemterbestellungen auf Herrensold und Fortpflanzung der Ritterswürde /). Denn sie war anfänglich nur persöu- «0 Der Ausdruck/ zu Ritterschlägen, rührt von dem Gebrauch her/ den Candidaten, vor der Anlegung des Rittergürtels und der Ritterspornen, dreymal mit bloßem Degen auf die Schulter oder in den Nacken zu schlagen. Das war der Adelbrief jener Zeiten. -) Kais. Friedrich I. verbot im I. 1187. daß kein Sohn eines Bauern noch eines Priesters sich die Ehre desselben anmaßen sollte, t^onr-iä Urlxsrg. x. ;oz. Lbronici. /) Zur Erhaltung des vollkommenen niedern Adels gehörten drey Sachen: i°. Die Abstammung von einem Ritter, und wo ich nicht irre, nach dem Beyspiel der Römer, von zwey Rittern, Vater und Großvater. 2 °. Der erbliche Besitz eines Lehens. Eine standesmäßige Lebensweise. In spätern Zeiten ist die Ebenbürtigkeit bey Vermahlungen auch erfordert worden. Nachgehends hat man die Anzahl der Ahnen verdoppelt; und, wie ich vernehme, haben unlängst gewisse Stifte noch zwey sogenannte Hörner auferlegt. Wahrlich! sehr nützliche Erfindungen fürchte Veredelung der Menschheit! 4?o Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. lieh. Nachgehends hat man sie den Ritterssöhnen nnd Abkömmlingen gleichsam aus Scherz übertragen. Diesem Hang zur Dienstmannschaft muß man die sonderbaren Gattungen von Lehen zuschreiben, weiche man bisweilen antrift. Der Ritter Hemmann Offenbnrg erhielt z. B. im i sten Jahrhunderte von den Grafen von Grüjeres die Belehmmg der jährlichen Gefalle von zwey fetten und so guten Mast-oder Schlachtochsen, als sie gewohnt waren in ihrer Küche zu gebrauchen. Welches Mannslehen auch auf seinen Sohn Peter gekommen ist F). Einen großen Vorzug bekamen, unter Conrad dem 1 ^. (1252-1254), die damaligen Ritter, da er verordnete, daß, ohne königliche Einwilligung, nur Ritterssohne den Ritterschlag erhalten sollten b). Doch wahrend dem ganzen i;ten Jahrhunderte wurden noch viele Ritter gemacht die nicht von Rittern geboren waren r). Sonderbar ist es, wie lange es gehalten, bis man, in den fürstlichen Kanzleyen, die Dienstmanne zum Adel gezählt habe. Erst im i sten Jahrhunderte nahmen sie den Titel eines Edelmanns -l). Ein Schriftsteller, der zu An- §) Der Lchenbrief stehet bey Bruckner, Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel, x>. 1192, woraus wir folgendes hie- hersctzen: < . . eiäem ketro OKemkurg voäie comm nobis tu ecclelis ksrockisli . . . genullexo L liumili curn iM,in- ris iä pecenti segne pollnlsnti ... in keuclum komsxium segne liZiurn cieclimus contulimns . . . 8slvo guoci Leu. 6i äebitT lläelitstis komsginm >L obleguium per Vsürllos iuis Oominis prTlksri 1'olitnm L consuetum xrxüetur L ex. lrivestur. /,) OoläslI. 7 . III. Lonllit. Imp. p. z y8- r) llnnsles Lolmsr. scl ann. 1281. s» - ' Herren sey /). Die Ritterschaft war eine Mittelklasse zwischen dem Adel und dem Bürgerstande. Da aber ihre Vorzüge immer neuen Zuwachs bekommen, wollten sie nicht mehr für eine Mittelklasse gehalten, sondern dem er- ^ sten Stande gleich gesetzt werden. Darauf erfolgte der ! Unterschied zwischen dem hohen oder eigentlichen Adel, ! und dem niedern oder Ritteradel. Aus unsern Urkunden vom i; ten Jahrhunderte, kann man abnehmen, wie die Dienstmanne sich nach und nach zum Adel erhoben haben. Wenn Grafen und Freyherren als Kontrahenten oder Zeugen in denselben erscheinen, so nehmen diese den Titel dlobL nach ihren Namen,' ausschließlich. Z. V. in einem Diplom von 1256, durch welches der Freyherr von Klingen dem Kloster Klingenthal den Kirchensatz zu Werre schenkte, werden die Zeu- neino gute bnsm 8ec. XV, velxrinium sä initiuin 8ec. XVI sülimxlit." Herrgott. OenssIoZ. UsbsbnrZ. 6. Vol. I. x. ißi. /) ,, Dscim« s krinciI>ibu8 trsniierunt in niinilierisles c>ui nunc Aiiitsres sxxellsntur. Ltism lubliniius nomen ex ' Ninikerislibns Mcupsntur; Xobiles Icilicst äici volunt, cnni tsmen b.iimns Xobibnm xrsäus 6t in Lsrvnibus. " VI. bsrtus LrsnLius in Netroxoli lus I>. I. csp. 2 . .ix Lomex cle klalzx- burA, DIricux fraker msux cle Ivlin^cm, l)!i icux L H. tmrrex tlel'iutenÜLirl, Dlricux Lt Llzerbsrilux t'mcrex cie 6utinburc, ^oksnnsx 6ü XVetlinlisrc dlobilex; Item H. 6t k. 6e 11.2t- rinkiulen, (Isiicux ux Lt lobsnnex cie lottin- bin, H. 6e 1"egütelcl, L. Lc L. 6iüi 8reinmai', Lc mul- ri slii 6äe Uigni. Hier werden also die Grafen und Freyherren als Edelleute den Rittern und Knechten entgegen gesetzt. In einem andern Diplom von 1265, durch welches der Graf von Froburg die Lehcnsherrschaft des Bischofs von Basel über Waldenburg anerkennt, kommen unter den Zeugen die Namen der ältesten und vornehmsten Dienstmanne von Basel vor, aber im Gegensatze mit dem Adel. H2ttM3imux Oomex tle Vroburc , Lonmtlux tlö Hocicherc, dlobilex. Ileiniicux äe Lvcbenbeim , Hemri- cux 6iätux iVlonLcbux, i^sinricux Oivex, Hemricux 8tein, Heinricux Lleiicux (Pfast), öurcUaräux Vicstlomimix, I^cobux üc ^Iberkux N^rxcslci, Heinricux cle 8cboven- krerc, lo^armex Orsttonix, Hugo cle Olmn, lobsnnex kuerorum (zerKinden) A 2IÜ ticle 6igni. Zu Hause aber, wo die Dienstmanne, in Vergleichung mit den übrigen Bürgern, die ersten und vornehmsten waren, nahmen ste zwar nicht, (weder vor noch nach ihren Namen), den Titel Nobilix, sie wurden aber doch als eine Art Edelleute angesehen. In einem iL;o schon angeführten Instrument, wo die Kirchsprengel der Stifte St. Leonhard und St. Peter bestimmt werden, stehet unter anderm verordnet, wie es in Ansehung der Bestattung der Dienstmanne gehalten werde» sollte: 8i gui Ni- niÜsritllium vel eorum uxorex vel tilii ; und bald darauf . Wird XI. Kap» Vorn niedern Adel» 47Z wird gesagt: eattom lex eric lr c)U3ii6o hch,M/ro^r rro^r'/tt in pLrrociuL 8.ri I^eonliaräi äginicilium babenrex likii Lccleüain 8. ketri e1e§erinr sepulturam. M,- ör/eL, das ist, dergleichen Edelleute - Edelleute dieser Gattung. In dem i 4 ten Jahrhunderte wurden sie im gemeinen Umgang / ehe fie den Ritterschlag erhalten, Junker genannt »r). Das bezeugen unsre alte Jahrrechnungen» „ Geben Jrmghern Hannemann Puliant von Eptingen " n. s. w. Im i 4 ten und ixten Jahrhunderte wurde die Klasse der Dienstmanne, yrit dem allgemeinen Namen Edelknechte ,/) bezeichnet. Wir haben schon gesehen , daß die Bi- m) Junker, Vomic-Mus, vamoiseW, kommt von Junger Herr. Vorzeiten nannte man, sagt Stumpf (Lkron. Hslv. I. IV. c. ;o.) eines Fürsten Sohn einen Junkherrn; da sich aber die Stände erhöhetcn, wurden der Freyherren Kinder Junkherren genannt; Jezt will ein jeder Knecht beym Adel Junker heißen. Lunäem boäie L kawcüs Livitawm gua. ruuäam, i^ritsr^ue denen Salzjunkern zu Lüncburg und Hall clsri, rsx nota ek, lwer aä äigereMi-mi Nobilwm ruri äegsntium Stadtjunkern vooemur. Vlrriarivx illuttmrux D. II. p. 8yo. b. n) Diese Edelknechte muß man nicht mit den Edelknechten spätrer Zeiten verwechseln, so die niederste Stuffe des Briefadels-ausmachten, und weder Ritterlehen besaßen, noch von Rittern abstammten, noch Ritterabstammung erhielten, wie in den Ritteradelsbriefen zu geschehen pflegt. Ueber die ursprüngliche Bedeutung von Edelknecht, hat man sich getheilt. Einige glauben, es wolle so viel sagen, als Knechte der Edcln, Kriegsknechte des hohen Adels, Andere hingegen legen es also aus, Edle die Knechte sind. Der ersten Meynung kann ich deswegen nicht beypflichten, Erster Band. Hd 474 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. schöfe sie unter dieser Benennung von dem hohen Vassa- len unterscheideten. Oft findet man auch bey Unterschriften/ und zwar schon zu Anfang des i.ften Jahrhunderts/ daß die Dienstmanne / die noch nicht Ritter waren / aber von Rittern abstammten / das Beywort Edelknecht zu ihrem Namen hinzusetzten. Vermuthlich waren es diejenigen / die das Ritterlehen des Geschlechts besaßen/ wir auch jene / die steh wirklich um die Ritterswürde bewarben. Nach erhaltenem Ritterschlag nannten sie sich aber Ritter. Und / als wenn die Freyherren besorgt hätten / daß man sie mit den Rittern von dienstmännischen Geschlechtern o) verwechselt hätte / so wurde im i4ten und weil die Dicnstmanne diesen Ausdruck zu einer Zeil gebraucht haben, wo sie schon empor gekommen waren. Lcz- tre Meynung finde ich den Zeiten angemessener, wenn nur Herrcnadel von Rittcradel unterschieden werde. Zweifelsohne hat man im iztcn Jahrhunderte bey Geschlechtern, welche der Ritterschlag mchrmalen ausgezeichnet hatte, einen Rittcradel, nobilimb eguettris, oder, wie die Gesetze sich ausdrücken, eine ritterliche Art anerkannt, und daher wird der Ausdruck Edelknecht entstanden seyn. Ein gleiches hatte man auch bey den Römern eingeführt. Außer ihrem alten Stammadel, der aus den Patriziern bestand, zählten sie unter den Plebejern, oder Nichtpatriziern, drey Stnffcn eines, so zu sagen, Bürgeradcls: der Consulari- .sche- der Prätorische- der Rittcradel. 8unr omnes line MLcuI», lnnr Lgne born vlri, atgus integri. 8sä lervars nsLellb elt ^rsäum. Le4st Lonlrilzri xeneri krretorium, nec contenäst cuin krLtorio Lguelter locus. Licero in Ors- iione pro On. klunoio csx. i^. «) Dicnsimännischcs Geschlecht, Mnilierirlis 8tirps, ist ein Ausdruck, der im i4tcn Jahrhunderte gebräuchlich war. Das hohe Stift zu Bamberg, auf Begehren des hiesigen Slists, schickte im Jahr -Z48, einige Reliquien von, K« 475 XI. Kap. Vorn niedern Adel. »steil Jahrhunderte/ nach ihrem Namen / das Wort Xo- Ku» fast nicht mehr gebraucht / und an dessen Stelle, Frey Ritter, oder auch, Frieg , Fry, Frey allein üblich: Falkenstein Fry Ritter/ Falkenstein Fry/ Ramftein Fry. Dem sey aber wie ihm wolle/ so find die Dienst- manne des Mittelalters die Stammvater des heutigen ältesten niedern Adels. Wer zu unsern Zeiten beweisen kann/ daß er von einem Dienstmanne des i ztenJahrhunderts abstammet/ und seit dem/ in ununterbrochener Folge, durch keinen bürgerlichen Beruf sich um die Gesellschaft verdient gemacht, noch durch bürgerliches Blut, so viel wenigstens die Ehepakten bewähren mögen , seine dienst- männische Adern verbürgert hat, der darf, mit Fug und Recht, sich über seinen alten rechtgebornen, rittermaßi- gen , lehen - und thurniersgenößischen Adel erfreuen. Es giebt aber Verfassungen, wo man es schon lange bey dieser Erstellung ruhig bewenden läßt. Unsre Stadt und Gegend wimmelte im i;ten und isterr Jahrhunderte von Rittern und Knechten. Unmöglich wäre es ein vollständiges Verzeichnis von densel- selben zusammen zu bringen. Nur diejenigen wollen wir nennen, die Rath und Gerichte bey uns zuverläßig besessen haben. Im i;ten Jahrhunderte kommen folgende Namen vor: Reich, Mönch, Schaler, Stein, Steinlin, von H h - Heinrich II. Sie wurden mit aller Feyerlichkeit von einem Dienstmanne überbracht, und in dem Schreiben, welches er zugleich überreichte, wird er: „ Lmnlnuz LderbsrlluF „ sb Jeich ex imniüeriM Ltirxs ristn»" genannt. 476 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. Straßburg, ze Rhin /-), von Eptingen , Vitzthum s), Craft, Pfaffe), Marschall, vor Gassen, zerKindcn-), im Thurnr), Am Ort»), Soder, Am Kornmarkt-c), Macerell, von Ufheim, Grehn, von Kaiserstuhl, von Ramstein, Dapifer >>), Pincerna r). Im i4ten Jahrhunderte findet man, außer verschiedenen von den obgenannten, Puliant a) von Eptingen, von Ratperg oder Rotberg, von Barenfels, von Flachölanden, Roth, von Biederthan, von Fricke, von Tasvenne (aber dieser nur in der kleinen Stadt.) Und im i steil Jahrhunderte saßen auch als Ritter im Rath die Geschlechter Offenburg, von Andlo, von Gilgenberg, ein Ast der von Ramstein. Zwölftes Kapitel. Von den Achtbürgern und Bürgern der hohen Stube. Zwischen den Rittern und den Zunftrathsherren, saßen vor Zeiten im Rath acht Rathsherren, die man Achtbürger nannte. Ueber die Unterscheidungsmerkmale dieser Zwischenklasse ist es etwas schwer, stch nur überhaupt einen deutlichen Begriff zu machen. Die Schwierigkeit s)) äs Meno. Viceclominus. ,°) LIericn8. §) ?nerorum. e) äs 1'urri. n) In kne. z) äs forolrumemi. ^/) Truch- seß. 2 ) Mundschenk. a) Ob diese Puliant von Eptingen mit den andern von Ep- 1WZW vsm nemlichcn Geschlecht waren, ist mir unbekannt. XII. Kap. Von den Achtbürgem. 477 kömmt daher / daß spathere Schriftsteller fie verschieden betitteln. Wursteisen nennt sie / in seiner Chronik/ dieEdeln; in seinem Lpicome , kacririi, wie auch InAenui; und in seinen Manuskripten / 8enLcoriL tamlün. Zwingger/ in seiner Nerbc>6o svoclemica, nennt die Ritter Xobilex, und die Achthürger / karritii nobilsr. Hr. von Zurlau- ben/ in seinen Isblesux ciela Luiüe, giebt ihnen den Titel von ltmjllex OemilsbomlneL. Andere / wie der Rath- schreiber Jselin / und Füßlin verstehen unter dem Worte, Achtbürger/ so viel als / achtbare Bürger, lerNora- KleL, die Vornehmen. Und die Kanzleysprache des i 4 ten/ i sten und i <5ten Jahrhunderts weiß von keiner andern Benennung / als Bürger und acht Bürger. Da diese Klasse etwas besonderes an sich hatte/ und die Sprache kein Wort dargiebt, welches dieselbe vollkommen ausdrückt / ohne zugleich zu viel oder zu wenig zu sagen / so darf man sich über diese Verschiedenheit der Benennungen nicht verwundern. Zuvörderst muß man den Namen der Rathswürde von dem Namen der Klasse unterscheiden. Die Rathsherren hießen Achtbürger; diejenigen aber die zu der Klasse gehörten / aus welcher diese Achtbürger gezogen wurden/ hießen nicht also: sondern/ die Bürger / ohne wettern Zusatz; oder die Bürger von der hohen Stube; oder die Geschlechter von den Achtbürgern. Hh ? /-) Lpit. bitt. ballt. p. 164. OÄemvirmn . . . tic enim katri- lios AMetlabaM, a numero ^uvtsnnis in 8ena^um attsÄo. — par-. 2;6. h'eHueb-Mtur ex InZennorum live karritiornm ksmNi! ! VÄV. 478 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. Sie werden Bürger ohne wettern Zusatz genannt; i°. In der Handvestc: „ Ein Rath von Rittern, und von „ Bürgern, und von Handwerkern.'' 2°. In dem Eide der Rathskieser: „ Ein Rath von Rittern, von Bürgern, „ und von Handwerken." In den Rathsbesatzungen: „ Do wurden in den Rath crkosen, von den Rittern.... „ von den Bürgern.... von den Handwerkern. " 4°. In einem Konstitulionsgesetz vom Jahre e; 04 , ans welchem ich folgende Stellen ausziehe: » Soll ein jeclieh Rate, „ der je Henne ist, darzn setzen nnd wclen, einen Ritter, zween von den Bürgern , zween von den Antwerkcn » so des Jarcs im Rate sind, und zween von den Zunft- » meistern so des Jares denne Zunftmeister sind; die Sie- „ bcn söüent zu den Heiligen schwören.. Es süüent onch drie uirter den Siebenen, so zu jeclicher Frommsten gesezt tverden, einer von den acht Bürgern c), einer von „ den Antwerkcn, und einer von den Zunftmeistern, drte „ Schlüssel yan zu dem Troge und zu der Kisten:c. Die zweyte Benennung ist: „ Die Bürger von der hohen Stube," und bisweilen nur: „ die von -er hohen » Stube." Das Wort Stube ist hier mit Gesellschaft und mit Zunft in einigem Betracht gleichbedeutend. Daher heißen die Zunft-und Gesellschaftsknechte, noch heut zu Tage Stubenknechte. Stube war eine Assoziation g) Diese Stelle ist entscheidend, und beweist, daß die Sylbe acht, welche einige für das abgekürzte achtbar halten wollen , ledig und allein die Zahl 8 bedeutet habe. Dieß wird noch durch die Anmerkung bekräftiget, daß man in den Urkunden und Kanzlcysthriften des 1 ztcn und i^ten Jahrhunderts kein einziges Mal das Wort achtbar finden wird, (sichern anstatt desselben; ehrbar. 479 xn. Kav. Von den Achtbürgern. von Bürgern in einem Bezug zur Rathsbesatzung. Zunft ! war eine Assoziativ« von Bürgern in einem Bezug znr ! Trübung eines gewissen Berufs. Man findet Spuren, i daß bey den Zünften sogar das Stuberecht von dem Zunft- recht unterschieden war. Das Stuberecht bezog fich auf die Wahlfähigkeit zn Aemter»/ und das Zunftrecht auf die Trübung des Berufs jener Zunft ^). Die hohe Stube/ ^ zu welcher die Bürger/ in dem vornehmen Verstände/ ge- ' hörten, wurde also genannt / entweder weil fie die höchste ! im Rang war / oder weil ihre Glieder die höchste Klasse unter den Bürgern ausmachten. Sie wär aber in zwey Stuben abgetheilt / die obere und die niedere; zu jeder derselben gehörte eine gewisse Anzahl Familien; und von jeder wurden vier in den Rath jährlich gezogen. Es hatte also mit der hohen Stube die nemliche Bewandtniß als mit unsern gespalteten Zünften. Gleichwie nun jede der zwey halben Zünfte einer gespalteten Zunft ihr eige- ! nes Zunfthaus und ihre besondere Verwaltung haben / in Bezug aber auf die Regierung nur für eine gehalten werden ; also hatte auch jede halbe Stube der hohen Stube ihr eigenes Haus und ihre besondere Verwaltung / wurden aber beyde zusammen nur für eine gehalten. Die dritte Benennung jener vornehmen Klasse war: „ Die Geschlechter von den Achtbürgern / " das heißt: „ die Familien aus deren Mitgliedern die acht Rathsher- ^ Hh 4 l a!) Dieser Unterschied kam mit demjenigen auf eins hinaus, welcher heutzutage, auf einigen Zünften, zwischen dem ganze» Zunftrccht (oder/ in der gemeinen Sprache, die ganze Zunft), und dem halben Zunftrccht (oder, in der gemeinen Sprache,, die halbe Zunft) obwaltet. 482 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. „ ren ausschließlich genommen wurden / welche man Acht- „ burger nannte, und zwischen den Nitterrathsherren » und den Zunftrathsherren den Rang hatten." Das Verzeichniß dieser Familien vom Jahre 1456 ist noch vorhanden, und lautet wie folgt: „ Dise sind die Geschlecht von den Achtburgern von » beben Stuben, ^nno 1456. von der obern Stube. Die Zer Sunnen. Froweler. Sesogeh Syntz. Louffen. (von) Schilling. Zem Houpt. Vtingen. (von) Hegenhen. (von) Varnowr. Efringen. (von) Offenburg. Waltpach. Waltenhen. von der niedern Stube. Die Roten. Surlin. (oderMünzmeister) Freman. (oder Ereman). Murnhart. Schönkint. Zybol. Sagwore. Murer. Uselin. Außer diesen Geschlechten ' findet man noch 'folgende'; und zwar i°. vor dem Jahre 1456, zer Rosen, von Sliengen, von Halle, von Gun, Meyger von Hüningen, Helbling, Luchs, zem Angen, Agstein, von Stelle , zemLracken, von Argüel, Rouber, Schaltenbrand. 2°. Nach dem Jahre 1456 bis >544, Grieb, Schlierbach, Milchmann, Zeigler, Jrmy,'Hüglrn, von Brunn, XII. Kap. Von den Achtbürgern. 48 l Meyer von Balderftorf, Meltinger, Hermelin / Hug, Escher, Hiltprand. Wir haben nur zur Genüge erwiesen, -aß das Wort Achtbürger auf dem wörtlichen Besitz -er Rathswürde haftete, und nicht der Name der Klasse selbst gewesen sey, aus welcher jene acht Rathsherren genommen wurden. Wir schreiten nun zu der näheren Bestimmung des wesentlichen Unterschiedes, welcher zwischen dieser Klasse und den Bürgern aus den Rittergeschlechtern wie auch den Bürgern von den Zünften obwaltete. Zu dem Ende müßen wir unsern Augenmerk auf ihren Ursprung, ihre Lebensweise, ihre Vorzüge , ihre nachherige Schicksale, und ihre Titulatur richten. Der Ursprung dieser Geschlechter von der hohen Stube , bestand in Reichthum und Aufnahme in eine der zwey Gesellschaften derselben. Wer so viel erworben hatte, oder besaß, daß er ohne Trübung eines der sogenannten bürgerlichen Berufe mit einem gewissen Aufwande leben konnte, hatte das Recht die Stube für sich und seine Nachkommenschaft zu kaufen, und machte sich also selbst zum Stamvater eines neuen Geschlechts von den Achtbürgern. Beinheim sagt uns in seiner Chronik: „ Die Achtbürger, das sind „ die von der Stube, die dieselbige Stube kouft Hand , „ und vaft vor by den Zünften gsin sind, und jezt müssig „ gon wellent- " Ihre Lebensweise war also, wie Beinheim sagt, daß sie aller Zunftberufe müßig giengen, oder sich von denselben enthielten. Die Regierung, der Kriegsdienst, Aemter, Landgüter, Verwaltung ihrer Gefalle, Lehen, als Zölle und anderes , waren die Gegenstände ihres eigentlichen Berufs. Diese Klasse gehörte folglich zu den- 482 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert- jenigen, welche die Franzosen also bezeichnen: 6 ens vi- vunrs noklemenr e). Womit die alten Reichssatzungen nbercins kommen/ wenn sie sagen/): „ Welcher. » seinen Stand anders dann im adelichen Stand hielt / » sich nicht von seinen adelichen Renten und Gülden, „ die ihm sein Mann-und Erblehen/ Dienstlehen/ Rath- „ geld/ Herrnsold/ oder Eigenthum jährlich ertragen „ mag/ und so weiters. Ihre Vorzüge waren folgende: 1. Aus der kleinen Anzahl ihrer Geschlechter wurden jährlich acht Rathsglieder in den neuen Rath erkosen. Sie hatten folglich / mit Einschluß ihrer acht Rathsherren des alten Raths / jeweilen sechszehen von den Ihrigen im Rath. 2. Sie hatten den Rang vor allen Zünften/ und gleich nach den Rittern. Sie waren mit den Rittern in den nemlichen Gesellschaften oder Stuben einverleibt F). ;. Der Oberstzunftmeister wurde gemeiniglich aus ihrer Zahl genommen. 4. Sie hatten bey der Erwählung des Raths den halben Antheil. Der Rath wurde von acht Elektoren erkosen : zwey Domherren / zwey Ritter / und vier Acht- bürger. Gewiß ein beträchtlicher Vorzug! 5. Manche Rittergeschlcchter waren durch Heurath mit ihnen befreundet. Z. V. einer von Eptingen/ (wel- c) Welcher Mißbrauch des Werts noblsmem! Kann man denn nicht vivrc nodlement, und s§ir ignoblemem? /) 6o1ä:M'0vnKitutionL8 tmpcrü, ?. I. p. 4. 5. Wenigstens ist es die allgemeine Mcnnung. Meines Orts zweifle ich daran. Es ist eine Zeit gewesen, wo sie allem Vermuthen nach von einander abgesondert waren. XII. Kap- Von den Achtbürgern. 48z ches Geschlecht unstreitig zu den ältesten und vornehmsten Rittergeschlechtcrn des Bistums gehörte) / heurathete im Jahre izo;. eine zer Sunnen b . Wir werden in dem folgenden Jahrhunderte vernehmen , daß wenn die Rit- tergeschlechter sich unter einander verabredeten/ keine» zum Domherrn zu erwählen,, der nicht von Rittern ge- bohren war, sie diese Erforderniß nur auf die väterliche Abstammung / und nicht auf die Mütter erstreckten. Diese Gleichsetzung, in Rücksicht auf die ehelichen Verbindungen ist bemerkenswerth. Ein Freyherr / der sich mit der Tochter eines vom Ritteradel vermahlte / verlohr seinen Freyherrnstand / und wurde zum Ritteradel erniedriget. Einer vom Ritteradel aber/ der sich mit der Tochter eines vornehmen Bürgers vermahlte / behielt seinen Stand. Endlich waren die Bürger von der hohen Stube lebensfähig. Wir werden in dem nächstfolgenden i4teir Jahrhundert vernehmen / daß alle Bürger von Basel le- hensfähig sind / und von dem Kaiser Karl IV. für iVlili- rex llrnchicex angesehen wurden; weil aber andere Gesetze des Lehenrechts die bürgerlichen Berufe vom Besitz der Lehen ausschlössen / so waren die von der hohen Stube/ durch ihre Lebensweise / eben in dem Falle der kaiserlichen Privilegien. Ich wäre nicht ungeneigt zu glauben/ daß die Aufnahme in jene Stube das Recht zugleich ertheilte/ einen offenen Helm zu führen; um so vielmehr/ da die Mitglieder derselben den Kriegsdienst zu Pferde ver- H) Oomimcgrum. Ä snn. „ (TusrtL kerm xolt rmriviiLtem bestse Virxüüx, bim Livls LaMenbx, gvi äici- rur Oe 8ols, cum maMS lotenniwte klio Ovmim cls Ux- tinZen rrmtrimonio c.c>xutiiwr. 484 Siebente Periode. Dreyzchntes Jahrhundert. sahen, und gevohrne Hauptleute -er Kricgsabtheiluugen waren, in welche man sämtliche Zünfte vertheilte. Es fragt sich noch zu welchem Heerschilde die Bürger von der hohen Stube mögen gezählt worden seyn. Das isi nicht leicht zu beantworten. Die Heerschilde waren überhaupt die Stuffen des Reichsheeres, und insonderheit mit Bezug auf Reichslehen, und Lehen -er Fürsien und Herren. ,, Die Könige, sagten die Gesetze, haben sieben Heerschilde gesetzt. Der König hebt den ersten; die Pfaffenfürsien den andern; die Layenfürsten den dritten ; die Freyen Herren den vierten; die Mittelfreyen den fünften; die Dienstmanne den sechsten; und die Sem- perlüte den siebenden " r). Da nun die Semperlüte gleich auf die Diensimanne folgen, so möchten wohl unsre r) Als ein Denkmal der Denkart jener Zeiten, wo das geistliche und das weltliche bey allen Anlaßen untereinander geworfen wurden, verdient das Glcichnifi angeführt zu werden , welche die Gesetze zwischen den sieben Wcltaltcrn und den sieben Heerschildcn angestellt haben. „ Ongines wissa- „ gct hievor bi alten Zitcn, wie sechs Welt sollen wesen, „ und jede Welt bi tuscnd Iarcn abnehmen sotten. Und „ in der sibendcn Welt, so sol die Welt gar zcrgan, und „ sol der jüngst Tag komm. Nu ist uns gekündet von „ der hailigcn Geschrift, da; sich am Adam diü erste Welt „ anhübe. An Noe diü ander. An Abraham diü dritte. „ An Moyscn diü vicrdc. An David diü fünft. An Chri- „ stcz Geburt diü schstc. Nun sicn wir in der sitzenden » Welt ohne gewisse Zal. Und schs tuscnd Iar sind gar „ uz. Und sicn wir in dciii sibendcn Tus.ndcn, da diü „ Welt inn sol zcrgan, wan diü sitzende Welt stet alz lan- ,, gc Got wil. Und in derselben wisc sint auch die sitzen „ Hcrschilt usgclait. Der Künig hebt den ersten Herschilt u. j. f. XII. Kap. Von den Achtbürgern. 48 s Bürger von der hohen Stube , die auch im Rath gleich nach den Rittern saßen / diese Semperlüte gewesen seyn. Was bedeutet aber eigentlich dieser Ausdruck? Man hält gemeiniglich dafür, daß semper, durch schlechte Aussprache und Ortographie von sendbar gekommen sey ; und sendbar soll so viel heißen, als schöppenbar, gerichts- fähig , rathsfayig. Allein durch diese Erklärung wird uns wenig geholfen , denn beruftreibende Bürger waren auch gerichtsfähig, ja die Leibeigenen sogar besaßen die Landgerichte. Zudem findet man in einer der verschiedenen Ausgaben -h) des allemannischen Rechts folgende Erklärung über die Semperlüte: „ Den fibenden Herschilt „ hebt ain jeglich Mann, der nit aygen ist , und ain „ Ehekint ist. " Solche Merkmale paßten nun auf den ganzen Bürgerstand, ohne Unterschied des Berufs, indem nachjagende Herren und unehliche Geburt des Bürgerrechts unfähig machten. Noch eine Stelle beweist, wie es mich dünkt, eben so deutlich , daß die Semperlüte und der Bürgerstand einerley waren: » Gleichwie ,> man nicht weiß wenn die hebende Welt ein Ende neh- „ men wird, also weiß man nicht, ob der siebende Heer- » schitd Lehen haben möge oder nicht. Wenn aber der „ Lehenherr ihrer einem ein Lehen leihet, der hat so gu- „ tes Recht daran als einer vom sechsten Heerschilde. " Warum wußte man es nicht? Vermuthlich weil man nicht wissen konnte, wer unter den Bürgern in den Stand kommen würde, die Vedingnisse der Lehensfähigkeit zu erfüllen. Es scheint, daß noch zur Zeit des großen Zwischen- reichs ein jeder von ehelicher und nicht - leibeigenischer krov. Hleni. c. III. I» Hisk. Untilj. 1. II. x. 6. 486 Siebente Periode. Dreyzehnles Jahrhundert. Geburt/ der sich dem Kriegsdienst zu Pferde widmete, und einen Herrn fund der ihm ein Kriegslehen übertragen wollte / ohne Widerrede zur Schaur der Dienstmann- schaft gelassen werden mußte; zwar nicht sogleich als Ritter/ aber wohl als Schildknap, Knecht/ 8cmöss-i-, tVmiger, dumulus. Gegen Ende des i;ten Jahrhunderts/ oder zu Anfang des i 4 ten, mag die Verordnung ergangen seyn/ daß nur Rittersföhne und Abkömmlinge lebensfähig seyn sollten. Dagegen setzten sich aber manche Städte in Verwahrung ; und erhielten von den Kaisern Privilegien/ welche die Lehensfähigkeit ihrer Bürger sicherstellten. Denn / wie es der Leser feiner Zeit beobachten wird/ war die bereits angeregte Urkunde des Kaisers Karl IV. nur eine Vestätigungsurknnde/ und kein neues Privilegium. Weil aber / um Lehen zu empfangen / man auch lehensmäßig leben / und sich nur auf Kriegsdienst und Hofdienft legen mußte/ so entstand unter den Semperlüten/ oder beym Bürgerstande/ die Absonderung derjenigen die wirklich lehensfähig waren / von denjenigen die es nur mit der Zeit werden konnten, sobald Glücksumstände und Neigung es mit sich bringen würden. Ich glaube also/ daß die Bürger von der hohen Stube zwar nur den siebenten Heerschtld führten oder hebte«/ daß sie aber gleiche Rechte mit den Schildknappen der Dicnstmannschast genösse»/ ob sie schon von keinen Rittern und Dienstmannen gebohren waren. Einige Betrachtung verdienen ferncrs die nachherigen Schicksale verschiedener Geschlechter von den Achtbürgern. Unter denselben haben sich mehrere höher geschwungen, XU. Kap. Von den Mitbürgern. 487 als die übrigen; dadurch ist aber die ganze Klasse nicht erhoben worden. Zum ersten haben einige die Nitterswürde erhalten. Hemman Offenburg wurde im I. 1424 zu Rom auf der Tyberbrücke vom Kaiser Sigismund zum Ritter geschlagen /). Peter Sürlin und einer von Effrmgen erhielten rm I. 1455 vom Kaiser Friedrich IH. auch den Ritterschlag m). Gleiche Ehre widerfuhr einem Jrmy im Jahr 1484/ einem Kilchmann im I. 1498. Uebrigens finde ich nirgends bestimmt / ob die Nachkommen dieser Ritter zu den Geschlechtern von den Achtbürgern noch gezählt wurden. Die Namen Sürlin, von Effrmgen, Jrmy, Kilchmann, kommen, nach den angeführten Jahrzahlen, nicht mehr unter den Achtbürgern vor. Der Name Offenburg hingegen finde ich, nach dem Jahre 1424 bis nach der Reformation, theils unter den Rittern, theils unter den Achtbürgern. Vielleicht waren letztere keine Abstämm. linge des ersten Ritters dieses Geschlechts oder Namens. Wenigstens findet man einen solchen Unterschied bey dem Geschlecht der Rothen. Ueber dieselben drückt steh die Beinheimische Chronik also aus: „ Es ist ze wissen, daß „ es zweyerley Roten find: die Ritter sind vom Adeln); /) Im Leistungsbuch, x. ;7, findet man L°. 1)70/ einen Offenburg Wcinrüfcr; und in den Jahrrechnungcn von ^96, eine Anna Offenburg die Apothekerinn, weiche dem Rath 420 fl. gegen den Zins von 28 fl. (Leibrenten) gegeben hatte. m) Im Jahr 1)67 und folgenden, waren die von Effrmgen Rathsherren zu Kaufleuten. Nachgehends kamen sie auf die hohe Stube; und dann sind sie zum Ritteradel erhoben worden. n) Diese Absonderung der Stämme geschahe um das Jahr 488 Siebente Periode. Dreyzehentes Jahrhundert. » die so aus der hohen Stube erwählt werden/ sind Bür- „ ger." Diesem füge ich noch hinzu/ daß man unter den Achtbürgern kein einziges Mal den Namen eines der alten Dienstmanne der Kirche finden wird. Erst nach erhaltenem Ritterschlag konnten sie im Rath sitzen; und dann/ als Bürgermeister/ oder als einer von den vier Rittern/ nicht aber als Oberftzunftmeister/ noch als Achtbürger. Zweytens haben verschiedene von den Achtbürgergc- schlechtern Lehen wirklich inne gehabt; als z. B. die Fröw- ler von Ehrenfels/ Franz Fröwler von Hir;bach(i;8r)/ die zer Sunnen / welche den Zoll zu Liestal und auch zu verschiedenen Malen die Schlösser zu Wartenberg gehabt haben/ Meyger von Hüningen/ Jacob Zivol und sein Sohn I. Burkard Zibol, welche um das Jahr 1400 die Herrschaft Werre besäße»/ Meyger von Valderstorf und andere mehr. Hier ist aber zu bemerken / daß der wirkliche Besitz eines Lehens diese Geschlechter nicht von -er Wahlfähigkeit zu der Stelle eines Achtbürgers ausschloß/ wenn sie / oder ihre Vorältern / den Ritterschlag nicht erhalten hatten 0 >. Uebrigens haben jene Geschlechter meh- rentheils nur Pfandlehen besessen x). Drittens haben mehrere Achtbürgergeschlechter durch die Würde eines Oberstzunftmeisters mehr Glanz und Ansehen 0) Erst in spätern Zeiten hat der Besitz eines Lehens unter gewissen Ausnahmen von dem Rath ausgeschlossen. /,) Pfandlehen waren überhaupt solche/ die der Lchcnherr/ mit der Bedingnisi der Wiederlösung / gegen eine gewisse Geldsumme übertragen hatte. Weitere Nachrichten hierüber findet man in Fischers Geschichte des deutschen Handels/ 1.1. x. 294. 489 XII. Kap. Von den Achtbürgern. sehen erhalten. Der Oberstzunftmeister war vom Bischof allein erwählt, er stellte denselben gleichsam vor/ und wurde zu den Gotteshausdiensimanrren gerechnet/ und zwar zu der Klasse der Offizialen s). Um uns einen bestimmten Begriff über die Bürger der hohen Stube zu machen/ bleibt uns noch zu untersuchen/ welche Titulatur gegen dieselben üblich war. Wenn sie im Rathe saßen / nannte man sie Herren so wohl als die Ritter. Aber dieser Anredstitel wurde auch den Rathsherren von den vier ersten Zünften gegeben ; da die Räthe von den übrigen Zünften nur den Anredstitel / Meister / bekamen. Ehe die fünfte Zunft/ wie seiner Zeit vorkommen wird / den Rehkeulen zugefallen war / bestand sie mehrentheils aus Tuchfabrikamen M und ihr Nathsherr hieß auch bisweilen Herr. In Urkunden aber von Wichtigkeit/ in welchen Personen vom hohen Adel/ als Grafen und Freyherren/ vorkamen, wurden die Bürger von der hohen Stube/ in den i; und i-sten Jahrhunderten / ohne Vortitel genannt. Z. B. In dem Lehnbrief vom I. izo; über den Zoll zu Liestal lautet der Anfang also: Wir Grave Volmar von Froburg, „ thunt kunt ... daß wir Herr Mathise dem Riehen „ einen« Ritter und Huge zer Sunnen einem Bürger von „ Bastle/ lihent und harrt versichern" Ein gleiches er- giebt sich aus den Namen d e r Zeugen: » Herr Burkhart §) Iritsr OKcium L ÄliniNerium äUcrimen eü. llluci Lum ttuctoritses -iligrio L Uitznitses, oonsunctriM sk. Hoe xro- xrie in opors L terviciis conliülc, Nelldovii krino. ^iiris xublici. x. 44Z. Die Offizialen waren insonderheit der Reich-ovogt und der Schuldhciß, welche den Rang vor den Erbämtcrn hatten. ch Sie werden die Grawkücher/ rexrorss Zrffoi xsnni, in alten Ralhsdcsatzuugen genannt. Erster Band. I i 4§2 Siebente Periode. Dreyzehentes Jahrhundert. „ von Eptingen, Herr Brun Wirker, Herr Ulrich von „ Eptingen, Herr Ulrich von Eistatt, Chuni zer Sun- „ nen, Nicholaus Bungelin, Peter fin Bruder, Heinrich „ Tiri,Cunrad sin Bruder, und ander erbar Lüte genüge. Der Titel, Edelknecht, dessen sich die von Nitterge- schlechtern im i4ten Jahrhunderte bedienten, ist den Bürgern von der hohen Stube nie gegeben worden, weder in den Kanzleyschriften, noch in den Urkunden, die mir zu Gesichte gekommen sind. Eine andere Bewandniß hat es aber mit dem Wort Junker, anstatt Herr. Es ist eine Zeit gewesen, wo die Bürger von der hohen Stube ohne Unterschied Junker genannt wurden , nemlich im i6ten und größtcntheils im iz-ten Jahrhunderte. Durchgängig geschah es Anfangs doch wohl nur im gemeinen Umgang, und in den Nota- riatsinstrumenten, insonderheit aber in solchen, die über milde Stiftungen errichtet wurden. Gegen Ende des 14 Jahrhunderts findet man Spuhren, daß der Oberstzunftmeister mit der Junkerschaft beehret wurde. In den Jahr- rechnungen von i;8? und i;84 stehet z. V.: „Jungher Wernher Ereman." Dieser Wernher Ereman war seit i;7Z abwechslungsweise Oberstzunftmeister und Achtbürger §). Ich finde ferners: „ Jungher Cunrad zer Sun- nen ", welcher gleichfalls bald als Oberstzunftmeister, bald als Achtbürger im Rath gesessen ?). Noch ein Bey- H In einer Rathsbcsatzung vom I. in?4 lese ich unter den Namen der Mitbürger: » Herr Wernher Ereman der dieses Jahres Zunftmeister ist gewesen." Und in der Iabr- rechnnng von i;8e stehet: „ Wernher Ercmann i,ohnc Jmuchcr noch Herr) 25 fl. gegeben von des Zunftmci- „ stertnms wegen. e) In der Rathsbesatzung von iz?; stehet bcn den Namen der ÄMtburgcr: „ Her Cunrat zer Sunne, der dieses Ja- „ reS Zunftmeister ist gewesen. xi!. Kap. Von den Achtbürgern. 491 spiel: in der Jahrrechnung von 1 ;89 findet sich: „ Jung- » her Dietrich Sürlin unserm Zunftmeister, s fl. gege- „ Len."/-) Hingegen kommen andere Bürger von der hohen Stube vor, ohne den Titel eines Junkers. In ! einem VerzeichniK der Gläubiger der Stadt von den Jahren iZ84 und folgenden stehet: „ Empfangen von Hem- „ man Murnhard, Claus Schilling, Jungher Thüring ! „ von Eptingen, Jungher Henzman von Baden." ! Der Besitz eines Lehens war auch ein Anlaß zur Er- theilung des Titels eines Junkers. In Italien adelte ein Lehen den Besitzer. Ein gleiches galt auch lange in verschiedenen Provinzen Frankreichs. Dieses alles zusammengenommen beweist, daß es ' schwer ist, eine Benennung für die Bürger -er hohen j Stube zu finden, welche sie vollkommen karakterifire, und weder zu viel noch zu wenig von ihnen sage. Laßt uns nun jede der vorhin angeführten Benennungen näher beurtheilen. ! Ob es Edelleute waren, wie Wursteisen sie nennet? Da die Rittergeschlechter erst spath zum Adel gezählt worden sind, und daher, zum Unterschied des hohen oder ei- ! gentlichen alten Adels, nieder Adel heißen, so sieht man leicht ein, daß jene Benennung zu weit gehet, indem sie die Rittergeschlechter mit den Achtbürgergeschlechtern ver- ! wechselt. Ji 2^ u) Uebrigms beflissen sich alle Schreiber nicht gleicher Hof. licbkcit. In der Iahrrcchnung von 140; stehet z. B. ganz trocken: „ Geschenkt Cunzlin von Loussen unserm Zunft- „ meister -c> fl., von der heimlichen Sachen wegen. " In einer andern von r;82, findet sich: » So hant wir geben Adclbcrg von Berenfels, Cunzli von Rotperg und .. andern, von'Soldes wegen, da sie gevaren svltent fin." Oaren, bedeutet in der alten Sprache, Kriegsdien Meisten, zu Feite ziehen. 492 Siebente Periode. Dreizehntes Jahrhundert. Ob es edelc Patrizier, nodiles kaermi, waren , wie Zwinger sie nennet? Zwinger begehet hier einen auffallenden Fehler. Die Ritter nennt er lediglich Xobiles, und die Bürger von der hohen Stube nennt er nobilss ?!irrmi „>). Wer sollte aus diesem nicht schließen, daß erstere weniger waren als letztere? Um desto unrichtiger muß es vorkommen, wenn man betrachtet, daß die Rittergeschlechter, wahrend dreyhundert Jahren, fast ausschließlich die Bürgermeisterswürde, die Reichsvogtey, das Schuldheißenamt, und die vier ersten Stellen im neuen, wie auch im alten Rath besessen haben. Also hätte» vielmehr diese Ritkergeschlechter notzi 1 o 8 ?mrim heißen sollen. Ob es tim^sg Lenrilshoinmeg waren, wie Herr Baron von Zurlauben fie nennet ? Dieser Ausdruck ist schon etwas xichtiger, denn er giebt wenigstens zu verstehen,- daß die Achtbürger keine Ritter waren. Weil aber die Söhne der Ritter, oder die eigentlichen Edelknechte darunter verstanden werden könnten, so karakteristrt er nicht bestimmt genug die Klasse, wovon hier die Rede ist. Ob es Patrizier, Geschlechter--), 8ennwriT fanckli«:, waren? Dieser Ausdruck kömmt schon der Wahrheit etwas näher. Die Bürger von der hohen Stube hatten in Rücksicht auf die Verfassung beträchtliche Vorzüge vor den übrigen Bürgern; und, gleichwie die Patrizier und Ge- rv) Brnäncr in seinen Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel, p- 2057. 17, drückt sich auch unrichtig aus, wenn er sagt: „ Achtbürger, d. i. eines von den adclichcn Gc- „ schlechtem, welches das Recht hatte in den Rath er- „ wchlt zu werden." Diese Erklärung käme chcndcr den Rittergcschlechtern zu. Die Patrizier heißen, in einigen deutschen Städten, Geschlechter. Freylich ein sonderbarer Ausdruck! gleich als waren die übrigen Älen scheu ohne Abstammung, ohne Ge- sch.lcht. XU. Kap. Von den Achtbürgern. 49 z schlechter / trieben sie keinen bürgerlichen Beruf. Mein, auf einer andern Seite , zeigen sich auch wichtige Unter- i scheidungsmerkmale. Zum ersten waren sie von demBür- germeisterthum und den vier ersten Stellen im Rath ausgeschlossen / ein Umstand, der schon wider den Begriff ! von einem Patriziat streitet. Zweytens war die Anzahl ihrer Familien groß genug, daß (insonderheit wenn sie sich in mehrere Aeste ausbreiteten) mancher unter ihnen auf eine Rathsstelle laiche warten / und sich noch weniger einige Erbfolge für seine Kinder versprechen konnte. Endlich war das Recht der hohen Stube nicht für gewisse Familien ausschließlich vorbehalten. Wer reich war/ und aus seinem Eigenthum/ Rathgeld/ Kriegssold, leben wollte, konnte die Stube kaufen, und machte sich selbst zu einem Junker. Viele sind gleich nach ihrer Aufnahme in die hohe Stube Achtbürger geworden: wie z. B. Se- fogel, von Louffen, Schilling, von Effringen, Zybol, Murer, Zeigler, von Brunn. i Ob die Bürger von der hohen Stube nichts anders waren, als achtbare Bürger, Vornehme, XorMe 8 , wie einige dafür halten? Dieß haben wir schon beantwortet. Achtbürger kömmt nicht von achtbar. Achtbürger war der Name der acht Rathsherren von der hohen Stube, nicht aber der eigentliche Name der Klasse, aus welcher sie gezogen wurden. Die Bürger von der hohen Stube waren freylich vornehm, und machten, nach den Rittern und Edelknechten die vornehmste Klasse aus. Es waren aber auch auf den Zünften achtbare und vornehme Bürger. Die Rathsherren der vier ersten wurden Herren ! genannt. Auf den übrigen gab es Zunftglieder, die kein Handwerk trieben u. s. w. Ii; 494 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. Endlich fragt sich, ob die Angehörigen der hohen Stube nichts weiters waren als Bürger, wie sie, nach der Sprache der Gesetze und der Verfassung, unverändert genannt wurden? Sie waren allerdings mehr als die Zunft- bürger. Die Sprache der Gesetze war aber deßwegen nicht unverständlich; denn die Umstände zeigten, daß sie die Bürger meynten, welche weder zur Ritterschaft noch zu den Zünften gehörtem: mit einem Worte, die Bürger von der hohen Stube. Wohlbedächtlich behielt man die alte Benennung bey. Dadurch wurde den ältern Geschlechtern ihr Ursprung' in Erinnerung gebracht, und die Klassifikation der hohen Stube blieb ehender eine persönliche Erhöhung als eine ausschließliche Absonderung der Stamme. Uebrigens bestätiget auch die gesetzliche Benennung dieser Klaffe, daß man vor Zeiten, und insonderheit in dem lrten Jahrhunderte einen Unterschied zwischen Bürgern und Bürgern machte^), und daß es zweyer- ley Bürgerrechte waren. Das zweyte ist ursprünglich nur eine Art Hintcrsäßenrecht gewesen, und kam insonderheit den Handwerksleuten zu Theil. Aus dieser Untersuchung erhellet, daß man die Rittergeschlechter und Achtbürgergeschlechter nicht mit einander verwechseln muß : welches doch Statt findet, wenn man, wie bis dahin geschehen, beyde Klassen mit dem unbestimmten Ausdruck, die Edeln, bezeichnet. Um also -/) Die Benennungen, mit welchen man diesen Unterschied bezeichnete, sind sehr verschieden. In mchrern Städten, als zu Spcycr, Hagenau und andern, hießen die Bürger im vornehmen Verstände, Hausgenossen, auch Münzcr, da hingegen bey uns die Hausgenossen eine Zunft ausmachten, und zwar die zweyte im Rang nach der hohen Stube. An andern Orten nannte man sie Frcybürger. In einigen Urkunden des i ztcn Jahrhundcrtcs finde ich Spuren von einem Unterschied zwischen Lurgeutez und Lives. Z. B. „ Vel ipli Lurgsnlss , vel etimn guieungus ip1ki8 Livitatiz (stves." (/>! 5 . llixlnm. k. I. x. ; 11.) In einer Urkunde des .öerzogs von Zäringen, Berchtold des IV. , an die Stadt Freyburg in Uchtland, vom I. 1179, stehet: „ 8 eultew zue burzenübus nun guani minoribus. " XII. Kap. Von den Achtbürgern. 49 s mit Worten zu unterscheiden / was auch würklich verschieden war / so werde ich diese zweyte Klasse nie änderst nennen / als: Bürger von der hohen Stube/ Achtbürgergeschlechter/ und auch der Kürze wegen / Patrizier r). Schließlich wäre noch zu erörtern, ob die Klassifikation der hohen Stube schon im i;ten Jahrhunderte eben dasjenige war, was sie im folgenden, und zwar gleich nach dem Erdbeben von i;z§/ zuverläßig gewesen ist. Das wird sich aber in der Geschichte des i4ten Jahrhunderts ssequemer untersuchen lassen. Dreyzehentes Kapitel. Eid der Bürger gegen die Kaiser. ^ft finden wir in den alten Chroniken / daß die Kaiser nach ihrer Erwählung/ unter andern Reichsstädten/ die Stadt Basel in Eidespflicht nahmen. Worinn bestand dieser Eid ? D«/ so viel mir bewußt/ die Formel eines solchen Eides nirgends gedruckt stehet/ so wird dem Leser die Mittheilung desjenigen nicht unangenehm seyn / wozu die Basler sich gegen die Kaiser verpflichteten. Wobey aber zu bemerken ist / daß dieser Eid nicht von der Bürgerschaft/ sondern von dem Rath allein/ alt und neuem/ abgeschworen wurde * *). L) Nur hüte man sich etwas von römischen Patriziern träumen zu lassen: denn zu Rom waren die Patrizier weit mehr als der Ritteradel. So widersprechend sind die Bestimmungen des Menschen/ so bald er die Bestimmungen der Natur verläßt! *) „ Und sivurent des im want der nüwe und der alt Rat / „ und nieman anders": bemerkt der damalige Schreiber des Raths. Zur 'Aufschrift der Formel selbst stehet: „ Also „ stund dies an dem erren Buch (das vorhergehende Buch/ „ nemiich/ vor dem Erdbeben) wie man einem römischen „ König von der Vogtie wegen sweren soll, und wie man ,r Kayser Carl/ do er noch do Chnng was/ hie swur. 496 Siebente Periode. Dreyzehntes Jahrhundert. » Wir sweren unserm Hern Chung Karlen dem röm- „ schen Chung / der hie gegenwärtig ist/ und sime Vogt » an siner Stat, sine Recht ze sprechende, swenne wir „ darumbe gesraget werdend, so verre wir unsdarumbe „ verstatt, das uns Got so helfe und alle Heiligen." vierzehntes Kapitel. Eid der Bischöfe gegen die Stadt. ^ie Bürger schworen dem Rath/ und der Rath war durch zwey Eide gebunden. Der eine gegen den Kaiser und den Reichsvogt/ an seiner Statt, wieso eben gezeigt worden. Der andere gegen den Bischof, die Domherren, die Gotteshausdienstmanne und die Bürgerschaft, wie der Leser es schon bey Anlaß der Handveste vernommen hat. Der Bischof mußte aber auch einen besondern Eid gegen die Stadt ablegen. Es wurden ihm die verschiedenen Punkten der Handveste vorgelesen, worauf er, mit der Hand auf der Brust, nach folgendem Formular, schwor: „ ÄaS die Briefe, so gelesen sind , von uns wrsen „ und sagen, das wollen wir hatten und vollführen, „ getreulich und ohne alle Gefährde, und darwider nic „ thun, das schworen wir, als uns Gott also -helfe „ und alle Heiligen! Ueber den allgemeinen Irrthum, als wenn K. Karl IV. uns die Rcichsvogtty übergeben hätte, werden wir seiner Zeit die nöthigen Erläuterungen geben. Ende der siebenten Periode und des Ersten Bandes. t- ^ >ir,t)8- 8 ^^ ^ Oe-- >i Geschichte der Stadt und Landschaft Basel, von Peter Ochs Sberstzunftmeister 1 7 9 7 . Zweiter Theil. Basel, in der Schweighauser'schen Buchhandlung 1797 . Nachricht. '^>er zweyte Band war zur Entwickelung des im ersten bereits angelegten Stadkwesens bis zur Aufnahme in den eidsgenössifthen Bund bestimmt. Er sollte uns den um Freyheit und bürgerliche Gleichheit ausgestandenen zweyhundertjahrigen Kampf unsrer Vorfahren darstellen. Weil aber die Handschrift beym Druck stärker ausgefallen ist, als ich es vermuthete, so erscheint dieser Band in zwey Abtheilungen. Die erste begreift das vierzehnte Jahrhundert, wo die acht alten Orte die Eidsgenossenschaft stifteten, und wo die Basier, . ) o ( durch einige glückliche Versuche , ihrem Beyspiele von ferne nachahmten. Die zweyte Abtheilung fängt nach dem ersten besondern Bunde mit Bern und Sollothurn an, und führt den Leser bis zur ewigen Einverleibung in den allgemeinen Schweizerbund. Sie enthält also die Geschichte des fünfzehnten Jahrhunderts, und bietet uns das abwechselnde Gemälde des bald unterdrück« ten, bald wieder auflebenden Freyheitsstnnes dar. Geschichte Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. Achte Periode. Zweyter Band. A Achte Periode. Beysitz der Zünfte im Rath, oder Erste Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts. Einleitung. i. Rapitel. 129Z — 1306. r. Rap. Krieg mit K. Albrecht. Tumult zu Basel. 5. Rap. ReichSvogtey. RathShcrren von Rittern. 4. Rap. IZO8 — IZI6. ;. Rap. Auflage. Streit mit den Domherren. , 6. Rap. IZI? — 133 °. 7. Rap. Einige Kriegszuge. 8. Rap. Bischof Johannes Senn. 9. Rap. Von den Zunftrathsherren. 1337. 10. Rap. Der Bürgerstand wird vorn Kapitel ausgeschlossen. ii,. Rap. Krieg. Stadtfriedcn. Bünde. ir. Rap. Karl IV. ReichSvogtey. iZ. Rap. Erdbeben. Pest. Geißler. Juden. 14. Rap» Kriegszüge. r;. Rap. Siebncramt n. s. w. Fischer- und Schiffleutezunft. 16. Rap. Das große Erdbeben. 1356. 17. Rap. Von den Stuben. 18. Rap. Von den Zünften überhaupt. 19. Rap. Von den Zünften insbesondere. 20. Rap» Vortheile und Nachtheile einer Zunstvcrfassnng. Li. Rap. Kirchliche Sachen. 22. Rap. Nachlese. Achte Periode. Beysitz der Zünfte im Rath, oder Erste Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts. Von 129 z bis 1556. Einleitung. werden diese Periode mit dem großen Erdbeben von schließen/ nach welchem Basel gleichsam ein neues Leben wieder anfangen mußte. In diesem Zeitraum war das Reich/ besonders unter der Regierung des K. Ludwigs des IV, aus dem Hause der Herzoge in Bayern 0 ; 14 — i ? 46)/ theils wegen dem Gegenkaiser Friedrich von Oesterreich / theils wegen den Bannstrahlen -er Päbste/ in einer sehr verworrenen Lage; welche durch die Verlegung des päbstlichen Stuhls nach Avignon in Frankreich (1 z 09), woraus das verrufene Schisma in der Kirche entstand/ noch verworrener wurde. Indessen keimte die eid- genößische Freyheit nach und nach empor. Dazu vollbrachten die acht alten Orte/ von i;o8 bis izsZ/ die erste Anlage glücklich. Auch unsre Vorfahren machten stch jene Zeiten zu Nutze. Um das Jahr izz? saßen die Zünfte im A 2 4 Achte Periode. Erste Hälfte des l4ten Jahrhund. Rath, und durch diese Vermehrung der Stellvertreter des Bürgerstandes wurde der Freyheitsinn gestärket / der geheime Einfluß der Bischöfe oder der Oesterreicher näher beleuchtet, und den Anschlägen des Lehenadels vorgebo« gen, der, nur zu oft, dem Glanz seines Stammes, vor des Mitbürgers Wohl, den Vorzug gab. - »> —7— l.. . ^..- 7 t V V- > . . Erstes Rapitel. Von 129z bis izo6. IL9Z. ^)er K. Adolf von Nassau belagerte die Stadt Colmar, welche durch Verrätherey ihres Schultheißen sich dem Freyherr» von Rapoltstein ergeben hatte. Im Heere war der Bischof von Basel-mit seinen Kriegsleuten, und unsre Stadt schaffte Lebensrnittel und Kriegsbedürfnisse herbey. Nach einer Belagerung von s Wochen ließen die von Colmar selbst die Schlüssel ihrer Thore dem Kaiser überliefern, der auch den von Rapoltstein zum Gesänge, nen bekam. Dieser unruhige Geist hatte nur verdorbene Leute in seinen Diensten, womit er die Nachbarn anfalle Weise plagte; sogar pflegte er zu sagen, daß, wer ein Gewissen hätte, ihm durchaus nicht dienen könne . 44? angeführte Urkunde von 1292, in welcher der Bischof den Ritter Mathias Reich seinen Bruder nennet, »»verwerflich erwiesen, daß der Bischof Peter Reich im Jahr 1290 nicht gestorben war; und daß also die Grabschrift entweder änderst gelesen werden müsse, oder erst lange nachher, wie etwann nach dem großen Erdbeben, angestellt, und daher irrig abgefaßt worden sey. 2°. Ist die Grabschrift wirklich einer doppelten Lescart fähig. In der ersten Linie stehet, x°. vomim. U. L L. XL und in der zweyten liest man VI. Aeulis. Lextsmbris u. s. w. Allein, nach der Zahl XL findet sich kein Punct; wodurch der Steinhaucr vermuthlich andeuten wollte, daß die Zahl VI, die er in der ersten Zeile, wegen Mangel des Raums, nicht anbringen konnte , und deßwegen in die zweyte versetzte, sich sowohl auf das vorhergehende XL als auf das folgende Nenl-s bezie. hen solle. ;°. Ist das Verzeichniß des bischöflichen Archivs, i. Kap. Von 129z bis izo6. - Asphelt ol) wurde durch den herrschsüchtigen Pabst Bo- nifacius VIII e), ohne des Kapitels Erwählung, zur bi. schöflichen Würde erhöhen. Er führte den'Titel eines Kanzlers des Königreichs Böhmen. Er war ein Mönch des Minoritenordens, und trieb die Arzneykunst. Eine alte Chronik meldet von ihm, daß er ein natürlicher Arzt gewesen, der seines Gleichen auf der Welt nicht hatte, und daß er an der Art des Hustens schließen konnte, ob eine Person ihrem Tode nahe wäre, oder wieder aufkom- A 4 in welchem die Urkunden von 129; bis 1296 schon dem Peter von Asphelt zugeschrieben werden, und auf welches ich mich selber in der vorigen Periode bezog, von keinem Gewicht, indem jenes Verzeichniß zu unsern Zeiten verfertiget worden, und der Name Peter, wie sich der Bischof darinn einzig und allein nennet, eben sowohl aufPeter Reich, als auf Peter von Asphelt ausgelegt werden kann. 4°. Findet man in den Urkunden, die Peter von Asphelt zuverläßig ausstellte, den Titel LsncsIIsriu8 regrü LobemiT, welcher sich in den Urkunden vor 1296 nicht vorfindet. Ueber den eigentlichen Tag des Absterbens weicht auch die Grabschrift im Münster von den Annalen von Colmar. Jene giebt den September, und diese den April an. -?) Tschudi nennt ihn Peter Mcdei oder Medices, welcher Name aber nur das unrichtig gelesene Wort Neäicus, Arzt, zu seyn scheint. Imhoof, notiua procsrum imxerii x. z nennt" ihn Peter äs ^Ickspalr. Und Albertus ^rxsntinen- sts x. n;, nennt ihn Peter von Trier. -) Er behauptete einst : 8ubsile ltomano komistci omnem bumLNLm crssturLM äselLrsmu8 , äicimu8 , 6c äMni- mu8, . ;8;. ! Äüp. Von I29Z bis IZ06. 9 Ansprachen wider den Graf oder seine Helfer fallen zu lassen; und selbst der Kaiser verpflichtete sich, in einer be- sondern Urkunde, daß er weder richten, noch richten lassen wolle, falls Stehelin einige Klage anbringen würde. i;o;. Thüring von Ramsiein hatte einen hiesigen Bürger gefangen genommen, und auf seine Burg geführt. Die Basier folgten nach, belagerten eiligst und zerstörten dieses Naubnest. In Zeit von zehen Wochen, eroberten sie fünf starke Schlösser ä), welche sie aber, wie die Folge zeigt, nicht behielten. Im ncmlichen Jahre siel unser Bischof in die Hände des Grafen von Mont« fort /). Auch soll, nach Tschudis Bericht, der Graf Wernher von Homburg dem Bischof Peter, Liestal und Homburg , samt der Landgrafschaft Sißgaü, verkauft haben ; welche Nachricht aber nur in so weit gelten mag, daß Wernher etwa»» einen gewissen Erbantheil verkaufte , und daß das Wort verkaufet, sich sowohl auf bloßen Lehensgenuß, als auf Eigenthum beziehen solle. Wern- A 5 2 ) ^.nnslss vomin. Lolin. p. welche übrigens sä SNINIM 1292. eines Schlosses Ramsiein gedenken, das unweit Schletstadt zum Mißfallen vieler Leute aufgeführt wurde, und vielleicht also jene Burg war, welche die Basier zer, stöhrtcn. k) ännslss vomin. Oolm. p. ;6. Andere sagen im Jahre i;o4, und schreiben diese Gewaltthätigkeit dem geheimen Befehl K. Albrechts von Oesterreich zu , dem der Bischof in dem Kauf von Homburg und Liestal zuvor gekommen war. Darauf scheint auch Albertus ^rgem. zu deuten , wenn er schreibt, p. n;. „non xsr R.e§em, seä xer xe- cunism Ilberstur". ro Achte Periode. Erste Hälfte des i4tm Jahrhund. her war übrigens ein Sohn des Ludwigs/ von welchem unterm I. 1295 Meldung geschehen ist. i;o/. Graf Hermann von Homburg / der im I. 1296 die bischöfliche Lehensherrlichkeit über Homburg und Liestal anerkannte / oder erneuerte/ war ohne Leibeserben gestorben/ und hinterließ eine Schwester»-)/ Namens Jta / Ehegemahlin des Grafen Friedrich von Toggen- burg. Dieser nun / im Namen der Gräfin / übergab kaufsweise zu Basel dem Bischof/ als Käufer / im Namen der Kirche / das Städtlein Liestal / die Beste neu Homburg / samt einem der Jta zugehörigen Hofe im Elsaß / Ellenwiler genannt. Der Kauf wurde / den 6ten vor St. Thomas / vor dem Official beurkundet / und durch den Bürgermeister und die Räthe mit den Jnstegeln der Stadt und der Zeugen bekräftiget. Der Kaufschilling betrug zwey Tausend und ein Hundert Mark feines Silber Basler Gewicht / und wurde um folgende Stücke erlegt»)^ Oppickum Liestal/ LLlkrum ckiÄumdienüwe Hönberg/ 6c curinrn in Ellenwiler/ univerkn^ue dona Lc. pnlbelliones ukncuncpie kirn vel exilkenün , live con- lilk^nc in viiiis , curiis , cloniib>us , lroniinibus , uni- verlitneibus, ^ clilkrius villnruni, vul^o das TwlNg UNd Van / ^urisclickionibus , vineis , LAris, präcis , pakeuis, Morris, pornririis, vivnrüs, ken pitcnriis, Lcjnis, A-^uarum ckecurübus, live nc^uXckuÄibus, lil- vis, nemoribns, 6c nlüs c^nibuslibet polkellionibus, cnlcis 6c incnleis , vüs 6c inviis, cum eorurn nccelli- l)us 6c eArellibus, üve in reckckitibus 6c cenlibus vini, d>In6i, 6c clennriornin , cleciinis , proventibus , ob- m) Und nicht Tochter, wie einige geschrieben haben. n) Bruckners Merkw. 9, p. 971. ii Kap. Von 129; bis rzo§. n ventionibus nc c^uilouscunc^ue jurilous 6c pcrtinentii;, l^use ucl prseckiäiom Oominnm Itum, ex luccellionc proAenicorum Quorum 6c rioloilis viri pioo rnemorioe Oomiui HermLnni c^uoncinm comitis cle Höubepg, frntris prsockickso Oorninoe Itoe pervenerunt 0 ). Ilic- loiieo 6c ferrikocliniz in I^riAAO'WÄ: clunvLxnt exce^tiz. Von diesem allem wurde abgetreten und übertragen x>ro- zzrietus , 6c dominium uüle 6c clireÄum corunclein loo- norum, curn omni jure, c^uo ^>roec!icku OominL Itn, vel i^fe Oorninus kriclericu5 cornes, ejus nomirie, en iiLetenus tennit 6c ^olleclit. Bey diesem Kauf kommt diejenige Frage zu erörtern vor / welche wir im ersten Bande p. 455 berührten ^). Die in dieser Periode angeführte Lehenserneuerung von 1295/ hat schon erwiesen/ daß die ursprüngliche Lehensherrlichkeit des Bistums / worüber wegen dem obigen Verkauf gestritten wurde, dieses Verkaufs ungeachtet, dennoch habe bestehen können. Die Auflösung schrankt o) Diese Worte schließen den Mitbesitz andrer Mitbesitzer nicht aus. Also kann Wernhcr von Homburg einen Antheil gehabt/ und solchen auch dem Bischof.besonders verkauft haben. //) Zugleich bemerkten wir, x. 456, in den Brucknerischen Merkwürdigkeiten einen Widerspruch. Derselbe rührt aber, allem Vermuthen nach, von einem Druckfehler her. Anstatt 127; muß nothwendig eine andre Jahrzahl gelesen werden. Denn im I. 127; war kein Bischof Otto; und der einzige Bischof-dieses Namens war Otto von Granson, der auf Peter von Asphclt, und also nach dem gedachten Verkauf, folgte. Dieß ist um so wahrscheinlicher, da Otto, Rudolf von Habsburg, und Wernher von Homburg Zeitgenossen waren. i2 Mte Periode. Erste Hälfte des iMr Iahrhund. sich also auf die Frage ein: Wie konnte Jta dem Lehen- herrn verkaufen / was sie von ihm zu Lehen hielt? Denn/ sie verkaufte nicht nur das Oominium uttle, sondern auch die und dasDominium ciireölum. — Zum ersten bemerken wir/ daß die Grafen von Homburg zum hoben Adel gehörten / bey welchem der Lehensbesitz dem Eigenthumsrecht ziemlich gleich war, zumal wenn jener von Gotteshäusern zu Lehen rührte. Zweytens lagen in der Herrschaft Homburg, Afterlehen der Dienstmannen, das sind Rittersitze oder Lehen des niedern Adels, in Rücksicht welcher die Grafen von Homburg Domini ckireüi heißen konnten ; der Gefalle, Grundstücke, und Besitzungen nicht zu gedenken, welche sie, weder als Lehensherren noch als Vasallen, sondern wie jeder Partikulare!, genthümer vermuthlich auch besaßen. Also wäre ge. dachter Kauf in einigen Stücken nur eine Sonkvüclrmo des Domimi ueilis mit dem Oominia ckireüo , und in andern Stücken eine wahre Erwerbung des Ooininü cli- reäli gewesen. Nach diesem sorgte der Bischof dafür, daß die Stadt Basel, durch Ertheilung des Bürgerrechts, die Mannschaft seiner neuerworbenen Herrschaften nicht verminder. te. Sie versprach ihm also, durch ein besonderes Instrument vom gleichen Jahre, daß sie, ohne seine oder seiner Nachfolger Einwilligung, Niemandeu aus Liestal und Homburg, in das Bürger-noch Hintersäßenrecht auf. nehmen würde -). Die Urkunde hebt also an : Nc>» Lonrnckus öenlcen 8cnlnrius ÜVIiles IVlnAitter 6ivi>:»n, 6onlules, Sonraclus cle 8ole IVlnAitter ^rtiücum 6c §) In civss, vel sä ali^uoä sliuä jus civile recixere. II. Kap. Von !zo6 bis izo8. rZ IVInFiltri ^rtiurn Livitatis Lnftlienlis, sntemur Lrc. Das ist, Wort für Wort, Wir Cunrad Schaler von Ben» ? ken Ritter Bürgermeister, die Rathsherren, Cunrad zur Sonne Meister der Handwerken , und die Meister der Künste -?) der Stadt Basel bekennen u. s. w. Zweytes Kapitel. Krieg mit Albrecht. Tumult zu Basel. izo6. 1307. Kaiser Albrecht von Oesterreich hatte, zur Erweiterung seiner Erblanden, das Auge auf Liestal und Homburg gerichtet, zumal da der Besitz derselben die Vereinigung des Argaues mit dem Schwarzwalde und dem Sundgau sehr befördert hätte. Er haßte daher den Bischof, der ihm zuvor gekommen war. Allein, dieser entgieng dem gefaßten Widerwillen des Kaisers auf eine glückliche Weise; indem der Pabst Clemens V ihn auf den erzbischöflichen Stuhl zu Maynz im I. igo<5 r) erhob. UebrigenS wird von ihm gerühmt, daß er der Kirche zu Basel viel Gutes gethan, und große Sachen ausgeführt haben wär» de, wenn man ihn nicht verfolget hätte. Einst gab ihm 7) Zunftmeister oder Oberst Zunftmeister. O Meister der Zünfte. r) Wir sagen i;o6 , weil er noch in diesem Jahre, nach llkiiixxi . Uebrigens soll von den Mördern des Kaisers, Rud. von Palm zu Basel in einem Kloster, wo er versteckt blieb, gestorben seyn. Die Ehegattin des Rud. von Wart, eines andern Ver- schwornen, vom Geschlecht eine von Palm, lebte auch lange Jahre zu Basel eines höchst frommen Lebens. 'Es wird erzählt, daß ste sich bey Nacht unter das Rad begab , wo ihr Ehegatte den Tag vorher war lebendig geflochten worden, und dort auf dem Boden kreuzweise gestreckt, ihr Gebet verrichtete; als aber der noch athmende von Wart befragt wurde, ob er es haben wolle, daß seine Frau gegenwärtig bliebe? ließ er sich noch also vernehmen : „ Nein, denn durch ihr Leiden leide ich so viel als durch mein eigenes c)." d) Ec stehet auch im Verdachte, daß er zum traurigen Ende des Kaisers beygetragen habe. L. H,. Lei äe Ottone Orsnt. LTäis ^ikerti Participe. Lixs. 1762. 4°. sxuä Häbcrlin x. 742. c ) dion , gnia pari mosto in uxoris comxastions atgus xroxria patsretur. Zweyter Bernd. B i8 Achte Periode. Erste Hälfte des ig-tm Jahrhund. ^- - ^ ---— !> Drittes Rapitel. Neichsvogtey. — Nathsherren von Rittern. !^ie Begebenheiten -es vorigen Kapitels führen uns auf Muthmaßungen, in Rücksicht auf einige Abänderungen in der Verfassung. Die erste Abänderung betrift die Reichsvogtey. Wir haben in der 6ten Periode (p. 2;/) bemerkt, daß der Bischof den Blut-oder Reichsvogt seinen Official oder Amtmann nannte. Wir haben gleichfalls in der ?ten Periode (p. 290) wahrgenommen, wie der Bischofüber die Einkünfte der Vogtey Verfügung traf. Nun aber werden wir in der folgenden oder 9ten Periode vernehmen, daß die Reichsvogtey stch damals in österreichischer Gewalt. befand. Die Frage ist also: Wenn wurde das Recht die Reichsvogtey zu verleihen, den Bischöfen entzogen, und österreichischen Händen übergeben ? Und darauf weiß ich nichts angemesseneres zu antworten, als daß es in diesem Zeitraum , und zu der Zeit geschah, wo K. Albrecht von Oesterreich dem Bischof Otto von Granfon die Belehnung der Reichsregalien ausschlug. Die andere Abänderung in der Verfassung, worüber wir Muthmassungcn anzustellen haben, betrift die Anzahl der Rathsherren von Rittern. Die vorhergehende Periode zeigte uns im Rath acht Rathsherren von Rittern Ä, und in der nächstfolgenden Periode werden wir diese Zahl ct) Brand x- ;8;/ Urkunde von 126;. m. Kap. Reichsvogtey. Rathshrn. v. Rittern. 19 auf vier heruntergesetzt finden e). Wenn geschah denn diese Hernntersetzung ? Nun scheint es ziemlich wahrscheinlich zn seyn / daß/ nachdem die Mönchen, Schaler und übrigen Anhänger des ermordeten Albrechts im I. r;o8 verwiesen wurden, man auch zugleich die Verfassung darnach einrichtete, theils wegen Mangel an Rittern, theils um allen Einfluß des österreichischen Hauses zu verhindern. Dieß leitet uns auf eine fernere Muthmassung. Die Anzahl der 16 Rathsherren /) wird man zweifelsohne ergänzt haben; denn bey einem Auflauf, wo die Bürger und der Bischof, der fie anführte, die Oberhand gewonnen , wird man nicht die Oligarchie im Rath haben begünstigen wollen. Vielleicht wurde alsdann die Zahl 16 durch die vier ersten Zünfte vollzählig gemacht. viertes Rapitel. Von izo8 bis izi6. i;O9. ^^er nenerwählte Kaiser Heinrich VII von Luxenburg schickte unsern Bischof Otto, nebst dem Bischof von Chur zum Pabst Clemens V nach Avignon §), der B 2 c) Siehe indessen im I Bande x. ;?6 eine Rathsbesatzung von i;?o. /) Nämlich 8 von Rittern, und 8 von Bürgern. §) 8truvius, Lorx. Kitt. 6srm. i. x. 20 Achte Periode. Erste Hälfte des 14ten Jahrhund. sie wohl empsteng. Den rüsten Iulii /O leisteten ste -er römischen Kirche im Namen des Kaisers den gewöhnlichen Schutzeid. Gegen Ende dieses Jahres oder zu Anfang des folgenden starb Bischof Otto. Sein Testament soll noch vorhanden, und vom 26sten Iulii i z oy datirt seyn i); und aus einer Urkunde vom isten May hat man bereits bewiesen ä), daß sein Nachfolger damals schon Bischof von Basel war, welches wir sogleich mit mehrerem bekräftigen werden. Es scheint übrigens, daß Otto zu Avignon selbst gestorben sey; und wie Tschudi berichtet, wurde er mit Gift vergeben. i; 10. Die Wahl seines Nachfolgers veranlaßte innerliche Unruhen. Pabst Clemens V ernannte Gerhard von Wippingen, bisherigen Bischof von Lausanne, dessen Mutter eine von Granson war /). Demselben setzten aber die Domherren ihren Probst Lütold von Röteln entgegen , und zwar in seciis coirtUlneünm A con- tcmptum m) , Wie eine noch vorhandene Urkunde sich ausdrückt. Anfangs brachte Lütold den Rath und die /r) Häbcrlin, und beym Ltruvio, x. 648. n. stehet, daß schon im Aprill die päbstllche Bestätigung geschehen war; worauf vermuthlich erst die Gesandtschaft abgeordnet wurde. r) kchllLoxalls. Er hätte es also zu Avignon am gleichen Tage errichtet, wo er seinen Auftrag an den Pabst ausrichtete. ck) Lalll. rsrum icrixt. minorer p. ^09 (r); und nicht erst IM I. i;n, izir, oder 1)14, wie andre schreiben. t) /.Iberd. ^.rgeM. x. 11;. m,' Urkunde von rzio vor äuäiLL. IV. Kap. Von IZOZ bis IZI6. 2 l Bürgerschaft auf seine Seite -r), -ie sich solchermaßen seiner annahmen, daß man die Todesstrafe über diejenigen erkannte, die fich unterstehen würden, die päbstlichen Translatiorrsbriefe zu überreichen, llarirn cujus- <^ue temporig intervallo, ^oena pleälererur, welches, wie die Urkunde hinzusetzt, man zur Beleidigung der göttlichen Majestät verordnete, in äivinZL iV4a- jeüLcis oüenLm. Dieser Widerstand war aber von kurzer Dauer. Der Pabst drohete mit Bannstrahlen o); j und da verschiedene fich dennoch straübten, ließ er den ! Bann wirklich an ihnen vollziehen. Seine Gewalthaber waren der Bischof von Straßburg, der Prior des Predigerordens, und der Guardian der Augustiner, oder auch der Baarfüßer. Den sten September errichtete K. Heinrich -er VII, ! noch vor seinem Römerzug, mit den Bischöfen zu Straßburg und zu Basel (Gerhard) /,), den Landgrafen im obern und niedern Elsaß , und den Bürgern von Straßburg und von Basel einen Landfrieden auf fünfJahre wovon er aber das Ende nicht erlebte. B ; n) Alsjorsm, ^LLbinos, Lonlules, OüwiLles rilios SL po- pulum , wie es ein Kaufbrief beweiset, in welchem er und das Kapitel Weingefälle des Bistums gegen Wiederlöfung verkauften. Die Folgen solcher Römerzüge waren viele Mühseligkeiten , und Schulden. Eine andere weit betrübtere Folge davon widerfuhr unsrer Stadt und dem ganzen Rheinstrom. Die Pest raffte zu Basel allein Vierzehen tausend Menschen weg r). Eine gleiche Seuche hatte in Italien in dem Heere des Kaisers vor Genua über Menschen und Vieh gewütet «). Hierauf folgte eine solche Theurung im ganzen Reiche, daß au etlichen Orten die Körper der Verurtheilten von den Hochgerichten zur Stillung der Hungersnoth herabgenommen wurden. , ) 8truviu8, 1 . I. p. 6;7. §. XIH. §) In der äiplom. 1. II. p. 102 stehet eine Urkunde von ihm, die sogar schon den i; Junii i;i2 ;u Basel ausgefertiget wurde, t) Wursteisen, x. 162. l 8truvius, 1. I. p. 6^7. IV. Kap. Von 1Z08 bis IZI6. LZ Inzwischen treffen wir die erste Spuhr eines besondern Vertrags mit Zürich an. Die Stadt Basel machte im I. i;ii mit Vogt/ Rath und Bürgern von Zürich ein Verständniß / daß kein Bürger den andern verbieten, noch vertreiben solle; und dieß sollte bis auf Widerrufen bestehen -v). Eine solche Verabredung war für jene Zeiten, wo man bey jeder Anforderung mit Perfonal-und Realarresten gleich fertig war, ein guter Anfang wechselseitiger Freundschaft. i;i4. Da nach dem traurigen Ende des K. Heinrichs VII, die Churfürsten sich theilten, und drey derselben den Herzog Friedrich von Oesterreich, die vier übrigen hingegen Ludwig den IV, Herzog in Bayern, erwählten , hielten es die Basier mit Friedrich M). Es hatte also die österreichische Parthey wieder die Oberhan- bey uns gewonnen. Die Verwiesenen waren, oder wurden begnadiget, wie es ein Kaufbrief von beweiset , worinn wir den Ritter Wernher Schaler als Schuldheißen finden, da hingegen ein solcher gerichtlicher Brief von r;o8 von einem Statthalter Heinrich Sürlin ausgefertiget wurde. izis. Der Gegenkaiser Friedrich hielt mH seiner verlobten Elisabetha von Arragonien , und sein Bruder Lupold mit einer Gräfin von Savoyen, beyde um Pfingsten ihr Beylager zu Basel. Ritterspiele erhöheten den B4 rv) Tschudi 1 . I. P. 279. Albert. HrZent. x>. 119 sagt : ^äU-efsrunt Imäovico civilstes inferiores k.beni usgue 8elr; kriäsrico sutsm 8elr, ui8 ensriaret? 2 ) 8sn6tusriorum IniigniL , R.sgum äicrmmr, kcilicet IsnceL, ctnvus, xsrs crucis 8s1vstoil8 , corons, xlsllmr Paroli L alis. 25 V. Kap. Von lzi6 bis IZI8. genommen, begnügen wir uns mit der Anzeige, daß diese Fehde für das Bistum sehr nachtheilig ausfiel«). In diesen Jahren herrschte eine solche Theurung, daß ein Sack Kernen zu Basel fünf Pfund und ein Vierzel Haber zwey Pfund galten. Die Mistel der Baume kochte man zur Speist; und viele starben vor Hunger; worauf noch Krankheiten und Seuchen erfolgten. Die Stadt hatte Schulden gemacht, und daher wurden neue Abgaben um diese Zeiten auf verschiedene Sachen j gelegt; woraus Misheltigkeiten mit dem Domkapitel entstanden. Jene Abgaben waren 4 H von jedem Vierzel Kernen, 2 H von jedem Vierzel Dünkel und Haber, 12 H von jeder Fuhre Wein, und 2 vvm Pfund Werth von allem, was sonst verkauft und gekauft wurde, als Tuch, Pferde, Vieh, und s. w. Der Bürgermeister, die Rathsherren, der Oberstzunftmeister und die Meister, welche das Decret errichtet, hatten in demselben die Bürger und Einwohner, aber ohne eigentliche Meldung der Geistlichkeit, genannt. Die Domherren klagten, daß ihren kirchlichen Freyheiten inäireÄe zu nahe getretten werde, und da ihre Vorstellungen kein Gehör fanden, stellten fie ohne weitern Proceß den Gottesdienst ein. Zwey Klöster aber, jene der Prediger und der Augustiner, kamen dem Verboth nicht nach, und wurden nmftvon den Domherren in den geistlichen Bann gethan. Allein, ste protestirten, und der Bischof nahm steh derselben an. In einem Schreiben von B s a) InksliLLL contra vicinos Uovocskrskiss8 bell-l Zellit. L-M. rer. Lrixt. min. x. ;o8. Siehe übrigens Tfchudk, Stettker, Wursteysen. 26 Achte Periode. Erste Hälfte des i4ten Jahrhund. !-? 17 nach Stephans Tag, bekannte er zwar, daß das Steuerdecret den kirchlichen Privilegien nachtheilig zu werden scheine S); dennoch schob er das Interdikt auf, und versprach die Sachen gütlich beyzulegen. Indessen wurde mit Entrichtung der neuen Auflage fortgefahren. Das Domkapitel ließ fernere Vorstellungen und Drohungen eingeben c:. Der Rath und die Stellvertreter der Zünfte appellirten aber an den Schutz des heiligen Stuhls. Die darüber verfertigte und an die Domherren gerichtete Schrift wurde im I. i; 18 in ihrer Gegenwart und vor den Bürgern im Chor des Münsters öffentlich abgelesen. Sie verdient wegen ihren Grundsätzen und Nachdruck hieher gesetzt zu werden. Lum vos Oomine ^olmnneb Oecmre öc Laxitulurn Lcele- ÜD ÜLsiIiensi8, nos ÄlsZiitrnm Livimn, Lonsulen, genem- iem AlsZiürnm 8ocietLtum , L üngulos MaZiüros earum soeietstum Livitstis Lasiliensis , sissrueritis , nupcr ^ene- rate üstutum keciile L korls publieLtse, ut äe sin^uli8 Versnceill8 tiligims molenäis, emenäib ni8, nodis, Ilniverlitstis nomine, exolvsntur; L, iieet boc üatutum super Livivus L Incoli8 Livitstis Lsü- ü) Vergers vräeatur in prXjuäieium ecclesiLÜrcX libertstis. c) Die Aufschrift lautet also: Olseretis uin ex cunc cessavericis ä 6ivinisi, Maxime Lum ssseracis nos nullum ssatutum Zenersie puiis con- 6ere in civitats Lsiiiienü. dilos tarnen Ülagillsr Oivium, Lon- sules, cTtsri ÄlaZikri supraäiÄi ssntimus, nos L nniversos civss Lslilienies, per xrXäiciam reguilitionem vessram L Zra- vamen iliatum nobis 5c comminatum per iplsm, ^rsvatos eile inäebite, L a jurs vetitam, non extenäeri- rnu8.6 ipuam oil'enlam vobi8 inäebite intulimri8, ipuoä non creäirnus, imo negamua, ernenäare illam parati eilemus L erimus, aä arbitrium reverenäi in LIrriiio patri8 Domini Lpücopi llaiilieniin. Dicimua etiam quoä ob veilrsm rsquiii- tionem prsemülam, etiamü xrLmüla non obiisrent, non eilet vbiervanäa ceilatio äivinorum, cum vobib non competat ulla jurisäiclio ecclsiiailiea äs coniuetuäine vsl äs jure ; prTlato enirn Domino Dpilcopo tsnyuam oräinario sinZulornm äs jure, >!c rirckiäiacono Laülienii äs coniuetuäine cornpetit ^uri8äiÄio in civitate Laiilienü; >L il c.ulurpanäo vobi8 )uri8äic- tionem ^uam non babsti8, ceilationsm prXäiiilam., nt no8 pro emsnäa vobib kacienäa rsyuirere non poteilia, ipuaii nolsnts8.zuäice8 csulie veiirie. krTterea aäji- cimu8 quoä, 6 etiam iuri8äiälio aIi^uaÜ8 vobi8 competers vi- äeretnr äs eonluetuäins vel äs jnre, certis exceptionibua L .vobi8 obilantibu8 , <^uas.sä äelerenäum llonorakilitati veilri«, aä xrkeien8 non exprimimun, isä äe- clarationsm earonäem in proiecutione noiirL appeliationi8 lpecikcal)imu8, U8 nunc axpellamus, xrotsäkioni lsäi8 apolkolieL kubituri, xrTientium omnium te- üimonium invoeanäo. Leüa eü Inee sxxsllLtio keu xrovoeatio in clroro Lalllienü , liora isxta in äis 8snck. Inoeentium, Lnno i)i8, per Lottkriäum äs ^näernalro, ex insnästo ips- ciali libi traäiw per Nagiikrum Livium, Lonsules, geueralem AlsZilkrum jöeistatum, olcium cdoritsrs L sueun- äsri izuLnNim poterant eomxuleruiit: stille leeit omnis »bbyus rit'u. rttbert. ^rs. r>. I2L. VI. Kap. Von IZI9 bis rzzo. Zl ließ, sich -er Reichsverwaltung zu enthalten. Bey uns halte dessen ungeachtet Ludwig auch seine Anhänger/ wie es die Folge zeigen wird. Indessen wollen wir die Erzählung des Johannes von Winterthur e) / von einem ertränkten pähstlichen Bothen hieher setzen. Um diese Zeiten/ sagt er/ hatte der Pabst einen sehr bekannten Geistlichen nach Base! geschickt / um gewisse unbedeutende Gerichtsacten (guosäam procollus krivolos) /) dort kundzumachen / da stürzten ihn aber sogleich die Leute von der hohen Pfalz in den Rhein hinunter. So hoch der Fall auch war / so wurde dennoch der Geistliche nicht einmal verletzt/ sondern er überließ sich dem StrohM/ und trachtete durch Schwimmen dem Tode zu entgehen. Es würde ihm auch gelungen seyn / wenn nicht seine Verfolger schleunigst in Kähnen ihm nachgesetzt / und ihn endlich todtgeschlagen hätten. izLg. Base! und Freyburg im Breißgau verglichen sich dahin / daß keiner von den Ihrigen den andern mit Gerichte verbieten noch behaben/ noch in einigen Weg behafren solle / er sey dann recht Gelte oder Bürge / oder sey rechtlos verlassen. Wie auch ferner / daß wenn c) In Ibelsuro bilkor. belvst. p. ;2. OircL ills temxor» gui- äsin Llericus kainotus Lc. sä snnum i;zo. /) Da dieser Schriftsteller dem Pabst sehr ungeneigt war, so kann man nicht bestimmen / in wie weit diese kroLiM,» es verdienten krivolos zu heißen. Uebrigens giebt er uns auf der nämlichen Seite ein anderes Beyspiel von dergleichen geschwinden Erecutionen an. Der Official / ein sehr angesehener Mann / wurde von denen zur Sonne umgebracht , weil er sie und die Baarfüßer / welchen sie sehr gewogen waren/ auf eine verächtliche Art beleidiget hatte. Z L Achte Periode. Erste Hälfte des i4ten Jahrhund. Jemand aus einer dieser Städte einige Ansprache oder Klage wider die andere Stadt hatte, er dahin kommen , und klagen, und seiner Sache nachfolgen solle, wie da gewöhnlich und recht ist. Eine fast ähnliche Verkommniß trafen in der Folge Basel und Luzern mit einander. iDen 16 Aprill starö BischofGerhard, Freyherr von Wippingen , der, wie seine Grabschrift zeigt, im Münster begraben wurde § Er bekam zwey Nachfolger, woraus eine Trennung von mehreren Jahren erfolgte. Das Kapitel nämlich erwählte den Erzpriester Härtung Mönch, der sogleich das Bistum in Besitz »ahm und die Unterthanen huldigen ließ. Es ist noch eine Urkunde vom ;o IM vorhanden, in welcher er sich Bischof Härtung nennet. Hingegen ernannte Pabst Johannes XXII, ohne Wissen und Willen des Domkapitels, Johannes, einen Grafen von Chalons, aus dem Stammen der Prinzen von Orange. Und da Härtung nicht nachgeben wollte, griff er zu den gewöhnlichen Mitteln der Warnungen, Still- stellungen, und endlich des Bannes. Zugleich verband sich Johannes von Chalons mit Herzog Albrecht von Oesterreich, gegen welchen er sich, wegen Hülfsleistuug wider F) In der ^Issris äixlom. 1. 14 p. 120 führt zwar Schöpflin unter dem Jahre izi8 , aus Lünigs LpiLiloglo, eine Urkunde an , aus welcher sich ergeben sollte , daß Gerhard damals schon gestorben war, allein die Beweise des Gegentheils sind so außer allem Zweifel, daß wir uns nicht länger dabey aufhalten, zumal da Schöpflin selber, p. 1,7 der wahren Meynung beypflichtet. VI. Kap. Von IZI9 bis i;;o. zz wider Härtung Mönch und seine Anhänger / um eine Summe von 2soo Mark Silber-/ unter Verpfändung der bischöflichen Gefalle im Elsaß und Sundgau / den 4 Inlii in bester Form verschrieb/ welche Summe er auch im I. iz;; (17 Julii) richtig ^) abführte. Inzwischen hatte Härtung steh des Bistums begeben / und dafür etliche Prabenden erhalten. Im Grunde wurde er -er Politik des österreichischen Hauses geopfert. Denn obschon die Mönchen nebst den Schülern zur österreichischen Parthey gehörten/ und er selbst/ durch Kaiser Albrechts Verwendung, Domherr geworden / so nahm steh dennoch des Kaisers Sohn / Herzog Albrecht/ seines Gegners an/ weil er des Beystandes des Pabstes und des Königs in Frankreich wider K. Ludwig bedurfte. Wahrend dieses Streits wurde zu Langres / wo Johann von Chalons Domdechant gewesen / der bischöfliche Sitz erlediget. Zu demselben beförderte ihn alsbald der Pabst / der vermuthlich dazumal keinen glücklichen Ausgang zu Basel erwartete. Johann von Chalons blieb Bischof von Langres / und bekam nur den Titel eines Pflegers oder Verwalters des Bistums Basel (^clmini- lkrutor Lpilcoputus Luliliensis) r) r Daher mag es ge- /r) DpilLopsIis. r) In einem Lchenbriefvon IZ2Y (7 Sept.) empfängt Lu- told Mönch ein Ritter seinen Hof auf St. Perersbcrg gelegen , von ihm zu Lehen / s rsverenäo in Lkriüo so Domino, Domino flotisnns, Dsi L Lpoiiolioiv loäib Zratia Dpiicopo DinZonisnli, iLu ^clminiürstors Dxilcopa- W8 LsNIienüs. In einer Quittung von i;;; nennt man ihn Bischof Johanscn von Langres und Pfleger des Bistums Basel. Zweyter Band. C z 4 Achte Periode. Erste Hälfte des 14ten Jahrhund. schehen seyn, daß seiner, in den Handvesten, wie ich im ersten Bande beobachtet (pn§. ;66L ;6/), nicht gedacht wurde, so wenig als seines Gegners, welchen die Nachfolger nicht für rechtmäßig halten konnten. Uebrtgcns hauste gedachter Pfleger mit seiner Verwaltung ziemlich übel. Johann Senn , der auf ihn folgte, klagte un I. i;;? 02 Febr.), es habe die Kirche nicht so viel Geld, daß ste die durch weil. 5c>Imnnem innAonenlein Lpilcopum turic 6i6k?e Lcclefise ^ciminifkrutorern gemachten Schulden bezahlen könne, und versetzte vorn Bistum für den Werth von tausend Mark Goldes. Doch wird man an demselben billig loben, daß er, nach erlangtem Besitz unsers Bistums, den Pabst um die Begnadigung seiner bisherigen Gegner selbst bath 6). 6) Aus dcr väbstlichcn Antwort heben wir folgendes aus: tzuamvi8 ^polkolicL leciis auÄorita8 xr^lata äivinis 6äs- Iibu8 univsrliz, plcrumgue virga äsbitlc elilciplinT per- cutiat äeiinquentes, in proceäeiräo contra eos , äigelra maturitate fcrvata , fentsntia8 xro5erer>8, L xocna8 inlli- xenz, prout malitia tempori8 exigit, L continZunt poenalitstin, 6iu in prT- miftorum suorum rsmansant sor6ibu8 6eliötorum, L pru- 6entsr conü6srsn8, <^uo6 per sorum rsconciüationöm a6 ts 6ictamgus Leclestam, cum ipia reconcilistio , actors Domino, se^ueretur, ips> DccleÜL Laftliensi optats pro- sperita? , L in eo6sm Dpiscopatu pacD amwnita.8 potsrunt provenirs, nobis bumilitsr supplicasti, tibi , iliorum saluti, ac statui eju86sm Declelirs Lalilisnsi8, super bi8 6s ips>U8 se6i8 clsmentia L benignitats spostolica proviäsri. ^ume no8 vori8 tuis bonsstib L congruis super prL6iÄi8 annusre isvorakilitsr intsn6ents8 , buju8mo6i tui8 suppli- cationibu8 incünari , 6iscretioni tu-e , abso!ven6i suxta kvrnutm Lcclesike autborirscs apostolica ab sxcammunica- tionum Ü8 procsstibu8 paruerinr suprsclictib , L imeräic- ta buw8mo6i relsxanäi, nes non 1IÜ8 , gui Lc li^ati 6i- vina oistcia propbanaverinc segus sum iIÜ8 ini;eiss>unt, super irrsguiaritate in6s contrsÄa, 6ispensan6i, plenam siqus iibsrsm, tenors priesentium, Lnnseäimub kaculta- tem. Darum Xvinioni XII Xsl. Octobri8, kontiÜLk>tU8 no- üri Xnno 1 /) 1. II. p. ;oz und ;oz. Andre setzen diesen Zug ein Jahr früher, und also unter B. Gerhard. C 2 z§ Achte Periode. Erste Hälfte des I4te>l Jahrhulld. unter dem Bischof Johannes von Chalons, von neuem an. Dieser zog mit seinen Völkern und unsrer Stadt Hülfe vor Landeron, und belagerte diesen Ort auf einer Seite, indem solcher auf der andern Seite von den Vernern und Graf Eberhard von Kyburg, mit welchen der Bischof ein Bündntß getroffen hatte, eingeschloffen wurde. Als aber Ludwig von Neufchatel vor Tage in aller Stille nächst an des Bischofs Lager angerückt war, ergriffen dessen Leute mit solchem Schrecken die Flucht, daß sie viele Harnische und Silbergeschirr im Stich ließen. Glücklicher Weise für sie kamen die Berner und Graf von Kyburg aus diese Nachricht ins Lager, nahmen alles zu ihren Handen, und schickten es ihnen großmüthig nach. i?27. Die Stadt Basel verband sich mit verschiedenen andern Reichsstädten, als Maynz, Worms, Speyer, Straßburg, Zürich, Bern, Freyburg, Constanz, Lindau , Ueberlingen , und mit Graf Eberhard von Kyburg, bis auf St. Georgentag 1^29. In diesen Bund nahmen Zürich und Bern auch die Eidgenossen auf. Solche Schutzanstalten waren bey dem vorgenommenen Römer- zug des K. Ludwigs eine nöthige Vorsorge. i;28. Nach St. Martinstag schloffen Luzern und Basel eine Verkommniß über die gerichtlichen Ansprachen und Arresten der beydseitigen Angehörigen, welche die Speditionsverhältniffe beyder Städte, wegen der Straße über den St. Gothard nach Italien, vermuthlich veranlaßten. Da aber seit dem Maymonat zwey Gegenpäbste alles wider einander aufhetzten, so möchte jene Vcrkomm- niß auch wohl zugleich die Citationen vor geistliche Gerichte zum Augenmerk gehabt haben. Der Revers, so die Luzerner ausstellten, war folgenden Inhalts: 37 VI. Kap. Von IZ79 bis 7ZZO. „ Allen denen ..... künden wir der Schultheiß, der Rath und die Bürger gememlich von Luzern / daß wir durch Friedsam und durch Güte übereinkommen sind und gesetzt haben/ mit den weisen/ frommen Leuten dem Bürgermeister/ dem Rath/ und den Bürgern gememlich von Basel/ daß keiner weder von uns noch von ihnen den andern mit Gerichte verbieten, noch behaben solle, noch in keinen Weg behafren, in unsrer noch in ihrer Stadt, noch auswärtig an keinem Orte, es sey denn rechte Gelte m) / oder Lürg ?-), und wäre einer rechtlos vrrlasseit/ und habe auch das kundlich gemacht, nach eines Raths Erkanntniß; wenn ferner einer von einer Stadt, einige Klage oder Ansprache zu der andern Stadt hätte, der soll da kommen und da klagen, und seiner Sache nachfolgen , als da gewöhnlich und recht ist o). Dieß alles soll bis an die Stunde gehalten werden, da es widerrufen werde von einem Theile, dem es nicht mehr gefalle ; und der Widerruf soll ein Monat zuvor geschehen." i z 29. Straßburg, Basel und Freyburg im Breiß- gau schlössen einen zweijährigen Bund mit einander?). In gleichem Jahre erneuerten sie den Bund von izr/ mit Constanz, Zürich , Bern, Lindau, Ueberlingen, C z m) Kundlich schuldige Bezahlung, von Gelde» oder Gelten, bezahlen. n) Bürgschaft. 0) Sie fanden also rathsamer, einen Richter, der doch zugleich Parthey war, anzunehm , als sich an vermeynte unpartheyische fremde Richter zu wenden. ?) Hlüt. ill. 1. 2. p. i;y; und Wenkeräs llssburgeri» x. 47. 38 Achte Periode. Erste Hälfte des 74km Jahrhund. Raveuspurg und St. Gallen. Die Eidgenossen Uri, Schweiz und Unterwalden schlugen die Erneuerung aus. Weder den Graf von Kyburg noch die Städte Maynz / Worms und Speyer wollte man diesmal in den Bund aufnehmen ?). .Bafel behielt sich ihren Bischof vor, in so fern er Niemanden wider eine der verbündeten Städte helfen würde. Straßburg , Basel und Freyburg erhielten auch das Recht Herren und Städte zu Bundsgenossen zu erklären , nachdem sie in ihren Rathsversammlungen, bey ihren Eiden und durch Mehrheit der Stimmen, es für nützlich und gut würden erkannt haben. i;;o. Da GrafWernli von Homberg, Verletzte seines Namens und Stammes, mit Tode abgegangen, sielen die drey Schlösser Wartenberg unweit Basel dem Grafen Hans von Habsbnrg,Lauffenbnrger Linie, erblich zur). Vermuthlich waren Mönchenstein, Muttenz und die Hard darunter verstanden. Von den Grafen von Habsburg kamen solche an die Herzoge von Oesterreich. Dennoch waren sie nicht Oberherren darüber, denn jene Schlösser und Dörfer lagen in dem Bezirk der Landgrafschaft Siß- gau, so dem Bistum zuständig war, und nur Lehenswei. se besessen wurde. Nach Stettler soll sich Bischof^Johannes zu LangreS, und Administrator zu Basel, auf sechs Jahre mit Bern ver. bunden haben §). In diesem Jahre huldigten die Basier dem K. Ludwig, der sich mit den Herzogen von Oesterreich' im Äugst ausgesöhnt hatte. Da er ihnen aber in 9) Tschudi, 1 . II. p. ;io. ,-) Tschudi , T. II. x. ZI4. §) Stcttlers Nuitl. Gesch. 1 ?. I. x. 47. VII. Kap. Einige Kriegszüge. . ZS Folge des Friedensvertrags die Reichsstädte Dreyfach, Schafhausen, Rheinfelden und Neuenburg am Rhein überließ/ hieng das Schicksal der Basler von den Oester- reichern noch mehr ab / als wie vorher. .« >.'...^..'17 - -»..-- -> ^.7-^-1— .- -V - Siebentes Rapitel. iz;i. izzr. iz;;. Einige Kriegszüge. ^en Bernern zu Hülfe im Jahr schickte der Bischof 6o Helme«/ und die Stadt eben so viele vor Gum- minen. Nach einem ersten fehlgeschlagenen Sturm wurde das Schloß erobert und abgebrochen. Nachgehends zerstörte» die Sieger Landshut, Herzogenbuchs und Asche, die dem Grafen von Kyburg zugehörten, um die Soll», thurner wegen erlittenem Verlust zu rächen. Um diese Zeit hatte der Marggraf einen von unsern Bürgermeistern todtgestochen, r) Die Basler zogen vor das Schloß Röteln, und belagerten solches. Allein der Adel war dem Marggrafen günstig. Herren, Ritter und Knechte schlugen sich in das Mittel, und die Sache wurde beygelegt. Im folgenden Jahre, i;;;, kam es zu einem andern Zug. Walther von Geroldseck war damals der Schrecken beyder Ufer des Rheins; er hatte diesseits die Festung Schwanau nebst dem Stadtlein Erstem, und jenseits ve- C 4 t) Bemheims Chronick. 42 Achte Periode. Erste Hälfte des Issteu Jahrhund. saß er Schütter. Von diesen drey Oertern aus plagte er die vorbeygehenden Kaufleute und übrigen Reisenden mit Raub und andern Gewaltthätigkeiten«). Straßburg, Basel, Zürich, Bern, Lu;ern, Freyburg im Breißgau, und noch einige Städte brachen auf, um den Landfrieden wieder herzustellen. Straßburg gewann Erstem mit Sturm. Schwanau eroberten die Bundsgcnoffen nach einem hartnäckigen- Widerstand ; und drey und fünfzig von den Gefangenen ließen ste durch das Schwcrdt hinrichten. Vermittelst einer Schiffbrücke setzten ste dann über den Rhein, und Schüttern nebst andern Flecken wurden beraubt und verbrannt. Im Henmonat dieses Jahres errichteten, auf fünf Jahre lang, die Herzoge Albrecht und Otto von Oesterreich, wegen ihren obern Ländern in der Schweiz, in Schwaben und im Elsaß, einen Hülfsbmrd mit Basel, Zürich, Constanz, St. Gallen, Bern, Sollothurn u. s. w. Der Bundsbrief wurde zu Baden ausgestellt. Gla- rus , so es mit den Eidgenoffen hielt, weigerte stch in den Bund zu treten. «) Die Leute ließ er in Gefängnissen verhungern, also daß fie das stinkende Stroh der Kerker assen. VIII. Kap. Bischof Johannes Senn. 41 ^_^ .. — Achtes Rapitel. Bischof Johannes Senn. Ungef. izz4. .Johann von Chalons bekam zum Nachfolger im Bistum den Freyherr« Johann Senn / Domherrn zu Mainz und Probst zu St. Victor. Sein Oheim mütterlicher Seits, Matthias von Bucheck, war Churfürst zu Mainz/ und ein anderer/ Berehtold von Bucheck/ war Bischof zu Straßburg/ der vorher als Commenthur des deutschen Ordens zu Base! gewohnt hatte. Ueber seinen Namen läßt sich folgendes bemerken. In den Urkunden stchtt nur wie gewöhnlich der Taufname Johann; an seiner Grabschrifc liefet man: lob^es cke bc/un-; Wursteisen nennt ihn lobannex 8enn (le IVIün- lino-en, Sara, und anderswo / Johann SeNN/ Sohn des Burkhards Senn von Münsingen; Gerung sagt/ I. 8enn IVIünlinAen 6icius Lucl/SAl: ex benealoAia mmi-is; und Tschudi schreibt/ Senn von Münsingen und Vuchegk. In einer Urkunde dieses Bischofs von i (siehe das große weisse Buch p. 17 8) nennt er unter den Zeugen seinen Bruder also: „ Senn von Buchegg/ unser Bruder". In einer andern Urkunde von i?6i, welche zu Basel ausgestellt wurde (siehe ^Ilm. ckiplom. ?. II. x>. 237) sin- det man unter den Zeugen Vurkart Senne von Munsin- gen Herre zu Buchegge. Die Berichtigung dieses Anstatt« des würde zwey zweifelhafte Fragen auflösen. i°. Wäre C 5 42 Achte Periode. Erste Hälfte des I4tm Iahrhund. Johann von Bucheck / welchen Stumpf «>) für eine kurze Zeit im Jahr i;82 als Bischof dem Lefer aufstellt/ nicht etwan der Johann Senn selber / und folglich hätte Stumpf nicht aus eigener Macht / durch die verschiedenen Namen irre geführt/ zwey besondere Bischöfe aus dem nämlichen gemacht / und dem zweyten erdichteten Bischöfe ganz will- kührlich eine kurze Zeit im I. i;82 zur Regierung ange, wiesen? 2°. Wäre also der Johann von Bucheck/ dessen in der Handveste x) gedacht wird / nicht etwan Johannes Senn selber/ und folglich der Vorfahr/ und nicht der Nachfolger des Johannes von Vienne? Das Jahr/ in welchem Johann Senn auf Johann von Chalons im Bistum folgte/ können wir eigentlich und zuverläßig nicht bestimmen. Man giebt zwar das Jahr i;;o an. Man beruft steh zugleich auf eine Steinschrift, eines Klosters in der krrMcbecomre v). nach welcher der Vorfahr schon im Jahr i;;o gestorben wäre; allein / da Steinschriften oft schlecht gelesen / oder falsch abgeschrieben werden / wozu noch Druckfehler kommen können/ so lassen stch auch Gegenbeweise dawider anbringen. i Hat Gerung / der im nächstfolgenden Jahrhunderte schrieb / den Tod dieses Vorfahrs in das Jahr i; gesetzt bsto sn- te vominiesm gus esntstur Ocuü, in euris kskitstionis Homini Oecsni peTäitti, inclicto sä inkrs lcrixts lpecislitsr Lspitulo, öc etism lupsr sliis neeellitstibu8 sc utilitstibu8 LeelsiiT nolii'B vräinsnäi8, nee non >8 kuit in tuturum xroviäsrs volumu8 , xroviäentis gus potuimu8 sm- xliori, äs conisnlu', sucioritsts L vnluntsts reversnäi in Llirilto kstris se Domini, Oomini äolrsnni8 Vei Zrstis Lpit- n) Das Haus Gottes werde durch Edelleute geziert. Warum aber nahm der Stifter der Religion keine Edelleute zu seinen Schülern? o) Sie rühmen es, daß das Kapitel mit Bürgervolk nicht beflecket war, weder von Seiten der bürgerlichen Geschlechter , die eine Ausnahme leiden dürsten , ( mseuls Zentir xlsbeis: exeeptionem Patientin, das sind die Achtbürger, oder Bürger von der hohen Stube), noch von Seiten der gemeinen Bürger (mseuls populsri). /,) Was ihnen Edelleuten im Rath und Gericht widerfahre , beweise ihnen, daß wenn sie Bürger von Basel in ihr Kapitel aufnehmen solttcn, dieses Kapitel und die Kirche wahrscheinlich keinen geringen Schaden, Gefahr und Verlust in Sachen, Ehre und Personen erleiden würden. x.Kap. Ausschl. des Bürgerst, vom Domkap. xi copi Lslilienlls y), srgue nolrium omninm, üstuimns conürmsto : guoä nullus LuiZsnll8 5 ) civitstis Lslllisn- s,8, lsu LurßLnl>8 ibiäem. Klius, 6s milltsri üirpe ex xsrrs pgtris t ) non trsl>en8 originem, resextus vel recixienäus in Lsnonicum LcsleliL nolkrse memorstke, virtute grstiL ieäis ^xoKolic-e r/) vel sliss moäo guslicungus, sä Lsnonicstum ve! sä xollsllionsm xr-ebenäT csnonicsiis , per nos nolirosgus D - IIo, 5a!- tem äuorum, l^nos, tune 8 Lcs1s5l!L sntsäiclX, contra per5vna8 prTlII)gta8, 5» Häsin elsÄi, nt prLlnitrltnr, 5su ell§en6i essclsnr ob^ectlone8, exceptlons8 - ti8 I3tuo8 §eüu8 bsbebat.In äie Ltexbani sutsm s Lsillea receäen8, cum crellsrstur curn sus xents itu- 1 U 8 , clam in§rellu8 naviculsm, cum xsuci8 in Hbsno üe5cenäen8, in csllro Burkheim xernoÄLne, craliino trän- Leus vers»8 Ehenheim auLÜ Istsnrer. 6o Achte Periode. Erste Hälfte-es i 4 ten Iahrhund. ausgab/ und in welcher er, p. r 6 Z , jene Behauptung anbringt, und am Rande noch mit den Worten Reichs- vogtey bleibt den Baslern, bestätiget ^). Da er nun seine Quelle nicht angab, so war die Vermuthung zu seinen Gunsten. Zufälliger Weise hat er uns aber selbst auf die Spuren geführt. Vor der Herausgabe seiner Chronick, im I. 1777, ließ er eine kleine Beschreibung der Stadt Basel, unter dem Titel , kpltome Hi- lioriix LMienüs, durch den Druck befördern, worinn er schon den gleichen Say über die Reichsvogtey bekannt machte, zugleich aber seinen Autor ^.r§eirü- nenleni anführte s). Die Chronick dieses Autors war dazumal noch nicht gedruckt. Acht Jahre später (1585) kam sie zum Vorschein, durch Veranstaltung des nämlichen Wursteisens; vergeblich aber würde man darinn suchen , daß Karl IV uns die Reichsvogtey überließ, daß man ihm schwören mußte sie zu behalten , und daß der j) In der neuen Auflage von 176; ist diese Stelle ausgelassen worden. Billig hätte wanden Leser auf diese Auslas-' sung aufmerksam machen sollen, wie auch zugleich bemerken , wenn dann die Reichsvogtey an die Stadt gekommen sey, welches in der Folge nirgends anzutreffen ist. Ucbcr- dieß wird der Eid wegen der Absolution mit dem Eide gegen den Kaiser verwechselt, und beyde für einerley gehalten. /) Lxit. Hiü. 8r>5. Lax. XVII. L.u6koritate Imxeriali, xo- telkas Lävocatm scl Live« legitime xervemt, ut axxaret ex liilkoria Lsroli IV, cui Lslilienles Tinno (reks- rente Alberto ^.rgsntoratenli) Lävoeatiee lus conservanäi juramentum xrrelkiters, its ut nltrs LLL abbinc armes, Xävoeatum äesignare Lenstus kusrit. ! XU. Kap. Karl IV. Reichsvogtey. 6l i ! Rath seit i ;48 den Vogt erwählte. Laßt uns nun die ^ Vorrede zu Rathe ziehen / welche Wursteisen gedachter Chronick des Albertus vorausschickte/ und wir werden die Auflösung des Räthsels finden. Da erzählt er uns/ daß er vor der Herausgabe seiner Geschichtsbücher kein vollständiges und lesbares Manuscript des Albertus / sondern nur fehlerhafte und vermoderte Fragmenten gehabt habe/ welchen er irgend einigen Irrthum seiner Geschichte zuschreiben müsse m). Doch genug von diesem Gegenstände ; das weitere über die Reichsvogtey wird uns das Jahr i;86 an die Hand geben. >« - >---.— —- Dreyzehntes Rapitel. i?48. IZ49. Erdbeben. Pest. Geißler. Juden. ^en 25 Jenner i ;48 verspürte man ein starkes und allgemeines Erdbeben / welches an verschiedenen Orten viele Tage dauerte/ und insonderheit in Kärnthen / Kram ^ und Steyermark / Städte / Bürge und Schlösser umstürzte. Davon sollen Leute, vermuthlich vor Schrecken / das falzn) lskw kateri äsbeo, me illius cluÄu, in bikoris 8^- lilienli sliLubi ( gusingusm in rs non ns^us sclsö m->gni inomenti ) imxeZiüe. Daß er übrigens nur auf den Irrthum deutete/ und solchen von keiner großen Erheblichkeit nannte / konnte zu der Zeit / wo er lebte / seine guten politischen Gründe haben. 62 AchtePerio de. Erste Hälfte des I4ten Jahrhuri-. lende Wehe bekommen haben. In vielen Gegenden entstanden daraus ungläubliche Sachen »). Zugleich ereignete sich eine Pest, die in der Geschichte ihres Gleichen nicht hat, nnd fast die halbe Welt durchwanderte. Sie kam gegen Ende des Jahres r;47 ans dem Orient nach Italien o). An vielen Orten fraß sie den größten Theil der Einwohner weg. Bloß in Lübeck starben daran in einem Jahre neunzig tausend Menschen. Paris wurde fast ganz entvölkert. Die Krankheit brach mit einer Eiterbänle unter den Achseln oder an den Weichen aus, welche den Siechen in zwey oder drey Tagen hinriß. So ansteckend war das Gift, daß die' bloße Berührung der Kleider eines Kranken, oder der Athem und die Ausdünstungen desselben den sichern Tod gaben. Zu Basel zahlte man Vierzehen taufend Todte, und vom Aeschemer- bis zum Rheinthor blieben nur drey Ehen ganz. Ein allgemeiner Stillstand in den Geschäften folgte darauf. Der Pabst in seiner Stube verschlossen unterhielt beständig ein großes Feuer / und erlaubte Niemanden den Zutritt. Die Philosophen konnten nichts gewisses über die Ursachen dieser Plage angeben/ als daß es der Wille Gottes wäre ^). Sie herrschte bald hier bald dort noch mehrere Jahre minder oder mehr fort. Uebrigens be- n) ^r§. x. 147. Lx gno komme» i)meox>Lm xMs- bsntur.) ^Ib. ^r§. p. 147. Klee potersnt pkilolopksntes, gnsm- vi» mults äieerent, certsm äs kis rslionem äicere, niii guoä Lei eilet volunt»». XIII. Kap. Von IZ 48 und IZ 49 . 6 z merkt man, daß der ungewohnte Reichthum, zu welchem mancher durch unerwartete Erbschaft kam / der Einfalt der Sitten sehr schädlich ausfiel/ und nur Ueppigkeit und Wollust nach fich zog ?). Einen traurigen Widerspruch begehen gewöhnlich die Menschen bey einem allgemeinen Unglück. Weil die Gottheit straft/ so wollen ste auch strafen; eben zu der Zeit/ wo Gott seine Gewalt am nachdrücklichsten zeigt / wollen ste der göttlichen Allmacht mit ihrer Zwergenkraft zu Hülfe kommen; eben zu der Zeit wo Gott das Schwerdt der Strafgerechtigkeit sticken läßt/ und sagt / es ist genug / heben ste / die Thoren / dieses Schwerdt wieder auf / und sagen / es ist nicht genug. Weil aber ein jeder alsdann den vermeynten Wink Gottes nach seiner Gemüthsart auslegen will / ereignen fich Auftritte/ über welche die Menschheit bittere Thränen vergießt. Aus einer solchen Verschiedenheit der Auslegung entstanden damals die Secte der Geißler / und die Verfolgung der Juden ^). Jene aber legte doch nur Gewissens- vsrwürfe über eigene Fehler / übelverstandene Mittel der wahren Buße / Schwachheit / oder höchstens Heucheley und Betrug an den Tag / diese hingegen verrieth höllische Wuth. Die Geißler / Büßer oder Flagellanten waren Leute von allerley Stande/ die mit vierstrickigen Peitschen ihre halbnackenden Leiber auf öffentlichen Plätzen zerpeitschten/ und mit Singen und Beten schaarenweise von einer 7) Olenschlagcrs Geschichte / p. 422. Königshöfen, p. ;6l. — „Kam ein großer gemeinerSter. bot durch alle die Welt; und desselben Sterbottes wegen töurdent die Juden gebrannt durch alle die Welt." 64 Achte Periode. Erste Hälfte des i4ten Iahrhund, Stadt zur andern liefen und Buße predigten. Zn Basel vereinigten sich auch bey hundert von den angesehensten, die sich also selbst marterten und aus Frömmigkeit nach Avignon zogen. Anfangs wollte der Pabst sie einstecken lassen; doch entschuldigten sie einige Cardinäle damit/ daß sie darinn keine bösen Absichten hegten §). Endlich wurde die Vertilgung dieser Schwärmer der ganzen Christenheit anbefohlen. Der Pabst verordnete sehr weislich, daß wer büßen wolle / der möchte allein in seiner Stube sich nur geißeln /). Man hat beobachtet / daß sie Engclland nach wenigen Tagen ohne Geräusch wieder verlassen/ weil der kluge Eduard sie keiner Aufmerksamkeit würdigte »). So glücklich legte sich der Verfolgungsgeist wider die Juden nicht. Man beschuldigte sie/ daß sie die Brünnen vergiftet hätten / um die Christen auszurotten. Dieser falsche Wahn hatte den gemeinen Mann dergestalt eingenommen / daß er über dieses bedrängte Volk mit unbeschreiblicher Grausamkeit herfiel. Er gab nicht darauf Acht/ wie Häberlin -v) sehr gründlich bemerkt/ daß die Plage der Pest die Juden so gut wie die Christen weg. raste. Tschudi berichtet -rt, man hatte wahrgenommen/ daß sie kein Brunnen - Cisternen - noch Sodwasser mehr tran- r) Albert. H,r^. p. i;c>. e) koenitens tvlus in csmers poltet, csrnem liiam üc 6s§el- Isre. «) Olenschlagers Geschichte u. s. w. p. 414. rv) Deutsche Geschichte sä SNMIIN i;4y. «) D I. x>. Z77. XIII. Kap. Von IZ48 und IZ49. 6s tranken / oder brauchten, woher der Verdacht einiger Vergiftung auf sie/ insonderheit auf die rothen Juden/ die roth bekleidet waren / siel. Ebenderselbe berichtet aber weiters >>): » Es meynten auch viele weise Leute, die „ Juden waren nicht schuldig, sie hätten aus großem „ Marter der Folter die Vergiftung bekannt. Gedachte „ weise Leute schrieben solche Vergiftung des Wassers dem „ Erdbeben zu, welches schädliche Dünste aus der Erde „ in die Luft und durch die Luft in die Brünnen ergoß, „ das hätten die Juden, worunter viele Aerzte und Na- „ turkündiger waren, aus ihrer Kunst erlernet, und „ deswegen sich alles Brunnenwassers enthalten, auch „ andre Leute an vielen Orten davor gewarnet, denn es „ wäre unmöglich gewesen, daß sie in der ganzen Chri- „ stenheit einsmals alle Brünnen hätten vergiften können." Albertus meldet zwar, man habe zu Zofingen Gift gefunden; Beinheim sagt sogar: das Gerücht sey gewesen, daß die Juden Gift heimlich übers Meer gebracht hätten, man habe manche Säcklein im Wasser und in Brünnen gefunden, die vergiftet waren, die Meister (Doctoren oder Aerzte - hätten verjachet, daß sie Gut von den Juden genommen hätten, um die Christen zu tilgen. Allein, wer wir- durch Foltergeständnisse eine so abscheuliche That beweisen wollen? Wie verdächtig wird nicht die Anklage, durch den lächerlichen Umstand des übers Meer gebrachten Gifts ? Wer wird uns Bürge stehen, daß schwärmerische Pfaffen, oder Schuldner, die ihre Schulden gerne tilgten, jene Säcklein mit Gift nicht selber in die Brünnen warfen? -,) N8 (b). s) 146. Zweyter Band. E 66 Achte Periode. Erste Hälfte dessen Jahrhund. Aus einem Schreiben -er Stadt Cölln an Straßburg erhellet«), -aß von Seiten des Raths zu Bern die erste Anklage an die Reichsstädte am Rhein ergangen war. Bern hatte den Straßburgern einen gefangenen Juden »herschickt. Cölln bath nun um einen Bericht , »puc! nos rnultiplex kamn IgHornt, cle c^uo tarnen cliverlig cliver- kn k^mLneibus verieatcm nekcimus. Damit stimmt Albertus ziemlich übereins, wenn er uns den Anfang der Verfolgung in den Gegenden des Rheins also erzählt ö): »Nachdem, sagt er, man verschiedene Juden in Bern, in Freyburg (im Uchtland) und anderswo auf die Folter geschlagen, und man in Zofingen Gift gefunden, und die Juden an verschiedenen Orten vertilgt hatte, wurde a) Schiller sä Königshöfen, p. 1021 bis 1060, hat eine Sammlung von Briefen über diese Begebenheit herausgegeben , welche vieles zu beweisen scheinen; und an welche wir also jeden Leser weisen, der die Juden gerne schuldig hätte. Er wird auch finden, daß man viele Christen sogar, wegen gleicher Anklage, hingerichtet, gevier. theilt, geschunden, aujgehcnkt, ihnen die Haut abgezogen, u. s. w. Nur vergesse man nie, was Folter, Furcht vor derselben, Drohungen, lange Gefangenschaft, verrathen, sches Versprechen der Begnadigung, oder einer Milderung der Strafe, um Bekenntnisse herauszubringen, pressen oder locken, vermögen. Endlich ist wohl zu bemerken, daß Pabst Clemens Vl zu Avignon die Juden vor der Vcrfol« gung schützte, ohne daß er und die Seinigcn von bcyge« brachten, Gifte etwas verspürten. Wenn sie die Vertilgung der Christenheit vorgehabt, was konnten sie doch zweckmäßiger vornehmen, als die Vergiftung des Oberhaupts derselben? ö) kolk kX«r tortis guibusäsm in Lern», U. s. W. XIII. Kap. Von IZ48 und IZ49. 67 darüber an die Räthe von Basel, Freyburg (im Breißgau) und Straßburg geschrieben. " Dem sey aber wie ihm wolle, so entstand zu Basel ein Auflauf wegen den Juden. Es waren'eben zu der Zeit einige Edelleute/ aus Ursache ihres ungerechten Betragens gegen dieselben c), für lange von der Stadt verwiesen worden. Als nun auf die eingegangenen Zeitungen, es ruchtbar wurde / daß die Vornehmsten im Rath gesonnen wären/ die Juden zu vertheidigen/ lief plötzlich das Volk zusammen / und erschien mit den Banieren der Zünfte vor dem Rathhause. Die Räthe erschracken hierüber / und der Bürgermeister fragte die Bürger: Was fie wollten ? Worauf die Antwort erfolgte: „ Wir werden nicht weichen / die Verwiesenen seyen dann zurückgekommen." Da nun die Räthe stch nicht getrauten, vor ihrer Rückkunft aus einander zu gehen / wurde nach denselben sogleich geschickt. Indessen begehrte das Volk/ es sollten keine Juden mehr zu Basel bleiben; und die Räthe schworen mit ihm / daß innert zweyhundert Jahren kein Jude stch zu Basel haushäblich niederlassen sollte. Von den drey Städten Straßburg, Basel und Freyburg / kamen zwar nachgehends verschiedene angesehene Deputirten zusammen / welchen die Duldung der Juden am Herzen lag; fie fürchteten aber die Wuth des Volks; und es wurden also die Juden in diesen Gegenden aller Orten gefangen gesetzt. So endigte stch / wie es scheint / der erste Auflauf. Hafner ck) behauptet zwar / es sey der Aufruhr so groß gewesen / daß die Bürger die Räthe ent- E 2 c) Ob yuanäsm inzuriLw. suäkeis illstam. «/) Sollolhurmsche Chronick, p. Z47- 68 Achte Periode. Erste Hälfte dessen Jahrhund. setzten, und andere an deren Stelle einführten. Allein weder Albertus, noch Beinheim , noch andre Chronicken, die umständlich von der Verfolgung der Juden reden / melden etwas davon. Weil nun auf einer Zusammenkunft zu Bennfeld im Elsaß, der Bischof von Straßburg , die Herrschaften im Elsaß , und die Reichsstädte stch dahin vereinigten, keine Juden mehr zu dulden, so wurden ste bald theils vertrieben , verbrannt oder erschlagen, theils in Sümpfe geworfen. Ein zweyter Auflauf ereignete stch indessen zu Basel. In einem Hause oder Hütte , so man den Juden, vermuthlich zu einer Gefangenschaft, auf einer Insel des Rheins, mit Brettern gemacht hatte, wurden sie alle, im Jenner i ?49 e). ohne ergangenes Urtheil, sondern auf des Volks Zubringen, verbrannt: crenmri tune rrbs^ue lententm, rrci clamorem populi. So weit Albertus. Eine andre Chronick fügt hinzu: man habe alle Judenschulden getilgt, und die Unterpfänder samt den Schuldbriefen wieder heraus gegeben. Auch habe man viele junge Kinder, und zwar wider -er Eltern Willen, vom Feuer gerettet, und getauft. Uebrigens lautet des Tschudis Bericht/) nicht so grausam: etliche, sagt er, wurden zu Basel verbrannt, etliche vertrieben. Daß man es aber nicht dabey bewenden ließ, beweiset ein Schreiben unsers Raths an Straßburg, vom Sonnabend nach St. Margrethentag i;49, welches also lautet: „ Unsern sonderbaren guten Freunden, dem Meister und dem Rathe von Straßburg entbieten wir Cunrad der Münch c) keriü ibxta snts Uitsrü, 1)49. /) 1?. I. x. )78. 6 - XIII. Kap. Von IZ 48 und I Z49. von Landeskrone Ritter Bürgermeister und der Rath von Basel unsern willigen Dienst. Als eure guten Bothen uns nun neulich von euret wegen gebeten haben, euch zu verschreiben die verzicht §), so wir von den Juden, um das Vergiften, wissen und befunden haben, thun wir euch zu wissen, daß wir nun kürzlich von etwan manchen getauften Juden gerichtet, deren einen Theil auf Räder gesczt, und auch einen Theil verbrannt haben, welche beydes ungemarterl/,) und auch nach der Marter öffentlich verjaheten und sagten, daß sie mit Gift umgegangen wären ; etliche sagten daß sie das Gift in die Brünnen gelegt hätten; so sagten etliche daß sie Gift Christcnlcuten in ihre Häuser zu unsrer Stadt, in ihr Wasser und in ihr Heu gelegt hätten; so sagten auch etliche daß sie unsern Bürgern vergeben hätten mit Wein, daß sie denselben vergifteten, so sie ihnen zu trinken anbothen. Der getauften Juden sagte auch einer, daß er Butter kaufte, und die anderwärts in Heu zerließ, und die vergiftete. Und haben auch derselben getauften Juden, so bey uns verderbt sind ich etliche Kinder uns gesagt, und sagen es auch noch alle Tage, denn wir haben sie in Gefängnissen , daß sie ihnen das Gift gaben zu tragen in unsrer Bürger Häuser, deren auch leyder viele von demselben vergiftet in den Häusern darin sie es trugen, als sie sprechen i) todt sind. Und haben auch etliche getaufte E; F) Bekenntnisse. K) Dieß beweiset nichts, da die erschrecklichste Folter, nach damaliger Stimmung der Gemüther, auf jede Unschuldserklärung unvermeidlich folgte. H Vom Leben zum Tode gebracht worden sind. L) Kinder werden in Gefängnissen behalten, damit sie wider ihre Hingerichteten Eltern nach dem Tode zeugen sollen! y Die Juden verkauften Arzneyen. Die Kinder werden sie in die Häuser, wo man solche bestellte, gebracht haben. Einige Kranken sterben, nichr weil es Gift, sondern weil -ie Arzney unrecht angebracht, oder die Krankheit unheil- 72 Achte Periode. Erste Hälfte des l4ten Jahrhund. Juden, so man sie um das Vergiften verderben wollte, als sie auch verjährten daß sie schuldig damit waren , heißen öffentlich gebeten unsre Bürger, denen sie ihre Kinder mit dem Vergiften ertödet hatten, daß sie es ihnen durch Gott vergeben, indem sie es gethan hätten, und daran schuldig waren m). Wir hatten auch unsre guten Bothen von unsern Räthen zu Hascn- burg, da man von den Juden richtete, und da verderbt wurden , die uns auch sagten, daß drey Juden von da verletzen hätten, daß sie das Gift selber könnten machen, und daß alle Juden, von einem gewissen Alter, sie wären getauft oder nicht getauft, von dem Gift wüßten. Das haben auch ihrer etliche gesagt, die bey uns verderbt sind. Und daß wir dieß alles gehört haben , und uns auch unsre Bothen, die wir darum von unsern Räthen geschickt hatten, es uns auch gesagt haben, als vor geschrieben stehet, das spreche» und schreiben wir bey unsrm Eide. Und senden euch deswegen diesen Brief offen mit unsrer Stadt heimlichem Jnsicgcl zurück besiegelt, der gehen ward an dem nächsten Samstag nach St. Margrcthen Tag, da man von Gottes Geburt zählce i;4y Jahr. " Nach diesen schauervollen Austritten, eigneten die Städte die bey den Juden gefundenen Schätze dem öffentlichen Schatz zu; und mit den Steinen ihrer niedergerissenen Häuser und ihrer Grabstätten, wurden die Mauern bar ist. Nun stelle man sich geängstete Kinder in einem Kerker vor, welchen man die Grenelthaten ihrer Eltern vorhält, Antworten durch schlaue Fragen auf die Zunge legt, u. s. w. m) Juden, die in der Hoffnung begnadiget zu werden, sich taufen ließen, und alles bekannten, was man wollte, mußte es für den Geistlichen, der sie zum Tode begleitete, ein leichtes seyn, zu überreden, sie sollten sich noch mit der Gemeine aussöhnen, und öffentlich dieselbe für dasjenige um Verzeihung bitten, was sie im Kerker auf der Folter bekannten. xm. Kap. Von 1548 und iZ45>. verbessert, und neue Thürme aufgeführt /r). Bey uns finden sich noch auf der Mauer des innern Stadtgrabens unweit des botanischen Gartens Steine mit hebräischen Epitaphien. Mit der Theilung der Judenbeute gieng es doch nicht jo geschliffen her. Folgende Stelle aus der Beinheimischen Handschrift o) verdient angeführt zu werden. „Die Herren und die Städte, sagt er / wurden stößig um der Juden Gut. Seit dieser Irrigkeit und Ludwigs Tode ward weder Friede noch Ruhe nimmermehr in den Reichsstädten /,): denn das Volk lernte zusammenlaufen, daß es seither nicht mehr davon lassen konnte -). Der Mehr. fte war der Minsie , der Minfte war der Mehrste §). Dieß geschah alles unter Karl dem IV. Er war ein stnn- reich listiger Mann. Er erkannte es wohl, daß diese Gebräuche in den Städten dem Reich zu großem Schaden kommen möchten. Denn, wo die, so Ehre und Gut hatten zu verlieren, nicht Gewalt genug besassen , daß alles in Ordnung gehalten wurde, so strafte er sie mit Gelde, deßwegen daß fie die Dinge hatten verderben lassen." E 4 n) albert. x. 149. 0) ksg. 7;. Lange vorher hatten Zwischenreiche, streitige Wahlen der Kaiser, Päbste und Bischöfe, Faktionen unter dem Adel, Faustrecht und Unsicherheit der Landstraßen diese Ruhe gestört. y) Weil die gleichen Ursachen immer fortwährten. 7) Weil der Mehrste den Bogen zu hoch spannte. 5) Weil der Mmste unter dem Druck seufzte. 72 Achte Periode. Erste Hälfte des I4tm Iahrhund vierzehentes Kapitel. IZsO — I Zs4. Kriegszüge besonders wider Zürich. I. i;so zogen die Basier vor die Burg Biamont; wovon aber Ursachen und Folgen unbekannt find. Aus Anlaß eines fremden Processes geriethen sie in Streit mit Zürich. Die Waldner von Sulz im Elsaß batten in einem gewissen Rechtshandel die Gerichtsbarkeit der Stadt Zürich ausgeschlagen / und ihre Kaufleute auf der Straße nach Basel und Straßburg angegriffen / und beraubt. Die Züricher beschuldigten uns der Parteylichkeit/ weil man ihre angehaltenen Leute durch unsre Stadt ohne Widerstand führen ließ, und den Waldnern freyen Zutritt in dieselbe ferner gestattete r). Als nun eines Tages hundert angesehene Basier und siebzig Straß- bürger auf einer Wahlfahrt nach Einstedlen / ihr Gebiet betraten / wurden sie überfallen / und nach Zürich in Gefangenschaft geführt. Man setzte sie zwar nachher auf freyen Fuß/ allein nur auf eine bestimmte Zeit/ und gegen geleistete Bürgschaft/ daß der Zürcher Ansprachen bezahlt werden sollten. Diese Ansprachen wurden aber auf einer besondern Zusammenkunft übertrieben gefunden , und / gleich dem Regulus des alten Roms / kehrten die hundert siebzig als Gefangene nach Zürich wieder zurück. e) Der Hofrath Müller I. 2. x. 198, sagt: die von Straßburg und Basel hätten die weggenommene Waare gekauft. XIV. Kap. Von IZ5O bis I))'4. / > .Hierauf verbanden sich auf fünf Jahre die Herzoge von Oesterreich mit den Städten Straßburg, Basel / und Freyburg im Breißgau / nebst den Bischöfen von Straß, bürg und von Basel. Schon waren die Verbündeten mit ihren Völkern aufgebrochen, als die vcrwitcibte Königin Agnes «) steh in das Mittel schlug / und die gegenseitige Auslieferung der Gefangenen auswirkte (Dienstag nach Ulrici izso). pv) Als in dem folgenden Jahre i;si , die Züricher in den eidgenößischen Bund getreten waren/ nahm dar. aus Albrecht von Oesterreich Anlaß / ihre Stadt zu belagern. Basier waren auch in seinem Heere. Doch ver. suchten noch einige / unter welchen, im Namen unserer Stadt / der Bürgermeister und Ritter Conrad von Bärenfels sich befand, eine Vermittelung zuwege zu bringen. Die kriegführenden Partheyen erwählten Schiedsrichter und nahmen zum Obmann die Königin Agnes. Die Richter aber theilten sich / und Agnes gab den Ausschlag zu Gunsten ihres Bruders. Im December griffen schon beyde Theile zu den Waffen; und zu des Herzogs Völkern stoßte ein Fähnlein von Basel. Allein bey Datweil/ unweit Baden / stegten die Züricher. In dieser Schlacht blieben von den Unsrigen viele namhafte Leute/ und unser Fähnlein wurde zum Siegeszeichen nach Zürich ge- E 5 u) Sie war eine Schwester des Herzogs Albrecht von Oester» reich / und die Wittwe des Königs in Böhmen Johannis Sie wohnte zu Königshöfen im Argau. 20) Albert, x. 155. Königshof, x. ;r;. x) Tsthudi/ 1 . I x. 406. 74 Achte Periode. Erste Hälfte des 14ten Iahrhmid. bracht),). So ließen sich unsre Vorfahren wider die aufkeimende Freyheit gebrauchen ; anders dachten Zug'und Glaris, die gleich das folgende Jahr i z/2 den Schweizerbund durch ihren Beytritt verstärkten. Nun steng der Krieg von neuem an; und die Basler erschienen wieder, gleichwie ihr Bischof im österreichischen Lager vor Zürich ( Angst und September). Mangel an Lebensmitteln und ausgebrochener Widerwille unter den Helfern des Herzogs nöthigten ihn aber, den Frieden einzugehen. Indessen erschöpften solche Züge unsre Kräfte, und nutzten höchstens nur den Edelleuten, welche die Herrschaft Oesterreich mit Lehen belohnte, aber auch an sich desto enger anschloß. Im März des folgenden Jahres izs; wurde Bern ein eidgenössischer Ort. Da entstanden zwischen ihm und Straßvurg große Mishelligkeiten, die einen förmlichen Krieg androheten. Zum Glücke wurden Friedensmit- Lel angenommen. Bern nannte acht Schiedsrichter von Zürich und Luzern, und Straßburg eben so viele von Basel und Freyburg. Diese versammelten sich zu Basel, und brachten einen Vergleich zu Stande. Sie sahen ein, daß man nur Zwietracht unter den Städten zu stiften suchte. Zu Ausgang des Maymonats i?s 4 verbrannten die Basler Tirmenach, ein Dorf und Schloß im Sundgau; r,) Albertus ^rZent. x. I?y erzählt die Sache also: Lyuitss 'I'burlcsnkes äixsrunt ei8 (ex xsrts Ducis): Vsli, vos non suästis. ^lii vero äixerunt; Vsb, vo8 kvZitis. Lr secs kub Lsnerio Lükilienl,, c>ui boe lila vics körte obtinue- runt, in erexukeulo iniers conklictum, L ceciäere 6e xsr- te Oucis centum L ultrs, ex psrte Iburicenkium csciäs- rum LLLL, öi vrse nucte üb invicsm ätkeellerunt. XIV. Kap. Von lzso bis IZ54. 75 von welchem Zug aber nichts Wetters gemeldet wird. Einige Monate nachher trug sich die bekannte Belagerung der Stadt Zürich zu; wider welche der Herzog Albrecht ! und der Kaiser Carl IV, alle Herren und Städte ge- > mahnt hatten. Vergebens lag sieben Wochen lang ei» ^ zahlreiches Heer vor Zürich-). Der Kaiser war einer t von den ersten, der die Belagerung verließ; und die Hülfs, li Völker zergiengen bald auseinander. Unter denselben wa, s ren auch die Basier nebst ihrem Bischof erschienen. Ob ^ sie aber, als Bundsgenossen des Herzogs, oder als Bür- ger einer aufgebothenen Reichsstadt sich einstellten, können i wir nicht bestimmen. So viel bemerkt man übrigens aus H Albertus Erzählung, daß die Reichsstädte der Unterneh- ^ mung wider Zürich nichts weniger als günstig waren a), ; welches Tschudi auch bestätiget. In eben diesem Jahre ^ ereignete sich in der kleinen Stadt eine Feuersbrunst, welche viele Häuser verzehrte, ujid dreyßig Menschen ums ! Leben brachte. Im I. i; z 5 zogen die Basier vor Jlzich oder Jlfurt ! im Sundgau; bey welchem Anlaß sie neue Bürger an- ! nahmen S). Ein mehreres findet man über diese Kriegsfehde nicht. 2) Tschudi, 1 . I. x. 4;; und 4)4. a) Albertus ^.rZent. psg. 162. 6rsve sutsm erst civitstibus imxsrislibss obücters Iduregum imperlsls, niü Lc. Lc. L) Rothes Buch p. ;i8. » CunradFritag von Waltpach hat kundlich gemacht, daß er Bürger ward zer Jle, und d« in sinem Kosten was > 76 Achte Periode. Erste Hälfte des i4ten Iahrhund. -r -V. j l ^ ..7-7- v. Fünfzehentes Äapitel.' iZ 54 ungefähr c). Siebneramt u. s. w. Stadtfrieden. Stiftung der Fifcher- und Schiffleute Zunft. ^)rey Urkunden zeigen uns, daß um diese Zeiten Abänderungen in der Verfassung vorgenommen wurden, und daß man innerliche Unruhen durch eine sogenannte Ei- nung beyzulegen suchte. Die erste betrift die Errichtung des Siebneramts, die bessere Verwahrung des Stadtste- gels, und überhaupt die Verwaltung des gemeinen Guts. Die lezte ist der Stiftungsbrief der Fischer-und Schiffleute Zunft. Und die zweyte bestimmt die Bestrafung der Friedensstörer. Stiftungsbrief des Siebneramts >, wer dazu lauft das zu wehren und zu wenden mit Harnisch oder ohne, der soll keine Einung darum leisten. Kriegt auch einer mit dem andern , und werden die von einander geschieden, wer darnach über den andern lauft oder gehet feindlich oder argwöhnlich, oder seiner wartet, der soll ein Jahr vor den Kreuzen seyn, er und alle die ihm dazu helfen. Wer auch ........ übcrlanffen, oder argwöhnlich, mit Harnisch oder ohne, reitet, oder gehet, inwendig den Kreuzen, oder jemanden heimsuchet, der soll ein Jahr vor den Kreuzen seyn. Wäre auch, daß jemand einiges Geschrey inwendig den Kreuzen machte, oder lausten (Auflauf), davon Uebel möchte entstehen, oder Noth, oder Arbeit, und solches ein Rath vernehmen würde, der soll in zchen Jahren nimmermehr in einer Meile sich der Stadt nähern , ohne alle Gnade. Wäre auch, daß jemand inwendig den Kreuzen heimlich oder verstohlen oder öffentlich, Leute in sein Haus oder seinen Hof führte oder behielte, Nachts oder Tages, so daß der Rath erkennen würde, daß es feindlich oder argwöhnlich wäre geschehen, der soll fünf Jahre, er und alle die so ihm ..... vor den Kreuzen seyn. Liefen aber die Leute aus, und verwundete» jemanden, die sollen zehcn Jahre vor den Kreuzen seyn. Schlügen sie aber jemanden zu Tode, ydcr ficngcn sie jemanden und führten ihn hin, die sollen fünfzchcn Jahre vor den Kreuzen seyn, ohne alle Gnade. Geschieht auch dieser Dinge eines einem achtigcn Mannes) ohne Todschlag, das soll, ausser der Einung, an den Rath stehen, daß er es heisst bessern, darnach so der Mann ist, der es thut, und der dem es geschieht. Wollte auch jemand zu strenge seyn an der Besserung zu nehmen, darnach so dem Rath und der Stadt gebessert wäre, das soll an einen />) Enteren scheint dem Laut nach mit entehren einerley zu seyn. Der Sinn erfordert aber ein mchrcrcs. ). Und nimmt unsre Bannmeile disscits Rheins ihren Anfang, ehnet der Birst, als sie in den Rhein gehet, hin, auf bis an die Heerstraße, unter dem Reine (dem Hü. gel) oberhalb der Birsbrückc, und dann hinüber oberhalb Gundeldingcn hin bis zu Binningen der Kirche, und dann durch das Dorf zu Binningen hin, und ußwendig (ausser, halb) Almswilcr, Hcgenhetm, Krcftcn und Hüniugcn; und jenseits Rheines, cnncnthalb der Wiest hinauf bis an die Holzmühte, von da den Weg hinaus bis unter das Horn, und von dem Horn hinab bis an den Rhein r). Harumbe zu einer Urkunde, daß dies stete a) bleibe, so ist dieser Brief mit des obgenanntcn unsers Herrn des Bischofs, des Kapitels, und der Stadt von Basel Zusiegeln versiegelt -/) Welche Sitten! welche Zeiten! Es war also förmlich erlaubt, den Weg Rechtens auszuschlagen, und es auf das Recht des Stärken: ankommen zu lassen. Wie stand es aber um denjenigen, der aus Armuth weder Diener noch Helfer auftrcidcn konnte? -) Da weder Alschwcilcr, noch Hcgenhcim, noch Kraft, soviel man weiß, je der Stadt zugehört, da Klcinbasel damals zuver, läßig derselben auch nicht zugehörtc, so muß man sich billig über diese Beschreibung der Bannmeile verwundern, welche übrigens auch in dem kleinen weisscn Buch, Wort für Wort, also stehet. Meines Orts, sind diese Gränzen Ueberblcib. sel des Bezirks des alten Basclgaucs, dessen im 9ten Jahrhunderte gedacht wird. Innert denselben wird der Graf dieses Gaues die Reichsrcgalien und Gerichtsbarkeit ausgeübet haben. a) Stete kann hier nicht stäts bedeuten, da diese Einung nur für fünf Jahre errichtet wurde, sondern fest. XV. Kap. Sü'iffleutc- und Fischer-Zunft. i; 54 . 91 StifLungs'- Urkunde d e r Schiffleute - und Fischer - Zunft. 1 ; 5 4 . S) (L7,'e ist die einzige, deren Original noch im obrigkeitlichen Archiv vorhanden ist ; sie verbreitet das größte Licht über die alte Verfassung. d) Man urtheile nun über folgende Nachricht des vidkionm- rs äe In Luillö , Artikel Lülü , p. 42 , in welcher der Glau- bcnsänderung im I. 1^29 die Errichtung der drey letzten Zünfte zugeschrieben wird : Oerrs vidkoüs (äes tteforrns- rsurs) ncUsvs äs üxer I'esprit populsirs Nsns le Louver- nsmsnt. I.e nomdre 6ss 1iibu8 s ete sugmeMe clours it guinrs. Da dieses Buch von einem würdigen Standes- glicd in der Schweiz gröstenthcils zusammengetragen worden, so mögen Fremde sich nicht vorstellen, daß über dergleichen Hauptpunkten die darinn enthaltenen Berichte irrig seyn können, und so wird Irrthum immer mehr nachgesprochen, nachgeschrieben, und nachgedruckt. Gedachtes vickionalrs ist unlängst zu Genf wieder aufgelegt worden, und darinn findet sich Wort für Wort die nämliche Stelle, ob ich schon in meinem ersten Bande bereits Gegenbeweise angeführt hatte (Siehe x. 577, und x. zy;-) Je mehr ich der Quelle so vieler Irrthümer nachspühre, die uns in gedruckten Büchern und Handschriften aufgetischt werden, je mehr halte ich mich überzeugt, daß es zu Zeiten Leute gewesen, die sich das Ansehen geben wollten, als wenn sie über alles Bericht zu ertheilen im Stande wären, und daß ihre Zuhörer, in bestgemeyntem Vertrauen, jene Orakelsvrü. ehe niederschrieben , woraus mit der Zeit alte Manuscrip- ten entstanden sind , die man theuer bezahlt, weil sie alt sind, und die man nach genauer Prüfung , dennoch verbrennen muß. 92 Achte Periode. Erste Hälfte des l4ten Jahrhund. „ Wir Johannes von Gottes Gnaden Bischof zu Basel thun kund allen denen die diesen Brief sehen oder hören lesen, immer ewiglich, daß vor Uns gegenwärtig kamen unsre lieben Bürger die Schiffleute und Fischer gemcinlich zu Basel, und baten uns dcmütiglich , daß wir ihnen eine Zunft geben, und gönnten zu haben; und da wir sie, als solche die wir in unsern und unsers Gottshauscs Sachen getreu befinden, in ihren gerechten Bitten billig erhören sollen , so haben wir mit Willen und gutem Rathe unsrer Bruder, Thüringen vonRam- stein des Domprobstcs, Walthcrs von Clingcn des Decants und des Capitels , der Goltshausdiensimannen, des Rathes, der Zunftmeister, und der Bürger gemcinlich von Basel, unserm Stift und der Stadt zu Nutzen und zu Ehren, der vorgenannten unsrer Bürger der Fischer und Schifflcute Bitte erhöret, und haben diesen zween Handwerkern Fischern und Schifflcutcn eine Zunft gegeben c) , erlaubt und gegönnt eine Zunft zu haben; die beyde» Handwerker sollen eine Zunft seyn, die wir ihnen nach der Ordnung dieser gegenwärtigen Schrift bestätigen, und bestätiget haben. Man soll alle Jahre von beyden Gesellschaften und Handwerkern einen wählen und kiesen ; und welches Jahres einer von den Schifflcutcn in den Rath erkoscn und genommen wird, so soll einer von den Fischern desselben Jahres Meifter seyn, und welches Jahres einer von den Fischern in den Rath erbosen und genommen wird, so soll einer von den Schifflcutcn desselben Jahres Meister seyn, und das soll man von Jahr zu Jahr immer also halten und vollführen. c) In Rücksicht der Regierung, und des Krieges waren sie nur eine Zunft; in Rücksicht ihres Handwerks wurden oder blieben sie zwey abgesönderte Gesellschaften, Handwerker, Zünfte. Diese Art Zünfte hat man in vorigen Zeiten gespaltene Zünfte genannt; heutzutage bedient man sich der Ausdrücke halbe Zunft, ganze Zunft, welche Ausdrücke aber doppelsinnig sind, indem das halbe Zunftrccht auf einer nichtgespalrenen Zunft auch die halbe Zunft heißt. XV. Kap. Schiffleute-und Fischer-Zunft. i;54. SZ Die neuen und alten Sechsc beyder Handwerker der Fischer und Schiffleute, und die zwey, so des Jahres Rathund Meister unter ihnen gewesen sind, und der, so des (angetretenen Rcgierungs-) Jahres in den Rath genommen ist, die fünfzehcn ss) sollen jährlich einen Meister wählen und kiesen e). Wäre aber, daß sie mishellig und stößig würden, an welchen dann die mehrere Zahl fällt, das soll auch vor sich gehen, und stet seyn. Und soll veralte Meister und die alten Sechse, oder der mehrere Theil unter ihnen alle Jahre neue Sechse, von jedem Handwerk drey, wählen und kiesen. Und sollen der neue Meister und die neuen Sechse richten alles was in der Zunft des Jahres zu richten und zu thun ist/). Auch ist zu wissen, wer ihre Zunft empfangen will, daß ihm solche der Meister und die Sechse lcyhen sollen, falls sie, oder der mehrere Theil unter ihnen erkennt, daß man sie ihm billig lcyhen solle §). Und soll man die Zunft nicht höher ci) Also haben die Zunftbrüder den Zunftmeister oder Meister nicht ernannt. Wer erwählte aber die ersten Sechser ? r) Denn der Rathsherr oder Rath, wie er da genannt wird, wurde nicht von der Zunft , sondern von den 8 Kiefern gewählt. /) Folglich haben die Zunftbrüder auch nicht einmal ihre Sechser erwählt. Uebrigens weiß man lange nichts mehr von diesem Unterschiede zwischen alten und neuen Sechsern, noch viel weniger von dieser jährlichen Abwechslung. Die jährlichen Sechser sind zu beständigen und lebenslänglichen Zwölfern geworden. §) Mißlich war es allerdings, ihrer Billigkeit die Aufnahme in die Zunft zu überlassen; denn dadurch wurde jeder Bürger, der ich ihrem Beruf widmete, dem ausschließenden Eigennutz einiger Sechser preisgeben, wenn er nicht ihr Sohn, Verwandter, oder Freund war. Daher war aber auch die jährliche Abwechslung der Sechser um so viel nöthiger. Zudem ist noch die Frage, ob nicht dieser Artikel 94 Achte Periode. Erste Hälfte des Issten Jahrhund. lcyhcn, dann um 15 Schilling gemeiner Baslcr Pfennige, und ihrem Zunftmeister zwey Schilling, und der Zunft ge- mcinlich zwey Schilling um Wein , dem Zunftknccht ein Schilling , und was ihr Zunft davon Gutes fällt und wird , oder von andern Sachen , in welchen Weg es wäre, fallen möchte, das soll ihr Zunft gcmcinlich zu Nutze kommen, ihre Licchter in unsrer Frau Münster und anderswo damit zu bczündcn, als sie bisher gewöhnlich gethan haben/r), und auch zu andern Dingen ihrer Zunft Nothdurst. Auch soll der Zunft Guth und dieser Brief in eines jeweiligen Meisters Haus beschlossen und behalten seyn in einer Kiste, und soll der Meister und zwey von den Sechsen, jet- wcders Handwerk einer, drey Schlüssel dazu haben, und sollen auch der alte Meister und die alten Scchsc dein neuen Meister und den neuen Sechsen alle Jahre Rechnung geben über alles das Guth so der Zunft im Jahre gefallen ist, und auch über alle Unkosten, welche die Zunft im gleichen Jahre gehabt hat. Auch sollen dieselben zwey Handwerke, Schiffleutc und Fischer, ein Banicr haben, und auch gcmcinlich darunter ziehen, so man ausziehet; und soll auch das Banicr allcweil in eines jeden Meisters Haus scnn , der dann je Meister ist. Und das Zeichen, so an dem Banicr ist, soll auch also zu gleicher Weise an ihren Zelten stehen. Ist auch daß ein Schiffmann der Fischer Handwerk treiben will, so soll er sein Handwerk meiden und davon lassen , und soll auch dann zu der Fischer Gcstüschast gehören. Dasselbe ist auch, falls ein Fischer der Schiffleute Handwerk treiben sich auf diejenigen bezog , weiche das Handwerk nicht trieben, und dennoch ihre Zunft anzunehmen wünschten. Denn weiter unten (Siehe die Note i) wird ausdrücklich befohlen , daß wer ihre Zunft trcidcn will, ihre Zunft auch empfangen solle. ä) Hieraus «giebt sich, daß sie vorher eine Brüderschaft ausmachten. XV. Kap. Schiffleute-und Fischer-Zunft, l; 54. Ss wollte, der soll auch von seinem Handwerk lassen, und das meiden, und soll auch dann zu der Schifflcure Gesellschaft ge. hören, denn keiner von ihnen soll beyde Handwerke treiben. Auch sollen sie niemand fremden zntingen wider seinen Willen ihre Zunft zu empfangen. Wolle aber jemand, der in -er Stadt mid Vorstädten gesessen wäre, ihre Zunft treiben und üben, der soll ihre Zunft empfangen r). Die Schifflcute sollen auch niemand fremden, wer, oder woher der auch ist, verwehrenden Rhein zu brauchen, und Schiffe hinabzuführen , noch Schiffe zu Basel zu verkaufen. Was auch Gutes einem fremden Schiffmann angelegt wird, das soll die Schifflcute zu Basel nicht angehen, noch innütes darumb drengen. Auch sollen die Schifflcute keine Gemein, schaft haben, noch keiner von ihnen mit dem andern einige Gemeinschaft haben. Und was auch ihrer einem Gutes verdinget wird, der soll es auch mit seinem selbes Leibe führen und stcurcn an die Stadt, wohin es ihm verdinget ist. Wer dieser Dinge einiges breche, von dem mag der Rath dcn Einung nehmen und die Besserung, wie er dann erkennen wird, daß darum zu thun und zu nehmen sey. Es soll auch kein Fischer keine Fische kauffcn, damit er sie fürbasser ä) verkaufst, zwischen Merzt, Riehen, dem Hörne und Basel, und zwischen Mönchenstein, Binningen , Almswcilcr, Hcgenhcim, Krcften und Basel, und von Kref. tcn wieder hinüber gen Merzt. Wer es aber breche, sind es grüne Fische, so soll der, der es gebrochen, sieben Nächte schwören aus der Stadt in eine Vorstadt, falls er in der Stadt gesessen ist, und fünf Schilling dem Rathe geben, ehe er in die Stadt komme, so oft als er es thut. Ist er aber ein Uß- mann, so soll er in die Stadt schwören sieben Nächte, und auch fünf Schilling geben , ehe er aus der Stadt komme. Sind es aber gesalzene Fische, so soll er dem Rath zehen Schilling geben, und auch die acht Tage leisten, wie zuvor r) Vergleiche diesen Artickcl mit dem Text der Note§), und der Note selber. L) Fürbasser, für weiter- oder wieder. 96 Achte Periode. Erste Hälfte des 14tm Jahrhund. geschrieben stehet, so oft als es geschiehet. Auch soll kein Fischer mehr Gemeinde« haben als einen zu den Seen, der ihm die Fische gen Basel sende, und so die Fifthe gen Basel kommen , so soll sie Niemcckd vcrkanffen als er, und soll er auch die Fische mit einander zu Markte tragen. Was auch Salmen gen Basel kommen, die soll man mit einander an den Markt tragen ; und soll man den Salmen, die nicht verkaufst sind, die Schweife abschlagen, so man sie von dem Markt wegträgt. Grüne Fische aber die von den Seen sa- menthaft gxn Basel kommen, mögen die Fischer da wohl in Gemeinde kauffen, aber in Gemeinde soll sie niemand verkauften. Denn, keiner soll mit dem andern Gemein haben an keinen Fischen, sie seyen grün oder gesalzen, die man auf dem Markt verkaufst und da feil hat. Wer auch in den vorgenannten Zielen Fische kanfft, um sie fürbasser zu vcrkauffen , das mögen die Fischer wehren, in der Bescheidenheit, als andre Zünfte thun, denen man in ihre Zunft greiftet, und soll das diese vorgenannten Einungen nicht angehen. Was auch Einungen und Gcsätze die Fischer und Schift- Heute bisher unter sich gestzt und gemacht haben, die sollen gänzlich abe seyn, und sollen auch künftigshin keine Einun- gcn noch Gcsätze mehr unter sich machen, ohne des Raths und der Zunftmeister Willen und Wiften. Es ist aber zu wissen , daß der Rath und die Zunftmeister über diese Einung und Gesätze, so vorgeschrieben stehen, noch denne fürer alle. went, vollen, steteir Gewalt haben sollen Einungen zu setzen über die Schifflcute, es sey von Kornes , Schiffe, Holzes und andrer Dinge wegen, den Rhein zu versorgen und zu verhüten, und auch über die Fischer von Fischen wegen , und daß sie diese-Einung mögen bessern , mehren, oder mindern, als sie dann je erkennen , das den Bürgern und der Stadt nutz sey, und wohl komme /). Was /) Nach dieser wichtigen Stelle , wird niemand die Rechte des kleinen Raths in Zweifel ziehen. Bischof, Kapitel, Ritter, XVI. Kap. Das große Erdbeben von !Z s§. 97 Was auch Eimmgcn und Besserungen von den Fischern und den Schiffleuten fallen, die sollen den Räthen , so dann zu Basel sind, werden; die sie auch legen sollen, an die Rhein» brücke und anderen der Stadt Bau, wo es dann je allcrnoth- dürftigst ist. Zu einer Urkunde, daß dieß stette bleibe, so ist dieser Brief mit unserm , des Capitels , und der Stadt zu Basel Zusiegeln besiegelt, der gegeben wurde zu Basel, des Jahres da man zählte von Gottes Geburt i z;4 Jahr, an dem ersten Samstag nach St. Valentins Tag. " Sechzehentes Rapitel. Das große Erdbeben von izy6. Jahre am iZten -es Weinmonats entstand ein Erdbeben, welches den grösten Theil unsrer Stadt in Trümmern verwandelte. Zehen Jahre vorher waren auch durch eine Erderschütterung etliche Gebäude des Münsters und der Pfalz in den Rhein hinab gestürzt m). Jeyt aber wurde das Unglück allgemeiner. Von Erdspalten und Klüften findet man zwar nichts aufgezeichnet, das Feuer aber, welches gemeiniglich bey dergleichen Unfällen ausbricht, richtete mehr oder eben so viel Schaden an, als vielleicht das Erdbeben selber. Das Rathsbuch von 1^57 enthält die älteste einheimische Nachricht davon n), und hebt also an: Ritterschaft, Rath und Bürgerschaft erscheinen da als Gewährleiste und Zeugen. m) Tschudi, x. ;72. n) Eine andre, fast eben so alte Nachricht, fand sich in einer abgeschmackten Steinschrift am Kaufhaus, welche das Zweyter Land. G . 98 Achte Periode. ErsteHälstedes rM«Iahrhund. » Dieß Buch ist angefangen vomini um St. Martins Tag, als der Ertbidem davor eyn Jahre, auf St. Lucas Tag, gewesen, und die Stadt Basel verfallen, verbrannt, und um alle ir Buche und Briefe kommen was. " WeiterS im gleichen Buche«) stehet umständlicher: „ Man sol wissen daß diese Stat von dem Erdpidem zerstöret und zerbrochen wart, und bcleib enhein Küche, Turne, noch steinin Huß, weder in der Stat noch in den Vorstellen ganz, und wurden! grössc« lieh zerstöret/-). Ouch viel der Burggrabean vilStellen in4 Achte Periode. Erste Hälfte des l4ten Jahrhund. letzten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts geschahe. Die wenigen Mitglieder derselben hatten an der Stube zum Seufzen genug, deren Unterhaltungskosten sie schon zu Gel-aufbrüchen genöthiget hatten. Stube zum Seufzen. l§ie wurde die niedere genannt/ uud war wahrscheinlich im i^ten Jahrh, die Trinkstube der Steruenträger. Auf dieselbe gehörte ein Theil der Achtbürgergeschlechter/ deren Verzeichnis vom I. 1456 schon im ersten Bande stehet. Diese Abtheilung der Achtbürgergeschlechter hörte gegen Ende des isten Jahrhunderts gänzlich auf. Die verminderte Anzahl derselben wird die Aufhebung alles Unterschiedes veranlasset haben. Daraus entstand aber ein Rangstreit/ der / wegen der Art/ wie er entschieden wurde/ angeführt zu werden verdient. Im I. 1495 erwählten die Kieser einen «Offenburg und einen Schönkind zu Rathsherren von der hohen Stube. Offenburg war von der vorigen Abtheilung zum Brunnen/ und Schönkind von -er zum Seufzen. Bey der öffentlichen Verkündung ihrer Namen auf dem Münsterplatz oder Stiftshofe, wurde dem einen, nach seiner Behauptung/ nicht der gebührende Rang gegeben/ und seine Klage erwuchs vor den Rath/ der folgenden Spruch darüber ergehen ließ: „ Der Mißhäle » halb, so dann zwischen den Geschlechten Offenburg „ und Schönkind / oder Schönkind und Offenburg / ent- » sprossen sind/ bede, des Vorgangs und Sitzes halb, ,, ist erkannt : wie die Geschlecht uff dem Hoff gele- » sen sindt, dabey lasse ein Rath das bleiben ; und „ daß bede Theile sich des Sitzes halb güetlich mit ein- XVII. Kap. Von den Stuben. lOs „ ander vereinigen mögen; wo sie sich aber des Sitzes ,, in dem Räch nit mögen vertragen , oder sich sonst „ nicht vertragen/ mögen sie demnach/ ob ihnen das „ geliebt/ ihr Herkommen erläutern/ welches Geschlecht „ unter ihnen/ das altere sey. " Nachdem die Achtbürgergeschlechter nach und nach im i6len Jahrh, theils ausgestorbeil/ theils weggezogen/ blieb diese Stube der kleinen Anzahl Edelleute zu Theil/ welche das Stubenrecht unterhalten hatten, und sollst noch Häuser in der Stadt besassen/ oder sich hier als Fremde aufhielten. Bald nahmen sie noch andre in ihre Gesellschaft auf/ die zwar ehemals das hiesige Bürgerrecht genossen/ selbiges aber weder unterhalten/ noch erneuert, noch dessen Pflichten erfüllet hatten. Dennoch siel es ihnen ein, im Laufe des i 7 ten Jahrhunderts/ andre Rechte anzusprechen; der Erfolg entsprach aber ihren Wünschen nicht, und da die Schulden sich indessen häuften, mußten sie das Haus verkaufen. Schließlich bemerken wir folgende Formel, deren sie sich bey Unterschriften bedienten. Sie nannten sich: tsemeine Stube, rgeseUen zum GeufZgen. Ueber die Achtbürger. Ehe wir zu den Zünften schreiten, muß ich, versprochenermaßen)')/ die Frage erörtern, ob die Klaßifikation der Achtbürgergeschlechter im izten Jahrh, eben dasjenige gewesen, was sie nach dem Erdbeben von i;s6 zuverläßig war. Verschiedene Umstände scheinen die Ver- G 5 i,) i Band, x. 49 126 Achte Periode. Erste Hälfte des I4ten Jahrhund. neinung dieser Frage zu rechtfertigen. Den ersten bietet uns die Urkunde von« I. 1258 dar, welche wir im ersten Theile ?- z;? und ;;9 angeführt haben, indem man in derselben gleich nach den Namen der Ritter Spuhren der Zunftberufe antrift. Entscheidend wäre der Beweis, wenn man nicht einwenden könnte, daß vielleicht das Wort luirleor, Rairfnmnn, ein Geschlechts- name und keine Verufsbenennung war; welche Einwendung von den Namen Münzmeifter und Schenk um so ehender gelten möchte, da man wirklich Familien von diesen Namen bey uns gehabt habe. Der zweyte Umstand findet steh in dem Rechte, so die Bürger von den Zünften behielten, eine von den zwey Achtbürgerstuben anzunehmen, so bald sie aus ihren Zinsen lebten, und ihre Zunft verließen; dieses Recht, welches das Patri- ziat der Stuben sehr mäßigte, kann als ein Ueberbleib- sel des ursprünglichen Zustandes der Sachen angesehen werden. Endlich dünkt es mich unwahrscheinlich, daß zu der Zeit, wo Kaiser und Bischof den Baslern erlaubten, einen Rath von Rittern und von Bürgern zu haben , sie den allgemeinen Ausdruck Bürger auf gewisse von den übrigen Bürgern abgesonderte Geschlechter einzuschränken gedacht haben sollten. Das Wort Bürger, im Gegensatz der Ritter, scheint die Absicht zu entdecken, daß man Aristokratie durch Demokratie mildern wollte. Nun streiten erbliche Vorzüge der Gewalt, sie mögen durch den Ritterschlag oder durch den Ankauf eines Stubenrechts erworben werden, wider eine solche Absicht: denn, wo erbliches Glück ist, findet sich nothwendig unweit davon auch erbliches Unglück. Doch wollen wir darauf nicht zu sehr dringen, da wir die geheimen Ve-> X^II. Kap. Von den Zünften überhaupt. 127 weggründe der ersten Stifter des Raths nicht kennen. So viel bemerken wir nur noch, daß/ unter dem Bischof Peter Reich, (1286), das Recht der Stuben (welches Recht vermuthlich damals schon Herkommens war), aus ihrem Mittel die acht auf die Ritter folgenden Rathsherren von Bürgern erwählen zu lassen, durch eine förmliche Verordnung, die gesätzliche Kraft bekommen zu haben scheine. 7, ' --- -- _ -—^ V' u Achtzehntes Rapitel. Von den Zünften überhaupt. Zünfte sind nicht auf einmal eingeführt worden. Unbekannt ist es, wenn die ersten zu Stande kamen. Die älteste bekannte Stiftung einiger derselben geschah im I. 1248 unter Bischof Lütold von Arberg; und die letzte Zunft wurde erst im I. errichtet. Anfangs hatten ste (ausser der letzten) keinen Stellvertreter im Rath, weil vermuthlich die acht Bürger, welche nebst den acht Rittern den Rath ausmachten, für ihre Platzhalter gehalten wurden, und im Namen des ganzen Bürgerstandes in demselben saßen. Nachge- hends bekam jede Zunft aus ihrem Mittel einen Stellvertreter im neuen Rath: das ist der Rathsherr der Zunft r). Die acht Kiefer erwählten ihn. Aus einigen Stellen alter 2 ) Im I. i;6o wurden sie Ammeister genannt. Erst im I. i;8r finden sich alle ihre Namen unter der allgemeinen Benennung ContulsL, d. i. Rathsherren. i vz Achte Periode. Erste Hälfte des 14ten Iahrhund. Erkanntniffe könnte man Messen, -aß sehr lange -ie Wahl des Rathsherrn erst nach eingegebenem Vorschlag der Zunft vor fich gieng a). Ausgemacht scheint eS übrigens zu seyn, daß man bey diesen Wahlen an die Sechser nicht gebunden war. Die Pflichten der Rathsherren bestanden auf der Zunft insonderheit darum, daß sie die obrigkeitlichen Rechte des Raths beschützen mußten. Schon im J. stnde ich das Beyspiel eines Rathsherrn von Brodtbecken, der abgesezt und für ein halbes Jahr verwiesen wurde, weil er eine Verabredung seiner Zunftgenossen über das Brvdt verschwiegen, und den Rathen nicht geoffenbaret hatte. a) In einer Erkanntniß, deren Jahrzahl ich aufzuzeichnen vergessen habe, stehet ausdrücklich: Soll die Zunft keinen den Rirsern angeben der u. s. w. In einer andern von 1504 wegen der Weberzunft, finde ich: „Als die Meister von der weberzunfl Meister Heinrich Her- lin den Riesern in die Cur angeben. Endlich in einer alten Rathsordnung, unter dem Artickel betreffend die Wahl der Rathsherren, wird gesagt: „ Falls einige „ Zünfte Mangel hätten, oder jemanden zu Rathshcrrn „ anzugeben, und zu begehren vermeyntcn, daß fie dcrsel- „ den Nahmen dem Stadtschreiber schriftlich angeben, „ und dieser alsdann solche Nahmen in der Chur cntde- „ cken, und nicht verhalten solle, damit die Kiefer sich „ darnach haben zu richten." Doch können diese Stellen eben so wohl auf ein bloßes Verzeichnis! der wahlfähi, gen der Zunft als auf einen ausschließlichen Vorschlag gedeutet werden. x^ll. Kap. Von den Zünften überhaupt. IQA Anfangs erwählten die Zunftangehörigen ihre Zunft. Meister und Sechser/ so viel es wenigstens aus einigen Stiftungsurkunden abzunehmen ist. Im I. izs4 scheinen ste aber dieses Recht nicht mehr gehabt zu haben, wie der Stiftungsbrief der Schiffleute - und Fischer-Zunft des mehrern zeigt. Die Hinterfüßen, Gesellen, Arbeiter und Knechte waren auf die Zünfte vertheilt, insofern ste Berufe trieben, oder bey Zunftgenossen in Diensten standen. Die übrigen gehörten theils zu den Stuben, theils zu der Geistlichkeit. Edelleute, die nur das Hintersaßen- recht hatten, schworen jährlich auf dem Rathhause den Eid des Gehorsams. Die Zünfte find im l4ten und noch lange im Laufe des isten Jahrhunderts, Handwerker und Zünfte ohne Unterschied genannt worden; und die Kanzley- sprache hat die Benennung Handwerker für Zünfte, noch bis auf den heurigen Tag, einmal im Jahre beybehalten, das ist, bey der öffentlichen Verkündung der antretenden Rathsherren, welche am Sonntag vor Jo- hannis Baptistä auf dem Petersplatz geschieht. Daher war eine der ältesten lateinischen Benennungen des Oberstzunftmeisters 8 upremus IVlÄAitter ^rtiücum. Im isten Jahrhunderte kam der Name IVIaZi. üer ^unltaruiv auf, und hundert Jahre später, führten unsre Gelehrten den Titel "lHbunus ein. Die Ursache warum man eine Zeit lang die Worte Handwerk und Zunft ohne Unterschied für einander gebraucht habe, kann verschieden gewesen seyn. Vielleicht geschah es, weil die weit größere Anzahl der Zunftangehörigen wirkliche Handwerker waren: so nennt man heut zu Ta- l IO Achte Periode. Erste Hälfte des iften Jahrhund. ge die Landleute, Bauer«/ obgleich viele derselben kein Bauerngewerb treiben. Vielleicht auch nannten die Edelleute und Geschlechter aus Verachtung alle Zünfte ohne Unterschied Handwerker. Wahrscheinlicher dünkt mich aber die Ursache/ daß das Wort Handwerker damals eine allgemeinere Bedeutung hatte als wie in neuern Zeiten/ und so viel sagen wollte als bürgerliche Berufe oder Rünste. Ueberbleibsel davon haben wir noch in den Worten Handkauf für Rramercy / und Hand- tierungen für bürgerliche Berufe überhaupt. In der letzten Hälfte des isten Jahrhunderts bemerkt man schon eine Abänderung in dem Sprachgebrauchs. Damals wurden die Handelsleute unter dem Ausdruck werbende Hand/ im Gegensatze der werkenden Hand begriffen; und aus dem Ausdrucke werbende Hand ist nachher bey uns/ insonderheit auf den vermischten Zünften, die Benennung Gewerbe für Handel im Gegensatze der Handwerker entstanden. So ist aber der Gang der Sprachen beschaffen / daß heutzutage das Wort Gewerbe von allen Berufsarten/ wodurch man sein Auskommen erwirbt/ gebraucht werdet« kann. Eine andre Frage kommt nun zu erörtern vor: warum werden nämlich die vier ersten Zünfte Herrenzünfte genannt? Diese Frage kann verschieden beantwortet werden, keine Beantwortung derselben aber hat zuverläßige Kennzeichen der Gewißheit/ und folgende Bemerkungen werden zeige»/ daß es vielleicht nicht änderst möglich ist. i°. Der Name Herrenzünfte ist keine Kanzleybe- nennung/ und findet sich in keiner Urkunde noch altem Protokoll. Er ist in dem gemeinen Umgänge vermuth- XVIII. Kap. Von den Zünften überhaupt. 111 lich daher entstanden, weil einmal im Jahre, bey der öffentlichen Verkündung der Häupter und Rathsherren, die vier Rathsherren der vier ersten Zünfte den Titel Herr bekommen, da man den eilf Rathsherren der fol« genden Zünfte nur das Wort Meister beylegt. 2°. Dieser Unterschied ist eines ganz unbekannten Ursprungs. Er ist nicht, wie man bisher glaubte, zur Zeit der Reformation aufgekommen. Er war sehr lange vorher, und zwar kurz nach dem Erdbeben von zuverläßig schon üblich. Diese Betrachtung macht die Auflösung der Frage noch schwerer, indem man damals, sowohl in den Gesätzen als in andern Schriften, alle Zünfte ohne Unterschied Handwerker nannte. z°. Auf jeder der vier ersten Zünfte finden fich seit undenklichen Zeiten Handwerksleute, eben sowohl als auf den übrigen Zünften; hingegen haben sich auf ver- - schiedenen dieser letztem Zünfte auch seit undenklichen Zeiten Zunftgenossen befunden, die nicht vom Handwerk waren. Die StiftungSbriefe einiger Zünfte, die Verzeichnisse der neuen Bürger im i4ten und isten Jahrhunderte, und andre Schriften beweisen es unwider, sprechlich. 4°. Im Jahre 1401, wo man dem Ursprung des mehr erwähnten UmstandeS naher war, und folglich besser wußte, was mit demselben bestehen konnte oder nicht, im 1.1401, sagen wir, wurde das Gesätz wegen der freyen Wahl der Meister unter den Zünften errichtet; aber ohne Vorbehalt weder für die vier ersten, noch für die eilf letzter». 5°. Wenn man die Hauptberufe der vier ersten Zünfte gegen einige Berufe der übrigen hält, so sieht man nicht nr Achte Periode. Erste Hälfte des 14km Iahrhund. ein, was für Gründe zu einem Unterschiede in der Titulatur vor Zeiten berechtigen konnten: worinn/ zum Beyspiel/ der Tuchhändler weit vornehmer seyn sollte als der Ei» senhändler/ der Wechsler als der Leinhändler/ derWein- schenk als der Chirurgus, und der Pulverkrämer als der Kunstmaler. 6°. Die Rathsglieder von den vier ersten Zünften haben in Ansehung ihrer Plätze im Rath die Rangordnung ihrer Zünfte; die eilf übrigen aber nicht. Diese sitzen auf eine so verschränkte, obschon bestimmte und hergebrachte Art, daß vermuthlich sie sich Anfangs die Platze durch das Loos austheilten. Ein solches Ueber- bleibsel der alten Zeiten scheint den Satz zu bestätigen, daß die vier ersten Zünfte eine Zeit lang vor den eilf übrigen in den Rath aufgenommen worden sind/ und daß die Gemüther bey der letztem Aufnahme unruhiger gestimmt waren, als bey -er Aufnahme der vier ersten. 7°. Man findet kein einziges Beyspiel, daß je einer aus den Rittergeschlechtern, von Seiten einer dieser vier Zünfte, so wenig als von Seiten der übrigen, die Rathsstelle bekleidet habe. Betreffend die Achtbürgergeschlech- ter, so wird uns die Geschichte von 141; zeigen, daß man keinen Unterschied in Ansehung der Zünfte dabey machte. 8". Die fünfte Zunft könnte einiges Licht über die vorliegende Frage verbreiten, wenn nicht wahrscheinliche Schreibfehler die Sache dunkel ließen. Wir haben im ersten Bande (9. ;//) eine Rathsbesatzung vom Jahre i;7o angeführt, worinn der Rathsherr von der fünften Zunft Herr .genannt wird. Daraus zogen wir den Schluß (9. 489), zur Bestätigung der herrschenden Mey- xvin. Kap. Von den Zünften überhaupt, uz Meynung/ daß das Wort -Zerr einen Bezug auf den. Beruf gehabt habe. So wahrscheinlich es auch noch immer vorkommen mag, so müssen wir doch bemerken, daß der Beweis unvollkommen ist. Die Gegeneinanderhal- tung der Rathsbesatzungen läßt Schreibfehler vermuthen, indem die nämlichen Namen bald mit dem Vorworte Herr, bald mit dem Vorworte Meister darin« geschrieben stehen ö). Es ist leicht zu begreifen, daß der Schreiber der siebzehn male c) das Wort Herr, bey Verfertigung der Rathsbesatzung, geschrieben hatte, es auch oft aus Versehen einmal mehr hinschreiben konnte. 9°. In der Verfassung von Zürich soll sich etwas ähnliches mit dem Gegenstände, den wir behandeln, vorfinden. Bey der Abwechslung des Raths, bekommt ein L) Hier folgen die aus den Rathsbesatzungen gezogenen Namen der Rathsherren dieser Zunft vom Jahre i;ür bis i;?i. izüi Meister Cunrad von Wenzwiler. i;6r Meister Cunz von Bcrlinkon. r;6; Herr Cunrad von Wenzwiler. N64 Meister Burkhard Stellt. Meister Cunrad von Wenzwiler. i;66 Meister Ludwig Sarraßi. i;67 Herr Cunrad von Wenzwiler. i;68 Herr Cunrad von Bcrtmkon. r;6y Meister Niclaus von Celle. i;7o Herr Niclaus Bvschof. i;7i Meister Johannes von Waltikoven. e) Nämlich vor den Namen des Bürgermeisters, der vier Ritter, der acht Bürger, und der vier Rathsherren von den vier ersten Zünften. Zweyter Band. H ii4 Achte Periode. Erste Hälfte des ^tenIahrhund. Theil desselben/ vor dem Tauf- und Geschlechtsnamen/ das Wort Herr / der andere Theil aber nur das Wort Meister. In so weit folglich eben so wie bey uns. Darin« trift man aber einen Unterschied an / daß nämlich alle Rathsherren zu Zürich, von welcher Znnft und Beruf sie auch seyn mögen, Herren heissen, hingegen aber alle Zunftmeister, von welcher Znnft und Beruf sie auch seyn mögen, Meister ohne Unterschied genannt werden. Dabey müssen wir insonderheit die Erinnerung nicht übergehen, daß die Rathshcrren durch die regierende Gewalt, und die Zunftmeister durch die Zünfte oder das Volk erwählt werden. Dieser tlmftand dürfte vielleicht den wahren Sinn der Worte Herr und Meister in dem vorkommenden Falle erklären. Nachdem wir nun die nöthigen Bemerkungen vorausgeschickt haben, werden wir lediglich die Meynungen mittheilen, welche die vorliegende Frage veranlaßte. Die erste leitet den Unterschied zwischen den sogenannten Herrenzünftcu und MeisterZüuften, von den Edelleuten her. Sie ist die älteste bekannte. Simler, der um das Jahr is,o an seiner tvepudtica lielve- riorum arbeitete, bemerkte in derselben folgendes >8 in Lenatuin äeliZuntur: iäeoqus etiam Iribus iita: lronorir er§o Üominvruin 1ribuz, Herrenjünfte nominsnwr. " XNII.Kap. Bon den Zünften übertzaupt. II 5 „ I. I s29 wo die Reformation eingeführt wurde .... „ Welche doch vom Adel noch in der Stadt Dasei wohnen, „ und mit andern Bürgern sich der Regierung annehmen, „ sind den vier ersten Zünften einverleibet, und werden „ aus denftlbigen in den Rath erwählt, darum auch diese „ Zünfte um Ehren willen Herrenzünfte genannt werden Ryff, der um dasI. i s 9" seine Chronick verfertigte, drückte sich also aus: „ Wo Edle sind die sich unter die Bür- ger begeben, auf die vier Herrenzünfte eintheilen, „ werden sie ins Regiment gebraucht In den gleichen Begriffen stand Wursteisen, in seiner bchiwms killorice IlMilienfts, welche er im I. 1/77 herausgab e). ,) In den vier ersten Zünften, meldete er, H - e) 240. Indus vero guin6eLim dsdsntui, in gusrum xrimis xlerigue nobiliorum Livium recensentur, guan- l)U2in L cTteris ingenuis tu» guogue 6t loLietss, rsii- ^use 6unt opikLUm. Hinc ill« Oominorum, dss vero unäscim ÄlagiKrorum Bridus clicuntur. Uebrigens ist diese Stelle etwas dunkel, daher haben wir sie nach der Neckischen Ueberfttzung angeführt, dtobiliorss Lives und dlokiles sind eigentlich nicht einerley. Durch die Worte c«teris inZenuis sollen sie, wie es scheint, das nämliche bedeuten. Da auch den IngLnuis die Oxiiiess entgegen gesetzt werden, so ist schwer zu errathen, was er unter Opilicss bestimmt verstanden habe, um so viel mehr, weil die eilf letzten Zünfte, eben zu des Warsteisenö Zeiten, manchen unter ihren Angehörigen zahlten, der vornehmer war, als die meisten aus den vier ersten Zünften, als z. B. Caspar Krug der Bürgermeister, Docior Friedrich Ryhiner, der .nachgehcnds Oberst in französischen Diensten wurde, u. s. w. l 16 Achte Periode. Erste Hälfte des 14tcn Jahrhund. „ sind die meisten der ediern Bürger, obschou auch die „ übrigen Edeln ihre besondere Gesellschaft haben. „ daher werden dieselben Herrenzünfte genannt Obschon diese Zeugnisse mit den ächten Quellen der Geschichte gar nicht übereinstimmen, so zeigen sie doch, wie man in der letzten Hälfte des sechzehnten Jahrhunderts den Unterschied der Titulatur, wovon jetzt die Rede ist, auslegte /). Die zweyte Meynung über die vorliegende Frage ist, so viel man weiß, erst im vorigen Jahrhunderte aufgekommen. Sie schreibt den mehrgedaehten Unterschied der Titulatur nicht dem Unterschiede des Standes oder der Geburt, sondern dem Unterschiede der Berufe zu. Sie setzt zum voraus, daß man vor vier - bis fünfhundert Jahren, die Sachen, in Rückstcht der Worte -Zerr und Meister auf dem gleichen Fuße betrachtete, wie es in spätern Zeiten geschehen ist. Diese Meynung zerfällt aber in zwey Unterabtheilungen. Die einen sehen /) Da durch ein Gesätz, welches wir in der ersten Abtheilung des i6tcn Jahrhunderts anführen werden, der Uebergang von einer Zunft zu der hohen Scude mit einer Auflage von zehn vom Hundert vorn Vermögen war erschwärt worden, so kann man leicht annehmen, daß jene Zunftbürger, die in der Folge geadelt wurde», oder nur Wapenbriefe erhielten oder kauften, oder endlich aus ihren Zinsen lebten, so viel möglich werden getrachtet haben, das Zunftrccht auf den ersten Zünften zu erhalten, theils wegen dem Vortheil des Präsidiums, theils aus Eitelkeit oder vermeynter Anständigkeit. Dieß wird nach Verlauf einiger Zeit, die irrige Auslegung veranlasset haben. XVIII. Kap. Von den Zünften überhaupt. H7 die Curialien / worüber wir nun eine Untersuchung anstellen/ als ein Denkmal gewisser Stiftungsrechte an, die andern aber als ein bloßes Ueberbleibsel des ursprünglichen Zustandes der Zünfte, bey ihrer Aufnahme in den Rath. Beyde stimmen, zum Beyspiel, darin« mit einander überein, daß das erste mal , wo Rathsherren von Zünften erwählt wurden, ein Kaufmann, ein Wechsler, ein Weinmann und ein Krämer die vier ersten Zünfte, wie auch ferner ein Grautücher, ein Becker , ein Schmied u. s. w. die eilf übrigen Zünfte im Rath wirklich vorgestellt haben; und daß aus dieser Ursache den vier ersten das Wort Herr, und den eilf übrigen das Wort Meister beygelegt worden sey. Allein, darinn gehen ste von einander ab, daß die einen glauben, man habe in der Folge die Beybehaltung der eingeführten Titulatur als ein Verwahrungsmittel wider alle Verjährung gut befunden; die andern hingegen dafür halten, man habe diesen Theil der Curialien, wie die übrigen Theile derselben, nach allgemeiner Sitte unsrer Vorfahren, nur deßwegen fortgesetzt, weil er schon lange üblich war, und man an einer Abänderung keine Nothwendigkeit fand. Eine dritte mögliche Meynung werden wir nun anführen, welche wenigstens diesen Vorzug hat, daß sie mit den bekannten Umständen, die einigen Bezug auf die vorliegende Frage haben dürften, in keinem Widerspruch stehet. Als die Anzahl der acht Rathsherren von Rittern auf vier herunter gesetzt wurde, wird man die bisherige Zahl von sechzehn Rathsherren, aus den Zünften, nach üblicher Wahlart der acht Kiefer, ergänzt, und den H; i r 8 Achte Periode. Er sie Hälfte des 14 trn Jcch'chund. vier letzten/ gleich wie den acht Bürgern von der Stube, den Titel Herr beygelegt haben, entweder in Rücksicht der ähnlichen Erwahlungsform, oder zum Andenken des vorigen Zustandes des Raths. Dieß blieb nun eine Zeit lang also, und wurde Herkommen, Recht, hergebrachte Feierlichkeit. Hierauf begehrten die eilf übrigen Zünfte auch den Veysitz in dem gewöhnlichen Nach. Anfangs werden sie solchen für ihre Meister, das ist, für die durch sie selbst erwählten Stellvertreter, nach dem Beyspiel andrer Städte, erhalten oder erzwungen haben. Daher vielleicht, in Fallen wo ein Mißverstand zu besorgen war, die Benennung Ammerster, zum Unterschied des eigentlichen Zunftmeisrers. So mag es mehrere Jahre hindurch fortgewährt haben, bis diest eilf Zünfte das Recht, gedachte neue Beysitzer des Raths zu ernennen, den acht Kiefern überließen, und dagegen endlich die gewöhnliche Zuziehung der Zunftmeister in den täglichen Rath erhielten. Indessen aber waren gewisse Curialien, bey der feyerlichen Handlung der Rathserneuerung und Verkündung, eingeführt worden. Sie wurden beybehalten: das erste mal, wegen der Ungewißheit, ob die im Laufe des Jahres vorgefallene Neuerung stand haben würde; nachgehe^ds, weil man keinen bestimmenden Grund hatte, eine Abänderung der Curialien, ehendcr in diesem als in jenem Jahre, vorzunehmen ; endlich weil die urspüngliche Bedeutung derselben ganz in Vergessenheit gerathen war. Eine fernere Frage über die Zünfte überhaupt, giebt uns die ungleiche Anzahl ihrer Angehörigen an. Diese Ungleichheit ist höchst auffallend. Sie ist schädlich und unbillig, weil sie, ohne Rücksicht auf Verdienst, XVIII. Kap' Von den Zünften überhaupt. 119 Nutzen des Staats, muthmaßliche Tauglichkeit, oder wenigstens Eigenthum, einer kleinen Anzahl Bürger eben so viel Stellvertreter in -er Regierung giebt, als weit größeren Abtheilungen der Bürgerschaft. Die Ursachen davon sinden sich aber nirgends aufgezeichnet. Die vornehmste mag wohl die gewesen seyn, daß weil die Hauptleitung der Geschäfte Jahrhunderte lang bey den Stuben, und nicht bey den Zünften stand, man bey Ver- theilung der Bürger auf Zünfte, mehr auf die Polizey und Bequemlichkeit der Berufe, als auf politische Verhältnisse Rücksicht nahm. Zu dem haben gewisse Pro- feßionen abgenommen, und andre sind in Aufnahme gekommen. Manche, wie es scheint, wurden auch anfänglich von Hinterfüßen oder Fremden getrieben, welche daher die Zunft derjenigen haben mußten, für welche sie arbeiteten, und selbige auch in der Folge behielten, als sie das Bürgerrecht bekamen, und ihr Beruf ein Bürgerberuf also wurde. Ferner sind zusammengesetzte Berufe in besondre einzelne Gewerbsarten zerfallen, die bey einander auf der gleichen Zunft blieben, wie zu der Zeit, wo sie in einer Profeßion vereiniget waren. Endlich haben verschiedene Zünfte verschiedene Grundsätze hierüber gehabt, je nachdem ihnen die Vortheile der Profeßion, oder' die Erleichterung der Zunftbeschwer- dsn mehr am Herzen lag: in jenem Falle war Ausschliessungsgeist ihr Grundsatz, im letztem aber suchten sie so viel möglich die Anzahl ihrer Zunftberufe zu vermehren. Was die Zunftgehörigkeit der Berufe betrift, so ist folgendes zu bemerken. Einige sind auf eine gewisse Zunft ausschließlich gewiesen, wie z. B. die Becker, die Metzger, die Schuhmacher u. s. w. Andre habe» die Wahl H 4 i2o Achte Periode. Erste Hälfte des l-ftmIahrhund. unter mehrere Zünfte/ wie z. V. Kaufleuie im Grossen/ Fabrikanten/ Kapitalisten/ Gelehrte/ Offiziers u. s. w. Andre müssen nur das halbe Zunftrecht einer bestimmten Zunft kaufen Z-)/ und mögen dann das ganze Zunftrecht auf einer andern Zunft erwerben/ und von Seiten derselben in die Regierung befördert werden. Andre find von einer ganz besondern Beschaffenheit/ sie haben keine angewiesene Zunft/ sie können sich auf allen Zünften befinden/ und können dennoch nicht alle Zünfte ohne Unterschied annehmen. Ein Kerzenmachcr z. B. hat keine angewiesene Zunft; weil es aber jedem Bürger frey stehet/ Kerzen zu machen und solche zu verkaufen/ so könnte es geschehe»/ daß man Kerzemnacher auf allen Zünften fände; würde aber ein Kerzemnacher kein andres Handwerk erlernet/ und noch keine Zunft haben/ so würde er sieh bey sechs Zünften vergebens um das Zunftrecht bewerben. Es giebt auch Berufte die neben einander nicht bestehen können: keiner wird Mcyger und Brodtbecker zugleich seyn dürfen. Endlich hat man Beruft/ die keiner befugt ist zu treiben/ er habe dann solche in feiner Jugend nach gewissen Vorschriften/ wirklich/ oder dem Schein nach erlernet; andre hingegen auf welche man sich zu allen Zeiten legen kann/ entweder ohne einige Formalität / oder gegen Abstattnng eines halben Zunftrechts/ oder nach erhaltener Erlaubniß von Seiten des Raths seine Zunft zu ändern. Eine schwere Untersuchung wäre es/ wenn mau dem Ursprung so §) Dieß hieß vor Zeiten nieder dienen, wie auch mit feinem Gelde dienen, im Gegensatze des hoch und nieder dienen, oder mit seinem Leibe dienen. XVIII. Kap. Von den Zünften überhaupt. 12 l vieler Unterscheidungen nachspühren wollte/ eine noch schwerere aber / wenn man sie rechtfertigen müßte. Vier Zünfte heissen gespaltene Zünfte. Es sind Schuhmacher und Gerber / Schneider und Kürßner / Scheercr und Mahler/ Fischer und Schiffleute / und eine Zeit taug auch Grantücher und Rebleute. Jede bestehet aus zwey besondern Zünften, die man halbe Zünfte nennet/ weil sie nur halb so viel Stellvertreter in den Raths- versammlnngen haben / als ganze Zünfte. Jede Abtheilung hat ihre eigene Verwaltung / Handwerksangelegen- heiten / und Znnfthaus. Hingegen üben beyde Abtheilungen jeder gespaltenen Zunft gemeinschaftlich das Wahlrecht aus; wenn z. B. ein Meister oder Sechser von den Schuhmachern zu ersetzen ist / versammeln sich sämtliche Rathsglieder und Sechser von Schuhmachern und Gerbern auf der Schrchmacherzunft und erwählen aus der Schuhmacher Mittel den fehlenden Meister oder Sechser. Es fragt sich / ob solche Zünfte durch innerliche Trennung oder durch Znsammenstoßung also gebildet worden seyen ? Die Grautücher und Rebleute wurden zu einander geschlagen. Die Schneider und Kürßner wurden von einander abgesondert. Die Fischer und Schiffleute waren besondere Brüderschaften / die man als halbe Zünfte in eine gespaltene Zunft vereinigte. Von den übrigen habe ich hierüber nichts gefunden. Verschiedene Zünfte haben zwey Namen. Der altere / der vorzüglich bey feyerlichen Anlassen gebraucht wird/ ist eine Berufsbenennung. Er giebt den Beruf derjenigen an / die vermuthlich den ersten Grund zur Brüderschaft oder Gesellschaft legten / aus welcher in der Folge eine Zunft gebildet wurde. Die Beybehaltung solcher Namen H 5 i22 Achte Periode. Erste Hälfte des i4tm Jahehimd. hat oft Streitigkeiten verursachet, weil die genannten Berufe ausschließliche Vorzüge behaupten wollten. Sie hat auch zur Dunkelheit des Styls in manchen Fällen beygetragen. In einer alten Erkanntniß lese ich zum Beyspiel diese Worte: „ Die Gärtner mahnen ihre Fische zu „ versuchen. " Wer wird gleich errathen, daß diese Steile folgendes bedeutet? „ Man soll die Vorgesetzten „ der Zunft/ zu Gärtucrn genannt/ mahnen, Laß „ sie die gesalzenen Fische besichtigen sollen, welche die „ Krämper, die zu ihrer Zunft gehören, feil haben." Heutzutage hat jede ganze Zunft sechzehn Vorgesetzte : zwey Rathsherreii , zwey Mister , und zwölf Sechser. Vorzeiten waren sie in neue und alte abgetheilt/ welche nur in gewissen Fallen zusammentraten. Die übrigen Mitglieder einer Zunft heissen Zuuftbrüder, oder, wie vormals, die Gemeinde der Zunft. Wenn der Rath ein Geschäft vor die Zunft weiset, so werden unter dem Wort Zunft lediglich die 16 Vorgesetzten verstanden. Wenn hingegen der Rath ein Geschäft den vorgesetzten einer Zunft überträgt, so werden nur die Rachsglieder, und nicht die Sechser, darunter gemeynt. In den ältern Zeiten findet man den Ausdruck vorgesetzte nicht, hingegen oft den Ausdruck die Meister der Zunft, der aber verschieden ausgelegt werden kann. Man kann ihn nämlich auf die eigentlichen zwey Zunftmeister kr), auf die Rathsglieder k), auf die Räthe und Sechser ä), und auf das ganze Handwerk deuten. K) Dieß ist, wegen der mehrcrn Zahl, nicht glaublich: weil der alte Meister auf der Zunft eigentlich nur Beysitzer war. r) Manche Stellen scheinen diese Erklärung zu bestätigen. L) Em altes Verzeichnis der Mitglieder der Zunft zu Metz. XIX. Kap. Von den Zünften ittshesondere. 12 ; Ob wir schon seit Jahrhunderten unter einer Zunft- verfassung leben, so sind dennoch manche Fragen die sich darauf bezögen, unerörtcrt geblieben. Wir werden sie im letzten Zeitraume behandeln. 'S ! -. Neunzehntes Rapirel. Von den Zünften insbesondere. /) Erste Zunft. > Zu den Kaufleuten. c^'hr Zeichen oder Wapen ist ein Schlüssel, daher wird sie gewöhnlich zum Schlüssel genannt. Auf derselben findet man Handelsleute, Fabrikanten, Rentenierer, Offi- cierS und Studierte. Wer wollene Tücher bey der Elle auSmißt, muß das halbe Zunftrechc dort haben. Die Tuchfcheerer sind auf dieselbe ausschließlich gewiesen. In einem Instrument dieser Zunft von 1404 liest man folgende Unterschrift: Grieb, .... Weger.... Kraft-von Ulm-Hagenthal, Koustüte, Bürger ze Basel, in Nahmen ihrer selbS und der Gesellschaft gegen, vom I. izyo setzt das Wort Meister vor 16 Namen, vor den übrigen aber nicht. Von den 16 Namen waren zuverläßig vier die Namen der vier Rathsglieder. Die 12 andern waren vermuthlich Namen der ir Sechser. /) Wir können nur Bruchstücke vorlegen. Die meisten Zünfte machen ein Geheimniß aus ihren Schriften. 124 Achte Periode. Erste Hälfte des I4ten Jahrh mid. meinlich der Stuben zum Schlüssel und aller ihrer Nachkommen. " Es wird behauptet , daß man unter Kaufleuten diejenigen verstand, die im Großen handelten Die Tnchkrämer hiessen bald Gewandschneider bald Tuch- leute. Das Recht wollene Tücher beym Ausschnitt zu verkaufen , ist entweder durch die Aufnahme der Grämlicher oder Wollweber/ oder durch eine besondere Verkommniß mit der Zunft zu Krämern / erhalten worden. Letzteres mag aus einer alten Gewohnheit geschlossen werden , die noch zu Anfang des vorigen Jahrhunderts üblich war , und worüber uns Ryf folgenden Bericht ertheilt: » Die Zunft zum Schlüssel, sagt er, und die Zunft zum Saffran haben eine besondre Freund-und Vcrwandschaft zusammen , welches sonst andre nicht haben: denn, die Schlüss- lcr müssen fast alle diese Zunft anch haben, und die Handelsleute von Saffran müssen auch die Schlüffclzunft haben. Auf dem neuen Jahrestage verehren diese beyden Zünfte einander. Die zum Schlüssel schicken denen zum Saffran einen Käs zum guten Jahre, und die voin Saffran schicken den Schlüssleru auch einen Käs hinwiederum. Bitten zu beyden Theilen die alte Freundschaft also zu continuiren. " m) Eine Stelle aus einer alten Kaufhausordnung scheint übrigens zu beweisen , daß der Unterschied zwischen Kaufleuten und Krämern nicht immer in der Art des Ncr- kaufens allein bestanden habe, sondern auch in der Gattung der Waaren, mit welchen einer handelte. Es wird nämlich in gedachter Kaufhausordnung von dreyerlcy Waaren also Meldung gethan: Kouffmanschaft, Crämcrye und Grämperye. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. I2s In dem allem sind aber so oft Abänderungen geschehen / daß man vergebens etwas systematisches suchen würde. Es ergiebt sich, zum Beyspiel / aus einer Rathser- ^ kanntniß von , daß der Ausschnitt bey -er Elle der Zunft zu Krämern zuverläßig gehörte , und ungefähr 260 Jahre späther finde ich in den Protokollen der Zunft zu Kausieuten / -aß Seidenhändler / so der Elle bedürftig , das Zunftrecht dort erhielten , und zwar mit dem Beysatz / daß sie sich des wollenen Gewands müßigen sollen , als welches der Zunft zu Kaufleuten allein zuständig sey. Heutzutage hingegen kann keiner Seidenzeug aus- > schneiden , der nicht wenigstens das halbe Zunftrecht zu Krämern hat. Auf dieser Zunft sind die Grautücher eine Zeit lang zünftig gewesen : wovon ein mehrers weiter unten. Tuchscheerer gab es schon in unsrer Stadt im I. i;s8, und im I. 1400 waren sie zuverläßig auf dieser Zunft. Sie hatten aber das ganze Zunftrecht nicht. Es wird ein Unterschied gemacht zwischen Zunftrecht , und Saal- und Gefellschaftsrechl: jenes kostete 8 Gulden/ dieses 4 Gulden. Nun bezahlten die Tuchscheerer nur 4 Gulden. Erst im I. 1659, den io December , finde ich, daß sie die ganze Zunftgerechtigkeit, gegen Ablichtung der übrigen halben Gebühren, von den Vorgesetzten begehrten , welche ihnen solche auch, mit der Bedingniß , bewilligten , daß sie sich ihres Handwerks behelfen, und, wenn sie auch Tuch ausschneiden wollen, die Scheere niederlegen sollen. Die Sechser dieser Zunft tragen die Rathskleidung im Großen Rath und auf -er Zunft. Dieß ist im 1 .1664, 126 Achte Periode. Erste Hälfte des 14leu Jahrhmid. auf Begehren -er Häupter / eingeführt, oder erneuert worden "). Ehe wir diese Zunft verlassen, wollen wir einige Betrachtungen über ihren Ursprung, wenigstens als Gesellschaft betrachtet, anstellen. Ich bemerke zuerst, daß sie den Rang vor der Zunft der Hausgenossen hat, welches einen ältern Ursprung anzuzeigen scheint. Da nun die Hausgenossen vermuthlich zu der Zeit entstanden, wo eine besondere Münzstatt zu Basel errichtet wurde, welches schon im I. 1141 geschehen war, so können wir die Entstehung der Gesellschaft der Kausteute noch weiters als das I. 1141 zurücksetzen- Dazu kommt die Betrachtung, daß die Handlung im uten und raten Jahrhunderte sehr ergiebig war, und daß im Kreuzzug von r 147 die Kaufleute der rheinischen und niederländischen Gegenden sich insonderheit hervorthaten. Bekannt ist es überdteß, daß man insonderheit in Frankreich den Ursprung der Stadtverfassungen den Handelsleuten zuschreibt, und zu dessen Bestätigung den Umstand anführt, daß das Haupt des Stadtwesens zu Paris noch krävorcles heisse <>). Auch im deutschen Reiche stimmt damit überein , was das sogenannte Weichbild uns von Karl dem Großen erzählt *). Endlich möchte wohl das Wapen dieser Zunft, ,r) Zunftvrotokoll von 1616 — 1710, p. ;, 25 u. s. w. wo ihres Mantels gedacht wird. Und Protokoll von 166; bis 1727, ^°. 1664, wo angezeigt wurde, daß die Hrn. Häupter gerne sähen , daß die Sechste dieser E- Zunft bey den Eidgebotten, der Rathseinführung und sousten in den Rö. cken erschienen. 0) Nämlich vorder Revolution, imI. 1786, wo dieser Band- geschriebcn wurde. ch Bnrgermcist. ie heißt auch zur Gelten, vom Namen einer Art Weingeschirr , so auf ihrem Wapen stehet, und zum Zeichen ihres Zunfthauses dienet. Man findet auf derselben Handelsleute, Fabrikanten, Rentenierer, Officiers und Studierte. Die Weinschenken gehören ausschließlich auf diese Zunft; die Wirthe und Weinzäpfer aber nicht. Hierin» herrschen übrigens zum Nachtheil der Weinschenken manche Mißbräuche. Unter Weinleuten verstand man die Weinhändler §), und die Weinschenken r). Zu ihnen gehörten auch die Weinrüfer und Weinmeffer: das waren Knechte die für die Weinschenken und Weinzäpfer, entweder den Wein auf der Gaffe herumtrugen und feilriefen, oder in dem Keller ausmaßen. So weit hatte man es getrieben, damit jede Zunft bey Kräften bliebe. Die Rebleute waren, nur einige Monate des Jahres, von der Nothwendigkeit befreyet, steh derselben zu bedienen. Im I. iz89 wurde erwiesen und bestätiget „ daß die Rebleute das Recht ihren Wein, so fie baueten und ihnen wuchs, mit ihren Knaben und Gesinde zu schenken, nur von angehendem Herbsten bis auf Martini, hätten, nachher aber nicht anders als mit Weinrüfern und Messern die der Wein- leute Zunft haben, gleich wie andre zu Basel. " r,) 5) Welche auf die Fuhr verkauften, nach dem alten Aus. drucke. r) Die bey der Maaß auszapsten. a) Leistungsbuch. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. IZZ Diese Zunft hat das' Gefecht des Weingeschirrs. Im i sten Jahrhunderte waren die Schreiber oder Notarien insonderheit auf dieser Zunft , doch nicht ausschließlich , wie es die Bürgerrödel des mehrern zeigen. Im i 6 ten Jahrhund. gehörten auch auf dieselbe / wenigstens nach Siiljlers Bericht / die Closteramtleute oder Schafner. Sie kaufte im Jahr i4;6 vom BischofJohannes von Fleckenstein/ aber aufWiederkauf/ den Fuhrwein / für die Summe von Gulden. Vor langem war er schon einem hiesigen Bürger verpfändet worden. Der Fuhr- wein / oder Fuorwein bestand in einer Abgabe / worüber ich folgende Stelle finde: „ Was Weines verkauft „ wird zu Basel in Häusern oder in Kellern/ das zween „ bedenn hat / das giebt dem Bischof ein halbviertel „ Weins. Wer das versagt, der bessert drey Pfund. ,, Aber was Domherren/ Pfaffen, Gotteshausdienstman- „ nen und Bürgern auf ihrem eigenen wachst / davon „ giebt man nichts, sie kaufen denn darum einen Ohmen „ oder mehr. Wenn auch jemand den Wein aufthut, „ so ist er den Fuhrwein schuldig. Verschlagt er ihn „ dann, und thut er ihn abermal auf, er soll aber- 'mal geben den Fuhrwein; Und soll der Schuldheiß „ den Weinleulen zum Rechten helfen / da man sie „ nicht bereitet. Aber die Gaste die Wein herfüh- „ ren / und am Kornmarkt, oder anderswo feyl haben/ „ die geben den Amtmannfuhrwein, jedem Amtmann „ ein halbviertel." I; n) Rothes Buch. iZ4 AchtePeriode. ErsteHälftedesi4tenIahrhund. Vierte Zunft. Zu den Krämern. Eie heißt auch zum Saffran. Ihr Wapen ist eine schwarze Lilie, oder wohl ehender eine Saffranblume. Sie ist seit langem die zahlreichste Znnst. Dort haben jetzt mehr als dreyhnndert Bürger das ganze Zunftrecht. Sie hat das Gefecht des Krämergcwichts und des EllenmaßeS. Man findet auf derselben Handelsleute, Fabrikanten, Rentenierer, Officicrs und Studierte. Verschiedene Handwerksleute, die auf keine bestimmte Zunft gewiesen sind, findet man auch dort, gleichwie auf einigen andern Zünften, die aus Liebe zur Ruhe und Eintracht, diejenigen Bürger, welche solche Handwerke treiben, einzeln aufnehmen. Im gleichen Falle befinden sich einige Künstler, wie z. B. Musici und Tanzmeister, wenn sie sich mit dem akademischen Bürgerrechte, von welchem ein mehreres in der Folge, nicht begnügen wollen. Verschiedene Krämer müssen wenigstens das halbe Zunftrecht haben, dergleichen sind die Seidcnhandlcr, die bey der Elle verkaufen , die Specierer und Materialisten , wenn sie im Kleinen handeln, u. s. w. Auf diese Zunft gehören ausschließlich die Apothecker, Hutmacher, Gürtler, Nadler, Spengler, Weißgerber, Lederausbreiter, Handschuhmacher, Sackler) Pergamen- ter, Buchbinder, Knöpfmacher, Nestler, Hosenließmer a-), Kammacher, Bürstenbinder, und vielleicht noch mehrere. *) Sie verfertige» wollene Strümpfe und Mützen, und ver« kaufen solche in offenen Laden und im Kleinen. XIX. Kap. Von dm Zünften insbesondere, izs Denn in manchen Fallen ist die Regel unbestimmt. Die Stiftungsurkunde hat man nicht. Besondere Beyspiele, wie auch verschiedene Rathserkanntnisse geben keine gleichförmige Grundsätze an die Hand. Und eine noch vorhandene Verzeichnis der dortigen Berufe von den Jahren 1621 und i6;r ist darinn fehlerhaft, daß sie Berufe für die Zunft als ausschließlich anspricht, die es zuverläßig nicht waren. Wir haben bereits der ehemaligen Vereinbarung dieser Zunft mit jener zum Schlüssel Erwehnung gethan. Die Sechser tragen auch die Rathskleidung im Großen Rath und auf der Zunft. Diese Zunft kaufte vorn Rath, um das Jahr 1422, den alten Ballhof, oder Lagerplatz der Waaren, für fünf hundert Gulden, welcher, wie aus der Lage zu schließen, der Platz ihres jetzigen Zunfthauses war. Sie hat eine eigene Kapelle gehabt, zu St. Andreas genannt. Im I. i;/6 stiftete solche Frau Melchtild von Sarburg mit 282 Gulden. Die Vorgesetzten der Zunft erwählten den Kaplan, der vom Stift St. Peter die Investitur bekam. Das Concilium bewilligte im I. , hundert Tage Ablaß für diejenigen, die an gewissen Tagen die Kapelle besuchen, und zu ihrer Erhaltung opfern würden. Der Rath verbot im 1 .1420 den Einwohnern der umliegenden Häuser, Unrath auf die Gasse zu werfen, bey ; Schilling Buße, und gab den Vorgesetzten der Zunft Gewalt, Sey verweigerter Erlegung der Buße, Pfänder durch einen Wachtmeister, aus dem Hause des Fehlbaren zu tragen. iz<5 AchtePeriode. Erste Hälfte des i 4 tm Z ahrhund. Fünfte Zunft. Zu den Grautüchern; jetzt zu den Rehkeulen. ^ach dem Erdbeben von 1Z56 hieß sie noch eine Zeit lang zu den Grautüchern. Ihr Zunfthaus oder Laube lag zwischen dem Hause zum Pfauen und den Fleischbänken In einem Instrument von werden ihre Vorgesetzten also genannt: Franz Werner der Goldschmidt Zunftmeister der Grautücher 2), Dietschmann zer Sunnen/ Weltin von Laufen/ Claus von Zelle / Walter Naphe / Peterman von Heitwiler und Wernlin Schlicn- geu. Die Grauincher waren die Wollweber. Dieß beweist nicht nur der lateinische Ausdruck "I'exeorez §rjfti pLuni, sondern auch Erkanntniffc von 1504 und isv6 , wo die nämliche Person bald Grämlicher bald Wollweber genannt wird. Die Ursache/ warum sie anfangs Grautücher / und nicht lediglich Tücher hiessen / mag gewesen seyn/ daß die ersten bey unS sich vermuthlich nur mit Verfertigung gemeiner grauer Waare abgaben. NachgchendS kamen sie auf die Zunft zum Schlüssel oder zu Kausieuten. Hernach findet man sie theils auf dieser Zunft / theils auf jener zu Leinwettern und Webern / welches vielleicht von der Verfertigung der halb leinenen und halb wollenen Tü, cher herrührte«). -/) Die älteste Spuhr davon findet sich in einem Kaufbrief von i;o6. 2) Im folgenden Jahrhunderte finde ich einen Färber auf dieser Zunft. Siehe Rothes Buch p. Z67.... „Johannes „ Sattler der Rebman Zunftmeister der Reblcute Zunft, und „ Meister Hcneggi ein Verwer Ratzhcrrc der cgenanten Zunft „ mit andern von derselben Reblcute Zunft u. s. w. " a) Einen Spruch des Raths vom 1 .1)62 müssen wir hier an- XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. IZ7 Die Zeit wo die Rebleute zu den Grautüchern vereiniget wurden, laßt sich nur ungefähr bestimmen /-). Im I. i;78 machten sie noch eine besondre Gesellschaft aus/ die aber keine Stellvertreter im Rath hatte. Im I. i;82 aber gehörten sie schon zu den Grautüchern; Rudolf von Röschen; / der Rebmamr, war Rath-Herr von Seiten der Grämlicher c). <. I 5 führen, weil er über die wechselseitigen Verhältnisse der Krämer und derjenigen welche die Gegenstände der Kräme- rey selber verfertigten, einiges Licht geben kann. In gedachtem I. i;6- nun , bekamen die Grautücher mit den Krämern Streit über dir Frage : Wer in der Stadt das Recht habe Grauwrhuochc feil zu haben und zu schneiden. Und der Rath erkannte: „ Daß die Krämer, und diejeni- „ gen so ihre Zunft haben , und ihnen in allen Dingen » und Diensten dienen und gehorsam sind, Grautuch feil „ haben, schneiden, und bey der Elle verkaufen mögen. „ Diejenigen aber so der Krämer Zunft zwar haben, aber „ derselben nicht in allen Dingen und Diensten warten, „ noch gehorsam sind , kein Grauestuch feil haben, und „ mit der Elle ausmessen und schneiden sollen, sie cmpfan- „ gen und haben denn der Grautücher Zunft." b) Was die Errichtung ihrer Gesellschaft selbst anbetrift, so gehört sie vermuthlich in das I. izsg., wie aus der Abtheilung des Fußvolks von diesem Jahre zu schließen ist, wie auch aus der am gehörigen Orte angebrachten kaiserlichen Urkunde von i;66, in welcher die Basler beschuldiget werden , daß sie ohne des Bischofs Willen Zünfte unter sich gesetzt hätten., c) Siehe das J.i; 8- im roten Kapitel der folgenden Periode. i; 8 Achte Periode. Erste Hälfte des i 4 ten Jahrhund. Nicht lange darauf klagten die Grautücher vor Rath die Rebleute a»/ und erzählten in ihrer Klagschrift: » Man « habe die Rebleute vor Zeiten zu der Grantüchcr Zunft » gefügt, indem sie keine Zunft hatten«?); es hatten » aber die Rebleute, Meister, Sechfer und Rathleute für sich allein Gcsatze gemacht, Vanier und Waffen ge> „^nommcn und geändert; die Strafgelder auch genom- ,, men und verzehrt; und die Grautücher um nichts „ gefragt. Doch waren sie vor Zeiten von den Räthen » mit Ordnungen und Unterscheidung als Halb-Zünsler » zu den Grautüchern gefügt worden." Auf diese Klage antworteten die Rebleute unter anderm, daß sie ihre Gegner gerne zu den Wahlen zulassen wollten, wenn der Grautücher so viel wären, daß die Rathe dünkte, daß die Grautücher das gethun möchtent. Nach angehörtem Vortrag der Partheyen ließ der Rath jene Rathsglieder vernehmen, welche schon zu der Zeit im Rathe faßen, wo die Vereinigung dieser Zünfte gut befunden wurde. Ihre Aussagen gieugen dahin, daß wenn die eine oder andere Zunft, von merklichs Gebresten wegen, die gehörige Zahl der Achten nicht hatte, so nehme man den Meister oder den Ralhsherrn auch von der andern Zunft, jedoch so, daß wenn, zum Beyspiel, einer von den Reb- leuten anstatt eines Grautüchers erwählt worden, er dennoch von wegen der Grautücher, und in ihrem Namen, seinen Sitz einnahm, gleich als wenn die Wahl auf einen der ihrigen gefallen wäre. Eben so verhielte es sich auch mit der Erwählung der Sechser. Was das Vanier betreffe , so hätte man befohlen, da die Rebleute keines gehabt , daß der Wolf, so die Grautücher in ihrem Wapen Wand sie nüt Zunft hattent. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere IZ9 führten, ein Rebmesser in seinen Klauen haben sollte. Diese Aussagen bestätigte nun der Rath im I. i;8? oder i?97, und fügte noch hinzu, daß jeder Nebknecht, der hier gesejM seyn wollte, und ihre Gesellschaft zu haben begehrte, solche um fünf Schilling, und nicht höher bekommen sollte; wie auch, daß alle übrige Klagen, so jeder Theil wider den andern, von ihrer Zunft wegen, anzubringen hatte, vor neue und alte Meister e) gebracht, und deren Erkanntmsse angehört werden sollten/). Im Lauft des folgenden Jahrhunderts verließen die Grautüchcr ihre ursprüngliche Zunft. Auf was Art es aber geschehen, finde ich nicht ausgezeichnet. Um das Jahr 1440 waren sie noch beysammen. Zu Anfang des i6ten Jahrhunderts trift man sie vertheilt an, theils zum Schlüssel, theils zu Leinwettern und Webern zünftig. Zwischen den Rebleuten und'Gärtnern entstand im I. 1482 einiger Streit aus Anlaß der Ackersleute, worüber der Rath folgenden Spruch ergehen ließ: „ Wer den Pfiug bruchet, soll bey weler Zunft er wolle dienen Z); und sol- c) Die Worte neue und alte Meister können zweyerlcy bedeuten. Das Gericht der Meister aller Zünfte, unter dem Vorsitz des Oberstzunftmeisters. 3°. Das Gericht der Meister, Rathshcrren und Sechser von der Zunft, welche jetzt gewöhnlich die Vorgesetzten der Zunft hcissen. /) Die Worte des Spruchs selbst lauten aho: „ unnd der er- kanntnisse harumb hören." Bey welchen der eigentliche Verstand des Wortes hören unbestimmt bleibt. Mußten sie ohne anders nachkommen? oder dursten sie noch an den Rath appellieren? §) Dieser erste Theil des Spruchs ist ziemlich deutlich, ob man schon fragen könnte, ob die freye Zunftwahl der 142 Achte Periode. Erste Hälfte des 14tm Jahrhmrd. ' len die Rebzunft / wenn sie vermeynen zn ihnen gehören, und wer ihnen mit gehorsam Wesen zuwider, soll sie ein Rath gehorsam machen " /r). Diese Zunft hat das Recht, vier Bräter auf- und anzunehmen. Die Brater sind eigentlich Schweinmetzger. Sonst darf ein jeder für sich oder für Bürger um den Lohn Schweine schlachten, nur aber nicht Schweinsfleisch verkaufen. Sechste Zunft. Zu den Pfiftern; jetzt zu den Brodbeckern. ^Zhr Wapen ist ein rothes Feld mit Broden von dreyer- ley Form'. Es scheint, daß sie im Ursprung mit den Müllern vereiniget waren. Die im ersten Theil angeführte Urkunde des Bischofs Verchtold vom I. i2s6, die Bestätigung derselben von izr;, und eine Erkanntniß von i;62, wo sie auch zusammen vorkommen, sollten es fast beweisen. Vielleicht machten sie sogar eine gespaltene Zunft aus, wie es wenigstens aus folgendem Spruch zu schließen wäre: „ was Stössen und Vresten auch die Brodbecken und die Müller, und der Müller Knechte unter einander gewinnent, von Miffemalendes wegen, des sol- Ackcrsleute sich auf die zwey Zünfte zu Rebleuten und zu Gärtnern einschränkte, oder ob sie auf alle übrige gcmenut war. /, ) Dieser zweyte Theil des Spruchs ist unverständlich, weil einige Worte darinn fehlen. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 141 len sie kommen ze beyden Theilen für ihr jetweder Sechste und für den Brodmeister/ und für den, der an sincr Statt ist, und wie es die richten, das solle man ftette han (fest halten) .... Es soll auch jeweder Theil auf den andern kein neue Ding noch Gesätzede machen/ es wäre dann/ daß sie zu beyden Theilen ützit ze Rathe würden, das ihnen möchte nutz und gut seyn, das sollen sie einem Rathe vorlegen, und soll auch be- schehen mit eines Raths Willen und Wissen ". Im izten Jahrhunderte aber waren die Müller schon zu Schmieden zünftig, wie es sich aus dem Ver- zeiehniß eines Kriegszugs ergiebt. Die Habermahler konnten auch die Zunft der Brodbecken annehmen. Eine Erkamrtniß von sagt ausdrücklich: »Die Brodbecker, oder die Habermählier die ihre Zunft handt Da die Br-odbecker die Erwerbung ihrer Zunft zu erschwären suchten, erklärten beyde Räthe im I. 1404 daß es wider Ordnung und Stiftung sey, es sey unzit. lieh und wider aller Zünfte zu Basel Gewohnheit und Gesay, das bringe gemeiner Stadt Basel, Armen und Reichen, Schaden. Daher wurde festgesetzt, daß die Söhne eines Vrodbeckers,, nach des Vaters Absterben, das Zunftrecht nur mit einem Viertel Wein, und einem Pfund Wachs erneuern sollten; wenn sie aber zu des Vaters Lebzeiten die Zunft brauchen und das Handw'erk treiben würden, so sollten sie die Zunft um zwey Pfund zehen Schilling kaufen. Ferner soll ein Fremder, der die Zunft begehrt, und fromm und unverlumpet ist, fünf Pfund bezahlen, dagegen ihm der Markt erlaubt, und alle Rechte zu Theile werden, am Zunfthause, Zelte, 142 Achte Periode. Erste Hälfte des i4tettJührhmrd. Kerzen, Lichtern / und allen ihren Dingen, wie die genannt sind/ ohne Vorbehalt. Aus diesen fünf Pfunden sollen sie geben an unsrer Fxau Lichter, dem Vizthum, dem Brodmcister, dem Unterbrodmeister, ihrem Meister, ihrem Knechte, und sich selber nach Weisung des Briefes. Das übrige mögen sie selbst behalten, oder. geben dahin sie denken, daß es am billigsten sey. Die Becker waren in Feilbecker und Hausfeurer getheilt. Jene verkauften das Brod für ihre Rechnung; diese bücken für die Bürger, und ihr Lohn war im I. 8 zwey Schilling von jeder Vierzel zu backen. Sehr lange haben die Feilbecker vor ihren Häusern nicht feil haben, noch aus denselben verkaufen dürfen, sondern sie mußten alle ihre Brode an der Vrodtlaube, am Nindermarkt, beym Spittal, und in angewiesenen Plätzen der Vorstädte, zu offenem Markte tragen. Doch waren die Feilbecker der Vorstädte und der kleinen Stadt, darinn begünstiget, daß sie Abends und Morgens Brod aus ihren Häusern 'verkaufen konnten, mit der Bedingniß aber, daß sie nichts desto weniger mit den andern an den bestimmten Orten feil haben sollten- Die Feilbecker waren auch auf eine gewisse Anzahl Vierzel, von zehen oder von acht wöchentlich, eingeschränkt. Der damalige Grundsatz war, den Verdienst zu vertheilen. Allein im I. 1488 wurde jedem erlaubt, so viel zu backen, als er sich getrauete zu verkaufen. Die Hausfeurer , welche ursprünglich nicht für ihre eigene Rechnung backen durften, hatten diese Ordnung übertreten; und in den I. 1486 und 1489 wurde ihnen verboten, mehr als anderthalb Vierzel Korn zu feilem Kauf zu backen, oder backen zu lassen. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 14; Die Gemüse, die an offenem Markte zu Basel mit des Bischofs Maaße gemessen und verkauft wurden, bezahlten eine gewisse Abgabe. Man entrichtete, z. B., von einem Sack Gemüse ein Küpstein voll, und von vier Gestern ein halbes Küpstein. Ein oder zwey Sester wurden nicht geachtet, es wäre dann, daß jemand mit Gefährden je untermalen also verkaufte. Diese Abgabe wurde von allen ohne Unterschied, von Bürgern, Edeln, Klosterleuten, und andern, wer sie waren, auch von den Gärtnern zu Basel, niemand ausgenommen, bezogen. Zum Brodmeisteramt, welches der Bischof verlieh, gehörte das Recht die Messer und Einzüger zu bestellen, wie auch den Ertrag zu beziehen. Eine Zeit lang kam die Zunft der Vrodbecker Pfandsweise in Besitz des Brodmeisteramks, oder wenigstens jenes Messrech- tes, mit der Bedtngniß, jährlich 55 Vierzel Roggen abzuführen, und Oeh! zu einem ewigen Licht für die heilige Jungfrau anzuschaffen. Im I. i;87 entstanden Streitigkeiten zwischen den Beckern und den Gärtnern, die sich weigerten die Gebühr zu entrichten; 26 Zeugen wurden abgehört, und vier Jahre hernach fiel der Spruch zu Gunsten der Brodbecken aus. Einer dieser Zeugen hatte die hiesigen Gärtner durch ihre eigenen Worte verurtheilt. Er stellte ihnen vor, daß vor Zeiten, wenn fremde Gärtner sich weigerten, das Mess- recht abzuführen, sie selbst solche gescholten, und ihnen gesagt hätten: „ warumb sie nit daH Meßrecht geben wöltent, sie (Gärtner) müeßten es doch thun, von ihrem Gemüeße, und wärmt Bürger ze Basel ". i44 Achte Periode. Erste Halste des r 4 ten Jahrhimd. Siebente Zunft. Zu den Schmieden. ^Zhr Wapen bestehet aus zwey Hämmern/ einer Zange und einem feuerrothen Eisen. Man findet auf derselben Handelsleute, Fabrikanten, Offiziers und Studierte. Der Eisenhandel scheint ftit langem schon in unsrer Stadt geblühet zu haben. In den n, 12, und i;ten Jahrhunderten waren im Frickthal sehr ergiebige Eisen- gruben. Im i;ten stand am Wieseimich, unweit der Holzsage, ein Hammerwerk. Die Eisengüsse, welche schon im i2ten Jahrhunderte diesen Namen führte, war vermuthlich Anfangs von Eisenhändlern und Bestimm von Hammerwerkern angelegt, die sich gern eine Lage am Rhein aussuchten, wodurch die Ausladung minder kostbar wurde. Auch stehen in den ältesten Verzeichnissen der Angehörigen dieser Zunft die Eifenkrämer oben an der Spiye. Zu dem Eisenhandel wird auch der Handel mit Kupfer gezählt, vermuthlich weil die Keßler dort zünftig find. Die Eisenkrämer find verpflichtet, das halbe Zunft- recht zu haben. Vorzeiten gehörten ste, so viel es verschiedene Umstände anzugeben scheinen, ausschließlich dahin. Die Handwerker die das ganze Znnftrecht kaufen und unterhalten müssen, find die Schlosser, Wafen- Degen- Messer- Nagel- Huf- Kupferschmiede, Wmdcn- macher, Harnisch^, Armbrnster, Uhrmacher, Müller, Schleifer. Auch find Schriftgiesser zu denselben gekommen. Die Schlosser, Schmiede, Uhrmacher und Winden- macher nennen fich die vier vereinigten Handwerker. Daß XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 14s Daß Verfertiger von Taschen- und Wanduhren auf diese Zunft gewiesen/ oder in dieselbe aufgenommen worden sind, laßt sich dadurch erklären, daß die ältesten bekannten Uhren Thurnuhren waren, welche gemeinig. lieh durch Schlosser verfertiget, oder ausgebessert werden. Im fünfzehnten Jahrhunderte waren die Müller zu- verläßig schon dort zünftig. Die Mühlenbesitzer, die nicht selber mahlen, müssen auch das Zunftrecht kaufen, sie können aber zugleich das ganze Zunftrecht einer andern Zunft haben. Die Verzeichnisse der Kriegszüge vom i stell Jahrhunderte zeigen, daß diese Zunft damals schon Bürger von andern Berufen annahm. Man findet in denselben Aerzte, Schreiber oder Notarien, Pferdärzte u. s. w. Im I. 1492 wurde dieser Zunft das Gefecht des Gewichts, womit Stahl und Eisen ausgewogen werden, bestätiget oder aufgetragen, doch mit Ausnahme der Krämer die zum Safran dienten. Diese Ausnahme be- zog sich wahrscheinlich auf diejenigen, die mit sogenannter Nürenbergerwaare, oder ^dui^caillerie handelten. Das Wasserrecht der Gewerbe, die durch das Wasser getrieben werden, ist ihrer Aufsicht empfohlen. In neuern Zeiten haben die Nichthandwerker und die Handwerker dieser Zunft sich, in Ansehung der Regierungsstellen, dahin verglichen, daß jede Klasse acht von den Vorgesetzten aus ihrem Mittel haben solle. Dieser Vergleich wurde vom Rath bestätiget. Wir werden aber seiner Zeit ein mehreres davon anbringen. K Zweyter Band. 146 Achte Periode. Erste Hälfte des 14ten Jahrhund. Achte Zunft. Zu den Gerbern und zu den Schuhmachern. (Ate führt zwey Löwen in ihrem Wapen. Es ist eine gespaltene Zunft. Sie war es schon zur Zeit -es großen Erdbebens. Von dieser Zeit ungefähr ist eine Erkanntniß beyder Räthe, von der Gerwern und Schuhmachern wegen ze unser Statt, vorhanden, welche also lautet: „ daß ihr Zunftmeister „ (jetzt Meister) und die Drye der Sechs sines Ant- „ Werks, und der so im Rathe ist (jetzt Rathsherr) „ und die Drye der Sechs sines Antwerks, die Achto, „ we (Acht, 8) sollen jährlich schwören jetweder vier „ ihr Antwerke ze verhütende und ze versorgende, nach » den Briefen so sie mit unserer Stadt Jngesiegel dar- „ über versigelt Hand, des besten so sie mögent, und was „ Besserungen und Bussen da verschuldet werdent, die „ söllent sie bi den Eyden nehmen, und sollen die ihr „ Zünfte werden und blieben, und damit thun was ih« „ nen füget und wohl kömmt. Dieß soll nit lenzer be- „ lieben, als so lange der Rath will ". Unter Gerbern werden nur Rothgerber verstanden. Neunte Zunft. Zu den Schneidern und Neyern, jetzt zu den Schneidern und zu den Kürßnern. Ahr Wapen stellt eine Scheere und etwas Pelzwerk vor. Sie ist eine gespaltene Zunft. Die Schneider ha. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 147 den die eine/ und die Kürßner die andre halbe Zunft. Die Stistungsurkunde haben wir im ersten Theil/ unterm Jahre 1260, angeführt. Diejenigen, die nicht von ihrem Handwerk waren/ hatten das Recht/ sich zu ihrer Gesellschaft zu halten / und noch im vorigen Jahrhunderte erwählten sie Heinrich Petri, einen Rechls- gelehrten / zum Sechser. Sie haben sogar Priester auf ihrer Zunft gehabt/ wie es eine Erkanntniß von 1416 zeigt, vermöge welcher den Priestern und andern freygestellt wurde, mit den Schneidern oder mit den Kürßnern, nach eines jeden Belieben, und ohne Einwendung der andern halben Zunft, zu dienen. Die Käufler oder Altgewänder musten die Schneiderzunft annehmen, hingegen war es den Schneidern verboten, mit alten Kleidern zu handeln; nachgehends aber wies man gedachte Käusier auf die Kürßnerzunft, vermuthlich um die Anzahl ihrer Angehörigen zu verstärken. Daß Neyer und Rürßner einerley waren, ist erwiesen. Die Ursache aber, warum die Rürßner ehen- der Naher genannt wurden, als die Schneider, ist unbekannt. Doch lassen die Streitigkeiten zwischen den Kaufleuten und den Kürßnern wegen dem Pelzhandel vermuthen, daß die ersten Kürßner den Pelzhandel nicht trieben, und nur das Pelzwerk nährten, so die Kunden sich selbst von den Kaufleuten anschaften, gleichwie der Schneider den Zeug nur schneidet und nähst, so man ihm dazu hergiebt. Beyde halbe Zünfte haben eine Zeit lang eine gemeinschaftliche Zunft ausgemacht. Folgender Spruch von iz§2, wo sie schon von einander abgesondert waren, verdient angeführt zu werden. K - 148 Achte Periode. Erste Hälfte des rssten Jahrhund. „ Anno i;62. Als die Meister von den Schneidern und Meyer» Mißhcllung und Stösse hattcnt von eins Zunftmeisters wegen ze machende; und auch von dieser nachgeschriebenen Stücken wegen, die für neuwe und alte Räthe, und ncuwc und alte Ammeistcre r) und Zunftmeistcre komm sindt und getragen von beyden Theilen: sind auch alte und neuwe Räthe, Ammeistcre und Zunftmeistcre mit Jr Weisheit obgc- scßen, an dem ncchstcn Freytage vor Sanct Ichanstag ;e Sungichten under Herr Heinrich Rychcn, Ritter, Bürgermeister, und handt sich umb dieselben Sachen crkhcnnct cin- helliglich das hinanthin; welcs Jars ein Zunftineistcr soll sein von den Schneidern, daß auch die Schneider mit Jr Gemeinde desselben Jarcs einen Zunftmeister »»der Inen kiesen sollcnt, da die Neycr nit beyscin, noch sitzen sollent, und sollcnt auch denne (alsdann) demselben Meister die Neycr auch gehorsam sein als die Schneider, dasselbe Jar uß. We- les Jares auch einer von den Ncycrn Zunstmcistcr sein soll, so söllcnt auch die Ncyer mit Jr Gemeinde, »ndcr In einen Meister kiesen und setzen, und sol dabey dhein Schneider sein noch sitzen, und sollcnt auch die Schneider demselben Meister das Jar uß gehorsam sein, als die Neycr. Und sollent sie jerlichcn Sechser machen, von beiden Handtwcrkcn gleich, das ist von den Schneidern drey, und von den Kürßncrn auch drey, ohne Gcvcrdc. Was auch hinanthin Nutzes faltet den Schneidern von den Iren, es seyc Pcsserung oder ander nutze, die sollcnt auch Inen bleiben, umb ircn Costcn ze Hände, in Reisten, oder andcrwegc, ohne Gevcrde. Desselben gleich auch die Neyern. Und in andern Ircn Sachen sollent sie bleiben, als sie von alter herkommen sindt. " ») Diese Ammeister muß man nicht mit den Ammamei- stern verwechseln, die in der Folge vorkommen werden, und mehr waren, als die Obersiznnstmcister. Die Am- meister, deren hier gedacht wird, waren, allem Vermuthen nach, die Rathsherren von den eilf letzten Zünften. XlX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 149 Dieses Spruchs ungeachtet wurde die Ruhe dennoch nicht hergestellt, wie folgende Erkanntniß von i;37 des mehrer» zeigt. „ N.nlio i;8?- keris gusrta polt llllglilci Lxiscoxi. Schnider und Knrsterzunft. Äls die Meister der Snyderzunste, vor alten und neuen Nähten fordrctent und batent, Inen zu crloubendc, ein hin, digcrc Zunft ze habende, und sich von den Ncygern ze scheidende , wand sie auch gut Briefe habent, daß sie Meister und Zunft sunderig under Inen wohl haben mögent; dawider aber die Ncyger sprachen!, daß sie auch infötlicher Masse Briefe habent, aber sie und die Snyder sient jeweltcn und als lang, das niemand verdenken kann, in föllichcr Masse harkommen, daß sie ein Zunft sint gewesen, und habent auch jcrvelten mit einander gedienet, und habent auch gethan was den Snydern lieb ist gewesen und das noch allweg thun wöllent, als verre sie könntent und mögent, und baten, sie lassen beliben als sie harkomen waren!, wond auch daß normales von alten und ncüwen Nähten erkennet wäre; und nach viel Reden wurden! bcder Theilen Briefe verhöret und gelesen, und darumbe von alten und ncüwen Nähten erkennet: daß die ehgenanten Snyder und Neyger by einander mit einer Zunft beliben söl- lent, und in der Masse als auch nüweling von alten und nüwcn Nähten erkennet ist, und daß sie auch jährlichen so sie einen Meister setzen! mit der Gemeinde, Sechser von jctwe« den Antwcrk drie fetzen und kiesen sollen!, auch mit der Gemeinde, ohne Gcfchrde: und als die Snyder meyncnt, daß die Neyger den halben Teil des Kosten von der Kerzen wegen geben sollen!, hant auch alt und nüwe Nähte darumb erkennet , daß die Snyder haben sollen! ze ersten sechs kurze Kerzen sunderig , und zwo lange, und die Neyger auch so viel in ihr selbst kosten, mit denen sie sollen! gan mit Krütze uff Burg, als gewöhnlichen ist, und anderswa in der Stabt so das dürfti wäre: und dannahin soll jedweder Antwerk mit K ; l so Achte Periode. Erste Hälfte des Inlett Jtthrhund. siuen sechs Kerzen den ihren dienen zu Baren und andern Sachen, als gewöhnlich ist. Als auch die Snyder mcindct, daß die Meister und die sechs nemment zwen Schilling Pfenningen von jeglichen der ihr Zunft cmpsahet, und auch zwen Schilling Pfenningen so sie Gcbottc haut umbc Missewerch, oder andere Seuchen die man ihnen klagcwise für sie bringet und dasselbe Geld vcrtrunckcnr oder unter sich tcilcnt, das doch billichcr jedwcdcrm Handwerk ze sinem Nutzen fallen sollte und werden, hanl auch nüwe und alte Nähte darumbe crkcn, net, daß dieselbe vier Schilling als vorgeschrieben sint, billich werden sollcnt und blibcn dem Meister und scchscn, wond sie Arbeit darum haben müsscnt, der Lütcn warten und richten und auch das sich ihr jeglicher darumb an sinem Werke sumen müssen. " Als nun im I. 1401/ wie es der Leser seiner Zeit umständlicher vernehmen wird/ das Wahlrecht den Zunst- brndern entzogen wurde / entstanden von neuem Streitigkeiten zwischen den Schneidern und Kürßnern/ welche man im I. 1416 also beylegte: weles Iares von den Snidern ein Zunftmeister genommen und gekosten soll werden im Rate ze sitzende/ den sollen nüwe und alte Sechste jeder Antwerken desselben Iares kiesen und erwälen/ nach der Ordnung eines Nottels (kssomlu) der allen Zünften vormols (1401) von Rate und Meister gegeben ist / des eine jede Zunft insunders einen hat; und nicht mit der Gemeinde/ als vor Ziten beschehen ist. Demselben Zunftmeister Schniderantwerks sollen die Kürßner/ das ganze Jahr us/ als wohl gehorsam und gehörig stn als die Schnider . . . . (Ein gleiches wechselseitig das folgende Jahr) .... Jede Parthey sott ihre besondere Kasse habe»/ und nichts theilen, weder ze Felde noch in -er Stadt ..... Wenn auch hünant- hiu die Stadt gemeinlich oder zem Teile ußziehet; ist XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. Isr denn uf die Zit ein Zunftmeister vom Schniderantwerke, der soll der Banner gewaltig sin, und solche vor dem Gezelte, darum er ist/ stecken. (Ein gleiches wechselseitig wenn der Zunftmeister von der andern Zunft war)." Ueber die Schneiderknechte ist eine Verordnung von i;99 vorhanden/ welche nicht weniger als vier Folioseiten einnimmt, und welche beyde Rathe/ zu einer ewigen Gedächtniß, und weil des Menschen Sinne blöde und krank sind/ aufzeichnen ließen. Kraft derselben sollen die Schneiderknechte kein Gebott, Aufsatz, Ordnung, Erkanntniß, noch Besserung (Geldstrafen) unter einander machen ä), aufsetzen, ordnen , noch erkennen, änderst als mit Willen, Rath, Gunst und Verhängniß -er Schneidermeister und ihrer Sechser. Denn, sagt die Verordnung, hat ein Knecht einige Gebresten oder Stösse wider seinen oder einen andern Meister, das soll er bringen vor der Schneider Meister (Zunftmeister), und ihm dann ein Gebott (Zusammenberufung) mit seinen Sechsen heißen machen; und vor denselben seinen Gebresten erzählen, und sie lassen darum erkennen. Ist ihm aber nicht füglich seine Sache vor sie zu bringen, so mag er feine Sache vor Rath und Meister bringen, oder sein Recht vor dem Schuldheißengericht suchen und nehmen: wo es ihm am allerfüglichsten ist. Welches den Meistern gegen den K 4 4) Eine dieser Ordnungen, welche die Knechte gemacht, war unter anderm, daß wenn sie etwas wider einen Meister hatten, sie ohne an-ers Gericht halten, und allen Knechten verbieten konnten, diesem Meister zu dienen, oder für ihn zu werken. rsL Achte Periode. Erste Hälfte des ^tellJahrhmid. Knechten zu thun auch vorbehalten seyn soll /). Aus gedachter Verordnung vernehmen wir noch folgendes: Es wurde den Meistern verboten , einen Tax des Lohns für die Knechte und Knaben zu bestimmen; sie sollen einem jeden Knecht und Knaben lohnen, darnach er werken und verdienen kann, indem einer gar nützlicher sey, und besser werken könne, als der andere. Auch sollen sie einem jeden Meister so viel Knechte gönnen, und in seine Werkstatt setzen lassen, als er will und haben mag m). Zehnte Zunft. Zu den Gärtnern. ^Zhr Wapen bestehet in einer Heu - oder Mistgabel. Sie wurde im I. 1260 von den Gärtnern, Obst- i) Dicke in der Gerechtigkeit gegründete Freyheit, das Gericht der Zunft abzulehnen, damit nicht Richter und Parthey in den gleichen Personen zusammentreffen, findet man auch in einer wegen den Kürßncrn crgangcnen Er- kanntniß von 1421. Den Knechten wurde verboten, Versammlungen zu halten, ohne Erlaubniß des Zunftmeisters, der ihnen eine» Sechser oder einen Meister von der Gemeine zuordnen würde. Dagegen wurde das Recht bestätiget, daß wenn die Knechte Klagen wider ihre Meister zu führen hätten, sie sich entweder an den Rath, oder an das Gericht, oder an die Zunft wenden sollten, m) Hundert Jahre svätcr (1491) machten die Schneider Vorstellungen wider diese Verordnung. Sie wurde aber bestätiget. XIX. Küp. Von den Zünften insbesondere. I s; Verkäufern und Grämpern gestiftet. Was Grämper eigentlich verkauften / muß man aus den Ordnungen abnehmen , die ihnen zuzeiten gegeben wurden: es war Wildprett, zahme und wilde Vögel, alsHüner, Gänse/ Enten / Fasanen / Rcbhüner n. s. w. , Käse / Butter , Eyer/ Haber/ Rüben/ Nüsse/ Kastanien/ Senf/ Muß und dergleichen Dinge/ welche man mit dem Sester misset/ Oehl/ Salz/ Heringe/ Stockfische/ Kerzen, auch Glaser, und andere Glasarten. Im I. 1412 wurde verordnet, daß wer Würste macht, die Gärtnerzunft haben solle, er wäre denn ein Metzger, der selber Schweine metzge. Warum die Seiler dort zünftig sind, finde ich nicht aufgezeichnet 0). Uebr-gens waren sie es schon im Jahre i-oo. Die Ursache kann ich gleichfalls nicht angeben, warum die Fuhrleute und Poftilionen auf diese Zunft gewiesen worden sind, so daß sie wenigstens das halbe Zunftrecht bezahlen müssen. Vielleicht sorgten vorzeiten die Wirthe dafür, daß die Reisenden und die Kaufleute mit Pferden und Fuhren versehen wurden. K 5 n) Schon um das I. 1400 werden sie Grämper genannt. 0) Vermuthlich werden die Grämper anfänglich, nebst Hanf- .wcrk, so sie noch verkaufen, auch Seile feilgehabt und haben verfertigen lassen, bis der Vertrieb beträchtlich genug wurde , daß ein besonderer Beruf sich daraus ernähren konnte; welcher Beruf alsdann auf der Zunft blieb, wo man seine Arbeit zu finden, und das Gewicht derselben zu fechten, gewohnt war. i ^4 Achte Periode. Erste Hälfte des lsstenJahrhurid. Die Pastetenbecker sind auch dahin pflichtig; sie gehören billig zur Gesellschaft der Wirthe und Köche. Seit langem müssen die Wirthe diese Zunft ausschließlich haben. Allein vor gov Jahren hatte es mit allen noch nicht seine Richtigkeit. Es gab dreyerley Wirthe: die Herrenwirthe/ die Mittelwirthe/ und die Köche, oder Kochwirthe. Die Herrenwirthe waren für die Herren und vornehmen Reisenden. Auch bey ihnen hielten die Einwohner ihre Gastmahler. Sie mußten ihre Herberg sauber und rein halten, wie es einem Herren- wirth gebührt. Sie durften das Mahl geben, das ist, warme Speisen und nach dem höher» Tax auftischen. Sie durften Wein einlegen, aber nur für die Gaste und nicht zum ausschenken. Die Mittelwirthe, oder Karren- wirthe waren für gemeinere Reisende und Fuhrleute; sie durften nur das Pfenwevth (Pfennings Werth) geben, das ist, Speisen um den geringern Tax; und den Wein mußten sie bey den Weinschenken am Zapfen holen. Ausnahmen wegen eigenem Gewächs, und durch Erkaufuug des Weinrechts wurden in der Folge eingeführt. Die Kochwirthe mußten auch den Wein am Zapfen holen, und durften niemanden beherbergen, ausser die herkommenden fremden üppigen Weiber, doch nur eine Nacht, und so, daß sie ihre Büberey nicht treiben könnten />). />) Wollten aber, erkannte der Rath (i;oi), diese Frauen länger hier bleiben, so sollen sie in die Vorstädte in eigene Häuser ziehen, und mögen die Köche ihnen essen geben, aber nach dem Essen sollen sie sich wieder in ihre Häuser begeben. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 15 5 Im Jahr 1412 waren zuverläßig die Köche schon auf dieser Zunft, vermuthlich weil sie mit Gärtnern und Gräm- pern am meisten zu thun hatten. Denn den Grampern war das Wirthen und Kochen verbothen, wie hingegen den Köchen das Grämpen oder Treibung der Gramperey. Wegen den Herren-Wirthen geriethen aber die Zünfte zu Weinleuken und zu Gärtnern im Jahr 1504 mit einander in Streit. Die erste klagte: » Daß die Wirthe mit den Gärt« nern dienten, und nicht mit ihrer Zunft, welches sie unbillig zu seyn vermeynten; vorzeiten wären nur vier Herren-Wirthe gewesen, die Wein in ihren Häusern haben durften, jezt seyen derselben achtzehen u- s. w." Hierauf antwortete die Zunft zu Gärtnern: „ Die Wirthe sollten keiner andern Zunft dienen als der ihrigen, sie brauchen Dinge, so in die Grämperie gehören, sie geben das Mahl, messen Haber aus, und dergleichen. Daß Wirthe Wein in ihren Häusern hätten, sey der Stadt Ruhm und Ehre; die Zahl derselben sey von Beyd-Rathen im Jahr 1476 auf i; gesetzt worden, sie hätten übrigens kein gesteiftes Maaß, und verschenkten keinen Wein zum Za. pfen." Ueber diesen Streit ertheilte der Rath folgenden Spruch: Es mögen die Herren-Wirthe bey den Zünften bleiben, so sie jetzund haben; doch sollen sie jährlich die Ordnung bey der Gärtner-Zunft alle gemeinlich schwören, sie haben der Gärtner Zunft oder nicht, wozu dann auch denjenigen, so des Raths sind, bey ihrem Rathseide gebothen werden soll. Die Gärtnerzunft soll über die Ueber- tretungen von den Ordnungen erkennen, und die Buhen einziehen; und wenn ein Wirth, der ihre Zunft hätte, sie darum aufgebe» würde, weil man ihn über den einen oder andern Punkt gestraft, so soll er die Strafe vierfach berahien. 156 Achte Periode. Erste Hälfte des i^-ten Jahrhund. Diese Zunft hat das Lelmaaß, und ficht das Gewicht der Seiler und Gramper. Sie hat auch das Recht/ vier Brüter anzunehmen. Auf derselben finden fich Handelsleute / Fabrikanten/ Rentenierer / Officiers und Studierte. Eilfte Zunft. Zu den Metzgern. 3hr Wapen ist ein aufrecht stehender Hammel in einem rothen Felde. Vorzeiten gehörten die Viehhändler auf dieselbe / aber nicht ausschließlich; ein gleiches gilt von den sogenannten Schäfern/ die Zuchtvieh hielten/ und theils zu Gärtnern / theils zu Metzgern dienten. Die Vräter find auch dahin pflichtig / doch haben die Zünfte zu Rebleuten und zu Gärtnern jede das Recht/ vier Vräter anzunehmen «). Das Gebäude/ in welchem die Fleischbänke beysammen stehen/ hieß vorzeiten die Schalen / jetzt heißt es die Schol / und auch die Metzig. Das Domkapitel bezog eine jährliche Abgabe,oder Bodenzins von demselben. Die Fleischbänke find und wäre»/ so weit man zurückgehen kann/ Lehen des Raths. Einst versuchten es die 9) Ob andre Bürger / die keine angewiesene Zünfte hatten, diese Zunft auch annehmen konnten, ist unbekannt. In einer Metzgerordnung von 1429 liest man: » Alles Vieht „ so die Metzger und alle die so ihre Zunft haben kau- „ fen u. s. w." Welches sich auf die Viehhändler/ Schäfer und Bräter vermuthlich bezog. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 157 Metzger, solche als ihr Eigenthum zu behandeln / welches im I. 1402 folgenden Spruch veranlaßte: „ wondt (dieweil) die Eigenschaft der Schalen Rath und „ Meister von der Stadt wegen zugehört, die sie decken, und ! „ mit allen Beuwen versorgen und dahar inwendig und aus- ! „ wendig versehen haben, welches doch die Metzger billiger „ thäten, und gethan haben sollten; und da sie und jeder von „ ihnen seinen Bank zu einem Erben empfangen zu haben mcy- „ neu, und sie aber das,) nicht meynen zu thun, wie es doch „ Meister und Rath an sie geordnet haben: Harumb, so „ haben Rath und Meister neue und alte, da Herr Gunter „ Marschalk Bürgermeister war, einhellig erkannt, daß kein „ Metzger seinen Fleischbank verkaufen , noch jemanden geben „ solleDenn, kann und mag er ihn fürbas nicht mehr „ verzinsen, so soll er ihn dem Zinsmeister aufgeben; derselbe „ Zinsmcister soll ihn dann leyhen, in der Räthe Nahmen, ei- ! „ ncm andern Metzger, der den Bank selber brauche, und ! „ keinem aber, der nicht Fleisch darauf hauen, noch ihn selber „ brauchen wollte." Einen andern Mißbrauch hatten die Metzger vorher versucht. Verschiedene unter ihnen brachten Bestandswei» se mehrere Banke an sich, also daß in kurzem der Fleisch- markc in wenige Hände gerathen wäre. Allein der Rath befahl um das I. izs«: ,, Wer mehr Bänke hat als ei« neu, der soll einen auswählen und behalten; die übrigen ! soll der Zinsmeister andern, die keine Fleischbänke haben, leyhen. " Auch wurde um diese Zeit die Erblichkeit der Fleischbänke auf die Söhne oder auf die Bruder bewilli- ?-) Nämlich, die Bausachen zu bestreiken. §) In den Lehenbriefen stand umständlich, was hier Geben bedeutete: Daß man nämlich , den Bank weder versetzen, verkaufen, verkümbern, verändern , noch keineswegs bk schwären, sondern ihn nutzen und nießen würde. r 5 8 Achte Periode. Erste Hälfte des l 4ten Jahrhund. get, insofern sie Bürger, Metzger, und zünftig seyn würden : widrigenfalls fiel das Lehen dein Rath, als dem rechten Lehenserben anheim. Bisweilen wurde die Erblichkeit auf die Töchter ausgedehnt, insofern sie unter dem Handwerk mannten, d. i. einen Metzger hen- ratheten; und diese Begünstigung ließ man dem Lehenbrief einverleiben. Bey jedem Erledigungsfalle, wurde der Lehenzins von neuem bestimmt; der höchste war im I. i;88 von drey Pfund, der niederste von einem Pfund zwey Schilling e). Die Ausgaben eines Metzgerfohns bey Erneuerung des Zunftrechts waren im I. izse: ; Schilling 4 Pfenning. 1 Viertel Wein. ? Pfenning für den Meister. 2 Pfenning für den Knecht- r Schilling an die Krone, welche man dem neuen Meister der Zunft jährlich auffetzt. 1 Schilling an das Tuch, und i Gulden an das Haus. e) In diesem Jahre zählte man 44 Metzger. Verschiedene hatten mehrere Bänke zu gleicher Zeit in Bestand. Das Verzeichnis derselben zeigt, daß man in jener Zeit nur die Rathsglicdcr und Sechser Meister nannte, ohne Unterschied , ob es ein Rathsherr, oder ein Zunftmeister, oder ein Sechser war. Z. B. Meister I. von Berkhcim (er war Zunftmeister), Meister Andreas Roub (er war Rathsherr). Aus diesem Verzeichnis, wie auch aus den Bürger- registern , vernimmt man, daß das Wörtchen von damals noch kein Zeichen einiges Adels gewesen. Denn , indem die ältesten Rittergeschlechter des Bistums, als Schaler, XlX. Kap. Von den Zünften insbesondere. I s9 Hingegen mußte ein angehender Metzger, dessen Vater kein Metzger war, siebzehen Gulden für das Zunftrecht entrichten. Außerdem mußte er sechs Monate bey seinem Meister unentgeltlich dienen / und sein Vieh hüten; nach diesem einige Monate lang sich um die Zunft bewerben, und wahrend dieser Zeit müßig gehen; dann war es ihm verbothen, änderst als zwischen Pfingsten und St. Johannis das letzte Ansuchen zu thun; und, wenn er diese Zeit versessen hatte, so myßte er sich ein ganzes Jahr noch gedulden lassen. Allein beyde Räthe schaften diese Umtriebe ab, und setzten die Gebühren auf vier Gulden herunter, und zwar, wie fie sich ausdrückten, durch gemeines künftigen Nutzes willen, armer und ! richerLüten. Zwölfte Zunft. Zu den Zimmerleuten und Mäurern, gewöhnlicher Zu Spinnwettern. Sie führt im Wapen ein Zimmerbeil, einen Zirkel , und einen Hammer. Vizthum, Mönch, Marschalk, Reich, und andre neuere, das von ihrem Namen nicht vorsetzten, so finden sich hier bey 12 Metzger, die von heissen, als Hemman von Baden, Zschopp von Menstorf, Cunz von Sept, Z. vonLouf- fen, Peter von Burgdorf, Hanstman vou Louffen, Claus von Viselis , Burklin von Sunderstorf u. s. w. — Im I. 1467 gab es üo Metzgerbänke, die in vier Zyleten ab. getheilt waren. l 60 Achte Periode. Erste Hälfte des l4rm Jcrhrhund. Sie wird noch nach dem ersten Namen in den NathS- Sesatzungen genannt. Die Bedeutung des zweyten ist unbekannt. Im I. i ;88 schrieb man Spichwürtercchuß; im 1 .146; finde ich Gpichwatter; hernach Spywct- tcr, endlich Gpmnwetter. Einige glauben man müsse sagen Gpinnwidder/ d. i. Hammelböcke, vielleicht das ehemalige Zeichen des Zunfcßauses. Andre wollen/ daß dieses Zeichen eine Spinne gewesen sey. Eine dritte Meynung liest Gpänweper, und will/ da wetten so viel bedeutete als eine Buße bezahlen / daß man damit eine Zunft bezeichnet habe / welche die armen Leute / die Spane stahlen / mit Geldbußen strafte. Die ersten Berufe der Zunft / zur Zeit ihrer Stiftung im I. 1248/ sind jene der Mäurer/ Gypser/ Zimmerleute/ Kübler und Wagner gewesen. Im 1 .1271 wa- rcn noch dazu gekommen/ die Wanner und Drechsler. Hundert Jahre später findet man dort Holzhändler, und einen derselben im Rath. Im isten Jahrhunderte er, scheinen zuverläßig auf dieser Zunft Bildschnitzer oder Bildhauer / Steinmetzen / Tischmacher oder Schreiner / welche lange noch mit den Zimmerleuten für ein Handwerk geachtet wurden/ Säger / Schindler/ Decker / Ziegler/ Hafner/ Kaminfeger, Siebmacher/ Küfer u. s. w. Die Vereinigung so vieler Handwerker scheint einen doppelten Grund gehabt zu haben : den Zweck ihrer Arbeit / und die Gegenstände oder den Stoff den sie verar. Seiten. Nach dem Zweck ihrer Arbeit wurden verschiedene zusammengesellt, die zum Bauen erforderlich find/ und nach den Gegenständen, welche sie verarbeiten / vereinigte man die Berufe / die mit Holz und Steinen zu thun XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. r6r thun haben. Denn sonst hätten die Wagner zu den Saldiern , und die Küfer zu den Weinleuten gehört. Man findet auf dieser Zunft Handelsleute, Fabrikan. ten, Rentenierer, Officiers und Studierte. Vermög eines Vergleichs vom Anfang dieses Jahrhunderts, sind die Vorgesetzten, wie zu Schmieden, acht Handwerker, und acht Nicht-Handwerker. Dreyzehente Zunft. Zri den Scheerern, Mahlern und Sattlern. Es ist eine gespaltene Zunft: die Scheerer machen die eine Hälfte aus, und aus den Mahlern und Sattlern besteht die andre Hälfte, welche, wegen dem Zeichen ihres Hauses, auch zum Himmel genannt wird. Die Scheerer haben einen goldenen Stern im Wapen. Unter Scheerern versteht man Wundärzte und Barbier. In Deutschland werden gemeiniglich beyde Berufe mit einander getrieben, da hingegen in Frankreich die Perrücken- macher zugleich Barbier sind. Wundärzte können übrigens , wie die alten Verzeichnisse zeigen, diese Zunft annehmen , ohne nöthig zu haben Barbier zu seyn. Die Bader gehören auch auf diese Zunft. Sie geben sich bey uns, wie an andern Orten, mit Schräpfen ab. Sie hatten vorzeiten das Recht, ihre Badgäste zu barbieren. Im I. i;6o wurde erkannt: » daß auch die Bader die in den Badstuben je Meister sind, sie scheeren selber, oder sie haben Knechte, die den Leuten in den Vadstuben scheeren , Scheerer sollen heißen und Scheerer seyn, und auch alle die Rechte haben, so die Scheerer in der Zunft zu Zweyter Band- L i6r Achte Periode. Erste Hälfte des i4ten Jahrhund. unsrer Stadt haben." Bald entstand ein neuer Streit, wegen dem Wapen und Zunftzeichen: jenes der Scheerer war ein Sack, und jenes der Bader ein Quast. Sie verglichen fich also: »Aufallem, worauf die Scheerer ihr Zeichen haben, mögen die Bader auch ihr Zeichen haben und schlagen ; " und der Rath bestätigte den Vergleich. Die andre halbe Zunft besitzen die Mahler, die Sattler, die Glaser, und andre Berufe, die milder Zeichen- kunst, dieser Grundlage der Mahlerey, in wesentlicher Verbindung stehe», als Kupferstecher, Petschaftstecher u. s. w. Einst gerteth diese Zunft mit den Zimmerleuten und Maurern, wegen Aufnahme eines Bildhauers, in Streit. Der Rath gab folgenden Entscheid (146;): » Soll der „ Schnitzler der mit nit anders als mit rowen Holz schniden ,, will, die Zunft.zu Spychwättershuß haben und kouffen, » wer aber fassen, molen, vergulden will, die zum Himmel Unter Mahlern verstehet man nicht nur die wirklichen Mahler und Zeichner, sondern auch die Anstreicher, oder sogenanten Flachmahler. Die Sattler waren im 1 .1486 schon in Aeit- und Rommet-Sattler getheilt. Die Reitsattler durften nur Reitsättel und was zum Reitwerk gehört, machen; hingegen die Kommetsattler kein neues Reitwerk : doch konnten ste den durchreisenden Fremden wohl alte Satte! ausfüllen , und Reitwerk sticken, nicht aber den Einheimischen. Woher es gekommen, daß die Sattler zu den Mahlern geschlagen worden, laßt fich vielleicht dadurch erklären , daß vorzeiten die Wapen und Livreefarben auf die Sättel gemahlt wurden. Was die Glaser betrift, so XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 16 z rührt ihre Vereinigung mit den Mahlern vermuthlich von den Zeiten der Glaßmahlerey her. Uebrigens fuhrt diese halbe Zunft drey übereinander stehende Schilde zum Wapen. Vierzehente Zunft. Zu den Lemwettern und Webern. Ein rother Greif stehet in ihrem Wapen. Auf diese Zunft gehören die Leinweber / die Wollwe- her, die Posamentirer, die Färber, die Bleicher. Man stndet auch auf derselben Handelsleute, Fabrikanten, Ren- tenierer, Officiers und Studierte. Den Stiftungsbrief haben wir im ersten Theil (p. ;9?) mitgetheilt. Die Leinhandler haben sehr lange auf derselben ausschließlich seyn müssen. Es war noch in der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts der Grundsatz ihrer Vorgesetzten. Sie erkannten den 8ten Aprill 1674: „ Demnach die gesamten Herren Rathsherren, Meister und Sechser dieser E. Zunft in reifes Bedenken gezogen, was gestalten stch etwelche Bürger unterwinden wollen, von ihrer or- dentlichen Zunft, alwo fie bereits eine geraunte Zeit bedient gewesen, abzutreten, und durch allerhand gesuchte Verwände dieser E. Zunft Gerechtigkeit suchen an stch zu erkaufen, da fie doch weder Lemwathändler oder Weber , noch von Aeltern Herkommens find u), so jemahlen L 2 u) Von diesem Grundsatz der ungeachtet des Berufs genossenen Erblichkeit des Zunstrechts, wovon man auf andern Zünften, so viel mir bekannt, nichts weiß, findet 164 Achte Periode. Erste Hälfte dessen Jahrhund. berührte Zunftgerechtigkeit genossen ... als haben vor, wohlgedachte Rathsherren, Meister und Sechser . . . . einhellig erkannt, daß hinfüro keiner, unerachtet seines Standes oder Herkommens, es sey dann, daß seine Ael- tern diese E. Zunft bedient, und ihm solche bis dato er- halten, oder handle mit Leinwat, oder sey etwa» ei. nes Handwerks, so von den Zunfcbrüdern getrieben wird, und zu der E. Zunft eigentlich gehörig ist, mehr ange, nommen werden solle""). Ein förmliches Gesetz darüber findet man in der gro. ßen Reformationsordnung der Zünfte von 1526, unter dem Artikel der Zunft zu Kaufleuten, wo festgesetzt wird: ,, Sollen die Gewandschneider, so Gewand ausschnciden „ oder feil haben, hinfüro kein Lvnwath, Sackzwilch, sich ein bestimmtes Beyspiel an einem Goldfchmidt, dem die Erneuerung der Zunstgercchtsamc wegen seiner Boret, lern und Vaters sel. (16;; den 20 Februar) geschenkt wurde. ech Sie verabredeten auch , daß wenn einer oder der ande, re von den Vorgesetzten dasjenige so geschlossen , ober erkannt worden, außerhalb das geringste davon offenbarem würde, ein solcher bey Strafe eines Mark Silbers ohne alle Gnade angesehen werden sollte. Ihrer Erkanntniß folgten sie übrigens in soweit, daß sie nur Studierte, Aerzte, Officiers, Rcntcnierer, Drucker, Kaufleute die en gros handelten, oder sich mit Commifiioncn abgaben, oder eine solche Handlung führten, die an keine Zunft gebunden war, ferner das Zunflrccht kaufen liessen. Von Tuchkrämern, Wechslern, Spccicrcrn, Materialisten, Seidcnhändlcrn, Eiscnkrämcr» u. s. w. findet man hingegen damals nicht, daß jene Vorgesetzte solche in da- Zunftrecht aufnahmen. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 16f „ Zwillich/ Drillich/ Federreiten, Dischlachen, . » Zwechelin, Bildtücher / oder sonst wie die auch ge- ,, macht werde«/ feil haben noch verkaufen/ sondern al- » lein (den Angehörigen) der Weberzunft zu verkaufen zu- „ stehen / und gehören / die dann solches wohl machen, „ wissen / und kennen Eine altere Spur davon trift man vielleicht in der Bedeutung des Worts Linwatter an. Linwatt bedeutet Leinwand. Linwatter kann also sowohl einen Leinhändler als einen Leinweber bezeichnen. Ersteres scheint aber wahrscheinlicher zu seyn, weil der Name Weber in der Benennung der Zunft schon vorkommt^). Auch stimmen die ehevorigen bereits angeführten Grundsätze damit überein. Zudem erkennt man daran das alte System, daß so viel möglich die Berufsarten, die sich mit den gleichen Gegenständen abgaben, auf -er gleichen Zunft vereiniget werdenMten. Ferner lesen wir im schwarzen Buch (p. 158- b.) eine Stelle, wo derjenigen gedacht wird, die der Lynwettern und Webern Ge- ^ werd und Handwerk zugethan sind; und diese Stelle ist von einer Zeit datirt, wo das Wort Gewerb für Handel und Handkauf gebraucht wurde. Endlich findet man l in der Beschreibung der Zünfte zu Zürich vom I. rzz 6, ! Lz a,) In der Stiftungsurkunde werden die Weber vor den Leinwcttern genannt, in den Rathsbesatzungen aber stehen diese vor jenen. Die Weber wurden vielleicht in dem Stiftungsbricf vor den Leinwettern angeführt, weil sie vermuthlich zuerst eine Gesellschaft errichteten; hingegen wird man sie in den Rathsbesatzungen den Leinwettcrn nachgesetzt haben, weil diese ftir angesehener geachtet wurden. 166 Achte Periode. Erste Hälfte des isstm Jahrhurrd. die Leinwetter von den Leinwebern unterschieden. „ Liniweber/ Linwater und Bleicker söllent haben ein . » Zunft.und ein Panner". (Tschudi, I Th. p. ,'42.) Die Wollweber oder Grautücher waren, nachdem sie die fünfte Zunft verlassen, bey den Kaufleuten zünftig, die auch eine Walke und Nahmen besaßen v). Nachgehends im 1.1490 findet man sie bey ihnen und bey den Leinwettern und Webern vertheilt; woraus ein Streit entstand, welchen der Rath also schlichtete: „ Was von Wulwebern uff diesen „ Tag bey den Konflüten sind, daß die bey ihnen blieben » sollen, und mit ihnen dienen. Deßgleichen was Wulwe- „ ber, und die Wullen bruchenr), uff diesen Tag bey den „ Webern sindt, daß dieselben, als auch ihre Kinder und „ Nachkommen, bey den Webern sollen blieben, unver- „ hindert der Kouflüte. Was aber Gesten von ussenhar „ inkommen, und hinder l«s ziehen, oder, ob yemand „ der unsern das Wulweberhandwerkh in künftig Tagen „ lernen, und das üben und trieben würde, daß die und „ dieselben, der Kouflüte oder Weber Zunft kouffent mö- )?) Solche verkaufte» sie aber im I. i-:o8 der Weberzunft »in 60 kft, Daran verehrten die Räthe 20 ktz, und bewilligten zur Bezahlung der übrigen 40 kft gewisse Termine; doch mit dem Vorbehalt, daß der Rath, gegen Wiedcrbczahlung dieser 40 kb, gedachte Walke und Rahmen jeweilen zu obrigkeitlichen Handen werde ziehen können. r) Und die wullen bruchen. Diese Worte mögen erklären , warum der Handel mit Wolle, eine Zeitlang, als ein eigentlicher Beruf dieser Zunft angesehen wurde. Bürger nahmen diese Zunft an, weil sie den Wollcnhan- del treiben wollten, weil sie zu Forttreibung ihrer Wollcn- handlung die Zunftgcrechtfame vonnöthcn hatten u. s. w. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 167 „ geri/ welche Zunft ir einem geliebt/ unverhindert der „ andern". Die Sammet- Seidenweber und Posamentirer waren im isten Jahrhunderte zu Safran zünftig. Zu Anfang des 17KN aber kamen sie auf die Zunft zu Leinwettern und Webern. Daraus erfolgten Streitigkeiten / die der Rath also beylegte a): „ Sie sollen die Zunft zu Webern habe»/ weil sie sich des Gchiffleins und des Gchämels bedienen/ und wofern sie sonsi keine Krämerey treiben, sollen sie nicht schuldig seyn die Zunft zu Safran zu empfingen ; welche aber neben dem Weben / auch Krämerey treiben, offene Läden halten / bey der Elle und Gewicht ausmessen und verkaufe»/ Jahrmärkte und Messen besuchen / die sollen die Zunft zu Safran gebührend erwerben , und in selbiger hoch und nieder zu dienen pflich- tig seyn Die Tuchfärber waren schon zu Anfang des i6keu Jahrh, auf dieser Zunft. Dieß vernimmt man aus den Streitigkeiten/ welche im I. 150s vor Rath schwebten. Die Zunft behauptete: es solle niemand in der Stadt Basel färben / er habe denn ihr Znnftrecht / und es sollen die Zunftbrüder zum Schlüssel nicht färben / blenden, und mit dem Stein glätten. Hingegen erwiederten die L 4 «) Im 1 .161-, den i° März. Zwey Jahre nachher wurde der Handkauf des Posaments von dem Handwerk ganz abgcsöndcrt: „ Demnach diejenigen Posamenter, die offene Laden haben und Posament verkaufen, in der Zunft zu Safran dienen müßen, so sollen sie auch ganz und gar kein Posamentweber-Gesellen noch Jungen halten. * 161?/ den?Sept. ?68 AchtePeriode. Erste Hälfte des 14km Iahrhr-nd. zum Schlüssel: Sie können nicht zugeben, oder für ausgemacht annehmen, daß nur die Wollweber in der Stadt Basel färben mögen, denn das wullin gehöre auch in ihre Zunft; was das plenden anbeträfe , dazu hätten sie auch Macht, und solches jeweilen auch gethan, zudem käme es den Tuchscheerern allenthalben und in allen Städten zu; betreffend den Glättstein, welchen sie zu dem Gchwevtzeii brauchen, den hätten sie auch jeweilen ungehindert gebraucht. Beyde Theile verfochten ihre Sache, und wie bemerkt wird, mit vielen inzüglichen Worten. Der Rath erkannte hierauf S): „ Das Färben und Man- gen gehörr der Weberzunft, sie allein soll inskünftig fär, ben , was mgeftoßeii wird, und demnach alles was geblendet in Farben gedruckt und gestoßen wird, für Färben geachtet seyn, und dasselbe Blenden, aus demselben Grunde, den Webern auch zuständig, und von denen zum Schlüssel, die der Weber Zunft nicht haben, gemieden werden. Hingegen das Schwertzen mit dem Schwamm, oder bürsten auf dem Tisch, so nicht ingctunkt wird, desgleichen das Glätten mit dem Stein derselben ge- sttzwertzten Stücke, soll den Tuchscheerern gehören Die Seidenfärber waren zuverläßig in der letzten Hälfte des i< 5 ten Jahrh, zu Krämern zünftig. Allein im I. 1652 findet man sie auf der Weber-Zunft; welches vermuthlich eine Folge der Verlegung der Sammet- Sei« denweber und Posamencirer war. Auch bekamen sie alsdann eine Ordnung vom Rath. Wegen den Druckern die unter der Zahl der Zunft- genossen gefunden werden, bleibt es ungewiß, ob Buch- ö) Die Aufschrift der Erkanntniß ist r Des Färhcns der Tüchern halb. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. 16- drucker, oder solche Drucker damit gemeynt worden, welche Zeichnungen und Farben auf Leinwand oder andern» Zeuge etwann druckten. Denn, wenn vorzeiten die Buchdrucker auch lediglich Drucker genannt wurden, so erscheinen auch unter den Angehörigen dieser Zunft, außer den bereits erwähnten Druckern, noch besonders Buchdrucker. Die ältesten Bleicher, deren bey uns gedacht wird , finden stch in den Steuerlisten vom isten Jahrhunderte, worinn einige, und zwar als wenig begüterte Leute vorkommen. Von ihrer Zunft steht nichts bemerkt. Gegen Ende des i6ren Jahrh, waren ste auf dieser Zunft, und sind es bis dahin gewesen. Doch hat man in Zweifel gezogen , ob es ausschließlich sey; vielleicht aber wäre der ' Zweifel nicht entstanden, wenn nicht begünstigte Ausnah- I men denselben veranläßet hätten. Ueber den Streit, ob Vandfabrikanten auf diese Zunft gewiesen seyn sollten, werden wir seiner Zeit das nöthige berichten. Auch werden wir in der Folge zeigen, wie ste im I. i s84 zu einer Vorstadt - Gesellschaft errichtet worden sey. ' - ! Schließlich bemerken wir, daß Klosterleute auch diese Zunft gehabt haben. Es wurde nämlich im I. 1526 vom Grossen Rath erkannt: »Mögen Nonnen oder Schwestern vom Rothen Hause, von Jglingen, und von Engenthal wohl weben, und so einige von ihnen hieher ziehen, soll ihnen zu weben nicht mehr gestattet werden, sie haben dann die Weberzunft, oder wenigstens die halbe Zunft gekauft; welche aber selbander oder selbdritte we* Leu wollten, die sollen die ganze Zunft kaufen i7v Achte Periode. Erste Hälfte des i 4 tm Jahrh und. Fünfzehente Zunft. Zu den Fischern und Schiffleuten. ^hr Wapen stellt einen Salm und einen Anker vor. Sie ist eine gespaltene Zunft: die Fischer haben ihr besonderes Zunfthaus / und die Schiffleute gleichfalls c). Den Stiftungsbrief haben wir in diesem Bande mitgetheilt. Aus Anlaß ihres Wapens und Baniers gcriclhen ste in den I. 1416 und 1422 mit einander in Streit / wie in der Note des mehrcrn zu ersehen ist < 0 . Anfangs crhiel- c) Im I. 1402 erlaubte ihnen solches der Rath am Ufer des Rheins zu vollführen. Wenn er aber in künftigen Zeilen, über kurz oder lang, fände, daß sie den Bau ab. thun sollen, so soll auch der Rath ihnen die Kosten ablegen, nach Bescheidenheit. ,/) „Als daher, erkannte der Rath im I. 1416, ^pciin und Stoße gewesen sind zwischen den Schifflcutcn und Fischern bey uns, von ihrer gemeinen Zunft Panncr wegen , und die Schiffleute mcyntcn, derselben Zunft Pan. ncr sollte gezeichnet seyn mit einem Anker, und derselbe oben stehen, und darunter ein Fisch; und aber dawider die Fischer mcyntcn, der Zunft Panncr sollte gezeichnet seyn mit zwey gcschrenketen Stahelen, als sie solche jeweilcn gehabt und hergebracht hätten, und nicht mit dem Anker, und ständen auch die zwey Stachele« ge- schrenkt in Glasfenstern, Geschirr, Kerzen, und wo das je gezeichnet war, und nicht der Anker, dann daß bey kurzen Zeiten die Schifflcute ohne ihr Wissen und Willen den Anker aufgeworfen, und an ihr Panncr gemacht hätten, welches sie unbillig bedächte sein, und getrau- weten wohl, daß wir sie beym Zeichen sollten bleiben lassen: und wenn kundlich ist, daß die Schifflcute allent» XIX. Kap. Von d.ri Zünften insbesondere. I?! ten die Schiffleute den Sieg / nachgehends aber mußten sie doch in etwas nachgebe». Man zählte im I. 14^0 vier bis sechs und dreyßig Meister von Schiffleuten / welche Anzahl mit der heutigen verglichen , uns den Verfall dieses Berufs deutlich zeigt» Dieß muß man aber gröstentheils der Anlegung, Sicherheit/ und Unterhaltung der Landstraßen zuschreiben. In einem Verzcichniß von 159« werden zur Fischer- zunft gezahlt / die Fischer und die Fischkäufer. Dieß mag halben in fremden Landen und Städten , den Anker für ihr Zeichen halten und führen, darum so ist zu wissen / daß in dem I........ Räthe und Meister neue und alte erkannt und geordnet haben , daß die gemeine Zunft der Schifficute und Fischern bey uns künfligs ewiglich den Anker an ihr Panner führen , und für ihr Zeichen haben sollen, und unter dem Anker einen Fisch." Allein im 1.1422 wurde um Frieden und Gemachs willen erkannt/ „ daß der Schifflcute und Fischer Zunft ihr Panner künstigs machen und haben sollen in Vierpassewise / das ist also / daß auf der einen Seile zuvorderst ein Anker / darneben ein Fischli / und unter dem Obcrankcr wiederum ein Fischlein / und unter dem Oberfischlein wiederum ein Anker; und dann auf der andern Seite zuvorderst ein Fischlcin und darneben ein Anker, und unter dem vorder« Fischlein wiederum ein Anker, und nntcr dem nachfolgenden Anker wiederum ein Fischlein seyn sollen." ryr Achte Periode. Erste Hälfte des 14-teir Iahrhund. durch folgende Erk. von (n M.) erklärt werden: » Alle Fischkäufer und Verkäufer sollen treiben in -er Woche, was sie den ersten Tag in der Woche angefangen, es sey Fische kaufen, oder Fische fangen, und nicht bey. des zugleich in einer Woche, bey Strafe ro ttz. Wachses Gesalzene Fische, welche die Grämper seit langem feil haben, wurden auch vorzeiten von dieser Zunft Angehörigen verkauft. Die Ordnungen von 1420 und 1472 sagen: „ Gesalzene Fische, die nach Basel gebracht werden e), sollen von den Fischern auf der Fahrt nicht gekauft werden, wenn ste aber herein in ihr Zunfthaus kommen, mögen sie solche in gemein oder besonders kauffett, aber nicht in gemein wieder verlausten, sondern ein jeder seinen Theil. Wären sie aber nicht zu theilen, mögen sie solche verlausten, nach Erkanntniß der dreyen, die darüber gesetzt sind, also daß sie nicht neben einander stehen sollen. So aber der Fremde einen Theil solcher gesalzenen Fische selber verkauffen und auszählen will, so soll ihn kein Fischer daran hindern, noch von diesen zurückgelassenen Fischen mehr kauffen, sondern die Fremden ganz und gar verkauffen lassen ". e) Vielleicht hatte es mit dcn Grämpcrn diese Bewandtniß, daß sie nur verschriebene, und auch von weit her bestellte Fische verkauften, als Stockfische, Heringe, u. s. w. Und in der That finden fich in den Tabellen über den Tax der gesalzenen Fische, die der Fischerzunft gegeben wurden, nur Luzcrner und Sempacher Albelen oder Spitzlinge, Bun. drlcn, Hasel, und Eglinge genannt. XIX. Kap. Von den Zünften insbesondere. l?z Das Zunftrecht wurde im I. 149; auf fünf Gulden gefetzt /). Die Schiffleute und Fischer haben ausser ihren Zunft- verbindungen, noch eine andre Gesellschaft, deren Ver- sammlungshaus in der St. Johannesvorstadt liegt, und zur Magd genannt wird. Die Vorgesetzten werden ohne Unterschied des Berufs, aus den Bürgern, die in der Vorstadt wohnen, genommen; und ste ergänzen fich selber. Von ihnen hangen nicht nur die hiestgen Fischer in gewissen Stücken ab, sondern auch jene von Neudorf, einem französischen Dorfe, wie auch von Kleinhüningen auf Baselboden. Die älteste Spuyr von dieser Einrichtung, so ich kenne, ist von 1620, wo eine Ordnung ^ wegen dem Lohn vor Rath beschworen wurde. Sie scheint aber älter zu seyn, und könnte wohl von der Zeit herrühren, wo Großhüningen uns noch gehörte. Es war eine Sage, als wenn die Vasler im Mittel- Alter , Fischer des heil. römischen Reichs, oder Reichsfischer geheissen haben sollten §). Da ich aber eine solche Benennung weder in Schriften unsers Archivs noch ! in andern ächten Quellen gefunden habe, so begnüge ich ! mich lediglich mit dieser Anzeige ä). /) »Sollen die Fischer einem jeden, der ihre Zunft begehrt, solche um ? fl. zu kauffen geben ".»Was Kinder in der Zunft gebohren werden, sollen die Zunft ihres Vaters erneuern können, und nicht schuldig seyn, selbige von neuem zu kauffen, als die so ausserhalb gebohren sind ". Freher behauptet, daß er diesen Titel kill-stores Lncil R.0MSM ImpLrii in einer alten Urkunde gelesen habe. /r) Vielleicht war es eine lokale Unterscheidungsbenennung, um die Fischer des Bistums, von den Fischern der Stadt i?4 Achte Periode. Erste Hälfte des ^ten Iahrhund. . -!-»E- — Zwanzigstes Kapitel. Vortheile lind Nachtheile einer Zunftverfassung. ->^'m allgemeinen betrachtet, und in der Voraussetzung, daß die Vertheilung der Bürger zweckmäßig angeordnet sey, sind die Vortheile einer Zunftverfassung unläugbar. Schon die Vertheilung an sich selbst erleichtert eine um mittelbare nähere Aufsicht, wodurch, ohne außerordentliche Zwangsmittel, noch grossen Auswand, Ordnung, Ruhe und Eintracht erhalte« werden. Auch sind die Aufläuft seltener, oder minder gefährlich, und die Friedensstörer erkennt man sogleich daran, daß sie sich ausser dem angewiesenen Zunfthaus zusammen thun, oder sich zu andern schlagen, die nicht zu ihrer Zunft gehören. Zweytens bringt die ächte Zunftverfassung die Mischung verschiedener Stände bey der Besorgung des gemeinen Wesens, oder wenigstens bey der Ausübung -es Wahlrechts mit sich, und aus dieser einzigen Quelle entspringen die schätzbarsten Vortheile. Die allgemeine Mitwirkung erhöhet das Gefühl seiner selbst bey allen Klassen. Die Niederern fassen einen ediern Begriff von ihrem Stande, errölhen nicht mehr über denselben, warten ihren Beschäftigungen mit mehr Vergnügen und Muth ab, und sind also glücklicher. Ich will gerne zugeben, daß dieses erhöhete Gefühl biswei- (Reichsstadt) zu unterscheiden. Vielleicht gehört sie wohl sogar in die entfernten Zeiten, wo die Grenzen des Deutschen und des Burgundischen Reichs in unsern Grenzen gewesen zu seyn scheinen. RX.Kap. Vortheile u. Nachtheile einer Zunftverf. 175 len ausarten/ und sich in Aufgeblasenheit verwandeln könne; allein der Mißbrauch ist selten / und im Grunde schadet die Aufgeblasenheit eines gemeinen Mannes unendlich viel weniger/ als der verachtende Stolz/ oder die verstellte Herrschsucht eines Mächtigen: über jenen darf man lache«/ vor diesem zittert man. Ferner entstehet ein nützlicher Wetteifer. Wer will nicht gerne die Ehre seiner Klaffe abgeben, und selbige durch sich erheben helfen? Auch folgt ein glücklicher Wechseltaufch von Eigenschaften. Die Vornehmen können an Bescheidenheit, Liebe zur Gleichheit, und Erinnerung an die ursprünglichen Rechte des Menschen, manche heilsame Lehre annehmen; die Geringern können sich an eine richtigere Denkungsart, ein höflicheres Betragen, und sanftere Sitten gewöhnen. Ueberdieß, wie viele Talenten, welche sonst die Natur vergebens ausgetheilt, und in solchen Staaten, wo unübersieigbare Scheidewände ihnen entgegen gesetzt werden, verborgen liegen, können nicht durch eine allmählige Entwickelung das Vaterland für Jahrhunderte lang beglückseligen! Endlich ist die Zuziehung verschiedener Klassen, nach einem gutgetroffenen Verhältnisse , das sicherste Mittel, am wenigsten Regierungsfeh- ler zu begehen. Die Regierungskunst beruhet auf vier Punkten. i°. Kenntniß der Grundsätze. 2°. Kenntniß der Umstände. z°. Richtige Anwendung der Grundsätze auf die bekannten Umstände. Und 4°. Ausführung des beschlossenen. Nun entstehet aus der Zuziehung 'verschiedener Klassen in die Regierung, eine reichhaltige Herbeyschaffung von Grundsätzen, und eine genaue Kenntniß der Umstände, die eine Klasse allein sich unmöglich verschaffen kann. Die richtige Anwendung wird auch 176 Achte Periode. Erste Hälfte-es i4tm Jahrhund. erleichtert: denn die abgezogenen Begriffe des einen, werden durch die individuellen Ideen des andern faßlicher und näher bestimmt; diese hingegen durch jene angeordnet , und auf einen Zweck geleitet. Und was die Ausführung des beschlossenen betrifft, so stnd unverdiente und schreyende Ausnahmen nicht so leicht möglich. Doch ist eine Zunftverfassung auch nicht ohne Nachtheile. Die gröste Anzahl derselben hat ste mit den übrigen demokratischen Verfassungen gemein. Sie mildert solche aber durch die Absonderungen, welche ste unter dem Volke anbringt, und zwar um so viel mehr, wenn das gemeine Wesen durch Stellvertreter besorgt wird. Die übrigen Fehler sind mehr oder minder wichtig, je nachdem die Zunftabtheilungen beschaffen sind. Daher laßt sich auch im allgemeinen nichts bestimmtes sagen. So viel kann dennoch bemerkt werden, daß die Abthei. lung nach den Berufen, in Rücksicht auf Verfassung, die fehlerhafteste sey. Denn, durch das engere Band des besondern Eigennutzes, wird der Kollegiengeist gestärkt, " und zum beständigen Kampf mit dem gemeinen Besten gereizt; — durch die ungleiche Anzahl der Angehörigen verschiedener Berufe, wird theils Unbiüigkeit gestiftet, theils die Auswahl vernichtet; — durch die unvermeidlichen Abwechslungen der Handlung, und des Kunstfleisses, bleibt nicht nur das wechselseitige Verhältniß vielen Abänderungen ausgesetzt, sondern es wird auch, wegen entstehenden neuen Berufen, oder neuen Zweigen derselben, der Weg zu Streitigkeiten für immer gebahnt; — durch die scheinbare Verknüpfung der Pvlizey der Berufe mit den Verfassungsrechten derselben, werden Verbesserungsanstalten über Kriegswesen, Wissenschaften, Hand- xx.Kap. Vortheilen. Nachtheile einer Zunstverf. 17? Handlung/ Kunstfleiß/ Landbau/ ungemein erschwert; — endlich kann durch den übertriebenen Grundsatz der Absonderung die Anzahl derjenigen zu gering ausfallen/ die im Stande sind/ aus der Regierung und ihren besondern Aesten ihr Hauptgeschäft zu machen. So wesentlich haften diese Fehler auf Zunftverfassungen / daß man an allen Orten/ wo sie eingeführt waren/ die Nothwendigkeit der Ausnahmen eingesehen hat. Keine ist vorhanden/ von welcher gesagt werden kann/ che sey durchgängig ächt und systematisch/ und alle stehen in dem einen oder andern Theil/ mit mehr oder minder Glück/ in Widerspruch mit sich selbst. Bey uns haben so viele Abänderungen das Zunftwesen in seinen innerlichen und äußerlichen Verhältnissen getroffen, daß man aus der bloßen Erfahrung nicht urtheilen kann, in wie weit jede Lage desselben wesentlich nützlich oder schädlich gewesen sey. Die Zeiträume / wo sie einförmig war/ sind zu kurz. Wer wird im Stande seyn, zu bestimmen, ob die Fehler oder Vorzüge der einen Lage nicht Folgen der vorhergehenden waren? Zudem haben unsre Bünde mit den Eidgenossen, die in andern Staaten vorgefallenen Begebenheiten, die Fähigkeiten und der Einfluß einiger Standesglieder oft so viel auf uns gewirket, daß wir, auch ohne Zünfte, oder bey ganz andrer Einrichtung derselben, die gleichen Schicksale mehrentheils erlebt hätten. Zudem giebt es Fehler der Zunftverfassungen, die keine Beziehung auf die Sicherheit, den Flor, und den Ruhm des Staats haben, und dennoch Fehler sind, weil sie einzelne Unbilligkeiten, Unterdrückungen, und andre Uebel nach sich ziehen, von Zweyter Band. M i?8. Achte Periode. Erste Hälfte des ^ten Jahrhund. welchen aber die Quellen der Geschichte sehr selten Meldung thun. Ein und zwanzigstes Rapitel. Kirchliche Sachen. ^ie erste Orgel wurde im I. r;o; /), am Pfingst- tag, im Münster aufgestellt. Bey der Stiftung einer neuen Kapelle im Munster ä), vom I. i;o 6 , bemerke ich aus dem Vergabungsbrief/) des Bischofs Peter von Asphelt, eine sonderbare Schätzung -es Heils. Die Stiftung geschah zur Lösung der Seelen dreyer Personen, des Bischofs oder Stifters selbst, des verstorbenen Königs in Vöheim, Wenzels, und des Bischofs Bruders, ehemaligen Schatzmeisters des Kapitels. Nun wurden unter anderm folgende Gelder angewiesen: 6 L für des Bischofs, s itz für des Königs, und 4 L für des Schatzmeisters Anniversarium. Suchte denn der Stifter dadurch eine höhere Stufe im Himmel zu erhalten, oder besorgte er einen länger» Aufenthalt im Fegfeuer? Im I. i;48 bekam der Bischof Johannes einige Reliquien des Kaisers Heinrich des Heiligen, und seiner i) Nach andern hundert Jahre später. ä) Es ist die mittlere Kapelle an der Nordseite. /) Gleich im Eingang findet sich der für die Geistlichen so . ergiebige Satz: äefunctorum .... oblLtiombus lsceräotuin vel prTLibu8 isneturum s poenir milsricoräi- ter sblolvuntur. XXI. Kap. Kirchliche Sachen. 179 Gemahlin Knnigunda, von der Kirche zu Bamverg, wo ihre Gebeine liegen. Es waren zwey Stucke von den rechten Armen. Heinrichs Fest wurde seitdem zu Basel auch gefeyerch und St. Kunigundentag, zwar nicht gefeyert/ aber mit Andacht begangen. Es geschah zum Andenken/ daß Heinrich durch seine Vergabungen das Bistum wieder aufgerichtet. Vermuthlich hat mau um diese Zeit jenes Siegel der Stadt eingeführt/ welches Heinrich und Kunigunde vorstellt. Im I. izis stiftete einer der Kaplanen des Münsters eine Pfründe für die Kapelle zu St. Elsbethen, damit ste durch einen besondern Kaplan wohl besorgt werde. Die Erwählung desselben übertrug er dem Spit- talmeister mit Rath seiner Brüder m), oder dem Probst zu St. Leonhard/ wenn jener/ bey einem Erledigungsfalle / nicht innert vierzehn Tagen einen Nachfolger bestellt hätte. Aus einem schiedsrichterlichen Spruche von iz;4 zwischen dem Grafen Walrav von Thierstein und der Probstey St. Leonhard/ vernimmt man die Rechte/ welche die Probstey auf das Gotteshaus Kleinlützel gehabt hat. Der Probst konnte die Domherren und Brüder zu Kleinlützel setzen/ entsetze»/ und züchtigen/ als ihr nächster Oberprälat/ welchem ste auch jährlich Rechnung geben mußten. Er konnte/ wenn er bey ihnen war/ ihre Vischenzen/ wunne und weide messen/ und auf seine Kosten so viel Holz aus ihren Waldungen nach Basel führen lassen/ als er zu St. Leonhard zum brennen und bauen nöthig hatte. Er konnte mit seinem Ka« M, 2 m) Lum coiMio frstrum üolpitslis. i8o Achte Periode. Erste Hälfte des i4tell Jahrhund. pitel, durch die Mehrheit der Stimmen, die Anzahl der Klosterleute mehren oder mindern. Er hatte den Zehenden und Kirchensatz zu Roggenburg, und das Heu zu Küfis, wie auch zehen Vierzel, welche die von Klein- lützel jährlich auf die Kornböden der Probstey lieferten. Hingegen war der Graf von Thierstein, als gerechter Kastvogt zu Kleinlützel, verpflichtet, das Kloster zu schirmen und zu fristen vor Gewalt und Unfug, nach seiner Macht, und wie es seiner Ehre wohl geziemte; und damit er es desto williger thäte, machte steh die Prov- stey anheischig, ihm das Fuder rotes Win Geltes und alles das Recht das darzu höret zu Gun- doltingen frylich zu geben. — Da unsre Absteht nicht seyn kann, die Geschichte des Eigenthums der Stifter und Klöster zu entwerfen, so haben wir durch obige Erzählung nur den Leser auf die Beobachtung leiten wollen, daß wenn die geistlichen Stiftungen zur Aufnahme der Stadt nicht wenig beygetragen haben, so haben sie auch ihre weitere Aufnahme sehr verhindert. Die zerstückelten Gerechtsamen zwischen den geistlichen Stiftungen und dem benachbarten Adel zogen eine Menge Streitigkeiten nach steh, bey welchen man stch gemeiniglich an den Basiern vergriff, als an den Beschützern der Stifter und Klöster ihrer Stadt. Wenn alsdann die Basler den angethanen Schaden gerächt, und im Falle waren, stch des Eigenthums des Beleidigers zu bemächtigen , so schlugen stch die Geistlichen, aus Besorgniß eines Übeln Ausgangs, und fernerer Entziehung ihrer Ein. künfte, ins Mittel, mahnten von weiterm Angriff ab, und liessen ihre Vertheidiger mit leeren Händen zurückrufen. XXII. Kap. Nachlese. rgr Im I. i;4o wurde das Kloster der Augustiner um ein merkliches vergrössert, in Rücksicht derjenigen/ die bey ihnen begraben seyn wollte«/ und der Menge Zuhörer, die sich zu ihnen begaben n). Der Bischof versprach im 1 .1Z52 einen vierzigtagi- gen Ablaß denjenigen, welche den Rheinsprung/ der zur St. Martinskirche führt/ hinauf oder hinunter gehen würden 0). Eine fromme Person hatte diesen Weg, auf eigenen Kosten, verbessern lassen. Zwey und zwanzigstes Rapitel. Nachlese. ->Hm I. 1296 verkaufte man i Vierzel Dinkel um 4 Schilling, i Vierzel Roggen um ; Schilling, und 6 Maaß Wein um i Pfenning. Ehe aber ein Jahr ver- M; n) kroxtsr tepultursm Lkriüi käslium, Lpuä äiötos krstres tepeliri äsvots cupisntium, se proptek multituäinsm xo- puli bclslis conbuentis sä Ivcum ciictorum ümtrum, pro suäienäo verbo Dei. 2 ) ^blos omnibus vere pcenitentibus 6c confslliz, yuoties- cuncjus oum äevotions äiüum Iter cum Ispiäibus loli- äLtum üscenäskint vsl äsloenäerint, ) Der Brief stehet in der ^Ili>tir> «.lixlvm-atlcs 1. r. i>. * 75 . XXII. Kap. Nachlese. 18; M Jahre hatte -er Bischof das Recht ausschließlich, Wein cm Zapfen verkaufen zu lassen. Dieser Wein hieß vermuthlich daher Bannwein, weil inzwischen das Weinausschenken für jeden andern verbannt war?). Der Bischof tonnte die Jahreszeit bestimmen, und gemeiniglich geschah !s zwischen Ostern und Pfingsten. Uebrigens ist zu vermuthen, daß jenes Recht fich nur auf den Wein seiner Gefalle, und seiner Reben erstreckte. Von jedem Hause in der Stadt gebührte dem Bischof. am St. Martinstag ein gewisser Bodenzins. Im Jahr i; 5 wurden am SchuldheißengerichtHäuseröffentlich vergantet, deren Eigenthümer den gedachten Boden- zins nicht abgeführt hatten, so wenig als die unverhalt- nijmaßige Strafe von einem Helbling und drey Pfund, in welche ste für jedes Haus waren, verfällt worden. Der B.schof kaufte sie alle , und zwar jedes um drey Pfund, in- Van Niemand mehr darum geben wollte §). Auf diese Art M 4 7) Eine andre Erklärung vom Bannwein habe ich irgendwo grlesen. Es soll eine kleine Abgabe gewesen seyn, welche die Weinschenken, sechs Wochen lang im Jahre, dem Bischof von dem ausgezäpften Wein abführen mußten. Beyde Erklärungen widersprechen vielleicht einander nicht. Es kann seyn, daß die Weinschenken, um nicht in ihrem Berufe still zu stehen, sich gegen eine gewisse Abgabe mit den Bischöfen abgefunden hatten. < Vier waren von Holz. Die übrigen waren zum Beyspiel, zum Leopard, zum rothen Hause, zum Haftn, u. s. w. r) . . . . yuoä.illss vornos .... Oominus . . . isue emere vollst, pro ceillu guem inkra lerixtL voinus i84 Achte Periode. Erste Hälfte des i4ten Iahrhurid. konnte der Bischof nach und nach Eigenthumsherr von der ganzen Stadt werden. 6ars äsbuillerit, L etiam pro ernenäis, ^uss prop- terea inciäerint, pro l^uslibet Oomo unum obolum L tres librss . . . . t>ü. 4 . Rap. izü; — 1370. ;. Rap. iZ72 und iZ 7 Z. Zölle und Münzrecht- 6 . Rap. Bischöfl. und österreichischer Krieg. 1Z74. 7. Rap. 1 Z 75 . 8 . Rap. Die Fastnacht von 1776. ?. Rap. 1Z76 — 1Z80. Löwenbund. io. Rap. Die Meister gelangen in den Rath. izgr. 11. Rap. IZ82 — 1885 - i r. Rap. Die Zeiten des ersten Ainmcistcrthums. 1Z8; — iz?o. 1Z. Rap. iZyo — 1400. 14. Rap. Bund mit Bern und Sollothurn. Basel kommt in Bc« sitz von Waldcnburg / Homburg und Liestal. 1400. 14. Rap. Verfassung, Gesätzgcbung, u. s. w. 16. Rap. Kriegswesen. 17. Rap. Finanzwesen u. s. w. 18. Rap. Bürgerrecht. 19. Rap. Die Juden. so» Rap. Nachlese. Neunte Periode. Wiederherstellung der Stadt. — Erste Spnhren des Gr. Raths. - Doppelter Beysitz der Zünfte im Rath. Oder Geschichte der andern Hälfte des i^tcn Jahrhunderts. Von i;s6 bis 1420. Einleitung. hatten im Jahr izs6 eine eigene Regierungs- form , aber, außer dem disseitigen Banne / kein Gebiet, ja keine Stüdt mehr. Auf Trümmern, und Asche, nicht in einer Rathsstube, saßen Regenten aus unsern, Mittel. Und doch aus diesen Trümmern, welche noch der benachbarte Adel beneidete, stieg bald eine neue Stadt empor, welche vor Verfluß von fünf und vierzig Jahren zum Besitz der kleinen Stadt, des Städtleins Liestal, der Herrschaften Homburg und Wallenburg, der Reichsvogtey, des Schuidheißenamts, des Münzrechts, und andrer beträchtlicher Rechte und Privilegien gelangte. 188 ix. Periode. An dere Hälfte des i4ten Jahrhund. Erstes Rapitel. Wicdererbauung der Stadt. i;s< 5 . i;s7. die Stadt durch Erdbeben und Feuer in einen Schutthaufen verwandelt war, faßten die Vasler den Entschluß, nach Schodelers Bericht, die Lage ihrer Stadt gegen St. Margrethen hinaus zu rücken, welches ihnen aber von den Straßburgern und andern mißrathen wurde. Die Benachbarten kamen ihnen mit Speisen und Arbeitern zu Hülfe, und die weiter gelegenen Orte schickten ihnen Steuern, und Bothschaften, das Bedauern zu bezeugen. Herzog Albrecht von Oesterreich ließ 400 Bauern aus dem Schwarzwald auch hinsenden, und da der Adel ihn an- frischle, sich dieser Gelegenheit zu bedienen , gab er zur Antwort: Wenn Gott mit den Basiern gestritten , so wollen wir die Geschlagenen nicht todten ). Die Wiederherstellung der Stadt gieng aber langsam vor sich. Viele Hofstätte blieben leer, und auf andern wurden in der Eile nur schlechte und hölzerne Wohnungen, deren Wände aus Hürden bestanden, aufgeführt. Eine wichtige Verordnung verschafte einige Erleichterung den armen Einwohnern. Die Zinse der verpfändeten, oder mit Bodenzinsen beladenen Häuser, wurden um die Hälfte heruntergesetzt , und auf diesem Fuße ablößlich erkannt. a) Felix Faber ( ttiltoris 8uevorum 1 .1. c. 14) der dieß erzählt , irret sich aber, wenn er sagt, daß Albrecht die kleine Stadt dazumal besessen habe. i. Kap. Wie-ererbauung der Stadt, izs6. i8s . Ueber Holzvorrath i>), Taglohn , Mauren und Zimmer- arbeit c), und Polizey der Straßen ck), wurde manches ' L) Wer Zimmerholz den Rhein hinabführte/ohne Willen der dazu Verordneten/ dem wurde mit der Strafe gedrohet , daß er einen Monat in der Spahlcnvorstadt leisten'/ oder für dicfen Monat ein Pfund Steblcr ohne Gnade geben solle. Es wurde verboten / einiges Holz / so zum Baue» gehört / und hieher geführt worden / durch Mehrfchatzes willen zu kaufen. Niemand soll es erhandeln / als wer es ausbauen will / bey Strafe eines Mark Silbers. Nur wird dem Bürger erlaubt / in den Wäldern und oben im Lande Holz zu kaufen/ und solches hier zu verkaufen. i;;6 und i;;?. c > Man soll einem Meister von Zimmcrleutcn / Maurern und - Decker« für Speise und Lohn 20 neue Pfenninge geben / oder einen Schilling und zu essen ; den Knechten die das Handwerk wohl können / eben so viel; den Knechten die solches nicht wohl könne«/ gleichwie auch den Lehrknechten, nur 9 Pfenning. In dem Ziel von zwey Jahren soll die Zunft keinen fremden Wcrkmann zwingen / ihre Zunft anzunehmen. Wollte aber ein fremder Werkmann ihre Zunft freywillig empfangen „ das gat bis Gefezde nüt an Kein Zimmermann / Mäurer noch Decker soll mehr als ein Werk zugleich verdinge«/ noch trachten / daß ihm eines aufbehalten werde / indem er das erste noch nicht vollbracht habe. Den Mäurern wird erlaubt / drey zu sich zu nehmen / die ihnen helfen, doch keinen mehr. Die Steinmetzen aber mögen Knechte und Helfer haben, die ihnen Steine bilden, so viel sie wollen. Wer dieß bricht, soll einen Monat ohne Gnade in einer Vorstadt, die ihm dann die allerungelegenst sey, liegen, und 10 Schilling geben, ehe er daraus komme. 1156 und i; 57. ck) Der Rath verbot die Fürschöpfe in den Gassen, und bestimmte die Breite der Bänke auf eine Elle, und jene ISO IX. Periode Andere Hälfte des i4ten Ichrhmrd. verfügt. Die Besoldungen der Rathsglieder schränkte der Rath auch ein <-). Sittenmandaten ließ er gleichfalls ergehen. Er untersagte den Bürgern / ausgenommen den Rittern, Gold und Silber auf Kleidungen oder sonst zu trageir. Tänze und Spiele wurden abgestellt. Jährlich auf den St. Lutastag stellte man zum Andenken Kreuz- gänge an, wobey den Armen Brod und graue Röcke (daher die Luxröcke) ausgetheilt wurden. Die drey ersten Jahre gierigen die Räthe selber an diesem Tag in . grauen Röcken oder Mänteln, baarfuß, und mit einer brennenden Kerze in der Hand, welche sie dann im Mün- , , ficr opferten. Bey dem allem veranlassen die Strichlisten jener Zeit einige Verwunderung. Wenn zu Anfang des jetzigen Jahrhunderts, nach einer so fürchterlichen Heimsuchung Gottes, ein Gotteslästerer wäre ergriffen worden, so hätte man denselben gewiß enthauptet. Nun wurde , der Schöpft darüber auf zwey Ellen, in rechter und guter Höhe. e) Es sollen Bürgermeister , Oberstzunftmcister und alle des Raths, wie auch ihr Schreiber Wcrnhcr gleiche Besoldung gemessen, nämlich drey Gulden um Johanms und drey Gulden um Weihnachten. Und was dem Rathe und der Stadt fällt, es sey von Unzüchten, von Bußen, von Einungen, vom Wein, vom Korn, vom Holz, oder in welchen Weg etwas fallen mag, das soll alles der Stadt zu Nutze falten und werdem Aber denen so an den Unzüchten sitzen, soll ein Drittel von den Unzüchten voraus werden, als daher. Und soll dieß währen und stäts seyn zehen ganze Jahre, es wäre dann daß der Rath etwas anders zu Rathe würde. iz;6. Die Jahrrechnung von i;6r zeigt aber, daß es nicht so lange währte. l. Kap. Wiedererbanung der Stadt. rzs6. 191 ein solcher Gotteslästerer kurz nach dem Erdbeben dem Rath verzeigt / und der Spruch war: » ChunzZweybrot soll ein halb Jahr vor den Erichen sin, um daß er gar übel redte von Gott/ und soll er nüt harkommeii/ er gebe dann zuvor zo L. Swergelter/ und zwo Unzüchte, und iO L. vom halben JahreIn wie weit übrigens die Denkungsart der Einwohner durch jene Gerichte der Vorsehung gezähmt worden / wäre eine der Geschichte würdige Untersuchung. Die Erkanntnisse der zu den Un- züchten verordneten Räthe könnten uns hierinn hinlängliche Auskunft geben. In Ermanglung derselben begnügen wir uns mit dem / was die Nathsbücher zeigen/ aus welchen erhellet/ daß vorn großen Erdbeben an bis i;<5i/ eine solche Menge Mordthaten / Wundthaten und Gotteslästerungen begangen wurden / daß / im Laufe des ersten Jahres allein/ bey dreyßig Wund - und Mordthaten zum Vorschein kommen. Die Strafurtheile fallen auch sehr auf. Ein Schiffmann muß ein Jahr leisten/ weil er ge. sagt hatte: ,, Er gäbe um seinen Meister und die Sechse einen Zwist / und es möchte mit gan als da gar". Ein gewisser Bischof Börli wird für zwey Jahre verwiesen, weil er gesagt hatte: „ Man solle Rath und Meister in die Buche stechen ". Ein Jocki Heni der einen Schneider- knecht mit einem Hammer zu tode geschlagen, soll fünf Jahre vor den Creutzen leisten. Indeß gab es auch Leute / die / wenigstens in Rücksicht auf das äußerliche der Religion / sich fromm und eifrig bezeigten. Durch ihre Gaben und Hülfe wurden Kirchen und Klöster /) wieder hergestellt / und schon im /) Gegen das Kloster St. Alban erwies sich der Bischof besonders freygebig. Er schenkte demselben (izSs) seine bi. 192 IX. Periode. Andere Hälfte des i4ten Jahrhund. I. i;6z konnte das Münster durch den Bischof von neuem eingeweihet werden. Insonderheit bewarb man steh nm Grabstätte bey dieser Hauptkirche. In Betrachtung des. sen schenkte der Bischof zur Erweiterung des Kreuzganges einen Theil des bischöflichen Gartens^), indem, wie er im Schenkungsbriefmeldet, jenes Bewerben eine Folge göttlicher Eingebung war, ex inlsuruüone 6iviim. -a —--- Zweytes Rapitel. Kaiserliche Freyheitsbriefe. i Z s 7. ^arl IV ertheilte den Basiern die drey folgenden Freyheitsbriefe ; den ersten über das Recht Kriegs - und ade- liche Lehen ferner zu besitzen , den zweyten über Sicher- stellung vor denjenigen, welche die Basier wegen bischöflichen Schulden bekümmern dürften, und den dritten über das Recht, vor ihrem natürlichen Richter in Basel allein belanget zu werden. Der schöflichcn Rechte auf die Kirche in Hüningen , und die FiliaMrche St. Martin in Basel. Aus dem Vcrgabungs- briefe vernimmt man, daß das Kloster fast gänzlich zcr, stöhrt war, terr-L mocu rums psns äsUruÄum L nn- aelvlütum. L) Doch mit der Bedingniß, daß der Nagiüer kadiiLD des Münsters, aus dem Vermögen der kabrics, über dem abgetretenen Platz ein Gebäude, zum Behuf der Bischöfen, mit einer Stube, zwey Kammern, einem Reftctorium und andern nothwendigen Anhängen, aufführen würde. L. Kap. Kaiserliche Freyheitsbriefe 1557. i§z Der erste lautet also: /» kb' IHr/ar/s ^/e/scite? (-srolus quLrtu8 , äivina tiivente clementln , Rnmanoruln Im-, perstor, lemxsr suZuüus, 08 Homsnorunr Imxerstore8 L nolrile» Luriraräus Nonsclii äs Danä»cron /), 8v!nco äs HsienburZ, L all! i^uam plure» noüri L Imperü lacr! üäslss prslsntium lud imperialis Alaisiratis noürs: sigillo tsllimonio . .. Datum in Xarlillsrn^ ^nno Domini 1)57 InäiÄions äeci. ma III Kai. Lprili», regnorum noürorum anno unäecimo, im- per!! vsrö lecunäo. k. D. Lancsllarius Iluäoiplrus äs kriäebsrg. dem crbaren bescheidenen Manne Johann dem Meiger (Meyer) von Hünigen, einem Bürger von Basel und seinen Erben drey Dörfer zu Lehen. Beyde Instrumente stehen in Hcrrgots Loäics xrobationum 1 . III. p. 66t UNd 688. /) Dieser war vermuthlich der Basier Gesandter. Ein Ritter BurkhardMönch vonLandskron war im I. i;;? Bürgermeister. N r 196 ix. Periode. Andere Hälfte-es i4ten Jahrhund. Der zweyte Freyheitsbrief, -aß die Basier wegen den bischöflichen Schulden nicht bekümmert werden sollen, ist folgenden Inhalts: //r nomr'/re ^ ^e/ic/ke/', (-grolus ^usrtus, äivinrr ksvente Llemsntia, ^ornsnorurn Im- perstor, lempsr ^ngukus L Loemise I^ex, s6 perpetvsrn rei memorism; imperstoriT Nsjskstib ßiorioss subliinitas, liest omninm Zsnersliter üluti äiZnetur 6t trgnizniilitLti prvipi- cere, so ^uoä iolü imperstorialis äeeorem Lyuitgg cuKo6itL rnagnürcat , 6t oblervsts extoilit juüitiL in iubjsötis, eorum tsmen prokeätibus 6t commoäis merito intenäit uberius, qni in iscri lmperii üäs xariter 6t äevotions jugitsr persiltentez propsniioribus vrrtutum iiuäiis 6t inäefcliis Isboribus in ejus obsec^uio prre ceteri8 äeiuäsrunt : Lonsiäersüs iZitur multipii- cibns iräslibus obleczuiis Lpientum NaZiüri Livinm, Lonsulum so Livium Livitstib Laiiiisnüs, noürorum n. Kap- Kaiserliche Freyheitsbriefe. 1Z57- 197 «leksstics lseulsri8ve Perlons, iplos ocessrons vsnsrsbilir «M8äsm loci Lslil. Lpilcnpi noüri Wen sie (die Basier) rechtlos liessen , der mag wohl anderswo klagen " hat oft Anstände verursachet. Rechtlos gelassen werden, will so viel sagen/ daß man einem den Richter versage, die Anklage verwerft/ die Führung des Processes abschlage. Die Fremden aber, die in dem Rechten unterlagen, oder vom Richter vernr- thcilt wurden , behaupteten, man liesse sie rechtlos, weil man ihnen nicht recht gab, oder nicht nach ihrem Sinne jvrach. m.Kap. Von 1359 — Drittes Rcrpitel. Bund mit Oesterreich. Privilegien. Einfall der Engländer. IZ59 — i;6<5. I. IZ59 schloffen die Basier einen zweyjahrigett Schutzbund mit Herzog Rudolf von Oesterreich in Rücksicht auf Argau/ Thurgau, Elsaß und Sundgau. Beyde Theile versprachen einander schleunige und möglichsten) Hülfe, so bald der angegriffene oder beleidigte Theil bey dem Eide erklären würde, -aß er des andern Hülfe noth- dürftig bedürfe. Dieser Rudolf war seinem Vater Albrechten im vorhergehenden Jahre in der Regierung gefolgt. Er maßte sich des Titels eines Herzogs zu Schwaben und zu Elsaß an, mußte aber im I. i; 6 o, auf Befehl des Kaisers, sich desselben zu begeben o) versprechen. Da er aber seinem Versprechen nicht nachkam, und diesen Titel in seinen Briefen und seinem Jnstegel zu behalten, wie auch andre Neuerungen vorzunehmen fortfuhr, brachte der Kaiser dieses Unterfangen vor den Reichstag zu Nürenberg im I. iZ 6 i. In dem Ausschreiben an die Stadt Straßburg, daß sie Deputirte aus ihrem Rathe auch dahin senden sollte, bemerken wir folgendes: „ Es möchte uns und dem Reiche davon großer Schaden und Schmach geschehen, wenn jemand in seinem Jnsiegel sich Herzog zu Schwaben und zu Elsaß nennen , und uns N 4 n) „ Des besten, als verr wir es erlangen , und gewallt gen mögen o) Lllstis äixloniLtica k. II- x. 2 ;; und x. 2Z8> roo IX. Periode. Andere Hälfte des i-z tett Iahrhund.. von den Landen dringen sollte" die wir und unsre Vorfahren an dem Reiche von langen Zeiten in ruhiger Server hergebracht haben, als Euch insbesondere um Elsaß kundlich ist; zudem so wäre es Euch und denen von Basel an eueren und ihren Freyheiten und Rechten auch schädlich, solltet ihr einen Herzog über euch haben, da ihr nie keinen gewmmet; denn im ganzen Elsaß sind keine andre Fürsten, als die Bischöfe von Straßburg und von Basel, und der Abt von Murbach." Graf Rudolf von Habsburg, Lauffenburger Linie, war in eine solche Armuth gerathen, daß er seine Stadt Lauffenburg versetzen mußte. Der Rath von Basel, der sich vermuthlich vor einem zu mächtigen Pfandherrn fürchtete , kam im I. i;2 ix. Periode. Andere Hälfte des i4t'en Jahrhund. Ausgaben dabey beliefen sich auf ungefähr 1200 Pfund, und wurden schon auf Rechnung der Engelschen angegeben. Im Jahr i; 6 s befahlt) Kaiser Karl IV den Bas« lern „ die Juden, seine Kammerkncchte, die damals in, wendig Bafel saßen, und künftigs darinn seßhaft würden, getreulich zu schirmen und zu fristen, und sie zu besteuern und zu »ließen, als es die Basier bescheidmüch dünket; auch sollen die seßhaften Juden niemand anderm Wetters gebunden seyn zu dienen, oder etwas zu geben, wider ihren Willen. Dieß alles sollte so lange, bis der Kaiser oder seine Nachkommen es widerrufen würden, und noch das ganze nächste Jahr darnach, fortwähren". Im gleichen Jahre r) gab der Kaiser, auf ernstliche Bitte des Bischofs, dem Schuldheiß, dem Rath und den Bürgern des mmderm Basels, seinen und des H. Reichs lieben getreuen, die Freyheit und Gnade, daß sie Bürger annehmen mögen, in gleicher Weise als die von Colmar getheilt. Die freyen Städte Straßburg und Basel werden von den Reichsstädten Hagcnau, Kolmar u. s. w. unterschieden. Dem Kaiser wird vorbehalten, daß an seiner kaiserlichen Gnade stehen solle, diesen Satz und diese Beredunge ze widerrufende und abe ze tunde ob er will. — Freyburg im Breißgau stehet auch als freye Stadt unter der Zahl der Verbündeten. Die Worte sind eigentlich „ Wir . . . bekennen . . . . daß wir ... . von des Reichs wegen bevolhen hant Bevolhen kann hier aber für empfohlen, aufgetragen, übergeben verstanden werden. r) Am St. Walpurgs-Abend, wie auch der vorig« Freyheitsbrief. m. Kap. Von izss — iz§6. rs; es thun r/); zweytens, daß Niemand ihre Bürger anderswo laden / noch beklagen solle , als vor ihrem Schuldheißen , wen sie aber rechtlos ließen, der mag wohl anderswo klagen; drittens daß Niemand einigen Grundruer n) auf dem Rhein von ihnen nehmen solle. Im Heumonat dieses Jahres geschah der erste Einfall der Engelländer in das Elsaß , und zwar unterhalb Straßburg. Die Reichen hatten lange und kostbare Kleider und gute Harnische, die Armen giengen mehrentheils barfuß. Ihr Hauptmann / ein Ritter, hieß der Erzpriester von Springherz. Sie waren vierzigtausend Reuter und Fußknechte stark. Die jungen Knaben, die sie aufsteugen, behielten sie zu Knechten und Lausern -r). Da sie keinen Sturmzeug mit sich führten, durften sie sich zwar an die festen Städte nicht wagen, dagegen aber hatte das übrige Land um so viel mehr auszustehen. Die Straßburgev mahnten die Baßler zu Hülfe, die sich anfangs, wegen erledigtem bischöflichem Stuhl, entschuldigten, nach einer zweyten Mahnung aber Zuzüger schickten, welche bey den «) In diesem Artickcl stehet ferner: » Und wollte auch jc- „ wand einen von ihren Bürgern oder Söldnern erzügen, „ das soll man thun, jedermann mit seinem Genossen, „ ein Bürger mit einem Bürger, und ein Söldner mit „ einem Söldner, als Recht ist ,<-) Grundruer, eine Art Wasscrzoll, so von den Schiffern bezogen wurde. *) Außer den Brandschatzungen und andern Gewaltthätigkeiten , welche sie ausübten, wird noch von ihnen gemeldet: „ Die Frauen und Töchter alte oder junge die sie ergriffen, mit denen begierigen sie also ungewöhnliche Unküschheit, daß es schemeliche wäre zu sagen 224 n Periode. Andere Hälfte des' iMi Iahrhund. Straßburgern so lange blieben/ bis die größte Gefahr vorüber zu seyn schien. Allein bald nach derselben Rückkunft stellte ste stch nicht nur im niedern Elsaß wieder ein/ sondern auch in unsern Gegenden. Daher war auch auf die neu eingekommene Mahnung der Scraßburger die Antwort unsers Räthst): » Nu ist dieselbe böse Gesellschaft/ der man spricht die Engelländer/ von euch herauf zu uns gezogen / und schädigen uns und unsre Bürger berlich und grösselich, und sind so nahe bey uns/ daß wir nicht wisse»/ um welche Zeit ste auf uns rücken werden. Wir ha» ben einhellig und auf den Eyd in unserm Rath erkannt/ daß uns die ehegenannte Gesellschaft und das böse Volk als gar unrecht thun und gethan haben, darum wir euch billig mahnen sollen und möge». Deßwegen mahnen wir euch eures Eydesund der Bündnisse/ so ihr und wir miteinander haben / daß ihr förderlich und ohne allen Verzug mit eurer ganzen Macht zu Rosse und zu Fusse, uns zu Hülfe kommet / und bis an die Stunde bey uns bleibet / daß wir uns dieses Volkes erwähret. Wenn selbiges dann von uns weggezogen, also daß wir vor ihm sicher seyen, so sind wir, von eurer Mahnung wegen, gehorsam gegen euch zu thun, was wir billig sollen." Es hatten aber die Basler auch die Schweizer um Beystand angerufen, denn ihre Stadt war seit dem Erdbeben an vielen Orten noch ohne Ringmauer, und die Stadtgraben waren noch nicht allenthalben von den eingefallenen Mauern geräumt. Die Berner und Sollothurner schickten l soo Knechte hinab, von welchen die ersten weisse Röcke anhatten, die mit schwarzen Bären bezeichnet wa- -,)'Dcn rr Zulii i;6;. AI. Kap. Von iz>s — i;66. 20 ) ken. Da sprach der Hauptmann von Bern: „ Ihr Her-" ren von Basel/ uns Hand befohlen unsre Herren von Vessn und von Sollothurn, daß wir üch behülfen und berathen syn sollen, und unser Lib und Leben mit üch wagen, daß üwer Stadt, üwer Lib und Guth, Wib und Kind, geschirmet werden; darum ist unser Meynung , wo und an welchen Enden ihr üwer Stadt am meisten besorget find, daß ihr uns daselbsthin beschützetDie von Basel empfiengen sie schön mit ernstlicher Danksagung, und wiesen ihnen die Steiuen-Vorstadt an. Den folgenden Tag kamen noch ZOOO von Zürich, Lucern, Uri, Schweiz, Unterwalden, Zug und Glaris 2:). Da giengen manchem Basier, sagt Tschudi, jungen und alten, die Augen über, als ste die Eidgenossen so wohl gerüstet hineinziehen sahen, da sie -och damals mir ihnen nicht verbunden waren. Als aber' die Engelländer ihre Ankunft vernahmen, rückten sie nicht weiters hinauf, und da der Kaiser nachher mit den Reichs» truppen nach Colmar zu aufbrach, räumten sie das Land, und nahmen ihren Rückweg über Befort. Die Urheber dieses Einfalls sind unbekannt. Die Schweizer haben den Herzog Leopsld von Oesterreich angeklagt; bey den Elsas« fern siel der Kaiser in Verdacht; und der Kaiser wälzte die Schul- auf den König von Engelland, der die Herzoge von Oesterreich nöthigen wollte, seinem Tochterman« ne, 8n-e äe Louci, dessen Mutter eine Herzogin von Oe« sterreich (Catharina) gewesen, "die versprochene Ehesteuer und das mütterliche Erbgut ausrichten zu lassen. Einige haben auch diese Rotte für die ksclio lombarclica gehalten, r) Die von Bern hatten tie Sollothurner, und die von Schweiz hatten die von Zug und Glaris mitzuziehen gemahnet. 2o6 ix. Periode. Andere Hälfte des c 4km Jahrhrmd. die da dem 6.alencic> Visconti zuMayland, diente (Königshof, p. i;6), welches viel wahrscheinlicher ist, da der Kaiser kurz vorher in Avignon dem Pabst versprochen hatte, ihm wider den Visconti zu helfen. Hierauf hatte sich der Kaiser nach Sels am Rhein begeben. Von dort konnte er durch das Elsaß und die Schweiz in das May« ländische. Folglich wehrte ihm jene Rotte im Elsaß den Durchzug, oder fie spähete seine Absichten aus, und verhinderte , durch Verheerung des Landes und verursachten Schrecken, daß der Kaiser, falls es ihm Ernst seyn sollte, nicht so leicht Hülfstruppen austreiben möchte. Uebrigens geschah von Seiten derselben weniger Schaden noch, als von Seiten der Reichstruppen. Bey'sechs Jahre lang mußte man, wegen Theurung und eingerissenen Krankheiten , die Folgen davon verspühren. Während dieser kriegerischen Auftritte verdienten über Fremde das Bür- gerrecht a). Unsre Ausgaben beliefcn steh auf; 506 K L). Im folgenden Jahre, den 17 Jenner, verbanden sich die Bischöfe, Fürsten, Herren und Städte im Elsaß nebst Basel mit Erlaubniß des Kaisers zusammen, und richteten Als Burkard Keller, Hcinzmann Grimm, Hanncmann Gürtler von Zürich, Hanncmann Götz von Rufach, Löwe der Bcrmentcr von Straßburg, Johannes Brun von Zürich, Hennemann Schclli der Weber, Bcrchthold von Spir, Wilhelm Rot von Freyburg in Uchtland, Cunz Wild, Claus Fritzschin von Wcrishuscn, Ulli Bischof von St. Al- ban, Wcrnli Wolleb. L) Zwey Reisen nach Straßburg mit Glcfen und Schützen 1927 Pf. Söldnern von 70 Tagen zu Solde mit Ausrüstung 10 fl. jedem, und für die Hengste, die man vergelten mußte, i;?? Pf. Siehe Ausgabbuch von izü;. iv. Kap. Von 1365 — i Z7O. - 207 einen Landfrieden auf. Dreyzeherr achtbare Männer wurden über denselben zu Richtern gesetzt/ für den Bischof zu Straßbnrg zwey/ den Bischof zu Basel einer/ für Oesterreich zwey/ für die übrigen Herren zwey/ für Straßburg zwey/ für Basel einen/ und für die Reichsstädte zwey. Von des Kaisers und des Reichs wegen erwählte man den Ritter Lutzmann von Rotersdorf zu einem gemeinen dreyze- henten Manne. Viermal im Jahre kamen fie in Colmar zusammen/ und richteten die Klagen aus/ welche vor ihnen geschahen. Aus diesem auf drey Jahre geschlossenen Landfrieden erfolgten einige Sicherheitsanstalten an den Gränz- orten/ wie zu Beford und Tattenried c). - - "7-7-7^ - - ------- > " »- Viertes Rapitel. Bischof Johannes von Vienne. Verfassung. Freyburgerkrieg. Kriegszüge im Elsaß. IZ6s— IZ70. ^m letzten Brachmonat starb Bischof Johannes Senn von Münsingen und Bucheck/ eben zu der Zeit/ wo die Engelländer sich im Elsaß zeigten. In einem Schreiben an Straßburg meldet unser Rath: » So hat sich leyder zugefügt/ daß unser gnädiger lieber Herr/ c) In den Ausgabbüchern von r;66, i;6? und 1)68 findet man: Wegen dem Landfrieden Söldner zu Tatlenried 4°c> Pf... .. . wegen dem Landfrieden 4; Glenen gen Wal, chen/ 1; Glenen zu Beford/ und iS andre Glenen Schützen und Wägen 6;4 Pfund. 208 IX. Periode. Andere Hälfte des I4ten Jahrhund. -er Bischof von Basel/ todt und von dieser Welt geschieden ist; davon wir in grossem Kummer sind / das Gotts- haus zu versorgen/ und die I^csim zu besetzen, insonderheit wie es jetzt um das Land stehet, von der Engel- länder und andrer grossen Stösse wegen, so das Gotts- haus wider die welschen Herren hat, wie wir dazu verpflichtet sind. " Sein Nachfolger war Johannes von Vienne im Del- phinat, ein Burgundtschcr Graf und Domherr zu Metz, welchen der Pabst zur bischöflichen Würde erhob. Sein kriegerischer Geist und die Begierde, des Bistums ehemalige Rechte und Besitzungen wieder zu erfechten, vertieften ihn in Schulden, welche auf mehr als sechs mal hundert tausend Goldsgulden geschätzt wurden. Er ertheilte den Kleinbaslern (den izten Jennev r;66) einen Freyheitsbrief, der zwey Begünstigungen enthielt: i°. daß sie jährlich, auf Martini, nicht mehr als 4v ik zum Gewerf geben sollen, damit sie desto mehr Lust zum bauen, und den Flecken Minderbasel zu befestigen haben möchten. 2°. Daß die Schuldheißen, die er ihnen geben wird, bey ihnen seßhaft seyn sollen, damit sie desto das in allen Dingen verrichtet werden, so sie und ihre Stadt angehen. Zugleich aber erklärte er sich, daß sie durch Undankbarkeit und Ungehorsam diese Gnaden verwirken würden. Mit -er grossen Stadt gerieth der Bischof bald in Streit, wie folgende Urkunde des Kaisers von i;§6 des nähern zeigt: Wir Carl von Gottes Gnaden, römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrcr des Reychs und König zu Bchcim, entbiethen dem Bürgermeister, dem Rathe und den Bürgeren, gcmeinli- chen 2O9 Kap. Von — iZ7O. chen der Statt Basel, unseren und desReychs lieben Getreuen unsre Gnade und alles guts; liebe Getreue! uns hat fürgelegt und geklagt der ehrwürdig Johannes Bischof zu Basel, unser lieber Fürstc, und Andächtiger: daß Ihr Ihn und sein Stift an Ihren Rechten, Gnaden und Freyheiten, die Sie von Uns und unseren Vorfahren römischen Kaiseren und Königen her- bracht und behalten haben, und wider eurer selbs Bricffe, damit Ihr dem Bischof gelobt und geschworen habt, schwerlichcn überfahret und schcdlichcn hinderet, sonderlichen, daß IyrMei, stcr und Rahtleuthe, und auch Zunftmeister und Zünfte unter euch setzet und auch neue Gesetze und Gelt zu Basel machet, und Ungelt und Zölle auch uff seine Leute und Guth, beide geistlich und weltliche, zu kleinen Basel und andcrstwo setzet, und die von ihnen ncmmct, und auch seine Leute von Liestel, wider cuere Brieffe, ze Bürgeren empfahct und einnemmct, und auch die Lichte, damit man zu Hochzeiten in der Stift zu Basel lichten solle, abbrechet, des sie Uns alles mit guter Kundschaft und Brieffen underwiset haben; und wenn des von alter nie gemessen ist, und wider Ihr Recht, Freiheit, Gnade und Brieffe geschechen ist, und geschieht, so meinen wir des nicht zu leiden, und mahnen euere Treue, damit Ihr Uns und dem Riche verbunden seyet, und gebiethen euch auch ernstlichen und vestiglichen bey unsren und des Reichs Hulden, daß ihr (inwendig einen Mandem (Monat) nach Angesicht dieses Briefs, alle Sachen, Schreiben, und Gebrechen widerrüffet, und gänzlichen abdcutet, und demselben Bischof, seinem Capitel und dem Stift Treu undcrhaltct, was Ihr Ihnen von Recht oder Gewohnheit schuldig seit ze thun, und auch gcnzlichcn widerkchret, was ihr von dem Ungelt und Zöllen ufgenommen habt, ohn all Widerrede; wo ihr des nit thätet, so meinen und wollen wir, dem cgcnannten Bischofs und seiner Kirchen, mit Rate unser Getreuen helfen, das er bv sinen Rechten, Freyheiten, Gnaden, Handvestcn und Brieffen blibe. Zweyter Band. O c> 2iO ix. Periode. Andere Hälfte des i Hten Jahrhund. Mit Urkund dieses Briefs/ versieglet mit unsrer kciserl. Mai. Insicgel/ der geben ist zu Frankfurt nach Christus Geburt i;oc> Iar/ darnach dem 66Jar, an des heil. Creuzcstag exsle. unserer Reiche in dem 21 und des Kaiscrlhums in dem ir Jare. In wie weit diese Klagen gegründet waren, und was auf des Kaisers Befehle erfolgte, finde ich nicht aufgezeichnet. So viel bemerke ich nur, daß eine Abänderung bey der Feyerlichkeit des Bürger-Schwörtages, allem Vermuthen nach, in diesem Jahre geschehen sey. Unmittelbar nach dem Erdbeben (i;s6) schwor noch die Gemeine, in einem Haufen auf dem Münsterplatz versammelt, vor dem Bischof und dem Rath, nicht aber auf den Zünften vertheilt, dem Oberstzunftmeister zu Handen des Raths. Wir werden aber im folgenden Abschnitt eine Stelle anführen, aus welcher steh ergiebt, daß schon im I. 1^67 der Oberstznnftmeister den Jahreid von den Bürgern abnahm. Folglich geschah die Abänderung zwischen und 1^67; und da keines von diesen zehen Jahren mehr darauf zu passen scheinet, als jenes, wo der Bischof über gekränkte Rechte klagte, und solche durch kaiserliches Ansehen zu schützen suchte, so glaube ich mich berechtiget, jeue Abänderung in diese Zeiten zu setzen. Die Eidesablegung von vertheilten Abtheilungen der Gemeine wird man stcherer für die Zukunft erachtet haben, indem alsdann einige hitzige Köpfe nicht so leicht das ganze Volk zum Aufstand bringen können. Die Stadt Freyburg im Breißgau stand zu dieser Zeit in harter Fehde wider ihren Schirmsherrn, Graf Egg von Fürstenberg und Freyburg, der verschiedene Fürsten und Herren zu Helfern hatte. Die Vasler, Dreyfacher und Neuenburger am Rhein, hielten es mit IV. Kap. Von l? 6 s — !Z70. Lil -er Stadt / und gewannen die Burg, wo sie zwey Edelknechte gefangen nahmen und tödteten. Der Krieg nahm aber vor Endingen, so die Städte belagerten, einen unglücklichen Ansgang für sie; mehr als tausend von den ihrigen wurden zwischen Endingen und Dreyfach erlegt, etliche hundert gefangen, und bey vierhundert in den Rhein gesprengt. Kaum der Zehente von den Basiern kam wieder zurück. Und Freyburg wurde endlich genöthigt, sich in die Arme der Herzoge von Oesterreich zu werfen ck). ck) Die Ausgaben in diesem Kriege waren: „ZuBrisach mit Schützen, Schiffen und Wägen 289 Pfund. Kosten wegen unsern Eidgenossen von Freyburg um Sold und Verlust 22)9 Pfund. Reise gen Endingen 802 Pfund. Ferner bey der Fahrt gen Lare 804Pfund". Auch schickte die Stadt, auf Rechnung der Freyburger, die 1644 fl. dafür bezahlten, 4» Glcnen nach Kenzingen. Zwey mal wurden neue Bürger angenommen. So lauten die Worte der Bürgerverzeichnisse. ,5 ^»no vomi- ni i;66, lud Domino Ottetnanno Lcslmii Älsgillro Li- vlum, da verdienten die so hienach verschrieben stehen, ihr Bürgerrecht, als unsre Eidgenossen von Freyburg uns ge- mahA hatten gen Dreifach auf des Grafen Eggen feine Helfer". Dann folgen die Namen von 108 Personen, als Heinz Bischof von Bern, Heinzmann Hörner, Brenner, Hcinzmann Kundiger von Knöringen, Merkt: von Lün- burg, Kunz Bischof, Ulrich Meyer von Reinendvrf, Peter Dietrich, Peterinann Ifclin. — Ferner findet man: «-imno Domini 1)67 lud Domino Ottrmmnno Loalsrii Mlite Ä 1 ». xittro Livium, da verdienten die so hienach geschrieben stehen, ihr Bürgerrecht, als unsre Eidgenossen von Freyburg uns gemahnet hatten gen Endingen auf Graf Eggen O 2 2iL ix. Periode. Andere Hälfte des i4ten Jahr Hund. Aus dem Leistungsbuch von r;67, nach St. Grego- rientag, vernehmen wir, daß der Zug vor Endinge» einige Gährung veranlaßte. Wir wollen die Stellen selbst anführen. „ Erni Münch der Zimmermann/ soll fünf Meilen und i o Jahre vor den Kreuzen leisten / wegen dem Gelaufe so er that, da man vor Endingen zog, und um dergleichen unredeliche und unendeliche Reden, die er vor und nach führte. Und hat auf sich selbst gefetzt, daß wenn er vor der Zeit hineinkäme, oder etwas wider uns, die mistigen, oder unsre Eidgenossen thäte, daß man ihm, ohne Gericht und ohne alles Urtheil, das Haupt abschlagen solle. " Ferner wurden 9 verwiesen, und insonderheit Walter von Wiffenhorn der Messerschmied, weil er, da man vor Endingen zog, manchem von den Zünften in Eid gab, daß sie einander behosten seyn, und falls einer wegen dem Auflauf käftigct werden sollte, daß sie sich alle seiner annehmen würden, um solches abzuwenden. Fünf andre mußten ein Jahr leisten, um daß sie in des Meisters Haus liefen, da man gen Endingen zog, und sprachen, sie wollten das Banier haben; und anch sonst mit dem Meister ungewöhnlich redten. Klügst, der Schlosser, nahm wirklich das Ballier von dem Zunfthause heraus, nnd machte« daß die Leute in dasselbe fielen. Klaus von Altkirch, der Schnei- von Freyburg und seine Helfer. " Worauf 84 Namen folgen, als Byfchof, Müller, Wollcbc, u. s. w. Die Jahrzahl 1)67 scheint den Chronickcn zu widersprechen, welche alle die Niederlage bey Endingen schon im October i;66 erzählen; doch mag sie sich anch nur auf die Zeit beziehen, wo die Namen der neuen Bürger aufgezeichnet wurden. IV. Kap. Von iz6s — IZ70. 2 l? der/ wurde auch verwiesen/ weil er gesagt: „ Er wäre dabi, und sehe daß der Oberstzunftmeifter, Herr Wern- her Ermann / die Stadt verrathen wölte han / und wölte ihn darum würgen in einem Ringe Auch hatte er in der Reise nach Endingen gesagt: „ Man sollte Steinsulz und sine Sechse murden Endlich wurde ein gewisser Messerschmied für zehen Jahre verbannt / weil er dem Oberstzunftmeister / der bey dem mehrgedachten Auflauf ihm den Bürgereid zu Gemüthe führte/ erwiderte: „Ich hau üch eins Huntz Giggmden Gigcken gefworn Es scheint / daß an dem folgenden Schwörtage viele sich weigerten, den Vürgereid zu leiste»/ denn es wurde, den sten Angst, folgendes erkannt: LonlkttuUo.... hui nolunt jurars L obsäirs consulilms. „ Rate und Meister haut cinhellccklich erkannt und besamc- nct uff den Eyde: wer unser Bürger ist, oder der in unsrer Stadt seßhaft ist, der nüt.Gehorsami schwört inwendig den nächsten achr Tagen, daß dessen Bürgerrecht soll ab sin, und soll in fünf Jahren nimmer Bürger werden; und solh man ihm in den fünf Jahren unberatcn und unbeholfen sin, was ihn Kummers und Erbeit angat, und was ihn Krieges und Sachen anfallen und angant in den fünf Jahren, darzu soll man ihm niemer berathen noch behelfen sin, weder in den ? Jahren rwch darnach. Und nach den 5 Jahren soll er noch- denne (dennoch) nüt Bürger sin, Rate und Meister erkennent es denne. Und wer in unser Stadt sessehaft ist, und die acht Tage übersitzt, und nüt Gehorsami swert, der soll gehorsam sin, und soll man ihn gehorsam machen, und soll man ihm noch- denne (dennoch) weder beraten noch behelfen sin. — Wer aber in Landes nüt enwere, oder von diesem Gebotte nüt wüste, noch vernomen hette, und das zu den Heiligen swure, dem soll diß Gebotte kein Schade sin-" O 214 ix.Periode. Andere Hülste des i-jteilJahrhllnd. - Noch i>„ November dieses Jahres entstand/ aus Anlaß der Stadt Viel / zwischen dem Bischof nnd den Vertiern Krieg. Unsre Stadt nahm aber keinen andern Antheil daran/ als daß sie in des Bischofs Diensten/ die Stadt Ölte» mit Schützen besetzte, und ;28 W dafür ausgab. Indeß mußte der Bischof, zu Bestreitung der Kriegskosten/ verschiedene Herrschaften versetzen. Im gleichen Jahre an dem Palmabend, erhielten die Basler vom Kaiser das Recht, einen Transitzoll aufzuheben, wie folgender Freyheitsbrief des meh rern zeigt. Wir Karl von Gottcs Gnaden, römisckcr Kaiser, zu allen Ziten Mchrcr des Richs und König zu Bchemi, bekennen und thun kund öffentlichen mit diesem Brief, allen den die in scheut oder hörent lesen, daß wir durch mennigfatte Dienste und stete Trume, die unser liebe guten gctrüwcn, die Bürger gcmcinlich der Stadt zu Basel uns und unsren Vorfahren an dem Riche, römischen Kaiscren und Künigen often nützlichen und wilkclischcn gethan haben, und noch thun sollen und mögen in künftigen Ziten, denselben Bürgeren der Statt zu Basel die bcsundre Gnad gethan haben, und thun in die mir wohlbedachtem Muthe, rechten wissen, von kaiserlicher Machte Vollkomheit, und mit Kraft dis Briefs, daß sy von jedem Vardel, Ballen und Wohlsack die den Rin uf und nider gcnt, und durch ire Stat und Gebiete gcfürt werden, einen halben Guldin ufheben und nemmcn sollent, und von allerley Kouffmanschaft nach Marzal als das gewöhnlich ist, one irrung allermcnglichs, nnd Widerrede; wäre such daz wir oder unser nachkommen an dem Riche Kaiser oder Künige den chgenanntcn Zoll abthun und widcrruffen wurden, daz sol in keinen Schaden bringen, als lang daz wir oder unser Nachkommen an dem Riche denselben Zoll von den cgcnanntcn von Basel erledigen und erlösen um zwcitu- scnd Guldin guter und schwerer von Florenz one allen Abschlag IV. Kap. Von i; 6 s —. IZ7O. 215 dcr Nutzen den sie vor und nach innemmen und genommen haben. Darum gebieten wir allen Fürsten, geistlichen und weltlichen, Grafen, Frycn, Dienstlcüthen, Rittern, Knechten, Bur- gegraven, Gemeinschaften der Stetten, Märkten und Dörfer und allen anderen unser und des Richs Amtleuthcn, Underthanen und Getreuen die nun sint oder zc Ziten werdcnt, daß si die egenanten Bürger von Bafel an den vorgcnantcn Zollfryheit und Gnaden, die wir ihnen gethan haben, nicht irren oder hindern in khein wiß, sondern sie daby schützen und schirmen, und In dazu beständig und beholffen sin, als oft und als dicke das nothdürstig were; wer auch daß Jemand, wer dcr were, der vorgenanten Gnad und Fryheit überfure und freventlich darwider thete, der soll in unsers und des Richs schwere Ungnade und darzu Pfund kotigen Goldes verfallen sin; mit Urkund dis Briefs versiglet mit unser kei, scrl Mayst. Jnsicgel, dcr geben ist ze Prag nach Christus Geburt Jar und darnach in dem 67 Jare an dem Palmabend, unsrer Riche in dem arsten c) und des Kaiserthums in dem i;tcn Jare. In den 1.1)69 und i?7o veranlaßten verschiedene Kriegsanstalten beträchtliche Ausgaben. Die Basier zogen vor Altkirch, Blotzheim, Watwiler, Hertenfels, Ericurt, und Blauenstein/). Die Ursache davon stnde O 4 e) Das 22 Jahr, nämlich seit seiner ersten Wahl zu Rense. /) Ausgabbüchcr: „ Erster Zug für Altkirch, 40 Gleven, Schützen, und Wagenlüte 286 Pfund. Zweyte Fahrt gen Altkirch und Blotzheim, Gleven, Schützen, Speer- knechte , und Wagenlüte 704 Pfund. Ufrüstung für den Zug gen Watwiler 29 Pfund. Zug gen Hertenfels -77 Pfund 12 Schilling. Geschenkt dem Bürgermeister und dem Oberstzunstmeister um ihre Arbeit die sie gchebt hant üv Pfund. Hügki Vizthum und fünf andern von ihres 216 IX. Periode. Andere Hälfte des ig-lcirJ'ahrhrmd. ich nirgends : folgende Umstände können wir aber bemerken. Der Kaiser trat im I. i;68 einen Rdmerzng an, von welchem er im Jenner i;69 wiederkam. Die von Zürich, Vern und andern Eidgenossen waren mit ihm gezogen. Die Basier weigerten steh, seiner Mahnung ungeachtet, ein gleiches zu thun. Der kaiserliche Landvogt im Elsaß von Weitenmühle bekam den Auftrag, ste darum zu strafen; und erst Samstag nach St. Catha- rinentag 1^69 fanden ste steh mit ihm ab, und versprachen 2000 fl. zu bezahlen. In dem darüber verfertigten Schuldbriefe werden die Gründe der Weigerung nicht angegeben, eS muß also erinnert werden, daß die Basler immer behaupteten, ste seyen, ausser wegen der Krönung, zu keinem Römerzug verpflichtet. Einen andern Umstand giebt uns ein Schreiben des Kaisers an die Reichsstädte im Elsaß vom i2ten May i;?i an, aus welchem zu ersehen ist, daß im Elsaß und in den daran stossenden.Landern grosser Unfrieden, Raub und Angriffe geschahen, und er ihnen also befahl zu Felde zuziehen, nm die schädlichen Leute zu vertreiben. Endlich ist zu bemerken, daß die Aussöhnung der Herzoge von Oester- Dicnstcs und Soldes wegen 174 Pfund. Für Hengste die uns abgegangen sind und wir gckonft Hand von Hr. Hannemamr von Ratpcrg, Wcrnhcr Erimann und Hüglin Vizthum 161 Pfund. Zug für Ericurt ohne die Waffcn- röcke 2442 Pfund. Reise zu Blauenstcin, ohne die Waf- fcnröckc 2)6 Pfund. Hr. Rudolf von Bcrghcim und sincm Sohne von ihres Dienstes wegen so sie uns gelobt hanr 86 Pfund."—Zusammen,4;?; Pfund, eine Summe, welche bereuen läßt, daß wir die Veranlassung solcher Kriegszüge nicht kennen. 217 V Kap. Von 1,-72 u >;7?. reich erst im I. i;-o durch die Vermahlung -es Herzogs Albrecht mit Elisabeth/ des Kaisers Tochter, zu Stande kam. -r - Fünftes Rapitel. Privilegien. Kriegszug für Straß bürg. Bischöfliche Zölle und Münzrecht. IZ 72 UNd IZ7Z. r,- 72 . 7 ^olgende Freyheitsbriefe erhielten dieBasler von Carl IV zu Eltwil, Freycag vor St. Margreten Tag. i°. Wegen Gebrauch des kleinen Siegels. Der Kaiser sagt in der Urkunde, es hatten die Basler stch beschwert, daß wenn sie, oder einer der ihrigen, auf einiges benachbarte Landgericht oder andere Gericht geladen wurden, und sie dieselben ihrem Bürger, als gewöhnlich ist, versprechen sollten, man sie nöthigen wollte, es unter der Stadt grossem Jnsiegel zu thun, welches doch vorher nicht gewöhnlich gewesen. Er befahl also allen Richtern, daß in solchen Fällen das kleine Jnsiegel so viel Macht haben solle, als das grosse §). S s §) Warum die Basier sich des kleinen Siegels lieber bedienten als des großem, wird man nicht so leicht erklären können, um so viel mehr, da man vorher bestimmen müßte, was man damals grosses und kleines Siegel nannte. Uebrigens hatte man schon im I. i;6; von Rudolf, Herzog von Oesterreich, in Ansehung seines Landgerichts im *E!saß, eine ähnliche Bewilligung ausgewirkt. » 218 l X. Periode. Andere Hälfte des 14-ten Iahrhund. 2 °. Wegen der Gerichtsbarkeit auf dem Rhein. Der Kaiser bestätiget und erneuert das Recht zu richten auf dem Rhein bis in die mindere Stadt, und daß auch das Rheinufer bey der mindern Stadt zu dem grossen Bafel gehöre, und die Bürger der grossen Stadt dasselbe Ufer besetzen mögen, wie von Alters her geschehen, oder geschehen sollen. g°. Wegen ertheiltem Geleitsrecht. Der Kaiser erlaubt den Basiern, bis auf Widerruf, durch gemeinen Friedens und Gemachs willen der Straßen in des Reichs Landen, daß ste alle durchführende Leute und Gaste (Fremden), die Geleit fordern und miethen, geleiten sollen und mögen, bis an die Stette, da ste sicher seyn mögen. Zugleich befiehlt er den Fürsten und Reichsangehdrigen, ihnen dazu behalfen zu seyn, wenn und wie dick ste dessen bedürfen. 4°. Wegen allgemeiner Bestätigung und Erneuerung der Rechte, Freyheiten, Gnaden und guten Gewohnheiten, welche die Vasler von Alters gehabt und hergebracht, und von wem auch solche an sie gekommen waren, mit Befehl an die Fürsten u. s. w. sie dabey zu schützen und zu schirmen. Um diese Zeit wurde ein Gesätz über die Beschenkun- gen der Rathsglieder errichtet, welches in manchen Rücksichten angeführt zu werden verdient. Es ist ze wissende, daß des Jahrs da man zalt von Got. tcs Geburt drcyzehenhundcrt zwcn und stcbcnzig Jahre, da Her Henneman von Ramstein , Ritter, Bürgermeister war, daß da alte Nahte und neue Nähte, und die Zunftmeister, ge- meinlich neue und alte, uff den Kayser Heinrichs Tag vcr- schwurrcnt, Miete ze nemmcnde, zu den Heiligen untz zu sant Margreten Tag dem nächsten,, und dannanthin sechse ganze » m lil m e> il! s >>! u> ir -r K i':: m n> E ir tü ri> »> l" Kap. Von 1572 u. 1^7,'. 219 Jahre, die allernächste nach einander kommen! /-); nnd ka- mcnt auch übcrcin und bcsamncrcuc gcmcinlich und eiuhellig- lich uff den Eyde, daß alljärglichs hinanrhin nüwc Nähte und alte Nahte auch schwören zu den Heiligen, als auch sie gethan hant, keine Miete ;c «einende, von niemanden der mir der Steile oder vor dem Nahte oder vor dem Gericht ütes ze thunde oder zc schaffende hct, und söllcnt auch besorgen uff ihr Eyde, jeglicher in sundcr, daß sinnlich Miete, sin Wibc noch Kinder noch sin Gesinde, noch niemanden, von sinen wegen, ncmmc; wol ist usgcnommen, daß einer von einem mag ncmmcn eßige Dinge, unter fünf Schillinge Wert, und von dem noch von niemanden anders von deßwegen soll er des Jahres me nemmcn, auch by dem Eide; wol mö, gent auch Nähte und Meister von den . . Herren r) Hengste, Pferde und Gute ncmmen, also daß sie es sagen öffentlich die richü bv dem Eyde; wer dennc das Gut genommen het, oder dem das Gute gelobet ist, was den Herrn ansaht, der das Gute geben hat oder gelobt, da soll der, dem das Gut geben und gelobet ist usgahn von dem Nahte, Wonne und wie dick man von des Herrn wegen dcheine frage oder Erkcntniffe will thun, doch mag er wol den Herrn vorhin bescheidcntlich verantworten, ob er will, ohne Gefchrte Es ist auch behalten und usgenommcn, daß die Metzicr oder andre Zünfte, Klöster und Juden ungefährlich einem Bürgermeister , einem Zunftmeister oder den Rathen Geschenke geben mögent, als sie dahar von Alter har gewöhnliche zu den Höchsten /) gethan hant, doch daß semliche Gabe der Stadt nüt /-) Wenn man ein nützliches Gesätz nur für sechs Jahre errichtet , soll man nicht daraus schließen, daß Leidenschaften in einem hohen Grade sich demselben widersetzten? r) Herren, das sind Fürsten, Grafen, Freyherren. ä) Solche Ausnahmen mußten nothwendig das Gesätz ;u nichts machen. /) Hohen Festtagen. 22c> ix. Periode Andere Hälfte des i^en Jahrhund. schcdelich sy, ungefährlich /»). Schaukle, oder gebe auch dchein Kloster ihrem . . Schaffner und Pfleger sites, um sin Arbeit, oder thäte ihme dchein Dienst, als dahar, das soll auch dchein Schade sin. Bcleite auch dchein Ritter, oder der ander deheincr von den Nähten, jemand (er sie Christen oder Juden'), und schenkt oder gic der darnmbc ütcs, das soll auch dem an sinem Eide dchein Schade sin, also daß semlich Schenkin und Gabe auch der Stadt dchein Schade bringe ohne Gcfchrdc. Und wenn dieser Dingen dchcins jemand der Räthen verbreche, oder dchein Miete ncmmc, anders dcnne Vorbescheiden ist, in dem vorgeschrieben Zilc, der soll ein Jahr ohne Gnade vor den Kreuzen leisten, und soll auch nicmerme Nahte noch Meister werden, und wcnne je der alte Nahte nsgat, so soll er dem neuen Nahte in den Eide geben, diese Dinge stete ze habende und nüt abraffende, eh sich die vorgenannten scchse Jahre vcrlauffcnt. Im Laufe dieses Jahres wurden zwey Kriegszüge vorgenommen. Der eine gen Jstein, einige Tage vor Pfingsten, bey welchem 154 das Bürgerrecht verdiem ten ,r). Die Veranlassung ist mir unbekannt. Die Folgen waren aber, so viel es sich aus den Einnahmbüchern schliessen laßt, daß die Basler die Herrschaft Jstein in Besty nahmen. In der Einnahme von Johann. Bapt. 1 ; 7;, bis I. B. i ; 74 finde ich folgende Stelle: „ Item, so haben wir empfangen von unserm Vesti Jstein und den Dörfern, so dazu gehören »)". Der andre Zug war zu Gunsten der Straßburger wider den Ritter Hans Erbe, der, wie Königshof mel- m) Dieser ganze Vorbehalt bedarf keiner Anmerkungen. n) Claus und Hannem. Gygcr, Hs. Rapp von Rheinfcl, den, Ulrich Samson, Hemman Qberli von Frybmg, Wernlin Hesse, Peter von Waldkirch u. s. w. 0) Siehe das folgende Jahr. v. Kap, Von 1Z72 u. iz?;. 22l Let/-), alle die Herren, und Böftwichte und Straßen- rauber gesammelt hatte , die auf die Stadt oder in dem Lande raubten und angriffen. Die Vasler schickten zo Glefen und einen Hauptmann/ deren Sold sich für zwey Monathe auf belief. Das Schloß Herlesheim, welches die Feinde erobert hatten , wurde ihnen wieder abgewonnen. Von der Besatzung ließ man Z rädern, 16 henken, 44 enthaupten, und drey zu geisseln gefangen nehmen. Ganz Elfaß gerieth in Unruhe. Mehr als 40 Ritter und andere, als die von Hohenstein, von Kagenegge, von Oberkirch, Zorn, Zuckmantel, Knob- loch, Vizthum, widerfagten den Baslern. In den folgenden Jahren schickten ihnen noch andere mehr ihre Ab- sagbriefe -). Indessen hatte man z? neue Bürger angenommen iz/z. Der Bischof versetzte und übergab uns seine Zölle, zu rechtem Pfande und Pfandsweise, mit Einwilligung des Kapitels, um die Vesti Mein wiederum zu er- halten §), und um zu verhüten, daß man seine Lande und Leute nicht angreife, wie auch um die Schulden des Stifts abzuzahlen. Er versetzte nämlich , um die Summe von zwölftausend fünfhundert Gulden guter und schwerer von Florenz, dem Bürgermeister, dem Rathe, den Bürgern k. ;28. 175 und i??6 zeigen auch, daß die entsetzten Rathsglieder, Ritter Hannemann von Ram- stcin, und Wcrnhcr Münzmcistcr dem man sprach Erimann, wieder in den Rath aufgenommen wurden. Jener als Rathshcrr von Rittern, und dieser als Rathshcrr von Achl- bürgcrn im alten Rath.^ VII. Kap. Von I ; 7 s. scheiden. Dem sey aber wie ihm wolle/ am gleichen Tage im I. i;7s bekam der Herzog Pfandsweise die kleine Stadt, und die große Stadt errichtete ein Bündniß mit ihm. Hier folgen die darüber verfertigten Instrumente. Verpfändung der kleinen Stadt. §) §bir Johanns von Gottes Gnaden Bischoff ze Basel ver- jchcn vnnd tund kam offcnlich mit discm bricff, die in sc- chcnt lesent oder hörenl lesen / wannd der Hochgeboren Fürst vnnscr lieber Hcrre Hcrtzog puvolt Hcrtzogc zc Österlich ze Stir zc Kcrendten zc Cravn Grass ze Habsvnrg zc Tirol ze Pfird vnnd ze Kyburg Herrc der Windischen march, vnnd ze Port. nouw vnnd Lanndgraff ze Elsas / vnns yctzcnt in dem krieg den wir wider Bürgere der mcrcrn Statt ze Basel gehapt haben ernstlich vnnd vast mit sincnn Lannden vnnd Lwten gctruwlich geholfen vnnd zugeleirt hatt vnnd vnns alles das vollfüret hatt des Er vnns gebunden was vnnd gelopt hatt, haben wir verheißen vnnd glopt dem Egenannten vnnferm Herren dein Her- tzogen ze stüre an sin zerung vnnd costen die er in demselben krieg, durch vnns vnnd vnnscr Stifft willen, gehapt hatt drüsig Tusend guldin gntler vnnd vollen Swcrcr, an golde vnnd P s H Der Pfandbrief gehet kürzlich dahin: „ Da der Herzog dem Bischof in dem Krieg, so dieser wider die Bürger der mehrern Stadt Basel gehabt hat, ernstlich und getreulich geholfen, so habe der Bischofihm ;o,ooo Goldsgulden zum Bcvtrag zu den Kriegskosten versprochen; er könne diese Summe baar nicht aufbringen; daher versetze er ihm die Stadt des mindern Basels unter folgenden Bedingnissen: r". Der Herzog wird die Stadt besitzen, und die Einkünfte beziehen. 2°. Der Herzog wird, nach Entrichtung des Pfandschillings, das Pfand wieder abtreten. ;°. Der Herzog kann versetzte Rechte ablösen, solche aber soll er dem Bischof gegen das Lösegeld übergeben. 4°. Neue Einkünf- 2Z4 IX. Periode. Andere Hälfte des i sstm Ichchund. an gcwicht, vnnd wann wir desselben gclts ze discn zyttcn, bar vnnd bereit nicht vffbrinaen noch gehaben mögen/ haben wie Jin vnnd sinen erben, dafür zu einem rechten wercndcn Pfand vcrfctzt vnnd inngcbcn/ vnnfcr Statt die minrcn Basel, mit allen rechten nutzen mieden crcn vnnd mit aller zugehörungc die wir da haben < mit solichcr befcheidcnhcitt vnnd gcdingcn als hienach gcfchriben statt, Zcm Ersten da; der vorgenannt vnnfer Herrc Hertzog Lupolt vnnd sin Erben die vorgenannt vnnfer minre statt für die vorgenannten drnßig Tufent guldin in Pfandes wifc innhabcn vnnd messen follcnt one abflag der nutzen als lanng vnntz daz wir oder vnnfcr nachkommen Sy von In vmb die cgcnannt Summ guldincr gcntlich crlidigct vnnd erlöset, one alles gemrdc, Wenn aber wir oder vnnfer nachkommen die vorgenannt vnnfcr minre Statt vmb die vorgenannt Sum guldincr lösen wollen So fol vnns der vorgenannt vnnfcr Herrc der Hertzoge oder stn Erben ob Er nit cn- wcre der losimge statt thun one siimnngc vnnd Jrrungc vnnd mit verzicht», vnnd wir oder vnnfcr nachkommen die vorgenannt Summ gerichtent vnnd bezalcnt, So so! das obgcnannt pfannd vnns vnnd vnnfcrn nachkommen vnnd der Stifft lidig vnnd lose sin, one alle gcuerde, was oueh nutze, gultc, vnnd recht, von der minrcn Statt dafelbs ze Bafel den von Be- renfels oder yemand annders vor versetzet were, die mag decke, so der Herzog sich in der kleinen Stadt verschaffen wird, durch angelegte Märkte, Niederlagen oder andre Wege, sollen ihm, so lange er Pfandhcrr bleibt, ganz und nachher zur Hälfte auf immer zu Theile werden. 5°. Der Herzog soll die kleine Stadt weder den Bürgern der mchrcrn Stadt, noch irgend jemanden weitcrs versetzen, ohne Einwilligung des Bischofs, auch wolle der Bischof Niemanden erlauben, das Unterpfand auszulösen, es sey denn für das Bistum selber. 6'. Der Herzog soll die Bürger der mindern Stadt und die Stadt selber bey ihren Rechten, Freyheiten, und guten Gewohnheiten bleiben lassen, als sie solche von Alters hergebracht und gehabt haben. VII. Küp. Von 1 Z 7 s. 2Zs selb vnnscr Hcrrc dcr Hcrtzoge oder chic Erben wol an steh erlösen vmb als vil gclts als Sy in ftant mit solicher bescheiden- hcit wenn wir oder vnnser nachkommen/ den vorgenannten satz lösend / da; Sy vnns dcnnc dieselben nutze galt vnnd recht ouch damit ze lösende geben / vmb als vil geltes als Sy die crlidi- gct habcnt/ onc alle gcucrde/ Ouch ist es bereit vnnd gcte- dinget were daz der egenannt vnnser Hcrrc der Hcrtzoge / oder stn Erben / dckein nuwe gelt oder nutze in dcr cgcnannten minien Statt zc Basel machtenc, von mercktcn niderlcgungcn oder minder fache wegen wie das genannt syc / das sol Im vnnd sincn Erben alles blibcn / die wyle Sy den Satz inne habcnt wenn aber der Satz von In cclidigct wirkt vnnd erlöset So sol In dassclb gelt vnnd nutze halbes blibcn cwenclich vnnd vnns vnnser Stifft der ander halb teil / wir sollen aber zu beben syttcn einander beholffen sin dieselben nutze vnnd gälte ze beschirmende vnnd ze behabende Der egenannt vnnser Herre dcr Hertzog vnnd sin Erben sollcnt noch mögent den vorgenannten satz ze Basel weder den Bürgeren in der merern Statt ze Basel noch yeman anndcrs versetzen noch ze lösende geben onc »unsern oder vnnscr nachkommen willen vnnd gunst/ So söllen wir vnnd vnn» ser nachkommen nyeman gönnen denselben Satz von In ze lidi- gcnde noch zc lösende wir wöllen In dcnne vnns selben oder vnnser Stifft lidigen vnnd behaben, darnach ist es bereit/ daz die vorgenannten von Bcrenfcls bliben sollent by Iren rechte»/ vnnd by Iren pfanndcn in dcr minrcn Statt ze Basel als Sy die habcnt harbracht/ doch sollent Sy der losunge statt thun / dem obgcnannten dem Hertzogen vnnd sincn Erben die sollen aber vnns vnnd vnnscr Stifft die zc lösende geben / als vor geschrieben statt an alle geuerde / Ouch ist es bereit daz dcr vorgenannt vnnser Herre dcr Hertzog vnnd sine Erben sollcnt die Bürger von dcr minren Statt vnnd dieselben Statt bliben laßen by iren rechten fryheiten vnnd gutten gewonhcitten / als Sy es von alter harbracht hannd vnnd gehabt Ouch ist es bereit vnnd betedin- get / da; der Edel Grass Rudolff von Habspurg, oder wer ye zn den gezytten / des vorgenannten vnnsers Herren des Her- tzogcn/ oder siner Erben Lannduogt ist/ vnnd ein yeglichcr pffc- Z6 ix. Periode. Andere Hälfte des iMlJahrhmrd. ger der die vorgenannt 'Mincren Statt von Iren wegen in pfanndcs wise inn hatt vnns vnnd vnnscrn nachkommen vnnd der Sliffc sweren sol vnnd bricff geben mit der vorgenannten losnnge gehorsam ze finde, vnnd ze volfürende von der losung wegen, was da vorgeschrieben statt one alle gcuerde, Wir sollen such an vnnscrn Heiligen vatter den Bavst, vnnd an vnnser Capitel gctruwlich werben vnnd vnnscr bestes tun daz dem egcnanntcn vnnserm Herren dcm Hcrtzogen vnnd sincn E ben di- ser gcgcnwirtigcr satz in Pfandes wise bcstcttigct vnnr gevert- tigct werde vntz vff die Losung one geeierte vrw daz dise obgenannte bedinge also vcste vnnd vnuerbrocheitt-ch dlibc haben wir by vnnscrn werden gclopt, daz wir jh wellen stektc haben vnnd volfüren, vnnd hcissen darumb vnnser groß Inngc- figel hcnckcn an discn bricff, der geben ist ze Rinfcldcn am mcntag vor vnnsers Herren fronlichamcntag, naeh Christs ge- burtt drüzchcnhundcrt Iar, darnach in dem funff vnnd fibc»- tzigisten Jare. Vereinigungsbrief des Herzogs Leopold von Oesterreich. 28ir Lüpolt von Gottes Gnaden Herzog zu Oesterreich, verletzen und thun kund öffentlich mit diesem Brief, allen denen die ihn stehen, lesen oder hören lesen; Umb die grossen Krieg und Stösse, die sich zwüschcn dem ehrwürdigen Fürsten, unsrem lieben Freund, Herr Iohannßen Bischof ze Bafel an einem Theil und zwüschcn den crbarcn und weifen dem Nahte und den Bürgeren in der mchrcrn Stadt ze Bafel, an dem andern Theil; erhebt hatten und Wir von Mannschaft und andrer tchdung wegen, des ehgenannten Bischofs Helfer dorinne waren, und die ehgenannten Bürger von der mehreren Statt ze Basel des gewiesen und darzu gebracht haben, daß sie dem ebgcnanntcn Bischof haben vollenklich wiedergeben, was sie ihm by sinen Zitcn wider Recht und wider seinen Willen genommen und entfremdet hatten, und uns von der grossen kost und Zerung wegen, die wir in demselben Krieg gehebt haben, der chgenant Bischof die Stadt mindern Basel, uns um drei. VII. Kap. Von IZ75 2Z7 ßig tausend Gulden zu einem rechten wareuden Pfande versetzt hat, als die Pfandbrief sagen, die wir darüber haben; Seyn wir von desselben Satzes wegen, mit den chgenanten Bürgeren von der mchrcrn Stadt zc Basel solcher Gcdinq übercin kommen, als hienach an disem Brief geschrieben steht: Des Ersten, were daß zwüfchcn Uns oder unsren Erben und der mchrern Statt ze Basel, dicwile wir die egenante Statt mindren Bafel in pfandwise inhcbcn, dhcin Krieg oder Stösse anfsthundcn, das Gott on wolle, so soll doch Iet- wcdcr Stadt dazwischen still sitzen, und da weder in demselben Krieg wider die andre syn noch thun, in khcin weq, wir oder die chgenanten Bürger von der mehrcrn Statt zu Basel, sollen auch nit sein, desselben Kriegs Haubtleuthe oder Helfer ohn alles Gefehrde. Darnach ist beredt von des Bauws wegen an der mindern Stadt ze Basel, das wir das wollen halten und blibcn lassen , in solcher masse, als dieser gegenwertig Bischof und sin ncchstcr Vorvorder haben hergebracht, one Gefehrde. Auch gefestet uns wol, daß die Bürger von der mchrern Statt ze Bafel, durch die minder Statt daselbst zu Basel ziehen, Steg und Weg haben, also daß die Bürger von der mindern Statt, auch dassclb thun durch die mchrcr Statt, als es von Alter harkommen ist, bedenthalben one Gevcrde, uns und den unsrigen unfchcdlich: Wcnne auch die Bürger von der minderen Statt, mit der mehreren Statt ziehen und reissen wollen, etwan ungevär- lich, das geben wir zu, also daß es Uns und den unsren un- schcdlich sy, und ohn alles Geverde. Ouch ist geredt, um das Unfur (Ufer), Gericht und Rheinbruck, daß die ouch bliben sollen, als sie von Alter harkom- men sind: Also das die minder Statt ze Basel ouch by allen iren Rechten, Fryheiten und guten Gewohnheiten blibcn soll , und das ouch wir, on alle Irrung und Hindcrnuß by dein rechten blibcn, als der Bischof selb zu der minderen Stadt Bafel gehept hat, und als es von Aller harkommen ist, on alles Gcvcrd. 2 Z 8 IX- Periode. Andere Hälfte des 1sstm Jahrhund. Ob mich hicnach zwüschcn dem cgcnantcn Bischof und den vorgcnantcn Btirgercu von dcr mehrern Stadt zu Bafel, wider die chgcnant Richtung dhcin Krieg oder Stösse aufstunden, und dieselben Bürger dein obgcnantcn Bischof darumbc für unsren heiligen Vater den Bapst von Arom, oder für uns Recht gcbütten, und er das nicht ncnmic» wolle, so sollen wir Im gegen denselben Bürgeren in den Sachen nichts gerathen noch geholfen sein; und des zu Urkund hcisscn wir henken unser Ingcsicgel an diesen Brief, dcr geben ist, zc Rhcinvcldcn, am Montag vor Gotts Leichnams Tag, nach Christi Geburt im dreyzehenhundert fünf und stebenzigsten Iar. Der Herzog ließ es aber dabey nicht bewenden. Er gab noch einen Bokaimtnußbriof von steh : „ Ob Sache wäre, daß ein Bischof von Basel oder das Kapitel, wo das Bistum ansatz (erlediget) wäre, künftigs der mehrern Stadt vergönnte, die kleine Stadt einzulösen, so soll der Herzog, oder seine Erben und Nachkommen solche mindere Stadt der mehrern Stadt, um 22000 Gulden /), und nicht höher, auszulösen geben, und wenn das geschehen, so soll die mehrere Stadt den Satt (Unterpfand) um ^ovoo si. innehaben, in aller Maße, wie der Herzog den Satz inne habe Leopold machte also den Basiern Hoffnung zu einem Gewinn von 8ooo st. Diese, wenigstens dem Schein nach, so günstige Sinnesänderung läßt vermuthe», daß er schon sichere Nachricht von der vorhabenden Unternehmung des Gouc^ bekommen hatte. Diese Unternehmung, welche man den zweyten Einfall der Engländer nennt, ob ste schon durch andere Völker und in andern Absichten, allem Anschein nach, vor r) Also mit Looc-fl. Verlust für den Herzog. VII. Kap. Von I 3 7 5. LS 2 sich gieirg; fällt in die letzten Tage des Septembermonats dieses Jahres. Souc^ kam um die Auszahlung der Ehesteuer seiner Mutter von den Herzogen von Oesterreich zu erfechten. Als der Herzog Leopold, sagt Tschudi, es vernommen, erschrack er der Sache gar vast, und für eilends us Elsaß und Ergau die guten Plätze zu bevesti- gen, und steh zum Widerstand zu rüsten, und bewarb sich um Hülfe bey den Eidsgenoffen, die sogar von der Sache nichts glauben wollten. Auch verwüstete er selber das Land, und ließ alle Dörfer verbrennen, um die ankommenden Feinde auszuhungern. Worauf er sich zu Breysach mit dem Herzog von Würtemberg und andern einsperrte , und freyen Leuten die Sorge überließ, dem Feinde die Stirne zu bieten. Der Vortrab des siel in das untere Elsaß ein, und unbekannt war anfangs ihr eigentliches Vorhaben, doch wurden die Basler täglich gewarnet. Sie schrieben also an Straßburg r/); allein diese Stadt/ die selber der ersten Gefahr ausgesetzt war, konnte keine Hülfe schicken, und begehrte sogar die halbe Bezahlung der Kosten, so über ihre Söldner, welche bey uns in Besatzung einst gelegen «-), ergangen waren, wie auch, daß wir uns zu Pferde und zu Fuße in Bereitschaft hielten, derselben beyzuspringen. An der Antwort bemerkt man es leicht, in welche Verlegenheit dieses dop. pelte Begehren unsern Rath versetzte, der es auch so gut möglich ablehnte x). Ueber fünf Wochen lang verheerte l l/) kerts tecunäs polt NicdsLlis und OominlLs ante feül in 6s1Ii. Schilter sä Königshöfen, p. 90; und 904. n) Vermuthlich im letzten Kriege mit dem Bischof. >.v) ?ens guints pok feüuin 8. Osllt ....,, und stder wir von semlicher rede und sorge wegen zu -irre Zlk swarlich 24O IX. Periode. Andere Hälfte des i chtm Jührhlittd. der Feind/ was noch im Lande übrig blieb. Eine ängstigende Ungewißheit herrschte aller Orten über den Aus- gang dieses Aufenthalts. Täglich kamen andere Berichte, ei»/ bis endlich Ooucy selber heranrückte/ und mit dem ganzen Heer/- welches auf wenigstens 40000 Mann geschätzt wurde/ gegen Ende Newembris/ das Land hinauf/ und der Stadt Basel vorbey nach dem Argau zog/ und das Städtlein Waldcnburg unten am Hauenstein » zerstörte. Drey Tage lang sollen die Basier von ihren Mauern diesem fürchterlichen Durchzug zugesehen haben. Als die Völker des Oouc/ sich auf beyden Ufern der Aare gelagert/ stoßten zu ihnen Johannes von Vienne und andre aus Burgund- Die Vasler bekamen Nachricht/ als wenn sie einen Angriff wider ihre Stadt vorhätten/ und begehrten sogleich von den Straßburgern zweyhundert Armbrustschütze». Da aber die Feinde zu drey verschiedenen malen in den letzten Wochen des Jahres von den Eidgenossen geschlagen wurden / kehrte Oouc/ über den Hauenstein wieder zurück/ und nachdem er sich mit den Herzogen von Oesterreich abgefunden / verliest er ! rm Jenner des folgenden Jahres für immer unsre Gegen- j den. ! bckümbcrl / lind mit vil kosten/ den wir mit bmvcn und andern Sachen letzt habenr / vaste beladen stnt / so bitten! wir üch mit Fliß / in simdcr Früntschast / da; ir die Sache von des Kosten wegen lassen! gcstan, untz daz dis Unmuü von den Gesellschaften und Samcmmg wegen verwüst ..... von der Manung wegen der Engelschcn/ .... da gelrü- went wir uch wol / daz ir uns in diesen Löuffcn Kumbcrs überhaben!/ und daz üch nit lieb wcre, daz wir oder unser Slat dchcinen Schaden emphicngcnr". VII. Kap. Von I z 7 s 241 den. Tschudi (?- 488) bemerkt: „ der Bischof von Basel ward gar vast verdacht/ daß er die Gugler (oder Engländer) Harns verschaff hatte denen von Bern zu leid Dresen Verdacht unterstützen zwey Briefe unsers .Raths / woraus wir weiter oben berichtet haben/ daß ein Johannes von Vienne fich nebst andern mit dem Sou- cx vereinigte. Das Leistungsbuch zeigt auch, daß unter dem benachbarten Adel Anhänger und Helfer hatte, indem es der Mahnung gedenkt/ welche der Rath ergehen ließ/ und zwar „ auf Marggraf Hessen von Hochberg, Jungher Hannemann von Bechburg, Her Burk- hard Sporer, Hanneman von Howenstein, Hermann zer Nesseln, Hans von Raus, Graf Hartmann von Kyburg, die von Burgdorf, Heinrich von Swandegk, den Herrn von Lullin, und alle ihre Helfer, Diener, und die Ihren Während dieses Einfalls waren die meisten Dorfleute mit Hab und Gut in die Städte geflüchtet. Dieser Zuwachs von Einwohnern hatte in den Hauptrubriken der Einnahme unsrer Stadt entgegengesetzte Folgen; das Weinumgeld z. B. nahm um fünf hundert jtz zu, hingegen war der Ertrag des Mählumgeldes geringer als sonst, weil vermuthlich der Fruchtpreis gefallen war, indem die Bauern ihre mitgebrachten Früchte so bald möglich zu versilbern trachteten. Achtes Rapitel. Die Faßnacht von iz?6. ^ine weitaussehende Begebenheit folgte gleich auf den Rückzug des Ouc/. Der benachbarte Adel, der sich Zweyter Band. Q L42 ix. Periode. Andere Hälfte des i Mr Jahrhund. nicht getrauete, wider den Feind das Feld zu halten, ^ versuchte nun seine Tapferkeit an den Bürgern einer i durch viele Unfälle erschöpften Stadt. , Die Faßnacht, oder vielmehr die böse Faßnacht von , i; 76/ wie sie lange in den Rathsschriften genannt wur-. , de, war die zum vorhabenden Anschlag bestimmte Zeit. ; Herzog Leopold von Oesterreich stellte in seiner Pfandstadt Kleinbasel, Thurnier- und Rilterspiele, für eine zahlreiche Zusammenkunft von Herren, Rittern und Edelknechten, an. So lange sie solche in der kleinen 1 Stadt feyerten, hinderte sie niemand daran. Bald aber , wählten sie die grosse Stadt, als wenn sie auch dem Her- , zog zugehörte, zum Schauplatz ihrer Vergnügungen, und ? betrugen sich also, daß es ehender einer feindlichen Ueber- , rumpelung gleich sahe, als edeln Uebungen eines kriege- , rischen Heldenmuths. Ihre Waffen liessen sie unter das , Volk fallen, und die Leute wurden theils verletzt, theils von den Pferden zu tode getreten. Grosser Hochmuth und Hoffarth gegen die Männer, und unzüchtiges Ansinnen gegen ihre Weiber und Töchter bekrönten ihre Aufführung. Allein die Bürger, welche das Beyspiel so vieler Städte, wo der Adel verrätherische Anschläge angesponnen, aufmerksam machte, geriethen plötzlich in einen s gerechten Zorn, schrien laut zu den Waffen, liessen stürmen , zogen mit ihrem Vanier auf den Münsierplatz, und griffen die Fürsten, Herren und Edeln an. Diese suchten ihre Rettung in der Flucht. Herzog Leopold entrann noch zu rechter Zeit über den Rhein. Viele retteten sich mit einigen Frauen in eines Domherrn Haus. Die Bürger aber haueten die Thüren auf, erstachen drey vom Adel im Schooße einiger Frauen, und schlugen etliche VIII. Kap. Die Faßnacht von IZ76. 24z Knechte todt. Kaum entwich ihnen Graf Egg von Frey« bürg, dessen Verfahren gegen die verbündeten Freybur- ger noch in frischem Andenken lag; und-Freyherr Ulrich von Hasenburg, dessen Schloß noch von der Basier Zug rauchte, wurde in das heimliche Gemach getrieben. Indessen bemühete sich der Oberstzunftmeister, Jacob Ciboll,. den Tumult zu stillen. Er stieg auf den Brunnen des Münsterplatzes, und gebot bey Leib und Gut niemanden zu schädigen, noch umzubringen, sondern jedermann gesanglich einzuziehen. Dieser Befehl, der den Bürgern Sicherheit ankündigte, besänftigte die Gemüther. Also wurden gesanglich eingesetzt, Graf Ludwig von Habsburg, Marggras Rudolf von Hockberg und Röteln, GrafHein- rich von Momfort, ein Graf von Zollern, Freyherr Engelhard von Weinsperg, und sonst viele Edelleute. Mein die Rathe liessen die Gefangenen unentgeldlich ^) auf freyen Fuß stellen, und straften nun die Bürger über ihren Widerstand. Dreyzehen wurden vor dem Rathhause enthauptet, und viele theils verwiesen, theils in Geld. strafen verfällt, worunter die Namen einiger Achtbürger, als Murnhart, Rot, Cyboll, vorkommen. Q 2 -,) Aus dem Vcrivhnungsbrief des Herzogs, den er im Heu- monat ausstellte, sollte man doch schlicssen, daß einige schriftliche Versprechungen erhalten wurden, indem darinn folgendes enthalten ist: „ Sollen sie die Basier uns unverzüglich alle die Briefe, die wir, unsere Herren, Ritter und Knechte ihnen von des Auflaufs wegen gegeben haben, wiedergeben-; wie auch die Briefe, die wir ihnen za derselben Zeit von der Zölle und Geleits wegen gaben L44 Periode. Andere Hälfte des 14tm Jahrhund. Nichts desto weniger verklagte Herzog Leopold die Stadt vor dem K. Carl IV, der eben dazumal die römische Königswahl seines Sohns Wenzels betrieb/ und auch nachgeyends am loten Junii glücklich zu Stande brachte. Der Kaiser/ welchem es an der Stimme eines churfürstlichen Hauses gelegen war, gab Leopolden und seinen Mitklägern geneigtes Gehör, und erklärte die Stadt in die Reichsacht und Bann. Von dieser Zeit an bis in den Heumonat lief der umliegende Adel auf unsre Bürger wie im offenen Kriege los, und Processe wider sie wurden an verschiedenen Landgerichten anhängisch gemacht. Die Stadt schickte einen Klosterprovinzial und ihren Stadtschreiber nach dem kaiserlichen Hofe, und, nebst Junkern Burkhard Mönch, Herrn Walther von der Dickt, und Herrn Ulmann von Pfirdt, zum Herzog Leopold. Endlich wurde der Frieden vermittelt, aber unter den schwersten Bedingnissen. Mit den Grafen, Herren und Edeln mußten die Basler stch um ein beträchtliches Geld abfinden, und um solches aufzubringen, nicht nur um hohe Zinsen fünftausend Pfund entlehnen, sondern noch die Bürger mit einer Schätzung belegen, welche 8;;4 K io 6 betrug. Ferner mußten die Basler stch gegen die Herzoge Leopold und Albrecht von Oesterreich um zehen tausend Gulden verschreiben, und, was am bedenklichsten war, folgende Bedingnisse eingehen -): „ Sollen sie (die Basler) uns, dieweil wir beyde, oder „ einer von uns lebt, dienen und warten in unser»» „ Landen zu Argau, Thurgau, Burgund, Vreißgau, „ Elsaß und Sundgau, als andre unsre Städte, r) Zu HM, Mitwoch vor St. Margrethentag IZ76. VIII. Kap. Die Faßnacht von 1)76. 24s „ ausser allem mit Steuern und Gewerfen nicht «). „ Sollen sie das thun wider männiglich , ausgenommen „ wider unsern Herrn Vater den Pabsi, unsern Herrn „ den Kaiser, den Bischof und das Stift zu Basel und „ ihre Eidgenossen von Straßburg. Falls sie künftigs „ mit Herren, Städten u. s. w. sich verbinden wollten, „ sollen sie unsern Bruder und uns vorbehalten ". Dagegen versprach der Herzog sein Bestes zu thun, daß die Reichsacht aufgehoben, und die Kriegsfehden, in welchen die Basler sich wegen des Auflaufs an der Faßnacht befanden, beygelegt würden. Ein solcher Ausgang der bösen Faßnacht veranlaßte bey vielen ein Mißvergnügen, welches man, wie es scheint, deutlich zu erkennen gab. Ungewonliche Herte Reden, Flüche, Verwundungen kommen häufig vor. Insonderheit verdient folgendes bemerkt zu werden. Hen- delmann, ein Gärtner, wurde für fünf Jahre verwiesen, >, darumb, sagte der Spruch, daß er zu der Zit, als unser Herr von Oesterrich nüwelingen, nach dem Uflouff so ihm und andern by uns beschah, zu uns in unsre Stadt kam, hertlich redte und sprach: Der Herzog Q z a) Diese Ausnahme war von keiner Erheblichkeit, da sie un. entgeldlich die österreichischen Lande beschützen mußten, und sich um eine starke Summe verschrieben hatten, deren Zinse einer jährlichen Besteurnng gleich kamen. Zudem wäre bey Ausschreibung einer Steuer nur um Einholung ihrer Einwilligung zu thun gewesen, und wie leicht mußte die Erhaltung derselben den mächtigen Herzogen nicht vorkommen. 246 ix. Periode. Andere Hälfte des i4ten Iahrhund. versucht mine Nephüner L) nieiner so ich habe, der mir ioch (auch) ein Guldin um eins gebe. Und euch suste, um andre nngewonlich Rede So sehr wurde folglich Leopold gefürchtet, daß ein armer Gärtner in die Strafe der Mörder verfällt wurde, weil er ihm seine Nephüner um keinen Preis verkaufen wollte. >277 ^^— ^ 7 ^ ^-—7 _ — —_ - _^^77^ r,' Neuntes Rapitel. Privilegien. Frieden mit dem Adel. Krieg mit dem Bischof. Löwenhund. IZ76 — iZ8v. ^urz nach seiner Erwahlunq bestätigte der römifthe König Wenzel alle unsere Handvesten, Freyheiten, Briese und gute Gewohnheiten. Weil er aber diesen Be- stätignngsbrief nur mit seinem kleinen römischen königlichen Jnstegel bekräftigte, so ertheilte uns sein Vater , Kaiser Carl IV, im Felde vor Ulm, am Freyrag nach St. Michelstag eine Urkunde, in welcher er versprach , daß sein Sohn, ohne alle Widerrede und Verzug, gedachten Bestarignngsbrief, von Wort zu Worte , versiegelt mit seinem grossen römische» königlichen Majestäls-Jnstegel geben solle. Am Lorenzabend des folgenden Jahres erlaubte Kaiser Carl IV, zu Drachenburg, den Basiern, den Tran- ) Daß die versuchten Rephüncr, deren hier gedacht wird, nichts anders waren als die Töchter des ehrlichen Gärtners, ist ziemlich wahrscheinlich. rx. Kap. Von iz?6 — i;8o. 247 sitzoll, so er ihnen im I. 1567 übergab, um einen halben Gulden zu erhöhen, welches Recht er aber den Kaisern, gegen Erlegung tausend guter kleiner Gülden, zu widerrufen vorbehielt. Zum Beweggründe dieser Begünstigung giebt der Kaiser die getreuen Dienste an, welche die Basier dem römischen König Wenzeslaus, seinem lieben Sohne, erwiesen hatten. Einige Tage vorher hatte er ihnen auch erlaubt, diejenigen Rechter zu beherbergen c), so an den Landgerichten verrufen wurden ei). Sollte aber ein offen verschriebener Rechter mit dem Rechten in der Stadt Basel angefallen werden, darum sollen die Basler dem Kläger Recht thun und lassen folgen. Die Strafe wider die Uebertreter dieses Freyheitsbriefes, und alle die, welche die Basier darum bekümmern oder beschweren dürften, bestimmt der Kaiser also: Reichsacht, kaiserliche Ungnade, hundert Pfund Gold, halb für die Reichskammer und halb für die Stadt, wie auch das Recht der Bas- ler, solche Uebertreter für offene Aechter zu verrufen, zu beklagen, anzufallen, zubehalten, und über dieselben richten zu lassen. Q 4 c) In ihrer Stadt zu Basel enthalten, Heimen, Hufen und Höfen, und ihnen essen und trinken geben, und andre Gemeinsam! mit ihnen haben und thun. ci) Von der Wichtigkeit dieses Privilegiums liefert die Lisa. tia älplomÄtica (x. 280) einen auffallenden Beweis. Die Stadt Straßburg verlohr einige Zeit alle ihre Rechte und Freyheiten, weil sie einen geächteten Basier, Namens Hartmann Reden, öffentlich gehalten, oder ihm den Aufenthalt gestattet hatte. 248 ix. Periode. Andere Hälfte des ^ten Jcchrhund. Die Uneinigkeit zwischen den Rittergeschlechtern der Stadt, und den Mitbürgern und Zünften wurde in diesem Jahre beygelegt. Am Montag nach St. Martinstag vertrugen sie sich dahin: „ Wenn sie an ihren von Kaisern und Königen erworbenen Freyheiten e) und Gnaden bekümmert würden, so wollen sie einander, bey ge- schwornen Eiden, mit Leib und Gut behalfen und bera. then seyn, indem sie, und besonders die von Basel, bey diesen Freyheiten bleiben wollen. Wegen den eigenen Leuten, die zu Bürgern angenommen, und von den Edelleuten angesprochen wurden, sollen diejenigen, welche mit der Stadt einen Kriegszug gethan, der Stadt verbleiben. Es soll ein Gericht von 21 Schiedsrichtern, mit Inbegriff des Obmannes, errichtet, iovon den Räthen von Basel, und i o von der Edlen Gesellschaft dazu ausge- schoffen werden, und abwechslungsweise ein halbes Jahr lang der Bürgermeister und der Obersiznnftmeister als Obmann, oder gemeiner Mann, bey ihnen sitzen. Dieses Gericht wird die Klagen anhören und untersuchen, und allein Gewalt haben, Krieg und Frieden zu erkennen. Wer endlich diesen Vertrag nicht besiegelt noch beschwört, der soll keinen Antheil daran haben ". König Wenzel bestätigte diesen Bund zu Nürenberg mündlich, und Basel verband sich auch, ihn bey seiner Königswahl zu schützen. Die Edelleute, welche diese Vereinigung eingiengen, und sich bekannten, daß sie zu der Stadt Basel gehörten, und von jeher zusammen gehört hatten, waren aus e) Sie bekennen in dem Vcrtragsbrief, daß sie solche Frey, heilen bcndcrscils unterfahren, und sie daher in Mißhellung gerathen waren. 24 > ix. Kap. Von 1376 — 1Z82. ! den Rittergeschlechtern Schaler/ Mönch/ von EptingeN/ ^ von Värenfels/ von Rotberg/ Reich/ von Frick/ Viz- ! thum/ von RamsteiN/ ze Rhin, von Viederthan/ Vor- , gaffen / von Lörach/ von Hertenberg/ und zer Kinden. ! Die ersten Richter/ die man erwählte/ waren: i°. von ! Seiten der Edellente: Wernher Schaler Erzpriester und . Domherr / Götzmann Mönch / Wernher von Bärenfels / ! Hemman von Rotberg/ Heinrich Reich/ Lütold von ! Frick/ Burkhard Mönch/ Günther von EptingeN/ Ulrich ! von RamsteiN/ und Fritzman ze Rhin; 2°. von Seiten i der Achtbürger und Zünfte: Conrad zer Sunnen/ Wern- j her Erimanil/ Petermann von Lausten (drey Achtbür, i ger)/ Hans zum Tagstern/)/ Petermann Agstein §)/ ^ Hemman zum Wind/,)/ Heinrich Roseck ()/ Hans Wigman ^)/ Ulrich zum Luft /) / und Albrecht von Wallenburg m). Der erste Obmann war der Ritter ! und Bürgermeister Johann Puliant von Eptingen. Wer übrigens diese Vereinigung zuwege brachte / und was für Absichten die Antreiber derselben eigentlich dabey suchten/ finden wir zwar nicht aufgezeichnet/ aber verschiedene Umstände zeigen / daß es dabey nichts weniger als auf die Freyheit der Bürger gemeynt war. Die Q 5 /) Von der Zunft zu Kaufleuten. §) Von Hausgenossen. /r) Zu Krämern, r) Zu Wemlcutcn. 6) Der Faßbinder. /) Der Sattler. Der Gerber. 2s2 ix. Periode. Andere Hälfte des 14km Iahrhund. Grafen von Würtemberg standen in Krieg mit den schwä- >v bischen Reichsstädten/ und hatten im Sommer dieses u Jahrs eine harte Niederlage bey Reutlingen gelitten / wo j 86 Edelleute geblieben waren/ und mit eben den Grafen k von Würtemberg wird der Rath steh dennoch im 1 .1 ? 82 k in einen Bund einlassen; der nähern Verbindungen mit dem Herzog Leopold von Oesterreich/ die gleich vorkom- L men werden/ nicht zu gedenken. Ferner werden wir in f den Jahren i;82 bis i?92, an der Spitze einer wider I den Adel gerichteten Revolution / die Namen Cunrad zer l Sunnen/ Heinrich Noseck/ und Hans zum Tagstern fin- den/ die wir so eben unter den Mitgliedern des neu er- >1 richteten Gerichts angeführt haben/ woraus wahrschein- i> lich wird / daß ste bey den Verathungen auf die Spuren r der geheimen Absetzten ihrer Collegen gekommen wa- f ren/ und solche auch den Bürgern entdeckten. Jm J. i?78 geriethen die Vasler in einen Krieg wider den Bischof n). Der eigentliche Anlaß und die Umstände desselben find wenig bekannt. Wursteisen meldet, es hatten die Hanpthelfer des Bischofs Hemman von Bech- bnrg und Rütschmann von Blauenstein den GrafSigmund von Thierstein und etliche Bürger von Basel angegriffen und auf seine Schlösser führen lassen. Aus unsern Raths- schriften ergiebt steh, daß man einen Zug vor die Stadt Burgdorf vollzog , und einen andern nach Wildenstein angetreten hatte, daß man aber unterwegs bey Muttenz von demselben abstand. Burgdorf gehörte noch damals dem Grafen von Kiburg/ des Bischofs Feind, und Schwager des Grafen Sigmund von Thierstein. Diese Stadt siel, n) Einnahmbücher von i ;78 und i;79 . . . „ da wir Krieg » mit unserm Herrn von Basel hatten , IX. Kap. Von 1576 — I2st wie es scheint, in die Gewalt der bischöflichen Anhänger, und wurde nachgehends durch die Basler in Brand gesteckt. Einer unsrer Kriegsknechte verhielt sich treulos dabey, und aus dessen Urtheil vernehmen wir diese Umstände o). Auf einer andern Seite bekam man auch Ursache zu Besorgnissen. Es hatte nämlich der Rath im I. i;70 verschiedene Personen verwiesen, unter andern, Hartmann Rot, der im I. i z 74 Bürgermeister war, und Herrn Rudolf Fröweler Custor auf Burg, welchem, nebst andern Klagpunkten, zur Last gelegt wurde, daß wenig ütes in unsern Reten geredt könnte werden, es kerne ihm für. Nun verwies man für zwey Jahre Dro Elsbeth von Halle, weil sie zu dem Custor und Hartmann Roten, so dick und vil, obsich und nidsich gevaren, und 0) Nach Joh. i;78 wurde einhellig und uffdenEyd erkannt, daß Wernli Fryerag nie des Raths Knecht noch Diener werden solle, darum, da unsre Dyener ze Burgdorfbran- dent, dabi er soll sin gewesen, und dabi mit was, und neben ab geritten was , und zu unsern Dyencrn nüt kam , nutz,daß.sie angcsticßcn, und das Für in alle Macht brau; und darnach, da aber (abermals) unsre Dyenere uff etliche unsrer Viende hieltent, daß er da nüt bliben wolle, und wen er bliben das unsern Dyencrn gelungen wcre; und darzu, da unsre Dyener geritten waren, und der ege- nante Wernli Fryerag Secklcr was, daß er da mit dem Gelde nüt redelich für. Er hat öffentlich zu den Heiligen gesworn, wider unsre Stadt Basel niemcr ze tunde, mit Reten noch mir Geteten, er sie in der Etat seßhaft oder nüt; und het «f sich selben gefctzet, wa er dawider tcte, und es verbreche, daß man denne von Im richten sol und mag, als von einem verurteilten verzaltcn Man, ane alles Urteil und Gericht. 2 s 2 ix. Periode. Andere Hälfte dessen Iahrhurrd. ihnen auch Briefe gesandt hatte, das argwohnlich und wider uns und unsre Stadt ist (i ;?8 Catharinentag). Allein bald schickten , von Hartmann Roten wegen, die Grafen Hannemann und Friedrich von Zweybrück, Freyherr Ulrich von Vinstingen Landvogt des Reichs im Elfaß , Freyherr Joh. von Ochsenstein der junge , Keller des Stifts zu Straßburg, Nielaus von Salmen und eine Menge andere ihre Abfagsbriefe; also daß die Basier im I. I; 79 genöthiget wurden Kriegsknechte gen Straßburg ausrücken zu lassen. Im gleichen Jahre vereinigte sich Herzog Leopold von Oesterreich mit den Baslern wider den Bischof und seine Helfer, ob sie ihn schon in dem Vertrag von i; 7<5 ausdrücklich vorbehalten hatten. Sie versprachen nun, einander so lange berathen und beholfen zu seyn, bis sie ihn und seine Helfer zu Abtrag und Entschädigung des zugefügten Schadens würden gebracht haben. Was sie auch für Städte oder Schlösser gewönnen, die wollen sie bis zu Erwählung eines künftigen Bischofs behalten, und alsdann zusehen, ob er den Krieg fortzusetzen, oder die verlangte Entschädigung abzutragen Sinnes sey. Geschähe kein Abtrag, so wollten sie wider ihn auf gleichem Fuße zu Werke gehen. Diese weitaussehende Verbündung lieferte die Stadt immer mehr in die Hände des Herzogs, der an den Bischöfen allein einen rechtlichen Widerstand in seinen Anschlägen auf die Stadt zu befürchten hatte, und sich nun in Fassung fand, allen Widerstand zu vereiteln. So wenig sahe der Rath das ein, daß er sogar den Herzogen von Oesterreich ein beträchtliches Geschenk überbringen ließ. IX. Kap. Von IZ76 —- r,' 8 o. 2sz Bald darauf, im Brachmonat des i Kosten Jahres, i! traten die Basier in die Gesellschaft des Löwens. Um ^ diese Zeiten, wie auch in der Folge, kamen unter den ! Reichsgliedern verschiedene Verbindungen auf, deren Ab- > ficht, oder wenigstens Borwand, die Beybehaltnug des Landfriedens und ihrer wechselseitigen Rechte war. Auch berechtigten dazu mehr als jemals die damaligen Umstäu- j de, als die Gemüthsart des Kais. Wenzels und die im vo- ^ rigen Jahre, wo zwey Pabste erwählt wurden, ausge- brochene Kirchentrennung. Allein bey diesen Verbindun- ^ gen sahe mancher weniger auf wechselseitige Beschützung, als auf die Mittel die allgemeine Verwirrung desto sicherer in seinen Nutzen zu lenken. Jene Gesellschaften führ- ! ten besondre Namen: Die des Löwens, oder der Grimmen Löwen Bund, die mit den Hörnern, die von St. Wilhelm , vom heiligen Geist, vom Panthier u. s. w. Die Verbündeten trugen an ihren Kleidern das Zeichen oder 1 Wapen der Gesellschaft mit Gold oder Silber gestickt. Der Ritter trug eines von Gold , und der Edelknecht, oder, einer so dafür tauget?), eines von Silber ?). /,) Wie, zum Beyspiel, die Achkbürger oder Geschlechter bey uns, die zwar nicht von Rittern abstammten, aber lehensgenössisch waren, und besondre Regierungsvorzüge genossen. Ob der Oberstzunftmeister bey uns, da er kein Ritter war, eines von Silber, oder, wegen seiner Würbe, eines von Gold anhatte, können wir nicht bestimmen. Unsre Jahr. ! rechnungen zeigen nur, daß man hierüber einige Ausgaben ^ für die Häupter bestritt. Jahrrechn. von Joh. Bapt. i;8<- bis dahin i; 81 : »So kosten die zween Löwen, die unsern Bürgermeister und Oderstzunftmeister gekauft wurden, ! 22 Pfund". Ferner Jahrrechn. von I. B. i;8i bis I. ^ B. izsat » So kosten die zween Löwen Pfund". 2 54 lX- Periode. Andere Hälfte des i -ftcn Iahrhurrd. Wer das Zeichen an sich nicht hatte, bezahlte jeden Tag einen Turnes r) für die Armen. Hier folgen die Urkunden, die unfre Aufnahme in den Löwenbund betreffen. Aus der zweyten vernehmen wir, daß Graf Ulrich von Wür- temberg, dieser abgesagte Feind der Reichsstädte in Schwaben , einer der Hauptleute des Bundes war, welcher Umstand die geheimen Triebräder unsers damaligen gemeinen Wesens deutlich genug verrath. Ä)ir Lütold von Bercnvcls Ritter Bürgermeister und der Rat ze Basel tun kunt allen denen die diesen Brief anschcnt oder hörcnt lesen, daß wir uns, für uns und alle die Unsern, Rlche und Arme, zu Basel, verbunden und verpflichtet haben zu den Herren, Rittern, und Knechten, die da halten die Gesellschaft mit dem Löwen; doch so behuben (behalten) wir in dem Bunde vor, den Stul von Roma, unsern Herrn den Römischen Künig , das heilig Römische Rieh, unsere Herrschaft von Oesterreich, und unsern Herrn den Bischof von Basel, darzu unserer Stadt Fryhcit, Recht, und gute Gewohnheit , als wir die har haben bracht, und als unsere Briefe Wisent. Es ist such ze wissende, daß wir zu der kleinen Summe dienen und warten sullcnt mit Sechs Glefen, wenn wir, nach des Bundes Sage, darum gemahnt werden ; Aber zu einem gemeinen Zug, und zu der großen Summe, süllcnt wir nit me gebunden sin ze dienen, dcnne mit Zwcnzig Glefen. Und mit der (genannten kleinen oder großen Summe, sind wir also gebunden ze dienen, so es zu Schulden kömmt als Vorbescheiden ist, in den Bistnmcn Straßbnrg und Basel, und such in der Herrschaft von Wirtcmbcrg, so verre und wite die drye Herschafft» Begriffen hant, und nsserhalb nit, wir tunt es denn gerne. Doch soll uns die egenanute unsere Gesellschaft gebunden sin ze helfen, so verre und wite der Bund derselben unserer Gesellschaft mit dem Löwen begriffen hat, ch Vermuthlich Livre wurnoi». IX. Kap. Von IZ?6 2ss — IZ 80 . ohne alle Gefährde. Wir füllen euch zu den zwei» Capiteln, die unsere Gesellschaft järlichs hät, und haben soll als die Bündnisse wisct, zu jedem Capitel senden fünfzehn Gulden. Wurden wir euch dchcinen Züge der cgenanntcn Gesellschaft liehen, den soll man uns ohne unsern Schaden wiedergeben. Falls ouch unser Herr der Bischof von Basel, und wir, in der Vcrbuntntsse Zit, Stöße und Mißhclle wider einander würden haben, des wir mit getwent, des soll sich die obge- nannte unsere Gesellschaft nüt annehmen, Sider doch der (genannte unser Hr. der Bischof, und wir, beidcsit einander, in der Vcrbundnüsse, risse haben behebt. Wir süllcnt und wel- lent ouch diesen Bund, und ouch alle andere Punkten und Artikel , die nüt in diesem gegenwärtigen Brief usgeuommen und gclütcrt sind / stete und veste haben, ungefährlich, als der Hanptbrief wiftt, unser Gesellschaft mit dem Löwen , bi den Eyden, die wir harum geschworen hant, mit ufgchcbten Handen , und gelehrten Worten, und binden ouch harzn unsere Nachkommen, die Bürgermeistere und Räte ze Basel. Also daß uns die obgcnannte unsere Gesellschaft ouch berathen und bcholfen sye, als der Hauptbricf derselben wiset , ohne alle Gefährde. Als wir ouch vormals der obgenannten unsern Herrschaft von Oesterreich, und unserm Herrn dem Bischof von Basel, mit unsern Eyden und Briefen verbunden und verpflichtet sind, da soll uns noch unserer Stadt die vorgeschriebenen Vcrbündnisse mit dem Löwen daran nüt irren, noch letzen in deheinen Weg. Und des zu Urkunde und Sicherheit, so ist dirre Brief, mit unserer Sterte von Basel Ingesicgcl bcsigelt. Datum vixilis kslkl limdkorum kstrl L kauli ^poüolorum k Z8o. Äbir Graf Heinrich von Montfort, Herr ze Tettnang, Ulrich Graf ze Wirtemberg, Bömund von Ettendorf Herr ze Hohcnfels, und Martin Mallerer, Ritter, Houptlüte der Gesellschaft mit dem Löwen, zu Schwaben, zu Lutringen, rsä ix. Periode. Andere Hälftedesl4tenJahrhm>d. zu Elsaß, zu Franken rc. bekennen öffentlich mit diesem Brief für Uns und für die, die hiernach zu Houptlütcn der Gesellschaft mit dem Löwen crwchlt werden; Als die Erbarcn Lüte und unsere besunder gute Fründe, der Bürgermeister, der Rath und gemcinlich Riche und Arme, der Stadt zc Basel, in unsere Gesellschaft mit dem Löwen komcn sind, daß wir, und die Gesellschaft gemcinlich mit dem Löwen / ihnen helfen füllen , als Herren , Rittern und Knechten, und als unser Houvtbricf seit. Und des ;e Urkunde / so geben wir ihnen diesen Brief besiegelt, mit unserer Gesellschaft anhangendem In- gcsiegel ; der geben ist ze Richenwilcr , an Donnerstags vor St. Iohans Tag, zu Sunncwenden, i;8->. Der Hanptbrief, auf welchen sich der Rath in der ersten Urkunde bezieht, stehet in Herzogs Elsaßer Chronick p. 70 gedruckt. Die Mitglieder der Gesellschaft nannten sich Gesellen; was bey uns Tag oder Tagsatzung heißt, hieß unter ihnen Rapitel; Verschwiegenheit war beym Eide befohlen; sie hatten drey erwählte Häupter oder Haupkleute; vor denselben geschah die Ablegung der Rechnungen; jeder Graf bezahlte 6 Gulden, jeder Herr ; Gulden, jeder Ritter und Knecht 1 Gulden, wir schickten jährlich Gulden; zum Kriege mußte jeder Graf mit vier Glenen, jeder Herr mit zwey Gleiten, jeder Ritter oder Knecht selber, und einer so dafür tauget mit einer Glenen schicken und legen. Alle Zwistigkeiten unter den Verbündeten sollen sie vor die drey Richter bringen , die vor allem die Güte versuchen werden, und erst nach vergeblichem Versuche soll mau ihrem Urtheil nachkommen , oder sich in ein Schloß verfügen und da leisten, bis dem Urtheil nachgelebt werde, wo nicht, so soll Gewalt gebraucht werden. Von einigem wegen dieser Gesellschaft, unternommenen Zuge findet man anders nichts, als IX. Kap. Von lZ ?6 — 1Z82. 2s7 als daß im folgenden Jahr ein solcher angestellt wurde, der aber/ wie es scheint/ nicht vor steh gierig §). Zweifelsohne wurde/ aus Anlaß dieser Gesellschaft, der Löwe zum Schildhalter des Stadtwapens angenommen , auf das Secret - Jnfiegel gestochen, und auf verschiedene obrigkeitliche Gebäude, damals und in der Folge, wie die Hintere Hofmauer der Rathstube, das Salzhaus, das Kaufhaus und sonst noch, angebracht. Zehentes Rapitel. Die Meister gelangen in den Rath. i Z 8 2 . Unbekannt ist es ^is dahin gewesen, wenn die Meister (d. i. Zunftmeister) den gewöhnlichen Beysitz im Rath erhielten /). Wursteisen hatte das Jahr 12 io angegeben, und bey 200 Jahre lang Glauben gefunden. Seit dem aber die noch vorhandenen Stiftungsurkunden einiger Zünfte den Irrthum deutlich bewiesen, und unter anderm gezeigt, daß im I. 1 z 54 jede ganze Zunft nur einen Stellvertreter im neuen Rathe zählte , so entstand die Frage, wenn dann die Zünfte zum zweyten Stellvertre- r) „ So haut wir geben Adelberg von Bercnfcls, Cuntzli von Rotperg rc. von Soldes wegen, da sie gevarcn solltent sin, von unsrer Gesellschaft wegen mit dem Löwen ", r) Wir sagen, zum gewöhnliche» Beysitz. Denn daß sie bey hundert Jahren vorher schon in gewissen Angelegenheiten ihre Einwilligung ertheilten, ist erwiesen. Zweyter Band, R 2s 8 IX. Periode. Andere Hälfte des 14tm Jahrljuud. ter gelangten? Zwey Meynungen hat man hierüber in neuern Zeiten eröfnet. Die eine findet fiel) im viclio- rmire cie 1 a 8 uisse V0M I. 1775, welches (s>. 42) jene Einführung des zweyten Stellvertreters ledig und allein der Kirchenreformation zuschreibt: Scue victoire (1529) aclieva cle 6xer l'cljzrir po^ulaiic claus le Aouverin:- rneirt. I^e nomb»e des cieu.x mein Irres r<) ^our le petid Sonleil c^ue louririssoit cka^ue uibu a ere double. Die andre Meynung stehet in der Dissertation des Appellationsherrn Fatio über den Ursprung der Zünfte: „ Ve- riümile mild admodum videlur, ea tem^cllate, 90a Srvitas irollra pei^etuo loederi Helvetioium felejuu- xerar, lVInAillros edam aditum in 8euatum miuorem im^etralle, A czuidem aulcultaudo velaudo m.i<^is c^uam voro decissvo. Oonec illi fe^ueud temjrore ( nam certum aliczuod determiuaie ^ou ziossum ) vo- cem debniuvam ades>d eilent, ut ita 9211 jam cuin 8eualoribus zure buancui ". iv) Zufälliger Welse abek hat die Zeit uns unter dem , Wust alter vermodernder Rathsschriftcn Bcweisthümer zur Genüge aufbewahrt, die uns zeigen, daß lange vor dem Eidsgenößischen Bunde die Meister der Zünfte wesentliche Theile -es neuen Raths schon waren. -/) Unter den zwey Mitgliedern werden hier der neue und der alte Ralhshcrr gemeint; sonst wäre die Stelle ganz unverständlich, indem die Zünfte zu keiner Zeit vier Stellvertreter im neuen Rath gehabt haben, ro) Dieser gelehrte Schriftsteller giebt feine Meynung nur als eine Muthmaßung an. Er vermuthet, daß erst zur Zeit des eidgenössischen Bundes die Meister zu den Rathsversamm- lnngen zugelassen wurden, und zwar anfangs ohne entscheidende Stimme. X. Kap. DieMeistergelangenindenRath. 2/9 Zum ersten stnd noch Rathsbesatzungen vom r/ten Jahrhunderte vorhanden, die alle nach folgendem Plane eingerichtet sind: Diß sind unsre Herren so diß Jar einen Ratt besitzen sollent.z Von Rittern. Herr u. s. w. Von den Bürgern. Herr u. s. w. Von den 'Zanndtwerken. Ratzherren. Meistere. Von den Koufflüten. u. s. w. Die Verzeichnisse der Rathsglieder der letzten Hälfte des vierzehenten Jahrhunderts sind von 1^57 bis / einige ausgenommen / auch vorhanden. Die von iz 5 7 thut der Meister keine Meldung. Die von r; /8 nennt sie zwar alle fünfzehen ; allein ihre Namen sind in den folgenden / von 1; 59 an bis iz82/ ununterbrochen ausgelassen worden / und selbst in der Rathsbesatzung von i;/8 bemerkt man aus den Worten derselben / daß die Meister nicht als Mitglieder des Raths aufgezeichnet wurden. So lautet diese Rathsbesatzung : i;s8 kub Domino .iVlLAiüro Livium , wurden gesetzet und in den Rath gekosten: (Hier folgen dann die Namen -er 4 Ritter / der 8 sogenannten Bürger/ und der 15 Zünstner). Woraufbeygefügt wird : desselben Jahres wurden ze Zunftmeistern gestezt, (und folgen dann fünfzehen Namen). Es scheint also / daß es ein Einfall des Schreibers war / -er die Namen der Meister niederzuschreiben nützlich glaubte, weil sie auch in gewissen Fällen zusammenberufen wurden. R r 26Q ix. Periode. Andere Hälfte des 14ten Iahrhuud. Im I. erscheinen die Meister zum erstenmal als wirkliche Mitglieder des Raths. Ob nun schon diese Rathsbesatzung auf lateinisch abgefaßt ist , so wird eS doch nicht undienlich seyn, solche ganz anzuführen: i ;82 tub Domino ^errchsro äs Lerenvels, Älilits, Nr- xiiiro sivium kuerunt Lonlules iusoilpti: Dom. Ilennemsnnus äs R.atperg, Denricus Diviti 8 a.'), äokaime 8 kulianäi äs Dp- tlnZsn, L R.uäo1iuL Viseckom. /tcm 2unktmei1ker ?etsr von Doukksn r/). /trm ^ernksrus Dreman , Demmsnnus rer 8 un- nen, Hemmsnnu 8 Älurni^aräi, Ilenricus Drowelarii, Dem- MLNNU 8 , 20 M ^NALN , kstru 8 äs Ltettsn , äLLobus 2iboIIs , ^ernlisru 8 8 ciiiIIing. Item s Älerc 3 toribu 8 , Lonmäu 8 Drbo. ^ Lsmxloribu 8 , Dermr>nnn 8 2lskeggaburiin. Lauporiibuz, Dlrisus Lrosicni. InKitoribu 8 , ilsmmsnnux rem inäc. X lextoribub Zrilsi panni , ktuä. äs Kosickentr. ^ kilioii- b» 8 , ^ioolsus äs 8 iÜ!ioIi. ^ k->bri 8 , äotmnne 8 Darrer. ^ Osr- äonibu 8 , Nisolaus 8 sIiosnIrneLkt. 8 ^rtoribu 8 , äobrmnsr Irregang. Ortoliinis, HsmmLnnu 8 Ksbinsnn. ^ Oainik- cibus, -^näreL 8 Koublie. ^ Liupentarii 8 , Demm»nnu 8 ?uer. -V Ilasoril>U 8 , ?1ckoribu8 >L 8 sliatoribu 8 , Demmannu 8 OeKri- clier. Textoribu8, Demmsnnus lkepbun. ^ ^auti8 L ?iD cstoridu8, Distrisu8 2sringer. 7?c/n Asgik. ä!rcobu8 ^alt- x-loii Älercarorum. Ilutscbo 8tr^isnkerg Oampsorum. äaco- Ku8 LIsnsinger Lsnponnm. XVrärlisrns äs DouKsn Inkitorum. -v) Diese sonderbare Gewohnheit, die Gcschlcchtsnamen im Genitiv zu gebrauchen, welcher man die italiänischen Namen in i vielleicht zuzuschreiben hat, ist sogar im Teutschen üblich gewesen. i/) Sonst war es nicht gebräuchlich, daß man den Namen des Oberstzunftmcisters in die Rathsbcsatzungcn einrückte. Ucbrigens wird er hier nur nach den vier ersten Rathshcr- ren genannt, weil er kein Ritter war, und zu den Achtbürgern gehörte. X. Kap. Die Meister gelangen in den Rath. 261 Lonrsäus 6s llsrtlilcon Dsxtorum Zrissi panni. Nenttrlinu; kiüorum. Nemnus Lsr6onum. ^Ibsnu8 Lartorum, It-mf- ttenZst Ortolanorum. LerZkem LLriritteum. 2o6nZsr Lrrr- xentsriorum. Ooebel kiäorum. Dietrieu8 Ne^Zer Dextorum. 8te§er klscLwium. Die Rathsbesatzung von i;8; ist gleichfalls auf lateinisch, und zählt auch die iVlaZittri zu den Lonluln, oder Rathen r). Die folgenden Rathsbesatzungen fehlen. Wir wollen aber zerstreute Stellen anführen, die diesen Man- R ; s) !Z8t- 8nb Domino toksnns kuliant Nilire Nggittro Li- vium, kuerunt Lonsules tubserixti. Viäslicet: Domin. X^ernkerv8 6e Lerenvets , tolrsnne8 Nonctr 6e Nnncken- ttsin , Dknnemsnn äs R.smltein L.6ok»nnes 8cs1sriu8 Ni- iites. Item, 2untrmeitter Herr ^ernkerus Dreman. Itcm, Lonrs6u8 26 8olem, Dietrisus Nonet->rii, ketruz 6sDontten, ÜLsobus 8s^osnlrinä , Dsrrmsnn kroevslLrü, Lonrs6us Itsnlin , ketrus 8evoAsI , .X^ernirsrus Loto. Item, LÄIsrsittoribns, Denricu8 Nurer; » Lamplorikug, dtieolm>8 8ct>iilin§ ; a Lsnponibu8 , ?etru8 rer neupn Nvkle ; sb Inttiwribus, Lonrü6us 6s Deinen; ri 1s6> wrikus Zrissi psnni, X^ernirsru8 Dttsr; L kittoribri8, Ni- colrru8 6e Dsxenireim ; LDabri8, ^.n6ress Iribler; s Oer- 6onibu8, Lonra6n8 Ors8ßnsr ; s 8srtoribu8 , Nicolsu8 Netterer; »b Ortulsnib, tscobn8 ^.nxeler; s LsrniÜLi- bn8, Luäman Dstbisen; L L3rxsnMrii8 , X/i§msnn ; 2 8e1Istoribn8, DIntr rem Duft; s Dextorit>u8 ^ LonrL6uz DZsitin; » kits3writ>u8 , Denrisris Lost^iler. Item, Ns^ilt. totisnnss IsZitern ^ Nerc^torum; tolrLnnLs Dorn- bsrZ, Lsmpsornm; ttenricus Rolegg, Lsuponum; Nu!- ler, Inttitorum; XX^erntrerus Xempf, Vinsatorum; 6n kittornm; Xücolüus Neiger, Dsbrorum; Dbinus 6e ^sl- 6snburg, Ler6onum; D. 6s dickem, 8srtorum; Dsm- msnn I6u§o, Ortulsnorum ; Nicolaus 6s Vilsllz, Larni- 262 ix. Periode. Andere Hälfte des i-ftm Jahrhut,-. gel ersetzen/ und theils auch beweisen/ daß die Meister, lange vor dem Eidsgenvßischen Bunde, nicht nur Sitz/ sondern auch Stimme hatten. In einer Verzeichnis der Osterlämmer, die im Jahr i ;86 ausgetheilt wurden, findet sich folgendes: „Einem jeclichen Bürgermeister 2 Lember, einem alten Bürgermeister 2 Lember, einem Zunftmeister 2, Riücirum ; llem>gmu8, lexwrum; L Lonrs6u8 8prunglin, kisLÄwrum. Diese Rathsbcsatzung zeigt uns auch, -aß die Rcbleute im I. mit den Grautüchern vereiniget waren. Sie waren es auch schon zuvcrläßig im I. i;82. Siehe das i§re Kapitel der vorhergehenden Pe. riode. a) Oberstzunftmeistcr. L) Jetzt Meister. Wir haben da einen kleinen Beweis der Nachläßigkeit der damaligen Schreiber. Oberstzunftmeister und Meister werden hier durch den gleichen Namen angegeben, und nur durch die Rangordnung und die Anzahl der Lämmer unterschieden. Also verhält es sich in hundert andern Fällen. X. Kap. Die Meister gelangen in den Rath. 2 §z In einem Spruch von 1416 über die Meisterwahl ! der gespaltenen Zunft zu Kürstnern und Schneidern liest man folgende Worte: „ Weles Jares von den Snidern ein Zunftmeister genommen mid gekosen soll werden im Rate ze sitzende / den sollent nüwe und alte Sechse je- der Antwerken / desselben Jares kiesen und erwählen , nach der Ordnung eines Nottels der allen Zünften vormols geben ist Endlich in einer Ordnung von 1457 treffen wir ei- t ne Stelle an, die, so zu sagen, Heller ist als das Licht i selber. Sie lautet also: „ Als dahar Gewohnheit ge- ; Wesen ist, daß der Zünfte Ratsherren und Meistere zu ! Iren Zunftbrüdern vor Rate gestanden find, und dann wieder medersitzen, und umb Jr Sachen rathen, ist j geordnet, daß u. s. w.". Also schon im I. 1457 saßen ! die Meister, gleichwie die Rathsherren, von dahar im ! Rathe, und ratheten. ^ Sonderbar ist es, daß auch eben in diesem Jahre ! i;82 die Stelle des Rathschreibers oder zweyten Schrei- ^ Vers des Raths zum erstenmal zum Vorschein kommt. Zum ? erstenmal wird in den Ausgabbüchern seiner Besoldung gedacht. Es ist zu vermuthen, daß die Meister, welche ein besonderes Collegium ausmachten, ihren besondern Schreiber werden gehabt haben, und daß, als sie nun be- ! ständige Mitglieder des Raths wurden, sie ihren Schrei- ! her auch mitführten. Gleichwie man zwey Häupter des ! Standes hatte, die auf einander wechselseitig sehen muß- ! ten, so wollte man in gleicher Absicht zwey Kanzler haben. Der erste war für den Adel und die Geschlechter; -er andre war für die Zünfte, und gleichsam -er Mann des Volkes. Dieses dürfte manchen alten Gebrauch erklären: R 4 r§4 ix. Periode. Andere Hälfte des iMr Jahrhund. warum z. B. der Rathschreiber imd nicht -er Stadt- schreiber mit dem Oberstzunftmeister auf den Zünften umgehet , um den Jahreid abzunehmen; warum er gleichfalls mit dem Oberstzunftmeister den Huldigungen der Landleute beywohnet; warum er, bey Malestzgerichten, dasBe- kanmmß der Verurtheilten der versammelten Bürgerschaft öffentlich ablesen muß / u. s. w. Daß dieser neue Gast und Aufseher dem Stadtschreiber mißfällig gewesen, sollte man aus einer traurigen Begebenheit fast schließen. Kaum waren drey oder vier Monate verstoßen, als der Stadtschreiber Johannes von Altdorf den Rathschreiber Johannes Varnower entleibte. Wie unruhig übrigens dieses Jahr gewesen, beweisen die vielen Mordthaten, die im Laufe desselben begangen wurden. In wie weit diese merkwürdige Revolution in der Verfassung vom Kaiser gebilliget, oder mißbilliget wurde, können wir, aus Mangel bestimmter Nachrichten, nicht entscheiden. So viel vernehme ich nur, aus den Ausgaben dieses Jahres, daß man zwey Gesandtschaften an den Kaiser abordnete. Die erste geschah vor Johannes, und bestand aus dem Bürgermeister Puliant von Eptingen , und den zwey (alt und neuem) Oberstzunftmeistern; jener vielleicht, um die Rechte des Adels zu verfechten, und dieser um das Vorhaben der Zünfte zu rechtfertigen. Die zweyte Gesandtschaft versah einer der Schreiber allein, der nach Nürenberg , wo der Kaiser sich im Augstmonare befand, abgeschickt wurde. Nun fragt sich billig, was die Bürger zu einer so wichtigen Abänderung der Verfassung möge bewogen haben. In Antwort aus diese Frage kann ich dem Leser X. Kap. Die Meister gelange» in den Rath. 26s nur folgende Zusammenstellung damaliger Umstände und Begebenheiten mittheilen. r.) Der Herzog Leopold von Oesterreich hatte solche Gewalt und Einfluß in unserer Stadt, daß fie, ohne eine außerordentliche Begebenheit und mächtigen Widerstand , seiner Herrschaft nicht entkommen konnte. Die Rittergeschlechter, die im Rathe saßen, waren alle seine Lehenleute. Ich finde unter den Strafurtheilen vor Joh. Bapt. i;82 ein Beyspiel, welches stch daraufbezieht. Es wurde einer für einen Monat eingethürmt und dann für zwey Jahre verwiesen , weil er gesagt hatte: „ Was bedürfen wir des Herzogs? wir bedürfen sin Recht ein Luß! " und da ihn eine Jungfrau darum strafte, er dieselbe schalt und mißhandelte. 2.) Im vorhergehenden Jahre i; 8 i hatte der Herzog stch der Stadt Liestal bemächtiget, und ihre Bürger stch huldigen lassen. z.) Im gleichen Listen Jahr c) geschah von Seiten des Grafen von Kiburg, und mit Einverständniß der österreichischen Räthe c/), der bekannte österreichische Anschlag auf Sollothurn. 4.) In eben dem Jahre belagerte der Herzog die Reichsstadt Colmar, also daß der Kaiser den Straßbur- gern befahl, derselben beyzubringen e). Und in Schwaben mußten die Reichsstädte, zu Beschützung ihrer Freyheiten , stch besonders verbinden/). R 5 c) Nach Lauffcrs Berechnung, 1. IV, x. i?,. -t) Tschudi 1. I. x. e) ctiplom. x. 281. /) Großes Weißes Buch x. r8. -66 ix. Periode. Andere Hälfte des i 4 teii Iahrhli»id. 5.) Es mag auch der Zustand lder Finanzen zu der Revolution beygetragen haben ; denn unter den ersten Verrichtungen des neuvermehrten Raths stndet steh die Abschaffung einiger überflüßigen Ausgaben , bis uf die Fite daß wir gänzlich vergoltent die Schulde«/ so wir sihuldig sind- Endlich ist zu vermuthen, -aß man das nahe bevorstehende Ende des Bischofs, der einige Monate nachher mit Tode abgieng , vorher sahe / und die unglücklichen Folgen einer Mistigen Bischofswahl, bey -er damaligen Kirchentrennung, schon besorgte. ^ l - l -- Eilftes Rapitel. Zwistige Bischofswahl. Bischof Immer von Namstein. Gerichtsbarkeit zu St. Alban. Städte Bund. Schuldheissenamt dieß - und jenseits. IZ82 — l;8s. dsach einer Regierung von ungefehr 17 Jahren, starb Bischof Johannes von Vienne, im Herbftmonat des i;82ten Jahrs, zu Pruntrut, wo er begraben liegt. Der Name seines nächsten Nachfolgers bietet eine chronologische Schwierigkeit dar, welche die Erläuterung einer Stelle der Handveste erschwert. Stumpf §), Wurst- F) Stumpf, 1 . II. x. 664, schreibt: „ Er regieret nit mcr dann bey eim Jar. Etlich setzend in nit under dieBischoff von Kürze wegen seiner Regierung, der Meynung, daß er XI. Kap. Voll 1Z82 — i;8s. 267 eisen /,), und andre r), nennen einen Johann Freyherr« von Bucheck, der, nach ihrem Bericht, ungefähr ein Jahr lang regierte. Ich verließ mich, bey Verfertigung des ersten Theils, auf solche Zeugnisse, und bemerkte in meinen Anmerkungen über die Handveste (p. z6/), i°. daß Johann von Bucheck vor Joh. von Vienne, ob er schon sein Nachfolger gewesen, darum genannt war. 2°. Daß die Namen der Bischöfe Johannes von Chalons und Johannes Senn, ganz fehlten. In diesem Theile habe ich die Ursache angegeben, warum Joh. von Chalons vermuthlich mit Stillschweigen Übergängen worden. Ferner habe ich zu beweisen versucht, daß der Johannes von Bucheck, welchen die Handveste erwähnt, allem Anschein nach eben der Johannes Senn war, welchen ste zu übergehen scheine, indem der Senn steh auch von Vucheck nannte, und der unmittelbare Vorfahr des Joh. v. Vienne gewesen sey. Dieß wird um so wahrscheinlicher, wenn man die Gründe erwägt, welche wir sogleich wider die Behauptung mittheilen werden, als wenn im I. i;82-, nach dem Herbstmonat, ein Johannes von Bucheck ungefähr ein Jahr das Bistum regiert hätte: nit bestätiget gewesen, yedoch ist er zum Bischofs erwelt gewesen, wird auch in etlichen Büchern und besonder in dem Gmäl zu St. Alban, under anderen Prälaten in seiner Ordnung verzeichnet funden", ü) Wursteisen, p. 192: „ Nach seinem (Joh. von Vienne) - Abgang berüret die Wahl Johansen von Bücheck ein Freyherren, regieret aber nicht über ein Jar: deßhalb er von etlichen in der Bischoffen Zal ausgelassen Wirt". r) Als Sudanus in seiner LsAeu Lre-s, Leu in seinem Le- ricon , u. s. w. r6g ix. Periode- Andere Hälfte des r^enJahrhund. i°. Nicl. Gerung, genannt Vlauenstein, thut desselben keine Meldung ^), und dieser Schriftsteller verdient ^ in allen Rücksichten mehr Glauben, als Stumpf und - i Wursteisen. Er lebte schon zu Anfang des folgenden ! t Jahrhunderts, er war geheimer Sekretair des Bischofs § von Fleckenstein ?), und er sagt selber (p. Z25), a xelli; prsclcriptorum (ante 1Z56) l^^ikco^oium Ua- t lilienüum nilckl reperi lcri^tum, ickli nominL ut pice- l notÄntur, 6c annos üli^uorum c^uibus prrekeckcivnr. l De kudkci iptis vei o latius ex Iecli5, vili8, 6c auciitis kcri- i dam, ut patebit j^tuendi. Da er nun so viele Bischöfe ' sorgfältig nannte, von welchen er fast nichts anders als -! ihre Namen anzubringen hatte, warum würde er Jo- i bann von Bucheck Übergängen haben, wenn dieser wirk- ! lich Bischof gewesen wäre? 2°. Finden stch von ihm wc- t der Grabschrift, noch Grabstätte, noch Urkunden oder >> sonst andre Spuhren seines Daseyns. Ist die Hand- « veste von Immer von Ramstein vorhanden, welche er l vor St. Johannistag ausstellte. Folglich blieben ! sehr wenige Monate für die Regierung des vermeynten I Joh. von Bucheck übrig. Und dieß macht schon die Er- i zählung des Stumpfs und seiner Nachfolger verdächtig, r die ihm fast ein Jahr einräumten. Es ist also glaublich, ! daß einer durch die verschiedenen Namen, welche Johan- i nes Senn führte, veranlaßt wurde, einen Bischof mehr zu erdichten, und ihm, so gut er konnte, einen Platz in der Zeitfolge ausfindig zu machen. 6 ) Lcrixtorss mmores rerum Lstilienllum, p. /) ^°. 142; — 14.;?, XI. Kap. Von IZ8L — IZ85. 262 Wir schreiten zur wirklichen Besetzung des bischöflichen Stuhls. Die Domherren theilten sich. Die kleinere Anzahl erwählte Wernher Schaler, den Erzpriester, und führte ihn sogleich in das Münster, wo man ihn in Gegenwart des Bürgermeisters Wernher von Bärenfels), auf den Altar setzte. Bald darauf trat der mehrere Theil I -es Kapitels mit Immer, Freyherru von Ramstein, her- j vor, setzte ihn gleichfalls auf den Altar, und zeigte dem I Volk an, daß er der rechtmäßige Bischof wäre. Der ! Rath verhielt sich Anfangs neutral, und schenkte beyden ! Bischöfen den Ehrcnwein. Jeder aber nahm zu seinen ! Handen, was er vom Bistum an Schlössern, Städten > und Leuten sich zueignen konnte: woraus, wie leicht zu ^ denken, ein nicht geringer Schaden für das verarmte Bistum ! von neuem entstand. Allein, das gröste Uebel verursachten ihre Beschützer. Herzog Leopold nahm fich des Schalers an, und verschafte ihm die Bestätigung des einen Pab- ^ stes, Clemens des VII. zu Aviguon. Der andere Pabst hin- ! gegen, Urbanus VI., den der Kaiser Wenzel anerkannte, ! bestätigte Immer von Ramstein. Zu Nürenberg »), im I. i; 8 ; , ertheilte Wenzel dem Immer die Investitur der Regalien, aber nur auf ein Jahr lang 0). ^ Vielleicht wollte er abwarten, auf welche Seite der Sieg 1 sich lenken würde /). Zugleich ließ er einen Befehl an m) Er war Bürgermeister von Joh Bapt. iz82 bis Joh. Bapt. 1 ;8;. Ein neuer Beweis des obgemeldten Irrthums. n) Im Merzmonat wie auch im October i;8; war Wenzel in Nürenberg. Häbcrlin, 1 . IV. 9. 94. 0) Lxilcopalis p. i;a. Das folgende Jahr bestätigte er zu Maynz dem B. von Ramstein alle Privilegien und Freyheiten des Bistums. t 270 IX. Periode. Andere Hälfte des I4teu Iahrhund. die Städte Straßburg/ Basel, Bern, Zürich, Luzern, Colmar, Solothurn, Hagenau und andre im Elsaß, ergehen , daß sie dem Immer von Ramftein, wider Wern- her Schaler, der das Bistum vom Gegenpabst erhalte» habe, beholfen seyn sollen. Die Vasler hielten es aber damals mit Wernher Schaler. Sie vereinigten sich auch von neuem mit Herzog Leopold, des Schülers Gönner. Zu Brugg -?), im Argau, nahm er sie in einen Landfrieden auf, welchen eben der Bürgermeister, Wernher von Barenfels, im Namen des Raths beschwor, der der Ausrufung des Schülers im Münster beygewohnt. In dem Bundbriefe vernehmen wir folgendes: 1 °. den Vorbehalt der Stadt Freyheiten , -es Bischofs und des Stifts. 2°. Die weitaussehende Clausel, daß die von Basel, von des Bundes wegen dienen sollen, als sie sich vormals (i;? 6 ) gegen den Herzog von Oesterreich verpflichtet hatten, gleich andern des Herzogs Städten. ;°. In den Landen Oesterreichischer Herrschaft, bis an den Lech, und dann aufwärts, bis an den grauen Wald, und in die Herrschaft von Würtemberg und bis an den Hagenauer Forst, sollen die Vasler dienen mit sechs Spießen zu -er kleinen Summe, und mit zwanzig Spiessen zu der grossen Summe und gemeinem Zug. In Bayern und Loth- Und im I. gab ihm der Kanzler des K. einen Empfangschein von 60 Mark Silber, je eine Mark für ; fl. gerechnet, wegen bezahlten Taxen bey erlangten Reichsregalien. -) Montag nach dem Sonntag da man sang Aliericoräi»» Lomini. iz8z. XI. Kap. Von IZ82. — IZ85. ringen sollen sie dienen mit sechs Spießen. 4°. Dagegen versprach der Herzog, den Basiern beholfen und berathen zu seyn. Welches Walther, Herr zu Altenklingen, und Oesterreichischer Landvogt im Argau, im Namen des Herzogs und seiner Nachfolger getreulich zu erfüllen schwor, wie sein zu Baden, Mitwoch vor St. Gevrgentag iz8;, ausgestellter Brief ausweiset. Nach diesem, oder wenigstens vor Johannis, fanden sich vermuthlich die beyden Bischöfe mit einander ab, und Immer von Namstein kam zum Besitz des Bistums. Er ertheilte die gewöhnliche Handveste, Donnerstag vor St. Iohannesrag iz8z, und da der Rath solche annahm und aufbewahrte, so ist daraus zuschließen, daß er ihn auch zum Bischof erkannte. Die Bedingnisse der Vereinigung beyder Partheyen werden also angegeben. Von Ramstein überließ Pfandsweise dem Schaler das Schloß Jstein, mit allem was dazu gehörte, und behielt sich den Wiederkauf, für dreytausend Gulden, vor. Schaler übergab es dem Herzog Leopold, und dieser gab es Burkhard Mönch von Landskron dem jüngern, zu Lehen. Also hatte Leopold seinen Zweck erreicht, bey der Mistigen Vtschofswahl auch etwas davon getragen, und sich den von Ramstein durch seine Nachgebung verbindlich gemacht , welcher ohne dreß, durch den Widerstand des Schalers, die wenigen Kräfte des.Bistums noch um ein beträchtliches schmälern mußte. Leopold herrschte- in der Stadt; allein die Zünfte, wie es die Folge bald zeigen wird, vorbereiteten in der Stille den Umsturz seiner Parthey, und vor Verlauf eines Jahres werden sie den ersten Anfang machen. L?L ix. Periode. Aridere Hälfte des >4ten Jahrhund. Vorher aber müssen wir von -er erlangten Gerichtsbarkeit zu St. Alban Meldung thnn. Wir haben in dem ersten Theil (p. 2 ;?) gezeigt / -aß bey Stiftung -es Klosters zu St. Alban, der Bischof Vurkhard von Hasenburg/ demselben die Civil-Gerichtsbarkeit/ in dem ganzen Distrikt von der alten Stadtmauer an bis an den Virsstuß, d. i. in der St. Albanvorstadt und den Lehen, übergeben hatte. In Folge dessen erwählte das Kloster einen Schuldheissen, und die Bewohner dieses Distrikts suchten das Recht vor ihm und seinen Beysitzern §). Nun schenkte das Kloster, im I. i;8;, Dienstag vor Simon Juda, dieses weltliche Gericht den Basiern. Der Probst nennt sich in dem Schenkungsbrief „ Wir Bruder Stephan Tegenlin von Freyburg, von Gottes Verhangniß Probst Der Beweggrund dieser Schenkung wird also angegeben: „ Die Vorfahren hätten oft im Sinne gehabt, dieses Gericht an fremde Leute zu brmgen ..... Ein jeder sey von Gottes Ordnung gebunden dem zu danken , der ihm gutes gethan hat.Die Basier hätten viele Gutthaten, treue nützliche Dienste, Schir- mung, Freundschaft und Liebe williglich und gerne erzeigt ; r) Die zwölf Meister oder Lchcnmülicr sprachen Urtheil am Schuldhcistzngericht. Der Amtmann des Gerichts mußte sie unentgeldlich zusammenbernfe». Dagegen gab ihm jedes Lehen um Faßnacht einen Rücmeir Fleisches, oder einen Wecken Brodes. Dieß mußte er in des Spittahls Mühle tragen. Der Müller gab einen Kessel mit Erb ten, worinn das Brod gesotten wurde. Darauf aßen sie bey einander davon, und was dann an Fleisch oder an Brod übrig blieb, das konnte der Amtmann heimtragen. 27 ? Xl. Kap. Von IZ82 — Ig 8 s. zeigt; sie seyen den Klosterlsuten beyständig, Veholftn, und berathen gewesen; sie hatten mit grossen Kosten das Kloster mit guten Mauern versehen und versichert, und thäten es noch täglich ohne des Klosters Beytrag und Schaden Die Bedingnisse waren das Bürgerrecht für Probst, Superior, die Brüder und ihre Nachfolger, und dann, daß sie kein anderes Mehlumgeld bezahlen sollten, als was die Kaplanen des Stifts auf Burg bezahlen würden e). Sehr willkommen mußte diese Uebergabe den Basiern seyn tt), da es sonst dem Herzog Leopold leicht hätte einfallen können, diese Gerichtsbarkeit an sich zu bringen, um so ehender, weil er schon in der gleichen St. Alban- r) ^ie behielten sich auch die bey diesem Gericht bisher übliche Vvllstrcckungsart vor, mit welcher man wider die unter deyelben Gerichtszwang stehenden Censiten und Schuldner des Klosters verfuhr: „ Es sey, melden sie in dem Kauf- „ bricf- mit Thüren ab den Hüsern ze nehmen, oder «Lchlif- „ fer- und Müller-Räder ze stellen, Win und Korn ufdem „ Vclde ze verbietende u. s. w. ". u) Der Rath fuhr auch fort, dieses Schuldhcisscnamt zu besetzen. In den letzten Jahren dieses Jahrhunderts sinde ich : » der crbar Man Conradt Taurucks, Schuldhciy in der Vorstadt ze St. Man, im Namen und an Statt mi- ncr Herren des Bürgermeisters und des Rahtcs der Statt Basel ". Wenn aber sein Gericht aufgehoben, und zu jenem der mehrern iLtadt geschlagen worden, finde ich nirgends aufgezeichnet. — Dieser Schuldheiß oder sein Gericht hatte über die Müller und Brodbecker seiner Vorstadt eine ausgedehntere Geriebtsbarkeit, als der Schuldhciß der Stadt selbst über die Müller und Brodbecker derselben. Denn er richtete um Frevel und Unzucht von und ab den Müllern und Brodbcckcrn seiner Vorstadt, da der Brod- meister nur von Mißmahlendcs wegen zu richten halle. Vergleiche i Thl. p. zg-o, Jahr Zweyter Band. S 274 IX- Periode. Andere Hälfte des i 4 ten Jahrhund. Vorstadt einen eigenen Amtmann, von welchem sogleich ein mehreres, bestellte. Ausser dem Klosterschuldheissen war noch in der St. Albanvorstadt ein österreichischer Vogto). So fängt eine von ihm ausgestellte Urkunde von 1598 an: „ Ich Friedrich Stange, Edelknecht, Vogt und Richter in der Vorstadt ze St. Man der Stadt Basel, an der Edlen, Hochgebohrnen, Durchlauchtigen Fürsten und Herren, miner gnädigen Herren Herzogen ze Oesterrich statt Gegen Ende dieses Jahrhunderts entstanden Streitigkeiten wegen den Gerechtsamen eines solchen Vogts. Weitläufige Untersuchungen und Abhörungen von den ältesten Zeugen, die man aufbringen konnte, wurden aufgenommen. Die Resultate davon find theils so dunkel, daß fie uns hier zu weit führen würden ^). So viel bemerken wir nur, daß diese Vogtey ein Zweig der Reichs- vogtey in der Stadt gewesen zu seyn scheinet; also, daß ste dem Rath von dem Augenblick an gebührte, als er in Besitz der letzter» kam, gleichwie sie vermuthlich den Herzogen von Oesterreich nur aus der Ursache zugestanden, weil ste eine zeitlang die Reichsvogtey in -er Stadt besaßen. Dieses wird auch durch folgende Stelle aus einem Spruch des Raths von 1401 bestätiget: „daß " -v) Er nannte sich vogd. Der Rath nannte ihn aber Schuldheiß des Herzogs zu St. Alban. rv) Z.B. Wer in der Vorstadt eine Wundthat oder Mordthat begieng, und dem Rath Gehorsam» that, der wurde vom Rath gerichtet. — Der Schuldhciß der Vorstadt hatte das Recht, Strafen nachzulassen; das hatte aber des Herzogs Schuldheiß (oder Vogt) nit Gewalt ze tunde, u. s. w. XI. Kap. Von iz8r — IZ85. 27s nämlich die hohen Gerichte ze St. Alban ein Vogt besessen, und nu die Stak besitzen sol, sider die Vogtye ze ihren Handen komen ist Dieß ist aber nicht ganz ohne Schwierigkeit. Die Stadt gelangte zur Reichsvogtey schon im I. i ; 86 , und doch stellte der österreichische Vogt oder Schuldheiß zu St. Alban, noch im I. 1398, wie weiter oben angeführt worden, eine Urkunde aus 2:). 1384. Dienstag vor dem Palmenkag versprach der Bischof unserm Rath, ohne der Stadt Basel Willen das Bistum nicht zu entfremden, versetzen, aufgeben, noch um ein anderes zu vertauschen, sondern dabey zu bleiben sein Lebenlang. Dieses Versprechen wurde zu Basel schriftlich gegeben. Es läßt vermuthen, daß ein für die Basler gefährlicher Herr, sich um das Bistum beworben hatte. Ein mehreres finde ich darüber nicht; nur zeigen die Ausgabbücher, daß man dem Kaiser tausend Gulden wegen dem Bischof bezahlte >). Ob S 2 x) Herrgott ( 1 . III. x. 822) führt einen Lehcnsbrief von 1440 an, in welchem Wilhelm, Marggraf von Hochberg, im Namen der Herrschaft von Oesterreich dem Franz Wi. der und Cunrad Fröweler von Basel, folgende Lehen für sie und ihre Erben erneuert, als: das Fahr ze Pertltkon, die Rechtung in der Vorstadt zu St. Alban ze Basel ^ den halben Zoll an der Brücke zu Oegst (Äugst), und was er hatte in dem Kirchspiel z» Pfeffingen, und in dem Banne zu Muttenz. Worinn nun jene Rechtung zu St. Al» ban bestanden, und ob sie einigen Bezug auf die Vogtey hatte, kann ich nicht beantworten, z/) „ Sind geben dem Kaiser iooo si. oder 9;« Pf. von um sers Herrn wegen von Basel 276 IX. Pmode. Andere Hälfte de6 i4ten Jahrhund. er vielleicht diese Summe dem Kaiser für seine Bestätigung versprochen hatte, und da er ausser Stande war, solche abzuführen, stch mit einem mächtigen Herrn erblinden wollte, können wir nicht entscheiden. Mitwoch nach Pfingsten trat die Stadt Basel, wie auch ihr Bischof, in den Bund, welchen die schwäbischen Städte drey Jahre vorher unter stch errichteten, und an deren Spitze Regenspurg stand. Ein anderer Bund war jener der Städte am Rhein, als Maynz, Straßburg u. s. w. K. Wenzel brachte es zu Heidelberg dahin, daß die bundsverwandten Städte mit den Fürsten und Herren eine besondere Vereinigung eingiengen -). Seine Absteht war, ein gutes Vernehmen zwischen ihnen zu stiften; allein seine Hoffnung schlug fehl, und das heimliche Mißtrauen nahm wechselseitig eher zu, als ab «). Auch hatten die schwäbischen Städte Ursache, gegen die Unterdrückung des Herzogs Leopold von Oesterreich auf ihrer Hut zu stehen, der von K. Wenzel, seit i;79, die Land« vogtey in Ober - und Niederschwabe» pfandsrveise erhalten hatte. Aus folgendem Urtheile vernehmen wir, wie die wärmsten Anhänger des Herzogs, und des von ihm anfangs unterstützten Gegenbischofs Schaler, vorn Rath ausgeschlossen wurden. i;84. 8 uli Hennnann von R.LmlIein, IVlilite A IVlaxillro Oiviuin. Am Fritag nach St. Peter und Paulus Tag, alte und nüwe Rctc haut erkennet uff ir Eydc: daß Her Merlin und Her Lütold von Berenvcls Ritter, hünant- 2) Dienstag nach St. Jacob des Apvstclstag. «) Häberlin, B. IV. x. 102. 277 XI. Kap. Von IZ82 — r?8f. hin nüt imRat noch Mcyster 5) werken sönt, und dazu zehen Iar vor unsern Crützcn leisten. Item, Iunghcr Ernin und Jungher Adelberg von Bcrenvels, Her Hemmann und Her Wernlin von Ratperg Ritter, Jungher Hartman von Eren- fels und Heinman stn Snn söllent ouch hinnantfür nüt me Rat noch Meystcr werden, umb daß sie alle wider uns und unsre Stat, von des Erzprlcsters c) und des Bystums wegen geritten, gangen, geraten, und gethan haut, darüber das es Inen von uns verbotten wart, und es ouch an das (ohne dieß) nüt solccnt getan han: des unser Stat in grossen Schaden und Kosten körnen ist. Darzu ist erkennet von den vorgenannten alten und nüwcn Reten, daß die vorgenanten von Beren- vels, von Ratperg und von Erenfels ihr Bürgerrecht söllent verloren han, und nüt me Bürger werden sont, och umb die egenanten Sachen ss). Darzu an dem nechsten Montag nach der alten Vasnacht haut alte und nüwe Räte gesworn liplich zu den Heiligen, die vorgenanten Erkantnisse ze haltende zehen Iar us die nechsten; und daß dewcder Rat dehein Macht haben sol, bis ze endernde, noch darin ze brechende in dehnn wise; und wenne je ein Rat usgat, so soll er dem nüwen Rat in den Eyd geben, und dis heissen swcren das ze haltende. Nachher vor Martini wurde noch Jungher Götzschin von Eptingen, verwiesen: » wand er zu disen Ziien arg- wönig ist in unsrer Stat ze finde, von viel Sachen we- S ; L) D. i. Bürgermeister. c) Nämlich Schaler, den die österreichische Parthey anfangs zum Bistum beförderte. 6) Die meisten von ihnen blieben zwey Jahre hernach in der Sempacherschlacht, welche die Schweizer wider den Herzog Leopold und den Adel so rühmlich gewannen. Man sieht also, daß, wenn man aus ihren Namen habe schlief, sen wollen, die Basier hätten es mit dem Herzog gehalten , man einen übereilten Schluß gemacht habe. L78 ix. Periode. Andere Hälfte des i-ftcn Jahrh lind. gen, und sunderlich als sin Söne sich jetz Wider uns gesetzet haut Die Basler führten damals einen Krieg, von welchem aber nur bekannt, ist, daß die von Breysache), eine österreichische Stadt, sich als erklärte Feinde derselben betrugen; und dann, daß das Schloß und Dorf Prat- telen, wo einer von Eptingen saß, durch die Basler verbrannt wurde. Auch war die Ausgabe an neu geworbenen Söldnern beträchtlich; sie bestes sich auf i; 4 ; si. oder 12/7 jtz 8 L. In einigen Städten, die den Bund in Schwaben mit einander hielten, und zu welchen Basel gehörte, waren Aufläuft wider die Nähte ausgebrochen. Es scheint, daß fremder Einfluß solche anstiftete. Sie traten durch Abgeordnete in Nürenberg, Montag vor Kreuztag, zusammen, und verbanden sich einhellig dahin: „ Wenn einiger Auflauf anfangen würde, sollen die Räthe, auch alle Bürger gemeinsamlich, zur Stunde die Anfänger aufzucken, von Leibe thun und auf ein Rad sehen. Ist der Rath und ein Theil der Bürger zu schwach, so soll die nächstgelegene Stadt die übrigen zusammen mahnen, damit sie sogleich dahin ziehen, greifen, und schaffen mögen, daß solche Leute mit dem Rad gerichtet werden. Sollten endlich dergleichen Aufwiegler in eine andere Stadt des Bundes ausweichen, so soll sie solche aufheben und rädern lassen, als wenn der Auflauf in derselben wäre angefangen worden e) Leistungsbuch, p. 108. „ Die von Brisach, die uff dise Zit unsre offene Fiende sind ". XI. Kap. Von IZ8L — iz8s. 279 rZ8s bis Joharrrri. Gegen Anfang des i;8ften Jahres /) übergab uns Pfandsweise der Bischof das Schuldheissenamt der mehrern Stadt, und erlaubte zugleich das Schuldheissenamt der mindern Stadt, von den Conrad'Bärenfelsischen Erben F) um hundert Mark Silber abzulösen. Die Widerlösung behielt er sich vor, gegen Abstattung dieser loo Mark und der tausend Gulden von Florenz, die er den Basiern schuldig war. Nach angeführter Unmöglichkeit diese Summe zu bezahlen, welche auf den rundlichen Nutzen und Nolhdurft des Bistums verwendet worden, -rückt sich der Bischof in dem Pfandbriefe also aus: „ daß wir.unsern Lieben dem Bürgermeister, dem Rathe, den Bürgern und -er Gemeinde unsrer Stadt Basel, um die ehegenannten taufend Gulden, in Pfandsweise und zu rechtem Pfande zu ihren Handen gegeben und versetzet haben, .... das Schuldheissenthum und Amt unsers weltlichen Gerichts zu meren Basel, mit dem Gerichte und allen ihren Rechten, Eigenschaften, S 4 /) Geben da man zahlte von Gottes Geburt dreyzehenhun- -ert fünf und achtzig Jahre, an dem nächsten Dienstag vor dem zwölften Tag des heiligen Hochziro wienächt. F) Der Bischof Gerhard hatte dem Johansen von Bärenfcls das Schuldheissenamt im mindern Bastl für ioo Mark Silber versetzt. Sein Nachfolger, Bischof Joh. Senn, bestätigte es dem Sohne Cunrad von Bärenfels im I. 1,42, und übergab ihm überdicß fürMark Silber Pfandsweise den 8ten Theil des ganzen Zehenten im mindern Bafel, für so lange bis der Bischof oder seine Nachfolger diesen Zehentenantheil mit fünfzig Mark wieder auslösen würden. 2 82 ix. Periode. Andere Hälfte des isstenJchrhund. Nutzungen undZugehörden, wie die genannt sind; und das Schuldheissenthum und Amt unsers weltlichen Gerichts zu minren Basel/ auch mit allen ihren Rechten, Eigenschaften, Nutzungen undZugehörden: welche beyde unserm Stift zugehören. Mit solcher Bescheidenheit, daß sie dieselben Gerichte, und ein jedes derselben künftigshin zu ihren Handen haben mögen, und sollen, und wie oft es ihnen fügt, mit Unterschuldheissen und Amtleuten besetzen und entsetzen, und damit thun und lassen und ordnen nach ihrem Willen, und auch die Nutzungen/ Besserungen, Fälle, und andre Rechte, wie die genannt sind von denselben Gerichten und Aemter»/ einnehmen und gemessen/ ohne alle Minderung und Abschiagung desehe- genanten Hauptguts, bis guf die Zeit, daß wir, oder unsre Nachkommen dieselben Gerichte um tausend Gulden ehegenannt von ihnen erledigen und erlösen ohne Gefährde. Dazu geben wir ihnen auch.vollen Gewalt und Macht .... das Schuldheissenthum-Gericht zu minren Basel von H.Cuenz sel. von Berenfels eines Ritters Erben und Nachkommen, um hundert Mark Silber zu lösen, zu erledigen, und zu ihren Handen zu ziehen..... welche hundert Mark wir für uns und unsre Nachkommen .... verheißen gütlich zu richten und zu geben, mit den ehegenannten tausend Gulden, ohne Gefährde/,)". Dann folgt ein langes Verzeichnis der Exceptionen- und Privilegien, auf welche er Verzicht thut, und die Namen der vornehmsten Glieder des einwilligenden Kapitels, als Münch von Landskron Domvrobst, Rudolf Münch Dechant, Johannes Münch Sänger, Graf Eberhard von Kyburg Kustor, Heinrich von Maßmünster Schulherr. ) Die Ausgabbuchcr melden von 2oc-c> fl. „ So sind verliehen unserm Herrn von Basel 2000 fl. uf die Schultheiß, XI- Kap. Voir i;82 — i; 8 s. 231 Schließlich versprechen Hemmann von Namsteiu /) Ritter und Bürgermeister und der Rath der Stadt Basel der Wiederlösmig seiner Zeit statt zu thun. Die schwäbischen Städte hatten mit den Eidgenossen einen gemeinsamen Feind, den Herzog Leopold von Oesterreich/ ausser seinen Anhängern den Grafen von Würtem- berg. Dieses gab Gelegenheit, daß auch einige von den Eidgenossen in den grossen Städtebund gezogen wurden. Der Antrag hiezu geschah von den damaligen vier schwäbischen Städten Basel/ Costnitz/ Ulm und Rothweil/ welche die vier helvetischen Städte Zürich/ Bern, Solo- thurn und Zug einluden / dem grossen Städtebunde mit beyzutrecen. Es erfolgte auch solcher Beytritt den 21 Februar zu Costnitz, auf neun Jahre lang / und die Stadt Luzern nahm an demselben auf gewisse Art Antheil ä). S 5 sengerichte hiedisscnt und enent Rins, ohne das Geld, das man denen von Bcrcnfels geben soll". Entweder also war ein Gulden von Florenz zwey hiesige Gulden werth, oder jedes Schuldheiffcnamt wurde für 1000 fl. verpfändet. Letzteres laßt sich aber schwerlich aus den Worten des Pfand, briefcs beweisen; und ersteres ist nur eine gewagte Muth, maßung. — Uebrigcns bekam Erwin von Bärenfels, einer der Erben des Conrads, sogleich die Bezahlung seines Erb- antheils mit 120 ff. und i Ort. -) Er war Bürgerin, von Joh. Bapt. i;84 bis Joh. Bapt. Der Bundsbrief stehet ganz bey Tschudi, i Thl. p. ;-r. Unter den schwäbischen Städten werden Regenspurg und Basel als freye Städte, und die ersten genannt; die übrigen , als Nürnberg, Augspurg u. s. w. heißen nur Reichs» städtc. 282 ix. Periode. Aridere Hälfte des 14tm Iahrhurid. Es ist aber durch diese Verbindung keinem Theil ein sonderlicher Vortheil zugewachsen; nur daß fie unter sich einen genauen Frieden beobachteten/ und die Ausschweifungen des Adels zurückhielten. Dennoch konnte sie nicht anders als den Freyheitssinn mit neuem Muthe beleben/ und davon werden wir sogleich Beweise bey uns antreffen /). Bald darauf/ seria rerriu nach Invocuvir , wurde eine neue Auflage/ welche Umgeld hieß, errichtet. Diese Auflage war zugleich eine Vermögenssteuer, eine Handlungsabgabe, und eine Erhöhung und Ausdehnung des Wein- und Mählumgeldes- Sie dauerte ungefehr zwey Jahre lang, und warf 9419 kL ab. Wer looo Mark werthe) hatte, und darüber, gab wöchentlich s ö; wer sOv bis 1000, wöchentlich z 5 : wer ioo bis >00, 2 ö; wer 40 bis ioo, 1 L; wer 10K und darüber, 6 und wer weniger als io ktz vermochte, gab 2 H-, oder i wöchentlich, als sich das dann nach ch Der Bund wurde also beschworen. Die vier helvetische» Städte schickten ihre Gesandten zu den nächstgelegcnen Städten des Bundes, um ihren Eid einzunehmen; worauf letztere die ihrigen auch zu den vier gedachten Städten abordneten, um den Gcgeneid abzufordern. In Zürich geschah solches den n Brachmonat, und folglich eben zu der Zeit, wo das Ammenmeisterthum bey uns eingeführt wurde, m) Die Mark wurde für ? fl. geschätzt. Also fah man damals ein Vermögen von fl. als ein beträchtliches Vermögen an. — Ein jeder, Mann und Weib, mußte alles schätzen was er hatte: „Häuser, Hausrath, Harnisch, Gewand, Bettgewat, Tücher, und anderes Guth, wch die genannt waren XI. Kap. Von i;8r — I?8s. ' 28? Bescheidenheit erheischte. Dieustknechte bezahlten von ihrem Lohn 4 H für jedes kv. Von allerley Gut!) und Kaufmannschaft/ wo und an welchen Stetten man das kaufte und verkaufte/ gab man von einem itz/ 4H/ wobey man von dem herab bis auf den rechnete, es wurde wenig oder viel verkauft; fügte es sich dann/ daß einer in einer Woche so viel kaufte oder verkaufte , daß die schuldige Abgabe die wöchentliche Vermögenssteuer übertraf/ so war er dieser Steuer ledig/ im entgegengesetzten Falle/ so bezahlte er die Vermögenssteuer/ und nicht die Handlungsabgabe. Man gab von jeder Mark lötigen Silbers 4 H/ und von der Mark Bruchsilbers mit dem Zusätze/ auch 4^-/ so oft man die kaufte und verkaufte/ theilsamlich oder sammethaft. Jeder Hausgenoß (d. i. Wechsler) oder andere/ wer die waren/ wenn sie iOo fl. kauften oder verkauften/ gaben 1 6/ von so fl. 6H/ von 25 fl. ; H/ man kaufte die Gulden in einzige»/ oder sammethaft. Wer Trinkwein in seinem Hause hatte/ den er und sein Gesinde tranken/ der gab von einem Saum ? 6/ und so bald der Wein ausgieng/ mußte er sein Faß sinnen lassen/ und dasUm- geld den darüber gesetzten Personen abführen. Von jeder Vierzel so man mahlte/ gab man 2 6. Die Wirthe bezahlten von jedem W/ so sie lösten/ es war Mahl (d.i. Essen) oder Futer/ Heu u. s. w. 4H,/ zu dem Um- gelde/ welches schon auf sie gelegt war. Die Juden bezahlten von jedem Pfund / so ihnen zur Woche wurde / 4^./ so oft es geschah; von 156/ von ross, 2 und von s ö/ r H. Die Enthebung dieser neuen Auflage wurde nach Kirchspielen ausgetheilt/ und gewissen Personen für jedes Kirchspiel aufgetragen. Wer in 284 ix. Periode. Andere Hälfte des i Fett Iahrhund. Erfahrung brachte/ daß jemand nicht geschworen hatte, oder von der Stadt entfliehen wollte, der mußte es bey seinem Eide dem Bürgermeister, oder dem Oberstzunst- nieifter, oder seinem Zunftmeister öffnen und sagen. Die Kirchspieleinzieher mußten alle diejenigen, Weib und Mann, die keine Zunft hatten ,r), in Eid nehmen, und eigentlich erfahren, was fie besaßen, und nach ihren statten auf ste legen. Wir schreiten nun zur ersten Errichtung des Ammei- sterthums, und bemerken nur, daß zwischen den Städten des schwäbischen Bundes und dem Herzog Leopold von Oesterreich um diese Zeiten solche Irrungen entstanden, daß jene gegen Ende des Brachmonats die helvetischen Städte um Hülfe mahnten o). Diese lehnten das Ansuchen ab, schützten ihren Waffenstillstand mit dem Herzog, und die bevorstehende Erndte vor. Nach dem Weinmonat wiederholten die schwäbischen Bundsstädte ihr Ansuchen. Allein Leopold verglich sich mir denselben, und machte sich zu einem neuen Krieg mit den Schweizern bereit, -er durch den Sempacherfieg so berühmt geworden ist. Inzwischen ereignete sich bey uns die Revolution, wovon das folgende Kapitel das mehrere enthält. n) „Es sinBcginen, Gutlerinen, Tüchelmacheren undwcx sie sint ". <,) Tsthudi, x. K ;i8. Von iz 8 s bis izs 2 . 28 s ^ >.>.. 1 . > ! - 7-r-. - ü Zrvölftes Rapitel. Die Zeiten des ersten Ammeisterthums 0). Der Bischof und der Herzog von Oesterreich verlieren Gewalt und Einfluß. Basel wird erweitert, und erwirbt die Reichsvogtey und die kleine Stadt. Joh. Bapt. i;85 — Joh. B. i; 92 . Heinrich Rosegg. I. V- bis I. B. r; 86 . Rath harte zwey Häupter, den Bürgermeister und den Oberstzunftmeister. Beyde hiengen aber von fremdem Einfluß ab; jener als Ritter, Edelmann, und c,) Zweymal wurde das Ammeisterthum bey uns errichtet. Das erstemal von iz85 bis i;yo; und das zweyte mal von 1410 bis 1417. Die Errichtung des zweyten ist lange schon bekannt. Die Errichtung des ersten aber, ob es schon weit wichtiger ist, fand sich nirgends aufgezeichnet, weder in gedruckten Büchern, noch in Manuscripten. Eine einzige Linie darüber rückte der Herausgeber der zweyten Auflage der wursteysischen Chronick (176;) in dieselbe ein ; und noch ist diese Linie ein Irrthum. Sie meldet: „ Im i;8e Jahr „ war das Ammeisterthum zu Basel, unter Herrn Johann „ Puliant von Epringen, Ritter, aberkennet worden Wetters stehet von demselben nichts; weder was denn das Ammeisterthum gewesen, noch wenn es angefangen habe. Selbiges ist aber im Gegentheil erst im I. r;8; eingeführt L86 ix. Periode. Andere Hälfte des ^ten Iahrhund. Vasal, war mehrentheils durch sich, oder seine nächste» Verwandten/ ein Miethling der Bischöfe / oder anderer Herrschaften. Der Oberftzuirftmetster / den der Bischof allein und ohne Vorwahl nur auf ein Jahrlang ernannte/ war eben so abhängig. Dieses erkannten nun die Bürger / und die Errichtung der Würde eines dritten Hauptes/ welches nur voin Bürgerstand abhängen sollte/ wurde beschlossen. Den Namen eines Ammanmeifters/ Am- mmmeisiers / Ammeifters legte man ihm bey. Der erste hieß Heinrich Rosegg/ und war Meister der Zunft zu Weinleuten. Er regierte mit dem Bürgermeister und Ritter Johann Puliant von Eptingen / und dem Oberstzunftmeister Wernher Ereman. Das erste Gesätz über diese wichtige Errichtung habe ich nicht finden können/,). Aber die gutbefundenen Abänderungen vom September dieses Jahres, und vom Vrach- monat des folgenden Jahres find noch vorhanden; und da fie uns ziemlich vollständig das Wesentliche dieser neuen worden. Der Urheber jener falschen Nachricht hatte/ allem Vermuthen nach / zur einzigen Quelle derselben/ ein fehlerhaftes Register über alte Verordnungen / worauf das Wort aberkannt wird beygefügt worden seyn. — Meine Quellen sind zerstrcncrc Bruchstücke/ welche theils Zufall, theils mühsame Nachforschungen, hier und anderswo, aus vierhun- dcrtjahrigcm Staube hervorgezogen haben. Ihre Uebereinstimmung macht es aber, daß die Erzählung den höchstmöglichsten Grad der Gewishcit mit sich führt. />) Daß eS aber schon um Johanni abgefaßt war, bewcißt ein Schuldbrief snre lVlar. Nagäsl., in welchem der Ammanmeister Rosegg/ nebst dem Bürgermeister, die Schuld beurkundet. 287 xu. Kap. Von 1385 bis lzso. Wärde vor Augen stellen, so wollen wir die eine sogleich hieher setze»/ und die andre nach der Zeitordnung mittheilen. Lonüitütio äcaör'no/'llm ill eil, sltsriv orclinarionis. Xnno Dommi ÄILL^l.XXXV, 8Xbvut,iio proxi- mo prius lellum besli Xpoüoü, wurde» diese nachgeschriebenen Stücke von des Ammenmeisters wegen von neuen und alten Räthen geordnet/ aufgesetzt und erkannt: Irem des ersten < daß künftigshin jährlich alte und neue Meister, alte und neue Räthe einen Ammenmeister unter sich selbst, oder von ihren Zünften, oder von den Bürger» -), oder von andern ehrbaren Leuten die keine Zunft haben, und in der Stadt seßhaft sind /), kiesen mögen und sollen, der sie der al« lernützlichste und verfänglichste dünkt den Bürgern gcmeinlich Rcichcn und Armen, der Stadt und dem Lande, Niemanden zu Liebe noch zu Leide, noch durch Feindschaft, noch durch Freundschaft, noch durch Mieth, noch durch Miethwahn, noch in keinerley Gefährden, auf ihren Eyd, den sie zur Stunde da. rum schwören werden, und welchen ein jeweiliger alter Ammen, mcister ihnen geben solle, doch also, daß derselbe keines Herrn Mann §> sey, noch von ihm belehnet, noch Gut von ihm nehme. Irern, daß man den Ammenmeister, der des Jahres Am- mcnmeister gewesen ist, das andere nachgehende Jahr, von seiner Zunft oder von der Bürger Y wegen, demnach er ein o fl, noch 10 fl. als Geschenk, wie auch 75 fl. für zwey Pferde. Die Meister (oder Zunftmeister) erhielten auch eine Besoldung. XU. Kap. Von i;8s — IZ9V. L8S Schlösser Kallenberg und Spiegelberg aus und was hingegen an den Einkünften fehlt/ soll wieder vergütet werden. Sollte die Stadt oder eines der Schlösser/ oder alle durch Heeres« macht oder in andre Wege verlohren gehen / das soll dem Bischof und dem Bistum verlohren seyn. Jene 4000 st. hatten die Basier schon mehr als vor einem oder zwey Jahren dem Bischof/ und zwar auf Prun. trut / St. Urßzien / Spiegelberg und Kallenberg geliehen/ und sogar Pruntrut und St. Urßzien einnehmen lassen ö). ü) Ausser diesem versetz« er Pruntrut für i;ooo fl. dem Grafen Stephan von Mömpelgard/ so er nachgehends für 2;000 fl. ablösen mußte; ferner.das Schloß Goldenfcls für fl. dem Peter von Cly. Auch nahm er 6000 fl. auf Tclsperq/ so er aber behielt/ auf. LsrunZ x. 529 lerchr. min. Lall!., undWurstciftN/ x. 194. L) Jahrrechnung von Joh. Bavt. i;8; bis I. B. N84: » Verliehen uf Brundrut, b. Ursicien/ Svicg. und Kall. unserm Herrü von Basek Umer von Ramstein / 4000 fl. oder Z2öo Ib nach der Briefe Sage.s. Verzehrt und Zweyter Band. T 29° IX. Periode. Andere Hälfte des i4ten Iahrhmid. Es scheint, daß nach beygelegtem Wahlstreit -es Bischofs fie steh überreden liessen, ihr Unterpfand wieder abzutreten , und dennoch die 4000 fl. nicht empstengen. Vermuthlich schmerzte es die Bürger, als er um diese Zeit Prun- trut einem fremden Herrn versetzte. Ihre Häupter wurden ihnen verdächtig. Unter andern Ursachen errichteten ste vielleicht deswegen das Ammeisterlhum ; und die ersten Folgen desselben wurden daher auf die Sicher- stellung der Schuld gerichtet. Wie lange ste übrigens im Besttz jener Herrschaften mögen geblieben seyn, finde ich nicht. So viel ist nur einige Jahre hernach aus einer Abrechnung zu ersehen, daß Heinrich Froscher, im Namen der Stadt, zu St. Urstzien wirklich eingezogen war <7). Donnerstag vor Jacobstag wurden die Geschenke an Nathsglieder abgestellt: ,, Der alte Rath und neue Rath und die Zunftmeister gemeinlich neue und alte es), vor- sworen liplich zu den Heiligen keine Mette, wenig noch viel zu nehmen, alldieweil der Bund währet, den gemeine Städte gemacht haben, und wir mit ihnen halten, von irgend jemanden, niemand ausgenommen, der mit der Stadt, oder vor dem Rathe, oder vor dem Gerichte etwas zu thun, zu werben, oder zu schaffen hat; und soll auch ein jeder unter ihnen besonders beym Eyde dafür sorgen, daß dergleichen Miet weder sein Weib, noch Kind, noch niemand von seinetwegen nehme, noch empfange, die ze Rossclohn geben, Brundrut und Lt. Ursicicn inzeneh- men. " c) Jahrrechnung von I. B. z;86 bis I. B. i;8?. «0 Diese Formel ist aus einer Verordnung von ungefähr gleichem Inhalt vom I. i) 7 -, abgeschrieben worden. XII. Kap. Von l;8s — IZ90. 291 vorgenannte Zeit aus e). Diejenigen, die von Herren Mann oder Diener sind, oder zuvor Guth von ihnen empfangen hätten / sollen aus dem Rath treten, wenn es diese Herren betraft. Hätte man aber nur etwas an Dederspiel oder wildprete empfangen, so mag man bleiben- Von den Klöstern und andern soll man nur Lepkuchen und Latwergen / und von den Juden nur Gänse empfangen und annehmen , und weiters nichts, alles bey Strafe der Aemter-Unfähigkeit, und einer fünfjährigen Verweisung. Nun müssen wir einige Strafurrheile anführen, aus welchen manches über die Entstehung des Ammersterthums sich erklären läßt: Drey Tage vor Michaelisfeft erkannten alte und neue Räthe: „ Hannemann zem Winde /) soll ein Jahr und eine Meile vor den Kreuzen leisten, und niemals Rath noch Meister werden, noch innert dem ehegenannten Ziel in keine unsers Herrn von Oesterreich Städte kommen §), -auch soll er bey dem Eyde hälen, alles was er von der Räthe Ding und Sache weiß, und uns geben, was er von der Stadt Guth hat. Und ist dieses, weil er vor T r e) Wie schwär muß es einigen gefallen seyn, da man sich nicht gerrauete, es für immer zu erkennen. /) Rathsherr zu Krämern. L) Klein Basel war damals noch in österreichischen Handen. Uedrigcns soll man sich durch das Adjectiv Unser nicht irre führen lassen. Man nannte damals aus Höflichkeit alle Fürsten, Bischöfe, Aedte, unsre Herren. Z. B. Der Abt von Lützel hieß , unser Herr von Lützei, der Pfalzgraf am Rhein, unser Herr der Pfalzgraf, u. s, w. 29L ix. Periode. Andere Hälfte des ^ten Jahrhuttd. Meister und Sechsen sprach /r), als man von eines Am- meisters wegen zu setzen reden wollte: „ Nuhinweitem wir ein nüwe Ding machen? Wir habent doch unserm Herrn von Basel gesworen, und Brief geben. Das brin, get uns niemer gut". Dazu sprach er auch : „ Nnhin! es geschieht Wernli Eremann, und dem alten Zunftmeister zu Leide; und möchte dazu kommen / daß Lüte durch die Grinde geslagen wurdent " r). Einen Monat nachher ä) wurde der Oberstzunftmei- ster abgesetzt und verwiesen. Alte und neue Räthe erkannten bey dem Eyde: „daß Wernher Eremann nimmermehr Rath noch Meister werden solle, weil er zwanzig Gulden zu Miete und wider unsre Stadt genomen hat, die ihm gab unser Herr von Basel von des von Hirzbach /r) Es scheint also, daß damals die Sechser, oder Beysitzer des Großen Raths, nicht in einer gemeinsamen Versammlung, sondern abgesondert aufihren Zünften um ihre Meynung oder Einwilligung befragt wurden. Vermuthlich war alsdann der neue Meister Uebcrbringcr des Schlusses seiner Zunft. Uebrigens ist das die erste Spuhr einiger gesätzgc- bcndcn Gewalt von Seiten der Sechser. Sonderbar ist cS, daß eben um diese Zeit der Große Rath zu Bern seine Gewalt erlangte (Siehe Lauffer, l'om. IV. p. 20;). Einiger Aufmerksamkeit wäre indessen die Frage allerdings würdig, ob die Autorität der Sechser eine Schmalerung der Rechte der Meister gewesen oder eine stellvertretende Ausübung der Rechte ihrer Znnftbrüder geworden war? i) Im I. i;yt, wo das Ammeisterthum aufhörte, wurde das Urtheil durchgestrichen, und dabey hingeschrieben: LLncellatum clearsto, L xrius ^ol>. Lsxt. lub U. Hiebs Alagiüro civium izyi. Drey Tage vor Martini. XII. Kap. Von!Z 8 s — IZ92. 29 z wegen, -em zu helfen, und solche Sachen unter ze triebmde die von Rath und Meister erkannt waren/ und an der Stadt Buch verschrieben stehen / welches uns und unsrer Stadt großen Schaden und Vresten möchte hau bracht. Item , so hat er aber (abermals) genommen von Votmingers wegen zehen Gulden zu Miete/ demselben Harm zu helfen / der von unsrer Stadt entwichen ist von Sache wegen. Item , so soll auch derselbe uns geben ; o fl, die er also zu Miete genommen hat. Item, so soll er uns geben die drey Pferde / so ihm von uns geworden sind / er möge denn redlich beweisen / daß er sie bezahlt habe. Item, so sollen derselbe Wernher/ Peter von Lausten / und Hannemann zum Winde uns wiederge- ^ ben alles Korn / Hüner/ Eyer/ Pfenninge und anderes Guth und Zinse / wie die genannt stnd, so sie eingenom- ! men haben/ ohne der Räthe Geheiß " ?). Merkwürdig ist aber insonderheit folgendes Urtheil / in welchem wir ein förmliches Gespräch zwischen der Freyfrau von Ramstein und einigen Bürgern angeführt linden. Der Ton ist den Zeiten vollkommen angemessen/ und die feinste Schlauheit blickt aus den abwechselnden Wendungen sichtlich hervor: „ berm tertia. ante 8imoms L luäse i;8s, ward erkennet von alten und uüwen Reten / daß Herrn Hem- mans Frau von Ramstein soll vor den Crützen leisten ein Mile und zehen Jar/ umbe das si gesprochen hat zu erbaren Lüten: „ Wie gat es ze übel ze Basel? wie ist T z » . . - > - ' Im I. iZ9i wurden aber ihre Namen aus dem Buche ! getilget, weil sie um diese Sachen genug gebessert hat- ^ teu. 294 n Periode. AndereHälstedes i^en'Ichrhund. „ so gar Eyde und Ehre vergessen? und so übel getan „ und gefaren an minem Herrn ;e Basel, denen Tnm- „ Herren, und des Gotzhus Dienstlichen? Und han gewei- » nek, daß ich mitzit me mag. Und komme erst von minem „ Herrn von Basel; der het mich etzwel getröstet darinne, ,, und gesprochen: Schwieg, liebe Katherina, wir sollen! „ swigen, und gute Wort geben, das wollen! wir ouch ,> tun, rmtz uff die Zit, baß wir das abgettm mögen!, „ wannd das ist eine Sache, die nüt gestan mag, noch ,, belieben- " Da sprachen! die Lütr: „ Frow, ihr süllcnt „ üch sölicher Rede erlassen, wand es üch Schaden bringen „ möchteDa sprach sie: » Was soi! ich thun? mich lu- » stet nit me ze Basel ze sinde, wäre ich noch als jung als „ ich je wart, bi dem Katvolk. Und ich will stehen gen » Ramstein, und me nie! mit der Stat und mit dem Kat- ,, volk umbeschlieffeude ze sindeDarzu sprach sie ouch: » wie unser Ammcister sich solcher Sachen und Gewalcs „ annehme. Er weis doch wohl, daß stn Wip mir einen „ Sun sougte m) Gute Worte gab in der That der Bischof, denn um eben diese Zeit, Dienstag vor Simon Juda i^ 8 s, ertheilte er, mit Willen des Kapitels, dem Bürgermeister, dem Rath und den Bürgern zu Basel Wacht und Gewalt, die Stadt Ölten von dem Herzog Leopold von Oesterreich, der selbige im Namen des Grafen von Kiburg in Pfandsweise von dem Bischof innc hatte, mit zweiMusend Gul- "-) Der Leser erwäge jedes Wort, wie auch insonderheit die Ankcttung der Idee», und er wird gestehen, daß diese wenigen Zeilen alles enthalten, was die zweckmäßigste Beredsamkeit eingeben konnte. Xlk. Kap. Von iz 8 ss — 295 den von Florenz zu lösen , und zu ihren Handen zu nehmen, die Wiederlösung vorbehalten. — Es scheint aber nicht, daß die Basier dazu gelangten. Ölten war für den Herzog bey seinen Anschlagen auf die Schweizer ein zu wichtiger Ort. Die Marggrafen Hans, Otto, und Hesse von Hochberg beraubten im Sommer dieses Jahres verschiedene Bürger, und fiengen etliche Juden von Basel auf, welche ße schätzten. Darüber verglichen sie sich nachgehends mit dem Rath. Nachher nahmen die Söhne des Götschins von Eptingen, Besitzer von Pratteln, Otmann Billung, einen Bürger, gefangen?»). Der Rath versprach demjenigen fünfhundert Guldch, der den Billung wieder ledig verschaffen würde, doch so, daß diese Summe von ihm vergütet werden sollte. Hierauf aber führten die von Eptingen Hans Wernher Fröweler auf ihr Schloß unversehens weg. Der Rath setzte auf die Gefangennehmung eines jeden der drey Eptinger, die bey der That gewesen, soo fl aus dem gemeinen Schatz aus, und behielt sich vor, die Ueberlieferung ihrer Helfer auch zu belohnen. Hernach erhielt er von den österreichischen Landvögten das Versprechen, alles zur Erledigung unsrer Bürger anzuwenden. Der Erfolg ist aber unbekannt. Das folgende Jahr blieben die Eptinger in der Schlacht bey Sempach. Einen andern Edelmann Rutschmann von Blauenstein bekam der Rath in seine Gefängnisse, und ließ ihn nicht anders auf freyen Fuß stellen, als gegen Versprechen von Seiten sejner Bürgen, daß wenn er wider seine Urphede handeln T 4 n) S. nach St. Jacobi, i;8;. rZ6 IX. Periode. AndereHälstedes i4terr Jahrhund. sollte, sie sich sogleich auf die ersie Mahnung in die Stadt begeben, und davon nicht weichen würden, sie hätten denn zuvor dem Rath zwanzig tausend Gulden zu gerechter Strafe erlegt o). Der Bischof versetzte uns sein Silbergeschirr für vierhundert Gulden. Er verkaufte uns auch /,), mit Vorbehalt der Wiederlösung, einen Zins von 40 ktz, und den 8ten Theil des Zehentcn des mindern Basels, welche seine Vorfahren für 150 Mark Silber -) denen von Barenfels versetzt hatten. Die Unternehmung der letzten Erweiterung der meh- rern Stadt, hat auch das erste Ja''-r des Ammeisterthums ausgezeichnet. Ihre Thore waren die sogenannten Schwi- bögen, und der jetzige innere Graben schloß ihren Umfang ein. Doch war sie schon vor der Bärenhut, mit einem äußern Graben, der das St. Albankloster einfaßte, und nun der alte Graben heißt, ob er schon lange ausgefüllt ist, versehen. Die Zeit wo er ausgeworfen wurde, gehört, wie es scheint, in die Jahre bis r;66 /-). Nun ließen die Vasler weiter hinaus eine 0) Nach St. Andreastag i;8;. /,) Naäh St- MathiaStag i;g6. y) 100 Mark für den jährlichen Zins, und ;o Mark für den Achtel des Zehentcn. r) Die Jahrrcchnungen voni;6? und folgenden Jahren enthalten alle die Rubrike: „ An dem nüwcn Graben 47? Pf. 6;oPf. 600 Pf. u. s. w." ZwcytcnS ist eine Verordnung von i; 66 vorhanden, in welcher beyde Räthe erkannten, daß eine Straße und ein Weg offen und frey seyn solle von der innern Mauer des neuen Graben- vier und zwanzig Fuß IZ92. 297 XII. Kap. Von :Z8s — neue Mauer und Graben vor allen Vorstädten anbringen. Die neue Mauer krönten -099 Zinnen, und 41 Thürnc. Zwölf Jahre lang wurde daran gearbeitet §). Es ist zu vermuthen, daß die Erfindung des Schießpulvers auf die Nothwendigkeit aufmerksam machte, den Feind von dem Mittelpunkt der Stadt in einer grösser« Entfernung zurückzuhalten. Zudem waren die hohen Mauern der Kirchhöfe und Klöster in den Vorstädten, bey un- verfthenen Ueberfällen, keine hinlängliche Zufluchtsorte mehr für die Einwohner der Vorstädte. Es verdient bemerkt zu werden, daß eben um diese Zeit die Straß- bürger ihre Stadt auch erweiterten, und gleich wie die Basler, in Ansehung der Häupter ihrer Regierung, auch eine Abänderung vornahmen. Obschon die Ausgaben des Bauamts in diesen Jahren um ein beträchtliches stärker vorkommen, als vor und nachher, so scheint es doch unmöglich zu seyn, daß eine Vermehrung von tausend bis zwey tausend Pfund jährlich im Durchschnitt zur Vollendung des Werks hinreichend gewesen sey. Ich finde T s weit; und daß kein Gebäude zu derselben innern neuen Mauer bey vier und zwanzig Fuß gemacht werden solle. Als, drittens, das Convcnl zu St. Man, im I. i;8;, das Schuldheissenamc dem Rath übergab, wurde ausdrücklich zum Beweggrund angegeben, daß man das Kloster mit guten Mauern versehen und versichert habe. . 5) Tftbudi setzt die letzte Erweiterung der Stadt, in das Jahr i, gleichwie der Stadtschreiber Ryhiner in seiner Vorrede zum Eidbuch. Vielleicht entstand das Versehen aus einem Schreibfehler in ihren Quellen. Stumpf (x. 664 P. II.) und Wursteisen haben, der Wahrheit gemäß, das Jahr i;86 angegeben. 298 ix. Periode. Andere Hälfte des ^tm Iahrhund. zwar, Laß Geldstrafen auch zuzeiten dazu bestimmt wurden; allein sie machten einen sehr geringen Beytrag aus e). Es ist also zu vermuthen, daß der Rath die Werkzeuge und Materialien anschafte, und jeder Einwohner persönlich, oder durch einen angestellten Mann, die Arbeit selbst verrichtete, oder verrichten ließ. Uebri- gens gab das Iohanmterhaus eine schöne Summe Geld, damit dessen Vesttzung auch innert der neuen Bevestigung begriffen wurde. Ioh. Bapt. iz 8 s — Jsh. Baut. 1587. Ammchrer Claus Schilling n). Der Ritter Heinrich Reich war Bürgermeister, und -er abgetretene Ammeifter, Heinrich Rosegg, Oberst- zunftmeister rv). Ueber das Ammeisterthnm wurde folgende Verordnung errichtet. i;86 pwximo polt kollum beati ketii L ksuli 2xoltolorum. Unter Herrn Heinrich Reichen, Ritter Bürgermeister, wurde einhellig von alten und neuen Räthen, durch gemeines Nutzens willen besamnet und erkannt, was hiernach geschrieben stehet: t) Die Ausdrücke waren: „Geben in den Graben", oder, „ in den Graben gebessert". Händel gab es übrigens genug unter den Lülen die im Graben rvercheten. u) Im I. i;6y war ein Claudius Schilling Rathsherr zu Kaufleuten; im I. i;?; und i;8e zu Hausgenossen. Und damals saß unter den Achtbürgern des alten Raths, ein Wernher Schilling. r«) Sonderbar genug, daß der Bischof ihn dazu ernanntet Es gehörte aber vermuthlich zu den guten Worten, wovon weiter oben Meldung geschehen ist. XII. Kap. Vorr N8s 299 — 7 ) 9 ?. Des ersten, wenn man jedes Jahr einen neuen Ammcn- meistcr kiesen soll, so soll man neue und alte Rathe haben, und vor denselben soll der abgehende Ammcisrer den Meistern neuen und alten, den Eyd geben, als das gewöhnlich ist: „ daß sie einen neuen Ammcnmeister kiesen auf ihren Eyd» der sie der Stadt und dem Lande am nützlichsten und besten dünkt, niemanden zu Lieb noch zu Leid, noch durch Miet, noch durch Mictwahn, noch Freundschaft noch Feindschaft, noch einige GefährdeUnd wenn sie also geschworen haben, so sollen sie hinausgehen, und über die Wahl sitzen, und nicht mehr als drey Meister von ihnen Hinausschicken x), und einen neuen Ammcisrer von denen, oder andern, als es vormals geordnet ist)>), aus ihren Eyd kiesen und wählen. Doch also, daß derselbe keines Herrn Mann sey, noch von ihm belehnt, noch Gut von ihm nehme. Und soll der Ammcistcr, der noch im Amte ist, bey der Wahl nicht seyn, sondern während derselben in den Räthen bleiben und sitzen. Item, und soll man künstigs einem jeglichen Ammcister so viel geben als einem Bürgermeister. Item, und soll man künstigs alle Briefe übergeben einem Bürgermeister, oder einem Ammcister, und nicht dem Zunftmeister. Wäre es aber, daß man Briefe einem Zunftmeister übergäbe, der foll solche nicht aufbrechen, sondern förderlich einem Bürgermeister oder Ammcister zustellen, ohne Gefährde. Item, es sollen auch künstigs der vier Knechte zwey einem Bürgermeister warten, und die andern Knechte und Söldner einem Ammcisrer. Item, man soll auch künftigshin einem Zunftmeister kein Geld mehr geben von den Räthen, wegen dem Zunstmcisterthum, als man daher gethan hat 2:), „ sondern daß man ihm so viel geben solle, als einem andern Raths- ar) Das ist zur Vorwahl. ) Siehe die vorher angeführte Ordnung über das Aminej- stcrthum. Nachgchends aber sind diese Worte durchgestri. chen worden, welches zeigt, daß man das Wahlrecht einschränkte. 2) Die folgenden Worte sind in der Folge durchgestrichen worden. Zoz IX. Periode. Andere Hälfte des s ssten Jahrhmid. Herrn, noch keinen Knecht zugeben, als daher beschchcn ist. Wohl soll man Herrn Heinrich Roscgg, der das vergangene Jahr Ammeister ist gewesen, und nun unser Zunftmeister geworden, einen Knecht dieses Jahr gönnen und lassen; aber kein Geld von des Aunftmcistcrthums wegen geben" a). Irem, es soll auch künftigshin ein Ammeister, das nachgehende Jahr als er Ammeister gewesen ist, in den Räthen bleiben und sitze» für einen Rathsherrn von seiner Zunft wegen. Irem, , d wäre es, daß dehemst ein Ammeister mit den Zunftme ^ (jetzt Meister) hiuausgienge k-), von der Sladr Sachen gen, wie oft sich das auch fügte, da soll ein Zunftmeister (dar ist, Obcrstzunftmcister) nicht mit ihnen hinausgehen, noch dabey sitzen c); es wäre denn Sache, daß die Zunftmeister a ) Dadurch wollte mau vielleicht cS verhindern, daß die Am- meistrr nicht die ObcrstzunftmcisicrstcUe anzunehmen gereizt würden, und sich also in ihrem Amtsjahrc nicht so betrügen, daß der Bischof Anlaß bekäme, sie zu einer solchen zu befördern. b) Nämlich, um sich besonders zu berathen. c) Ein schätzba-es Ucbcrblcibscl der alten Zeiten, welches uns von der Gewalt der Meister einigen Begriff giebt. Wir vernehmen aus demselben, daß in allgemeinen Angelegenheiten, sie den Rath verließen und sich besonders berathe» ten, abgcsbndert von allen denjenigen, auf welche frein, der Einfluß und Familicnglück hätte ctwan mehr wirke» dürfen, als der Nutzen der Stadt. Daß die Rathsherrc» von den Zünften nicht mit hinausgiengen, geschah, wir leicht einzusehen ist, aus der Ursache, weil sie nicht von den Zunftvorgesetzlen erwählt wurden, sondern von den acht Kiefern, nämlich zwey Domherren, zwey Rittern, und vier Geschlechtern, oder Achlbürgcrn. Verschiedene Fragen aber, die sich auf dieses Theil der ehemaligen Ver, fassung beziehen, habe ich aus andern Ucberblcibseln jener Zeiten zu beantworten vergebens gesucht. Z. B. i'. Schritten die Meistrr zu einer besondern Berathung in allen allge- XII. Kap. Von 1Z85 — IZ92. Zür (Meister) oder die Zünfte einen Stoß von der Zünfte wegen unter einander hätten, dazu mögen sie ihn (den Oberstznnft- meister) wohl berufen, und dabey haben. Und wer ein Jahr Ammcister gewesen ist, der soll nicht wiederum zu Ammeister gesetzt werden, als am vierten Jahre, falls er dann die Meister nütze bedunkt sin. Und soll kein neuer Ammeister für der Stadt Bannmeile, das Jahr als er Ammcister ist, nicht komm. Das Ammcistcrthum soll niemcr abgelassen werden, es wäre denn, daß neue und alte Räthe, neue und alte Sechste st) gemeinlich oder der merer Theil under ihnen e.) beken. nent, daß man davon lassen solle /). — Imm, und meinen Angelegenheiten, oder nur wenn einer, oder einige, oder die Mehrheit unter ihnen es begehrte ? 2 °. Nach besehe, Heuer Berathung, und Wicdcrbczichung ihrer Plätze im Rath, waren die Meister in ihren Meynungen ungebunden, oder mußte jeder derselben sich der Mehrheit unterwerfen? ;°. Hatte ihr einhelliges Gutfinden eine solche verneinende Gewalt, daß die Rathsherren, deren Anzahl um acht Personen stärker war, ohne ihre Bcystimmung nicht schließen dursten? «0 Das ist die zweyte älteste Spuhr der Zuziehung der Sechser bey Ausübung der Gesetzgebung. Wir vernehmen auch, daß damals schon, bey dergleichen Behandlungen die zwölf Sechser berufen wurden. -) Das Wort gemeinlich läßt vermuthen, daß die Sechste nicht abgesondert auf ihren Zünften, sondern beysammen ihre Meynungen eröfneten; doch, da jenes Wort im Gegensatze der folgenden oder der merer Theil unter ihnen da stehet, so kann es auch lediglich für einhellig ausgelegt werden. Nichts desto nrcniger aber scheint die ganze Stelle ehender auf eine gemeinschaftliche als auf eine abthei- lungsweise vorgenommene Berathschlag»««', zu deuten. /) Wir haben auch da das erste Beyspiel, daß der Rath sich die Hände, durch eine andre Gewalt, freywillig band. Die damalige Mehrheit der Stimmen wollte sich vor den Abänderungen einer künftigen Mehrheit sicher stellen. z o2. ix. Periode. Andere Hälfte des nlen Icchrhund. soll man einen Ammcister setzen jährlich an dem Sonntage der da ist acht Tage vor dem Sonntage, als man einen Rath setzet; und soll man dann schwören , an dem Sonntage als ein Zunftmeister umb gat§) jährlich diese Ordnung zu halten. Kurz darauf wurden durch Schiedsrichter verschiedene Auffände zwischen dem Herzog Leopold von Oesterreich und einigen Basiern gehoben. Er hatte von denselben Geld entlehnt, und ihnen Witlispach, Erlispach, Vipp, Neubechburg, auch andre Dörfer und Guter eingesetzt. Auf beyder Theile Begehren schlichteren folgende Schiedsrichter den Streit /r), Rudolf von Hallwil, Hans Schulz von Schaffhausen Ritter, Heinrich von Randegg Vogt zu Schaffhausen, Heinrich Nofegg alter Ammerffer von Basel, und Hans Wernher Fröweler, Bürger daselbst. Ein anderer Streit war der, welchen einige Tage darauf, den 9ten Julii, die Schweizer bey Sempach schlichtete«. Diese Schlacht ist zu bekannt, als daß wir nöthig haben sollten, ein mehreres davon anzuführen. AchtKlein- Basler, deren Stadt noch in österreichischen Händen war, kamen um. Die Anzahl der Zurückgekommenen wird nicht gemeldet. Tschudi nennt unter den Erschlagenen vierzehen Ritter und Edelknechte aus der mehrern Stadt. Allein größtenkheils waren es Verwiesene, oder solche, die damals das Bürgerrecht zu Basel noch nicht hatten. Zudem hatten ste Lehen vom Herzoge, und zogen als Lehenleute, und nicht als Basier in den Krieg. <§) Ein neuer Beweis, daß schon in dieser Periode der Bürgereid auf den Zünften abgenommen wurde. /r) Zu Constanz, Montag nach Vinci izgs. ,) ;- 8 . XII. Kap. Von IZ85 — IZ9O. 3^3 Das wichtigste für unsre Stadt bey dieser Niederlage , war der Tod des Herzogs. Durch denselben fiel die Reichsvogtey in der grossen Stadt dem Kaiser anheim, gleichwie auch durch den Tod des Lütold von Barenfels, die Reichsvogtey in der kleinen Stadt. Die Basler verrohren keine Zeit, und ordneten in aller Eile Gesandte an den Kaiser nach Prag, von welchem ste folgende wichtige Urkunde den isten Äugst erhielten. Wir Wentzlaus, von Gottes Gnaden-römischer König, zu allen Zeiten Mchrcr des Reichs, und König zu Behcm, bekennen und thun kund öffentlichen mit diesem Brief, allen denen die ihn scchen oder hören lesen: wand das Ampt der Vogtic zu Basel von todcs wegen ctwann Herzog Lüpolds von Oesterreich rc. und Lütolds von Bcrenfcls, an Uns und das Reich gefallen und ledig worden ist, als wir vernommen haben, so haben wir mit wohlbedachtem Muthe, gutem Naht und rechter Müsse, durch nutz- und getreuer Diensten willen, die Unsrem lieben Herrn und Vater sei. dem AUerdurchleuchrigstcn Fürsten, Keiscr Carle, uns und dem Reich, die Bürgern,«, stcr, Naht und Bürger gemeinlich der Stadt zu Basel, unser und des Reichs lieben Getreuen, oft wiüicklich gethan haben, täglichen thund, und fürbaß thun sollen, und mögen, in könftigcn Zeiten, Ihnen dassclb Amt der Vogteie, mit allen ihren Zugchörungcn, als es Uns und dem Reich ledig worden ist, gnädiglich gereicht und gegeben, leichen, reichen und geben Ihnen das in kraft difcs Briefs und römisch königlicher Machte; also daß ste, als Inen den fücget, und gut bedunkt, dasselb Amt besetzen und entsetzen und des gemessen sollen und mögen, von allcrmänniglich ungehindert, also lang, bis Inen Tausend Guldin von Uns und dem Reiche, oder wer dasselb Amt von Unsren und des Richs wegen haben wolle, on allen Abschlag der Genieße desselben Amts genzlich bezalt und verrichtet werden; und gebieten darumb allen unsren und des Richs Underthanen und Getreuen ernstlich und vcstigiich mit disem Brief, das ste die cgenanten Bürger von Basel an den,. z o4 ix. Periode. Andere Halste des i-ftmIahrhund. selben Amt und Vogtic zu Basel und ircn Nutzen und Genies, scn nit hinderen noch irren in khcin Weisst, sondern daby bli- bcn lassen, in aller Maas, als vorgeschrieben sieht, als Lieb Ihnen sy unser und des Reichs schwere Ungnad zu vcrmci, dende: Mit Urkund dises Briefs, versieglet mit unserer könig, lichen Majesiet Jnsicgcl. Geben zu Prag, nach Christi Geburt dreizchenhunderl Iar, und darnach in dem sechs und achtzigsten Iar; an St. Peters Tag ucl vincula. Unserer Reichen des Böhmischen in dem vier und zwanzigsten und des Römi. scheu im cilftcn Jahre. Der Inhalt dieser Urkunde beweist unwidersprech- lich den Irrthum der Baslerchronick ^), als wenn Kaiser Carl IV, im I. i?48, die Reichsvogtey der Stadt übergeben hatte. Inder Folge, 1401, bestätigte Kaiser Ruprecht die Verpfändung, und K. Sigismund, der im I. 1422 eine geringe Summe mehr darauf nahm, ertheilte eine gleiche Bestätigung. Wetters wurde derselben nicht mehr gedacht, vermuthlich weil dieser Siegmund nachgehends, wie auch seine Nachfolger, alle Freyheiten der Stadt, im allgemeinen und für ewig bewilligten. Es ist leicht zu denken, daß man den Reichskanz- leyen die Sorge gerne überließ, zu untersuchen und zu bestimmen, was ablößlich war, oder nicht. Die Basier waren im Besitz, sie steuerten sich auf das Herkommen, und die Kaiser hatten keine Gegenbeweise, oder dachten nicht einmal daran. Im Grunde war die Reichsvogtey im I. i;86 von wenigem Belang. Der Vorsitz am Blutgericht, der Beysttz am bürgerlichen Gericht, und ein gewisser Antheil an Strafen t) iü8. Austage von XU. Kap. Von IZ85 — IZ5>0. zv; Strafen machten alte ihre Vorzüge aus /). Nichts desto« weniger war es von -er höchsten Wichtigkeit für die Stadt, daß sie der österreichischen Herrschaft entzogen wurde. Dadurch fand sich ein österreichischer Vasall weniger in der Stadt. Zudem sind die Neichsvogteyen bey mächtigen Fürsten gemeiniglich der Anlaß zur Landeshoheit geworden. Man verknüpfte mit dem Begriff des Vlutban- nes einen Begriff von Hoheit, der von Jahr zu Jahr sich weiters ausdehnte. In Rücksicht solcher Grundsätze hat Acneas Sylvias, ungefehr 6o Jahre spätker, zum Beweis der ehevorigeu weltlichen Herrschaft der Bischöfe in unsrer Stadt, die Bemerkung angeführt, daß sie den Blutbann besessen hatten m). Wir bemerkten im dritten Kapitel der vorhergehenden Periode, daß Kaiser Albrecht aus dem Hause Oesterreich, vermuthlich im I. die Reichsvogtey, das ist, das Recht den Reichsvogt zu ernennen, den Bischöfen entzog. Von der Zeit an bis auf den Herzog Leopold von Oesterreich, haben die Kaiser, wenigstens einige Zeit, das /) Von dem ersten Grafen des Basclgaues, der alle Rechte der Könige, als Statthalter derselben, allein ausübte, bis auf das J. i;86, geschahen allmählig Schmälerungen und Abtheilungen der Gewalt, bey welchen anfangs der hohe Adel, hernach die Bischöfe, nachgchends der niedere Adel und endlich der Bürgcrstand sich erhoben. Eine umständliche Geschichte der Reichsvogtey würde zugleich eine Geschichte der Freyheit abgeben. -n) Trat olim Lslilea luv lchilcoxo temyoraliter ludclita, gul L LIaclii poteüstsm babshst, A snimsäverlioneM in noi'olo8 bomines. koliea vsro f gas occalions ignoro ) sb lels äominium abälLLvir. Zweyter Land. U zo6 ix. Periode. Andere Hälftedes i 4 ten Jahrhund. Wahlrecht, im Namen des Reichs, selber ausgeübt. Das vernehme ich aus einem Zeugenverhör von in welchem die ältesten Leute, über eine Begebenheit, die steh vor ungefehr 40 Jahren zugetragen hatte, als Zeugen auftreten. Bey diesem Anlaß reden sie von einem Ritter Conrad Mönch, und fügen hinzu: „wonde er die Vogtye, so nu die Etat hat, von dem Keyser dozemal hatte". Gleich nach der Sempacherschlacht machten sich die Basler zu einem Vertheidigungskrieg gefaßt. Die Wacht- ordnungen wurden erneuert, und geschärft. Der Rath erkannte (vor Laurentii) eine Leisinngsstrafe von acht Tagen, und eine Buße von io ö Angster an den Graben, wider diejenigen, die nicht nach der Ordnung, es sey zu Roß oder zu Fuße /r), von dem Glöcklein an bis auf die Stunde, wo man auf Burg Mettin anzieht, wachen würden. Ferners verordnete der Rath: „ wenn man hünanthin ußzüchet ze reysende, und ein Bürgermeister und ein Ammeister rufen, daß männiglich ziehen solle, wer das überführe und heim bliebe ohne Urlaub, der soll ein Jahr vor den Creutzen leisten, und den Jahreynung geben. Und wenn man onch also ußzüchet, wer dann, wer der wäre, von der Panner und dem Hauptmann wiche, und nit gehorsam wäre, der soll Lip und Gut Rate und Meister vervallen sin ". Die Vundsstädte brachten an St. Jacob des Apostels Tag einen Waffenstillstand von 14 Tagen zwischen den Oesterreichern und Eidgenossen zuwege, und da der Krieg nachgehends von neuem ausbrach, vermittelten sie, den n) Also wurde auch bey Nachtzeit Rcuterey zur Wacht ausgestellt. XII. Kap. Von IZ85 — IZ90. ZO7 8tetr Weinmorrat / einen Anstand bis auf Lichtmeß des folgenden Jahres. Am gleichen Tage, wo dieser Frieden beschlossen wurde, kamen die Basier in Besttz der kleinen Stadt o). Die Söhne -es bey Sempach erschlagenen Leopolds übergaben ihnen dieses bischöflliche Pfand, wie aus folgender Urkunde zu ersehen ist. „ Wir Lütpolld von Gottes Gnaden Herzog zu Oestreich, zu Steyer, zu Kernten und zu Krayn, Graf zu Tyroll, thun kund mit diesem Briefe, daß wir für uns und die durchlauchtigen Hochgebohrnen Fürsten, Herzog Wilhelm, Herzog Ernst, und Herzog Friedrich Herzoge zu Oestreich, unsre lieben Bruder, für die wir auch trösten, dieß statt zu haben, so hiernach geschrieben ist, die mindere Stadt Basel, mit ihren Zugehörungen, die unser und unsrer Brüder Pfand ist von dem Bistum zu Vase! für dreyßig tausend Gulden guter und geber von Florenz, mit der Schuld und den Briefen die wir darüber haben, und mit allen Rechten, so wir und unsre Brüder daran haben, den fürstchtigen und weisen, dem Bürgermeister, dem Ammeister, dem Rath, und den Bürgern gemeinlich der mehrern Stadt Basel, recht und U 2 o) Der Rath und die Bürger der kleinen Stadt kauften, Freytag vor Mittfasten i; 8 ;, von den Edelknechten von Mörspurg, für die geringe Summe von hundert und zchen Gulden guter und schwerer von Florenz, den Kirchenfatz und die kleinen Gerichte von Kleinhüningen zum Halben, einen Antheil an Zwing und Bann u. f. w., Fischen, Faß- nachthünern, Zinsen, und verschiedene Matten und Aecker dort und anderswo gelegen. ZO8 IX. Periode. Andere Hälfte des l4ten Jahrhuiid. redlich Lngeben, mgeantwurtet, und von Handen gelassen haben, und der gegen ihnen gänzlich, cntzigen; und darum so haben sie uns gegeben und gewerdt sieben tausend Gulden egenamit; dazu haben wir ihnen gelobt und verheißen für uns und unsre Vrüder dieß statt ze Hände, und auch keinem Bischof zu Basel, gegenwärtigem, noch künftigem, noch niemanden anders, von des Bistums wegen, der ste, von des egenanten Pfandes wegen, angreiffen, bekümmern oder bekriegen wollte, beholfen, zulegen, noch berathen zu seyn, in keine Weise, ohne Gefährde. Und dessen zu Urkunde, so haben wir unser Jnsiegel gehenkt an diesen Brief, der geben ist zu Baden im Argau, an dem nächsten Samstag vor St. Gallen Tage nach Christi Geburt i z 86 Jahre />)." Zugleich fertigte der Herzog ein anderes Instrument an die Klein - Basier aus, in welchem er sie der Eide losschlägt, die sie seinem Hause schuldig waren, und ihnen hingegen befiehlt, der mehrern Stadt zu huldigen, und ihr Gehorsam zu schwören. Warum die Herzoge von Oesterreich den Basiern für 7 OOO st. überließen, was ihrem Vater für ;o,OOofl war verpfändet worden, läßt sich aus den Umständen leicht er- />) Wnrstcisen (p. 197) wie auch Jsclin (»6 1 'sckuclium x. ;ü7) setzen diese Begebenheit in das Jahr i;8y. Der Irrthum kommt daher, daß erst im I. i;89 der Bischof seine Einwilligung gegeben habe. Ausser den angeführten Urkunden kann ich noch zum Uebcrfluß die Jahrrcchnung von Job. Bapt. >;86 bis I. B- i;8? mittheilen, worinn stehet: „ So hant wir geben unserm Herrn von Oesterreich 7000 fl. von des minren Basels wegen, und -off. für den Brief". XII. Kap. Von — IZ92. Z 09 kläre». Die z oooO fl. hatte ihr Vater dem Bischof nicht wirklich entrichtet; sie rührten von einer Art Kopfrechnung her / nach welcher er seine in dem Krieg wider die Basier geleistete Hülst/ so hoch schätzte/ und eben deswegen so hoch schätzte / damit die Bischöfe lange nicht im Stande seyn möchten/ das Pfand abzulösen. Dieses Pfand war nun von einem noch geringern Werth / dadieReichs- pogtey/ das Schuldheißenamt/ und einige Einkünfte seither den Basiern zugefallen waren. Endlich war es den Herzogen damals um bares Geld zu thun / als welche, durch den Sempacher Krieg erschöpft, sich dennoch auf einen neuen Krieg gefaßt machten. Dessen nicht zu gedenken, daß bey ihren vorhabenden Unternehmungen es ihnen daran gelegen seyn mußte / die Vasler , wo nicht zu gewinnen / doch zur Neutralität zu bereden. Indessen standen die Städte sorgfältig auf ihrer Huth. Es war im Reiche ersichtlich, daß ein Gewitter von Seiten der Herren und des Adels sich über dieselben zog. Nach der Sempacher Schlacht that sich eine neue Gesellschaft oder Bund, der genannt / zusammen / worinn sich verschiedene Fürsten, Grafen, Herren und Edelleute begaben. Sie bestellten unter sich Faymgrafen, deren Errichtung mit den westfälischen Dehmgerich- ten viel ähnliches hatte -). Den Städten kam diese neue Verbindung verdächtig vor, und sie besorgten nicht ohne Ursache, daß sie vornemlich ihr Absehen gegen sie hätte. Deswegen schrieb auch die Stadt Ulm ( 2 ; Novemb. r;8^), im Namen der Städte des schwäbischen Bundes, zu wellt ? < 7 ) Häberlin, 1. iv. x>. 12 ;. z! O IX. Periode. Andere Hälfte des 14tcn Ichrhttttd. chem wir gehörten, an die Stadt Speyer, gab derselben von dieser Gesellschaft und ihrer Ordnung Nachricht/ und verlangte, daß sie dieses den übrigen rheinischen Städten bekannt machen, und mit denselben sich darüber bereden möchte/ so wie auch die schwäbischen Städte willens wären/ ein gleiches zu thun. Eine Folge dieser Besorgnisse bemerke ich bey uns um diese Zeit. Man trauete dem Bürgermeister / der vom Ritterstande war / nicht mehr. Alte und neue Räthe erkannten (drey Tage vor Cathar. Tag): „ Welcher von unsern Herren/ Bürgern/ oder die zu ihnen gehörent/ hünanthin einige Nachtreise oder andre Reise lätent und furent, ohne eines Ammeifters nnd Rathes Willen, daß der / wer er wäre/ zehen Jahre vor den Creutzen leisten solle/ und dazu zehcn Pfund Angster an den Graben zur Strafe geben solle". Daß Verrätherey versucht/ und entdeckt wurde, mag auch folgender Spruch zum Beweis dienen : „ Soll Hullmeyer ein Jahr vor den Creul-cn leisten, um daß er Herrn Wernlin Schaler hinter sich auf einem Hengst in unsre Stadt heimlich führte ". Eine Menge Wrmdthaten finde ich über dieß aufgezeichnet. Unter anderm verabredeten , wie es scheint, die Bun- desstädte, daß man von den verbürgertcn Herren und Edcln eine kategorische Antwort über ihre Gesinnungen abfordern sollte. Es erkannten beyde Räthe bey uns folgendes : „ Graf Walraff von Thierstein, Marggraf Ru- dolfvon Hochberg Herr zu Röteln, und zu Susenberg, Herr Claus vom Hus Ritter, und Burkhard Münch von Lands- kron Edelknecht, denen wurde das Bürgerrecht, so sie bey uns hatten,' abgeseit, um daß an sie gefordert war von uns in offenen Räthen, daß sie unsre Bürger auf ein XII. Kap. Von iZ 8 s IZ90. zu Ziel bleiben sollten/ und uns mit ihren IZeftinen, Schlössern und Spießen/ dieselbe Zeit dienen und warten, und ihre versiegelten Briefe darum geben, als gemeine Städte unsers Bundes zu Schwaben gemeint haben , und dessen überkommen sind, und sie das nicht thun wollten, noch meinten zu thun. Und ward dazu erkennet von alten und neuen Rathen einhellig, daß sie, noch keiner von ihnen, künftigs nicht mehr Bürger werden, noch wir sie zu Bürgern nehmen, noch empfangen sollen Hingegen ließ der Rath ,-) alle diejenigen wieder herein, die wegen der bösen Faßnacht waren verwiesen worden, und gestattete ihnen, die Güter wieder anzusprechen, und sich um dieselben zu bewerben, welche ihnen ohne Nathsspruch und Urtheil waren genommen worden.; Doch wurde ihnen die Aemterfähigkeit nicht ertheilt, und sie mußten schwören, daß sie sich von wegen jener bösen Faßnacht an Niemand rächen würden. Um Lichtmeß i;87, wie bereits gemeldet, gieng der Waffenstillstand zwischen den Oesterreichern und den Schweizern zu Ende. Die Vundsstädte brachten es aber zur Zeit dahin, daß er auf ein Jahr weiters verlängert wurde. Den folgenden Monat verpflichteten sich Kaiser Wenzel, dem eine Absetzung vom Reiche drohete, und die Städte des schwäbischen Bundes näher gegen einander. Es geschah zu Nürnberg §), wohin die Basier Peter von Lausten, einen Rathsherrn von Achtbürgern, abordneten. Der Kaiser gab dort den Städten einen Versicherungsbrief, daß er sie wider alle Eingriffe und Kränkungen ih- U 4 7-) Um Weynacht i;86. 5) Am St. Bcncdicten Tag. zi 2 ix. Periode. Andere Hälfte des l 4 terl J ahchund. rer Freyheiten beschirmen/ und sie wider alle ihre Feinde beschützen wolle. Dagegen versprachen ihm die Städte den folgenden Tag schriftlich/ ihm getreu zu bleiben/ nnd in den teutschen Landen disseits des Gebirge / ihm wider alle beyständig zu seyn / die sich für einen römischen König auswerfen / und ihn vom Reiche dringen wollten. Vor Pfingsten wurde erkannt / daß wer tausend Gulden / es wäre in liegendem oder fahrendem Gute / besäße/. und solches bey seinem Eide bcthenerte / sich ein Pferd anschaffen sollte / das nicht unter zwanzig Gulden zu stehen käme. Wer aber mehr als tausend Gulden vermochte , wurde zur Anschaffung eines Pferdes von einem höher» Werthe angehalten. Joh. Bapt. i;8? — Joh. Bapt rz88. Bürgermeister von Mitbürgern. Ammeister Joh. zum Tagsiem. Aer Ammcisier dieses Jahres war Johannes zum Tagstern / Meister der Zunft zu Kaufleuten. Ich finde keine» Oberstzunftmeister. Der Bürgermeister war kein Ritter/ noch von einem Rittergcschleeht / sondern von den Acht- bürgern / nnd hieß Cunrad znr Sonnen. In vollem Kriege standen die Basler mit dem benachbarten Adel. An der Feinde Spitze waren insonderheit die Eptingcr. Die von Ramstein / Rudolf Vizthum nnd andre folgten ihrem Beyspiel. Der Rath verwies Cunzmann von Ramstein / und erklärte ihn des Bürger- rechts unfähig / weil er/ ohne des Raths Willen/ zu den Feinden geritten war. Die übrigen gaben ihr Bürgerrecht auf. Verschiedene von den Feinden wurden gefangen genommen, und mußten mehrere Monate in den Thürnen XU. Kap. Von l,'8s — 1 ^ 92 . ZIZ ausharren, unter andern ein Domherr. Jede Zunft versähe die Nachtwacht bis an den Tag mit der Hälfte ihrer Angehörigem bey Straft eines Pfunds Angster; und den Zunft überließ man die Rechtfertigung der Fehlbaren c). Wer von den Wachtern auf den Thürnen nicht wachte, wie er sollte, bezahlte 5 5. Besserung. Auch wußte der Rath das Ansehen seines Ammeisters zu unterstützen. Der Kutscher (Karrer) eines vornehmen Rathsherrn wurd'e in ein Gefängniß gelegt, weil er von des Ammeisters wegen wunderlich geredt hatte. Einer der Wachtmeister wurde für einen Monat in einen Thurn gelegt, und dann für fünf Jahre ehnet dem Lombardischen Gebirge verwiesen, um daß er (sagt das Urtheil) gesprochen hatte aufderRheinbrücke : » Hatte ich unsers Herrn des Ammeisters Gewalt in der Hand, als eine Nüsse , die ich dermalen in der Hand habe, so würfe ich sie in den Rhein", worauf er auch zur Stunde die Nüsse in den Rhein warf. Dazu sprach er zu einem Bothen, der zu ihm geschickt wurde, daß er zu unserm Ammeister käme: „ Gang, gesnie den Ammeister *)". Nicht minder eifrig war der Rath, seine weltlichen Rechte wider die Geistlichen zu handhaben. Es _ U s_ r) Ein Metzger wurde für ein Jahr verwiesen, weil er freventlich gesprochen hatte „ er wollte, daß der, welcher erdacht und geschaht hatte, daß man die Stadt besetzen solle, daß derselbe es in seinen Kosten thun müßte, hätte er auch nicht so viel, daß man ihm an den Leib greiffen sollte." polt NsrZgrotlism. Das Wort besetzen ist aber in dem hiesigen Dialect zweydeutig, indem es auch für pfla» stern gebraucht wird. *) Gesnie: ein schmutziger Ausdruck, für das Zeitwort der fleischlichen Vermischung. 514 ix. Periode. Andere Hälfte des i4tm Iahrhm,d. hatte ein Priester einen Schmid verwundet , der Rath verwies ihn für ein Jahr. Und da man sich genöthiget sah, neues Geld zu prägen, und man allen denjenigen, die Silber, Bruchstlber, gebranntes oder geschlagenes Silber zu verkaufen hatten, befehlen ließ, es nirgends zu verkaufen noch zu geben, sondern in Zeit von acht Tagen in die Münze zu bringen, so wurden die Geistlichen auch angehalten, diese Verordnung zu beschwören „ es sient Pfaffen oder Leyen, geistliche oder weltliche Lüte, Frauen oder Männer, Schwestern, Nonnen und Beginen, Juden und Jndinen ". K. Wenzel beschrieb die Fürsten und Städte nach Mergentheim , um den Heidelbergischen Landfrieden von i? 84 zu erneuern. Die Rheinischen Städte vermeynten, daß es nicht nöthig wäre, eine neue Vergleichung mit den Fürsten und Herren zu machen. Die Schwäbischen Städte aber fielen den Gesinnungen des Kaisers bey. Doch behielten sie sich, in diesem Mergentheimer Landfrieden vom sten November i;87, ihre besondren Verbindungen vor, und bedungen sich aus, daß denselben durch die neue Einigung kein Abbruch geschehen sollte. Diese war übrigens auch von keiner langen Dauer. Im Hornung 1588 ward der bekannte verrätherische Anschlag auf Wesen von Seiten des österreichischen Adels ausgeführt; worauf der herrliche Sieg der Glarner bey Näfels am 9ten Aprill erfolgte. Graf Wallraff des Thierstein blieb in dieser Schlacht. Gegen Ende oder im Laufe des Regierungsjahres des Ammeisters zum Tagftern sind einige Abänderungen in der Verfassung geschehen. Ich finde die ersten -Heimlicher. Es waren Dietrich Münzmeister, Wernherr Schilling, XU. Kap. Von IZ 85 — i; 92 . zif beyde von den Achtbürgern, Meister Hennigen von den Zrmfträthen, und der Unterschreiber (jetzt Rathschreiber). Bey hundert Jahren, wo ich nicht irre, fuhr man fort/ Heimlicher jährlich zu bestellen. Ferner find auch den Siebnerherren drey Rathsglieder mehr zugeordnet worden / die über gewisse Zweige der Einnahme und der Ausgaben besonders Rechnung führten. Joh. Bapt. i ;88 — Joh. Bapt. 1389. Zweyter Bürgermeister von den Achtbürgern. Ammeistcr Walther Wissmhom. ^Mer Bürgermeister war dieses Jahr auch kein Ritter, sondern ein Achtbürger, und hieß Jacob Ziboll u). Der Ammeister war Walther Wissenhorn. Ich finde keinen Oberftzunftmeister. Daß dieses Jahr ganz kriegerisch ausgesehen, kann man schon aus einem Umstand schließen, da an Söldnern allein, oder gedungenen Reutern, bey eilfhundert Pfund ( 10985 ttz) bezahlt wurden. Die Befehdungen des benachbarten Adels wahrten immer fort. Daher wurde bey der Aufnahme des Domherrn Hemman von Hirzbach in das hiesige Bürgerrecht von beyden Rathen festgesetzt: „ Wer Bürger werden will, es seyen Herren oder andere, dem soll man das Bürgerrecht nicht anders als wenigstens für fünf Jahre ertheilen , und mit der Bedingniß, daß r/) Dieser Name kommt vor: i M als Rathsherr zu Kaufleuten; i?74 als neuer oder wieder angenommener Bürger; iZ75 als Obcrsizunftmeistcr; i;8o als Rathsherr zu Kaufleuten; und i;82 als Achtbürger, oder Rathshcrr von den Bürgern einer der Stuben. z 16 IX. Periode. Andere Halste des r-stell Iührhund. er wahrend dieser Zeit mit Miden und Eiden, und auch mit seinen Schlössern, Destincn, Leuten und Gut dienen werde, in der Maß, als es dann der Rath mit ihm übereinkommen wird. Es wurde auch verordnet, daß die dermaligen Bürger , welche, von der Lausten wegen, ihr Bürgerrecht aufgeben würden, desselben zwar entlassen werden, aber auch hernach nie Bürger mehr heissen, seyn, noch werden sollen. Endlich daßman auf gleiche Wnse einen jeden Domherrn des Stifts zum Bürger empfangen solle Wie sehr man übrigens alles befürchtete , was nur etwas Nahrung veranlassen , und folglich verrätherische Anschlage erleichtern konnte, beweisen folgende Strafurtheile. Die Wittwe des Wernlin von Bä- renfels wohnte zu Basel und hatte einen Proceß vor dem Gericht verlohren, worüber sie sich beschwärtr, oder, wie man will, schmahete. „ Sie hat von den Zehenen, stehet im Rathsbuch , und von uns neuen und alten Räthen frevelich geredt, und unter andern Dingen gesprochen : Sie die Zehen hätten ihr ein böses und falsches Urtheil gesprochen! " Deßwegen wurde sie nun für ein Jahr verwiesen, des Bürgerrechts entsetzt, und angehalten , die Urphede zu schwören. Der andre Fall ereignete sich bey der Hochzeit (Brutlonffe) einer Tochter des von Hirz- vach, die auf der Zunft zu Gerbern gehalten wurde. Die Tochter des Bürgermeisters war auch unter den Gästen , und sie tanzte auf der Gasse vor der Zunftlaube mit einem gewissen Lurtsche. Da kam aber einer, Namens Cöllin, herbey, der aus des Pfeiffers Munde die Pfeiffe wegzog, und sich davon machte. Daraus entstand, wird gemeldet, ein großer Gebrefte , der aber mit Bescheidenheit von ehrbaren Lüten gestillt wurde. Nlchts XII. Kap. Von I)' 8 s — IZ90. Z17 destoweniger mußte der Pfeiffenreißer zwey Jahre vor den Creutzen leisten. Inzwischen ereigneten stch in Schwaben andre Auftritte / die die Aufhebung des Städtebundes nach sich zogen. Mitten im Frieden hatte der Herzog Friedrich von Bayern den Erzbischof von Salzburg/ der in den Bund der Städte getreten / gefangen genommen. Kaiser Wenzel ermähnte die Städte/ diesen Bruch des Landfriedens zu rächen. Sie kündigten also durch einen zu Ulm / den i; Brachmonats i;88 datirten Fehdebrief/ den Herzogen von Bayern den Krieg an iv). In unsern Rathsschriften findet stch eine weitläufige Kriegsordnung der Reichsstädte 27). Sie erwählten Graf Heinrich von Mont- fort zum obersten Hauptmann. Ihre Völker führten des Reichs Bannier und das Rennfähnlein, und zeichneten steh mit schwarzen Kreuzen in weißen Feldern. Sie versprachen einander / daß wenn ein Fürst oder Herr den Herzogen von Bayern behelfen seyn wollte/ alle Städte ihn ohne Verzug angreifen sollten. Der Graf Eberhard von Wirtemberg fand stch bald in dem Falle; bey Weil oder Toffingen verlohr er (28 Äugst)/ in einem hartnäckigen Treffen/ seinen Sohn/ schlug aber am Ende desselben die städtischen Völker aufs Haupt/ nachdem die Nürenberger die Flucht zuerst ergriffen hatten ). Die Basler schickten auf den Winter sechszig Gleen und zwey- hundert FußkneÄte den Verbündeten zu Hülfe -). Allein -ro) Häberlin, 1 . IV. p. 149. n) Großes weißes Buch, p. 5;. Tschudi, p. ?) Wursteisen, p. 196. zlb IX. Periode. Andere Hälfte des i4tmJahrhuttd. der Kaiser/ ober schon die Slä-te vornehmlich angereizt/ den Krieg mit den Fürsten anzufangen / und ihnen auch seinen Beystand versprochen hatte / gab nur einen müßigen Zuschauer ab / lenkte steh auf die Seite der Fürsten/ hob auf einem Reichstage zu Eger/ im Mayen i;89/ den Bund der Städte auf/ und errichtete einen gemeinen Landfrieden / dessen steh nur jene Städte zu erfreuen haben sollten / welche stch entweder mit den Fürsten schon verglichen , oder anheischig gemacht hätten / ihre Streitigkeiten durch den Weg Rechtens/ oder in Güte auszumachen. Schon den i Aprill hatten die Eidsgenvs- sen mit dem Hause Oesterreich einen siebenjährigen Frieden geschlossen; und die Basler schritten auch zur Bcy- legung ihrer bisherigen Streitigkeiten / mit ihren; Bischof und andern Nachbarn «). Ioh. Bapt. iZ8s — Joh. Bapt. i;so. Ammeister Heinrich Noftgg. Heinrich Rosegg der erste erwählte Ammeister war auch der letzte. Unter ihm geschah die Aussöhnung mit dem Bischof und den Edelleuten. Ein Ritter / Johann Pu- liant von Eptrngen/ erhielt die Vürgermeisterswürde/ und die Stelle eines Oberstzunftmeisters wurde wieder besetzt. Dietrich Münzmeisier/ genannt SürliN/ bekam sie dieses Jahr. a) Vermuthlich wurde dabey auch der Weg Rechtens eingeschlagen. Ich finde in den Ausgabbüchern: „ So haben wir geschenkt Herrn Walthcr von Klingen/ von des Landgerichts wegen fi., dem Landrichter ttz. / dem Land- schreiber ;o jtz., und unserm Stadtschreiber ;o fl. i;so. XU. Kap. Von IZ85 — ;i9 Den 4ten Tag nach Bartholvmäi gab der Bischof seine Einwilligung zur geschehenen Auslösung der kleinen Stadt L). Vortheilhaft waren die Bedingnisse für ihn; die Wiederlösung wurde ihm für 7000 Gulden vorbehalten, vbschon sein Vorfahr sie um zc-ovo Gulden versetzt hatte. Wahr ist es aber auch, daß die große Stadt nicht mehr dafür ausgegeben hatte. Am gleichen Tage verpfändete er derselben für 4000 Gulden die Stadt und Amt Delsperg, doch also, daß wenn der Pabst (Urbanus VI) seinen Willen zu der gedachten Auslösung des mindern Basels ertheilen würde, so sollten alsdann die vorgemeldten 4000 Gulden gänzlich tod und ab, und das Pfand darum ledig seyn. Indessen ließ der Rath die Burg und das Amt Delsperg sogleich in Besitz nehmen; die Bürger und Angehörigen huldigten , und schworen, mit Steuern, Gewerfen u. s. w. gehorsam und gewärtig zu seyn, als sie dem Bischof ge- L) „ Wir Immer Bischof von Basel thun kund ... Demnach unser nächster Vorfahr.... die mindre Stadt Bafel dem Herzog Leopold von Oesterreich um zoooo fl. versetzt, und neulich der Bürgermeister, Rath und Bürger der mehrcrn Stadt dieselbe mindre Stadt von der Herrschaft von Oesterreich um eine gewisse Summe Gulden, in unserm und des Stifts Namen, zu ihren Handen gelöst und eingenommen haben, als geben wir hicmit zu dieser Ein- nehmung und Lösung unsern Willen und Gunst für uns, unser Stift, und unsre Nachkommen, und daß die che- geuannten vom mehrcrn Basel die mindre Stadt innhabcn und genießen sollen, bis daß sie von uns, unserm Stift, oder unsern Nachfahren mit so viel Gulden und Geld, als sie die von der Herrschaft Oesterreich gelöfet haben , wieder abgelöset seyn wird." Z 20 IX. Periode. Andere Hälfte des I4tm Iahrhui'.d. weftn waren, dagegen erhielten sie die Znsicherung, bey ihren Freyheiten nnd Rechten geschähet zu werden. Außer jenen 4000 Gulden blieb der Bischof unsrer Stadt noch 1260 Gulden schuldig, die er, wie seine Aus. drücke lauten, zu zahlen nicht vermögend wäre. Bald darauf entlehnte er noch von derselben soo Gulden, die er mit Inbegriff der versessene» Zinsen an andere abfüh. ren mußte; wie auch ferner 224 Gulden für seinen Vi, carium, den er nach Rom, zu Einholung der bereits ge- meldten päbstlichen Einwilligung, abordnete. Im Jenner 1^90 vertrug sich die Stadt mit Göt- schin von Eptingen und seinen drey Söhnen Goetzmann, Rutschmann, und Henzmann. Sie gab ihnen unentgelt. lich zurück, was sie ihnen im Kriege genommen hatte. Vielleicht gehört hieher folgende Verordnung , die we» gen der Aufschrift und dem Eingang bemerkt zu werden verdient: » Die Sechse" c). „ Dieß sind die fünf Stücke, die alte Räthe und neue Räthe übereinkommen sind, und die sie einhellig auf den Eid erkannt haben, und darum Gotzhußdiensilüte, alte Sechse und nüwe Sechse gerattert Hand ). Der Kaufbrief stehet ganz bey Tschudi §). Friedrich von Blankenheim stellte ihn aus, Sonnabend vor dem Palmentage/ zu Basel. Ä) hebt er an: „ Wir Friedrich von Gottes Gnaden Bischof zu Straßburg und Pfleger des Stifts Basel, vom heiligen X 4 c>) Freytag vor Mariä Empfängniß 1)91. /,) Sie kostete, mit Inbegriff der Reiskosten, siebenhundert Gulden. y) 1. I. x. ;68. ?28 IX. Periode. Andere Hälfte des i4tenJchchun-. Stuhl und dem Kapitel zu der Pflegnisse zu Basel erwählt und bestätiget/ thun kuud ....." Und aus dem Inhalt bemerken wir insonderheit folgendes: S. Das Schloß Waldenburg, die Burg und Stadt Homberg, Ollen und das Dorf Rigolzwiler waren versetzt. 2°. Mir 7 ;oo fl., so die Basier dem Fr. von Blankenheim angebothen, könne er solche Pfandschaften wieder an das Bistum bringen / welche demselben viel nützlicher / wegen und besser waren/ als minder Basel. Schon hätten die Groß- basler um i sooft, das Schnldhcissengericht und die Steuer in der kleinen Stadt an steh erworben/ weiche Summe zu den ältern 21000, und neulich angebothenen 7;oofl. geschlagen, einen total Kaufschilling von 29800 ft. ausmachten. 4°. Es werde hiemit dem Bürgermeister, Rath und Bürgern der Stadt Basel, zu einem stäien, festen und ewigen Auskauf abgetreten : „ Die Stadt minrcn Basel mit alle» Rechten, Würden, Ehren, Ruhen, Messungen, Gerichten, Leuten, Dicnstrn, Zöllen, Umgel- dern, Aemtern, Twingen, Bännen, Stegen, Wegen, Wassern, Wasserrunsen, Fischenzen, Graben, Hölzern, Wäldern, Wunnen, Weiden, und allen Zugehördcn, als diesem Bistum und dem Stift zugehört, und allen Rechten, so der Bischof und das Stift an denselben hatten und haben mochten, wie die genannt sind, und sich gehoüjchcnt, und daß Sie (die Großbaslcr) solche künftigs ewiglich haben, besetzen, entsetzen, und gemessen mögen, und die Lüte dasclbs halten als sich selber". s°. Wurde in diesem Verkauf der bischöfliche Hof, oben bey der St. Theodorskirche gelegen, mit Garten, Reben und Zugehörden begriffen. 6°. Hingegen wurde ausgenommen, die Kirche zu St. Theodor mit ihren Zehcnten xm. Kay. V'-'N 'Z?2 bis rLO?. g2y und Nutzen - als die bisher dem Kapitel zugehört hatten, wie auch die Zehencen und tzücer daselbst und da umb gelegen, die von dem Stift Lehen waren. So wurde die grosse Stadt von der Gefahr bestehet, -aß die fo nahe gelegene kleine Stadt in Hände eines mächtigen Fürsten hätte etwan kommen können r). Beyde Städte machten von nun an eine Stadt und ein gemeines Wesen aus, und aller Unterschied des Bürgerrechts wurde aufgehoben. Doch kann man aus Mangel authentischer Beweise jener Zeiten, nicht bestimmt versichern, ob diese innige Bereinigung eben in dem Jahre zu Stande gebracht wurde. Als die kleine Stadt nur Pfandsweise der grossen Stadt zustel, behielt sie noch ihre Munizipal- Regierung. Davon zeugt em Spruch des Raths der meh- rern Stadt über Gränzstremgkciten zwischen den Klein- baslern und dem DorfKleinhüningen, worinn des Raths des mindern Basels noch Meldung geschieht Es ist übrigens sonderbar, daß keine Schrift vorhanden sey, woraus die Art und Weise gezeigt werden könne, wie gedachte Vereinigung gut befunden wurde. Die einzige Stelle die sich darauf bezöge, bestehet in den bereits angeführten X s , ) Der Rath schenkte dem Oberstzunftmcister zwanzig Gulden „ von siner Arbeit wegen, die er von mindern BaselS wegen insundcrs gchebt hat ". i) In einem Vcrzeichniß der abzuführenden Zinsen von i;88 findet sich auch die Stelle: „ Der Rath von minrcn Basel zinset den nachgeschriebenen Personen Ucbrigens bezog der Rath der mehrern Stadt damals schon die Zinsen der Fleischbänke, Broddänke, und von verschiedenen Häusern in der kleinen Stadt. z -O IX. Periode. Andere Hälfte des 14km Ichrhuttd. Worten des Kaufbriefes, daß die Käufer die Leute daselbst (nemlich in dem mintzrn Basel) halten mögen als steh selber. Folgendes läßr sich aber aus den nächstfolgenden Zeiten schließen: l°. Die Kleinbasler wurden in die Stuben und Zünfte aufgenommen c). Dadurch bekamen ste den Zutrat in den kleinen und grossen Rath, und das Recht, für die Einwohner der großen Stadt auf ihrem Beruf zu schaffen. 2.°. Sie behielten ihr besonderes Gericht, welches aber der Rath der großen Stadt, in welchem ste übrigens auch saßen, oder scheu konnten, besetzte. z°. Sie hörten auf, einen besondern Rath zu haben, oder wenigstens gaben ste demselben diesen Namen nicht mehr «). 4°. Erst im folgenden Jahrhunderte findet man zuverlässig die jetzigen Namen ihrer drey Gesellschaften, in welche ste sich, des Stuben- und Znnftrechts ungeachtet, vertheilten, Gesellschaftsmeister erwählen, und gewisse gemeinsame Angelegenheiten durch sie besorgen ließen «>). Auch erst im folgenden Jahrhunderte erscheinen diese Gesellschaften zuverlässig als Kriegsabtheilungen. In diesem Jahre ließ sich der Pfleger unsers Bistums in einen Krieg mit der Stadt Straßburg ein, welche der e) Unbekannt ist es aber, ob wenn einer weder zunftgchörige Berufe trieb, noch Nathsstcllcn wollte, er angehalten werden konnte, eine Stube oder eine Zunft anzunehmen. Siehe den ersten Band, p. zy8. ) Die Hinterfüßen und Knechte mußten auch eine Gesellschaft haben, gleichwie in der grossen Stadt eine Stube oder eine Zunft. Ucbrigens waren die Gesellsebaftsmeistcr, was wir nun Obcrstmeister, das ist, Obcrstgcsellfchafts- meistcr nennen. Die Mitmeister oder ihre Beysitzer sind eines spätern Ursprungs. XIII. Kap. Von 7Z9O bis 1420. Kaiser irr die Acht und Meracht erklärt hatte 27). Er schickte ihr den 2ten Septeinbcr einen Absagsbrief, nachdem er sich mit verschiedenen Fürsten und Herren verbunden hatte. Der Krieg wurde mit vieler Bitterkeit geführt, bis die Straßburger sich mit dem Kaiser (4 Februar iZ9?) abfanden. r;9?. Friedrich von Blankenheim hatte die Schulden des Bistums vermehrt, und wurde von seinen Gläubigern so gedrängt, daß er sein Bistum und seine Vaselische Pflege heimlich verließ, und von.dem Pabst sich ein anderes aus- bach, der ihm dann das Bistum Utrecht ertheilte. Cunrad Mönch von Landskron^) folgte auf ihn im Augftmonat. Freytag nach St. Bartholomäustag versprach er den Baslern, wider den Verkauf der kleinen Stadt nichts zu unternehmen, noch durch andre zu gestatten, daß dawider gehandelt werde. Uebrigens schrieb er sich Der Freyherr von Ravvolstcin war der Urheber von allem. Er hielt einen englischen Ritter in einem seiner Schlösser in enger Verhaftung; und da er das Bürgerrecht zu Straßburg hatte, so verlangte man von der Stadt, daß sie ihren Mitbürger zur Loslassung des Gefangenen zwingen sollte. -/) Das Jahr vorher versetzte der Herzog Leopold von Oester, reich dem Burkhard Münich (Mönch)' on Landskrone, um zioo fl. die Beste Mein, welche er mit diesem Gelde von der Gräfin von Neuenburg, dem Marggrafen von Röteln und dem Grafen Cunrad von Frcyburg löste. Er behielt sich aber vor, daß diese Beste den Herzogen von Oesterreich zu allen ihren Nothdurftcn offen seyn sollte, wider män, niglich, niemand ausgenommen. :.'2 lx. Periode. Andere.Hälfte des i chtell Iührhutt-. ^ Bischof zu Basel/ und nicht Pfleger des Bistums, obschon Immer von Ramstrin noch lebte. Wer sollte es glauben? Die Herzoge von Oesterreich rückten in diesem Jahre mit Anforderungen an die Stadt heraus, und zwar wegen der bösen Faßnacht von i;, 6 , und dem Kauf der kleinen Stadt. Der Rath gab nach/ und befriedigte die Herzoge also: Zum erstm versprach er eine Summe von zehentau- send Gulden; und am gleichen Tage, Samstag nach Martini, gieng er einen Schutzbund mit den Herzogen ein. Als beydes nun untersch neben war, ertheilte der Herzog Leopolo den folgenden Tag in Ensisheim einen Brief, in weichem er die Basier wegen der bösen Faßnacht und dem mindern Basel, und allen Sachen, die davon rührten, loS und ledig erklärte. Bald mahnte er ste die 10000 ff. abzurichten, weiches sie auch in den ersten Monaten des folgenden Jahres thaten. Doch erst im I. >; 9 s erhielten sie von den Herzogen Albrecht und Wilhelm, zu Wien, die schriftliche Versicherung, daß sie gänzlich vergnügt, und zu keiner Zeit einige Ansprache an Basel machen wollten. Betreffend den Bund zwischen den Herzogen 2) und der Stadt, so gieng er dahin: Sie wollen, vom nächsten St. Andrcastag, auf zehen Jahre einander behelfen und berathen seyn, wider alle und jede, die mir Angriffen, Mord, Raub, Brand, ungerechtem Widersagen, oder in andern: Wege, sie schädigen und bekümmern möchten, in den Landen und Zielen, wie nachstehet, im Thurgau, Argau, Burgund, Sundgau, Elsaß, 2) Leopold, Albrecht, Wilhelm, Ernst, und Friedrich, und die welche zu ihnen gehörten. XIII. Kap. Von IZ92 bis 1402. 3ZZ Breißgau, und in den Freyburgischen und Bernischen Landen im Uechtland. Auch soll eines jeden Theils Land und Schlösser dem andern offen seyn , und ihm gegön- net werden , darin» zu Hausen, zu Hosen und sich zu enthüllen, hinaus und hinein zu reiten, und zu gehen den Feind anzugreifen und zu beschädigen. Ferner soll jeder Theil, nach beschehener Mahnung, auf des andern Ausziehen nicht warten, noch die Hülfe verschieben. Endlich soll der alte Rath jährlich dem neuen Rath in Eid geben, diesen Bund zu halten und zu vollführen. Dieß alles geschah unter dem Bürgerureisterthum des Ritters Johann Pulianc von Eptingen «). Bey diesem Anlaß verdient in Erinnerung gebracht zu werden, was zu Zürich in diesem Jahre mit dem Herzog Leopold vorgieng. Er brachte nämlich einen geheimen Bund mit dem kleinen Rath zuwege, ohne Zuziehung des grossen Raths und ohne Wissen der Gemeine. Der kleine Rath war selbst getheilt gewesen. Die Eidgenossen erfuhren es durch geheime Nachrichten, und schickten zu zweymalen Gesandte nach Zürich, die die Bürger dahin brachten L), daß der Bund für todt und kraftlos erkannt, und der Bürgermeister und die fehlbaren Räthe entsetzt und verwiesen wurden. Vor Martini zogen die Basler gen Muttenz, wider einen von Krenkingen, der^rrit einem kleinen Heere, so cr) Dem Herzog Leopold schenkte man Pf. und ic-c-Vier- zcl Haber, und seinem Hofmeister ioo fl. ü) „ Die Volten giengend uff die Gassen, und rcdtend mit dem gemeinen Manne, und mir vielen derer so der Zwey- hundert warend, mit einem hie, mit dem andern dort, denn es begunk sich viel Volks uff den Gassen sammeln z;4 ix. Periode. Andere Hälfte des ^ten Jahrhund. man auf dreyhundert Pferde schäme , das Pfandlehen eines Vaslers Hemman Murnhards angegriffen halle. Bey s8o neue Bürger verdienten dabey das Bürger- recht c). Ich finde auch in diesem Jahre eine Ausgabe von 2164 td für Söldner und Schützen. l ; 9 4. Man errichtete eine neue Aufiage auf fünf Jahre. Der Bischof/ mit Rath und Gunst seines Kapitels/ erlaubte diese gemeine neue Abgabe auf manuiglich in beyden Städten aufzulegen / doch mit Ausnahme der Domherren des Kapitels und der Kaplanen auf Burg ch. Sie wurde aber damals noch nicht bezogen. Hingegen verschärfte man die Ordnungen über den Bezug des Mählumgeldes/ des Wein- umgeldes und der Kaufhauszölle. Am gleichen Tage entlehnte der Bischof 222; st. / die er rebst 400 fl./ welche seine Vorfahren von Dellfperg wegen schuldig verblieben waren / auf die Zölle und den Bannwein schlug/ und zwar also, daß er oder seine Nachfolger-/ keines von beyden besonders ablösen sollten. Alles zusammen wurde folglich auf 1682; fl. gesetzt. Die Vasler zogen gen Rinowe. Vier Wochen lang hielten sie da zur Landwehre besoldete Schützen; und c) Fuß, Meyer, Valkcner^ Mangold, Schcrer, Engel, Lutz, Bischer, Herzog, Fric, Sncllc, Jmhofe, Riffe, Baseler, Künig, Glaser, Vakkencr, Seiler, Münch, Zwinger, Gürteler, Brüter, Bischof, Hubcr, Keller, Baseler, Virabcnd, Merkelin, von Spire, Munzingcr, Merkt, Münch, Schilling, Byschof, Müller, Fuchs, Brenner. M Montag vor St. Thomas Tag. 33s xm. Kap. Voll iz9o bis 1400. sechzehn/ die in ihren Kosten dort lagen/ erhielten das Bürgerrecht e). Auf einer Seite standen die Oesterreichs und Basler/ und auf der andern Seite einer / der Diest genannt wird / und seine Helfer die von Straßburg. Im Heumonat schloß die Herrschaft Oesterreich einen zwanzigjährigen Frieden mit den Eidsgenossen. Eine Dompfrunde veranlaßte eine außerordentliche Gährung in der Stadt. Pabst Vonifaeius IX hatte solche einem Geistlichen Oswald Pfirt ertheilt. Die Domherren weigerten sich ihn zu anerkennen/ und wurden den 25 November in den Bann gethan/ sowohl als die/ welche mit ihnen Gemeinschaft haben würden. Bald folgte ein allgemeines Interdikt. Das Kapitel setzte dessen ungeachtet im Münster und zu St. Ulrich den Gottesdienst fort/). Vergebens hatten die Rathe / welche eine Empörung besorgten/ die Domherren gebeten/ daß sie sich vergleichen möchten. 1395. Der Pfrundestreit wahrte das ganze Jahr hindurch. Im Mayen erhielt man einen Nachlaß vom Interdikt, welches aber einige Monate nachher wieder erneuert wurde. Der Pabst wollte dadurch den angerufenen weltlichen Arm dahin bringen / daß er das Kapitel zum Gehorsam zwänge. Endlich wurden die Bürger der Sache müde / insonderheit weil eine Seuche umzugehen ansteng, und man die Todten ausserhalb den Kirchhöfen begraben c) Marbach, Ottendorf, Zwinger, Wissemburg, u. s. w. /) Andre sagen, der Pabst hätte diese zwey Kirchen selber ausgenommen. ; ;6 ix.Pcriode. Andere Hälfte des i 4 teii Jahrh und. mußte. Hierüber ward / Montag vor Michaelis , großer Rath gehalten, hernach Sturm geläutet / und der Bürgerschaft vor dem Nathhause die Erkanntniß abgelesen: „ Sollen der Domprobst/ der Dechant, und die übrigen vomKapitel / nebst zweyen ihrer Leutpriester, »och am heutigen Tage die Stadt räume»/ oder beygefängt werden Sie verließen die Stadt / und das Jnterbict wurde aufgehoben. Die Kapläne der Domherren fuhren aber immer fort / den Gottesdienst im Münster zu versehen. Daher auch das Volk / bey den Prozessionen / alle Kirchen / ausser dem Münster/ besuchte. Inzwischen starb der gewesene Bischof Immer von Ramstein an einem Schlagsiuß / nach weichein er drey Tage sprachlos blieb / ehe er den Geist aufgab. Auch legte Conrad Mönch von Landskron das Bistum nieder; und behielt einige Herrschaften des Stifts zum Unterpfands / bis man ihm eine beträchtliche Summe würde entrichtet haben / die er von dem Seinen ausgegeben hatte; auch wurde er wieder Domprobst. Wegen seinem Nachfolger Graf Humbrecht von Neuf- chatel ergeben stch einige Schwierigkeiten. Wursteisen und andre melde»/ daß er in diesem Jahre von den Domherren erwählt wurde. Hingegen zeigen die Urkunden folgendes. Erst im Jahre i;99/ Montag nach St. Laurenzen Tag gab er den Baslern die gewöhnliche Hand- veste; am gleichen Tage bestätigte er denselben den Verkauf des mindern Basels und die Verpfändungen seiner Vorfahren; und damit stimmen die Ausgabbücher gleichfalls übereins §). Ferners finde ich in einer Urkunde vom L) Jahrrcchnung vonIoh.Bapr. bis -40c-: „Geschenkt xm. Kap. Von 1^92 brs 1420. vom 19 Sept. i;98 die Worte: „Lcclelm LMIenü kalloi e seu sspissopo clessitura Endlich vernehme ich aus zwey Briefen von !?97/ daß Graf Theobald von Neufchatel sich Psieger des Bistums Basel nannte / anstatt und im Namen seines Sohns Hnmbrechrs. Daraus erhellet / daß Stumpf /-) Glauben verdient/ wenn er schreibt: „ Graf Diepolt von Neuenburg / Herr zu Bla- mont und Landgraf zu Palme / Bischof Humberti Vater/ wurde/ diesem Bischof seinem Sohne zur Hülfe/ und dem Bistum zu gute/ verordnet zu einem P-leger des Stifts zu Bafel/ damit es desto mehr Schirms hätte Bey dem allem bleibt doch unentschieden/ warum im I. i;y8 das Bistum für ledig angesehen / und erst im I. 1399 die Handveste ausgestellt wurde t). Dem sey aber wie ihm wolle / so soll die Wahl auf ihn in der Hoffnung gefallen seyn/ daß man um so leichter die Ablösung verschiedener Herrschaften und Schlösser erhalten würde/ die sein Vater Pfandsweise besaß. Er zeigte steh aber gar nicht geneigt dazu; und der Bischof versetzte so gar noch ein mehreres. Er liebte Pracht und Aufwand / nahm stch der bischöflichen Pflichten wenig am dem Bischof als er des ersten infuhr 50 Vierzcl Haber (29 Ib.) / 2 Fuder Wins (40 Ib.) / Visch (24 tb.) Ferners wurden ihm tausend Gulden vorgeschossen. ti) lom. II. x. 664(1»). r) In einem Schcnkungsbrief von 140a hebt er also an: „ tsios Humbsrtus Del L ^pokolicL leäin Zi'Stisi eIeÄU8 ac conürmstus LccleÜL Ls6IienÜ8 tecaZnolLimus " ohne sich also weder Bischof, noch Psieger zu nennen. Zweyter Band. P zz 8 ix. Periode. Andere Hälfte dcö 14ten Jahrhund. erschien mehr in ritterlicher Ausrüstung, als in geistlicher Kleidung. Wenn er nach Basel kam, so war er von vierzig und mehr Pferden begleitet. Er hielt sich zu Dcl- sperg auf, und war der teutschen Sprache unerfahren. Beinheim meldet / daß er eine Kebsfrau, genannt die Spenderin, unterhalten habe. Sie verschafte ihrem Bruder/ Immer Spender/ verschiedene Lehen des Bistums/ und heyrathete/ nach des Bischofs Tode/ Johannes von Flachsland/ mit welchem sie zwey Söhne und mehrere Töchter zeugte. i z 9 6. Der Pfrundstreit gieng von neuem an. Der Pabst ließ die Kapläne des Münsters als Ketzer verkünden. Die Bürger sagten : was sie der' Pfaffen Kampf angienge! sie wollen den Gottesdienst frey haben ! Die Räthe beruften alle Priester der übrigen Kirchen und die Ordensleute vor sich, und fragten sie: Ob man ohne Mittel die Domherren und Kapläne des Münsters vermeiden müsse? Und da sie die Frage bejahrten, ließen die Räthe des Münsters Kapläne vor sich fordern / und ermähnten sie zum Gehorsam. Als sie sich aber dessen weigerten, wurde/ zum Zeichen aller mit ihnen aufgehobenen Gemeinschaft/ Sturm gelautet. Allein sie erschrocken/ bathen um Bedenkzeit / wie auch / -aß indessen mit dem Läuten eingehalten werden möchte. Den folgenden Tag erschienen acht und dreyßig derselben / die sich unterwarfen. Die übrigen bekamen den Befehl/ die Stadt zu verlassen/ (n März i?96), und ihre Namen und Beschreibung wurden öffentlich abgelesen / damit jeder Christ vor denselben gewarnet würde / und sich mit dem Kreuz bezeich- XIII. Kap. Von IZ92 bis 1402. ZZ9 mn könne, falls er dieser einem begegnete. Dieß wirkte aber so kräftig, daß die Domherren in der nämlichen Woche sich zu Delsperg entschlossen, den neuen Domherrn Pfirt in ihr Kapitel aufzunehmen. In diesem Jahre erneuerten die Basier und Straß- bürger ihre ehevorigen Verbindungen, und schlössen Donnerstag vor Viti und ivioäeüi, auf drei) Jahre, von künftigem Martini an gerechnet, einen Schutzbund in gewissen Kreisen, von dem Hauenstein, über Pruntrut, Rothenburg, Bitsch, und jenseit des Rheins, von einem Gebirge bis an das andere. Sie nahmen aber alte Kriege und Atzungen aus. Aufder Straßburger und Oesterreichs Mahnung zogen die Basier im November mit dreyßig Spießen vor Gemar, ein Schloß des Hrn. von Rappolstetn. Da aber inzwischen ein Vergleich vermittelt wurde, ließ man zwischen Breysach und Vüsisheim die Basler wieder abmahnen. Indessen waren 1982 ik darauf gegangen. i Z 9 7 . Die Städte Basel und Dreyfach geriethen, wegen den Zöllen zu Breysach und Führung des Holzes unter der Rheinbrücke zu Basel, in Streit mit einander, und kamen auf den Herzog Leopold und seine Räthe. Der Herzog erkannte zu Gunsten der Dreyfacher, indem er ihre Kundschaften, wie er sagte, viel besser fand, als jene der Basler. Diese wurden verurtheilt zu zollen durch die Brücke zu Breysach, darüber, darob, inwendig und durch die Stadt, wie andre Leute die da Zoll geben. Auch wurde den Breysachern das Recht zuerkannt, daß wenn sie zu Basel von jedem Floß Holz und Schiff vier Pfen« N r 340 ix. Periode. Andere Hälfte des iM» Jahrh und. ninge abgestattet/ ste ohne Erlaubniß und einiges Hinderniß ihr Holz und Schiff wegführen mögen. Woraus abzunehmen/ daß man von Seiten der Basier nicht nur das Stapelrecht/ sondern auch das Zugrecht von dem Holz und den Schiffen ansprach/ welche die Oberländer ihnen auf dem Rhein zuführten. i ; 9 8. Kaiser Wenzel hatte zu Kembs auf dem Rhein einen Zoll angelegt/ oder erneuert. Die Beständer desselben/ Bernhard von Vebelich Schuldheiß zu Mühlhaufen/ und seine Gemeinder/ versprachen den Basiern urkundlich/ so lange sie solchen haben würden / keinen Zoll von ihren Leuten und Gütern aufzunehmen/ wie es BurkhardMönch von Landskron/ welcher den Zoll vorher in Bestand gehabt/ auch gethan hatte. i ? 9 9. Es Wird eines Kriegszugs gen Reichshofen gedacht/ der wegen den Straßburgern unternommen wurde / und isooft, kostete. Auch verlängerte» die Basier an St. Martinstag ihren Bund mit ihnen auf vier Jahre. Kurz vorher/ Mittwoch nach aller Heiligen/ schloß Bischof Humbrecht zu Enstsheim ein Schutzbündnis mit dem Herzog Leopold von Oesterreich gegen jedermann / doch mit Vorbehalt seines Stifts und seiner Stadt Basel. In dem Bundsbrief bemerkt der Bischof/ daß der Herzog ihn mit seiner ernstlicher Hülfe zum Bistum günstlich befördert habe/ und ihn wie auch die Kirche künfcigs in alle andre Wege wohl befördern, und in ihren Nothdürften zu statten kommen möchte. Daher verspräche er / den Herzogen von Oesterreich mit allen Bestem»/ Städte»/ und Schloß- XIV. Kap. Von 1422. Z4I fern des Bistums gehorsam und gewärtig zu seyn, ihnen solche offen zu halten, (doch ohne seinen merklichen Schaden), und ihnen, nach aller seiner Macht, auf jedesmalige Mahnung, geholfen zu seyn. ' -- > -.-—-. r- vierzehentes Kapitel. Bund mit Bern und Sollothum. — Besitz von Waldenburg, Homburg und Liestal. I 4 0 O. ^bschon die Berner im J. i?94, gleichwie die übrigen Eidgenossen, einen zwanzigjährigen Frieden mit Oesterreich geschlossen hatten, so suchten ste dennoch auch disseits des Jnragebirges Freunde und Verbündete. Das Jahr vorher, 1599^ errichteten ste mit dem Marggrafen von Hochberg und Röteln einen fünfjährigen Bund, der nach- gehends vielfältig erneuert worden ist. Und in diesem Jahre 1400, Freytag vor St. Panlnstag, verbanden sie sich, auf zwanzig Jahre lang, mit Basel und Sollo- thnrn. » Sie wollen einander beholfen und berathen seyn in den Kreysen zwischen Basel und Bern, als verre ir Lib und Gut gelangen mag, gegen und auf alle die, welche sie, oder die ihrigen und diejenigen, so zu ihnen gehörten, an Leib und Gut, an Ehren, an ihren Freyheiten und Rechten, oder an ihren Gewohnheiten, mit Gewalt oder sonst widerrechtlich schädigen, Unfug, Unlust, Angriff, Be- Lhümberen, einigen Widerdrieß oder Schaden, wie Las käme, thun oder versuchen strängten) würden. Sollte eine unter ihnen, oder eine ihrer Städte belagert wer- Z42 ix. Periode. Andere Hälfte des i4ten Jahrhund. den, so sollen die andern sie entsetzen". Dann folgen Ckauseln, die deutlich zeigen/ daß man den Oesterreichern wenig trauete: „ Wäre es auch/ daß die Herrschaft von Oesterreich/ oder die Ihrigen/ oder jemand anders/ mit den obgenannten von Basel/ oder den ihrigen/ Muthwil- lm wollten/ oder sie an ihren Rechten/ Freyheiten und Gewohnheiten ützit krängen, hintrung der Jahrzahl der Bündniß so sie mit der Herrschaft von Oesterreich haben (deß wir doch Gott nit getrüwcnd), so sollen die von Basel uns den obgenannten Städten Bern und Sollothurn/ und denen so zu uns gehören/ wohl getru- wen/ unser bestes und wegerftes dazu zu rede»/ und zu thun / daß sie dessen überhebt werden / und als wenn die Sache uns selber angiengeEin gleiches versprachen wechselseitig auch die Basier 6). Schließlich behielten diese vor/ das römische Reich/ den Bischof/ sein Stift/ das Kapitel/ und die Herrschaft .von Oesterreich die Jahrzahl aus/ als sie zu derselben verbunden wäre»/ und ihre guten Freunde und Eidgenossen von Straßburg. Dieser Bund wurde am Kornmarkt öffentlich beschworen/ K) Wegen den gerichtlichen Ansprachen wurde vorbcdungcn, daß der Kläger den Beklagten da suchen/ wo dieser gesessen ist, und sich mit dem Urtheil begnügen solle: „ und was ihm Unheil und Recht daselbs giebt, des soll In bmü- gen Doch wurde ausgenommen in dieser Sache, „ was jemand dem andern nu verbrietet hct, oder noch vcrbrie- fcnd wurde, daß ouch da jcderman dem andern nach der Briefen Sage gnug tnge, one Gcvärd Worte die vielleicht das Recht den kontrahircnden Theilen überliessen, sich zum voraus wegen dem Richter zu vergleichen. XIV. Kap. Von 1420. Z4Z wie auch am gleichen Tage zu Bern und zu Sollothurn, wo Gesandte von Basel sich einfanden /). Bald darauf/ den 2sJulii, gelangten die Basler zum Besitz dreyer Herrschaften/ die sie noch beherrschen. Bischof Humbrecht von Neufchatel übergab ihnen Walden- burg / Homburg und Liesial. Sie hatten St. Ursitz und Pruntrut einige Zeit Pfandsweise besessen/ ohne daß man eigentlich wissen könne/ wie sie dieses Pfandes verlusiig wurden. Delsperg blieb eine noch kürzere Zeit in ihren Händen. Diesesmal aber waren sie glücklicher. In dem Kaufbrief bemerken wir folgendes: 1°. Den Kaufschilling, welcher zwey und zwanzig tausend Gulden betrug. 2°. Den Vorbehalt -er Pfaffheit und der geistlichen Gerichte und Rechte. g°. Die Erlaubniß für die Basler/ alle Pfandlehen auszulösen und zu gemessen, welches zu Abschaffung des Lehen - oder Feudalrechts vorbereitete. 4°. Die ausbedungene Wiederlösung/ gegen Vergütung dieser drey Summen, als nämlich der 22000 fl. des Kaufschillings/ der tausend Gulden so die Basler an Baukosten zu Waldenburg und Homburg verwenden mußten, und der zur Auslösung der Pfandlehen etwa» ausgegebenen Gelder. Der Haupttheil des Kaufbriefes lautet also: „ Wir Humbrecht von Neuenburg, von Gottes und des heiligen Stuhls Gnaden Bischof zu Basel thun kund ... daß wir.dem Bürgermeister, dem Rath, den Bürgern und der Gemeinde gemeinlich unsrer Stadt Basel verkauft haben .... . die Stadt und Burg Waldenburg, die Vestin Homburg und die Stadt Liechstal m) . . . mit allen Rech- __N 4 _ t) Dem Stadtschreiber von Bern wurden fünf Gulden geschenkt. Der von Sollothurn bekam nichts, m) Seit langem müssen die Landleute, welche Handwerker treiben, die Zunft ihres Berufs zu Basel haben. Ob es - Z44 IX. Periode. Andere Hälfte des i4tel, Jahrhund. ten, Ehren und Zngchördcn, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Diensten, Stcurcn, Gcwcrfen, Dörfern, Landen, Gerichten großen und kleinen, Besserungen um. Bußen kleinen und großes., Geleiten, Zöllen, Fälle», Aeekcrn, Matten, Holz, Feld, wurme und Waiden, Gcbaucncm und Ungc- bauencm, Wcyern, Fischcnzcn, Wassern, Wasscrrnnscn, Wild- bännen, Wegen nnd Stegen, und allen andern Rechten und Zugehörden, wie die genannt sind, nichts ausgenommen, als sie daher zu Uns, unsern Vorfahren, und unserm Bistum gehört haben ..... Und setzen dieselben (Bürgermeister, Räthe, Bürger und die Gemeinde, im Namen ihrer und ihrer Nachkommen) in deren Schloß und Ncstincn . . . ruhigen und nützlichen Gewähr und Gewalt, zu haben, zu nicßcn, zu besetzen, und zu entsetzen, als unsre Vorfahre» gethan haben, und wir selber thun möchten ...... Geben zu Basel, keria lecimcla nach .lacobi ^oikoli igso ". Diese Herrschaften waren aber nichts welliger als ein freyes Eigenthum des Bischofs. Ausser den verpfändeten Lehen in denselben, hafteten noch Schulden auf deren Einkünften. Er machte sich also durch zwey besondre Instrumente anheischig, die Schulden aus dein Kauffchillinq abzuführen; wobey er aber diejenigen ausnahm, welche seine Vorfahren, ohne Einwilligung und Siegel des Kapitels würden gemacht haben. Zugleich aber versprach er den Vaslcrn, in Rücksicht derselben, ihnen berathen und beholfen zu seyn, bis ihnen geschehe, was recht und billig ist. Andre rechtskräftige Schulden ließ er noch darauf stehen; für andre dergleichen hinterlegte er hinter den BaSlern selbst dreytausend Gulden, und versprach noch den Ueberschuß des Kaufschillings hinter dem Kapi- damals, gleich nach der Erwerbung jener Herrschaften, eingeführt wurde, kann ich nicht bestimmen. XIV. Kap. Von 1402. 745 tel liegen zu lassen / in der Absicht die übrigen Schulden damit abzustossen, so weit es langen möchte. Der Nach entlehnte i 8 ioofl. nm die Zinsen von 1241 fl., das ist, nm beynahe 6Z vom Hundert. Sogleich wurden dem Bischof 20275 st. abgeführt, und der Rest das folgende Jahr. Davon bekam der Marggraf von Hochberg und Röteln 8000 fl., die auf Homburg und Waldenburg versichert waren. Unter den übrigen Gläubigern sinden sich bey vierzig kleine Klitterschulden, als z. V. eine Wirthin für fünfzehen Gulden. Die Ausiage, welche man im I. i ;§4 beschlossen, aber ausgestellt hatte, wurde nun von neuem erkannt, und von dem Bischof Humbrecht, Montag nach St. Jacobstag, auf fünf Jahre bestätiget. Sie wurde das neue grosse Umgeld genannt. Es war insonderheit eine Vermögenssteuer und Handlnngsabgabe. Niemand, bis sogar auf den Abt von St. Vlasien n), wurde davon be- freyet. Ausserdem hatte man gewisse Quellen der Einkünfte ausgedehnt, als das Weinumgeld, so man auch von dem selbst verbrauchten Wein bezog, und Hußwin- umgeld hieß. Bey der Enthebung jener neuen Auflage sorgte man insonderheit dafür, daß keine Ausnahmen sich einschlichen. Wer bey uns seßhaft oder haushäblich war, edel oder unedel, reich oder arm, und sich weigerte zu bezahlen, mußte sich mit Weib, Kindern und Gesinde wegbegeben, und konnte nicht wieder herein gelassen wer- 2)5 n) „Vom Abt von St. Blasim fl. für das große Umgeld , wie auch um daß die Fenster so in seinem Hofe von dem Keller in den Stadtgraben der mindern Stadt ihm unver- mauret geblieben find ". Iahrrechnungen. Z4§ ix. Periode. Andere Hälfte des i^en Iahrhund. den, er hätte denn vorher die Abgabe samt den Exsranzen gänzlich abgeführt. Die Räthe schworen mit ufgehep- ten Handen und gclerten Worten zu den Heiligen, durch keiner Bitte willen der Fürsten, Herren, Frauen, noch andrer Personen etwas nachzulassen, noch zu schenken. Und wenn ein Rathsglied für jemand um einen solchen Nachlaß bitten würde, so soll er für ein halbes Jahr, als ein Meineidiger, verwiesen werden. Jährlich gab der altwerdende Rath dem neuwerdenden in Eid, diese Artikel zu halten, und die Namen der Ungehorsamen in das Stadtbuch zu verzeichnen. Die Ordnung wurde der ganzen Gemeinde abgelesen und in die Zunftbücher o) eingetragen. 'S > - > -7- » Fünfzcheiitcs Rapitel. Verfassung, Gesätzgebung, u. s. w. Vorn Bürgermeister. Bürgermeister war, allem Anschein nach, im I. 1252, wo seine Stelle errichtet wurde, noch nicht das erste Haupt des gemeinen Scadtwesens, wie er es seitdem geworden, und bis auf heute geblieben ist. Davon dienen zum Beweise die im ersten Theile angeführten /-) späteren Urkunden, in welchen der Dogt steh vor dem Bürgermeister nennet, wie auch die Handveste von 1260, o) In aller Zünfte Nottel verzeichnet. Siehe den folgenden Zeitraum, istes Kapitel. />) Siehe z. B. x. ;;4/ M, z6;, und 4°;. XO. Kap. Verfassung, Gcsätzgebuttg tt. s. w. Z47 welche befiehlt , daß die Bürger sich zu einander nicht schwören sollen, ohne Willen des Bischofs, des Dogts, des Raths und der Gemeinde §). Allein im 1 .129s war der Bürgermeister schon die erste Person der Regierung. Anfangs, wie es scheint, ist er wirklich der erste Stellvertreter der Bürgerschaft gewesen, ohne Unterschied der Geburt und des Berufs. Nachgehends stellte man ihm den Oberstzunftmeister entgegen. Jener wurde hauptsächlich das Haupt des Adels und der Achtbürgergeschlechter, und dieser das Haupt der Zunftbürger. Da die Bischöfe fich die Erwahlung des Oberstzunftmersters vorbehielten, so ist zu vermuthen, daß ste, bey dieser Einrichtung , auch die Sicherstellung ihrer Gewalt vor den Eingriffen der höhern Classen zur Absteht hatten, indem ste zugleich die niederern Classen unter ihrer Aufsicht behielten. Nachdem in der Folge auch Rathsherren von Zünften den übrigen Rathsherren von Rittern und Achtbürgern waren zugesellet worden, blieb dennoch der Bürgermeister das Haupt aller Rathsherren, weil ste nicht von den Zünften, sondern von den höhern Classen, von den acht Kiefern , erwählt wurden. Im i4ten Jahrhunderte und noch späther ist der Bürgermeister , wie die Häupter anderer Städte im Elsaß, sehr oft nur Meister genannt worden /-). 9) Erster Theil, 9. ;8i. r) Zum Beyspiel, in einem Schreiben des Kaisers von i z66 stehet: „Meister undRathlüte, auch Zunftmeister". Ferner, in einer Jahrreckinung von i;8y wird also angefangen: ,, 8ub Domino D kuliant milits msgiliro civium ward verrechnet, was unter dem ehegenannten Meister empfangen ist worden, und ußgcben . Z48 ix. Periode. ArrLere Hälfte des l4teliIahrhund. Eine sehr lange übliche Formel war anch die, welche den Bürgermeister nach dem Rath nannte. „ Hand Rate und Meister erkannt" bedeutete nicht, wie man etwa« glauben sollte „ Rathshcrren und Meister der fünfte „ sondern Rathe und Bürgermeister " §). Wenn die Schreiber Erzählrmgsweift den Rath anführten , so bedienten ste sich sehr oft jener Formel c); wenn aber der Rath selbst redend angeführt wurde, so nannten ste den Bürgermeister zuerst, und schrieben : „ Wir Meister und Rath "... oder z. B. „ Als Frau von Loussen vor uns Meister und Rate der Stadt Basel bath u. s. w. Uebrigens kam nach und nach jene Formel aus der Uebung, und zu der Zeit, wo die Meister selten mehr Zunftmeister genannt wurden, und schon lange im Rathe fassen, haben einige Abschreiber die Worte Rath und Meister nicht verstanden, und solche für Rathsherreu und Meister (in der mehrern Zahl) ausgelegt, wie es aus dem angehenktcn e (Meistere) bisweilen z» ersehen ist; es wäre denn, sie hatten dadurch den Oberstzunftmcister auch mit anzeigen wollen. Der Bürgermeister bekam schon im vierzehenten Jahrhunderte den Titel Meißheit. Ich lese zum Beyspiel: §) Deutlich vernimmt man es z. V-, aus einer lateinischen Erkanntniß „ LONVLNLruM Lonlulcs iL dtagiltür "; wie auch aus den Worten einer Ordnung, „ mit Urlob Rat und Meisters ". e ) Sie mag daher entstanden seyn, weil der Bürgermeister das letzte Votum hatte; oder von den Gerichten oder Raths- versammlungcn entlehnt worden seyn, wo des Vorstehers Einwilligung eine wesentliche Erforderniß der Sprüche und Rathsschlüsse war. XV. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u. s. w. 349 „Alteund neue Räthe sind mitIr Mißheit darob gesessen Der Bürgermeister war ein Jahr im Amt, das ist, Vorsteher des Raths, und hieß der neue Bürgermeister. Das folgende Jahr saß er gewöhnlich wieder im neuen Rath/ aöer nicht als alter Bürgermeister, sondern als neuer Rathsherr von den vier Rittern. Von dem OberstZunstrneifter. Die Aemterbücher fangen das Verzeichniß der Oberst. ! Zunftmeister mit dem I. iz 61 an. Hierum sind sie aber irre/ wie in andern Stücken mehr. Schon in 'einer Urkunde ! vom I. izvs kommt ein tVIaZilker Lrüficurn, Conrad ! zer Sonne / vor / und unter dem Bischof Reich (1286— ! 1292) gab es schon ein Oberstzunftmeister. Viel alter ! als das I. 1286 kann übrigens die Errichtung dieser Stelle nicht gewesen seyn. Die Handveste gedenkt derselben nicht. Verschiedene Zünfte hatten anfangs jede ei- ! nen eigenen Gotteshausdienstmann zum oberen Vorsteher. Erst zu der Zeit, wo die Meister der Zünfte ein Seson- ^ deres Collegium und Gericht bildeten, konnte der Gedanke aufkommen, ihnen ein gemeinsames Haupt zu geben, oder zu bewilligen; und die erste Spnhr, daß sie ^ ein solches besonderes Collegium mögen etwan ausgemacht j haben, gehet nicht weiter als das Jahr 1272. Die Errichtung des Oberstzunftmeisierthums war, wie leicht zu denken, eine Schmäleruug der Rechte des Reichs- ! vogts so wohl als des Bürgermeisters. Eben daher aber auch konnte sie den Bischöfen Vortheilhaft vorkommen, da sie die Reichsvogtey nur zu Lehen von den Kaisern trugen, und sie hingegen die Erwahlung des Oberstzunstmeisters Zso IX. Periode. Andere Hälfte des iHtenIahrhimd. dem Bistum vorbehielten. Die Gottshausdienstleute, welche besondre Obcrvorsteher einzelner Zünfte abgaben/ und aus deren Mittel der Bürgermeister genommen wurde, verlohren gleichfalls dabey. Aber auch dieß konnte nicht anders als den Bischöfen angenehm seyn, indem ihr In- teresse/ bey fortschreitender Aufnahme der Stadt es erforderte , daß die Gewalt vertheilt wurde. Auf diese Betrachtungen passet vollkommen die Lage der Sachen im I. 1272 und folgenden. Der Bischof/ Graf Heinrich von Neufchatel/ führte den Krieg wider Rudolfvon Habsburg ; die Habsburgifche Faction des Adels wurde aus der Stadt vertrieben / die Bürger bezahlten die Schulden des Bischofs / und sein Nachfolger war zugleich ein Günstling des Kaisers und ein Gönner des Bürgerstandes. Der Oberstzunftmeister wurde nicht aus dem Ritterstande / sondern gemeiniglich aus der Achtbürger Mittel? und bisweilen aus den Zünften genommen ,/). Der Bischof allein erwählte ihn jährlich ohne Vorwahl. Fast immer findet man den abgehenden Oberstzunftmeister wieder lm neuen Rath/ entweder als Achtbürger/ oder als Zunftrathsherrn. Es ist übrigens bemerkenswürdig, daß die Rechte der Bischöfe in Ansehung des Oberstzunftmeister- thums steh weder in der Handveste / noch andern Gesätzen bestimmt verzeichnet finden. Wenn saßen die Oberstzunftmeister zum erstenmale im Rathe / ist eine Frage / die wir nicht entscheiden können, und worüber stch nur folgendes anführen läßt. 1°. In den ,?) Jedoch kann es von der Zeit der Errichtung weder versichert noch verneinet werden. Der älteste mit Namen bekannte Obersizunstmeistcr kommt erst im I. i;oü vor. Er hieß zer Sannen. XV. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u. f. w. z 5 1 Rathsregistern von 1357 liest man, daß einer vom Rath den Mc/«/ angefragt habe, was man in Ansehung der Schuldbriefe thun sollte, welche in dem Erdbeben verehren gegangen waren; und daß der wider gemein Stat/ noch dehein Zunft1422 lul> Domino H.rnoI6c 6c öcrenlels milite mnAiliro civium, 8nbncho cmee OatliLrinN erkannten Rath und Meister nüwe und alte einhelliglich , daß hünanthin jeclicher Oberster Zunftmeister fremden Litten und Gästen ihre Sachen wohl offenen mag, die sie ze schaffende Hand vor den Räthen / aber an ihren Rath , um Sache die gemeine Statt oder eine Zunft oder einen unsrer Bürger aiigat/ soll er nit gan/ in dehein wise Das erstemal / wo ich den Oberst;unftmcister bestimmt -Haupt genannt finde, ist im 1 . 14s 7. ,, Durch Abwesen der Houpter, eines Bürgermeisters und (Oberst) Zunft, Meisters" stehet im kleinen weißen Buch p. 98. Daß man auch das Civiljahr durch den Namen des Oberstzunftmei- siers zuzeiten bezeichnete, treffen wir das erste Beyspiel im I. 14z 2 aii M). Von den Zunftmeistern oder Meistern. Eie haben bey zwey Jahrhunderte lang besondere Versammlungen gehalten. Der Oberstzunftmeister war, wenigstens in gewissen Fällen, ihr Vorsteher. Ihre Ve- rathschlagungen hatten zweyerley Gegenstände: allgemeine r«) An eines Rath gehen, bedeutete nicht bey einem sich Raths erholen, sondern im Gegentheil, ihm rathen, x) „ Unter Hrn. Hans Ritt) von Rtchcnsrcin, Ritter, Bürgermeister/ und Burkard Ziboln Oberstzunftmeister u. s. w XV. Kap. Verfassung, Gesätzgebung u. f. w. Zsz ne Stadt suchen , und Streitigkeiten der Zünfte unter sich. Bey gewissen allgemeinen Stadtsachen, wurde ihre Bey- stimmung eingeholt und beurkundet^). Ob sie aber wesentlich erforderlich war, können wir aus Mangel hinter» kassener Gesätze über die Vercheilung der Gewalt, weder bejahen, noch verneinen. Um so viel mehr, da -er Begriff von gemeinen Stadtsachen nicht bestimmt genug, wie es scheint, gewesen sey. Vielleicht diente hierum die jedesmalige Stimmung des Publikums zur Richtschnur, mehr als förmliche Verordnnugen. Furcht vor Nahrung oder Widerstand war vermuthlich in manchem Falle das einzige Fundamentalgesatz. Seitdem aber die Meister zu wirklichen Mitgliedern des Raths geworden waren, und der große Rath, oder die Zuziehung der Sechser immer mehr in Uebung kam, verschwinden nach und nach alle Spuren einiger besondern Berathschlagung der Meister über gemeine Stadtsachen. Ich dürfte wohl behaupten, daß man kein Beyspiel davon nach 1416 ausweisen werde. Eine andre Bewandtniß hat es aber mit den Zunftstreitigkeiten. Sprüche des Gerichts der Zunftmeister über solche Streitigkeiten sind von der letzten Hälfte des fünf- zehenten Jahrhunderts noch vorhanden. In denselben Daß sie sogar in solchen allgemeinen Angelegenheiten , aus eigenem Triebe, ohne Anfragen des Raths, Schlüsse faßten , oder wenigstens Gesätze vorschlugen, könnte vielleicht erweislich gemacht werden. Ueber die fremden Leibeigenen, die ihre Freyheit bey uns ersaßen, finde ich z. B. eine Erklärung , oder, wie man es nennen will, einen Vorschlag, einen Anzug, welchen der Schreiber des Raths dem Protokoll also einverleibte: » Es ist ze wissende, daß die Zunft, meistere nüwc und alte übereinkommen sind Zweyter Land. Z z 54 IX. Periode. Andere Hälfte des I4ten Iahrhund. nennt sich der Obersizunflmcistcr zuerst, und dann die Zunftmeister. Doch bleibt für mich noch ungewiß / ob dieses Gericht nicht ehender ein freywilliges Schiedsrichteramt heißen könnte, als ein förmliches Gericht, an welches die Partheyen wären gebunden gewesen; wenigstens erinnere ich mich in einigen Sprüchen gelesen zu haben, daß „ beyde Theile an die Zunftmeistere gemeinlich gekommen wären ". Aus einigen Beyspielen ließe sich auch schließen/ daß man/ zu mehrerer Sicherheit, die Bestätigung des Raths einholte,oder ihm wenigstens Anzeige davon that. Die besonderen Versammlungen der Zunftmeister wurden Meiftergebotte genannt, wie aus folgender Er- karintniß von 1400 abzunehmen ist: „Wenn man ein Meifter-Gebott haben will, dabey soll man haben von jeglicher Zünfte nüwe und alte Meister, und soll der Obrestrathsknecht solich Gebott den Meistern aller Zünfte verkünden und ze wissende thun Polizey des Raths. i;99- „Wer nicht zu rechter Zeit in den Rath kommt, soll fünf Pfenninge vaar bezahlen , und kein Pfand geben, und auf Weigerungsfall fünf Schillinge ohne Gnade; Es wäre denn, daß er Urlaub genommen 2) hätte von dem Bürgermeister, oder seinem Statthalter^), oder von dem Oberstzunftmeister. Wer in den Rath kommt, und weggeht, ehe der Bürgermeister oder sein Statthalter aufgestanden, soll zwey Schillinge zu Besserung verfallen seyn. Wer in der Stadt ist, nicht Urlaub genommen, und sich gesund besindet, soll zwey Schillinge bezahlen, wenn er nicht kommt, und im Weige ru ngsfälle zehen S ch illing 2) Erlaubniß bcgcyrt. a) Der Statthalter war der erste Ritter, der gemeiniglich das Jahr vorher Bürgermeister gewesen. XV. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u. s. w. ; 5 s' Gerichtsbarkeit -es Raths. ' Einige unsrer Bürger wurden im I. i;66 auf offener Landstraße angegriffen und beraubt. Einer der Thäter war der Knecht des Officials, welchen der Rath in Verhaft setzen ließ. Da begehrte der Bischof, daß man ihm ddn Knecht liefern sollte, weil er seines Officials Diener sey. Habe man etwas an denselben zu fordern, öder auf ihn zu klagen, so wolle er förderlich heißen richten. Der Rath weigerte fich anfangs, und gab nachgehends nach, ließ aber bestimmt aufzeichnen „ es sey wegen ernstlicher Bitte des Bischofs und des Officials geschehen, von Bitte und von keines Rechtens wegen "» Strafgerechtigkeit. Der neue Rath ist bey uns der Criminalrichter, ohne höhere Instanz. Wenn er aber jemanden zum Tode ver- urtheilt hat, so wird das Todesurtheil zwey mal noch mit Zuziehung der Gerichtsherren bestätiget, das erste mal in der Rathsstube unter dem Vorsitz des Bürgermeisters , und das zweyte mal öffentlich in dem Hofe des Rathhauses unter dem Vorsitz des Schuldheißen, und vorzeiten des Vogts. Da wir von einer solchen Einrichtung in dem i 4 ten Jahrhunderte nichts finden, so werden wir uns mit demjenigen begnügen , was noch von jener Zeit vorhanden ist. Vor allem verdient folgende Urkunde von i;66 bemerkt zu werden. ES ist ze wissende, daß vor dem . . Vogt an offnem Gericht erkent und erteilt ü) ist: Wäre baß dchein unser Bürger den andern liblos thäte u. ze Tode schlüge, und . . Naht u. L) Sonderbar ist es, daß das Voatgcrichr über die Wechsel- Zs6 ix. Periode. Andere Hälfte des i 4 ten Jahrh und. Mstr. von dem, dcr dcnne den Totschlag gethan hette , sin Gehorsam» darum ncmme, daß dcnne dcr . . Vogt von dem, noch ab sincm Lide, noch ab sinen Gütern, dcr also Gehör, samt gethan hätte/ mit richten soll, wonde es unser Stadt Freyheit ist/ und von Alter also har ist kommen ; klagte aber darüber jemand dem . . Vogt und forderte Gericht/ umbe scmlich Ding / als vor geschrieben stahl / den soll . . Naht u. Mstr. versprechen an dem Gericht / als man öch in söllichcn Sachen me ihm gethan hcl; und hant auch . . Naht u. M., N. u. Alte/ dasselbe uff den Eid erkennt/ daß man das auch also halte und stet habe; u. mag auch ein jeglicher so . . Naht u. M. ist / eins dcr also üt vcrschuldtc Gehorsam» ncmcn / doch uff des . . Naht Erkcnütniffe: ob er erkent daß man ihn in Gehorsam« solle lassen bcliben/ oder üt anders darumbe über ihn erkennet. Es möchte auch ein Gclat als gar unrcdc- lieh besehen / daß der.. Naht darumbe nicht wol möchte richte»»/ oder daß sie den . . Vogt bctent und hicsscnt / daß er darumbe richte» Wäre auch daß . . Naht u. Mstr. hicuach üt anders crkentent u. ze Nahte würdcnt das sie haruinb besser dächtt/ das mögent sie wol thu»/ u. das Gewalt han c). i;66. seiligen Rechte desselben und des Raths cnrschcidctc. Es mochte dcr Spruch ausfallen wie er wollte / so konnte er parthcyisch vorkommen. Hatte das Gericht zu seinem Vortheil entschieden / so wäre sein Spruch um desto verdächtiger gewesen / da es in dieser Sache zugleich Richter und Parthey war. Hätte es zu Gunst des Raths gesprochen / so wäre der Spruch/ nur dein Schein nach großmüthig, aber im Grunde eben so parthcyisch gewesen, da die Beysitzer des Gerichts theils Rathsglicdcr, theils Bürger »raren , und jede Schmälcrung dcr Rechte ihres Gerichts, eine Schmälerung dcr Rechte des Kaisers seyn mußte / als welcher den Vorsteher dieses Gerichts, nämlich den Vogt, erwählte, oder das Wahlrecht versetzte, oder zu Lehen übergab. c) Eine sehr starke Stelle.' Es ist gleichsam, als wenn das Gericht seine Gewalt dem Rath übergeben hätte. XV. Kap. Verfassung/ Gesetzgebung u. s. w. z s? Diese Urkunde zeigt / daß, in Criminalfällen, der Ratb mehr als eine concurrirende Gerichtsbarkeit mit dem Vogtsgerichc hatte. ' Dieß kann aus dem Grundsatz hergestossen seyn, daß der Stadtfrieden und die Polizey dem Rath oblagen; und hier laßt sich sehr wohl anwenden/ was wir im ersten Theil (p. 4;?)/ bey einer Urkunde des Kaiser Rudolfs/ bemerkt haben. Uebrigens hatten die Rathe einen für die Freyheit sehr gefährlichen Vorzug. Das Zeugniß eines einzigen Rathsgliedes / galt für einen vollkommenen Beweis. DaS Gesatz war hierüber deutlich ). 7, Gilgenhans der Münzknechr, die alle Mursin und Gicda ihre Tochter sollen z Jahre und eine Milc vor unsern Crü- tzen leisten , um daß derselbe Gilgenhans dieselben Mutter und Tochter beschlafen hat, viel und dick, und wissentlich, und freventlich, und och sie beyde ihn genommen hant n Periode. Andere Hälfte des i4tmJührhund. Vom Gericht. ^as Gericht bestand aus dem Vogt, dem Schnldheißen, uild zche» Richtern oder Urtheilsprechern, welche auch lediglich die Zehen genannt wurden. In bürgerlichen Sache» führte der Schuldheiß den Stab, und in Kriminalsachen, wie auch Fried und Frevel der Vogt. .Von den zehcn Urtheilsprechcrn war der erste ein Zfittcr, die zwey folgenden Achtbürger, und die sieben übr gcn Aunftangchörigc, ohne Unterschied der Zunft. Der Ritter, die zwey Achlbürger, und die zwey folgenden Richter waren vom alten Rath, die fünf letzten von der Gemeinde. Der Rath erwählte sie; und sie wurden alle Frohnfasten abgewechselt. Die älteste bekannte Gerichtsordnung ist von diesem Zeitraum, und lautet wie folgt: Der Schulthcße sol von des Gerichtes wegen dift nachbeschri- bcncn Stücke halten und swercn, und sint sincr Stucken fünftzchen. Item, des ersten, so sol der Schulthcß swercn, von der Stat nüt zc komcnde ane Urlob des Bürgermeisters, des Zunftmeisters, oder der Rctcn. Item, teglichs an das Gericht zc gande, wcnne man Gerichte gcwonlichcn haben sol, des Schulth. Amptcs Recht und Gcwonheit ze behabcnde, nach allem sinenr Vermögen unge. verlieh. Item, Mcnglichcm ze richtende der Recht und Gerichte vor ihm suchet, Niemanden in fin Urteil ze redende, kein Urteil mit Gevcrdcn ze setzende, Niemandes Rede an dem Gerichte ze tunde, Nicmandc an dem Gerichte ze runendc zc ratende noch inzcgcbendc, dadurch jemand gefördert oder gehindert möchte werden, denne (sondern) jedermann ein gclichcr gemeiner Richter zc finde. Item, dchein (keine) Vogtye an sich zc ncmcnde, weder Frowen, Wytwen, Kinden, noch dcheyncr ander Pcrso, nen, si sye geistlich oder weltlich. XV. Kap. Verfassung, GefätzgMmg ll. s. w. Z6s ^ Itcm, Er sol euch uf Niemandes Tage gan, umb Sach, die für Gerichte gehörend ane Urlob Rat und Meystcrs; und sol auch keine Mictte nemen, und besorgen, daß die Niemand von sinen wegen nemen, ungcvcrlich. Item, das Geld so an dem Gerichte vallet, und er in dem Richthuse entpfachct, oder Im geben Wirt, sol er ze Stunde in den Stooke legen, in Gcgcnwurtigkeir des, der es git, und der Amprlüten, die dcnne zcgegcnsint. Irem, ußwendig Gerichtes sol er kein Gelt entpfahcn, weder von Frönungen Gcbottcn noch andern Sachen das dem Rate zugehört weder in sincm Hufe noch andcrswa; es sye denne zcm mynstcn ein Amptmannc des Gerichtes by Im, der da scche und wisse, wie viel des Geldes sye, in des Gcgenwür- tigkcit er ouch das Gelte in den Stok im Richthuse legen sol, so balde er dazu kennet ungcvcrlich. Itcm, der Schultheß sol ouch die Ordenung halten, daß er kein Barschaft, Silbergeschirre, Golde noch Silber, das l hindcr das Gerichte bekant (erkannt) Wirt ze legende, hin« der sich nemc ze schaltende; dcnne (sondern) daß er schaffen i sol, wie das geleit werde, in des Gerichtes Namen, hinder einen Wechselet', der dazu gut sye. Aber Hußrat und ander ! Dinge, das ouch bekant Wirt hindcr das Gericht ze legende, sol er gehalten in des Gerichtes Namen, er sol aber keinen Zinse davon nemen. Itcm, wenn ouch bekant Wirt, Bottcn (Abgeordnete) von dem Gerichte ze gebende, und ze schickende, etwas Gutes oder ein Erbe ze teilende, dazu sol kein Amptman des Gerichtes gcschicket, noch genomcn werden, denne (sondern) er sol von den Zchcnen Zwene , oder so vil man nothdürf- tig ist, und den Schribcr des Gerichts, ob man sin dedarff, ! nemen, die mich dazu ze gande gehorsam söllcnt sin, by ircn l Eiden. Itcm, und wenne der Schultheß nidcrgcsitzet ze richtende , so sol er des ersten ze Handen nemen und fragen, umb Köiffe und Vcrtigungen; so das beschihct und Ende hat, jo sol er fragen umb der Gefangenen Sachen, und darnach der Gesten (Fremden) Sachen. ;66 ix. Periode. Andere Hälfre des 14km Jahrhund. Item, wenn das alles beschicht (geschehen), den sol der Schulthcß ye die cltcstr Sacheze Handen ncmcn, nnd darnmb fragen, es wcrc denn ein scmlichc (solche, dergleichen,) ernstli, che Sache dcnnzcmale vor Gerichte, die nüt gebcitcn (Verzug leiden) möchte. Die sol und mag er für lassen gan, und des ersten usrichtcn. Item, der Schulthcß sol dchcincm Fürsvrechere vcrhengcn, dchcincrlcyc Sache für zc wendende, denne (als) die er In heißet ansahen zc ertzalende. Item, der Schulthcß sol umb ein jcclich Sach, so Rede und Widerrede darnmb geschieht, des ersten die zchcn fragen, und darnach den Vogt und die Fürsprechen e/), es sie denne umb Frescl, Gebotte, Vcctignnge, oder umb ein scmlich Sach , darnmb die Amptlüte von Notdurft wegen , des ersten ze fragende sink. Item, was ein jcclicher verbessert der sincr Sache vor Gerichte undcrgclit, und die mit Urteil vcrlurct, sol der Schnlt- hcße eigcnlich vcrschribcn geben, den Zwei», so die Räthe, das und andres inzesammende, gcsctzct haut /). -?) Erwiesen ist es, daß man vorzeiten die Fürsprecher oder Amtleute des Gerichts auch um ihre Meynungen fragte, wovon noch heutzutage bey Todcsurtheilcn ein Schalten übrig geblieben ist. Diese Amtleute möchten wohl die 8a- ekiksrones des Zeitraums der Franken gewesen scvn, von welchen wir, im ersten Theil v. i;y, einige Meldung gethan haben; um so viel mehr, da verschiedene Gelehrte das Wort 8gcd,balo für Sachwalter auslegen. Daß man den Fürsprechern ein Votum gestaltete, muß übrigens wenig befremde», indem es den Richtern an einigen Orten obliegt , für die Partheyen zu reden. Allein wir werden gleich vernehmen, in wie weit dieses Votum üblich wäre. O Dieser Artikel wird am Rande also rubricirt: „ Daß er die Bcsscrunge, so einer geben muß, der sin Sache verlu- rct, verscheiden sol geben, denen so über die Laden gcsctzet sind (unsren jetzigen Ladcnherren) ". XV. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u.s.w. 367 ! Itcm, Wirt euch jemand mit dem andern verrichtet, umb ein Sache, die ze Klagcde und Antwurte vor Gericht komm ist, darumb söllcnt beide Teile ein Besserung«: geben, die der Teile geben müste han, der siner Sach undergelegcn wcrc, ! und mit Urteil verloren hctte. Und die Bcsscrunge sol der Schuitheß ouch verschriben geben den als vorstat §). j Itcm, wem zcm ersten male für Gericht gcbottcn Wirt, s kumct der nüt dahin, und ist dem ersten Geborte ungehor« ^ sam, der sol sechs nüwe Pfenning verbessern. Welem zem andern male für Gericht gcbottcn wirt ze körnende, kumct er >! aber nüt dahin, und ist demselben Gcbotte ungehorsam, der n verbessert darumb ein ö nüwer Pfenning. Welem zem dritten, male für Gericht ze körnende gcbottcn wirt, kumct der nüt dahin, und ist demselben dritten Gcbotte ungehorsam, der s verbessert 18 nüwe Pfenning. Derselben Besserungen der l Schulthcßc niemand erlassen sol, derme (sondern) die ouch verschribcn geben. Welem ouch für Gerichte gcbotten wirt, ko« mct der, und gat aber bannen e (ehe) der Schuitheß und das ! Gericht ufstat, der verbessert von dem ersten Gcbotte 6 äsniers, von dem andern i ö , und von dem dritten Gcbotte 18 äenier.-;, i als von der Ungehorsamkeit vorgeschribcn. Were ouch daß der Sächcr (Kläger, Actor,) der jemand für Gerichte hat getan gebieten, von dem Gerichte gicnge, e das ufstundc, der sol ze 5) Beyde wurden also gestraft, weil sie sich verglichen hatten. Da aber die Gcrichtspflcge für eine Quelle des Schatzes gchattcn wurde, so konnten dergleichen Ungereimtheiten nicht wohl vermieden werden. Der allergrösten Ungereimt, heit nicht za gedenken, daß man Rcgicrungszweige, weil sie ergiebig waren, zu einem Kapital anschlagen konnte, und solche daher zu Lehen gab, versetzte, und verkaufte. So bekamen die Bischöfe und Herren ÜLZsIin von den Kaisern, und die Städte von den Bischöfen, Herren und Kaisern. Wenn die Ausübung der Gewalt vertheilt seyn muß, so muß hingegen das Eigenthum derselben »»vertheilt seyn und bleiben. ;68 IX. Perivde. Andere Hälfte des Issten Iahrhund. gelichcrWise die Besscrunge verfallen sin ze gebende, von dem ersten, dem andern und dem dritten Gcbottc, als Vorbescheiden ist von dem so für Gerichte ze komcnde geborten ist. Wer sin Schulde zcm ersten male crgit /), bezahlt der nüt in dc» nächsten vicrzehcn Tagen, der sol die dric Schilling zc Besserung geben, als ihm geborten ist. Und wer fin Schuld zem andern male crgit, bczalt er die nüt in sieben Nachten, der sol die sechs Schilling zc Besserung geben, als ihm geholten ist. Dieselben Besserungen alle sol der Schulthcß vcrfchridcn geben den Zwcn über die Laden gcsczt, und sol man derselben Besserungen, davor geschrieben, Niemand erlosscn. — Ucbcr- fürc der Schulthcß der vorgeschribcncn Stücken dchcincs, da- rumb sol er von sincm Amptc vcrkcrt werden, und dieselbe Besserung liden, die über die Amptlütc gcsetzct ist. Diese nachgeschrieben fünf Stücke söllcnt die zehen Urteil- sprecher , die an des Schulthcßcn Gerichte gcsezt werden, silieren zc haltende. i°. Des ersten, daß si tägelichs an das Gerichte gan söl- lcnt, wenn man Gerichte hat, zc rechter Zitc, und von dem Gerichte nüt zc gande, dcnnc mit Urlvb des Schultheißen, oder des Ritters der dcnnc da sitzet. Und, umb ein jccklichc Sach, die für Gericht gezogen Wirt, nach Vcrhörung Rede und Widerrede beider Theilen Fürsprechen, ein Recht, nach ir Ver- stantnüße ze sprechende; und das nüt ze lassende, niemand ze Liebe, »och zc Leyde, durch Früntschaft noch Vyentschafr, noch umb dchcincrlcyc Sache, ane alle Gcvcrdc; und kein Mycte zc ncmcndc von Niemanden, der vor Gerichte zc schaffende hat. Und kein Urteil für die Rate zc ziehende durch Muthwil- lcn , es si dcnnc daß si sich der Sach nüt verstanden! u). Item, und söllcnt ouch Niemand usiwcndig Gerichtes verhören, noch raten, umb Sachen die für Gerichte gehörcnt, dcnne (sondern) In für Gerichte wisen. Welcr aber einem sincm Fründc, e) Ergir, das ist, bekennt, bejahet. «) Davon werde ich nachgchends einige Beyspiele anführen. XV. Kap. Verfassung, Gesätzgebmrg u. s. w. Z69 Fcünde, sinem Vogtwib, oder Vogtkindc rattet, in des (dessen) Sach sol er dchein Urteil sprechen. Item, wcnnc onch die Zehen uß dem Gerichte trettend ev), sich nmb ei» Sache ze bedenkcnde 2^), sint si denne der Für- sprechen notdürftig mit Inen ze ncmcnde, so söllcnt sie Iren Rat und Rede des aller ersten verhören, und si denne ze stunde von Inen heißen gan, und si bi Jrcm Rate nüt lassen bcliben, es wcrc denne daß die Zehen beduchte, daß si Hr (ihrer) in der Sache darumb si sich denne benommen (vorgenommen) haut ze bedenkcnde, bi Inen ze bliben notdürftig wercnt. Und wcnnc die fünf Urtcilsprechcr, die der Räten sint, hinuff zu dem alten Rat bcrufft werdcnt, nochdennc söllcnt und mögcnt die andern fünf Urtcilsprechcr, der Vogt und die vier Amptlütc Urteil sprechen, umb ein jeckliche Sache; und ob (falls) jemand spreche, oder fürwante: „ er wölte nüt lassen klagen oder antwnrtcn, denne er wölte der andern fünf Ur- tcilsprcchern beittcn (warten) die der alten Raten sint": das sol der Schulthcß nüt gestatten, sondern für sich richten, cs were denne daß die fünft, die da bclibenr sitzcnt, die nüt der Räten sint, by Iren Eiden bchübcnt, daß si sich der Sach nüt ver- siundent, oder daß die Sach, als (so) heftig und ernstlichen wcrc, daß si beduchte, der andern fünf der Räten bi Incn in der Sache notdürftig sin. w>) Also war es damals wie heutzutage, daß nur die Beysitzer, Urthcilsprechcr, Gerichtshcrrcn, die eigentlichen Richter waren, und nicht der Schuldhciß. Folglich wenn vom Schultheißen gemeldet wird, daß er richten solle, so will es nur sagen, daß er Gericht anstellen, dem Gericht vorstehen, die Klage vornehmen, Umfrage halten, und die Prozeßordnung handhaben solle. *) Daher kommt vermuthlich der Name Dankstube, welchen man der Stube giebt, in welcher die Gerichtsherren sich berathen, und über die Sache denken. Zweyter Band. A a Z7O IX. Periode. Andere Hälfte des i4len Jahrhmid. Jtcm, und wcnne man Gerichte hat und haben sol in den Vorstellen an den Crützstcincn oder andcrswa, da söllcnt st ouch gehorsam fin hinzeganbc. Der Schribcr des Gerichtes sol dise nachgcschribcn Stücke halten, und sint der Stücken viere. Item, des ersten, daß er Rat und Mcystcr von Irs Gerichtes wegen gekrüwlich dienen, dem Schultheißen und dem Gerichte endclichen und ernstlichen warten sol, und von der Stat nüt komm, ane Urlob eins Bürgermeisters, oder Zunftmeisters, oder der Räten, oder des Schultheißen dasclbs. Item, was an dem Gerichte vallct zc schabende und Bcs- serungc ze verzeichnende, sol er sürdcrlich und cygenlichcn verschoben und verzeichnen, und die Briefe die man bcsigcllcn sol, den Zwm so über die Laden gcsetzct sint ze stunde anlwurtcii (zustellen), und daruff vcrzcichcncn, was von dem Ingcsigcl ze ncmcndc sye, nngeverlichm. Jtcm, umb daß die Briefe best fürdcrlichcr gcschribcn, und bcsigelt mögen werden, so sol er Gewalt haben, ane (ohne) den Schultheißen und die Amptlütc, umb der Lchciihcrrcn nullen ze förschcndc, und ze verhörende umb Eigenschaft und Zinse, und was notdürftig ist ihm zc wissende, damitte die Briefe die er schaben sol förderlichen ußgcrichtct mögen werden. Jtcm, und sol von allen Briefen, die er schabet, bescheidenen gcwönlichen Lon »einen, und sundcrlich sol er von einem Vcrküntbriefc nüt me dcnne einen Schilling ncmcn. Wcrcnt aber me Personen in einem Bcrküntbricfe, dcnne scchßc, so sol er zwen Schilling »einen; und sol der Räten und des Gerichtes Nutz und Ere fördern und Iren Schaden wenden, gc- trüwlich und nach allem sincm Vcrmögcnt, ane Gcvcrde. Dise nachgcschribcn Stücke sol der Vogte halten, und sint der Stücken fünfc. Item, - Er sol tcgelichs, wcnne man Gerichte hat, zc rechter Zite ze Gerichte komm, und nüt bannen gan, diewilc der Schulthcß sitzet, und ouch von der Stat nüt komm, ane XV. Kap. Verfassung, Gesätzgebling u s.w. Z7I Urlob eins Bürgermeisters, oder Zunftmeisters oder der Räten, ane Gcvcrdc. Item, er sol such der Vogtye Recht und Gewohnheit halten, dchein Myctte ncmcn, noch Niemand von sincn wegen laßen ncmcn, in dchein Wise. Item, und sol tcgelichs, vor allen Dingen, umb Friden und Frefcl, und alle die Besserungen, so davon »allem, und den Räten, von der Vogtye wegen, zugehörent, fragen und richten; und sundcrlich, ob yemande dem Schultheßen oder den Zehenen, oder den Amptlütcn ützik zureite, anders denne er söltc, oder billich wäre, umb die Besserung sol er fürder- lichcn fragen und richten, und das nüt lassen, Niemand ze liebe, noch ze leide, noch um keinerleye Sache. Item, er sol ouch kein Besserung, Friden, noch Fräfel heimlich noch offcnlich übertragen, noch übertragen lassen, in deheinen Weg. Denne (sondern) die förderlichen verschriben geben den so über die Laden gesetzet sind; und der Räten Schaden wenden, und Iren Nutz förderen. Ueberfure er der Stücken dcheins, darumb sol er ze stunde von sinem Amptc verkett werden. Wele ouch umb Friden und Frevel klagent, und sich die mit cnandcr heimlichen richtend, da sol der Vogte nüt beste minder nachjagende sin; denne schaffen, daß ein Frag: darumb bcschche, umb daß den Räten ihr Besserunge nüt engange; und die ouch verschriben geben. Von der Amptlütcn wegen, was die halten söllent. Item, sie söllent tcgelichs, so man Gerichte haben sol, in dem Hofe des Richthuscs sin, so man das erste Zeichen in den Rate lötet, nnd e das verlassen werde; oder, uf dieselbe Zit (ob man deheinest in den Rat nüt wurde löten) bi einer Stunden vorhin, e der Schultheß und die Zehen ze- Gerichte sitzent; der Lüten Rede und Klcgcde cygenlichen verhören, und innemen, umb daß sich Ir deheiner (keiner von ihnen) bedürfe nemen ze bedenkende, so das Gerichte gesessen ist, was Aar zyr ix. Periode. Andere Hälfte des i stteu Jahrhund. er klagen wolle, und das Gerichte dicwile muffig sitzen , und sin warten müßc. Item. Wclcr unter Inen ze Morgen essen wil, der sol das getan han, e man das erste Zeichen in den Rate lütlct; und vor der Zitte desselben Zeichens, ob (falls) man nüt lütcri würde. Item. Es sol ouch Ir dcheincr von der Stat komcn, ane Urlob des Bürgermeisters, oder Zunftmeisters, oder der Räten; und dem Schnlthcß gehorsam sin, mit Im zc gandc, wa er Gerichte machet, und föllent ouch mcnglichcm gehorsam sin für ze gebietende, yc das Gekokt um zween Pfenning. Item, und umb daß best me Sachen vor Gerichte möch, teilt ußgctragcn werden, fo fol ein jcklich Fürspreche sins Teiles des (dessen) Rede er tut ein ycklich Stüke nüt mc kenne eyncst ertzalcn, und der ander Fürspreche ouch nüt mc Kenne cynest dazu antwurtcn. Bedachte aber den ersten Fürsprechen, nach des andern Fürsprechen erster Antwurle, notdürftig sin, zu dem ersten Stükc noch einest zc redende, oder baß «.besser) ze lutrcnde, das mag er tun ; und mag ouch der ander Fürspreche noch cynest dazu antwurtcn, ob er wil, oder in notdürftig bedunket sin : und darnach von des Stükcs wegen, nüt me, ane Gcverde. Es were dcnne, daß die Zehen an si vor- dcrtent und si hicßcnt, dasselbe Stükc »och einest oder mc cr- tzalen, und dazu antwurtcn, ob (falls) si es vorhin nüt wol verstanden hettent. Und das fol dnrchußhin, um ein ycklich Stuk, als viel der ist (fo viel derer sind), die man fürwcndcn wil, gehaltei» werden, und nüt anders, ane alle Gcvcrdc. Item. Es fol ouch kein Fürspreche Gewalt haben, dchcin Sach, darumb er gefraget Wirt, für die Räten ze ziehende; er spreche dcnne, bi sincm Eyde, daß er sich derselben Sache nüt verstände, ungcvcrlichcn. Item. Es fol ouch hinncnthin dchein Fürspreche zu keinem Tage komen , noch zu keinem Erbe, noch Tcilungc gan, noch keinen Satz)') an sich ncmen, umb Sachen die vor Gerichte ge- -,) Satz - d. i. Schiedsrichteramt. XV. Kap. Verfassung, Gesätzgebung u. f. w. 37? Wesen sint, oder dafür gehören!, ane Urlob und Erkantniße der Raren. Wond kein Bürgermeister, noch Zunftmeister, Gewalt haben sol, Inen das ze erloubendc, in deheinwise, und ane alle Gevcrde. Item. Wenn ouch bekant (erkant) Wirt, ycmand in Gewalt und Gewcre ze setzende, deheins (eines) Guts, oder Erbes, wie vil des ist, davon söllcnt der Schultheß und die Amptlüte, nür me dcnne Zehen Schilling Pfenning ncmcn ; wie vil ouch der Personen ist, die zu dem Erbe oder Gute, was das ist, Recht Hand, die söllent allesament nit mc geben , dennc Zehen Schilling in Gemeinem, als ob es einer Personen allesamen alleinc zugchorte. Und sol nit von jeelicher Personen insun- dcrs die zehrn Schilling genommen werden ze yrem Teile. Von der Amptlütcn und Fürsprechen wegen, was die ze Lon nemen söllent, von Gulden, untz herab an io Schilling. Item. Ein jeelicher Fürspreche, der eins Klcgete oder Ant- wurle vor Gericht tut, der sol nemen von drihundcrt Gulden wert Gutes, und darob, wie vil des Gutes ist, dryc Guldin. Item, von zoo fl. unz an 200 fl. wert Gutes, 2 fl. Item, von 200 fl. unz an 100 fl. wert, einen fl. Item, von 100 fl. unz an zo fl. wert Gutes, einen halben Gulden. Item, von fl. unz an 20 fl. wert Gutes, ein Ort eines Guldins. Item, von 20 fl. unz an fl. wert Gutes, zwen Schilling. Item, von io fl. unz an eins Phundes wert Gutes, einen Schilling. Item, von eins Phundes untz an 10 g wert, 8 H>. Item, von ro L untz an ; ü wert, 4 H. Und um den vorgeschribenen Lon, söllent si eins jeclichen Rede und Widerrede tun, untz Ende uß der Sache. Also daß si über den vorgeschribenen Lon und ihr Gebott Phenninge, Aa ; ;74 n Periode. Andere Hälfte des i 4 ten J ahrhund. dehcin Myctte, noch nützit anders nemcn söllcnt, in dchcin Wise, ane alle Gcverdc. Item. Auch ist ze wissende, weder Teile sin Such mit Urteil verlurt, und untergelit, der sol dem andern Teile, der Im obgelegen ist, allen Lösten des Gerichtes, es syc Gcbott Phenninge, des Fürsprechen Lon , und was über In Losten gclouffcn, das dem Gerichte oder Amptlütcn worden ist, gentz- lich widcrkcren r). Das Gericht konnte bey schwer zu entscheidenden Fällen die Sache vor den Rath ziehen ;6i vom Rath erkannt wurde, zu einer Zeit also, wo die Bischöfe den Schuldhciß noch erwählten. Aus diesem Umstand crgiebt sich, daß die Schlußfolge vorn Wahlrecht auf die Gcsätzgcbung ungcgründct sey. a) Konnte jedes Mitglied des Gerichts den Zug verlangen, oder mußte die Mehrheit denselben erkennen ? Wir haben schon gesehen, daß die Amtleute so gar das Recht hatten, denselben wenigstens vorzuschlagen. L) Bisweilen wird noch beygefügt: „ und wondc die Sache den Zehencn ze groß was ußzerichtende, und die für uns zugcn, ihnen darin ze rathen" und andre dergleichen Formeln mehr. XV. Kap. Verfassung/ Gesetzgebung u. f. w. Z75 Frow Gredanncn sin elich Frowe, Cunratz seligen Tochter von Efringen, wilcnt unsers Bürgers, ander Sitt (andern Seils), ftir des Schultheißen Gerichte, in Gerichtes wise, körnen wcrent, und da offenetent: daß si cnander das varende Gute nrachcn (vermachen) wöltent, nach unser Stat Recht und Gcwonhcit, st Im , und er Jr hinwidcr; dawider Pe- lerman von Efringen der vorgenant Gredanncn Bruder, an im ftlds und der andern stner Bruder Statt, der ouch in Gerichte wazz, ußzoch (exce^ir), und sprach: „ Daß die vorgenant stn Swestcr dem egenanr H-rcn Günther, das varende Gut nüt machen möchte, noch sölte mit dchcinem (keinem) Rechte, des (dessen) er Gott und dem Rechten gctrüwte, wond ( denn) st zu Her Günter körnen were in ivlicher Wise, daß Jr Gut, so Jr geben were zu Hern Günther, in Estür- wise ligcn und belieben solle, und ein verfangen Gut heiße und sie (sey) Jr und Iren Erben , das st doch Niemand vergeben noch vermachen möchte zu disen Ziten, wonde si nüt Kinde hettc, ane (ohne) Jr Muter und Jr Geswistcrgiden Willen, und Vcrhengnuße Dawider aber die egenannt Frow Gredanue ußzoch und sprach: „ Daß sie des Gutes von Jrcm Vatter seligen ze Erbe kommen sne; sient da Ihr Mu- tcr und Geswistcrgit mit Hern Gunter Marschalk überkomm, daß es in Estür Wise ligen solle, das sie (sey) geschehe» in der Zite, da st klein, und nit zu Iren Tagen körnen wäre, si habe sich ouch in den Sachen nützit verbunden noch cntzigen (Verzicht gethan), und getrüwe Gott und dem Rechten, sider .sie zu Iren Tagen komen wäre, und Iren Vatter geerdet hettc, daß si die Sache wol widerruffen möge, und Jr Gut vermachen und vergeben deine si welle, und damitte lassen und thun, als mit dem Iren, ane (ohne) ir Mutter und ir Ge- swistergiden Willen; und batt, Jr darumb ze erkennende, was Recht were— Und also sasscnt wir nüwc und alte Räte über die Sache, mit gutem Rate, und habent uns einhclliklichen erkennet, und dünket uns Göttlichen und Recht sin, daß die egenannt Grcdanne die Ueberkommunge und Briefe, so von Iren wegen geschehen und gemachet sint in irrn kintlichen Aa 4 Z7<5 IX. Periode. Andere Hälfte des Isstell Iahrhund. Tagen, wol widerrnffcn mag, sidcr (seit dem) st zu Iren Tagen komm ist, und ir Gut vermachen und geben, und mit dem lassen und tun nach Ircm Willen, wond st euch des Gutes von Jrem Vater seligen zc Erbe komm ist; und daß diß Erkenntnisse hicnach in sölichm Sachen bi uns gehalten solle werden. Dieser Zug muß aber mit Revisionen und Appellationen / welche den Parteyen verboten waren, nicht verwechselt werden. Im I. i?8? hatte das Gericht eine gewisse Jungfrau Schopsheim in eine Entschädigung für Gebhardin die Krämerin verfällt. Jene rufte den Rath an, er möchte die Gebhardin dahin wclftn, daß sie ihr Straft und Entschädigung nachlassen sollte. Allein, wie die Erkanntniß des Raths lautet: „ Sind nüwe und alte Räte darob gesessen mit Ir Wißheit, und Hand erkennt, -aß die Räte, die ye ze Ziten sind, Niemanden, dem von solcher Sache wegen, ützit vor unserm Schuldheisseu- Gericht ertheilet wird, und mit Urtheil und Recht erfolgt , twingen solle davon ze lassende, ttmb daß keine Bildhaft (Feindschaft) davon empfangen, und Schelten und Uebelreden vermitten werden". Ueber die Frage, ob der Rath und das Gericht vorzeiten die nämliche Versammlung waren, und wenn etwa» die Absonderung möge geschehen seyn , wie auch' durch wen, und unter welchen Bedingnissen, können wir nichts zuverläßigeres als die im ersten Theile (p. ;6z) enthaltene Urkunde von 1262 anführen. Civil - Gesätze. Die Civil-Gesätze wurden von beyden Räthen errichtet, und gemeiniglich je nachdem Fälle vorkamen, welche be- XV. Kap. Versal, rmg, Gcfatzzevmrg u. 5 w. 377 stinuntere Vorschriften zu erheischen schienen. Zuweilen steuerte man sich auch auf fremden Rath. Ein lateinisches Bedenken werden wir nachgeheuds mittheilen. Indessen mögen folgende Stellen „ Uns ist gerathen von den besten Pfaffen, und sprachen auch, daß es der Kayser und Päbsre Recht sy " oder „ Es ist ze wissende, daß uns von viel wiesen Lüten gerathen ist " Beweise davon abgeben. Ferner finde ich im I. i;64 ein Beyspiel, daß der Rath und das Schuldheissengericht steh über gewisse Punkten der Gesäygebung verabredeten: „Räthe und Meister und des Schuldheissen Gericht find übereinkommen, daß man diese Stücke halten solleAllein am Schluß wird auch ausdrücklich vorbehalten, daß wenn der Rath ins künftige, über diese Stücke ecwas erkennen würde, das ihn besser buchte, er es wohl thun möge. Es folgen nun die neuen Civil-Gesätze dieses Zeitraums. Vermächtnisse geschahen vor dem Gericht, und wenn der Testaten krank war, so ließ er um ein außerordentliches Gericht anhalten, welches vor seinem Hause gehalten wurde. Beyde Räthe erkannten hierüber: „ Wenn solche Begehren hünanthin für die Räthe getragen werden , daß sie denn von dem Rathe zwey oder drey zu dem Siechen senden sollen , um denselben zu besehen. Ist dann der Sieche mit Gefichten oder andern werenden Gebresten und Siechtagen begriffen, und wohl bi finen Sinnen, daß man denn ein Gericht für das Huß machen solle, unz daß die Gabe beschicht. Wäre aber daß der Sieche, als st dünkte, -nicht by guten Sinnen wäre, denne mit tätlichen Siechtagen begriffen, und in dem Todbette liegende wäre, so soll man dehein Gericht machen, denne jedermann lassen volgen was billich ste. i zzo ". Aa 5 ;78 ix. Periode. Andere Hälfte de§ 14ten Jahrhund. Im I. I;62 wurde die Frage behandelt, ob bey Confiscationen das Vermögen des Eheweibes des Missethäters auch verfallen sey? Nach eingeholtem Rath erkannten die Räthe , daß der Frau Eherecht an das fahrende Gut, die Geschenke oder Gaben des Mannes , und das eigene Vermögen derselben o), von der Misse that wegen des Mannes , nicht für die Frau verlohrcn gehen, noch der Richter einiges Recht daran haben solle. Man untersuchte auch einst, wie in Ansehung der Güter eines Aussätzigen zu verfahren sey / und ob fie den Erben nicht heimfielen ? Das eingegebene Gutachten schloß/ wie in der Note zu sehen epi'N ir>feglti8 ceniestur mor- tuv8 , L bons äevolvsntur sä Irereäes. 6x juris äilpoli- tions, äicitur gnoä non. Ilstio ! Viventium non eil lue- celllo. 8sä 6eprotu8 nsgue civiliter , gnemsämoäum monscbus gut civiliter L munäo mortuu8 e6 , negue ns- tursliter murtuu8 e6, öe per contegusn8 bons non äevol- vumur sä 6ereäe8 ; item, teüsri potell, ec äitponers pro ultims tus voluntste, L pro remsäio snima: 5uie , prour 6bi lusrit optimum , 6slvs tsmen äebits portione legiti- ms , )uxts guslitstem bsreäum. Item, sKiclo äe ^'ure non e6 sääenäs süliüio, gnemsämoäum Isceräon morbo leprL inkectu8 bensbcio luo non privstur, its nee Isicu8 limili morbo Isborsn8 bereäitste sus privsnäu8 non veirit; leämsjori inäiget suxilio tem mutier non potsK illi äenegsre corpun , s msjori bsreäe8 Kons. Hsrio ! cum LorpU8 6t nobilius boni8 ; gusmvis illi 6t äsnäus bonorum eurstor ). Zur Richtigkeit der Abführung des Weinumgel- m) Zur Vermeidung des Monopoliums. n) Damit vermuthlich man desto geschwinder trachtete, denselben zu verkaufen. o) Die Kiefer, die zur Vermischung der Weine, oder zur Ablassung derselben in kleinere Fässer halfen, mußten ein Jahr vor den Kreuzen leisten, und fünf Pfund erlegen, ehe sie wieder herein gelassen wurden. ^i) „ A°. rzys. Alsdann die Weinleute meinen, daß kein fremder Mann Wein in unsre Stadt führen, denselben einlegen, noch durch Melirschatzung willen verschenken solle, er habe denn ihre Zunft, darum ist erkannt worden, daß ein jeder Fremder wohl mag Wein herführen, den hier einlegen und verschenken, es sey viel öder wenig, ohne derWeinlcule Sumnisse und Jrrunge: wond das unsrer Starr Nutze bringet. Doch also, daß er den Wein nicht selber ußmesse, sondern mit einem Knechte, der die Weinleutezunft habe, wie auch also, daß der Stadt ihr Pfundzoll zu dem Umgelde davon werde. Und soll auch keiner der unfrigcn darin Gemeinschaft ha, ben, damit der Stadt der Pfundzoll nicht mtragen werde". Zweyter Band. V S z86 ix. Perivde. Andere Hälfte des i Hten Jahrhund. des, waren Sinner, Sinnerschreiber, und Knechte angestellt. Kein Faß durfte anders besiegelt werden, als in Gegenwart eines Sinners, oder eines ehrbaren Mannes, dem zu glauben sey. Die zween Knechte giengen in den Keller, überschlugen die Fässer die man aufthun wollte, und berichteten es den Sinnern. Die Wirthe hatten damals in ihrem Eide, daß sie ihren Gästen keinen anders Wein geben sollten, als was sie zu dem Zapfen holten. Wollte ein Gast so spät Wein haben, daß sie keinen mehr seil fänden, so mochten sie ihm wohl von dem ihrigen geben, aber eben so viel den folgenden Tag am Zapfen, und um den gleichen Preis holen. Auch durften sie kein Pferd kaufen, um es wieder zu verkaufen, sie hatten es denn ein halbes Jahr behalten. Die Köche schworen, daß sie nirgends Fleisch kaufen wollten, als unter der rechten Schale §); das Fleisch so sie feil haben, soll siwer, rein, und wohlschmeckend seyn. Zu Würsten sollen sie keine Rinderdärme gebrauchen ; und kein Schwein werden sie schlagen, das nicht vorher besehen worden. Auch die Kuiteler hatten einen besondern Eid, wie sie die Kessel- Leber- und Blutwürste machen sollen, und daß sie die Gedärme in schönem Brunnenwasser waschen und sieden wollen. Ausser diesem Eide waren sie noch verpflichtet, jeden unter ihnen, der die Ordnung übertrat, dem Rath oder den Unzüchtern zu rügen. Die älteste noch vorhandene Metzgerordnung ist vom Jahr 1^65-, und lautet wie folgt: 2) Schale, d. i. Mctzig, Fleischbänke. XV. Kap. Verfassung, Gesätzgebmig u.s.w. Z87 Rate und Meister haut einhclliglich erkennt auf den Eyd und dis besetzet, also haben die Metzger dehnn Gesetze gemacht, was jedermann zem Tage oder zer Wochen mctzgcn und schla. hen solle, oder wie viel, daß sie die Gesetzde ablassen. Item, daß auch niemand mit dem Andern Gemein soll han, an dcheincn Wehe noch Fleische das man in der Schale feil hct, und da metzgct und verkauftet. Item, daß man enhein finnig Fleisch Mörins noch Gel- 8ins in der Schale soll feil han, noch da verkauften. Item, daß man enhein Schäfins für Spinwiderins soll geben. Item, daß enhein Metzger soll enhein Wurst machen weder in der Schale noch in ihren Hüscrn die sie verkauften wcllcnt, wonde sie enhein Wurst söllcnt verkauften, noch feil han. Jrem, man soll enhein Haupt Lungen Leber noch Miltzy zu anderen Fleisch thun, noch wägen, Spinwiderins usge- nommen. Jtcni, es soll auch niemand ein Schwin in der Schale schlahen noch feit han, es sy eh besehen von denen die darüber geschworren hant ob es schön sy. Item, man soll auch enhein Unschlit von den Spinwidern noch von den Kalbern nemmcn. Item, was Viehes sie in zwoen Milen kauften, oder hie in der Stadt, das söllcnt sie nüt verführen, wonde daß man es hie in der Stadt verkauften, und mctzgcn soll; und wer dis Stuck verbricht, der soll ein halb Jahr vor den Krützen leisten , aber von den andern Stücken soll man den alten Einung nemmen, als dicke ihrer deheins verbrochen wird. Item, daß sie versorgent, daß sie das schwache Rintsicisch nit zu dem guten legen, und daß man jetweders gebe, nach seinem Werte, und daß sie auch jeglichen unter ihnen lassent Vieh kauften wie hohe er will; wäre auch daß Naht und Meister hicnach um diese Stück üt anders erkenntent das sie nützcr und besser dünkte, das mögent sie wol thun nnd das endern und bessern als sie denne erkenntent und dünket gut sin. Db 2 ;88 n Periode. Andere Hälfte des i 4 ten Jchrhund. Die bisherige Brodschau wurde im I. i;?i abgethan/ und anstatt derselben ein Kollegium von vier Personen/ einem Ritter/ einem Achtbürger, einem Raths. Herrn von Zünften und einem Meister errichtet. Folgende Ordnung verdient angeführt zu werden. Es ist zu wissende, daß wir angesehen habcnt, grossen Gebresten, der jetzt in dem Lande gcmeinlich ist, und sonderlich von armen Lütcn, und auch von chrbern Lütcu, die jetzt täglichen Brodt zu Merkte kauffcnt, und habent durch gemeinen Nutzens willen, Armer und Rycher den Gebresten ze vorkommende und ze versorgende, und auch den Kosten, den wir dick und vil habcnt gehabt, zu versuchende den Merkte dcs Brodts, und wie man daby gestan mag, beyde dieBrodt- bcckcrn und auch arme und Rychc, die Brodt kauffcnt, und habcnt chrber Lütc über die Sache gesetzet, die zu den Heiligen geschworen habent, dis ze lüternde und ze versuchende, niemanden zu Liebe noch zu Leide, wondc nach den Rechten, und habcnt die diese nachgeschribnc Stücke und Rede für uns bracht, und wie das Brodt und das Korne mit allem Kosten und Nutzen gcftahn soll nach rechter Ordnunge. Und sind des ersten zugegangen, und habcnt ander halbe Vierntzal Dinckcln an drycn Enden gekauft als sie sölltcnt, und kostend die anderthalb Vierntzal Dinckeln ein und dreyßig Schillinge, das ist ein Vierntzal um ein Pfunde und acht Pfenninge, die andcrhalb Vierntzal Korns wagent drey Zentner und fünsthalb und sechzig Pfunde, ohne die Säcke; und wagent har wider us in Mehl zween Zentner und sicbcnthalb und dreyßig Pfunde, ohne die Säcke; und ist dem Müller sin Recht und sin Lohn worden und har in nüt gerechnet; da das Mehl gcbütclt und ze Teige bracht wart, da wage der Teige überall, von der Multcn zween Zentner, und zwey und sicbcnzig Pfunde; der Teige ward ze Brodt gebracht und ward geteilt in drcyhun- dcrt zwey und sicbcnzig Broten, da wag jcglich Brote in Teige vicrlhalbs und zwcntzig Loth; und usscr dem Ofen wag jcgli, che Brote nünzebendhalb Loth. Das gebeut denn dryhundert XV.Kap. Verfassung/ Gesatzgebrmgtt.s.w. Z89 zwey und sicbenzig Broten, überall/ in Gewicht, zween Zentner und fünfzehcn Pfunde usscr dem Ofen. Auch soll man wissen, daß über die ein und dreyßig Schillinge, fo das Korne an dem Merkte kostet, nün Pfenninge zu Umgclte geben wur- dcnt, drey Pfenninge zu Messelohne, zween Pfenninge dem Müller ze Lohne, viere Pfen. um Salze, sieben Pfen. für Holze zu der Hitze. So sind gerechnet achtzehn Pfen. den Brodtbecken umbc ihr Gewinn. Summa über all das Kosten; es fy ze Ungelt, Müllcrlohne, Holze, Salze, und des Brodt- beckcn Gewinn, ist vier Schilling, fünf Pfen. miner. Des wart wider ze Sture, zwcn Schillinge für drey Sestcr Krüfches, zwcn Pfen. umbe Asche, achtzehn Pfen. für einen Scster kleines Mehls, zwcn Pfen. an Spreuer; der Summe so man an den Kosten von Krüfche und kleinem Mehl wider zer Stcur hct, ist vier Schilling, zweyer Pfen. miner; also daß das Krüfche und das klein Mehl, Asche und Spreuer den Kosten ze bachcn- de, ze mahlende, Ungelt und des Brodtbecken Gewinn und Salze und das darüber gat, volleklichen rreit und me. Usser dirre Rede aller, ist merklichen ze wissende und ze verstände, als vil als das Korn an dem Merkte zu einer Becky kostet, als vil soll Brodts usser dem Teige geteilt und gemacht werden; daß die Zahl des Brodes und die Zahl des Kostens des Korns, als es an dem Merkte gekauft wird, gelichc stände; und wa des Brotes ützit me ist, dcnne das Brodt gekostet hct, so hct der Brodtbcck überfahren, und als viel als des Brotes me ist über des Kornes Kosten, so viel het der Brodtbeck me überfahren , und darumbe, daß man dis desto baßer merken möge, das ist daby ze wissende, wonde das Krüfch, das klein Mehl, das Asche, und die Sprüer allen Kosten und des Brodtbecken rechten Gewinn tragent und gcltent volleklich. Ueber dis alles ist ze wissende, nach kurzer Rede, daß es überschlagen und gerechnet ist: wenne ein Vierntzal Dünkeln ein Pfund giltet, oder by eine Schilling me, daß denne ein gut wis gebacken Brodt wegen soll nüntzehendhalb Loth; und wenn ein Vzl. Dünkeln l ss ufgat so soll ein wis gcbachen Brot ein Loth abgan, und wenne ein Vierntzal Dünklen eilt, Schilling abgat, fo soll eine Bb ; Z9O IX. Periode. Andere Hälfte des l4ten Iührhuild. wis gcbachcn Brodt an dem Gewicht ein Loth ufgan; doch so ist die vorgcschricbnc Reget aller merkliches!/ daß so viclBrod- tcs in Pfenningen von einer Bccky soll thun/ als das Korn zu derselbe» Bccky/ an dem Merkt gekauft ist/ und mit mc, Es ist zc wissende/ daß Räte und Meister neue und alte/ gcmcinlich und cinhclliglich übercin sind kommen und zu Nahte worden/ daß man die vorgon Stücke an das Buche soll setzen zu einem ewigen Gedcnknissc und die halten/ durch gemeines Nutzens willen Armer und Rycher/ und soll der.. Naht der je dennc ist/ alle Frohnfastcn harübcrfttzcn/ ein Ritter ein Bürger ein Rathshcrr und ein von den Meistern. Die viere söllcnt zu den Heiligen schwören das Brote und den Merkt / zwircnt in der Wochen zu versuchende/ und welches Brodt sie brcsthaft und ze kleine findcnt by einem Loth/ ungefährlich / das soll gut lassen syn; welches Brot aber über ein Loth brcst» haft und ze klein ist/ da soll der Vrodtbcck der das Brodt gebacken hct/ von jeglichem Loth/ als wenig Loth als es zc klein ist/ fünf Schilling nüwcr Pfenninge geben dein Naht der je dcnne ist/ von der Bccky die dennc also brcsthaft und ze klein funden ist; und mögcnl Naht und Meister/ die je dennc sind/ diese Busse mehren und miurcn/ als sie scheut daß das noth- dürstig ist, ohne alle Gefährte. Im Jahr r;ck2 bestätigte der Rath, daß die Brod- becker, nach den Briefen der Bischöfe Verchtold und Gerhard , ihre Zunft und den Markt nm acht Schilling und dreyßig gewöhnliche Baslerpfenniuge verleyhcn sollten. Im gleichen Jahre hatten die Brodbeckcr und Müller dem Rath schwören müssen, daß sie von ihres Handwerks wegen, weder von der Stadt sich entfremden oder von derselben gehen, noch einigen Auflauf veranlassen wür- Das Resultat davon war also: i 1/2 Vzl. gaben z?2 Brode von 18 1/2 Loth. 11/2 Vzl. kostete ;i Schilling oder Pfenning. Folglich ein Brod von r8 1/2 Loth kostete ein Pfenning. XV. Kap. Verfassung/ Gesätzgebung s. w. Z9r den, wo nicht/ so sollten die Fehlbaren rechtlos und Leib und Gut der Stadt verfallen seyn §) / und solches für ihre künftigen Angehörigen auch gelten. Den Fischern war untersagt/ bey einer Strafe von fitz, zwischen dem isten May und dem St. Jaeobstage junge Fisch zu fangen; wie auch zwischen der alten Faßnacht und dem i sten May Leichhechten zu fischen. Verboten war aller Fürkauf -er Fische um die Stadt bis auf Merkt/ Riehen / Horn/ Mönchenstein, Binningen/ Alms- wiler/ Hegenheim, Grasten / und Basel. Die Strafe z war für einen hiesigen / daß er sieben Nächte au sser der Stadt leisten / und 5 6 bezahlen mußte, ehe er wieder herein gelassen wurde / da ein Fremder hingegen die sieben Nächte in der Stadt zu leisten hatte. Für den Fürkauf der gesalzenen Fische aber war die Leistung von acht La- ! gen / und die Buße von 1 o ö. Wenn grüne Fische von den Seen ankamen / die mochten unsre Fischer sammethaft wohl in Gemeinde kaufen/ aber niemand durfte sie in Gemeinde wieder verkaufen r). Keine Fische durfte man Bb 4 r) In Rücksicht des Auflaufs wollen wir diese Strenge weder ^ rechtfertigen noch ahnden. Wegen der Verlsssung der Stadt aber, muß es einem jeden höchst hart vorkommen, daß der Bürger, der bey seinem Berufe nicht fortkommen kann, das Recht nicht einmal haben sollte, sich anderswohin zu begeben, um bessern Verdienst zu suchen; man müßte denn voraussetzen, daß auf einmal beyde Handwerker zu mahlen und zu backen ganz aufgehört, und sich von der Stadt wegbegebcn hatten, woraus freylich gefährliche Auftritte hätten entstehen können, e) Dadurch wurde dem Fremden zwar geschwinder Vertrieb erleichtert, aber auch der Vortheil der Koncurrenz der Käu- Z 92 IX. Periode. Alldere Hälfte des !4ten Jahrhlmd. wieder von der Stadt wegführen ohne Erlaubniß des Raths, oder der drey Verordneten; und dann war die' Abgabe von jedem Salm fünf Schilling, von einem Geschirre Hurling und Gwalen ; 5, von zehen Pfund werth andrer lebendigen Fische, die mit den Floßschiffen kamen, ein Pfund, und von jedem Logel der übrigen Fische, zehen 6. Sechzehntes Rapitel. Kriegswesen. ^)ie gewöhnliche Kriegsmacht bestand anS der bewaf- neten Bürgerschaft, und war in Rcutercy und Fußvolk abgetheilt. Die Reuterey wurde, allem Anschein nach, aus den Stuben und den zwey ersten Zünften gezogen, denn, es wird in den Beschreibungen des Fußvolks gedachter Stuben und Zünfte nicht gedacht. Bey einem allgemeinen Aufbruch stellte jede Zunft eine Kompagnie vor, die ihre eigene Fahne oder Banier hatte. Der Meister war der Hauptmann. Zu den gewöhnlichen Kriegszügen waren aus jeder Zunft eine gewisse Anzahl Zunftgcnossen ausgelegt. Die Grundsätze aber, nach welchen die Auswahl geschah, finden sich nirgends. Es ist also unbekannt, ob man nur die Freywilligen auslegte, ob der Meister allein, oder mit Zuzie- fer abgeschnitten, da hingegen der Bürger nachgchcnds den Vortheil der Koncurrcnz der Verkäufer genoß. Ziemlich billig übrigens, da die Bürger eine Koncurrcnz von Käufern darboten. XVI. Kap. Kriegswesen. Z95 hmig der übrigen Vorsteher der Zunft , nach eigenem Beenden jene Auswahl traf, ob die Reihe nach einer gewissen Ordnung an jeden Znnftangehörigen kommen mußte, ob man für ein oder mehrere Jahre ausgelegt blieb u. s. w. Mit der Tag- und Thorwache wurde es wie mit der Nachtwache gehalten. Beydes versahen die Bürger Wechselsweise, und zwar nicht nach der Ordnung der Quartieren, wie heutzutage, sondern nach der Ordnung der Zünfte. Alles geschah uncntgeldlich; nur ließ der Rath der wachthabenden Zunft Wein zukommen. Die Wache wurde auch zu Pferde versehen, und solche stellten vermuthlich die Stuben und die zwey ersten Zünfte aus. Ausserdem hatte man Renter in Sold, die Ueberreuter, Söldner, Einspänniger genannt werden. In Friedenszeiten war man nicht verpflichtet, die Wache persönlich zu versehen, man stellte seinen Mann, oder fand sich mit der Zunft ab. Der Ausdruck war: »Mit dem Gelde wachen, und nicht mit dem Leibe". Daraus entstand ein Mißbrauch. Es gab Leute, die sich von allem Dienste zu Pferde für immer loskauften. Solches verboten beyde Räthe im 1 .1400, wo sie einhellig erkannten: »daß man künftigs niemand freyen solle, pheriden Reisendes und Machendes ledig zu seyn; und wer Briefe hat, in welchen er dessen ledig gesagt wird, und welche wie- derkoufig sind, die soll man ablösen, er stand vil oder wenig; diejenigen aber, die Leibgedingbriefe ch haben, die sollen dabey bleiben; allein es sollen niemand mehr dergleichen Leibgedinge zu kaufen gegeben werden Bb s ll) Das will sagen, daß einer anstatt der Leibrente, die Besreyung von der Wacht zu Pferde erhalten hatte. Z94 ix. Periode. Andere Hälfte des issten Iahrhund. Das Fußvolk war im I. i;§4 auf folgende Weise in vier Scharen abgetheilt: ° Erste Schar. Krämer, Schmiede, Meizger, Schiffleute und Fischer. Zweyte Schar. Gerber, Schuhmacher, Brodbecker, und Weber. Dritte Schar. Schneider, Neyer ».), Gärtner, Scheerer, Mahler und Sattler. vierte Schar. Weinleute, Zimmerleute und Maurer, Grautücher und Rebleute. Jeder Schar gab man einen Ritter und einen Acht- bürger zu weisern, wie der Ausdruck lautete, welchen sie gehorsam seyn mußten. Die außerordentliche Kriegsmacht bestand aus gedungenen Reutern die man bald Söldner bald Einspän- n) Kürßner. v) Bisweilen, wenigstens im folgenden Jahrhunderte, schloß man überhaupt einen Vertrag mit gewissen Personen, die gegen eine verabredete Summe sich verpflichteten, so und so viele Reuter anzuwerben, und als Hauptlcute derselben für die Stadt zu kämpfen. Dergleichen Bcsiallungsbriefe sind noch vorhanden. Eine gewisse Anzahl Söldner hatte indessen der Rath immer in Bestallung. Zwey Räthe wurden ihnen geordnet, um sie auszurichten. Diese zwey hatten (,;88) im Eide, monatlich ihre Pferde und Harnisch zu besehen, wie auch ob sie recht und redelich saßen, und falls die Söldner nicht redelich saßen, ihnen kein Geld zu gebcm XVI. Kap. Kriegswesen. ' Z9 s niger nannte/ und aus gedungenen Fußknechien / die gemeiniglich Schützen hießen. Wenn Fremde den Dienst unentgeltlich versahen / erwarben sie das Bürgerrecht. Die Fälle / wo man ein geworbenes Heer ausschickte/ waren/ wie es aus den Umständen zu schließen ist/ entweder entfernte Züge/ oder solche/ die nicht die Stadt unmittelbar angiengen / sondern wegen den Verbündetem oder dem einen oder andern verbürgerten Schloßbesitzer unternommen wurden. Jeder Bürger sorgte für seine eigene Ausrüstung. Dennoch hatte der Rath auch einen besondern Waffenvor- rath/ der/ unter der Verwahrung der Siebnerherren/ auf dem 'Rathyause aufbewahrt wurde. Wie gering aber derselbe war/ zeigt das Verzeichniß von izcki: Do was der Panzer die man hatt . . .152. Der Armbrosten.14;. Der Geserfen .............. 11/. Der nüwen Waffenröcke......... 90. Der alten Waffenröcke ....... ... 60. Zur Beantwortung der Frage / wenn der Gebrauch des Schießpulvers etwa« bey uns eingeführt wurde/ habe ich nur folgende Auszüge mitzutheilen. A°. i;?6/ nach den Unkosten eines Kriegszugs/lese ich in den Ausgabbüchern: » So haben wir geben um Salpeter izojtz." — A°. iz8« finde ich: „ Die zwo Büchsen ze gießende/ mit dem/ so wir Meister Henne- mann geschenkt/ 1Z2 ttz. " — A°. iZ84 erkannte der Rath: „ daß man der Stadt Gezüg/ es seyen Panzer/ Huben / Armbrust / Büchsen / noch keinerlei) ander Züg niemanden leyhen solle/ wände uns und unsrer Stadt von semmlichem (dergleichen) Usliehenen/ Vreste uferstan- Z Z6 IX. Periode. Andere Hälfte des i 4 ten JchrhlMd. den ist/ und uferstahn möchte. " —A°. iZ8s wurden einem 20 w an die Usenbüchsen gegeben / und im I. i Z9o ein Vüchsenmeister zum neuen Bürger angenommen / Mr. Götz von Hagenau. Schließlich wollen wir zwey militärische Gesätze anführen : „ i z6o. Wenne man uSzoget von der Stat Notdurft wegen/ man lege steh ;e Velde/ oder für eine Vesti/ wa da dehein unserer Bürger wider uns füre / oder steh liesse besitzen uf deheiner Vesti / da er weder Teil noch Gemein an hctte, die man besessen hette/ der soll fünf Jar vor den Crützen stn / und nieme me Bürger werden „ nach Laurentii. Wenne man hünanthin uß- ziehet ze reisende / und ein Bürgermeister rüffet/ daß menglich ziehen solle; wer das überfüre und heim beliebe/ ohne Urlob / der soll ein Jar vor den Crützen leisten und den Jareynung geben. Und wenne man ußziehet / wer derrne/ wer der wäre/ von der Paner und dem Houpt- mann wiche/ und nüt gehorsam were, der sol Lib und Gut Rat und Meister verfallen stn GiebenZehntes Rapitel. Finanzwesen, u. s w. Münzsachen. ^^as Müuzrecht wurde im I. i;?; vom Bischof der Stadt verpfändet. Sie hatte aber schon vorher die Po- lizey desselben, wovon folgende Verordnung vom I. i;6r einen unwidersprechlichen Beweis abgiebk >). 9) Es scheint also, daß der Bischof nur das Recht hatte den Z.VII. Kap. Finanzwesen, u. s. w. 397 Also waren die neue Pfenning den man sprach Angstcr besorget. Es ist zu wissende, daß die Münze zu Basel die man jctz da schlahet also stan soll , daß vier und drey Schilling und dritthalb Pfundt ein Mark wegen söllcnt, und aber fünf Schilling und dritthalb Pfundt usserm Für ein löthig Mark Silbers thun sollen! / die zwenzig Pfenning werden dargeben für Spisc; auch ist die Müntze also bestellet, die.. Nahte zu Bafel hant drey chrbcr Manne us ihrem Nahte darüber gcfctzct, die zu den Heiligen geschworren hant, die Müntze zu versuchende, mit dem Schuldtheissen ze Basel, und möchten! die vier dchcinest nüt by einander gesin, so mögent die drcye oder ihr zwcne die Pfenning versuchen; und wenne der Müntz- mcistcr die Pfenning bereitet um das man sie malen soll, so ncmmcn sie, die Versucher, und mifchlcnt sie unter einander, so sie beste mögent, und nemment an etwie Mcngi staht, vier und drcyzchn Schilling darus, die ein Vierding wegen söllent, und findcnt sie die recht zer Wage, so legen sie fünf Pfenning darzu, für Spise, und vcrsuchcnt sie denne im Füre; finden sics da recht, so antworten fies Einem andern Bürger der das male ifcn het, daß er sie male. Wäre aber daß es ze Wage oder ime Füre valtc, so vcrfuchent sie die Pfenning also ze dreyen malen, und findent sics ze deheinem male recht als vor geschrieben stahl, so heisscn sies malen; wäre aber daß es dristum valtc, so nemment die Versucher die Pfenning miteinander und setzent sie sich hin, und schmelzen sie, diewil sie zegcgcn sind ; auch han die Versucher, und jener der das male ifcn het, verfchworen, daß sie an der Münze weder Teil noch Gewinn haben. Die Hauptmünzen hießen Gulden und Pfunde. Jene war eine wirklich aus Golde geprägte Münze, die aber zu Basel nicht geschlagen wurde. Die Pfunde waren nur eine Rechenmünze, die in der Einbildung be> ' Münzmeister zu erwählen, den Schlcgsshatz zu beziehen, und die Münze unter feinem Namen prägen zu lassen. 598 ix. Periode. Andere Hälfte des echten Jahrhund. stand. Ihr Werth hienq von dem Gehalt und Gewicht der Pfenninge ab. Die Schillinge sind auch lange eine Idealmünze gewesen/ bis die Plapperte (Vlapphert), als zwanzigste Theile des Pfundes / dafür gebraucht wurden.- Weil man aber bey Abänderungen des Münzfußes der Pfenninge, nicht immer zugleich den Münzfuß der Plapperte abänderte / so waren ein Schilling Pfenninge und ein Plappert, wie auch ein Pfund Pfenninge und zwanzig Plapperte nicht immer einerley. Folgende Münzsorten befanden sich im I. izy; im Schatze des Nachs: Blappherte, kleine Pfenninge / neue Pfenninge/ böse Pfenninge/ Zinspfcnninge, Stebler/ Angster/ Blanke»/ halbe Blanken / alte Grossen/ Ganse- nen / Krützen / Barphonen / hungersche Gulden / und Turnten. Sonst hatte man auch Heller/ wovon neun auf einen Schilling gerechnet wurden. Im I. i; 7 s finde ich auch Franken: siebenhundert Franken galten sechs und fünfzig Pftind. Vor dein Jahr i;6r hatte man schon Steblerpfcn- nittge und Zinspfenninge (Oei^nii Jene wurden vermuthlich wegen dem bischöflichen Stäbe des Gepräges also genannt. Die Pfenninge / die man im I. i;6a schlug / hießen Angster- In einer Rechnung stnde ich ; iv 2 ö Stebler für i tv 2 ss Angster ausgesetzt. Im I. 1; 8 c wurde» ; Gulden für 2 itz Angster ausgegeben. Der Münzfuß der Pfenninge ist in diesem Zeitraum oft abgeändert und herabgesetzt worden/ also daß der Pfenning vom I. i;62 an Gewicht und Gehalt drey Pfenninge vom I. - werth war. Daraus folgt/ daß bey Berechnungen jener Zeiten man vor allem auf die Jahr- zahl Rücksicht nehmen müsse. Die Ursache einer so starken XVII. Kap. Finanzwesen/ u. s. w. Z99 Herabwürdigung war die schlechte Münze, mit welcher dir Benachbarten unsre Stadt überschwemmten. Daran mögen auch Falschmünzer Schuld gewesen seyn. Im I. i?7Z wurden verschiedene derselben im Elsaß ausgeschrieben , wovon man einen, der seines Handwerks ein Kan- nengießer war, zu Tellsperg hinrichtete. Nachgehends wurde sogar der Graf Burkhard von Thierstein von einem seiner Knechte beschuldiget, als wenn er auf seinem Schloß Blumenberg falsches Silber gemacht hatte. Hier folgen die verschiedenen Verhältnisse der Pfenninge zu dem Gulden: i ;<52 galt i st. i2o Pfenninge, oder io L. 1Z69 — i st. 144 — — 12 - IZ72 — i st. 156 >— — i; F 1574 — ist. i8o —> — 15 - IZ 78 — ist. 192 — — 16 - i ?85 - ist. 2 I <5 — — 18 H IZ 87 — ist. Z6v — — S Mit den Gulden trieb man einen wahren Handel. ^ Die Wechsler verkauften solche mehr oder minder theuer, je nachdem fie seltener, oder die Pfenninge geringhalti- - ger waren. Der Agio der'Gulden wurde bald Eohn des Wechslers, bald vorwechsel genannt. Man wollte ihnen zwar Taxen vorschreiben, allein die Gulden, die der Rath aus der Fremde bestellte, kamen höher zu stehen, und es wurde auf Taxen wenig gehalten. In den Jahren i z 57, i?62, iZ74, i;76und77, IZ87 , und IZ99 wurden neue Pfenninge geschlagen. Von Verordnungen über das Münzwesen, wollen wir, außer der bereits angeführten von rz§2, folgende nachtragen : 420 IX. Periode. Andere Hälfte des I4te» Jahr Hund. Beyde Räthe erkannten im I. i;?7 »da die neue Münze jetzt ausgegangen ist, so soll man diese Jahresfrist aus, das ist, von diesem nächst vergangenen Psingsttaqe, einen neuen Pfenning für zwey Zinspfenninqe geben, wenn sich aber die Jahrzahl verlouft und usgat, so soll man künftigshin mit den neuen Pfenningen zinsen , und einen neuen für einen Zinspfenning geben Im I. i ;88 vereinigten steh die Städte Basel, Zürich , Bern, Lueern, Burgdorf, Thun, Arberg, Lau- pen, Svllothurn, Colmar, Münster, Kaisersperg, Mühl- hausen, Richenwiler, Zetlcnberg und Türkheim mit der Herrschaft Oesterreich im Eisaß, Friedrich Bischof von Straßburg und andern Herren, eine gemeinschaftliche Münzordnung zu handhaben, um dem Gebresten, sagten ste, so von den bösen Münzen und Pfenningen entstanden war, abzuhelfen. Sie wollen ein Pfund für einen Gulden schlagen, und für eine Mark Silber sechs Pfund von dieser Münze geben, und nicht mehr. Sie wollen thun zu der Mark 6 Loth Spise, und schroten auf 4 Loth ein Pfund und 4 Pfenning; und sollen vier und dreyßig von diesen Pfenningen sechs Loth wägen. Diese sechs Loth sollen geben aus dem Feuer, als man ste versucht, 4 Loth feines Silber. Den Knechten soll man geben von jeder Mark zu Lohne 2 ö. 8 H., und auf 2v Mark, ; Loth'für Gewicht 2). i;88 2) Ferner wurde verabredet: „ Wer die Pfenninge bcschrotct und ußliset, dem soll man die Finger abschlagen, und ihn henken. Wer die neuen Pfenninge ustliser (auslcsct) und schmelzet, der soll Leib und Gut Versalien seyn. Wer Silber oder gemünztes Geld aus dem Lande führt , dem soll eine xvli. Kap. Finanzwesen u. s. w. 421 i;88 8udbuco poli^Anetis, erkannten beyde Räthe: » was Käufe «) daher vor zehrn Jahren beschehen sind mit neuen Pfenningen die man wiederum kaufen und ablösen wollte, daß man da zwey dieser neuen (allerneuesten) Pfenninge c) für je einen neuen Pfenning egenant geben , und damit ablösen und wiederkaufen solle. Wenn aber Käufe mit Steblerpfenningen auch also beschehen eine Hand abgeschlagen werden, falls man das Geld nicht haben könne; sonst soll das Geld confiscirt, und noch eine Straft erlegt werden. Wer einem Silber verkauft, der es aus dem Lande führt, soll in gleiche Strafe verfällt werden. Wer falsche Münze schlägt, oder münzet, da er das Recht dazu nicht hat, der soll mit Leib und Gut verfallen seyn. Wechsler sollen nicht mehr für einen gemeinen Gulden geben als ein Pfund , noch mehr Gewinn nehmen als zwey Pfenning an einem Gulden, bey fünf Pfund Strafe. Geldschulden, so bey einem Jahre gemacht sind , soll man mit den Pfenningen bezahlen, die seither gemünzt worden sind. Geldschulden aber die vor einem Jahre gemacht worden , sollen mit den jetzt neu zu schlagenden Pfenningen abgeführt werden. Wegen der weiter oben festgesetzten Confiscation und Busie, wurde, in Rücksicht der Gerichtsbarkeit. verabrede!, daß der Landesherr oder die Obrigkeit, welche den Thäter anhalten würden, die Confiscation und die Buße zu ihrem Vortheil erkennen sollen; wird hingegen der Thäter nicht angehalten, so soll er dem Herrn oder der Stadt, dahin er gehört, in so viel, nebst der Buße, verfallen seyn, als er Geldes ausgeführt hat. a) Dieses Wort bezieht sich auf angelegte Gelder. Der Ettt. lchner verkaufte die jährliche Rente. L) Nämlich solche, die vor 10 Jahren neu hießen, c) Solche die im I. i;87 neugeprägt worden. Zweyter Land. C c 402 IX. Periode. Andere Hälfte des l 4ten Jahrhund. sind vor ic> Jahren, da soll man geben einen dieser neuen Pfenninge für einen Steblerpfenning, so man also wiederkäust und ablöset. Und was Käufe aber geschehen sind unter zehrn Jahren her / bis an vier oder drey Jahre, da soll man geben drey dieser Pfenninge für zwey Pfenninge Ä, nachdem als alsdann die Rathe oder die zehen am Gerichte erkennen ". Im gleichen Jahre, Sonntag vor b/iplmniX, errichteten Basel und andre Städte mit Walther von der alten Klinge, Landvogt im Elsaß, und verschiedenen Herren, eine Verkommniß über die Ablösung der Kapitalien, rn welcher sie auch festsetzten, daß nach dem Osiertag die neue Münze allein gelten, und alle andre Landmünzen, die vorher geschlagen worden, abseyn sollten. Im 1. 1 Z99 e) wurde mit Herzog Leopold von Oesterreich eine neue Münzordnung auf fünf Jahre errichtet. Auch versammelten sich zu Baden Reinhard von Wechin- gen, österreichischer Landvogt im Elsaß, und die Raths- bothen von Zürich, Bern, Basel und Straßburg. Sie erkannten daß der neue Münzvrief Niemanden an Schuldbriefen, die andere Münzen besagten, schädlich seyn, sondern daß ein jeder, nach Sage der Briefe, um Kapital und Zinse, bezahlt werden sollte. Verwaltung der Finanzen. Die Finanzen des Raths wurden von stehen Personen verwaltet, die man alle Frohnfasten abwechselte/). Ihr ch Weil die gangbare Münze, mit welcher das Kapital ge. liehen worden , seit ; oder 4 Jahren immer schlechter ge. worden war. c) Montag vor Mariä Geburt. /) Sie waren zugleich Zeugherren, Siegelbewahrer, und Aust scher des Archivs. XVII. Kap. Finanzwesen u. s. w. 40z Collegium bestand aus einem Ritter / zwey Achtbürgern, zwey Rathsherren von Zünften, und zwey Meistern; alle in ihrem Amtsjahre. Der neue Rath erwählte sie. Drey unter denselben hatten die Schlüssel zum Schatz, oder wie der bescheidenere Ausdruck lautete/ zum Trog, und hießen die Seckler §). Dazu konnte kein Ritter genommen werden, sondern ein Achtbürger, ein Rathsherr von Zünften, und ein Meister. Im I. -Z88 wurden den Sieben noch drey zugeordnet, und die Verwaltung getheilt. In der Folge sind die drey Seckler vom Sieb-' neramt abgesondert worden. Sie sind seit der Zeit die eigentlichen Seckelmeister, und heissen die Drey , oder Dreyerherren /-). ' Frohnfastentlich legten die Siebner ihre Rechnungen ab, welche den Namen führten. Am Ende des Civil-Jahres wurden aus denselben allgemeine 8raeu8 verfertiget, die man Iahrrechnungen nannte, und über deren besondere Rubriken der antretende Rath sich berathschlagte. Gemeiniglich lautete der Eingang derselben un- Cc 2 F), Einer dieser Seckler, Heinrich von Sliengen, Nathsherr zu Weinleuten, wurde im I. i;?; für ein Jahr verwiesen, und für immer des Raths entsetzt „ weil, sagte das Urtheil, er Geld sich selber zahlte, als er Seckler, und der Sybener einer was, und man do mehr Geldes fand, als er sollte genommen han ". /r) Ohne Unterschied des Raths, ohne Abwechslung und für Lebenslang werden sie erwählt. Die Sieben haben an der Verwaltung der Finanzen einen fast unbedeutenden Antheil behalte». Hingegen sind sie Examinatoren der Angeklagten und Ucbelthäter geworden. 404 ix. Periode. Andere Hälfte des i4teii Jahrhuiid. gefähr wie folgt: ,,^nno Domini 1Z62 kul> Domino LernkLr6o lVIonncfti cle Landeskt'0N milite maxiftro oivium, ward gerechnet alles das so des Jares emphan- gen ward, und des ersten ward emphangen „ Desselben Jares war- wieder ußgeben und ußgelie- hen von dem Bürgermeister und dem Rate das hienach geschriben stat" „ Und gebrist uns zo Pfunden", oder, „ So stnd in baren Pfenningen zs iv ". Wir wollen nun mit den Hauptrubriken der Einnahme den Anfang machen. Einnahme. IVein - Umgeld. Das war eine Abgabe vom Wein, der am Zapfen ausgeschenkt wurde, und wovon der jährliche Ertrag aus folgender Tabellen zu ersehen ist. Jahrgänge. /) Ertrag. Jahrgänge. Ertrag. Hmno I z 62 H W. 1745. ^nno IZ 7 Z W. 2282. i;6; — 2282. IZ 74 — 1587. r?64 — 2610. lZ 7 s — 1814. i;6/ — > 2814. i; 7 § — 2ZO9. i;66 — 2104. i ?77 — 1808. i;67 — 2518. r ?78 — 251z. i;68 — 2962. r ?79 — Zi) 4 . — ZOZ 9 . 158 -- — Z648. iZ7o — 2272. t)8l — ;;o8. i;7l — 2sOs. i;82 — ?28s. IZ72 — 2; 92. r?8Z — Z866. r) Nämlich von einem Johann Baptistä Tage bis zum nächst- künftigen des folgenden Jahres, ö) Das heißt von I B. i;6i bis I. P. i;6r. Ucbrigens habe ich von ältern Jahrrechnungen nichts gefunden. XVII. Kap. Finanzwesen u. s. w. 425 Jahrgänge. Errrag. i;84 W. Z 452 . iZ85 — 1 Z 86 — 2687 . — 286z. iZ88 — 449o. 1389 — 4994- IZ9O — 6649. 1Z91 — 6275. iZ 92 — 45". Jahrgänge. Ertrag. W. 5714 - 1Z94 — 5660. IZ95 — 5469. iZ96 — 5Zi9. iZ97 — 4 Z 9 Z. IZ98 — 44 / 6 . iZ99 — 4192. 1400 — 47 ZZ. Die Ursachen dieses Anwuchses -es jährlichen Ertrages vom Wein- Umgelde mögen folgende gewesen seyn. i°. Der mindere Werth der Pfenninge/ wodurch jener Ertrag großentheils ideal wäre / und nur in den Zahlen bestände / da die Ausgaben, nach dem gleichen Maßstabe, auch um so viel höher stiegen. 2°. Die Vermehrung der Bevölkerung , da auf dem Lande so wenig Sicherheit herrschte, wogegen aber freylich die Abwesenheit der Bischöfe, und die Entfernung eines Theils des Adels, während der Zwistigkeiten mit demselben, auch nicht wenig Abbruch thun mußten. z°. Die Erwerbung der kleinen Stadt, und die Einschließung der Vorstädte durch Gräben und Mauern, wodurch die Misbräuche von Seiten der Weinschenken erschwäret wurden. Mühli-Umgeld. So nannte man das Mehl-Um- geld, weil es in der Mühle von den Müllern bezogen wurde. Mit äußerster Strenge wachte man.aufdie richtige Abstattung desselben. Ein Müller wurde gehenkt, weil er es unterschlagen hatte, ünd die Kunde mußte es, nebst einer Buße, abführen. Im I. izs? erkannten beyde Räthe auf den Eid: „ Welcher unsrer Bürger, er sey edel Ce z 4o6 ix. Periode. Andere Hälfte des iMi Jahrhund. oder unedel, sein Umgeld von der Mühle nicht giebt/ der soll von seinem Bürgerrecht seyn, und soll man ihm unbeholfen und unberathen seyn/ was ihn angat; und soll er nie mehr Bürger werde«/ er gäbe dann zuvor fünf Mark Silber/ und sein Mühli-Umgeld, so er versessen hat. Aber die rechten -Herren sind ußgelassen". Die rechten Herren waren die vorn hohen Adel. In dem Vürgereid war auch ausdrücklich des Mühle-Umgel- des Meldung gethan; und als ein Ritter von Biederthan und zwey Junker ze Rhein sich weigerten, es zu entrichten , wurden sie verwiese». Die in der Note angeführte Urkunde /) zeigt, daß die Stadt im I. 1369 von zwey Säcken Früchte sechs Wir Hanncman von Rotperg Ritter Bürgermeister thun kunt, und verjehcnt öffentlich, als wir von unserer Stette großen Notdurft wegen, das Muli Umgeld, von jeder Wcren;al Kornes , die man mahlet, Sechs miwc Pfenninge ze geben, ufgefezt haben, mit Willen, Gunst und Wissende des Ehrwürdigen, unsers gnädigen Herrn Bischofs Johannes, von Gottes Gnaden, ze Basel, der es such verhängt hat, von unserer Bette wegen, mit der Pfaffhcit zu unserer Stadt Gunst, Willen und Wissende, daß selbiges Umgeld wären soll unwiderruflich, untz ze Sanct Hilaricn Tag das da ist der roste Tag nach Wihcnnachten ze nächst, und danncnthin fünf ganze Jahre, die allerschiercst künftig sind. Als ouch da der vorgenante unser Herr der Bischof von Basel uns gegönnet, und erlaubt hat, zu siner Stadt ze minrell Basel das vorgeschriebene Umgeld, in dem ob- genannten Zilc ze nehmen, und ze samenen, da bckcnnenr wir uns des öffentlich, daß er das, von enheim rechte», und nüwcn (lediglich) von Gnaden, und von unserer Bette wegen , getan hct, und daß ihme, noch sincm Stifte, noch XVII. Kap. Finanzwesen n. s. w. 407 neue Pfenninge zum Mähl-Umgelde bezog, und von dem Bischof erhielt, daß die Klein-Basler es auch abstatteten/ obfchon ihre Stadt ihm noch zugehörte. Der Eid/ so den Müllern damals auferlegt wurde, enthält nähere Umstände : „ Sie sollen nicht das Mähl aus der Mühle lassen / ehe das Umgeld in die Büchse gelegt worden / nämlich/ von jeder vierenzal (zwey Säcke) Kornes / es sey Roggen/ Dünkel / Waitzen/ Gersten/ Haber/ oder welcherlei) Korn es seyn möge / Sechs neue Pfenninge. Sie sollen dem Bürgermeister oder dem Rathe öfnen/ wenn ste jemand wissen von unsern Bürgern und den Unsern, der außerhalb den Creutzen mahle. Auch soll man wissen, daß unsre Herren die Domherren und die Kaplane auf Burg von ihrem Korn, das ste mahlen, und das von ihren Pfründen und Würdigkeiten kommt und fällt, kein Umgeld geben sollen, und von denselben sollen die Müller Wortzeichen nehmen, und sonst von Niemanden weder Pfand noch Wortzeichen nehmen, sondern neue bare Pfenninge, und solche in die Büchse insgesamt legen, daß jener es sehe der es giebt, und das Mähl nicht ehender aus der Mühle lassen ". Im I. 1Z94 wurde die Art des Bezugs des Mähl- umgeldes abgeändert. Man bestellte einen Schreiber in Cc 4 sinen Bürgern noch derselben siner Stadt zer minren Basel, das, an deheincm ihrer Rechten schaden soll, nu noch hienach. Ouch soll uns, noch unserer Stette, dieser Brief, an unsern Rechten nüt schaden. Und ze einem Urkunde dieser Dinge, so hant wir unserer Stette Jngesiegel gehenkt an diesen Brief. i;6s. 4 ° 8 IX. Periode. Andere Hälfte des i-ftenIochrhund. dem Kaufhaus, um das Umgeld von allerley Korn zu empfangen ,»). Die Müller samt ihren Weibern, Kindern, Knechten und Gesinde schworen, daß sie kein Umseid mehr nehmen würden, von Frucht so hier gemahlen wird, noch einiges Korn fassen, aufschütten, noch mahlen, ihnen sey denn ein Wortzeichen worden, daß es im Kaufhause, da man das Umgeld nun empfängt, verum- geltet sey , und daß sie für sich kein Mahl mahlen noch verbacken wollen, es sey denn vernmgeltet. „ Welcher Müller einen dieser Punkten überführe, der soll ewiglich von der Stadt seyn, und alles sein Gut Rath und Meister verfallen seyn, ohne Gnade. Wäre aber, daß ein Knecht dieß verbreche, und es sich erfände, daß Meister oder Frau keine Schuld daran hätten, dem Knecht will man ohne Gnade sme Dugen ußjcechen , und das ist ihnen allen angesagt worden " »). — Auf die neue Ordnung schworen auch die Becker. Nach abgefrattetem Umgelde von dem Korn, so einer mahlen und verbuchen lassen wollte, gab der Schreiber zwey Wortzeichen, eines von Mcßing für den Müller, und eines von Zinn für dcn Brodbeckcr, worauf gezeichnet war, was man verumgcltct hatte. Falls jemand ein Wortzeichen begehrte für Korn, das er hier nur mahlen, und dann aus der Stadt führen wollte, dem durfte er kein Wortzeichen geben, er habe ihm denn vorher geschworen, daß von diesem Mäht gar nichts hier gegessen, noch verbraucht werden sollte. Hierauf gab er ihm ein Wortzeichen für den Müller, und eines für unter das Thor, da es hinaus geführt werden sollte. Ueber alles hatte er besondere Bücher u. s. w. n) Da die Stadt mit Schulden beladen war, und um ihre Freyheit beständig zu kämpfen hatte, so ist leicht zu denken, XVII. Kap. Finanzwesen u. s. w. 409 lieber den Ertrag des Mahlumgeldes folgt hier ein Verzeichnis 1^62 fil. 620. iz6; — 478 . i;64 —- 6sv. — 620. i;66 — 668. 1^67 — 59Z. i?68 — 648. i;69 — 421. iz 7 o — Zis.o) i)7i — 64;. IZ 72 — 7 ) 5 . i?7Z — 696. i ;74 — I2Z8. i;75 — i2;r. i?76 — 1078. i?77 — 109;. iZ78 — i99o. IZ79 - 2OOO. i;8o — 187?. -^nno IZ8I W. I6/O. i;82 — 1527. IZ8; — 1505. i?84 — 824. i;8s — 128s. i;86 — 166;. i;87 — 2;z8. l?88 —.2900. i;89 — Z2oo. i;9o — 29;;. i;9i — ;22i. LZ92 — 2487. rZ9Z — ?297. i;94 — 2617. i?95 — Z?48. IZ96 —. Zss?. IZ97 — ?I?6. IZ 98 — 509z. i;99 — ZLsz. Cc s daß zu Erhaltung ihres Kredits, sie nothwendig auf den Bezug der Auflagen mit aller Schärfe wachen mußte. ") In diesem Jahre hätte man eine Erhöhung erwarten sol-, len, nach der weiter oben mitgetheilten Urkunde von i;6y. Vielleicht aber ereigneten sich Anstände, die den Bezug bis in das Jahr i;?; verzögerten. Die Tabelle zeigt übrigens , daß man es bey den fünf Jahren nicht bewenden ließ. 4lO IX. Periode. Andere Hälftedes r4teli Jahrhund. Das nüwe Uingeld. Mit diesem Namen wurde jede außerordentliche, und nur auf eine gewisse Anzahl Jahre auferlegte Abgabe belegt. Folgende Summen geben uns unter dieser Benennung die Jahrrechnungen dieses Zeitraums an. ^nno r;66 i;67 °r; 7 v tV. 8so. — 1917. — 716. — 48 o. — 1966°. iZ7l IZ7L r ?74 IZ 75 Nun wurde zwey Jahre lang nichts i ;78 W Z297. l-79 iv. 1676. — 975 . — ic>;o. — zo6f. — 7 si- bezogen. ttz. 2986. Fünf Jahre folgten ohne außerordentlichen Beytrag. i;8s W. 21 O 0 . iz86 — 4951. iz87 iL. LZ88. Nach einem Verlauf von dreyzehen Jahren, wurde die neue Auflage errichtet, deren wir unterm Jahr 1400 gedacht haben. Von dem Verschätze. Das war der Brückezoll bey St. Jacob, dessen Ertrag von 26 bis 6s ti;. abwechselte. Von dem erren Rath. Das ist, von dem vorhergehenden Rath. Diese Rubrike ist keine wirkliche Einnahme, sondern nur der Saldo der letzten Jahrrechnung. Gemeiniglich entlehnte der abgehende Rath noch so viel, daß stch etwas Barschaft für den antretenden vorfinden möchte. Von dem Rine, von den Thoren und vom Ufer hiedisseits und ehnet Rins. Fängt erst im I. 1 Z 7 Z und IZ74 an, und warf von ungefehr ;oo bis XVII. Kap. Finanzwesen u. s. w. 4H 67sitz.ab. Vermuthlich rührte diese Einnahme von einem Theile der im I. 137z uns versetzten bischöflichen Zölle. von den Ballen. Vom Jahr 1Z62 bis im Durchschnitt 70 ttz jährlich; nachher fällt diese Rn- brike bis auf drey Pfund herunter. von dem Rorn das den Rhin abgab. Sehr verschieden; 20 bis 196 ttz. von dem Legerlone in dem Ballhofe und in dem Galzhuß. Gering Mr der Ertrag / 9 W., 1; W., Z W., n itz. Im Jahr i;78 a 79 kommt die Rubrike von dem Roufhuß, s9itz. stark vor, kein Lagerlohn im Ballhofe, hingegen 20 jtz. vom Zinse des Ballhofes. von dem Salzhuse oder von dem Gewinne des Salzes. Schon im I. iz§2 war dieses ein Regale des Raths. Die Einwohner mußten ihr Salz in dem Salzhause kaufen, oder bey den Grämpern, wenn fie unter einem Sester kaufen wollten; die Grämper aber durften ^ es allein im Salzhause einhandeln, und es war ihnen ! verboten, jemanden Salz zu verkaufen änderst als unter ! einem Sester, und darunter bis an eines Pfennings l werth. Die Fremden brachten das Salz hieher in das z Salzhaus. Wenn andre Fremde davon kaufen wollten, so geschah dieses durch den Salzmeister. Der Salzmeister war, was wir nun den Salzschreiber nennen. Er ^ hatte unter fich 12 Mütter, oder Salzmesser, und drey Salzhausknechte. Das Salz wurde nicht gewogen, sondern gemessen, und zwar auf keine reinliche Art. Es j stehet z. B. in der Ordnung: die Mütter sotten den Hau- ! fen Salz zerhacken mit Hauen, und trotten das Salz um ; daß kein Rnslle ganz darum bleibe. Das älteste Salz 412 IX. Periode. Andere Hälfte des I4ten Iahrhund. wurde am ersten ausgemessen und verkauft. Frohnfastent- lich besahen die Salzmesser derGrämper Salzgeschirr, ob solches gerecht war, oder nicht. Wer sein Salz nicht im Salzhause oder nicht bey den Grampern kaufte, bezahlte ein Mark Silber; und wenn auch das Salz ihm wäre geschenkt worden, so konnte es ihn nicht entschuldigen/-). Zu Oberaufsehern des Salzhauses waren drey Rathsglieder geordnet. Ohne ihr Beyseyn, oder zwey derselben, durfte der Salzmeister kein Salz kaufen. Es wurden die Bücher dreyfach geführt, eines für die wey Salzherren, eines für den Salzmeister, und eines für die Fremden. Der Salzmeister mußte alle Frohnfasten den drey Salzherren Rechnung geben, welche volle Gewalt vom Rath hatten, zum Gewinn oder Verlust, um alles Salz so gekauft oder verkauft wurde, und hatte niemand anders nichts darum zu schaffen. Kein Salz durfte man borgen, noch aus dem Salzhause verabfolgen lassen, es sey denn vorher bezahlt worden. Die jährliche Einnahme vom Salz findet sich also ausgesetzt: soojtz, s8l- 625- 800 (A°. iZ7v)- noo- 974, 5sO- 2OO- ZOO- 920- 752 und so weiters bis looo und iiO6 W. Von dem Zolle sider er irr unsre Handen kommen ist ?). Fängt mit dem I. iZ7Z an, und warf ab: />) „ Einer bessert (A°. i;?y) vier Pfund, von Salzes wegen, das er usscrhalb unserm Salzhuß gckoust hat. Ein andrer Oz8i) bessert >6 Pfund, als er ußwendig unsrer Stadt Sa'z kauft harte." ? ) Das war der versetzte Bischofszoll, der theils fürgebender Zoll, und theils pftmdzott hieß. Folgender Tarif jene; XVII. Kap. Finanzwesen u. f. w. 41; i47W,459itz, ZO4itz, 507W, 6Z4ltz, 4;4W, 667 itz, 627 K, 6/;W, - 588 W, 828W/644W, 86i jtz, ;64itz. Zeit mag vielleicht einigen Begriff über den damaligen Handel ertheilen: Von einem Ccntner Landwolle — —> i H. — — weißes oder graues Tuch, wie man sie zu Straßburg, zu Hagcnau, oder zu Zabcrn macht i — i Ccntner Röti — — — — i — 16 Gefährden gemeiner Tücher, das ist ein Söme izSt. i Söme Tücher von Mecheln, von Lösten u. s. w. 1; — 1 Ströw Bückingcn 2^-. i Tonne Häring 2H. 2 Säcke mit Flämischer Wolle — i; Stebler i Balle mit Gewand, so mir der vorgenannten Wolle fahrt — — — — — 6 H. r Söme Spccerey i;St. 1 dito Lorbeer <— 2; St. i Pfund Eisen — —. — — 20 i Centner Meßing, Kupfer, Zinn, Bley u. s. w. 2 — i Ccntner Wachs — i H>. r Bürde Wegeisen— 2—, ;oo Sicheln — i — 2 Schürlitz Vardel — 2 — r leeres Räff, oder Krätzen — — — 2 — r Söme Stahl i;St. 1 dito Gcwilds — i;St. 1 Ccntner Schmär, Schmalz, Unschlit, gesalzenes Schweinenflcisch — — — i 2 Centner Saife — 2 2 Söme Honig — r;St. i Söme Oehl — r;St. r Butterfaß-;St. 1 Zwicbclnsack — 2 ^>. i Sack Mußmehl — r H>. 2 Centner Flachs oder Hanf — — 2 — i-Zigcr — — — — i— i — — Mandeln, Feigen, Trauben, Reiß und desgleichen — — — — i;St. i Centner Hüthe — —> — — 2 L. Ein hundert Sägeiscn, thut ein Söme — i;St. i Centner Kreide — iSt. 1 Centner Garn — 2 i Söme Leder — i;St. 2 Rindshaut — 2 — 4i4 n Periode. Aridere Hälfte des 14teu Jahrhund. Vor; dein nüwen Zoll oder der Stadt nüwcr Zoll. Fangt mit dem I. 1^78 an. Der Ertrag war von Joh. Bapt. i;77 bis I. Vapt. r;?8 von 1O46W, und in den folgenden Jahren von 2148, -660, 1956, 1910, 1915, 2414/ I6Z6, 1472, 541, 426, 5-90, 6o6, 814, 985, 1049, i;2o, i;o6, iz;6, n;vW. Das war der vom K. Karl IV bewilligte Transitzoll. Er 1 Sömc Leinwath i;St. 1 dito Papier — izSt. i >— Beuteltuch i;— i Strählladen — 2^-. 1 Pechfaß, giebt 1 Ccutner — — — i — i Balle Wetzsteine — — — — 2 — i Schleifstein, oder Mühlistein — — 4 — Von einem lärcn Schiff, es sey klein oder groß, das ein Fremder hier kauft, oder verkauft, oder oben herab bringt und wciters führt — >— 2 — i Floß Holz, groß oder klein — — 2 — i Floß Holz so auf der Birs oder auf der Wiesen herkommt, (wie viel davon zusammengebunden ist, schätzen die Flößer für einen Floß), — 2 — Von einem Rind das ein Fremder hier kaust i — i Schwein — 1 1 Kalb — i — 1 Esel — i — 2 Schafe -— i — 2 Geißen — i — Pferd — 2 — und soll alles Stebler seyn. Item, von jedem dieser Stücke das halbe, so er fürgehet. Von jedem Karre von dem das erführt unter den Thoren 1 — 1 Wagen, was er führt — — — 2 — Wer aber Brennholz oder Kohlen führt, der giebt nichts. Was auch ein Bürger oder ein Eingesessener, der in der Stadt im Lohne Kaufmannschaft führt, ausser Holz und Kohlen , der giebt von einem Karren 1 H. und von einem Wagen — — >— — 2 H>. Item, sind 72 Dörfer ausgenommen, die keinen andern Zoll geben , als das Zollhol; so sie jährlich geben. Ausgcnom- ! XVII. Kap. Finarizweftn u. 5 tv. 41/ hatte im Jahr i; 6 ? einen halben Gulden von jedem vardel gestattet. Mein davon findet fich nichts in den Jahrrechnungen. Im I. i; 77 erlaubte er noch einen hal- ^ ben Gulden, und wie die eben gedachte Rubrike zeigt, ! wurde dieser Zoll wirklich bezogen. Beyde Begünsti- gungen waren ablöslich, jene für 2000, und diese für ^ iooo Gulden. Im I. iz 84 bestätigte Kaiser Wenzel men, die da in der Stadt kaufen oder verkaufen, da» ran sie mehrfchayen wollen, als Wirthe, Grämper und dergleichen; dieselben sollen den Zoll geben, als andre Leute. Vom Wein, so ein Fremder herbringt und hier verkauft vom Pfund — — — —> 4>H>. Von allerley Kaufmannschaft, die hier gekauft oder verkauft wird, um Mehrschatzes willen, giebt das Pfund Item, die von Ach und von Hagenau sind zvllfrcy. Wer hier in der Stadt gesessen und nicht Bürger ist, der soll verzolle» als ein Gast (Fremder). Wer zu Basel Eisen, Stahl, Wegeisen und Nagel feil hat, und Bürger ist, der soll dem Bischof geben, oder dem der den Zoll hat, an dem Freytag vor St. Thomas, tag s Stcblcr, und am Freytag vor dem Palmtage ein Weg- eisen. Item, jeder Keßler so viel an jedem dieser Tage. Item, jeder Schuhmacher, der in der StadtBürger ist, ; Stcblcr jedes mal. Item, welcher Bürger den Zoll entfuhrt oder versagt, es sey Pfundzoll oder fürgehcnder Zoll, der ist verfallen zur Besserung 21 Pf. Pscning und ein Helb- ling, so oft als er es thut, und ein Gast drey Pf. Siebter und i Hrlbling, auch so oft als er es thut. Item, gehört zu dem Zoll jährlich auf St. Martinstag 2 Pfund Zinspfenning von Gütern, die Hans Hug der Gärtner bauer. AllcPfundzölle, als vorgeschrieben, gehörendem Bischof, ausgenommen von lebendigem Vieh und Fischen. Item, welcher Karren und Wagen über Rhein führt, 416 IX. Periode. Andere Hälfte des i Ml Iahrhund. die Enthebung des Zolls/ von einem Gulden/ und schlug auf denselben fünfzehnhundert Gulden. Bald geriethen darüber die Städte Basel und Nürenberg in Streit gegeneinander / und übergaben die Entscheidung desselben den übrigen Städten des schwäbischen Bundes/ welche zu Ulm versammelt/ ihren Spruch dahin ertheilten: „Da die von Basel einen Gulden vorn Vardel fordern / kraft um Wem zu holen / kommt der bey derftlbcn Tageszeit wieder, so giebt der Wagen 4 und der Karren 2 H. Ist er aber übernachtet/ so giebt der Wagen 6H. und der Karre ; " Ueber die zollftcycn Dörfer Edelleute/ und andere findet fich folgendes in den Rathsschriften aufgezeichnet. „ Zollfreye Dörfer/ das find solche die das Zollholz geben anstatt des Wcggeldcs und Brückengeldes. Amswilr/ He- genheim/ Hefingen/ Blotzhcim/ Bartenhcim/ Brüncn- ken/ beyde Michlcnbach/ beyde Ramfpach/ Attcnswi- ler/ Möringcn/ Volkenfpcrg/ die drcy Muspach/ Bctt- lach/ Wolfswiler/ Wenzwilcr/ Buschwilcr/ Hagcntal/ Nüwiler/ Leparzwil/ bc>>dc Beuten/ Obcrwilcr/ Tcr- wilcr / Botmingen / und Byningcu ist nicht iutrr. " (Also 29 Dörfer anstatt 72, wovon ich aber die Ursache nicht erklären kann.) „ Welche aus den obgcfchricbcncn Dörfern ihr eigenes Gut führen / geben keinen Zoll noch Weggeld unter den Thoren; was fie aber um Lohn führen/ davon geben sie Zoll und Weggcld. — Die Edle»/ nämlich die/ so die vier Lehen von dem Stift haben/ mit Namen Eptingcn/ Rycht/ Bcrcnfcls/ und Schönem geben auch weder Zoll noch Weggcld von ihren eigentlichen Gütern; was sie aber zu führen verlohnen / davon geben dieselben Fuhrleute den Zoll. — Der Hbf Schönen- buch / giebt Zoll von einem Wagen'/ so er lär ußhin fahrt XVII. Kap. Finanzwesen u. 5 w. 417 kraft der kaiserlichen Briefe, welche ihnen diesen Zoll versetzt, und die von Nürenberg kraft kaiserl. Privilegien davon befreyet sind, so sollen die von Basel, ohne Abbruch jeder Stadt Rechte, nur einen halben Gulden von den Städten nehmen, die ihre Eidgenossen genannt > werden. Geben an St. Viz Tag iztzs, und mit dem Jnsiegel von Ulm besiegelt Uebrigens ist das in der fahrt 1 Rappen, und geladen ; Pfenning; von einem Karren halb als viel. — Die Geschirre so aus Frankreich Harm Gut führen, geben, ein Wagen unter dem Thore 1 Rappen, und ein Wagen der hinin fahrt 4 Die Dörfer so in dem Lande, und nicht in dem Zollholz sitzen, die geben von einem Wagen 2 H>. und von einem Karren 1 H. — Die Wägen, so gen Tann zu fahren, und die den neuen Weg brauchen, geben, ein Wagen 4 Rappen, und ein Karren 5 ; sie seyen Bür- , ger oder nicht. Doch giebt ein Bürger nicht mehr als 4^-. von einem Karren. Ein Schynyfm, ein Schar, ein Segenfen von jedem i , so nicht in dem Zollholz sitzen. Ein jeder Brodkarren giebt unter dem Thore an dem ußhin fahren , 1 H. Falls einer Sprüer aus der Stadt führr auf Mchrfchktz, giebt er von einem Wagen zween Crcutzer, und von einem Karren 1 Crcutzcr. Einer der sich selbst und nicht auf Mehrfchatz und nicht im Zollholz sitzt, Sprüer hinaus führt, giebt von Säcken von der Ladung r H., und von einem Karren 1 H., Min Her von Lüttl (Lützcl) hat bisher keinen Zoll gegeben, es wäre denn Sache, daß er um Lohn führte. Alle Klöster in untrer Stadt geben Weggeld, von ihren Geschirren wie unsre Bürger. Item, alle Edlen, ausser den vier obbcnanntcn Aemtern, geben Weggeld. Ein jeder Thor- wächter soll keinem Lrämerye hinaus tragen lassen, er habe denn ein Warzcichen von dem Kaufhansschreiber. Zweyter Land. D d 418 ix. Periode. Andere Hälfte des i4ten Jahrhund. Note mitgetheilte Verzeichniß nach dem Tarif eines halben Guldens berechnet Dieß ist der Stadt neuer Zoll. Von einem Schürlitz Vardcl -- — ^fl. 1 Balle Gewand die über Berg gehet, oder den Rein abfahrt — — — — — ^ st. 2 Säcke Flämischer Wolle i fl. i Centncr gemeiner Wolle i 6. i Söme Saffran i— i Söme andrer Spcccrcy l st. r Söme in einer Vcncdigcr Balle — — ^—> Eine Balle Banmwclle ; fl. i Söme Gefülltes ^—- i Söme Tücher von Mechcln, oder Locfcn 46, das ist von jedem Stück — — — 4-H-. i Söme gemeiner Tücher, das ist von jedem Tuch ; — 1 Schiff mit Harz, nach Manahl i Graues oder weißes Tuch das da sind, Zabcrcr, Ha- genaucr, Mtttcltüchcr von Srraßburg, von einem 4 — i Centncr Röte — 4 H- 1 Setze Weydcn — 8 — ! Tonne Häring — 6 — 1 Ströme Häring —> 6 — i Ströme Bücking — 6 — i Söme Lorbohnen — 6 — i ttz Eisen 4 6 Pfenning. 1 Ccniner Zin u. Kupfer 6 — 1 Centncr Mcßing 8 — — Bley ; — Gewerkt oder ungcwerkt. — — Wachs — — — iL Pfenning, r Bürde Wcgeifcn 2 ioc> Sicheln — 2 H>. i lärcs Räf und Kramkord nichts. i Centncr Anke 2 H>. 1 Centncr Zigern r —. — —' Schmär, Schmalz, Unschlitt, gesalzenes Schwcinenfleifch —> —^ — — 2 — 1 Centncr Seife, Schwefel, Alaun —. — — 6 ^,. 1 Söme lampcrtschen Stahls — — — ist. -KurstahIS — — —> — —- — 6 H. 1 Centncr Mcertrauben, Feigen, Reiß, Mandeln rc. 6 — i Söme Honig — — — — — — 6 —- i Faß und ein Krätclcin mir Salz — — i ö. XVII. Kap. Finanzwesen/ u. f. w. 419 von dein Bamiewin von 22 wnchen. Diese Rubrike finde ich ein einziges mal, und zwar in der Jahrrechnung von i)77 und i;? 8 . Der Ertrag belief sich auf itz 1282 ö — —. Da eben im I. 1^78 der Krieg zwischen dem Bischof und der Stadt ausbrach / so wäre zu vermuthen / daß der Rath wahrend desselben den Bannwein zu Handen zog. Mein der Bischof hatte den- Dd 2 I Sack Habermähl I ss. I Saum Oehl — 8 i Sack Zwicbelsamen z ^>. i Sester Muß — ; —> i Ccnmcr Hanf — 2 — r Dito Flachs ü — — — Filzhüt — 4-— 1 Hundert Segeiscn 18 — i Balle Wetzstein — 4 — 1 Ccntner Kreiden 2 — 1 Ccntner Garn — ; — i Söme Leder —- 1 ungewerkteRindcrhauti—- 1 Vardcl Leinwand ist. i Strähl-Lade mit ausgcstochcnen Strählen — 2 ö. — — mit gemeinen Strählen — — r— 1 Söme Beuteltuch — äfl. i Faß mit Buchs — ; 6 . i Faß von Provence-— ^ -— r Vardcl Papier — ist. i Zirne-on nach Marzahl, von 100 H>. einer. Bett und Hausrath, die ein Jud hinein oder fürführt, von 1 Itz — — — — — — 4 H,. Bett und Hausrath, so hier gekauft, und hineingeführt wird, ist genug mit des Bischofs Zoll von dem Pf. 4 —- Von den Fischen, sie seyen grün oder gesalzen, die ein Fremder hier verkauft, es kaufe sie Einheimische oder Fremde sammethafr, von dem Pf. . 4 — Kauft unsrer Fischer einer solche Fische sammethafr, und giebt sie wieder sammethaft zu kaufen einem Fremden, der sie von der Stadt führt, abermal von dem Pfund 4 von dem Fremden der sie kauft hat. Wer aber solche grüne oder gesalzene Fische, er sey fremd oder nicht, herbringt, und dieselben einzigen (einzeln) verkauft, der soll keinen Zoll davon geben. 420 IX.' Periode. Andere Hälfte des l4ten Jahrh und. selben schon im I. izso -em Rath versetzt, und dann scheint die Summe des Ertrages viel zu stark zu seyn. Von dem Vieh-Merkt. Fangt erst mit dem I. ! ^ 8o an. Es war vielleicht eine Absonderung des Pfund- zolles vom Viehe, der vorher unter einer der vorigen Rubriken begriffen war. Im Durchschnitt war der Ertrag von 7; ttz. Von Brodkärrcn, oder Zoll vom fremden Brode, der bis zweyhundert Pfund jährlich abwarf. Von Etnung-Iahrcn und Manod-Einungen. Es waren Strafgelder. Wenn einer seine Verweisungs- Von den Fassen, die oben herab kommen, und auf dem Rhein fürfahrcn, von einem füedngen Faß 2 H. , und von einem halbfüedrigcn Faß — >— — i A. Von einem großen Winauwen — — — 4 6 Pf. Von einem andern Nauwc» >— — >— >— 2 Von einem Schiff oder einer Tanne — —- 1 — Von einem Wcidling — — — — — 2 —> Von einem Floß mit Schindle», oder Taugen, wenn sie oben herab kommen, soll genommen werden, nach dem er am Werth thut, nach Marzahl, von dem, der ihn verkauft. . Vgenholz nach Marzahl von hundert Pfenningen einer. Don jedem Floß, so anf dcr Wiesen herkommt, wie viel derer an einander gebunden sind -— — — 2 A. Von einem Rinde, das ein Fremder hier kauft, vom Pf. 4 — — — und so es füraeht — — — — — Von Schweinen und Kälbern auch der Pfundzoll, aber so sie fürgehcn, von zweyen — — — 2 — Von Schafen, Geißen, Spinnwidcrn, Böcken, rc. der Pfundzoll, und so sie fürgehcn, von zweyen — i — Ein Pferd, der Pfundzol!, und fo es fürgchct — 2 — Ein Esel, der Pfundzvll, und so er fürgchct — 1 -- XVII. Kap. Finanzwesen, u. f. w. 421 zeit geleistet hatte, so mußte er, vor seiner Hereinlassnng, eine Geldbuße erlege» , die Einung hieß, und, so zu sage», als ein? Art Aussöhnungstaxe angesehen werden kann. War die Leistung von einem oder mehrern Jahren, so bezahlte er Jahr-Einungen; war sie hingegen von einem oder mehrern Monaten, so bezahlte er Monat-Einun- gen. (7 W bis 94 tk). Don Swergeldern. Es waren Strafen von Schwüren, und Flüchen. (5 tL bis 20 ttz). Don Unzuchten. Diese waren in vier Klassen abgetheilt. Der Ertrag belief sich auf 1 6 bis 69 W. Don den langen Messern. Im I. i;97 wurde bestimmt, wer in unsrer Stadt das Recht haben sollte, lange Messer zu tragen. Es waren, ein Bürgermeister und einer seiner Knechte, ein Obersterzrmftmeister und auch einer seiner Knechte, ein jeder des neuen Raths, ein jeder des alten Raths; Die vier Rathsknechte, alle ihre Wachtmeister, alle ihre Söldner, und alle die unter unsern Thoren hüten ; Ein jeder Domherr, der ein Prälat ist , und einer seiner Knechte, die übrigen Domherren auch, aber nicht ihre Knechte; Die Schreiber geistlichen Gerichts die der vierer eine sind §), desselben Gerichtes Gebüttel; Ein Brodmeister und sein Unterbrodmeister; Der Schuldheiß, Vogt, und die vier Amtleute unsers Schuldheißen-Gerichts, und der Gerichtsknecht r); Die Müttern oder Salzmesser', die vier Aemter , und Ddz §) Diese Worte sind dunkel. r) Die darauf folgenden Worte sind nachher beygefügt wor, den. ») Vermuthlich die Erbämter des Bistums. 4LL ix. Periode. Andere Hälfte des i^en Iahrhund. die Sammler des Fuhrweins. Es hieng übrigens an dem Rathhause ein solches langes Messer , nach dessen Maaße die obgenannten Personen das ihrige haben mußten. Was hier lange Messer genannt wird, mochten wohl Hirschfänger gewesen seyn. Von dem Nachtganden , oder , wie es auch bisweilen rubricirt wird „ von denen so Nachtes gangen sind, von denen die nach dem Glögglin gangen sind Von den Vischer-Einungen, Metzger-Mnun- gen , Minlute - Eintrugen , Eiirrurgen voi, deir Brodbecken daß sie zu klein buchen. Es waren Strafgelder von Uebercretungen der Polizei-ordnungen. Von dem Miste. 7 tb). Ich sinde keine nähere Bestimmung. Von denen die über die Stcne ritten (i?6>). Vielleicht könnte es zu einiger Anzeige der Zeit dienen, wo man etwa» mit dem Pflastern der Strassen bey uns den Anfang gemacht habe -v). Von denen die Ze spath in die Rcte ka»nen ( ^.°. i, 2 ttz 6 Ü). Nachgehends konimt dieser Artikel unter dem Namen ,, von der Büchse in der Rathstube" vor, wobey i lb 4 5 sich ausgesetzt sinket. Von dem Stocke im Ballcnhofc. Fangt erst im I. i;87 an. Der Ertrag war rm Durchschnitt von 140 jtz. ich Ueber die Abstattung dieser verschiedenen Strafgelder bemerke ich, daß man Pfänder von denjenigen nahm, die- sie nicht bezahlten. Alles wurde in ein besonderes Schuld- buch eingetragen, als z. B. Ein rother Mantel für 1 ein Wambifch und ein Messer für io ö., ein Kugclhut für ; ö., ein Frauen-Schürlitz für 5 6. XVII. Kap. Finanzwesen, tt.s.w. 42z von der Riste im Ballehofe des Bischsfszoll. Fängt auch erst im I. i;87 an. Der Ertrag war, i ;87 jtz. 866. IZ 94 in. 844 » i?88 -— 958 - l 895 - IOOg. IZ 89 — 922. 1Z96 — H 85 . IZ 92 ^— 1046. — 9 lZ. 1791 — lOOI. i ?98 - lOZ<5. IZ 92 — 1068. rz 99 — 884. — 1074. Diese zwey Rubriken st»d vermuthlich Absonderungen von der weiter oben angeführten einzigen Rubrikc der verschiedenen bischöflichen Zölle. Der letztere Artikel wäre also, allem Anschein nach, der Pfundzoü der Handelsleute. von den» Vogt diesseits. Fängt mit I. B. r; 86 bis I. B. i;87 an. Gering war der Ertrag, 2 ttz , IO w, 9 W. von dem Schuldheißen von des Gerichts und von des Ingesiegels wegen. Ersteres warf 28 bis ro8 ktz, letzteres bis 122 W ab. vor: dem Gchuldheißen vom minren Basel des Gerichts und Jngesiegels wegen. Vom erstern z. B.45 W, vom leytern 29 IN. Verschiedene Zinse, als von den Schalen oder Fleischbänken, von den Fischbänken, von dem Ruttel- huse, oder Gesesse der Kutteler, von Häusern und Höfen hiediesseit und ehnent Rhins, von der Rheinbrücke, vm Hofstätten auf der Rheinbrücke, da man Holz ufhet (häuffet), von den Häusern auf der neuen Brücke, und ar den Steinen, von dem Thumgarten, von Matten zu Bnningen, von den Brodbänken, von den Gedemem Dd 4 4L4 ix. Periode. Andere Hälfte des i4tcn Iahrkmiid. (Ständen / kleinen Laden) / von wechslergcdmiern oder Bänken x). von denen die Bürger worden sind. Da man hauptsächlich bey Kriegszügen neue Bürger annahm/ so war dieser Artikel von wenigem Belang; 5, 8, rz, 2O jtz. von dem var. Zum ersten male im I. i; 7 k- Es war ein Antheil an der Fahrt bey Kleinhüningcn. von Salmen die den Rhin abgangen sind. Im I. iZ8v/ ; K. von dem Ronfhuß. ImI. I) 7 8 — I. V. Iz 7 9 zum ersten male 59 W, nachgehendS 74/ 95/ 109, 144, 126/ 118/ 88 iv. Mriß von: Ballehofe. Im I. 1 ;79 zum ersten mal. 2o W. von des Ballehofs wegen. Im J. 1Z86, ;82 K, und im I. iz 87 , 94v itz. Von dem Stocke im Salzhnse v). Im 1 .1; 8 7 zum ersten niale und nur 4 tv. In der Folge (i; 9 s) heißt es „ von dem Trog und Stock im Salzhnse" und nachgehends werden die Worte „ von dem großen Zolle" beygefügt. vom Für - Salz. Das war ein kleiner Tranfit, Zoll vom Salz, weichender neue Rath allein imJ. 1577 erkannte: „ Von der Stadt Nothdurst wegen/ sagte er / soll man von jedem Stück SalzeS/ so man hiedurch oder inwendig unsern Kreuzen führt 1 6 nehmen / und von ei x) Zwey derselben waren unter dem Rathhause, jeder zr 8 Gulden jährlich. 9 ) Das Salzhaus diente auch znr Lagerung der Waaren. XVII. Kap. Finanzwesen , tt. s.w. 42 s nem Kröttlin Salzes z 6 . Aber Schwaben / -ie Salz hier zu Markt herbringe»/ gut dieses Gesätz nüt an". Der Ertrag ist verschieden; von 4 bis 74 von Iuden die godinget harrt. Von r;< 5 ; bis i Z79 war der Artikel nicht beträchtlich; von 17 bis 75 K. Mein im I. i;8o warf er 230 M ab. von des Ralchofens wegerr, und von dem Ciegeler enet Rines ist uns worden. Der Kalchofen war um st. 60 jährlich verpachtet. Der Gewinn von den Ziegeln wird nicht berechnet/ sondern nur ausgesetzt/ was dem Ziegler vorgeschossen wurde / und er wieder abzahlte. von der Münze. Diese Rubrike ist auch nicht deutlich. Man findet zwar in einer Folge von Jahre»/ was von der Münze empfangen wurde 2) / dagegen hatte man aber auch Silber für dieselbe gekauft. Deutlicher ist aber folgende Stelle aus der Fahrrechnung von 1378: „ Empfangen von dem Münzmeister 4iktz/ st wir am Silber gewannen hant; item von Schlegschatzes wegen 9 ttz. Von den Zinsen ze Hüningen. Im I. iz88 znm ersten male «). Ungefähr io jtz. von Mußes wegen. Es war ein Zoll verschieden von dem Hauslohne. Er betrug im 1 .1387 / 15 W. Der Rath führte denselben ein. „ Man soll künftigs kein Muß von unsrer Stadt führen / noch lassen / das man verkaufen wolle, man gebe denn von jedem Sester Dd s 2) A°. 1; 87 empfangen 1617E., i; 86 — 1771^. n.s.w. «) Unter denselben findet fich der Artikel: Von den Kugen- pfenningen. Rügen wird oft für Ruhe geschrieben. Ein mehreres läßt fich davon nicht erklären. 426 ix. Periode. Andere Hälfte des 1.ften I'ahrhund. Mußes, welcherley Muß es sey, ck zu ZolleNachher wurde er auf die Hälfte herunter gesetzt. Von des Bischofs Zoll unter den Thoren, usser den Stöcken. Fangt mit I. V. i;9Z bis I. B. i Z 94 an, und warf 72 ttz ab. von der Stadt Zoll unter den Thoren usser den Stöcken; fängt auch mit i; 9; an, und trug 191K ein. Aus den folgenden Jahrrechnungen ergiebt sich, daß man unter den Thoren dreyerley Zölle bezog ö), welche vermuthlich Absonderungen von den weiter oben angeführten Rubriken waren. Und da die Befestigung der Vorstädte mit Gräben, Mauern, und Thoren um diese Zeit zu Stande kam, so wird solches eine neue Einrichtung veranlasset haben. Außer den bisher angeführten Rubriken der Einnahme bemerke ich noch folgende: Confiscationen, z. B. „ 49 lv von F. dem Ketzer". Sie kommen aber in kleiner Anzahl vor. Beichtgelder. Z. B. „ Von dem Schulmeister uf Burg empfangen i W Veichtgeld ". Worüber ich aber keine weitere Auskunft geben kann. Vielleicht waren es Restitutionen, wozu man sich in dem Beichtstuhl bequemte. ES wird aber höchst selten, und kaum einige male in diesem Zeitraum derselben gedacht. Volt den Brünnen. Die Partikularen bezahlten für das Recht, laufende Brunnen von den obrigkeitlichen Leitungen in ihre Häuser zu leiten, 75 bis i oo Gulden, L) Bischofszoll unter den Thoren, usser den Stöcken 11 Pf. »Der Stadtzoll daselbst . . . .27 Pf. >> Von den Büchsen unter den Thoren . 428 Ps. XVII. Kap.' FinanzweftN/tt. 427 alle aber gegen Wiederlösung. Im I. ^4^0 schafte der Rath alle diejenigen ab, die er von Lette wegen gegeben hatte. Endlich handelte auch zuzeiten der Rath mit Wein und mit Korn. Wenigstens stndet steh wegen dem Wein folgendes im I. i z?Z: » So ist erlöset usser Wine die wir kouft hattent, und die wieder vertonst sind iz84kk". Es scheint aber doch, daß der Rath steh nur in dem Falle damit abgab, wenn die Weinschenken den Wucher mit dem Wein zu weit trieben. Ueber den Koryhandel ist eine Ordnung vorhanden a). Der Rath bestellte einen Korn- meister, der die Schlüssel zum Kornhause hatte, das Korn kaufte und verkaufte, und Rechnung darüber führte. Zwey Räthe waren ihm zugeordnet, mit deren Rath er Käufe und Verkaufe besorgte. Sie hatten einen zweyten Schlüssel zum Troge im Kaufhause, worein das Geld von der Verwaltung gethan wurde. Sie hatten ein besonderes Buch, welches zum Controle diente. Sie nahmen frohnfastentlich von dem Kornmeister Rechnung ab, und nach Verstuß des Jahres verfertigten ste, vor zwey dazu Abgeordneten des Raths, eine ganze Rechnung. Verbothen war es ihnen bey ihren Eiden, von dem Gelde der Verwaltung jemanden etwas zu leyhen, noch zu andern Sachen zu verwenden, als zum Korn. Wir schreiten aber nun zu den Rubriken der Ausgabe. c) Da sie ohne Datum ist, können wir doch nicht versichern, ob sie zu diesem Zeitraum gehöre. Wir haben auch nur eine Abschrift vor uns, welche, so viel sich aus der Hand schließen läßt, wohl 40 Jahre später verfertiget wurde. 428 ix. Periode. Andere Hälfte des i-ften Iührhuud. Ausgabe. Die erste Rubrike ist ein allgemeiner Artikel / der gemeiniglich also lautet: So koftent Sotten ze sendei'.de, und Tag ze leisteitde, und anderes Ding/ so man ze Rosten rechrwt. Durch Sotten senden verstand man Gesand- schaften und Deputationen; und durch Tag leisten/ Zusammenkünfte mit andern Gesandten halten. Das übrige begriff wöchentliche Besoldungen/ oder Lehne der Raths- knechte / Wachtmeister u. s. w. in stch. -Zeimliche Sachen wurden auch zu Zeiten dazu geschlagen (i; 71 z. B>). Jene allgemeine Nubrike war im I. 1Z62, von 692 jtz/ und im I. 1Z91 von ;677 m. Schenkwein. Jährlich zwischen ioo 2 200 Wr/). Roßlohti. Jährlich auch zwischen ivo .2 200 Stette Su / oder Bauamt. Ueber das Bauwesen waren zwey Buherren gesetzt / die jährlich vier Pfund zur Besoldung hatten. i;62 — 671 W. ^.inro 1 ;7o - - 27;Z tft. i;6; — 720 — i;7i - - 2Z4l — 1564 — 4 so — 1Z72 - - 2208 — i;6s — 72z — - - 19)2 — i;66 — 2 Z 9 ? — - - ia;8 — 1Z67 — 1416 — . r; 7 s - - 2lOO — IZ68 — 1689 — 1576 - - 1244 — 1569 — Z92I — — - - —> — -0 Im I. i;88 wurde erkannt/ daß man den Räthen ze Lieb und ze Leid nur zwey Gras Rannen mit Wein schenken sollte; ausgenommen einem Bürgermeister, einem Am« meister, und einem Oberstzunftmeister, denen man wohl vier schenken mochte. XVII. Kap. Finanzwesen / u. s. w. 429 ^Uuo iz8i 1Z82 IZ8Z i;84 !Z85 519 ttz. isss — IIZI — LZ7O — 2795 — 4eiIU0 IZ90 1591 1Z92 l?Z9 W. ?4Z4 — 1840 — 1596 —> 1828 iz89 — Z247 — 1402 — I 9 Z 2 Der alte Graben in der St. Alban Vorstadt , das Rathhaus e), ein Theil des Kaufhauses / das Pflaster der Straßen/ die Anlegung neuer Brunnen /)/ und die äußeren Mauer«/ Gräben und Thore / find theils zuvor- sichtlich / theils vermuthlich / Werke dieses Zeitraums. Eine andre Gattung Ausgaben waren die Besoldungen und Belohnungen/ die nicht zu den Löhnen der weiter oben angeführten Rubrike geschlagen wurden. Die gewöhnlichen Ausdrücke waren, um sein Recht, um seine Arbeit, oder geschenkt. Die Rathsherren bekamen jährlich 6 fl, oder z Gulden für ein halbes Jahr. Im I. iz8s erhielten die Meister auch eine Besoldung; dagegen e) Nach Wursteisens Bericht stand das Rathhaus im Jahre i;;o nicht au dem heutigen Orte, sondern gegen über, wo das Haus, zum Pfauen genannt, stehet. Ein Theil des jetzigen Raihhauses hieß Waldenburg. Der wurde im I. an einen Immer Willniin von Langenbruck um 100 Pf. verkauft. In dem Kaufbriefe wirb seine Lage also beschrieben: zwischen dem Hasen und dem Rathhause. Im I. iz;9 kaufte der Rath das Haus Waldenburg um 96 Pf. Also daß La's Rathhaus in diesem-Zeitraum, wo nicht ganz neu aufgeführt, doch wenigstens erweitert wurde. I") Es wird in den Rechnungen der Böme und Tüchel oft gedacht. 4Zc> ix. Pmv-e. Andere Hälfte des ^tm Iahrhuud. wurde im I. i-'ZO die Besoldung der allen Räthe aberkannt. Folgendes Verzeichuiß wird zum Beweise dienen, daß die Pfenninge in diesem Zeitraum immer geringhaltiger geschlagen wurden. Den Rathen um ihr Recht §): bis Joh. Bapt. i;62 — izojtz./,) L) Darunter wurden auch verstanden die 6 fl. des Bürgermeisters, des Obcrstzunftmcisters, und des Schreibers, wie auch die; fl. des OberstrathSkuechts, und jene des zweyten Schreibers seit i;82. /r) Das ist 260 Gulden. Eigentlich hätte dieser Artikel sich auf Gulden oder 178^ tK belaufen sollen, nämlich: für den neuen Bürgermeister — — — — — 6 fl. für - - - Oberstzunftmeister — — — 6 — für die 4 Ritter — — — — — — — 24 — für die 8 Bürger — — — — — — — 48 — für die i; Ralhöherren von Zünften — — — 90 — für den Schreiber — - — — — — 6 — für den Obcrstrathsknecht — — — — — ; — für den Bürgern,. Oberst;, und Räthe des alten Raths — — — — — — — ,74 — In allem fl. Allein von dieser Anzahl müssen abgerechnet werden: r". Die alten Häupter, die als Rathsherrcn in den neuen Rath wieder erwählt wurden. 2°. Die vom alten Rath, welche in demselben nicht sitzen konnten, weil ihre Verwandten im neuen Rathe fassen, denn, bey verbotenem Grade, hatten die des neuen Raths den Vorzug., Zu nahe Verwandte schloßen einander abwechslungswcisc ein Jahr um das andere aus. Diejenigen, die vor dem zweyten Semester starben, wodurch dem Rathsscckcl drey Gulden erspart wurden. 4°. Diejenigen vom alten .Rath , die ein Seme- XVII. Kap. Finanzwesen, u. s. w. 4 Z I Lis Joh.Bapt. iz6z — 8 6./) 1564 — iZ 4 — 2 — i;65 — iz8 —18 — i;66 — »-< I I i;6? — IZO — iz68 — — 1569 — 156 — izyo — 167 — 18 — H lZ7i — 170— /) IZ7L — iss — IZ 7 Z — 174— 4 — IZ 74 — 189 — IZ 75 — 179 — IZ76 — 226 — »»»«»* . . . . m) iz8s — 249 — i — iz86 — 576— 4 —n) i ;87 — fast gleich. ster oder wohl das ganze Jahr abwesend waren/ in welchem Falle jene sich am meisten befinden mußten, die Landgüter und Lehen besaßen. r) Diese ungraden Summen rührten von dem Aufwechsel der Gulden her. 6) Hier wird ausdrücklich beygefügt: oder 282 fl. Folglich galt ein Gulden ungefähr n ß. n den. l) Hier wird auch ausdrücklich beygefügt: oder 280 fl. Folglich galt ein Gulden 12 ß. 1 den. m) So bleibts ungefähr bis r;84. n) Von I. B. l)8; bis I. B. IZ86 bekamen die Meister die Rathsbefoldung. 4;2 ix. Periode. Andere Hälfte des r gten Jahrhulld. bisJoh. Bapt. r;88 — 670 w. 15 L. 1Z89 — fast gleich. I; 92 — 6g-2 — 16 — IZ9I — ZOl — z —«) 1596 — Zis — und so weitere. Osterläuüncr wurden auch den Rathen,und andern ausgetheilt. Eine Erkauntnis von 1^98 giebt uns vielleicht die erste Veranlassung dazu an: » Man soll denen „ des neuen Raths keine Oileriammer geben, die ihre „ Opferkerzen an dem Charfreytage zu dem heiligen „ Crenze vor welchem inan kniete, nicht getragen hatten; „ es wäre denn , daß sie Urlaub vom Bürgermeister oder „ Oberstzunftmeister begehrt hätten, oder abwesend oder „ krank gewesen wären ". Ueber die Besoldung der beyden ersten Schreiber des Raths erkannten die Räthe im I. ^97 folgendes: „ Umb daß unsre Schriebet beyde des heischendes und bittendes , so fie jährlich von ihrer Nothdurft wegen gethan haben, als ein neuer Rath eingegangen ist, ledig seyen, und der Rath von ihnen dessen entladen werde, so sind wir mit beyden stündlich und gütlich überkommen". Hier folgt die Erzählung altes dessen, so ihnen bisher war gegeben worden, für Recheugelder, Hochzitgeld, Holz, Vefreynng vom Mühli-Umgcld, Hauszins, was man ihren Mibcrn gab u. s. w. Dann die Bestimmung ihrer künftigen Besoldung. Worauf schließlich beygefügt wird: „ was «) Der alten Räthe B-soldung wurde avertanm. XVII. Kap. Finanzwesen, u. s. w. 4Z? » was aber ihnen Nutzes folgen und werden mag/ zu dem » so vorgeschrieben ftat, das gemeinen Rat nüt angat ze » bezahlen, es sie von Bürgerrechtswegen / von Fünfer- « brieftn/ von Jahreynungen, oder in welchen Weg ih- » nen das zufallen mag, das soll ihnen Rath und Meister „ wohl und gerne gönnen, was das ist Die Siebner - Herren bezogen 16 ttz 12 6 für ihr Mahl, Hosen und Recht. Gewisse Bodenzinse, die der Rath bezahlte, gehörten auch zu der Ausgabe /,); wozu die Ehrschätze, .und sogenannten Meisuilgen auch zu rechnen sind. Die Art der Weisungen war sehr verschieden; bald führte man sie mit Ringen, bald mit Pfeffer, bald mit Ringen und Rappen (Kapaunen) ab. Wir übergehen andre Rubriken, die nach den verschiedenen Umständen vorkommen, um mit den Zinsen der Schulden den Beschluß zu machen. Um Joh. Bapt. i Z62, bezahlte der Rath noch 76 w an Schuldzinsen, und tilgte noch im gleichen Jahre seine Schulden. Der Schreiber bemerkte': „ Da war abgelöset und abgerichtet alle die » Geldschulden, so die Stadt gelten sollte, und schuldig » war: daß man Niemanden me schuldig war noch gelten sollte, noch Niemanden kein Zins me gab, denne (ausser) „ die Bodenzinse von etlichen Häusern, Hofstetten, Gar-- 7V Z. B. »Den Frauen von Clingenthal von vcr Hosstar, die man ctiven nannte Waldcnburg, gelegen im Körirmarkt, neben dem Huß zem Hasen, da nu unser Nathnß zcm Theile nfstat ; Pf. Zinspfcnninge; l Pf. Pfeffers ze Wtsung, und ; Pf. Pfeffers ze Erschatz, wenn sich die Hand verwandelt des Emphaenden halb". Zweyter Band. E e 4Z4 ix. Periode. Andere Hälfte-es l 4 ten Jahrhund. „ ten und Schalen, auch 4 IL Liepgeding einer Wacht- „ Meisterin ". Allein bald mußte der Rath wieder entlehnen , und schon im folgenden Jahre um Johannis Bapt. bezahlte er 42 w an Zinsen. — 42. folgende Jahre fehlen mir. 1)64 — 8 s. — I. V.i;8i — ZOZ9. K. iz6s ^ 77- — 1382 — Z890. i;66 — 178. — — Z897. 1367 — 279. — ^84 — 2s87. IZ.68 — 405. — iZ8s — 3162. iz§9 — 6 s 6. — 1386 — fehlt mir. 1570 — 667. — IZ87 — 4759- i;7i — i;8;. — i;88 — fehlt mir. 1372 — 912. — e;89 — 4800. IZ7? — 570. — IZ9O — 4069. lZ74 — 1248. — iZ9l — 6z88. 1)75 — 870. — i;92 — 6osz. i;7ä — fehlt mir. folgende Jahre fehlen mir. i?77 — 201;. — 1400 — 6696 jtz. und in Gold ls8o fl. 8o fl. in Gold an Zinsen abzuführen hatte. — Uebrigcns bclicfcn sich im 1 .140;, wo Wallcnburg, Homburg und Licstal bezahlt waren, die Zinsen der Schulden auf 7004 Gulden, nämlich 1592 ff. von Leibrenten, und ;4ir fl. von 8709; fl- ablöslichcn Kapitals. XVII. Kap. FilMlizwesen, u. s. w. 4Z5 loo W / -arumbe Geld vertonst ist.' 6 jtz ". Das bedeutete : « wir haben ioo jtz zum Darlehn empfangen / wofür wir 6 ttz jährlicher Zinsen versprochen habenHingegen wenn man Schulden abzahlte, so drückten stch die Schreiber z. B. also aus: „ So hant wir Geld abkouft von denen von St. Peter 4 tL z L Geltes um 42 ttz 15 H Es war übrigens ein beständiges entlehnen, abzahlen / und wieder entlehnen. Die Zinsen der Leibrenten waren selten höher als iv vom hundert; allein die Zinsen von ablöslicyen Kapitalien waren sehr verschieden / und / wie es scheint, nach der Seltenheit des baren Geldes verabredet. Im I. i;66 bey dem Einfall der Engländer borgte man 288s ttz st 9^ vom Hundert im Durchschnitt , ). Der Rath nahm von allen Orten her Geld auf; von Rathsgliedern/ Partikularen / Zünften/ Ju- den/Fremden in Maynz/in Straßburg/ in Frankfurt/ von Fürsten / Stiftern / Klöstern / Herren, Edelleuten. Unbegreiflich wird es billig vorkommen / daß er in den bedenklichsten Zeiten immer Credit fand. Seine Schuldbriefe waren mit dem Stadtsiegel bekräftiget/ und im Na- Ee 2 r) Andere Beyspiele: Anno i;84 von der Marggräfin von Röteln 600 fl., Zins 40 fl. (also 6^ r^/8). Von Iung- hern Hcmman von Baden 1000 fl., Zins 100 fl. (100/8.) Von Meister Schönknccht (Rathsherrn zu Gerbern) 1 ;oo fl. Zins 100 fl. (öff 0/0). Von Meister Jacob Blansingcr (Rathsherrn zu Weinleuten) ioc> fl., Zins 8 fl. (8 0/0). Von Herrn Heinrich von Maßmünstcr 700 fl., Zins 58 fl. (8^ °/ö)u. s. w. Anno i z8? von Jacob Zibollen unserm Zunftmeister ;yoo fl. / davon giebt man ihm fl. an Zinsen ( 8° °/o). 4z6 ix. Periode. Andere Hälfte des isstenJahrhund. men des Raths, der Bürger und ihrer Nachkommen ausgestellt. Die Geldaufbrüche geschahen, wie es scheint, von Seiten der Siebnerherren allein; wenigstens findet sich keine Spuhr, daß die Einwilligung des Raths eingeholt worden sey. Ueber den Schuldenzustand wurde im I. 1Z92 oder zu Anfang des folgenden Jahres dieses Resultat dem Rath vorgelegt: „ Summa der Zinsen die wir geben und wiederkouf- fig sind — — — — — — 5264 st. Summa der Zinsen so wir geben ze Lip- gedinge — — — — - — 1244 st. 6so8 st. DasHouptgut der wiederkouffigen Zinsen ist 7Z279 si. Dawider ist man uns schuldig davon uns ouch Zinsen und Nütze gant — — 601 so st. Darüber blieben wir denn noch schuldig 17621 st Von den Posten die der Rath für solche ansähe, die man ihm noch schuldig war, finde ich folgende aufgezeichnet : Von dem Bannwin — — 1700 st. Von des Bischofs Zoll — — 12500 st. §) Von der kleinen Stadt — 29800 st. ,) Man harte auch Karl dem IV wegen dem Transitzoll, 2200 fl. im I. izü? , ferner 1000 fl. im I. 1)77, und dann seinem Sohn Wenzel i;°o fl. im I. i;84 vorgeschossen. Warum nun diese drey Posten hier nicht bemerkt wurden, weiß ich nicht zu erklären, r) Die kleine Stadt war zwar zum ewigen Auskaufim XVII. Kap. Finanzwesen, u. s. w. 4>7 Kosten zu Bestätigung v. d. Pabst 700 st. Don der Münze — — >— 4022 fl. Von dem Schuldheißenthum hie- und diesseits Rheins — — — 1222 fl. Von der Vogtey — — — 1222 fl. u. s. w. Bey der Angabe der 17621 fl., als einzig übrig bleibender Schuld, wurde ein Trugschluß begangen. Man brachte die Leibrenten nicht in Anschlag, welche doch, bey der Voraussetzung daß die Gläubiger im Durchschnitt auch nur 22 Jahre noch leben würden, eine Summe von 24880 Gulden ausmachten, die der Rath früh oder späth auszuzahlen hatte. Preis der Dinge. Es wird oft gefragt, woher es komme, daß man heutzutage alles so theuer bezahle; warum man so viele Schillinge für eine Sache geben müße, wo man in jenen Zeilen nur einen gab; warum z. B. ein schönes Pferd uns vierhundert Pfund kostet, da ein solches im J. 1362 nur auf vierzehen Pfund zu stehen kam? Mancher verwundert stch darüber insonderheit aus der Ursache, weil er einen falschen Begriff mit dem Worte theuer verbindet. Wenn theuer sich bloß und allein auf die Münze, Silber Ee ; gleichen Jahre, vor dem Palmtag, übergeben worden; vermuthlich aber wurde der Kaufschilling noch zu den Kapitalien gezählt, weil die päbstliche Bestätigung noch nicht eingekommen war. Diese Bestätigung wurde erst im I. 1402, im Mayen, vom Pabst Lonifacio zu Rom ertheilt. 4; 8 ix. Periode. Andere Hälfte des 14ten Iahrluind. oder Gold, beziehen soll, so ist der Unterschied allerdings groß ; wenn aber das Wort theuer sich auf die Dinge selbst, wovon Münzen nur vorstellende Zeichen sind, beziehen soll, so ist der Unterschied bey weitem nicht so beträchtlich, wie man es sich einbildet. Hätten die Menschen durch Tausche, anstatt durch Kauft, mit einander immer gehandelt, so wäre das Verhältniß der Preise nicht so ausfallend gestiegen. Folgende Ursachen der theils scheinbaren, theils wirklichen Steigerung rönnen bemerkt werden. 1) Der Unterschied des Münzfußes. In einem heutigen Pfund, welches zwölf Bayen ausmacht, ist weniger feines Silber enthalte», als in einem Pfund vom I. i enthalten war. In dieser Rücksicht ist der Begriff von Theurung ganz in der Einbildung, indem man verschiedene Dinge mit dem gleichen Namen bezeichnet. Um allen Irrthum hier zu vermeiden, hätte man bey jeder Verringerung des Gehalts oder des Gewichts einer Münze, ihren Namen verändern müssen. 2) Der vermehrte Vorrath des umlaufenden Silbers und Goldes in Europa; welche Vermehrung die Entdeckung von America insonderheit veranlaßte. Wer viel Silber besaß, hielt sich an die bisherigen Taxen nicht mehr gebunden, die Verkäufer gaben ihm den Vorzug, und so stieg alles nach und nach im Preise, je nachdem der relative Werth des Silbers siel. Die üblichen Benennungen blieben zwar; der Maaßstab war aber verlängert. z) Die Erhöhung der Auflagen. Wenn die Pracht der Regierungen, -er Luxus der Beamten , die Kriegslasten , welche die Entdeckung des Schießpulvers so sehr XVII. Kap. Finanzwesen, u. s. w. 4Z9 vermehrte, unaufhörlich neue Auflagen nothwendig machten , so hat man sich über die Steigerung der Preise nicht zu verwundern, da die Auflagen früh oder späth, bey Bestimmung der Preise, in Anschlag gebracht werden. 4) Die Vermehrung der allgemeinen und täglichen Bedürfnisse, deren nothwendig gewordene Befriedigung, bey Löhnen, Taxen, Besoldungen, und Kauffchillingen, eine Erhöhung zuwege zu bringen trachtet. Diese Ursache bedarf keiner Erläuterung. Nur ist zu beobachten, daß es Bedürfnisse giebt, die in mehrern Rücksichten die Steigerung der Preise befördern , indem sie, nämlich, auch die Befriedigung andrer und unentbehrlicherer Bedürfnisse vertheuren. In welchem Falle sich, z. B., der Gebrauch des Tabacks befindet, dessen Cultur dem Fruchtbau Aecker entzieht. 5) Verursachen anhaltende Fehljahre und Kriegszeiten solche Erhöhungen der Preise, von welchen sehr selten auf die ehevorigen Taxen in allen Berufen zurückgekehrt wird. Aus diesen Bemerkungen folgt, daß die Preise der Dinge nichts weniger als ein sicheres Kennzeichen sind, nach welchem entweder auf den ehevorigen Münzfuß, oder auf den Vorrath des umlaufenden Silbers oder Goldes geschloffen werden könne. Folgende PrUe von diesem Zeitraum wollen wir indessen anführen. Dinkel. A°. iZ9? ein Sack s ö. — — — IZ 96 — — s ö- Roggen. A". 1396 ein Sack 7 ö. 6 H. -Habev. A°. i;6r ein Sack i ö. 9 H. — -- — i?9Z — — 5 6. ? — E e 4 442 ix. Periode. Andere Hälfte des i4ten Iahrhund. Traber. A°. i;94 ein Sack 4 st. iv^,. — —-— s L. 8 — u) — — — i;9§ — — 4 ö. 8 — Mein. A°. 1572 eine Maaß i 6. «') — — —- -- i — )') Fleisch u. s. w. Im Jahre iz6> Spinwiderinsfleisch 1 itz um i^H. Schefiufleisch — i ttz — il — Rintfleisch — i Itz — iz — Das beste — — 1 itz — — Schwinis — — i ttz — 2 — Hammen ». Grense i ttz — 1^— Kalbfleisch — i tb — 2^— Ein Hasenfleisch — — io —- Ein Basant — — io — Ein Ziemerling — — 1^ — Ein roth Rephun — — 7 — , Ein grawe Rephun — — 7 — Ein Vogel — — — 1^—. Im Jahre i;8i. Rintfleisch — i jtz um 2 H. Spmwiderins — r itz — 2^ — Scheffins — — i ttz -- 2 — «) Vom besten. «") War sehr theuer. -r) Nach dem Herbste. v) und zwey Maaß drey Pfenning. XVII. Kap. Finanzwesen, n. s. w. 44k Fleisch. Buckins u. Geyffins i K um 2 H. Kalbfleisch — 1 ttz — z — Swinis — — 1 — z — Hammen u. Grens i ttz — 2 — 2) Ein Hasenfleisch — — 1.5 — Ein Vasant — — 16 — Ein rote Rephun — — io — Ein grames — s— 8 — Ein Ziemerling — 2 — Pferde. A°. i;62 ein gemeines 6 w. — -ein Hengst 14 ttz s 6. A°. iZ7o ein Pferd 12 jtz. — -ein Hengst ;o jtz. «r) Ralch. A°. i;66 ein Vierenzal um z 6 4 H.ch Ziegeln. A°. iz§6 Tausend Murziegeln um 16 st. —-Tausend gemenker Estrichziegel — - Z2 st. —-Tausend Untertach- ziegel — — — 16 6. — -Tausend Obertach- ziegel — — — 14 L. Gchindelen. Tausend — — — — - 5 L. Aebstöcke. Tausend — — — — — 8 st. E e 5 2) Lungen und Leber davon. ch Für den Bürgermeister , so er in' unserm Dienst gen Telsperg verlohr. ch Ein Vierenzal wog 2l Centner und 16 Pfund. 442 ix. Periode. Aridere Hälfte des i4tenIahrhund. Haujer. A°. i;§2 Haus und Hofstatt um fi. — -l,99 Ein Haus — 60 ttz. Taglohn. — —— — — neun Pfenning. '« !-.—. . 177 .—— » 2lchtzehcntcs Rapitel. Vom Bürgerrecht c). .^ie Hauptpolitik jener Zeit war es, die Anzahl der Einwohner zu vermehren. Dadurch erhielt die Stadt nicht nur mehr Vertheidiger und Beyträge zu den öffentlichen Abgaben, sondern ste schwächte auch dadurch die benachbarten Herrschaften, deren arbeitsame und etwas bemittelte Angehörige günstigere Aussichten in derselben verholten, als in den umliegenden Dörfern und Flecken. Her weit größere Theil der liegenden Güter, in einem ausgedehnten Umfang um die Stadt, waren ihrer Einwohner Eigenthum, oder denselben verpfändet. Zudem fehlte es an Anlägen nicht, die die Nachbaren in die Stadt lockten oder nöthigten, und also Krämern, Wirthen und andern Verdienst verschalten. Die Festtage, Prozessionen, geistlicher Orden Versammlungen, Ritterspiele, geistliche Gerichte, Verbindungen mit den eingesessenen Domherren, Herren und Edelleuten, Frohnfastenmärkte, Handwerkerlustbarkeiten, und Regierungsfeyerlichkeiten, c) Das Bürgerrecht hieß in dem damaligen Latein Livil^. glum anstatt äur civitLtiL. XVIII. Kap. Vom Bürgerrecht. 44) waren alle sichere Mittel, fremdes Geld ahne Zwang in die Stadt zu verschaffen. Die Bedingnisse der Annahme neuer Bürger wurden im I. also aufgezeichnet: „ Den man ze Bürger emphaet, dem soll ein Bürgermeister vorsagen : Bist du Jemans eigen der dich in der Jahrfrist verspricht, und dich für den sinen besetzt, nach der Stadt Recht, dem tat man dich folgen . Bischof/ Claus Ritter/ drey Bruder Herzog/ Hcmman Stcinbrunn 1)92. Gobelin 1)94. Auch zwey Domherren von Rhcinfclden Herr Cunrad und Rudolf Brcndcli. Ferner Herr Wernhcr von Hadstadt i;6i. Graf Rudolf von Nidan / Hcrr Ioh. von Bcrkhcim Domherr zu Colmar, Herr Hanncmann von FlachslandcnvonTirmcnach i;62. u. s. w. 445 xvm. Kap. Vorn Bürgerrecht. und nicht der Räthe Kosten Nachgehende wurde beygefügt: „ Es wäre denn, daß der Rath erkennte/ daß man ihnen Unrecht gethan hätte/ in welchem Falle man ihnen billig helfen solle/ doch fo, daß / wen» sie mit den bewilligten Lotten reiten / sie sich selber zehren sollen Oft war das Bürgerrecht eine Art von politischer Ver« bindung. Z. B. im I. i wurden „Vro Margaret« „ und Vro Adelheid Geschwesiern Marggräfinen von Ba- „ den Bürgerinnen/ und sie schworen gehorsam ze finde „ mit ihr Vestinen / Land und Lüten; und behuben „aber/ sie und wir/ sagt die Erkanntniß/ die Herzoge „ von Oesierrich vor / und liessent die us Neunzehentes Rapitel. Von den Juden. ^)er Leser wird bereits im dritten Kapitel bemerkt haben / daß die Juden / ungeachtet der Verfolgung und der zweyhundertjährigen Verbannung von i;49, sich schon im I. i; 6 s wieder in Basel niedergelassen hatten. Man weiß nicht worüber man sich mehr verwundern solle/ ob über ihre unvorsichtige Herzhaftigkeit/ oder über die plötzliche Sinnesänderung derjenigen/ die fünfzehn Jahre vorher nichts als Vergifrer der Christen an den Juden zu sehen glaub- 446 ix. Periode. Andere Hälfte des i4ten Jahrhurrd. ten. Dieses wird sie in den Augen der Nachwelt rechtfertigen , und zur ernstlichen Lehre dienen, wie wenig man sich auf Folterbekenntnisse verlassen könne. Verschiedene Juden haben in diesem Zeitraum sogar das Bürgerrecht bey uns gehabt ^ ). Fast alle aber saßen als Schutzgenossen in unsrer Stadt; und es wurde ein besonderes Verzeichnis von denselben gehalten i). /r) A. i;8- wurde erkannt: „ llmclin der Jude, der Menle- rin der Jüdin Son , soll nimmermehr Bürger werden , noch man ihn nüt ;e Bürger nehmen, umb das, daß ihm gcbottcn war bi dem Eide , nüt ein Roßtuschcr je finde, noch kein Roß -e kaufen, er wollte es dann selber hau, und über das so hat er einen eigenen Roßtuschcr gehcbt in fiuem Hust , und häc Roß kauft und vcrkouft, und dazu ist ihm die Schule (Metzig) verbottcn in unsrer Stadt ;c Basel, daß er darin nimmer mehr zc Schule kommen solle, und soll man ihm auch kein Fleisch mehr geben Nachge- hcnds wurde doch beygefügt: „ Man mag ihn wohl zc Bürger empfangen, wenn er darum gibt goo fl Und im I. >;86 findet sich ein llmclin Menlin der Jude als neuer Bürger aufgezeichnet. r) „ ^rino Domlni i;66 . . . clecllt ^berlious pro so L Kilo soo XX tlorono8.ward Vro Jutin die Jüdin in unsrer Stette Schirm und Tröstung genommen und ihr rechtes Hußgcfindc zwey Jahre die nächsten, ic zem Jarc um fünf Gulden, und hat bezalt das erste Jahr ' 447 xix. Kap. Von -en Juden. Im I. i;s4 kauften sie einen Garten beym Spah- lenthurn, und erhielten die Erlaubniß/ denselben zu ihren Grabstätten zu widmen. Bey jeder Bestattung mußten sie aber eine Abgabe entrichten; und zwar einen halben Gulden für einen hiesigen klein oder groß, und einen Gulden für einen fremden Juden auch klein oder groß. Daß die Juden reich an baaremGelde oder Gold waren/ beweiset zur Genüge das Verzeichniß der Gläubiger deS Raths. Im I. iz74 liehen sie demselben bey fünftausend Gulden / woran ein einziger 4000 Gulden vorschoß. Von freywilligen Geschenken findet sich ein einziges Beyspiel ä). Was sie aber den Rathsgliedern besonders gaben/ wurde/ wie leicht zu denken/ nicht in Rechnung gebracht. Hingegen hat einer der Schreiber folgendes Denkmal in den Rathsbüchern hinterlassen/ welches entweder von einem grossen Uebel oder von einem aufs höchste getriebenen Vor- urtheil zeugt: ,, Alle Christenheit!/ rüste er aus/ merket hier wie die bösen Höllehunde die Juden mit ihrem Wucher uns ,, Christenmenschen unser Gut so gar böslich abnehmen. ,, Wer einen Gulden unter den bösen Juden nimmt/ und „ giebt davon alle Wochen zwey Heller/ das macht zem i „ Jahr eins gerechnet/ wie hernach geschrieben staht. „ Zum ersten Jahre, ist. Hauptgeld bringt 11 5 . )-Hel- „ ler. Im 2,ten Jahre 2 st. 46. 8 Hel. Im zten I. 4 ) „ A°. i;ü7 empfangen von den Juden 200 fl., die ,ie uns schangkicnt an die Varl ze dem Kayser ". 448 ix. Periode. Andere Hälfte des ^ten Jahrhulld. „ z fl. i st. Im 4ten I. 4 st- 11 6 . 6 H. Im Losten I. „ 2',i6 st. iz st. ; H. Item lost. unter den bösen Ju- „ den genommen die Nacht und Tage unterstehen uns „ Christenmenschen zu verderben/ bringt ihnen in io „ Jahren Hauptgut 19961 st. 18 st. ; Heller; und in i « 2v Jahren 49924 st. 2 st. 6 Heller. Darum darf „ Niemand fragen/ wo der Christenmenschen Geld, oder „ ihre Barschaft hinkommen/ sondern die bösen unseligen „ Höllehunde versenden das ausser Lande mit ihren uf- „ fetzigen Listen ". Dieß alles verhinderte dennoch nicht/ daß man in diesem Zeitraume/ das beste Kleinod des Menschen, die Gesundheit, den Juden anvertraute. Im Jahr nahm der Rath einen besondern Arzt in Bestallung an; und dieser, wie auch sein Nachfolger, waren Juden /). Von Bekehrungen der Juden findet man folgende Erzählung. Nachdem einer, der zum Strange vernrthcilt worden, zwey Tage lang am Galgen lebendig gehangen, begehrte er am dritten ein Christ zu werden. Da hob man an einer Stange ein Gefäß voll Wasser, schüttete ihm solches auf den Kopf, und reichte ihm alfo das Sacrament der Taufe. Zehen Tage aber soll er darauf noch gelebt haben. Endlich erbarmten steh seiner etliche edle Frauen, die ihn herabnahmcn, voin Unrath säuberten, und „Geben Meister Josset dem Juden, dcmArtzat, 25 Pfund um sin Recht ze Lohne Auf denselben folgte im J. i;?8 noch ein Jude. „ Geben Meister Gutleben dem Juden un, scrm Arzat 18 Pf. von sines Rechts wegen XIX. Kap. Von den Juden 449 und, um ihn wieder zu erquicken, mit Wein waschten. Allein er starb am gleichen Tage, und wurde, als ein achter Christ, bey St. Peter begraben »?). /?-) Ueber den Eid der Juden findet sich in den Rathsbüchern jener Zeit (Rothes Buch, p. ;??) folgende Formel: „ Ich beschwer dich bi dem Gebotte das Adam zerbrach, dar in unser Hcrre in dem Paradis fach, ob du unrecht swcrcst den Eyde so müsse dich angan das Lcyd das Abraham angieng do er sinen Son Psaac vieng; Sprich Amen. Ob du unrecht swcrefi umb das Gut, so müsse dich angan der Fluche der Kunig Pharaon angieng, do er die Juden vieng. Amen. Wa du soll ze recht stan, das du selber nüt soll ian, du soll sweren den rechten Eid, und müsse dich angan das Leid das Dathan und Abyron angieng do fi die Erde gevieng. Amen. Und ob das die rechten fünf Büche sint, da solt du sweren inne, und sollt fi haben in dinem Sinne, daß du nit unrecht swcrest den Eyde, daß dich nit angang das Leid das Moysts Swöstcr angieng, do si die Ussctzikcil gcficng, und ob das die rechten zehen Gebott sien die Moyscs von dem rechten Berg bracht wand da er inne gedacht, da ir das Kalb gemacht davon üch Fröde, Swacheit und.... müsse dich niemer verlon, dich müsse alle die Flüche angan die in den Büchen stand, und der Fluche der Niemassaron angieng, der müsse dich niemer verton und der Fluch den ir über üch gabent do ir sprachen!, sin Bluc gang über uns und über unser Kindes Kinde, daß helffe dir der gcwar Gote Adonay der da was uf dem Berg Synai. Amen". T f Zweyter Band 4so ix. Periode. Andere Hälfte des iHten Jahrhund. « ... . > - V--—^ Zwanzigstes Ztapitel. Nachlese. ^s wird immer schwär bleiben/ die ehemaligen Sitte»/ Charakter und Denkungsart eines Volks abzuschildern. Man pflegt gemeiniglich seine Zuflucht zu Anekdoten zu nehmen; allein mehrentheils beweisen sie nur/ daß der eine oder der andere / in diesem oder jenem Augenblicke so und so gedacht habe. Andre schließen aus einigen be« gangenen Verbrechen auf die allgemeinen Sitten/ ohne zu untersuchen / ob nicht die Thäter etwan Fremde gewesen / oder ob nicht die That einen allgemeinen Abscheu erwecket habe. Zudem giebt es Zeiträume bey einem Volke/ wo ihm zwar große Verbrechen/ so zu sagen, unmöglich sind, wo es aber auch dagegen zu erhabenen Tugenden ganz unfähig ist. Ein drittes Mittel, den Mangel an Nachrichten zu ersetzen, sucht man in den Sitteugesätzen; und hierum verfährt man auf doppelte Art. Die einen schildern uns die Sitten durch das Verbot ab: dieß und jenes geschah nicht, denken ste, weil es verboten war. Andre hingegen sagen, es geschah und geschah gerne, denn man verboth es. Alle diese Quellen von Nachrichten, wenn man ste mit Scharfsinn und ohne Uebereilung benutzet, und in stäter Verglcichung mit dem allgemeinen Lauf der Hauptbegebenheiten halt, können dennoch auf richtigere Schlüsse führen, als seichte Entscheidungen der Zeitgenossen selbst, die oft mit befangenem Gemüthe, ohne Beobachtungsgeist, ohne Absonderung des individuellen und zufälligen, oder auf falsche Berichten sogar ihr Urtheil fäl» XX. Kap. Nachlese. 4sr len. Da wir die Geschichte dieses Zeitraums so umständlich möglich ausgeführt haben, so überlassen wir es dem Leser, sich selbst den Charakter unsrer Vorfahren jener Zeiten zu entwerfen. Aus einer Handschrift eines ehemaligen Klosters von 1429 „) vernimmt man, daß das Kartenspiel im Jahr hier eingeführt wurde. Anfangs eiferte der Rath sehr dawider. Im I. ließ man einen Kürßner, Zchan Pirrin, schwören, „ daß er hünanthin, diewil er „ lebt, nicht mehr spielen wölle, hier noch anderswo, „ indem, wenn er es überführe, man ihm fine Augen „ ohne Gnade ausstechen solleZwey Jahre nachher wnrde auch einem Wachtknecht gedrohet, daß, falls er noch spielen sollte, man ihm die Augen ausstechen würde. Bald aber muß die Denkungsart steh darüber geändert haben. Im folgenden Zeitraum kam ein neuer Artikel der Besoldung des Bürgermeisters und der Rathsherren von Rittern auf, der jedem von ihnen einen Gulden für Spielgeld aussetzte, der aber freylich auch hernach aberkannt wurde. Daß man Obrigkeitlich die Unzucht duldete, scheinen mehrere Stellen zu beweisen, und unter anderm die Verordnung von i;84, „daß, bey Strafe einer jährigen Verweisung, alle Frauen, welche fahrende Frauen und Ffr n) IraÄLtus äs moribus As^. - / Geschichte -er Stadt und Landschaft Basel, von Peter Ochs, Ob er stzunftmeister.«.,. 17 9 6 . ' " ^- Dritter Band. Basel/ in der Schweighauser'schen Buchhandlung ISIS» Zu Folge des VorberichtS des zweyten Bandes sollte gegenwärtige Fortsetzung die zweyte Abtheilung des zwey- tenBandes heißen. Alle drey dazu bestimmten Abtheilungen können aber unmöglich in einen Band zusammengedrängt werden. Verständlicher ist es folglich , daß man diese Fortsetzung nenne, was ste eigentlich ist: sie macht einen dritten Band aus. V o r b e r i ch t, ^n seinen Münzbelustigungen (T'. VIII. p. 2Z0 ^nrio 1736.) drückt sich der Professor Johann David Köhler so aus: » Es ist demnach zu hoffen, daß, da anjetzo die „ Herren Schweitzer ihren Eifer und Fleiß in gründlicher „ Untersuchung und Beschreibung ihrer löblichen Landes« » geschichte wiederum erneuern, wir auch werden eine „ besser ausgearbeitete Chronik von der edlen Stadt ,, Basel zu gewarten haben." Möchte die Unternehmung dieses Werkes, bey allen seinen Mängeln, der wohlmeinenden Erwartung dieses Professors in etwas entsprechen! Geschichte d e r Stadt und Landschaft Basel. Zehnte Periode. Zehnte Periode. Zeitraum -er versäumten Gebiets - Erweiterung. 1401 — 1431 . Einleitung. 1. Kapitel. l4oi. 2 . Kap. 1402. 1403. i4o4. Z. Kap. Der Beginen-Streit / vor und nach 1405. 4. Kap. Bünde / 1405. 1406 . S. Kap. Kriegszug/ Ölten/ Dellspcrg und das Münsterthas. l4o6 i4os. 6. Kap. Krieg mit Oesterreich. 14öS — i4io. 7. Kap. Zeiten des zweyten AmmeisterthumS. i4lo — i4i7. 8. Kap. Die Basier für Oesterreich. i4i7. 1418. 9. Kap. Bischof Mönch/ Kriegszüge/ Bünde u. s. w. 1418—1423. 10 . Kap. Bischof Johannes von Fleckenstein. 11 . Kap. Gesetzgebung. 12. Kap. Handlung / Handwerker. 13. Kap. Finanzen. 14. Kap. StaLtwappe»/ Jnsiegel. 1S. Kap. Nachlese. . Zehnte Periode. Zeitraum der versäumten Gebietserweiterung. 1401 —l4Zl. Einleitung. Die Geschichte -es 15ten Jahrhunderts zerfällt, wegen der Basier-Kirchenversammlung, in drey Abtheilungen: Vor (1401 — 14Z1.) während (14Z1 — 144Z.) und nach dem Concilium (i44s — 1501 .) Die erste Abtheilung, welche den Stoff zu dieser loten Periode dargiebt, ist durch das Costnitzer-Concilium, so den Schweizern einen beträchtlichen Zuwachs an Macht verschaffte, merkwürdig geworden: ein Anlaß aber, welchen unsere Vorfahren versäumten. Dadurch sind wir auch berechtigt, diese Periode den Zeitraum der versäumten Gebietserweiterung zu nennen. s Zehnte Periode. Erster Abschnitt des I5ter, Jahrh. Erstes Kapitel. Von 1^01. ^Zn -er vorhergehenden Periode hatte man eine neue Auflage beschloßen. Die Kundmachung derselben geschah aber erst zu Anfang dieses i^oi Jahres/ und lautet im Eingang also: „ Wond ') wir von gemeiner Stadt wegen, großes Geld aufgenommen Hand, welches wir schwärlich zinsen, von solcher Sachen wegen, als minder Basel von dem Bistum zu der Herrschaft von Oesterreich Handen gekommen war, davon uns und unsern Nachkommen großer Gcbreste, Unfrieden und Schaden hätten entstehen können, die abzuwenden , dieselbe Stadt von der ehegenannten Herrschaft zu unsern Handen lösten, und darnach von dem Bistum und dem Kapitel eines ewigen Verkaufs gekauft haben; und dazu die Schlösser Waldenburg, Liestal und Homberg auch von dem Bistum, nach Ausweisung unserer Briefe, von redelicher Sache und Nothdurft wegen, und auch Schaden zu wenden, gekauft haben item, von der Richtung wegen, die wir vor Zeiten mit der Herrschaft von Oesterreich gethan haben, und viel Geldes gekostet, und durch welche unü die geschworn«» *) Daß wond im alten Deutsch so viel bedeutete, als Sintemal, Rachdem, oder Als, ist bekannt. Hier wagen wir folgende etymologische Muthmaßung: wond stehet dafür wonend, wähnend, denkend, betrachtend, erwägend. r) Nämlich: nach Ausweisung der Briefe, in welchen der Wiederkam vorbehalten war. I. Küp. Von i-ioi. 9 Briefe ') wieder herausgegeben wurden, so sie von uns hatte; item von des großen notdürftigen Baues wegen, so wir an unsre Stadt gethan, und der viel Geld gekostet hat, der aber uns, und männiglichem in unsrer Stadt, nun und hernach, Nutzen bringet; -) irem, von des großen Kosten und Schadens wegen, so wir im Kriege derer in Schwaben und von Straß- burg, unsern Eydgenossen, gehabt haben: so haben wir, mit Urlaub und Willen unsers Herrn von Basel und seines Kapitels, aus Pfaffheit, Klöster und Edelleute und mänuiglich, und auch auf uns und die unsern, ein gemeines Umgeld aufgelegt und geordnet, als hiernach geschrieben stehet, um die Schulden, so aufgenommen sind, als vorsteht, so weit wir mögen, abzutragen. Wer 10 000 Gulden hat, der soll zur Woche geben dreyßig Schilling Z) wer unter 10,000 fi. bis 7000 fl. 1 Pf> 5 ß. - d. . 7,000 - - 5000 - 1 Pf. - ^ ^ - 5,000 - 4000 - 1o - — - . . 4,000 - , 3000 , 10 - — - . 3,000 . 2000 - / - — -> -s 2,000 - - 1 5o0 - - — - ' 1,500 - . 1000 . 4 ^ — - - - 1,000 - 500 - — - ^ ^ — - , 500 - 200 . 3 - - - -- 200 - - 100 -— - 1 - 6 - - 200 - - 40 - — ^ 1 ^ ^ - 40 - - 10 - - - 8 - 0 Aus Anlaß der bösen Faßnacht, und der Erwerbung der kleinen Stadt. ") Der äußere Graben und die äußere Stadtmauer. ^) Vorausgesetzt, daß ein Gulden im Jahr 1401, wie im Jahr 1Z87 dreyßig Schilling werth gewesen, so belief sich diese Vermögens-Steuer auf ^ oder auf etwas mehr alS vom hundert jährlich. * 10 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des "teil Jahrh. wer 10 fl. hat mit Gewerbe, bezahlt zur Woche 6 Pfenninge; wer unter 10 fl. hat, und nicht dient, bezahlt zur Woche vier Pfenninge. ') Jeder Knecht und Jungfrau, die da dienen, geben von jedem Pfund, das ihnen zu Lohne wird, sechs Pfenninge jährlich, zu den vier Frohnfasten gleich getheilt, und soll das durch die Leute besorgt werden, denen sie dienen." Außer jener wöchentlichen Steuer, mußte man gleich Anfangs eine Art vom Eingangs-Abgabe entrichten, welche Vorgeld hieß. Sie bestand darin, daß einer so viel Gulden zu bezahlen hatte, als er wöchentlich Schillinge abführen mußte. Also gab z. B. derjenige, der 10,000 fl. reich war, gleich in der ersten Woche ZO fl. außer den wöchentlichen Zo ß. Folgt dann die Auflage auf die Handlung. „ Soll ein jeder von allerley Gut und Kauffmann- schatz, wo, und an welchen Stätten er es kauft oder verkauft, durch Mehrschatzung willen, von jedem Pfund vier Pfenning, und desgleichen vom Pf. herab zu rechnen, bis an einen Den. (man kauffe oder verkauffe, wenig oder viel) so oft als es geschieht. Fügte es sich aber, daß Einer zur Woche so viel kaufte oder verkaufte, daß es sein Wochengeld überträfe, so soll er es von dem verkauften und gekauften geben, und diese Woche seines Umgeldes ledig seyn; würde *) Die höchste Summe wird auf zehntausend Gulden aus. gesetzt. Soll man daraus schließen, daß der reichste Bürger damals nicht vielmehr in Vermögen besaß, als 10,000 fl. ? Oder, daß wenn er auch das dreyfache besessen hätte, er dennoch nur 30 ß. wöchentlich ent- richten mußte? Ersteres ist mir wahrscheinlicher. I. Kap. Von 1^01. 11 aber am Wochenumgeld mehr gebühren, so soll er auch das Mehrere geben, und nicht das Mindere." ') Hierauf kommt die Ausdehnung des Wein-Umgeldes: „ Ein jeder der Trinkwein in seinem Hause hat, den er und sein Gesind trinken, der soll von jedem Saum Wein, der also in seinem Hanse getrunken wird, zween Schilling zu Umgcld geben; und soll er auch, sobald der Wein ausge« trunken wird, sein Faß sinnen lassen, und sobald es gesinnet wird, sein Umgeld denjenigen bringen und geben, die darüber gesezt sind." Die besondere Auflage auf die Wirthe war wie folgt: „ Sie sollen von jedem Pfund, so sie lösen, es sey von Malen (Mahlzeiten,) vonFurer, von Heu und andern dergleichen Dingen, 4 Den. geben, -) zu dem Umgelde so jedem von ihnen aufgelegt ist, und wird." Wegen dem Handel mit Silber oder Gold wurde verordnet: „ Es soll auch ein jeder von einer Mark lötigen Silbers 4 Den. zu Umgeld geben, und von jeder Mark Bruchsilbers mit dem Zusätze auch 4 Den. so oft man die kauft oder »er- *) Dieß will sagen, daß einer nicht zugleich die Vermögens« steuer und die Handlungstaxe bezahlen, hingegen aber immer unter beyden die stärkste abführen solle. Es besitzt Einer z. B. 4ooo fl. dafür sollte er in einer Woche an Vermögenssteuer i Pf. entrichten. Er hat aber als Kaufmann für 90 Pf. Werth verkauft, und ist also für Handlungstaxe 1 Pf. to ß. schuldig, da wird er die Handlungstaxe, als die stärkste abführen, und nicht die Vermögenssteuer. *) Sie war also nicht mit der Handlungstaxe gleich stark. Allein das gewöhnliche Umgeld, wenn die Wirthe das Weinrecht erhielten, wurde außer dem bezahlt. 12 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. kaust/ einzig oder sammenthaft. Ein jeder Haußgenoß oder andrer / wer der sey, der 100 Gulden kauft oder verkauft / soll 1 Schilling davon zu Umgeld geben; item von 50 fl. 6 Den. item von 25 fl. 3 Den. und deßgleichen herabzurechneii/ man kauffe oder verkauffe die Gulden/ einzig oder sammenthaft." Ueber die Art der Vermögensschatzung findet man vorgeschrieben: » Ein jeder Mann oder Weib soll alles schätzen was sie habe« / eS seyen Häuser, Haußrath/ Bett, Bettgcwand und andre Güter, wie die genannt find / nur ausgenommen Harnisch/ Kleider/ Tüchlin-Gewänder, Peltz und dergleichen Dinge / die man nicht schätzen soll." Ferner von den Klöstern: ,> Ein jedes Kloster das reich ist/ soll von gemeinem Gute des Klosters 30 ß. zur Woche geben, also, daß weder Kirche, noch Klöster, Heiligthum, Zierathen, Bücher, Meßgewand, noch Kelche mit geschäzt werden sollen, in keiner Weise." „ item . so soll eine jede Person in demselben Kloster auch zur Woche geben, darnach fie hat, nach Ordnung dieses Um- geldes davor geschrieben. ') item, und auch von Korn und Wein, als auch davor geordnet ist. item, von Kauffen und Verkauffen; und zum Vorgelde zu Anfang von jedem Schilling einen Gulden, und desgleichen herab nach Markzahl. item , die anderen Klöster so arm find , als Gnadenthal und an den Steinen, sollen von einem Gute des Klosters unter 1 Pf. zur Woche geben, nachdem fich erfindet, daß es habe; und darnach auch von jeder Person darin besonders; item von knuffendem und verkauffendem. item von Wein und Korn, und das Vorgeld, als davor geluttert ist. item von der ') NachgehendS wurde beygefügt: „ also, daß fie ihre Kleider, Gewänder, Pelztüchlein, noch dergleichen Dinge, nicht schätze» solle." I- Kap. Von i4oi. iz weltlichen Priester wegen, auf jeden derselben soll man legen, darnach er hat, und von seinem Nutzen; item auch das Mühli- Umgeld." Verschiedene Artikel über die Vollstreckung selbst gehen dahin: „ Diejenigen denen empfohlen wird in die Kirchspiele zu gehen , sollen alle Leute, Weiber und Männer, sie haben Zünfte oder nicht, es seyen Vaginen/ Gutlerinnen, Tuchel- macherinnen ge Hufen, und wer sie sind, in Eid nehmen, und eigentlich an ihnen erfahren was sie haben, und nach ihren Statten (Schätzung,) auf sie legen, als davon geordnet ist. item, wer auch vernehme, daß sich jemand von unsrer Stadt entph lohen wolle, der soll eS bey seinem Eide, dem Bürgermeister oder dem Oberstenzunftmeister, oder seinem Zunftmeister eröffnen, so bald er es vernimmt; wie auch wenn er erführe, daß jemand nicht geschworen hätte. — wäre auch, daß jemand, wer es auch wäre, edel oder unedel, arm oder reich, bey uns seßhaft oder haushäblich, der sich mit uns in diesem Umgelde zugeben nicht leiden wolle, sondern sich das widerte zu geben, der oder die, sie wären bereits von unsrer Stadt gezogen, oder im Begriff weg zu ziehen, soll man in Eid nehmen, von unsrer Stadt zu ziehen, und mit Weib und Gesinde vor allen Creutzen unsrer Stadt zu seyn, und sollen nicht herein gelassen werden, sie haben denn zuvor ihr versessenes Umgeld bezahlt. Und soll dessen weder Edel nach Unedel erlassen, noch etwas geschenket werden, durch keiner Bitte willen, der Fürsten , Herren, Frauen oder jemand anders. Und soll jeder alte Rath dem neuen in den Eid geben, das also zu halten; und sollen die, welche als» ungehorsam wären, in unser Stadtbuch geschrieben werden. Und soll dieses Umgeld anfangen, und das vorgedachte ^ Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. Vorgeld jeder Geben vier Wochen nach dem heiligen Ostertag. ^ Wenn bey Errichtung neuer Auflagen einige Abänderungen in der Verfassung eines Staats vorgenommen werden, so geschehen solche gemeiniglich zu Gunsten der größeren Zahl. Damals aber sah man bey uns eben das Gegentheil. Der demokratische Theil der Verfassung, -) nämlich, die Erwahlungsart der Meister litt eine wich-- tige Abänderung, wie folgendes Gesetz es umständlich zeigt. Es enthält drey Hauptpunkte». Der erste betrift das Wahlrecht der Znnftbrüder, welches ihnen das neue Gesetz auf jenen Zünften aberkannte, wo ste es noch beybehalten , oder, wenn man lieber will, wo fie es bekommen hatten. Den Beweggrund dazu giebt der Rath also an: „ Es wären, sagt er, etwas Gebresten-araus entstanden. . . Es saßen bey der Menge der Zunftbrüder Fremde und Einheimische, die nicht wohl überlegten, und nicht wissen, konnten, was gemeiner Stadt, der Zunft und dem Lande Fn der Iahrrechnung von Joh. Bapt. 1^02 stehen, als Ertrag dieser neuen Auflage, 9,700 Gulden ausgeworfen, worunter die Vorgeld er Zweifels ohne auch begriffen waren. -) Der Beysttz der ZunstrathSherren im Rath, war nur dem Schein nach, demokratisch, indem ste zu sehr unter dem Einfluß der höhern Classen standen. Sie wurden, wie schon öfters bemerkt worden, von 2 Domherren, 2 Ritter» und 4 Achtbürgern erwählt, und konnten alle zwey Jahre verworfen werden. 15 I, Kap. Von 1461 . nützlich, ehrlich und gut wäre." So gegründet diese Ursache möge gewesen seyn oder nicht, so bemerkenswürdig bleibt es dennoch/ daß der Rath sich getraute/ eine solche Verfügung durchzusetzen. Der zweyte Punkt ist eben so wichtig/ und betraf die freye Auswahl der Wählenden- Die Zünfte wurden von nun an nicht mehr an ihre Zünfte gebunden/ sondern sie konnten ihren Meister aus andern Zünften nehmen: >> und mögen, sagt das Gesetz, unter sich selbst, oder in welcher Zunft es ihnen nützlich und gut vorkommen werde, einen Meister kiesen." Der dritte Punkt berührte die Wahlform selbst, nämlich den Austritt der Vorgeschlagenen und ihrer Verwandten, die Ergänzung der dreyzeh» Kiefer, und den Eid derselben. Nun folgt die Urkunde: „ Als in etliche» Zünften bey uns in unsrer Stadt, bey etwas Zeit vergangen, solche Gewohnheit, als wir vernommen haben, gewesen ist, daß sie auf solche Zeit im Jahre, so man neue Meister setzen soll, mit ihrer ganzen gemeinen Zunft, r) den neuen Meister kiesen und setzen, dabey viele Die Stiftungsurkunden die wir im ersten Bande mitgetheilt haben, zeigen, daß die Angehörigen verschiedener Zünfte, zur Zeit ihrer Errichtung, das Recht erhielten ihren Meister, und ihre Sechser zu erwählen. Hingegen lesen wir in dem Zunftbrief der Fischer und Schiffleute von 1ZL4, daß ihre Angehörigen dieses Recht dazumal nichtbekamen, oder nicht behielten. Wir sage«, nicht 16 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des istenJahrh. fremde und heimische Leute sitzen, ') welche, was zu merken ist, nicht als wohl in den Sachen gedenken, noch besorgen können, was gemeiner Stadt, der Zunft und dem Lande nützlich, ehrlich und gut wäre, ") davon etwas Gebresten gekommen ist, und fürbaßer kommen möchte, unsrer Stadt, uns und ihnen zum Schaden: darum sind wir, Arnold von BärenfelS, Ritter, Bürgermeister und die Räthe, neue und alle, der Stadt Basel, mit gutem Rathe darüber gesessen, in dem Jahre da man zählte nach Christus Geburt lausend vier hundert und ein Jahr, auf den nächsten Montag nach unsers Herren Frohnleichnams-Tag, künftigen Gebresten vorzusehen, indem das nöthig ist, und bedächtlich, eine Ordnung ausgesezt und gemacht, wir und welcher Maaßen eine jede Zunft in unsrer Stadt, sie sey zusammengestoßen, oder besonders, einen neuen Meister unter ihnen auf die gewöhnliche Zeit kiesen soll. Und wir sind auch dessen einhellig überkommen, daß eine jede Zunft in unsrer Stadt, neue oder alte Sechser und der Meister, so des Jahres gewesen ist, die behielten: denn der erste Meister und die ersten Sechser werden wohl von ihren Zunftgenossen erwählt worden seyn; man müßte denn behaupten wollen, daß der Rath oder der Bischof die ersten gesetzt hätte. *) Wärmn werden den Fremden die Einheimischen, und nicht die Bürger cntgegengcsezt, da man unter den Einheimischen sowohl die Bürger als die Hin- tcrsäßen versieben könnte? r) Nicht lauge wurde des Landes in den Eiden gedacht; wie eö die Folge oft zeigen wird. Also halten damals die RathSherren der Zuuft keinen Antheil an der Erwählung des Meisters. Da sie aber im I. iLL-j das Wahlrecht auch genossen, so fragt eö sich, I. Kap. Von 1401. 17 die doch in solcher Weisheit stehen , daß ste bedenken und besorgen unsrer Stadt/ ihrer Zunft und oeS Landes / Nutzen und Ehre, einen neuen Meister auf ihren Eid kiesen sollen und mögen/ unter steh selber/ oder in der Zunft/ welche ste dazu nützlich und guc dünket zu sey»; und/ ob das wäre / daß ste von ihnen eine»/ zwey oder drey ausschicken würden/ an dessen oder deren Statt mögen die übrige» Sechser und der Meister aus der Zunft andre nehmen / dre ste dazu dünket die allernützlichsten zu seyn/ um einen Meister mit ihnen zu kiesen, und sollen auch die dreyzehcn 0 vor gemeiner Zunft öffentlich schwören/ einen Meister zu kiesen / der ste der Stadt/ der Zunft und dem Lande der nützlichste und verfänglichste dünket zu seyn / und das nicht zulassen/ Niemanden zu Liebe, noch zu Leide / noch durch Freundschaft, noch durch Feindschaft/ noch in keinen Gefährden. Und wer also von ihnen, oder von dem mehrern Theil unter ihnen gekosen und gesezt wird, der soll auch dabey bleiben, ohne Widerrede. Und diese Ordnung gebieten wir, allen Zünften, und einem Jedem unter uns insbesondere, und andern der unsern, hinnanihi»/ bey den Eiden so ste uns geschworen haben, also getreulich und ohne Gefährde zu haften, und zu thun. Und ist auch diese wenn ste es etwan vcrlohreu? Allem Vermuthen nach, geschah es im I. 1Z82, wo die Meister zu gewöhnlichen Beyfitzern des NathS geworden find. ^ Unter ihnen selber. Bedeuten diese Worte,unter ihnen, zwölf Sechsern, oder, ohne Unterschied, unter sämtlichen Mitgliedern der Zunft? -) Nämlich, zur Vorwahl. Der vorgeschlagen wurde, mußte abtreten. 2 ) Das waren die zugezogenen Kiefer, um die Zahl der drenzehn zu ergänzen, welches noch heute zu Tage in Uebung ist. HL. Band. B 1 s Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 15ten Jahrh. Ordnung und Ueberkommnung in unsrer Stadt Buch geschrieben, ewiglich zu halten." Was die Meister-wahlen vetrift, so wurde hundert Jahre später das Gesetz aufgehoben: ,, 1504 . . . und als etliche Zünfte Zunftbrüder haben, die nicht bey ihnen, sondern bey andern Zünften dienen, da haben Meine Herren beyde Räthe erkannt."' „ daß die Zünfte keinen den Kiescrherren angeben, ') r, noch selbst zum Meister setzen sollen , er diene denn mit » derselben Zunft: und soll dieses kräftiglich gehalten „ werden." Die Verhältnisse der Stadt zum Reiche brachten ste in diesem Jahre um dreytausend Gulden. Auf Anstiften des Pabstes (LonftaLius IX) hatten einige Churfürsten, am 20. August l^oo., den Kaiser Wenzel abgesezt, und an dessen Stelle, Ruprecht, Pfalzgraf am Rhein, erwählt. Daraus war eine Trennung im Reiche entstanden. Nachdem die meisten schwäbischen Städte ihn zum Könige anerkannt, und die Herzoge von Oesterreich ihm den Weg nach Italien durch ihre Lande gestattet hatten, folgten die Basler ihrem Beyspiel nach. Dabey verfuhren ste aber ziemlich vorstchtig. Sonnabend nach Vartholomäy, zu Augspurg, bekamen ste vor allem die Erneuerung ihrer Privilegien. ') Die Kiefer bekamen von den Zünften das Verzeichniß ihrer Zunftbrüder, oder wenigstens ihrer Sechser. AuS einem spätern Gesetze, sollte man schließen, daß diese Angabe mit einer Empfehlung verbunden war. ') Die Gesandten waren Ritter Günter Marschalk Bürger, meister und der Achtbürger Fröweler von EhrenfelS. Die Gesandtschaft kostete 150 Gülden. I. Kap. Von Ei. is Zn Amberg, auf Joh. Bapt. Enthauptung/ erhielten sie die Bestätigung der Reichsvogtey und verschiedener Zoll- gerechtigkeiten / durch zwey besondere Briefe. Erst am Montag vor St. Michaeli) stellten sie eine Urkunde aus, in welcher, wie sie melden »wir .... Ruprecht ein« heüigund mit gutem willen, wie doch wir nüt eines Richs Stadt sind, für einen römischen Kaiser ha» ben wollen, und ihm gehorsam seyn zu thun, als einem solchen, wie unsere Vorder» und wir den römischen Kaisern undKönigen dahar gethan hant, und bei uns harkommen ist- wegen dem Krönungs Römerzug aber fanden sie sich mit ihm, um die Summe von 3000 Gulden, ab. Was den Bischof betrift, so ließ er es länger anstehen; denn erst im I. 1403 verlieh ihm Ruprecht die Reichs - Regalien, und es legte, in dessen Namen, Ritter Schwarz Reinhard von Seckingen den Eid der Treue beym König ab- Daß inzwischen Ruprecht den Basiern dennoch nicht günstig war, zeigt folgende Stelle aus unsern Rathsschriften. Heinrich von Lore hatte von Basler-Schiffleuten eine Abgabe, die man Grund« rühre nannte, widerrechtlich bezogen. Die Stadt erhielt von Ruprecht zwey Briefe wider diesen Eingriff deS von Lore." Allein » fügt der Rathschreiber hinzu: dieselben Briefe hant nützit genuzet, wand er wol ze Hofe was, und wir nüt" Eine bemerkenswerthe Erklärung! Insonderheit wen« ma» sie mit derartigen Stellen in der I2ten Periode vergleicht. Siehe den ersten Band x-x. 4SL. B 2 2v Zehnte Periode. Erster Abschnittdes isten Jahrh. Zweytes Kapitel 1402 . 1403 . 1404 . Aie Stadt hatte zwar Liestal in Besitz genommen; dadurch aber erhielt sie ntzch nicht alle Gerechtigkeiten, die zu einer vollkommenen Herrschaft gehören. In Folge des Feudal-Rechts waren die besonderen Befugnisse der Hoheit so zerstückelt, und durch Verpfandungen, Belchnungen, Friedensschlüße, in so viele Hände gerathen, daß die Huldigung der Unterthanen noch keine vollständige Gewalt ausmachte. Es war aber in dem Kaufbriefe von Liestal, Waldenburg und Homburg, die Auslösung der Pfandschaf- ten vorbehalten worden, und von dem Grundsatz wich der Rath von der Zeit nie ab, die abgesonderten Zweige der Hoheit nach und nach an sich zu bringen, alle Spuren von Zwischenherrschaft aufzuheben, und die doppelt verpflichteten Unterthanen zu unmittelbaren Angehörigen des Staats zu erheben. Den Anfang dazu machte der Rath im J. 1402 mit dem halben Antheil am Zoll zu Liestal, der den Edlen Wernher, Herrmann und Conrad Schaler verpfändet war; und wofür sie vierzig Mark löthigen Silbers bekamen. Unter jenem Zoll waren theils Umgeld, eigentlicher Zoll, Weggelder, theils Geleitsgebühren verstanden. Aus den Verzeichnissen dieser Gebühren vernimmt man, daß Gold, Silber und Bücher zollfrei) waren, und daß ein Jude, außer drey Würfeln und dreißig Pfenningen Zoll, noch einen Gulden Geleit geben mußte. II. Kap. 1 ^ 02 . 140Z. 141^. 21 Im gleichen Jahre 1402 zogen die Basler in den Fasten vor Gemar im Elsaß / so dem Markgrafen Bernhard von Niederbaden zugehörte. Mit ihm stand Kaiser Ruprecht/ theils wegen neuerrichteten Zölle»/ theils wegen seinen Verbindungen mit dem Herzog von Orleans / in schlechtem Vernehmen. Nach fruchtlos abgeloffenen Verhandlungen/ brauchte der König Gewalt. Und indem er und per« schieden? Reichsstände die obere und niedere Markgrafschaft verwüsteten/ belagerten Gemar der Freyherr von Rappoltstein / Basel und einige Städte im Elsaß. Nach einer kurzen Belagerung ergaben sich Burg und Stadt. Der Vizthum von Hohenstein und etliche Edelleute wurden gefangen, und das Ihrige erbeutet. Der Markgraf suchte Aussöhnung beym König / blieb bis auf wettern Entscheid in dem Besitz der streitigen Rhetnzölle / erhielt den halben Theil von Gemar wieder/ und bekam Hoffnung zum andern Theil/ welchen der von Rappoltstein indessen zu Handen zog. Unsre Stadt nahm bey diesem Anlaß 145 neue Bürger auf, als Heini Snell, Ulrich Jmhof, Cunrad JseliN/ Cunrad Meyer, Frey, Hänsili, Vrucker, Hans Rot/ Heinzmann Baseler, Ulrich Kellner, u. s. w. ') Den i4. November darauf, brach ein Austauf wegen der Münze aus. Nähere Umstände darüber finde ich nicht, ') Sie wurden nach den Zünften eingeschrieben, und von den Gesellschaften der kleinen Stadt wurde nichts erwähnt. Drey Jahre nachher aber, wird in einem solchen Ver- zeichniß, der kleinen Stadt überhaupt gedacht; im I. 1409 finden sich zwey Gesellschaften und im I. 1412 die drey noch bestehenden besonders genannt. 22 Zehnte Periode- Erster Abschnitt des i sten Jahrh. außer daß der im vorigen Zeitraum angeführte Auszug über den Wucher der Juden ungefähr in diese Zeiten gehöre. Wobey zu erinnern ist, das die Jnde» im I. 1^01 in verschiedenen Städten grausam verfolgt wurden- Zu Schaffhausen und Winterthur wurden 8 Z verbrannt. Zürich belegte sie mit einer schweren Geldstrafe, und wies sie von der Stadt weg. An vielen Orten wurden sie auch vertrieben. Den ersten Anlaß dazu gab zwar ein Jude von Diessenhofen, der, wie Tfchudi erzählt, (p- 6 10) einen vierjährigen Christenknaben durch einen Christen-Jüngling ermorden ließ, damit er ihm Christenblut verschaffe. Allein Erzählungen dieser Art haben fast immer die Judenverfolgungen begleitet, welche doch am Ende nur dahin hinausliefen, daß man sich ihres Geldes bemächtigte, und die Schuldbriefe tilgte. i-äoz. Innere Zwistigkeiten im Kanton Zug veranlaßten einen Krieg unter den Eidgenoßen. Die von Schweiß hatten eine Parthey mit Gewalt unterstüzt, und wider dieselben waren Zürich, Luzern, Uri und Unterwalden, 10000 stark, zu Felde gezogen. Bern, Basel und Sollo, thurn, die indessen Söldner ausstellten, schlugen sich in's Mittel, und brachten eine Richtuug .zu Stande, ') vermöge welcher die von Schweiß tausend Gulden auszahlen ') Ausgabe.Bücher: „den Söldnern, so die von Bern, von Sollorhurn und wir in gemeinen Kosten gchcbt hond: 208 Pf. 7 ß.. —. D. - So kostet die Bottschaft gen Switz von der Richtung wegen zwischen denen von Zürich und Luzern am einen Theil, und denen von Switz am andern Theil 161 Pf. 6 ß. 2 Den " II. Kap. 1 -W 2 . i4oz. i4y4. 2 Z mußten. Unsre Ausgabe-Bücher zeigen, daß wir auch etwas dazu beytrugen: „Item, stehet in denselben/ iZ Gulden an dieselbe Richtung ze Stüre/ umb daß die nit zerslüge." Ob nun schon der Beytrag nicht beträchtlich war/ so verdient doch der Beweggrund einiges Lob- Im gleichen Jahre am St. Martins - Tag / erneuerten die Straßburger und Basier ihren Bund von 1ZS9 auf fünf Jahre, und wider diejenigen / die zwischen dem Jura/ dem Schwarzwald/ und den Vogestschen Gebirge»/ ste beleidigen würden. Die Vizthum-und Vrodmeister-Aemter kamen am St. Thomas - Tag dieses Jahres in des Raths Gewalt. Diese Aemter hatten ursprünglich einen Theil der Judi« ' katur und der Polizey über die Brodbäcker zum Gegenstand/ und da jeder Zweig von Judikatur und Polizey mit Ein« fünften begleitet war/ so wurden nicht nur jene Aemter verpfändet/ sondern auch auf ihren jährlichen Ertrag gewisse Anweisungen verliehen/ oder auch verpfändet. Die Aemter selber hatte Bischof Immer von Ramstein gegen Wiederlosung einem hiesigen Bürger Hüglin von Lausten / abgetreten / der solche nun / mit Einwilligung des Bischofs Hümbrecht von Neufchatel / dem Rath zu Basel verkaufte / und zwar um vier hundert Rhein-Gulden/ für welche man ihm/ bis zur Bezahlung derselben/ vier und zwanzig Gulden jährlich als Zins bezahlte. Allein/ von den Ge- fällen des Vrodmeister-Amts waren fünf Viertel Roggen jährlich von den Bischöfen bereits verliehen. Die Stadt 2-4 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. entrichtete sie bis in das Jahr 1,6.47, wo sie dieses Lehen käusiich an sich zog. Außer dem war auch das Meßrecht des auf offenem Markt verkauften Gemüses vom Brodmeister-Amt abgesondert, und von der Vrodbäcker-Zunft bezogen/ welche es wenigstens im I. 1 Z 91 noch benutzte. Drittes Kapitel- Der Begiiien-Streit vor und nach l-äc> 5 . Bey zehen Jahre lang (i 5 oi—1-U1) richteten ,die Beginen Unruh und Zwietracht a»/ wodurch recht au den Tag gelegt wurde,, wie schädlich,. für. einen Staat, fremder Einfluß sey, vorzüglich wenn er von verschiedenen sich durchkreutzcnden, Seiten herrührU ..Die-Vegiiien. warsn eine Art Nonnen, die keine eigentlichM-Wühde , und vom Betteln, oder auch wohl von ihrer. Handarbeit lebten. Sie hatten graue Röcke an, und trugen-SchLeW. Sie lebten gemeinschaftlich in einer gewissen Anzahl , und in abgesonderten Häusern. Sie hielten -sich zur dritten Regel des heiligen Franeiscus, und wurden daher von den Barfüßern uuterstüzt- Ihre Patronin war die heilige Vegge, Urgroßmutter des ersten -Königs deszweyten Stammes in Frankreich. Es scheint, daß sie eigentlich zu jenen Beginc» und Vcgharten nicht ganz gehörten, die der Pabst Clemens V. im I. l 6 it, auf dem Concilium zu Vienne, als Schismatiker verurtheilte- Diese lehrten, daß, wenn -er Mensch einen gewissen Grad von Vollkommenheit erreicht hätte, er weder zu bethen, noch zu fasten brauche, ili. Kap. Der BegmemStreit vor! u. nach i L 05 .25 und weder den Kirchengefetzen, noch menschlichen Behörden unterworfen sey. Im I. 1 ) 2 S sollen schon 13 Beginen.das Haus, wo jezt die Schmiede-Zunft stehet, bewohnt haben. 1 Nach- gehends stndet man sie ^ in allen Quartieren- und Vorstädten vertheilt, wo sie mehr als zwanzig Häuser besaßen, die sich durch Kreutze an den Thüren von den andern unterscheideten. Ihre Anzahl wuchs bis auf äSoo an, die den Schweiß des fleißigen Bürgers im Mäßigung verzehrten. Daß man den Unwillen wider .sie-,nicht immer zu Herzen faßte, zeigt ein Urtheil des Raths (1Z7Z), durch welches einer, der eine Begine .übeft geschlagen, und ihr eine Rippe entzwey gestoßen hatte, nur für ein Jahr verwiesen wurde. Zu Anfang dieses Zeitraums fingen einige an, ihre Ansschaffüng ! mit Ernst',zu betreiben. Nach und nach ham'ten sich die Anklagen wider sie. >, Sie wissen alles was in einer Stadt vorgehe; sie seyen gedungene Lobrednerinnen; sie geben sich mit Gauklerwundern ab; sie. mischen sich in alle Ehe- händel; .Eheleute scheiden eigenmächtig von einander, begeben sich in ihren vermeinten Orden, und kauffen dann die Erlaubniß des Beyschlafs; sie treiben heimliche Unzucht, oder geben Kupplerinnen ab; sie rauben den wahren Armen die Almosen gutthätiger Christen; sie i) Z. B. drey in der St. Johanfer Vorstadt, wovon eines St. Änthoni gegenüber; eines unke» am St. PeterS Stift, über dem Kalten Keller; eines innerhalb des Spahlen-SchwibogenS, so nach der Stiftung der Uni, versität, die L'n-s» genannt wurde, u. s. w. 26 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 15 ten Jahrh. rühmen sich vollkommener zu seyn, und in dem Leben Jesu gleichförmiger zu wandeln als andre Laven; sie Haben mit den österreichischen Landvögten in den umlte. genden Gegenden geheime Verständnisse." Ihre Gönner und Beschützer waren, wie gesagt, die Barfüßer, deren Beyschläferinnen sie sogar genannt wurden, wie auch die vornehmsten im Rath, als unter an- der« beyde Bürgermeister, Ritter Günter Marsch alt und Ludmann von Rotberg. Hingegen hatten ste die Dominikaner und die Augustiner wider sich. Vor allen aber, zeichnete sich unter ihren Anfechtern Johann Mulbrrg aus- In seiner Jugend war er ein Schuhsticker in der kleinen Stadt gewesen. Aus eigenem Triebe besuchte er die Schule, und machte so schnelle Fortschritte, daß er bald in den Dominikaner-oder Prediger-Orden aufgenommen wurde, und mit unbeschreiblichem Beyfall die Kanzel bestieg. Seine Hauptsätze wider die Begiuen waren, daß das Betteln, ohne Erlaubniß der Kirche, denjenigen verboten sey, die sich mit ihrer Handarbeit nähren können, und, daß ste als frevle und unbesonnene Leute zu strafen wären, indem sie sich für vollkommener hielte»/ als andere Layen. Die Rechtsgelehrten stimmten ihm auch nebst der Erklärung bey, daß die Beginen in den geistlichen Rechten verbannet seyen. Viele Nachrede und Ungunst lud Mulberg dadurch auf sich, dieß schreckte ihn aber so wenig ab, daß er, in den Fasten des I. 1405, die allgemeinen Sitten selbst angriff, und wider Laster, Ehe-ruch, Gotteslästerungen, Stolz, Ueppigkeit, m.Kap. DerBegmen-Streit vor u. nach ^l^os. 27 Spielsucht mit Ernst predigte, und von dem Rath ein Mandat auswirkte, in welchem dieser selber gestehet, daß er, durch die Beredsamkeit der Prediger dazu bewogen worden sey. Bald darauf zog Mulberg auch auf Aberglauben, . Ketzereyen, Winkel-Predigten, und den geheimen Unterricht der Beginen los, also, -aß der Bischof, das Kapitel und die Räthe steh genöthiget sahen, dem Ossictal-Gericht die Anstellung einer förmlichen Inquisition aufzutragen. Mein zwey vornehme Beysitzer dieses Gerichts, deren Verwandte angeklagt wurden,hätten bald durch ihre Drohung der Untersuchung ein Ende gemacht, wenn nicht aus Mulbergs ernstliche Predigten, die Domherren und Räthe etliche Com- miffarien zu den Richtern verordnet hätten- Den 25ten Juny hielt Mulberg im Chor des Münsters, vor der. Geistlichkeit und vielen vom Adel eine feyerliche Disputation wider , die Beginen, welche über vier Stunden lang dauerte. Die Prediger-Mönche hatten ihre besten juridischen Bücher, zur Belegung der angeführten Sätze, bringen lassen. Das Chor war mit schönen Teppichen, Pulpeten und Stühlen geziert, und der Boden mit GraS bestreuet- Die Schlußpunkten ließ man durch Abgeordnete den Gelehrten zu Spcyer und Heidelberg vorlegen, die solche bestätigten. Die Barfüßer aber nahmen die Beginen öffentlich in ihren Schutz auf, und da sie deswegen, als verbannte Leute, von andern Geistlichen bey ihren gottesdienstlichen Verrichtungen nicht geduldet wurden, warfen sie sich zu Richtern des Mulbergs auf, erklärten die übrige Geistlichkeit der Stadt in den Bann, 28 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i Zten Jahrh. und belegten selbst ihre Klosterkirche mit dem Interdikte. Der Bischof ergriff aber strengere Maaßregeln gegen die Beginen; viele verließen ihren vermeinten Orden; der Rath befahl den übrigen die Stadt zu räumen, und ließ alle ihre Häuser beschließen. Nun erfuhr mau, daß die Barfüßer die Sakramente in geheim -) den Leuten darreichten. Der Bischof that sie daher in den Bann, und befahl, daß wo ihnen Unterschleif gestattet -würde, Interdikt gehalten werden sollte, bis drey Tage. nach ihrem Abschiede; und da sie dennoch in der Stadt geduldet wurden, ließ'man im November-dasi Interdikt läuten, und alle'Kirchen- zuschließen« Dem zu Trotze, öffneten die Barfüßer ihre Kirche wieder, und sangen öffentlich, also, daß-die Bürger keinen Gottesdienst mehr hatten, als eben in der Kirche,; wo es ihnen verboten war. An dem Verbots hielten sich etliche Frauen vom Adel nicht, aber daraus entstand auch großer Unwille. Unversehens langten Befehle des Pabstes ein, welche die Barfüßer ins geheim ausgewirkt hatten. Das Interdikt wurde aufge- hoben und Mulberg nach Rom gesandt. Die Ruhe war von kurzer Dauer. Der Rath mußte Aufläuft besorgen, eingedenk des Jahres 133 Z, wo der Pabst einen Geistlichen mit scharfen Bann-Briefen geschickt hatte, die er wider den Kaiser Ludwig und wider die Stadt öffentlich anschlagen sollte. Der Legat wurde durch das erzürnte Volk über die Pfalz hinab in den Rhein gestürzt, und als ') Sie brachten solche in ihren Ermeln, ohne Kerzen und Glöcklein in die Häuser, m. Kap. Der BeginemStreit vorn- nach 1-L0A. 29 er unverlezt im Wasser weg zu schwimmen versuchte, wurde er von etlichen, aus den herbey fahrenden Nachen, zu Tode geschlagen. Das nämliche Volk verjagte damals die Barfüßer und die Dominikaner, die in Folge des Interdikts den Gottesdienst nicht versehen wollten, aus der Stadt, und schrie denselben nach: Sie sollten lesen oder fingen, oder aus der Stadt springen. Wir kehren aber zu dem Beginen-Streit zurück- Im Jenner 1406, starb eine derselben in einem Dorfe jenseits. Die Barfüßer holten ihren Leichnam öffentlich ab, und führten solchen durch die Stadt auf ihren Kirchhof. Man läutete wiederum Interdikt. Die Räthe bemühten steh vergebens die Aufhebung desselben zu erhalten, und die Domherren, nebst den übrigen Geistlichen verlangten vor allem, daß die Verstorbene ausgegeben werde. Doch, zu Verhütung eines Aufstandes, wurde endlich der Gottesdienst in so weit erlaubt, daß diejenigen, die mit den Barfüßern Gemeinschaft hätten, in sechs Tagen davon abstehen sollten- Indessen hatten sich die Barfüßer an den.päbstlichen Hof gewendet, und im Sommer erhielten sie eine Bulle, deren zweydeutiger Inhalt ihnen günstig zu seyn schien. Der Rath war geneigt, die Vollstreckung zu gewähren; der Bischof widersezte sich; etliche Beginen schlichen sich dennoch wieder in die Stadt hinein; und da eine derselben es wagte, den 25. November, auf offener Straße, in ihrer Beginenkleidung sich zu zeigen, so wurde sogleich In- terdikt geläutet, und bis nach Andreä, wo diese Schwestern heimlich die Weite gaben, forlgehalten. 30 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i tten Jahrh. Nun nahm sich der Markgraf/ Rudolf von Hochberg und Röteln, der Veginen und Barfüßer an; und da er zwey seiner Töchtern in das Klosier zu St- Clara jenseits that/ ließ sich die Markgrästn, ihre Mutter/ vor den eingeladenen Frauen vom Adel dahin vernehme»/ daß wer Sie Barfüßer nicht ehren wolle/ keine Gnade und Freundschaft von ihr zu erwarten habe- Dieß vermochte so viel/ daß man diesen Klosterleute», von Termin zu Termin/ bis Pfingsten 1 -W 7 , die Haltung des Gottesdienstes gestattete- Sie giengen aber weiter/ und bestatteten den Ritter Rudolf Vitzlhum in ihrer Kirche zur Erde / obschon der Domcustos dessen Leiche mit Arrest belegt hatte. Während dem war Mulberg am päbstlichen Hofe auch nicht müßig geblieben. Die Anhänger der Beginen mußten sich zum Ziel lege»/ oder die Stadt räumen/ und die Barfüßer dursten den Winter hindurch weder predigen, noch mit Jemanden Gemeinschaft haben. Die Sache war aber noch nicht ausgemacht. Beyde Partheyen führten zu Rom mit großen Kosten ihren Prozeß im I- i-los immer fort und die Barfüßer behielten ihre Anhänger. Ein Sohn des Bürgermeisters Marschalk wurde bey ihnen begraben, ob er schon auf dem Sterbbette sich erklärt hatte, daß er dem Bischof gehorsamen wolle. Ein anderer Umstand flößte neuen Muth ein: die Kirchen- versammlung zu Pisa erwählte (isten Juny 1/09) einen dritten Pabst, Alexander den V, und dieser war von dem Barfüßer--Orden. Der Bischof von Constanz ließ zwar die Veginen aus seiner Diverse, zu welcher die kleine m. Kap. Der Beginen-Streit voru. nach i"i0L. St Stadt gehörte/ verbanne»/ also Saß -er Rath sechzehn von ihren Häusern in der kleinen Stadt dem Spital, und allen ihren Hausrath den Barfüßern übergab. Allein, da die Geistlichkeit zu Basel den neuen Pabst (nach St. Thomas) anerkannte, und der Bischof solches bestätigte, benuzten die Barfüßer die Gelegenheit, und erhielten eine Bulle, die den bisher zu Rom geführten Prozeß zernichtete, und die Gegenparthey in die Kosten ver- urtheilte. Wider den Willen der Geistliche», die vor dem Urtheil appelliren wollten, willigten die Domherren und der Bischof in einen Vergleich ein, und die Beginen wurden wieder hereingelassen, zwar nicht losgesprochen, aber als solche verkündet, die nicht bännig wären. Doch war dieser Sieg auch nicht von langer Dauer. Johannes Pastor, ein Priester des Münsters und Schulmeister auf Burg, *) der in seinem Eifer wider die Be- ginen, den Mulberg immer unterstützte, predigte am Sonntag vor dem Palmtag 1^10, mit einem solchen Erfolg, daß fie in Verachtung geriethen. Die Knaben sangen auf den Gassen Lieder wider ste, und schalten sie Kabisköpfe. Ueberdieß starb am 3 . May 1^10, -er Pabst Alexander V, und dazu kam noch die Errichtung *) Auf Burg ist ein uralter Ausdruck, mit welchem der Raum bezeichnet wird, so die Pfalz, das Münster, den Münsterplatz einfasset. Er deutet auf die Zeiten der Römer und der fränkischen Könige, wo statt einer Kirche, eine Burg dort stand, ein Ktunimeawm, vsrteUum, xslstium. 62 Zehnte Periode- Erster Abschnitt des i sten Jahrh. -es Ammeisterthums. Der erste Anmreister, Hans Weiler, war der Beichcsohn des Joh. Pastors, der ihn mit Nachdruck aufmahnte/ daß er der Beginen Aergernisse sollte abstellen helft». Weiler bekam, wider den Bürgermeister Marschalk, das Uebergcwicht im Rathe, der die Barfüßer vor sich bescheiden ließ , und sie ermähnte, die Beginen dahin zu weisen, daß sie von ihrer angenommenen Lebensweise ablassen sollten. Die Barfüßer beriefen sich zwar auf ihre Bullen und Privilegien. Allein, so bald das Volk es bemerkte, daß die Obrigkeit den Beginen auch nicht günstig war, so wuchs die Verachtung gegen sie immer mehr und mehr; man riß ihnen die Schleycr herab, bcgosi sie mit Wasser, warf sie mit Koch, trieb sie aus den Kirchen, also daß sie nur bey den Barfüßern Unterfchleif und Sicherheit fanden. Eine glückliche Entdeckung gab ihnen den Herzensstoß. Seit einigen Wochen suchte ein Bürger vergebens seine Frau, die ihn heimlich verlassen, und ihm dabey vieles weggenommen hatte. Ein Barfüßer, der sie verführte, hatte sie in seinem Kloster versteckt, und machte die nöthigen Anstalten zu ihrer Flucht. Als nun beyde schon ihren Zeug in das Schiff gebracht hatten, welches sie wegführen sollte, wurden sie von dem Manne ertappt, der Alles mit Arrest belegte, und sogleich den Rath anrief. Auf diese Entdeckung folgten andere mehr; insonderheit, daß die Barfüßer am pabstlichen Hofe auf eine betrügerische Weise gehandelt, und auch, gleichwie die Beginen, mit den österreichische» Laiidvögten und Edelleuten in geheimen Ver- in. Kap. Der Beginen-Streit vor u. nach 1^05. zz Verständnissen gestanden waren. Aus diesen Ursachen kündigte ihnen der Rath das Bürgerrecht auf. Doch wurden ste in dem Banne der Dörfer Muttenz und Pratteln geduldet; denn in der Folge trifft man solche imEngen- thal, im Rothenhause und im neuen Schauenburg an- Sie wurden sogar angehalten, die Zunft zu Webern anzunehmen, falls ste hieher ziehen wollten. ') Was die Barfüßer betrift, so wurde zu ihrer Bestrafung der Wo- chenmarkt, der bisher vor ihrem Kloster gehalten worden, und ihnen Opfer und Einfluß verfchafte, auf den Münsterplatz verlegt. Siegend bestieg nun Joh. Pastor (Lichtmeß 141i), die Kanzel im Münster, und predigte, in Gegenwart des Bischofs, über den Text: „ Herr hast du nicht in deinen Acker guten Saamen gesäet ? woher ist denn dieses Unkraut?" Die Wirkung der Predigt war so schnell, daß der Bischof sich mit dem Rathe über die gänzliche Ausrottung -er Be- ginen verabredete. Man untersagte ihnen die Stadt- Und zehen von ihren Häusern, welche der Rath noch nicht vergeben hatte, wurden dem Bischof übergeben, der ste verkaufte, und aus dem größten derselben 650 Gulden löste. Endlich kam Joh. Mulberg vom Hofe des Pabstes Gregorii XII wieder zurück, und war mit dem Auftrag versehen, die Abtrünnigen seinem Gehorsam j» unterwerfen. *) Sieh den 2ten Band 169. III. Band. C Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 15ten Jahrh. Alexander der V war, wie bereits gemeldet worden, nach einer kurzen Regierung mit Tode abgegangen, doch lebte noch der Gegenpabst Benedikt der XI l. Mulberg predigte im Münster und anderswo mit solchem Zulauf, daß die Kirchen die Menge nicht fassen konnten. Weil er aber wider die Laster und Unzucht der Geistlichen auch scharf herausfuhr, ergriff man den Umstand, daß er dem Pabst Gregorius anhienae, vbschon das Concilium zu Pifa denselben für einen Ketzer erklärt hatte, um ihm die Kanzel zu verbieten. Er verließ die Stadt, und starb nachher in einem Kloster im Blsthum Speyer- Die Nachkommenschaft aber suchte sein Andenken zu rächen. Es wurde erzählt, daß in der Nacht vor seiner Abreise, als er vor der Thüre des großen Münsters „8aIvÄ reZ'iNL" sang, die Thür von selbst aufgegangen sey, damit er vor dem Altar -er H. Jungfrau das Gebeth verrichten könne. Auch soll er Begebenheiten vorgekündet haben, die steh in der Folge ereigneten. Er sagte einst: ,, O freue dich Basel, großer Ehren; denn in dir, » soll es rein werden, und in dir sollen die Pfützen ,, aller Ketzereyeu geoffenbaret werden. Freue dich Basel, » daß die Wurmnester, aus welchen alles Böse entstan- „ den ist, in dir sollen zerstreuet werden- Aber es muß „ mit großer bitterlicher Arbeit geschehen. Ich mag die ,, Zeit nicht erleben; allein es fitzen etliche vor meinen » Augen, die es erleben werden." Er sagte auch: „ Zu Basel wird Rom so feil, daß fie zu dir kom- » men werden, wie zu dem Stuben-Ofen, und dich m. Kap. Der Beginen-Streit vorn. nach 1^05. zz » bitten um Herberge/ und du wirst ihnen Herberge „ geben. Freuet euch alle reine Herzen / denn die Ehre „ Gottes zieht daher. Es muß eine Reformation gesche- n heil/ es sey recht wem lieb oder leid. Wollen die » großen Prälaten und Herren nicht dazu thun, so werden „ die harten Steine so oft reden, bis eine Reformation geschieht." Nun behauptete man nach hundert und mehr Jahre»/ -aß diese Reden Weissagungen waren die stch auf unsre Reformation von 1529 bezögen. Doch ließen sie sich ehender auf das baselische Concilium anwenden, falls man geneigt wäre, etwas prophetisches hier zu finden. Viertes Kapitel. Bünde 12 / 05 . 1406 . Dienstag nach Valentini 1405 erneuerten die Städte Basel und Straßburg ihren Bund / zu Handhabung ihrer Freyheiten : „ Würde eine derselben die andere mahnen, daß sie ihr Volk zur Landwehre leyhn, dazu sollen die von Straßburg nicht mehr als vierzig Gleefen/ und die von Basel nur dreyßig Gleefen geben. Jedes Gleefen soll mit drey Hengsten und Pferden mit ganzem Harnisch wohl ausgerüstet seyn, und soll ein Knecht auf einem dieser Pferde ein gewafneter Knecht seyn, der einen Spieß in der Hand führe. Die Stadt, welche mahnt, soll den Gleefen für Abgang, Kosten und Schaden einen halben Gulden täglich geben. Würde man aber zu Felde liegen, so soll jede Stadt ihre besondern Kosten auf C 2 3 6 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. sich haben- Sollte endlich eine Stadt nothwendig finden , ein Schloß oder Festine»/ mit Hülfe der andern, zu besetzen oder zu belagern, so wird sie es dieser verkünden, um daß sie drey von ihren Räthen gen Dreyfach innert acht Tagen schicke, die mit zwey abgeordneten Räthen der mahnenden Stadt sich berathen werden. Dem Spruch dieser Fünfe wird man nachkommen; und die Belagerungökofien soll die mahnende Stadt ausrichten." Außer diesem Bunde wurde aber ein Beybrief errichtet, der vermuthlich ein geheimer Artikel desselben war, und das Versprechen enthielt, sich auf keine Weise mit der Herrschaft Oesterreich, ohne Wissen und Willen der andern Stadt, zu verbinden und vereinigen. Im gleichen Jahre, am Creutztag zu Herbst, verband sich Straßburg auf s Jahre mit dem Erzbifchof Johann von Maynz, dem Markgrafen Bernhard von Baden, dem Grafen Eberhard von Würtemberq, und verschiedenen Reichsstädten in Schwaben- lieber diese Verbindung wurde ein besonderes Instrument den Baslern zugestellt, entweder zur Nachricht, oder weil sie ihre Einwilligung dazu den Straßburgern ertheilt hatten. Die Vasler schloßen auch In diesem Jahre zwey Neutralitäts - Vertrage. Der eine wurde mit Thüring von Ramstein, Herren zu Zwingen und Gilgenberg, errichtet, der fich auf fünf Jahre ver. pflichtete, still zn fitzen, wenn die Stadt Basel bekriegt werden sollte. Der andere Vertrag geschah mit dem Mark. grasen Rudolf von Hochberg, Herren zu Röteln, der gleichfalls versprach still zu sitzen, und den Feinden -er Stadt nicht behülflich zu seyn, falls sie Krieg gewinnen IV. Kap. Bünde. 1405. 1406. Z7 sollte. Im folgenden Jahr 1406 erneuerte der Markgraf das Versprechen, und die Stadt machte sich anheischig ein Gleiches zu beobachte« / doch mit Vorbehalt des Bischofs/ des Stifts / und der Eidgenoßen von Straßburg / Bern und Solothurn / mit welchen sie vorher verbunden sey / und welchen sie helfen müsse. Am Gallitag 1^07 verwart« delten sie den Vertrag in einen fünfjährigen Schutzbund: „Sie wollen einander/ bey ihren geschworn«» Eide»/ sechs Meilen Weges lang und breit um die Stadt Basel/ nach allem ihrem Vermögen behülfiich seyn. Außer diesem Bezirk von sechs Meylen bis zehen/ soll der Markgraf/ innert acht Tagen nach der Manung mit vier Spießen/ und die BaSler mit acht Spießen zu Hülfe eilen / zu bevden Theilen wohl ausgerüstet/ mit drey Hengste» und Pferden/ mit ihrem ga». zen Harnisch. Der Markgraf behält den römischen König/ das Reich / den Bischof von Basel / das Stift, die Herrschaften von Oesterreich / und den Markgraf von Baden vor. Hingegen werden von Seite Basels der römische König / das Reich / der Bischof/ das Stift/ und ihre Eidgenossen von Straßburg/ Bern und Solothurn ausgenommen." Am gleichen Tage aber/ welches wohl zu bemerken ist/ stellte der Markgraf einen Beybrief aus/ worin er sich dahin erklärte, daß, wenn die Basier von denjenigen, die er in dem Bundsbrief vorbehalten habe, oder diese von den Basiern bekriegt werden sollten, er dann gegen beyde Theile still bleiben, und sitzen wolle. Uebrigens wurde der Bund, im I. 1^12, wieder auf acht Jahre verlängert. Außer diesen Verfügungen, welche zeigen, daß die Vasler einen Krieg befürchteten, bemerke ich folgendes: Zum ersten die Annahme eines Büchsen« 3» ZehntePeriode.'Erfter Abschnitt des i5ten Jahrh- Meisters Engelbrecht Aptgott von Milenstadt, dessen Ve- stallungsbrief von Galli l„o5 datirt ist. ') Zweytens/ließ der Rath einen Vorrath an Früchten von ungefähr 2 üoo Säcken anschaffen. Im folgenden Jahre 1406 wurde eine Kriegs-Commission von neun Personen niedergefezt, welche üus dem Bürgermeister, dem Oberstzunftmeister, einem In demselben verspricht er der Stadt Büchscnmeister und Diener zu seyn bis an seinen Tod; mit seiner Kunst aus Düchserr zu schießen/ und was dazu gehört, gegen die Feinde der Stadt zu dienen; zu der Stadt Büchsen, Pulver und Büchsengezeuge ernstlich zu sehen, und guten Rath zu thun. Er verspricht auch seinen Sohn Hans, förderlich seine Kunst zu lehren, damit dieser der Stadt dienen könne, falls der Vater Alters oder KrankheitS halber nicht selber dienen würde. Dagegen wird ihm folgende Besoldung zugesagt: jährlich so lang er lebt, 65 rheinische Gulden, 10 Vierzel Korn, ein halbes Fu. der Wein, und acht Ellen Tuch zu einem Rock, vom nämlichen Tuch, als man den vier Rathsknechtcn giebt, mit Pelz gefüttert, und ohne Lappen, welchen Rock er an dem Tage tragen soll, wo ein neuer Rath auf Burg gesezt wird. Ferner wenn er bey der Belagerung oder Beschütznng einer Beste dienet, außer der obigen Be. soldung, die Speisen. Wenn er in der Stadt dem Brich- senzeug Rath thut, und daran werket, so viel zum Tag- lohne als der Stadtwerkmeister bekommt, wenn er für die Stadt werket. Endlich freye Wohnung auf dem Thurm so man Chutter. Thor nennet. Außer dem wurde ihm auch das Bürgerrecht verehrt. Der Bestallungsbrief sagt: „ damit der Stadt Sache auch seine Sache heißen möge, so hat ihn der Rath zum Bürger angenommen, rmd ihm versprochen zu geben" u. s. w. IV. Kap. Bünde. 1405 . 1406 . Z9 Ritter, zwey Achtbürgern, zwey Rathsherren von Zünften, und zwey Meistern bestand. Sie bekam Sonnabend vor Mittenfaffen in Auftrag ,, auf-er Stadt Feinde zu stellen, und von des Krieges und der Stadt Feinde wegen, alles zu verhandeln, zuordnen, und zu thun, was sie der Stadt Nothdurft, Ehre und Frommen zu seyn erachten wär. den- Und falls sie jemand darum bekümmern oder schädigen sollte, den versprach der Rath so viel und hertig. l t ch zu strafen, bis ihnen genug geschehe." Ferners bemerke ich, daß die Herrschaft von Oesterreich eine nähere Ver« einigung angetragen hatte, welche aber in einer Zusammenkunft in Straßburg zu Anfang des I. i4oö, sich zerschlug; und daß der Rath ungefähr um diese Zeit zwey Tagsatzungen zu Germersheim und zu Worms besuchen ließ. Aus dem Allem ergiebt sich, daß ein Gewitter sich zusammenzog, welches die Basier und ihre Verbündeten zu vertreiben trachteten. Allem Anschein nach, warman um die Unterhandlungen besorgt, welche zwischen dem König Ruprecht und dem Herzog von Oesterreich gepflogen wurden. Dieser bewarb sich um die Reichsvogtey in Schwaben , welche die Wiedererrichtung des Herzogthums nach sich gezogen hätte. Die von Seite Oesterreichs angetragene nähere Vereinigung war also nur eine Falle, oder ein Mittel den Basiern die Hände zu binden. 4 o Zehnte Periode. Erster Abschnitt des istenJahrh. Fünftes Kapitel. Kriegszug. Ölten, Delsperg und das Münfterthal- Ioh. von Froburg- 1406. 1407. 1409. ^Zm Jahre tälo unternahmen die Basier aus folgendem Anlaß einen Kriegszug auf Pfeffingen, eine starke Beste der Grafen Bernhard und Hans von Thierstein. Diese Grafen waren Bürger zu Basel und standen in vollem Kriege H mit der Herzogin Catharina von Burgund, des Herzogs Leopold des IV von Oesterreich Gemahlin deren Leibgedinge ihr im Sundgau waren angewiesen worden. Wahrend des Krieges legten die Grafen allen Handel und Wandel mit den Basiern nieder, vermuthlich weil diese keine Lust bezeugten, sich in den Streit zu mischen, und ihnen beyzuspringen- Einst aber verfolgten sie zwey Krirgsknechte der Herzogin bis auf Baselboden und nahmen solche gefangen. Ungestraft wollte der Rath diese feindliche Betretung der hiesigen Gränzen nicht wissen, und sechs Tage vor Martini, unter dem Bürgermeister Arnold von Bärenfels, ließ er die Bürger vor Pfeffingen ziehen- Sie kehrten aber den nächsten Sonntag darauf in der Nacht wieder zurück, weil die Grafen sich inzwischen mit ihren ') Die Veranlassung dazu war, nach Einigen, daß der Herzog Leopold die Herrschaften Blumenberg und Takten- rieb den Grafen entzogen oder ausgelöset hatte. -) Catharina, Tochter des Herzogs und Grafen von Bur- gnud, Philipp des n, vermählt in« J.iZss, mit Leopold, Herzog von Oesterreich. v. Kap. Kriegszug, u. f. w-i4o6. i4o7. i4os. 4i Feinden zu einem Waffenstillstand verglichen hatten. Bey diesem Auszug wurde eine beträchtliche Anzahl neuer Bürger angenommen, als unter andern: Cunz Hofmann, Claus Beck, Peter Brändlin, Hemmann Gebhart, Hans Lin- denmeyer, Hemmi Brand , Cuni Zwinger, Martin Syffritk Rudin Scholle, Rudi Keller, Rudi Schilling, Ulin Oswald, Fritze Müge, Dietrich Humbel, Peter Heß, Hemmann Snewelin, Heinrich Wieland, Hans Jmhof, Heinrich König, Hemmann Engel, Hans Lutz, Oberlin, Blum, Heinrich Dietrich, Hans Stehelin, Heinrich Brenner, Hans Roth, u. s. w- Im gleichen Jahre vauete der Bischoff, Hartmann Mönch, ein Lusthaus in einer Wiese, langst der Birs, in der Gegen- von Muttenz so Fröscheneck genannt wurde. Während der Kirchenversammlung hielt sich der damalige Bischof öfters da auf. Von dem Lustschloße aber ist kaum der Name, und elwan einige Stücke von altem Gemäuer übrig geblieben. Im 1.14o7 kamen die Basler zum Besitz des Städtleins Ölten- Dieses bischöfliche Lehen war dem Herzog Friedrich von Oesterreich verpfändet. Der Rath hatte die Sachen so vorbereitet, daß der Herzog ihm solches um den Pfand» schilling von zweytausend Gulden abtrat. Sogleich, am Dienstag nach St. Georgentag i4o7, bestätigte er den Oltnern ihre Privilegien: „ wir Bürgermeister und Rath der Stadt Basel thun kund.als wir das Schloß Ölten mit seiner Zugehörde zu unsern Handen gezogen, und gelöset haben um 2000 fl. von Graf Herrmann von ^2 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. Sulz, des Herzogs Friedrich von Oesterreich Landvogd, in des Herzogs Namen, und auch die Bürger von Ölten uns, als ihren Herren, gehuldiget haben, darum haben wir, aus sonder er Gnade, derselben Stadt Ölten und ihren Bürgern bestätiget und erneuert alle ihre Rechte, Freyheiten, Gnaden und gute Gewohnheiten, die sie bisher von allen ihren Bischöfen und andern Herren hergebracht haben, also daß sie auch fürbas dabey bleiben sollen." Nach dieser Vesillnehmung sorgte der Rath sogleich dafür, daß Ölten in guten Vertheidigungsstand gesezt würde. An den Mauern, der Brücke und anderm wurde gearbeitet. Von dem Bischof als dem Lehnherrn, erhielt der Rath, Sonnabend vor Martini, die Erlaubniß tausend Gulden zu verbauen, und diese Summe auf den Pfandschilling zu schlagen, wodurch der Bischof sich anheischig machte, daß wenn er oder seine Nachfolger Ölten wieder lösen wollten, sie es nicht anders als mit drey- tausend Gulden thun würden. Darüber gab er Brief und Siegel, und bekam für seine willfährige Entsprechung ein kleines Geschenk von sechzig Gulden. In diesem Pfand waren die Gerichte nicht begriffen. Sie waren ein Zweig der Landgrafschaft im Sißgau und Buchsgau, welche dem Grafen Otto von Thierstein, Herrn zu Farnsburg, gehörte. Allein im folgenden I. i4os, Dienstag nach aller Heiligen, erwarb der Rath auch die Gerichte, und erhielt folgende Urkunde: „ Ich Graf Otto von Thierstein, Herr zu Farnsburg, thue kund.Demnach das Schloß Ölten im Basler V. Kriegszug, u. s. w. 1^06. 1 ^ 07 .1^09. ^3 Bistum und in der Landgrafschaft in unserm Gau gelegen/ zu dem Stift Basel gehört/ und auch ich dieselbe Landgrafschaft von gedachtem Stift zu Lehen habe/ daß ich darum/ und weil der Bürgermeister und Rath -er Stadt Basel / welche das Schloß zu dieser Zeit inne haben/ meinen Vorder» und mir so viele Dienste erwiesen; den Bürgern und der Gemeinde zu Ölten gegönnet habe/ daß sie nun und ewiglich von einem jeden richten mögen/ hoch und nieder/ nachdem die That groß ol er klein ist, ohne mein, meiner Erben und Nachkommen Irrung und Widerrede, -als fern und weit Zwing und Bann desselben Schlosses begriffen haben. Auch habe ich die von Ölten und ihre Nachkommen ledig gesagt, daß sie künf« tigs nicht mehr gebunden seyn sollen, an mein Landgericht zu kommen, und Urtheil zu sprechen, sie thun es denn gern, und aus eignem willen." Dagegen versprach ihm der Rath zu Basel, am gleichen Tage, und durch ein besonderes Instrument, daß er ihn im Besitz der Zölle und Geleit lassen würde, die er und seine Dorfahren in den Zwing und Bannen von Ölten gehabt hätten. Es blieb aber noch ein Anstand zu heben. Das Blut- Gericht zu Ölten konnte, nach der Uebung, nur von einem Grafen oder Freyherren gehalten werden. Um die Abschaffung dieses Gebrauchs bewarben sich die Vasler beym König Ruprecht, und dieser gab ihnen, zu Heidelberg, Sonnabend nach Georgen Tag l4io, eine Urkunde folgenden Inhalts: 44 ZehntePeriode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. » Demnach Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, welche das Schloß Ölten von dem Bischof von Basel in Pfandsweise inne haben, «ns vorgestellt, daß es denen von Ölten zu schwer fallen würde, so oft es Rorh sen, einen Grafen oder Freyen da zu haben, so, daß das Gericht zum öfter« verzögert werden könnte .... so erlauben wir ihnen ; d/ß, dieweil sie dieses Schloß inne haben, sie haS Gericht daselbst mit einem Ritter besetzen mögen, wenn über Bluth oder von übeltthärigen Leuten gerichtet wird. Und soll das Gericht mit dem Ritter vor sich gehen, gleichwie vormals mit einem Grafen, oder Freyen." Im I. i4o7. Sonnabend vor Martini, nahm der Rath zu Basel die Stadt Delsperg und das Münsterthal in ein ewiges Bürgerrecht auf. Das Instrument darüber lautet mit einigen Abkürzungen wie folgt: ,, Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, thun kund ..... daß wir den Meyer, den Rath, die Bürger und die Leute der Stadt Dellsperg und im Dellfperger Thal und im Münsterthal zu Grandvall, alle die zu ihnen gehören und ihre Nachkommen, als rechte, getreue Gotteshausleute, um daß sie bey dem Stift zu Basel ') und bey uns immerfort bleiben mögen, und von uns nicht entfremdet werden, zu Bürgern empfangen, und ihnen unser Bürgerrecht verliehen «nd gegeben haben. . . . Doch dem Bischof;» Basel und dessen Stift an ihren Rechten unschädlich. Wir haben auch gelobt; *) Mit diesen Worten muß der Umstand verglichen werden, daß am gleichen Tage der Bischof die oben angeführte Erlaubniß ertheilte, 1000 fl. an Olren zu verbauen; woraus zu schließen ist, daß er dem Bürgerrecht von Delsperg und Münsterthal nicht ungeneigt war. Vielleicht war es von einem mächtigen Nachbaren zu einiger Ab- »retung angegangen worden. V. Kap. Kriegszug, u. s. w. 1 ^ 06 .1407.1409. 4L ihnen berathen und behelfen zu seyn, sie zu schirmen und zu handhaben zum Rechten gegen jedermann, gleich als andre unsre Bürger und Einsäßen; auch sollen wir sie schirmen bey ihren alten Freyheiten und Gewohnheiten. Dagegen sollen sie gebunden seyn von des Bürgerrechts wegen, uns und unsren Nachkommen drey Mark gutes Silber luter, und lötig') Basier Gewicht jährlich auf Martini zu geben, und in unsern Gewalt zu antworten und zu währen, bey den Eiden die sie nm des Bürgerrechts wegen geschworen haben, und bey Strafe der Leistung. Ferners wenn wir hundert oder zwey- hundert Knechte irgend wohin senden, so sollen sie uns von den ihrigen auch senden, mit den unsern zu gehen, wohin wir sie senden werden, und in der Zeit , da wir es an sie fordern. Wenn wir aber mit dem Panner ausziehen, sollen sie uns behelfen seyn, nach ihrem Vermögen. Würden wir hingegen Söldner, oder ein reitendes Volk vom Lande schicken , von was Sache das wäre, das soll sie nicht berühren- Dem Bischof Hümbrecht sollen sie gehorsam seyn, und ihm alle seine Rechte, Zinse, Gülten und Nutzen, dieweil er Bischof ist, richten und geben, als sie bisher gethan haben. Würde er aber mit Tod abgehen, so sollen sie seinem Nachfolger, wenn er geschworen hat sie bey ihren Rechten, Freyheiten und Gewohnheiten bleiben zu laßen, dagegen auch thun was sie ihm billig und durch Recht thun sollen." Der Hauptinhalt der Gegenverschreibung derer von Dellsperg und vom Münsterthal lautet wie folgt: >, Wir Meyer, Räthe, Bürger und Leute gemeinlich der Stadt und Thal Dellsperg und des Münsterthals zu Grandvall thun kund ..... demnach der Bürgermeister und Rath der Stadt Basel uns ihr Bürgerrecht verliehen.daß wir Die Einnahmbücher zeigen, daß sie achtzehn Gulden jährlich dafür entrichteten. 46 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. von deswegen und des Schirms halben den sie uns verheißen, hinwiederum gelobet und geschworen haben, derer von Basel Bürger ewiglich zu seyn, unser Bürgerrecht ihnen nimmer aufzugeben, kein Bürgerrecht anderswo zu empfangen, noch kein Bündniß mit Jemanden zu haben in keine weise, und dazu ihnen die drey Mark Silber jährlich auf Martini zu rich- ten und zu währen, bey Poen der Leistung. Wir sollen auch dem jeweiligen Meyer zu Dellsverg jährlich schwören: Rath und Meister zu Basel gehorsam zu seyn, ihren Ruhen zu för- Lern, ihren Schaden zu wenden, auch alles das zu halten, was der Brief weiset, den sie uns gegeben haben." Gegen Anfang des Jahres läog geriethen die Basier in Zerwürfniß mit Lütvld Mönch von Mönchenftein, wegen einigen Knechten von da, welche sie zu Bürgern angenommen hatten. Sonntag vor Mathias wurden Ab- sagvriefe von vielen Herren, Rittern und Knechten eingesandt. Es erfolgte ein kleiner Krieg, bey welchem die Basler Beute machten, und der Rath für seinen An- theil is6 Pf. einzog. Durch eine förmliche Richtung war aber schon nach Georgen Tag -er Streit beygelegt. Im gleichen Jahre i4os, Dienstag vor Maria Geburt, ein Monat vor dem Ausbruch des Kriegs mit den Oester- teichern, wurde Johannes Gliers, Freyherr zu Froburg, auf fünf Jahre lang Bürger zu Basel. In denr von ihm gestellten Brief schwört er einen leiblichen Eid, dem Bürgermeister, Oberstzunftmeister und Rath gehorsam, und ihnen mit Land und Leuten gewärtig zu seyn, wie auch alle seine Schlösser und Vestinen zu allen Zeiten offen zu halten, und ihnen wider männiglich behülflich zu seyn, ausgenommen wider die Herrschaft von Oesterreich, die V. Kap. Kriegszug, u. s. w. 1406.1407.1409.47 Herren von Zschalen (LKalons), und Graf Diebold von Neuenburg, wider welche die Stadt Basel auch nicht gebunden seyn soll ihm zu helfen. Endlich gelobte er fünfzehn Gulden aufMartini für sein Umgeld zu geben." Sechstes Kapitel. Krieg mit Oesterreich. 1409-1410. ^Zn den drey letzten Monaten des Jahres 1409 waren die Oesterreichischen Angehörigen und die Basler in vol- lem Kriege mit einander. Dieser Krieg wurde von Seiten Oesterreichs unter dem Namen der Herzogin Catharina von Burgund, des Herzogs Leopolds Gemahlin, geführt. Die Ursache desselben ist unbekannt. Stumpf (D. XII. e. zo) und Lauster (D. IV. x>. 307) geben einige Ansprache an, welche die Herzogin an die mindere Stadt Basel, nach ihrem Bericht, gemacht haben soll. Tschudy (1". I. p- 649) meldet, der Krieg sey von etwas anstoßender Flecken wegen entstanden, da jeder Theil vermeinte Recht zu haben- Die Basler Chronick (1^. IV. e. iz) berichtet, daß die gründlichen Ursachen des Krieges nicht haben erkundiget werden können. Bruckner in seinen Merkwürdigkeiten (x>. 148) glaubt, -aß die Basler zu Gunsten des Lütold Mönch von Mönchenstein, dessen Feinde, nach seiner Muthmaßung, die Absagsbriefe einsandten, den Krieg ausgestanden hatten. Müller (2ter Theil x. 731) führt außer dem zur 48 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 1 stell Jahrh. Ursache an, daß es dem Grafen Herrmann von Sulz, österreichischem Landvogt, mißfiel, daß die Stadt Ölten aus -er Hand Oesterreichs von den Basieren war eingelöset worden. Wenn man bey dieser Ungewißheit noch in Erwägung zieht, daß die geheimen Beweggründe zu einem Kriege von der vorgeschüzten Veranlassung, als bloßem Vorwande, oft sehr verschieden find, so ist leicht zu denken, wie verschieden auch die Muthmaßungen hier ausfallen können. Wir werden daher nur erzählen, was einigen Bezug auf diese Frage haben mag. Im I. 140 ^ wurde an einem engern Bund zwischen der Stadt und der Herrschaft Oesterreich, von Seiten dieser gearbeitet. Er kam aber nicht zu Stande; lind im folgenden Jahre, Dienstag nach Valentini 1405, versprachen die Städte Straßburg und Basel einander keinen einseitigen Bund mit Oesterreich, ohne Wissen «nd Willen der andern Stadt, einzugehen. Zwey Jahre nachher wurde der Vorschlag zu einem solchen Bunde von neuem betrieben; und Basel und Straßburg er- neuerten, Montag nach Catharinen Tag i4o7, das eben- gedachte Versprechen. Einige Monate hierauf, den 6ten Tag nach Valentini i4os, gab die Stadt Straßburg ihre *) Eben um diese Zeit trift die Einlösung von Ölten ein. Ließ etwa der Herzog von Oesterreich dieses Pfand auslösen, um den Vorschlag des Bundes zu erleichtern? VI- Kap. Krieg mit Oesterreich 1^09—1410. 4 s ihre Einwilligung dazu, -aß Basel sich mit der Herzogin von Oesterreich , Catharina von Burgund verbinden könne. ^ Es geschah aber nicht. Hingegen verklagte die Her. zogin die Straßburger und Basier bey ihrem Bruder, dem Herzog Johannes von Burgund, in Paris, als wenn sie ihr in ihren Landen Schaden zugefügt hätten. Beyde Städte mußten Gesandte im I. 1409- nach Pa> ris zum Herzog schicken, welches wohl das erste Mal war, daß baselische Gesandte diese Hauptstadt besuchten. Vorher aber ließ er ihnen einen Geleitsbrief zukommen, der vom 26 . Jenner 1 - 409 . datirt ist, und also lautet, und zwar buchstäblich: „ lokaanes Du» öurguoäiae .... univerr-is et sinZiitis l.ocateiientidus.... nee non smicia benevoiis et toeclerati» Voinini luei re§is, ac nostris .... salutem et ltilectionern. 6uin relatione ctilecti et üclelis Lgnibellani nostri .... no- veriinns illos äe civitatibur Lssilieosi et ^rgentinensi suo« n»ncio8, amdaxistores rrut dexutato» ac! nostrain xresentiarn circa kestuin kacke xroxinio lutnrnin, äeliere äertinare, ,u per nonnulliz »uis excusationidus cd ojipiersiones nioleita- tione» et zravainina. ^ue xente» oüiciarii et »ervitore^ xer- rnane uostre carizsiine clucisse ^.ustrie pretencluiit siki suk- liitis et terri8 rorvri, nostre preäicte per xrekitoi Lasilienre» et ^rAeutinenses innnerenter illats kuisse . vokis .... nrsn- 6ainu8, .... ^uatinn, nuncio», sindsxiatore» «eu Ueput»- ') Ihr Bruder Johannes hatte im November 1407 den Herzog von Orleans zu Paris ermorden lassen, woraus wie bekannt, ein bürgerlicher Krieg in Frankreich erfolgte. III. Band. D so Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. 1ato8 pi'eki aumeruin ^uin^u-tßintü person^euin, c^usr in nostro 8ee»io sslvo sc speciali conciuctu surcepiinns et pvsuiinus. una cum ei;uis, karnesiig, ePNtsturis, mulletis, auio, ne- ßento, joeulidus et relitjuis boni» suig , per loca, villiiZ .. . . ire trnniire, esie, i^uiezcere, mor:>ri, et rerlire .... pn- cininin! : et »! neeesse kueiit, sneintis eisNem cle securo e! »nlvo conäuctu, vietualibus , .»ixilio, lavoribus et ceteris eis neeesssriiz, ipsoruin suinptiduz proviäere . . , presentilius N5c;ue nä testuin aseensionis Oomini proxirno venturuni l!tn- tuinocio vslituris. " Daß nun diese Gesandschaft vor sich gieng, zeigen unsre Ausgabbücher ^); was aber beym Herzog verhau, delt wurde, wenn die Gesandten wieder zurückkamen, und welche Antwort sie mitbrachten/ finde ich nirgends. Aus der allgemeinen Geschichte verdient doch bemerkt zu werden, daß das Concilium von Pisa ') den abgesetzten K. Wentzel, für den rechtmäßigen römischen König erkannt hatte; daß K. Ruprecht, Schwiegervater des Herzogs Friedrich von Oestreich, durch ei» besonderes Ausschreiben, vom iZ. Oktober an die Reichsstädte , sich darüber beschwerte; und daß im gleichen Monate ( 29 . Menzlin gen Paris einen Tröstbricf (Geleitsbrief) ;c erwerben von dem Herrn Herzog zu Burgund 14 fl. — „So hat die Botschaft gen Paris gekostet 637 — Rudolf zem Luft, für sin Pferd, das ihm uf der Bart gen Paris abgegangen ist, 8 fl. Welches den 25.1 Merz 1409. seine» Anfang genom« men. vi-Kap. Krieg mit Oesterreich 1^09—1410. si Oktober) der abgesetzte Wenzel auch an die ReichsstäM schrieb/ daß sie an Niemand als an ihtt/ die Reichssteuer bezahlen sollten. ') Dem sey aber wie ihm wolle / in eben diesem Monate wurde den Basiern unversehens der Krieg erklärt. An einem Sonnabend, den 5. Oktober, ') ließen Graf Hans von Lupfen, Landvogt der Herzogin Catharina im Elsaß, und Graf Herrmann von Sulz, Landvogt ihres Schwagers Friedrich von Oestreich, im Aargau, Breiß- gau und Schwarzwald, ihre Fehdebriefe dem Rath zuschicken, und am gleichen Tage etliche Edle und andre Bürger von Basel, die sich in ihren Geschäften außerhalb der Stadt befanden, auffangen und berauben. Den folgenden Tag verbrannten sie früh Morgens Roderstorf, Häsingen. Blotzheim und andere Dörfer, die zwar der Stadt Basel nicht zngehörten, aber Lehensitze verschiedener ihrer Bürger waren. Indessen langten von allen ') Der Umstand muß auch nicht Übergängen werden, daß der Churfürst von Maynz sich für das Vorhaben des pi- falschen Conciliums wider den Pabst Gregorium, wel. chem Ruprecht beygethan blieb, zu Anfang des FahreS, erklärt hatte. Nun stand dieser Churfürst mit den Straf,- bürgern in einem Bunde, der, wie bereits unterm I. 1405. bemerkt worden, den BaSlcrn mitgetheilt wurde. Auch nahm die Geistlichkeit zu Basel, nach St. Thomas Tag (December) 1409., den auf dem Concilium zu Pisa erwählten Pabst Alexander den v, an. ") Andere sagen um St. Michaelis Tag. 62 Zehnte Periode. Erster Abschnitt-es i sten Jahrh. Orten her/ von Grafen '), Herre»/ Edeln und Städten/ deren Anzahl auf 127 angegeben wird')/ Abfags- vriefe ein; und die feindliche Macht wurde/ am gedachten Sontag / durch die Ankunft eines Haufen Reuter verstärkt/ welche ein Herzog von Burgund ^), unter Anführung des Antonius von Vergy/ seiner Schwester zur Hülfe schickte. Den Dienstag kamen ste von Habsheim wieder herauf / und steckten Dorf und Kirche zu Hüningen an / wie auch Bottmingen, Binningen und Denken / wo Basier und das Domstift entweder Lehen, oder Freygüter, oder Gefälle hatten- Bey diesem Streifzug näherten ste steh den Stadtmauern vom St. Iohan- nis-Thor bis gegen St. Margrethen so sehr, daß einem derselben von den Mauern herab mit einem Pfeile durch den Mund geschossen, und einem andern das Pferd niedergestürzt wurde. Es hatten inzwischen die Basier Bothen nach Straß- burg, Bern und Solothurn geschickt. Sie verlegten *) Zwey Grafen von Thierstein. -) Ueber eine solche Anzahl darf man sich nicht verwundern , da in dergleichen Fälle allerley Leute solche Briefe schickten. Ich habe einen gesehen von einem Schneider. Verwiesene und Räuber ergriffen so einen Anlaß, um sich gesetzmäßig auf Rache und Raub legen zu können. s) Daß es nicht ihr Vater Philipp seyn konnte, wie Tschu- di sagt, ist schon bemerkt worden; ob es aber der regierende Herzog Iovannes, oder sein jüngerer Bruder Philipp gewesen, lassen wir dahin gestellt seyn. VI. Kap. Krieg mit Oesterreich 1409—1^410. SZ nun Besatzungen in Liestal, Waldenburg, Homburg und Ölten. Ein gleiches thaten sie in Birseck und auf Rot- berg '), so im Bisthum liegen. Auch schrieben sie an die von Rheinfelden, um sie dahin zu bereden , daß sie Graf Herrmann von Sulz in ihrem Schlosse nicht enthalten, noch die baselischen Angehörigen schädigen lassen möchten. Die von Rheinfelden antworteten aber den 17. Oktober: der Landvogt sey , ihnen gekommen, und habe sie so hoch und theuer ermähnt, daß sie ihn bey Eid und Ehre nicht wegweisen konnten. Damit man also nicht zu klagen habe, daß man von ihnen wider Ehre geschädiget werde, »so sollet ihr— fügten sie hin- ,, zu — wissen, daß wir mit ihm in seinem Frieden und „ Unfrieden gegen Euch seyn wollen, und getrauen » hiemit gegen Euch und eure Helfer unsre Ehre wohl » besorget han." Auf diese Drohung folgte bald die That selbst. Dieß zu rächen, zogen die Basier in zwey Haufen getheilt, auf beyden Seiten des Rheins hinauf, und raubten den Rheinfeldern ihre Heerden weg. Auf einer andern Seite setzten sich dreyßig feindliche Reuter in Hinterhalt vor dem Spahlenthor. Sie wurden aber plötzlich von vierzehn tapfern Männern, die sich heimlich aus der Stadt begeben hatten, überfallen und in die Flucht gejagt. Einen konnte man noch erhäschen, und in die Stadt bringen. Nun wagten sich die Basler auch weiter in's Sund- ') Johann Ludm. von Rotberg war neuer Bürgermeister. ^Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. gau hinaus, verbrannten in einer Nacht verschiedene Dörfer, und brachten viel Vieh mit sich zurück. Es wird bemerkt, daß, während dieser und anderer Angriffe mehr, das Glockenläuten in den Kirchen und Klöstern, die Wachten oder Hüter fast gehörlos gemacht hatte , also, daß sie vor der AnnaheMg des Feindes nicht zu rechter Zeit warnen konntSm SB stark war aber der Basier Glauben nicht, daß-che- mehr auf Glockenläuten als auf ihre Waffen hofften, und es wurde sehr weislich befohlen, -aß man aller Orten so kurz wie möglich lauten sollte. Neuen Muth flößte die Ankunft der Abgeordneten von Bern und Solothurn ein, als sie bundsgcnös- sische Hülfe zusagten. Man verabredete mit ihnen die nöthigen Anstalten. Nach ihrer Abreise verbreitete sich das Gerücht, als wollte der Feind sie auf dem Rückwege auffangen; zweytausend Basier eilten ihnen zur Rettung nach, fanden aber keinen Feind. Bald trafen die Hülfs- völker von Straßburg, Bern und Solothurn ein. ^) Als die Oesterreichs von ihrem Anzug benachrichtiget wurden , waren sie von der Stadt abgezogen, und der pfälzische Churprtnz Ludewig?) hatte sich im Namen seines Vaters in s Mittel gelegt, und beyde Parteien auf eine *) Tschudi nennt außer diesen auch Zürcher «nd Luzcrner, und zwar als BundSgcnossen der Basler (x. 649.) welcher Umstand aber ein Irrthum ist. -) Er war NeichSvogt im Elsaß, Sohn des röm. K. Ruprechts , und Schwager des Herzogs Friederich von Oesterreich. VI. Kap. Krieg mit Oesterreich 1^09—1^10. 55 Tagsatzung in Müllhausen eingeladen, wo sie auch Montag nach aller Heiligen erschienen. Die Zusammenkunft lief aber fruchtlos ab. Die Basier beklagten sich, mit Bey, stand ihrer Bundsgenossen, über den Schade», welchen ihnen die Befehlshaber der Herrschaft Oesterreich zufügten, ehe sie sich wegen einiger Ansprache hätten verantworten können. Dagegen beschuldigte Graf von Lupfen die Basier verschiedener Eingriffe und unbefugter Handlungen im Sundgau. Bey diesen wechselseitigen Anklagen blieb es lediglich, und am gleichen Tage schied man von einander. Dienstag vor Martini zogen die Basler und ihre Verbündeten, viertausend Mann stark, und mit sieben Stücken groben Geschützes, jenseits des Rheins gegen Rhein- . selben, von wo aus mancher Einfall in das Basler-Ge- biet mit Raub und Brand geschehen war- Die feindliche Reuterey hinderte aber die Belagerung, und es wurden nur einige Schüsse in die Stadt gethan. Auf ihrem Rückzug legten sie die Au, Nollingen, Warmbach und Wiehlen in Asche. Am Martini Tag unternahmen die Basier die Eroberung von Jstein, weil der Pfandherr dieses Schlosses, Vurckhardt Mönch von Landskron, ob er schon versprochen hatte, still zu sitzen, dennoch mit seinen Helfern Feindseligkeiten ausübte. Das Heer der Basler belief sich ungefähr auf fünftausend Mann zu Pferde und zu Fuße. Jstein bestand aus zwey Burgen; die untere lag am Rhein, und die obere auf einem Felsen. In jener be- 56 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. fanden sich unter andern Theobald von Schönenburg und einer von Hungerstein, und in dieser einer von Stüling. Vom Morgen bis Nachmittag spielte das grobe Geschütz wider diese Schlösser. Das untere wurde untergrabe»/ und siel endlich in den Rhein. Die Belagerten wurden theils erschossen oder umgebracht, wie der von Schönenberg / theils gefangen genommen / wie der von Hunger- stein. Hierauf übergab von Stüling das obere Schloß.— Die Basier besetzten es sogleich/ und kamen am gleichen Tag wieder zurück. Nur etliche von ihnen büßten bey der Belagerung das Leben ein. Und dieser Verlust wurde noch einer Canone zugeschrieben / die ihnen wegen dem strengen Schiessen zersprungen war. Hingegen hatte man in dem Lager vor Jstein dreyhundert drey und achtzig Personen das Bürgerrecht ertheilt/ unter welchen folgende bey uns bekannte Namen verkommen: Ulrich Basier; Stephan Bart/ von Endingen; Hans Brunnev/ von Endingen; Hans Ernst; Heinz Frye, (Frey); Heini Gürtler/ ein Brodbecker; Häns- lin Hug, von Muttenz; Claus Hardev/ der Küfer von Lützel; Overlin Hesse/ von Freyburg; Bertsche Herzog/ ein Bader; Elevin Jeger; Hans Je- gev/ von Ravenspurg; Dietrich Köllner/ der Gürtler; Burkhard Keller; Andres MerkliN/ der Tückischerer von Benken; Hemman Münch/ von Mühlen- bach; Uli Meltinger/ von Winterthur / Weberzunft; Oertlin Müller/ von Riehen; Conrad Ryff/ zu We. Lern; Wernlin Ritter/ von Vißlis; Elevin Scherek/ genannt Kopp/ von Schlierbach; Peter S chnewelin, VI. Kap. Krieg mit Oesterreich 1^09—1410. 57 Conrad Schilling, -er Hafner; Heinzmann Besch, ein Ziegler; Bmkhard Vasch, ein Ziegler, beyde im Klein Basel '); Hans Wiß; Eberhard Wtß , der Scherer; Hans Wild, von Constanz; Hetze! Snell, von Landser. Den nächsten Dienstag nach dieser Eroberung versammelte stch der große Rath in dem Augustiner - Kloster. Dort wurde festgesetzt, daß ohne seinen Willen Jstetn nie abgetreten werden sollte. Worüber dann der Rath folgende Urkunde auf Pergament den Zünften zustellen ließ: „Wir Johannes Ludmann, von Rotberg, Ritter, Bürgermeister, und beyde Räthe, neue und alte, der Stadt Basel , thun kund allermänniglich, und bekennen öffentlich mit diesem Brief. Nachdem wir auf diesen nächstvergangenen St. MartinStag in dem Winter mit unsrer Gemeinde vor die Beste Jstein gezogen sind, und solche desselbigen Tages, mit der Hülfe desall m ächtigen Gottes und des lieben Herrn St. Martins, doch mit großer Arbeit, mit rechtem Sturm, und mit köstlichem Gezüge gewonnen haben, von des Schadens Kummers und Widerdriesses wegen, so uns und *) Besch, Väsch, Fäsch, Fesch, Feesch, (wie letzteres i« Leuischen Lexikon, 11. p. 196 .) sind verschiedene Arten, den Namen des nehmlichen Geschlechts, welches so viel ausgezeichnete Männer in unserer Republick hervorgebracht hat, zuschreiben. Beyde obgenannte sollen Verwandte gewesen seyn. Unbekannt ist es, ob beyde Nachkommen hinterlassen haben, und im entstehenden Fall«, von welchem diejenigen abstammen, die diesen Namen führten, oder noch führen. SS Zehnte Periode- ErsterAbschnItt des i5tm Jahrh. den unsern, vor Zeilen und in sonderheit in diesem nächst- vergangenen Kriege, der wider uns unverschuldet, wegen der hochgebohrnen Fürstin Frau Katharinen von Burgund, Herzogin zu Oesterreich, angefangen, geführt und getrieben worden, aus der vorgenannten Beste Istcin, und in derselben geschehen ist, wider dasjenige, so Burkhard Mönch von Landskron der alte Edelknecht, unö versprochen hatte, mit seinem besiegelten Brief, daß er uns, noch die unsrigcn, aus der Beste Jstein, noch darin schädigen noch angreifen lassen sollte, noch wollte, dieweil dieser unser Krieg währ- te; welches er aber nicht gehalten hat, sondern brüchig und ehrlos an unü geworden ist; als haben wir darum alle ge- meinlich zu den Augustiner», in Gegenwärtigkeit der neuen und alten Sechser aller Zünfte in unsrer Stadt Ba- sel gelobet, und einen Eid geschworen leiblich zu Gott und seinen Heiligen, mit ausgestreckten Fingern und gelehrten Worten, die obgcnannte Beste Jstein zu unsern und unsrer gemeinen Stadt Basel Handen und Trost zu behalten, und ausser unsrer Gewalt, weder nun noch hernach in künftigen Zeiten »jemals zu laßen, änderst als mit Rathe neuer und alter Räthe, und dazu auch mit Willen und Gunst der neuen und alten Sechser aller Zünfte gemeinlich zu Basel, oder des mehrern Theils unter ihnen. Und damit diese unsre Gelübde von uns und unsern Nachkommen, die wir dazu binden, unverbrüchlich gehalten werden, nun und ewiglich, so haben wir darüber jeder Zunft zu einer steten festen Urkunde, un- fern besiegelten Brief gegeben , mit unsrer gemeinen Stadt Basel großem anhengcndem Insiegel, des nächsten Dienstags nach St. MartinS-Tag, da man zählte nach Christi Geburt, vierzehn hundert und neun Jahre." Nun bemühte sich von neuem der churpfälzische Prinz Ludwig, wie auch Markgraf Rudolf von Hochberg und vi. Kap. Krieg mit Oesterreich 1^09—i^io. ss Röteln, die Gemüther zu besänftigen, und nach vielen Unterhandlungen, brachten sie eine Zusammenkunft der kriegführenden Partheyen auf den 0 . December zu Kaisersberg im Elsaß zuwege. — Vorher aber geschah noch mancher Streifzug. Den 20. Novemb. waren die Rheinfelder und andre in die Aemter Liestal, Homburg und Wallenburg eingefallen. In ihrem Rückzug, da sie wegen Treibung des geraubten Viehes, etwas langsam wichen , wurden sie bey Mägden nachgeholt, und zum Streit genöthigt. Hierauf sprangen die österreichischen Reuter aus Rheinfelden herbey. Von dem Basier Land. Volk blieben bey sechs und zwanzig, und von den Feinden, bey achtzig Mann. In der nämlichen Woche verheerten die Basler den Sundgau, auf drey Meilen We- ges hinab. Sie verbrannten Habsheim, Dietweiler, Uf- heim, Lanser und andre Flecken, und erschlugen alles, was sich zur Wehr stellte. Inzwischen müssen sie einen Anschlag auf Rheinfelden gethan haben, der ihnen wegen Treulosigkeit einiger ihrer vornehmsten Geschlechter fehlschlug. Denn diese wur- dcn in eine Strafe von Zwölftausend Gulden verurtheilt. Der Beweiß davon findet sich in einem Instrument vom Dienstag nach St. Andreas, in welchem Jakob Ziboü, der alte, seine Söhne Burkhardt und Claus, der Ritter Franz Hagedorn, Wernher Murnhard, Peter Sür- lin, Hans Bernhard Seevogel und Hüglin zer Sunne, der jüngere, bekennen, daß sie alle für sich und ihre Erben schuldig sind, und bezahlen sollen, dem Bürgerinn- eo Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 1 5ten Jahrh. ster und Rath, 12000 fl. guter und schwärcr an Geld und Gewicht, für den Schaden, Verlust und Kosten, den die Stadt Basel vor der Beste von Rheinfelden durch die Verwahrlosung der obgenannten Zibollen Vater und Söhne ') gelitten habe. Sie versprechen die Bezahlung in drey Terminen von viertausend Gulden, widrigenfalls sie eidlich angeloben, sich der Leistung und Pfändung zu unterwerfen. Bald darauf wurden die Unterhandlungen zum Frieden mit Ernst betrieben. Um sie aber, wie es scheint, mit mehr Nachdruck zu unterstützen, schickten die Basier den 10. December, ein kleines Heer von tausend Mann zu Fuße und vierhundert zu Pferde in das Breißgau, welche acht Dörfer mit großem Schaden verbrannten, viele Gefangene machten, und selbst das Schloß Badenweiler , so den Oesterreichern damals Pfandsweise gehörte, verheerten. *) Am gleichen Tage stellten diese drey Zibollen einen Brief aus, in welchem sie sich etwas umständlicher erklären. »Die Kosten, Schaden und Verlust, sagen sie, welchen Bürgermeister, Rath und die Bürger zu Basel gelitten, empfangen und genommen haben, von der Ve- siy und Burg zu Rheinfelden, die zu ihrer Feinde Handen und Gewalt gekommen ist, davor wir sie wohl behütet hätten, nach ihrer freundlicher Anmutung, die sie darum zu uns gethan hatten, zu der Zeit, da wir die ehegenannte Vesti noch da zu unsern Handen hatten, und deren gewaltig waren." — Siehe Großes weißes Buch x. 113 . VI-Kap. Krieg mit Oesterreich 1-109— 1410. 61 Dieß bewirkte/ Dienstag nach St. Niklaus-Tag/ einen Waffenstillstand bis nachstkünftiqen Martinötag l- 4 io; „ indessen soll kein Theil den andern schädigen, sondern „ jeder derselben fich friedlich betragen, alles in dem ge- „ genwärtigen Zustande verbleiben / und Handel und » Wandel frey und offen seyn. ') Die Ausgaben über diesen österreichischen Krieg stehen also aufgezeichnet: »Geben unsern einspännigen Söldnern 1444Ä- Heinrich von Bisel (war ein Kirschner und Nathöglied) geschenkt/ von seiner Erbeit wegen, der Stadt Panner im Kriege zu tragen, 2fl. Verliehen unserm Trompeter 6 2 ß. um eine Busune, die er kauft hat , und aber hinter den Neten lit, unz daß er stc bezahlt. Fremden Söldnern 2Z09 Ä. Den 4o Spießen so unö die Srraßburger ge- schilt ze unserm Theile 1100 fl. Dietrich Ereman von Istein wegen, ze Burghute 4oo st. Unsern Söldnern/ Hauptlüten und Schützen ze Licstal, Waldenburg, Ölten , Homburg, Istein, Pirseg und ze Notpcrg 1501 Don des Kriegs wegen ze Liestal verbuwen, und um mancherley Gezüg so dahin geschickt ist 1007 DaS Büchsenpulver , das Meister Engelin gestärkt hat 99 Geschenkt den Schweizerkncchtcn die in dem Krieg bey uns gewesen sind 164 -L- Geschenkt Hrn. Tbüriug v. Namstein von feines Diensten wegen, den er uns in dem Kriege gethan hat 311 fi- Für die Gefangenen ze Badenweiler, die nur ze der Statte Handen stan sollen 7 fl. Geschenkt Hemman Vizthum von seines Dienstes wegen, so er uns in dem Kriege gethan hat, 3 o fl. Für die Bü- lung die ze Istein gewunnen ward, so die Räthe ze ihren Handen gekauft Hand, 107 fi. Für kleine Blich- 62 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des Men Jahrh. Folgender Auszug aus dem Friedens-Instrument enthalt die Namen der Hauptpartheyen in diesem Krieg, und zeigt daß alles im Namen der Herzogin, ohne einige Meldung des Herzogs Leopold IV, geschehen war: sen 13 Harzringe, Pfile, und ander Gezüg 46 Psilzeyne ze fydern und ze schöppfen 290 Neue Büchsenpulver 26 Lz. Neue Armbrust 132 tzL. Herrn Günter Marschal für Armbrost, Pfile, Büchsen und ander Gezüg den er uf der Beste ze Rhinegk hatte 74 Salpeter 714 Gerüste ze Waldenburg 17 Unsern Scherern ze Lone, die unsern und andere, die in dem Kriege bey unö wund worden, ze arzende 42 'L. weniger 6 ß. Korn 802 Kupfer ze den nüen Buch- sen, die Meister Eblin gemacht hat, 1361 Zinn dafür 99 Ysen dafür 174 Kohl dazu 141 Ä. Den Smyden, die ihre Blaßbelge dargeliehen, und damit geblosen und geerbeitet Hand 49 Die Smyde und andere verzehrt 44 8;. Meister Eberlin von den Büchsen ze Lone 312 fl. Sinen Knechten geschenkt 10 Meister Eberlin geben um zween Blaßbelge die er hier gelassen bat 7 fl. Die nüwen Büchsen hant kostet 2197 , und ist darin der Leymen und mancherley Gezüg so dazu gebraucht ist, nit gerechnet, sondern in den Buw geschlagen. Die Botschaft gen Mülhusen 29 14 ß. — gen Kaysersperg 111 — gen Straßburg 47 Unserem Söldner von zwey Barten gen Wien, 59 2s. 6 ß. Summa so über den Krieg gangen ist, ob- ue die Büchsen, 10008 tzs. 4 ß. Ueber den Credit der Stadt muß man steh billig verwundern, wenn man liest, -aß ste, während des Kriegs, für iss,oio fl. zu entlehnen fand. VI. Kap. Krieg mit Oesterreich 1^09—1^0. 63 „Wir Ludwig .... Pfalzgraf beym Rhein .... und des Reichs Landvogd im Elsaß , und wir Marggraf Rudolf von Hochberg .... bekennen.... alü von solchen Krieges und Feindschaft wegen, so ufferstanden ist, zwischen dem edlen Grafen Johannes von Luppchen, Landgraf zu Stüh- lingen, Herrn zu Hohennack und Landvogd im Elsaß re. von der Hochgebohrnen Fürstin unsrer lieben Mume und Frau» wen wegen, Frau Kakhcrinen von Burgund Herzogin z« Oesterreich, allen ihren Helfern, Dienern u. s. w.und wir Johannes von Lupphen ... an Statt und im Nahmen und von wegen der durchlauchtigen Hochgebohrnen Fürstin, Frau Katherinen von Burgund, Herzogin zu Oesterreich, aller ihrer Schlosser, Landen, Leute, .... wir Graf Bernhard von Thierstein für uns und Graf Hansen unsern Bruder.... Ich Burkard Münch , Ritter, für meinen Vater Burkard Manch, alle seine Helfer, Diener, und alle die seinen.... Und wir derStadtBasel gewissen Borten, nämlichHanS Lndmann von Rotpcrg Bürgermeister daselbst, Günther Marschall, Ritter, Hemman Fröweler, genannt ErenfelS, Cun- rar zem Haupte und Johannes Meiger, an Statt und im Nahmen der vorgenannten Stadt von Basel u. s. w.'* Wir haben gesehen (2ter Band 394) daß im Jahr 1634 das Fußvolk der Stadt in vier Schaaren abgetheilt wurde. Nun in der ersten Hälfte des Jahres 1410 ließ der Rath ') vier Abtheilungen der Stadt anord- ') Beinheim (?. 262.) erwähnt diese neue Einrichtung unter dem I. 1408. Das kleine weiße Buch sagt aber 1410; und eine spätere Verordnung hebt mit den Worten an: „ Im Jahre, da man zehlte von GotteSgeburt 1410 Jahre, wart die mehre Stadt Basel in vier Theile unter vrer Banner getheilt, ob das wäre, daß dieStadr »L Zehnte Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. mit, die als der Grund der jetzigen sogenannten Quartiere angesehen werden können, und einen der wesentlichsten Zwecke der Zünfte in der Folge gänzlich aufhoben. Jeder Theil bildete ein Panner für alle Layen, die über vierzehn Jahre alt waren. Erster Theil: die von den Gemeinden St. Peter und St. Johann sollten bewaff- riet auf den Fischmarkt lauffen. Das Panner wurde Conrad zum Haupt, dem Krämer, empfohlen; dazu Arnold von Bärenfels, Ritter, Franz Hagedorn, Ritter, neun von der Stube, und neun von den Zünften, des Raths. Zweyter Theil: die vom Kirchspiel zu St. Leon- hard sollten zusammenkommen beym Richtbrunnen vor der Gerberzunft; und sollte Pannerherr seyn, Hemann Buchbart, der Tuchhändler und Oberstzunflmeister, und dazu 19 Mann vom Rath. Dritter Theil: die von den zwey Kirchspielen St. Alban und St- Ulrich sollten stehen bekrieget würde, daß dann alle Zünfte und manniglich wissen, wie sie sich halten sollen." Billig war es freylich, daß, da die Zünfte eine so ungleiche Anzahl Angehöriger hatten, ihnen nicht eine glei- che Bürde der Wachten und des Kriegeö auferlegt bliebe. Aber dagegen war es unbillig, daß man ihnen bey Erleichterung der Bürde, dennoch die gleichen Vorzüge in Rücksicht der Regierung ließ. Uebrigens scheint die politische Absicht damals gewesen zu seyn, daß die Ritter, Edeln und Achtbürger vertheilt, und unter die unmittelbare Aufsicht der übrigen Bürger gebracht werben möchten. Vl.Kap. KriegmitOesterreich 1400— 1 ^ 10 . 6Z Heu an den Schwellen bey dem Spital; und Heinrich von Bisel, den Kirschner, mit 19 Mann vom Rath/ zum Pännerherrn haben; worunter Ludmann von Roth« berg, Ritter/ Hanemann von RamsteiN/ Burkhard ze Rhin, Ritter / sich befanden. Vierter Theil: die vom Kirchspiel St. Martin sollten stehen am Kornmarkt vorm Ralhhause; Pannerherr war Oswald Wartenberg / mit 19 Mann vom Rath, worunter sich befanden Günther Marschalk, Ritter, und Hanemann von Ehrenfels, Alt- oberstzunftmeister. Was die kleine Stadt betritt, so war der Sammelplatz vor der St. Niklaus-Kapelle, und wurde das Pan- ner einem Martin Seiler empfohlen. Doch sollte der Meister irgend einer Zunft, in Kleinbasel wohnen, so mußte er in die große Stadt kommen, und sich zum Panner bewaffnet verfügen , unter welches die meisten seiner Zunftbrüder gehörten. In diesem oder in einem der folgenden Jahre wurde folgendes verordnet: „Es ist auch zu wissen, welchem Theil von Rath und Meister bekennet, und empfohlen wird, auszuziehen, daß die Räthe demselben Theil einen Hauptmann zugeben sol- len, dem auch der Theil gehorsam soll sey»' was er sie auf dem Felde heißet; wäre aber, daß demselben Hauptmanu und Bannerherrn auf dem Felde etwas vorkäme, und sie beduchre nothdürftig seyn, Rath darum zu haben, so sollen sie an ein Ende berufen, alle die von neuen und alten Räthen, so bey ihnen auf dem Felde sind, und dazu welche, die nicht der Räthe sind, der ehrbarsten und weisesten die sie III. Band. E oo Zehnte Periode. Erster Abschnitt des iLterr Jahrh. bekennen. Und was sich dieselben, oder der mehrere Theil unter ihnen/ bekennen und zu Rathe worden/ darin zu thun/ oder zu lassen seyn/ soll geschehen/ und jeder Theil gehorsam seyn." „ wer der wäre der zu dem Banner nicht käme / und ge- fund und in der Stadt wäre / der muß zur Besserung einen Mark Silber gebe»; Es wäre denn daß ihm Urlaub gcge- den wäre/ oder redliche Sachen sagen könnte/ die ihn gc- irret hätten/ und die ihm billig helfen sollten." „ wer auch nicht auszöge mit seinem Theil/ der gesund und in der Stadt wäre / unerlaubt / oder sich mit Gefährden auf die Zeit von der Stadt verfügte/ der muß ohne Gnade vor unserer Stadt Creutzen leisten / zehn Jahre / und so Pfenning zu Besserung gebe»/ ehe er harwicdcr hinein kommt." „ wer auch von denr Banner auf deut Felde flüchtig wurde/ und bey demselben nicht bliebe stehe»/ dem will mau greifen an Leib und an Gut. " Wenn man sich hier auf den Krieg gefaßt machte / so geschah auch ein Gleiches von Seiten der Oesterreich er. Der Adel und die Städte im Thurgatt/ Aargatt, am Rhein / im Hegau lind Schwarzwald / unter andern Nheinfelden, Seckingen, Lauffenbnrg und Waldshut vereinigten sich den 6 . Jenner 1410 enger zusammen. Der Vundsbrief stehet bey Tschudi ( 1 . 1 . p»b 50 .) Er ging hauptsächlich dahin, -aß sie von der Herrschaft Oesterreich nicht getrengt werden, und bey derselben desto fürderlicher bleiben möchten. Siebentes Kapitel. Zeiten des zweyten Ammetsterthums. Joh- Bapt- 1410 — Joh. Bapt- 1417- Oesterreichische Bünde. Costnitzer Coneilium, ^Zn diesem I. i^io. wurde das Ammeisterthum wieder eingeführt. Die bedenklichen Zeiten / in welchen man lebte, mögen dieses außerordentliche Mittel an die Hand gegeben haben- Kaiser Ruprecht war den is. May mit Tode abgegangen, und man sah schon zum voraus, daß die Churfürsten steh trennen würden, wie es auch den 20 . September und den isten Oktober geschah; indem Markgraf Jost in Mähren, und Sigmund, König in Ungarn, zu römischen Königen erwählt wurden, welche mit dem abgesetzten Wenzel, der noch lebte, drey Häupter des Reichs abgaben- Die Kirche zählte auch drey Vorsteher, Benedikt XIII, Gregor XII, und Johann XXIIl. Außerdem ließen die Unterhandlungen wegen einem Frieden mit der Herzogin Catharina von Burgund keinen glücklichen Erfolg verhoffe», und dennoch war der Friede von ihrer Seite um so mehr zu wünschen, da Friedrich von Oesterreich, und Amadäus von Savoyen ihre Schwäqer waren, und ihr Bruder, Johannes über Burgund, k'ranelie - Lomte und Flandern herrschte, und am französischen Hofe den Meister spielte. Zu dem allem gesellte stch noch Mißtrauen gegen einen Theil des Adels und der Achtbüraer. 6s Zehnte Periode- Erster Abschnitt des iZten Jahrh- Als die Zeit sich näherte/ wo die gewöhnliche Abwechslung -es Raths vor sich gehen sollte / und eS zu besorgen war/ 1er Bischof möchte den Hemmann Frö- veler/ genannt von Erenfels/ wieder zum neuen Oberst- zunftmeister einsetzen, so ließ der Rath, oder wenigstens die Mehrheit desselben, den Bischoff durch Abgeordnete ersuchen, ihnen zu bewilligen den Oberstzunftmeister selber zu wählen. Der Bischof nahm den Antrag in Bedacht. Allein sein nachheriges Stillschweigen veranlaßte eine zweyte Gesandtschaft, die den Bischof, der zu Dellfperg war, bath, sich nach Basel zu begeben. Dort wiederholte man das Begehren, welches er aber nicht annahm. Er verließ die Stadt, schickte seine Anwälde zur Feyerlichkeit des Rathswechsels, und ernannte zwar nicht den Jröve- lcr von Erenfels, sondern Ulrich von Jetinqen, zum Oberstzunftmeister. Hierauf errichteten die Räthe, wie es im I. 1385. schon geschehen war / das Amnmsterthum wieder, und die Wahlmänner ernannten zum dritten Haupt, Hans Weiler, Rathsherrn zu Kaufleuten- Auch hatte Arnold yon Bärenfels wieder Bürgermeister werden sollen, allein der Rath zog ihm Günter Marschalk, Rathsherrn von Rittern, vor- Ioh. Bapt. 1 -Lio. — Joh Bapt. iLil. Bürgermeister: Günther Marschalk, Ritter- Ammei- ster: Johannes Weiler oder Wiler. Oberstzunftmeister: Ulrich von Jetingen. ') 'Hie verschieden die Schreiber des Raths einen und eben denselben Rainen vor Zeiten bnchstabkrten, zeigt fol- VII. Kap. Joh. Baptist 1^10 — 1^11. 69 Vor allem müssen wir das Gesetz anführen, welches, kurz vor der Ernennung des Raths zum Ammeisterthum, errichtet wurde. Lon5titutio Usxirtr! Zesdiaoriim voininl in, seriL «ecunäa proxims xost Larnsbae ^xostoli , UNtkr IvhaN- nes Ludmann von Rotberg, Ritter, Bürgermeister, wurde von alten und neuen Räthen und Meistern, durch Friedens, Trostes und gemeinen Rubens willen, der Bürger und dev Gemeinde gemeiniglich, armer und reicher Leute zu Basel, und aller der ihrigen auf dem Lande die zu ihnen gehören, von des Amts wegen eines jeden AmmanmeisterS, desjenigen der dieß Jahr gesetzt und erwählt ist, und diejenigen die künf. tigö gesetzt und erwählt werden, besamenet und erkannt diese nachgeschriebenen Ordnungen zu halten. Zum ersten ist zu wissen, daß die Meister von den gendes: der nämliche Ramen eines Achtbürgergeschlechts wird im Nothenbuch von 1456 Dringen (von) geschrie. ben, im Zunftbuch von Uttingen, und anderswo, von Aetingen; so ist es mit vielen andern Ramen. r) In andern Canzley-Schriften wird er r^sZistei- Eelo- i-um genannt. Damals bekamen nur die Zo Meister der Zünfte das Recht den Ammanmeister zu erwählen, vier Jahre nach, her aber erhielten solches Wahlrecht auch die RathSher. ren von Zünften, nicht aber jene von den Stuben. ^1414. teri» qusrt» snte 63 !!! wurde erkannt: >, daß hünanthin die Räte, nüwe und alte, von den Anlwer- ken, mit den Meistern nüwen und alten, einen Amman- meister kiesen sollen. Wann d das stündlicher beftan und zugan mag, denn (als) daß die Meister allein Gewalt sollent haben einen Ammanmeister zu kiesende, und die 7o, Zehnte Periode. Erster Abschnitt des Men Jahrh. Handwerkern ') , neue und alte, künftigS jährlich auf den nächsten Sonntag der da kommt, acht Tage vor dem Sonntage, als man einen neuen Rath setzt, einen neuen Ammanmeister erkiesen nnd erwählen sollen, item auf denselben Son* * tag, als die Meister einen Ammanmeister kiesen werden, soll man alte und neue Räthe bey einander haben auf dem Rath- Hause, und vor demselben soll der Ammanmeister, der noch des Jahres Ammanmeister ist, den Meistern, neuen und al- ten, diesen Eid geben, »daß sie einen neuen Ammanmcistcr unter ihnen selber, oder den RathSherren, oder von andern von den Zünften die mit ihnen dienen, reisen und wachen, der keines Herrn Mann sey, noch von ihm belehem , noch Gut von ihm nehme, auf ihren Eid kiesen und erwählen, welchen sie den Bürgern und der Gemeinde, gemcinlich armen und reichen Leuten der Stadt Basel und auf dem Lande das zu ihnen gehört, und allen den Ihrigen der nützlichste, beste und verfänglichste zu seyn bedunke, und daß sie das thun Nie- manden zu Liebe noch zu Leide, weder durch Miech noch durch Miethwahn, durch keine Freundschaft noch Feinfchaft, sondern ohne alle Gefährde." item, so die Meister den vorgeschriebenen Eid gc. schworen, so sollen sie hinausgehen in die vordere Rathsstu- be, und über die Wahl sitzen, und nicht mehr als drey unter ihnen heransschicken *), und dann einen neuen Ammanmei- ster kiesen. Aber der Ammanmeister, der alsdann noch ist, dieweil sie keinen andern gekosen haben, soll bey der Wahl eines neuen AmmanmeisterS nicht seyn, sondern bey den an- dern die Weile sitzen bleiben. Und welchem dann befohlen Räthe von den Anmerken dyvon verstoßen svllent sm,- als das vormals geordnet war. *) Das ist, von Zünften. -) DaL ist, zur Vorwahl. VII. Kap. Ich. Baptist 1 ^ 10 —1411. 71 wird umzufragen, der soll zuerst einen jeden auf seinen Eid fragen ob jemand etwas mit ihm geredt habe, »m das Am- meisterrhum, in für ze wendende oder an ihm zu seyn/ daß er zu einem Ammanmeister genommen werde. Mit welchem dann in der Weise geredt ist- der soll das Mal nichts darum sprechen / keine Stimme noch Wahl haben, einen Ammanmeister zu kiesen. Auf den vorgemeldten Sonntag / als der neue Ammanmeister gekosen worden / soll der alte Ammanmeister, der es das nächstvergangene Jahr gewesen ist/ den neuen Ammanmeister auf seine Zunststube laden/ dahin jedermann gehen mag zu esse»/ der ihn ehren will; und des Nachts soll die Zunft des neuen Ammanmcisters ihn laden / dahin auch jedermann kommen mag / der ihn ehren will. ^ item auf den Montag als die neuen Räthe, die dann gekosen sind / ingond (die Regierung antreten) und schwören / als das Herkommen ist / sollen dieselben neuen / wie auch die alten Räthe/ dem neuen Ammanmeister schwören, und zum ersten / in den Eid den ein Schreiber giebt, al- gewöhnlich ist/ eingerückt werden : „und die Ordnung von des Ammeisterthums wegen zu halten / und dawider nicht zir thun, noch schaffen gethan werden/ durch sich noch andere, heimlich noch öffentlich, in keine weise." Und wenn beyde Räthe geschworen haben, dann soll der Ammanmeister auch schwören diesen Eid: -) daß er den Bürgern und der Ge- V) War etwa die Absicht bey diesen zwey Gastmählern, daß der neue Ammeister seine Freunde, oder diejenigen desto geschwinder kennen lernte, die bereit wären, die neue Verfassung mit Nachdruck zu vertheidigen. In einem Eidbuch findet sich auch dieser Eid; der Anfang lautet aber änderst, nämlich: „daß ihr unserm „ Herrn von Basel, seinem Stift daselbst, den Bürgern 72 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des Men Jahrh. nieinde gemeinlich armen und reichen zu Basel, der Stadt und ihrem Lande, und den Ihrigen, die zu unsrer Stadt gehören, getreulich berathen und behalfen sey, zu ihrem Rechten, nach seinem Vermögen; ihre Sache, die sie an ihn bringen gütlich zu verhören; der Stadt Nutz und Ehre zu werben und ihren Schaden zn wenden, getreulich und keine Micth darum zunehmen, in keine weiß und ohne alle Gefährde." K-m, so soll die Gemeinde dem neuen Ammanmeister worden ') schwören, auf dem Sontag da ein oberster Zunftmeister umbgat von Zunft zu Zunft als sie schwören sollen, mit welchem nun künftigS ein neuer Ammanmcister such gehen soll; und soll jede Zunft die Ordnung, so vor und nach geschrieben siehet, und die ihnen jährlich vorgelesen soll werden, zu den andern Stücken die man ihnen jährlich in den Eid gibt, auch schwören zu halten. item, so sollen alle die, die nicht Zünfte haben, noch mit denselben dienen, sie seyen unsre Bürger oder Hinterfüßen, edel oder unedel, die Laien sind und ihre Knechte, wenn sie dann solche haben, aus dem gleichen Sonntage, auf das RathhauS kommen, vor frühem Jmbißzit, und da seyn, so das andre Zeichen in den Rath geläutet wird, und schwören diese Ordnung zu halten, zu den Stücken, so sie jährlich gewöhnlich schwören sollen, und dahar geschworen „ und der Gemeinde u. s. w.'' welches auch mit den, letzten Artikel der Ordnung übereinstimmt. Vermuthlich schwor er, wie der Bürgermeister und die Rathsherren, zwey Eide, den einen auf dem Münstcrplatz bey Einse- tzung des Raths, und den andern im Rath selbst bey desselben Einführung. Demjenigen, der neuer Ammanmeister geworden ist, schwören u. s. w. -) D. i. die nicht zum geistlichen Stand gehören. 73 vi!. Kap. Joh. Baptift 1410 —iLn. haben, wer aber auf dieselbe Zeit nicht käme und nicht schwüre, als man ihn abliest, und beschieden wird , der muß ohne Gnade eine Mark Silber zu Besserung geben, und will wan ihm dazu, das Jahr aus, weder berathen noch behalfen seyn in keiner seiner Nöthe, noch Sachen, und muß er aber dennoch gehorsam seyn in allen Sachen, als andre die dann schwören, und gehorsam sind; es wäre denn daß er an dem Tage nicht in der Stadt wäre, oder daß er, vor Leibesnoth oder Siechtagen nicht kommen möchte, und solches redlich fürbrechte, womit der Bürgermeister , der Ammanmeister und die Räthe ein Begnügen von ihm hätten, daß er sich redlich einschlagen, und keine Gefährde gesucht hätte, item, wer an dem vorgeschriebenen Sonntage nicht in der Stadt ist, so er schwören soll, und sich darum entschuldigen mag, als vorstehet, der soll förder- devüch in den vier Tagen, als er har heim gekommen ist, schwören, als man ihm lesen und bescheiden wird; thut er das nicht, und übersitzt er das Ziel, der muß die vorgeschriebene Besserung geben, und leiden, als vorstehet. Derjenige aber, den Siechtage oder andre Leibesnoth geirret hat, soll, sobald er gehen und stehen mag, schwören, bey der Pene und Besserung, als vor beschieden ist. Item, auch ist geordnet worden, wenn eines neuen Am- manmeisterS Jahr auskommt, daß er dann das nachgehende Jahr in den Rath gekosen und gesetzt werden soll für einen Nathsherrn von seiner Zunft wegen, würde sich auch gefü- gen, daß ein Ammanmcister siech lege, und er nicht in den Rath kommen möchte (könnte), so sollen die Meister neuer und alter Räthe, einen von den alten Ammanmeistcrn, der sie der nützlichste duncket sein, erwählen, des Ammanmei- sters Start zu halten, bis daß er wieder gesund wird, und in den Rath kommen mag. Wäre aber daß er von Todes wegen abgienge in den ersten drey viertel Jahren seines Am- 74 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. manmeisterthnmS, so sollen die Meister in derselben Woche als er abgegangen ist/ einen andern kiesen/ der ste der nützlichste bedunkct seyn, des abgegangenen AmmanmeisterS Jahr aus, und nicht länger, und soll auch der schwören zu gleicher weise, als der abgegangene gethan hatte. item, der neue Ammanmeister soll das Jahr wo er Am. manmeister ist, vor der Stadt Bannmeile nicht auskommen um keinerlei) Sache, item, und wenn eines AmmanmeisterS Jahr verstrichen ist, der soll nicht wiederum zu eine mAmman. Meister gekosen, noch genommen werden, noch kein anderer von seiner Zunft, bis daß zwey Ammanmeister von andern Zünf. ten, nach einander, nach ihm gekosen, und gewesen sind. Item, das Amt des AmmcisterthumS soll niemals abge- lassen, noch abgethan werden, sondern man soll bey dieser Ordnung bleiben, und sie halten: es wäre denn (das übrige ist unleölich.) Item, wäre es, daß ein Ammanmeister dheinest mit den Zunftmeistern (das ist, mit den Meistern auSgienge '), von der Stadt Sache wegen, wie und von welcher Sache wegen es auch geschehe, so soll der Zunftmeister (nämlich der Oberst- zunftmeister), der dann ist, sitzen bleiben, und nicht mit ih. nen ausgehen , noch dabey sitzen , er werde denn zu ihnen berufen. Doch soll man einem jeden Zunftmeister (Oberst, zunftmeister) sein IahrcSgeld, von des ZnnftmcisteramtS we- gen, geben, als ihnen das von Alter har worden ist, und sie sollen auch mänviglichen seine Sache vor den Räthen öffnen, als dahar beschchcn, und von Alter har gekommen ist. Item, wenn aber die Zünfte Stöße und Spenne unter- einander haben, nnd jemand dem andern in sein Handwerk Das ist, in die vordere RathSstnbe giengcn, um sich besonders zu berathen, ehe sie ihre Einwilligung gaben, und vermuthlich auch um zu überlegen, ob sie nicht vorher ihre Sechser z» Rathe ziehen würden. 75 vii.Kap. Joh. Baptist i» 10—1^11. greiffet, darum soll ein jeder Zunftmeister (Oberstzunftmei- stcr) Gewalt haben, die Meister alter und neuer Räche bey einander zu haben, und darum zu richten, wenn er darum angerufen wird, und soll man ihm gehorsam seyn, mit Bes- serungen in allen Stücken, als das von Alter hargekommen ist, und einem Zunftmeister zugehört. rrew, es ist auch geordnet i), Laß ein jeder Amman- meister der nun ist, oder künftigS gesetzt wird, alle Mittwochen mit den Meistern alter und neuer Räthe ein Gebott haben solle auf dem Nachbaust, um der Sradt Sachen und Am Rande stehet aber geschrieben .- »Von diesem Arti- kel ist man gestanden zen Augustinern, von Bette wegen des Marggrafen und deren von Straßburg." Der Ausdruck zen Augustinern deutet auf den großen Rath, der sich bey den Augustinern versammelte. Es geschah aber erst im I. 1414. Man kann sich leicht vorstellen, wie sehr dieser Artikel den Raihsherren, insonderheit von den Stuben, mißfallen mußte. Das Recht über die Angelegenheiten der Stadt, und über die Finanz-Sachen, ehe sie vor Rache gebracht wurden, oder nachdem dieser aus einander gegangen war, sich zu berathen und sogar vielleicht Schlüsse abzufassen, brachte die Stuben ganz unter die Gewalt der Zünfte. Uebri- gens hatten leztere es zu wege gebracht, daß die Wo- chcnbücher, umständlicher als vorher, eingegeben wurden; und wie die Ausdrücke lauten, »daran thun schri- ben von Stück zu Stück was man alle Wuchen uSgibt. " Ferner ließen sie diese Bücher doppelt ausfertigen; das eine Exemplar blieb wie vorher, hinter den Seckleru; und das andere hinter dem Rath. Endlich wurden Verzeichnisse aufgesetzt von allen den kleinen Artikeln, deren vorher nur in einer allgemeinen Rubrike gedacht wurde DaS alles währte aber größtencheils nicht länger als vier Jahre, und horte mit gedachtem Jahre I4l4 auf. 76 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 1 Zten Jahrh. Nothdurft jir betrachten, und für sich zu nehmen, nach aemeiner Stadt Nothdnrft, und nach dem Besten, und besonders der Stadt Wochenbücher, worin Einnahme und Ausgabe geschrieben sind, wenn sie wollen, und sie eü nothwendig finden, zu verhören. Wäre aber, daß man anderer ernstlicher Sachen halben, betreffend gemeine Stadt, zu schaffe» hätte, also daß man den Räthen läuten würde, so soll er am Morgen (MorndcS) oder nachher, wie , es ihm am bequemsten ist, die Meister bey einander haben, in der weise als davor stehet. So oft auch in der Woche eS ihn nothwendig dünkt, von gemeiner Stadt Nothdurst wegen, die Meister bey einander zu haben, daS mag er auch wohl thun. Item, auch ist zu wissen, daß künstigShin alle die Briefe, die man der Stadt sendet, geantwortet (eingehändiget) sollen werden dem Bürgermeister, oder dem Ammanmeister, und nicht dem Zunftmeister, noch jemand andern«. Würden aber solche Briefe einem Zunftmeister (Obcrstzunftmcister) geantwurtct (eingehändiget), die soll er nicht aufthnn, noch lesen, sondern fürderlich eincin Bürgermeister oder Am- manmeister antwurten und geben. Auch soll der Bürgermeister ohne den Ammanmeister, noch der Ammanmeister oh. ne den Bürgermeister solche Briefe nicht aufbrechen. Wäre aber daß dem Ammanmeister solche Briefe zuerst ge antw u r- tet wurden, und er den Bürgermeister nicht gehaben «noch- te, oder dieser nicht in der Stadt wäre, so mag der Am- manmetster zwey oder mehrere von den Räthen, fie sene» Meister oder Rathsherren, zu sich berufen, und dann in Gegenwart derselben, den oder die Briefe aufbrechen, und thun lesen rc. «m daß kein Gcbreste noch Sumenisse davon komme. Item, um des AmmanmeistcrS, welcher je ist, Kost, Kummer und Arbeit »Villen, soll man ihm jährlich hundert Gulden zu Lone geben, item , so sollen dem Bürgermeister warten und nochgon zwey Rathsknechtr, und der halbe VII. Kap. Joh. Baptist 1410 —1^11. 77 Theil der Söldner/ welche dann je in der Stadt sind, und zwey Wachtmeister von der Stadt wegen. Anch sollen dem Ammanmeister warten und nochgohn Rudolf zem Luft, der OberstrathSknecht ist, die halben Söldner, welche dann je in der Stadt sind, und der halbe Theil der Wachtmeister von der Stadt wegen; und dazu alle Sonntage und Feyertage von einer Zunft, an die es dann der Ordnung nach fällt, neue und alte Meister und Rathöherren derselben Zunft, und alle Amtleute des Gerichts, und andre die Aemter von den Räthen habend) Einem alten Ammanmeister sollen, das erste Jahr , so er alt wird, Bertlin und Morst nachgon; und einem alten Bürgermeister Hans Holtzhower. Dem Zunft, meistcr (Oberstzunftmeister) sollen warten und nachgon ein Rathsknecht und zwey Wachtmeister von der Stadt wegen. Auch ist in dieser Ordnung vorbehalten worden, ob das wäre, daß darin, nun oder hernach, etwas nothwendig wür- de zu bessern, zu minren oder zu mehren, daß man das wohl thun solle und möge, nach Gelegenheit der Sachen; also daß das Ammeisterthum nicht abgethan werde, sondern dabey bleibe, als davor stehet, denn alle Jahre die Räthe neue und alte schwören sollen diese Ordnung zu halten, und dawider nicht zu thun in keine Weise, als vorstehet. Wand (denn- vor allen Dingen soll männiglich zu wissen seyn, daß die vorgeschriebene Ordnung darum erdacht und gemacht ist; daß wir unserm gnädigen Herren dem Bischof von Basel, seinem Capitel, und dem Stift daselbst desto tröstlicher und hülsticher seyn mögen, in allen Sachen, als das billig ist, und auch wir, Arme und Reiche, Edel und Unedel zu Basel in gutem Frieden und in guter Freundschaft mit einander leben mögen, als uns das nothdürftig ist, und Er war also an den Sonn. und Feyertagen gleichsam von einer Art Hofieme umgeben. 78 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des löten Jahrh. von keinerley anderer Sachen wegen, sondern luterlich durch des Besten willen, und ohne alle Gefährde." Den alten Bürgermeister Arnold von Bärenfels halte man stillgestellt oder Übergängen. Einige Monate nachher wurde der Alte Bürgermeister Hans Ludman von Rotberg, wie auch der gewesene Oberstzunftmeister Ham- man Zröweler, genannt Erenftls verwiesen. Die Ursache oder ihr Vergehen wird nicht angegeben. Nur suchet man in den Urpheden, daß ste außer dem Versprechen ihre Strafe auszuhalten, und sich wegen derselben nicht zu rächen, insbesondere schworen, wider das Ammeister- amt, noch einige Ordnung zu reden, zu werben, zu Widertreiben, noch zu schaffen gethan werden. ... widrigenfalls wollten ste ehrlose, meineidige, übelthätige, schädliche Leute heißen und seyn, und daß man von ihnen richten und von Leibe thun sollte, als man von einem schädlichen, übelthätigen Mann billig richten solle. Uebrigens wurde von Rotverg nur vor alle Kreutze und auf Begnadigung, Erenfels aber auf zwanzig Jahre in die Stadt Thu», und eine Meile Weges um diese Stadt, verwiesen. Während des Waffenstillstandes mit -er Herrschaft Oesterreich, geriethen die Basler wegen den Bernern, ihren Bundsgenossen, in nicht geringe Sorgen. Diese wären bald in einen sehr verdrießlichen Krieg mit Ama- däus Grafen von Savoyen, und Schwager der Herzo- ') Nach St. Pemötag im August 1410 . vH-Kap. Joh.Bapti-U 4 io —E-i. 79 gin von Oesterreich, Catherinen von Burgund, verwf' ckelt worden. Allein die Basier und andere Verbündete schlugen steh so kräftig ins Mittel/ daß die Unterhandlungen zum großen Vortheil der Berner abliefen. Die Basier schickten auch Gesandte nach Wien> um den Frieden auszuwirken. Sie wurden aber nicht einmal angehört / weder von der Herzogin, noch von dem Herzog Leopold lV, ihrem Gemahl / noch von ihren Räthen. Leopold von der steyermarkischen Linie / hielt sich zu Wien auf/ weil er/ mit seinem ältern Bruder Er- nest/ seit i^o4, über Albrechts, einzigen Erb-er österreichischen Linie / die Vormundschaft führte. Da nun keine Hoffnung zum Frieden war, fuhren die Basler fort/ sich zum Kriege bereit zu machen. Sie entlehnten über vierzehntausend Gulden; Früchte wurden an drey besondern Orten (iin Salzhanft/ im Kaufhause , und znm Salmen) gelagert; Panzer ließ man von Fra ckfurt verschreiben / kupferne und eiserne Büchsen, Salpeter/ Schwefel/ TortscheN/ Harzringe u. s. w. anschaffen/ und an der Befestigung von Ölten immerfort arbeiten. Nun aber/ im September/ begab sich die Herzogin von Wien ins Elsaß nach Ensisheim zurück. Der Markgraf von Hochberg und Röteln that ihr den ersten Antrag zu friedlichen Unterhandlungen / und kam auf erhaltene Einwilligung / persönlich nach Basel/ um gleiche Gesinnungen beyzubringen. Die Räthe erzeigten sich ge- ') Lauster- IV. x. 3c>s. so Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 15teil Jahrh. neigt dazu, falls man ihre Beschwerden über den feindlichen Angriff, der Oesterreichrr vernehmen wolle. Hierauf wurde eine Tagsatzung zu. Evsisheim verabredet, auf welcher die Basler, nebst Bothen von Slraßburg, Bern, Solothurn, auch Zürich und Luzern erschienen. Sie klagten wider die fürstlichen Landvögte, daß diese ihnen unversehens, und unbefugt, mit Gewalt Schaden angethan, und sie zum Kriege aus Nothwehr selber gezwungen hätten. Hingegen suchte von Lupfen, der Herzogin Landvogt, sein Verfahren dadurch zu rechtfertigen, daß nach seinem Behaupten, die Basler sich im Sundgau verschiedener Eingriffe in die Rechte der Herzogin, schuldig gemacht hatten. Mit Nachdruck und Ernst versah der Markgraf dabey die Verrichtungen eines Mittlers; besondere Unterredungen hielt er mit den Gesandten der Städte, die, bis znm sechsten male neue Verhaltungsbefehlc von Basel aus begehren mußten; über drey Wochen lang dauerten die Unterhandlungen, bis endlich Richtungs- oder Friedens-Briefe, Montag nach Allerheiligen i^to, von beyden Theilen gegen einander ausgewechselt wurden. Der Anfang des baselischen Instruments lautet also: „Wir Günther Marschalk, Ritter, Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, thun kund und bekennen öffentlich mit diesem Briefe: Als die durchlauchtige, hochgevorne Fürstin, unsre gnädige Frouw, Fronw Ca- tharina VII.Kap. Ich. Baptist 1410 — Ei. 81 tharina von Burgunder», von Gottes Gnaden Herzogin zu Oesterreich/ zu Steyr/ zu Kärnten und zu Kraiu, Gräfin zu Tyrol/ re. rc./ dem Edelwo'.gebornen Herrn Graf Hans von Lupfen / ihr Landvogt / und ihre Lands» lenke/ von Jhrcntwegen gegen uns/ die von Bafel / zu Kriege gekommen sind.... Die Hauptartikel wollen wir nun Kürzlich/gnfr'ih. ren: „Alle Gefangene/ sie haben ihre Schätzung gegeben oder nicht/ sollen beyderseits ledig seyn. Die bezahlte Schätzung derjenigen Basler/ die vor den Absagbriefen gefangen worden sind / sollen die Oesterreichs wieder vergüten. Wenn gestritten wird / ob die Schayung vor oder nach der Absagung gefordert worden/ so soll darüber zu Müllhausen von vier Schiedrichtern gesprochen / und soll der gemeine Mann (der Obmann) von den Müllhausern selber aus ihrem Rath gegeben werden." Folgen einige Artikel über verbriefte und unverbriefte Schulden, Zinse/.Zehenden und andere Gülten/ die allein den Stand wie es vor dem Krieg war/."wiederhergestellt, und nur einiger Nachlaß von dem bestimmt wurde/ was im Kriege selbst genommen worden. — „Liegende Güter sollen auch wieder gegeben werde»/ man möge sie genommen oder schon verkauft haben.— Auch soll die Herzogin „bei dem Erzöge und Bürger ze enphäende bliben, als von alter harkommen ist/ desselben glich dir von Basel hinwiederumb." „Da wir die von Basel die Besti Jstein mit Kumber und Kosten gewonnen Hand/ darum soll dieselbe Vesti/ da- obere und das niedere HuS/ und der Stein und Fett da- ruff/ und daran sy gebuwen find/ mit Stege und Wegr, III. Band. F 82 Zehnte Periode- Erster Abschnitt des isten Jahrh- uns den von Basel nu und hienach bliben; und soll auch da- Burkart Münchs von Landskron Edelknechtes , und Hrn. Burkart Münchs Ritters sines Suncs Wille sin, dawider nit ze runde, also daß es Inen an der Losung / der si der Herschafft von Oestreich versprochen Hand stat ze runde / und Iren Satzbriefcn keinen Schaden bringen, in dehein wiß, nach Wisung des BricfeS so dieselbe» Burkart Münch und stn Sun, uns den von Basel, darüber geben Hand. Auch also daß die Dörfer, Litte, Nütze, und Gülte , die zu der vor- genannten Vesti Jstein gehörent, wie die genannt fint, nü- tzit ußgcnommen, unßrer Frowen von Oesterreich, oder wem sy die verschaffet , volgen und werden söllent. — Dazu ist auch beredt, als die von Rinfelden ingenommen nnd zu un- ßrcr gnädigen Frowen Gemahels Hcrtzog Lüppolts und stner Brüdern Hertzogen ze Oestreich Handen gezogen Hand, als si meinem, die Burg daselbs ze Rinselden: so die Zibollen von Basel vor dcnt^ Kriege inne hant gehcbt; gefügte sich da, daß die von Ninfelden dieselbe Burg zu der Herschaft oder zu unßrer Frowen von Oesterreich Handen geben nnd nnt- Wunen werdent, das soll der ZibolleN willen sin, dawider nit ze tunde, also daß es Inen an der Losunge, der si der Herschaft von Oesterreich versprochen Hand stat ze tunde-, und Iren Sahbriefen gegen derselben Herschaft keinen Schaden bringe, in dehein Wise, nach Wisuugen des BricffS, den dieselben Zibollen unsrer Frowen von Oesterreich darumb geben Hand , also daß Grass Hermann von Sultz 'Landvogd noch niemand anders von unßrer Frowen von Oesterreich und sinen wegen, die Zibollen von Basel an den Dörfern, Stören, Zinsen, Nützen, nnd Bellen, die zu derselben Vesti Rinfelden gehörent, auch nützit ußgcnommen, und dazu an der Vesti genannt rein Alten Steine, mit allen Zugehörden, an Zelle dem Tale, an den MeyerEmptern mit Iren Zu- gehörnngen, und an allen Dörffern, Gütern, Nützen, Stü- VII. Kap. Joh. Baptist 1410 —Ei. 83 reu / und Gülten, wie die genannt sink, dere die vorgenan- ten Zibollen entwert/ oder in Gebot Iren geleit srnt/ we- -er sume/ noch irre/ denne (sondern) Inen die entslahe, kcre / und volgen lasse. Were aber / daß Grass Herman — sich dawider setzen wolle — so soll unsre Frow von Oesterreich förderlich und ernstlichem Irem lieben Gemahel Hertzog Lüpolten von Oesterreich') und Hertzog Friedrichen ') Also lebte im Novembermonat des Jahrs 1410. Herzog Leopold noch. — Im folgenden Abschnitt werden wir aber vernehmen/ daß er im Augstmonat i4ii nicht mehr lebte. Dieß bestätiget die Meinung derjenigen die sein Absterben unterm 8. Juni i4ii. anführen. Seitdem ich diese Note niederschrieb/ ist (A.°1790.) die bekannte Geschichte der vorderöstreichischen Staaten her- ausgekommen / und in dem 2ten Theil derselben (?. 222) wird die Meinung angenommen/ daß Leopold im Jahr 1409./ vor dem Octobermonat mit Tode abgegangen sey. Der unpartheyische Verfasser verwirft in einer Note das Zeugniß des Pater Herrgotts/ und drückt sich weiter also aus : „Für unsre Erzählung können wir Bürgschaft leisten; weil wir sie von Hrn. Daniel Bruck- ner haben/ dem sie aus den reinsten Quellen des base- lischen Stadtarchivs in die Feder geflossen ist." — Daß nun Herr Bruckner den Inhalt der von mir angeführten Bundesbriefe / als er jenen Bericht dem Verfasser ertheilte / nicht gekannt oder vergessen haben müsse / ist ausser allem Zweifel; waö ihn aber zu einem solchen Bericht etwann verleitete / war folgendes: Da Leopolds Gemahlin/ zur Sicherheit ihres Heyrathsgms und Wittnmbs / die österreichischen Herrschaften im Elsaß wirklich besaß und regierte / so wurden alle Ange- legenheiten mit jenen Herrschaften/ unter dem Nameir der Herzogin allein verhandelt/ eingeschrieben/ und re- F2 Zehnte Periode- Erster Abschnitt des i5rcn Jahrh. seinem Bruder verschrieben u. s. w. Auch soll die Herzogin ihr Bestes thun gegen Graf Hermann, daß er den Zibollen und auch Herrn Arnold von BerenfelS stne Vefti genannt Steinegk mit Ire Zugehörden, und was Im uff dem Swarz- walde entwert, verboten, oder in dem Friden genommen ist ... . kerunge lüge. ... Die Herzogin, gleichwie die drey Städte Rinfelden, WaldShut und Seckingen sollen dem Grafen von Sulz nicht helfen, falls dieser die Artikel dieses Friedens nicht halten würde." Ein gleiches verspricht sie gegen die Grafen von Thierstein. „Sunderlich soll sie sich der Grafen von Thierstein Vestin genannt Pfeffingen Jr Litten und Eures nit underziehen, noch zu Iren Handen nehmen in dehein Wise." Die Herzogin stellte zwey besondere Instrumente aus. Beyde heben also an: „Wir Katharina von Burgunden,' von GotS Gnaden Hertzogin ze Oestreich zu Styr ze Kernderen und ze Kram Gräfin ze Tyrol tunt kunt und bekennen öffentlich mit die- . sem Briefe u. s. w." Das erste ist der eigentliche Richtungs- oder Frie- gistrirt. Z. B. im Bürgerrodel von isto6, wo Herzog Eeopold noch lebte, findet sich folgende Stelle. : r-ioö. iiKXli, Line i>iLlrii,i. Da verdienten diese Personen ihr Bürgerrecht vor Pfeffingen, als man auf die Grafen von Thierstein zog, um daß sie, in dem Krieg, den sie mir unsrer Frau der Herzogin von Oesterreich Land und Leuten hatten, zween Knechte fingen, die der Herzogin waren." Diese und andere dergleichen Stellen mehr, werben den Irrthum veran- laßt haben. VII. Kap. Joh. Baptist 1^10 —1411. 86 denöbrief, und lautet wie derjenige welchen die Basler ausstellten. ') In dem zweyten Instrument verspricht ste insbesondere, daß .ste sich dem Spruch des Obmannes und der Sätze unterwerfen werde: „tätent wir aber das nit, fügt ste hinzu , und daran su- mig wurdem, so haben wir denen von Basel, Iren Bürgern und allen den Iren erlaubt und gegönnet, daß ste unser Land und unsre Litte, und dere Gut angriffen, verbieten, pfenden, und hintribcn mogcnt, by Inen ze Basel in der Stadt und ußwendig an allen Enden, da Inen da- füglich Wirt, ane allen unsern Zorn, untz uff die Zit daß Inen die Kerunge geschicht umb Ire Schützlinge und ander Jr gut. " Da nun das Schloß Istein durch diesen Frieden den Basiern überlassen wurde, ließen ste solches den iZten Jenner 1^11 schleifen, damit ihnen aus demselben kein Schaden mehr zugefügt werden könne. *) In demselben geschieht auch des Herzog Leopolds zwey- mal Meldung. . . . »und zu unsers Gemahels Herzog Lüppolds und stner Brudern Hertzogen zu Oesterreich Handen " . . . . »So söllent wir förderlich und ernstlich unserm lieben Gemahel Herzog Lüppolten von Oesterreich, und Herzog Friederichen seinem Bruder verschrieben." *) Die AuSgabbücher zeigen, daß der Rath eine kleine Verehrung dem Markgrafen für seine Vermittlung zu- stellen ließ: »Unserm Herren dem Marggrafen von Röteln 129 io ß., die ihm geschenkt sind, von stner Arbeit wegen der Richtung." 86 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des I5ten Jahrh. Die Quadersteine desselben wurden am Riehemerthore verbauen. Dieß kostete noch 21 6 ktz. Nachgehends siel der leere Platz unter Bischof Joh. v. Fleckenstein (1^23 - 14 Z 7 ) dem Bislhum wieder heim. Aus welchem Anlaß, und unter welchen Vedingniffen die Basier denselben abtraten, ist mir unbekannt. Als in der Folge Bischof Caspar ze Rhin, ihn einem von Eptingen übergegeben hatte, und dieser das Schlofi wieder aufbauen wollte, widersetzte sich die Stadt seinem Vorhaben. Der Oesterrcichische Landvogt Graf von Sul; weigerte sich bald verschiedener Punkten der Richtung statt zu thun. Gütliche Mittel wurden bey sechs Monate laug fruchtlos versucht. Endlich zeigten die Basier den Ernst. Sie streiften dem Rhein nach bis gegen Seckingcn hinauf, und brachten Gefangene, Heerden und Beute mit sich zurück. Nun kam Herzog Friedrich von Oesterreich selber nach Baden. Die Basler begehrten sich zu verantworten. Markgraf Rudolf und die Städte Zürich, Lu- zern und andre schlugen sich in das Mittel; und brachten auf einer zwischen Pfingsten und Johannis verabredeten Zusammenkunft zu Baden, die bey vierzehn Tage währte, die Aussöhnung beyder Partheyen zu Stande. Herzog Frtederich bestätigte durch folgendes Instrument den Richtungsbrief der Herzogin: ,, Wir Friedrich von Gots Gnaden Hcrtzog ze Oester- rieh, ze Steyr, ze Kernden und ze Krayn Grass ze Tyrol rc. bekennen und rund kund menglichen mit diesem Briefe, daß wir mit den wisen bescheidenen unsern besundern Lie- ben dem Bürgermeister dem Rare imd den Bürgern gemeyn- vn. Kap. Joh. Baptist 1 -Lio—1411 87 Uch der Stadt Basel und allen den Iren/ umb alle Sache Stöße und Zuspräche/ die wir wider Sy/ untz uff disen hüligen Tag als diser Brieff geben ist, gehabt Hand und haben mochtent, wie sich die Mischen uns und Inen von des vergangenen Krieges wegen der zwischen der hochgeborn Fürstill unser lieben Schwestern Kathcrinen von Burgunden rc. rc. und den «genannten von Basel gewesen ist/ erlauffen hant/ nichts ußgenommen noch vorbehcpt/ luter und gentz- lich gerichtet und übertragen sind / und haben auch dieselbe« Richtunge für uns und die unsern Fürstlichen Eren gelobt/ stete ze haltende und darwider nicht ze tunde noch schassen getan werden / in dhein wise ane alle Geverde. Des zu Urkunde haben wir unser Jngesigel gehenkt an diese« Brieff der geben ist zu Baden an dem nechsten Frytag vor Sank MargarethenTag 1411. Joh. Bapt. 1411 bis Joh. Bapt. 1 ^ 12 . Bürgermeister: Arnold von Bärenfels/ Ritter. Ammanmeister: Hemman Buchbart. Oberstzunftmeister: Oswald Wartemberg. ') Wir haben so eben Herzog Friedrichs Bestätigung deS Friedens von 1 ^ 10 . angeführt- Im folgenden Monat/ (Laurenzen Abend 1411) da sein Bruder Leopold ohne Leibes-Erben gestorben war/ bestätigte er dessen Wittwe/ Catheriuen von Burgund/ ihre Herrschaft im obern Elsaß. ') Er war von Zünften. r) Listig iiillst. i.iii. p.320. »wrr Friederich. . . . » als weilant der hochgeborne Fürst/ unser lieber Bruder Hertzog Leupolt löblicher Gedächtnuß, Dir... . unser »s Zehnte Periode. Erster Abschnitt des i5icn Jahrh. Gegen Ende des Jahres 1411 , !erhielt endlich die Herzoginn, was die Oesterreicher seit 140 -L zu verschiedenen Malen vergeblich angetragen hatten, nehmlich die Errichtung eines Schutzbundes mit Basel. Der Anfang des Vundsbriefes der Herzogin lautet also: Im Namen der heiligen ungeteilten Drivaltikcit, Amen. Wir Katherina von Burgnnden Hertzogin ze Oester- rich - . . . tun kunt .... daß wir durch Schirm, Frist und Nothdnrft willen unser Landen und Litten und aller der unsern, unS verbunden und vereiniget habent.... zu den Ersamen wisen Bürgermeister, Ammanmeistcr, Nat und Bürgern gemeinlich der Skat Basel und zu allen den Iren, von disem hütigcn Tage, als dirre Brief geben ist, untz nf den heiligen WinnachtTag nchst künftigen, und dann ant- hin drü gantze Jare, die nehsten nacheinander kommende, mit diesen unsern Landen, Stetten, Schlossen, Vestincn und Löten, mit Nammen, Badenweiler, EnsiSheim, Than, Maßmünster» Befurt, Rosenfels, Tattenried, Blumenberg, Alt- kirch, Psirt und Landsern, mit allen Iren Zugehörungen, lieben Swestern Frawn Kathrein von Burgunden, Hcr- tzogin ze Oesterreich seine Gemahlin, zu den Zeiten da er dennoch im Leben war, und ir Heyrathgut auf unser Land im Elsassen und Suntgow geweift hat, und aber wir uns mit ir nach seinem Todt veraynt und uns zu einander verphlicht und verbrieft haben.... davon so haben wir ir Hinwider auch gegunnt und ganzen Ge- walt gegeben, daß sy ir lebetag das Lantgericht im obern Elsaß mit allen Eren, Rechten, Nutzen, Dellen und Zugehörungen, als wir daö herbracht haben, inn- haben, besetzen und entsetzen, nutzen und messen mit diesem Brief. Ze Neuenburg Laurenzen Abend 1411. VII. Kap. Ich. Baptist 1^11 — 1412 . 89 und dazu auch mit andern unsern Glossen / Steilen und Vestinen, ob wir dheine me, und andere denn so vorbe- nempt sint, in dem Kreiffe, Begriffe, und in der Zit ge- winneren, uns anefallent, und habende werdent, als verre und wite die alle; und auch der von Basel Glosse und Bestürm mit Namen Liestal, Waldenburg, Homburg und Ölten , und dazu Thelsperg Star und Thal, und Münster im Grandfeld mit allen Iren Zngehörungen begriffen Hand."— Sie verspricht getreulich und ernstlich nach dem aller besten zu rathen und zu helfen, wider alle die, welche die Basier au Leib oder an Gut, an ihren Freyheiten, Rechten und Gewohnheiten, die sie hergebracht haben, oder in andere Wege schädigen würde», wer sie auch seyn möchten.— Besonders wenn der Rath, oder der mehrere Theil desselben bey seinem Eide erkennt, daß sie wider Recht geschädiget worden, und daß man ihnen unrecht gethan habe. In den ersten acht Tagen nach der Mahnung soll bey- gesprungen werden, mit Gezüge und andern Sachen die erforderlich sind, als wenn der Schade und das Unrecht die Herzogin selber und die irrigen angienge, nach Gelegenheit der Sachen .... bis daß den Basiern gebessert und abgeleit wird, was ihnen geschehen ist. Me ihre Städte und Schlösser sollen den BaSlern, ihren Bürgern, den ihrigen, ihren Helfern und Dienern, wenn und so oft es Noth besebieht, offen seyn, um darin zu Hufen, Hosen, in ze ritende, ze gonde, und ze wandelnde, ihre Feinde usser gedachten Schlössern anzugreiffen, als sie gedenken ihnen füglich seyn, und aber in denselben Schlössern ihre Feinde anzufallen. Doch ob (falls) sie mit solchen Anfällen an jemand missegriffent, das soll ihnen keinen Schaden bringen, in keine weise. — Bey dergleichen Krie- gen will die Herzogin keinen Frieden, Richtung noch Sun annehmen, ohne der Basler wissen und willen. — wenn so Zehnte Periode. Erster Abschnitt des 15ten Jahrh. Schlösser von der Herzogin und von den Baslern gewonnen werden, so soll man sie zur Stunde und förderlich zerstören , verwüsten und zerbrechen, in solcher Maaße, daß man aus denselben Schlössern nicht mehr geschädiget werden, und der Feind sich in demselben nicht mehr aufhalten könne. — Würden aber beyde Theile lieber solche Schlösser stehen lassen , so soll die eine Hälfte der Schlösser und den zu denselben gehörigen Dörfer, Leute, Güter, Zinse, und Gülte der Her- zogin, und die andere Hälfte den Baslern verabfolgt werden, bis auf die Zeit, daß man mit beyden Theilen darum übereinkommt, damit wir (die Herzogin) und sie (die von Basel) ein Begnügen dafür'haben mögen. Die Gefangenen sollen hinter dem mahnenden Theil bleiben, und weder geschätzt noch freygclaffen werden, ohne des andern Theils wis. sen und willen. Die Schätzungen oder Lösegelder sollen unter beyden Verbündeten gleichgetheilt werden. Sollten die Basler wegen Mahnung ihrer Eidgenossen schon mit ihrem Banier zu Felde liege», so sollen sie der spätern Mahnung der Herzogin, erst nach ihrer Rückkunft, Folge leisten. — Gefügte sich auch, daß wir (die Herzogin) in der Zeit die- ser Verbündniß, von Gots Ordnung, uns ändern, und zu der heiligen E (Ehe) gemehelt und kommen würden, so sotten wir schaffen, und auch besorgen, daß derselbe unser Geinahl diese Verbündniß mit allen ihren Punkten und Artikeln befestige, bestätige und angelobe zu halten, mit seinen versiegelten Briefen, diese Jahrzahl aus. Wollte er aber es nicht thun, so sollen ihm unsern Landvogt, Vögte, Amptleute, Städte, Räthe, Lande und Leute , darin begriffen, nicht gehorsam seyn zu schwören oder etwas anders zu thun in keine Weise, bis er angelobet und thue, waö wir in dieser Verbündniß gelobet und gethan baden. " vn. Kap- Joh. Baptist 1^11 — 1^2.' 91 Wäre auch daß unsre Lande und Leute mit ihren Zuge- hörungcn / von unserm lieben Bruder Herzog Friedrich, oder Herzog Ernst- oder ihrem Vetter Herzog zu Oesterreich nach unserm Tode gelöset, und zu ihren Handen kommen würden, und aber wir und dre von Basel, in der Zeit dieser Ver- hündniß, von unsrer selbs oder ihrer Sache wegen, mit jemanden zu Feindschaft oder zu Kriege gekommen wären, welcher Krieg noch nicht wäre verrichtet worden, so sollen die von Basel zu keiner Hülfe mehr verpflichtet seyn, ste thäten es denn gerne." Bey Kriegen zwischen den Herzogen von Oesterreich und den Basiern, verspricht die Herzogin still zu sitzen, ihnen weder Hülse, Rath, Enthaltenisse noch andre Dinge und Sachen zu gewähren, nur als Vermittlerin sich darzugeben, und dennoch in ihren Landen freyen Kauf den BaSlern zu gestatten. Sie behält in diesem Bunde vor: das heilige römische Reich, den König von Frankeich, ihren liplichen anerbornen Bruder und ihren lieben Schwager den Grafen von Savoyen. Sie wolle stille sitzen u. s. w. „ Sollte sie, oder einige ihrer Städte, sich zu jemanden verbinden, während der Zeit dieses Bundes, so sollen die BaSler vorbehalten werden." — Vor allen Dingen ist beredt, daß wir, und unser Landvogt, und alle andre un- sre Vögte und Amtleute von unsern wegen, die von Basel, die Iren, und auch die, so zu Ihnen gehörem, und vor- benempt sinr in disem Bund, bi allen Iren Friheiten, Rechten, und Gewohnheiten, als sie von Alter har kommen sind, unbekrenkt bliben lassen sollent, one alle Geverde. Sonderlich so mögent die von Basel, und Ire Bürger, um Ire Zinse, Schulde , Güter und Zehenden, pfenden, oder Gericht darumb suchen, geistlichSoder weltlichö, als das von al- »Kost und Kouff umb bescheiden Geld volgen und zu- gon lassen." . 82 Zehnte Periode- Erster Abschnitt des >sten Jahrh. lerHarkommen ist/ undsy harbrocht Hand/ oneJrrunge und Widerrede. — geben den nächsten Donnerstag vor Sank Tho. mant Tag des heiligen Zwölfbotten." Diesen BundSbrief gelobte die Herzogin bey ihren fürst, lichen Ehren. Von ihren Landvögtcn/ Amtleuten / Räthen und Gemeinden ihrer S.ädte und Schlösser wurde er aber/ in Gegenwart der baselischen Gesandten/ mit ufgehebten Handen und g elerben Worten leiblich zu den Heiligen be- schworen.') Der Gegenbundöbrief den die Baöler der Herzogin aus. stellten/ enthielt überhaupt die gleichen Verpflichtungen. Nur nahmen sie aus ,, den hochwürdigen unsern Gnädigen Herrn/ Herrn Hümbrecht von Nüwenburg Bischof zu Basel/ das Stift und das Capitel daselbst / dazu die freundliche Ver. rinung die wir haben mit dem edeln wohlgeborn Herr«/ Marggraf Rudolf von Hochberg / Herrn zu Röteln und zu Snsenburg/ sodann die Bündnisse/ die wir haben mit un. fern guten Gründen und Eydgenossen der Städte Bern und Soloturn." Sollte die Herzogin mit den Herzogen von Oc. sterreich in Krieg gerathen / so wollen die Baöler still sthen, und den Herzogen noch den ihrigen/ weder mit Hülfe/ Rath/ ') Wir Arnold von Berefels Ritter Bürgermeister / Her. mann Buchpart Ammanmeister, der Rath und die Bür. ger gemeinlich der Stadt Basel thun kund u. s.w. *) Sehr bedächtlich aber wiederholten sie die Zustchernng eines für ste sehr wichtigen Artikels : „Sunderlich so mögent wir und unsre Bürger umb unsre Zinse / Schulde/ Güter und Zehenden pfände»/ oder Gerichte darumb suchen/ geistlichö oder weltlichs/ als das von alter har gekommen ist/ und wir harbracht Hand/ one Jrrunge und Widerrede unsrer Frauen von Oestreich/ ihres Land- vogdS/ der Ire» / und MengelichS von Iren wegen." vn.Kap. Ich.Baptist 1411 —1412« 93 Snthaltnisse, noch andern Dingen und Sachen nichtzu- legen. Dennoch der Herzogin Kost und Kouff zulassen gan ungehindert von uns und allen den unsern." Der Bund wurde von Bürgermeister , Ammanmeister und Rath/ in Gegenwart der ehrbaren Boten der Herzogin, leiblich zu den Heiligen mit ufgehepten Händen undgelerten Worten beschworen.*) Uebrigens war Hülfe versprochen, wenn die Herzogin bey ihren fürstlichen Ehren, und ihre Räthe gemeinlich, oder der mehrere Theil derselben aus ihren Eid erkennen würden, daß sie, oder die Ihrigen, wider Recht beschädigt seyen, und daß man ihnen Unrecht gethan habe, und zwar in den nächsten acht Tagen nach der Mahnung. Bald darauf befanden sich die Basker im Falle des Bundes, wie es folgender Auszug aus den Rathsbüchern zeigt : l4l2. keris Quarts post n-> civilstem Oliristi: zygeN Wir us, für Blauenftein, von Manung wegen der hochge- bornen Fürstin Frau Katharinen von Burgund, Herzogin zu Oestreich , zu der wir verbünden waren; und dazu, desselben Tages, ungebeten und ungemahnet, für die zwo Vesti- nen Fürftenstem und Neuenstein, ward ihre (der Herzogin) Lüte »s denselben zwey Vestinen von ihren Vigenden (Fein- den ) auch geschädigt waren worden. Und hatten uns in drie Huffen getheilt, mit denen die vorgenannten drie Vestinen belägert, und in sieben Tagen alle drie gewunnen, verbrannt und darnach geschlissen wurden. Und ward gerichtet mit dem Schwerdt von denen, die in den zwey Vestinen Fürstenstein *) Aus Anlaß dieses Bundes wurden der Herzogin zwey Vocalen verehrt, die man Köpfe nannte, und auf 64 2 ß. zu stehen kamen. -4 Zehnte Periode. Erster Abschnitt des röten Jahrh. und Neueüstein begriffen wurden. UfBlaucnstein ward niemand begriffen, wand sie Nachts -sichtig davon kamen." ') Die zwey Zünfte zu Kaufleuten und zu Krämern hatten bey diesen Zügen beträchtliche Ausgaben, und es wurde ihnen eine kleine Entschädigung von 25 W. zur Stüre geschenkt. Den Wundärtzten bezahlte der Rath i8ttz.6ß. um achtzehn Personen zu heilen, die vor den drey Schlössern geletzt wurden. Die Schleifung derselben kostete 192 W., woran die Herzogin erst zwey Jahre hernach nur tu. to ß. bezahlte, und zwar aus dem Vorwande, weil sie nur vor Vlauenstein gemahnt hätte. So genau rechnete sie mit den Baslern, da diese doch nicht rechneten, als sie u ritz e beten und un gemahnt Blut und Gut darauf setzten, die Angehörigen der Herzogin zu schützen und zu rächen. ') Bey diesem Anlaß wurden 45L neue Bürger gemacht, unter welchen man die Namen Gesseler, Dietrich, Im. hoff, Syfrid, Ritter, Wielant, Bischer findet. Nach ' den Namen der Zünfte liest man: „ Bon der kleinen Stadt, des ersten von der Gesellschaft zer Herren. von der Gesellschaft zem Baum.von den Rcblmen -oselbst." Außer denjenigen die das Bürgerrecht erhiel. ten, weil sie mit den Zünften und den Gesellschaften ge. zogen waren, findet sich am Schluß eine besondere Ru- brike: „ Schildknecht und ander gemeines Volk." Unter jenen neuen Bürgern waren drey Aerzte; Meister Cunrad von Myßen der Artzat, Meister Philipp von May- land der Artzat, und Meister Balthasar der Artzat. Die zwey erster» zu Krämern, und der letztere;» Schmieden zünftig. vii Kap. Joh. Baptist 1411 —1412. ss Hierauf geriethen die Basier in Streit mit Reinhold Herzog von Urselingen, Landvogd zu Mömpelgard. Allein im Märzmonat wurde zu Straßburg ein Tag gehalten, und durch die Verordneten des dortigen Raths die Sache dahin vorgetragen: „ Was beyde Theile einander genommen haben, das soll a b seyn. Betreffend die Gefangenen, die schon geschätzt worden, dabey soll es bleiben. Diejenigen aber, die noch nicht ge chätzt worden, soll der Herzog in der Straßburger Handen liefern, und die soll die Stadt gegen Bezahlung der Atzung ledig sprechen.'" Indessen hatte man einen fremden Bauern, der die Basler dem Herzog von Urselingen, verrathen wollen, hier gevieetheilt. Auf einer andern Seite bekam unsere Stadt mit Hans Wilhelm von Girsperg zu schaffen. Er hatte mit seinen Helfern, Berner und Basier angegriffen. Endlich nahm man ihn gefangen, und er mußte bey uns in einem Käfi (Gefängniß) liegen, bis man ihn auf Fürbitte des Herzogs Friedrich von Oesterreich, der Gefangenschaft entließ. Joh- Bapt. 1412. bis Joh. Vapt. 1413. Bürgermeister: Günther Marfchalk, Ritter. Ammanmeister: Oswald Wartemberg. ') Oberstzunftmeister: Hemman Spitz. i) War Oberstzunftmeisier gewesen. War von den Zünften. 96 Zehntt Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. Donnerstag vor St. Galli Tag schloß der Herzog Frie. drich von Oesterreich, nebst seiner Schwiegerinn Caiharinen von Burgund, ungeachtet ihres bereits getroffenen Bundes, einen sechsjährigen Schutzbund mit den Basiern. » Wir Friederich von Gottes Gnaden Hertzog zn Oester- reich, ze Steyr, ze Kernden und zu Krayn, Grass zu Tyrol rc., und wir Katharina von Burgunden von denselben (näin. lich Gottes) Gnaden Hertzogin der egenannten Landen, tunk kunt... daß wir für uns, unsre Lande und Leute im Thnr- gou, Ertgou, Sumgou, Elsaß und Brißgou begriffen, und für diese noch gcnempten unsre Stelle, mit Rammen Fri- burg, Brisach, Riiwenbnrg, Kentzingen, Endingen, EnsiS- heim, Thann, Maßmünster, Alttirch, Tarteurredt, Blumen- berg, Befurt, Pfirdt, Rotemburg, das heil. Erich, Rhin- felden, Seckingen, Lauffenburg, Walzhut, Schoffhnsen, Ach, Rotolfszelle, Stein, Dieffenhofen, Frowenfeilt, Win- . terthur, Rappoltswiler, Bremgarten, Surfe, Zosingen, Arou, Lentzburg, Mellingen, Bruck und Baden." Die Zeit des Bundes wurde vom Tage des Briefes an bis auf St. Georgen Tag l^!i9 festgesetzt. Der Bezirk oder Kreis, innert welchem Hülfe geleistet werden sollte, wurde also beschrieben: „ DaS Land abe hie dise Site Rines, nutz an den Ecken- -ach, und cnnet Rines nutz an den Graben.zu Ottcrowiler; und Dannantbin hinuf untz gen Schoffhusen, gen Stein, Ratolsszette, und harwider. überhar gen Dissenhofen, gen Froivenfellt, Rappochsweiler, und des abehar gen Winther- thur, gen Bremgarten, gen Surfe, gen Zofingen; dannat- hin gen Wictlispach, und von dannett gen Tattcnriet, Blu- menberg, Befurt, Rotemburg, und von Dannen wiederumb untz an den Eckenbach." Die VII. Kap. Joh. Baptist 1412—1412. s7 Die versprochene Hülfe war: » Zwentzig mir Glefen / der jeglich Glefe wol ufgerü- stet/ mit'chrien Hengsten und Pferde«/ mit irem gantzcn Harnasch/ und soll der eine Knecht uf dem einen Pferde/ ein gewoffenter Knecht sin / der einen Spieß in der Hand füre, oder ein Armbrost/ ist daß er es gebruchen kan. Die Basler aber sollen nur zehen mit Glefen wol bezöget / als vorstat / ze Hilffe schicken. Und falls man weitere Hilffe bedürfte/ es wäre um einen Bezog/ Geziig/ Leger oder andere dazu nothwendige Sache«/ gat denn die Sache uns (den Herzog oder die Herzogin) an/ daß wir die von Basel gemahnt haben / so sollen wir zween ( Deputirten ) dazu geben / und die von Basel drey; gat aber die Sache die von Basel an/ daß uns die gemahnt / so sollen wir drey dazu gebe»/ und sie zween; und was denn die fünft/ oder der mehrere Theil unter ihnen / auf ihren Eyd bekennet / das zu der Sache nothdürftig sey zu thun / dabey soll es bleiben / und von jedem von uns vollführt werden/ ohne Widerrede/ und ohne allen Verzog. Und sollen dieselben fünfe zu Tagen darum kommen gen Rinfelden.... was Kriegen anegehept werdent/ in der Zit als diese Bündnisse weret/ die sollen wir / und die von Basel einander helffen ußtragen / ze gantzem Ende und Richtunge."-— „Wenn ein Theil des andern Theils Schaden und Un- frommen/ ze frischer Gerat helfen/ währen/wenden/ und fürkommen mag/ nach Gelegenheit der Sache / daran sollen wir einander nicht lassen ohne alle Gefährde." — Folgen verschiedene Artikel über die Einnehmung von Schlössern: „ Will der Herzog oder die Hertzogin sie behalten / so sollen die fünf Deputirten bestimme»/ wie viel Geld den r) 3 von Basel/ 2 von Oesterreich. III. Band. G 98 X. Periode. Erster Abschnitt des i Lten Jahrh. Basiern für ihren Antheil zu geben wäre. Sollte aber ein solches Schloß oder Veftin, der Stadt Basel so gelegene lich seyn, daß sie eö gerne haben, und zu ihren Handen ziehen wollte, so sollen die siinfe ') auch über die Entschä- Ligung erkennen.Der alte Rath soll dem neuen Rath jährlich in den Eid geben, diesen Bund auch zu halten und zu vollführen."— Der Herzog nimmt in diesem Bund aus, das römi- sehe Reich, seinen Bruder und seinen Vetter, Herzoge zu Oesterreich, seinen lieben Schwager den Herzog von Braunschweig, Herzog Ludwig und sein Bruder Herzog in Bayern und Pfalzgraf bey Rhein, auch seinen lieben Schwager, sodann Herzog Heinrich von Bayern, den Grafen von Savoyen, den Bischof zu Constan;,' die Grafen von Wtrtemberg, den Marggraf von Hochberg Hrn. zu Röteln und zu Susenberg, und die Reichsstädte in Schwaben, zu welchen wir, sagt er, vormals verbunden sind. Die Herzogin nimmt aus, das römische Reich, die Krone Frankreich, ihren Bruder, ihren Schwager, den Grafen von Savoyen, den Herzog zu Bar, und den Bund mit Basel. ') In dem Gegenbundsbrief -er Basier behielten ^ Z von Oestreich, 2 von Basel. 2 ) „ Und daß die Bunmiffe so wir und die von Basel uns vor dirre Verbuntnisse - Züt gegeneinander vereinbaret und verbrieft Hand, die Iartzal uß by irer Kraft bli» ben sol." ?) » Wir Günther Marschalk, Ritter, Bürgermeister , OswaldWammbers, Ammanmeister, der Rathund die VII. Kap Joh. Baptist E2 -1^13. 99 Liese vor / Las römische Reich, den Bischof Hümbrechk von Neuenburg, Las Stift und Las Capitel, den Marg- graf, die Eidgenossen von Straßburg, Bern und Solo- thurn, und den besondern Bund mit der Herzogin. Die Einwilligung der Stadt Straßburg hatte man vorher eingeholt. ') Aus ihrer Antwort vernehme ich, daß ein solcher Bund ihr auch angetragen wurde, sie fand aber: „ Uns ist zu diesen Ziten nit gefüglich, der in ze gonde." Daß man auch bey uns diese weit aussehenden Verpflichtungen ungleich ansähe, find Anzeigen genug vorhanden. Um diese Zeit brach die Uneinigkeit zwischen den Edeln und Achtvürgern einerseits, und den Zunft- bürgern anderseits förmlich aus, wie wir es des nähern im folgenden Jahre vernehmen werden. Ein Monat ungefähr vor der Unterschrift und Auswechslung des österreichischen Bundesbriefes erkannten beyde Räthe : Bürger gemeinlich der Stadt Basel thun kund .... . daß wir durch Schirmes und Nutzes willen, unserseits unser Stetten meren und minren Basel und Dirre nochgenempten unsre Schlössen , Vestinen und Löten, Liestal, Waldemburg, Ölten und Homburg mir iren Zugehorungen, und allen den unsern, uns verbunden Hand u. s. w." Wobey zu bemerken ist, daß der Stadt Dellsperg und des Münsterthals nicht gedacht wird, d» sie doch in dem Bunde mit der Herzogin ausdrücklich genannt wurden. *) IHris i^usrta nach Jgkobi ^xostoli 1^12. i4i2< xort »stivilsrs» ^!lÄri»s. G 2 100 X. Periode. Erster Abschnitt des lüten Jahrh. Wer hünamhin in den Rate gekosen oder ze Meister gesetzt wird von einer Zunft wegen, daß er dieselbe Zunft haben / und mit der dienen sollte, und auch kein anderes Stuben-Recht haben, weder mit den Rittern, noch mit den Achtbürgcrn, noch uff andern Stuben." Am gleichen Tage wurde fernerS erkannt : „ So man Botten machen will zu ernstlichen großen Sachen daß hü- nanthin von einer Zunft nicht mehr als einer zu einem Borten gesezt und gemacht werden solle, so viel man dann je nothdürftig wird, also daß nicht von einer Zunft zwey oder drey zu Botten genommen werden, als daher geschehen ist." Jenes erstere Gesetz wurde am Pfingstmontag 1413 näher erläutert. Die Aufschrift lautet also: »Daß kein Znnftmann auf keiner Herren-Stube kein Stubenrecht haben solle." Das erläuterte Gesetz ist aber folgenden Inhalts : » Wer künftig in den Rath gekosen, oder zu Meister gesetzt wird von seiner Zunft wegen, mit welcher er bisher gedient hatte, und der, noch dessen Vordere, bis auf den vorgeschriebenen Tag, nicht acht Bür- ger gewesen, noch dafürgehalten wordenist, daß auch der- selbe mit derselben Zunft dienen, und kein anderes Stuben- Recht, weder mit Rittern, Knechten, noch mit den acht Bürgern, noch keine Gesellschaft zum Jngeber haben solle. Denn, wer nicht ein acht Bürger ist, als vorbeschei- den ist, und dennoch bey denselben, Stnbcnrecht auch (das ist, außer seiner Zunft) gehabt haben würde, es sey zur Mucke, oder zum Brunnen, die man nennt die obere Stube, ober zum Siffzen, die man nennt die niedere Stube, daß sellbiges sein Stuben-Recht gänzlich a b seyn soll.') Wohl mögen sie (Zunftmänncr) zu ihnen gehen ze- ') Zur Mncke waren die Ritter und Edelknechte, die VII.Kap Joh. Baptist 1^12 —i^iz. 101 rcn, falls sie es wollen, also daß sie kein Heitzgeld, noch anderes Geld an Bau, noch andere Nothdurft derselben Herren und Acht Bürger Stube vorgenannt, nicht geben, noch von ihnen genommen werde, in keine Weise, bey den Eiden, die sie Rath und Meister geschworen und dieser Stadt gethan haben. Wer das überfährt , sich wider diese Erkanntniß setzet, und die nicht haltet, der soll darum gestraft, gebessert, und gehalten werden, als um einen Meirp eid in dem Stadtbuch geschrieben steht. Und soll diese Er- kanntniö alle Jahr ein Rath dem andern in den Eid geben zu halten, auf die Zeit, so ein Rath dannengaht, und der andere eingat." Den loten Hornung i 4 i 3 . wurde ein Bauer von Constan; geviertheilt, weil er die Basier dem Landvogt zu Mömpelgard verrathen wollen. Dienstmanne des Bistums. Zum Brunnen gehörten damals folgende acht Bürger Geschlechter r Die zur Sunnen, Fröwler, Seefogel, Sinz, Louffen, Schilling, Haupt, Uttingen, Hegenhen, Warnour, Sfrin- gen und Offenburg. Zum Siffzen gehörten die Rotten, Sürlein, German, Murnhart, Schönkint, Zibol, Sagwor, Murer und Usellin. Siehe das große Zunftbuch , Folio 39. — Die Veranlassung zu diesem Gesetz mag wohl unter andern» ein Offenburg gewesen seyn/ der zuletzt in der Stube zum Brunnen aufgenommen wurde. 102 X.Pertode Erster Abschnitt-es Mm Jahrh. Ich. Bapt. i^iö. bis Joh. Bapt. Bürgermeister: Ammanmeister: Johannes Wiler. Oberstzunftmeister: Hemman Offenburg. -) Der Anfang ihrer Regierung zeichnete sich dadurch aus/ daß die Räthe, Sonnabend vor Margrethen-Tag, die obigen Gesätze aufhoben/ und die Sachen auf den alten Fuß wieder setzten. Montag nach Bartholomäi 1413. erhielt die Stadt die Bestätigung ihrer Privilegien vom K. Sigismund. Die Urkunde ist von Chur datirt. Man bezahlte eilf- hundert Gulden, um sie aus der Canzley zu lösen, außer einigen andern kleinen Geschenken. Vermuthlich aber wurde diese beträchtliche Summe eigentlich wegen dem im Jahr 1412. angetretenen Römerzug abgeführt. Im Februar des I- I4i4. ereignete sich zu Basel ein sonderbarer Auftritt. Die Edelleute, und die ältesten Geschlechter von den Acht-Bürgern zogen von der Stadt weg, und droheten, daß sie sich nie in dieselbe wieder begeben würden, es wolle denn die Gemeinde sie bey ih« xen alten Rechten und Herkommen lassen. ^Anfangs, Arnold von BärcnfelS, Ritter; hernach, Hemman von Ramstein, auch Ritter. Er war vorher Rathsherr von der Zunft zu Krämern gewesen, und wurde der Stifter eines neuen Achtbür- ger - Geschlechts. In der Folge erhielt er den Ritterschlag. Von diesem Namen findet man in den Steuer- Rodeln gedachter Zunft einen Apotheker. vn.Kap. Joh. Baptist 1^1 z —1^14. ioz Nun stellte man sich zur Wehre. Die Verordnung über die Abtheilung -er mehrern Stadt in vier Panner wurde erneuert. Den Klein-Baslern wies man die St. Niclaus Kapelle zum Sammelplatz an. Zu Panner. Herrn bestellten die Räthe Conrad zem Houpk den Krämer/ Hemman Buchparl den alten Ammanmeister/ Heinrich von Bisel den Kürßner/ Oswald Wartenberg den alten Ammanmeister/ und Martin Seiler- Ferners wurde verordnet: „ Wer der wär«/ der nicht zum Bannier käme an den Ort wo man sich versammeln soll/ da er gesund und sich in der Stadt befände/ der soll zur.Besserung eine Mark Silber geben/ es würde ihm denn Urlaub gegeben worden sey«/ oder er könne redliche Sachen sage»/ die ihn geirret hätten / und ihm billig helfen möchten. Wer auch mit seinem Theil nicht auszöge/ oder sich mit Gefährden um die Zeit des Kriegszugs/ von der Stadt wegfügte/ der soll vor der Stadt Kreuzen zehn Jahr leisten / und zehn Pfund zu Besserung gebe«/ ehe er wieder hereingelassen werde. Wer auch von dem Bannier auf dem Felde flüchtig würde/ und bey demselben nicht stehen blibe/ dem will man gri- fen an Lip und an Gut. Welchem Theil der Rath heiße« wird auszuziehen/ dem wird er einen Hauptmqnn zugeben, *) Die Meister der Zünfte aber die in der kleinen Stadt wohnten mußten sich in die große Stadt verfügen / und zwar in das Quartier/ wo die meisten ihrer Zunftangehörigen wohnten: „Ob einer Zunft Meister ze min- ren Basel gesessen wäre / der soll nicht da ehnet by der Banner bliben, sondern in die mehrere Stadt bewaffnet kommen / unter die Banner / die dann seiner Zunft Brü. der allermeist unter ist, und zusammen kommen ist." to^ X.Periode. Erster Abschnitt des I5ten Jahrh. dem dieser Theil in allem gehorsam seyn soll, was er ihnen anf dem Felde heisset. Wäre aber daß dem Hauptmann und dem Pannerherr auf dem Felde etwas vorkäme, worinn es sie nothwendig dünkte, Räch darum zu haben, so sollen sie alle die von den neuen und alten Räthen die bey ihnen auf dem Felde sind, wie auch etliche, die nicht von den Räthen sind, und sie für die ehrbarsten und weisesten halten, zu sich berufen. Und was sie, oder der mehrere Theil unter ihnen zu thun oder zu lassen erkennen, das soll geschehen, und jeder Theil soll dem gehorsam seyn." Kaum war die Nachricht von dieser Trennung in der Nachbarschaft bekannt geworden ') als der Marg- graf Rudolf von Hochberg, Gesandte von Straßburg, ') Dieser Auftritt bringt jene Begebenheit im alten Rom, vom Jahr 488 vor Christi Geburt, gleichsam in Erin- nerung, da die bewaffneten Plebejer auf einmal Rom verließen, und sich auf den geweihten Berg 8ü. osr), drey Meilen weit, verfügten, und sich dort verschanzten ; mit dem Unterschied, daß es bey uns die Patrizier oder Edelleute waren, die sich von Basel entfernten. Schade, daß keine Rathüschriften noch Chro- nicken uns die Vortrüge des Vermittlers, des Marg- grafen hinterließen. Bekannt ist es, daß zu Rom kienenn,8, vermittelst einer sinnreichen Allegorie, die Gemüther der Plebejer besänftigte. »Einst, sagte er zu ihnen, erhoben die Glieder des menschlichen Körpers eine Klag? wider den Magen, vorzüglich über dessen Trägheit; und um sich an ihm zu rächen, hörten sie auf irgend einige Verrichtung zu versehen. Was folgte daraus? — Der Kopf wurde schwer, die Hände schwach, der Mund fast au- ß?r Stande sich zu öffnen, der ganze Leih verfiel in Schlaffheit und Kraftlosigkeit," VII. Kap. Joh. Baptist —1^15. 105 und Thüring von Ramstein nach Base! kamen/ und sich in das Mittel schlugen. Der Große Rath wurde bey den Augustinern zusammenberufen. Acht Tage lang dauerten die Unterhandlungen. Endlich aber verglichen sich beyde Partheyen- Von den Punkten des Vergleiches finde ich aber nur angeführt/ daß einige Artikel der Verordnung über das Ammanmeisierthum abgeschaft wurden. Joh. Bapt- t-ii-'i. bis Joh- Vapt- Bürgermeister: Burkard ze Rine/ Ritter. Ammanmeister: Hemman Vuchpart. Oberstzunftmeister: Claus Murer. Im Heumonat langte K. Sigmund von Bern in Basel an / wo er/ oder wenigstens sein Gefolg/ sich acht Tage aufhielt. ') Dem Bischof Hümbrecht ertheilte er/ nach abgelegtem Eide/ die Reichs-Regalien- Erst aber in Colmar / oder Straßburg bestätigte er ihm alle Rechte/ Privilegien und Exemptionen des Bistums. Den Sten November wurde das berühmte Cosinitzer Concilium eröffnet / welches dem dreyköpfige» Pabstthum ein Ende machen sollte. Es währte bis auf den 22 . April 1^1 s. Die Flucht des Pabstes Johannes XXIII, aus Constanz; die Achts- r) „So ist über unsern Herrn Kung Sygmund / und an. dre seiner Herren/ als die acht Tage hier logcnt/ in der Stadt Kosten von Herberg gelöset/ und vertonet wart gen Spire ze fürende / ze Kosten gangesi 9 S 2 minder 5 K,." los X.Periode. Erster Abschnitt des isten IMr. Erklärung wider Herzog Friedrich IV, von Oesterreich; und die darauf erfolgten Eroberungen der Berner und übrigen Schweizer find bekannte Begebenheiten. Wir werden uns also bloß und allein auf unsre Geschichte einschränken. Der Rath setzte die Bedingnisse fest, wie man das Bürgerrecht im Reisen (in Kriegszügen) erwerben könne. »Wer das Bürgerrecht verdienen will, wenn die Stadt auszieht zu reisen, es sey von ihrer selbst oder eines andern wegen, der soll es in seinen eigenen Kosten »ud mit seinem eignen Harnisch thun; und soll des Harnisches zum mindesten seyn, ein Panzer, eine Beckhanbe, oder dafür ein Kesselhut, und zwey Blechhandschuhe. Er soll den Harnisch nicht verlausten, noch desselben abkommen, er kaufe denn einen andern, der eben so gut oder besser sey. Endlich soll derjenige, der das Bürgerrecht verdiente, innert 14 Tagen nach der Heimkunft, sich in das Stadtbuch einschreiben lassen. Wer es versäumt, soll von dcS Zuges wegen, nicht als Bürger angenommen werde«. " Gleich am fünften Tage nach -er Entweichung -es Pabstes, der sich Anfangs nach Schaffhausen, damals einer österreichischen Pfandsta-t geflüchtet '), wurde der Herzog, den 26 . März istis., in die Acht erklärt. Es ergiengen wider ihn Ermahnungen an alle Getreuen des Reichs. Ablaß versprachen die Väter des Con- r) Von Schaffhausen gieng er nach Laufenburg und Frey- burg, von dort nach Breysach, und dann wieder nach Freyburg. VII.Kap Ioh. Baptistin— 14 i5. 107 ciliums; und den 28. Mär; brach das kayserliche Heer von Constanz auf. Sobald unser Rath die erste Mahnung erhielt/ schickte er vier Abgeordnete nach Constanz, Burkard Mönch, Rudolf ze Rine, beyde Ritter, Claus Murer, und Hemman Offenburg, beyde Oberstzunftmeister. Mittwoch nach Ostern ertheilte ihnen -er Kaiser einen Brief, in welchem er, nach beschehener Bestätigung der Freyheiten und guter löblicher Gewohnheiten der Stadt folgendes beyfügte: »Wenn uns nun die ehegenannten von Basel in den Geschäften, deren wir uns jetzund mir Herzog Friedrich von Oesterreich von des ReichS wegen verfangen, zu dienen, zu helfen und beyzustehn zugesagt haben, darum wollen wir, daß ihnen solche Dienste, die ste uns jetzund thun, und nach einander thun werden, an allen ihren Rechten und Freyheiten keinen Schaden bringen sollen in keine Weise. Doch wa§ ste also gewinnen, daß das uns und dem Reiche folge. Und wäre, daß wir einigen Frieden, Richtung, oder Sännt ung mit dem vorgenannten von Oesterreich annehmen würden, so sollen wir die vorgenannten von Basel, als wohl in derselben Richtung, Frieden, oder Sänmung begriffen und versorgt haben, als andre Herren und Städte; wäre auch Sache, daß der obgenanme von Oesterreich die vorgenannten von Basel, um die Hülfe und Dienste die ste uns jetzund thun, oder noch thun werden, oder um andere Sachen, wider Recht hernach kriegen wollte, so gebieten wir unsern und des Reichs Landvogd im Elsaß und auch allen unsern und des Reichs Städten im Elsaß, und auch allen unsern und des Reichs Städten und Unterthanen ernstlich und fe- siiglich, mit diesem Briefe, daß ste den vorgenannten von Basel getreulich btystehen und helfen sollen, und sie auch 108 X. Periode. Erster Abschnitt des i Sten Jahrh.^ nicht beschädigen und drängen lassen / in keine Weise; als lieb ihnen sey / unsre und des Reichs Gnade zu behalten." Den folgenden Tag, Donnerstag nach Ostern, bekamen die Gesandten von Basel noch zwey Briefe vom Kaiser. In dem ersten sagte dieser: „ Als wir jrtzund mit Herzog Friedrich von Oesterreich, von der ganzen Christenheit und des Reichs wegen, zu Ge- schäften gekommen sind, und die ehrsamen Bürgermeister, Räthe und Bürger gemeinlich der Stadt Basel, unser und des Reichs liebe Getreue, uns wider den vorgenanmenHer- zog Friedrich, in solch unsern Geschäften, zu helfen und zu dienen zugesagt, alö haben wir angesehen der vorgenannten von Basel Redlichkeit und Vernunft, und haben ihnen, mit wohlbedachtem Muth, gutem Rath, und rechtem Wis- sen, vollen Gewalt und Macht gegeben, und geben mit diesem Brief, mit des vorgenannten Herzog Friedrichs Städten und Amtleuten zu sprechen und zu thaydigen, die zu unserer unödeSH. röm.Reichs Handen zuziehen, und denen auch an unsrer und des Reichs Statt, zn versprechen, und zu geloben, daß sie von uns, noch von unsern Nachkommen an dem Reich, von demselben Reich nicht verkauft, entfremdet, versetzt, noch vergeben werden sollen, in keine Weise, sondern daß sie ewiglich bey uns und dem Reich bleiben, und daß wir denselben, die Sie (die von Basel) also zu dem Reich bringen werden, alle Gnaden, Rechte, Freyheiten , Briefe und Privilegien, die sie von römischen Kaisern und Königen, Vorfahren am Reich, und von dem ehe- genannten Herzog Friedrich haben, erneuern, bestätigen und confirmiren gnädiglich wollen. Und was die vorgenannten von Basel mit desselben Herzogs Friedrichs Städten und Amtleuten, also als vorbegriffen ist, von unser und des Reichs wegen thaydingen werden, das wollen wir ihnen mit un- VII. Kap Joh. Baptist 1414 — 1415 . 109 fern königl. Majestät Briefen gnädiglich vermache«/ und dawider nicht kommen in keine Weise. Der zweyte Brief war an die Schwiegen» des Herzogs und derselben Unterthanen gerichtet.: „ Wir Sigmund.... entbieten der hochgebohrnen Ca- iharinen von Burgund, Herzogin zu Oesterreich, unsrer lieben Muhme und Fürstin, und auch allen und jeglichen Städten , Schlössern und Unterthanen, die ihr zur Widerlegung und Morgengabe in dem Elsaß und anderswo vorgeschrieben oder gegeben sind, und auch allen und jeglichen andern Herzogö Friedrich von Oesterreich, Städten, Schlössern, und Unterthanen, wo die alle gelegen, oder wie die genannt sind, unsern und des Reichs lieben Getreuen, unsere Gnade und alles Gut. Hochgebohrne liebe Muhme und Fürstin, und auch liebe Getreue! Wenn wir uns zu der ehrsamen Bürgermeister und Rath der Stadt zu Basel sonderlich Liebe und Treue, die sie zu uns und dem Reich haben, versehen, darum haben wir ihnen, und denen, die sie dazu kiesen und senden werden, unsere ganze und volle Macht geben, mit dir, obgenannter Catherinen, und auch vorgenannten Städten, Schlössern und Unterthanen gemeinlich und sonderlich, an unsrer Statt, und von unsrer und des Reichs wegen, zu tay- digen und zu überkommen, und euch auch zu uns und dem Reich zu empfangen, und euch unsre Sicherheit zu geben; und was sie also mit jedem von euch gemeinlich und sonderlich taydigen, und überkommen euch das mit ihren Briefen zu verschreiben, und dafür zu versprechen, und mit Nahmen alles das zu thun, was wir gegen euch selber thun möchten, falls wir gegenwärtig wären. Und was sie also an unserer Statt und von unsern und des Reichs wegen thun, und euch und jedem von euch versprechen oder mit ihren Briefen verschreiben, das ist alles unser guter Wille und 110 X. Periode. Erster Abschnitt des löten Jahrh. Wort, und sprechen bey unsern königlichen Worten das alles gemeinlich und sonderlich stäte und fest zu halten, und das euch zu vollenden, und wo das Noth ist, unsern königlichen Brief euch darüber zu geben, und damit zu befestigen, ohne alles Verziehen. Und wir begehren darum von dir, obge. riannter Catharinen, und auch von euch obgenannten allen und jeglichen, ernstlich mit diesem Briefe, daß ihr die obgenannten von Basel von unsern und des Reichs wegen, und auch durch eurer selbS Freyheit und Nützlichkeit, gütlich aufzunehmen und verhören, und ihnen allen gäntzlich glauben wollt, als ob wir selber mit euch redeten, und (wollen) andern euren Frommen und Nutzen gegen euch also er- kennen und bedenken, daß wir hoffen, ihr sollet dessen größ- lich gebessert werden und auch ein gantzeS Benüe- gen daran haben. " Was die Basier hierauf unternahmen, kann aus unsern fernern Rathsschriften nicht berichtet werden. Die Chroniken melden, daß ihre Gesandten nebst dem Marg- graf, Rudolf von Hochberg und den Straßburgern sich zum Herzog Friedrich begaben, in der Hofnung einen Vergleich zu Stande zu bringen. — Als sie aber seine Antwort dem Kaiser in Constanz hinterbrachten, schrieb er unterm 24. Aprill, Montag vor St. GeorgenTag, an unsere Stadt, wie an alle Reichsfürsten, Stände und Städte, nach einer weitläufigen Erzählung seiner Klagpuncte wider den Herzog: »Darum haben wir gesetzt und gemacht, daß alle -es vorgenannten Friedrichs Lande und Leute, Grafschaften, Herrschaften u. s. w. mit allen ihren Rech- /) Euer Zustand merklich gebessert werden. VII. Kap. Joh. Baptist 1^14 —1^16. 4 11 ten, Herrlichkeiten/ Gefalle«/ Geleiten und andern Zu- gehörungen zu uns/ unsern Nachkomme«/ römischen Kaisern und Königen / und dem heiligen Reiche künftigs zu ewigen Zeiten gehören und unwiderruflich dabey bleiben/ und einem jeden römischen Kaiser und König, als ihrem rechten ordentlichen Herrn, gehorsam seyn sollen." Am gleichen Tage ertheilte er den Baslern einen besondern Brief, in welchem er ihnen versprach, daß sie bey allem demjenigen sicher bleiben sollten, welches sie in den Städten , Schlössern und Märkten besitzen möchten, welche man in seinem und des Reiches Namen dem Herzog abgewinnen würde. ^ Endlich zogen die Basier wider den Herzog zu Felde. Den eigentlichen Tag kann ich nicht bestimmen, so viel weiß ich aber zuversichtlich, daß sie am Auffarts Tag ihren Zug schon vollendet, und bey diesem Anlaß 16Z neue Bürger angenommen hatten- So lautet das Bürgerbuch : „ inilesimo c^uinAentesiino Hwnto äe- eiino, viZilia, aseensiorüs Domini, sind diese nachgeschriebenen , von Anrufung und Mahnung wegen unsers akergnädigsten Herrn des römischen Königs, so er uns gethan hat, wider Herzog Friedrich von Oesterreich, *) Von dem Inhalt dieses Briefes, der im Original in unserm Archiv seyn soll, den ich aber nicht gefunden habe, weiß ich nichts weiter. Unterm gleichen Datum erlaubte er den Straßburgern in Betrachtung der wider Herzog Friedrich versprochenen Hülfe, zwey Schlösser einzunehmen, und ewiglich zu besitzen. 112 x. Periode Erster Abschnitt des ittenIahrh. «in Sache die heilige Christenheit antreffend, vor Se- Fingen, vor Tann und vor Enfisheim dahin wir gezogen waren, Bürger geworden, und ihr Bürgerrecht vor denselben drey Schlössern, in ihren eigenen Kosten und Harnisch verdienten." Uebrigens finden steh auch die Ausgaben über diesen Zug also aufgezeichnet." Geben Huq zer Sunnen dem Houptmann und den andern Gesellen, so uf der Vesti Thann im Solde gele- gen sind, und die behütet Hand itz. 475. ö. 6. H — Den Fuhrleuten, so der Stadt Büchsen und Gezüg gen Seckinge», gen Enfisheim und gen Thann geführt, itz- 4io. 5. 6. — Salpeter 9 Zentner und um « Zentner Büchscnpulvcr zu bereiten 212 K. — Den Zünften von der Karrern und Fuhrleute Atz, die im Lager zu jeder Zunft geordnet wurden itz. 65. L. 19. Den Zimmerleüten, ihren Knechten und auch andern Knechten, die den Büchsenmeistern vor den Schlössern ge- hulfen Handwerken, und Gräber ufwerfen Itz. 47. ö. 8. Um 5 Stück Zwilch zu Stigleitern 20 itz. Der Psifer und Trumpeter vier große Schilde für Silber Gold und Macherloh» S9 itz. 13 6. 7 Der Pfifer und Trum- peter vier Pferde, als ste in die Reise ritten 34ttz. jZ ö. 4^>. Nun folgen Vergütungen für Pferde, die vorSe- ckingen und Enfisheim genommen, oder erschossen wurden- " So viel aus den Rathsschriften, wir müssen nun Tschudi und Wursteisen anführen. Jener (D- II- p. 27.) sagt--.„Als derselben Tage der Churfürst Ludwig von Bayern, VII. Kap. Ioh. Baptist 1^14-1415. 113 Bayern/ Pfalzgraf am Rhein mit einem großen Volk von Heidelberg herauf in das Elsaß gezogen. >. erschrack der Herzog von Oesterreich erst übel / daß ihn sein Schwager also überzog/ denn die von Hagenau, Schle- stadt / Collmar / Sennheim / Mülhausen und Basel zogen mit dem Pfalzgraf/ von des Königs Mahnung wegen/ und schlugen sich vor EnsisheiM/ vor Tann und vor das Städtlein zum heiligen Creutz; hatten viel gro- sies Geschütz, schössen und stürmten so sehr / daß sich dieselben Städte zu Elsaß und zu Sundgau/ die Herzogs Friedrichs waren/ an den Pfalzgraf/ zu des Reichs Handen/ ergaben. Darnach zogen der Pfalzgraf und dieselben Städte wieder heim/ und blieb Graf Hans von Lupfen mit etwas Volk zu Ensisheim in des Königs Dienst. Darnach zogen die von Basel mit Gewalt vor Seckin- gen mit ihren Büchsen und Geschütz; da kam ihnen bald Nachricht, der Schwarzwald sammle sich mit großer Macht und wolle sie überfallen; da zogen die von Basel wieder heim, und schössen nie in die Stadt." Hingegen liefert Wursteysen (p. 245.) folgende Erzählung: Pfalzgraf Ludwig zog mit einem Kriegsvolk in das Elsaß, nahm ihm das Städtlein Heilig Kreutz und etliche Plätze mehr ein, that als ob er ihm das Land selbiges Orts gar abbringen wollte, der aber ihn dessel- bigtn zu entsetzen, als man vermeinet, nicht Willens war. Die von Basel zogen, aus des Kaysers Befehl, zu ihm vor Ensisheim, richteten aber nichts aus, demnach allein gen Seckingeu hinauf, dem König, als man achtet, die III. Band. H 11L X. Periode. Erster Abschnitt des iLtell Jahrh. Augen zu erfüllen, denn sie nicht hart an ihn setz« ten, als die noch im Bündnis standen. Der Pfalzgrä- sisthe Zug war eigentlicher des Herzogen Schirm im Elsaß, damit keine fremde Herrschaft da einfiele." Ueber diese Begebenheit sind auch Verse gemacht worden, die also lauten: „Doch seit man von dem Grafen von Lüpfen, Do er des Adlers Zorn vernam, Daß er zu Herzog Friedrich kam, Uns woll ihm dienen als man spricht- Groß Volk sitzet an dem Rhin, Und im Elsaß, bi dem Win." Unterdessen hatte sich -er Herzog Friedrich zum Ziel gelegt. Er überließ dem Kaiser, zu des Reichs Handen alle österreichische Besitzungen im Elsaß, Breißgau, Schwaben und Tyrol, und versprach als Geißel in Constanz zu bleiben, bis er den Pabst geliefert haben würde- Der darüber ausgefertigte Aussöhnungsbrief wurde uns über- schickt, und war vom Dienstag vor der Auffahrt -atirt.') Wir Friederich von Gottes Gnaden Herzog zu Oesterreich .... bekennen.... als wir in des_römischen KönigS Ungnade gefallen sind, daß wir mit unsrer sclbS Person, für denselben unsern Herrn den König gen Constanz gekommen sind, und uns unsern Leib, unser Land, Leute, Schlösser und alles was wir haben, oder inne halten, nichts ausgenommen, in seine königliche Gnade gegeben und gesetzt haben.also daß er damit thun und lassen mag, was seine königliche Gnade will . . . . Auch sollen wir schicken und schaffen Pabst Johannes, hiezwischen und den nächsten Donnerstag vor Pfingsten.... VII. Kap. Ioh. Baptist 1 - 415 —Iäi 6 . IIS Die Eidgenossen hatten, während dessen, Eroberungen gemacht. Der Kaiser ließ sie mit Ernst mahnen, nach Hause zu kehren. Daß man ihrentwegen, in einiger Sorge zu Basel stand, beweisen unsere Ausgabbü- eher: „Geben denen so in Ölten im Solde gelegen, als unser Herr der Kunig seinen Unwillen an die Eidgenossen meinte zu legen. " Ioh. Bapt. 1 - 416 . bis Ioh. Bapt. 1 - 416 . Bürgermeister: Cunzmann von Ramstein, Ritter. Ammanmeister: Lienhard Psirter. Oberstzunftmeister: Hemman Offenburg- Keine besondere Begebenheit ereignete stch bey uns. Die Aufmerksamkeit war auf den Ausgang des Costni- zer. Conciliums gerichtet. Der Pabst stellte sich in Cost« nitz nicht ein, und wurde abgesetzt, und als Gefangener gen Constanz bringen und bringen lassen. Und wollen auch also zu Geißel zu Constanz bleiben, bis der vorgenannte Pabst Johannes gen Constanz gekom- men ist, und bis alle und jede unsre Amtleute, Bürger und Einwohner unsrer Schlösser, Städte, Lande und Thäler in Schwaben, in Elsaß, am Rhein, in Breiß- gau, in der Grafschaft zu Tirol, an der Etsch und im Inthal, dem vorgenannten unserm Herrn dem König gehuldet, gelobet und geschworen haben werden....'' Wobey zu bemerken ist, daß er seiner Lande im Argau, im Oberbadischen, in den freyen Aemter« und im Thurgau nicht gedenkt. 116 x. Periode- Erster Abschnitt des isten Jahrh. nach Heidelberg geführt. Die Kirchenverfammlung eiferte mit Grausamkeit wider Huß und Hieronimus von Prag. Der Kaiser hatte eine Reise nach Spanien, Frankreich,' und Engelland angetreten, auf welcher er ändert- halb Jahr zubrachte. Er nahm seinen Weg (den 22sten July) über Basel, wo er die Kaiserin antraf. Sie begleitete ihn niit Hans von Lupfen nach Soloihurn und Arberg, und kam wieder hierdurch, um sich nach Mül- hausen zu verfügen. Man überreichte derselben zwey silberne Becher, die vergoldet und mit Schmelz besetzt waren, und nur auf 146 ttz. v 6. zu stehen kamen. Hingegen wurde um desto mehr auf das Bauwesen, und insonderheit auf die Befestigung der Stadt verwendet. Die Ausgaben über diesen Artikel beliefen sich in diesem und dem folgenden Jahre zusammen auf tk. 6458. ö.— H.— Nothwendig waren gewiß Sicherheits-An- stalten, da alle Umstände sich zu einem gefährlichen Aus. bruch der öffentlichen Angelegenheiten anließen. Die Gefahr vermehrte sich, als der Herzog Friedrich in Abwesenheit des Kaisers, am 50. Merz 1 ^ 16 , heimlich aus Consianz nach dem Tyrol entwich. Der Kaiser ließ ihn zwar von neuem in die Reichsacht erklären; die Väter schoben aber bis nach des Kaisers Rückkunft, die Vollstreckung des Urtheils auf. ') ^ I.'Unssnt, rli8toire än lüonsils äs Oonstsnee. l. I'om. x»§. 543. UNd 1oi»s II- 31. VII. Kap. Joh. Baptist 1^16-1^17. 117 Joh. Bapt. E6. bis Joh. Bapt. l-il7. Bürgermeister: Burkard ;e Rine/ Ritter. Ammanmeister: Hans Wiler. Obcrstzunftmeister: Claus Mnrer- Dienstag vor Martini 1-^15. begab steh das Kloster Schönthal unter -te Kostvogtey der Stadt / und erhielt dagegen das Bürgerrecht derselben. „Der Prior und Convent bekennen in dem Schirmbrief, daß die von Basel ste und ihre Nachkommen in ihren Schirm genommen haben, für so lang als die Stadt die Herrschaft und Pfändung Waldenburg inne haben werde. Der Vogt zu Waldenbung wird im Namen des Bürgermeisters, Am- manmeisters und Raths, Kastvogd über das Kloster seyn, um daß die Brüder dem allmächtigen Gott, und seiner königlichen Mutter 2 ) mit Singen, Lesen und andern guten Werken desto friedlicher und besser dienen mögen. Sie werden kein anderes Bürgerrecht noch Schirm annehmen, eS wäre denn daß der Rath ihnen das Bürgerrecht und Schirm absagte. Sie versprechen keinen Angehörigen der Herrschaften Waldenburg, Homburg und Licstall in ihr Kloster nnd ihren Orden aufzunehmen. Sie wollen keinen Baslerangehörigen, weder um Zinse noch Schulden, mit keinem geistlichen Gerichte bekümmern, noch angreifen, sondern vor dem weltlichen Richter Recht suchen und nehmen. Sie werden mit ihren Pferden, Wagen und Kärren den Bäslern zu ihrer Schönthal im Wallenburger-Amt, war ein Mönchs- Kloster des Augustiner-Ordens. 2 ) Welche Sprache! Also war Gott der Vater nichts. Uebrigens machen es seit etwas Zeit einige verwegene Sonderlinge unsrer Kirche nicht besser. Es ist gleichsam als wenn der Sohn seinen Vater entthront hätte. 11» X. Periode. Erster Abschnitt des i 5 ten Jahrh. Nothdurft, dienen, wenn, wie dick, und zu welchen Zeiten, diese es an sie fordern, als sie dann die haben oder er zage n mögen, ungefährlich." Was den vorbedungenen Schirm anbetrifft, so findet sich darüber folgender Artikel: ,, Ob das wäre, daß jemand der ihren (der Basier) in derselben ihren Pfändungen gesessen, oder andern, deren sie gewaltig wären, und die sie zu weisen (zurecht zu weisen) hätten, dieselben Bruder deö vorgenannten Klosters zu Schönthal, oder ihr Gesind gemeinlich, oder eine» derselben insbesondere bekümmern oder beschweren wollte, ohne Recht, dessen sollen sie, und ihre Vögde zu Waldenburg ih- nen vor sein, und sie gegen den schirmen und handhaben, nach dem Besten, als andere ihre Bürger, und die Ihren ungefährlich.-- Wäre aber, daß die ehegenanntcn Bruder und Closter zu Schöntat gemeinlich, oder ihrer einer insbesondre , bekümmert oder angegriffen würden mit geistlichem Gerichte, von einem Bischof von Basel, oder dem Ca- pitel daselbst oder ihren Nachkommen, oder andern geistlichen Herren, die sie nicht zu weisen hätten, um was Sache« das wäre, gegen die sollen sie nicht gebunden seyn, die vorgenannten Bruder, das Closter, noch ihre Nachkomme» zu schirmen, oder zu handhaben. Mögen sie aber ihnen mit ihrer Bitte zu Statten und zu Hülfe kommen, mit ihren Briefen, oder von Munde, falls sie düncken sollte, daß sie dessen genießen möchten, das sollen sie ihnen in desselben Closters Costen, zu thun nicht versagen. " Sonnabend vor St. ThomasTag > 416 ., bekam die Stadt die Rechte der Landgrafschafl Sißgau über Wal- -enburg, Homburg und Liestall. Um dieses zu verstehen, müssen wir folgende Erläuterung geben. Die Rechte der VII.Kap. Joh. Baptist 1^16— 1 ^ 17 . IIS Landeshoheit über den größten Theil unsers jetzigen Gebiets waren vor Zeiten, in Folge des Feudal- oder Lehenrechts in drey Classen abgetheilt: i.° Die Rechte der Landgrafschaft Sißgau, welche mehrere Herrschaften in ssch begriff, in deren Umfang diese Rechte ausgeübt wurden. 2 .° Die Rechte der besondern Herrschaften, zu welchen Land und Afterlehne, oder Rittersttze gehörten, und die nur vom hohen Adel besessen waren. 3.° Die Rechte der Ritterlehen, die in dem Umfang dieser Herrschaften lagen, und nur dem niedern oder Ritter-Adel zu Theil wurden. Was nun die Rechte der Landgrafschaft betrift, so waren solche ein Eigenthum der Kirche oder des Bistums. Allem Vermuthen nach machten sie jene Grafschaft oder wenigstens einen Theil derselben aus, welche Kaiser Heinrich Hl, im I. 1041. dem Bischof Theodorus schenkte. ') Sie waren vermuthlich auch im I. io4i. beträchtlicher, als in den folgenden Jahrhunderten , denn die vom hohen Adel, welche die untergeordneten Herrschaften besaßen, werden auf die eine oder die andere Weise dafür gesorgt haben, daß ihre Herrschaft immer unabhängiger werden möge. Die Landgrafschaft verwalteten die Bischöfe nicht selber, sondern sie wurden von denselben zu Lehen gegeben. Otto, Graf von Thierstein und Herr zu Farnsburg, trug solche damals zu Lehen. Die Rechte derselben wurden nun getheilt. Er behielt den Theil, der sich über die Herrschaft *) Siehe den ersten Theil x. 225. i 2 o x.Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. Farnsburg/ über Pratteln, Muttenz, Mönchenstein rr. s. w. erstreckte, und versetzte der Stadt Basel den andern Theil, den er bisher in ihren Herrschaften Waldenburg, Homburg und Liestabl ausgeübt hatte. Der Pfandschilling war nur von 35» Gulden"); und die Verpfändung geschah mit Einwilligung des Bischofs und des Capitels. '') Der Graf versprach für steh und seine lehensgenössischen Erben: >> Daß die Auslösung des Pfandes nie anders als für ste, oder den Bischoff, oder das Capitel geschehen solle, und daß wenn er, oder seine Lehensgcnössische Erben, nach geschehener Auslösung, die Rechte der Landgrafschaft wieder verpfänden wollten, es an niemand andern geschehen würde, Daß nur 35» Gulden bezahlt wurden, läßt sich dadurch erklären, daß verschiedene Gerechtigkeiten, davon wa. ren abgeändert worden.. Mehrere Kundschaften die der Rath aufnehmen ließ, bewiesen z. B. daß jeweilcn zu Waldenburg Stock und Galgen gestanden. Das hierüber ausgestellte Instrument hatte zur Aufschrift r „Dies ist der Verpfändungöbrief über die Graf. schaft im Sißgow." — „ Ich Graf Otto von Thier. stein, Herr ze Varnspurg tun kum..... daß ich. versetzt habe, dem frommen wisen dem Bürgermeister dem Rath und den Bürgern gemeinlich der Stadt Basel, alle mine Rechtunge, die ich meine ze habende an die Landgrafschaft im Sißgöw, an den hohen Gerichten, Wiltpenncu, Vischentzen und allen andern Herrlichkeiten und Rechten, als verre und wite der drier Herrschaft ten und Aemter Waldenburg , Homburg und Licstal Ge. biete Twing und Banne mit allen Iren Zngchörungen begriffen Hand." vii-Kap. Jvh. Baptist 1416—1^17. 121 als a» den Bischof oder das Capitel oder die Stadt Basel. Endlich versprach er auch/ daß er und seine lehenSgenössi- sehe Erben/ der Verpfändung ungeachtet/ des Bischofs und seines Stifts Mann und Träger seyn werde / in aller der Maße / als er dazu von anderer seiner Lehen willen / vcr« Hunden war/ nach Sage seiner Briese / und nach Lehens- recht. *) Durch die zwey angeführten Verhandlungen über die Castvogtey von Schönkyal / und die Landgrafschaft im Sißgau, hatten die Basier dem Hause Oesterreich alle Gelegenheit so viel möglich entzogen / einige Gewalt in den Herrschaften Waldenburg, Homburg und Liestal zu erwerben. Das war der ganze Nutzen, den fie aus der Achtserklärung des Herzog Friedrichs ärndeten. Wir haben schon an einem andern Orte bemerkt, daß unbedeutende Leute/ Verbrecher sogar/ nach dem Beyspiel der Fürsten und Herren, Absagbriefe schickten/ vermuthlich in -er Meynung / daß ste nicht mehr als Mörder oder Räuber angesehen werden könnten. Ein neues Beyspiel dergleichen trotzigen Vefehdungen / vom I. 1416 oder 1417/ liefert uns Vruckner in seinen Merk- Nach seinem Tode hinterließ Otto von Thierstein unreine Tochter/ Clara Anna / Gemahlin des Freyherrn von Falkenstein/ mit welchem ste zwey Söhne erzeugte/ Thomas und Hans. An diese kamen erbS- und lehens. weift/ mit Einwilligung des Bischofs/ die Rechte der Landgrafschaft/ und im 1.1456, Montag vorUdalriei, beschwärten beyde Bruder den bereits verpfändeten Theil noch mit dreyhundert Gulden, welche ste von- dem Rath weiter entlehnten, , 122 X. Periode- Erster Abschnitt des Men Jahrh. Würdigkeiten (pa§. 1841 — 1843.) Ein verabschiedeter Knecht des Rudolf von Wessenberg, Thomas von Oberrott , hatte den Jäger des Rudolf von Rain« stein, Bürger von Basel / mit einem Pfeile todtgeschossen, und gerteth nachher, wegen begangenem Diebstahl, zu Metzerlen ins Gefängniß. Metzecle ist ein Dorf am Blauen des jetzigen Kantons Solothurn, das vielleicht damals einem Bürger von Basel lehens- oder Pfandsweise gehörte. Sonderbar ist es, daß Wessenberg sich dieses perabschiedeten Knechts annahm, und dessen Auslieferung verlangte. Indessen entwich dieser aus dem Gefängniß, zündete das Dorf an, und steckte einen Brief auf eine Staude, worinn er meldete, -aß man denen von Basel sagen sollte: „ wie sie künftigs den Zaun besser um das Dorf ziehen möchten, damit das Gewild nicht mehr durchkommen könne." Dieser Bösewicht gesellte sich zu andern seines Schlags, sagte der Stadt öffentlich ab, beschuldigte sie, daß sie ihn zu einer Verrätherey habe verleiten wollen, streute verächtliche Zeichnungen aus, unter welchen die Namen Basel und Ramstein standen. Endlich wurde er in der Gegend von Beford gefangen, und nach Ensisheim geführt. Allein, der österreichische Landvogd schlug die Auslieferung nach Basel aus, erklärte ihn unschuldig, und ließ ihn frey. Im Jenner 1417. kam -er Kaiser von seiner wetten Reise nach Constanz zurück. Befehle wider den ge. ächteten Herzog ließ er abgeben- Den 27. May bestellte er auch von Reichs wegen im Brcißgau den Marggraf VII. Kap. Joh. Baptist 1416 — 1417 . 12Z von Baden zum Landvogd, der dieses Amt bis in das iote Jahr verwaltete. Doch brach der Eifer wider den Herzog erst im folgenden Jahr mit Nachdruck aus , weil die vorhabende Erwahlung eines neuen Pabstes, welche auch, den 11. November, auf Martin dcnV. siel, alle Vorsicht erforderte. Indessen war das Ammeisterthum abgeschaft worden. Bischof Hümbrecht verklagte die Stadt vor dem Concilium und dem Kaiser. Er führte verschiedene Klagpunkte wider sie ein, und unter anderm wider die Errichtung dieses Amts. Warum er die Eingebung seiner Klage so lange aufgeschoben habe, wird nicht gemeldet. Er richtete aber nichts anders aus, als daß die Aufhebung des Ammeisters den Basiern befohlen wurde. Als er nun, nach seiner Rückkunft, die erhaltenen Mandate dem Rath zustellte, weigerten sich die Zünfte denselben nachzuleben. Marggraf Rudolf von Hochberg und Röteln legte sich ins Mittel, und verwendete manchen Tag auf die Unterhandlungen. Endlich Sonnabend vor Barnabä (im Juni) 1417 ., standen die Zünfte von gedachtem Amte ab. Achtes Kapitel. Die Basler für Oesterreich 1417 — 1418 . Den 5. July 1417. verbrannten bey 250 Häuser in Basel. Der Spittal, das deutsche Haus, die ganze 124 X. Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. St. Albans Vorstadt nebst dem Kloster wurden ein Raub der Flammen. Eilf Personen büßten das Leben ein. Es wird gemeldet, daß es ein angelegtes Feuer war. Ein Jtaliäner, koZzius von Floren;, der durch unsre Stadt reiste, meldet in seinem Buche über das Elend des menschlichen Lebens, folgendes: »Vor wenigen Jahren ist die berühmte, und an dem Rheine gelegene Stadt Basel besten Theils verbrannt worden. Ich habe, da ich dort durchreiste, noch die rauchenden Gebäude und die in Asche gelegten Häuser gesehen." Hier möchte man wissen, ob dieses fürchterliche Unglück nicht etwann einen Einfluß auf die Begebenheiten des folgenden Jahres gehabt haben möchte. Die Furcht vor Mordbrennern mußte alles lahmen. Jeder Bürger konnte besorgen, daß, indem er nach ungewissen Eroberungen greiffen würde, er die traurige Bothschafr bekäme, daß seine Besitzungen in Asche verwandelt worden wären. Denn, Leibnitz (Vorrede zu seinem Loder ris Pentium ) bemerkt.sehr gründlich, daß oft die geheimen Beweggründe oder Triebfedern der öffentlichen Handlungen uns unbekannt bleiben, oder, wie er hätte beyfügen können, irrig gemuthmaßet werden. Dieser Brand muß übrigens in der Schweiß Aufsehen erregt haben-— Leonhard Meister theilte mir einst darüber folgende» Auszug aus dem Stadtbuch von Zürich mit: »Als auf die heil- Zeit (Margar ) unsre gute Freunde, die von Basel, gar schädlich verbrunnen sind, da hat Frank der Messcrschmid, gesagt vor Bür- vm.Kap. Basel für Oesterreich i- 4 i 7—1-41 8 . i2§ germeister und Rath: Die kleine Stadt sey verbrun. neu; die Reichen haben nicht gerne wollen daran. — Ist erlogen; das Feuer war in der großen Stadt/ darum soll der Frank aus Halseisen/ und seine Stimme soll künftigs niemand mehr nützen noch schaden." Montags vor Maria Reinigung Es, wurde zu Consianz, unter dem Vorsitz des Churfürsten von Brandenburg, Hofgericht wider den Herzog von Oesterreich gehalten, und nach angehörtem Anbringen des Kaisers Fürsprechers, ein Vollstreckungs-Urtheil gesprochen, welches in unsern Rathsbüchern wörtlich enthalten ist, und dessen Schluß dahin gieng, daß alle diejenigen, die Eigenes, Lehen, oder Pfandschaften von dem Herzog hatten, oder mit Oeffnung ') und anderm gegen ihn verpflichtet waren, künftigs dem Sigismund, als ihrem ordentlichen und natürlichen Herrn, und dem Reich gehorsam seyn, solche Lehen von ihm und dem Reiche empfangen, und auch ihr eigenes und ihre Pfandschaften erkennen sollten.in welchem Falle des Gehorsams, Sigismund ihnen ihre Lehen, Eigenthum und Pfandschaften nach Jnnhalt der Briefe, welche sie von Herzog Friedrich hatten, bestätigen würde. Den 1-4. Februar wurden, von Seiten des Kaisers, folgende Gesandte an die Basler abgeordnet. Graf Günther von Schwarzenburg, Hofrichter des Reichs-Hofge- ') Oeffnung, d. ist das Recht des DmchzugS und der Besatzung in Kriegözeiten. 126 x. Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. richts ')/ Heinrich Lazenverg von Chlim, und Mathias Lumel. Günther von Schwarzenburg war des Kaisers getreuer und vertrauter Minister. Er hakte in Auftrag den Basiern anzutragen/ die zwischen Schaffhausen und Base! gelegenen und vom Kaiser eingenommenen österreichischen Besitzungen pfandswcise zu erwerben- Die Basier schlugen aber den Antrag aus/ welches sie jedoch nachgehends bereueten. Großes weißes Buch / x. 163. 2 ) Lonst. Concil. Von der Hardt IV. p. 48. ,, Luntlierus Lomes Lckwsrrb. alii^ue Lsesaris legal» Lasilenm e Loneilio prosecti, pro oppignorsudis «juibus- dam ditmnikus sustriacis. " — 1. IV. p. »566. ,, 6uu- tlierus Lames 8ckvvar»b. Ldelis et caru» ic-Iinisler Lae- saris." — Lkerkard Vindecl»,, Geschichte des K. Si- giömund axud von der Hardt / IV. I>. tSii. „ Lome, Luntkerus de Lekwarrbnrg, Henricus Laienkvg de Ltilim, IVkstkia» I.vmel, L Lse»are Lonstantia Lasilesm missi, Hiii Lasilieusidus oppiAnorarent ditiones Vucis ^ustriae » Lsesare oecupatss, a Lekakkusia us^ue gd Lasilesm. t^uad negarunt össilienses, Ltsi postea poenktere^t. — 3ae!i!ivi> de garder ee rju'ils ac^uerroient daii» cette guer- re, eeux de L-de ne se tronvant ps, d'kumeur a rieu rendre, Us en turent quittes pour une könne »omme d'argent, ^ui sccommodoit peut-etre sutsnt I'Lmperenr VIII. Kap. Basel für Oesterreich 1417 — 1 ^ 18 . 127 Den 24. Februar nahm sich -er Kaiser vor nach Basel zu gehen, und da zehn Tage zu verbleiben. Unterwegs aber, ohne daß man die eigentliche Ursache davon wisse, wurde er andern Sinnes, und kehrte schon den 26ften nach Constanz zurück. Endlich geschah den 6. May die Aussöhnung des Kaisers mit dem Herzog gegen 50/000 Gulden, und verschiedene andere Be- dtngnisse. Nach Aufhebung des Conciliums, gieng Si- gismund auf eine kurze Zeit nach Basel (19. May.), kam aber wieder nach Costnitz zurück. Von dort nahm er abermahls seinen Weg nach Basel, um mit den Her. zogen von Burgund und Savoyen einige Unterhandlungen zu pflegen. Er halte auch in seiner Begleitung den wieder ausgesöhnten Herzog Friedrich, der ihm, den 1. Juny, wegen den noch rückständigen Strafgeldern eine Verschreibung von 36,220 Gulden ausstellte. Indessen hatte der zu Constanz neu erwählte Pabst Martin der V, seine Reise, den löten May, nach Italien angetreten. Seinen Weg nahm er über Ölten, wo er eine Nacht zu» brachte. Unser Rath bezahlte seine Zeche nicht, und verehrte ihm nur ein halbes Fuder Wein, von 12 Gulden Werth. Uebrigens hatte der Pabst dem Kaiser zur Entschädigung einiger gehabten Unkosten den Zehenden von toute» les plsce» 8 ecelesiae) mit einander ab; und H. Mönch erlangte nach aufgehobenem Concilium die päbstltche Bestätigung in Genf. Dieser Bischof hielt sich gemeiniglich in Basel auf, in dem St. III. Band. I 1Z0 X. Periode. Erster Abschnitt des I 5 tm Jahrh. Catharinen (jetzt Reinacher) Hofe, wo er als Domherr gewohnt hatte. Er befaß nahe bey Muttenz ein kleines Schloß, Fröschen Eck genannt, wohin er sich oft zur Erholung verfügte. Sein ganzer Hofstaat bestand in ei- nem Caplan, einem Bedienten, einem Schüler '), und einer Magd. Die Verwaltung der politischen Angelegen- heilen überließ er seinen Verwandten Thüring Mönch, Erzpriester, und Hansen von Flachsland. Mit dem Capitel errichtete er, am 22. September i4ls, das Gesetz, daß keine Güter des Bistums entäußert, und daß die Heimfallenden Lehen nicht wieder zu Lehen hingegeben werden sollten. Er gab am Donnerstag nach St. Ma- thistag (Februar) 1 ^ 19 , die gewöhnliche Handfeste, und bestätigte der Stadt alle Verpfändungen und Sätze sei« n e r Vorfahren. Bey seiner Einführung schenkte ihm der Rath ein Fuder Wein und vierzig Viertel Haber. i4is Sonntag nach Jacobi des Apostelstag, erneuerten die Dasler ihren Bund mit Straßburg, -er auf Martini zu Ende gieng, wieder auf fünf Jahre. — In den folgenden Jahren wurde den Srraßburqern zweymal Hülfs- trnppen zugeschickt. Der erste Zug währte bey fünf Monate, und kostete mehr als zweytaufend Gulden. Wir hatten (im I. 1419 oder i42o) einen Hauptmann, Spieße und Söldner nach Mollesheim geschickt. Der zweyte Zug geschah im Jahr 1421, wo unsre Völker -4 Monat lang in Straßburg lagen, und am Solde al- *) Vermuthlich als Sekretär. IX. Kap. 1-418 — 1423. 131 lein bey vier tausend Gulden Ausgabe verursachten. Aus dem Verzeichniß dieser Ausgaben bemerkt man folgende Benennungen- Es wurde damals ein Tod-Sold, ein Hermanns-Sold, und einVor- undNachsold bezahlt- Der Tod-Sold wurde zur Aufrüstung, der Herrmanns-Sold auf dem Schlachtfeld, und der Vor- und Nach-Sold vor und nach der Anwerbung gegeben. Vor diesen Kriegszügen schaffte man fich einen Vorrath an Früchten also an, daß die Stuben und Zünfte um eine gewisse Anzahl Vierzel angelegt wurden, welche fie kaufen und bis auf den Fall der Noth behalten muß^ ten. ^ ') Die Stuben wurden angelegt Um 33so Vierzel Korn. Die Zunft zu Kaufleuten. . - 1367 — — - - - Hausgenossen . — 750 — — - - - Weinleuten . — 881 — — » - - Crämern . . — 1134 -- — . - . Grautüchern . — L6o — — - , - Rebleuten . — 233 — , . , Schmieden . — 975 — — , - - Brodbecken . — 905 — — - , , Schumacher «.Gerber. 80 s — — , - - Schneider u.Kürßnern. 600 — — , - , Gärtnern . . — 766 — - - . Mezgern - . — 1106 — —. . , > Zimmerleuten und Maurern . — 1422 — , , . Scheerern n. Malern. 583 — - , . . Linwettern und Webern , , 420 i Z2 x. Periode. Erster Abschnitt des i ttenI hrh. Im Jahr 1420 lief der Bund mit Bern und So- lothurn zu Ende, der aber nicht erneuert wurde. Im I- 1 - 421 , Dienstag nach Creutz Erhöhung, kaufte der Rath von denen von Stauffen, zu einem ewigen, stattn und festen Kauf, den Zoll zu Kembe im Sundgau am Rhein, um zwslfhnrrderr Gulden rheinischer Güter an Gold nnd Gewicht. ') Der Kauf wurde zu Basel vor Schultheiß und Gericht mit Urtheil und Recht zu Kräften erkannt- Vorher aber hatte K. Sigismund zu Presburg seine Einwilligung ertheilt/ doch so, daß Die Zunft zu Fischern um . . . 317 Vierzel Korn. . - - Schiffleuten um . . 324 — — In der kleinen Stadt, diejenigen die keine Zünfte hatten um ... 372 — — In allem . . . 16963 Vierzel Korn. außer dem Vorrath der Klöster, Ordenshäuser und Stifte. *) Im I. 1394 hatte K. Wenzel, der Burkard Mönchen von Landskron 2000 si. schuldig war - demselben gestat- tet, daß er und seine Erben zu KembS zu Sr. Georgen auf dem Rhein zween große alte Thnrnnß (vermuth, lieh llvre, touriiois ) von jedem Vardel, und sonst von aller Kaufmannschaft, nach Marzabl, die den Rhein daselbst auf- und abgicnqen, auskeben möchten. DicieS Zollrecht kam im Jahr 1392 in die Hände des Schuldheißen von Mühlbausen, Bernhard von Bebclicher, der sich nebst dren Gemeinden gegen die Stadt Basel verpflichtete , gleichwie Burkhard Mönch gethan hatte, kei. uen Zoll von den Lastern zu nehmen. Nach der Hand bekamen die von Stauffen diesen Zoll. 133 IX. Kap. 1418 — 1423. die Basier gedachten Zoll nur als ein Neichspfand besitzen sollten , und zwar bis er oder seine Nachfolger denselben mit 2000 fl., ohne Abschlag der davon gezogenen Nutzungen, wieder lösen würden- Der Einwilligungsbrtef kostete 8o Gulden. Doch bemerkte der Schreiber folgenden Umstand in dem Rathsbuch: „Es ist uns, schrieb er, der beste Brief nicht worden, daß wir nämlich den Zoll inwendig oder obwendig Kembs bey einer Meile aufnehmen mögen." Uebrigens erwarb der Rath einige Jahre nachher (1424) vom Kloster St. Blasten erble- hensweise um 9 H. jährlichen Zinses, ein Mättlein zu Kembs, worauf er eine Zollstatte aufführen ließ. Rudolf von Neuenstein ließ im gleichen Jahre 1421, durch einen Heinrich von Neuenburg, die Gebrüder Cunz- mann und Herrmann von Ramstein, Bürger von Basel, auf der Landstraße überfallen und beschädigen. Neuenburg wurde auf Veranstaltung des Raths aufgesucht, gefangen und nach Basel geführt. Allein, er war Bürger von Solothur», und seine Regierung nahm sich desselben an. Folgte eine von vielen Gefandschaften der eidgenößischen Städte besuchte Zusammenkunft in Zofingen. Die Vermittler fanden gut, daß die Gesandten von Solothurn sich in die Herberge der Gesandten von Basel verfügen; dort des Gefangenen Lossprechung, in Gegenwart der übrigen Gesandten begehren, alsdann die von Basel den von Neuenburg mit gewöhnlicher Urpyede, der Gefangenschaft erlassen sollten. Diesem zufolge kamen die Bothen von Solothurn zu denen von Basel, wurden sehr freundlich em- iZ'i X. Periode. Erster Abschnitt des I5ten Jahrh. »fangen/ bewillkommt, und mitTrefien und Wein bewirthet. Hierauf versöhnte die Herzogin von Oesterreich den Rudolf von Neuenstein , ihren Mundschenk/ diesen Urheber des obgedachten öffentlichen Angriffs/ mit dem Rath. ') Der Pabst hatte den 17. März 1420. das Creuü wider die Huffiten (in Böhmen) predigen lassen / die nicht nur von der katholischen Lehre in manchen Stücke» abgiengen/ sondern auch K- Sigismund zum Besty dieses Reichs nicht lassen wollten. Woraus der fürchterliche Huffiten Krieg entstand / in welchem Sigismund immer den Kürzern zog. Den Reichstag völlige zu Nürnberg ließen die Basler durch ihren Oberst-Zunftmeister Hemman Offeyburg besuchen. Hnlfstruppe» wurden bewilliget, und von Seiten des Pabstes vollkommener Ablaß zugesagt- Am Sonntag nach dem Frohnleichnamsfest/ schwor man zu Basel feyerlich wider die Huffiten. Unser Zuzug bestand aus neun Spieße»/ unter Anführung des Ritters Burkhgrd ze Rhin. Hans Wohnlich war einer der Hauptleute der Reuterey. Sie blieben drey Monate abwesend / und hie Ausgaben beliefcn steh auf itz. 17 ^ 6 . ß. 5. H.—. Da mit Ausgang des Junii 1-420/ die Belagerung von Prag durch Sigismund mit ejnem ungehenren Heere unternommen / den 3osten Juli aber aufgehoben werden mußte, so läßt fich aus den Zeit- umständen schließen/ daß die Basler dieser Belagerung auch beywohnten. Im folgenden I. E 2 . begehrte K° Bruckners MerkwürdigkeileU/ x IX. Küp. 1-il8— 142Z. jZS Sigisinund von neuem Hülfe wider die Husstten, auf dem Reichstage zu Nürenverg, welchen Hemma» Sssen- burg auch besuchte. Die Basier schickten keine Völker, sie liehen aber dem Kaiser 700 Gulden, welche er auf die versetzten Rheinzoll, Neichsvogtey und Kembser Zoll schlug. Dieß verdient bemerkt zu werden, weil man dafür hält, daß die Reichsmatrikel auf jenem Reichstag aufgekommen sey. Die Basler, die immer behauptet haben, daß sie zu nichts anders, als zum Krönungs Römerzug verpflichtet wären, schlugen, wie es scheint, einen Mit. telweg ein. Sie gaben Geld her, aber nur Lehnungs- weise. Durch die Erhöhung des Pfandschillings der bereits versetzten Pfandschaften, wurde dem Kaiser ohne Beschwerden geholfen, und dennoch die Freyheiten der Basler vor nachherigen Folgerungen geschützt. UebrigenS sindet sich keine Spur, daß in den folgenden böhmischen Kriegszügen unsre Stadt weder mit Volk noch mit Geld dem Kaiser beygesprungen sey. 1422. (Montag nach Valentin!) wurden verschiedene Streitigkeiten mit Marggraf Rudolf von Hochberg, Herrn zu Rötelen und Saufenberg, durch Vermittlung des Bischofs und einiger Gesandten von Bern ') und Solo- thurn beygelegt. Die streitigen Punkte betrafen: 3 ) Ulrich von Erlach und Rudolf von Ringoldingen. Hermann von Spiegelberg, Schuldheiß, und Hans Wagner. 136 X. Periode. Erster Abschnittdes isten Jahrh. 1? Die hohen Gerichte und Herrlichkeiten, welche der Marggraf bis an die Creutzsteine, anstatt der Mark« steine der kleinen Stadt ausdehnte. 2.° Die Fischenze» in der Wiese, den Salmen. und Lachsfang die Wuhr. öffnung, rc- 3.° Das Geleit in der Marggrafschaft, von welchem die Basler nicht nur stch, sondern auch Fremde befreyet haben wollten. ^.° Den Wartmann, welchen die Stadt am Crenzacher Horn bestellte, damit der Zoll nicht überfahren würde. s.° Die Wiesenbrücke in Klein Hüningen, welche die Basler gebaut hatten. 6."Die Stein- gruben am Crenzacher Horn und hinter Röteln, wie auch die Gipsgruben in der Marggrafschaft, von welchen ein Zins gefordert wurde. Endlich den Zoll zu Kembs, welchen einzufordern, der Marggraf nicht gestatten wollte, weil ihm in diesem Dorfe hohe und niedere Gerichte gehör, ten; welcher Punkt also verglichen wurde: »Der Marggraf soll denen von Basel gönnen den Zoll daselbst zu Kembs zwey oder drey Jahre aufzuheben, und hernach so lange als fie das um ihn beschul- den." Die bedenklichen Zeiten in welchen man damals leb- ') Am Rhein heißt der Lachs bis Jaeobi Salm, nach. her Lachs, sagt Reinlich in seinem Lexikon der Raturgeschichte p-ix. 20Y., Vnx Sslmo. ) Bey uns schwimmt der Lachs im Rovcmber, auch Oktober den Rhein hinauf. Man hat Mayen Salm, und Winter Salm auch in andern Monaten, nur seltener. Der Lachs ist weder so roth, noch so fett, fest und schmackhaft als der Salm- IX. Kap. 1418 — 1423 137 te / veranlaßten verschiedene Schutzbündnisse. Denn im Teutschen Reiche ließ sich der Hu ssiten Krieg immer ernstlicher an, und in Frankreich herrschten zu Paris die vom Herzog von Burgund unterstützten Engländer. Bey solchen Umständen riß das Fausirecht mehr als jemals wieder ein. Es war in unsern Gegenden und im ganzen Elsaß keine Sicherheit. Straßburg und Basel fanden also rathsam, Sonnabend nach Michaeli 1422, folgende Städte in ihren Bund aufzunehmen, als nämlich: Colmar, Schlettstadt, Kaysersperg, Müllhausen, Türkheim, Freyburg, Breysach, Neuenburg und Endin- gen. Der Anfang des Bundesbriefes lautet also: „Wir... bekennen.— daß wir eingesehen haben, solche Wider. Wertigkeit, wilde und schwäre Läuffe, und besonders unredliches Angreiffen, Gefangennehmen, Widersagen, Kriege und anderes so in diesen Landen, leider, entstanden sind, und täglich sich erlauffen, und ergehen, dadurch wir an unsern Freyheiten, Gewohnheiten und Herkommen .... gekränket und abgezogen werden, und auch um gemeinen Frieden dieser Lande, und damit der Kaufmann, Pilgrim, Landfarer, und Kaufmannschatz befriedet, und alle ehrbare und sprochene Leute, sie seyen geistliche oder weltliche, bey Gemache bleiben, und wir dem heiligen römischen Reiche, desto besser dienen mögen, so haben wir uns..... dem allmächtige« Gott und seiner würdigen Mutter Marien zu Lobe.zusammen vereiniget.bis St. Martinstag, und von diesem Tage izs x. Periode. Erster Abschnitt besäten Jahrh. über fünf ganze Jahre. " Zur Beylegung ihrer Streitigkeiten/ und Anordnung der Kriege errichteten sie eine Deputation von sieben Personen / aus ihrer Rathsversammlungen Mittel / welche die Rathe bey jedem vor. kommenden Falle erwählen würden. Zu diesen sieben sollte Straßburg zwey / Basel zwey / die Reichsstädte im Elsaß zwey/ und die Städte im Breißgau einen Abgeordneten geben. Breysach wurde zum Sitz ihrer Zusam. künfte festgesetzt. In gemeinschaftlichen Kriegen war der Anschlag also bestimmt: Straßburg gab 16 mit Glene»/ jede Glene mit 3 Stück Hengste und Pferde wohl bewaffnet und erzöget/ und der Knecht mußte einen Spieß oder einen Armbrust führen. Basel gab s mit Glenen; die Reichsstädte iur Elsaß gleichfalls Z; wie auch die Städte im Breißgau / oder aber für jeden Glen drey gute weltliche Reisige, einspännige Knechte, deren jeder seinen Spieß oder Armbrust führen, und seinen Panzer und Eisenhut haben würde. Bey den sieben Abgeordneten sollte es aber stehen, den Anschlag nach gleichem Verhältniß zu erhöhe». Alle Eroberungen, Gefangene und Beute sollen unter diejenigen, die bey einander auf dem Felde lagen, nach Erkanntniß der Sieben , getheilt werden. Kein Bürger einer dieser Städte, -er Lehen hätte von einem Fürsten oder Herrn, wider welchen man Kriege führen würde, soll ohne Wissen und Wtllen -es Raths seiner Stadt, das Lehen aufgeben, und soll auch mit dein Fürsten oder Herrn kein Friede geschlossen werden, er habe denn jenem Bürger die ent- IX. Kap. 1418 —142Z. 4ZS zogenen Lehen wieder gegeben- In diesem Bunde wurden vor allen der römische König und das Reich vorbe- halten / insbesondere aber von Seiten -er Straßburger, wie auch -er Reichsstädte im Elsaß '), -er Pfalzgraf; von Seiten der Basler , der Bischof und das Stift , und von Seiten der Städte im Breißgau , die Herrschaft von Oesterreich ') und ihr Landvogd ^), in so weit es daS Reich beträte. Bey dieser Anzahl der Bundsgenossc» blieb es aber nicht stehen- Im gleichen Jahr (Dienstag nach St. Thomas Tag) wurden in den Bund aufgenommen, Verena von Guwingen, Frau zu Lichteneck, und ihr Sohn Graf von Guwingen, mit drey Gewaffueten zu Roß; ferner Berchtold von Stauffen mit zwey; Heinrich und Martin von Blumeneck mit zwey; und Hemmann Schnell- ling von Landeck mit zwey gewaffneten Reutern zu des Bundes Diensten. *) Diese nahmen ferner ihren Landvogd aus, in so weit es das Reich betraft. ^) »Mit solchen Fürworten und Gedinge, ob wir aller unsrer Stätte dahier, wider zu derselben, unser gnädigen Herrschaft von Oesterreich, Handen kämen, und Inen geduldet und geschworen, alsdann söllent sy nß- genommen stn, so verre unser jegliche Statt unter uns das berürt und antriffet, und die Inen denn geduldet, und geschworn hatte, und anders nit." §) Rämlich des Reichs Vogd, den ihnen K. Sigismund Lm Ramen des Reichs gegeben hatte. i4o X,Periode. Erster Abschnitt des ism, Jahrh. Im folgenden Jahre (Donnerstag vor dem Palm- tag nahmen die BundesStädte den Graf Herrmann von Sulz zu ihrem Hauptmann, auf fünf Jahre, mit der Bedingniß, daß er ihnen mit seinem selbs Leibe und mit zwölf Pferden und reistgen Gesellen darauf, dienen und warten, und daß seine Schlösser den Verbündeten offen seyn werden; hingegen versprachen fie ihm jährlich sechs- Hundert Gulden, und wenn er mit den 12 Pferden und Reistgen im Felde wäre, täglich vier Gulden mehr, wie auch in den Städten Holz, Heu und Stroh unentgeltlich, nebst Vergütung der abgehenden Pferde. ') Am Freytag nach Iakobi -es folgenden Jahrs trat auch in den Bund Ludwig Pfalzqraf am Rhin und Herzog in Bayern, und kurz darauf (Donnerstag nach St- ') Folgendes bemerke ich noch in feinem schriftlichen Ver. sprechen: „ Und ob ich oder meine Gesellen Gefangene gewunnent, wären daS Edelleute oder Neistggesel- len, die soll ich den Stätten mit dem Libe antwurten; doch daß man sy halten soll. nach KriegSrecht; und die Habe sol mir, und denen die im Felde dabey gewesen sind, bliben, und nach glicher billiger Bütung gehalten werden; doch darin mine Rechte, als einem Houptmann, nach billichcn Dingen vorbehalten. Wärent aber die Ge- fangenen Gebnren (Bauern), die mag ich halten, als ich getrüw recht tun, onch nach KriegSrecht, eS ste mit Iren Liben und Habe und Gut. Was ich oder mine Gesellen, nur die, die by mir oder minen Gesellen im Velde wären, Gutz gewunnent, das sol, nach gleicher billicher Bütung geteilt und gehalten werden, als vorgeschrieben stak." 141 IX. Kap. 1418 — 1423. Ambrofius 1424 ) die Stadt Ober Sennheim , und Ca- tharina von Burgund Herzogin von Oesterreich und Gräfin von Pfirdt, wie fie fich in ihrem Bundsbrief nennt. Sie sey, sagt fie/ in jenen Bund gekommen/ mit ihren Landen und Leuten im Sundgau und Elsaß/ und diesen ihren Städten/ Schlössern/ Aemtern undBogteyen, nämlich: Enstsheim, Thann/ Maßmünster / Altkirch, Tat- tenried/ Blumenberg, Beford, Pfirt, Rosenfels, Lanser und andern Aemtern, die zu denselben ihren Landen/ Städten, Schlössern undBogteyen gehören. Sie will in dem Theile ihrer lieben, getreuen, derer von Basel seyn; fie soll keine Stimme, noch Gewalt haben, jemand von ihretwegen zu der Städte Sybenern zu setzen, sondern die zwey Sibner der Stadt Basel sollen, auch von ihre» und der ihrigen wegen, um alle Sachen, mit der andern Städte Siebnern, zu erkennen und zu sprechen Gewalt haben. Ihr Anschlag wurde auf sechs mit Glenen zu drey Hengsten und Pferden gefetzt, nebst jeweiliger Oeffnung ihrer Schlösser und Städte. Endlich traten auch in diesen Bund, Wilhelm Abt von Murbach (Dienstag nach Michaeli 1424.) der vier Glenen versprach, und auch, wie die Herzogin von Burgund, die zween Siebner von Basel bevollmächtigte von feinet- und der seinigen wegen mit den andern Siebnern zu sprechen. In diese Zeiten (i422.) setzen die Chroniken auch die Ankunft der sogenannten Zigeuner, welche als eine unerwartete und seltsame Erscheinung, die allgemeinen 142 X. Periode- Erster Abschnitt des i stell Jahrh- Besorgnisse vermehrten. Sie kamen gegen Basel lind in das Wiesenthal mit ungefähr fünfzig Pferden, und nach Bruckner, in Begleitung eines zahlreichen Dtebsgefolges. Ihr Anführer nannte sich Herzog Michael von Egypte». JhremIVorgeVen nach stammten sie von jenen Egyptern, die -er Mutter des Heilandes und ihrem Manne Joseph, -ls beyde, mit dem neu gebornen Jesu, des Herodis Wuth nach Egypten entflohen, die Herberge abgeschlagen hätten, und deswegen, wie sie weiter erzählten, von jener Zeit her in das Elen- von Gott gestoßen worden wären. Indessen hatten sie vom Pabst und vom König Pässe erhalten, also, daß man sie zur großen Beschwerde des Landmanns, und aus Furcht vor größerm Unglück duldete und herumziehen ließ. Uebrigens waren sie schon im Jahr 1418 . in den Alpen, und zwar am letzten Tag Augsiens vor Zürich angekommen. Da erzählten sie, daß sie vor sieben Jahren von den Türken aus dem Lande Zingri in Egypten wären verwiesen worden- Andre sagten, sie wären von Jgritz. Zu Baden theilten sie sich, und ein Haufen derselben nahm seinen Weg über den Bötzberg. Sie tauften ihre Kinder, und übten noch. andere Gebräuche des christlichen Gottesdien- rsekuäi, II, x. I l6. Er nennt sie Zagyner. Da das Volk, sagt Adelung, aus den Slavonischen Staaten zu «nS gekommen ist, so hat es vermuthlich auch seinen Namen mit daher gebracht, und dann können die pohl- nischen und böhmischen Namen von cicn-r, em Gezelt abstammen, und Zeltbew.ohner bedeuten. IX. Kap. 1^18 — 1423. 143 stes aus. Man bemerkte/ daß sie bey ihrer schlechten Kleidung dennoch Gold und Silber trugen. Bey diesem Anlaß/ glaubt Bruckner/ sey die auf der hiesigen Canz- ley befindliche Beschreibung der Betrügereyen und Erdichtungen/ so die Gilen/ (Bettler) und Lamen, sich zu Schulden kommen ließe»/ zur öffentlichen Warnung kund gemacht worden. Er hat sie in seinen Merkwürdigkeiten ganz mitgetheilt/ x. 853—864. Darin unterscheidet der Rath 24 Classen/ außer ihren Unterabtheilungen/ die er auch nach der Gauner Sprache bezeichnet; zum Beyspiel, Grautener/ Vallentriger / Brasseln, Klant u. f. w. Die Grautener von der ersten Abtheilung werden also charakterisier: „Die mit dem Sprung umgehen; wie die sehen, daß man den Segen in der Kirche giebt..... so nehmen sie Seife in den Mund, und stechen sich mit einem Halm in die Naslöcher, daß sie bluten, und schaumig werden, und fallen dann vor den Leuten nieder, als wenn sie den Siechtagen hätten (das fallende Weh)." Eine der folgenden Classen, die Krächere, wird also beschrieben: „Es sind auch etliche die Henker gewesen sind, und dann ein Jahr oder zwey davon gehen, und sprechen: Sie wollen von den Sünden kehren, und wollen Büß und Gottesferte für ihre Sünden thun, und ergilen dann etwa viel Gutes damit; und wenn sie das eine Weile getrieben, und die Leute bewogen haben, (o werden sie wiederum Henker." Am Schlüsse gedachter Kundmachung kommt die Erklärung von zwölf Wörtern des Rokhwälsches dieser 144 x. Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. Leute/ wie Brod für Lew/ Käse für Wenderich/ u. s. w. 'Zehntes Kapitel. Bischof Joh. von Flekenstein. 142z — 14 z 1. 2 >n Jahre 1423 . legte Bischof Hartmann Mönch/ aus Veranstaltung seiner Verwandte«/ die bischöfliche Würde nieder / und trat solche / mit Bewilligung des Capitels / dem Johann von Fleckenstein/ Abt zu Selz/ ab/ der vom Pabst MartinV, nicht nnr die Bestätigung/ sondern noch/ in Betrachtung des verarmten Bistums/ die Beybehaltung seiner Abtey erhielt. Sein Eintritt geschah den 29. May/ mit fünfhundert Pferden. Seine Vetter/ die Bischöfe von Worms und von Speyr/ nebst vielen Grafen/ Freyherr»/ Rittern und Edelknechten/ begleiteten ihn- Die gewöhnliche Handveste / und ein Beftäti- gungsbrief der bischöflichen Pfandschaften wurden von ihm/ Sonnabend nach Pfingsten/ zu Basel ausgefertiget. Der Rath verehrte ihm vierzig Vierzel Haber und Wein. i) Er war friedfertig/ fromm und gnädig. Der Zutritt zu _ ihm ') Der Haber kostete 24 Der Wein findet fich also berechnet: '/- Fuder nebst Faß 6 Kü. L ß. / ein besonderes Faß 1 ^. / n»d ein Fuder von iZ Säumen 2z^z. Zc. Kap. 1423 — ihm war für alle offen, und Niemand wies er an seine Beamte. Die Laster der Geistlichkeit suchte er vorzüglich zu verdecken. Nie erlaubte er, daß man Grausamkeit ausübte. Freygebig ohne Verschwendung, ließ er insonderheit Nahrungsmittel den Armen anstheilen. Seine Verwandte suchte er nicht zu bereichern. Mit drey oder vier Bedienten begnügte er sich, und lebte ohne Pracht. Man sah ihn die vier schönen zu seiner Abtey gehörigen Pallä- ste zu Selz, Straßburg, Hagenau und Weissenburg verlassen, und das Bistum Basel übernehmen, bey welchem er zwey leere Wohnungen fand, die eine in Basel, kaum hinlänglich für einen Saplau, und die andere in Tell- sperg, wo er den Seinigen, bey Regenwetter, keine trockene Tafel, noch trockneS Bett verschaffen konnte. Endlich meldet von ihm sein Secretär und Caplan, daß er Geheimnisse ihm nicht verhehlte, die er sonst Niemanden entdeckte: Leereta HÜLL nulli revelnvit, niiln non obüeuit. Eines dieser Geheimnisse mag wohl gewesin seyn, daß die Basler alle Verbindungen mit den Eidsgenossen fahren lassen, die Oesterreichs unterstützen, und dem Bistum mit ihrem Gelde und ihren Truppen wieder aufhelfen sollten. Um diese Zeiten schickten die Baster, zum Dienste der Herzogin von Oesterreich, Catharinen von Burgund, einiges Kriegsvolk nach Beford, wie auch an die Etsch. III. Band. K 146 x. Periode. Erster Abschnitt dessen Jahrh. Ueber die Veranlassung dazu, findet man nur in den Aus- gabbüchern von 1423 . und 1424 . einige Umstände. ') Marggraf Bernhard von Baden, Reichsvogd im Breißgau, seit dem Constanzer Concilium, hatte, wie unsre Rathsbücher lauten, ehrbare Leute auf dem freyen Rheiufirom niedergeworfen, ihnen das ihrige genommen, fie gestöcket und geschähet. Pfalzgraf Ludwig, ei» Schwager des Herzogs Friedrich von Oesterreich und Landvogd im Elsaß, mahnte die Vundsgenossen zum Angriff. Die Herzogin von Burgund sandte Absagbriefe, wie die übrigen Verbündeten. Der Marggraf ließ aber den Überbringer, wider das Völkerrecht, gefangen setzen- Bafel zog am Pfingstag 1424 mit fünfzig Gleenen, jede Gleen zu fünf Pferden, und achthundert Gesellen zu Fuße wider den Marggraf. Rastadt und viele Dörfer wurden verbrannt. Mühlberg und Graben aber belagerte man vergeblich drey Wochen lang. Zwischen den Straßbur- gern und Basiern entstanden wegen dein Proviant Streitigkeiten. Bothen des Kaisers, der dem Pfalzgraf nicht gewogen war, kamen in das Lager und vermittelten den Frieden. Es wurden drey besondere Richtungsbriefe im Felde vor Mühlberg errichtet. Der dritte von Montag *) Als z. B. unsrer Frauen von Burgund 138 fl. verliehen, um die Richtnngsbrieft, »ß der Canzlie ;e Oc. sterrich ze lösende..... Eilf Tage Roßlohn als unsere Frau von Burgund das Land innahm.... Den Schulzen zu Befort, als das übergehen ward, und 17 Tage da lagen u. s. w. X. Kap. 1423 — 1 ^ 31 . 147 Montag nach St. Peter und Paul, zwischen dem Marg- grasen und den Basiern, bestimmte, daß »wegen der Wegnahme, die der Marggraf vor Zeiten auf der freyen Reichsstraße, zwischen Sels und Hagenau, den Bürgern der Stadt Basel gethan, und wegen dem Gut, so er denselben zu Dreyfach genommen hatte, die von Basel einen gemeinen Mann nehmen, und jede Parthey zwey Schiedsmanner zu demselben setzen, und durch diese fünfe oder den mehrern Theil gesprochen werden sollte." Hierauf begaben sich unsre Völker auf den Rückweg, und kamen am Heinrichstage in Basel an. Dreihundert und siebenzehn erhielten das Bürgerrecht. ^ Einige Tage vor ihrer Ankunft hatte man einen an- Lern Kriegszug vorgenommen. Ludwig von Chalons, unter dem Vorwande, dem Marggrafen von Baden beyzu- springen, und ungeachtet des geschlossenen Friedens, an welchen er sich nicht halten wollte, hatte mit achtzehn- hundert Pferden, wie man sagte, einen Einfall in das Gebiet der Herzogin von Burgund gethan, und ihr, in der Gegend von Beford und Tattenried, großen Schaden zugefügt. Sie rief die Basler zur Hülfe an, welche auch unter Anführung des Altbürgermeisters Reich von Reichenstein mit Macht auf Hirstngen, wo ste zwey Nächte lagen, auszogen. Ludwig von Chalons wich aber in al- ') Unter anderm Hans Gesseler, Fritz Schilling, Martin Virobent, Thalman Bischof, Peter Imhofen, Peter Riff, Clevia Dietfchin, HanS Harscher, HanS v. Spir, Reinhard Valkener, K 3 148 X. Periode. Erster Abschnitt des loten Jahrh. ler Eile zurück. Bey diesem Ausfalle machte mau 604 neue Bürger. *) Nun schickte man sich zu einem andern Kriegszug an. Graf Diebold von Neuschakel, Herr der Vesti auf der Mosel, wie er in einer Urkunde genannt wird, befaß pfandsweise an den Gränzen der Grafschaft Burgund, die besten Herrschaften und Schlösser des Bistums, als Goldenfels, St. Ursttz, Spiegelberg, Falkenberg, Plutz- husen. Es war schon lange der Wunsch, diese Pfand- schasten abzulösen, und Bischof Hartmann Mönch hatte bereits dem Grafen den Pfandschilling angeboten, aber Bischof von Fleckenstein unterstützte den nämlichen Antrag niit einem Heere, welches ihm seine Verbündete, Verwandte und Lehenleute, so wie auch die Basier zuschickten. Sein Feldherr war Graf Hans von Thierstein, und der Basler Hauptleute waren der Bürgermeister und Ritter ze Rhin, und der Obersiznnftmcister Hug zer Snnnc. In einer einzigen Nacht wurden diese Pfand, schaften erobert; worauf beyde Theile einen Waffenstillstand bis auf Fastnacht schloffen. °) Unter andern HanS Isclin, Niklans Hag, der Notarius, Heinz Bischer, Wieland, Hans Dietinger, HanS Eäbeli, Cunrad Hagenbach, Heinrich Linder, Ulrich Frey, Cuni Matzinger, Herrmann Bischof, Hans Lug, Johann von Spir anö Colmar, Elevin Hase, Martin Fuchs, Hügelin Dietrich, HanS u. Cunrad Ritter rc. Diesen Kriegszug hat man bisher aus Versehen in das Jahr 142 Z gesetzt; er gehört zum Jahre 1424 . X-Kap. 142 Z —i- 4 zi. 1^9 Bald hcrnach, Dienstag vor aller Heiligentage i-ä2^. entlehnte der Bischof von der Stadt Basel zweytausend Gulden/ die ihm sogleich erlegt wurden- ^ Dagegen versetzte er ihr das Znnftmeisteramt/ das ist, das Recht den Oberstzunftmeister selbst zu erwählen. Sie genoß solches aber nicht lange / wie wir nachgehends vernehmen werden. In der Urkunde über die Abtretung des Zunft- meisterthums meldet der Bischof: „Daß zur Befestigung und Befchützung der eroberten Schlösser / er Barschaft vonnöthen/ und um sich dieselben zu verschaffen, er den Ehrsamen, Weisen, seinen und seines Stifts lieben Getreuen, dem Bürgermeister, dem Rath, den Bürgern und der Gemeinde gemeinlich seiner Stadt Basel, das Zunftmcisteramt verkauft hätte" als das, fährt er fort, unsre Vorfahren, Bischöfe zu Basel seeliger Gedächtnisse und wir nutzbar besetzet Hand, also daß die obgenannten unsre lieben getreuen Bürgermeister und Rath ze Basel, die nn sind, oder in künftigen Zeiten werden, das obgenannre Zunft- meiftcramt nu hinamhin in künftigen Zeilen haben und besetzen sollen und möge» mit wem sie wollen, ....... und welchen die jetzigen Bürgermeister und Rath ze Basel also järlichS, zu der Zit als das gewöhnlich ist, zu ihrem Zunftmeister kiesen und erwählen, und uns, oder unserm Gemalte, (Bevollmächtigten) sampt einem Bürgermeister, den sie auch des Jahres und zu derselben Zite erkosen Hand, nen- nent und fürbringent, denselben, und keinem andern söllent und wellent wir und unser Gewalte, und unsre Nachkommen, Bischöfe ze Basel, ihrem, ohne alles Widersprechen und Fürzug, ze ihrem Zunftmeister geben...... *) Ausgabbsicher: „Geben unserm Herrn von Basel, 2000 si., die wir ihm verliehen Hand nf das Zunstmei-- steramt. iLo x. Periode- Erster Abschnitt dessen Jahrh. Und ist dieser Kauf beschehcn um zwey tausend Gulden rinscher Güte und Genger / die wir gänzlich und gar an Golde und Schwere genug an Gewichte genommen und empfangen haben.... Doch so haben die obgcnannten. . . . Bürgermeister, Rath, Bürger und die Gemeinde zu Basel unö und unsern Nachkommen die Freundschaft und Liebe in diesem Kauffe gethan, daß wir und unsre Nachkommen das obgesetzte verkaufte Zunftmeister Amt auch um zweytausend Gulden.... wieder kaufen mögen, welches Jahres oder Ta. ges wir wollen. " In gedachtem Jahr 1424. beschlossen, den s. May, die Vater des in Sems versammelten Conciliums, daß nach Verlaufe von sieben Jahren, eine neue allgemeine Kirchenversammlung in der Stadt Vasel gehalten werden sollte. Eine solche Begebenheit, die der Stadt Ehre und Verdienst versprach, trug vielleicht vieles dazu bey, daß ibre Bürger sich gegen ihren Bischof so geneigt und freygebig bezeugten, wie sie es wirklich gethan. Um diese Zeit führte man eine Machine zu Belagerungen, Steingewerf auf. Sie trieb Steine, die viele Zentner wogen, und war eine Art von Schnellwage. Zuerst wurde sie vorm Spahlenthor aufgeschlagen, und versucht. Im vorigen i7ten Jahrhundert befand sie sich noch im Zeughause. Drey Jahre später (1427.) ließ der Rath ein neues Feldstück gießen, und ein altes andern. Als diese den i3ten October auf die Probe geführt wurden, und aus jedem drey Schüsse geschahen , hielt das eine die Probe, das andere aber zersprang in viele Stückcr, erschhtg den Büchsenmeister, den Oberst- X.Kap. 1423—1431. 151 kuecht, wie auch noch zwey Personen, schlug einem beyde Schenkel ab, und verletzte sonst bey vierzig Menschen. Das Jahr 142 Z. war, gleich dem vorigen ganz kriegerisch. Graf Diebold von Neufchatel ließ sich durch die Eroberungen seiner Pfandschaften nicht abschrecken, und machte die zur Wiedereroberung derselben erforder. lichen Anstalten. Hingegen verordneten die Basier, damit man auf allen Fall mit Reuterey versehen seyn möchte, daß ein jeder, der zweitausend Gulden im Vermögen hatte, ein Pferd znm Dienst der Stadt, und wer dreitausend Gulden oder drüber besäße, außer dem Pferd, auch einen Diener sich anschaffen sollte. *) i) Beinhcim hat 078.) folgendes Verzeichnis derjenigen aufgezeichnet, die Knecht nnd Pferd in Folge der Verordnung anstellten, und also wenigstens 3060 fi. im Vermögen hatten. Vom Adel in der Stadt sitzende: Burkard ze Nhin, Ritter; HanS Reich, Ritter; Cun- rad von Eptingen, Rittrr; Hemman von Ramstein, Ritter; Arnold von Rotberg, Ritter; Peter Reich; Heinzmann Rudolf und Thüring von Eptingen; Claus u»d Rudolf von Baden; Adelberg Ludwig und Arnold von Bärenfelö, nnd Hans von Bühel. Ferner von nam« haftitcn Bürgern: Friedrich, Balthasar und Götz- mann Rot; Hug zcr Sannen; Haus und Friedrich Frönwlcr; HanS nnd Lienhard Schönkind; Burkard Zi- bol; HanS von Laufen; Claus und Heinzmann Murer, Heinrich und Cunrad von Efringen; Hemman Seevogel; Dietrich Sürlin; Peter und Hans v. Hegenheim; Hem- man Offenburg; Wernher Murnhard; Friedrich Schilling ; Hemman Tribock; Conrad von Uetingen; NiclauS Meyer; Hans Weiler; Conrad zemKoupt. Ohne andre 152 x. Periode- Erster Abschnitt des i 5 tcn Jahrh. AIs nun der Feind auf den Bischof und seine Helfer ohne Unterlaß streifte, schickten die Vasler, kurz vor Wussten, dein Grafen Hans von Thierstein, auf sein Schloß Blumenberg, einige Soldaten zur Landwchre-— Diese wurden aber unter sich uneir.S, und liefen auseinander- Nach ihrer Wiederkunft mußten sie es in einer Gefangenschaft büßen- Inzwischen hatte Graf Dicbold von Neufchatel mit fünfhundert Pferden in einem Streif- zug das Dorf Hasingen,. welches dem Bürgermeister ze Rhin zugehörte, verbrannt. Man zog mit dem Stadtpanier nach diesem Dorf hinaus, fand aber keinen Feind mehr. Hierauf wurde noch eine Anzahl Kriegslente auf Dlninenberg abgefertigt. Allein sie ließen sich durch Weiher und Dirnen verführen. Der Feind kam in einer Nacht durch Verrathenen in die Stadt, plünderte sie, erschlug einen Theil ! er Besatzung, und machte Gefangene. Darauf sandte man noch dreyhundert Mann dahin, die den Fischweyer eines Edelmanns, der dem Feinde geholfen hatte, im Vorbeygehen anstießen. Endlich suchte man den Feind mit mehrerm Ernst. Die Vasler mit des Bischofs Volk, eroberten, vor des Frohnleichnamstage, das Stadtkern Clermont, und steckten etliche Dörfer an. Dem Schloß widerfuhr aber nichts; weil beyde Theile, nach einigen Chroniken, sich zu einem Waffenstillstand z—.. . ..— redliche Bürger, die alle Knechte und Pferde Hand gehan. Endlich von Wittwen : von Notberg; von Bä. renfelS; von Eptingen; von Landenberg; von Maßmnn- ster; von FrickF Mönch. X. Kap. 1423 — 1431. 153 vereinigten. — Die Nathsbücher sagen : »Ward die Stadt daselbst benöthiget mit Gezüge; doch die Vestin blieb ungewunnen." Bey diesem Anlaße machte Mir 172 neue Bürger. ') Einige Tage nachher, Freytag nach Frohnleichnam 1425, entlehnte der Bischof von unserm Rath sechstausend Gulden in Gold, gegen den jährlichen Zins von 200 fl. Er versicherte den Basiern die Abführung dieses Zinses auf folgende Stücke: 1." Die Nutzungen des In« siegels seines Hofes zu Basel; 2 .° Gewisse Früchte, Gülten und Gefalle, die vormals um den Zins von 527 fl. an neun in dem Instrument genannte Personen waren verliehen worden; 3.° Alle Vereine, die er in der Stadt und im Bistum hatte; 4.° Alle Nützen und Gülten zu Tellfperg, welche sich im Durchschnitt, nach Abzug aller Versatzung, auf 120 Merzet, halb Waitzen und halb Haber beliefen; 5/Alle Gülten und Nützen in dem bischöflichen Schlosse zu Lausten, die jährlich 120 jtz. in Geld und 120 Merzet Korn betrugen; 6.° Alle Nützen und Gefalle in dem Oberland Viel und Nenenstadt, die ungefähr 4oo K- Stehler abwarfen. Es scheint daß der Bischof bey diesem Darlehen das Oberstzunftmeisteram r) Unter andern, Elevin Wertenberg, Hans Mangold, Bertschin Ertzberger, Hans Gyger, HanS Jselin, Erhard Oberlin, Merlin Dietschin, Heinzi Bischof. Bey dem Verzeichniß dieser nene» Bürger findet man die Namen der drey Gesellschaften jenseits: zer Heren, zem Bonr, und zum Nebmesser, 154 x. Periode. Erster Abschnitt des i 5 ten Jahrh. ablöste. Denn die Ausgabbücher zeigen, -aß man ihm nicht 6000 sondern nur fl. erlegte. ') Vermuthlich schlug er zu diesem Capital den Pfandschiliiug des Oberstzunftmeisteramts, worauf er letzteres wieder zu Handen zog. Daß es wenigstens um diese Zeit mäße geschehen seyn, laßtfich, außer den Ausgabbüchern, auch aus einem Querstrich schließen, der damals, wie die Farbe der Dinte es ziemlich zu beweisen scheint, über die Abschrift des Pfandbriefes vom Oberstzunftmeisteramt, gezogen wurde. Nachdem nun der Bischof sich auf diese Weise Geld verfchaft hatte, unternahm er, nach geendigtem Waffen- , die Eroberung der Stadt und Festung Eli- court, wo Graf Diebold von Neufchatel seine Hauptmacht versammelt hatte- Die Sache stehet in den Rathsbüchern also aufgezeichnet: »Es ist ze wissende, als.... Hans Erhard Bock von Stouffenberg, der hochgebohrnen Fürstin Frau Catharinen von Burgund Landvogd, von wegen derselben unsrer Frau, um einen Frieden werbende was, zu solichem Gewerbe der obgenannte unser Herr -er Bischof und wir gehellent. Nach solcher Ge- In einer Rechnung stehet : »Geben 1604 fl. lunserm Herrn von Basel, uf die 4ooo fl. die wir ihm vcrlie- hcn Hand." und in der folgenden Rechnung findet steh: »Geben 4451 fl. unserm Herrn von Basel; damit ist er bezahlt der 6ooo fl." Warum aber 451 fl. zu viel angesetzt wurden, mag von dem Aufwechsel oder von ruck, ständigen Zinsen herrühren. X.Kap. 1 ^ 23 - 1431 . 155 hettung / wurden derselbe unser Herr der Bischof und wir/ bey fünfthalb Wuchen, umgezogen von demselben Landvogd und Hug Bryot, dem Canzler, mitGeverden. Des unsveduchte, darumb uns nit me lidlich war, solches gevorliches Umzoges ze wartende; und ward demselben Landvogd von unsernr Herrn von Basel solch Gewerbe des Friedens abgesin, und ward auch dazu öffentlich gerüffet, daß wir einen Zöge mit Macht auf unsre Vigende thun wollent, das mich beschuh. Und zugend us, uf Samstag nach aller Heiligen 1425 , mit Macht für Ellikurt. " Die Vasler Hanptleute waren: Vurkhard ze Rhin, alt Bürgermeister; Cunrad von Eptingen, Rathsherr von Rittern; der Oberstzunftmeister Hug zer Sunnen, Rathsherr Ulmann Jmhof, und Eberhard Ziegler, genannt von Hiltalingen. Die Zünfte hatten außer dem gewöhnlichen Fußvolk, noch dreyßig Schützen und vier und sechzig Reisige oder Reuter aus ihrem Mittel im Heere. Für einen rheinischen Gulden des Tages unterhielten folgende drey Reuter: Erin von Bärenfels, Rudolf von Hallwiel, Hans und Peter von Ramffein, Hans Murer, Peter zum Wind, Rudolf von Kipf, Hans Wohnlich von Oßingen, Lienhard Barti, Herrmann Müller, Hürtlin von Tuckingen, Hänsli von Wessenberg, der wilde Bankart, und Peter von Ramspurg. Mehrere von den in dergleichen Fällen üblichen Vestallungsbriefen des Raths sind noch vorhanden. Das Geschütz, so die Stadt mit- 1Z6 x. Periode. Erster Abschnitt dessen Jahrh. gab, bestand unter andern» in ^ Hanptstücken. ') Nach einer Belagerung von zwey Tagen, und da man die Leiter an die Mauernder Stadt Ellicurt schon angeschlagen hatte, u»n Sturm zu laufen, steckten die in Besatzung liegenden Reuter selber die Stadt in Brand, und wichen in >>,s daran stoßende Schloß. Zur Stunde liefen die Basier in die Stadt, und befreyeten vor allem bey hundert arme Weiber und Kinder, die stch in einem verriegelten Hanse befanden, und unfehlbar ein Raub der Flamme geworden wären, wenn man ste nicht zu rechter Zeit gerettet hätte. Die Basier ließen diese Unglücklichen ruhig mit dein Ihrigen fortgehen. Hierauf schritt man zur Belagerung des Schlosses. Das Geschütz feuerte mit solchem Erfolg, daß die Besatzung am St. Martins Abend die Ueber- gabe des Schlosses auf den folgenden Morgen, gegen Versprechen eines freyen Abzugs, kapitulierte. Fünf und vierzig Reuter mit vielen Werbern und Kindern, welchen allen das ihrige gelassen wurde, zogen den andern Tag mit Aufgang der Sonne aus der Festung weg. In derselben fand man noch au Hausrath für tausend Gulden werth. Alles wurde nach Basel geführt, und unter die Reuter, die Zünfte und andere, die mitgezogen waren, zum gleichsten vertheilt. Von den fünfzehn »nächtigen Thürmen dieses Schlosses wurden sieben niedergewor- *) Gcrnngs Ausdrücke sind : Lum omni eorum Meulm, LUM voindaräis I.'t Miicliliüs, X-Kap. 142Z —Ei. 157 fett/ und acht untergruben. Die Mauern der Stadt schleifte man an vielen Orten / und verbrandte das übrige. — Der Bischof und seine Helfer, Graf Hans von Thierstcin, und der von Frobcrg, hatten kaum hundert Pferde bey diesem Zuge gehabt. Die von Viel und Neustadt legten mit ihren sechshundert zu Fuße viele Ehre ein. Sie lagen vor Ellicurt, und verhinderten, daß die Basier wahrend der Belagerung von dem zum Entsatz bestimmten Volk nicht angegriffen wurden. Uebrigens war der Verlust der Basler nicht beträchtlich. Nur wenige , unter welchen Hans Schilling, und einer Namens Keller gezählt werden, büßten das Leben ein. Drey wurden auf der Fütterung gefangen, weil sie die vorgeschriebene Ordnung nicht befolgten. Und unter den Verwundeten fand sich ein Zimmerknecht, dem die Hand abgeschossen worden. ') Hundert vier und zwanzig erhielten das Bürgerrecht. ') Zum Andenken des Sieges wurde bey den Augustinern im gleichen Jahre eine Messe gestiftet- In dem damaligen Rathsbuch wir- gesagt, daß es die Sache der heiligen Jungfer gewesen, und daher die Ehre des Sieges der Gnade Gottes und seiner werthen Mutter zuzuschreiben sey. Auch hat man folgende lateinische Reimen aufbewahrt: Der Rath schenkte ihm ein Pfund in Geld. °) Unter andern : Johannes von Bingen, Unterschreibet des Raths; Hans Bischer; Heini Stöcklin; Lienhard Schardt; Hans Hummel, Hans Esli; Hans Heß. 2S8 x. Periode. Erster Abschnitt des loten Jahrh. mileno— Ouater 0, c^mnto vIZeno, 1'esto Martini— i'raetura eernitur ibi: Sastri potentis— Haurt; czuain Lasiliensis Oen8 fecit arinata— lXuilo metu 8uperata: ^r§o lauckancka— Lunetis et venerancla. Zu Anfang -es folgenden Jahres 1426., schickten die Basier Kriegsvölker r» Pferde und zu Fuße nach Tellsperg, Blumenberg, Tatteuried, Frohberg und Bla- mont: Zehn Fußknechte wurden einst vor Blamont gefangen genommen, bald aber mit Gewalt durch die übrigen Basler befreyet. Balthasar Roth führte die Neutc- rey an, und Wohnlich das Fußvolk. Inzwischen kam den 7. May/ zu Nenfchatel der Friede zwischen dem Bischof und dem Grafen Diebold zu Stande. Der Hauptmittler war, des Grafen Bruder, Johannes Graf zu Freybnrg und Schuldheiß zu Bern. Folgende Hauptpunkte enthielt der Friedensbrief: „Sollen die Städte und Vestinen St- Urßtz, Spiegel- berg und Kallenberg dem Bischof bleiben, er aber dem Grafen Diebold von Neufehatel zehntausend Gulden geben , wovon die Hälfte auf Mariä Himmelfahrt. Sol- len alle Gefangene auf beyden Seiten, ohne Schätzungen, ledig und los seyn, doch die Kosten der Gefangenschaft bezahlt werden. Wegen dem zugefügten Schaden, und dessen Entschädigung, soll Graf Johann zu Freyburg einen Ausspruch thun, falls es sein guter Wille sey, sollte er aber vor dem Ausspruch mit Tode abgehen, so wird Schaden und Verlust tod und ab seyn-" Mein den 20 . 15S X. Lap- 142Z —14Z1. May erklärte Graf Johann/ daß er der Richtung keine ferneren Erläuterungen geben wolle/ sondern -aß beyde Theile in dem Stande des Friedens bleiben sollten/ in welchem sie sich befanden. Nun lag es dem Bischof ob / die ersten 5oc>o st. zu bezahlen. Er entlehnte sie Montag vor Johann Bap- tistä 1426 / mit Einwilligung des Capitels/ von -er Stadt Basel/ gegen den jährlichen Zins von 250 st., die er jährlich nach Basel zu liefern versprach/ und zwar ab der Burg und Stadt Ursttz und Goldenfels/ die er zum Unterpfand einsetzte. In dem Schuldbriefe wieder- hohlte er am Ende/ daß er den Rath in ruhigen Besitz und Gewähr des Unterpfandes setze/ bis und solange er solches mit sooo Gulden wieder lösen und ledigen würde. Aus dieser Stelle könnte man schließen/ daß die Vasler einige Zeit St. Ursttz und Goldenfels beherrschten. Aus Mangel näherer Nachrichten/ können wir es aber nicht zuverläßig behaupten. In diesem Jahre 1426. verlohren hingegen die Baslcr die Stadt Ölten / welche sie seit i4o7. Pfandsweife wirklich inne hatten. Der Bischof versetzte solche den Solothurnern um 660 o st. — Die Basier hatten 4ooo st. darauf stehen / wovon die Hälfte von dem ersten Pfandschilling / und die andere Hälfte von demjenigen hertührte / welches sie, mit Einwilligung der Bischöfe/ und gegen Versprechen der Wiedererstattung darin» verbauet hatten. Das war der bischöfliche Dank. i t)0 X. Periode. Erster Abschnitt des I5ten Jahrh. In den Jahren 1^27 und 1^28. schickten die Bas« ler Kriegsvölker in das Elsaß. Das erstemal gen Brey. sack)/ als der Herzog von Lothringen vor Rappolzweiler lag. Die andernmale gen Straßburg, Keutzingen und Oberkirch, den Straßburgern zu Hülfe. In einem dieser Züge wurden für Söldner allein zwcytausend Gulden ausgegeben. Auch entlehnten nachgehends die Straßbnr- ger von uns sechstausend Gulden. Zwischen den Oesterrcichern und dein Grafen Die- bold von Neufchatel, nebst dem Freyherr» Hans von Froberg entstand im Jahre 1428 . ein Krieg, welchen Marggraf Wilhelm von Röteln, und die Städte Basel, Bern und Sollothurn, nicht ohne Mühe beylegten. Nach so vielen Begebenheiten, die beträchtliche Ausgaben erforderten, wurde eine außerordentliche Ansteige angelegt, die im Jahr E9 mehr als viertausend sechshundert, und im folgenden Jahre 3908 Gulden abwarf. Es war eine Steuer, die jedermann gab. Nähere Umstände sind unbekannt. Im Jahre 1481 . wußte der Bischof die Basier dahin zu bereden, daß sie ihm gleich, sam 6000 st. schenkten. Zu den 11000 Gulden nämlich, die er von ihnen entlehnt hatte, waren noch tausend Gulden für versessene Zinse hinzugekommen, also daß er ihnen 12,000 fl. schuldig war. Nun erhielt er von ihnen, daß die Hälfte davon auf die Pfandschaften seiner Vorfahren geschlagen, und die Herrschaften St. Ursitz und Goldenfels von allem Ersatz erlediget wurden. Die Erhöhung Löl x.Kap. i 42 Z —i^zi. Erhöhung der altern Pfandschaften geschah nach folgender Verechirung. Der Pfandschilling der Zölle und des Bannweins, so 1682z fl.betrug, wurde um ivoofl. erhöhet; jener des Schuldheissenamts im mehrern Basel, der sich auf ivoo fl. belief, auch um 1000 Gulden mehr, und jener der Herrschaften Walrenburg, Liestall und Homburg, die für 22000 fl. verpfändet waren, um 4 ooofl., wozu er noch 2000 fl, schlug, wegen den Baukösien, so die Basler mit seiner Einwilligung an die Schlösser theils verwendet, theils zu verwenden vor hatten. In dem hier- über ausgefertigten Instrument, von Dienstag nach St. Barnabä 14 Z 1 , meldet der Bischof, daß wenn er die Zinse jährlich entrichten müßte, so könnte er nicht „des Stifts Armuth halben, bischöflichen Staat gehalten, noch seine Leibesnahrung gehaben; er habe mit ernstlicher fleißiger Bitte die ehrsamen, weisen.... Bürger- meisten, Rath, Bürger und die Gemeinde gemeiniglich der Stadt Basel gebeten; sie hatten zwar, ihm und dem Stift, zu Trost, Liebe und Freundschaft andere merkliche Kosten und Schaden auch gelitten; allein er habe ihnen sein Anliegen und Kummer gütlich erzählt und fürgebracht, und sie darum, mit samt dem Capitel bitten lassen, ihn der Bezahlung der Zinse gütlich zu überheben und zu erlassen, solch sein Anliegen sey ihnen zu Herzen gegangen, sie hätten seine Bitte gütlich aufgenommen, welches er von ihnen zu Dank habe und nehme , auch dessen zu künftigen Zeiten zu allem Guten eingedenk seyn wolle und solle." III. Band. L i62 X. Periode Erster Abschnitt des Men Jahrh. Eilftes Kapitel. Gesetzgebung. Folgende Ordnung über die Verhandlungen des Raths ist vom Jahre i^io5: „Die Ordnung so der Bürgermeister und Zunftmeister im Rare halten sollen. Haben Meister und Rath, neue und alte, erkannt, daß man alle Montage des ersten verhören solle das Buch *), über das, so vergangene Woche die Sie, ben empfangen und wieder ausgegeben habe» ; und, wann daS verhört worden, so sollen ein Bürgermeister und ein (Oberst) Zunftmeister alsdann sagen, was sie wissen, das der Stadt Sache und Nothdurft sey, und wenn die zween das gesagt, und um jedes Stück eine Frage -) geschieht, (geschehen) darnach soll ein Bürgermeister einen nach dem andern fragen^) : was jeder der Stadt Nothdurft wisse — daS weder ihn noch seine Zunfrbrüder angienge, sondern gemeine Stadt. Und also auf gleiche Weise, am Donnerstag, soll nichts verhöret, noch geöffnet werden, als was der Stadt Sache ist. Item, auf den Zinstag (Dienstag), Mittwoch und Samstag (Sonnabend), soll und mag der (Oberst) Zunftmeister, männiglich hereinlassen, und dessen Sache und Nothdurft ö f. n e n (eröffnen, vortragen), und was auf den Dienstag eröffnet wird, mag darum jeglichS eine Frage geschehen. So mag er morndes aber (abermal), an der Mittwoch, männig, Uch hineinführe», nnd dessen Sache öffnen. Wäre aber, daß um jedes Stück des Tages, wo dieOe ffnung geschehen ') Die Einnahm, und AuSgabbücher. ") Frage, für Umfrage. 3) Das waren die sogenannten Anzüge, oder Einzüge über allgemeine Gegenstände. r63 xi. Kap. Gesetzgebung von 1405 . ist/ nicht gänzlich gefragt werden möchte/ so soll er auf den andern Tag/ als ihm öffnen erlaubt ist/ Niemandes Sache öffnen noch Niemand einlassen / eS sey denn um die vordem Stücke / die vorher geöffnet sind/ des ersten und der Stadt Dinge/ und darnach um die andern Stücke die übrig geblie- ben sind/ eine Frage geschehen/ und deren Ußtrag gege- ben worden; und was zuvorderst an verzeichnet wird; darum soll auch des ersten eine Frage geschehen/ und kein anderes sürgewendet werden/ weder von dem Zunftmeister/ noch von keinem andern; es wäre denn um eine solche Sache/ die nicht gebritten (Verzug leiden) möchte. Und darum soll weder Bürgermeister noch Zunftmeister keinem NathSherm noch Meister gestalten / irgend eine Sache / weder von seiner selbst/ noch von seines ZunftbruderS wegen, zu öffnen / oder zu reden / in keine Weise, als wie eS angeschrieben ist. Wäre aber, daß auf einen Montag, oder auf einen Donnerstag, Herren oder Städte hieher kämen, wegen deren man der Stadt Sache nicht öffnen könnte, so soll dieselbe Oeffnung morndeS geschehen, also daß, vor allen Dingen die Briefe hargeschikt (diehiehergeschicktenBriefe) ver- höhrt sollen werden täglich». " Der alte Rath wohnte vor Zeiten allen Sitzungen des neuen Raths nicht bey. Dieß erhellet aus verschie» denen Umständen. Zum ersten findet sich in dem ehemaligen Eide der Rathe folgender Unterschied. Die neuen Räthe schworen: »und wenn ihr des Rates Glogken hörent, ze Rate ;e kommen." Hingegen schworen die alten Räthe: „Und wenn ihr die zwo Ratesglocken hörent, oder üch gebotten wird, har ze Rate ze kommende." Zweytens liest man in den Ausgabbüchern die besondere Rubricke: „Dem alten Rath ze läuten." End- L 2 164 x. Periode. Erster Abschnitt des Men Jahhr. lich dient folgende Erkanntniß von i 4 ii. zum entscheidenden Beweise: »Wenn man dem alten Rat tütet, so sol man die Büchsen darsetzen '), umb daß si alsbald » da sient, als der nüwe Rat; und soll dann der nüwe » Rat fürderlich, und des aller ersten, ehe man etwas ,, anders anfange, dem alten Rat vorlegen die Sache, darumb man ihm gelütet hat." Daß der Bischof sich zu Zeiten das Oberstzunftmci- stemmt bezahlen ließ, scheint eine Erkanntniß von i 40 .i zu beweisen, kraft welcher beyde Rathe, bey einer Strafe von hundert Gulden, verbothen, dem Bischof oder jemand andern,, für das Obcrstzunftmeisterthum, Geld oder andere Geschenke zu geben. Ueber die Erwählung des Bürgermeisters wurde im I. 1^08. folgendes verordnet : „Wenn die Ritter, unter welchen man einen Bürgermeister kiesen und nehmen soll, ausgeschickt werden '), ist dann jemand im Rath, der einem derselben von Sippschaft wegen zugehört, daß der oder die auch ausgehen, und bey dem Kiesen nicht sitzen sollen, um daß ein jeder desto freyer, nach dem Eide und Ehre weisen, kiesen möge." Im gleichen Jahre erkannte man über die Erwäh- Die Büchse, worein die Strafen derjenigen gethan wur- den, die zu spät in den Rath kamen. 2) Das ist, sich in den Ausstand begeben, weil man ihn vorgeschlagen hatte. -) Aus dieser Stelle ergiebt sich, daß man die Wahlen viva voce, mit offenem Mehr vornahm. XI. Kap. Gesetzgebung. 165 lung der Raihsherrn aus -em Ritterstande, -aß die Kiefer ') küliftigs keinen Ritter in Rath kiesen sollen, es sey denn ein Gotteshausdienstmann, nach Weisung der Handveste, die jährlich auf Burg öffentlich gelesen wurde '), es wäre denn, daß der Rath und Meister neue und alte, nach gelegentlicher Sache, vorhin erkannt und ihnen empfohlen hätten, jemand von den Rittern zu kiesen, der nicht ein Gotteshausdienstmann wäre. Eine andere Erkanntniß von eben diesem Jahre, zeigt, wie alt die Uebung schon sey, daß zur Erwah- lung des Meisters einer Zunft, die Zahl der 16 Kiefer immer vollzählig seyn müsse. Sie sagt nämlich, -aß wenn die 16 der Zunft niedersitzen um zu kiesen, und diejenigen ausgeschickt werden, unter welchen sie einen Meister nehmen wollen, ist denn jemand unter den Dreyzehen, dem einer derjenigen, die ausgeschickt sind, von Sifisch aft wegen zugehört, sie denselben bey der Chur nicht :) Nämlich, jene acht Kiefer, die jährlich von neuem erwählt wurden, um die Rathsherren des neu anzutretenden Raths zu ernennen. Siehe ister Theil. x. 672. 2) Eigentlich sagte es keine Stelle der Handveste, wie auch nicht der Kiefer Eid. Siehe ister Theil, x 676. Allein daß es so verstanden wurde, oder wohl auch wer- den mußte, beweist eine andere Stelle der Handveste. (Siehe ister Thl. x. 677.) „ Und soll man setzen, zween Gottshußdienstinanne." 3) Der Rath glaubte sich also befugt, Ausnahmen von der Handveste zu erkennen. , 56 'X. Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. lassen, sondern einen andern an dessen Statt nehmen sollen, der nicht mit ihm gesipt sey, umb daß die Zal der Dreyzehen, einen Meister ze kiesende, erfüllet werde. ') Der Vürgereid lautete damals wie folgt: Also schwören die Zünfte einem obersten Zunftmeister. Daß ihr einem ') Bürgermeister, einem Oberst- zunftmeister und dem Rate und euer» Zunftmeistern gehorsam fient, untz ze St. Margrethen Tag nächst kom- nrend, und dannenthin über ein Jahre, das nächst kommend; Bündnisse und Eynung haltent; und üwer Un- geld gebent ^); der Stette Nutze und Ere werben, und treu Schaden wenden, ungcvarlich, daß üch Gott also helfe, und alle Heiligen." Nachgehends fügte man hinzu : »Des Füres Ord- nunge, und andere Ordnunge, so üch denn von den Raren geben fint, üch ze lesende, und alle Fronvasten ze verhörende, und die ze haltende, und ze vollfürende, und dawider nit ze thuende." Ein Beyspiel von zeigt, daß wenn Bürger in fremden Herrschaften Lehen empfangen, und fich zugleich H Siehe auch daö erste Capitel dieser Periode. -) Nachgehends wurde der Ausdruck, unsern Herren eingeschaltet. Hier auch wurden die Worte nachgehends eingeschaltet, „von des Rathes wegen.'' , > In der Folge setzte man hinzu: „ Als man das nu git, oder für baß ufgesetzt Wirt." 167 xi. Kap. Gesetzgebung. des Schutzes -er Stadt versichern wollte», sie sich zuvor um die Erlaubniß dazu beym Rath bewerben mußten. „Da Burkard Zibol, wird gemeldet, unser Bürger und Rathsgesell, den Schwarzwald mit der Vesttn Hauen- stein und andere Zugehörungen jetzt zu Zeiten von unsrer gnädigen Herrschaft von Oesterreich zu verpfänden ') Muth hat, und dieselben Rechte von Heinrich Rümlang an sich zu bringen, so ist zu wissen, daß neue und alte Räthe erkannt haben, daß, wenn diese Verpfändung Für- gang gewinnen soll, dieses beyder Räthe guter Wille und Ge helle ist, und daß sie auch demselben Burkhard Zibo- len , in solchen Sachen, als ihm, der Verpfändung halben, zufallen würden, berathen und behalfen seyn wollen, so weit er darin Recht hat, als andern ihren Bürgern- " Die obrigkeitlichen Dienste waren nicht auf Lebenslang. Im Jahr 1402. erkannte der Rath, daß jährlich auf den Donnerstag, nachdem die neuen Räthe vorgesetzt worden, und die alten ausgegangen, ein jeder Amtman beyder Städte, und auswendig, es seyen Vög- de, Schuldheissen, Weibel, Zoller, oder andere, vor Rath kommen, und ihr Amt aufgeben sollen. Die älteste Spur von der Municipal - Verwaltung der Stadt Liestall, ist eine Verordnung von i^oä, kraf welcher der Vogt zu Waldenburg vier von den Geschwornen zu Liestall, die das Jahr am dortigen Gericht ge- Sollte heißen: „ Pfandsweise zu erwerben." x.Periode. Erster Abschnitt des i sterr Jahrh. sesseil/ jährlich zu sich nehmen, lind schwören lassen solle, r,üt ihm acht zu kiesen, die das künftige Jahr am Gericht zu Liestall sitzen, des Raths und der Stadt Nutzen schaffen, und nach Nothdurft verhandeln sollen. AuS der im I. i^oz. erneuerten oder verbesserten ersten Verordnung über den Stadtfrieden, heben wir folgende Stellen aus. Ein Bürger der den Stadtfrieden bricht, mit schlagen, Messerzucken, und in andere Weise, so man für eine Unzucht und nicht für eine Wunde haltet, soll 2 Jahre und 2 Meilen vor den Creutzen leisten, und außer der Unzuchtstrafe, noch die Jahreynung erlegen« Ein Usiman oder jemand der nicht unser Bürger ist, den soll man beyfängen und einlegen, und ihn in eine Strafe von 10 W. verfallen. Hat er das Geld nicht, oder kann er keine Sicherheit geben, so soll man ihm eine Hand abschlagen, and er vier Jahr vor den breu- tzen leisten- Der erste Grad deS Stadtfriedensbruchs bestand in bösen und schal! hastigen Worten, wofür -er Bürger ein Jahr und eine Meile vor den Creutzen leisten, und die Jahreynung bezahlen mußte; der Fremde hingegen, 2 Jahre lang, und 2 Meilen weit leistete und fünf Pfund erlegte. Die Unzuchten hatten das Recht von Amts wegen darüber zu ervahren, das ist, zu inciuiriren, und zu richten, ohne daß von jemanden bey ihnen geklagt wurde. Sie richteten nach den Aussage» von zwey oder drey Zeugen, welche die Sache nicht berührte,- lind welchen 169 xi. Kap- Gesetzgebung. darüber zu glauben war. In wichtigern Fällen aber behielten sich die Rathe das Recht zu ervaren allein vor. Wenn ein Bürger jemand verwundet/ so soll man auf ihn stellen, und ihn beheben, und wenn der Verwundete stirbt, ihn unverzüglich mit dem Schwerdt rieh- ten. Geneset aber der Wundmann, (Verwundete) so soll jener L Jahre und 5 Meilen vor den Creutzen leisten, und die Cynung bezahlen. Die Räthe wollen darüber ervaren und nicht die Unzüchter, und, nach der Ervarang erkennen, ob einer der also den Stadtfrieden gebrochen, in Gehorsam zu nehmen sey, oder nicht '), nach Gelegenheit der Sache und That, nachdem ste redlich oder unredlich, mit Ufsatz und Gefährden, oder ohne Gefährden geschehen ist. Einige Personen hatten das Recht, einem -er im Zorn oder mit Frevel über einen andern lief, oder ihm drohend oder schalklich zuredte, den Stadtfrieden zu geben, oder zu gebieten- Das Verzeichniß derselben stehet also aufgezeichnet : »Ein Bürgermeister, ein Zunftmeister , ein jeder Rathsherr und Meister, er sey des neuen oder des alten Raths, die vier Rathsknechte, die Wachtmeister, der Vogt, der SchuldheiK und die vier ') Der Ausdruck in Gehorsami nehmen, wie auch in Gehorsami geben, ist mir noch dunkel. In verschiedenen Stellen scheint er sich auf eine Abfindung mit dem Beleidigten, oder auch wohl mit dem Richter zu beziehen , in andern scheint er eine andere Bedeutung zu ha- hen, 170 X. Periode. Erster Abschnitt des istm Jahrh. Amtleute. Was die Sechser alte und neue anbetrifft/ die sollen diese Gewalt nur auf der Zünfte Stuben haben/' Man machte im I. i-406, in Rücksicht der Schelt- worte und der Schlägereyen einen besondern Unterschied. Offene Huren / sagt das Gesetz / wenn sie einander schlage»/ oder wenn eine der andern spricht : Sie sey eine böse Hure! — oder in andere Weise schilt, die sollen gegen einander keine Unzucht beschulden mögen.— Es wäre den»/ daß die eine die andere beschuldete / Sie sey eine Diebin! Darob soll unser Vogd zu richten haben. " — „ Buben die weder Messer / noch Masse / noch Degen/ und auch keine Hosen tragen/ wenn sie einander mit Fäusten und mit trocknen Streichen schlagen / trügen sie auch Scheidemesser/ die sie aber nicht auszögen/ so mögen sie keine Unzucht gegen einander beschulden." Als ein Ueberbleibscl der damaligen Strafgerechtig- keit/ kann die Besoldung des Scharfrichters bemerkt werden. „Dem Nachrichtcr und I^ietori alle Wuchen 3 ß- oder 8 ß. so er nicht Spiel hat. (Ein seltsamer Ausdruck!) Außer ioß. Frohnfastentlich um Hol;/ etwas Rockengeld / und Haus und Hof ohne seinen Schaden. Hat er aber Spiel/ so giebt man ihm von dem Rade i 18./ von Sieden 118./ von Pfählen i 48. von Bren. nen 1 18./ vom Houpte io ß., vom Henken io ß. / von einem zu verviertheilen 218 / die Viertheile zu führen und ufzerichten 16 ß., vom Ertranken io ß., von Blenden L ß., von Ohren abzehauen L ß., eine Hand abze- schlagen L ß./ Einen der sich selbs ertödtct, in ein Faß 171 xi. Kap. Gefttzgevung. ze slahen, und in den Rhin ze werfen ioß., Einen ze swemmen 5 ß., und die Zunge ußzesniden 5 ß-" Gegen Ende des Jahrhunderts kamen noch drey Ar- tickel hinzu: „ Von einem so man mit Zangen pfetzet , von jedem Stillhalten, da der Nachrichter pfetzet 5 ß— Von einem in das Halsysen zu stellen 5 ß. Von einem mit Ruten ußzeschlagen 5 ß. In der Gegend des Niederhauensteins, erzählten die Leute, befand sich im Jahr 1423. eine berühmte Un- holdiu, die allezeit auf einem Wolfe herumritt, des Wolfes Schwanz anstatt eines Zaumes in der Hand hielt, und besonders den Landmann, wenn er vorn Trunke nach Hause gieng, übel erschreckte. Sie wurde, meldet Bruckner (x>. 1366.) der Obrigkeit »erzeigt, zur Haft gezogen, und da ein Bauer eidlich behauptete, sie seye eine Hexe * *), zum Tode verurtheilt. Im I. 1 - 116 . wurde ein sogenanntes Todtenbuch eingeführt. Der Rath ließ öffentlich anzeigen, daß wer künstigs kundlich meineidig würde erfunden werden, von welcher Sache wegen es auch wäre, vor den Räthen, vor Gericht, vor den Unzüchtern, oder vor denen, die Man erwäge diese Worte: „Eidlich behaupten, sie seye eine Hexe." *) Vermuthlich fand Bruckner diese gräßliche Geschichte in einem Strafbuch jener Zeit, das ich vergeblich in unserm Archiv gesucht habe, welches aber vor vierzig Jahren noch vorhanden war, wie es ein von ihm flüchtig gemachtes Register beweiset. 172 x. Periode Erster Ab schnitt des iLtenJahrü. über die Lande gesetzt sind, in das Todtenbnch der Stadt, so darin» besonders gemacht ist, gesetzt, und ver- schrieben werden solle daß er ewiglich ein verworfener Mensch seye, aller Ehre und Aemter entsetzt, zu keinem Zeugen genommen, ein Jahr vor allen Creutzen leisten, und den Jahreynung geben solle, ehe er in die Stadt wieder gelassen werden könne.— Die Urtheilsprecher am Gerichte, die an der Unzucht und die über die Lade, sollen solche Meineide dem Bürgermeister, Anmmstcr oder Zunftmeister angeben, die ihrem Ober- oder Unterschreibet', die in den Rathen sitzen, empfehlen werden, daß sie solche in das Todtenbnch der Stadt setzen." Dieses Buch ist noch vorhanden; kaum ist aber der fünfte Theil desselben angefüllt, und, wo ich nicht irre, ist das letzte in demselben aufgezeichnete Beyspiel vom I. 1605. ^ Wir schreiten nun zu den Civil - Gesetzen. Einige Bürger hatten im Jahr 1^02. theils auf ihrem Todbctte, theils vorher schon, ohne ihrer nächsten Erben Wissen und Willen, etlichen Geistlichen ihr Gut vergeben- Gleich nach ihrem Absterben waren diese Geistlichen in die Häuser der Verstorbenen mit Gewalt gegangen, hatten die Kisten aufgethan, und alles was sie fanden genommen und weggetragen. ') Hierauf erkannte der Rath, daß, ') Hätte der so eben gedachte Bauer nicht zuerst in das Todte »buch gehört?— Man möchte fast sagen, »und die Räthe mit ihm. " Dieser Raub war vermuthlich ein Kunstgriff, damit die Erben Kläger, die Geistlichen Beklagte werden, und letztere folglich vor das geistliche Gericht gesucht werden sollten. XI. Kap. Gesetzgebung. M weil es der Stadt Freyheit, Recht und hergebrachter Gewohnheit zuwiderliefe, das weggetragene wieder in die Häuser gebracht, die Erben in Gewalt und Gewähr des Erbes nach der Stadt Freyheit, Recht und Gewohnheit , gesetzt und gelassen werden, und, nach diesem, die Geistlichen vor das Schuldheißen Gericht, wo man um Eigen und Erbe zu rechtigen hat, gehen, und das Recht um ihren Zuspruch (Ansprache) wider die Er- ! ven suchen und nehmen sollen. Wohl, fährt das Gesetz fort, mag eine jede Person, zum Heil ihrer Seele, auf ihrem Todbette, ein bescheidenes Seelgeräth besetzen und ordnen, nach dem aber sie an Ehren und Herkommen ! ist." Eben so klug war die Einschränkung, daß man nur Münze vermachen durfte, damit wird gemeldet, den rechten Erben dasjenige folge und werde, was ihnen billig folgen und werden soll. Zugleich wurde, der Gerechtigkeit sehr angemessen, beygefügt: „ Wenn auch jemand auf seinem Todbette erkannte, in ferner Beichte, jemanden üb er »offen, etwas verstohlen, oder entragen zu haben, dem oder dessen Erben mag er wohl anderes Gut als Baarschaft hei- ßen geben." Betreffend die Schuldforderungen an eine Nachlas- senschaft, war ein sonderbarer Gebrauch aufgekommen. Wenn ein Schuldner auf dem Sterbbelte lag, so gieng der eine oder der andere seiner Gläubiger zu einem Amtmann, und gab ihm das Gebocgeld, ehe der Kranke gestorben war. Nach dessen Absterben wollte derjenige, i74 X. Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. der dieses Gebotgeld zuerst gegeben hatte, auch zuerst aus der Nachlassenschaft bezahlt werden. Der Rath verordnete im I. i 4 ob, daß dieses Vorgangsrecht nur denjenigen zukommen sollte, welche erst nach dem wirkliche» Todesfälle, die ersten am Gebotte gewesen wären. Ueber das Vermögen der Eheleute und die Morgengabe haben wir einige Gesetze aus diesem Zeitraum. Beyde Rathe erkannten im I. i 4 os. „Aller Hausrath, so zwey eheliche Gemechede zusammengebracht, oder bey einander zu Erbe gekommen sind, und den darnach verändert haben, soll in Erbsweise getheilt werden: dem Manne oder des Mannes Erben, zwey Theile, und dem Weibe oder des Weibes Erben, den dritten Theil, als der Stadt Basel Recht und Gewohnheit jeweilen gewesen ist- Aber der Hausrath, der nit verändert ist, der soll dem Theil folgen und werden, von dessen Stamme es hergekommen ist." Eine gleiche Vewanduiß hakte es mit dem Silbergeschirre ,, Dieß soll ewiglich gehalten, und deswegen in der Räthe und des Gerichts Bücher gesetzt werden-" — Wegen dem in liegenden Gütern bestehenden Theil des Vermögens, findet sich unterm I. 1^24. folgende Verordnung : „ Es mögen knnftigs zwey eheliche G e m a ch d e die nicht eheliche Kinder haben, solche liegende Güter, es seyen Häuser, Aecker oder Matten, so sie denn in der Ehe mit einander gewonnen, erobert ') oder gekauft haben, -er Mann dem Weibe die Zweentheile, und das ') Erworben. 17 L xi. Kap Gesetzgebung. Weib dem Manne den Dritten Theil, mit der Lehenherren Willen i), einander zu beyden Seiten, eben so wohl widemen ^), als wenn einem Theil unter ihnen solches Gut von Vater und Mutter oder andern in Erbes- oder sonst in andre Weise ankommen wäre, ohne alle Gefährde. " Hieher qehört ein späteres Gesetz von 1451 , welches aus Anlaß eines besondern Falles errichtet wurde, und also lautet : ,, Da vormals der Stadt Ordnung und Recht sey, daß Eheleute, die nicht Kinder, oder Vater und Mutter haben ^), ihre fahrende Habe einander vergeben und vermachen mögen, ohne Fürwort ^), nach der Stadt Recht; und aber Hans Cunrad Sürlin und Frau Tudelin von Utingen, seine eheliche Gemahel, ihr fahrendes Gut mit solchen Fürworten einander zu vermachen meinten, daß jeder von ihnen, nach -es andern Tode, solches Gut, nach feiner Nothdurft und seinem Willen, nützen und gemessen solle, daß aber, wenn beyde mit Tode abgegangen, solches fahrendes Gut wieder an ihrer beyder Erben, nach der Stadt Recht fallen solle; und da ihnen auch solches zu thun, nach der ^ Hier wird wohl verstanden werden müssen: „ Falls es Lehen sind." °) Widemen bedeutet hier nicht wirdmen, sondern zum Wittumb anweisen. -) Soll zweifelsohne heißen: die keine Kinder, oder weder Vater noch Mutter haben. *) Ohne Vorbehalte, ohne Bcdingnisse. 176 x.Pmode. Erster Abschnitt des löten Jahrh. Räthe Rath mit Recht erkannt ist '): als soll man es künftigs gegen solche eheliche Ge mäch den, die nicht Lei- des Erben haben '), auch also halten, falls ste es also zu thun begehren würden. Doch so sollen solche Ge- mächtnisse jährlich erneuert werden, als das, andrer Gemachtnisse halben, herkommen ist." Was die Morgengabe betrifft, so wurde im 1.1419 erkannt: „Kein Mann soll seinem ehelichen Weibe eine Morgengabe geben, er habe ste denn zu geben in Barschaft, Gold, Silber und gemünztem Gelde, oder er schlage ihr die Morgengabe auf solche Güter, die ihm zugehören, und er nicht noch zu erwerben habe, wie es bisher oft geschehen. Und soll auch der Mann seinem Weibe die Morgengabe geben, des ersten Tages so er früge (frühe) als ein Brutgam von ihr ufgestan- den ist, und nicht darnach. Und wenn künftigs eine Morgengabe anders gegeben würde, als da erläutert ist, so soll ste gänzlich ab und kraftlos seyn. Wer ein Gut doppelt im Unterpfands Weise vcr« setzte, wurde, nach einer Erkenntniß von 14Z0, er mochte edel oder unedel, reich oder arm seyn, meineidig und ehrlos, von allen Ehren verschalten, aller Raths- Gerichts- und andrer Stellen und Aemter unfähig erklärt, und nach Gestalt der Sachen an Leib und Gut, _durch ') Das ist, von Seiten des Gerichts, nach eingchohltem Gutachten des Raths, erkannt worden. 2) Vermuthlich NorhErbrn. 177 . xi. Kap- Gesetzgebung. durch den Rath gestraft. Die Gerichte, und die weltlichen und geistlichen Schreiber, die Kaufbriefe machten, und mit Unter käufern umgiengen, waren verpflichtet solche doppelte Versetzungen dem Rath zu »erzeigen- Eine Art Wucher hatte stch eingefchlichen, welchen man Pletsch oder Bletsch nannte, und der da- rinn bestand, daß man ein Pfand mit der Bedingniß nahm, es sollte in einer gewissen Zeit um einen Hähern Preis, als es zur Zeit der Verpfändung auf öffentlichem Markt galt, ausgelöset werden. Der Rath verfügte im Jahr 1-417, daß eiu solcher Wucherer von dem Schuld, ner nichts weiter als den Werth des Pfandes, nach dem Marktpreise des Tages, da die Verpfändung geschehen, erhalten, den Ueberfchuß des Pfandschillings aber, zur Strafe, dem Rath bezahlen, und aller Raths- und Gerichts Stellen unfähig erklärt werden sollte. Welches auch den Kiefern, die jährlich einen Rath kiesen, und den Meistern jeder Zunft, die einen Meister unter steh kiesen, in Eid gegeben wurde. Ein Gesetz vom I. 1-406. zeigt daß man die Gerechtigkeit Pflege gegen Fremde zu befördern trachtete : „Durch der Gaste willen, und um daß derselben für- derlich gerichtet werden möge, ist einhellig erkannt worden, daß wenn ein Gast einen Bürger oder Hinterlaß belanget, und dieser nach dem ersten Gebott weg geht, stch verbirgt, oder versagt, als wenn er nicht in der Stadt wäre, der Gast alsdann auf dessen Gut, liegendes oder fahrendes, mit Gericht fahren möge, III. Band. M L7s x.Periode- ErsterAbschnitt-esi5tenJahrh. bis jener Gehorsam leiste, und dem Gaste gelange, nach des Gerichts Erkanntniß. Ueber die wechselseitige Erbfähigkeit gegen das Marg- gräfische ist folgender Rathschluß von i^os. zu bemerken: 140S. keriit yuintL ante dlioola^ haben Rath lind Meister, neue und alte, einhellig erkannt, daß dcSMarggra, fen Leute von Röteln, die Unsern in unsrer Stadt gesessen, erben sollen', so oft es zu Schulden kommet, als sie auch jeweilen gethan haben, und ihnen das nie vorbehcpt ist. Auch hinwieder sollen die Unsern seine Leute unter ihm ge. festen, auch erben, so oft das zu Falle kommt. Wollte er steh dawider setzen, oder jemand von seinetwegen, unddcnUnsri- gen ihr Erb nicht lassen volgen (verabfolgen ), so sollen Rath und Meister, die dann sind, dem Unsrigen berathen und beholfen seyn förderlich, daß ihm sein Erbe volge, und geschehe was billig ist. Und geschehe das nicht, so begäben wir uns, das; alle die Leute unter ihm geses. sen, seine Eigenen wären, das sie nicht find, das uns Schaden brächt.') Und ob (falls) er sich hicnach begeben wollte, als «r uns mehr gethan hat, daß die Seinen die Unsern nicht erben sollen, um daß wir uns desgleichen gegen ihn hin. wieder begeben, die Unsern die Seinen auch nicht zu er- ben: DaS foll man nicht thun, noch geschehen lassen, indem unseren Nachkommen Schaden davon entstehen möchte. In solcher Weise, daß wenn einem der Unsern, hiernach in künf. tige» Zeiten, oder einem, der noch ungebohrn ist, ein Erbe *) Sich begeben, bedeutet in diesem RathSschlnß zu. geben. »Sollte dieß nicht geschehen, so würden wir stillschweigend zugeben, daß alle die unter ihm sitzenden Leute seine Leibeigenen wären, welches doch nicht ist, und uns schaden würde." 179 xl. Kap. Gesetzgebung. von den Seinigen anfallen- der wollte sein Erbe gehept haben : hätten wir uns denn begeben, die Unsern die Seinen nicht erben sollen, so möchte der sprechen, der noch un- gebohrn ist *) -oder der, dem ein Erbehienach zufiele,»wir hätten i, ihm sein Erbe abvertädinget, ohne seinen Willen", und würde uns vielleicht mahnen, Eides und Ehren wegen, ihm behülflich zu seyn zu seinem Erbe. Thäten wir das nicht, so würde er sich vielleicht von uns ziehen, und uns dann darum angreifen; dazu er auch dann Recht hätte. Verhängten wir auch (überdieß), daß die Unsern des Marggrafen Leute nicht erben sollte», und auch wir den Unsern nicht behülflich wären zu dem Erbe, so möchte es dazu kommen, daß die Herrschaft von Oesterreich, und dazu alle Herren Ritter und Knechte, um uns gesessen, dasselbe als auch von uns wollten haben, welches großen Schaden brächte, und wider unsrer Stadt Herkommen wäre." Diesen Grundsätzen getreu, ließ der Rath im Jahr 1^28. sich von dem Freyherr» Hans von Falkeusteür schriftlich versprechen, daß weil die Räthe einem der Seinigen eine Erbschaft aus ihrem Lande verabfolgen lassen, er das Gegenrecht halten werde. Während der vorhergehenden Periode (i36o) wurde ein neues Gericht, das Fünfer Amt, aufgestellt, so über die Bau-Sachen und Streitigkeiten zu sprechen harte. Es bestand aus einem Ritter und vier Bürgern, welche der Rath jährlich erwählte. Der Gerichtszwang wird also beschrieben: „ Um die alle Mißhelligkeiten und Stöße, so des Baues wegen Die Stelle ist seltsam abgefaßt, der Sinn läßt sich aber leicht errathen. M 2 180 x. Periode. ErsterAbschnitt des Men Jahrh. zwischen Jemanden ') in der Stadt , in den Vorstädten, und innert den Creutzen entstehen möchten." Wie sehr man steh wehrte, daß die unsrigen nicht vor fremde Gerichte gezogen wurden, zeigt ein Beyspiel von 1404 . Adelheit von Pfirdt, eine geborne vonHohcnfels, und Wittwe, hatte einen Prozeß wider Friedrich von Pfirdt und Ritter Günter Marschalk. ') Letztere waren die Kläger; anstatt aber die Beklagte vor das hiesige Gericht zu suchen, ließen sie selbige vor des Kaisers Hofgericht belangen. Der Rath fand aber angemessen, daß eS bey den Partikularen nicht stehen sollte, ein fremdes Gericht anzunehmen, und faßte den Entschluß, sich dawider zu setzen, und die Unkosten selber zu bestreiken- „Und auf daß wir, und die Unsrigen, (waren seine Ausdrücke), solcher Ladungen, Muthwillens und ungewöhnlicher Sachen erlassen werden, so sollen und wollen wir, dieselbe Frau Adelheit von Hohenfels und ihren Vogt in unsern Kosten und Schaden, vor unserm Herrn den König und seinem Hofgerichte wider den ehcgenannten Herrn Friedrich, von der Ladung wegen, mit unsern Freyheiten, als sich das gehört, verstehen, versprechen und verantworten. " *) Zwischen Jemanden, fehlt wenigstens und einem andern. ") Vermuthlich war die Adelheit von Pfirdt auch Bürge, rinn, oder Himersäßtn zu Basel. ILl XI. Kav. Gesetzgebung. Daß es nicht verbothen war, das ^uramentuin pur-ZrUnriuin selber anzubieten/ beweißt eine Erkannt- „tß von 1^08. „Wer seinen Eid vor Gericht bietet für eine Sache / deren er spricht unschuldig zu seyn / und darnach schuldig erzüget wird '), daß er ohne Gnade die große Besserung bezahlen solle. Wer auch denjenigen/ -er seine Unschuld geborten hat, erzugen will/ daß er dennoch schuldig sey, und an der Kundschaft fehlt, der soll auch die große Besserung verfallen seyn." Es wurde in den Jahren 1411. und zur Zeit der Ammeister, über einige Gegenstände folgende Aufwands Gesetze gemacht. „ Taufpathen sollen dem Kinde nur zwey Schillinge geben, und der Kindbettin gar nichts, bey Strafe eines Guldens. Denjenigen, dem ein Kind, das unter fieben Jahren ist, stirbt, soll man auf keine Stube, Zunfthaus noch anders wohin führen, und ihm schenken, weder mit Imbissen noch Urtenen. Die nächsten Verwandten und Angehörigen mögen ihn wohl bey sich, nebst andern Verwandten und Angehörigen, laden, aber andre sollen um kein Geld da- kommen. Wenn ein Kind gebohren wird, mag man wohl ein Mahl schenken, aber weiter nichts- Einer Frau, der ein Leid geschehen, soll keine andre Frau schenken, es sey Geld, Wein oder sonst. Die nächsten Verwandten mögen nur zu ihr gehen essen. Durch Zeugen überwiesen wird. 182 X. Periode. Erster Abschnitt des i stell Jahrh. Bey Leichenbesiattungen soll man auf den Altar nur zwey Pfennig geben, den ersten zu fron,inenden und den andern zu opfernden; auch auf den zweyten Altar nur einen Pfennig. Es soll Niemand den Freunden eines Verstorbenen mehr schenken, als den ersten Imbiß. Sollen alle Gefährden und Fürworte Niemanden schirmen noch fristen; ein Rodel dieser Ordnung jeder Zunft gegeben, und auch den Edeln auf der Stube ge- meinlich gesagt werden. Die Unzüchter sollen erfahren und darüber richten, als wie über Unzuchte." Nachge- hends kam noch folgender Artickel hinzu. „Wer zu erste» und neuen Messen, oder zuBruten geladen wird, der soll, bey einer Strafe von einem Gulden nicht mehr schenken als drey Plappert. Doch Verwandte, Pfaffen und Edelleute mögen schenken was sie wollen. " Im Liestaler Amt wurde in Folge einer Verordnung von 1411. dem Schuldheißen (Oberamtmann) ein sonderbarer Auftrag gegeben. ,, Er soll jährlich vor Faß- nacht, als man gewöhnlich zu -er heiligen Ehe greiffet, besehen, welche Knaben und Töchter zu dem Alter, seyen, daß sie billig Weiber oder Männer nehmen sollen, daß er dann Weib oder Mann gäbe jedem seiner Genossen. " Was das Wort besehen bedeutet, werde ich nicht erklären. Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Rath einige Betastung befohlen hätte- Deutlicher ist aber die Obliegenheit Weib oder Mann zu geben. Der Ausdruck Genoß, bedeutet bey uns so viel, Minder glei- 183 XI. Kap- Gesetzgebung. chen Herrschaft oder Beamtung gehörig. Jetzt noch beziehen unsre Oberbeamte, Schnldheißen oder Landvögte, eine Gebühr von jedem Amtsangehörigen, der in einem andern Amte h-yrathet- Das ist die Gebühr -er U ritz erloschenen. Zwey Beamte behaupten sogar, -aß diese Gebühr nicht nur von dem Bräutigam, sondern auch von der Braut, die das Amt verläßt, entrichtet werden muß; und als die Regierung diesen Mißbrauch abstellen wollte, zeigte sie unlängst Schwachheit oder Partheylichkeit. Ue- brigens hatte im Jahr 1^60. zu Pratteln eine gleichartige Verfügung Statt. " ,, Vor Faßnacht, als man gemeiniglich zur Ehe greift, soll der Amtman etwelche Knaben und Töchter die im Alter sind, besehen, und schaffen, daßsiehey- rathen." War der Beweggrund Reinheit der Sitten oder Vermehrung einer Classe Leute, die man vertauschen und verkaufen konnte? In einer Verordnung von 1^11. findet sich über die U «genossenen ein hartes Gesetz : ,» Welcher Mann weibet, und seine Ungenossene nimmt, oder welche Frau! mannet, und ihren Ungenossenen nimmt, der oder die ist der Stadt Basel mit Leib und Gut verfallen. Wenn auch die Person, die zu solcher Ungenossenschaft gegriffen hat, stirbt, so soll der Schuldheiß sein ganzes Vermögen, liegen-und fahrend, zu der Stadt Handen nehmen." Die angeführte Verordnung bringt mir auch eine« Artikel aus unserer noch bestehenden Landesordnung in Ls-i x. Periode. Erster Abschnitt des Een Jahrh. Erimrerung '), indem jene folgendes festsetzt: „Wenn zwey/ oder mehrere Frevel gegen einander thun/ und -er/ gegen welchen gefrevelt worden ist/ sich säumet/ nnd nicht klagen will/ oder die Sache leichter klagt, als sie an sich selbst ist, so soll derselbe 10 Pfund zur Buße verfallen seyn." Ist nicht eine solche Verfügung den Lehren des Evangeliums/ den» Vater Unser gänzlich entgegen gesetzt? — O Mensch! welches ist dein Schicksal! Wer einen/ von Päbsten, oder sogenannten Kirchenver- lammlungen/ oder Synoden herrührenden, Glaubensar- tickel etwan in Zweifel zieht, wird als Ketzer verbrannt oder verwiesen, und Gesetzgeber, die Sachen befehlen, welche schnurstracks wider die Moral des Christenthums streiten, schlafen ruhig, und werden gnädige Herren betitelt. Die Verjährung war wie in der neuen Landsord- mmg von 10 Jahren, aber um Eigen und um Erbe, wenn der Angesprochene die zehn Jahre und mehr im Lande unangesprochen gewesen ist. ') -) „ Wenn auch zwey oder mehrere Frevel gegen einander thun, und der, dem eö geschieht, und billig klagen soll- te, sich mit dem Gegentheil vergleicht, und nicht klagen will, oder doch die Sache leichter klagt, als sie an sich selbst ist, derselbe soll zehn Pfund zur Buße verfalle» seyn, und solche ohne Gnade von ihm bezogen werden.'' LaydSordnung von 1757. x. 102 . Der einzige Unterschied besteht darin, daß im I. 1757. zehn Pfund viel weniger waren, als im Jahr 1411. -) Die Worte, und mehr, finde» sich nicht in der neuen LaydeSordnung. 15L xi. Kap- Gesetzgebung. Wer behauptet / daß er wegen einer Klage unschuldig ist, und den Eid antragt/ und er doch überwiesen wird/ der ist Leib und Gut verfallen/ und giebt der nicht zur Stunde gute Sicherheit/ so soll ihn der Schuldheiß in die Kefien legen/ und darinnliegeu lassen/ bis er mit ihm übereingekommen. Wer auch bey dem Rath etwas von Schuldheißen, oder von jemand anders klagt, den wollen die Räthe nicht anhören, noch ihm glauben, sie hätten denn den Schuldheißen, oder den, über welchen er klagt, auch verhört, wie es um die Sache sey. Sonderbar ist es, daß wer vom Amt Wallenburg nach Liestall, oder umgekehrt, von Liestall nach Wallen- burg zog, in beyden Vogteyen steuern mußte; da zwischen Homburg und Liestall nur die einfache Steuer entrichtet wurde. Der Bigamus sollte den Schuldheißen von des Raths wegen 10 Pfund ohne Gnade bessern, doch dem Rath an seinen Rechten unschädlich. Die Bigamie mußte übrigens vor dem Official mit Recht erfunden worden seyn. Die gleiche Strafe wurde festgesetzt, für die Person die ihrSüpblut oder Gevatter zur Ehe nähme. Folgendes Gesetz ist mir undeutlich: Wer den andern zum Tode schlägt, oder sagt: da gat Bar gegen Bar, wie joch der Tode geliegt '); und ^ ES könnte vielleicht das Bahrrecht hier angedeutet werden. Das Bahrrecht ist eine Art des peinlichen 186 X. Periode. Erster Abschnitt des I5ten Jahrh. klagt der Herr, so werde» ihm Leib und Gut zuerkannt; klagen aber die Freunds, so wird dem Herrn das Gin und den Freunden der Leib zuerkannt. Wer behauptet, daß er in seinem Hause des Nachts gesucht worden, und kein Gesinde habe, so er zu Zeugen anrufen könnte, der mag seinen etwann habenden Hund an einem Seil, oder eine Katze, oder einen Hahn auf dem Sedel, wie auch drey Halme vom Dach nehmen , vor den Richter bringen, und schwören. Wenn einer den andern eines Mordes, Diebstals, Ketzerey, Raubes, Brandes und dergleichen Unthaten, anklagt, und es nicht mit sieben unvcrfprochenen Personen , fremden oder heimschen, beweisen kann, der be s- sert in seine Fußstapfen; und man um reistet ihm die Prozesses, da man Personen, die wegen einer Mordthat verdächtig sind, an den auf einer Bahr liegenden Leicb. nam des Erschlagenen führt, und ihre Finger auf die Wunde des Entleibten legt, in Erwartung, daß beyder Gegenwart der schuldigen Person, die Wunde anfange zu bluten. Im Mittelnlter nannte man dieses Recht, oruentationis , oder auch lus keietri. Ein deutscher Rcchtsgelchrter, Keyser, warnet vor den dabey zu verhütenden Fehlern. Der Richter muß warten, bis nicht zu vermuthen sey, daß der Entleibte auf eine natürliche Weise mehr bluten könne. Die angeführten Worte dürften wohl eine verspottende Anspielung auf den Aberglauben des gedachten BahrrechtS seyn. ^) In Ermanglung der Sache selber waren die alten Deut- scheu große Freunde von stellvertretenden Zeichen. Daher tvaS Man 1urisi>i'!iüeiitiri z^mbolica nennt. 187 xi Kap. Gesetzgebung. Füße, oder erlaubt ihm den Kampf, falls man die erforderlichen Zeugen nicht beybringen könnte- Wer die Worte eines ihm gegebenen Eides nicht gebührend nachspricht, in der Meinung der Eid binde ihn nicht, der wird als Meineid erkannt / er soll dem Herr» Leib und Gut darum bessern / und für einen verworfenen Mann ewig gehalten werden. Jeder Beysitzer eines Gerichts/ der eines andern Meinung folgt / und die Hand aufhebt/ ohne zu wisse»/ warum es zu thun ist / und auf Befragen des Richters/ (des Präsidenten) es nicht zu sagen weiß/ der bessert dem Herrn Leib und Gut." Dieses Gesetz ist auch in die revidierte Landesordnung von 1757 aufgenommen worden. Die Erwartung der Kirchenverfammlung scheint einigen Einfluß auf die Polizey der Straffen gehabt zu haben. Sie wurden größtentheis gepflastert/ oder wenigstens ausgebessert. — Die Bürger bezahlten das Pflaster vor ihren Häusern. ') Was die Landstrassen betrift/ so wurden dieselben/ an den schlechtesten Orten mit Holz überlegt. Auch ließ der Rath den Bäckern verbieten mehr als acht Schweine zu ziehen, und den Kuttlern/ da nur einer das Handwerk trieb/ mehr als i) Ausgabbücher von 1428. „So ist geben uf das Besetz- rverk dieß Jahr 791 I4ß. lo H. zu den 238 L. 3 ß. so des erren (vorigen) IareS nf das Besetzwerk von den Räten genommen ist, ausser allem dem Gelde/ so jcderman vor sinen Hüsern/ vor denen besetzt ist worden/ gegeben hat. i88 x. Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. zwölf. Der Beweggrund des Verbothes wird im Eingang der Verordnung also angegeben: ,, Wand daher der Welt vil Unlustes zugefallen und beschehen ist von den Swinen, so die Vrotbecken und Kritteler in unsrer Stadt ziehcnr, mit dem daß sy so viel Swinen hattcnt und zugent als st woltent, und st sy euch an die Strassen slugent, und da liessent gan/ so lange sy woltent/ das doch ein unzit. lich Fürnemmen ist gewesen." Zugleich wurde befohlen, -aß die erlaubte Anzahl Schweine in den Häusern behalten werden solle, „und nit an den Gassen lassen gan , und vor der Welt spatzie- ren; ußgenommen, so st sy in das Wasser triben wellen, das sollent st strackes und snellenlich tun, vast (sehr) früy und auch spath, also daß st sy slehtz (lediglich) zu Wasser triben, und wieder dannen heim in ihr Gemach. Wenn sy darüber (dawider) in der Strasse stille stand, soll von den Vorstadtmcistern und Wachtmeistern von jedem Schwirr ein Plappert zu Besserung genommen werden- " Zwölftes Kapitel. Handlung, Handwerker. Avey neue Gcwcrbsarten sind in diesem Zeitraum aufgekommen. Die eine war der Anbau und die Zubereitung des Saffrans; die andre Art war die Verfertigung der Schürlitz-Tücher und des Zwilliches. Xl. Kap. Handlung, Handwerker. 189 Ueber die Cultur des Safrans ergieng im Jahr Eo. folgende Verordnung: Als ihr wohl sehet, wie jetzt hier bey uns ein Louff uferstanden ist, der, ob Gott will, nutz wird seyn, daß viele Leute, Edel und Unedel, zu unsrer Stadt, angefangen haben Saffrant zu sehen, der auch gut an steh selbst ist und wird: Darum so haben unsre Herren Rath und Meister, neue und alte, erkannt, aufgesetzt und geordnet, daß alle die, so Saffran in und vor der Stadt bauen, besorgen sollen, daß der Saffran uß den Blumen sufer genommen, und dann von Niemanden mit Baumöhl oder anderm getränkt werde, damit er schwerer oder anders gemacht sey, als er wirklich an sich selbst ist. Auch soll ihn Niemand in gesalbten oder geschmierten, sondern trocknen und dürren Säcken thun, um daß Niemand betrogen werde. Wer Saffran gebaut, und verkauffen will, soll denselben in dem Kaufhause wägen, aufden Wagen, so dazu gemacht worden, so bald eö um ^ Ks. und darüber zu thun ist, damit den Kaufleuten geschehe was göttlich, gleich und billig sey, in Gegenwart derjenigen, die darüber gesetzt sind, und Gewalt haben, den Saffran zu wägen und zu besehen. Würden sie aber wahrnehmen, daß der Saffran getränkt, vermischt, oder auf andre Weise nicht recht wäre, so soll eine Mark Gilb. Strafe ohne Gnade erlegt; und wenn der Saffran nicht genug, oder nicht wohl gedörret seyn würde, so soll er zu. obrigkeitlichen Handen gebracht werden. " Kurz darauf wurde verboten Saffranfamen einem Fremden, der ihn anderswohin führen wollte, bey fünf Schilling Strafe von jedem Sester, zu verkaufen. Von dem Saffran wurde auch, wegen dem Messen eine kleine Abgabe eingeführt, deren Betrag in kurzer Zeit von 11tz. 9 ß. bis auf 7 iv. stieg. — Kaufbriefe zeigen, iso x. Periode. Erster Abschnitt des i§ten Jahrh. daß man diese Pflanze vorzüglich vor dem Acschenthor baute. Die Verfertigung der Schürlitztücher und des Zwilches führte die Zunft zu Webern ein. Für die Einrichtung des Zunfthauses zu diesem neuen Zweige der Industrie steuerte der Rath im I. 1^09. zehen Pfund. Er ordnete auch drey Schauleute über die Besichtigung und Bezeichnung der verfertigten Stücke. Einer derfcl- ben war von den Acht Bürgern, der andre von der Schneider Zunft, der dritte von der Zunft zu Webern. Der Inhalt ihres Eides gieng dahin: „ Sie sollen zur Schau der Schürlitztücher die hier zu Basel gemacht werden, gehen solche zeichnen nachdem sie des Zeichens würdig sind, wie die Muster und Zeichen, so von Bibrach gekommen, ausweisen; welche Tücher des Ochsens würdig find, damit zeichnen ; darnach die besten mit dem L 0. wen, und darnach die besten mit dem Trüben; was dieser Zeichen nicht würdig, und doch sonst an Länge und Gänye, und in der Ausbreitung, währschaft ist, mit dem Briefe zeichnen, worinn alle Gebresten und Gefährden gebracht wer- den sollen; was aber gar nicht währhaft ist, in ihrer Gegen* wart schneiden lassen, nach Ehre der Stadt Basel, und auch der ehrbaren Zunft, und der ihrigen Nutzen und Frommen. Was die geripplechten Schürlitztücher anbetrist, sollen ste, nach den Mustern von Mayland, das beste mit dem Zeichen eines Del, darnach das beste mit dem Wagen, und dann das beste mit dem Sattel bezeichnen. Uebrigenö sol- len ste das Geld so von der Schau fallt, in die Büchse stoßen." Diese Abgaabe warf für den Rath im Jahr 1^10. folgendes ab: von den Schürlitzzeichen 157 itz., und von den Zwillichzeichen iS itz. XI- Kap. Handlung, Handwerker. 1S1 Aus einem Verzeichnisse der Mühlen des obern Bir- sigs von 140 - 4 ./ vernimmt man was für Gewerbsar- ten unter anderm bey uns getrieben wurden- Mai« findet; außer den MahLmühle», Stampft/ Walken, Oehl- trotten/ Schleiffen, Hayueschfasser aufgezeichnet. Folgende Ordnung über das Kaufhaus / scheint die richtigere Abstattung des Pfundzolls zum Augenmerk gehabt zuhaben; vielleicht aber auch zugleich die richtigere Bestimmung des laufenden Waarenpreifts. !,?llle Kaufleute und Gäste (Fremde) die ihr Gut'und Kaufmanschaft in unsre Stadt herführen, es sey auf Wagen oder Karren sollen das Gut förderlich in unser Kaufhaus führen, und es da niederlegen, und nirgends anderswo. Was aber in Schiffen auf dem Rhin hieher gebracht wird, das soll man niderslahen, und legen in unser Salzhaus, ausgenommen Ware, Linwaie, Schürlitzvardel, Sve« tzerie und Kürßenerwerk, das man hier verkaufen will. Das soll man in das KauffhauS führen und fertigen. Wer anderSwa als im Kaufhause oder Salzhause in der Stadt husete, hielte, kaufte, sammethaft oder einzigen, der soll ein Mark Silber zur Buße geben, so oft es geschehe. Und von dem Verkauf soll der Verkäufer von einem Pfund zwey Pfennig geben. Liegt Tuch und Wate einen Monath und darüber im Kaufhause, so soll er von jedem Tuch zu dem Monath drey Pfennig geben. Es soll auch männiglich, er sey Fremder oder Einheimischer, märkten, kauffen und ver- kauffen allerley Gut, zwirent (zweymal) in der Woche, au dem Montag und an dem Freytag, sammethaft oder einzigen bey der Elle , oder bev der Wage. Aber durch die *) Hayneschfässer, Havneschfässer oder Harneschfäffer. (Mir ist jede dieser Benennungen unbekannt.) 1 92 x. Periode. Erster Abschnitt des i sm, Jahrh. Wochr so mag man männiglich da lausten und verkaufen al. lerley Gut sammethafl, wenn und so oft Einer will." Aus einer Ordnung von 1411 . ergeben sich noch einige nähere Umstände. Von allen Gütern die in das Kaufhaus gebracht wurden, mußten die Unterkäufer (Makler) denjenigen Anzeige thun, welche damit handelten. „Krämerie den Krämern, Leder den Schuhmachern und Gerbern, und desgleichen jedermann um stn Gewerbe damitte er nmbgat." Was in das Kaufhaus geführt wurde, nicht um verkauft, sondern um weiters spedirt zu werden, und nicht über acht Tage in demselben blieb, bezahlte kein Hausgeld sondern den fürgehenden Zoll. Die Thorhüter mußten die Wart- zeichen dem Kaufhausschrciber wöchentlich einliefern. Es waren zwey Kaufhausmeister, die auch Kaufhaußrichter, oder lediglich Hnßmcister genannt wurden. Sie richteten unter ander»! über Handlungs Schulden, die in das Kaufhausbuch waren eingetragen worden. Sie hatten das Recht, die Leistung zu erkennen. Die Hälfte der fallenden Strafen war für sie, die andre Hälfte für den Rath. Ueber den Lohn der Unterkäufer erkannte der Rath. ( 1402 ) „Was Kaufmannschaft die Unterkäufer feilbieten, wenn das verkauft wird, sie seyen dabey oder nicht, davon soll ihnen der Unter kauff gänzlich gefallen seyn, und gegeben werden, auch Ivon beyden Theilen, nichts ausgenommen , es sey von Gefilde Leder oder sonst, XI. Kap. Handlung, Handwerker. 193 sonst/ von aller Kaufmannschaft/ wie die genannt ist/ so in das Kaufhaus gehört." In diesem Zeitraum ist folgendes über die Apo. theker verordnet worden. „ Wir Thüring der Marschalk, Bürgermeister und der Rath mid die Zunftmeister gemeinlich / einhelliglich, mit Wille und Rath unsers Herrn des Bischofs/ und andrer ehrbarer Leute Rath innerhalb und außerhalb der Stadt/ bey dem Eide sind übereinS gekommen / daß kein Arzt Apotheker werden solle ^; und soll Niemand zu Basel Apotheke haben / wonde der/ der nicht stechen war/ nicht stechet/ und nicht ein Arzt ist-); undlder Arzt/ der jetzt eine Apotheke hat/ und der Apotheke sich nicht abteti gänzlich und gar/ untz (biS) dem Ziel/ als dicke (oft) dieArzenen (Arzeneien) in seinem Gademen (Laden) gesehen werden / geben ein Mark Silber. Wer auch Apotheke hat/ oder pher ligt (ver- lehnt)/ der soll jährlich dem neuen Rath einen besondern Eid schwören / daß kein Arzt an seiner Apothek und an seinen Ar- zemen (Arzeneien) Theil habe/ oder Gemeinde. Und wonde (da) wir haben erfahren/ daß dieß ist ein gemeiner Nutz/ so wollen wir / daß es bey dem Eide stets sey. Niemand soll zu Basel Apothek haben / außer den,/ von welchem der Rath werlich bey dem Eide erfährt/ daß er seiner würdig sey an Kunst und an Witz / und cS getrieben habe/ so lange daß man sich an ihn lassen möge (auf ihn verlassen.) Wer auch zu Basel Apotheker ist / oder wird / der soll einem jeden Arzt vor- *) In einer andern Ordnung von 1404 stehet: „Wer ein Apotheker ist/ der soll kein Artzot fin— Sollen die Apo- teker mit anders geben/ als was ihm der Artzot schribet. Wonde da gelit des Mensche» Leben an/ und des Artzo- deö Ehre." ') Diese Stelle bedeutet: Niemand der den Aussatz gehabt/ oder hat/ oder ein Arzt ist/ sott eine Apotheke haben. HI. Band. N X. Periode. Erster Abschnitt des isstmJahrh. legen , was er ihm heischet und fordert. Was er nicht hat, das sott er ve riehen'), und was er dem Arzt vorlegt, das soll senn in den Ehren und in dem Nutzen, daß er den seinem Eide weiß , daß eS zu o»nlectien, w heun der Arzt macht, gut sey und nütze. Der Arzr soll auch mit dem Apo. theker nicht übereinö kommen, um das er den Siechen nim- met, deS Siechen Böthe sey denn zugegen. Auch soll den Apothekern in Eid gegeben werden, daß sie Niemanden E>ifr zu kauffen geben, dieser habe denn zwey Bürgen, die dafür gut sind -), daß Niemanden Schaden davon geschehe." Die kleinen Specieller, welche man Pulverkramer nannte, verkauften Dreycrley Mischungen von Spece- reyen, die der Rath ihnen vorschrieb. Sie hießen: Kindtperre - Würz, S pieß-Wurz, und ungefärbte Würz. Zur Kindtperre - Würz gehörten r/.kk. weisser Ingwer, 8 Loth Zimmet, 2 Loth Muf- catcn-Nuß, 2 Loth Nagelin, 2 Loth langer Pfeffer, 2 Loth Parris-Körnlein: darunter mußte mau drey Loth gekochten Saffrans thun. Zur Spieß-Wurz gehörten l/.tL. Pfeffer von Alexandria, und nicht Pefe- rel, noch portugiesischer Pfeffer; ferner 12 Loth Jngber, 2 Loth Zimmet, 2 Loth Muscaten-Nuß, und darunter ') Verjeben, bekennen, eingestehen. -) In einer andern Ordnung siehet; „ Die Apotheker sollen Niemanden Gift, noch tribende Arznue zc kauffcnde geben, als bewerten Mcisiern, die da wissend, was sie thund, wond (denn) da gand Zonf .... und rodenliche Dinge uß." Waü auf die Buchstaben Zonf folgt, kaun ich nicht lesen. -) Kann auch gerechten SaffranS gelesen werden- 1Ä5 XI. Kap. Handlung, Handwerker. z Loth gekochten Sassrans, ohne allen Zusatz. Zur ungefärbten Würz gehörten, ttz. weißer Jngber, 8 Loth Zimmet, 2 Loth Nägelin, 2 Loth Muscaten- Nuß, 2 Loth langer Pfeffer, 2 Loth Parris-Körnlem, welches alles lauter und ohne Zusatz geflossen werden mußte. Von der damaligen Zubereitungsart der Speisen sind übrigens jene Mischungen keine.vortheilhafte Angaben. Wenn Meifler und Sechser der Weinleute Zunft, den Wein bey den Weinschenken schwach und kräng fanden, daß er des Marktes unwürdig war, so mußten sie solchen samt dem Faß sogleich in den Rhein ausschütten , und von demselben nichts deflo weniger das Umgeld abrichten lassen. Kein Weinmann durfte seinen eigenen Wein ausweisen. Auch nicht in einem Tage, ohne Erlaubniß des Bürgermeisters oder des Oberflzunftmeiflers, zwey Fässer aufthun. Fremde, die neuen mit vorjährigem vermischten Wein auf den Markt führten, mußten, wenn die dazu Verordneten ee> bey ihrem Eide erkannten, solchen Wein wieder wegführen, und hier nicht verkauf- fen, anbey dennoch den Pfundzoll davon bezahlen. — Wenn Bürger oder Hintersäßen, verwuschelten Wein in der Stadt verschenkten, wurde das aufgethane Faß verschlagen, und dennoch das Umgeld davon abgenommen. Verbothen war es gleichfalls den Wein zu versch renken, d. i- z. B. Elsasser Wein mit Land Wein zu vermischen. Landwein hieß man den Wein, der, jenseits N 2 196 X. Periode. Erster Abschnitt des Men Jahrh. durch uf und abhin, diesseits aber für Mülhausen abehin, wuchs. Viel weniger durfte man / und zwar bey Leibes und Geldstrafen, den Wein arznen noch machen, es sey mit Waydasche, Schwefel, Scharlach- kraut, Eyern, Milch, Salz, Kalch oder sonsten: dann, sagte die Ordnung, es soll ein jeder Win bliben, als ihn Gott hat wachsen lassen. Endlich durfte kein Weinzäpfer einige Gemeinschaft zum Auszäpfen mit Fremden oder Einheimischen haben. Erlaubt war ihnen zwar eine solche Gemeinschaft für den Einkauf zu haben allein nach beschehenem Einkauf und crfolgter Theilung, mußte ein jeder auf eigenen Gewinn oder Verlust seinen Antheil selber verkaufen oder verschenken, bey Strafe einer Mark Silbers. ') Damit der Markt mit wohlfeiler Frucht versehen werde, stnd Beyspiele vorhanden, daß der Rath von dem benachbarten hohen Adel das Versprechen zu Zeiten auswirkte, daß kein Korn in das Ausland geführt werden sollte. Solche Begünstigungen kamen aber auf andre Weise theuer zu stehen. Hier folgen Auszüge aus mehrern wegen den Mez- gern ergangenen Verordnungen von 1405 , i 423 , 1^27 ') Verordnung von 1417, 1420 und 1431 . Im 1.1434 wurde erlaubt einen Gemeindet' für den Verkauf zu halten. Beyde mußten aber nur einen Keller und einen Zapfen haben, und wenn der Gemeindet' ein Fremder war, der Pfundzoll, ausser dem Wein-Umgeld, auch entrichtet werden. NachgehcndS im I. I4b3, wurde eö wieder auf den vorigen Fuß gesetzt. Xs, Kap. Handlung, Handwerker. 197 und 1429. Auf dieser Grundlage bauete man seit jener Zeit mit abwechselndem Erfolg; welche allgemeine Bemerkung uns gestattet, diesen Gegenstand in den folgenden Zeiten unberührt zu lassen. Denn, obschon die Sorge einer Regierung für die nothwendigen Lebensmittel, ohne Kränkung der Rechte des Eigenthums und eines billigen Lohns des Fleisses, weit wichtiger ist, als hundert andere Sachen, die man in Chroniken aufnimmt, so kann man doch Vollständigkeit hierüber nicht verlangen- Es ist unlängst im Rathe verfichert worden, daß wenn man alle über das Mezgerwesen ergangene Verordnungen und besondere Erkanntnisse sammelte, man zwey Folio Bände zusammenbrächte. Wir schreiten nun zu den erwähnten Auszügen: >, Sie sollen das Vieh so hieher zu Markte geführt wird, nicht auf der Landstrasse kaufen, sondern die Fremden selbst verkaufen lassen, und ihnen keine Anweisung geben, wie sie verkaufen sollen. Kein Metzger darf mit fremden Mezgern noch Viehtreibern im Kaufen und Verkaufen des Viehs Ge. meinschaft haben. Die unsrigen mögen wohl in Gemeinschaft Vieh kaufen, sie sollen es aber alsdann theilen, und nicht mit einander in Gemeinschaft behalten, hauen, noch verkaufen. Die Mezger und Schäfer, die ZuchtSchaft halten, sollen solche in einer Entfernung von einer ganzen Meile von der Stadt zu Weyde führen, und innert dieser Meile nur 200 Schaafe in allem ziehen, damit das andere Vieh, so zu der Stadt, oder an das Messer gehört, seine Weyde auch finden und haben möge, alles bey Strafe einer monathlichen Leistung , eines Pfundes Geld, und vierer Schafe für den Spit- tal, und die Kinder an der Birß, welchen beyden, wie auch !S8 x.Periode. Erster Abschnitt des i5ten Jahrh. ibrem Gesinde beym Eide befohlen wird, darauf zu wachen - und ihren Pflegern die Fehlbaren zu rügen. — Mczgern die ZuchtSchafe halte» / soll das Mczgen in der Schote') »er. boten seyn. Alles Vieh/ so die Mezger/ und alle die/ welche ihre Zunft haben / kaufen / es sey im Oberlande oder im Welschland / oder in Schwaben oder anders wo / sollen sie entweder in der Mctzig mezgcn nnd verkaufen / oder zu Markte anhero führen/ und feilhaben/ und ohne Erlaubuisi der Na- the nicht weiterS führen; viel weniger einige Gemeinschaft mit denjenigen habe» / die eS wcitcrö treiben/ und anderswo verkaufen wollen. Was ein Mezgcr hier kauft/ soll er hier schlachten und nicht weiterS führen / ohne Erlaubniß der Rathe/ indem es nicht billig wäre / daß solches Vieh / daS hier zur Wende gegangen / und feist geworden / an andern Enden verkauft werden / und wir dessen Mangel haben sollten. Die Mezger sollen das Magere von dem fetten Nindöflcisch absondern/ wie auch das Kuhfieisch. Alles was des Marktes unwürdig ist/ soll in den Rhein geworfen / und nicht von ihnen gesalzen werden. Was aber zu mager und doch nicht hinzuwerfen ist/ mögen sie wohl heimtragen und salze»/ aber cS selber essen / und niemanden zu kauffcn geben. Sie sollen nicht das Unschlitt von einem feisten Rinde / auf ein anderes das mager ist legen- sondern alles lasse»/ wie eS an sich selber ist; Mäuler/ Lebern/ Lungen/ Füße/ Mannig- fält/ was in den Kutkessel gehört/ in den Kutkcssel geben/ und n-cht auf ihren Bänken mit andern» Fleische hauen und verkauffen. Keine Spinwider/ Schafe, Geyßen/ Böcke noch Widder in ihren Häusern stechen, sondern in ihrem Schinthause, und es vorher von den gcschwornen Schauern besehen lassen, damit daö ungesunde Vieh sogleich getöd- ') Schol für Metzig, Fleischbänke. Schol kommt von Schale, Wagcschale». X'. Kap. Handlung, Handwerker. 199 tee und in den Rhein geworfen werde, bey Strafe einer jährigen Leistung, und in das Todtblich geschrieben zu werden. Sie sollen daS Fleisch mit der Wage und PfundSweise, und nicht bey Viertel oder sonst in Stücken verkaufen. Eine besondere Wage und Gewicht sind geordnet worden, damit man die Mezgcr versuchen könne, ob sie den Leuten das Recht geben. Wer mit dem Gewicht nicht gerecht gefunden wird, von dem sollen ohne Gnade zehn Schilling zu Besserung genommen werden, und sollen auch die Unzüchter davon richten, wie von dem Uselin. . Die Fleischschaner sollen täglich frühe in die Metzig gehen, daS Fleisch an den Nägeln beschauen, und nach Ehre der Stadt, und der Armen und Reichen Nothdurft erkennen. Wider ihre Erkanntniß soll man weder reden noch thun, bey obiger Strafe. Die Meister und ihre Knechte sollen einander bey ihren Eiden rügen. Wer zuerst eine Uebertretung jder Ordnung wahrnimmt, soll zum wenigsten einen andern, der auch solches sehe, zu sich nehmen, und Niemand soll sich weigern, das auch mit zu sehen, und es alsdann zu rügen." Gremper durften keine essige Spiesen, als Hü- ncr, Enteil, Gänse, Eyer, Butter, Käse, nichts ausgenommen , außer Muß und was man mit dem Sefter misset, vor zehcn Uhr, von Faßnacht bis Iohanms, und vor ei!s Uhr von Iohanms bis Faßnacht kaufen- Gleichfalls durften sie, des Abeuds, wenn Abendmarkt gehalten wurde, nichts vor vier Uhr von Faßnacht bis Iohanms, und vor fünf Uhr, von Joh. bis Faßnacht kaufen. Dieß mußten sie jährlich schwören, und ewiglich gehalten werden Die Strafe wider die Fehlbarett war eine monatliche Leistung, und ein Pfund Besserung. Wenn Gremper ihren Senf nicht mit gutem .frischen 200 x. Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. wohlschmeckenden Wein zubereiteten / wurde das Geschirr mit dem Senf in den Birsig geworfen. Im I. 141 ^. wurde eine Ordnung über die Zim- mcrlcute, Maurer und Holzleute der Zunft gegeben, mit dem Auftrage an Meister und Sechser der Zunft, daß fie bey ihren Eiden besorgen sollen daß derselben nachgelebt werde: „Ein Zimmermann darf nicht mehr als zwey Werke verdingen, und kein drittes übernehmen, er habe denn die zwey Werk vollendet. Jeder Meister mag zwey gedingte Knechte und einen Lchrknecht, oder drey gedingte Knechte und keine mehr hatten." Die Holzleute *), die Hol; durch Mehrschatzung willen kaufen und verkaufen, ste haben der Zimmerleute Zunft oder nicht, sollen kein Holz, es seyen Schindel», Rebstöcke, Latten, Flöße, Dielen oder anderes Bauholz, hier zu Stadt von denjenigen kaufen, die es herbrin« gen, es sey denn zuvor acht Tage an dem Rhein, an der Wiesen, oder an der Birst gehangen." Nachgeheuds wurde ihnen verboten es hier zu verkaufen. Sie sollen jedermann, der solches Holz hteher bringt, er selbst verkaufen lassen, damit Armen und Reichen gelangen möge, was billig ist. Im Jahr 1421 . wurde den hiesigen Holzhändlern nur in so weit erlaubt, den Holzhandel hier *) Der Handel mit Holz machte einen besondern Beruf aus, der zu Spinnwettern zünftig war, aber nicht ausschließlich. XI. Kap. Handlung, Handwerker- 201 zu treiben, als sie in ihren Kosten, mit ihren selbs Libe'n, oder mit gedingten Knechten, das Holz von dem Stamme fällen, hauen, flößen und hieher bringen. Solches konnten sie verkaufen , so theuer sie mochten. Hierin» wurde der Begriff vom Vorkauff, so weit ausgedehnt , daß einer, der im Wald selbst Holz kaufte, das bereits gefallt war, für einen Vorkäufer gehalten wurde. Wider keinen Berufkamen so viele Klagen ein, als wider die hiesigen Schiffleute. Die Oberländer und Schweizer be- schwärten sich über die Ranke, deren sie sich bedienten, um ihre Schiffe unter dem Preise an sich zu kaufen, um die Oberländer zu zwingen, daß sie zur Fortsetzung ihrer Fahrt, eine größere Anzahl Schiffleute nehmen sollten, als es erforderlich war, oder daß sie zwey Schiffe verdingen mußten,- da nur eins nöthig gewesen. Der Rath erläuterte die Ordnung im I. läib.z Eine andere Ordnung wurde ihnen im Jahr i-4zo gegeben, und zwar auf ihre Bitte, weil, sagt die Vorrede „dahar in vergangenen Zyten viel Uneintrechtigkeit, Jrsal und Uffatz zwischen den Schiffleuten üferstanden." Sie waren damals 3^k oder 36 an der Zahl. Man vertheilte sie in drey Classen, und in jeder derselben wurden könnende und starke zu unkönnenden und kranken gesellet. Jede Abtheilung bekam abwechslungsweise, eine Woche lang, dasGeverte und hatte seine gemeine Schiff- funge. Das Gewunnene und Eroberte (Erwor- 202 X. Periode. Erster Abschnitt des isten Jahrh. Vene) einer Abtheilung wurde unter alle Glieder derselben gleich getheilt/ also/ daß einer eben so viel erhielt als der andere. Während der zwey Wochen des Stillstandes wurde jede Abtheilung ermähnt, sich auf etwas anders zu legen. »Gedenke ein jeder etwas anderes zu tunde, damit er sich denn mag began, es sie vischen, oder bnwen, oder anders dadurch er gedenket sich ze ernerende. ", Der Lohn wurde also bestimmt für ein ganzes Geverte, ^Gulden bis nach Straßburg, und 2 Gulden bis nach Dreifach; für eine Person nach Straßburg zu führen, drey Schilling; für ein Pferd allein sechs Plappert; für eine Person und ein Pferd zugleich neun Plappert. Von Herrschaften, Pilgrimmen, Stadtbothen (Deputirten von Städten), die ihre eigene Schiffnng haben, und mit Steuerleuten weiters befördert werden, sollen von jedem Steuermann bis nach Straßburg nur zwey Gulden gefordert werden. Die Kaufleute, welche nach Frankfurts) hinabführen, soll man freundlich halten u- s. w. Ueber die Preise der Dinge und der Handarbeit in diesem Zeitraume kann folgendes bemerkt werden: Wenn ein Vierzel Korn ein Pfund galt, muste ein wohl gehandelt und gebackenes weißes Brod 1^4 Loth, und ein Kernen Brod 18 Loth wägen. Wenn das Korn um einen Schilling im Preise stieg oder fiel, mußte das Brod von jeder Gattung ein Loth mehr oder weniger wägen- XI. Kap. Handlung, Handwerker. 203 Der Tax der Arzneyen war also festgesetzt: i itz. Sirnp 10 ß; eine gemeine Cristene 7ß; i Loth der treibenden Arzney is Siebter, i Loth der gemeinen Latwergen iß. 1 Loth Salbe und Oel 8 Stebler, i Loth Gummi als Gabanum, Armoniak rm- s. w. iß. Stebler; i Loth Ovpyatt als Trio.ker und sonst noch, 8 Stebler; i Loth Bönlin (Pillen), wie die genannt find, um 2 ß. Stebler. Ein Lehrknecht bey Zimmerleutsn, Maurern und Decker» durfte im ersten Iehr nicht mehr Taglohn nehmen als ein Pflasterknecht; im zweyten Jahre 2 ß. ^ L--, und im dritten Jahre Metsterlohn; vorher aber mußten die Sechser der Zunft erkennen, daß er würdig sey, diesen Lohn zu fordern. Der Meisterlohn war vom St. Peterstag im Hornung bis auf St- Galientag im Herbst- monat 3 ß. und ^ H. zeMorgen, zeIinbis und z e Obend ze essen und ze trinken, und kein Nachtmol; und von St. Gallen an durch den Winter war der Lohn von 2 ß. 8 H. zeMorgen und ze Imbiß ze essen und ze trinken, und kein Abend, brod noch Nachtmal. Wer mehr Lohn gab oder nahm zahlte lo ß. Besserung. Ein Zentner Bley kostete 2 K. Eine Schießbüchse anderthalb K. Es gab Häuser von 9 und von 6o K. Für einen großen Sarg durfte man, bey Strafe eines Guldens-, nicht mehr geben, als 6 Schilling, und den Todtengräbern 8 Schilling. 204 X.Periode. Erster Abschm'ttdestStm Jahrh, Zwölftes Kapitel. Finanzen- Das Wein- und das Mehl-Umgeld waren in diesem Zeitraum, wie in dem vorigen auch die stärksten Rubri- cken der Einnahme. Der Ertrag des Wein-Umgelds war jährlich zum wenigsten von 3822 w-, und zum höchsten von 7806 jtz.; gewöhnlich aber von mehr als 5000 jtz. In allem warf er in dreyßig Jahren etwas mehr als 155000 ttz. Das Mehl-Umgeld überstieg gemeiniglich die Summe von fünftausend Pfund. Ein einziges Jahr gieng es auf 5902 jtz. In allem belief stch der Ertrag desselben auf ungefähr lözooo jtz. ') Beyde Artickel zusammengeschlagen gaben also 308,000 jtz. Hingegen mußte man an Zinsen von entlehnten Capitalien bey 250,000 W. bezahlen. Bis in das Jahr i4>24. hatte man jährlich an Zinsen 7ooo und einige *) Ein Müller hatte in diesem Zeitraum einem Brodbä- cker Mehl verkauft, ohne cS zu verumgelten. Der Bäcker mußte das Umgeld ersetzen, und der Müller wurde gehenkt. Ein Beyspiel der Art lieferte uns auch die vorhergehende Periode, obschon die Verordnung (2ter Band. x. 408.) den Meister, nur mit ewiger Verweisung, nebst Confiscation des Vermögens, dem Knecht aber mit AuS- stechung der Augen drohte. 205 XII. Kap. Finanzen. hundert itz. mehr oder weniger abzuführen. Nachgehends entrichtete der Rath: Im Jahr 1424 .... 8556 ttz. — 1425 . . . 6837 — — 1426 aber . . 12290 — — 1427 . . 12834 — — 1428 . . . . 13038 — — 1429 . . . . 13421 — — 1430 . . . . 14257 — —. 1431 . . 13758 — Wenn man das schuldige Capital zu fünf vom Hundert rechnet/ so ergibt sich daß die Stadt im I. 1430 , ungefähr 234,000 jtz. schuldig war. ^ Davon müssen aber abgezogen werden 6000 Gulden, welche Straßburg wieder abzuführen hatte, und der Pfandschilling der bischöflichen Pfandschaften und versetzten Gefällt, welche 5Z828 fl. ausmachten. ') Dessen ungeachtet war die Schuld, welche nach Abzug dieser Posten übrig blieb, so beträchtlich für die Stadt, daß der Rath jährlich von neuem Geld aufnehmen mußte, um die Schuldner zu befriedigen. 2 ) Der weit größere Theil dieser Zinse rührte zwar von Leibrenten her, aber zu zehn vom hundert. 2 ) Nämlich für Zolle und Bannwein . . . 17823 Für das SchuldheissenAmt diesseits . . . 2000 — Für Wallenburg, Lieftal und Homburg . . 28000 — Für die 6000 fi. vom Jahr 1425 .... 6000 — Damals wurde 1 fl. zu ungefähr 1 Ä.3 ß. berechnet. §3823 fl. 2o6 X. Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. Die Einkünfte von der Landschaft werden also in einer Rechnung dieses Zeitraums angegeben. Ölten- Zoll, Besserungen, Frevel, Korn (im Jahr 1414.) Itz. 259 11 6 . 3 H. Hamburger - Amt. Steuer, Zinse, Steingrube 80 itz. Sunner-Steuer 8 Itz.; Kleinpfcnnigzinse is 6 .; Besserungen 4 Itz. 26 . Wein-Umgeld zu Vuttikon i4ttz.; Geleit von Diepfli- kon, welches im Jahr 1404, wo die Stadt es an sich brachte, nach Butten verlegt wurde, 22 Itz. Wallenburger - Amt- Zoll79ltz.46. ') Wein-Umgeld25 itz. Steuer 98itz. Schupossen, Schweine, Fischenzen, Bruckhaber, Mnhlikernen, Faßnacht.Httner, Eyer u. s. w. Ungenossenschaft 18 itz. Zoll derer von Eptingen , den man nennt Todzoll, t 2 Itz. Zoll zu Höllstein 8 itz., der in andern Jahrrech. nungen Neygotschwiler Zoll genennet wird. Besserungen 9 itz. Pfenniligzinse io itz. 5 L i e st a l. Steuer 70 itz. Mehl-Umgeld 57 itz. i i 6. Wein- Umgeld 90 itz. Geleit, Pfundzoll und Halbkirchzoll 9i itz. 15 ö. Weggeld 4oitz.s6.io Halberzoll 38 itz. ^) Im I. 1430. war der Ertrag dieses Zolles von4i4^. vermuthlich wegen dem heranrückenden Concilium. 207 xii. Kap- Finanzen. 10 ö. Von Wemwäge» undHvdelern I8l jtz. 7 ü. Bußen und Besserungen i^ itz. Von den Weyern, die verliehen wurden, 3-) Ift. Von den Nasen in der Er- gelzen Z ttz. ') Vom Salzhause 2o jtz. Kalkverkauf ö jft. 5 6. Äusser jenen verschiedenen Artikeln müssen noch die Frohnungen/ die Hochwälder/ und die aus dem Lande unmittelbar bezogenen Besoldungen der Landvögte in Anschlag gebracht werden. Von den gewöhnlichen Ausgaben waren die beträchtlichsten/ die Zinse/ die weiter oben bereits gemeldet worden ; 2tens die Besoldungen; 3tens die Gesandschasten/ und 4tens die Bausachen. Die Besoldungen beliefen steh auf mehr als 2500 ttz. worunter ungefähr 270 W. wegen dem Einzug der Abgaben; 200 ttz. für die Thorhüter und die Wächter ^ Die RathsamShansen hatten die andre Hälfte/ welche im 1.141-1. dem Spital zufiel. -) Die Nase ist eine Art Fisch / der mit dem Hä'ring eine Aehnlichkeit hat; das Fletsch ist aber unschmackhaft/ und die vielen Gräthen machen aus demselben fast eine ungenießbare Speise aus. Der Nase zeigt sich aber in einer unbeschreiblichen Menge / und zwar im Frühjahr in unsern Gewässern. Der lateinische Kunstnahme i>t/ L>?ri- nus nszus. Im Franzöfischen heißt er / le Es. Der Name Nase bezieht sich auf dre Figur seiner Schnauze- 2 ) ES waren 7 Thorhüter / jetzt heißen sie Anschläger. Sie schlagen an eine Glocke / für jedes Pferd/ so sie von weitem erblicken / damit feindliche Reuter sich der Thore nicht bemächtigen. 208 x. Periode. Erster Abschnitt des Men Jahrh. auf den Thürmen *); 66 W. den Zünften um Wein an die Wacht; 5ooitz. minder oder mehr den einheimische» Reitern, Söldnern oder Einspännigen; bis so jtz. für heimliche Sachen; 4 jtz- dem Schulmeister jenseits, u. s. w- Im I. wurden die Besoldungen durchgegangen und bestimmt. ') Von neuem imJ. 1429. Die Gcsandschasten kosteten 600 bis looo id. jährlich.— Darüber ergieng die in der Note ^) angeführte umständliche Verordnung. Die i) ES waren deren drey: auf Burg, d. i. Münster, zu St. Martin, und jenseits. -u. Zum Beyspiel : Item, den Rittern und Bürgern (Achtbürgern), um drey Paar Hosen, als man das Gewand kauft." — „Dem Sradtschreiber 14 Ellen Tuch von Mecheln zu Sunngichten (Sonnewende), s (s. für sein Pelzfutter.— Soll sein Gewand geschoren und ge- macht werden, ohne seine Kosten. — Dem Richthaus- knecht 10 ß. alle Fronfaften, von feinen Kissen, die er alle Samstage den Siebenen unterlegt." — Die Canz. ley hatte drey Schreiber, nehmlich den Stadtfchreiber, den Unterschreibet', (jetzt NathSschreiber ), und den Schüler des Sladtschreibers, ( jetzt Rarhssnbftitut.) „Da oft schwere unnütze Kosten, so die Bothen im bothenweise ausreiten, ausgehen, und besonders mehr von ihren Knechten und von den Söldnern, als von den Herren, so haben Räthe und Meister neue und Alte erkannt, geordnet: verordnet und wollen. Wenn Bothen, künftigS von der Stadt wegen, in derselben Sachen, zu Tagen, oder sonst auszu reiten geordnet werden, so sollen sie, in dieser nachge- schriebenen Weise reiten. Das W also. Ist das (Ist 209 xn. Kap- Finanzen. Die Bausachen kosteten im Durchschnitt tausend bis fünfzehnhundert Pfund jährliche es daß) drey mit einander solche Botschaft zu vollenden und zu thun erkannt werden/ nehmlich ein Ritter/ ein Bürger / und einer von den Handwerkern; dieselben drey sollen alle nicht mehr als neun Pferde zum meisten haben / und nicht darüber; das ist/ der Ritter vier Pferde/ der Bürger (Rathsherr von den Achtbürgern) drey Pferde, und der Handwerker (Nathsherr oder Meister von den Zünften) zwey Pferde/ es sey daß jeder von ihnen seinen Knecht oder Söldner mit stch führe. Wird aber ein Ritter allein in Botschaft reiten/ der sott auch nicht mehr als mit 4 Pferden reiten; ein Bürger allein mit drey Pferden/ und der HandwcrkSmann mit zwey Pferden; es wäre denn/ daß auf die Zeit solche Sachen vorhanden/ oder die Geschichten (Begebenheiten) also gestaltet wären/ daß die Räthe erkannten - daß solche Personen / sie ritten mit einander oder besonders / mit mehr Pferden reiten sollten; oder falls die Sachen so schnell zufielen - daß die Häupter und Heimlicher be- duchtk/ daß die, so denn zu reiten geordnet wurden/ uothdürftig wären stärker zu seyn / und mehr Pferde zu haben; dabey soll es bleiben/ und Fortgang haben. — Die Bothen sollen auch das Zehrgeld in ihre eignen Taschen nehmen/ alle Dinge selber verrechnen- ausgeben/ und bezahlen / und solches an keinen Söldner / noch Knecht geben. — Auch sollen die Bothen eigentlich aufzeichnen/ was von ihnen verzehrt/ zu letztem Schcnk- geld / oder in andrer Weise ausgegeben wird. Warum? wo? und in welchen Stücken und Sachen? Und sollen auch dieselben ihre Rechnungen den Stebenen eigentlich und unterschiedentlich verrechnen und vorlesen; und sollen dazu alle Mitwochen/ so mau die Wochenbücher liest/ H l. Band» O 210 X. Periode- Erster Abschnitt des 15 te» Jahrh. Was die außerordentlichen Ausgaben betrifft, so hiengen solche von den öffentlichen Begebenheiten ab. Im solche mit ganzem Unterschied vor offenen, Nach gelesen werden, um daß man wissen möge, wie der Stadt Basel Gut aufgegangen sey. — Auch sollen sie, so eigentlich sie mögen, wahrnehmen, was zwischen den rechten Malen (Mittags und Nacht, essen) aufgetragen wird; und auch daß mit ihren Knech. ten bestellen, in Bescheidenheit gehalten werde, ohne U c. Verwüstung. Und so sie niedergangent, daß sich die Knechte auch legen, und dann nicht auftragen noch zehren, sie wollen es denn selber bezahlen." Folgen zwey Artickel über die unnöthigen Ausbessern«, gen der Sattel, Zäume, Halftern, Gürtcl u. s. w. Im 1.1462. wurde alles taxiert. Zum Tag und zur Nacht für Zehrung, Nittgeld, und allen Kosten, eS sey Be. schlaggeld, Badgeld, Schergeld, Sattelbletzwerk rc. auf drey Pferde ein Gulden; und auf zwey, auch darunter nach Markzahl. Nun kommt die Fortsetzung der obigen Verordnung: „Alö vor Zeiten Gewohnheit gewesen ist, zu Straßburg Gulden und Spießen, und zu Bern Schuhe zu geben, beyden Bothen und Knechten; das soll man künftigs nicht mehr thun, sondern Niemanden nichts geben, als den Bothen ihren Noßlohn , und den Söldnern ihren Sold. Die Bothen sollen künftigs kein Träsien füh. ren; aber Würze mögen sie wohl nach Bescheidenheit mit sich nehmen, also daß sie dieselben Würtzen und zu andern ihren Kosten und Vcrzehrung, so denn der Wart beschicht, anschreiben und berechnen.— Wann unterwegs ein Pferd in der Räthe Dienste, abgehet, oder vresthaftig wird, so soll man mit dem Bothen nicht gütlich überkommen, sondern er soll vor offnem Rathe, liplich zu den heiligen schwören, mit «fge- 21L XU. Kap. Finanzen. Kriege bezahlte der Rath alles was zur Artillerie gehörte , wie auch einen Theil der Reuterey, und die Schützen; sonst versahen die Bürger und Hinterfüßen den Kriegsdienst unentgeltlich. Dagegen war auch die Beute größtentheiis für sie; und zu Zeiten gab man ihnen nach vollendetem Zuge Entschädigungen für verlohrne Hab und Pferde. Um den obrigkeitliche» Waffenvorrath, ohne Auslagen, nach und nach zu vermehren, ergieng im J. i^l4. folgende Verordnung : „Welchem hinannkhin von uns, (den Räthen) ein Amt geliehen wtrd, der soll einen Armbrost den Räthen geben, das 5 ß. werth sey; ist Sache daß (falls) dasselbe Amt als gut und nützlich ist, daß Rath und Meister erkennen, daß es das wohl getragen möge, und der, dem das Amt geliehen wird, das bil, lig geben solle. Durch den Ueberfchwall der schlechten fremden Mün« hepter Hand und gelehrten Worten, um wie viel Geld er das Pferd, auf den Tag als er eS ausritt, um baarpfennige nicht gegeben hätte, und ob es keinen Gebresten auf die Zeit, da er es von der Stadt ritt, gehabt hätte. Was er denn also behept, soll ihm dafür gegeben werden. — Auch soll man mit den Söldnern schaffen werden, wenn sie mit Bothen oder sonst reiten, daß ihre Pferde wohl beschlagen, ihre Sattel und ander ihr Geznge nicht bresthaft sey, und daß jeder einen Handspieß oder Armbrust führe, und nicht komme, als wenn er auf Kirchweih reiten wollte um Ablaß." 212 X. Periode. Erster Abschnitt des i 5 ten Jahrh. zen , geriet«) das Münzwesen zu Anfang dieses Zeitraums ill einen solchen Verfall, daß es im I. 1402. zu einem Auflauf kam- Im folgenden Jahre wurde der Münzfuß also verbessert, daß 15 ttz. der neuen Pfennige so viel feines Silber enthielte»/ als 20 iv. von den ältern- — Ein Gulden galt nun 22 ^ ß. Im I. 1425. waren zweyerley Gulden im Umlauf, die alten und die neuen: 55 der neuen gab man für 6« der alten, der bisherige Gulden galt 2 t Vz ß., der neue aber 22 -/z ß. Die Mark wurde zu 4 tb. neuer Pfennige gerechnet. ') Ein Mark feines Silber kostete 6'/, Gulden. ') Die Dellfperger bezahlten immer 6 fl. für die Mark Silber von ihrem Bürgerrecht. Schildfranken wurden auch zu Basel ausgewechselt: einmal 50 Schildfranken für 60 Gulden, und ein ander mal s derselben für eilf Gulden.— Im I. 1410. gab man 286 ttz. 8 ß. für 4o8tL. Zofingerpfennige. Weder die Stadt noch der Bischof hatten das Recht goldene Münzen zu prägen.— Kurz vor Eröffnung des Conciliums, 1429, ließ Kayser Sigismund eine Münz- ') Empfangen uß der Münze 50 M- in kleinem Gelde, thun 200 Ä. °) »Geben für 18 M. feines Silber 117 fl. r) Tschudis Chronik »6 sn»um 1425, und Hallers Münz. kabinet n. x. 3. einhalten auch Nachrichten über diese Gegenstände. In wie weit ste mit den unsrigen über. einstimmen, wäre eine Untersuchung, die uns zu weit führte. 2tZ xn. Kap. Finanzwesen. statt für goldene Münzsorten ;u Basel errichten. Darüber sind drey von ihm zu Presburg gegebene Briefe vor. Handen. In dem einen von Montag nach Creutz Erhöhung, bestellt er auf fünf Jahre lang, Peter Glatz von Basel, zu seinem Münzmeister. Er schreibt ihm den Frankfurter Münzfuß vor. Auf der einen Seite der Münzen soll ein Zepter nebst Apfel und Creutz und mit der Umschrift: ZlZismunäus K,omLnorum Rex stehen; auf der andern Seite, Maria mit ihrem Kinde auf dem Arm, nebst der Umschrift: Moneta Lasileensis. Der Münzmeister soll von jeder Mark feines Gold, die er vermünzt, einen halben Gulden zu Schlag schätz in die königliche Kammer geben.— Der Münzmeister soll vor Niemanden zu Rechte stehen, als vor dem Kaiser. Er selber soll auch über seine Frau, Kinder, Gesellen, Knechte und Gesind richten, ausgenommen um Mord, Todtschlag, Diebstahl und Falsche, worüber die Stadt Basel richten soll. — In dem zweyten Brief von Donnerstag nach dem St. Matheustage, befiehlt Sigismund dem Glatz jährlich aus dem Ertrag des Schlagschatzes, so Gulden zu entheben, und damit den Wardiener zu versorgen, und diejenigen zu bezahlen, die von der Münz gekleidet wer- den. — Der dritte Brief, vom Mattheustag, ist an den Rath gerichtet, und verbietet den Glatz zu hindern; zugleich trägt der Kaiser dem Rath auf, den Schlagschatz zusammen zu legen, und alle Frohnfasten dem Rath zu Nürnberg, zu des Kaisers Handen zu überma- chen; wie auch daß er einen ehrbaren Mann zum War- 214 x. Periode. ErsterÄbschnittdesisten Jahrh. -jener seyen solle *), der dem Rath schwören werde/ daß er kein Werk ausgehen lassen wolle/ es sey denn versucht, am Zäin, Strich und Gewicht, als die von Frankfurt schlagen. Dreyzehntes Kapitel. Stadtwappen / Jnfiegel. Das Wappen der Stadt ist ein schwarzer aufrechter Stab im weißen Felde. Die obere Krümmung richtet sich gegen die linke Hand. Die Bischöfe führen auch einen aufrechten Stab im Wappen, er ist aber roth, und die obere Krümmung kehrt sich gegen die rechte Hand. Dieser Unterscheid der Stellung ist von einem jünger» Ursprung als der Unterschied der Farbe, der älter ist, als alle historische Denkmäler. Der Unterschied der Stellung gehört in die Zeiten des Löwenbundes, gegen das Jahr 1680. *) Dieser Befehl geschah zum zweytenmale: „Und da wir euch vor dem befohlen, einen ehrbaren Mann zum War. diener zu seyen .... so begehren wir von Euch abermals ernstlich." Daraus ließe sich schließen, daß der Rath diese neue Anstalt ungern sahe. Vielleicht wegen der Judicatur und den Privilegien des Münzmeisierö; vielleicht auch, weil der Rath das Recht, Goldmünzen zu schlage», lieber für sich gehabt hätte. XII l. Kap. Stadtwappcn, Jrrsiegel- 21§ Ueber die Frage, was der Stab bedeute, oder vorstellte , stnd drey Meinungen: die einen sehen ihn für den obern Theil eines Bischofstabes an; die andern für den Hacken einer Schifferstange, oder für einen Anker, oder für einiges Fischergeräthe. Die dritte Meinung will die vorhergehenden vereinbaren: der obere Theil sey der bischöfliche Stab, und der untere Theil ein Schiffer- oder Fischerwerkzeug; vor Zeiten, wird dann weiter erzählt, sey der untere Theil das einzige Wappen der Stadt gewesen, da hätten stch einst die Basler unter den Schutz des Bischofs begeben, und ihren Schifferhaken, zum Zeichen dessen, mit einem Bischofsstab vermehrt, oder vermehren lassen. Daß übrigens die erste Meinung vor der zweyten den Vorzug verdiene, möchten wohl die ältesten Schildhalter beweisen. Es waren zwey Engel im geistlichen Chorgewande. Das Wappen stellte also den Bischof, und die Schildhalter das Domkapitel vor. Wozu noch bemerkt werden kann, daß eine Kirche auf dem ältesten Siegel stand. Anstatt der Engeln wurden nachgehends zwey Wilde zu Schildhaltern angenommen, wahrscheinlich als Sinnbilder der Freyheit. Das Jahr 1337, um welche Zeit das Capitel in Zerwürfniß mit den Bürgern lebte, scheint der Zeitpunkt gewesen zu seyn, wo jene Abänderung vor sich grenz. Auf die Wiiden folgten Löwen; allem Anschein nach im I. 1380 , zur Zeit des Löwenbundes. An verfehle- 216 X. Periode. Erster Abschnitt des i Zten Jahrh. denen obrigkeitlichen Gebäuden sieht man noch diese Schildhalter gemahlt. Im iscen Jahrhunderte schafte man den Löwen ab ^ , und führte den Basilisk ein / der bis auf uns noch zum Schildhalter dient. Warum aber -er Basilisk dem Löwen vorgezogen wurde, davon findet sich in den Rathsschriften nichts- So viel wissen wir nur aus andern Quellen, daß man schon im folgenden Jahrhunderte, über die Ursache dieser Abänderung gestritten habe. Die einen sagten, daß ein fremder Kaufmann, während des Conciliums, einen ausgestopften todten Basilisk den Vätern gezeigt habe, welches den Rath veranlaßte, zum Andenken dieser wundervollen Erscheinung, ein solches Thier in seinem Wappen anzubringen. Andre behaupteten, dieß sey zum Andenken eines lebendigen Bastliskes geschehen, der bey Stiftung der Stadt, im jetzigen Gerberbrunnen, nach der gemeinen Sage, wäre entdeckt worden. In neuern Zeiten ist man auf andere Muthmaßungen gefallen; vielleicht W man dadurch den heiligen Ug8i>iseum, wegen der Aehnlichkeit seines Namens mit jenem von Basel, vorstellen wollen; vielleicht hatte eine Canone, die etwan in einem Feldznge guten Dienst leistete, die Gestalt eines Pasiliskes u. s. w. Was den Helm, oder, statt dessen, andre Zierar- ten vetrift, so gehört hieher was Deputat Ryf in seiner' Handschrift von 1596 meldet : „Die Stadt Basel hak ^ A.° 1452. nach der gemeiniglich angegebenen Jahrzahl und folglich vier Jahre nach der Kirchenversammlnng. XIII. Kap. Stadtwappen, Illsiegel. 217 nicht im Gebrauch, wie die andern Orte der Eidgenos" enschaft pflegen zu thun, daß, wenn sie ihrer Städte oder Oerler Wappen mahlen lassen, sie allezeit des Reichs Adler darüber setzen; womit sie sich als Reichsstädte oder Länder des Reichs, als die vor Zeit von Reichsvögten regiert worden sind, zu des heiligen römischen Reichs Gliedern, doch ohne Verzicht auf ihre Freyheiten erkennen. Basel hat aber dasselbige nie in Uebung gehabt, darüber ich selber vielmal, in und außer der Eidgenossenschaft angeredt worden bin, was doch das bedeute, oder warum das geschehe?— Etliche wollen vermeinen, Basel sey dessen nicht befugt; welches aber ein blinder Wahn ist. Die Basier sind, von Anfang der krmäer- Uon her, jederzeit freye Gotteshausleute gewesen, und haben keinen Herrn nie gehabt, außer daß die Bischöfe etwas Recht und einige Einkünfte in der größern Stadt besessen haben. Die Bürgerschaft ist aber sonst frey gewesen , von ihrem Anfang an." Doch stimmt mit dem Umstand des Reichsadlers dasjenige nicht überein, was Ryf kurz darauf sagt: „Die Stadt sey im Jahre SS5 vom Reich zu einer Reichsfreyen Stadt aufgenommen, und promovirt worden." Wenn sie schon im Jahr Vö5. eine Reichsfreye Stadt gewesen, warum setzte sie nicht den Reichsadler über ihrem Wappen?—Uehrigens ') Wo der gute Ryf gefunden haben möge, daß das deutsche Reich unsre Stadt zu einer Reichsfreyen Stadt xromovirt habe; hätte wohl verdient angemerkt zu werden. 218 X. Periode. Erster Abschnitt des täten Jahrh. bestätigen die gemalten Fenster des vordcrn Rathssaals, die obige Bemerkung von Ryf. Die Scheiben stellen die Wappen der zwölf Cantone vor. (DennAppcnzell war im 1.1501. noch kein eids- genöffischer Ort, und die Scheibe von Sollothurn gibt die Jahrzahl 1501. an ) Alle Scheiben, außer der von Basel, prangen mit dem Reichsadler. Hingegen hat das Wappen von Basel zu Schildhaltern den Kaiser Heinrich den 11, mit einer Glorie, und eine Weibsperson auch mit einer Glorie. Da diese Weibsperson ein Kind auf dem Arm trägt, so bleibt ungewiß, ob ste die heilige Jungfrau, oder die Kaiserin Cunigunda, die keine Kinder hatte, vorstellen sollte. Die Stadt hatte drey Siegel oder Jnstegel gehabt: Das große alle Stadtstegel, das kleine oder Secret-Jn- siegel, und das neuere kleine Jnstegel. Das alte große Jnstegel hatte drey Zoll im Durchschnitt. Es wurde in grünes Wachs gedruckt, und der Abdruck hieng in einer hölzernen Capsel, an einer pergamentenen Schnur. Das Siegel stellte das hiefige Münster vor- Ueber dem Dach las man die Buchstaben M IVl. das ist ^,V6 Maria, weil das Münster der heiligen Jungfrau geheiliget war. — Daß es ^uZuKta Minor, Klein Äugst, wie einige aus Vorliebe für die Römerzeiten meinen, bedeuten solle, ist gar nicht glaublich. Die Umschrift lautete: 8i^iiiunr Oivium Uasilien- smm, d. i. Siegel der Bürger von Basel. Das älteste XIII. Kap. Sta-twappen, Insiegek. 219 Denkmal dieses Siegels, ist vom I. 1225 folglich von den Zeiten des Kaisers Friedrich des II, nnd des Bischofs von Thun, unter welchem das hiesige Stadtwesen wichtigen Abänderungen unterworfen gewesen ist. Auf was Art jenes Siegel sorgfältig verwahrt wurde, haben wir unterm 155^ I. vernommen. Daß es aber eine Zeitlang beym Bürgermeister in Verwahrung lag, beweiset mir diese aus einer alten Chronik ausgezogene Stelle: » Der Statt Sigel das ein Bürgermeister jetzt by Im treit." Im isten Jahrhunderte ist das große Siegel nach und nach in Abgang gekommen, da das SecretJn- siegel seine Stelle vertrat. Nur hat man es noch einige Zeit bey der Besteglung der Fünfer Briese und Schuldbriefe beybehalten. Das Secret-Jnstegel oder geheime Siegel, wurde auch das kleine genannt, weil es ein Zoll im Durchschnitt weniger hatte, als das andere. Es stellte den Kaiser Heinrich mit seiner Gemahlin, der Kaiserin Ku- nigunda, vor. Letztere hatte, zum Zeichen ihrer Frömmigkeit den Heiland auf dem Schooße, aus welcher Ursache einige die Kunigunde für die heilige Jungfer lieber ansehen. Allein im 1. 1360 wurde in dem abgeänderten Gepräge, das Kind ausgelassen, und unter dem Kai- *) Ein hiesiger Gelehrter hat in seinen Handschriften eine mit diesem Siegel bekräftigte Urkunde vom I -1200 angeführt. Ich vermuthe aber, daß es 1300 heißen solle, um so viel mehr, da er von der Urkunde weder Namen noch Inhalt anführt. 220 x. Periode. Erster Abschnitt des 15M Jahrh. ser und -er Kaiserin ein Löwe angebracht. Die Umschrift ist t 8- 8eereMm (livium LaÄliensium, Geheimes Siegel der Bürger von Basel- Der Stadtschreiber hatte dieses Siegel in Verwahrung. *) Die älteste mir bekannte Nachricht von demselben, ist eine im I. 1366. ertheilte Bewilligung des Erzherzogs Rudolf des vierten, daß die Vasler bey Verspre- chungen vor seinem Landgerichte im Elsaß sich des kleinen Stadt Jnsiegels bedienen mögen. ') Da nun eben ') „ES ist ze wissende, sagt das Rathsprotocoll v. 1408, „ daß der Rathe ze Basel kleinesJn g eßegel, dasein „ Stadtschreiber von der Stadt wegen by sich trägt, und „ man nennt SiZMuM Sscr-stum, neu gemacht und uS- „ bereit, und das alte zerschlagen, und geschmolzen „ ward in Gegenwart Götzmann Roten, des Achtbür- „ gerS, Johann Zieglerö des Wechslers, und CunradS „ von Koußcnheim, die als Bokten von den Räthen da, „ zu geordnet waren. " In einer Urkunde von 1420. nennt der Rath dieses Siegel „der Stadt minste Inst, „gel." In einer Urkunde von ILOL, nennt er es lc. diglich unser Sigel. -) Siehe großes weißes Buch p. Z8. (i>.) daß die BaS, ler ihre offenen Briefe, anstatt wie bisher mit dem gro, ßen Jnstegel, künftigs, in gedachten Fällen, mit dem kleinen Jnstegel versiegeln mögen.In diesem Brief, sagt der Erzherzog Rudolf der vierte.... „Da wir von dem heiligen römischen Reich also bestiftet, gefürstet und gefreyet sind, daß wir in allen unsern Fürstenthümcrn, Landen und Herrschaften alle Freyheit, Recht und Ge. wohnheit aufsetzen und abnehmen, stiften und stöhren mögen , mit kaiserlicher Gewalt die uns gegeben und empfohlen ist, in unsern Landen als vollkommenlich als xm. Kap. Stadtwappen, Jnsiegel. 221 in diesein Jahre das wiederhergestellte Münster von neuem mit großer Feyerlichkeit geweyhet wurde, bey wek chem Anlasse Kaiser Heinrich des heiligen Verdienste um das Bistum nicht anders als erinnerlich gemacht werden konnien, so möchte man nicht ganz ungegründet muth- maßen, daß dieses Siegel im Jahr 136z. aufgekommen sey, um so viel mehr, da neun Jahre vorher (1Z54) in der Verordnung über die Verwahrung des Siegels, nur eines einzigen Siegels gedacht wurde. Als man stch mit der Zeit des geheimen Siegels zu den feyerlichen Besteglungen allein bediente, wurde ein anderes für Geschäfte von mindrer Erheblichkeit angenommen, welches ausschließlich nun das kleine oder min, dere Jnstegel hieß. Auf demselben steht man das Wappen der Stadt, das ist, den Stab in einem Schilde, welcher bald von einem, bald von zwey Basilisken gehalten wird. Die Umschrift ist: „ 8i§il1urn minus rei- publieae Lusilieusis. " Ausser diesen drey Siegeln, gab es ein viertes mit der Umschrift: 8i§illuin Sonsulurn Lüvitatis Lasili- ensis '), welches den Baselstab in einem Schilde ohne Schildhalter vorstellte. — Man findet solches an vielen das ein römischer Kaiser oder selber thun mag." Ob- schon diese Stelle keinen Bezug hat auf den vorliegen, den Gegenstand, so haben wir uns dennoch, wegen ih. rem sonderbaren Inhalt, nicht enthalten können, sie mitzutheilen. ') Siegel der Räthe der Stadt Basel- 222 x. Periode. Erster Abschnitt des isren Jahrh. Kaufbriefen, welche das Gericht verfertigte, und wovon einer vom I. isi 7 . vor mir liegt- Vierzehntes Kapitel Nachlese. Jakob Zibol, Oberstzunftmeister, gab im I. 1402. den Carthäusern den ehmaligen Bischofshof jenseits. Er hatte denselben das Jahr vorher, mit Einwilligung des Closters St- Alban, als Grundherrn des Hofes, um sechshundert Gulden, samt Baumgarten und Reben, vom Rath abgekauft. Diese Vergabung begleitete er mit Steuern zum Bau des Klosters, und mit einem jahrli. lichen Einkommen von dreyßig Vierzeln Korn. Dabey muß nicht jene arme Wittwe vergessen werden, die alle Wochen einen Heller steuerte, und sich den Gebeten der Klosterleute empfahl. Im I. 1^07. wurde dieses neu aufgekommene Kloster, auf einem General - Capitel zu Seitz, aus Kaiser Ruprechts Beförderung, dem Orden einverleibet. Aus einem in Mühlhausen ausgefertigten Document von 1 Z 73 , kann erwiesen werden, in so ferne meine Abschrift richtig ist, daß schon in gedachtem Jahre Carthäuser steh zu Basel niedergelassen hatten. Man liest ausdrücklich darinn die Worte: ,, Prior und Convcnt des Hufes St- Margrethen Thals Carthuscr-Ordens in miner Basel." Die Lage des Orts wird durch Margrethen- Thal bezeichnet, weil die Kirche St. Theodor auch St- 223 xiv. Kap. Nachlese. Margreihen geweihet war. Der erste Vorsteher dieses Hauses war Wyuaud / Prior der Carlhaus zu Straßburg. Im I. Ei. trafen die vier Klöster von Frey- burg im Breißgau, Straßburg, Basel und Thorberg, hinter Burgdorf, eine besondere Brüderschaft mir einander , in Bezug auf Seelcnämter bey Absterben jedes Or- denSmannes aus ihren vier Kwstern. Die vornehmsten Wohlthäter der hiesigen Carthaus waren der obengedach- te Zibol, sein Sohn Oberstzunftmeister Burkard Zibol, Heinrich von Brunn, dessen Sohn Morand von Brunn, das reiche Geschlecht der Scheckenpürlin, aus welchem Hieronimus / in der Blüthe seines Alters, da er nur 26 Jahr alt war, und nachdem er in den Rechten den Grad erhalten sollte, sich mit seinem Vermögen in die Charthaus begab. Er wurde Prior und starb im I. 1536 im Orden. Wahrend des Conciliums sind Cardinale, Erzbischöfe, Bischöfe und Aebte dort begraben worden, Ein Cardinal aus Spanien, Georg von Via hat den St Georgen Altar und den kleinern Crenzgang bauen lassen. Pabst Felix der V., und andere Vater derKir- chenversammlung schenkten viele Kleinodien und Gülten. In der nämlichen Gegend jenseits, vor St. Theodoren - Thor, wurde im Jahre. 1^06. eine Capelle, zum elenden Creuz genannt, gestiftet. — Der Rath hatte das Jahr vorher, kraft einer Bulle vom 2osten Juni, die Erlaubniß dazu vom Pabst Bonifacius erhal- ten. Der Weihbischof von Basel weihete diese Capelle. Der Rath gab ihm dafür zwölf Gulden. 224 X. Periode. Erster Abschnitt des i stcn Jahrh Der Anfang -er sogenantcn elenden Herbrig gehört in -lesen Zeitraum, und zwar in das I. 1423. Der Zweck dieser Anstalt war, daß arme Durchreisende und Pilgrimme, eine Herberge unentgeltlich liier haben möchten. Johannes Wyler, ein hiesiger Bürger, war der Stifter. Er kaufte zu diesem Ende zwey Häuser am Graben nahe beym innern Spahlenthurn. » Sollte es aber, stand in dem Stiftungsbrief, in der Folge nicht mehr gehalten werden, so werden gedachte Häuser mit allen ihren Gütern dem großen Spittal anheimfallen. " Bischof Joh. von Fleckenstein bestätigte die Stiftung, und verordnete den Stifter selbst, mit und neben einem, ihm dem Stifter gefälligen Bürgermeister zu Pflegern. Für die Zukunft aber, sollte allezeit der altere unter den nämlichen Erben des Stifters, mit dem jeweiligen Alt- bürgermeister die Pffegerey übernehmen, auf den Einzug des Almosens Acht haben, und solches zum Wohl der Armen verwalten- Im I. 1441 schenkte Conrad zem Houpt, dieser Anstalt ihr jetziges Haus, in welches das nächste Jahr darauf die Herberge auch verlegt wurde. Bischof Friedrich ;e Rhin ertheilte darüber einen Vestä- tigungsbrief. Der nämliche zem Houpt ließ im I. 144«. eine Capelle in der Herberge zu Ehre des H. Michaelis _ auf« 4) Elend bedeutet fremd. Daher, in das Elend ver« weisen, so viel sagen will, als in ein fremdes Land zur Strafe schicken. Also will elende Herberge so viel sagen, als Herberge für Fremde, wohlver, standen für arme Fremde. " 225, XIV. Kap. Nachlest. aufführen, und stiftete zugleich einen jährlichen Gehalt von -L2fl. für den Caplan des Stifts St. Peter, damit dieser den Gottesdienst in jener Capelle versehen, und dem Hervergmeister mit Schreiben und anderm an die Hand gehen sollte. Endlich vermachte er sein ganzes Vermögen der Stiftung. Das Strinen-Kloster Maria Magdalena, wurde im I. 1425. reformirt. Man unterwarf die Nonnen, deren ausschweifendes Leben keine Schranken mehr kannte, einer strengen Observanz, und ließ ihre Cellen zu sicherer Verschliessung gehörig einrichten. Aus zwey Klöstern im Elsaß wurden dreyzehn Schwestern hieher berufen, um die neue Observanz anzutreten. Auf Veranstaltung des Provinzial-Meisters des . Prediger-Ordens geschah gedachte Reformation durch einen Prediger Mönchen, und fünf Ausgeschossene des Raths. Dieser steuerte im Jahr 142Z. tausend Gulden der Priorin und Convent, nm den Kirchensstz und den Zehnten zu Frick an sich zu lösen, mit der Bedingniß aber, daß die Klosterfrauen bey der Reformation, welche Bürgermeister und Rath vorgenommen hatten, verbleiben, nnd Orden, Regel und Uebung des heil. Dominicus halten sollten. Falls sie es aber nicht thaten, würden sie die tausend Gulden dem Rath wieder erstatten, zu welchem Ende indessen gedachter Kirchensatz und Zehnden dem Rath verpfändet sey. Beydes gehörte übrigens der Herrschaft Oesterreich, welche es dem Rathsdiener Rudolf zum Luft, für mofl. versetzt, nun aber den Klosterfrauen erlaubt hatte, zu er- III. Band. P 226 x. Periode. Erster Abschnitt dessen Jahrh. werben, und zu ewigen Zeiten zu nützen und zu behalten. Von der Verwaltungsart des Spitals findet fich die älteste Spur in den Protocolten von i-ii3: „Hünant- hin soll man den zween Spittals - Pflegern, und dem Stadtschreiber jedem 10 fl. frohnfastentlich, auch zu Weihnachten ein Fuder Holz, zum guten Jahr und zu Ostern ein Lamm von dem Spittal geben, um ihren Kumb er und Erb eit, so fie von des Spitals wegen über Jahr haben müssen." Im Jahr 1420. nach der mißrathenen Erndte entstand eine große Noth und Theurung. Der Rath ließ befehlen, daß jeder fich mit Früchten versehen sollte, und machte folgende Vertheilnng: Die hohe Stube . . 3380 Vierzel Schlüssel 1367 — Bär 750 — Weinleute - 881 — Saffran 113-4 — Grautücher. ') 560 — Rebleute 233 — Schund 975 — Brodbeck 905 — Schuhmachern u. Gerber 803 — Schneider u. Kürschner 600 — Gärtner 766 — Siehe den zweyten Band x. 136. XIV. Kap. Nachlese. 227 Metzger Zimmerlenteu-Maurer Scherer u- Mahler 1106 Vierzel. 1422 — 583 — Weber . . - ^so — Fischer . . . 517 — Schifsieute . - 324 — In der kleinen Stadt 372 — Es war ein leichtes zu befehlen, daß man Korn zum eigenen Gebrauch einkaufen, in seinem Hause behalten/ und/ wie es weiter lautete/ so oft einer davon nehme/ es wieder ersetzen sollte. Allein, wenn Mangel da war/ wie konnte man diese besondern Vorrathe zusammenbringen und ergänzen? Ausser denjenigeu / die das Bürgerrecht in Kriegszügen verdienten / sind noch 2 ?o neue Bürger in diesem Zeitraum angenommen worden: als Berchtold Waldner/ Ritter/ Hans von Fsachslanden, Dietschmann Kromer/ Hans Steiger/ Hemman Rüdin/ u. s- w- i) ') Folgende Bürgerrechts Erweisungen können noch bemerkt werden : 1403 , Hensclin von Straßburg, unser Zimmermann/ unser Brunnmeister/ weil er von Luzern gezogen, und sein HauS verkauft, und daran vcrlohren, und zu uns gezogen, und unser Brumimeister geworden, und bey uns sein Leben meinte zu schließen, Harun«, so habe» ihm das Bürgerrecht verliehen, daß er und seine Kinder es geniessen sollen, wie andre eingesessene Bürger. 1414. Ulrich Beckenhuber von Consianz, ist ihm LaS Bürgerrecht verliehen, um daß er har in die Stadt zöge und sin P 2 22s x.Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. Alle Bürger/ die aus -er Stadt mit ihren Leuten wohnte»/ mußten dennoch das Mähl-Umgeld bezahlen. Es wurde im I. i4ii. also erläutert: „Welche unsrer Bürger ußwendig -er Stadt uf Iren Beschien und Glossen gesessen sind/ sollen ihr Mühlin Umgeld geben jährlich von ihnen selbs/ ihren Wibern/ Kindern und Gesinde/ zu gleicher Wift/ als ob sie mit denselben ihren Wibeni/ Kindern und Gesinde in unsrer Stadt seßhaft wären." Die Sitten schienen in diesem Zeitraum nicht besser gewesen zu sey» als in dem vorhergehenden. So öffentlich wurde die Unzucht geduldet/ daß der Beruf eines neuen Bürgers ohne Umstände in dem Bürgerbuche / mit dem Ausdruck/ ein Hurenwirth/ sich angezeigt findet. Ein Sprichwort jener Zeit/ so ein Schreiber des Raths auf dem Umschlag eines Rathsbuches niederschrieb/ giebt zu verstehen/ -aß Weiber und Priester hoch am Brette standen: Halt wiplich Ere und Priester wol/ So tut man dir nie denn man soll. Antwerk triebe.— 141 ^. ^mbiosius a« Loiaonis, IMx»icu8 receptus est i» Livem, UNd ist dazu erlasse» reisendes und wachendes. 1420. HanS Moler v. Schlett- stadt/ ist daö Bürgerrecht geschenkt/ um daß er daSRoß an der Rheinbrücke wieder machen solle/ daß es ihm ehrlich und der Stadt nützlich sey. 1421. Hans Wohn, lieh von Ossingen unserm Diener / iß Bürgerrecht verliehen und geschenkt / von seines Dienstes (Kriegsdien- stes) wegen. XIV. Kap. Nachlese. 229 Aus einer Kundschaft von 1^22 (Bruckners Merkwürdigkeiten, p- iä7Z.) vernimmt man, daß einst die edle Verena von Nidau, des Grafen von Froburg, ehemaligen Besitzers von Waldenburg, Mume, einem in dem Stock zu Waldenburg gefangenen saubern Knecht, den Stock (das Gefängniß) mit einer Axt aufgemacht, und ihm davon geholfen habe. Ein ritterlicher Abenteurer aus Spanien, Namens Johann von Merlo, setzte den Rath im Jahr 1428. in einige Besorgniß. Er kam unversehens in Basel, und forderte die Ritterschaft zu einem Zweykampf auf. Heinrich von Ranrstein, ein Edelknecht, nahm den Antrag an, und es wurden ein Stich mit einer Lanze, drey Schläge mit einer Mordaxt, und vierzig Streiche mit Schwerdtern verabredet. Die Richter des Kampfes waren : Marggraf Wilhelm von Röteln, Graf Hans von Thierstein, Rudolf Freyherr von Rainstein, Egolf vrm Rathsamhausen und Thüring von Hallweil. Eine Menge fremder Zuschauer aus allen Ständen, wurden auf den angesetzten Tag erwartet. Man zählte unter denselben die Grafen von Zollern, von Freyburg, von Vallendis. Dieser Zulauf sowohl, als die unerwartete Veranlassung erweckten Argwohn. Die böse Fastnacht von i37ü, die bey solchen Ritterspielen entstanden war, lag noch im Andenken der bejahrten Leute. Und einige benachbarte Städte hatten vor einigen Monaten große Untreue und Verrätherey erfahren. Man hielt also zu beyden Städten nur drey Thore offen, und be. 2Zo X.Periode. Erster Abschnitt des i sten Jahrh. setzte jedes mit zehen Mann. Zwanzig Reuter in zwey Abtheilungen ritten aller Orten herum. Schiffer waren am Rheinufer in Bereitschaft. Auf der Brücke hüteten zwanzig Mann. Die Münsterthürme waren mit Wächtern besetzt. Alle Glocken ließ man aufziehen/ und die Rathsglocken von vier Mann bewachen. Fünfhundert Mann hatte man an den Schranken der Kampfbahne / auf dem Münsterplatz angestellt. Bürgermeister und Räthe mit ihren Panzern versehen, und von dem Stadt- Bannier begleitet/ standen mit den Richtern des Kampfes auf einer dort / zwischen dem Münster und den Höfen errichteten Bühne. Alles löste sich aber glücklich auf. Der Spanier errang einigen Vorzug/ und wurde auf der Stelle durch den Grafen von Thicrstein zum Ritter geschlagen. Zu Äugst erzählte man sich Wunderdinge von den Alterthümern der römischen Zeiten. Ein unterirdischer Gang wurde das Heidenloch genannt- Ein großer Schatz den die Römer dort hinterlassen hätte»/ befände fich in einem Troge und hinter einer eisernen Thüre / so ein großer Hund bewachte. Niemand bisher war so kühn gewesen/ sich träumen zu lassen/ mit diesem Hunde anzubinden. Ein armer Gesell, aus Hungersnoth, welche er in einer grausamen Theurung mit Weib und Kindern gelitten, war, um das Jahr 1420, so vermessen, sagt die Chronik, in dem gewölbten Gang unter der Erde den Schatz zu suchen. Da er aber weit hinein kam, soll er nichts als Todtenbeine, und andre erschro» XIV. Kap. Nachlese. 231 ckenliche Zeichen gefunden haben. Er fiel in Ohnmacht. Als er doch zu sich selbst gekommen/ und wieder hervor gekrochen / sah er mehr einem Geist als einem Menschen gleich, und starb in drey Tagen. Das sind die Vortheile des Aberglaubens, durch welchen man die schwachen Gemüther, wie am Gängelband, zu leiten wünscht. Einige haben sich verwundert, daß ich in den zwey ersten Banden nichts vom Letten König erwähnt ha» be. Folgendes soll diese Lücke ausfüllen. Auf dem Rheinthor in der großen Stadt, an der gegen die kleine Stadt stehenden Seite des Thurms, befindet sich über dem Zifferblatt der Uhr, ein gekrönter Kopf, der seine rothe Zunge, bey jeder Schwingung des Perpendickels, heraus und wieder hineinstreckt. Dieß nennt man den Leiten König von Lallen oder Lullen- Ich muthma- ße, daß diese Figur, zum Gespött des Adels, zur Zeit wo der Herzog Leopold die kleine Stadt Pfandsweise besaß, nach der mißlungenen bösen Faßnacht von 1376. (2ter Band 2 ^ 1 .) angebracht worden sey; oder vielmehr, doch in der gleichen Absicht, nach der Zeit, wo der Rath die kleine Stadt auslösete (1386 u. 1392) 2 ter Band x>. 308, 319 u. 327 .) Es ist gleichsam als wenn der gekrönte Kopf die Stifter und Helfer der bösen Faßnacht höhnte, und sein strenger Blick zuwinkte: „Ich, Groß Basel, bin jetzt König, und herrsche über einer Stadt, von wo aus ihr unlängst mich überrumpeltet , und mich unterjochen wolltet." 2Z2 x. Periode. Erster Abschnitt des Meii Jahrh. Im Jahr l 4 o 7 . herrschte bey 12 Wochen lang eine solche Kalte / daß der Rhein von Straßburg bis gegen Köln überfror. Die Basler konnten mit Noth kaum ihre Brücke erhalten. Den 2 isten Juli 14 .16. verspührte man eine solche Erderschütkrung, daß viele aus der Stadt flohen, und große Creutzgange gehalten wurden. Eine andere im I. 1428 , Sontag vor Lucia verursachte zu den Barfüßern merklichen Schaden. Etliche Schornsteine in der Stadt, wie auch ein steinernes Crentz auf des Münsters St- Gallen Thore fielen herab- Alles Feuer wurde auf Befehl des Raths bey, Leib und Gut ausgelöscht. Die Kälte war im Winter von 1419 auf 1420 so streng, daß der Rhein fast in einer Nacht ganz überfror. Alle Zimmerleute und Knechte mußten des Nachts dcr Brücke hüten, damit ste nicht zerrisse. Als man nach der Lichtmesse das Eis brach, war es sechszehen Schuh dick. So hoch lief der Rhein tm I. 1424 . an, daß er die Zwingelmauer der kleinen Stadt überstieg, und man von der Schiffleute Zunft zum Fenster hinaus in die Schiffe gehen konnte. Ein seltenes Beyspiel von reicher Weinlese bey frühem Lenz. gibt das Jahr 1420 an. Den 7 . April blü- heten die Rosen, bald darauf waren Kirschen und Erdbeeren feil, und zu Anfang des Mayens fand man schon Reeben ziemlich große Weinbeeren-. Den s. Juni gab es zwar Schnee auf den Bergen, und in den Ebenen XIV. Kap. Nachlese. 2ZZ fiel am Morgen der Reif. Dennoch hatte man auf Maria Magdalenä Tag zeitige Pferßchen und Trauben/ und die Weinlese fiel gut aus. Der Winter von 1^08. wird für einen der kältesten gehalten. Um Martini iäo 7 . fiel schon der Frost ein, und wahrte solcher bey zwölf Wochen an einander fort. Von der Brücke war nur ein Joch ohne Eis. Die Krankheit / welche man Veit Sieche nannte/ herrschte ziemlich oft in diesem Zeitraume. Die Kranken wurden für dreyßig Schilling in das Haus zu St. Jakob aufgenommen. Weil aber die Verwaltung dabey zu kurze kam/ wurde im Jahr 1^20 verordnet/ daß die Bürger nach Maßgabe ihres Vermögens und beschütz entlieh fich mit den Pflegern und dem Meister dieses Hauses abfinden sollten. Den eingesessenen Armen/ die keine Bürger waren / mußte man vor ihrer Aufnahme 5 ttz. erbetteln lassen. Ganz fremde Leute mußten nach Gutfinden der Pfleger und des Meisters eine Pfründe kaufe»/ oder gar nicht angenommen werden. Es scheint daß um das Jahr 1^25. die Birsbrücke gebaut worden sey. Bis dahin fuhr oder ritt man durch das Wasser bey St. Jakob/ und für die Fußgänger war der Steg. — Die Ausgaben von gedachtem Jahre zeigen uns wenigstens folgenden Artickel: „ Geben dem Brüggmeifier 32 W. uf das Verding der Birsbrugk." — Vermuthlich war die Veranlassung daß zu Senis im vor. hergehenden Jahre 1^, das dort versammelte Concilium/ vor seiner Auflösung (im Mayen) ein anderes 2Z4 X. Periode! Erster Abschnitt des istenJahrki. ausgeschrieben hatte, das nach sieben Jahren in Basel sich vereinigen sollte. ') Eine sonderbare Gewohnheit ist es in einigen Städten, daß gewisse Thiere in ihren Graben unterhalten werden. Die Berner haben Baren, die Vasler haben Hirsche. Die älteste Spur von diesem Gebrauch bey uns finde ich in den Ausgaben von 1420 : »Geben um Futter den Thieren im Graben i ttz. 5 st." So übcrsiüßig diese Unterhaltung, so bescheiden waren hingegen die Gardinen des Raths: »Geben i K. um alte Lilachen zu den Fenstern uf dem Richthuse. " Mil dieser -Anzeigung stimmt Wursteisen in seinem Lpi- iv-ne säst übereil», wenn er sagt: Die Brücke über die Birs, die nicht nur Leute, sondern auch geladene Wagen tragt, ist vor 150 Jahren noch nicht gestanden. Nun gab er sein Lpttoms im I. 1577. heraus. Ziehet man 150 Jahre davon ab, so bleiben 1427 Jahre. Ende -er zehnten Periode. Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. Eilfte Periode. Eilfte Periode. Zeitraum des Conciliums. 1. August 1431 — 4. Juli 1443. Einleitung. 1. Kapitel. Allgemeine Nachrichten über das Concilium, r. — Privilegien. K. SigiSmnnd. 1431— 1434. 3. — Ankunft der Huffitcn. 1433. 4. — Griechische Kirche. — Bischof Friedrich ze Rhin; Fühlinstorf verseht, Kriegs« Züge; erster Einfall der Schinder; Pest und Theu« rung. 6. — Felix der V. 1439. 7. — Bund mit Bern und Sollothurn. Friedrich der III. zu Basel. I44i. 1442. r. — Belagerung von Lauffenburg, Vertrag von Rhein selben- 1443. 9. — Schlacht bey St. Jakob. Erster Vertrag mit Frank, reich. i444. 10. — St. Jakober Krieg. Köstlicher Stillstand 1443. 1446. 11 . — Ende des Conciliums. 1448. 12 . — Verfassung/ Gesetzgebung rc. 13. — Wiesenbrücke und Zoll. Dicpflinger Geleit- 14. — Münzwesen. 13. — Sitten u. s. w. 16. — Nachlese. 17» — Ueber die ^.cta LoncilH. Eilfte Periode. Zeitraum des Conciliums, oder zweyter Abschnitt des fünfzehnten Jahrhunderts- Von 1^31 — 1448. (4. Juli.) Einleitung. Die Stadt Basel kann sich des Umsiandes rühmen, daß innert ihren Mauern nicht nur zwey Kirchenver- sammlungen sind gehalten worden, sondern daß auch auf jeder derselben ein Pabst abgesetzt, und ein anderer an dessen Stelle erwählt wurde. Im Jahr 1061. ließ die Kaiserin Agnes , Honorium den II, auf dem Concilium zu Basel zum Pabst ernennen,- und im Jahr 1439. erhielt Felix der V, auch zu Basel die pabstliche Krone. Die Kirchenversammlung, deren Zeitraum wir nun antreten, mußte als eine hofnungsvolle Begebenheit den 235 xi.Periode.2terAbschnitt des isten Jahrh. Basiern vorkommen. Denn die Zusammenkunft so vie« ler Großen aus dem politischen und geistlichen Stande aller Theile der Christenheit, und der immerwährende Zulauf der Nachbarn und andrer Fremden, welche die Neu- gierde hieher zog, wie auch die Mannigfaltigkeit uud Wichtigkeit der zu behandelnden Geschäfte, schienen dem gewerbtreibenden Einwohner Verdienst und Geldumlauf, wie nicht weniger dem Zuschauer Abwechslung, und der Wißbegierde Unterricht zu versprechen. Erstes Kapitel. Allgemeine Nachrichten über das Concilium. In Folge -er Schlüsse des Costnitzer - Conciliums, sollte im Jahr 1^23. eine andre Kirchenversammlung gehalten werden, um die Kirche an Haupt und Gliedern zu verbessern. Sie wurde wirklich zu Pavia eröffnet, wegen der Pest aber kurz darauf nach Sems verlegt. Allein fie richtete nichts erhebliches aus, und ging schon den 8 . März aus einander. Jedoch beschloß sie vorher, daß nach sieben Jahren ein allgemeines Cou- eilium in der Stadt Basel zusammentreten sollte. Der Pabst bestätigte diesen Schluß, und schrieb an unsern Rath, damit alles erforderliche zu rechter Zeit veranstaltet werden möchte. Als die sieben Jahre meistens verstrichen waren, publicirte der Pabst Martin V, die Bullen wegen Eröffnung des Conciliums, und bestellte zu 22S I- Kap. Concilium. seinem I^eZoto a latere den Cardinal Julian 8 t. ^n§eli. Er starb aber den 20 . Febr. i^Z i. Eugen IV, wurde sein Nachfolger/ nnd bestätigte den 11. May i^Zi. gedachten Cardinal Julian zum päpstlichen Legat. Diesem Pabst war es aber an der Verbesserung der Kirche kein rechter Ernst/ und er ersparte nichts zur Vereitlung dieses Zwecks. ') Auf den 1. August i^zl. war die Eröfnung des Conciliums angesetzt. Der Cardinal Julian / der sich zu Nürnberg auf dem Reichstage befand, sandte Johann von Palemar und Johann von Ragus, einen Mönch, Prediger - Ordens, um die nöthigen Vorbereitungen zu treffen. Sie kamen den 19. Juli zu Basel an, und brachten zwey Geleitsbriefe von K. Sigismund mit, worinn er alle diejenigen, die auf das Concilium kommen, dabey bleiben und wieder davon wegziehen würden- in des Reichs Schutz und Schirm aufnahm. In dem besonders an die Basier gerichteten Brief befahl er ihnen bey schwerer Ungnade und tausend Mark löthigen Golds, *) Folgende Knittelverse jener Zeit verdienen hier ihren Platz: Daß Bebste eine R-ekormstion, Pfaffen die 8ut>mis8ion, Kungen den Verlust der Krön, Edelliite ein glicheS Wesen, Riche ein bescheidnes Wesen, Wider ein keusches Wesen, Friwillig ingon, Ist wohn. 24o XI. Periode. 2ter Abchnitt des iZien Jahrh. sich aller Gewalt/ Schmach/ Unfug zu enthalten. Fer- riers ordnete er/ daß alle und 'jede/ die um des Conciliums willen nach Basel hinkämen/ dort wohnten/ oder davon wegzögen/ einzig und allein unter der Gerichtsbarkeit des Pabstes / wenn dieser gegenwärtig wäre/ oder des Präsidenten des Conciliums / in Abwesenheit dcsPab- sies / siehen sollten — daß -keiner gefänglich eingezogen / noch sonst beleidigt werden sollte / und zwar ohne Rücksicht auf einige Gewalt / und des Präsidenten weltliche Jurisdiktion selbst— daß die Basier sich in Sachen des Conciliums/ sie würden denn dazu ersucht / nicht einlassen, hingegen aber dem Pabst/ oder seinem Statthalter mit Rath und gutem Willen beholfen seyn sollten. — Endlich war das sichere Geleit für vier Monate nach aufgehobenem Concilium noch gültig/ und der Kaiser verlangte von den Basiern / daß sie auch einen eigenen / mit dem großen Siegel der Stadt versehenen Geleitsbrief dem Concilium zustellen sollten. Der Rath gab den Ueberbringern dieser kaiserlichen Befehle sieben Ausgeschossene aus dessen Mittel zu / um gemeinschaftlich die erforderlichen Anstalten vorzukehren. Den isten September ließ er auch das Geleit öffentlich kund machen. Die Publikation war mit Klugheit abgefaßt. Sie versprach freyes und sicheres Geleit in der Stadt / aber nur von Seiten des Raths/ der Bürger/ und derjcni- gen noch, die unter des Raths Gerichtsbarkeit standen. In derselben sagte der Rath/ daß er es nach dem Befehl des Kaisers 241 i. Kap. Concilium. Kaisers/ und aus Bitte und inständigem Begehren der Vater und des Präsidenten thäte. Er will dieUebertre- ter des Geleits / wenn sie seiner Gerichtsbarkeit unterworfen sind/ strafen/ aber nach der Stadt hergebrachter Gewohnheit; und von den übrigen Uebertretern wird er begehren/ daß sie nach des PabsteS/ des Kaisers und des Conciliums Gefallen gestraft werden. Er erkennet/ daß diejenigen/ welche um des Conciliums willen in die Stadt kommen/ unter der Jurisdiktion des Conciliums stehen sollen; zugleich aber bestimmt er genau / wen er damit verstehet: denn nach den Worten des Kaisers hätte jeder Fremde/ der nur aus Neu- gierde hieher kam / sich der Gerichtsbarkeit des Raths entziehen können. Der Rath versprach also den Prälaten/ cieiieis und Geistlichen/ samt ihrem Hofe und Hausgesinde/ wie auch den Laien des Kaisers und seiner Beamten/ daß er keinen von ihnen einziehen / mit Arrest belegen/ noch bekümmern lassen wolle; doch nahm er diejenigen auS/ sowohl geistliche als weltliche/ welche um Geldschulden/ die sie wäh. rend des Conciliums in der Stadt machten / würden belangt werden. Darüber sollte durch eine aus Abgeordneten vom Concilium und vom Rath bestehende Commission gesprochen werden. Endlich versprach der Rath dein Concilium gehorsam zu seyn/ aber nur in Sachen/ die zu demselben gehören ; er verhieß ihm mit Rath und That behülflich zu sey»/ aber in ehrbaren und gebührlichen Sachen. Der Cardinal Julian St. Angely/ pabstlicher Statthalter/ langte zu Basel den 9. Sept. an/ und kehrte in das deutsche Haus ein. Allein auf Befehl des Pabstes/ verließ er den 9. Jenner i4zs. die Kirchenversammlung, worauf die Vater den Cardinal Ludwig von Arelat Or- 1s8>, einen Doctor der geistlichen Rechte, zum Prästden- III. Band. Q 242 XI.Periode- 2 ter Abschnitt des i 5 tm Jahrh. ten erwählten , -er sich durch seinen Eifer und seine Standhaftigkeit gegen den Pabst sehr auszeichnete. Der Kaiser gab dem Concilium zum Schirmvogt, den Herzog Wilhelm von Bayer». Unsre Nathsbücher nennen ihn ?roteLwo LonLilü. Er kam Sonntag vor Mariä Reinigung 12,32 an. Man schenkte ihm ein Fuder Wein, zwanzig Vierzel Haber; und drey Salmen sollten ihm auch verehrt werden, die aber nirgends gefunden werden konnten- Der Rath nannte sieben aus seiner Mitte, die geordnet wurden des Conciliums Sachen vorzunehmen, und was an sie kommt, vorzutragen. Was aber ihnen zu schwer wäre, sollten sie an den Nachbringen. Es waren Herr Burkard ze Rine, Hr. Hans Rieh, Hans Sürlin, Zunftmeister, Hemmann Offeuburg, Hemmann von Thunsel, Andres Ospernel und Ulmann Jmhof (zwey Ritter, zwey Achtbürger zwey Räthe von Zünften.) Von diesen sieben wurden drey, nämlich Hr. Hans Rieh, Hemmann Offenburg und Hemmann von Thunsel, nach des Herzogs Begehren (Dorotheae vi§I- Im 6 1432 .) ihm zugeschrieben, das heißt vermuthlich , beordert um seine Befehle einzuholen, und sich sonst mit ihm zu besprechen. Im Jahr 1433 . vermählte er sich mit Margret!) von Eleven. Er starb aber den 13 -Sept. 1435 ., und eine Zeitlang blieb das Concilium ohne andern Schutzherrn, als den Rath- Im I. 1439. wurde Schirmherr des Conciliums Conrad von Weinsperg, des Reichs Erbkämmerer. Sein Statthalter war Graf Haus von 24Z i. Kap. Concilium. Thierstein. Der Rath hatte übrigens die Vorkehrung getroffen, daß bey den Sitzungen, wo etwas Unruhe zu besorgen war, einige Rathe zugegen seyn, und darauf fleißig sehen sollten, daß kein Tumult erregt werde, und es bey dem Wortkamxf allein bliebe Es saßen in dieser Kirchenversammlung eilf Cardinale, drey Patriarchen, bey neunzig geinfelte Prälaten/ und viele Doktoren, die als Gesandte von Fürsten, Bischöfen , Stiftern und Universitäten abgeordnet waren. In einer der vollzähligsten Sitzungen zählte man dreyhun- dert sieben und fünfzig Vater. In einer andern Sitzung am 16. May 1438, zählte man, außer den Prälaten/ über 400 andere Väter, und dennoch waren mehrere mit Fleiß ausgeblieben. Unter den weltlichen Zuhörern, die einigen Sessionen beywohnten, bemerkte man, außerdem Kaiser, als er sich zu Basel einige Zeit aufhielt, Herzog Wilhelm von Bayern, Herzog Reinhard von Urß- lingcn, den Marggraf von Brandenburg, Graf Ulrich von Hilfenstein, Conrad Marschall von Pappenheim / Graf Wilhelm von Montfort, die Gebrüder von Ge- roltseck, Oswald vvn Wollenstem, des Kaisers Gesandten, und eine große Anzahl von Rittern. Es gab zweyerley allgemeine Versammlungen: die Sessionen oder Sitzungen, und die allgemeinen Congregationen, oder Zusammenkünfte- Die Sessionen hielt man im Chor des Münsters öffentlich und feyerlich. Die Feyerlichkeiten bestanden in einem hohen Amt, in Vermahnungen, .Gesängen und Gebethen. In 244 XI. Periode. 2ter Abschnitt dreisten Jahrh. den Sessionen wurde, ohne Berathschlagung, vermittelst eines plaeet (es gefällt mir) dasjenige bestätiget und kund gemacht, was in den allgemeinen Con- gregationen war beschlossen worden. Die Beschlüsse der Sessionen hießen Decreten. Vom I. i43i. bis 1448. zählte man nur 45. Sessionen: die erste vom 16 . Decemb. i33i., und die letzte vom 25. Juni 1448. Die vorletzte war vom 9. August 1442. In den vorhergehenden hatte das Concilium einen neuen Festtag am 2 . Juli gestiftet, nämlich das Fest der Heimsuchung Mariä. Die allgemeinen Congregationen vorbereiteten die Decreten, und dort rathschlagten die Väter ohne Zuhörer. Sie wurden gemeiniglich in einem Nebengebäude des Chors oder des Münsters gehalten, wovon der Saal noch der Concilien Saal genannt wird; sonst in den Klöstern bey den Prediger», bey den Baarfüßern, und bey St. Leonhard. Doch vor der ersten Session vom 15. December 1431. hatte man schon allgemeine Versammlungen, theils im Chor -es Münsters, theils in Klöstern gehabt. Sie wurden aber nicht Sessionen genannt; vermuthlich, weil ste nur über Voranstalten und andre vorläufige Vor. kehrungen verfügten. Die erste hatte den 23. Juli 1431 statt, die zweyte den 6. August, beyde uuter dem Vorfitz der zwey Statthalter des Präsidenten Julianus, der nach seiner Ankunft, in einer Versammlung vom Uten September, die bereits getroffenen Maßregeln guthieß, und in einer andern Versammlung vom s. Decemb. es !- Kap- Concilium. 2 45 geschehen ließ, -aß die erste feyerliche Session auf den December angestellt wurde. Uebrigens theilten stch die Väter in besondere Congregationen, Kammern oder Deputationen, deren jede eine eigene Benennung nach der Natur der ihr zugedachten Geschäfte bekam : äs 6äs, über Glaubens Sachen; äs PULS , über Friedens Angelegenheiten; äs islormations, über Kirchen und Sitten Verbesserung; und äs eominumbu8, über allgemeine Sachen. Was die Nechtshändel betraf, so wurden solche eigenen Commissarlen überwiesen. Alle vier Monathe ließ man jede Kammer abändern und von neuem besetzen. Sie erwählten sich selber ihre Präfidenten, und hielten wöchentlich drey Sitzungen. Sie durften ihren Mitgliedern kein Stillschweigen auferlegen, sondern es stand einem jeden frey, stch über die vorgetragenen Sachen mit andern Vatern zu unterreden» Vor diese Kammern wurden alle wichtigen Geschäfte zu näherer Berathung gewiesen. Sie versammelten stch bald in abgedachtem Concilien Saal, bald zur Mucke, bald in einenMloster der mehrern Stadt; doch mit Ausnahme des Klosters der Augustiner , vermuthlich weil der große Rath und die Kiefer bey der Erneuerung des Kleinen Raths, ihre Sitzungen dort hielten. Die Secretairs des Conciliums waren Anfangs Im- SM8 äs Vui880, ein Schreiber des päbstlichen Legaten, und Rudolf Sapiens, aus dem Genfer Bistum. In der Folge wurden ihnen noch mehrere zugeordnet/ von wel- 246 XI.Periode. 2ter Abschnitt des I5ten Jahrh. äien Aeneas Sylvias (Picolomini), -er nachgehends(i458) zum Padst erwählt wurde, und den Namen , Plus II, annahm, vorzüglich bemerkt zu werden verdient. Man ernannte auch drey Aufseher, um die Akten der Verhandlungen nachzusehen, und, wo nöthig zu korriqiren. Unter den Promotoren oder General-Prokuratoren bemerken wir Heinrich von Veinheim, Offizial zu Basel, und Verfasser einer Chronik, In der vierten Sitzung verordnete das Concilium zur Vesieglung seiner Urkunden und Dekreten, besondere Bulle». Sie waren von Blei, und hiengen mit Schnüren an den Urkunden. Auf der einen Seite sieht man den heiligen Geist unter der Gestalt einer Taube, die sich auf vierzehn Prälaten herunterläßt, an deren Spitze der Pabft hervorragt. Die andre Seite der Bulle zeigt lediglich die Worte: 8acro secnLtg, ZenerLlis poäus d38Üien8i8. Die erste Absicht bey Anstellung dieser Kirchenver- sammluug war die Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern. Die schlauen Ranke des Pabstes verhinderten die Erfüllung dieser heilsamen Absicht. Schon den 42. Novemb. 1431. hob er unter nichtigen Vorwänden das Concilium auf, und verlegte solches nach Bononien, wo es nach anderthalb Jahren eröffnet werden sollte, Ob nun schon die Vater sich standhaft darwider setzten, und sogar endlich einen andern Pabst erwählten, so ver- ursachte dennoch der daraus entstandene Streit so viele i. Kap. Concilium- 2-47 ärgerliche und verzögernde Auftritte, -aß die erwünschte Reformation ganz in Vergessenheit gerieth. Eine andre Absicht des Conciliums war die Vereinigung der griechischen Kirche mit dem römischen Stuhl; sie wurde zwar eifrig betrieben, kam aber dennoch nicht zu Stande. ') Drittens hatte die Versammlung zum Augenmerk die Bekehrung der Hussiten in Böhmen, woran vornäm- lich dem Kaiser, als ihrem Erbherrn, höchst gelegen war, indem ihr Abfall von der römischen Kirche den Abfall von seiner Herrschaft bis dahin nach sich gezogen hatte. Endlich sollte das Concilium den politischen Frieden in der Christenheit wieder herstellen, welches auch für einige Zeit zu Stands gebracht wurde. Dieses aber hat diese Kirchenversammlung insonderheit berühmt gemacht, daß sie den Satz zum Ueberffuß bestätigte : „Ein ordnungsmäßig versammeltes allgemeines Concilium stelle die ganze Kirche vor, und sey folglich über dem Pabst." ') Ihre Schlüsse sind daher in Jta- *) Johann Kroß in seiner BaSler - Chronick sagt: Die Griechen verblieben bey ihrem Unglauben, so daß sie keine Christen wurden. Und dieser Groß war (im Jahr 1624 .) Pfarrer zu St. Leonhard, und verwechselte die Griechen des Heidenthums mit der griechischen Kirche. 2) Die damaligen Ueberseher verdeutschten den Ausdruck reprse5entst bald durch bedeuten, bald durch bezeichnen; z. B. das heilige gemeine C-neilium) so in 24s XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. lien nicht anerkannt worden. In Frankreich aber gehören sie, thcilsweise, zum Staats- und Kirchenrechte dieses Reichs. Nicht ohne Grund drangen mehrmale im Tridentinischen Concilium, die Bevollmächtigten des Königs von Frankreich darauf, daß das Concilium genannt werde, eine Synode, die die Kirche vorstelle; aber vergeblich- Jene berühmte Dekrete wurden in der zweyten Sitzung den tL. Febr. 1452 . feyerlich kund gemacht, und lauten, wie folgt: 8scro - 8sncts 8vnoäu8 genersli8 l>s8ilien8i8 , in zpiritu rsncto legitime congrcgsts, eccleiiam militantem reprsesen- 1su8 . -. - äeclsrst, ^uoä ip8s 8scrs 8>noäu8, in 8piritu 8snc- 1o legitime congregsts genersle ooneilium lsciens, et ecele- sism militantem reprse8entsn8, p ote8tstem s Lliri8to immeäiste liabet, cui <;,iilit>et, cuju8cun^ue 8tstu8 ant äignitsti8, etsi prineipsli» exintst, obeäire tenetur in ilÜ8, c^use pertineut sä Läem et extirpstionem liseresium et 8ctii8mstum, et sä generslem rekormstionem eccle8ise l)ei, in cspite et in mem- liris. 8ecunäo äeelsrst, <;uoä i^uicun^ue, euju8cun<;ue 8ts- 1u8 vel äignitsti8, etism si prineipsli» exi»tst, <^ui msnästi», ststuti» vel oräinationibus sc prseeepti» liuju» sscrse »^noäi, et eujuscunc^ue slleriu» concilii generslis legitime congregsti', super prsemi^s!», vel sä es pertinentibu8 ksetis vel lseienäi» obeäire, contumsciter eontempaerit, niri resipuit, conäignse peense »ubjicistur, et äebite puoistur, etism sä slis juri» re- meäis et 8uli8iäis, 8i opu8 luerit, recurrenäum. Veelarst, dem heiligen Geist redlich (rechtlich) gesammet ist, mid die ganze Christenheit betütet. 2L9 n. Kap- — l43^ quoä IPSL (nämlich/ S)no6us) pro dseresium extirpLtione, et ruoruia generell reionnLlioue eeeiesiat, ii» cspite et iir inewbr!», nee irou et cooeoräia intrs LliristiLuo» procuran- Li,iis in VL8tl'i8 Ooinlniis iruiirsns." ES war größtentheilS zusammen- gelassenes, aber in den Waffen geübtes, herrenloses Gesinde!, das sich freywillig für einen oder mehrere Feld- züge einem Feldherrn unterwarf, und nach geschlossenem Stillstände oder Frieden, eine wahre Landplage für Her. ren und Unterthanen, Städte und Land wurde. Jede kriegführende Partei hatte dergleichen Banden in seinen Diensten. Der Name Armagniak wurde, wie es scheint, nach und nach zu einer allgemeinen Benennung, womit man dergleichen KriegSvölker bezeichnete. 27Z IV. Kap. 14 Z 6 — Unsre Rathsbücher enthalten darüber folgende Erzählung: „ Also ist zu wissen, daß in demselben Jahre 1^39, zwischen dem Sontage Invoenvit, das ist, der alten Faßnacht/ und dem Sontage kenüni^ers, ein großes Volk, so man nannte die Armiaken oder Schinder, in das Land zogen, und gaben sich aus (gaben vor), daß sie des Königs von Frankreich Helfer seyn sollten wider die Engellander. ') Es waren dieses Volks bey den 12000 , worunter 5 oder 6 tausend mit Kürüssen (Kü- rassen) wohl und redlich ausgerüstet waren. Dieses Volk 2) Diese Worte: „Sie gaben vor, daß sie des Königs von Frankreich Helfer seyn sollten", müssen bemerkt wer» den, weil sie vielleicht einen historischen Widerspruch aufheben. Wenn man nämlich diese Armagniaken für königliche KriegSvölker Carl desvn. angibt, und ihnen zugleich die Absicht zuschreibt, das Concilium aus einander zu treiben, so begeht man einen historischen Widerspruch , indem Carl vil. der Hauprbeschützer des ba- sclischen Conciliums war, und eben in dem vorhergehenden Jahr die berühmte i'raZM-itiHiik: 8«notion errichten ließ, kraft welcher die baselischen Dekreten, die Rechte der allgemeinen Concilien, die Freyheit der geist» liehen Wahlen, die Aufhebung der Annalen u. s. w. anerkannt wurden. Ueberdieß war Carl der vil, noch in dem Krieg wider die Engellä'nder verwickelt, und nicht im Falle seine KriegSvölker zu vertheilen. Hingegen kann bemerkt werden, daß diese Völker nach Burgund ihren Rückweg sahmen, und daß der Herzog von Burgund eigene Gesandte auf dem Concilium zu Florenz hatte, und folglich ehender für denjenigen zu halten wäre, der es versuchte, das Concilium zu Basel durch Furcht auS einander zu sprengen. III. Band. S 274 xi. Periode. Aer Abschnitt des 15teu Jahrh. zog von Lothringen heraus über die First bey Zabern in das E!saß und gegen Straßburg zu, niederlegten bey vierzig Knechte, die hinausgeloffen waren, begierigen viel Muthwillen an Priestern, Männern, Jungfern, Weibern und Kindern, schätzte» die Leute, die ste auffiengen, rissen denjenigen, die die Schätzung nicht bezahlten, die Kehle herunter, und ließen sie dann auf den Landstra. ßen liegen. Nach einem Aufenthalt von zehn Tagen in der Gegend von Straßbnrg rückten ste schnell das Land herauf, und machten bey Colmar etliche Gefangene. In der Gegend von Dammerkirch und in den Dörfern um Altkirch schlugen ste ihr Lager auf, und blieben da bis in die dritte Woche mulend und buchend. ^ Denn obfchon Theurung im Lande herrschte, so fanden ste doch Korn und andre Früchte genug; und viel mehr als die Herrschaft (Oesterreich) und ihre Amtleute selbst wußten, oder gemeynt hätten. Nachdem ste da bis Mirtenfa- ste» gelegen, brachen ste wieder auf, liefen von dem ') In einem benachbarten Dorfe, wie Beinheim erzählt, waren mehrere von diesen Armagniaken in ein HauS gekommen, wo eine Wöchnerin nebst dem Kinde in der Wiege, im Bette lag. Als sie ihnen kein Geld zu geben hatte, und diese, außer einem, ihr Glück anderswohin suchten, setzte dieser immer heftiger an die unglückliche Mutter, nahm endlich daö Kind aus der Wiege, und schmiß eS auf die Heerde weg. Allein der Mann und Vater harte sich im Haufe versteckt, und als er diese ruchlose Handlung erblickte, sprang er wüthend hervor, schlug den Schinder mit einer Axt zu Tode, und fand bey ihm vierhundert Kronen. IV. Kap. 1^36^-1439. 27L Städtlein Grandwiler weiter das Land hinunter, begierigen da viel Mutwillens an Kindern, Weibern und Männern und zogen in Burgund hinein, und wie man glaubte gegen Paris zu. Allein, fahren unsre Rathsschriften fort, zu der Zeit da sie die Schinder im Lande lagen, kam uns täglich Warnung, daß sie sich vor unsrer Stadt schlagen, ( Lager aufschlagen) wollten. Dagegen wir uns rüsteten mit Bollwerken, Büchsen und Geschütze zum Besten wir konnten, um ihnen männlich Widerstand zu thun- Sie beschrieben auch viele Herren und Städte von den Niederlanden herauf, um sie zu verstärken, doch wagte es kein Theil, daß er dem andern völlig trauete. Wir aber schrieben diese Sachen allen Eidgenossen, denen von Bern, von Zürich, von Luzern, von Sollothurn, von Freyburg im Uchtlande, von Schwitz und andern, und verkündeten ihnen solches großes Muthwillen, so jenes Volk im Eisaß begangen, und täglich noch begieng, auch wie es uns vorgekommen, und täglich vorkäme, als wenn solches gegen uns zn ziehen gedächte. Wir baten sie dabey, ein freundliches Sehen zu uns zu haben, und falls dieses Volk gegen uns zöge, und seinen Muthwillen auch gegen uns auszuüben sich unterstehen sollte, uns hülf- lich und tröstlich zu seyn. Und wiewohl wir zu der Zeit weder mit ihnen noch mit niemanden von den Eidgenossen im Bündniß waren i), so erzeigten sie sich alle doch ') Diese Worte beziehen sich nicht auf den allgemeinen ewigen Bund von i5oi ; denn der Schreiber, der diese S 2 276 XI. Periode. Aer Abschnitt des Men Jahrh. zumote tröstlich und freundlich, und sagten uns Hülfe zu, mit ganzer Macht; welches wir gegen ste niemals zu gutem vergessen sollen, noch wollen; und haben auch erkannt diese Sachen und Geschichten in dieses Buch zu setzen, zu einem ewigen Gedächtniß dieser Dinge. Als die Armiaken den Kopf gegen Burgund kehrten, und wir das jenen unsern Freunden meldeten, so empstengen sie, als das gemeiner Ruf war, bey allen Eidgenossen, ein Truren und keine Freude davon. Erzählung abfaßte, schrieb um das I. 1449 , ste bczie. Heu sich aber auf die Erneuerung des besondern Bundes mit Bern und Sollothurn vorn I. 1441. Um sich die Grausamkeit dieser Truppen leicht zu er, klären, mag folgender Bericht über das französische Fußvolk von Li'Äiitttilie (U,88I8 1>8 LourUeill) ), Abt zu Li'sntoine, dienen; „11 X svoit 1>8 1ivi!8 1ioimii88, 1 , 11,18 I,i plüpsrt Ue 8SL 8t Us coicle , mecliuii« za, »eine,,«, ectiappes Ue la ^U8tice, 8t surtout 5oics iii„tc>U88 ile I» üeur r ile Io„°8 clieveux Iie- ri88e8, li.iiker 1io8rir>Ie8, l»,it poiir ccrte 1218011 , ^us poiir 88 iri0IIt,8r ptlI8 8a>«vr>ll!88 ,1 I8U88 8I1I18I11I8. " Doch waren ste getreue Beobachter der Fastenzeiten. Königshof p. 1018 und 1019 meldet, daß sie dann Nüsse, Bohnen, Häringe aßen. Sie gaben für einen Häring 4 bis 6 Pfenninge; sie schätzten Gefangene um Häringe; einst nahmen ste eine Hcerde Schaafe weg, und lösten dann solche, ein Schaf um einen Häring. DaS stud die Folgen von Glaubenslehren, so die Ausübung der Tu- gendcn gegen den Nächsten ersetzen. V, Kap. 1436—-1^39. 277 In den I. i^36. nnd 1^37. hatten anhaltende Regen im Oberlande und in andern Gegenden/ einen großen Miswachs verursachet, da man hier noch wohlfeile Frucht hatte. Dieß machte, daß viele Kornhändler sich in unsre Stadt und Nachbarschaft begaben, und beträchtliche Parteien Korn wegführten. Als aber nachgehends die Aerndte auch im Elsaß und Burgund schlecht aus- siel, stieg der Preis des Dinkels nach und nach bis zur Erndte von l^ 39 , auf i bk. io st., 2, z, und sogar 5 ttz. Die Herrschaft Oesterreich und ihr Landvogt Marggraf Wilhelm von Hochberg, schlugen den Basiern , ohne einige Rücksicht auf das Concilium, den freyen Kauf ab, und ließen ihnen noch mit großer Mühe dasjenige verabfo.lgen, so sie bereits gekauft hatten- Daher ließ auch unser Rath in den Rathsbüchern bemerken, daß er sich dessen zu den Oestreichern nicht versehen hätte, nachdem ihnen in vergangenen Zeiten große Freundschaft in manchem Wege erzeigt worden sey. Um so empfindlicher kam ihr Betragen vor, da der Erfolg zeigte, daß der Vorrath im Lande weit größer war, als die Oestreichs vorgaben. Diese hatten nämlich zu verstehen gegeben, als wenn sie alle Kornböden und Kasten im Lande besehen lassen, und daher nicht einsehen können, wie sie für sich selbst bis an die Erndte Frucht bekämen, und doch nach der Ankunft der Armagnaken fanden diese für sich und ihre Pferde Früchte genug, und nach ihrem Wegzug verkauften die Oesterreicher mehr Korn als vorher. 27s xi. Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh- Die von Straßburg und von Schlcltstadt betrugen sich nicht nachbarlicher gegen Basel. Die Straßburger, welchen man vor kurzem mit einem Darlehn von booo si. beygespnmgen, wollten uns weder Frucht leihen, noch die Vesuchung ihres Marktes gestatten. Hingegen erlaubte der Bischof von Straßburg, Wilhelm von Dieß, eine nicht unbeträchtliche Anzahl Früchte in seines Bistums Landen zwischen Straßburg und der Mundtat zu kaufen, und auszuführen. Er hatte sich zwar mit der Ritterschaft und den Städten Straßburg und Schletstadt verabredet , Niemanden Korn aus dem Lande führen zu lassen; die höchste Noth der Basler und der Väter des Conciliums bewogen ihn aber ohne Zweifel zu einer Ausnahme. Allein, als die Ausfuhr vor ßch gehen sollte, schlugen die von Schlettstadt und von Neuburg am Rhein, die mit Korn geladenen Wagen um, und zwangen unsern Fuhrleuten das eidliche Versprechen ab, ihnen solche Früchte zuzuführen. Dieser Vorfall verursachte viele Ausgaben, Bitten und Nachwehen. Hierauf schickte der Rath Leute nach Worms, Speyer, Ulm und Nürnberg, um Früchte einzuhandeln. Zum Ankauf derselben mußte er 20,000 fl. aufnehmen. Hindernisse aller Arten wurden eingestreuet. Die Aufhebung derselben, die Frachtkosten, und vermuthlich auch der Abschlag des Preises, welcher die Nachricht von einem ankommenden Vorrath nach sich zog, hersetzten den Rath in einen Verlust von sechstausend V. Kap. 1456 -1^39. 279 Gulden. So tief empfanden die Basler diese Wunde, und die Furcht vor gänzlichem Mangel, in welcher sie einige Zeit lebten, daß es lange in Uebung blieb, jährlich bey Einführung des neuen Raths, nach abgelegtem Rathseide, ihm diese Theurung in Erinnerung zu bringen: „ Ihr werdet eingedenk seyn des großen Mangels vom J. i4,;s u. s. w." Aus diesem Uebel entstand doch ein Gutes. Man ließ ein Kornhaus (auf dem Petersplatz) zum Nutzen der Stadt und zur Beruhigung ihrer Einwohner aufführen. ') Eine ernstlichere Plage war aber noch die Pest, wel- che im Jahr 1439 wüthete. Die Rathsbücher melden, daß in unsrer Stadt, nach der gemeinen Meynung, von Ostern bis Martini, bey fünf tausend Menschen hingerafft wurden. Der Jesuit Sudanus versichert uns in seiner Lasileu, sueru, (p. 3on.), daß Gott dadurch die *) Es war -aö jetzige Zeughans. Man muß es übrigens nicht mit dem Kornhause zu Gnadenthal verwechseln. — Kornhaus ist hemzuTage bey uns das Gebäude, wo der Fruchtmarkt gehalten wird. Es werden wohl Früchte darin gelagert, aber nicht als obrigkeitlicher Verrath, sondern als partikulares Eigenthum, so am künftigen Markttage feil geboten werden soll. Die Fruchtböden, die zur Aufbewahrung eines FruchtvorrathS für das allgemeine und für die Kirchendiener, Schullehrer und Armen bestimmt sind, heißen bey uns Frucht-Schüt- tenen. Sie sind vertheilt, und stehen nicht unter einer Verwaltung und Kammer. 280 XI. Periode. 2 ter Abschnitt des i 5 ten Jahrh. Empörung des Conciliums wider den Pabst Eugen hätte rächen wollen; er vergißt aber/ daß die Pest von Italien aus herüber gekommen war/ und daß der Pabst das von ihm selbst in Ferrara eröffnete Concilium nach Florenz verlegen mußte / weil eben die Pest zu Ferrara eingerissen war. Es wurden übrigens bey uns Kreuzfahrten zur Genüge angestellt. Der Rath schoß von allen Kir. chen und Klöstern 2^ Priester aus / die eine Wahlfahrt nach unsrer Frau zu Todtmos im Schwarzwald unternahmen. Das Concilium versprach sieben Jahre Ablaß / und vierhundert Personen beyderley Geschlechts begleiteten den Zug. Nachgehends im Heumonat gieng eine Wallfahrt nach Einsiedeln im Canton Schwitz vor sich. Die Vater versprachen zehn Jahr Ablaß. Bey zehntausend Personen aus der Stadt und der Nachbarschaft giengen mit den abgeordneten Priester». Man trug ein besonderes Kreuz vor den Männern/ wie auch vor den Weibern. In Zürich empfiengen sie Geschenke, und langten den vierten Tag in Einsiedeln an, wo der Abt ihnen mit dem Hei- ligthum entgegen gieng. In allem blieben sie zehn Tage aus.— Allein, da die Hundstage eingefallen, nahm die Seuche immer mehr zu, und als sie am höchsten Grade war, starben täglich bey hundert Personen daran. So schnell traf der Todesstreich, daß man in Zeit von einigen Stunden gesund und begraben war. — Bey jeder Pfarrkirche hatte man große Gruben gemacht, worinn man die todten Körper auf einander warf. Das Sakrament und das letzte Oel kam fast nie von der Straße V. Kap. 1436 — 1 ^ 36 . 281 weg. Zu diesem traurigen Anblick gesellte sich noch das Wehklagen jeder Familie, die alle beynahe einen oder mehrere Blutsfreunde zu beweinen hatten. Um den Eindruck solcher Auftritte zu mildern, stellte der Rath eine Gewohnheit ab, die den allgemeinen Jammer noch vermehrte. Es war nämlich üblich, daß vor dem Hause, wo eine Leiche war, diejenigen, die das Leid führen sollten, oder, wie der damahlige Ausdruck lautete, die leidigen Personen, auf der Straße in ihren Trauerkleidern standen, und dort die Trauerklagen aller Leute empsiengen, welche gewöhnlich in großer Anzahl sich einstellten , und viele Zuschauer nach sich zogen. Es war, sagt das Gesetz, etwas erschrocken! ich. Daher wurde befohlen, daß diejenigen, die das Leid führten, sich sogleich in die Kirche begeben, und erst dort die Trauer- klagen annehmen, damit die Fremden nicht von hier wegzögen, und minder Grüsels dem gemeinen Volk davon zufallen möchte. Unter den an der Pest gestorbenen zählte man Ludwig Pontanus '), einen jungen gelehrten Mann von *) Ludwig PontanuS von Spoletto gebürtig, Professor in den Rechten zu Rom, starb den 11 Julii im 30 . Jahr seines Alters. Die Stärke seines Gedächtnisses wurde vorzüglich gerühmt. Er behielt alles, was er gelesen, oder gehört hatte, und bey den Verhandlungen des Con- eiln, wenn es um anzuführende Gesetze zu thun war, sagte er das ganze Gesetz auswendig her, und nicht,Iwie üblich war, nur die ersten Worte desselben. 282 XI. Periode 2ter Abschnitt des isten Jahrh. großen Fähigkeiten/ den Patriarch von Aglar den Abt von Dona aus Italien/ 26 vom Capitel zu Basel/ sehr viele Doctoren/ viele von den Hofleuten des Car- dinals von Arles/ acht Canzleyfchreiber des Conciliums/ u. s. w- Aeneas Sylvius war glücklicher; schon hatte man ihm die letzte Oelung gegeben; allein er stand wieder auf/ und wurde nachgehend-; Pabst. Indessen hatten sich nach und nach eine ziemliche Anzahl Vätcr vom Concilium entfernt. Den 27 . Julii erkannte zwar die Hir- chenversammlung einen reichen Sündenablaß für alle diejenigen/ die seit sechs Monaten dem Concilio beygewohnt/ und noch bis Mariä Heimsuchung bleiben würden; die Furcht war aber stärker als der Glaube/ und man mußte nachgeheuds eine besondere Commission/ äs stadUi- rrienro genannt/ niedersetzen/ deren Auftrag es war/ dafür zu sorgen/ daß durch den Abzug der Vater die Kirchenversammlung nicht ganz auseinander gicnge- Die Mehrheit der Vater aber blieb ihren Wichten getreu.— Insonderheit verdient der Cardinal von Arles bemerkt zu werden. Seine Freunde baten ihn zu der Zeit/ wo die Krankheit am heftigsten wüthete/ er möchte die Stadt verlassen/ indem sein Tod die Auflösung des Conciliums nach fich ziehen dürfte. Er blieb aber standhaft auf seinem Posten / und sein Beyspiel flößte den Vätern Muth ein- Uebrigens soll zur Gedächtniß dieser verheerenden Seuche/ durch Veranstaltung der Väter des Conci- 2) Beyde liegen in der Carthause vor dem Frohnaltar begrabe». V.Kap. 1^36—1439. 283 liums selber / -er sogenannte Todten - Tanz , wovon ein mehreres in der Note, gemahlt worden seyn. ') ') An einer Mauer des Kirchhofes des ehemaligen Prediger-Kloster befindet sich eine Reihe von Gemälden mit Oelfarben und in Lebensgröße , die alle , außer den zwey ersten , das Bild des Todes zeigen / der mit einer Person gleichsam den Tanz anheben will. Ueber jedem Gemälde lieöt man vier Verse, welche an die betreffende Person gerichtet worden, und unter demselben auch vier Verse, die zur Antwort dienen sollen. DaS erste Gemälde stellt eine Kanzel vor, wo ein Prediger nenn Zuhörer anredet; das zweyte ein Beinhaus, vor welchem zwey Todte eine Trommel rühren und auf Trompeten blasen. In den folgenden 36 Gemälde» steht man einen Pabst, einen Kaiser, eine Kaiserinn, einen Cardinal, einen Bischofs, einen Herzog, eine Herzogin, einen Graf, einen Abt, einen Ritter, einen Jurist, einen Rathsherrn, einen Chorherr», einen Doktor, einen Edelmann, eine Edelfrau, einen Kaufmann, eine Aebtiffin, einen Krüppel, einen Waldbruder, einen Jüngling, einen Wucherer, eine Jungfrau, einen Kiebepfeifer, einen Herold, einen Schuldheiß, einen Blntvogd, einen Narren , einen Krämer, einen Blinden, einen Juden, einen Heiden, eine Heidin, einen Koch, und einen Bauer, die alle, so gut ste können , steh vor dem Tode wehren. Die Verse find überhaupt schlecht. Nur verdienen, wegen des Wortes Ab- laß, diejenigen angeführt zu werden, die den Pabst betreffen. Der Tod sagt demselben: „ Komm heiliger Vatter, werther Mann: „ Ein Vortan; mußt ihr mit mir han: » Der Ablaß euch nicht hilft davon, » Das zweyfach Creutz und dreyfach Cron. " 28^ XI. Periode. 2ter Abschnitt des isttn Jahrh Der Pabst antwortet: „ Heilig war ich anf Erd' genannt/ ,, Ohn Gott der Höchst führt' ich mein Stand: „ Der Ablaß that mir gar wohl lohnen/ „ Nun will der Tod mein nicht verschonen. " Nach der Reformation wurde Oecolampadius auch auf dieser Mauer gemalt/ und im Jahr 1568. ließ der Rath das ganze erneuern/ welches in den Jahren 1616 und 1658. wicderhohlt wurde. Diese Gemälde sind von Mathäus Merian/ dem Kupferstecher in Kupfer gestochen/ und in Druck gegeben worden; da- rinn vermißt mau aber denOecolampadiuö / vermuth, lich auf hohen Befehl. Man hat gcmeynt/ daß der Todtentauz von Holbei» gemahlt worden sen. Allein / der Mahler/ ein hiesiger Bürger/ hat sich selber ge- nannt/ und mit seiner Frau und seinen Kindern ge- mahlt. Der Tod sagt zu ihm: „ Hans Hug Klüver/ laß mahlen stöhn/ „ Wir wollen auch jetztmal darvon. „ Dein Kunst/ Müh'/ Arbeit hilft dich nüt. „ Wann (denn) es geht dir/ wie ander Lüt/ „ Hast du schon greulich g'macht mein Leib / „ Wirst auch so gstalt mit Kind und Weib l „ Hab Gott vor Augen allezeit. „ Wirf Bensel hin samt dem Richtscheit." Der Mahler antwortet: „ . . . . Und der Tod mir mein Seel austreibt, „ Verhoff doch mein Gedächtniß bleibt / „ So lang man dieß Werk haltet schön. ,, Behüt euch Gott/ ich fahr davon. „ Und ihr / meine Gesellen nun; „ Wölken mir bald nachfolgen thun." 285 VI. Kap. 1-iZS. Uebrigens sagt FLißli in seinem Künstler-Lexikon ( r. u. x. 46.), daß der Sohn des Klaubers diese Gemälde A.° 1 Z 20 . wieder erneuerte, und beruft sich auf Leu, der nicht einem Sohn, sondern einem Hans Hago, im 1.152S gedachte Erneuerung zuschreibt. Der Professor Beck, der in seinen Anmerkungen zum Wurfteisen bemerkt, daß der Todremanz vor des HolbeinS Zeiten da gewesen, und selbst seinen Mahler anzeigt, sagt doch, daß Hans Hug Klauber im Jahr 1568. gelebt habe, und vielleicht ein Lehrjiinger de§ Holbeins gewesen sey, welches alles dunkel und widersprechend ist. Sechstes Kapitel- Pichst Felix der V. wird zu Basel erwählt. 1-4 3 9. Kurz nach der Eröfnung des Conciliums im Jahr i4zi., und ehe man sich's versah, kamen Briefe voit Rom, vermöge deren das Concilium zu Basel aufgehoben , und statt desselben ein andres zu Bononien gehalten werden sollte. Eugenius der IV. war in eben diesem Jahr Pabst geworden, und hatte andre Grundsätze, als die seines Vorfahren. Da diese Rede auferstanden, melden unsre Rathsschriften, wurden Meister und Rath einhellig zu Rathe, daß sie ein und zwanzig Bothen der vornehmsten ^ aus ihnen selbst in das Conci- Wenn der Rath in seinen zwey Abtheilungen vollzählig war, zählte er 86 Mitglieder. 2s6 Xi.Periode. sterAbschnitt deö iLtm Jahrh. lii Congregation zu St. Leonhard senden, und die Prä» taten stärken und anr',?rc?-c,r wollten, daß ste um solche Mere (Nachricht) nicht erschrecken, noch weichen wollten. Denn womit ihnen Meister und Rath hülflich und förderlich seyn möchten, wider man- niglich der ste ohne Recht betreiben wollte, dessen ') wollten sie (die Rache) willig und gehorsam sey», nach Gebothe ihres gnädigste» Herren, des römischen Königs. -) Und nachdem solches geschah, nahmen es die Prälaten zu gar gutem Dank; und waren ste zumal froh, als sie sprachen." Auf Anrath des Kaisers, der von Parma aus, den ersten April 1432 , an das Concilium schrieb, und sein Schreiben durch Niklaus Schaulitz von Straßburg und Hemman Offenburg von hier überbringen ließ, citirten die Väter den Pabst auf dem Concilium selber zu erscheinen; der Kaiser schrieb auch an den Pabst, und meldete ihm unter andern,, daß das Heil und die Hofnung Aller auf den, Concilium von Basel ruheten. ^) Den 29. April ergieng die erste Citation, welche an der Münster-Kirche angeschlagen wurde. Eu- genius schickte Gesandte nach Basel, um sich zu rechtfertigen. Die Rechtfertigung war aber eine neue Beleidi- ') Dessen, das ist, des behiilflich und befnrder- lich seyn. °) Ein Wink für die Zukunft. ?) In HU 0 6oncilic> omnis salus et SPSS oninium oon- sirtit. VI. Kap 1436 — 1439. 287 gung; denn sie behauptete , daß wenn auch die ganze Welt von einer Meinung/ und der Pabst von einer andern Meinung wäre, so müßte man doch zu des Pabstes Gutdünken übertreten. Daher auch in der sechsten Sitzung/ am 6. Septb. 1432, das Concilium den Eugen in eontuinaeiam verfallie. Die Promotoren erhoben die Klage wider ihn; auf Befehl des Präsidenten bestiegen zwey Bischöfe ( von ?eri§ueux und Negcnsburq ) die Staffeln des Altars im Münster, und rieben dreymal aus: „Ist Jemand hier, anstatt des Pabstes Eugen IV; welcher als ein hartnäckiger angeklagt wird, der erscheine hier vor der Session. " Diese Worte wie- derhohlten sie dreymal auf dem großen Münsterplatz vor der großen Kirchthüre- Allein zu Anfang des Jahres 1434. schien der Streit beygelegt zu seyn. Nach oft erneuerten Citationen, und wegen der Dazwischenkunft -es Kaisers, und des von Seiten des Raths zu Basel erhaltenen Aufschubes, ungeachtet der ausgeschickten Bullen des Pabstes, der unter anderm in einer derselben die Väter des Conciliums mit Heuschrecken ohne Haupt verglich, entschloß sich dieser am L. Decemb. 1433. die Kirchenversammlung zu bestätigen, die Aufhebungsbullen zu widerrufen, und vier Legaten als Mitpräsidenten des Conciliums abzuordnen. In der I7ten Session, am 16. April 1434., wo der Kaiser selber erschien, und sich auf einem Sessel zu allen Mitgliedernder Deputationen herumtragen ließ, um gleichsam die Begnadigung des Pabstes zu erhalten, wurde diesem das Vergangene verziehen, und 288 XI. Periode 2 ter Abschnitt des isteriJahrb. die verdiente Buße nachgelassen. Allein die Eintracht war von keiner langer Dauer. Der Pabst handelte bald wider die bereits ergangenen Decreten des Conciliums. Einige Jahre vergangen niit Vorstellungen und Gegenvorstellungen. Den 3i. Juli 1 ^ 37 . ließ aber das Concilium ein ernstliches Deeret wider Engen ausgehen, und gab ihm 60 Tage zu seiner Verantwortung. Die unterm 18 . September ertheilte Antwort war, Aufhebung des hiesigen Conciliums, und Ausschreibung eines andern nach Ferrara, so auch wirklich den io. Jenner 1438. eröf. net wurde. Jetzt gieng der Kirchenkrieg von neuem, und erst mit rechtem Ernst an. Zwey Concilien standen der Christenheit vor; beyde mit pabstlicher Einwilligung zusammenberufen, beyde im Namen Gottes versammelt, beyde voll Vertrauen auf die Eingebungen des heiligen Geistes. Die Vater zu Basel hatten die Ausschreibungsbulle des Conciliums von Ferrara für nichtig erklärt.— Der Pabst befahl hierauf dem Rath zu Basel, die Väter aus der Stadt weg zu treiben, und ihnen kein Geleit zu geben, sonst wolle er die Rathe in den Bann thun, und die Stadt selbst mit Interdikt belegen; er verboth auch Lebensmittel in die Stadt zu bringen, und falls es geschehen sollte, erlaubte er jedermann die Hand darüber zu schlagen. Der bisherige Prästdent, Cardinal Julianus St. Angeli, nebst vier andern, verließen den 9. Jenner l-i38. das Concilium. Letzteres erwählte an seine Stelle den Cardinal Ludwig von Arles, und erkannte in aller Form den 2^. Jenner die Stillstellung des Pabstcs, der hingegen VI. Kap. 1436 — 1439 289 hingegen den 25. Februar auf dem Concilium zu Fer- rara die Vater des baselischen Conciliums excommuni- ciren ließ. Dabey blieb es über ein Jahr lang. Zwey Reichstäge zogen die Folgen solcher Auftritte in reife Berathung. Gesandte des Kaisers Albrecht II, und der Churfürsten versuchten es in Baftl, aber vergeblich, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Das Reichs-Con- vent zu Mainz, im März 1439, entschloß sich, mit einigem Vorbehalte, und mit Ausnahme der Stikstellung des Pabstes, die Decreten des baselischen Conciliums anzunehmen. Nun schickten sich die Väter zu Basel zur Absetzung des Pabstes an. Eine der zu erörternden Vorfragen veranlaßte aber einen heftigen Streit. Es war nämlich darum zu thun, ob man den Pabst Eugen lediglich für einen Ketzer, oder auch zugleich für einen wieder Abgefallenen i) erklären sollte. Der Schluß fiel etwas milder aus, und nannte den Pabst einen Gefallenen. °) Dennoch, als derselbe abgelesen werden sollte, erhoben die Väter, die es mit dem Pabst noch hielten, ein solches Geschrey, daß der Patriarch von Aglar, ein ge- bohrner Herzog von Teck, ihnen zurief : »Ihr kennet » der Teutschen Sitten nicht; wenn ihr durch diesen „ Weg aus wollet, so wird man mit unzerschlagenenKö- ,» pfen nicht aus dem Lande kommen." Erwünscht war der Anlaß über Brechung des sichern Geleits zu klagen. Auch traten die päbstlichgesinnten aus ihren Plätzen her- krplgxsvi?. T III. Band. 390 xi.Periode. Aer Abschnitt des iZten Jahrh. vor, und riefen laut : „Es werde ihnen die Freyheit „ genommen! Was wolle der Patriarch mit zerschlage» » nen Köpfen drohen?" — Hierauf begehrten sie vom Statthalter des Schirmherr» und von den anwesenden Deputirten des Raths zu wissen : „ ob man dem Conci- lio Freyheit und Geleit halten wolle?" Und als die Rathe nun durch ein Zeichen oder Wink, dem Statthalter eine bejahende Antwort zu verstehen gaben, ließ dieser durch einen Dollmetscher unverbrüchliche Handha» düng des kaiserlichen Geleits zusagen, wie auch den Patriarch bitten, seine Reden zu widerrufen, und sich dergleichen künftig zu enthalten. Der Patriarch bat um Verzeihung, und deutete die gefallenen Drohworte auf einen zu besorgenden Aufstand der Laie» wider die Geistliche». Allein, da man nun zur Ablesung des angeführten Schlusses von neuem schreiten wollte, brach die eu- genianische Partei in ein noch wilderes Geschrey aus. Sie behauptete, daß die Mehrheit der Prälaten mehr gelten solle, als die Mehrheit der übrigen Väter, die entweder nur Gewaltträger, oder wenigstens keine Prälaten wären. Die Verwirrung stieg auf das höchste.— Keiner behielt seinen Platz. Die päbstlich Gesinnten liefen zum Erzbifchof von Palermo, ihrem Anführer- Die übrigen zum Cardinal Erzbischof von Arles,' welchen sie beschuldigten, daß er schlafe, daß er sich fürchte, daß er nicht bey Sinnen sey. Weit aber davon entfernt, daß er geschlafen hätte, wußte er durch kluge Gegenwart des Geistes nicht nur Gehör von allen zu erhal- vr. Kap. i4Z6 —143^ 291 len , sondern auch die Schlußpunkte vernehmlich abzu- lesen / wider deren Ablesung sich die Gegenpartei so sehr gesträubt hatte- Er sagte nämlich : „Ich habe Schreiben aus Frankreich bekommen, welche merkwürdige Nachrichten enthalten; ich will euch solche mittheilen, wenn ihr nur horchen wollet-" Diese unerwartete Anzeige brachte allgemeines Stillschweigen zuwege, um so vielmehr , da sein vorheriges Zaudern ihm von gegnerischer Seite her einiges Zutrauen verschaffte- Nun fuhr er fort, und nach einer vorausgeschickten Erzählung, las er mit vernehmlicher Stimme, im Namen Gott -es Vaters, des Sohns und des heiligen Geistes, die gutvefundenen Sätze, und hob sogleich die Sitzung auf. Einst versuchten einige von der eugenianischen Partei den Rath zu Basel auf ihre Seite zu bringen, indem sie ihn baten, er möchte -och zur Vermeidung einer Kirchentrennung alles mögliche vorkehren. — Der Rath antwortete aber : „Dieß gehöre nicht vor ihn; wenn Gefahr vorhanden sey, müsse man es nicht dem Rathe sondern dem Concilio eröffnen, dessen weise Väter wohl wüßten, was der Glaube erfordere, oder nicht; denn dem Rath käme nichts anders zu, als daß er das Concilium beschirme, und der Stadt öffentliches Geleit handhabe." Endlich wurde zur Absetzung des Pabstes geschritten. Sie geschah den 25. Junii 1 ^ 39 ., in einer allgemeinen Sitzung von ungefähr dreyhundert Vätern. Das T 2 2S2 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. Concilium sprach alle Christen des Eides gegen Eugen den I I". los, ließ das gefällte Urtheil allen Fürsten und Sraatcn kundmachen, und stellte die Wahl eines Papstes auf zwey Monate aus, welche aber, theils wegen der Pest, theils wegen andern Ursachen, erst im Oktober vorgenommen werden konnte. — Indessen eröfnete Eugen, am September, das Concilium zu Florenz, auf welchem die Väter zu Basel für Ketzer und Schismatiker erklärt wurden. Diese ließen sich wenig dadurch abschrecken. Sie erwählten im folgenden Monat drey aus ihrem Mittel, welche den Auftrag bekamen, noch 29 Väter zu ernennen , ihre Namen aber erst am Tage vor dem Eingang in das Wahlhaus oder Conclav bekannt zu machen. Das sollten die Kiefer des neuen Pabstes abgeben. Die drey ersten waren: Thomas Abt, von Dondraina, ein Schottlander, Johann von Segovia in Spanien '), und Thomas äe Ec>reeUi 8 , Domherr zu Amiens in Frankreich , zu welchen ein vierter noch gezogen wurde, Christian von Königgratz, Probst zu Brunn in Mähren— Der Erzpriester Wilhelm von Metz hatte diese Wahlart und die drey ersten Wahlmänner vorgeschlagen. Der ihnen gegebene Ei- ging lediglich dahin, daß sie taugliche und gottesfürchtige Personen, in gleicher Anzahl, *) Von diesem Johann von Segovia, rührt das Werk, tttstoriL coiicim, her, worüber im letzten Capitel dieser Periode das weitere ausführlich vorkommen wird. 293 VI- Kap. 1^36— 1439. aus jeder Nation zu Kiefern erwählen würden. Vorher hielten sie besondere Unterredungen, um sich über die Gesinnungen und den Credit oder Ansehen ihrer Landsleute bey ihnen zu erkundigen. Viele'begaben sich auch zu ihnen, um ihre Freunde zu empfehlen, oder wohl auch die Mitwerber anzuschwärzen. Sie hörten alles sorgfältig an, und erwogen die verschiedenen gefallenen Berichte, um sich darnach richten zu können. Es wird bemerkt, daß nicht nur die Neugierde außerordentlich groß gewesen sey, um den Ausgang dieser Wahl zu vernehmen, sondern auch -aß viele, in der zuversichtlichen Erwartung ihrer Ernennung, schon Voranstalte» gemacht, ihre Feyertagskleidung angelegt, etliche Diener mehr angenommen, und ihre Wohnungen sogar andern überlassen oder empfohlen hätten- Den 2ssten Oktober schritten die vier obigen in der Baarfüßerkirche zur Ernennung ihrer Mitkteser. Ihre Wahl siel auf 12 Bischöfe, worunter der Cardinal und Präsident, Ludwig Erzbischof zu Arles, einer war, da ohnehin das Concilium ihn schon zum voraus dazu ernannt hatte; ferner auf 7 Aebte, 5 Theologen und 9 Doktoren. Es waren in allem acht von jeder Nation, nämlich von Jtaliänern, Franzosen, Teutschen und Spaniern. Die Engettänder waren damals abwesend. Unter den Deutschen findet man den Bischof von Basel, den Abt vou Lützel, Basler Bistums, und Doktor Weiler von Basel, einzigen Sohn des bekannten Ammeister Weiler. Außer den Kie' fern wurden auch die Amtleute des Lonclavs/ als einen Vier- 29^ xi. Periode- 2 ter Abschnitt des i5ten Jahrh. kammerer, 8 Hüter, 2 Ceremonienmeister, 2 Promo- ttren, Fiscal u- s. w. ernannt. Als nun alle diese Wah. len vorbey waren, wurden sie den folgenden Tag (29. Oktober) in einer allgemeinen Sitzung des Conciliums den Vatern, nach einigen vorausgeschickten Bemerkungen zum Trost derjenigen, die Übergängen wurden, angezeigt. Am zo. Oktober eröffnete man das Conclav, oder den Ort, wo die Pabstwahl vorgenommen werden sollte- Dazu hatte man das Haus zur Mücke, jetzt die Bibliothek, eingerichtet. Jeder Kiefer hatte darin eine besondere kleine Kammer. Alle Fenster waren zugemacht, und nur einige Luftlöcher gelassen worden, also, daß die Kiefer eine so feuchte und ungesunde Luft athmeten, daß sse Husten und Schnuppen bald davon erholten. Zudem waren die Kammern so klein, daß kaum ein kleines Bett und ein Tisch darin Raum hatten. Vor der Eröfnung des Conclavs wurde im Mün- ster ein hohes Amt und eine Predigt, in Gegenwart des ganzen Raths und einer großen Menge Zuhörer gehalten. Der Cardinal Erzbischof von Arles reichte das Sakrament den übrigen Kiefern, und redete sie mit ernstlicher Ermahnung an. Nach abgelegtem Wahleide zog man nach dem Wahlhause. Das Münster war von bewafn.eten Bürgern umgeben, und der Münsterplatz bis an die Mücke mit zwey Reihen von Bürgern in ihrem Harnisch besetzt. Knaben in weißen Ueberröcken hoben den Zug an, dann folgte ein Theil der hiesigen Geist- VI. Kap. 1^36—1^39. 295 lichkeit, die Einverleibten des Conciliums mit den Gesandten in langen Kleidern, ein andrer Theil der hiesigen Geistlichkeit mit dem Heiligthum, der Bischof von Lausanne mit einem silbernen Kreutz und vier Geistlichen, der Cardinal Erzbischof von Arles, der dem Volke den Segen sprach, endlich die Bischöfe und Aebte des Conciliums in ihren Amtskleidern. Nachdem die Vater sich in das Conclav, und die ihnen durch das Loos angewiesenen Kammern ^ mit ihren Bedienten begeben, und es Nacht geworden, kam der Schirmherr mit einigen Räthen, und als diese alles in gehöriger Ordnung gefunden, wurden um 9 Uhr die Thüren verriegelt, die Ketten vorgezogen, und bewaffnete Leute zur Wacht hingestellt. Sieben und achtzig Personen befanden sich auf diese Art sechs Tage lang eingesperrt. Mit der größten Behutsamkeit wurde ihnen durch eine angebrachte kleine Thüre, zweymal des Tages Essen und Trank gebracht, und zwar nur von einer Gattung, als einerley Fisch, oder einerley Fleisch. Bey der ersten Stimmensammlung erhielt der ehemalige Herzog Amadeus von Savoyen, damals Decanus der St. Mauritz Ritter zu St- Ripailles am Genfer- See 16 Stimmen. Hierauf hielten die Kiefer Rath i) Die Basier bemerkten, daß ihr Mitbürger Dokter Weiler die erste Kammer durch das Loos erhielt. ») Vom Wohlleben in dieser Abtey ist die sprichwörtliche Redensart,Mrs ripsiiies, in Frankreich entstanden. Da- heißt, sich im Essen, Trinken und andern» wohl seyn lassen, alles vollauf zu genießen haben. 296 xi.Periode. 2 ter Abschnitt dessen Jahrh. über die vorgeschlagenen Competenten, und der Umstand, daß der Herzog von Savoyen das Fürstenthum aufgegeben hatte, um ein andächtiges Klosterleben zu führen, verschalte ihm in den folgenden Stimmensammlun- gen immer mehr Stimmen, also, daß er den L. November mehr als die erforderlichen zwey Drittel, näm- llch 26 Stimmen bekam- Vermuthlich trug übrigens auch der Umstand zu seiner Beförderung bey , -aß er ein an fich mächtiger und reicher, auch mit den vornehmsten Fürstenfamilien verwandter Herr war. Hierauf berief man etliche Notarien und Zeugen hinein, und es wurde eine Urkunde über die Wahl abgefaßt. Nachdem dieses ausgerichtet, und die Zeugen wieder Hinausgelassen, wurden die Fenster um 1 Uhr angefallen, die Läden mit Axen aufgehauen, dem Volk ein stlbcrnes Kreutz herabgezeigt, und durch den hervor- getretenen Cardinal die Erwählung des Amadeus kund gemacht. Die Kiefer wurden durch die übrigen Väter in feyer- lichem Anzug abgehohlt, und Lobgesänge ertönten im Münster. Ohne Zeitverlust begab fich eine Deputation nach Ripailles. Der Cardinal war an der Spitze derselben, und verschiedene ansehnliche Räthe dienten ihr zur Begleitung. Der Herzog nahm unter dem Namen, von Felix dem V., den Antrag an, und den 26 . Febr. i-L 4 o., nach der Rückkunft der Abgeordneten, wurde der ganzen Christenheit befohlen, ihm als dem einzigen und «ngezweifelten Pavst zu gehorchen. Am Johanniö 22 ? Vi. Kap- iE— des Täufers Tag kam er/ um seiner Krönung und Wei- hung willen, nach Basel mit einem zahlreichen Gefolge. Er hatte seinen jüngern Sohn bey sich. Er wurde zu Balstall/ dann zu Liestal und endlich am Cäppelein vor dem Aeschemer Thor, wohin die Väter ihm entgegengegangen waren, feyerlich empfangen. Der Eintritt ge- schah durch die Vorstadt, die Spießgasse, die Gerbergasse, den Kornmarkt, die Wienhards oder Huthgasse, die Krämergasse, den Fischmarkt, die Eisengasse, die Freye- straße, und den Spittalsprung hinauf bis an die Münsterkirche. Der Zug dauerte von 2 Uhr Nachmittag bis um fünfe- Die Väter, die Geistlichkeit, die Klosterleute und die Zünfte mit ihren Stangenkerzen, giengen vor dem neuen Pabst. Sein Pferd führten beym Zaum der regierende Bürgermeister, Arnold von Barenfels, und ein Rathsherr von Rittern. Den Himmel, unter welchem er ritt, hielten vier Rathsherren von Achtbürgern. Er bezog den Hof hinter Ramstein. Am 23. IM kam sein ältester Sohn Ludwig an. Die Anzahl seiner und des Pabstes Pferde belief sich auf viertausend. Von allen Orten her liefen Fremde herbey, unter welchen sich auch Gesandte von Bern, Freyburg, Sollothurn, Straßburg, u. s- w. befanden. ') ') So drückt sich ferner das Concilium-Buch unsers Archivs (r>. 104.) aus r Darnach morgen sandte man ihm wohl 12 der Räthe. Man bath Meister Hans Wiler, Dechant des hohen Stifts, das Wort zu führen. Er that eine hübsche Lobrede vor seiner Heiligkeit. — Item, 295 XI. Periode. 2 ter Abchsnitt des i sten Jahrh. Die Krönung geschah den 24 . Iulii auf -em Münsterplatz. Der Rath hatte tausend bewaffnete Männer angeordnet. Bey fünfzig taufend Zuschauer füllten den Platz, die Fenster, die Dächer, die Bäume an. Auf einer vor der Kirche errichteten mit einem Altar und Tapeten; rr Beschirmung versehenen Bühne, stand mit das Pferd, darauf er hinein ritt, sollte der Stadt seun, wie eS auch angenommen wnrde. Dasselbe schenkte man seiner Heiligkeit wieder, wofür der Pabst dem Knecht des Bürgermeisters 8 fi. schenkte. So trug der Bürgermeister einen übergoldeten Stouff, woran dcs Pabstcs Zeichen war an einem silbernen Fähnlein gemacht. Ko- stete 102 ft. 19 ß. Wurde dem Pabst geschenkt. Item, wurden ihm geschenkt 16 halbe Fuder Wein, und seinem Sohn 4 halbe Fuder; die kosteten 150^. ohne die Fässer. Item, so schenkte man ihm 60 Vzl. Haber und dem jungen Herrn, seinem Sohn 30 Vzl. Da kostete jede Vierzel 30 ß., that in einer Summe k35 kl. — Item, so wurde ein Stou bhulc gemacht, darunter seine Heiligkeit hereingeführt worden. Dazu kamen zwey golbcne Tücher, und zu den Oextern, zu Ring um, mit seidenen Fransen und mit Lappen, daran seiner Heiligkeit Wappen; die zwey Schlüssel an dem andern, und an dem dritten das Zeichen der Stadt, herrlich gemahlt waren, zu Ringe um. Diese Stoubhulc kostete 83 7 ß. — Item, L Ä. 5 ß. um Tortschen vor unsers Herrn Fronleichnam zu tragen. Summa LiL kl. 18 ß. 1 3 H. — Item, dem Herzog von Savoyen, der darnach kam, wurde geschenkct, 6 halbe Fuder Wein, weiß und roch; 30 Vzl. Haber und.6 Salmen. " VI. Kap. 14Z6 —14Z9. 2SS einem Gefolg von zweytausend Geistlichen und Herren der Pabst. Er las selber eine Messe. Sein älterer Sohn opferte ihm ein goldenes Brodt, sein zweyter Sohn ein silbernes/ der Graf von Thierstein ein goldenes Faß mit Wein / und der Marggraf von Röteln ein silbernes. — Nach verrichtetem Hochamte wurde er geweihet/ und-er Präsident des Conciliums/ der Cardinal Erzbischof von Arles / setzte ihm eine Insel / wie auch eine dreyfache / mit viel Edelsteinen besetzte Krone auf/ die dreyßig tausend Gulden geschätzt wurde. Hierauf rief ihm das Volk Vivat kapa! zu / und er ließ unter dasselbe Geld austheilen/ indem er den Segen sprach, und vollkommenen Ablaß denjenigen gab / die dieser Messe beywohnten. Eine Wttagsmahlzeit im Dominicaner oder Prediger Kloster/ dessen Schlüssel ihm vorher überreicht wurden/ krönte diese feyerliche Handlung. Den 4. Äugst (1440) erkannte das Concilium, daß Felix der V., fünf Jahre lang, den fünften Pfenning, und in den fünf darauf folgenden Jahren, den zehnten Pfenning der. jährlichen Einkünfte aller erledigten geistlichen Würden, Prebenden und Benestcien zu beziehen haben sollte. Im Oktobermonat erwählte er 2 Z Cardinäle. Sonst waren seine Verrichtungen in Basel von weniger Erheblichkeit. Er machte und segnete ^Znus vei, er trug am Frohnleichnamstag (i44i) das Sakrament durch die Stadt herum, er stiftete das Maria Heimsu- chungs Fest (i. Julti i44i.), er verehrte (14^2) -er Münster-Kirche eine über 7o Zentner schwere Glocke, die 300 xi. Periode. 2ter Abschnitt des loten Jahrh. noch heut zu Tage die Pabstglocke genannt wird. Das wichtigste, so er bey uns ausrichtete, war die von ihm ins Werk gebrachte Reformation des Barfüßer Klosters, in welchem alle Disciplin verschwunden war. Den 11. November 1442 . kam Kaiser Friedrich mit einem zahlreichen Gefolge nach Bafel. Der Bischof samt der Geistlichkeit empsteng ihn vor dem Spahlenthor mit dem Heiligthum. Er stieg bey Hemman Offenburg ab, und gieng zum Pabst Felix, bog seine Knie, und küßte ihm die Haud. Dagegen umarmte -ihn der Pabst, und beyde hatten bey anderthalb Stunden eine geheime Unterredung mit einander. Hicher gehört folgende Erzählung. Als sich viele weigerten, den Felix für einen Pabst zu erkennen, so soll er dem Friedrich von Oesterreich-, ehe er Kaiser wurde, seine Tochter, die jung und schön war, mit einem Heyrathgut von 200,000 Gulden angetragen haben, wenn er ihn einen Nachfolger Petri'nennen wollte. Friedrich soll seinen Hofleuten naclMhends gesagt haben : „ Andre pflegen ihre bischöflichen Würden zu verkaufen/ dieser aber möchte gern die seinige--kau- fen, wenn er einen Verkäufer fände. " Kur; nach der Abreise des Kaisers, am 1 7 . November verreißte der Pabst von hier weg. Er nahm vier Cardinäle mit steh , und ließ die übrigen in Basel zu- rück. Indessen hatte der Pabst Eugen auf dem Concilium zu Florenz, den 2z. März 1^40, Felix den V-, für einen Gegenpabst, Ketzer und Schismatiker, wie auch 301 VIl. Kap. 1441 —1442. alle seine Anhänger für Hochverrather erklärt. Es ist übrigens bekannt/ daß Eugen den 23. Februar 1447. mit Tode abgieng/ und daß ihm zu Rom Nicolaus der V., zum Nachfolger gegeben wurde / mit welchem Felix der V., sich dahin gütlich verglich / daß er den 9. April 1449. das Pabstthum freywilltg niederlegte. Siebentes Kapitel Bund mit Bern und Sollothurn. Friedrich IH. zu Bafel. 1 441 — 1442. Der im Jahr i4oo mit Bern und Sollothurn geschlossene Bund war im Jahr 1420. zu Ende gegangen/ und aus Ursache»/ welche die Geschichte mit Stillschweigen übergeht/ nicht erneuert worden. Es möge seyn, daß die Basler durch den Einsiuß des Adels sich nicht darum bewarben, oder daß man beyderseits rathsam fand, das Mißtrauen Oestreichs nicht rege zu machen. Kurz nach der Erhebung Friedrich des III./ Herzogs von Oesterreich auf den deutschen Thron ( 2 . Februar i44o) wurde die Erneuerung jenes Bundes betrieben, und auf den Sontag der alten Faßnacht i44i. öffentlich zu Basel auf einer Bühne vor dem Rathhause beschworen, indem am gleichen Tage zu Bern und Sollothurn ein glei. ches gegen die baselischen Gesandten zu Handen ihrer 3v2 xi. Periode- 2ter Abschnitt des i§ter> Jahrh. Herrn eidlich zugesichert ward Ob es in Rücksicht der gegen die Eidgenossen hegenden Grundsätze des Kaisers, oder in Rücksicht der zu befürchtenden Folgen der Kir- chentremimig geschah, läßt sich gleichfalls nicht bestimmt entscheiden. Der Bundesbrtef wurde den 2 . März 1^1. ausgefertigt, niit dem Sekret-Jnsiegel beurkundet, und von nächstkünftiger Ostern angerechnet, auf zwanzig Jahre gerichtet. Der in demselben angeführte Hauptzweck war, Frieden und Schirm beydcrseitigcn Landen und Leuten zu vcrschaf- feri. Die Bundesgenossen versprachen auf eigene Kosten, und in einem Bezirk von vier Meilen weit und breit ausser- halb der drey Städte Gebiethe und innerhalb, nach ihrem besten Vermögen, so fern Leib und Gut gelangen mögen, wider- gegen - und auf alle diejenigen, einander behalfen und berathen zu seyn, welche sie und die Ihrigen an Leib, Ehre, Gut, Freyheiten und hergebrachten guten Gewohnheiten, schädigen, kränken und mit Unlust angreifen wär- den, und zwar für so lange bis solches würde gebessert und wiedergethan (vergütet) worden seyn. — Sollte eine dieser Städte belagert werden, so wollen die übrigen, so bald sie es vernehmen, ohne Verzug zur Entsetzung derselben herbey eilen. Sollte eine dieser Städte nothwendig finden, mit Macht auszuziehen, und eine feindliche Stadt, Burg oder Schloß im dem abgedachten Ziele von vier Meilen zu belagern, oder zu besetzen, so wird sie indieNaths- versammlungen der übrigen Städte eine ehrbare Botschaft senden, um die Ursachen davon zu eröfnen, und guten Rath zu verlangen; dennoch aber, wenn sie diese Städte mahnen würde, so sollen diese zu Hülfe beyspringen, wie auch wenn Kap. 14-jt — 1^42. 30Z sie unangefragt zur Nothwehre oder zu frischer That auöge- zogen wäre. Frieden soll ohne Willen der verbündeten Städte nicht geschlossen werden. Was sie gemeinschaftlich erobern, das ist, wenn ihre Panner im Felde sind, das soll zerstört werden, damit man daraus nicht mehr beschädigt werde. Oder wenn man es besser findet, wird die Hälfte dem Theil zugehören, der die Manung gethan, die Besetzung vorgenommen, und alle Kosten mit Zeug und Werkleuten bezahlt, und die andre Hälfte den zwey andern Städten zu Theile werden. Gefangene wird die mahnende Stadt behalten , und nicht ohne Willen der andern loslassen. Die drey Städte werden die Schätzung oder Ranzion bestimmen, und die Hälfte davon soll nach Abzug der Atzung der mahnenden Stadt überlassen werden. Vor allen Übeln Folgen , die aus dergleichen Gefangennehmungen entstehen sollten, werden die Städte sich Wechselsweise sicher stellen. — Keine Stadt soll die andere übergreifen, sondern ihre habenden Forderungen durch eine Satzung und Obmann entscheiden lassen. Der Obmann und die vier Schiedslente sollen sich zu Balstal versammeln. Den Obman wird die ansprechende Stadt aus dem Rath der beklagten Stadt nehmen. Sind die Meynungen der Schiedsmänner gleich getheilt, so werden sie ihre Meynungen dem Obmann schriftlich zustellen, der dann die Sache überlegen, und in einem Monath das Urtheil fällen wird. Die Angehörigen einer jeden Stadt sotten gehalten seyn, bey Kundschaften für die andre Stadt, oder die ihrigen, Zeugniß abzulegen, und indessen ihres Eides gegen ihre Obern entlassen seyn. ^ Ferner versprechen die Bundsgenossen, daß kein Theil den andern vor fremde Gerichte ziehen, noch denselben pfänden, sondern an dem Orte, wo der Schuldner gesessen/ st) Eine merkwürdige Stelle. 20^ xi.Periode. 2ter Abschnitt des issten Jahrh. Recht suchen und nehmen werde. Der Ansprecher mag das Recht zu Basel fordern vor Rathe oder Gerichte u. s. w. — Doch nahmen sie Ee (Ehesachen) und Ofrenwucher aus. Auch setzten sie wegen der geistlichen Gerichte folgendes fest : » Wäre daß die Pfaffheit der kontrahirenden Theile jemanden mit geistlichen Gerichten bekümmern wollte , um Sachen die weltlich wären, und ein Theil es dem andern meldete, um mit ihren untergesessenen Priestern oder Geistli- chen zu reden, damit sie davon abständen, so soll dieser Theil eS thun und gütlich bitten, und wenn eS nicht verfängt, we. der Beystand noch Hülfe thun. " Die von Basel behielten das römische Reich, den Bischof und sein Gotteshaus vor. Dieser Bund erweckte bey -er Herrschaft Oesterreich großen Unwillen. Sie klagte, daß die Basier sich wider Recht und wider den Inhalt der goldenen Bulle ^ mir den Eidgenos. sen verbunden, und dieselben als Feinde der Herrschaft Oesterreich in ihrem Frevel gestärkt hätten. Basel antwortete : Sie sey eine freye Stadt, und habe allezeit Macht gehabt, sich um redlicher Ursachen willen, die sie ihr nützlich zu seyn getrauete, mit Fürsten, Herren und Städten, insonderheit, da es mit Vorbehalt des Reichs geschehe, zu verbinden. Sie hätten daran wider die goldene Bulle nicht gehandelt, auch Niemanden darum Rechenschaft i) ^ureL Lulla, c»p. XV. cke conspir,t!o»ibu» (in SchlliaU- ßeUs corpore juris publlci) H. i. „ I)ete8tsn6as... coo- spiratioues et cooveoticulo seu cnIIiALliones illicitss, in civttstiliu» et extr-i, et toter civilstem et civitutem. reprvdLMo«, ügnuiLinus, et ex certs »cielltis irritsmu»." VII. Kap. 1^1 — 14^2 cheNschaft zu geben. ^) Dessen ungeachtet blieb der gefaßte Unwille, und der österreichische Adel ließ steh oft vernehmen: ,, Wenn steh die Basier der Schweißer müßigten, wollten fie ihre gute Freunde seyn und bleiben? Im folgenden Jahre 1442., am i t. November, wie bereits im vorigen Kapitel gemeldet, kam der Kaiser Friedrich III. zu Basel an. Kurz vorher hatte er zu Aachen, am Tage seiner Krönung (17. Brachmonat) einen für die Schweißer höchst bedenklichen Bund mit Zürich geschlossen. In Basel hielt er steh sechs Tüge auf- Er hatte den Herzog Wilhelm von Braunschweig, den Grafen von Genevois, des Pabstes einten Sohn, und viele Herren mit fich gebracht. Als Friedrich noch zu Basel war, erzeigte er stch sehr gnädig gegen den Bischof. Nicht nur verlieh er ihm gewohntermaßen die Reichs Regalien, sondern er ertheilte ihm noch zwey besondere Urkunden- In der ersten nahm er den Bischof in seinen besondern Schuß und Schirm auf, ernannte ihn zu seinem königlichen Rath/ ^ Der zweyte §. macht eine Ausnahme:,, consxii-a- tlonidns et lixis cluntaxat exeeptis, yus» krineipes et LlviMtes, sc rilii, H-eneea/r stelle tennnl-nm, inter se Lrinssse noseuntue. Hins enirn nostrne lleelsrstlonl z^eelnlitei' reservnntes in 5no cleeer- niinuz viZore insnere. Nun folgt aber ein Vorbehalt: äonec lls Iiis nlluä lluxeriinnz orälnnudunl." Wider dl^ Uebertrerer wird im 4 . §. die Strafe von 100 Pf. Gold und der Verlust aller kaiserlichen Freyheiten und Privilegien verhängt. III- Band. U soö xi. Periode. 2 ter Abschnitt des iscen Jahrh. und übertrug demselben die Rechte und Privilegien, welche andre königliche Rathe genossen. Durch die andre Urkunde gab er ihm und seinen Nachfolgern das Privilegium, daß künftigs kein Lehenmann, Diener, Hofsan- gehöriger, noch des Stifts Burg, Stadt, Dorf, Gemeine, oder Person, die dem Stift zu versprechen stehet, und ihm urU ersessen ist, vor ein fremdes Gericht, es möge das königliche Hofgericht, oder jenes zu Rothweil, oder sonst ein anderes seyn, belangt werden solle. Was die Stadt Basel betrift, so bestätigte er derselben ihre Privilegien dazumal nicht. Achtes Kapitel. Belagerung und Vertrag von Lauffenburg. Neue Feindseligkeiten und Vertrag von Rheinfelden. 1 ^ z. Seit mehrern Jahren herrschte Uneinigkeit zwischen Zürich und den zwey Cantonen Schweitz und Glarus, wozu das Bürgerrecht Anlaß gab, in welchem der Graf Friedrich von Toggenburg mit der Stadt Zürich stand. Die Hauptbedingnisse desselben waren, daß alle seine Städte und Länder den Zürcher« mit Leib und Gut behalfen seyn, und daß es noch fünf Jahre nach seinem Tode fortdauren sollte. Allein eine wechselseitige Abneigung , die in einen unerbittlichen Haß ausartete, zwischen 307 vm.Kap. iE. dem Grafen und dem Zürcher Bürgermeister Ritter Rudolf Stüßin , machte jenes Bürgerrecht zu einer Quelle vieles Unheils. Der erste Anfang gedachter Abneigung wird der blinden Vorliebe des Ritters Stüßin für seinen verwöhnten und muthwilligen Knaben zugeschrieben. Ein neues Beyspiel von wichtigen Begebenheiten/ die aus geringfügigen Ursachen ihren Ursprung herleiten. — Denn in der Kette der Begebenheiten finden wir die Verzärtelung des jungen Stüßin/ die Rache des Grafen, den Zürcherkrieg, die Schlacht bey St. Jakob, die Verbindungen mit Frankreich, und alle die Vortheile und Eroberungen welche dieses Königreich jenen Verbindungen zu verdanken hat. Es hatte nämlich der Ritter Stüßin seinen Sohn Hans Stüßin etliche Zeit an des gemeldten Grafen Hofe gehabt. Dieser Sohn war ein unverstandener, hochtrag euer junger Mensch; er meynte, da er eines Bürgermeisters Sohn war, es sollten steh am Hofe Stähl, und Bänke gegen ihn bücken. Dieser torrechte Hoffart verdroß die andern jungen Edeln die am Hofe waren, und fie hielten ihn für ein hoffärtiges Gug- gel (Hähnlein). Allein er meldete seinem Vater- wie er verachtet werde, der Vater berief ihn wieder zu stch, und ließ sich in einigen Drohworten gegen den Graf heraus. Dieser bewarb sich dennoch um seine Freundschaft, nichts aber konnte den beleidigten Ritter und Bürgermeister besänftigen.— Bald darauf wurde der Graf zufälligerweise in einen Rechtshandel mit zwey Edelknech- U 2 Zos xi. Periode. 2ter Abschnitt des i sre» Jahrh. ten vor dem Rath zu Zürich verwickelt. Er verlor den Rechts- haudei, und da er es dem Bürgermeister zuschrieb/ suchte er steh dadurch zu räche», daß er mit denen von Schweb,; für seine Grafschaften Toggenburg und Ntznach ein ewiges Landrecht errichtete, in welches nachgehends die von Glarus auch aufgenommen wurden. Im I- 14Z6. starb der Graf, der letzte seines Stammes. Darauf folgte Verwirrung, Feindseligkeiten und Kricgsvorfällc. i) Umsonst wurde zu Lucern zu einem Vergleiche gearbeitet, umsonst schlug sich das Concilium in das Mittel. Zürich fand kein sicheres Mittel seine Absichten zu erfüllen, als daß es sich in die Arme des Kaisers warf, und im I- 14^2. das bereits angeführte Bündniß eingieng, welches im Sep. tember zu Zürich, in Gegenwart des Kaisers und der Herzoge Albrecht und Sigmund von Oesterreich, mit dem Eide bestätigt wurde. Nicht nur schlug der Kaiser den übrigen Eidgenossen (ausser Uri) die Bestätigung ihrer Privilegien ab, sondern er forderte auch noch von ihnen dasjenige zurück, was ihre Vorfahren zur Zeit des Cost- nitzer Conciliums, dem geächteten Friedrich abgenommen i) Das Ende des Stüßi war übrigens traurig genug. — Nach der Schlacht an der Siel bey Zürich, am 22sten Juli 143Z, wurde er erstochen, und etliche von seinem eigenen Geschlechte, aus dem Kanton GlaruS mißhandelten seinen Leichnam. „Sie zugen stn Lyb über die Druck an einen Zun, und huwend ihm uff stn Buch, und namend stn Schmär haruß, und salbtend die Schuh mit, und zerhacktend stn Lib wie Krm, und wurftnd ihn darnach in die Sil." VIII. Kap. 1442. 209 hatten. Im folgenden Jahr 1442. brach der Krieg von . neuem aus. Bis in den Auzustmonat blieben die Bas« ler bloße Zuschauer desselben; obschon Hans von Rech,' berg, österreichischer Landvogd zu Lauffenburg , Allerley Feindseligkeiten wider ste und die Berner. ausübte. Unter anderm nahm er einigen Kaufleuten von Basel zwischen Tüngen und Schaffhaufen bey tausend Gulden werth, und als man darüber beym Marggras von Hochberg, OberLandvogd der Herrschaft, Klagen führte, erhielt man weder den Raub selbst, noch Vergütung dafür. Endlich wurde sogar zu Beford, ein hiesiger Bürger Hans Bischof, der die Büchsen der Stadt führte, gefangen genommen, und in harter Gefangenschaft lange behalten. Gleichwie die Eidgenossen von den Zürcher» verlangt hatten, ste sollten den österreichischen Bund aufgeben , so wollten auch die Oesterreicher die Basler nöthigen, dem Bund mit Bern zu entsagen. Indessen hatten die Eidgenossen nach einigen gewonnenen Treffen den Krieg eingestellt. Allein die Streifereyen des Rech- bergs brachten ste auf andre Gedankrn; ste rückten von *) Verschiedene Tagsatzungen hatte man zu Beylegn«» der innern Zwistigkeiten ausgeschrieben. Auf einer derselben zu Baden erschienen auch als Freunde und Vermittler die Gesandten von Basel, Hemman Offenburg, und Heinrich Halbeysen. Von da begab man sich nach Schweiß, wo die Gesandten der Städte Basel, Constanz und St. Gallen den Auftrag, am 7. April 1442 , bekamen, stch nach Zürich zu verfügen. 310 xi. Periode. Aer Abschnitt des iZtenJahrh- neuem ins Feld, und entwarfen folgenden Plan des Feldzuges. Luzern, Urt, Schwitz, Unterwalden, Zug und Glarus sollten auf Zürich losziehen ; die Verner, Basier -und Sollothurner hingegen sollten Oesterreich in den Herrschaften am Rhein angreifen, zu welchem Ende' auch die Basier von Seite» der Verner sogleich gemahnt wurden, in Kraft des Bundes, ihnen und den Sollothurnern gegen Lauffenburg zuzuziehen. Schon den 21 Juli waren jene sechs Cantone zu Hedingen versammelt, als die Bothen des Pabstes, des Concilii und der Bischöfe von Basel und von Constanz fich bey ihnen einstanden ^ und den Frieden auszuwirken trachteten. Sie versuchten es aber vergeblich. Die Cantone streiften bis vor Zürich, verheerten eine Vorstadt, erfochten einen entscheidenden Sieg, und unternahmen hierauf die Belagerung vdn Raperfchweil. Es wird bemerkt, daß die Berner und Sollothurner fich saumselig betrugen? und erst spät gegen Lauffenburg anrückten. Die Klugheit erforderte aber vielleicht, daß man den Erfolg des Feldzuges wider Zürich abwartete, um zu rechter Zeit im Stande zu sey» wo nöthig, den sechs Cantonen Seyzuspringen- Dem sey aber wie ihm wolle, so zogen die Basler am Laurentien Tag ^ mit 2500 Mann und lieben Stücke grobes Ge- ') Unsre, Rathsbücher geben diesen Tag an: »-kuno vo- vülli 144Z. Die 8. l.Lurentü, zog man us für Lau- senburg.... Nach TschudiS Bericht aber kamen fie erst am folgenden Tag frühe des Morgens an. Die Berner und Sollothurner waren des Abends vorher spät ange- vni. Kap. ZU schütz nach Laufenburg hin. Hans von Laufen, ein Acht- bürger, war Hauptmann der Reuterey; Matbis Grünenzweig/ Pannerherr, und Andreas Ospernell, Altoberst- zunftmeister '), wie auch Dietrich Amman, waren Hauptleute des Fußvolks. Im Auszug war das Wetter so heiß , daß ehe man zum rothen Haus kam (eine Viertel- Meile von der Stadt) drey Mann in ihrer Rüstung er. stickten. Als die Basler vor Lauffenburg angekommen waren, wurde mit der Belagerung dieser Stadt der Anfang gemacht. Die Besatzung in derselben hatte der Graf von Helfenstein mit österreichischen Völkern, die er aus Zürich dahin führte, bis auf dreyhundert Mann verstärkt. — Die Obersten der Besatzung waren, Burkard Mönch, ein Ritter, und Siegfried von Venningen. Die Belagerten hatten alle Gemeinschaft mit dem rechten Ufer des Rheins immer frey. Ihre Behutsamkeit und die Vermessenheit der Belagerer machten es, daß insonderheit zu Anfang, und vorzüglich die Bernsr, viele Leute kommen. ttebrigenS ist der Mahnungsbries der Berner erst am Z. Angst datirt. Allein sie hatten zweymal schon Gesandte nach Basel geschickt, und aus dem Inhalt des MahnungSbriefeS läßt sich schließen, daß die Basler Anfangs den Krieg zu vermeiden trachteten; denn in demselben führten die Berner den Artikel auö dem Bundesbrief an, vermöge dessen die Basler verbunden wären , den Bernern beyzuspringen. *) Beinheim nennt, anstatt desselben, den neuen Oberst- zunftmeister, Hanö Bremenstein. Z12 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. einbüßten- Die Bundsgenossen fanden sich zu schwach, um den Platz ganz einzuschließen/ oder mit Gewalt zu erobern, und mahnten die Kantone um Hülfe, die im Lager vor Raperschwiel, durch Vermittlung des Bischofs pon Consianz, am Laurenzientage, einen Stillstand bis stuf St. Georgen 1444 geschloffen hatten. Allein nach einer Belagerung von ungefähr Z Wochen ') schlugen sich *) Von dieser Belagerung wollen wir nun Tschndis Erzählung anführen; „ES hatten die von Bern und von Basel ihre großen Büchsen und andern Zeug mit sich genommen, in der Meinung die Stadt mit Ernst zu n ö, then, und legten sich die Beimer gar nahe zu der Stadt, und schössen sehr an die Mauern, daß dero ein münhel (kleiner) Theil niederfiel; dergleichen schoßen auch die von Basel ein weites Loch in die Mauer hinweg , indem sie je meinte» die Stadt zu gewinnen. — Nun war die Stadt gar stark und wohl mit sehr viel Volks besetzt, denn darin» viele herrliche namhafte Leute, Grafen, Herren, Ritter und Knechte, und war auch znit allerley Speisen und Zeug wohl versehen, und konnten auch ihre Helfer auf dem Scharzwald und anders woher zu ihnen und von ihnen kommen, so oft sie wollten. Also fcharmützelten die aus der Stadt etwa -ick mit den Aeusseren, und hatten denen von Bern gern ihre Büchsen abgelösten , oder »«wehrhaft gemacht, und versuchten das so dick, daß sie denen von Bern ob 4o Knechten erschossen und erstachen, und hütend sich so sehr, daß ihnen gar wenig zu ihrem Theil geschah; sie erschossen auch denen von Bern ihren Büchsenmeister, Wtz flydere die sich füruß buttend, und zu sehr den Portheil übergäbest. Es verloren auch die von Bern VIII. Kap. 1^3, ZlZ in das Mittel der Bischof von Basel, der Graf Hans pon Thierstein und Rudolf von Ramstein. Sie brachten vor Lauffenburg, am Freytag vor Bartholomäi, eine Richtung zu Stande- ') „Die Belagerer sollten theils an ihren Kriegskosten, theils zur Entschädigung für die geraubten Güter, zehntausend Gulden, und die Basler noch besonders für zugefügten Schaden tausend Gulden etliche große Setzschilde, denn zu der Zeit hatten sie viele freche Knechte, die sie nicht ge meistern konnten, und die aus Ungehorsam fürnß liefen, und muth- willig um ihr Leben kamen; — aber denen von Basel wurde nicht mehr als einer erschossen, denn sie hüteten sich, und kamen nicht hinzu, wohl erstickten denen von Basel zween in Harnisch in einem Sturmlanf." ') Folgender Vertrag findet sich nicht unter unsern Raths- schriften, und wider den Umstand, daß eine so starke Summe den Städten versprochen wurde, läßt sich eini« geS bemerken. 1 . Das Stillschweigen unsrer Rachöbü- cher. 2 . Daß in dem Rheinfelder Vertrag keine Meldung davon geschehen sey. z. Die Worte des rritke- mü ... oonsillei'siite» iiiliil proLoereut contra, ob- s eis 08, xaee ästs, ct sccepts, »0L sioe llümoo suo sck pi-opi-i» reäierunt. 4 . Die ungleichen Berichte der schweizerischen Chroniken, Die einen reden von den 1000 fl. für Basel nicht, die andern melden, daß die 10,000 fl. pur für die Berner bestimmt wurden, und nicht für die drey Städte, Doch sollen Abschriften von dem Vertrag unter Manuseripten vorhanden seyn, die jene Angaben bestätigen, Daher wir auch die Sache weder bejahen «och verneinen wolle». zi4 XI. Periode. 2ter Abschnitt-eöister, Jahrh. bekommen- Widrigenfalls sollten die drey Städte berechtiget seyn / die Einwohner zu Waldshut und auf dem Schwarzwalde zu mahne»/ daß sie ihnen gehorsamen sol« len." In dem'Fricdens-Instrument verschrieben sich nebst den österreichischen Amtleuten auch eine Anzahl Bürgen / jene 1 O/OO 0 Gulden bis Mathias zu bezahlen. Hierauf wurde das Feldlager aufgehoben, und die Städte zogen mit einem Verlust von 02 Mann wieder ab. Bey diesem Anlaß machte man zu Basel 57s neue Bürger. ') Durch die Lauffenburger Richtung wurden aber nur die öffentlichen Fehden für eine kurze Zeit abgestellt/ nicht aber die Gemüther vereinbart. Denn als die Basier im Abzug auf dem Rhein Herunterfuhren/ wurden sie von der Brücke zu Seckingen herab mit Worten und Werken beschimpft. Bald hernach handelten die österreich. ') Unter denselben bemerken wir : Cunrad Künly/ der Unterschreiber/ zu Weinleuten zünftig/ Cunz Harder/ Hans Klinig, Jacob von Brunn/ CunradKeller/ Hans MatthiS / Merlin Ritter / Sans Hofman/ Hans Engel/ Hans Starkyscn oder Strekysc»/ Paulus Bischof/ Heinzi Jmhof/ StöckliN/ Hans Zwinger/ Gerige von Brunn/ Heinrich Froweler, Peter Hübsche / Andres Schcrer/ HanS Ryffe / Hans Brun / HauS Hnber / Erhard Bü- chel/ Fritz Ryffe/ KunyLüdiN/ Heinrich Herzog/ Licn- hard Brand/ HanS Hagenbach/ Hans Keller/ HanS Frye/ Mathis Wisse/ HanS Wyck/ Ierg Nap/ Peter Bischer / HanS Blech. Ulin Jnihoft/ HanS Huser/ Ulrich Dietzi. VIII. Kap. 1-443. 315 Befehlshaber und Städte, durch Anlegung neuer Zölle , Sperrung des feilen Kaufes, und Beleidigung verschiedener hiesiger Bürger wider den Inhalt der abgedachten Richtung. Es waren auch den Städten, von Seiten des Kaisers, nach geschehener Aufhebung der Belagerung von Lauffenburg, Briefe überbracht worden, in welchen er ihnen befahl, bey Verlust ihrer Freyheiten, abzuziehen, und ihre Absagsbriefe zu widerrufen. Daraus nahmen die Österreichs Rache Anlaß zu behaupten, daß die Lauf- fenburger Richtung sie nicht mehr verbände. Da nun die Basler zur Abstellung ihrer Klagen nicht gelangen konnten, und einer ihrer Bürger, Claus Schmidlin, durch die österreichischen Amtleute zu Raperschweil gefangen genommen, und ihm etwas Stahl mit Arrest belegt wurde; da auch der von Rechbcrg, Landvogd in Lauffenburg, zwey andre Bürger angreifen und schätzen ließ, mahnten die BaSler ihre Vundsgenoffen zu einem neuen Aufbruch. Schon schickten sie sich zur Erneuerung des Krieges, und zur Belagerung der Stadt Secktngen an^ als die Vater des Conciliums ihre Vermittelung antrugen , und einen Tag auf den 20 Oktob. nach Rheinfelden ansetzten. Unter den acht Abgeordneten des Conciliums befanden sich der Cardinal Ludwig Erzbifchof von Arles, und der Bischof von Bafel. Im Namen der österreich. Herrschaft erschien der Landvogd Marggraf Wilhelm von Hochberg, nebst sechs Edelleuten und andern Rathen. Basel schickte den Ritter Hans Roth, Hans von Läufst», Andres Ofpernell, Friedrich Schilling, Heinrich Zi6 xi.Periode.'2terAbschnitt des isten Jahrh. Halbeyseu, und Conrad Künli, den Unterschreiber. Es kamen auch Gesandte von Bern, Sollothurn, Luzern, Ury, Schwitz und Unterwalden als Beystände der Basier. Endlich ordneten gleichfalls, und zwar auf Ansuchen des Conciliums, die Städte Straßburg, Constanz, Hagenau, Colmar, Schlettstatt, Mülhaufen und Rhein- felden, Gesandte zu diesen Unterhandlungen ab. Den 2^. Oktober wurde ein neuer Vergleich, den mau die Rhein- felder Richtung oder Vertrag nennet, getroffen. Das Friedens-Jnstrument wurde durch die Gesandten des Conciliums als Vermittler beurkundet. Die Basier erscheinen in demselben als Kläger wider die Herzoge von Oesterreich, und die Städte Seckingen, Dreyfach, Neuenburg, und andre österreichische Angehörige. Ihre Klagen und die Antworten, und die Gegenklagen sind darum angeführt '), worauf die Vergleichsartickel über jeden Klagpunkt folgen. Die Entscheidung über die Gefangennehmung deö Hans Bischofs und des SchmidlinS wurde den Abgeordneten des Conciliums, der Eidsgenossen und der Reichsstädte übertragen. Man versprach den beraubten oder ranzionirten Basiern Entschädigung oder Wiedergabe des Geraubten. — Der ') Zur Entschuldigung führten die Oesterreichs an, daß die Herrschaft und die ihrigen in ihren eigenen Landen mehr als andre Leute niedergeworfen, gefangen und geschädigt worden wären; was den BaSlern geschehen, sey ihnen leid, sie konnten es aber nicht g e- wenden. vm. Kap. 1^3 317 freye Kauf und der freye Zug') sollten gegen einander gehalten werden, wie von Alters her. Für die Beschimpfung zu Seckingen sollte Abbitte geschehen. -) Endlich wurde über die Zölle folgendes bestimmt: 1. Waö Last-Schiffe in den zwey Frankfurter Messen fahren, die sollen zu Breysach zollen, als herkommen ist, aber keinen Bodenzoll, und da einen Steuermann nehmen, und ihm bis nach Straßburg zwey Gulden geben. Was Schiffe in den zwey großen Fahr- ren, Aeche- und Einstedeln.Fahrien, von Basel den Rhein Hinabkommen, die sollen zu Breysach einen Steuermann nehmen, und ihm bis nach Straßburg ifi- geben, auch sollen die Leute zollen, der Boden aber nicht- Ausser diesen ')Auf die Klage wegen des gehinderten freyen Zuges hatten die Oesterreichs geantwortet: ES geschehe oft daß Amtleute der Herrschaft ungerechnet, und andre der Herrschaft Leute, so in Strafe und Bußen standen, in die Stadt Basel ziehen wollen, dieß habe man zu verhindern getrachtet. ') Tschudi (n. ^ 02 .) meldet, daß die Se- ckinger einen Schild, welchen sie vor Zeiten den Basiern abgewonnen, und etwa» ihrer damit gespottet hätten , nach Basel vor Rath tragen, und um Verzeihung bitten mußten, daß sie ihrer etwa» damit gespottet hätten. In dem Friedens-Jnstrument wurde beschloßen, daß eine trefliche ehrbare Rathsbotschast von Seckingen sich nach Basel vor dem Rath einstellen würde, um ernstlich und stissenlich zu bezeugen, wie sehr alles, was geschehen, gemeiner Stadt Seckingen leid sey, wie auch um vorzustellen, daß man etliche Fehlbare damals sogleich in harte Strafe genommen, welche darin« Noch wären, und mehr gestraft werden sollten, falls es nicht genug seyn würde. Zudem sey vieles fremdes Volk in der Stadt gewesen, dessen man nicht mächtig war u. s. w° 313 XI. Periode. 2ter Abschnitt des iZtenJahrh. Messen und Fahrten soll dem Steuermann nur i fl. gegeben werden, auch sollen Leute und Euch zollen, der Boden aber nicht. Leere Schiffe, oder solche in welchen 6 oder 8 Brü- der sich befänden, da sollen die Bruder und die Schiffe zollen, das Schiff vier Plappert, hingegen wird man nicht verbunden seyn, einen Steuermann zu nehmen. Was Schiffe von Basel nach Breysach fahren, und da 6 oder 8 Menschen sich finden, welche die Breysacher nicht führen wollen, die mögen die BaSler führen. — Sollten die Breysacher keine Steuerleute haben oder geben wollen, so mögen die Baslcr mit ihren Steuerleuten, aber nicht angefertiget hinab- fahreu. Die Schiffleute von Basel sollen den Rhein auf ih- ren Kosten zwischen Basel und Dreyfach versuchen und zeichnen, ein gleiches die von Breysach zwischen ihrer Stadt und Straßburg. Endlich sollen beyde Theile den Spruch des Herzogs Leopold von Oesterreich halten. 2 . Sollen die BaS- ler zu Neuenburg am Rhein keinen Zoll geben, weder von Leuten, noch von Guth, so ihr Guth ist, und also auch die Neuenburgcr zu KembS, wo die BaSler den Zoll haben, gehalten werden. 3. Zu OttmarShcim sollen ehrbare Leute von Seiten der Oestreichs gütlich gehalten werden- 4. Wegen dcS FischzollS zu Seckingen, soll man sich ehrbarlich und tugendlich wie von Alters her verhalten. Auch sollen die BaS- ler, die da den Rhein abfahren, keinen Pfenning Zoll mehr geben, als man neulich angefangen hatte 1H. von, Menschen zu fordern. Betreffend 5. die neu seyn sollenden Zölle in den übrigen Landen der Herrschaft, als Lanser, Alttirch, Pfirdt, so sollen die BaSler dem Landvogd solche angeben, und diejenigen abgethan werden, die als neue Zölle werden erfunden werden. IX. Kap. 1444 . 319 Neuntes Kapitel- Schlacht bey St. Jakob ') Erster Vertrag mit Frankreich. 1^44. Anstalten zum Kriege. Die Oestreichs hatten zwar mit den Basiern einen definitiven Frieden geschlossen, sie waren aber nebst Zürich , mit den sechs kriegführenden Kantonen nur einen Was« ') Zu den geschriebenen Quellen, welche wir in diesem und iin folgenden Kapitel benutzen, gehört unter andern die Beschreibung eines Zeitgenossen und Rathsgliedes von Basel, die sich unter den Schriften der Brodbecken Zunft vorfindet. Das Ende derselben lautet wie folgt: »Also ist der Lauf des Krieges vom Anfang an als man zählte 1441, auf aller kürzest beschrieben, nach kleinem Bedenken von Hansen Sperrer, den man nennt Brog- linger, der auch dazumal alt. und neuer Zunftmeister der Brodbeckenzunft war. — Der onch ufhört von dem Krieg zu schrieben, uf Montag vor St. Luzien und St. Otilien Tag." Felix Hämmerlin, oder lvi-tiieoiu8: erzählt, daß zwey Monate ungefähr vor der Schlacht ein großes Getümmel , Geschrey und Seufzen, zu Vordeutung der Niederlage der Schweitzer, auf dem Felde bey St. Jakob dreyßig Nächte nach einander gehört worden sey. Da Hämmerlin ein Zürcher war, so befremdet es nicht, daß er 22o xi.Periode- 2 ier Abschnitt-es i sten Jahrh. ftnstillstand eingegangen/ und aus der Erbitterung,der Gemüther ließ es sich auf den Ausbruch eines neuen Krieges leicht schließen. Vergebens suchte man daher auf einer zahlreichen Tagsatzung zu Baden, im Märzmonat, welche die Basier durch Hans Roth und Hans von Lauf- fen besuchen ließen, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Indessen hatte der österreichische Adel alles angewendet , um steh zu einem entscheidenden Feldzug auszurüsten- Schon im November 1442. hatte er von Seite des Herzogs von Burgund, an welchen er sich nun halten würde, die Zusage einer männlichen Hülfe aus- gewürkt, falls der Kaiser Friedrich III, und der Herzog Sigmund von Oesterreich, fie nicht kräftiger unterstützen sollte», als bisher geschehen war- Vorher aber wurde Thüring von Hallweil zum Kaiser abgeordnet, der stch darüber verwunderte, daß sein Obervogd, Marggraf Wilhelm von Hochberg, dem alle vorderöstreichifchen Lande im Elfaß und in Schwaben nebst Zürich zu Gebothe stau- eine solche Erzählung aufgenommen habe. Wursieisen aber, der Theolog, der Mathematiker, der Ecschicht- schreiber, schenkt nicht nur in allem Ernst dieser Erzählung vollen Glauben, sondern will sie auch erklären: „ Wie dann sonst, schreibt er, mehr geschehen, ohne Zweifel aus des Satans Gespengnuß, welcher eines solchen subtilen, geschwinden, und fertigen Verstandes ist, daß er aus der Menschen Reden, Thun und Lassen, bald merken und weissagen kann, wo die Sachen aus wollen." NebrigenS haben weder Broglinger, Beinheim, noch Ae. neaS Sylvins etwas dergleichen erzählt. IX. Kstp. 1444. 32 t standen, mehrerer Hülfe wider die wegen des Abfalles von Zürich getheilten Schweitzer bedürfen sollte. ') Dennoch verpfändete er zur Bestreitung der Kriegskosten dem Peter von Mörsperg, die Herrschaft Pstrdt und Dat» tenried im Elsaß/ und suchte auch sonst Geld zu entlehnen. Hierauf schickte er den Mörsperg nach Zürich zum Marggraf/ welchem er die 4ooofl. bezahle»/ Hofnung zu mehrerm geben / die Ankunft des Kaisers oder seiner Gesandten ankündigen, und ferner eröfnen sollte / daß der Kaiser an den König von Frankreich/ den Herzog von ') Von den Herzogen von Oesterreich lebten damals aus der österreichen Linie/ Ladislaus/ ein Kind von vier Jahren/ der nachgehends (1457.) unbeerbt starb; und aus der Steyermärkischen Linie: i. SigiSmund/ Herr in Tyrol und in den vorderöstreichischen Landen / der aber nur 14 Jahr alt war/ und unter der Vormundschaft des Kaisers/ gleich wie der junge LadislauS stand. 2 . Friedrich in., Kaiser und Vetter des Sigiö- mundes. 3.Albrecht/ Bruder des Kaisers. Albrecht». Sigismund starben in der Folge auch unbeerbt (1463 u. 1496.) Also daß im Jahr 1496. alle österreichischen Erblande in der Person des Maximilians / des seit 1493. verstorbenen Kaisers Friedrich m. einzigen Sohnes/ und auch Nachfolger auf dem kaiserlichen Throne/ vereiniget wurden. Allein Sigismund lebte bis in das I. 1496./ und nie konnte ihm Friedrich Nl.; wegen der Erbfolgstreitigkeiten in Böhmen und Hunger»/ der Fort- schritte der Türken/ der in seiner eigenen Familie vorgefallenen Gewaltthätigkeiten / des allgemeinen Zustandes des Reichs/ der Vermählung seines Sohnes/ und anderer wichtige Angelegenheiten, mit Nachdruck Hülfe leisten. M. Band. X 322 XI. Periode. Aer Abschnitt des i 5 ten Jahrh. Burgund, die Churfürsten , die Basler , Verner und Sol- lothurncr geschrieben, und ihm Mörfperg Aufträge in Frankreich und Burgund gegeben hätte. Er kam zu Zürich den s. December an, und begab sich nach ausgerichtetem Auftrage, zum Herzog von Burgund, und dann zum König in Frankreich, Carl VII, an dessen Hofe er ziemlich lange blieb. Die hier erwähnten Schreiben an Basel, Bern und Sollothurn, waren jene gemeint, die während der Belagerung von Laussenburg von Seiten des Kaisers ausgefertiget wurden. Das Schreiben an den König von Frankreich war vom 22. Äugst, und in lateinischer Sprache abgefaßt. In demselben meldete ihm der Kaiser, daß er wohl gesonnen wäre, die in Frankreich befindlichen Armagniaken in seine» Sold zu nehmen, und sich derselben wider die Schwerer zu bedienen, welche er zugleich mit den schwärzesten Farben abschilderte: »Sie verweigern sich, meldete er, Recht zu nehmen, weil sie sich ihrer Kräfte mehr als gerechter Ansprachen bewußt fühlen, und lieber auf dem Schlachtfelde, als vor dem Richterstuhle kämpfen. ') Er klagte sie an, daß sie nicht errötheten, das österreichische Haus, dessen Unterthanen sie gewesen, und das Reich, unter dessen Schatten sie sich in Freyheit geschwungen, anzureizen und auszufordern. Er führte dem König in Frankreich die 8eci iU> xlus viriuin ^usin justitiae se »elentes, in csmxo xotius yuain in syro contenUere voluerunt. 22 Z IX. Kap. 144 - 4 . Nothwendigkeit zu Gemüthe, ein Exempel zu statuiren, welches alle Fürsten angienge, wider Knechte, die über ihre Herren, und wider Bauern, die über die Edeln sich trotzig erheben. Doch achte er es im Grunde wenig, weil es ihm weder an Muth noch an Macht gebreche, sie zu bändigen, und er vorhabe mit den Getreuen des Reichs, Fürsten und Gemeinden, hinaufzuziehen." Außer diesem Schreiben ließ Herzog Sigismund auch eines abgehen, in welchem er gleichfalls Carl VII. bath, falls es geschehen sollte, daß der Kaiser und er die Hülfe der Ar- magniaken fordern würden, er, der König, ihnen ohne Verzug erlauben möchte, nach Teutfchland aufzubrechen. Sigismund war übrigens mit Carls Tochter ehelich versprochen. Um den Erfolg dieser Anstalten vorzubereiten und zu unterstützen, bediente man sich auch des Vorwarf des der Religion, wozu die Anhänglichkeit der Schwei- tzer zum baselifchen Concilium, der Partey des PabsteS Eugen einen erwünschten Anlaß gab. Auch die Dichtkunst wurde benutzt. Unter andern Strophen, galt eine unsere Stadt: „ Basel du magst dich fruen, „ Denn dir wird schier dein Lohn. „ Magst du die Speis' nicht döuwen ') Man gibt dir Purgation. ,, Die räumet dir den Magen; ,, Darnach wirst du gesund; X 2 *) Verdauen. 324 XI. Periode- 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. ,, Man muß dir viel vertragen: „ Denn du bist auch im Bund." Ob man nun schon alles aufbieten wollte, die Schweiger zu bekriegen, so fanden dennoch die Oesterreichs bey den übrigen Fürsten und Standen des Reichs kein Gehör. Die Churfürsten wandten vor, daß der Kaiser diesen Krieg ohne ihr Vorwissen und Bewilligung angefangen hätte. Andre Fürsten und Stände waren erschöpft, und trauetcn den Reichsstädten nicht. Die zu Ulm versammelten Reichsstädte gaben zur Antwort, daß dieser Krieg nicht das Reich, sondern allein das Haus Oesterreich angienge, und daß ste mit einigen Städten und Orten der Eidsgenossenschaft in alten Verbindungen ständen. Neuer Ausbruch des Krieges. Belagerung von Zürich und von Farnsburg. Die Erwartung einer beträchtlichen Hülfe aus Frankreich und Burgund, wovon der von Mörsperg die Nachricht nach Zürich sandte, und ein durch Anzettelung des Marggrafen, der Hallweiler und der Rechberger, in dieser Stadt entstandener Austauf'), bey welchem etliche zum Frieden geneigte ehrwürdige Rathsglieder enthauptet wurden, benahmen alle Hofnungen zum Frieden- Die Tagsatzung zu Baden gieng unverrichteter Dinge ausein- 3» den letzten Tagen des MärzmonatS 1444. 325 ix. Kap. EL ander. Auf beyden Seiten rüstete man sich zum Kriege/ und gegen das Ende des Aprilmonats war derselbe schon in -er Gegend von Raperschwiel ausgebrochen. Hierauf bemächtigten sich die Eidgenossen des Schlosses Greifen- See/ im Kanton Zürich, vor welchem sie den 27sten Mai, nach erfolgter Uebergabe, durch des Scharfrichters Schwerst, und unter dem Einfluß des Jtel Reding von Schwytz, einen von Landenberg und 60 andre enthaupten ließen. Indessen hatten sie auch andre Schlösser erobert und verbrannt. Ob nun schon die Basler keinen Antheil an den Anstalten zu diesem Feldzug genommen hatten, so wurden Loch Feindseligkeiten von Lauffenburg und Rheinfelden aus gegen sie ausgeübet. Schon am Dienstag vor dem Palmtag kamen unversehens vor die kleine StM Hans von hohen Rechberg, andre Edelleute, und etliche Geschwader Neuterey. Sie schlugen, verwundeten, und führten gefangen hinweg, wen sie antrafen. Von einem Peter Scherer forderten sie zweyhundert Gulden Lösegeld, 20 Gulden von einem Zoller, eben so viel von ieinem Knecht, wie auch von einem andern, dem sie noch zwey Pferde entführten. Stolz auf diese That, schickten sie erst den Sonnabend darauf den Fehdebrief an die Basier, und fuhren also fort, sich mit Straßenraub abzugeben ; einem Läufer des Raths nahmen sie unterhalb dem Berg Susenhard zehen Gulden, einem armen Bürger erpreßten sie zehn Schilling n. 5 w. S 26 XI. Periode- 2 ter Mschnitt des I5tm Jahrh. Nach der Eroberung von Greifensee zogen dieEids- genossen/ den 13. Junii/ nach Haust / um sich auf einer Tagsatzung/ die zu Luzcrn den 22. eröffnet wurde/ über einen folgenden Feldzug zu berathen. Allein da die Nachricht einlief/ daß die Zürcher und der Adel einen Streif- zug vorgenommen/ giengen sie auseinander, Bald rückten die eidsgeiwffischen Völker wieder zusammen/ und noch vor Ende des Monats unternahmen sie die Belagerung von Zürich / welche erst nach der St- Iac 0 ber Schlacht in den letzten Tagen des Augsimonats aufgehoben wurde. Während des ganzen Heumonats war diese Belage, rung der Hauptgegensiand der allgemeinen Aufmerksamkeit. Zu Zeiten lief die Nachricht der Ankunft des Kaisers mit einem mächtigen Heere ei»/ oder es wurde viel mit dem Anmarsch eines fürchterlichen Zuzugs aus Frankreich gedrohet. Da aber keines von beyden sich damals noch erwahrst/ lebte man beständig zwischen Furcht und Hoffnung. Freyherr Thomas von Falkenstein, Herr zu Gösgen und zu Farnsburg, eröfnete zu Anfang des Augsimonats einen zweyten Schauplatz des Krieges gegen unsre Grenzen. Er war mit der Stadt Bern verbürgert/ und hatte sich bis dahin neutral betragen. Nun aber faßte er den Entschluß die Stadt Bruck zu überwältigen. Vor An- Vruch des Tages kam er den 4 . Äugst (oder den 30 Ju- lii nach andern) vor das Thor zu Bruck/ mit einem Ge- folg von 16 Pferden , welchen in einer kleinen Entser- !X. Kap. 1 ^. 327 mrng bey äoo Ritter nachfolgten. Er hatte Hans von Rechberg und Thüring von Hallweil bey sich.— Dem Wächter, der sein Gevatter war, gab er vor es seyen Abgeordnete von Basel/ die schleunig nach Bern und in das Feld vor Zürich müßten. Zwey vermeinte Ueber- reuter von Basel / die die Farbe der Stadt anhatten / machten das Vorgeben wahrscheinlich. Kaum aber war das Thor geöfnet / als die große Anzahl der Reuter dem Wachter verdächtig vorkam. Er machte dem Falkenstein Einwendungen / und wollte Befehle vorn Schuldheißen einholen. Allein Falkenstein zuckte sein Sehwerdt aus der Scheide, und brachte den Unglücklichen auf der Stelle um. Hierauf wurde die Stadt ausgeplündert/ viele Bürger theils getödtet oder enthauptet/ theils vertrieben — Feuer an verschiedenen Orten eingelegt/ und die Vornehmste»/ nebst dem Raub/ nach Lauffenburg gebracht. Die Mitthäter dieses verrätherischcn Anschlags begaben sich aber auf das Schloß Farnsburg / worin sie sich verschanzten. Farnsburg/ jetzt der Sitz eines der baselischen Landvögde / gehörte damals noch dem Thomas von Fal. kensteM / und war für jene Zeiten ein fester und durch Natur und Kunst wohl verwahrter Platz- Von dort aus übten sie wider die Basier unerhörte Grausamkeiten aus. Als sie einst einen armen Knecht gefangen und geschätzt hatten/ und dessen Frau nur die Hälfte der Ranzion einlieferte/ haueten sie ihm in ihrer Gegenwart den Kopf ab. Sie schlug ihre Hände vor ihre Augen auf/ damit sie ihren Mann nicht sähe/ die Z28 XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Unmenschen zogen ihr aber die Hände von den Augen weg. Einem andern armen Landmann, der nicht so viel geben konnte, als sie von ihm forderten, hauten sie, in Gegenwart der Frau, die Hände ab, legten solche i» einen Korb, und schickten die Frau damit nach Liestal zurück. Indessen hatte die Nachricht voin Drucker Blut» habe alles zur gerechte» Rache aufgefordert. Die umliegenden Oerter eilten der Stadt zu Hülfe, und jagten noch einen Theil der Feinde fort. Sollothurn bemächtigte sich ohne Verzug des Schlosses Gösgen, wo man nach einigen Berichten des Falkensteins Ehefrau und Tochter gefangen nahm. Die Berner, nach ergangener Mahnung an ihre Bundsgenossen, ließen Völker aufbrechen. Man beschloß die Belagerung von Farnsburq, und am 12. Äugst wurde das Lager vor diesem Schloß aufgeschlagen. Die Berner hatten grobes Geschütz mitgeführt, welches so viel wirkte, daß die Belagerten zu kapitulieren ansien- gen. Da die Eidgenossen aber das Schloß zu erobern rneynten, fanden diese kein Gehör. Bald darauf kamen die Axmagmaken aus Frankreich. Die Eidgenossen, die vor Zürich lagen, schickten zwar 600 Mann aus ihrem Lager zu den Eidgenossen vor Farnspurg. Allein die Belagerten, durch die anrückende fremde Hülfe aufgemuntert, ließen es auf das äußerste ankommen. Das Heer der Berner und ihrer Bundsgenossen soll aus ^000 Mann bestanden haben, worunter sich hundert und fünfzig aus den Aemtern Liestal und Wallenburg mit ihrem Hauptmann Hemman Seevogel, einem Rsthsherrn IX. Kap. E4. 33§ von Achtbürgern befanden. Die Basler hatten auch den Belagerern Geschütz / Sturmzeug und Werkleute geschickt, und insonderheit ein Hauptstück, welches dem Falkenstein, nach aufgehobener Belagerung, gelassen, und von ihm um 500 fi. in das Schloß Rheinfelden verkauft, und nachgehends von den Bas lern wieder erobert wurde. ') -) Wursteisen p. 379 und 383. Stumpf nl. x 646. 3' sagt auch bey Anlaß der Belagerung von Farnsburg ' „Zu diesen aus dem Lager vor Zürich gekommenen 600 Eidgenossen wurden mehrere aus Berner- Sollothurner- und Baslek'Landschaft ausgenommen, also daß ihr aller bey 4000 wurden. Denen thaten auch die von Basel ihre Bundsgenoffen ihre vermügliche Hülfe. Tschudi i. ii. sagt x, 422. „ Wie nun dieselben 6oo Knechte hinab gen Varnspurg kamen, zu den andern Eidgenossen von Bern, Luzern und Sollothurn, so daselbS lagen," und thut also der BaSler keine Erwähnung. Nachgehends aber, als er p. 423. von den 1200 redet, dieauS dem Lager vor Farnsburg nach Basel geschickt wurden, meldet er ausdrücklich: „Und wurden zu den 600 zugegeben von dem andern Heere, so vorhin vor Varnsspurg gelegen war, 300 von Bern, 50 von Luzern, 200 von Syloturn, und hundert (nicht ISO) von Liestal und Wal- lenburg." Hans Broglinger druckt sich also auö: „Und also machte es sich, daß unre Eidgenossen vorss, Bern und von Sololurn, und sonst von allen Orten der Eidgenossenschaft vor Farnsperg lagen, und die übrigen Eidgenossen vor Zürich." Ryff gibt zu verstehen, daß die Wal- lenburger und Liestaler nicht vor Farnsburg lagen, sondern sich nur zu denjenigen Eidgenossen gesellten, die zzo xi. Periode.' 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. Ankunft der Armagnact'e». Wir haben schon von dem Schreiben des Kaisers an den Konig von Frankreich ( 22 . Angst 1443.) Meldung gethan. Die damals gegebene Antwort ist unbekannt..-— Sie schützen vermuthlich die Unmöglichkeit vor/ deut Kaiser sogleich zu entspreche»/ da Frankreich in einen Krieg mit Engelland verwickelt war. Als aber den is. May t 4-44. ') zwischen dem König von Frankreich und von Engelland ein Waffenstillstand / der bis den 1 . April 1-445. wahren sollte/ zu "loars geschlossen wurde/ gien- nachgehends nach Basel bestimmt wurden. — >> Zu den 600 Eidgenossen / meldet er / kamen im Abherziehen viele Solothurner und Waldenburger / auch Licstaler / daß ihrer ward auf 1200/' In des Wursteisens Erzäh. zählung erscheint Hemman Sceoogel als Hauptmann der WaUenbn rger und Liestalcr bey der Belagerung von Farns, bürg. Nach andern Erzählungen wurde er erst kurz vor der St. Aacober Schlacht von Basel aus zu den Eidgenossen geschickt/ wie man eS weiter unten vernehmen wird. Allein es kann auch seyn/ baß er steh vorher vom Lager aus nach Basel begeben hatte, um VerhaltungS- befehle einzuholen. Endlich wird einer Eanone gedacht/ die die BaSler in der Folge iu Nheinfeldcn wieder cro- berten. Hingegen erzählt der Verfasser der Geschichte von Bern/ diesen Umstand von Bern (1. i- r- 133 .) „Die Berück/ sagt er/ bey der Eroberung von Nheinfeldcn bekamen auch ein großes Feldstück wieder/ welches sie vor ' Farnsburg verloren hatten. " f ') Oder den 20. May nach dierer»)-. , IX. Kap. 1^. zai gen mündliche Unterhandlungen von neuem an. Der Pabst Eugen. der von der Ankunft einer Armee in der Gegend von Basel / nicht anders als die Aufhebung des Conciliums verhoffen konnte/ hatte beyde Äomge ver. möcht/ die Friedensunterhandlungen wieder anzuknüpfen. Kurz vorher ließ er dem König von Engellanö die goldene Rose überreichen. ') Den Dauphm ernannte brauch um diese Zeit zu seinem Gonsaloniere, mit einem Gehalte von fünfzehntausend Goldsguldeu. Die vornehmste Ursache/ warum Frankreich sich dazu bewegen ließ/ war / nach der allgemeinen Meynung / die Truppe»/ während des Stillstandes/ auf fremde Kosten außer dem Reiche zu brauche»/ und den Unterthanen Erleichterung zu schaffen. Daher wollte man sich zu diesem Kriegszug nicht ehender entschließen / bis man *') I/Viatunt, 1. Il, x. 161 . Hist. Nu Lonclie Ne Lüle. Schmid's Geschichte der Deutschen, r. iv. ^lerei'a^, 'l?. II. /!. 5o6. Ve coueert eutre les ilois il tut trouvN von Ne jetter les trou^es fruuxoises et LuZIoises Naus les xs/s Ne UNiu/Nre, c/ui etoient grus et peu Newu- Nus. ii.es pretextes up/iareuts sureat N'ussister iu inuiso» N.-VMi-ieke coatre les Zuisses, Ne venser c/uelc/ues cour- ses c/ue le Luiute Ne i>loutI/eIIi!trN uvoit isites sur les 1er- res Ne krsuee, N'iiltiniiNer 1e Loueiie rle LNIe; uüu Ne terwiner le scNisme, et Ne xrenNre lu cxuereile Ne Nlene N'/uljou, vue Ne i.nrr-iine, eoutre les LourZeois Ne Net/ - insis le vrriis sujet c'eioit pour NeoiiarAer le llo^suiae Ne Aeus Ne Auerre. Villuret. llist. Ne kruuee. XV. p. Z3i. ksuedet s re^srNN oette eotreprise coinme un eilet Ne I» politi^ue Nu ldoi, c^ui eu sseriliant uue xsrtie Ne »es 3Z2 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. die Zusicherung erhielt, -aß für den Unterhalt der Völker hinlänglich gesorgt seyn würde. ') Ein andrer Beweggrund wurde noch dein Dauphin beygemessen. Er kam, sagte man, um gewisse Ansprachen der Krone Frankreich auf die hiesigen Gegenden geltend zu machen?) Die Folge wird zeigen, daß er nach der St. Jacober Schlacht dergleichen wirklich behauptete. Zu den Völkern, welche der König von Frankreich bewilligte vereinigten sich achttausend Engländer, um tporixe», vouloit üter le msuvsi» ssiiA, . 1167. Le yu'il ^ eut 3 e psrticulier, c'est e V-uipkin »pprit en srrivsnt su^res Ne Laie, ^ue les Luisses venoient s ss rencontre." In Königshöfen liest man sogar, daß der Dauphin am Knie verwundet wurde. IX. Kap 1444 . Z4S ,, Zu Praltelrr war Dammartin selbst mit etlichen hun» dert Pferden im Vorzug, der auch die gehörigen Wach» ten ausgestellt hatte. " Und Broglinger meldet uns: In Pratteln lag einer der Hauptleute/ wohl mit drey» oder vierhnndert Pferden." Der Name desjenigen, der diesen Vortrab anführte, wird auch verschieden angegeben. Die einheimischen Chro» nicken nennen ihn Dammartin, nach französischen Schriftstellern war es Johann von Veuil, Graf von Sancer»' re. r) Indessen hatten sich die Eidgenossen vor Farnsburg entschlossen, eine Auswahl aus ihrem Mittel das Land hinab gegen den Feind abzufertigen. Hier aber stimmen die hinterlassenen Nachrichten in Rücksicht der Anzahl, des Zwecks, und andrer Umstände, wieder nicht mit einander überein. *) I.e Oauplnn apprit 6» arrivsnt auprer cieLKIe, Hue le» 8uis5e» venoirut ä sa rsneontre, II äetactia losn äc Lsull, Loint6 1 ne put jarnsis ler rompre. I.es 8uirrer re retirerent, toujourr en combattaot, jur^n'a un cimeticre. Der Ausdruck re retirerent anstatt avancerent, zeigt, daß der Verfasser die Carle nicht vor Augen hatte, M er dieses niederschrieb. 346 XI.Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. Die Berichte der Anzahl gehen , von zwölf hundert bis drey oder vier tausend Mann, von einander ab. — Die letzte Zahl, die übrigens nur von Fremden angegeben wurde, mag ihren Ursprung von dem Umstand hergenommen haben, daß man das ganze eydsgenöffische Heer vor Farnsburg mit dem abgesonderten Haufen verwechselte, der allein die St. Jacober Schlacht lieferte. Am meisten verdienen wohl Broglinger und Beinheim, beyde Zeitgenossen und Basler, daß man ihrer Angabe Glauben beymesse. Beyde nun schätzten die Anzahl der eidsgenössi. schen Zuzüger auf ungefähr fünfzehnhundert Mann. ' ") *) Beinheim, x. 55, sagt, daß in der St. Jacober Schlacht 1500 Eydgenoffen erschlagen wurden. Broglinger drückt sich also auS: „Da (im Lager vor Farnsburg) machten sich wohl iZoo zu einander, und machten Hauptleute, und schworen den obersten Hauptleute» nicht vor Bratteln hinab oder vor Muttenz zu kommen, sondern den Berg zu Hülfe zunehmen, damit, falls sie geeilet würden, sie ohne Schaden wieder zum Volk kommen möchten. Sie zogen an dem Dienstag gegen der Nacht von Farnsburg, und kamen um Mitternach gen Liestal. Bey tausend blieben vor der Stadt, die übrigen kamen hinein, und nah- men da auch die gredsten, so daß ihrer bey 1500 wa- ren. Sie hielten sich da auf, bis die Schinder ihrer inne wurden." -) Tschudi. 1. II. I>. 422 und 423 gibt nur 1200 an, wenn man aber die besondern Zahlen zusammen schlägt, die er von jedem Canton anführt, so bringt man 1300 heraus: Bern. . 3oo und 300 thut 6oo Lueern. 6o so .. iio Schweitz so .. — .. so IX. Kap. 1^. S47 Die Namen ihrer Hauptleute waren: Hans Matter, ein Berner; Hofstetter, ein Lucerner; Ernt Schick, von Ury; Joff Reding, ein Schwerer, Bruder des weiter oben erwähnten Jtel Reding; Rudi Brändli, ein Unterwald« ner '); Seiler, ein Zuger; Rudolf Netstaler, ein Glar- ner; und Hemman Seevogel, ein Rathsherr von den Achtbürgern zu Basel. Der Hauptmann von Sollothurn ist unbekannt. Seevogel wurde vom Rath zu Basel zu ^ ihnen geschickt, und zwar nach einigen, als ste noch vor Farnsburg lagen, nach andern aber, als das Gefecht jenseits der Dirs bereits vorbey war, und sie sich ent« schloffen hatten, über die Birs zu setzen. Er sollte ste vor der Gefahr warnen. Allein ste spotteten seiner, und sagten; „Ob sie sich so übel in der Stadt fürchteten? " Nun wollte Seevogel auch nicht ihr Zaag seyn. Er Irsnrx. . 410 Ulld 360 thut 750 Ury ... 40 .. — 40 Unterwald. 4o — — 4o GlariS. . 50 — - - 50 Zllg ... 50 -- — 50 Basel . . — - loo 100 Sollothurn 60 — 200 — 260 650 650 -- 1300 Die ersten 650 waren vom Lager vor Zürich angekommen. Die andern 650 vereinigten sich mit ihnen. ') Geschichte von Unterwalden, r. n. r- 67. 34s XI. Periode- 2 ter Abschnitt des i-^c» Jahrh. blieb bey ihnen , und wurde bey St. Jakob erschlagen.') Von den Angehörigen der Stadt Basel zählte man unter diesem kleinen Heere hundert und fünfzig '), oder nach Tschudi nur hundert. Sie waren aus dem Amt Wal- lenburg und aus dem Stadtlein Liesial- Beinheim meldet (p. 85.) : „Es waren auch Leute von Liestal und Waldenburg dabey." Ryff sagt in seiner Chronick. „Zu den Eidsgenvssen kamen im Abherziehen viele Sollothur- ner und Wallenburger auch Liestaler.Und Brogltnger erzählt, daß die Eidsgenossen in Liestal die gredsten zu sich nahmen. Von Geschichtschreibern aus andern Can« tonen haben wir schon den Tschudi angeführt. ' In Ansehung des Zwecks, welchen sie vorhatten, finden sich dreyerley Berichte. Tschudi sagt: (p. 428. a.) sagt: „Daß sie nicht von Streitens wegen, sondern allein von Spähens wegen, waren ausgesandt worden, und (p. 42z. L.) sie sollten erfahren, wo und wie die Feinde gelagert, oder ob ihrer viele oder wenig zu Prat- teln wären, bey Eid und Ehre, aber nicht über die Birs ') Bcinheim ?. 55. Nyf x. 491. UebrigeyS besaß er ta. zumahl das Schloß Wildenstein, in der Herrschaft Wal- dcnburg. Wäre er vielleicht mit de« Licstalern und Wal- denburgern hinmitergezogen?—oder wurde er von der Stadt zu ihnen geschickt? — oder wäre er nach Basel geritten, und dann zurückgekehrt? *) In des Würstchens BaSlerchronick x> Z79. wird dieser 150 im Lager vor FarnSburg ausdrücklich gedacht, hingegen wird darin nicht bestimmt gemeldet, daß sie nach St. Jacob mit den übrigen zogen. IX. Kap. 1444 . 549 ziehen." Damit kommt die angeführte Stelle aus Brog- linger überein -- „ Daß sie schwören mußten, nicht vor Pratteln oder Muttenz hingbzukommen, sondern den Berg zu Hülfe zu nehmen." Andre erzählen hingegen , daß ihre Absicht gewesen sey, den Feind zu suchen. ^ Und die dritte Meynung behaustet, daß sie sich in Basel werfen wollten, um die Stadt wider den Dauphin zu schirmen ; es sollen sogar die Basier sie ersucht haben, sich in ihre Mauern zn begeben- Sobald die Eidsgenossen vor Farnsburg durch die von Liestal berichtet wurden, daß ein Theil der Armagniaken bis auf Pratteln und Muttenz angerückt war, hielten die Hauptleute mit den Gemeinen Rath. Mit vieler Mühe I) Königshof, x. 915. „Auf Montag nach St. Barth. fügte es sich, daß der Eidgenossen aus dem Lager vor Varn- sperg bey 2000 ausgegangen waren, wider Basel zu, und meynten das fremde Volk, als sich solches in die Dörfer geschlagen hatte, an etlichen Enden zu suchen." Ouelos. Hi8t. äe I.ouiL XI. Le »xprit eo srr!- vLiit supres Ne Laie, ^ue les Luisse» venoieiit s »s contre.'' Uebrigenö sieben diese Berichte in keinem Widerspruch mit der ersten Meynung. Der wahre Zweck der Absen- dung dieser Eidgenossen konnte, und mußte nothwendig im Elsaß unbekannt seyn. ^ ') Stumpf, x. 647. Wur,leisen p. 981 . sagt auch: „ Nun waren sie durch die von Basel gebeten worden, zu ihnen in die Stadt zu ziehen: deßhalb sie Dienstags den 25. Äugst, von ihrem Heere bey i6oo tapferer KriegSleute gen Bafel in Besatzung abfertigten." 3§o xi. Periode. 2 ter Abschnitt-es i5ten Jahrh. standen die letzten von dem Vorschlag eines allgemeinen Angriffs des Feindes ab. Die Liestaler hatten ihnen sa. gen lassen, daß, wenn man wollte, so würde man wohl dem Vortrab d(s Feindes Schaden zufügen können. ') Einen Theil sandten sie also aus, um den Feind auszuspähen , und mit dem Befehl nicht über die Birs zu ziehen, und sich auch nie so weit zu entfernen, daß sie nicht zum Lager wieder kommen möchten. Der Vorschlag war übrigens auch, daß, sobald sie Farnsburg erobert hatten, sie alle den Basiern zu Hülse eilen würden. Um Mitternacht vom 2S. auf den 26. Äugst kamen die Ausgesandten vor Liestal an. Bey Tausend blieben ausser der Stadt, und die übrigen wurden hineingelassen. Unterwegs und dort gesellten sich mehrere zu ihnen. ') Es war eine Auswahl von jungen, wunderschö- nen und herzhaften Kriegern. Zwey Domherren von Neufschatel, die damals oder kurz vor der Schlacht hier durchreisten, nennen sie tu einer von ihnen hinterlassenen Chronick, eine frohmürhige, höfliche und einnehmende Bande. Sie stellten ihnen vor: »wie *) Tschndi, x. 422. d. ') Siehe die bereits migetheilten Stellen aus Broglingrr, Bcinheim, Ryf. -) Oe l'Inäißsiurt äielvst'ique p. 17 z.. .. So)eusc et aäve- osnte dsnäe.— ^ouvenesse sussi merveitleu5ement IieUe et »eeorte, m-vreder si Zaiiirent L uve mort iii^vilable, taut-il soll tait, et oe pouvsvt, iious dsil- leroo» vor sore» it Oteu, et vos corxs sux ^rinsAnsc». IX. Kap. 1444. 251 verwegen es sey mit so einem kleinen Truppe dem zahlreichen Heer -es Dauphins widerstehen zu wollen." — Einer aber den sie nicht kannten/ und der durch sein ernsthaftes und erhabenes Aussehen einer der Anführer zu seyn schien, antwortete : „Es muß doch also geschehen. Und wenn nicht/ so übergeben wir Gott unsre »Seele»/ und dem Feind unsre Leiber." Antwort/ die eines Curtius/ eines Decius würdig war! — Vor Tage schon verliessen sie Liestal. Es war an einem Mittwoch / den 26 Äugst. Ein Reuter oder Läufer von Basel / Namens Friedrich / den man von Liestal aus geschickt hatte, um den Feind auszukundschaften, kam ihnen entgegen, und hat sie nicht weiter zu rücken. ') Dieß veranlaßte 'eint. gen Wortwechsel. Die Eidsgenossen glaubten, man wolle sie erschrecken, oder zaghaft machen. Der Reuter wurde auf der Stelle todtgestochen. ') Broglinger : »Meine Herren hatten einen Diener ge. nannt Friedrich. Er war von Straßburg. Er war von Liestal ausgeschickt, daß er sollte sehen, wie sich machen sollte. — Er hatte das Volk überschlagen. Er bath sie nicht weiters zu ziehen, denn das Volk wäre zu viel u. s. w." ') Ryff x- 4Z1. »Um etwas unbefugter Worten willen. " Beinheim r- 55. »Vermeinten die Basler wollten ße vielleicht ihres Fürnehmens erschrecken, abwenden oder zagheft machen." «) Tschudi I>. 426. (b.) Erstachen ihn etliche grobe Filtzen unbilliger, unredlicher Gestalt, und mochtenS dieHoupt- lüte nit erweren." Uebrigens ereignete sich dieser Vor- Z §2 XI.Periode. 2ter Abschnitt besäten Jahrh. Bald darauf wurden sie mit den Armagniaken hand- gemeng, und nach zwey kurzen Gefechten zogen diese über die Dirs nach dem Hauptlager des Dauphins zurück. Die umständlichste Erzählung davon findet sich ungefähr also bey Tschudy (p.--2Z.) Der Graf vonDam- martin,. der^ zu Bratteln lag, war in der Nacht durch österreichische Späher/ des Anmarsches der Schweizer, und ihrer Anzahl benachrichtiget worden. Er ließ es dem andern Zug zu Muttenz, wie auch dem Dauphin sogleich berichten. Hierauf entfernte er alles Troßvol? von fich, zog hinaus bey anbrechendem Tage mit allen seinen Wap- nern und seinem Zug zu Roß und zu Fuße, auf die großen Wiesen bey Pratteln, und erwartete dort die Eidsgenossen. Als diese nun herannaheten, und den Feind auf den Wiesen erblickten, wollten die Hauptleute sich berathen. Allein die Knechte wollten nicht zögern (Veiten); sie liefen ohne alle Ordnung wider den Feind, fiengen an zu scharmützeln, und griffen dann den Haufen frevel an.— Die Armagniacken wehrten sich eine kleine Weile, und nahmen die Flucht auf Muttenz zu. ') Ein fall nach einigen schon in, Lager vor Farnbnrg, und nach andern etwas später, entweder nach dem ersten Gefecht bey Pratteln, oder nach dem zweyten bey Matten;. *) Broglinger: „ Die Eidsgenossen enthielten fich vor und in Liestal so lange, daß ihrer die Schinder inne wur. den; denn sie hatten ihre Wacht bis zum Guthaus . 266.) berichtet : „ Die Feinde hatten zwanzig tausend Mann in vier Haufen vcrMage». Da nun die Bürger zu Roß und zu Fuße in das Feld kamen, rückte gleich ein gro- ßer Haufen Feinde gegen sie, hielt Stand, regte sich Nicht, und wartete, ob die von Basel hinaus wollten, und wessen sie eigentlich Willens wären. " Theils Beinheim und theils Wursteifen: Indessen waren auf den Thürmen der Stadt Geistliche, sowohl als Weltliche, die die verschlagenen zwanzig tausend IX. Kap. 1^4. 365 und seine liebe Mutter das Glück, daß wir (unser Vorhaben) nicht vollzogen. Anders waren wir um Leib und um Gut gekommen, und um alles/ was uns Gott je verliehen hat/ und um die Stadt dazu. Also mußten wir mit dem Panner über die Fallbrücke hinein/ und mußten unsre guten Freunde Gottes Gnade lassen warten / und erschlagen werden; das wir doch leider nicht abwenden konnten, noch mochten. Hierauf wurde man zu Rathe, da der Feinden so viele waren, daß jeder» man» an das Ort, wo er hingeordnet war, gehen sollte, nämlich an die Mauern der Stadt, und auf die Letzen, damit, falls der Feind einen Muthwillen begehen wollte, ein jeder es zu wehren wüßte." Beinheim meldet (p. l.), daß sie nach ihrer Rückkunft von der Stadt hinausschössen, und in mancherley Gestalt versuchten den Eidsgenossen zu helfen. Er berichtet auch (p- 266 .) daß vor dem Rückzug, als der Bürgermeister ihnen denselben befahl, sie jenseits des Rheins das rothe Panner des von Rechberg von der hohen Rechberg, der mit einem großen Zug gegen die kleine Stadt rannte, erblickten, worauf einige sich mit einander beriethen, und einer von Feinde sahen, welche die hinausgezogenen Bürger nicht sehen konnten. Deßhalb sie eilends einen Bothen über den andern nachschickten, mit ernstlichem Flehen unverzüglich wieder heimzukehren: Sollten sie weiter ziehen, so wäre ihnen gerichtet (um sie geschehen seyn) ihres BeinS käme nicht davon, die Stadt würde zu Grün- de gehen. Allein sie kehrten sich Anfangs nicht daran. 366 xi. Periode. 2ter Abschnitt des isren Jahrh. ihnen den übrigen sagte: >, Wir Hand jetzt Warnung genug. Lond uns jetzt gemach wieder hinter sich ziehen. " Damit stimmt Stumpf überein, wenn er (p. 6^7.) sagt : „Also, daß die hintersten zum ersten wieder zum Thor hineinzogen." In einigen fremden Schriftstellern findet man, daß nach der St. Jakober Schlacht die ba- seltsche Besatzung einen Ausfall vorgenommen, eine zweyte Schlacht geliefert habe, und mit einem beträchtliche» Verlust zurückgetrieben worden sey. ') Da dieses wider alle Glaubwürdigkeit der Geschichte streitet, so ist zu vermuthen, daß man eine solche Erzählung aus den Nachrichten von dem obgemeldten Versuch der Basler, und von der Schlacht auf der Aue in der Birs zusammengeschmiedet habe. Haupttreffen zu St. Jacob. Da man vergebens trachten würde, die verschiedenen Berichte, die über diesen wichtigen Auftritt der St. Jako: *) Villaret ('r. XV. p. 378 .) I.L xarnison 6e Lssle »ortit en meme tciu, , livra >in »econcl coinliat, et sut repous- sSe »vec une xerte oonsi6Sn-lbie. Sonderbar ist es aber, daß er sich auf die helvetischen Geschichtschreiber bc- ruft. Dahin gehört auch, was l.'ent-uit , rustoire aa LoncLe Le Laie, 1. II. xgA. 162 meldet: Les Lrsvxais svoient poste Les troupes -»ux porte« , ^our em^ScNei' Hu'oil ne sortit 6e I» ville. ^pre» Is Lataille, un coep» ae Luisse» ou U'^tlemLOcts, «jui v voulureai entrer pour Is rScourir, tureut clSHits xar 1e general Dsminurliu. IX. Kap. 367 ber Schlachtbis auf uns gekommen sind , in allen Umständen mit zureichendem Grunde zu vereinbaren/ so werden wir die Erzählung des Tschudi, als die umständlichste/ zur Grundlage nehmen- ') „Als die Eidsgenossen bey dem Uebergang über die Birs durch das unsägliche Geschütz und den gewaltigen Einbruch -er Reisigen zertrennt worden/ also daß ein Theil derselben in eine Aue zurückgezwungen wurde, drangen die übrigen/ wovon noch bey fünfhundert am Leben waren / auf die Stadt Basel zu / indem sie die große Uebermacht des Feindes sahen, und in der Meinung standen/ die Vasler sollten ihnen aus ihrer Stadt entgegen rücken. ') Allein sie konnten nicht hinzukommen, denn es war alles voll Feinden, und es lag ein starker Zug zwischen ihnen und der Stadt/ auf der Höhe bey St. Margrethen. Als sie denn sahen, daß sie doch nicht zur Stadt kommen könnten, drangen sie mit Gewalt zu dem Siechenhause zu St- Jakob, und kamen mit ^ Tschudi. (?.i. P- 42 S. d.) Wo er erzählt, daß die BaSler, gleich nach der Schlacht, ein Schreiben an die EidSgenossen vor Zürich überschickten, fügt hinzu; „Sie schrieben ihnen die ganze Geschichte von Anfang bis an das Ende, wie das hievor erzählt ist." °) Zu St. Jakob gehen zwey Straßen nach der Stadt, Die größte und eigentliche Landstraße, und auch die längste, führt zum Aeschemer Thore, die Nebenstraße und kürzere, führt zum Hochgericht, und dann zum St. Man Thore. 368 XI. Periode. 2ter Abschnitt des Een Jahrh. großem strengen Gefecht, und jämmerlicher Noth in den Siechengarten und in das Siechenhaus- ') __ Sie ') Bullinger, Kap. 17. „Indem hatten sich die Eidü- genossen gethan in das Siechenhaus ... das hatte ei- neu Thurm und einen Kirchhof mit einer Mauer nmzo- gen, die sie zum Vortheil einnahmen, und viel und lang ritterlich stritten. Der Delphin aber ließ etliche Büchsen an die Mauer legen, »m den Weg zu den EidSgenossen zu machen. ES sielen auch die Teutschen hinten in sie, wie das geschah, war ein gewaltiger Ue- verfall, also daß es nicht mehr als würgen und todten gab." Wursteisen, p- 382. „ Die EidSgenossen nahmen die St. IaeobSkirche und das Siechenhaus dabey zu Hülfe, wurden bald daraus gestürmt, und durch das eingelegte Feuer abgetrieben, also daß beyderseits etliche verbrämten; darauf sie sich in den verfliegenden Gar- len gegen den Feind, mit einer Mauer verwahrt begaben. Also waren die Feinde'nicht unbehend, zogen vier Tarrasbüchsen vor diesen Garten, durchschossen die Mauer, thaten durch den Mauerbruch drey Stürme hinein, wurden in den zwey ersten gewaltig abgetrieben , daß die Eidsgenossen etlichemale mit großem Geschrey an ste herausliefen. Aber zum dritten Male dran- gen die Iecken hindurch, griffen die ermüdeten Eidsgenossen allenthalben an." Broglinger. „Also fochten ste mit einander bis auf die Vesper; und machten sich die Eidsgenossen, so viel ihrer noch denn waren, zusammen, und kamen in den Garten; und stießen die Schinder der Gutenleute Haus ( das Siechenhaus) an, un- verbrannren es, und machten ein großes Loch durch die IX. Kap. 1^. 369 Sie waren entschlossen sich va zu wehren, so lange ihre Adern schlagen würden, und stellten sich auch da die Mauer, die um den Garten gteng, daß sie zu den Eidsgenossen kommen konnten; und wenn eine Schaar müde oder erschlagen war, so kam die andere, also, daß der Herren und des bösen Volkes so viele in dem Garten erschlagen wurden, da der mehrere Theil (doch) ausserhalb ehe sie in den Garten kamen, erschlagen wurde. Sie harten wohl sechshundert Bogner, die währten nicht länger (wie eö seitdem an guter Kundschaft erfahren haben) als so lange, als einer etwann durch die halbe Stadt gehen wurde.... Als das nun währte bis auf die Vesper, da erdachten die Herren, und brachten zu Siten (auf den Seiten) Löcher in die Mauer, und mit Tarraöbüchsen unter sie, und verwüsteten je so viel, daß sie erzogent; denn das geschah, daß dick sechszig verwüstet wurden." Von Hallweilr „Die Bauern nahmen das SiechenhauS und einen gemauerten Garten ein. Die Welschen stürmten ihnen das Sie- chenhaus ab, und brannten es, darin etwa viel der Bauern verbrannten, und thaten drey große Stürme zu ihnen in den Garten, daß sie zwürend (zweymal) von ihnen gestochen wurden durch die Löcher, die sie in die Mauer gebrochen hatte». Die Bauern liefen etwa ritterlich zu ihnen etwa dick mit großem Geschrey heraus ; doch zum dritten Mal siegten die unsern mit der Hülfe Gottes, und erschlugen die Bauern, welches die Teutschen gar wohl gethan haben.... Also wurdend die Puren all von den Gnaden GotteS erschlagen, daß Iro nit viel davon kamend. IIl. Band. Aa 379 xi. Periode. 2ter Abschnitt des isitm Jahrh. grausamlich ') zur Gegenwehre. Die Feinde nöthigten sie gar vasi, stießen das Siechenhaus mit Feuer an und drängten sie mit Fcuersiwth aus dem Hause, ^eness 8^Iv^u», Ventum erst arl Hospit-Uo 8t. a.icvlii, ^uvl! vix ^uatuor »taäiis L Larilea cliütst. Idi univeria wultitullo ^rmeniscorurv in 8uilen5e» irruit, iionnnllis snte poi'lss Lasiliensium positi» , <^ui exeuntes ollse^varent cwilk'i'ent^ne... Lrst rctro 8uitenri>» wurun <^uiI, u»a pitrle reduntui , Lnlurn- in iionte puZnaNuut, secl l'Lutoiii>:i, <^u! mini ^rme- niaeir ernnt, intrsntc» Nvi-tnm, inurui» perloNiunt. 8ui- tensesque n terAo lerinnt, «zune ics innZnn cnusn ruinue 8uileii»iuni tuit. Sie kamen zum Siechenhaus.... Die ganze Menge der Armagniaken stürmten auf sie.... Hinter den Schwel- zern befand sich eine gewisse Mauer des Gartens, durch welche sie steh an einer Seite sicher achteten, sie stritten nur vorwärts, allein die Teutschen kamen in den Garten, brachen die Mauer durch, und griffen die Schwei' tzer von hinten an. Dieß war die Hauptursache des Ver. dcrbcnS des Schweißer. *) Grausamlich bedeutet nicht grausam, sondern Grausen, Schauer erweckend. ') In den Zeugenabhörungen, welche der Rath im I. E6. aufnehmen ließ, findet man folgende Aussage: Die Welschen wollten die Schweißer alle gefangen nehmen. Herr von Mörsperg fiel dem obersten Hauptmann unter den Schindern zu Fuße, und bath , und ermähnte ihn bey dem Eide, den er seinem Herrn von Oesterreich geschworen hatte, daß sie ( die Welschen ) keinen Schweißer gefangen nehmen, sondern sie alle erstechen möchten. r) Bullinger : »Die, welche in den Thurm gewichen IX. Kap. E 371 also daß sie in den Baumgarten kamen- Da unterstunden)) die Feinde sie zu bestürmen in dem Garten ^), waren/hatten die Treppe abgeworfen. Aber man that Büchsenpulver in den Thurm / und verdarb sie alle-"- Stumpf sagt: »Zum leyen wichen etliche in die Kir- che/ und wurden darin» verbrannt." — FelixHäminerlin erzähltDaß nach Verlauf eines MonathS, als man den Ort zur Wiederaufnahme der Kranken räumte, man eine Stube ( exiiLi-ium -juaäcl^m) eröffnete / in welcher neun und neunzig Schweißer unverletzt gefunden/ die an einander gepreßt da standen/ und durch den Rauch und den brennenden Dampf erstickt waren. Eine andere Erzählung widerlegt folgen- gender Maaßen der Baronvon Zurlauben. (Q ili. »l«- toire wllitüire, p. Z71. — l.'oplniou qui pröteucl <;ue I2 comprtßuie cle« ceut ALrcle« 3 uisses orcliumre« clu rol tirs sau ariziue äe8 ceut Nommes cle cette ustlau, uuxc;uels l-ouis Xl. etsat eucore Ouuptiiu, clouu2 l-c vie eu 1444, spres I-t dstuille 6e Lkle, est clestitupe cle taute vr-usem- liluuee; eile s meine l'sir romsues^ue. 8elou oette vjü- uiou, ces ceut liommes, ^ul restolent clans 1'armee lies 160a 3 uis 8 es , uvaieut juie ^ uiusi ^ue Ie8 uutres, cle mou- rlr, plutüt ^ue 6e 8e rer,6re. Its s'etoieut jettes 6uus cle vieilles msrures upres tu xerte cle lu butsille. l.e Ouu- xiciu tauclce cle leur druvoure, leur 6t proxoser cle se servir ä'eux pour lu grcrcle cle 8» xersoane. 118 8e reucli- reut. ll.e prinee les attaelis 2 sa xurcle, et csssu äepui» ciu^s eens arctiers, als xluee clesquels il 8e servil cles 8uis- ses. I.'ojiimon que uo»8 comdattous, ajaute c^ue le Vsu- xkiu conLs, ls Zurcle 6e 8» perrouue 2 ce8 eent Luisses, yuoi- c^ue les (lsutous lucliAues cle ee ^u ils svoieut surveeu 2 leur« esmarsäe», les eusseat lsit clecoller eu eülgle. Diese Worte sind zweydeutig. Will Tschudi sage»/ daß Aa 2 272 XI. Periode- 2 ter Abschnitt des i sten Jahrh- aber die Eidgenossen wehrten sich grimniiglich '), und zwangen sie mit Gewalt von den Mauern zu weichen, die Armagniaken die Garten Mauer, innert welcher die Schwerer waren siürmten, oder daß sie anf die Schweißer im Garten stürmten? Nach der er, stern Auslegung, fällt eö schwer zu begreifen, wie sie aus einem geschlossenen Garten zweymal einen Ausfall machen konnten, da Tschudi erst nach dem zweyten Aus- fall und dem dritten Sturm, die Canoncn wider die Mauer anrücken läßt. Nach der zweyten Auslegung, würde seine Erzählung mit jener des AeneaS SylviuS ziemlich zusammen stimmen. Broglinger, von H a l l- will und Wursteisen sind darin verständlicher und konsequenter, daß sie von Löchern und Breschen Mel- düng thun, die gleich anfangs gemacht wurden, und durch welche die Ausfälle der Schweißer begreiflich werden. ') Einige hingegen machten sich Vorwürfe, sowohl über die vor einem Jahre an der Syl bey Zürich gelieferte Schlacht, als auch über die im vorigen Monath vorgefallene Eroberung von Greifensee im Zürchergebicth. — ES schrien, wie Bullinger uns erzählt, etliche der Eidgenossen : „Heute wird bey dem Siechenhause St. Jacob in der BirS an uns gerochen die Schlacht die wir vor einem Jahre thaten bey dem Siechenhause St. Jacob an der Sil Zürich! Heute rächen sich die biedern Leute zu Gretfensee! O Greifensee! Greifens«! wie ist deine Rache so roh (ruch)!" Allein, da weder AeneaS Sylvius, noch Broglinger, noch Beinheim, eines so merkenswerthen MnSrufeö gedenken , so möchte solcher wohl eine fromme Erdichtung von Oestreich«» oder Zürcher» gewesen seyn. IX. Kap. 1444 . 373 und liefen hinaus ritterlich an sie, und brachten sie in die Flucht. Hierauf kam gar bald ein anderer ausgeruhter Haufen des Delphins an sie; der trieb sie hinter sich (rückwärts) in den Garten, und that den andern strengen Sturm. Allein die Eidsgenossen wahrten sich männlich und tapfer, trieben diesen Haufen auch in die Flucht, und sielen wiederum heraus. — Indessen kam ein frischer Haufen der Feinde an sie; sie wurden gedrängt wieder in den Garten zu weichen, und der dritte Sturm gicng mit großem Ernst an, insonderheit von Seiten der Teutschen und Oesterreichs '), die vornem- lich Handhaft wurden, als sie sahen, daß die Etdsge- uossen also gar überwachtet und überlütet wären--) Die frommen Eidsgenossen stellten sich aus allen Kräf« ') Von Hallwil sagt, daß die Teutschen zu Fuße, und die Welschen zu Rosse fochten. Hingegen meldet vucio».. ( : Hans von Gutzwicler, ein Knecht des Junker Wernher von Stauffcn lag auf dem Felde, gleich wie andere reisige Gesellen, auf dem Bauch; — da kam von Stanffen, und sprach zu ihnen : — „Wol uff, wem li- „gent tr hie; geschouwent dis abentlir, was wir hie „wachem."— Hierauf ritten sie mit vonStauffen zu St. Jakob zu dem Garten. Da warf ein Schweißer dem Junker einen Srein in die Seite, also daß dieser sich über den Sattel ußbog. — Run sprach gedachter Hans Gutzwiler: „Wol uff hynnen, hie ist nit gut Kurtz- wil." 374 XI. Periode. 2ter Abschnitt des iLten Jahrh. ten zur Wehre/ so müde und heilig sie auch waren. Sie brachten immerdar dem Feinde großes Volk um— Doch sieng ihre Anzahl auch an gar gering zu werden; die mehrern waren umgekommen/ und die übrigen waren sehr verwundet. Dennoch hielten sie den dritten großen Sturm aus/ und trieben den Feind ab. — Einen Ausfall thaten sie aber nicht. Indessen hatte der Delphin all sein großes Geschütz zurüsten lassen / und so. bald die Seinen von dem letzten großen Sturm abgewichen waren / ließ er das Geschütz in den Baumgarten gehen / und schoß die Mauern auf den Grund nieder / und viele Eidgenossen zu Tode. Die übrige»/ die noch am Leben > und schier alle verwundet waren / konnten keinen Schirm von den Mauern mehr haben. Da sie nun sahen/ daß sie doch sterben mußte»/ stürmten sie ') Aeneas Sylvius: „Die Schweißer rissen die blutigen Pfeile aus ihren Leibern. Man sah sie mit abge- hauenen Händen auf die Feinde stürmen. Sie gaben den Geist nicht auf/ ehe fie denjenigen getödtet/ der ihnen den Todesstreich beygebracht. Etliche mit Spießen durchstochen/ und von Pfeilen gleichsam stränbig/ rannten unter die Armagniaken/ und rächten ihren Tod.— Vier Armagniaken verfolgten einen Schweißer / schössen ihn mit Pfeilen zu Boden / und wühlten schon auf seinem Leibe. Da eilte einer seiner Gefährten mit einer Mord- ax herbey / griff die vier an / schlug zwey zu rode/ verjagte die ander«/ nahm den halbgeschicdcnen Freund auf seine Schulter»/ und brachte ihn trotz den Feinden zu den Seinigen." IX. Kap. 1L^/. Z7§ Hinaus auf den Feind, erschlugen so viele sie konnten und büßten auch dabey das Leben ein, ausser Wenigen, die verwundet auf der Wahlstalt für todt lagen." Hierauf ritten die Herren, sagt Bullinger, auf der Wahlstatt herum, und besahen die starken Körper der Eidsgenossen, die da Haufenweise im Blut lagen. Unter andern ritt auch Burkard Mönch, der den Delphin in das Land geführt hatte, mit herum. Er hatte das Visier am Helmen aufgeschlagen, und sahe bey der Mauer, wo am meisten Erschlagene lagen, hinein. Da rief er mit Freuden aus : „ Heute Laden wir in Rosen."') Dieses hörte einer der Verwundeten, der unter den Todten lag, sogleich richtete er sich auf, erwischte bey sich einen hemflingen Stein, warf solchen dem Ritter in's Gesicht, und sprach: »Ey! so friß auch der Steine I) Aeneas Sylvias: NuZnatur turn ante tum relro, jsrn viro vir iniminet ; nee jani eininoz seä conünus terrunr strinZitur. Luitenses cxuasi Icones per oinnein exereituni in vletui'es vgAsntnr, csoclnut. Stern untizns onini-l, ut <^u! jam non in speni vietorise, seU in niortis nitionein se puKnare sciunt..... .-Vki extrernum nun vioti 8uitense» , seä ivineenäo tatigati inter iilZentes tiostiuin eatervas ceciclerunt. Victoria logudris gtcsue ernentissinis ^rine- nineoruin t'uit, cainpn«c;ue lilier eis nnrnsit, non virtute seä rnultiturlins »uperantidps." Oder: „Hier sehe ich den Rosengarten, welchen meine Vorder« vor hundert Jahren geerret." Beinheim oder Ryf. Geerret bedeutet verehret, vergäbet. Vielleicht hatte das Siechenhaus diesen Garten von seines Vorältern als eine milde Schenkung bekommen« 276 xi.Periode. 2terAbschnitt des isten Iahlh eine, daß dich botzwunder schände." Indessen hatte der Stein getroffen Mönch sank vorn Pferde herab, starb bald darauf, und wurde zu Basel im Münster begraben. ^ So endigte sich dieser merkwürdige Tag. Die Eidsgenossen hatten vom Aufgang der Sonne bis gegen Abend fast unaufhörlich den Feind gesucht, verfolgt oder mit ihm gerungen. — Wenn man die Zeit ausnimmt, welche zwischen dem Treffen bey Muttenz und dem Ue- berganq der Birs etwann verstrich, so findet man keinen Augenblick, wo sie sich hatten nur in etwas erholen können. Betrachtet man nun was das Vaterland, und die Freyheit diesen verewigten Opfern derselben zu verdanken haben, welchen heilsamen Schrecken sie dem Feind schon vor dem Eingang in die Schweiß einjagten, wie viele ihrer Mitbürger durch ihr theuer vergossenes Blut der Armuth, der Verheerung, dem Hohn und vielleicht einem unvermeidlichen Joche entrissen wurden, so soll man sich billig verwundern, daß einem Acneas Sylvius die frostige Bemerkung entfallen konnte: vum Koste» parvipenäunt, eo ckeciueti sunt, uncle exire non xotuere,- gui sapit: nee minus timet koste«, nee ') Burk. Mönch, von Landscron, mußte vom Pferde ab« genommen werden. Man fübrte ihn gen Landser, seine Pfandschaft, redete aber nichts mehr, und verschied am dritten Tage. Sein Leichnam schickte man nach Basel, wo seine Voreltern bestattet lagen, «nd wo er einen Hof besaß. Wurde aber nicht eingelassen, und man ließ ihn nachgehendö zu Neuenburg begraben.", Wurfteis. x. 282. IX. Kap. I^L S77 -- ^ eiontemnik N!i7i'r8. Gleichfalls, wo nicht mehr, soll man sich verwundern, wenn man in einem Tschudi, einem eidgenössischen Geschichtschreiber/ folgendes lesen muß: ,, Wo die Eidgenossen Iren Houytlüten warind gehorsam gsin/ und hettend denen von Bafel gevolgt, so wäre es Inen wol ergangen; darumb ist ungehorsam eine verderbliche Sach und Zerstörung alles Gigs-" Beidseitiger Verlust. Von den meisten Geschichtschreibern wird der Verlust der Feinde auf sechstausend Mann geschätzt. ') --- Tschudi zahlt acht tausend. Etterlm sagt, daß der Delphin sein Volk mehr als halb verrohren habe. Pirek- heimer "), den man der Partheilichkeit, zu Gunsten der. -) Bullinger. » Und verlohr der Delphin in diesem Streit, da er schwärlich gesiegt, in 6000 Man»; und sagte hernach selbst: Er habe vormalü bey drcyzehn tausend Mann in drey Stunden erlegt, und habe keinen sän blichen (solchen) Schaden erlitten, als von dieser Handvoll Leute." Stumpf. (12. B. o.xv) Läßt ihn zwar die obige Zahl selber angeben: „ Der Delphin bekannte theuer, daß ihm härteres Volk nicht wäre zugekommen; er sprach, er hätte hievor in einer Stunde 13,000 Mann erlegt, und nicht so viel Schaden erlitten, als hier, denn da verlohr er ob sechstausend Mann an diesem kleinen« Völkle." Häberlins Reichsgeschichte B. 6. p. 161., und die allgemeine Weltgeschichte stimmen dieser Zahl bey. ') Historie delll Luitenris, in 1de»suro IIist. delv. psg. 7. „ kotitur^ue ert Veixkinu» victoris , crueuts Ismen et Z78 XI. Periode. 2ter Abschnitt des McriZahrh. Schweitzer nicht beschuldigen wird/ meldet, daß man die Zahl der Erschlagenen fast nicht glauben dürfe. Hingegen -eigen uns die einheimischen Quellen eine, im entgegengesetzten Verstände, eben so ungläubig geringe Angabe. Vroglinger redet von zweytausend zweyhundet. ') Beinheim setzt zweytausend, und Wursteisen etliche tausend. ') Aeneas Sylvius ist zweydeutig. Man kann seine Worte so auslegen, daß die Feinde mehr als vier tausend, oder nur mehr als fünfzehnhundert Mann einbüßten Die Rachsschriften stnd noch unbestimmter, ße Litmoctuin tuetnoss. — Nain praeter iiH'Lntsnr suorum, et , enesorum iiumerum , multi msgnchue iiomiiris ctestUeinli sunt viri. ') „Als nun der Delphin in dem Land witer und für fuhr, da bauen Mine Herren heimliche Kundschaft, daß sie vernahmen, wie er in das Land kommen, was, und durch wessen Willen, und wer ihn dazu bewegt hatte, und daß es anders Niemand hatte zugebracht, als die Herren, die hierum waren, und die Herren von Oesterreich; und vernahmen, wie viel me zu St. Jacob erschlagen wur. den, das erfuhren wir an den Cappen dornten (Ca. xitainS) daß ihrer ob xxn Hundert waren." -) Z 82 . „Dergestalt behielten die Delphinischen das Veld mit Verlurst etlich tausent Mann, daö der Del- phin selbs bekannt, ihm were herteres Volk nie fürkom- men, hett auch kcinö Siegs also herb erobert." 5 ) ^.enens L^Ivius, .lo. 6ers kegio ?rotonotsrio, extrtol. 87... Lx Zuitensibus, ^ui ptures occiitisse jur.int, yun- tuor mtltirr, ^ui minus, mitte et guinxentos vtros eoci- IX. Kap. 1^4ä. 379 sagen nur, daß auf beyden Seiten ein merglich Volk erschlagen wurde. ') Bey dieser Ungewißheit wird man sich wohl mit folgendem Beruht/ aus Schillers Beylagen zur Straßburger Chronick (x>. 91 5 .) begnügen müssen: »Dagegen wurden auch viel des fremden Volks zum Tode gebracht/ beyde Welsche und Teutsche, deren Zahl aber niemand erfahren konnte. Denn das Volk hatte die Wahlstatt etliche Tage inne, bis daß sie die Todten ausgezogen / und auch ihre erschlagenen Leute gesucht/ und weggeführt hatten." Man zahlte übrigens unter den Erschlagenen vier Grafen / den Oberstmeister des St. Iohanniter Ordens in Frankreich / viele Herre»/ Dietrich von RatzcmHusen und mehrere Edelleute noch. Von dem Verlurste der Eidsgenoffen sind auch die Berichte sehr verschieden. Von Hallweil (ein Oester- reichischer Vassal) , Bullinger / Mezerai (ein französischer Geschichtschreiber / 'lom. II. pa§. 506.)/ ') .und Uisse rijunt- Isx äicuiit xlures , Und was der Eidgenossen, sagt er, erschlagen wurde, die blieben auf der Wahlftatt; derselben waren wohl bey zwölf oder drey- zehn hundert gerader herrlicher Männer, als wir, oder die ganze Eidgenossenschaft möchten haben." Nicht nur war er im Falle sie selber zu sehen , sondern seine Ausdrücke scheinen anzuzeigen, daß er ste auch wirklich sah. *) Villaret 1 . XV. p. 37g : auteur» kravxsi» tont inoiiter I-r perle . .. obüt ^näreas ibaltener, nüies in beilo innestissiino örrn ckaeobLeo gegen Familien Neid Unsinn. Vielleicht wurde sie beym großen Baurenaufsiand v.1653, wo dre Liestaler Silbergeschirr und Briefschaften hergeben mußten, vertilgt. 35^ XI. Perivde. 2 ter Abschnitt des iLten Jahrh. prope Lnsil. Das heißt: »ImJahr tausend vierhundert vierzig und ... starb Andreas Falkner/ Krieger/ im gräulichen St. Jacober Krieg bey Basel. " Daß Wurster- sen/ der doch des Seevogels in seiner Chronick gedenkt/ und in seinem Verzeichnisse der Grabschristen von 1577 diesen Falkner nicht nennet, beweiset auch nichts wider die Angabe des Groß ; denn in eben diesem Verzeichnisse wird im allgemeinen gesagt/ daß Kriegsleute aus diesem Geschlecht entsprossen sind. — L ciuidus et Hvonänm, et , ^olitiei^czue iunLtionivu.-; aäbiditl, plures orti sunt. Nur erregt einigen Zweifel das Wort bello, Krieg / anstatt prncüo , Schlacht / und die Auslassung der vierten Zahl / um so viel mehr, da beym versuchten Ausfall der Basier keiner geblieben ist. Wenigstens meldet Broglrnger/ der auch dabey war/ nichts davon- Vermuthlich blieb dieser Andreas Falkner in dem gleich darauf erfolgten St. Jakober Krieg. Auf denr Schlachtfelds fand man 32 Eidsgenossen voller Wunden/ die den Geist noch nicht aufgegeben hat- ten- Sie wurden nach Basel geführt/ wo man es versuchte/ auf Kosten der Stadt/ sie bey Leben zu erhalten. Die meisten kamen glücklich davon; unter andern: Wernher Kilchmatter / genannt Aebli / der sieben große Wunden und Stiche empfangen harte. Er wurde bald darauf Vogt zu Grüninge»/ und nachher Landammaun zu Glarus. Tschudi spricht auch von einem aus Art / im Canton IX. Kap. 1^4. 385 Canton Schweiß, -er nach Hause kehrte, und sein Le- benlang von seinen Lan-sleuten schaffet wurde, weil er nicht verwundet war. Ein gleiches meldet die Chromck der Domherren von Neufchatel, von einem aus Neufcha- tel, Namens ffekan ksvi-e, -er von seinen Landsleuten verflucht wurde, weil man ihn, nach seiner Rückkunft, ohne Wunde noch Verquelschung fand. Von wirklichen Flüchtigen zahlt Tschudi nur zehen, die, wie er es berichtet, beym ersten Abschießen, als der Uebergang über die Dirs vorgenommen wurde, vomHau- fen getrennt wurden, und Schams halben zum Lager vor Farnsburg »richt gehen durften. — Bullinger meldet, daß nach der gemeinen Sage sechzehn sich davon machten. Man hätte sie als Feldflüchtige enthauptet, wo nicht um ihre Begnadigung wäre gebeten worden. Daher habe man sie aller Ehren entsetzt. — Endlich wird beym Tschudi bemerkt: es begehrte sich auch keiner aufzugeben, oder gefangen zu geben. Davon ist aber eine Ausnahme an dem Erenfels von Liestal schon angeführt worden. Nach der Schlacht. Nach Krtegsrecht, und zum Zeichen des erhaltenen Sieges behielt der Dauphin das Schlachtfeld bis an den dritten Tag. — Etliche Teutsche wurden von ihm auf der Wahlstatt zu Rittern geschlagen. Ihre grö- Zur 1'iuäiZeust äe» Luiszei. in. Band. BS 3S 6 xi. Periode 2 ter Abschnitt des itten Jahrh. sie Freude war, sagt Beiiiheim, -aß er in's Land gekommen war- Allein fügt er hinzu/ die Freude entgieng ihnen gar bald, denn er schenkte ihnen so ehrlich in ihre Ritterschaft/ daß in acht Tagen keiner bey ihm blieb. Sie schrieben sich Ritter '), trugen Gold/ und führten messingene Spornen. Ein Theil blieb bey der Ritterschaft/ etliche standen aber davon ab/ da sie hörten, daß man es nicht lobte / also durch Hülfe des bösen Volks in Häusern der Aussätzigen (maltzen) Ritter zu werden. Nach der Schlacht wurde» die erschlagenen Armag- niaken und Teutschen aufgeladen und weggeführt. — Viele von denselben schickte man nach Frankreich, nach den Niederlanden, Braband, wie man es in der Folge aus gewisser Kundschaft erfuhr. (Broglinger) Die übrigen führte man, in der umliegenden Gegend, nach Gundeldingen, Arlesheim, Aesch, Terwieler und wo man sie hinbringen konnte. Ein Theil derselben wurde vergraben, der andere Theil verbrannt. Die Leichname ließ man, nach Tschudis Bericht, in Häusern zu großen Haufen bringen, worauf man dann die Häuser selbst in Brand steckte. Die Teutschen übten noch ihre Rache an den Körpern der Eidsgenossen aus. Sie haueten vielen derselben den Hals auf, oder rissen ihnen die Kehle ab- Wenigstens beschuldigten die Armagniaken selber nachher die Teutschen solcher Thaten. Der Dauphin befahl aber, daß, 2 ) Anhang zu Königshöfen, ?. 915. IX. Kap. 1 444. ZS7 falls etliche verwundete Eidsgenossen auf der Wahlffatk gefunden würden, die noch nicht todt wären, man sie nicht feindfelig behandeln sollte. Den Donnerstag (27. Angst)/ Tag nach der Schlacht ') ließ er den Baslern frühe am Morgen ein sicheres Geleit antragen/ wenn sie die erschlagenen Eidsgenossen ihrem Gebrauch nach zu begraben verlangten/ indem sie ihrer Redlichkeit halben/ dessen wohl würdig wären. Zugleich erlaubte er ihnen auch die Verwundeten/ die noch durch Verpflegung gerettet werden könnten/ wegzuführen. r) Tschudy. p. 425. Nach Wursteisen geschah eS erst am Freytag. Broglinger sagt auch am Donnerstag: «Also morndeS am Donnerstag und am Freytag und am Samstag , da waren die ehrbaren Bruder zu den Barfüßer»/ und auch andre fromme Leute/ und von des Delphins Volk einer oder zwey Herolde/ die auch dabey waren/ und wurden die erschlagenen Leute begrabe«/ und wurden zu guter Mos (Ruhe/ Muße) in ein Loch gelegt hinter der Kirche/ und wurde geweyhet. Dieß geschah alles nach der Geburt Christi 1444 Jahr/ nach St. Bar- tholomestag an der Mittwoche (nämlich die Schlacht): und Donnerstag und Freytag und Samstag wurden sie vergraben."— In einem Schreiben des Raths an die Eidsgenossen vor Zürich / welche solches am Freytag empfiengen / meldete der Rath / daß er die Erschlagenen begraben / und etliche Verwundete in die Stadt führen lassen. Dieß hätte ev nicht melden können / wenn der Antrag des Delphins erst am Freytag geschehen wäre. V b 2 28s xi. Periode. LterAbschnittdesMeli Jahrh. Der Antrag wurde angenommen. Am gleichen Tag verfügten sich bey 4oo Personen, von beyderley Geschlecht und unter andern die Bettelmönchen, Augustiner, Barfüßer und Prediger, mit Stoßkarrcn hinaus auf die Wahlstatt. Es gieng auch mit ihnen mancher Ehrenmann, der des Raths war, um zu helfe». (Tschudi.) Ausser den Verwundeten führte man, nach Tschudi, etliche Wagen voll in die Stadt, um sie dort zu begraben. ') Die übrigen begrub man zu St. Jakob, in geweiheter Erde.— Wurfteifen erzählt es also : Sie machten drey Gruben, worin sie eine große Anzahl zusammen beugten, viele legten sie um das Käppelin, die vornehmsten führten sie in die Stadt, und währte dieses Begraben bis an den Sonntag zu Nacht. Zwey übel Verwundete wurden in Häusern noch lebendig gefunden, und in die Stadt gebracht. Manchen fand man am dritten Tag noch athmend, sonst aber erst über ein Jahr etliche Körper hin uud her/ in Hecken und im Wasser. Am Montag wurden in allen Kirchen Prozessionen für die Erschlagenen gehalten. Um Matthis wurde die Hofstatt der Kirche zu St. Jacob wieder geräumt, da man erst manchen Gefallenen, und halb verbrannten Mensch ') Bullinger sagt, man habe in der Stadt die Erschla- genen in St. ElSbeihen Kirche begraben. 2) Die Herren wurden zum Im bis in eine Hcrbcrg geführt. Die beyden BaSler, die alles besorgten, hießen Gernler und Zscheckapürlin. n. Kap. 389 fand. Das Concilium gab denjenigen ein ganzes Jahr Ablaß, die zur Wiedererbauung der Kirche helfen oder steuern wurden. Folgen der Schlacht Sey St- Jakob- Indessen hatten die Eidsgenossen vor Farnsburg die Belagerung aufgehoben. Die Berner und Sollothurner bekamen von ihren Obrigkeiten- am Tage der St. Ja« cober Schlacht, um die Mittagsstunde, den Befehl zum Abzug. Diesen Befehl veranlaßten verschiedene Warnungen, als wenn -er König von Frankreich und der Herzog von Burgund durch die brauchs - CoMte, über Pontarlier einen Einfall vorhatten. Diese rmgegründeten Berichte hatten die Oesterreichs mit Fleiß ausgestreuet. Sie wurden aber durch die sichre Nachricht von der Ankunft des Dauphins in die hiesige Gegend zn bedenklich, daß man sie ganz hatte verachten sollen. Die Belagerer wollten aber erst die Rückkunft der Ihrigen abwarten. Sie wußten nicht, daß diese über die Dirs ziehen wollten- Als sie schießen hörten, glaubten sie, daß der Dauphin wider die Stadt geschossen hätte. Allein in der Nacht kamen einige Bauern zu ihnen, und erzählten, was bey St. Jacob vorgefallen war. Da liefen die Berner und Sollothurner ohne Ordnung weg, welches die Uebrigen zum Rückzug auch nöthigte. Die Lueerner hätten gerne noch einige Zeit abgewartet, oder doch wenigstens das Geschütz und übrige Kriegszeug zurückgeführt. Die Knechte antworteten aber: »Gott gebe wo Sso XI.Periode.2terAbschnitt des löten Jahrh. die Büchsen und der Züg blibe! Ihnen läge mehr am Vaterland, als an den Büchsen! So bald sie nun die Belagerung aufgehoben hatten, kamen die Belagerten aus dem Schloß, und zogen die Stücke als Kriegsbeute in dasselbe hinauf. Eines dieser Stücke, so die Basler geliehen hatten, verkaufte der von Falkenstein hernach um fünfhundert Gulden in das Schloß Rheinfelden, wo die Basler ek in der Folge wieder gewannen. Einige Tage später verließen die Eidsgenossen auch das Lager vor Zürich. Am Freytag nach der Schlacht wurden die Zürcher, schon vor Tage, des Ausgangs derselben benachrichtigt. Sie bezeugten ihre Freude durch das Läuten aller Glocken, die seit mehr als zwey Mona- ten still gestanden waren. Pfeifen und Trommel ertönten in der ganzen Stadt. Man rief den Eidsgenossen über die Mauer zu: »Gond gen Basel, und salzend Fleisch, reichend die Uweren die erschlagen sind." Und als einer aus dem Lager gerufen: »Ist der win by üch o wohlfeil worden, daß ihr so fröhlich seyt? Was gilt ein Maaß?" Da wurde ihm zur Antwort ertheilt: »So viel als ein Maaß Blut bi Farnspurg gilt-" Bald darauf gleich um Mittag kamen zwey Bothen in das Lager der Belagerer, der eine von Bern, der Befehle zum Abzug mitbrachte; und der andere von Basel, der ein Schreiben überreichte, in welchem der ganze Verlauf der Sache enthalten War- Sie machten also Anstalten zum Abzug, und schiede«; Sonnabend und Sonntag von einander. 391 ix. Aap. 1444. Es ist bekannt, -aß -er Dauphin bey -em erhaltenen Sieg stehen blieb, un- -ie Birs zum Ziel seines Zuges setzte, außer vielleicht der Ebene zwischen -er Birs und Rheinfelden zum Durchmarsch. Nur schickte er jenseits des Rheins, unter -er Anführung -es Commer- cy, oder -es Montgommery, sechs tausend Pferde, -ie in Zeit von 4 oder 5 Tagen nach -er Schlacht, auf eigenen Vorschub des österreichischen Adels, die Städte Rheinfelden, Seckingen, Waldshuth und Lauffenburg in Besitz nahmen. Sie hielten sich bey acht Tagen beschei- dentlich, also daß -ie Leute sich ihrer sehr freuten, und meynten : sie hätten die Stadt Basel, ganz zu ihren Füßen gebracht. Die Einwohner dieser Städte, meldet Beinheim, wollten ihnen mit dem Heiligthum entgegen gehen. Sie sprachen: „ Es wären Bothen von Gott." Allem sie erwiesen sich nicht als solche. Denn, alles was Silbergeschirr, Gewand, Hausrath und Kleider hieß, wurde von ihnen genommen, und was sie nicht mitfüh- ren konnten, als Hefen und Büchsen, das warfen sie t« den Rhein. Uebrigens mußte auch mancher Biedermann verderben; weswegen die Weiber schändeten: »Das hätten sie von Gottesbothen;" Sie verbrannten die Gegend um Stühlingen. Die Marggräsischen Unterthanen, um sich vor ihren Einfällen sicher zu stellen, errichteten bey Schwerstatt eine Landwehre mit gefällten Bäumen. Erst Sonnabend vor Michaelis kehrten sie zu den übrigen Ar- magniaken in das Elsaß wieder zurück, wohin sie durch das MarggrafenGebieth, nach getroffenem Vergleich mit ihm zogen. 392 XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Die eigentlichen Ursachen, warum der Dauphin sein Vorhaben wider die Schweißer nicht fortsetzte, sind un« bekannt. Die Oesterreicher ließen ausstreuen, er habe wegen der rauhen Landesart nicht weiter ziehen wollen. Andre hingegen geben zu verstehen, daß, durch den so theuer erfochtenen Sieg abgeschreckt, er sich nicht getraue- te, seinen Ruhm in einem andern Treffen aufs Spiel zu setzen. Endlich will man seine Sinnesänderung der Achtung zuschreiben, welche die Unerschrockenheit der Schweißer ihm einflößte. Die Reden, die man von ihm aufbehalten hat, zeigen, daß er theils den Verlust der Seinigen bereuete, theils die schweitzerische Tapferkeit wür. digte. Als er die Leichname der Vornehmsten in seinem Heere erblickte, rief er aus : »Ich wollte daß sie noch lebten, und daß kein Eidsgenoß erschlagen wäre.. (Bein, heim-)" Er sagte auch, daß er es künftigs vermeiden würde, dieses Volk mit Krieg zu überziehen. ') Im Grunde schrieb ihm die wahre Politik vor, von fernerm Angriff der Schweißer abzustehen. Er hatte das erste Heer derselben niedergemacht, und die belagerten Farns- burger und Züricher entsetzt. Seine Ruhmbegierde war also befriediget, und sein Versprechen an Oesterreich erfüllet. Warum hätte er sich tiefer in ein Land gewagt, welches weder Eroberungen für ihn, noch Beute, Nah. Nist. krsace. 1. i. p. 383. l.» valeur qu'il, movtrereiit üt äire »u vauxtüo, Hu'il eviteroit llezorwsi» äe Ipur ksire Is xuerre. 29Z IX. Kap. 1444 . rung und Winterlager für die Seinigen darbot? Warum sollte er ein Volk ganz unterdrücken, das ihm nie scha. den konnte, um die Macht eines Hauses zu vergrößern, dessen Uebermacht Frankreichs Absichten entgegen stand? . Ueberdieß war mit den Engländern noch kein Frieden, sondern nur ein Waffenstillstand geschlossen worden, und die Klugheit erforderte, daß er seine Truppen keiner Gefahr weiter aussetzte. Auch konnte er mit Recht sich der Belohnung zuerst versichern wollen, um welche sein Heer sich durch die St. Zacober Schlacht, und deren Folgen bereits verdient gemacht hatte. Endlich mußte ihm die Unthatigkeit des zu Nüremberg versammelten Reichstages verdächtig vorkommen, welcher ruhig fremden Völkern überließ, einheimische Streitigkeiten zu schlichten. Dem sey aber wie ihm wolle, der Dauphin begnügte sich damit, daß er 6000 Pferde jenseits des Rheins in die Waldstätte schickte, wie auch einen Theil seines Heeres in unsrer Gegend zurückließ. Die Absicht konnte seyn, Zürich und Farnsburg vor einer fernern Belagerung sicher zu stellen; einen Einfall der Schweitzer in das Elsaß zu verhindern; den österreichischen Adel in der Hof- nung zu unterhalten, -aß er vielleicht die Schweitzer in der Folge selber suchen würde; das Winterlager für seine Truppen zu erleichtern, und auch die Basler zur Er- kaufung des Friedens nachdrucksam zu bequemen. Der Tag, wo er eigentlich unsre Gegend verließ, ist nicht bestimmt. So viel wissen wir nur, daß er am Montag nach der Schlacht (Zi Äugst) sich in Waltighofen be- Z94 XI. Periode. 2ter Abschnitt-es iLten Jahrh- fand, und sein Hauptquartier damals zu Altkirch aufge» schlagen hatte- Verhandlungen mit dem Dauphin. Der Rath brachte in Erfahrung, daß der umliegende Adel die Stadt verrathen, und beym Dauphin fälschlich angeklagt hatte- Auch fuhren seine Kriegsleute fort, Feindseligkeiten gegen die Basler auszuüben. So nahe rannten sie an die Stadt, daß man sich genöthigt sahe, gegen sie mit Büchsen zu schießen. Mehr als einmal kam auch der Dauphin selbst, wie man sagte, bis vor die Stadt. Das Concilium und -er Rath fanden rathsam') ') Da die vornehmsten Geschichtschreiber des folgenden Jahrhunderts, als Tschudy und andere, die Hauptum. ständc dieser Verhandlungen mit Stillschweigen über- gangen haben, so nehmen wir znr Grundlage unserer Erzählung : 1. Ein Schreiben des Raths an den Kai. ser, i'eria quiiitL post testuin IVIiebaetis ^.rctiLUgeti 1^)4. ( Siehe Königshöfen Chronick p. 968.) 2. Die Hand. schrtft des Broglingers, eines NathsgliedS. Z. Ein Schrei, ben des Aeneas Sylvius. 4. Beinheim und einige an. dere gleichzeitige Quellcn^und Rathsschriften. -) Tschudi (?- 4Z0.) läßt die Abgeordneten des Conci. liums und des Raths, schon den Freytag nach der Schlacht (am 28 . Äugst) in das Lager des Dauphins kommen, und setzt folgendes hinzu : »Der Dauphin ver. hörte sie gütlich. — Sie bathen ihn gar hoch und ernst, lich, daß er das Concilium nicht verhindern, und auch der Stadt nicht weiter« Schaden zufügen, und baden» IX. Kap. ZhL an den Dauphin zu schreiben um ihn zu bitten, sich gnädig zu erze en, und Geleilsbriefe den Gesandten zu gewähren, die sie an ihn abzuordnen gedächten. Er war zu Waltighofen. Er bewilligte das sichere Geleit, und be- schied die Gesandten nach Altkirch. Es waren von Sei« ten des Conciliums die Cardinäle von Arles und Sancti Calixti, nebst einigen Doktoren, und von Seiten der Stadt sechs Rathsglieder. Sie begaben sich dann nach Altkirch. ') Dort klagten sie über den Unfug, welchen an andre Ende ziehen und verrücken wolle. Der Delphi» gab ihnen freundliche und tugendliche Antwort: Wie er nicht dem Concilio zu einigem Nachtheil da wäre — sondern er wäre aus Anrufung des römischen Königs, wider die Eidsgenoffen zu kriegen, ausgezogen, und sonst von keiner andern Ursache wegen; doch wolle er ih. neu zu gefallen und zu willfahren, angentz von der Stadt abziehen, und sie LeibeS und Gutes sicher sagen, damit sie erkennen möchten, daß er nicht ihr Feind sey." Weil aber dieß alles mit unsern Quellen nicht übereinstimmt , und Tschudi überdieß die Verhandlungen mit dem Dauphin sehr obenhin berührt, von den ersten Zusammenkünften zu Altkirch, Basel nnd Ensiöheim, und dem darauf erfolgten zwanzig teigigen Waffenstillstand kein Wort meldet, so ist leicht einzusehen, daß er über diese Begebenheit wenig Glauben verdient. r) „Und hat sich der Fürst gen Altkirch gethan... also hant das heil. Concilium und auch wir.... seinen fürstlichen Gnaden geschrieben, und die gebeten." Schreiben des Raths an den Kaiser. ') Wursteisen setzt den Tag, wo die Gesandten von hier S 96 XI.Periode- 2terAbschnitt des istcn Jahrs). chen dieSetniqen an den Basiern begangen hatten, und stellten vor, daß sie nicht wüßten, es je an ihm, noch an seinem Vater, noch an der Krone beschuldet zu haben. Hierauf ließ er ihnen antworten : ,, Die Herren im Lande, und auch die Herrschaft von Oesterreich hät- ten seinem Vater und ihm berichten lassen, -aß die Basier sich mit den Schweißern verbunden hätten, darum, daß ste allen Adel vertreibe» wollten. Auch wäre er vor die Stadt gekommen, um sie in gutem zu beschauen, und so hätte man mit Büchsen auf ihn geschossen. Er begehre also von den Basiern, daß sie den mit Bern und Sollothurn wider den Adel eingegangenen Bund aufgeben, und ihm dann hundert tausend Gulden bezahlen sollten, wegen des angethanen Schimpfes, als von den Mauern auf ihn gefeuert wurde. ') abreisten auf den 31. Äugst, und den Tag ihrer Rück- kunft und der Hiehersendung der Gesandten des Dauphins auf den 6. September. Das obige Schreiben des RathS und die Handschrift des Broglingees geben die eigentlichen Tage nicht an. Vielleicht gierig am 31. Äugst erst der Ueberbringer des Schreibens an den Dauphin von hier ab. ') Von dieser Anforderung der io,oog Gulden, meldete zwar der Rath in seinem Schreiben an den Kaiser nichts, bediente sich doch des Works Wandel : »Sin fürstlich Gnad... «orderten daby, daß wir sin Gnaden darumb Wandel tun sollent rc." In einem Schreiben an Straß, bürg schrieb aber der Rath etwas bestimmter : Sine Mechtickeit ttkt uus erzelcn ettlich Puncten , darumb 397 IX. Kap. Die Abgeordneten pachteten ihn zu besänftigen, so gut sie konnten. Man habe nicht gewußt, -aß er vor die Stadt gekommen sey. Der Bund mit Bern und Sol- lothurn sey nach gutem Herkommen und Gewohnheit geschloffen worden. Man erweise dem Adel so viel Ehre, als an andern Enden. Man beschirme den Adel und alle Ehrbarkeit nach bestem Vermöge». Allein es seyen viele Edelleute in hiesiger Gegend, die, wider Gott, Ehre und Recht, den Leuten das ihrige grou blich raubten. Der Dauphin entließ ffe mit dem Versprechen, daß er, dem Concilium zu Ehre, seine Botschaft nach Basel senden werde, um sich mit den Basiern umsiänd, lich zu unterreden. ') Die Gesandten des Dauphins, drey an der Zahl, kamen mit einem Gefolg von ungefähr Pferden nach Basel, in das deutsche Haus, des Cardi- nals von Arles Bewohnung. Die Verhandlungen geschahen vor den Cardinälen und etlichen dazu verordneten Vätern des Conciliums, wie auch in Gegenwart -er Gesandten der verbündeten Städte Bern und Solothurn.— Wie bestürzt mußte man aber nicht seyn, als man die Bevollmächtigten des Dauphins folgendes vortragen hörte : Der König von Frankreich sey von altem her ein er meinte Anspruch zu uns;e habende, begerte darumb schwere Besserung von uns. " — Dieses mag aber Broglinger ergänzen, wenn er sagt: „Und für das, daß man zu ihm geschossen hat, mit Büchsen, für die Schmoch, und andere Ansprachen, Hirsch er hundert tausend Gulden." ') Die fürer mit uns reden würden. 39s XI Periode. 2ter Abschnitt des i5tenJahrh. Schirmer -er Stadt Basel gcwisen, und solle es noch seyn; davon hatten sie Kundschaft und Rödel; sie begehren also im Namen des Dauphins, daß die Basier ihm huldigen und schwören, und ihn für ihren gnädigen Herrn halten sollen; alsdann wolle er ihnen Gnaden thun, alle ihre Freyheiten gnädigst bestätigen, und auch noch größere Freyheiten ertheilen." ') Die Abgeordneten des Raths antworteten: »Es sey ihnen von einer solchen Schirmung nichts bekannt; Basel sey eine freye ') Broglinger sagt ungefähr das nämliche: „Das dritte, das er forderte, war, lvie ein König von Frankreich Gewalt habe über die Stadt Basel, und noch über das römische Reich, welches er noch in alten Rodeln fin- dc.... er begehre also, daß sie sich der Krone Frankreich nnrerthänig mache. Was Freyheiten ihr die römischen Könige gegeben, die wolle er bestätigen, und sonst andre Freyheiten dazu geben." AtneaS SylviuS (Lpist. 87.) schreibt auch: „Das Gerücht verbreitet sich, eS begehre hauptsächlich der Delphin, daß man ihm die Stadt Basel übergeben solle, als eine zu Frankreich gehörige Stadt, er verspreche ihr in diesem Falle große Privilegien. Dieser Nachricht kön- net ihr, wie dem Evangelium, Glauben beymessen." — WaS mag aber der Dauphin unter den angeführten Nö- deln verstanden haben? Waren eS Auszüge aus deS Cä- sars Commentarien, worin gesagt wird 1. -,) daß 6Mica celric-t von Seiten der Seqnaner und Helve- tier den Rhein berühre?— Waren csAuözüge aus dem Vertrag von 87 o, zwischen Ludwig dem Deutschen , und Karl dem Kahlen? ^ IX. Kap. 1444. 399 Reichsstadt; fie habe jeweilen dem heiligeu römischen Reich zugehört, und dem Bischof zu Basel; sie könne sich nicht vom Reiche und vom Bischof drängen lassen.* Die Gesandten des Dauphins erwiederten : »Die Wil» lensmeynung ihres Herrn wäre doch, daß die Basier eS thun sollen; vergebens würde man sich darwider setzen; er wolle alles daran strecken, was ihm Gott je verlie» hen habe; er werde die Basler dahin bringen, daß sie ein solches wohl thun müßten." — Was nun auf solche Verträge erfolgte, meldet der Rath in seinem Schrei» ben an denZ Kaiser nicht. Er fügt nur abgekürzt hinzu: »Also nach mancherley Reden zwischen beyden Theilen') hat das heilige Concilium bey uns so weit darin geworben - und dazu gethan, daß zwischen dem Delphin nebst den Seinigen, und Bern, Soüothurn und uns, wie auch zwischen Zürich und ihren Widersachern, falls sie darin» einwilligen, ein Frieden und Stallung (das ist ein Waffenstillstand) auf zwanzig Tage abgeredt, und festge» setzt worden sey, welche zwanzig Tage am neunten des künftigen Octobris zu Ende gehen werden." Es wurde also am l 9 . September ein Stillstand von 20 Tagen mit dem Dauphin geschlossen-') Das Concilium erhielt Si. ^ Wursteisen (p-384.) sagt, daß ein Waffenstillstand von zwanzig Jahren geschlossen wurde. Jahre statt Tage wird ein Schreib, oder Druckfehler gewesen seyn. 2) Er wurde aber schlecht gehalten, sagt Beinheim, ward in der Sicherheit und Geleit mancher Biedermann ge. 400 xi. Periode. Aer Abschnitt des isten Jahrh. chergeleitsbriefe unter -es Dauphins Jnsiegel; -er Sta-t wurde erlaubt/ mit einem aufgesteckten Fähnlein / und -er Stadt Siegel/ Korn und anderes im Elsaß abzuholen; den Armagniaken versprachen fie hingegen Sicherheit bey ihnen; und inzwischen sollten stch die Eidsge. «offen über die Vorschläge des Friedens berathe«/ welchen der Dauphin bereit war/ ihnen bis Ostern zu bewilligen. Wie erhielt man aber eine solche Sinnesänderung von Seiten des Dauphins? Wird man glauben/ daß er ledig und allein der Beredheit der Väter des Concili. ums Gehör gab? Ein elsaßischer Geschichtschreiber soll gemeldet haben/ es hätten ihm das Concilium und die Basier versprochen/ daß wenn der König von Frankreich es verlangte/ die Eidsgenossen ihm vier tausend Mann in den Sold geben würden- Zu Bestätigung dieser Nachricht wird bemerkt, daß der König um diese Zeit seine Leibgarde mit fünf und zwanzig teutschen Lrsne- qumiers vermehrte, die, wegen der Art ihrer Waffen, also genannt wurden. ') Zwey alte Chrontcken berich- ten fangen, erschlagen, erhenkt. Als die Herren zu EnstS- heim waren, sollte der Dauphin fie bis gen Basel be, gleitet haben; allein es kam der Bischof kaum davon. Villsret x. Z8i. Le tut » peu xres äsn, ce weme lems, yue le koi suginents ra ßsräe «le 24 Lrsve^ui- »ier» sUemanäs. O» le» sxxeloit sinsi s er«use 6e l'sr- Dslete xortoieot. IX Kap. 1444 . 401 ten hingegen - -aß man versprochen habe, ihm ein vnd vierzig tausend Gulden zu erlegen um einen ewigen Frieden zu erhalten. Indessen breiteten sich die Völker des Dauphins im» mer weiter im Elsaß aus. Altkirch/ Ensisheim, Ruffach und andere Orte mehr waren in seiner Gewalt. Bald darauf kam eine Verstärkung von vier tausend Englän- dern aus Lothringen. Zu Ende des Monats befand sich das ganze Land/ von Mömpelgard bis gegen Hagenau/ doch mit Ausnahme der vornehmsten Städte, als Straß- burg, Hagenau, Müllhausen, von fremden Völkern überschwemmet. List, Drohungen, Gewalt, alles wurde von Seiten des Dauphins versucht. ') Historische Erzählung, was von Tag zu Lag sich in dem armen Gecken Kriege zugetragen, ?. 916 . „—und nff solicher Tagunge brochtent sie es darzu, daß dem Kü- nig von Frankrich und sinem Süne dem Delphin ein groß Summ Goldes, wart genannt xick m. Guldin ge- schcnkct werden sollent, umb ein ganz Rachtunge und umb ein ewigen Frieden zu halten von demselben Könige n, s. w-" Ferner, Lellum ^rrrieuiacuin, I00L , „... Und wurde endlich ein RächtuNg dahin getroffen, daß die Eidgenossen dem Delphin sollten 41 tausend fl. erlegen, und damit einen Frieden erkaufen, der ward zwar verbrieft und versigelt, aber nicht gehalten." Beyde Chronicken stehen unter den Anhängen zur Straßburger Chronick, und sind in den Archiven gefunden worden. IH. Band. C§ -L02 XI.Periode. 2ter Abschnitt des rsten Jahrh. Während dieser Fortschritte seiner Waffen, wider diejenigen, die ihn größtenteils bernfen hatten, schickte der Kaiser den Bischof von Augspnrg, und andere Bothen zum Dauphin, um sich über die Ursachen seines feindlichen Betragens gegen das Reich zu erkundigen. Seine Antwort war : Er werde Gesandte auf den Reichstag senden, wo man denn seine Meynung vernehmen würde. Sie langten auch wirklich mit dem Bischof von Augfpurg in Nürnberg an, wo der Kaiser indessen-.desgleichen that, als wenn er an dem Einfall der Armagniacken ganz unschuldig wäre. ') Sie führten aber eine andere Sprache '), und begehrten unter anderm eine Zufam- *) „Denne unser Herr der Kunig sin je meint keine schulde zu han da; fremde Folk in die Laut kommen sige." Schreiben der Straßbnrgcr Bothen. Mitwoch vor St. Mateustag 1444 . -ixua Königshöfen. „Der römische König habe dem König in Frankreich, und dem ältesten Sohn von Frankreich geschrieben um Hülfe, das haben sie gethan, und seine Feinde erschla- gen und überzogen, das seyen die Schwerer n. s w." I.0L0 citsto. Die Eroberungen des Dauphins rechtfertigten sie also: Der Kaiser habe zwanzig Schlösser zum Unterhalt und Winterlager versprochen, die seyen noch nicht geöffnet, deßwegen habe der Dauphin sich um ein Winterlager selber umsehen müssen, weil er nicht gekommen sey, um zwischen Eiß und Schnee im Felde zu liegen. Die Antwort des Kaisers war : Er habe nur fünf tausend Mann HülfSvölker, und nicht acht mal so viel begehrt. Er habe zwar in seinen Erblanden zwan- IX. Kap. 1^44. -403 menkunft zwischen dem Dauphin und einem Herzog von Oesterreich. Dieß geschah auch im folgenden Monate, dadurch aber gewann der Dauphin Zeit, seine Anschläge durchzusetzen- Des Stillstandes ungeachtet waren die Basler nicht viel besser behandelt, als die Elsaßer; nur trösteten sie sich mit dem Gedanken, -aß es ohne Vorwissen des Dauphins, der zu Ensisheim war, vielleicht geschähe. Unser Rath schrieb: ,, Denselben Frieden haben wir mit Treue gehalten, und wollen ihn auch ferner halten. Wie er aber von Seiner Gnaden Volk und Unterthanen an uns zig Städte und Märkte zu Lagerstädten angewiesen, er fände aber weder billig noch rathsam, solche einzuräumen, weil der Dauphin eigenes Willens verfahre «. s. w. Eine sonderbare Zumuthung ließ auch der Dauphin vortragen. Seine Gesandten verlangten nämlich vom Kaiser, daß er dem König von Frankreich den hinterlassenen Schatz des Herzog Friedrich von Oesterreich, (Tyrolischer Linie) aushändigen sollte, weil Sigmund deS Friedrichs Sohn, mit der Tochter des Königs verlobet war; dagegen würde der Dauphin alle von den Eidsgenossen eingenommene Länder wieder erobern und dem österreichischen Hause zustellen. Die Antwort war: daß bey dem Hause Oesterreich die Schatze und Kleinodien von einem Fürsten auf den andern erbten u. s. w- Ltiuvius T'. I. n. 847. Nach Villll?et ( nist. lle llrsnee, x. ZSi ), soll der Dauphin auch über den Marggraf v. Baden geklagt haben, als wenn dessen Unterthanen ihm seine Artillerie weggeführt härten. — on „e i-exut äe prvicles excuses, et lles xrouresses C k 2 >404 XI. Periode. 2 ter Abschnitt des isren Jahrh. und den Unsrigen gehalten ist und wird, das lassen wir seyn als es ist. Denn wir meinen wohl, daß dem Fürsten seiner Unterthanen Mißhandel nicht alle bekannt seyn möge." Weil aber indem der Waffenstillstand sich seinem Ende nahete, die Armagniaken immer weiter rückten, und Leine Anstalten des Reichs wider sie gemacht wurde, schrieb unser Rath, den fünften nach Michaeli, an den Kaiser, um ihm die gefährliche Lage der Sachen zu Gemüthe zu führen, und ihn als den obersten Vogd der Kirche, den Beschirmer des Reichs, und das oberste weltliche Haupt der Christenheit, auf das demüthigste, und zur Rettung des Reichs, um Hülfe zu bitten. Allein er antwortete nicht, oder nur späth darauf ') — und den l8ten Oktober verließ er sogar den Reichstag, nachdem der Marggraf von Brandenburg, die Grafen von Wirtemberg, und eine Menge Herren, Ritter und Knechte den Eidsgenoffen Absagebriefe zugesandt hatten, und solche am ii. Oktober schon in die Schweiß eingelangt waren. Am 9. Oktober, wo der Stillstand mit Dem Dauphin zu Ende gieng, wurde er noch um zwölf Tage verlängert. Die Eidsgenoffen, Basel und Sollo- thurn waren in Zofingen versammelt. Die hiesigen Gesandten hießen Andreas Ospernell, und Ludwig Meltin- ger. Der Pabst Felix V. nebst den Vätern des Conci- Es were ihm nit liep , were den BaSlern von dem frömden Volk ützit widerfahren, das ihnen nit eben- were. IX. Kap. 1444 . 40ss liumö arbeiteten mit allem Ernste an der Errichtung eines ewigen Friedens, worüber man auch auf einer zu Basel gehaltenen Tagsatzung '), einig wurde, vuelo» datirt denselben vom 21. Oktober, da unser Exemplar vom 28. datirt ist, und zu Enstsheim vom Dauphin unterschrieben wurde. Vielleicht wurde er unterm 21. in Basel geschlossen, und erst den 28. in Enstsheim bestätiget, unterschrieben und ausgewechselt. Der Anfang des Instruments ') macht eigentlich einen Theil des Ratisicationsbriefes des Dauphins aus, der auch in demselben das Wort führt. Der Schluß der Ra- *) Tschudi x. 430, u. 431. meldet, daß die Bothen der Städte Straßburg, Colmar u.s. w. zugegen waren. — Dieß möchte, wenigstens rückflchtlich Straßburg, ein Irrthum seyn. Wir werden bald vernehmen, daß Straßburg uns Vorwürfe nachgehendS über diesen Frieden gemacht habe. ') Das Instrument oder wenigstens der Inhalt desselben findet fich weder in Waldkirchs Bundshistorie der Eids- geNvsseN, Noch in dem 'Irriile äes sINaooes entre 1a Irsa- ce et les <3!tn«»ns , noch in den ausführlichsten Geschichtsbüchern der Schweiß. Der Verfasser der Sammlung der Bündnisse mit der Crone Frankreich (Bern 1732.) ist der einzige, der dieses Instrument dem Publicum mitgetheilt hat. Da diese Sammlung etwas rar geworden, so werden wir den Hauptinhalt anführen. Uebrigens haben wir noch in unserm Archiv eine Originalurkunde von diesem merkwürdigen Denkmal unsrer ersten Verhältnisse mit Frankreich. L06 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i 5 tm Jahrh. tifikation kommt erst nach dem Friedensbrief selber. In gedachtem Eingang meldet der Dauphin: er habe einen guten Frieden und Liebe (bon:re paeis 6t nmoris) zwischen ihm und den Geistlichen, Weltliche», EdelN/ Bürgern und Einwohnern wie auch Unterthanen der Städte und Gemeinden Basel ')/ Bern/ Lucern/ Sollothurn/ Uri / Schweitz, Unterwalden ob und nid dem Wald, Zug und Glarus/ mit allen ihren Anhängern / Verbündeten/ und Eidsgenossen/ stiften wollen; er habe zu diesem Ende gewisse Artickel/ nach gehöriger Verathschla- gung seines Raths / festgesetzt; er habe hierauf Gabriel von Bernecio (äe Lerneeio), seinen Rath und Hofmarschall 2), als seinen Bevollmächtigten mit offenen Briefen und einer special Vollmacht abgeordnet. Nun sey al- les durch denselben nach Vorschrift und Anleitung der obgedachtcn Artickel berichtiget und verabredet worden >) Basel wird vor Bern genannt/ entweder weil die Tag- fatzung/ tvelchc den Frieden schloß/ zu Basel gehalten wurde / oder weil die Stadt Basel die erste Veranlaß, snng zu den Unterhandlungen gegeben hatte. Vielleicht mögen auch die Haltung des Conciliums und der Sitz eines Bischofs dazu beygetragen haben. ') ivir>N5tei- ttosxitii. Die französischen Geschichtschreiber nennen ihn Gabriel cie Lerne», insitre ll'Nütel. r) ES wird nicht gemeldet/ wohin er ihn schickte/ ob auf den Tag zu Basel allein/ oder auch vorher/ auf den Tag zu Zofingen. .») Der Dauphin bedient sich hier eines sonderbaren Aus- IX. Kap. E4. und folge der Inhalt derselben/ wie auch aüer berichtigten Punkten, Wort für Wort: Der Friedensbrief selber fangt wie gewöhnlich im Namen der Dreyeinigkeit an. Die Bevollmächtigten beyder Theile führen das Wort/ und nennen sich selber in der Borrede/ zuerst jenen des Dauphins/ und nach ihm die Gesandten der weiter oben genannten neun Orte; .4.näl-6ÄS Obpsrnell, b>lLAi»l6r Lmnphtarurri, b'ri- äericus 8clii1Iinb, el Ilerunous ^Idisen cle LLsIIsg,,. dann die von Bern/ von Lueern u. s- w. ') Nach einer kurzen Erzählung der Ankunft des Dauphins / der Schlacht bey Basel/ der darauf erfolgten Feindseligkeiten / und der Absicht denselben für das künftige zuvorzukommen/ führen sie einige Stellen aus den Kirchenliedern an/ und drueks: <^uae sinnig,, sicuti a-l rro!t>-a,M notikiLm, nrt; laetg. . .. juxtg et seeunüuw, grtioulos. ') Hieraus folgt der erbauliche Satz, daß die Schwachheit des Gedächtnisses von der Erbsünde herrühre: — „(iullivrotoptssti lg^su bnm-tllg contginingtg eonklitio sie cellulge inernoriglis otNoio eolijisgtur, ut subito ^erclat IN, ,;„ocI rnemorise tenseiter von inüzitur, iäeo necesss- liuiii cst, reruin ^esta seeiptursrnm ioriicio perNennsri, Kos erZo etc. " üx rnsnägto Oorninorurn et supeeiorum nostroruin, welche Worte zeigen/ daß die Formel/ Herren und Obe re damals schon üblich war. ^.ttenclentes Huoü Oorninics intonst tubg: ?aeem inesM äo vobis, xscem meäni relin^no vodis, et ex LÜo, ^uoi- ^rcNiinngister ^sZobriensiz, 8seri ?llUstii ^posto- Lei lluNitor, et tilioi! prsexositu« , Leclesise Orsssensis LIerieus, Ounierae apostolicae vecretoruill voc- tores, Oratores 8ucro - äunetae xeneralis 8^noNi Lasi- liensis in spiritu »sneto legitirae oonAreZstse, universell üeelesiaill re^rnesentnntir. Hgregii et 8peetubi1es Oninini, ^ranettcur rte I'Nomatir, Liiles, se utrius^ue auris voetor, kruesillells suäielltill- ruill Aenersliuin Vucatu» 8-idau6ise , et/okauner Oamxio, OonsIIinrius et IVlsxister Hospitii Illustri» krillcixi, et l)o- inilli, Vuillilli Nu 60 viel Du eis 8sIiÄlläiLe Orntvres jgin 6ic- 1i Vowilli veis u bsbauNise. Ob 3uxw.entuill konoris xraecelsse Loronse Irsneise. IX. Kap. 1^4. -!ss richtiges Einverständniß, wahre Freundschaft, unverletzlichen und guten Frieden und Eintragt. Er erstrecket das Versprechen auf alle Verbündete der gedachten neun Orte, wessen Standes und Ranges fie auch wären, sollten sie auch mit der Herzoglichen oder Gräflichen Würde geschmücket seyn, vornehmlich den Herzog Ludwig von Savoyen, den Graf Johann von Freyburg u. Neufchatel, den Graf Johann von Arberg und Valengm, wie auch die Städte Viel und Neustatt. ?) Der Dauphin verspricht es für sich, seine Leute, Gesellschafter, und Diener, und die Leute und Gesellschafter seiner Helfer 4), gleichwie als wenn diejenigen, die sich aus Anlaß des wider die Eidsgenossen zu führenden Krieges zu ihm gesellten, denselben nicht abgesagt hätten. ') ?) War diese Stelle ein Vorbehalt zu Gunst der Herzoge von Oesterreich? ') ZiZuantei ail illustrem etc. 2) Es ist aber zu bemerken, daß diese Fürsten, Herren und Städte zwar hier als Theilhaber des Friedens und des guten Vernehmens erscheinen, nicht aber als Theilhaber des ganze» Vertrags, und aller Clauseln desselben ohne Unterschied. Es find Artickel, in welchen der neun Orte oder Gemeinden ( Maeäickai'uM Lommunitatum ) allein Meldung geschieht, und andere Artickel, die auch ihrer Verbündeten ausdrücklich 'Erwähnung thun. *) (Quorum ^uxilium inteuciit. 5) ^.c si illi, (sui se in sua societate, ocoasiooe zuerrae, Lommunitatibus praeäictis moveuclae xoruervot, ixsas xartes nun 6Mäas«eot. 410 XI.Periode. 2 ter Abschnitt des 15teil Jahrh. 2 . ° Art. Der Dauphin verspricht Sicherheit für Land und Leute, für bewegliche und unbewegliche Güter, wie auch Entschädigung für zugefügten Schaden, er möchte von Seiten seiner Leute, oder von Seiten seiner freywilligen oder verbündeten Anhänger geschehen. 3. "Artickel. Dieser ist wichtig, indem er für den Grundstein der schweitzerischen Privilegien angesehen werden kann. «Die Bürger, Unterthanen, Kaufleute, Edelleute, und Einwohner der neun Orte, und ihrer Bundsgenossen, wessen Condition, Standes, Würde oder Grades sie seyn mögen, werden mit allen Gütern und Sachen sicher durchreisen, bleiben und zurückkommen können '), durch die Herrschaften, Landen, Gerichtsbarkeiten des Königs und des Königreichs Frankreich ^ ltein, yuocl ctictarum Lomrnuiiltatuiii caui suis Lontoe- Neratis ae Ooinillvrum suorum, Lives, Lubäiti, IVtercato- res, 10uliiles, et Habitatores quiciin^ue, cujuscunHue eunäitioais, Status, klixnitatis aut graclns Merint, cuin omuilius donis ei redus seoure possiut trausire, stare et rectire per vominia, lerras, ^urisäictioiies, gentes armi- xeras et noa aruiißeras, e^uestres et peitestres, et alias ^ua^eun^ue, Lkristiauissimi vrincipis vomini kezis, et kegui kranciae, et äicti Voruiui Velpliiui, so eis aäliae- rentiuill et Iienivoiorum ^e coytoe- sius Doinini -;i3 !X. Kap. 14 ^. versprochen, ohne einige Bekümmerung und Hinderniß in Rücksicht der Personen und der Sachen, mit Vermeidung aller Gefährden , lrauäs Huavis in Ü8 xroster- 7. ° Art. Sollte dawider gehandelt werden auf Seiten des Fürsten, so wird schuldige und angemessene Ge. nugthuung, wie auch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, und wo dieses nicht möglich, gebührende Rechtfertigung (coriäiZnL eineriäa) und Wiedererstattung versprochen. 8. - Art- Ein gleiches versprechen die Orte (Lom- munitLtes). Sie werden auch Wohlwollen, aufrichtige Liebe, Einverständniß und gute Freundschaft gegen den Dauphin hegen, und versprechen Sicherheit und Schad- loshaltung seiner Hoheit, feinen Leuten und Anhängern. 9. ° Art. Der Dauphin hatte seine Vermittlung zwischen Oesterreich, dem Adel und der Stadt Zürich auf einer Seite, und den genannten Orten nebst ihren Verbündeten auf der andern Seite angetragen; er verspricht solche noch zu Erzielung eines guten Waffenstillstandes, ('si-euZae) Friedens und Eintracht, aber mit der Be- dingniß : i.°Daß es mit Einwilligung und Veyftimmung beyder Theile geschehen werde, und 2.° daß wenn ein solcher Waffenstillstand, Friede, und Eintracht mit beyd- seitiger Einwilligung nicht zu Stande kommen könnte, alle vorhergehende und nachfolgende Punkten dennoch in ihrer Kraft fest bleiben sollten- ^14 XI. Periode. 2ter Abschnitt des 1 stell Jahrh. io.°Art. Der Dauphin verspricht dem Concilium sicheres Geleit, ohne einige Ausnahme, und wird besondere Briefe darüber ausstellen. i i." Art. Die damaligen und künftigen Hauptleute des Dauphins sollen alle Punkten dieses Vereins auf das Evangelium nd onnets. vei LvanZelia. beschwören. 12.°Art. Er wiederholt die beydseitigen Zusicherungen von Frieden, Eintracht, Freundschaft, aufrichtigem Wohlwollen und gutem Einverständniß zwischen dem Dauphin und den mehrgedachten Gemeinden des Bundes der Eids- genoffen *); aho, daß alle Zerwürfnisse, Beleidigungen und Beschwerden ( dilleoentiLe, injurias ant , falls es derselben vorhergegeben habe, oder dergleichen noch gegenwärtig geben sollten, als abgethan und vernichtet angesehen werden sollen. Dann folgt die ausdrückliche Clausel, daß, wenn durch einen Zufall oder aus welcher Ursache oder Anlaß es seyn möchte, wider diesen Verein, in einem oder in mehreren Theile» oder Punkten desselben gehandelt würde, dieser Frieden und Verein nicht deswegen aufhören, oder für gebrochen, (rupta, oder vielmehr aufgehoben) gehalten werden sollte. Sonder» soll der Theil, der dawider gehandelt, zur gebührenden Genugthuung gezwungen werden (coinpel- leetur), und der Verein in seinem ganzen Wesen (in *) In diesem einzigen Artickel kommt der Ausdruck vor: et inter äietsr coininuintLte5 lizse coiitoecieiÄtorui». ^15 ix. Kap 1^44. LUL InteZritate) verbleiben und fortwähren, mit beyd- seitigem Ausschlüsse aller möglichen Gebräuche, Gewohnheiten und Herkommen / durch welche dieser Verein verletzt werden könnte, äe M'6 vel äs laeto, und mit gänzlicher Beystitssetzung aller verdräheter (sinistris) Auslegungen, Erfindungen, Listen und Gefährden-" Hier endigt fich der eigentliche Friedensbrief selbst. Gleich darauf nimmt aber der Dauphin wieder das Wort: er habe sich über den Inhalt desselben mit seinem Rath reiflich berathen; er genehmige, billige, bestätige u. s. w. alle Artickel desselben, wie sie durch seinen Bevollmächtigten in seinem Namen abgefaßt und verabredet worden sind; er verspreche für sich und die Sei- nigen, auf seine Treue, mit einem körperlichen Eide, und beym Worte eines Königs Sohns den Frieden und alles was darin begriffen ist, zuhalten, zu handhaben , und zu beobachten. ... zu Beurkundung dessen er sein großes Jnsiegel aufdrucken lassen, und mit eigener Hand unterschrieben habe. Gegeben zu Ensisheim den 28. Oktober 1444. 1.0^8 Ver Ooininum Oslpliinuin iir sucr Lonsilio, in sjuo ei'Lnt Ooinini cks Lueil, cks EliLtillon, ck'IH ti88ei,6, 66 iVlkckicorne, cle k'ontrünes, cle LoisroZues et pluribus aliis praesentidus. ?oicriei's. LudLcte et jurslneotu nostri cor^oris, et xer verbum tl- !H k eZis. 416 XI. Periode- LterAbschrritt-es Men Jahrh. Während der letzten Verhandlungen zu diesem ewigen Frieden pflog der Herzog Albrecht von Oesterreich auch Unterhandlungen mit dem Dauphin. Dieser war zu Enstsheim / und jener zu Breyfach, wohin er um die Zeit der Abreise des Kaisers vom Reichstag anlangte. Unser Rath war deswegen, wie es scheint, in einiger, Besorgniß. Er schrieb an Straßburg (fferia sexta ante 8iinoms er : „Der Dauphin ist auch nur zu Zeiten zu Enstsheim inne, und unftr gnädiger Herr Herzog Albrecht rc., zu Breysach- Sie thun ein an- der wieder und für Botschaft. Was aber solches auf sich trage^ können wir auch nicht wissen." Etwas Zeit vorher schrieb er (keria quilita ante 6aili), daß das Gerücht sich verbreitet hatte / als wenn etliche dem Dauphin zu Troste zuziehen wollten. ') Allein der Dauphin, der keinem Theil die Oberhand über den andern gönnte, und beyde durch einander schwachen wollte, schob die Unterhandlungen mit dem Reich nur in die Länge, und schloß indessen den Frieden mit den Eids genossen. Er hatte zwar eine mündliche Unterredung mit Herzog Albrecht, zwischen Dreifach und Enstsheim in der Hart, in welcher man von ihm zu wissen begehrte, warum er nicht wider I» diesem Schreiben meldet der Ratb kein Wort von den Verhandlungen des ewigen Friedens. Er erkundiget sich aber sorgfältig, was für Beschaffenheit es mit den Kriegsanstalten habe, welche der Pfalzgraf Ludwig um Hagcnau, zur Vertreibung der Armagniakc» vorhatte. IX. Kap. 1444. 417 wider die Schwerer gezogen wäre/ sondern sich auf des Reichs Boden gelagert hätte. Mein seine Antwort des siand aus lauter liederlichen Entschuldigungen. Es wurde bey demselben nichts ausgerichtet/ und er verschob die Sache auf einen gütlichen Tag nach Molsheim/ aus welchem aber auch nichts wurde, ( Sonntag nach Martini) da weder er, noch Bevollmächtigte von ihm, sich dort einstellten. Uebrigens kurz vor Schließung des ewigen Friedens erhielt unser Rath ein Schreiben vom Pfalzgraf Ludwig / in welchem er meldete / daß er zum obersten ReichshauptMann ernannt/ und ihm das Reichs- bannier wider das fremde Volk empfohlen worden sey. Er begehre also/ daß die Basier mit ganzer Macht, und völlig wie sie angeschlagen standen '), zu einem nachge^ henden Zuge, mit Wagen zu der Wagenburg, wie auch mit Büchsen und anderm Zeuge, acht Tage vor Martini um Straßbnrg seyn, und ihre Rathsgesandten nach Speyr, auf den um Simonis und Judä angesetzten Tag oder Zusammenkunft abordnen möchten. Der Rath lehnte in seiner Antwort (Die äomlrüea, ante Limorsis et 5uäae) beyde Begehren von sich ab- Er meldete zwast nicht, daß man im Begriff war einen Frieden mit dem Dauphin einzugehen. Er entschuldigte sich aber mit det gefährlichen Lage, in welcher die Stadt sich befände. -) ^ „Döllickicher denn sie angeflagen sten." Durch wen, und wo wurde ihr Anschlag oder Contingent bestimmt? ES mag eurer fürstl. Gn.... wohl wissend seyn, daß M. Band. DS 418 xl. Periode. Aer Abschnitt des Meri Jahrh. Nach geschehener Errichtung des Friedens gieng es aber den Basiern, in Rücksicht der Sicherheit der Stra- der Delphin mit Macht zu Ensisheim ligt, und auch zu Altkirch nahe bey unsrer Stadt/ rennet täglich für unsere Stadt; fügent (seine Völker) uns merklichen Schaden zu / an Leib und Gut / mit Gefangennehmung der unsrigen/ sie zu schätzen/ das ihrige zu nehmen/ sie vom Leben zum Tode zu bringe»/ und in andere Wege. Dazu kommt uns täglich Warnung wie man es versu- chcn wolle/ uns Tages und Nachts mit Feuer cinzule- gen/ wie es auch dick und viel unterstanden »vor. den ist/ welches sich erfunden hat; wie man auch sich vornimmt unsere Stadt des Nachts zu ersteigen / darum wir Tag und Nacht große Sorge und Arbeit haben müssen/ mit Wachen und in andere Weise. .. So können wir auch unsre Bothschaft/ andrer schwerer Feindschaft halben / so weit wir von Herren/ Rittern und Knechten deutscher Landen haben / und uns zugezogen worden sind / ohne Sache... auf diesen Tag gen Spier nicht schicken. Denn uns sind die Straßen in solchem Maaß verharret/ daß wir die unsrigen/ ohne merklichen Gebresten auf den Tag nicht gebringcn könnten." Außer diesen Gründen der Gefahr / walteten gewiß auch Vorsichtsgründe ob/ die aber der Rath nicht überschrei- ten durfte. Wie konnte er wissen/ bey der Uneinigkeit der Reichsfürsten / in Ergreifung der gehörigen Maaß, regeln / bey der Lauigkeit und dem zweydeutigen Betragen des Kaisers/ bey den Verhandlungen zwischen dem Dauphin und dem Herzog Albrecht von Oesterreich/ bey den neuen Kriegserklärungen so vieler Herren und Edeln wider die Schwcitzer und ihre Bundsgenossen — IX. Kap. 1E. 419 ßen und des Handel und Wandels, nicht viel besser als vorher. Und uun bekamen sie Vorwürfe von Seiten -er Stadt Straßburg, über ihre genauern Verhältniße mit dem Dauphin. Die Straßburger schrieben im December- Monat dem Rath zu Basel : „ Sie hatten vernommen, daß die Vasler mit dem Dauphin einen ewigen Frieden und Süne (Aussöhnung) aufgenommen (angenommen) hätten daß das fremde Volk täglich zu und von ihnen wandele, und demselben erlaubt werde, Eisen, Salz, Gewand, Schuhe, Kost und was es bedürfe , zu kaufen, wodurch selbiges sein Lager gräßlich stärke, und desto länger bleiben, und geharren möge; Laß man ihm sogar Hol; und Dielen von der Stadt verabfolgen und führen lassen gen Markolzheim, um sich damit zu befestigen und zu bewahren. Die Straßburger begehrten also, falls dem also wäre, man möge solches wie konnte der Rath wissen, ob die Basler nicht von allen Orten verrathen worden; ob die Kriegsanstalten des Pfalzgrafcn nicht ein angestelltes Spiel waren, ob die geheime Absicht nicht dahin gieng, ihre Kräfte zu > vertheilen, sie der Rache deö Dauphins bloszustellen, und ihn dann in den Fall zu versetzen, daß er seine Völker zusammenziehen, und damit auf die Stadt und ihre EidSgenoffen fallen müßte. 2) So geheim wurde also die Schließung desselben gehalten, daß die Straßburger es erst im December erfahren. Daher mag eS kommen, daß die Artickel des ffrie- denSinstrumenrs von keinem Geschichtschreiber angeführt worden sind. Dd 2 ^20 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i6ten Jahrh. um gemeines Landes willen nicht mehr gehen gen noch gestatten." Der Rath erzählte (keri-i «ext» ante Ii,«,nae) in seiner Antwort/ was vor und nach dem Einfall der Armagniaken geschehen war / wie Mömpelgard/Mkirch/EnstSheiM/ Se- ckingen / Waldshut ihnen eingeräumt worden; wie alle über ihre Ankunft sich freueten; wie sehr man ihnen zu eben der Zeit Vorschub that/ wo sie die Baslcr feindlich behandel- ten ; wie der Rath dem Dauphin geschrieben / und eine Zusammenkunft zu Altkirch erhalten / und dort seine Anforderungen vernehmen mußte. Nach diesem drückte sich der Rath also aus : „Nun hatten wir vor solchem etlichen Herren und vielen Städten / euch und andern unsere anliegende Noth verschrieben / und um Hülfe und Trost angerufen; Uns ist aber wenig Trostes gekommen. Wir haben solches darnach dem..... Friederichen/ römischen Könige / und Herzog zu Oesterreich / unserm gnädigen Herrn / den Kurfürsten/ andern Fürsten und Herren/ und auch wiederum den freyen, und Reichsstädten geschrieben, und ihre Gnaden Würdigkeiten und Ehrbarkeiten um Hülfe und Trost demü. thig angerufen und gebeten. Uns ist aber darin» wenig Trost oder Hülfe zugekommen.— Sind also trostlos gelassen worden / ausgenommen von der EidSgenosscrischaft." Dieses vorausgeschickt bemerkte der Rath / daß die Deutschen sie nicht nur hülfloS gelassen / sondern sogar die Urheber ihrer unglücklichen Lage wären: „Haben auch empfunden/ und vernehmen täglich von Tage zu Tage , und je mehr und mehr/ daß etliche unsrer Nachbar» / und etliche die unweit eurer Liebe gesessen sind / das fremde Volk auf unser Leib und Gut zu Erspörung/ auch unsrer ganzen Stadt zu ewiger Unterdrückung und Vernichtung ohne redliche Sache heraus zu deutschen Landen gebracht haben/ dick und viel/ rx. Kav. i'UL ^21 darum geritten sind , und ihre Werbung darum gethan und fürgcnommen gehabt haben / um weiche doch wir solches in keinen Sachen mffen verschuldet zu haben, als sich auch das mit der Wahrheit erfinden soll/ wessen wir zu Gott dem Allmächtigen getraue»/ der unö von ahrem Ufsatz, (Anschlägen) und bisher behütet hat, und dessen würdige Gnaden uns wohl ferner behüten soll und mag."— Nun schritt der Rath zur Erzählung der gepflogenen Unterhandlungen : „So sind diese Handlungen und Sachen an unsern Heiligsten in Gott Vater/ unsern gnädigsten Herrn Pabst Felix, auch den hochgebohrnen Fürsten, unserm gnädigen Herren den Herzog von Savoyen / seiner Heiligkeit gewachsen Sohn; die haben nun mit ihren würdigen Bothschaften, und auch das heilige Concilium mit ihrer Botbschaft / Car- dinälen und andern, sich in die Sachen im besten gelegt; haben also zwischen dem Fürsten dem Dauphin, und allen den Seinigen, an einem , demselben Fürsten dem Herzogen von Savoyen, Graf Hansen von Freyburg, Grafen und Herrn zu Neuenburg rc., gemeiner Eidgenossenschaft und uns an dem andern, um einen Frieden geworben, und auch denselben funden, ewiglichi'gegen einander zu halten rc.'' Hier folgt eine Stelle, die wegen der Punctuation etwas dunkel geworden ist. *) „DcS wir ouch unser halp allermeist ingangcn sink. ttmb das wand der Fürst der Delphin gemeint, und vor jm gehept, und noch hat, Einen ewigen Frieden zwüschent unser gnädigen Herschaft von Oesterreich rc. re. Und den von Zürich an einem, Und gemeiner Eid- *) ES soll vermuthlich heißen: „welchen Friedenövertrag wir auch unsers Orts vorzüglich aus der Ursache eingegangen sind, weil der Dauphin Vorhabens war,, wie er es noch ist, einen ewigen Frieden zwischen Oesterreich und der Eidgenossenschaft zu stiften." ^22 XI.Periode. 2 terAbschnittdes istenIahrh. genossenschaft an dem andern teile ze suchende fürzenemende und znzcbringende rc. De6 wir von Gott noch hüttbitag be- gertent volgan möchte/' Biü dahin war gewiß die Rechtfertigung wohl und passend abgefaßt. Was aber darauf folgte , möchte zu viel gesagt haben : „ Daß aber gemeine Eidgenossenschaft, oder wir, dem Fürsten von Frankreich; oder den Seinigen/ einige Hülfe oder Trost wider jemanden versprochen habe»/ oder zu thun pstichüg seyn sollte« / ist nicht. Denn seine Gnade meint solche Macht zu haben — daß er der nnsrigcn nicht nothdiirftig sey. Und wie wohl solcher Frieden eingegangen ist/ so mag doch nicht vermieden werde»/ daß die Seinigen zu Zeiten (etwcnn ) noch heut z» Tage zugreiffenden nnsrigen ihre Knechte anhalten / und ihnen ihre Pferde und anderes nehmen. Sie glauben vielleicht andere vor sich zu haben. — Darum müssen wir dick und viel unsere Bothen zu seiner Mächtigkeit schicken / um Wicderbriugung solcher Sachen. Mit denselben kommen dann bisweilen der Seinigen/ auch zwey / drey oder vier zu uns/ kauffen Hüte/ Schuhe / Hosen/ Handschuhe und dergleichen Dinge»/ welches wir ihnen nicht ganz versage»/ noch abschlagen können. Dagegen lassen sie uns auch feilen Kauf zugehen. Aber daß ihnen je einiges Saltz/ Eise«/ Holz/ Bretter oder Dielen von uns / oder bey uns / oder von den unsrigc» geschickt oder mitgetheilt worden sey / ist in Wahrheit nicht beschehen. Ihnen wird auch solches das irer were ge- hört bey uns mit unserm Willen und Lassen nicht zu kaufen gegeben. Wo wir das empfunden / daß eS geschehen / da gieng solche Bestrafung nach / daß einem besser gewesen wäre/ er hätte solches bleiben lassen. Also lieben Freunde wisset ihr von den Sachen waö uns bekannt ist." IX. Kap. 423 Dieser Verantwortung ungeachtet / wurden die Gemüther in Straßburg so sehr erbittert, daß sie nicht nur die Bas'ler aller Orte verklagten, sondern auch sogar -rodeten, unsern Oberstzunftmeister Andreas Ospernel in Stücken zu zerhauen. Dieß vernehmen wir aus einem Schreiben unsers Raths an Straßburg: „So dann so kommet uns auch vor, wie der fromme, weise Herr Andreas Ospernel, unser oberster Zunftmeister, und etliche andere der unsrigen, bey euch in eurer Stadt schwerlich himcrredt werden, und besonders unser Zunftmeister, daß er seine Sachenanders gehandelt haben solle, als eS zimlich (geziemend) oder billig wäre; und daß, wenn er bey euch wäre, man ihn darum hart halten, oder vielleicht zu Stücken zerhauen würde. Sollte dem also seyn, so dünkte uns, daß ihm darin ungütlich und unfreundlich geschehe, indem wir nichts anders als Ehre und Gutes von ihm wissen, und ihn auch für einen frommen Biedermann bisher gehalten haben, und noch halten." Verheerungen und Abzug der Armagniacken. Aller Drohungen, gütlichen Unterhandlungen, und Berathschlagungen der Fürsten ') ungeachtet, blieben die Armagniacken im Elsaß, bis gegen Ostern -es Jahres ') Zu Speyr (i. November), zu Trier (21. December), und wieder zu Trier (13. Februar 1445.), wo endlich Carl des vn. Abgeordnete versprochen, daß zwischen hier und dem 20 . März diese fremden Gäste das Land räumen würden. 424 XI. Periode- 2 ter Abschnitt des istenIahrh. 144 ^. ') Ueber ihre Verheerungen, und grausame» Handlungen stimmen alle Quellen der Geschichte über- ein. — Plünderungen / Kirchenraub, Entheiligung der Sacramenten / Schändung der Weiber und Töchter, Mordthaten / werden ihnen von allen zur Last gelegt. — Die französischen Geschichtschreiber bekennen es selber und suchen diese Kriegsleute nur damit zu entschuldigen daß der Kaiser sein Versprechen nicht gehalten habe. ') Mehr als zwanzig tausend Menschen wurden von ihnen in diesem Winter ums Leben gebracht. Hingegen kamen auch bey zehntausend der ihrigen um- Bey ihrem Abzug verbrannten sie alle Klöster/ Kirchen und Flecken/ die sie auf ihrem Wege antrafen. Ein Theil kehrte über Ausser 1 / 400 / die noch im Mömpelgard einige Zeit blieben. r) Ouelos IHst- rie I.ouis XI. loin-1. pL§. 3F. 6e i^ni «letsrniinL le Oaupiiin ä iLirs ia ^>six svee les Lnisses, Int 1» insiivitiss toi cle VieNeeiv, c^ui clevint irixrst, ynssitvt c^u',1 cesss cle ei-->in5 llesoloisnt.en tronpo le pa/8. lVlsis sitot, c^u'ils s'ecsrtoisnt, ils etoient rnsssseees psr les pe^ssns , c>ni en tuerent un oomdre xroäizisnx. " Villsrst sagt sogar 1. XV. p. 380. les oräres gs I'in§rst L'reclerie.on leur relnss 6es lyze- inens, §srvnt 1« IX. Kap. 1444. 425 Mömpelgard zurück; ein anderer Theil mit ungefähr achttausend Pferden und mit Kanonen zog durch das Lebern« thal, wo sie in einem enqen Wege von fünfhundert armen/ aber tapfern Elsäßern angegriffen wurden/ und mit einem beträchtlichen Verlust davon kamen. — Der Oberst/ zwey Hauptleute / und andere vornehme Edelleute büßten das Leben ein. Eine Fahne -er Schweißer/ die bey St, Jacob war erobert worden / befand sich unter der Beute / und wurde zu Schlettftatt in der Kirche aufgesteckt, Von ihren Grausamkeiten mögen folgende Auszüge einen Begriff geben: »Sie schlugen die Leute in Eisen / daß ihnen oft die Bande bis aufs Bein fraßen / und ließen sie also gebunden liegen/ Hungers sterbe» / oder erfrieren. Sie sperrten einen Theil in Fässer oder Kisten. — Viele Tausende starben in der Marter, sie wollten stets Geld von den Leuten haben.— Wenn nun einer Geld versprach, und der, den sie sandten, um es zu holen, nichts mitbrachte, schnitten sie ihn zu Riemen.— Sie brateten etliche Bauern beym Feuer, und ließen sie dann wieder laufen, als sie schon voll Blattern waren.— Sie schändeten Kindbetterinnen, Feldsiechen und junge Mädchen. Wenn diese widerstehen wollten, spannten sie solche über Wannen, Handen ihnen Hände und Füße an die Handhaben, übten alsdann ihren Muthwitten, davon viele starben, und andere arbeitselig am Leibe wurden. Sie beqiengen auch sonst mit Weibern mancherley böse Ueppigkeit und verstuchte Muthwilligkeit, desgleichen nie 26 XI. Periode. 2ter Abschnitt des töten Jahrh. mehr gehört wurde/ und auch zu grob ist, zu schreiben. " Es ist ungewiß, wenn der Dauphin das Elsaß für immer verließ. Man behauptet insgemein, daß er kurz nach dem Frieden mit den Eidöge Nosse», Anfangs November 14 ^ 4 , steh zu seinem Vater, mit 2000 Pferden zurück begab. Es muß aber später geschehen seyn; denn unser Rath schrieb noch um Catharinen Tag (H- rig. HULrtL ante OLtlinrinÄe ) : „Uns ist gesagt Mörder, wie der mächtige Fürst, der Delphin, vom Lande ziehen wolle, zu seinem Geberer (Gebährer, Vater), dem König von Frankreich. Sein Volk soll aber in diesen Landen bleiben- Was das auf sich hat, können wir nicht wohl wissen-" Nach Veinheim blieb er im Elsaß bis auf den letzten Tag im Märzen 1445 . Siehe auch die folgende Note. Indem die Armagniacken, den ganzen Winter durch, also den Meister im Elsaß spielten, waren die Basler in der bedenklichsten Lage. ') Jene verlangten in Folge Schreiben des Raths an Straßbnrg, i?e,-,n tei-t,-, pc,8t Lonvsisionis I'uuli, 28. Jcnner 1445 : „Wollten wohl daß wir von etlichen Herren und Edeln um uns so gütlich bedacht wären als ihr durch die Gnade Gottes von den um euch gelegenen Herren bedacht worden seyet.... Etliche der Fürsten und Herren um uns gelegen, waren über die Ankunft der Schinder froh, sie hoben ihre Hände gegen Himmel, Gott zu loben, daß sie meinten wir sollten durch sie umgebracht werden. — Wiewohl wir mit IX.KW. 1^4. ^27. des mit dem Dauphin errichteten Friedens, freyen Han« del und Wandel in der Stadt. Hingegen klagten die den Schindern/ dem unseligen Volke, im Frieden sein sollten, so haben sie Unwillen gegen uns empfangen, weil wir sie bey uns und von uns nicht wandeln, und ihnen auch nicht zutragen noch zusühren lassen, was ihres Willens wäre. — Sie reiten dick und viel vor unsre Stadt, fangen uns die unsrigen, nehmen ihnen das ihrige, legen sie in Gefängnisse, und schätzen sie. Sie haben auch etliche unserer Bürger im Frieden vom Leben zum Tode gebracht, und etliche in andere Weise schwärlich gehalten, nach ihrem Willen.— Wenn wir das dem Delphin ' schreibe», und zu wissen thun, so gebrütet er zwar bestechlichen uns zu kehren (wieoer zu erstatten); wir haben aber von den Hauptleuten noch nichts erlangen mögen. Darum haben wir von den ihrigen bey zwanzig in unsern Gefängnissen, welchen wir nur Brod und Wasser geben. Sie sollen so lange darin bleiben, bis uns wiederfahrc, was billig ist, wo nicht, so sollen sie darum leiden. — Wären wir auch von unsern Nachbarn in Gütigkeit bedacht worden, wie ihr es seyet, so hätten wir uns hinter etliche Sachen (vermuthlich die Frie- drnSartickel mit dem Dauphin) nicht bringen lassen/" BroglingerS Handschrift: »Der Frieden wurde von ihnen nie gehalten. Denn wir mußten nichts desto weniger an der Ringmauer und auf denLezen und auf den Thürmen hüten, daß es allweg an der andern oder dritten oder vierten Nacht an einen kam, daß er wachen mußte. Sie trieben großen mördlichen Gewalt den ganzen Winter mit Fangen, Kehlen abreißen , und großer Schmach mit den Frauen. — Sie erbeuteten und verheerten das Land, und die Schlösi- L 2 s XI. Periode. 2ter Abschnitt des isslen Jahrh. Städte über jede Begünstigung/ drobeten mit Sperrung des feilen Kaufs, und rächten sich mit Arrestanlegungen oder wie sie sonst konnten. Der umliegende Adel, so erschöpft er auch war, sann, voll Erbitterung über die fehlgeschlagenen Anschläge , auf neue Anzettelungen. Selber die Bauern aus der Nachbarschaft, die man aufgenommen harte, und schützte, bezeigten sich undankbar, und erregten Besorgnisse. Von der unbegreiflichen Stimmung ihrer Gemüther wider die Eidgenossen, erzählen zwey alte Chronicken ein tressendes Beyspiel: ser in welchen sie lagen. Altkirch und Ensisbeim verwü- steten sie so sehr, daß davon nicht zu schreiben ist. Mit großer Unruhe vertrieben wir den Winter. Wir hatten mit den DorfSleutcn viel Drangs. Ob sie schon unsere Feinde waren, so behielten wir sie doch. Sie thaten dennoch denen von Basel viel Uebels mit den bösen schand- liehen Worten, die sie redeten. Sie meinten es wäre kein Dorf so schnöde, man wäre sicherer darin als in der Stadt Basel. Sie meinten man möchte die Stadt keine drey Tage vor ihnen gehabt haben. Dessen ungeachtet, so wollten Meine Herren nicht, sich mit dem bösen rächen, und behielten sie bis der Sommer herzukam. Nur musten sie schwören, der Stadt Nutzen und Ehre zu fördern und ihren Schaden zu wenden; auch vertheilte man sie auf die Zünfte, welchen sie, an den Lezen und an den Mauern und sonst nicht, wachen halfen. Wer von ihnen das Bürgerrecht kaufen wollte, dem wurde es um drey Schilling gegeben, damit sie desto frommer wären, denn Meine Herren fürchteten anders nichts als Verräthereyvon den Bauern." IX. Kap. 1444 . . 429 »Oben im Land fieng ein Geck einen Schweißer; der Geck konnte kein Teutsch, und der Schweißer kein Welsch, da kam ein Sundgauer dazu, der beyde Sprachen konnte. Als nun der Geck den Schweißer bey der Gurgel hielt/ und drohete sie ihm abzustechen, fragte ihn der Sund» gauer, was er von dem Schweißer haben wollte. Die Antwort war, daß er ihm hundert Cronen Lösung geben, oder verschaffen sollte. Das sagte der Sundgauer dem Schweißer auf deutsch, der alles versprach, wenn er nur am Leben bliebe— Nun fragte der Geck, was -er Schweißer gesagt habe. Der Sundgauer erwiederte aber : Er sagt -aß er dir keinen Pfenning geben will, du mäßest ihn eher todten. Dieß geschah auf der Stelle. Als nun der Sundgauer sich hernach desselben rühmte, und er befragt wurde, warum er die Wahrheit nicht gesagt hatte, war seine Antwort: „Ich bin gut österreichisch und war daher beyden feind. Dem Schweißer habe ich das Leben, und dem Welschen das Geld nicht gegönnt. 420 XI.Perw-e- 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. Zehntes Kapitel. St. Jacober Krieg. Costnitzer Stillstand- — i446. (Brachm.) Vor dem ersten Auszug. (iL. April.) Verschiedene Versuche, zu Stiftung des Friedens in der Schweiß/ waren ohne Wirkung geblieben / und die Feindseligkeiten hatten/ besonders in den Gegenden des Zürcher- und des Wallenstattersees / wie auch des Rheins immer fortgewährt. Nach der aufgehobenen Belagerung von Farnsbnrg/ erlaubte sich die Besatzung alles. Sie tödtete einen armen Freyheitsknaben/ und einen ehrbaren Herrn. Sie ließ einem Gefangenen die Hand abhauen. Sie schickten einige in die Stadt um solche anzuzünden / die aber ergriffen wurden u. s. w- Die Basler/ wie wir es bereits gesehen haben/ begnügten sich damit/ daß sie sich aus ihre Hut stellten/ und nur Vertheidigungsan« stalten trafen. Indessen wollten ste auch vor allem ihre wahren Feinde kennen. — Sie zogen zu diesem Ende *) St. Jacober Krieg / weil er auf die Schlacht bey St. Jacob folgte. Er wurde auch einst vom Rath selber der Adelkrieg genannt. 4Z1 X-Kap. 14 ^ 5 .- 1446 . Erkundigungen ein, verhörten Zeugen, nnd sparten nichts , damit sie die unschuldigen von den schuldigen unterscheiden , wie auch ihr Betragen gerichtlich rechtfertigen könnten. Diese Untersuchung wurde gleich nach der St. Jacober Schlacht angestellt, und einige Jahre fortgeführt. Aus den einzeln Auskundschaften und bewährten Berichten, ließ man nachgehends ein Factum aufsetzen, welches wohl verdiente hier eingerückt zu werden, wenn es nicht zu weitläufig wäre. Vorzüglich richteten sie ihr Augenmerk auf die Frage : Wer war bey der St. Jacober Schlacht? Wer hatte Feindseligkeiten vor aller Kriegserklärung - oder vor allem feindlichen Angriff von Seiten der Basier, wider sie, und die ihrigen aus- geüvet? Um so nothwendiger war es, da, wie uns Beinheim berichtet: „In der Zeit, als die Armagniacken im Lande gewesen, da ist viel Rede entstanden in der Stadt Basel, wie daß vier Männer in derselben wären, die sie wollten verkauft haben. In diesen Dingen wurden viele Briefe in der Stadt angeschlagen auf die Ritter und auf die Bürger (Achtbürger), und auch auf etliche von der Gemeinde (Bürger von den Zünften), wie die untreulich mit der Stadt Basel und der Gemeinde umgehen sollten. Insbesondere waren die Veleneten, (die Vasallen fremder Herren) in Verdacht , sie wären nicht fromm, und sie hättens mit dem Delphin wider die Stadt. So oft nun ein Brief gefunden wurde, so oft bathen die Ritter und Bürger (Achtbürger), beyde * 4Z2 XI. Periode. 2ter Abschnitt des MerrJahrh. Räthe ernstlich, man wolle nm die Sache erfahren/ wel. che die wären/ die mit solchen Handlungen und Briefen umgiengen / und diejenigen zu strafen / die fich da unterständen Zwietracht in der Stadt Basel zu stiften. ')— Der Erfolg zeigte auch, daß die Anklage wider die Lehenleute zu allgemein war. _. Vielleicht ') Von den Briefen/ deren Beinheim Meldung thut/ findet fich noch folgender in unserm Archiv : Ihr Herren, Gemeine ze Basel! Ihr wollen nit müssen / wer die find die üch verkauft hatten. Hatten ihr es ihnen getan, fie rechen eö (fie würden es rächen.) Ihr mögend dun was ihr wend.' — ES ist des ersten Hans Rich der Ritter/ und fin Sun. Darnach Herr Offenburg; darnach Peter Offenburg / ein Fleischverkoufer der üwre Eidsgenossen verkauft hätt; und darnach alle die, so der Herrschaft (Oesterreich) geschworen Hand, die gelechnet figen. Die schwören des ersten der Herrschaft; darnach, so ihr fie in Roth setzen, dem Bischof, der auch als fromm ist, als sie alle sigen; und darnach üch, Gemeine. Nun lugen (sehet) wie fie mit üch umbgangen. Wellen (welchen) wend fie hal- ten? Sie müssen wohl, daß man die Städte nit mag obliegen (den Städten nickt kann obsiegen) , Kenne (anders als) wit glisset Worte ( mit gleißncrischen Worten.) Wie ist denen von Zürick geschehen?—Sie Hand vor Zeiten dem Adel einen Dienst getan; das konnten fie nit (anders) rächen, denn (als) daß fie es also verderbt Hand. A!'o dut üch der Bischof von Basel ouch, und üwre Bösewichter alle, es figen Edel oder Achtbür- ger. Sie hatten alle zusammengeschworen, den alten Schaden X. Kap. 1445 4Z5 Vielleicht wäre der Krieg vermieden worden', wenn nicht der benachbarte Adel immer fortfuhr einzelne Ge, waltthatigkeiten auszuüben, und nicht endlich auch etliche Dörfer der Stadt, von Seckingen und Lauffenburg aus, verbrannt hätte. Unbegreiflich ist es, daß er es wagte, ein durch die Armagniacken erödetes Land dem ungewissen Ausgang eines Krieges noch auszu- Schaden zu rächen; Also Hand sie von GötteS Gnaden Gewalt (höhnisch)! Und wäre es frühergangen! Ihr böser Wille war dor bt wohl; hätten sie numme (nur> eine kleine Hülfe gehebt. ES ward ihnen ze kurz, die Geschlacht (die St. Iacober Schlacht); Leider, Gott erbarmS (höhnisch) ! Sie ist aber üch weger (besser) gsin, denn (als) wäre eSgegangen, als die angeschlagen hatte» gethon, dae mit üch rothen, alle Tage in Roth gangen, und es nun verlächeln wellen. Es geschiet uns zu Leide, und also dornn sind schuldig üwer Royherren, die in Roth gangen, daß sie die Miler ( Mäuler) nicht dürfen uffthun. Sie förchten, sie matten es. Aber ein Armer, den s.....t (streckt, oder straft, oder schwächt) man. Gerächten ihr der großen Mörder numme (nur) ein (einen)! Ihr verneinen, womit sie umgangen sigen, Ihr Hand bisunder zween, die ersten an den Brief, die Amrager aller Sachen sigen. Wie eS um alle Sachen sich vergangen hat, das könnten sie Nit verankwurten, als mit itel Lugen. Darum liebe Herren, lugen (sehet) zu euch selber. Sie sind üch nit hold, weder in der Stadt noch huö, wenn (sondern) sie gon doruff daß sie üch beschissen. Sie bissen einander nit. " »Der ganzen Gemeine.'' III. Band. E§ //ZL XI. Periode. 2ter Abschnitt des I6tcn Jahrh. setzen. Den . obschon diese mehr Schaden im eigentlichen Elsaß, als im Sundgau anrichteten, und auch nur eine» Monat in den Waldstädtcn hausetcn, so war doch die ganze umliegende Gegend erschöpft. Broglinger sagt: Als das Land zu Ostern geräumt wurde von dem Delphin, war es so öde in der Herrschaft Schlössern, dass die Leute änderst woher ziehen mußten." Dabey bemerkt er, daß man diese Schlösser wohl hätte einnehmen kön- ven. „Aber es geschah nicht, fügte er hinzu, wiewohl die Herrschaft »nördlich und schändlich an der Stadt Basel gefahren hatte." Der Herzog von Oesterreich konnte auch nicht die Kriegskosten bestreiken. „ Die Reisigen (Reuterey), meldet Bcinhcim, die in dem Lande allenthalben lagen, legten eine Schätzung auf das Volk im Breißgau und Sundgau von Geld, Wein und Kor»; und war das arme Volk sehr beschwürt: Denn der Herzog war arm, und gab den Ritter»» nichts." Da sich nun alles im Aprill-Monat zu einem förmlichen Ausbruch des Krieges anließ, bestrebte sich der Bischof Friedrich ze Rhin, die VaSler dahin zu bewege», daß sie einen gütlichen Tag besuchen möchten. Im vorigen Monath war ein solcher in Rheinfclden zwischen den Oesterreichern und den Eidgenossen vergeblich gehalten worden. Dennoch wurde der Antrag des Bischofs vor Leyde Räthe gebracht. Allein sie wollten denselben ohne Wissen und Willen der Sechser nicht annehmen, wiewohl sagten sie, er ihnen wohl gefallen hätte. An» 7. Aprill versammelte sich der große Rath. Man trug den Sech- X. Kap. 1^5. ^36 fern zwey Puncten vor; zum ersten den Vorschlag -es Bischofs/ und zweytens die Frage/ wie man die Gemeine zum Gehorsam bringen möchte. Denn, sagten die Räthe/ sie hätten in diesen Sachen, ohne sie, die Sechste, nicht handeln wollen- Hierauf stand einer der Sechser auf, und sagte : „Man sollte nit frogen, ihm gebührte etwas zu reden, das zu«der Sache diente." Und er sprach : „Es bedunkte ihn gut, daß alle, die vom Hause Oesterreich oder den zugewandten Herrschaften Lehen trügen, austreten sollten, da man von der Herrschaft, oder von welchem Herrn es wolle, zu rathen hatte." Hierauf antwortete der Rath den Sechsern: „ Es sey ein altes Herkommen, daß, wenn es die Herrschaft Oesterreich anträfe, -er Herrschaft Manne abtreten. Also werde es auch mit andern Herren gehalten." Allein alte und neue Sechser erkannten dennoch: „ Wenn man von der Herrschaft von Oesterreich oder andern reden will, so sollen alle, die Leben haben, es sey von wem es wolle, austreten, und nicht den Rath besitzen." Demzufolge mußten Arnold von Bärenfels, Arnold von Rotberg, und Hemman Offenburg, von den Rittern; ferner von den Achtbürgern Hans Sürlin, Hans v. Louffen, Wern- her und Thüring Erenmann, Peter v. Hegenheim, Hs. Waltenheim, und Conrad Fröwler, sich in den Ausstand begeben. - Gleich den folgenden Tag erschienen vor Rath die Ritter und Bürger (Achtbürger.) Sie beschwerten sich über jene Erkanntniß, und begehrten, man möchte ihnen die Sechser wieder zusammen berufen. : Dieß ge- Ee 2 436 XI. Periode. Aer Abschnitt des MenIahrh. schah am folgenden Tag ( 9 - Aprill.) Der Oberstzunftmeister Andreas Ospernel hatte den Vorsitz, und cröfne« te: — ,, Wie die Ritter und Bürger, jederzeit, und noch, einer ganzen Stadt Basel mit Treue gemeint; wie der erkannte Abtritt sie sehr befremde, da insonderheit sie nicht alle vom Hause Oesterreich belehnt wäre»; sie seyen bereit bey den Basiern Leib und Gut zu lassen; sie bäten wegen der angeschlagenen Briefen und Verleumdungen keinen Argwohn wider sie zu fassen." Als aber die Sechser darauf beharrten, daß alle Belehnte der Herrschaft Oesterreich, oder anderer Herren, die von diesem Hause zu Lehen rührten, entweder des Raths still stehen, oder ihre Lehen aufgeben sollten; erklärten sich diese dahin: „ Sie können die Lehen nicht aufgeben. — Sollte aber die Stadt Basel in Feindschaft mit dem Herzog von Oesterreich gerathen, so wollen sie, wie Las von altem Herkommen sey, ihre Lehen aufgeben, und, als fromme Biedermänner, mit Leib und Gut, der Stadt hülsiich seyn- Es blieb aber bey dem ergangenen Decret, und außer den obigen, mußte noch Conrad Sürlin, Con- rad v. Louffen, und Hemman v. Effringen, die Rathsversammlungen verlassen. Die Folgen davon zeigten sich in wenig Tagen. Der Krieg wurde wider diejenigen beschlossen, die den Dauphin berufen, oder unterstützt hätten; und schon den 12. Aprill geschah der erste Aus- zug. Um den Anfang des Monats hatten die Sollothur- ner dem Grafen von Thierstein das Schloß Thierstein schon eingenommen, um die Verheerung des Klosters — X. Kap. 1^5. Bennwil zu rächen '), oder ibr Laud vor dergleichen Ueberfällen zu schützen. Krieg diesseits des Rheins- (Aprill und May.) Den 12. Aprill zogen die Basler soo Mann stark, unter Anführung des Andreas Ospernel, auf Blotzheim, ein Schloß des Götz Heinrich von Eptinqen, welches für die Sicherheit der Gegend zwischen dem Jura und dem Rhein ein Hauptort war. Am gleichen Tage wurde es erobert, und besetzt. Der Eigenthümer hatte vor der Ankunft des Dauphin sich verlauten lassen : Es hätte die Eidsgenossenschaft an Zürich den Schlüssel verloren, den sie, die Edelleute, jetzt in Händen hätten. Bey der Ankunft der Armagniacken in Pfirdt, verfügte er sich zu ihnen. Einige sagten, er sey an der Schlacht bey St. Jacob selber gewesen, andre aber, er hätte nur sein Pferd geliehen. Er war übrigens Bürger zu Basel, Ehe man nun zu einem andern Zug schritt, wurdtz. eine neue Kriegsordnung errichtet. Man theilte die ganze Macht der Stadt, wie schon öfters geschehen war, in vier Schaaren, und gab ihnen den isten zu Hauptleu« ^ Die von Mörsperg hatte« den Abt von Bennwil gefanq gen. Dazu alle Gotteszierden, Meßbücher zerschlagen, die Kirche ausgeplündert, und den größten Theil des Klosters verbrannt. ^38 XI. Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. leuten, Hans Roth, den Ritter und Bürgermeister; Heinrich Halbisen, Niklaus Einfältig und Dietrich Am« man. Den folgenden Tag schworen die Zünfte auf ih- ten Zunfthausern den Hauplleuten und Pannerherrn den Gehorsam- Ein gleiches geschah hernach von Seiten der Stuben, wie auch der Hinterfüßen und Dienstknechte, vermuthlich derjenigen, die entweder in der kleinen Stadt wohnten, oder keine Zünfte hatten. Den 20 . Aprill wurde die Einnahme von Pfefftn- gen unternommen. Dieses auf dem Jura selbst, zwischen der Birs und dem Birsick liegende Schloß, war zur Sicherheit der Stadt gegen Westen von großer Wichtigkeit. Es gehörte dem Grafen Hans von Thierftein, der damals sich in Ensisheim befand. Vor dem Einfalle des Dauphin, hatte der Rath, auf die eingekommenen War» Nungen, von dem Grafen eine Erklärung verlangt, wessen die Basier sich zu ihm, falls man sie angreifen würde, zu versehen haben dürften. Worauf er viel Gutes angetragen, und Versicherungen seiner nachbarlichen Freundschaft gegeben hatte. Dem zuwider aber gab er den Ar- magniacken, nach der St. Jacober Schlacht, von seinem Schloß Proviant. Er begab sich nachgehends in die Festung der Herrschaft, wurde ihr Hauptmann, und erwiest sich feindlich. Zudem waren sein Schwager, Hs. Win- necker, und sein Vogt auf Blumenberg. Hs. Heinrich v. Spebach, bey der St. Jacober Schlacht, und seitdem auf den Streifzügcn wider die Basler, als Helfer und Ansührer gewesen- Man sagte auch, daß die Büchs, X. Kap. 14^5. ^ZS durch welche die Eidgenossen bey St. Jacob gewon- n e n wurden , von Pfeffingen gekommen war. Am frühen Morgen des gemeldten Tages ritt nun die Reuterey der Basier mit dem Bürgermeister Roth auf Pfeffingen zu. Die Grästn befand stch auf demselben mit ihrew Kindern und einem jungen Verwandten, Friedrich, einem Sohne des verstorbenen Grafen Bernhard v. Thierstein. Roth ließ sie zur Ueberqabe auffordern, damit keine Feindschaft aus dieser Festung den Basiern weiter begegnen nnge. Sie weigerte stch aber standhaft es zu thun, worauf, wie es scheint, Verstärkung von der Stadt begehrt wurde.— Gegen Mittag kamen aber der Bischof und Rudolf von Ramstein, die sie nach vielem Zureden und unter Bedingniß eines freyen Abzugs, zurUebergabe beredeten, um so viel mehr, da keiner ihrer Drener bey ihr bleiben wollte. Von Ramstein nahm sie hinten auf sein Pferd, und führte sie nebst ihren Kindern und Kleinodien, und dem jungen Friedrich, auf Zwingen. Da sie vor das Schloß hinaus kam, schrie sie Mord auf die Basler- Der von Ramstein sprach: Schweig, oder du und ich kommen um das Leben. Die Basler nahmen das Schloß in Besitz, und legten eine Besatzung darin, unter den Befehlen des Dietrich Sürlins, der es aber liederlich vertheidigte. Indessen war der Stadt Panner, 1500 stark, um drey Uhr herausgerückt; es wurde aber noch zu rechter Zeit wieder abgemahnt. Am 28. Aprill ertappten die Oesterreicher auf einem Streifzug im Frickthal eine Anzahl Knechte von Bern, ^0 xi.Periode. 2ter Abschnitt des I 5 tm Jahrh. und von Basel; zwey erstachen sie, und vierzehn fährten sie nach Lauffenburg, wo sie den folgenden Tag enthaup- tet wurden. Im Sundgau schickten Peter von Mörsperg, Vogt zu Psirt, und andere Amtleute der Herrschaft ihre Ab, sagbriefe, und verbothen den Unterthanen Früchte und andere Lebensmittel nach Basel zu Markte zu führen-— Daher brachen die Basler, den Z. May um Mitternacht mit 25oo Mann unversehens auf; streiften vor Altkirch, Psirdt, gegen Oltingen, und andere Orte; gewannen das Weyerhaus des alten Psirdt, und brachten den folgenden Tag viele Gefangene, eine große Beute an Vieh, und bey tausend Säcke Getraide mit sich, welche unter die Zünfte vertheilt wurden. Bald darauf errichtete man zu Basel einen sogenan. ten DreyzehnerRath i), welchem folgender Gewaltsbrief übergeben wurde: „Wir der Rath, die Bürger und die Meister gemeinlich der Stadt Basel die der Räthe dieses Jahr daselbst sind *) In der Aemterbesetzung von 14Z2, findet sich schon ein solcher Ausschuß von xm, die Bot ten genannt wur- den: „Hr. Burkard ze Rine Bürgermeister, Hr. HgnS Rych,Han6Sürlin,Hcwman Offenburg, Hans von Louffen Claus Murer, Oberster Zunftmeister, Ulmann Jmhofe, Peter von Hegenheim, Eberhard Ziegler, Ospernel, Hans von Hegenheim, Wernlin Tessenheim." 2 ) Die Formel: „wir der Rath, die Bürger und die Meister.... die der Räthe dieses Jahr daselbst sind" ist ungewöhnlich , und nicht leicht zu erklären. X. Kap. 1445 . thun kund männiglichen mit diesem Briefe r Als wir und die unsern jetzt und zu diesen Zeiten wider Recht, Gelimpf und Bescheidenheit, und mit unrechter Gewalt überfallen, und unterstanden gewesen sind, und noch täglich umgezogen zu Kummer, zu Kosten und Schaden / an Leib und Gut / mit Neme (Raub) und Gefängniß/ gebracht worden sind / und täglich gebracht werden / von unsern Umfassen und andern / um die wir solches nicht wissen je beschuldet zu haben / daß wir darum für uns und unsere Nachkommen, die wir dazu festiclich binden / den frommen, festen / ehrsamen und weise» Herrn Hansen Not/ Ritter/ unserm Bürgermeister/ Herr» Andresen Ospernell / unserm Obersten Zunftmeister/ Friede- richen Schilling, Dieterichen von Sennheim / Clausen Smid- lin/ Heinrichen Halbisen/ Wernher Tessenheim, Mathise» Eberler/ Eberharten von Hiltalingen/ Hansen Einfältig/ Martin Seyler/ Jacoben Lampenberg/ und Hansen Bider- mann, unsern Bürgern, den dreyzehen / usser ( aus) neuen und alten Räthen erwählt ') / Gewalt und Macht gegeben haben / in Kraft dieses Briefes / so lange dieser Krieg währt/ ungevarlich (ohne Gefährden) / und ihnen und ihren Nachkommen/ die an ihrer Stadt gesetzt mögen werden / empfehlen/ auf unsrer Feinde / wer die nun sind / oder künftigS wer» den / Leib und Gut zu stell en/ und alle unsere Sache»/ die von des Kriegs oder Feindschaft wegen/ worin wir jetzt sind/ oder kemand zu uns oder den unsrigen von gemeiner Stadt wegen hat oder gewinnet / herrühren oder kommen / zu verhandeln/ zn ordnen/ und alles das zu thu« / was sie betrachten/ bedünken/ oder zu Rathe werde«/ daß unsre und der ') Beinheim meldet richtig / daß der Große Rath sie erwählte/ und diese Stelle zeigt/ daß sie aus der Zahl der beyden Abtheilungen des kleine» Raths gezoge» wurden. XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. unsrigen und auch gemeiner.Stadt Nothdurft, Ehre und Fromme sey , und daß wir desto fürbesser überhoben mögen werden zu künftigen Zeiten, semliches (solches Gewaltö und Unrechts) so an uns und den unsrigen mver.schnldeter Sache begangen ist/ oder gethan wird; und «vannd (da) die ehegenannten Dreysehen das also getreulich zu thu»/ sich darin zu bekümmern (befleiffen) und zu arbeite«/, leiblich zu Gott und den Heilige»/ mit aufgehobenen Händen und gelehrten Worten / vor alten und neuen Räthen und euch den Sechsern zu den Augustinern darum versammelt/ geschworen habe»/ harumbe (so) haben wir gelobet und versprochen bey unsern guten Treuen und Ehre»/ was Kummer/Verlust/ Kosten oder Schaden uns oder den unsrigen davon ufferftat (entstehet) oder geschieht / an Leib und Gut / oder wie das kommen möchte/ nun oder zu künftigen Zeiten/ daß wir noch unsre Nachkomme» / darum / den ehegenannten Drevzeh»/ ge- meinlich oder einigen besonders / ihren Nachkommen noch einigen ihrer Freunde/ darum nie zugesprochen noch sie bekümmern sollen noch wollen / weder an Leib noch an Gut, noch einiges Arges noch Uebels zu einigen Zeiten zu reden, oder verwißen (vorwerfen, Verweiß geben) in keine Weise. Geschehe es ihnen darüber (dawider) von jemanden, wer der wäre, den sollen und wollen wir und unsre Nachkommen, die wir dazu binden, nach unserm Vermögen darum strafen, so viel und herticlichcn bis daß ihnen abgelegt und benommen wird, was ihnen beschehen wäre, mit Worten oder Werken, bey den ehegenannten unsern Treuen und genannten Dreyzehen, um daß sie sich desto williger und frylicher bekümmern und arbeiten mögen in unserer und gemeiner Stadt Sachen, diesen Brief mit unserer Stadt großem anban- gendem Insiegel versiegelt. Geben den nächsten Freytage nach dem heil. AnffartStage des Jahrs als man zählte , nach der Geburt unsers HerrnJesu Christi 14)5 Jahre. X. Kap. Iä 4 s. 443 In den PsingAfeyertagen nahmen die Basier, looo Mann stark, mit 200 Pferden, die Schlösser Dirme- uach und Waltighofen ein. Sie lagen an der III im Sundgau. Ersteres gehörte denen von Flachslanden, letzteres Herrmann und Cunrad von Eptingen, oder nach andern den Truchsessen von Rheinfelden. Dort fand man etliche Gewehr und Rüstungen der bey St. Jacob erschlagenen Eidsgenossen- Die Basier kehrten mit Früchten nach Haufe zurück, nachdem fie gedachte Schlösser ausgeplündert hatten.— Bald zogen sie wieder aus mit 100 Pferden und 200 Fußknechten, beraubten Othmars- heim das Kloster / zündeten das Dorf an, und brachten 2 s Gefangene und das Vieh mit sich. Dieß geschah um den Bürgermeister Roth zu rächen, dein die Feinde das Dorf Brübach im Sundgau, welches er von Graf Hs. Ludwig von Frohberg pfandweise besaß, kläglich verbrannt hatten. Rheinfelderbund. Rathserneuerüng. Geld- anfbruch. Der Brachmonat vergieng ohne förmliche Kriegsfeh' den, theils vermuthlich zur Schonung der Feldfrüchte, theils um die Anstalten zu einem Krieg jenseits des Rheins vorzubereiten, theils endlich, weil die jährliche Abwechslung der Regierung in diesen Monat fällt, und innerliche Nahrung daher zu befürchten war. Zudem stand man in der Besorgniß, daß die Armagniacken wieder kommen möchten, — Zn Anfang dieses Monats waren 12 bis 1600 ^ XI. Periode. 2tev Abschnitt des 1 stell Jahrh. Pferde in Mömpelgard frisch angekommen, die diejeni« gen ablösten, welche um Ostern dort geblieben waren. In der ersten Woche wurde an einem Hülfsbund zwischen Basel und der Stadt Rheinfelden'') gearbeitet, der auch Mittwoch vor St. Barnadas, auf zehn Jahre lang, zu Stande kam. Sie versprachen eidlich einander in eigenen Kosten be- rathen und behülstich zu seyn, in Zeit von acht Tagen nach geschehener Mahnung, und zwar m einem Bezirk von sechs Meilen Weges lang und breit um die Stadt Basel. Beyder Theile Schlosser sollen einander offen stehen, und kein Friede, Vertrag oder Rachrung ohne Willen des andern Theils eilige» gangen werden. Beyde Städce behielten das römische Reich vor, und die BaSler insbesondere den Bischof, das Gotteshaus, und ihre EidSgenossen von Bern und Sollothurn. Da nun die Oesterreichs behaupteten, daß die Stadt Rheinfelden nicht befugt war, einen solchen Bund zu schließen, so gab er ihnen Anlaß, fie den künftigen Mo- ') Die Stadt Rheinfelden, welche am diesseitigen Ufer des Rheins liegt, muß nicht mit dem Stein Rheinfelden verwechselt werden, der auf einem Felsen im Fluß selber stand, und ein starkes Schloß war. Die Stadt war eine Reichsstadt, welche Kaiser Ludwig im I. iZZi. den Herzogen von Oesterreich, mit Vorbehalt ihrer Frey. heiten, verpfändete. Sie beschwärte sich aber über Eingriffe in ihre Rechte. Der Stein Rheinfelden gehörte im Jahr 1445. Pfandsweise dem Ritter Wilhelm von Grü- «enberg. X. Kap. 1^5. ^5 nat zu bekriegen. Dadurch wurden ihre Kräfte getheilt, und dieß hatten vermuthlich die Basler, bey Errichtung -es Bundes, eigentlich gesucht. Weil nun die Zeit herannahet, wo -er Rath söge» ändert werden sollte, wurden die Sechser am 13. Juni zusammen berufen. Dabey erschien kein Rathsglied von Rittern, noch von Achtbürgern. Es wurde beschlossen, daß hinfüro der alte Rath bey dem neuen, und desgleichen die alten Sechser bey den neuen bleiben, und rathen sollten. Die Absicht war vermuthlich mehr Ein. heit in Plan und Ausführung, bey so gefährlichen Zei. ten, zu erzielen, wie auch die Anzahl der Rathe zu ergänzen, welche durch den Ausstand -er Belehnten vermindert war. Vielleicht wollte man auch einem Streich vorbiegen, welchen die Belehnten, wie wir es gleich sehen werden, spielen konnten. Die Rathsherren von den Zünften sowohl, als von den Stuben, mußten, wie bekannt, durch zwey Domherren, zwey Ritter und vier Achtbürger gekosen, und jährlich wieder erwählt werden- Es scheint, daß die Stuben sich schon verlauten lassen hatten, sie würden der Erneuerung des Raths nicht beywohnen. Da man also keine verfassungsmäßige Kiefer gehabt hätte, so wäre die Stadt ohne Rath, ohne Obrigkeit geblieben. Die obige Erkannntniß, durch welche die Zeitdauer der einmal ver- saßungsmäßig erhaltenen Gewalt verlängerte, gab aber einen Mittelweg ab, sich dnrchzuhelfcn. -L46 XI. Periode- Aer Abschnitt des isten Jahrh. Dennoch ließen die Räthe, am Freytag, acht Tage vor Johannis Baptist«, ihren Collegen von Rittern und von Achtbürgern, auf den morgenden Tag, zur Erneuerung des täglichen Raths, in ihre Versammlung bieten. Die Ausgeschlossenen antworteten aber : ,, Es sey ihnen solcher Abbruch an ihren Rechten geschehen, dergleichen ihren Vorfahren nie begegnet worden; sie wollten steh also der Sache nicht beladen; würde man ste aber bey ihrem alten Herkommen lassen, so wären sie bereit zu erscheinen." Die Räthe erwiederten: »Sie sollen dieses mal den Rath erkiesen helfen, nachgehends mögen sie ihr weiteres Anliegen vortragen, man werde ihnen gutes Verhör ertheilen." Sie stellten sich hierauf den folgenden Tag ein. Zuerst erwählte man zu Kiefern: Von den Gottshausdienstmannen: Arnold von Bärenfels und Bernhard von Rothberg, beyde Ritter. Von den Achtbürgern: Hans von Lausten, Friedrich Schilling, Merlin Ehrenmann, und Hans Sürlin. Diese sechs erwählten dann von den Domherren: Ulrich Truchseß und Arnold von Rothberg, welche 8 Kiefer nun die Rathsherren erwählten. Sie beförderten auch zum Bürgermeisterthum Arnold von Rothberg, der das Jahr vorher diese Würde bekleidete. In Ansehung des Oberstzunftmetsters, den der Bischof zu ernennen hatte, geschah eine Abweichung von dem Herkommen, in- dem er kein Rathsglied war. Der Schultheiß der klei- X. Kap. 1^45. ^7 nen Stadt, Eberhard Ziegler (der auch von Hiltalingen genannt wird) folgte auf Andreas Oivernel- Wichtiger war damals diese Wahl als jemals. Daher auch die Bürgerschaft, ehender als der Bischof, den Eberhard Zieg- lcr zu diesem Amte erhob. Eine gleichzeitige Handschrift sagt ausdrücklich : „ Er war vom Bischof als viel als erbeten, denn die Gemeinen wollten es also haben." Als diese Bestellungen vorbey waren, traten die Ausgeschlossenen vor Rath, und begehrten : »Man möchte sie wie ihre Altvordern, bey ihrem Herkommen verbleibe« lassen, und ihnen gestatten den Rath wieder zu besitzen." Dabey machten sie die Anmerkung: Sie drängen die Zünfte von ihrem löblichen Herkommen nicht."— Doch schlössen sie dahin, daß, wenn es nicht geschehen könne, so möchte man sie doch des Raths-Eides entlassen, sie seyen bereit, wie andere Bürger zu schwören Den Sonnabend darauf fiel die Antwort des Raths also aus: Eines ehrsamen Raths endliche Meynung sey, »daß, so lange der Krieg mit dem Hause Oesterreich währen werde, die Ausgetretenen den Rath nicht besitzen sollen, indessen wolle man sie des Rathseides entlassen, insofern sie gemeine bürgerliche Pflichten erfüllen werden. " Den folgenden Tag, an einem Sonntage, wurde in einer zu den Augustinern gehaltenen Versammlung des grvsien Raths festgesetzt, daß der Eid, den die Belehnten, als Bürger, dem Rath leisteten, allen andern Eidespflicheen vorgehen sollte, welche sie entweder ihren Lehenherren, Xl. Periode. 2ter Abschnitt des i sren Jahrh. oder den Städten, wo sie etwa« auch das Bürgerrecht genössen, beschworen hätten. Ein anderer Gegenstand der Berathung waren die Finanzen. Damals, wird gemeldet, fand man in der Stadt kein Geld aufzunehmen. Der große Rath erkannte also eine Auflage, in der Gestalt eines Darlehns. Geistliche und weltliche, die fünfzig bis hundert Gulden in Vermögen hatten, mußten einen Gulden, und wer reicher war, von jedem hundert Gulden auch einen Gulden bis nach geschlossenem Frieden der Stadt vorschießen. Ferner geschah in dieser Versammlung folgender Anzug- »Man habe einen schweren Krieg, man wisse nicht wer unser Freund oder Feind sey, es wäre gut, daß die Gemeinde wüßte, wen man für Freund halte, oder nicht; man habe den Eidsgenossen viel Gutes gethan, und sie auch um Hülfe angerufen- Es sey Noth von ihnen zu vernehmen, wessen man sich zu ihnen zu versehen habe. Man solle auch der Gemeinde vorhalten (er- öffnen),^was Hülfe und Trost man von unsern Eidsge- genoffen *) Ein Schreiben des Raths an die Stadt Straßburg, «tstum crastino kssli r>esti llolisnnis 8spti8tse , zeigt UNS, daß man in dieser Zwischenzeit das Gerücht ausbreitete, als wenn, ausser den 1500 Schindern, die zu Mömpelgard lagen, man im untern Elsaß auch einenHaufen derselben erwartete: »Wie ein mächtiges Volk der Schindern da niden an bey euch von etlichen, die sie zuvor auch eingeführt haben solle», abermal unterstanden in diese Lande zu führen." X. Kap. 144». ^9 uvsse« haben möchte, damit , wem die Gemeinde solches gehört, sich jedermann bis auf künftigen Diensiag darüber bedenken könne. ... . " Dieser Anzug wurde abgewehrt, und durch das Mehr gut befunden. Hierauf ließ man die Ritter und Achtbürger zum zweyten Mal abtreten, sie möchten den Rath besessen haben oder nicht, und schritt zur Beantwortung des Anzuges. Diese Antwort, die nicht gemeldet wird, bestand vermuthlich irr der Eröffnung der Lage, in welcher man sich gegen Bern und Sollothurn befand. Den 16 . Juny 14^5. reisete Margarethü von Sa« voyen, Tochter des neuen Pabstes Felix des V., Wittwe des Königs Ludwig in Sicilien, und verlobte Braut des Churfürsten von der Pfalz, durch Basel; sie wurde mit großer Pracht zu Langeubruck eingeholt, und in die Stadt geführt. Dreyhundert Reuter und sechshundert Mann zu Fuße, waren dazu beordert worden, und an der Landstraße bey Muttenz ließ man zwey Feldschlangen losbrennen. (Heumonük.) Die Streifereyen der Besatzung von Seckingen nöthigten die Basier, am 7. July zu einem Auszug wider diese Stadt. Fünfzehen hundert Mann zu Roß und zu Fuße verbrannten die Vorstadt nebst zwey, Dörfern, und kamen mit einer beträchtlichen Beute zurück. Einige Tage darauf versuchte Hans von Falkensiein die Stadt Rhein, seiden zu überfallen, und wurde zurückgetrieben. Auf HI. Band. Ff ^Lo XI. Periode 2ter Abschnitt dessen Jahrh- Bitte der Rheinfelder legten die von Bern und Solls« thurn 600 Mann in ihre Stadt, damit sie ihre Früchte sicher einbringen möchten. Und weil ihnen aus dem Stein mit Schießen feindlich zugesetzt wurde, liehen ihnen die Basier ihr sogenanntes Gewerff, um das Schloß mit großen Steinen zu bewerfen- Solches wurde den 15. July nach Mitternacht mit 14 Wagen hinaufgeführt.— Den i8ten schickte man ihnen noch 500 Mann zu Roß und zu Fuße, die aber gleich nach der Aerndte wieder kommen sollten. In hiesiger Gegend wurden auch die Früchte mit gewaffneter Hand geschnitten, und eingesammelt. Die Fluren sahen einem Feldlager gleich. Der mehrere Theil der Stadt war täglich auf dem Felde. Das Fußvolk bedeckte die Schnitter, und die Nenterey stand auf der Hut in einer kleinen Entfernung. Ehe noch die Früchte alle eingesammelt waren, hatten die Basler, am 2l. July, dem Herzog Albrecht von Oesterreich und allen seinen Angehörigen förmlich abgesagt. Zu gleicher Zeit schickte auch Thüring von Hallwiel sei- -) Broglinger : .... „untz zu der Erneu, lind widcrseit man do der Herrschaft von Oesicrich und wer inen zu versprechen stuend." Man wird sich billig verwundern, daß die Kriegserklärung so späch ergicng, da der Krieg schon einige Zeit anSgcbrochen war. Dieß läßt sich aber durch das Feudalsystem erklären. Man konnte mit dem Vassal in Feindschaft stehen, ohne deswegen ein unmittelbarer Feind deö Lehenherren zu seyn. Hieher gehört, was Hr. M, I. Schmidt in seiner Geschichte der Deut- X. Kap. 14 ^ 5 . -L51 nen Fehdebrief. Den morgenden Tag am 22sten -) er- gieng die bekannte Erkanntniß des großen Raths '), welche einem Theil der benachbarten Herren, Edeln un- Helfer, nebst dem Ausschluß von Rath und von Bürger- recht , die haushäbliche Niederlassung in unsrer Stadt für ihre Lebenszeit untersagte. Aus dem Verzeichniß erzieht sich, daß nicht viele zu den Ritter- und übrigen Geschlechtern gehörten, die das Bürgerrecht genossen, schen, 4. Thl- i>. 261 . bemerkt: Der Adel war zwar damals in Deutschland in einer solchen Verfassung, daß er sich wenig aus seinem Landesherr» machte- .Nirgends aber hatte er eö weiterS gebracht, als in Oesterreich." Uebrigens ist auch zu bemerken, daß man das Breisgau erst nach jener Kriegserklärung an den Herzog, feindlich überzog. *) Das war nämlich das Darum der Kundmachung. Es ist auch zu vermuthen, Laß auch Tags vorher, wo dem Herzog selber abgesagt worden, man den Rathsschluß selber abfaßte. -) Man findet fie bey Tschudi, n. x. 44o. und bey Wursteisen x. Z93. -) Wursteisen : „Daß dieselbigen Herren, Ritter und Knechte, weder Räthe noch Bürger zu Bastl werden, auch keine haushäbliche Wohnung zu keinem Gesinde bey Zeit ihres Lebens in der Stadt Basel nicht haben noch gewinnen sollen, in keinem Weg. Und wenn ihrer einer in unsere Stadt wird reiten oder kommen, sol, len fie in offenen Wirthshäusern liegen, daselbst und nirgends anderswo zehren. Ff2 XI. Periode. 2ter Abschnitt des istell Jahrh. und von jeher einen Theil der Regierung verwalteten. ') Von jener Verfügung wurde eine mit dem Secret Jnsie- ') Marggraf Wilhelm vo» Hochberg, Landgraf zu Su- scnburg und Herr zu Röteln, Landvogt der Herrschaft Oesterreich ; Graf Hans von Thierstein, Jacob Graf von Liitzelstein, Herr zu GerolSeck im Waßgau; Herr Thommen und Hans von Falkenstein, Gebrüder; Wilh. von Grünenbcrg; Jacob von Stauffen; Hans v. Mnn- stral, samt seinem Sohne; Dietrich v. Munstral; Peter und Cunrad von Mörsperg, Gebrüder; Melchior und Balthasar von Blumeneck; Friedrich von Stauffenberg; Siegfried von Oberkirch; Caspar Bögcr; Adam v. Am- soltingen (oder Alfoltinqen); LazaruS von Andlo; der junge von Bolsenheim; Peter v. Hungcrstcin, und sein. Sohn; Herman Waldner; Heinrich v. Namstein; Götz Heinrich v. Eptingen; Thüring von Halwiel, und Thn- ring sein Sohn; Hans v. Nechberg von der hohen Rech- berg; Hans Wilh. von Granweilcr und sein Bruder; Wernher von Stauffen, Statthalter der Landvogtey; Friedrich und HanS vom Haust; Adclberg von Bären- fels; Herman von Eptingen und sein Sohn; HS- Mönch von Landskrone; Wernher Hadenanstorfcr, der junge; Christoff von Schönenberg; HanS Wynecker (des Grafen von Thierstein Schwager); Heinrich Kappler; Hs Ulrich und Heinrich von Masmünster, Gebrüder; Hans von Hirtzbach; Wilhelm Verwart von Jllzich; Georg von RoderSdorf, genannt Knörringer; HanS Heinrich Hur- ruS v. Schönau, der ältere; der v. Brünighofcn; der v. Wuncnberg; Ulrich Schütz; Heinrich Schrickerlin (oder Schricberlin); HanS Kürßner, des v. Grünenbcrg Knecht; Jacob Buchser der Schuldheiß zu Lanser; Diebold von X. Kap. 1^5. gel verwahrte Abschrift jeder Zunft und Gcsellschst zuge- stellt, damit sie st ä t und fest bestehen und bleiben möge. Der Anfang lautet also: „Wir Arnold v. Rothberg Ritter, Bürgermeister, und der Rath ') der Stadt Basel, thun kund männiglich und erkennen öffentlich mit diesem Brief." In dem Eingang werden die Beweggründe angeführt, als die Ankunft des Dauphins, die Schlacht Sey St. Jacob, die nach derselben verübten Feindseligkeiten, und den Vorsatz, die Stadt zum Untergang zu bringen. Dieß sey vor guten Jahren angetragen wor- Thierstein, Bastart; Hans v. Namstein, Bastart; Dietrich Humbel (oder Himmel) von Ottmarsheim n. s. w. Tschudi nennet noch: Hans Heinrich von Spechtbach, und die Gebrüder Ludwig und Hans Meiger." *) Saß also Arnold von Rothberg im Rath? — Besaß er wirklich kein Lehen, oder hatte er feine Lehen aufgegeben? Oder wurde sein Name nur deswegen gebraucht, weil er die Bürgermeisterswürde bekleidete? 2) Wir haben schon anderswo bemerkt, daß oft der Rath als ausübende Gewalt, die Schlüsse des großen Raths allein beurkundete. r) „.... der Delphin.... mit großer überrreffenli- cherMacht.... in dieses.Land gekommen, und darnach um Bartholomäi.,.. für unser Stadt Basel gezogen, und der Eidgenossenschaft her ihren und der unsern viel , unabgesqgt und »»verfolgtaller Dingen, unb arm herzt glich vom Leben zum Tode gebracht, bey dem Siechenhause St, Jacob an der Birs, darnach mit Macht im Land gelegen, uns und andere von Tag -^64 xi. Periode. 2ter Abschnitt des i5tm Jahrh. den; die genannten Landesherren/ Ritter und Knechte/ hätten solches werben/ suchen und antragen geholfen, auch mit Rath und That dazu beygetragen; das solle man zu ewigen Zeiten gegen sie nie vergessen; darüber habe sich der Rath mit den neuen und alte» Sechsern aller Zünfte berathen / und mit samt den Sechsern einhellig erkannt u. s- w- Die Strafe wurde aber auch zum voraus auf diejenigen ausgedehnt / von welchen man nachgehends erfahren würde, daß sie zum obigen Schuld getragen / auch gerathen/ geholfen/ oder gethan hätten- Man setzte ferner fest / daß auf keine Fürbitte Rücksicht genommen werden sollte. Hingegen wurde der Fall vorbehalten/ wo einer sich so verantworten möchte, daß beyde Räthe und Sechser seine Verantwortung billig finden würden. Den folgenden Tag (2Z. Jul.) um sieben Uhr des Morgens/ als man bey Allschweiler die Aerndte einsammelte/ und die Arbeiter mit bewafneter Hand beschützte, erschienen unversehens bey 200 Reuter von den Feinden, die durch die Hard geritten waren. Sie gehörten zu der Besatzung der Armagniacken in Mömpelgard und Psirdt- Sie rannten bis vor die Stadt, umgaben das weidende Vieh, und führten es nebst einigen Gefangenen mit sich zu Tage mit Todtschlagen, Raub und Brandschatzunge« auch in andere Weg schwären merklichen Schaden gethan und zugefügt, auch unsere gemeine Stadt zum Untergang zu bringen unterstanden, hätte der allmächtige Gott seine würdige Gnade nicht mitgetheilt." X. Kap. 1^5. .^55 weg. Als man dieses von dem Mschwiler Felde gewahr wurde, lief man zur Hülfe herbey. Das Vieh wurde bis auf fünf Stiere gerettet, die Räuber aber machten sich aus dem Staube. Broglinger, der sie auch verfolgte, sagt uns in seinem naiven Styl: „ Wir zogen ihnen nach bis für Murspach, aber sie entrinnten uns; und machten wir müde Beine, und schufen nüt." Indessen hatte sich das Geschrey in der Stadt verbreitet, als wenn sie Handgemeng mit den Schindern geworden wären; die Bürger zogen mit Macht heraus, und suchten dem Feind, aber vergebens. Den 25 . kamen die Eidsgenoffen, die zu Rheinfelden gelegen, nach Basel, wo sie einen Theil des. Augstmongts zubrachten, und auch einen Kriegszug mitmachten. Die Aerndte wurde bis eine Meile Weges um die Stadt glücklich eingesammelt- Obschon der Bann der Stadt sich nicht so weit erstreckte, war es ihr daran gelegen, daß ihre Klöster, Edeln, und andere Eigenthümer von Grundstücken, Zehnten und Bodenzinsen ihre Einkünfte und Gefälle richtig bezögen. Niemand widerfuhr das geringste , außer einem armen Holzhauer zu Hägenheim, der nebst einem andern, durch die Feinde an der Arbeit erstochen wurde. (Augstmonat.) Auszüge. Eroberung desSteins Rheinfelden. Nach eingesammelter Aerndte machte man alle Anstalten zu einem Zug nach Pstrdt, und die Bürger und die Eidsgenoffen rüsteten sich, dem Feind, wie man sag» 4S6 Xl.Periode. 2terM>chttitt des iStenIahch. te , sein Korn ein oder zwey Tage abzuschneiden. Schon standen bey vierhundert Wagen und Karren in Bereitschaft, als plötzlich nach gehaltenem Rath mit den Eids- genossen, der Befehl zu einem Einfall in das Breisgan gegeben wurde. Dienstag den dritten August brach die Mannschaft mit dem Stadtbannier bey fünftausend stark in der Nacht auf. Arnold von Bärenfels, ein Ritter, war, nach Wursteisen, Hauptmann; und Hans v. Lauften führte , nach Broglinger, die Reuterey an. Unter den Eidsgenossen befanden sich Leute von Valengin. Einen Berner, Nahmens Heinrich Schlosser, rühmt Brog- linger insonderheit; er nennt ihn einen wo hlkuen enden Gesell, der viel bey dergleichen Schimpfen gewesen war, und-die langen Spießen sehr geschickt zu gebrauchen wußte, Mittwoch um die siebente Stunde waren sie vor Neu- rnburg am Rhein , wo sie drey bis vier Stunden aus. ruheten, und Sey dreyhundert Stück Vieh erbeuteten.— Der Bürgermeister von Freyburg rückte heran- Allein nach einem kleinen Scharmützel zwischen seinen Leuten und den Reutern von Basel, bey welchem einer derSei- Nigen tod verwundet wurde, zog er sich zurück. Die Basier steckten hierauf eine Ziegelhütte in Brand, und Stengen nach Heitersheim, wo sie ihr Nachtlager hielten, und qls Freunde empfangen, und mit Wein und anderm reichlich beschenkt wurden- Den vierten (Donnerstag) kamen sie zuerst bis gegen Tunsel od?r Dunser, zwischen Heitersheim und Krotzin- X. Kap. 1445. 457 gen. Man wollte Anfangs diesen Ort mit den Büchsen beschießen, und war schon mit dem Laden beschäftiget, allein man wurde unlustig (ungeduldig) zu laden, und stieß den Ort in Brand.— Als aber das Feuer immer weiter um sich griff) und man schon in dem Dorf war, kam der Pfarrer, im Namen der Gemeinde, und trug dreyzehnhundert Gulden an. Weil nun der Antrag, wie es scheint, zu spät kam, oder weil die Einwohner die Eidsgenossen Kuhschinder gescholten hatten, fuhr man fort das Dorf feindlich zu behandeln, worauf fürlmehr als zwanzig taufend Gulden geschadet wurde. Indessen hatte ein Theil des Heers auch andre Dörfer in Brand gesteckt. Hierauf versammelten die Hauptleute das Volk, und es wurde beschlossen, daß man auf Krotzingen zu, den Marsch weiters richten würde. Die Reuter berannten unterwegs Stauffen, und forderten eine Brandschatzung. Es wurde ihnen aber durch starkes Schießen von dem Schloß geantwortet, und als es bey einer Stunde also gewährt, kamen zwey Söldner der Hauptleute des Fußvolks, welche dem Hans von Lausten, Hauptmann der Neuterey, die Nachricht des herannahenden Feindes über. brachten. Man verließ Stauffen und vereinigte sich zum Hauptpanner bey Kirchhöfen; dieses wollte man sperren; als aber gesagt wurden daß der Ort unter Baden- wieler stände, ließ man davon ab, weil Badenwieler dem Grafen von Valengin, der Bürger zu Bern war, und seine Leute in dem Heer hatte, zugehörte. Also stellte man sich weiter hinaus neben einem Weyer in Schlacht- ^68 XI. Periode. 2ter Abschnitt des 15 teil Jahrh. ordnung. Das Heer des Herzogs Albrecht von Oesterreich zeigte sich hinter dem Dorf Felchberg, oder wie andere lesen, auf dem Rebberz hinter Kirchhöfen, und bestand in 3ooo Mann zu Fuße und 5oo zu Rosse/ oder nach Broglingers Bericht, in acht tausend Mann- Beyde Theile sahen einander eine Stunde lang/ ohne einen Angriff zu wagen. Der Feind zog niederhalb gegen Kro- tzigen / und verschanzte sich dort hinter seinen Wagen und Karren. Nachdem man einander also bey drey oder vier Stunden lang in einer Entfernung von einer viertel Meise beyderseits vergebens erwartete / gaben die baselischcn Hauptleute Befehl zum Rückmarsch / und schickten vorher fünf bis sechs Reuter gegen den Feind / um Feuer an- Münden / daß der Rauch ihm ins Gesicht gehen sollte. Die Basler zogen wieder durch Krotzingen, wo die Einwohner Zuber mit Wein an die Straße gesetzt hatten/ damit jedermann trinken konnte / wer wollte- Hier nahm die Reuterey einen andern Weg als daS Fußvolk. Letzteres behielt die Landstraße/ und hatte zum Vorzug die Wagen und das Geschütz. Aller gemache st war der Marsch. Die Reuterey hingegen folgte der Rheinstraße nach/ verbrannte bey zwölf Dörfer/ wie Hart, Griff, Zink, und brandschatzte die übrigen. Eschbach und Veld- kirch gaben 1-100 Gulden: Der Schaden belief sich auf zweymal hundert tausend Gulden. Die Beute, welche wohl drey tausend Gulden werth war, vertheilte man unter die Zünfte von Basel, und die Zuzüger von Bern und Sollothnrn. — Eine Zunft bekam zu ihrem An- X. Kap. 1445. 45 9 theil über sechzig Gulden. Indessen waren die Oesterrei- eher den Basier» nachgezogen. Bey Gneisen, wo die Reuterey die Nacht zubringen sollte, bemerkte man sie von weitem auf dem Berg, als sie grade gegen Neuenburg ihren Marsch richteten. Unsre Reuter vereinigten sich mit dem Fußvolk- Nun ließ man letzteres mit dem Bannier weiter ziehen, und blieben die Reuter, nebst denjenigen, die mit Armbrüsten und Handbüchsen schießen konnten, und den Streitbüchsen beysammen. — Der Feind ließ sich anfangs nicht abschrecken. - Allein, kaum hatten die Meister eine Steinbüchse und eine Tar- rasbüchse feuern lassen, als er sich verhub. Die Basier kamen glücklich durch einen engen Weg durch, web chen sie betreten mußten. Der Feind folgte ihnen aber sogleich auf demselben nach. Allein man hatte eine Anzahl auserlesener Leute in Hinterhalt gestellt, die auf die ersten Hersielen und sie in die Flucht jagten; worauf mit einer Büchse in die Gasse geschossen wurde, also daß der herzogliche Fähndrich die Fahne fallen ließ, und wie man nachgehends vernommen, fünf oder sechs Personen das Leben einbüßten. Die Oestreichs begaben sich nach Neuenvurg, und die Basler nahmen zu Belliken *) *) Es war eine Hagelbüchse, die neun Rohr auf einer Achse hatte. Wursteisen sagt: Daselbhin hatten die Feinde einen heimlichen Brenner geschickt, welcher Feuer einlegen, und der Eidgenossen ein Theil im Rauch verschicken sollte, der ward begriffen und enthauptet." Diese Nachrichtsist ^60 xi. Periode. 2ter Abschnitt des töten Jahrh. jhr. Nachtlager, wo sie mit guter Ruhe lagen. Freytag den andern Tag war der Feind ihnen schon nachgefolgt, und hatte sich sehr vermehrt. Man schätzte ihn auf zwölf tausend Mann siark; es war aber meistens nur zusammengetriebenes Bauernvolk. Unsre Hauptleute glaubten daß der Herzog auch dabey wäre, welches sie doch nicht eigentlich vernehmen konnten. Er befand sich aber zu Freyburg, und man hatte die Freyburger Fahne für die setnige angesehen. Es geschah indessen nichts, und die Basier kehrten wieder nach Hause. ') So endigt Brog. linger seine Erzählung: „Da wir eines hatten gehört, da zogen wir recht im Namen Gottes heim, und brand- ten dem Adelberg von Bäreufels Oetlicken r) und kamen also mit wohlgemuthetem Herzen heim." , Nach der Rückkunft erregten die eidsgenössischen Zu- züger einige Unruhe- Es hatten nämlich etliche von den Verwiesenen ihre eigenen Häuser in Basel, als der Marg- graf von Hochberg, die Grafen von Thierstein, die Ep- tingen, die von Landenberg und andere. Die Eidsgenos- verdächtig, da Broglinger, der zu Bellicken die Nacht zubrachte, nichts meldet, man mußte denn annehmen, daß gedachter Anschlag nur in der Folge verrathen, nnd der Thäter erst spät darnach ertappt und gestraft wurde. ') Im Wiederzug sollen sie Bamlach und Bellikon mit Feuer verderbt haben, nachdem sie vorher den Feind bis gegen Kilchen gesucht hatten. r) Er hatte vorher beym Herabziehen von der Zinne des Schlosses über sie gelüget. X. Kap. 1^5. 461 sen meinten, wie es scheint, -aß in Krtegszeitcn jede Art Beute über den Feind gerecht sey, und liefen also (den s. Äugst) allenthalben in ihre Häuser, um steh des Feindes Gutes zu bemächtigen. Sie drangen anch in den Hof des Abts von St. Blasten hinein, weil er es mit den Oesterreichern hielt, die übrigens seine Abtey um- gränzten. Kaum vermochte der Rath fie zu besänftigen. Indessen hatten sie sich bey fünfzehn Fuder Wein zugeeignet, wovon sie einen vor dem Wirthshause zur Krone stellten, und einem jeden einschenken ließen. Fünf Saum verehrten sie der hohen Stube, die solche dem Spittal und Siechenhause schickte. Das übrige theilten sie unter die Zünfte aus. Die Streifereyen des von Mörsperg veranlaßten den 13. Angst einen andern Zug. Die Basier und Schwei- tzer verbrannten die Stadt Pfirt, bis an die Kirche.-— Unter anderm fand man dort viele Kleider und Harnische der bey St. Jakob erschlagenen Eidsgenossen. AuS der Festung oder Schloß wurde zwar mit Tarrasbüchsen geschossen, es traf aber nur zwey arme Kinder, die da- durch umkamen. Die Beute wurde unter die Eidgenossen, die Zünfte, und wer sonst noch im Felde gewesen war, vertheilt. Einige Tage nachher unternahmen die Basier und ihre Bundsgenossen mit allem Ernst die Belagerung von Stein Rheinfelden. Sie währte vier Wochen lang, vom Dienstag deni7. Äugst bis zum Dienstag den, 14. September. — Dieses Schloß war ungemein stark. — Der Hauptthurm war mit dreyzehnschuhigen Quaderstei- 462 XI. Periode. 2ter Abschnitt des 1 5 teri Jahrh. nen aufgeführt. Die Belagerten hatten vermittelst einer Brücke Gemeinschaft mit dem jenseitigen Ufer, wo auch ein äußeres Thor sie beschützte. Sie waren mit Geschütz versehen, und bedienten sich insonderheit einer Büchse der Basler, welche vor Farnsburg erbeutet worden, und die Römerin hieß. Die Belagerung hatten die Bürger der Stadt Rheinfelden schon im Heumonat angefangen. Die Basler schickten ihnen zu diesem Ende den 1 5. July Büchsen, und ein Gewerfnebst ihrem ersten Werk- und Büchsenmeister Meister Heinrich. Den 30. July gelang es ihm die Brücke mit ihrem Joch hinweg zu schießen, also daß man zu Basel die herschwimmenden Pfeiler auf- fieng. Die Belagerten wußten sich aber mit zwey starken Seilen zu helfen, die sie von dem Thurm an das Ufer spannten, und zur Herablassung einer daran gemachten Mulde, die nachgehends wieder aufgezogen wurde, dienten. So verschafften sie sich Lebensmittel, und wagten es auch ein- und auszuführen. — Zweymal wurden die Seile abgeschossen, aber immer wieder angespannen. Als man nun den 17. Äugst der Stadt Rheinfelden mit Mannschaft zu Hülfe gezogen, und vier große Büchsen, welche den Bernern und Basiern zugehörten, nutze, uommen, wurde das Geschütz wider das Schloß auf dein Felde gepflanzt- Es richtete aber lange wenig aus, also i) ES bestand in einem großen hölzernen Gerüste, womit vermittelst eines Wagebaums, große Steine geschleudert wurden. X. Kap. 1^7. -aß etliche meinten , man würde das Schloß mit dem Geschütz nie bezwinge». Der Büchsenmeister allein redte immer tröstlich, und meinte , man müsse den Hauptthurnr niederschießen. Einst gerieth es ibm, nach dreyßig hintereinander folgenden Schüssen, daß einige Stücke Heraussielen. Indessen war die Nachricht eingekommen, daß der Herzog von Oesterreich ein Heer zusammengebracht hatte, und mit demselben heranrückte. Die Basier wurden gemahnt, und diese mahnten ihre Eidsgenossen um mehr Hülfe. Die Belagerten siengen auch an sich muthwillig zu erzeigen. Sie spotteten und schrien den Baslern, die des Nachts die Büchsen hüteten: »Kühegehüer! wenn wend ihr fliehen? Uech kommend bald Heren." In der That war der Herzog mit zweytausend Reutern und so viel zu Fuße in den ersten Tagen des Herbstmonats an. gekommen. Es waren Leute von Waldshut, Neuenburg am Rhein, Brißach, Zürich, Winterthur u- s- w. Den 6. und 7. befand sich der Herzog selbst mit Geschütz und besonders Tarrasbüchsen jenseits des Rheins. Er ließ feuern, aber das Feuer traf niemand. Den 8. um -4 Uhr Nachmittags (Mittwoch) 'rückte sein ganzes Heer heran, welches jenseits am Ufer ein förmliches Lager aufschlug, Hütten und mehr als fünfzig Zelten aufrichtete, eine Menge Wellen zu Duresen zusammenbrachte , und das Geschütz wider die Belagerer diesseits richtete. Darauf folgte auf beyden Seiten, die ganze Nacht durch ein starkes Feuer. Einer der baselischen ^ XI. Periode. 2ter Abschnitt des tüten Jahrh. Zeugmeister, Stuber, warf zweymal, vermittelst des Gewerfs, ein Fäßlein mit einem Stein und mit Feuer/ welches/ als es in die Höhe kam, zu brennen anfieng, und auf den Feind herunter siel; auch wurde durch das Geschütz ein großes Loch an dein Hauptthurm eingebrochen. Hingegen schoß der Feind über den Rhein her, in die Häuser der Stadt Rheinfelden, wodurch die Bürger sehr erschrocken wurden. Den 9. verließ der Herzog mit einigen Haufen das Lager, und kam gegen Klein- Basel zu. Etliche Stunden verweilte er auf dem weiten Felde, gleich als wen» er eine Schlacht zu liefern begehrte. Etliche ritten bis an die Reben, also, daß man von den Thürmen der kleinen Stadt auf sie feuerte. Da sich aber niemand zum Streit hinaus wagte, kehrte der Herzog zurück. Im Rückzug forderte er das Schloß zu Gränzach zur Uebergabe auf. Solches gehörte einem Bürger zu Basel, Peter von Hegenheim, der etliche Leute darin hielte- Diese hatten kurz vorher sich verweigert, das Schloß dem von Falkenstein, der es auch aufforderte, einzuräumen. Allein, da der Herzog zwey Büchsen heranführen ließ, übergaben sie ihm solches.— Dort hielt er «nun sein Nachtlager, und ließ zwischen Gräntzach und Wylen Zelten für sein Gefolge aufschlagen. Den Sonnabend (ii. September) verbreitete sich unter dem Heere des Herzogs jenseits vor Rheinfelden, das Gerücht, als wenn die Schweißer weiter hinauf über den Rhein gekommen wären. Die Feinde ladete» sogleich was sie konnten, Geld und anderes auf Wagen und 46 § x.Kap. Karren, mit einer unbeschreiblichen Geschwindigkeit, flohen gegen Gränzach, und lagerten sich in der Gegend. Als nun die Nachl eingefallen war, ließen die Basier diesseits des Rheins, unweit dem rothen Hause, dem Feinde gegen über/ 60 Gesellen mit Handbüchsen, Armbrüsten und Spießen, nebst zwey Büchsenmetstern zusammen bringen, welchen sie um Mitternacht Steinbüchfen/ Tarrasbüchsen nachschickten. Als nun alles vorbereitet war, fiengen sie an zu schießen, und zwar wie unsere Handschrift meldet: „Daß sie dem Fürsten sehr unsuferlich ufwarteten." Hätten die Büchsenmeister das grobe Geschütz um einen halben Mann niederer gerichtet, so würden sie den Herzog selbst, und mehr als üo Mann bey ihm erschossen haben. Die Feinde voller Schrecken flohen gegen einen Berg, und glaubten anfangs, daß die Belagerer vom Stein Rheinfelden durch Basel zu ihnen im Anmarsch wären. — Indessen schössen die Baselischen Büchsenmei- sier bis es Tag war, worauf sie sich nach Rheinfelden zu den Belagerern begaben. Der Feind verließ Gränzach und Wylen, und bezog sein voriges Lager vor dem Steiu Rheinfelden wieder, ließ das Geschütz von neuem spielen, brachte aber nur eine Nacht dort zu, und räumte Montag den 13 . Sept. die Gegend. Indessen hatten die Belagerer einen Thurm des Steins Rheinfelden niedergeschossen, also daß Niemand mehr daraus konnte; auch mit dem Gewerf großen Schaden angerichtet. — Dieses Werkzeug war auf einem Kirchhof aufgestellt und schleuderte Grabsteine^ und alles was sich vorfand. III. Band. G g 466 XI. Periode. 2ter Abschnitt-es isten Jahrh. Schon am Sonntag nach Mariä Geburt/ 12 . September/ war ein Theil der gemahnten Eidgenossen in Basel angekommen. Es waren/ außer einem Haufen Solo« thurner/ fünfzehnhundert von Bern, und dreytausend von Thun, Burgdorf, Arberg und Neuenstadt. Der andere Theil, zweytausend stark, aus dem Sanerland, Siebenthaler und Jnterlacken, kam spater an. Es wurde auf Anrathen der Rheinkelder beschlossen, das österreichische Lager jenseits einzunehmen, und also den Stein auf beyden Seiten des Rheins einzuschließen. Am Montag früh, 16. September, brachen die Basler nebst den angekommenen Zuzügern, mit Geschütz und bey zweyhundert Wagen und Kärren, worauf Proviant, Munition, Schiffe, Brücken und Sturmzeug geladen waren, jenseits auf; fanden keinen Feind unterwegs, und nah- men das verlassene Lager der Oesterreichs ruhig in Besitz. Da man nun die Festung sturmbar fand, verabredeten die Hauptleute von Basel und von Bern, daß man am folgenden Tage (14. Sept.) um sieben Uhr den Sturm anlaufen würde. Sie ließen Schiffe, Flöße worauf man stehen konnte, Letter und was zum Srurm gehörte, zubereiten. Ein Theil des Volkes wurde zum ersten Sturm ausgelegt; dem übrigen wieß man Posten an, wo sie jene im Nothfall unterstützen, oder falls der Feind zum Entsatz sich zeigen sollte, sie denselben zurücktreiben möchten. Den nun, als die Messe vorbey war, und die Kriegsleute gefrühstückt hatten, begab sich ein jeder zu IX. Kap. 1^5. st67 seinem Hauptmann, oder an seinen Posten. ') Sehr wüthig war das Volk- Um stehen Uhr machte man sich gefaßt , den Sturm anzutreten, nachdem das grobe Geschütz noch einigemal würde geschossen haben-— Allein, da rief einer aus dem Schlosse, Ulrich Schütz, und begehrte einen Stillstand für eine halbe Stunde, um mit den Basiern Rede zu halten. Andre melden er habe begehrt , daß die obersten Hauptleute sich auf die Burg begeben möchten. Das wurde ihnen abgeschlagen; und es ergiengen drey Schüsse in das Schloß, wodurch zwey Mann und eine Frau umkamen. Nach diesem riefen die Belagerer: »Gnädige Herren von Basel, fahret ritterlich, an uns, und gestattet nur ein wenig Friedens mit euch zu reden." Man bewilligte es ihnen dießmal. Schütz bath im Namen der übrigen, man möchte ihnen das Leben fristen, und ihnen den freyen Abzug gewähren, und sie mit ihrer Habe abziehen lassen, das würden sie ewiglich zu verschulden trachten." Dieser Antrag wurde an die Gemeinen gebracht, welche, insonderheit die Berner, sich sehr darwider setzten, indem sie den Freyherr» von Falkenstein und Farnsburg, wie auch des Junker Thü- ring von Hallwiels Sohn lebendig oder todt haben woll- *) Ausgenommen die Siebenthaler, von welchen Brog- linger, der auch vor dem Stein Rheinfelden zu Felde lag, berichtet; „Sie fürend köfchlich an ihren Herren. Denn diese hatten sie ermähnt, bey den Eiden, die sie denen von Bern geschworen hatten; aber sie kehrtet»'sich nicht daran, und zogen zuunS (das ist diesseits dekRheinS bey der Stadt Rheinfelden)." Gg S 46s XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. ten. Es wurde also den Belagerte» geantwortet: „ Alles sey schon zum Sturm bereit— wollten sie sich auf Gnade und Ungnade ergeben, sie möchten es thun oder fahren lassen." Allein sie wiederholten zu verschiedenen malen ihre Bitte. In ihren Rüstungen standen sie neben einander, und fleheten um Fristung ihres Lebens." Sollte ihnen keine Gnade widerfahren, setzten sie hinzu, so würden sie ehender St. Georg anrufen, und allen ihren Kräften aufbissen, damit man sagen müßte, sie hätten sich ritterlich gewehrt, und wären nicht angerochen umgekommen- Dennoch bäthen sie noch um Rettung ihres Lebens." Unter ihnen fanden sich Hans von Gallenstein, Thüring von Hallwiel, Balthasar von Blumeneck, und einer von Wißneck- Sie hatten sich aber als gemeine Kriegsknechte verkleidet. Nach einer gehaltenen Vcrath- schlagung zwischen den Hauvtleuten, fragte Ritter Hans Roth, Bürgermeister von Basel, ob kein Edelmann bey ihnen im Schloß wäre- Da schwor der mehrgedachte Schütz bey seinem Eide, er wüßte keinen voni Adel, sondern nur gute Gesellen im Schloße. Nach einer Berathung von 6 Stunden fiel die Antwort dahin : ,, Wollen sie das Schloß auf Gnade und ohne weitere Beding- niß übergeben, so wolle man es annehmen und nicht änderst. Fände sich aber ein Edelmann darin», so sollte es «icht anders geachtet werden, als wenn man das Schloß mit Gewalt erobert hätte- Wäre es ihnen annehmlich , so dliebe es dabey; wo nicht, so sollten sie nur nach ihrem Vermögen handeln, ein gleiches werde man gegen sie Ix. Kap. 1445. 46S thun." Allein nach einer kurzen Bedenkzeit riefen sie heraus, und übergaben das Schloß auf Gnade- Es war schon Vefperzeit, als diese Uebergabe vor sich gieng. Hierauf nahmen die Hauprleute und sonst von allen Zünften einer oder zwey/ das Schloß in Besitz. Der mehrge- dachte Schütz zeigte ihnen eine beträchtliche Beute an Büchsen, und anderm Zeug, und führte sie in die Kapelle, wodieBe- lagerten beysammen waren. Die verkleidetenMelleute hatten alte österreichische Schopen und Kugelhüte an. Außer ihnen waren noch so bis sL Knechte, ein Priester und vier Weiber dort- Man versprach ihnen sicheres Geleit, und lieh ihnen sogleich Schiffe, in welche sie sich je zwey zu zwey begaben. Anders wären sie in der Nacht von den Oberländern erstochen worden. Sie fuhren den Rhein hinab durch Basel bis nach Kleinhüningen, wo sie anlandeten, und bey nächtlicher Weile durch Umwege im Gebirge, sich nach Seckingen wo der Herzog lag, verfügten. Die Sieger fanden die Büchse der Basier, die man die Römerin nannte, und sonst noch Hagelbüchsen und Tarras- büchsen wieder, welche unsere Eidsgenossen vor Farnsburg gelassen hatten; außerdem viele Büchsen, Steinbüchsen, Harnische, und allerley Hausrath, nebst acht Tonnen Büchsenpulver. Die Sieb enthaler aber liefen in das Schloß, brachen die Kisten auf, warfen die Betten über die Zinnen hinaus, wo andre der ihrigen solche aufsiengen,nahmen was sie fanden, die besten Kleider, Harnische, Tücher, Handrohre, Korn, Wein, Mehl, was sie austragen konnten. Den folgenden Tag theilten die Hauptlente, was 470 XI. Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. noch übrig blieb, unter die Verbündeten aus. Das Map« pen der drey Städte, Bern, Basel und Sollothurn wurde auf dem Schloß aufgesteckt, und die Festung besetzt. Matthis Eberler von Basel blieb als Hauptmann auf derselben. ') Freytag, den 17. September, zogen die Basier und ihre Bundsgenoffen triumphirend nach Basel zurück. Die Siegeszeichen der erster» waren fünf und dreyßig Stücke Geschütz, die theils denen von Hat« siat, theils dem Marggraf Wilhelm gehörten; ferner ihr Hauptstück, die Römerin, und dann ein österreichisches Fähnlein. Die Festung selbst wurde im folgenden Hör, nung von den drey Städten geschlissen, obschon das Con. cilium um des Friedes Willen es gerne abgehinderc hätte. Die Einnahme von Stein Rheinfelden und von Pfef- fingen verschaffte Ls Fremden das Bürgerrecht. Uneinigkeit bey zwey Kriegsvorfällen. Wiedereinsetzung der Belehnten. Nach einem einzigen Ruhetage wurde am iSten In -er Einnahme der Jahrrechnung von I. B. 1447. bis I. B. 1448. finde ich folgende Artickel: „ Empf. von dem Rheinzoll zu Rheinfelden 15 tzr. 2 ß. 9 H.; vom Zoll zu Keysten 86 tze. Zß.; von den Salmenwagen zu Rheinfelden und zu Äugst 9 Ke. 1 ß." »Geben dem Vogd von Hauenstein Zo von dreyer Knechte wegen, die da oben verrichtet wurden." ') Heinrich Kölner, Wcrnlin Oswald, Peter Stehelin von Oltingen, Lienhard Dietschi u. s. w. X. Kap. 1^6. ^71 September ein neuer Zug angetreten. Seckingen, wo-er Herzog sein Hauptlager geschlagen hatte, sollte es wie Stein Rheinfelden ergehen. Die Bundsgenossen waren zehntausend stark, und hatten zwey Hauptstücke und anderes Geschütz mit sich. Sie verbrannten unterwegs,, wider der Basler Willen, Schwerstatt und Wegenstetten. Vierzehn Tage lang beschoß man die Stadt Seckingem- Tausend Mann von Lucern und Schweitz waren auch angekommen, und blieben fünf Tage jenseits des Rheins bey der Brücke vor der Stadt. Als nun der Sturm des Schloßes angehen sollte, erhob fich, um die Ehre denselben zuerst anzutreten, einen solchen Rangstreit, zvB scheu den Basiern und den Bernern, daß man lieber die Belagerung aufhob, als daß man einander den Vorzug gönnte.— Andere melden, daß die Basler das Schloß durchaus bestürmen wollten, daß aber die Schweißer sich dessen geweigert hätten. Einige Wochen verstrichen hierauf ohne weitere Unternehmung. Den 27. Oktober aber kamen gegen zehn Uhr des Morgens, bey vierhundert Pferde von den Oe- sterreichern vor die kleine Stadt. Sie waren in drey Haufen abgetheilt. Bey dem Anblick des ersten Haufens lautete man Sturm, und die zum Hauptbannier ausgelegten liefen zusammen- Indessen ließen sich zweyhundert Bürger zu Roß und zu Fuße, durch Dietrich Amman, und Claus Wartenberg bereden, einen Ausfall mit einem Feldstück zu wagen, und dem Feind, ohne Vorwissen der 472 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. Hauptleute, die Stirne zu bieten. Sie zogen wirklich zum Riehemer Thore hinaus, und rückten den Oestcrrei-- chern entgegen. Da sagte ihnen der Amman : »Ziehet alle, und greifet den Feind frischlich an. Es geschah. Allein die drey Haufen der Ocsterreicher schlugen sich sogleich zusammen, und empfiengen den Angriff auf solche Art, -aß die Basler denselben nicht aushielten, und gegen die Wiesen, die damals sehr angelauffen war, getrieben wurden. Einige die ihre Rüstung von sich warfen, entrannen durch das Wasser, die übrigen flohen in die Stadt, nachdem der Feind, -er nur drey Mann verlohr, und das Feldstück bekam, ihnen viele verwun» det und sechzehn erstochen hatte. Hierauf rückte das Ban- «ier der Stadt hinaus, um diese Niederlage zu rächen, man war schon zum Hochgericht auf das wette Feld angekommen , als die feindlichen Reuter sich aus dem Staube machten. Indessen waren die Gemüther wider diejenigen, die diesen Ausfall aus eigener Wtllkühr veranlasset hat. ten, sehr erbittert. Einer der Stadthauptleute, Cunrad von Lauffen, sagte öffentlich dem Dietrich Amman :»Du Bösewicht, du hast hüte mengen Biedermann mit dinen meutlichen Sachen schaffen erschlagen werden. " Amman antwortete, und schalt ihn einen Lügner. Da zuckte von .*) Unsre Handschrift setzt hinzu: Darauf floh er. Ob dieses Wort nun so ausgelegt werden solle, als wenn er die Flucht engriffen hätte, oder als wenn? er hingegen gegen den Feind gerannt wäre, kann durch den Zusammenhang Nicht eigentlich entschieden werden. x.Kap. iää5. 47Z Laufen sein Schwerdt, und sein Knecht sein Glen, und beyde hatten den Amman umgebracht, wenn die Umstehenden es nicht verhindert hätten. Diese Vorfälle benutzten die Belehnten und^ihre Freun» de. Ob ste schon im Kriege als Befehlshaber gebraucht wurden, suchte man ste zu den Sitzungen des Raths auch wieder zuzulassen. Man hütete stch wohl, die Frage auszuwerfen , ob ste nicht gewußt hätten, daß im Stein Rheinfelden der von Falkenstein und andre Edle verborgen waren, ob der Rangstreit vor Secktngen nicht mit Fleiß angesponnen gewesen, ob der letzte Ausfall nicht hätte zu rechter Zeit verhindert, oder schleuniger unterstützt werden können; sondern man redte von den Uebeln des Kriegs, und sagte, daß wenn die Bürger dem Rath der Belehnten, die es besser verständen als ste, gefolgt hätten, ste beym Frieden geblieben wären; welches so viel sagen wollte, daß man den Bund mit Bern und Sollothurn nicht erneuert hätte. Dieses wirkte auf die Gemüther. Den 4ten November bezogen die Belehnten ihre Sitze im Rath wieder, mit der Bedingniß, daß ihr Rathseid, allen andern Lehens- und Bürgerrechtseiden, vorgehen würde. Nur Arnold von Bärenfels und Hans Sürlin blieben ausgeschlossen, weil ihre Brüder bey den Feinden waren. Hier gehört bemerkt zu werden, daß die Belehnten^damals ihre Lehen aufkündeten.. L74 XI. Periode. 2ter Abschnitt des istenJahrh Streifereyen des Winters 1445 und 1-446. Pfeffingen. Die Väter des Conciliums und insonderheit der Cardinal von Arles, arbeiteten in dem November Monat an der Wiederherstellung des Friedens. Der Rath schickte einige Abgeordnete, mit jenen der Stadt Nheinfelden, nachConstanz, wo österreichische Bevollmächtigte stch auch einfanden. Den 6. Dec. nahmen ste einige Punkten im Abschied, mit dem Auftrage, daß wenn ihre Obern gesonnen waren, weiter zu handeln, sie ihren Entschluß nur dem Bischof von Basel eröffnen sollten, der alsdünn das nöthige dem Herzog Albrecht eröffnen würde. Allein es schrieben uns die Berner und Sollothurner um das neue Jahr : „ Es sey nicht ihre Meinung , daß die Basier eine Räch tung mit der Herrschaft annehmen, und sich also uß dem Krieg schliefen sollten." Zugleich führten sie den Artikel des Bundes an, daß kein Theil ohne des andern Willen einen Frieden eingehen solle — Als nun die Basler ihre Bothen nach Bern und Sollo- thurn schickten, um diese Städte auf andere Gedanken zu bringen, bekamen sie eine abschlägige Antwort, und zwar aus folgenden Ursachen : zum ersten würde die Gewalt der Eidgenossen dadurch vermindert werden; zwey« tens möchte man die Eidgenossenschaft für solche Leute achten, die das Recht flöhen; endlich sey ihnen die Stadt Basel für vielen Anlauf gut. Worauf dieser erste Versuch zum Frieden sich zerschlug. X. Kap. r^6. ^7s Indessen hörten die Streifereyen nie auf. Von Neu» enburg, A'.ttirch, Pfirdt und Seckingen aus, rannten täglich Reuter bis vor unsere Thore, die die Leute auf« fiengen oder erstachen. Ein gleiches vergalt man gegen ste so gut man konnte. Verschiedene Züge wurden auch unternommen, die aber nichts bemerkenswerthes darstellen. Dorfschaften wurden verbrannt, verschiedene Feinde, nach vorher gegangeenem Urtheil enthauptet u. s. w. Die wahren Fehlbaren, die Triebfeder und Anstifter des Krie- ges entkamen. Ein einziger derselben, Hans von Ram- stein, der Bastart, fiel bey Habsheim in die Hände unsrer Knechte. Er both ihnen sechzig Gulden an, die sie aber ausschlugen; worauf er zu Basel nach gehaltenem Gericht ertränkt wurde. Die Feinde hatten auch, eben zu der Zeit, wo man den Frieden einzugehen sich geneigt zeigte, und die Einwilligung der Vundsgenossen einhohlte, Mordbrenner in der kleinen Stadt angestellt, die um den schnöden Gewinn von vierzehen Schilling, Feuer wirklich einlegten; da man sie aber glücklicherweise ertappte, ließ man sie verbrennen. Die Hauptbegebenheit dieses Winters war der Verlust und die vergebliche Belagerung des Schloss Pfeffingen. Dietrich Sürlin lag als Basler-Vogt in Besatzung auf dieser Festung, nebst seinem Sohn Tho- man und Hans Jselin. Die Besatzung war aber schlecht bestellt, und Broglinger nennt sie eine dorliche Wacht. In der Nacht des is. Hornungs 1446. erstieg Peter v. Mörsperg um zwey Uhr diese Festung, und bemächtigte -ä76 XI. Periode. 2ter Abschnitt des isien Jahrh. sich derselben. — Sürlm, -er sich anfangs mir einigen Knechten zur Wehre gestellt, wurde gefährlich verwund bet, und mit seiner Gemahlin Anastasia Maurer, unfeinem Sohn gefangen, gebunden, eingesperrt, und den andern Tag nach Pstrdt geführt. Indessen hatte sich Jfe- lin zu retten gewußt, und dem Rath diese unangenehme Nachricht überbracht. Von dieser Zeit an, war keine Sicherheit mehr zwischen Basel und Delsperg. Vergebens versuchte man, verschiedene male das Schloß zu überfallen. Um Mittenfasten schickte man Zoo Mann bey dunkler Nacht hinauf, um sich so nahe wie möglich beym Schlosse zu lagern. Sie bemerkten bald, daß die Besatzung ungefähr nur aus sechzehn Mann bestände, und ließen daher am isten März dem Rath melden, daß, wenn man ihnen mehr Volk zuschicken wolle, sie den Sturm unternehmen würden. Den folgenden Tag, an einem Montag, zog das Banier zu ihnen, und wurde das Schloß, aber vergebens, aufgefordert. Hierauf ließen die Hauptleute das Volk zusammentreten, und erklärten ihm, daß sie wegen des Schloßes Gestalt und Lage den Sturm weder anrathen noch mißrathen, auch keine andere, als Freywillige, dazu gebrauchen wollten. Sie fragten also, daß wer an den Sturm wolle, auf eine Seite sich begeben sollte. Das Volk war so muthig daß sie alle ihr Heil versuchen wollten. Drey Hauptleute des Sturms trafen die erforderlichen Anstalten, mit Leitern, Tortschen, und anderm Sturmzeug. Der erste Sturm geschah bey der Fallbrücke, wo alle Belagerer X. Kap. 1446, 477 sich etnfanden; — sie haueten das erste Thor, und verdarben vieles durch das Werfen großer Steine, und das Schießen der Dächsen und Armbrüsten. Dann brach man zum andern Thore hinein, wo die Belagerten sich so tapfer wehrten, daß es ungefähr sieben Stunden erforderte, bis man durch ein drittes Thor in den Zwingelhof hineindrang. Da fand sich aber ein viertes mit Steinen, Holz und Mist verschanztes Thor. Als nun der Sturm angelaufen wurde, rufte man einen Waffenstillstand aus. Der Bischof von Basel, und Rudolf von Ramstein, die persönlich in das Lager gekommen waren, hatten die Hauptleute dazu beredet. Sie hatten versprochen, daß Messingen entweder den Basiern in einigen Tagen am Freytag freywillig geöffnet, oder dem Bischof und dem von Ramstein übergeben werden sollte, die alsdann verschaffen würden, daß bis zum Ende des Krieges, keinem Theil aus demselben einiger Schaden zugefügt würde. Auf ein so ungewisses Versprechen, wovon nachge- hends nichts gehalten wurde, zogen die Basier wieder ab- Sie hatten drey oder vier Mann verlohren, und mehr als dreyßig gute Kriegsknechte von den ihrigen waren schwer verwundet. Wäre man nur die Nacht da geblieben, so hätte man das Schloß gewonnen. Aber es mochte nüt sin, sagt Broglinger; man zog dannen, und wurde viele gute Arbeit verlohren. Den Tag darauf (Dienstag 20 . März), wo man den verräterischen Ausgang des Vertrags noch nicht vermuthete, legte man zu Basel zur Fortsetzung des Krie- 478 XI. Periode. 2ter Abschnitt des istenJahrh. ges eine neue Schätzung an. Sie wurde nach Betnheims Bericht/ durch die ganze Gemeine beschlossen. Es war eine Kopf- und Vermögens Steuer. Wer das vierzehnte Jahr erreicht hatte / bezahlte wöchentlich zwey Rappen, stäbler- Wer dreyßig bis sechzig Gulden besaß/ mußte zu den zwey Rappen noch zwey Pfenninge entrichten, oder wenn er von 60 bis 100 Gulden vermochte/ sechs Pfenninge/ und also immer weiter/ von jedem hundert Gulden 6 Pfenninge mehr. Niemand war davon ausgenommen. Und da der Probst zu St. Leonhard nur zehn Schilling wöchentlich bezahlte/ indem er sein Vermögen nicht höher als zweytausend Gulden schätzte/ straften ihn die Rathe damit/ daß sie ihm seinen Stockbrunnen eine lange Zeit entzogen. Friedensunterhandlungen/ Streifzüge/ Waffenstillstand. Der Cardinal von Arles war unnachläßlich daran / daß die Schweißer den Frieden machen sollten. — Er brachte es bey den Kurfürsten dahin / daß der Pfalzgraf Ludwig seine Gesandten auf Ostern herauf sandle, welche die kriegführenden Partheyen einluden / auf den 15 . May zu Constanz zu erscheinen/ wohin er auch versprach sich zu begeben. Indessen thaten die Basler verschiedene starke Streifzüge auf dem Schwarzwalde / in das Alt- *) Das heißt/ neue und alte Sechser/ den großen Rath/ fo man dir Gemeine nannte. ^79 x.Kap. 1^6. kircheramt/ und in das Breißgau- Schühlin, Bog- zu Cell/ hinter Schöpfen/ein Bürger von Basel/ der dennoch durch Raub / Mord und Gefangennehmen sich feindlich betragen/ wurde mit 25 andern nebst einer beträchtlichen Beu« te/ wovon jeder ausgezogene Basier junf Gulden bekam/ in den Osterfeyertagen gefänglich in die Stadt gebracht. In der nämlichen Woche wurden verschiedene Dörfer im Sundgau theils verbrannt und beraubt / theils gebrand- schatzet; man vernachläßigte aber die Einnahme von Alt- kirch, wo Graf Hans von Thierstein lag; vier von den Feinden wurden erschlagen/ und zehrn gefangen. Die aus dem Breisga»/ viertausend stark/ versuchten es/ ge- gegen Ende Aprills/ nachdem sie sich größtentheils in Hinterhalt gelegt/ die Kleinbasler herauszulocken/ und- da es ihnen nicht gelang/ schlugen sie das Wasser zu den Mühlen ab/ und zogen sich wieder zurück. Bald darauf trug sich ein Scharmützel zwischen der hiesigen Reuterey vor der kleinen Stadt zu- Die Basler verlo- ren drey Mann/ und machten hingegen den Hauptmann des Feindes zum Gefangenen. Bald darauf unternahmen die Seckinger einen Streifzug in das Wallenburgeramt/ so den Basiern zugehört. Sie steckten alles was sie fanden in Brand / führten Gefangene mit zurück/ welchen sie nach ihrer Rückkunft die Kehle abrissen. Dieß zu rächen/ vereinigten sich den is. May die Basler/ worunter auch Waüenburger / mit Rheinfeldern/ und zogen 1600 stark/ zu Roß und zu Fuße auf Seckingen, gewannen diesen Ort/ und todte- 480 xi.Periode. 2 ter Abschnitt-es istm Jahrh. ten die darin« waren. Der Feind stellte sich zur Wehre, schalt die Basier Kühegehirer, und nahm plötzlich die Flucht. Die Reuter ließ man mit etwas Fußvolk in Seckingen. Die übrigen setzten dem Feind nach bis tief in das Thal. Sie verbrannten ein Dorf und viele Meyer« Höfe, erbeuteten wohl soo Stück Hauptvieh, Zoo Schafe und Schweine, und ^ Pferde- Man machte nur vier Gefangene, und tödtete bey sechzig Mann, welches wegen der ergrimmten Wallenburger geschah, die im Blut des Feindes Genugthuung suchten. Der Anschlag war, diesen Zug bis auf St-Blaßen fortzusetzen; allein es erhob fich plötzlich ein so starker Nebel, daß einer den andern kaum sehen konnte. Ein fehlgeschlagener Versuch -es von Mörsperg, das Schloß Binningen, das einem Bürger zn Basel gehör, te, zu überrumpeln, veranlaßte den folgenden Tag einen neuen Aufbruch in das Sundgau. Sieben Dörfer hinter Pfirdt, und des Probstes Haus zu Feldbach wurden durch das Feuer verderbt. Dieß geschah Montag vor der Auffart. Um Pfingsten führten die Basler eine Brustwehre von Angenstetn bis an die Birsbrücke auf, also, daß kein anderer Weg, als die Brücke offen blieb- In der Nacht kamen 8 bis 10 freche Knechte von den Feinden, die einen Theil dieser Brücke abwarfen, und fich in einer dort befindlichen Leimgrube versteckten, um die Vor- beygehenden von dort aus zu überfallen. Dies führten ste an einem aus, der doch mit einem Geleitsbrief des dem äs i xi. Periode. 2ter Abschnitt des i Lten Jahrh. von Mörsperg versehen war, worauf sie sich dann aus dem Staube machten. Den folgenden Tag, Pfingstmon. tag, mit angehender Nacht, brach die halbe Stadt nach Ottmarsheim auf, wo man die Thäter in dem Schloß der Aebtissin antraf. Sie stellten sich zur Wehre. Man mußce das Haus bestürmen Endlich ergaben sie sich mit Versprechen des Lebens bis nach Basel. — Acht Dörfer wurden auf diesem Zug verbrannt. Als man nun mit den Gefangenen zurückgekommen war, langte am Freytag die Nachricht des getroffenen Stillstandes aus Con- stanz ein, also daß die Gefangenen mit dem Leben davon kamen. Nach der Einladung des Churfürsten von der Pfalz hatte man am i. May den großen Rath zu den Augustinern zusammen beruft», der einhellig beschloß, eine Botschaft dahin mit vollem Gewalt abzuordnen, um einen Frieden zu thätigen. Zu Constanz erschienen der Churfürst von der Pfalz, der Herzog Albrecht, die Bischöfe von Eichstätt und von Basel, die beyden Marggra- ftn von Baden und von Hochberg, der ältere Graf von Würremberg, verschiedene Edelleute, die Gesandten von Churmaynz nnd Trier, von Zürich, von den Eidgenossen, von Basel und von den Städten Straßburg, Augspurg, Nüremberg, Ulm und Costnitz. Es wurde ') Es war der Oberstzunftmeister Andreas Ospernel. III. Band. H h ^82. Xl. Periode. 2 ter Abschnitt des i^ten Jahrh. an zwey besondern Frieden gearbeitet, an jenem zwischen dem Herzog nebst Zürich und den Eidgenossen, und zweytenS an jenem zwischen dem Herzog und Basel. Diese Absonderung fiel zum Nachtheil der Basier aus. Donnerstag nach Pfingsten, am9. Juny, wurden die vermeinten Friedensinstrumente unterschrieben. Es waren aber nur Stillstandsbriese, da die Schlichtung der wechselseitigen Beschwerden noch von einem Nechtsspruch abhieng, und daher werden sie auch in unsern Rathsschriften mit dem Wort Anlaß bezeichnet. Der Anfang lautet also: „Wir Ludwig von Gottes Gnaden Pfalzgraf.... bekennen... ,, alö Krieg und Feindschaft entstanden find zwischen.Al- -rechten Herzog zu Oesterreich . dem Hause von Oesterreich und den Seinigen an einem, und den ..... Bürgermeister und Rath der Stadt Basel und den Ihrigen an dem andern Theil, da haben wir, in Beyseyn deö ehrwürdigen (folgen die Name» der Zeugen). beredt und bcrcdingt, daß fie alle ihre Spenne, Ansprache und Vorderunge die fie bis auf dcu heutigen Tag haben, zum Rechten kom- men sollen, auf den ehrwürdigen Herrn Friedrich Bischof zu Basel, als einen gemeinen Mann, mit einem gleichen Z u- satze. ')" Dann werden die Termine festgesetzt: drey Monate für die Ernennung der Schiedsrichter, die Abhörnng der wechselseitigen Klagen und Antworten, und dann von Seiten des Bischofs den anzustellendenVersuch einer gütlichenVereinbarung; hiernach fünf Monathe für die Abfassung des Gutachtens der vier Schiedsrichter, im Falle sie nicht einhellig würden , endlich vier Monathe für den entscheidenden Spruch des Bischofs, ») Das ist Schiedsrichter, der Herzog nannte zwey derselben und der Rath zu Basel auch zwey. 43Z x. Kap. 1^5. welchen die Partheyen am gleichen Tag, auf geschehene Anzeige davon, in dem bischöflichen Hofe abholen lassen würden. Von dem Rechtsstreit werden ansgenommen, Todtschläge, Raub, Brand, Nome , Slossebrechen, Bann und Acht die in der Feindschaft und Krieg geschehen waren. Al- lein Todtschlag und Brand, die vor dem Krieg sich ereigneten, sollen in der Gütlichkeit an dem Gemeinen und den vieren stehen. Hingegen werden Herrlichkeit, Zölle, Geleit , Schlösser, Städte, Lande, Leute, liegende Güter, Handve- sten, Briefe, Urbarbücher, und Register, die jeder Theil von dem andern etwa an sich brachte, dem Rechten unterworfen» UebrigenS wird schon festgesetzt, daß beyder Theile Angehörige bey den kuntlichen oder verbrieften Zinsen, Gülten, Schulden oder Gütern bleiben, und solche wie vor dem Kriege genießen sollen. Die Aufhebung aller angelegten Arreste, die Wiedererstattung der im Kriege durch Gewalt erworbenen Schulden, Zinse, Gülten, die Vernichtung aller versprochener Brandschatzungcn und Ranzionen, und die unentgeltliche Entlassung der Gefangenen werden endlich auch beschlossen- Diesen Anlaßbrief, der auf den Sontag der Dreyeinigkeit seine Wirkung haben sollte, beurkundeten, und bekräftigten mit ihren Siegeln, der Pfalzgraf/ der Herzog Albrecht von Oesterreich, und der Rath von Basel. Hierauf bekamen die Edelleute und die übrigen Belehnten zu Basel ihre Lehen von dem Herzog von Oesterreich wieder. Der Pfalzgraf stellte einen Brief aus, in welchem er erklärte: »Da haben wir beredt und be« tedinget, daß der obbenannte unser Oheim Herzog Albrecht, dieweil er in diesem Lande ist, denen von Basel, die ihm denn ihre Lehen in dieser Feindschaft aufgesagt *) „Geben zu Costentz uff den Donnerstag in der heiligen Pfingstwoche." Hh 2 ^S4 XI. Periode. Aer Abschnitt des ism,Jahrh. habe»/ Tag und Zeit benemen, und zu wissen thmr solle, die Lehen zu empfangen, und daß er ihnen die leyhen solle und wolle, nach Inhalt ihrer Briefe, in maßen als sich vor diesem Kriege zu thun gebührt hatte, ehe die aufgesagt waren. ') Die Belehnten hatten also ihre Lehen wieder; der Bischof war so zu sagen, für 12 Monate laug, Herr über Frieden oder Krieg; und die Stadt bekam nichts für den Sieg- Was Rheinfelden betrift, so wurden die wechselseitigen Klagen vor einige Churfürsten zuAustrag veranlasset, welche aber, wie die Folge zeigt, sich nicht sehr angelegen seyn ließen, einen Vergleich zu Stande zu bringen. Indessen unterhielten Basel, Bern, und Sollothurn eine Besatzung daselbst. Glücklicher waren die Schwerer und Zürich; sie erwählten selber ihren Obmann, und schon den lZ. Heumonat erklärte dieser den Bund der Zürcher mit Oesterreich für ungültig. Ue- brigcns waren die Eidgenossen, nach Wursteisens Bericht, schon entschlossen, wenn die Sachen unverrichtet geblieben wären, sich mit ganzer Macht zusammen zu thun, und von Feldkirch an bis in das Sundgau alles zu schlci- sen, oder sich unterwürsig zu machen. In manchen Rücksichten war in der That der Zeitpunkt sehr günstig dazu. Das österreichische Gebiet war, wie Beinheim meldet, so erschöpft, daß der Herzog in unsern Gegenden keinen Landvogt mehr setzte,; weil er demselben keine Be- Geben zu Conftanz auf Donnerstag nach dem heiligen - Pfingsttage. 1446. X. Kap. 1-446... -485 Zahlung hätte anweisen können, weswegen er auch nur drey Statthalter aus der Ritterschaft verordnete. Dazu kam noch, daß dreytausend Armagniacken, die in Lothringen lagen, täglich in das Elsaß einfielen, »nd die Herrschaften verherrten, welche theils der Herzog v. Oesterreich bey Befort, theils der Marggraf von Baden besaßen. Die Fürsten und Städte waren überdieß nicht wohl an dem Kaiser, und die Hungarn, 34ooo an der Zahl, hatten in Oesterreich und Steyermark einen Einfall gethan. Der Bischof von Basel, der nun zwischen dem Herzog und der Stadt einen Vermittler oder Obmann abgeben sollte, schrieb den ersten Rechtstag auf den Sten Angst nach Colmar aus- Die Zusatzleute der Herrschaft waren: Hans Ehrhard von Stouffenberg und Wernhard von Stouffen; die Basier ernannten zu ihren Schiedsrichtern : Hans von Louffen und Andreas Ospernell. In dem besondern Sprnchbrief des Bischofs von 144A. (Dienstag nach Laurentii) über die geistlichen Gerichte, nennt er die Zusätze also : „ Auf unser- Herrn von Oesterreich und der Seinigeu Seite, der Edele unser getreuer lieber Smasmann Herr zu Rappoltstein und Ho- sennack, und der veste Hans Erhard Bock von Stouffen- berg; und auf unsrer Stadt Basel «nd der ihrigen Seite, der gelehrte Meister von Beinheim, Lehrer der päbst« lichen Rechte, und der bescheidene Andreas Ospernell, Bürger der genannten unsrer Stadt Basel."— In dem gleichen Spruchbrief bedauert er, daß der von ihm seit dem Costnitzer Anlasse versuchte Vergleich nicht habe geringen wollen ü. s. w. 486 XI. Periode-2ter Abschnitt des lLten Jahrh. Jene gaben ihre Klagpunkten zuerst ein, welche, wie Broglinger sich ausdrückt, mit wunderlichen Sachen angefüllt waren; denn, setzt er hinzu, sie schämten sich nicht die Unwahrheit zu sagen. Die Basler antworteten, und überreichten auch ihre Gegenklage, welche sie mit aufgenommenen Kundschaften bekräftigten. „ Sie war, sagt Broglinger, zumol gewiß und öffentlich an den Tag vor männiglich geleit." Dieser erste Nechtstag währte His den 14. September; und der Bischof setzte den folgenden auf Montag vor Simonis und Judä an, auch nach Colmar / wohin er viele Herren und Städte beschrieb. Allein es kamen nur die von Straßbnrg und Schlettstadt, wie auch die von Bern und Sollothurn; und diese Zusammenkunft gieng den 6. Decemb. fruchtlos auseinander. Die österreichischen Anwälde machten viele verfängliche und arglistige Vorschläge, und der Bischof konnte keinen Vergleich zu Stande bringen. Es wurde also seinem Schreiber aufgetragen, eine dreyfache Abschrift der Verhandlungen den beydseitigen Zusätzen und dem Obmann innert drey Monaten zuzustellen, damit sie denn daraus Recht sprechen möchten- Allein es erfolgte kein Spruch. Andre Begebenheiten und ein neuer Krieg sielen inzwischen ein, und erst im I. 1449. wurde der Frieden wirklich errichtet. Um derselben schweren Läufen willen, sagen die Rathsbücher, wurde jedermann, der bey uns zu bleiben meinte, vergönnet unentgeltlich Bürger zu werden. Joh. Bapt. 14-46. Dreyhundert fünf und zwanzig Fremde be« 487 x. Kap. 1446 . warben sich um das Bürgerrecht, worunter sich besän« den: Hr. Hess, ein Goldschmid von Constanz, Michel Alt v. Sulzberg, Hr- Ehinger v. Stein, Cunrad Bur- kart v- Bobenberg, Peter Brun v. Hegenheim, Erhard Keller von Neuwieler, Hans Müller v. Colmar, Jerg Herzog von Othmarsheim, Jerg Ehinger von Augspurg, Hr. Götz v. Weiffenburg Kürsner, Heinrich Mangold v. Balstal, Hs. v. Spier ein Sattler, Wilhelm Künig v. Bottmingen, Heini Valkener v- Zürich, Ulrich Scherer v. München, Ottmann Keller ein Zimmermann, Peter Huber v. Weiffenburg, Conrad Keller v. Muttenz, und Antonin Münch von Riehen. Eilftes Kapitel. Ende des Conciliums- 14 4 8 . Nach Friedrichs Erhebung auf den deutschen Thron, und seit dem insonderheit der Krieg unsere Gegend beunruhigte, hatte die Thätigkeit des Conciliums immer mehr nachgelassen. Wenn wir die Bemühungen -er Vater zur Wiederherstellung des Friedens, wie auch zur Verfechtung der Gesetzmäßigkeit ihrer Versammlung aus- nehmen, so finden wir keine andere Verrichtung von ihnen in kirchlichen Sachen, als die Verdammung der Lehren eines gewissen Niklaus von Buldestorf, -er öffentlich 488 XI. Periode. 2 ter Abschnitt des isten Jahrh. zu Vasel (den 8. July i446.) verbrannt wurde '), nnd die Reformation des Klosters Gnadenthal, wovon man den größten Tkeil der Nonnen ausschafte, und durch andere ersetzen ließ (i447.) Dieser wahnsinnige redte viel von seinen Erscheinungen, und kündigte ein drittes Testament an. Gleichwie das alte vom Vater, und das neue vom Sohne, also würde daS dritte vom heiligen Geist herrühren. Unvorsichtig, aber nicht so wahnsinnig war er, wenn er wider den Reichthum der Geistlichkeit predigte, und ihr das Bey. spiel der Apostel und des Heilandes selbst entgegenstellte. Ein anderer Fall dieser Art ereignen sich in der drey und zwanzigsten Session; betreffend einen Erzbischoff, (nemlich in xrirtibn») den unsre Acten Erzbischoff cle Ironis nennen, Chroniken aber ^.uZustini von Rom, Erzbischoff von Nazaret. Wider denselben und dessen Bücher wurden, wie unsre Concilienactcn hinzusetzen, alles verhängt, so man in dergleichen FMcn zu erkennen pflege. Diese Worte deuten zweifels ohne auf den Scheiterhau. fen- — Dieser Unglückliche war ein neues Beyspiel, wie nöthig eS für schwache Gehirne und schwermüthige Gemüther sey, daß man sie angewöhne, den buchstäbli. chen Verstand von dem figürlichen, von den Metaphern, z. B. zu unterscheiden. Der erste, der einst vortrug, daß Christus und die Kirche nur einen Leib ausmachten, wollte nur so viel sagen, daß die Christen durch die Ue- bereinftimmung ihres Lebenswandels mit den Lehren des Heilandes gleichsam nur ein Wesen mit ihm bildeten.— Täglich sagt man von zwey Freunden, daß sie ein Herz und eine Seele seyn. Allein, diese Metapher, einmal buchstäblich angenommen, veranlaßte die Frage; wo ist in diesem Leibe das Haupt, und wo die Glieder?— Die Antwort war leicht vorzusehen : »Jesus ist das Haupt , 48S XI. Kap. Ende des Conciliums. Kurz vor dem Lauffenburgerkrieg (1443) verließ-er Pabst unsere Stadt, in welche'er sich aber nach dem Cost- nitzerVertrag (1446, nach dem 15. Äugst) wieder begab, und dort bis auf den 9. Jenner 1447. blieb- Am Weynachtstag verehrte er dem Bürgermeister Roth einen kostbaren Hut und ein Schwerd, die er weyhete. Roth stand im Münster neben dein Pabst, und sang die vier Lez gen in der Mettin, indem ein Edelmann die heiligen Geschenke hielte. Hierauf wurden diese von Bürgern in Procession durch die Stadt herumgetragen. Am 9. Jenner 1447. verließ der Pabst unsre Stadt, und nahm seinen ersten Nachtlager in Wallenburg. Er wurde von Baslern, Solothurnern, und Bernern bis nach Lausanne begleitet. Während seines hiesigen Aufenthalts (Oktober 1446) ereignete sich ein Vorfall, der ihm beweisen mußte, daß seine Gegner nicht gesonnen wären, ihm nachzugeben- Das Concilium hatte Gesandte, worunter der Cardinal von Arles sich befand, auf den Reichstag zu Frankfurt abgeordnet. Auf ihrer Rückreise wurden sie unweit Ben- und die Kirche sind die Glieder. So weit gekommen, so lehrte gedachter unglücklicher Erzbischoff, daß weil die Mitglieder der Kirche sündigen, Jesus auch täglich sündige, indem die Sünden der Glieder auch die Sünden des Haupts wären. Ein Exemplar von seinen Büchern soll im Kloster der Dominikaner vorhanden gewesen seyn. Sie führten den Titel: Oe saersraento iillltLtis Lkristi et Le- clesiae; äs Lkristo cspite, et eju; ioelito xriveixstu; 6e ciisritste Lkristi erßa electos et cjus luLuito smore. ^90 xi. Periode. 2 ter Abschnitt des Men Jahrh. feldeu tm Elsaß angegriffen. Der Cardinal rettete sich, und kam glücklich nach Basel/ es wurden aber vier und dreyßig aus seinem Gefolge gefangen, und nebst seinen Kleinodien , Büchern und Silbergeschirr auf Frankeuburg geführt. Broglinger schätzt den Raub auf vier taufend Gulden. Einer der Thäter war Graf Hans von Eber- stein und verschiedene Amtleute -es Bischofs von Straßburg. Der Bischof, welcher doch dem Cardinal einen Geleitsbrief gegeben hatte, bekam einen guten Theil von der Beute. Ueberzeugt war man durchgeyends, daß alles auf Anstiften des Pabstes Eugenius geschehen war- Daher soll auch der Cardinal von Arles sich habe verlauten lassen : „ Christus wäre uni dreyßig Silbergroschen verkauft worden; Gabriel (das ist Eugenius) hätte aber 60,000 Gulden angebothen, damit man ihn überliefern möchte," Die Sache endigte sich übrigens durch einen Vergleich, der die Gefangenen auf freyen Fuß stellete, den Raub aber den Räubern überließ. Außer solchen Gewaltthä. tigkeiten wurde auch zu Gunsten des Eugenius Bestechung angewandt. »Denn, wie Aeneas sagt, Geld beherrscht die Höfe, öffnet alle Ohren, und ihm gehorcht alles.-)" Als Eugen bereits todt krank lag, wurde ihm durch die Gesandten des Kaisers und eines Theils der Reichsfürsten die Obedienz geleistet, worauf er den 3 Z. Februar *)Chk 0 Nick iNLnurcr. Heurici rninoritum, kol. ,08. ») Schmidts Geschichte der Deutschen, äter Thl. x- 216 . Xk. Kap. Ende des Consiliums. starb. Allein das Basier Concilium fiegte durch diesen Sterbßall nicht über seine Feinde/ welche dem Eu« gen Ntkolaum den fünften zum Nachfolger gaben. Der Kaiser erkannte ihn für den wahren Pabst. Vorher schon/ Dienstag vor St. Catharinen Tag (November) im siebenten Jahr seines Reichs schrieb Kai« ser Friedrich an unsern Rath '): »Ehrsame/ wir lassen euch wissen / daß uns vorgekommen ist/ wie die Vater bey euch/ etliche Läuffe unterstehen vorzunehmen/ die wider uns .... und das ganze Reich sind .... und zu Unrath und Irrung kommen möchten.... Darum so begehren wir von Euch/ mit Fleiß und Ermähne»/ euch auch ernstlich gebietende/ nachdem ihr uns und dem heiligen Reich gewannt sind / daß ihr bey den Vätern daran seyet/ und nicht gestattet einige Neuigkeit/ als vor« gemeldet ist/ bey euch zu erhebe»/ und zu machen wider uns und die unsern / sondern falls sie das versuchten das getreulich und ernstlich .... (verhinderet) / als ihr/ das wohl zu thun habet." Die Antwort des Raths, von Mittwoch vor dem i 2 ten Tage LpipbemiLs 1447 / war 7 Folio Seiten *) Alles dieses/ und folgende Seiten sind aus Acten des Raths über das Concilium entlehnt, die bis dahin un« bekannt waren / oder unbenutzt geblieben sind. Wenn ich bey der Verfertigung meiner Auszüge die Ortographie, Construktion, Phraseologie, Punetuation hältesgenau be« folgen wollen, so wären sie für die meisten Leser unverständlich gewesen. 492 xi. Periode. sterMschnittdes Men Jahrh. stark. Darinn versicherte er die königliche Mächtigkeit .... daß ihm nicht kund wäre, auch er nicht vernommen hätte, daß die Väler einige Neuerung vorhaben möchten. Dessen ungeachtet ergieng, von Wien aus, am .4,. suinpüons Tage 1447, ein Schreiben des Kaisers, worinn er befiehlt, das gegebene Stadtgeleit dem Concilium aufzusagen. Der Rath antwortete, den Dienstag vor St. Gallen 1447. Die Antwort ist von 6 Folio Seiten. Er wolle Gesandte nach Wien schicken. Er begehre aber sicheres Geleit für dieselben, wegen der Unsicherheit -er Straßen, und mancherley untreuer und wilder Laussen, so leider! allenthalben in den Landen wären. Am Dienstag vor St. Luzientag 1447, wurde -er Stadt ein Manägiriin -es Kaisers geschickt, 6e revo- eanclo salvo esnäuotu Ooneilii. In der Folge empsieng sie ein Schreiben von einem scharfen Inhalt. »Darum, meldete der Kaiser, laden und heischen wir euch, und gebieten euch auch, von römischer königlicher Macht, ernstlich und festiglich mit diesem Briefe, daß ihr durch eure Bevollmächtigte Anwäldeiund kroeu- rsiores auf den 4Zsten Tag, den nächsten nach dem Tage euch dieser unser königlicher Ladbrief geantwortet, (übergeben) oder verkündet wird, derselben Tage 15 für den ersten, 15 für den andern, und is für den dritten und letzten Rechtstag, den man zu Latein xsremxto- rmm nennet, setzen, vor unsrer königlichen Majestät, XI. Kap. Ende -es Conciliums. 4S3 oder unserm Commissar und gesetztem Richter, wo wir denn deßmal im Reiche seyn werden, erscheinet, und gestet ') zu sehen und zu hören, euch aller eurer Privilegien, Lehen und Freyheit, die ihr und die Stadt Basel von dem heiligen Reich habet, zu entweren, zu xiiviren, und zu berauben; und von solches großen Ungehorsam und Ueberfahrung wegen, in die höchste Peen des Reichs, auch der Acht zu erkennen und zu sprechen; oder dawider zu reden, ob ihr möget. — Wannd (indem) ihr sendet, oder ihr sendet nicht, so wollen wir doch mit solcher Entwehrung und kriva- tlon, auch mit großen Peenen und der Acht, dem Rechte» mit nothdürftigen Processen seinen Gang lassen, als fich gebühren wird. Darnach wisset euch zu richten. Geben zu der Neuenstadt, am Freytag vor dem heiligen Palmtage nach Christi Geburt i44s." Mehr als sechs Monate vorher war aber ein kaiserlicher Böthe hieher gekommen, worüber die Rathsschrtf- ten folgendes enthalten. „Auf Donnerstag in plesto Michaelis 14^7, ist gekommen zu Basel vor beyde Räthe der bescheidene (leererRaum) unsers allergnädigsten Herrn Herrn Frie- drichs römischen Königs Böthe, und hat den Räthen geantwortet (übergeben) seiner königlichen Gnade offene Briefe, die also lauten: „Wir Friedrich rc. Also, nachdem derselbe Brief gelesen war, hat ein Rath den- .*) Vielleicht, euch stellet. ^ XI. Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. selben Voten weiter verhört, was sein Begehren wäre. Derselbe Bote hat an einen Rath begehrt, er habe in Empfehlung (Auftrag) von dem benannten unserm Herrn dem römischen Könige, daß er etliche Briefe zu Basel anzuschlagen (anschlagen solle), als er auch in vielen Städten gethan habe. Da begehre er ihn zu beschirmen und zu schützen, solche Briefe anzuschlagen. — Also hat ihn ein Rath gebethen »daß er an seine Her- » berge gan wollte, und sich nicht lassen ze verdries- ,, sen, denn die Sachen seyen treffenlich, und sey » den Räthen eine Nothdurst, daß sie müßig lieh (mit „ Muße, mit Zeit und Weile) darüber sitzen; welches » sie auch thun wollen, so förderlich sie mögen, und zur ,, Stunde die Sachen vernehmen, und ihm auf sein Ve- „ gehren Antwort geben." Der Antwort hat er sich nicht wollen lassen begnügen und hat geredt: Ihm sey em- ,» pfohlen so bald er seine Briefe geantwortet (über, „ geben), daß er dann zur Stunde die andern Briefe » aufschlagen solle, darum er dem nachgehen müsse, und « ihm anders nicht gebühre zu thun." Auf das hat man ihn lassen austreten, und nach Verhör-ring mancherley Abschriften, weiland Pabstes Martin Bullen, und Kaisers Sigmund, auch der Stadt Geleitsbriefe (folgen zwey durchgestrichene Zeilen). Indem hat der Böthe dem Rath zu wissen gethan, die Sachen haben sich auf diesen Tag zu lange verzogen, daß er die Sache nach eines Raths Begehren, wolle lassen bestan (anstehen) bis morgen frühe; und hat dabey begehrt, ihn morgen XI. Kap. Ende des Conciliums. ^9» frühe zu fördern. Falls man etwas mit ikm reden wol. le / das wolle er gerne hören; denn er sonst keiner Ant« Wort bedürfe: „ Item. Auf Morndes Sant Michels Tag/ hat er die Briefe angeschlagen; deshalb die Sachen an das Concilium gewachsen stnd. Die haben darnach auf Dienstag durch ihre Bothschaft einen Rath erfordert/ (aufgefordert) ihnen ihr Geleit zu halten/ als das die Puncten in Latein gesetzt und Hiebey geschrieben weisen. Item. Darnach stnd beide Räthe Bothen und die Segs (die Sechser/ der große Rath) ganz einhellig geworden, eine Schrift dem König zu thun, als die auch Hiebey geschrieben stehet. Dieselbe hat man das Concilium hören lassen, die *) ein gutes Gefallen daran gehabt haben. „Item. Auf Montag vor Galli stnd gekommen vor beyde Räthe der Cardinal önneti Ivlareeili, und Bru. der Andres der Vaarfüßer mit ihm, und haben dem Rath ein Credenz übergeben von unserm heiligen Vater Pabst Felix, und darnach von seiner Heiligkeit wegen, noch mancherley so ste eim von seiner Heiligkeit wegen , erzählt, haben ste begehrt von einem Rath zu wissen, eine Eigenschaft, wie ste es des Geleits halben dem Conciito und seiner Heiligkeit gegeben, halten wollen; denn, wiewohl seine Heiligkeit keinen Zweifel habe, Die, in der mehrern Zahl, soll sich auf das beziehe». Diese Figur nennt man numeri. Wer unsre al. len Schriften lesen will, muß stch daran gewöhnen. 496 xi. Periode. Aer Abschnitt des MmJahrh. ein Rath halte sich dann, daß es ihm unverwissentlich sey; dennoch um mehrerer Sicherheit willen und zur Förderung solches Gewerbes, so seine Heiligkeit vorhanden habe, begehre er dessen ein Wissen zu haben. Also sind beyde Räthe zu Rathe worden, und haben denselben Bothen unsers heiligen Vaters geheißen und lassen antworten, auf eine solche Meinung, daß unser heiliger Vater nicht zweifeln solle; Eine Stadt und ein Rath haben je daher in den Sachen gethan als ehrbare, biedere Leute; dasselbe wollten sie Hinfür aber thun, und sind die Worte durch den Unterschreiber in Latein also geredt worden: „läeet ?. V. U 8 HU 6 rno 6 o sutis intellexerint, ea HÜLL per OonsulLtuin 6 eüberLtL extiterint in kormL niissivus äoinino ReZi rnittenäae, .... nikil orninu 8 Lä reHN 68 tLln eoruin, nomine 8 Lneti 88 irni üomini nostri, eis ') taetLin responclenclo H. sLnetissiinuin äominum nostruin .... ees llu- ditao non oporteat, nain sieut usHus inoäo ss in saetis tenuerunt, sieut prodi et üäeies Iiomi- nes, itL etiain in Mrtea ') lacere voiunt. (^uo re- 8P0N80 /i. vos ZrLtissims aceepto ek 8 ue et poiiieiti ilinä 8 Lnetis 8 inio äomino nostro eonrmen- äLnclo seribere velle." Durch den Rath. -) vermuthlich den Räthen. 2) Viouot, ^uoN.. Lostrs eo, äodltsre. r )/n an/ea , ein wahrer 6»IUeismu», <"/r KüuftigS. 497 XI. Kap- Ende des Conciliums. „ Also darnach haben die Cardinale nach der Räthe Bothen geschickt. Dieselben Bothen, nähmlich / Herr Hans Rote, Herr Hemman Offenburg, Andres Ospernelle, Heinrich Zeigler und Conrad Kunlin Unterschreiber, sind zu ihnen zu den Barfüßern gekommen. Da ist mit ihnen geredt, wie dem heiligen Concilio gebürte, etwas zu den Sachen die der römische König also wider sie vorgenom- men hatte zu thun, um daß sie darin nicht vermerkt werden möchten, Und hat also vor ihnen (den Abgeordneten) eine Lulle lassen aufschlagen, und aussenden mätt- niglich zu warnen, und zu wissen thun, die schweren Penen der geschriebenen Rechte, so wider die so Geistliche gewaltigen gesetzt sind, welches sie aber habest nicht wollen thun, sie thäten denn das einem Rath zuvor zu wissen. Das andre Stück war das, daß ihnen vorgekommen wäre, wie eine Rede auserschollett sollte seyn, wie unser heiliger Vater, Pabst Felix, meinte lediglich von dem Pabsthum zu stände, mit einer Für- sehung seiner Heiligkeit und der Cardinäle, dadurch ungeredt wurde, sollte solches geschehen, und die von Basel nicht bedacht, noch in solcher Richtung begriffen werden, wäre nicht billig rc. Aber, um daß sie (die Cardinäle) merkten, daß solches nicht also wäre, ließen sie die Bothen Herren etliche des Pabstes Briefe und des von ^rles Briefe, so ihnen zuvor und auch jetzt gesandt wären, die nur wiesen, daß unser heiliger Vater nicht abstehen wollte, denn in einem gemeinen Cotteilis, und daß auch etwelcher menker Könige Botheu zu seiner Heini. Band« Z r ^ss xi. Periode. 2ter Abschnitt des isren Jahrh. ligkeit kommen sollten/ und wäre eine gute Hofnung; sollte zu gutem Ende kommen. Solches haben die Bothen den Räthen gesagt / und ist man mit Bothen und beyden Räthen zu Rathe worden: die Väter dom Concilio zu bitte«/ die Bullen davon sie mit ihren Bothengeredt hätten/ gütlich anstehen zu lassen/ mancherley Ursachen halbe«/ so ihnen erzählt werden fallen; auch weiter mit ihnen zu reden/ daß sie durch unsern heiligen Vater Pabst Felix gütlich verschaffen wollten / daß unser Herr von Basel/ sein Stift und die Stadt Basel auch bedacht und versorget werden; daß sie von solchem Gehorsam dem Concilio und dem Pabst Felix kein Kummer ausserstände/ (entstehe.) Solches auch geschehend Hierauf sandte der Rath Abgeordnete zum Pabst Felix/ nach Genf/ wo eine Tagsatzung (6ietrr) gehalten werden sollte. Der Bischof und das Capitel machten gemeine Sache mit uns / und die nehmliche Vollmacht wurde mit den drey Zusiegeln des Bischofs/ des Capitels und der Stadt bekräftiget. Als die Bothen von Genf wieder gekommen wäre«/ sagten sie / daß der Pabst Felix V, ihnen zugesagt hätte/ daß die Stadt bey allen Thädingcn/ so auf dem Tage vorgenommen oder beschloße» würden/ nach aller Nothdurft versorgt werden sollte. Sie sprachen auch vom Erzbtschof von Rheims/ der für seinen Herrn den Konig von Frankreich vieles versprochen hatte, von welchem aber, wie die Folge es zeigte, nichts gehalten wurde. XI. Kap. Ende -es Conciliums. ^ss Hierauf schickte der Rath seine treffliche Bothschaft mit der des Bischofs nach Wien zum Kaiser. Ehe sitz aber wieder kam, empsieng der Rath eine Ladung, die der kaiserliche Canzler, Herr Caspar Schlick, ihr über- schickte, die aber eigentlich eine Antwort des Kaisers auf den Vortrug der Gesandten heissen muß. Der Kaiser ließ sagen: „ Es befremde ihn, daß ihr von Basel, mehr in dieien Sachen zu thun vornehmen, als seine königliche Gnade, alle Churfürsten, und gemeiniglich alle Könige und Fürsten der gemeinen Christenheit, die sich doch alle dekla« rirt, und ihren heiligen Vater, Pabst Nikolaus, für einen c einhelligen Pabst halten. —Der Kaiser sey der oberste Vogt der heiligen Kirche — als solcher hätte er auch zum Tage zu Genf berufen werden sollen — daher was dort vorgenommen worden, gehe sie nichts an-" — Es ist auch seine Gnade wohl unterrichtet, wie die (die Vater) zu Bafel liegen, wider seine königliche Gnade, das heilige römische Reich, die ganze deutsche Nation, Libelle und Briefe ausgeschickt haben, die seiner köiiigl. Gnade Ehre und Glimpf berühren; welches nicht geschehen wäre, würden sie nicht zu Basel enthalten, darin, ihr von Basel, ge Heien, das auch deshalb zuzuzahlen ist, daß es von euch geschehe, das doch crinien lesss majestaris ist. Und hätte der König von Frankreich eine Stadt unter ihm, darin solches wider ihn vorgenommen würde, er ' hätte es von derselben Stadt, -arm es geschehen wäre, 3i2 soc> XI.Periode. 2terAbschnitt des isten Jahrh. schwerlich für ungut, *) noch viel minder will es unser Herr der König von denen von Basel leyden; solche sey doch zum römischen Reich gehörend. Und als ihr Herr Hemmann, geredt habet von eures Geleits wegen, so die Stadt von Basel soll gegeben haben; also hat seine königliche Gnade auch Geleit gegeben, und achtet seiner königl. Gnaden Geleit nicht minder, als die Stadt Vase! das ihrige, und hat doch das seine widerrufen, darin die von Basel es auch billig, sich mit seiner königl. Gnade und der gemeinen Christenheit zuhielten, und vereinbarten. Und seit der Zeit ihr keine Antwort gebet, so hat seine Gnade befohlen, nnd befiehlt auch jetzund, Wider den Bischof und die Stadt Prozesse und Briefe zusenden, daß sie vorgenommen werden, zu sehe» sich be. rauben aller Regalien, Privilegien, und Freyheiten so sie haben von dem heiligen römischen Reich. Und als ihr, Herr Hemmann, etliche Briefe und Abschriften solcher Gebothe der Stadt, von römischen Kaisern und Königen, auch von den Päbsten euch zugesandt, begehrt haben, die unser gnädiger Herr der König zu hören, will seine königl. Gnade hören lassen, und auch dann fürbas auf die Meinung lassen antworten rc." Diese Antwort, oder Ladung ließ der Rath den Vä. kern im Concilio beförderlich mittheilen, und sie wiederholt anrufen, darzu zu thun, daß die Stadt von threnlwegen *) Soll gut gehalten seyn. Vermuthlich Hemman Sffenburg. Xl. Kap. Ende des Conciliums. 60 t solches großen Kummers entladen werde. Der Schreiber fügte die Worte hinzu: »das aber nicht geschehen" Mit gedachter Ladung wurde aber auch ein lateinisches Brieffein übergeben/ vom i9ten Merz 1448. Die Auf» schrift lautete Wie folgt: » ckokannes Laräinalis 8t. ^nZeli, seäis apostoliege I^eAatus, Coneilio et Livi- tLii Lasiliensi. Der Name des Orts / wo es geschrieben wurde / ist unleserlich. Obschon aber die Aufschrift des Conciliums gedenkt, so richten sich doch die Worte des Briefes einzig und allein an die Räthe oder Bürger, Der Verfasser nennt sie rebelles apostolieso seäi,... er drohet mit der Vollstreckung der wider sie ergangene« Strafurtheile / aä iä operarn äabiinus, ut peense in vos lnirninatse exeeutioni äernanckentur. Rec^uirs? rnusc^ne Principes et alios ut . . . . . manäatis Assistent apostoiieis.similiter c^nocjus .. . . eleruin prselatosc^ue vostros cjui sinistrs se babent, nt äornino nostro vbecliant ..... ut rentiant tarn provineiales <^uam eeelesiastiei, c^uam perieu- losunr sit, apostobese secki.resistere. Schließ« ltch findet er unnöthig der Geistlichkeit besonders zu schreiben/ weil er doch wisse/ daß sie Kenntniß von de« haben werde, so er den Räthen schreibe: seimus etiam t^nse vodis seribimus sä notitiam cleri vostri oo»^ Ventura ; nee xropterea aliter aliter ipsis reiäböW äum esse censuimus. Datum 502 XI.Pmode. 2ter Abschnitt des i§tenIahrh. Als die nach Wien abgeordneten Gesandten zurückgekommen waren/ entschloßen sich beyde Räthe und die Sechser/ alte und neue/ eine nochmalige Gesandtschaft zum Kaiser abzuordnen. Sie hatten vernommen/ daß -er Crzbtschvf von Rheims/ den zu Genf gethanen Versprechungen nicht nachgelebt härte. Er hatte z. B. versprochen/ daß sein Herr/ der König von Frankreich/ vermittelst einer besondern Botschaft/ sich am kaiserlichen Hofe unsrer annehmen würde- Folgender Gewaltsbrief wurde / Montag vor -er Himmelfahrt i^ls den Boten übergeben. Der Voten Gewalt. » Wir Arnold von Rotberg bekennen öffentlich mit diesem Briefe / daß wir den fromme»/ festen und weisen Hrn. Hemmann Offenburg/ Ritter / und Burkart Besser / unsere lieben Raths- geselle»/ die wir jetzt in Bothschaft senden zu dem Allerdurch- lauchtigsten Fürsten und Herr»/ Herrn Friedrich / römischen König re. unserm allergnädigsten Herrn ganz volle Gewalt gegeben haben/ und geben auch ihnen den in Kraft dieses Briefes / uns vor demselben unserm gnädigsten Herrn dem römischen König/ von solch Gebothe wegen/ so seine königl. Gnade uns zugesandt/ und gebothen habe/ dem heiligen Concilium bey uns unser gegebenes Geleit aufzusagen / gänzlich lind mir der Wahrheit zu entschuldigen / und seine königliche Gnade zu bitte»/ uns der Sache halbe»/ gnädiglich/ unbekümmert/ und »«ersucht zu lassen. Und falls das seiner Gnaden Meinung je nicht seyn wollte/ alsdann seiner königl. Gnade Recht zu biethen / und vorzuschlagen / nachdem ihnen das von uns empfohlen ist/ und auch derselben Rechte einem XI. Kap. Ende des Conciliums. 505 nachzugehen / und in dem Rechten unsre Sachen nach aller unserer Nothdmft zu verhandeln, mit aller der Hülfe und Trost der Rechte, wie die an sich selbst sind, oder seyn mögen. Daß auch sie Gewalt haben sollen und mögen, einen oder mit andern Machtbothen zu...... als vorstehet, fürer an ihrer Statt zu setzen, und die, so dick sie das nothdürftig seyn bednnkt, zu widerrufen, und wir versprechen auch bey unsern guten Treuen und Ehre stete.und feste zu halten, was die benannten Herren Hemmann und Burkart .... so also durch sie weiter gesetzt werden, in den vorgeschriebenen Sachen thun und verhandeln, alle Gefährde und Arglist gänzlich vermieten. Ein Rathschlag des Xlllr. Raths wurde ihnen, statt einer Instruktion, zugestellt, und enthielt nachstehende Z2 Artikel, mit einigen Abkürzungen. „ Item, daß die Bothen vor allen Dingen fordern', ihr Geleit zu erstrecken, nach Rothdurft. „ Daß die Stadt in des Kaisers Gebothen, in alle« ziemlichen und billigen Dingen ungern ungehorsam seyn wollte. Die Ladbriefe seyen etwas anders , alS die Orh« nung des Landes, auch die Gewohnheit des königlichen Hofes es mit sich bringe. Die Zielen seyen zu kurz gesetzt. „ Die Stadt sey nie unterwiesen worden, daß das Concilium ein Ende habe. „ In allen Rechten kann keiner für ungehorsam gehalten werden, der redliche Sachen einzuwenden hat. ,> Während der Unterhandlungen zu Genf sollte dem König nicht lieb gewesen seyn, daß , durch Aufsagung des Geleits, das gute Werk der Einigkeit hinterstellig gemacht worden wäre. so/i XI. Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. » Kraft des Befehls von SigiSmund, und des mit den Nätern eingegangenen Bündnisses stehe es nicht mehr bey der Stadt, ohne der Vater Willen, das Geleit aufzusagen. v DaS Concilium sey nicht getrennt worden, inMaßen, als man denn sagt, daß ein Concilium zertrennt werden solle. » Die Gewohnheit und Herkommen deS HoseS sey, daß die Gebothe, 6 Wochen und drey Tage nacheinander ausgehen sollen. » Zu der Zeit wo der König das Concilium noch bekennt habe, sey das Dekret gemacht worden, daß durch Nieman- den Abzug noch deklareren, die Gewaltsame noch Kraft des Conciliums abenehmcn noch »erschienen möge, noch solle. ,, Man berufe sich auf Schriften, wie corvomnus geschrieben habe. » Ein Erzbischof und sechs Bischöfe aus dem Königreich Dänemark hätten sich in der Gehorsami des heiligen Conciliums ..... und gefordert ihr Geleit zu halten. » Das Concilium hätte sie ermähnt.... das Geleit gehe nicht nur das Reich, sondern die ganze Christenheit an. ,, Das Concilium habe nichts zum Schaden und Unglimpf des Königs, deS heiligen Reichs, der deutschen Nation versucht. ... So möge auch männiglich wohl merken, daß solches an sich selbst nicht also sey; denn es große UnwiSheit wäre, einigerley Sachen vorzunehmen, und in einer Reichsstadt auszukragen, die wider das heilige Reich seyn sollten. D Aller solcher wahrer und redlicher Ursachen halben bitte Ban seine königliche Gnade, der Stadt so gnädig zu seyn/ XI Aap. Ende des Conciliums. §08 und solche ihres Geleites unersncht zu lassen. Und lasse man darauf/ auswendig dem Rechten. n Wollte aber seine kön. Gu. an solchen Entschuldigungen nicht ein Begnügen habe» .... so wolle die Stadt . . . . vor das heilige Reich und seiner Gnaden Churfürsten, die doch des heiligen Reichs Glieder/ und nach seiner Gnaden die obersten Richter der Weltlichkeit im Reiche wären, und daß man solches Gebothe des ersten allen fürschlagen, und eine Antwort darauf erwarten solle. ,, Würde denn solches Gebothe des Rechten abgeschlagen, daß man zu gleicher Weise seine Gnade bieten solle, um das Stück zu Recht zu kommen, vor Herzog Ludwig dem Pfalzgrafen, sydt dem Mole(sintemahl)dereinVtcariusdeS heiligen Reichs, und snnderlich in dergleichen Sachen, keinen römischen König berührend, ein gesetzter und ein geordneter Richter ist, und seyn soll, nach Ausweisung der goldenen Bulle. Und darauf aber einer Antwort zu warten. „ Würde aber solches aber (wiederum) abgeschlagen, daß man redte und spreche: Allergnädigster König . . . . (der Rath nennt ihn den Oberfürsten in weltlichen Sachen, und einen Brunnen der Gerechtigkeit , von dem alle Rechte auSfiießen sollen, den Obersthandhaber kaiserlicher und anderer Rechte) — diese Rede, die unsere Bothen vortragen sollen, schließt dahin: „ So will und soll sie (die Stadt) um solche Ewrer Gnaden, Anmutunge, des Geleits halben, mit Recht wohl begnügen, vor euer königlichen Gnaden, und ihrem königlichen Kammer'Gericht besetzt, als sich in einer semlichen treffenlichen Sache, die ganze Christenheit antreffend , und davon der Stadt Basel ewiger Glimpf oder Un- glimpf wachsen möchte, gebührt. Getreuen auch daß seine königliche Gnade, an solchem, von einer Stadt Basel, ein gutes Gefallen haben solle." Lo6 xi.Periode. 2ter Abschnitt des i Zten Jahrh. Item. Falls die Rechtsbothe alle verschlagen würden, daß man denn seiner königl. Gnade aber Recht biete auf die Churfürsten, zu besehen lassen, ob seine Gnade denen von Basel, um semliche seine Animmmge nicht billig Rechts gestatten solle. Und würde man dieß auch «beschlagen , daß man denn wieder die und alle andere vorgemeldete Beschwörung« protestiere, und davon soppiioier, als davor stehet. ,, Meinte aber seine kön- Gn.., von keinem Rechte nützit zu hören, und solche Rechte ganz verschlagen würden .... so wird nothdürstig, daß man sich denn auch behelfe mit allem dem, so im Rechten uns hülflich seyn mag, und insbesondere solche ASzöge (Exceptionen) wider die Form der Ladungen, daß die auf semliche Stücke ausgegangen seyn, die sich im Rechten noch nicht gefunden haben, also seyn; es sey des Ungehorsames halben, des Enthalrens, und des Mithaltenö mit dem Concilio, und dergleichen, als den» die Ladung die inhült- ,, Item, daß die Ladungen Zyle zu kurz seyen, zu dergleichen ausländigen Rechten. „ Item, daß nicht Geleit, nach der Stadt Nothdurft, zu solchem Rechten gegeben sey. „ Item, daß die Mahnungen die Stadt nicht binden, Ursachen halber wie vorstehet, und daß die Stadt nie in Ungehorsam gestanden in der Sache, als auch vorstehet. „ Und daß man sich in den Ungehorsam in kein Recht verpflichten solle. „ Falls solche Uszöge verachtet würden, und man fürcr urtheilen wollte auf den Ungehorsamen, daß man dann zur Stunde supplioiere, »ppsiiiere, oder ziehe von der und allen andern sbgemeldre» Beschwerungen vor einen offenen L07 XI. Kap. Ende des Conciliums. königlichen Hof/ oder die Kurfürsten besambnet, oder einen einhelligen Pabst, welcher denn einhellig zu bleiben bekannt wird , oder das heilige Concilium gegenwärtig, oder nächstkünftig, oder vor den und die, so man in solchen Fugen, von Recht oder Gewohnheit wegen, appellieren oder supplicieren mag. „ Und nach solcher Appellation oder Supplikation, mag man dannen scheiden, und die Sachen harheim bringen, der (nehmlich der Rath) darnach mit nothdürftigcnSachen nachgehen werde, als sich gebührt, Unrecht mit Recht, und unbillige Gewalt mit rechtem Widerstand zu erobern. ,, Item, falls alle Rechtsbothe abegeschlagen werden, daß man sich denn, von des Ungehorsamen wegen, nicht in das Recht verpflichte, sondern die Appellation oder Supplikation, so hier geschehen sind, da öffne, und auch von neuem von semlichen Prozesse zu supplicieren als recht ist; und würde man da aber mit überzüglichen Urtheilen beschwert, daß man aber, als auch vor, davon appelliere, mit einer gestellten Appellation oder Supplikation in Schrift, als sich geheischt. „ Und um, daß man alle Sachen desto gewisslicher verhandeln, und der zu seiner Zeit nothdürftige Kundsame haben möchte, so wäre sehr gut, daß die Bothen auf ihrer Seite einen eigenen Rotarien bey sich hätten, vor welchem sie pro» testieren, appellieren oder supplicieren oder anderes, so dann je nöthig würde, verhandeln könnten, denn zu besorgen ist, Laß man da nidenen keinen haben möge. Das einfache ober-om bezwingen, überwinden, findet sich schon bey dem Rotker und kommt auch noch in den spätern Zeiten vor, wie Adelung bemerkt. §08 X 7 . Periode. 2 ter Abschnitt des isten Jahrh. „ Item, um daß man, der Stadt Antwort auf die Klage, beS Geleits halben, im Rechten desto besser beybringen möge, wäre nöthig dazu haben viäimus aller Briefe, darauf das Geleit der Stadt gesetzt ist, und auch andere Briefe, wie das Concilium so lange hier bekennt (anerkam) sey; und Briefe, oder glaubliche Abschriften, wie der König und an, dere Fürsten das Concilium in kurzem für ein Concilium gehept haben, als man das alles wohl findet. ,, Item, daß man sich, um den Ungehorsam, in das Recht Nicht soll verpflichten, sondern mit einer Protestation, daß man durch keinerley Fürkommen oder Rede vor dem Gericht, nicht wolle gehelle» in das Recht. Vor dem Gericht, außwendig des Rechten, reden die Entschuldigungen als davor stehet; und das Gericht demütlich bitten, den König helfen bitten von solchem Vornehmen abzustehen. „ Und falls das Alles nichts helfen wollte, fo mag und «nd soll man die Supplikation oder Appellation vor Gericht eröffne», und um bitten, ') als Recht ist. „ Item, würde man des Glauben halber aber (übermal) gedenken, so mag man antworten, wie seiner königl. Gnade zuvor davon geschrieben sey, dabey lasse man es bleiben. » Würde man auch, von des Geleits wegen, vor dem Könige in ein Recht treten, so soll man dennoch sich der gewöhnlichen rechtlichen Tage, um Briefe und andere nöthige Kundschaft zu erjagen und zu legen, nicht verziehen; sondern die ausnehmen, als Recht ist, um daß man in solchem Nicht verkürzet werde. ') xpostoi; sind EinwilligungSbxiefe des Richter-, voll welchem appellirt wird. 60g XI. Kap. Ende -es Conciliums. Mit dieser Instruktion versehen verreiseten die obge- nannten Bothen, so wie auch der zweyte Schreiber des Raths nach dem kaiserlichen Hofe zu Grätz. Der Böthe des Bischofs und des Capitels, der Official, Johannes Gemmürger, verfügte steh gleichfalls dahin- Ob es abgesondert, oder in Begleitung derselben geschah, wird nicht gemeldet. Nach ihrer Rückkunft gaben sie nachstehende Relation schriftlich ein, die von dem Unterschreiber aufgesetzt war. » Werbung der Bothschaft, als Herr Hcmmann Offen« bürg Ritter, Burkart Besserer und Gerwart Meckvach von Buchholz, Unterschreibet, zu dem Könige ausgefertigt waren. Dienstag nach der Dreyfaltigkeit 1448 wurden ste vor dem römischen König fürgenommen und verhört in Gegenwart seiner Räthe, mit Namen, der Bischöfe von Chiemß, von Seno und von Frrysmgen, und Meistern Ulrich Sonnenberg, Hans Hinterbach, Michels Pfullendorf Secretarien, «nd Meisters Wilhelm Talsch, sodann Herren Graf Michels von Meidberg oder Meydburg, Graf Ulrich'S von Schauenberg, und zweyer junger Grafen von Pfannenberg, Hr. ProeobS von Rabenstein, Hr- Hans Ungnad des KammermeisterS, Hr- Walters Zebinger, Hr. Hans von Stubenberg, des Hauptmanns, Hr. Hans Län, Hr. Lienhard Harracher, Hr. Friedrichs vom Graben und Hr. Pankratz Rintschat Rittern, Friedrichs von Flednyß und Lüpold Wispach und ander» Rittern und Knechten re. Und als der Official seine Werbung und Rede gethan hatte, überamkat (übergab) Herr Hemmann mit gebührlicher, ziemlicher Gehorsam und Umerthänigkeit, auch dienstlicher Erbiemng, den Credenzbrief der in unsrer Gegenwart überlaut mitgelesen wurde, und darnach hob er an, und redte: Lio XI. Periode 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. „ Ihm zweifelte nicht seiner königl. Gnade und den Räthen wäre wohl eingedenk, wie er vor »»langer Zeit zu Wien vor seiner königl. Gnade und ihren Räthen Werbung .... erzählt." Dann folgt die Erzählung alles dessen was geschehen war. Hierauf fährt die Relation also fort. „ Und da er (Offenburg ) und wir anStraren, übergaben wir mit gebühr, lichem Gehorsam und Demuth die zwey Fürderniß Briefe , so uns gnädiglich gegeben waren von unsern gnädigen Herren Herzogen Albrecht und Sigmund rc. Äre unSauch, als wir uns versehen/ wohl geholfen und befördert haben." Und also traten wir aus, und wurden kurz wieder in. genommen (hereingcfordert) und fragte uns der Bischof von Chiemß, im Rahmen und von Geheiß..des römischen Königs: „ Nachdem und wir vast(sehr) den Beschluß zu Genf geschehen, fürzügen, und meinten dadurch in kurzem eine Einhelligkeit werden sollte, ob wir da. von etwas eigentlich von rechtem Wissen sagen könnten." — Darauf wir nun antworteten: „wir hätten dessen ein ganzes hoffen, nachdem und wir dick und viel, gehört, und auch davon treffe nliche Schrift gesehen Hütten. Doch wüßten wir keine Eigenschaft davon, denn die Sachen bey den Eiden heimlich zu halten, denen die dabey gewesen, gebothen worden wäre. Truweten auch daß seine königliche Gnaden, also ein christlicher Fürst wäre, daß er ungern solches wen. den (abwenden) wollte, wodurch die ganze Christenheit in Einhelligkeit gekommen und gebracht worden wäre, lind Nie, wanden leider seyn sollte, wenn seine kö». Gn. ob daran durch eine kurze Zeit ichtö (etwas) versäumt sollte werden." Und fragte man uns auch weiter, ob wir etwas mehr zu werben hätten nunzumal, als wir fürgerat (vorgetra- gen hätten) möchten wir erzählen, und tuten (verlauten) XI. Kap. Ende des Conciliums. 611 lassen. Antworteten wir, wenn (nichts anders als) einer gnädigen gütigen Antwort auf unsre Entschuldigung und Bitte warten. „ Also hieß man uns wieder austreten. Und als wir wieder in genommen wurden, redte der Bischof von Cbiemß treffenlich mit unS: „ wir kämen „ gänzlich mit Worten und mit keinen Werken , wie wir auch » zuvorgethan hätten- Und müßte unser Herr, der König je- >, den Sachen fürbaß nachgedenken, daß wir zu Gehorsam „ gebracht würden; nachdem und man uns das zu Wien, „ durch Herrn Caspar, ernstlicher und strenglicher zu »erste- „ hen gegeben hätte. Und, meinten wir anders nichts vor- n zuwenden, so müßte unser Herr der König die Sache» je s vornehmen, nach unserm Verschulden." Darauf nahmen wir uns zu bedenken, und als wir unS bedocht hatten, traten wir wieder hinein, und redeten: ,, Nachdem und seine königl- Gnade an solchem unserm Ent- „ schuldigen, nicht meinte ein Begnügen zu haben; um, daß » denn seine Gnade und männiglich verstünde, daß die Stadt Basel gar ungern in einigem Ungehorsam gegen seine kön. Gn. gestanden wäre, und noch hinan für stehen wollte. Nachdem denn und das Geleit aller Christenheit gegeben wäre, und sie berührte; so wollte und sollte der Stadt, um solches, ob sie ihr Geleit, nach seiner Gnaden Gebothe Inhalt , aufsagen sollte oder nicht, mit Recht wohl begnügen, vor des heiligen Reichs und seiner Gnaden den Churfürsten, die doch des heiligen Reich's Glieder, und, nach seinen Gnaden, die nächsten Richter der Weltlichkeit im Reiche wären. Wollte auch Jemand meinen, daß solches durch Fürzug und Verlängerung geschehn, so wollte die Stadt Basel um dasselbe Stück zu Rechte kommen vor unserm g». Hr. Herzog Ludwig, den Pfalzgrafen,sid dermalen (sintemal) er ein Vieari des ReichS, und besonders in semlichen Li 2 XI. Periode 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Sachen, einen römischen König antreffende, ein gesetzter Richter wäre, und nach Ausweisung der güldenen Bulle seyn lollte. Wollte aber das alles seiner kön- Gnade nicht gefällig seyn, nachdem und denn Ewr. König. Gn. der Oberstfürst in weltlichen Sachen, und ein Brunnen der Gerechtigkeit heißet, und ist, von dem alle Rechte ausfließcn sollen, auch der Oberst-Handhaber kaiserlicher und anderer Rechte bekannt wird .... so soll sie (die Stadt Basel) mit Recht wohl begnügen ... vor Ew. königl. Gn. und eurem königl. Kammergericht. . . Und als sie sich darauf lange bedachten, also daß es nach Mittem Tage ward, bey einer Stunde, kamen zu uns heraus der Bischof von Chiemß, der Bischof von Seno und Lüpold Aspach, und antworteten uns: „ Unser Herr der König hätte unser Rechtbicthen wohl verstanden; doch hätte seine kön. Gn. der Stadt Basel eine Ladung zugesandt, darin er uns melde, einen Richter zu setzen, und dem nachzugehen. Daselbst könnten wir fürw enden was wir trüw- ten uns hülstich seyn in Rechten- Und sagte doch der Bischof von Chiemß, als wir zu unsrer Herberge gehen wollten, wir sollten nach Essen zu ihm kommen; welches wir auch thaten. Der riech uns, wir möchten solches Recht biethen in Schrift stellen, und ihm das sehen lassen. So wollte er gern sehen, Las allerbeste nach seinem Vermögen. Doch sage er das von sich selber, als er das hoch behub. Dieß geschah auch und der Zettel dick und viel mit seinem Rathe gewandelt wurde (verändert ) Doch blieb es zum letzten besten von Wort zu Wort als hernach. ') Auch redte *) Der Zettel des RechtbietenS. » AUerdurchlauchtigster, großmächtigster Fürst, allergnädig. ster König, Als eure königliche Gnade der Stadt Basel n. Kap. Ende des Conciliums. §13 von Chiemß allerley mit uns sehr strengklich, wir möchten antworten oder nicht , so möchte doch unser Herr der König der Ladung nachgehen, es wäre uns lieb oder leid." hat lassen gebiethen, den Vätern, so zu Basel liegen, das ihnen gegebene Geleit abzusagen, und die nicht länger daselbst Hausen noch Hosen, nachdem vollichlicher Inhalt des Briefes eurer königl. GNade; also ist nun der Stadt Basel Gemüth, nicht unbillig sehr bekümmert. Denn, sie je Ewr. kön. Gn. Gebothen sehr gerne gewärtig und gehorsam seyn wollte, und, Gott will, in allen ziemlichen Dingen alweg seyn wolle. Und haben darauf die Vater daselbst dick und viel gebethen, da bannen zuziehen. Da die Väter nun meinen und Ursache sagen, warum sie das nicht thun können; darum sie auch ernstlich und treffenlich ihre Briefe und Siegel, ihnen gegebene, zu halten ermähnt. Solches nun ihnen (den Baslern) ihrer Ehren halben sehr schwer anliegt, nachdem und (indem) dieGeleitSbriefein der ganzen Christenheit und den vier Orten der Welt erschollen sind. Wie nun dem allen, um daß Ewr. konig. Mächtigkeit erkennen möge, daß sie sich in keiner Ungehorsamkeit gegen Ew. K. G. yein er finden lassen wollen , auch sich desto besser in künftigen Zeiten verantworten, und Nachrede überhebt seyn mögen, so setzen sie die Sache zu Ew. Kön. Gnade Kammergericht zu Erkanntniß des Rechten, als dem Brunnen der Gerechtigkeit, von dem alle Rechte auöfließen, ob sie solches, als Ew. Kön. Gn. das begehrt, mit Ehren thun sollen. WaS auch daselbst erkannt wird, dem wollen sie gütlich (freywillig) nachgehen. Also haben wir ein ganzes Hoffen, und Trauen, daß Ew. Kön. Gnade harin ein gnädiges Gefallen geruhen zu haben." HI. Band. K k Xl. Periode 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Also giengen wir desselben und auch des andern Tages zu allen den Räthen, die uns nun alle bescheidenn ich empfingen und trösteten, sunder allein (ausgenommen) Herr Hans Ungnade. Der that seinem Nahmen Genüge, und redete sehr kropfige, strenge harre Worte mit uns. >, ES wäre anders nicht darin zu suchen, als daß unser Herr der König wollte jedem Ungehorsame nachgehen" mit vielen andern drohenden Worten. Item. Am Donnerstag, des heil. Sakraments Tage, gicn« gen wir früh, mit unserm gnädigen Herrn dem König, dem heiligen Sakrament nach; und als er uns ersah, neigte er stch zu uns gnädiglich; und nach Essen hatt man schön und köstlich bereit unserm Herrn dem Könige auf einem hohen Stuhl da er dem von Freifingen lihen wollte, als er auch kette. ') Daselbst fanden wir den Bischof von Chicmß. Mit dem redte Herr Hemmann lange Zeit, daß er unsre Sache befördern und zu Gutem bringen wolle, welches er auch gnädiglich versprach zu thun. Auch liefen wir sonst ohne Unterlaß zu den Räthen, sie demüthlich zu bitten, eine Mil- derung in den Sachen an unserm gnädigsten Herrn dem König zu suchen und zu erwerben. Also auf Freytag MorndeS frühe, als wir Messe gehört hatten, giengen wir zu Hofe, und warteten da etwas Zeit. Also kamen aus dem Rath der Bischof von Chiemß, der Bischof von Seno, Hr-Walthcr Sebinger, Ritter, und Meister Ulrich Sünnenberg, und redeten uns insbesondere an einen Ort in dem Saal berufen: und hob der Bischof von Chiemß an, und redte mit uns: „ wir wüßten wohl, wie wir unser Rechtbieten in Schrift übergeben hätten, welches er dem König und seinen Räthen hätte lassen hören; fragte Dieser Satz ist ganz unverständlich. XI. Kap. Ende des Conciliums. 515 uns/ ob wir daran etwas wollten minren oder mehren. Bedachten wir uns mit sammt dem Official, und nachdem wir uns auch nicht besseres verstehen konnte«/ antworteten wir mit kurzem berathe«/ wir en wüsten an der Schrift nichts zu verwandeln/ sondern wollen darauf unser Briefe und anderes in Schrift nach unsrer Nothdurft übergeben/ und dazu reden / und des Rechten gegenwärtig seyn. Darnach fragte er den Official: „ wäre es/ daß das Urtheil also gienge/ daß wir unser gegebenes Geleit den Vatern zu Basel re. absagen sollten und möchte»/ was er dann weiter/ des Artikels des Gehorsams halben zu thun, von unserm Herrn von Basel in Empfelnyß hätte- Darauf begehrte der Official / daß er sich mit uns bedenken möchte; welches ihm ge gönnet wurde. Und als er unsern Rath begehrte, sprachen wir, daß wir ihm darin nicht wohl geraten konnten; indem uns nicht kund wäre, was ihm unser gnädiger Herr von Basel ein- pfohlen hätte, und darum wäre er weise genug, sich selber zu rathen- Also redte er wohl unter andern Worten: „wir möchten selber wohl betrachten, sollte uns bekannt werden, daß wir dem Concilio das Geleit müßten absagen, daß darnach unser Herr von Basel nicht wohl füglich seyn würde, dem Concilio Beystand zu thun, oder zu handhaben. Aber falls es uns gefalle, wolle er ihnen (den königlichen Räthen) also antworten: Er wollte ein Zusehen haben, was uns erkannt würde; darnach so getreuere er unserm allergn. Herrn dem römischen König eine solche Antwort geben, da er hoste, daß seine K. Gn. ein Benügen anhaben würde" (Eine solche Antwort gab er ihnen auch wirklich.) Er sagte «nS außerdem: „wir möchten selber wohl bedenken, wenn uns solche Erkanntniß geschehe, daß seinem Herrn gar schwer würde, dem Concilio Beystand zu thun, und sich wider den K k 2 616 xi.Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. Pabst .... unsern Herrn den König, alle Churfürsten, und alle andre deutsche und welsche Fürsten und Herren zu seyen. Doch so hätte ihm sein Herr lauter befohlen/ falls man uns, des Ungehorsams halber, je meinte im Rechten vorzunehmen/ und wir dawider uns zu seyen meinten / daß er das auch thun sollte / und sich in keinen Sachen von uns scheiden." — Auch fragte uns der Bischof von Chiemß, wie wir uns mein- ten zu halten / in dem Artikel des Glaubens. Wir antworteten nachdem und uns empfohlen war. Wir tr rieten unserm Herrn dem Könige/ dessen allerersten darauf schriftlich völliglich geantwortet zu haben; wobey wir es auch noch, heute bey Tage/ bleiben ließen. Darnach gierigen sie (die vier obgenannten) wieder in den Rath, und bald rief man uns / und wurden hinein gelassen, und empfieng uns dazumal der König gnädiglich / und both unö seine königliche Hand. Und saßen da zu Recht (das ist/ als Richter) die obgenannten Herren. (Siehe die Nahmen der Anwesenden bey der erste» Audienz /) vor welchen allen Hr. Hemmann Offcnburg zum andernmahl solches Recht, bieten in Schrift übergab / in Gerüchtsweise / und redte dabey: „ Nachdem und seine königliche Gnade solches Rechten / ob wir das Geleit aufsagen sollten / oder nicht/ eingegangen wäre, darum auch sein Kammergericht berufen und besetzt Hütte; also wollten wir gern unser Recht nach aller Noth- durft mit Bullen, Briefen, und vi-iiinus vorbringen. Dabey wir trüwetenGott und dem Rechten, männiglichverstehen sollte, daß wir bisher bey Handhabung unsers Geleits billig geblieben wären, und auch hinanthin bleiben sollten." Es wurde ihnen hierauf gestattet den Vortrag zu thu». Hierauf legten sie vor allen ihren GewaltSbricf dar, und als *) Doctor Hans Himerbach (statt Meister.) XI. Kap. Ende des Conciliums. 517 er verlesen worden, nahm Hr- Hemmann das Wort. Er erzählte den ganzen Verlauf der Dinge vom Conftanzer Concilium, vom Concilium zu Seniö, von der Bulle des Pabstcs Martin des Vten an; begehrte , daß man alle vicUmus der Briefe, das ist der Bullen, kaiserlichen Urkunden und GeleitSbriefe lesen ließe, und schloß dahin, daß man uns bey unserm also gegebenem Geleite, und der Handhabung desselben bleiben ließe. — Die Relation fährt also fort: » Dawider nun der Bischof von Chiemß, im Nahmen unsers Herrn des Königs, redete: Das wurde und wäre als gebrochen, mit dem, daß das Concilium nun langes dannen gezogen wäre, auch so moch. ten wir unsere oberste Gewalt nicht verbinden in unsern Werken. Wir antworteten darauf, uns e n wäre nie kuud gethan, daß das Concilium von dannen gezogen wäre. So hätten auch die Väter. der Stadt, in ihren Mahnuygen, unter andern Worten, allezeit vorgehalten und gezogen an eine Ordnung , die darauf, rpie man ein Concilium enden solle, gemacht worden wäre, zu den Zeiten, da alle Christenheit des in dem heiligen Concilio zu Rathe worden, die auch noch daselbst zu bruchen nie vorgenommen wäre. Item, auf das andere , als sie vorgewendet hätten, daß wir unsers Obersten Gewalt in unsern Werken nicht Hätten mögen verbinden, antworteten wir: Es wäre wohl also, wannen die Werke von uns verhandelt, an uns allein gelegen wären, welches hier nicht en wäre, wannen solches erste Geboth, und darnach unser gegebenes Geleit in seine Kraft gegangen wäre, also daß wir das von Niemandes Geboth oder Heißen, ohne deren, den in solchen verbunr Recht gewachsen wäre, rvissen und willen, widerrufen möchten. Trüwten dabey Gott und dem Rechten uns dabey lassen zu bleiben, und setzten das zum Rechten," si8 XI. Periode. 2ter Abschnitt-es i sten Jahrh. Also nahmen sich hierauf die Räche zu bedenken, und ließ man unö auölreten. Und als sie sich eine lange Zeit bedacht hatten, wurden wir wieder hereingelassen, und ließen (nämlich die Richter) unö das Urtheil, so sie einhellig darauf erkannt hatten, in Geschrift hören. ,, Dieses Urtheil füllt mehr als drey Folio Seiten aus, und hebt an: „ Wir Friedrich von Gottes Gnaden römischer König, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, Herzog zu Oestreich, zu Steyer, zu Kernten und zu Krain, Graf zu Tvrol rc. Der König erzählt seine Zr-ivamin!» wider Basel, verschweigt aber nicht die Einwendungen unsrer Bothen. „ Darauf ist einhellig- lieh zu Recht gesprochen und erkannt . . . . Bürgermeister, Rath und Bürger zu Basel sollen die Sicherheit undGeleit aufsagen und widerrufe». — Geben zu Grctz des nächsten Freytages nach St. UrbanStag Ms re inaixlstuin ciomiiii nviioiiset Pfuüendorf. Einige andere Urkunden wurden auch mitgegeben: '» Man soll die Vater von dannen weisen und austreiben . > . also daß ihrer keiner mehr von dato dieses Briefes über zwey Monathe nächst nach einander folgend, in -er Stadt Basel bleiben noch begriffen werde, und thut darin nicht anders bey Verlierung eurer und der Stadt Basel Freyheit und Privilegien, so ihr von uns und dem Reiche habet. Geben zu Gretz am Freytag vor St. Urbans Tag i^Us." Ferner ein Versorgniß - Brief den Vätern sicher von -annen zu ziehen. Geben zu Gretz, Freytag vor St- Urbans Tage XI. Kap. Ende des Conciliums. 519 Endlich MLnäg.tuni reZis äe rion molestanäc» no 8 intuitu aäkegloms (üoneilü. Gretz, Montag nach St. Urbans Tag 1^8. Diese Urkunde ist zu Gunsten des Bischofs, seines Capitels und Pfaffheit, ste seyen exernpt oder nicht, auch aller seiner Unterthanen in der Stadt und dem Bistum, und besonders der Bürger zu Basel, geistlicher und weltlicher. Die Relation fährt fort: Darnach bathen wir seine königl. Gnade, unserm gnädigen Herrn von Basel und der Stadt zur Ehre, eine bequeme Zeit zu setzen, innert welcher sich die Väter da danne heben möchten. Also wurden uns zwey Monate vergönnt. Doch mit dem Beding, daß wir, so bald wir heim kämen, verschaffen sollten mit unsern Herrn den Räthen, daß die Väter dannethin keine Verhandlung noch Werk thäten noch verschalten, im Namen eines Concil«. Wir antworteten, daß wir an unsere Oberen harheim bringen wollten, was wir da gehört hätten, und dazu das Beste thun, indem wir keine Gewalt hätten solches zuzusagen. Als dieses geschehen war, fragte man den Offieial, was er weiter von seines Herrn wegen, in Empfelniß hätte. Also legte der Offieial einen Gewaltsbricf dar, und begehrte den zn hören, der da gehört wurde, und weiSte Gewalt ihm gegeben, sich im Nahmen unsers Herrn von Basel rc. für Nicolaum zu erklären, welches er auch öffentlich that. Doch mit Beding, daß unser Herr von Basel, die Stadt und die Ihrigen darin, nach Nothdurft, versorgt würden, alsdann andere Herrn und Fürsten, in den gleichen Sachen, versorgt worden wären. Dieß wurde ihm zugesagt, nutz L 2 v XI. Periode. 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. Briefe darüber gegeben. Auch begehrte der Official demüthig , daß seine königl. Gnade mit den Legaten, oder Pabft NicolaS verschaffen wollte, daß unser Herr von Basel, seine Priestcrschaft und die Vätcx, innert den zwey obgenannten Monaten nicht zu meiden, noch ihrenthalben un gesungen seyn, oder Interdikt halben- Dieß zu werben wurde ihm auch zugesagt. So endet steh die Relation. Folgendes setzte aber der Schreiber hinzu. Darnach als die Bothen vom König wieder gekommen waren, mit semmlichen Briefen, nnd ihreBothschaft vor deyden Räthen und alten und neuen Sechsern erzählt harten, und das Ziel verlassen war, mußten die Räthe gegen ih- reu Willen, mit großer Unmuth von semlicheS gegebenen Urtheils und königlicher Gebothe wegen, den Vä. lern ihr Geleit aufsagen, welches auch geschah, in Maaßen das hernach geschriebene Instrument klärlich und merklich ausweiset. Item zu wissen, daß in diesem Instrument alle Sachen, als stch die mit dem Concilio verhandelt haken, des Geleits halben, gar eigentlich und merklich begriffen stnd. Das Instrument ist in lateinischer Sprache abgefaßt, und füllt 8 Foliy Seiten aus. Item zu wissend, daß die Vater zu Basel ein Decret gemacht hatten, vor und ehe unsre Bothen von dem römischen König wieder harheim kamen, daß ste, nach dem Ab* *) Den 35. Juny 1448 vor der Rückkunft der Gesandten hielten die Väter die 45te und letzte Session zu Basel. Das Decret lautete ungefähr wie folgt: „ Da aus vielerlei) Hindernissen, die täglich einfallen, und noch einfallen dürften, zu besvrgen ist, daß man den erwünsch- XI. Kap. Ende des Conciliums. 521 sagen unsers Geleits, Gebrauch von diesem Decret machte», und das Concilium dadurch gen Lausanne in Savoyen verlegten ; dahin sie auch zogen. Die Stadt geleitete sie ehr- barlich und trefflich bis zum Ende ihres Gebiets- Darnach kam unsers Hr. von Basel Official, nehmlich, Hr. Hans Gemynger von Rom, mir etlichen trefflichen und schweren Briefen, so er daselbst vom Pabst Nicolao erworben hatte. Dieselben Briefe waren berührend (kränkend) ten Frieden in der Stadt Basel nicht erlangen, noch die Geschäfte des Conciliums ferner werde verrichte» können, und aber der Pabst Felix, nach Ausweisung der Costnitzer-und Basler-Decreten, die Stadt Lyon zum Sitz eines neuen Conciliums ernannt hat: so soll von dato an, falls hoch nothwendige Ursachen es erheischen , nach drey Jahren in gemeldter Stadt Lyon ein anderes allgemeines Concilium angefangen, und alle Prälaten , die von Rechts - oder Gewohnheitswegen dem Concilium beyzuwohnen Gichtig sind, angehalten werden, dort zu erscheinen, insofern, noch Vollendung des gegenwärtigen Conciliums (es würde denn zu Basel oder anderswo geendigt werden,) von den drey bestimmte» Jahren noch eins übrig wäre. Doch wollten sie das Basler Concilium hiemit nicht aufheben, sondern es da (so lange man ihnen Sicherheit und Geleit halte) fortsetzen. Wenn sich aber Anstände ereignen sollten, so daß die Verhandlungen desselben ihren freyen Fortgang nicht mehr haben könnten, wollten sie es jetzt wie alsdann, und dann wie jetzt, von Basel nach Lausanne, Bisantzer Provinz, in Form, Weise und Gestalt, wie es zu Basel gewesen, verlegt haben." H22 xi. Periode 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. für den Glimpf «nd Ehre unsers Hn. von Basel/' der Stadt und der Bürger. DeShalben wurde er darum vor Rath beschickt/ und da gefragt/ ob er je von einem Rath zu Basel/ oder ihren Bothen / oder jemand anders von eines Raths wegen/ Emphelniß gehabt hätte senil iche (der- artige) *) Briefefür siezn erwerben (sich darum bewer- ben.) Er antwortet unter anderm Nein: Als das auch merklich in dem nachgeschriebenen Instrument begriffen ist, vom Dienstag loten des Monats September, imr» 8L non-,m Korsin. Die Aufkündung des Geleits geschah am 28. Iuny, zwischen 4 und 5 Uhr Nachmittags im keleetoris der Barfüßer, wo sonst die Deputation 66s ihre Sitzungen gehalten hatte. Von Seiten des Conciliums erschienen die Cardinäle Johannis 8aneü SsUxü, Bernhard t^uLtuor Loronaborum , und Wilhelm 8g,neü Mareelli , ferner mehrere Bischöfe, Aebte und andere- Von Seiten des Raths waren zugegen Johannes Rot neuer Bürgermeister , ') Johannes Ossenburg, beyde Ritter, Johan- nes Sürlin, Andreas Ospernell (alt Oberstzunftmeister) ') Semmlich ist nicht mit samt verwandt, sondern mit rimill8» Im lateinischen Original wird ermoäernus genannt: R.ot Lurxiinsxistsr inoNornus. Diesen seltsamen Ge- -rauch vom Worte moäevnus machte auch die Canzley, beym Anlaß des K Friedrich, indem sie schrieb: sere- nissiinus Oominus kriäerious R.omsnorum R.ex mo» Sernur. Zweifels ohne, für neuerwählter. XI. Kap. Ende des Conciliums- 523 und Bnrkard Besserer, alle Rathe, wie auch klarster Conrad Kunlin krotonotariu8 (erster Schreiber des Raths) und Gerard Meckynch von Buchholz 8ubno- tarius (Unterschreiber.) Es kam auch mit ihnen Heinrich von Benheim, und zwey Notarien. Die Kanzley nennt ihn, vensradilis ct eAreZ'ms vir HVläA'l8ter äs Leu- keim, Ossrstoruin Ooetor. Beinheim führte das Wort, eröffnete den Verlauf der am Hofgericht vorgefallene» Verhandlungen, und ließ die Urtheilsurkunden ablesen. Nach diesem wurde durch den Stadtschreiber für die Abgeordneten des Raths, im Nahmen der Stadt, dem Concilium das Geleit förmlich aufgesagt. Die Väter erhielten dann ein neues sicheres Geleit zur Abreise, sowohl von der Herrschaft Oesterreich, als vom Rath. Diese rührende Scene charakterisirte die Kanzley mit die» sen wenigen Worten: äs omrüdus suxra äistrs its> astis Magister siviuni er sonsnlatus, neenon etz Iota sIvitL« LÄ8iIien8i8 piurimuin äoluerunt, ek 8UprL nroäuin Lon 1 ri 8 tLtr kusrunt. Die Stadt konnte wohl dem Concilio das Geleit, durch die Umstände nothge« drungen, aufkünden; sie blieb ihm aber, und dem Pabst Felix V. bis zu seiner Abdankung getreu. Nach einem Aufenthalt von 17 Jahren, verreiste«» die Vater den -L. July von Base! nach Lausanne, um das Concilium dort fortzusetzen. Fünfhundert Basler z«r Roß und zu Fuße begleiteten sie sieben Stunden weit, und wurden dann von Solothurnern und Bernern ab« gelöst. Uebrigens verglichen sich bald die beyden Päbße. § 2 ^ XI. Periode. 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. Felix V, der sich zu Genf aufhielt, ließ sich zurNieder- legung des Pontisikats willig ersinden; Nicolaus publi- eirte den is. Jenner eine allgemeine Amniftle für Felix, das Basier. Concilium, und alle ihre Anhänger. Den 7. April legte Felix die päbstliche Würde nieder; hierauf wurde von Seiten des zu Lausanne noch versammelten Basier Conciliums, der päbstliche Stuhl für erledigt erklärt, und zu einer neuen Wahl, dem Schein nach, geschritten. Diese Wahl fiel aber, wie leicht vorzusehen war, den '25. April auf Nicolaum; also daß die Anhänger dieses Conciliums ihn nun auch ohne Gewissensscrupcl erkennen durften. Endlich kwb das Concilium sich selber durch ein anderes Decrec auf, und ging mit dem Ruhm einer unerschrockenen Stand- haftigkeit auseinander. Felix begab sich nach Ripaille am Genfer See, wo er in der Stille lebte und seinen Lebenslauf endigte, Es wird behauptet, ') daß der Bischof und die Stadt Basel, gleich nach der Abreise der Väter (-L July,) sich dem Pabst Nicolaus unterwarfen, worüber sich die. ser sehr erfreuete, und ihnen eine Absolutionsbulle ertheilte. Eine solche Bulle wurde zwar überbracht, allein ohne Verlangen der Stadt, und folgende Erzählung wird zeigen, daß es nur ein angelegtes Spiel war. Der Bischof hatte nämlich seinen Official Johann Gemminger ') HäberlmS Reichsgeschichte i. vr. x. 215. XI Kap. Ende des Conelliums- 625 nach Rom geschickt / vielleicht von Grätz aus, wo er mit unsern Bothen gewesen war- Dieser überreichte/ in einem öffermichen Conßftorio / und zwar im Nahmen des Bischofs/ des Capitels/ der Geistlichkeit/ der Bürger der Stadt Basel / und des ganzen Volks des Bistums / eine schrift- liche Erklärung/ vermöge welcher/ ste ihm Obedien; ge. leistet hatten/ und welche also ansteng: verüerw aä te, cletukedaM te, et ccckoi'Ldunt te. Der Pabst empfieng ste mit großer Freude/ und sagte / dieß sey durch Gott geschehen/ darauf stellte er eine Absolutionsbulle aus/ welche der Official in der Hofnung mit zurück brachte/ daß er eine angenehme Vothschaft damit ausrichten würde. Wir haben bereits oben aus den Raths« schriften angeführt/ daß er deswegen vom Rath zur Verantwortung gezogen wurde. Er hatte denjenigen zu Basel / die das Spiel angezettelt hatten/ von Rom aus geheime Nachricht davon zukommen lassen. Sie machten Anstalten/ damit am Tage seiner Ankunft/ er mit Freudens- bezeugungcn empfangen / das Wappen des Pabstes aufgestellt/ seine Verrichtungen feyerlich kund gemacht/ und das Münster wie auch übrige Versammlungsörter des Conciliums unversehens geschloßen werden sollten. Allein diese Anschlage schlugen fehl- Die Vater wurden zu rechter Zeit gewarnt; auf eine göttliche Weise glaubte man/ ut ereclitur äivinitU8 avisLÜ, sagt ein gleichzeitiger Mönch. In der Nacht vor eben dem Tage, wo das Complot ausbrechen sollte/ entwarfen ste das Decret über die Verlegung ihrer Sitzungen nach Lau- S26 Xl. Periode 2 ter Abschnitt -es isten Jahrh. sänne, und erkannten solches feyerlich in einer allgemeinen Versammlung, am frühen Morgen, ehe noch ihre Gegner aufgestanden waren- Als nun der abgedachte Official Gemminger angekommen, wurde seine Absolutionsbulle vom Capitel und Geistlichkeit, gleichwie von -er Stadt und vom Bistum verworfen, weil alles ohne ihr Wissen, Willen und Auftrag geschehen war. Der Bischof ließ ihn nachgehends sogar einsetzen, anfangs auf Birseck, hernach auf der Värenhut zu Basel, und behielt ihn lange in einer harten Gefangenschaft. Gott weiß aber, bemerkt der angeführte Mönch, ob er solches -urch sein Verschulden verdient habe. Nach seiner Entlassung gieng er nach Rom, wo er mit der Schreiberey -er Bullen getröstet wurde, die ihm tausend Ducaten einbrachte. Der Professor Brucker hat die Muthmaßung eröffnet, -aß vielleicht bey Anlaß der obgcdachten Anschläge, unsre Uhren eine Stunde früher, als im übrigen Europa, gehen. Ich habe bereits im ersten Bande, x. -wz meine Meinung hierüber mitgetheilt, und zur Widerlegung derselben hat man mir obiges eingewendet. Sie thut nichts wider mich. Zu Bestärkung meiner Gründe füge ich noch folgende bey: i. Zu den Sagen des ibtcn Jahrhunderts über den Anfang dieses Unterschiedes, gehörte zwar die Rede, welche diesen Anfang in die Zeiten des Conciliums versetzte; allein fie sah ehender einem launigen Spaß ähnlich, als einer geschichtlichen Muthmaßung. Die Geistlichen, wurde gesagt, wären nicht §27 xi. Kap- Ende des Conciliums. frühe genug, entweder vom Bette oder vom Tische auf» gestanden, daß man die Versammlungen zu rechter Zeit hätte halten können. 2. Der Verfasser des Narren- Schiffes, Sebastian Brand, der zu Basel im I. E6 lebte, folglich nur 48 Jahre später als die Auflösung des Conciliums, suchte schon vergeblich dem Ursprung dieses Gebrauchs nach. Stens, weder Aeneas Sylvius, noch Broglinger, noch Beinheim, melden nichts von dem angegebenen Ursprung einer so auffallenden Abänderung. 4tens schlagen die Uhren in den Aemtern Liestal, Homburg und Wallenburg, welche das damalige Basler-Ge- bieth ausmachten, nicht wie zu Basel. Dieß scheint den gesuchten Ursprung in die Zeiten zu versetzen, wo die Stadt nur ihren Bann besaß. Endlich befindet sich in dem Concilium-Buch (wovon ein näheres im letzten Hauptstück dieser Periode) umständliche und weitläufige Berichte über die letzten Monathe des Conciliums, die keine Sylbe von der Abänderung der Uhren erwähnen. Eine solche Abänderung hätte doch einige Worte verdient, um so viel ehender, da im gleichen Buch Notizen von wenigem Belang eingeschaltet wurden. 528 XI.Periode. 2 terAkschnitt des isten Jahrh. Zwölftes Kapitel. Verfassung, Gesetzgebung u. s. w- Aeneas Sylvius hat über diese Gegenstände einen flüchtigen Abriß hinterlassen, der wegen des berühmten Verfassers Nahmen hier nicht Übergängen werden kann. Die Stadt, sagt er, stehet unter einer populär Ne- gierungsform. ^ Sie hat zwey Rathsversammlungen, die eine, die man den großen Rath nennet, und gemeiniglich aus zweyhundert Mitgliedern bestehet; ') die andere, dir man den Rath der Leniorum nennet und zwölf Mitglieder zählt- In diesen beiden Rathsversammlun. gen *) Oudernstur sutem civitss reximine populsri. Die Römer verstanden unter kopuius die Vereinigung aller Stände, da rieb» die Plebejer ohne die Patricier bedeutete. *) Da man auch heut zu Tage ein Mitglied des großen Raths, welches nicht zugleich zum kleinen Rath gehört, vucoii- turnvirum (einen zweyhunderker) nennet, obschon man in dem großen Rath, wenn er vollzählig ist, 284Pcrso- nen zählt, so läßt sich auch aus der angegebenen Zahl nichts bestimmen. 2) ^Itsrum yuod 8eniorum dicitur, virorum duodecim. Diese Stelle ist dunkel, theils wegen des Wortes 8eni. norvm, theils wegen der Zahl zwölf. Was das Wort 8en!oruin betrifft, so hat es Wursteysen in seiner Ueber- setznng für alten Rath erklärt. Es ist aber schwer XII. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u. s.w. 529 gen kommen Edeln und Nichtedeln zusammen. Denn von der ganzen Verwaltung des gemeinen Wesens gebührt ein Drittel Antheil den Edeln ^ Es gibt verschiedene zu begreifen, warum Aeneas Sylvius den alten Rath, der außer Amt ist, hätte nennen, und hingegen den neuen, der wirklich regiert, mit Stillschweigen übergehen sollen. Will man das Wort Seniors für Herren, Gnädige Herren, 8eiZneurs, auslegen, so wird es wirklich auf den neuen Rath, der die eigentliche Obrigkeit vor« stellt, und welchem die Bürger schwören, passen. Allein die Zahl zwölf, welche mit den NathSbesatzungen nicht übereinstimmt, ist so wenig auf den neuen, als auf den alten Rath anwendbar, indem der neue Rath damals mit Einschluß der zwey Häupter auS 44 Mitgliedern be- stand. Uebrigens finde ich in der Chronick der Stadt Speyer, daß nachdem die Zünfte dort in den Rath gelangten, man die zugezogenen Räthe, den neuenRath, und die ursprünglichen Besitzer des Raths, den alten Rath nannte. Hätten etwa» die Stuben zu Basel auch unter sich dergleichen Benennungen angenommen? Sie hatten zur Zeit des Aeneas SylviuS zwölf Rathsherren aus ihrem Mittel im neuen Rath, vier Ritter und acht Geschlechter oder Achtbürger. In Ansehung des Großen Raths, des Kleinen Raths und der Gerichte, war es zu Aeneas Zeiten nicht so be. schaffen. In einigen Fällen aber sind Beweise vorhanden , daß im iZten und sogar im I4ten Jahrhunderte die Einwilligung des Bischofs und Capitels, der Gottes- hauödienstmanne oder Ritterschaft, und der Stadt, als M. Band. Ll LZO xi.Periode. 2ter Abschnitt des iLtm Jahrh. Aemter, welchen verschiedene Verrichtungen angewiesen sind. Die Hauptgewalt (Lummam impemi) besitzt Loch der Bürgermeister. Die Anständigkeit oder Würde erfordert, daß es ein Ritter, sey. Nur Edelleute, nachdem sie sich im Kriege ausgezeichnet, erhalten den Ritterschlag, Bürger aber mögen etwan zu Zeiten (ioite plebejorum aliczui) dazu gelangen, allein nur durch die höchsten Tugenden und Lerühmtesten Handlungen, wodurch sie dann auch von Rechtswegen zu der ersten Stufe wahlfähig werden. Der Schultheiß, welcher der Criminal - Gerichtsbarkeit vorstehet, ') wird in großer Ehre gehalten. Er muß dafür sorgen, daß die Stadt von übelgesinnten Menschen ge- reiniget werde, und darauf sehen, daß die Verbrechen nicht ungestraft bleiben. Die mechanischen Künste geben sich auch jede einen Vorgesetzten, welchen sie Zunft (Aumplwoin) nennen; diesen Vorgesetzten setzen sie dreyer Bestandtheile des gemeinen Wesens, eingeholt wurde. Siehe z. B. den 2tcn Band 92 , 185K In diesem Verstände scheint es aber da nicht gemeint zu seyn, sondern vielmehr auf den Unterschied zwischen den 4 Rittern, und den 8 Geschlechtern, Patriciern, Acht- bürgern zu deuten. ^ 8 outtstus hui 0SU8IS crirninsIMus prsee 8 t. Er MkiNt hier den Vogt, Reichsvogt; denn der eigentliche Schult, heiß stand nur in bürgerlichen Sachen dem Gericht vor. 2) Er verstehet hierdurch die Meister der Zünfte, und ver. XII. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u. s. w. 531 eine Magistratsperson zum Vorsteher vor, dessen Gerichtsbarkeit nicht gering ist. Die Zeitdauer aller dieser Aemter ist unbestimmt; denn ein jeder wird in der Verwaltung der Republik nach Verdienst fortgesetzt. ') Sie berathen sich und richten, an einem gewissen Orte in der Stadt. Wenn die Geschäfte vorbey find, kehrt ein jeder nach Hause. Keiner nährt steh aus dem gemeinen Gut. ^) Vor Zeiten war die Stadt der weltlichen Herrschaft ihrer Bischöfe unterworfen, die auch das Blutgericht und die Bestrafung der Missethäter hatten. Nachher aber, ich weiß nicht aus was für einem Anlasse, begaben ste steh der Herrschaft, ob sie schon einige wechselt die Benennung der Gesellschaft mit dem Nahmen des Vorstehers. *) Das war der Obcrstzunftmeister, welchen übrigens die Bischöfe, und nicht die Bürger ernannten. -) Fast alle waren jährig; konnten aber, und wurden gemeiniglich wieder erneuert. Eigentlich waren die Raths- stcllcn zwevjährig. Ein erwähltes Mitglied des Raths blieb eS ein Jahr im neuen Rath, und das folgende Jahr im alten Rath. -) xmii ex pubiieo siunwi-. Womit er vermuthlich sagen will, daß die Besoldungen einem kein hinlängliches Auskommen verschafften. -) Die Reichsvogtey oder Blutvogtey war ein kaiserliches, oder Reichslehen. Sie wurde im 1.1306 den Bischöfen entzogen, und im J. 1386 den Basiern verpfändet. Siehe den 2ten Band x. 304 UNd 305. Ll 2 5Z2 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. Anerkennung der ehevorigen Gewalt, und der alten Herrschaft noch behalten haben, indem sie von jeder Haus- Haltung (ex «InAuIrui tamilia) noch vier Pfenninge jährlich empfangen. ') Allein die Basier haben sich in Freyheit geschwungen, dennoch gestehen sie, daß der Kaiser ihr König sey. Ueber die Regicrungsart drückt sich Aeneas also aus: „ Sielleben ohne bestimmte Gesetze, mehr nach der Uebung als nach geschriebenen Rechten, ohne Rechtsgelehrte und Kenntniß der römischen Gesetze. Wenn ein neuer Fall sich ereignet, oder ein unerhörtes Verbrechen begangen wird, fällen sie das *) Es ist noch ungewiß ob diese Abgabe von jeder Haushaltung oder von jedem Hause bezogen wurde. Siehe im 5ten Bande das Jahr 1525. -) Wie man frey seyn, und doch den Kaiser zum König anerkennen konnte, ist jedem bekannt, der die deutsche Reichsverfassung auch nur obenhin betrachtete. Mit Nachdruck hat es AeneaS SylviuS anderswo erläutert (ve niorillus Oerinanoruin. p. 706. ) Da sagt e'k dtN ReichS- surften: „ Ihr freuet euch der Mehrheit der Herren. Denn ob ihr auch bekennet, daß der Kaiser euer König und Herr sey, so scheint er doch nur bittweise (xrecs, rio) zu herrschen. Seine Gewalt ift nichts. Ihr gehorchet ihm nur so viel ihr wollet, und ihr wollet so wenig als möglich. Die Freyheit behaget allen insgemein. Weder Fürften noch Städte geben dem Kaiser was sein ist; er hat keine Zölle; er hat keinen Schatz. Ein jeder will nach Gefallen mit dem Seinigen schalten und walten." XII. Kap. Verfassung, Gesetzgebung u. s. w. LZZ Urtheil nach ihrem eigenen Gutdünken. Sie sind scharf und streng. Sie lieben die Gerechtigkeit, also, daß weder Geld noch Bitte, noch Verwandte und Freunde, uoch Macht und Ansehen von einer verdienten Strafe lossprechen. Alle Uebertretungen werden gestraft, und die Verwiesenen haben keine Hofnung zur Begnadigung; es sey denn, daß die Missethat gering, und ste zufälliger Weise mit einem Cardinal in die Stadt zu kommen Gelegenheit finden. Sonst sind die Strafen höchst grausam. Einige, nachdem ihnen mit dem Rade die Knochen gebrochen worden, starben erst am Galgen; andere werden in dem Rhein ertränkt, oder verbrannt, oder lebendig verstümmelt; andere endlich werden mit so wenig Brod und Wasser zwischen Mauern behalten, daß ste vor Hunger oder Durst den Geist aufgeben. Die Folter ist auch bey ihnen schrecklicher als der Tod; doch finden sich Leute, die alles lieber leiden, als daß sie die verübte oder beschuldigte That bekennen. ') ') Auf diesen Bericht von der Willkühr und Grausamkeit der GerichtSpsiege, folgen gleich die Worte: smant re. UZionem, sscerclotes msxims vensrantur, 8olenni» rni88srum cu.ricti exsuäiunt, sie lieben die Religion, sie verehren sehr die Priester, sie besuchen alle die Messe. Einen solchen Uebergang hätte man von einem Seemair -es Conciliums nicht erwarten sollen. xi. Periode- 2ier Abschnitt des i^ten Jahrh- Doch so weit Aeneas Sylvius- Die Rathsbücher dieses Zeitraums enthalten folgendes Gesetz über den großen Rath: „ ^nno Oomini P08t Matliei" Hand beyde Räthe erkannt, ') wenn man künftigs die Sechse haben wird, und man eine Sache vor ihnen öffnet, alsdann soll man unter dem neuen Rathe eine Umfrage thun, und wenn die Umfrage geschehen, so soll der neue Rath aus« gehen, und soll der alte Rat by den Sechsen bleiben, und soll man dann die alten Räthe zum ersten, und darnach die Sechse um die Sache, so für sie gebracht ist, fragen, und was dann also gerathschlaget wird, soll einer vom alten Rath vor dem neuen offenen". Allein es wurde in der Folge aufgehoben, wie aus -er Randglosse abzunehmen ist, die also lautet: „ dieß ist darnach geändert worden, und bliben bede Rete bi den Sechsen." *) Bemerkenswerth ist es, wie die beyden Abtheilungen des kleinen Raths einseitig da bestimmten, wie und auf was Art die Sechser die gesetzgebende Gewalt mit ihnen ausüben sollten. *) Es scheint, daß man dem neue» Rath das Recht vorbereiten wollte, entweder Bemerkungen und Einwendungen zu machen, oder die gesetzliche Wirkung der Erkannt- nissc des großen Raths aufzuhalten, oder wohl sogar ei» absolutes voto entgegen zu stellen. XII. Kap. Verfassung / Gesetzgebung u. s. w. 5ZZ Die Kleine Stadt hat auch ihr besonderes Gericht. Damals saßen neun Richter an demselben/ ohne Unterschied des Standes. Die Aemterbesatzungen zeigen / daß der Rath sie erwählte. Es ist mir aber entfallen zu beobachten/ ob einige von Rechts wegen unter denselben auch Rathsglieder waren / wie in der großen Stadt. Die Unzüchter waren drey an der Zahl, ein Ritter und zwey Achtbürger aus dem neuen Rath. Ihre Gerichtsbarkeit wurde in diesem Zeitraum also bestimmt: Sie sollen richten über die Ausgeklagten/ die Viehkäufe / die welche vor Gericht nicht erscheinen wollen / das Messerzucken und die Schläge; sie sollen aber nicht über die Handel der Buben richten/ die keine Hosen tragen/ wie auch nicht wenn offene Frauen einander Huren sagen." Die Wundschau bestand aus drey ehrbaren Männern/ welche der Rath erwählte. Sie mußten mit dem Wundarzt (Scheret/) der den Verwundeten besorgte/ die Wunden bey ihren Eiden besehen/ und erkennen/ ob es eine Wundthat sey/ oder nicht. Könnten sie das erstemal nicht gleich entscheiden / so war ihnen besohle»/ sich zwey bis drey Tage weiters zu bedenken. Die Ursache warum man diese Anstalt damals erneuerte/ wird also in der Verordnung angegeben: »wand dahar wundaten beschehen sind/ denen man nit so treffenlich ist nachkommen mit Straffe, als denn Mich gewesen were / und dadurch auch wol fürer/ Unwille und Zweytrachte» beder 6z6 xi. Periode 2 ter Abschnitt des Men Jahrh- Site» Fründe» inrißcn möchtent, das nit gut/ und besser wäre vorzuversehende, harumb u. s. w. Im I. 14^2 ergieng über die Gerichtsbarkeit des Fünferamts und des sogenannten Geschcids folgender Spruch: „die Scheid lüte (jetzt Gescheit),) die über das Feld gesetzt sind / haben Gewalt zu richten / um alle Streitigkeiten, welche in beyden Stadtbännen entstehen mögen, um Hage und Zäune, und Marksteine und Scheidung zwischen den Gütern zu thun, Snüre und um Eynungen, und um Uebergriffmigen. Die Fünfe aber sollen über die Streitigkeiten sprechen, welche steh von Bauens wegen erheben, es betrefe Mauern oder Häuser mit ihrer Zugehörde, die gebaucn find, oder man noch zu bauen vorhabe. ') Es ist ein Aufwandsgefetz über Leichenbegängnisse, Geschenke und Mahlzeiten noch von diesem Zeitraum vor- Bey diesem Anlaß wurde auch erkannt r „ Da die von minren Basel bisher eine Gewohnheit gehabt ha. ben, daß wer sein Gut mit Mauern auf dem Felde um besahen wollte, er s^s der Baöler wegen seßhaft ist, wird, sowohl Tags als Nachts, den Marggrafen/ wie auch seine Diener und Amtleute durch den Grendel aus oder einlassen. Im I. 1447 oder 48 brachte der Rath den Zoll oder Geleit von Diepflingcn (Diepflikon) um zweyhun» dert Gulden reinischer guter und geber an Golde und an Gewicht, gegen Wiederlösung, an sich. Die Verkäufer, wie sie sich in dem Kaufbrief nennen/ waren Hans von Valkenstein frie (Freyherr) und Ritter, und Thoman von Valkenstein Gebrüder auch Frie/ Landgrafen im Sißgow und Herren zu Varnspurg. Sie bekennen, daß ihnen eine Freundschaft von Seiten der Basier in diesem Kauf sey gethan worden. Das Tarif war damals, von einem Wagen zwey Schillinge / von einem Karren 1 ß. von Centnergut 4 Pfenning für jedes Centner / von einem Saumrosse 4 Pfenning, und von andrer Kaufmannschaft nach Markzahl. Im Jahre 1449/ nach der Richtung von Breyfach/ gab der Rath noch hundert Gulden. Dieser Zoll soll im I. i47o nach Bückten und Sissach verlegt worden seyn. Vierzehntes Kapitel. Münzwesen u. s. w- Das I3te Kapitel der vorigen Periode zeigte uns, daß der Kaiser Sigismund im I. 1429 eine Münzstatt für goldene Münzen bey uns errichtete. Zwey Jahre III. Band. M-M 6^6 XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. nachher nahm er sie, gleichwie die zu Frankfurt und zu Nördlingen zu seinen Handen, und verlieh sie dann seinem Erbkämmerer und Rath Conrad von Weinsperg, der goldene Münzen zu Basel durch einen Münzmeister prägen ließ. Sigismund befahl im I. i4Z5, daß diese Münzen vor ihm und in Gegenwart verschiedener Väter des Conciliums, seiner Räthe, und einiger Abgeordneten des hiesigen Raths geprüft werden sollten, worauf er auch beurkundete, daß er sie recht befunden habe. Das folgende Jahr entlehnte er 40oo fl. und das Jahr nachher noch l500 fl. von gedachtem von Weinsperg, dem das Goldmünzrecht deswegen verpfändet wurde. Dieser hatte aber jene 4ooo fl. selber entlehnt, und Silber- Geschirr zum Pfande eingesetzt. Der Rath erhandelte diese Schuld, und nachdem die Abführung eines Theils derselben, gegen Herauslieferung des Silbergeschirrs geschehen war, verschrieb sich von Weinsperg für das übrige dahin, daß wenn er es innert einer gewissen Zeit nicht bezahlte, die VaSler befugt seyn sollten, die hinter, legten Münzbriefe, und das darin enthaltene Münzrecht zu verganten. Als nun, nach abgelaufenem Ziele, keine Bezahlung erfolgte, und man zur Vergantung schreiten wollte, begehrte die Herzogin Elisabeth von Sachsen, eine geborne von Weinsperg, die Vesuchung einer Zusammenkunft zu Frankfurt. Im I. 1458 versprach der dortige Münzmeister jährlich hundert Gulden abzuführen ') *) Peter Gatz gab eine Verfchreibung von 1600 fl. auf den Schlägschatz. SL7 xiv. Kap. Münzwesen u. s. w- und die von Weinsperg gleichwie die Herzogin von Sachsen verschrieben sich gleichfalls dazu. Es scheint aber, daß die Schuld nicht getilgt würde, indem die Münz^ briefe in des Raths Handen geblieben sind. Der obgedachte Conrad von Weinsperg hatte übrigens Peter Gatz zu seinem Münzmeister bestellt/ welchen Kaiser Albrecht in einer Urkunde von 1-468 seinen familiärem äomestieum, und Kaiser Friedrich in einer Urkunde von 1443 seinen familiärem Luise nannten. Nach ihm wurde Ludwig Gesell durch Philip von W'ein- spcrg im I. 1459 auf sechs Jahre zum Münzmeister ernannt; zugleich erlaubte dieser von Weinsperg dem Rath wegxn der Schuld einen Wardiner anzustellen. Ein mehreres findet sich über diesen Gegenstand nicht. Was nun die Silbermünze betrifft, so ließ der Rath in diesem Zeitraum neue Grossen und Pkapharten *) In dem schweizerischen Münzkabinet des Hrn. von Haller i. n. p. L. wird gemeldet/ daß diese Münzstatt im I. 1459 zu Basel aufgehört habe/ welches aber Milder in eben diesem Jahre geschehenen Ernennung des Ludw. Gesellen nicht übereinstimmt- Es scheint also/ daß der Einsender des Artikels den Umstand im Sinne gehabt habe, daß keine Schriften und Urkunden von einem spä- lern Datum als von 1459 in unserm Archiv vorhanden sind. MM2 5^8 xi. Periode. 2 terAbschmtt des isten Jahrh. schlagen. Er errichtete zu diesem Ende im I. i> 4 zz eine Verkommniß mit Peter Gatz von Basel und Heinrich von Rümersheim, Bürger von Lützelburg, daß sie diese Münzsorten, so lange das Concilium währen werde, nach dem verabredeten Halt und Schrot schlagen würden. „ Man soll münzen auf ei» feines Korn, worauf zwölf Pfenninge gesetzt sind. Von diesem Korn sollen zwey gleich gebrannt und gemacht werden, und eines davon hinter dem Rath, das andere hinter dem Münzmeister bleiben. Der Münzmeister soll nach dem feinen Korn das Geld wieder ausher münzen. Nämlich, man soll nehmen 16 Loth feines Silber und ^ Loth Zusatz; das macht an der Schwäre 2« Loth. Aus den 20 Lothen sollen geschlagen werden Groschen, welche eine Mark feines Silber wieder aus dem Feuer bringen werden. Ein Groschen soll zwey Schilling gelten, und zwölfthal« her Groschen einen Gulden. — Ferner soll der Münzmeister eine Mark feines Silber und 8 Loth Zusatz nehmen ; thut zusammen anderthalb Mark. Daraus wird er 168 Plapparten schlagen, welches ein Mark feines Silber wieder aus dem Feuer bringen werden. Ein Plap- part soll 1 ß- 12 Stebler gelten, und 2Z Plapp. einen Gulden. Die Mark feines Silber wird für sieben Gulden, oder für acht Pfund ein Schilling angeschlagen, und also dein Münzmeister von dem Groschen vier Groschen, und von den Plapparten sieben Plapp. für alle Kosten, Arbeit , Sorge und Lohn gegeben. Es sott kein Schläg- XV. Kap. Sitten u- f. w. E schätz genommen werden; und man wird ?z Plapp. auf Vz Groschen schlagen. Uebrtgens sollen diese Münzen zum Sey er auf das allergleichste geschroten und gemacht; wie auch von den Wardinern, ehe man sie ausgebe, versucht werden. Würde ein Werk um einen Pfenning Gewicht zu krank gefunden werden, so mag der Münzmei- ster es wohl ausgeben , insofern das nächste Werk um einen Pfenning Gewicht stärker gemacht werde. Würde ein Werk über einen Pfenning Gewicht krank gefunden werden , das soll man zur Stunde, in Gegenwart des War- diners, wieder verschmelzen." Fünfzehntes Kapitel- Sitten u- s w- Aeneas Sylvius gibt uns darüber folgenden Be- richt: „ Die Basler lieben die Religion; die Priester stehen in vorzüglichem Ansehen bey ihnen; sie gehen alle in die Messe, also daß die Kirchen nicht nur an den Festtagen, sondern auch täglich besucht werden. Sie Verehren viele Bilder der Heiligen. ^ Obschon dieKirs r) Gleich darauf sagt Aeneas Sylvius: „ 8eisnti,8 »o» Eoctimtz nsqus xentiliuM Nttyrsrum, S6o XI. Periode. 2 ter Abschnitt des i5ten Jahrh. chen mit keinem Marmor prangen, so sind sie doch mit keinen gemeinen Steinen gebauet. In denselben sind kleine Cellelen, oder hölzerne Stühle, in welchen die Frauen sich mit ihren Mägden zum Gebethe einschließen. Eine jede läßt sich solche nach Standeswürde machen, also -aß die Cellelen der edeln Frauen höher sind als jene der Bürgerinnen, und man einige darin gar nicht bemerkt, und von andern nur den Kopf sieht; die übrigen sieht man bis an den Gürtel, wenn sie bey Ablesung des Evangeliums nach römischer Sitte aufstehen- Sonst sind auch kleine Fenster meistens an jenen Stühlen angebracht worden, damit man durch dieselben dem Meßopfer zusehen könne. Dieß alles, wie es scheint, wurde wegen -er kalten Winter eingeführt- In ihren Kirchen finden sich viele der Ehrerbietung und großer Ehrbezeugungen würdige Reliquien, schreibt Acncas. Allein man bemerkt weder an den Altären und Priesterkleidungen, noch an den Gemälden, und Bildhauerwerkcn, Schönheit, Zierde und Kunst. Edelsteine sind viele vorhanden, wie auch Silber und Gold in nicht geringer Menge. Die Grabstätten der Edeln nnd Nichtedeln sind nicht ohne allen Schmuck; die Schilde oder Wappen ihrer berühmtesten rixc; Sioerqnsm, neo rilipm ynernvis Oratorem nomi, 1 , 31 -i suNiverint. Sie bekümmern sich wenig um Wissenschaften und Litteratur der Alten, also daß sie weder von einem Cicero, noch von irgend einem andern Redner etwas vernommen haben. XV. Kap. Sitten u. s. w. 55 t Männer werden an den Wänden gehangen ; doch erlaubte es die Anständigkeit nur von den Vornehmsten/ und für jeden Verstorbenen wird eines aufgehängt. » Die Basier sind überzeugt, daß die Starke der Stadt in der Eintracht der Gemüther bestehe; denn wo die Bürger einig find, werden ste durch keine Menge der Feinde überwunden; wo ste aber uneinig sind, weichen ste nach kurzem Gefechte. Sie zeichnen steh durch Bürgerliebe ungemein aus. Keine Zwietracht herrscht in der Regierung. Niemand klagt die Obrigkeit an- Lieber wollen sie für Freyheit sterben, als überwunden werden. Die Männer sind mehrentheils von großer Statur, und von einer höflichen und sanften Lebensart, i) Sie sind nicht prächtig, aber reinlich in ihrer Kleidung; wenige, etwan einige von den Rittern, bedienen sich der Purpurfarbe. Die Vornehmsten und Reichsten kleiden sich sonst schwarz. Die übrigen bekümmern sich wenig um *) Man kann es nicht genug sagen: Höflichkeit ist das Cement des geselligen Leb.ens, — wie reimt sich aber diese sanfte Lebensart/ mit der Grausamkeit der peinlichen Rechtspflege, deren AeueaS Sylvius ebenfalls Erwähnung thut? Diese war ein Ueberbleib- scl älterer Zeiten, und kann überdieß durch einen hohen Grad von Abscheu gegen große Verbrecher, wie auch durch den Irrthum erklärt werden, daß je grausamer der Scharfrichter zu Werke gehe, je weniger Verbrechen statt haben. 553 XI. Periode. 2 ter Abschnitt des i Zten Jahrh. ihre Tracht/ und haben gemeiniglich zerrissene gemeine Iwilchkleider an. Die Knaben gehen mit bloßen Füßen umher/ und die Weiber tragen nur schwarze oder weiße Schuhe. Uebrigens ist die Kleidung aller Weiber gleichförmig/ und zwar ehrbar und bescheiden/ also/ daß man oft die unzüchtigsten für ..Vcstalen ansehen würde. Die Sitten stnd übrigens verschieden. Doch sind die meisten der Wollust ergeben. Zu Hause leben fie prächtig und bringen die meiste Zeit an der Tafel zu. Laster stnd bey ihnen selten / nur daß sie vielleicht dem Bachus und der Venus zu gerne opfern / und solches für Nach- stchtswürdig halten. Sie pflegen Treu und Glauben zu halten; ste wissen nicht abzuschlagen was sie versprochen hgben. Rechtschaffen seyn ist ihnen lieber als rechtschaffen scheinen. Zu dem ihrigen tragen ste Sorge/ und plit ihrer Lage vergnügt/ trachten ste nicht habsüchtig «ach fremdem Gute/ außer etwann wenn zu Hause die Noth zu groß ist. Die gewöhnlichsten Lustbarkeiten bestehest darin / daß sie auf öffentlichen Plätzen zusammen komme»/ und dort auf dem lieblichsten WaseN/ und unter den hohen und weit ausgebreiteten Ziesten der Eichen und Ulmen Bäume/ in den heißen Sommertagen/ sich auf verschiedene Art üben. Sie laufen/ springen/ mustern ihre Pferde / fechten oder ringen / schießen mit dem Bogen, werft» Pfeile, schleudern Steine, viele spielen ylit Ballen, welche sie mitten durch einen aufgesteckten eisernen Ring hinwerfen, und zwar nicht mit der Hand, sonderst Mit einem hölzernen Stäbe. Indessen singen die 553 xv. Kap. Sitten u. s. w. Zuschauer, welche auch Kränze für die Sieger flechten. Weiber kommen auch oft auf solchen Plätzen zusammen, wo sie mit Reihentänzen und Liedern sich der Freude überlassen, und wo manches noch geschieht, das an einem andern Orte umständlicher zu melden ist. Die Edeln versammeln sich nach der Jahreszeit an zwey verschiedenen Orten, wo ein jeder seine Jrte bezahlt. Auch haben sie einen geräumigen Pallast aufgeführt, wo sie oft Bälle anstellen, zu welchen sie die schönsten Frauen der Stadt einladen, die sich dort in dem reichftmöglichen Schmuck mit Edelsteinen, Gold und Silber einstellen, gleich als wenn sie sich an eine vornehme Hochzeit begeben wollten. Ihre Kleidungsart ist prächtig und schön; sie kommt aber den Jtaliänern zu fremd vor. Dort wird keinem Bürger der Zutritt gestattet, wenn er nicht ein angesehenes Amt oder Würde bekleidet, oder für sehr reich gehalten wird. Die Dächer der Partikularhäuser sowohl, als der Kirchen sind mit vielfarbigtcn und glänzenden Ziegels bedeckt, welches wenn die Sonnenstrahlen darauf fallen, einen schönen Anblick darbietet. Die Dächer hangen schräg, damit der Schnee nicht zu lange auf denselben bleibe. Die Häuser der Bürger sind unzemein wohl eingetheilt, und so geschliffen und reinlich gehalten, daß es zu Florenz nicht besser seyn könnte. Sie sind von außen glänzend weiß und gemahlt. Die meisten haben Gärten, Brunnen und Höft. In einer besondern Abtheilung des Hauses sind die Fenster alle von Glas, und §54 XI. Periode. 2ter Abschmtt des i stell Jahrh. Wände, Boden und Bühne mit tannenem Holz vertäfelt. Dort pflegen sie zu essen, zu wohnen und einige auch zu schlafen. Dort unterhalten sie verschiedene Vogel , welche pfeifen zu hören im strengsten Winter sehr angenehm ist. Außerdem bedienen sie sich vieler Teppichen und Tücherzierathen, und warten zu Tische mit vielem Silbergeschirre auf. Doch werden sie in den übrigen Theilen des Aufwandes von den Italienern sehr über- troffen. Durch ihre Vorhöfe oder Hausfluren, Vestibüls»,, unterscheiden sich die Edelleute. Die Basler streben weder nach Gelehrsamkeit noch nach der Kenntniß der griechischen und römischen Schriftsteller. Sie legen sich auch wenig auf die Werke der Dichtkunst; nur auf die Grammatik und die Dialektik wenden sie Fleiß. ') Aus dem gemeinen Gut wird ein Schulmeister besoldet, bey welchem viele aus den benachbarten Dörfer», die von Almosen leben, Unterricht in der Grammatik, Logik und Musik genießen. Diese geben dann jene Grammatiker ab, welche man mit Verwunderung in Italien betteln sieht, und die größtenteils bey den Prälaten am römischen Hofe dienen, bis sie endlich ein Benestcium, das sie im Vaterlande ernähre, erhalten mögen." Zu diesem Bericht über die Sitten gehört noch eini- ger Nachtrag über den Aberglauben jener Zeiten. Aeneas ') Dialektik, Logik, Vernunftlehre. 565 XV. Kap. Sitten u. s. w. erzählt, daß die Firsten der Häuser mit Storchennestern gedeckt waren, indem man diese Vogel frey hin und her gehen ließ; denn sagten die Basier, die Storchen werfen Feuer auf die Häuser, wo man ihnen ihre Jungen wegnimmt. Beinheim erzählt, daß im I-1439 eine ehrsame Frau, mit Namen die Veringerinn, einst um Mitternacht von Sinnen kam , von; Bette aufstand, steh aufdas Dach begab, und von dort hinunter aufdie Gaße sprang, wo fie zu Tode fiel. Ob fie schon eine Selbstmörderinn war, wurde fie dennoch zu St. Leonhard begraben. Allein es regnete sehr um diese Zeit, nämlich im Brachmonat. Nun meinte man, daß es so regnete, weil gedachte Frau in geweyheter Erde lag, und der Rath ließ fie am 5ten Tage nach der Beerdigung ausgraben, und in den Rhein werfen; worauf es ein wenig aufhörte zu regnen. Eine andere Begebenheit ereignete steh im J. 1447, welche vieles zu denken gab. Einige Zeit nach der Abreise des Pabstes Felix -es Vten am Fronleichnamsfest, schlichen stch vor Vesperzeit drey junge Töchter, wovon die älteste 7 Jahr alt war, in das Münster, stiegen auf den Frohnaltar, nahmen das Sacrament aus dem Monstranz, und theilten es unter stch in drey Theile. Als dieses nun ruchtbar wurde, erschrack die ganze Stadt- Ein mehreres berichtet meine Handschrift nicht; allein am Rande wurde wohl hundert Jahre später hingeschrieben: „wahrlich, wahrlich, eine Prophezeyung von den drey Gemeinden christlicher Religion." 556 xi. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Folgende Erzählung gehört noch hieher: Während des Conciliums gingen etliche Väter desselben, vor der Stadt hinaus, Lusthalben, in ein Wäld- lein, das Bruderholz, spazieren, und besprachen sich über verschiedene streitige Punkten. In allem Gehen hörten sie ein Vögelein, das so lieblich sang, wie eine Nachtigall. Die Herren verwunderten sich über die Stimme des Vogels, und singen an zu zweifeln, was es für ein Vogel wäre. Da sie zu dem Baum kamen, worauf er saß, beriethen sie mit einander, wie sie ihn veschwö- r e n könnten. Und als Einer unter ihnen, welcher der herzhafteste seyn wollte, ihn mit den Worten anredete: „ Ich beschwöre dich im Namen des Herrn, zeige uns an, wer du bist" so antwortete der Vogel: „ Ich bin ein Verlorner und verdammter Geist, und warte anf den jüngsten Tag, da mein Leiden kein Ende nehmen wird." Hierauf flog der Vogel davon, und sprach noch: „ O ewig, ewig, wie ist das eine so lauge Zeit." Darüber erschrackei! jene Väter so heftig, daß sie krank wurden und bald starben. ') Wenn dergleichen Sachen damals erdichtet wurden, so sott es nicht befremden. Heiliger Zweck war es in jenen Zeiten, den Leichtgläubigen zu ängstigen, damit er sich in des Priesters Handen würfe, und opferte, oder gehorchte. Daß aber zwey ') Schade für die Erfinder, daß keine Grabschrift einige Erwähnung davon thut. 5L7 XV. Kap. Sitten u. f. N). hundert Jahre später , hundert Jahre und mehr nach der Reformation verschiedene Chroniken diese Erzählung mit der Ueberzeugung sorgfältig aufnahmen, daß sie keine Erdichtung war, soll mehr als befremden. Der Pfarrer Groß z. V. (im I. 162^) bezeugt keine Indignation über das Beschwören, über den Mißbrauch des Namens des Herrn, sondern nimmt alles für wahr an, und erklärt solches nur damit, daß ohne Zweifel gedachter Vogel der Satan gewesen sey. Und dieß läßt er drucken! Dessen nicht zu gedenken, daß der Satan, dem Wursieysen viele Schlauheit zuschreibt, sich wohl gehütet haben würde, vor einer Ewigkeit zu warnen, die ihm Beute zuführen sollte. Sechzehntes Kapitel. Nachlese. Das älteste Beyspiel von Baslern, die in Frankreich dienten, geben uns gerichtliche Acten dieses Zeitraums an. Im I. 1^50 i) befanden sich unter der königl. Garde, *) Alfo is Jahre früher als RNin^ps äs Ooinines sagt. Herr von Zurlauben drückt sich also aus (liistoir- m;. litairs R. I. x. 65) „ R'sn 1165 äit Rlnlippe äs Oornines: Is One äesu äs Lslsdrs Lts äs Rens, Roi 55s XI. Periode. 2ter Abschnitt des isrcn Jahrh. mit einem Jmber Müller von Trimbach, die Gebrüder Georg und Conrad zer SumieN/ Bürger von Basel/ von den Geschlechtern. Als nun in gedachtem Jahre Jmber Müller vom König Karl VII, der bey Taille in der lours'mk zu Felde lag/ nach erhaltenem Abschied/ einen schönen mit Gold angefüllten Seckel zur Belohnung bekommen hatte, und von da mit seinem Knechte nach Hause reisen wollte/ faßte Georg zer Sunnen den Entschluß/ ihm dieses Geld zu rauben. Den folgenden Morgen begab er sich heimlich, auch mit seinem Knechte, aus dem Lager, und rannte dem Müller nach. Unweit Dours ereilte er ihn, in einem Walde. Sobald er ihn erblickte, sagte er seinem Knechte. »Da sieht er den Mann der sterben muß," und befahl ihm die Armbrust zu spannen. Dieser schlug es aber seinem Herrn ab, also daß zer Sunnen allein den Müller angriff, und ihn, mit dessen eigenen Knechts Hülfe, umbrachte, beraubte, und nachher unter Blattern in dem Gebüsche des Waldes versteckte. Kurz darauf, als der Hirt mit seiner Heerde zufälliger Weise dahin kam, scharrte sein Hund den Leichnam hervor. Sogleich wurde die Mordthat dem König angezeigt, der alle Auskundschaften aufnehmen ließ, und die Acten nach Basel, pro Ne 8icile, svoit cinH oents 8uisses ü pieä, yu> knrent les Premiers hu'on vit en oe R.o^aums, et ont ete ceux qui ont Nonne le kruit L eeux «zui sont vennz Ne. xuis." 559 xvi. Kap. Nachlese. LömmiLtranäL ^8tkia, »herschickte. Der Rath citirte den Thäter, und da er nicht erschien, wurden seine Güter eingezogen. Zwar bewarb sich dessen Bruder eilf ganze Jahre um dieselben; er erhielt aber nichts. Im Jahre Ei, am Samstag nach Hilari, hat Jker. Conrad zum Haupt seinen Hof (der zuvor den edeln München war) zu einer ewigen Herberge der ar- men Fremden (Durchreisenden) vergäbet. Doch sollte erst nach seinem Tode diese Vergabung ihre Wirkung haben. Indessen, damit das Eigenthum gleich dem Rath zu diesem Zweck übertragen wurde, so empstng er gedachten Hof zu Lehen, und gab jährlich zwey Gänse als canon in leeoZnitionern äoininü. Junker Rudolf von Ramsteiu, Herr zu Zwingen, hatte zwey Töchter, die einst (1^47 ) in feiner Abwesenheit bey Nacht über die Mauern des Schlosses hinausfliegen, nachdem sie vorher alles Geld und Silbergeschirr, das sie fanden, mitgenommen hatten. Zwey Bauern, die auf sie warteten, giengen mit ihnen bis unter Neuenburg hinab unweit Breißach. Dort wurden die Fräulein angehalten und nach Neuenburg zurückgebracht, von wo Thomas von Falkenstein sie auf Farnsburg führte. Er brachte nachgehends die jüngere auf Gilgenberg in Gefangenschaft, und endlich in das Steinen Kloster zu Basel. Die Bauern waren aber entwichen. In der Folge fleug von Ramstein zwey Bauern, i) Siehe die vorige Periode letztes Kapitel. §60 X 7 . Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. die er auf die Folter schlug. Der eine bekannte, daß er die jüngere Tochter beschlafen hätte, worauf der Juncker ihn henken und den andern enthaupten ließ. In. dessen war er durch sie zu dem entwandten Gelde und Silbergeschirr wieder gekommen. Mit der Zeit er« tappte er zu Bern zwey andere Bauern, die er auch enthaupten ließ, weil einer von ihnen der B u l seiner altern Tochter gewesen war. Es war das allgemeine Gerücht, daß die zwey Bauern es Jahr und Tag mit den Töchtern getrieben hätten; wenn der Juncker abwe- wesend war, stiegen sie zu Nacht über die Mauern in das Schloß hinein. „Allein, sagt Beinhcim, an solchen Sachen war der Vater selber Schuld; denn seine Frau, eine Tochter des Herrn H. I. von Lor, saß mit dem Grafen von Saarwerden, und er hielt mit einem Dorechten Weib Hauß, welches einst in einem gemeinen Hause gewesen war. So macht böses Beyspiel böse Töchter." Im I. lief der Birsick mit solchem Ungestüm unter den Gewölben: des Fischmarkts, daß sechs Häuser einstürzten. Es geschah mitten im Augstmonat. Aeneas Sylvius meldet, i) daß zur Zeit der größten Hitze der Rhein gemeiniglich durch den geschmolzenen Schnee der Alpen so hoch aufschwoll, daß er die k untere) Stadt überschwemmt, und die Brücke selber niederwirft. Er findet auch, daß es zu Basel oft regne, und überhaupt ?) Die Breite des Rheins setzt er auf 2§o Schritte. 561 xvi. Kap. Nachlese. war er, als Jtaliäner, über die kalten Nordwinde, durch welche alles, den größten Theil des Winters, mit Schnee bedeckt war, nicht wohl zu sprechen. Die Theurung im Wein und Obst von 1^53, wo ein Saum auf drey Gulden, und ein paar Aepfel auf einen Plappart zu stehen kamen, rührte von dem trockenen Frühjahr und Sommer her. Hingegen machten es anhaltende Regen im I. i4Zs, daß der Saum gemeinen WeinS drey Gulden, und des guten fünfthalben Gulden kosteten. Ein Sack Kernen galt vierthalben Gulden. Bey diesem Anlaß wurde mit Erbauung des großen Kornhauses am St. Petersplatz der Anfang gemacht. Im folgenden Jahre 1^39 stieg der Preis eines Sack Roggen auf sechs Pfund, eines Vierzels Dünkel auf sechs Gulden, und eines Sacks Waizen auf acht Pfund. Sonst galt ein Viernzel Korn ein Pfund. Aus einer Ordnung der Gramper von bemerken wir folgende Preise: 1 ttz Käse von LeUelea. — — 12 Pfenning» i ttz Scheffinckesen oder Lumberier, so ungeanket find. — — — io — Gemeine Käse- — — — — 8 1 W Anken (Butter.) — — — il — i ttz Lichter. — — — — 12 — Ein Ey. — — — — — — 1 — Ein gespickter und wohlbereiteter Zün- berling. — — — — — ^ — Ein Ampselen und Troschlen gespickt. Z — m. Band. Nn 562 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. Das Jahr E 2 war so reich an Korn und Wein, daß man Vorrath auf drey Jahre einsammelte. Im fol» genden Jahre i-4^Z litten zwar die Reben, so daß im Herbst das Maaß Wein um vier oder drey Pfenning verkauft wurde- Allein das Jahr 1-4-44 war sehr frucht' har an Früchten und an Wein. Nur bedauerte man im Spätjahr, daß, wegen des Aufenthals der Ikmagnl- aken, man an vielen Orten nicht säen konnte. Diese Berichte erklären, wie es hat geschehen können, daß, ungeachtet der Verheerungen des Feindes, man dennoch im St. Jacober Kriege so oft von reicher Beute Meldung thut. Folgender Auszug aus der Eheabrede einer der reichsten Parteyen der Stadt, wird das damalige Verhältniß des Reichthums noch besser beweise». Der Ritter Hans Roth, Bürgermeister, nebst seiner Gemahlin Lucia Snewelin, und der Oberstzunftmetster Hans Sürlin, ver. sprachen in gedachter Eheabrede, ihre Kinder Hans Bernhard Sürlin und Ursula Rotin zu ehelichem Manne und Weibe einander zu geben; Roth sicherte eine Ehesteuer von achthundert Gulden zu; Sürlin machte sich zu achtzehn hundert Gulden anheischig, wie auch, daß er das Ehepaar das erste Jahr in seinen Kösten halten werde, damit es dieses Jahr vorspahren möge. Roth richtete außerdem seine Tochter zu Bette und zu Tische aus, wie es ihr und ihrem Gemahl nützlich, und den Aeltern ehrlich (anständig) war. Der Hochzeiter Sürlin, gab z. B. seiner Gemahlin, mornendes früh so sie XVI. Kap. Nachlese. §63 die erste Nackt by einander geschloffen Hand/ dreyhun- dert Gulden zu Morgengabe. Die rauriese melden von einem berühmten Arzt, Namens Andreas Richrlus, der oft für eine glücklich geheilte Krankheit tausend Goldsgulden bekommen habe- Er war zu Bafel, wenigstens zu Anfang des Conciliums. Aeneas Sylvius ertheilte ihm, auf Befehl-es Kaisers Sigismund, in einer feyerlichen Versammlung, den Doe- tor Grad. In der Folge wurde dieser Arzt Leibmedieus des K. Friedrich des III und der Pabste ?iu8 II und ?Lulus II. Der Stadtarzt (Meister Heinrich) bekam zu seiner Besoldung 20 st. und 2 fl. Hauszins. Man besetzte die Canzley mit Studierten. Meister Cunrad der Unterschreiber (jetzt Rathschreiber) wurde im I. 1^47 Stadlschreiber, und an Meister Cunrads Stelle kam Meister Gerhart des Stadtschreibers Winnerger Schüler. Unter den Einkünften von der Landschaft findet man die Fische von Liestal. Das Baden kam, wie es scheint, immer mehr in Gebrauch. In den Besoldungen erscheinen die Rubriken *) Sein Geschlechisnahme war Künli. *) Sein Geschlechlönahme war Gecking. 2) Iahrrechnung von 1448. „ Erlößt aus Fischen, so von Liestal gekommen find aus den Weyern Pf. 21. ß. 13, Den. 1. N N 2 66L xi. Periode. 2 ter Abschnitt des i sie» Jahrh. Badgelder/ oder/ für in das Bad. Auch traf man eine Abtheilung der Badstuben, wo Männer oder Weiber baden sollten. Aeneas Sylvius rühmt schon die Menge der laufenden Brunnen/ womit die öffentlichen Platze und Parti- kularhäufer versehen waren, also daß die Stadt Bafel selbst Viterbium in Toscana in diesem Stücke übertraf. Er rühmte auch die Polizey der Straßen. ') In Vergleichung der Befestigungswerke der Italiänischen Städte fand der gleiche Schriftsteller weder die Stadtmauern dick, noch die Thürme hoch. Nur fand er die Mauer der innern oder eigentlichen Stadt besser und stärker. Er meldet, daß die Stadt von den angenehmsten Hügeln nnd dicksten Wäldern umgeben war. Letzteres paßte aber mehr auf seine Zeiten, als auf die unsrigen. Damals war die Höhe von Gundeldingen, die Gegend von St- Louis und Neudorf, wie auch jenseits die Ebene bey Friedlingen mit Holz bewachsen. *) 6aIIes ne^ue sn§U8ti sunt, nec^ue s 8emxer Uslicsta 8it Iiue tenäentibus stc^uo illuo. xluviar (>^uLinvi8 in Iiao urds crebsrrirnss 8int) nimir oü>- ciuut. 565 xvi. Kap. Nachlese Im I. 1441, wo der Bund mit Bern und Sollo- thurn erneuert wurde, publicirten beyde Räthe eine Verordnung über die Annahme neuer Bürger. Sie hätten in Betrachtung gezogen, melden sie, daß ihre Stadt Bauens sehr nothdürftig sey, indem sie eine weite Zarge habe, und, wegen mancher Zufälle, die ihr begegnen könnten, es bedürfe, viele Leute darin zu haben. Die Erwerbung des Bürgerrechts, wie auch des Zunft- und Stubenrechts sey für schlechte ehrbare Leute zu theuer; dadurch sey mancher von der Stadt weggegangen , der gerne bey derselben geblieben wäre, Lieb und Leyd mit ihr gelitten, und vielleicht darin Ehre und Gut erobert häkle.tss) Sie, die Räthe, hätten daher den allgemeinen Nutzen vor die Hand genommen, welchem alle Dinge, nach geschriebenen Rechten und göttlicher Ordnung, nachzusetzen seyen; sie wären, Sonnabend, Sonntag und Montag nach dem i2ten Tage 1441 , mit ihrer Weisheit (dem Bürgermeister) darob gesessen, und hätten, mit Willen, Wissen und Gehäle alter und neuer Sechser, vor welche sie die Sache gebracht, als das von alter Herkommen sey, folgendes zu halten, bey dem Eide festgesetzt: das Bürgerrecht, das man kaum mit zehen Gulden erobern konnte, soll jede Person nur vier Gulden für die Stadt, und drey Schilling für die Schreiber kosten; desgleichen soll eine Eben dieser letzte Umstand würde in den neuern Zeiten die Verordnung verwerfen machen, 666 XI. Periode 2ter Abschnitt -es i6tcn Jahrh. jede Zunft zu Basel ihr Zunfti echt, mit samt dem Stu- benrecht, so darzu gehört, und gehören soll, einem jeden, der es begehrt, um vier Gulden für die Zunft, einen Schilling und ein Viertel Wein für den Meister, und sechs Pfenning für die Sechser und den Knecht, ohne widersprechen geben, doch mit Ausnahme der Hausgenossen, die für das Zunft-Stuben-und Hausgenossenrecht sechs Gulden fordern konnten. „ Diese Verordnung verschaffte in dem nämlichen Jahre 128 neue Bürger von allerley Berufen, als Hans Hildebrand der In- siegelgraber, Ott ein Kürßner, Ritter ein Gerber, Aselin ein Gremper, Locher ein Schneider, Frie ein Brodtbeck, Münch ein Teschenmacher, von Mechel ein Krämer, Wylleben der Messerschmied, Hans und Jacob Baseler Todtengräber, u- s, w. Das folgende Jahr wurde besonders verordnet, daß die Kinder, wenn ste die gesetzten Gebühren bezahlen, alle Rechte, beyde an der Zunft, an Hausrecht und Stubenrecht, haben sollen, welche ihr Vater hat, oder gehabt hat; welches übrigens nicht deutlich ist. Ich verstehe es von den Kindern der neuen Bürger, welche von der Erwerbung des Bürgerrechts Lefreyet wurden, ob ste schon vor des Vaters Bürger- recht geboren worden. Wir haken in der vorhergehenden Periode die Verweisung der Juden vernommen. Die Ordnung des Oberstknechts zeigt, daß ste nicht anders als unter seinem Geleit in die Stadt kommen dursten: «wenn ein Jude Geleit begehrt, der soll dem Thorwächter i ß. geben, 567 xvi. Kap. Nachlest. daß er ihm das Geleit erwerbe von dem Oberstknecht/ und soll der Jude nicht ohne das Geleit in die Stadt gehen, darum giebt er dem Oberstknecht fünf Schilling." Der Dienst eines Oberstknechts vereinigte ganz seltsame Dinge. Er setzte und entsetzte den Nachrichter. Er liehe den Todtengräbern das Amt; und wenn einer das Amt empfieng, gab er dem Oberstknecht zwey Gulden, wie auch nachwärts zwey Schilling von jedem Pfund, so mit Räumung der Tolen verdient wurde. Der Oberstknecht liehe auch dem Nonnenmacher das Amt, der ihm jährlich dafür zwey Gulden gab. Hingegen mochte er den Wucherstier unter die Heerde, welche zum Spah- lenthor hinaus fährt, geben, davon bezog er das Spring- geld, und mit dem Stier ließ er zwey Hauptvieh frey gehen. Ueber die Art wie die Dachziegel von verschiedener Farbe gebrandt wurden, enthalten die Manuscripte unsrer Bibliothek folgende Recepten. Gelbe Ziegel: Bleypulver 6 Maaß, weißes Wachspulver (Kießligpulvcr). 6 Maaß, Schlosserfeilenpulver 1 Maaß; dieß alles temperire unter einander, streiche eS aufgebrannte ') Der Nonnenmacher war der allgemeine Beschneiden der jungen Hähne, Stiere, Füllen zu Stadt und zu Lande; wegen der Stadt bezahlte er jene 2 fl. jährlich dem Oberstknecht, wegen des Landes bezahlte er des Vögten eine gewisse Gerechtigkeit, §68 XI. Periode 2ter Abschnitt des iZten Jahrh. Ziegel von Huberde/ brenne denn die Ziegel wieder, so werden sie gelb. Rothe Ziegel: Bleypulver, weiße» Wachspulver, Schlosserfeilenpulver, jedes 6 Maaß; dieß alles temperirc unter einander, streiche es denn auf schlechte gebrandte rothe Ziegel, und brenne sie wieder, so werden sie roth Grüne Ziegel: Bleypulver 10 Maaß, weißes Wachspulver ko Maaß, vom Abgang »euer Kesselpulver 3 Maaß; dieß alles temperiere unter einander, streiche es denn auf Ziegel von Huberde gemacht oder gebrannt, brenne sie alsdann wieder, so werden sie grün uyd lasur. Weiße Zie- gel. Mecrsalz 4 Zentner, Zinn vom besten 2Zentner, Bley 6 Zentner, Scheibenglas 2 Zentner, weißes Wachspulver 2 Zentner; dieß alles klein gepulvert temperiere es unter einander, brenne es zu einer Glosse, stoße es hernach wieder zu Pulver, und streiche es auf gebrannte Ziegel, wenn dann die Ziegel wohl getrocknet und dürr sind, so muß man sie wieder streunen, so wird der Lasur weiß. Zuverläßig war schon im I. iNo wenigstens eine Papiermühle zu Basel; sie lag vor dem Riehemerthore, und gehörte einem Halbisen oder Halbeysen. Dieß vernimmt man aus einem Kaufbriefe. *) In dem Basler Almanach von 1798 wird eines Schreibens der Stadt Basel an die Stadt GLrlitz in der Lausitz gedacht, in welchem im I. lä7o gemeldet wurde: „ Sie habe nunmehr die erste Papiermühle in Deutschland durch zwey Werkmeister aus Galizien in Spanien, Nahmens AntoninS und Michael angelegt, da sie zuvor das Papier mit schwären Kosten auö Galizien hätte holen Bussen." Da ich den angeführten Kaufbrief voy IHN XVl. Kap. Nachlese. S6S Der Rath fiel in diesem Zeitraum auf den Gedan« len / die Geschichte seiner Zeit aufsetzen zu lassen. Allein es blieb bey dem Versuch einiger Blatter ') Vermuth» selber eingesehen habe, so kann ich versichern, daß im I. 1440 schon eine Papiermühle zu Basel gewelen sey. Uebrigens führt auch Groß das Jahr 1470 an: „ Die Gallizii, sagt er, kamen aus Spanien nach Basel, und brachten daselbst die Papierkunst auf. *) Der Eingang lautet also: In Nahmen der heiligen unzertheilten Dreyeinigkeit. Amen. Nachdem da schreibet der weise Meister Katho ( 6»to,) daß ein jeder, von natürlicher Liebe, alles gutes so ihm geschieht, eingedenk seyn solle, so ist auch dabey eine große Nothdurft, nicht zu vergessen die Dinge und Sachen, die in Widerwärtigkeit zufallen, nicht allein darum, daß Gutes mit Gutem gelohnct, oder Arges mit Argem vergolten werde, sondern, daß Gott dem Allmächtigen um das Gute Lob und Dank gesagt, und das Arge mit Weisheit versehen werden, künftigem Schaden und Gebresten vorzukommen. Wann nun die Dinge, die in der Zeit geschehen, mit der Zeit dahingehen und von Alter vergessen werden, und hingegen was der Schrift empfohlen wird, ewig währt, darum so haben wir, Meister und Rath der Stadt Basel, 1439 da Herr Arnold von BärenfelS Ritter Bürgermeister, und Hans Sürlin Oberstzunftmeister war, erkannt und geordnet ein Buch zu machen, solche Sachen auf das kürzeste zu............ Die uns zu gutem, oder zu argem ge- schehen, um daß unsre Nachkommen etlichermaßen wissen S7o xi. Periode. 2 ter Abschnitt des i sten Jahrh. lich fand auch die Catzzley diese neue Bürde etwas be- schwärlich, und oft mißlich für ihre Ruhe. Bann (Bannmeile, Zwing und Bann,) Etter innert den Creuzsteinen, und innert den Marksteinen sollten den gleichen Flachen-Inhalt bedeuten, und thun es aber bey uns nicht immer. — Bann und Etter be- zeichnen nicht den nämlichen Umfang. Der Etter gehet nicht weiter als die Wohnungen, Gärten und Bünd- ten- Daher wurde im I. 152s der Kleine Zehnten der Etter-Zehnten genannt. Daher stehen, im Raths- protocoll von 1733, 29 . Julii die Worte: „ Der Etter, so weit, nehmlich, die beschlossenen und eingehäg» ten Güter gehen." Daher endlich wurde, in den Jahren 16.49 und 16 ^ 5 , alles Jagen innert dem Etter verboten. In einem Protocvll der kleinen Stadt von 4737 (7. Febr.) findet man eine Beschreibung des innern und des äußer» Erters- »Z. V. an der Riehemer Straße bis an die Schvrenbrücke gehet der innere Etter. Von da fängt der äußere Etter an, und gehet rechts über das Galgenfeld, bis an den äußern Etter der Gränzacher Straße, wie oben bemerkt." Diese Be- schreibung diente zur Erörterung der Klagen der Kiefer und Kühler wider die fremde» Meister. Waare der fremden Meister konnte in die äußere Etter, nicht aber in die innere Etter eingeführt, und dort gelagert wer- mögen, wie sich die Sachen bey unsern Tagen gemacht, und gehandelt haben. §71 xvi. Kap. Nachlese. den. Eine gleiche Bewandtniß hat es mit der große» Stadt, z B. an der Burgfelder Straße hört die innere Etter beym sogenannten Dienastischen Gut auf. — Die Ausdrücke innert den Kreutzen, und innert den Marksteinen/ das ist Zwing und Bann/ sollten auch gleichbedeutend seyn/ da in der Fünfer-Ordnung von 1360, die Worte innert den Kreutzen (pa§. 2.) durch die Worte in Zwing und Bann (x>a§ 9.) ersetzt werden. (Siehe die im I. 174i erneuerte Fünfer-Ordnung;) und doch/ im I. 1422 klagten die Basler de» Marggraf an/ daß er die hohen Gerichte bis an die Kreutzsteine, anstatt der Marksteine der kleinen Stadt ausgedehnt habe. Und im Dreyzehner Protocoll von 1726 (i7. Oktober) wird, betreffend das Johannes Thor/ bestimmt gesagt/ daß die Kreutzsteine nicht so weit gehen als die Gränzsteine. Die Väter des Conciliums ließen irgendwo den hei. ligen Bernardus mahlen. Vielleicht wurde dieses durch folgende Erzählung veranlasset. Bernardus/ der im I2te» Jahrhunderte lebte/ soll zu Basel einen Kreuzzug geprediget haben; welches übrigens wahrscheinlich seyn mag. Mein, er soll auch hier einer stummen Weibsperson/ einem lahmen Manne, und einem Blinden geholfen haben. Wenn das ist, so gieng er mit Austheilung seiner Gaben ziemlich sparsam um. Doch war es ihm vielleicht nicht so sehr um geleistete Hülfe zu thun, als um diese Bewährung der göttlichen Sendung. L72 xi. Periode 2 ter Abschnitt des istm Jahrh. In den ersten Bänden, sagt man, hätte ich melden sollen, daß in alten Zeiten das Rathhaus auf'm Blumenplatz neben dem Salzthurm am Rhein gestanden habe. Ich sagte es nicht, weil man sich auf einen sehr schwachen Grund stützt, nämlich, auf ein Urtheil, so das Gericht bey der Capelle St- Brandolf (neben dem Wirthshause zur Blume) ergehen ließ. Siehe den iten Band. x>. ZZ4.) Dieses Urtheil betraf den Verkauf eines Hauses, den das Gericht unter freyem Himmel fertigte. Vor Zeiten, in hundert Fällen begab sich das Gericht an Ort und Stelle, auf Augenscheine. (Siehe den 2 te» Band x. 370, erstes Item.) Ich hatte im ersten Bande (p. 163) zu verstehen gegeben, daß die erste Kirche die St. Martins Kirche gewesen sey. Man wendet ein, daß, nach dem Pfarrer Groß, der im Jahre 1624 schrieb, die erste Kirche die St. Brandolfs-Capelle gewesen sey. Allein, IUieli3,nu8, der hundert Jahre vor Groß lebte, und ein anderer Mann war als er, steht auch die Martins Kirche für die älteste an. Zudem stnd Capellen keine Kirchen, und die Lage der Martinskirche, die auf einem Berge prangt, da gedachte Capelle in der Tiefe, an dem Ausfluß des Birsigs in den Rhein, steht, spricht zu Gunsten der hestrittenen Meinung. 1445. Am Abend nach Thomä, ging im mindern Basel eine Brunst auf, durch einen vom Feinde mit i4 Plappart dazu bestellten bösen Buben, welcher selb ander ergriffen und verbrannt worden. XVII. Kap. Ueber die Acta Concil«. 573 Den Geistlichen zu St- Leonhard siel es im I. i447 ein, ihre Kleidung zu verändern. Der Probst nahm einen Vehen-Kutz-Hut, und die andern Eichhörner. Dieß verdroß die Domherren im Münster und die Chorherren bey St. Peter: versuchten aber vergeblich es zu wehren. Der Bischof sprach zu Gunsten derer zu St. Leonhard. Siebenzehntes Kapitel. Ueber die Acta Coneilii- Es ist eine alte Meinung, daß die Acten des Conciliums in der Bibliothek der Universttät hinterlegt worden sind. Der gelehrte Joh. Cunrad Füßlin sagt sogar, in seiner Staatsbeschreibung (2 Theil, x. s7:) » Eines der merkwürdigsten Stücke der Bibliothek zu Basel, sind die Acta der Kirchenversammlung, welche hier in original aufbehalten werden." Dessen aber nicht zu gedenken, daß die Universität erst zwölf Jahre nach der Aufhebung des Conciliums gestiftet worden ist, so wird man schwerlich glauben, daß die Väter, die das Concilium nach Lausanne verlegten, nicht das Original, das vom Präsidenten und von den Schreibern unterschriebene Original dieser Acten, werden mitgenommen haben. Zudem meldet Wursteisen, in seinem 1577 herausgegebenen Lxitoms nichts von diesenActen, 574 XI. Periode. 2ter Abschnitt des iLten Jahrh. da er -och -er Manuscripten -er Universität (p. 223.) nn- -er Bücher -es Prediger Klosters gedenkt (p. 196.) Eilt gleiches Stillschweigen beobachtet -er Doctor Carl Patin, von Paris, in seinen zu Basel, im I. 1673, gedruckten Reisebeschreibungen, obschon er ziemlich umständlich von den Manuscripten der Bibliothek, und sogar von einer auf das Concilium Bezug habenden Handschrift Erwähnung thut. ') Ja, der Rector Gernler, in seiner nrsiio seeularig von 1660 (p. <50.) spricht mit Lobeserhebungen von der Bibliothek und ihren Ma- nuseripten, deren Menge die Zahl tausend weil überstieg, ohne die vermeinten Originalien der Acten des Conciliums mit einem Worte zu berühren. Bekannt ist es, daß einer der Väter, Johannes von Ragusio, des Prediger Ordens, Bischof zu Argis, und nachher Cardinal, die Bibliothek des Prediger Klosters mit der seiniqen bereicherte, und daß, im Jahre 155Y, durch den Einfluß des Deputaten Heinrich Petri, diese Bücher mit der öffentlichen Bibliothek vereinigt wurden- Ungewiß ist es aber, ob die weiter unten angeführten Werke von den übrigen, erst im I. 1559, oder gleich nach der Reformation abgesöndert, und in das geheime Archiv versorgt wurden. Bekannt ist es auch, daß, im *) On )' voit snssi svsc la llerniere C8timo, un mann- sorixt ei> psrLli«nnin in 4to. äe« rsisons yus Lalecss xreparoit sux xrees Hui äevoient se trouver L LLIo. x. 165. XVII. Kap. Ueber die Acta Concil». §76 I. 1592, die in den übrigen Klöstern noch aufbewahrten Bücher in die öffentliche Bibliothek gebracht wurden, und, daß in der Carthaus fich mehrere, betreffend das Concilium (doch von geringerm Werth,) be- funden haben sollen. Ungewiß ist es aber, ob eines oder einige derselben, entweder damals, oder nach -er Reformation, in das geheime Archiv aufgenommen wurden. Ueber diesen verworrenen Gegenstand werden folgen- de Berichte nicht ohne Werth seyn- Der älteste Beweis, daß wir Acten des Conciliums besessen haben, ist folgendes im Archiv noch vorhandenes Schreiben des K. Ferdinand von 1LZ7. „ Ferdinand von Gottes Gnaden, römischer König zu allen Zeiten Mehrer des Reichs re. Ehrsamen lieben Getreuen, als wir hicvor mit Euch, von wegen zweyer Bücher, darin die Aeta des zu Basel gehaltenen Conciliums beschrieben und begriffen smd, handeln lassen, dieselben den ehrsamen, weisen, unsrer besonder lieben und getreuen, der Bürgermeister und Rath unsrer Stadt Freyburg in Breisgau Gesandten, gegen einen Revers, daß wir euch solche Bücher oder Acta in Jahresfrist wiederum zustellen wollen, zu überantworten (überliefern,) und Ihr Euch darauf, und dieselben folgen (verabfolgen) zu lassen, unterthänig bewilliget, welches wir denn von Euch zu besondern, gnädigen Gefallen angenommen; haben wir demnach bemeldrem Bürgermeister und Rath unsrer Stadt Freyburg solche Acta, gegen Ueberantwortung unsers Reverses, durch Ihre Gesandten von euch zu empfangen, und uns die weiter §76 XI. Periode. 2ter Abschnitt des l ssten Jahrh. bey gewisser Bothschaft sicherlich und förderlich zuzuschicken aufgelegt, und befohlen. Ist hierum unser gnädiges Ansuchen und Begehren an Euch, Ihr wollet, vorbeschehener Ewr. Bewilligung nach, gedachten Gesandten von Freybukg, auf ihr Ansuchen und Begehren, ostgemcldre Acta, gegen unseren Revers überantworten und zustellen; sollen euch dieselben, Inhalt unsers Reverses, in Jahresfrist wiederum behändiget werden. An dem geschieht uns von Euch besonder annehmliches Wohlgefallen, gegen Euch in Gnaden zu erkeu> «en. Gegeben zu Passan den 18. Februar 1587, unsrer Reiche, deö Römischen im 7ten und der andern im Uten. Ferdinand. msnöatum 8c>lri. Rech. Was darauf folgte, ist mir unbekannt. So viel ergievt sich aber aus nachstehenden Mittheilungen, daß mehrere Folianten über das Coneiliuum sich, i7s Jahre später, im geheimen Archiv befanden, daß aber, in der Registratur dieses Theils des Archivs, keine Meldung davon geschehen war. Am 2 ten Ienner, im Jahre I7l5, wurde im Rath ein Schreiben des Königs in Preußen, Friedrich Wilhelm verlesen, worin er meldete, daß sein Hofprediger Jacques I/enlant im Werk begriffen sey, die Geschichte -es baselschen Conciliums zu verfertigen, mit dem Ersuchen, daß die im hiesigen Archiv vorhandenen zu dieser Materie gehörenden Briefschaften und Urkunden ihm tvmmunicirt werden möchten. Selbige würde er sör- derlichst, XVII. Kap. Ueber die Aeta Concilii. 677 derlichst, sicher und unbeschadiget / zurück senden- Der Rath trug dem dreyzehner Rath auf/ nachzusehen / wo dergleichen Schriften elwan zu finden waren- Schon den Zten des Monats legten die Xlllr ein Verzeichniß der im obern Gewölbe befindlichen Folianten/ oder Acten des hier gehaltenen Conciliums vor. ') Sie zeigten ^ 8peei6est>c> der aus dem obern Gewölbe herabgenommenen Bücher. 1°. Ein großer Foliant/ in schweinen Leder eingebunden/ auf Papier geschrieben / dessen Anfang: 8ec,uuinnr gest» Lscrossnct-e 8)noi!i össileenZis^ univenk-glsm Loele» ri-lin repi-ss8entsnti8. Zu Ende: in vixilia Xstalis Oeo xr-ttiss- 2°. Ein großer Foliant/ wie obiger / und dessen zweyter/ TomuS/ ausgleiche Weise eingebunden / von einer Hand/ auf Papier geschrieben. Fängt am ersten Blatt a»/ XIII ^3i>usr-H, cls 8u8per>8ione in8tsnti8gne t?r!n- eipum, ut smpliu8 non procecierstur. Zu Endet se- inuntur §S8tL Anno Oi. 1444. 3° Ein großer Foliant / in schweinem Leder gebunden / auf Pergament geschrieben/ mit einer schaafledernen Decke und inneren Riemen; ist sonst indem Anfang und Ende dem vorstehenden zweyten Tomo gleich. 4°. Ein mittelmäßiger Foliant auf Pergament/ dessen Ansang : In nornine 8-metse et iniliviNusL trinitstis , ?atriS et I?iIH et 8^iritus 8sneti, felicitei-, rirnen; NUd UM Ende: ciusin nobiZ ceäsr« äixnetur ^ui e>nur, trinus» m. Band. O o. 578 XI.Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. an, daß diese Bücher sich in keiner Registratur befänden. Sie glaubten, daß es bedenklich sey, OiiZinLli» L UNU5 in ssocula 8«ou1orum, smen ; daran ein eiser- ner Rinken ( Schnalle.) 5°. Item, ein kleiner Foliant mit einer schafledernen Decke, auf Pergament geschrieben. Auf der Decke steht: Oecreta eonl-iiii Lssiieensis. Fängt an, und lautet schier bis zu Ende, wie ehnetstehendeS letzteres, in üne aber: a->, turn R.OM» spuä ssnotum ketrum, !»nno incsrnstionis äoininics: rniliesinio ^usdnnxentesiino tlioe8imo priino, seoualio oslenrlss ^tun^, i?ontiücstus nv8tei snno pri- mo. (Dieses vstum beweiset, daß das Buch für die Deereten möge bestimmt gewesen seyn, daß es aber nur die vorbereitenden Beschlüsse enthielt, indem die erste feyerliche Sitzung nur den i4ten December 14Z1 gehalten wurde-) ns. Dennoch wurde (aber irrig) durch die Kanzlev hinzugefügt: Ist das rechte, und von dem Notario deö Concilii vidimirte, und von den Original«« gezogene, in's Nett gebrachte Protocoll und mit des Synoä. Insiegel behengt. 6°. Ein anderes Buch in Mittelfolio, in Holz und mit rothem Leder halbgedeckt, von Papier, darauf ein pergamentenes Blättlcin, worauf stehet: V-8t» eonciin, n. nund an welchem eine eiserne Kette hanget, an dessen Anfang stehet: 1l-irtnigniiu8 6e ^1unciien8teir>, 6spel- lLiiii8 , et ^oti»ii l's8tor, Heetor Scknlsrurn. Zu Ende » ltein r>uoä, rte prseitiotis omnit>U8 et 8M§nIi8 kuit, et e8t pudlica vvx et 5sms. Lt prots8t<>tue Lo, Wehet bis auf kol: 1469. Ist dem Ansehen nach ein Original- Prorocoll. XVII. Kap. Ueber die Acta Coneilii. 67S von der Stadt zu lassen. Sie schlugen vor diese Bücher durch die Herren IfteoloZos und beyde Juristen (Stadtconsulenten) durchgehen zu lassen/ um ein Gutachten einzugeben/ ob und was/ und auf was Weise sie vermeintlN/ daß etwas zu communieiren wäre. Dieß wurde befolgt/ und so kam die Universität zum Besitz gedachter Bücher. Es waren sieben besondere Bande/ alle Handschriften. Das unterm sten Jenner verlangte Gutachten wurde dem Rath am i2ten gegeben. Der Verfasser desselben/ Jakob Christof JseliN/ Professor in der Theologie / sagt unter anderm darin: „ Da ist es (uns) nun fürs erste sehr bedenklich vorgekommen/ diese wichtigen Stücke in sofern« Lande (Preußen) zu wagen, da sie nichr allein unsrer Stadt zu sonderbarem Ruhm inskünftige dienen können / und wohl zu Zeiten gelehrte Leute aus der Fremde/ nur um sich hierin zu ersehe» / hirher ziehen möchten / sondern vornehmlich darum / weil der ganze« Protestierenden Religion daran gelegen, daß die wichtigsten zu diesem Concilio dienenden Schriften an sichern Orte», und zwar da, wo dieselben am meisten gesucht werden, verwahrt bleiben, als, aus welchen die Greuel des PabstumS 7°. Ist ein anderes altes Buch in Folio. Ist ein §iosrstor über das eorpus Mris, dessen Anfang im Register, und xsx. priins stehet t Anoolsm vita dr-evi8 et innert» , kruimur, UNd in Lne. p. 278. Ii« kusrunt »Uex»t« Uni. ckoli»nni« a« kune. Deo xr»ti»8. so 2 LLy xi. Periode 2ter Abschnitt des isten Jahrh. am deutlichsten mögen erkannt werden/ dem dieses hiesige Con, cilium, samt demjenigen so zuvor in Constanz gesessen war, den rechten HerzcnSstoß gegeben, und der seligen Reformation den Weg gebahnt har. ') Die Ursachen nun, wegen welchen dieses wichtige Werk uns nicht leicht zu wagen dünkt, und mit denen verhoffcntlich ^toosisur i'Lnkant sich wohl wird begnügen lassen , sind vornehmlich zwey. Erstlich, daß solche Bücher nicht nur der allgemeinen Gefahr unterworfen wären , in welche diejenigen Sachen fallen können, welche man ferne über Land schicket, sondern noch in eine absonderliche Gefahr liefen, von den Papisten, als denen es gewiß nicht zu viel wäre, auf Vernehmen, daß diese Bücher unterwegs seyen, solche entweder im hinein - oder hinausführen wegzunehmen, und als so viele klärlich gegen sie lautende Zeugnisse zu vertuschen und zu unterdrücken, wie dann dergleichen Beginnens mehr als ein Muster könnte angeführt werden. Zum andern aber, und vornehmlich darum, dieweil wenn dieses einmal aus das Fürwort Jhro Kön. Majestät in Preussen nach Berlin würde gesendet werden, man gar bald auch von andern Seiten, und namentlich von Seiten Frankreichs, gleiche Begehren und Fürworte müßte gewärtig seyn, von denen man sich dann schwerlich ohne Schaden würde loSwirkcn können, wie es Ew. Gnaden leichtlich vorsehen. Aus diesen Ursachen nun war unser Schluß, Euch unsern En. Herren, weil unsre Meinung auch hierin zu wissen begehrt wird, den unvorgreif- lichen Vorschlag zu thun, ob es nicht gut wäre, daß Ew. Gnaden in ihrem Antwort-Schreiben an Ibro Kön. Majestät in Preussen, sich allein in General-Terminis enthielten- i) So hätte sich wahrlich der Professor nicht ausgedruckt, wenn die Universität schon im Besitz der Original - oder sonst wichtigen Acten gewesen wäre. xvn. Kap. Ueber die Acta Coneilii. 581 Es werde Jhro Kön. Majestät Verlangen gemäß, dero Hof- prediger i'Lnf«nt sattsam vergnügt werden/ nnd haben Ihr unsre Gn. Herren / Ewr. pi-okessor.Kus xi-e befohlen/ sich hierüber mit demselben in Briefwechsel einzulassen/ um die Art nnd Weift/ auf welche dessen Vorhaben von hieraus am Besten möchte befördert werden, mit selbigem auszufinden, da hofften wir dann den ^loi^ieur l'Lnkgnt (als einen sehr verständigen / und für die Beybe- haltung dieser Schriften, deren Werth er ganz wohl kennt, nicht minder als wir sorgenden Mann ) leichtlich dahin zu bewegen, daß er sich mit deren Auszügen, so wir für ihn machen / oder auch mit Abschriften der ihm nöthigsten Stücke, davon wir ebenfalls die Sorge auf uns nehmen wollten / völlig vergnügen, und also in diesem Stück Ewr. Gnaden Güte und Willfährigkeit gegen Jhro Königl. Majestät in Preußen, wie billig rühmen sollte. Und diesem zufolge hat Einer unter uns, auf Ewr. unsrer gn. Herrn Gutheißen, beylegendes Projekt eines BriefcS an ostgemeldren Monsieur i'Lnksnt aufgesetzt. Bey welchem Schreiben, nur noch dieses zu erinnern fällt, daß, da von sechs gefundenen Büchern, welche zu dem Eoncilio dienen (denn das siebente, ein ganz anderes, und zwar juridisches Manuskript ist) nur vier darin gemeldet werden; welches deswegen geschieht, weil die zwey übrigen Co- peyeu sind von zwey andern in dem Brief beschriebenen Theilen, und solche um so viel heftiger sollten uns abgefordert werden, wenn man wüßte, daß wir solche doppelt haben." Außer diesem Bedenken legte die Canzley den Anst sich einer Antwort an den König vor. Der Rath hieß beydes gut, fügte aber seiner Er- kanntniß vom i2ten Amex fügendes bey; „ Wegch L »2 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i5ten Jahrh. eines zu dieser -keüs Loneilü ermangelndem Do- , mi, ist die Sache vor Meine Gn. Herren die XIU gewiesen, um besser nachschlagen zu lassen, und dann räthig zu werden > wie weiter zu verfahren. Dieser Auftrag blieb aber damals ohne Erfolg. Den 23ten Oktober eben dieses Jahres, wurde dem Rath ein Schreiben des Grafen von Trautmansdorf, des Kaiserlichen und königlichen Hispanischen Hn. Voth- schafters/ verlesen. Er wünschte/ gegen Bezahlung/ Abschriften der Acten des Soneilii La8i1een8>8, und daß solche/ unter Aufsicht Jemandes/ in welchen die Stadt und die Universität ein völliges Vertrauen setzen / verfertiget würden. Er deutete auf den Professor Jakob Christes Jselin, der ihm sonderlich bekannt/ und ohne dieß alle zu dem Concilio gehörige Schriften unter Hand habe. ') Dieses Schreiben wnr- Dieser fehlende lomus ist nicht der von 8exovi.->, worüber in der Folge so viel Aufsehen erregt wurde/ sondern ein der drey großen und dicken Bände des k->- xu8,o, von welchem die Professoren nachher behaupteten/ die Räthe hätten ihnen solchen übergebe»/ welches/ allem Vermuthen nach/ einst von Seiten der Häupter/ oder des damaligen StadtschreiberS/ geschehen war. Wie hatte er es erfahren? Uebrigens hätte man ihn vor allem zu den Professoren der Universität zu Freyburg hinweisen können. Vermuthlich wußte man nichts von XVII. Kap. Ueber die Aeta Concilii. 58Z de dem gedachten Professor Jselin zugestellt/ um mit den übrigen Hieo-IoZis zu conferiren / und ihre Meinung zu referiren. Das weitläufige Memorial der theologischen Facultät (eingegeben den ZO. Oktober 1715) fiel ganz entsprechend aus:.daß ohne Nachtheil und gar wohl gewillfahret werden könnte. Der Kaiser ließe sich angelegen seyn, seine Bibliothek mit Büchern und sonderlich Manuseripten zu vermehren; der Kaiser würde sich dieses Concilii sonderlich zu erfreue» haben- als darin das Ansehen und die höchste Gewalt höher Häupter mächtig ist geschützt, und gegen die Usurpation«« des römischen Hofes tapfer behauptet worden.Der Gebrauch sey bey allen Bibliotheken, daß wer etwas rares und gutes besitze / solches auch andern gerne lasse zum Besten komme»/ doch so / daß darüber seine Orizinsii» in keine Gefahr laufen. — Noch erst vor 10 Jahren habe der Kaiser Leopold dem protestirenden Gelehrten- dem Professor von der Hardt aus Helmstadt, die Subsiaia zum Eonstanzer Concilium hergelie- hen . . . drittens, so sey dieses heilige Concilium so beschaffen, daß alle Protestierende' Ursache haben zu wünschen , es möchten alle dessen Handlungen ganz klar an das Tageslicht gebracht, und der ganzen Welt bekannt werden, als darin gar viel Greuel des Pabftums an den Tag kommen, und mehr als in einem Stück der Weg zur seligen Reformation gebahnt worden. . . . Sey für unsere Stadt nichts zu besorgen . . das Concilium, von dem was die Stadt Basel angienge, von dem weiter oben mitgetheilten Schreiben -es K. Fer-i; nand von 15Z7, §84 XI. Periode- 2 ter Abschnitt des i§ten Jahrh. ihren Rechten, Freyheiten und andern, im geringsten nichts gehandelt, oder sich darin gemenget habe. Falls man in die Abschrift willigte, weil alles unter der Aufsicht eineskrokss^oris würde abgeschrieben werden, da wäre ja nicht schwer solche, uns allein und hauptsächlich angehenden Stellen aus- z »lassen ^ . . . Schließlich: „ Die Vorsorge aber wegen des zur Bezahlung der Copiften nöthigen Gel- des, müßte der kaiserliche Herr Bothschafter gleich bey Anfang des Werks von sechsten thun '' Geben in unserm Convent. Freytags den 25ten Oktober 171 6 . Nach Verlesung dieses Gutachtens wurde dem Rath der Aufsatz eines Antwort-Schreibens an den Grafen von Trautmgnsdorf vorgelegt; und es ergieng folgender *) Wie könnte man denn versichern, daß der Ambassador eine getreue Abschrift bekäme? war e6 seine Meinung Auslassungen, Lücken zu bezahlen? Siehe übrigens, in der ersten Hälfte des xvm. Jahrhunderts die Geschichte des Candidaten Abel Wcttstcin, welchem eben diese theologische Facultät die verfängliche Frage zur Prüfung seines Glaubens, vorlegte: ob er glaube, daß man lügen könne? Aus den rsuricrv (paz. 94.) vernimmt NiaN, daß gedachter Professor die Abschriften oder AuSzüge für den kaiserlichen Bothschafter und den Canzler D'^xuesusu mit eigener Hand (xroxris INSNU) größten Theils verfertigte. XVII. Kap. Ueber die Acta Concilii. 585 Spruch: „ Das angeseilte Ooncspt soll mit etwas LorreLÜon expedirt, und das expedirte Schreiben Hn- Doctor Jselin zu bestellen überlassen werden. Weil auch wegen eines/ dem Vermuthen nach, ermangelnden Domi des baselischen Loneilü, so viel Nachricht bey Handen, daß kein Original Tomus, sondern nur eine Copey ermangle, als hat es dabey sein Verbleiben. Den i l. September I7i7, wurde folgendes Schreiben des berühmten französischen Canzlers ä'.4Zuessau im Rath verlesen: ^lsziiik^ues 8si§nsurs» II s 6e^'s ciuel^ue tems, cius, 6an8 Is vus 6s ksirs 6on^ nsr su puNIie un reeusil 6e tous Is8 scts8 st 6s tou8 les sncisnr rnonumens qui rsxsr6ent Is Loueils 6s Lsls, z'si ksit 5,ire 6ss rcclierelis8 sxsete8 6sns Is Ho/sume 6s taut es qris Is cur, 08 its publicjus st psrtieulisrs svoit pu rsmss- 8S>7 sur ues instiere si intei'ssssnts , st z'svo>8 osu I» krsues ko^t riclis sn cs xoint, psr Is iiomkl-e 6s8 pisoes r^u'on s 6s^s reooiivtesb. IVIsi8 ^'si rseonrni 6spu>8, c^us taut es Hiis non8 pos8s6ons 8ue I'Iiirtoies st Is8 sete« 6s es 6on- eile n's8t risn sn coinpsi'sibc'ii 6es trs8or8 ^us vous sver 6si>8 vo8 sreiiivs8. ") Lt II n's8t j,s8 8urprsnsnt Hu'ua Dieß war sehr fein ausgedacht, um die eigenmächtige Uebergabe eines Theils der Sammlung des Ragusio zu bemänteln. 2) Befremdend muß es vorkommen, daß der PrWent des Conciliums, der Erzbischof von Arelat (^riss in der. S86 xl. Periode. 2ter Abschnitt des i sten Jahrh. 6onoils ue vous ne eesser point äe possecier, en Ie8 eommunil^usnt sux sutre8 nstions, pour les enricliir ssns vous sppsuvrir. äe ine Nstte meine c^ue vous en lerer psrt plus volontiers s un Ho^sums, svee leczusl vous sver une si ancienne et si etroits sllisnee. I>e I>rinee, l^ui le xouverns g present, ^) s tsnt ä'smour pour les lettres, et il est ä'silleurs si reinpli ä'affection pour votre kepubliyue, <^ue ge suis persusäe ^ue le plsisir <^ue vous lerer en eette ocession ^ 8on ^Itese Ilo^sle est en- vors un nouvesu niotik c>ui vous porters r> entrer äsns ee ^ue gs vous äemsnäe. II ne ine eonvienäroit point spres esis äe vous psrler en nion noni. IVIsis ge puis su nioins vous sssurer äe Is psrlsite reeounuisssnee, ^us g'aursi lle Provence) keine vollständige Abschrift gehabt, oder beiden Schriften seines Erzstiftes sich solche nicht vorgefnn- den habe. Vielleicht wnrde sie unter einem, dem päbst- lichen Stuhl blindlings ergebenen Nachfolger zernichtet. ^ Der Herzog von Orleans, Regent unter dem minderjährigen Ludwig dem xv. XVII. Kap. Ueber die Aeta Coneilik. 587 tont!es secours, yne vous vouörer dien N0N8 tjonnee, pour I» ^erfeotion 6'un ouvrsxs ntile L I» krsnoe et xlorienx L la vilie 6e Lüle, L lA<;neIIe tont I'donneur en sees 6ü. 6l« ne peräesi snouns ooossion 6s vous tionner lies tNÄrc^ues 6'une si ^uste reconnoisssnoe, et 6s vou8 sssurer xsr ines 8ervise8 que je sui8 ZVlsxniL^nes 8eixnenrr Votrs ti-es-duindle Lerviteue D'^§ues8esu. X karis !s 4 . 8epterndrs I 7 l 7 . Zugleich las man das Schreiben, so der Canzler dem Doctor Jselin, damals Rector, geschrieben hatte. Er »verschickte ihm, außer einer vorher gesandten Summe, noch eilf hundert Livres- Der Rath antwortete willfährig, und gab Doctor Jselin den erforderlichen Auftrag. Auch bekam der Stadtschreiber den Befehl, daß Jselin sich mit den übrigen Professoren der theologischen Facultät ersprechen sollte, was zu extradiren wäre. Den ibten Oktober I7i7 erhielt der Rath folgendes Dankschreiben des Canzlers ck'^Ausssau: ^sxniüyues 8eixneurs. Devons 60186eux 8orte8 6e remercimens,1'un yus^ens vous Isis pss ssulswent en inon norn, nisis su noni 6e 8. k» ^lxr. le Duo 6'OrIesns, pour !e servioe <^us vous ren6er » I» krsnoe, en nous ooooräsnt sveo tsnt 6'donetete la com- munioation 6es fieses rmxortsutes, ^us vous posseUer sur §83 XI. Periode. 2 ter Abschnitt des I5ten Jahrh. l'distoire et le« sste« du Oonsile äe Lilie; I'sntrs «ur I'exein- plsire äs ss Oonsile , äont von« vouler dien ine fsirs psrt. äe rs8«ens sontins ^e Is äoi8 , et le dien c;ue von« ksiter sn pndlis, st In äintinstion personelle Hus^e rs^ois en oetts pccssion. äs eonserversi precieuseinent cet exeinplsire än Loncile äs Lsls, coinins un inonumentäs votre sinitie pour inoi, et il tienärs nne plses sncore plus äistinAnes äsn« man Svens, lins äsns rns didliotdsHue. lVIai« ^s ns sersi point sontsnt, juSHn's ss Hue ;'s^e tronve le mo^en äs In'scHuiter äs se Hne je vou8 äoi8 et pourls pudlic et pour inoi. ä'en recdercdersi, le« oscssivns svec einpresseinent, st in'estimersi fort deureux, «i je puis vous convsincrs psr mss Services, Hu'on ns peut etre plus veritsdlsinent Hus fs suis , id'lsLnillHnes 8ei§neurs Votre tres-dnindls 8erviteur D^uesssu, Vsris le 5. Octodre 1717, ') Das Exemplar so ihm besonders verehrt worden/ führte den Titel : vsris proäncta in äiversi« csnsis ; oder wenigstens ein Theil davon. Der Professor Isclin hinterließ hierüber folgende Nachricht: Oisertstio incerti su. tori« äs suctoritste tnin Loirstsntiensis tnin Lssiliensis 8/noäi, äescripts ex voluniins inenidrsnscso Oecre- toruin Ooncilii Lssiliensis et ldsnssnensis ciHu8 cslci erst schscts! cuin iä volninen nidil slioHui continsret, nisi es HUR in cuncti« HUR dsdeinn« Lasiliensinin et Lsussnensiinuin ässretoruin exeinplis extsnt; iäeoHne es kscile possernns sarers, lllustrlssliuo (Sallisrnin XVII. Kap. Ueber die Aeta Coneilii. §89 Indessen hatte sich das Gerücht eines Verlornen Bandes der Acten des Conciliums allgemein verbreitet. Eine Art Gährung wurde dadurch veranlasset, nicht so sehr wegen der Entwendung von obrigkeitlichen Schriften an sich selbst, sondern vorzüglich weil man gutmüthig glaubte, daß unsre reformirte Religion darunter leiden dürfte. Den 21. Oktober i 7 ig, geschah einförmlicher Anzug darüber im Rath. Die Sieben bekamen den Befehl eidliche Informationen aufzunehmen. Den 16. November, wurden Informationen verlesen, allein der Stadtschreiber (Fäfch) hatte behauptet, daß er und andere Beamte, wenn sie, bey ihrem Amtseide etwas erklärten, sie nicht durch einen besondern Eid dazu aufgefordert werden könnten. Der Rath erkannte, daß die, so von Alters her das Recht hätten, bey ihren Amtseiden etwas zu deponiren, darin gelassen werden sollten- Er verlangte aber, daß einem vom OsnLvI1arioI)'r>xus88»o sl> smplissimo oräins civitstis, susdents nltl-o ac: prokgnts ^cücleinia üono oK^i-i-stur., Niei,8s Octodris 1717- Hier wird gemeldet, daß der Rath (siNxii8simus or-äo ) dieses Buch dem Canzler schenkte. Kein Wort davon findet sich in den Protokollen des Großen- Kleinen - oder geheimen Raths. Allem Anschein nach nahmen es die Häupter allein «der sich. ?) Sebastianus Fäsch, gewesener Professor in den Rechten. L90 XI. Pmo-e. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Stadtschreiber schriftlich abgefaßten Zeugniß noch beygefügt würde, daß er es bey seinem Amtseide behalte, (behaupte.) Endlich befahl der Rath, -aß wenn noch Jemand zu verhören wäre, die VII es vornehmen könnten. Der Unwille, den das Publikum darüber faßte, nöthigte den kleinen Rath das ganze Geschäft vor den großen Rath zu bringen , der, nach geschehener Verlesung aller Acten, erkannte, daß alle so Wissenschaft davon haben, und in Erfahrung gebracht werden könnten, bey leiblichem Eide abgehört werden sollten, bey welchem Anlaß er auch der Univerßtäts-Angehörigen aus. -rücklich Meldung that. Nun ergab es sich, daß an einem Abend, ein Viertel nach acht Uhr, auf Pault Bekehrung -er Verlorne an der Schwelle -er Hausthüre des Rathschreibers, mit einem Zettel gefunden wurde: „ Da ist das Concilii. Buch; es ist allen Häuptern angezeigt, und dem Stalißschreiber, und den Geistlichen- Ihr mögets ordentlich einliefern der Commission. Herrn, Herrn Rotschriber Gernler zu Handen , zu Hause." Der Rathschreiber zeigte es, wie leicht zu denken, dem Großen Rath an. Dieser erkannte, daß der wie, der gefundene Tomus, so wie auch die übrigen, so noch auf der Canzley sich befänden, auf dem Rathhaus wohl verwahrt werde» sollten. XVII.Kap. Ueber die Aeta Concil«. LSI Da aber verschiedene Mitglieder über die eidlichen Abhörungen der Universitäts - Angehörigen ungünstige Aeußerungen von sich gegeben, und auch getadelt hatten, daß Professoren die ihnen anvertrauten Bücher besudelt hätten, so erschienen vor dem großen Rath, am 7ten März, die Decani der vier Facultäten, und ließen eine weitläufige Schrift ablesen, worin sie um zwey Sachen anhielten. 1°, Um eine Satisfactivn über die wegen der eidlichen Abhörungen gefallenen Anzüglichkeiten: und 2°. über die Anklage der Besudelung. Das Werk sey nicht besudelt, sondern mit einigen gelehrten Obser- vationen geziert worden; man möchte eine Deputation zur Besichtigung derselben abordnen. Nach einer langen Berathung erkannte der große Rath: ,, Bleibt durchaus bey der ergangenen Erkanntniß, also und dergestal- ten, daß, weil kein Ehren Glied des Kleinen, oder des Großen Raths über sein Votum, jemand anders als Gott und der hohen Obrigkeit zu respondiren schuldig ist, zumal auch in jüngster Versammlung des Großen Raths, alles in bester Meinung, nichts aber ammo injuriuncli, geredt worden, es hiemit bey löbl. Universität ^xoioZis. verbleiben, und die ganze Sache ausgemacht seyn solle." Der Canzler ä'^Zuessau hatte aber in Erfahrung gebracht, daß der Verlorne Band wieder gefunden worden wäre; er bath, daß die empfangene Abschrift mit demselben durch den Professor Jselin collationirt werden möchte. Das Begehren wurde unterm 27. März 1720, L 92 X7. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. vor die Xlll gewiesen, insonderheit um zu berathen, wo und wie die verlangte Collationirung zu bewilligen wäre- In Folge seines Rathschlags wurde gut befunden, daß zwar die Collationirung dem Professor Jselin übertragen werden sollte, aber mit der Vorkehrung, daß ein Canzlist, nach abgelegtem Gelübde, jcwcilcn den Band vorlegen, und dann auf dem Rathhause wie. der einschließen sollte. Am Mn May stellte der Professor Jselin in einer weitläufigen Supplication seine Bedenklichkeiten dem Rath vor, warum er die Collationirung des 'l'omi Coneilü nicht vornehmen könne. Im großen Rath und sonsten waren schiiupssiche Anzüge über seine im zweyten lomo gemachten Marginalien geschehen. Schließlich drohete er gleichsam mit dem Canzler Er könne nicht länger anstehen lassen, den Erfolg der Sache dem Canzler zu berichten. Der Rath überwieß die Schrift dem großen Rath. Am tZten May erschien vor dieser Behörde der Notarius LLLäemieu«, im Namen -er Regen;, und legte auf des großen Raths Tisch den zweyten Band der ^.etorurn Loneilii öasiliensis (von 8c§oviL,) Wie auch das Original der Oeereto- rum, und bath zugleich um die Ueberlassung der in vier verschiedenen Büchern bey der Universität noch aufbehaltenen Copeyen, sowohl der ^ctorum des Eonellii, als auch eines alten juridischen 6>os8Ltori8. Endlich äußerte er den Wunsch, es mochte der Universität gestattet werden, die Abschrift des ersten lomi gegen das XVII. Kap. Ueber die Acta Concilii. SS3 (wieder gefundene) Original zu collationiren. Es wurde der Universität erlaubt/ die noch habenden vier Bücher ferner zu behalte»/ und wohl zu versorgen/ als nehmlich die papierne Copie des ersten und des andern Domi des Lone. Lkrsil., sodann einige (lolleetanea. des Loneilü 8a8il. und endlich den juridischen OlossL- lorein. Der neu restituirte zweyte Domus OoneUii aber, zufammt dem Original-Decreten-Buch sollen in dem obern Gewölbe des Rathhauses wohl verwahrt werden. Dieser Befehl wurde aber in der Folge verletzt; denn die schönen -Bände des 8eZovia liegen jetzt auf der Bibliothek der Universität. Den 1 8 len May 1720, eröffnete im Rath der Obersizunftmeistcr Weitstem, ob, weil vermöge der großen Rathserkanntniß dem Professor Jselin der erste Doinus des Loncilü zur Collationirung übergeben werden solle, ob nicht jemand von der Canzley, oder der Oberstknecht, ihm diesen Domum jetzt gleich überbringen, und dessen Antwort MG- H>l- den beyden Räthen, alldieweil sie noch sitzen, referiren sollte. Sogleich begab sich der Oberstknecht mit dem befraglichen ersten Domo zum Professor, der zum Sessel wohnte. Er kam bald wieder zurück. Die Magd habe gesagt, der Professor sey etwas unpäßlich und schlafe noch. Der Oberstknecht both sich an mit dem Buche zum Professor vor's Bett hinauf zu gehen. Der Professor ließ aber sagen: „ Er solle nur das Buch wieder zurück nehmen. Es sey auf -er Canzley besser verwahrt, als bey ihm; er habe noch III. Band. P p 59>i xi. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. keinen Bericht von dem Herrn Canzler. Wenn er aber deren bekomme , so wolle er es selbst holen". Auf diesen Bericht/ der nur eine schnöde Antwort im allgemeinen, und insbesondere ein verwegenes Pochen auf den Minister einer fremden Macht enthielt/ zog der Oberstzunftmei- sier ferner an: „ Da im Nachschlagen von den sechs Collectionen des Cardinal äe nichts gefunden worden sey/ ') ob die Nothdurft nicht erfordere/ den Herrn Canzler von Frankreich dessen schriftlich zu berichten. Es geschah, und zugleich wurde erkannt, daß der wiedergebrachte 1 omus Loncilü in dem Dreyer- Gewölbe, bis auf des Doctors Jselin Abforderung, wohl verwahrt werden sollte. Jselin ließ aber nichts abfordern, und so blieb einstweilen die Collationirung ausgestellt. Vielleicht bereuete es sogar v'^§ue 8 SLu, daß er die unschuldige Veranlassung zu einem Streit zwischen einem Professor in der Theologie und dessen Obrigkeit gewesen war. Vier Jahre waren aber verstrichen, als der französische Ambassador einem Herrn 7 ouräain, Secretarius der königlichen Bibliothek ') in seinem Vorhaben empfahl. v'^xuesssn hatte in einem seiner Schreiben zu wissen verlangt, ob die letzter» Collectionen des Ue 8e§o- vie in unserm Archiv vorhanden wären. 2) Eben diesen Hr. ^ouräain hatte O'>§ues 8 su in seinem Schreiben vom März Monat 1720 genannt, als er die XVII. Kap. Ueber die Acta Coneilii. 595 Sein Auftrag war, die in den Jahren 1717, 1718, 1719 gemachten Abschriften von hiesigen Originalien, das Concilium von Basel betreffend, in die aller autenttscheste Form zu bringen, damit sie alsdann der königl. Bibliothek einverleibet werden könnten Herr ^ourägln begehrte, daß ihm communicirt werde der erste Theil der Veiorum des Loncilü, welcher in dem Archiv sich befinde, damit er denjelben mit Hn. Doctor Jselin, oder mit einem andern, collarioniren könne. 2°. Daß falls noch andere dieses Concilium betreffende Schriften in dem Archiv sich befinden sollten, selbige ihm communicirt, und, wo nöthig, Abschriften davon zu nehmen erlaubt werden möchte. Endlich, daß die Copien, mit authentischer Attestation und mit hiesigem Siegel, auf Weise und Form wie Herr Iou,räcün anzeigen werde, bekräftiget würden. Auf dieses Begehren wurde dem Stadtsthreiber aufgetragen, sich mit dem Professor Jselin zn berathen, und dann zu berichten. Allein den iten May schon wiederholte der Ambassador das Ansinnen, dem Vbbe LiZ- non, Vibliothecarius und Staatsrath des Königs, diesem großen Meesenas der Gelehrten, die Collationirung zu gestatten. Der Rath erkannte, daß der erste Original- Toinus dem Professor Jselin in sein Haus gegeben wer- von demselben gemachte Abschrift mit dem wieder gefundenen Original eollatioyiren lassen wollte. PP2 ss6' XI. Periode. 2 ter Abschnitt des isten Jahrh- den sollte, um solchen mit den Abschriften zu collationi- ren. Die übrigen Schriften aber sollten im obern Gewölbe aufgesucht, durchgegangen, und von was Natur sie .wären, hinterbracht werden. , Am loten Iuny berichtete der Stadtschreiber, ') man habe im obern Gewölbe noch fünf andere Stücke, die das Concilium betreffen, gefunden; 1 °. eine vidimirte Copie, wodurch Pabst Nicolaus V die des Eon- eilü bestätige. 2°. Eine Copie der Decrewrum Eon- oiü. z°. Eine Collectiv» von allerhand Briefen. -L°. und 5 °. Zwey T'omi in groß Quarto, an Ketten angeschlossen, und die von Johannes 6e Kagusio, zusammen gelesen worden. Bey diesen zwey 1omi8 wurde angezeigt, daß die Universität den dritten auf gleiche Weise gebundenen Theil, welchen der Rath ihr vormals zu. gestellt hatte, besitze. Hierauf erkannte der Rath, daß *) Sonderbar muß es jedem vorkommen, daß man, bey der ersten Nachsuchung im obern Gewölbe, diese fünf Folianten nicht eindeckt hatte, Und daß überhaupt das Daseyn aller dieser Bücher den Vorstehern der Canzley ganz unbekannt war. Folgendes mag die Sache in etwas erklären. Das obere Gewölbe ist nicht nur das geheime Archiv , sondern auch der geheime Schatz, also daß die Canzley sich nicht allein dahin verfügen darf; dann ist das Gewölbe finster; endlich hat es ein noch dunkleres Nebengewölbe, wo vermuthlich diese neu gefundenen Bü- eher unter alten unbedeutenden Schriften, Staub und XVII. Kap. Ueber die Aeta Concilii. S97 diese Stücke/ wo nöthig, paginirt, dem Professor Jselin zugestellt, darüber ein Register verfertiget, und dem Hr- ckouräain erlaubt werden sollte, Copien, von welchen Stücken er wollte, zu nehmen. Den 28ten Juny berichtete der Stadtschreiber, daß der ckouräa.in begehre, der Rath möchte beurkunden, daß die verfertigten Copien von den hiesigen Originalien abgeschrieben, und fleißig collationirt worden wären. Wobey der Stadtschreiber ferner bedeutete, es hatte der Professor Jselin seine Erklärung dahin gethan, daß er die Collationirung der Copien gegen die zwey auf Pergament geschriebenen 'lomos ^Lwi-uni Eoneilü von cko- kurme äs SeZoviL auf das fleißigste verrichtet habe. Den 28ten Juny erkannte der Rath, daß die zwey Original -Voini der sammt dem Decreten-Buch sobald möglich in das obere Gewölb verwahrt werden sollen. Den 2ten August batdie Negenz der Universität , man möchte ihr die zwey Vomi des ckokarmes cle KaZrwio zum dritten geben. Sie wurden ihr anvertraut , aber mit des Raths offener Hand, und mit der Bedingniß, Spinnewebe, in irgend einem Winkel verborgen lagen; wir sagen unbedeutende Schriften, weil sie dafür gehalten , unb nicht einmal einregistrirt wurden. Wir haben sie aber nicht ohne Erfolg benutzt, und den Schlüssel zu vielen^ darin gefunden. L98 XI. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. daß sie auf der Bibliothek wohl verwahrt, niemanden communicirt, auch ohne des Raths Bewilligung erlaubt Werden sollte, Copien oder Extrakten zu machen. Jm J. 1748 that der französische Ambassador Marquis äe Lourteille das Begehren, ihm eine Abschrift von den zwey Tom>8 ^etorum (üoneilü nehmen zu lassen. Es wurde ihm gestattet, aber den Xlll aufge- tragen, alle dießorts nöthigen Präcautionen, wegen Wichtigkeit dieses Werkes für den hiesigen Stand, zu ergreifen- Diese Abschrift wurde aber erst den sten October i7LL, nach Sollothurn überschickt, wie es der Schein des Legations-Secretairs klru-leme zeigt. Nun schreiten wir zur Beschreibung von fünf Werken, wovon die zwey ersten, die wir mit ^ und L bezeichnen wollen, sich jetzt auf der öffentlichen Bibliothek, nebst andern von minderm Werth, befinden; und die anderen drey, E, vund L noch in unserm Archiv liegen. Drey große und dicke, an Ketten angeschlossene, und von Johann äe zusammengelesene Bände. Sie enthalten (wo ich nicht irre) 82 8 e 88 ione 8 , Bullen des Conciliums, Bullen der Päbste, Briefe, Relationen, Traktaten, Gutachten, Instruktionen, vidimirte Abschriften, verschiedene Stücke, so er selber geschrieben XVII. Kap. Ueber die Aeta Coneilii. SS9. hat, als die Reise, die er Namens des LoneM nach Constantinopel gethan u. s. w. Sie lagen/ wie weiter oben gemeldet worden, im obern Gewölbe. Ungern habe ich gesehen, daß der Professor I. C. Jsclin am Rande von anvertrauten Büchern Glossen geschrieben habe. Man hatte ihm nur erlaubt, diese Bücher/ wo nöthig, zu paginiren. L.-'§5 ^ Zwey Bände von 7. SeZovia führen zum Titel: Hi8toriL Ooneilü. Gemeinlich werden sie in den Rathsbüchern veereta. Loneilü genannt, und diese waren es, von welchen man Abschriften mittheilte. Harter Deckel mit doppeltem rothen Leder überzogen. Alles auf Pergament geschrieben. Zierliche Hauptbuchstaben roth, grün, blau. Andre Zierathen. Schöne schwarze Tinte. Ganze Zeilen mit rother Tinte. Alle, Buchstaben einander gleich, wie gedruckt. Nach Büchern oder Collectionen eingetheilt. ') *) Hr. Professor HuSer hat in einer «ngedruckten Schrift die Meinung bestätiget, daß diese drey starke Bände ein Eigenthum des ^os. as n.s§usio gewesen sind« ") Uebrigens ist diese Geschichte, wie es aus dem Ende des zweyten Bandes zu ersehen ist , nicht vollständig. Daher fragte der Canzler ä'^§u«-88su, in einem seiner? Briefe, ob wir nicht die letzten Cottocationen besäßen» 600 xr. Periode. 2ter Abschnitt des isren Jahrh. Der erste Band enthalt 3Zo VoIIo. Aufder ersten Seite liest man: )unuariu8. VcbruÄ>iu8. XILLLOXXXI Lequuntur 8gero sanetae §eneroli8 8^no6i DL8lliensi8 univer8Älem eeLlesiam re^rL68entLN- tl8. Auf -er letzten Seite liest man: lidro/ium li'Ltrurli minorurn in L^ileu R. I. ') Dieser Band enthält fünf und zwanzig Sessionen, und ein Register: Le^uuntur Hudrieae 86U Lapi- tuli äuoäeeiin LoIIsetionuin 8en librorurn prae- seriptorunr. Eben dieser Band war der berüchtigte 1omu8 so verloren gewesen, und dann vor des Rathschreibers Hausthüre gestellt wurde. Das Zettelchen so man dabey fand, liegt noch darin. Der zweyte Band enthält neunzehn Sitzungen, und hat auf der ersten Seite: Xlll (das ist leider.) ssanuarius XXXVIII. Ineipit eolleetio XIII 8u8pen8ione In- stantisc^us ^lineipum, ut am^liu8 non xioceeleL- tur. Das heißt: » Zur Bibliothek der mindern Bruder (nehmlich, der Prediger oder Dominikaner) gehörend/' XVII. Kap. Ueber die Aeta Coneilii. 601 Auf der letzten Seite liest man: XIX. Xovemd. Der. Xl^III übrarinm fra,truin minorum in Lasilea. R- II- In beiden Bänden hat nicht nur der Professor Jselin, sondern auch sein Gehülfe der Magister Christoph Bratschy, manches geschrieben, ') welches diese schönen Bände widerlich verunstaltet ') *) Auf dem weißen innern Blatt des Deckels hat der Professor Jselin folgendes geschrieben: 2""'" ex Nocos coäice pro rezis I?sri8ien8i LiNIiotUecs, stc^ne säeo sä usiim eoolssiR nsrioni8^ue OsIIicsn», msgnsin om- ni tsinpors 8s8iiisn8i Lonciiio suotoritstern lribuenli8, 8stszonts opun^us ni-Zents IIIu8tri8sirno Os§us88vöo, insZno k'rsnoiW Lsnoellsrio so oerte arnsrnento, ex- einplnm Lerst cnm i8to recen8 ksoto exeinplo psr iter- r^iie slio psp^rsoco ^sin olim sä Iioo iäem ineinlnsns- ceum äo8oripto reosn5enäo operam äsn8, liuno ip8urn c^uorsnsceuin, psrtinn <^noä sä §xnoäi Iinju8oe äsorsts stque ep>8tols8, l)u>Is8yus I?ontikonni sttinet, c^uss in pudliosrn Inoern cäil» 8unt, onrn exernpÜ8 N>8oe t^pi8 expre88i8 oontnlit, psrtiiri st ex in^enio c^usiiter onnc^ne emsnäsrs stc^uo expli- osrs constu8 e8t, insnu N8N8 in i8to ciuiäein merndrs- nsoeo coäics 6liri8top1iori Lrst8o1ix I.. IVl- sssoolr 6Nri8topli. I8eliu8 8snot?s Ureoloxise O. et ?rokes30>7 oräinsriu8 in ^.osäernis Ls8ilien8i. Sie hätten / in Folge der Erk. des großen Raths vom 13. May 172 S, auf dem Rathhause bleiben sollen. Allem 602 XI. Periode. 2ter Abschnitt -es i 5 ten Jahrh. Außer gedachten zwey Banden sind noch zwey andere/ auf Papier geschriebene, vorhanden, so diese Hirworia. Loneilii von ckolr. enthalten^ Und ein doppeltes Exemplar davon ausmachen. ^ Unter den übrigen Büchern, die sich auf der öffentlichen Bibliothek befinden, soll eines 42 Sessionen, und dann eine 45te enthalten, und am Schluß die Wörter Md Zahlen haben: luiZÄNnae, VII Lal. VInjr 1449. Ich habe solches nicht zu Gesichte bekommen. So wenig als ein I'olio, so aus der Nachlassenschaft eines Magisters Erzberger, der von einem Professor Drucker und durch ihn von Wursteisen abstammte, herrührt. Der Ursprung dieses Besitzes möchte wohl etwas verdächtig seyn. Die Sammlungssncht von Manuskripten erlaubt sich vieles. Wenigstens wird man sich schwerlich überzeuge» können, daß wenn Erben dergleichen Vermuthen nach wurden sie im F. 1748, für die Der- fertigung der Abschrift des französischen Ambassadorcn, der Universität zugestellt. Die Sache gerieth in Vergessenheit. Niemand forderte sie zurück. ') Ohne hinreichenden Grund beliebte es, wo diese Bücher gefunden wurden, daü schöne Exemplar das Original, und das gemeine Exemplar die Abschrift zu nennen. Daher mag die Meinung gekommen seyn, wir besäßen das Original der Akten des Conciliums. XVII. Kap. Ueber die Acta Coneilik- 603 vierhundert jährige voluminöse Handschriften i.r einer Nachlassenschaft finden, fie nicht auf die Vermuthung gerathen, dieselben möchten wohl das Eigenthum einer öffentlichen Behörde seyn. Dieses Werk wird betitelt: Vidimirtes 1>an8uiup- iuin ') Ist auf Pergament, nnd sehr schön geschrieben. Der Official Johannes Salzmann, stellte es aus, und unterschrieb jedes Blatt. Xos OKeialis Curie (se) La8ilieu8i8, dudsx in kao parte Ordinarius .... oomparen8-in doruo eonsistoriali diote (se) nostre (»;) Curie (ge) nobis innibi ad ^ura red- denda et eau8L8 audiendas ete. Gedachte Urkunde ist ein 1ran8uinptuin von einem Iransuinptuin , so zu Genf, mit allen erforderlichen Formalitäten, errichtet wurde. Und letzteres war die *) Irsnsumpturri bedeutet eigentlich eine Abschrift, Md kommt von ti-->n8 , hinüber, und von sumers , nehmen her. Das Original wird gleichsam in die Abschrift hinüber genommen. Vidimirt ist aus viäimus, wir haben gesehen, entstanden, und will sagen, daß die Ab- schrift und das Original von einer obrigkeitlichen Person gesehen und gleichlautend gefunden worden find.... kerter nob, insxici, xslpsri, (betastet,) viäeri et Ie§i.. » sieht in der vorliegenden Urkunde. 604 XI. Periode. 2ter Abschnitt des i5tm Jahrh. Abschrift von drey Bullen die der Pabst Nicolaus der V, im Monat Juny (14 LLl6n6L8 )uli 1449) zu Spoleto ertheilte. Von einer spätern oder andern Hand und Dinte wird zu Anfang jeder Bulle der Inhalt derselben 4 m Rande angegeben. 1 ». LuIIrr eoneeinil lestilutio- nem 8poliLtoium, eonservLtionein 8tatu8 et lionoi'i8 eu^us libet; 26 ». LuIIa eontlnet raüüeLÜonem Aesto- rum (üoncilü; Zti» IZuIIa eontinet revoeLtionein et Ldoliüorlein een8urarum LoneUIi dÄ8l1ien8i8. Ueber die zweyte laßt sich folgendes bemerken. Sie soll zwar/ nach der Randschrift/ die Bestätigung der Verhandlungen (Z68toium) des Conciliums enthalten/ folglich der berühmten Schlüsse der zweyten Sitzung. Allein/ wenn man sie/ so weitläufig sie auch ist/ mit Aufmerksamkeit liest/ so wird man finden / daß sie nur bestätigte / was der Pabst im Sinne hatte / und daß er die bestätigten Gegenstände eben deswegen / der Länge nach / specialisirte / damit seine Bestätigung das Ansehen einer allgemeinen Bestätigung nicht gewönne. Ein solches Werk/ so die Basler vor den Bannstrahlen des neuen Pabstes sichern sollte/ gehörte allerdings in des Standes Archiv. v. Ein Folioband mit Leler überschlagen. Auf der Decke steht: veereta. Soncilü LaMensis. Inwen- XVII. Kap. Ueber die Acta Coneilii. 605 -jg: H.o. Oorriini 1431, äis XIV inerms Vseeni- dris kaditg. 68t Vrlina, segsio in cLikeärali dasili- 6 N 818 LivitLti8, Korn IX, a ineciig. nootis eoin- xutLnäa. „ Die ersten 118 Seiten sind schön geschrieben, mit guter Tinte und rothen Strichen; aber mit vielen Abbreviaturen, mittelmäffiger Ortographie, und fast ohne Punctuation. Dieses Werk enthält die De- creten von drey und zwanzig Sessionen. Folgen von einer bekannten Hand der sonstigen Rathsschriften, ohne rothe Striche, ein und zwanzig Sitzungen; die letzte vorn Jahr i^4o, im Augstmonat- Dann liest man ein Verzeichniß von Jahrzahlen, zwey Decreten von 1438 , die vergessen worden waren, und endlich den Titel des Pabstes Felix V, nach seiner Abdankung. Zweifels ohne wollte auch der Rath eine Abschrift von den Verhandlungen des Conciliums besitzen, und ließ > dieses Buch verfertigen. Dieses Werk wird das Concilium-Buch betitelt, und ist ein wahres Canzley - Buch. Der erste Theil enthält eine Sammlung von den Verhandlungen, De- ereten, Instruktionen die auf das sichere Geleit des Conciliums Bezug hatten. Ein zweyter Theil besteht aus andern Schriften, die im Allgemeinen das Conci. 6o6 xi.Perio-e. 2terAbschnitt des iLten Jahrh. lium betrafen. Endlich finden fich, ohne Ordnung eingeschaltet, ') zerstreute Notizen, ') und Polizey. Verordnungen über die Geldwechsler, den Pfundzoll *) Zum Beyspiel, eine oberflächliche Hcrzählung vonmeh, rern Sefiionen, wie: „ ^nno 8oxt. priu« i^uci», erst xriin» Lessio Loucilii celekrsts in clioro ms^oris eoolesis:, et lects et pronuncists ornnis l^us: 6onci- lium in Uuno §. 84. „ Die zwey Schilling vom Sanm Wein, der hier verkauft wurde, haben wir, dem heiligen Concilio zu Ehren, abgelassen, da es ihm zuwider war, wiewohl es nnS um eine ehrbare Summe jährlich schadete." — In einem Artikel über den Pfundzoll der Kürßner erscheint das Wort töden in einer sonderbaren Bedeutung. Die Kürßner geben den Pfundzoll von den Fellen und Gefilde, so sie hier einkaufen, und auch von ihrem Werk, das sie wieder hinaus verkaufen; und tödet die mehrere Summe auch die mindere zur Woche." In einer großen conxreZstion wurde eine Klagschrift verlesen Oprii 1433 ) wider diejenigen die die Güter verheerten, und ihre Pferde in der Stadt laufen mach. teN.l^usm plurimi tsmiiise eorum äominorum prseiatorum, «turn civilstem persmdulsnt, cst>sllv8 et muletss, c^uibuZ insiäent, tsnto impetu currsre com- pellunt, <;uo«I nedum Iromines vix perieuls eKu§iunt .... imc> . ^n§eli, sposto» liess ssäis I^egstus et krsesiäenb tzAneti Loneilii, vtk- 608 XI. Periode. 2ter Abschnitt des 1 5ten Jahrh, zinse, ^ die Unkeuschheit, ') u- s. w- einiget mit Deputirtcn des eonciin, des ?rotecto >-8 und der Stadt haben festgesetzt «e prope tixn», koens, et 8tr»m>ns cum luciUus smbulent, nisi sint l s r v i 8 (Laternen) interoiu8!>." Die Herberge nebst dem Hausrath veranlaßte Klagen. Mancher Miether behauptete, er sey überschätzt worden, und wollte den Miethconrract aufheben. Man erkannte, daß er solchen einen Monat halten sollte. ES wurde eine Commission von sechs Personen niedergesetzt, drey der. selben erwählte das, das Concilium, und drey der Rath. Sie mußten den Hausrath besehen, und nach ihrem Ge. wissen entscheiden. Bey gleichgetheilten Meinungen gab ein Drittmann den Auöschlag, und dieser Drittmann wurde durch den Legat und den Herzog Wilhelm, als Schirmer des Conciliums, dargegeben. °) Unter verschiedenen Begehren so die Bäter dem Rath gelangen ließen, war eines wider die feilen Dirnen ge. richtet, und lautete wie folgt: „ item oräinal,uut (die Räthe) sub xenerslikus et kormiciskilidus poem8, ut uullu mutier, tui pitulline 8ui eorporis que8tum tueiens, sultest (unleserliche Abreviatur) iupiusm pudiicÄM Iis- ltitare, et omnes lenones sb IP8L tüivilate et e)u8 lÜ8- irictu proscribeutur. Die Räthe antworteten: „ Auf den vierten Artikel, von der gemeinen Frauen und der Rission wegen (vielleicht derer Mission, derer Fort» schaffnng;) daß wir darin, daö beste thun wollen, daß wir hoffen, Niemand von ihnen (den Vatern) solle be. XVII. Kap. Ueber die Acta Concilii. 60- Noten: schwcrt-werden.'^ Die Erkanntniß, die daraus erfolgte, zeigt, daß man das Uebel nicht ganz ausrotten konnte, oder wollte. Sogar sollte man glauben, daß das Begehren der Commissarien des Conciliums dem Rath mißfällig war, indem er die Häuser der Prälaten selber, nicht nur wegen natürlicher, sondern auch wegen widernatürlicher Unzucht (Pederastie) verdächtig machte. » Die gemeinen Weiber sollen in den Vorstädten in ihren Häusern bleiben, beyde, Meisterinnen und ihre Dirnen. Keine derselben soll des Tages in die Stadt kommen, um keinerley Sachen willen. Aber nach Betten- zit, wird dann nach einer derselben geschickt, die mag ha rinn züchtichlich gehen, an die Enden da sie beschickt wird allein, mit dem der sie reichet, und nicht selbe andere. Wird dawider, derer eine des Tages begriffen irr der Stadt, oder des Nachts die nicht ihren Mann hat, der sie reichet, oder welche des NachtS gefunden wird singet zu gehen, auf den Augenblick muß sie ein Pfund geben, zur Besserung, ohne alle Gnade. Jede Meisterin» soll ihren Knecht haben, der ihnen Wein, Kost und andre ihre Nothdurft zutragen und holen möge. Und ist Günther Strahlenberger und Hans Kupfernagel empfohlen, ihnen solches zu gebiethen zu halten, wand (denn) die Besserung soll den Räthen halber werden, und dem Günther Rathsknecht, und den Wachtmeistern der andere halbe Theil. Wollen sie auch Messe hören, so mögen sie eS züchtiglich vor Tage thun; und nicht im Tage, bev derselben Poene. Sie (die Rathsknechte) sollen auch er- III. Band. Q q 610 XI. Periode. 2ter Abschnitt des löten Jahrh. > Noten: fahren bey den Eiden , welche gestecktUnverstand, lich) Lienhard gewesen seyen, oder sonst in der Prälaten Hofe. Die sollen sie in Eid nehme«/ einen Monat zu leisten, i Pf geben ohne Gnade, ehe sie wieder harin kommen. Wollen sie auch den Monat abkaufen, mögen sie thun. Item, auch sollen sie erfahren (inquiriren) welche geredt haben, daß sie einander lieber ghihen als Frauen. Die sollen sie in Eid nehmen, L Jahre und 6 Meilen, um daß andere sich daran sehen, und sich sol- ches überheben:" So endiget sich das Concilium-Buch des hiesigen Archivs. Ende der eilften Periode und des dritte« Bandes. Subsribenten-- Verzeichnis Exempl. Herr Jos. Andre, Bibliothekar zu Luzern. . . . 1 — Buchhändler An ich , zu Luzern. 1 — Stadtrath Bernoulli, Vater. ..... L — Doetor Bernoulli, Vater. ....... 1 -- Franz Bernoullli.1 — Lizent. Nikolaus Bernoulli. ...... 1 — Joh. Jakob Bernoulli. ........ L — Staatörath H.Bisch off. 1 — Bischofs —Bischofs. . . . . . . . . 1 — Major Bischofs - Keller. ...... 1 — Bischofs - Buxtorf. ........ 1 — HieronimuS Bischofs—Respinger. ... 1 — Pfarrer Brückn er in Bmningen. ..... 1 — Dreyerherr Burckhardt.1 — Docior und Professor Burckhardt. .... 1 — Burckhardt —Frey.L — Burckhardt — Hoffmann. ...... 1 — Pfarrer Burckhardt in Prämien. .... L — Stadtrath Elias Burckhardt. . ..... L — Burckhardt - Sarasin. L — Pfarrer Daniel Burckhardt in Sissach. . . 1 — Pfarrer Burckhardt zu St. Peter. .... 3 — B urckhardt —Bachofen. ...... 1 — Burckhardt— Deb ary. ....... 1 — Bürck hardt zum schönen Eck.1 — Burckhardt —Wild« L Herr Professor Buxtorf. ........ — Buxtorf — Bnrckhardt. Löbliche Canzlen der Stadt Basel. Herr Xaver Crauer, Chorherr in Luzern. — Pfarrer David in BunS. ...... — Christoff Debary, Vater. ..... Die Dietrich'sehe Buchhandlung in Göttingen. Herr NiklanS Eck eilst ei n. . . . , , . . — Alt Bürgermeister Eh in gcr. .... — EHinger auf dein Adelberg. — Banquier Erzberger in Augsburg. . . — Pfarrer Fäsch ......... — Inqrossist I. n« I. Fäsch. . . - . . — Bierbrauer Fäsch. ........ — AnlisteS Falckcnsen. - . . . . . . — NaihSredner Felder .. — Buchhändler Joh. Jakob Flick/ älter. . — Flud ach er im Bad Bubendorf. . . . — Forckardt — Weiß. . . . . . . Ein Freund. . . . . . . . . . . . — Gerichtschrcibcr Frenburger. . . . . — Alt Obmann und Ralhöherr Füßlii in Zür — NathSherr Ballhasar Gemusenö. . . . — Gemusenö — Freu. . . . . . . — Pfarrer G r a f in Mühlhansen. . . . — Carl Ha gen buch, Sohn. Se> Durchlaucht Fürst Hardenberg in Berlin Herr Pfarrer Herzog .. — NegiernngSrath Herzog yon Effingen. — Herwatt in Dclöbcrg. ...... 7—Daniel Heußler. ^ ...... . — Andreas Heußler. ........ Friedrich Hiö. .......... «7 Ehuard H i S. .......... Exempl i ch Herr Kanzlift Holz ach.. . . . . ^ . — Deputat Huber. ......... — Professor Huber. .... .. — Marcus äs I. A. Huber. . . . . . . — Huber/ Sohn. ... Herren Huber u. C omp. Buchhändler in St. Gallen Herr Christoph Huber zum Rosenkranz. . . , Die Hurte r'sche Buchhandlung in Schaffhausen. Sxempl. . i 1 2 L 1 4 L 2 Herr Im Hof, 8tuä. tkeoi.. — Pfarrer Kirchhofer in Stein am Rhein. . — lviax, Köllner. .......... — Pfarrer Kraus. .......... . — Kiirsteiner. ......... — Professor Friedrich Lachenal . — Pfarrer Laroche. — Laroche —Bischer. . . . . . . . . Frau Wittwe Legrand- .......... Herr Legrand äs Neufville. ....... — Buchhändler Levrault in Straßburg. . . -e. — Rathsubstitut Lichtenhahn . — Christoph Lotz. .......... . — Pfarrer Markus Lutz in Läufelfingen, . . . — Jakob Heinrich vonMechel, . . — AppellationS-Rath Abel Merian. . .. . , — Rathsherr Walther Merian. . . . . . . — Daniel äs Philipp Merian. ...... — Pfarrer Friedrich Merian. ...... — Samuel Merian — Hoffmann. . . . . — KaufhauSschreibcr Merian. ...... — Peter Merian zu St. Johann. ..... — Meyer zu Scheerern- ........ — Pfarrer Meyer in Waldenburg. V . . . . — Pfarrer Meyer in Arriödorf. 1 i i i i i i i i i z i i i i i i i i i i i i i L Exenrpl. Herr Professor Miville. 1 — Sensal Miville. .. 1 — Meister Miville — Sozin. ...... 1 — Stadtschreiber Ioh. Jakob Miville. ... 1 Herren Orell, Füßli u. Camp. Buchhänd. in Zürich. 1 Herr Heinrich Passavant. ........ 1 — Emanuel Passavant. ........ 1 — Dietrich PreiSwerkh . 2 Frau Preiöwerkh — Jselin. . . . . . . 1 Herr LukaS Preiöwerkh — Forckart . 1 — Deputat Raillard. . .. 1 — Emanuel Rainsperger« . . . ..... 1 Hvchlöbliche Regierung des Kantons Basel. . . 4o Hdrr Ludwig 6° Ludwig Respinger. . . . . . 1 — Dk^tor Roschet, Sohn. ........ 1 Herren Rufs und Piccart. ........ 1 Herr Nyhiner — Frischmann . 1 — Appellationö - Rath Nnhiner. . . . . . . 3 — Peter Ryhiner — Bischofs. ..... 1 — Appellationö-Rath Felix Sarasin. ... 1 — Carl Sara sin — Heußler. . i — Sarasin zum Cardinal. ....... 1 — Professor Sartoriu 6.. . 1 — Buchhändler Sauerländrr in Ära». . . 1 — Buchbinder Schardt. .. k — Statthalter Schmidt.. .. . k — Lizent. und Notarius Schmidt...... L — Schmidt — Brand. ........ L — Abel Sozi».. 1 Wbl. Stadt-Bibliothek zu Basel. 1 — Stadt-Bibliothek zu Luzern. .... 1 — Stadt-Bibliothek zu Solothurn. ... 1 — Stadt,Bibliothek zu Zürich. .... 1 Herr Dreyerherr Stähelin. ........ — Pfarrer Stähelin zu Winterlingen. . . . — Stähelin, 8t^ä. tlieol. ....... — Philipp Stähelin. . .. — Stähelin im Kemnhof. ....... -- Rathsherr Stehlin. ......... — Pfarrer Stock meyer. . . . . . . . . — Meister I. I. Stückelberger. .... — Emanuel Stückelberger. .. — Bauschreiber Thurneysen. ...... — Balthasar Thurneysen — Vurckhardt. . — Nikolaus Thurneysen. . .. — von Türckheim. .......... — Candidat Uebelin. . - .. — I. Martin Ustery im Thalegg zu Zürich. . — RathSherr Job. Jakob Bischer. . . . . . — AppellationS-Rath Bischer. ...... — Lukaö Bischer. .......... — Bischer — Passav ant.. — Bischer — Forckardt . . — Wilhelm Bischer. .......... — Pfarrer Von Brunn in Liestal. . . . . I. W. Herr Bürgermeister Wenck. . . . . . . Herr Andreas Werthe mann, Vater. . . . . . — Oberst - Lieutenant Weit st ein. . . . . . I. W. Herr Bürgermeister Wieland. . . . . . Herr RathSherr Wieland. ........ — Wieland — Schmalzer. ...... — Pfarrer Wolleb in Frenkendorf. .... — Statthalter von Wyß in Zürich. . . . . . — Zehnder in Arleöhcim. ... — Oberamtmann Carl Zerleder in Aarwangen. — Bergrath Zschokke von Arau. ...... !-Pfarrer Zwicki in Mollis.. . . Exempl. . L . 1 . L . L . 1 . 1 . L . 1 . 1 . L . L . 1 1 . L . L . 3 1 . 1 . 1 1 . L . 2 . 1 . 1 . L . 2 1 . L . 1 . L . 1 L 1 1 » 4- '^»7« vWVsrsMhs-HMo^sr. (AV8OÜ6VL der Stadt und Landschaft Basel, von Peter Ochs Oberstzunftmeister 1 7 9 6 . Vierter Band. Basel/ in der Schweigha User'scher» Buchhandlung isis. Geschichte d e r Stadt und Landschaft Basel. Zwölfte Periode. Hd Zwölfte Periode. Dritter Abschnitt des fünfzehnten Jahrhunderts/ vom Heil July 1448 bis 1501. Einleitung. i. Kapitel. Rhcinfelder Krieg 1448. 1449. 2. Kap. 1449—1439. s. Kap. Stiftung der Universität/ oder hohen Schule/ i46o. 4. Kap. 1460—i46g. Farnspurg u. s. w. » 3. Kap. Zunzgc»/ Jffcnthal u. s. w. 1464—1467- L. Kap. Zwistigkeiten mit Thierstein und Sollothurn i464.1468. 7. Kap. Oesterreich und Burgund 1468—1169. 8. Kap. Zeiten der Burgundischen Nachbarschaft 1469—1474. 9. Kap. Burgunder Krieg i474—1477. 10. Kap. Vom Burgunder-bis zum Schwaben Krieg. 1477—1499. 11. Kap. Der Schwaben- oder St. Georgen Krieg 1499. 12. Kap. Vorbereirung deS eidsgenösslschen BundeS 1499- (22 Sepr.) 1301. 13. Zuly. , 13. Kap. Ewiger eidSgcnöffischer Bund; 1301. 7" 14. Kap- Der Große Rath. 13. Kap. Der Rath. 16. Kap. Die Stuben. 17. Kap. Die Zünfte. 18. Kap. Civi - Gesetze. 19. Kap. Gerichte. 2». Kap. Kriegswesen. 21. Kap. Finanzen - Münzwesen. 22. Kap. Handlung und Polizey der Berufe, 23. Kap. Wissenschaften und Künste. 24. Kap. Bürgerrecht, Leibeigene. 23. Kap. Spital. Findelkinder. 26. Kap. Sitten und GebräuHe» 27. Kap. Meise der Dinge. 28. Kap. Deutscher- und St. Johanniter-Orden. 29. Kap. Von der Sradt. 30. Kap. Natur - Ereignisse. 31. Kap. Von den Namen. 32. Kap. Nachlese. — Schluß. Zwölfte Periode. Dritter Abschnitt des XVten Jahrhunderts. Vom July 1448 bis 1501. Stiftung der Universität. Einleitung. Dieser Zeitraum ist durch den Burgunder-und den Schwaben-Krieg für die allgemeine Geschichte unsers Vaterlandes höchst merkwürdig geworden/ was ihn aber außer dem, in Rücksicht unsers besondern Kantons aus- zeichnet, ist die Stiftung der Universität. 6 XU. Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. Erstes Kapitel. Rheinfelder Krieg, Vrießacher Richtung 1^3. 144g. Durch den Stillstand von Constanz (1446) hatte man den Basiern nicht Recht oder Sicherheit für die Zukunft verschalt, sondern ihnen nur die Waffen aus den Handen genommen. Aus Anlaß der Stadt Rheinfelden entstand von neuem Krieg. Der Erzherzog Albrecht hatte ste Pfandsweise dem Wilhelm von Grünenberg, zur Entschädigung des zerstörten Steins Rheinfelden, angewiesen; von Grünen- herg mahnte ste ihn als ihren Pfandherrn aufzunehmen; ste schlug es ihm aber ab, weil die Schiedsrichter noch Nicht, dem Costanzer Vertrag gemäs, über die Kränkung ihrer Privilegien gesprochen hatten. Zu dem unterhiel. ten in derielben Basel, Bern und Solothurn einige Besatzung. ') Von Grünenberg faßte daher den Anschlag ste mit List zu überrumpeln, und vereinigte steh zu diesem Ende mit Hans von der Hohen Rehberg und dem Thomman von Falckenstein, der das Jahr vorher, von *) Jahrrechnung von 1447—1448 „ geben den Söldnern zu Rheinfelden Pf. io7." Vermuthlich aber war die Besatzung znrnckberuftn, alS GrüucnhergS Anschlag aus geführt wurde. i. Kap. Rheinfelder Krieg, Brießacher Richtung. 7 den Baslern fl. 20a auf das Geleit von Diepflingen entlehnt hatte. Sie brachten zu Seckingen, so heimlich wie möglich, eine Anzahl Kriegsleute zusammen, die in grauen Pil- germänteln verkleidet, und auf drey mit Holz und Wellen bedeckten Schiffen, den Rhein, an einem Sonntag (22. Oktober i^s) hinunter fuhren, und als die Leute in der Kirche waren, in Rheinfelden anlandeten, und sich der Thore bemächtigten. Von den Bürgern die sich zur Wehre setzten, verloren bey vier und vierzig das Leben; andere sprangen in den Rhein, oder über die Stadtmauern hinaus, andere flohen in die Thürme, und ergaben sich auf Vertröstung des Lebens gesanglich. Die Räthe wurden in Kerker geworfen, und die übrigen Bürger, mit Weib und Kindern, ohne Erlaubniß das geringste mitzunehmen, und nach eidlichem Versprechen sich innert Monatsfrist auf der Edeln-Schlösser zu stellen, zur Stadt hinaus gejagt. Hierauf plünderten die Feinde alles aus. Die Verwiesenen, bey 4 oo an der Zahl, kamen nach Basel, wo sie, theils bey ihren Freunden, theils in dem Spittal, und in der Ellendenherberge Aufnahme und Unterstützung fanden. Die Nachricht von dieser mitten im Frieden begangenen verrätherischen Handlung ließen die Basler sogleich den Eidsgenossen, verschiedenen Städten, dem Pfalzgrafen und dem Erzherzog Albrecht überschreiben. Dieser antwortete zwar, daß alles ohne sein Wissen und Wille» s XII. Periode. 3terAbschnittdes i5ten Jahrh. geschehen wäre/ nicht aber, wie man damals bemerkte, daß es ihm leid sey. Mehrere Betrachtungen zwangen die Basier , weiche sich über die Mittel beriethen, gedachte That zu rächen, die Zeit der Rache noch auszustellen. Theils war es der Geldmangel, und der kleine Vorrath an Früchten, theils die Besorgniß, daß die in Rheinfelden eingekerkerten Räthe erwürgt werden dürften, theils endlich die wiederholt einkommenden Warnungen sich vor gleicher Verräthcrey zu bewahren. Einmal verbreitete sich das Gerücht, als wäre das Aeschemerthor von den Feinden eingenommen worden; worauf ein plötzlicher Zusammenlauf m der Stadt erfolgte, -er mit aller Mühe auseinander gebracht wurde. Die Geistlichkeit ermähnte zur Geduld, wie auch, daß man den Frieden mit dem Erzherzog nicht brechen sollte, und nach Dem Rath von Bern und Solorhurn, wurde ein Tag nach Lindau ausgeschrieben. Dort erschienen am letzten November die Bv'en von 72 Reichsstädten und im Namen der Basier, der Ritter Hans Rrth, Ludwig Mel- tinger und Heinrich Halbeisen. Allein man gieng rm- verrichteter Dinge auseinander, und das Hauptgeschäft wurde bis nach Antonius Tag (Jenner aufge. schoben. Indessen war der Krieg schon angegangen. Die Edelleute, die sich zu Rheinfelden verschanzt hatten, streiften schon im November Monat, auf beyden Ufern -es Rheins wider die Basier; sie raubten, machten I-Kap- Rheinftlder Krieg BrießacherRichtung. 9 Gefangene, schätzten die Leute, verboten alle Zufuhr von Lebcnsmitteln, steckten die Mühle zu Äugst an, verbrannten das Kornhaus zu Grenzach, so einem Bürger von Bafel gehörte, erstachen bey Gundeldingen einen Bauern, und entführte» die Heerde des St. Alban Probsts. Dieß war aber nur das Vorspiel- Sonnabend vor Cathari- nen Tag, da man sich auf die Tagleistnng vor Lindau vorbereitete, und zu einer Zeit wo die Basier solche Feindseligkeiten ungestraft ließen, um allen Vorwurf von sich abzuwälzen, als wenn sie den Costnitzer Vertrag gebrochen hätten, empsiengen sie Absagbriefe von Wilhelm von Grünenberg, Thoman von Falckenstein, Hans von der Hohen Rehberg, Balthasar von Blumeneck, und Hans von Bolftnheim, die als Hauptleute sich in Nheinfelden mit ihren Helfern aufhielten. Sie waren alle vom hohen Adel. Ihrem Beyspiel folgten bald mehrere von der Ritterschaft, und einige gesellten sich sogar zu ihnen ohne Absagbriefe. Unter diesen erzeigte sich Hermann von Eptingen, aus einem Baselischen Rittergeschlecht, damahliger Besitzer des festen Schloßes Blochmont (Bla- mont) im Sundgau, als den heftigsten Helfer des von Grünenberg. Nachdem er den ganzen Winter durch auf die Basler gestreift, schickte er erst vor dem Palmtag seine Fehdebriefe an den Rath. Anfangs, und insonderheit während des Lindauer Tages begnügten sich die Basier damit, daß sie den Fuhrleuten und Reisenden durch Begleitung bewaffneter 10 XU. Periode. 3ter Abschnitt des I5teil Jahrh. Haufen, sicheres Geleit verschafften/ wofür von jedem Wagen zwey Gulden bezahlt wurden. Einmal boren diese Haufen, zwischen Basel und Liestal, dem Feinde Trotz; sie zündeten Feuer an verschiedenen Orten an, und tanzten beym Schalle der Trommel uud Pfeiffen, auf dem Felde. So fuhren sie fort, bey vier Wochen lang, sich verlheidigungsweise zu betragen. Als aber die Oesierreicher alle Zufuhr der Lebensrnittel immer noch hemmten, den Leuten die uns solche zuführten Hände oder Füße abhauten, und endlich ein Baselisches Dorf unweit Liestal verbrannten, griffen nun auch die Basier am 2vten December ungefähr zu den Waffen. Von nun an ließen sie sich durch nichts mehr abhalten, und dick und viel wie unsre Rathsbücher melden, zugen wir mit dem Banner us. Den 2 lten December eroberten sie Vinzhsim, ein Schloß des von Grünenberg, der einige Tage nachher Riehen, wo die Basler Besitzungen hatten, beraubte. Dies rächte man bald durch Verbrennung des Dorfs Wylen. Den 27ten December versuchten 300 Reiter von Rheinfelden das Scädtlein Liestal zn überfallen; nachdem sie bereits die Vorhut geschlagen hatten, ver, theilten sie sich also, daß die größere Anzahl in Hinder- halt bleiben, die übrigen aber gegen Liestal anrücken, und durch Wegtreibung des Viehes, die Bürger herauslocken sollten. Die Liestaler bemerkten anfangs die List nicht,' und zogen aus, in der Hoffnung ihre Heerde zu retten- Als I. Kap. Rhemfelder Krieg, Brieffächer Richtung, t i sie aber die Reuter noch zu rechter Zeit gewahr wurden, eilten sie hinter ihre Mauren zurück, und ließen das Geschütz abfeuern. Die Feinde nahmen über Lupsingen, St. Pantaieon, Nugrol und Frenkendorf ihren Rückweg, und verheerten alles. Doch verdient hier bemerkt zu werden, was Beinheim uns erzählt. Dem Priester zu Lupsingen warfen sie alle Bücher auf die Straße weg; sie erstachen drey Mann, verbrannten einen andern, entführten das Vieh und steckten das Dorf in Brand, doch mit Ausnahme eines Hauses, wo sich eine Kindbetterin befand. So wurde plötzlich in diesen ruchlosen Seelen Mitleiden rege. Kurz nach dem neuen Jahre 1449, lief die Nachricht ein, daß die Edeln aus Rheinftlden in Begriff wären, Liestal zu belagern. Ohne Verzug zogen die Basler zum Entsatz hinauf; unterwegs aber vernahmen sie die Falschheit dieser Botschaft, und kehrten zurück. Zwey die den Argwohn einer Verrätherey auf sich geladen hatten , ließ man hierauf einsetzen. Am 6ten Jenner kam unversehens der Feind vor Gundeldingen vorbey, nach Binningen, und steckte dieses Dorf in Brand. Die Basler Reuter begaben sich sogleich aus -er Stadt, um die Feinde durch Scharmützeln aufzuhalten, bis das gerüstete Banier Zeit gewönne, ihnen nachzufolgen. Bey St. Margrethen fieng das Scharmützeln schon an; weil aber die Oestrrreicher immer weiter zurück wichen, meng der rechte Streit erst bey der Mühle z« 12 XII. Periode. 2 ter Abschnitt des iSten Jahrh. Hasinaen an. Die Basier gewannen den Sieg: und obschon viele verwundet wurden, büßten nur drey das Leben ein. Von der feindlichen Reuterey hingegen wurden viele erlegt, und die übrigen gegen Habsheim in die Flucht gejagt. Von den erschlagenen führte man Balkhafar von Blumcneck nach Jlzich, etliche nach Lan- ser, andere nach Neuenburg, zwanzig nach Ensisheim, und unter den verwundeten fand sich auch der von Falcken- stein. Durch diesen Sieg aufgemuntert, versuchten es nun die Basler, Rheinfelden einzunehmen. Beym ersten Auszug vom i3ten Jenner, richtete» sie aber nichts anders aus, als, daß sie ihre leeren Wagen mit Wein geladen, wieder zurückführten. Bald darauf, in einer Nacht und durch einen ungewohnten und wilden Weg, kamen sie auf einen Steinwurf weit, bis vor Rheinfelden und erschossen dort zwey am Grendel. Allein die Oesterreicher hielten sich vorsichtlich in der Stadt einge- geschloßen, und feuerten auf die Basier, die nach Verlust eines Manns, und nachdem sie Möhli und die Mühle eingeäschert hatten, sich zurück ziehen mußten. Den 21. Jenner unternahmen sie einen dritten Versuch. In aller Stille um Mitternacht, und mit Leitern versehen, wagten sie es die Stadt zu ersteigen. Schon hatten sie sich in den Stadtgraben glücklich herunter gelassen, als die Wacht sie entdeckte und Sturm leutete. Die Kriegsleute die hierauf an die Mauren zugelauffen waren, warfen angezündetes Stroh über dieselben in den Graben hinunter, und zwangen die Basler von ihrem Vorhabe» I. Kap. Rheinfelder Krieg, Brießacher Richtung. 13 abzustehen. Dennoch, am Dienstag nach Lichtmeß, wollten sie zum vierten Male solches durchsetzen, und zogen mit Reuterey und Fußvolk nach Rheinfel-en. Zufälliger Weise hatte der von Rechberg zu eben der Zeit einen Streifzug unternommen, also, daß beyde Heere einander auf dem Weg antrafen, und es zum Streit kam. Die Oesterreichs ergriffen aber bald die Flucht, und wurden bis gegen Rhetnfelden getrieben; indessen hatte jeder Theil etliche eingebüßt, und etliche als Gefangene verloren. Es fehlte wenig, daß ein Basler Trompeter den von Rechberg, dem er noch den Mantel erwitschte, gefangen genommen hätte. Anfangs Merzens plünderte» und verbrandten die Basler ein Dorf der Commenthurey Beuchen um sie zu strafen, daß sie dem von Rechberg Unterschleif gegeben hatte, und daß von dem Thurm auf die Basler Reuter, die ihn verfolgten, geschossen worden. Kurz darauf er- tapte man drey Straßenräuver von der österreichischen Parthey, und schlug ihnen die Köpfe ab. Dagegen ertränkten die Rheinfelder fünf Gefangene, wovon sie hernach die Leichnahme in kleinen Nachen auf dem Rhein nach Basel hinabfahren ließen- Den Dienstag vorGeor- gii brachten die unsrigen in Erfahrung, daß der Feind Wein nnd anderes zu Herten abholen wolle. Sie suchten ihn auf, und setzten ihm bis an den Schlagbaum von Rheinfelden nach, ohne ihn zum Treffen bringen zu können. Hierauf führten sie den bereits aufge- 14 xn. Periode. 3ter Abschnitt des i sten Jahrh- ladenen Wein, wie auch das Vieh nach Basel, nachdem sie Herten, Tegerfelden und Nollingen in die Asche gelegt hatten. Bald wurde ein gefährlicher Anschlag zn Basel entdeckt. Es hatte nämlich der von Rechberg einen Kerl von ungefähr 20 Jahren beredt, Feuer in der kleinen Stadt anzulegen, und ihm sogar einen Gulden zum voraus bezahlt. Der Mordbrenner wurde aber zu rechter Zeit angehalten, und nachgchends verbrandt. Um diese Zeit geschahen zwischen dem Feinde und den Liestalern einige Streifzüge. Als die von Seckingen das Schloß Farnsburg speisen wollten, wurden sie von den Liestalern angegriffen, welche vier von ihnen erlegten, sechs Gefangene machten, und fünfzig Pferde mit Mehl und Haber erbeuteten. Dieses zu vergelten, kamen von Seiten der Oesterreichs fünfhundert zu Roß und zu Fuße vor Liestal, und fingen fünf Mann in den Reben auf, wovon sie zwey erstachen, und drey enthaupteten. Allein es waren am gleichen Tage 60 Liestaler nach Rheinfelden gezogen; um dort einen Weyer des von Grünenberg auszufischen, und auf diesem Streifzug erlegten sie zwey Feinde, und brachten fünf Gefangene mit zurück, die sie nach Basel schickten. Indessen waren die Mittel der Güte versucht worden, und Jakob, Marggraf von Baden, hatte eine Zusammenkunft nach Breißach auf den 6 ten April angesetzt. Dort erschienen, außer dem Marggrafen und seinen Söhnen, der Bischoff von Basel und die Gesandten r-Kap. Nheinfelder Krieg, Brießacher Richtung, is des Erzherzogs Albrecht, und der Städte Basel, Bern und Solothmn- Beinheim meldet über die Unterhandlungen folgendes: „ Weiß Gott, daß viele Gefährlichkeit in der Sache gebraucht ward; denn derMarg- gras von Baden mit seinem Anhang war mehr dem Herzog als der Stadt geneigt. Dennoch war der Vertrag den Baslern sehr nützlich. Der Krieg hatte lange gewährt, die Bauren wollten niemand mehr bezahlen, die Bürger waren uneins, und die Gemeinde wider die Obrigkeit. Es war ganz keine Gehorsamkeit- Die Stadt hatte auch von Niemand Trost, noch Hülfe, als von den Eydsgenossen, die auch noch zum Theil träge und langsam waren." Was aber den Verhandlungen am meisten Nachdruck gab, war die Eroberung vonBla- mont, der letzte Auftritt des Kriegs. Dieses sehr feste und mit vier Thürmen versehene Schloß war, wegen Sicherheit des Handel und Wandels mit der Grafschaft Burgund, sehr wichtig. Wir haben schon vernommen, daß der Inhaber desselben, nachdem er die Basier den Winter durch unav- gesagt beraubt, ihnen erst am Palmtage seinen Fehdebrief zuschickte. Dieß begleitete er mit einem Umstand, der ') Die hiesigen waren Hemmann Offenburg, Ritter, Meister Heinrich von Beinheim, der Rechte Doetor; Hans Sürlin, Andreas Ospernell, Heinrich Zeigler und Meister Conrad Künlin, der Stadkschrriber- 16 XII. Periode. sterAbschnitt des iZtm Jahrh. die unsrigen äußerst aufbrachte. Unter seinen Helfern nämlich/ nannte er in dem Fehdebriefe seinen Hund und diesen Hund hieß er überdieß Delphin. Hierauf trieb er die Feindseligkeiten so weit/ daß die meisten zu Basel laut um Rache schrien/ und mit Ungestüm begehrten/ daß man aufbrechen sollte. Der Rath schlug es ihnen ab / und schützte vor: „ es möchten die Verhandlungen zu Vryßach sieh dadurch zerschlagen." Die Belehnten waren / während des Kriegs / im Rath geblieben, weil man einer unmittelbaren Kriegserklärung gegen den Herzog ausgewichen war- Folglich mußte es ihnen höchst daran gelegen seyn / daß der Krieg nicht weiter um sich griffe / damit sie nicht entweder des Raths still gestellt würden, oder ihre Lehen aufgeben müßten. Allein die Bürger liefen vor dem Rathhause zusammen. Es forderten die Zünfte zu Weinleuten, Rebleuten, Schuhmachern, Metzgern und Spinnwettern nebst den Klein-Vaslern, daß man das Hauptbanier ausftecken, und mit ganzer Macht und Geschütze auf Bla« mont ziehen sollte. Gott fügte es, bemerkte man, daß es in keinen Aufstand ausbrach , denn die Räthe blieben nicht nur bey ihrem Entschluß, sondern suchten noch die Bürger zu vertheilen, indem sie ihnen sagten, daß auf dem Kornmarkt ein verrätherischer Bösewicht sich befände: Worte, die anfangs einen Theil der Anwesenden bald zur Bestürmung des Hofes desjenigen, der diese Worte ausgesprochen hatte, gereiht hätten- Es I-Kap. Rheinfelder Krieg, Vrießacher Richtung. S7 geschah zwar kein eigentlicher Aufruhr/ wenn darunter Plünderungen, Zerstörungen und Bürgermord verstanden werden; allein, die Bürger gehorchten dem Rath nicht. Ohne Erlaubniß desselben, zogen jene Bürger und noch viele aus andern Zünften, die steh auf ihr Zu« reden zu ihnen gesellten, am gleichen Tage nach Bla- mont, und brannten noch in der Nacht den Vorhof, zwey Thore, und die Scheuern des Schlosses, wo ste zehn gute Hengste bekamen. Da es nun um die Rettung seiner Mitbürger eben so sehr zu thun war, als um den Angriff des Feindes, beschloß der Rath den Ausgezogenen beyzuspringen, und auch Mahnungsbriefe an Bern und Solothurn zu senden, worauf die Solo- thurner 4oo Man», durch das Dellspergerthal schickten, welche aber erst nach der Eroberung von Blamont ankamen. Die Verner hingegen, die schon im Aufbruch waren, wurden zu rechter Zeit abgemahnt. Schon vor Anbruch des folgenden Tages, ^ war das Hauptbanier unserer Stadt im Anmarsch auf Blamont zu. Nach dessen Ankunft soderte man die Belagerten auf, sich zu ergeben, welches aber sie verwarfen. Am ') Der eigentliche Tag wird also im rothen Buch (x»s. 212 .) angegeben, „1449. uf Montag nach dem Sonntag, als man in der heiligen Kirche singet miser!--or- ms iromini, zogen unsere Herren mit ihrem Banner," IV. Band. B i3 xn. Periode. 3ter Abschnitt des loten Jahrh. Dienstag begab steh Rudolf von Ramstein in das Lager der Basier, und eröffnete Friedensvorschläge. »Scharf redten ste mit ihm und sprachen: Es wäre keine Sache zu suchen, ste wollen Lieb und Gut han; drum seyen ste do." Auf dieses hin schössen sie aus einem großen Feldstück dreymal in die Schloßstnbcn und zeigten Schlüssel zum Zeichen der Uebergabe, welches die Belagerten noch nicht verstehen wollten. Indessen versammelte der Erzherzog Truppen im Vreißgau und that desgleichen, als wenn er das Schloß zu entsetzen vorhätte; allein die Basier warteten vergebens auf ihn. Als indessen ein Theil von ihnen dem Schloße immer näher zusetzte, geschah ein kurzer aber unversehener Ausfall, durch welchen die Basier einige Mann verloren und viele Verwundete bekamen. Man ließ ste nach Basel führen, wo sie den Zuschauern an den Fenstern von weitem ihre Wunden zeigten, und zugleich ihnen zuriefen: » Es sey gerochen." Vermuthlich um den Folgen eines unzeitigen Schreckens vorzubeugen. Die Frau eines der Verwundeten, der seines Handwerks ein Kiefer war, Gredane Schnebelin, als ste ihren Mann erblickte, sprang sie zum Fenster hinaus , warf sich auf die Tragbare, und saugte ihm unter ') Zwey wurden nachgehends besonders belohnt. „ Zwey Gulden geschenkt, dem Hans Götzen, als er vorBloch- mont den Stall (Burgftall, Schloß) half brennen." — „ Halbiscns Knecht 2 fl. geschenkt, als er vor Bloch- mont hat helfen brennen/' Ausgabbücher, I. Kap. Rheinfelder Krieg, Vrießacher Richtung. 19 Heißen Thränen das Blut aus der Wunde. Andere Weiher kamen herbey , und brachten diese Eheleute in ihre Wohnung. Dieses rührende Schauspiel wirkte, wie es scheint, auf die Gemüther, denn in der nämlichen Nacht, machte sich ein Haufen junger Bürger auf den Weg nach Vlamont. Mit erfrischten Kräften, wurde nun an der Untergrabung eines Theils des Schloßes gearbeitet. Gesandte von Straßburg und vom Marggrafen kamen aus Brcyßach an, und bathen sie abzuziehen, indem der Erzherzog sonst von einer Richtung nichts hören wollte. Diese Vorstellungen blieben aber fruchtlos, und die Belagerung wurde eifriger betrieben, also daß noch an diesem Tage das zweyte Thor untergraben, einige Schild- wachten erschlagen und zwey Helfer des Epkingen vor dem Lager gehenkt wurden. Mit dem untergrüben des dritten Thors war schon der Anfang gemacht, als der von Eptingen sich auf Gnade ergab, und selber das Thor öffnen ließ. Da wurde alles erbeutet und ausge^ theilt; Korn, Wein, Harnische, Pferde, Better- Sö reich war die Beute an Wein, daß an dem folgenden Tage die Glockenläuter im Lager dem herbeygeeilten Volke aus der Stadt und Nachbarschaft ausriefen. „ Wer Wein und anderes um Gesellen willen wolle, der möge es reichen." Um zwey Uhr in der Nacht wurde das Schloß mit Feuer angesteckt, und nachgehends geschlei- fet, also, daß nur einige Mauerstöcke zum Wahrzeichen aufrecht blieben. Als der von Eptingen das Schloß brennen sahe, weinte er, und sagte: ach, daß es Gott -B 2 20 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. erbarme / daß ich in den Mutterleib je kam!" Am fol. genden Tage ließ man ihn an einem Seil gebunden durch zwey Fußknechte nach Basel bringen; vor ihm aber führten auch zwey Fußknechte/ den an einem Seil gleichfalls gebundenen Hund Delphin/ und nach ihm folgten dreyzehn seiner Gefährten, und insbesondere die zwey Edeln Deggelin. Alle kamen in die Gefängnisse (Keßen) der Stadt/ und Eptingen auf den Spahlen Thurm. Indessen war das Heer auf dem Felde / wo siebzehn neue Bürger angenommen wurden ') geblieben/ und machte sich zu einem wettern Zug nach Jlzich gefaßt/ um bessere Friedcnsbedingnisse zu erfechten- Jedoch liessen sich die Basier dießmal durch die Verwendung der Marggräsischen und Straßburgcr Gesandten von ihrem Vorhaben abwendig mache»/ und kehrten am Sonnabend siegreich nach Haufe zurück. Dieser Krieg verdiente um so mehr bemerkt zu werden, daß er der letzte ist, den die Vasler unmittelbar mit dem österreichischen Adel geführt haben. Die bedenklichen Anfechtungen die sie weiter in diesem Zeitraum erlebten, kamen von Seiten Burgunds, oder des Kaisers, als Reichshaupts, oder des Bischofs, als weltlichen Fürsten. Wie Hans Hagenbach, Hans Götz u. s. w. In den vorhergehenden Zügen machte man 79 neue Bürger, als Jakob Kung, Hans Oberly, Siegfried, Cunrad Siegrisi, Heinrich von Brunn «. s. w. I. Kap. Rheirifelder Krieg , Brießacher Richtung. 21 Mittwoch nach dem Sonntag (üantats wurde zu Vreyßach ein endlicher Frieden geschloßen- ') Die Artikel dieser sogenannten Richtung haben die Grundlage aller nachherigen Verhältnisse mit den österreichischen Verlanden abgegeben, und finden sich buchstäblich in den Noten der neuen Auflage des Tschudi. ') Der erste Artikel betrifft die Zölle und Geleit, wie auch den freyen Handel und Wandel, sowohl in den Aemtern Pfirt, Lanser und Altkirch, als im Breyßgau und auf dem Schwarzwalde. -) Der zweyte sichert die zollfreye Ausfuhr r) Es war am 7. Merz. Tschudi setzt den 14. Nerz (r. n. x. 22s.) Allein die Original Urkunde des Bun- des zwischen dem Herzog und Basel sagt ausdrücklich: erst sextiinL men8i8 -) 1. 11. x. 22s. Der Marggraf führt in dem Instrument das Wort „wir Jakob von Gottes Gnaden Marggraf zu Baden, und Graf zu Sponheim bekennen n. s. w. dann meldet er, daß die wechselseitigen Anstünde, über welche der Bischof von Basel, vermöge des Cost- nitzer Anlasses, hätte sprechen sollen, nun berichtiget wären. Z) Zum ersten von der Zölle, des Geleits und veylem Kaufs wegen, sollen unser Schwager Herzog Albrecht und die Herrschaft von Oesterreich die ihrigen von ihrent- wegen, und die so die Aemter und Lande im obern Ell- saß und Sungowe je zu Zeiten inne haben, sich in und mit den drey Stücken gegen die von Basel und die ihrigen halten, in solichen Gnaden und Wille, als von L 2 XII. Periode. 3ter Abschnitt -es isten Jahrh. -er Zinse und Zehnten zu. Der -ritte bestätigte den freuen Zug zwischen der Herrschaft Leuten und denen von Basel, doch ausgenommen die »»verrechneten Amtleüte, die in Büß und Ansprache ständen, auch alle alte Streitigkeiten Alter har kommen ist, und wie sie von seinen Vorder» und der Herrschaft von Oesterreich gehalten sind worden vor und ehe die Aemter Pfirt, Landser und Altkirch verpfändent wurden. In solcher Mäste sollen die von Basel und die Iren in und mit dem Geleit und veulem Kauft von demselben Herzog Abrechten, der Herrschaft und den Iren von Iren wegen wurden gehalten. Im Brsßgowe und Schwarzwalde und semliche Nüwerungen und Beßwerungen die seit mit der Zeit der Verpfändung der obgenannten Empter» Pfirt, Landser und Alrkirch vorgenommen worden, sint, sollen abgetan seyn und Hinfür nicht mehr geschehen. ?,) Von der Zinse und Zehnden wegen, die denen von Basel, Iren Bürgern und Inwohnern zugchören, sy, syenr geistlich oder weltlich, die sollen überall zollfrei), für garr gelassen werden, als das jcweilen gehalten und fründlich harkommen ist. Doch also, daß der, der folich Zinse und Zehnden führt, an den Zollstätten , ob Ihm dadurch zufahren gebärt, und ihn die rechte Strasse dahin treit, den Zollcrn sagen, und seinen Globen thun soll. Ob die Zoller des nicht enberen wollen, daß solichcS Gut alles so er führt Zins und Zehnden seyen, um daß Gefarde vermieden werden, würde aber durch Jemand einige Gefarde darin getrieben und sich das rundlicher finden sollte/ der soll darum gestresst werdest /, als Wich ist. I- Kap. Rheknfelder Krieg, Brießacher Richtung. 23 und ergangene Sachen die Demjenigen der ziehen wollte, vor dem Zug geoffenbaret wären/ an den Enden von woher er zieht/ darum soll er denen die an demselben Ende gesessen sind/ Recht geben/ und von ihnen nehme»/ wären es aber Sachen , die eine Gemeinde / Stadt oder Dorf gegen eine solche Person betrafen/ die Sachen sollen vor einem Fürsten von Oesterreich / der dannzumal zu Lande wäre / oder seinen Landvogt und Räthen im Elsaß berechtiget werden. Der 4te Artikel bekräftiget den Herrn, Rittern und Knechten die zu der Herrschaft Oesterreich gehörten / das Recht ihre in die Stadt Basel gezogenen Leute/ innert einem Jahre anzusprechen/ und zu besetzen/ nach der goldenen Bulle des K. Sigiömund von 14Z1. Der 5te Art. gehet die Verbrecher an. Der bte giebt den BaSlern und den ihrigen die Versicherung/ daß die Amtleute in der Herrschaft und Ritterschaft Landen für gichtige Zinse oder andere Schulden auf jeweiliges Erfordern, zur Stunde ohne Eintrag und Widerrede Pfänder geben werden, die der Schuld werth seyen. Der Amtmann wird solche Pfänder hinter sich oder einen Wirth acht Tage stellen, und wenn innert derselben der ZinSmann oder Schuldner der Anforderung nicht Genüge leistet, solche Pfänder denen von Basel oder den Ihrigen, sobald sie es begehren, ohne Verzug und Beschwärniß geben und einliefern/ die damit thun und verfahren mögen, was sie getrauen recht zu seyn. *) Kein Teyl soll dem anderen Eintrag thun in seinen Gerichten von übcltätigen Leuten zu richten. Doch daß Heide Teyle sich darin» halten, gutwillig dadurch die Uebeltäter mit Recht gestraft werden. „ Aus diesen Worten läßt sich auch eine wechselseitige Verpflichtung schließen, die Verbrecher auszuliefern» 2^ XII. Periode. 3ter Abschnitt des i§ten Jahrh. Falls sich aber jemand weiter und tiefer darinnen verbricfet hätte, ') das soll darinnen nicht begriffen seyn, sondern mag jedermann seinem Brief nachgehen; der 7te Artikel schärfet den BaSlern ein, die Oesicrreicher an ihren Will» pennen, Fischentzen, Hölzern und Steinbrüchen in der Herrschaft Landen ungeirret zulassen, es geschehe denn mit Willen der Herrschaft, ihrer Ritterschaft oder ihrer Amt. lente. -) Der 8te Artikel bezieht sich auf die Schulden der Edelleute. Der 9te auf die Unterhaltung des neuen Weges in der Hard (Unrerbard.) Der lote auf das Münzwesen, Z. B. wenn der Schuldner Liegenschaften eingesetzt, Geißel versprochen hätte u. s. w. 2 ) Hätte aber jemand von Basel, wer der wäre, in der Herrschaft oder ihrer Ritterschaft Landen, Hölzer, Fi. schentzen oder Güter, darin er zu jagen, zu fischen, Holz zu hauen, oder Steine zu brechen hätte, soll ihm sein Recht und Gerechtigkeit behalten seyn. 2) item von des Gebietens wegen der Ritterschaft in die Stadt Basel, ist beredt, daß die Ritterschaft dessen von denen von Basel übcrhcpt werden sollte, wessen sich aber jemand von der Ritterschaft gegen die von Basel oder die ihren verschrieben hat, oder verschreiben wird, mögen die von Basel und ihre Bürger ihren Briefen was die Inhalten nachgeben. Die von Basel sollen den neuen Weg in der Hard künf. tigs in Ehren halten, und mögen davon ein bescheidenes Weggeld nehmen; doch der Herrschaft von Oesterreich, und sonst an ihren Rechten und Herrlichkeiten unver- griffen und ohne Schaden. r. Kap. Rhemfelder Krieg, Brießacher Richtung. 25 worüber sich zu vergleichen den Partheyen vorbehalten wird. Der Ute auf das Recht der Herrschaftsleute auf der Wiesen zu flößen und daraus auch in den Rhein zu fahren, wovon die BaSler nicht mehr nehmen sollen, als von altem Herkom« men. Der I2te Artikel weiset eine Partikular. Klage ei. nes von Rothberg und der Frauen von Klingenthal vor den Richter, vor welchem sie schon anhängisch war. Der tZte Artikel befiehlt denen von Basel die Herrschaft an den Gerichten zu Großhüningcn ungeirret zu lassen. Der 14te Artikel ist in Ansehung der Ritterschaft des Bistums dunkel, oder entscheidet wenigstens nichts. ') Der l§te Artikel wegen der Brodkärren lautet also: die von Basel sollen künf- tigs von den Brodkärren, die ihnen zugeführt werden, nicht mehr nehmen als von alter Herkommen ist, und alle durch sie darinnen vorgenommene Neuerungen sollen sie abthun." Der I6te Artikel bestätiget auf ewig die vorhergehenden. Der l7te hebt die beydseitigen Klagen wegen des Kriegszuges vor Lauffenbnng (vom I. 144Z,) und alle Schadlos- *) Item von des Eides wegen, so die von Basel der Stift Mannen tun sollent, ist betedinget „ daß der Stifft Mannen und der Stadt Basel yeglichem Teile gegen den andern sin recht darinnen behalten soll sin." In dem Büger-und Raths,Eide wurde auch der GottS- hausdienstmanne gedacht. -) Das ist fremdes Brod das aus der Nachbarschaft in Karren gebracht wurde. „ Diese hin vorgeschriebenen Puneten und Artikeln sollen also zu ewigen Tagen bestan und one Jntrag oder Grverde gehalten werden.". 26 XII. Periode. 3ter Abschnitt des iZtm Jahrh. Haltungsbegehren auf/ welche die Baölcr rücksichtlich der Armagniacken gemacht hatten. Der I8tc Artikel verfügt über die, theils vor dem Krieg / theils während desselben/ gefal- lenen Zinse und Gülten. Der 19te Artikel verweiset zu einem schiedrichterlichen Spruche/ nach Inhalt des Constanzer An- lasseS/ die Klagen des Erzherzogs über das Vornehmen der Basel Bürger in Ansehung des geistlichen Gerichts. * *) Der 20te Artikel betrift zwey Ansprachen des Erzherzogs worüber der Marggraf sich also ausdrückt: »als derselbe unser Schwager geklagt, und denen von Basel zugesprochen hat von seines Landgerichts Rufs wegen/ den er meint durch seinen Weibel zu thun habe»/ zu Basel in der Stadt/ -) und daß ihm und der Herschaft das Gericht zu St. Alban solle zugehören. ') Wiewohl wir denn die zwey Stücke mit Wissen nit Hand mögen übertragen, so haben wir doch beredt, daß unser Fründt von Basel der gemein sin spruchS darumb nit dörse thun. Der *) Siehe weiter unten den Spruch des Bischofs. Es scheint, daß der Erzherzog die Kundmachungen sei- ncS Landgerichts durch seinen Weibel in Basel selbst anschlagen oder ausrufen lassen wollte, welches eine Art Gerichtsbarkeit angezeigt hätte. ?) Siehe die 9ke Periode i>. 274. Jahr 1Z8Z. *) So verstehe ich diesen Absatz: ,, Ob wir schon über beyde Stücke die Partheyen mit Kenntniß der Sache nicht haben vergleichen können, so haben wir dennoch von denselben erhalten , daß unser Freund, der Bischof M Basel, welcher als gemeiner Obmann nach dem Con- I. Kap. Rheinfelder Krieg, Brießacher Richtung. 27 2ite Artikel vernichtet alle übrige Klagen und Gegenklagen, welche der Erzherzog und die Stadt Basel vor den Bischof gebracht hatten. Der 22te Artikel betrift die Beylegung der besondern Ansprachen der Anhänger des Erzherzogs und der Stadt Basel gegeneinander. Merkwürdig ist aber der 2Zte Artikel:" wir haben auch beredt, daß die von Basel unserm vorgenannten Schwager Herzog Albrecht 26000 (sechs und zwanzig tauseno) Gulden ') leihen sollen, nämlich 4000auf St. Johannis Tag und 22000 auf St. MatheuS Tag, nächst- künftig, -) zu Lösung der Aemter Pfirdt und Landser, als sie sich dessen gegen ihn verschrieben haben, und daß derselbe unser Schwager dagegen die von Basel solches Geldes versichern solle, nach Inhalt der Noteln der wir sie haben geeinet, der jeder Theil einen aus des andern Cantze- lery Handgeschrift in gleicher Form hat. Der letzte sianzer Vertrag sprechen sollte, davon bestehet tverde, seinen Spruch darüber zu ertheilen." ') Um sich über die Herbevrufung des Dauphins und der Armagniaken zu rächen, hatten die BaSler die Waffen ergriffen. Sie hatten einen siegreichen Krieg geführt, und dennoch mußten sie nun st. 26000 leihen. -) In der Iahrrechnung von Joh. Bapt. 1449 bis I. B. 1450 finde ich: ,, Herzog Albrecht von Oesterreich verliehen fl. 22000 thut 25Z00 Pf. in Gold, Briefen und abgezogenen Zinsen. Die übrigen fi. 4ooo stehen vermuthlich in der vorhergehenden Jahrrechnung die ich nicht zu Gesichte bekommen habe. 3) Tscharner in seiner Historie der Eidsgenossen, v. n. x. 283 schreibt: Der Herzog Siegmund von Oesterreich 28 xil. Periode, ster Abschnitt des Men Jahrh. Artikel giebt zu vernehmen , daß eine Freundschaft und Verständniß zwischen beyden Partheyen auf eine gewisse Anzahl Jahre errichtet worden sey, wie auch daß der Erzherzog Albrecht stch anheischig gemacht hatte, die Bestätigungen deü K. Friedrich und des Herzogs SigiSmnnd einzuholen, und in bester Form beurkundet zu verschaffen. Diesen Richtungsbrief bekräftigte der Marggraf, wie auch der Bischof von Basel mit ihren Jnsiegeln. Am gleichen Tage stellten Herzog Albrecht, gleichwie Hans Rot, Ritter, Bürgermeister, der Rath und die Gemeinde der Stadt Basel ihren Bestätigungsbrief aus. Der K- Friedrich bestätigte ihn für stch und seinen Bruder Albrecht an der Weynacht dieses Jahrs iE, und im folgenden Jahre zu Jnspruck, der Herzog Sigmund. trat den Baslern die Herrschaften Pfirt, Landser, En- stsheim, Tann, Mkirch und Maßmünstcr Pfandsweise gegen eine Summe von 26o«o Gulden ab. „ In der Note beruft er stch auf Tschudi und Wurstenscn. Dieser sagt aber nur, daß der Herzog für daS geliehene Geld, die gedachten Herrschaften cinsetzen sollte, und Tschudi ll?. 11 . p. 529 meldet: „ Darum versah te er ihnen Altkirch, Landser und Pfirt." Die Einsetzung geschah ohne Abtretung oder Befitznchmung, und wollte nur so viel sagen, daß man Capital und Zinse von den Ein- künften der eingesetzten Herrschaften abführen würde. Die Abzahlung sollte also geschehen. Im I. 1460 auf Jo- hannis st. 2yoo und eben so viel ein jedes der nächstfolgenden Jahre, ausgenommen im letzten, wo fi. 4ooo wieder entrichtet werden sollten, und zwar ohne Zinse. I. Kap. Rheinfelder Krieg, Brieffächer Richtung. 29 Die Freundschaft oder Verständniß deren oben gedacht worden ist, bestand in einem Bund von zehen Jahren. ^ „ Sie wollen keinem Feinde des andern Theils helfen, falls dieser das Recht bieten werde; sollten sie Streitigkeiten unter sich bekommen, über allgemeine Angelegenheiten die keinen Bezug auf die getroffene Richtung hätten so soll einer der drey Bischöfe von Con- stanz, Basel und Straßburg sie zu vergleichen trachten, oder mit gleichen Zusätzen als Obmann sprechen; auch sollen durch Schiedsrichter die Zwistigkeiten geschlichtet werden, welche zwischen der Stadt Basel und einzelnen Städten, Edelleuten oder anderen Angehörigen der Herrschaft sich ') erheben dürften, und die weder den ovi- *) So hebt das Instrument an: „ wir Albrecht von Götter Gnaden, Herzog zu Oesterreich rc. für «ns selbst, und im Namen des Hauses von Oesterreich mit den Landen zu dem Hause von Oesterreich gehörig, gelegen hie fite des ArleS und verren, der wir Negieret sind an einem: und wir Hans Rot u. s. w." Einen sonderbaren Unterscheid bemerken wir in den Formeln des Versprechens.-" wie Herzog Albrecht ge- reden bey unsern fürstlichen würden, und wir Bürgermeister, Rath und Gemeinde zn Basel geloben und versprechen . . . by guten trüwen an Eidesstatt." 2) Wir übergehen Partikular - Forderungen. Rudolf von Neuenstein begehrte z. B. eine Entschädigung, weil die Basler die Schlösser Neuenstein, Blauenstein und Für- steustein zerstört und abgebrandt, und 3 Edeln 12 Un- so XII.Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. gen Vertrag , noch Eigen, Erbe, Lehen , Dinghof, Güter, Zinse, Gülten, Schulden und Zehnten, berühren edeln enthauptet; wie auch uachgehendS Neuenffein noch belagert, und Gefangene entführt hätten. Die Richter wiesen ihn ab, tveil ersteres auf Mahnung der Herzogin von Burgund unternommen, und letzteres um Concilien Leute zu befreyen, geschehen war. Ferner hatte Graf Hans von Thierstein, im Namen der Herrschaft Oesterreich, dem Hans Waltenheim, Bürger von Basel, die Zinse mit Arrest belegt, und eingezogen, die er von seinen Gütern zu Enstöheim zu beziehen hatte. Dieser begehrte sie wieder. Thicrstein antwortete, diese Güter hätten dem Heinrich Waltenheim, der ein Bastarl ge. Wesen, gehört: Die Herrschaft erbe von den Bastar. den. Die BaSler erwiederten, Heinrich von Waltenheim sey zu Basel mit Tode abgegangen, seine Verlassenschaft, sie möge in der Welt liegen wo sie wolle, sey dadurch in Basel zu Falle gekommen, und der kaiserlichen Bog- rey, die sie zu ihren Handen hätten, verfallen; deswegen hätte sich die Stadt dem unterzogen, und die Erb- schaft dem Hans Waltenheim zu kaufen gegeben. Die Baselischen Zusätze erkannten, daß der Graf das ent. wandte unentgeldlich wieder geben sollte. Die österreichischen Zusätze erkannten: „ Dieweil das Erb zu Basel gefallen ist, und da zu verrechtigen gebührt, so sprechen wir: Meint Graf Hans oder Jemand von unserer Herrschaft wegen, zu solchem Erbe Gerechtigkeit zu haben, so mögen sie zu Basel, da das Erbe gefallen ist, ihr Recht darum suchen.'' Diesem Spruche siel der Bischof als Obmann bey. I-Kap. Rheinfelder Krieg, Vrießacher Richtung. Zi würden; endlich wenn der eine Theil oder die Seinigm von jemand angegriffen würden, soll der andere Theil das Geraubte, die Gefangenen und die Thäter, so weit im eigenen Gebiet möglich, dem angegriffenen Theil zu überliefern trachten, es sey durch Landgeschrey, Landsturm oder andere Wege. Beide behalten sich den Kaiser, den Bischof von Basel, und die älteren Bünde vor. Am gleichen Tag wurde das Schicksal von Rheinfelden auch entschieden." Diese Stadt soll dem Herzog Albrecht eingeräumt werden; der Kaiser wird die Bürger der Eide, die sie dem Reich gethan haben, ledig zählen, und ihnen befehlen dem Hause Oesterreich in pfaudSwcise zu huldigen, als verpfändete Unterthanen getreu zu seyn, und so lange sie also in pfandweise zu ihren Handen stehen, sich zu Niemand anderm ztt verbinden. Die Verwiesenen sollen wieder zu ihrem Eigenthum zugelassen werden, und Macht haben, wieder zu kom- men, oder nicht. Die Rheinfelder sollen einen Schultheiß und Rath haben, wie vorher. Der Herzog soll die Freyheiten die sie von dem Reiche haben, bestätigen u. s. w. Der Marggraf, der Bischof von Basel und die Städte Basel und Straßburg, wie auch die Gesandten von Bern und Solothurn ließen das Vergleichsinstrument mit ihren Jnsiegeln bekräftigen. Kaum hatten aber die Edeln in Rheinfelden vernommen, daß sie daraus weichen mußten, als sie mit ihren Kriegsleuten in der Stadt herumwü- theten, und Thüren, Oefen und Fenster zerbrachen; sie suchten auch die Stadt mit Feuer zu Grunde zu richten, 32 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i^rcn Jahrh. welches man aber noch zur Zeit abstellte. Als nun die verjagten Rheinfelder , vermöge des Friedensschlusses / und in Begleitung einiger Räthe von Basel, in ihre Stadt wieder ziehen wollten, wurden sie anfangs nicht ringe, lassen. Endlich nahmen die Edeln ihren Abzug, und führten viel Hausrach mit sich weg. Nach geschlossenem Frieden wurde zu Basel Hermann von Eptingen und noch dreyßig Gefangene auf freyen Fuß gestellt, und ein gleiches geschah von Seiten deS Gegentheils. Am Dreyfaltigkeits Abend ließ man der vor dem Rathhause versammleten Bürgerschaft kund machen, daß der Frieden am Sonnen Aufgang des folgenden Tages angehen werde, und daß aller Angriff und Beschädigung, bey Verlust Leibes und Gutes von nun an verboten sey. An der Mittwoche darauf beurlaubte man den größten Theil der besoldeten Reuter und Fußgänger, und behielt nur die ältesten und wohlgeübten. Um dem gemeinen Gut zu Hülfe zu kommen, wurde eine Auflage beschlossen. Es sollten von jedem Saum Wein der in den Häusern verbraucht wurde vier Schil» ling gegeben, und von dem verzapften Wein außer dem gewöhnlichen Umgelde noch ein Pfenning für jede Maaß entrichtet werden. Dies nannte man den bösen Pfenning. Weil aber der Bischof, Las Capitel und die Prie» ßerschaft sich Anfangs dazu nicht verstehen wollten, wurde die Sache noch manche Monate aufgeschoben. I-Kup. Rheinfelöer Krieg, Brießacher Richtung, äs Verschiedene Punkte die man bey Errichtung des Friedensinstruments ausgestellt hatte, bekamen noch im Laufe dieses Sommers (Dienstag vor Laurentii) ihre Berichtigung. Der erste betraf die Geistlichen Gerichte, worüber die Vortrage beyder Theile das nöthige Licht ver, breiten werden. „ Es sey Recht und Herkommen, brachten die österreichischen Zusätze an, daß der Kläger dem Verantworter (Beklagten) in den Gerichten wo dieser gesessen ist, nachfolgen solle. Dieß verachten die von Basel und die ihrigen. Sie rufen das geistliche Gericht an, gegen der Herrschaft Leute nm weltliche Sachen und Schuld. Man begehre also, daß die Vorladungen vor des Bischofs von Basel geistlichem Gerichte in der Herrschaft Landen aufhören, die geistlichen Sachen zwar bey demselben bleiben, die weltlichen Sachen aber an die Enden und Gerichte wo die Beklagten gesessen sind, gewiesen werden sollen, sobald das erfordert, oder darum geschrieben wird, daß man dem Kläger ein Begnügen thun, oder Recht schaffen wolle. Würde jemand rechtlos gelassen werden, welches steh kundlich fände, der möchte alsdann das geist- liehe Gericht suchen und vornehmen:" das war detz *) Bey diesem Anlaß müssen wir bemerken, daß hie Herzoge von Oesterreich vom Kaiser Carl iv im Jahr 136L einen Bestätigimgsbrief erhielten, vermöge dessen daß Recht erneuert wurde: „ daß niemand ihrer Landherren, Ritter oder Knechte, Manne, Leute noch Diener, Edet noch Bürger, oder wie sie genannt sind, außer ihren IV. Band. C 34 xii. Periode. 3Ler Abschnitt des i sten Jahrh. Spruch der österreichischen Zusätze. Jener der Baselischen Zusätze lautete hingegen also: „ Nachdem die von Basel fürw enden, daß ste und die ihrigen ye und ye als lang, daß niemand für dencken mag, unsers gnädigen Herrn von Basel geistliches Gericht gebraucht, und da Recht gegeben und genommen haben, gegen alle die, welche in dem ganzen Bistum ') gesessen stnd; dasselbe Gesunden und Städten zu Oesterreich ... zu Elsaß, zu Sundgau ... und auf dem Schwarzwalde . . . geladen noch gezogen werden solle, aus der ehegenannten Herzoge .... Gerichten, um keinerley Sachen, für unser Hofgericht, noch für keinen unsern Landfrieden noch mit Namen für unser Landgericht zu Rothwiel, oder für einige andere unsrer Dingstatt und Gericht, wo wir die von des heiligen Reichs wegen haben , noch vor einigem fremden Gericht, es wäre denn , daß jemand in derselben Herzoge Gerichten recht losgelassen würde, und das gar kundlich und ohne Gefährde wäre, der mag wohl fein Recht fürbas vor unsern Gerichten suchen, und sonst anders Niemand. „ Dies wird nachgchends so wiederholt:'' eö sey denn gar kundlich und ohne alle Gefährde wissentlich , daß der Kläger in der Herzoge Gerichten rechtlos gelassen sey, und rechtes nicht bekommen möge. Denn wir meinen und wollen, daß dieselben Herzoge völliklich bleiben, in den ehegenannten ihren Landen und Gerichten, und mit Namen in der Grafschaft zu Tyrole, bey allen ihren Freyheiten. „ Stehe das große weiße Buch x. 130 wo die ganze Urkunde sich eingetragen findet. *) DaS Wort Bistum bedeutet hier die Diäresis oderSpren- gel des Bischofs, in deren Umfang das öesterreichische l- Kap. Rhelrrfelder Krieg, Brießacher Richtung. 35 richt auch also jeweilen männlich offen und frey gewesen sey, also daß die ußern die von Basel, und die von Basel die ußeren, wiederum, an demselben Gericht fürgenommen haben, dessen die Herrschafft Oesterreich in ihrer Widerrede auch nicht Abrede ist. Bey solchem alten Herkommen, des geistlichen Gerichts halben, wie das bisher hergebracht ist, lassen wir das bleiben und erkennen, daß die von Basel der Herrschaft Klage in diesem Stücke im Rechten embrosten seyn sollen." Nun folgt der Entscheid des Bischofs als gemeinen Obmannes- „ Auf diesen Artikel und Klage wir der Gemeine obgenannt, unsrer Stadt Basel Zusatzspruch und Urtheil beyslan- d e n und folgen, denn uns der dem Rechten der Gliche bedunkt ze stn." Ein anderer Streit, welchen der Bischof als OV-> mann auch schlichtete betraf die Rheinfart und die Zölle, worüber die Städte Breißach, Neuenburg am Rhein, Lauffenburg und Seckingen mit Basel vertragen wurden» Da der Brief sehr weitläufig ist, und größten Theils lediglich die älteren Verträge bestätiget, oder die wider Basel geführten Klagen als »»gegründet, oder nicht erwiesen erklärt, so werden wir uns nicht dabey aufhalten. Nur folgender Artikel mag angeführt zu werden verdienen. Die von Lauffenburg klagten, die von Basel hätten u n- Elsaß sich befand; sonst würde diese Stelle unverständ- lich seyn. C 2 3s> xn. Periode. 3ter Abschnitt des i5ten Jahrh. terstanden was Brennholz sie, oder andere der Herrschaft Leute, zu ihnen führen, daß sie darüber Schätzer gesetzt haben, und tr engen der Herrschaft Leute, daß sie das Holz verkaufen und geben müssen, wie sie es an. schlagen und schätzen; und wem dieselben Schätzer das Holz gönnen, dem wird es, und nicht denen, welchen es die ihrigen gönnen, oder zu kaufen gegeben haben. Sie begehren also, man möge solches abthun, und sie nach ihrem Nutzen und Nothdurft verkaufen lassen, wie es von Alters her gebraucht ist. „ Ueber diese Klage urtheilten die österreichischen Zusätze, daß ein jeder billigerweise auf einem freyen Markt das seine, nach seinem freyen Nutzen, verkauft, und vermöglichen (oder verträglichen) geschätzt wird (schätzt) und soll man den Käufer und Verkäufer jedem zu seinem eigenen Willen stehen lassen." Die Zusätze der Stadt Basel fällten hingegen ihr Urtheil dahin: „ Nachdem die von Basel in ihrer Antwort fürwenden ihre Stadtordnung, um gemeinen Nutzens willen , daß man solches Brennholz schätzen solle. Derselben Ordnung auch die von Lauffenburg bekanntlich sind, erkennen wir, daß um solche Ordnung, welche die von Bafel als andere Städte um gemeinen Nutzens willen, wohl zu setzen und halten haben, die von Basel denen von Laufen- bürg nichts zu antworten haben, und daß sie ihnen dieser Klage im Rechten emp rossen seyn sollen." Hierauf gab der Bischof den Ausschlag dahin. Auf diesen Artikel wir der Gemein (Obmann) unsrer Stadt Basel Zusatz- i. Kap. Rheinfelder Krieg, Brießacher Richtung. 37 spruch bistanden und folgen-" Ob nun schon alles geschlichtet zu seyn schien, so trauete man den Oesterrei- chern dennoch nicht. Lange wurden verstärkte Tag-un- Nachtwachten gehalten. Zu Zeiten verbreitete sich das Gerücht geheimer Anschläge und Verrätherey. Insonderheit wurde man das folgende Jahr auf alles aufmerksam , da der Herzog Albrecht nach Freyburg in Uechtland kam, und dort von der Gemahlin des Herrn Rudolf Hofmeister von Bern, wie sie dessen wenigstens beschuldiget wurde, ein Schreiben empsteng, daß Sie ihm die Stadt verrathen wolle. Die Sache wurde aber zu rechter Zeit entdeckt, der Rath zu Bern ließ sie in ihrem Hause bewachen, undnachgehends, wie man glaubt, mein besonders Gefängniß bey der Capelle Niedeck auf lebenslang bringen- Beinheim schildert uns diese Frau also ab: » Sie war, meldet er, von Geschlecht eine von Rynach. Sie war sehr geil, eigenwillig, hofärtig, und köstlich mit Kleidung; hingegen war ihr Mann, auch wie ihr Sohn, schlecht (81mplex) und fromm- Zweytes Kapitel. 1LL0— Den 5ten Jenner starb BischofFriedrich ze RW zu Basel in dem Schüvhofe, und wurde im Münster he» 38 xii. Periode. 2ter Abschnitt des i§ten Jahrh. stattet. ') Er hatte nie Messen gelesen, noch andere bischöfliche Verrichtungen versehen; worüber er großes Ve. dauren in den letzten Zügen bezeugte. Den lstten erhob das Capitel den Arnold von Rothberg, Dom Dechant und Docror geistlicher Rechte zum Bistum. Er hatte wahrend des Conciliums die Stelle eines Auditoris Cau- sarum und Richters begleitet., Am Pstngsttage wurde er durch die Bischöfe von Constanz, Straßbnrg und Worms *) Folgendesbemerken die NatbSbüchcr über seine Leichen- begängniß: man hat zu Vcsperzeit die Leiche zum Grabe begleitet, und waren dabe» alle Kirchspiele und alle Orden in einer Proceffion. Der Weihbischof nach der Lei- che, und darnach alte und neue Räthe, wie auch alte und i-leue Sechser, ordentlich nacheinander in einer Pro- eession von und aus dem Münster bis zu des Bischofs Hofe und mit der Leiche wieder in das Münster zu dem Grabe. Man blieb dabey bis der Leib bestattet ward. Am gleichen Tage haben alre und neue Räthe erkannt, daß solches künftigS, wenn ein Bischof in der Stadt mit Tode abgeht oder von auShin hinein geführt wird, der Stadt halben also gehalten werden solle. daß beyde Räthe und und neue und alte Sechser zu der Begräbniß gehen, und die Leiche ohne Kerzen zum Grabe begleiten werden. Und so man der Leiche folgen will, so sollen sie aber (abermal) dabey seyn mit der Zünfte Kerzen alS MN zu andrer Bischöfe Jahrzciten gewohnt ist zu thun. 1 II. Kap. 1450—1459. 39 geweihet. Seine Handveste ist nur vom I. 1452, da- tirt. Die Basier ') begleiteten mit zehen Glenen den K Friedrich, im I. 1452, auf seinem Römerzug nach Rom, wo er die Kaiserskrone den i5tenMay empsteng. Schon um Martini 1451 waren die unsrigen, mit den Städten in Schwaben und am Rhein, durch dasEtfch- land nach Italien gezogen, wohin der Kaiser steh erst im Jenner durch Karnten verfügte. Donnerstags nach Pfingsten kamen die Basier wieder zurück, nachdem fie Friedrich bis auf die Tridentiner Straße begleitet hatten. Sie brachten eine Bestätigungsurkunde unsrer Privilegien mit: Sie ist datirt zu Rom 1452, am Freytage vor dem Sonntage Judica in den Fasten. Sie führt die Freybeitsbriefe von Carl IV , Wsntzel und Sigismund, wegen Vorladung der fremden Gerichte an, und bestätiget den Bürgermeistern Räthen, und Bürgern gemeinlich, und ^ Unter ihm findet fich das erfie bekannte Beyspiel eines überreichten Kelchs. Ausgabbücher von 1451: » Geben Pf. 75 ß. 5 , um einen silbernen Kopf (von Lopps) unserm Herrn von Basel geschenckt; und mineS Herren von Basel Wappen uff den Kopf ze machen." 2) Es waren der Bürgermeister und Ritter Bernhard von Rothberg , Hauptmann mit zwey Lanzen, sodann Conrad von Bärenfels, Wernher Truchseß von Rheinfelden, Hans von Flachsland, Bernhard Sürlin, Conrad Schön- kind, Bernhard von Lanffen und Hans Waltenheim, Lo XII. Periode- 6ter Abschnitt des löten Jahrh. ihren Nachkommen, und der Stadt Basel alle ihre übn« gen Briefe, Privilegien u. s. w. Sie giebt unter andern Beweggründen die Ursache an, daß die Vasler mit ihrem ge reisigen (reüter) Gezeüge und Volke zu der kaiserlichen Krönung getreue, willige und angenehme Dienste geleistet hatten. Uebrigens kostete uns dieser Römerzug 6928 Pf. 7 ß. 3 d. Da die Zinse der entlehnten Gelder steh im I. i4;2 auf 11714 Pf. 17 ß. beliefen, war die Stadt genöthigt neue Aussagen zn entheben. Bey diesem Anlaß entstand das Metzgerumgeld, oder die Fleisch fteuer, ?) welches von der Zeit an dem Namen nach, geblieben ist, denn der abgeänderte Münzfuß hat es in- t) Jahrrechnung: „ Den Hauptlenten und Söldnern über Berg mit dem Kayser gen Nom zn ziehen 3064 Pf. 9 ß. 3 d> um die kaiserlichen Freyheiten in die Kammer geben 690 Pf. Um die güldene Bulle und sonst in die Kanzlcy, den Thorhütern und Spiellcuten des KayserS gegeben und geschenckt 173 Pf. 18 ß. zusammen Pf. 3928. 7. ß. 3 Den. ') Der Metzger bezahlte von jedem Ccntner Fleisch 4 ß. 2 Den. Im I. 1484 wurde ein Schilling nachgelassen. Der große Rath hatte übrigens verordnet, daß wer dieses Umgcld nicht richtig bezahlen würde, für fünf Jahre von der Zunft anSgestoßcn tverdcn sollte. ES warf im I. 1452, 1460 Pf. ab, welches damals soviel war als wenn man heut zu Tage 26 bis 27 tausend Pfund daraus bezöge. H- Kllp. 1450-—1459. 41 sonderheit fast zu nichts gemacht. Die übrigen Artikel waren eine Kopf- und Vermögens-Steuer, iDein neuer Pfundzoll und ein Umgeld von dem Wein der Partikularen. Die G iften und Klöster gaben ihre Vermögens- Steuer unter dem Namen eines Geschenks. ') St. Al- ba» gab nichts. Verschiedene Edelleute weigerten stch dieselbe zu entrichten, verliessen lieber die Stadt und gaben ihr Bürgerrecht auf. Die eigentliche Zeit wtz ') Die Verzeichnisse der Einzüger dieser Abgabe enthalte» allerley Nachrichten über die damals getriebenen Berufe, die GeschlechtSnamen, den VcrmögenSzustand der Partikularen , die Namen der Straßen u. s. w> Der reichste Bürger war der Oberstzunftmeister Andres OSpernell, er zahlte fi. 27 jährlich. Nach ihm kam Hemman Osten- burg (25 Pf. 6 ß.), Frau Gred von Lausten (st. 2 Z.) Hans Sürlin (20 Pf- 14 ß.) Hans von Lausten (i4fl.) Frau Gredlin von Bärenfels (14 fl. 1 Ort), Cunrad Schönkind (16 fl.) Heinrich Ziegler (25 Pf) u. s. w. -) Iahrrechnungen von Stiften und Klöstern (ohne St. Alban)- 579 Pf. 8 Den. so sie den Räthen geschenkt haben. 2 ) OeffnungSbuch x. 2 . Die xm haben erkannt, daß man die, so von der Stadt gezogen sind, nachdem die Steuer angesetzt ist, für die xm beschrieben und besende» solle, um gütlich die Steuer an sie zu fordern, und ihre Antwort darauf zu harren, und ihrer Antwort weiter zu Rathe zu werden, was das beste sey darin zu thun, oder zulassen; und sollen die Steuerherren die angeben, die also von der Stadt gezogen sind. »3." Dieß sind ^2 Xii. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. die Entrichtung der drey letzten Artikel aufhörte, habe ich aufzuzeichnen vergessen: so viel weiß ich zuverläßig, daß sie im I. 1458 noch eingetrieben wurden. Den 27ten Hornung 1452, schloß der König von Frankreich, Carl VIII, einen Bund mit den ^ Kantonen und Solothurn. Der Bund wird ein l'aetuin perpe- tuum .... pro sueeessoribus genannt- Der König meldet im Instrument, daß sie sich um denselben bey ihm beworben hätten. ^ Er verspricht keinem Feind der Schweizer je Hülfe zu leisten, noch den Durchmarsch durch sein Reich zu gestatten. Er erlaubt den Schweizern, ihren Einwohnern . . . Kaufleuten .... mit die, so ihre Höfe in der Stadt haben, und da hinein und hinaus reiten , und nicht Bürger sind. Der Marg- graf von Röteln, Graf von Thierstcin, Junker Rudolf von Namstein und noch zwölf andere. Dieß sind die, so ihr Bürgerrecht aufgegeben haben, nachdem die Steuer angesetzt ist. Herr Jakob ze Rune, Hr. Hans von Bä- renfelS, Hr. Bernhard von Rothberg, Bernhard See- vogel, Bernhard von Lausten, der Niederländer von Byße." irsxio Inliornra Losptro rullierers, et in rexno nos- tro cunvel5-lri skkectsntes spncj nos nuper interce8SS- rint. — In demselben nennt er lVI->§i8tri. Liviuin, 8cul- tsti, ^nimsnn!, Lonsulss, tüives, t?oinmun!t3ter, ct rstl-iotM, was verstehet er unter rstriot»? Tschudi übersetzt eS durch Omer. n. Kap. 1450—4459. 4Z allen ihren Gütern und Sachen durch sein Reich..... pertransire, Stare, transire, et reäire ... ohne einige Hinderniß (^uacunHue reali aut Verbalt molestla et perturdatione penltus eessLNte,) wenn nur dadurch ihm und feinen Unterthanen/ seinen Verwandten und Bundsgenossen nichts schädliches zugefügt werde. Der Brief/ den die 9 Orte dagegen ausstellte»/ ist erst vom sten November 1452 datirt/ und enthalt die nem- lichen Gegenversprechen- Darin bekennen ste auch / daß sie steh um denselben beworben hatten, und daß ihre Absicht sey, ihr Gebiet besser schirmen, hüten und im Frieden erhalten zu können. ') Warum die Basier diesen *) OllMmodo prssmi88orum occ-i8>one, deot>>8 r>L 8ut>ä>- Ii8, LonssiiLuineis, (worunter der Herzog von Burgund vermuthlich verstanden war) et eonkosder-itib... nuüurrr !nferatur ineoinnioäurn, xrse^uäiLiuin sut §ra- varr^en. Beyde Instrumente finden sich bey Tschudi (r. n. p. 567) und in der zu Bern im I- 17Z2 herausgegebenen Sammlung der französischen Bündnisse. Sie sind aber in mehrcrn Stücken nicht gleichlautend. 1° Tschudi datirt des Königs Brief vom 4. April 1453, und die Ber- ner Sammlung vom 17. Februar 1452. 2°. Tichudr datirt die Schweizerische Urkunde vom 8. November 1452, und gedachte Sammlung vom 8. November 145Z. Z°. Tschudi giebt den Brief der Schweizer in lateinischer Sprache, und die Sammlung in deutscher Sprache am 44 xi. Periode. 2ter Abschnitt -es isten Jahrh. Bund nicht eingiengen, läßt sich leicht aus ihren Verhältnissen mit Oesterreich, und insonderheit aus dem Interesse ihrer belehnten Bürger erklären. Die von Falckenstei» versetzten um das I. 1452 Farnsburg dem Herzog Albrecht von Oesterreich, und dieser ernannte dahin einen Wilhelm von Runs als Obervogt. Im I.i4sz bekräftigte Runs die Verläumdung eines Böfewichts/ als wenn dieser von einigen Baslern bestochen worden wäre, eine kleine Thüre zu Farnsburg zu öffnen, wenn die von Basel und Liestal aus ihrem Hinterhalt in die Hände klopfen würden. Ein Landtag wurde darüber gehalten. Der Rath ordnete den i3ten Sept. drey Voten dahin ab, Hemmann Offenburg, Ritter, Merlin Ehrenmann, den Oberstzunftmeister, und Claus 4°. In diesem Instrument bey Tschudi, versprechen die Schweizer auch den französischen Kaufleuten, das?er. trslisii-s, Stare, transirs, et reMre; in dtM FustrUMkUt der Sammlung aber wird nur der wandelnden Einwoh. ner, Unterthanen, Boten und Pilgern gedacht, und ihnen sicherer Wandel versprochen. 5°. Bey Tschudi be. hält der König die Fälle vor, in welchen ihm und seinen Unterthanen Nachtheil gebracht werden könnte , da diese Worte in der Sammlung ganz ausgelassen worden sind. Wie schwer wird nicht die Geschichte und das darauf gegründete Staatörecht, wenn die Urkunden, es iey aus Unachtsamkeit, oder aus politischen Kunstgriffen, so unrichtig mitgetheilt werden. II. Kap." 1^0—1469. Meyer, des Raths- Sie erwiesen der Stadt Unschuld/ und der Ankläger wurde geviertheilt- Es wird erzählt, daß der von Runs dem Scharfrichter befohlen hätte, dem Uebelthäter sogleich das Herz aus dem Leibe zu reißen, damit er nicht mehr reden könnte. Doch hätte der Ankläger noch vor seinem Tode eröffnet, daß er auf böses Anstiften und aus zu großer Marter auf der Folter, diese falsche Anklage wider die Vasler gethan hätte. Neue Anstände erhoben stch zwischen den Oesterrei- chern und den Basiern, über die Geldschulden der Rheinfelder, das geistliche Gericht, die Zölle und Geleite, die Zoüfreyheit der Zinse und Zehnten, die Brodkärren und das Hochgericht zu Nunningen. Der Bischof schlug sich in das Mittel, und brachte im I. 1456 , Freytag vor dem drey Königs Tage zn Basel, einen Vertrag zu Stande , der in unsern Rathsschriften unter dem Namen d e r letzten Richtung vorkommt. In dem Eingang meldet der Bischof, daß die Partheyen etliche Stücke der Breyßacher Richtung nnd andere nicht gleich, sondern jede solche nach seiner Meynung verstanden habe. Im Namen des Herzogs waren Peter von Mörsperg, sein Landvogt im Sundgau und Breißgau, wie auch Thüring von Hallweil, sein Marrschall, bey den Unterhandlungen erschienen. 1°. Betreffend die Hauptsummen und Zinse, welche die Rheinfelder den BaSlern schuldig waren, wurde fest. gesetzt, daß man sie bezahlen werde, daß aber das Capital zu fünf vom hundert berechnet, und die versessenen Zinse L6 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. halb nachgelassen , halb in zehrn Terminen von einem Jahre abgeführt werden sollten. 2 °. Wegen des geistlichen GerichtS -ruckt sich der Vertrag also auö: „ Als der Herzog meint/ -aß die von Basel das geistliche Gericht des bischöflichen Hofes zu Basel in seinem Land und Gebiet im BaSler Bistum gelegen/ um keinerlen Zins, Gülte oder Schuld brauchen sollen / da aber die von Basel meinen, daß sie daS thun mögen, ist verabredet und beschlossen worden / daß alle die von Basel dasselbe geistliche Gericht frey brauchen sollen und mögen gegen alle Leute in der Herrschaft Oesterreich Land gesessen, gegen wen sie wollen, ohne Hinderniß; doch was um Lehen, Dinghöfen Güter, ') Erb und liegende Güter Spenne entstehe», und vor den Official (das ist das Haupt -eS geistlichen GerichtS) gebracht werden, das soll gewiesen und ein jedes an seinem Ende berichtiget und aus- getragen werden. Waö aber andere Schulden betrift die zehrn Schillingftebler werth sind, oder darüber, oder um *) Ding Hof, ein Sof, der einem Lehenmann mit der Bedingung verliehen wird, etwas bespanntes davon zu leisten, oder sich widrigenfalls einer gewissen Strafe zu unterwerfen. Besonders führen in der Schweiz, Elsaß und am Niederrheine diesen Namen, diejenigen Höfe, auf welchem die Rutscherzinse haften. Rutscherzinse sind solche, die nach Rutscherrecht bezahlt werdur müssen; und das Rutscherrecht ist ein Recht des Zins-oder Grundherrn, nach welchem eine ihm schuldige Abgabe, wenn solche nicht an dem bestimmten Tage entrichtet wird, mit jedem Tage rutschet, d. i. um die schuldige Summe wächst. AdelungS Wörterbuch i. i. x. 1566. r. II. x. 1548. -47 II. Kap. 1450 — 1 ^ 9 . verfallene Zinse oder Gülte, würde das vor dem Official vorgenommen werden, das soll vor demselben ausgerichtet werden; und wenn der, der vorgeladen ist, auf den Tag der Ladung, oder vor demselben, den Kläger bezahlt oder befriediget, so soll der Beklagte nicht schuldig seyn die Ladungskosten zu geben, sondern der Kläger solche an stch selbst haben. Es soll auch Niemand in der Herrschaft gesessen, durch jemand von Basel um Schulden die sich unter zchcn Schilling- siebler treffen , vor das geistliche Gericht geladen werden.... Auch sollen die Briefe (Citationen) nur durch die geschwor- nen GerichtSboten verkündet werden. Doch gehet dieser Vergleich die geistlichen Personen nicht an, welchen ihr Recht vorbehalten wird, das geistliche Gericht frey zu gebrauchen." Der Zte Artikel betriff das Geleit: „wenn die Kaufleute von Basel in den zwey Frankfurter Iahrmessen dem österreichischen Land- vogt oder seinem Statthalter schreiben, daß er sie frey geleiten möge, und er ihnen solches Freygeleit zusagt, so sollen sie den Zoll zu Ottmarshcim und das Gcleitgeld ^ bezahlen, sie fahren zu Breyßach über, (nach Breyßach hinüber) oder nicht- Begehren sie das Geleit, und sage ihnen aber solches der Landvogt nicht zu, und fahren sie zu Breyßach über, so werden sie weder das Geleitgeld noch den Zoll zu Ottmars- heim abführen. Sollten sie endlich kein Geleit fordern, son- dern auf ihr eigenes Wagnüß fahren wollen, so werden sie zwar kein Geleitgeld, aber den Zoll zu Ottmarsheim emrich- *) Nämlich von einem Wagen zwey Gulden, und von einem Karren einen Gulden, für des Landvogts Schenk (Geschenk) der Geleitsleute Zchrung, für die Hardt- knechte, Landweibel, den Schreiber und allerhand Sachen. xn. Periode, ^ter Abschnitt des löten Ialirh. ren, oder, falls sie zu Breyßach überfahren, den Ottmars- heimer Zoll zu Neuenburg erlegen. Fahren sie aber durch die Marmau um das Breyßgau Eher, so sotten sie auf demselben Gestade thun und bezahlen was gewöhnlich und recht ist, und Hingegen vom Zoll-und GeleitSgelde auf diesem Gestade im Sundgau befreyet seyn." Der stte Artikel berührt die täglichen Zölle.'"Hierüber aber konnte der Bischof die Partheyen «icht vergleichen. ES wurde verabredet, daß sie zur endlichen Endscheidimg vor den Marggraf Carl von Baden und Sem Bischof, mit Zuziehung derjenigen, die bey der Breyßa- cher Richtung gewesen, und anderer, im Rechten kommen würden *) um für die Zukunft festzusetzen, wie jene Zölle durch die Herrschaft und ihre Amtleute gegen die von Basel gehalten, und an welche» Enden und Städten sie gesetzt und genommen werden sollten. Der 5te Artikel lautet, wegen Her zollfreyen Ausfuhr der Zehnten und Zinse also: „ Man wird gegen die von Basel nach der Dreifacher Richtung verfahren; um damit keine Gefährden darin« getrieben, und die von Basel nicht gehindert werden, so sollen alle die von Basel, die solche ihre Zinse und Zehnten aus der Herrschaft Land in die Stadt führen, oder führen lassen wollen, so oft das noth geschieht, einem jeden der Herrschaft Zoller, an den Zollstätten, da solche Zinse und Zehnten vorbeygeführt werden, nachdem ihnen solche Zinse hingebracht werden, bey dem (dirrch den) Fuhrmann schreiben oder Wortzeichen schicken, daß solches Gut Zinse oder Zehnten und ihm zugehörend seyen, und soll damit der Fuhrmann und die von Basel, von solches Guts wegen, aller Zölle und Beschwörungen ledig und em- ?) Ob es aber geschehen sey, und was in diesem Falle Durch Boten werden hier die Mitglieder einer zu die- sem Geschäfte besonders niedergesetzten Commission, die nachhcrigen Deputaten verstanden. Ls III. Kap. Stiftung der Universität. Sie befinden sich, unter den Deputaten Handschriften, *) in einem Rathschlag des Raths für die Sechser (Großrathe/) von der eigenen Hand des Stadtschreibers / aber, wie es leider oft geschieht, ohne Datum. „ Ssnoti Spiritus säsit Iruio opori §ratis." ZttM, des ersten erzähle man den letzten Abschied der Sechser von der hohen Schule, der da war, daß man den Sachen fürer nachgehen, und was man denn an unsern heiligen Vater, den Pabst vinden, und dann sonst um alle Umstände und Gelegenheit der Freyheit und Ordnungen andrer hohen Schulen erfahren würde, alles zusammen bringen und dann über die Sachen fitzen sollte, was besser gethan als gelassen wäre. Item. Demnach erzähle man die Ervolgung aller Bullen mit ihrer Ausweisung, und was fie kosten, wie viel Pfründen der Schule zugeeignet seyen, auswendig der Stadt fünft, ohne Fürwort rc., mit Erzählung des DecanteS Fleißes. Item, daß in der Stadt, auf dem hohen Stift zwey, und zu St. Peter zwey Pfründen, zu der Schule folgen zu lassen, zugesagt find. Item. Der fünf Pfründen auswendig der Stadt eine, nämlich zu Zofingen, Meister Hans Crützer angandes einem ^ots rstions stuliii per Deputstos- Alts Versehen, Zweifels ohne, hat der Buchbinder den ersten Theil des Rathschlags von dem zweyten getrennt, und die Abschrif- ten von drey päbstlichen Bullen dazwischen eingeschaltet. Manche Stellen find übrigens theils ganz, theils HM verblichen. 56 xn. Periode. 3ter Abschnitt-es isten Jahrh. bewährten Meister aufgeben will, als er auch sich desselben erkannt hat; so viel wird der Stadt Kosten minder. Item. Die Freyheit Ns per-ceptions rr-uotuum unsern Studenten *) concesss, die eine große Sammlung machen wird. Item. Als man nun ru mehreren Malen über die Sa- chen gesessen ist, da ist mancherley dazu und davon gercdt worden. Und da in solcher Berachschlagung, sich mancherley Reden uff und abe begeben hatten, so ist man zuletzt eins worden, etliche gelehrte DocroreS, -) die auf allerhand hoben Schulen gestanden sind, und derselben Gestalt, Wesen imd Ordnungen wissen, zu besendcn, und ihnen die Sache vorzuschlagen, das Gute und das Arge, so darauf stehen möchte, zu sagen, nnd ihres Raths zu pflegen. Dieß ist auch geschehen." Betreffend die päbstliche Freyheit und Begnadigung, ob sie zu verachten wäre, war ihre Antwort, daß sie keinesweges rathen könnten, solche Gnade zu verachten und fallen zu lassen, indem der Pabst es für eine Verschmäh u n g ansehen würde. Zugleich sagten sie, Laß die Stadt Basel jeweilen in hohen Ehren und Weis- ?) Unter dem Worte Studenten werden nicht selten auch die Lehrer, Lesemcister, Professoren verstanden. Studenten ist alsdann so viel als Studierende, Personen die den Wissenschaften obliegen. ?> Gelehrte Doctores. Ist der Ausdruck nicht ein Pleonasmus? Hatte man schon dazumal Doktoren, die keine Gelehrte waren? m. Kap. Stiftung der Universität- 67 heit hergekommen wäre, und von Jedermann, in der Ferne und in der Nähe, dafür gehalten sey. Auf die Frage, was Nutzen und Gutes aus der Sache der hohen Schule entspringen könnte, antworteten sie manches. Sie sprachen von den aus jeder Fakultät zu verhoffenden Vortheilen; es würden auch Städte und Herren ihre Räthe hieher schicken, Tagsatzungen hier halten, die Gelehrten wider und für brauchen; ^ die, so hier Gelehrte geworden wären, würden zu ewigen Zeiten, wohin sie auch kamen, desto geneigter, der Stadt und den ihrigen Liebe und Tugend zu beweisen; diejenigen, die hier Doctoren und Licentiaten würden, müßten, wie in allen hohen Schulen, ehe man ihnen das Narret aufsetze, schwören, des Ortsherrn oder der Stadt Nutzen und Ehre zn fördern, und ihren Schaden zu wenden; eine nicht kleine Zahl von Studenten würde hieher kommen; jeder müßte im Durchschnitt zum wenigsten zwanzig Gulden zum Jahre haben; dieß thäte von fünfhundert Personen zehn tausend Gulden, und von tausend Personen zwanzig tausend Gulden, die hier würde« verzehrt werden; kein Zweifel sey es, daß manche Leute der Schule nachziehen, und sich hier niederlassen werden; -er jährliche Sold der Lesemeister, bis die bewilligte» .*) Dieß bedeutet vermuthlich, daß jede streitende Partey Hier einen Rathgeber finden werde, die eine für das xro, hie andre für das contr». S8 xii. Periode. 3ter Abschnitt des i sten Jahrh. Pfründen angehen werden, würde für zehen Lesemeister sechshundert Gulden ausmachen; man brauche anfangs . keinen Lehrer in den kaiserlichen Rechten noch in der Poetik. Ueber die Privilegien, das Betragen der Studenten und ihrer Freunde, und die besorgte Untreue in Kriegeszeiten, erwiederten die oberwähnten Gelehrten, daß man durch angemessene Verordnungen jedem Mißbrauch zuvor kommen müsse. Sie schloßen endlich mit einer sehr gegründeten Bemerkung. Wie wohl, sagten sie, in allen Sachen, die fürs Künftige Gutes und Arges auf sich tragen, des Guten eine starke Hofnung, und auch hingegen das Arge nicht unbillig (unwahrscheinlich) zu fürchten sey, so gehören doch jeder tapfern Regierung die Eigenschaft zu, daß man kein Gn' tes, und besonders ein so großes, löbliches, göttliches und gemeiner Christenheit tröstliches Gut, um keinerlei) zaghafter und menschlicher Furcht willen, unterwegen lassen, sondern ihm, mit der Hülfe Gottes, redlich nachgehen, und alles, was widerwärtiges darin fallen möchte, mit guten Ordnun- gen und Satzungen , mit tapferer Handhabung derselben, nach menschlicher Möglichkeit versorgen und abkehren solle. Denn, wenn dieses nicht vom Anfang aller Regierungen gehalten worden wäre, sondern allwege die menschliche Furcht vor dem Argen die Kraft guter Zuversicht und Hofnung verdrängt hätte, so wäre nie einige namhafte Sache vorgenommen, noch zu Ende gebracht worden sey." Nach dieser Erzählung fährt der Rath, oder der Stadtschreiber in seinem Gutachten nach folgendem Sinne UI. Kap. Stiftung der Universität. 59 fort. » Auf solches hin sind die Boten und beyde Räthe abermal über diese Sache gesessen/ haben solche nach aller Nothdurft erwogen/ und das Süße und das Saure gegen einander gemessen. Des ersten / wiewohl es wahr sey / daß die Stadt an Leuten und Vermögen / aiü Bauten und Nutzungen abnehme , und man wohl bedürfte / womit der Stadt zur Hülfe kommen könnte / so wäre doch das eine Sache / die schwere Kosten nach sich ziehen würde- Sollten nun solche auf die Stadt geschlagen / und die Gemeinde noch weiter mit Steuern beladen werde«/ so würde es nicht vertragen werden können. Möchte man glauben Leute hieher zu bringen / so würden vielleicht Leute von hier vertrieben werden. Es könne auch Niemand zuversichtlich wissen/ was Nutzen die Stadt von der Schule haben würde. Sehr schwer siele es daher / große Unkosten zu haben, und keinen eigentlichen Genuß davon zu bekommen. Item / die Stadt müßte die Studenten frey geleiten, und vor Gewalt schirmen. Allein was sie von ihnen zu erwarten hatte, sey noch unbekannt. Mancherley muth- willige Gesellen möchten hieher kommen / von welchen Niemand wisse/ ob sie auch mit Treue oder Untreue hier woh- neu würden. Es wäre auch zu besorgen / daß einem Fürsten/ Grafen oder Herrn sein Sohn oder Freund (Verwandter) beleidiget würde/ der denn die Stadt darum rechten möchte. So müßte man in allwege/ mit Hü- 6o xii.Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. theil und mit Wachen mehr beladen seyn, nm Unruhe und Untreue/ solcher fremder Leute halben/ zu verhüten- » Item, so wurde geredt/ daß man zn solchen Schulen des Kaisers Geleit und Bestätigung auch haben müsse/ welches nach dem Wesen und dem Regiment der kaiserlichen Kanzley, ein großes Gut kosten würde. Allein/ die Bestätigung sey nicht nöthig. Die päbstliche Gewalt/ Schulen zu stiften und zu geben/ die so alt ist/ als Niemand es für denken mag/ sey über die kaiserliche Gewalt. Nun gezieme es sich nicht/ -aß die untere Gewalt eines Kaisers/ solche Gnaden die von einem Pabst/ der über den Kaiser ist/ gegeben sind/ bestätigen solle. Ob man aber von einem Kaiser auch etwas Vcrwilli- gung dazu erwarten wollte; das möchte geschehen. Aber/ nachdem diese Sachen von dem päbstlichen Stuhl/ als aus dem obersten Brunnen der Christenheit / gestoßen sind, und besonders nachdem die Stadt Basel eine freye Reichsstadt/ und einem römischen König nichts anders als zu dem Dienst seiner kaiserlichen Krönung über Berg unterworfen und bundl ich (verpflichtet) ist, so sey eine Bestätigung nicht nöthig. Könnte der Kaiser eine derartige Begnadigung des Pabstes irren (aufhebe»,) so wären Boten vonFreyburg nicht vor dem Pabst gestanden, mit dem Begehren ihre Schule zu widerrufen, denn der Kaiser hatte sie von sich selbst niedergelegt. .... Sollte seine Heiligkeit inne werden, daß wir die Sache in Un- ehre und gering halten .... wider das, wir uns nm m. Kap. Stiftung der Universität. 61 dieselbe beworben habe»/ so wäre zn besorgen, daß der Pabst, wegen solcher Undankbarkeit, alles widerriefe. Betreffend das Geleit, so der Kaiser den Studenten geben sollte, so sind alle Studenten aller hohen Schulen, durch die gemeinen Rechte der römischen Kaiser und zuletzt des Kaisers Friedrich, gefreyet, getröstet und geleitet, so daß Niemand, und zwar bey hoher Peen, sie beleidigen. — Desgleichen so ist die Schule zu Bononien durch weiland Kaiser Theodosium vor 1037 Jahren hoch- gefreyct und in kaiserlichen Schirm gesetzt worden. ) *) Unter den oberwähnten Deputatenhandschriften findet fich eine Abschrift des vermeinten Freyheitsbriefes, so der Kaiser TheodosiuS der jüngere der Univerfität zu Bonomen soll gegeben haben. Diese Abschrift sey, wie am Schlnße geschrieben steht, aus dem öffentlichen Archiv der Stadt Bononien gezogen worden. (8umxtum et exempl-ltnrn ex ^rcliivo puvlioo Livitstis Lono» nille. ES find Über vier Folioseiten von schlechtem Latein. Der Titel ist r kriviiezinin 8tuäii xener»Ü8 orn- ninni soientiururn eonce88i civitsti Lon. per Itisocko- sinin imperstorsrn. ^nno Doniini L660XXIII. In dem Eingang nennt fich Theodofius König von Rußland R.USSIS K.sx, - . . omnMus 8tnäentillns et stuüvrs vo- lentibus in Livitsts Lononis L^Iutem — ... etstnsntes, 8> cpiis nutern Lsusivieus 8ive InNex 8ententi->rn slic^nsnr tulerit, ni8i in no8trr» Livitsts Lononiss 8uprs sreliidiaeono rus^oris I^cciesiae Bon. non suscepsrit in->§i8trblein. c^nsincinarn s peritig cuMsIidet ksenltstib fuerit 3pprobstu8, sl> ipsa domi- nitsts et donrinio priv3inn8. üt si <^ni8 8elrolsrein sli- ^uem in terrL vel offenderit, ad 8tnue per80N3 8Senlari8 vel ecele8i38- 1ic3 , slts vel lruinili8 , dictsin no8ti3in Li vitatern Lo- nonie nee suo8 Live8 vel eoinitstinos nee slicinos nlio8 hui 8ub e^U8 xrotectione 8int vel kuerint in sli^no et ll38 nc>8trs8 eon8titutione8 prediet38 in rel>u8 vel per8onis sndest psrtuibare nee alic^no rnodo ino- lestars. t^uod r>ui fgcers pre8urnp8erint in nltionein 8ns teinerit«ti8 Iil>sr38 decein lnillia 3uri pnri88iini pro penn eoinponant.... diinidin videlieet iinperisli esrnere, re- liliuum (livitsti Lononie integre per8olv3tur.— ^d kiuod kseienduin re§e8 , princips8 , li3rone8 et prelato8 eeele- 8i»8tieo8 t3in eitrs inont3N08 Hnsm nltra inont3no8 keei- rnu8 eonvenire, in c>uo venersl>ili8 pater 6ele8tinu8 3pv8- tolies 8edi8 et 83nro8sncte roniane nniver8SÜ8 ecelebisv xontikex Zenerslis xrimo interkuit. Intsr kusrunt et dno» in. Kap. Stiftung der Universität. 63 Ordnungen und Schickungen der von Bononten, errichtet worden sind, sollen und mögen die gleiche Tröstung und Schirm gebrauchen. Dawider war eingewendet worden, es wäre zu besorgen, daß die Herrschaft von Oesterreich auch nicht willens dazu hätte, wodurch uns feiler Kauf und Oeffnung des Landes würde verschlagen werden. Ob man auch die Unsern zu künftigen Zeiten in solchem Gehorsam behalten könnte, daß das Geleit, und das worüber man sich gegen die Studenten verschreiben müßte, würde gehalten werden, sey noch sehr zweifelhaft , indem der Ungehorsam sehr zugenommen habe. (Zecim Osräinslss ..... sppellsvimus ( cpioqus ) H- äovicum illustrem rezem t'rsncie, et I'bilippum sere» nissimum rexem snxlie; s c^uibus rscepimus litterss con- tinsntes, ipsos vsriis et srNuis nexoeüs esse tsliter ünpeclitos, <^uoL xii. Periode- 3ter Abschnitt des Men Jahrh. Ueber die Unkosten wurde bemerkt, daß die Armuth größer sey, als irgend jemand es glauben möge. Dagegen erwiederte man, daß der Nutzen so von der hohen Schule den Werbenden, Handwerksleuten uud andern zukommen würde, nicht zu verachten sey; wo viele Leute seyen, da müße man gelebt haben, welches ohne Geld nicht zugehen möge. Was nun die Studenten hier Geld brächten, das bliebe im Lande, und würde unter die Leute getheilt werden- Dieß müsse in Zöllen, Umgeldern und andern Gefallen mehr als die Kosten betragen, die über die Schule geben werden- In vergangenen Zeiten habe man der Herrschaft Oesterreich 26000 fl. und die (neunzehn, oder) um zehen Jahre verzinset, alle Jahre izoo fl. Dieß sey dazumal im besten geschehen, um vom Kriege und Unkosten abzukommen, oder andere -er Stadt Nutzen zu verschaffen, also daß oft seither bemerkt worden, daß es, ungeacht des jährlichen Verlustes von l öoo fl. ein gutes und nützliches Ausleihen gewesen, das der Gemeinde wohl gekommen seye- Item. So habe man nach Erkanntniß beyder Räthe und der Sechser, auch über 4 oo fl. auf die Sache gelegt- Sollte man nun die Sache falle» lassen, das möchte, außer jenem Verlust, zum Unglimpf zugemessen werden. Und in was der Stadt Ungnade sie dadurch gegen den Pabst, den päbstlichen Stuhl und den ganzen M. Kap. Stiftung der Universität. 65 Hof gerathen würde, muß auch mit guter Vernunft wohl betrachtet werden. Sollte dadurch die Schule zu Freyburg Fortgang gewinnen, so wurden Leute von hier vielleicht Hinabziehen, und Speise und Kost mehr dahin als hieher geführt werden. Was Nutzens (ironisch) denn es dem feilen Kauf und der Stadt Zöllen, Umgeldern, Steuern und Bevölkerung bringen dürfte, liegt am Tage. Wie ehrlich (ironisch ) es uns auch würde zugemessen werden, daß eine Stadt Freyburg ein solches Kleinod werther schätzte als wir, und mächtiger seyn sollte als die Stadt Basel, es zu vollführen, mag jedermann wohl einsehen. Item. Als denn angezogen wurde des Kummers und der Sorgfältigkeit halben. . . . (Antwort) Sey zu hoffen, daß solche Sachen alle, vermittelst guter Verordnungen, nach dem Beyspiel andrer Städte wo Schulen sind, ob Gott will, werden nach Nothdurft wohl versorgt (dafür gesorgt) werden mögen. Als man sich auch mit den Meistern, wenn die Schule angehen wird, auf die beste Form und Meinung vereinbaren muß, so zu zweckmässiger Regierung der Studenten, und nicht zum Muthwillen dienen wird. Währen- des Conciliums sey, viele Jahre hindurch, eine Menge Menschen hier gewesen, die auch frey waren in ihren Einkäufen. Dennoch sey der Ertrag der Unr- IV. Band. E §6 xn. Periode. 3ter Abschnitt des i §ten Jahrh. gel-er und andren Gefälle merklich gestiegen. So sey auch zur Zeit des Conciliums, solche Ordnungen und Regiment gehalten worden, daß sich dessen männtglich von der Stadt gerühmt habe, und dermalen noch aus allen Landen jedermann deshalben Neigung und guten Willen zu der Stadt hegt. Item. Je eher die Schule angehet, je eher gehen die Vorbehaltungen der Pfründen an. Daß es so lange verzögert worden, schadet; wie es das Beyspiel einer Pfründe bey St. Peter beweiset, die erlediget worden, und nun einem andern verliehen ist. Item. „ Man hat angegeben und empfohlen, noch mehr Pfründen von dem Pabst zu erwerben, da die, so sich dessen gutwillig beladen haben, und auch andre vor und nach meinen, wenn unser heiliger Vater der Pabst vernehme, daß seine Gnade mit Dank angenommen worden, und die Schule angefangen habe, so werde seine Heiligkeit desto geneigter, die Sache noch weiter mit Pfründen zu versorgen. Das, worüber man sich mit der Schule vereinbaren würde, müßten der Rath und die Schule jährlich, wenn der neue Rath eingehet, gegeneinander zu halten schwören. Man müßte sich auch festiglich vereinen, solche Ordnungen zu halten, und die Ueber fahr er und Ungehorsamen zu strafen, ohne Eintrag." m. Kap. Stiftung der Universität. 67 „ Als nach mancherley Rathschlagungen uff »trabe, ist zuletz durch Boten und beyde Räthe ein Beschluß geschehen, daß man die Sachen, mit der Erzählung aller Gründe, vor euch (Sechser oder Großräthe) bringen solle, und insofern auch die Sache gefällig seyn wollte, wie beyden Räthen, so wäre ihre Meinung, daß man, im Namen Gottes, den Sachen weiter nachgehen, und die päbstliche Freyheit öffentlich verkünden, und die Schule angeben lassen sollte, mit solcher Urbutikeit, daß man den Meistern und Studenten frey und sicher trösten, ) geleiten und schirmen, sie auch aller Zölle, Gabellen und Beschwerung von allem dem, so sie zu ihrem Gebrauch, und nicht auf Mehrschatz sammenthaft einkauffen, oder abe, und zu bringen werden, zugeben, frey seyn, auch ihre Häuser, darin sie sammethaft, als in den Collegien und Bursen seyn werden, frey halten, und sonst in alle Wege und Form, die zu friedlichem und einhelligem Beywesen, und zu löblichem Vollziehen der Sache, darum denn die und alle hohe Schulen angesehen sind, dienen mögen, sich nach Gelegenheit dieser Stadt wirklich günstig und gutwillig halten wollen, nachdem man denn, über die allernothdürftigsten Sachen, mit der Schule überkommen und eins werden mag " ') Gewehrleisien. 63 xii. Periode 3ter Abschnitt des Men Jahrh. In den ersten Tagen des November Monats, stellte der Pabst zu Mantua die Stiftuugs-Bulle aus.") Es war der berühmte Plus der II, oder, nach seinem eigentlichen Namen, Aeneas Sylvias Piccolomini, der als Sekrctair des Cardinals von Fermo, sich während des Conciliums gröstentheils zu Basel aufhielt.. Der Eingang gedachter Bulle enthält das Lob der Wis. senschaften ?) und unter anderm die treffende Bemerkung, *) ?rläie Iä. ^ov. 66. den 12, November. Sie stehet ganz bey Tschudy 1'. n. x. 633 in den Noten zum I. 1463. Denn Tschudi setzte, ans Versehen, unter diesem Jahre die Errichtung der Universität. Die eben so wichtige Urkunde des Raths führte aber der Verfasser der Noten, Professor Jakob ChristofIselin, nicht an. War es, weil er etwa» keine Kenntniß davon hatte, indem sie im I. 1532, wo man die Universität von neuem gründete, ihr nicht zurückgegeben wurde? Oder, war es nicht vielmehr, weil er, als eifriger Verfechter alter oder angemaßter Vorrechte der Universität, nichts von dem Rath wissen, und nur von dem Pabste abhängen wollte, der bey uns nichts mehr zu befehlen hatte? Inter esuterss kslicitstes , hu»8 mortslis koino in Iise tsviä» vits ex äono Hei nanei8ei potest, esnon in Ultimi« computsri meretur, huoä per sssiännm stuäiurn sdi^i8oi vslest Leientis: msrgaritam, <^uss Vene lieste- ^ns vivenäi viam prNvst, »e psrituin »l> imperito, sus preoio8itsts lange k»ei»t excellere. Ilsee pisetere» illum Oeo Liwilem reääit, et sä munäi »reimn m. Kap. Stiftung -er Universität. 69 daß, indem die Austheilung anderer Dinge derselben Vor- rath vermindere/ die Mittheilung der Wissenschaften hingegen ihren Reichthum nur vermehre. Dann wird einer unlängst eingegebenen Bittschrift der BaSler gedacht/ nebst Anführung der Beweggründe/ warum eine Universität inih- rer Stadt angelegt werden sollte; nämlich/ der Nutzen und der Flor der Stadt und der umliegenden Gegenden/ die Entfernung von den berühmten Schulen Deutschlands/ die Vor- irefflichkeit der Lage / die milde Beschaffenheit des Clima / der Ueberfluß an allen Nothwendigkeiten des Lebens/ wie auch die Aufrichtigkeit der Treue und der Ergebenheit der Basler gegen den Pabst und die römische Kirche. ^ Nach ihrem Wunsch soll daher ihre Stadt durch Anordnung des apostolischen StuhlS/ der Sitz eines allgemeinen Unterrichts in jedem löblichen Theil der menschlichen Erkenntniß werden / damit dort der apostolische Glauben aus- gebreitet/ die Unwissenden unterrichtet/ die Billigkeit gehand- coznosoenlla llilncills introllusit; ^kksAxstur inllostis, et in inümo loeo riatos svell.it in subliniss. i) „ 6urn slisrurn reruin llistrillutio rns58sin ininnst, ssientiss vsr-o soiniunnisatio, ^nsntuin inplnrer llitknn- llitur, tsnto ssmpsr su^estur st crssost." Dieß ist gewiß das untrüglichste Kennzeichen aller ächten Quelles wahrer Glückseligkeit. °) » Der apostolische Stuhl sey auch, meldet der Pabst/ reruin sxiritusliuin st eti»M IswxorsliUM xro^ Villa w-mistratrix." -0 XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. habet, die Urtheilskraft gestärkt, und der Geist aufgeklärt werden mögen. Sie soll nach dem heißen Wunsch des Pab- sies, Männer hervorbringe» / die sich durch die Weisheit ihrer reifen Berathschlagungen / den hohen Schmuck ihrer Tu- genden / und die Erlernung der Lehren verschiedener Fakultäten vorzüglich auszeichnen. Sie soll eine ergiebige Quelle der Wissenschaften abgeben/ aus welcher alle diejenigen die nach Kenntnissen streben / schöpfen werden. Nun folgt der' eigentliche Inhalt der ertheilten Bewilligung: „ Wir ordnen / daß ein allgemeiner Unterricht (8tuciium xenersie) in der Theologie ') und in bevden Rechten «snoku'oo st sivili) wie auch in jeder andern erlaubten Fakultät, auf immer in der Stadt Basel gehalten werde. Wir ernennen zum Canzler der hohen Schule Johannes (von Venningen) unsern ehrwürdigen Bruder/ und zu dieser Zeit Bischof von Basel. Auch sollen die Lehrer und Stuben- Qdek/ in8ssrLpsxins st uttogns jure yusr» qusvis alis licits fsoultsts vixsr-s xensr-ile 8tuäiuni . . . wie der Pabft sich in einer Bulle vom lehren December ausdrückt. ?) Der Canzler war das Haupt der Universität/ und der Reetor eigentlich nur sein Statthalter. Die meisten Canzler waren übrigens Bischöfe / ^uris xubi,c- kr.m. n vm. Osp. n. Der Umstand/ daß der Bischof von Venningen ein belesener Mann war (iilirc>8 legtet ckiiix.t sagt Gerung/) und daß durch die Canzlerstelle und hie Privilegien der Akademie / er sich in der Stadt eine kleine besondere Republik so zusage«/ verschaffte/ macht ihn zum wahrscheinlichen erstes Urheber -er Stiftn»- in. Kap. Stiftung der Universität. 7i ten (Qe^entös so Stuckendes) alle Privilegien, Freyheiten, Ehren, Befreyungen und Immunitäten genießen, welche den Meistern, Doktoren und Studenten bewilliget worden sind, die auf der hohen Schule unserer Stadt Bononien sich aufhalten und wohnen. Gleichfalls ertheilen wir dem Canzler, den Meistern, den Doktoren und den Schülern gedachter Schule zu Basel, gleichwie zu Bononien, vollkommene Gewalt Statuten und Anordnungen zu errichten, welche doch, falls sie nützlich sind, durch den päbftlichen Stuhl bestätiget werden müssen. ') Schließlich wird denjenigen, die sich er- frechen würden, diesem Stiftungsbrief zuwiderzuhandeln, angezeigt, daß sie in den Zorn (>ncki§nstionom) des allmächtigen Gottes, und der heiligen Apostel Petrus und Paulus verfallen seyn werden. -) um so mehr, da er, wie es die bereits angeführten einträglichen Begünstigungen des Pabstes beweisen, bey ihm in Gunsten stand. ') ^.o lexentos et stuckentes idickem oniinbus et sinxulis privilexiis, libertstibus, Nonoridus, exemtionidus et immunitstibus oonoessis ^lsxistris, Ooctoridus et 8tu- cksntibus, oommorsntibus et rssickentidus in xenersli stuckio nostrse oivitstis Lononiensis xsuckcsnt et utsn- tur .... plsnsm et likersm ksoultstsm fsoiencki 8ts- tuts et orckiustiones, tsmen , si rstionsdilis kuerint, per ssckem »xostvliosm oonürmentur, oovoeckimtis» ') Der Pabst war seit dem 27. May zu Mantua, wohin er eine Zusammenkunft aller christlichen Potentaten, Fürsten und Republiken ausgeschrieben hatte, um auf solcher über einen allgemeinen Zug wider die Türken gemeinschaftliche Berathschlagungen zu pflegen. -2 xn. Periode. ZterAbschnitt des Een Jahrh. Dennoch kam -ie Sache noch nicht zu Stande. Folgende Auszüge aus dem Oeffnungsbuche zeigten, daß die Besoldungen der Lehrer einen Hauptanstand ausmachten, und daß die Stadt verlangte, daß -er Pabst ihr einige Beneficien dazu anweisen möchte. „ Auf Samstag nach Ottmari, ist, nach Rathe beyder Räthe, im neuen Rath beschlossen worden, *) daß man Herrn Hansen von Flachslande empfehlen solle, den Sachen, wegen der hohen Schule und der Pfründen, nachzugehen. Und Falls er befragt würde, ob man der Schule nachgehen wolle, daß er dann sagen möge: sey es Sache, daß solche Pfründen incorporirt werden, so wolle die Stadt seiner Heiligkeit Gnaden nachgehen, und die Schule aufrichten, es wäre denn, daß ihm (von Flachslande) Hunnen St. Niklaus Tag, das widerbotten würde. Und sott die Sache morgen wieder an beyde Rathe, und an Montag vor alte und neue Segs (Sechser) gebracht werden." — „ Die Die 1^59, ist durch beyde Räthe DaS will sagen, daß alte und neue Räthe vorher die Sache berathschlaget, und nachgehendS der neue Rath allein den Schluß faßte. 2 ) Er war Allbürgermeister und wurde mit dem Stadt« schreibet Conrad Künly nach Mantua zum Pabst abgeordnet. m. Kap. Stiftung der Universität. 73 volliclich besambnet ( einhellig erkannt) worden, daß man -er obgemeldten Sache, nach der Empfehlung, dem alten Bürgermeister beschehen, nachgehen, und die Sache morgen vor die Sechser bringen solle, daß ste auch wissen , was ein Rath weiß." Auf Dienstag darnach haben beyde Räthe, und. alte und neue Sechser einhellig in in diese obgemeldten Beschließungen geholten. Zufolge dessen wurde die Instruktion für die Gesandten also abgefaßt: *) Instetur Spu6 voininum nostruin I'apam pro incorporatione praebenciLrum et eeele- siaruln äesiAnataruin aä Opus DniversitLtis moä^, euin narratione OLusarum et motivorunr penuriae aerarii Olviratis, ^uocl oranss impensLs stuäii in lonAnin supportare non possest. In laeto privileAÜ et iininunitatis per Sivitarein La- silienssin Dniversitati et öiuäentibus eoneeäen- In kacto erizsnZss nnivsrsitslis Lssilisnsis oommisr» sunt 8ul>8c:ripts, et oonslu8s äie1,unge prius Oslderi- näs 19- I^ovemlier 1^^9, per (für) Oorninuni >Io!i. Ns I'IsLlisIsncls et Ooininuin 6. Lünl^n krotNonot»- riuin. 2) Die Stadt begehrt einige Präbenden und Kirchen, in- bem die Armuth des Schatzes die Bestreitung aller Kosten unmöglich mache. 7^ xu.Periode. Zter Abschnitt des istm Jahrh. äorunr, ') ksbestur respsotus sä privileZis et ststuts stuäü donomensis, sä eujus instsr äiets Univer^itss im^strsts existet, et äebedit orärnsri. ') Uro primo 8u56eiet unus HisoIoAus, 80 ü. lies äurlstse Quorum oräiustio 80 6. Oseretistse 50 6. 2 Lexistse 60 ü. et uui UeZistse kl. 60. euin eon- eurrentibus extra oräinsrüs. Uni iVleäieo 60 ü. sex ^rtistse euilidet Z0 ä. ?eäeIIo 20 ä. sä seei- äentis sus. summs 5YO ä. 8oli 8tuäentes in- ') eioneeäsmiolum. Sehr weißlich gesagt. Die Stadt, und nicht der Pabst, ertheilt die Privilegien. 2 ) Die Akademie zu Bononien war sonst einzig für den RcchtSgelehrten eingerichtet. Was die Privilegien be- trift, so bemerkt Otto, in seinen Noten zu BLckelmann, folgendes: „ Friedrich der erste, (ln Luiii. Nsditscod: ne ülius j,»tl e) gewährte den Studiosen nur zwey Privilegien, die Befreyung von Repressalien, und die Wahl des GcrichkS ( iinniunitatcm 2 l-spre88sliis et toi'i c>>>tic>»em. Allein, OuIIns I'r>c:!ii8 (cle privileZiis stullio- rnenm) fügte zwey andere hinzu; Le8oiäll8 zählte zwan. zig derselben; lio^itins i.uoiu8 hundert; und l?etiu8 Kel„E„8 hundert und achtzig, wovon die meisten, sagt ferner Otto, eben so leicht verneinet, als von ihnen behauptet werden (Quorum plerAlius esäem fscilitste nex-»ntu>-, m. Kap. Stiftung der Universität- 7Z titulatl, et non aliu se<;u6nt68 stuciium , §au6ebunt immunitatum piivileAlO äs non solntione AabeUa' rum. . . . 056c:iLl68 I^niversitLtis etiain eorarn ip- kius keetore sunt eonvenienäi. ^Iü vero ^uieun^no, tan^uam 0iV68 et Ineolae Livitstis .... buntur in exeubüs , Fneril8, bello et 8o1utione 8in§n!c>ruin oneruin. ') das veoretum Orstisni, das ist den ersten Theil der kanonischen oder päbstlichen Rechte, und vermuthlich auch das Oeoretslium Orexoiü IX , als den 2ten Theil jener Rechte/ erklären; der 2te Jurist (Sexist») wird das sogenannte Sextum LonifscH VIII oder 3ten Theil des Canonischen NechtS erläutern/ und der dritte Lehrer (i.e§i8ta) wird die Civil.Gesetze/ das ist/ daS römische Recht des Kaisers Iustinianus vortragen. Die Besoldungen werden also ausgesetzt: dem Gottesgelehrten «o fl. den Z Juristen für deren Anstellung 80 st. dann dem ersten für seine Besoldung 50 st. dem 2ten 60 fi. und dem 3ten auch 60 fl. nebst den Accidenzien; dem Arzt 60 fl. den sechs Lehrern der freyen Künste jedem 30 fl. und dem Pedell 20 fl. zu seinen Accidenzien. In allem fi. 590. welche Zahl uns auch beweiset/ gleichwie die Zahl der 3 Juristen / daß die vor dem Worte 5ex>8t-is vorkommende Zahl 2/ für Zweyte ns und nicht für zwey ausgelegt werden müsse. ») Die Stadt bestimmt sehr weißlich die Classe derjenige»/ welche die Befreyung von Abgaben gemessen/ und unter dem Gerichtszwang des Reetor stehen sollen. ES stnd die immatriculirten Studenten, (lmimisü 76 XI!. Periode- 3ter Abschnitt des isten Jahrh. Auf dieses hin ertheilte der Pabst zu Mantua in den letzten Tagen des December-Monats, drey Bullen, von welchen wir wegen ihrer Weitläufigkeit nur das wesentliche mittheilen werden. Die eine ist vom 27. December. Nachdem der Pabst fich in derselben den unverdienten Stellvertreter Jesu Christi auf Erden genannt, °) und fich auf die Bulle vom 12. November bezogen, weiset er zur Unterhaltung der hohen Schule, folgende Lanoniente und Präbenden an. Ein eanonicLt und eine Präbende vom großen Munster in Zürich, 8 tliäeiitLs) und die oKoisles, nicht aber die übrigen die sich im Gefolge der Universität befinden, r>in les 8tuUium.) Alle übrige aber sollen, wie die Bürger und Einwohner, wachen, reisen, und jede Abgabe entrichten. ')k,eruiN oiNniuni 8umirii proviäiqus - oet iiunisriti, vic88 §erente8, 8oIIi8ituäiii8 pul8smur S88lltllS. ^) In sinxnUs SLNetorum I?e!>oi8 8t Hexutae I?rL8pc>8ituro Hiurieon8i8; 8sncti IVlsiiiitii in Loünxen, Oonbtsvti- e»8is, (I 1 ioec:e 8 i 8 ;) Lsneti Ilr8i 8oIocIor8N8i8, I.su» LL»en8is (Oioeo.;) Lsneti ?/Isrtini, Qolumdsriensis, et 8ancti Drrioini äe 8«neto Drsicino, Lecle8ii8 Lssi- Iien8is Oioeeesis unus 6Iic->e utilitstsin prosperstur, et nt stisni l.e§ents8 ibidem salutsres kruetus niserre, ae 8tu6ente8 in s§ro Oornini prvlioe- re, et seeIe8is8tieL lreneüeis, prout äecen8 est, eon- 8e^ui p 088 int, proviileie volents8, ip8oruin iVlsxi8tri tiiviuin 6on8uistu8 et Lornwunitstis in dse psrte su^i- pIiestionil>U8 inciinsti, sutoritsts sp08tolicn, tenors xrse8sntinm, ex csrta 8cient!s psrpetno äeeerniinus, ststniinu8 st oräinsrnnb, ctuo6. U. s. w. Onornni ornniunt et 8in§uioi-uin kruetnnrn i süitnuin et xroventnurn ver»8 snnno8 vslore8 , xese8entil>us pro expre88i8 Iisbeis vslurnu8 husnr prirnuin et ^uotie8 il- Io8 (tions xer8on3s vel per8onsrurn illox et illg8 ol>tinenti8 vel. odtinentium, «li8xositioni sxostoliosL xsnerAliter vel 78 xn. Periode. 3ter Abschnitt des i Lten Jahrh. hebt alle mögliche Einwendungen auf/ begiebt sich des Concordats mit der teutschen Nation / ') und nennt schließlich zu Handhabern seiner Verordnung die Pröbste und 8peoisliter re8erv»ti 8>iit, vel ioerint i» futurum oui- »)Ue, nis> de I7»ivoi 8itste 1iu^u8inodi leZenti et 8tudenti, otisin prsetextu litersrnni spostvlicsrum, 8uk c>us- «un8> per Lsncellsrium et l^eotoiem sd >IIo8 et illss prsc8eiitstu8 suerit, provideri po88it 8en dedest ..... di8triclit>8 inliir>entes d>Iect>8 tiIÜ8 prssdiotsruin I2ocle8isrtim, 6»- xituUs, . . . >11,8, sd . . . ^uos . . oollstio, provi- 8ic>, prse8e»tstio, electio . . . pertinet, ne de i»i8 ( Lsnonicet krsedendi8 ) ...» di8ponere .... prse- btirnsnt; so deoernentc8, . . . ijuod - . . 810 prsc- rentsti ex IIiiiver8itste Ku^u8modi ili8tituti, et sd p 08 - 8 e 88 i 0 !iem et perceptionem sruotuum . . . . sd in8t»r re8>dentium, et sd8c^ue bolutions 8tstutorum et pr>- Nioitim frootiium .... sdinitti (dekesnt,) neo non, nt Iikei'iu8 8tudio et rexentiae ip8iu8 I7iiiver8itsti8 vs. eure et iiilendere vslesnt, sd intere88Siitia oapitrilsrium »Ltunin diviiioruin oldoioium re8identis per80lisli et s>i>8 one»il>u8 ecole8isruin duju8niod> exenipti et dde- rsti e88e debesut. ^) . . . . t^eidu8ou»kjue nie!>8idtt8 elism nod',8 et romsno I'ontikoi pro tempvie exi8tenti, ^uxts Loncordsts?>>!s- tionis xeroisnioso, et rc§ulsrum, Lsncellsrise sposlo- tvüoss letiorem eonipeteotibur U. tsi >v. m. Kap. Stiftung der Universität. 79 Dechant der Kirchen St. Leonhard und St. Peter zu Basel, ^) denen er das Recht giebt, den weltlichen Arm wider die Uebertreter anzurufen. ') Die andere Bulle ist vom letzten Tag des Jahrs, und enthalt eine Begünstigung für die Lehrer und die Studenten, und betrift die geistlichen Benesicien, welche sie sonst besitzen möchten; der Pabst erlaubt, daß sie die Früchte derselben beziehen mögen, so lange sie auf der Universität lehren, und lernen, ohne nöthig zu haben, an den Orten wo die Pfründen herrrrchen, zu residieren; doch werden die täglichen Austheilungen ausgenommen (cottictiLrüs chistridutiorübus «luntaxLt exaep- tis) und sie sollen ihre Angehörigen mit einem tauglichen Verweser in ihrer Abwesenheit versorgen; und denselben' aus ihren Einkünften nach Nothdurft bezahlen. . . Oileetis Lüis ^lonastkrii 8snc:!i perl?rse- positurL sollt! Auker'ngri, ei 83ncti ketri prsspositis se Ososirc» ( oder Vielleicht Oeosoi«) RÄsilisnsium Loole- 8>->runi . . M2riä3rnu8 n. f. w. Soll man daraus schließen, daß die Pröbste bey St. Peter veoani der Kirchen zu Basel waren? -) Dieser Pabst soll auch zwey Canonreate und Präbenden von dem Domftist zu Basel, wie auch von dem Stift St. Peter, der hohen Schule zugeeignet haben. Durch diese Bulle geschah es wenigstens nicht; nur bestätigte er zum voraus alle fernere Verschenkungen von dergleichen Benesicien. Siehe weiter unten. 80 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des i sten Jahrh- Uebrigens erneuert er das Andenken an die Zeiten, die er zu Basel während des Conciliums zubrachte. ^ Am gleichen Tage ertheilte er den Befehl an den Abt zur Himmelsporte (jenseits des Rheins, unweit Basel, auf österreichischem Boden) und an den Decanum zum jünger» St. Peter zu Straßburg, auf die Vollziehung dieser Bulle zu wachen. ') Die allernächsten Folgen der mitgetheilten Urkunden stnd unbekannt. Nur vernehme ich aus dem Oeffnungs- buch, daß beyde Räthe sechs über die Schulsachcn geordneten Personen ganze volle Gewalt gaben, wen sie wollten, je nach ihrem Bedunken, zu sich zu berufen, das Geschäft wegen der Pfründen zu betreiben, Doctoren und Meister zu bestellen, und ihnen ihren Sold anzusetzen Oum nos rninor 8tstu8 Iiavoret pei' inultoruin snnorum ourriouls 8 , et Ls 8 ilien 8 i 8 , so 8 snoti I'etri ^'u- r»iori 8 srxentinen 8 iuni eoole 8 isrum lleosni 8 - „ Daß der HimmelSporte zwey Diöeesen hier angewiesen werden, kann man also erklären. In Rücksicht ihrer Lage, ge» m. Kap. Stiftung der Universität si nach eingeholtem Rath derjenigen die sich dessen verstanden, was sie denn in diesen Sachen verhandeln und thun würden , dabey solle es auch bleiben und nichts darinn getragen werden, Eintrag gethan w.) »Kurz darauf, Sonnabend vor Math. :^6o, erkannten beyde Räche einhellig:" Man soll die Freyheiten und Statuten der Schule morgen öffentlich verkünden; und den Sachen wie sie beschloßen sind, nachgehen. Auf Ambrosii (4. Aprill v. «.) 1460 geschah im Chor des Münsters die feyerliche Einsetzung der Universität, nach vollendeter Messe, und in Beyseyn der gan-r zen Geistlichkeit, an deren Spitze der Bischof Johann von Veningen, in seinem bischöflichen Schmucke sich befand , wurde ihm durch den Altbürgermeister und Ritter Johann von Flachsland ') und die Abgeordneten des Raths, die von jenen aus Mantua mitgebrachte päbstli- che Stiftungs - Bulle überreicht. Sie wurde durch einen Herold (praeco) mit Heller Stimme, öffentlich verlesen. Darauf nahm der Bischof die Würde eines Canz- lers der Universität an, und hielt eine feyerliche Rede über die ewige Haltung eines allgemeinen Studiums zu Basel; dann ernannte er zum ersten Rector desselben den Domprobst Georg von Andlo. Endlich folgte eine schöne hörte sie zum Constanzischen Sprengel. Als Filial von Bcllelay oberhalb Dellsperg, gehörte sie zum baselischen Sprengel. *) Oernlsr! Or»tio «esulriris, x. 22. IV. Band. F «2 xii. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Vokal- und Instrumental-Musik/ wobey vorzüglich zur Ehren des Heiligen des Tages die ambrosianische Hymne gesungen wurde. Mittwoch vor Pfingsten, unter dem Bürgermeister« thun» des Ritters Johann von Varenfels stellte der Rath eine Urkunde aus, in welcher er die Freyheiten der Universität mit einigen Vorbehalten anerkannte, und sich zu deren Handhabung eidlich verpflichtete. „ Bürgermeister und Rath und die ganze Gemeinde (das ist, alte und neue Sechser) versprechen darin«, für sich und ihre Nachkommen, sicheres Geleit und Schirm allen Personen, Doktoren, Meistern und Studenten welcherlev Würde, Ehren, AdelsgeschlechtS oder Wesens die seyen, ') welche von solcher hoher Schule Lehre und Uebung wegen, in die Stadt kommen, mit allen ihren Dienern und Ec haften, auch aller ihrer Habe und Gut, welcherley das sey; doch mit Ausnahme derjenigen, die unter dem Schein des Geleits ') Sie ertheilen die Privilegien, weil sie in ganzer Be. gierde sind, daß solche löbliche Sache der hohen Schule bey uns statthaftlichen Fürgang gewinnen, und die Lehrmeister und Studenten in merklicher Zahle bester fürer har zu uns ze kommen geneigt seyn werden. Die päbstliche Stistnngsbulle war ein Geschenk, denn der Pabst war nicht befugt, uns eine Universität aufzudringen; nun herrschet in allen Rechten der Grundsatz, daß alle Schenkungen, bedingt oder unbedingt, angenommen werden müssen, ehe sie gesetzliche Folgen hervorbringen mögen. Gefallen die Bedingnisse, falls sie bedingt angenommen werden, dem Geber nicht, so stehet es bey ihm, die Schenkung zu widerrufen. in. Kap. Stiftung der Universität. »S der hohen Schule, die Stadt oder ihr Gebieth, auf ihrem ehaftgem Wesen, eS wäre mit Feuereinlegen, Verräthe- rey, Kundschaft ihren Feinden zu geben, Auflaufe .. . oder dergleichen groben Sachen, Untreue . . . und Schaden zufügen sollten, welche gemeines Regiment und nicht allem einzige Personen, oder gefundene Mißhandlung berührten, und solches auf sie rundlicher würde. Wer das sichere Geleit für die Uebrigen bricht, soll hundert Gulden bezahlen, oder am Leibe gestraft werden, und dem Kläger nichts desto- weniger schleuniges Recht wider den Beleidiger verschaffet werden. Die Jurisdiction wird in diesen Fällen dem Rath und seinen Vögten, Schultheißen und Amtleuten vorbehalten , und zwar sowohl wenn die unsrigen das sichere Geleit außer der Stadt und ihrem Gebiet übertreten hätten, als wenn solches von Seiten fremder Personen in der Stadt oder in den Schlössern geschehen wäre. Der Rath verspricht ferner allen Meistern und Schülern, und denen, welche ihnen zugehören, alle Gnaden und Freyheiten auch Rechte und Gewohnheiten, wie die in Gemein oder insbesondere von Päbsten, Keysern, Königen, und Fürsten, und Städten der Schule zu Bononien auch den Schulen zu PariS, zu ') Der Artikel aber gieng zu weit, und mußte nothwendig vielfältigen Anlaß zu Streitigkeiten geben : der Rath befiehlt bey gedachter Strafe keinen Doctor, Meister, Studenten, Schüler noch ihre Diener und Eehaf- renzu ihnen gehörend, einige Betrübniß, Mißhandlung,Gewalt, Unrecht, Schwachheit, Schande, Leid »der Setzung mit Worten oder Werken zu thun .... weder am Leib noch am Gut, an Glimpf noch an Ehre..... sondern sie vor allem Kummer, Schwachheit und Beleidigung so fern sie mögen, zu schirmen urih zu behüten. F2 Z4 xii.Periode. 3ter Abschnitt des loten Jahrh. Cölln, Heidelberg, Erfurt, Leipzig und Wien gegeben sind. Er befreyet zu ewigen Zeiten alle Doctores, Meister, Studenten, Schüler und ihre Diener, und ihrer jeden insbesondere, die zu uns ußwendig harkommcn sind, oder werden, von aller Bezahlung der Zölle, Umgclder Steuern, Gewerffc«, Tributen, und aller Beschwerungen von allen ihren Personen, Gut und Habe, es sey Tuch, Wein, Korn, Fisch, Fleisch, Bücher oder anderes so ihnen zugehört, und ab- oder zugeführt wird, oder sie zu ihrem Ge- brauche sammethaft, und nicht auf Mehrschatzung cinkauffen Der Pabst hatte nur die Privilegien von Bononien er- wähnt; der Rath gieng weiter. Als dieser nun Paris nannte, so war ihm vermuthlich unbekannt, was fran. zösische Geschichtschreiber über die Universität von Paris berichten: I^s krevot 6eVssi8 ( 80 S 8 Is rsxrie 6e kki- lippe Is bei) s^ant Isit srrster st peu6ls un soolier 6ixns 6s mort, I'universits srii, violoit 8S8 pri- vilezes, st kerm» toutes 8S8 scole8. Ls krsvot tut excoimrninie psr I'OKsisI. 1ou8 Is; 6use8 sllerent proee88iorisllsment jeter 6e8 pissssg L 8k> ports , st I'ss- vsbler 6s ir>Lls6iotion8. II kut csntrsint 6'aIIer sdsr- vlier 8on xsr6on L Home. ,, 1i§nonviIIs, prevot 6s I^3ri8, ( 80 U 8 Is röxns 6e 61isrle8 VI.) s^snt 5uit ksirs Is I>roes8 s 6eux Hcolier8, voleus8 6s xr»n68 sliemin8 , I'IIniversite 6eman6s jusiNi^uement au Iboi, c^u'II lüt oon6smns s rstirsr lui-möms 6u xibet Ie8 6eux srimi- nsl8, L Iv8 Iisi8er L lil bouelie, <» remettre en8uits Ism'8 c»63vrs8 entse Ie8 msii>8 6eS ju§s8 ecs>e8is8riciue8, en leur 6eman6»nt ^sr6on, snkn s etrs 6epouiiI6 6e 8on otüoe, 8sii8 pouvois eil po88«6sr sooun autrs. HIIs obtient pre8, Ferner erlaubte die Stadt/ dem Rektor oder seinem Statthalter / wie auch denen/ welchen es von gemeinen Rechten erlaubt ist, über alle und jede Sache zu richten/ die sich zwischen Meistern / Schülern rrnd Studenten begeben würde. Rechtshändel zwischen Studenten und Layen oder Layen und Studenten sollen vor dem Richter des Beklagte»/ der alsdann Rede und Antwort geben soll/ ausgemacht werde»/ doch ohne Abbruch der Gerichte/ Rechte und JuriSdie- lion des Bischofs und der StiftSxrälaten. Dem Rektor sol» ,*) Weltliche Personen die weder Professoren noch Studenten waren. 57 III. Kap. Stiftung -er Universität. len übrigens die Diener und Knechte deS Raths Hülfe und Beystand thun, gegen seine Untergebene, Meister und Sru. denken die in zimlichen Dingen und redlichen Geboren nicht gehorsam seyn wollten.'' Ueber dieß gab die Sradr der Universität überhaupt und jeder Faeullät insbesondere vollen Gewalt, für sich und alle ihre Meister und Schüler und alle die so ihnen zustehen, eigene ziemliche und red. liche Gesätze und Statuten, zur Beförderung, Nutzen und bestäntlichen Wesen der Schule, so oft eS ihnen nöthig seyn wird, zu ewigen Zeiten aufzusetzen, zu mindern, meh. ren, abthun, und zu Handhabung derselben, mit Buße» und Penen zu verbinden. Doch also, daß durch solche Sra, tuten und Gesetze der gemeinen Universität oder einer Fakultät insbesondere keinerlei) Irrung, Jnrratti undzZwey. tracht, und unS auch, und unserer gemeinen Stadt kein Schade daraus entstehe, oder zugefügt werde, und solche Gesetze und Statuten.... versprechen wir für uns und unsere Nachkommen . . . ohne der Universität und aller ihrer Fakultäten Wissen und Willen nicht zu ändern, abzuthun, oder zu reformieren." Folgen dann noch einige Artikel: » Kein Jude, oder öffentlicher Wucherer und Fürkäufer soll in der Stadt und auf dem Lande wohnen dürfen, durch welche die Meister und Studenten geschätzt werden könnten. Verboten soll es seyn einem Studenten oder sonst einem, ohne besondere Erlaubniß des Rectors, auf Bücher zu leyhen, und selbige abzukauffen, oder zu verpfänden, bey vierzig Gulden Strafe für die Stadt, nebst unentgeldlicher Wiedergabe der Bücher. Kein Leibarzt, Frau oder Mann , der nicht von der Fakultät der Arzueykunde bewährt, oder zrrge* lassen worden, soll zu Bafel einige Arzney treiben oder üben» eS sey mit Wasser besehen, Reinigung geben, oder in welchem Weg sich das fügt. Ein gleiches soll mit den Apote« kern, Wildwürtzeln und mit denen W man SS XII. Periode 3ter Abschnitt des löten Jahrh. nennt, gehalten werden. Kein Wundarzt, Scherer oder an. derer, in was Staat er auch sey, soll Leibarzney treiben, er sey denn bewärt von der Fakultät der Arzney und zuge, lassen von den Meistern derselben; sie sollen auch über keine Wunde, woran etwas Sorge und Schaden gelegen, oder die in Haupt, Hals, Brust, Bauch, Gemachten oder sonst miß. lich zu heilen ist, über das erste verbinden, ohne Rath und Willen eines bewärren Meisters in der Arzney, sofern er einen solchen haben könne, gehen, dieselbe verbinden oder heilen, bey einer Buße von fl. Zo für die Stadt. Dagegen wird die Fakultät dafür sorgen, daß Niemand versäumt, durch ihre Abwesenheit verkürzt, noch sonst mit Löhnen nn. geziemend überschätzt werde/' Schließlich verspricht die Stadt, daß dieser Brief jährlich auf Sonntag vor St. ZohanniS Tag, als man neue Häupter, Bürgermeister, Zunft, meister (Oberstzunftmeister) und Räthe setzt, nach andern Freyheiten und Briefen der Stadt, die man jährlich auf den Tag zu lesen pflegt, und dann so oft es nöthig, in Ge. genwart des RecrorS der hohen Schule, öffentlich verlesen, und den Häuptern und Räthen, die also auf den Tag ein. gesetzt werden, in den Eid, den sie jährlich schwören, auch gegeben werden solle, nämlich, daß sie diesen Brief, und was er ausweiset, *) getreulich und erbarlich halten, und schaffen sollen, gehalten werden. Deßgleichen soll, wenn der neue Oberstzunftmeister umgehet, (auf den Zünften um den Bürger Iahreid abzufordern,) den Zünften, wie auch den Schultheißen, Vögten, Amtleuten, Stadtknechten und Wachtmeistern in ihren Eid gegeben, und gebunden werden, *) Sehr klug auSgedacht. Man beschwor nicht die päbst, liehe Bulle, sondern die pon der hiesigen Gesetzgebung Weilten Rechte. nr. Kap- Stiftung der Universität. sg der hohen Schule ihre Freyheiten zu halten. ') Nun kommt ein Hauptvorbehalt. » Doch so haben wir uns und unsern Nachkommen, in allen vorgeschriebenen Punkten, Stücken und Artikeln vorbehalten, falls wir, zu einigen Zeiten, um solche vorgemeldie oder andre Stücke, mit der Universität der benannten hohen Schule, oder sie mit uns, mißhellig würden, oder falls sonst, nach Lauf und Gest'alt der Zeit einigerley Aenderung, Läuterung, Besserung, Mehrung oder Minderung zu thun, notbdürftig seyn würde, daß wir und sie alödann, so oft das Noth beschicht, durch unsere zu beyden Seiten Depmaren, uns darum gütlich unfreundlich vereinbaren sollen und wollen. Wo aber das nicht seyn könnte, so soll alsdann der Rector und seine Rathgeber (AsscssoreS oder Regen;) von der Schule wegen zwey ehrbare Männer aus unserm Rathe, und wir oder unsre Nachkommen auch zwey redliche gelehrte Männer von des Rectors zugegebenen Räthen wählen und benennen. Dieselben vier sollen solche Spcnne gütlich in eins zu bringen, versuchen; und was sich dieselben vier alsdann in solchen Spennen vereinbaren, dabey soll es auch dann ohne allen Eintrag bleiben, und das gehalten werden; würden aber dieselben vier auch gezweyet, so soll ein jeder Bischof von Basel, Canzler der genannten Schule, so je zu Zeiten seyn wird, als ein gemeiner Drittmann, eines Theils Beschlüssen und Meinungen in solchen spennigen Stücken zu- stan 2) nach seiner Conscienz und bester Verständniß; undwel- I- man ist noch weiter gegangen. Die Formel »auch der Schule Freyheit zu halten" wurde in die Eide der Todtengräber, des Nachrichters, sogar des NunnenmacherS eingerückt. ?) Das heißn er konnte nur einer Meinung beypflichten, unv dadurch den Ausschlag geben, nicht aber durch eine dritte Meinung den Streit schlichten. 90 XU. Periode. 3ter Abschnitt des i5ten Jahrh. ches Theils Meinung er auch alsdann zufällt, das soll als ein einhelliger Beschluß gehalten uud vollzogen werden." Endlich begehren die Räthe, daß, gleich wie sie die Ueber- rrerer dieses Freyheits- und Schirmbriefs mit den obgemeld. ten Bußen, und Penen, und sonst nach der Stadt Recht und Gewohnheit, bessern und strafen wollen, desgleichen auch diejenigen, die vielleicht da von Seiten der Schule strafbar seyn werden, auch auf eine angemessene Art gestraft werden sollen, damit Mehrung, Friedens und Gutwilligkeit, zu beyden Seiten dadurch behalt und beharret werde» möge." Nach diesen Bestimmungen der Stadt, stellte die Universität unterm 6ten Septembpis des gleichen Jahrs Eo befriedigende Erklärungen aus. „ Sie finde der Vernunft und der Billigkeit angemessen, daß von denjenigen die sie in ihren Schoß aufnehmen, alle Angelegenheiten (llispenuis) entfernet, und ihre Vortheile (6olnmoäit»tcs) hingegen befördert werden Mögen. Sie müsse also dafür sorgen, daß nicht unter dem Schatten der Privilegien, die die Stadt ertheilt, die Thüre etwa» den Gefährden geöffnet werde. Daher habe sie einhellig folgende Punkten, über welche man sich einverstanden und gegen ein- ander verpflichtet eingegangen." Wer sich in die Martikel dlo8 6rexorius cke ^.ncklo, I'iSLposieus ÜLclesise ms» Horis, It.sotor et Ilniversitqs kitullii Lssilisnsis U. s. W« -) Man bemerke die Worte: ,, die die Stadt ertheilt." 2) lnte11i§entir>8 , et oomxsetsta » ? . inivimus Le- oretum; die zweyte für den Doktor in der Arzneykunde; die von Zürich für den Doktor der neuen Rechte; die von Solo. thurn für den zweyten Doktor der Theologie; ') die von Zo, fingen für den ältern aus den auSgeschsssenen Amtsgchülfen, und die zwey von Colmar und St. Ursitz für die zwey auf den ältern folgenden Mitglieder der Regen;. -) ') Man war also von der ersten Instruktion der Stadt abgegangen. Anstatt eines Professors in der Theologie bekam man zwey. 2) xr»elren6sin 8. ^lemrrtii in 2ollaxen 8enior, st sil 8. ^lsrtini 6olural>srierisis et 8. Ursielni m. Kap- Stiftung der Universität. §3 Betreffend die Errvählrrng der Professoren, so sollen die tüchtigsten (v-,ientiore8) aus den Fakultäten, von welchen die Abgegangenen waren, und welche dem Canzler, dem Nee- tor und dem Rath nicht mit gerechtem Grunde mißfallen kön- nen, durch den Rath der Universität ernannt werden. ') Auf gleiche Art, falls künftigs mehrere Benifieien der ho, hen Schule zugeeignet werden sollten, wird man sie nach dem Werth ihrer Einkünfte austheilen, also daß die stärker» den höher« Fakultäten zu Theile werden. Endlich bey entstehendem Streit zwischen der Universität und der Stadt oder ihrem Rath, ") soll alles nach der Vorschrift geschlichtet werden, wie solche in den ertheilten Privilegien bestimmt ist. Gegeben am 6ten Soptcmber 1460. Z) ,6 Ssnctum IlrsiclNiuin eeclssisrum, «teinceps ckuo in oräins ssniores collexsti äeputsti sssnrnLN1ui7 et prse. sentsntur. Die Lollexsti -ieputsti waren vermuthlich die übrigen Beysitzer des Rektors, die letzten von der Ncgenz, *) t^ui LsnesIIai-io , kectori so tüonsulibus nstionsdititer öisxlicere non possit per Oonbilium tlniversitstis eli- xsntur. Was hier 6on8Üium univer8itst>8 genannt wird, bedeutet allem Vermuthen nach die Regcnz-Glieder. Die Worte «.entori sc 6on8uiibu8 , scheinen den Rektor und seine Beysitzer oder die Regen; zu bedeuten, und nicht Rector der Universität und Rath der Stadt. Inter I7niver8itstsm N08trai» et Livitstem 8en 6on- snle8 0ivit»ti8. Von dem Tage wo die Stadt ihren großen FreyheitS- brief ausstellte, bis auf den Tag dieser Erklärungen, waren bey vier Monate verstrichen. Die verschiedenen Vorkehrungen, welche darin über den Mißbrauch der §4 XII. Periode, ster Abschnitt des i sten Jahrh. Die ganze Gemeinde der hohen Schule von Dokto- toren, Meistern, Licenttaten und Studenten war in vier Fakultäten, gleich als in Zünften abgetheilt, und durch die Wissenschaften, welchen sie oblagen, unterschieden; es war das Studium der heiligen Schrift, beyder Rechte, der Arzney und der freyen Künste. Eine jede Fakultät hatte ihr eigenes Siegel. Das große allgemeine Jnsiegel, größer als ein französischer Neuthaler, stellt die Mutter des Heilands vor, mit einer Krone auf dem Haupte, in langem Gewand, unter einer Art Baldachin stehend, auf dem rechten Arm das Kind Jesus, in der linken Hand aber ein Kreuz haltend", auf der Brust ein offenes Buch, und zu ihren Füßen der Basel- siav in einem Schilde. Die Umschrift ist, 8. (siZillum) ülma.6 umversitLtis stuäü Rechts und links ist das Bild mit stammenden Strahlen und Sternen umgeben. — In des Rectors Jnsiegel, in der Größe eines Neuenthalers, halt von oben herunter eine Hand ein offenes Buch auf dessen beyden Seiten nur Strichlein, statt der Buchstaben, befindlich sind; unterhalb der Baselstab, die Umschrift ist: 8. keetoris 8tuäü Lg.si- liensis. Bey einem dritten, von kleiner ovaler Form, Privilegien und über die Aufführung der Studenten vorkommen, lassen vermuthen, daß die Regierung durch die Erfahrung belehrt, auf dieselben gedrungen hatte, und daß sie vielleicht auch nicht die allerersten Erklärungen gewesen sind. m. Kap. Stiftung -er Universität, ss hält ein Basilisk ein offenes Buch, auf dessen Blättern die Wörter stehen: kie, ^U8te, sodrie et sapienter, welche auf die vier Fakultäten Bezug haben. Das besondere Insiegel -er theologischen Fakultät, größer als ein Neuerthaler hat in initial Buchstaben, die Aufschrift : 1 Cvr. z. Innäarnenturn alinä nomo po- test ponere, praeter c^nocl posituin e8t, c^uocl 68t Lliristus ^esu8. 8i§illum iacultatis tkeoIoZieae in Lasiliensi aeaäemia. Der Inhalt der Aufschrift zeigt, daß das Insiegel erst nach der Reformation gegeben worden ist. Ein zweytes, in der Größe eines kleinen Thalers, enthält in Zirkelründung den beschilderen Baselstab zwischen zwey Röslein, mit der Umschrift: 8. minus iacultatis tkeoloZ. Lasiliensis. Das Siegel der juridischen Fakultät hat die Bild, Nisse eines Kaisers und eines Pabstes, das ^us Zivils und das ^U8 Lanonieum bedeutend. Die Umschrift ist: 8. Houltati.8 ^nriäieae Lasiliens, Unten meinem Schilde sieht man den Baselstab. Die medicinische Fakultät hat auf ihrem Insiegel einen Ochsen «tt Flügeln, auf dessen vorderm rechte» Fuße ein offenes Buch ruhet, mit der Aufschrift: ch-neas lVleclieus. Die Umschrift ist: 8iAill. IHuIt. meclieae Lasiliensis. Unten in der Mitte auch ein Baselstab in einem Schilde. Es ist etwas größer als ein Neuerthaler. Die Umschrift des großen philosophischen Siegels (größer als ein Nrmnthaler) ist: 8.1's.cukLtis unium §6 XII.Periode- ZterAbschnittdesiStenJahrh. Ltuäü Lasilisnsis. Die vier unter zwey Thüren stehenden Personen sind vermuthlich einige Sinnbilder der sieben freyen Künste. Das kleinere Siegel, doch größer als ein kleiner Thaler, enthält nur ein Bild, mit der Umschrift umschlungen: 8. vecani. Ltuäü LL8iIi6N8i8: Unten in der Mitte ein Schild mit dem Baselstab. Jede Fakultät hatte auch ihren eigenen Seckel, ihre besonderen Ordnungen, und jede einen Vorsteher, welchen sie selber erwählte, und man Decanus nannte. Das Haupt der ganzen Universität hieß Rector; sein Amt währte vor der Reformation nur sechs Monate und wurde auf folgende Weise wieder bestellt. Die ganze Universität von Lehrern und Studenten kam jährlich am Mayentag und dann auf Lucä im großen Saal zusammen, und theilte sich da in drey Theile: Die Theologen mit ihren jüngern besonders, desgleichen die Juristen mit ihren Zuhörern, und gleichfalls die Aerzte ') und Philosophen sammt den Ihrigen. Jeder Theil gab zwey Kiefer. Die graduirten nämlich ernannten den einen aus ihrem Mittel, und die Studenten den andern, gleichfalls aus ihrer Zahl. Diese sechs Kiefer giengen dann, *) Die Aerzte vereinigten sich vermuthlich wegen ihrer klei- «en Anzahl mit den Philosophen, damit das Repräsen- tationsrecht auf eine billige Weise vertheilt würde. in. Kap. Stiftung der Universität- S7 nachdem -er Rector sie durch den Notarium der Akademie in Eidspfficht genommen hatte, in ein besonderes Gemach- Dort gab ein jeder, nach des andern Austritt, seine Stimme durch das Scrutinium, worauf der Erwählte der ganzen Versammlung verkündet wurde. Diese Wahlform, welche eine Zeitlang in Uebung blieb, wurde nachgehends dahin abgeändert, daß man die Studenten von der Wahl ausschloß, und nur die Docloren der obern Fakultäten, mit eben so viel Magistern zu derselben zuzog- Es gab zwey Behörden, die Regenz und das Cott- sistorium. Die Regen; war wie der Rath der Universität, und bestand aus dem Rector und fünf von jeder Fakultät, wenn taugliche Personen vorhanden waren- Das Conßstorium war das Gericht, und bestand aus dem neuen Rector, einem aus jeder Fakultät, dem alten Rector, und einem Studenten in den Rechten. Sie hatten auch wie jetzt einen Weibel (keäellus, iLinri- lus, Mniswr.) Der Stab desselben, den die Gelehr, ten gern Scepter nennen, ist von Silber, über drey Schuh lang, und mit vergoldeten Abtheilungen versehen. Unter den Zierrathen -es obern Theils steht der Baselstab in einem Schilde. Der obere Theil zeigt zwey Reihen von Blättern. Ein Granatapfel, aus welchem Körner hervorkommen, krönt den Scepter. IV. Band. G 98 xn.Periode- 3ter Abschnitt des isten Jahrh. Der ersteRector war/ wie bereits gemeldet/ ^ -er Domprobst Georg von Andlo. Auf ihn kam (vermuth« lich auf Lucä) Caspar ze Rhin / Dom Custos. Dieser wurde nachgehends Bischof, und gerieth in große Strei» tigkeiten mit der Stadt. Sonderbar ist es/ daß unter seinem Rektorat auch Anstände sich zwischen dem Rath und der Universität schon erhoben. So weit giengen diese Anstände/ daß der Rath/ im folgendem Jahre 1461/ diese Erkanntniß ergehen ließ: „ Soll nun zumalen die Haltung der Schulfreyheiten nicht mehr geschworen wer. den. Doch in den Zünften wird man reden lassen/ die Freyheiten zu halten." *) Wursteisen in seinem Lpitouis, esp. vm. nennt ihn Georg und dann im xviten Capitel/ Peter. Auf diesen Widerspruch haben schon Johannes Bernoulli und der Professor Johannes Brncker aufmerksam ge. macht. In den weiter oben von uns angeführten Er« klärungen nennt er sich selber Georgius/ und dann nennt ihn auch seine Grabschrift also: Hin .... Osorxius äe /^nlllo .... in Iisc: primn 8 klornit.... urbe 8tnäü kector alm! U. s. w- UebttgeNS hüt üUch ein Peter von Andlau auf unserer Universität ge- lehrt. Siehe das 20 te Capitel gegenwärtiger Periode. 2 ) Oeffuungöbuch von 1461. p. 115. Ich erkläre diese Worte also / daß man der Artikel von diesen Freyheiten in dem Raths-und in dem Bürgereide auSließ/ und nach der Ablegung des Bürgereides / derselben nur münd. lich Meldung that. 99 m. Kap. Stiftung der Universität. Die vier ersten Decani waren: in der Theologie, Caspar Mauer, Prediger Ordens; in den Rechten, Peter zem Luft, bischöflicher Vicarius; in der Arzney« künde, Wernhard Wölflin; und in den freyen Künsten oder der Philosophie/ Johann Creützer von Gop« pingen/ Domprediger. Aus Anlaß der Universität wurde von Seiten des Raths, und aus dessen Mittel ein besonderes Collegium errichtet, dessen Mitglieder veputati aä 8tuäia (Verordnete zu den Studien) hießen/ woraus die Namen Deputaten und Deputatenamt entstanden sind. Die Vollmacht die ihnen gegeben wurde/ lautet also: „ Der Schule Deputaten Gewalt." 1461, haben beyde Räthe, nachher BottenRathschlagung einhellig erkannt, daß man über der hohen Schule Sachen vier ordnen solle, als auch dazu geordnet und eebenen sind, nämlich Peter Roth, Ritter, Heinrich Yselin, HauS Tscheckebürlin, und Heinrich Schlierbach, zu welchen der Stadtschreiber, so er der Stadt eh eh ästiger Sachen halben, dabey seyn mag (kann) auch gehen solle. ') Und ist denen ganzer voller Gewalt gegeben, ') Nachgehends erwählten beyde Räthe, auf sechs Monate lang zu den Schulsachen, bis zu St. Johannis Tag 1462. und dannethi» alle halb Jahre neue andere. Dießmal Herr Bernhard Sürlin, Ritter, HanS Tscheckebürlin, Jakob von Senhen, und Meister Gerhard (nämlich Magister Gerhard Gecking der Unterschreiber, jetzt Rathschreiber,) und wurde jedem ein Pfund frohnfastentlich zu Lohne geschöpft. Die folgenden waren, Herr Peter Roth, G 3 100 XII. Periode. 3 ter Mschnitt des Merr Jahrh. und empfohlen worden , emsichlich über alle der Schule Sachen, die dann der Stadt halben vorzunehmen und auSzu- tragen sind, zu sitzen, solche für und für auszurichten, und nicht an die Räthe wieder zu bringen; es wäre denn, daß etwas treffenlichereSachensie ankämen, da sie selber bed unken wollte, solche an einen Rath zu bringen. Und Ritter, HanS Tscheckebürlin, Hans Jrmy und der Unterschreiber. Das Iahc darauf wurden ihnen noch drey zu- geordnet: Balthasar Schilling, Bremensteiu und Jakob von Sennheim. AuS diesem erhellet, daß der Professor Beck p. 274 unbillig den Wursteisen tadelt, daß er einen Ritter Sürlin unter den ersten Deputaten zählte; Beck glaubte, daß erst im Jahr 1532 Deputaten geordnet worden sind. Uebrigens nennt Wursteisen den Peter, welchendaS RathSbuch Bernhard nennt. Vielleicht war die Grab- schrift, aus welcher Wursteisen seine Angabe hernahm, etwas verblichen. Im I. 1564 waren Deputaten der Schule, Herr Peter Rote, Ritter, Heinrich Zeigler, Peter Wollfer und Conrad, Stadtschreiber. Wir bemerken es wegen folgenden Gegenstandes einer ihrer Berathungen. ,, Die haben gerathschlaget über die hernach geschriebenen Stücke.von der Deputaten Gewalt, und daß die Schule auch etliche Deputaten zu ihnen setzen, und ihnen Gewalt geben sollte bey, und mit ein- ander, über alle nothdürftige Sachen, so die Schule und die Stadt berühren, zu sitzen, und zum Besten zu erkennen, und ob ein Rath die Obrigkeit der Schule zu feinen Handen behalten wolle. Hierauf wurde durch beyde Räthe erkannt, also zu thun, und dessen den Deputate« Gewalt zu geben „ 8aksto. Die ^xnst>8." ( ri>. lione stuäii xor vexutstos.) Archiv der Deputaten. m. Kap. Stiftung der Universität. iot will ihnen auch ein Rath darin nichts tragen, sondern sie fest bey demjenigen handhaben, welches sie der Schule halben verhandeln werden, eS sey wegen Pfründen, oder Meistern, oder anderer nothdürftiger Sachen, wie die genannt werden mögen. Und will auch ein Rath niemand gestalten, ihnen in ihr Fürnehmen zu reden, und Falls aber jemand solches, wie es bisher oft geschehen ist, es sey inwendig oder auswendig des Raths, nicht hielte, sondern überführte, den darum ohne Gnade strafen. Und dessen zu künftigem Gedacht- Nisse, hat ein Rath den genannten Deputaten, ein Ge zeuge schrift, dieser Erkannmiß übergeben." Die Deputaten werden auf lateinisch 8ekolarel,as (Befehlshaber über die Schule) oder in einigen Protokollen veputati Ltuäiorurn genannt: weil sie von 1461 bis nach der Reformation nur zum Schulwesen verordnet waren. Das große Jnsiegel derselben ist von Silber. Es stellt eine ausgestreckte Hand auf einem offenen Buch vor. Ueber dem Buch stehet der Baselstab in einem Schilde. In der etwas abgenutzten Umschrift kann man noch die Worte lesen, 8. L.4.8II,. Das ist, Siegel -er Deputaten zur Kirche und zur Akademie von Basel- Das Wort Kirche beweiset, daß dieses Siegel erst nach der Reformation gegeben, oder abgeändert wurde. Im Worte fehlt das mitlrre iVI und I. »so wie auch die Präposition Ein kleineres Siegel -er Deputaten stellt auch eine ausgestreckte Hand auf einem offenen Buche mit einem Baselstab in einem 102 xii.Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. Schilde vor. Allein, die Hand ragt aus einer Wolke und Sonnenstrahlen hervor, und die Umschrift ist: VLKLIM V0NIM IN Die Errichtung der Universität kostete die Stadt 2847 Pf. 12 ß. 1 d. wovon 399 Pf. für die päbstli- chen Bullen ausgegeben wurden. Sie hat auch zur Be- soldung der Lehrer beygetragen. Im Jahr E 2 verwendete sie darauf 609 Pf. Dieser Artikel ist aber so ungleich, daß man nicht abnehmen kann, n'ach welchem Verhältnisse dieser Betrag bestimmt wurde. ') Man ertheilte auch zu Zeiten außerordentliche Geschenke: Doktor Halmich, z. B. erhielt einen schönen Becher. Ue- Lrigens kaufte der Rath um st. 900 das Haus des Geschlechts Ziboll, das vor Zeiten den Schaler» gehörte, und zwar von der Wittwe des Oberstzunftmeisters Ziboll. Er Widmete es zu den Hörsälen der Professoren. Man nannte es das Collegium, und auch die Akademie. Jetzt heißt es wegen seiner Lage, in Rücksicht des andern Coüegiums, das untere Collegium. Schon in den ersten sechs Monaten zahlte die Universität über hundert Angehörige. .*) Z. B. in der Jahrrechnung von 1465 findet man: „ US- gegeben, so dieß Jahr über die Schule gegangen, Summa 922 Pf. 3 ß. 9 d. 103 IV. Kap. 1460—1464. u. s. w. Viertes Kapitel. 1460 — 1464 . Erwerbung von Farnsburg, Mahnungen des Kaisers, österreichische Schulden Indessen war der Erzherzog Sigismund, nach der Theilung von 1458 , an die Stelle des Albrechts der Ober-Oesterreich bekam, zum Besitz seiner väterlichen Erbschaft der Vorderösterreichischen Lande, gekommen. Die Basier führten Klagen wider ihn. ,, Man greife die unsrigen an, sagt das Oeffnungs-Buch von 1460 (p. 103 ;) man werfe sie tn Gefängnisse; man fordere ein übermäßiges Geleit; es werde z. B. bis fünfhundert Gulden jährlich entrichtet, und das ganze Geleit bestehe in einem einzigen bewaffneten Mann, also, daß man nichts desto weniger angegriffen werde; dieß geschehe zu einer Zeit wo die Oesterricher uns die besten Worte geben." Hierauf schrieb der Rath an den Peter von Mörsperg, Landvogt im Sundgau etwas scharf. Dieser stellte sich selber, mit einigen österreichischen Räthen vor dem Rath zu Basel ein, und es wurde ihm folgendes eröffnet: „ wenn er die Straße nicht besser befrieden werde, so möchte jedermann wohl verstehen , daß wir gedrungen wären, etliche Wege zu erdenken , und dazu zu thun, daß als solcher Beschwärungen und unbilligen Handels vertragen bleiben." Von Mörsperg antwortete mit langen Reden: man beschuldige ihn unbillig, als wenn er seine freundliche Worte mit den Werken nicht gleich gethan hätte, 404 xii.Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. falls jemanden Schaden zuqefügt würde, so sey ja die Herrschaft verbunden , es zu vergüten; er wolle die Sache an den Fürst bringen, u- s. w." Kaum hatte er aber die Stadt verlassen, als er mit Hülfe des Marggrafen Carl von Baden, das Schloß Mnheim belagerte, wo. hin der Bischof von Metz und der Marggraf Marx von Baden unter Geleit gekommen waren. Letzterer bath die Basler um 20 Schützen mit Handbüchsen, etwas Zeugs und zwey Tonnen Pulver, welches man ihm so. gleich versprach. Allein, ehe man auszog, hatten sich zwey Abgeordnete des Raths mit dem Bischof in das Lager begeben, und die Sache ausgerichtet. In den Monaten September und Oktober dieses Jahrs ( 1460) war der Krieg zwischen Oesterreich und den Kantonen wieder ausgebrochen, der nach einem den 11 . December geschlossenen Stillstände, sich im folgen- den Jahre 1461, mit einem fünfzehnjährigen Frieden endigte, und ihnen Rapperswyl, Franenfelden, Dießen. Höfen, Wallenstadt n- s. w. unterwarf. Unsere Stadt war indessen auf ihrer Hut. Vor Eröffnung des Feld- zugs stand man in Sorgen, es möchten die Schweizer das Sundgau überfallen. » Falls die Eidsgeuoffen her» abziehen würden, sagt das Oeffnungsbuch, ist der Bot. ten Rathschlag, daß man die Sache nun zumal lasse htntrteben, undmansich erfahre, wie sich dieSa- chen machen wollen. Ware es denn, daß sie ziehen Würden, so haben etliche geredt, daß man ihnen dann 10L IV. Kap. 1460—EL entgegen schicken, und sie gütlich bitten lassen solle, der Stadt darin zu schonen, und gütlich fürzezihen. Begehrten aber die Hanptleute, mit 20 oder Z0 Hacken zu kommen, die sollte man einlassen. Falls sie auch Brod oder Wein begehrten, soll man ihnen auch hinaus folgen lassen. Zu Liestal soll man sie auch gütlich vorwiesen, und sie nicht einlassen." Verschiedene Verordnungen wurden errichtet oder erneuert: ,, Die Rathsordnung soll unverbrüchlich gehalten, und alle Fronfasteu vor Rath gelesen werden. Niemand der Räthe soll jemanden rathen, der seine Sache wider die Stadt vornimmt; man soll schwören ewiglich zu Häken, was iu Raths Weise geredt, oder angerathen wird, und wie reich oder nöthig die Stadt sey; wer der Räthe gewesen isi, und von der Stadt zieht, soll es dennoch Haler. ; was das mehr wird, dabey soll es bleiben." Auch erwählte man Hauptleute über die Kriegssachen, nämlich den Bürgermeister und den Oberstzunftmeisier, oder in ihrer Abwesenheit, ihre Statthalter, den alten Bürgermeister oder den nächsten Ritter nach ihm, und dann sechs Räthe. Montag vor aller Heiligen Tag (i- 46 o) erschien Peter von Mörsyerg mit drey Rittern und Räthe» des Herzogs Sigmund, vor unserm Rath und eröffnete: Wie der Evdsgenossen Fürnehmen wider die Herrschaft vor langem, vor dem fünfzigjährigen Frieden, wie auch während desselben zu mehreren Malen mit eigener Gewalt geschehen sey; jetzt aber, ohne alle redliche Ursache, werde wider 106 xn. Periode. 2 ter Abschnitt des isten Jahrh. den fünfzigjährigen Frieden, wie anch wider den Constanzer Abscheid und Vertrag gehandelt, welcher doch durch beyde Parteyen, von den Bothschastern des PabsteS, des KönigS von Frankreich, und anderer Herren und Städte, worunter Basel auch gewesen, hochgelobet und versiegelt worden sey. Die von Unterwaldcn hätten ihnen in ihren Absagsbriefen, zu einer Schein - Ursache gesetzt, daß sie darum widersagen, weil Herzog Sigmund sie vor dem Pabst verklagt, zu Banne gebracht, und damit den Vertrag von Coustan; gebrochen ha- ben solle; die von Nappcrschweil weil man ihnen nicht bezahle, was man von ihnen entlehnte; die von Luzern wegen einem Peter Rusien; die von Bern und Solothurn wegen der Mäh. uung derer von Zürich, die doch noch nicht widersagt hätten. Diesem fügte von Mörsperg hinzu, daß sich je der Fürst mit der Hülfe Gottes meine zu erwehren , sie ( Mörsperg und die Räthe) und die Ritterschaft dieser Lande ihm Beystand zuthun, und ehe sie sich den Leuten unterrhänig machen wollen, ehe wollten sie dasjenige so sie haben, in solche fremde Hände und Schirm setzen, welche sie vor dergleichen mnthwilliger Ge. walt schützen mögen. Das wäre dasjenige was der Fürst ihnen empfohlen hätte einem Rath zu sagen, damit dieser verstände, daß er nicht der Urheber des KriegS sey. Der Fürst habe nicht die Eydgenoffcn vor dem Pabst verklagt, und zu Banne gebracht, sondern habe nur seiner Heiligkeit sürgebracht, wie die Constanzer Vcrcdung nicht vollzogen worden, in Ansehung Rapperschweil; daß also die Strafe des inngefallenen Ban- ues und -nteräiLts aufgesetzt, durch solche nicht Vollziehung, durch die EidSgenosseu selber verwürkt sey. Doch habe der Fürst keinen Urkund-Brief über sie lassen ausgehen, sondern gehoffet, der Pabst werde andere gütliche Tage ansetzen. Fer. «er hätten die Eidsgenossen des Fürsten halben Theil zu Stein eingenommen. Nun habe der Fürst besondere gute Zuversicht und Getruwen zu dieser Stadt, daß uns solche Sachen leid 1o7 IV. Kap. 1460 —E 4 . seyen. Es habe auch der Fürst wohlverspührt , und ein merkliches Gefallen daran gehabt / und noch habe/ daß eine Stadt von Basel fich so ernstlich geflissne habe, in diesen Spenne«, Bestand und Freundlichkeit zu suchen. In diesem guten G e- treiien habe er befohlen aus seinen Landen in diese Stadt alle nothdürftige Sachen zu führen und zu flüchten. ') Ferner sollen sie mit einem Rathe reden/ um daß/ wie es fich machen würde/ daß vielleicht diese Stadt sich auch darin flechten würde; (dessen doch seine Gnade kein Getruwen habe /) daß man alsdann wissen möge, daß seine Guade nicht den Anfang gegen die Stadt fürgenowmen habe/ sondern die Stadt an ihm angefangen habe. Aber sie wollen sich alles dessen zn der Stadt je nicht versehen / angesehen / alle Umstände und Gelegenheit der Stadt und des Landes / indem die Stadt mehr Zinse und Zehenden habe / als vielleicht alle die/ so der Herrschaft zu stehen kämen. Diesen weitläufigen Vortrag zogen beyde Räthe i« Berathung, worauf im Namen derselben, durch Hans von Lausten geantwortet wurde- ') Einen andern für die Stadt wichtigen Punkt übergieng er mit Stillschweigen. Eben in diesem Jahre hätte der erste Termin der im Jahr 1449 geliehenen 26000 fi. geschehen sollen. ES hatten also die Basler zwey Hauptgründe/ sich in die Anschläge der Kantone nicht einzulassen; die Besorgniß es möchte der Herzog das schuldige Capital nicht abführen, und die Furcht vor Sperrung des freyen Kaufs. Zudem war großer Geldmangel im Schatz der Stadt/ «nd der Credit fieng an zu sinken! nicht ohne Ursache mußten die Räthe schwören, zu hälrn/ wie reich oder wie n 0 th die Stadt war. 103 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des i 5 tm Jahrh. Dem Rath sey in ganzen Treuen leid/ daß solche S'pe ritte und In fälle zwischen dem Fürsten und den Eydgcnossen sich leyder begeben härten; was er auch darin hätte können thun / damit die Sachen etwas gestillt und zu Gütlichkeit ge- bracht werden möchten, darin sollte er weder Kost / Kummer/ noch Arbeit bedauert haben; desgleichen so wäre nicht ohne / daß ehe sie (die östreichischen Gesandten) zu einem Rathe gekommen wären / hätte der Rath abermal seine treffenliche Bothschaft geordnet/ wiederum hinauf zu reiten/ mit dem Befehl zum allerbesten ze werben , und ze suchen / Falls Gott der Allmächtige noch seine Gnade dazu senden wollte / daß etwas gutes gefunden werden möchte. Ein Rath wäre auch von Herzen froh/ daß seine Gnade an solchem der Stadt Gewerbe ein Gefallen hätte. Und bäte ein Rath den Landvogt gütlich daran zu seyn/ daß die Straße zwischen hier und Liestal und ob endig so weit der Stadt Gebiet gehe/ jedermann der veile Kauf auf und ab ferner gefreyel werde / um daß sich durch lichte Löte/ die villeichl ohne ihrer Obern Wissen und Willen / auf den Straßen / die so auf. und abwandeln/ unterstunden zu rechferti. geil / ') die Sachen innrißen. daraus noch mehr Unrath entstehen / und doch keiner Parthey viel Nutzen daraus gehen möchte. „ Auf diese Antwort des Raths erwiederte der Land- vogt." „ Dieweil der Fürst nicht persönlich im Lande gewesen sey / so habe er ^ und die Räthe im besten sich gemach- *) Der Sinn vom ganzen Satz ist wohl: damit unvorsichtige Leutees nicht versuche«/ sich selber Recht zu schaffe». -) Nämlich, von Mörsperg, der Landvogt. IV. Kap. EO—4464. los tiget der Stadt zu willige»/ daß wer Zinse, Zehenden und feilen Kauf der Stadt zuführte, sicher seyn sollte, der ihren halben. Aber dieweil der Fürst selbst im Land wäre, so hätte er ') solches so weit nun ein Rath begehrte, zu thun nicht Gewalr. Aber es zweifele ihm nicht, daß wenn die Sache vor seine Gnade werde gebracht sin, sine Gnade werde ge- bürlich gnädige Antwort darauf geben." 1461. Kriegerische Unruhen erschütterten das deutsche Reich, und Familien Zwietracht schwebte über das österreichische Haus. Bey solcher Verwirrung der Sachen wurden sieben unserer Bürger und Kaufleute, unter dem Geleit des Bischofs von Straßburg angegriffen, und auf das feste Schloß Ortemberg bey Schlettstadt geführt. Der Hauptthater hieß Reinhard Mey, der sich auf anderer Befehle berief. Die Basier schrieben an die Erdsgenossen, den Erzherzog , den Marggraf von Röteln, und verschiedene Städte. Zürich, Bern und Solothurn ver. sprachen ein getreues Zusehen zu der Stadt und ihren Aemtern zu haben; der Marggraf schickte sechs Knechte und Pferde; die Städte im Elsaß rüsteten sich, und der Erzherzog bezeugte ein großes Mißfallen: „DieStraßen sollen frey, uud ohne Geleit sicher gehalten werden; .wolle Mey der Stadt Basel Feind seyn, so müsse er des Herzogs Feind auch seyn " Inzwischen aber und ') Mörsperg, der Landvogt. 110 XII. Periode. 3ter Abschnitt des I5tm Jahrh. ehe die Basier auszogen, hatte der Bischof von Straß« hurg schon Ortemberg belagert, und -er Feind die Ge« faugcnen auf freyen Fuß gesetzt. Bey diesem Anlaß wurden SZ neue Bürger angenommen / und zwar um fl. 2. weil sie den Zug nicht vollzogen hatten. ') In den ersten Tagen des December Monats (Dien« stag nach Andreas Tag) wurde wider die weftphälischen Gerichte * *) eine Vereinigung geschloßen, zwischen Fried« ') Unter andern Hans Gallitzian, der Papicrinacher, Bernhard Beck, Michel Bischer, Conrad Oswald, Ulrich Tornysen, «. s. w. *) Dieses Gericht wurde bald das heimliche Gericht, bald das Wehem-Gericht, bald der Freystuhl genannt. Der Vorsteher hieß derFreygraf, die Beysitzer hießen Freyschöpfen. Ihre Gerichtsbarkeit erstreckte sich über den Abfall von, Glauben, den Kirchcn- raub und andere Verbrechen. Sie versuchten es nach und nach sich das ganze deutsche Reich zu unterwerfen. Sie hatten gemeine Richter die durch das Reich reisten, die Verbrecher aufzeichneten, und nach ihrer Rückkunft selbige «erzeigten. Ihre Prozeßordnung war geheimniß- voll, und der jüngste Richter versähe den Dienst des Scharfrichters. Ihren Ursprung leitete man von Carl dem Großen her, woran doch gezweifelt wird. Im I. 1512, wurde dieses Gericht auf einem Reichstag zu Kölln aberkannt; es erhielt sich doch noch eine Zeitlang. Die meisten Urtheile wurden wider abwesende, die man we- der vorgeladen, noch überwiesen hatte, gefüllt. Zu An- IV. Kap. 1460—1^64 111 rieh, Pfalzgraf zu Rhein , Ruprecht, Bischof zu Straß, bürg und Landgraf im Elsaß, Albrecht, Erzherzog zu Oesterreich, seinem Schwager Carl, Marggraf zu Baden ... . Meister und Räthen der Städte Straßburg und Basel, und andern Städten im Elsaß und Breiß. fang des I4ten Jahrhunderts wurde dessen gerichtliches Verfahren durch die Päbstc, Kaiser, Bischöfe und insonder. heil durch den Erzbischof von Kölln, als Herzog und Reichs» Verweser in Westphalen abgeändert, und in eine Mischung vom Klag- und Jnquisttions - Prozesse verwandelt, wo« bey auf geschwindes Recht (oder Unrecht) abgezielt wurde. Ob Vehem so viel als Acht und Bann, oder Ab- sönderung zu einem gewissen Zweck bedeutet habe, oder von ksma (Ehre,) oder von weh mirl abstammen solle, ist unbekannt. Oft wurde der Verurtheilte, ohne es ein« mal zu wissen, daß über ihn ein Urtheil ergangen war, an dem Orte hingerichtet, oder an den nächsten Baum gehenkt, wo man seiner mächtig wurde. Der Freygraf stand unter dem Kaiser, der ibm daö Amt verliehe. ES gab mehrere dergleichen Freystühle. Der Freygraf er. wählte gemeiniglich die Beysitzer. Ein Freygraf konnte auch andere Freygrafen zu Beysitzen haben. Gewisse Oer- ter hatten das Recht, ein Vehemgericht zu halten, und der Besitzer dieses Rechts hieß Stulherr. Die Stadt Osnabrück war, z. B. Stulherr zu Müddendorf. Die Absicht des K. Carl des Großen soll bey Errichtung die. ser Gerichte in Westphalen gewesen seyn, dienen unter, fochten Sachsen durch Furcht und schleunige Wegschaffung der Ungehorsamen, unter seinem Scepter und bey der christlichen Religion zu behalten. Siehe das I9te Kap^ 112 xil. Periode. 3 ter Abschnitt-es i sten Jahrh. gau- „ Sie haben betrachtet/ melden sie im Eingang, den schweren Gelrang Ueberlaft und berlichen Muth- willen, womit jedermann geistlich oder weltlich, edel oder unedel, reich oder arm, in ihren Landen und Städten von etlichen unendlichen Leuten bisher mit westphali- schen Gerichten fürgenommen, beleidiget, und umgetrie- ben worden, auch täglich zu verderblichen Kosten und Schaden gebracht werden, weiter und fürer als solches löbliches Gericht zu Westphalcn durch den heiligen Kaiser Karl, anfangs löblich gestiftet, und durch seine Nachfolger mit Reformationen bestätiget worden, um solches in guter Ordnung zu erhalten, und allen Eintrag, Jrrsal und Veschwärniß abzuwenden, haben sie sich vereiniget." ,, Keiner ihrer Angehörigen, bey Leib und Gut, soll einen andern, um keinerley Sache, mit westphälischen Gerichten für nehmen, es sey denn, daß er seine Sache vorher an seine Oberen gebracht, und ihnen mit gläubiger Kundschaft bewiesen habe, daß es um solche Sache» zu thun sey, die an das Gericht nach Wesiphalen gehören, und er denjenigen, den er belangen wolle, zuvor schon vor dessen Obern zu Rechte zu kommen belanget habe. Die Obern des Klägers wer. den vor Ertheilung ihrer Erlaubniß die Oberen des Beklagten ansuchen, sie möchten dem Kläger Recht verschaffen, und dann zwey Monate abwarten. Ein jeder soll die Boten, welche ladbare oder andere Briefe von den westphälischen Gerichten bringen, anhalten, ihre Briefe durch ehrbare fromme Leute besehen, und sie nur IV- Kap. 1^60—1464, 112 alsdann weiter gehen lasse» / wenn die Sache sich nach der obigen Vorschrift verhaltet, und die Briefe nach Ord. nung des Gerichts und der ausgegangenen Reformation aufgefetzt, durch geschworne Boten, und mit den Buch« sen der Stulhcrren überliefert worden sind; wo nicht so soll man den Bote» am Leibe strafen. Endlich soll der zu Frankfurt ausgegangene Reichs-Abfchied kund gemacht werden. Nun folgt dieser Abschied: „ Das heimliche Gericht soll mit frommen, verständigen und erfahrenen Leuten, und nicht durch Bän Nische Verächtete un- ehelich Geborene, Meineidige, oder eigene Leute gehalten werden. Man soll der Ordnung nachleben, welche der Churfürst von Kölln, auf ertheilten Auftrag des Kaisers Sigismund zu Arnsperg errichtete u. s. w- ') Uebri- genS sinde ich von den Anmaßungen der gedachten Gerichte nur zwey Spuren in unserm Archiv. Im Jahr 1-459 , wurde der Unterschreiber Gerhard Megking an den ehrsamen Hermann Hackenberg, Freygraf zu Sol- menstein abgeordnet , um Kraft unsrer Stadtfreyhrit, und der zu Arnsperg und Frankfurt gemachten Reformation eine Vorladung abzulehnen. Ferner ist ein Attestat vorhanden, worin beurkundet wird, daß die Häupter der Stadt *) vor dem Vehem - Gerichte erschienen ') Im Jahre 1459. -) Die strengen, vesten, Herr HanS von Bä'renfels und Herr Hans von Flachsland/ beyde Ritter, und die für- IV. Band. H Xli. Periode. 3ter Abschnitt des iLten Jahrh. wären/ ') und bezeugt hätte«/ daß weder ihnen noch irgend jemanden von der Stadt ein Ladungsbrief übergeben worden sey. Gedachtes Attestat fängt an: »Wir Claus von Bade»/ Heinrich Schlierbach/ Jakob Waltenden / Dietrich von SenheiM/ Gerge Lupfrid und Hans von Praghe, alle wissende Fryschöffen ') der heimlichen Gerichte zu Westphalen bekenne«/ u. s. w. Wobey mir dieses sonderbar vorkommt/ daß es unter den sechs genannten Richtern vier Geschlechtsnamen giebt/ die bekannte Basier Bürger anzugeben scheinen. Wir schreiten nun zu der wichtigsten Begebenheit dieses Jahres. Im Augstmonat Ei. -) kam unsere Stadt zum Besitz der Herrschaft Farnsburg und der Rechte der nehmen, wisett/ Herr Balthasar Schilling und Herr Hans Bremenstein oberste weltliche Häupter der Stadt Basel." *) Vor Heinrich von Werdinghusen Freygraf vor Zeiten zu Veltsesten/ und dem Freyen Gerichte daselbst in West- phalen." °) Ueber die Bedeutung des Wortes die wissenden hat man zwey Meinungen. Die allgemeinste gehet dahin, daß es mit Schöpfen, Beysitzer, Erfahrne, RechtSgelehrte gleich bedeutend sey. Andere leiten es von dem Wort Witze, Strafe, ab. Pfeffinger »a Vitrisrium 1°. II. x. 484, 48s. 3) Auf Donnerstag vor unsrer lieben Frauen Tag zu mitten Äugst. IV. Kap. 1460 — 1 ^ 64 . IIS Landgrafschaft Sißgau, welche der Freyherr Thoman von Falkenstem ihr für zebentausend Gulden abtrat. Der Kaufbrief ist folgenden Inhalts: Ich Thoman von Falkenftein, Freyherr zu Varenfterg und Landgraf im Sissgowe, als der Verkäufer, und wir Hans von Bärenfels / Ritter, Bürgermeister, der Rath und ganze Gemeinde der Stadt zu Basel, als die Käufer, thue kund, daß ich dem Bürgermeister, Rath und ganzer Gemeinde zu Basel eines ewigen Kaufs zu kaufen gegeben habe, mein deS Verkäufers Schloß Varensperg, samt der dazu gehörige» Herrschaft, und die Landgrafschaft im Sißgau, und ze yeg. licher (ihrer jeder) Herrschaft mit allen ihren Begriffun- gen, Kreisen, Herrlichkeiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Diensten, Steuern, GewerffeN, Dörfern, Höfen, Landen, Gerichten, großen und kleinen, auch mit der hohe» Herrlichkeit und Gerichten, Bußen, Besserungen, großen und kleinen, Geleite», Zöllen, Fällen, Aeckern, Matten, Reb- äckern, Ruten en, Hölzern, Feldern, Wunen und Waiden, GebuwenS und Ungebuwens, Gesuchtes und Ungesuch- teS, Weyern, Wasser, Wafferrunsen, Fischenzen, Hochwäldern, Gebürgen, Wildbännen, Wegen, Stegen, und allen andern Recht»ngen und Zugehörungen, wie die genannt sind, ganz nichts ausgenommen, ( außer allein in der Mann« schaft ') und Lehen, so ich von Hand zu leyhen habe, *) auch ') Die Mannschaft, das ist das Recht den HeereSbann aufzubieten, und anzuführen. -) Lehen, so ich von Hand zu leyhen habe. ES willst», gen, Kriegs- und Hofdienstlehen, die der Lehenherr selber mit einigen Feyerlichkeiten erneuerte oder übertrug. H2 ii6 xii. Periode. 3ter Abschnitt-es i5te« Jahrh.' dem Dorf Sewen mit seiner Gerechtigkeit/ wie denn das weiland mein Schwiegervater/ Rudolf von Ramstein sel. innegehabt/ und besessen/ hoch und nieder genossen hat- Denn ich habe mir und meinen Erben in diesem Verkauf solche ganz- lich vorbehalte»/) als auch meine Vorfahren das Schloß und Herrschaft Varensperg für eigen und die Landgrafschaft im Sisgau zu Lehen von dem würdigen Stift zu Basel inngehabt haben/ von meinen Vorder» den Grafen von Thierstein «nd von Falkenstei« / an meinen Bruder Hans von Falkenstein/ und an mich erbsweise gefallen / und meines Bruders Hälfte an mich gebracht habe. Und ist dieser Kauf geschehen um 10/000 Rini scher guter und genger/ welche ich der Verkäufer gänzlich und gut an Gold und an Gewicht / empfangen habe/ wessen ich mich bekenne/ und Bürgermeister/ Rath und Gemeinde darum quitt und ledig sage; ihnen auch Varnspurg und die Landgrafschaft Sißgau zu ihren Handen aufgegeben habe/ gebe ihnen auch die in Gewalt/ Gewere und Hände/ die um zu haben/ zu nießen/ und zu besetzen und zu entsetzen in allem dem Rechte/ als meine Vorfahren und ich an denselben Herrschaften das zu thun gehabt und gethan haben. *) Ich der Verkäufer begebe mich auch für ^) Die Springen besaßen schon die hohen Gerichte innert dem Eiter zu PrattelN/ als Lehen. Zum Beweise dessen wurden Zeugen abgehört / worunter einige folgendes aus- sagten: wie/ daß einst Graf Ott .... zu Farnsperg / Herr zu ThierstciN/ mit vielen Leuten nach Pratteln gekommen / und ihm unter der dortigen großen Linde ein schöner Sessel mit vergoldeten Knöpfen hingestellt wor- den; hierauf habe er einen Kreis mit Stühlen verfertigen lassen, und auf einer Herrn von Ramstein von Basel 117 IV. Kap- 1-460—146-4. mich und meine Erben aller der Losunge der Pfandschaf-^ ten, die ich oder meine Vorfahren an den genannten Herr- schaften Varnspcrg und Landgrafschaft Sißgau zu fremden Handen verpfändet oder versetzt haben, wie die genannt, oder an welchen Enden, die in den genannten Herrschaften gele- gen sind, und habe dem Bürgermeister, Rathund Gemeinde der Stadt Basel vollen Gewalt derselben Pfandschaften Lo- sung zu thun, und sie an sich zu ziehen, ohne meiner und meiner Erben Irrung; und habe auch alle Briefe, Register Urber und Rodel, so viel ich deren über gemeldte Herrschaft in Handen gehabt, den Käufern herausgegeben. Ich ver- spreche auch für mich und alle meine Erben, von der obge. nannten Landgrafschaft von Sißgau, wegen des würdigen Stifts zu Basel, und eines jeden Bischofs daselbst, der je zu Zeiten seyn wird, Mann zu seyn, und die Lehenschaft dieser Landgrafschaft nach Lehensrecht zu empfangen, sv lange gewartet, um sich mit ihm zu schlagen. Da sey Junker Götzmann von Eptingen, seinen Knaben an der Hand führend, zu dem Grafen Otto gekommen und habe ihn ersucht, er sollte ihn im Dorfe Pratteln ungehindert lassen , und da nicht richten. Graf Otto hätte aber geantwortet : Götzmann, es soll dir an deinen Rechten unschädlich seyn. Götzmann versetzte aber: Gnädiger Herr, es kommen viele fremde Leute her, die möchten glauben, ihr hättet hier zu richten, welches mir Schaden bringen dürfte. Hierauf hätte Graf Otto gesagt: das wäre mir leid, so gönne mir dochStroh von den deinrgen zu kaufen, so will ich außerhalb des Eiters stühlen, welches auch geschehe« wäre. Q8 XII. Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. bis jene Landgrafschaft der Stadt Basel geliehen (zu Lehen übertragen) und gedachtem Stift, von derselben Lehenschaft wegen, ein anderer Lehenmann von Seiten der Stadt Basel gegeben werde. Doch sollen die Käufer die sechözig Gulden GeldtS (zinse) die von der Herrschaft zu Varnsperg jährlich etlichen Personen und Klöstern verschrieben sind, künftigs entrichten ; was über 60 fl. auf die Herrschaft versetzt wäre, sollen die Käufer auch bezahlen, aber dagegen an der Be- zahlung der obigen 10,000 fi. für jeden Gulden Zins 20 Gulden abziehen. Die versessenen Zinse will ich selbst ohne ihren Schaden und Kosten abtragen «. s. w." Mit diesem Kaufbrief übergab von Falkenstein unter SNderm folgende Beylagen : 1 °. Den Gabungsbrief des Kaisers Heinrich III über die im Augstgau und Sißgau gelegene Grafschaft Äugst, vom I. 1041. ') 2'. Die Beschreibung der Grenzen der Landgrafschaft, die verschiedene Herrschaften unter sich begriff. Z°. Die Lehen- Priese -er Bischöfe Friedrich ze Rhin, Arnold von Rot. Perg und Johannes von Veningcn. Falkenstein hatte den Kauf genü glich angeboten Md geschloßen- Als er das Schloß den Abgeordneten .*) Siehe den ersten Band ?. 22S. wenn Wursteyfen diese Urkunde eingesehen hätte, so würde er nicht, in seinem Lpitome x. 13. gesagt haben, daß die Landgrafschaft Sißgau vom Bischof im Jahr vierzehe hundert und sechSzehn der Stadt auf ewig zu besitzen, verkauft worden sey. 119 IV. Kap. 1460-1^64 voll Basel übergab, sagte er mit weinenden Augen: » Liebe Herren von Basel, auf Liesen heutigen Tag übergebe ich euerer Gewalt und Macht getreue, fromme und willige Unterthanen, und bitte, ihr wollet euch dieselben allezeit in Gnaden befohlen seyn lassen." Hierauf trat er neben sich, damit er recht weinen könne. Es ereigneten sich aber zwey Anstande: Der eine bestand darinn, daß er die Oeffnung des Schloßes etliche r maßen seiner gnädigen Herrschaft von Oesterreich verwtlliget hatte. Zweytens wollte der Bischof, wie es scheint, die Landgrafschaft der Stadt nicht zu Lehen übertragen. Die Stadt stellte ein Versprechen aus, daß sie ihn den Falkenstetn, noch seine Erben, um keine Werschaft, dieser Stücke halben, ersuchen wolle. Nachgehends aber, Montag vor St. Michaels Tag, machte er sich schriftlich anheischig, das gedachte Versprechen der Baslex gegen Niemand zu gebrauchen, als gegen die Basler, falls sie ihn um die obigen zwey Punkten um Werschaft ersuchen würden und sonsten in keinem Weg wider sie. Ueber die damaligen Grenzen der Landgrafschaft Sißgau liefert Bruckner in seinen Merkwürdigkeiten x. isöß eine Beschreibung, wie solche ein bischöflicher Le. henvrief dargiebt, worin aber mehrere dunkle Stellen sich befinden. Die Landgrafschaft begriff in sich nicht nur den Theil unsers Kantons, der zwischen dem Jura« 120 xn. Periode. Zier Abschnitt des löten Jahrh. Gebirge/ dem Rhein und der Birs liegt / ') nebst dem Dorf Wiesen/ sondern auch mehrere solothurnische Dorf- schafteii/ wie Dorneck/ Bären / Seewen/ zu Howald/ St. Pantaleon/ Gempen; des Dorfs Arlesheim und des Schloßes Birseck nicht zu gedenken/ die dem Bistum Weben. Doch war schon im I. 1461 das Dorf See« wen ausdrücklich vorbehalten/ und von der Landgrafjchaft getrennt worden. Die Grenzlinie im Rhein wird so be» schrieben: » So weit als einer auf einem Roß in den Rhein geritten/ und mit einem Basler-Speer in denselben gereichen mag. Vom Violenbach wird aber der Wasserrnns angegeben/ welcher Ausdruck, in Ansehung eines Flußes so viel sagen würde/ als Thalweg/ oder Mitte des Stroms. Was die ?) Doch berichtet Bruckner (p. 2^87) beym Artikel An- weil/ -aß zwar dieses Dorf zu der Herrschaft Farns- bürg gehörte / daß aber desselben Bezirk oder Bann aus. ser den alten Grenzen der Landgrafschaft lag. Vermuth, lich schließt er eö daraus/ weil in einem Vertrag mit Oesterreich von die Obcrherrlichkeit über Ro- thenfl uhe und An weil den Baölern überlassen wurde. Allein dergleichen Abtretungen von einzelnen Rech. ten/ waren in jenen alten verworrenen Zeiten nichts außerordentliches. Nothenfluhe war zuverlässig innert der Landgrafschaft / so wie Pratteln und Mönchenstein/ wo doch die hohen Gerichte von Oesterreich zu Lehen rührten. Ob es mit freyer Einwilligung der Bischöfe geschehen war; ist eine andere Frage, lv. Kap. Eo— 1464 . L21 Berge betrifft, so werden zum Merkmahl der Grenz» linie, die Wasser-Sergenen und Schneeschmelze nen vorgeschrieben, wie solche auf einer Seite nach dem Rhein, und auf der andern Seite nach -er Aar fließen. Die Rechte, die mit der Landgrafschaft verbunden waren, sind beträchtlich. Aus einem Spruch des Landtages zu Sissach von 1 Z 67 über das bisherige Herkommen, ergiebt sich, daß folgende Gegenstände dahin gehörten : ,, Alle Hochgebirge, Hochwelde, das ist Eicheln und Acher." *) item. „ Alle Vischenz, Wasser, Wasserrunsen." Item. „Alle Erzgruben, Steine, Eisen oder was die bringen." *) Acher bedenket vermuthlich Ecker. Also hatte dex Landgraf!die Eichenlese und die Buchckerlese. Allein, die Worte das ist biethen eine Schwierigkeit dar. Es scheint, daß der Landgraf, als bloßer Landgraf, die Hochwälder nicht besaß, und nur die Nutz. nießung der Eicheln und Eckerlese anzusprechen hatte. Ferner fragt sich, worin -er Unterschied zwischen Hochgebirgen und Hochwäldern bestand; und ob die durch das ist, angezeigte Erklärung, sich auch auf die Hochgebirge ausdehnte. 122 xn. Periode, ster Abschnitt-es isten Jahrh. Item. „ Alle Harkommen Leute und Bankarten, die in der Landgrafschaft wohne», oder gesessen sind." ') item, alle Wildpenne über Gewild und Federspiel. °) item, alle Stöcke und Galgen, item, alle Geleite und Zölle, item, alle gefundene und verborgene Schätze, item, alles gefundenes Gut unter der Erde, und bey schädlichen Leute, und schädlicher Leute Gut über die gerichtet wird, oder die böse Lümden fliehen. ») item; alles verborgenes und gefundenes Gut in der Land- grafschaft. item, alleMesse, Mo ssen und Fläche, alleMulaffe. *) Folglich nicht die gewöhnlichen Leibeigenen, die 6>-«bs s-lsoripti, welche ihren Halsherrn schou hatten. 2) Also das Jagdrecht. ?) Was gefundenes Gut bey schädlichen Leuten sey, mag die TonfiSkation des bey Dieben, Helern und dergleichen gefundenen fremden Gutes bedeutet haben. Also wurde den Bestohlenen nichts zurückgegeben. Der folgende Satz betriff die ConfiSkation des Vermögens der Hingerichteten Missethäter, *) Diejenigen so verdächtig sind, und deswegen sich entferne». ') Diese drey Wörter bezeichnen das Gefecht der verschiedenen Arten zu messen, und zu wägen. Was aber da- Wort Mulaffe, das sonst einen mit aufgesperrtem maulgaffenden Menschen bedeutet, sagen wollte, kann ich picht errathen, l IV. Kap. 1 ^ 60 -I^ÜL 123 Auch soll Niemand keine miß thätige Sache in der Landgrafschaft gethan , noch schädliche Menschen darin, noch ihr Gut/ das einem Landgrafen zugehört nicht helfen verrücken, noch heimlich hinlegen, bey Leib und Gut, noch bey solchen Schulden, darin der mißthätige Mensch ist. ') was in den Wildbännen frewelt, oder tagelte thut, *) ja. get oder wildert, ohne Urlaub des Landgrafen, der bessert demselben Pf. 10 . und eben so viel bessert jeder der ihm dazu hilft. Auch mag der Landgraf einen Landtag gebieten H wenn es ihn nöthig dünkt, und auf welches Dingftatt in der Landgrafschaft er will: wenn er oder sein Bote, den in der Landgrafschaft gesessenen Leuten auf den Landtag gebiethet, die sollen dahin zur Gerichtszeit kommen und dem Gerichte warten, bis der Richter (Präsident) aufsteht. Wer eines von diesen nicht thut, verfällt in eine Strafe von 3 Pf. 1 Helbeling, die im nächsten Monat inzugeben sind, und da- von dem Landweibel 3 Schilling gebühren. Wenn «gegen Einen, der verrufen worden ist, der Friede gelöset, ^ Noch soll keiner, auch bey Leib und Gut, die Mio- Schulden einziehen, oder verschweigen, die ein Uebel- thäter anzusprechen hat. „ Oder, wenn statt noch auch geschrieben sevn sollte." Bey Leib und Gut, auch bey Verlust der Schulden die der Uebelthäter eingegangen hätte." Tagelte thun soll so viel sagen, als Netze stellen. Der Tagel bedeutet das Ende eines Stricks zum prii' geln; da- Tack el bezeichnet noch die Seile, oder das Tauwerk eines Schiffs. Zufammenbernfen lassen, 124 xii. Periode, ster Abschnitt-es Men Jahrh- und er versöhnet wird/ so daß er wieder in der Landgraf, schaft wandeln mag, so gebührt dem Weidet i Pf. für den Ruf, und soll man ihn öffentlich wieder einrufen, von jeder Partey die er ausruft, soll man ihm 5 ß. geben. Die Hälfte giebt der Landvogt; die andere Hälfte der Kläger. Der Land- graf wird Jedermann bey seinem Urtheil und Gericht schirmen , nach seinem besten Vermögen, ohne Gefährde, wozu ihm die Landsassen mit ganzer Treue, auch bey Leib und Gut behülflich seyn sollen. Um alles was, nach obigen Vor. schriften, dem Landgrafen fällig wird, mag er einen an Leib und Gut angreifen, wozu auch die Landsaffen, ohne Schir- mung des Schuldners, ihm helfen sollen." Alle Liese Rechte aber wurden nicht im ganzen Umfange der Landgrafschaft, oder im gleichen Grade, von den Landgrafen ausgeübt. Dieß war eine Folge des Feudal - Systems. Daher auch, und am gleichen Tage (Donnerstag vor Lätare 1367 ,) wo obige Rechte ausgekundschaftet wurden, traten die Stellvertreter des Amts Liestal, und des Amts neuen Honberg auf, und verlangten den Vorbehalt ihrer besondern Rechte; welches ihnen bewilliget, und auch beurkundet wurde- Wir haben im iten Theil ( 456 ) versprochen, die Aufhebung eines von Bruckner (p- 1310 und x- 1962) begangenen Widerspruchs zu versuchen. Sie findet sich vielleicht im verworenen Wesen des damaligen Feudal- Systems- Die Rechte waren ungemein zerstückelt, und mit dem Alodien vermengt, besonders wenn es um Personen vom hohen Adel zu thun war. Die Gräfin Jta 125 IV. Kap. Eo—-1464. hatte vielleicht nur die Alodial-Besitzungen verkauft, und die genossenen landgräflichen Rechte wieder abgetreten; und die Grafen von Homburg, Habsburg und Froburg hatten nur die landgräflichen Rechte, nebst etwann eint» gen dazu gehörigen Liegenschaften und Leuten zu Lehen getragen. Wursteifen meldet, *) daß die von Falkenstein dieses Schloß eine Zeitlang den österreichischen Herzogen zum Pfand gelassen hätten. Dieß wird nicht nur durch dasjenige bewiesen, so wir unterm 1^52 und 1-4LZ angebracht haben, sondern auch dadurch, daß unter den Beschwerden wider die österreichischen Landvögte, man einige Klagpunkten findet, die ohne die Voraussetzung eines Aufenthalts auf gedachtem Schlosse nicht verstanden werden können. ') Um so wichtiger war also die Erwerbung von Farnsburg und die Beßtznehmung von ') Tpitome Histori» Lssilieusis, p. l4. „ Und bath ein Rath den Landvogt gütlich daran zu seyn, daß auf der Straße zwischen hier und Liestal, und ob endig so weit der Stadt Gebiet gehe, jedermann, der feilen Kaust hinauf und hinab führt, ge- freyet werde." — „Die hohe» Gerichte in den Aemtern Homburg, Waldenburg und Liestal sollten ohne Recht nicht übergriffen werden. Doch habe der Vogt zu Farnsburg dem Vogt zu Homburg und Wallenburg, Schweine, Hunde und Seile genommen." 126 XII. Periode. 3ter Abschnitt des I5ten Jahrh. der Landgrafschaft, zumal da Rheinfelden das Recht verloren hatte, ohne Einwilligung ihrer Pfandherren, Bündnisse zu schließen. 1462. So weit giengen dieses Jahr die zwischen dem Herzog Albrecht und seinem Bruder, Kaiser Friedrich dem III, ausgebrochenen Feindseligkeiten, daß jener die Land- stände in Niederösterreich wider Friedrich aufwiegelte, und dieser in seiner eigenen Burg zu Wien (im Octover) von seinen Unterthauen, die den Albrecht nach Wien einluden, belagert wurde. Indessen hatte der Kaiser die Basier gemahnt, bey Verlust aller ihrer Freyheiten und mit Androhung des Bannes, den drey von ihm ernannten Hauptleuten auf ihr Ermähnen wider den Herzog Ludwig von Bayern mit aller Macht zuzuziehen. Die Hauptleute waren Marg- graf Albrecht, Achilles von Brandenburg, Carl Marg- graf von Baden, und Graf Ulrich von Würtemberg. Die Stadt behauptete aber, daß sie als eine freye Reichs- stadt, einem römischen König und Kaiser nicht weiter verbunden wäre zu dienen, als mir ihm nach Rom zur kaiserlichen Krönung zu ziehen. Sie weigerte sich also der Mahnung nachzuleben, am so viel mehr, da sie, wie sie meldete, mit des Erzherzogs Albrecht angrenzen- den Landen in gutem Frieden lebte- Gedachte Haupt- IV. Kap. 1 - 460 — 1^64 127 leute forderten aber von neuem die Basier auf. Diese ließen die Eidsgenossen, den Landvogt und die Räthe des Erzherzogs Albrecht, den Bischof, das Domkapitel und die Universität um ihren Rath bitten. Die Zär. cher fanden die Sache bedenklich, riethen eine Botschaft zum Kaiser abzuordnen, und versicherten, daß falls wir mit Acht oder Banne beschwert würden, wir nur ein gutes Getreuwen zu ihnen haben sollten. Die Berner luden uns auf einen Tag nach Luzern ein, wo ihre Gesandten den unsrigen eröffnen würden, wessen wir uns zu ihneu versehen sollten, falls wir zu Acht oder zu Banne kämen. Die Luzerner fanden, daß wir Recht hätten bey unsern Freyheiten zu bleiben, und behielten sich vor, ihren Rath nach gehaltener Tagsatzung zu überschtcken- Die Solo» thurner wünschten, man möchte sich bey andern Städten erkundigen, wie diese sich zu verhalten Sinnes wären; indessen versprachen sie ein getreues Zusehen, wie auch, daß wenn wir mit Acht oder Banne belegt würden, sie uns für solche nicht halten, auch es niemanden in ihrem Gebiete gestatten wollten. Der Rath der Herrschaft von Oesterreich gieng dahin: wir sollten von den drey Haupt» leuten eine Zusammenkunft begehren, auf welche unsere Boten ihnen eröffnen würden, daß unser Herr der Kaiser, nach unserm Bedeuten, von der Stadt Freyheit und Herkommen nicht unterrichtet sey, worauf nach Erzählung unserer Freyheiten und Herkommen, man sie Sitten wolle, uns Sey unsrer Freyheit bleiben, und uns, solcher Mäh. nungen und Fürnehmens halben, künftige unversucht 128 xii. Periode. 3 ter Abschnitt-es isren Jahrh. zu lassen. Würde dieses nichts verfangen, so sollten wir uns zum Rechten erbieten , und zwar vor des Kaisers Hofgerichte, jedoch so, daß dieses Gericht nach Ausweisung der goldenen Bulle besetzt werden möchte. Außerdem versprachen übrigens Landvogt und Räthe der Herrschaft , wie sie es auch vorher gethan hatten, daß im Falle der Acht oder des Bannes, sie in der Herrschaft Landen und Gebieten niemanden gestatten würden, uns, oder die unsrigen, mit solcher Acht und Banne zu bekümmern- Insonderheit verdient der Rath der Universität bemerkt zu werden- So wurde er in das Rathsbuch eingetragen." Rath der Herren von der Schule:" Hand mit frev (frecher oder freyer) Rede gerathen zu appellire» auf unsern heiligen Vater den Pabst, und falls man da beschwürt würde, von da auf ein künftiges Concilium." Das Domkapitel aber schickte Abgeordnete an den Rath mit dem Auftrag in großem Geheim, und doch in allemTrüwen zu eröffnen: »Wir (Basler) wüsten wohl, wie wir dem Stift gewannt wären, wie wir auch jährlich dem Stift schwören, und dem Kaiser nie geschworen hätten; wie auch woher alle Gerechtigkeiten der Stadt herrührten. Dieß möchte man, auch in Geheim, weislich betrachten. Denn sie meinten , daß man sich mit nichts gegen das kaiserliche Fürnehmen vess><' behelfen könne, als mit des Stifts Herkommen und Freyheiten, und mit der Betrachtung, daß wir dem Stift gewannt wären. Sollte man aber am kaiserlichen Hofe beschwert werden, so könnte man 129 IV. Kap. 1460—1464. davon appellieren." Dieser Vortrag kam dem Rath per« dächtig oder gefährlich vor, denn es wurde, und zwar mit großen Buchstaben, in das Protokoll geschrieben: ,, diesen Rath ist bey dem Eide geboten worden, z» hälen." Am Sonntag Iudica fanden sich die Eidsgenossen in Luzern ein, wohin die Basier den Bürgermeister und Rilter Hans von Bärenfels, wie auch Hans Jrmy abordneten. Sie brachten folgende Antwort zurück. Die Eidsgenossen rathen an, daß man eine Botschaft zum Kaiser schicke, um das Anliegen der Stadt nach Noth- durst anzubringen. Auf die Frage aber, wessen man sich zu ihnen versehen solle, falls die Stadt zu Acht oder zu Banne käme, so haben sie gemeint: es bedürfe keiner Antwort; denn man soll ein gutes Getrüwen zu ihnen haben. Sollte unsre Stadt benöthiget werden, so sey mancher frommer in der Schweiz, dem solche- Leyd seyn würde." Die Basier schickten hierauf ihren Stadtschreiber Conrad Künlin zum Kaiser, von welchem er den 2§. Äugst wieder zurück kam, und gleich nach seiner Ankunft dem Rath eröffnete (es war eilf Uhr:) „ Es hätte nach seinem Gewerbe der Kaiser die Sachen wegen der Ladung und der Gebote aufgeschlagen, bis auf den Abschied des freundlichen Tages, welcher des Kriegs halben zu Nüremberg war angesetzt worden. Würden da IV. Band. I ^30 XU. Periode, ster Abschnitt des loten Jahrh. die Sachen gerichtet/ so blieben die Sachen dabey- Geschehe es aber nicht/ so hatte der Kaiser seinen Hauptleuten aufgetragen/ mit uns und mit andern Städten alsdann, nach Gebürlichkeit, weiter zu handeln/ wie man es dann auch vernehmen würde." Am gleichen Tage und auf der nemlichen Stunde langte eine Bulle des Pabsts über einen ähnlichen Gegenstand ein. Es hatten nemlich die Basler vor einiger Zeit etliche päbst- liche Bullen empfangen/ vermöge welcher/ fie bey Androhung erschr etlicher Penen gegen den Pfalzgra- fen/ Herrn Dietrich von Uenburg und ihre Anhänger, mit aller Macht, zu Hülfe des Herrn Adolf von Nassau, ziehen sollten. Die Stadt weigerte fich es zu thun, und übersandte dem Pabste schriftliche Vorstellungen. Dieser antwortete nun, daß nach seiner Heiligkeit Meinung solche Bullen nicht ausgegangen wären; er vernichte fie, und thue alle Strafen, welche darin enthalten, ab. Zugleich rühmte er die Basler, als gute christgläubige Leute, und bath fie nur ihren Fleiß darauf zu wenden, daß der Bischof von Metz, der Margqraf Carl von Baden , und der Graf Ulrich von Wörtemberg, welche *) 1462 llf Mittwoch crsstino Rsrttiolomki , find UNS, «f ein Stunde, vor Mittage, gute Mer kommen von unserm heiligen Vater dem Pabste, und von unserm allergnädigsten Herrn dem römischen Kaiser u. s. w- OeffnungSbnch. 1 31 IV. Kap. 1460—146L der Pfalzgraf gefangen genommen/ ihrer Gefangenschaft entlassen werden möchten: So endigte sich das Geschäft wegen der kaiserlichen und päbstlichen Mahnungen, die auf thätliche Hülfe gerichtet waren. Bald darauf ergiengen von Seiten des Kaisers Befehle von einer andern Art. Die Eidsgenof- sen hatten zum Sieg bey Seckenheim beygetragen. Aus Dankbarkeit unternahm es der Churfürst Friedrich von der Pfalz/ die Eidsgenoffen mit den Erzherzogen von Oesterreich/ Albrecht und Sigismund/ für immer zu versöhnen. Da nun eine Zusammenkunft zu Constanz auf Michälis zu diesem Ende angesetzt wurde/ ließ der Kaiser den Baslern befehlen/ daß sie zu keinem Tage zwischen den Fürsten von Oesterreich und den Eidsge- »rossen schicken sollten. Wie wenig Eindruck ein solcher Befehl möge gemacht haben, zeigt der folgende Kriegszug. Zu Collmar wurde nemlich eine Tagsatzung gehalten/ wohin die Basier auch Gesandte schickten. Dort traf man die Abrede / daß auf Dienstag nächst vor Simonis und Judö , das mächtige Schloß Hohenkungsberg belagert werden sollte. Es war ein lothringisches Lehen/ welches zwischen Schlettstadt und Rappoltswiler lag. Zugleich bestimmte man die Hülfe / welche auf eine j-de Herrschaft und Stadt also gelegt wurde: ,, Mein Herr von Straßburg (der Bischof) hundert Mann; mein Herr -er Pfalzgraf so seiner Gnaden Wille ist/ nach Gestalt seiner Gnaden jetziger Geschäfte; mein Herr von Oester- 3 2 LZ2 xil. Periode, sterAbschnitt des isten Jahrh. reich zweyhundert Mann; mein Herr von Basel dreyßig Mann; die Stadt von Basel fünfzig Mann; mein Herr von Murbach fünf und zwanzig Mann; mein Herr von Bußnang dreyßig Mann; Herr von Straßburg Geschoß und Zug/ so viel seiner Gnaden Wille ist- Mein Herr von Oesterreich zwey Hauptbüchsen und andere kleine Büchsen die dazu gehören. Die Stadt von Basel eine Hauptbüchse, und so viel kleines Gezügs als dazu gehört." Endlich wurde auch verabredt, daß vor welche Schlößer man auch käme und solche eroberte, man ste, ohne Gnade und Fürwort, schleifen und brechen, auch mit denjenigen die man dort fände nach ihrem Verdienen handeln sollte. Der Zug selber wird also in dem Oeffnungsbuch beschrieben: ,, Auf Sonnabend nach der 11000 Jungfern Tage schickten wir einen Zug hinaus mit hundert Fußknechten, wovon ^o aus den Aemtern und 60 aus der Stadt waren. Und waren Hauptleute, Herr Hans von Flachsland, Ritter, Bürgermeister, und Ulrich zum Luft. Und schickten die Herren von der hohen Stube, Herrn Hans von Bärenftls Ritter, Allbürgermeister mit sechs Pferden Und lagen des Bischofs von Straßbnrg und der Herrschaft von Oesterreich Leute, und viele andere Hofleute, auch vor Hohcnkungsberge. Und geschah auch der Zug mit Wissen und Willen des Pfalzgrafen. Und ward eine Hauptbuchse, genannt der Dr ach da geführt. Und ward das Schloß gewonnen, 1ZZ IV. Kap. 1-!6o— 1 ^ 64 . auf Freytag nach St. Simon. Und die so auf dem SchloAe waren , die giengen in der vordern Nacht davon. Am Tage seihst des Simonis und Judä, haben uns die von Bern und Solothurn freundlich geschrieben, und Glück zu dem Zug gewünscht, und uns zugesichert ein treues Zusehen zu uns zu haben, und uns gute Nachbarn zu seyn." Wahrend dieses ereignete sich zu Wien, jener bekannte Aufstand wider den Kaiser, wovon die Folge war, daß der Erzherzog Albrecht die Regierung inNie- derösterreich acht Jahre führen, und dem Kaiser nur jährlich ^ooo Dukaten abgeben sollte. Bey diesen Umständen ließ uns Albrecht die Herrschaft Rheinfelden antragen. An den fl. 26«oo die er uns schuldig war, hatte er fl. 40oo abbezahlt, und nun war ein neuer Termin verstoßen. Es erschienen also vor Rath am St. Martins Tage, Peter von Mörsperg und etliche Ritter und Räthe der Herrschaft, die uns bathen, die Herrschaft Rheinfelden in Pfandswcise einzunehmen, und zwar für die noch schuldigen 22000 fl. wie auch für die 1^000 fl. die Herr Marquart von Valdeck darauf hatte, und die wir dann bezahlen sollten Dazu sagten sie, wären sie mit vollem Gewaltversehen. DerRath antwortete: »Die Räthe wollten unsrer gnädigen Herrschaft von Oesterreich ihre Schlösser oder Herrlichkeiten ungern feil machen, oder v rpfänden, und es ihnen nichts lieber, als daß ihnen «ach Inhalt ihrer Verschreibungen, die Bezahlung ge- XII. Periode- Zier Abschnitt des i sten Jahrh. schehen möchte. Die Herrschaft Rheinfelde» sey viel zu hoch und gar viel höher angeschlagen / als sie doch von jeher verstanden hätten. Denn vormals hätte man angegeben / daß Herr Marg. vonBaldeck nicht mehr als 7000 fl. darauf habe. Weil es nun so hoch angeschlagen worden / so wollten die Rathe davon abstehen / und abwarten, daß der Verschreibung nachgelebt werde." Weil aber keine Bezahlung erfolgte/ und die Bürgen der Schuldverschreibung zur Leistung angehalten werden konnten/ so wurde noch vor Ende des Jahrs der Antrag wiederholt, der Bischof zum Vermittler gebeten, und mehr als eine Zusammenkunft gehalten. Aus den Instruktionen ^ welche unsern Rathsboten gegeben wurden, vernimmt man, daß es nun um Rheinfelden, Seckin- gen, Laufenburg und Hauenstein mit dem Schwarzwalde und Waldshut zu thun war. Man kam darin übereilt, Laß wenn die Bezahlung der verfallenen 400 « st. aus In einer derselben findet sich folgendes r „ Vor St. Tbomä, ist in dem neuen Rath erkannt worden, mit dem mehreren Rathe (durch dieMehrheit, nicht ein- heilig,) daß den Boten Gewalt gegeben werden solle, von allen aufgesetzten Artikeln bis auf einen Knopf zu reden, und doch darin keinen Beschluß zuthun, sondern was sie darinn finden, wieder an beyde Rärbe zu bringen, die alsdann weiter darinn zu Rathe wer. den mögen vorzunehmen, was der Stadt nützlich und ehrlich sey.'; 135 IV. Kap. 1^60-E4. den iten May des künftigen Jahrs nicht erfolgen würde, die Basler, entweder gedachte obere Schlösser und Städte gegen eins gewisse Summe Pfandsweife einnehmen, oder daß die Bürgen zur Leistung in die Stadt einziehen sollten. 1 ^ 63 . In den ersten Wochen dieses Jahres ließ uns die Stadt Bern vorstellen, daß fie auf die zu verpfändenden Herrschaften ein allfälliges Recht berei s erworben hätte. Der Lauffenburger Richtungsbrief, ein Schuldbrief von iiooo fl. und ein anderer von 1500 wurden uns mitgetheilt , vermöge welcher ste befugt worden, die Lande und Güter der Herrschaft und ihrer Bürgen anzugreiffen. Darüber wäre im I- 1^57 ein Vertrag errichtet worden, der die Bezahlung beyder obgemeldter Summen, oder die Vollstreckung der Schuldbriefe bis auf den Ausgang des fünfzigjährigen Friedens ausstellte. Es scheint aber, daß man steh dadurch nicht abwendig machen ließ, denn als Montag nach Ostern, Thüring von Hallwilcr, Ritter und Marschall, nebst andern Räthen der Herrschaft, fich vor beyden Räthen zu Basel ein- fanden, und um Aufschub bathen, weil ste zum Erzherzog nicht hatten reiten können, fiel die Antwort dahin: „ Er wisse wohl, wie gütlich fich die Räthe unserm gnädigen Herrn von Oesterreich zu Ehre und zu Lieb, in Rücksicht der schuldigen Gelder, hätten finden lassen. 136 XII. Periode- 3 ter Abschnitt des i5tm Jahrh. Nun wäre die Verabredung von der Pfandschaft der Schlösser und Städte mit unserer ganzen Gemeinde beschloßen worden/ ohne welche man sie nicht ändere/ noch davon abgehen könne/ so gerne man ihm auch zu Willen werden wollte." Hierauf begab sich von Hallwiler zum Erzherzog nach Wien. Weil er aber zu gehöriger Zeit nicht zurückkam/ erschienen vor dem iten May, Heinrich von Ramsiein, Heinrich Rych, und Christof von Rechberg, alle Ritter und Räthe der Herrschaft, Neb- dem Bischof von Basel, und ersuchten den hiesigen Rath, er möchte ihnen bis zur Wiederkunft des Marschalls von Hallwiler noch Ziel geben. Der Rath willigte ein, und versprach die Leistung noch anstehen zu lassen. Ungefähr einen Monat darauf erneuerten sie das Begehren. Aus der Antwort, die ihnen übrigens eine neue Frist bis auf Johannis verlängerte, vernimmt man, daß der Rath von der Verpfändung des Schwarzwalds, und der Waldstädte abgestanden war. Man wolle solches Tedingen -er Verpfändung der Schlösser und Städte Hinfür müßig gehen, doch dem Herzog, den Räthen, der Ritterschaft und auch der Landschaft zu Lieb und zu Dienste, wolle man ihnen abermal Ziel geben, bis auf Johannis Tag." Sie bathen aber, man möchte auch für so lange den abschlägigen Entschluß wegen gedachter Verpfändung noch ausstellen. Allein der Rath erwiederte, »daß die Städte und Schlösser des Schwarzwaldes, Frickthals und Hauensteins einen großen Unwillen bezeugten zu uns zu kommen. Zudem behaupteten lv. Kap. Ev— 1 - 464 . 137 die von Waldshut dahin vefteyet zu seyn, daß man sie nicht versetzen könne. Endlich hätten die österreichischen Räche, öey der Schätzung des Unterpfandes, das Um- geld in der Herrschaft Rheinfelden hoch angegeben, und dennoch habe sich ergeben, daß dieses Umgeld abegelassen worden sey." Es scheint, daß diese Unterhandlungen einige Zwistigkeiten bey uns veranlaßten, denn der neue Bürgermeister Hans von Flachsland, gab nach dem Fronleichnamstage sein Bürgerrecht auf, und der alt Bürgermeister Hans von Bärenfels vertrat seine Stelle. ') Nach Johanms kam keine Bezahlung ein, und die Bürgen der Herrschaft begaben sich nach Basel in die Leistung. Allein, im Deeembermonat, Montag nach Nikolai, gab der Bischof, der Landvogt vonMör- sperg, und die Bürgen schreiben des Kaisers und deS Erzherzogs Albrecht, -) dem Rath ein, worin das Ansuchen um einen fernern Aufschub enthalten war. Die Sache wurde an die Sechs gebracht, welche den Aufschub bis auf Lichtmeß 1464 bewilligten, wodurch die Bürgen also aus der Leistung kamen. Alle diese Verzö« In den Urkunden hob er also an: „ Wir Hans von Bärenfels Ritter, zu dieser Zeit Statthalter des Bür- germeisterthums." °) Da Albrecht am 6ten December mit Tode abgieng, ss war es kurz vor seinem Ende, daß er dieses Schreiben abgehen ließ. 1ZS XU. Periode. 3ter Abschnitt-es lZten Jahrh. gerungen verursachten Unzufriedenheit. Es wurde in diesem Jahre erkannt, daß man Niemanden mehr Geld leihe» wolle, und sogar vorgeschlagen, diesen Entschluß zu beschwören. Schon vorher war ein würtembcrgischer Abgesandter vor Rath erschienen, und hatte für seinen Herrn um ein Darlehen von tausend Gulden auf zwey Jahr gebeten, und eine abschlägige Antwort bekommen. Von Seiten des Kaisers geschahen in diesem Jahr verschiedene Eingriffe in die Freyheiten -er Stadt. Im Novembermonat ließ er dem Rath einen offenen Brief zusende«, der Sonnabend nach Catharinentag verlesen wurde, und worin er den Basiern befahl: »sich hin- füro zu Niemanden zu verbinden, ohne sein Wissen und Willen." Es ist kein Zweifel, daß dieser Befehl auf den französische» Bund gemeint war. Denn am 27. November dieses Jahrs bestätigte zu Abbeville Ludwig der Xl- den zwischen seinem Vater (Carl VII) und den Kantonen nebst Solothurn, geschlossenen Bund von 1452. Der andere Eingriff betraf die Gerichtsbarkeit der Stadt. Man hatte nemlicb schon im I- 1460 von einem Urtheil au das kaiserliche Hofgericht appellirt, und Ladungsbriefe vom Kaiser ausgewirkt. Der Rath schickte einen Boten nach Wien um die Freyheiten der Stadt zu verfechten, und rückte unter anderm in seine Instruktion folgendes ein: „wäre denn Sache, daß jemand es versuchte freundlich in die Sache zu reden, so soll der Bote Gewalt habe», bis an fünfhundert Gulden. Mag die IV. Kap. Eo— 1 ^ 64 . 439 Sache damit gütlich beygelegt werden, also daß man uns bey unsrer Gewohnheit und Ordnung des Appelli- rens halben künftigs unbekümmert und un ersucht bleiben lasse; wohl und gut! wäre es aber nicht, so soll der Bote strags und so förderlichst es seyn mag, dem Rechten nachgehen. ^ Sollte nun das Urtheil wider uns gefallt werden, so wird der Bote vor einem Notario feyerlich protestiren, und dann zurückkehren." Es kam in der That zur gerichtlichen Vepfechtung der hiesigen Gerichtsbarkeit. Die Entschließung wurde aber in die Länge verschoben, also, daß im December des folgenden Jahrs, der Rath auf Bestechung stnnen mußte, und zu erkennen gut fand, daß man zur Beförderung der Sache, den Herren am Hofe vierzig bis fünfzig Gulden schenken sollte- Allein das Geschäft gewann eine solche Wendung, daß der Rath im Jahr Eä eine förmliche Protestation durch seinen Stadtschreiber, dem Kaiser und seinem Kammerrichter überbringen ließ." Wir bekennen, sagten die Räthe in der Urkunde, daß wir in unserm Rathe, darum sonderlich mit der Glocke be- lütet, und nach unsrer Stadt Gewohnheit versammelt ... von unsers und unsrer Gemeinde wegen ... den Ersamen Meister Conradus Künlin, Baccalaurien in päbstlichen Rechten, unsern Stadtschretber u- s. w. ,, Wor- ?) Sticht über die Sache selber sondern über das Recht der Stadt, daß von den Urtheilen ihrer Richter an fremde Gerichte nicht appellirt werden könne. 140 XII. Periode. 2ter Abschnitt des Een Jahrh. auf eine weitläusige Protestation wider alle Ladungen, Mahnungen, und Appelliren folgte. Gegen das Ende dieses Jahres ereignete sich eine wichtige Veränderung in unsrer Nachbarschaft. Der Erzherzog Albrecht starb unversehens den sten December ;u Wien; dadurch gelangte Erzherzog Sigismund zum Besitz der vorderösterreichischen Lande im Elsaß, Breißgau, E chwaezwalde u. s. w. Uebrigens beruhte das ganze österreichische Haus auf diesem Sigmund, der keine Kinder hatte, und auf dem Kaiser und dessen einzigen Sohne, einem Kinde von vier Jahren. Fünftes Kapitel. Zunzgen, Mitthat, Sissach, Jtingen, Böckten und Rhetnfelden, 146^, I4bs, i^b7. Dienstag vor Ostern i^>64 kaufte die Stadt, um zweytausend sechshundert Gulden, von denen von Springen , das Dorf Zunzgen, den dritten Theil des Bnrg- stals alten Homburg, das Dorf Menthal, und etliche Leute, Zinse und Güter zu Weitnau. Der Kaufbrief ist folgenden Inhalts. Ich Ludwig von Eptingen thue kund .... daß ich für mich und alle meine Erben .... mit Gunst, Wissen und Willen der Durchlauchtigen meiner gnädigen Herrschaft von Oesterreich, von welcher ich tue nachgenanmen Güter, nemlich 141 V. Kap- 1 ^ 64 , 1465 , 1467 . ras Dorf Zuntzigen, mit seiner Zugehörde, und den dritten Theil des Burgstalls alten Homburg in dem Flickthal gelegen / mit d u Leuten und Zinsen, auch Hölzern dazu gehörig, zu Lehen habe; auch mit Gunst, Wissen und Willen, der strengen Götz, Heinrich, Herrmanns, Tbürings und Bernhards Ritter , und Peters, allen von Epringen, meiner lieben Vetter und Bruders, als Gemeiudcr in den genannte» Leben; .... eines.... unwiderruflichen Verkaufs.... verkauft habe, den fürsichrigen, weisen, dem Bürgermeister, dem Rath und der ganzen Gemeinde der Stadt Basel, meine Dörfer Zuntzigen und Menthol mit allen ihren Begriffungcu, Zwingen , Bännen, Herrlichkeiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Diensten, Steuern, Eewerfen, Gerichten, Bußen, Besserungen, Fällen, Reben, Aeckern, Matten, Rütenen, Hölzern, Felder, Wunnen und Wanden, GcbuwenS und Un- gebnwenS, Gesuchtes und Ungesuchteü, Wenern, Fischentzen, Wasser, Wasserrunsen, Wegen, Stegen, Hueben, Schöpos- sen, Speichern und Ehhaften; sodann auch meinen dritten Theil des Burgstalls alten Homburg im Frickthal und die Leute, Zinse und Gülten in der Gips, mit Halden und Hölzern und allen Rechten und Zugehörden, Herkommen und Gewohnheiten .... als ich und meine Bordern das genannte Dorf Zuntzigen mit seiner Zugehörde, von der. ... Herrschaft von Oesterreich zu Lehen, und das benannte Dorf Menthol für eigen inngehabt, hergebracht, genutzet und genossen habe. . . . Und ist dieser Verkauf.... geschehen um 2600 gute Rheinische Gulden, die ste mir in barem Golde und rechter Wehrschaft gütlich bezahlt haben.und darum habe ich denselben Käufern die obgcnanruen Dörfer Zuntzigen und Mentbal, und auch die benannten meine Leute, Zinse, Gülte und Güter zu Wyrnau.... zu jh- iL 2 xii. Periode- 3ler Abschnitt des inen Jahrh. ren Handen, Gewalt und Gewä're .... aufgegeben . . . . *) und alle die Briefe, cS seyen Lehenbriefe, oder andere Briefe, auch Register und Rodel. . . überliefert. -) In dem folgenden Jahre, Dienstag vor St. Antho- nien Tag, E5, kaufte die Stadt von denen von Eptingen, um zweytausend zweyhundert Gulden, das Dorf Sissach. Der Kaufbrief ist folgenden Inhalts- ') Also, daß ste alle die Rechrungen so ich Lebensweise, und auch von Eigenschaft wegen, bisher daran gehabt oder von Rechtswegen haben sollte, oder möchte, künf- rigs in Eigenschaftsweise . . . haben sollen, also, daß sie die künftigS für ihre Lydig, Eigen innhabcir nutze» und niesten, besetzen und entsetzen, damit thun und lassen sollen und mögen, als mit anderm ihrem eigenen Eure, und wie meine Vordem und ich bis- her das zu thun gehabt und gethan haben. Also habe ich für mich und alle meine Erben gelobt .... den ehegenannten Käufern und ihren Nachkommen .... alle vorgenannte Dörfer und ihre Zugehö- rungen . . . Hinfür für eygen innzuhaben, zu nutzen und zu niesten, rechter Wehre zn seyn, und ihnen gute Wehrschaft darum zu thun, an alle» Stätten und Enden, und gegen männiglich wo sie dessen noth- dürftig seyn werden. Erst im 1.1467 ertheilte Sigmund seine Einwilligung schriftlich. V. Kap. 1^64,1465,1467, 143 ,, Ich Gotz, Heinrich von Eptingen, Ritter, thue kund.. . daß ich für mich und alle meine Erben - « . mit Gunst, Wissen und Willen des Durchlauchtigen Hochgebornen Fürsten und Herrn Herrn Sigmundcn, Herzoge zu Oesterreich vou dem ich die zu Lehen habe/ auch mit Gunst, Wissen und Willen meiner lieben Vetter Herrmanns Türings, auch Bernhards und Ludwigs Ritter, und Peters , alle von Springen, als Gemeinder aller meiner Lehen .... eines unwiderruflichen Verkaufs, verkauft.habe, den fürsichti- gen, weisen, dem Bürgermeister. dem Rath und der ganzen Gemeinde der Stadt Basel das Dorf Sissach, obwendig Lie- stal, im Baseler Bistum, und in der Landgraffchast Sißgau gelegen, mit dem Kirchenjatz daselbst, und allen feinen Be- griffungen, Zwingen, Bannen, Herrlichkeiten, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Diensten, Steuren, Gewersen, Ge- stschentzen, Wassern,>Wasscrrunsen, Wegen, Stegen, Huben, Schurpussen, Speichern, und allen andern Nechtungen und Zuqehörungen.... als ich und meine Vordem, die alle von dem obigen meinem gnädigen Herrn Herzog Sigmunden, und dem löbl- Hause von Oesterreich zu Lehen empfangen inngehabt, besessen, hoch und nieder genossen haben, als auch dieselben Bürgermeister, Rath und ganze Gemeinde zu Basel, die alle künftigS für, luter, ledig, rygen innzuhalten, zu nutzen und zu nießen, und damit zu thun und zu lassen, als mit anderm ihrem eigenen Gut für sich und alle ihre Nachkommen, von mir gekauft haben. Und ist dieser Ver, kauf.... geschehen um 2200 gute rheinische Gulden .... an barem Golde und rechter Wehrschaft. . . Ich habe auch übergeben alle die Briefe, cS senen Lehenbriefe, oder andere Briefe, auch Urberbücher, Register und Rodel. . . Und habe .... für mich und meine alle Erben gelobt.... Den ehegenannten Käufern, und ihren Nachkommen ... alles vorgenannte verkaufte. . . , künftigS für eigen innzuha- 14^ XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. ke« .. . .recht were zu seyn, und ihnen gute Währschaft darum zu thu», an allen Stätte» und Enden, und gegen männiglich, wo sie dessen nothdürftig seyn werden, «. s. w. Zwey Jahre darauf, Sonnabend nach Creuz-Erfindung (Maymonat) 1 - 467 , kaufte die Stadt von Wernher Truchseß von Rheinfelden, um sechszehnhun- dert neunzig Gulden, das Dorf Deckten. ,, Der Kaufbrief ist folgenden Inhalts:" Ich Wernher Truchsesse von Rheinfelden, Ritter, bekenne mich .... daß ich ... . eines unwicderruflichen Verkaufs . . . zu kaufen gegeben habe; den fürsichligen, weisen, Bür- germeister und Rath der Stadt Basel und deren Gemeinde , . . . mein Dorf Betten, in der Landgrafschaft im Sißgan zwischen Geltrichingen und Sissach Baseler Bistums gelegen, das mein eigen ist, mit allen seinen Begriffungen, Zwingen, Bannen, Herrlichkeiten, grossen und kleinen Gerichten, hohen und niedern Besserungen, Leuten, Gütern, Zinsen, Gülten, Diensten, Steuern, Gewerfen, Fällen, Reben, Aeckern, Matten, Rütenen, Hölzer», Wäldern, Wuehr und Waiden, Gebnwens und Ungebuwens, Gesuch, tes und Ungesuchtes, Weyern, Fischenzen, Wassern und Was. serrunsen, Wegen, Stegen, Huoben, Schuepessen, Speichern und Ehehaften, mit allen Rechtungen .... wie meine Vorder« und ich bisher inngebabt, hergebracht.... haken, für eygen; sodann auch die hohen Gerichte und Herrlichkeit in Zwing und Bann des genannten Dorfs Beckten, und so weit die reichen, und die eigenen Leute so ich von -em edeln Herrn Hansen und Jungherrrn Thoman von Fal- renstein zu rechtem Erblehrn, und dann ferner, die Korn« V. Kap. 1464, 1465, 1467. 145 und Haber-Zehnten, Zinse und Gülten und was dazu und darin gehört, so ich auch zu Jtin gen und an andern En. den in dem Sißgau, von dem ehegenannten Iunkherrn Tho» man von Fälkenstein in Pfandslehens weise inngehabt, nach Ausweisung der Briefe, die ich, darum gehabt, und den ehe. genannten von Basel zu Vollstreckung solches Verkaufs, mit Gunst, Wissen und Willen des vorgenannten Iunkherrn von Falkenstein übergeben habe; also, daß sie und ihre Nach. kommen das Dorf Betten und auch die hohen Gerichte da« selbst, und die eigenen Leute, deßgleichen die Zehnten, Zinse und Gülten in den Lehen und Pfandlehenbriefen begriffen, wie ich und meine Vorder« die alle biö auf Datum dieses Briefs inngehabt, hergebracht.... und ich ihnen beson- ders schriftlich verzeichnet angegeben habe, innhabeu, nutzen und nirßen, besetzen und entsetzen, und damit thun und las. scn mögen, als mit andern ihrer gemeinen Stadt, Dörfern, Leuten, Zehnten, Zinsen und Gütern .... und ist dieser Verkauf geschehen um 1690 gute rheinische Gulden.... So habe ich .. . gelobet .... gute Wehrschaft zu thun . . . . und ihnen auch die obgemeldten Leute und Zinsleute, nach Inhalt der Briefen und Rödeln gichtig und ant he iß zu machen, und die schwören zu lassen. Sonnabend vor Pfingsten willigte Thoman von Fälkenstein in den Verkauf der Stücke, die von ihm zn Lehen oder zu Pfande rührten- Ich T. vonF. frye ') bekenne mich . . . als der strenge Herr Werner Truckseß von Rheinfclden , Ritter, der Stadt Basel zu kaufen gegeben hat, die hohen Herrlichkeit und K ') Das ist Freyherr. IV. Band. 4 46 XII. Periode. 3ter Abschnitt des l öten Jahrtz. Gericht/ so weit Zwing und Bann des Dorfs Betten . . . . reichen/ auch die eigenen Leute .... so er erblehensweise/ sodann auch die Zehnten zn Bügen und zu Zyfen, und die Korn / Haber/ Pfenninge / Hühner/ Gänse und Euer zinse, so er von mir in Pfandlehensweise empfangen / inngehabt, genutzt und genossen hat / nach Inhalt der ihm von mir über- gcbcnen Briefe/ „ daß ich für mich und alle meine Erben..., zu solchem Verkauf und Kaufe meinen .... Willen gegeben habe .... als»/ daß ich und meine Erben .... kei- nerlev Eigenschaft/ Lehenschaft/ Mannschaft/ Losung noch Gerechtigkeit/ Forderung noch Ansprache an die benannten verkauften Erblehen und Pfandlchen nie haben sollen u. s. w. Im Septembermonak darauf/ Sonnabend vor Ma- theus / kaufte die Stadt von Hans Mönch von Hohen- »ach, um hundert achtzig Gulden das Dorf Jtingen- ' Ich Hans Mönch von Hohennach/ Edelknecht / thue kund r . . - daß ich im Namen meiner selbst/ und auch als ein Gewalthaber / Frau Verenen von Eptingen meiner ehelichen Gemahl nach laut eines vor Schultheiß und Rath zu Win, terthur darum ausgegangenen Gewalt-Briefes, für uns beyde und alle unsrer beyder Erben .... eines unwiederrustichen Verkaufs verkauft habe .... der Stadt Basel .... das Dörstin Jtingen, ob der Stadt Liestal im Sißgau gelegen, 'mit Zwing und Banne, Holz, Feld, Wunnen, Waiden, Leuten, Zinsen, auch mit den kleinen Gerichren daselbst, Bußen, Besserungen und Eynnugen ehnet dem Wasser von Holz und Reben ganz, und die Feldeinungen allenthalben zum haiben Theile, sodann auch die Hochwälder dazu gehörend, und eine Matte, welche Claus Völliger von Sissach in dem Banne zu Jtingen bcsttzi,' und jährlich einen halben Viertzel Dünkel zinfen soll, wie auch sonst mit allen Zuge- 147 V. Kap. 1464, 1465, 4467. hörungen, wie meine Gemahlin und ihre Vorder»/ solche für eigen .... genossen haben / nach Ausweisung eines den Käufern übergebenen Rodels/ und ist die Summe der Zinse und Gülten eilftbalb Viertzel und vier Vierntzel Dünkel und Haber, 17 Hühner/ 90 Eyer und 14 st. Pfenninge GeldS/ und Hansen Plappen vier Kinder, Hansen, Jakob, Gredlin und Velin, auch für eygen. Und ist dieser Kauf geschehen um hundert achtzig rheinische Gulden u. s. w. Im gleichen Jahre 1467, und zwar Sonnabend vor Oculi, ertheilte zu Thann der Herzog Sigmund einen Einwilligungsbrief über verschiedene der obigen Käufe- „ Wir Sigmund von Gottes Gnaden, Herzog zu Oestcr- reich, Steyr u. s. w. bekennen: als unser getreuer lieber Ludwig von Eptingen, unser Rath, den ehrsamen, weysen unsern besondern lieben dem Bürgermeister Rathe, und Gemeinde der Stadt Basel seinen dritten Theil an dem Bnrgftäl alten Homburg im Frickthal gelegen, mit samt Leuten und Gütern und allen Zugehörnngen, so er gehabt hat in dem DorfWy- tenau, auch im Frickthal gelegen, dazu das Dorf Zuntzgen und was dazu gehört, als seine Vorder« von Eptingen und er das alles inngehabt, und mit sammt andern von Eptingen in Gemeinschaft von uns zu Lehen gehabt, für eigen gekauft hat, so haben wir, nach desselben von Eptingen fleißi- ger Bitte, und aus besonderer Gnade, auch weil derselbe Ludwig uns dagegen Wiederlegung, nach unserm Begnügen gethan hat, unsern Willen . . . zu demselben Kauf gegeben, und uns der Lehenschaft und Eigenschaft so wir daran gehabt, begeben; und die denselben von Basel und ihren Nachkommen geeygnegt und zu eygen gegeben haben u. s. w. -.- - ' K2.' 1^8 XU. Periode. 2 ter Abschnitt des löten Jahrh. Das merkwürdigste unter den Erwerbungen dieses Jahrs war aber die Besthnehmung von der Herrschaft Rheinfelden. Wir haben in dem vorigen Capitel vernommen / daß die Basier dem Herzog von Oesterreich eine fernere Frist zur Abzahlung der verfallenen Schulden bis auf Lichtmeß 1464 bewilliget hatten; es geschah aber keine Bezahlung, und der fernere Verlauf des Handels zeigt eine beständige Wiederholung fast ähnlicher Begehren und Antworten bis in die sechs und zwanzig Mahle, z. V- im I. 1465 bathen die Oester- reicher den neuen Ratb um ein neues Ziel. Die Antwort war: ,, die Sache sey langwährcnd, und vor guter Zeit mit beyden Räthen allezeit verhandelt worden. Deshalben wolle man morgen beyde Räthe haben, und alsdann weiter antworten." Es geschah, und sie erhielten einen neuen Aufschub- Als dieser nun zu Ende gieng kamen (Montag nach Laurentii i4t>5) vor beyde Räthe die Ritter und österreichischen Räthe von Stouffen, von Mörfperg, Marquard von Baldeg, Rych, von Ram- stein, und von Rechberg, nebst etlichen von der Landschaft. Sie ließen einen Crcdenzbricf von Herzog Sig- rnund, und dann eine Bittschrift vom Kaiser um ein ferneres Ziel ablesen. Es wurde ihnen von beyden Räthen mit gütiger gebührlicher Rede abgeschlagen. Allein man fügte hinzu. „ Dre Sacken wären vormals mit den Segsern ^Sechsern) verhandelt worden; begehrten sie es nun, so wolle man die Sache abermal an die Sechs bringen. Dieses begehrten sie V. Kap. t464, 1466, 1467. 149 auch wirklich. An der Mittwoche darauf wurden die Sechs und beyde Rathe zu den Predigern zusammen berufen , wohin sie auch kamen, und ihre Bitte vor dem g oßen Rath wiederholten." Nach Verhörung des Kaisirs Btttbrtefes und -es Fürsten Credcnzen, gaben beyde Rathe und Segs übermal Ziel bis auf Weihnachten. Ihnen aber wurde luter gesagt/ Laß man darnach kein Ziel mehr gehen wolle/ und sie versprachen/ daß sie alsdann um kein weiteres Ziel bitten würden / sondern / daß wenn die Bezahlung nicht geschehe/ die Bürgen un- gemahnt den folgenden Tag nach Weihnachten schuldig seyn sollten, hineinzuziehen, und zu leisten, gleichwie sie es jezt hätten thun sollen. Alles dieses hinderte aber nicht, daß ihnen noch mancher Aufschub bewilliget wurde. Auf einem Tag zu Constanz, am Ulrichs Tag i466, kam der Vorschlag auf die Bahne, daß wenn der Kauf der Herrschaften Messingen u- s. w. über welchen die Basler in Unterhandlungen mit dem Grafen von Thierstein standen, und von welchem der Herzog Sigmund den KaufschrUilig bezahlen sollte, nicht zu Stande käme, sie jährlich dreytausend Gulden auf dem Salze zu Halle beziehen, und es ihnen durch die dortigen Kaufleute ver- sich rt werden sollte. Indessen hatte dw H rzog an den schuldigen 26ooo fl. 9 voo fl. abbezahlt,, hingegen waren die 4ioo fl. dazu gekommen, welche er wegen des Grafen von Thiersiein vergüten sollte. Als er nun im Oktober sich zu Basel, wo er mit 4oo Pferden gekommen, und ihm herrliche Freudentänze gehalten ISO XII. Periode. 3ter Abschnitt des 1 5teri Jahrh. wurden, etliche Tage befand , betrieben die Rathe die Versicherung der Schuld, und er trug ihnen an, die Verpfändungsbriefe der Aemter im Sundgau wieder herauszugeben, und dagegen die Herrschaft Rheinfelden zu kaufen. Am Sonntag nach Allerheiligen wurde in dem neuen Rath das Mehr- „ Mag uns Rheinfelden werden, sagt das Rathsbuch, um 29233 fl. so soll man das nehmen. Doch soll man suchen, daß es ohne alle Fürworte geschehe; und wird den Bothen dazu Gewalt gegeben ' Den folgenden Tag bestätigte der neue Rath diesen Entschluß, doch mit dem Vorbehalte »in sofern unsers Herrn des Kaisers Wille dabey sey." Es scheint nun, daß der Kaiser zwar in die Verpfändung einwilligte, dem Verkauf aber sich widersetzte- Um Lichtmeß des folgenden Jahrs 1467 , kam der Herzog Si- gismund wieder nach Basel. *) Seine Gemahlin wie auch *) Ihm zur Ehre wurden an der Faßnacht Ritterspiele und Thurniere gehalten. Der Herzog selber trat auch auf den Kampfplatz und stach mit Walter von Hall- wiel. Er setzte seinen Muth mit so scharfen Glenen (Lanzen) auf die Probe, daß die Herzogin ihn bitten mußte, von solch gefährlichen Spielen abzulassen. Zur Mucke wurden köstliche Tänze angestellt, und an der Aescher Mittwoche soll er sich besudelt haben , sagt eine Chronick, und mit etlichen Vermummten durch die Stadt geloffen seyn. V.Aav. -^6-L, 1^65, 1467. 1§t die Gesandte» des Kaisers und des Herzogs von Bur« gund ') begleiteten ihn. ') Wahrend seines Aufenthalts verpfändete er den Basiern die Herrschaft Rheinfelden, und lößte dagegen die Einsetzung der Aemter im Sund- gau, wie es der Leser aus folgenden Auszügen des Pfandbriefes des mehrern vernehmen wird- *) Herzog Philipp von Burgund, der 7o Jahr alt war, starb in diesem Jahre den I5ten Juny, und hinterließ außer seinen zahlreichen Provinzen, eine beträchtliche Baarschaft (4oo,ooo GoldSgulden, 72000 Mark Silber und 2 Millionen in andern Effekten.) Sein einziger Sohn, der berühmte Carl von Burgund, ekarws KarM, oder Is terllei^sire, war 33 Jahr alt/ und hatte eine einzige Tochter und Erbin, Maria von Burgund , welche, nach ihres Vaters Tode im I. 1477 Maximilian von Oesterreich, diesen einzigen Erben des österreichischen - Hauses, heirathete. ^ , - > - Die Chronicken melden , daß es um eine Herrsch zu thun war. Diese Worte können wohl aus nichts anders schicklicher gedeutet werden, als auf die vorhabende Vermählung des Erzherzogs Maximilian , der damals nur- 6 Jahre alt war, mit Maria von Burgund; ein Vorhaben, das übrigens nicht sobald zu einem endlichen Entschlüsse kam, indem Carl mit der Hand seiner Loch-' rer, nach Maßgabe seiner politischen Absichten zu buhlen pflegte. r j §2 XII. Periode. 3ter Abschnitt des iZten Jahrh. Wie Sigmund. . . . Herzog von Oesterreich . ... bekennen .... für uns und alle unsre Erben und Nachkam, men, daß wir .... mit Gunst, Willen und Verhang- Niß des allerdurchlanchtigsten Fürsten und Herrn Herrn Friederichen römischen Kaisers, HcrzogS zu Oesterreich unsers lieben Herrn und Vetters, den ehrsamen, weisen, un- fern lieben besondern, dem Bürgermeister, Nach und Ge- meinde der Stadt Basel recht und redlich in eins Rechten pfandswise eingegeben und versetzt haben, und setzen ihnen ein wissenschaftlich in Kraft dieses Briefs unsre Herr. schaft des Steins und Burgstal Rheinfelden, mit der dazu gehörigen Herrschaft, als unser und des Hauses Oesterreich Eigenthum mit aller Herrlichkeit, Dörfern, Leuten, Steuern, Zehnten , Zöllen , Umgeldern, Fisch wegen, ') Wassern, Wasserrunßen, Wunnen, Weyden, Feldern, Hölzern, Aeckern, Matten/ Wildpennen, hohen und niedern Gerichten, Bußen, Besserungen, Nutzen und Gefallen, auch mit allen geistliche» Lehen , Kirchensätzen, und andern ihren Zugehörungen, wie wir , NNd das HauS Oesterreich > und andre von unsertwegen, die alle für eigen bisher inngehabt, besessen, genutzt, ge- nossen und hergebracht haben .... um und für 21,100 gnre rheinische Gulden der wir den genannten von Basel noch l 7 ooo Gulden an der Bezahlung der fl. 26000 nach Inhalt unsers Vetters des römischen Königs, auch weiland unsers lieben Vetters Erzherzogs Albrechts ') von Oesterreich, und unsrer Verschreibungen, welche dieselben von Basel von uns allen dreyen darum hatten, und der wir ihnen alle Jahre zu Vermachten 2000 fl. liefern sollten, daran ihnen bis ' > F i sch w ege n, vielleicht Salmwagen. ') Hier wird der verstorbene Albrecht Erzherzog, und SigiSmund, ja der Kaiser selber, wird nur Herzog betitelt. ! V. Kap. 1-464, 1^65, 1-467. 1L3 auf heute sooo fl. bezahlt sind, darum und dafür unsre Aemter und Herrschaften zu Pfirt, Tann, Lanser, Altkirch, Maßmünster und Ensisheim versetzt, auch die jetzt genannten Aemter gegen die von Basel verschrieben sind, sodann auch st. 4ioo die sie den edeln Grafen OßwaldeN und Willhelmen von Thierstein für uuS in AbiragSweise, nach Ausweisung einer zu Breißach gemachten Richtung, ausgegeben haben ') schuldig gewesen sind, dieselben unsre vorige Verschreibungen, wie auch unsre vorgenannte Aemter, wir mit dieser unsrer Versatzung, gelediget und gelöset haben; ') dieselben Verschreibungen alle auch die genannten von Basel uns jetzt heraus zu unsern Handen gegeben haben, für solche Summe der 21,100 fl. die von Basel, die vorgenannte Herrschaft des Burgstall und Steines Rheinfclden, mit ihren Zugehörungen und Begriffungen . . . inne haben, nutzen niesten, besetzen und entsetzen sollen und mögen, auf alle geistliche Prälaturen und Chorherren Pfründen des Stifts zu Nheinfelden, doch mit solchem Unterscheide, daß sie deren keine vor Ausgang dreyer Jahren nach Datum dieses BriefeS, leyhen sollen: *) Siehe das nächstfolgende Kapitel. 2 ) War eS um sie dem Herzog von Burgund versetzen zu können, wie es bald geschah? Man hat weiter oben gesehen, daß Abgeordnete dieses HerzogS mit Si« gismund nach Basel gekommen waren. Warum drey Jahre? Zählte schon Siegmund auf die Gelder aus Burgund? Diese Frage ist wichtig, weil es Chronicken gibt, die zu verstehen geben, al- wenn er , erst nach den Verheerungen der Schweizer im Sundgau, sich an den Herzog von Burgund gewendet hätte. 154 XII. Periode- 3 ier Abschnitt des i Lten Jahrh. aber andre Kirchen und Kirchenscha'tze auswendig der Stadt Rheinfelden mögen sie leyhen, besetzen und entsetzen, als wir selber, unsre Amtleute und Inhaber des ehegcnannten Pfandes, die alle bisher genutzt, doch auch mit der Beladung ..... Sophyen von Ratperg 500 fl. Gelds, und Wcrnhern Trugsessen 50 fl. Gelds jährlich zu geben, als sie Vermeidungen darum haben .... wir Herzog Sigmund begeben uns auch .... die Pfandburgstall und Herrschaft Rhein- felden .... mit keinen Beschwörungen weder zu Landreiscn, Landsteuer, noch sonst mit kcinerlcy Sachen anfordern noch bekümmern sollen noch wollen .... So lange bis auf die Zeit da wir, unsern Erben oder Nachkommen, die ... . Herrschaft Rheinfelden .... um die ganze und völlige Summe . . . der 21100 fl. auch der ausgelösten Briese, Zinft oder Gülten . . . ohne Abschlag der eingenommenen Ruhen. . . . gewehrt und bezahlt .... vor Und ehe sollen sie uns unsere Erben, noch Niemanden andcrm dieses Pfand abzutreten , noch von Handen zu geben schuldig seyn. . . . Und darauf so haben wir . . . allen und jeden Vögten, Richtern , Narben und Gemeinden .... ernstlich und fcstiglich bey ihren Eiden und Verlierung unsrer Gnade und Verwirkung unsrer Strafe ... daß sie den genannten von Basel, als Pfandherren huldigen und schwören, und gehorsam seyn sollen , in allen Sachen, als sie uns und unsern Amtleuten bisher gewesen sind .... die von Basel und ihre Nachkommen sollen auch die Leute und Gemeinden, Geistliche und Weltliche , wie sie genannt sind , die in diese Pfandschaft gehören, beu ihren Freyheiten, Rechten und altem Herkommen bleiben lassen, und uns und ihnen keine derselben entziehen, noch das andern Leuten zu thun gestatten, und sie über solch obge- meldte verpfändete Nutze, Renten, Zinse, Zölle, Umgelder, Erfülle und anderes davon bestimmt- nicht weiter tr engen, ohne unsern oder ihren willen, sondern die nach ihrem Ver- V. Kap. 1 ^, ES, 1467. 16 Z mögen getreulich handhaben und beschirmen. Sie sollen auch die Stadt Rheinfelden und die ihrigen bey ihren Freyheiten, rechten Gewohnheiten und alten Herkommenheiten bleiben las, sen, und sie dawider nicht trengen. Desgleichen soll die Stadt Rheinfelden die mehrgedachte Herrschaft auch bey ihren Rechten altem Herkommen und Gewohnheit ungetreu gt bleiben lassen. Wir behalten uns, unsern Erben und Nachkommen in dieser Versatzung auch unsre Mann, schaft vor, und insonderheit.... die Wiederlosung.... zu welcher Zeit wir wollen .... wäre auch Sache, daß die von Basel in der Zeit, über kurz oder lang, an den ob- genannten Burgstall und Herrschaft Rheinfelden durch Feuers oder Wassersnokh, durch Kriege, oder in andre Wege, ab- gienge, wie sich das begäbe, das soll den benannten von Basel an ihrer Pfandschaft und der Losung keinen Schaden bringen, und uns darum nicht schuldig seyn . . . . geben auf Freytag vor St. Valentin." So gelangten die Basier zum vorübergehenden Besitz der beträchtlichen Herrschaft des Steins Rheinfelden. In diesem ganzen Geschäft wurden sie aber nur Hintergangene Stg- mund befreyete das Sundgau, und gab dagegen eine Herrschaft, welche theils durch die bedungenen Vorbehalte, und die schlauangezettelte Widerspenstigkeit mehrerer Unterthanen, theils durch die erworbenen Anspruchsrechte der Berner, nothwendig einen Zankapfel, entweder zwischen dem Herzog und den Basiern, oder zwischen diesen und den Bernern, nächstens abgeben mußte. Zugleich brachte Sigmund^eine Verständniß mit den 1S6 XI!. Periode. 3ter Abschnitt des iSten IahH. Basiern zu Stande, ') welches ihnen allen Verwand benahm, sich je zu Gunsten der Schweizer, in kriegerische Fehden einzulassen. Der Herzog für sich und im Namen des Hauses von Oesterreich, mit den Herrschaften, Landen und Leuten die ihm von Erbsweise zugehörten einerseits, und anderseits Peter Noth, Ritter, Bürger- merster und Rath, auch die Gemeinde der Stadt Basel versprachen einander folgendes: 1°. Sollte der Herzog oder seine Erben Feinde'bckommen, und denselben Rechtbicken auf den Kaiser oder die Churfürsten, oder einen derselben, oder einen der drey Bischöfe von Constanz, Basel, oder Straßburg, oder aufeinen ReichZ- fliesten. oder endlich auf die Stadt Basel mit gleichen Zusätzen, so werden die BaSler mit jenen Feinden Oesterreichs weder Hülfe, Rath, Beystand noch Enthaltniß bewilligen. Ein gleiches wird den Basiern zugesagt, falls sie auf den Kaiser, oder die Churfürsten, oder einen derselben, oder einen Fürsten von Oesterreich, oder einen der drey Bischöfe von Constanz, Basel oder Straßburg, oder auf einen ReichS- fürsten, oder eine der Städte Constanz, Slraßburg oder Col- mar Recht böthen. 2°. Sollten zwischen dem Herzog und der Stadt Basel Stöße oder Spenne entstehen, um Sachen welche die gemeine Herrschaft oder gemeine Stadt betrafen, und nicht die ausaetragenen Artikel der Breyßacher Richtung von 1449, und der BaSler Richtung von 1456 berührten, welche alle aufrichtig gehalten, und als ausgerichtete Sachen vollzogen werden sollen, so werden solche, und alle andre ') Auf zehen Jahre, so viel die halbverblichene Schrift anzugeben scheint. V. Kap. 146^, 136Z, 1467. 157 vorfallende Spenne und Stöße, falls sie nicht freundschaftlich hingelegt werden könnten, durch emen der Bischöfe von Constanz, Basel oder Straßburg mit gleichen Zusätzen, geschlichtet werden. 3". Sollren zwischen der Stadt Basel und einem Herrn, Ritter, Edelknecht oder sonst einiger Person aus der Herrschaft Oesterreich Anstaube sich erheben, welche die anSgerragenen Artikel der Richtungen von 1449 und 1456 so wenig als Eigen , Erbe, Lehen , Dinkhöse, Güter, Zmse, Gülcen, Schulden und Zehnten nicht berührten, so werden, solche durch einen gemeinen Mann mit gleichen Zusätzen, nach vergeblichem Versuch der Gütlichkeit, berichtiget werden. Der Kläger wird den Obmann, je nachdem er einer ist, entweder aus der Herrschaft Räthen, oder aus der Stadt Basel Räthen ernennen, nach Erlassnng ihres Eides gegen ihre Obern. 4°. Bey Angriffen oder Beraubungen soll jeder Theil in seinem Gebiet durch Landsturm, oder sonst, sich des Angreiffers und des Raubes zu bemächtigen trachten. 5°. Beyde behalten sich einen jeweiligen römischen Kaiser oder König, und einen jeweiligen Bischof von Basel vor." ') Ehe wir nun den Erfolg der Verpfandung der Herrschaft Rheinfelden berichten, müssen wir die Zwistigkeiten mit Solothurn nachholen. r) Die Art wie beyde Contrahenten den Vertrag bestätigen, ist merkwürdig: „ Wir Herzog Sigmund ge reden bey unsern fürstlichen Würden . . . . wir Bürgermeister, Ratb und Gemeinde der Stadt Basel gelo« , den und versprechen bey guter Treue, an Eidesstatt.'' Der Herzog geredet, und der Rath gelobet an EideS« statt; dort stehet fürstliche Würde, hier gute Treue. iL3 XII. Periode ster Abschnitt des i sten Jahrh. Sechstes Kapitel. Zwistigkeiten mit Graf Oswald von Thierstein und Svwthurn. Der Bischof will das Bistum niederlegen. 1^6^— 1 ^ 68 . Die Basier hatten im St- Jakober Kriege das Schloß Pfeffingen dem Grafen Hans von Thierstein erobert, aber auch wieder verloren. Bey den Verhandlungen des Breißachcr Friedens von 11^9, machte er Ansprache auf Entschädigungen, und erhielt, auf einen Spruch des Erzherzogs Albrecht, hundert Gulden. Seine Söhne, insonderheit Oßwald von Thierstein, wollten sich damit nicht begnügen, forderten nach ihres Vaters Absterben 17,000 fl. machten im I. 1159 ihre Anforderung vor dem Landgericht zu Nürnberg anhängig, und liessen alle Baselische Güter mit Arrest belegen. Sonnabend nach unsrer Frauen Tage langte ei» Bote ein, und sagte dem Bürgermeister: „ Er sey Marggraf Albrechts von Brandenburg Bote, er verkünde ihm, von des Landgerichts wegen zu Nürnberg, daß Gras Oßwald von Th. wider die Stadt Basel auf alle Güter, welche die Vasler in der Lündgrafschaft Nüremberg und anderstwo haben möchte , Arreste ausgewirkt hatte, falls jemand nun zu Rechte stehen wolle, und das versprechen, möchte er es in den nächsten sechs Wochen und drey Tagen thun." Als NM der Bürgermeister fragte, ob er keinen Brief darüber brächte, antwortete der Böte: ,, Nein, es sey dieses Vl. Kap. 1464—1468. 159 Gerichts Herkommen, daß solches von Mund aus, und nicht durch Briefe, verkündet werde." Hierauf schicker der Nach den Unterschreiber Genkin nach Mankua zum Pabst, und dann nach Wien zum Kaiser, von welchem er einen Verbotbrief wider Oßwald von Thierstein mit. brachte, der auch demselben übcrfandt wurde. Der Graf aber sann auf Mittel der Rache. Um steh Geld zu ver« schaffen, verkaufte er Brunnstadt um st- 2900 . Dann versähe er Pfcffingen, mit allem nöthigen, und kaufte das Bürgerrecht zu Svlothurn, ob er schon Bürger zu Basel war. Dieß wurde im Rath im I. 1464 geahndet, und bedenklich gefunden. Andre Umstände vereinig, ten sich dazu, daß die Basier auf alles sehr mißtrauisch wurde». Man bemerkte, daß allerley Leute mit Gewehren in die Stadt kämen, und viZilia, Thomä (1464.) Peter Offenburg, Landvogt von Farnsburg eröffnete vor Rath:" Es habe der alte Schultheiß von Ölten, ein Gerwer se.nes Handwerks, einem Knecht aus Gelterkin- den unter anderm gesagt: » Lieber! du sollst wissen, daß mine Herren von Solothurn dinen Herren nicht hold sind. Ueber kurz oder lang werden sie ihnen eine Schwachheit erbieten. Dine Herren Hand drey Aem» ter, Waldenburg, Liestal und Homburg. Die werden rninen Herren, wenn sie wollen- Denn die von Wallen- burg hänt mine Herren lieber als die von Basel. So werden ihnen die von Liestal und Homburg auch wohl. Farnspurg wäre auch Minen Herren billiger als denen von Basel, denn die. von Basel hänt Farnsbnrg nimm 160 Xll. Periode. 3 terAbschnitt des isten Jahrh. Herren us der Hand gekaufte da sie solches vor ihnen in Geding gehabt hatten." Zugleich eröffnete gedachter Landvogt, daß einige Tage vorher bey nächtlicher Weile etliche verdächtige Kerle um das Schloß herum arg- woniglich gegangen wären. Auf diese Nachrichten ließ der Rath Kundschaften aufnehmen, und Vertheidigungsanstalten anordnen. Zu Anfang des Jahrs 1^65 wurden alle Ausgänge am Rhein versperrt; alle Oeffnungen in den Thürmen der Partikularhäuser gegen den Fluß zugemauert, starke Posten in der St. Johanns Vorstadt, zu Sr. Man, im Klingenthal und bey deir Carthäufern ausgestellt, die persönliche Verfehung der Wacht jedermann, der es Leibes halben thun konnte, befohlen, und auch verordnet , daß alle Papiermühlen des Nachts stillstehen sollten, damit man auf alles besser horchen könnte. Endlich wurde im Märzen Liestal besetzt, und hingegen Knechte aus den Aemtern in die Stadt berufen. Indessen hatte -er-Bischof seine Vermittelung angetragen. In der Char- woche wurden über die Anforderung des Grafen von Thierstein, welchem die Solothurner beystanden, Unter- handlungen gepflogen, die aber fruchtlos abliefen- Die Basier boten das Recht an, und der österreichische Landvogt erklärte sich dahin, daß er bereit wäre, die Basler zu vertreten. Diese glaubten steh in ihren Rechten so gegründet, daß fie unter den verschiedenen Obmännern, welche sie vorschlugen, nicht nur den Rath zu Bern, den großen Rath zn Zürich, oder die eidgenössische Tagsatzung, sondern sogar die Gemeinde zu Solothurn in Vorschlag 161 VI. Kap. 1^64—146L. gaben. Allein -ie Solothurner weigerten sich, den österreichischen Landvogt als Beystand oder Stellvertreter der Basler anzunehmen. Da stch nun alles zu einem Kriege anließ , versprachen uns Thüring von Hattwiel und übrige österreichische Räthe, am Palmtage dieses Jahrs, daß, wenn man mit dem Grafen nicht zu Rechte käme, und er Gewalt mit der Stadt triebe, sie Leib und Gut zu uns setzen und uns mit 100 Pferden in der Herrschaft Kosten zu Hülfe eilen würden. Endlich, um Bitte willen der Etds- genossen, liessen stch die Basler in neue Unterhandlungen ein, und es wurde zu Breysach ein fast unbegreiflicher Vertrag getroffen. Die Basler verpflichteten stch dem Grafen von Thierstein 4 wo Gulden zu bezahlen, und der Herzog Sigmund versprach hingegen ihnen diese Summe zn vergüten. Aus einer seiner Antworten, als man ihn nach- gehends mahnte, dem Versprechen ein Genügen zu leisten, bemerke ich diese Worte: „wie wohl die Basler das dem Grafen unbillig geben müssen, so wolle er stch dennoch gütlich mit ihnen vertragen." So unbillich es auch gewesen seyn möge, so blieb von Thierstein dennoch nicht ruhig. Er hatte einen armen Spettknecht zu Basel bestochen, der, nach Beinheims Bericht, dem Grafen und denen von Solothurn verrätherischer Weise entdeckte, was für Waa- Spettknecht, das ist, ein znm anf. und Made« der Waaren im Kaufhause angestellter Taglöhner. IV. Band. L 162 XII. Periode. ster Abschnitt dessen Jahrh. ren nach Mömpelgard versandt werden sollten/ also/ daß indem diese Waaren zu einem Thore hinausgeführt wurden/ angestellte Knechte zum andern Thore hinausritten, die Fuhrleute angriffen, und ste sammt Waare, Wagen und Pferden auf Pfeffingen führten. Ueber solche und andre Feindseligkeiten brachten die Basier endlich ihre Klage vor die Eydgenoffen. Aus der Instruktion im» srer Boten vernehmen wir folgende Punkten ihrer Beschwerden: Die Leute des Grafen Oßwald von Thier- stein und derer von Solothurn schädigen die unsrigen, und thun keine Wiedererstattung; sie spähen die Leute hier in-er Stadt aus, gehen ge stracks daraus, und werfen sie unweit der Stadt nieder; sie haben denen von Lauffen, unsern Bürgern, ihr Schlosi Nyneg eingenommen ; ste haben Peter Reichen Söhne, auch unsrer Bürger , armen Leuten zu Leymen, und Hofstetten ihre Schweine und anderes geraubt; Graf Oßwald hat ein stolzes Schreiben geschickt; seine Knechte machen Gerenne an unsern Thoren und kommen mit geladenen Armbrüsten auf den Stadtgraben; der Stadtschreiber von Solo- thurn hat zu Liestal gefraget, wenn es daran seyn würde, daß er -a einen Schultheissen setzen werde; die Knechte derer von Sollothurn brauchen viele ungebürliche Wor- te, und fragen nach der Höfe und Zünfte Macht, und wollen da vuten; endlich ist des Grafen Trumpeter bey des Vrunnmeisiers Thurm über die Mamr hinein- VI. Kap. E4—1465. 463 gestiegen." *) Den Gesandten wurde zugleich aufgetragen, in dem ersten Vortrage den Eidsgenoffen vorzustellen; zum ersten, wie die Stadt Basel jeweilen mit den Eidsgenoffen in alle Freundschaft hergekommen sey; und zweytens, wie ste sich in Betrachtung ihrer Bitte, um so viel Geld mit dem Grafen von Thierstetn abgefunden hätte: Die Tagsatzung wirkte Nur so viel aus, daß die Solothurner uns schrieben, und sich, so gut sie konnten, entschuldigten; sie wollten, meldeten sie auch, der Stadt Basel thun, was sie wüßten, ihr Lieb und Dienst zu seyn, insoferne man es von ihnen in gutem aufnehmen wolle. Es ereignete sich aber bald darauf ein Vorfall, welcher die Gemüther nur mehr erbilterte. ') Als eine Folge der Thiersteinischen feindseligen Absich- ren kann das Gerücht, welches man in der Schweiz aus. streune, angesehen werden, als wenn Basel einen ewigen Bund mir Oesterreich geschloßen hätte. Basel beschwerte sich bey den Eidsgenoffen über diese falsche Anlage; und mehrere Kantone, als Zürich, Bern, Luzern, Zug antworteten (nach Martini 1465 , - daß sie es von uns nicht geglaubt, und daß sie uns über eine solche Vernuglimpfung aller Orten verantworten wollten- 2) Bey den Sicherheits-Anstalten die indessen fortgesetzt wurden, bemerken wir, daß man für die Wacht zu Pferde alle Räthe und zwey von jeder Zunft auslegte. L 2 46^ XII. Periode 2ter Ahschm'tt -es Löten JahrV. Auf den Neujahrstag 1466, wo die Bürger auf den Zünften he» einander aßen, war von Seiten des Grafen folgender Anfchlag geschmiedet worden. Es sollte yemlich der weiter oben gedachte Spetlknecht das Wirths. Haus zum Schnabel anzünden, und sobald das Feuer ausbrechen, und mgn Sturm läuten würde, sollten bey zweyhundert Knechte, die einige Tage vorher als Reisende aus Frankreich in die Stadt gekommen, und vertheilt iy verschiedenen Wirthshäusern eingekehrt waren, dqs Aeschemerthor einnehmen, und ohne weiters diejenigen erstechen, die sich zur Wehre stellen würden. Alsdann Wollte der Graf von außen mit seinen Helfern bereits vorhanden seyn, und die Stadt überrumpeln. Allein, in eben -ern Augenblicke wo der angestellte Mordbrenner das Feuer einlegte, wurde er von dem Haus. knecht auf der That selbst ergriffen, und sogleich gcfäng- lich eingezogen. Auf seine ersten Aussagen hin, ließ man die zweyhundert Knechte anhalten. Allein, es fand sich daß es, eidsgenössische Völker waren, und sie wurden, in Betrachtung der oberlandischen Städte, nur mit der Landesverweisung gestraft. Die Besprechungen ließ man den Eidsgenoffen mittheilen, worauf ste unsern Rath um die Erlaubniß bitten ließen, wenn man den Uebelthater abethun würde, ihre Boten dabey zu haben. Dieses geschah auch wirklich. Der Rath vernrtMte nun den Verbrecher zum Tode, und das Stuhlgericht wurde im Hofe des Rathhauses über ihn gehalten. Beinheim schreibt: ,, der Seckelmeister von Solothurn war dem 16 L Kap. i^6s. Hofprozeffe zugegen. Als der Verurtheiltt die ihm vorgelesene Bergicht bejahet hatte, trat der SeckelntMer hervor, und ermähnte ihn, seine Seele zu räumen, nttd diejenige» anzuzeigen, die ihm sein Verbrechen befohlen Hatten. Da gab er zur Antwort: der Seckelmeister fty nicht einer von denen gewesen; er wolle aber auf seine Bergicht sterben." In dem Oeffnungsbuch von diesem Jahre ließt mau, daß bey einer zweyten Deputation, wovon sogleich ein rnehreres, die Solothurner Gesandten unserm Räch in Erinnerung brachten: »es hatte der Uebelthäter in Gegenwart ihres Seckelmeisters den Oßwald von Thierstein, wie auch die von Solothur», zuerst öffentlich im Rath, und dann im Hofe vor dem Gericht und der ganzen Gemeinde ganz unschuldig gegeben, gleichfalls hätte sie auch der Oberstzunftmeister öffentlich vor der ganzen Gemeinde verantwortet, und entschuldiget." Der Mordbrenner wurde hingerichtet, und man ftchr immer fort zu Stadt und Land und anderswo, den Grafen und die Stadt Solochürn, als Urheber oder Mitschuldige des Anschlags öffentlich zu verfchreyen. Meß bewog die Solothurner ihren Schultheiß Bise, nebst ihrem Seckelmci- ster und dem Rathschreiber nach Basel abzuordnen, um sich darüber zu beschwüren. Sie führten dem Rath zu Gemüthe, daß man sie für unschuldig erklärt hätte. Sie begehrten, daß man die unsrigen, die ste alsv verklagten, nach ihrem Verschulden bestrafen Möchte, wie auch stö 16s xii. Periode 3 ter Abschnitt des 15 ten Jahrh. vor den zu Luzern versammelten Eidsgenossen durch abzuschickende Boten sich verantworten wollten. Sie hätten/ fügten sie hinzu, in ihrem Rath beschlossen, demjenigen Recht widerfahren zu lassen, der dergleichen Zulagen von ihnen ausstreuen, und ihr Gebiet betreten würde. Hierauf bezeugte man ihnen, daß der Rath von solchen Reden nichts wisse und ein besonderes Mißfallen daran habe. Sie sollten nur die Verläumder nennen, man würde sie strafen. Uebrigens wolle man nach ihrem Verlangen Boten nach Luzern schicken, um sie mit -er Wahrheit zu rechtfertigen, Die Solothurner Gesandten begehrten nun ferner, man möchte ihnen auf den folgenden Tag dte Sechs (den großen Rath) zusammenbe- rusen, indem sie mit ihnen auf gleiche Weise zu reden gesonnen wären. Es wurde ihnen bewilliget, und sie hielten dort die nemliche Rede, und erhielten die nem' liehe Antwort, als wie von dem kleinen Rath. Wenn aber die Solothurner sich angelegen seyn liessen, allen Verdacht von sich zu wälzen, so beobachtete hingegen Graf Oßwald von Thierstein ein tiefes Stillschweigen, und bemühte sich hingegen neue Unbeliebig- keiten der Stadt zuzuziehen. Zu diesem Ende bewarb er sich bey dem Kaiser um das Recht eines neuen Zolles in feiner Herrschaft Pfeffingen; und da er solches erhalten, ließ er unweit Gundeldingen eine Zollstätte aufschlagen Sogleich schickte der Rath drey Räthe mit dem Rathschreiber an den Ort, um dem Zoller die Ent- VI, Kap. 1464—146s 16S Hebung des Zolles zu verbieten, und eine Protestation aufzusetzen. Dieser entschuldigte sich mit dem Auftrage feines Herrn, und sagte, daß er ihm hinterbringen würde , was er gesehen, und was man ihm gesagt hatte. Allein den folgenden Tag forderte er den Zoll von einem, hiesigen Metzger, der sein Vieh zu Waide führte, und etwas weiter als die Grenzen -es hiesigen Bannes gefahren war, und zwang ihn sogar sein Schwert zum, Pfande herzugeben. Der Rath ordnete den andern Tag darauf, Peter Schönkind nach Solothurn ab., um über den Grafen, als Bürger dieser Stadt , Klagen zu führen. Als beyde nun sich vor dem Rath gesiellt, redete von Thiersiein gräßliche zornige Worte mit ihm, und beschwärte sich, daß wenn unsre Metzger seine Diener auf der Gasse antreffen, sie ihnen sagten: » Das waren auch die Bösewichter von Messingen." Daher fügte er hinzu, wenn er künftigs die von Basel sehen werde, wolle er auch sagen: „ das sind die Bösew ch- ter von Basel." Das Geschäfte wuchs vor den großen Rath zu Solothurn, der durch den Schultheiß Bise, unserm Gesandten antworten ließ: „ Er habe dem Grafen nichts mehr zu gebieten, indem das Bürgerrecht ihm aufgesagt worden sey; in den Verhandlungen wegen Messingen und Angensiein habe man den neuen Zoll ausgenommen; sie wollen unsre guten Nachbarn seyn, und uns deßgleichen auch wohl trauen." Auf der Tagsatzung zu Luzern bezeugten die Eidsgenossen ein großes Mißfallen über gedachten Zoll. An den Enden, sagte» 17s XII. Periode. 3ter Abschnitt des i5ten Jahrh. sie, wollen sie keinen Zoll wissen, sollten auch die Bas« ler am kaiserlichen Hofe im Rechten unterliegen. Nach dem gleichen Grundsatz, antworteten sie uns einhellig auf einer andern Tagsatzung von Baden aus: „ Sie wollen, schrieben sie, den Zoll in keinen Weg zugehen lassen, noch haben. Dieß haben sie Grafen von Thier« siein und denen von Solothurn lauter gesagt. Falls der Zoll nicht abgethan werde, wollen sie ihn selber abthun; ehe sie denselben leiden, werden sie Pfeffingen umkehren, oder zu ihren Handen nehmen." Die Basier warteten aber nicht so lange. Sie ließen die Zollstätte verbrennen, und den Zoller gesanglich in die Stadt bringen. Die Solochurner, welche sich desselben anfangs wieder annehmen wollten, verglichen sich dennoch zu Zo- singen. Hierauf versuchte es unser Rath die drey Herrschaften Pfeffingen, Angenstein und Thierstein käuflich zu erwerben. Im I. 1466 faßte er den Entschluß bis auf achttausend Gulden dafür zu geben, falls die Herrschaft Oesterreich auf Abrechnung ihrer Schuld, diesen Kauf- schilling bezahlen würde. Die Sache wurde zu Constanz durch den Marggraf Albrecht von Brandenburg und andre Herren dahin gebahnt, daß der Herzog Sigmund die Basier vertreten werde, falls diese mit dem Grafen eins werden sollten. Ein mehreres findet sich nicht darüber. Um diese Zeit erfuhren die Häupter unsrer Stadt, gleich wie das Capitel, daß der Bischof das Bistum auf« geben wollen Als er einst im September dieses Jahrs <1466) sich zn Basel befand, bathen sie ihn um einige L71 VI. Kap. 1464—1468. Erklärungen über dieses Gerücht. Er gestand ein, daß man es ihm angerathen hatte, und daß sein Vorhaben sey, sich mit Pruntrut nebst einer Pension von tausend Gulden, und einigen Zehnten zu begnügen, und das Bistum einem Fürsten von Bayern abzutreten. Die von Bern und Solothurn hätten ihm und seinen Unterthanen allerley Drangs und Gewalt zugefügt, und die Stadt Basel zöge ihm und seinem Stift auch allerley unbilliges zu; das sey ihm unerträglich, und er sey nicht im Stande dem Widerstand zu thun." Als er nun aller Ermahnungen ungeachtet, auf seinem Entschluß zu beharren schien, und nach Pruntrut wieder verreiset, bathen die Domherren unsern Rath um seine getreue Meinung, welche auch dahin siel, daß man die Manne (Vasallen) und Städte des Bistums auf einen Tag beschreiben, und den Bischof bitten sollte, diese Zusammenkunft zu besuchen. Auf diesem Tag erschien -er Bischof nicht. Die Landstände ordneten eine Deputation an ihn ab, welche aus Deputierten des Capitels, der Ritterschaft und der Städte des Bistums, nebst drey besondern Abgeordneten unserer Stadt bestand. Der Bischof antwortete, daß er seine Verwandte noch zu Rathe ziehen wolle, und gab zu verstehen, daß er seinen Nachfolger aus des Capitels Mittel nehmen werde. In geheim eröffnete er aber unserm Bürgermeister, daß nur das Verfahren von Bern und Solothurn ihn zu feinem Vorhaben bewogen Hätte, indem seine Auffände 72 xn. Periode. §ter Abschnitt deL isten Jahrh. mit unsrer Stadt sich leicht beylegen lassen würden.' Man müsse bald, je eher je besser, die Hand daran legen , und die Zeit benutzen, wo er noch Bischof sey, denn er wolle mit Leib und Gut der Stadt erweisen, was ihr lieb seyn könne. Verschiedene Umstände lassen aber vermuthen; daß dieses nur ein angestelltes Spiel war, theils um die Basier zu bewegen, daß sie seinen Rechten mehr Ausdehnung geben möchten, theils auch um Uneinigkeit zwischen denselben und den Bcrnern zu stiften. Das folgende Jahr 1 ^ 67 , erschien er aber selber vor Rath, und eröffnete demselben, daß die Städte Bern und So- lothurn, ihm das Bürgerrecht ihrer Städte angetragen hätten. Er wolle nun vernehmen, ob es ihm besser sey, dieses Bürgerrecht anzunehmen! oder desselben müssig zu gehen; der Rath möchte ihm doch erzählen, was demselben, während des init diesen Städten gehabten Bundes, begegnet war. Der Rath versprach ihm der Sache Wetter nachzudenken, und ricth ihm an, sich darüber mit seinem Capitel und mit des Stifts Mannen zu berathen. Der Erfolg ist mir unbekannt. Der Bischof blieb beym Bistum bis an seinen Tod, und fuhr fort die Stadt durch die Eingriffe seines Gerichts in ihre Gerichtsbarkeit zu necken. 17Z VII. Kap. Es, 1469.' Siebentes Kapitel- Die Eidsgenoffen wider Oesterreich. Oesterreichische Schuld. 146s, 1469. Seit einiger Zeit loderte wiederum das Kriegsfeuer zwischen dem österreichischen Adel und den Schweizern. Schaffhausen und Müllhausen dienten zur Veranlassung, und zum Vorwande. ') Einige zu Nürnberg auf einem Reichstage versammelte Fürsten schrieben, den Uten Äugst 1467, in ihrem und des ganzen Reichs Namen, an die Eidsgenoffen, und ermähnten ste zum Frieden. Es scheint, daß einige Monate hierauf eine Tagsatzung zu Basel gehalten wurde; denn die Eidsgenoffen ließen uns etliche Tage vor dem letzten December berichten: „ Sie meinten nicht, dem Abschied von Basel, so unlängst geschehen, nachzukommen." Den 29ten Jenner 146s erschien vor dem hiefigen Rath der österreichische Landvogt, Thüring von Hallwi- lcr, nebst seinen Miträthen, und eröffnete, daß der *) Freytag vor Verena 1467, flüchteten die Sundganer mit Leib und Gut nach Basel. Innerhalb vier Tagen kamen 4100 Karren in die Stadt hinein. Eine Nacht ließ man das Spahlenthor offen, um das Flüchten z» befördern. 17 ^ xn. P-riode. Ner Abschnitt des isten Jahrh. Solothurnische Landvogt zu Thierstein, welches die So- lothurner jetzt pfandsweift besäßen, das Schloß Landskrone dem Reich von Reichenstein eingenommen hätte. Er ermähnte den Rath des von Pabst und Kaiser ausgegangenen fünfjährigen Friedens, und begehrte, daß man ihm gestatten sollte, die Urheber des zugefügten Schadens in unsrer Stadt anzuhalten. Gedachter Frieden, auf welchen er sich bezog, war in der That den 2oten Äugst 1^67 zu Neustadt verkündet worden, allein die ungestraften Gewaltthätigkeiten und Kränkungen blieben immerfort ungestraft. Der Rath versprach in 8 Tagen zu antworten, und schickte Gesandte nach Solo- thurn, von wo aus auch Gesandte bisher abgeordnet wurden. Diese weigerten sich die Ursache von dem Benehmen ihrer Herren anzugeben, vetheurten aber zugleich, daß man sie mit der Zeit in Erfahrung bringen würde. Es war eine vertrauliche Warnung vor Anschlägen, die den künftigen Sommer auSbrechen sollten, und welchen zuvorzukommen, die Vesttznehmung von Landskrone erforderlich geschienen. Hierauf antwortete unser Rath an den österreichischen Landvogt: » Reich von Rcichenstein soll den Vogt seiner Kinder, welchen eigentlich das Schloß gehöre, handeln lassen; wir werden mit Schreiben und Botschaften, soviel wir können vermitteln. Daß man aber weiter etwas darin gegen die von So» lothurn vornehmen sollte, so verstehe wohl -er Landvogt, daß es Nicht zu thun sey; betreffend den fünfjährigen Frieden, worauf er sich bezogen, so sey die Antwort, 175 VII. Kap. 1463, 1^69. daß wir noch nicht rechtlich unterrichtet wären, welche Parthey an der andern zuerst friedbrüchig geworden. Wenn wir dessen unterrichtet seyn werden, so wollen wir uns nach aller Gehst hrlichkeit halten; denn, da wir anders darin handeln sollten, möchte die Stadt zu sorglichem Falle kommen." Acht Tage vor der Auffahrt 1468 schickten die Ber- ner und Solothurner zweyhundcrt Mann nach Müllhausen, welche Stadt sie um Hülfe wider den henachbarten Adel gemahnt hatte. Kurz darauf versammelten sich vergebens zu Basel die Gesandten von Zürich, Bern, Svlothurn und Schaffhausen. Freytag nach der Auffart langten hier an, im Namen sämmtlicher Eidsgenof- sen, Niklaus von Diesbach und Niklaus von Schar- nachtal, beyde Ritter und von Bern. » Sie haben uns, melden die Rathsbücher, fl issiglich vor Rath gedankt, wegen unsrer Mühe und Arbeit, die wir auf dem Tag, so hier zwischen der Herrschaft von Oesterreich und gemeinen EidSgenossen geleistet worden, gehabt haben- Sie hätten wohl gespührt und gemerkt, sagten sie, daß wir die Sachen gerne gut gesehen hätten. Sie wollten dessen, und anderer Freundschaft, so sie jeweilen an uns gefunden, nimmermehr vergessen, sondern wollten derer allemal eingedenk sey». Als wir nun begehrten, daß sie unsrer schonen sollten, falls sie ziehen würden, antworteten sie: Sie wollten das treulich an ihre Herren bringe», inmaßen sie allezeit nach altem Herkom. L76 XII. Periode. 3ter Abschnitt des MenIahrh. wen thun wollten/ was -ein Bischof und unsrer Stadt lieh und Dienst wäre. Doch so wüßten wir wohl / wie steh in Kriegesläuften allerley Sachen begeben/ die man nicht alle versehen könne." Ungefähr um die gleiche Zeit kamen der Herrschaft Oesterreich Landvogt und treffentliche Räthe vor Rath/ und erzählten den Abschied und die Rechtsboten die den Eidsgenossen wären vorgeschlagen worden. Der Landvogt zog hoch an/ den päbstlichen und kaiserlichen fünfjährigen Landfrieden/ der hier auch verkündet/ und den zu halten/ bey den höchsten Penen geboten worden. Auch zog er den fünfzigjährigen Constanzer Frieden a»/ den aber die Eidsgenossen nicht gehalten hätten. Deswegen traue er uns z»/ daß wir uns gebührlich halten werden/ mit langer hübscher Rede/ bemerkte der damalige Rath- fchreiber. Man bezeugte ihm in Antwort/ daß wir die Sachen gerne gut gesehen hätten; man bath ihn daß er deswegen unsrer schonen wolle/ falls Krieg ausbre- chen sollte. Er versprach, allezeit nach der Billigkeit zn Handeln/ falls sich etwas begeben sollte/ und man es ihm zu wissen thun würde. Indessen verstärkte sich der österreichische Adel immer mehr / und verderbte um Müllhausen was er konnte. Es entstand auch ein neuer Feind im Elsaß von besonderer Gattung. Der Edle Anshelm von Maßmünstcr warf ein Bannier auf mit einem Bundschuh (Bauernschuh.) Er nahm zum Mithauptmann einen Edelknecht von Zäsingen an Sie wiegelten bey zweytauscnd Bauern aus der Landschaft 177 VII. Kap. 1468, 1469. Maßmünster, Thaun und Sennheim auf, und schworen einander: » Sie wollten aller Welt Feind seyn" Kein Landmann getrauete steh dieses Jahr das Korn zu schneiden; und wer es wagen wollte, gab zwey Säcke Korn für eine Jucharte, die er für sich dann ganz einärn. dete. Im Brachmonat liessen die Eidsgenossen ihre Absag- briefe den Oesterreichern überschicken, die einen der Voten ertränkten. Bald folgten sie selber nach. Unser Rath erlaubte jeder Partey in die Stadt zu kommen, um das nothdürftige zu kaufen, aber so, daß niemals mehr als zehn oder zwölf hereingelassen werden sollten. Weil aber zugleich viele von den benachbarten sich in die Stadt flüchteten, wurden sie angehalten einen Eid der Treue abzulegen, und Korn mitzubringen. Man vertheilte sie unter die Zünfte, deren jede die angeben mußte, welche den Eid abgelegt, und zu essen mitgebracht hätten- Die übrigen wies man fort. Ferner wurde die Gewalt der Heimlichen also bestimmt, oder bestätiget: »Haben Boten ') und beyde Räthe einhellig erkannt, und den Heimlichem und denen die ihnen je zu Zeiten zugeordnet werden, vollen Gewalt gegeben, die Städte ') Vermuthlich ein Ausschuß, her den Vorschlag berathschlagte. °) Vermuthlich die xm. 482 xii. Periode. Zier Abschnitt des iZten Jahrh.' diesseits und ehnet des Rheins, mit Hüten, Wachten, bey Tage und bey Nacht, unter den Thoren, auf des Thürmen, und wo es nöthig seyn wir-, nach Erfordernd zu versorgen, zu ordnen, zu minnern, und zu mehren , nach ihrem besten Vedünken, und nach Gestalt der wilden Läuften, die je zu Zeiten stnd. Falls ihnen aber etwas begegnen würde, das ste bedünkte, ihnen zu schwer seyn, das mögen ste an die Räthe bringen. Und wie sie die Sachen je zu Zeiten besorgen, darinn soll, noch will ihnen ein Rath nüzit tragen, noch auch Nie- wanden gestatten, darinn zu tragen, sondern ste dabey handhaben, und ihnen nicht arges oder unwilliges darum zuziehen." Es wurde auch verboten, irgend jemand- zu Liestal einzulassen, er schwöre denn der Stadt unschädlich zu seyn. Der Marggraf von Baden versuchte es, unsre Stadt von der Neutralität abwendig zu machen. Es wurde ihm aber geantwortet: »wie wir daher in den Sachen gearbeitet, und doch leyder! nichts gefunden (bewirkt) hätten; doch wollten wir allezeit Mittler seyn, wie wir bisher gewesen wären." Endlich kamen die Eidsgenossen. Freytag vor Petri erkannte der Rath, daß man denen von Luzern -LKär- ren mit Brod und ^ Fässer mit Wein , wie auch die Hälfte so viel jedem der andern Orte, Ury, Unterwal- den, Zug und Glaris schenken sollte. Auf Johannis hatte schon das Bannier der Bcrner sein Nachtlager zu Prattelen, Muttenz und Mönchenstein gehalten. Ihr VII. Kap. 1468,1469. 1S3 Kriegsherr, mit Inbegriff der Völker von Freyburg, Solothurn, Viel und -es Grafen von Vallengin, belief sich auf 5000, oder nach andern Berichten 7 ooo Mann. Sie hatten ioo Wagen und Karren, 1000 Hallebarden, 12 Fähnlein, und Tarraßbüchsen. Es wurde ihnen in ihrem Lager bey Liestal und Pratteln oft Wein und Brod geschenkt. Sämmtliche Eidsgenossen sollen in die 12000, oder, wie einige melden, i 40 <>o stark gewesen seyn. Müll. Hausen wurde entsetzt. Das Land litt aber durch Feuer, Plünderungen und Brandschatznngen ungemein viel« Das einzige Lanser Amt wurde bis an vier Dörfer ganz verbrannt. Traurig genug, daß man die Herren nur durch das Unglück ihrer Unterthanen strafen, erschöpfen, wehrlos machen könne. Man hatte zwar im vorigen Jahre ein anderes Mittel versucht. Der Eidgenössische Hauptmann Haßfurter von Lnzern wollte die Städte Rheinfelden und Lauffenburg bereden, von der österrei« chifchen Herrschaft abzufallen, fand aber kein Gehör bey denselben. Indessen war die Stadt Basel in nicht geringer Ver» legenheit. Einzelne Vorfälle vermehrten die Besorgnisse. Drey Bürger hatten einem Müllhauftr um den Lohn das Geleit ohne Befehl nach Müllhariftn gegeben, worauf die Lesterreicher drohen liessen, allerley Schaden zuzufügen. Die von Solothurn und andre Eidsgenossen IV. Band. M XII. Periode. 3ter Abschnittdes löten Jahrh. kamen einst bis vor die Grendel der Stadtthore, und nahmen dort einige Oesterreichs gefangen; sogleich wurde der feile Kauf gegen die Stadt verboten. Die Bürger redeten bedenklich in der Stadt und anf den Zünften. Die Räthe waren getheilt. Man mußte er. kennen: ,, Daß die Rathe widereinander, und besonders wider die Häupter nicht unzüchtig lieh reden sollten." Gegen die Mitte des Heumonats, als dieEids- genossen sich aus dem Elsaß zurückzogen, und nach Waldshut gehen wollten, wo der abgesagte Feind der Schaff- Häuser, Pilger von Hendorf sich aufhielt, besorgte man zweymal, sie möchten ihren Rückweg durch unsre Stadt und über unsre Rheinbrücke nehmen. Folgende zwey Auszüge aus dem Oeffnungsbuch des I. I 4 t>s, werden das mehrere darüber berichten, und zugleich zur Widerlegung des Herrn Tscharner, in seiner Historie der Eidsgenoffen II. x. Z2L. dienen. ,, Auf Montag vor St. Heinrichs Tag wurden wir, meldet der Schreiber, sehr unruhig in der Stadt, und legte jedermann sein Harnisch an, und kamen die Zünfte zusammen in ihren Zunfthäusern, und die Häupter, und Edlen, und andere auf dem Rathhause: Deshalben, daß etliche Knechte aus dem Heer der Eidsgenoffen an unsre Thore gekommen, und geredt: „ Sie wollen in unsere Stadt; es wäre uns lieb oder leid." Denn die Eidsgenoffen hatten mit einem mächtigen Zuge, nemlich, wie etliche meinen, wohl mit 12000 Gewappenern, die Herrschaft L8§ VII. Kap. 1468, 1469. Oesterreich im Sundgau überzogen, und geschädiget. Also kam es desselben Tages ein großes Geschrey ehnet Rheins: Die Eidsgenossen hätten das Spahlenchor eingenommen. Also kam solches Geschrey an den Landvogt von Röteln, Herrn Hans von Flachslanden, Ritter. Der rüstete steh wohl mit 4vo Knechten, und zog zu der Stadt, in gutem Willen, der Stadt zu Hülfe zu kommen , und Lieb und Leid mit ihr zu leiden." Der zweyie angeführte Auszug lautet also: j, Herr Heinrich Zwende, Ritter, von Zürich, und Hans Berge von Luzern kamen vor Rath, im Nahmen -er Eidsgenossen die zu Felde lagen, und begehrten mit vielen freundlichen Worten, -aß man sie hiedurch ziehen ließe. Auf dieses Begehren hin, ward ihnen erzählt, was große Mühe und Arbeit wir lange Zeit her gehabt hätten, als Mittler zwischen Parteyen, um Frieden zu suchen und zu wer. Len, und als, leider, solches nicht verfangen hätte, sondern die Sachen zu Kriegen gekommen waren, hätten wir den Parteyen zugeschrieben, daß wir der Sachen des Kriegs müssig gehen, und uns «»parteylich als Miller halten wollten. Sollten wir ihnen nun verwilligen durchzuziehen, so möchten sie wohl verstehen, daß solches zu Ende unsrer Ehre wäre, und daß wir als zukünftigen Zeiten, gegen den, den es berühren würde, mit Ehren übel verantworten könnten. Auf das redeten sie, daß sie nicht zweifelten, sollte uns ihres Anmuthens halben etwas zugezogen werden, das uns mcht eben M2 is6 XU. Periode. Zier Abschnitt des Men JahH. wäre, daß dieses ihren Herren, gemeinen Eidsgenossen, in treuem Leid seyn würde. Denn sie wohl wüßten, wenn gemeine Eidsgenossen etwas der Stadt Basel thun könnten, das ihr lieb und Dienst wäre, daß sie dessen vast (sehr) gutwillig wären; denn eine Stadt Basel ihnen das auch allezeit gethan hätte." Der Rath blieb bey seinem Entschluß. Alle Thürme, Mauern und Schanzen wurden mit Geschütz versehen, und wohl bewacht. Sogar die Priester mußten zu Nacht wache». Den an. dern Tag rückten die Schweizer weiter hinauf, nachdem sie die Zäune zerrissen, durch die Reben gelösten, und viele Verwüstungen an den Gütern angerichtet hatten. Sechs Wochen lang währte die Belagerung von Waldshut während derselben ließ der Erzherzog den Durchzug durch unsre Stadt für die Truppen begehren, die er erwartete. Das Begehren wurde höflich abgelehnt; man versprach nur, sich gegen den Herzog, oder seine Haupt- leute, zu betragen, wie man sich gegen die Eidsgenosi sen betragen hatte. Durch die Vermittlung des Pfalzgrafen , der Bischöfe von Coustanz und von Bafel wie auch der Stadt, kam eine Richtung, im Lager vor Waldshut, den 27ten Äugst zu Stande. Der Herzog sollte unter andern» den Eidsgenossen zehntausend Gul» den an ihren Kosten entrichten, oder Falls die Bezah- lung nicht geschähe, ihnen Waldshut und den Schwarz- wald abtreten. Sie hatten übrigens die Gegend erddet, die Abtey St. Blasien eingenommen, und dort allein fünfzehnhundert Gulden enthoben. V!I. Küp. 1468-1469. 187 Es hatte aber -er Herzog nicht den Frieden gesücht, sondern nur Zeit gewinnen wollen. Tags vor der Richtung von Waldshut schloß er zu Villingen ein Bündntß mit der Gesellschaft des St. Georgens Schildes in Ober- schwaben; und er verklagte im September die Eidsge- «ossen auf einer Zusammenkunft der Reichsstände zu Speyer. Man versprach ihm Hülfe, und ersuchte den Pabst und den Kaiser , sie, wegen gebrochenen Landfriedens/ in den Bann und in die Acht zu thun. Endlich hatte der Herzog die Richtung nicht einmal versiegelt. Durch dies alles bewogen / liessen uns Bern und Solo- thurn durch Herrn Niklaus von Diesbach/ und den Venner von Solothurn, am Dienstag Vigilia Mathäi vortragen: „ Nachdem wir (Basier) unsre Boten auch bey der Richtung vor Waldshut gehabt / welche sie auch «lehr als jemand anders darin angesehen hätten; daß wir (Basier) denn gleichfalls daran seyn wollten / daß solche Richtung vollzogen und versiegelt werde. Denn sollte solches nicht geschehen / so möchten vielleicht Sachen vorgenommen werde«/ daß es weger wäre, man hätte sie ihren Sachen vor Waldshut nachgehen lassen; zu dem käme ihnen vor / daß die Richtung an denen von Müllhausen nicht gehalten werde." Die Räthe erzählten in Antwort, was vor der Richtung geschehen war; sie versprachen ihnen Gesandten zum Fürsten mitzugeben/ damit die Richtung versiegelt und vollzogen werde; sie endigten mit der Erklärung / daß wenn dieß. erts einigerley der Stadt zugezogen werden sollte, iss XII. Periode. 3ter Abschnitt-es Men Jahrh. so würde ihr doch ungütlich geschehen, und daß sie sich wohl traueten, sie hätten bessern Dank verdient." Gleiche Vorwürfe bekamen die Basler auch von den Müll- hausern. Diese waren einer hiesigen Bürgerin Zinse schuldig; unser Rath ließ sie durch einen Voten mahnen; der Bote mußte etwas Zeit auf die Antwort warten, weil der Schreiber nicht a »heimisch war; endlich sagte ihm der dortige Bürgermeister von Mund aus : „ Dine Herren Hand uns eine solche Richtung gemacht, daß uns niemand uzit gibt; Harun» so wollen wir auch Niemand uzit geben." Im Jenner des folgenden Jahres 1469 , wurde der Weg der Güte noch versucht, und ein Vergleich zu Cost- ni; wirklich errichtet. Allein die Feindseligkeiten wahrten immer fort. Der Herzog war nicht im Stande die verabredeten 10000 Gulden zu bezahlen, und wollt? dennoch Waldshut und den Schwarzwald den Eidsgenos- sen nicht einräumen. Weil er nun in Deutschland weder vom Kaiser noch von den Fürsten hinlängliche Hülfe zu hoffen hatte, so sah er sich nach auswärtigem Beystand um, und wendete sich an den neuen Herzog von Burgund, den berühmten Carl den Kühnen. Derselbe versprach ihm nicht nur seinen Schutz nebst dem Gelde, so er den Eidsgenossen zu bezahlen hatte, sondern er schoß ihm noch außerdem 80,000 fl. vor, für welche ihm aber der Erzherzog die Grafschaft Pfirdt, dey Schwarzwald, die vier Waldstädte am Rhein, und alle 189 VII. Kap. "68, 1^69. seine Herrschaften im Sundgau, Breißgau und Elsaß, auf eine Wiederlösung, Pfandsweise überließ. Diese Begebenheit wurde die Quelle von wichtigen Ereignissen, und hat durch dieselben einen großen Einfluß auf die auswärtigen Verhältnisse der Schweiz gehabt; und dieß alles beynahe aus Veranlassung der Streitigkeiten mit Müllhausen, die von der elenden Anforderung eines Kieferknechts von sechs Schilling herrührten. Im Anfang des Heumonats "69, huldigte das Land dem Marggrafen Rudolf von Hochberg, zu Handen des Herzogs Carl von Burgund, der zu seinem Statthalter und Landvogt Peter von Hagenbach einsetzte. Dieser Landvogt war, nach der Betnheimischen Hand- schrift, kein Edelmann von Geburt; er hatte aber wegen seinen ritterlichen Thaten, und aus besonderer Gunst seines Herrn, den Ritterschlag erhalten. Seine grausame Regierung versetzte die ganze Eidsgenossenschaft in Bewegung und Besorgniß. Eine der unmittelbarsten Folgen der Burgundischen Nachbarschaft war für uns der Verlust von Rheinfelden, und dagegen die Abzahlung der österreichischen Schuld, wovon wir nun die im fünften Kapitel unterbrochene Geschichte nachholen müssen. Unsere Stadt hatte im I. 1^67 das Recht erhalten sich in den Besitz der Herr' schaft Rheinfelden zu setzen. Dem Erzherzog Siegmund war aber die Mannschaft vorbehalten, das ist die ISO XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Lehensherrschaft über die Rittergüter/ und seine Vasallen, nnd diese wie es scheint, verhinderten, so viel sie konnten, die wirkliche Besttznehmuug. Als nun unser Rath den Huldigungs-Eid von den Bürgern und Landleuten abschwören lassen wollte, weigerten sich viele derselben ihn abzulegen. Der Rath führte Klagen darüber, wie auch über die Unkosten die der Widerstand ihm verursachte, und insonderheit über die Schwachheiten mit Worten und mit Werken, welche seinen Gesandten , und sonst den Baslern in dem Lande widerfuhren. Es erregte Unruhe unter unsern Bürgern, welche laut wider mehrere Edelleute im Rath allerley Vermuthungen offenbarten. Im September bath die öster. reichische Regierung, man möchte noch mit der Besitz- nehmung einhalten. Der Rath willigte ein, forderte aber eine Entschädigung für das Umgeld, welches er, um die Leute zur Ablcgung des Huldigungs - Eides desto williger zu finden, nachgelassen hatte. Bald darauf wurde eine Rathsbotschaft nach Seckingen, Lauffeuburg, dem Schwarzwald und Frick abgeordnet, um den Leuten die fich dort sperrten, weiter nachzugehen. Fruchtlos war dieser neue Versuch. Der Rath bcschwarte sich wiederum, bey der österreichischen Regierung, mit dem Beyfügen: „ Solches sey der Stadt nicht mehr lied- lich. Sondern diese Sachen müßten die Räthe an die Gemeinde bringen, die festilich kein Gefallen daran haben werde." Die Oesterretcher antworteten: ,, ES haben der Herzog an den Ungehorsam seiner Leute ein VII. Kap. 1^68, E9.' iSt großes Mißfallen. Sie bathen aber, man möchte noch die Sache eine Zeitlang gütlich anstehen lassen. Wir bewilligten eine Frist bis auf die alte Faßnacht 1468. Allein um die Anffart erhoben sich neue Anstände. Die Leute bezogen einen Theil der Einkünfte selber, und lieferten solche der Stadt nicht. Und als man sie darüber zu Rede stellte, war die Antwort: ,, Der Graf Rudolf von Sulz habe ihnen gesagt, daß die Basier nur diejenigen Nutzungen ferner einnehmen würden, die sie bereits eingenommen hatten, die übrigen aber sollten sie nur einnehmen und besorgen, damit sie dem Fürsten davon Rechenschaft geben könnten." Dieser von Sul; war aufm Nürenberger Reichstag vom November 1^66 als erster kaiserlicher Commiffarius gewesen. Noch vor Pfingsten 1^68 begehrte und erhielte die österreichische Regierung einen neuen Aufschub. Von den Einkünften, welche die Stadt bezog, und in den folgenden Jahren noch zu beziehen fortfuhr, finde W diese aufgezeichnet: Zoll zu Keisten, Zoll zu Schwerstatt, von der Bürgerwage zu Rheinfelden, Wein von Hersten, Korn und andere Artikel die nur mit den Namen der Einiger angezeigt werden. Uebrigens wurden an verschiedenen Orten Fähnlein unsrer Stadt aufgerichtet, und eine Zeitlang gelassen, wie auch die Gerichlspflege in unserm Namen verwaltet. Als nun im folgenden Jahre Erzherzog Siegmund die Herrschaft Rheinfelden nebst andern Herrschaften, wie weiter oben berichtet worden, dem Herzog Carl von Vnrgund verpfändet hatte, war *92 XU. Periode. 3ter Abschnitt des iLten Jahrh. es um die Bezahlung unsrer Schuld zu thun. Siegmund bezahlte uns nicht, sondern der Herzog von Burgund übernahm die Schuld. Montag vor Peter und Pauli 1^69, erschienen vor dem hiesigen Rath Herr von Hall- wtler, Herr von Mörsperg und Herr von Baldeck, im Namen des Herzogs von Oesterreich, und bathen, daß man unserm gnädigen Herrn von Burgund, wie die Rathsbücher lauten, mit der Pfandschaft und Herrschaft Rheinfelden gewärtig und gehörig seyn wolle. Dies wurde ihnen mit allerley freundlichen Worten zugesagt. Hernach kamen des Herzogs von Burgund Räthe, als Marggraf Rudolf von Hochberg, Peter von Hagenbach und andere, und begehrten einen Brief, worin wir die Wiederlösung erkennen würden, wie auch eine Abschrift des Pfandbriefs und des Urbarbuchs der Zinse und Gülten der Herrschaft Rheinfelden. Dieß wurde ihnen nach vielen The dingen gegeben. Montag vor St. Andräs kam der Marggraf von Hochberg wieder, und begehrte wegen -er Bezahlung ein Ziel von zwey bis drey Monaten, weil die Pfandbriefe noch nicht in gehöriger Ordnung wären. Man versprach ihm die Antwort in seiner Herrberge zu bringen. Dieß geschah durch vier Deputierte, den Alt-Bürgermeister, zwey Rathsglieder und den Rathschreiber; und die Antwort war: „ Man lasse es bey den Verabredungen bewenden. Sollte aber -er Herzog mit etwas Bezahlung kommen, so wolle man Antwort geben, womit der Herzog ein Begnügen Haben würde." VII. Kap. 1468, 1469. 1SZ Bald darauf ließ der Herzog um einen fernern Aufschub, bis Johann Baptist des folgenden Jahres i47o bitten. Vor beyden Räthen wurde seinen Abgeordneten, Peter von Hagenbach und Bernhard von Gilgenberg, eröffnet: wie das Geld, weiland dem Herzog Albrecht geliehen; mit was Unterpfand und Forme der Bezahlung es geschehen; wie solches hernach an den Erzherzog Siegmund gekommen; wie er uns die Herrschaft Rhein- seiden verpfändet; was Eigenwille die Unterthanen uns bewiesen; was Schande und Schmach dieselben durch Schläge, Wunden und anderes, den unsern zugefügt; was Kosten und Schaden wir deshalben gelitten; was für Worte die Unterthanen der Herrschaft Rheinfelden gegen uns gebrauchen würden, insofern mehr Aufschub gegeben werden sollte. Doch werde man gute Antwort geben, falls in zwey oder drey Monaten einige Bezahlung erfolgen werde- Der Landvogt von Hagenbach nahm diese Aeußerungen zu Undank auf, und stoßte allerley Worte aus. Den Tag darauf erschien von Gilgenberg wieder vor Rath, nebst dem Landschreiber, und bath, man möchte sich noch eines Guten bedenken, und erwägen, was Nutze» oder Schaden daraus entspringen dürfte. Der Rath erklärte sich dahin, daß er die Sache an die Gemeinde bringen, und was da weiter erkannt werde, ihnen kund thun wolle. Ob dieses nun geschehen, melden die Rathsbücher nicht. Der Bischof aber der die Drohungen des Landvogts von Hagenbach in Erfahrung gebracht hatte, kam selber vor beyde Rathe, <94 XII. Periode. 3tcr Abschnitt des isten Jahrh. und that den Vorschlag, daß die Unterthanen der Herrschaft Rheinfelden von neuem schwören sollten, in der Pfandschaft zu bleiben, falls die Bezahlung bis zur Lichtmeffe oder St. Peterstag nicht geschehen sollte. Der Rath verlangte darauf, daß die Unterthanen selber um den Aufschub bitten, und den Huldigungs - Eid antragen sollten- Als dieses nun geschehen war, und der Bischof dem Rath bewilliget hatte, unsre Abgeordnete durch die seinigen begleiten zu lassen, begaben sich nach Nhcinfel- den vs» Seiten der Stadt, der Altbürgermeister und Ritter Peter Noth, nebst zwey Rathsgliedern die zu Keyüen und in der Auw den Eid der Treue von den Unterthanen der Herrschaft Rheinfelden abnahmen. Bald aber ließ der Herzog durch seinen Sekretair einen fernern Aufschub bis gegen Ende December i^i7o begehren, und um denselben hielten auch an die Abgeordneten der Städte Rheinfelden, Lauffcnburg und Seckingcn, nebst dem Vogt der Herrschaft Rheinfelden, den Vögten zu Nollingen, zu Melin und anderswo. Allein im Jenner Eo kamen widrige Berichte ein. Marguard von Schsnenberg, Vogt der Herrschaft Rheinfelden, ließ dem hiesigen Rath anzeigen, es habe ihm der Landvogt von Hagenbach den Befehl ertheilt, alle Fähnlein mit dem Baselstab, die in der Herrschaft Rheinfelden, zu Wylen und in andern Dörfern aufgeschlagen wären, heravzn- thun, und Fähnlein mit Burgvndischen Wappen an de» ren Statt aufzurichten. Zugleich wurde auch angezeigt, daß die Vögte, welche in den Dörfern der Herrschaft VII. Kap. 1458 , Es. 102 Rheinfelden, die der Stadt Basel geschworen hatten, angestellt wären, und durch welche die Gerichte im Namen des Rechts gebannet wurden, künftigs in des Her- zogs Namen die Gerichte bannen sollten, bey Strafe beygefängt und nach Rheinfelden geführt zu werden. Dessen ungeachtet wurde, Dienstag in den Osterfeyerta- gen, ein fernerer Aufschub gestattet, und zwar, wie es scheint, nach dem Benehmen des Herzogs, daß er das erste Ziel auf St. Thvmastag 1470 , und alsdann jährlich am gleichen Tage die übrigen Termine bezahlen würde. Daß der Rath verschiedene Einkünfte aus der Herrschaft Rheinfelden zu beziehen fcrtfuhr, beweisen übrigens die Einnahm-Bücher jener Zeit. Wie aber die ganze Schuld abgetragen worden, zeigen die Blätter die noch vorhanden find, nicht vollständig. Unter den Einnahmen von Joh. Baptist i 47 o bis Joh. Baptist 1471 findet stch: „ Empfangen von unserm Herrn von Burgund st. 6 ooo; gleichfalls im folgenden Jahrgang 6 ioo; worauf steh aus den Ausgabbüchern folgende Rubrike auch bezieht:" 68 Pf. für Abgang und Verlust an böser Münze, und an der letzten Bezahlung der 6100 st. so man der Herrschaft Rheinfelden halben, hat." Das wären nur 12100 st. und die ganze Schuld war von 21100 st. Uebrtgens zeigen die Ausgaben, daß man dem Landvogt von Hagenbach einen verdeckten Becher schenkte, der 28 st. kostete. Nach Joh. Baptist 1472. findet stch nichts weiter von Einkünften aus der is6 XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Herrschaft Rheinfelden. Zuverläßig ist es aber, daß die Stadt ganz bezahlt wurde, wenn man 296 Pf. an Zinsen ausnimmt, die der Landvogt durch Um« triebe und Drohungen als Geschenke behielt- Im April 1^70 saßen im Dreyzehner oder Geheimen Rath Bothen von Zürich, Bern, Luzern und Schweiß. Einer derselben, Adrian von Vubenberg, erzählte, wie er selber gesehen und gehört hätte, daß der Sekretartus des Herzogs von Burgund, Namens Bysantz, seinem Herrn mündlich hinterbracht hätte, was Handel, Wesen und Gebrauch sich Herr Peter von Hagen bach grübet, gebracht habe, und was in diesem Lande bruche« sey wider uns, gemeine Ritterschaft und Landschaft. Daß aber der Herzog, nach allem Anbringen seines Sekretairs, ihm öffentlich geantwortet hätte: » Er wollte nicht, -aß Peter von Hagenbach seinen Nachbaren, Umsessen und Landschaft Lieb noch Willen thäte, sonder» er wolle sich selbst einen Landvogt haben, der ihm thue, was ihm gefällig und lieb sey." Gedachter rechtschaffener Sekretair, der feinen Herrn vor dem Mißbrauch der Gewalt seines Landvogts zu warnen suchte, war der gleiche, der kurz vorher einen Aufschub der Bezahlung -es ersten Termins bis Ends Decembris begehrt hatte, und in dem Oeff. «ungsbuch dieses Jahrs, der ehrsame, vornehme Meister Bisurrius Philibertt genannt wird. Der von Vubenberg jetzt gegebene Bericht über den schlechten Erfolg der Vorstellungen dieses Sekretairs, wird vm. Kap. 1470—1474. 197 unser« Rath bewogen haben, ungeachtet der eigenmäch. tiger Weise abgethanen Fähnlein der Stadt Basel, und aufgehobenen Gerichtsbarkeit derselben, in das Begehren der Herzogs einzutreten. Glücklich mußte er sich nachgehends noch schätzen, daß die Schuld abgetragen wurde; und wenn man bemerkt, daß der erste Termin gegen das Ende vom I. 1470 bezahlt worden, und daß drey bis vier Monate vorher, den 3ten September, die acht alten Orte der Eidsgenossenschaft, und der König von Frankreich Ludwig XI sich besonders verbunden und verpflichtet hatten, dem Herzog von Burgund wider einander nicht Lehülflich zu seyn, so läßt sich wohl vermuthen, daß die richtige Abstoßung der mehr gedachten Schuld einigen politischen Rücksichten zuzuschreiben sey. Achtes Kapitel. 1170 — 1474 . Zeiten der Burgundischen Nachbarschaft. 1470. Den 4ten Äugst dieses Jahres gelangte die Stadt zum Besitz von Mönchenstein. Dieses Schloß war zwar unter der Landgrafschaft Sißgau, welche die Basler bereits Pfandsweise besaßen, begriffen, es gehörte aber dem Hause Oesterreich, und als Lehen dem Ritterge, 193 xil. Periode 3 ter Abschnitt -es 1 5 ten Jahrh. schlecht Mönch. Dazumal wohnte auf demselben Conrad Mönch von Löwenberg. Diesem soll, nach Bruckners Angabe, -er Rath schon Gelder darauf vorgeschoßen gehabt haben, Zweifels ohne in der Hoffnung sich mit der Zeit eine so vortheilhaft gelegene Besitzung zu verschaffen. Allein im I. 1469 um Martini, bemächtigte» sich desselben die Solothurner, durch einen Ueberfall, den eine gleichzeitige Handschrift also erzählt: „ War ein Bube, hieß Antoni Kratzer, mir 18 Kriech, ren. Lagen zu Mönchenstein im Dorf. Der Juncker von Löwenberg war nicht anheimisch. Der Bube ließ die Frau von Löwenberg bitten, daß sie ihnen etwas zum Nachtessen schickte. Sie hatte aber nichts gekochtes, und sie bath ihn, Laß er Geduld haben möchte, sie wollte ihnen genug schicken. Als sie zu Nacht gegessen hatten, schickte er einen Boten, -aß man ihn selb dritte hereinließe, und sie leyte (das Nachtlager gebe-) Denn sie müßte« im Stroh liegen. Da that die Frau als eine Thörinn, und schickte einen Knecht der sie hineinließ, und als er den Steg aufthat, nahm Kratzer den Knecht unter den Arm, und führte ihn mit sich hinein. Die andern druckten hernach, und nahmen das Schloß ein, im Namen derer von Solothurn? Die Ursachen und Folgen dieses Uekerfalls werden nicht angegeben; so viel ist gewiß, daß innert neun Mo- naten die Basier den oberwähnten Besitz erhielten- Dies beweisen die Rechnungen des ersten Baselischen Landvogts , worinn die Worte zu lesen sind: ,, Claus von Biederthal hat, am St-Oßwaldslag Eo, das Schloß z« Mönchenstein eingenommen, in seiner Herren Namen, VIII. Kap. Eo—-1^71. 19S und ist da zu einem Vogt bestellt worden." Zwey Jahre nachher ward Bernhard Sürlin Landvogt. Der Oberst- zunftmeister nahm die Huldigung ein, bey welchem Anlaß zehn Schilling verzehrt wurden. Hernach wurde der Pfänder selber dort als Landvogt der Stadt angestellt. Der Titel, durch welchen wir zu diesem Eigenthum in der Folge gelangten, war eine zwölfjährige und mit wirklicher Einsetzung begleitete Verpfändung; weßwegen auch die Schlußformel des Pfandbriefes also lautete: „ Und darauf habe ich die von Bafel in nützlichen Gewalt und Gewahr gesetzt." Die Verpfandung wurde aber im I. 1479 , Montag nach dem Sonntag Henüniseers mit Einwilligung des Erzherzogs von Oesterreich auf eine unbestimmte Zeit, und mit der Be- dingniß erneuert, daß die Basler das Zugrechk, oder den Vorzug haben würden, falls das verpfändete verkauft werden sollte: „ Und so ich und meine Erben u. s. w-diese Pfandfchaften verkaufen wollten, sollen wir vor allen Dingen denen von Basel solche Anbieten, und so sie uns soviel als andere darum geben wollten, sollen wir ihnen solche vor andern werden lassen." Der Pfandbrief wurde vvn Conrad Mönch von MöN« chenstein ausgestellt für sich und seine Erben, und mit Gunst Elfen Mönchin von Mönchenstein seiner Schwester, Hildgard Mönchin seine Gemahlin, beyder derselben - IV. Band. N 200 XU.Periode. ZterWschllitt des löten Jahrh. Vögte und Hansen Friedrich Mönchs von Mönchenstein genannt von Leuenberg, seines Vetters. Die übergevenen Gegenstände des Pfandes waren folgende: i'. Das Schloß und Vorburg Mönchenstein; 2 °. Die Burgstal, Vorder-und Mittel-Wärtern, berg; 3°. das Dorf Mutten; sammt dem Dünkhof: Welches alles der Herrschaft von Oesterreich Eigenthum und des Conrad Mönchen Lehen genannt wird; sodann 4°. die Quarten der Zehenden zu Ober-und Nieder« michelbach, zu Ober« und Niederramspach, die Lehen des Stifts zu Basel waren, das ist, des Bischofs; 5°. der Kirchensatz zu Muttenz, und 6°. der Kirchensatz zu Mönchenstein, der aber nach Conrad Mönchen Absterben an das Capitel des Stifts Basel zurück fallen sollte. Es wurde unter anderm festgesetzt, daß die Stadt das Schloß Mönchenstein, die Trotten und Scheuern in Bau und Wesen erhalten, auch mit einem ehrbaren Vogt und Burghüter versehen würde- Sollte dagegen durch Feuers« oder Wassersnoth, Kriege, feindliche Heere oder Gewalt, oder in andre Wege, das Schloß und Vorburg Mönchenstein, oder das Dorf Muttenz, abgestohlen, ent- wehrt, abgedrängt oder beschädiget werden, so müßte dieß alles denen hon Basel ganz keinen Schaden drin« gen. Die Einkünfte von Mönchenstein werden in dem Pfandbrief also beschrieben: VIII. Kap. 1^70—147^. 20 r Die Zinse und Gülten thun zu Mönchenstein jährlich gemeiniglich an Dünkel 60 Viernzel; an Haber, 30 Viernzel, an Geld 8 Pf. 19 ß. 2 Den., an Hühnern 95 Stück. Meines Herrn Matten im Berg 3 Vzl. Haber und 3 Hühner: und sind die Unterthanen von Mönchenstein schuldig die zu mähen und zu heuen. - Die neue Matte im Lehen giebt 6 fl. Ein Garten hinter der Kirche giebt 2 Vrzl. und 2 Hühner, und sollen die Frauen zu Mönchenstein denselben heuen, und giebt man ihnen zu essen. Abermal ein Garte» daselbst, der auch so viel thut. Vom Scholer Acker 1 Pfund- stäbler und zwey Hühner. — Die Matten unter dem Stade, gelten 3 Vrzl. Haber. — Meines Herrn Acker giltst ein halb Vzl. Korn. — Die neue Mühle und Blumen zu Mönchenstein, die muß man bauen, wird noch bey 4o fl. kosten, und ist die jährliche Nutzung angeschlagen für 30 Stück. — Die Drotte zu Mönchenstein thut ungefähr ein Futer Wein. — Der Zehenten so man wieder anfängt zu bauen, thut bey 16 Vzl. — Den Wein - Zchenden thut bey 50 Saum. Von diesen Korne und'Weinzehenden, giebt man dem Leutpriester jährlich 20 Vrzl. Korn und 10 Saum Wein. — Die Steuer zu Mönchenstein thut 22 Pfundstäbler, alle Jahr wird aus Holz erlöset bey 10 Pf. Die Fischen; thut 9 Pfundstäbler und wer die obere Waid empfängt, giebt den ersten Lachs' den er fängt auf das Schloß, und dann den halben Theil der Lächse, die er sticht, auch auf das Schloß. Die niedere Fischwaid giebt auch also; und mag der Herr des SchloßeL und seine Knechte Tag und Nacht Lächse stechen, nach ihrem Belieben, ohne Einrrag deren, die die Waid haben. Ein Herr des SchloßeS mag auch mit der Watten und mit dem Gärtner fischen, und ziehen so oft er will. — Die Taverne thut 2 Pf. Der Brückezoll 10 Pf. Viele Aecker die nicht verliehen find, haben dieses Jahr geben 13 Sester Korn. - Die Gerichte hoch und nieder/ groß und klein, N 2 202 XII. Periode, ster Abschnitt des isten Jahrh. Stock und Galgen, Wuhr und Waide, sind angeschlagen für 15 Pfundstäbler. — Meines Herrn Nebgarten zu Mönchen- siein, so die Unterthanen daselbst bauen, thut bey t» Sau. nien. Von der Schäfer Waide geben dermalen die Schäfer 2 Spinnwider, 2 Lämmer, 4 Käse und 12 Pfund Wolle. Der BirSmeister giebt von der Schaftvaide i Spinnwider und 1 Lamm. Die von Muttenz sind schuldig das Schloß Mönchenstein zu beholzen. itsm die Leute die zu Mönchen- stein gehören; auch Zwing und Bahn, Wuhr und Waide. ArleSheim thut an Dünckcl 38 Vrzl., an Haber, 17 Vrzl. an Geld 33 ß. und 4 Hühner. Sicrenz thut von den Gütern, die in,' Urbar begriffen sind, 4 Vrzl. Dünckel'' Dann folgen die besondern Einkünfte vom Warten- berg und von Muttenz. Muttenz thut zu gemeinen Jahren Korn und Saber bey 80 Vrzl. Die Quart des Kornzehcnden bey 16 Vrzl.. Die Quart deö Weinzehnteu bey 20 Saum; drey Jucharten Re. ben eigenen Gewächses tragen bey .Lo.-Saum Wein; d;e Ko- sten die darüber gehen, betragen bcy.13 M Di^ Quart dcS Heuzehendeö thut bey 5 st. Der Trottwein 5 a 6 Saum, der Nasensang bey Pf. 12. Den Kirchensatz verleihen dje von Basel, in das künftige, als Herren oder Inhaber.,heS Wartenberges und Muttenz. Der Düackhof thut 6 Pf. auf Johann Baptist, so man denselben besetzt. Die Steuer thut 50 Pf. Die Dorfmattcn 12 st. Froschncck ist verliehen um 3 Pfundstäbler, und giebt dazu den Bodenzins. Die Sommerwaide der Fischenzen thut 8 Pf. Das Laus der gu. ten Leute zu St. Jakob ( das Siechenhaus) giebt 5 Pf. 4 ß. und 6 Hüner. Die Brüglingcr Mühle st. 1. Die Taverne zu Muttenz 10 Pf. Die Vogelwaide thut 3 Vrzl. Haber. AuS Weiden und Holz auf der Birs 10 Pf. Aus der Hard VIII. Kap. E0-E4 203 und Burghalden wird aus Holz gelöftt 12 Pf. Zwey Fi' schcnzen thun 7 Pf. Die Herrlichkeit Wartenberg und Mut« lenz, hohe und niedere Gerichte, Stock und Galgen, Bußen und Besserungen sind angeschlagen für 35 Pfundftabler. Ein eigener Neöackcr ist verliehen um den 4 tcn Theil des Weins. In einer Note für den Laudvogt findet sich über die Froh. nungen unter anderm aufgezeichnet, daß jeder Karrer zu Möchenstetn der zwey Pferde haue, drey Tage dem Vogt führen müsse, was dieser wollte; daß aber derjenige, der eS nicht gerne thäte, ihm 18 ß. dafür geben sollte. Dieß alles wurde für 6000 Gulden Rheinisch abgetreten. Allein es hafteten auf diesen Einkünften beträchtliche Schulden, die der Rath übernahm, und ein Capital von ^ 8»2 fl. und 30 Pfundftabler ausmachten, also, daß dem Conrad Mönch nur 11 7 ^ übrig blieben, von welchen noch, wie aus verschiedenen Stellen erhellet, das meifte für ihn anderwärts vom Rath bezahlt wurde, und er als reiner Vorschuß wohl nur 3 ^ Pf. 10 ß. erhielt. In dem Verzeichniß der Schulden bemerken wir folgende: ') Den Herrn zu den Augustinern zu Basel 16 Vrzl- Dünckel wiederkäufig mit 200 ff. Peter zur Crone 3 o Vrzl. Dünckel, wiederkäufig mit 300 st. Claus von Biederthal 9 Vrzl. Dünckel, wiederkäufig mit 90 fl. Aus welchen Schuldposten sich schließen läßt, daß nach dem heutigen Preis der Früchte ') Alle die übrigen waren in Geld und zu 5 vom hundert berechnet. 20^ XII. Periode- ster Abschnitt des isterr Jahrh. und dem dießmaligen Gehalt des Geldes gerechnet, Mönchenstein und Muttenz nebst den obcrwähnten Frucht- gefällen, um die Summe ungefähr neunzigtausend Gulden pfaudsweise entäußert wurden. Von den angeführten Schulden hatte die Stadt im I. Ei schon über ZOOo Pf. abgeführt. In der Folge versuchte es Conrad Mönch von Löwenburg diese verpfändeten Lehen der StadtSolothurn zu verkaufen/ und nahm von derselben Geld auf/ obfchon der Pfandbrief/ außer dem Vorzugsrecht der VaSler/ deutlich bestimmte/ daß so lange wir gedachte Pfandschaften inne haben würden / die Mönchen solche nicht beladen/ bekümmern/ beschwüren sollten. Die Solothurner wollten sich dennoch im I. 1486 in den Besitz von Mönchenstein einsetzen. Das Schloß Wurde von ihnen/ wiewohl vergebens/ belagert. Der Erzherzog und die Schweizer schlugen sich in das Mittel/ und in Folge eines Vergleichs vom Sonnabend vor St. Galle»/ mußte Solothurn von seinem Vorsatz abstehen; Basel hingegen den Solothurnern siebenhundert Gulden/ und der Wittwe des Cunrad Mönch zwey- hundert Gulden abführen. Im I. 1494 wollte Hans Friedrich Mönch von Löwenbcrg/ Mönchenstein wieder einlösen; der Rath begehrte aber/ außer dem Pfand- schilling/ die Vergütung verschiedener Auslagen und gehabter Baukosten / wobey er es wie ans dem Erkannt- nißbuch (x. iZ3) zu urtheilen ist/ bewenden ließ. Erst in den Jahren Isis, isi7 und isis, gelangte VIII. Kap. 1470 - 147 - 4 . 205 die Stadt zum völligen Eigenthum, und erlegte dafür noch sechshundert sechszig Gulden, also/ daß diese Erwerbungen ihr auf 7560 si. zu stehen kamen. 1471. Eben zu der Zeit/ im I- 1-459, wo die Errichtung der Universität betrieben wurde, kam auch der, Vorschlag in Berathung, wie man sich um das Recht, eine Messe zu Basel zu haben, beym Kaiser bewerben wär- de. Die eingefallenen Irrungen mögen das Geschäft verzogen haben. Im I. i^71, Dienstag vor Marga- retentag, auf dem Regensburger Reichstage, erhielt unser Gesandter, Hans von Bärenfells, Ritter und Bürgermeister, einen Freyheitsbrief von Kaiser Friedrich dem III, jährlich zwey Jahrmärkte die man nennt Messen, jede von 14 Tagen zu halten, und zwar die eine 1-4 Tage vor Pfingsten, und die andere Tage vor Martinstag. Als Beweggründe zu dieser Begünstigung wird das lange ehrbare Wesen und Herkommen der Stadt Basel angeführt, wie auch die getreuen, annehmlichen und nützlichen Dienste, die sie dem Kaiser und dem Reich oft, williglich und un verdrossen t- lich gethan habe, und ihnen künftig wohlthun möge und solle. Die Verletzer der ertheilten Freyheit sollen in eine Strafe von 6oMark lötiges Gold, halb für die Reichskammer und halb für Basel verfällt werde». Die Basler 206 xn.Periode. 3 ter Abschnitt des i 5 ten Jahrh. sollen aber auch allen, die solche Messen mit ihrer Kaufmannschaft, Handthierung und Gewerö suchen, und dahin oder davon ziehen, wie auch den Aechtern, Aber. ächtern und andern Personen, alle und jede Gnade, Freyheit, Geleit, Schirm, Recht, Gerechtigkeit, Ordnung und Herkommen, mit Mauten, Zöllen, Geleiten und anderm angedeycn lasse». Im gleichen Freyheitsbriefe wird die Erlaubniß ertheilt allen Aechtern, Aber- ächtern, und denjenigen, welchen unsere oder andere Städte zur Strafe untersagt wären, die Zeit der Mes. sen über, Geleit zu geben, sie zu Hausen und zu Höfen und Gemeinschaft mit ihnen zn haben. Endlich wird auch der Städte Frankfurt und Nördlingen, als die uahmhaftigstcn und merklichsten des Reichs gedacht. Daß man sich um die Erlaubniß beworben, Rechter, Aberachter und Verwiesene aufzunehmen, und mit ihnen Gemeinschaft zu haben, läßt sich durch nichts als durch die Absicht erklären, so viel Fremde als möglich zusammenzutreiben, um den Ertrag der Zölle, des Wein- und Mehlumgcldes zu vermehren, und den Wirthen und anderen L-erufen Verdienst, wie auch den Güterbesitzern eine vorlheilhaftere Absetzung ihrer Produkten zu verschaffen. In gleicher Absicht geschah es vermuthlich, daß der Rath eine Lotterie und ein Wettrennen für die Meßzeit ausschreiben ließ. Lotterie spielen hieß, Oben- thuren (Abentheuer, eourir l'aventure) wir wollen auch, ließ der Rath schon vor Michäli kundmachen, vm. Kap. 1^70-iLn. 207 wir wollen auch weiter ausgeben, zu Sbert huren in dem Hafen zum ersten 25 fl. 20 st. 15 st. 10 st. 8 fl. § fl. z fl. 2 fl. und 1 fl- Und welche Personen (fie seyen geistliche oder weltliche Frauen oder Männer, junge oder alte) die dämm Obenthuren wollen, die mögen ihre Namen einschreiben lassen, und für jeden Na» wen einen Baselplappert in die Obenthurn des Hafens legen. Was dann einem jeden das Glück beschert, das soll ihm gütlich verabfolget werden. Denn solches durch unsre ehrbare Rathsboten und Schreiber die dazu geordnet find, ehrbarlich, getreulich und ungevarlich gehalten werden soll." Das Wettrennen wurde vor dem Steinenthor gehalten- Die Frauen hatten dritthalbhun- Lert Schritte, und die Männer vierhundert Schritte um die Wette zu laufen. Der Weltpreis bestand für jedes Geschlecht in einem Schürlitztuch von anderthalb Gulden Werth. Das folgende Jahr bekamen diese Spiele durch kostbarere Preise mehr Ansehen; es waren Bokalen, Becher, Schalen, Schnallen, Frauengürtel, Röhre für den Hut, u. s- w. alles von Silber, von Gold, oder vergoldet. Das theuerste Stück war fl. Z 5 werth. Um den Zulauf zu befördern, wurden nicht nur vidimirte Abschriften des kaiserlichen Freyheitsbriefes ausgesandt, sondern auch Lateinische Uebersetzungen vom bischöflichen Offieial begehrt, weil, wird gemeldet, die deutsche Sprache in Frankreich und an andern Enden unbekannt wäre. 208 XII. Periode, oler Abschnitt des tüten Jahrh. Die Sicherheitsanstalten während der Messen waren: eine reitende Wacht mit besondern Hauptleuten aus des Raths Mittel; drey von jeder Zunft zur Zuwacht; eine Scharwacht mit dem Leichter, und eine heimliche Wacht. Zwischen jedem Thor gab es zwey Wächter auf einem Thurm, unter jedem Thor vier Hüter, und auf jedem Thor ein Tagwächter. Drey Thore der mehreren Stadt, und ein Thor der kleinen Stadt, ausgenommen für etliche Personen, wurden beschloßen, drey angesehene Rathsqlieder bekamen, gegen eine Besoldung von 5 Pf. für alle drey, die Aufsicht über die Polizey der Messen und den Einzug der Kramladen- und Standezinse. In den ersten Jahren bclief sich jährlich der Ertrag davon nach Abzug der Kosten auf mehr als tausend Pfund. Kurz nach den Vurgundischen Kriegen aber war er nur von etwas mehr als soo Pf. Die Psingstmesse wurde im I. i4s^ aufgehoben, welcher Entschluß seit 1487 betrieben, und vielem Widerstand ausgesetzt wurde. Die Verhandlungen darüber, deren die Rathsbücher gedenken, zeigen, daß man die Geschäfte, ehe der Rath sie vor den großen Rath brachte gerne vorerst in beyden Räthen behandeln ließ, und daß man sie nicht gerne dem großen Rath vorlegte, ehe die Einmüthigkeit im Rath erzielet worden- Von letzterm mag folgender Auszug zum Beweise dienen. „ Im I. 1 ^ 90 , Dienstag nach Markus, wurde erkannt, mit den mehrern Stimmen, daß man weiter darüber mit den Vl!I. Kap. 1470 — 1 ^. 209 XIII sitzen solle, wie man die Dinge angreifen, und wie man es an die Sechs (Sechser, großen Rath) bringen wolle." Im gleichen Jahre vor Allerheiligen: „ Demnach der alte Rath drey Erkanntniße dargethan, die drey Wege enthalten, und aber zu besorgen ist, wenn man die Sachen in dieser Gestalt an die Sechs gelangen lassen solle, und ein Theil vermeinen will, männiglich alsdann seinen Rathschlag eröffnen, und der andere Theil vermeinen will, nein, deshalben die Räche sich nicht wohl dieser Zeit vereinbaren mögen, ist erkannt, daß man die Dinge ruhen lasse, und weiter darüber sitze und rathschlage, was und wie man die Dinge an die Sechs wolle langen lassen." Uebrigens war eine der Ursachen, warum es schwer fiel, diese Messe eingehen zu lassen, daß man nicht wußte, wie der Rath die Nutzung die dadurch abgehen würde, wieder bekommen könne. Vermittelst einiger Abänderung in der Kaufhausordnnug versuchte er den zu besorgenden Schaden zu ersetzen. Sehr vorsichtig aber stellte er die Berathung über die Aufhebung der Pstngftmesse aus, bis die neue Kaufhausordnnug in rechtes Wesen würde gekommen seyn. Und, als man einige Jahre nachher, zur Aufhebung gedachter Messe wirklich schritt, wurde in der Erkanntniß als Beweggrund beygefügt, daß die Ordnungen in Kraft gegangen, und man derselbe nachlebe. 210 xn. Periode. 3ter Abschnitt des i§"n Jahrh. 1172. Der Nathschreiber Baumgartner wurde zum Kaiser abgeordnet, um einen Freyheitsbrief auszuwirken, Aech- ter kundschaftsweise verhören zu dürfen. Es war vermuthlich ein neuer Kunstgriff mächtiger oder begünstigter Nachbaren, daß ste die Zeugen ausgeübter Gewaltthä- tiakeiten dem Schein nach, und für eine kurze Zeit, durch Land oder andre Gerichte in die Acht thun liessen, damit sie zu rechtlichen Zeugnissen unfähig gemacht wurden. Um Martini wurde dem XIII Rath, der Auftrag überwiesen, wie man die Stadt, der wilden Läuft ten halber, versorgen wolle, und während des ganzen folgenden IahrcS finden steh Befehle über die Versetzung der Wachten, Bestellung bewarter Werkmeister, Anschaffung von Korn, Gezeug u- s. w. Wegschaffuug verdächtiger Leute, als öder Buben, Spieler, fremder Müssiggänger, Anstellung besonderer Hauptleute unter den Thoren, und selbst eigene Versehung der Wachten. Schon vor Ende dieses Jahres wurde der Vorschlag betrieben, unsre Gegenden von der Burgundischen Herrschaft zu befreyen, und zu diesem Endzweck, den Erzherzog Siqismund durch Geldvorschüsse in den Stand zu stellen, die verpfändeten Herrschaften abzulösen. Montag nach Luciä wurde erkannt, daß man den Eidsge- VIII. Kap. 1470 —E 4 . 211 nossen zusagen solle/ der Herrschaft und Landschaft halben / sofern wir versichert werde»/ zur Lösung des Landes l5,ooo st. darzuleihen. Dieß ist um so bemerkbarer/ da -er Rath/ im I. 1^-65 durch die österreichischen Verzögerungen ermüdet/ sich selbst vorgeschrieben hatte/ weder Fürsten/ Herren/ Städten/ noch andern/ künftigs etwas zu leihen/ ohne vorher die Sa. che vor die Segse (Sechser) zu bringen: eine Verfügung die er zwey Jahre nachher noch verschärfte / indem er festsetzte / daß jährlich / wenn der neue Rath ingat (eingeführt wird) die Räthe schwören sollten niemanden Geld zu leihen. Allein die Rettung des Standes schien wohl das erste Gesetzund die Abwendung seines Schadens der Haupttheil des Raths-Eides zu seyn- Dennoch kann man nicht in Abrede seyn/ daß es ein mißlicher und gewagter Versuch war/ durch eigene Geldvorschüsse/ die Entfernung des mächtigen und raschen Carls von Burgund aus unserer Nachbarschaft zu betreiben. Konnte man ihm nicht dieses Vorhaben verrathen? Mußte ein solches Vorhaben ihn nicht zn gefährlichen Maßregeln reitzen / und zu der etwanigen Absicht / sich unsre Stadt zu unterwerfen/ auch die Absicht unsre Abneigung zu strafen zugesellen? War die Nachbarschaft der Oesterreicher minder gefährlich? Endlich konnte man sich damals eben so zuversichtlich auf die Verschwiegenheit des Erzherzogs Sigismund verlassen, da Oesterreichs Bemühungen auf die Vermählung des Erzherzogs Maximilian mit der berühmten Maria, die- 212 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des istm Jahrh. ser einzigen Erbin -es Erzherzogs von Burgund/ abzielte. 1473 . Im Jenner eröffnete -ein XIII Rath Herrmann von Eptingen / der von Jnspruct kam, den Verlauf der wegen des erwähnten Lösungsgeschäfts gezogenen Verhandlungen. ,, Zu Constanz hätte der Erzherzog ihm aufgetragen/ die Städte Straßburg und Basel zu erforschen; nun habe er ihm vorgetragen/ -aß Straßburg, Basel, Colmar und Schlettstadt geneigt wären 21000 fl. zu solcher Lösung vorzuschießen, falls sie hinlänglich versichert würden. Das sey aber nicht genug. Man habe schon 41000 fl. gegen Sicherheit angetragen. Der Ritter und Landvogt Dietrich von Rümlang wisse zwar noch einen frommen Mann der 20000 fl. zu 5 vom Hundert vorstrecken wolle, und zweifle nicht, daß man von andern frommen Leuten gegen gute Sicherheit noch fl. 10000 erhalten werde. Die Räthe des Erzherzogs hätten aber geantwortet, es sey an dieser Summen nicht genug, da die bewußten Länder um fl. so,000 verpfändet wären. Zudem wüßten sie nicht ob der Herzog von Burgund in diese Lösung einwilligen, oder derselben statt thun würde. Ferner wüßten sie auch nicht, ob seine Gnade (der Erzherzog) für Ließmal so stattlich zu den Landen kommen mögen; endlich wäre Herr. Dietrich von Rümlang nicht so wett bevollmächtiget ge- VIII. Kap. 1^60— 21Z Wesen, als er es ihm (von Eptingen) gesagt, wie es aus einem Zettel erhelle, der vorgelesen wurde. Nach vielen Reden hätte er von Eptingen, zu verstehen gegeben, daß die Eidsgenosscn sich gänzlich an der Zusage hielten, welche der Erzherzog wie auch seine Räthe ihnen gethan hätten, und endlich zu vernehmen gebeten, was er doch den Eidsgenossen und auch den ehrbaren Städten antworten sollte, worauf die bereits geschehene Erklärung lediger Dingen erfolget wäre." Nach diesem nicht tröstlichen Bericht des Herrmanns von Eptingen, wurden mehrere Tagsatzungen zu Straßburg, Bafel, Pforzheim, und Colmar gehalten, theils wegen jenes Geschäfts, theils wegen verschiedener auf dem Rhein von den Oesterreichisch.Burgundiern geraubten Güter. ') Im Februar versammelten sich zu Colmar Gesandte von Straßburg, Basel, Schlettstadt und Colmar; dort ließ unser Rath folgende Vorschläge eröffnen: 1°. mau ') Es hatten nämlich der Freyherr von Hundorf, dieser odgesagte Feind der Schaffhauser, der zu Waldshur wohnte, und Bernhard von Eptingen, welche beyde bey dem Herzog von Burgund in besonderer Huld und Schutz standen, mit Hülfe des Freyherr» von GeroldS- eck schweizerische Kaufleute unterhalb Breyßach beraubet, und die geraubten Waaren auf ein Schloß des Ge- roldsecks in Sicherheit gebracht. xn. Periode, stet Abschnitt desEen Jahrh- sollte eine Bündniß und Vereinigung mit einander Messen/ und berathen, ob nicht die Vereinigung auch Herrn von Rappolstein, und dem Grafen Hans von Lupfen angetragen werden sollte. 2 °. Man sollte gleich darauf das Land zu unsern Handen bringen, und dem Herzog von Burgund den Pfaudschiliing erlegen. Allein mit der vorgeschlagenen Vereinigung ließ man es noch ein Jahr anstehen, und von dem Vorhaben der Besitzneh- mung findet sich nichts weiter, sondern Dienstag nach Hemin!«Lere, da eidgenössische Voten sich hier befanden, erkannten beyd Räthe, >> daß man mit der Hülfe der Boten von Straßburg und Colmar, bey den Eids- genoffen versuchen solle, ob sie verwilligen wollten, daß Marggraf von Baden zu der Losung Willen erlangen möchte; alsdann mit ihm in Vereinigung zu gehen, also, daß damit der Herzog Sigmund von Oesterreich auch mit ihnen den Eidgenossen ganz vereint und berichtet würde; und in sofern das erzielet werden könnte, daß dann unsre Boten weiter dem Ding auf Vereinigung oder Verständniß nachgehen möchten, indem man, zu Lösung des Landes, auf hinlängliche Sicherheit, dem obgenannten Marggraf Carl 20,000 fl leihen wolle." Bald darauf nach Auasimoäo. wurde eine allgemeine Tagsatzung zu Basel gehalten, von welcher aber die Verhandlungen mir unbekannt sind. Im Heumonat schickte man den Rathsherrn Peter Schönkind an den Landvogt Hagenbach, um Klagen über verschiedene Punkten bey ihm anzubringen. Seine Aeusserungen schienen VIII. Kap. 1470 — 147 -;. 1S ziemlich günstig zu seyn, wegen -es feilen Kaufes aber/ den seine Knechte verwehrten / war die Antwort: »das könne er nicht verwilligen, und wäre ihm schwer." Un- vermuthet kani/ Sonnabend vor kerri vineula, ein Ge« fandter des Herzogs von Mayland Galeaz — Maria Sporza, vor Rath und eröffnete: „ Es käme seinem Herrn vor, als wenn der Herzog von Burgund etwas gegen die Stadt Basel, oder' die Eidsgenoffen vorneh' men wolle; wenn das geschehen sollte/ so wolle er ein getreues Zusehen zu der Stadt und zu den Eidsgenoffen haben." Die Aufmerksamkeit des Raths wurde immer reger. Verschiedene hiesige Bürger hatten Schulden auf die Stadt Müllhauscn, die außer Stand war zu bezahlen/ und die der Herzog von Burgund durch seinen Landvogt zwingen wollte/ ihm zu huldigen. In der Besvrgniß/ es möchten unsre Bürger ihre Schuldtitel den Burgundern verkaufe»/ die gerne einen Vorwand zu nachdrücklicher» Feindseligkeiten etwann suchtest/ befahl ihnen der Rath ihre Schulden bey ihren Eidem nicht zu verkaufen/ sondern damit abzuwarten: den»/ wie: die Erkanntniß lautete: „geschehe es gemeinen Nutzens willen." Eine Zusammenkunft zwischen dem Kaiser Friedrich III und dem Herzog Carl von Burgund sollte zu Trier Anfangs Oktober gehalten werden. Jenest sollte dem Herzog die kaiserliche Belohnung über ver^ schiedene der ihm untergebenen Provinzen, wie auch die königliche Würde ertheilen, und dagegen sollte der Her- IV. Band. Q 216 xn.Periode. 3 ter Abschnitt-es isten Jahrh. zog seine Tochter mit des Kaisers Sohn vermählen, und die von Sigmund Pfandsweise erhaltenen Lander zurückgehen. Vorher aber verfügte sich der Kaiser nach Basel. Daß man aber seine Ankunft ungerne sahe, beweiset eine Stelle aus unsern Rathsbüchern. Der XIII Rath berieth sich über die Frage: „ Ob man den Kaiser empfangen wolle? Wozu vielleicht einige Anzeigen beygefügt werden könnten, die nach der Abreise des Kaisers, im Rath geschahen: „ Der Apotekcr beym Steblinsbrunnen hat, zu der Zeit, als unser Herr der Kaiser hier gewesen ist, den Leuchter nicht anzünden wollen, sondern Wasser darin geschüttet." Ferner: ,1 Heinrich Sinner hat zu derselben Zeit viele unzüchtige Worte gebraucht." Der Rath schickte dem Kaiser nach Frey- burg Peter Roth, Ritter und Bürgermeister, Heinrich Usenlin, Rathsherrn von der hohen Stube, und Rudolf Slierbach, Rathsherrn von den Zünften. Der Bürgermeister hielt folgende Anrede: ') Allerdurchtigster, unüberwindlichster, großmäch. tigster Kaiser, allergnädigster Herr! Unsre Freunde, der Rath und ganze Gemeinde der Stadt Basel, haben vernommen, Ewerer K. Majestät Zukunft in das heilige Reich und diese Lande; derselben Zukunft sich dieselben unsre Freunde zumal erfreuen, in Hoffnung, daß Gott dem Allmächtigen löblich, und dem heiligen Reich .') RotheS Buch x. 156 . 217 VIII. Kap. 1470 — 1474 . fruchtbar seyn solle. Und thu» auch darauf Ewer K. Majestät dem allmächtigen Gott willkommen sey»/ bittende den allmächtigen Gott/ daß er Ewrer K. Majestät verleihe Fortgang ihres VornehmenS/ auch fröliche und langwährende Gesundheit Ewrer Gnaden Person. Für er, allergnädigster Herr, so haben unsre Freunde, Rath und Gemeinde der Stadt Basel vernommen, wie Ewre K- Majestät des Willens sey, in ihre Stadt zu kommen; das fie begierig vernommen haben, und darauf uns besohlen, Ewre K. Majestät, als ihren gnädigsten Herrn demütiglich zu bitten, sol- chen gnädigen Willen zu vollziehen, und gen Basel zu kommen. Allda sie Ewrer K. Majestät als ihrem allergnädigster» Herrn alle Gutwilligkeit mir Gehorsam beweisen wollen. Nach diesem Vortrug bedachte sich -er Kaiser mit den Churfürsten, Fürsten und Herren, und nach langem Bedenken, antwortete der Churfürst zn Mainz: Unser allergnädigster Herr bat das Anbringen derer von Basel wohl verstanden, und besonders das Glückwünschen seiner Gnaden VornehmenS, auch fröliche Gesundheit seiner Gnaden Person. Das hat die K. Majestät zu besondern Gna- den vernommen, und wolle derer von Basel Bitte vollziehen, zu ihnen kommen, auch solches in Gnaden erkennen." Darauf erwiederte unser Bürgermeister: Allergnädigster Kaiser, die gemeldeten von Basel em« »-fehlen sich auch Eurer K- Majestät, bittende Eure K-Majestät sie empfohlen zu haben, wollen sie gehorsam als ihren gnädigsten Herrn verdienen.'' Dieses beantwortete der Churfürst also: L2 218 xn. Periode. Zier Abschnitt des iZten Jahrh. „Er hätte vorher geredt/ unser allergnädigstcr Herr, der römische Kaiser hätte ihr Wort empfangen gnädiglich, wollte auch das mit Gnaden erkennen- Solches wäre noch der K. Majestät Antwort und Wille.'' Unser Bürgermeister hielt auch an des Kaisers Sohn Maximilian folgende Anrede. ') „ Durchtüchtiger hochgebohrncr Fürst/ gnädiger Herr! Eurer fürstlichen Gnaden Zukunft in diese Lande halle» unsre Freunde der Rath und ganze Gemeinde der Stadt Basel begierich vernommen/ und thun Eure fürstl- "Gnade dem allermächtigen Gott demütiglich willkommen sey»/ bittende den allmächtigen Eurer fürstl. Gnade Gesundheit und alle wohl Kommlichkeil zu verleihen / dabey, daß Eure fürstl. Gnade in ihre Stadt Basel zu kommen geruhe / ste wollen Eurer fürstl. Gnaden als ihrem gnädigen Herrn / alle Gutwilligkeit beweisen/ und solches verdienen.'' Der Erzherzog ließ durch Herrn Hug, Grafen zu Werdenberg, antworten: „ wie seine Gnade solches Empfangen in besondrer Gnade danknehmend empfienge, wollte auch solches in Gnaden erkennen " Montag nach Augastinstage erstatteten die drey Abgeordneten ihren Bericht ab. Aus den Aemtern wurden 400 gerüstete Knechte mir ihren Gewehren in die Stadt beordert, und zn St- Alban, zu Spahlen, zu St. *) Oeffnnngöbuch 1478. VIII. Kap. Eo— 1474 . , 219 - Johannes und in die kleine Stadt verlegt. Zu der Wacht wurden jede Nacht den vierten Theil der verfänglichsten von jeder Zunft genommen. Man ließ den Be-- fehl kund machen/ züchtig zu seyn mit Worten und Werke«/ unnütze Leute/ Weiber und Kinder/ von den Gassen zu treiben/ und wo man Hader sehe/ mit den Leuten zu reden, daß sie zum besten geschieden werden. Die Vorsorge verdient auch einige Erwähnung/ daß mit des Kaisers Hofmeister geredt werden sollte/ damit falls sich etwas Unzuchten begebe«/ alsdann Vernunft gebraucht werde. Unter den Thoren w»»§- verboten / jemand von der Gemeinde hinaus zu lassen." Alle Nebenstraßen und Gäßlein ließ der Rath mit Ketten verrammeln. Er verordnete zwey Rathsherren von der hohen Stube, Grieb und von Brunn, zuHauptleu- ten, um das gemeine Volk zu meistern. Bey der Prozession sollten die Räthe ordentlich und wohlgekleidet erscheinen. Zur Wohnung des Kaisers, seines Sohns und des Churfürsten von Mainz, wurden die Höfe des Bischofs , des Conrad von Ramstein und des Domprobstes angewiesen. Die Ehre neben des Kaisers Pferde zu gehen und solches zu führen, fiel Hansen von Bärenfels Bürgermeister, und Herrmann von Eptingen, wie auch -) Ungebühren; Unfug, Schettworte, Grobheiten/ Um höfligkeileN/ Unachtsamkeiten. 220 XII. Periode. 3 ter Abschnitt-es istm Jahrh. der Auftrag den Prachthimmel (hiemelzen) zutragen, Hansen von Flachslanden, Conrad von Darenfels, Peter Roth, Altbürgermeister, und Ludwig von Eptingen zu Theil, die alle sechs Ritter und Rathsglieder waren. Endlich wurde auch für einen Ball gesorgt, der zur Mucken wo die öffentliche Bibliothek sich jetzt befindet, gehalten werden sollte. Die Raihsherren von der hohen Stube, Sürlin und von Brunn, mußten darauf sehen, -aß das Hans mit einer Brücke versorgt, die Stege vermacht, und Wein, Confect, Toxischen, (Pechfackeln) «ng-schast wurden. Erst den Freytag nach St. Augustins Tag langte der Kaiser an. Seine Begleitung bestand in folgenden Personen: Der Erzbischof von Mainz, der Bischofvon Eichstädt, Herzog Maximilian des Kaisers Sohn, Herzog Albrecht von Mün« chen, Herzog Ludwig von Bayern, Gras zu Veldenz, Marg- graf Carl von Baden und sein Sohn, die Räthe des Marg« grasen Albrecht von Brandenburg, des Herzogs Sig- mund von Oesterreich und des Herzogs von Burgund, -er oberste Meister des St. Johannes Ordens, die Grafen Adolf von Nassau, Ulrich von Werdenberg, Otto von Hennenberg, Conrad von Tübingen, Rudolf von Sulz, Albig von Sulz und Rudolf von Werdenberg, Commenthur zu Heilersheim, des türkischen Kaisers Sohn, die Junckern Jakob von Liechtenberg und Schafritt von Linntngen, die Herren von Bitsch und von Weinsperg, -er Marschalt von Pappenheim, die Gra- VIII. Kap. 1^70—14^L. 22 l ftn Hug von Montfort / Ulrich sein Bruder, und Graf von Hohenlohe, endlich Herr Peter von Hagenbach, Landvogt des Herzogs von Burgund in diesen Landen. Das ganze Gefolg soll mehr als 6vo Pferden betragen haben. Vor der Stadt bey der Wiesenbrücke wurde der Kaiser im Felde empfangen, durch den Bischof und den Bürgermeister/ die ihm mit etlichen viel Rittern und Knechten/ auch etlichen Bürgern / entgegen geritten waren. In der Stadt empfiengen ihn der gleiche Bürger« mcister und etliche andre Räthe. Der Bischof begleitete ihn bis in das Münster/ wo er nach verrichteten Lob- gesängen einige Lieder auch selber sang/ welche Ver- sikel und Collect genannt werden. Den andern Tag überreichten abgeordnete Räthe dem Kaiser und seinem Sohne Geschenke. Die damals ausgetheilten Geschenke waren: Dem Kaiser/ eine goldene Schöwer oder Schurye ') die 86 st. kostete/ und toooneue Basier Gulden enthielt/ 10 Faß Wein und ioo Säck Haber; dem Erzherzog Maximilian, ein silbernes Kleinod (Schurin) das 62 st. kostete und Zoo fl. enthielt, 5 Faß Wein und so Säck Haber; dem Erzbischof von Mainz ein silbernes Kleinod für 20 st. und so fl. in demselben, 2 Faß Wein und Karren mit Haber; den andern Fürsten jedem 2 Faß Wein und 2 Karre» mit ' ) Im rothen Buch heißt es Schöwer, und indenAus> gabbüchern Schurye, welches eine Art Trinkgeschirr war. 222 XII. Periode Zier Abschnitt des istm Jahrh. Haber, u. s. w.-ferner, der Kanzler) Imperü: dem 'laxator IokLnnl 8 Waldner, Meister Hobsen, Johanni Cronenberg und Valthasar 20 st. gemeinen Kanzley- Schreibern 6 fl., dem Gerichtsknecht 2 st., den Tburinhütern 6 st-, den Pfeiffer« und Trompetern lo fl., dem Herold Kilian 4 fl. und dem Caspar Zutter 2 fl. Viele Rechter waren auf des Kaisers Bitte bey seiner Ankunft hereingelassen worden. Wegen acht dergleichen stand er ab von seiner Bitte, als man ihn ihrer begangenen Verbrechen unterrichtet hatte. Eilf von den hereingelassenen wurden gegen Erlegung einer Geldstrafe der sogenannten Einung begnadiget, es waren 6 Todtschla- ger und 6 Verwiesene. Die übrigen alle schickten beyde Räthe wieder zur Stadt hinaus. Von dem Aufenthalt des Kaisers findet fich weiter nichts als von einer Mahlzeit auf dem St. Pctersplatz, wo das Hofgesinde unter einer damals dort gestandenen berühmten Eiche, die bey t 1 2 Schritte weit war, das Nachtessen einnahm, und von einem Ball, von welchem in den Ausgaben zu lesen ist: ,, i 4 ß. verzehrt zur Mucken als man tanzte.' Was der Aufenthalt des Kaisers gekostet habe, wird in den Rathsschriften in Gold auf 2099 fl. oder in Geld 2518 ,. Pf. 4 ß. berechnet. Die Veinheimische Handschrift schätzt alles und alles auf 4000 fl. welches soviel als zwey Dritthcile des ganzen Pfandschillings von Mönchenstein und Muttenz ausmachte. 223 vm. Kap. Eo—1^. Den 9. September soll ') der Kaiser seine Abreise angetreten haben- Der Landvogt von Hagenbach begleitete ihn durch die Vurgmrdischc Pfandschaft mit 80 Reutern, die auf den Aermeln drey gestickte Würfel, nebst der Ueberschrist, Ich paß, trugen. Welches die Eidgenossen zu einer Beschimpfung auslegten, als wenn er hatte damit sagen wollen: Er warte auf eine Gelegenheit, das Spiel gegen ste zu behaupten. Zu gleicher Zeit drohete er öffentlich, wie sein Fürst gesinnet wäre, mit ganzer Macht die Schweizer zu bezwingen, und wie er ihm die besten Stücke dieser künftigen Provinz zur Belohnung bestimmet hätte. Um diese Zeit befanden steh zu Basel, als eidsge- nsssische Gesandte, Heinrich Reist, Bürgermeister von Zürich, Niklans von Diesbach und der Stadtschreiber von Bern, Heinrich Haßfurter von Luzern, Dietrich an der Halden Amann von Schweitz, Arnold ab der Halden von Ury, Jakob Vügyner und Peter Pavilliard von Freyburg. Die Gegenstände ihrer Verhandlungen werden in den Rathsbüchern nicht angezeigt. Nur wird in denselben gemeldet, daß allerley mit ihnen geredet worden; und daß Freytag ante unftvitatein Marias, *) Nach Wursteysens Chronik. Weil er aber die Ankunft des Kaisers auf einen Dienstag (Zinstag nach Verena) und unser rothes Buch auf einen (Frey tag nach Au- gustinstag) setzet, so möchte wohl das Datum der Abreise irrig angegeben worden seyn. 222 XU. Periode. 6 ter Abschnitt des i steil Jahrh. sie uns zugesagt hätten, Leib und Gut in unsern Nöthen zu uns zu setzen, doch daß wir ihnen bey Zeiten unser Anliegen wissen lassen möchten; worauf unsre Rückäus- serungen ihnen durch Hans Bärenfels und Heinrich Zieg- ler, in ihrer Herverg zum goldenen Löwen wären eröffnet worden. Was übrigens die Abtretung der dem Hause Oesterreich, während des Cosiniyer-Conciliums abgenommenen Lande, für Erklärung zwischen dem Kaiser und gedachten eidsgenössischen Gesandten veranlaßte, gehört zur allgemeine» Schweizer-Geschichte. Auffände von einer andern Art erhoben sich zwischen dem Kaiser und unsrer Stadt, von welcher er den Hul- dignngs-Eid verlangte. Die erste Spur davon findet sich in dem Ocffnungsbuch mit diesen Worten. ,, Als unser Herr der Kaiser begehrt hat, seiner Gnaden zu schwören:" Nur kann nicht bestimmt versichert werden, wenn dieses Ansinnen geschah, weil zur oberwähntcn Stelle kein Datum beygefügt worden. Wir werden aber annehmen, daß es nach Michäli geschah, weil sich unmittelbar vorher eine Anzeige findet, die nach Michälis- tag -atirt wird. Sonderbar mag es indessen immer vorkommen, daß er dieses Ansinnen nicht vor seiner Ankunft, oder während seines Aufenthalts in Basel gethan haben möchte. Vielleicht wallteten damals polilische Rücksichten ob, welches uns erklären würde, warum nach der zu Freyburg gehaltenen Anrede des Bürgermeisters Roth, der Kaiser sich lange mit den Fürsten und Herren VIII. Kap. Eo—I^t. 22L berathschlagte, ehe er eine Antwort ertheilen ließ. Vielleicht hatte er schon vorher durch seine Anhänger die Gemüther ausforschen lassen, und dieses könnte auf die Ursache führen, warum der geheime Rath vor seiner Ankunft in Umfrage brachte, ob man den Kaiser empfangen wolle. Vielleicht endlich wurde das Ansinnen, als er zu Basel war, wirklich angebracht, und solches möchte denn wohl einer der Gegenstände gewesen seyn, über welche, wie weiter oben gemeldet worden, matt mit den eidsgenöffischen Boten allerley redete. Ue- brigens befand sich Straßburq im gleichen Falle, und unser geheimer Rath beschäftigte sich auch mit einem Schreiben dieser Stadt über eine ähnliche Forderung des Kaisers. Unser Rath gab so wenig nach, als Straßburg. Mehrmalen kam indessen das Geschäft vor die dreyzehen, die sich einst über die Frage beriethen, ob man die Sache an die Sechser bringen wolle. Man ließ bey den Eidsgenoffen um einen Zuzug von 300 ') Königshöfen p. 368 . Der Kaiser verlangte von den Slraßburgern, daß sie ihm huldigen sollten. Der Bischof von Basel war mit ihm. Der Kaiser war ihnen ein ungnädiger Kaiser. Er muihete ihnen zu, daß sie ihm schwören sollten, als einem zeitlichen, (weltlichen) Herrn. Allein die Straßburger widersetzten sich: „ Sie wollen dem Reich dienen, zu billigen Dingen; schwören wollen sie aber nicht," Oeffnungsbuch x. 102. als die von Straßburg der SchwörenS halben geschrieben Hand xrn. 226 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des iZtm Jahrh. Mann anhalten. Vorn Bischof wurde auch begehrt, daß er uns 2 !>o Knechte in Hülfsweise zusenden möchte. Montag war der abgeordnete Bürgermeister in Pruntrut. Der Bischof antwortete ihm, in geheim und allein. Er versprach die begehrte Hülfe, wenn man ihm darum schreiben würde, in welchem Falle aber er besonders empfahl, den Brief niemanden zu übergeben, sondern ihm allein einzuhändigen. Dennoch wurde man noch im November mit ihm zu Rathe, und im gleichen Monat den 23ten, gieng eine Antwort an den Kaiser ab. Der Inhalt davon war, daß die Stadt nie einem römischen Kaiser, sondern jeweilen einem Bischof zu Basel geschworen habe. ') Eine solche Antwort wurde sorgfältig in dem bischöflichen Archiv aufbewahrt. ') Lx>i8eoi,->I,-I, Handschrift. Eine historische Schwierig, keil bietet diese Behauptung dar, wenn man sich Beyspiele des Gegentheils von ältern Zeiten erinnert. Allein der Leser wird vielleicht die Auflösung dieser Schwie- rigkeir in dem I3ten Kapitel der siebenten Periode (ir Band p. 495) finden. Die Bürger schworen nicht, aber nur der Rath, und der Eid des Raths war eigentlich keine Huldigung sondern enthielt das Versprechen an den Kaiser und seinen Vogt sine Recht zusprechende. Dabey muß auch in Erinnerung gebracht werden, daß dle Reichövogtey nun der Stadt in Pfandsweise zuge- hörte. Wahr ist es aber freylich, daß die Worte sine Recht-ze sprechende nicht bestimmt ausgelegt werden können. Allein jede mögliche Auslegung deutet, auf das VIII. Kap. EO—1^. 227 Indessen war die zwischen dem Kaiser und Carl von Burgund verabredete Zusammenkunft zu Trier zusammen gekommen. Zu Ende des Novembers aber schied der Kaiser unvermuthet von Trier weg- Alle Verhandlungen zerschlugen sich; der Herzog nahm seine bereits verfertigte Krone mit sich wieder zurück, indem der Kaiser seinen Sohn unvermählt wieder mit sich nahm. Nun äußerten,sich bey den Basiern andre Besorgnisse. Der Rath brachte in Erfahrung, daß der Bischof im Sinn hätte das Bistum niederzulegen, und gegen das Ende des Jahres kam der Herzog von Burgund ins Elsaß und Breißgau- » Dienstag vor Maria Empfängniß redeten beyde Bürgermeister, und der Oberstzunftmeister Bremen, stein, laut Auftrag, aber als für sich selbt, mit dem Bischof, und bathen ihn mit aller Demuth, bey dem Bistum und Stift zu bleiben, nebst weitere Ermahnun. gen, und Erzählung aller Dinge so dazu von Nothdurft und sonst sich gebührten. Die Antwort des Bischofs war : » Der Amtmann von Diedat (vläicr) habe den vorigen Montag ihm einen Credenzbrief von unserm gnädigen Herrn von Burgund gebracht, und darauf mit ihm des Bistums halben geredt, wie auch von ihm begehrt, Nichteramt, nicht aber auf eigentliche Huldigung. Jene Worte können übrigens also ausgelegt werden, daß man dem Neichsvogt, der nur Vorsteher eines Gerichtü war, Beysitzer oder Richter, zur Verwaltung der Jnstitzpflege immer zugeben werde. 228 XII. Periode. 3 ter Abschnitt -es Men Jahrh. er möchte seine Botschaft, wegen dieses Gegenstandes, auf künftigen Donnerstag zu ColMar bey der Botschaft unsers Herrn von Burgund haben. Zudem haben ihm der Abt auch einen Credenzbrief übergeben, worin seine Gnade begehrte, daß er auch am stcn des Monats Jenner seine Botschaft zu Colmar haben wolle, wohin seine Gnade einen Probst aus Flandern schicken werde. Nun sey sein -es Bischofs Vorhaben seine Botschaft zu dem uächstkünftigen Tag nach Colmar zu schicken, mit dem Befehl aber, der Burgundischen Botschaft kurz zu sagen, daß er keine Aenderung seines Bistums zu dieser Zeit thun, sondern dabey bleiben wolle. Er wolle auch seinen Vo, ten befehlen, daß fie weiter davon nicht reden hören, noch etwas an ihn weiter bringen sollen. Als nun unsre Gesandten auf eine bestimmte Erklärung dringen wollten, erwiederte er: „ Er wolle jetzmal keine Rede davon hören, sondern dessen ganz müsstg seyn." Die Ankunft des Herzogs von Burgund veranlaßte Sicherheitsanstalten. Alle verdächtige Leute wurden fort- gewiesen; die Wagen nur gewarsamltch hereingelassen; die Schutzgatter an den Thoren wohl verwahrt; die Wachten verstärkt; heimliche Wachten ausgestellt; die Rheinbrücke des Nachts beleuchtet: drey Büchsen und anderes nach Mönchenstein geführt, und Erkannt- uisse kund gemacht, daß nach dem Elöcklei» niemand ohne Licht gehen, und jedermann in seinem Hause Wasser in Bereitschaft haben sollte, wie auch, falls man m 22S VIII. Kap. Eo—E4. gleicher Zeit/ Feuers- und Feindesnoth stürmen würde / wie die Bürgerschaft sich zu verhalten hätte. Auch ließ man 860 Mann von -er Landschaft in die Stadt beordern/ und -rang bey den Eidsgenossen auf die Sendung der bereits begehrten 800 Mann. Nach Wursteisen hielten auf Luciä etliche Reichs-und Eidsgenössische Städte eine Tagleistung zu Basel / wobey des Königs von Frankreich Ludwig des XI. Abgesandte gewesen seyn sollen. Es war um eine Vereinigung'die Rede/ falls Carl von Burgund einem derselben Gewalt thun wollte. Am zweyten Tag vor Weynachten rückte der Herzog über die Lothringischen Gebirge in das Elsaß hinein/ langte am Weihnachtabend in Vreyßach an/ kehrte am letzten December über den Rhein nach Ensisheim zurück/ und verreiste den 10. Jenner 147 ^, nach einem Aufenthalt von etlichen Tagen zu Thann, durch Mömpelgard nach Besaneon. Es waren/ den letzten December/ und den folgenden Neujahrstag/ anfangs boo wohlausgerüstete Knechte/ und dann mehrere/ nebst Gezeug/ aus dem Schwarzwalde, und den verpfändeten Waldstädten, vor die kleine Stadt gekommen, um sich durch unsre Stadt nach Ensisheim zum Herzog zu begeben. Beyde Male schlug man es ihnen ab; jedoch schickte man ihnen Schiffe zur Ueberfahrt, und ein Tbeil nahm seinen Weg über Hüningen, der andre über St. Jakob. Die Hauptleute waren Hemmann Truchseß und Wilhelm Herter. Indessen hatte unser Rath eine Botschaft von sechs Rathsgliedern, nebst Doctor Peter von Andlau, zum 230 XII. Periode- 3 terAbschnitt des löten Jahrh. Herzog, bey seiner Ankunft ins Elsaß abgeordnet, die ihn auch wirklich bis nach Breyßach begleiteten. Es findet sich unter den Rathsschriften damaliger Zeiten eine Beschreibung über den Aufenthalt des Herzogs in unsern Gegenden, von der eigenen Hand des Stadtschreibers, die hier mitgetheilt zu werden verdient. Item auf Mittwoch vor dem heiligen Christtag vergangen, ist mein gnädiger Herr von Burgund in das deutsche Land und diese Orte gekommen , und derselben Nacht gelegen zu Maygenmünster im Wilerthal. Item und, als Hr. Peter von Hagenbach, Landvogt ihm vorgezogen ist mit löoo Wcpp- nern, hat derselbe Hr. Peter, auf die genannte Mittwoch gen Colmar geschrieben, und an Meister und Rath daselbst begehrt, ihre RathSborschaft zu ihm zu schicken, welches sie gethan. An die hat er geworben, den genannten meinen Gn. Hrn. von Burgund auf morgen Donnerstag zu ihnen in ihre Stadt zu lassen, bey ihnen seinen Pfenning zu zehren, und mit Namen bestimmt, daß seine Gnade begehre eingelassen zu werden mit zwey oder dreyhnndcrt Pferden, und nicht mehr, doch sollte solches zu dem Rath zu Colmar stehen u. s. w. Das sollte in Gnaden erkannt werden. Dieselben Boten haben solches dem Rath und dieser der Gemeinde angebracht, und sich vereiniget, meinen Gn. Hrn. von Burgund mit 200 Pferden einzulassen, und solches auch dem Landvogt nach seinem Begehren hinauöthun sagen und verkünden. Solches Hai der Landvogt zu gutem Dank gegen sie genommen, als daö in seinem Anzeyg erschien. Und demnach haben die von Colmar ihre ehrsame Nachöbotschaft weiter in das Feld geordnet, dem obgenannten meinem Gn. Hrn. von Burgund entgegen zu reiten, seine fürstliche Gnade Z35 VIII. Kap. Eo—E4. zu empfangen, mit gebührlicher Erbietnng als sich^ gebührt u. s. w. und sich ganz gehalten der (an die) Worte und Abschcids an den (Abschied) so der Landvogt mit ihnen gethan. Wie aber der Landvogt meinem Gn. Hrn. von Burgund die Dinge angebracht hatte, ist wohl aus diesem Grunds zu merken, daß mein Gn. Hr. von B. sich mit seinem Gezüg, ob 2000 Weppner gegen Colmar geneigt hatte, und damit eingelassen zu werden begehrte. AIS das die von Colmar ersehen , haben ste unterstanden (unternommen, versucht) solches gütlich und demüthiglich abzuschlagen/ und mit sonder (insonderheit) mit dem Landvogt der zu ihnen kam, die obgemeldte Meinung geredt. Denn die Gemeinde der Stadt war sehr unruhig. Indessen hatte sich der Landvogt von ihnen gethan, und ist hinter sich (zurück) zu meinem G». Hr. von Burgund in seinem Zug gerückt. Und gleich eilendS (hat er) den Zug gewendet, und haben sich gekehrt wider Künßheim und die One; und derselben Nacht ist auch mein Gn. Hr. von Burgund zu Künßheim gelegen, und sein Ge- zug außerhalb allenthalben. Dieselben haben die Leute merklich beschädiget. Item auf Freytag dem heil. Christabend, ist mein Gn. Hr. von B. von Künßheim aufgebrochen, mit seiner Zahl Volkes, so gewesen ist auf 4ooo Pferde, Picarder, Lombardcr und andre, und gen Breißach gezogen, und daselbst mit 1500 Pferden eingeritten; die übrigen verschafte er in da§ Elsaß, und auf meinen gnädigen Herrn von Slraßburg, in die Montatt. ') Allwo dieselben gelegen sind, und die armen Leute merklich beschädiget, denn sie haben ihnen daS ihrige abgegessen und getrunken, und dafür nichts gegeben; r) Mundat, eine Landschaft int obern Elsaß, die dttt Bischöfen von Slraßbmg gehörte. IV. Band. P 2 Z^ TU. Periode- 2ter Abschnitt des löten Jahrh- sie haben ihnen das ihrige genommen; dazu ihre Weiber und Töchtern gesch mächt ohne alle anderes schändliches Uebel/ so sie begangen haben, und leider in der Lombardie in Ue- bung ist. i) Der Herzog von Burgund hat sich zu Brcysach bis auf Freytag vor dem Neujahrstag aufgehalten. Und alS/ auf Dienstag nach dem heiligen Christtag, an die von Colmar gelangt ist. Wie mein Gn. Hr. von Burgund merkliche Ungnade der obgcriihrten Geschichte ihm wider sie vorgenom. men/ haben sie ihre RathSfrcunde, zwey treffliche Männer/ zu seiner Gnaden gesandt/ in der Meinung sich zu verant. Worten. Dera (derselben) hat sich angenommen der Land, vogt/ und sie gebracht vor meinen Gn. Hr. von Burgund u. s. w. Dem haben sie geschenkt einen köstlichen Becher/ und darin dreyhundert Gulden rheinisch, und dem Laudvogt hundert Gulden, und gebethen gnädigen Vc »zig (Verzei. hüng,) und soll dabey geredet worden seyn, wenn mcin Gn. Hr. von Burgund mehr käme, so wollten sie seine Gnaden einlassen, und nicht Meldung gethan, mit vielem oder wc. nigem Volk, sondern sie wollen ihn einlassen. Doch wider, sprechen die von Colmar demselben mit solchen Worten: Sie haben um Gnade und Verzeihung gebethen, mit Zusa. gung seine Gnaden einzulassen, aber ihre Meinung sey gc. Wesen, also daß sie sin mächtig sin möchten: Dabey be. stand (blieb) das u. s. w- Auf Freytag, wie obsteher, ') Königshof sagt auch: Elsaß. Chronik, x. 37Z.und trieben also große Buberey, daß eö nicht christlich ist zu sagen. Auch waren Lampartcn bey diesem bösen Volk, die lebten mit dem Vieh der ungebührlichen Unkeuschheit. VIII. Kap. 1^70—UrL 23S hat der Herzog, früh auf, thun blasen , denn er da dankt gen EnsiSheim rücken wollte. Also hat der Landoogt, früh desselben Morgens, auf LOO Picarder von außeuhcr in Dreyfach mit sich geführt, als ob sie mit dem Herzog vvn dort weg reiten und ihn begleiten sollten. A.so um die achte Stunde vor Mittag, ist der Herzog von dannen gerückt und geritten gen EnsiSheim. Und unterwegs ist »erschuft gewesen , daß die ganze Ritterschaft und Landschaft gewaffnet und gerüstet deö Herzogs gewartet; die er besehen hat, und ist damit gen EnsiSheim eingezogen, und hat der Landschaft thun sagen, also gerüstet in dem Lande zu bleiben, und auf seine Geschäfte zu warten, biS auf verrer sin verschaffen (fernern Befehl;) die also auf zwölf Tage ungefähr, dessen haben erwartet, mit großer Mühe, Kosten und Arbeit." Ehe wir dieses Jahr schließen, und jene Erzählung fortsetzen, werde ich die Uebersetzunq eines Schreibens des Herzogs an die Stadt Bern, so verständlich mittheilen , als es halb verblichene Schrift und Styl des Ueöersetzers gestatten, ohne dennoch von dem eigentliches Styl desselben zu sehr abzugehen. ^ i) Es befindet sich unter den Handschriften unsers Archivs! „ Ueberantwurt sind uns »wer B rieff wir, u. s. w:^ dieser Anfang scheint zu zeigen, daß die Urschrift in Lateinischer Sprache abgefaßt war, da der Uebersetzer alleS Wort für Wort buchstäblich übersetzte, und den xtui-siem sind gebrauchte, obschon Bries für lirter» kein i>iu- r-Iis ist. P 2 2Z6 XII. Periode. 3 ter Abschnitt besäten Jahrh. „ Fürnehme Männer/ allerliebste Freunde und Bundsgenossen übergeben sind uns euer Brief/ denen ') wir zu Recht unsre Freundschaft in diese Weise antworten. Euer» gemeinen Nutzen wir/ von Jugant auf/ -) lieb gehabt/ und also den Fnßstigen unsrer Vorder« nachgefolgt/ die eure Stadt allweg begünstiget haben- Darum / falls wir der vergangenen Zeiten und Alter Gedächtniß haben/ so ist kein Land euch anstößig (das euch angrenzet) das eurer Nutzbarkeit nicht «wann widerwärtig sey gewesen / ausgenommen Burgund / und damit wir die Worte selber eures Briefes anziehen / ob ihr denn begehret die aller älteste Gnade/ so zwischen unsern Vordem und euch festiglich gewähret hat/ nicht nur zu behalten/ sondern in dem Behalten zu bestätige»/ anmutigen wir euch nicht minderer Gut- Willigkeit- und zwar wir wenen (glauben) bisher des «ützit an uns erwonden sey»/ so bestätigen solche unsre gemeine Freundschaft. Gehört aber doch ^) so wer- det ihr verdacht/ auch mit dem König von Frankreich unserm Feind / nit nützit (etwaS/ non miiii,) Verständnisses oder Geschäftöhalben/ vergangen zu habe»/ welches wir nicht ohne Verwunderung melden. Ihr schreibet/ wie *) Vermuthlich für M'bus litteris. °) Von Jugend auf. 2) Auffordern/ zumuthen; in einem guten Verstände. *) Daher die heutige Redensart: es an etwas nicht erwinden lassen. Es gehet die Rede/ man vernimmt/ man hört/ ihr seyet in Verdacht. VIII. Kap. Eo—1^. 2Z7 ihr uns einen andern Brief, derer von Müllhausen halben, «herschicket habet, dem nicht geantwortet sev worden r das möchte ungevarlich ') geschehen seyn; aber wären wir um Antwort an gekehrt ") wir hätten dem völlig genug gethan. Eure Bothschaft und Orstorss wir gerne werden sehen, und so dankbarlich und gutwillig als billig ist, empfangen. Mögen auch zu uns kommen und sich sicher bey uns halten, wenn sie wollen, und ist ihnen anders Geleit nothdürftig denn wir sie sicher haben wollen, hierin« und durch die unsern ; mögen ihnen aber kommlicher ein Ende, §) dahin sie zu uns kommen, ansetzen, angesehen uns unwiffenS ist, wenn sie kommen werden, denn uns wenig Muße übrig bleibt. Auf heute kommen wir in unsre Stadt Ensisheim, morgen gen Thann, nach Erhcischung der Zeit und Geschäfte. Endlich damit wir nicht gesehen werden, daß wir Eure Bitte von denen von Müllhausen wegen geschehen, verschmähen, ist billig, daß wir betrachten, was wir für sie, eüch zu lieb, gethan haben, in solchem, daß wir meinten, euch zu Gefallen zu werden; den Schuldnern nicht kleinen Un- nutz gefaßt haben, und vielleicht viel weiter als Ehrbarkeit ertragen mag; denn die von Müllhausen sind Schuldner der Summe Geld, aber wir der Gerechtigkeit, welche zu versäumen, schnöde und verwissentlich ist dero zu beken- *) Ohne Gefährden. ") Angegangen worden. Z) Vermuthlich § soll es nicht nothdürftig heissen. *) Ort. 2Z5 xii. Periode 3ter Abschnitt des iZten Jahrh. nen/ die Schuldner uns emsiglich anrufen. Darum so gedenket zu bitten (begehren/) was wir ohne eines andern Schaden thun mögen. Denn eS ist / als man spricht / das erste Gesetz der Freundschaft/ daß man von den Freunden 239 und Thore der Häuser aufzuhauen und aufzutreten/ auch in ihre Häuser gestiegen / ihnen das ihrige genommen/ ihre Ehefrauen und ^Töchtern gefchmächi/ und viel Uebels begangen. Der Herzog von Burgund hat sich in hohen Wurden- (Person ) zu Ensiöheim gehalten / mit großer Würde u. s. w. Die von Bern und Sollothurn haben ihre Both- fchaft daselbst bey seiner Gnaden gehabt. ^ Auf ein Ge- fchriffl/ so derselbe Herzog von Burgund ihnen gethan hat/ dcro Abschrifft hierbey verschlossen ist. -) Dieselben Bothen hat seine Gnaden ehrlich empfange«/ gnädiglich verhört/ und so lange sie da gewesen sind/ zu allen YmbiS ') und Nacht» in bis, ihnen Essen und Trinken in seinem Silber und silbernen Flaschen mit Herolden 4 mit Trompetern und Pfeiffer» an ihre Hcrberg geschickt/ sie auch gnä- diglich gelassen/ (entlassen) und gnädigen Abschied gethan u. s. w. §) r) Die Gesandten von Bern waren,- NiklauS von Schar, nachthal und Peter von Waberen. -) Wir haben sie so eben ganz mitgetheilt. 2) Mahlzeiten. 4) Dieses widerlegt unsere Schweizer-Geschichtschreiber, z. B. von Wattenwille und seine Quellen, r. n. x. 18 . les representutions ne Lrent pas Is inoinärs irn- prsssion sun I'ssprit äu Duo, <^ui trsita ces suäeurs (äe Lerne) svee nne lisutsnr et uns Lertö Hui n's point ä'exemple, en les ol>Ii§esnt äs ksirs leurs propositians L xsnoux, ^prss ostts scens Iiu, inilisnts, on les eonxeäis ssns repanse, <^uoi yv'il» ensLsnt suivi «our, peullsut plus cks guinrs ffourr. Z^o XII. Periode. Zter Abschnitt des 1 Stell Jahrh. Item. Darnach ist mein Gn. Hr- von Burgund ge- drückt gen Thann und sich da etliche Tage enthalten, und zim den Mißbrauch, so dieselben von Thann gethan, indem sre sich den bösen Pfenning zu geben widersetzt, und vermeint bcv altem Herkommen zu bleiben, darum der Landvogt hiervor vieren die Köpfe abgehauen hatte u. s. w. ha- den jetzt dieselben von Thann meinem Gn. Hr. von Burgund müssen geben, für solchen Frevel 1200 st. Rheinisch und dem Landvogt Zoo fl. und dazu, als ich vermeine, §uch von neuen Dingen müssen Hulden und schwören. Jiem, mein Gn. Hr, von Burgund ist auf Montag nach fiHum ^Vluxoluin 10. Jenuer von Thann geschieden , und ritt eilends in Burgund. Und sagt man, der König von Frankreich unterstand sich mit großer Macht wider ihn zu gebrauchen. Doch des Abschiedes meines Gn. Hrn. von Burgund ist allermänniglich der Landen besonders erfreut. Viel Uebels ist gebraucht und gehandelt durch des KerzogS Gezüg und Volek, daS jezt von Kürzrung der Zeit »ichs geschrieben werden mag; doch zweifle ich nicht, männiglich sey dessen durch das gemeine Geschrey berichtet. Item , der Herzog hat seine Hochzeit angesehen ') auf jezt Montag den 24. Ienner nächsikünfrig zu halten; dazu viele Herren und Städte eingeladen, und besonders alle der Landschaft, Verwandte von Städten, Aemtern und Gemeinden gebeten, daß sie bey seiner Hochzeit seyn, und ihm scheuckcn müßen," Seine willkürliche und grausame Regierung diente mehr dem Erzherzog Sigmund, als vielleicht Armeen . - hatten thun können; denn sie brachte Unterthanen und -— .. -- *) Mit einer Gräfin von Thengen. 241 VIII. Kap. 1470—1474. Ruchbaren auf. Unser Rath ließ einige Monate später folgende Veschwärden wider den Hagenbach in Schrift verfassen / mit der Aufschrift: „ Des Landvogts Hr. Peter von Hagenbachs Gebruchung ') wider die Stadt Basel." ,, Als er das erste Mal in unsre Stadt kam, und vor Rath, wegen des Pfandschillings der Herrschaft Rhcinfelden, um einen Aufschub bath, und dieser ihm nicht bewilliget wurde, redete er im Rath selber und außerhalb , viele grobe und unvernünftige Schmäbworte. Unter anderm ließ er sich vernehmen: Er wolle der Stadt den seilen Kauf abschlagen, und alles thun was ihr leid wäre, und falls er jemand der unsrigen in seinem Gebiet ergriffe., wolle er denselben an den ersten Ast henken. Item, er hat auch hernach im Gemeinen den feilen Kauf ganz abgeschlagen, und darauf nur die Ausfuhr des Habers zugelassen: alles wider die mit Oesterreich zu Breißach 1449. getroffene Richtung. Item. In der Herberg zur Krone hat er ohne alles Recht, und ohne ihn rechtlich zu belangen, einen von Straßburg merklich gewaltiger, gefangen, bey den Haaren gehalten, und unterstanden -) durch sich selbst und seine Diener, mit bloßen Schwerinern, von dem Leben zum Tode zu bringen : alles in unsrer Stadt. Er und die seinigen haben auf demselben von Straßburg einen zerl echten Kranz zerrif- *) Betragen, Verfahren. .2) Da das Zeitwort unterstanden dazumal soviel ich weiß nur Vorhabens seyn, trachten, versuchen, bedeutete, so scheint es nicht, daß er diesen Straß- Kurger wirklich umgebracht habe. 242 xn. Periode. Zter Abschnitt des iZten Jahrh. en, und ein köstliches silbernes Rohr mit Gewalt gcnom- inen; alles bey Nacht und Nebel- Item, als er die Predi- ger bey uns, wie auch unsern Bürger Ludwig Kilchmann vor öffentliche NechtStage laden lassen, und wir unsre Both. schaft den Predigern zugeordnet hatten, und alle Vorgeladene den angesetzten RechtStag besuchten, ließ er mit viel schnöder Erbiet ring seiner bösen Worte, unsre Nathöbothen und unsre Bürger gefangen nehmen, und zwar unter dem Vormunde, weil ein üppiger Knecht hier vor Gericht, wegen etwas Geld, war vorgeladen worden, wel. cheS ein anderer Knecht, einer Beute halben, an ihn forderte. Unter dem gleichen Verwände hatte der Laii-vogt auch gleich darauf erlaubt, uns an Leib und Gut zu schädi- gen und das genommene in unsers Herrn von Burgund Schlößer und Städte zu führen. Item, er hat uns vor Fürsten, Grafen, Herren, Ritter und Knechten mit seiner Unwahrheit verklagt, wie wir ihm unsre ausständige Zinse zu der Uebernutznng der Herrschaft Rheinfelden geschenkt haben sollten. Dessen wir doch nie geständig gewesen, und eö dermalen auch noch nicht sind; sondern vielmehr ihn», zu Erläuterung der Sache, das Zeugniß der Herren Bernhard von Gilgeuberg, Peter Reich und Marqnard von Schönenberg, die bey der Zusagung waren, angebothen, welches er aber abgeschlagen, woraus ihm Recht darum vor den Räthen unsers Gn. Hr. von Burgund gebothen wurde, welches er aber auch abgeschlagen, und daraus viele Dro- hungen der Stadt zugeschickt, >) seine Worte und Werke *) Unter diesen Drohungen mag auch die verstanden werden, deren Joh. Groß in seiner kurzen Chronik x. 119. gedenkt:er schrieb nemlich in diesem Jahre, den Straßburgern und den Basiern einen stolzen Brief: 24Z viii. Kap. Eo— freventlich gebraucht/ und uns damit zu vielem Schaden gebracht. Er hat auch etliche unsrer Raths - Freunde inS Eelübd genommen, die angeloben mußten, uns zu sagen, wie wir ihm solche Znsagnng gethan hätten, und falls je- wand dawider redete, so waren eö gleich, nach ihm, Lüg. ner und wissentliche Bösewichter. Ihm thäte, sagte er auch, niemand so vielen Abbruch, als Herr Peter Roth, der Bürgermeister; dem wolle er auch zukommen, so weit er etwas um deS Herzogs Landen hätte. Item, er hat auch zu Augsburg unserm Diener Stumpf, zugesprochen: die Stadt müsse ihm das Geld geben, er wolle so viel dazu thun, daß Hr. Peter Noth darum erstochen werben müsse, und sollte er ihm auch das im Bette zurichten. Iwm, er hat darnach hier auf der Rheinbrücke mit demselben Stumpf gcredt, und gesagt: ob er uns solches hinterbracht hätte, wir hätten das Kälblein unter dem Schwanz geküßt, und sonst noch viele andre üppige Schmähworte. Item, durch solche Gewalt, Frevel und eigenen Willen hat er uns gezwungen, ihm 296 Pf. nachzulassen und zu schenken. Item, wir haben ihm, betreffend AnShelm von Maß- Münster geschrieben, daß unsre Bürger sich, ihm, vor und unsers Gn. Hn. von Burgund Räthen zu Recht erböthen, und daß man seine Antwort hierüber begehre. Und als unser Böthe die Antwort forderte, da zerriß er den Brief, und sprach: „ DaS ist denen von Basel geantwortet." Item, unser Gn. Hr. von Basel ( der Bischof) und wir, haben ihm von wegen der Müllhauser geschrieben, da hat Daß sie nicht sollten haben Bürgermeister und Raths- Herren, welche Schneider und Schuhmacher wären, denn er bald ihnen einen Vogt ordnen wolle, der kein Schneider noch Schuhmacher sey. 2 -U XII. Periode. 3ter AWuitt des istm Jahrh. er unsern Bothen geantwortet: „ Wenn der Bischof von Basel nicht geschrieben Hütte, so wollte er den Brief zer. rissen haben, und wir sollten ihm gan; nichts schreiben, und er wollte uns auch nicht schreiben." Item, der Landvogt hatte auf dem Charfrcytag EZ ein freyes Geleit schritt« lich von uns begehrt. Dem wurde geantwortet: „ES sey nicht in Uebung, daß die Landvögte Geleit fordern, und von nöthen hätten. Er sollte so weit er'S begehre freyes und sichres Geleit haben- Da ließ er erwiedern: „ Alle die unsrigen sollen im Lande so er verwalte, nicht wandeln , ohne sein sicheres Geleit; indem er einen dieser Tage zwanzig oder dreyßig der unsrigen, die er begriffen, in den Thürmen salzen, und dazu ihnen Hände und Füße abfaulen lassen, und abhauen wolle: Denn er gebe, noch hielte nüzit auf unser Insiegel." Wobey er zugleich mit dem Finger schnallte. Irem, er hat zum öftern vor den Unsern gesagt, und uns auch sagen lassen, er wolle uns eben thun, und verschaffen, daß unsre Stadt eben gemacht (mit dem Bode» geebnet) werde, und es ihr ergehe, als eS zu Dinant ergangen sey. Item, Unfug gegen die Klosterfrauen von Gnadenthal, wegen eines NeiS- wagenS , wegen der unsrigen in der Herrschaft Rheinfeldcn, die er zu Reisegeld (Kriegssteuren und anderm) gezwungen oder gepfändet. Item, Schmäbworte wider den Bürger- Meister Roth: dieser scn nicht fromm, er sey ein Böse- wicht. Item, zu der Zeit wo die EidSgenossen bey uns zu offenen Tagen (Tagsatzung) waren, und er sich auch hier befand, ließ er seinen Knechten lange Messer anheulen, und gieng freventlich und trntzlich, ihnen (den EidSgenossen) zuwider, auf der Rheinbrücke; und hat sie auch, wie schon zuvor, und auch nachher, zum öftern Kügge- sch niger gescholten. Item, unserm Bürger, Hans Bernhard Seevogrl sey ein Erb zu Thann zugefallen. Er VIII. Kap. 1470—EL 24s zwang ihn mit Gewalt ihm 400 fl. davon zn geben. Item, zu der Zeit als unser Gnädigster Herr, der römische Kaiser bey uns war, ist der Landvogt auch hier gewesen, und hat uns hernach mit Unwahrheit ausgekündet, wir hätten dazumal uns unterstanden, ihn zu ermorden. Item, der Landvogt hat zum öfter« vor Fremden und Einheimischen gesagt: „ wenn er wollte, so wolle er unsre Stadt in drey Tagen gewinnen, und er wolle nicht abstehen, er wolle der Tage einst in unsrer Stadt etlichen die Köpfe vor den Füßen le- gen, auch etlichen die Grinde (Grmdköpfe) abhauen, und vor ihren Häusern aufrichten". Item, er hat unserm Gn. Hr. von Basel, und uns, das geistliche Gericht, ohne alle Ursache, wider das löbliche Herkommen, und die Verträge mit der Herrschaft Oesterreich, abgeschlagen. Item, er hat einer Wittwe, genannt die von Nothberg, ihre Zinse, die man ihr schuldig ist, gewaltiglich vorenthalten. Item, er hat vor unserm Thor durch seine Knechte einen Bürger gezwungen , seinen zu Altkirch auf freyem Markt gekauften Haber nach EnsiSheim zu führen, wo man ihm Säcke und Haber, abgenommen, und den Fuhrmann hart geschlagen. Item, als er den Haberkauf abgestellt hatte, haben seine Diener nicht nur vor unsern Krcuzsteinen, sondern in unserer Stadt viele Ueppigkeit mit Durchsuchungen und Auf- schneidung der Säcke begangen. Item, dieselbe Mißhandlung wegen des feilen KaufeS haben wir unserm Gn. Hn. von Burgund geschrieben, nud gnädige Antwort begehrt; sie hat uns bisher nicht mögen gelangen. Item, den Frauen von Klingenthal zwey Fuder Wein zu Habsheim wegführen lassen. Item, falsche Anklagen, als wenn Basel, Straßburg, Freyburg und Neuenburg am Rhein hätten Breyßach einnehmen wollen, und seine Drohungen, und viele dergleichen uns, mit aller Unschuld, und unverdient zugemessene schnöde und böse Schmähwme, über das wir ihm 246 xii. Periode 3ter Abschnitt des isten Jahrh. als er Landvogt ward, loo fl. schenkten, seinem Vetter zur Hochzeit wohl fl. 25. abcrmal dem Landvogt zu seiner Hoch- ze-, auf 46 fl. Werth. Item, in der nächst vergangenen Woche vor Iudika, hat der Landvogt alle Unterthanen allenthalben ganz nützit in die Stadt zuführen lassen." Den 2 ten Jenncr dieses Jahres, wurde zu Paris zwischen Ludwig XI und den acht Schweißer Kantonen sammt den Städten Freyburg und Sollothurn ein Bund wider den Herzog von Burgund geschloßen. Es war also fast am gleichen Tage, wo man zu Bern das weiter oben mitgetheilte Schreiben des Herzogs vorn 5 iten December mochte empfangen haben, in welchem er auf eine sanfte Art die Nachricht davon, als ein Gerücht, angab, und den Bernern freundschaftliche Vorwürfe machte. In allen den Kriegen der Schweizer, und vornem- lich wider den Herzog von Burgund, versprach der Kö- nig, Hülfe, Beystand und Schutz, wie auch lebenslänglich, 20000 Franken jedes Jahr in gleichen Theilen unter den acht Orten, Freyburg und Sollothurn. In seinen Kriegen, werden die Schweizer ihm Hülfstrupven schicken, so viel als ihnen ehrenhaft und möglich seyn wird, und jeder Bewaffneter soll monatlich - 4 '/. Gulden Rheinisch bekommen- Sollten die Schweizer mit dem Herzog von Burgund im Krieg begriffen seyn, so wird der König ihnen auch Hülfs- tkllppcn rufenden, oder falls er wegen eigner Kriege 247 VIII. Kap. 1 470-1 nicht könnte / ihnen jedes Vierteljahr 20000 Rheinische Gulden entrichten lasse»/ Hierauf wurde der Bund unterm loten Merz etwas ausgedehnter abgefaßt. Einerseits wurde die Hülfe der Schweizer auch in dem Fall vorbedungen/ wo der Herzog von Lothringen betrübt oder beschwürt werden sollte; anderseits wurde die Hülfe des Königs / oder die Bezahlung der vierteljährigen 20000 Gulden auch in dem Falle vorbedungen/ wo der Herzog von Burgund die Länder derjenigen beschädigen würde, die jetzt mit den Schweizern in Vereinigung gekommen waren. Im Laufe dieses Jahrs stellte der Rath von Bern, unterm 2 ten Oktober, eine erläuternde Erklärung gegen den König aus, die dahin gieng, daß zum ersten der König zur Hülsteistung für die Schweizer ') nicht eher verpflichtet sey, als wenn sie ihn darum gemahnt, und sie mit einem so mächtigen Feinde kämpften, daß sie sich in der äußersten Noth befanden, und nur vermittelst fremder Hülfe widerstehen könnten; zweytens, daß wenn künftigs die Schweizer *) Im December dieses Jahrs, zu Andernach, wo der Kaiser und Ludwig sich wider Carl verbanden, wurde das Bündnjß der Schweizer mir Ludwig vom Kaiser sel. ber genehm gehalten. Häberlin ReichSgeschichte dieser Zeit x. 68. ") I.es !VIsxni6§ues 8ei§neurs 6s la vieills I.i§us 6s I» ksute ^Hema^ns. 2^8 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des Een Jahrh. Hülfe wider den Herzog von Burgund vom König verlangen sollten/ und er/ in eigenen Kriegen verwickelt, nicht Mannschaft zur Hülfe schicken könnte, er die verabredeten 20000 Gulden, so lange der Krieg wirklich währen werde, entrichten würde; endlich, daß wenn der König, in welchem Fall es wolle, Hülfe begehren werde, der Rath von Bern, bey seiner Treue und Ehre, dafür sorgen, und wirklich veranstalten wolle, daß die Schweizer ihm gegen Bezahlung sechs tausend Mann *) in seinen Kriegen und Kriegs - Unternehmungen zur Hülfe schicken werden." Daß nun der Rath zu Bern, und zwar allein solche Erklärung ausstellte, soll billig befremden. Er meldet zwar in dem Instrument selber, daß er von den Gesinnungen der übrigen Schweizer wohl und gebührend unterrichtet sey; allein, warum loutes et ^Nantes ko>8 gue le 6it N .01 «lemsn- 6era seoour-8. In den Bünden vom 8ten Jenner und loten März, war der Fall ausgenommen, wo die Schweizer selber Krieg hätten, und der Vorbehalt verschiedener Mächte und älterer Verbindungen enthalten, dann war auch im Lunde vom 10. Merz nur der VertheidigungS- fall für den König und für Lothringen ausgedruckt. ») 6000 Mann werden hier bestimmt zugesagt, da in den Bünden nur soviel versprochen band, alü eS ehrhaft und möglich sevn werde ohne Abbruch ihrer Sicherheit, und falls sie selber nicht Krieg in ihren Landen hätten. 2) ^pre8 svoir ete dien et «lument inkormeb 6e I'in. lentlon et volonte er Mann war, Aufkmdung, noch Pfaiidichiliing aumnehinen, und daß die Waffen allein entscheiden würden- Daß die Stadt ihren Antheil an dem Darlehen selber entlehnte, wird wohl zu bemerken überflüßig seyn, wenn man wissen wird, daß sie unter einer überaus be. trächtlichen Schuldenlast steckte. An Zinsen allein sowohl Leibrenten als ablösiqcn Zinsen bezahlte sie im Jahr 1^75 , zehentaufcnd dreyhunderr und fünf Pfand, welches ungefähr soviel war, als heutzutage, hundert fünfzigtausend Pfund. Die nächste ssolge der Cosinitzer Verhandlungen war, daß man sich zum Krieg bereitete. Beyde Räthe gaben den drey- zehen Gewalt, in diesen Länften, nach ihrem besten Be- dünken zu thun und zu handeln, und falls ihrer etliche mangeln würden, nichts desto weniger sollten die Anwesenden Gewalt haben zu handeln, wie absteht. Auch wurde ein Vorrath an Büchsenpulver für den Werth von 21 n t Pf angeschafft. Noch vor Ostern ließ Sig- mund, der zu Constanz -er Tagsatzung selber beygewohnt, ohne Zeitverlust die Losung der Pfandschaften dem Herzog von Burgund ankünden, der aus Zorn die Zwey Herolden des Siqmunds einige Zeit gefangen be. hielt, die Abknndung verwarf, und sich darauf steuerte, daß nach dem Inhalt der Pfandbriefe der Pfau-schilling vm. Kap. ^70—1474. 261 in Besannen erlegt werden müsse. Kaum hatte das Land die geschehene Auskündung vernommen, daß es den Befehlen des Landvogts Hagenbach nicht mehr ge- horchte. Ensisheim machte den Anfang, und jwang ihn den lOlcn April! am Ostertag, wo er diese Stadt mit Sturmleitern überfallen wollte, abzuziehen; und am folgenden Tag wurde er zu Dreyfach durch die Bürger- schaft, unter der Anführung eines Schneiders, Namens Friedrich Vögelin, angehalten, und in ein Gefängniß gelegt. ') Mittwoch den 2oien April, kam Sigmund ') Beinheim M. S. p. 96. Die Bürgerschaft hatte sich gegeneinander verpflichtet, entweder zu sterben oder zu genesen. Sie erwählte zu ihrem Hauptman.? einen Schnei der, genannt Friedrich Vögely, der ein mannhafter und redlicher Mann war. Hagenbach ließ der ganzen Gemeinde gcbiercn, daß ße am heiligen Ostertag g:rü»'et seyn sollte, in dem Stadtgraben zu werken, und einen Frohntag zu thun, nicht zufrieden, daß sie vorhin die ganze Char- Woche darin gewerkt hatte. Als nun die versammelte Gemeinte den Bekhl vernommen, sagte Vögely: Er wolle nicht in dem Graben werkn. Da erwiederte Ha« gevbach: So will ich dir die Augen ausstechen, worauf der Vögely in seinem Harnisch mir bewaffneter Hand hervorsprang, und sprach: „ Wolhar, es muß seyn. Hagenbach gieb dich gefangen.' Sobald war da- gauze Volk mit großer Freude da, Frauen und Mannen. junge und alte alles war wüthend ihn anzufallen. Irroessea war er in ein Haus geflohen. Allein einige seiner Diener 262 XII. Periode, ster Abschnitt des isten Jahrh. mit 3 oo Pferden nach Basel, und kehrte in dem Vi- fchofshof ein, wo er über die weiteren Maßregeln Rathes pflog, und von dort aus Hermann von Epiingen, mit 200 Pferden abordnete, um die Huldigung im Lande abzunehmen. Den letzten April begab er sich nach Dreyfach, und ließ den M» May Hagenbach in den verliessen ihn, weil sie seiner Gewalt müde waren. Die von Dreyfach zogen mit dem Panner vor das Haus, nahmen ihn heraus, und führten ihn in einen Thurm. Dieß berichteten sie in aller Eile dem Herzog Sigmund und den Verbündeten, die ihren Beyfall gaben, und der Herzog bath letztere, daß sie Bothen nach Brcysach abordnen möchten. Königshof in seiner Elsaßifchen Chronik x. 37l erzählt andre Umstände; Hagenbach hätte sich vorgenommen , wenn die Bürger zur Stadt hinausgekommen wären, um in dem Graben zu arbeiten, sie nicht wieder in die Stadt hereinzulassen. ^ . . . Vögclin habe feinen und seiner Kriegegescvcn Sold gefordert, und Hagenbach geantwortet: Ich gebe dir ein Dreck auf die Nase.... Vögclin und ferne Lei te schlugen an die große Pauke. Das war das Wortzeichen für die Bürger. . . ^ Die, Welschen die mit Hagenbach in Besatzung lagen, flohen mit Hinterlassung ihrer Sachen, zu den Thoren hinaus, bathen nachgehends die Bürger ihnen ihre Sachen verabfolgen zu lassen, bezeugten Bedauern über das Betragen, des Landvogts, und versicherten, daß sie kein Gefallen daran gehabt hätten. Die Bürger gaben ihnen sehr klüglich alles was ihnen zugehörre zurück, und liessen sie fortreite». 263 VIII. Kap. E 0—1 474 . Folterthurm führen/ und an das Seil schlagen. Als er nun die Folterschmerzen empfunden hatte/ begehrte er herabgelassen zu werden/ indem er alles aufrichtig bekennen wolle; worauf er auch viele böse Stücke ein- gestand. Auf den sten May ließ Herrmann von Eptingen, den Sigmund zum Landvogt ernannt hatte/ einen Cri- minal - Prszeß - oder Malefitz - Gericht anstellend Sonderbar/ist es/ daß er Städte die nicht zu Herrschaft gehörten / sondern nur verbündete des Erzherzogs waren/ zur Besetzung des zu haltenden Gerichts einlud. Sie sollten vermuthlich Karls Rache auch ganz theilen, damit sie durch solche desto nachdrücksamer abwenden hülfen. Der Schultheiß von EnfisheiM/ wurde zum sogenannten Richter oder Vorsteher des Gerichts geord» net/ und bekam 26 Beysitzer, wovon acht von Breyfach und zwey von jeder der folgenden Städte, Straßburg, Basel, Schlettstadt, Collmar, Krentzingen, Frey- burg im Breyßgau, Neuenburg am Rhein, Sollothurn und Bern; also, daß die Mehrheit aus österreichische« Richtern bestand. Die Beysitzer von Basel waren Heinrich Uenltn von den Achtbürgern, und Hans Jrmy, welchen von Räthen zugegeben wurden: der Bürgermeister Roth, Heinrich Ziegler und Ulrich zum Luft; Heinrich von Beinheim, Doktor der Rechte, und Verfasser der Handschrift, die wir oft anführen, war auch von -er Bothschaft. Von allen Orten her aus der Nach- 26^ xil. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. barschaft begaben sich Leute auf den besiimmten Tag nach Breysach; von hier allein fuhren den Rhein hinun. ter bey ^«o Personen, auf drey Schiffen. Man er. zählt, daß Hagenbach, als er den Einritt der Gesandten in seiner Gefangenschaft hörte, er den Thurmhüter fragte, wer die wären, die hinein geritten, und als dieser ihm geantwortet, es wären Lüte mit beschroten Rossen und München; er erwiedert hätte: „ Ich höre, daß es die Eidsgeuossen sind; mein Leben ist uß." Auf offener Straße wurde das Gericht verbannet und gehalten. Der österreichische Landvogt von Eptingen, als Fiscal oder Ankläger, bekam zum Fürsprecher aus der Beysitzer Mittel Heinrich Nsenlin von Basel, und der Gefangene bekam zum ersten Fürsprecher den andern Beysitzer von Basel Hans Jrmy. Anbringen der Klagpunkte, ') Verantwortung, ') Abhörung der Kundschaften, Berathschlagungen, Fällung des Urtheils: *) Unter anderm wurde ihm der Anschlag vorgehalten, daß ein jeder seiner fremden Kriegöknechle seinen HauS- Wirth zu Breyßach, gleich nach gegebenem Wahrzeichen hätte erwürkcn sollen, und daß gelöcherte Schiffe bestimmt waren, um die Weiber und die Kinder hernach darin zu setzen, und im Rhein zu ertränken. .*) Er berief sich in vielem auf Befehle und Dienst sein« Herren. VIII. Kap. ' 265 Alles geschah am gleichen Tage- Man verwunderte sich dennoch/ daß der Prozeß bis in die Nacht geführt worden, so daß Licht angezündet werden mußte. Er war aber / bemerkt Veinheim, ein viel wissender Mann, und so listig, i) daß er seine Sache so lange er konnre verzog, und schon den vierten Fürsprecher hatte. Der Beschluß laßt sich leicht vermuthen: er wurde zum Schwerdt verurtheilt, und sogleich unter Beleuchtung zur Stadt hinaus auf die Richtstatt geführt. Mehr als acht Scharfrichter aus der Nachbarschaft waren herbeygekom« men. Die alle begehrten ihn zu richten- Man übergab ihn dem von Colmar, der ein sehr kleiner Mann war, und ein kleines Schwerdt hatte: ein Umstand der vielleicht benutzt und bemerkt wurde, um zu zeigen, daß der Sturz des Mächtigen durch geringe Werkzeuge geschehen könne. Dieser Scharfrichter wollte ihn aber nicht annehmen, ehe man ihn der Ritterschaft entsetzte; welches, gleichwie die Hinrichtung, bey brennenden Strohwellen und Pechfackeln vollzogen wurde- So sahen sich die Basier von diesem Landvogt, und durch die Folgen 0 Auf die Anklagen von Unzucht und Nothzwang wak seine Antwort: Es befänden sich viele in dem Kreise der Umstehenden die ein gleiches gethan hätten und dennoch nicht vor Gericht gezogen würden. Nothzwang habe er nicht getrieben, sondern sein gutes Geld ausgegeben. IV. Band. R 26b xn. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. der Begebenheiten, auch von der Vurgundischen Nachbarschaft befreyet- Der bekannte lststlipzie äs Com- mines, der den Hof des Herzogs von Burgund feines Herrn im I. 1^72 verließ, um in den Dienst des Königs von Frankreich zu treten, hat im ^ten Theil seiner Werke, die Instruktionen mitgetheilt, mit welchen Abgesandte von Karl zum Sigmund waren abgeordnet worden. Aus denselben ergiebt sich, daß Sigmund Klagen bey ihm wider die Schweizer geführt, und Hülfe wider dieselben begehrt hatte, worauf er antworten lassen; der Herzog würde, wie es ihm scheine, sicherer zu Werke gehen, wenn er es dermalsten ausstellte, den vorgeschlagenen Krieg anzuzetteln. Nun beförderten die Schweizer selber einen Krieg den Carl verzögern wollte; und wenn auch durch den Ausgang desselben sie Carls Absichten vereitelt sahen, so blieb derjenige dennoch immer da, und zwar mächtiger und freyer, der den ersten Antrag zu einem Krieg gethan hatte. Man erfocht ruhmvolle Siege im Burgundischen Kriege; man mußte aber neue Siege im Schwäbischen Kriege wieder erfechten. Allein zwey, in Rücksicht der Zeit, entfernte Kriege, waren minder gefährlich, als zwey gleichzeitige Kriege, und im Vurgundischen Kriege war Oesterreich wider Burgund, gleichwie hingegen im Schw-kuschen Krieg, Frankreich wider Oesterreich seyn wird- Da die Sachen einmal so weil gediehen waren; so konnte es rath« samer vorkommen, den Auobruch zu beschleunigen, als IX. Kap. 1474—1477. 267 Begebenheiten aufkeimen zu lassen, die Oesterreich und Burgund wieder hätten vereinigen können. Neuntes Kapitel. 1474—1477. Burgundischer Krieg. 1474. Carl war wie leicht zu denken, äußerst aufgekracht Eine vertragswidrige Hinterlegung des Pfandschillings; eine einseitige Einnahme des verpfändeten Landes; die Begünstigung einer Empörung; die Gefangennehmung eines der ersten Beamten; die Errichtung eines illegalen Gerichts; die unbefugte Hinrichtung eines seiner Unter- thanen, die einer Mordthat gleich sahe, und durch das Spiegelfechter: einer vermeinten und überstoßenen Crimi- nalprocedur weit gefehlt, gerechtfertiget zu werden, nur beleidigender wurde; dieß alles mußte ihm als so viele Verletzungen des Völkerrechts, und schnöde Eingriffe in seine Hoheitsrechte und Würde vorkommen. Er war aber, wegen einer streitigen ChurfürstemWahl zu Kolkn, mit der Belagerung von Neuß, einem befestigten Ort am Rhein unterhalb Kölln, beschäftiget: eine Bela^ sr 2 268 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des iZten Jayhr. gerung ') die ihn, und zwar vergeblich, lange aufhielt, und vielleicht daher einen entschiedenen Einfluß auf der Schweizer Schicksale gehabt hat. Indessen erklärte er den Krieg den Schweizern nicht, entweder weil er bey ihnen nur den Einfluß seiner Feinde bemerkte, oder weil er Zeit gewinnen und vor allem die wider ihn gerichteten Bünde schwächen wollte. Er schickte ihnen sogar Gesandte, um die Neutralität von ihnen zu erhalten, und einige Monate verstrichen ruhig für die Basler. Gegen Ende des July kamen aber österreichische Räthe vor Rath, und warnten ihn vor einem Ueberfall. Die Antwort war: Sie sollten daran denken ihre eigene» Schlösser zu besetzen; bedürften ste dann unsrer Hülfe, so würden ste uns darum gutwillig finden. Auch sollten ste alle Orte der Eidsgenossenschafc mahnen, wie wir es auch thun wollten, steh in Bereitschaft zu halten. Es hatten stch in der That booo Burgunder, worunter auch Lombarder, in der Gegend von Pruntrut versammelt, die im Sundgau, und in der Grafschaft Möm- pelgard streiften. Einige Chroniken erzählen von ihren Greuelthaten. Sie nahmen junge Kinder weg, und hiengen ste an ihre Sättel als wenn es Hasen oder Lämmer wären. In der Meinung, daß die Weiber Geld °) Eigentlich soll er erst den 31. July dieses Jahres die Belagerung angehoben haben. IX. Kap. 1477. 269 in ihren Geburtsgliedern verstekten, spannten sie etlichen die Beinen von einander, und suchten dann mit scharfen Hölzern; andrer Züge dieser Art nicht zu gedenken. Die Anführer waren ein Graf von Blamont, drey Herren von Hasenburg, und Stephan von Hagenbach, des enthaupteten Bruder. Der Bischof von Basel besetzte wohl seine Schlösser, und rief den Bund um Hülfe an. Es wurde eine Versammlung auf den 18. Äugst nach Basel ausgeschrieben. Man trauete aber dem Marggrafen Rudolf von Hochberg nicht wohl- Er kam (Donnerstag nach Laurentit) selber vor Rath und brachte an: » Als man dahar etwe digk an ihn begehrt hätte, von ihm zu vernehmen, wessen die Stadt sich zu ihm versehen sollte, in diesen Lauften der Vereinigung, so sage er darauf dem Rath zu, daß man sich nichts als aller Treue und Gutes zu ihm versehen solle. Die Stadt wäre allezeit feine liebe Nachbarin gewesen, desgleichen er auch künftigs bleiben wolle. Das sage er dem Rath zu, wie ein frommer Herr, das sagen soll." Hierauf antwortete man ihm, daß er dieses auf dem Tage, so von heute über acht Tage hier seyn würde, auch vor den Boten reden möchte." Daß er sich in den Bund nicht begab, zeigen die Vundsbviefe; er behauptete die Neutralität. Im Oktobermonat hatte unser Rath Kriegsmunitionen über das Marggrafenland durchführen zu lassen. Der Landvogt des Marggrafen ließ uns berichten - „ Er habe einen Boten zum Marggrafen geschickt. 270 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. der ihn aber nicht angetroffen hatte. Deßwegen könne er die Durchführung nicht gönnen, noch erlauben. Doch wolle er sie nicht verwehren." Eine Folge des zu Basel gehaltenen Bundestages war, daß die Basler um das weitere Vorrücken des Feindes abzuhalten, Freytag vor Augustini 4oo Mann von allen Zünften, mit vielen guten Streitbüchsen nach Tattenried zur Besatzung und Landwehre schickten. Der Hauptmann war der Oberstzunftmeisier und Zeugherr Heinrich Aselin, und der Fändrich war Ulrich zum Luft. Die erste Nacht lagerten sie sich zu Menpsirdt, und rückten dann in Tattenried ein, wo die übrigen Verbündeten auch ihre Contingenter hinschickten. Sie lagen dort vier Wochen lang, und bättelten miteinander, sagt Beinheim. Die Hauptleute wollten die Besatzung nicht herauslassen, obschon der Feind oft in der Nähe streifte? Ob das Regenwetler, das zwey Monate lang, bis zum Herbstmonat anhielt, oder die Erschöpfung beyder Theile, oder die Erwartung des Ausgangs andrer Begebenheiten, oder politische Rücksichten Schuld daran waren, daß in den vier Monaten nach Hagcn- Vachs Hinrichtung nichts erhebliches vorfiel, findet sich Nicht bemerkt. Es wird in unsern Rathsbüchern der Ungehorsamen zu Tattenried oft gedacht. Auch beschwarte sich der Bischof über ausgestoßene Schimpf- reden der unsrigen: „ Unser Herr von Basel war belegt, etlicher Worte halben, so die unsrigen in Tat- XI. Kap. 1474—1477. 271 teimedt geredt haben sollen , nämlich: er sattele seine Pferde, mit zwey Satteln." Die Räthe schickten Bernhard Grieb, Rathsherr von den Achtbürgern, nach Tattenried der die Klage untersuchte, und den Bericht zurück brachte, daß diese Worte nicht von den unsrigen, sondern von andern herrührten. Die Besatzung wurde den 2Zten September Heimgerufen, dreyhundert Mann schickte der Rath dorthin, um sie abzulösen, oder nach andern Berichten/ um sie in ihrem Rückmarsch zu begleiten. Sonnabend, nach Michali ^ nahmen die Eidsge- uoffcu der niedern Verein, die Stadt Mömpelgard sammt i) Schon vor Frohnleichnamstag hatte Wilhelm vonRap. polstein, nebst zwey Würtembergischen Räthen unsern Rath angefragt, ob falls der Herzog von Burgund sich vor Mömpelgard lagern würde, man dem Herrn von Würtemberg Hülfe und Beystand leisten wolle. Die Antwort war. „ Wir hätten daher das beste darin gethun; daö wollten wir dem Hrn. von Würtemberg zu Diensten und mit Hülfe derjenigen die in der Einung ständen, künftigS auch thun. Diese Erklärung wider, holte man schriftlich im Heumonat. Frcytag nach Kreuz. Erhöhung (September) eröffnetenWürtembcrgischeGe. sandte, Ritter von Stein und sein Bruder vor dem Drcyzehiier-Rath, wie sie bey denen von Bern eS auS- gewürkt hätten daß diese bereit wären, sie mit ihren EidSgenoffen auch in ihre Verständniß aufzunehmen, darum bäthen sie, wir möchten sie gleichfalls in unsre Einung aufnehmen, und deßhalb einen Tag ansetzen. Die dreyzehen setzten Dienstag vor Wchäli an. 272 XII. Periode. ZterAbschmttdesiStm Jahrh. der Herrschaft Richenwiler und dem Schloß Stammont, in den Bund auf. Am gleichen Tage stellte des Grafen von Würkemberg Hofmeister und Statthalter zu Möm- pelgard/ nebst Bürgermeister, Rath und Gemeinde daselbst den Reversbrief von sich aus, mit dem Versprechen Stadt und Schloß den Verbündeten, während der 10 Jahre der Einung, offen zu halten. Erst Montag vor Simon Judä, gaben die Schweizer ihre Einwilligung zu dieser Aufnahme in den gemeinen Bund. Es ist bekannt, daß Karl von Burgund den Graf von Würtemberg, Heinrich, dem Mömpelgard gehörte, als dieser durch das Luxemburgische auf einer Wahlfart reifcte, gefangen nehmen ließ. Er führte ihn in der Folge vor die Stadt Mömpelgard, und suchte den Statthat er, Marguard vom Stein, zur Ucbergabe derselben, auch dadurch zu bewegen, daß er den gefangenen Grafen, auf einem nahe gelegenen Berge, niederknien, den Scharfrichter mit einem bloßen Schwerdte hinter ihn stellen, und dem Statthalter bedeuten ließ, daß der Graf sollte enthauptet werden, wofern er nicht die Stadt übergäbe. Allein er richtete durch diese Drohung nichts aus, und mußte »«verrichteter Dinge abziehen. Der Graf kam zwar mit dem Leben davon, blieb aber bis an des Herzogs Tod in einer harten Gefangenschaft; und die ausgestandene Todesangst machte einen so betrübten Eindruck auf ihn, daß er im Kopf ganz verrückt wurde. IX. Kap. Iä74—12,77. 273 Im Oktobermonat wurde auf dringendes Ermähnen des Kaisers / und des Erzherzogs Sigmund, der Krieg von Seiten des obern und niedern Bundes förmlich er. klärt. Die Schweizer bekamen von Sigmund 8000 Gulden, der niedere Bund aber, wie es scheint, nichts. Unsre Rathsbücher sagen ausdrücklich: Dieser Zug geschah seiner fürstlichen Gnaden des Herzogs Sigmund zu Ehren, auf sein ernstliches Gesunnen (Ansinnen.) Der Absagbrief wurde den 2L oder 27ten Oktober den Burgundischen Amtleuten zu Blamont geschickt, und mit der Belagerung von Hericurt sollte der Feldzug eröffnet werden. Hericurt war ein fester Ort, wo die Reuter, die in das Sundgau streiften, in Besatzung lagen. ) Inzwischen hatte der Bischof unsern Rath um Hülfs- truppen bitten lassen, der ihm den 2^ten Oktober antwortete, daß das Panner mit einem weißen Kreuz ausziehen werde. Dieses Kreuzes wird übrigens mehr- malen gedacht und ich finde sogar Klagen über eine Stadt, die sich weigerte, solches anzunehmen. Man schickte eine Besatzung nach Pruntrut und Tattenried, r) Er gehörte einem Diebold von Neuenönrg am See, und nach andern einem Grafen von Blamont, unser rothes Buch nennt ihn sogar ein österreichisches Eigen- thum p. 164. „ein Eigenthum des Erzherzogs Sig- mnnd das nach der Uebergabe ihm wieder zu Handelt gegeben wurde. 27-i XII. Periode -Aer Abschnitt des 1 5ten Jahr. und es wurde auch berathen/ ob man Mömpelgard besetzen würde. Zur vorhabenden Belagerung von Hericurt/ sollen die Basler aus der Stadt und Landschaft 2000 Mann hergegeben haben. ') Unter denselben befanden sich .'9 Fremde/ die «ach dem vollzogenen Zug das Bürgerrecht erhielten- Basel lieferte auch den Bundsgenossen die hierdurch zogen/ Geschütz/ Pulver/ Gewcrf und andre Kriegsrüstungen. Den Zitcn Oktober giengen durch unsre Stadt 1000 Man» aus dem Schwarzwald und dem Hegau. Die von Zürich/ Uri/ Schweitz/ Unterwalden/ ') Zug *) Das Oeffnungsbuch sagt: „ Daß der Zweyten! aus der Stadt und den Aemtern ziehe." Was bedemer aber Zwenke il? Doch läßt sich wohl aus dieser Stelle schließen, daß man Fremde in den Sold nahm/ außer den 89 die für das Bürgerrecht, und unter den Zünften vertheilt, mitzogen. Das rothe Buch sagt nur: „ mit unsrer Stadt Panner Löte und Gezügein merklicher Zahl/' °) Schilling x. i3Z meldet, daß die Unterwaldner keinen Antheil an diesem Krieg nahmen. Die Geschichte ihres Kantons von den Hn. Bueffinger und Zelger zeigt, daß Sie von den ihrigen bey Granson, Murren und Nanci einbüßten. IX. Kap. 1474—1477. 275 und Glarus 8000 stark/ langten auch an/ und wurden in den Häusern einquartiert. Den folgenden Tag setzten sie, mit dem eben eingerückten Fähnlein des Abts von St. Galten/ ihren Marsch weiter fort. Den 2ten Nov. trat unser Banner den Zug an / welchen die Begleitung eines Maurenbrechers/ den man den Rüd nannte/ nicht wenig auszeichnete. Am gleichen Tag folgten die Lu- zerner nach / und die Appenzeller, die aufm Rhein hie- hergefahren waren. Den vierten erschienen zuletzt die Völker der Grafen und Herrn von Montfort/ Werdenberg/ Hewer/ Klingenberg/ Vodmer und Ravenspurg/ wie auch einige schwäbische Städte/ Schaffhausen und Rothweil/ i) welche alle der Kaiser wider den Herzog von Burgund aufgeboten hatte. Diese Völker trafen vor Hericurt/ die Straßburger/ Berner und andre Verbündete an. Die Straßburger hatten zwey Hauptstücke/ acht Schlangen und drey Steinbüchsen mitgebracht/ und die ganze Macht wurde auf achtzehen- tausend Mann geschätzt. Die Belagerung währte kaum 14 Tage. Nachdem man in die Festung einige Zeit geschossen / ließ man den Mauerbrecher von Basel gegen die Thürme und Mauern spielen. Doch kamen den isten November 12000 Mann Burgunder/ oder nach andern Berichten nur Looo unvermuthet heran/ worunter eine gute Anzahl ') Die RathSbücher nennen beyde. 276 xii. Periode- MerAbschmtt des isteiiJahrh. Kürassierer, oder geharnischte Reuter sich befanden. Es war um Mittagszeit an einem Sonntage- Sie sollten die Festung entsetzen, oder durch einen plötzlichen Ueber, fall Verstärkung und Lebensmittel darin werfen. ') Die Belagerer hatten keine Wachten ausgestellt. Nicht weit vom Lager der Archer erstachen die feindlichen Reuter vier Mann. Da nun, sagt Beinhelm, die von Basel mit ihren Bundsvcrwandten, und die Eidsgenossen es ve, nahmen, und das Geschrey davon in das Heer ge- kommen war, nahmen sie Gott, der sie nie verließ, zu Haire, und zogen tröstlich zusammen. Denen von Cvl- mar, Schkltstatt und andern wurde die Bewachung des Lagers anvertraut. Das übrige Heer eilte gegen den Feind, und lieferte ihm eine Schlacht. Die Burgunder wichen aber bald zurück, und wurden auf zwey Stun- denweges verfolgt. Die Sieger, die nur drey Mann verloren haben sollen, erlegten bey 2000 Mann, machten viele Gefangene, eroberten etliche Fähnlein nebst zwey Steiubüchsen, und erbeuteten außer vielem Kriegs- vorrath, die Proviantwagen, die man aus Mangel der Fuhren größrentheils verbrennen mußte. Am gleichen Tage nahm der Bischof von Basel durch Uebergabe, und nach einer dreytägigen Belagerung, das Schloß *) Der Anführer dieses Heers wird in verschiedenen Quellen an.ch verschieden genannt: Graf von Blamont, Dicbold von Neuenburg am See, und Graf Jakob von Romont. IX. Kap. 147-4-^1477. 277 Frammont ein; denn die Burgunder hatten die Besatzung ihrer Städte und Schlösser geschwächt, um das jetzt geschlagene Heer zusammen zu bringen. Bald darauf erfolgte die Uebergabe von Hericurt selbst. Die Besatzung war nur -4oo Mann stark; sie hatte wenige Hoff- nung zu einem Entsatz; sie besorgte von einem längern Widerstand minder günstige Bedingnisse der Uebergabe. Die Befehlshaber, unter welchen ein Freyherr von Hasenburg, und Steffan von Hagenbach genannt werden, kapitulirten den isten November, am dritten Tag nach der Schlacht, nnd erhielten für sich und ihre Besatzung den freyen Abzug. Die eroberte Beute wurde hierauf unter gemeine Buudesverwandte ausgetheilt, und die Festung nach Begehren der Oesterreicher denselben überlassen, die auch 2^0 Reuter und so viel Fußvolk, unter dem Hauptmann Friedrich Kuppler, darin legten. ^ Sonntag vor Weynacht wurden sechszig Welsche und fünf vom Adel, die man in der Schlacht vor Hericurt gefangen, nach Basel gebracht, und eingelegt. Gemeine Vundsstände hielten hier eine Tagsatzung. Ein förmlicher Criminal - Prozeß wurde wider die Gefangenen angestellt. Ob man die Folter gebrauchte, wird nicht ge- Nach andern bestand diese Besatzung aus Bundes-. Völkern. 278 XII. Periode 3 ter Abschnitt des i 5 teii Jahrh. meldt. -) Sie bekannten / Laß sie gestohlen, geraubt, gemordet; daß sie Knaben geschändet, Weiber auf mancherley Weise gemißbraucht, und ihnen die Schamtheile zugenähet; daß sie die Kirchen beraubt, das heilige Lehl auf die Erde geschüttet, das Sakrament mit Füßen getreten hätten. Achtzehen derselben wurden am nächsten Sonnabend vor dem Steinenthor verbrannt. Ein solches Verfahren wider Kriegsgefangene mag eine dopvelte Absicht gehabt haben. Es sollte den Feinden künftigs zur Warnung dienen, den Krieg als Menschen und nicht als Ungeheuer zu führen; dann mußte es, durch die gerichtliche Bewährung der begangenen Greuel- thaten, und das feyerlich erneuerte Andenken an dieselben, theils die ergangene Kriegs-Erklärung rechtfertigen , theils das Volk zur Fortsetzung des Kriegs anfeuern, seinen Muth in Rachbegierde, und seine Räch- Legierde in Wuth verwandeln. 1475. Ungeachtet des glücklichen Erfolgs dieser ersten Unternehmung , und der herben Jahrszeit, beschwarte sich *) In den AuSgabbüchern findet man folgendes: Dem Vogt ze richten im Hofe über die 18 Lamparter Z6 ß. dem Scharfrichter von xvm. Lamparter zu richten, und zu brennen 18 Pf. Um Fische als die Siebender- ren die Lamparter gichtigten 9 ß. 6 Den; Bindgeld und Glchtigungs. Geld von 18 Lamparten 2 Pf. 27S IX. Mp. 1474-1477. der Kaiser, daß man den Feldzug nicht fortgesetzt hatte, und dennoch schloß er in diesem Jahre, den 17. Inny, den Frieden mit Carl von Burgund/ ohne die Eidsge- nvffen und übrige Bundsverwandte in den Frieden zu schließen- Auf einer andern Seite sahe man Ludwig der XI, der die Schweizer eben so eifrig, wo nicht eifri» ger noch als Erzherzog Sigmund, in den Krieg verwickelt hatte, sich den i5ten September zu Soleura im Luxemburgischen ') mit Carl von Burgund vertragen und vereinigen, ohne die Schweizer und Verbündete sicher zu sielten. Beyde, der Kaiser und Ludwig, buhlten immer noch um die Erbin des Herzogs für ihre Söhne; und unsre Vorfahren schienen zu glauben, daß Treue mehr sey, als Anwartschaft auf ein reiches Erbe. Wahrscheinlich ist es übrigens, daß die Schweizer Klagen darüber führten, und, daß Ludwig sie wieder besänftigte; denn es wurde ein neuer Bundsbrief, den 26ten Oktober dieses E5 Jahres, zwischen ihm und den acht Kantonen, nebst Freyburg und Solothurn errichtet. Pensionen und Sold werden gleich wie in dem vorigen bestimmt; der Bund auch auf Lebenszeit des Königs gerichtet; gleichfalls deutlich vorbedungen, daß kein Theil Friede, oder Waffenstillstände schließen werde, ohne den Verbündeten besonders und namentlich vorbehalten zu haben, und in den Frieden oder Waf- *) äs vsriLer le« Dstsr p, L6L. 280 xn. Periode. Zter Abschnitt des iZten Jahrh. fcnstillstand aufzunehmen und einzuschließen; endlich ist der Bund vornehmlich wider den Herzog von Burgund gerichtet. Folgende Verschiedenheiten finden fich aber in demselben. Die Hülfe der Schweizer im Vundes- salle wird unbestimmt gelassen, und nicht wie in der Bernevischen Erklärung vom 2ten Oktober des vorigen Jahrs, auf sechs tausend Mann bestimmt; den Hüifs- völkern der Schweizer werden die Freyheiten und Privilegien der übrigen königlichen Söldner zugesagt, welches zwar im Bundsbrief vom 2ten Jenner 1474 steh auch vorfindet, nicht aber in jenem vom loten Merz. Endlich wird des Herzogs von Lothringen, und der neuen Verbündeten der Schweizer ') wie es in dem Bundsbrief vom loten Merz 1474 geschehen war, nicht gedacht. Außer den Kriegsvorfällen in unfern Gegenden mußten die Basier an der Entsetzung von Neuß, Theil nehmen. Im November des vorigen Jahres, waren die Hauptleute der Stadt Konstanz hieher gekommen, um Rath einzuholen, wie sie stch halten sollten, da der Kaiser ihre Stadt gemahnt hätte, dem Reich zuzuziehen. Die Antwort war: » Der Räch habe von einer solchen Mahnung nichts gewußt, und wisse ihnen also nicht zu rathen, doch sollten sie solches ihren Herren *) Vielleicht aber auch, weil unter diesen neuen Verbündeten nur Freyburg und Solochurn verstanden waren. 18 t IX. Küy. 147^—1477. und Freunden anzeigen, und ihre Anwort abwarten. Falls es ihnen aber ungelegen, und es ihnen angenehmer wäre mit der Stadt zu ziehen, was Freundschaft oder Liebe der Rath ihnen zu erweisen wüßte, das wäre er gutwillig als gegen die Seinigett. Falls ihnen aber solches auch ungelegen, und sie nicht geneigt wären ^ mit den andern zu ziehen, so ließ es auch der Rath im besten geschehen." Ueber die Mahnungen des Kaisers wurde den roten Februar eine Tagsatzung zu Basel von den Eidsgenossen des obern und niedern Bundes! gehalten^ und den 27 ten waren in der Stadt kaiserliche Befehls- vriefe angeschlagen, bey Verlust aller Freyheiten in Monatsfrist in seinem Lager zu erscheinen- Unser Bischof entschuldigte sich, und die Schweizer lehnten das Ansuchen ab. Straßburg aber sandte um Ostern 600 Mann; und den i 2 ten April schickte Basel 250 Söldner, unteü Hauptmann Veltin von Neuenstein, in drey Schiffen/ mit Büchsen, Armbrüsten und langen Spießen. Diese mußten zu Germersheim, dem Pfalzgraf Friedrich/ Bruder des entsetzten Erzbischofs von Kölln, 100 Gulden Zoll geben, der Sammelplatz war auf einer Wiese vor Kölln. Der Kaiser blieb ziemlich unthätig- Endlich wurde am Uten Juny, der Frieden geschloßen. Der Herzog von Burgund, der 56 Stürme auf Neust vergeblich gethan; und i 5 ono Mann eingebüßt, mußte seine Anschläge aufgeben. Das Reichsherr wurde den 29 ten bey Kölln entlasse»/ und die Basler langten hies IV. Band. S 282 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des iStm Ihrh. auf Magdalena Tag an- Die über diesen Reichszug er- gangenen Kosten beliefen steh, außer Büchsenpulver und Waffen, auf 4032 Pf. 9 ß. 3 D- worunter mehrere Ausgaben für Verwundete vorkommen- ') Während dieses bewarb steh der Herzog von Lothringen Renat II- um einen Bund mit den Etdsgenossen. Den 4ren vor dem Palmtag beriet steh der Dreyzehner. Rath über diesen Antrag, und zu Colmar kam seine Aufnahme in den niedern Bund zu Stande. Den 17. May geschah ein gleiches in Ansehung des obern Bundes- Renat brach in das Luxemburgische ein; Karl von Burgund brachte aber, den 30. November, Nanci in seine Gewalt, nnd behielt diese Stadt bis in das Jahr 1^77 wo die Bundsgenossen steh so sehr hervorthaten. Den 8ten April schickten die Basier hundert Mann zur Besatzung nach Mömpelgard. Es war aber entweder um die ihrigen, die sie dort schon hatten, zu verstärken, oder nm sie abzulösen. Sie bekamen ein besonderes Fähnlein. Es waren indessen, wie Veinheim meldet, tägliche Warnungen den Bernern zugekommen, ') Z. B Eine,» Söldner zu Mß an seinen Schmerzen zur Steüre 4 Pf.; Meister Arnold dem Schercr, etliche zu heilen vor Nüß, 7 Gulden; abermal demselben, 6 Gulden; von einem der zu Aüß geschoßen ward u. s. w. IX. Kap. 1 ^—1^77. 283 daß die Burgunder mit großer Macht herauf kommen wollten, um sich des Widerdrisses zu rächen, so ihnen von den Bundsgenossm geschehen war- Daher sielen verschiedene .pausen in die Grafschaft Burgund ein. Mit einem derselben zogen die Basier bey soo stark in den Trifsierberg, und brachien nebst vielen Gefangenen über 15^0 Stück Vieh nach Basel zurück, wo die Theilung der Beute geschah, und großes Gut gelö- set wurde. Zu gleicher Zeit zerstörten die Berner und Freyburger das Schloß Jllingen, und legten Schloß und Stadt Pontarlier in die Asche. Es geschah nicht ohne Gefahr. In unserm geheimen Rath wurde berathen: „ Falls unsre Eidsgenossen von Bern und So- lothurn unsre Hülfe begehrten, wie man sich gegen sie halten, und wie viel Volk man ihnen zuschicken wolle." Die Mahnung erfolgte nach Jubilate. ') Wir schickten soo Mann Fußvolk und Reuter, nebst Geschütz, das nachgehends bey Granson guten Dienst that. Bernhard Schilling war, scheint es, der Hauptmann; Peter Briefer war Speisemeister; Conrad Held, Rudolf Diet- trich und noch andre werden genannt. ') Granson fiel ') Oessnungsbuch; dann, Ausgabbuch: um allerley Airß^ geben, alß unsre Eidsgenossen uns um Hülfe erfordert Hand, 37 Pf. 6 ß. — Den." ») Rudolf Dietrich, Sold für einen Monat zuIongy 2Pf. Cunrad Tngy, Sold gen Granson 8 Pf. 13 ß. 4 Dem S 2 23 L xii. Periode. ster AMM des löten Jahrh, den iten May, nach dem das Baarsüßer-Kloster, das vor der Stadt am See lag, mit Sturm eingenommen worden. Das Schloß zu Orden wurde nach einem vierstündigen und heftigen Sturm erobert, worauf die Sieger, die Belagerten theils lebendig über die Zinnen stürzten, theils ohne Unterschied niedermachten- Nach Beinheim büßten das Leben ein, 2^ Edlen, i Ritter und 60 Knechte. Die gleiche Handschrift berichtet, daß das Fähnlein von Luzern das erste war, das im Schloß zu Orben obenharus gesehen worden. Tschar- ner, führt aus einer Handschrift an, daß der zweyte, der in das Schloß eindrang, der Scharfrichter von Bern gewesen, der auch das Leben einbüßte und einer der tapfersten vom Heer war; und aus unsern Aus- gavbüchern vernehme ich, daß ein Basler aus dem Amt Waldenburg von den ersten war, der das Schloß er- ") Granson gehörte einem Aste aus dem Hause Chalou im Herzogthum Burgund, gleich wie Orben u. f. w. Siehe Lauster, 't?. n. x. 334. Tscharner 't?. n. x. 376. Wattewille i?. N. p. 38. Doch meldet Pirkheimer in Hisroris UeUi suilensis. daß Granson der Herzogin von Savoyen zugehört habe. Auch sagt Beiuhcim: „ Granson war der Frau von Savoyen. AuS unsern AuSgabbüchern können wir hier folgende Stelle anbringen„Für des NachrichterS Armbrust, so vor Ellikmt verloren ward, 3 Pf. 8 ß. IX. Kap. E-i—E7. 285 stieg; i) auch brachten die Basier bey ihrer Rückkunft ein zu Orden gewonnenes Fähnlein mit sich/ das ei» Maler der im Rath saß/ sogar malte- *) Nun folgte die Uebergabe und Verwüstung des Schloßes Tscherlitz (Leilkülens,) wobey aber die Basier sich nicht befanden. Sie gehörten zu den tausend Man»/ die man den Tag nach der Eroberung von Orbe / von dem Heer ausschickte Joigne/ oder Jougni, ein Schloß das man den Schlüssel des ganzen Landes nannte aufzufordern. Einige melden/ die Besatzung hätte sich gegen Beding- niß des freyen Abzugs ergeben; andre/ sie hätte sich heimlich über die Mauern davon gemacht: Die Thore wurden mit Gewalt zerbrochen; man machte! Gefangene die zu Orbe mit dem Schwerdt hingerichtet wurden. So endigte sich dieser Zug. Von den Baslern blieben 5o in Besatzung. Die übrigen kamen Don- ') Dem Knecht von WalLcnbuag Z Pf. 2 ß. geschenkt; so Orbe bey dem ersten hat helfen erstiegen. ') Geben 36 ß. dem Meister Gilgenberger von Venlin von Orben ze molen „ geben 15 ß. von dem Denlein von Orben/ auch von einem Krebs ze bessern.'' -) Folgende Ausgabe gehört vielleicht hieher: „ Geben 5 Pf. die Büchse ze Jougny zu richten," ») Die meisten vielleicht zu Jougny. ,, Geben den Söldnern zu Jougny 247 Pf. 4 ß.;" und kommen mehrere Ausgaben dieser Art vor. S86 xii. Periode 3ter Abschnitt des i5terr Jahrh. nerstag vor Pfingsten wieder heim. Die Ursache warum gedachte Schlösser eingenommen wurden, giebt Veinheim also an: „ Granson war der Frau von Savoyen. Die Eidsgenosscn thaten es (den Angriff) weil sie betrachteten, daß sie vielleicht nicht eine gute Nachbarin an der Frau von Savoyen hätten, welche dem Herzog die besten Schlösser eingeben möchte, und es also wetz er wäre für sie, wenn sie selbige Schlösser und Städte selbst zu ihren Handen einnehmen würden." Kurz vorher war der Bischof von Basel auch in's Gedräng gerathen. Die Burgunder, 2000 stark nach seiner Angabe, rückten Tags vor Auffarl vor das bischöfliche Schloß Kalenberg, welches' sie bald einnahmen und verbrannten, nachdem sie eine» guten Vorrath an Getreide darum erbeutet hatten- Am Auffartstag früh vor Tage waren schon die Boten des Bischofs in Basel. Sogleich kam der Rath zusammen- Sie schilderten ihm die Gefahr ab, und bathen um schleunige Hülfe, theils in Rücksicht der Pflichten gegen das Bistum, theils in Folge der Verpflichtungen des neuen Bundes- Allein es war damals die Stadt über Bischof und Kapitel nicht wohl zu sprechen; denn, zu einer Zeit wo alles hätte zusammen halten sollen, war es, im vorigen Jahre, den Domherren eingefallen, die alte Verordnung zu erneuern , daß kein Bürger, der nicht von ritterlicher Gehurt sey, Domherr werden könne; wie auch weiters zu verordnen, daß kem Caplan eine Zunft annehmen, noch IX. Kap. E-L—E7. 287 die so von seinen Eltern an ihn gelangte/ behalten; keiner anders als vor dem bischöflichen Official und nicht vor dem Stadtgericht/ ein Testament errichten; keiner ohne Erlaubniß des Domdechants testiren solle. Die dawider gemachten Vorstellungen hatten kein Gehör gesunden. Nun glaubte der Rath einen Anlaß zu haben, sein Mißfallen zu bezeugen. Er antwortete den bischöflichen Gesandten: „ Man habe ihr Begehren zu einer wettern Berathung ausgestellt; das Kapitel habe die begehrte Aufhebung der neuen Verordnungen abgeschlagen; die Basier waren gut genug um das Stift zu beschützen , nicht aber wen» es um Verleihung von Ca- nonikaten zu thun sey; der Bischof möge bis auf wettern Rathschlag Geduld haben; vielleicht würde man dann auch mit guter Antwort begegnen. Allein/ Sonnabend vor Exaudi, ließ er nochmals und zwar zur Besetzung seines Schloßes Pruntrut, um Hülfe bitten. Er lebte auch in keinem guten Einverständniß mit seinen Unterthanen/ weil er von aller eroberter Beute das Drittheil verlangte. Man schickte ihm ein Fähnlein mit achtzig Söldnern, die er aber, nach geänderten Gesinnungen/ nicht zu Pruntrut einnehmen, sondern nach St. Ursttz verlegen wollte Ihr Hauytmann, Wernlin von Uetin- geu, der keinen Befehl dazu hatte, hielt mit seinen Leuten zu Oltingen still, und ließ neue Verhaltnngsbefehle einholen. Doch wurden ste hierauf in Pruntrut eingelassen- Die kurz hernach, vor Pfingsten, in Bafel versammelten Bundesgenossen versprachen ihm auf sein fer- 288 xil. Periode. 8ter Abschnitt des töten Jahrh. ueres Anrufe», -a die Burgunder außer Kalenberg, ihm etliche Flecken im Freyenberg verbrannt hatten, mehr Hülfe. Dessen ungeachtet kam der Feind, Freytag nach FrohnleichraZmstag, mit Macht in das Sundgau, um Mömpelgard, Pruntrut, Blumenberg, bis an die Larg Hinaus und verwüstete in die 40 Dörfer. Bey gedachter Taqleistung waren auch Vothschafter von Frankreich und Lothringen zugegen. Der französische wurde gastfrey gehalten: Er verzehrte für 9 Pf. 19 ß. und man verehrte ihm Fische für den Werth von 3 Pf. Die -Oesterreichs waren schon vorher, gleich wie Frankreich daran gewesen, daß man einen neuen Zug in die Grafschaft Burgund unternehmen sollte. Die Bas. ler waren aber nicht sonderlich geneigt dazu- Verschiedene Ursachen mögen zu dieser Abneigung beygetragen haben. Vor allem die Erschöpfung des Schatzes: „ Die drey (Seckelmeister) brachten an, von Mangel des Geldes.'' Dann die Streitigkeiten mit dem Domkapitel und dem Official, oder bischösiichen Gericht. Drittens die Bestellung des neuen Hauptmannes des niedern Bundes. Es hatte nämlich vor Psmgsten Erzherzog Sigmund den berüchtigten Graf Oswald von Thierstein, nicht nur zu feinem Landvogt, sondern auch zum Hauptmann des niedern Bundes erwählt, oder erwählen lassen. Der Graf war den Basiern ungemein verhaßt; und, in der That, muß man sich billig über ihn ärgern, wenn man aus den Rathsschriften vernimmt, wie feindselig er steh 289 IX. Kap. 1474—E7. wider die Stadt verhielt, wie grob und pöbelhaft er sich auf den Straßen und in den Wirthshäusern ve- trug, wie ungestraft er sich alles erlaubte, wie er die geringsten Leute wider den Rath aufhezte, wie er wegen kleiner Kaufhausabgaben, die er zu bezahlen sich weigerte, und wegen Gerichtssprüchen über Lidlohn und sonst, schmähete. Daß der Rath die Bestellung dessel- ben zu einem Bundeshauptmann höchst ungern sahe, laßt sich aus folgendem kleinen Umstand am sichersten schließen. Es wurde bey demselben, Montag nach Pflug- sien, berathen - wenn der Graf in die Stadt käme, wie man sich, in Ansehung des zu verehrenden Weins, gegen ihn halten wolle; worauf die Erkanntniß folgte: „ Kommt er als Landvogt und Hauptmann, im Namen des Erzherzogs in die Stadt, so soll man ihm schenken, wie feinen Vorgängern; kommt er aber von Pfef- singen, in seinen eigenen Geschäften, so soll man ihm nichts verehren, sondern es vermeiden." Eine vierte Ursache zur Abneigung der Basler gegen den Krieg, möchte auch die gewesen seyn, daß an dem Frieden gearbeitet wurde. Der Pabst, dessen Politik die Unterdrückung des Herzogs von Burgund nicht zugeben konnte, war als Vermittler aufgetreten; und die Grast» von Savoyen suchte die Schweizer bald zum Frieden mit Burgund zu bereden, bald sie zu theilen, indem sie ihnen Bern als Urheber des Krieges vorstellte. Endlich standen der niedre und der obere Bund nicht sonderlich wohl miteinander. Basel trachtete mit beyden in Einigkeit zu 290 xii. Periode. 3 ter Abschnitt desiöten Jahrh. verbleiben, und einer Trennung vorzubeugen. Wir besuchten noch vor Johanni, einerseits die Tagsatzungen zu Bern Luzern und Granson, und anderseits die Tagsatzungen zu Enflsheim. Die Art wie gegen die Mitte des Brackmonats, die Vollmacht unsrer Gesandten nach En- sisheim im Rathsbuch abgefaßt ist, verdient wegen der angebrachten Umstände, daß die ganze Stelle hier mitgetheilt werde: „Item von des Heerzuges wegen, wovon auf dem jetzigen Tage zu Ensisheim gerathschlaget werden, und Zusage oder Absage geschehen soll, ist durch -en mehrern Theil in beyden Räthen, als diese bey einander gesessen und gefragt worden, erkannt: Daß mein Herr der Altbürgermeister zu solchem Tage kommen, und ihm jemand von den Räthen zugeordnet werden solle; und insofern gemeine Fürsten und Städte der Vereitlung sammenthaft zusagen, und ihre Einwilligung geben, den Hccrzug, ohne die Eidsgenossen zu thun, daß dann er, von der Stadt Basel wegen, solchem Heerzug, in den Nahmen Gottes, auch zusagen solle." Es ergiebt sich aus dieser Stelle, entweder, daß der niedere Bund die Eidsgenossen zu diesem Zug nicht haben wollte, oder daß die Eidsgenossen nicht geneigt waren, ihn zu thun, und ein Theil des niedern Bunds ihn dennoch zu unternehmen vor hatte. Es ergiebt sich ferner, daß wir mit Mühe, nur im Falle der Einm üthigkeit beym niedern Bunde, und in Gottes Nahmen die hiesige Einwilligung ertheilen wollten. Doch bald wich man in etwas von der gege- IX. Kap. 1474 — 1 ^ 77 . 291 Venen Instruktion ab. So fährt das Ratßsbuch fort:" Diese vbgeschriebene Meinung hat sich geändert/ und ist auf Montag vor Johannisbaptiste durch beyde Räthe einhellig erkannt worden/ eine Botschaft zu dem Tag gen Ensisheim zu thun, und ihr aufzutragen, an die Einungsherren zu bringen: „ Es wolle uns bedünken rathsam und nothwendig zu seyn, die Eidsgenossen von neuem zu bitten, daß sie den Heerzug mit wollen helfen thun." Und falls die Einungsherren dieser Meinung nicht folgen, sondern darauf beharren wollten, den Heer- zug ohne die Eidsgenossen zu thun, so soll dann die Botschaft Gewalt haben zu sagen: » Nachdem eine Stadt Basel bisher in diesen Sachen sich allweg gutwillig erzeigt habe, sey sie nochmals geneigt, sich in diesen Dingen gebührlich halten zu wollen, und ihnen zu Trost die ihrigen gütlich zusenden." Auf dieses hin sollen 6uu Knechte von der Stadt und von den Aemtern ausgezogen, und ihnen dann Sold gegeben werden. Doch soll man solches auf dem Tag zu Ensisheim nicht anbringen, sondern es verhalten." Es wurden aber noch einige Tagsatzungen gehalten. Endlich kamen von Seiten des Herzogs von Lothringen Mahnungen auf Mahnungen ein; der Bischof überschickte auch Warnungsbriefe, über die weiter oben angeführten Streifereyen und Verwüstungen; der Graf von Thier- stein rückte gegen den Feind, und forderte die Verbündeten guf, die auch, um Margrethentag ungefähr den 2g2 xir. Periode. 3 ter Abschnitt des i stm Jahrh. Zug antraten- Straßburg schickte zu demselben 2000 Mann, ein Hauptstück, ') 10 Schlangen und eine Steinbüchse; Basel Lou zu Fuße, 60 Reuter, ein großes Stück und eine Tarrasbüchse; Bern istoo Mann, wo« von - 4 oo in der Straßburger Sold traten;?Solothurn 150 und Freyburg etliche. Sie eroberten zuerst Pon- terade in der Grafschaft Burgund, mit dem Sturm, und warfen 18 Mann oben zu dem Schloß des Städt- leins hinaus. Dann gieng der Zug auf Litte, eine mit amen Mauern versehene Stadt. Die Einwohner verliessen heimlich am dritten Tage die Stadt, und versüßten es sich über den Doubs zu retten; viele aber wurden auf der Flucht erschlagen; die Stadt sammt dem Schloß fiel in die Hände der Verbündeten, die 150 Mann niedermachten, und vieles Gut erbeuteten; die Beute theilte man in drey Theile, der eine für die Ber- ner und ihre Zugewandten, der andre für die Straßburger und Vasler, und der dritte für den Graf von Thierstein. Hierauf ergab sich freywillig Stadt und Schloß Grangi; den Einwohnern und Soldaten wurde das Leben gefristet, hingegen alles Gut zu Handen genommen. Die Bundsgenossen eroberten auch Nan, und legten Nan la Röche, nachdem sie es ausgeplündert, in die Asche. Als sie nun heimwärts kehrten, rückten sie i) Königshöfen p. 574 . Die große Büchse, da achtzehn Hengste mußten vorziehen. IX. Kap. E. 29z den letzten July , gegen die befestigte Stadt und Schloß Blamont. Da verließ der Graf von Thierstein das Heer, und zog mit einem Theil desselben gegen Lothringen zu. Hier gehen die Berichte von einander ab- Ei- nige wollen, er habe es thun müssen, um das Elsaß zu beschützen, und sey ihm dieses auf sein inständiges Begehren bewilliget worden; andre melden, er sey bey den Etdsgenosscn in schweren Verdacht gerathen, als wenn er mit den Feinden zu Blamont, wo er Verwandte hatte, in Einverständniß stände, weßwegen er steh unsichtbar hatte machen müssen- An seine Stelle trat Herrmann von Cptingen, Ritter. Die Verbündeten schlugen ihr Lager vor Blamont auf. Die Stadt wurde stark beschossen, und dann bestürmt: Bern und Straßburg auf einer Seite, Oesterreich und Basel auf der andern. Die Belagerten warfen alles hinaus, womit sie nur zu Schaden glaubten, bis an Bienenkörbe; und die Gegenwehr war so tapfer, daß die Bundsgenossen mit Verlust vom Sturm abstehen mußten. Sie ließen bey den ihrigen Verstärkung bestellen. Basel nur schickte 1200 Mann, die, Donnerstags vor Laurentii, ins Lager ankamen, und mit Freude empfangen wurden. Sie hatten vernommen, daß der Bastard von Burgund ein Heer von 7 ooo Mann versammelte, um Blamont zn entsetzen. Da setzten sie die Belagerung mit einem solchen Ernst fort, daß die Belagerer, gegen den freyen Abzug, Stadt und Schloß übergaben. Die Verner, die mit einer Verstärkung vvn 3 voo Mann anrückten. 294 xii. Periode. Zier Abschnitt des itten Jahrh. vernahmen noch anf dem Anmarsch diesen glücklichen Erfolg. Man erbeutete Proviant für zwey Jahre, acht Tonnen Pulver und Geschütz. Die Festung wurde zerstört, untergraben und verbrannt. Hierauf ließ man die Straßburger nach Hause kehren, um ihre Stadt zu hüten. Die übrigen Bnndsvölker bestürmten nun das feste Schloß Grammont, erlegten bey hundert Feinde, und bekamen eine reiche Beute. Die von der Besatzung mußten, nach Beinheims Bericht, in bloßen Hemdern, und jeder niit einem Stock in der Hand, aus dem Schloß abziehen. Nach Grammont fielen die Schlößer Valant, Clermont, Varcnbon, Clerval und andre, also, daß in Zeit von acht Wochen drey Städte und neun Schlößer erobert, und theils in die Asche gelegt wurden. Weil aber ansteckende Krankheiten einzureihen anfiengen, und die Vundsgenosscn zu Hause einen Einfall besorgten, zogen sie aus dem Felde. Der Bastard von Burgund der alles was Waffen tragen konnte aufgeboten hätte, folgte ihnen zwar bis an ihre Grenzen nach, wendete stch aber bald mit seinen Völkern gegen Lothringen. Vor Blamont verdienten sieben und siebenzig das Bürgerrecht. Man hatte am Tage vor ihrer Abreise festgesetzt, daß diejenigen die um das Bürgerrecht gen Vla- mont zogen, und von dem Rath mit nöthiger Lieferung versehen worden, zwar das Bürgerrecht erwerben, aber diese Kosten wieder abtragen sollte». Als sie nun aus dem Felde zurück kamen, wurde das gelieferte auf einen Gulden für jeden geschätzt. Von den Ausga- IX. Kap. 147^—1^77. 295 Ven, die von diesem Zug herrührten, finde ich für mehr als 7ooo Pf. ') Im Sevkember mußte der Rath neue Quellen der Stadteinkünfte eröffnen. Er bezahlte an Zinsen 10Z05 W. und in diesem Jahre allein finde ich an neuen Geldaufbrüchen 1^,528 itz. (*) und dann 7ooo Gut- den. (^) Schon vor Pfingsten wurde die Frage be- ') Z. B. Um Win, Faß und Führung gen Blamont 1971 Pf. 9 ß. 4 Den. Unsern Söldnern gen Blamont bey Diebold geschickt 1600 Pf. Hn. Bernhard Sürlin 877 Pf. gegeben, um den Söldnern zu lohnen, als sie von Blamont kommen sind. Den Lieferherren 500 Pf. uf Kost gen Blamont, zem nachganden mole. Einen Knecht vor Blamont geworfen, ze heilen Pf. 1. Eli», genberger 2 fl. geschenkt, als er vor Blamont gewesen ist. Um Fleisch zum Heerzug gen Blamont 1095 Pf. 6 ß. 2 Den. u. s. w. Unter den andern Ausgaben ohne Orts-Benennung, findet man solche für Stockfisch, Gewürz, gesonnen Wein, Senf, Confekt, Zwibel, Anken und dergleichen. 2 ) Z. B. von Georg König dem Krämer 6oo um M Zins, von Hans Birri, Schafner zu Gnadenthal, und sehr vieles von Fremden; welches den besten Bewei- deS Credits der Stadt abgiebt. ?) Ausgab. „Geben fl. 8 Zoll zu Straßburg, von den 7ooo fl. daselbst aufgenommen? ii fl. 5 ß. verzehrt, und für Unter kauf (eourt»§s xrovisio») und das 'Geld zu Straßburg aufzunehmen. 296 xn. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. rathen, ob es besser wäre/ neue Schulden zu machen / oder neue Auflagen zu erkennen/ und ersteres wurde vorgezogen- (^) Nachgehendes zog man in Erwägung/ ') Schade/ daß die Gründe und Gegengründe, welche bey dieser Berathschlagung eröffnet wurden / uns nicht mitgetheilt worden sind. Wider das Hülfsmittel der Anlebn / in Geldsnöthen eines StaatS / streitet zum ersten/ daß eine Schuldenlast/ und die dafür zu entrichtenden Zinse auf die Nachkommenschaft gewälzt werden; zwemenS/ daß Capitalien / die vielleicht beym Kaufmann/ Fabrikant/ Landmaun angelegt/ den national Wohlstand erhöhet hätten/ nun dem Gewerbsfleiß entzogen werden; drittens/ daß wenn des Staates Credit zu wanken anfängt/ ein gefährlicher Mißmuth/ eine allgemeine Lähmung eine Folge von Verlüsten für die Eigen- thümer und Spekulanten daraus entstehen. Endlich/ daß die Leichtigkeit der Geldaufbrüche zugewagten/ nutz. losen/ oder schädlichen Unternehmungen oft verführen kann. Dagegen streiten für die Geld-Anlehen folgende Betrachtungen: Es sey billig/ daß die Nachkommenschaft auch einen Theil der Last/ so auf der gegenwär- tigen Generation liegt, tragen helfe. Wenn der Staat Geld entlehnt / und Zinse davon zahlt / so fließen Capital und Zinse wieder unter das Volk. Wenn vermittelst der Anlehen, nur unbedeutende Opfer verlangt werden, so schränket der wohlhabende seinen Aufwand nicht ein, und fährt das Geld zu circuliren fort. Bey der Gegcneinanderstcllung dieser Gründe und Gegen- gründe kömmt alles auf eine genaue Kenntniß der Lage der Dinge an. Die Erörterung folgender Fragen muß IX. Kap. EL—E7. 297 Wie die Priesterschaft, die Geistlichen, die Hofschveibek des geistlichen Gerichts, die WMweiher, und andern, die bisher der Stadt nützig gedient, angesehen werden sollten. Einen andern Gegenstand der Berathungen bothen diejenigen an, die ihr Bürgerrecht aufgaben, sy vor allem statt gehabt haben, und in der Natur der Üniä stände gegründet seyn. Zu was für Zweck soll Geld entlehnt werden? Wird einheimisches Geld hinreichen/ oder soll der Fremde angelockt werden, um Antheil am Anlehn zu nehmen? Kann die Regierung sich mit der Fortdauer des bisher genossenen Credits schmeicheln? Befindet sich im gemeinen Umlauf hinlänglich Baarschaft, oder wird sie in Partieular'Casscn unfruchtbar angehäuft? Kann endlich, wenn es um eine außerordentliche Auflage zu thun seyn dürfte im allgemeinen gchoW werden, daß der Bürger sie von seinen Einkünften, oder von seinem Verdienst vermittelst einiger Sparsamkeit bezahlen werde, ohne sein Vermögen anzugreiffen, oder'seine Werk^ zeuge zu zerstören? Gefetzt, z. B., daß eine Regierung zwey Millionen Pfund bedürfte, solche aber durch eine Auflage nicht anders bekommen könnte, als wenn der Wohlhabende zehn vom hundert von seinem Vermögen,' und vielleicht wegen der gezwungenen u,d folglich nach- rheiligen Versilberungen, ein weit Mehreres aufopferst sollte, so verlöhren die Erben auf immer Capital und Zinse, und viel besser wäre für sie gewesen, wenn ein SraatS Anlehn dieses Capital wenigstens gerettet, und die Zinss davon, theils oder ganz, zur allmahligen Tilgung LeF Staatsschuld gedient hätten. / IV. Band. T 298 XII. Periode. ZterAbschnitt des Men Jahrh. bald sie von dem Vorhaben einer neuen Auffage etwas hörten, oder die so nach Errichtungen derselben, solches etwann aufgeben dürften. Daher nahmen beyde Rathe im Heumonat zum Grundsatz an, daß, gemeines der Stadt Nutzens willen, weil diese Kriege von des Reichs Ehehaft herrührten, alle die, so mit dem heiligen Reich verwandt wären, darunter haften sollten; und daß wer sein Bürgerrecht aufgeben würde, vor allem seinen Antheil an den Kriegskosten erlegen sollte, welche über der Stadt gewöhnlichen Nutzungen, aufgeschwollen waren, worauf erst der Rath die Entlassung vom Bürgerrecht bewilligen werde- Nun wurden in der Stadt folgende drey Aussagen ausgeschrieben, i. eine Vermögenssteuer, welche die Markzahl hieß. Von den ersten hundert Gulden des Vermögens bezahlte man einen Gulden, und von dem übrigen nur 5 Schilling von 100 Gulden. 2. eine Kopfsteuer, die Theils in einem, theils in zwey Schilling frohnfastentlich bestand, und daher die Schillingssteuer genannt wurde. 6. eine neue Confumtions Abgabe vom Fleisch, die so geheißene Fleischstencr. Die darüber er- gangene Kundmachung verdient hier eingerückt zu werden: „ Nachdem die Stadt Basel in diesen KriegSLäuften durch die vollbrachten Heerzüge und Lager, vor ikllicurt. X. Kap. 1474—1477. 2dg in der Won, unsern Eidsgenosscrr zu Dienst/ der kaiserlichen Majestät gen Nuß zu Hülfe/ vor Liste und Blamont, auch in Lothringen geschehen / mit sammt dem Zusatz (Besa- zung) beyde zu Mompelgardt und Tattenried/ auch sonst/ in merkliche schwäre / unzählige Kosten gekommen ist / gar viel höher und weiter als die gewöhnlichen Nutzungen und Zufälle der Stadt es ertragen/ und erleiden mögen/ wie es männiglich ermessen mag; und demnach, aus keiner un- uoturftigen Bewegn iß, eine nicht kleine Summe Geld zu Siraßburg, hier, und an andern Enden, um Zinse hat aufnehmen müssen; solche Züge und eingeriffene Kosten aufzurichten und zu vollbringen, alles der Stadt und den Ihrigen zu mercklichem Trost und Frommen, wettern Schaden, so davon entsprießen möchte, mit Göttlicher Hülfe abzustellen , auch ihre und ihrer Voreltern ehrliches und löbliches Herkommen zu behalten: Darum, und damit der Stadt dagegen die aufgeschwollenen Zinse möge richten, auch der Kosten halben die weiter auf die Stadt wachsen möchten «tlichermaßen die Hand gebothen, und durch ziemliche Mittel bedacht und geholfen werde, wie die Nothdurft eS merklich fordert, so haben unsre Herren, beyde Räthe, anfangs solches mit wohl ermessenem und zeitlichem Räch bedacht, und von einer leidemlichen Steuer gerathschlaget, damit der Reiche und der Arme bey einanderbleiben, und die Stadt in ehrlichem Wesen hinkommen möge, welche Rathschlagung darnach, auf Montag vor MarheuS 147S durch dieselben Räthe, auch alte und neue Sechs (Sechser) zu Kräften erkannt worden, um in diese Weise gehalten zu werden: Des ersten: Item, daß eine jede Person in der Stadt Basel, die eigenes Gut hat, und die der Stadt zu versprechen sie- TS ZOO XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. her, alles ihr Gut, liegendes und fahrendes, nichts hintangesetzt, bey geschworenem Eide, würdigen und angeben solle, wie lieb ihr das sey, und daß sie eS die nächsten 6 Jahre nach einander folgende und künftig getreulich versteu- ern solle, nemlich, von dem ersten hundert ein Gulden, und dann enthin von jedem hundert so sie hat, fünf Schilling; wer aber hundert Gulden Werth GutS hat, oder da, runter, der soll von dem hundert auch einen Gulden, von dem aber, so darunter ist, nach Markzahl geben, wie es sich dem Gulden nach gebührt. Item, die, welche nichts zu vermarkzahlen haben, es mögen Thauner, oder andere dergleichen hier säßhaftige Frauen oder Männer seyn, sollen geben fünf Schillinge. Item, die armen Leute als Bettler, sollen bleiben bey den vier Schillingen zum Jahr zu geben, nemlich alle Fronfastcn einen Schilling. Und, wer es auch wäre, niemand hintan gesetzt, der sein Gut näher und minder angäbe, als er hätte, und wohl Werth wäre, also daß einen Rath bedünken wollte, daß er das Gut nicht nach seinem Werth angegeben, noch versteuert hätte, den soll und mag ein Rath also auskaufen um den Pfandschilling, wofür er es gewürdiget hat, und solches Gut zu der Stadt Handen ziehen. Don dem Fronfasten Geld. Item, daß ein jeder haushäblicher Mensch, Mann Und Weib, alle Frohnfastcn zwey Schilling, und ein jedes HauSgesind, wie auch die Kinder die opferbar, besonders die 14 Jahre und darüber alt sind, alle Frohnfastcn einen Schilling geben sollen; dafür soll jeder Hußerc (Hausherr) alle Frohnfasten antworten, sein Gesinde ziehe von ihm oder nicht. IX. Aap. E4—E7. Zoi Von der Fleischsteuer Item , was Fleisches in der Stadt Basel, es sey zu feilem Kauf oder in den Häafern, von Geistlichen oder Weltliche»/ gemehget oder geschlagen wird/ daß davon/ von je zwey Pfunden ein Pfenning gegeben werden solle. Und soll die Markzahl hierzwifchen und Lichtmeß / und die Schillingstcuer, auf die nächste Froofasten Luciä / und die Fleischsteuer von Stund an gegeben werden. Und falls jemand von dißhin von der Stadt zöge / daß der seine Anzahl der Steuer der sechs Jahre/ wie vorstehet - beydes der Markzahl und -er Schillingsteuer, geben solle ohne Gefährden. ' Um die Enthebung dieser Abgaben zn erleichtern, wurde die Stadt in fünf Theile abgetheilt: St. Peters Kirchspiel, St. Leonhards Kirchspiel/ St- Martins Kirchspiel, St. Ulrich und St. Albans Kirchspiel, und die kleine Stadt. Zu jeder Abtheilung, verordnete der Rath aus seinem Mittel zwey sogenannte Steuerherren, mit einer jährlichen Besoldung von ^ ttz. für jeden, Sie beschworen einen besondern Eid: sie sollen die Steuern fordern, einziehen und in Angesicht desjenigen der sie giebt, in die dazn bestimmten Büchsen gestracks stoßen, und je zu Zeiten, als sie es nötig finden, oder es von ihnen gefordert werde, den drey Herren, die über der Stadt Einahme und Ausgabe gesetzt sind einliefern. Das Steuerbuch sollen sie so verwahren, daß kein lebendiger Mensch, als sie zwey darüber gehe; sie sollen nun, unh so2 XII. Periode. Zier Abschnitt des isten Jahrh. zu ewigen Zeiten, verschweigen und helen, und keinem lebendigen Menschen, er sey des Raths oder nicht, einheimisch oder fremder offenbaren noch sagen, wie reich, wie arm, wie mächtig oder habend ein jeder sey, was und wie viel oder wenig dieser oder jener gegeben oder gesteuert habe, sondern das alles bey steh heimlich, in Geheim behalten, und bis in ihren Tod heimlich und verschwiegen von dieser Welt tragen; vor ihnm muß ein jeder alle seine Güter, liegendes, fahrendes, Lehens ^ Eigenes, und sonstwie cssonst genannt Werden möge, bey seinen Treuen und Eiden, schätzen, in einem Werth, wie lieb sie einem jeden sind, auf eines jeden eonseien?, getreülich und ohne Gefährden; endlich waren sie auch verpflichtet, die verdächtigen Würdigungen dem Rath zu rügen. (') Was diese drey Abgaben abgeworfen haben mögen, kann nur ungefähr aus der Iahrrechnung von Ioh. Bapt. 1479 bis I- B. 1480 entnommen werden, wo folgender Ertrag verzeichnet stehet: *) In einer Anleitung für die Stcuerberren findet man „ die Lehen mag man -,u einem Hauptgut anschlagen.'' Die Leibrenten fteurlen nach dem Werth deö E'.piralS, womit die Leibrenten gekauft worden waren. ») AnS dem Steuerbuch der kleinen Stadt, das »och vorhanden ist, zeigt sich, daß in derselben ZS6 Per, fönen die Vermögenssteuer bezahlten- IX. Kap. 1474—1477. Markzahl nach den Kirchspielen (') 303 Peter . . - .... 748 Martin . . .... 454 Leonhard . . .... 434 Ulrich rc- . . .... 256 Ueber Rhein . .... 189 2091 18. Schillingsteüer nach den Kirchspielen ( ') Peter . . . . Martin . « . Leonhard . . . Ulrich und Alban Ueber Rhein . . Fleischsteuer . . . . 256 . . 162 . . 221 . . 191 . . 184 1014 2270 19 6. 18. 5375 19 6. I) Im I. 1479 vor Bartholomäi milderten die Räthe diese Auflage. Wegen der ersten hundert Gulden , blieb es zwar beym Gulden; vom übrigen aber ließ er einen Schilling, also 4 statt 5 ß. Wer nichts hatte, sollte auch nur 3 statt 5 ß. entrichten. -) Sie wurde auch im Jahr 1479 vom Rath gemildert; wer bisher Frohnfastentlich einen Schilling gegeben, gab jetzt nur 6 Pfenninge. Uebrigens bezahlte man v. I. B. 1481 bis I. B. 1484 wieder oder noch ZOL X^I. Periode. Zter Abschnitt des i sten Jahrh. Was nun die Landschaft becrift, so bezahlte sie die Schillingfteuer und den böse» Pfenning/ eine Ausgabe vorn Wein. So lautet das Rathsbuch vorn Jenner 1470: haben die Vögde und Amtleute, mit sammt den Meyern eines jeden Amts, auf eines Raths Begehren und Meinung gutwillig zugesagt, der Stadt die Schillingsteuer und den bösen Pfenning zu geben, doch daß man sie dessen erlasse, so erst das seyn möge. Jede Person is Jahr alt, Mann oder Frau, bezahlte frohn- fastentlich einen Schilling, bey einer Strafe von 10 ss. oder von itz. 1 wenn 14 Tage übersezt wurde». Wein der zum Zapfen von rechten Wirthen, oder von Abcrwirthen verschenkt wurde, mußte besiegelt und ver- Pöspfenniget werden, mit einem Pfenning von jeder Maaß, doch dem rechten Umgeld, oder Tavernen- geld, das von alter Herkommen ist, unvergriffen. Die über den Einzug dieser Ausiagen gefetzte» Personen waren : zu Ltestall der Schultheiß, der Schreiber und zwey Umgrlder; im Hamburger Amt, der Vogt und die vier des Amts, zu Sissach einer; im Waldcnburger Amt, der Vogt, der Weitet mit den zwölf des Amts; im Farnsburger Amt, der Obervogt, der Untervogt mit Marckzabl, Schilt,ngstener und Flcifchffever. Die folgende Jabrrechnung zeigt, daß nur die Flcischstener beybehalten wurde. IX. Kap. E 4 — 1477 . ZOZ den vier des Amts/ zu Zunsgen einer/ zu Wittnau der Vannwark. (^) Indem der Rath sich also um Herbeyschaffmrg des nöthigen Geldes bewarb/ waren von Seiten des Herzogs von Lothringen Mahnungen über Mahnungen eingelangt/ ihm mit Macht zuzuziehen/ und Basel überließ ihm zur Besatzung in Nancy 600 Mann Fußvolk und Reuter. Zwischen dem 24 . Äugst und dem 14 . Sept. mag diese Hülfleistung geschehen seyn. (') Nun aber rückte Karl von Burgund auf Nancy selber heran. Er hatte mit Frankreich den Frieden geschloffen- Der Her- ') Mönchensiein und Muttenz blieben also befrevet. Vermuthlich weil sie damals nur auf eine unbestimmte Anzahl Jahre / der Stadt verpfändet waren. 2) Hieher gehört ein Schreiben voin Oetober Monat (Zinstag vor Simonis und Judä i-xxV/) welches gemeine Hauptleute von Bern / Freybnrg und Solothurn an unsern Rath abgehen ließen. „ Unser freundlicher bereitdienst / und was wir Ehren und Treue vermögen bevor- Fromme/ fürsichtige/ weift/ besonders liebe gute Freunde und getreue EidSgenossen/ wir haben euer Schreiben darin ihr uns Glück wünschet/ und die neue Mer (Nachrichten) verkündet / gar gerne und mit gutem Willen verstanden/ und danken auch dessen so werre wir immer mögen / mit Begehren sämmtliches um euch, Z«s xil. Periode- Zier Abschnitt des i^ren Jahrh. zog von Lothringen mahnete wieder. Den 6 ten Oktober schickten die Basier noch mit etlichen Tarraöbüchfen, sechshundert Mann und fünfzig Reuter, die sich mit 1600 Oesterreichern und achthundert Straßburgern vereinigten/ und in Lothringen zwar einrückten/ von dort mögen verdienen. Und verkünden euch darauf/ daß wir am ersten gen Murren gekommen/ die unö entgegen gegangen sind/ und unö als ihren natürlichen obersten Herren geschworen / dergleichen die von Wiffli Sb urg Pcterliugen/ Monrenach/ und andere auch ge- thau. Und wir Hand dazwischen auch etwie wenig starke/ gure Schlösser mit hartem Sturm und sonst gewonnen/ verbrannt/ und die darinn waren/ umgebracht; und sind demnach an Stadt und Schloß Srefft, ö gekommen; haben das angehendö mit ritterlichem Sturm angegriffen / und nach harter Arbeit mit GottcS Hülfe auch erobert/ und darinn umgebracht und errichtet bey tausend Mann/ und großes unsägliches Gut da- rinn gewonnen/ und dazu auch bey demselben eine Stadt und Schloß/ genannt Font/ mit Sturm gewonnen/ und etliche darinn umgebracht; demnach sind wir gen Zferdon gezogen / die uns und andern auch viel Schmach erzeugt / und haben das auch wollen mit Sturm unterstanden. Da Hand sie angendz Gnade und Barmherzigkeit gegehrt/ die wir ihnen auch mitgetheilt , und sie zu unsern Handen genommen / und die Fremden abziehen lassen haben: daran ist auch ein starkes gutes Schloß. Und sind also fürer gezogen/ und haben das heilige Creuz gewonnen/ und 307 IX. Kap. 1474-1477. aber bald zurückkehrten, weil, sagt Känigshvf, sie sich nicht traueten etwas auszurichten. Nancy wehrte sich tapfer, mußte doch den 27ten November gegen freyen Abzug nachgeben. Die unsrigen zählten verwundete. ( ') Indessen schwebte die Stadt in beständigen Sorgen, nicht Lasarra Stadt und Schloß mit dem Sturm auch erobert/ das verbrannt/ und darinn 23 ertödct/ edel und der rechtschuldigen. Wir haben auch das starke mächtige Schloß Alackle mit hartem Sturm gewonnen, und darinnen L5 ertödtet, und über die Mauern herausgeworfen / und bey 70 in einem Thurm gefangen, die sich darin verborgen hatten. Deren haben wir zehrn mit dem Schwerdt gerichtet, alle edel und der rechtfchuldkgen/ denn sie sich an daö Schwerdt hatten ergeben/ und die übrigen alle durch Gottes Willen laufen lassen. Wir haben auch sonst mehr als zwanzig gute Schlösser gewonnen, und die mehrentheilS verbrannt. Die von Morse, NieuS und alle andere Städte haben auch an uns Barmherzigkeit begehrt, und uns ihre Schlüssel entgegen getragen, und geschworen. Deßgleichen sind uns die von Genf und Losaune auch entgegen gekommen, und suchen Täding, was daraus wird können wir noch nicht wissen; und haben von Gottes Gnaden keinen Widerstand; es ziehen auch andere unserer Eidsgenossen zu uns; das verkünden wir euch zum kürzesten, als unsern brüderlichen Freunden. ') Ausgabbücher: »Den Scherern von den wunde» Leuten auch in Lothringen zu heilen." 303 xii. Periode. 3ter Abschnitt des iZtmIahrh. nur für die ihrigen zu Nancy, sondern auch für ihre Besatzungen zu Mömpelgard und Tattenried, und für sich selber. Buch senge züge wurden auf die Thürme, an die Thürme, und an die Wehren gethan. Graf von Tbierstein, der doch nach einer Chronik alle Bundesver- waubte zu einem allgemeinen 'Aufbruch aufforderte, übte wider die unsrigen allerhand Gewalt, und ließ sogar durch seine Diener, von Basel aus, einen Mayländer in Mut?en; nieder werfen, und auf Pfeffingen führen. Der Räch berieth , ob man nicht über diese Zeitläufte sieben Männer , wie vormals üblich, ordnen wolle? Ob man n.cht die Sache» an die Sechser bringen wolle? Die dreyzehn riethen an, von diesen schwären Zeiten mit den Sechsern zu reden. Man siellte Scharwachten aus, und besetzte Mönchcnstein und Binningen. Bald wurde vorgeschlagen, eine Botschaft an den König von Frankreich abzuordern, bald einen Zug nach Lothringen anzutreten. Line Feuersbrunft, welche in der kleinen Stadt fünf Häuser verzehrte vermehrte die Bcsorgniß. Man hatte sich beym Sturm, wie auch beym Löschen, ungehorsam erzeigt, und dieß wurde ein Gegenstand der Berathungen der Dreyzehn. Zu eben der Zeit aber wo die Basier am sechste» October Berstarckung nach Nancy geschikt hatten, machten die Schweißer, den loten wie es in der vorletzten Noce, des nähern berichtet worden, einen Einfall in die Watt, und hinterließen nach einem glücklich vollbrachten Zug von drey Wochen, Besatzungen IX. Kap. 1^—1477. ZOS in Averdön und Granso». (') Der Marggraf Rudolf von Hochbcrg schlug sich rns Mittel, und brachte eine Zusammenkunft zu Neufchatel gegen Ende des Winter, monats (') zu Stande, wohin Karl von Burgund auch seine Bothschaft sandte. Auf diesen Versuch zum Frieden mögen verschiedene Gesandschaften Bezug gehabt ^ haben, welche der Rath im Laufe des Monats abordnete, nnd zwar unter anderm an den Kaiser nach Landshut, an jeden besondern Kanton in der Schweiz, und an Freybnrg in Uchtland- Es wurde ei» Waffenstillstand bis zum Neujahr geschlossen. Darinn stimmen unsere Rathsbücher mit den Chronicken überein. Jene zeigen an, daß der alte Rath den Anzug that: Ob man Hmrch einen Ruf (Kundmachung) oder in den Zünften, den zu Welschneuenburg zwischen der Vereynung und dem Herzog von Burgund gemachten Bestand eröffnen las. se» wolle, und die angeführten Chronicken melden, daß am 6ten December, der zwischen Herzog Sigmund von Oesterreich sammt seinen Helfern, und Herzog Karl von Burgund sammt den seinigen getroffener Anstand auf den Zünften publicirt, und dabey ernstlich den Bürgern *) Sie ließen aber Jougny unbesetzt, welches als ein. Fehler, den sie bald bereueren, angegeben wird. §) Oeffnungsbuch x. 141 Sonntag nach Catharina Tag, «m einen Landfrieden» Zio Xll. Periode. 3terAbschmtt des isten Jahrh. verböthe» wurde, bis auf das nächste neue Jahr irgend jemand von Burgundern zu berauben, umzubringen, zu bekümmern, sondern jedermann frey reisen und handeln zu lassen. Arrf der Zusammenkunft von Neüenburg war auch verabredet worden, daß der Waffenstillstand, nach Verlauf des ersten Termins, auf drey Monate könnte verlängert werden, und daß inzwischen der Margqraf wegen des Friedens selbst, eine andere Tagsatzung nach Neuenburg ausschreiben sollte- Es geschahe, und unsere Rakhsbücher beweisen, daß Friedensvorschlage in den Abschied eingerückt wurden- (') Eine allgemeine Zusammenkunft sollte nächstens zu Luzern gehalten werden. Auf unser Bewerben wurde sie um etwas ausgestellt, und nach Zürich, auf den St. Stephanstag, nachWey- nachten verlegt. (') Vor der Abreise unserer Gesandten wurde berathen, ob man den Frieden nach dem Abschied von Neuenburg mit dem Herzog von Burgund annehmen, und ob man darüber der Vothschaft nach ') Oefnnngöbnch x. lstt. » Ob man den Frieden, nach dem Abschied zu Ncuenburg mit dem Herzog von Bur- gund aufnehmen wolle." °) AuSgabbuch: „ Sendbriefe gen Pfeffingen und Bern des TageS halben zu Luzern zu erstrecken, und gen Zürich zu legen. (ES wohnte Graf von Thierstein zu Pfeffingen) Sendbrief gen Jnspruck den Fürst heruö zu beschreiben dem Bothen gen Bern, als sie gebethen wurden, den Tag zu Luzern gen Zürich zu seyen, und Z11 !X. Mp. 147^—1^77. Zürich vollen Gewalt geben wolle? Unser Gesandter eröffnete nach seiner Rückkunft, daß der drey monatliche Waffenstillstand abgeschlagen worden sey. Die Berichte -er Chronicken theilen nähere Umstände mit, stimmen aber nicht ganz miteinander überein- Nach einigen soll der Herzog von Burgund den Waffenstillstand mit einer stolzen Verachung verworfen haben. Nach andern waren es die Verbündeten die es abschlugen, weil sie dem Herzog nicht traueten, und er zur ersten Bedingniß des Friedens verlangte, daß die ihm vor dem Krieg verpfändeten Oesterreichischen Herrschaften, nebst hinlänglicher Schadtoshaltung wieder eingeräumt würden; der Marg- graf von Hochberg und der Graf von Thierstein hätten dennoch nicht nachgelassen, und wären nach Basel gekommen, um beym Rath die Verlängerung des Stillstands wenigstens bis Lichtmeß, auszuwirken; der Rath hätte sie aber vor die übrigen Verbündeten und Eidsgenossm gewiesen. Gleich nach dem Tag zu Zürich erkannte der Rath einhellig, daß die Stadt inwendig verstärkt werden sollte. Man hatte schon Mannschaft nach Mömpel- crstrecken bis auf StephanStag''— dem Bothen um zu« gehn gen Straßburg undZabern (wegen des Bischofs von St.) des Tages halben zu Zürich auf Stephani. „ Sendbriefe gen Straßburg, Zabcrn, Luzern / Zug, Ury, Unterwalden, Zürich, GlariS, auf den Abschied des Marggraf Rudolfs von Hochberg. 3i2 XU. Periode. 3ter Abschnitt des iZten Jahrh- gard, Pruntrut und Sarburg geschickt. Der Rath ließ den Herzog Sigmund warnen/ seine Städte und Landschaft nach Nothdurft zu versorgen. Leute die dem Herzog von Burgund Lebensrnittel zuführten / wurden zurecht gewiesen, (Samstag nach Lueien) obschon der eingegangene Waffenstillstand noch nicht zu Ende abgelaufen war, und wer keine Pferde hatte, durfte keinen Haber kaufen, sondern den etwan bereits erkauften, um den Kaufpreis zur wettern Verfügung des Raths, aufbehalten. 1 ^ 76 , In dem Karl sich zum Angriff vorbereitete, versuchte es Jakob von Savoyen, Graf von Romont, den i 2 ten Jenner Zverdün, gleich wie Granfon, zu überrumpeln. Bern schrieb, uns gerüstet zu halten. Der Rath berichtete den Ueberfall von Averdün nach Ensis- heim, Colmar, Schlettftadt, Straßburg und Zabern, und berieth sich, ob nicht ein schwebender Zug zu Roß und zu Fuße mit einer Wagenburg errichtet werden sollte. Die Besatzungen von Uverdün und Granson wehrten sich so, daß der Feind abziehen mußte; allein Karl näherte sich immer mehr durch die Landstraße von Joigny, den Schweizer Gränzen zu. Auf dem Tag zu Zürich von 2ten Hornung beschlossen die Bundesgenossen einen kräftigen Widerstand. Aber m welchem Zustand befand sich nicht unsere Stadt; 31Z IX. Kap- 1474 — 1477 . die neuen Aussagen reichten nicht zu, die verfallenen Zinse zu zahle»/ und der Rath mußte das unerhörte Beyspiel erleben/ seine Zahlungen auszustellen- Mittwoch nach St- Dorolheeil/ erkannten beyde Rathe: „Nach, dem die Stadt, durch die Kriege und schwären Laufte merklicher beschwürt ist/ als ihre jährliche Nutzungen, und auch die Markzahl, Sehillinqsteuer und Fleischsteuee ertragen mögen, so sollen die Sachen also anstehen und ruhen, bis auf Ostern, um alsdann über die Sachen zu scheu, und zu rathschlagen, wie matt -er Stadt weiter zu Hülfe kommen wolle, es sey mik dem Pfundzoü, oder anderm, damit der Stadt Ehre, Brief und Siegel, in künftigen, wie in vergangenen Zeiten, gehalten werden,,. Als man sich nun auf diese Art etwas Luft verschaft hatte, schritt man zur Verstar. kung der Kriegsrüstung. Montag vor Valeutmi, befahl der Rath, daß alle Rathsherren und Meister in den Zünften ihre besten und tauglichsten Knechte ausziehen, und zu dem Zug unserer Eidsgsnossen wohl gerüstet fertigen sollen- (*) Einige Tage nachher ließ der Bi-- schof um Hülfe und um Besetzung seiner Städte bitten; beyde Räthe antworteten, ohne Zurückhaltung, er moch« Wenn man sie mustern werde, sollen die ungeschickte« und untauglichen zur Stunde heimgeschickt, und ihre RalhShcrrn und Meister angehalten werden 10 Pf. Strafe zu zahlen, oder in einer Vorstadt, bis M IV. Band. U 3^ xil. Periode. 3ter Abschnitt des iLten Jahrh. te vorerst die (einigen und seine Vasallen zu sich berufen; alsdann werde die Stadt Basel nach ihrem Vermögen dem nachkomme», was sie ihrer Pflicht und der Vereinigung nach schuldig sey. Indessen blieben unsere Besatzungen zu Mömpelgard und Herieurt nicht müßig. Hundert Fußknechte/ die zu Herieurt lagen, überfielen ein Dorf, welches 100 Reuter besetzten, erstachen sechzig, machten dreißig Gefangene, und brachten nach Basel siebenzig Pferde, viele Harnische und welsche Kleider. Die Besatzung von Mömpelgard, machte im gleichen Monat Hornung einen Ausfall auf Venna oder Senna, eine kleine Stadt in dortiger Gegend, gewann sie mit Sturm, und Brandschazte die Einwohner um vierhundert Gulden. Am I2ten Februar war der Herzog von Burgund mit 6o,ooo Mann durch Jougny in Orbe angelangt, Er schlug sein Lager vor Granson, das sich den 27ten übergab. Die ^50 Mann von der Besatzung ließ er theils aufknüpfen; nach andern Berichten wurden nur so aufgeknüpft, 200 ertrankt, und die übrigen gefäng- gcschehencn Erlegung der Strafe, zu leisten. Zugelassen werde eS aber gute, redliche und verfängliche Söldner zustellen, doch mit dem Vorbehalt, daß die übrigen von der Zunft sich dennoch rüsten, und gerüstet halten sollen, um wenn es die Noth erforderte, auch unsern Eidögenossen zuziehen zu können '. 315 IX. Kap. E7. lich weggeführt. Es war, sagt VeinheiM/ (pa§. loä) gemeine Rede, -aß derMarggraf von Hochberg sie um ihr Leben gebracht hätte. Doch verantwortete er sich hernach gegen -ie von Bern, so daß sie ein Begnügen hatten, und ließen es andere Eidsgenossen auch geschehen. Sie glaubten ihm, und ist dabey seinethalben geblieben. Er und andre handelten als Feind gegen Feinde zu thun Gebrauch ist in offenem Kriege. Den 2 itsn Hornung schickte Basel 60 Reuter, 600 wohlgerüstete Fußknechte, 100 Handbüchsenschützen, und gleich darauf noch 200 Fußknechte. Das G-schüK hatte man zum voraus nach Neuenburg führen lassen. Der Hauptmann war Peter Roth, Ritter und Bür^ meister, und der Pannerherr Conrad von Lauffen, Rathsherr von Achtbürgern, welchem Ulrich Zemwald des Raths, und Metzger seines Handwercks, war zugegeben worden. Den 2 ten März waren die Verbündeten, übet 17,000 Mann stark, bey einander in der Gegend von Neuenburg. »Zu denselben, berichtet Beinheim, hatten sich viele gute Gesellen verfügt, wie in solchen Sachen gerne geschieht, daß sich das Volk allenrhalöen untereinander vermischt, und ein guter Gesell dem andern nachzieht." Der Zug gieng auf das Schloß Vauxmarcus, zwischen Neuenbnrg und Granson, in derAbicht es einzunehmen. Es war nach gehaltenem Kciegsralh unter U3 316 XII. Periode. 3ter Abschnitt des irren Jahrh. gemeinen Eidsgenossen, und den Städten des niedern Bundes, und zwar nach der Mehrheit der Stimmen, gutbefunden worden- (Beinheim 104 .) Ehe aber das Hauptheer zum Schloß kam, waren Vorläufer des Herzogs aus dem Lager bey Granson schon auf die Vorhut der Verbündeten, jenseits des Schloßes gestoßen. Denn, beobachtet Veinheim, es hatten Karl und die Eidsgenos- sen so schlechte Auskundschafter, daß keiner wußte, wo -er andere hinzog, und ße also aufeinander stießen, ehe keiner von dem andern etwas erfahren-" Die Vundes- genoßen säumten steh nicht bey Vauxnaareus, und erreichten einen Hügel, von welchem ße den Feind übersehen konnten, der fich zum Streit bereitete. Hierauf folgte die berühmte Schlacht bey Granson, deren Erzählung zur allgemeinen Geschichte der Schweizer gehört. Wir wollen nur dasjenige berühren, so die Beinheimi. sche Handschrift darüber enthalt. ,, In dem Lager bey Famerkü kam angehends das Geschrey, wie die von Schweiß, Bern, Sollotburn, Basel, (') und andere von dem Feind angegriffen wären. (') Da zogen alle Sonst wird Viel anstatt Basel genannt, doch war die Reineren von Basel im Hanptheer, welches auf die Vorhut folgte. °) Nach einem kleinen Seitengefecht zwischen der Ren. leren und einem Corpö Burgunder, die darauf die Flucht ergriffen, wollte» ihnen die Reuter nachsetzen. 317 IX. Kap. 1^74—E7. Eidsgenossen schnell hin/ und kamen ihnen tröstlich zu Hülfe. Als der Herzog den Zug sahe den Berg hinab ziehen/ schien die Sonne gerade in sie/ und gliyte als wie ein Spiegel. Desgleichen luyte das Horn von Ury/ auch die Harschhorne von Luzern; und war ein solches Getost/ daß des Herzogs Leute ein Grufen darüber empsiengen/ und hinter sich traten- Als die Eidsgenossen nun zusammen gekommen waren/ zogen sie gemeinschaftlich an den Feind/ mit schlage» / hauen/ stecken und schießen. Der Herzog gab die Flucht/ ob- schon ungern. Denn er ritt selbst mit einem bloßen Schwerdt unter seine Leute/ schlug auf sie und wollte sie zwingen/ nicht zu fliehen- Alle Arbeit war umsonst. Sie flohen ohne hinter sich zu sehen/ und ließen alles im Lager. Bey tausend wurden erschlagen. Der einzige Chatillon/ der stin Panner selbst in Handen hatte/ wollte sich zur Wehr stellen/ allein die Luzernen erschlugen ihn/ und nahmen ihm das Pannen. Nach der Schlacht/ weil es spat worden/ zogen sie in das Lagen des Herzogs, und erblickten die erhenckten Eidsgenossen. Das war ein klägliches und jämmerliches Angesicht; da kamen alle biedere Leute, die sie kannten; da wand erst Herrmann von Eptingcn mahnte sie aber davon ab, aus Besorgniß, sie möchten vom Fußvolk abgeschnit-, ten, und dann vom Feinde umgangen werden. 318 xii. Periode, ster Abschnitt des i ^ten Jahrh. Angst und Noth von weinen und klagen, jederman den seinen. Auf dem Schlachtfelds wurden mehrere und unter anderm Arnold von Nothberg und Hans Schi ierb ach beyde von Dasei, zu Rittern geschlagen. Nach dem dritten Tage verbrannte man die Stadt und das Schloß Granso». In dem Schloße wurden 2ü Burgunder erstochen. Ein Edelmann von Besanson, Namens Johannes de Latour, wurde, sagt Veinhcim, mit großer Noth beschirmt, und mußte man ihm andere Kleider anlegen- Anders hatte man ihn durch das Heer nicht lebendig bringen mögen. Doch brachte man ihn in die Zelte derer von Luzern, und da mochte man ihn dennoch vor denen von Bern kaum beschirmen. Mittwoch den I 4 tcn Mär; kamen die Basler wieder zurück. Sie brachten folgendes mit: etliche Fähnlein, die sie den Sonnabend darauf ins Münster stellten, ein großes Stück Geschüzcs, das auf 26 Cenluer Gewichts geschätzt wurde, eine Hericurtcr Büchse von i^Centncrn, 4 Schlangen und zwey lauge eiserne Stück. Das Oef- nungsbuch 166) zeigt, daß einige dieser Stücke von den unsrigen waren erobert worden. ( ') So lautet die Stelle: Als etliche so die Tarraßbüchfen zu Granson erobert Hand, um eine Schenk bitten (ferner) ?) Nach den Notizen des Herrn Nathsherrn Falkner, war auch ein Falkner unter den Baölern. IX. Kap. E4—Er. 319 Als Radegk und Hans Scher er ( 2 ) auch bitten, sie ihrer Arbeit halben zu bedenken. Es hatten zwey von denen mitgebrachten Büchsen besondere Namen, worüber folgende Reimen aufbehalten worden sind. »Ich hieß der Strauß, ist nicht erlogen; von Gransee her bin ich gesiogen»—" Burgund bin ich genannt; brich Mauer und Wand." Die damaligen Verhandlungen des dreyzehner Raths biethen uns aber etwas des Lesers würdigeres dar. Er erkannte nemlich: den Tag der Ueberwindung, als die Unsern den Sieg wider den Herzog gewonnen, aufzumerken, und darum jährlich Gott zu danken- Er erkannte ferner: uff alle Mittwochen ernstlich Gott für die unsern, und um Gnade zu bitten. Karl war kein Fürst, den ein mißlungener Versuch , bey welchem er nur 1000 M. und ein reiches Lager einbüßte, abschrecken konnte, und er traf nachdrückliche Anstalten, die erlittene Scharte zu wetzen. Die dringenden Umstände veranlaßten eine allgemeine Zusammenkunft der Verbündeten auf Oeuli zu Luzern. Unsre Gesandten wurden mit vollem Gewalt versehen, dem Bnrgundischen Herzog weiters mit göttlicher Hälfe zu begegnen; zugleich wurde ihnen auf- "> Wir haben noch ein Geschlecht Scherer, genannt Philiben. 220 XII. Periode- .8terAbschnittde6l5ten Jahrh. getragen, die Bothen von Bern zu bitten, weil es aus merklichen Ursachen fruchtbar und gut seyn wolle, alle Schreibe», die sie künftige, betreffend die gemeine Vereitlung, an uns erlassen sollten, auch den übrigen Bundsgenossen (^) selber zuzusenden , indem diese ihre Antworten für sich selbst thun wollten. Es scheint daß es auf den Ocsterrelchischen Landvogt und Bundcshaupt- mann, den Graf von Thierstein, gemeint war. Die Rathsbücher zeigen, daß man damals wieder in Uneinigkeit mit ihm lebte. Er hatte auf dem Zug nach Lothringen unsre Stadt schmählich angezogen; er sprach den Nafenfang an; ließ die Birs besetzen; und befahl unsre Garne zu nehmen, und unsre Fischer gefäuglich auf Pfeffingen zu führen. Endlich dürfte er in die Stadt nicht kommen, ohne Erlaubniß der Häupter, die vom Rath die Gewalt bekamen ihm Tröstung (Sicherheit) und Geleit zu geben- Drey Hauptgegenstände beschäftigten die Taqsatzung zu Luzeru. Zum ersten ein allgemeines Aufgebot, im Fall eines Angriffs, und besonders zur Rettung der Städte Bey» und Freyburg, welche durch die Zurüstun- gen des Herzogs von Burgund, der Gefahr am nächsten lagen. Indessen sollten beyde Städte besetzt werden, und Straßburg nebst Basel wurden angewiesen, die fh- Reinlich des niedern Vereins. IX. Kap. E4—-E7. 321 rigen nach ihrem Versprechen, sogleich auszurüsten, und nach Freyburg zu schicken. Der zweyte Gegenstand war die Errichtung der Eide des Kriegsraihs und einer Kriegs-Ordnung, von welcher folgende Artikel vornem- lich zu bemerken sind: Niemand soll fliehen, noch eine Flucht machen, (dazu andere reihen) und wer dieses übertritt, den soll der Nächste, in so fern er es könne, vom Leben zum Tode bringen- Wenn es zum Streit kommt, soll niemand ein Geschrey machen, sondern Gott und die Heiligen anrufen, die Augen auf- thun, die Hände hart zuthun, und wacker und männlich darauf hauen. Im Streit soll mau niemand gefangen nehmen, sondern so immer möglich umbringen. Dem Feind soll man an Leib und Gut schaden, soweit aller Leib und Gut gelangen mögen. Ein dritter Gegenstand der Berathungen betraf die Beute, welche damals und nachgehends so viel Erbitterung und Uneinigkeit in der Schweitz stiftete. Für die Zukunft wurde z. V- verordnet, daß wer Proviant, Vieh und andere Lebensmittel erbeutet, solche ohne Erlaubniß des Hauptmannes und der -Räthe, nicht aus dem Felde führen, sondern den Gemeinen um einen billigen Preis verkaufen solle; daß man Niemand ausziehen noch plündern solle, bis der Streit gänzlich geendet, der Sieg gewonnen, und das Feld behalten worden; worauf dann man die Leute mit Rath ausziehen, und das Eroberte zusammenthun, damit einem jeden nach Markzahl ertheilt werde. In Rücksicht aber der bereits vor Granson gemachten Beute wurde festge- 322 xii. Periode. 3ter Abschnitt des i sten Jahrh. setzt, -aß jedes Land und Stadt die Seinigen eidlich anzeigen lassen sollte / was sie von gedachter Beute wüßten/ oder hinter sich hätte»/ es möchte genommen/ geschenkt oder gekauft worden seyn. Diese Beute sollte hinter die Obrigkeit gelegt/ und von der Obrigkeit selbst gekauft werden; endlich sollte das Er liste nachgehends / gemcin- lich und freundlich also getheilt werde«/ wie es diejenigen ansehen würden, die dabey gewesen wären. Diese Verfügung war schon auf einer Tagsatzung in Bern in Berathung gekommen, worauf unser Rath, (') die Abiegung deS Eids vornehmen ließ, einen Ausschuß von vier Personen niedersetzte, (') und ihm am Son- tag Jubilate, drey Wochen nach Ostern, auftrug, noch am gleichen Tage die Abschiedsmaßigen Verzeichnisse aufzunehmen- (^) Falls ihm etwas begegnete, das ihm zu i) » Ist durch benbe Räthe, des Burgundischen zu Gram son mit Göttlicher Hülfe eroberten Guts halbe», ein- belüg erkannt: Nachdem die ehrbaren Zünfte und Gesellschaften, insonderheit die, so zu Grausen im Felde gewesen, auch nach Erkanntniß beyder Räthe, und nach beyden zu Bern und Luzern geschehene Abschieben, in Eid genommen worden u. s. w. Ein Oberstzunftmeister, zwey Räthe, und der Rath- schreiber Walter Baumgartncr. 3) Nicht nur die von Zünften und Gesellschaften, sonder» auch gegen meine Herren von der hohen Stube, Edel» und Bürger (d. i.) Achtbiirger. IX. Kap. 147^—1^77. Z26 schwer fiel/ so sollte er / mit Zuziehung der Dreyzehn und der Zubothen, vollen Gewalt haben / zuthun was fie bedünckte / der Stadt Nutzen und Frommen zu seyn. Die aufgenommenen Verzeichnisse find noch vorhanden. (^) Sie zeigen / daß auch unsre Landsleure beeidiget wurden. So viel ein flüchtiger Blick in denselben es zu- giebt / heben wir folgendes aus: „Schöllt der Sattler/ hat nur ein Füderli; Grerer M fl.; Hans Schultheiß hat ein paar Hosen für 2 Schilling gekauft/ als er seine Hosen zerriß; Hans Herzog hat einen Armzug; Clewi Kessler hat zu Solothurn ein Röß- lein für 10 Blancken verkauft; Hanslin des Schaf- nerS Knecht zu Clara sagt/ wäre ihm das geblieben/ was er gewonnen / so wäre er sein Lebtag desto reicher/ er habe etliche Schalen gewonnen / er habe solches Hc Peter Rothen gegeben/ wie auch etwas baares Geld in Blancken / Herr Peter Roth habe ihm 10 Blancken geschenkt; eS waren Leute aus dem Homburger Amt / und von Bubendorf bey Granson; UvS Hüglin sagt aus / er habe von Hans Grekel dem Seckelmcister von Zürich auf einmal in tausend Dugaten gekauft/ zu demselben habe er gesprochen/ das ist Büttgut von Granson/ der Seckelmcister habe dazu gelacht und sonst keine Antwort gegeben / als daß er dann sprach; fie kommen daher als andere." Es ist auch manches vom Seckelmei- ster von Sollothurn gekauft worden. Ein hiesiger Wirth sagt auS/ daß ein Fremder von Appenzell / der bey ihm zehrte/ ein gar köstliches ^xn-is vei mitgebracht hätte/ auf einer Seite war St. Sebastian / auf der andern 32^ XU. Periode. 3ter Abschnitt des irren Jahrh. Es fand sich ein einziger Brosius, Metzger von Herzo- gcnbuchs, der lr Gulden sollte Hinterhalten haben, und deßwegen schwören mußte, sich zur Verantwortung zu steilen, und dem zufallenden Spruch nachkommen. (') Mittwoch vor Palmtag kam vor Rath Herr von Bas. sompjere, im Namen des Herzogs von Lothringen, und eröffnete: „ es sey seinem Herrn zu Ohren gekommen, als wenn der Burgundische Herzog zu verstehen gegeben unsre Nebe F au, und daran des Herzogs von Burgund Schild, er machte sich damit sehr lusrlich, und sagte, er hätte dieß in der Wagenburg erobert. Hans Sche- rer Wachtmeister habe im Heer ein Darret gekauft, und erzählt, daß Heini Strübi und Peter Nicker von Lie- stal auch etwas habe» sollen. Meister Hans Bischer (d. i. des Raths) und sei» Knecht haben im Stallzelt; HanS Holzach, vinic-isni-itor hat allerley zusammen getragen, und 32 ß. erläßt, Ebrhard Brendlin und Jakob König werden genannt, einer habe vomScckel- meister von Schwell) über 200 Viertel Nobel, war minder alü 5 Mark, 1 Mark 83 fl.; HanS Brüd erlitt von Mutkenz cspilaneus hat mit den Seinigen nur einen Käs gehabt, den haben sie gegessen; Georg Brod- deck und 24 andere von Multcnz, wie auch einige von Mönchcnstcin kommen vor. In den Aiisgabbuchcrn findet sich folgende Stelle: 366 fl. an die Beute von Kranson geben, so in barem Geld erobert und für etliche lieberm») geben ist, thut 46Z Pfund. 325 rx. Kap. 1474 - 1477 . hatte, -aß der König von Frankreich ihm seine Hülfe wieder die Vereinunz und die Eidsgenoss rsl aft sollte zugesagt haben; solches habe der Herzog von Lothringen dem König hinterbracht, dessen Antwort gewesen sey, daß -er Vurgundische Herzog ihm an solchem. Vorgeben u »gütlich thue, auch habe der König darauf dem Herzog von Lothringen in seiner Hand versprochen, keineswegs wider den Bund und die Vereinunq handeln zu wollen. Dieß nun habe der Herzog von Lothringen uns und der Vereinung nicht »«verkündet lassen wollen, damit wir in unserm Vornehmen desto kräftiger beharren möchten." Außer dieser Eröffnung war ferner seine Bitte, mit hohem Fleiße, keine Richtung noch Bestand einzugehen, seine Gnade, (der Herzog von Lothringen) sey dann darin bedacht, und ihm Land und Leute zurückgegeben worden; angesehen, daß der Herzog von Burgund ihm Lothringen gegen die Vedingniß wieder anliegen lassen, daß er von der Vereinung abstehen, und Lothringen, ihm Herzog von Burgund, in seinen Ge. schalten offen seyn sollte. Solches habe der Herzog von Lothringen abgeschlagen, und sey der Meinung beym Bund zu bleiben, und dabey Lieb und Leid zu tragen. Und damit man sich seines Herzens und Neigung zu der Vereinung überzeuge, so sey er erböthig, wo es am gelegensten seyn werde, sich der Vereinung, in eigner Person, und so stark es seyn möge, zu näheren, und sein ganzes Vermögen zu der Vereinung zu setzen. Schließlich begehrte -er Gesandte eine gütige Antwort, damit 326 xii. Periode- ster Abschnitt des 15ten Jahrh. er der Stadt geneigten Willen auch vernehmen möchte. Die Antwort bestand in Dankäußcrungen, und wie der Herzog es aus den Werken bereits entnommen haben werde; in Bezeugung des getreuen Mitleidend in allem was ihm/ den Seimgen und seiner Landschaft wieder- wartiges begegnet sey. Weil aber sein Antrag gemeine Vercinung beträfe, so müße der Oesterreichische Landvogt einen Tag ansetzen, und eine mündliche Antwort gegeben werden. Indessen würde der Rath auch schreiben, und sich bewerbe», daß es geschehe. Donnerstag nach Ostern wurde deswegen ein Tag von. Niedern Bunde zu Ensisheim gehalten, wo der Graf von Thierstein, als oberster Hauptman» und Landvogt des Erzherzogs Sigmund nebst sechs Rittern, und sechs andern Rathen des Herzogs erschienen, wie auch Gesandte von den Bi. schüfen von Straßburg und von Basel, und von den Städten Straßburg, Basel, Colmar, Schlettstadt, Kaisersperg und Münster. Der unsrige war Leonhard Grieb Rathsherr von Achtbürgern. Der Lothringische Bevollmächtigte that den gleichen Vertrag wie zu Basel, und erhielt, außer vielen Danksagungen, zur Ant- Wort, daß man von Frieden oder Bestand mit dem Herzog von Burgund nichts wisse, wie auch, daß die Fürsten und Städte der Vereinung die Hoffnung und das Vertrauen zu dem König hätten, er werde keine Hülfe wider sie, noch die Deutschen leisten, sondern der Vereinung geneigter seyn, als dem Herzog von Burgund. Sonderbar ist es aber, daß unser Gesandter IX. Kap. 1474—1477 327 entweder der Berathung nicht beywohnte/ oder der gegebenen Antwort nicht beypflichtete. ( * ) Es wurde übrigens ein andrer Tag wegen des Herzogs von Loth- ringe«/ der Hüife begehrte/ Sontag Trmitatis zu Straßburg von uns besucht / und bald darauf von Seiten der Eidgenossen eine Zusammenkunft nach Bcwen ausgeschrieben/ wohin sie uns auch auf Johann Baptist» einlu. den- Ehe wir zu den kriegerischen Auftritten schreiten / müßen wir noch bemerken / daß während dieser Zeit man alle Gerichtspflege zu Basel einstellte, unser Lef- mmgSbuch (Pag- 167) sagt bestimmt: weil aber zu dieser Zeit von der schwären Kriegsläufken wegen, kein Gericht gehalten wird." Kurz nach der Tagsatzung zu Luzern waren die Basier auf eingelangte Mahnung der Berner mit 1400 Fußknechten und 100 Reutern aufgebrochen. Kaum waren sie aber über die Birsbrücke gekommen, und hatten sich dort im Felde, zur Anhörung der neuen Kriegsordnung versammelt, als ein Böthe von Bern anlangte , und sie aus dießmal zurück mahnte. Erst am Sonnabend den loten Junii gieng der ernsthafte Zug der Nathsbücher: „ Ist durch obgenanme Räthe und Rathöbothen, uß ge scheiden Lienhard Grieb, im Namen der Stadt Basel, gerathschlaget, und dem Bothen des Herzogs diese Antwort gegeben worden. 325 xii. Periode. 3ter Abschnitt des i§ten Jahrh. Basier an. (') Sie stellten 2000 Mann Fußvolk, und 100 Reuter auf die Beine. Der Bürgermeister und Rrtter Peter Roth war Hauptmaun, Thomann Sür- lin Fähndrich, und Jakob von Sennheim Panner- hcrr. Die Stärke des vereinigten Heers der Schwei- ze" und Verbündeten wird auf 30,000 Mann gerechnet, worunter, nach einigen 1^000, und nach ander» nur r 4 oo Reuter waren. Die von Unterwalden und aus dem Entlibuch fanden sich zuerst bey den Bernern eni Nach Wursteyfen waren es die von Uri, und gleich nach ihnen die Basler. Als die Schlachtordnung eingetheilt worden, standen alle Panner im großen Haufen bepfammen, wo nach dem Panner von Schweiß, jenes von Basel, und dann jenes von Bern, wie Beinheim berichtet, sich befanden. Der Herzog von Burgund hatte sich oft im März, April, und Mapmonat, in der Gegend von Lausanne aufgehalten. Bey Lausanne soll er nach einer Handschrift, selber einen Predigtstuhl bestiegen, und als hoch als er mochte den seinigen gepredigt haben. Er klagte über seinen er- liltenen Verlust; er ermähnte sie freundlich; er bat sie tröstlich bey ihm zu stehen, und nicht von ihm zu wei- ^ ES wird in den Ansgabbüchern, Zug gen Murren, Losan, Romonr und Milden genannt. Ohne Sal- pcrcr, Schwefel, Hackenbüchsen, Heilungskosten, Vergütungen der Verlornen Pferde war der Aufwand von 3604 Pf. wovon 1004 allein an Fnhrlohn. 32 S IX. Kap. 147^—1^77 chen; er wolle ihnen alle Beute überlasse»/ sie in die Lander setzen/ sie alle reich und zu Herren machen- Seine Armee wird auf 60,000, von andern auf so,000 und wohl 100/O00 Mann sogar geschazt. Er eröffnete den Feldzug den 26 ten May, mit der Belagerung von Murten, wo die Berner isoo Mann in Besatzung hakten. Den Uten Juni war der Herzog selber vor Murten gelagert. Am 22ten Juni einem Sonnabend/ am Festage der lotausend Ritter unternahmen es die Verbündeten Murten zu entsetzen. Das Wetter schien anfangs ungünstig zu seyn; es regnete gleich als wenn es nimmermehr aufhören wollte. Dennoch/ sagt Beinheim / und obschon nicht jedermann zu morgen gegessen hatte/ brach jedermann zu Hülfe auf. In solchem ziehen wurde das Wetter schön/ und ein hellerer Tag als es je gewesen war. Der Hauptangriff soll ungefähr um zwey Uhr Nachmittags geschehen seyn. Der Widerstand war nicht von langer Dauer. Die Burgunder erlitten eine schwere Niederlage, und ergriffen die Fluchte Der Herzog verlor wieder sein ganzes Lager. Doch war die Beute mit der von Granson nicht zu vergleichen» Es gieng aber mit der Theilung derselben, ungeachtet des Luzerner Abschieds, sehr unrichtig zu (Nur die Büchsen wurden unter die Oerter vertheilt; sonst w e m ward, der hatte.) Nach diesem berühmten Sieg, der in allen Schweitzerischen Geschichten ausführlicher zu finden ist, fielen Peterlingen, Milden, Ratmont/ IV. Band. L 330 xii. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. Lausanne. Die ganze Watt wurde erobert, und Genf gebrandschatzt. Die Basier die nur drey Mann verloren haben sollen, zogen Mittwoch nach Johanni wieder ein, und ihre verwundeten langten zu Schiffe den 7 ten July an. Sie brachten ein Bannier mit sich, welches sie den Feinden abgedrungen hatten, und giengen ins Münster um Gott zu danken. Dieses Bannier soll jenes des Köuigs Sohns von Neapolis gewesen seyn- Man findet auch von einem andern Panner so der Stadt Avignon gehört hatte, etwas aufgezeichnet. Das Bannier unsrer Stadt trug auch Merkmale des Sieges davon. Der Herzog von Lothringen haute ihm nach der Schlacht den Schwenckel, und machte es ge« viert. Es scheint aber, daß man es wieder wie vorher herstellen ließ. ( *) Von der Beute an Geschütz wurden uns zu thetlr 1°. eine eiserne Steinbüchse zehn Schuh lang; 2°. eine eiserne Schlange, bey zwölf Schuh lang, die einen Faust großen Stein trieb, das Zeichen von Neuenburg am See hatte, und dem Herrn von Blamont gehörte; 6 °. eine Schlange von gleicher Größe, mit einem französischen Wappen. Eine Chronick spricht noch von fünf andern Büchsen. In der Einnahme dieses *) AuSgabbücherr Geben 19 Pf. 14 ß. um schwarzes «nd weißes Seidenzeug zum neuen Panner, und 16 ß. vom Panner zu machen, als man von Murren kam." IX. Kap. E4—1477. 331 I Jahrs werden auch so Gulden ausgesetzt „ aus Verbliebenem Wein von Murten erlöst." Es möge ein Rest von erbeutetem, oder von dorthin beym Antritt des Zugs geschickten Wein gewesen seyn, so zeugt es immer von rechtschaffenem Betragen. Ein gleiches Betragen rühmte unser Rath wegen seines Antheils an der übrigen Beute, und an den ausgeschriebenen Brandschatzun- gen bey den Bundesgenossen nicht- Unsere Rathsbücher beweisen seine Anforderungen an die eroberten Kleinodien und anderes, gleich wie seine Klagen über der Beute Untreue; daher befahl er auch seinen Gesandten, auf einem Tag zu Freyburg, wegen der Beute und des eroberten Gutes vor Murten zu handeln, und unsre Nothdurft vorzustellen; und das folgende Jahr wurde im geheimen Rath auf Mittel bedacht genommen, unsern Antheil am Schatzgeld von Savoyen und vott der Watt zu bekommen, wie auch noch an den zu Gran- son eroberten Kleinodien, welche die Eidsgenvssen hätten, abzufordern. Bey der Schlacht von Murten gewannen übrigens drey Fremde das hiesige Bürgerrecht; (') und der Rath ließ zum Andenken, unserer Ueber, windlichkeit zu Murten, wie die Ausdrücke lauten, deri ') Michael Schmid von Augsburg der Tischmacher, HeM Tomstell der Krämer von Weissenburg und Hans Roth der Seiler von Frankfurt. L 2 332 xii. Periode 3ter Abschnitt des istm Jahr. zehntausend Ritter Tag feyern. (') Er trug auch unsern Gesandten, auf einem Tag zu Freyburg, auf, eine begangene Entehrung des Sakraments zu »erzeigen. Auf Jacobi wurde eine allgemeine Tagsatzung zu Freyburg in der Schweitz gehalten. Savoyen machte Frieden, trat an Bern und Freyburg Murten u. s. w. ab, und versprach 50000 fl. Dem Herzog von Loth- ringen, der Hülfe begehrte, wurde nichts zugesichert Allein nach Bartholomäi versammelte sich der niedere Bund zu Basel, und dieser bewilligte ihm einige Hülfsvölker. Die Basler schickten ihm nach Verenens- tag so Reuter, und drey Wochen später tbo Fuß- knechte , die über den ganzen Feldzug bey ihm blieben. *) Oefnungsbuch ?. 476 . „ Um Lob und Danksagung un. ferer lieben Frau und den 10,000 Rittern unserer Ueberwindung halben, wie man sich halten wolle. Km. (d. i. Dreyzehnerherr oder geheimer Rath) 1477 im Ounio. „ Gedenke (du Nachschreibet') unsre Herren zu mahnen, an den Tag der 10 000 Ritter, unserer Ueberwindl ichk eit zu Murren, damit man es in den Kirchen verkündigen möge.'' Dieser Tag wurde besonders im Kloster St. MariaMagdalenen an denSteinen das erstemal gefeyert, worin derRach alle die berufen ließ,welche Gnade von Gott und den 10,000 Rittern zu erlangen, und günstigen Willen vom Rath beyzubehalten begehren würden. IX. Kap. 1 ^— 1477 . 3A3 Den 6ten Oktober gelangte der Herzog von Lothringen wieder zum Besitz seiner Hauptstadt Naney- Nun schlug sich der Pabst ins Mittel, und sein Legat kam Dienstag vor Martini zu Basel an, wo er bey den Barfüßern einkehrte. Die Verbündeten verfügten stch hieher, um seine Vorschläge anzuhören, begehrten aber vor allem , daß Karl alles räumen sollte, was er in Lothringen besäße. Der Legat sandte zwey Bothen zu ihm, die aber nichts ausrichteten. Karl belagerte seit dem 25ten October mit einem Heer von -ioooo Mann Naney, von wo aus die Besatzung öftere Ausfälle wagte. Auf Andrä schickten wir dem Herzog von Lothringen noch 78 Reuter, die ihren Weg über Straßburg nahmen. Verschiedene Tagsatzungen wurden gehalten, zu Colmar und zu Luzern, wo Lienhard Grieb hingeschickt wurde- Die Schweizer erlaubten dem Herzog von Lothringen Freywillige anzuwerben, über welche ste einige Hauptleute setzten. Er gab (oder versprach) vierzigtausend Gulden den Eidsge- genossen, meldet Königshof (pa§. 385.) In kurzer Zeit brachte er sooo Mann zusammen, nach Königshof, neun tausend, die auf Thomas tag zu Basel eintrafen. (') Basel hatte 60o Fußknechte worunter 150 Büchsenschütze. Es wurde sogar im Rath berathen, ob man die unfrigen nicht trengen wolle, in eigener *) Der Rath schenkte kein Brod, ließ aber solches auf den Kauf dachen, hingegen schenkte er Wein: Den Zürcher» drey Saum, ehe» so viel den Bernern, W 33^ XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Person zu ziehen. Unsre Hauptleute waren Veltin von Neue nstein und Bernhard Schilling; Hans Vriefe r war Fähndrich. Am Weinachtstage und die zwey folgenden Tage (') verließen diese Hülfstruppen Basel, und zogen über Enstsheim, Colmar und Schlcttstait nach Lüneville hin- Sie beraubten in den ersten Städten , die doch zum Bund gehörten, die Juden / und nahmen ihnen ihre Kleinodien und Silbergeschirr. Mann Will ste damit entschuldigen, daß das Land an Lebensmitteln erödet war. Das Lothringische Heer belief sich auf t9 bis 20000 Mann, und war schon am ste» Jenner in der zerncrn, Frevbnrgern und Solothurnern, den übrigen Orten aber jedem nur zwey Saum, und den BuudSver- wandten und Unterthanen, Kannenweise. In der WeynachtSnacht war es so kalt, daß im Bur. gundischen Heer vor Nancy mehr als 400 erfroren und über ZOO Personen Hände und Füße verlieren mussten. Ein angesehener Ritter und Befehlshaber sagte im Un- willenUnserm Herrn ist wohl mit Kriegen; und er gewönne gern Nancy. Ich wollte daß er in der grossen Büchse läge, so würden wir ihn in die Stadt schießen; er gewönne Nancy, er bekäme Kriegs genug, und wir bedürften nicht zu erfrieren.'' Dieß erfuhr Karl, der ihn sogleich aufknüpfen ließ. 335 IX. Kap. 1474—1477. Nachbarschaft von Nancy- In der folgenden Nacht ließ Karl Sturm laufen, aber ohne Erfolg. Der Herzog von Lothringen und die Hauptleute entschlossen ßch, nach I gehaltenem Kriegsrath, den Feind bey Tagesanbruch an- zugreiffen. Zwey Schwerer dienten ihnen, nach Bein- heim, zu Wegweisern. So lautet seine Erzählung. ,, Der Herzog Karl hakte einige Eidgenössische Knechte bey sich, die in allen Schlachten bey ihm geblieben waren. Zwey unter ihnen faßten den Entschluß ihren ! Landsleuten behülflich zu seyn. Der eine hieß Schindle r von Art, der andere Georg Schryber von Frauen- felden. In einer gewissen Nacht brachen sie das Burgundische Creuz von ihren Kleidern ab, und machten das Zeichen der Eidsgenossen an sich. Hierauf kamen sie zu dem Herzog von Lothringen, und zu den Eidsgenossen. Sie erboten sich bey Verlust ihres Lebens die Eidsgenossen an den Zug des Herzogs von Burgund zu führen. Nun hatten beyde viele Freunde von Eidsgenossen da, die man ehrte. Durch ihre Empfehlung wurde den zweyen vollkommenes Zutrauen geschenkt, und mit ihnen der Anschlag gemacht, wie man den Herzog angreiffen wolle. Die Bedingniß war aber, daß man sie voran an die Spitze richten sollte. Sie hatten es selber begehrt, und betrugen sich auch nachgehends als biedere Leute." So weit Beinhsim. Am 6ten Jenner lieferte das Lothringische Heer die Schlacht. (*) Es schneite so ') Es war nach andern den §ten Jenner. ^rt, äs ver-i° lez Nates x. 677, 336 xil. Periode 3ter Abschnitt des i sten Jahrh. sehr/ daß einer kaum den andern sehen konnte. Indem sie aber eine Wendung machten, wodurch der Plan des Herzogs Karl vereitelt wurde, seine Artillerie wenig schadete, und er von einer Seite, wo er es nicht erwartete, angegriffen werden sollte, wurde das Wetter hell. Die Sonne schien so schön, als wenn es ein Sommertag gewesen wäre. Der Angrif wurde durch einen Ausfall der Besatzung von Nancy unterstützt Räch einem ziemlich nachdrücklichen Widerstand wurden die Burgunder in die Flucht gejagt. Herzog Karl büßte Las Leben ein, und Renat von Lothringen kam zu seinem Herzogthum wieder. Die Eidsgenossen sollen, nach Beinheim, nur vier Todte und acht verwundete gehabt haben. Vor der Schlacht hatte der Herzog von Lothringen Veltin von Neuen stein und Bernhard Schilling von Basel, nebst vielen andern, zu Rittern geschlagen. Nach dem erfochtenen Sieg bezahlte er den eidsgenößi- schen Hülfsvölkern einen anderthalbmonatlichcn Sold, und entließ alle Verbündete. In unserm kleinen Zeughause ist «och der Panzer des Herzogs Carl, der Kopf- harnisch eines seiner Pferde und anderes von ihm zusehen. Eine vergoldete Schale befindet sich auch in Handen der Familie Strübin. Heinrich Strübin von Liestal war derjenige der diese Schale den 3ten Jenner t-177 in der Schlacht bey Nancy erbeutete. Sie fiel zuletzt (unbekannt wie) auf den unlängst unbeerbt gestorbenen 337 !X. Kap. 1474-1477. Pfarrer Strübin in Bubendorf/ und wurde an -er im I. 1795 gehaltenen Gant seiner Effecten, durch die Gemeinde Liestal um 27o Pf. an sich gekauft. Seither wird sie auf dem dortigen Gemeindshaufe aufbewahrt. Wenn im vorigen i7ten Jahrhundert Repräsentanten, oder Staabs-Offiziere aus der Schweiz in Liestal speise- ten, (wie z. B. den il. Sept- 1689 ,) wurde sie beym Besitzer abgeholt, und aus derselben wurde getrunken. Gedachter Heinrich Strübin soll Feldzeugmeister gewesen seyn. Wenn es wahr ist, so sind unsre Voreltern nicht so engherzig gewesen, als wir es heutzutage waren. Ein Unterthan, ein Leibeigener.... Feldzeugmeistsr! In dem Boden der Schale ist das Brustbild des Herzogs erhaben ausgeprägt. Um die Rundung derselben, so 6 französische Zoll im Durchschnitt hat, ließ er herum stechen und sein Wappen beyfügen: »Heinrich Strübin gon Liestal bracht chise Schalen us Nanse Schlacht, flüch Hochmuth, förcht Gott, sins Worts acht, Im 1477 Jahres geschah." Auf Martini dieses Jahres wurde eine Tagsatzung zu Basel gehalten, und zwar wegen der zu Naney eroberten Büchsen, der gemachten Gefangenen, (') und des Schazgeldes des Herrn von Nassau, Tvchtermann r) In den über die gemachte Benre aufgenommenen eidlichen Aussagen finde ich folgendes. » Ulrich Mangold schwört, daß ihm und einem andern worden 338 xu. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. des Markgrafen Carl von Baden, der wohl fünfzehn Wochen im Pfenning-Thurm zu Straßburg lag, und 50,000 fl. Lösegeld geben mußte. Nach der eingelangten Nachricht -es Sieges vor Nancy, wurde im drey- zehner Rath berathen „wie man Gott, -er bewiesene Gutthat wegen, voll danken wolle. Der Rückzug der Eidsgenossen stimmte aber mit diesen edeln Empßndungen des Raths nicht übereilt- Sie überfielen den i 3 ten Ienner im Elfaß das Städt- lein zum heiligen Creuz, und plünderten und verbrannten das Schloß, weil vorher, auf dem Zug nach Nancy der dortige Vogt fie ausgelacht, und die Einwohner ihnen Lebensmittel und Beherbergungen abgeschlagen hatten. Zu Basel nahmen fie fich einiger Lu- find, ein Maulesel, den sie für -i fl. 16 Plapert ver. kauft haben, 1 Nock, ein altes Seidenwammest, 1 schwär- ze Kape, i Kelch, den er zu unserer Frau in Stein gegeben habe;— Ruinan Besch zum Greiften jenseits dem sey geschenkt worden, ein Hämmerlin und ein Zängltn; Martin Langmesser, dem sey ein Turasse worden; Jakob Nobler habe ein altes Schwerdt und z böse Hembder; unter den 15 von Mimenz und Mönchenstein waren Gast Huglin der Hauptmann, Bernhard Egli, Georg Brodbeck, HanS Bischof, Liitti Graf. IX. Kap. 1^7^1-1^77. 339 zerner Studenten an, (") die wegen Streitigkeiten zwischen dem Bischof und der Universität, nicht promo- virt werden konnten- Die Domherren, wird gemeldet, befürchteten; es möchten die Kriegsleute ihnen die Häuser durchlaufen, und wirkten es beym Bischof aus, daß die Promotionen vor sich giengen." Den 24ten Jenner entstand zwischen den Zürcher« und den Bernern, aus Anlaß der Tränckung der Pferde, und eines geschlagenen Stallbuben, ein solcher -Streit, daß zwey Berner entleibt und vier verwundet wurden, und die Leute im Harnisch zusammen liefen. Das Kriegsvolk wurde aber bald darauf abgedanckt. Indessen waren von jedem Orte der Eidsgenossen' schaft die Hanplleute mit sechs Zugegebenen hier geblieben um die Bezahlung von 1^,000 st. abzuwarten, die der Herzog von Lothringen noch schuldig war. Umsonst begehrte er schon, auf einer hier den ssten Jenner gehaltenen Tagleistung, Aufschub bis auf Pfingsten. Die Städte Straßburg, Basel, Colmar und Schlettstadt, nebst dem Bischof von Straßburg fanden endlich rath- sammer, das Geld zur Ausweisung der Hauvtleute dem Herzog bis auf Ostern vorzustrecken; und Graf Oswald von Thierstein stellte sich zum Bürgen, und verpfändete ihnen seine Schlößer Thierstein und Messingen- -) Unter denselben befand sich der Sohn des Marggrafen von Hochberg und Herr zu Röteln. (Lörrach.) Zäo xn. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Die nächsten Folgen des Burgundischen Krieges waren diese: Frankreich behielt auf immer das Herzog- thum Burgund, trachtete aber vergeblich ein gleiches mit der Grafschaft Burgund zu erzielen; der Graf von Würtemberg, Herr zu Mömpelgard, kam aus seiner Gefangenschaft, und bekam Mömpelgard wieder, wo die Basler während des Krieges eine Besatzung die ihnen jährlich bey 1000 st. kostete, unterhalten hatten, ob er ihnen schon seit mehrern Jahren iuoo st. schuldig war und die Zinse davon nicht entrichtete; der Herzog Sig- mund blieb im ruhigen Besttz seiner verpfändeten Herrschaften; ohne den Pfandschilling abgeführt zu haben; in der Schweiz wurde Freyburg frey und unabhängig von Savoyen; Bern und Freyburg kamen in Besitz von Murten, Granson und Echalens; Bern erhieltnoch für steh allein Aigle, Chateau- doix und Rougemont; der auswärtige Einfluß wurde für manchen eine ergiebige politische Triebfeder; Stttenver- derbniß und Ungehorsam zeichneten sich immer mehr aus; zu Basel waren neue Auflagen und Vermehrung der Schuldenlast; die Gegend blieb lange nnstcher; häufige Mordthaten wurden begangen; einst mußte man die Stadt beschließen, und wie mitten im Krieg bewachen lassen. (') Zu dem gesellten steh Streitigkeiten In der Eidsgenossenschaft wurden binnen drey Mona. ten bey iLoo Personen hingerichtet. IX. Kap. 1474—1477. 341 mit dem Stiftsadel; der Bund mit dem Erzherzog Sigmund legte den Basiern die Pflicht auf, seine Herrschaften auf der Stadt Kosten zu beschützen. Es finden stch Spuren des Mißtrauens und der Ungeneigrheft gegen die Schweißer. (*) Endlich drückte eine außerordentliche Thenrung die ärmern Classen, denn der Krieg hatte beträchtliche Landschaften verheeret, und durch die strenge Kalte des Winters war die Saat in gebirgigteu und rauhen Gegenden verfroren. Zehntes Kapitel. 1477-149!-. Vom Burgunder- bis zum Schwaben-Krieg. 1477. Matt war mit dem Betragen der Solothurner sehr unzufrieden. Sie hatten nach dem Palmtag i47ö in dem Dorf Wiesen ihr Fähnlein aufstecken lassen; und nun that der Stadtschreiber von Solothnrn der Stadt 1477 nach (^UASimoclo Xlllr Rath: von dem Fürnehmen unserer Eidsgenoffen, hinter der Vereitlung, betreffend, den König von Frankreich und sie. 1477 vor Maria Geburt xm von des Titels wegen, worinn «ns die EidSgenossen Abbruch thun- von dem Schar- 342 xn. Periode. 3 ter Abschnitt-es i^ten Jahrh. Basel-viel Schmach. Graf Oswald von Thierstein hetzte ihn, wie es scheint, wider uns auf. Es würdevoll den XIII. berathen: „ Ob wir uns auch einen Anhang zu Solothurn wider den Graf machen wollten ?" Als er im Februar freyes Geleit begehren ließ, wurde ihm zwar solches bewilliget, aber nur für seine Person und mit dem Vorbehalt, daß falls ihm etwas Worte begegnen sollten, die ihm nicht leidlich wären, der Rath nichts damit zu schaffen habe» wolle. Die Mißhelligkeiten mit dem Bischof und mit dem Capitel wurden immer ernsthafter. Wir haben unterm I. Verordnungen des Capitels angeführt, welche den Basiern beleidigend vorkommen mußten, (^) inson- geld von Savoye» und der Watt zn fordern.— Von den Kleinodien zu Granson erobert, so die Eidsgenossen haben, zu erfordern- was nun von den Fürneh, men betreffend den König von Frankreich sich aufge- zeichnet befindet, möchte wohl auf die Verhandlungen Bezug gehabt haben, in Folge deren der König, ohne Einwendung der Schweitzer, die Grafschaft Burgund einnehmen, ihnen aber I5o,ooo fl. bezahlen sollte. Die Worte hinter der Vereinung bedeuten wohl so viel als hinterrücks des niedern Bunds. So werden sie im Oeffnungöbuch angeführt. Neue, rungen durch die Herren des Capitels des hohen Stifts vorgenommenen, und andere: Daß kein Geistlicher sein 3-43 IX. Kap. 1^77 derheit jene, welche die Bürger von Basel vom Capitel ausschloß. Doch wnrde der Fall, auf welche sie ange. wendet werden sollte, damals berichtiget. Arnold zum Luft, Bürger von hier, Domherr zu Cölln, und Neffe des Doctor Peter zum Luft, der vor der Verordnung Domherr zu Basel war, hatte mit Bestätigung des Pabstes eiuen Tausch getroffen der ihm das hiesige Capitel eröffnete. Die Domherren appellirten an den Pabst, der sie in den Bann that. Der Rath schlug sich in's Mittel: Der Bann wurde auf Kosten des Arnold zum Luft aufgehoben; er blieb aber Domherr. Im Jahr 1-47S beschwärte sich der Rath Testament vor dem Stadtgericht hinfüro machen solle; daß kein BaSler Kind Domherr des hohen Stifts seyn noch werden solle; daß kein Priester Bürger, noch zünftig seyn solle; daß das Monitorium durch den Offizial des ErzpriesterS weiter ausgegangen, als je und je gebraucht und von altem Herkommen ist. Der Ausdruck Baselkind scheint zu viel zu sagen, denn es ist gar nicht glaublich, daß man Edelleute von Rittergeschlech. lern, die Bürger zu Basel waren vom Capitel ausschließen wollte, um so viel weniger, da fünf Dom- Herren dazumal zu diesen Geschlechtern, gehörten; oder man müßte annehmen, daß sie nur theils als Bischöfliche theils als österreichische Lehenleute, und nicht al§ BaSler Bürger angesehen wurden, oder daß man nur diejenigen aufnehmen wollte, deren Eltern -aS Bürgerrecht nicht unterhalten hätten. 3^ xn. Periode. 3ter Abschnitt des i stell Jahrh. über das Geistliche Gericht/ und verlangte vomOffizial, er sollte keine Apellattonen von unsern Gerichten annehmen, über Erbsachen nicht richten, Sachen in Hangendem Recht nicht an sich ziehen oder ziehen lassen, und alle weltliche Sachen vor unsre Gerichte weisen, so bald der Beklagte es verlange, welches vermuthlich der Offizial, wenigstens in Ansehung der Fremden, verweigerte. Die Erbitterung war so stark, daß man im Rath die Frage auswarf, ob man nach altem Herkommen dem Bischof und dem Stift schwören wolle? Die Berner und Solathurner suchten diese Mißhelligkeiten beyzulegen. Es hatten aber andere Anstände sich zu den übrigen geschlagen. Zum ersten die Errichtung der neuen Auflagen, welche der Rath von der Geistlichkeit abforderte. Dann verschiedene um gütige und ehrenrührige Worte, die der Bischof in Gegenwart der Capitularen, wider Bürgermeister und Rath hatte laufen lassen. Im I. 1476 wurde im Rath angefragt, ob man dem Bischof eine Vothfchaft ordnen, und um Bürgermeister und Oberstzunftmeister bitten lassen wolle? das erforderten jährlich Handveste und Uebung vor Johann Baptista, wo man den Rath erneuerte. Der Bischof gab wirklich den Oberstzunftmeister, welchen er ernannte; er gab aber in einem andern Verstände Bürgermeister und Rath, weil er sie nicht erwählte. Daß nun der Rath von diesem Theil der Verfaßung abzugehen in Berathung zog, beweiset die Stimmung der Gemüther. Gegen Ende des Jahres ereignete sich ein neuer Anlaß zu Streitigkeiten. X. Kap. 1477—ES. Z^s Der Bischof klagte, daß einer seiner Diener in unserer Stadt nächtlicher Weile verwundet worden wäre, und forderte von den Häuptern, daß die Thäter beyge- fängt, abgestraft und nicht auf freyen Fuß gestellt würden, es sey vorher seinem Diener für Schmach, Kosten und Schmerzen gebührender Abtrag geschehen- Er ver- zeigte eine» Meister, der unschuldig war, und einen Studenten Namens Gilger. Beyde wurden in Gefängniß gelegt. Als nun der Rector der hohen Schule dieses in Erfahrung gebracht hatte, begehrte er, in Kraft der Freyheiten der Universität, daß die Thäter als Glieder der hohen Schule ihm überliefert würden. Es geschah, und der Gilger, als der einzige Thäter, wurde eine gute Zeitlang, in Strafsweise, gesanglich gehalten, und dann mit genuasamer Sicherheit entlassen, er werde sich, falls der Bischof oder andere, die weiter Ansprache machen, sich nicht vertragen möchte», ins Recht stellen. Jnzwischen hatte der Bischof verlangt, man müsse ihm den Gilger, als einen Cleriken seines Bistums verabfolgen lassen, und eine abschlägige Antwort vom Rath bekommen. Hierauf brachte man in Erfahrung, er habe hinterrücks des Raths, doch in Beysein etlicher, und nicht der mindesten Rathszlieder, öffentlich die Ehre und Glimpf des Raths geschuldiget, und unter anderm angezogen, „ wir hätten ihm und dem Stift anfangs geschworen, und schwören noch jährlich; ob da der Eid gehalten sey, wüßten wir wohl; es wer- IV. Band. N 3^6 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Een Jahrh- -e sich zu seiner Zeit erfinden, und es bleibe nicht dabey." Diese Reden faßte aber diesmal der Rath nicht zu Herzen, so unvergeßlich sie auch waren, sowohl in gutein Vertrauen zu dem Bischof, und in Rücksicht der merklichen tödtlichen Kriegs-Uebungen, die vor Augen waren, als auch in der Hoffnung, daß durch andere Sachen bewegt er sie unbedacht fallen lassen, und endlich weil etliche Stiftspralaten und Verwandte vor Rath gekommen waren, um die Gemüther zu besänftigen. Allein Montags nach St- Thomastag, und folglich eben zu der Zeit wo die unsriqen im Anmarsch nach Nancy waren, und der Rath in banger Erwartung des Erfolgs stand, erschien der Bischof, mit verdachtem Mute, vor ihm, und ließ neue Klagpunkte anbringen: „ 1°. über die Auslieferung eines seiner Pfaffen, wie er den Gilgen nannte, der seinen Diener verwundet hatte; 2°. über die Steuern die man von der Geistlichkeit und seinen Schreibern fordere; 3°. über die Markzahl, Frohnfastengelder und Fleifchsteucr die man ohne sein Wissen und Willen, aufgelegt habe; ^°. über die geschehene Abstellung der Apellationen , dre ohne Mit» tel an ihn als an den nächsten Ober Herrn geschehen wüten; 5". über die Verachtung seines Gerichts, und den geschehenen Abbruch an seinem Austgel. Die vier folgenden Punkten betrafen Partikular Sachen die wegen gedrängter Kurze des Ausdrucks nicht zu verstehen sind. Hierauf ließ er die Urkunde des Kaisers X. Kap. 1-477—1499. 347 Friedrichs des iiten von 12 18, wie auch die Hand-- feste vorlesen, und schloß dahin, daß er die übrigen Anforderungen Spennen nunzumal ruhen lassen, jedoch sich derselben damit nicht begeben wolle." Bey diesem Anbringen waren zugegen, außer dem Bischof selber, vier Domherren, zwey Ritter, der Vicarius, der Offizial und noch fünf andere. Vornehmlich aber krankte es die Rathe, daß er ihnen unter Augen die gleichen Vorwürfe über Meineid wiederholte, die er vorher schon in Gegenwart verschiedener Mitglieder vernehmen lassen : „ Sie hätten ihm und dem Stift geschworen, und schwüren jährlich noch- Sey da der Eid gehalten? wüßten sie wohl, werde sich zu seiner Zeit ersinden! Es bleibe nicht dabey!" Dieß alles wurde vor die Xlll. gewiesen, und man ordnete fünf besondere Deputtrte, worunter Stadt- und Rathschreibe? Um diese Zeit, wie man es aus zwey Chronicken vernimmt, hatte der Bischof, um die Universität zu strafen, daß sie die Auslieferung des Gilgen gefordert, und ihn richten wollte, als Canzler der Universität, die Philosophische Fakultät, in dem Recht Magister zu promovieren, sttilgestellt, weil diese am meisten auf die Verfechtung der Jurisdiction der hohen Schule gedrungen hatte, r ) Allein aus Furcht vor den von Nancy ') Besonders ein Lehrer dicker Fakultät Adam Kridett^ wieß Doctor der Geistlichen Rechte, Sohn eines KsrnmesserS. 3 ) 2 S48 XII Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. zurückgekommenen Schweizern, bequemte er sich diese Facultät in ihre Rechte wieder einzusetzen. Inzwischen hatte der Rath, zu Anfang des Jahres E7 nach cli-euinei8ion'i8, den Aufsatz einer Antwort auf die Klagvunkte des Bischofs in Berathung gezogen, und wurden folgende Fragen erwogen: „wie man sich künf- tigs, des Titels halben, gegen den Bischof halte» wolle? Ob man durch eine Bothschaft, oder durch ein Schreiben , den Bischof und diejenigen, die bey der Eingebung seiner Beschuldigungen gegenwärtig waren, auf einen bestimmten Tag berufen wolle, um die Antwort zu empfangen? Ob man den Marggrafen und den Grafen Oswald von Thierstein, als Lehenleute des Bistums, wie auch andere von den Eidsgenoffen, auf diesen Tag beschreiben (schriftlich berufen, oder einladen) wolle? Falls der Bischof nicht erschiene, ob man die Antwort an die Prälaten gelangen lassen, und wie man sich darin halten wolle? Ob man die Antwort an alte und neue Sechser bringen, ihnen zu hälen gebiethe»,— auch ob man eine Umfrage unter ihnen thun wolle oder nicht? Ob man die Antwort, in Beyseyn der Sechser geben wolle oder nicht? Ob man inGebung der Antwort, auch Aufsagung der Psticht thun wolle, oder nicht? wem man endlich die Antwort zu geben, auftragen wolle? Der erwähnte Tag war am Dienstag vor Valentini; folglich mehrere Wochen nach dem Sieg vor Nancy. Die gethane Antwort habe ich nicht gefunden. Allein, X. Kap. 1477 —14s 9. 349 als Bruchstücke derselben, können vier übriggebliebene Folioseiten eines zerrissenen Factums von der Hand des damaligen Stadtschretbers dienen: Der Bischof hätte nicht nöthig gehabt, uns und unsre Ehre so hoch zu beschuldigen, noch darum einige Handfeste anzuziehen, und uns, die wir derselben unvergessen sind, aus ihrem Inhalt berichten (zurechtweisen) zu wollen. Dennoch hätten wir es nicht ungern gehört, um ihn der Eegenpflichteu, die er uns auch geschworen habe, zu unterrichten; er hätte sich damit nicht begnügt, sondern sich weiter auf einen Brief von Kaiser Friedrich dein zwcmen berufen, Kraft welchem wir keinerley Macht haben sollten, Rath noch Aemter zu haben, Steuern noch anders dergleichen aufzusetzen, ohne sein Wissen und Willen; ') allein weder er, noch einiger seiner Vorfahren wären je in Gewalt noch Gewehr dieser Urkunde gewesen -) Sie sey ohne dieß hinterückS unsrer, und ohne daß wir wären berufen worden, vom Kaiser Friedrich dem Uten, ausgegangen; ( ertheilt) ') Nach diesen Worten stehet noch: „das nit die minste Ehchaft Oberkeit und Herrlichkeit unsrer Stadt berüren- de/' Dieß könnte so übersetzt werden: »welches gewiß nicht am wenigsten die Oberherrlichkeit unsrer Stadt kränken würde''. -) Diese Behauptung ist wichtig, weil man immer in den Gedanken gestanden sey, als wenn diese Original urkunde erst im Jahr 1585 den Baslern wäre ausgeliefert worden. Wenn möchte sie aber wohl aus den Händen der ZLo XU. Periode. Zter Abschnitt des iZten Jahrh. es sey offenbar kundlich, daß unsre Voreltern und wir/ als eine freue Reichstadt, bey dem heiligen Reich Herkommens sind , und es in guter löblicher Gewohnheit und Uebung ohne einige rechtliche Entsetzung hergebracht haben , uns und die unsern/ so oft eS nöthig gewesen ist/ hoch und nieder besteuern/ Zölle/ Umgeldcr, Weggelder und anderes auftusezen / zu vermehren und zu vermindern, nach unserm Willen und Ke- fallen/ wozu insonderheit wir nicht nur von römischen Kai. fern und Königen / sondern auch von dem heiligen Concilium löbl. und hoch gefteyet/ und solches bestätiget worden, wenn auch dieses alles nicht wäre/ so härten wir doch, als eine ehrbare Oommun solches zu thun/ zur Norhdurft unsrer Stadt / von uns selbst Macht. Der Rath habe auf Anruft» deü Bischofs, in Ansehung seines verwundeten Dieners, dem Bischof zu Ehre und der Sache zu Eurem, etliche von ihm angegebene Personen beyfängcn und in Gefängnisse brin- gen lassen, um sie nach ihrer Missethat zu strafen; der Rektor der Universität hätte den Rarh mit hoher Vcrmahnmig begehren lassen, daß die Thäler, als Glieder der hoben Schule, ihm überliefert würden; der Rath habe auch die Frcnheitcn der hoben Schule beschworen, daher die Aus- lieferung mit der Bedingniß bewilliget, den Gilgen zu be- Bischöft gekommen seyn? war eS vielleicht unterm Bi- sciiof Heinrich von Nenfchatel, als er die erste Handfeste den Bürgern ausstellte? Mich dünkt die Muthmaßung sehr wahrscheinlich zu sevn. Eine andere Frage. wie gelangte nun Bischof Johannes von Vinningcn zu dieser Urkunde? Besaß er daö Original oder nur eine Ab- schrift davon? 351 X. Kap. 1477—1499. strafen und nicht von Handen zu lassen, es geschehe denn vorher dem Bischof und seinem Diener gebührender Abtrag. Der Bischof aber hätte auch die Auslieferung des Gilgen, als eines Cleriken seines Bistums verlangt; dessen hätte man sich zu dem Bischof gar nicht versehm sollen; der Ratb sey ihm gar nicht geständig, noch werde man finden können, daß jemand in unsrer Stadt Macht habe, zu Bähen (bey- zufängen) änderst als mit Gunst, Wissen und Verhäng- nist des RathS; vieler Ursachen halber, sey der Rath nicht schuldig gewesen, dem Bischt zu entsprechen; man habe bis dahin keine Früchte von dem Zutrauen genossen, das man zu ihm getragen, noch von der Ehre und den Gutthaten, die man ihm, seil Anfang seiner Regierung, bis aus diesen Tag, vor andern seine» Vorfahren im Bistum, mannigfaltig und Gutwillig, wie es sich in wahren Geschichten befindet / ohne Rücksicht auf einige Mühe, Kosten oder Schaden, bewiesen ; alle die erwiesenen Gutthaten seyen in dem Bischof und seinen StiftScapelanen ganz erloschen; sie hat. tcn mit nicht kleiner Undankbarkeit Args um Gutes gegeben und vergolten, besonders je zu Zeiten beyden fürtreffen- besten unsrer anliegenden Geschäfte und Nöthen; das Ersuchen des Bischofs sey unbillig und unerhört; seine Neuerungen gegen uns gierigen weiter als alles was seine Vorfahren, die doch gegen das Stift nicht minder als er verpflichtet gewesen, unternommen hätten; der Rath sey schuldig seine Ehre und Glimpf bis in den Tod zu verantworten, und eine Stadt Basel bey dem heiligen Reich, und in dem Wesen zu erhalten, wie andre seine Vorfahren. So weit unsre AuSzüge aus dem angeführtem Facrum. Es befanden sich aber damals zu Basel Gesandte von verschiedenen Höfen, Fürsten und Stä-teip ein päbstlicher Legat, Abgeordnete -es Kaisers, -er Für- 352 xn. Peri ode. 3ter Abschnitt desi 5tenJührh. sten, Städte und Länder gemeiner Vereinung und Bünd- »iß, etliche Marggrafen, Grafen, Ritter und Knechte, welche das künftige Schicksal der Grafschaft Burgund und andere Gegenstände des Friedens beschäftigten. Der Rath wendete steh an fie, um den Bischof dahin zu vermögen, einen Widerruf zu thun, Kehrung und Abtrag, nach Norhdurft der Ehre des Raths zu verschaffen, von seinen vorgenommenen Neuerungen und Begehren abzustehen, und bey unserer Vorder« Herkommen, Freyheiten und löblichen Gewohnheiten, ohne weiteres Ersuchen noch Eintrag, wie andere seiner Vorfahren ruhig bleiben zu lassen. Denn fügte, die Erklärung hinzu, sollte solches nicht geschehen, so wollen wir ihm die Pflicht, womit er vermeint, daß wir ihm und dem Stift verwandt sind, ab erkannt haben. Eine solche Zwietracht war der Versammlung unangenehm zu vernehmen, sonderlich, sagen unsre Rathsschristen, bey den gegenwärtigen Geschäften, die leider vor Annen sind. Sie nahm sich der Sache in brüderlicher Treue, mit hoher Vermahnung und Fieiß, im besten an. Allein fie schlichtete den Streit nicht, und stellte nur die Entscheidung aus. Mittwoch vor Valcntini erschienen vor Rath Herr Wilhelm Herter, Herr Mang von Hasperg Ritter, der Geospcrger, und Sigriq ein Böthe von Schweitz, im Rainen gemeiner Vercmung, und trugen vor: „ Nachdem die Sendbothen gemeiner Vereinung gestrigen Tags die Spenn und Miß hell zwischen dem X. Kap. 1477 — 1499 . 3S3 Bischof und der Stadt Basel vernommen, welches ihnen in ganzen Treuen mißhellig, leid und nicht lieb sey, so haben sie sich im besten der Dinge angenommen und beladen, und wäre ihr Begehren und Bitte, daß man die Sachen, ohne Aenderung und Neuerung bis auf Sonntag ^uäiea anstehen ließe; alsdann wollten gemeine Herren der Vereinung beyde Theile verhören, und darin» arbeiten, in der Hofnung sie gütlich, oder zu geziemendem Austrag zu vereinbaren." Hierauf antworteten die Räthe. »Sie wären wohl des Hoffens und des guten Getreuens gewesen, man hätte gestrigen Tages ihre Antwort auf des Bischofs Antwort vernommen, damit doch der Stadt Glimpf und Ehre auch besser vernommen worden wäre. Dessen ungeachtet, wolle man dem Ansehen der Vereinung erwarten, doch so, daß der Rath die Dinge, die er nach der Stadt Herkommen und Gewohnheit gebraucht habe, ferner üben und brauchen, und dem ohne Mittel nachkommen wolle; und daß man auch bey unserm Herrn von Basel, seiner Priesterschaft, seinen Notarien, Procura- toren und andern seinen Verwandten auswirke, daß kein Reitzwort gebraucht werde. Denn falls dieses geschähe , und etwas daraus erfolgte, so wolle der Rath daran keine Schuld haben." Ein mehreres von der Dazwischenkunst der Verbündeten findet sich nicht. Nur geschah vor dem päbstlichen Legat, wegen der ungüti- gen und ehrenrührigen Worte, die der Bischof wider 354 xii. Periode. Zier Abschnitt deß löten Jahrh. Bürgermeister und Rath ausgestoßen hatte, eine Ehrenerklärung oder Widerruf von Seiten des Bischofs, in welcher zu bemerken ist, daß er die Räthe mit Still- schweigen übergieng. Es mußte denn der Bischof ö f- fenclich und frey vor dem Legat und in Gegenwart des Bürgermeisters und der Capitularen erklären. „Sei' ne Gednnken seyen niemals gewesen, die Herren des Vni'germcisteribums zu beleidigen, oder als meineidige an ihm zu verklagen. Solche Gedanken habe er auch noch nicht , und werde auch dergleichen nicht bekommen. Ja, im Gegentheil, er Halte die Herren des Bürger- melsterthnms für Ehren- und biedere Leute". Hierauf wwd weit.r gemeldet, gaben sich die Herren des Bür- gu'mersterchums zufrieden, und versprachen, dem Bischof a.te Ehre, Liebe und Ergebenheit zu bezeugen, und der Legat stellte einen Friedbrief aus- In Folge der obigen Aeußerungen des Raths, fuhr er fort seine Rechte zu behaupten- Kur; darauf ließ er die Fleischsteuer von den Geistlichen einziehen, und nur wegen der Notarien und Schreiber des bischöflichen Gerichts, ferner berathen, wie man sich halten wolle. Einige Zeit nachher wurde sogar die Frage wieder in Berathung gezogen, ob man die Aufsagung der Pflichten gegen den Bischof thun wolle oder nicht? Aus diesen Mißhelligkeiten ergiebt sich, wie ungegründet das Vorgeben sey, als wenn die Abneigung, oder die Empörung wie es einige schreiben, wider Bischof und Capitel von der Reformation herrsch- X. Kap. 1477—1499- 355 re. Schon fünfzig Jahre vorher drohte man mit Auf. fagung der Pflichten. Zum Beschluß dieses Jahres bemerken wir noch folgendes: Die Erbeinung von Herzog Siq- mund vom Jahr i474 ob sie schon auf immer und für seine Erben errichtet war/ wurde dennoch in diesem Jahr schon zu Zürich/ vor St. Galli Tag (Oktober) bestätiget und verbessert. ') Mein von *) Der Baselische Professor von Waldkirch irrt sich in seiner eidSgenößischen Bundes- und Saratshistorie. i x-,.?. 232 wenn er meldet, daß erst im I. 1477 Sig- mund sich wieder zu den Schweißern genähert, und die erste Erbeiuigung aufgerichtet habe. Er irret sich aber noch mehr/ wenn er als Inhalt des Vertrags von 1477, lediger Dingen die Artickel des Vertrags von 1474 angeführt; der zehenjährigen Erneuerungen nicht zu ged nken, wovon ich in keinem dieser zwey Verträge / einige Spuren finde. Nichtiger giebt Lausscr (i. vi. xgx. 88 ;> den Inhalt -es letzter» an. Zweydeutig ist aber das Vorgeben: der Bericht von 1474 sey 1477 in ewige Erb-Vereinigung verwandelt worden, 1°. war der Vertrag von 1474/ eben sowohl ein ewiger Frieden und ewiges Schntzbündniß als der Vertrag von 1477. - 2°. wird in dem Instrument von 1474 ausdrücklich gemeldet/ daß der geschloßene Bericht für den Erz. herzog und seine Erben gelten solle, und zu einer ewigen Bündniß errichrei sey. 6°. sagen die con- trahirenden Theile im Instrument von 1477, daß sieden Bericht von 1474 bestätigen und beßern. 356 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Een Jahrh. Seiten der Schweizer waren die Contrahenten nur Zürich, Bern, Luzern und Ury, wie auch Soilothurn, welches aber damals noch kein eidgenössischer Ort war Betreffend Schweitz, Unterwalden, Zug und Glaris, wurde lediglich vorbehalten, daß, falls ße in diese ewige Vereinung zu gehen begehrten, sie auch darinn gelassen werden sollten. Die wechselseitige Hülfe, im Fall eines Angriffs und der erfolgten Mahnung, auf Kosten des mahnenden Theils, und gegen den bey ihm üblichen Sold, wird von Seiten des Erzherzogs also bestimmt; „ wo wir das unsrer Bünde halben, geschi- ken mögen, mit solcher Macht alsdann uns und unsern Erben nach Gestalt der Sache, je ziemlich und gut gedünkt zu seon . was Hülfe und Beystand wir und unsre Erben ihnen thun, daß sie damit Begnügen haben sollen- „ Von Seiten der Eidsgenoßen wurde die Hülfe also bestimmt; »wo wir das., unsrer Bünde halben, gethan könnten, hie dießhalb der Arlbcrg, oder unsern Landen, mit solcher Macht als uns und unsre Nachkommen, je nach Gestalt der Sache, ziemlich und gut bedunckt zu seyn, was Hülfe und Beystand wir dem Herzog und seinen Erben thun, daß sie damit Begnügen haben sollen". In einem folgenden Artikel wird die Eidsgenößische Hülfe auch in Rücksicht der besitzenden innern Landen der Grafschaft Tnrol zugesagt, und dann sogar gegen auf- rühnsche Oesterreichische Unterthanen. ') Endlich soll * Falls . . . seine Unterthanen, zugehörige oder Land- saßen nicht wollen gehorsamen, sondern widerspännig X. Kap' 1477—1499. S57 diese Vereitlung/ in allen nachherigen Vereinungen und Verbindungen mit andern Staaten, vorbehalten werden, und denselben vorgehen. 14 7S. Im Februar sollen die Verbündeten der obern und niedern Vereine ihren Bund auf fünfzehn Jahre verlängert haben. Em ewiger Frieden wurde gegen iLo,soo Gulden der Grafschaft Burgund von Seiten der Schweizer angebothen, die sich nicht geneigt erzeigt hatten, diese Grafschaft in ihren ewigen Bund aufzunehmen, noch viel weniger sie mit Ludwig zu theilen, der erst den seyn. wer die wäre«, dieselben sollen wir Eidsgenosse» und unsre Nachkommen .... mit guten Treuen den Herzog und seine Erben kellen gehorsam machen, mit der Hülfe und in der Maaß alsdann vorgeschrieben stehet.'' Warum dieser Artickel, möchte man fragen? Stand vielleicht der Erzherzog in der Bcsorgniß, da Ludwig xi. den Besitz der Grafschaft Burgund behaupten wollte, dieser möchte seine im angrenzenden Etsaß habende Unterthanen aufwiegeln? Eine andre Frage biethet sich dar- War ermann gedachter Artikel Ursache, warum die Kantone Schwertz, Unrerwalden, Zug und Glaris diese Vereinung nicht eingiengen ^ oder ihnen solche etwann nicht vorgeschlagen wurde, oder war es der Einfluß des Königs von Frankreich der sie davon abhielt? 35s XII. Periode. 3ter Abschnitt des istm Jahry. 2tkii Julit dieses Jahres, einen Waffenstillstand mit Erzherzog Maximilian schloß. Unser Bischof ließ uns zu Anfang des Jahres eine Abänderung in der Verfaßung vorschlagen, die in lateinischer Sprache also im Rathsbuch geschrieben stehet: Dominus Lnisiliensi« ieeit proponi, czuoä XodÜLK reeipeientur acl Lolisuintum ^) ex ijuocives ') cie üeiunt; das ist: „ Der Bischof von Basel ließ vorschlagen, daß Edelleute in den Rath aufgenommen werden möchten, seitdem es an Achlburgern ein Mangel sen." Es waren in der That Peter Sürlin und von Effringen im I. 1455, Hans Schlierbach im I. 1476 und Bernhard Schilling in I. 1^77 zu Rittern geschlagen worden; welches mit den Sterb- oder Aus- wanderungsfäilen gerechnet, wohl einige Platze im Rath unbesetzt laßen konnte. Die Ursache aber, warum der *) Lonruistum bedeutete nicht, wie heutzu Tage, Bür- germeisterthum, sondern Rathsherremhum; die Raths- Herren heißen oonsuie», welches übrigens eine wörtliche Uebersetzung war. ") Daß dnrch o-ves hier die Geschlechter, Patrizier, die Achtbürger, die Bürger von der hohen Stube, oder lediglich, wie sie in den Natht'büchcrn hießen, die Bürger, zwischen den Rittern und den Handwerkern oder Zünften, gemeint waren, braucht keine Erwähnung. X. Kap. 1 ^ 77 - 1499 . 25 S Bischof -ie leeren Sitze, nicht mit Zunftbürgern, sondern mit Edelleuten ergänzen wollte, stimmet mit der Verordnung des Capitels, welche die Baseikinder von demselben ausschließen sollte/ so sehr übereil,/ daß sie leicht zu errathen ist. Der Vorschlag wie es scheint^ wurde nicht angenommen, denn / die Rarhsbesasungen die noch vorhanden sind/ zeigen, daß die Anzahl der Achtbürger nicht mehr vollzählig wnrde. Dienstag nach Petri und Pauli berief der Rath den bischössnchen Official vor sich, und verbot ihmApel- lationen anzunehmen. „ Man habe angebracht, wurde ihm zugleich eröffnet, als wenn der Bischof, als der obere Herr und die obre Gewaltsame, dergleichen Appellationen annehme. Da wir aber die Gerichte mit allen Ehren, Herrlichkeiten und Gerechtigkeiten Pfandsweise besäßen, so begehrten wir, daß man uns bey dem unsrigen ohne Aenderung bleiben lasse. Das wollte» wir um ihn verdienen. Denn anders, wenn ihm etwas begegnen sollte, das müsse man geschehen lassen." Dieser unruhige Bischof, Johannes von Venningen starb zu Pruntrut den 22ten December. Nun kamen vor Rath der Domprobst, Hans Werner von Flachsland , der Custos Caspar ze Rine, und andere vorn Capitel, und bathen den Rath, er möchte ihnen seine treffenliche Nathsbothen zuordnen , um sie zu helfen 360 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des istm Jahrh. des Stifts Städte, Schlösser, Land und Leute, zu des Stifts Handen, bis an einen künftigen Bischof, einnehmen und schwören lassen". Es wurden ihnen zugeordnet Bernhard Sürlin, Ritter, Antoni von Lauffen ein Mitbürger; auch erschienen vor Rath Meister Matheus Müller, bischöfflicher Official, und der Domherr Arnold Roch, im Namen des Custos und des Capitels, und bathen, man möchte die Lipvile des Bischofs begehen, welches zugesagt wurde. 1 ^ 79 . Den ^ten Jenner wurde Caspar ze Nine, bisheriger Custos, einhellig vom Capitel zum Bischof erwählt. Er betrug sich bald gegen die Stadt eben so ungeneigt, wo nicht mehr, als sein Vorfahr. Er war von Müst- hausen gebürtig, und -46 Jahr alt. Gleich nach der Wahl wurde er im Chor des Münsters, auf den Bischöflichen Stuhl gesetzt, worauf eine prächtige Mahlzeit folgte, bey welcher der Marggraf von Hochberg und andre Stifts-, Lehen- und Dienstleute sich einfanden. Am Pfingsttage wurde er, in Beyseyn der Aebte zu St. Blasten und Lützel im Münster geweihet. Die Kayser. liche Belehnung erhielt er aber erst im I. i^87. Ob es in Rücksicht seiner Verhältnisse zum Erzbischof von Besanson, oder wegen einiger Anhänglichkeit zum König von Frankreich, oder sonst aus andern Gründen so lange ausgestellt wurde, läßt sich nicht entscheiden. Den X. Kap. 17,77—1^99. Z6i IZten Jemier kamen auf seinen und des Capitels Befehl vor Rath, der Domherr Arnold Rych und Meister Matheus Müller, Official- und Chorherr des Stifts St. Peter, beyde der Rechte Doktoren, und bathen, daß beyde Räthe und alte und neue Sechser mit den Zunft- kerzen, bey der Lipfelle werland des Bischofs erscheinen, dann den Imbiß bey seiner Gnaden nehmen, und hernach eine treffenliche Rathsbotschaft abordnen möchten, um des Stifts Städte, Schlösser, Land und Leute einnehmen zu helfen. Beydes geschah, die Leiche war mit dreyßig brennenden Fackeln, in einer schwarzbehängten Roßbaar, von Prnntrut, laut des verstorbenen Testaments, hieher geführt worden- Die ganze Geistlichkeit und alle Orden gicngen bis unter dasSpah- lenthor entgegen, und begleiteten die Leiche bis zum Grabe, im Münster mitten vor dem Chor. Den Montag nach St. Äntoni, wurde die Lipvile in Beyseyn beyder Räthe und der Sechser mit Zunstkerzen begangen. Der neue Bischof zeigte bald, was er im Schilds führte. Der Rath hatte einen Verbrecher anhalten lassen, der vom Official in einer Schuld-Sache war freygesprochen worden. Der Bischof wollte Einwendungen machen, und behauptete, die Basier könnten nicht die^ jenigen beyfängen , die sein Official absolvirt hätte. Dek Rath antwortete, man habe den Verbrecher nicht wegen IV. Band. Z 362 XII. Periode- 3ter Abschnitt-es löten Jahrh. Schulden einsetzen lassen, man werde also wider ihn nach -er Ordnung verfahren- Kurz darauf verlieh der Bischof, Jstein, dem Hcrrmann von Eptingen, und erlaubte ihm, wider ehevorige Vertrage mit der Stadt, das zerstörte Schloß wieder herzustellen. Der Rath widersetzte sich. Der Bischof verlangte, daß man ihn ungehindert lasse. Der Rath erzählte, was für Drangsale vor Zeiten den Bürgern aus diesem Schloß entstanden wären; man habe es mit Nothwehr, und mit dem Schwerdt, den Inhabern abgewonnen, zu der Stadt Handen gebracht, und zerstört; hernach habe man soviel von den rechten Inhabern und Besitzern durch Vertrag erlangt, daß der Fels mit Steg und Weg der Stadt gehören solle: In Kraft dessen habe sie ihn seitdem behalten, und sey Willens ihn weiter zu behalten; der Bischof werde also gebeten, der Dinge ruhig zu seyn, denn, wo dieses nicht seyn sollte, so hätte es die Gestalt, daß es dem Rath nicht gebühre, es zu dulden, wie er es auch nicht gestatten wolle; das gebe man ihm am besten zu verstehen. Hierauf forderte der Bischof eine schriftliche Antwort. In derselben bezog sich auch der Rath auf die ruhige Gewehr, und schloß also: » Dieweil seine Gnaden ein Landmann, und so viel als ein Baselkind mag genannt werden, so wollen wir uns gegen seine Gnaden nicht versehen, daß sie mehr als andre ihrer Vorfahren, uns Neuerung thun, oder uns von dem unsrigen drängen, sondern um so geneigter seyn werde, uns dabey zu erhalten." X. Kap. 1-i77—t4M. 363 In den Monaten Jenner, April und May besuchten wir mehrere Tagsatzungen des niedern Bunds zu Col- mar/ welche der Erzherzog Sigmund hatte ausschreiben lassen; ferner eine zu Zürich, um Pfingsten, von beyden Vereinen. Die Eidsgcnossen begehrten, man möchte ihnen tausend Reuter schicken. Dienstag vor Johann Baptist, wurde ein Tag zn Colmar wegen Mömpelgard gehalten; am Jok- Bapt. Tag selber zu Bern wegen des Königs von Frankreich und des Erzherzogs Maximilian. Der Erzbischof von Metz schrieb uns, wessen er fich zu uns zu versehen hätte. Andere Tage zu Schlettstadt, Colmar, Luzern und wieder zu Colmar, dann zu Constan; und noch zu Schlettstadt und Colmar wurden in den Monaten Äugst, September, Oktober und November ferner gehalten. Auf Luzern wurde im September Heinrich Grieb abgesandt, Und der Rath hatte fich darüber berathen, daß wir gegen die Eidsgenoffen verumglimpfet wurden. Der König von Frankreich hatte fich vorgenommen die Grafschaft Burgund zu erobern. Chaumont von Amboise führte seine Truppen an. Den 29teu Juny flüchtete sich der Prinz von Ot-anZe, ckesn äe Elmlon, der es jetzt mit Maximilian hielt, nach Basel, um Mannschaft anzuwerben. Er kehrte bey Bernhard Sürlin, Ritter und Rathsherrn ein, der auf dem St. Petersberg wohnte. Er gab in -er Woche nach seiner Ankunft eim Z2 36 ^ xn. Periode. Z'erAbschnittdesiSten Jahrh. prächtige Mahlzeit dem Capitel uird dem Rath. Er verpflichtete sich eidlich kein Kriegsvolk während seines Aufenthalts zu Basel, weder in, noch außerhalb der Stadt, anzuwerben. Er bekam dennoch etwas Volk- Sürli» selbst zog wider des Raths ausdrückliches Verbot mit Knechten aus der Stadt und aus den Aemtern, dem Maximilian zur Hülfe. Der Erzherzog Siegimmd schickte auch Leute aus dem Sundgau, um die Besatzung von Dole zu verstärken. Sie wurden, erzählt Dunod (p. Loz.) hereingelassen, nachdem sie auf einer Hostie geschworen hatten, die Stadt wider die Franzosen zu vertheidigen- Allein durch französisches Geld bestochen, hatten sie eine große Anzahl Kranes mit unter sich aufgenommen, welche sich eines Thors der Stadt bemächtigten, und selbiges offen hielten bis die Truppen des die in der Nachbarschaft versteckt lagen, hineinkamen, worauf die Bürger, die sich bis auf das äußerste wehrten, fast alle niedergemacht, die Stadt ausgeplündert, verbrannt und die Festungswerke geschliffen wurden. Besaneon mußte stch im Monat Äugst den Franzosen ergeben. Was sich in der Provinz nicht übergab, vermehrte nur die Drangsalen derselben durch Streifereycn; und der König blieb im Besitz der Graf- schaft Burgund. ') ^ Indessen schrieb ckeun lle cUiaion unserm Roth folgenden Brief, in welchem er einen herrlichen Sieg über dir Franzosen ankündigte.' X. Aap. E7—-1^99 366 Schon vor Pfingsten hatte man zu Basel erkü mr, daß die laufenden Knechte ««heimisch wieder gefordert klsxnikioi xensrosi viri, rnuits oommen Kations xrseinisss. Lenenissimus Dorninus et ?iinoeps meu8, Ooniinus ^oobi6ux Xlsximilignus ouin Imperii bostibu8 Irsnci- xsnis oontüxit lelioiter, et viotoris potitus est, ss- xiisnte »online üivino, l^uocl vobis tsnqusin sinicis Igelits!» sKi'nio, stc^ns ro^o ut boo ipsnrn benevolis 8UI8 bumsnissirne renunoistis, et prsesertiin Doininis supeiioribus oonkooäerstis. kuxnstuni extitit vario osrtsrnine s« nootern us^ue: 8e« üum 6nbiis voiits- rit viotoria ponnis , rnsLnsnimns i^ise ?rinoexs subito so sponte ex erzuo äosiiiit, ut «xeroitum oonürmsnet sunin, volens xotius vitsra ^usris Lnire sub srmis, c^usrn «e bo8tibu8 non rekerre triurnpliuin. 18 et ex- oelientissimi beiü Ouois et 8trenuissiini militi8 sinxu- isrissimurn simui prsestitit oKoiuni) nsrn e<^ue8 peöss- c>us säoo imparsvit et puxnsvit, ! xn. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Eigenthum der ganzen Landgrafschaft Sißgau sahen, wäre Dornach/ das in den Grenzen derselben liegt, eine für die Basier viel wichtigere Erwerbung gewesen. Die Händel mit dem Bischof wurden immer ernst» Wer- So stehen sie im Erkanntnißbuch aufgezeichnet: n Als unser gnädiger Herr von Basel auf Sonntag vor St. Johannistag 148 Z, Adam Walch ') uns zu einem Oberstzunftmeister gegeben hat, und wir vermeinen, es sey eine Neuerung und nicht also Herkommen, ') dazu einem Achtbürgergeschlecht, und hatte die Stadt verlassen und das Bürgerrecht versäumt. Daher die - in dieser Voraussetzung nicht «»gegründete Sage, es hätten die Solothurner von einem Basler Dornach gekauft. Ob es aber «in förmlicher Kauf, und nicht vielmehr die Abtretung eines Pfandsrechts gewesen, gehört zur Geschichte von Solothurn, gleichwie die Frage, ob die Grafen von Thierstein die Rechte der Landgrafschaft Sißgau über Dornach, und vielleicht sogar über Mönchenstein den So- lothurnern nicht etwan versprochen, verpfändet, abgetreten hatten. 2 ) Im Oeffnungsbuch von 1478 wird von einem Adam Walch, der wider die Ordnung Wirthschaft führte, Erwähnung gethan: »wie, nehmlich, man sich gegen ihn halten wolle?'' 3) Der Oberstzunftmeister von I. Baptist 1481, war Oö- wald Holzach, BathSherr von der Zunft zu Fischleuten und Fischern. 395 X. Kap. E7— 149 S. «ine Rede gehe, daß er in allen Bannen seyn solle; er auch noch in unsrer Fechd, ')auch nicht unser Bürger ist; so ist auf Mittwoch darnach durch die XIII ein» hellig erkannt worden, daß man keineswegs den bemeld- ten Adam Walch zu einem Oberstzunstmeister annehmen solle, insofern es beyde Rathe auch also erkennen. Dar^ Nach auf Donnerstag haben beyde Räthe erkannt, daß man ihn nicht zu einem Oberstzunftmeister annehmen solle, wie die XIII es erkannt haben; daß man auch die Dinge auf Morgen an die Sechser bringen, und mit ihnen beschließen solle; daß endlich man den Eidsgenos- sen und meinem Herrn von Oestreich den Handel melden, unserm Herrn von Basel aber nicht schreiben solle. Auf Freytag vor Petri und Pauli ist durch die Sechser erkannt worden, daß man keineswegs Adam Walch z» einem Oberstzunftmeister annehmen, noch den Rath besitzen, sondern die Erkenntniß festiglich handhaben solle; daß ferner meine Herren die Rathe darüber sitzen sollen, was sie mit Adam Walch reden und ihm vorhalten, wen sie zu einem Statthalter machen, und wie man auf dem Schwörtage schwören wolle- Samstag vor Petri und Pauli erkannten beyde Räthe: 1°. man soll nicht ') Urvhede- 2 ) Aus verschiedenen Schriften erhellt, daß er sich schon bey den Eidögenossen Lrmeldet battk Bb 2 396 XII. Periode. 3ter Abschnitt des iLten Jahrh. nach dem Walch schicken, sondern erwarten, ob er an dem Montag / wo der Rath ingat/ kommen/ und in Rath sitzen wolle/ in welchem Falle man ihm sagen wird: „ Adam/ demnach du/ durch unsern Herrn von Basel zu einem Oberstzunftmeister gegeben worden bist, welches doch wider unser altes Herkommen und gute Gewohnheit ist, und dadurch eine Neuerung gegen uns gebraucht wird/ darum/ so magst du hingehen/ woher du gekommen bist. 2 ". Wegen des Statthalters/ so soll es anstehen bleiben/ bis der neue Rath eingeführt / und dann einer aus desselben Mittel gesetzt und gemacht werde/ 3°. betreffend das Schwören/ wurde erkannt/ daß man gleicherweise wie von altem Herkommen ist / schwören solle/ doch an des Oberstzunftmeisters Statt/ seinem Statthalter / der dann wird erkosen worden seyn. Montag nach Petri und Pauli/ nach geschehener Einführung des neuen Raths/ gaben in Ansehung des Statthalters beyde Räthe einen Auftrag/ den XHl „ die vermuthlich den Statthalter vorschlugen und erwählten. Der Herzog Siegmund und die Eidögenossen setzten einen Tag zu Bade»/ auf Barthvlomei/ an- Beyde Rathe liessen ihn leisten / und gaben folgende Instruktion ihren Gesandten: »sie sollen uns nach Nothdurft und Ehre der Stadt verantworten/ und falls wir/ wie ') Hineinsehet/ die Regierung antritt / eingeführt wird. 397 X. Kap. 1477-1499. vormals') unsers Glimpfs und Ehre angezogen und geschmutzt würden, dawider reden, handeln, und thun wie es sich gebührt. Was unsre Boten darin also handeln, verantworten , reden und thun, dabey will der Rath sie handhaben, schützen und schirmen." Diese Zusagung wurde Sonnabend nach ^8immptioni8 lVlurise durch beyde Räthe und die Sechser bestätiget. Die Ursachen warum die Stadt sich weigerte, den Adam Walch als Oberstzunftmeister anzunehmen, wurden also angegeben: 1 °. daß er wider der Stadt Basel altes Herkommen und gute Gewohnheit, welche der Bischof selbst bestätiget habe, sey vom Bischof ernannt worden; 2°. daß sich Adam Walch für einen Edelmann dargeqeben, da doch die Ordnung der Stadt die sey, daß keiner vom Adel den Rath besitzen solle, er wäre denn Ritter; 3°. daß gesagter Walch kein Bürger, sondern ein fremder Mann sey, der hernach der Stadt Heimlichkeiten zu ihrem großen Nachtheil ausbringen mochte. 4°. Daß er auch der Stadt Basel mit Eid und Urphede hafte: da denn nicht billig, daß ein verhafteter Mann den Rath besitzen sollte. 5°. Daß kurz vorher, auf einem Tage zu Baden, über die obschwebenden Spennungen verabscheuet worden sey, daß der Bischof bis Bartho- ') Vormals bedeutete nicht vor Zeiten, einst, sondern das letzte Mal, das Mal zuvor, un- längst. Z 98 XII. Periode Zier Abschnitt des isten Jahr. lomai keine Neuerung noch Unfreundlichkeit wider sie vornehmen sollte." Die Badische Tagsatzung stellte die Sache aus einen andern Tag aus, der zu Basel gehalten werden sollte. Es erschienen wirklich hier, von Sei. ten des Erzherzogs, Vilger von Rischach und Hans Lantz, und von Seiten der Eidsgenossen, Hans Waldmann, Ritter, und Gerolf Meyer für Zürich, Doktor Thüring für Bern, Amman Dietrich für Schweitz, Amman Schell für Zug, Dietrich von Engelsberg, Ritter, für Freyburg, und Johannes vom Stall für Svlothurn. Gleich Anfangs ergab sich ein Anstand wegen des sichern Geleites. Die östreichischen und eidgenössischen Gesandten hatten zu Baden dem Bischof zugesagt, daß er und alle, die er zum gütlichen Tag nach Basel mitbrächte, in ihrem Geleit, Schirm und Sicherheit seyn würden. Als nun der Tag zu Basel eröffnet werden sollte, kamen die Boten vor beyde Rathe, und zeigten an, was der kubische Abschied, in Rücksicht des Geleits verfügte. Der Rath empfand aber wie beleidigend es für ihn war, daß unter einem fremden Geleit, man in die Stadt kommen könne, und ertheilte folgende Antwort: ,, Nachdem auf dem gütlichen Tage zu Baden von keinem Geleit geredt worden, und unser Herr von Basel derjenige sey, der sich als Oberherr der Stadt Basel merken lassen, und als einen solchen sich angegeben habe, auch darneben unterstanden (versucht,) nach unsrer Stadt Freyheit, Obrigkeit, Recht und Herkommen zu greiffen und zu tasten, so sey solcher Artikel des Abschiedes X. Kap. 1L77— 1499 . 3 SS dem Rath und der Gemeinde ganz unleidentlich. Sie können um keine Sache nachlassen. Sie können/ noch mögen darauf zu Tagen kommen. Insofern aber unftr Herr von Basel Geleits vonnöthen, und es begehre / oder die Boten es von seinetwegen thu»/ so sey der Rath ganz geneigt/ ihm solches Geleit gütlich zu geben, doch also, daß der Abschied zu Baden ganz abgethan/ und ein neuer Abschied abgefaßt werde." Die Tagsatzung gieng aber uuverrtchteter Dinge auseinander. Der Rath begehrte vor allem, daß der Bischof die ehevorigen Reden , er sey Oberherr zu Basel u. s. w- abstellen, und derselben müssig gehe« sollte. Er aber wollte es nicht thun. Beyde Räthe und die Sechser erkannten hierauf: ,, So wolle man es dabey bleibe» lassen." Daß man den Eidsgenoffen nicht völlig traute, konnte aus zwey Gründen geschehen; erstlich weil ste zu Baden hinterrücks unsrer Gesandten, einen beleidigenden Artikel wegen des Geleits dem Abschied beyfügen lassen, und zweytens/ weil dem Rath, oder den XIII, um diese Zeit, schon möchte hinterbracht worden seyn, als wenn der Bischof steh um die Aufnahme in den eidsgenössifchen Bund bewärbe. *) Bald darauf kam Oswald von Thierstein, und eröffnete dem Bürgermeister Vorschläge zu einem Vergleich. Es waren Geldvorschüsse. Um diese Vorschläge annehmli- *) Oeffnungsbitch im December 1483. xm. „ Als unser Herr von Basel ein EidSgenoß werden soll-" E XII. Periode. 3terAbschnitt-e6iZten Jahrh. cher zu machen, sollte das neue Darlehen, gleichwie die viertausend Gulden, die man dem Grafen das vorige Jahr geliehen hatte, auf die ehevorigen bischöflichen Pfandschaften, und auch auf das Pfand Farnsburg geschlagen werden. Der Rath erkannte, daß so lange der Bischof sich der mehrgedacbten Anmaßungen nicht begebe, man in nichts eintreten wolle. Der Bürgermeister mußte sogar die Antwort so einrichten, als wenn er es nicht einmal hätte wagen dürfen, die gethanen Aeußerungen dem Rath vorzutragen. Seine Antwort ging also dahin: ,, Er könne nicht einsehen, daß der Rath gestimmt oder geneigt sey, etwas von den Sachen hören zu wollen. Insofern aber der Bischof von seinen Anmaßungen abstehen sollte, werde der Rath dem Grafen gütlich vergönnen, weiter in der Sache zu suchen, und auch allezeit gebührliche Antwort geben " Es scheint, daß der Bischof auf seinem Satz, er sey der Oberherr von Basel, beharrte, denn der Rath erkannte (Dienstag erastina eoneeptlonis (December,) daß man ihm von dießhin nicht mehr unserm gnädigen Herrn, sondern lediglich, dem hoch würdigen Fürsten und Herrn, Herrn Caspar, Bischof zu Eine fernere Tagsatzung wurde hier um Michäli gehalten, wovon aber nichts anders gemeldet wird, als daß drey Rathöglieder die Gesandten cmpfiengen. Vielleicht waren es die Schiedsrichter über die Anforderungen der Nonnen von Klingenthal. X. Kap. 1^77—1,499. ^01 Basel/ schreiben, und sonst keine Gnade zuziehen solle. Die Klosterfrauen vom Klingenthal, nicht zufrie. den, mit dem erhaltenen Sieg, belangten die Mönche des Prediger Ordens, um Entschädigung für verursachten Schaden und Genugthuung der gekränkten Ehre. Die Schiedsrichter waren zwey Räthe des Erzherzogs Siegmund und zehen eidgenössische Gesandte, welche im Oktober die Prediger in eine Entschädigung von erlftau- send fünfhundert Gulden verfällten. Zürich schickte Absagsbriefe den Straßburgern wegen geforderter und abgeschlagener Herausgabe des Vermögens eines neuen Verbürgerten. Straßburg mahnte uns um Hülfe. Die Sache wurde aber im September beygelegt. Zweymal beschwärte sich unser Rath über die schlechte Titulatur, die Zürich und Bern uns gaben. ') Die Behauptungen des Bischofs machten vermuthlich besonders aufmerksam auf diesen Punkten. ') Oefnungsbuch im Juni: „ Als die von Zürich und Bern uns an der Uebergeschrift Abbruch thun." Item um Trinitatis xm. „ Als die vsn Bern und Zürich uns unsern Titel abbrechen." 402 xii. Periode, ster Abschnitt des i Zten Jahrh. Der Rath nahm einen Consulenten an. Es war der Doctor und Professor Durlach. Er bekam ein jährliches Gehalt von hundert zwanzig Gulden, und verpflichtete sich hinzureisen, wo man ihn senden würde, und zwar ohne Ntttgeld, wenn er im Namen der Stadt reiten würde. Eine wechselseitige jährliche Abkündung wurde vorbedungen. Ludwig XI. starb den Zoten Angst. Sein Thronfolger Carl Vill. besaß die Grafschaft Burgund als einen Theil der Ehesteuer seiner Verlobten. Der Bund mit den Schweizern halte nun seine Endschaft erreicht. Bald aber wurden Unterhandlungen zu einem neuen gepflogen. 14 8 4 . Zwischen dem Bischof und der Stadt versuchte, Sonnabend vor Ouu8imoäo, der Doctor Adam Kride- weiß, an Statt des Herrn Wilhelm von Rappolstein, gütliche Verhandlungen zu Wege zu bringen. Der Rath willigte ein, aber ohne Abbruch des angefangenen Rechtens, und unsrer Rechte Herkommen und Gebräuche. Ob die Worte angefangenesRechtenauf einen wirklich beym kaiserlichen Hofe eröffneten Prozeß, oder nur auf die übergeben? Vorladung von 1482 sich bezogen, kann ich nicht entscheiden. Es geschah weiter nichts erhebliches dieses Jahr. Man näherte sich sogar. Lienhard Grieb, ein 403 X. Kap- E 7 — 1499 - Achtbürger, wurde bey der Regimentserneuerung Oberst- zunftmeister; und der Rath erlaubte (im November) dem Adam Walch hier als Hintersäß zu wohnen. Doch wurde gegen Ende des Jahres wieder im Rath angefragt: ob, und wo man einen Rücken suchen wolle? und in einer Kleinigkeit zeigte der Rath seinen festen Entschluß in nichts nachzugeben. An den Teucheln des Brunnens im Bischofhofe war etwas zu verbessern. Der Bischof behauptete, daß man verbunden sey, seinen Brunnen in Ehren zu erhalten. Der Rath erkannter (im Februar) der Brunnmeifter soll das Loch auf den Teucheln vor dem Hose nicht wieder zuwerfen." Der Erzherzog Siegmund ließ uns den Antrag z« einem besondern Bunde und näherer Verständniß, als es die Verein des niedern Bundes war, eröffnen. ' ) Beyde Räthe brachten den Antrag vor die Sechser, die ihn höflich ablehnten: es sey der Stadt bey diesen Zeiten ungelegen, sich mit jemanden in Vereinung oder Verständniß zu thun; man verspreche indessen alles Gutes; der Herzog wurde gebeten, ein getreues Aufsehen zu der Stadt zu haben ; ein gleiches wolle die Stadt zum Herzog und seiner Landschaft in Treuen auch thun, man wolle stch keineswegs wider ihn oder seine Land- ?) Wobey zu bemerken ist, daß Erzherzog Maximilian feit Ludwigs Absterben die Hoffnung hegte, die Graf- Mast Burgund wieder zu erlangen. XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. schalt setzen; sondern alles nach Vermögen thun, was die Stadt wisse, ihm und den Seinigen Lieb und Dienst zu seyn, wie sie es bisher williglich, ohne Leib und Gut zu schonen, gerne gethan hat, und ferner unverdrossen thun will." Man sollte aus einem Spruch des Raths fast schließen, daß der Gedanke sich mit den Schweizern zu verbinden , die Gemüther beschäftigte. Ein Weinsttcher, der nur Hintersäß war, hatte sich verlauten lassen: „ Es wäre ihm lieb, daß er nicht Bürger sey, denn, falls wir Eidsgenossen würden, so wollte er doch ein kalter Eidsgenoß seyn." Der Rath ließ ihn deßwegen in eine Vorstadt zur Leistung gehe», bis er ein Pfund Strafe würde bezahlt haben, und befahl ihm das Bürgerrecht zu kaufen, oder sein Amt niederzulegen. Folgende Verordnung wurde ohne Zweifel nicht ohne Veranlaßung errichtet. Mittwoch nach Bar- tholomäi erkannten die Räthe: „ Die Häupter sollen künftigs, in merklichen Sachen der Stadt, besonders in solchen, die ihre Ehe haft berühren, keinen Rath auf der Rheinbrncke, am Fischmarkt, noch an andern dergleichen Enden versammeln, sondern auf das Rathhaus kommen, und daselbst die Sachen vor' nehmen, wie es dann die Nothdurft erfordert. Aber in gemeinen Sachen, deren sie sich nicht allein beladen wollen, mögen sie wohl die Räthe zu drey, vier u. s. w. X. Kap. E7— 14SS. -Los nach Gelegenheit der Sache, berufen und zu sich ziehen. Der eingesetzte Erzbischof von krain wurde, Sonnabend nach Martini, in seinem Gefängniß todt gefunden. Man sagte nachher, daß er sich selbst mit einem Seil von seinem Spannbett gehängt habe, worüber allerley gesprochen wurde. Etliche hielten dafür, andre seyen an ihm zum Henker geworden, damit sie ein Trinkgeld vom Pabst erlangen möchten- Indessen verschwieg man den Vorfall. Eine Vothschafk wurde nach Rom gesandt. Unglaublich ist es aber, daß der Körper im Gefängniß behalten, und durch die zwey angestellten Diener bewacht worden seyn solle. Unbegreisirch ist auch die Wichtigkeit, welche man auf die Berathungen über diesen Unglücklichen legte. Klaus Murer, ein Rathsherr von Achtbürgern, hatte in diesem Jahre den Häling in des Crains Sache ausgebracht. Er wurde in ein Gefängniß gethan, und nachgehends gegen eine Strafe von zweytausend Gulden losgelassen, für deren Entrickming er den Ritter Peter Roth, und mehrere Achlbürger, als Schönkind, Sürltn von Lausten, zu Bürgen stellte. Doch milderte man die Strafe- Er bezahlte nur zwer-hundert Gulden, wurde aber bis Jo- hannis stillgestellc, mit freyer Hand für die Kiefer, Ihn wieder zu erwählen, oder nicht. Im Jenner des fol« genden Jahrs wurde erst .der Körper des von Erntn, ^06 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des Men Jahrh. durch den Nachrichtcr in ein Faß geschlagen, und in den Rhein geworfen. Hierauf kam ein päbstlicher Gesandter hier au. Das Interdikt unter welchem man theilsweise noch immer lag, mußte drey Tage lang allgemein gehalten werden, worauf der Gesandte, dem eine Bühne vor dem Münster aufgerichtet worden, die Absolution jedermann ertheilte. Uebrigens war Pabst Sixtus IV. den täte» Angust i4sz gestorben. Der dermalige Pabst war Jnnonz VIII. Zwey Vertrage wurden im Lauf dieses Jahrs zwischen den Schweizern und Carl VIII- von Frankreich unterschrieben. Der eine vorn 4ten Äugst mit den Kantonen, außer Zug und Glaris, war, wie der Bund mit Ludwig XI. ein Schutzbündniß, in welchem der König steh verpflichtete den Feinden der Schweizer den Krieg zu erklären. Der andre hingegen mit den zehen Kantonen, welchen der König unterm 24. November besiegelte, war nur ein Freundschafts und Handlungstraktat, worin von Hülfe, Jahrgeldern, und Sold nichts vorkommt. Allein, er war auch den 4ten Äugst, und wie der andre, zu Luzern errichtet worden. Im Eingang wird von Erneuerung der Freundschaft, Bündnisse und Einverständniß zweymal Erwähnung gethan, und im vierten Artikel verspricht der König nur, keine Schwerer ohne Einwilligung der Kantone anwerben zu lassen. Daher könnte man wohl muth- X. Kap. E 7 —^07 Massen, daß der erste Vertrag ein geheimer Vertrag M. Wesen sey, deren Erfüllung die beidseitigen Bevollmächtigten auf Zeit und Umstände ankommen ließen. 1 ^ 8 Z. Die bischöflichen Streitigkeiten ruheten- Einige Male geschahen durch eine dritte Hand, Eröffnungen zu gütlichen Verhandlungen. Der Rath erneuerte aber den Entschluß steh in keine gütliche Verhandlungen einzulassen, die Sache, deren der Bischof sich bisher gerühmt, als wäre er unser Oberherr in geistlicher und weltlicher Verwaltung, sey denn zuvor lütter abe. Er erkannte auch nach Pfingsten: „ Falls unser Herr von Basel einen Oberffzunftmeister giebt, der nicht der Räthe gewesen, oder ist, welches wider -er Stadt Herkommen wäre, so sollen die Häupter und die neuen Räthe nicht schwören, sondern hin und enwege » Der Bischof sehte steh aber diesem nicht aus. Heinrich Riecher, Rathsherr der Gärtnerzunft, der schon 1479, Oberst- zunftmeister gewesen war, wurde Oberstzunftmeister Es war in diesem Jahre, daß Mathias, König von Ungarn die Stadt Wien, und fast ganz Oesterreich *) Er wurde es auch wieder in den Jahren 1487. 14SK. L491. und 14S3. -L08 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. in seine Gewalt brachte. ') Von einem Prozeß vor dem Kaiser/ über unsre bischöflichen Zwistigkeiten, konnte also wohl keine Rede seyn. Auch war der Erzherzog Maximilian, über die Vormundschaft seines Sohns in vollem Streit mit der Stadt Gent und den Niederlanden. Uebrigens hatten der König von Ungarn, im Jahr 1479 einen Traktat mit den Schweizern geschlossen. In Frankreich sah es auch, unter dem vierzehnjährigen König, wegen der be- strittenen Leitung der Geschäfte unruhig aus- Endlich keimten Zwistigkeiten zwischen dem Bischof und Bern auf, die das folgende Jahr in Thätigkeiten ausbrachcn. Er mahnte uns schon dieses Jahr uns in das Feld zu rüsten, und Graf Wilhelm von Thierstein ersuchte schriftlich den Rath sich nachbarlich zu halten. ') Der Kaiser wurde hier erwartet. Das OcffnungSbuch berichtet (psx. 86,) daß fünf Deputirtcn ernannt wurden , um ihn zu empfangen; und 87 stehet ein An- zug, »wie man sich wegen in und ußritenS halten wolle." r) Doch scheint es, machte man sich gefaßt eine» Prozeß zu führen. Sechs Deputiere wurden ernennt, um die Urkunden und Schriften des Raths zu erlesen, und zu registriern. Der Stadtschreiber hieß Gerster. 40S IX. Kap. 1477 —Es. Der Rath sorgte dafür / daß auch von seiner Set« te die Handfeste beobachtet werden könnte. Nach der» selben mußten Ritter im Rath sitzen / die Bürgermeisterswürde bekleiden / und die Rathsherren erwählen helfen. Es war aber ein Mangel an Rittern/ und beyde Bür- meister standen in einem hohen Alter. Daher trat man in Unterhandlungen mit dem Ritter Härtung von And» lau, und es wurde/ Mittwoch, St Appollonientag, mit dem Häling, erkannt: » Damit Herr Härtung von Andlau desto geneigter sey, sich zu der Stadt zu thun, und mit derselben Lieb und Leid zu tragen, und seine Hußheblichkeit hier zu haben, so soll er vierhun» dert Gulden aufnehmen mögen, welche der Rath vier Jahre lang an seiner Statt verzinsen werde. Sollte er aber diese vierhundert Gulden nicht aufbringen können, so wolle die Stadt solche aufnehmen und verzinsen,, wenn Herr Härtung sich dagegen verschreibe, die Stadt, in Rücksicht des Hauptgnts und der fernern Zinse, nach Verlauf der vier Jahre, zu entheben, zu vertreten und schadlos zu halten. Allein, für dießmal kam die Unterhandlung nicht zu Stande. 1^86° Der Erzherzog Maximilian wurde den iL. Febr. zum römischen König erwählt. Wir besuchten verschiedene Zusammenkünfte der freyen und Reichsstädte L« IV. Band. Ce ^10 XII. Periode. 2 ter Abschnitt des isten Jahrh. Enslingen und zu Speyer, wegen kaiserlicher Auflegung. Es war im Rath die Rede/ unser Geld (Anschlag) nach Straßburg zu schicken... uns zu rüsten/ und gerüstet zu halten .... und den Unsrigen zu befehlen/ weder nach Ungarn noch nach Frankreich zu ziehen. Die XIII. saßen zweymal in der Woche/ und bekamen einen jährlichen Gehalt von vier Gulden. Die Wahl eines Probstes im Münsterthal hatte einen kurzen Krieg zwischen Bern und dem Bischof veranlaßt. Einer der Mitwerber war Bürger von Bern und vom Pabst begünstiget; der andre war ein Verwandter des Bürgermeisters Waldman von Zürich/ und vom Bischof unterstützt. Durch die Vermittlung des Domprobstes von Basel/ Hartmann von Hallweil/ im Februar/ behielten die Berner das Münsterthal/ setzten ihren Bürger zum Probst ein/ und bekamen vom Bischof eine Kriegs-Entschädigung von 250 « fl., woran Basel, wie es scheint, Zoo fl. geliehen haben mag. ') Den i-tten May errichteten die Berner ein Bürgerrecht mir dem Münsterthal; doch gaben sie, den 28. November, gegen Vorbehalt des errichteten Bürgerrechts, die Probstey dem Bischof zurück. Den neuen Ritter, um welchen man sich umgeft. ') Im Ratböbuch 14S7 sindet sich, daß der Bischof um Aufschub wegen der geliehenen soo fl. bitten ließ. 411 X. Kap. 1477—ES tzen , beredte man hieher zu kommen. Kurz nach Ostern crgieng die Erkanntniß: Demnach Brest zu dieser Zeit an Rittern ist, einen Rath zu kiesen und zu besitzen, so soll in geheim mit Härtung von Andlau geredt werden, um auf die bereits festgesetzten Bedingniffe hieher zu ziehen, in welchem Fall man ihn dieses Jahr in den Rath kiesen werde. Vor Cantate eröffnete im Rath der Bürgermeister Hans von Bärenfels, der mit zwey andern diesen Auftrag bekommen hatte, daß Härtung von Andlau zugesagt habe, doch müffr man ihm für vier Jahre lang vierhundert Gulden ohne Zinse leihen, nebst dem Vorbehalt, daß er über das Blut nicht richten werde; alsdann wolle er sich hieher fügen, das Bürger- recht kaufen, und Lieb und Leid mit uns tragen." Er ward nachgehends Bürgermeister. Nach Johanni ereignete sich ein anderer Anstand, der neue Bürgermeister, Peter Roth, war entweder gestorben , oder außer Stande feinem Amt abzuwarten. Der Bürgermeister Bärenfels weigerte sich seine Stelle zu vertreten. Man stellte ihm vor, es sey ein altes Herkommen, daß ein alter Bürgermeister, im altwe- sen, der Statthalter des neue» Bürgermeisters seyn solle. Er antwortete, daß er nicht belohnt worden sey, als er das Statthalterthum versehen hatte, dennoch wolle er das Amt verwesen. Er hielt aber nicht Wort. Hierauf erkannte der Rath : „ Daß er sich noch heute E e 2 ^12 XU. Periode. Zier Aöschnittdes iZten Jahrh. bey Tage (am heutigen Tage) des Stattbalterthums gütlich und freundlich unterziehe/ sich die Stadt befohlen habe/ und getreulich und ehrbarlich das beßte thue/ wie man es ihm vertraue; so wolle der Rath ihm dreyßig Gulden schenke»/ auch sonst es um ihn verdienen ; wäre solches aber seine Meinung nicht / so werde der Rath es an die Sechser bringen/ und die darin lassen rathen und handeln/ nach Norhdurst der Sache " In diesem Jahre zeigte der Rath / was er voin hielt- Am Frohnleichnahmstage floh ein Tod« Wäger in die Martinskirche/ zum Altar/ wo eben der Priester Messe las. Er wurde aber von den Stadt- knechten angehalten, weggeführt und enthauptet. 14 8 7 . Carl VHI. und Maximilian führten den Krieg wi- der einander in den Niederlanden; Erzherzog Stgmimd war auch wider die Venetianer in Krieg begriffen; gleichfalls Wallis wieder die Mayländer und Savopen wrder den Margzraf von Saluzz. Bern und Freyburg schickten Hülftvötker dem Herzog von Savoyen. Basel soll sich auch angebothen haben, ihnen beyzustehen. *) Lauster i. vi. isr. X. Kap. 1-477—1-499 -4i3 Man arbeitete in der Schweiz an einer Aussöhnung zwischen uns und Soliothurn, mit welcher Stadt wie es scheint/ man seit dem mißlungenen Ueberfall auf Mönchenstein nicht wohl stand. Bey diesem Anlaß vernimmt man / wie die von Rolhberg sich gut gesinnt erzeigten. Der Rath stellte ihnen eine Erklärung aus/ in welcher er erzählt/ daß zu der Zeit/ wo die Solothurner uns überzogen und Mönchenstein belagerten/die von Rothberg, ungemahnt, und mit ihrem eignen Leib und ihren Leuten zu Hülfe gekommen wären. Der Rath wolle es nie vergessen, und sie in der Richtung mit Solothurn einschließen. Hingegen kommt der Graf Oswald von Thierstein wieder zum Vorschein. Es wurde auf allen Zünften befohlen, daß männiglich in der Sache des Grafen seinen Mund zuthun solle. Wir besuchten zwey Tage im Reich, zu Heilbrunn und zu Nürnberg um Oculi. Der Gesandte war der Oberstzunftmeister Grieb. Er hatte Vollmacht zu schließen, ohne hinterstchbringen. Der Gegenstand wird nicht bemerkt. Ich finde aber, daß im Rath berathen wurde: « wie man der kaiserlichen Majestät, der aufgelegten Beschwerung halber, künftigs begegnen wolle und dann in den Ausgabbü- chern, daß der Kaiser bey 10,000 Pf. von uns bezog. ') -) Jahrrechnung von I. B. I7ß7 biSJ. B. 1788. „Als ist über die Stadt. in den zwey nächvorhergebendcn Jahren gegangen, der kaiserlichen Majestät und der XII. Periode. 3ter Abschnitt des I 5 ten Jahrh. Der Freyherr von Rappolstein fuhr immer fort, sich als Mittler zwischen dem Bischof und der Stadt zu hetragen- Der Rath dankte ihm, und gestand ein, -aß er zu einem Vertrag geneigt wäre. Der Bischof soll aber die Stadt bey der Handfeste bleiben lassen. Indessen wurde die Verfolgung des Rechts am kaiserlichen Hofe ausgestellt. Wie aber, durch wen und mit wessen Einstimmung es geschah, finde ich nicht. Die Domherren glaubten aber etwas neues in Ansehung der Reichsvogtey gefunden zu haben. Der Rath antwortete dem Capitel, daß die Vogtey unmittelbar von dem Kaiser herkäme, und daß wir sie von dem heiligen Reiche in Lehen- und Pfandsweise mne hätten. Die Stadt kaufte, von denen von Eptingen, am Sonntag Reminiscere, um die Summe von fünfhundert und fünfzig Gulden, eines ewigen unwiderruflichen Kaufs, die Feste, Burgstall und Gesäße, wie auch die königlichen Würde halben, so ihm gegeben, und sonst ausgegeben ist, 9914 Pf. 2 ß. Z Dn. ohne die Ritte, Dothenzehrungey, Rittgelder und Bothenlöhne." *) Oeffnungsbuch i4s7 May. Ufschub des Rechten, zwischen dem Bischof und uns 1487 p. 104. Der Bestand des Rechten zwischen uns und unserm Herrn von Basel, vor der K. Majestät hangend, gar uß an dem 28ten des Mayen nächstkünftig. X. Kap. 1477—1499. 416 Dörfer Wildeptingen und Oberdiegten mit alle» Rechte«/ unter und auf dem Erdreich u. s. w. Der Bischof bekam auf dem Nürenberger Reichstag die Belehnung seiner Reichslehen, und die Erneuerung der Privilegien seines Bistums, nachdem er, wegen Weite des Weges, den Huldigungseid zu Straßburg, dem biezu bestellten Bischof von da, zu Handen des Kaisers, abgelegt hatte. Im Jahr l^o hatte ihm der Kaiser nur einen Aufschub von zwey Jahren zum Empfang der Reichsregalien bewilligt. Da diese Feyer- lichkeiten mit Ausgaben verknüpft waren, so fragt stch woher der Bischof zu dem erforderlichen Gelde kam- So viel ist gewiß, daß er uns im Jahr i^si zwey- hundert und zwanzig Pfund für Zinse zahlte. Es war daran gelegen, daß die kaiserliche Kanzley nicht um ihre Sporteln käme, und der Bischof keinen Anlaß hätte , die Schuld davon auf uns zu laden- Es ereignete stch aber etwas, das die Gemüther für einige Zeit freundschaftlich stimmte. Der Pabst hatte eoI1eewr-L8 hieher gesandt- um den zehnten Pfenning von den geistlichen Einkünften der gesammten Priesterschaft im Bistum einzuziehen. Auf erfolgte Weigerung, ließen gedachte Collektoren donnernde Schriften wider die Geistlichkeit anschlagen, und gebrauchten allerley Drohworte. Nun kamen die Domherren, die Chorherren des St. Peters Stifts und sämmtliche Kapelanen Lt6 xn. Periode. Zier Abschnitt des i sten Jahrh. vor Rath, und stellten vor, wie merklich das eingekommene Begehren sie, und gemeine teutsche Nation beschwere. Sie wünschten zu wissen, falls sie sich in des Pabstes Anmuthung nicht gehorsam lieh erzeigten, wessen sie sich zum Rath und zu der Gemeine hallen und vertrösten sollen. Beyde Räthe ließen antworten, „ was ihnen widerwärtiges begegne, sey dem Rath in guten Treueikävidrig und nicht lieb. Er verspreche seine Vermittlung zu gütlicher Beylegung. Ein bestimmtes Versprechen könne er nicht geben. Sie sollen sich aber anders nicht, als aller Ehren und Guts versehen. Der Rath wolle mit den Seinigen daran seyn, daß ihnen nichts als Gutes begegne. Falls aber der Rath durch Prozesse, Mandaten, oder dergleichen weiter ersucht würde, -arinn wolle sich der Rath gebürlich halten, und das thun, was, wie er hoffe, ihm unverweißlich sey." Jene dankten dem Rath für die Antwort, und versprachen diesen geneigten Willen zu verdienen- 14 8 8 . Der Krieg zwischen Carl vm. und Maximilian währte fort- Letzterer gerieth in Streit mit den Unterthanen seines Sohns, und wurde von denselben in Brugg (Lruge») gefangen genommen. Der Kaiser mahnte die Reichsstände zur Rettung seines Sohns und Bestrafung der Rebellen auf. Am Charfreytag kam hier der Befehl unsere Hülfe nach Cöln zu senden, wo X. Kap. 1477—1^99. 417 sie bis Georg« erscheinen sollte. Wir schickten 150 Mann mit Spießen und Handrohren, unter dem Haupt- mann Peter Offenburg. Das Reichsherr belief sich nur auf 11000 Mann zu Fuß und 4ooo zu Pferd. Indessen war Maximilian gegen gewisse von ihm beschwor« ne Bedingnisse den i6ten May in Freyheit gesetzt worden, und bath selber für die Empörer. Dennoch wurde die Bestrafung des Frevels beschloßen- Den 28ten Junii war die Armee unweit Gent. Sechs Wochen lang hielt man die Stadt eingeschlossen, und fast täglich fielen Scharmützel vor. Den 1Z. July hob der Kaiser sein bisheriges Lager auf, und verließ im Oktober die Niederlande. Dieß gewann er bey diesem Zug, daß die treugebliebenen Provinzen nicht zum Abfall gezwungen wurden- Unserer Stadt kostete der Zuzug an Sold allein i34s Pf. ls ß. 5 Den. Einer ihrer Bürger , Balthasar Jrmy, der den Grad in der philosophischen Fakultät zwanzig Jahre vorher erhalten hatte, wurde nun vom Kaiser geadelt. Peter Offenburg brachte aber einen Freyheitsbrief mit zurück, der seiner Vaterstadt wichtige Dienste leistete. Die Urkunde wurde den 19. August zu Antwerpen vom Kaiser Friedrich dem HI ertheilt. Auf dieselbe stützten sich die Vasler als ße im Iahe 152 t den Bischöfen alle Einmischung in der Verfaßung absprachen. Nach einer allgemeinen Bestätigung der von seinen Vorfahren am Reich ertheilten Privilegien/ verfügte 41 s XII. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. der Kaiser in der Urkunde über besondere Punkten, wie folgt: wer an die Stadt Forderung thut, und die Güte abschlagt, soll sie vor Niemanden belangen, als vor dem Kaiser, ihrem rechten Herrn und ordentlichen Richter, oder vor dem Reichshofgericht zu Rot- weil, salvL appellations an den Kaiser. 3 °. Wegen kaiserlicher Forderungen an die Stadt, werde er und seine Nachfolger keine Ladung ausgehen lassen, er habe sie denn vorher gütlich darum ersucht, und angehört. 3°. Die Baslex können wegen verbriefter Schulden pfänden. 4°. Sie sind im ganzen Reich von allen Zöllen frey, die nicht von Kaisern errichtet oder verliehen worden. 5°. Sie haben das Recht alle mit Steuern zu belegen, die bey ihnen säshaft find, weltliche und geistliche. 6°. Zu allen Zeiten mögen sie ordnen, setzen und entsetzen, was sie gedenken der Stadt Nutzen seyn- 7°. Sie sollen die Uebelthäter in ihrem Hofe, oder in ihrem beschlossenen Rath, wie ihnen dann das zu einer jeden Zeit gelegen, nach des Reichs Recht, richten und strafen. 8°. Sie können fremde Uebelthäter richten. Sie können ihre Beschädiget im Reiche fangen und in ihre Stadt führen, und strafen. 9°. Sie können alle ewige Zinse ablösen, einen Schilling mit einem Gulden, und ein Pfund mit zwanzig Gulden. Schließlich werden die Basler in des Reichs Schirm und Schutz aufgenommen , und die Uebertreter dieses Freyhettsbriefes sollen hundert Mark Gold bezahlen." So merkwürdig die Ur- X. Kap. 1477—Ey. 419 künde, so passen- wider den Bischof sie auch abgefaßt, und folglich willkommen war, oder seyn mußte, so ist dennoch nicht ohne, daß sie aus unsrer Stadt eine vollkommen kaiserliche Stadt hätte machen können, die nur in sofern frey gewesen wäre, daß sie ihre innere Haushaltung hätte nach eignem Gefallen besorgen dürfen. Allein die Bestätigung der ehevvrigen kaiserlichen Freyheiten und der in -er neuen Urkunde versprochene Reichsschutz und Schirm konnten einst Mittel an die Hand geben ausgedehnte Ansprüche zu widerlegen, und bey irgend einer glücklichen Fügung der Umstände, einen höhern Schwung zu wagen. Peter Offenburg war ein Mann, der eine solche Fügung der Umstände ahnden konnte, und zu lenken und zu benutzen wußte- Daher mag es wohl geschehen seyn, daß der erhaltene Frey- heitsbrief jeder Partey zu Basel behagte. Die bischöfliche Partey mußte mit geheimer Freude wahrnehmen, -aß künftigs nicht Waffenglück, sondern Richteramt, nicht die Eidsgenossen, sondern des Reichs Oberhaupt, die entstehenden Streitigkeiten entscheiden würde, und daß folglich man nur auf Zeiten günstigerer Stimmung zu warten hätte. Die österreichische Partey frohlockte Zweifels ohne unter sich, daß, um sich von einem un- mächtigen Großsprecher, wie der Bischof einer war, loszuwinden, die Basler sich blindlings in die Fallen des Wienerhofes stürzten. Die Partey der schwankenden Wd unentschlossenen konnte nicht ungern bemerken, daß ^20 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des 1 5 ten Jahrh. bey den eingegangenen zweifelhaften Verhältnissen, es lange ein leichtes seyn dürfte, sich immer nur nach den Umstanden zu richten, sich nie förmlich zu erklären, und den Zeiten nachzugeben, ohne durch sie hingerissen zu werden. Endlich wird den Freunden der Freyheit nicht entgangen seyn, daß vor allem der Kaiser vom Bischof getrennt, und der Bischof durch den Kaiser zum Stillschweigen gebracht wurde- Zu diesem Jahre gehört auch die anfängliche Bildung des St. Georgen Bundes in Schwaben. Es war ein zehnjähriger Landfriede im Jahr 1^86 zu Stande gekommen. Der Kaiser berief das folgende Jahr auf Jakobi nach Eßlingen die schwäbischen Stände und Städte zusammen , um eine gemeinschaftliche Macht, zur Handhabung jenes Landfriedens, zu verabreden. Er bemerkte in einem Rescript, daß Schwaben ihm und dem Reich unmittelbar unterworfen sey, und keine eignen Fürsten habe, als der Kaiser, der ein gemeines Aufsehen darauf haben könne; er sey schuldig dafür zu sorgen, daß Schwaben bey ihm und dem Reich, und bey den Freyheiten, Rechten und altem Herkommen der Stande und Städte erhalten und geschützt werde. Der ausgeschriebene Tag zu Eßlingen gewann aber damals seinen Fortgang nicht. Allein im folgenden Jahre 1488, wurde zu Augsburg, während des Kriegszuges des Kaisers in den Niederlanden, ein Bund von Prälaten, Grafen, Herren, Rittern und Knechten, nebst einigen Städten errichtet, X. Kap. 1477 — 1499 - der bald mit mehren Mitgliedern dergestalt verstärkt ward, daß er beständig über tausend Mann zu Pferde und acht bis neuntausend Mann zu Fuße auf den Beinen halten konnte. Die Mitglieder mußten St. Georgen Schild tragen. Die Gesellschaft hatte fünf Abtheilungen, und jede Abtheilung, oder Bundesort, wie man sie nannte, einen Ritter zum Hauptmann. Die Abtheilung der Städte bekam als solchen einen von Ulm. Graf Hug von Werdenverg, wurde Oberhauptmann von allen, und nach seiner Rückkunft aus den Niederlanden, bestätigte der Kaiser den Bund, und erklärte sich zu dessen oberstem Haupt. Die Entstehung dieses Bundes erregte bald einigen Argwohn über die geheimen Absichten seiner Errichtung bey den Eidsgenossen, und die unbesonnenen Schmachreden einzelner Schwaben vermehrten den Argwohn. Doch wurden die Eidsgenossen eingeladen demselben beyzutreten- Verfänglich war aber der Antrag. Schlügen sie solchen ab, so liessen sich für dir Zukunft Scheingründe Wider sie, und Anlässe zu Klagen und Mißhelligkeiten leicht vorsehen; böten sie hingegen die Hände dazu, so stand ihr Bund untern kaiserlichem Einfluß, ihre Kräfte wurden gelähmt oder zertheilt, und ihre Verhältnisse zu Frankreich sielen dahin. Die Schweizer lehnten aber den Antrag höflich ab. Was unsre Stadt betrifft, so schickte ihr der Kai' ser ein Mandat, in welchem sie angewiesen wurde, sich in den schwäbischen Bund zu verpflichten. 422 XU. Periode- Zier Abschnitt des isten Jahrh. Vermutlich ergteng ein gleiches Mandat an Straßburg und andere Städte im Elsaß , denn wir besuchten einen über diesen Gegenstand ausgeschriebenen Tag zu Straß- burg- Man fand Mittel und Wege sich dem Befehl zn entziehen. Umsonst mahnte uns der Kaiser zweymal noch im Jahr 1492 uns in den schwäbischen Bund zu thun, die Räthe wußten es glücklich auszuweichen. Von den Streitigkeiten mit dem Bischof findet sich in diesem Jahre nicht die geringste Spur; hingegen aber von Anständen wegen des Grafen Oswald von Thierstein. Die Tagsatzung zu Zürich schrieb an Basel, Dienstag nach Reminiscere: ,, Cwrer Liebe ist un- verborgen, die vermeinte Deklaration und Mandat von der kaiserlichen Majestät wider den wohlgeborn Herrn Graf Oswald zu Thierstein .... daß derselbe Herr von Thierstein, und mit ihm unsre liebe Eidgenossen von Solothurn, deren Erbbürger er ist, nicht unwillig zu hoher Beschwerde angenommen haben. . . . Haben wir darauf der kaiserlichen Majestät, auch unserm gnädigen Herrn, dem Erzherzog Sigmunden zu Oesterreich treffen! ich geschrieben. — Demnach ist an Ewre Liebe, die wir zum Frieden und Ruhe geneigt wissen, unsre gar freundliche Bitte, so ffissentlich wir immer können, den genannten Herrn von Thierstein und das Seine hinein gütlich zu bedenken, und keinen unfreundlichen Handel wider ihn vorzunehmen, noch einige Auf- 42 ', X. Kap. 1477 — 1 -l 99 . rühr oder Widerwärtigkeiten zu brauchen, noch jemanden zu thun zu gestatten, sondern ihn sicherlich handeln und wandeln, und ihm alle Nothdurft und Nahrung zukommen zu lassen." Es wurden verschiedene Verträge, Donnerstag nach Joh. Bapt. mit dem Marggrafen Philipp von Hochberg geschlossen, über Gegenstände, die seit zwanzig Jahren Auffände und Händel erregten. Der erste Vertrag betraf das Dorf Kleinhüningen, welches damals unter marggräfischer Hoheit stand. Es wird darin festgesetzt: 1 °. Daß Kleinhüningen halb dem Marggrafen und halb der Stadt zugehöre. 2 °. Daß sie Wechselsweise den Pfarrer erwählen werden; 3°. daß das Blutgericht dem Marggrafen allein zustehe, die übrigen Gerichte aber halb ihm und halb der Stadt; 4°. daß das Gericht aus acht Personen, vier für den Marggrafen und vier für die Stadt, bestehen; der Stabführer einen Tag im Namen des Marggrafen, und den andern Tag im Namen der Stadt sitzen, und die Appellationen bald an den Marggrafen und bald an den Rath ergehen sollen Der zweyte Vertrag war ein fünfjähriger Vergleich in Ansehung der geistlichen Gerichte -es Bischofs von Konstanz, und der Vorladungen der marggränschen Angehörigen in Schuldsachen, der aber im Jahr i4yo abgeändert wurde. Der dritte Vertrag endlich berührte die Bannsteine, den Zoll zu Kembs, etliche Bodenzinse, die Bannmühle zu Weil, die Zollfreyheit anf der Bir§- ^ XII. Periode. Zier Abschnitt des löten Jahrh. drücke, den Weinschlag und das Wässerungsrecht von -er Wiese. 14 8 ». Der Rath suchte sich mit dem Bischof zu vereinbaren, denn es wurde eine Botschaft an denselben abge« ordnet, deren Instruktion dahin gierig: wenn er uns, wie andere seine Vorfahren, bey den merklichen Stücken und Artikeln bleiben lassen wolle, so werde man gerne, wegen der kleinen Artikeln, darüber ordnen, und davon Rede halten. Vermuthlich hatte der von Rappolstein einige Eröffnungen gethan. Auch wurde durch den Kaiser die rechtliche Entscheidung oder Verfechtung der wechselseitigen Klagen auf ein Jahr ausgestellt. ') Beyde Theile, wie es scheint, lebten lieber in der Ungewißheit, und der Kaiser konnte anck seine guten Ursachen haben, die Parteyen unausgesöhnt zu lassen. Es gibt Fälle, wo alle Theile sich auf den Satz: » kommt Zeit, kommt Rath , mit gleichem Grunde stützen. Es gibt unglückliche Zeiten wo es die Klugheit ') Oeffnungsbuch 1489 15. May. Ist abermals durch unser« Herrn den Kaiser ein Bestand und Uff. schlag des Rechten, zwischen unserm Herrn von Bafel und uns, gesetzt worden, ein Jahr lang. X. Kap. E7—Es. ^25 selbst zu erfordern scheint , daß man gleichsam aufs Ge- rathewohl dahin lebe. Ein »»erklärbarer Vorfall nöthigte die Basler zU den Waffen zu greiffen, und mit ihrem Stadtbannier einen Zug in das Brißgau zu thun. Der Bürgermeister von Bärenfels hatte seine Tochter einem Adam von Landsberg ehelich verlobt, und auf Michälis nach ihrem künftigen Wohnort, in Gesellschaft von Verwandten «nd Freunden, begleitet- Nach vollzogener Ehe, trat er, den Donnerstag nach Michalis, seine Rückreise an, mit dem Alt-Bürgermeister Härtung von Andlau, Friedrich Münch von Löwenberg, Jakob von Eptingen, Marx Reich von Reichenstein, einigen Rathsgliedern, und Mehrern Frauenspersonen, worunter vier schwanger waren. Als sie nun zwischen Griffen und Neuenburg am Rhein gekommen waren, wurden sie plötzlich vom Graf Rudolf von Werdenberg, ') Hochmeister des deutschen Ordens, und Commenthur zu Heitersheim, der wohl vierzig Pferde Und so viele Fußknechte bey sich hatte, angefallen. Die Basler gaben so guten Bescheid als möglich, und Bärenfels redte in bester Meinung mit dem Grafen. Dessen ungeachtet wurden sie theils verwundet, *) Wir haben schon gesehen, daß ein Graf von Äer- denbcrg Oberhauptmann des St. Georgen - Bundes war. Dd IV. Bans. ^ 2 ü xil. Periode. 3ter Abschnitt des i5ten Jahrh. theils gefangen und um ihre Pferde und Armbrüste ge- bracht. Unter den Verwundeten zählte man den Alt- Bürgermeister Andlau, ein Rathsglied, und drey Knech. te, wovon einer insonderheit hart verwundet war. Um einen solchen Frevel zu rächen, schickte der Rath Ablaßbriefe nach Heitersheim, schrieb an Bern und Solo- thurn, und ließ den 3 ten Oktober Mannschaft mit dem Panner und Geschütz nach Heitersheim ausziehen. Währen dieses aber kamen österetchische Beamte und Angehörige den Baslern zuvor, nahmen selbst Heitersheim zu Handen des Erzherzogs Siegmund ein, und machten den Grafen angeloben, ihnen die Gefangenen zu überliefern, und Niemanden Rede und Antwort zu geben, anders als vor dem Erzherzog oder seinem Landvogk und Räthen im obern Elsaß. Indessen war die Mannschaft von Basel gegen Heitersheim angerückt. Dock- würde im Felde zwischen dem östreichischen Statthalter, Freyherr« Caspar von Mörsperg, und den baselischen Hauptleuten folgendes verabredet: Die Hälfte derCom- menthurey und ihrer Einkünfte, soll, nach Abzug der verbrieften Schulden, den Basiern überlassen werden; die Gefangenen werden ledig gezählt; und der Graf wird nur vor dem Erzherzog oder seinem Rath im Elsaß belangt werden können- Hierauf wurden von jedem Theil zwölf Mann in das Haus gelegt, die den Eid ablegten, es für den Erzherzog und die von Basel inne zu haben. Es giengen ungefähr 600 Gulden über diesen Zug auf. X. Kap. 1477 — 1499 . E In der Schweiß zeigte dieses Jahr gefährliche Aussichten. Der allgemeine Aufstand in Zürich, wo der Bürgermeister Waidmann enthauptet wurde; der Auf- lauf im Luzerner Gebieth / der nur durch Bewilligung der Hauptforderung gestillt werden konnte; die bedenklichen Anzüge des Kantons Schweiz auf der Tagsayung, die nur auf Zwietracht, Mißtrauen und tumultUacische Auftritte abzuzielen schienen: dieß alles hätte dem St- Georgen Bund mehr dienen können, als die nachdrücklichsten Ermahnungen des Kaisers, sich in denselben zu begeben. 1490. Es siel nichts erhebliches vor- Doch beschäftigte sich noch der Rath mit dem heitersheimifchem Angriff. Eine Commission wurde niedergesetzt: Lienhard Grieb, Heinrich Rieher, und der Stadtschreiber nebst Doctor Durlach und Doetor Andreas. Wir wollen den Mangel an Begebenheiten mit vier lateinischen Sprüchen ersetzen, die auf dem Oeffnungs- buch, das mit dem Jahr 1490 anfängt, geschrieben stehen. Vielleicht war es aus Zeitvertreib, und ohne einige Anspielung, daß die Schreiber sie niederschrieben; vielleicht aber auch waren ihnen diese Sprüche, als Resultate damaliger Wahrnehmungen beygefatten: 0 telix D d 3 428 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isteri Jahrh. eivitg.8, c^use tempore paeis bellum timeb!— Rul- luln ma)u8 tutamentum Sivitrrlia, ^usm Lmor ei- viurn.— Xi8i dominu8 eu8todierit eivitrrtem, in- vanuin laboi'ÄNt <^ui eu8todiune eam.— O domu8 Lntic^ua, c^unm di^ari dornino dominari8.— Di^- paiibu8 bobu8 rmn^uain Ir^lritur bene euii-u8. In Ansehung der äußern Verhältniße ereignete sich eine wichtige Veränderung. Der Erzherzog Siegmund der keine Kinder hatte, trat die vorderösterreichischen Lande, seinem Vetter, dem Römischen König, Maximi« lian ab, und behielt sich nur die Grafschaft Tyrol vor, die aber E6 nach seinem Absterben, Maximilian auch heimfiel. Der Krieg, welchem die Stadt St. Gallen und die Appenzeller, wegen des Vorhabens des Abts sein Kloster nach Roschach zu verlegen, wider denselben *) Glücklich der Sraat, der in Zeiten des Friedens, den Krieg fürchtet (d. i. der sich auf den Krieg gefaßt macht.) Keine größere Beschirmung eines StaatS, al- die Liebe der Bürger.— Wenn der Herr einen Staat nicht bewacht, so arbeiten vergebens diejenigen die ihn bewachen. - Altehrwürdiges Haus, unter wie verschiedener Herrschaft wirst du beherrschet.' - Durch ungleiche Stiere wird der Wagen nie recht gezogen. X. Kap. 1^77—1^99. ^29 führten, den aber sechs Kantone bald endigten, gehört zur allgemeinen Schweizergeschichte. 14 9 1. Das heitersheimische Geschäft endigte sich, unter der Vermittelung des Freyherr« von Rappolsiein, zu Gunsten des Grafen von Werdenberg, der seine Com- menthurey wieder erhielt. Sonderbare Vermittlung, durch welche vornehme Straßevrauber ungestraft davon gehen. Die Betreibung des Rechtshandels vor dem kaiserlichen Kammergericht zwischen dem Bischof und der Stadt wurde aufgeschoben bis auf den iten Julii 1492, und dann weiter bis auf Michäli -es gleichen Jahres. Auf dem Reichstag zu Nürenberg (vom 23. April bis in den Heumonat hinein) begehrten der Kaiser unfein Sohn Maximilian Hülfe wider den König von Böhmen und wider den König von Frankreich. Jener hatte dem Maximilian die Krone von Ungarn, nach des Königs Mathias Tode, streitig gemacht; dieser wollte die einzige Erbin des Herzogthums Bretagne, die mit Maximilian verlobt war, selbst heyrathen. Die Städte waren zu diesem Reichstag nicht berufen worden. Die anwesenden Reichsstände bewilligten einen Anschlag auf Volk oder auf Geld für ein halbes Jahr, und stellten jedem frey, Volk zu schicken oder Geld zu geben; -och sollte letzteres zu nichts anders als zur bewilligten M- ^30 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i5te«, Jahrh. fe angewendet werden. Sie erklärten auch/ daß sie diese Hülfe nicht aus Schuldigkeit/ sondern aus freyem Willen/ und dem Kaiser und dem König zu Ehre»/ bewilligten. Sie beschwerten sich endlich/ daß nicht alle Reichsstande waren berufen worden. Verschiedene Stände trugen auch deswegen Bedenke»/ dem Reichsschluße Folge zu leisten. Unsre Stadt zeigte sich aber geschmeidiger. Maximilian mahnte sie/ die Ihrigen zu Pferde und zu Fuße auf den nächsten Bartholomäen Tag Nach Metz zu schicken. Sie schickte zwar keine Hülfe, sie bezahlte aber 1960 fl. Die Quittung Maximilians ist vom 9 ten Angst zu Nürenberg dcuirt. Es wird darin gemeldet, daß dieses Geld sey erlegt worden/ um lS Mann zu Pferd und 45 zu Fuß ein halbes Jahr Wider den König von Frankreich und den König von Böhinen im Felde zu halten. Maximilian bekam aber weder seine Verlobte/ noch die Krone von Ungarn/ und seine Tochter Margaretha/ die mit Carl VHI. verlobt war/ wurde ihm zurückgeschickt. Nun war es darum zu thun, den doppelt angethanen Schimpf an Carl zu rächen, und die Grafschaft Burgund und übrige Heurathssteuer der Margreth wieder zu erobern. Wir besuchten zwey eidgenössische Tagsatzungen zu Luzern/ die eine nach Creuz Erhöhung (September) die andere nach St. Luxtag (Oktober,) beyde wegen einer von Maximilian angetragenen Vereinung. X. Kap. 147-4—14gg. 4Z1 Carl VIII hatte auch vor Maximilian auf einer Tagsatzung zu Bern im Brachmonat Anträge zu einem Hülfs- bunde eröffnen lassen- Ich finde nicht, daß Basel diese Tagsatzung beschickte. Eine einzige Stelle in den Rathsschriften könnte darauf Bezug haben: Die XIII beriethen , was mit denen von Bern, des gesuchten Bestandes halben abgeredt ist. 1^92. Carl sah Oesterreich, England und Spanien wider stch auftreten. Die Oefferrelcher brachen in die Grafschaft Burgund ein, eroberten Ponlarlier, Sales und andre Platze. Die Schweißer hatten steh neutral erklärt, und ihre Vermittelung angetragen. Doch zeigten fich die demokratischen Kantone geneigter für Frankreich; die Städte hingegen geneigter für Oesterreich Basel und die übrigen Verbündeten der niedern Verein hielten Zusammenkünfte nach Valemini zu Col- mar, nach Jubilate zu Zürich mit den Eidsgenoffen, nach Pfingsten zu Colmar, wegen des Abschiedes von Zürich, dann zu Basel, und endlich zu Baden, wieder ^32 xn.Periode. 3 ter Abschnitt des iLten Jahrh. mit den Eidsgenossen. Der Bürgermeister Härtung von Andlau bekam mehrere Aufträge. *) Die Basier besuchten auch, nach Jocunditate, ei? nen Tag von gemeinen Frey- und Reichsstädten zu Speyex, einen andern daselbst zu Andreä, einen dritten von Fürsten und Städten zu Frankfurt nach Luciä. Es betraf den Anschlag, welcher zu Coblenz von Kaiser, Churfürsten und Fürsten auf die Reichsstände war gelegt worden. Es scheint, daß es uns dieses mal schwer fiel wiederum nachzugeben. Vermuthlich hatte die Mehrheit von der Klage des Churfürsten von Mainz auf dem Koblenzer Reichstag etwas vernommen, wo er sich also ausdrückte: „wenn ein Anschlag gemacht werde, so leiste der Eine allenfalls Hülfe, der Andre aber nicht, von einem Dritten nehme man das halbe Geld. Der Kaiser hätte sich wohl ehe verlauten lassen: wenn er verderbe, müßten die Churfürsten, Fürsten und Stände auch verderben. Nun hätte der Kaiser sein Land wieder erobert; wenn sie aber das Ihrige verlöhren, und im Verderben steckten, so würde niemand Ihnen das Verlorne wieder gewinnen helfen." Unmittelbar wendete sich auch der Kaiser, vermittelst eines Schreibens, im September, an Basel; und *) Einer derselben läßt sich nicht errathen: „ Als Herr hon Andlau seine Bothschaft, des Königs von Frank. X. Kap. 1477—1499. ^33 -er Landvogt seines Sohns eröffnete mündlich das weitere. Drey Punkten wurden von uns begehrt: Wir sollten uns in den schwäbischen Bund begeben; wir sollten uns gerüstet halten, und unser Aufsehen zu der Landschaft und zu dem Streit haben; wir sollten endlich fünf bis sechs tausend Gulden auf Sicherheit und für ein Jahr geben. Eine Bothschaft wurde zum Kaiser geschickt, und nach ihrer Rückkunft beschäftigte man steh gegen Ende des Jahres mit der Bestimmung der begehrten Hülfe. Das Darlehn war auch ein Gegenstand der Berathungen, und der Eintrit in den schwäbischen Bund wurde, wie es scheint, dadurch abgewendet, daß man das nächste Jahr andere Bünde errichtete. Von dem Prozeß mit dem Bischof, der nach Mi« chäli hätte betrieben werden sollen, findet ßch nichts- 1-4 9 3 . Gleich zu Anfang des Jahres begehrte Maximilian ein Darlehn von zwey tausend Gulden, welches vermuthen läßt, daß man die Unmöglichkeit bereits vorgestellt hatte, sechstausend Gulden aufzutreiben, Das gemäßigte Begehren wurde aber auch abgelehnt. Hierauf ließ er bitten, daß man steh wenigstens für ihn verschreiben reich Sorgen halben, und ob man bey den EidSgenossen Antwort erfordern wolle, oder nicht, erzählt hat." 43^ xll. Periode. 3tek Abschnitt desiZten Jahrh. möchte/ falls er sie aufzunehmen fände. Darin trat der Rath gleichfalls nicht ein- Einen dritten Versuch machte vor 2us«imoäo der Landvogt/ -er aber kein Gehör fand, und es wurde erkannt/ daß wenn der Römische König in eigener Person einige darum anstrengen würde/ es vor beyde Räthe gebracht werden sollte. Er kam selbst ') Sonnabend vor Aua8imoäo nach Basel/ mit dem Herzog von Braunschweig/ andern Räthen/ und seinem Hofgesinde, welches ein Gefolg von beynahe -ioo Pferden ausmachte. „ ES wurde 2) jenseits dem neuen Hause im Felde, durch Artung von Andlau, Ritter und Bürgermeister, Ja. kob Vfelin, dreser Zeit Oberstzunftmeister, Heinrich Nieher Alt-Oberstzimfimeister, und Ulrich Meltinger, die dazu vom Rath verordnet waren, mit den Würden und Worten, wie es sich gebührte, empfangen, hierauf durch mindern Basel, die Eisengasse und die Frevestraße hinauf, in baS Münster, und dann in unsers Gnädigen Herren von Basel Hof begleitet, mit sammt der Priesterschast und den Geistli. chen, die seinen Gnaden mit dem Heiligthum bis an die Wie. senbrücke entgegengegangen waren. Hernach ist seine königliche i) Im Jenner war er zu Pruntrut gewesen, und dann im Merz zu Colmar, wo er mit französischen Gesandten Unterhandlungen pflog, und wohin er auch einen Reichs, tag ausgeschrieben hatte, der aber schlecht besucht wurde. ') Rothes Buch x. 16 Z.I X. Kap. E 7 — 1499 . ^35 Majestät abermals durch die geordneten Bothen in unseres Herrn von Basels Hofe empfangen , und ist seinen Gnaden geschenkt worden / wie hernach stehet: ein vergoldeter Schou. wer von 184 fl., in demselben 400 fl. Gold; vier Ochsen, die 5z Pf. 4 ß. kosteten; vier Fäßer mit Wein, 28 Pf. 4 -st. werth; und 6o Säcke Haber. Der Herzog bekam acht Kant« neu mit Wein. Von jeder Zunft waren verschiedene bestellt worden, um die Straßen vor dem König zu weiter»; man hatte die Wachten verstärkt, die Kelten und Leuchter angeordnet, der Befehl ertheilt: daß keine fremde Fußknechte in die Stadt eingelassen würden; die Streubüchsen an den üblichen Orten gestellt; anf drey Zunfthäusern einige von jeder Zunft zusammen gestoßen, um, falls etwas Ge- läuf entstehen sollte, sogleich gerüstet und bey der Hand zu seyn; und endlich hundert Mann von der Landschaft herein berufen, doch zum heimlichsten, und mit Befehl, wenn sie hieher kämen, sich stille zu halten." Die Folge dieses Aufenthalts war, daß man ihm zweytausend Gulden, die noch mit saurer Mühe zusammen getrieben wurden, darliehe. Der österreichische Landvogt sollte die Zinse bezahlen. Klagen aber kommen aber in der Folge vor, theils über die unrichtige Abführung der Zinse, theils über den Ausstand des Ca- pitals selbst. Schon im Laufe dieses Jahrs rückte Graf Wilhelm von Thierstein im Namen des Marimliians, mit dem Begehren eines fernern Darlehus von tausend Gulden heran. Die Antwort war: „ Und als ibr begehret habt, daß eine Stadt tooo fl. leihe, da wollte ein Nach, und wollte Gott, daß solches in 436 xn. Periode. 3ler Abschnitt des loten Jahrh. der Macht wäre, sollte an einem Rath, als auch hievor, nicht Brest seyn. Herr Graf Wilhelm habe aber bisher bey der kötüalicheu Majestät und sonsten niemals gehört, die Klage einer Stadt von Basel, und warum solches an ihrer Macht nicht ist, auch nicht gesehen, mit was großer Un, statt er, Beladniß und Beschwerniß, die nächsten 2000 st. durch einen Rath aufgebracht sind. Also daß ein Rath wahrlich reden möge, die 1000 st-, leider, nicht vermögen. Und darum, so sey eines Raths auch gütliche Bitte an Herrn Graf Wilhelm, darin einen Rath zum treulichsten zu verantworten. Worin aber sonst ein Rath der königlichen Majestät untcrtbänige Dienstbarkeit wüßte zu beweisen, wäre ein Rath mit sonder Vegirde geneigt." Auf diese» mündlichen Vortrag erwiderte der Graf, daß er alles getreulich hinterbringe» würde, und fügte die Erklärung hinzu: ,, wenn er die gegebene Antwort nicht wisse zu bessern, so wolle er sie auch nicht b ö- sern." Maximilian zeigte aber auch in Kleinigkeiten, was er für Begriffe über die Reichsstädte hegte. Er schickte einen Arzt hieher, mit einem Patent, daß er denselben aller Aussagen frey erklärt hatte. Doch ließ der Rath ihn nicht anders hier wohnen, als gegen Bezahlung des Umgeldcs und der Steuern, von welchem Niemand befreyt wäre. Es kam auch ein Kächendie- ner des Kaisers mit einem Credenz und Ansuchen des Kaisers selbst, ihn als ein Pfründer seine Lebenszeit in den Spitthal aufzunehmen. Der Rath antwortete aber, daß dieses keineswegs geschehen könne, in Ansehung der X. Kap. 1^77-1499. 4Z7 theuern Jahr«/ und 1)er schweren Länfften; wodurch der Spitthal zu solchem Gedrang gekommen wäre, daß er es nicht erleiden möge, und sonst auch wegen andrer Ursachen. Es waren von den Unsrigen wider die ergangenen Verbote in Kriegsdienste getreten. Der Rath stellte Untersuchungen an. Aus dem Farnsburgeramt allein waren sechs dergleichen Reisläuffer. Die Folgen der vorjährigen Tagsatzungen zeigten sich in diesem Jahre durch die Errichtung von zwey Bünden. Der erste wurde, Mittwoch nach AuLsimoäo oder am 10 Tage nach Ostern, und folglich kurz nach Maximilians Abreise von Basel, zu Oberbaden geschlossen. Die Verbündeten waren eines Theils die Bischöfe von Straßburg und von Basel, und die Städte Straß- burg, Basel, Colmar und Schlettstadt, andern Theils aber, die Lander und Städte gemeiner Eidsgenossen des alten großen Bundes, Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schweiz, Unterwalden, Zug, Glarus, Freyburg und Solothurn. Die Ursache des Bundes sey, wie sie sich im Instrument ausdrücken, Ruhe und Frieden in ihren Landen zu erhalten; sie verabreden, keine neue Zölle, noch andre Beschwerungen gegen einander zu legen; Spänne und Zwietracht wollen sie zu Baden gütlich Setragen, oder durch vier Schiedsleute und einen Ob- ^33 xii. Periode- 3terAbschnitt des Mm Jahrh. mann entscheiden lassen; über Streitsachen zwischen besondern Personen soll durch den Richter gesprochen werden, wo der Beklagte sitzt, oder die Güter liegen, oder der Frevel begangen worden; das Reich und älter Verbündete werden vorbehalten; diese Einung soll fünfzehn Jahre währen. Verschiedene Betrachtungen lassen sich hier anstellen: i". dieser Vertrag war kein Hülfsbünd- niß, sondern nur ein Freundschaftsbund, da der große Bund von E4, der nachgehends verlängert worden, wirkliche Hülfe zusagte; 2 °. Maximilian wurde in diesem Bunde nicht begriffen, obschon Erzherzog Sigmund der Hauptverbündete der niedern Verein gewesen war, und die Erbverein zwischen dem österreichischen Hause und den Schweizern, ob sie schon auf Siegmunds Erven gerichtet war, fand, in Ansehung der Erneuerung, Ansiände bey den Eidsgenossen; da sie doch, eben weil es ein Erbverein war, nicht einmal eine Erneuerung gebraucht haben sollte; 3°. verpflichteten sich die Bundsgenossen ihre Streitigkeiten vor Schiedsrichter zu bringen, und folglich wurden für fünfzehn Jahre, ungeachtet des zu eitler Formel gewordenen Vorbehalts des Reichs, die Streitigkeiten zwischen dem Bischof und der Stadt Basel, dem kaiserlichen Hofe entzogen; und in der That findet man von dieser Zeit an, keine Spuren eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Kaiser, noch eines begehrten oder erhaltenen Aufschubs desselben; im Gegentheil, wir werden bald einen Anfang von schiedsrichterlichem Betreiben antreffen. X. Kap. 1-477-1^99. ^39 Der andere Bund dieses Jahres wurde im Airgst- monat (Montag vor Maria assurmionis) auch auf fünfzehn Jahre lang/ allein nicht nur um Friedens/ sondern auch um Hülfe willen/ nebst den Bischöfen von Straßburg und von Basel / und den Städten Straßburg / Colmar und Schlettstadt, von unsrer Seite mit dem römischen König Maximilian geschloßen. Den löten Äugst starb der Kaiser Friedrich Ikl, und so wurde sein Sohn Maximilian Kaiser und Herr über alle österreichischen Lande / indem sein Sohn Philip durch den mit Carl VM. den 23. May zu Senlis errichteten Frieden/ außer dem ruhigen Besitz der Niederlande / die Grafschaft Burgund wieder erhielt / und nach- gehends im Jahr 1 ^ 96 , durch seine Vermählung mit Johanna von Kastilien sich den Weg zur Spanischen Monarchie bahnte. 1^9^. Dienstag vor Martini wurde die Psingstmesse / die seit 2 z Jahren in Uebung war/ abgeschaft. Wir haben schon von den Anstanden Erwähnung gethan/ die sich dabey ereigneten. Es wurde eine Bothschaft an den Kaiser ernannt/ um unsre Freyheiten bestätigen zu lassen- Sie gieng ^0 XII. Periode. Äer Abschllitt des löten Jahrh. aber dieses Jahr nicht ab- Der Bürgermeister Baren- fels, der nach Johanni als Rathshcrr von Rittern in den neuen Rath, nach altem Herkommen war erkosen worden, begehrte aus merkli ch e n Ursachen, und insonderheit wegen Unmöglichkeit seines Leibes in Rücksicht der Vesuchung des Raths und der Ablegung des Rathscides einigen Nachlaß, und daß der Eid mit Vorbehalten und Bedingnißen ihm abgenommen werde. Es wurde erkannt ,> In Ansehung seiner merklichen Gutthaten, Mühe und Arbeit, die er bisher bewiesen, und der Stadt nicht übel, sondern wohl erschoße», daß er denn den Eid thun und den Rath besitzen wolle, so soll ihn doch der Eid nicht weiter binden, als wenn ihm geliebte und gefalle, alsdann in den Rath mögen kommen und sitzen und zu welcher Stunde ihm auch geliebt wieder daraus enweg gehen." Er war seit 1456 am Amt. Gegen Ende des Jahres gewann die politische La- ge der Sachen, durch Frankreichs Unternehmungen in Italien, eine andre Gestalt, andre Aussichten, andre Triebfeder. Im September trat Carl VIII. seinen Zug nach Italien an, kam den 3iten December in Rom, und wurde schon den 22ten Hornung des folgenden Jahres, Herr über das Königreich Neapolis. Es hatten sich auch von den unsrigen anwerben lassen. Hemman Müller war der Ufwickler. ' X. Kap. 1^77—14SS. -<41 1 4 9 5 . Es war damals ein Rathscollegium / welches man die XXII. nannte. Die Gegenstände seiner dießjährigen Verathungen verdienen bemerkt zu werden. ,, Wie man sich in die Sachen schicken wolle, damit das Regiment gebessert, und Jederman thue, was er thun solle?" Und bald darauf: „ Ueber das Regiment zu fitzen und zu verordnen, damit wir nicht in das alte Wesen wieder kommen"? Es wurde auch nachgehends im Rathe angezogen , daß die von der Stube nicht thun, was ste thun sollten. Auf dem zu Worms gehaltenen Reichstag (vom April bis in den Äugst,) wohin Basel den Bürgermeister von Andlau schickte, wurde dem Kaiser, wider die Türken und wider Frankreich eine Steuer bewilliget, die man den Reichs oder gemeinen Pfenning nannte Unser Rath setzte eine Commission nieder. Es wurden in der Folge zwey Rathsglieder für jeden Kirchspiel der großen Stadt, und für die kleine Stadt, und eines für die Landschaft ausgeschossen, um diese Abgabe zu entheben *); was ste abgeworfen haben möge, finde ich nicht. Soviel ist im All- ') Von Looo fl. im Vermögen bezahlte man einen Gulden ; von 500 einen halben, von weniger als 500 mit */-4 Gulden. Wer mehr besaß als looo fl. bezahlte wei- E e IV. Band. E XII. Periode. Zter Abschnitt des löten Jahrh. ge>neinen bekannt, -aß der Reichspsenning im Reiche sehr langsam abgeführt wurde, und daß die Ritterschaft und andre sich sogar weigerten, selbigen zu entrichten. Kurz vor Eröffnung des Reichstages schickte der Rath Lienhard Erieb jünger, und Michel Meyer zum Kaiser, um die Bestätigung der Stadt-Freyheiten zu begehren. Sie langte wahrend des Reichstages an. Die« jentgen, welche die Instruktion unsrer Gesandten abfaßten, hatten sich über folgende Punkte berathen: 1 °. Ob man die Freyheiten zum schlechten bestimmen wolle? 2°. Durch wen man bey der kaiserlichen Majestät da unterhandeln wolle? 3°. Von des Schwörens wegen? -4". Von des Apellirens wegen? Von des Taxes wegen? 6°. Falls man begehrte unsre Freyheiten alle zu offenbaren und darzuthun? 7°. Falls man uns su« mig achten wollte: was man darauf antworten wolle"? Sehr klug war es gewiß, es zu versuchen, daß nur im Allgemeinen ohne nähere Specistcation der besondern Freyheiten, die Bestätigung ausgewirkt werde, wie es auch die Gesandten wirklich erhielten. Die Frage des Schwörens, oder der Huldigung, war bedenklich, indem es nun seit den bischöflichen Händeln schwer fallen sollte, bestimmt zu eröffnen, wie es im Jahr ter nichts als den Gulden von den ersten tausend. Die Juden errichteten eine Kopfsteuer von einem Gulden für jeden Kopf, ohne Unterschied des Alters. X. Kap. 1477—149 9. 1473 geschehen war/ daß man nur dem Bischof schwöre. Was Las Appclliren betrift, so hatte es ohne Zweifel Bezug/ auf die im Jahr 1486 auf dem Reichstag zu Frankfurt entworfene Kammergerichts-Ordnung, und auf das in diesem Jahre/ nach dem Wormser Reichstag/ wirklich eröffnete Kammergericht. Wir werden unterm folgenden Jahre ein sonderbares Beyspiel darüber anführen. Auf wie schwachen Füssen standen übrigens jene Freyheiten nicht/ wenn bey jeder Thronfolge die Erneuerung/ als erforderlich/ angesehen/ die Fürsprache eines Unterhändlers gesucht/ so viele Anstände wegen Huldigung/ Appellationen/ Taxen befürchtet/ so viele Kunstgriffe der Behutsamkeit gebraucht werden sollten! Der Herzog von Mailand/ Ludovicus Morus Sforzü/ der selber Carl VIII nach Italien gelockt hatte / schmiedete nachgehends mit dem König von Arra- gonien/ dem Pabst/ der Republik Venedig/ und dem Kaiser/ der seit einem Jahre mit Bianca Maria Sforza vermahlet war/ ein Bündniß/ um nicht nur den König von Frankreich wieder über die Alpen zu- rückzunöthigen/ sondern auch/ wo möglich/ ihm den Rückzug abzuschneiden. Allein Carl schlug sich den 6teu July glücklich bey Fuornovo durch, schloß den loten Oktober Frieden mit Sforza, und kehrte noch zu Ende desselben Monats nach Frankreich zurück. Indessen Ee2 Xlt.Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. hatte der Kaiser uns geschrieben, die unsern, die bey dem König von Frankreich und dem Herzog von Orkans waren, abzufordern. Zugleich empfahl er uns, uns gerüstet zu halten, bis auf sein weiteres Verkünden. Dieß veranlaßte einen Tag zu Enstslieim, wohin der Rath Hartring von Andlau und Peter Offen- burg abordnete. Ueber die Bestrafung der Reisläufer finden sich mehrere Erkanntnisse- Es wurde denjenigen verziehen, und ihnen die Strafe nachgelassen, welche zu der kaiserlichen Majestät gelösten waren. Hingegen wurden fünf von Wallenburg die für Frankreich gestritten hatten, ins Gefängniß gethan, und jeder um zehn Pfund gestraft, und dem Anführer wurde im Wiederholungsfälle mit einer Leibesstrafe gedroht. Allein, nach Andreas Tag, folglich nach Carls Rückkunft aus Italien, erkannte der Rath : „ daß alle die, welche wider das ihnen geschehene hohe Verbot, zu der Krone von Frankreich in den Krieg geloffen waren, dieweil merkliche Bitte für etliche gethan worden, daß ein jeder, ehe und bevor er wieder nach Hause und zu den Seinigen komme, zehn Pfund baar geben und ausrichten solle (folglich ohne Thurmstrafe.) Wenn er aber das nicht thäte, oder es zu geben nicht vermöchte, so sollte man ihm das Geleit wieder Münden, und falls er stch dann betreten ließ, ihn beyfängen, und nach feinem Verschulden strafen." Bald darauf aber, nach Mariä Empfängnis) (December,) zeigte man stch X. Kap. E7—1499. ^5 noch milder. In Ansehung der merklichen von ei« nem und dem andern an den Rath gethanen Bitte/ und da insonderheit gemeine Knechte gebeten hatten / ihnen gnädig zu seyn / wurde die Strafe auf fünf Pfund herunter gesetzt / und jedem / der sie nicht zahlen konnte, bewilliget, sie auf gute Versicherung in gewissen Termt« nen abzuführen. Vor Johanni war der Rath wegen der Verfassung in Verlegenheit. Der Bürgermeister von Bärenfels der nach seiner Ordnung wieder das Amt antreten sollte, legte solches nieder. ') Und sogleich wurde berathen: » wie man sich mit Rittern versehen wolle, damit die Stadt versorgt werde, künftigs einen Bürgermeister zu haben." Die XXll beschäftigten sich noch besonders mit der Frage: „ Wie man mehr Ritter herbringen wolle?" Der Ritter Hans Immer von Gilgenberg wurde vorgeschlagen. Er war Vogt zu Ensisheim. Man ließ ihn freundschaftlich bitten, sich zu der Stadt zu thun. Er erzeigte sich geneigten und guten Willens, und wolle gerne der Stadt dienen. Man versprach ihm, Sonnabend vor Joh. Baptist, wenn er nicht am Amt wäre, 20 Gulden, und 6, wie den übrigen Räthen, ') „ Als min Herr Bürgermeister 'geschrieben hat, hieß Jahr nit mögen blieben." ^6 XII. Periode. Mr Abschnitt des i5ten Jahrh. und wenn er am Amt seyn würde/ außer den 6 Gut- den des Rathssoldes 60 Gulden. Es wurde ihm bis Kreuztag anberaumt sich hieher zu verfüge», und den Rath zu besitzen. Doch behielt man sich unbedingt vor, ihn zu einem Bürgermeister zu erwählen oder nicht, wie auch keine Anzahl Jahre festzusetzen. Uebrigeus sollte der obige Sold gegen andere Ritter auch gehalten werden, die sich zu der Stadt thun wollten. Er kam, und saß dieses Jahr als Rathsherr von Rittern im Rath. Von Andlau versah das Bürgermeisteramt, unter dem Namen eines Statthalters des Bürgermeister- thums. Von Gilgenberg wurde das folgende Jahr, Joh. Bapt. 1496 Bürgermeister, also, daß von Andlau zum Vorsitz einer andern Abtheilung des Raths gelangte, als die, welcher er beym Antritt seines Amts vorgestanden hatte. 1 4 g 6. Der Kaiser zog nach Italien der Stadt Pifa zu Hülfe wider Florenz, belagerte Livorno vergeblich, und kehrte nach Tyrol zurück. Er hatte uns geschrieben, ihm etliche Reisige zuzurüsten, um in seinem Solde ihm über Berg zu dienen. Das Begehren wurde einer Commission vo.n fünf Personen überwiesen; ein weiteres finde ich nicht. X. Kap. 1-477—1^99. ^7 Der Bürgermeister von Andlau wurde auf einen Tag gemeiner Freyen und Reichsstädte zu Speyer, und dann nach Lindau im Augsimonat, auf einen vom Kaiser ausgeschriebenen Tag gesandt. Es herrschte Mißtrauen zwischen uns und den be- uachbarten Oesterreichern, uud man zeichnete in den sonst so trocknen und mangelhaften Staatsbüchern, die ausgesiossenen Schimpfreden sorgfältig auf. Die Knechte zu Mägden sagten: (nach Johanni) » Die Basier hätten dem Kalbly für den Hintern geschmeckt." ') Andere liessen sich verlauten: ,, Es müsse geschlagen werden!" u. s. w. Der pabstliche Legat drohte von Lindau aus, allen Schweizern mit dem Banne, die Frankreichs Partey ergreifen würden. Die Schweizer waren getheilt: Bern neigte sich insonderheit für den Kaiser und Mailand; Zürich, Luzern, Unterwalden nid dem Wald, Zug, Glarus, Freyburg und Solothurn für Frankreich. Der Bruder, oder ein Verwandter des Bischofs, machte die schlafenden Mißhelligkelten zwischen ihm und der Stadt wieder rege. ^ Unterm Kälblin wurde ohne Zweifel -er König von Frankreich verstanden. Das Gerücht wird gewesen sevn, daß er hier heimlich Geld ausstreute. Er war jung, kleiner Statur, gutherzig und von geringem Geist. 4^8 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des 1 Lten Jahrh. Friedrich zu Rhein, Ritter, appellirte von einem Urtheil des hiesigen Gerichts zugleich an den Kaiser und an den Bischof, als an die Obrigkeit -es Gerichts, oder wie das Rathsbuch lautet, an die vermeinte Obrigkeit des Gerichts. Hierauf ließ er die angelegte Appellation dem Rath verkünden, und stracks wurde durch den Bischof eine Inhibition dem Schultheißen zugeschickt, um mit der Vollstreckung des gerichtlichen Urtheils einzuhalten, wie auch der von Nappolstein zum Appellations - Commiffarius gegeben. Der Rath bedachte dieses ernstlich, und ließ Friedrich zu Rhein por sich bescheiden, und ihm folgendes anzeigen: „ Er wisse wohl, daß eben die Appellationen eine der Zwistpunkten zwischen dem Bischof und der Stadt sey. Die Räthe seyen im langhergebrachten Besitze, es keines Weges zu gestatten. Nie hatte der Rath erwartet, daß er diese Irrung und Spenn von neuem auferweckt hätte, da er sich je und je für einen guten Basier dargegeben. Er sollte es nach seinem Vermögen niedergedrückt haben. Vermeinte er beschwert zu seyn, so bäte man ihn, diese Appellation an den Enden, wo es sich gebührt, das sey, von der königlichen Majestät ^)oder vor den Dreyen hiezu vom Rath geordneten Herren, und *) Königliche Majestät, weil der Kaiser noch nicht znNom gekrönt worden. X. Kap. 1^77—1-499- 4L9 wie das von Altem Her gebräuchlich zu vollführen. *) Was er daselbst erlangen werde, möge man ihm wohl gönnen; wollte er aber in seinem Unternehmen beharren, so könnten die Rathe daraus nichts anders als abnehmen, daß er sich unterstehe, sie von ihrem Besitze zu dräuen, und daß er mit Vorsatz thun wolle, was ihnen widrig und nicht lieb sey; so müßten die Räthe auf die Mittel denken, ') sich bey ihrem langen Herbringen und Besitze zu handhaben; ein solches Vornehmen werde man ihm noch irgend jemanden ohne Recht (Rechtsstreit) gestatten, gegen den Bischof und manniglich, an gebührlichen Enden." Ze Rhein antwortete. „ Er habe keinen Vorsatz gehabt , Widerwillen zu erwecken; er sey andern nachgefolgt, die also zuvor auch verfuh- ') Bekannt sind die Auffände, welche die Appellationen vor dem neuerrichteten und zu Frankfurt eröffneten Kam- mergericht, in der Schweiz und an andern Orten veranlaßten: Der Rath gab also zu, wenigstens in dieser Sitzung , daß der Appellant das Alternativ haben konnte, entweder sich an den Kaiser, oder an das hiesige Appel- lationsgericht zu wenden. -) Eine vielbedeutende Warnung, die den Aufschluß der folgenden Jahre giebt. ?) Vermuthlich bey den Eidsgenoffen, in Folge des Bundes von 1496. ^50 xn. Periode. 3ter Abschnitt des I5tm Jahrh. reu; die Sache sey aber nunmehr so weit erwachsen, daß er davon nicht mehr abstehen könne." Der Rath drang darauf/ daß er eine bessere Antwort geben solle. Er begehrte Zeit um sich zu bedenken. Einige Tage nachher kam er vor Rath/ behaarte auf sein Vorhabe»/ und schützte vor'/ daß der Bischof schon den von Rappolstein zum Csmmissair ernannt ha. ve. Der Nach antwortete: >, Wolle ein Räch Gedenken haben, sich von semem Harbli-igen und Besitze nit lassen abe tryben: dieß thue man ihm kund, im allerbesten , daß er sich selbst vor Kosten, so hieraus erwachsen möchten, verhüten möge- Die Räthe seyen aber nochmals der guten Zuversicht, er werde sich besser bedenken und hievon, sich und dem Rathe zu gute, abstehen? Dabey blieb es, wie es scheint. Die ganze Sache mochte wohl lediglich eine Finanzoperation, oder eine Falle von Selten des Bischofs gewesen seyn: Eine Finanzoperation? denn seit mehrern Jahren bezahlte er nicht einmal die schuldigen Zinse, worüber ihm Termine 1-497, 1^99, lsoo und 1501 bewilligt werden mußten. Eine Falle? denn es war widersprechend, daß der, der sich einzig Oberherr der Stadt Basel unter der Sonne zu seyn rühmte, nun es- doch zugab, daß man auch, anstatt seiner, an den Kaiser appeltiren könne; dadurch aber wurde der Rath genöthigt sich über die bedenkliche Frage der Appellationen an das Kammergericht kathegvrisch zu erklären, und sehr klug war es X. Kap. 1-477—1499. 451 an ihm, -aß er das Alternativ der Appellation an den Kaiser, oder an die drey hiesigen Verordneten selbst vorschlug. 1-19 7 . In einer handschriftlichen Chronik, deren Verfasser ältere Nachrichten zusammentrug, findet man folgendes: „ Von 1-497 ist Heinrich Rieher der jüngere, gewesener Oberstzunftmeister, wieder Rathsherr zum Bären (Hausgenossen) geworden, und weil die Bürgerschaft damals in den eidgenössischen Bund zu kommen gesucht, er aber solches verhindert, und es mit dem Adel gehalten, wurde er vom großen Rath zum Tode verur- theilt,/) ') Ob diese: Bericht ächt sey, können wir nicht entscheiden. Aus den Nathsbüchern, die übrigens unvollständig sind, heben wir nur folgendes aus: 1°. Es war nicht der Sohn, sondern der Vater Rieher, der von 1479— 149.1 bald Neu-bald Alt -Oberstzunstmeister gewesen. 2°. Im Jahr 1498 wurde beym Rath der xxn, über die von Heinrich Rieher dem Sohn, unternommenen vielen Praktiken gerathschlaget, und die Frage behandelt, wie man die Sache wegen der Rieher an die Sechser ge- langen lassen wolle- Z°. Der Vater, der dieses Jahr wieder Oberstzunstmeister werden sollte, wurde Übergängen, und an seine Stelle kam Hans Jungermann.. 4°. Von ^52 xn. Periode. 3ter Abschnitt des i5tm Jahr h. In diesttn Jahre wurde die bereits erwähnte An- statt zu Enthebung des Reichspfennings bey uns getroffen. Die Schweizer hatten sich darin vereiniget/ daß sie weder diese Abgabe entrichten, noch das Kammergericht anerkennen wollten. Die Stadt St. Gallen wurde des. wegen in die Acht erklärt. Sie schickte Gesandte zum Kaiser , zu verschiedenen Reichsständen, und zu den Herren und Städten des niedern Bundes. Sie schickte auch Gesandte an den König in Frankreich, um zu vernehmen, wessen sie sich zu ihm zu gewarten hätte, falls es mit den Schwaben zum Krieg kommen sollte. Doch wurde zu Jnspruck die Acht wider St. Gallen aufgehoben, und die Berichtigung der Hauptbeschwerden ausgestellt. Basel besuchte den Reichstag zu Worms, einen andern zu Lindau, wie auch eine Tagsatzung mit den Eids- genossen zu Baden, den s. Juny, und eine andere zu Luzern am i. Äugst. Der Bürgermeister von Andlan war Gesandter. Da die Schweizer Anstalten zum Krieg gemacht hatten, wurde hier, von Seiten der XXII, auf die Sicherheit der Stadt Bedacht genommen. Endlich kam es zwischen dem Bischof und der Stadt zu einer gütlichen Tadignng. Jeder Theil nannte 1496 bis 1601 wird der Nicher, die sich im Elsaß aufhielten zu Zeiten gedacht, und im Jahr iSoi lebten ein Rieher Vater, und ein Rieher Sohn. X. Kap. 1477—1499- 45Z zwey Sätze unter denen, die der andere Theil vorschlug. So wurden mehrere von dem Bischof vorgeschlagen, unter welchen der Rath Lütold von Barenfels und Friedrich von Löwcnberg erwählte. Der Tag, wo die An- wälde der Parteyen vor den vier Erwählten erscheinen sollten, wurde auf Luctä angesetzt. Einige Monate vorher hatte man sich im Rath berathen, ob er von des Bischofs Schuld schweigen wolle, bis von einer R achtn ng der Spenn halben , geredet werde- Da die Ausgaben sich immer mehr vermehrten, wurden Berathungen über die Anlegung einer neuen Auflage angestellt. Edelleute, die hier säßhaft waren, und nicht ge- schworen hatten, wurden dem Rath »erzeigt- 14 9 8 . Alles kündigte immer mehr einen nahen Ausbruch zwischen den Etdsgenossen und den Deutschen, so sehr Bern auch daran war, es zu vermeiden, und der Kaiser sich stellte, als wenn er den Schweizern gewogen wäre. Ein unerwarteter Todesfall half den Ausbruch beschleunigen. Carl VIII starb plötzlich in der Blüthe seines Alters den 7ten April, und sein Vetter, der Herzog von ^ XII. Periode. 3ter Abschnitt des l6ter» Jahrh. Orleans, Ludwig Xll, -er den Thron bestieg, ließ steh sogleich, als Herzog von Mailand, betiteln, traf An- ! stalten um seine Rechte auf Mailand geltend zu machen, ^ und bewarb stch um einen Bund und Hülfstruppen bey den Schweizern. Es wurde ln unsrer Nachbarschaft zu Freyburg im j Breißgau ein Reichstag gehalten, wo der Kaiser Hülfe wider die Türken, die Franzosen und die Schweizer begehrte, und von der Stadt Bern indessen verlangte, nicht nur daß sie mit Frankreich keinen Bund eingehen sollte, sondern auch, daß dem französischen Botschafter ! das Geleit oder Eintritt in die Schweiz abgeschlagen, und dem Kaiser sechstausend Mann bewilliget werden möchten, um solche auf Poutarlier und Satins in der Grafschaft Burgund zuschicken. Anträge dieser Art wur. den hierauf gesummten Eidsgenossen eröffnet, die aber von allen, und ehe sie von Erneuerung der Erbverein oder andrer Hülfsbünde etwas hören wollten, auf ihre Befreyung von Reichsgerichten und Reichsaustagcn dran« gen. Bern ließ stch aber dahin bereden, dem französt. sehen Botschafter Baillif von Dijon das Geleit abzuschlagen. Die Basler ordneten eine Gesandtschaft zum Kaiser nach Freyburg ab. Es waren der Bürgermeister von Andlau, Peter Offenburg und Heinrich Sennheim. Der Kaiser berief uns auf einen Tag zu Colmar, der auf X. Kap. 1^77—1-499. 455 St. Bavtholomai angehen sollte, um, wie die Ausdrücke lauteten, ihm zu Hülfe zu kommen, gegen die Krone Frankreich, die ihn überziehen wolle, und die Grenzen gegen Burgund zu verhüten. Ludwig Kilchmann, und der Altoberstzunftmeister Nikolaus Rüsch wurden dahin abgeordnet. Der Kaiser hielt fünf Artikeln vor, von welchen nichts aufgezeichnet ist, als daß man sich im September darüber berieth. Auf einen andern Tag der niedern Verein, schickten die Basier den Bürgermeister von Andlau. Schon vor Johanni *) erhielt eine Vor oder um Johanni hatte der Kaiser auch einiges Ge; üg zu Basel, das weiter geführt werden sollte. Anthoni von Landeck, Ritter, begehrte im Namen des Kaisers, man möchte ihn mit Wagen, Pferden und an. derm verhelfen. Die Antwort war: Der K. Majestät wollten wir gerne miterthäniglich willfahren. ES habe aber die Stadt an eigener Wagenfart nicht mehr als vier Pferde, die man täglich zur Nothdurft der Stadt , zum Bauen, zu den Brücken und andern Geschäften st«S brauche, und keineswegs entbehren könne. Doch der Ä. Majestät zu Gefallen, sey der Rath willig, die- se vier Pferde bis gen EnsiSheim zu leihen, um von dorther wieder zu'kommen; denn, man zweifle nicht, er werde wohl einsehen, daß wir derselben keineswegs cnt. behren können; zu dem habe der Rath ihm zwey aus dessen Mittel zugeordnet, um mit ihm allenthalben in der Stadt zu den Bürgern und in die Klöster zu ge. he», und zu bitten, daß man mit Führung behülflich ^56 XII. Periode, ster Abschnitt -es Men Jahrh. Commission den Auftrag sich über einen Zug, wie auch ! ob man neue Büchsen machen lassen wollte, zu berathen, und nach Johanni wurden 205 Mann aus den Zünften und Gesellschaften ausgelegt, um, auf Ankunft der Obern Städte ') zusammengestoßen zu werden. Boten der Verein wurden hier erwartet, und mit ihnen zu handeln von Andlau, die zwey Oberst- Zunftmeister und Grieb ernannt- Auch wurden von sey. Er wolle solches im besten aufnehmen. Landeck erwiederte, er werde des Raths geneigten Willen an den Kaiser bringen, weil es aber mit den vier Karren- Pferden eine solche Gestalt habe, so wolle er dieselben gütlich sparen und ruhen lassen, und mit den ihm zugeordneten Räthen allenthalben sonst zusehen und lugen (schauen.) ') So fiel die Repartition aus: Kaufleute 10 . Gärtner 15. Hausgenossen 4. Metzger. 8. Weiulcme 4. Spinnwetter 20 . Krämer 20 . Himmel 5. Rebleure 6. Weber 10. Brodbecken 6. Schiffleute 5. Schmieden 12. Hären 15. Schuhmacher 20 . Greiffen. 15. Schneider 15. NebhauS 15. Vermuthlich die Waldstädte und andere am Rhein und Bodensce. 4 57 X. Kap. 1477—1499- Andlau und der Altoberstzunftmeister Rusch beordnet, um mit der Verein in das Lager zu reiten- So willig sich die Stadt auch in allem also zeigte, so konnten sich dennoch die Benachbarten nicht enthalte», allenthalben über sie zu schmähen. Es wurde dem Rath hinter, bracht, daß man zu Blotzheim gesagt hätte: ,, Es thut nicht gut, es werden denn drey oder vier Basler erstochen: so wird es dann gerichtet- Vielleicht hatten diese Drohworte Bezug auf die bischöflichen Streitigkeiten. Die Verhandlungen der vier Vermittler wurden im Jeuner und im April fortgesetzt, und nach Martini sollte der Bischof selbst hieher kommen, um Verhandlungen zu pflegen. ^ Ueber die Verfassung ist im Laufe dieses Jahres verschiedenes zu bemerken. Zwey alte wichtige Verordnungen wurden, Montag nach Simonis und Judä, aufgehoben. Man erkannte, daß die Räthe, welche vom Kaiser, oder fönst von andern Fürsten und Herrn belehnt waren, falls man von solchen Fürsten und Herrn sich zu berathen hätte, nicht mehr wie vorher austreten- sondern in dergleichen Sachen sitzen bleiben sollen. Ferners wurde erkannt, daß wenn vom Bischof gerathschlagk Oeffnungsbuch 1498 Jenner. Tag des freundlichen Gesuchs halben, zwischen unserm gnädigen Herrn und uns, u. s. wi Ff IV. Band. ^458 xii. Periode 3ter Abschnitt des istcrr Jahrh. werde/ die Stiftsmanne und der Oberstzunftmeister nicht mehr wie vorhin austreten/ sondern bey den Sachen sitzen bleiben / und das Beste und Nutzen der Stadt, gleichwie andere Räthe berathen und verhandeln helfen sollten. Beyde Erkanntnisse ergiengen in einer Versammlung beyder Räthe; es wird aber nicht bemerkt, ob es einhellig oder durch die Mehrheit allein gutbefunden wurde. Unter den Gründen die man wird vorgebracht haben, um diese gefährlichen Neuerungen durchzusetzen, möchte wohl der gewesen seyn, daß man sonst keine Ritter stnden würde, um nach der Handfeste und der Verordnung von 185 ^ den Rath zu besitzen, das Bürgermeisteramt zu bekleiden und dem Siebneramt vorzustehen. Und zu dieser Muthmaßung werde ich durch zwey Umstände berechtiget. Zum ersten findet sich, daß eben in diesem Jahre das Collegium der IX sich über die Frage berieth: wie man sich künftig in Rücksicht des Bürgermeisterthums und der Rathsherrenstellen von Rittern halten wolle. Ferner findet sich, daß wenn der Altbürgermeister, als neuer Rathsherr von Rittern das Siebneramt die gesetzte Zeit besorgt hatte, dieses Collegium ohne Ritter war, und einen Achtbürger, als Peter Offenburg und andere zum Vorsteher bekam. Dieß alles mag uns den Schlüssel zu einigen Anzügen, die in der letzten Hälfte des Jahres behandelt wurden, vielleicht verschaffen: „ Von des neuen Regiments wegen, die Stadt werde nicht vast (besser) da- X. Kap. 1^77—l.j99. ^59 durch gebessert." Ferner: Von deren Wege»/ die Aemter haben, und zu Unziten darab gethan werden." Auch wurde die vorjährige Kiage erneuert, daß es Edelleute in der Stadt gäbe, die nicht geschworen hätten/ worunter etliche nicht Bürger wären. 14 9 9 . Dieß war das berühmte Jahr des Schwabenkrieges, welchem wir folgendes Kapitel besonders zueignen. Hier trage» wir zusammen, was nur die Geschichte dieses Krieges unterbrechen würde. Ludwig der Xll. hatte beschlossen das HerzogthuM Mailand zu erobern, und dann das Königreich Neapel Unter den französischen Scepter wieder zu bringen. In einem kurzen Zeitraum von zwanzig Tagen wurde das Herzogthum durch seine Generale eingenommen. Der König selbst zog den sren October zu Mailand ein, und unterwarf sich auch die Stadt Genua. Inzwischen hatten seine Bevollmächtigten bey den Schweizern ihren Hauptauftrag den töten März ') zu Ende gebracht/ ') Nach Lauster i. vi. wurde der Bund schon den iteN Februar geschloßen. Welcher Irrthum nicht ohne Bezug auf die Anwendung des Bundes wäre. Watte- pille setzt den 21. März. Ff2 460 xii. Periode. 3ter Abschnitt des istm Jahrh. und ein allgemeines Hülfsbündniß auf zehn Jahre zu Lnzern abgeschioßen und unterschrieben. Der Zweck war, wie das Instrument lautet, dem Stand beyder Theile Festigkeit zu geben, wie auch Kraft wider die beidseitigen Feinde zu verschaffen; *) der König versprach den Schweißern, wider alle und jeden Hülfe, Unterstützung und Vertheidigung in seinen Kosten; ferner, wahrend zehn Jahren, jedem Kanton jährlich zweytau- send Franken; und dann, wenn die Schweizer Krieg führen, und der König, wegen eigener Kriege nicht Hülfe schicken kann, jährlich achtzigtausend Gulden an Hülfsgeldern; die Schweizer versprachen, daß nach eingelangter Mahnung, und wenn ste nicht eigne Kriege hatten, ste ihm, so viel als Ehre und Möglichkeit gestatten, eine Anzahl bewaffneter Mannschaft auf seine Kosten schicken werden, (gegen rheinische Goldsgulden für jeden Mann monatlich) und nicht desto weniger den ihrigen, die freywillig in des Königs Dienst zu treten verlangen, nach eingelangter Requisition, gestatten wollen, ihm zuzuziehen- Falls von den ihrigen, über die vom König begehrte Anzahl, hinziehen würden, soll der König ihnen keinen Sold geben; sollten die eingegangenen Bedingnisse dieses Bundes den Schweizern einen Krieg zuziehen, so wird der König mit hinläng- *) . . . Juo, utrarum psrtium ststus et kirmits- tem, L AiIversuL Iroster . . . robur susvixist eüic:«- orüiruurn X. Kap. 1477—1499. 461 licher Macht den Feind angreiffen. Kein Theil wird ohne Einschluß des andern Frieden oder Waffenstillstand schließen. Wahrend des Bundes soll kein Schweizer wider den König bey scharfer Strafe dienen. Folgt der Vorbehalt des Pabstes, des teutschen Reichs/ und der ältern Bünde/ mit der Erklärung/ daß man in keinem Bunde mit dem Herzog von Mailand stehe. In Italien hielt es der Pabst Alexander VI. mit Ludwig XII. der auch dafür den Sohn des Pabstes belohnte. Venedig war wider Mailand. Der Herzog von Mailand hatte den Kaiser für sich. Am Rhein/ wo der Schwabenkrieg ausbrach/ ist zu bemerken / daß -er Graue-Bund / um sich eine Stütze wider die österreichische Regierung in Tyrol zu verschal- fen/ sich im Jahr i4s7 mit sieben Kantonen verbunden hatte, welches das folgende Jahr 1498 von Seiten des Gotteshausbundes auch geschah. Hingegen war im November des gleichen Jahres i49s, die Stadt Constanz, welche das Landgericht im Thurgau besaß, in den St. Georgenbund getreten. Der Bischof von Basel pflog mit Abgeordneten des Raths Unterhandlungen über ihre wechselseitigen Klagen, ') eben zu der Zeit, wo der Krieg schon ausge- i) Von seiner Schuld und Speen wegen« 462 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. krochen war. Geschah es auf höher» Auftrag / um die Bürger durch die Hoffnung eines günstigen Vertrags etwas im Zaum zu halten? Oder meinte er, nach Maßgabe des Krieqsglücks, oder in voller Zuversicht auf Siege der Schwaben, daß er vortheilhaftere Beding- uiße erschleichen würde? Er erhielt in Rücksicht der schuldigen Gelder, einen Aufschub von einem Jahre- Es wurde im Rath die Frage in Berathung gezogen , ob es besser wäre, Geld aufzunehmen, oder eine neue Steuer anzulegen. Letzteres wurde nachher (ohne Zweifel von den Rathen und Sechsern) vorgezogen. Sie bestand in einer Vermögenssteuer und in Frohnfastengel- dern. Sk wurde auf vier Jahre verordnet, und auf gleiche Art, wie im Jahr i47o enthoben. Wer i«o Gulden werth hatte , bezahlte jährlich zehn Schilling / und für jede 10 Gulden weniger, auch einen Schilling weniger- Dienstbothen, die unter achtzehn Jahren, und opferbar waren, gaben, wenn sie um Lohn dienten, sechs Pfenning frohnfastentlich; waren sie aber achtzehn Jahr alt, so gaben sie frohnfastentlich einen Schilling. Hatten die Dienstbothen eigenes Vermögen in der Stadt, so versteuerten sie das Vermöge», und wurden von der frohnfastentlichen Abgabe befreyt. Jeder Pfründen im Svikhal, in Klöstern oder sonst, gab zehn Schilling von hundert Schilling des Pfrundgeldes. Wer aber Leib und Gut mit einander in Klöstern, im Spithal und sonsten sich ganz ergeben, also daß er seines Leibes X. Kap. 1 - 477 - 149 S. 46 Z noch Gutes nicht mehr gewaltig war, steuerte nichts. Die Lehen wurden zu einem Hauptgut angeschlagen, wenn man das Recht hatte, sie zu verkaufen , und dann wurden auch zehn Schilling von Hunden Gulden entrichtet. Leibrenten schätzte man gleichfalls auf zehn Schilling von hundert Gulden des Capitals, womit die Leibrenten waren gekauft worden./) Verschiedene Edelleute weigerten sich aber diese Steuern zu bezahlen. Mehrere derselben verliessen die Stadt, und es wurde gegen das Ende des Jahres berathen, wie man sich gegen sie halten wolle. Eilftes Kapitel. Der Schwabenkrieg. 1499 . Die wahren Urheber des Krieges werden von jeder Partey verschieden angegeben, und Thatsachen geben in dergleichen Fragen nicht immer den Aufschluß. Denn, indem auf einer Seite gemäßigte Aeußerungen, *) In dem Steuerrodel eines der Kirchspiele der mehrern Stadt, findet sich ein Thomas Brunner der Goldmünze meister. ^ X!I. Periode- ster Abschnitt des isten Jahrh. augenblicklicher Nachlaß, scheinbare Geneigtheit zu friedlicher Beylegung, nur von der Absicht, günstigere Zeiten abzumarken, herrühren können; so können auch auf der andern Seite schneller Aufbruch und wirklicher Angriff nur zuvorkommende Abwendung einer unvermeidlichen Gefahr, und als schuldige Vertheidigung seiner selbst, oft seyn. Gewiß ist es aber, daß Streitigkeiten Über Abgaben, und über die Kastvogtey in Etschland, zwischen der österreichischen Regierung zu Jnspruck und den Bündnern, diesen verderblichen Krieg veranlaßten, wo innert sechs Monaten acht Haupttrcffen geliefert, über zwanzig tausend Mann erschlagen, und bey zwey tausend, theils offne, theils feste Orte verheert, oder abgebrannt wurden; gewiß ist es gleichfalls, daß jene Gegend des Etschlands und des übrigen Bündnerge- Liets den kürzesten Weg in das Mailändische, oder wenigstens einen wichtigen Paß, bey der damaligen feindlichen Stimmung von Venedig gegen Mailand, abgab; eben so gewiß ist es ferner, daß Maximilian seit Ev Merz) durch Sigmunds Absterben über Jnspruck und das ganze Tyrol herrschte; daß die obigen Streitigkeiten seit der- Zeit aufkamen, oder hervorgesucht wurden; daß Maximilian mit -er Schwester des Herzogs von Mailand, oder der Nichte des Vormundes desselben und seitherigen Herzogs, seit vermählet war; daß der König von Frankreich, in Folge des Key Fürsten auf Land und Menschen geltenden Erb- XI. Kap. 1499 . rechts/ Ansprache auf Mailand machte / und zu betrei- den sich rüstete; daß der St. Georgenbund dem Maximilian ganz zu Gebote stand / und die Mitglieder desselben entweder vermittelst eigener Aufhetzung oder aus unvorsichtiger Nachlässigkeit / ihren Adel und Angehörige / durch voreilige Drohungen und Schimpfreden verrathen liessen, was man im Schilde zu führen schien; daß beyde, Oesterreich und Frankreich, sich!um Hülfe bey den Schweizern um die Wette theils beworben, theils noch eifrig bewarben ; daß aber endlich, indem der Kaiser mit Reichs- verwandtschaft, Reichsyfenning, Kammcrgericht, Arresten , Achtsverklarungen und zweydeutigem Reichsschutz angerückt war, der König hingegen von allem Verdacht irgend einer Anmaßung frey, kräftigen Beystand versprach, und Jahrgelder, Subsidien und reichen Sold vorspiegelte. Allein , so gewiß und zuverlässig läßt sich nicht entscheiden, wem es vorträglicher seyn konnte, den ersten Funken, der in Kriegssiammen ausschlug, aus den angesponnenen Umständen zu locken, und folglich, (falls Regenten sich immer zum vorträglichsten entschlössen,) wer von Oesterreich oder Frankreich diesen Funken zuerst entzündete. Ob Oesterreich, durch leidenschaftliche Berichte irregeführt, es versuchte, damit Frankreichs geheime Unterhandlungen sich zerschlügen; oder ob Frankreich es wagte, um die schwankenden Gesinnungen einiger Kantone zu bestimmen, und die ltnterhandlunge» zu beschleunigen? Vielleicht keines 4?>6 xn. Periode Zier Abschnitt des isten Jahr. von beyden. Vielleicht übertriebener Eifer erhitzter Untergeordneten; vielleicht zufällige Fügungen unbedeutender Umstände, gaben den Ausschlag. So hoch war der gegenseitige Haß gestiegen, daß vor den Folgen von ttebereilungen und Zufällen niemand mehr Bürge seyn konnte. Januar- Die Hauptanschlage dieses Krieges wurden entweder an den Grenzen der Bündner, oder an denen des Thnrgans, oder in unfern Gegenden durch drey beson- dere Abtheilungen der beydseitigen Macht unternommen. Kleine Scharmützel aber, Streifereyen, Gewaltthätigkeiten, Raub, Brandschatzungcn der Reisenden geschahen überall, von Seiten der Wachten der angrenzenden Schlösser, Städte, Flecken, Dorfstbaften, einzelner Haufen und Personen, in der ganzen Linie, die vom Wormserjoch an, längst dem Tyrol, dem Boden- see , dem Rhein, im Frickthal, auf unsrer Landschaft, an den Ufern der Birs, und bis in das Sundgan stch erstreckte. Weil indessen die ersten Feindseligkeiten, schleuniger als die Urheber derselben es vermutheten, in einem allgemeinen Schweizer- und Bündner-Krieg ausbrachen, so fand man stch anfangs auf einem so ausgedehnten Schauplatze des Krieges nicht aller Orten gefaßt. Die ersten zusammengeraften Kräfte wirkten in den Gegenden des ersten Ausbruchs, das Gewitter zog XI. Kap. 149 g. ^v7 sich nur allmählig gegen uns heran, und einige Monate lang blieben die Basler von kriegerischen Auftritten entfernt. Schon im vorigen Jahre hatten die Bündner zu zwey Malen Klagen wider die Regierung zu Jnspruck beym Kaiser eingebracht, und es von ihm erhalten, daß zu Feldkirch Schiedsrichter darüber sprechen sollten. Der Kaiser verreiste, wegen entstandener Streitigkeiten mit dem Herzog von Geldern, nach den Niederlanden. Nun kam es den Bündnern vor, als wenn gedachte Regierung nicht nur Aufschub suchte, sondern auch die Beschwerden vermehren, und verschiedene Neuerungen einführe. Sie schickten Boten nach Jnspruck. Die Räthe waren übel zu sprechen, insonderheit einer von Gosenbrod, und zwar nicht ohne Ursache, falls eigene Beleidigungen einigen Einfluß auf die zöffentls- chen Geschäfte haben sollten. ') Die Boten bekammen doch die Zusage der Berufung der Schiedsrichter nach Feldkirch. Allein die ') Als er einst, mit seiner Gemahlin zu Pfeffers eine Badkur gebrauchte, machte der Graf Georg von Werde», berg und SarganS den Anschlag, beyde Eheleute unversehens zu überfallen und gesanglich auf sein Schloß zu führen, um sich an dem österreichischen Rath von Gos- senbrod zu rächen, daß der Kaiser ihn, nebst andern 468 XII. Periode. 3 ter MHmtt des l 5 teu Jahrh- Zusage geschah nur um Zeit zu gewinnen. Die Boten wurden auf ihrer Rückreise niedergeworfen/ die Grenzen mit Mannschaft und Geschütz besetzt, und eine An-- zahl Leute beordert, dasMünstcrtbal einzunehmen. Der Kunstgriff war handgreiflich. Die österreichische Regierung wollte vor Eröffnung des Rechtsstandes in Besitz seyn, und dann das ulr po^icletis durch Aufzielungen ferner behaupten, Die Strenge der Jahreszeit ließ ihr auch in jenen rauhen Bezirken keinen Widerstand, oder keine schleunige Beyhülfe für die Bündner so leicht besorgen- Indessen war der St. Georgenbnnd in Con, stanz versammelt, und konnte zur Ausführung oder Unterstützung des Anschlags immer noch zu rechter Zeit das Nöthige verfügen. Allein die Bündner kamen zuvor , überfielen die Tyroler und erschlugen achtzehn Mann. Hierauf erklärte der St- Gevrgenbund, am 20. Jenner zu Constanz den Krieg, vermuthlich aber nur den Vünd- Edelleuten tn die ReichSacht erklärt hatte. Der Abt zu Pfeffers verhinderte die Ausführung des Anschlages, und wurde auch daher, nach seinem Vorgeben, so sehr vom Graf beunruhiget, daß er sich mit seinem Silbergeschirr aus dem Kloster unversehens entfernte. Sieben Kantone begünstigten aber den Graf, der nicht nur ihnen die Grafschaft Sargans verkauft hatte, sondern auch ein besonderes Bürgerrecht mit Schweiz und Gla- ruS eingegangen war. Und mit eben diesen Kantonen waren seit kurzem die Bündner in einen ewigen Bund getreten. XI. Kap. 1 ^ 99 . ^69 nern und ihren Helfern- und nicht unmittelbar den Schweizern. Er entwarf zugleich über die Eintheilung und Verlegung deMontmgenter, das allgemeine Aufgebot, das Glockeulauten, u. s. w. eine Kriegsordnung, die man nachgehends unter den Schriften des Grafen von Sulz fand. Hingegen mahnten die Bündner unterm 23len die sieben Kantone. Die von Dissentis hatten schon vorher, wie es scheint, die von Uri angerufen, denn diese rückten bereits am 26ten mit ihrer Hülfe heraus. Uri rief Bern, Freyburg und Solothurn an, und eine Tagsatzung eröffnete sich in Zürich. Auf was Art sich die Oesterreicher in unserer Gegend gefaßt machten, beweist ein Schreiben des Raths nach Pauli Bekehrung an B- Gut Statthalter der Herrschaft Rheinfelden, wie auch ein anderes von Dien- stag^«ach Blasi (5 Februar,) in welchem letztem der Rath sich beschwert, daß er den Unsern, die in der Herrschaft saßhaft waren, einen Befehl ergehen lassen, daß, wenn sie die Sturmglocke zu Rheinfelden hörten, sie von Stund an gen Rheinfelden in die Stadt lauf- fen, ^ wie auch, daß sie an keinen andern Ort als *) UnS langten, wie die Unsern im Frickthal wegen eines vermeinten aufgelassenen Reyßkosten auf sie gelegt, gepfändet worden seyen u. s. w. Sodann werden wir berichtet, wie dn in Kraft der Herrschaft Rheinfelden zween vsn Angst in unsrer Landgrafschaft und hoher ^7o xii-Periode- ZterAbschnittdcslAten Jahrh- gegen Rheinfelden ihre Sachen flüchten, und zuführen sollten. Zu gleicher Zeit konnte man beym Landvogt von Zwingen, Hans von Flachslanden, kein Recht er» halten, der das Eigenthum unsers Bürgers Hans Ste- helins und seiner Artverwandten, mit Beschlag belegen lassen, anstatt die Kläger vor den hiesigen Richter zu weisen. Vergeblich beschwerte sich der Rath über diesen Eingriff in die Rechte der Stadt, schon zu Anfang des Monats. Er zog die Sache in die Länge, und ließ den Beschlag indessen bestehen. Ein gleiches Betragen mußte der Rath den I3ten Februar gegen Marx Reich von Reichenstein zu Jnzlingen ahnden. Herrlichkeit daselbst bey Äugst mir Recht fürge- nommen (rechtlich belanget) und zu der hohe» Buße nehmlich 20 Pf. jeder erkannt sey u. s. w. Dieß be- fremde den Rath, den solches von Altem her nicht also mit den unsern gebraucht/ noch geübt worden, sondern ein jeder seiner Obrigkeit, der er mit Leib. eigenschaft zustehet in Kriegeszeitcn zuge- loffen ist, oder das Seinige hinter sie ge. flüchtet hat. Demnach ist unser freundliches Begeh, ren an dich, solches Gebot gegen die misrigen, so in der Herrschaft sitzen, gütlich abzustellen, und sie bleiben zu lassen, wie es von Altem her gebraucht ist, und die Berichte zwischen dem Hause Oesterreich, der Landschaft und uns, luter ausweisen." XI. Kav- "9 9. -47 t Februar. ') Den ersten dieses Monats verdankte die Stadt Rhein seiden einige zugeschickte Warnungen, und erwiederte, wie sie trefflich gewärmt werde, daß vier Orte der Eidsgenoffenschaft ausgezogen wäre.:, und die übrigen hernach ziehen, und die ihrigen hie disseits der Aar, und nemlich die so ihres Willens am meisten berichtet seyen, hinüber flocken wollen. Hierauf nahm der Rath über sich eine Tagsatzung der niedern Verein ') Der Landvogt von Homburg schrieb den Lten Febr. „ Es sollen heute von Freyburg 200 Knechte, von Bern 500 , von Sollothurn 200 kommen. Man wisse nicht ihre Absicht. Sie haben alle Nächte ihre Wacht auf dem Hauensiein. Sie haben die Waldsiädte und beson- ders Rheinfelden und Lauffenburg besehen, wo sie zu gewinnen wären. Sie haben in dem Gau angefangen zu flöchten. Sie haben gesagt: Es sey um eine Nacht zu thun, um das Frickrhal und was von den Waldstädten sey, umzukehren. Schließlich bittet der Landvogt um Pulver, denn er habe nicht mehr als ein Viertel von einer Tonne auf dem Schloß gefunden." Die Oberbeamten auf unsrer Landschaft waren damals Heinrich Strübin zu Liestal, Jakob Viele zu FarnSburg, HanS Hirt oder Hircey zu Homburg, Franz Schaler von Ley- men zu Wallenburg, und Lienhard Bftnlin zu Mön- ebenstem. 472 XII. Periode. 3ter Abschnitt des täten Jahrh. nach Colmar auszuschreiben. Sein Schreiben an den Bischof enthält die Ursache davon. Er fand nicht schicklich, daß die österreichische Regierung, in einem Geschäft, das ste unmittelbar berührte, dieses besorgen sollte. ') Aus dem vielen Durchgestrichenen im Aufsatz, ') Wir setzten in keinen Zweifel, eure fürstliche Gnade habe Bericht, was merklicher Aufruhr zu Kriegsübung dienende, sich jetzt erhebt, zwischen unsern gnädigen Herren den Fürsten, und unsern guten Freunden von Städten des schwäbischen Bundes an einen, sodann des andern Theils unsern getreuen lieben Freunden, gemeinen Eidsgenossen und andern ihren Verwandten, aus welcher, wo ste durch göttlichen Willen nicht abgestellt werde, großer Schaden, Verheerung der Lande und Blutvergießen entständen. Nun mag Eure F. Gn. ermessen , wie ste mit ihrer Landschaft nicht minder als wir mit den unsrigen liegen. Was merkliche schädliche Zufälle uns hierin bevorstehen. Deßhalben uns bedün- kcn will, Nothdurft erfordere darinu zu sehen. Wir haben uns auf gestrigen Tag (2ten Februar) zu den rhrwürdiden Herren von der Stift, auch zu euren Gu. Räthen die hier find, gefügt, ihnen diesen Handel vorgehalten (eröffnet) und uns unterredet, von wegen, daß wir, mit andern Gn. Hrn. den Fürsten und Städten der niedern Verein uns zusammen thun, davon rathschlagen, waS uns zu allen Theilen hierin vorzn- nehmen gebühre, damit solches großes Uebel, Verheerung der Lande und Blutvergießen, das darauf stehet, mit göttlicher Hülfe abgewendet werden möchte. Die- XI. Kap. 149 S. 473 , erzieht sich, daß man mit besondrer Aufmerksamkeit, denselben verfertigte, und daß der erste Gedanke nicht weil nun dieses keinen Verzug leiden will, und aber uns bediinke» will, daß es unserm Herrn, dem Landvogt, welchem eö sonst als Obersten gebiihrete, in dieser Zeit nicht zustehe, die Verein zusammenzurufen , indem er diesem Fall und Handel, von wegen k. Majestät verwandt und verfaßt ist, so haben wir, von Förderung willen, und damit die Sachen nicht gesäumt werden, bemeldte Verein beschrieben aus Sonntag zu Nacht, nächftkünftig zu Lolmar, an der Herberg zu seyn, um den morndrigen Tag in den Sachen zu handeln und zu rathschlagen, wie dann beygelegte Copie anzeigt. Darum Gn. Herr, so ist unser gar fleißige Bitte, sie wollen dieses im beßten annehmen, und diese Bothschaft zu solchem Tage ordnen und senden, um nichts desto weniger, ihr gutes Be- denken, Rathschlag und Wille in dieser Sache durch unsern Bothen schriftlich mittheilen, desto fruchtbarli. cher, damit dem merklichen großen Aufruhr und Schaden , die daraus entspringen könnten, begegnet werden möge. Dem wir, zu unserm Theil, »»gespart der Mühe , Koste« und Arbeit, gerne statt. thun wollen, als solche die zu Frieden und Einigkeit, Landen und Leute» geneigt sind. Damm, Dienstag nach Bläst 1499; Statthalter und Rath." Die Unterschrift Statthalter zeigt, daß der neue Bürgermeister von Gilgenberg abwesend war, oder den Rath nicht besuchte. Gg IV. Band- ^74 XII. Periode. äterAbschmttdesissten Jahrh- gewesen, einen Tag auszuschreiben, ') sondern ein« Bothschaft im Namen des Bischofs und der Scadt an ') Entweder wird man im Rath selbst, nach erkanntem und vorgelegtem Aufsatz auf andre Gedanken gekommen seyn, oder vielleicht war der Aufsatz von» xinr Rath vorgeschlagen worden, und faßte der Rath einen andern Entschluß. ES scheint, daß die Stelle, warum Basel, anstatt des österreichischen Landvogts, den Tag ausschrieb, dem Stadtschreiber, von welcher Hand der Aufsatz geschrieben ist , am meisten Mühe machte, oder -aß über dieselbe am meisten Bemerkungen fielen, denn aus den Raduren, Zusätzen und durchgestrichenen Zu. sätzen und Einschibseln ist eS ersichtlich, daß die Stelle dreymal abgeändert wurde; daß aber, was oft in dergleichen Fällen geschieht, die erste Wendung deutlicher war als die letzte, die ich auch deßwegen in der von- gen Note habe etwas ändern müssen. Der erste Text war: „ Und (dieweil) auch unser Herr, der Landvogt dem, alS dem Obersten, gepürte die Vereyn zusammen ze schreiben, in diesem Fall und Handel von wegen K. Majestät verwendtund verfaßt ist, so haben wir u. s. w." Der 3te uns beybehaltene Text war aber: „ Und (dieweil) aber unserm Herrn, dem Landvogt (als dem Obersten gepürte die Vereyn zesammen ze schreiben) die« sem Fall und Handel von wegen K. Majestät verwandt und verfaßt ist, wyll uns bedunken, in^diser Zitt das ze tund nit zustandst, haben wirm s w." Die erste Version zeugte von einem feinern EeschäftS- grfühl, welches lehrte, daß in gewissen Geschäften e» XI. Kap. 1^99. ^7S die kriegführenden Partheyen abgehen zu lassen, um Anstellung undUffhaltung -er vorgenommenen Kriegs« Übungen bey ihnen zu werben. ') Am folgenden Tage schrieb der Rath an den Oesterreichischen Landvvgt, übrig genug sey, wenn man stch mit den Vordersätzen begnügt, und die Schlußfolge den andern abzuleiten überläßt. ') Wa§ man für Begriffe über diesenKrieg zu Bern hegte, möchte folgender Brief vielleicht zeigen. Es ist einBriefde- Doctor Thüring Frick re., wie er sich unterschrieb, Hn. den Fürsten/ auch unsern guten Freunden von Städten des Bundes zu Schwaden an einem, und gemeiner Eidgenossenschaft, andern Theils, dieser Zeit auf der Bahn schwebende, find uns in treuen Leid, und Nicht unbillig. Und damit der große Schaden, auch Verheerung der Lande und andres Uebel, so daraus entspringen möchte, abgestellt werden, haben wir, mit Rath unsers Gn. Hn. von Basel und seines Capitels, die Nieder. Verein zusammen beschrieben, auf Sonntag nächstkunftig zu Nacht zu Colmar an der Herberge zu sey», um des morudrigeu Tages Unterrede zu halten, den obangezogenen schweren Händeln zu begegnen, dadurch die zu gutem Wesen gebracht werden. Solches fügen wir auch im Besten zu wissen, mit gar freundlicher Bitte, das Zusammenschreiben der Verein, wiewohl euch solches zugestanden hätte, in gutem anzu- nehmen. Denn, dieweil euch, von wegen der K. Maj. unsers allergnädigsten Herrn, die schwebenden Geschäfte, als einen« « berühren, haben wir euch aus gutem Grunde ruhen lassen, und das Beschreiben, wie oben lautet, an die Sand genommen. Denn zu Frieden und Einigkeit auch Aufenthalt der Lande, sind wir ganz begierig geneigt. Datum Mittwoch nach St. Bläst 1499. Statthalter und Rath." Der offen gelassene Raum mit den Sternen bedeutet, daß dorthin ein Wort gehöre, welches wir aber unent-. xii.Periode, ster Abschnitt des i2terr Jahrh. Tag vorher, Dienstag nach St. Blast (den Lten) ') der Landvogt und die Räthe uns schrieben, um auf den gleichen Sonntag einen Tag der niedern Verein nach Colmar anzusetzen, damit gemeinschaftlich für die Sicher- heil des Landes gesorgt werde. Hatte» sie schon Kenntniß bekommen von unserm Vorhaben einen Tag auszuschreiben, und ohne ihre Gegenwart zu beschicken? Und woher geschah es, daß, da sie den Dienstag (Lten) schrieben, unser Rath das Schreiben nicht sogleich empfing, und den 6ten am Mittwoch, schreiben konnte, ohne ihres empfangenen Schreibens zu gedenken. ') Dic- zifbar ist. Doch glaube ich, soll es persönlich helft scn. UebrigenS ist zu bemerken, daß dieses Schreiben in das gewöhnliche Missivenbuch geheftet, das andere aber nicht, sondern zu einem besondern Pack von allerley Schriften gelegt wurde. Vermuthlich wollte man geheim behalten, daß wir den ersten Gedanken von der Ausschreibung gehabt hatten. *) Wahr i- es, daß das Datum, wegen der lateinischen Verkürzungszeichen, auch vor St. Bläst gelesen werden könne: „ ZinstagS p°. Blasy." Allein, alle Umstände, welche anzuführen hier zu weitläufig würde, zeigen , daß postvrius und nicht xrius gelesen werden müsse. 2) Unser freundlicher gutwilliger Dienst und alles Gutes zuvor. Fürsichtige, ehrsame, weise insonderS günstige liehe und gute Freunde Uns ziveifelt nicht, euch seyen XI. Kap. Es. ^7S ,'e Tagsatzung wurde den Uten eröffnet, und währte nur einen Tag. Der Altbürgermeister von Andlau besuchte sie. Zwey, Verordnungen machte der Rath: diese Uffrüren zwischen römischer königlicher Majestät unsrer allergnädigsten Herrn An. und Zugehörigen der Grafschaft Tyrol eins, und den Engidinern, sammt dem Bischof zu Cur und derselben Angehörigen andern Theils, nnverborgen. Deßhalben, als uns von den innern königlichen Räthen, und des schwäbischen Bundes Haupt- leuten, angelangt, daß sich beyde Theile gegen einander erdortt und ausgezogen sind, demnach unsrer viere und männiglichs Nothdurft erheischen will, dieweil wir verstanden, daß beyde Parteyen in kriegerischer Ue, bung, und einander zu beschädigen, in stätem Vornehmen sind, uns auf das förderlichste zusammenzuthun, und uns von diesen schweren Händeln und Zufällen zu unterreden, und darin zu schicken (verfügen) falls sich ichtS (etwas) gegen diese Lande strecken (sollte,) demselben, mit Hülfe des Allmächtigen und mit tapferm Widerstand, zu begegnen, der Landen und Leute Ver- derbniß an Leib und Gut vorzuwesen, und uns deß- halben einen Tag gen Colmar zusammen zu kommen, als auf Sontag zu Nacht nächftkünftig daselbst an der Herberg zu seyn, vorgenommen, mit allem ernstlichen Fleiß bittende, und in Kraft der löblichen Verein erfordernde, eure trefsenliche Rathsbothschaft bey uns dahin zu senden, gericht (bereit, instruirt, bevollmächtiget) von diesem schweren Einfall treulich und gründlich zu rathschlagrn, und daselbst endlichs ^ 4so XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Die erste gieng dahin': ,, Drey bis vier Fußknechte können hereingelassen werden, doch sollen sie ihre Gewehre ablegen und unter den Thoren lassen. Dann soll jhnen angezeigt werden, sich sogleich in ein Wirths- od-r Kochshaus zu verfügen, um dort ihre Harnische abzulegen , und nicht mit denselben auf den Gaffen zu gehen. Wären also, drey zu dreyen bey zwölf hereingelassen worden, so soll keiner mehr kommen können, die zwölf ersten seyen denn wieder heraus, oder die Häupter erlauben es denn. Gleichfalls darf man, ohne Erlaubniß der Häupter, auch nicht mehr als drey bis vier Reisige (Reuter) hereinlassen." Ferner wurde den LOten oder l2ten erkannt:" Alsdann diese Zeit die Läufften eben seltsam sind, und sich zu Kriegsübungerr neigen, und alle Stunden anders geschriebenes zukommt, damit dann durch Langsamkeit nichts verhinlässigel werde, so ist erkannt: Wenn etwas geschriebenes, oder Mähren kommen , daß die fünf Herren, oder die Neun, entschließen, wessen wir uns zusammen versehen und vertrösten , damit wir unö selbst Land und Leute vor Ver- deebcn verhüten mögen, dessen wollen wir unö zu euch ungezweifelt halten. Datum in großer Eile, auf Zin- siag Blafy Domini IstpA. Römischer Königlicher Majestät unsers allergnädigsten Herren Landvogt und Räthe in Sundgau und Elsaß zu Pnsisheim versammelt." XI. Kap. 1^99. 43 1 welche über die Kriegsläufte geordnet sind, zusammen berufen werden; und sollen sie darin Gewalt haben, was der Stadt Nothdurft erfordert zu verhandeln, und nicht Noth alwegen die Rathe zu berufen, noch zu bekümmern" Inzwischen hatten sich in der Schweiz wichtige Ereignisse zugetragen. Auf die eingekommene Mahnung von Uri, machten zwar die Verner unterm iten Februar einige Vorwürfe, versprachen aber Hülfe. Dennoch schrieben sie den Zten an den Kaiser, bey welchem sie schon einen Gesandten hatten, und trugen auf freundliche Veylegung. Der Kaiser antwortete von Antwerpen aus: das Reich sey schon durch den Churfürsten von Mainz aufgefordert; er werde, dessen ungeachtet, Bevollmächtigte schicken. Kaum waren die Schweizer in Bündten angekommen , und standen die Deutschen, welche, nach einigen Berichten, das Münsterthal wieder besetzt, ins Feld gegen sie gerückt, als die Bischöfe von Constauz und von Chur die Parteyen beredeten ihr Lager aufzubrechen, und den Spruch der Schiedsrichter abzuwarten, welche man nach Feldkirch auf den 6ten Merz berufen werde. Die Truppen zogen sich zurück. Allein, zwey unerhebliche Ereignisse vereitelten die geschöpfte Hoffnung zum Frieden; auf einer Seite nahmen die Deutschen in der Ferne das Feuer eines in Brand gerathenen Hauses -^82 xii. Periode. oterAbschnitides löten Jahrh. war, besorgten, wie es scheint, irgend ein Losungszeichen , und standen still; auf der andern Seite wurden die Schweizer auf ihrem Rückweg, vor einem feindlichen Schlosse, von der Besatzung beschimpft, ste empfanden hoch die Beleidigung, ste faßten Argwohn, riefen die vorwärts gegangenen zurück, und warteten. Der Rhein scheidete ste von Bregenz bis an St. Lucien-Steig. Die Bündner hatten die Steig und Meyenfetd besetzt, um sich an dem Bischof von Chur zu rächen, oder aus Mißtrauen, weil er dem Feind sein Schloß Fürsten, berg übergeben hatte. Einige Zeit vergieng ohne Angriff. Den bte» Hornung versuchten die Schwaben einen Uebergang, und wurden zurückgetrieben. Den 7ten liessen ste alle ihre Stücke losbrennen, und trafen einen Schweizer, der das Leben einbüßte. Den loten nah« men ste nicht nur St. Lucien-Steig ein, sondern auch und zwar durch die Verratherey von vier Bürgern Meyenfeld, machten die eidgenössische Besatzung nieder, und besetzten den Ort mit 400 Mann. Nun wendete steh aber das Blatt. Die Bündner schlugen den l iten bey St. Lucien - Steig, die Deutschen, und erlegten auf 4oo derselben; und die Schweizer, nach einem den I 2 ten rühmlich vollbrachten Uebergang über den Rhein, tödeten beym Dorf Treffen bey Zbo Mann, und jagten die übrigen in die Flucht. Hierauf fielen das Schloß Vadntz und die Stadt Mayenfeld; verschiedene Dorf- schäften wurden geplündert und verbrannt, und die ^53 XI. Kap. 1199 . Wallgauer ergaben sich, und schworen. Auf ihrem Rückzug gewannen die Schweizer, den 2 oten dieses Monats, die berühmte Schlacht beym Dorf Hart; in welcher Zooo Deutsche blieben, und das Lager mit dem Geschütz , woran es den Schweizern gebrach, ihnen zu Theil wurde. Dieser Sieg führte sie an die Grenzen des Bregenzer Waldes, dessen Einwohner um Gnade baten, und Brandschatzungen erlegten. Hierauf schlössen sie diesen Zug, und kehrten nach Hause zurück. Indem aber diese sieben genannten Kantone und die Vündner dieses verrichteten, hatten die Zürcher, Berner, Freyburger, Schafhauser und Solothurner, 12000 stark, einen Zug in das Hegau, den i 6 ten Februar, in zwey Haufen getheilt, bey Schafhausen und Diessenhofen angetreten. ^ Gelungen, Ramsheim, Garmaringen, das ') So lautete der Bericht von Zürich an Solothurn, das uns vermuthlich eine bey uns befindliche Abschrift desselben mittheilte: „ Diesen Abend sind uns diese glücklichen Mären von den unsern im Obernheer ob dem Bo- densee zugekommen, laut der eingeschloßenen Copie, die wir Eurer Liebe zur Freude, und dem allmächtigen Gott zur Dankbarkeit, nicht wollten verhalten. So dann von den Unsern, den euern und andern, so jetzt mit einander in das Hegau gezogen sind, vernahmen wir nichts anders als Ehre, Sieg und Glück. Wiewohl sie keinen Widerstand im Felde gefunden, so haben sie doch etliche Schlösser, als Nandeck, Roseneck und andere ero- ^ XII. Periode. 3ter Abschnitt des 1 stell Jahrh. Schloß Randeck/ Halsberg, Gotmadingen, Fridingen, beri. Und sind alle Stunde von ihnen wartend/ was sie schaffen/ oder ihnen begegne. Dasselbe wir eurer Liebe so bald uns ichtz (etwas) zukommt/ zn schrei, den/ als die so geneigt seyn wollen, derselben (Liebe) allmögliche Dienst und Gefallen, eingespartes Leibes und Gutes, zu beweisen. Datum Freytag vor Machte, zu der x Stunde nach Mittag Xnno 99. Herr Bürgermeister und gnädige Liebe Herren. Wir thun euch zu vernehmen, daß die Leute, so an daS Waßgan stoßen, Rangkwy und daselbs um, uns EidS. genossen auch gehuldiget und geschworen habe», der mehrere Theil; und was nicht geschworen hat ist auch in Willen zu schwören. Auch sind wir im Namen Got. tes, auf heute Mittwoch verrückt von Rauckwy gen Ry. neck zu, und da wir sind kommen gen Lustnau zu, da kamen uns Mär, wie die Feinde da lägen. Also eilten wir Lustnau zu. Da ist nicht minder, ihrer waren bey Z oder 4oo da. Aber sie zogen hinter sich gen Fuß, ach zu; unsere Knechte eilten ihnen als ernstlich nach, daß sie ihrer eben viele umbrachten, und da sie schier gen Fußach kamen, da fanden sie einander, daß ihrer bey den achttausend wurden. Also griffenS unsre Knechte im Namen Gottes an, und gewannen ihnen die Flucht au, und erstachen ihrer eine merkliche Zahl, und jag. ten die andern in den Bodens«. Die fanden nun sie. bcn Schiffe am Land stehen, und fuhren auf dem See, XI. Kap. 1499. 485 Roseneck, Homburg, Stüßlirrgeir, Hiltzingen, Sengen und ertranken einander/ daß keiner lebendig ab dem See kam / und jagten und erstachen biü gen Bregenz an die Stadt hin zu den ihren, vast lützel (sehrwe- nig) davon kommen ist, doch schätzt man, daß ihrer bey 5ooo umgekommen sind. Und hätte uns die Nacht nicht abgetrieben, so meinen wir eigentlich, wir hätten Bregenz gewonnen. Und darum, liebe Herren, so seyet fröhlich, und helfet uns Gott dem Allmächtigen, und seiner lieben Mutter Mariä Lob, Ehre und Dank sa- gen, denn sie uns treulich beygestauden sind, denn sie (die Feinde) solchen Vortheil gehabt haben, daß nicht davon zu sagen ist. Nichts weiter jetzt, als geliebe Herren, was «nS weiter anlangt, wollen wir euch all- weg zu wissen thun; uns wundert auch, wie es de« unsern gang (gehe) im Hegt. Datum eilends zu Fußach, um die achte Stunde nach Mittag A". 99 (der Tag ist vergessen worden:) Allezeit eure Willige und und Gehorsame, Cunrad von Caisen, Hauptmann, und Jakob Stapfer, Venrich. Der Unsern ist nicht mehr als ein Mann umkommen, der ist von Uri, und zwey verwundet worden, sind beyde von Schweiz. Item. So hat Herr HänS Arnold Stößer, nachten in der Collation für wahr gesagt, daß die von Zürich und Solothurn mit ihren Panner-Leuten auf Mittwoch vor denen von Bern und Freybnrg in das Heg; und in 486 XII. Periode. 3ter Abschnittes 1 Stet, Jahrh. das Schloß Stauffen, RiedheiM/ Wormlingen, Neuhausen, Wichs und andere Oerter mehr wurden theils verbrannt, theils geplündert, theils gebrandschatzt- Weil aber die Verner bey hundert Mann verloren hat. tcn, zogen sie sich, die ersten, zurück, worauf die andern auch bald nachfolgten. Aus Lauffenburg und Waldehut waren etliche Angriffe auf die von Bern geschehen. Die Schweizer und Bündner aber besetzten ihre Grenzen im Etschland, im Rheinthal, in der Grafschaft Werden- berg und Sargans, gegen Roschach, im Schwaderloch bey Conftanz, Rheinau, Stein, Hohenklingen, Eglisau, Schafhausen, Dieffenhofen, Steckborn, Baden, Lütgern, das Dorf Rnßlingen gefallen seyen, die den Eidgenossen schändlich zugeredt, und sich erbothen haben hundert Gulden der Herrschaft zu schenken, daß sie ihnen den Vorzug an die Schweizer lassen, aber alle geflohen, und ein Theil in einen starken Thurm, der zu der Weh. re gemacht ist, entronnen, und die beyden Städte dar- ran auf drey Stunden gestürmt, und den Thnrm und Leute erobert , und alle die so darin gefunden, über den Thurm hinaus geworfen; und ziehen die beyden Städte einen Tag voraus vor denen von Bern, Frcyburg und Viel, mit einem großen Haufen, und fliehet alle Welt vor denen, und ziehen die erstgemeldten Städte den zwey andern auf dem Fuß, einen Tag Reise, nach, und brennen; denn die Vordrigen lassen die Dörfer ungebrannt, um daß die nachgehend.» Herberge haben mögen." XI. Kap. 1499. ^87 Bruck, Schenkenverg, Arau, Lenzvurg, Biberstein, Seven, Dornach, das Münsterthal. Hingegen verstärkten sich die Feinde zu Altkirch, in den Waldstädten, zu Tüngen, Küffenberg, Stülingen, in der Reichcnau zu Constanz, Ueberlingen, Lindau, Buchhorn, Bregenz, Feldkirch bis an die Etsche. Wir kehren nun auf unsre Gegen- zurück. Der Tag von Colmar wurde am roten besucht, und dort der Friede verkündet. Als aber die Sachen sich von neuem zu einem Kriege anließen, schrieben uns der österreichische Landvogt und die Kaiserin selbst. Ein gleiches geschah von Seiten der Eidsgenossen. Am I2ten vor Tagesanbruch und eilends meldete Mörsperg. *) Seit dem gestrigen zu Colmar beschlossenen Abschied seyen ihm von den Hauptleuten und Räthen des Kaisers treffen- liche Warnungen und Schriften zugekommen; die Noth- durst erheische, daß er sich mit ganzer Macht erhebe, und andern zuziehe; dieß müsse eilends gehandelt wer- ') Er unterschreibt: „ Carspar Freyherr zu Mörsperg und zu Belfsrt, Oberster Hauptmann und Landvogt im Elsaß/' Ob er damals den Sieg der Bündtner bey Lucien - Steig vom tuen schon gewußt, oder wissen können; oder ob er nur Nachricht von der verrätherischen Einnahme von Mayenfeld vom loten bekommen hatte, und die Folgen der gerechten Rache der Schweizer vor, sah, läßt sich nicht bestimmen. ^88 XII. Periode. 3ter Abschnitt des isren Jahrh. den; dieß sey aber gestern nicht bedacht worden; daher an Statt und im Namen des Kaisers und der Stände der ihm anvertrauten Landschaft, bethe er uns höchstfletßig, wie woht er sich sonst / (nachdem -er Kaiser/ er/ und wir/ in allweg verwandt seyen) unmittelbar dessen zu uns versehn/ wir möchten ihm eilends/ so bey Tage oder Nacht/ berichten: „Ob (falls) ich/ wie die Worte selbst lauten/ falls ich mit der ganzen Macht aller Zuge, hörigen der Landschaft zu euch zu ziehen/ und dem Rhein hinauf rücken würde, ob euch gemeint seyn wollet (als mir keineswegs zweifelt) mich durch eure Stadt zuziehen zu lassen, und (wiewohl ich mich keines Abschlags zu euch versehen will) nichts desto weniger begehre ich, merklicher Ursachen halben, eure geschriebene Antwort zu vernehmen." Am gleichen Tage um 10 Uhr Vormittag, in großer Eile, berichtete er: „ Da ihm nun je eine Schrift über die andere komme, und darneben gläuvliche Warnungen der Franzosen Anschlage so viel anlangt, daß der Lande und Leute Noth- durst erheische, ein getreues und fleißiges Aufsehen zu solchem zu haben, und besonders wessen er steh, in Ansehung des Durchzugs durch unsre Stadt, zu uns zu vertrösten habe, so begehre er eilends berichtet zu werden, um zu wissen, steh darnach zu halten". Anf diese zwey Schreiben antwortete der Rath nur am folgenden Tag, den iZten ') und die Antwort war: „ Ein ') Der Aufschub der Antwort nnd der trockene und auf- zielende Inhalt dieser kurzen Antwort selbst, muß einen XI. Kap. 1 ^ 99 . -L89 zweyfaches Schreiben uns auf den gestrigen Tag/ zugekommen, haben wir gelesen; und demnach uns nicht zweifelt, ihr wohl ermessen, wie wir beyden Partheyen gelegen sind, will uns Nothdurfc erheischen, auf euer Zuschreiben ein Bedenken und Unterredung zu haben, als wir auch unverzüglich thun, und dannenlbm unsre Meinung zum förderlichsten auch verkündigen wollen. Bitten wir mit allem Fleiß im Beßten von uns zu vermerken. Datum in Eile, auf der Aschenmittwoch 1^99." Den folgenden Tag wurde ein Schreiben von zwey Folioseiken aufgesetzt, das aber nicht abging, ') in welchem zwar von dem nächstgehaltenen Tag zu Grund gahabt haben. War eS Unzufriedenheit, daß MörSperg die besondere, ohne ihn zu leistende Tagsatzung vereitelte? War eS Mißvergnügen, daß er von einer Richtung gesprochen, da während der Richtung KriegSbewe- gungeu fortgesetzt wurden? War cS eine schwankende Ungewißheit in den Gesinnungen des Raths, nebst der besondern Gemüthsstimmung des Aufsetzers? War es die eingekommene Nachricht von den nachdrücklichen Anstalten der Zürcher, Berner u. s. w.? waren es etwa» auch, obschon »»bewährte, aufmunternde VorberichtE des BundnersiegeS vom Uten? Der Aufsatz ist durchgestrichen, und am Rande steM geschrieben: (litterse) xroxrerzsL. H H IV. Band- ^90 xn. Periode, äter Abschnitt -es isten Jahrh. Colmar geleistet, und von den seit dem eingekommenen Berichten und Befehlen an den Landvogt, wie auch, daß die vorgetroffene Rachtung zerrüttet seyn solle, welches uns nicht klein beherziget, gesprochen wird, zugleich aber auch folgendes zu lesen ist: ,, und hatten wohl mögen leiden, demnach die vorige Woche unsre Gn. Hrn- den Fürsten auch unsern guten Freunde» der niedern Verein, nach dem Rath unsers Gn. Herrn von Basel, Räthe und Capitels, ein Tag gen Colmar durch uns verrumpt gewesen ist, davon zu reden und zu rathen, was ihnen und uns darin vorzunehmen und zu handeln gebührte, diese gegenwärtige schwere sorgliche Läuffen, so leider vor Augen schweben, anders wären bedacht worden, aber demnach auf demselben gehaltenen Tag, so viel erfunden ist, daß die schwebenden Kriegsübungen gerichtet und betragen seyn sollten, können wir wohl ermessen, die Zeit nicht weiter zu handeln gewesen ist. Nichts desto minder, so wir aus eurem Schreiben, auch darneben vermerkten Zerrüttung des angesehenen Friedens, und daß beyde Theile sich auf beyden Seiten stärken, und zuziehen, hat unsers Gn. Herrn von Basels Räthen, auch seiner Gnaden Capitel und uns nochmals wollen bednnken, in der Sache nicht stille zustehen, sondern daß die Nothdurst merklich fordere, die niedern Verein weiter zu beschreiben, und ihr das so euch und uns anlangt nicht zu verhalten. Und haben darauf die vergangene Nacht einen unsrer laufenden XI. Kap. 1^99. 49 i Boche» auf dem Rhein eilends unserm Gn. Herrn von Straßburg, auch den Städten Straßburg, Colmar und Schlettstadt zukommen lassen, mit allem Fleiß ernstlich begehrende, ihre treffenliche Bothschaft zum längsten auf Montag zu Nacht schirrest künftig, ohne Ausbleiben in unsrer Stadt zu haben, um den morndrigen Tag ge- stracks gefertiget, mit sammt unsers Gn. Herrn von Basel, auch des Capitels, wie wir uns versehen, und unsrer Bothschaft, sich die nächsten in die Läger zu fügen, und daselbst an den Parteyen allen möglichen Fleiß anzukehren, damit sie ihnen vergönnen, in den Händeln gütlich zu suchen, und demnach zu arbeiten und Mittet vorzunehmen, damit die Händel in friedliches Wesen gestellt werden: welche Meinung wir euch nicht haben wollen verhalten." Hierauf antwortete der Aufsatz in Rücksicht des begehrten Durchzugs ." Da mögen ihr euch wohl versehen, in was uns gebührlichen Sachen wir der Kön. Majestät, als unserm allergnädigstett Herrn, desgleichen euch als Landvogt und gemeiner Ritterschaft und Landschaft, Willforung wüsten zu beweisen/ dazu mit besonderer Begierde geneigt seyn, so wir aber erwägen, wessen Gemüths wir mit sammt andern . . < Fürsten . . . und Städten -er niedern Verein auf -ie< sen Tag sind, sondern in den schwebenden Irrungen unterstehen zu suchen, so ist an euch unsre gar fleißige Bitte, so wir freundlichst vermögen, in besondern hohem Vertrauen, uns solches Durchziehens gütlich und freunS- H H2 492 XII. Periode. 3ter Abschnitt -es töten Jahrh. lich zu vertragen/ und zu erwäge»/ wv/ und an wel- chen Enden wir/ mit sammt unsern Schlössern, Land und Leuten gelegen sind/ und was daraus nicht allein uns/ sondern auch gemeiner Landschaft/ als ihr das gar viel höher als wir zu betrachten wisset / zu Schaden entspringen / und nachfolgen möchte. . . geben auf Donnerstag vor Jnvocavit E 9 (den i^. Februar.) Um diese Zeit schrieb die Kaiserin an den Rath Ihr Schreiben ist nicht vorhanden. So viel ergiebt sich nur aus der Antwort/ ') daßsiePulver begehrte, so hier liegen sollte, und dem Kaiser gehörte- Man meldete derselben unterm l 4 ten Februar, daß der Bürgermeister von Gilgenberg vorkurzem das begehrte Schießpulver, auf Befehl des Kaisers, zu Handen genommen, und in das geld- rische Land gefertiget hatte. Die Eidsgenossen schrieben uns am Äeschenmittwoch den iZten, ') und bathen ein getreues Aufsehen zuthuen ') Die Aufschrift der Antwort war: » Der Allerdurch- wuchtigsten, großmächtigsten Fürstin und Frau Frau Biancha Maria römischer Königin, Erzherzogin zu Oesterreich «. s. w., unser allergnädigsten Frau." Und im Schreiben war der Titel.' ,, Eure.königl. Würde.'' -) „ Unser freundlicher, williger Dienst, und was wir liebS und gmS vermögen zuvor bereit. Fürsichtige, ehr- famme und weise, besonders gurr Freunde und getreue XI. Kap. 1499 493 zu setzen, und ihnen schriftliche zn melden, wessen sie sich zu uns versehen sollten. Unsre Antwort vom löten lautet also: ,, Unser freundlicher .... Euer Schreiben uns zugetragen, habe» wir empfangen, und sollen uns worlichen,getrauen, daß die Aufruhr und Widerwärtigkeit uns in Treuen, als billig ist, leid sind, und dem. nach euer Begehren ist, von uns zu vernehmen, wessen liebe Bundsgenossen! Eure Liebe, dessen uns nicht zwei. fett, hat angelangt, die Auftur zwischen dem Stift Chur, sammt unsern Bundesgenossen von Churwal eines und der Landschaft an der Etsch, andern Theils, erwach, sen, darin beiden Theilen Hülfe und Zuzug von seinen Verwandten geschehen ; demnach, so solche Auftur zu ei. nem Frieden und Bericht gestellt, das Feld geräumt, und der Abzug geschehen, so ist nicht ohne die vom schwäbischen Bunde wider unsre Verwandten ausgezogen, und am Abzug ebnet Rheins gegen unsre Grafschaft Sargans gelegen sind, haben merkliche Anreiyung mit schnöden »«christlichen Worten, wider die unsern hier Ließhalb Rheins gebraucht, mit Büchsen hcrübcrgeschos. sen, und einen der unsern umgebracht, dazu unter den Dingen ein Letzn ebner Rheins, so unsern Dundsge. nossen von Churwal zugehört, abgelösten, etliche daran erstochen, und das Städtlein Meyenfeld, so den Bün. den Churwal verwandt ist, uns zn Abbruch und Scha. den eingenommen. Alles ungesagt, und unbewahrt der Ehren. Das alles, zusammt den schändlichen, unehrli. chen Anzügen und Schuldigungen, auch Druck und ^ XII. Periode. ZterAbschrritt des löten Jahltz. sich eure Liebe zu uns vertrösten und versehen solle U. s. w. so wollen wir derselben zum Friedlichsten, als es seyn mag/ durch unsern Bothen verständliche Antwort zuschreiben. Wir haben auch nichts desto weniger die übrigen uns zugesandten Briefe, an unsre Gn. Herrn die beiden Bischöfe und unsre guten Freunde die Städte der niedern Verein von Stund an zugesandt, und was uns von denselben deßhalben begegnen wird, wollen wir euch auch zuschicken. Denn in was uns vermögli- chen Sachen wir eurer Liebe freundliches Gefallen beweisen können, wollen wir uns nicht widern, sondern Drang der unsern, wider unsre Freyheiten und Herkom« men, unsre Herren und Obern billig zu Herzen gcnom« men, und, mit Hülfe des allmächtigen Gottes, willen haben, solches mit männlicher Gegenwehr zu rächen. Das wollten wir eurer Liebe, als unsern getreuen Bunds« genossen, nicht verhalten, mit freundlicher Bitte, ihr getreues Aufsehen zu uns zu setzen, und zu erzeigen, als wir eine ungezweifelte Hoffnung haben, und unsre Aeltern, in allen Nöthen, jeweilen gegen einander zu thun pflegten. Das wollen wir hinwieder, »ngcspcrt Leibes und Guts thun, und wiewohl wir unü dessen ganz getrosten, so bitten wir doch eure Liebe um ge« schriebene Antwort, wessen wir uns zu deren (derselben) eurer Liebe versehen sollen. Datum unter der Stadt Zürich Siegel. Im Namen unser Aller, auf Aeschen« Mittwoch A°. Iä99. Städte und Länder unserer Eidsgenossenschaft Send« bothen, jetzt zu Zürich versammelt" XI. Kap. Es EL allezeit willig erzeigen. Datum eilends, Samstag vor Jilvocavit E9-" Die empfangenen Beylagen wurden mit einem Begleitschreiben von gleichem Datum weiter befördert, worin jeder Bundesgenoße gebeten wurde, falls er mit einer schriftlichen Antwort begegnen wollte, solche dem baselischen Bothen zuzustellen, indem wir fie förderlich gemeinen Etdsgenossen, unsern Bunds- genossen zuschicken würden. Den folgenden Tag (i7ten) trafen die Gesandten -er niedern Verein hier ein, und der Tag wurde den ibten eröffnet. Die Kaiserin schickte den festen Chri- stof von Thurn, ihren Fürschneider (Truchseß) mit einem Creditiv, welchem die ihm gegebene Instruktion vom Men beygefügt war, des Inhalts: >, Die Eids- genossen hatten stch einer merklich großen Aufruhr angenommen, und seyen Willens der K. M. Erblande zu überziehen und zu beschädigen wider alle Ziemlichkeit und Billigkeit und Recht; solches hätte Jhro Königliche Gnade hoch zu Her- zen gefaßt und genommen, und begehre mit dem höchsten, daß wir uns milder höchste»Macht Volkes, auch mit Büchsen und Gezeug, wie das in ein Feld gehört, erheben wollten, ohne Verzug zu den ihrigen in das Lager gen Altkirch, wie wir es gegen die K. Majestät und das heilige Reich und uns selbst pstichtlich wären. Ferner sey ihre Meinung und Wille, und ermähne fie uns bey dem höchsten, daß wir den ihrigen vergönnen -696 Xil. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. solle», durch unsre Stadt, und auch allenthalben in und durch unsre Aemter zu allen Zeiten zu ziehen, solches werde sie allezeit in Gnaden erkennen. Endlich begehre sie schleunige Antwort, worauf sie sogleich nach Frey- burg kommen werde." Die gegebene Antwort war vermuthlich , daß man vorher die Rückkunft der in die Lager abgeordneten oder abzuordnenden Gesandten Abwarten wolle, daß nach dem Vorschlag von Basel Gesandte zu den Herren geschickt wurden. Die Unsrigcn waren Härtung von Andlau alter Bürgermeister, und Nikolaus Rüsch alt Oberstzunftmeifter, und seit Joh. Rathsherrn zu Krämern. Sie verreisten schon den löten (Dienstag) um 10 Uhr des Morgens. Sie hatten aber Mühe durchzukommen, und waren den 2itcn noch in Lauffen- burg. ') Nach ihrer Abreise kam ein ernstliches Schreiben von den Sollothurnern ein, in welchem sie uns berichteten, daß am letzten Sonntag (den i7ten) der Landvogt von Mörspurg, Ritter, und ihr Erbbürger, Hier ist das Diarium ihrer Sendung. Den löten sie verreisen von Basel; den 20ten sie werden in WaldShut nicht eingelassen, unter dem Vonvande des Mangels an Platz,man könne sie nicht stellen;sie kehren zurück, und kommen des NachtS um i Uhr in Lauffenbnrg wieder an; den 2lten sie schreiben an den Landvogt von Walds- hm; den 22ten sie sind in Waldhut und in Kaisersiuhl, nicht ohne kleine Wag nist und Sorge; den 2-ltcn in Schaffhansen; den 24ten in Consianz; den 2stcn und XI. Kap. 1^99. ^97 die beyden Grafen von Thierstein, in unsrer Stadt in heimlichen Anschlägen gewesen wären; daß der Landvogt mit dreyßig Pferden das Land hinab, und die Herrn von Thierstein mit vierzig Pferden und dreyßig Knechten gen Pfeffingen geritten / auch das Schloß Pfeffingen sehr besetzt und gespeiset hätten/ in der Absicht in ihre Herrschaft und Pfand Dorneck und Thierstein, und in ihr Eigenthum Seewen einzufallen/ und das alles zu schleifen und zu zerstören; sie/ die Sollothnrner wollen, um keine Sache, widerwärtige, es seyen Bürger oder Fremde, zu Pfeffingen wissen, noch haben, indem th- 26 ten halten sie Conkerenzen mit den teutschen Befehls hadern; den 27ten Abreise von Constanz; den 28ten Unterredung in Stein mit den eidgenössischen Hauptleuten; und Ankunft in Zürich; den Iten Merz, ihr Vertrag auf der Tagsatzung; den 2ten, Antwort der Tagsatzung; den Zten Abreise von Zürich nach Constanz, wo sie niemand finden; den 4ten sie schreiben nach Ueberlingen; den 5ten der Tag zu Ueberlingen schrieb, daß man sie erwarte; den 6ten Ankunft in Ueberlingen; den 7ten Vortrag und Antwort, sie schreiben an Zürich; den «ten Rückreise nach Bafel. Während dieser 17 Tage schrieben sie an den Rath dreymal, den 2iten Februar, den 2cen Merz und den 7ten; daß sie vom 2lten Febr. bis zum 2ten März ohne BerichtSabstattung blieben, entschuldigten sie damit, daß sie nichts bestimmtes hätten melden könne». ^98 Xll. Periode. 3ter Abschnitt des i5ten Jahrh. nen dieses Schloß ewig offen verschrieben sey, und zwar auf Zusage, Hülfe und Beystand gemeiner Eidsgenosscn- schaft; es sey ihnen zu vernehmen mehr als hoch und sehr fremd und mißfällig gewesen; denn, wenn sie es aus Nothdurst an gemeine Eidsgenoffenschaft gelangen lassen mußten, daß dergleichen Anschläge in unsrer Stadt geschehen waren, so wüßten wir wohl zu bedenken, was das auf sich tragen würde; sie wollten gar gerne wissen, wessen sie sich, auf solche Anfechtungen, gegen uns vertrösten sollen; in ihrem Willen sey nicht gewesen, Anfänger des Kriegs zu seyn." Der Schrecken hatte schon den l8ten einen Theil unserer Landleute befallen. Der Landvogt von Walden- vurg berichtete, -aß seine Amtsangehörigen in das Schloß und in das Städtlein mit Leib und Gut flüchten wollten. So wollten sie, sagten sie, viel Gutes thun, und zu dem Schloß und Städtlein achten, daß niemand sie so liederlich möchte überlaufen. Am gleichen Tage, und also, während der Tagsatzung, erkannte der Rath: Demnach diese Läuffen eben schwer sind, und nicht wohl möglich ist, daß weder die Ulk-, noch die !X. zu ihren Zeiten und Tagen, laut ihrer Ordnung, zusannnen- . kommen und sitzen, so ist erkannt, daß die Häupter darin Gewalt haben sollen, wenn es füglich und ruhiglich der Lausten und merklichen Geschäfte halben, wohl seyn ^99 XI. Kap. 1^99. möge , die XIII. bey einander zu haben; desgleichen soll es, der IX halben, auch gehalten werden-" Nichts beweiset aber mehr die eigentliche Lage der Stadt als die Antwort, welche der Rath an die Luzerner den 2iten abgehen ließ. Sie hatten um einen Paß, oder um sicheres Geleit zu Stadt und Land für einen ihrer Kaufleute, mit zwey seiner Mitgcsellen, und etlichen Kaufmannsgütern, gebeten. Man erwiederte, mit vielen Umschweifen von Freundschaft und Dienstbegierde, daß es uns gut mochte bedünken, dieser Zeit bemelten Kaufleute sicherer und beßer seyn, eine Zeit sich bey euch (in Luzern) zu enthalten, damit ihnen nichts. Arges zugefügt werde." Um diese Zeit wurden Leute zum Fähnlein und Panner ausgelegt. Die noch vorhandenen Noten und Verzeichnisse der Zünfte und Gesellschaften geben einigen Begriff von der Kriegsverfaßung der Stadt. Man versah auch die Schlößer mit Büchsenmeistern, und schöpfte ihnen einen Lohn. Die Kaiserin schickte wieder zwey Bothen, den würdigen Herrn Doctor Sigmund Kreutzer, Domprobst zu Konstanz und den strengen Herrn Konrad von Amprin- gen, Ritter. Es scheint, daß man ihnen versprach das Begehren der Kaiserin auf der nächsten Tagsatzung zu behandeln. 50o XII. Periode. 5ter Abschnitt des s sten Jahrh. Den 2^ten war die »ledere Verein zu Colmar versammelt/ und schloß auch ihren Abschied- Der Ab. schied stellt etwas bemerkenSwerthes vor- Der Zte, 4 te und Lte Artikel sind ganz nach dem Willen der Kaiserin abgefaßt/ und dann folgt unerwartet ein Anhang/ daß sie a.cl resizienäum genommen werden sollen. Es ist gleich / als wenn man in dem Augenblick die Botschaft des Sieges bey Hart vom 20 ten bekommen hätte/') da man vorher nur mit dem Hauptschlag wird beschäftigt gewesen seyn/ welche das zusammenge. brachte Heer von 1 0,000 Mann versetzen sollte- So lautete gedachter Abschied. *) Zürich berichtete den 22ten Abends um 10 Uhr diesen Steg nach Solothurn. 2) Die Gesandten an dieser für «nS so wichtigen Tag. satzung waren : 1°. Für den Bischof von Straßburg, Herr Burkard Beger Vitzthum / Melchior von Schoul- pclburg, nnd Heinrice, deö Bischofs Sckretarius; 2". für den Bischof von Basel/ Doktor Arnold zum Luft Offi. eial; Z°. für den österreichischen Landvogt/ Herr von Rappoltstein; 4°. für Straßburg / Herr HanS Spender/ Ritter/ und Herr Jakob Mnrin Ammcister; L°. für Basel Herr Peter Ossenburg Obcrstzunstmcister und Hein. rich von Senheim; 6". Für Colmar / der Meister Georg Stingelin und der Meister HanS Nule; 7°. für Schlctt. stadt / Herr Andres Komer, Steitmeister; 8°. für obern Ehenheim/ Diebold Pilgermann/ Stettmeister; 9°. für XI. Kap. 1499 . SOI „ Zum ersten haben sie (die Gesandten) sich vereiniget zu einer gemeinen Antwort an unsre allergn. Frau, die römische Königin auf ihr Schreiben/ dieser gegenwärtigen Aufrühre halbe»/ zu geben/ laut der besiegenden Abschrift. Item / demnach verfaßt eine Antwort an gemeine Eidsgenossenschaft, auf dem Tage zu Zürich versammelt/ auf ihr Schreiben und Begehren zu geben/ auch in gemeinem Namen der Verein/ laut beylegender Abschrift. Item / demnach / falls es geschehe / daß unser al- lergnadigster Herr / der römische König würde begehren/ mit Herren und Ritterschaften Durchzug oder Lager/ daß man seinen Gnade«/ auf ziemlich Zusag/ aus Pflicht alls gehorsame gönne. Mühlhausen/ der Meister Ulrich Gerber/ Stettmeister; 10°. für Kaiftrsperg, Antoni Krut/ Stadtschreiber; 11°. für Münster im St. Gregorienthal/ der Meister HanS Hunlin und Peter Merklin; 12°. für Türkheim / Heinrich Metziger, Stetimeister. Bey der Unterschrift wurden nach den Fürsten, die übrigen also genannt: „ Auch Meister, Bürgermeister und Räthe der Städte Straßbnrg, Basel, Colmar, Schlettstadt und andere den niedern Verein Gewandte, oder, und andere de§ niedern Bundes Verein und Zugewandte. L02 xii. Periode, 3 ter Abschnitt des "tenJahrh. Item, falls aber seine Gnade andere Hänfen, daß man die auf die Dörfer und neben für gütlich weisen. Item, falls aber einiges fremdes Volk jemand überfallen, dawider, soll je ein Theil dem andern Hülfe und Beystand thun " Nun folgt der erwähnte Anhang: » Doch so haben die Räthe und Sendboten diese drey Punkte hinter stch, an ihre Herren und Obere zu bringen (genommen) zunächst künftigem Tage endlich zu be- schliesset,, wie man das mit dem Kriegsvolk halten (wolle.") Fürer (weiter,) als in vergangenem, ein Tag gen Colmar auf den nächsten Freytag zu Nacht nach Oculi wieder angesetzt, ist abgeredet, denselben Tag suchen, künfligs handeln, falls Noth einfiele. Inhalt der Vereine z» begegnen; falls aber in mittler Zeit Noth, ehebaft einfiele, daß das je ein Theil dem andern förderlich verkünden (solle,) wie das die Nothdurft erheischen (wird.) Item, daß eine Stadt von Basel, diesen Abschied sammt den Copeyen, unsern gemeinsamen Botschaften in die Läger zuschicken (werde,) (damit diese) stch etlicher Maßen haben, wonach zu richten." Die Antwort an die Kaiserin auf das Begehren, daß man zu Felde ziehen sollte, ist vom 25ten datirt- XI. Kap. 1499 LOZ Es wird darin gemeldet, daß, ehe man zum Theil das Ansinnen behandelt hatte, die Verein ihre Voten schon in die Lager eilends geschickt hätte, um einen Stillstand zu vermitteln; daß wenn man inzwischen zu Felde läge, es den Vermittlern nicht geziemen würde, und möchte solches die Abgeordneten in ihren Unterhandlungen hin- dern, und mehr Widerwillen erregen. Dann wird die vollkommene Hoffnung geäußert, daß die Boten den Krieg in einen friedlichen Stand bringen werden, und der Gehorsame zugesichert, den die Stände der Verein, als Fürsten und Glieder des heiligen Reichs, zu leisten willig sind. Die Antwort an die Eidsgenossen ist vom 2^ten auf den Sonntag Neminiscere: Sie bezeugt, daß der Krieg der Verein ganz widrig und nicht lieb sey; fie meldet, daß Voten in die Läger abgeordnet worden, und ohne steh in das Begehren des getreuen Aufsehens einzulassen, schließt sie also: „darin, als wir freundlich bitten, euch solcher Maßen schiedlich erzeigen, dadurch die gütliche Unterthädigung, fruchtbarliche Handlung möge stattlich erschießen, desselbigen und aller ziemlichen Dinge wir euch geneigten freundlichen Willens zu beweisen, ungespart wollen befunden werden." Wenn man beyde Antworten erwägt, so findet sich, daß sie sich auf dieses wenige zurückführen lassen, und 50^ xn. Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. zwar an die Kaiserin, wir werden nicht zu Felde ziehen, weil wir lieber vermitteln, und an die Eidgenossen, machet bald Frieden, und so brauchet ihr unser getreues Aufsehen ') nicht. Den folgenden Tag überschickte unser Rath den Eidsgenossen, die ausgefertigte Antwort der Verein mit folgendem Begleitschreiben: Wir hatten nächst euerer Liebe geschrieben, derselben (Liebe) zum förderlichsten, auf ihr Begehren an uns ausgegangen, durch unsern eignen Boten, wollen Antwort zuschicken; und demnach solches bisher in Verzug fich geschickt hat, ist aus keiner Gefährlichkeit geschehen, sollet ihr uns wahrlich getrauen, den» dieweil eure Liebe nicht allein uns, sondern auch den übrigen unsern gnädigen Herren beyden Bischöfen und den Städten unsrer niedern Verein, deßhalben gleicher Gestalt auch geschrieben, haben wir uns zusammengefügt, und uns einer Antwort, als die Nothdurft er- *) In keinem dieser Schreiben wird unter den Unter- fchriften eines österreichischen Gesandten gedacht. Sonderbar ist aber folgender Unterschied. Am Schreiben an die Kaiserin, werden unter dem Datum die benden Bischöfe und dann die Städte genaunt; da im Schreiben an die Eidsgenossen, die Bischöfe vor dem Anfang des Schreibens, und die Städte unter dem Datum genannt werden. XI. Kap. 1^99. 505 fordert, euch zu geben vereint, welche Antwort wir euch hierin senden, uns erst auf heute zugekommen; darum so ist unsere gar freundliche Bitte mit sonderm Fleiß, Aufenthalt und Verzug Harm gegen uns in keinen Verdrieß zu fassen, sondern im Besten aufzunehmen, denn in was uns von möglichen Sachen wir euch freundliche Liebe erzeigen möchten, wollten wir uns allezeit -rissen zu erstatten. Das wisse Gott der Allmächtige der euch und uns in Ruhe befrieden wolle. Geben in Eile, in der eilften Stunde vor Mittag, Zinstag pp°. (xosteriu8) Reminiscere, Anno und 99." Um diese Zeit gaben die Oesterreicher das Beyspiel von Betretungen unsers Bodens auf der Landschaft. Sie zogen über denselben vor Liestal vorbey um in Las Sololhurnische'einzufallen. Der Schultheiß von Liestal ließ einen Schuß abfeuern. Da schickte von Mörsperg Bastian Truchseß hieher um steh zu beklagen, daß die unsern von Liestal stch dergestalt betrügen, daß er und andere zu Rheinfelden merklich verhindert wurden, ihren Feind zu besuchen, und wenn fie zu Zeiten demselben nachstellten, und die von Liestal es gewahr würden, so thaten diese mit Büchsenschüssen Warnungen. Darauf ließ der Rath am 27. Februar eine Antwort aufsetzen: ,, Es möchte wohl seyn in diesen vergangenen Tagen, als etliche Fremde, im Feld, Zwing und Bann derer von Liestal, mit einer Zahl eines den Unsern «»bekannten IV. Band. 3t 506 XII. Periode. 2ter Abschnitt des Men Jahrh. Volks sich gezeigt/ und hin und her gewaffnet und gezogen / und als -er Schultheiß sie gewahr worden / und nicht gewußt, wessen Gemüths sie gewesen, daß er unbedacht, und ohne arge Meinung, ungefährlich aus der Büchse einen Schuß gethan. In dieser Gestalt und nicht anders soll man das aufnehmen. Wir möchten aber wohl leiden, und bitten euch gar freundlich darum, daß unsere lieben Nachbaren von Nheinfelden und ihr Anhang in diesem Fall sich nachbarlich erzeigten, und die ihren unterwiesen, sich gegen die unsern zu Lie-- stal, als etliche daher gethan haben, anreihender Worte nicht zu gebrauchen, und auch, so weit möglich wäre, sich zum Theil nicht anmaßten, in unsern Herrschaften und Oberkeiten, so stets auf ihre Feinde zu halten, in Ansehen wir dem Handel nicht verwandt sind, und der Sache nicht anhangen " Ehe wir diesen Monat Messen, müssen wir ein Schreiben an den Besten Hans von Schönau, österreichischen Landvogt mittheilen, welches zeigt, wie man Unbill und Raub noch mit guten Worten aufnehmen mußte: „ Unser freundlicher williger Dienst allezeit zuvor. Lieber Hans, uns zeigt Merlin Gaffer, unser Leibeigener,wie, nächstvergaugene Tage, als du nebst andern indas Do rf Kienburg gefallen, und!das Vieh genommen habest, ihm auch sein Vieh, nämlich, eynliff Haupt, damit hinweg geführt worden. Demnach wir aber ermessen, solches unwissender Meinung dem unsern 507 XI. Kap. 1^99. zugefügt sey, so ist unsere gar freundliche Bitte, unserm armen Manne sein Viel) unentgeldlich wieder zu Handen kommen zu lassen. Als wir nicht zweifeln, du wohl achten mögest billig zu geschehen, und wir uns dessen auch inmittelst zu dir vertrösten. Das wollen wir um dich, und deine Mitverwandten allezeit willig verdienen. Datum Zinstags nach Reminiscere A°. XLIX." Er empfieng aber dieses zu Verdrieß und fands unbillig, der Dinge angezogen und geschmutzt zu werden. Der Rath erwiederte, daß doch was noch vorhanden sey, dem armen Mann zurückgegeben werden möchte. — Den folgenden Monat nahmen Rheinfelder vor dem Thore zu Liestal aus einer Scheuer acht Hauptvieh, welche sie dem gleichen Hans von Schönau um 27 Gulden verkauften. Der Beraubte bat um sein Vieh, und bot die 27 fl. als Lösegeld an. Der Rath unterstützte dieses Begehren beym Landvogt, obschon gewiß kein Lösegeld in diesem Falle mit einigem Schein des Rechts gefordert werden konnte. Merz- In den 3 ersten Wochen dieses Monats, wurde von keiner Seite ein wichtiger Ausfall unternommen. Allein die Versuche zu einem Frieden gewannen deßwegen keinen Fortgang; man verstärkte sich; und beyde Theile trüge» zur wechselseitigen Erbitterung jeder Ii 2 , Los xii.Periv-e. 3terAbschnitt-?s istm Jahrh. sein Bestes bey/ vorzüglich aber die Schweizer durch -en französischen Hülfsbund. Wenn man Lauster und dem Schultheissen von Alt/ Glauben beymessen will, so wurde der französische Bund schon den 1. Februar geschlossen. Woher kommt es aber, daß diese Geschichtsschreiber nachgehende im Mvnal Merz die Unterhandlungen dennoch wieder anheben , und bis zum Schluß fortführen, ohne auf den Widerspruch aufmerksam zu machen, und irgend eine Quelle anzugeben. Vielleicht mag die Voraussetzung eines »»eigentlichen Ausdrucks den Widerspruch heben- Es kann nemlich seyn, daß am i. Februar nur einige Kantone in den Bund einwilligten, oder daß alle bloß die Präliminar - Artikel festsetzten, oder daß endlich nur Häupter, geheime Räthe, vielvermögende Rathsglieder über den zu errichtenden Bund mit geheimen Agenten Frankreichs übereinkamen. Ich bemerke dieß, damit die Kanzleyen andrer Kantone Untersuchungen darüber anstellen. So viel kann ich indessen aus unserm Archiv mittheilen, daß der Rath, vom Doktor Thüring Frick von Bern, von welchem, wie es scheint, er sich Berichte geben ließ, mehrere (sehr schön geschriebene) Briefe empfieng, in deren einem, aus Brück datirt, vom 5ten Merz, am Abend, ein letzterer Artikel also lautet: ,, Des Frankreichischen Königs träffenliche Botschaft, kommt jetzt gen Luzern, ihren König mit gemeiner Eids- 609 xr. Kap. 1^99. genossenschaft in etwas Näherung und Beystand zu fas- sen. Anderes wüßte ich zu reden, aber nicht zu schrei» den. Ich werde morgen frühe heim gen Bern reiten, und mich in zehen Tagen hier nicht befinden. Damit sey eure Hochweißheit Gott befohlen. Der wolle alle unruhigen Herzen zu christlichem Frieden entzünden. Datum u- f. w." Die königlichen Bevollmächtigten waren der Erz. bifchof von Sens, IHstan cle 83,lar:g,r , der Gouverneur von Chartres, KiZault ä'Oreills, und der Vogt von Dijon. Sie kamen den 1 . Merz in Zürich an, und, wie der obige Auszug zeigt, begaben sie sich den 5 ten nach Luzern, wo eine Tagsatzung versammelt war. Schon den I 6 ten wurde -er Hülfsbund besiegelt, wel» ches vorlälifige Unterhandlungen fast unentbehrlich voraussetzen läßt. „ Der Zweck war, wie das Instrument lautet, dem Stande beyder Theile Festigkeit zu gebe», wie auch Starke wider die beydseitigen Feinde zu verschaffen; ') der König verspricht wider alle und jede Hülfe, Unterstützung und Schutz; jedem Kanton sollen während zehn Jahren 2000 Franken entrichtet werden; wenn die Schweizer Krieg führen, und der König, w»- *) . . . Auo, irtrsrum ksrtiuni ststu» et Lrr»ltst«M, »t «Uversu« körte« robur «usoixist eiNesoissimmu. Lio xii. Periode. 3tek Abschuitt desiLtenJahrh. gen eigenen Kriegen nicht Hülfe schicken kann, so wird er jedes Vierteljahr zwanzigtausend Gulden an Hülfs- geldern bezahlen; hingegen versprechen die Schweizer, daß, nach eingelangter Mahnung, wenn sie nicht selbst in einen Krieg verwickelt wären, sie, so viel es Ehre und Möglichkeit gestatten, eine Anzahl bewaffneter Mannschaft,, dem König auf seine Kosten und Sold schicken werden, es wäre denn, daß sie durch eigene Kriege daran verhindert würden, und nichts desto weniger versprechen sie es denjenigen zu gestatten, die unter den ihrigen dem König freywillig zu dienen wünschten, ihm zu Hülfe zu ziehen, doch soll er sie nicht annehmen, die Kantone seyen vorher darum angegangen worden. ') Der Sold wird auf 4 '/. st. monatlich gesetzt, von Zeit der Abreise aus der Heimat angerechnet,; die Schweizer sollen alle Privilegien und Freyheiten gemessen, welche die übrigen königlichen Söldner *) Dieser Artikel ist zweydcmig, weil das Wort nichts desto weniger, nilMoiMnns, sich lediglich (wie ich eS dafür halte) auf den Fall beziehen kann, wo die Schweizer, von Obrigkeitswegen, keine Hülfe schicken würden; wie auch hingegen auf den Fall, wo die Schwel- zcr schon einige Truppen selbst zugesendet hätten; also, daß nach dieser Erklärung, der König zu allen Zeiten berechtiget gewesen wäre, das Begehren gelangen zu lassen, daß Frcywillige angeworben werden dürsten. XI. Kap. 14SS 511 geiiiesseir; keine Partey wird Frieden oder Stillstand schlieffen ohne die andere mit einzuschlieffen; sollten die eingegangenen Bedingniffe dieses Bundes den Schweizern Feindseligkeiten zuziehen , so soll der König ohne Verzug mit hinlänglicher Macht den gemeinschaftlichen Feind bekriegen, und alles auswirken, was beydseitigcr Vortheil und des Krieges Beschaffenheit erfordern. Kein Schweizer sudäitormn nosirorum) soll während dieses Bundes/ bey scharfer Strafe wider den König dienen/ helfen, begünstigen; wenn von den Schweizern, außer der über die vom König begehrten Anzahl, Mannschaft wegziehen sollte, um Kriegsdienst bey ihm zu nehmen, so soll er ihnen keinen Sold geben; ') folgen die gewöhnlichen Vorbehalte des apostolischen Stuhls, des heiligen Reichs und der vorigen Bünde, mit der Verßcherung, daß die Schweizer keinen Bund, noch 5tipenlli-l prsegtsre dedst, UNd Nicht Wie 8aUs- fer übersetzt: so soll er keinen Sold zu geben verbunden seyn. Die Schweizer wollten nicht, insonderheit da sie selbst Krieg führten, daß er ihnen ihre Macht unbestimmt hätte schwächen können. Dieser Artikel erklärt den oben angeführten, und zeigt, daß wenn auch dir Werbungen, im Falle, wo die Regierungen selbst Hülfe schicken würden, gestattet werden sollten, eS nur geschehen konnte, um die begehrte Zahl zu ergänzen, und daß dabey noch immer die obrigkeitliche Einwilligung erforderlich war. 512 XII. Periode- 3ter Abschnitt -es i5ten Jahrh. Einverständniß, noch Einung (unio) mit dem Herzog von Mailand, Lobovicus Maria Sfortia und seinen Erden haben. Daß die Beschießung dieses Bundes kein Geheimniß seyn konnte, braucht nicht angeführt zu werden, und zweifach mußte die Absicht des Königs bey der Bekanntmachung desselben seyn; vor allem den Kaiser wider die Schweizer noch mehr zu erbittern, und dann die Schweizer selber aufzumuntern. Daß aber der Artikel wegen Sfortia sogleich kund gemacht worden wäre, darüber liessen sich einige Zweifel hegen. Uebrigens wurden noch verschiedene Punkte verabredet. Der König versprach zwey Studenten von jedem Kanton in die Universität zu Paris aufzunehmen, und wir haben Briefe von Luzern, welche zeigen, daß der österreichische Landvogt den einen ihrer zwey Lehrlinge auffangen ließ, und daß man von dem andern nichts erfahren konnte. Es scheint auch, daß Hülfsgelder und Artillerie, anstatt der wirklichen Hülfe, von Seiten des Königs zugesagt wurden. Bern soll durch ein Schreiben vorn 2Zten vorzüglich auf Sendung des Geschützes gedrungen haben. ') ') Siehe weiter unten den Bericht des Landvogts von Homburg. XI. Kap. 1^99. 513 Den 2 . Merz langte hier ein kaiserliches Mandat ein. Es war die Erklärung eines Reichskrieges wider die Schweizer , und eine Aufforderung an alle Reichs» stände, wider dieselben aufzubrechen. Am gleichen Tage schrieben uns/ von Altkirch aus/ Statthalter/ Feldhauptmann und Räthe, daß auf Befehl der Kaiserin, Herr von Vergy, Marschall und Hauptmann im Hochburgund ') mit Herrn, Rittern und Knechten, sammt mehr als ^oo Glenen und Küryffen zu Altkirch erwartet wurden. Sie vernehmen, daß die Eidsgenoffen die Birsbrücke bey St. Jakob mit Gewalt besetzt, und dadurch die Ueberfahrt und Durchzug abgestellt hätten. Sie wollen es aber nicht glauben- Es dünke ste, daß wir es auch nicht wohl verantworten könnten. So sey ihre gar ernstliche, fleißige Bitte an uns, ste mit solchem reisigen Zeug durch unserelStadt, je loo, so oder zo Pferde auf einmal ziehen zu lassen, oder, daß wir die Birsbrücke also versehen möchten, daß der erwähnte Zug daselbst hinauf gelassen werde. Ste zweifeln nicht, daß wir uns unverweislich gegen den Kai» ser und männtglich betragen werden. Sie versehen sich Hochburgund, d. i. die Grafschaft Burgund oder Franche Comte, welche dem Erzherzog Philipp , des Kaisers Sohn gehörte. 5 iL xn. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. keines Abschlags. Die Sache erleide keinen Verzug. Sie bitten eilends um Antwort durch den Boten." Der Rath antwortete » ') den Zten (Sonntag:) ,, Er könne sich nicht genug über das Vorgeben in An. sehung der Virsbrücke verwundern; es sey gar nichts daran; weder die Virs/ noch die Btrsbrücke seyen durch irgend jemand besetzt. Allein, da die niedere Verein Boten, als Vermittler, abgesandt habe, so möchte die Gestaltung eines Durchzugs durch unsere Stadt nur zur gänzlichen Zerrüttung des freundlichen Gesuchs, und zu Widerwärtigkeiten und Schaden für die Abgeordneten dienen." Der Landvogt von Mörsperg hatte auch selbst Bley zu Basel gekauft, oder kaufen wollen. Die Ausfuhr wurde untersagt. Nach Oculi begehrte er es wieder. Hierauf ließ er mehrere Male um die Einwilligung bitten , sechs bis acht Fässer Pulver auszuführen. Jedesmal wurde es ihm abgeschlagen. Endlich (den Ziten Merz) schlug er vor, acht bis zehen Zentner Pulver *) Den wohlgebornen, Edeln, Strengen und Festen, Römischer Königlicher Majestät, unsers allergn. Hn. Statthalter, Feldhauptmann und Räthen des Feldlagers zu Altkirch versammelt. Der Statthalter hieß Rappolstein. XI. Kap. 1D9. 61 a gegen Salpeter, welcher der Kaiser in Basel (nach seinem Vorgeben) liegen hatte, auszutauschen, oder den unsrigcn, so da Pulver feil haben, zu vergönnen, ihm, sowohl als der Widerpart, um einen baaren Pfenning (um baarcs Geld) verkaufen zu dürfen. Den Lten hatten von Mörsperg und andere Räthe zu Altkirch geschrieben: wir möchten darin arbeiten, daß den Gra- sen von Thierstein die Schlösser Thierstein und Bühren mit etlichen derselben und andern ihnen zugehörigen Leuten und Gerechtigkeiten wieder von den Solothur- nern, die solche eingenommen hätten, zurück gegeben werden möchten: Es seyen des heiligen Reichs und des löbl- Hauses Oesterreich Eigenthum und der Grafen Lehen und väterliches Erbe. Unsere Boten, Anblau und Rüsch, waren inzwischen in den letzten Tagen des vorigen Monats in Con- stanz gewesen. Sie wurden von Marschall, Rathen und Hauptleuten des schwäbischen Bundes wohl empfangen. Nachdem, meldeten ste uns, wir ihnen unsern Befehl entdeckt hatten, begegneten ste uns mit ziemlich gebührender Antwort, welche Antwort uns zu Anfang des Handeis wohl begnügt hat. ') Hierauf begaben ') Nemlich, daß ste wegen gethanen Anbiethen- hohen Dank wissen. Sie wollen es dem Kaiser anrühmen, und es den Hauptleuten des Bundes anzeigen, damit Li6 XH.Periode- 3ter Abschnitt des i sten Jahrh- sie sich nach Stein ins Lager -er Zürcher/ entdeckten (im Besten und der Sache zu Gute) den Hauptleutm ihre» Auftrag/ und begehrten ihren Rath. Diese rte. then an/ nach Zürich/ zu gemeinen Eidsqenossen/ die dort versammelt waren/ zu gehen. Es geschah. Sie zeigten der Tagsatzung/ nach vieler Handlung und Gesuch, einen Bestand (Waffenstillstand) an. Die Antwort wurde den gleichen Abend also ertheilt: „ Dieweil von den K. Räthen und Hauptleuten zu Constanz keine endliche Antwort begegnet sey, und sie, gemeine Eidsgenossen, von ihrem Willen keine Kenntniß hatten, so wüßten sie, ihrer Gelegenheit nach, keine Antwort zu geben. Wenn aber den Bote» belieben wollte, bey es unvergessen beschuldet und verdient werde. Hierauf erzählten sie, nach i rer Art, den ganzen Handel, woher solche Aufruhren entsprungen, wie sie den Bestand im Rheiuthal angenommen, worauf die Ihren abgezogen, und die Eidsgenossen sie mit Gefährden übereilt hätten. Eine jede Bitte anzubringen, müssen sie ge. schehen lassen, aber daü Aufhören wisse niemand an wem es siehe. Und dieweil die Gesandten ihnen eröffnet, daß was im Vertrauen geredt werde, es dabey bleiben solle, so reden sie im gleichen Vertrauen. Die Gesandten sollen keine Meldung von ihnen thun, sondern beym Widertheil in geheim ausforschen, wessen Gemüths und Willens er sey, und solches ihnen wieder eröffnen, woraus sie dann nach Gebühr antworten wollen. 617 XI. Kap. 1^99. den Räthen zu Constanz, einen Stillstand zu suchen/ oder von einer durchganden Richtung Rede zu haben, so liessen ste es geschehen. Wenn sie dann hier« über Bericht erhalten haben würden, so möchten die Boten ihnen an einen gelegenen Ort gütlichen Tag verkünden, worauf ste, die Eidsgenossen, einen solchen Tag gütlich besuchen, und auf vorgehaltene Meinung gebührlich Antwort geben wollten." Dieses alles meldeten unsere Boten schon den 2ten Merz, worauf sie sich nach Constanz begaben. Den 7ten schrieben sie uns von Ue- berlingen aus, und wiederholten die Erklärung der Schweizer also: „ Sie seyen nicht gemeint, einige Unterredung, wegen eines Bestand oder (einer) durchganden Richtung zu halten, ehe und bevor sie des Widertheils Gemüth erlernen." Unsere Boten versuchten also bey den kaiserlichen Räthen auch den Hauptleuten des Bundes, die sich jetzt zu Ueberlingen befanden, etwelche Aeußerungen zu erhalten. Die Antwort war aber ') so beschaffen, daß, wie ihr Schreiben lautet. ^) v Sie vermerken aus der Antwort der Eidsgenossen, daß es auf einen Verzug länge. Aber wie dem (auch also sey) so hätten sie (die vom Bunde) sich in den Handel geschickt, und wollten mit Hülfe des Allmächki. gen darin richten, damit sie hofften, des srewenttichen Fürnehmens der Eidsgenossen erwehren; wollten sich auch 51 8 xil. Periode- äter Abschnitt des 1 5 ten Jahrh. sie denVesiand nicht hatten erfolge» mögen, sondern ungeschafr abscheiden mußten. 'Den sten (Freytag) wurde abgeredeter Maßen ein neuer Tag von der niedern Verein zu Colmar gehalten. Unsere Boten waren Grieb und Sennheim. Die Antwort an den Botschafter der Kaiserin gieng dahin, daß man die Rückkunft der zur Vermittlung abge. ordneten Gesandten abwarten müsse. Der Anfang war aber bedenklich: „ Falls sich in mittlerer Zeit, Pfande ') oder Dnrchzugs halben, ücht (etwas) begebe, wolle man sich auch in (darin) halten, wie sich gebühre." Zweytens wurde dem Bischof und der Stadt Basel aufgetragen, so bald sie, nach Rückkunft -er Botschafter, ihre Relation abgehört, die Verein förderlich zusammenzuberufen, falls sie es gut oder nöthig fänden. Endlich wurde dem Landvogt von Mörsperg rc. gelehrte- ben, und ihm der Abschied sammt Beylagen überschickt. Die Beylagen des Abschieds zeigen, daß man auch an so! verächtlich und leichtlich nicht halte», und zuvor den EidSgenossen von einem Bestand oder andern, etwas zu eröffnen. Sie ließen es also dabey bewenden." ') Das ist Mundvorrath, Proviant, denn, im Artikel des Abschiedes wird der Gegenstand der Berathung also angegeben, « Zuzugs, Profand und anderes halben." XI. Kap. E9 S19 die Feldherren zu Altkirch schrieb. Aus diesem Schrei» den venümml man, daß die Kaiserin durch ihre Bot- schafter klagen lassen, wie der Eidsgenossen Zugewandte (weiche?) vor kurzem in -er Herrschaft Pstrt Angriffe und Beschädigungen begangen hätten, deKhalben hätte man den Boten -er Verein, die sich jetzt in der Schweiz befänden, aufgetragen, bey den Eidsgenossen, und wo das Noth seyn werde, zu suchen, zu werben, zu begehren und zu bitten, daß, an denen und an andern Enden , im Bezirk der niedern Verein, sie Ueberzugs, Angriffs und Beschädigungen fürt er still stehen möchten. Der Schluß war aber zugleich: » als wir uns desgleichen zu Euch (Befehlshabern zu Altkirch) versehen, welches wir euch unverkündet nicht haben wollen verhalten." Die andere Beylage war eben der gedachte Auftrag, mit dem Anhang den Schweizern zu eröffnen, daß wenn ste den Bezirk -er Verein unangegriffen lies» sen: »Man es freundlich gerne verdienen wolle" Nun kamen Andlau und Rüsch wieder zurück, und relatirten im Rath. ') Ein Tag -er niedern Verein wurde auf ') Ihre Relation zeugt von Parteylichkeit, und zwar in Rücksicht des Anfangs des Krieges. Was die K. Räthe den Schweizern zur Last legten, eröffneten sie; was aber die Schweizer zu ihrer Rechtfertigung sagten, relatir- ten sie nicht ausführlich: » Sie haben uns, sagten sie, den Handel und sein Herkommen mit allen Umständen zum glimpflichsten angezeigt, auch wie ein Bestand ge« 520 XII. Periode. 3ter Abschnitt des 1 5ten Jahrh. den I7ten nach Colmar ausgeschrieben. Allein den Tag vorher/ am löten (einem Sonnabend) wurde das br- reits erwähnte kaiserliche Mandat in unsrer Stadt wieder angeschlagen gefunden; vermuthlich als das Gegen» -ück des am gleichen Tage zu Luzern beurkundeten Bun- des mit Frankreich. Der Rath ließ eine förmliche Protestation aufsetzen/ um solche einem öffentlichen Notario überreichen zu lasse»/ in welcher er vom übel berichteten an den besser berichteten Kaiser appellirte. ') Ich macht worden / an welchem sie sich gehalten / wie aber im Abzug unter Gutemburg der Widertheil solche un- christliche Worte gebraucht/ und einen der ihren erschossen habe/ womit der Krieg wieder angegangen/ mit vielen Worten unnütz zu schreiben. *) Sie war folgenden Inhalts: „ Dieweil durch hoch. löbliche Stiftung beyder Rechte/ die Mittel deö Pro- testirenS/ Appellirens/ Supplicirens / zur Hülfe deSBe- fchwcrdten oder des Fürchtenden beschwert zu werden/ zugelassen sind/ harum erscheinen wir/ HanS Ammer von Gilgenberg / Ritter/ Bürgermeister und die Räthe der Stadt Basel / im Namen unsrer und gemeiner Stadt/ vor euch offenem Notarien und Gezeugen hier zugegen/ und geben zu erkennen: daß uns aus Samstag vor Oculi nächst verrückt/ von dem allcrdurchlauchtigsten / groß- mächtigsten / Fürsten und Herr»/ Herrn Maximilian/ römischem König/ unserm allergnädigsten Herrn/ ein Mandat oder GebotteSbrief zugekommen ist/ den wir auch mit gebührlichen Würden empfangen hiebeyliegend / XI. Kap. I4S9. 521 kann aber nicht bestimmt verstchern, ob ste wirklich ein- wie nachfolgt: wir Maximilian rc. Und nachdem, zu der Zeit der Ueberantworcung chegemeldetcS MandatS, wir mit sammt andern, unsern gnädigen Herrn und Freunde«, Fürsten und Städten der Verein dieser niedern Orte, und umstoßenden Lande, treffenltche Borhschaft, auch unsere Sendborhen den benden auftüdrigen Partheyen , in dem gemeldeten Mandat bestimmt, im Felde gehabt haben, aus Meinung dieselben Aufruhren, soweit jenen möglich, in der Einigkeit zu stillen, und nieder« zulegen, aus welchem Grunde wir zur selbigen Zeit, nicht zu Verachtung der K. Maj., sondern nach Gestalt der Sache, dem gedachten Mandat nicht gestrakö Folge gethan, bis zu Erkundigung wessen die gemeldten, unsre und andere Sendboten, in solcher abgemeldeter Aufruhr, zwischen den Parcheuen in der Tätigkeit geschlossen hätten, uns werrer darnach mög?n haben zu richten, der guten Hoffnung der K. Majestät, in Kraft gemeldten Mandats, harwider gegen uns werter nicht gejagt ode^ verordnet hätte, nicht desto minder ist, auf Samstag vor Judiea, den l 6 des Monats März, eine Copie gläub- licher Form, demselben Mandat gleichförmig angeschlagen und daselbst publicirt worden, unter anderm in der Unterschrift weisende, daß unü dasselbe Mandat vor 10 Tagen überantwortet und verkündet seyn solle. So aber durch solches Mandat, mit sammt der nachgesolgten Publikation, wo wir demselbigen Folge thun sollten, uns und unsrer Stadt merkliche und unleidentliche Beschwörung zugezogen würden, wir auch in Sorgen ste. IV. Band. Kk L22 xii. Periode- 3 ter Abschnitt des i5ten Jahrh, gegeben wurde. Der Zweifel rührt bey mir von einem hen, nochmals mit weitem Mandaten oder Deklarationen uns noch unleidentlicher seyn werden/ auch noch mehrere und größere Beschwerden empfangen möchten / aus treffenlichen Ursachen zu gebührlichen Zeiten an Orten und Enden sich erheischen wird/ nochmal eigcnt. lich zu erläutern und auszudrücken: Härmn so vörderst protestiren und bezeugen wir uns öffentlich im Namen wie vor / unsers Gemüths und Meinung nicht sey / der K. Maj. freventlich zu widerstreben / sondern als gehorsame Unterthanen und Glieder deS heil. Reichs / densel, den in allen ziemlichen uns möglichen und proportionir- len Sachen mit Unterthänigkeit allezeit zu willfahren/ aber aus obangezeigter Ursache/ appellire»/ dingen und supplieiren wir/ in der beständlichsten Weift/ wie sol» cheS seyn soll oder mag/ von dem obgemeldten Mandat/ seiner Publicirmig / allen und jeden daran Hangenden und daraus fließenden Beschwerden/ insonderS von sol. chen Geboten der königlichen Majestät/ als nicht klar- lich und wohl berichtete»/ hinwiederum vor dieselben seine K. Majestät/ die klärlicher und besser zu berichte«/ unsere Beschwerden und Anliegen derselben seiner Majestät/ als dem milde» Brunnen und Ausfluß alles Rechten / gründlich zu eröffnen/ des hohen Vertrauens/ so seine Maj. mit Wahrheit und in aller Unterthänig. keil derselben unsrer Beschwerde eigentlicher berichtet, sie werde die obgemeldten Mandate / ihre Publicirnng, und was dem nachfolgen möchte, nichtigen / abthun / und rassiren / und unö mit weitem Erklärungen oder Dckla. XI. Kap. 1^99. S 2 Z kleinen Zettelchen des Stadtschreibers an den Bürger» meister her/ der an den Aufsah angeklebt ist/ und also lautet: ,» Min sonder sonstiger Her und Gebieter. Dieß ist der Appellation Zettel; und wil myne Hern daruß nit schaden entstan, sonder wo es so fern komme/ fruchtigen möcht/ und aber ein gut Vertruwen ist / die Ding sunst by Kö. Mt. versehen werden (oder worden/) wäre mines Bedünkens mt Nott sondern fiel rats zu gebrachen/ dann so solichs stiller blieb/ so besser/ allein yinder dem Notarien/ man wolt dan nochmals/ der Insinuation halp/ doch nit not ist/ in dessen Falle noch zur Zeit etwas rats suchen. Stadtschreiber." Was hingegen vermuthen läßt/ daß diese Protestation/ zwar etwa» nicht bei Hofe / aber dennoch einem Notario ein- rarionen deßhalben nicht belästigen, heischen, fordern und begehren, einest, änderst, dreister, fleißig, fleißi- ger und allerfleißigft, dieser unsrer Appellation «ndSup- plikation, WeisungsbriefrS, falls jemand sey, der uns die geben solle, besonders vor euch offnem Notarien testi- monialirer, auch dieser Dinge offne Instrument«, so viel uns deren nöthig seyn werden, mit Bezeugung dieser unsrer Supplikation, Appellation zu gebührliche» Zeiten, auch an Orten und Enden sich erheischen wird, nachzukommen, vorbehältlich dieselbe zu ändern, zu mindern, zu mehren, zu erklären, und sonst was uns hierin vorzubehalten, von Rechten oder Gewohnheit gebühren mag." K k 2 F 2 L xil. Periode. 3ter Abschnitt des i§tm Jahrh. gegeben wurde, ist, daß sie in das Heft, mit der Ue- berschrift: ,> Allerhand Copeyen, Missiven und Gegen, schritten " eingebunden wurde, und sich ohne irgend einen Quer- oder sonstigen Strich, noch beygefügte Anzeige, wie an mehrern andern Aktenstücken zu sehen ist, sich befindet. Diese Ungewißheit macht daher, daß sogar bezweifelt werden konnte, ob der Aufsatz auf Befehl des Raths, oder der XIII oder der Häupter, die einen solchen etwan vorzuschlagen vorhatten, verfertigt wurde. Der Tag zu Colmar vorn i7ten gleichwie jener vom 2Lten, welchen wir etwas weiter unten anführen werden, verdienen alle Aufmerksamkeit. Wir haben schon gesehen, daß auf dem Tag vom 2 ^. Februar es wenig gefehlt, daß man uns nicht in den wider Freyheit geführten Krieg gezogen hätte, nun erklärten wir uns den I7ten Merz zur Neutralität, und diese Neu- tralität wurde den 2§ten von den übrigen Ständen der niedern Verein gut geheißen, anerkannt, und schriftlich bey der höchsten Behörde gerechtfertiget. Die Instruktion, welche unser Rath seinen nach Colmar ernannten Boten gab, war also abgefaßt: XI. Kap. 1>Lg9. 525 » Instruktion auf den Tag zu Collmar Sey gemeiner Verein, Sonntag Judica 99. Auf das K. Mandat und andere Manungen u. s. w. Item. Wir haben das K. Mandat für uns genommen, und sey nicht ohne, alles das wir K. Maj. schuldig und pfiichkig, wären wir zu thun geneigt, u. s. w. Desgleichen unsrer allergn. Frau, der römischen Köni. gin Geschriften auch vor Augen gehabt, und alles das, daS wir K. Mt. und ihrer königlichen Würde, in Kraft der Verein, pflichtig, seyen wir geneigt zu erstatten. Demnach so setzen wir keinen Zweifel, wo K. Maj., unserm allergnädigstcn Herrn, auch ihro königlicher Würde re. gründlich berichtet (worden) wären, die Gelegenheit (Lage) der Verein, auch unsere Gelegenheit mit der Landschaft re« sie wären zu solchen Mahnungen und Erfordernngen, an ungeschehen, nicht bewegt worden re. Denn, wo den Begehren und Mahnungen (nach) gelebt werden sollte, und wir die unsrigen außer Lands schickten re. was daraus der Landschaft und dem Reich entstehen, und demnach folgen würde, sey Noth zu erwägen. Zudem sey wissentlich, demnach und ein Bischof von Basel, unser gn. Herr und eine Stadt Basel, mit ihren Schlössern, Städten, Landen und Leuten an die EidSgenof. scnschaft stoßen und liegen re., daß merklich zu besorgen sey, L 26 XII. Periode 3ter Abschnitt des 15ten Jahrh- daß die Eidsgenossen sich in solchen Schlössern und Städten lagern und unterstehen möchten / die zu ihren Handen zu bringen; zu was Nachtheil solches der Landschaft auch die. nen würde, sey alles gut zu erwägen , angesehen , daß die Eidsgenossen dadurch desto mehr gestärkt und ihren freyen Eingang in die Landschaft haben würden. Desgleichen so würde Noth werden, für die übrige Ver. ein, hannethin einen Bischof und der Stadt Basel, in sol. chem, Hülfe und Trost zu beweisen. Denn, wo daS gesche. hen sollte, so wäre darnach die Last auf der Landschaft und den übrigen in der Verein rc. Geschweige, zu was Noth ein Bischof von Basel und eine Stadt und die ihren kommen könnten re. Dem allem nach, so sey der Rath und Gutbcdünken der Stadt, eine Botschaft von gemeiner Verein zu unsrer allergn. Frau der röm. Königin kommen zu lassen, um sie, von Anfang bis zu Ende, zu berichten, was wir bisher, der Sache zu gute, an beyden Parteyen gesucht und beworben haben, dazu dieses schwere Obliegen und Schaden, so einem und dem andern Theil daraus entstehen möchte rc- mit Begehren die Verein in diesem Falle gnädiglich ruhen zu lassen. Und sofern solche Gnade bey ihrer Kön. Würde erlangt werden mag, wohl und gut; so fern das nicht, daß denn solche Botschaft, in gleicher Gestalt und Werbung, zu der Kön. Maj. unserm allerg. Herrn abgefertiget werde. Und was den Boren an bevden Enden darauf begegnet, solches wieder hinter sich bringen. Item. Wenn die niedere Verein in solche Botschaft nicht gehelen würde , sondern den Mandaten anhangen rc., daß penn solches unsere Boten auch hinter sich bringen." XI. Kap. 1^99. §27 Als NUN die Boten zusammen waren, empffengen sie ein Schreiben der Feldherrn zu Altkirch, (Datum eilends auf Samstag zu Nacht vor Judiea) vom i6ten Abends datirt. Sie beriefen sich darin aus jenes Schrei" den, durch welches berichtet wurde, welche Beschädigungen in der Grafschaft Pfirdt den Zugewandten und Untertbanen des Kaisers, als Fürsten und Erzherzogs zu Oesterreich, von Seiten ihrer Erbfeinde, der Eidsgenossen, als Zerbrecher und Uebertreter des zu Worms und zu Freyburg beschloßenen königlichen Landfriedens geschehen wären; sie hätten die Stände -er Verein, als Glieder des heiligen Reichs, und laut der Verein selbst, um Hülfe und Trost angerufen; sie hätten sich damals mit der erhaltenen Antwort begnügt; allein, sie werde» auf ihren Grenzen von Tag zu Tage, Nacht zu Nacht nicht minder als vorher überzogen, die Unterthanen beschädigt, dieselben abgedrungen, und das ihrige räublich heimgeführt; sie hätten auch vernommen, daß die Werbung und Handlung unsrer Vermittler zu u »fruchten gedient, und nichts erschossen habe, welches ihnen nicht lieb sey; sie beten uns also, im Namen und an Statt des K., als Fürsten zu Oesterreich, uud von wegen ihrer selbst, fleißig und freundlich, ihnen mit dem stärksten und ganzer Macht zu Roß und Fuße zuzuziehen, und in diesen schweren obliegenden Zufallen und Läuften sie nicht zu verlassen, sondern ihr« (der Stände) Leiber und Güter zu ihnen zu setzen . » . .. §23 XII. Periode. 3ter Abschnitt des iZtcn Jahrh. " das wollen sie Kr. Maj. verrühmen/ die solches in allen Gnaden erkennen wird." Der Abschied war sehr kurz, und lautete wie folgt: Abschied des gehaltenen Tages zu Colmar auf Zin- siag Post ^ullic-l in xoix. i>rimo, gedenket auf Montag nächsten, nach dein Palmtag des NachtS wieder zu Collmar an der Herberg zu seyn, Ursache ein jeder Bote wohl weiß rc. Item. Daß ein jeder an seinem Orte anbringe, ob die Nothdurft erheischen, oder gut seyn möchte, daß die Gesandten auf dem künftigen Tage, eine Botschaft zum schwäbischen Bunde zu ordnen Macht (haben sollten,) (um) zu suchen und zu vergriffen, wessen sich je ein Theil znm andern versehen oder vertrösten solle. Zum andern, zu reden, wie, oder mit was fugen, man sich mit, oder ohne Anzahl, in die Sache schicken (solle.) Zum dritten, auf was Meinung man den EidSgenos. sen, nach Gestalt der Sache, zuschreiben re. (wolle.") Am gleichen Tage des Abschiedes machten uns die österreichischen Feldherren zu Altkirch schriftliche Vorwürfe. „ Es lange uns, meldeten sie, glaublich an, daß ihr eure Knechte schicket, um unsere Lager zu besichtigen und zu bereiten, und nachher mit eben vielen Büchsenschüssen, den Erbfeinden des Kaisers Anzei- XI. Kap. 1499. 529 gurrg zu geben und Warnung zu thun. Sollte es mehr geschehen/ so würden sie es der Kaiserin/ und andern Hinterbringen - woraus entstehen dürfte / so, besser Vermieden wäre." Eine so übertriebene Anklage zeigte / daß man nur necken/ oder allfällige Vorwande für die Zukunft sich vorbehalten wollte. Dennoch antwortete der Rath gleich darauf/ am Donnerstag: ,, Er hätte befehlen lasse»/ daß letzten Sonntag alle Büchsen in den Thürmen und an andern Orten / Scheibenweise um die Stadt besichtiget/ zugerüsiet und geladen werden sollten; eine gute Zeit darnach sey befohlen worden/ sie auszulasten / und zu entladen; es sey nicht lnur ein Schuß / sondern eben viele Schüsse geschehen; nicht nur am Sonntag / sondern auch am Montag / und am Dienstag sey geschossen worden/ als auch vielleicht künftig noch mehr geschehen möchte." Ehe wir weiter schreite»/ haben wir noch seit dem i. Merz einiges nachzuholen. Der Rath hatte im Dorf Wiesen / außer der hohen Gerichtsherrlichkeit/ auch eigene Leute. Daher ließ er ihnen befehlen/ Baselstäbe an ihren Häusern anzuschlagen, in der Hoffnung, daß bey Einfällen aus dem Frickthal sie von den Oesterreichern geschont blieben; dieß erregte Verdacht bey den Solo- thurnern, welche in gedachtem Dorf die niedern Gerichte und eine größere Anzahl eigener Leute besassen, als wenn man dadurch ihre Leibeigene dem Feinde ehen- 5Z0 xil. Periode 3 ter Abschnitt des isten Jahr. der Preis geben wollte. Es schrieb uns, den itcn Februar, -er Lairdvogt von Homburg: ,, Nachdem eure Weisheit, denen von Wiesen, das daliegt in euren Hochgerichten, euer Zeichen und euer Siegel an ihre Häuser zu schlagen geheißen . . da sind etliche Knechte von Solothurn gekommen, und haben die Zeichen ab den Häusern zerrissen, solche in den Dreck geworfen, und gesprochen: Sie sehen, welchen Weg sich meine Herren wollen kehren; es sey ihnen befohlen worden, denn meine Herren wollen mit ihrem Zeichen die ihren verrathen. *) Der gleiche Landvogt gab auch noch mehrere beunruhigende Berichte, daß z. B. schon den 7ten bey vierzig Schweizer im Dorf Bückten lagen, welche des Nachts eine Wacht ausstellten, und sagten, daß sie auf die übrigen Knechte mit dem Fähnlein warteten. Sie bezahlten den Wirth mit Haber. Ihre Reden kamen insonderheit dem Landvogt bedenklich vor: ,, Sie hent gesprochen, Mine Herren eine Nuß bißen, die sie nit gern bissen." Und hent gefrogt, wie viel Knechte und wie viel Zug uff dem Schloß sig. Man hett ihnen geantwortet: Viel Zugs und Knechte, für ') Er getraute sich nicht auf die Oculi Rechnung in die Stadt, ohne Begleitung von 4 L L bewaffneten Knech. tcn zu kommen. „ Die Löif gar wild sind, und nie- man uf den Strosen sicher ist." XI. Kar). "9s. 551 zwei oder trü Jor genug Denn ich weder Weib noch Kind in das rechte Schloß lon (lasse/) damit man nit mög ervore»/ wie viel Knechte ich heiz. Denn ich mich lossen merken / üwer Wißheit heiz mir bi Nacht etliche Knechte geschickt. Gnädige und liebe Herren gar in allen bestem tun ich das üwer Wißheit wissen, denn ich min Lib um eurer Wißheit willen, weder Tag noch Nacht wil sparen , und von dem Schloß nit wichen, ohne üwer Wißheit Erloubig." ^ Eben so bedenklich waren seine Nachrichten von Luzern. In einem Schreiben vom 7ten meldet er: » Also seit mir eine Kund' schaft, daß zu Luzern alle Eidsgenossen bi einander sind, und zu Roth wollen werden, wie sie den Künig von Frankrich wollen ufneh, denn bisher etliche verzogen hent, nit verwilgen wollen, mit ihm einen Bund zu machen, denn sie vermeinten, Basel und Straßburg würden mit ihnen dran sin, und hatten nit von ihnen begehrt, als, daß sie ihnen die Büchsen gegeben hatten, und was Knechte dozu gehören. Also ist ein Red mit dem Kunig einen Bund zu machen, und wollen ihm nit witer fordern als Büchsen und was dazu gehört, und dazu fünfhundert Knechte, die mit den Büchse» r) Dieser gutherzige Landvogt -atirt alle seine Schreiben in diesem Jor, doch mit Beyfügung des Tages. Eine ist sogar datirt, Darum us Donstag in dieser Woche. 532 Xli. Periode. 3ter Abschnitt des istenJahrh. k nen- Und ist das ihr entlich Meinung, daß sie nach dem Höchste an die Städte am Rhin wellen, und für die Stadt Rhinfelden zum ersten; und allen Knechten erlauben zu rauben, und fund (sollen) nit brennen, be- sinder das Frickthal, denn sie vermeinen, es werde ih- nen schweren, denn sie von keiner Richtung wellen wissen. Gnädige und liebe Herren, und liegen die Knechte Tag und Nacht in eurer Herrschaft zu Bückten in dem Wirthshause, und hent allenthalben ihre Kundschaft, und hent denen zu Bückten und Dievffigen und zu Dür- nen, die alle eure Libeiqene sind, Rosse und Wägen genommen, und auch die Sacke, und sind gefahren gen Rothenstue, und hent einem den Haber genommen (der Mann gehört in die Herrschaft Rhinfelden, und ist Weih und Kind euer Eigen;) und hent den Haber gen Bückten geführt. Do han ich mit ihnen uff das aller- fründlichsie lossen reden; denn sollten sie mit eurem Zug der Figgenk Feinde) Gut reichen , es möchte üwer Wiß- heil und den Unsern zu merklichem Schaden dienen, sie uns ohne das in dem Argwon Helgen, also hent sie gesprochen, es sig in einer winfüchtin geschehe». Liebe Herren ich bitte üre Wißheit um ein Buischen, die ich nun hineiithin einem Botten anhenke, denn sie niemand ungerechtfertigt lossen, denn sie hent dem Büch- senmcister einen neuen Hut genommen, denn sie zu Bückten durloffen Riemen, sie fönd (pfänden) ihn." Den isten des gleichen Monats schrieb er wieder: „ So XI. Kap. U99. LZZ i -i i den seit (sagt) mir Mine Kuutschaft von dem Tag zu Luzern/ wie sie den Kunig von Frankrich uff hent ge- non, und einen Bund mit ihm gemacht/ und begehren nit me denn die Büchsen und was dazu gehört- Unendlich ihre Meinung ist nach dem Hochzit vor die Stadt Rinfeldett/ denn sie die Strossen wellen über bcde Howenstein fry han. Es ist euch ein Houptmann mit Knechten durch uwre Aemter gezogen/ und het etliche der unsern gezungen sie zum nächsten gen Rocheusiue zu führen/ und het gesprochen: Was derer von Basel sig/ sond (sollen) sich mit ihren Werken fördern vor dem Hochzit/ den sie müßen mit ihnen ziehen! Gott gebe/ was üwre Herren darzu sagen! Wenn ihr das nit tund/ so sind ihr unsre Fingen (Feinde/) und sind uns als lieb/ als die Oestreichs; denn wir wend des Zulugens nit me warten. Es sind ouch Knechte zu Trimbach gesessen/ und hent viele Anschlage gethan über Prattelen und etliche Schlösser. Auch hent sie geredt von dem Schloß zu Krenzach/ wellen sie lugen (zusehen) besser vürer/ ob sie kein Schiff an dem Rin finden / denn die Strvß an dem Horn wellen sie verhüten. Gnädige und liebe Herren/ gib ich das üwer Wißheit zu erkenne»/ do ihr den unsern / die Schiffe den Rin uf bruchen / domit semlichs zu versehen. Geben uf Montag vor unser Frauen Tag in diesem Ior." Endlich berichtete er den Anzug der 5Z4 XII. Periode. 3ter Abschnitt des rstm Jahrh. Schweizer unterm töten folgender Maßen: » Alsdenn die Etdsgenossen bisher sind in Willen gewesen, durch eure Aemter zu ziehen für die Stadt Rinfelden, hau ich ein wehrhaft Kundschaft in dem Land gehan. Und nämlich zu Luzern, wo bishar ein groß tröwen (Drohen) ist, und noch alwen zu (immerzu;) und reden, wellen Mine Herren nit mit ihnen ziehen, so sollen sie dessen nit genießen, und reden das die Herren selbst, mit welchen dieser Both ißet und trinkt, -aß ihr Land möchte durch miner Herrn Land verrorhen werden, womit die Gemeine von den Herren sehr gestärkt wird gegen üwre Wißheit. Und ziehen die von Luzern uf Donnerstag in die» ser Wuche uß, mit dem kleinen Banner, und mit 12 Stück Büchsen, und liegen die von Friburg uf Donnerstag zu Nacht zu Zostngen, und die von Bern uf Freytag zu Nacht auch zu Zostngen, und uf Sunnentag nächst zu Oberbaden allzusammen komen, und mit einander zu Rot werden, wie sie das welen angrifen. Seit dieser Bott, daß der Herren von Luzern Roth also ist: daß die von Solenthor, sollen doheim beliben, für ein Gewarsam, denn fie ihren Nocbburen nit wol tru- wen, und welten fie zuerst für Tüingen und für Walz- huth ziehen, oder gefiel es den andern baß (besser,) so wollen sie einen andern Rot gen (geben,) und welten so wil und nieman wäre, so welten sie über den LZ5 XI. Kap. 1499 . Schwarzwald abziehen / so wit sie möchten in das Brist- gäu, und besunder des Margrofen von Röteten Land, wenn si über st gezogen find, und sind in Wilen, Land und Lüte brennen und verwüsten, damit sie (die Feinde) in den Städten nic lang möge» bliben. Er seit such, daß der Künig die Büchsen nit ihnen welen schicken, sie welken denn einen Zug domit riten. Aber wenn Mine Herren mit ihnen daran wären, so wäre es Minen Herren gar wohl gelegen für die Stadt Rinfel- den sich zu legen ; und nimmt sie wunder, daß mine Herren sich so vast (sehr) sperren gegen den EidSqenos- sen, und aber die Städte am Nin Minen Herren viel Schmoch und Widerdrieß hent erbotten; es muß vergalten werden. Dun (thue) ich das üwer Wißheit im Besten zn wissen." In einem andern Schreiben vom 2.5. Februar, hatte er schon gewarnet, daß einer der gefangenen Edelleute zu Luzern, einem der unsrigen gesagt hätte, man wisse im Oberlande was in Basel vorginge. Wie es aber auf der Landschaft beschaffen war, so war es ungefähr auch um die Stadt. Die Besatzung von Dor- nach kam bisweilen vor die Stadtthore, und nahm alles weg, so man in die Stadt zn feilem Markt bringen wollte, als Lebensmittel und anderes. Dagegen beschwerten steh die Schweizer, daß die Städte am Rhein in die Vogteyen Schenkenberg und Gösgen eingefallen 5Z6 XII. Periode. 3Ler Abschnitt des löten Jahrh. wären, und Kienberg geraubt, mehrere Dörfer verbrannt und drey Gefangene gemacht hätten; daß sie zwischen Liestal und Basel alles raubten was den Schweizern zugeführt wurde; daß die Grafen von Thierstein ') und die Rhmifelder ihr Lager auf unserm Boden hätten, sich insonderheit in dem Hülftergraben versteckt hielten; wenn ste Solothurner erblickten, laut schrien: » Fliehet, fliehet, die Kuhhyer kommen," und beständig über die Liestaler als Kälber plärrten. Bisdahin hätten die Schweizer Geduld gehabt, in der Hoffnung, daß Gott und die Welt ihnen helfen würden. Endlich sey es Zeit, daß Bern, Freyburg und Solochurn dergleichen Frevel rächen. Nun wurde es den Anhängern ihrer Feinde etwas bange. Der Bürgermeister von Andlau hatte zu Ettingen Leibeigene und Gefälle. Der Rath ließ bitten, man möchte diesen Ort verschonen. Es waren zwey Bruder, Söhne des verstorbenen Gra- fen Wilhelm, die Heinrich und Oswald hiessen. Siehe ein Schreiben von Basel an Graf Oswald vom No- vember 1498, in welchem sich folgende Stellen befindet: „ Ewer, und eures Bruders, Herrn Graf Heinrichs Schreiben" -- „in denen ihr uns verkündet Abgang aus dieser Zeit des wohlgebornen Hn. Graf Wilhelms - von Thierstein, eures Vaters sel. — Ein Schreiben von Sonntag nach ConvcrfioniS Pauli 1499, an seinen Statthalter zu Rbeinfclden, zeigt, daß der Sohn Heinrich, Landvagt der Herrschaft Rheinftlden war. XI. Kap. 1499 . 537 Die Antwort war: ,, Wenn -er Feind sich daselbst nicht aufhält." Mancher wußte nicht mehr/ wie sich zu helfen. Die Lauffenburger / 200 Mann stark / hatten den unsrigen zu Witnau dreyßig Pferde weggeführt, und einen Gefangenen gemacht. Der Landvogr von Farnsburg schrieb es den weißen Kreuöen zu, welche die unsrigen, wider alles was er ihnen sagre, noch immer trugen. Nun kamen die Schweizer, verbrannten einige Dörfer ini Frickthal, wo wir verschiedene Rechte hatten, und führten Pferde mit sich weg. Das Gerücht verbreitete sich, die unsrigen würden andere Herren überkommen, die sie zwingen wollte», ihnen zu schwören, und mit ihnen zu dienen. Die Leute kamen weinend zum Landvogt auf Farnsburg. Die armen Leute, schrieb er, bitten mich ihnen zu rathen, wie sie sich halten sollen, dem bin ich aber, Leider! Zu Dorecht." Von dieser allgemeinen Verlegenheit, die vielleicht in^ manchen Rücksichten mißlicher war, als der erklärte Zustand des Krieges, führt eine Verordnung vom 15. Merz das sichere Gepräge. Unsere Landleute führten so gut sie konnten, selbst oder mit ihren eignen Wagen und Pferden Lebensmittel und was sonst, den Eidsgenossen zu. Der Rath ließ ihnen vorhalten: „ DEnach die Herrschaft Oesterreich etwas Unwillen darab empfängt, IV. Band. L l L3s XII. Periode. Zier Abschnitt des löten Jahrh- und zu besorge» sey, es möchte der Tage eins ihnen etwas unliebs begegnen. und sie zu Unfrieden kommen, so sey gut, und empfehle man ihnen hochqebietend, daß sie weder einem, noch dem andern Theil etwas zuführen, wenig noch viel; daß sie aber dieses halen, heimlich halten, und bey Strafe an Leib und Gut niemanden sagen sollen, daß ihnen solches verboten sey, sondern, wenn sie gefragt würden, warum sie ihnen nichts mehr zuführen, so sollen sie gütlich sprechen: Ihnen komme vor, man drohe ihnen, wenn sie mehr zuführen , so wolle man sie verbrennen, dem zuvor zu seyn, wollen sie diese Zeit stille stehen; allein, dieweil meine Herren, beyden Parteyen zugelassen haben, den feilen Kauf bey uns zu suchen, so mögen sie es auch selbst thun, und den suchen; was sie dann ihnen liebs beweisen kön. uen, das seyen sie geneigt." Eine andere Verordnung (vorn löten) gehört auch hieher. Wir haben gesehen, daß die Hereinlassung fremder Kriegsieute eingcschrcnkt war- Jetzt sagte der Rath in feiner neuen Verordnung, daß merkliche Hinternde und Verdrieß daraus entstanden wäre- Er gestattete daher, daß mit Erlaubniß der Häupter, zehn oder zwölf von jeder Partey, in ihrer Rüstung, hereingelassen würden, doch so, daß nicht zu gleicher Zeit und Stunde, eine zu große Summe zusammen käme. Bey dem allem kamen denkwch Flüchtlinge hteber -m Sicherheit zu su- XI. Kap. 1-i99. §39 chen. Sie mußten den loten einen Eid ablegen. ') ') >! Ihr werdet schwören, die Zeit ihr hier bey uns wohnhaft und hauShäblich säßhaft seyet, oder das eure also hinter uns geflüchtet haltet, und hier habet, daß ihr dem Bürgermeister, dem Oberstzunfnmister und dem Rath gehorsam uud gewärtig seyn, eure Steuer und Umgeld geben, wie die aufgesetzt sind, oder fürer aufgesetzt werden , Lieb und Leid mit der Stadt leiden , was Sachen * ihr auch zn schaffen habet oder gewinnet, die Zeit ihr wohnhaft hier seyet, gegen unsre Bürger oder Hinter- säßen, darum Recht zu geben, und zu nehmen vor un- fern Schnldheipen und Gerichten zu beiden Städten, wo dann je zu Zeiten die Personen gesessen find, und was allda gesprochen wird, ohne weitere Appellation oder ziehen, dabey bleiben, auch der Schule Freyheiten halten, und falls in Miller Zeit steh Noth begebe, es wäre Kriegsübung oder FeucrSnoth, dadurch man Sturm läuten und zusammenlaufen würde, oder sich sonst begebe ein Heerzug, oder Fürzug hier vor der Stadt, daß dann eurer jeder fich von Stund an, in seine Hauswohnung in der Stadt thue, daselbst mit sammt seinem Weibe und Kindern re. bleibe, nicht daraus komme, auch weder ihr, noch eure Weiber unter die Thore gebe noch an der Stadt Rinkmauern stehe, noch auf die Gassen laufe, sondern die ganz unbekümmert lasse. Sodann auch, in mitler Zeit eurer Beywohnung hier, keinerlcy KriegSübung, in- noch auswendig der Stadt, in keinen Weg annehmen, noch anhangen, und keinem Theil ei- 8 l 3 L^g XII. Periode. 3ter Abschnitt dcö istm Jahrh. Die Anzahl derselbe»/ ohne Weiber und Kinder/ belief sich damals auf 457 Personen- Die Kriegsoperationcn giengen, wenige Tage nach der Unterschrift des französischen Bundes/ wieder an- An drey Orten sollten Angriffe geschehen. Der Haupt- iiige Botschaft/ Kundschaft oder Vorschub/ die Kriegs- Übung antreffend/ in-noch außerhalb der Stadt/ thue/ sondern ein jeder sich ganz unpartcyisch halte und erzeige. Ob sich aber jemand der Kriegöübung unterzie- Heu oder annehmen wollte / daß derselbe zuvor diesen sei. nen Eid in eigner Person dem Rath aufsagen/ und dan» ncthin mir dem seinen von der Stadt Basel sich hin und enweg thun / und in der Stadt / die Zeit der Krieg währt, mit Hauöhäblichkcir nicht wohnen, noch kommen , in keinen Weg; dazu / daß keiner unter euch einen andern, der nicht mit HauShäblichkeit hinter uns ist, und diesen Eid nicht geschworen hat, zu Nacht beherbergen, noch legen, sondern denselben in ein Wirthshaus oder KochSbauS weisen, sich daselbst zu be nachten und beherbergen möge; und in dem allem der Stadt Nutzen, Ehre und Frommen werben und fördern, und ihren Schaden und Unsrommen wenden wollet, getreulich, aufrechtlich und ungefährlich/' Außerdem wurde ihnen noch verboten, ihre Waffen, Schweriner und Messer zu tragen. NachgehendS erging auch der Befehl, daß sie künftigS wachen sollen, doch nicht mit ihrer sclbs Leibe, sondern durch unsere Bürger an ihrer Statt um Sold und Lohn. 541 XI. Kap. 1499. angriff aber wurde gegen die tyrolischen Grenzen ange- schlagen, und erst im folgenden Monat ausgeführt, entweder well es mehr Vorbereitungen erhiesche, oder weil man vorerst den ersten Erfolg der übrigen Unternehmungen abwarten, die Kräfte der Feinde zertheilen, und den eigentlichen Plan des neuen Zuges verhele» wollte. Den 21 . Merz zogen die Zürcher und Schafhau- ser auf soo stark in das Klettgau: fie gewannen Hal- lau, beraubten etliche Dörfer im Schwarzwalde, Der« brannten das Städtlein Neunkilch. Den 22ten fiel in unsrer Gegend die Schlacht, oder, wie die Oesterreicher es nannten, der Scharmützel auf'm Bruderholz vor. Beyde Theile hatten in der gleichen Nacht, jeder fich zu einem Ausfall gerüstet. Die Solothurner und Berner waren tsoo, oder nach andern soo stark, alle freywillige Knechte aus dem Argau und andern Orten, und standen unter der Anführung der Hauptleute Wernher Saler von Solo- thurn, Hans Kißling seines Mitbürgers, und Heinrich Baumann eines Lenzburgers. Die Oesterreicher hatten 4oo Pferde und 40oo zu Fuß um Altkirch versammelt- In der Nacht auf den 22cen brachen letztere auf, und rückten auf Dorn ach. Sie verbrannten das Dorf, jenes von Hochwald, und waren schon bis in Gempen, welches fie auch in Brand steckten, fortgerückt^ 6^2 Xil.Periode. 3 terAbschnitt des isten Jahrh. als sie wieder abzogen. Zweifels ohne brachten sie dort den Ausfall der Solothurner in Erfahrung. Diese waren vor Tagesanbruch vom Schloß Dornach aus in das Sundgau eingefallen, und gegen Häsinqen undBlotz- heim gezogen, um Beute zu kriegen, und sich gegen den Feind zu zeige». Kein Theil traf den andern an- Sobald nun die Solothurner von weitem den Rauch oder das Feuer in ihrem Gebieth aufsteigen sahen, eilten sie wieder heimwärts, fast um eben die Zeit, wo der Fein- seinen Rückmarsch antrat. Um zehn Uhr Vormittag auf dem Bruderholz bey Basel trafen beyde, so ungleich starke Corps einander an. Der Ausgang war für uns vielleicht entscheidend. Nicht nur hätte der Sieg, wen» das Treffen zum Vortheil der Oesterreicher ausgefallen wäre, ihnen unsere ganze Landschaft Preis gegeben, die Verlegung eines ihrer Hauptquartiere zu Liesta!, (um die Commnmkation zwischen dem Frickthal und dem Sundgau zn erhalten *> nach sich gezogen, und den Schauplatz des Krieges auf unsern Grund und Boden aufgeschlagen, sonder» auch die Unterhandlungen wegen unsrer Neutralität unvermeidlich vereitelt. Es war an einem Freytag, und am nächste» Montag sollte zu Collmar diese Neutrali- tätsfraqe entschieden werden. Vielleicht saßen am gleichen Morgen die XI! I zu Basel bey einander um die Instruktion nach Colmar abzufassen. Man stelle sich Xl. Kap. 1^99. SL5 dann, bey einer solchen Voraussetzung vor, wie die ungleich Gesinnten in diesem Rath auf den Ausgang begierig warteten, und jeden Augenblick auf frische Berichte drangen; wie mancher, mit halbverborgener innerer Freude dem Boten von Mönchenstein zulächelte, der von -er vortreffliche» Reuterey des Adels und dem zahlreichen Fußvolk, das beyde Ufer der Birs einnähme, vieles erzählte, und sich dadurch Gunst zu erwerben suchte; wie das Frohlocken kaum mehr zurückgehalten werden konnte, als die Nachricht einkam , alles brenne im Lande der Freyheit, schon in Gempen auf der Höhe lodern Flammen gen Himmel empor, der erste Berg sey überstiegen, das Schloß Dornach müsse sich ergeben, die ausgezogene» Waqhälse eilen zurück, würden aber abgeschnitten werden, und sich auseinander zersteuben, aber ihre Tollkühnheit nach Verdienen büßen. Man stelle sich aber nun die allmählige Niedergeschlagenheit vor, die darauf erfolgte, als die Kundschaft ruchtbar / immer glaubwürdiger wurde, und sich endlich unbezwei- selt bestätigte. „ Beyde Theile sind Handgemenge worden; die österreichische Reuterey läßt es zwar ernstlich hergehen, allein die Eidsgenoffen bieten ihr standhaft die Stirne dar; das deutsche Fußvolk wanket; nun gibt das Fähnlein von Psirt die Flucht; sein Beyspiel verführt das übrige Fußvolk; alle weichen; der Adel wird geschlagen; schon fliehen etliche von ihm bis an die Grendel unsrer Thore; bey achtzig Mann sind von den kak« XII. Periode. äterAbschnittdes iZteu Jahrh. serlichen geblieben; ein Graf von Thierstein, ') einer von Herkheim, Hans Ulrich Meyer und andere Edelleute werden unter den Todten gezählt; der Hauptmann Friedrich Kappler, ist hart verwundet; Conrad von Ampringen, Ritter/ jener Botschafter der Kaiserin/ das uns aufmahnte mit ganzer Macht auszuziehen- ist durch einen Schuß tödtlich verwundet worden- und wird hie- her gebracht." So war der Ausgang dieses Treffens- Am gleiche» Tag schickten die Befehlshaber zu Altkirch von den ihrigen hieher, die folgendes Schreiben überbrachten: „ Unser freundlich willig Dienst und alles gute zuvor! Fürsichtige- ehrsame, weise, insonders günstige, liebe und gute Freunde. Wir vernehmen, daß etliche der unsern in dem Scharmützeln jetzt zu Dornach veschehcn, im Felde Todes geblieben, das uns nicht lieb. Jedoch so ist unser fleißiges Begehren, diesen Personen zu vergünstigen, ') die so erkennen mögen, zu besuchen, *) Die Chroniken nennen ihn Heinrich von Thierstein. Ein Schreibe» von, 11 , April an einen Grafen Heinrich von Thierstein macht diese Angabe zweifelhaft. Znvcrläßig ist es auch, daß im Jahr 1510 die Gebrü- der Oswald und Heinrich von Thierstein, deren in einer der vorigen Noten gedacht worden, noch lebte». Um jenen Bericht mit diesen Thatsachen zu vereinbaren, muß man also annehmen, daß man einen Anverwand- ten gleichen Namens gemeint, oder daß der Angegebene vnr verwundet wurde. Den Ucberbringern des Schreibens. Xl. Kap. 1499. 545 und zu eurer Stadt zu führen, und in Kirchen oder Klöstern, da ihnen das bescheiden, zu der Erde zu begraben , und darin unser Wohlgetrauen freundlich und nachbarlich zu beweisen; das wir allezeit mit Willen haben wollen zu verdienen rc. Datum sehr eilend, auf Freytag vor dem Sonntag palniaruin, vomini ete. l^XXXXVllll. Römischer Kön. Maj. rc. unsers allergnadigften Herrn Statthalter, Feldhauptmann und Räthe des Feldlagers zu Altkirch rc. Uebrigens möchte wohl dieser kriegerische Auftritt unsere Gegend vor einem Unglück bewahrt haben, das die drückendste Theu- rung nach sich gezogen hätte, wir meinen die Verheerung des Frickthals, des Margrästschen und des Brißgaus, welche die Luzerner vorzuschlagen nach ihren Aeußerungen im Sinne hatten. Vielleicht hatten sie das Feldlager bey Altkirch schwächer geglaubt, als sie es nun wissen konnten. Auch hatte der Einfall bis auf Gem- pen gezeigt, wie gefährlich es seyn würde, wenn der Feind gereizt werden sollte, auf dieser Seite bis ins Herz des Vaterlandes einzudringen, indem die aufgestellte Mannschaft sich in das Vrißgau hinein verlöhre, gleichwie es wirklich auf der Bündner Grenze den 25. Merz geschah, da die Deutschen einen Streifzug bis in die Grafschaft Sargans, wo sie Gambs in die Asche legten, ausführten. Endlich war der Einfall der So- lothurner und Berner in das Sundgau, folglich in den Bezirk der niedern Verein, so wenig Schaden er auch 5^6 Xli.Periode. Zter Abschnitt des i 5 ten Jabrh. anrichtete/ einen Vorwand für die Stande derselben sich in diesen Krieg einzulassen/ wie es auch von Seiten der mehresten auf dem gleichfolgenden Tag zu Collmar geschah. Dadurch wurde jede Unternehmung der Schwer» zer im Brißgau- wohin Bischof und Stadt Straßburg/ Colmar und andere Städte Hülfe schicken konnten, noch mißlicher. In Folge des Abschiedes vom i9ten (Dienstag nach Judica) wurde den 25ten (Montag nach Palmtag) zu Colmar ein Tag gehalten. Auf demselben entschlossen sieb/ nebst dem Bischof von Straßburg, die Städte Straßburg, Colmar und Scblettstadt und übrige zugewandte der niedern Verein, dem kaiserlichen Mandat Folge zu leisten. Zugleich aber erklärten sich der Bischof und die Stadt Basel keinen Antheil an diesem Krieg nehmen zu können. Ihre Erklärungen wurden angenommen, und zwey Schreiben an die Kaiserin und an die Befehlshaber zu Altkirch nach diesen Entschlüssen ausgefertiget. Endlich nahmen" die Gesandten nachstehende zwey Punkten aä relerenclvin , um, auf Nächstem Tage, einen endlichen Schluß darüber zu fassen: zum ersten, falls die Fürsten und Städte der niedern Verein, durch die Eidsqcuossen, um Antwort, wessen fie sich zu der Verein versehen sollen, weiter angesucht wür- denp zurrathfchlagen, einmülhig Antwort zu geben. Zum andern P als des Bischofs zu Basel und der Stift- 5^7 Xl. Kap- i-W. Zugehörde, eines Tages möchte überfallen und abgedrängt werden , falls solches unternommen würde, begehrt feine Vothschaft zu wissen, wessen sich seine Gnade zu der Verein versehen solle." Was über diese zwey Punkten m der Folge gulbefunden wurde, ist mir unbekannt; so viel sinde ich nur, daß man Unterredungen mit dem Bischof vstog, und daß der Rath zu denselben den Oberftzunftmeister Peter Offenburg, Grieb, Einfältig ' und von Senuheim abordnete. Folgt nun das erste der zwey oben erwähnten, beyde vom 27. Merz datirten Schreiben- indem das zweyte vom gleiche» Inhalt war. „ Allerdurchlanchtigste, grofimächtigste Königin, aller- gnädigste Frau. Ewrer Kon. Gn. unsre juntcrthänige gutwillige Dienste, mit dcmüchigem Gehorsam allezeit bereit. Allergnädigste Frau, wiewohl wir auf Dienstag nachdem Sonntag Judica nächstverschynnen, auf der Röm. Kön. Majestät unsers allcrgnädigsten Herrn, Mandate auch eurer Kön. Gnade und derselben Hauptleute und Räthe des Feldlagers zu Altkirch, Erfordern, Antwort z» geben, ge- saßt,'zu Colmar gewesen, und doch damals, als ew. Kön. Gnade in unserm Schreiben und Entschuldigung der Zeit Bericht empfangen hat, beweglicher Ursachen (wegen,) bis auf diesen Tag sind enthalten worden, haben wir, aus Befehl unsers qn. Hn. des Bischofs von Straßburg u. s. w. auch unsrer Herren und Freunde der Städte niedrer Verein, uns an eure Darum, angezeigter Antwort einträchtlich "miteinander entschlossen, und fügen Eurer Kön. Gn. mit 548 xn. Periode. 3ter Abschnitt des Em Jahrh. demüthigem Erbiethen bemeldter unsrer gnädigen Herren und der Städte. auch unsrer , als geflissener Unterthanen, gnä- diglich in Antwort zu vernehmen, daß unser gnädiger Herr und die Städte, als Fürst, Glieder und Stände des veili. gen Reichs, so andere Fürsten und Städte mit deS NeichS Fähnlein im Feld seyn werden, ergangenem Mandat gehör« samlich, z» erscheinen, als sie »erhoffen ihrer Vergnügen der Kön. Mai. und Ew. K. Gn. zu gefallen wollen beweisen, und sonst in andre Wege, laut der verschriebnen Verein, wie sich gebühren wird, erzeigen; und daß unser gn. Herr der Bi. schof zu Basel, deßgleichen die Stadt Basel, in dieser, un. serö gn. Hn. von Straßbnrg und der Städte Antwort, nicht begriffen, sind sie vorab dem heiligen Reich, dem löblichen Hause Oesterreich, der niedern Verein, und gemeinem We- sen, Land und Leuten zu Gute, merklich und unsers Be- dünkens, als E. K. Gn. aus beygelegtem Nöttelein vernehmen wird, genügsamer Beschwärde geursachet. Deßhalben an Er. K. Gn-, im Namen unsrer gn. Herren der Fürsten und Städte, unsre gar demüthige untertbänige, fleißige Bit« te, E. K. Gnade wolle solches berathlich zu Herzen fassen, und erwägen, auch falls Noth seyn würde, an die K. Maj. und derselben Hauptlcute gelangen lassen. Dadurch ziemlich Mittel getroffen, unser gn. Herr der Bischof, zusampt der Stadt Basel, diese Zeit, doch der Verein unvergreiflich mit ihren Schlössern, Städten, Land und Leuten dieser Ausrur zu beiden Theilen still sitzende, bei dem heiligen Reich, dem löbl. Hause Oesterreich und der Verein, dessen sie emsiglich bitten und begehren, behalten werden mögen, und, den Feinden zur Stärkung, von dem heiligen Reich nicht hinge, zogen, auch die niedere Verein, darin die K. Maj. als re. gierender Fürst des Hauses Oesterreich verwandt ist, berür. ter Zertrennung nach, wo die durch Gott den Allmächtigen, XI. Kap. ES und E. K. Gn., betrachtl. nicht verhütet würde. Zu Wie. derbringung desselben, merklicher Mühe und Kost entstehen möchte/ gnädiglich zu versehen/ soll E. K. En. unsre gn. Hn die Fürsten / auch unsre Herren und Freunde der Städte/ sammt unZ/ dcmüthiger Unterchänigkeit geflissen und Gehör- sam zu verdienen befinden. Geben / und mit der Stadt Coll- mar ftcret Jnfiegel beschlossen / von unsrer aller wegen, auf Mittwoch nach dem heiligen Palmtag rc. xeix. Unsers gn. Hn. des Bischofs zu Straßburg, auch der Städte Straßburg, Collmar und Schlettstadt, zusampt andern der Niedern Verein, Räthen und Gesandten zu Collmar versammelt." Die Beylage, auf welche man sich bezog, war folgenden Inhalts: „ Als die K. Mandata ausdrücken / daß unsre gn. Hn. die Fürsten und Städte, mit den Ihrigen, zu Roß und zu Fuße, dem Durchl. hochgcb. Fürsten Hn. Albrecht, Pfalz- grasen bei Rhein und Herzog zu Beyern, unserm gn. Hn., der K. Maj. und de§ heiligen Reichs, obersten Hauptmann, gen Ueberlingen, oder wo er seyn wird, sollen zuziehen, ist zu betrachten, wie die Eidsgenossen bisher zu Dornach ge- legen, und noch zur Zeit in der Gegend liegen, zu vielen Malen, um der K. Maj. Unterthanen zu beschädigen, bis gen Basel, und von Basel, herab gerückt find, auch nicht wenige Angriffe und Beschädigung gethan haben, und wo das Feldlager zu Altkirch nicht wäre beseht gewesen, unge- zweifelt von den Eidsgenossen weiter gegriffen, und vielleicht das Sundgau mit Brand und Nahme (Raub) wäre beschädiget worden; so nun unsre gn. Hn. und Städte der Verein die Ihren in daö Hegau oder andre Enden außer Land- 55o Xls.Pmode. ,?tcr Abschnitt des >5ten Jahrh. schicken, stehet zu bedenke», daß dannerbin durch die EidS- genossen oder ihren Anhang, das Sundgau und Elsaß in dem Bezirk der Verein, desto fürderlicher überfallen und beschädiget werden möchte, solches E. K. Gn. wir zu erkennen ge- ben, und gar demütiglich bitten, sammt den K. Hanptleu- tcn und Räthen zu betrachten, ob bemeldte unsrer gn. Hn. und Städte Reißt eure (KriegSleme,) so andre deSNeickiS- surften und Städte ausziehen, dem Feldlager zu Altkirch nicht möchten zugeordnet werden, um derselben Ende berürtcn Be- zirkS auf Bescheid der K. Hauprleute zu gewarten, das Land helfen fremden UeberfallS, dessen man in Sorgen seyn muß, verhüten, und nicht desto minder die Nolhdurft erheische, in das Hegan oder andere Orte und Enden zu laufen. Darauf E K. Gn. derselben Hauptleute Rath willen und Gefallen wir unter dringlicher Bitte unsern Gn. Herrn von Straß- burg schriftliche Antwort und Bescheid zu überschicken- den andern der Verein Verwandten fürter zu verkünden." So endigte sich dieser Monat für die BaSler, die zwar vergnügt über den Entschluß des Raths und den Beyfall -er niedern Verein, doch in bangen Sorgen stehen mußten, wie man diese Neutralitätserklärung Hähern Orts ansehen würde. Auch langten wieder Berichte über bedenkliche Reden ein. Die von Seckingen hätten gesagt : ') „ Sie wollten gerne, daß die von Basel fols Schweizer würden, daß sie zu rauben fänden. Die Basler seyen Verräther und Fleischverkäufer." Hin- Schreiben von Homburg in der Charwoche. XI. Kap. 1499. 551 gegen hatte man zu Luzern, schon vor einigen Wochen j gesagt: ') Sie wollen das Zulugen des Basier ! nicht mehr warten. Sie wollen, daß sie nicht mehr Ingen. Denn gäbe Gott den Eidsgenossen Glück, so > wären die Basier auch gut Schwerer. Sie wollen ; etwas gewisses wissen. Denn unterlägen die Eidsgenos- s sen, so waren die Basier gut Oesterreich." Was allen l diesen und andern Gerüchten Wichtigkeit gab, waren ; theils die seit dem iblen dieses Monats erneuerten Zu- j dringlichkeiten der Schweizer, die wir gleich des nä» j Hern erwähnen werden, wie auch theils das neulich wieder eingelangte kaiserliche Mandat. April. Die ersten zehen Teige verstrichen ohne Blutvergies- sen noch beträchtliche Kriegsbewegungen. Es hatte die zu Luzern im vorigen Monat versammelte Tagsatzung den 16. Merz Gesandte hieher beordert, um gewisse Vorschläge mündlich zu eröffnen- Den 2^terr darauf erschienen vor Rath der Schultheiß Niklaus Conradter „ lind ist der Anschlag zu Luzern also, -aß sie der von Basel! ihr zulugen nüimcn wellen warten, stc wenn st lu- gen nit me, den geb got inen das glück so weren st auch gut schwitzer, und st wellen ein wissen han, den gelägen st under, so weren st gut österich." LL 2 Xll. Periode. 3ler Abschnitt des i'-ten Jahrh. von Sollothurn, der dortige Seckelmeister Baben- berger und andere. Ihren Vortrug finde ich nicht aufgezeichnet; die Folge zeigt aber, daß fie zuthätlicher Hülfe, wo nicht sogar zur Annahme -es eidsgenössischen Bundes, aufforderten. Die Antwort war: » Es sey uns nicht wohl möglich, in so schneller Eile und so kur. zer Zeit mit vollkommener Antwort auf euer Begehren euch zu begegnen. Die Nothdurft wolle erheischen beträchtlich darüber zu fitzen. Man sey Willens eine freundliche Antwort abzufassen, und fich zum förderlichsten darüber zu berathen. Man bethe gar fleißlich, ernstlich mit ganzer Drungenheit, diese Entschuldigungen nicht als Gefährde oder Verzögerung anzusehen, und gütlich eine kurze Zeit Geduld zu haben." Zu Anfang dieses April-Monats schickte unser Rath nach Zürich, Lienhard Grieb den jünger», und Hans Hilteprand, die den 4ten zwischen Z und ^ Uhr, dort eintrafen. Sogleich, und ehe fie fich abgezogen, wurden sie auf das Rathhaus in den Rath gemeiner Eidsge- »offen berufen, wo fie fich ihres gegebnen Auftrages entledigten- Zwey bis dreymal mußten fie abtreten, und wieder herein kommen. Nach vielen Unterhandlungen konnten fie, wie fie fich in ihrem Schreiben an den Rath ausdrückten, nicht mehr noch andern Abschied erlangen, als, daß die Tagsatznng seh rechtlich wolle, daß der Rath zu Basel auf künftigen Montag (den XI. Kap. 1499 . SL3 rten) Abgeordnete nach Solothurn schicken solle, um den folgenden Tag, zu früher Morgenszeit, dem Rath zu Solochurn eine endliche Antwort, Jo oder Nein, auf den, zuvor durch den Schultheiß hier geschehenen Antrag (Werbung,) zu geben. Unsre Boten schrieben weiter, daß sie morgen früh Heimreiten würden, denn, fügten sie hinzu: „ Als wir ihr Wisen und ihre Worte vermerkt, so besorgen wir, sofern eure Weisheit nicht auf den bestimmten Dienstag früh Antwort geben, daß sie dann mit der Hand auf die euren greifen werden. Wiewohl wir andre Mittelwege, auf weiter» Aufschub, zu erlangen suchten, so haben wir dennoch nichts anders, als wie obstehet, erlangen können. Der Rath ordnete, einen Tag später, als begehrt worden, worum er sich aber auch entschuldigte, L. Erieb, Hans Hilrprand, und Walther Harnesch ') nach Solothurn ab. Dieser dritte Gesandte, den man den zwey andern zu- ordnete, war Rathöherr zu Metzgern, und ist bey der nachherigen Aufnahme in den eidgenössischen Bund sehr viel gebraucht worden. Der Gedanke einen dritten mitzuschicken , und daß die Wahl eben auf ihn fiel, läßt vermuthen, daß schon die Mehrheit, oder eine Partey im Rath die Hoffnung hegte, Schweizer zu werden. Allein, nach den sehr bekannten Regeln politischer List, wurde er, ohne Zweifel um ihn eben bey den EidSge- «offen verdächtig zu machen, verläumdet, und vom Amt- IV. Band. M m «ü^ XII. Periode. Zier Abschnitt des i sten Jahrh. Der schriftliche Bericht dieser Voten voin lokn ging dahin: Nach vieler Handlung hätten sie folgende Antwort er« halten: daß uns diese Sachen leid seyen, hätten sie noch. malS verstanden; es sey ihnen selbst auch leid; sie müßten sich aber unziehmliches Gedränges wehren; allein sie halten sich wohl versehen, wir wären ihnen ganz zugcfal- len, in Ansehung der alten Freundschaft, der Gelegenheit (Lage) und ihres ErbiethenS, uns Leib und Gut zuzusetzen, und uns wie einen andern Ort zu halten, welches doch andre Städte nicht hätten erlangen mögen, auch vielleicht zu andern Zeiten gegen uns nicht Fug haben dürfte; doch wollten sie unsre Antwort also annehmen, und falls nachmals ein weirrer Tag von gemeinen EidSgenossen darum gehalten würde, so sollten wir uns auf diesem Tage treues ErrühmenS zu ihnen versehen; doch was das Mehr unter gemeinen EidSgenossen werde, mußten sie erstatten helfen; sie wüßten auch nicht, ob mehr Tage darum gehalten würden, denn der Abschied von Zürich enthalte lauter in mann zu SumiSwald und andern angeklagt, als wenn er gesagt haben sollte: „ Die Gruben zu St. Jakob an der BirS, darin die EidSgenossen vergraben sind, wären ganz leer, und müßten wieder gefüllt werden." Nach seiner Rückkunft beschwerte er sich sehr über diese Zulage, und veranlaßte daher einen Briefwechsel mit Bern, aus welchem wir vernehmen, daß er seines Hand« werkö ein Metzger war. XI. Kap. 1^99. L5S sich, daß wir jetzt ganz Io oder Nein sagen sollen; und obwohl sie, und etliche andre mehr, gerne das beste thäten, so sey doch zu Zürich das Mehr, wie obsteht, gewesen, daß wir jetzt Io oder Nein sagen sollen- Auf dießhin wären sie - die Gesandten, geschieden, in der Meinung, diese Antwort also heimzubringen; allein da wären etliche geordnet worden, um mit ihnen zu essen, und da hätte einer derselben zu ihrer einem in Geheim gesagt: ES sey uns zu rathen, daß wir uns währten, ihnen anzuhangen; denn die Länder wären grob, hätten auch denen von Städten allerley bewiesen, deßhalb«», obwohl die von Städten gerne das beste auf Mittelwegen thun wollten, so wäre doch zu besorgen, die Länder thäten eS nicht, und dürfte wohl der erste Zug wider uns geschehen. Sodann hätten sie ihnen, den Gesandten, in dem Rath gesagt, wir des Königs von Frankreich Zug daher käme, wie es sie zu Bern weiter ver« nehmen würden; item, daß der Herr von Werfe (Vei-xx) und die drey Städte in Burgund (Grafschaft) ihre Botschaft bey ihnen gehabt, und ganz zugesagt hätten, nicht wider sie zu seyn, sondern ihnen vielmehr Salz, Wein, Korn, Gewerbe (Kaufmannswaaren) und allen Zugang zuzulassen, und ganz ««gesteigert, um den Pfenning wie es jetzt gilt; davon hätten sie nicht wenig Trost empfangen. ES wäre auch schon eine große Last Salz, wohl für zwey Jahre genug, herausgekommen; endlich solle Bern, auf Morgen Sam- stag, *) gen Baden zu, ausziehen, welches sie die Gesand« *) Es muß auf SamstagS morgen heißen, und nicht auf Morgen Samstag, denn bald darauf folgt; » Datum eilends auf Mitwoch nach Quasimodo Nachmittag zu Solothurn." Mm 2 üL6 xii. Periode. 2ter Abschnitt des Men Jahrh- ten , berichteten, damit der Rath unsre Aemter bey Zeit »er- sehen möchte." Ein kleines Zettelchen des Stadtschreibers zeigt, daß nicht nur, wie wir es nachgehends sehen werden, den 24. April großer Rath gehalten wurde; sondern daß auch vorher schon ein solcher war zusammenverufen Worden. Es wurde ein besondrer Eid der Geheimhaltung abgefordert, der also lautete: „ Alles das, so hier gehandelt und beschlossen, und nachmals gehandelt und beschlossen seyn, wird, und woran einer oder der andre ist, auch was ein jeder redet, oder auf welchen Theil ein jeder rathet zu seyn, wollen Häken, weder Bürgermeistern, noch sonst jemand andern,, so diesen Eid nicht gethan hatte, offenbaren, heimlich noch öffentlich, bis auf wettern Entscheid eines Raths, das schwöre ich, als mir Gott helfe und die Heiligen." Es find noch zwey schmale Blätterchen von der Hand des Stadtschreibers vorhanden, die verschiedene Nvtanda enthalten, und worin stch unter andern, fol. gendes entziffern läßt. Die Worte, die ich nur halb errathen kann, führe ich in den Noten an. *) . . . . Sabato snte kalmsrum Xnnunoistlonis ^Isris» eonparusruat. 6onkoeäer»ti, XI. Kap. 1^9, 657 Item. Hülfe , Beystand, Trost, Oefnung, Zug Schützen inzelassen durchziehen..... voiunt trsns.... rc.... uns ohne Schaden rc. Ob jemand uns wollte zufügen, ihr Leib, Leben, .... uns zusetzen, auch Beystand, Hülfe, Trost, glicher Form, als andre in ihren Kreisen sitzen rc. Item: 3) ...... uns sey vormals geschrieben von gemeinen EidSgenossen, sie wollen Lesponsum, deßhalben sie zn Luzern beschlossen, uns ihre Botschaft, und den andern geschrieben, von uns Antwort begehren, ob (falls) die an- der» nicht antworten. Mittwoch nach kslmarum. eonpsruerunt Landvogt, Statthalter, Herr Bischof, «i« Xnäio, ..... rc. Item, erzählt allerley «) wie confoe, wo das nit geschehe, so wölken wir die Pfaffen und andre von derselben Stift, an ihren Leuten und Ländern strafen, daß doch in un- S7-L XII. Periode. 3ter Abschnitt des i rten Jahrh. fern Herzen nit gewesen ist." Der Rath schickte zwey Haupcleme, Schultheiß Bratteler, und Jakob Breit- schwerd mit etlichen Knechten nach Liestal. Ihre Berichte waren nicht beruhigend. So schrieben fie den 23ten: ,, Liebe Herren, ihr habet gute Schweizer in den Aemtern und hier in der Stadt, und falls die Schweizer sich wider uns setzen, so besorgen wir, es hülfe gar wenig, daß wir hier sind, denn etliche brauchen allerley Worte, die wir jetzt ruhen lassen, bis wir zu Ewr- Weisheit kommen. Die Kosten, die Ew. W. jetzt mit ihnen haben, besorgen ww, seyen ganz verloren, denn sie henken sich sehr auf jene Seite, etliche lausten aus der Stadt mit ihnen, etliche machen weiße Kreuze an, und gehen unter sie, das mögen wir nicht erwehren. Darum gnädige liebe Herren, hallet und gebiethet diese Dinge zu Haien. Denn wo sie mehr oder minder von uns vernehmen, schlügen sie uns zu tode." Auf einer andern Seite aber gegen die Frickthaler Grenzen, machten die Oesterreichs Einfälle in unsre Dörfer, und nahmen das Vieh weg. Ein großes Geschrey entstand einst; die Sturmglocke wurde angezogen; unsre Leute liefen zusammen, verfolgten die Frickthaler, und wurden handgcmeng. Unsre Beamte schrieben den 2(>ten um fich zu entschuldigen. daß ste ihre Angehörige nicht abhalten können, die Wiedererlangung ihres Eigenthums zu suchen, und XI. Kap. Es. S75 schloffen mit einer Art Verweiß an den Rath: ,, Die» weil eure Weisheit nichts anders vorsieht. Ew- W. hat uns hier ganz verschätzt." Wir haben von dem neuen kaiserlichen Mandat Er. wähnung gethan. Sein Inhalt verdient etwas umstand, lieber bekannt zu werden. Die Abschrift davon ist sie» bendhalb Folioseiten stark, von sehr kleiner Schrift. Sonderbar ist es, daß der Kaiser keine andere Orte nennet, als Uri, Schwyz und Unterwalden. Fm Eingang berührt er die bereits ausgegangenen Befehle dem Panncr des heil. NeichS zuzuziehen: rechnet sich zu Lobe, daß er seine geldrischen Angelegenheiten zurückgestellt/ sich zur Reichsoersammlung nach Cölln verfügt/ dann zu Mainz und jetzt zu Frenburg mit mehrern Reichsständen Unterredungen gepflogen, und beschlossen / den Durchächtern deS ReichS tapferlichen und ausiräglichn Widerstand zu thun. Er »er« sichert« daß sein Sohn/ Erzherzog Philipp/ mitKriegSvolk von den niedersten burgundischen Ländern in eigener Person bald folgen werde. Er habe selber ermann viel Kriegsvolk aus Gel- dern mir herauf geführt/ das er selber vcrsolden wolle. Nun wolle er vor allem den Ursprung der Eidsgenossenschast erziih. lenz von welcher/ leider und zum Erbarmen/ die Welt mit Unwissenheit rede/ damir jedermann ihre unbilligen Handln», gen, und aus was unehrlichem Grunde ihr Eid entsprungen sey/ verstehen möge. Es hätten sich anfangs etliche Oerter, Uri / Schwoz und Unterwalden, wider ihren ersten Eid und altes Herkommen, ihre rechte natürliche Herren und Landes» fürsten/ die Herzoge von Oesterreich/ als Grafen des alten und edlen Fürstenthums Habsburg wider Recht, Ehre und 576 XII. Periode. 3ter Abschnitt des I5ten Jahrh. alle Billigkeit, aus eigenem bösen muthwilligen Fürnchiiicn, in Vergessnnq Gviteü, ihres Glimpfs, Ebr und Eidespsticht, anfgew. rfen; sich zusammengelhan, und mit geschwornem, unredlichem, unehrlichem »»göttlichem und unchristlichem Eide mir einander verbunden, auch also nachmals, andre ihrer Umsasser und Umstößer, darunter eine merkliche Anzahl von Grafen, Irenen, Edeln, Rittern und Knechten . . . . zu ihnen in solche Ungehorsamkeit und Verpflichtung qewal- tiguch genöihiget, nnd ihnen ihre natürliche» Untersäßen abgcdinngen, und mit Namen die so hernach folgen, ') und viele andre bürgen »ud Gemeinden von Landschaften und Slädten, die mebrentheilS, um des heil. Reichs und deutscher Nation u d ihrer selbs Ehre, Eid, Adel und Arommkeit z» bewahren, ihr Blut vergossen, mit dem Scknverdt erschlagen, aus dem Ihren, von dem Ihren, und auf dem Ihren vertrieben, und gänzlich ausgetilget, dazu auch der Kcistlich-'N weltliche Besitzungen an sich gezo, gen. Er, und seine Vorfahren hätten das von ihnen gelitten, und wider sie nichts gehandelt, sondern verholt, in der Zeit mit Gütigkeil etwas zu erlangen. Aber sie, als verirret und verblendet, also für und für, zwischen der Unrei- uigkeit und Zwietracht der Churfürsten , Fürsten und Stände des Reichs, zu Abbruch und Vcrdrückung und Strafe derselben, aus göttlicher Verhängnis?, um unsrer aller Sünde und Missethat willen, dermaßen gewurzelt, daß kein König noch Fürst, neben ihnen, außer denen, die ihrem Blut, Leib und Gut gerne gerettet hätten , und doch mit höchster Betrübniß in ihren ungebührlichen Eid gebracht worden, sofern er dem bösen Muthwillen Widerstand thue, sich als Christrnleute, in welchen noch einiger Grund der Frommkeit und Weißthums liege, der unreinen EidcSpsticht müßigen, und in ihre rechte» Ge- borsamcn begeben werden'' Hierauf folgt der Hergang des gegenwärtigen Krieges: ,, Die Graubündner seven böser als die alten EidSge- nassen.ste und die Eidsgenossen bey 1800 stark, hätten den Hn. von BrandiS, und andere die nicht in ihren Bund treten wollten, angegriffen . . . Mit dem ReichSbund, der wider die vorigen Eidsgenossen gemacht worden sey, ') hätten diese sich viel geschlagen, doch seyen keine Haupt, schlachten vorgefallen, auf beyden Seiten mehr als tausend Man» mit Tode vergangen , und von Seiten der unehrlichen, unnatürlichen neuerdachtete« Eide, mehr gelitten worden, ') Dieses Geständniß über den geheimen Zweck des St. Georgen Bunds ist bemerkenswerth. 579 XI. Kap. 1499. als von Seiten des Reichs .... Nun lägen auf Reichsbo- den zwey Heere die merklichen Schaden anrichmen, also, daß er der Kaiser, sich in die Nähe gefügt, sein Volk aber ganz erschrocken und wehrlos gefunden hätte. Er habe nun des heil. Reichs Panner aufgeworfen.Schließlich kommt die Aufforderung an das ganze Reich/ auft allerstärk- sie, zu Roß und zu Fuße, gleich nach Angesicht dieses Brie. feü, Tag und Nacht, ganz eilends, zuzuziehen, mit der wie- verholten Ermahnung allen Berichten, die mit seinen Schreiben in Widerspruch siänden, und andern fliegenden Mähren keinen Glauben beyzmnessen. Er wolle siätiglich verkünden, wie sich die Sachen anschicken, und so oft etwas gutes oder böses sich begibt, oder vorhanden ist. Geben zu Freyburg im Briesgau am Montag nach Jubilare (d. i. den 22 . April) äoivinl 99, unsers RcichS des römischen im vierzehnten Jahre. In welcher kritischen Lage befand sich nicht der Rath! Alle Aufzielungen, geheime Protestationen, Ab» schilderungen unsrer Gefahr, Gesandtschaften, gehegte Hoffnungen auf den besser unterrichteten Kaiser, waren vergeblich. Er selbst, nach genommener Bedenkzeit, forderte uns, mündlich und durch ein allgemeines Mant. fest, auf, Theil an dem Kriege zu nehmen; er befand sich mit Kriegsvölkern in unsrer Gegend; andre mehrere sammelten sich; sein Allkircher Lager war naher gegen uns gerückt, nur eine Stunde mehr von der Stadt entfernt, und wartete auf einen Entschluß. Hin» gegen rückte der 26te heran, wo Basel den Eidsgenos» ft» auf dem Tag zu Zürich Ja oder Nein sage« L80 XU. Periode, äter Abschnitt des i sten Jahrh. mußte; und ihre Volker überzogen schon unsre Landschaft, und lagerten steh in den nächsten Dörfern gegen die Stadt. In dieser Verlegenheit berief der Rath den großen Rath auf den Mittwoch nach St. Georgi, den 24ten zusammen. Die Verhandlungen selbst sind unbekannt. Nur folgendes kann darüber berichtet werden. 1 °. Der Eid der Halung wurde von den Anwesenden, die ihn noch nicht abgelegt hatten, geschworen, wie solcher weiter oben bereits mitgetheilt worden. 2°. wurde, allem Vermuthen nach, qutbefunden, einige Abgeordnete auf die Zünfte zu schicken. Denn ungefähr nach dieser Zeit liest man im Oeffmmgsbuch folgende Stelle: „ Bothen zu den Zünften ze gan, Zunftmeister Lien- hard Grieb, Einfältig, Hiltprand " Z°. Zeigt die Folge, daß die Bürgerschaft sehr geneigt war, sich zu den Eidsgenvssen zu schlagen, und daß der Rath mit vieler Mühe, und sübtiler Vernunft, wie er steh selber ausdrückte, ste davon abhielt, und fie beredete Basier zu bleiben, freylich ohne zu entscheiden, ob Schweizer- Basler nicht eben so gute Basier bleiben würden, als Reichsbasler, oder bischöfliche, oder österreichische Basler. Es scheint aber, dessen ungeachtet, daß man den Eidsgenvssen eine solche Antwort ertheilte, womit sie, in Rücksicht der Umstände zufrieden seyn konnten. Billig soll man es aus diesem in der Folge emgekommnen Schreiben derselben schließen... besonders gute Freunde und treue liebe Bundsgenoffen. Uns langt an, XI. Kap. 1499 . §31 wie ihr durch unsre Feiiide zu mehrmalen werden an. gefochten, euch auf ihren Ort zu henken, und von uns abzustehen, mit etlichen Drohworten, als ob ihr von ihnen, wo ihr das nicht thuet, unqeschädiget nicht bleiben rc. So wir aber betrachten das freundliche Entbiethen, zuschreiben, und Reden uns dann kein verändern, wir euch dafür nicht achten ihnen ihres Willens keineswegs zu willigen; und auf das ist unsre freundliche Bitte und Begehren an euch, von uns nicht zu scheiden und bleiben rc. Wenn wir euch vormals all- weg freundliches Zusagen und willigen Beystand bewiesen haben, wollen wir solches unsern Herren und Obern heimbringen, und euch von uns jetzt zugesagt haben, wo ihr von unsertwegen in einige» Weg geschädiget oder velägert würdet, euch mit unserm Leib und Gut, jetzt oder in künftigen Zeiten, nicht zu verlassen, sondern euch deßhalben ernstlichen und treulichen Beystand be. weisen. Solchen guten Willen, und alles Gute, so uns von euch begegnet, wollen wir, um eure Weißheiten, als um unsre getreue Bundsgenossen zu gutem niemals vergessen. Datum Donnerstag nach Joh. und Pauli, und besiegelt mit Jakob Brambergs unsers alten Vogts Jnstegel von unsrer aller wegen, IXXXXlX. Gemeiner Eidsgenossen Tagbotschaft mit vollem Gewalt zu Baden im Ergau versammelt." §82 xn. Periode. 3 ter Abschmrtdes i 5 ten Jahrh. May. Der Kaiser hatte, wie das Gerücht lautete, ein Heer von 20,000 Mann zusammengebracht. Das Haupt- lager war den zweyten May schon zu Terwiel, unweit Basel, im Bistum. Das Commando führte nun der K- Hofmarschall und oberster Feldhauptmannn, Graf Heinrich von Fürstenberg, und Landgraf in Bar. Er hatte unter sich Feldhauptleute und Rathe- Die zwey Feldhauptleute waren Ludwig von Maßmünster, Statthalter, und Friedrich Cappler, beyde Ritter. Auch wird mehrmalen des Kanzlers Conrad Stürze! gedacht, der zugleich Doktor und Ritter war. Der Rath beschwerte steh bey ihnen, den 2 ten, daß die Schafe unsrer Angehörigen wären weggenommen worden, und daß unsern Fuhrleuten gedrohet werde, fie anzuhalten. Der Marschall antwortete sehr höflich, und meldete: „ Es sey vormals den Landleuten etlicher Maßen verboten worden, euch weder Wein, Korn noch anderes zu kaufen zu geben, aus der Ursache, daß wir gutes Wissen gehabt, daß die Feinde der K. M. und des heil. Reichs dadurch gespeiset worden find- Sofern aber solches allein Euch und den Eurigen zu Nutzen und Gutem kommet , wie ihr selbst angezeigt, und durch euch verbraucht wird, soll euch solches nicht gespert werden." XI. Kap. 1499. 583 Den 3ten brachten uns unsre Kundschafter folgen, den Bericht- „ Die Eidsgenoffen haben eine Gemeine gehalten/ und ganz beschlossen: was sie mit dem Schwcrdt gewinnen/ solches zu behalten/ und um kein Geld zu lösen zu geben. Lauffenburg und Rheinfelden wollen sie erobern. Sie haben einen Büchsenmeister/ Schwarhans/ mir einigen Knechten geschickt / um die Stadt Rheinfel- den zu besichtigen/ wo sie zu beschießen sey. Zu Zürich sey der Stadt Basel gedacht worden. Anfangs mißiiel ihnen die Sache. Sie sehen aber / -aß Basel sich ehrlich halte. Sie vernehmen/ daß die Herrschaft Oesterreich allerley unterfange. Falls die Basier es geschehen liessen/ wollten sie lieber keinen Mann in ihrem Lande behalten. Denn wenn die Herrschaft Basel unter sich brachte/ würden die Eidsgenoffen niemals mehr Frieden gewinnen." Die Berner rückten heran. Der Rath schickte ihren Hauptleuten einige Abgeordnete entgegen/ nach Wallenburg. Ihre Antwort/ auf den geschehenen Vortrug war: „ Sie verdanken freundlich die Liebe/ die wir zu ihnen haben. Sie werden nächstens zu den Ihrigen kehren/ und ihre Feinde suchen/ also/ daß sie jetzt nicht zu uns kommen können. Unser Begehren und Willen aber werden sie im Lager ge: ;e vernehmen/ oder wir sollten zu ihnen auf der Straße kommen. Was wir dann/ fügten sie hinzu/ Ewrer Liebe Gutes ss^ XII.Periode, ^ler Abschnitt des l5ten Jahrh. thun können, soll ungesporn nicht bleiben, mit Lieb und Vermögen. Wir danken euch auch für das Gute, so ihr den Unsern im Felde thut, und bitten euch weiter empfohlen zu seyn, und ein Aussehen zu uns zu haben. Das wollen wir allezeit gutwillig verschulde». In der XII Stunde erueis (Zten May.) Den folgenden Tag kamen von Liestal folgende Be« richte ein. Der erste von den Boten des Raths mel. -ete: » die Eidsgeuoffen hätten Proviant begehrt, und fich verlauten lassen, daß ste nicht Steine essen, noch Wasser trinken mögen. Daher sey verfügt worden, daß förderlich so Tag, so Nacht gebacken werde. Mehr als dreytausend wären in Liestal. Zu Siffach befänden steh achtzehn Fähnlein, die man in Liestal erwarte. Sie seyen alle des einmü- thigen Vorhabens ohne Mittel ihren Fein- zu suchen und in das Sundgau zu ziehen." Der andre Bericht vom Rath zu Liestal lautete also: „ Wir haben mit guten Worten, in Folge erhaltener Befehle, getrachtet, sie neben der Stadt herab zu weisen, allein ihre Mei« nung war schlechterdings durchzuziehen Wir haben ste also in Rückstchl -er manchen Wagen und Geschirr, das sie mitführen, hereingelassen; und sind sie wahrlich züchtlich und tugendlich hereingezogen, und haben uns dabey zugesagt: ,, Alle die, welche eurer Weisheit Xl. Kap. 1^99. rss zu versprechen stehen, und in euren Schutz und Schirm . geschworen haben, ungeschädiget zu lassen, auch an ihrem Leib und Gut keinen Schaden zuzufügen. Es liegen auf diese Nacht bey 3ooo die ihr Lag r zu Liestal haben werden; und die von Luzern stnd hernach mit 200 Mann und einem Fähnlein hernach gekommen. Die Zoo gehören alle denen von Bern zu, nemlich von Siebenthal, Früttingen und andern ihres Anhangs mit ihren Hauptleuten Adrian von Vubenberg und Ludwig von Diesbach. Auch liegen die andern von Bern und andre Eidsgenossen mit Pannern und Zeichen, wohl mit achttausend, hienächst zu Sissach. Und wenn die, wel- che diese Nacht bey uns liegen, Hinwegziehen, werden dieselben an ihrer Statt rücken. Liebe Herren, alle die, bey uns liegen, stnd Leute von Ehren, und nicht Dubenvolk. Wir bitten Eure Weisheit uns zu melden, wenn diese Leute hinwegkommen, wie wir, und andere Aemter, uns ferner hallen solle»; denn wir mögen künf- tias nicht mehr wissen, wie, oder wofür man uns halten wird." Die Verner schlugen ihr Lager zu Muttenz auf. Den 7 ten baten fie unsern Rath ihnen Wein gegen Bezahlung ohne Verzug zukommen zu lassen. Tags vorher war ein kleines Gefecht bey Brüglin- gen, einer Mühle an der Dirs, oberhalb St. Jakob O s IV. Band. §36 xn. Periode. Zier Abschnitt dessen Jahrh. vorgefallen. Die Eidsgenossen stießen dort auf ungefähr sechszig Reuter von den Feinden / scharmützelten mit ih- . uen, und trieben ste gegen Basel zurück. Beyderseits blieben zehn Mann- Graf Hans von Ortenburg, der zum deutschen Heer gehörte, wurde vor St. Albans Thor bey der kleinen Kapelle erschlagen, und dann zu Barfüßern im Chor zur Erde bestattet. Dieser unbedeutende Vorfall munterte die Eidsgenossen den andern Tag auf, den Einfall ins Sundgau anzutreten. Sie suchten vergebens den Feind, plünderten und verbrannten Blotzheim, Bartenheim, Sieren;, Schlierbach, Habsheim. Indessen hatten die Kaiserlichen, auf Zureden des eigenen Neffen des Bischofs von Basel, Bernhard ze Rhin, einen Streifzug ins Müusterthal gethan, wo die Berner auf l ooo Mann stark die Flucht ergriffen; alles wurde verheert, und das Kloster Bellelay in die Asche gelegt. Dabey blieb es auf beyden Seiten. Die Etds- genossen verliessen unsere Gegend, nachdem ste die Besatzung von Dornach verstärkt hatten. Den Uten zogen die Berner in Liestal tugendltch ein, bezahlten gütlich ihre Irrte, und rückten den i2ten lieblich und lügend lieh, wie der dortige Rath berichtete, wieder weiter. Die übrigen folgten die andern Tage nach. Und der Landvogt von Homburg stattete den isten seinen Bericht dahin ab. „ Die Eidsgenossen sagen viel Gutes von meinen Herren. Sie reden: Hatten es die von Basel mit ihnen, so wollten sie bald ei- 287 xi. Kap- Es nen guten Frieden machen. Müssen sie wieder herab, so müssen die von Basel mit ihnen ziehen, oder sie wollen das Land einnehmen. Mögen ihnen aber die Schlösser nicht werden, so wolle» sie meinen Herren das Land verbrennen, und das Land bis gen Straßburg, und sie wollen lugen, wer ihnen das wehren wolle. Ein Amtspffeger sey einst zu ihm Landvogt gekommen, und habe gesagt: Herr, man will die Eidsgenossen zu Lie- stal einlassen, und solltet ihr sie auch nicht in das Schloß einlassen, das werden wir entgelten. Da hatte ich ein Mißfallen ab seinen Worten, und sprach zu ihm: das wolle Gott nicht, daß ich jemand einlasse, der nicht meiner Herren sey! Denn, so lange bey mir Leib und Seele bey einander sind, will ich Herr seyn; und falls auch meine Herren es befohlen hätten, so wollte ich doch nicht mehr einlassen, als ich möchte Herr seyn: Denn der Welt Untreu ist groß. Der Amtspfleger versetzte : Aber wenn sie begehrten, daß es ihr offenes Schloß würde! Ich erwiederte: Kehre mich nicht daran! Endlich seyen Soiothurner gekommen. Es war gar eine wilde Rotte. Sie Hirschen das Schloß. Man sollte es ihnen aufgeben! Da gab ich ihnen zur Antwort: Ich hatte mich noch nicht bedacht. Hierauf gaben sie viele böse Worte. Gerne hätte ich unter sie geschossen. Denn wir liegen da von beyden Seiten ganz unter den Wölfen. Wir müssen an dem Orw Tag und Nacht große Sorge haben." Oo 2 , L88 xii. Periode 3ter Abschnitt des Men Jahrh. Indessen hatte sich der Rath unterm Uten beym Hofmarschall von Fürstenberg beschwert, daß die Sund- gauer gedroht hätten, unser Vieh wegzuführen, und die unsern todt zu schlagen, aus der Ursache, daß wir Schweizer sollten geworden seyn. Den iZtcn schrieb man wieder sowohl an ihn, als an die Hauptleute der welschen Garbe des Kaisers, um neue Klagen einzu« bringen, daß den unsrigen Pferde und Schafe durch die welsche Garde und andre Reuter seyen weggetrie. ven worden. Er antwortete von Ensisheim aus, ') ') Dem Schreiben wurde ein kleiner Brief von Fürsten, berg allein an den Bürgermeister von Andlau beyge. legt: „ Lieber Herr Härtung, euer Schreiben mir heute zugesandt, habe ich sammt den Briefen meiner guten Freunde von Basel, vernommen, und darauf mit Rath K. M. Statthalter und Räthe, die hier zu En- sröheim versammelt sind, denen von Basel eine Antwort, nach Gelegenheit der Sachen, dieser Zeit vor Augen erschienen, entschlossen, als ihr ungezweifelt vernehmen werdet. Dann wegen der Boten solltet ihr auch ungezweifelt versehen, dermaßen bey denen so K. M. verwandt sind, zu verhandeln, damit die Boten von euch ihren freyen Handel und Zugang in dem Land haben, in Hoffnung die von Basel werden sich berge, statt gegen die hiesige» Boten auch erzeigen: Wollte ich euch im Besten nicht verhalten, wessen wonach zu XI. Kap. Es. S59 -aß er in Landmannsweise vernommen hatte, als wenn viele, die bey uns saßen, mit den Eidsgenossen in das Land gezogen waren, ihnen Proviant und andres zugeführt, und den Raub, welchen diese in dem Land gewonnen, hinter sich treiben und führen geholfen hätten Vielleicht möchten die armen Leute, falls es dem also wäre, -rohen, weil sie Verdruß hätten ab dem verderblichen Schaden, der ihnen dießmal zugefügt worden sey. Er werde die Sache untersuchen, und darin nach Gebühr handeln. So verschwand das Gewitter, welches zu Anfang des Monats sich so düster zusammengezogen hatte. - Die Basler lebten die übrige Zeit des Monats in gutem Einverstäudniß mit beyden Theilen. Der Rath fegte eine Fürbitte beym Rath zu Bern ein, um Milderung der Gefangenschaft des Hansen von Baldeck und eines von Roggenbach. Bern übergab diese Fürbitte der Tagsatzung, welche uns freundschaftlich antwortete (den 27ten:) ihre Obrigkeiten hätten ihnen hierüber keinen Befehl an gehenkt, wiewohl sie uns genug gerne zu Willen stehen wollten, deßwegen hätten sie unsre Bitte in Abschied genommen, wenn wir, oder beider Gefan- richten. Datum sehr eilends auf Montag nach kx-,u-j; (iZten) UebrigenS war Härtung von Andlau Alt- Bürgermeister- §90 XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. gener Freundschaft, auf dem nächsten Tag vom 2lten Juny zu Zürich, für bis auf zehentaufend Gulden, Vertröstung geben, so wollen sie guter Hoffnung seyn, daß, uns zu Wonne und Gefallen, die Gefangenschaft werde gemildert werden. Aus einem Schreiben des Hofmarfchalls, vom 28tcn vernimmt man, -aß der Rath ihm, in Ansehung des Pulvers und des Salpeters, Dienste erwiesen hatte, die er verdankte, und beym Kaiser anzurühmen versprach; daß er die gemessensten Befehle ertheilt hatte, damit das Drohen der Unterthanen abgestellt werde; daß er jetzt diese Gegend verlassen und hinauf ziehen müsse, Unrast er sehr darum bath, man möchte die Boten, Fuß- knechte und Reuter die nachkommen sollten bey Nacht und sonst befördern, indem an demselben dem Kaiser sehr viel gelegen sey. *) Eine sehr kluge Antwort gab der Rath den 22ten May, an die Stadt Metz, °) die vermuthlich auf ein- ') Diese zwey letzten Pmikte finden sich in einem besonders gelegten Zcttelchen (.Zweifels ohne für den Bürgermeister allein. ) ") Nämlich an die hschgeachten F. W. und W. die sieben Geordneten des Krieges der Stadt Wetz, unsre sondern, lieben und guten Freunde- XI. Kap. 1499 . LSI gekommenes Manifest des Kaisers sich vorerst über die Lage der Sachen näher erkundigen/ und auf unsere fliegende Mahren einige Rücksicht nehmen wollte- >, Unser freundlich willig Dienst allezeit zuvor. Hoch» geachte, fromme/ feste und weift/ besonders liebe und gute Freunde! was ihr uns (euern) besondern Dienern / auf dießmal geschrieben/ haben wir (gelesen.) Und sollet ihr ungezweifelt seyn, unsers Gemüths wohl seyn, euch in dem, und mehrerm, wo uns möglich wäre, freundliches Gefallen zu erzeigen. Dieweil und aber, sich die Kriegsübungen eben schwerlich von Tag zu Tag infl echten, und merkliche Händel, da oben im Lande um Constanz und da um, sich zwischen den Parteyen begeben, und ein jeder die fliegenden Mähren, wie ihm dann solche zu Herzen gehen, und wie ihm die geliehen, eröffnet, ') können wir nicht wohl gründlich jemanden die zuschreiben. Wohl vernehmen wir, daß die K. M. unser aller, gn. Herr, diese Zeit zu Ueberlingen seyn solle. Aber *) Vortrefflich und wahr! Ein berühmter General klagte unlängst, der Botschafter seiner Regierung schildere die Sachen, nicht wie sie wären, sondern wie er sie wünschte , oder, was ahndungSwürdiger sey, wie er sie nach seinem besondern Zweck, vorgestellt haben wollte. Oft wollen aber auch die Regierungen selber betrogen werden , so heftig lodert oft die Leidenschaft.. §92 XII. Periode. 3ter Abschnitt-es isten Jahrh. eines fügen wir Eurer Liebe zu wissen, -aß in der Woche vor dem Sonntag Exaudi (i2,) die von Bern, Freyburg und Solothurn mit einer guten Macht, als man achtet, ob zehcn tausend Mann zu Fuß mit ihren Hauptpannern und mit kleinem Geschütze, zum Streit dienende, sich herab in das Land gethan, vor unsrer Stadt hinab bis gen Habsheim gezogen, dazwischen mit sammt Habsheim etwan manche Dörfer, leider verbrannt, und am dritten Tage, aus was Ereignissen ist uns verborgen, sich wieder gewendet, und hinauf in ihr Land gezogen, und nochmals (noch) sich also da- heim enthalten, uns unwissend wessen Gemüths sie weiter seyn werden. Gott der Allmächtige wolle es zu al. len Gnaden und Frieden leiten! Mir haben auch hie- vor vergangener Tagen mit sammt andern . . - , Fürsten , und . . . Sradteu der niedern Verein darin gearbeitet, und viele Gesuche gehabt zu Abstellung dienende, aber keine solche mögen behalten (erhalten,) das uns fürwahr nicht klein bekümmert. Uns ist auch dieser Tage eine Copie einer Beschrift, Wie dann die Eldsgenossen unserm gnädigsten Herrn, dem Pfalzgrafen, thun schreiben, und wie seine fürstl. Gnade ihnen wieder geantwortet hat, zu Handen gekommen , dero Copien, wir auch in guter Meinung hierbei) euch senden, darin ihr zum Theil erkennen mögen, was zu Gute und Abstellung dieser Unruhe, und merklichen Xl. Kap. E9. 593 Aufruhr nochmals (noch) gesucht wird; und demnach ihr uns verkündet, wie euch Mandata von K- M- zugesandt worden rc. ist nicht ohne, uns dergleichen vergangene Tage auch zugetragen sind, und, als wir vernehmen, andern unsern Nachbarn und Herren auch zugekommen, wollten wir euch nicht verhalten, sonder» im besten, als ihr das vermerken sollen, von uns aufnehmen , verkünden. Denn in allen Dingen, darin wir euch möchten freundliches Gefallen erzeigen und beweisen , wären wir ganz begierig bereit; das wisse Gott, der seine heilige Gnade in diesen schweren Lausten senden, und die zu friedlichem Bestand richten wolle. Datum re. Wenn man den eigentlichen Geist dieser Antwort aufnimmt, so gieng die Antwort dahin: „ Glaubet nicht dem Manifest; wir werden demselben nicht Folge leisten; machet es auch so; es wird am Frieden gearbeitet. Um diese Zeit wurde eine neue Auflage errichtet. Man hatte die Frage in Berathschlagung gezogen, ob es besser wäre Geld aufzunehmen, oder eine neue Steuer anzulegen. Letzteres wurde vorgezogen. Sie bestand in einer Vermögenssteuer und in Frohnfasten- geldern, wurde auf vier Jahr verordnet, und auf glei- che Art wie 1375 , Kirchspielsweise enthoben. Wer hundert Gulden Werth hatte, bezahlte jährlich zehrn 69^ Xll. Periode. 3terAbschnitt des iZtenJahrü. Schilling, und für jede 10 fl. weniger auch einen Schilling weniger. Dienstboten / die unter achtzehn Jahren / und opferbar waren / gaben/ wenn sie um Lohn dienten / sechs Pfenning frohnfastentlich; waren sie aber 18 Jahre alt/ einen Schilling. Hätten sie aber eigenes Vermögen in der Stadt/ so versteuerten sie nur das Vermögen. Jeder Pfründer im Spittal/ in Klöstern oder sonst/ zahlte 10 Schilling von 100 Schilling (vermuthlich Gulden.) Während dieses alles bey uns vorgieng war der Krieg im Oberlande mit Nachdruck geführt worden. Die Tiroler hatten sich auf'm Schliengenberg / im Vinsi- gan verschanzt/ und brachen von dort aus oft in das Etschland ein. Die Bündner/ auf 10,000 stark/ rückten den 10. May gegen sie aus. Die Schlacht dauerte über vier Stunden lang / auf der berühmt gewordenen Malferheide. Der Sieg neigte sich auf der Bündner Seite / und der Verlust der Feinde wurde auf mehr als viertausend angegeben. Den 2 lten unternahmen sechs Kantone einen neuen Streifzug iu das Hegau. Er siel aber/ wegen entstandener Mißhelligkeiten, nicht glücklich aus, und die Nachhut, welche aus 600 Zürchern bestand, wurde im 5SL XI. Kap. 1^99. Rückzug durch die kaiserliche Reuterey angegriffen, und mußte vieles leiden. ') Brachmonat. Die Tagsatzung zu Zürich faßte den Entschluß sich vertheidigungsweise zu halten. Der Kaiser erhob sich nach Feldkirch, und befahl dem bekannten Pirkhcimer von Nürenberg, am s. Juny, einen Einfall in das Etschland zu thun, der aber, wegen gänzlichen Mangels an allen Arten von Lebensmitteln nichts fruchtete, und sich mit einem Rückzug endigte, also, daß die von der zu Zug gehaltenen Tagsatzung geschickten ^ooo Mann Hülfstruppen keinen Feind zu bekämpfen fanden. Den 26ten machte die Besatzung von Waldshut einen Einfall in das Badische, welches einige Kricgsauftrirte nach sich zog. Indessen hatte der Herzog von Mailand seine Vermittlung arrge* tragen, und Johann Galeatz Visconti in die Schweiz abgeordnet, der auch den I9len dieses Monats in Bern eintraf. ') Vermuthlich weil Fürstenbcrg, der nun durch den Rückzug der Berner aus unsrer Gegend freye Hände bekommen hatte, mit seinen welschen Garden und übriger Reuterey nach dem Qberlande auSgebrochen war. 5S6 xii. Periode- 3ter Abschnitt des täten Jahrh. Es fiele« in nnsrer Nachbarschaft keine kriegen- sehen Auftritte vor. Was einigen Bezug auf den Krieg hatte- laßt fich auf folgendes zusammenziehen- Am Frohnleichnamstag, als die Bürger die Fcyerlichkeiten dieses Festes begiengcn - kamen verkleidete Oesterreicher, worunter verschiedene Weiberkteider anhatten, nahnicn einem Hirt die Heerde weg- und führten solche auf Pseffingen. In -er gleichen Woche an einem Abend, wo man die Heerden in die Stadt trieb, wurden durch Solothurner Knechte sechs Stück Hanptvieh genommen, und nach Buren geführt. Zwey Haupt gehörten dem Nathschreiber Claus Meyer. Sogleich gieng seine Jungfrau nilt einer andern Weibsperson, und in Begleitung eines geschwornen Stadtboten, nach Buren. Sie zeigte den Thalern schriftliche Befehle des Landvvgts von Dornach. Diese zerrissen, mit grimmige» Worten die Schrift, und warfen ste in den Koth. Hierauf überfielen fie die zwey Frauenzimmer, forderten ihnen ihr Geld ab, nahmen es, setzen einen gespannten Dogen mit einem Pfeil an fie, zogen der Einen die Brustermel ab, und hätten auch den Unterrock genommen, wenn er nicht so schnöd gewesen wäre. Nach diesem traf die Reihe den Stadtboten. Er wurde darniedergcworfen, geschlagen , ausgezogen. Man riß von seinem Rock die Läuf- ferbüchse weg, und warf fie ihm entgegen, an die Erde, und in den Wust. Endlich nach viel erlittner un- zuverlicher (unsauberlicher) Ungebürlichkeit, traten 597 XI. Kap. 1499. sie ihre» Rückweg an. Nichts schildert mehr die Zel. ten ab, als dergleichen Austritte. Welcher Rathschrei- Ser hätte heut zu Tage zwey Haupt unter der Heerde? Und wenn er sie auch hätte, und sie verlöre, würde er seine Tochter bis auf Bären, unter Kriegsknechte, in der Nacht, dem geraubten Vieh nachschicken? Die Solothuruer beschwerten sich den 9ten, daß die unsrigen, insonderheit von Mutteuz, sich als Spionen der Oesterreichs wider sie gebrauchen liessen. Dann wiederholte» sie, den isten, ihre bereits eingegebenen Klagen wider den Schuldheiß der kleinen Stadt, Brattler, daß er, zur Zeit des Einfalls in das Suudgau, als die Eidsgenossen vor unsrer Stadt gelagert waren, die Eidsgenosseu, und besonders die Solothuruer, verschrien und angezogen, und Niemand von denselben in die Stadt habe einlassen wollen, um ihren Pfenning zu essen, zu trinken, nnd andere Geschäfte auszurichten. Nachdem der Zug irr's Sundgan angetreten, und da die eidgenössischen Hauptleute und Räthe zu Blotzheim im Felde waren, hätten diese es unserm Oberstzunft- rneister Peter Offenburg geklagt. Sie verlangen zu wissen, wie man den Bratteler gestraft habe. — Die Deutschen verstärkten die Besatzungen von Rheinfelden und andern Orten in der Gegend. Den 22ten waren Slraßburger in Rheinfelde», und die welsche Garde ! lag zu Schwerst«». — Um diese Zeit hatte sich das L 98 XII. Periode, ster Abschnitt des istenIahrh. Gerücht verbreitet, als wenn unser Rath die Stadt Liestal verlassen werde, welches in der Eidsgenossenschaft eben so viel sagen wollte, als wenn man im Sinne hätte, zur Straft, daß die Schweizer durch dieselbe gezogen, und sie von den Liestalern sowohl aufgenommen worden waren, sie den Oesterreichern Preis zu geben. Es mag seyn, daß einige Häupter, Ralhsglie. -er, Domherren, Edelleute und Bürger, ohne Auftrag, aus eigenem Triebe oder Leidenschaft, dem einen oder andern Vorsteher, oder Bürger von Liestal Vorwürfe gemacht, und unbedachtsame Drohungen dabey vernehmen lassen. Ich finde sogar, daß bey der folgenden Frohnfasten, wo die Rechnungen der Stadt vorgelegt wurden, man gar nicht gerne sahe, daß die Liestaler den eidsgenössischen Hauptleuten den Ehrenweiu verehrt hätten, und daß es Anstand fand, es ihnen obrigkeitlich vergüten zu lassen. Dem sey aber wie ihm wolle, so fand jenes Gerücht in der Schweiz so viel Glauben, daß der Rath zu Bern geradesweges den löten Iuny an den Rath von Liestal schrieb, und ihm meldete: i, ES habe ihm Solothurn berichtet, wie , daß ihre, -er Liestaler Obrigkeit , ihre» Zorn ihnen aufgelegt, und ihnen alle Hülfe und alle Entschültung abgeschlagen hätte. » Damit, fügten die Berner in ihrem Schreiben hinzu, da- mit ihr unsern guten Willen unwandelbar merken möget, so erbieten wir unS , falls ihr unsrer Hülfe und Beystandes XI. Kap' 1499 , 539 nothdürftig seyet / und wir dessen von euch berichtet werden, uns alSdann zu solchem so gutwillig, und nicht anders zu halten, als ob ihr uns, als andre unsre Herrschaften, Land und Leute, ungehörig wäret. Und begehren darauf von euch, euch demnach also zu halten, damit unser Feind, durch euch, auf uns und andre unsrer EidSgenosse« keine Förderung und Durchgang habe." Die von Licstal antworteten auf eine geschickte Weise von sich selbst: „ Sie verdankten aufs höchste das Anerbieten, und versicherten, daß ganz nichts an dem Gerücht ge- gründet wäre, sondern, daß die Räthe zu Basel sie als fromme Herren hielten, mit allem freundlichen Erbieten, und mit tröstlichen Worten, auch ihr Leib und Gut zu ihnen setzen wolle!,, als zu den Ihren, und insonderheit den Lie- stalcrn empfohlen hätten, den Bernern, als ihren lieben EidSgenossen und Nachbarn, Liebe und Freundschaft, so weit sie dann vermögten, zu beweisen." Von gleichem Inhalt ließ Bern, eilends in der Nacht um die lX Stunde, ein Schreiben abgehen , an die edeln, festen, ehrsamen, weisen, lieben und guten Freunde, Vogt und die ganze Gemeinde zu Wallen- bürg. Fast um eben diese Zeit trug sich etwas im Wallenburgeramt zu, das bedenkliche Folgen hätte haben können. Der Müller von Dietikon kam laufend zum Maier von Bennweik, und trug ihm auf, zum Landvogt hinauf zu gehen, daß er Warnung schießen sollte, indem es Noth sey. Der Landvogt schoß War- 6oo XU. Periode. Er Abschnitt des ism, Jahrh. nung. Das ganze Airit versammelte sich im Städtlein, und wartete auf eine Botschaft des Landvoqts von Farnsburg. Da kam in der Nacht noch einer von der Mühle von Dietikon, mit der Anzeige, man solle aufdcr Stunde gen Gelterkinden ziehen. Nun waren schon bey hundert Schweizer zu Wallenburg, die mitzuziehen verlangten. Allein die Hauptleute und der Landvogt gaben es nicht zu, und stellten den Auszug den ganzen Tag aus, bis diese Schweizer zu ihrem Hauptmann zurückkehrten. Hierauf giengen die Wallenburger nach Sis- sach und Gelterkinden. Es war aber nur ein blinder Lärm, wie aus einem Schreiben des Landvogts vor» 26ten zu Messen ist. Inzwischen kam den Lite» ein Schreiben des von Fürstenberg und des Friedrich.Capplers, Oberstfeldhauptleute, die sich nun wieder in Altkirch befanden, ein, mit einem doppelten Ansuchen: erstlich um den Durchzug für den Graf Wecker von Bitsch mit 50 Pferden, 20 zu Fuße, und 2 Wägen ungefähr; dann um die Gefälligkeit, ein Mandat in unsrer Stadt an das Gerichtshaus anschlage» zu lassen. Aus verschiedenen Umstanden schließe ich, daß beydes bewilliget wurde. Dieses Mandat ergieng im Name» beydgedachter Oberstfeldhauptleute. Aus dem Inhalt desselben vernimmt man: i°. Daß die Eidsgenossen, ihre Helfer und Anhänger in des heiligen Reichs Acht und Aberacht wären 601 . xi. Kap. 1^99. erkannt worden. 2°. Daß Unterthanen -er Herrschaft Pfirt, Thierstein, Landskron, Rheineck, Biederlhal, Eptingen, Rothberg und andere, sich vom Kaiser, als ihrem Landesfürften und rechter natürlicher Herrschaft, unbezwungen und unbenöthiget, muthwillig abgeworfen, und sich zu den Etdegenoffen geschlagen hätten. 6 ". Daß sie auf den acht und zwanzigsten vor die Oberhauptleute vorgeladen wurden, um der Herrschaft wieder zu gehorsamen, und Abtrag, Kehrung und Wandel zu thun. — Dieß alles erregte wider uns bey den benachbarten Schweizern und ihren Besatzungen um so viel mehx Verdacht, da der Bürgermeister von Gilgenberg zum Kaiser nach Ueberlingen seit dem loten ungefähr war abgeordnet worden. Es schrieb der Landvogt von Homburg unterm 22ten folgendes an den Rath: „ Ich habe gewisse Kundschaft, daß eine merkliche Drohung über meine Herren von Basel sey; daß sie eine Antwort geben müssen, was sie noch thun wollen. Insonderheit habe der Schuldheiß von Solothurn gesagt: Entweder müssen sie rothe Kreuze tragen, oder weiße Kreuze. Auch werde mit den unsrigen allerley geredt: wie die unsrigen in den Aemtern auf diese Zeit Freie Leute werden möchten; das Jubeljahr zu Rom gehe an, und wer sich das seyen freye Leute; dem Wirth zu Bückten habe der Schuldheiß vorgehalten; sie sagen seinen Herren keinen Dank für ihre Gutthaten; seine Pp IV. Band. 602 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. Herren hätten dreyhundert Oesterreicher zu Basel einge. lassen, und wollten sie nicht einlassen; daran hatten sie ein großes Mißfallen. Die Schweizer sagten auch noch: wenn die Basier zu ihnen standen, so hätten ste einen großen Vortheil, und würde es mit den Städten am Rhein kurzes Ende geben, denn die Basier vermochte» wohl einen Zug mitzuthun." — Selbst die Tagsatzung zu Baden schöpfte einige Besorgnisse, und ließ unterm 27ten ein Schreiben, das wir bereits mitgetheilt haben, abgehen, in welchem sie uns an unser Versprechen er« innert, und Schutz verspricht. — *) Bedenklich war es auch noch, daß verschiedene Edelleute die Stadt un- aufgekündel verliessen. So wurde es im Oeffnungsbuch aufgezeichnet. Diese hiernach genannten sind in den Kriegsläufen von uns gewichen, und mit Leib und Gut von der Stadt gezogen: Herr Herrmann von Eptingen, Ritter. Der von Wamerkü. *) Donnerstag nach Johann und Pauli ist unverständlich. Wenn es heißen soll Donnerstag nach Johann und vor Pauli, so war es der 27te Juny; wenn eS aber heißen solle, Donnerstag nach Peter Pauli, so war es den 4. July. ") Sonnabend vor Oculi, 2 . Merz, hatte er den Hinter- säßen - Eid geschworen. Den gleichen Eid schworen auch Xl. Kap. I^ss, SOZ Friedrich von Löwenberg. Herr Arnold von Rothberg. Heinrich von Baden. Eglin von Wessenberg. Marx Reich von Retchenstein. Panthalen von Flachsland. Jakob von Eptingen- In der Folge gaben sie zur Ursache an, -aß sie -ie neuaufgelegten Steuern nicht hatten bezahlen wollen / wie es wenigstens Erkanntnisse vom Ende dieses Jahres und vom künftigen Jahre, wegen einiger zu verstehen geben; oder sie gaben vielleicht damals diesen Grund als Ursache ihres wettern Austritts an- Der Rath fand dienlich, z» Ansang dieses Monats den Bürgermeister von Gilgenberg nach Ueberlingen zum Kaiser zu schicken, und gab ihm eine umständliche Instruktion/ woraus hier das wichtigste: „ Zum ersten soll er -er K. Majestät sagen/ daß eine Stadt von Basel stch seiner K. Gnade mit aller Unterthänigkeit demüthiglich thue befehlen/ mit gar -emüthiger Erbte- tung ihrer unterthänigen/ gutwilligen/ schuldigen ungehorsamen Diensten/ als ihrem allergnädigsten Herrn? Eglin von Wessenberg/ den 26. April/ und ein Clans von Eptingen / den 9. Merz. P P3 60^ xn. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. wie sich denn das gebührt, und bisher gebrucht ist. Hernach soll er gleich zur Sache schreiten." Nun folgen alle Grunde, die der Leser schon kennt, welche die Basier bewogen, die Neutralität zu ergreifen, ob sie schon gar ungern sich nicht als gehorsame Unterthanen des Reichs erzeigten. Es hatte aber der Kaiser geschrieben, daß nach eingelangten Berichten, zwischen etlichen Zünften Aufruhr gewesen wäre, woraus, wenn man dem nicht zuvorgekommen, merkliche Zerrüttung der gegenwärtigen Kriegsübungen hätte erwachsen können- Er begehre also, daß man vergnüglicher Fleiß anwenden möchte, damit künftigs dergleichen Aufruhr vor- gebogen werde. ') Hierauf antwortete die Instruktion: ,, Da sey nicht ohne, es möchte seyn, daß allerley Widerwärtigkeiten zwischen der Bürgerschaft und dem gemeinen Mann entstanden wären, welche Widerwärtigkeiten nochmals zu Aufruhr hätten dienen mögen. Al- Man findet irgendwo, daß die Zunft zn Metzgern für die EidSgenosscn, und die zu Brodbeckern wider sie waren, vielleicht, jene wegen des Viehhandels, und diese wegen des Fruchthandels. Der besondere Verkehr jeder dieser Zünfte gab ihnen Anlaß entgegengesetzte Grundsätze, Nachrichten und Drohungen zu vernehmen, und folglich auch im entgegengesetzten Sinne gestimmt zu werden. 60S XI. Kap. 1499 . lein, nachdem der Rath es vernommen, hätte er solche Widerwärtigkeit mit Vernunft abgestellt." Ferner hatte der Kaiser geschrieben, daß die Stadt steh, durch die unziemliche Anfechtung der Eidsgenossen, wider die K. Maj. noch wider das heilige Reich nicht bewegen lassen wolle. „ Wahr sey es, erwiderte der Rath, es hätten die Eidsgenossen vergangener Tage getrunaenlich und ernstlich an die Stadt gesucht, ihnen in diesem Krieg anzuhangen, mit Macht zuzuziehen, Hülfe und Bey. stand zu beweisen, den Durchzug durch die Stadt, da- mit ste ihren Feind suchen möchten, zu vergönnen, und ihnen Speise, Trank und anderes Proviant zuführen und zugehen zu lassen; denn, wo solches nicht geschähe, wollten sie die Stadt Basel nicht minder, als anders ihrer Feinde achten. Wiewohl nun die Stadt auf eine solche Zumuthung nicht in kleinen Sorgen gestanden, und ferner stehen möchte, so hätte sie sich dadurch kei- ues Weges wider den Kaiser und das Reich bewegen lassen, ihnen anzuhangen, noch einigen Durchzug zu bewilligen." Es hatte auch drittens der Kaiser gemeldet, daß er, wider der Eidsgenossen unbilliges Vornehmen , mit Gottes und des Reichs Hülfe, die Stadt schützen, schirmen, eilends retten, und keineswegs verlassen, sondern beym Reich behalten wolle. Dieses gnädige Erbieten und getreue Aufsehen verdankte der Rath mit dem höchsten Fleiß. Anbey aber bat er den Kaiser, S06 xn. Periode. 3 terAbschnitt des löten Jahrh. die Lage der Stadt in Erwägung zu ziehen, ihren Verlust und Schaden nicht zu begehre»/ sie im gegenwärti. gen Fane ruhen zu lassen, und die getreulichen Dienste zn Herzen zu fassen, welche sie mit schweren Kosten seinem Vater, K- Friedrich, in den österreichischen Staaten, wie auch zu Nuiß, und ihm selber, sowohl in Flandern zu seiner Erledigung, als auch letzlich in Burgund , erwiesen hätte. Falls aber von dem Kaiser eine solche Gnade nicht erhalten werden sollte, so sollte der. Gesandte vortragen: „ Damit der K. Maj. nichts verhalten bleibe, so sey nicht ohne, es habe der Rath, nach altem Herkommen und Gebrauch der Stadt, die ausgegangenen Mandaten der K- Majestät, gleichwie auch das geschehene Ansuchen der Eidsgenossen, an ihre Sechs, die man nennt die Gemeine, aus ehrbarem gutem Grunde wachsen lassen, ohne welche Gemeine der Rath, in so merklichen der Stadt Ehehaften und Geschäften, nichts zu verwalten, noch zu beschließen hat, angesehen, daß dieser Handel eine Gemeine nicht minder als den Rath berühre. Nun hätte der Rath in einer einzigen Umfrage so viel von dem Willen und Gemüth des einen und deS andern gefunden und erlernet, daß, wen» der Rath nicht mit Vernunft und Vorsichtigkeit darin gesehen, sondern damals beschließlich gehandelt hätte, eS wohl hatte geschehen mögen, daß die Gemeine das gethan haben würde was sie vorher nie gedacht hatte zu thun, damit die Stadt und sie bey ih- 667 XI. Kap. 1499. ren Aemtern, Städten / Schlössern und Landschaft blie. den / auf welche die Gemeine bis auf diesen Tag allen ihren Trost und Zuversicht in ihren Nöthen gesetzt hat, nnd noch setzt. Einem solchen Entschluß hätte der Rath keineswegs widerstehen können. Allein, nachdem der Rath in der ersten Umfrage die Neigung der Gemeine, und wessen Willens der eine und der andere gewesen, bemerkt hatte, so wollte der Rath nicht beschließlich handeln, sondern er dachte dem Mittel nach, um die Gemeine zu stillen, daß man Basler seyn und bleiben, und beyden Theilen, so viel als möglich, thun, was ihnen lieb sey, und fich damit unpartheyisch und gleich- ltch gegen beyde halten wolle. Durch diese Meinung nun hatte sich die Gemeine ersättigcn und begnügen lassen. Man wiederholte also das Begehren, mit unsrer Entschuldigung zufrieden zu seyn/ und uns in dem gegenwärtigen Falle ruhen zu lassen, damit wir desto länger einhellig und wie bisher beym Reich bleiben möchten, und mit Versprechen, es allezeit um den Kaiser nach Vermögen verdienen zu wollen." Schließlich wurde dem Abgesandten aufgetragen, alles, was ihm geantwortet werden oder begegnen sollte, man möchte uns der verlangten Hülfe entlassen, oder nicht, ohne einige weitere Zusage, als was obstehet, oä Releren- äuin zu nehmen, oder an den Rath zu melden, und wettern Bescheid abzuwarten." Mit dieser Instruktion 608 xn. Periode. Zter Abschnitt des isterr Jahrh. verreiste Gilgenberg/ und schrieb zu Ueberlingen, den l^ten BrachmvuatS, folgenden Brief an den Rath: ,) Edle St. F. E. W. liebe Herren , meine gutwillige Dienste seyen Ewrer Weisheit allezeit bereit zuvor. Also bin ich auf gestrigen Tag gen Ueberltngcn gekommen, und habe die K. Majestät daselbst nicht gesunden, sondern mci- nen Schwäher M. Walthoran, der mich im allerbesten den heutigen Tag zu Ueberlingen aufgehalten, aus Ursache, de- sto gewißlicher mögen erkennen , wo und an welchen Enden die K. Maj. zu betreffen sey. Also sind auf diese Stunde Postbothen kommen. Da vermerke, daß die K. Maj. über die Malserhaide hin, zu dem Wormserjoch sey, und habe doch eigentlich nicht verstanden, was ihres FürnchmeuS sey oder werde. Und will auf das, euerm Befehl nach , in dem Namen Gottes, auf morndrigen Tag abreite», und die K. Majestät suchen; wohl mögen leiden, daß ich vor vierzehn Tagen abgefertigt worden, so wären wir vieler Kosten, Sorge, Mühe und Arbeit verborgen geblieben, und sollen mir vertrauen, daß ich meinen getreuen Fleiß nicht sparen will. Neue Mähre weiß ich Eurer Weisheit bey den Zeiten nicht anzeigen, (es sey) denn, dgß viele Fürsten, Grafen, Freyen, Ritter und Knechte zu Ueberlingen liegen, mit ei- nein merklichen Zug, nämlich: Marggraf Friedrich von Brandenburg, des Psalzgrafen Sohn, Marggraf Albrecht von Baden und andere. Und ist nicht ohne, sie wären geschickt, begierig und geneigt allerley vorzunehmen, das aber in Abwescn Kr. Majestät nicht Fug haben will- So aber seine Gnade ha ruß kommen wird, als in Hofnnng stehet i» kurzem geschehen solle, wird ein großer merklicher Zug zusammen kommen, mid allerley, als man sagt, ich der XI. Kap. r -!-9. 609 Schrift nicht getraue befehle»/ gehandelt / dieß wollen . . . bey weilen von mir vergütet haben / und euch meine Hausfrau und das meine befohlen lassen seyn / dergleichen mir Eurer Weisheit Befehle auch angelegen seyn sollen. Datum in Erle. Auf Freytag zu Abend vor v-ti anno etc. i^xxxxix. Hans Umer von Gilgenberg, Ritter, Bürgermeister der Stadt Basel." Ein mehreres findet fiel) von dieser Absendung nicht. Indessen war den löten ein Tag der Niedern Verein zu Enfisheim gehalten worden. Der Bischof und die Stadt Basel bekamen folgenden Abschied- „ Auf Dienstag nach St. Johannes Baptisten Tag, soll man RachtS zu Colmar an der Herberg seyn, um den folgenden Tag Mittwoch ( 26 ten) unsers Herrn von Basel, auch der Stadt Basel Antwort, auf das Vorhalten, so der, beiden Botschaften, auf heute gehaltenem Tage zu EnsiSheim, geschehen ist, zu vernehmen, wessen man steh zu ihnen versehen solle, mit der Zuversicht, falls sich mittler Zeit etwas von Seiten der Feinde begebe, daß sie sich dann, laut Inhalt der Niedern Verein, gegen derselben Zugewandte gebührlich darunter halten werden. Akrum auf Sonntag nach Sr. Viti und Modestini Tag. etc. r.xxxxix. Königlicher Hofmarschall, Landvogt, Hauptleute und Räthe auf diesem Tage zu Ensisheim versammelt. Zum Glück ereignete sich nichts in dieser Zwischenzeit. Auf den angesetzten Tag, Ven 25 ten, ordnete 6io xn. Periode- 3ler Abschnitt dessen Jahrh- unser Rath vier Gesandte nach Colmar ab, den Altbürger,neister / beyde Oberstzunftmeister / und Michel Meier, Rathsherrn zu Hausgenossen. Die Instruktion für den ersten Tag zu Ensisheim war eine Anleitung, was unsre Gesandte, nicht der Niedern Verein, sondern den K. Befehlshabern und Rathen vortragen sollten: Sie betraf vornemlich Klage» über die Beschädigungen, die den unsngen zugefügt wurden, die Drohungen, welche allenthalben die Oesterreichs gegen uns vernehmen liessen, und die Warnungen, welche von gemeiner Landschaft täglich einkamen. Wo sie die unsrigen betraten, wollten sie solche vom Leben zum Tode bringen, als sie auch gegen etliche desgleichen gethan hatten, und Schafe, Vieh, Pferde u. s. w. von der welschen Garde genommen worden waren. „ Man habe doch 'über fünfhundert Angehörige der »Herrschaft mit ihren Weibern, Kindern, Viehe und Gut als Flüchtlinge aufgenommen, und aus Mitleiden und Er- barmen gehauset, gehofet, und nicht ohne geringen Scha- den des Waidgaugs enthalten, ohne sie bisher mit einiger Pflicht der Wacht, des ThorhütenS und andrer Beladniß zu beschweren; man habe Kosten und Mühe gehabt, um dem Krieg zuvorzukommen, und denselben zu vergleichen zn krach- ten; der Rath habe beim letzten Einfall inS Sundgau, als getreuer Nachbar, Abgeordnete zu den Eidögenossen geschickt, um sie zu vermahnen, die Landschaft nicht zu schädigen/' Außer diesen Vorstellungen sollten die Gesandten abwarten, was für Gegenklagen und Verunglimpfungen man ihnen dagegen stellen würde, und solche beantworten, wie sie dem und Mehreren», weise und vernünftig genug wären. Doch berührte die Instruktion zugleich die Punk« XI. Kap. I^sy. 6ir An, über welche etwas geklagt werden möchte / als die Zuführung des Proviants; zwcmenS, daß von den unsern im letzten Zug mit gewesen seyn sollen/ und weiße Kreuze angehabt hätten. Ueber ersteres wurde unter andern, folgendes angebracht: „ Nachdem die EidSgenoffcn steh zunächst bey der Stadt gelagert hatten, und mit einer merklichen Macht bis an die Grendel gekommen wäre»/ und hinein zu kommen begehrten/ wie auch/ daß ihnen Speise und Trank mitgetheilt werde / mit allerley ungestümen Worten und Ge- berden/ so habe der Rath/ der solches ihr Wesen gesehen/ und die Sorge/ und was der Stadt begegnen möchte, erwogen / einem der ihrigen / auf Begehren derer von Bern / bewilliget/ einen Wagen mit Wein in das Lager gen He- genheim zu führen / damit man so die EidSgenossen von der Stadt und von ihren Grendeln wegbringen möchte. Ein gleiches sey auch vorher in das Lager zu Tcrwicler und Oberwieler geschehen/' WaS die weißen Kreuze und das Mitziehen betrifft / so bemerkt die Instruktion / daß ersteres zu eigener Sicherheit geschah / und/ daß nur etwan 12 mitgezogen wären (über ein Schilling Knechte auf das hoch- ste. '); daß übrigens etliche derselben hinter den EidSgenossen in ihren hohen und niedern Geeichter säßen / dort Wunn und Waide/ Holz und Feld genösse»/ und gezwungen worden wäre«/ mit zu reisen. Was weiter geschehen seyn möge/ sey ohne des Raths Wissen und wider sein Verbot geschehen." Nun schließt aber die Instruktion mit einem etwas beißenden Artikel: „Zudem/ sagt ste/ möchte auch seyn/ daß auf diesem Tage etliche Bürger der Stadt/ die *) Ein Schilling Knechte/ das ist/ zwölf. Der Schillig hat 12 Pfenninge. 6t2 XII. Periode'. 3 Ler Abschnitt des isteu Jahrh. man wohl wüßte zu nennen, auf der Herrschaft Seite wä- ren, welches aber die Stadt bisher, in Rücksicht der Zeit. läuften, habe müssen geschehen lassen, als welcher eü mw möglich sey, alle die Ihren zu meistern, eben so wenig als andere, die sich in diese Zelten schicken, und Geduld haben müssen, um ärgern, vorzukommen.'' ') ') Um diese Zeit hatte» die Solothnrner einen, Namens MathiS Vogel, eingezogen, der manches zur Last der BaSler aussagte, und dessen Aussagen hieher geschickt wurden. Der Rath sandte einen Boten aus seinem Mit- tcl nach Solothuru, mit einer schriftlichen Instruktion. Die ersten Artikel betrafen den Bürgermeister von Andlau: „ Ist ihm von diesem Vorhalten ganz und gar nichts zu wissen; spricht auch, die Person nicht kennen, wisse auch nicht mit ihr gcredt, oder hinauf gesandt worden sey rc. Auf Anzug seiner Hausfrau (Gemahlin) selber, spricht er, eö sey nicht ohne, in diesen vergangenen Läufen, habe Vogel zu Plotzheim auf eine Zeit etwas Warnungen seiner Hausfrau geschrieben, und sie ihm wieder geantwortet, aber, daß er wisse eigentlich was, wisse er diese Zeit nicht rc., denn er zu der Zeit nicht anheimsch gewesen sey; item wohl möchte seyn, der Sohn, der im Lande sitze, habe müssen dienen mit der Herrschaft , aber er mit seinem Leibe habe nicht wider sie (die Tidsgenoffen) gedient. — Auf den 8ten Artikel item, daß solches eine Erdichtung von ihm Vogel sey, indem solches widersprochen werde, von denen die er anziehet, denn, welches wir wissen oder hoffen, daß unsre Häup.' ter und die von Bern eines seyen, und der K- Majestät geschworen, wollen wir nicht glauben ; dann, so sey eS XI. Kap. Eo. 613 Was der Erfolg dieser Vorstellungen gewesen, hat der bereits mitgetheilte Abschied gezeigt, der im Grunde so viel sagen wollte: Wer nicht für uns ist, ist wider uns, und den lassen wir als Feind behandeln. Unbekannt ist es mir, was der zweyte Tag zu Colmar für eine Wendung nahm, was für eine Instruktion die Gesandten bekamen, ob der Tag sogar wirklich gehalten wurde- Vielleicht bewog der schlechte Erfolg der auch nicht wahr, daß einige Uneinhelligkeit zwischen uns sey re. Soll mit Gottes Gnaden sich nicht erfinden. Auf den Ren Artikel, item znm schlechtesten zu verantworten (so einfach wie möglich,) wie Thiebold Somly unser Diener bestellt sey, falls der ^ii Zeiten mit dem Bürgermeister oder den Häuptern rede, und sie hinwieder mit ihm, sey billig; ob er aber mit dem von Schar- nachthal oder andern Fremden rede, sey nicht, sondern er sey ein verdienter Knecht, und als solcher von wonniglich anerkannt. Von der unsern wegen, die bey dem Zug und Brand zu Sewen gewesen find re., wenn man solches nicht gedenket, so sollet ihr auch schweigen. Falls ihr aber angek ehret würdet, so gebet zur Antwort, daß der Rath kein Gefallen daran habe, und wohl geneigt wäre zu strafen , aber, dieweil die unsern mit den ihren auch da unten zu Habsheim rc. gewesen, und auch nicht gestraft worden seyen, so möchte uns, falls wir solches strafen würden, zugemessen werden, daß wir unS partbcyisch erzeigen, doch so wolle der Rath zu seiner Zeit sich der Strafe unverzüglich und unvergessen haben." 61-r xii. Periode. 3ter Abschnitt des iZten Jahrh: Unternehmung im Bündtnerland, wie auch die Ankunft eines Vermittlers aus Mailand, die K. Befehlshaber, die verlangte Antwort auszustellen. Uebrigens schrieb die eidsgenössische Tagsatzung zu Baden, am 27ten, an den Rath, um ihm Hülfe und Schutz zuzusagen, und ihm seine eingegangene Verpflichtungen zu Gemüthe zu führe». In diesem Monat wurde den 22 . und 23ten ''Sonnabend und Sonntag vor Johannis Bapt.) der Rath erneuert, und nach damaligem Gebrauche verkündet. Härtung von Andlau wurde neuer Bürgermeister, Nik- laus Rüsch neuer Oberstzunftmeisier, Hans Immer von Gilgenberg, Rathsherr von Rittern, und Peter Offen- burg, Rathsherr von Achtbürgern. Ich bemerke dieses vorzüglich, um den Irrthum zu widerlegen, als wenn die beyden Bürgermeister schon vor Johanni waren abgesetzt worden. ') Der Tag der Einführung fiel auf den Um July; bis dahin waren Gilgenberg und Offen- bürg noch Häupter. *) Watteville 1. Il- p. 133. I.» ville , Er sey iin Metzger; alle die Metzger zu Basel seyen Schweizer, und müßten deshalben alle 624 xil. Periode- 3 ier Abschnitt des isten Jahrh. sterben." Als es sich nun erfunden, daß er kein Metzger war, beraubten sie ihn, und liessen ihn schwören, nichts davon zu sagen, bis er in Basel zurück sey. D n roten schrieb der Rath: „ Da wir daraus abnehmen, daß unsere Metzger geachtet werden, Schweizer seyn sollen, und wo sie im Land betreten werden, man sie ersteche» und erwürgen wolle, so sollet eure Edelkeit glauben, daß daran in Wahrheit ihnen ungut- lieh geschieht, daß dieses sich, ob Gott will, niemals erfinden solle, und daß es uns auch ganz ungemeint wäre." — Einem andern Bürger, Paulus Löwenstein, wurden eine Heerde Schafe zu Münchshaufen mit Arrest belegt und angetastet, unter dem falschen Vormunde, er sey mit den Schweizern zu Habshcim, bey ihrem Einfall ins Sundgau, gewesen. — Hierauf folgte die verzögerte Ausfertigung eines Passes, den P Offcnburg ausgewirkt hatte, für Salz aus Lothringen — Etliche Gesellen, den löten, als die Zehnten dcS Stifts St. Leonhgrd sollten zu Stetten, Kapplen u. s. w- im Pfirter. Amt eingesammelt werden, nahmen und führten die Pferde weg, und sagten, sie ständen unter der Hauptmannschaft des Profosen, sie hätten einige Ansprüche auf den Bürgermeister von Andlau. Der Rath schrieb (den i7ten,) daß die lieben geistlichen Herren und Vater zu St. Leonhard diesem Geschäft nichts verwandt wären, und daß der Krieg sie gar nichts an- gierige. Härtung von Andlau, Ritter, wäre dieser Zeit XI. Kap. 1-lS9. 625 nicht anheimisch; wenn er wieder käme, würde er sich wohl wissen darin zu erzeigen. — Die Rheinfelder hatten seit einigen Tagen befohlen, daß unsere Bürger und besonders Boten nicht in ihre Stadt eingelassen, sondern die Briefe am Thor durch Knechte empfangen, und diesen Knechten durch unsere Boten ein Lohn bezahlt werden sollte. Nun liessen sie den löten allen hiesigen Fischern befehlen, nicht den Rhein hinauf zu ihnen zu kehre», um Fische zu kaufen. Der Rath beschwerte sich darüber den i9ten. — Alle Chroniken jener Zeiten stimmen darin überein, daß die Bürgerschaft gröstentheils den Sieg den Etdsgenossen anwünschte, die zwey Bürgermeister aber, die bischöfliche Partey und das Kapitel den Kaiserlichen. Einer der Domherrn, Arnold von Rothberg, ließ sogar auf dem Münster- thurm, am Tage, wo Dornach überfallen werden sollte, ein Abendessen rüsten, zu welchem, wie er rühmte, der Brand von Dornach ihnen leuchten würde. Und der Bürgermeister von Gilgenberg soll den Anschlag auf Dornach, als auf den Schlüssel der Schweiz, angera- then haben. Man. fand seine Briefe unter dem Namen des Pfefferhansen hinter dem Feinde. Er war übrigens Herr von Hagenthal, einem im Sundgau unweit Basel gelegenen Dorfe. Unbemerkt kann bey diesem Anlaß nicht gelassen werden, daß der regierende Bürgermeister eben um diese Zeit abwesend war. Dieß be- weißt ein Schreiben des Raths, vom i7ten an den 626 xil.Periode- ^terAbschirittdesiütctiJahrh. Graf von Fürstenberg/ in welchem er entdeckt/ daß der B. von Andlau dermalen nicht anheimsch wäre / und dann die Unterschrift der in diesen Tagen abgegangenen Schreibe«/ die bis und mit dem 2iten Samstag vor Mariä Magdalenä/ im Namen des Statthalters des Bürgermeisterthums ausgefertigt wurden / da / am Sonntag darauf/ am Tage der Schlacht selbst / vier Aufsätze von Schreiben mit der Unterschrift Härtung noch vorhanden sind. Diese Aufsätze verdienen einige Erwähnung. Der eine ist eines unbedeutenden Inhalts/ und gieng ab. Die drey andern aber wurden durchgestrichen/ und -er Inhalt zeigt / daß der Sieg bey Dornach ihre Absendung unnöthig machte/ oder eine Abänderung in denselben erforderte. Der erste Aufsatz ist an Jakob von Epkingen / der vor kurzem die Stadt verlassen hatte/ gerichtet: man vernimmt aus demselben/ daß er vergangene Tage geschrieben hatte/ als wenn uns vormals von Seiten des Hofmarschalls von Fürstenberg/ ein Schreiben eingekommen wäre/ ihn und andere/ die der K. Mas- Zuständen/ mit all ihrer Habe und Güter»/ die ihnen zugehöreii/ aus unsrer Stadt ziehen zu lassen, worin man eingewilliget, welches man ihm aber nicht angedeihen ließ. Nun antwortete der Aufsatz, man wisse von dem allem nichts, man habe weder sein Leib, Weib, Kind, noch sein Gut aufgehaltrn, sondern das hinwegfahren lassen, ausgenommen ftin Korn, Haber, Wein und dergleichen; al- Xs. Kap. 1^99. 627 lein, er werde wohl ermessen, daß nach Gestalt dieser Lauften es nicht leidlich wäre, uns dessen, wo es ( einmal) hinter uns gekommen sey, zu entblößen, son. dcrn, daß wir es, zur Nothdurft, bey uns behalten mußten. Dennoch, um ihm freundlichen Willen zu bezeugen, wolle man ihm wohl gönnen, zu seinen; Gebrauch, ein, zwey, drey Vierzel hinwegzuführen. Ein andrer Aufsah war für den Hofmarschall bestimmt. Er besteht aber in fünf Linien: „ Als ihr an uns habet lassen langen, wie, diesen Laufen und Wesen nach, ihr etwas Proviant, Wein und Haber u. s. w, nothdürftig seyn, an uns begehrende, bey uns das mögen erkaufen, zu vergönnen " Hier brach der Schreiber ab, und wurden diese wenigen Zeiten durchgestrichen. Es ist gleichsam, als wenn der Schreiber in dem Augenblick, wo er das letzte Wort niederschrieb, die Nachricht von der angegangenen Schlacht vernommen hatte, und da nacbgehends die geschlagenen Deutschen sich zurückzogen, und der Hofmarschall selber in der Schlacht geblieben war, so fiel die Nothwendigkeit einer Beantwortung ganz weg. Der dritte Aufsatz, dessen wir noch zu gedenken haben, war an Bern gerichtet. Er betraf eine Streiferey der Berner in einigen Dörfern des Frick- thals, wo fie einigen baselischen Leibeigenen Vieh und anderes geraubt, und noch, wegen des unabgeschnittenen Kornes, Drohungen ausgestoßen hatten. Der Aufsatz machte Vorwürfe, begehrte Wiedererstattung, Abtrag 025 XII.Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. des erlittenen Schadens, Schirm vor dergleichen muth- willigen Händel»/ und eine schriftliche Antwort. Er gieng aber nicht ab/ sondern es wurde ein anderer ver. fertiget/ in welchem aber nebst einigen Aeußerungen -es Mißfallens/ und dem Begehren einer Entschädigung/ höflichere Ausdrücke und Stellen sich befanden/ keine schriftliche / sondern nur eine verständliche Antwort durch den Boten verlangt/ und in einem Veyzettel vom 24tcn folgendes unter anderm beygefügt wurde: „ Denn womit wir Eurer Liebe guten Willen und Freundschaft / als unsern getreuen Eids-und Bundsgcnoffen/ möchten erzeigen, wollten wir uns nicht spare»/ sondern willigen Gemüths beweisen. Das wisse Gott, der euch und uns zu friedlichem Bestand zu befristen geruhe." Der erste Anführer der Kaiserlichen Truppen war -er mehrgedachte Hofmarschall, Graf Heinrich von Fürstenberg. Er hatte bey steh seinen Bruder Wolfgang/ ') und zum Oberstmnsterherrn Georg von Sensheim zu hohem Kottenheim. Das Heer bestand aus vierzehn- tausend Mann Fußvolk / und zweytaufend Reutern. *) Dieser Wolfgang von Fürstenberg war in der Schlacht bey Schwadcrloch nicht umgekommen, wie man es sonst erzählt. Ein anderer Beweis dessen kommt weiter unten vor. XI. Kap. 1^9S. 629 Das Fußvolk war meistens aus den Contingenten der Reichsstände am Rhein zusammengesetzt. Kageneck war Hauptmann der Straßburger. Unter den Reutern befanden sich/ außer der oft erwähnten welschen Garde, deren Hauptmann von Wadren hieß, Reuter aus Geldern, die sich durch ihren Widerstand im Treffen berühmt gemacht hatten. Zu Rheinfeldm waren Graf Heinrich von Thierstein, als Vogt der Herrschaft, und Truchseß, als Schuldheiß der Stadt, Befehlshaber, wie auch ferner zu Laufenburg, der Ritter Caspar von Blumeneck, und der Hauptmann und Vogt Heinrich von Schönau. Den töten oder i7ten, mag Fürstenberg im Kloster Apollinaris gewesen seyn; denn eine Antwort von ihm, aber ohne Datum, auf ein Schreiben unsers Raths vom i6ten, wurde in diesem Kloster ausgefertigt. Alle Umstände zeigen, daß der Anschlag auf Dor. nach noch kurz vor dem 22ten in der Gegend unbekannt war. Die Truppen waren vermuthlich vertheilt, und ein Theil derselben nicht angekommen. Ich wäre nicht ungcneigt zu glauben , -aß der Kaiser sogar, als der Angriff bey Conftanz sich zerschlagen, ein Corps von seinem dortigen Heer hieher abfertigte. Ich schließe es aus zwey Umständen. *) Der Landvogt von Farnsburg schrieb den I7ten Abends r » Das Volk, so zu Frick liegt, wird morgen 630 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. Erstens daher/ daß Wolfgang von Fürstenberg/ der/ Donnerstag gen Euch hcrabrücken. „ — In einem an- der» Schreiben, Sonntag vor Mitternacht / den I4ten." „ So weit ihr meine Herren bedunken wollten/ daß stch etwas um eure Herrschaft begehen sollte / so wäre ich nothdiirftig frommer Bürger, die allein gerne wollten BaSler seyn. Wenn ich derer vier hätte.Ihr wisset/ daß das Haus (Schloß) weit ist/ und ich nicht mag an allen Orten seyn. So wisset ihr / ein Theil will ein Schweizer seyn der andere ein Oestri- cher. Deöhalbcn habe ich so dringenlich/ vor und jetzt, nm gute BaSler geschrieben. Falls eine Partei mir untreu seyn wollte/ wenn ich den BaSler hätte, möchte ich sie unter die andern drillen, damit wir im Hause desto einhelliger sevn möchten. — Hand zum Hause keine Sorge, denn wahrlich, so will ich ein guter BaSler sterben, und sunst weder Schwitzer, noch Oestericher.'' Für einen Anlauf, meldete er ferner, hatte er genug, aber falls der Rath glauben sollte, daß man sich vor dem Schloß lagern würde, so müßte er mehrere Büchsen, Pulver, Steine zu den Steinbüchsen, mehr Bley, und besonders eine Schlangenbüchse haben. Er habe nnr 48 Steine, und der neue Riegel, so in die TaraS- büchse gehöre, sey nicht ganz gegossen; er besorge, er werde auch brechen, doch so wolle er ihn versuchen." Der Versuch geschah nachgehcndS, und der Nagel zerbrach in vier Stücken. — Den I5ten sah er viele Fuhren hinauffahren. Den I7ten aber, wie bemerkt worden, schrieb er des Abends, daß die Kaiserlichen den folgenden Tag gegen Basel zu herab rücken wür- den. XI. Kap. Iä99. 6Z1 nach den Geschichtschreibern, zum andern Heer gehörte, sich nun nach der Schlacht in dem hiesigen Heer befand, und zweytens, weil auch einmal die Nheinfelder allen Zutritt in ihre Stadt den Basiern verboten, und sogar den i8te» unsern Fischern untersagen liessen, den Rhein hinauf zu fahren- Man sollte fast glauben, daß der Hofmarschall, wider seinen Plan, die Ausführung des Anschlags beschleunigen mußte, und daher so späth, am 2iten einem Sonntag* um die Erlaubniß anhalten ließ, Proviant, Wein und Haber hier kaufen zu dürfen, und der von Eptingen für sich und andere Ausgewanderte die Verabfolgung ihrer eigenthümlichen Lebensmittel begehrte. Nach dem Aufdruck) des versammelten Heers wurden etliche umliegende Dörfer verheert, die Männer gelobtet, und die Weiber genöthiget, ihre Kinder für Gel- zu lösen- Den 2tten schlug der Graf an den Ufern der Birs, vor dem Schloß Dornach, sein Lager auf. Dort bildet sich zwischen dem Berge, wo Dornach stehet, und den letzten Hügeln des Blauens ein ziemlich breites Thal. Das Heer lag in zerstreuten Ablheilun- gen- Lauberhütten wurden errichtet. Der Adel hatte Waffen und Harnische bey Seits gelegt. Das benachbarte Elsaß führte Wein und Speise im Ueberffuß herbey. Die Domherren von Basel, die mit einigen der vornehmsten Anführer verwandt waren, sandten Silber- 6 2 XII. Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. geschirr und Kleider. Das Fest der H. Magdalena wurde am 22ten in diesem Lustlager gefeyert. Sobald Solothurn den Anzug des Grafen vernommen hatte, schickte es, den 20ten, sein Panner mit iLoo Mann, um die Besatzung von Dornach zu verstärken, aus, und mahnte die Verbündeten um schleunigen Zuzug. Bern eilte mit 3000 Mann, und Zürich mit ^00 zu Hülfe. Bald war der Aufbruch allen Eids- genossen, außer den Glarnern, allgemein. Fürstenberg wußte, -aß die Schweizer auf einer ganz andern Seite beschäftigt waren, und daß die Be-^ satzung von Dornach und die andern Posten im Solo- thurnischen, keinen Widerstand wider ein solches Heer, wie das seinige, machen konnten. Er glaubte nicht, daß so schleunig Hülfe zum Entsatz anrücken könne. Es kamen ihm dennoch wiederholte Warnungen zu, die er aber nicht achtete. Auch wurde ihm ein schriftlicher Bericht übergeben, -er also lautete: ,, Die Solothur- Ner sind im Anzug und übernachten zu Bretzweil. Verbrennet diese Zeilen. Ich bin gefangen, aber doch im Stande, zu Gunsten des Kaisers etwas auszurichten. Ich erwarte eure Antwort mit der Bangigkeit einer Seele in der Vorhölle." Der Graf setzte Mißtrauen in diesen Brief, der dem Altbürgermeister von Gilgenberg zuge- XI. Kap. 1^99. 633^ zugeschrieben wird. -) Pirkheimer erzählt auch, -aß Ausgeschossene des Raths ihm die gleiche Nachricht brachten, daß er ße aber gröblich schalt, und ihrer Stadt eine geheime Zuneigung gegen die Schweizer vorwarf. ') Endlich wurde sogar ein Mensch aufgefangen, der nach Basel zielte und betheuerte, daß die *.) Man hat sogar geschrieben, daß er von den Solothur- nern wäre gefangen worden; allein, so muß er in diesem Falle Mittel gefunden haben, ihnen zu entkommen, denn im folgenden Monat war er zuverläßig in Basel, und saß im Rath. Die Stelle ich bin gefangen mag die Erdichtung dieses UmstandeS veranlaßt haben. Vielleicht sollte sie nur so viel sagen, daß er in Basel, wo alles an seinem Posten oder aufm Rathhause seyn mußte, gleichsam wie gefangen wäre. *) Der Verfasser des Schweizer Museüms findet wider alle Wahrscheinlichkeit, daß man einen Ausschuß abgeordnet hätte. Ich finde es aber eben so wahrscheinlich, als daß man Boten an die Schweizer in gleichen Umständen schickte, welches doch zwey bis dreymal geschah. Dieser Ausschuß konnte in Auftrag haben, eine Antwort über das verlangte Proviant zu ertheilen, wie auch eine Fürbitte für die Dorfieuie einzulegen, Und sogar die Unternehmung abzurarhen, wie man es gegen die Schweizer bey ihrem Einfall inS Suüdgau gethan hatte. N e IV. Band. 63^ XU. Periode- 3ter Abschnitt des isten Jahrh. Eidsgenossen ') bereits zu Liestal wären, wachen aber Auf diese Eidsgenossen möchten zwey folgende Zettel, chen Bezug haben, die kein eigentliches Datum haben, und von dem Rath von Liestal geschickt wurden: ,, Der Landvogt von Wallenburg hat unö durch Hemman Müller gemeldet, wie, daß die von Solorhurn ben 60 durch Wallenburg durchgezogen sind, und zu Höllsten, liegen, zu welchen noch äo stoßen sollen, mit etlichen Wägen. Der Landvogt habe sie gefragt, wessen Willens sie wä. ren, und wohin sie wollten. Worauf sie geantwortet: » An die Hülsten, um die Straßen zu räumen, und ihre Wägen zu gleiten." Sie hätten auch vorher den Hemman Müller, selber gefragt, wessen Willens der Landvogt gegen sie sey. Welches er also beantwortete: „ Er wisse nicht. Er wisse von keiner Feindschaft, die seine Herren gegen irgend jemand hätten. Sie beschlißcn ( das Städtchen Wallenburg ) für Niemand, also beschlics- sen sie auch nicht für sie. Worauf sie durch Wallenburg gezogen wären. Im zweyten Zettelchen frägt der Rath von Liestal an, welches er zu thun in dem ersten verges. sen hatte, wie er sich zu verhalten hätte, falls die So. lothurner begehrten, in ihre Stadt eingelassen zu wer. den, oder zu essen und zu trinken; ob man es ihnen in der Stadt oder außer derselben reichen sollte. Ucbri. gens ist ersteres Zettelchen daiirt, auf Montag in der Nacht (könnte also seyn in der Nachr vom 2 ltcn auf den 22tcn.) Dieses Räumen der Hülsten steht ziemlich in Verbindung milder Nachricht, die ein BaSler, der ver. wiesen war, «nd zu Nheinfelden leistete, kurz vorher 635 XI. Kap'. 1^99. der Graf als einen Lügner und Spionen aufknüpfen ließ. Vergebens stellten ihm die übrigen Hauptleute seine Sorglosigkeit vor/ und boten sich an, wenigstens die erforderlichen Wachen an den gefährlichsten Orten aufzuführen; er berief sich auf seine volle Gewalt, Hieß diese Rathgeber schweigen, nannte ihre Vorsicht Verrätherey an dem Kaiser, und sagte zu einem grauen Ritter: » Meinst du, daß es'Schwcher schneien?" Die Cavallerie-Officiers giengev entrüstet auf ihrr-ziemlich entlegenen Posten zurück, und der Feldherr begnügte sich, sein Geschütz vor Dornach aufzuführen ; denn er hatte die Belagerung, und keine Schlacht beschlossen. So ungewarnet waren übrigens die Schweizer nicht, wie man es vielleicht zu sehr behauptete. Nur scheint es, daß sie weder die eigentliche Stärke des Grafen , noch den eigentlichen Ort, auf welchen er seinen Anschlag gerichtet,- kannten. Folgende Berichte werden es beweisen; es wäre denn, man wolle die dem Nach zu Liestal in Vertraue» Verbracht hatte; daß die Nheinfelder die Straße zwischen Liestal und Basel einneh. mcn sollten, um, wie man sagte, alle Weinwägen anzuhalten. Eine Nachricht, für welche die Liestaler so dankbar waren, daß sie einigemal dringcntlich baten, matt möchte diesen guten Bürger begnadigen. N r 2 6Z6 xii. Periode. 2ter Abschnitt des i§ten Jahrh. Bewegungen ihrer Truppen als eine Kriegslist ansehen. Schon den loten dieses Monats schrieb der Landvogt von Farnsburg: „ Euer Vogt zu Frick berichtet mir ernstlich, wie daß ein großes merkliches Volk auf den Ufern der Aaren, von allen Eidsgenossen sich befinde. Auch berichtet und warnet der Schuldheiß von Arau, daß die unsrigen zu Frick bey Leibe sich ganz mit dem ihrigen hinweg thun sollen, denn die Eidsgenossen möchten ihre Leute nicht gemeistern." Auch liefen die unsrigen von Frick dem Landvogt weinend nach, ohne zu Wissen, wohin sie sollten, indem der Rath ihnen den Wink hatte geben lassen, sich auf der Eidsgenossen Seite zu flüchten, da ihnen doch nun eben von dorther ge. droht wurde. Den Tag vorher hatten die Eidsgenossen Dörfer um uns verbrannt, Eschgen, Oberfrick und In- -ergips. Den löten schrieb der Rath von Liestal, es habe ihm der Landvogt von Wallenburg wissen lassen, -aß die von Solothuru und andern Eidsgenossen bey sechstausend stark den folgenden Tag (Sonntag) bey ihnen zu Liestal liegen wollten. Den I4ten aber mel- -ete der nämliche Rath, es hätte ihm ein Bote von Solothurn gesagt, die sechstausend Eidsgenossen hätten sich gewendet, und zögen ins Münsterthal, um ihren Feind daselbst zu suchen, aber auf Dienstag oder Donnerstag sollten sie bey ihnen zu Liestal seyn. Den il>ten schrieb der Landvogt von Mönchenstein an den Oberst- zunftmeister Niklaus Rüfth: „ Es langt mich an, wie 6Z7 XI. Kap. 1^99 die Eidsgenossen herrücken- und sehr mächtig herabziehen wollen. So liegt der Widertheil nicht fern von uns, und wir sind hier am Anstoß zu beyden Selten. Dazu haben etliche, die zu Dornach liegen, uns unter Augen gesagt, sie wollen, bald auch Herren hier oben seyn, denn das Schloß sey ohnedieß ihrer Herren. Ob es im Schimpf oder im Ernst gesagt worden sey, wissen wir nicht. Doch, wie dem sey, so dünkt uns, daß dieses Schloß nach Gestalt der Sache, gar wohl mehr Leute bedürfe, denn ich bin nicht mehr als selhfünft hinnen." Endlich meldete der nämliche Landvoqt, am 2oten, auch an den Oberstzunftmelster: „ Man sagt mir fürwahr, daß die von Solothurn mit dem Panner zu Gempen liegen. Darauf dünkt mich je, daß man wohl zwey Wächter bedürfe." ') Wir schreiten nun zur Schlacht selber. Ein kleiner Haufen von Solothurnern, der am Morgen des 22ten von Liestal hinten hinauf, nahe bey Den I7ten schrieb Liestal: „ Auf diese Zeit liegt Niemand bey uns zu Liestal, als daß ihrer bey 20 sind von Ölten. Sie warten auf die Solorhurner, die zu dieser Zeit, wie wir vernehmen, zu Nunningrn und zu Gilgen- berg seyn sollen. Den i7ren meldete der Landvogk von Farnsburg, daß die Schweizer in Frick eingefallen wären, und gesagt hätten, daß sie bald wieder herab kämen. 533X11. Periode. Zier Abschmttdcs I 5tcn Jahrh. Dornach/ angerückt war/ sah das feindliche Lager von einer Anhöhe/ und hielt sich für stark genug, allein gegen einen so sorglosen Feind zu streiten. Ihr Hauptmann, der Schuldheiß Conrad, hielt sie kümmerlich von einer so verwegenen That av, und bat sie wenigstens, die Panner einiger Kantone zu erwarten. Sie schickten also Boten auf alle Straßen aus, den Anzug der verbündeten zu beschleunigen. Einer dieser Boten traf die Zürcher in Licstal an, wo sie am dritten Morgen, nach einem beschwerlichen Marsch durch die ganze Nacht, eingetroffen waren, und so eben frühstücken wollten. Kaum hatten sie die Mahnung vernommen, als sie, ohne etwas zu sich zu nehmen, schleunig aufbrachen, und die Solothurner auf der Lampen Matte erreichten, wo sie mit Freudenthräneu empfangen wurden, und Speise und Trank bereitet fanden. Der Zürcher Hauptmann, Heinrich Göldli, wollte aber vor allem das merkwürdige Lager der Deutschen erblicken, und stieg mit dem Schuldheißen von Solo- thurn auf die Schavteufluhe. Es war am Mittag. Der Soldat kochte oder tanzte; der Adel trank oder spielte; viele von den Vornehmsten badeten in der Dirs, Sey der schwüle» Hitze dieses Tages, oder lagen gestreckt am Ufer. Bey diesem Anblick rieth auch Göldlin zum Angriff, und beyde Hauptleute Hiessen ihre Leute eilends speisen. XI. Kap. 1499. 6ZS Da langte eben das Panner von Bern an, und nun waren sie bis auf äooo streitbare Männer stark. Ehe sie sich aber zum Treffen rüsteten , nährten sie öster' reichliche rothe Kreuze an die Brust, und weiße an den Rücken. Hierauf bogen sie das Knie zum Slreitgebet, und standen in Schlachtordnung wieder auf. Es war jetzt um Vesperzeit. Ein herabhangender am Berg ste. hender Wald sonderte sie von den ersten Kaiserlichen Quartiers ab- Durch denselben zogen sie still hinunter. So nahe war schon ihre Vorhut an dem Feind, daß sie die Flüche in den Zelten hören, und den Dampf der Gerichte riechen konnten. Plötzlich fallen sie ein, und hauen in den nächsten Trinkgelagen alles nieder. Das war das LosungSzeichen zum Treffen. Auf das erfolgte erste Geschrey glaubte der Graf von Fürstenberg, daß es Unfug besoffener Soldaten wäre. Er lief mit etlichen Hauptleuten herbey, um den Lärmen zu stillen. Er kam, und auf der Stelle empficng er eine tödtliche Wunde. Nun verschwindet der Irrthum, den die rothen Kreuze im ersten Anfang veranlaßten, und die Eidsgenossen werden an dem Gewicht ihrer Musqueten-und Hallebarden - Schläge von den Feinden erkannt. Diese schlagen Lärm; ein jeder greift zu den Waffen, die er finden kann; wo zehn, zwanzig, dreyßig sich sammeln können, stellen sie sich zur Gegenwehr, und fechten bis in den Tod, oder 6^0 xil. Periode. 3 ter Abschnitt des iZten Jahrh- fliehen den Berg hinunter dem Hauptquartier an der Birsbrücke zu- Hier endigt sich der erste Auftritt der Schlacyt. Um das Nachjagen durch die engen Wege des Gehölzes zu erleichtern, theilten sich die Schweizer in zwey Haufen. Allein der eine geht irre, geräth mitten jn das Quartier der welschen Garde, büßt 80 Mann ein, kann sich kaum vor der Uebermacht in den Wald zurück retten; und, als der andere Haufen, der es zum Glück erfährt, sich gleichfalls zurück zieht, um dem -Freunde Luft zu machen, so gibt's den Kaiserlichen Zeit, ihre zerstreuten Völker zu sammeln, und sich an der Virs in Schlachtordnung zu stellen. Dennoch rückten nunmehr die Eidsgenossen mit vereinten Pannern auf das feindliche Heer an. Ihre mit Spießen um- zäumte Schützenschaaren wüthen. Sie werden von einer zahlreichen Artillerie empfangen. Die Gelderschen Reuter steigen nach dem Angriff vom Pferde ab, und streiten zu Fuße. Ein andrer Haufen Cavallerie fällt den Eidsgenossen in den Rücken, und umzingelt sie bald von allen Seiten. Sie halten Stand- Vier Stunden lang dauert das hartnäckigste Handgemenge. Bald muß ein Heer um das andere weichen, bald gewinnt es wieder Fuß. Da war die Schlacht auf der gefährlichsten Wage. Nun eröffnet sich aber derselben dritter und letzter Auftritt. XI. Kap. IIS!). 611 Es waren nämlich zwölfhundert Mann von Luzern und von Zug angekommen. Oben auf dem Berg hin- ^ ter dem Wald wurden sie von drey Flüchtlingen angehalten: » Liebe Eidsgenossen, sagten sie, gehet nicht weiter. Die drey Städte sind von den Feinden so umgeben, daß kein Mann entrinnen kann." Beyde Hauptleute antworteten aber als Männer. Der Hauptmann von Luzern, Ritter Feer, erwiederte: „ Ihr hättet ! dennoch nicht von ihnen weichen sollen! Wir wollen ! zu unsern Eidsgenossen unser Blut setzen, zu den Todten, wie zu den Lebenden." Der Hauptmann von Zug, Steiner, rief seinen Waffenbrüdern zu: »Wahrlich! ! wir sollten das Gefecht hören, und stille stehen! Ich ! kenne die Eidsgenossen. Sie sind noch nicht überwältigt , oder sie haben den Feind ermüdet, daß wir ihren Tod leicht rächen können. Wackere Männer, folgt mir nach r" Muthvoll folgen sie diesem hohen Rufe. Bald stoßen sie auf zweyhundert unbekannte, die sie an der Sprache mißkannten, feige Räuber, die ihre Herren stecken lassen, und sich über dle Plünderung etlicher Todten hermachten. Es waren welsche Verlier, vermuthlich Angehörige von Granson und Morat, oder j Zuzüger von Neuenburg und Valengiv. Zur verdienten ! Strafe oder aus Versehen wurden sie erschlagen. Wenn sie nicht als Feinde sielen, so sielen sie als Verbrecher. Indessen hatten die streitenden Heere die ankommenden Luzerner und Zuger, ungeachtet der einbrechenden Dam- 6-42 xil. Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. merunq / auf -er Höhe erblickt, ihre Panner aber nicht erkennen können. Jedes sah sie für eine Verstärkung des Feindes an. Der Schweizer konnte glauben/ daß sie von den Waldstädten oder von St. Jakob herkamen/ um ihnen in den Rücken zu fallen. Der Deutsche konnte mit mehreren, Grunde vermuthen, daß die zurückgebliebenen Orte endlich angelangt wären. Nicht lange aber währte der Zweifel. Als die neuen Ankömmlinge sich dem Schlachtfelde näherten / schlug Schön- Lrunncr, der Dechant von Zug, seinen schwarzen Mantel mit dem großen weißen Kreuz um sich, ritt zum ersten zu den Etdsgcnossen, und rief: » Tapfer daran, ihr Bnndsgenksscn! Eure Bruder von Luzern und Zug sind da-" Diese Worte stoßen neue Kräfte ein. Die frischen Zuzüger treten an den Reihen, und ein panischer Schrecken überfällt das Kaiserliche Heer. Von ^ diesem Augenblicke an, wenn man einen Haufen der tapfersten ausnimmt, die, aus Verzweiflung nicht entrinnen zu können, sich plötzlich umwendeten und ihr Leben theuer verkauften, von diesem Augenblicke an ließen die Deutsthen ihr Lager im Stich, und zogen sich gegen die Birsbrücke zurück. Die meisten warfen ihre Waffen von sich, und ergriffen die Flucht auf alle» Seiten. Eine große Menge wurde erschlagen. Viele erstickten in ihren Panzern. Mitten in der Hitze des Treffens stritt Heinrich Nahn, Fähndrich von Zürich, mit Arbogast i von Kagenegg Nenner vor Straßburg, um das Panner XI. Kap. -4199. V4Z dieser letzten Stadt, in einem einzelnen Gefechte. Endlich versetzte er ihm einen tödtlichen Hieb. 'Als nun das Panner mit dem sterbenden Nenner zu Boden sank, stet ein Solothurner darauf, nnd wollte es dem Sieger rauben. Nahn entriß es ihm aber wieder, nnd sagte: Oder muß ich es mit dir theilen?" Hierauf, mit einer Wunde am Haupt, über und über bluten-, gieng er zu den Hauptleuten, die ihm das Panner zusprachen. Der Verlust der Kaiserlichen wurde auf mehr als zooo, jener der Schweizer aber auf ungefähr 600 Mann gerechnet. Unter den erschlagenen Feinden befanden steh, außerdem Feldherr», viele von dem hohen Adel- Der Sieger verfolgte den Feind nicht weit. Nacht, Ermüdung und Besorgniß vor einem Hinterhalt hinderten ihn daran. Er kehrte auf die Wahlstatt zurück , und erquickte sich mit dem Gastmal, welches er gestört hatte. Die Ausbeute des feindlichen Lagers war beträchtlich Aber die vornehmsten Ehrenzeichen dieses glorreichen Tages bestanden in den eroberten Pannern und Feldstücken. Am folgenden Morgen nach der Schlacht kamen auch die Panner von Uri, Unterwal- den, Schweitz und Freyburg auf der Wahlstatt an, und nahmen, anstatt Theil am Siege, Antheil an der Freude ihrer Mitbrüder. Auch war kurz vorher die versprochene Artillerie des Königs in Frankreich, s- wie die vundsmäßigen Hülfsgelder in die Schweiz angekommen. Schon den 28 ten schickte »ns Liestal die 6-^ xn. Periode. -tterAbschnitt des isten Jahrh. Beschreibung davon: ,, Witer neben sollet ihr in Wahr- heil wissen, daß des Königs Mn Frankreich Geschütz zu Solothurn ist/ nämlich, acht große Stücke, neun. hundert eisene Klöye, dreyhundert Centner Pulver, fünfzehn Büchsenmcister, und fünfzig Gräber rc." Je. ner merkwürdige Tag zeigte aber, was Eidsgenossen allein vermochten. Als der Kaiser zu Lindau die Nachricht von der Dornacher Schlacht vernahm, schimpfte er auf die Tollkühnheit des Feldherrn, und verschloß sich den ganzen Tag. Aber noch an demselben Abend speiste er wieder in Gesellschaft ganz munter. Nach dem Essen betrachtete er am Fenster die Sternen, und sprach von ihrer Natur und Eigenschaften. Folgenden Tages fuhr er gen Constanz, und diktirte auf dein Weg in lateinischer Sprache, unter Scher; und Lachen, seinem Geheimschreiber die Geschichte seines Lebens seit einem Jahre, deren Handschrift noch jetzt in der kaiserlichen Bibliothek zu Wien liegen soll. Da fragte er den Pirk- heimer, der mit ihm zu Schiffe war: „ Wie gefällt euch dieses Reuterlatein? Pirkheimer pries ihn glücklich, daß er mit Gleichmuth ungeheiltes Uebel so geschwind vergessen konnte- Unter den Todten, haben wir gesehen, befand sich -er Graf Heinrich von Fürstenberg. Sein Bruder Wolfgang, Graf zu Fürstenberg, Landeshofmeister, des Bundes zu Schwaben Feldhauptmann, schrieb, von XI. Kap. 1^S9. 645 Wolffach aus, Sonntag nach Jakobi (den 28ten) folgenden Brief an den hiesigen Rath: ,, Unsern freundlichen Gruß ..... besonders liebe und gute Freunde! Nachdem uns anlangt, daß leider der wohlgeborne unser lieber Bruder, Heinrich, Graf zu Für- stenbcrg re., seligen Gedächtnisses, an den Feinden Todes vergangen sey, der Allmächtige wolle seiner Seele Gnade und Barmherzigkeit beweisen, bitte» wir euch, besondern Fleißes freundlich, ihr wollet allen Fleiß fürwenden, ob ihr u«S desselben unsers Bruders seligen Leib durch geistliche oder weltliche Personen zuwege bringen, und aus unsere Kosten uns zuschicken, damit wir ihn an den Orten unsers Gefallens zur Erde, wie sich gebührt, bestallen möchten. Und bewci. sel auch darinnen so unverdrossen und gutwillig, als wir uns freundlich zu euch vertrösten. Und hinwiederum, wo es sich begibt, beschulden wollen. Darum u. s. w." ') *) Der Rath antwortete, den 7ten August: „ Wir haben eö von den EidSgenossen nicht erlangen mögen, indem sie den einen und andern bey der Wahlstatt behalten, und keineswcges von Statt führen lassen wollten. Die Baarfüßer berichten, daß auf Anzeige eines Knechts- der vorher bey dem Grafen von Fürstenberg gedient, sie seinen Körpel gefunden, und in die Kirche zu Dornach , nächst bey dem Sakramenthaus, und neben ihm Graf Wecker von Bitsch, und einen von Castellwardt zu der geweihten Erde bestattet haben. Man habe einen merklichen Kalch auf den Körpel in das Grab geworfen. Daher erachtet man, wird er jetzt zum Theil verwehrt, und nicht mehr zu finden seyn." 6^6 xii. Periode- 3kr Abschnitt deSMen Jahrh. Es scheint auch, daß der Hauptmann der welschen Garde umgekommen war, denn in der Woche nach der Schlacht war Anthoni von Wellenberg Hauptmann der welschen Garde, wie ein Schreiben des Raths an ihn es beweiset. Wie lange, und warum die Leichname der Erschlagenen so lange auf dem Felde gelassen wur. den, mag folgendes Schreiben an den österreichischen Landvogt, Freyherr» zu Mörsperg, vom 26 ten, einigermaßen zeigen: „ Alsdann ihr nächst dem Strengen, unserm alten Herrn Bürgermeister von Gilgenberg geschrieben habet, de. renhalben so leider nächst vergangener Schlacht bey Dornrck umgekommen ßnd, hat derselbe, Herr Hans Immer (von Gilgenberg,) uns gezeigt, und ihr sollet »ns wahrlich glau. den, solche Gethat und Geschichte un§ in Treuem leid sey, Gott den allmächtigen bittende, den Seelen gnädig und barm. herzig zu seyn, und wiewohl wir allen Fleiß angewendet ha. hen, etliche der umgebrachten Cörpell zu sondern und heim. zufertigen, so haben wir daS doch nicht erlangen mögen, so», dem es ist uns bestimmt erklärt worden, daß sie (die Schwei. zer) sie alle bey einander behalten wollten; und so wir dem. nach beydeS von geistlichen und weltlichen Personen, etliche aufgebracht und bewogen hatten, die armen Körpell in die Erde bestatten zu helfen, und sie das verrichten wollten, wurden sie durch Unsicherheit eures Theils und eurer Anhän. zer, besonders der welschen Garde davon verhindert; den» gestrigen Tages sind durch die welsche Garde etliche von un- fern Bürgern gefangen und hinweggeführt, wodurch die Un. sern bewegt worden seyen, sich nicht mehr wollen hinauswa. zen, rveShnlben die armen Todten »«bestattet im Felde liege» Xl. Kap. 1499. 6^7 bleiben, und in die Harre, wegen großem Gestank und Ge. schmack unmöglich werden begraben werden können? Der Landvogt antwortete, den 27ten: » Wie mißfällig das Geschehene ihm sey, gar ungerne wolle er uns beschädigen lassen, er werde die nöthigen Befehle ertheilen, er wisse nur von einem Bürger, der gefangen worden sey, mid den er sogleich wieder gehen lassen, er bittet noch, die unsrigen möchten hingehen und die Körprl vergraben." Wenn man den Gerüchten, die beyde Theile damals in Umgang brachten, Glauben beymsffen wollte, so hatten von den Unsern beyden Theilen gleich geholfen. Aus einigen Schreiben von Rheinfelden, Farnsburg und Liestal hebe ich folgende Stellen aus: ,, Man wisse wohl, wie Ventli Müller sich zuvor gehalten, und mit den Schweizern in das Sundgau gezogen sey; wie Hans Strübi von Liestal ein weißes Roß von der Schlacht von Dornach mitgebracht; wie die eurigen weiße Kreuze tragen, doch mögen wir wohl leiden, daß sie solche Zeichen tragen und sich deren nicht schämen .... andere von Waldenburg und Schönthal seyen jetzt von Dornach den Schweizern zugestanden und mitgezogen." — ,, Als die Schlacht zu Dornach geschehen, da ist eine Rede, wie, daß die Eidsgenossen da etliche Büchsen sollen gefunden haben, auf welcher Baselstäbe stau- 6^8 xii. Periode 3ter Abschnitt des I6tm Jahrh. den. ..... „Nachdem sie auch die Büchsen von Straßburg gewonnen hatten, wurden sie auf einem halben Wagen an die Birs geführt, und ihnen entwehrt, und zwar in der Gestalt werde es gesagt, als wenn der Rath darum Wissen hätte." — ,, Und weiters gnädige Herren, so wird laut geredt, Peter Vicker, Hans Brodtbeck von Liesial hätten den Eidsgenossen die Wege gewiesen und sie geführt, wären auch, wie mehrere der Eurigen, bey der Schlacht gewesen, als ihr es wohl vernehmen kön- net- Außerdem, liebe Herren, so wird von den Städten Nhcinfelden und Scckingcn geredt, daß die in euer» Aemtern die Herrschaft verrathen haben, welches den Euern wohl zu Schaden dienen könnte. Auch sollen meine Herren, beyde Bürgermeister, da gewesen seyn; ihr sollet auch einen Büchsenmeister dort gehabt haben." — „ Also langt uns in Landmannsweise an, wie allerley Reden unter den Eidsgenossen und Oesterreichern gehen. Das fügen wir euch im Besten zu wissen, damit ihr wisset, was wir wissen," Die Eidsgenossen blieben noch zwey Tage auf dem Schlachtfelde. Als sie es aber vor dem Geruch der Leichen nicht länger aushalten konnten, nahmen sie ihren Rückzug vor Basel vorbey, und spiegelten ihre Siegeszeichen vor den Mauern der Stadt. Die Bürger brachten ihnen Mundvorrath heraus, und nahmen ihre Verwundeten auf- Die Schweizer hatten einen Streifzug XI. Kap. 1-Lss 649 in das benachbarte Sundgau so viel als beschlossen/ die Basier aber wendeten sie durch ihre Fürbitte davon ab/ und um so viel leichter/ da die Sieger auf ein solches Unternehmen nicht gefaßt waren- Die Hauptursache war doch Zweifels ohne, daß sie fast geglaubt hatten, wir würden uns nun zu ihnen schlagen, daß sie aber eine abschlägige Antwort erhielten. Wir wollen nun das wenige mittheilen, das über diesen merkwürdigen Vorfall noch vorhanden ist. Es besteht in einem Theil einer bereits angeführten Instruktion vom Z. September, und dann in zwey Schreiben. So lautet die Stelle der Instruktion, in welcher der Rath seinen Gesandten aufträgt, folgendes zu erzählen : In mittlerer Zeit, als die EidSgenossen vor Dorneck gerückt waren, zogen sie herab, schrieben uns einen Brief zu, und begehrten eine Antwort. Indem wir uns über die Antwort beriethen, und ehe ihnen eine solche hätte gelange« können, haben sie sich von Dorneck gethan, vor unsrer Stadt gen St. Jakob gelagert, und eilends wiederum eine Antwort begehrt, mit dem Ausdruck, sie wollen auf ihr Anbringen ein Wissen han. Wir verordneten unsre trefliche Both« schaft zu ihnen hinaus, um ihnen zu eröffnen, was mir ihren Gesandten zu Ölten beschlossen worden, und daß man dem nachkommen, und insonderheit eine vollkommene Antwort ihren Obern geben wolle. Damit aber nicht zufrieden, verlangten sie, vor einen ehrsamen Rath, auch vor die Ge- IV. Band. S s L50 XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Mine, die man nennt den großen Rath, zu kommen, und da selber ihr Begehren zu eröffnen. Dieses mochten wir ih. neu nicht abschlagen, sondern bewilligte» eS ihnen. Darauf erschienen sie vor Rath, ') brachten ihr Begehren an, und erhielten eine Antwort. Daran standen sie keineswegs benü, gig, sondern begehrten vor den großen Rath, den man nennt die Sechs. *) Dieses wurde ihnen auch zugelassen. Und als sie vor den Sechsen abermals ihr Begehren wie zuvor, ?) und zwar mit Ermahnungen und trotz! ichen Worten, wie, -erholt hatten, und uns bereden wollten, ihnen anzuhangen, «nd mit ihnen in den Krieg zu treten rc., so ließen wir unö, weder durch das eine, noch durch das andere irren, noch abwenden, wiewohl gemeine Eidsgenossen Liestal inne hatten und besetzten, die Sorge, unsre Aemter zu verlieren, dar, auf stand, der Ueberlast hier bey der Stadt mit ihrem Be. legern war, und sie droheten. Solches alles hat sich ein Rath nicht lassen irren, von dem heiligen Reich sich zu tren. nen, oder wider dasselbe zu handeln, oder wider K. Maj., gemeine Ritterschaft und Landschaft etwas vorzunehmen. Sondern damit die Stadt in dem Falle bey dem heil. Reiche bleiben, und sie nicht von demselben abgesondert, oder wider K. Maj. und diese Landschaft gehandelt werden möge, hat der Rath mit vernünftiger Beirachtniß, wie vormalen, auch Nämlich vor dem Kleinen Rath. Die Sechs, die Gemeine und der Große Rath waren gleichbedeutende Ausdrücke. 2) Das ist, wie vorher vor dem Kleinen Rath. 65L xi. Kap. i^9S. ihre Gemeine dahin geneigt, keinem Theil in KriegsükungS- weise anzuhangen, sondern Basler zu bleiben, und beyden Theilen Liebe und Freunschaft zu erzeigen. Und damit die Räthe ihre Gemeine auf diesem Wege desto besser behalte» möchten, gaben sie ihr die Hoffnung, daß sie dadurch von der Herrschaft Sicherheit, Schutz und Abstellung der Beschwer« den auch erlangen würden." ') In dem ersten Aufsatz hatte der Schreiber es also vorgetragen ; „ Und was da, bey den Sechsen endlich beschlossen, und ihnen den Eidsgenossen zur Antwort gege- bcn worden, und besonders BaSler wollen bleiben, keinem Theil anhangen noch beyständig seyn; als das die Boten mit wettern, und lauterm Bescheid wissen, wie das ge- handelt' worden ist. Item, demnach soffen sie anzeigen, in welcher Sorgfältigkeit und Noth wir , unsrer Gemeinen halben, gestanden sind, zu betrachten rc. Item, wie wir uns nicht haben lassen die Angst und Noth noch Drohungen, bewegen abzutreten, sondern unsere Gemeine mit vernünftiger Subtilität im Zaum behalten, und damit beharret auf unserm guten Bestand, BaLler wollen seyn und bleiben rc. Solches nicht allein uns, sondern Römischer K. Majestät, gemeiner Ritterschaft und ihrer Landschaft nicht übel, sondern Wohl erschösse» sey re. Item, wiewohl unsre Gemeine sehr unruhig gewesen, aus mannigfaltigem gegen die unsern begangene» Fürnehmen, und große Sorge gestanden, durch der Eidsgenossen gegenwärtiges Drohen und Begehren rc. etwas Zuneigung sich erheben möchte, so habe doch ein Rath sich in die Sache gerichtet, und mit Gottes Hülfe, wie Ss2 6§2 XN. Periode. 3ter Abschnitt des istm Jahrh. So weit der Auszug aus der angeführten Jnstruk« tion- Nun folgt zuerst ein Schreiben der eidsgenössi. schen Hauptleute, vom 23ten, folglich vom Tag selbst nach der Schlacht. „ Unsere freundliche willige Dienste, und was wir Ehren, Liebes und Gutes vermögen, allezeit zuvor! Fromme, Fürstchtige, Weise, sonder liebe Freunde, und getreue Eid- und BundLgenossen! Nachdem dann Eure Liebe mehr als einmal durch uns Eidsgenosscn ersucht worden, uns Ant. Wort und Lurrung (eine Erklärung) zu geben: wessen ihr dann gegen unS, und wir gegen euch, in diesen KriegSläu- fen, Haltensollen, besonders, ob ihrEidSgenossen seyn, und uns Beystand thun wollet re." Do denn Cure Liebe bisher keine endliche Antwort gegeben. Ob ihr aber diese Lulrung jetzt unsern Herren und Oberen daheim erscheint, haben wir nicht in Wissen. Getreue liebe EidSgenossen, ihr wisset, daß die Bünde, Liebe, Treue, Freundschaft und Nachbar, schaft, so eure und unsre Vordem mit einander, und wir gegen euch bisher gehabt, durch Gottes Gnade gar wohl erschossen sind, und damit solche Freundschaft, so hinfür viel Gutes bringen mag, nicht gemindert, sondern gemehret werde, so bitten wir Eure Liebe mit allem Ernst freundlich, eS wolle euch gefallen, uns nochmals, ungehindert einiger Antwort, so ihr unsern Herren und Obern daheim möchten gegeben ha- den endliche Lmrung schriftlich zuzusenden: Ob ihr Eidö-. vormale«, BaSlrr zu bleiben re., und das mit ihrcr'Ge. meinde behalten re." Der Ausdruck mit vernünfti- -erSubtilität wird dem Leser nicht entfallen seyn. XI. Aap. 1^SS< 65Z genossen seyn, und uns eure tröstliche Hülfe und tapfern Zu. stand (Beystand) in diesen KriegSläufen beweisen (wollet) Thuet ihr das, so hoffen wir zu Gott, der uns denn (die wir mit ganzer Gewalt und Macht hier im Feld liegen,) wieder einen ehrlichen Sieg gestern , wie bisher, verliehen bat, und dem wir darum hoch danken, es euch und unö sehr wohl er. schießen werde. Und falls ihr meinen solltet, uns eine so!-, che Antwort nicht also, sondern aber unsern Herren , oder auf ein Hin irrst chb ring en (-ä rekei-en-ium) und Verzug , zu geben und anzustellen, so begehren wir doch, aus merklichen Ursachen, die nnS dazu bewegen, diese endliche Antwort und Lurrung. Womit uns Gott allezeit in seiner Hut erhalten wolle. Datum eilends, Dienstag nach Maria Magda- lenä, unter unsrer lieben EidSgenoffen von Bern Hauptleure Siegel, im Namen unsrer aller verwahrt. 99. Don Städten und Landen gemeiner Eidsgenossenschaft Hauptleure im Felde bey Dornegk versammelt. Auf dieses Schreiben schickte -er Rath den 26ten jemand in das Lager ab, der folgendes Schreiben vom 2öten mitbrachte oder veranlaßte. ,, Getreue liebe EidSgenoffenAls eure Liebe uns heute mündlich entboten, von uns Orten jedem zwey Mann, eure Botschaft heraus zu begleiten, eure Antwort auf unsre Anmu- thung schriftlich und mündlich an euch gethan, deskalbenzu geben, und nachdem unsre lieben EidSgenoffen nicht den uns, sondern unter eure Stadt liegende find, so wollet eare Antwort, die wir nicht anders, als, unserm Begehren nach, Statt und Folge, gut hoffen, in Schrift angendS zusenden. So wollen wir dieselbe Antwort den andern unsern lieben und 654 XII. Periode- Zier Abschnitt des 1 5ten Jahrh. getreuen Eidsgenosscn auch zuschicken. Wir hätten unS euch wohl versehen , die wäre uns ehe als so lang verzogen werden. Doch (die Ursache) darum wir eure Antwort in Schrift begehren, thun wir dag, die Unsern fast vor eurer Stadt (sind,) und euch zu viel unruhiglich sind, oder (euch) möchten unruhig machen, wo man viel u ß und h i n Einlassung, solche Ant. Wort zu erreichen, durch die Euern und uns müßte brauchen. Denn ftirwar, Eurer Liebe tröstlichen und freundlichen Willen zu beweisen, sind wir allezeit geneigt. Datum eilends Jakobt. 99. Hauptleute Nenner und Räthe von Bern, Freyburg und Solothurn bey St. Jakob im Feld versammelt. Nun bleibt uns noch der Aufsatz einer Antwort des Rahs mitzutheilen, wobey ich aber berichten muß, daß dieser Aufsatz nicht ausgefertigt wurde, ') und kein andrer Aufsatz vorhanden ist. Daher ist zu vermuthen , -aß, weil die obgedachte Erscheinung im Kleinen und im Großen Rath inzwischen geschehen war, man sich mit dem mündlich ertheilten Bescheid begnügte. Der Aufsatz ist übrigens voll Naturen, weiset auf vier minder oder mehr lange am Rande niedergeschriebene Zusätze, enthält einen ganz durchgestrichenen Paragraph, keon Nse proxre«^»-steht am Rande des ersten Aussatzes, nichr aber eines angeklebten Blattes; allein letzteres hat kein ausgefülltes Datum. Xl. Kap. 1L9S. 65S und zeigt noch darüber eine angeklebte vollgeschriebene Seile von einem andern Schreiber. „ Den frommen, fürsichtigen und weisen, ^ untern sondern lieben guten Freunden und getreuen Eid, und Bunds- genossen von Städten und Ländern gemeiner Eidgenossenschaft Hauvtleute und Vennrichen im Feld zu Dornegk ver- sammelt. Unser freundlich williger Dienst, und was wir Ehren, Liebs und Kurs vermögen, allezeit zuvor. Fürnebme - Für, sichtige und Weise sonder gute Freunde und getreue liebe Eid- und Bundsgenossen, euer Schreiben uns zugesandt mit Begehren, von uns endliche Luterung in Geschritten zu wissen, ob wir Eidsgenossen seyn, und auch unsre tröstliche Hülse und tapfern Zustand in diesen Kriegsläufen beweisen wollen re., mit weiterm Inhalt, zusammt was ihr mit unsrer Botschaft heutigen Tageö bey euch gewesen, ferner geredt, haben wir vernommen. Und zweifelt uns nicht, Eure Liebe habe guten Bericht, wie denn eure Obrigkeiten, unsre und eure liebe und getreue Eid- und Bundsgenoffen gemeiner EidS- ') Es stand vorher den Fürsichtigen , ehrsamen und weisen. Ehrsamen wurde durchgestrichen, und frommen oben auf der Zeile vor fürsichtigen geschrieben. Ein gleiches geschah weiter unten. ') Vorher las man gelesen. Gelesen wurde durchgestrichen , und dann am Rande beygefügt, was hier von der Botschaft gemeldet wird. 656 XII.Periode. 3terAbschnitt des isten Jahrh. genossenschaft, ihre ehrsame, treffenliche Bothschaft vergan- gener Tage abgefertiget, die big geu O.ten gekommen, und Merklicher Sorgfaltigkeit halben, vollS bey uns zu reiten nicht statt gehabt, sondern an uns begehrt, etliche unsrer Nathsfrcunde zu verordnen, von ihnen ihr Empfehlen (Auftrag) zu vernehmen das auch geschehen, und nach Empfah. uog der Begehr und Empfehlen einen Abschied verlangen. In Gestalt, dieweil und wir nicht haben mögen wissen, wag ihr Anbringen gewesen, und unser Anwalt nicht weiters im Empfehlen (geha.t,) dann das Begehren und Anbringen zu vernehmen, und danethin wieder hinter fich zu bringen, und darum von uns zu nächstkünstigcm Tage Antwort und lutrer Entscheid gegeben werden solle rc. Auf das so haben wir uns darin berathen, und eine endliche Antwort verfaßt, und unsre ehrsame ') Rathsbotschaft zu unsern und euern lieben getreuen Eid- und Bundsgenossen gen Luzern, laut letzten genommenen Abschieds verordnet und abgefertiget, unsre Antwort daselbst sollen geben, ungezweifelt ste nicht mißfallen , sondern Benügen, als wir hoffen, daran empfangen werden, und ist demnach zu eurer Liebe unsre gedringenliche Bitte, mit hohem Fleiß und Ernst, euer Begehren an uns geschehen, diese Zeit Geduld zu haben, in Ruhe zu stehen, und auf unsre entschlossene Antwort derselben Eurer und un- srer lieben getreuen Eid- und Bundögeuossen Bescheids gütlich zu erwarte» und zu empfahen. Sind wir der Hoffnung solches zu Freundlichkeit und guter Eignung dienen, und Man laS vorher: unsre treffenliche, stattliche, ehrsameRatbsbotschaft. Treffenliche und stattliche wurden durchgestrichen: andrer Naturen mehr zu geschweige«. 657 XI. Kap. 1499. wciters Ersuchens deshalben nicht noth werde- Dann der» selben Eurer Liebe und der Ihren alle Liebe, Freundschaft und guten Willen, so weit in unserm Vermögen steht, statt zu beweisen , find wir unverdrossen gutwillens bereit. DaS wisse Gott, der euch und uns allezeit zu beharrlichem Frie- den setzen und fristen wolle." So lautete der Aufsatz eines der Schreiben. Das angeklebte Veyblatt von einem andern Schreiber aber war folgenden Inhalts: .... Desselben eures Schreibens haben wir vernommen. Und ist minder nicht, nachdem uns unsere gute Freunde gemeiner Eidgenoßschaft ehrsame Rathsfreunde, mit Ramm der Schuldheiß von Luzern und N. von Schweiz, im Namen gemeiner EidSgenossenschaft, obangerührter Sachen hal. ben, zu uns abgefertiget gewesen, und bis gen Ölten kommen sind, und sich etliche Tage da enthalten, besorgende, Unsicherheit halb des Weges, zu uns nicht mögen kommen, und deshalben a» uns begehrt, ihnen unsre Rathsboten zukommen zn lassen, unsrer Freunde gemeiner Eidsgenossen Begehr zu vernehmen, also haben wir demselben «ach, ihnen, in Ansehung ihres Begehrens, unsere ehrsame Raths, freunde zugeschickt, welche ihre Werbung gütlich v rnom- men, und uns die angebracht haben, und sonderlich zwischen bevder Theile NathSboten eine Abrede geschehen, daß wir auf unsrer Freunde gemeiner Eidgenossen Begehren, zunächst verrückter Tage Antwort geben sollte», und doch unsern Boten keine nämliche Stadt wissen zu bestimmen, wo gemeiner Eidsgenossen Boten zusammen kommen würden, denn ihre Boren desselben nicht gründlich Wissen gehabt haben, wo 658 xli. Periode. 3ier Abschnitt des i5ten Jahrh- aber solcher Tag durch uns Kürze halben der Zeit nicht er. langt werden möchte, daß wir desto minder nicht, demnach unsre Botschaft gen Zürich oder an einen andern Ort, so erst das seyn mochte, kommen lassen möchten, dieselben alsdann die andern Oerter zur Stunde zu ihnen beschrieben würden, und an dem Ende unsre Antwort empfahen, wel. cher Abrednng und Abscheids wir uns bisher gehalten haben, des geneigten guten Willens unsre Botschaft dahin kommen zu lassen, aber wahr ist und liegt am Tage, daß mittler Zeit uns solche ein reißendes von einem und dem andern Theil zuziehendes wegen, unh sonst zugestanden sind, dercnt. halben wir unsre Botschaft nicht getrauet haben sicher dahin zu bringen, desto minder nicht, haben wir, derselben Abre. düng nach, unsre RachSbolschaft gen Zürich abgefertiget an dem Ende, anf gemeiner EidSgcnossen Anwerbung, ihnen alS euetn Obern gütliche Antwort zu geben, dermaßen wir un. gezweifelter Zuversicht leben, sie in unsrer Antwort gutes Benügen haben werden, das wollten wir euch auf euer Be- gehren guter Meinung nicht verhalten, der guten und unge. zweifelten Zuversicht, ihr, dieser, auch unsrer hievor gege. denen Antwort gemeiner EidSgenossen vergangener Tage Zürich begegnet, welcher wir ungern widrig senn wollten, gütlich benügig standen, mit gar freundlichem Begehr bittende, die im Besten von uns zu vermerken, denn euch allezeit Freund, schaft und guten Willen zu beweisen, sind wir begirlich ge. neigt. Datum. ') *) Und nichts weiter. Die Nichtaussüllnng des Datums läßt eben glauben, daß diese zweyte Edition des Auf« satzes eben so wenig ausgefertigt wurde, als die erste. XI. Kap. l^§9. 659 Zur Geschichte der Verlegenheit, in welcher sich Basel damals befand, gehört noch, daß der österreichische Statthalter, Wilhelm Herr zu Ravpolstein und andere Rathe, die zu Ensisheim versammelt waren, den 26ten, folgendes Schreiben an den Rath richteten: „ Uns langt in Landmannsweise an, wie daß sich ge. meiner EidSgenoffen Boten jetzt bey euch gefügt, in der Mei, nung, euch, dieser vergangenen Geschichte nach, von der Röm. Kön. Mai., dem heil. Reich , und der l- Niedern Der- ein, darin ihr nicht minder, als andere verwandt seyet, «»angesehen dieß alles, unterstehen abzusöndern und von dem zu ziehen. Wiewohl wir nun Wissen tragen, daß sich eine ehrsame Stadt Basel bisher lange Zeit und Jahre, des heil. Reichs gehalten, und aller der Verpflicht, so sie sich mit Vereinigung und sonst behaftet, ehrlich und wohl gehalten hat, deshalben weiterer Ermahnung nicht noth, oder bedürfiich. Sollte nun bemeldre Scadt < durch eine solche Kriegshandlunfl und Geschichte, so von den Gnaden des Allmächtigen noch wohl zu »erkiesen, abscheiden lassen, das wollte unsers Be. dünkcns keine Ursache noch Verantworten auf sich tragen; härmn so ist, an Statt Kön. Maj., auch von wegen des heil. Reichs und der löbl. Verein, unsre Ermahnung, Begehren und Bitte, ihr wollet euch in keinen Weg, von dem heil. Reich und den Verwandten der bemeldten Verein weisen lassen. Ob euch aber je gewaltiger Getrang unser-WidertheilS, der Schweizer, zustehen wollte, dessen ihr euch wohl eine Zeit Doch kann solches auch in dem Aufsatz wohl vergessen worden seyn. 660 XII. Periode, oter Abschnitt-es i sten Jahrh. aufhalten, Las mögen ihr der K. M. und uns, als derselben Ihrer Maj. Zugewandten verkünden, so sind wir ungezwei- felt, ihr werdet von Ihrer K. Gnade, dem heil. Reich und derselben Anhängern getreulich gchandhabct, und mitnichten verlassen. Dazu so wollen wir unsere getreue Hülfe alles un. serS Vermögens auch kehren, dann wir euch tröstlich Benstand zu beweisen mit Hülfe deS Allmächtigen noch gutes Vermögens bey uns selbst und sonst wohl wissend »ermöglich seyn. Datum auf Freytag nach Jacobi. Fast eilends, um drey Uhr Nachmittag. Anno 99. Der Rath ließ auch den Landvogt und Sbersihaupt- mann von Mörsperg durch ein Rathsglied mündlich er» suchen, eine Zusammenkunft in zwey oder drey Tagen anzustellen. Er ließ es sogleich dem kaiserlichen Statthalter und Räthen nach Freyburg berichten, und ver- sprach ein sicheres Geleit. Ein mehrercs über diese vorhabende Zusammenkunft findet sich weiter unten. Die Eidsgeuossen verließen die hiesige Gegend. Sie waren schon den 26 ten, Sonntag nach Jacobi, zu Lie- stal im Felde versammelt. Von dort schrieben sie zu Gunsten eines Schiffmanns, der sich, von ihretwegen, gegen den Rath mit Worten vergangen hatte. Sie baten, man möchte es ihm ihretwegen auch nachlassen, damit dieser gute Gesell empfände, ihre Fürbitte genossen zu haben. Am gleichen Tage erklärten sie einen der unsrigen, den die Solothurner angehalten hatten, von allem Lösegeld frey; denn, meldeten sie: ,, Sol- XI. Aap. 1^99. 661 ches sey ihnen keineswegs zu Willen. Sie hatten dergleichen Gelübde und Geldgcbungen, in Ansehung der unsern/ ganz und gar abgestellt." Der Rath von Lie- stal berichtet? auch am 28 ten, daß die Eidsgenossen, nachdem sie von uns hinauf gen Liestal gerücket/ sie auf heute gütlich und tug endlich wieder hinweg ob sich gerückt wären, ausgenommen, daß sie ihnen, den Lie- stalcrn, großen Schaden an Garten, Zäunen und Heu gethan hätten. Zugleich meldete er, daß dir welschen Garden am gleichen Tage am Hülsten gewesen wären, und daß man dieß nun täglich erwarten mäße. Äugst monat. Friedensunterhandlungen wurden gepflogen; unfein kriegerischer Vorfall in der Schweiz trug sich zu. Gegen uns hingegen übten die Oesterreicher Feindselig» keiten unaufhörlich aus, und der Kaiser drang von neuem darauf, daß wir der Neutralität entsagen sollten. Das sind in diesem Monat die vier Abtheilungen unsrer Berichte. Der Herzog von Mailand konnte sich nicht verhe» len, so sehr auch Ludwig XII seine Anstalten zu, verbergen suchte, daß schon dieses Jahr der Anschlag auf sein Herzoglhum ausgeführt werden sollte. Er ließ seine Festungen, und besonders das Schloß zu Mailand mit 662 xii. Periode 3 ter Abschnitt des isten Jahrh- allem nöthigen versehen, und wohl besetzen. Er schloß ^ mit den Türken einen Bund, daß sie den Venetianern, ! die einen Theilungstraktat mit Frankreich errichtet hat. > ten, zu schaffen geben sollten; und wirklich fielen sie in § die venetianischen Besitzungen ein, und fochten mit glück- " lichen Waffen. Allein dem Herzog mußte es vorzüglich >' daran liegen, -aß sein Neffe, Kaiser Maximilian, dem > er schon oft beträchtliche Summen geschickt hatte, ihm, ! wo nicht mit des Reichs Hülfe, dennoch mit seiner " Erblanden Völkern zu Hülfe käme, und folglich dem § unseligen Schweizerkrieg ein Ende machte; dessen nicht i zu gedenken, daß er hoffen konnte, tapfere, des Krie- 1 ges nun gewohnte Eidsgenoffen unter seine Fahnen an- ^ zuwerben. Er bot sich also zum Vermittler an, und ! schickte einen Gesandten, Galeatz Visconti, in die ^ Schweiz, der in Bern, wo der Herzog, wegen seines s> Bundes mit diesem Orte, Freunde hatte, schon den ^ 19 - Juny eintraf. Ob und in wie weit der Kaiser K mit dieser Absendung einverstanden war, läßt sich nicht L bestimmen. Es wurde indessen, den io. July, ohne L Beyseyn aber irgend eines kaiserlichen Bevollmächtigten, k ein Tag zu Luzern gehalten. Sonderbar ist es, daß N ein französischer Botschafter, der Erzbischof von Sens, tl sich auch dort einfand, und das Wort führte; der neu- m lich errichtete Bund aber gab dem König einen Vor- ß wand dazu. Sehr verschieden urtheilt man über die i« geheimen Wünsche dieses Fürsten. Die meisten wollen, l 66Z xi. Kap. i^ss. -aß er nur gesucht habe- den Krieg in die Lange zu spielen; andre hingegen, daß er ihn gerne beendigte, um bey seinen Unternehmungen in Italien desto leichter Hülfstruppen aus der Schweiz zu erhalten. Unstreitig ist es aber wohl, daß die Monate hier unterschieden werden müssen. Im Heumonat und im Augsten gehörte es zu seinem Plan, daß der Kaiser am Rhein aufgehalten wurde, die Graubündner-Päffe versperrt blieben, und die Reichsvölker sich allen entfernten Zügen immer abgeneigter zeigten. Am Hschstmonat aber konnten ihm -er Beystand und das Ansehen der Schweizer zur Beschleunigung und zur Sicherstellung seiner Eroberungen dienlich vorkommen. Daher möchte wohl das französi. sche Geschütz gegen Ende des Heumonats geschickt worden seyn: nicht früher, damit es noch Krieg gäbe; nicht spater, damit innert einem Monat irgend ein entscheidender Vorfall den Frieden erzwingen möge. So unbedeutend waren übrigens auf dem Tag zu Luzern die Verhandlungen, daß sie eigentlich nur die Person des Vermittlers, oder die Frage berührten, ob es für die Schweizer rathsam sey, den Herzog von Mailand als Vermittler anzuerkennen- Man schied von einander; doch wurde ein folgender Tag auf den 2Zten des Heumonats in Zürich verabredet- Der mailandische Botschafter begab sich indessen zum Kaiser, und der französische nach Zürich. In dieser Zwischenzeit hatte aber der kaiserliche Plan -es Feldzuges gescheitert; der König 664 xil. Periode. 3ter Abschnitt-es isteri Jahrh. von Frankreich war zu Lyon, wo er feine Truppen sammelte, und die Venetianer ließen ihre Völker gegen den Herzog von Mailand anrücken. Nochmals trachteten die französischen Botschafter, der Erzbischof von SenS, und der Bischof von Chartres, den Herzog von Mailand von dem Vermittlungsgeschäft zu entfernen, und ihren König als einzigen Vermittler annehmen zu lassen» Der Bischof von Chartres suchte sogar durch Erzählung dessen, so er zu Constanz gehört zu haben vorgab, die Gemüther wider den Kaiser und die Reichsstände zu erbittern- Hingegen kam der mailändische Botschafter mit Aeußerungen des Kaisers, die zwar in der Form beleidigend vorkommen konnten, im Grunde aber einem Friedensantrag gleich sahen. Nicht als kriegführender Theil, sondern als Richter bot er sich an, die Beschwerden der Eidsgenossen anzuhören. Diese bestimmten einen Tag auf den 4ten Äugst nach Schaffhausen, und hier- auf bekam Galeatz Visconti von beyden Theilen Gewalt, in dem Frieden zu handeln. Dort begehrte er vor allem von den Eidsgenossen, daß sie ihre Anforderung schriftlich einlegen, und darüber Antwort erwarten sollten. Es geschah den dten Äugst. Befreyung vom Kammergericht und von Reichsauflagen, und Neutralität der Stadt Constanz waren die hauptsächlichsten Vor- punkten ihrer Friedensbedingntsse. Allein, niemand befand sich dort, um die Stelle des Kaisers zu vertreten. Nur XI. Kap. 1499. 665 Nur der französische Gesandte, der Bischof von Char- tres legte einige Gegcnartikel vor, welche ihm, seinem Vorgeben nach, durch einen kaiserlichen Herold wären zugeschickt worden: alle Neuerungen in Graubündten sollen abgethan werden, die Schweizer dem Reich schwören u. s. w. Die eidgenössischen Boten waren nicht berechtiget, solche GegLnartikel zu beantworten ') Eine andere Zusammenkunft wurde auf den isten Äugst angesetzt, *) und, nach dem Begehren des Kaisers, die *) Dienstag nach Laurentii, den iKen, schrieben uns die Eidsgenossen, von Schaffyausen aus, daß sie der römischen Königs. Majestät zn Ehren g willigt hätten, auf nächsten Sonntag (den I8ten) in unsere Stadt zu kommen, Und, dieser gegenwärtigen kriegerischen Aufruhr halben, Rede zu hören, demnach auf ein Geleit von derselben K. M. ihnen zugesandt, die Tagsayung auf Sonntag nächstkommend Nachtö in unsrer Stadt an der Herberg zu seyn. . . . Wiewohl sie sich nun. aus aller bisher bezeugten Gutwilligkeit, zu unsrer Liebe aller Freundschaft versehen, jedoch so könnten sie nicht wissen, wie stark ihr Feind zu solchem Tage einkehren, oder mit was Macht sie von uns eingelassen werden, deshalben sie Bescheids und Versicherung bedürften; so sey ihre ernstliche und freundliche Bitte, ihnen zu berichten, ob sie in unsrer Stadt Basel sichern Aufenthalt haben, und was sie sich deshalbcn zu uns versehen sollten. EidSgenössische Geschichtschreiber sagen auf den 25 teii, IV. Band. T t 666 xii. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. Stadt Basel, als eine unparteyische Stadt, zum Orte dieser Zusammenkunft bestimmt. Um eben diese Zeit hatten die französischen Truv- pen ihren italienischen Feldzug angetreten. Schon den iLten Äugst betraten sie das mailändische Herzogthum, und machten mit der Belagerung von Novi den Anfang. Während der baselischen Friedensunterhandlungen fiel, theils durch Verrätherey, theils durch Verhcissun- gen an das Volk und den Adel, ein fester Ort nach dem andern. Der Herzog selber floh den 2ten September mit seinen Schätzen nach Jnspruck, und zwölf Tage nachher ergab sich die Citadelle. Unter dem fran- zösischen Heere befanden sich fünftausend Schweizer. Als nun der Tag zur baselischen Zusammenkunft anrückte, versammelten sich die Eidsgenossen zu Zürich, und beschlossen, nicht nur auf die kaiserlichen Gegenartikel keine Antwort zu geben, sondern auch, damit die Friedensunterhandlungen zu Basel bessern Nachdruck bekamen, die Panner aller Orte mit dem französischen Geschütz auf den 2sten Äugst nach Brück aufbrechen zu lassen. Bern allein gab 5ooo Mann zu Fuße, und alle Edeln zu Pferde. Es wird gemeldet, daß dieser Kriegszug eingestellt wurde, sobald man vernommen, daß die Friedenshandlung zu Basel angegangen war. Eine zweyte, oder Nebenursache, könnte aber auch Pirk. heimer uns angegeben haben, indem er folgendes erzählt: „ m diesem Krieg, sagt er, mußte ein jeder XI. Kap. 1L9S. 667 Schweizer auf eigene Kosten zu Felde dienen. Dieses kam ihnen höchst hatt vor, da ste fich vorher gewöhnt hatten, auf fremden Sold in den Krieg zu gehen- Daher sah man deren täglich, die ihre Fahnen verließen, und sich zum König von Frankreich begaben. ^ Die eidsgenössischen Boten kamen den isten in Liestal an- Unser Rath hakte zwey Rathsglieder, Hans Hiltprand und Lienhard Grieb dorthin geschickt, um sie zu empfangen. Sie meldeten am Morgen frühe: „ Vo- ten von, Bischof von Chur, von Schaffhausen und von Apyenzell wären schon eingetroffen; man erwarte auf den Mittag die von Luzern, Ury, Zug, St. Gallen und Bündten; es behaupten die von Zürich, daß sie sichere Nachricht hätten, als wenn zwischen Liestal und Basel man sie angreifen wolle; sie begehren, daß Reuterey beordert werde, um die Hard durchzustreifen, wö *) ^ntes slieNis sollt» srsrit militsr« S1ixe»äHs : in Uos vero certsmins nnNs^uisc^ns proprüs expensis in mi- litisrn exire coZeNstur: ^uoä iNis viäsbstur änrissi- »nuin j et Nsno od osussin inilites ^notiäie s si§nis äilsdelrsntur, et sä (^slloruin conkuxiebsnt r-e§em, Lilidaläi kirokNsirneri LsUuin Hclvetionn» x. 27, in Hiessuro H. II. T t 3 668 xn. Periode Zter Abschnitt des i sten Jahrh. nicht, so würden die Boten zurückkehren; ') zwey französische Bischöfe seyen zu Ölten geblieben, weil sie in dem kaiserlichen Geleitsbriefe nicht begriffen wären, und hatten von den baselischen Abgeordneten ein sicheres Geleit für hundert zwanzig Pferde begehren lassen; Tags vorher hätte die Rheinfelder Besatzung eine Brandschatzung von zehrn Pfund im Dorf Fühlinsdorf, nahe bey Lie- stal abgefordert, und sechs Häuser in Brand gesteckt; niemand in Liestal dürfe sich herauswagen; man besorge einen Anschlag auf die Stadt." Dessen ungeachtet trafen alle Anwälde zur bestimmten Zeit in Basel ein. Im Namen des Kaisers und des St. Georgen Bundes erschienen Castmir Marggraf von Brandenburg, *) Johannes von Thalburg (oder *) Unser Grleitsirief an die eidsgenössschen Boten ist vorn löten Angst, mildem Ersuchen, sich geleitlich und zuchtiglich zu halten. 2) So nennt sie Lauffer i. vi. p. 322. allein der Geleits, drief unsers Raths, vom L 5 ten Äugst ( Donnerst, lionis ktai-i«) nennt den Marggraf nicht, sondern Hu. Phil. Graf von Nassau, Kammerherrn, Paul von Lich. renstein, Marfchalk, und Hn. Cvprian von Sernthcim, A. M. I'rotiionotsrium , nebst anderthalb hundert Pser» den, sammt und sonders und 10 bis 12 Trabanten, mit Ersuchen, daß sie sich geleitlich nnd zuchtiglich XI. Kap. 1>L99 669 Dalverg,) vertriebener Bischof von Worms, Philipp Graf von Nassau/ Paulus von Lichensteig, Hans von Apsberg, Hans von Tüngen und Cvprian Serentiner, kaiferlicher Kanzler, wohl mit hundert Pferden. Von Seiten der Eidsgenoffen und Bündtner kamen Boten von allen Orten, vom Bischof von Chur, vom Abt St. Gallen, und von Schaffhausen, Appenzell und Stadt St. Gallen. Der Erzbischof von Sens, und vermuthlich auch der Bischof von Chartres, begaben sich gleichfalls hie- hcr, ') als Rathgeber, wo nicht vielmehr um das In- teresse ihres Herrn zu besorgen, durch den Schutz des- halten werden. Der Untermarschall war schon vorher gekommen, und hatte Stauungen für 200 Pferde be« stellt. Der GeleitSbrief deS Raths ist vom 18. Angst, in lateinischer Sprache. In demselben werden genannt: a- Ssis. rii-Uom. X^cIiieplsoopusLenoiris, Oalllsrum LOermsni» xroour-iitni-, Ooniiuus spiscopusLasIrensis Vomiiiiis 60. mss ds Orsmmont, Oominus I^uNovivur Voxuil^ , R.«§is LaxitAneus, Petrus 0 oI,ANNS 8 ds 6 lis 8 trsux, l^lr>§. I108P. K.o§. st Dom. Oootor dilespolitsnus Oon8il. st >1s§i8tsi7 irequeZtsl-um. Orstors8 , b^unsii etl.e§sti, our» fsmi- Hsrikus psr8oni8 et soruin soliarts, sä sentvm et vi- xinti ecillS8trs8 <>ttinsntS8, U8r^iis sä rsvoostionsin it- lius 8slei sondustu8, gusm nokis . . . rszervsmus . .. t»Ii oondirions sd^jsst» , guod ixsi st 8vl somplises st ssrvltorss s oonverso SLtvum obssrvent sundustunr. 6it) XII. Periode->tter Abschnitt des inten Jahrh. selbe» den Verhandlungen Nachdruck zu geben, und über den Verlauf derselben gründlichen Bericht abstatten za können. Endlich war Johann Galeatz Visconti, der Matländische Botschafter, als Vermittler und Friedens- Pfleger auch eingetroffen. Er wohnte im Bischofshof, und die Zusammenkünfte wurden in einem der daran- stoßenden Säle des Chors gehalten. Doch kam der Friede auf diesem ersten baselischen Tage noch nicht zu Stande. In der ersten Sitzung, die Visconti zusammenbe- rufen harte, eröffnete er die Unterhandlungen durch eine schöne lateinische Rede. Er schilderte die Verdienste seines Herrn um die Anbahnung eines erwünschten Friedens ab; er verdankte die ihm bey dem anfgetragenen Amt eines Vermittlers erwiesene Ehre; er versprach weder Mühe noch Kosten zu sparen, um dem landesvcr- derblichen Kriege ein Ende zu machen; der bat beyde Theile, ihm ihre Beschwerden an den Tag zu legen, und wer unter ihnen sich als Kläger stellen wolle, den ersten Vortrag zu thun. Hierauf nahm der kaiserliche Bevollmächtigte von Lichtensteig das Wort, und, ohne der Eid-genossen mit einigem Ehrenwort zu gedenken, erzählte er von der Veranlassung zum Kriege, von den Streitigkeiten zwischen dem Tyrol und den Vündtnern, von einem unabgesagten Angriff der Schweizer, und von hcm Schaden, den sie seinem Herrn und dem Reich XI. Kap. ^199. ö7L zugefügt hätten, doch, wenn sie die von ihm gestellten Artikel annehmen wollten, werde der Kaiser, um desto nachdrücklicher den Türken, diesen Erbfeinden der Christenheit, Widerstand thun zu können, den Frieden machen. Hierauf legte Visconti diese Artikel den eidsge- näffischen Boten vor. Sie erklärten sich aber gleich wider die Annahme derselben, und beschlossen, sie unbeantwortet zu lassen. Es waren die zu Schaffhausen eingelegten und mit Zusätzen von Beschwerden und Anklagen vermehrten Gegenartikel. Doch zur Bewahrung ihrer Ehre ließen sie durch den Stadtschreiber von Zürich eine Schutzschrist aufsetzen, in welcher sie über den Ursprung des Krieges, ihre Verpstichtungen gegen die Bündtner, den Vorbehalt des Reichs in allen ihren Bünden, die unleidcntlichen Anreiznugen der Deutschen, und die wider sie ausgestoßenen Schmähworte, das erforderliche anführten, um zu beweisen, daß sie keinen ungerechten Krieg geführt hatten. Nach diesem stellten sie auch dem Visconti vor, daß wenn er keine andere Vorschläge zu eröffnen wüßte, als die eingegebenen, so wüßtex sie auch nichts zu antworten, und sähen also nicht ein, wie der Friede zu Stande kommen könne. Sie giengen aber weiter, und boten sich an, nach der zu Anfang der Unterhandlungen geschehenen Aeußerung, die Friedensvorschläge selber aufzusetzen. Der schlaue Visconti machte desgleichen, als wenn die kaiserlichen Artikel ihm vor der Uebergebung derselben ganz unbe- ß /2 Xii.Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. kannt gewesen wären; er bezeugte Mißfallen über dieselben; er ersuchte sie, Vorschläge selber zu überreichen; er versprach alles zur Annahme derselben anzuwenden- Dieß thaten die eidsgenöffischen Boten, nachdem sie einige aus ihrem Mittel ausgeschoffen hatten, um gedachte Artikel zu stellen. Ueber etliche Punkten ließen sich dann dir Parteien in Unterhandlungen ein- Der Visconti , der vor. Tag zu Tag immer kläglichere Berichte aus Italien empsienq, bceifrrte sich, so gut er konnte, die Parteyen auszusöhnen. Allein, so weit gieng, wie es scheint, die geheime Vollmacht der kaiserlichen Voten nicht, daß sie schon schließen sollten. Vielleicht hoffte der Kaiser noch auf den Widerstand -er Citadelle von Mailand. Die beiderseitigen Bevollmächtigten schieden von einander, nachdem sie sich verabredet hatten, am -aten September, wieder in Basel zu erscheinen, um eine schließliche Antwort zu geben- Während dieses allem wurden die hiesigen Gegenden, obschon ein Theil der kaiserlichen Truppen sich nach der Dornacher Schlacht von denselben weg, und das Land *) So schreiben wenigstens die eidsgenöffischen Geschichtschreiber. Der Leser wird aber weiter unten einen au- tentischen Beweis finden, daß der Abscheid auf Schaff- hanjen geschlossen hatte, daß aber der Kaiser nachgehendS Hasel vorzog. xr. Kap. 4 499. 67Z hinaufgezogen hatte, durch die Strerftreyeu der gebliebenen , und insonderheit der beybehaltenen welschen Garde unaufhörlich beunruhiget. Auf unserm Boden, zwischen Basel, Wsnchenstern und Muttenz, wie auch auf der andern Seite, zwischen Äugst, Liestal und Pratteln war für den Wandler, für Pferde und Heerden, für abgelegene Mühlen, selbst für ganze Dörfer keine Sicherheit. Bald wurden einzelne Personen und Haushaltungen gebrandschatzet, bald arme Taglöhner und andere gefangen und weggeführt, bald Häuser angezündet. Der Haß, den die Befehlshaber und der Adel dem Volke in der Nachbarschaft eingeflößt hatten, war so groß, dass zu Wiel, wo ein hiesiger Rathsherr, Ludwig Kilchmann, Reben, Haus und Garten hatte, die Einwohner ihm alles zerstörten, und als sie das Haus verwüsteten,' die Fenster zerschlugen, und er sich zur Gegenwehr stellte, eine Stimme, unter vielfältigen Drohungen und Schwüren, laut schrie : ,, Sie mögen lieber die Basler zu Feinden, als zu Freunden haben." (Den Z. Äugst.) Zudem waren beständige Drohungen von erwürgen, todtschlagen, ermorden, Vorwürfe und übertriebene Anklagen , die gewöhnliche Sprache der Einwohner im Sundgau und in den Waldstädten. Die Aussagen eines Knaben von Rheiufelden, den der Schuldheiß zu Liestal besprochen hatte, schienen die Besorgnisse zu rechtfertigen, welche das tägliche Betragen der Kaiserlichen ohne dieß schon genug rechtfertigte. Er sagte aus: „ Er habe 674 xn. Periode. ster Abschnittdes istenJahrh. nicht einmal/ bis auf diese Stunde gewußt/ wo Liestal wäre; allenthalben sey die Rede der Gemeinen im Heere/ daß wenn ße Dornach gewonnen/ sie von Stund an gen Liestal hätten ziehen sollen, um es zu erobern / zu plündern, und daimechin in rothem Feuer zum Himmel zu schicken, und junge und alte zu erstechen." Man hatte auch, zu der Zeit, wo die Schweizer in Liestal waren, in einer Lade viele Briefe gefunden, die ihre Besorgnisse vermehrten. Warnungen kamen ihnen zu, daß man die Plünderung ihrer Stadt noch im Sinne hatte. Eines Tages ließen sogar die Rheinfelder ansagen, daß sie auf den folgenden Tag mit ihnen zu Morgen essen wollten. Ueber die Schimpfworte waren sie besonders aufgebracht: » Wir bitten euch, schrieben sie unserm Rath, es zu verschaffen, daß die Rheinfelder, uns solcher unleident- licber, böser, schändlicher Worte erlasse», denn wir weder Verräther, noch Fleischverkaufer, noch Mörder sind, wie sie es uns zulegen. Wir bitten euch darum, damit nicht schlimmeres daraus entstehe, indem die Stummen nicht allwsn gleich sind." Endlich, gegen Ende des Monats, den 22ten, folglich zu der Zeit, wo die Friedensgesandten sich theils hieher begaben, und theils schon hier befanden, drückte sich der Landvogt von Homburg in einem Schreiben also aus: » Wird der Krieg nicht gerichtet, so stehe ich der unsern halben in Sorgen. Die Oesterreicher haben geredt: »Wird der Krieg nicht gerichtet, so wollen sie die Aemter verbrennen, XI. Kav- 1499 . 672 damit die EidLgenoffen keinen Aufenthalt haben mögen. Ich bitte aber Gott, und alle, die mit dieser Richtung umgehen: der heilige Geift wolle einen steten Frieden senden. Denn allenthalben hat man ein großes Vertraue» auf meine Herren von Basel. - . . Viele Anschläge sind aber auf der Bahn .... und muß es dann seyn, so wollen wir dann Gott zum Helfer nehmen, und die alten Ha llenb arten walten lassen." Es. ist nicht ohne, daß die obern Befehlshaber auf die Klagen, die man ihnen mitbrachte, theils Gegenklagen anführten, theils Mißfallen bezeugten, theils Zusagen ertheilte». In einem Schreiben klagten sie unsere Metzger an, »daß sie einem kaiserlichen Diener gedroht hatten, ihn, in oder nach dem Kriege zu Tode zu schlagen, er möge sich nur darnach richten: Auch ließen sich gleichfalls die Metzger und etliche andere, gegen des Kaisers Leute, zu Roß und zu Fuße, die zur Stadt hinein oder herauskamen, mit etwas unziemlichen Spottworten merken. Wessen man sie mit frommen Edelleuten und andern überweisen wolle. Sie litten es geduld- lich in der Zuversicht, wir werden es mit der Zeit ab- wenden." Ein anderes Mal behauptete von Mörsperg, daß die gemachten Gefangenen weiße Kreuze angehabt hätten: »da möget ihr selbst betrachten, nach der letzten Geschichte (von Dornach,) was darin Mittel zu finden oder zu handeln sey, und was mir daraus ent. stehen mögen." Allein diese Gefangene waren auf un- 676 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i5te,i Jahrh. serm Boden beygefängt worden/ und giengen auf die Solokhurnischeir Grenzen, um Holz zu fällen, und in den Reben zu arbeiten. Ein ferneres Schreiben vom gleichen Mörsperq (den 22ten) zeigt, daß er befohlen hatte, das Genommene ohne Entgeld zurück zu geben, und sich aber unnützer Worte, die zu Unfrieden dienen möchten, zu enthalten. Aber, wie der Landvogt von Farnsburq in einem Schreiben berichtete: „ Die Zu- fagnngen werden nicht gehalten, und noch spottet man unsrer." Bey Anlaß jenes Schreibens von Mörsperg vom 22ten kann ein Umstand nicht Übergängen werden. Es enthielt ein kleines Zettclchcu, ohne Adresse, das also lautete: ,, Als ihr, in euerm Schreiben, angezogen, wie, daß die von Solothurn den ihrigen erlaubt hatten, anf die von Rheinfelden anzugreifen, desgleichen, daß sie mit denen von Bern sich erheben, so bitte ich euch doch, nn dem mit Rath zu begegnen, euer fleißiges Erfahren zu haben, und, wo dem also, mir es eilends wissen zu lassen, damit wir uns wissen dagegen zu schicken: Ontnin nt in litter?.. Landvogt in Elsaß." Dieses besondere Zettelchen war vermuthlich für die Häupter. In diesem Monat ließ der Rath eine Zusammenkunft mit den österreichischen Räthen zu Neuenburg am Rhein anstellen, und eine nach Straßburg vom Kaiser selbst ausgeschriebene Tagsatzung der niedern Vereine be- XI. Kap. 1DS. 677 suchen. Ueber jede von beyden haben wir einige Nachrichten zu ertheilen. Schon den zoten des vorigen Monats schickte, wie bereits gemeldet worden/ der Rath jemand aus seinem Mittel an den von Mörsperg, mit dem Ansuchen / eine Zusammenkunft zu veranstalten. Erst den 7ten des Angst- monats meldete er / daß dieser Tag auf den Sten (jetzt Samstags) nach Neuenburg/ zu frühem Jmbis, angestellt worden wäre; er bath, nicht auszubleiben, indem die K. Räthe treffenlich dort erscheinen würden Die Instruktion, die unsern Boten gegeben wurde / ist aber auf den Montag nach Laurentii/ nämlich auf den Uten gerichtet/ und ste enthält nichts weniger als Punkten, die ein Wohlgefallen bey den österreichischen Räthen härten verursachen können. Es ist ein Verzeichniß von Klagen und Beschwerden/ und obwohl unsern Gesandten bemerkt wurde / daß ste sich keineswegs mit tratzlichen Trowen (trotzenden Drohungen) merken lassen sollten/ so findet fich doch folgende nachdrückliche Stelle darin: „ Wenn solche Schirmung (Beschütznng) nicht wollte zugesagt werden/ so sollen ste erklären/ daß solches keineswegs erlitten werden könne / und alsdann einige der ihnen bekannten Ursachen auf das glimpflichste eröffnen. Denn, wo es nicht seyn sollte, so müßte man es wieder an unsere Gemeinde gelangen lassen, da zu besorgen wäre, daß allerley daraus entspringen dürfte." Doch 67» xn. Periode. ,3trr Abschnitt des i5ten Jahrh. möchte auch der erste Artikel etwas Erläuterung geben I >, Item, als vormals zu Colmar dur'ch unsre Boten angebracht worden, und sie, K. Rathe, solches angenom. men, wieder hinter sich zu bringen an K. Majestät und ihre Obrigkeit, um dancthin einen wettern Tag anzusetzen, und Antwort zu geben, so wolle man sie anrufen und bitten, einen Tag zum förderlichsten anzuraumen, und den jetzt zu bestimmen." Das Anbringen, wovon hier die Rede war, kann nur auf den Entschluß, neutral zu bleiben, Bezug haben, welchen der Rath auf einem Tage der niedern Verein hatte erklären lassen, und worüber keine Antwort von der höchsten Behörde einge- kommen war. Durch die ausgeübten Feindseligkeiten bewogen , wollte vermuthlich der Rath jetzt wissen, woran er eigentlich wäre, ob es Krieg oder Frieden gelten sollte. Uebrigens möchte es wohl beym ersten Anblick einige Leser befremden, daß die Rathe, die eine gefährlich gelegene und wenig bevölkerte Stadt, gleich wie ein kleines, offenes, so oft betretenes und mißhandeltes Länd- chen regierten, unter sich selber uneinig, über ungleich gesinnte Bürger / Einwohner und Landleute herrschten, die Schulden auf Schulden häuften, und unlängst eine neue Auflage errichten mußten, von welcher die Verpfändeten in Klöstern und Spitälern nicht einmal be- freyt waren, die so schwache Vertheidigungsanstalten trafen, daß sie kaum die erforderlichsten Wachten in der Stadt ausstellen konnten, und auf dem Lande alles so zu XI. Kap. 1^99. 679 sagen preis gaben ; Mönchenstein mit vier Mann besetzten, zu Liestal auch vier Wachter »»abgewechselt ließen, zu Farnsburg eben so wenige beorderten, dort, alles Bittens und Mahnens ungeachtet, nur 40 Ladungen und Steine zum Schießen hatten, und nicht einmal das erforderliche Papier, um Berichte einziehen zu können, hinschickten, daß solche Rathe zu Zeiten nicht nur es versuchten, sich bey den kriegführenden Theilen etwas furchtbar zu stellen, sondern sogar, um dieses zu erzie. len, bald dem Kaiser, bald den Eidsgenoffen, mit dem Unwillen ihrer Gemeinde, das ist, mit dem Unwillen ihrer hundert achtzig Sechser, gleichsam droheten. Allein, so übel ausgesonnen war es zuverlaßig nicht- Sie wußten, wie sehr Unwille und Verzweiflung die Gemüther spannen, und die Kräfte erhöhen, wie wichtig die Lage der Stadt für jeden Theil war, wie sorgfältig also auch jeder befürchten mußte, daß die Feinde, ehe er sich widersetzen, oder denselben vorkommen könne, durch frey« ') » Ouch schicken Bapir haruß dann keines hier ist/' Farnsburg den I6ten Iuly. Schuldheiß Jakob Bratkeler, Hauptmann. — ,, Und schicken uns Bapir durch diesen Dotien, oder ich kan üch nützir mer sckriben.'' Farns- bürg den I8tcn Iuly. Jakob Mule, Vogd- — „ Liebe Herren, wir kennen üch nit wol me schriben, denn wir ganz kein Babir Hand." Farnöburg den 25ten Iuly. Jakob Dienle, Jakob Brattcler. esttXli. Periode. Zier Abschnittdes istcn Jahrh- willige / wenn auch unvorsichtige Uebergabe / oder durch mitwirkendes Einverständniß erzürnter Bürger/ zum Besitz derselben gelangen sollten. Auch wußten die Rathe, bey Anwendung dieses Präservativs/ Art und Weise, gleichwie den schicklichen Zeitpunkt auszulcsen. Dafür sorgten sie bedachtlich in ihren Instruktionen, daß die Art und Weise nicht einigen Schein von Trotz mit sich führe, sondern eher einer vertraulichen Warnung der Freundschaft gleich sahe. Sie hüteten sich ebenfalls davor, daß eine solche Sprache zu der Zeit nicht ange. wendet wurde, wo Maximilian in Constanz mit dem großen Plan seiner drey Angriffe auf die Schweiz schwanger gie'ng, sondern nur erst jetzt, wo alle drey vereitelt waren, wo sein stolzes Manifest in halb anerkannte Artikel des Galcatz Visconti ausartete, wo das Wundergeschütz des Ludwigs an den Felsen der Aaren ertönte, wo das französische Heer Italien über- schwemmte. Wie dem auch sey, so folgte auf die Zusammenkunft zu Freyburg am Uten, eine Tagsatzung der niedern Verein zu Strasiburg, welcher der Kaiser, der sich dem Sitz der Friedrnsunterhandlungen genähert, selber auf den Sonntag nach Bartholomäi (den 25 ten) ausgeschrieben hatte, und welche der Rath durch den Altoberstzunftmeister Peter Offenburg und Michel Meier, Altrathsherrn zu Hausgenossen, beschickte- Ihre Verrichtungen XI. Kap. 149S. 68t Dichtungen sind in den folgenden zwey Schreiben enthalten: » Gnädige HerreN, also sind wir auf Söntag nächst nach Bariholomäi gen Straßburg gekommen, allwo die Ronu Kön. Maj. gefunden/ und morndes Montag/ mit samt dek Verein vor K. M. erschienen; und hat die K. M. uns sa- Methaft durch Hn. Rcinbrecht Rischenberger lassen vorhalten, wie daß seine K, M. uns beschrieben; und auf solches so haben seine M. eine Geschrist gestellt / in Artikelüweise / die mö- gen besichtige»/ ') Und seiner K. M. fürderlich darum Antwort geben/ mit mehreren Worten / die wie Ewr. Weisheit nochmals berichten werden, so wir anheimsch kommen; und demnach so ist durch die Verein angesehen eine Stunde auf daS Eine Nach Mittag in meines gn. Hn. von Straßburg Hof. Auf das ist uns dazumal gesagt / und die Stunde abgekündct, Geschäfte halben der K. M- bis auf Dienstag Morndes; also Morndes worden , ist uns gesagt, wir nicht bedürfen kommen. Also hat die Verein uns zwuren (jweymal) angesagt? und doch als dick (oft) wieder abgesagt, dessen, wir etlicher Massen ungeduldig, doch müssen lassen geschehen/und demnach uns zu K. M gefügt , und derselben lassen anzeigen, Also haben Ihre K. M. uns beschrieben, und demnach auf Ihrer/ M. Schreiben, wir als die gehorsamen erschienen, und ihrer/ M. Meinung unrerthänig zu vernehmen, mit mehr Worten je. Also hat Ihre M. uns ernstlich bescheiden gen Freyburg zü den K. Räthen, da werden wir Bescheid finden. Derer sott Rheinfelden halben hat die K. M- auch geschrieben, damit ihr *) Davon finde ich nichts, IV. Band? ii tt 682 XII. Periode. 3ter Abschnitt des istm Jahrh. Fürnebmen abgestellt werde. Der Gefangenen halben ist so viel Geschäft, daß hier nützit hat mögen fürgenommen wer. den. Doch reiten wir auf Befehl der K. M. gen Frcyburg, und reitet dir K. M. gen Vilingcn zu. Und ist allerley Rede nicht als der Geschrift zu befehlen. Darum, so wir anheimsch werden, Ewr. Weisheit wohl wollen berichten. Und was E. W- gefällig auf solches ist, mag ste uns lassen wissen; wollen wir als die gehorsamen allezeit nach unserm Vermögen erstat. ten; damit gebiete unS Ewrc Weisheit allezeit. Geben zu Straßburg auf Donnerstag vor St. Gilgen Tag, im i.xxxxix Jahr. (Den 2 g. Äugst.) E. W. unterthänige Michel Meier und Peter Offcnburg." Das zweyte Schreiben: » Gnädige Herren. Also sind wir auf Samstag vor Egidy (31. Äugst) zu frühem Fmbis gen Freybnrg ge. kommen, und desselben TageS merklicher Geschäfte halben nicht mögen gehört werden, doch auf heute Sonntag vor den Fürsten und K. Räthen vorgenommen, und Antwort auch Abscheid vernommen. Ewrcr Weisheit nochmals wohl berichten; und stehen abermals in Arbeit der Gefangenen halben, doch in Hoffnung, morgen heim zu kommen; und lassen auch Ewrer Weisheit im Besten wissen, daß die K- Maj. hienacht gen Freybnrg kommen solle, und nicht gen Villingcn, der Tag, sondern alle Boten gen Freyburg beschieden und ge- *) AegidiuS und Gilgen ist einerley; war der 1. September. 685 xi- Kap. i^Zs. j went sind (ihre Reise gewendet.) Auch haben wir Bescheid von den Rächen, daß der Tag des Beschlusses, so zu Schaff- hausen seyn sollte / auch zu Basel seyn wird. Und doch merk- ! liehe Rede auch von Räthen uns fürgehalten, Wernlin Seilers halben. Deshalben Nothdurft erfordernde/ daß Eurs Weisheit keine Aenderung mit ihm thun wolle / bis E- W- ^ uns vernehmen wird, denn es sonst eine Zerrüttung bringen ^ möchte. Nicht gut wäre. Domit so gebiete E. W- uns allezeit als euer» gehorsamen und gutwilligen. I Geben zu Freybnrg, auf Sonntag St. Egiden Tag« Im i.xxxxix Jahre. E. W. Gehorsame Pecer Offenburg und Michel Aeyer." Was in dem Brief von einem Wernlin Saler ge» meldet wird, kann nur ln etwas erläutert werden. Es findet sich nämlich im Oeffnungsbnch folgende Stelle: *) „ Als mein Herr Altbürgermeister begehrt hat, der Reden halben, durch Wernlin Saler gebrucht" ') Dieß mag in der erstem Woche des Septembers geschrieben worden seyn« Einer der Hauptleute Von Solothurn auf ') Am Rande steht die Zahl tx, welches bedeutet, baß das Eollegium der ix sich über die verzeichneten Gegenstände berieth. ') Ferner: » Von der Edeln wegen, so abgewichen sind.'' — Endlich: » Von der Rede wegen, so unsern Boren begegnet (nämlichzu Freyburg.") u u 2 6sL XII. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. Dornach hieß auch Wernlin Saler. Wir haben gesehen/ -aß die Ließaler uns meldeten, wie, -aß eine Lade mit Briefen gefunden worden wäre, von welchen die ihrigen etliche gelesen hätten. Der Allbürgermeister war Hans Immer von Gilgenberq. Die gleichzeitigen Berichte melden, daß die zwey Bürgermeister zu Basel abgesetzt wurden, und daß man Briefe hinter dem Feind gefunden hatte, welche bewiesen, daß Gilgenberg unter dem verdeckten Namen von Pfefferhans die Schweizer bey ihren Feinden verrieth. Weiter oben hat der Leser bemerken können, daß das Gerücht unter den Etdsge- nossen ergieng, als wenn beyde Bürgermeister bey -er Dornachcr Schlacht im Lager der Oesterreichs gewesen ^ wären. Eben um diese Zeit im Augstmonat waren die eidsgenössischen Gesandten wegen der Friedensunterhand- ^ lungen in Basel gewesen. Endlich zeigen unsre Raths- bücher folgendes: ttens der letzte Aufsatz der abgegangenen Schreiben, bey deren Unterschrift der Taufname Härtung, d. i. Härtung von Andlau sich befindet, ist vom '2Zten Äugst. 2tens bey keinen Gesandtschaftser- ernennungen kommen ihre Namen mehr zum Vorschein. Stens das Verzeichnis der Siebnerhcrren, die alle drey- zehn Wochen abgewechselt wurden, zeigt, daß zwar nach -er Einführung des neuen Raths, am 2ten July von Gilgenberg, als Rathsherr von Rittern, Präses des Siebneramts war; daß am zweyten Vierteljahr Har« tung von Andlau, neuer Bürgermeister, weil kein an- 68S XI. Kap. 1^99. drer Ritter im Rath saß, noch als Präses -es Sieb- neramts ernannt, oder wenigstens eingeschrieben wurde; daß aber in den zwey folgenden Vierteljahren diese Namen nicht mehr vorkommen, sondern beyde Male, Lienhard Grieb, senior norn'me rnilitum?, j. L. G. der altere, im Namen der Ritter. Aus diesem allem entsteht die mehr als wahrscheinliche Angabe, daß während, oder kurz nach dem Aufenthalt der Friedensboten zu Basel, im Angstmonat, die beyden Bürgermeister, oder wenigstens anfänglich einer derselben angeklagt wurde, daß Hauptmann Wernlin Saler ihr Ankläger war, daß der Altbürgermeister von Gtlgenberg sich darüber beschwerte, und daß auf den Rath -es Peter Ossenburg und des Michel Meier die Sache, bis nach ihrer Rückkunft von Freyburg ausgestellt wurde. Es scheint also, daß die Untersuchung nur nach der Abreise der fremden Botschafter und etwa» im Oktober Monat *) vorgenommen, und fich erst alsdann mit der Absetzung beyder Bürgermeister endigte. Uebrigens versah Gilgenberg in der Folge die österreichische Vogtey zu Enßsheim, welche er vor seiner Niederlassung zu ') Daß es erst im Oktober Monat geschah, beweist ein Schreiben des Raths an Solothurn ysm 28 tm September , in welchem die unentgeldliche Befrenung eines KnechtS deS Altbürgermeisters von Gilgenberq begehrt wurde, und man sich ank einen beygelegten Brief von ihm selbst berief. Er war damals Altbürgermeister. ! ß86 xii. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. Basel schon bekleidet hatte. Von dieser Zeit an , saß keiner iin Rath mehr von dem alten Ritter- Sljfts- Wd Lehen- Adel. September. In diesem Monat wurde der Frieden geschloffen- Ehe wir aber dieses wichtige Ereignis behandeln, müs- ^ scn wir von einem zu Enßsheim auf den ^ten angesetz. ten Tage Erwähnung thun. Eben zu der Zeit, wo die Friedensgesandten zu Basel erwartet wurden, hatten die Oesterreicher, von Laufenburg aus, einen Einfall in unsre Landschaft gethan, und auf diesem Streifzug Pferde erobert. Der Rath führte Klagen bey der Regie- > rung, empsieng eine befriedigende Antwort und schickte Gesandte nach Enßsheim. Die Instruktion hat dieses besonders an stch, daß man bey einem solchen Anlaß - den österreichischen Rathen alle Versuche der Schweizer, uns zur Ergreifung ihrer Partey zu bereden, der Länge nach, erzählte: von der Unterredung zu Ölten ; von dem Lager vor der Stadt nach der Dornacher Schlacht; von der Erscheinung der eidsgenössischen Voten vor dem großen Rath; von der Mühe, welche der Rath gehabt > habe, die Gemeine dahin zu lenken, Vasler bleiben zu wollen. Dieß alles diente aber alsdann, um die Undankbarkeit , mit welcher man uns behandelte, nachdrücklicher zu Gemüthe zn führen. So nun dieser unsre XI. Kap. Ev 687 gegen die Eidsgenossen gefaßte Entschluß/ dem Kaiser und der Ritterschaft auf beyden Seiten des Rheins zu Gutem und zu Aufrechthaltung, wie es landkundig ist, geschehen war, und ihnen nicht übel erschossen ist, so wäre auch gut, daß nach Verhältniß dessen, gegen uns und die unsrigen es harwieder erkannt würde. ' Aber unsre Treue, Mühe, Arbeit und was wir deshalben gelitten haben, wird gegen uns vergessen, und alle, so oft wiederholte Zusagungen werden ganz verachtet. Die unsern werden gefangen und beraubt. Uns wird ge- drohet, daß welcher Basier in die Hände der welschen Garden falle, sterben müsse. Wenn dergleichen und andre Behandlungen dieser Art nicht abgestellt, sondern, wie bisher, fortgesetzt werden, so kann es in die Harre nicht mehr geduldet werden, und da stehet zu besorgen, daß unsre Gemeine, die wir mit großer Arbeit und subtiler Vernunft bey uns behalten haben, ganz unruhig seyn, und vielleicht etwas anders an die Hand nehmen werde. Diesem vorzukommen, und damit wir bey dem heiligen Reiche auch dem Kaiser, der Ritterschaft und Land und Leuten zu Aufenthalt bestehen mögen, so sey unser Begehren und Bitte, zu verfügen und zu verschaffen, daß wir und die unsern unbeleidigt und unbeschädigt gelassen, und von dergleichen bisher ausgeübtem Beginnen gesichert werden. Allein da dieses Wesen keinen Verzug mehr leiden will, und die Nsth es erfor- dre, daß wir etwas gewisses haben, so sey unser ernst- 638 XII. Periode. 2ter Abschnitt des istm Jahrh. > liches Begehren, daß uns eine gnädige und gütige Antwort ertheilt werde/ welches aber unsre Voten / wie sie solches wohl wissen/ mit ausführlichen und vernünftigen Worten/ der Gebühr nach/ verhandeln werden-' Nach Mein allgemeinen Auftrag sollten die Voten nicht vergessen/ verschiedne Partikularfälle und Begehren anzubringen: Sicheres Geleit für das Salz aus Lothringen; Transit der Waaren durch der Herrschaft Landen; Anstellung einer Zusammenkunft wegen des Dorfs Büß/ welches die von Rheinfelden in Brand gesteckt hatten; Abstellung der Drohung/ daß man auch Mutkenz verbrennen wolle ; freye Flößung des Klafterholzes auf -er Birs; Befxeyung der Unsern, die gefangen lagen; Rückgabe der gestohlenen Pferde; Abstellung der Drohungen des Ersteckens und des Erwürgens; ungestörter Wandel unsrer Werkleute/ die in unsern Wäldern zu Matten; Holz fällen / oder zu Gempen Kohlen brennen; Sicherheit für die unsern/ die ihr Korn, Haber und anderes schneide»/ und hineinführen." Allem die gegebenen Zusicherungen/ uns klaglos zu stellen/ fruchteten wenig. Eben in der Woche/ wo der Frieden unterschrieben werden sollte/ streiften die Rhein- felder bis auf Frcnkendorf, und führten alle Pferde weg/ die sie auf den Waiden fanden. Ergrimmt über (irren solchen Frevel, schrieben unsre Lan-leute dem Rath: » Wir bitten mit hohem Ernst zu verschaffen, daß wir XI. Kap' 1499 . 689 zu dem mistigen wieder gelangen; wenn es nicht ge- schieht, so wollen wir selber lugen, und alles daran henken, was uns Gott verliehen hat. Denn es will uns bcdünken, daß es Zeit sey." Das war aber nur ein Vorspiel. Am folgenden Tag nach dem geschlossenen Frieden, stellte die Besatzung von Rheinfelden, wo Graf Heinrich von Thterstein als Vogt der Herrschaft, von Wessenberg, als Hauptmann der welschen Garde, und von Truchseß, als Schuldheiß der Stadt, Befehle ertheilten, ein Freudenstuer an- Sie verbrannten und versengten alles- Es geschah eben zu der Zeit, wo die ausgesöhnten Gesandten, im Münster versammelt, Gott für den wieder hergestellten Frieden dankten. Indem nun das hohe Amt gefeiert wurde, sah man von der Pfalz einen; dunkeln Rauch plötzlich in der Entfernung stch an verschiedenen Orten erheben, bald folgte eine helle Flamm?, und im gleichen Augenblick brannte alles lichterloh- Zu diesem gräulichen Schauspiel lief fast die ganze Stadt herbey. Die ergrimmten Bürger schrieen aber zu den Waffen, und stürzten auf die Wälle, und vorzüglich auf die Rheinbrücke. Keiner wußte indessen, was er that, noch wohin er gehen sollte. Allein unter dem allgemeinen Getümmel ließen stch viele Stimmen vernehmen, die laut dazu aufmunterten, alle Kaiserliche in der Stadt niederzumachen. Die Botschafter des Kaisers, und selber den braven Anführer der Nürenberger, den Pirkheimer, überfiel, 6so xn. Periode. 3tcr Abschnitt des isten Jahrh. nach seinem eigenen Gestandniße eine nicht geringe Furcht/ bis endlich der zusammenberufene Rath es vermochte, diesen zwecklosen Tumult zu stillen. *) Dieß führt uns auf die Ankunft der Friedensbcvoll. »nächtigten in unsre Stadt wieder zurück. Der Tag, wo sie etwa hier eintrafen, ist mir unbekannt. Aus dem weiter oben angeführten Schreiben von P. Offcn- burg und M- Meier, läßt sich aber schließen, daß es wohl in der ersten Woche des Septembers, und folglich ungefähr auf die verabredete Zeit geschehen seyn möge' Zum Empfang jener Botschafter verordnete der ') Er sagt auch, daß dieses Geschrey die uribeuveifelbare Vorbedeutung des bald erfolgten Abfalls der Basier vom Reiche mit sich führte. Aui (rumultus) prvfecto tLM LD8S- ris IcKütis, cpium rnilii ipsi nou p-lrv»m timoreni incu- sit cum muU-e vocss exsuvirentur, ookortsntes, rrt ounoti LLSSsreani odtrirncsreritur. Lt liic clumor ruLnikestuin per se rulitinäicium äekectioni8 sl> Impe io, mox e8t 8ei^uuts. ") Die GrleitSbricfe unsers Raths ffür die kaiserlichen, französischen und eidsgenöffischen Bevollmächtigten sind alle vom Zten September, und in dem GeleitSbries für die Kaiserlichen steht ausdrücklich, daß sie den ätcn in Neuburg am Rhein eintreffen würden, und denselben alsdann zu haben XI. Kap. 1^99. 6hl Rath Seyde Oberstzuuftmeister Rüsch und Offenburg, und sechs Rathsglieder / Hemman Ossenburg , Leonhard Grieb den jüngern, Ludwig Kilchmann, Michel Meier, Hans Hiltprand, und den Salzmeister. Wenige Tage vor dem Beschluß des Friedens kamen auch Mailänder an, in Begleitung von dreyhundert Eidsgenosscn, obre daß ich aber irgendwo finde, wer fie eigentlich waren, und was ihr Auftrag gewesen seyn möge. Die Nachricht von ihrer Ankunft enthaltet folgendes Schreiben des Landvogts von Homburg vom 19. September: „ Als ich denn Eurer Weisheit verschrieben han von per Botschaft aus Mailand, wie sie gen Basel wolle, verlange hätten. Ist diesem Geleitsbrief wird nun obenan, Friedrich, (vermuthlich Casimir- Siehe weiter unten) der jüngere Margraf von Brandenburg genannt. Und in dem Geleitsbrief für die französischen Gesandte» werden genannt, der Erzbischof von ScnS, iviioii-rei 11.it/ ut!,t,8tiue Ultt'. Doston, I.iräovicus äs U»d UoU-illnes Us , orstorer, riuiioH et lexsri» Geben auf Freytag St. Theodorus Tag zu Nacht. Dieser Tag stehet nicht im baftlischen Kalender. Er wird aber sonst am löten September gefeiert, und im A. Es war der I9te dieses Monats ein Donnerstag, pnd die Nacht, wo der Landvogt schrieb, der Anfang des FreytagS. 692 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh, ist wahr. ') Sie wartet auf die tEidsgenosseii. Sie *) Eben dieses'Schreiben/ auf welches er sich beruft/ und das sich unter der Sammlung seiner Schreiben gerade vor demselben geheftet sindet/macht einige Schwierigkeit. „ Als denn zu Schäffhausen von der Herrschaft und denEidSgenos. sen Tag gehalten ist/ habe ich meine Kundschaft in dem Gäu (Argau) gehabt / um zu vernehmen / was ihr Fürnchmcn (vermuthlich des nach Bruck bestellten AufbrnchS derEidS. genossen) wolle seyn. Also ist er gekommen auf Donnerstag unsrer lieben Frauen Tag/ und sagt/ daß der Tag in die Stadt Bafel zu meiner Herren gelegt sey/ und daß dcö Herzogs Botschaft aus Mailand auf Donnerstag unsrer lieben Frauen Tag zu Hlten mit 60 Pfer. den hineingeritten / und sind in Willen auf Freytag zu Nacht gen Liestgl oder gen Basel zu reiten/ und wollen ihnen die GidSgenossen dreyhundert Knechte zugebe»/ um sie in die Sradt Basel zu begleiten. Geben auf Donner, stag unsrer Frauen Tag zu Nacht." In einem Beyblätl. chen: „ Lieber Herr der Zunftmeister/ ich bitte euch / in so weit die Läufe gut wären / mir einen Ritt gen Basel zu vergönnen. Mir liegt etwas an . das nicht wohl durch die Meinen auszurichten ist. Denn ich seit vor Faßnacht in die Stadt Basel nicht gekommen bin. Ich will vaS um meine Herren/ und um euch verdienen." Dieses Schreiben datirt sich von einem Festtage der Jungfer Maria / und im September fällt Maria Geburt auf den achten / also daß wenn Maria Geburt hier gemeint wäre/ dieses Schreiben mit dem andern noch ziemlich übereinstimmen würde/ doch immer mit der Voraussetzung, XI. Kap. 1499. 693 hat auf nächsten Sonnabend zu Nacht in Liestal Her« daß die mailandische Botschaft ßch in Ölten bey 12 Tage länger aufhielt, als es bey Abgang des Schreibens ihr Vorhaben gewesen. Allein im I. tstöö war Mariä GeburtStag, oder der achte September, kein Donnerstag sondern ein Sonntag. Hingegen war Mariä Himmelfahrt , die am iLten Angst gefeiert wird, ein Donnerstag. Man kann denn zuverläßig behaupten, daß der Landvogt sich in der Nacht des I9ten auf den 20ten September , (falls in der Zwischenzeit kein anderes, das verloren gegangen wäre, eingekommen) auf ein Schreiben vom Donnerstag, iLten Äugst, bezog. Wo blieb abcr in dieser Zwischenzeit die Mailändische Botschaft? Fand stc rathsamer, sich im Innern der Schweiz zu per- weilen, um desto fiiglicher die Gemüther zu Gunst ihres Herrn zu lenken, indem der Visconti zu Basel ein gleiches bey den eidsgenössischen Boten selber versuchen wür- de? Vernahm ste indessen zu Ölten oder anderswo, daß die ersten Conferenzen zu Basel sich bald zerschlagen, und ihre Abreise also überflüssig sey? Den» es ist nicht glaublich, daß der Visconti hier gemeint worden sey, weil dem Landvogt nicht unbekannt seyn konnte, daß Vis. conti, als Vermittler, zu den baselischen Conferenzen gehörte, weil der Landvogt gleichfalls am löten Sey- rember wissen mußte, daß Visconti im Angstmonat zu Basel gewesen war, und nun auf der zweyten Tagsatz. ung steh schon wieder eingesunden hatte, weil endlich der Landvogt, wenn die gedachte Botschaft in der Person des Visconti bestehen sollte, ihre Ankunft, als etwas sses 8e pre^seoient i>n sieze Ne I^auHen- bourz, loisc^ue le IVIurzrsve joiznstit se8 instanecs L eelles (le Vi8couti, enzszes les Neux psttis ä suspen^ compro- rnsttoient leue inclezienNsnee, et I'snittiosite t>8 en Isveur a'un priiiee, c^ui llaiis ss xremieee jeunesss 8« irion- troit dejk su88i Nizne lls leur estime, yue lle oetts eort- Lsnc« czu'ils etolsut aisxoses L »seorNer sux sutres 696 XII. Periode. 3ter Abschnitt-es EenJahrh. bey der Eröffnung des Congresses, waren die unglei. chen Instruktionen -er eidsgenössischen Gesandten- Lauser hat hierüber ein Schreiben von ihnen an ihre Oberen mitgetheilt, welches es deutlich beweiset. Es scheint aber, daß es dem Kaiser auch schwer fiel, gewisse Artikel einzugehen; denn die Schweizer bereiteten sich wieder zum Kriege, und beschlossen, daß ihre Völker nach dem i^ten aufbrechen, und auf Bregenz ziehen sollten. Hingegen scheint es gleichfalls, daß die Eids- genosscn selber in etwas von ihren vorgeschlagenen Artikeln nachließen. Pirkheimer, der sich hier befand, um zu wissen , ob er seine Truppen entlassen, oder irgendwohin anführen sollte, und der mit Maximilian, und folglich in66iatours. l.a Situation du Lranllekoul-z I'e§si6 6e 1s 8uisse, les rassueoit iileineineut sur les intentions 6s I'LIecteur. et «lonnoit L son intcrvcntion ce csr. rseteee 6'impsrtlslit6 et6s 6esinteresseniment, ylli 6e- Voit en assurer les sueees. ..... II se pi6vslut 6s 1'ssoen6snt qUs lui 6onnoit sur ces espeits exsltes, 1s kermste unie su «Ion 6s la xiersussion, et surinon. tsnt les ol>8tscles ciwopposoienl 6'uN eüts l'opiniati ete 6es ininistl es sutricliieiis , L rekuser sux 8uisses l'in6e- xen6snce sci^uiss x>sr 6es viotoires, et 6s I'sutre le 6esir 6e eeux-ci 6s proüter 6e ees victoiees poue s's§- »esn6ir; II presents L l'sssemlilee un ^i-o^et 6e pseik- estion, qni kut s§rse 6e toutes les j-srties, et sizus Is 32, Ssxteindrv l4§9, 6S7 XI. Kap. ^ss. mit seinen Botschaftern vertraulichen Umgang pflog, sagt ohne Zurückhaltung, daß wohl angewandte Frey» gebigkeit die harten Herzen erweiche. Er fügt aber auch hinzu, daß jeder Theil die Bedingnisse des geschlossenen Friedens nützlich und ehrenhaft gefunden habe. ') Den 22. September am St. Mauritzen Tage- wurde der FriedenSvertrag zu Basel errichtet: *) Osterunt äs psss kssienil» rs8 in jonAuin prooeäsi>LtA enrn utNÄ^ue pais sonaitiontz8 alteri intolersbüss pro- poneret, so utrin-ins äAMn» -lössptä re8->roiri pstsren- tnr. Lt liest AHeMolrinensis I.exatns oinnein Ärikilisret opsrsin, nt tsnt innnrins 8sä»retnr NsIIum ^ ino»88unl tamsn oiNni8 leibor oon 8 Uinsd 2 tnr. Iltrsgiis snini psrs Iisuä c^u-ic^nsin 8e snssspti belli poenitsrs stzssrehstj «eci in psrvioseiä 8UÄ c>us8i okstinsts psrclursbst. (Dieß bezieht sich auf die vorhergehenden Zusammenkünfte.) I>oLt triliuuin i^itur, c^uain iliuo (ZU Basel) psrveni 8 ssrn, pax t 3 Üt>U 8 Lrmsts S 8 t oonäitionikn 8 § ut iiisni utr-igue psrs, non soium sibi utilsm, 8 e 6 etisnr «ärnoäuln tioiie 8 tam cen 8 etst. Klee mirum : ^unin iVls- Uiolsnen 8 is IsAgtus non tsrn ( 1 nri 88 im» Iioininuln oor 6 » tnlvo SL nro 1 Ü 88 iwo Zecünaverst suro, c^uarn Zi8L0r- «üss cuncl 38 in.i§ni 8 utrin^ne sopisrst larAitionibus. enim nnicsni viain S88S cen8et>st, per gNÄin Oux sä 8tstuin suum reäirs posset. (Lelltiin liervetieum.) IV. Band. T x L9S xn. Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. In demselben führt Ludwig Maria Sforzia, Her« zog zu Mailand, das Wort. Der erste Artikel betrifft Bündle»; der zweyte das Stift Chur; der dritte den zugefügten Schaden und begangene Verbrechen; der vierte das Eroberte, die Streitigkeiten zwischen Solo- thurn und dem Grafen von Thierstein ') und das Land- ') Dazu ist hierbey von wegen der Stadt Solothurn und den Grafen von Thierstcin abgercdt, daß dieselben von Solothurn die Schlösser Thicrstein und Bure» , mir Leib und Gut und aller Zugehorde zu ihren Handen genommen, und gemeint haben zu behalten, um die Pfiicht und Hinderstände, als sie für die gemeldtcn Herren von Thierstein verschrieben, und das so dieselben Herren ihnen selbS auch schuldig sind: daß darauf die jetzt genannten Herren von Tbierstein sich zur Stunde und vor allen Dingen, gegen die Stadt Solothurn verschreiben sollen, ste von solcher Pflicht und Hinterstandcü wegen, auch um das, so sie ihnen deshalb schuldig stnd, zu ledigen, zu lösen, abzutragen und zu entrichten, laut der darum aufgerichteten Briefe, mit ausständigen Zinsen, Kosten und Schaden, bis von Weihnachten nächstkommend über ein Jahr; und ob von solches Kostens und Schadens we. gen, Irrung zwischen ihnen entstände, daß ste steh dar. um entscheiden lassen sollen, laut des hcinach gemeldtcn Auölrages; doch, daß ein Bischof zu Basel in demselben wider die Stadt Solothurn nicht zum Richter gebraucht werden solle. Und wo die gemeldten Herren von Thier, stein, an solcher Losung und Abtrag säumig, und die obgestimmte Zeit nicht erstatten würden, daß denn die XI. Kap. I^iss. 699 gericht im Thurgau; -er fünfte, die Schmachrede»; der sechste, die Aufnahme ins Bürgerrecht/ und das Kau- von Solothurn, Schloß und Herrschaft Thicrsteitt und Yfeffingen, oder andere ihre Pfandschaft, laut ihrer Verschreibungen, ohne weitere Rechtfertigungen, annehmen, beziehen, und zu ihren Handen bringen sollen, so lang bis sie ihres HauptgurcS, verfallener Zinse und Schadens bezahlt sind, nach Laut ihrer Briefe und Siegel. Und falls die Grafen von Thierstcin, solche Schlösser und Herrschaften in mittler Zeit gegen andre zu verkaufen , öder zu verpfänden unterständen, daß denn der Stadt Solothurn tn solchem behalten seyn solle, das so ihnen derselben Grafen Vurgrcchrsbriefzugiebt, von ihnen und manniglich unverbindcrt, und dazu besonders, als die von Solothurn der Grafen von Thierstcin vormals 400 Rheingnlden auf die Herrschaft Buren, auf Meinung sich eines Kauft darum zu vornehmen, nach Inhalt etlicher zwischen ihnen vergriffener Abscheide, gegeben haben. Ist abgeredt, daß die Herren von Thierstcin sich solches KaufS halben, um die Herrschaft Buren, gegen die von Solothurn bis Weihnachten nöchst- kommend vereinen, oder aber solche Summe der 400 rheinischen Gulden, bis da wieder kehren und bezahlen sollen, ohne allen Weilern Aufzug, und wo sie denn säu« Mig, und nicht dero einst erstatten würden, daß dann die von Solothurn solches Schloß und Herrschaft Buren mögen annehmen und zu ihre» Handen bringen, ohne ihren und manniglich Eintrag, oder Verhinderung, bis zu völliger Ausrichtung und Abtrag, wie vorsteht. X x 2 700 XII. Periode- ZterAbschnittdes iNeu Jahrh. fen oder Wechseln von Städten und Herrschaften; der siebente die Aufhebung von allen Schatzgeldern; der achte die Fälle von Ansprachen, worin der Stadt Basel ') gedacht wird; dann eine Stcherstcllung für die Zum Achten: Damit weitere Zwietracht und Aufruhr zwischen den Parteyen verhütet, sondern um alle Dinge rechtlicher AnStrag gesucht und erstattet werde, so ist hierinnen eigentlich abgeredt, beschlossen und beyderseits angenommen worden. Falls die königliche Mas., als Erzherzog zu Oesterreich, oder seiner Majestät Erben, und Nachkommen, Erzherzoge zu Oestreich, ihre Unter, thanen und Zugehörigen zu gemeiner Eidgenossenschaft einem oder mehrern Orten, oder ihren Unterthanen, Zugehörigen und Zugewandten, oder dieselben EidSgc. riossen gemeiniglich oder sonderlich, oder ihre Untcriha, «en, Zugehörigen und Zugewandten, hinwiederum, zu Ihro Maj., als Fürsten zu Oestreich, ihren Erben und Nachkommen, oder ihren Unterthanen und Zugehörigen Zuspruch und Verordnung hätten oder fürer gewönnen, darum die Parteyen gütlich nicht betragen werden möch. ten, daß der Kläger seine Widerpartcy zu Recht und Aus. trag erfordern solle, auf den Bischof zu Constanz, oder den Bischof zu Basel, so je zu Zeiten sind, oder auf Bürgermeister und Klein-Räthe der Stadt Basel, daselbst dann die angesprochene Partey dem Kläger auf sein Ansuchen und Rechten unverzögentlich Statt thun, und ge. horsam erscheinen, besondrrlich zu Stunde und fürdcr. lich den angezeigten Richter, um Beladniß der Sache und Tagsatzung bitten solle; also, daß Klage, Antwort und Widerrede, und der Rechtssatz innerhalb drey Mo. XI. Kap. 1499. 701 Schweiz. ') Folget die Annahme beyder Theile. End« nate Ziel geschehen soll ; und dazu soll der antwortende Theil > falls er darin säumig erscheinen würde, bey furcht» samcn Pönen Leibs und GutS gewiesen werden; und dar- zu, falls dieselbe angesprochene Partey dem NcchtenS- austrag sich ungehorsam erzeigen würde , daß dann der angenommene Richter, ob er ja vom Widertheil nicht erbeten würde, auf des gehorsamen Theils anrufen, pro- eediren, erkennen, und austräglich Recht ergehen lassen solle; doch, daß die Späne betreffend Erbfälle, gelegene Güter, und kleinfügige Geldschulden berichtigt werden sollen, in den ordentlichen Gerichten, darin die Erbe ge- fallen, die Güter gelegen, und die Schuldner gesessen sind. Und was an den obgemeldten Enden, einem je zu Recht erkannt und gesprochen wird, daß dann beyde Theile allweg dabey gestrackS bleiben, dem nachleben und genug thun sollen, ohne ferneres verweigern, ziehen und appelliren, auch ohne weiteres Fürwort Aufzug und Behelf. Und falls gemeine EidSgenossen Hinfür, einhellig zulassen und willigen würde», die Stadt Eosta-z zu Richter (wie von der Stadl Basel ohbestimmt ist) anzunehmen , daß dann solches von dem Widertheil auch gestattet, und jetzt verwilliget seyn solle- Und falls iu einem der vorbenannten ordentlichen Gerichte, jemand auf eintwedere Partey rechtlos gelassen würde, daß der, an den vorbestimmtcn Enden, einen vor Recht suchen möge, wie es obstehet. Und daß auch beyde Parteyen, und alle die ihren, wie ablautet, sich solches AuStrageS und Rechtens um alle Sachen mit einander begnügen, und sonst mit keinen andern Gerichten anfechten, bekümmern, noch ersuchen sollen in keinem Wege. *) Zu gleicher Weise, in aller Form soll dieser Auötrag und Rechtfertigung zwischen dem Bund zu Schwaben ge- 702. XII. Periode. 3ter Abschnitt deß I5ten Jahrh, sich wird sowohl von Seiten des Kaisers, als von Sei- pieinlich und sonderlich/ auch der Eidsgenossenschaft ge- peinlich und sonderlich und ihren Zugewandten/ also gehalten und erstattet werden / zwölf Jahre/ die nächsten nach Datum dieses Briefes/ also/ daß beyde Theile alle die ihren/ und die z» ihnen geboren / oder zu versprechen stehen / sich/ der Zeit auS/ dessen gegen einander um alle Sachen begnügen / und mit keinen andern Gerichten an- fechten/ bekümmern/ noch ersuchen sollen/ in keinem Wege. Wo aber denen vom Bund solcher Austrag nicht gefällig oder annehmlich seyn wollte / so wolle königliche Majestät innerhalb drey Monaten, die nächsten nach Da- tum dieses Briefes / gnädigen Fleiß ankehren/ sie eines ziemlichen AuStrageS, die zwölf Jahre lang zu vereinen, und soll der gedachte Bund, und die so darin gehören > dieselben Eidsgenossen/ noch ihre Verwandten / in mittler Zeit mit keinen andern Gerichten fürnehmen/ poch beschweren. Und UM/ daß die obbestimmten ver- willkührten angenommenen Richter , in Beladung solcher späniger Händel, zu ihren Sprüchen und Urtheilen desto freyer seyn mögen/ so sollen allweg die spännigen Parteyen , im Eingang der Rechtfertigung, sich gegen die angenommenen Richter schriftlich verbinden/ sie, von solcher Spruch und Handlung wegen, so sich deshalb begibt nicht zu fürchten, zn hassen, noch darum eini- gen Schaden, Unfug oder argen Willen zuzumessen. Zum andern, daß damit die königl. Majestät aus Gnaden aufheben und abthun solle, all' und jedes Verhalten, Ungnade, Acht, Procession und Beschwerungen, so Xl. Kap. 1^99. 7oz ten -er Eidsgenossen, Basel in den Frieden eingeschlossen. Zweymal wurde in den nachfolgenden Jahren. in dem Krieg oder vor dem Krieg wider die Eidögenos- sen, ihre Unterthanen, Zugehörigen oder Verwandten, niemand gesündere oder ausgelassen, angesehen, oder ausgegangen sind, und daß sonst um alle andere Sachen, so hierin nicht begriffen sind, beyde Theile bleiben sollen, wie sie vor dem Krieg gestanden, und herkommen sind, alles getreulich, ohne Arglist und Gefährde. r) Und zum Beschluß aller vorgeschriebenen Dinge, so haben wir, vorgenannter König Maximilian, unsers Theils, zu solchem Frieden und Bericht eingelassen unser HauS Oesterreich, dann obgenannten Ludwig Herzog zu Mailand, und alle andre Churfürsten, Fürsten und Stände des heiligen römischen Reichs, insonderheit die Bischöfe zu Straßburg und Basel, auch die Städte Srraßburg, Colmar, Schlettstadt und Müllhausen. Und dagegen so haben wir, obqenannte Eidsgenossen unsers Theils, zu solchem Frieden eingeschlossen und verfasset, den aller- christlichsten König Ludwig zu Frankreich, und alle die, so mit uns in Bündniß, Einung und Verwandtschaft sind, insonderheit den hochwürdigen Fürst, Herr» Gott- hard, Abt des Gottshauses St. Gallen, sein Gottshaus und desselben Leute, die Stadt St. Gallen, das Land Appenzell, die beyden Städte Schaffhausen und Rothweil, auch die Bündten in Churwahlen, so uns mit Bündtniß und Einung verwandt sind. Und demnach die Stadt Basel, ihre merkliche Ursache und Anliegen, de- 704 xil. Periode, öter Abschnitt des löten Jahrh. unser Nach, Kraft dieses Friedensvertrages, als Schiedsrichter angerufen; das erste Mal, von Seiten eines Edelmannes, und das zweyte Mal von Seiten des Raths von Luzern, und zwar beydemale wider den Kaiser selbst. Unser Rath zeigte sich aber gar nicht geneigt, dieses Schiedsrichteramt zu übernehmen. Er gab in seinen Antworten zu verstehen, daß der Kaiser vorher es ihm auftragen müsse. Leu, in seinem helvetischen Lexieon, P. XVl. p. si 1—519, hat uns das Friedens-Jnstru- n-ent mitgetheilt; allein, zwischen seinem Text und dem preinigen findet sich an einem Ort ein Unterschied, der Basel betrifft. In der Aufzählung der Stände, so die Bediugnisse des Friedens als paciscirende Theile anrieh, Mn, und ihre Annahme beurkunden, nennt Leu Basel, renthalben sie in diesem Krieg wider die Eidsgenoffen mit Kriegsübung nichts vorgenommen, der königl. Ma. sestät selbst, als ihrem allergnädigsten Herrn, unterthä« nig angebracht und geklagt habe, in Hoffnung, solches in Ungnaden nicht zn empfangen, worauf die königl. Maj. solche ihre Nothdurft und Anliegen in Gnaden bedacht und angenommen, auch zugelassen hat, sie deS- halben zu diesem Frieden auch einzuschließen, also daß ihr, mit sammt den Ihren, und allen denen, so ihr zu versprechen stehen, um alles das, so sich in diesem Handel und Aufruhr begeben und verlaufen hat, keiner- sey weitere Ungnade noch Strafe zugemessen werden solle. XI. Kap. 1499 . 70L und zwar vor Freyburg und Solothurn; meine Abschrift übergeht aber Basel mit Stillschweigen. Dieser Friede war um desto erwünschter/ daß/ nach Pirkheimcrs Bericht/ es steh nachgehends erwahrte/ wie wenig die Schweizer im Stande waren/ den Krieg länger fortzuführen. ') Indem er ihnen über ihre Tap» ferkelt, die Klugheit und Vorßcht ihrer Befehlshaber/ und den Gehorsam der Gemeinen das verdiente Lob beylegt/ und hingegen über den Mangel an Kriegszucht bey den deutschen Truppen Klage führt/ ') so giebt er drey Gründe seines Vorgehens an. Zum ersten/ daß die Eidsgenossen höchst hart fanden/ ohne Sold zu die» nen/ und daher zu den Franzosen übergiengen; daß es ^lszriam tarnen Veras virtutis et rsi miütarls ovti. nuere exi8timationem, eum niNil temsre aut ineonsults sxerent, seä in omniNns virtuti xlurimnm, kortnnav »uteni Minimum triduerent: xraecipus vsro imperio et Zussis Oueum odtempersrent, its ut nee eoy8ilia faetis, nee kacts inNixersnt consilüs. Die« se letzte Stelle getraue ich mir nicht zu übersetzen/ ob sie schon aller Orten angeschrieben werden sollte. /^nimi gutem virtute oeilerent minime, Verum clum nimiam auäseiam maturis praeksrant oonsilüs, talem seu8srs eventum, Analem contemxtus et njmis psrere seiet temeritas. 7o6 XII. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. ihnen zweytens an Früchte»/ und vorzüglich an Salz gebrach/ indem die Reichslander ihnen keines zukommen ließen/ und das Salz/ welches sie aus Frankreich bezogen/ in lauter Meersalz bestand/ und von dem Vieh nicht wollte genossen werden; endlich, daß das Kaiserli« che Heer nicht nur wegen der Anzahl des Fußvolks die Schweizer weit übertraf, sondern auch mit der blühendsten Cavallerie prangte, und mit allem, was irgend zu einem Feldzug gehörte, reichlich versehen war. ') Doch so weit Pirkheimer. Mancher Leser wird vielleicht dabey auch denken: So urtheilten gleichfalls Leopold bey Laupen und Sempach, Carl von Burgund bey Gransou nnd Murten, Maximilians Feldherren selber auf der Malserhaide, worin Schwaderloch und an der Dorischer Brücke. *) ^eoedebst pesetenes . . . pi-ssoipu« ssiis penuris iu- t.oleran^tuar 8i korl« xost kso xnlinladunt, veluti Koxiae ^ukent kinerso, nun- tiakimu8. Demi88>8 scapu>i8, kumilicjue xenn ve8tiae re- xiae K-Ia^ertati 8uxpiicantc8 , ut no8 , no8trr>Mtjuo ui-kcm , st^ne incola8 xratio8i88ims oommcn6ato8 8ervet, oui no8 o «liverso 6e6!ti88imo8 8vrvitore8 et clevovcmu8 et animi no8- Iri oisves larxiter ro8erata8 okkerimn8. Datum priäie Xslen6»8 Oeoemdri8. Xnno Domini eto. nonaxe8inio nono» Ve8trse rexiae ^ls^eststi8 kumiles 8ervitore8. Vioes xeren8 Lurximag>8ti stus «t Loa8ules 6iv!tati8 L»8Üicn8i8. Die ausgeübten Feindseligkeiten in der Nachbarschaft veranlaßten eine Zusammenkunft zu Seckingen, nach Martini, eine Deputation an den Graf Heinrich von Thierstein , und Schreiben an den Ritter von Had- Hatt, Vogt zu Landser. Als der Landvogt von Mörsperg Der König hatte die seinen Gesandten erwiesenen Höflichkeiten verdankt., und bey diesem Anlaß verlangt, daß, falls man etwas neues befürchtete, man eü ibm melden sollte. Der Rath bezeugt eine große Freude über das empfangene Schreiben; berichtet, daß es der- malen keine Neuigkeiten gebe; und verspricht, falls sol- che sich ereignen sollten, sie ihm zu berichten. XII. Kap. -4199—1601. 7l7 vom Rath verlangte/ daß unsre Bürger den österreichi- sehen Unterthanen das an ihren Schulden nachlassen sollten, was sie nicht bezahlen könnten, antwortete der Rath, den 4 December: „ Man möchte gerne willfahren. Jedoch könne der Rath, nach genommenem Bedenken, nicht finden, wie er die Seinigen, begehrtermaßen, wider ihren gute» Willen, von ihren Briefen, Siegeln und Gerechtigkeiten, abezu- red in gen Fug oder Glimpf habe. Nichts desto weniger wolle er, dem Kaiser, dem Landvogt und der Landschaft zu Ehren und Gefallen, die Seinigen von Zunft zu Zunft da- rum getreulich ermähnen und bitten lassen, auch sonst, soviel er es in der Giftigkeit erlangen könne, daran jeder Zeit arbeiten, daß die Seinigen sich gegen die armen Leute, die beschädiget worden wären, mitleidig erzeigten. Er verholte aber, daß die armen Leute es auch genießen werden. Dieß wolle er in guter Meinung nicht verhalten." 1 5 0 0. Nach -er Abreise -es Königs von Frankreich aus Mailand, brach in kurzem der Geist der Unzufriedenheit aus, und sein Statthalter Trivulzio, -er einst mit ei- gener Hand einige Metzger in dem Fkeischhause nieder- hauete, war nicht -er Mann, der die französische Regierung hätte in dem Lande gründen können. Der vertriebene Sforzia benutzte diese Stimmung der Gemüther, brachte Zooo Schweizer und soo Reuter aus der Graf- 718 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Een Jahrh. schüft Burgund zusammen , und rückte im Jenner vor Como, wo er willig aufgenommen wurde. Den 5ten Februar hielt er seinen Einzug in Mailand. Die Franzosen behielten aber die Citadelle, gleichwie das Schloß zu Novara, und sammelten sich bey Mortara, bis sie aus Frankreich Hülfe bekommen möchten. Eine Zeit lang blieb -er Ausgang ungewiß. Der König von Frankreich ließ indessen zahlreiche Werbungen in der Schweiz anstellen. Vielleicht hatte folgende Empfehlung -es Raths einigen Bezug auf dergleichen Werbungen. Er schrieb den 18 . Februar an die Tagsatzung zu Zürich, um sie zu ersuchen; den Heinrich und Conrad David, die etwas Werbung an den französischen Botschafter, der jetzt bey ihnen seyn solle, hätten, behülf- lich, förderlich und berathen zu seyn. Er Meiste nicht, in Ansehung der Ehrbarkeit, Treue und Glauben, wodurch sie bey uns besonders berühmt wären, daß sie die Mithülfe und Föxderniß der Tagsatzung genießen werden. Es gab sich -er Rath viele Mühe, den Folgen aller unbesonnenen Schimpfreden und Scheltworts vorzubeugen. Die nachdrücklichste» Ermahnungen und Straf- befehle ließ er den2. Februar und den 14. May über alle Tratznngen, Vermessungen und Anreizungen mit Worten und Werken ergehen. Er ließ insonderheit den 29- Angst allen Buchdrucker» bey einer Straft von io Pf. XII. Küp. 1499--1L01. 719 verbiete», einige Schreibe», Gedichte, Lieder und an» deres zit drucken, das, zwischen der Schweiz und Oestreich, dem einen oder andern Theile zu Spott oder Schmach dienen würde. Dagegen ahndete er auch gegen die Oesterreicher die vielen tröstlichen Vermissen und anderes Begegnen, das nur zu Aufruhr, Widerwärtigkeit und Unfrieden diene- « Wiewohl, schrieb er den i4ten May, uns das zu vielen malen angelangt, so haben wir es doch bisher verschwiegen, und die unsern im Besten in Geduld aufgehalten." Es wurde sogar eine besondere Zusammenkunft, nach dem isten März, in Enstsheim gehalten , um auf die Abstellung der üppigen Worten und Reden, die allenthalben gebraucht wurden, zu dringest. Peter Offen bürg und von Kilchen wurden dorthin abgeordnet. Und bald darauf ließ der Rath die Fräge berathen, ob man nicht, wegen der Reden die allenthalben geschehen, eine Botschaft an die Eidsgenosten schicken wolle. Auch richtete er seine Aufmerksamkeit darauf, daß von Seiten des Statthalters zu RheinM. den, und der Städte Rheinfelden, Lauftnburg Ad Freyburg im Breisgau an unserm Titel nichts abgebrochen wurde. Sonderbare Anmaßungen geschahen auch. Ein Elsäßer war zur Zeit der Dornacher Schlacht auf feiner Flucht zu einem Solothurner gestoßen, der ihn als Feind todten wollte, als zwey Vasler von Muttenz 72g XII. Periode. 3ter Abschnittes 1 Neu Jahrh. ihn noch zu rechter Zeit davon abmahnten. Der So- lothurner ließ sich Mit den Hosen, worin sieben Gulden waren, und dem Wammisch des Elsäßers befriedigen. Sieben Monate nachher begehrte der Ritter Cappler, Vogt zu Maßmünster, daß unser Rath die zwey Retter dieses Elsäßers anhalten sollte, ihn für seinen erlittenen Perlust zu entschädigen. Zu diesem allem kamen noch neue Zölle zu Nhcinfelden und Seckingen, Es war gleichsam als wenn man alles hervorsuchte, um die Basler, die sich ohne irgend eine Stütz? befanden, zu einem raschen Schritt der Ungeduld zu reizen, der einen gerechtscheiuenden Verwand, etwas wichtiges wider sie zu versuchen, abgeben sollte. Der Rath betrug sich aber mit einer klugen Langmuth. Es scheint, daß man auch trachtete, die Nothwendigkeit einzuflößen, sich Ritter, zur Besetzung des Bürgermeisterthums, anzuschaffen. Allein der Rath lehnte den 2Zten Februar die Behandlung dieser Frage ab, und erkannte: >, Man soll sich gütlich damit ge- dulden, bis nahe zum Ziele des St. Johannistages; alsdann soll man den Bischof um einen Statthalter bjt- ten, indem sich die Räthe aus allerhand Ursachen, zu diesen Zeiten , mit einem Bürgermeister nicht wohl versitzen mögen. In sofern dann der Bischof einen Statthalter gebe, soll man damit ein Begnügen haben, bis XII. Kap. 1 IS 9 —1501. 721 sich diese gegenwärtige» Lauften ändern. I) Alsdann soll man weiters zu Rathe werden, ob man einen Bürgermeister bestellen solle oder nicht. Man suchte aber nicht nur die Ritter zu entbehren, man gebrauchte auch ein sicheres Mittel- sie und ihre Verwandte zu entfernen. Es war die Verpflichtung, die neue Auflage zu entrichten. Schon den 22ten December des vorigen Jahres ergieng die Erkanntniß: Alsdann bisher viel und mancherley gerathschlaget worden ist, wie man sich gegen die Edeln, so hier wohnhaft sind, halten wolle, es sey mit Verbindung der Eide oder sonst, ist heute einhellig von beyden,Räthen erkannt worden, daß man alle Sachen gegen sie diese Zeit ruhen lassen, und nichts mit ihnen handeln, sondern abwarten solle, wenn die Steuerherren eines jeden Kirchspiels, worin sie säßhaft sind, nach ihnen senden, und die Steuer abfordern, ob sie sich dazu willig erzeigen, oder ob sie sich hinweg thun werden. Hierauf soll man wieder darüber sitzen, und zu Rathe ') Der Rath hatte auch wirklich Deputierte an den Bischof Caspar ze Rhin geschickt. Sie trugen ihm vyr, haß weil bey uns diese Zeit an Ritterschaft Mangel wäre, er uns einen Statthalter des Bürgermeisterthums zulassen möchte. Er antwortete aber, daß er sich darüber bedenken wolle. 722 XII. Periode. Zter Abschnitt -eS löten Jahrh. werden, was ferner vorzunehmen sey. Sodann ist auch erkannt worden, daß keine Botschaft zum hohen Stift nnd Kapitel geschickt werden solle, um das bereits be- schloffen? ihnen in Ansehung der Steuer vorzuhalten; desgleichen soll nach der Priesterschaft der andern Stifte, Kirchen und Klöster geschickt werden, um hier vor Rath zu erscheinen, damit man ihnen in gleicher Gestalt das nöthige vorhalte, und nach ihrer gegebenen Antwort ferner berathe, was Wetters vorzunehmen sey." In den ersten vier Monaten dieses Jahres isoo, wurde aber folgendes von Beyd-Rathen erkannt: „ Da die Räthe und gemeine Sechser, aus merklicher Noth- dnrft -er Stadt, steh vereinigt und gemeinlich erkannt haben, eine Steuer aufzulegen, und dieselbe auch von den Edeln, die hier zu Basel saßhaft und haushäblich find, zu fordern, indem sie nicht minder als andre Bürger, der Stadt Alment, Wunne, Weide, Stege, Wege , Brunnen und anderes brauchen, dazu Tag und Nacht beschirmt, behütet und bewachet werden, doch in bester Milderung bedacht haben, daß sie ihre Lehen nicht versteuern sollen, sondern allein ihr Eigenthum, liegendes und fahrendes, nichts ausgenommen, so gebe man solches zur Antwort, damit sie sich im allerbesten darnach richten, und ihre Steuer gütlich geben mögen, widrigenfalls sollen sie, wie bereits erkannt worden, in eine offene Herberg ziehen." Dieser Bescheid wurde XU. Kay. 1499-^-1501. 72Z kurz darauf bestätiget, mit dem Entschluß, nichts weiter darüber im Rath anbringen zu lassen, und der Anberaumung eines Monats, um sich zu erklären, entweder die Steuer abführen zu wollen, oder in eine offene Herberg einzuziehen. Es hatte übrigens einer dieser Edelleute eine Ausnahme verlangt, unter Lem Vorwande, daß er eines der vier Erbamter vom Bischof zu Lehen trüge; der Vorwand wurde nicht angenommen , weil die Verordnung schon die Lehrn von der Steuer befreyk hatte. Wahrend dessen hatte der Rath einen Gesandten, Lienhard Grieb, auf den Reichstag zu Augspurg abge- ordnet. Der Kaiser schrieb diesen Tag auf den 25ten Februar aus, ') und begab stch den 2 . Merz auf denselben, eröffnete ihn aber erst den 10. April. Diese Verzögerungen fallen folglich gerade in den Zeitraum, wo das Schicksal von Mailand auf der Wage stand. Unsre Schriften zeigen indessen, wie ungern der Rath an diesem Reichstag Antheil nahm, Er schrieb den ') Häberlin sagt ( oö. ix. p. rsv:) „vermuthlich auf den MarhiaS Tag/' Die Vermuthung war sehr gegründet, wie folgende Stelle unsers OelmnngöbucheS zeigt: „ Tag, auf St, MathiS Tag nächstkommend, wird der Tag zu Augspurg, dazu wir durch kaiserliche Majestät beschrieben smd. 724 xir. Periode. Zter Abschnitt des löten Jahrh. 12. Februar an die Stadt Augspurg, um sich zu erkundigen, ob Sendboten der freyen- und Reichsstädte auch dort erscheinen würden; in diesem Falle würde er gleich andern Reichsgliedern sich gehorsamlich erzeigen; sollte der Aufschub in argem gedeutet werden, so bitte er, man möchte ihn entschuldigen. Augspurg kündigte in seiner Antwort die Ankunft des Kaisers an. Leon- hard Grieö verreiste. Der Rath schrieb ihm den 4 . April: „ Dein Schreiben verkündigt uns die Gestalt und Gelegenheit des Tages. Darauf ist unser Gutbe« dünken und Befehl, daß Du Dich zu uns verfügen wolltest, falls Du vernähmest, daß sich der Tag je in die Harre verlängern, oder sich zu Aufschub ziehen sollte, pnd andre Städte ferner ausbleiben würden. So könntest Du mit Glimpf und Fugen abescheidcn, es sey Lurch gute Entschuldigung, Erlangung eines Urlaubs bey des Kaisers Verwesern, oder sonst in andre Wege, wodurch uns kein Nachtheil oder Unglimyf erwachsen dürfte. Wir bedürfen Deiner, und sind, wie du weißest, Kostens nicht nothdürfiig. Wo aber Deine Heimkehr nicht füglich seyn möchte, wollest verharren, und in allem unsrer Stadt Ehre und Nutzen fördern. Wir senden Die Hiebey dreyßig Gulden; wenn Du mehr brau- ehest, melde es uns, wir werden es Dir auch überma- chen." Den 22. April meldete ihm der Rath, daß um den Verdacht des Ungehorsams abzuwenden, er zwar wie andre beym Reichstag bleiben, nicht aber weiters XII. Kap. 1^99—1501. 725 Handeln solle, als die ihm gegebene Instruktion aus. weise. Hans Murer, unser Rathsfreund und Ueber-- bringer -es Schreibens werde ihm laut Auftrag allerley mündlich eröffnen." In der ersten Woche des Maymo» nats schickte man noch ein Rathsglied, Jakob von Kilchen, zu ihm, mit dem schriftlichen Auftrag, nicht weiter als die Instruktion zu handeln, und ohne die Bestätigung des Raths nichts einzugehen. »Dir begegne was da wolle," fügte der Rath hinzu. Schließlich sollte er versuchen, mit einigem Fugen und unverweislich mit Erlaubniß zurückkehren zu können, doch mit der Beding» ntß, keine Vollmacht irgend jemanden zu hinterlassen. Es bezeugte übrigens die Reichsversammlung keine Nei- gung, die vom Kaiser verlangte Hülfe wider Frankreich zu bewilligen, sondern sie trug auf gütliche Unterhandlungen an. Hingegen richtete sie ihre Aufmerksamkeit auf den innern Zustand des Reichs. Das Reich wurde in sechs Kreise eingetheilt, und man errichtete ein Reichs, regiment, das aus einem kaiserlichen Statthalter und zwanzig Beysitzern bestand, und noch in diesem Jahr wirklich zu Stande kam. Die Reichsverfammlnng erkannte auch, daß die im I. 1499 ganz verfallene Reichs, kammer wieder aufgerichtet werden sollte, und schrieb endlich einen Reichsanschlag von looo st. aus. So wichtige Gegenstände erklären die Sorgfalt des Raths, -aß nichts ohne seine Bestätigung von Seiten des Gesand. ten angenommen werde. 726 xii. Periode ster Abschnitt des Men Jahrh. Das Domkapitel hatte dem Bischof Caspar ze Rhin, wegen der vielen Schulden, womit er das Stift beschwerte, die weltliche und geistliche Verwaltung des Bistums abgenommen, und den Domkustos Christen ab Utenheim zum Administrator ernannt- Man wies dem je Rhin Dellsperg zur Wohnnng, und 4oo Gulden, nebst etwas an Wein, Korn und Haber zu seinem Unterhalte an- Die Domherren machten dem Rath Anzeige von diesen Verfügungen- Die Art aber, wie dieser in seiner Antwort vom 7ken Merz isoo stch ausdrückte, verdient bemerkt zu werden: „ Als vergangene Tage die Herren vom Domstift zu Basel unsern Herren den Rathen angebracht haben, die Aenderung unsers Gn- Hn- von Basel, aus was Ursache dieselbe gcsche. hen, und wie alle geistliche und weltliche Verwaltung ihm benommen, und verwendet worden sey, in Hn. Christof von Utenheim Domkustos, als Statthalter, und in etliche Mitregencen, dabey gebeten haben, um ein treues Aufsehen auf ste und das Stift, wie auch sie empfohlen zu haben, und eine Antwort zu ertheilen, so haben beyde Rathe folgende Antwort zu geben gutbefunden: ,, Die Räthe haben ihr Anbringen gehört, und eS sey ihnen leid, daß die Sachen zu dieser Zeit eine solche Gestalt haben. Jedoch hatten sie stch nicht versehen, daß diese Dinge Antwort bedürften. Deshalben seyen ste bisher noch nicht zu Rathe worden, ihnen zu antworten. Sie wollten aber in ihren müßigen Tagen XU. Kap. 1499—1501. 727 darüber sitzen und rachschlagen / ob und was auf ihr Anbringen zu antworten wäre. Diese Antwort sollen die Häupter, mit den kürzesten und unvergreistichsten Worten den Stifksherren geben." Um so vielmehr sollte man sich über diese Antwort befremden, da der neue Statthalter und seine Mitregen- ten 2050 Pf. an schuldigen verfallenen Zinsen ') dem Rath zugleich entrichteten. Die darüber ausgestellte Quittung ist vom Sonnabend vor Jnvocavit isoo (den 7ten Merz.) Allein es kann seyn, daß der Rath einigen Verdacht über die eigentlichen Absichten des Kapitels hegte. Vielleicht wollte es einen Bischof erneu- ') Welche von 300 si. Zins herrührten, die auf dem Bistum und etlichen Unterpfändern, laut der Haupt- verschreibung, jährlich auf eoi-xori» !S9— 1 Z 01 . 733 Namen -er xm. Herr Ludwig Kilchman«/ Statthalter. Herr Peter Offenburq, Oberstzunftmelster. Jörg Schönkind. Lienhard Grieb, -er jüngere. Wilhelm Zeigler. Heinrich Einfältig. Michel Meyer. Hans Jungermann. Herr Niklaus Rüsch, Altzunftmeiffer. Heinrich von Sennheim. Hans von Kilchen. Walther Harnisch. Simon Glaser. Die Besoldung eines solchen Statthalters wurde den 11 . July also bestimmt: » Demnach/ dieser Zeit her und noch, Mangel der Ritterschaft ist / deshalben Noth« durft erfordert hat/ einen Statthalter des Vürgermei« sierthums müssen haben/ da ist durch beyde Räthe eiy. hellig erkannt worden: Wenn man also Hinfür eine« Statthalter des Bürgermeisterthums hat/ und derselbe bern/ von Fischern und Schiffleuten. Zu den Schneidern gehörten die Kürßner. Die Auslassung derselben war vermuthlich ein Versehen der Kanzley. 73L XII. Periode- 2ter Abschnitt des l sten Jahrh. nicht Rilter, sondern von -er Stube sonst ist rc-, daß man demselben, seines Jahrlohns halben- nicht weiter poch höher pstichtig sey zu geben, als so viel man einem Oberstzunftmeister zu geben pflegt, nämlich zu einem jeden halben Jahre zehen Gulden, und dann die drey Gulden als jedem andern Ratsherrn-" - Wenn man nun diese ErkanntniK gegen die mitgetheilte Rathsbesatzung hält, so soll man sich billig über einen Widerspruch befremden, der sich aus dieser Gegen- kinanderhaltung ergibt. Die Erkanntnisi sagt, daß man einen Statthalter habe ernennen müssen, weil kein Ritter vorhanden war, und die Rathsbesatzung zeigt uns einen Ritter, Hans Kilchmann. Man könnte sagen, daß er ein Achtbürgergcschlechter gewesen, und erst neulich den Ritterschlag erhalten hatte, allein die Handveste schreibt ja sogar vor daß der Bürgermeister ein neuer Mann seyn solle. Wie wird man diese Widersprüche aufheben? Mich dünkt, daß der Widerspruch nur daher rühre, weil der Ausdruck Ritter nicht nur einen solchen, der zum Ritter geschlagen worden, bezeichnen solle, sondern auch einen solche», der zugleich Gotteshausdienstmann, das ist, bischöflicher Vassal vom letzten Rang, Mitgliedes niedern Lebnadels ist. Die Einsicht der Handveste und das Kapitel über den niedern Adel, im ersten Bande dieses Werks, werden es sattsam beweisen, wie auch eine Stelle in der folgenden Periode. 7ZS XII. Kap. 1499 - 1501 . So gieng -er Rath seinem Zweck immer Naher, und brachte die Sachen dahin, daß kein anderes Hülfsmittel übrig bleiben mußte, als Eidsgenoß zu werden. Allein dadurch wurde für diese vorübergehende Zeit der Vorbereitung, die Sicherheit der Bürger und Landleute nichts weniger als hergestellt. Ein auffallendes Beyspiel davon gibt uns der Heumonat an. Es sollten nämlich die Keßler unsrer Stadt sich nach Breisach begeben, um dort unter dem Vorsitz eines geordneten Schuldheis- sen, einer Zusammenkunft des ganzen Handwerks beyzuwohnen. Unsre Keßler gingen aber nicht, und der Rath schrieb, den i4ten, sowohl an gedachten Schuld- heißen, als an Jakob von Rathsamhausen, Ritter, die Obrigkeit oder den Oberschuldheiß der Keßler, daß, wegen der vergangenen Kriegshändel, und jetziger gegenwärtig schwebender Läuften, er ihnen, den Seinigen Keßlerhandwerks, nicht rathen könne, sich hinab zu verfügen. Diese Unsicherheit der Landstraßen brachte auf den Gedanken, die Straße über die Schafmatt, durch Gel- terkinden und Oltingen, für Fuhren sowohl als für Reuter und Fußgänger wieder herzustellen, wodurch in vielen Fällen den Waldsiadten ausgewichen werden konnte. Solothurn bot willig die Hände dazu, und die Straße kam zu Stande. Bald darauf aber langte ein Schreiben des Kaisersein, der den Gebrauch dieser 7Z6 XU. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. Schatz verbieten wollte. Allein der Rath antwortete (vor dem 2?ten Juli),) daß es kein neuer Weg sey/ lind schrieb zugleich an Solothurn, daß weil er einmal gemacht-sey, man jedermann überlassen wolle, sich des. selben zu bedienen. Im September ernannte der Rath zwey Abgeord- nete, Heinrich Einfältig und Hiltprand, um sich nach Luzern auf eine Tagsatzung zu begeben, welche dort nach Michail gehalten werden sollte. Der Anlaß scheint, das Gerücht gewesen zu seyn, als wenn die Zufuhr der Früchte gegen uns im Oesterreichischen verboten werden sollte: ein Verbot, das in jenen Zeiten immer als eine Art von Kriegserklärung angesehen wurde. Erst den 17- Oktober geschah vor dem Xlllr Rath die Re. lation der Gesandten. Ob damals schon, in vertraulichem Umgang mit den'eidgenössischen Boten, der Vor- schlag zur Aufnahme in ihren Bund, eröffnet, behalt- Ult, erwogen worden, laßt sich weder bejahen, noch Mtleinen. AM W Den tten Rovember erneuerte Maximilian mit Dr Kantonen, Zürich, Bern, Uri und Unterwalden Hke Erbverein, durch einen besondern Vertrag, in wcl- Aiem sie den übrigen Orten das Recht vorbehielten, °guch denselben einzugehen. Der Basier Frieden von Uss wurde bestätiget. Zwey wichtige Abweichungen XII. Kap. I^vs—1501. 737 von der ersten Erbverein verdienen aber bemerkt zu werden. Die erste betrifft die wechselseitige Hülst/ auf welche beyde Theile Verzicht thaten, also daß von dieser Zeit an die Erbverein aufhörte ein Hülfsbündniß zu seyn, *) und eine» bloßen ewigen Frieden abgab. Die zweyte Abweichung betraf die Waldstädte und den Schwarzwald. Die genannten vier Kantone begaben sich des Recht-, daß die Einwohner ihnen in Krieges- zeiten schwören, und Städte und Schlösser offen behalten sollten. Unter einem dreyfachen Gesichtspunkt mußte dieser Vertrag -er eidsgenössischen Partey zu Vasel bedenklich vorkommen. Er zeigte bey den Eidsgenossen Ungleichheit der politischen Grundsätze, und etwas Uneinigkeit. Er ließ besorgen, daß die zwischen Maximilian und jenen vier Kantonen gestiftete nähere Verbindung eine Hinderniß zu unsrer Aufnahme in den ewigen Bund hervorbringen dürfte. Endlich machte er den feindseligen Geist der Waldstädte desto frecher, daß sie nun von jeder Art Verpachtung gegen die Schweizer befreyt wurden. Sonderbar ist es indessen, daß unser Rath eben diesen Zeitpunkt benutzte, um auf die Bezah. lung der zweytausend Gulden zu dringen, welche Maxi- ') Die Oesterreicher haben es zwar verschiedenem»!« anders auslegen wollen ; die Schweizer gingen aber diese Auslegung nie ein. 738 Xll. Periode. 2ter Abschnitt des isteil Jahrh. milian schuldig war. Er mahnte/ den Dienstag nach Andrea/ vier elsässische Edelleute, ') die sich für den Kaiser verbürgt hatten, und schon langst Zinse und Hauptgut hätten abführen sollen, innert acht Tagen, ihrer Verschreibung ein Genüge zu leisten. Die Leistung folgte einige Zeit darauf. Sie bezahlten gegen Ends Jenncr 1501 für die Zinse von 1^96 bis und mit l 5 oo, fünfhundert Gulden, wodurch sie, wie es scheint, Aufschub erhielten, und von der Leistung befreyet wurden. In diesem Jahre isoo erwarb der Rath, durch den simulirte» Kauf eines Nathsherrn, Junker Georg Schönkind, das Schloß Wildenstein, so in der Wallen« burger Herrschaft, und auf einem hohen Felsen zwischen Vubendorf und Zyfen liegt. Er kaufte solches für die Summe von 77 s Gulden von einer Verena Schmied, Wittwe eines Johannes Bär von Durlach, Prokurator des bischöflichen Hofes- Diese Erwerbung war wegen der Lage wichtig. Das Thal, so das Schloß beherrschet , führt von der Liestaler Landstraße an, bis auf Ramstein, und oberhalb Nunningen auf das Schloß Gilgenberg, woher der abgesetzte Bürgermeister sich her- ') Es waren Ludwig von Andlau, Sans Heinrich von Baden, -Bastian Truckseß, und Ludwig von Eptiugen. XII. Kap. 1499—1601. 769 schrieb. So wichtig muß den Basiern die Lage des Schlosses schon vor Zeiten geschienen haben, daß ungeachtet der Entfernung/ die über vier Stunden betragen mag/ im Jahre 1378 bey einem unbekannten Anlaß die Stadt einen starken Zug gegen das Schloß schon angetreten hatte/ bey welchem das rothe Buch berichtet- daß 187 neue Bürger angenommen wurden. Die Geschlechtsnamen mehrerer derselben werden noch gebraucht, z. B. Heinrich Langmeffer/ der Schuster; Hans von Wiler, der Schuster; Petermann Geyßler/ der Becker; Hannemann Geßler/ der Wildewirth/ E- po, (Weinschenk;) Heinrich Rapp/ der Fischer; Hannemann Valkner / cnupo; Clewi Linder / der We' ber; Heinrich Brunner, der Weber; Werli Byschof von Rheinfelden/ der Schmid/ Heinrich Frye von Altkirch, der Messerschmid; Ennzli Scherer / der ') „ /Inno 1378, suk Domino ^olisimi kuüsnt. milits, mszislro oivium, feiiL lertia proximg snte ksstum 8nnoti aoki-,nnis L->i>t!stP , wurden Bürger gemacht, gemacht, und verdienten eö / diese nachgeschriebenen Per. sonen / als man vor die Feste Wildenstein gezogen wollte seun, und aber aufgegeben ward / da man gegen Mut. tenz kam" Die letzten Zeilen sind/ wegen der fehler, haften Wortfügung, zweydeutig. ES kann bedeuten, daß das Schloß übergeben worden, und auch, daß der Rath von diesem Feldzug abgestanden war. 7^o xn. Periode. 3ter Abschnitt de< Men Jahrh. Weber; ') Hannemann Schlosser von Dellsperg, der Schmid; Hans Valkner, -er Schneider; Claus Müller, der Becker; Heinrich Huber von Winterthur, -er Becker; Hannemam Keller von Arleeheim, der Becker; Meier Hug von niedern Ramspach, der Weinrufer, vim ein- ingtor. 15 0 1 . Die Stadt Straßburg hatte uns auf einen Tag der Freyen« und Reichs,Städte berufen, der zuSpeyer nach Dreykönigs--Tag eröffnet werden sollte, um die zu Augspurg den Städten aufgelegten Beschwerden zu behandeln. Der Rath ernannte Wilhelm Zeigler zu dieser Botschaft, ließ ihn aber nicht abgehen, und schrieb an die versammelten Boten: » Er habe den Abscheid von Augspurg nicht empfangen, und kenne dessen Inhalt auch nicht; dennoch wäre er Willens gewesen, den Städten zu Ehren, ihren Tag zu beschicken. Allein in Rücksicht des vielfältigen Drangs und der Ueberlast, die täglich begegne, sähe er sich genöthigt, von dieser Absen, düng abzustehen. Wir haben Scherer genannt Philibert die den Namen Philibert fortbehalten haben. XII. Kap. 1499—1601. ' 74t Verschiedene Vorfälle und Umstände lassen vermu» then, daß der Rath eine Verschwörung oder einen gefährlichen Anschlag besorgte: 1°. Der abgesetzte Bürgermeister von Gilgenberg, begehrte im November des vorigen Jahres, man möchte ihm ein sicheres Geleit für den ganzen Winter bis Ostern zukommen. lassen. Der Rath trat in ein solches Begehren nicht ein, sondern antwortete ihm, obschon höflich, daß falls er einst in die Stadt zu kommen wünschte, er sich dann jedesmal um ein besonderes Geleit melden solle, worauf ihm jedesmal auch mit gebührlicher Antwort würde begegnet werden. 2°. Heinrich Rieher, gewesener Oberstzunft. meister, der sich zu Beford und im Sundgau mit seinem Sohn, seit einem wider sie ergangenen Urtheil, aufhielt, bat vier bis fünfmal, unter allerley Vorwand, um die Erlaubniß, in die Stadt zu kommen; jedesmal wurde es ihm aber abgeschlagen, 3°. Der Rath hatte einen fremden Knecht, Clewy Rentschly, gefänglich eingesetzt. Die Ursache wird nicht gemeldet; so viel ist aber aus einem Schreiben vom 13. November abzunehmen, daß es um eine Sache war, welche nicht nur den Rath , sondern die 'ganze Gemeinde, und aller Bürger Leib , Ehre und Gut berührte. *) Nun bemühten' sich die *) Er hatte zu, Ensisheim gesagt, daß die Basler verrS. iberische, meineidige und wissentliche Bösewichter rvä. 7^2 XII.Periode. 3ter Abschnitt des I5ten Jahrh. österreichischen Landvögte und Räthe zu verschiedenen malen, daß dieser Knecht ihnen überliefert werden möchte; standhaft weigerte steh der Rath es zu bewilligen, und alles, was er endlich versprechen konnte, war, daß er die Sache ruhen lassen wolle, bis man den Kaiser würde berichtet haben. Die Regierung zu Rheinfelden und der Graf H. von Thicrsteiu hatten, zu Beylegung verschiedener Klagen über begangene Gewaltthätigkeiten, eine Zusammenkunft angetragen; der Rath verzögerte die Antwort und willigte nur in so weit in eine Zusammenkunft ein, daß sie zu Basel gehalten würde. 5°. Einer unsrer Bürger, der in Handlungsgeschäften, in Geleit des Bischofs von Straßburg reisete, und sogar öffentlich Geleitsbüchsen desselben anhatte, wurde gegen Weihnacht lüoo oberhalb Markoltsheim, von drey Reutern in schwarzer Kleidung, und zwey als Pilger verkleideten Männern zu Fuße angegriffen, verwundet und niedergeworfen. Sie raubten ihm sso Gulden, und stießen urschriftliche Schmachreden re», und dabey Drobmigcn ausgcstoßcn. Qb er schon dieses ausfremdem Boden gesagt hatte, und er selber ein Fremder war, so benutzte man den Anlaß, als er einst nach Basel kam, um ihn gesanglich einzuziehen. *) Sie hatten graue Mantel mit aufgenäheten Schiisseln an. XII. Kap. 1499—1501. 74z aus/ welche der Vasler Ehre empfindlich zu nahe gingen. Der Rath schrieb den 29 . December an den Bischof von Straßburg/ erhielt aber eine nicht befriedigende Antwort. b° Der Rath lehnte / wie bereits gemeldet worden/ die Besuchung des Tages der Reichsstädte zu Speyer ab. 7°. Als die österreichische Regierung uns eine Conftrenz nach Nenenburg am Rhein vorschlug/ um mündliche Abrede über verschiedene zu Dubendorf in unserm Gebiet ausgeübten Feindseligkeiten zu treffen / war unsre Antwort: „ Löschen wir daraus euern guten Willen verspüren/ und wir nicht zwei- felii/ daß ihr Liebhaber des Friedens und Suns seyd/ . . . so will es uns doch ganz ungelegen seyn/ in Ansehung der Lauften/ die vor Augen schwebe»/ unsre Rathsbotschaft nach Neuenöurg abzufertigen." Zugleich aber bot man ihnen an / steh hieher mit den Thätern zu verfügen / und gütliche Verhandlungen hier zu pflegen. 8°. Es langte unversehens ein Mandat des Reichskammerprokuratorfiskals ein/ das der Stadt gebot/ t>4üfl. nach Nürenberg zu schicken / als schuldigen kleinen Anschlag einer vor Zeiten auf dem Coblenzer Reichstag ausgeschriebenen Auflage/ obschon die Stadt diesen Anschlag zu seiner Zeit entrichtet hatte. Der Rath fand die Quittung darüber/ und schrieb an den Erzbischof zu Mainz/ an den Reichsfiskal/ an das Kammergericht zu Nürenberg/ und an einen Prokurator dieses Kammergerichts. Dabey mußte aber der Verdacht obwalten / 7-44 XII. Periode. 3terAbschnitt -es isten Jahrh. daß man nur Scheingründe hervorsuchte, um weiters gehenzu können- 9 °. Es versammelten sich im Jenner- Monat zweytausend Mann Truppen in unsrer Gegend. Darüber schrieb der Rath vertraulich an Bern und So» lothurn in den ersten Tagen des Hornungs: », Also sammeln sich etliche laufende Fnßknechte, so das vergangene Jahr im Niederlande gelegen , und jetzt bey der kläglichen Geschichte und Einnahme zu Unparten gewesen seyn sollen. Sie liegen allenthalben in den Dörfern, auf der Hard und sonst im Lande, und vermehren sich von Tag zu Tage. Zudem ist die gemeine Sage, wie sie die Ankunft der welschen Garde täglich erwarten. Man sagt auch, daß sie nach Venedig bestimmt seyen. Was nun solche Sammlung auf sich trage, wohin sie dienen, oder was ihr Vorhaben seyn sol- le, können wir nicht wissen. Doch ist es nicht ohne, -aß wir etlichermaßen gewarnet werden, daß sie über uns und die unsern in den Aemtern gehen solle. Wir haben auch vernommen, daß bey 2000 Knechte bey einander sind, oder zusammen kommen. Unsre freundliche Bitte sey also, euer getreues Aufsehen zu uns und den unsern zu haben, wie wir uns dessen unmittelbar zu euch vertrösten. 10°. Es trugen sich noch kleine Vorfälle im Jenner Monat zu, die bey dem Zusammen, fluß der erwähnten Umstände die Aufmerksamkeit auch auf sich richteten: man verlangte im Frickthal neue Auflagen von den unsrigen, der Kaiser schickte den Befehl, XII. Kap. 1^99—1561. 7^6 den obgedachten Clewi Rentschli auf freyen Fuß zu stellen; ') das Stift zu Rheinfelden verSot den Basel« augßern Holz zu fällen; einer unsrer Lanvleute wurde vor Seckingen gefangen, durch. Stein und über unser Gebiet ungescheuet nach Wallenburg geführt, und dort gezwungen, seine Habseligkeiten herzugeben, und fünf Gulden Lösegeld zu versprechen; ein andrer von den un- frigen mußte den Kriegsknechten von der Rheinselder Besatzung schwören, dem Oberstzunftmeister Peter Offen- Lurg und andern Häuptern eine Feindschaft zuzusagen; andrer einzelner geringerer Vorfalle nicht zu gedenken, welche zwar keinen offenen Krieg ausmachten, aber so beschaffen waren, daß, wie Tschudi in seinen Handschriften bemerkt, kein Basler zur Stadt hinaus miß fröhlichem Gemüth treten konnte. Bey solcher Lage der Dinge ließ der Rath, Donnerstag nach Paulus Bekehrung, folgendes Schreiben nach Zürich abgehen: » Wir haben allerhand unsers Anliegens, euch und andern unsern getreuen lieben Eids- *) Der Rath weigerte sich dessen. Siebe sein S. 8. 1« Februar, wo er sich ein Verdienst daraus machte, daß er, auf Begehren der K. Räthe, den Gefangenen bis^ her ohne LebenSstraft enthalten hätte, bis der Kaifttz berichtet worden wäre... .. IV. BarH. Äa 4 -46 XII. Periode. 3ter Abschnittdes isten Jahrh- und BundsgeUossen vorzutragen. Desyalbcn unsre gar freundliche Bitte, sofern in kurzem gemeine Eidsgerrosscn ihre Botschaften bey einander versammelt haben werden, uns solches zu verkünden, mit Bestimmung des Tages. Wo aber denn nicht, uns so gütig seyn, und eine Ver« sammlung derselben verschaffen, an Ort und Enden ih. nen gelegen, mögen unsre geordnete Nathsfreunde zu ihnen abfertigen, und unser Anliegen zu erkennen geben, härmn euch beweisen, als wir sonder hoch vertrauen zu euch tragen, stehet uns allezeit mit fleißigem Gemüth zu verdienen,,. Auf Valentini den 14 . Hornrmg, wurde die be- zehrte Tagsatzung ausgeschrieben. Lienhard Grieb, Hans Hiltprand und Walther Harnisch waren unsre Gesandten. Dort verabredeten sie auf Mitfasten eine andre Tagsatzung nach Basel. Ich bemerke aus dem Oeffmmgsbuch, .daß vor der Besuchung des Zürcher Tages der Rath eine Deputation auf die Zünfte und zu der Pricsterfchaft abordnete. Die Deputierten waren der Oberstzunftmeister' Peter Offenburg, Michel Meier und Thomas Tscheöenbürlin. Aus zwey Schreiben, die ich in den Noten mit- theile, ') ergibt sich, daß die eidsgenössischcn Boten ei- ?> ,, An Doktor Thüring Fricker: Euch ist wissend, woS auf die Werbung nächsrmalS zu Zürich meiner Herren XII. Kap. 1^99—1501. 7^7 nen Antrag an die unsrigen thaten/ worauf diese sich wieder hieher begäbe» / um Verhaltungsbefehle einzuho» len / und dann / mit der hiesigen Einwilligung in den geschehenen Antrag wieder nach Zürich geschickt wur- Eidsgenossen Boten an uns Boten von Basel gelangt, das wir getreulich angebracht/ und unsre Herren zum angesetzten Tage/ Dienstag nach NeminiSeere Willens sind/ ihre vordrige Rarhsborschaft wieder abzufertigen, und meinen Herren EidSgenossen zu vmvilligen/ von demjenigen/ so ihr wisset zureden; welches ich euch/ eurem Begehren nach, in guter Meinung verkünde/ euch demnach mögen halten. Denn euch freundlichen Willen zu beweisen bin ich geneigt. Datum/ Mit- woch vor Reminiscere 1501/ Lienhard Grieb." — „An Solothurn. Wir zweifeln nicht/ daß ihr von euer» Bote» / die nächstmalS zu Zürich gewesen sind/ berichtet worden / mit was Fügen unsre Botschaft von dar geschieden sey, und wie demnach an unsre Boten Werbung gethan worden/ so weit uns beliebe/ der Dingen halben / Rede zu hören / euch unsers Willens auch zu berichten. Deswegen/ getreue liebe EidSgenossen/ wollet verstehe«/ daß wir Willens sind, von den Dingen reden zu hören/ und den Tag durch schickende Boten zuzusagen. Welches wir euch/ eures Botens Begehren nach/ noch unentdcckt nicht wollen lassen; euch haben darnach zu halten. Mitwoch nach Znvoeavit 1501, Statthalter. Aaa 2 7^5 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i Lten Jahrh. den. Vermuthlich bestand dieser Antrag eben in der Annahme -es ewigen Bundes. Die Klugheit erforderte in der That, daß es den Anschein hätte, alS wenn die Kantone uns den ewigen Bund angeboten hätten. Zweifels ohne wurde es also unter den Hauptpersonen beyd- seitiger Regierungen verabredet. Ich wäre nicht urige- rieigt zu glauben, daß die erste Instruktion unsrer Er- sandten lediglich dahin ging, unsre Lage abzuschildern, die täglichen Uebertretungen des Baslerfrirdens, welche man sich gegen uns erlaubte, zu berichten, die Besorg. Nisse, welche der Rath für die Zukunft hegte, zu eröff. nen, und höchstens auf einen Schutzbund von einer gewissen Anzahl Jahre zu schließen. Darauf wird dir Tagsatzung erwiedert haben, daß ein Schutzbund nur auf ewig eingegangen werden könne- Es ergibt steh ferner aus einem der mitgetheilten Schreiben, Laß der Doktor Thüring Frickcr, von welchem schon im Jahr 1499 Erwähnung gethan worden, in diesem Geschäfte, auf eine indirekte Art, auch von Seiten des Raths gebraucht wurde, welches beweiset, daß wenn von dieser Hauptbegebenheit unsrer Geschichte so wenig schriftliches vorhanden ist, man desto mehr mündlich verhandelte, und stch zu diesem Ende einen geschickten Freund oder Auwald zu verschaffen wußte. Uebrigens vernehmen wir aus den Handschriften des Tschudi, daß Glaris und Zug die einzigen Orte waren, die einige Einwendungen machten. 74S XU. Kap. 1699 —i5gf. Dieser endlich gefaßte Entschluß sich von Verhältnissen loszuwinden, die viele Pflichten auslegten, und keine Sicherheit, Gerechtigkeit und Achtung verschaften, läßt sich in verschiedenen Schreiben schon merken. In dem einen an den Landvogt zu Eusisheim von Mörsperg, vom Dienstag nach Lichtmeß, liest man: „ ihr möget wohl gedenken, daß dergleichen Sachen zu gestatten, uns in die Harre unleidentlich seyn müsse, und daß unsre Nothdurft erfordere, daran zu gedenken, wie für uns und die unsrigen solchem Muthwillen vorgebogen werden könne." In einem andern an Seckingen, in welchem über allerley Mißhandlungen und über getriebene Schimpfreden: » die von Basel seyen meineidige Bösewichter, und der mehrere Theil Kuegyer" Klagen geführt wurden, schloß der Rath dahin: „ Es sey zu verliefen unleidlich." Bemerkenswerth ist es auch, wie während unsrer Verhandlungen mit den Eidsgenossen, man alle auswärtige Tage, Zusammenkünfte, Geschäfte von der Hand wies, oder ausstellte. Tage und Confe- renzen zu Speyer, Eusisheim, Rheinfelden, Neuenburg, Basel selbst, und eine Citation des Kaisers wurden also abgelehnt. ') Bald begehrte der Rath einen Aufschub; *) Eine kaiserliche Citation langte Sonnabend vor Ne- miniScere ein, und betraf den eingesetzten Clewi Rcnt« schlin. Das Mandat befahl vor dem Kammergericht M 750 XII. Periode. 3ter Abschnitt dcs iLten Jahrh. bald schützte er merkliche Geschäfte vor; bald antwortete er, daß er kein Wissen von der Sache habe; bald führte er die gefährlichen Zeiten an: „ diese untreuen Läussen sind vor Augen, die unsern und andere werden täglich mit Nom und Raub beleidiget, die Läussen sind unsicher; ') wir können Niemand der unsern abfertigen; wir sind bey diesen Zeiten der Meinung, unsre Botschaften bey uns zu behalten; solche merkliche Obliegenheiten, oder obliegende Sachen sind uns zugewachsen, daß wir bey diesen Zeiten die unsern keinesweges entbehren können n. s- w." Ferner bemerke ich auch während dieser Verhandlungen, daß wenn die aufgehetzten Kriegsknechte und gemeinen Leute immer noch fortfuhren, nach dem einmal gegebenen Schwung zu ver- erscheinen. Der Rath trug seinem Prokurator auf, so langen Aufschub ai- möglich auszuwirken, und ihn wegen Ausbleiben zu entschuldigen. „ Der Rath habe wichtige Geschäfte, keiner könne selber erscheinen, auch habe man dem Landvogt auf eines seiner Schreiben zu antworte» versprochen; dieß müsse vorher geschehen u. s. w." *) Dieß bezog sich auf einen Läufer des Grafen von MLm- pelgard, der Briefe hieher brachte. Seine Briefe wurden unterwegs aufgebrochen. Kleider und Geld mußte er auch einbüßen. Der Rath gab ihm (Anfangs MaienS) Z A- 9 kr. für eine» Rock. 5L1 XII. Kap. 1^99— 1 L 01 . fahren, ihre Herren und Befehlshaber sich wenigstens so stellten, als wenn sie andre Grundsätze ihres Betragens annehmen wollten- Graf Heinrich von Thierstein, Hans von Baldcck und Wendlin von Homburg entschuldigten sich sogar schriftlich, wegen gefaßten Argwohns wider sie, welches der Rath auch, Donnerstag in der Char- Woche, verdankte. Sie ließen bald darauf, sowohl als der von Mörsperg, zwey Knechte, die einen Basier und einen Solothurner auf offener Straße beraubt hat« ten, in Rheinfelden einsetzen, besprechen, und ihre Aus-- sagen uns überschicken (nach Pfingsten.) Allein ehe das Urtheil gefällt, oder vollzogen wurde, entliefen die Verbrecher aus dem Gefängnisse, Weiber und Männer leisteten ihnen Hülfe, brachten Stroh herbey, begleiteten sie vor der Stadt, und theilten mit ihnen ihre Drohungen wider Basel. Laßt uns nun den Fortgang unsrer Verhandlungen mit den Eidsgenoffen wieder vor die Hand nehmen. In Folge des Abschiedes von Zürich, wurde eine andere Tagsatzung auf Mitfasten zu Basel gehalten: Dort wurde der erste Entwurf des Bundesbriefes den Gesand- *) Unter andern sonderbaren Beweggründen, sich an Basel zu rächen, führten sie an, daß ihr Vater sich in Basel erhrnkt hätte. 752 XU. Periode. 3 ter Abschnitt -eS i sten Jahrh. sandte», zur Berathung ihrer Stände, in den Abschetd gegeben, nebst Anführung von Empfehluiiqsgründen. Die Stadt Basel sey ein Bollwerk für die Schweiz; sie öffne den Weg nach dem Elfaß, dem Vrcisgau und den Waldstädten; sie habe allerhand Gewerbe; sie sey der Markt der Lebensmittel an Frucht und Wein; sie habe im letzten Krieg mit Treu und Freundschaft gegen die Eidsgenoffen gehandelt. Nach diesem schrieb unser Rath, Montag nach Iudica (22. Merz) an Lnzern folgendes: „ Demnach ihr mit etlichen unserer RathSfrennde verfasse» habet, euch den Abschied unsrer guten Freunde und getreuen lieben Bundögenossen von Zug, zuzusenden, so schicken wir euch denselben hiemit. Und als uns nicht zweifelt , euch ingedenk seyn, was des Sitzes halben, zwischen uns hin und wieder gehandelt, und zuletzt beschlossen, so aber deShalben in dem Abschiede ganz niitzit vergriffen, ist unsere freundliche Bitte an euch, ihr wollet bey euern Herren und Obern, was unsre Meinung und Beschluß bey solchem gewesenzum allerdrisglichsten öffnen und anbringen; und so die Botschaft von euern Herren und Obern zu unsern lieben Bundsgenossen von Zug abgefertigt, derselben doch, des Artikels halben, in Befehl zu geben, von Mund treulich daran zu arbeiten, damit denselben vou Zug in diesem Falle unsre Meinung auch treulich angebracht werde. Und als der Seckclmeister von Unkerwaldcn auch einen Abschied mit sich geführt, darin auch des Sitzes halben keine Anzeige geschieht, hkgehren wir an euch, ihm von dieser unsrer Meinung zu. XII. Kap. 1^99—1501. 753 zuschreiben, damit er an seine Herren und Obern von Mund Anbringung und Oeffnung thue, und in diesen Dingen frucht- barlich gehandelt werden möge. Stehet uns um eure Personen insonder zu verdiene». Darum Montag nach Judiea XV6. I. (1501.'') Um dieses Schreiben zu verstehen, muß man wissen, daß unser Kanton der neunte im Rang ist, ob- schon nach der Zeitordnung seiner Aufnahme er der eilfte seyn sollte. Wir vernehmen aus dem angeführten Schreiben, daß Basel sich sehr um diesen Vorzug des Rangs beworben habe. Da seine Boten auf den Tagsatzungen der niedern Verein den zweyten Sitz unter den Städten einnahmen, und zu den Zeiten, wo die Stadt mit Bern und Solothurn verbunden war, den Rang vor Solothurn genossen, so läßt sich diese kleine Eitelkeit in etwas erklären. Man wollte nicht bey den Benachbarten dafür gehalten werden, als wenn der eidgenössische Bund uns weil herunter gesetzt hätte. Ueber die Gründe, welche die Schweizer bewogen, Freybnrg und Solothurn vor Basel zurückzustellen, finden sich drey Meinungen- Die einen melden, daß es in Rücksicht des bischöf. lichcn Sitzes, andre zu Ehren der hohen Schule geschehen sey. Nahn sagt aber lediglich, daß zu sonderer Ehre der Stadt Basel ihr der Vorsitz von den Orten Freyburg und Solothurn sreywillig vergünstiget worden sey- 754 XU. Periode. 3ter Abschnitt de 6 I5tcn Jahrh. Auf einer dritte» Tagsatzuug, die auch ;u Basel, nach einigen Berichten/ gehalten wurde/ ') machte man einige Abänderungen in dem Entwurf des Bundesbrie« fes, und setzte zum endlichen Beschluß einen Tag in den Pstngftfeyertagen nach Luzern an. Unsre Abgeordnete waren, beyde Oberstzunftmeister Peter Offenburg und Nrklaus Nüsch, nebst Hans Hiltvrand und Walther Harnisch. Mit denselben wurde am 9. Juny/ um 5 Uhr Nachmittags, die ganze Handlung beschlossen / und der eidsgenösstsche Bund wechselseitig angenommen. Zu Bekräftigung des Bundes sollten aller Orten Gesandte auf Heinrichs Tag, Dienstags den iZten ') Die Abschiede der sechs ersten Monate dieses wichtigen Jahres isot, wie auch der vom Heinrichs Tage im Heu- monat, fehlen uns ganz. DaS waren die allcrmerkwiir- digsten für unsre Geschichte. Welche frevle Hand mag sie aus unsrer Sammlung weggerissen haben? Wir sa- gen weggerissen, denn die Merkmale davon sind noch im Bande ersichtlich, der die Abschiede mehrerer Jahre enthielt. ') Heinrich, bemerkt Tschudi, war der Patron der Stadt. Das war der Kaiser Heinrich der zweyte, der sich so wohlthätig gegen das Bistum erzeigte. Wahrlich ein sonderbarer Gedanke, zur eidlichen Feirung einer Begebenheit, welche die Gewalt deS Kaisers und de- XII. Aap. 1^99—1501. 75S July, zu Basel erscheinen/ um die ganze Bürgerschaft in Eidespsticht zu empfange»/ und ihr hinwiederum den Vundeseid zu leisten. Auf den genannten Tag kamen die Botschaften von allen Orten: nämlich / von Zürich/ Heinrich Röist/ Bürgermeister und Felix Keller; von Bern/ Rudolf von Scharnachthal und Heinrich vom Stein, beyde Ritter; von Luzern/ Jakob Vramberger und Jakob von Hertenstein/ beyde Schuldheißen/ wie auch ferner Fähndrich Fer und der Stadtschreiber; von Uri/ der Ammann im Oberndorf; von Schwiz, Am- mann Wagner; von Unterwalden/ Seckelmeister Frünz; von Zug/ Ammann Steiner; von Glaris/ Ammann Küchlin; von Freyburg, Wilhelm Rief; von Solothur»/ Daniel Bobenberger und Niklaus Conrat/ beyde Schuld- heißen, samt Benedikt Huge dem Seckelmeister. Allda ließ der Rath alles, was zur Zierde dieser Handlung dienen konnte, anstellen, insonderheit ein herrliches Amt im Münster, welchem die Gesandten, Räthe und Bürger beywohnten Nach Vollendung desselben ging man auf den Kornmarkt, wohin die Zünfte, der Reihe nach, unter Trommel und Saitenspiel zogen- Vor dem Rath- haus war eine Bühne aufgerichtet, welche die Gesandten und die hiesigen Räthe bestiegen. Auf dem Platz Bischofs zu nichts machte, einen solchen Tag auszn wählen. 756 Xls. Periode. 3ter Abschnitt des iStenIahrh. selber stände» nicht nur alle Bürger, nebst ihren Söhnen, die bereits das fünfzehnte Jahr ihres Alters erreicht hatten, sondern auch die Vögte und Amtspfleger der Landschaft. ') Der Bundesbrief wurde öffentlich verlesen, und der Bürgermeister von Zürich nahm von den Vaslern den Eid ab, da hingegen Peter Osscnburg die eidliche Verpflichtung der Gesandten empfing. ') Hier- ') Sie schworen im Namen der Unterthanen. ') Häberlin, in seiner Geschichte des deutschen NeichS (iffiZ;) machte nachfolgende Bemerkung: ,, Die Appcnzellcr beschworen den Bund, mußten sich aber mit der bloßen Zusage der acht alten Orte begnügen, gleich den übrige» zuletzt aufgenommenen Kantonen Freyburg, Solo- thurn, Basel und Schaffhauscn.'' Allein was Basel betrifft, so vergaß er, was oben im Text gemeldet wird, und zu seiner Zeit schon lange bekannt war. Was den Irrthum veranlaßt haben mag, wird folgende Stelle aus Tscharners Geschichte SU8 toecieris. Allein, welcher Wille wird hier gemeint? Ist eS der durch förmlich, Absagbriefe geoffenbarte; oder der durch Drohungen und ungewöhnliche Kriegsanstalten zu vermuthende; oder der durch geheime Nachrichten in Erfahrung gebrachte; oder ein aus dem Zusammenhang der Um. stände herzuleitende Wille? Und in diesen drey letzten Fällen, wem kommt es zu entscheiden zu, ob die Drohungen, die Kriegsanstalten, die geheimen Nach. richten, und die Umstände so beschaffen sind, daß aus denselben auf einen wirklichen Willen geschlossen wer. den könne? DaS ist nicht alles. Denn, was werden wir Angriff nennen? Zwey Fälle berührt der Bund: 1°. Ucbcrzichcn mit Gewalt bedeutet zweifelsohne, bc. waffnete Betretung des Bodens, ohne erhaltene Einwil. ligung, diese Betrctungmöge feindliche Absichten haben, oder nicht, sie möge mit oder ohne Schadenanrichtliiig geschehen. Allein, weil das Bindewort oder, sich nach übcrzic. hen nicht befindet, so hat es Leute gegeben, die bc. hauptet haben, daß der Wille zu einem bloßen Dnrchzug ohne erwiesenen Willen zu einem Drängen und frevent. lichen Bekümmern den cssum loer^,-^ noch nicht aus. mache. Endlich veranlaßten die Worte, wenn nothdürf. 77 » xm. Kap. Ewiger Bund. dürftig wäre , und dich Hülfe und Zustand, durch seine Botschaft oder offenen Geschriften begehren, so tig wäre, auch nach Gestalt der Sache einige Schwierigkeiten/ weil der Entscheidet über den Grad der Nothburfc und die Gestalt der Sache nicht bestimmt worden, und der Mahnende gleichwie der Gemahnte/ beyde hierin zu weit gehen können: der Mahnende/ wenn er einem panischen Schrecken leicht Gehör gebe»/ oder Nebenabsichten hegen, oder eigene Anstrengung gerne vermeiden würde; der Gemahnte hingegen, wenn er entfernte Gefahr, weil sie von ihm entfernt ist, nicht beherzigen, oder die Kräfte des Mahnenden zu hoch be- rechnen, oder Vorurtheile, Verdacht, besondere Beweggründe dem Bunde vorziehen sollte. Allein, einige Hauptumstande zeigen, daß die Auslegung dieses Artikels zu Gunsten des mahnenden Theils geschehen muß. 1°. Der Bund ist nicht auf einige oder mehrere Jahre, sondern auf immer gerichtet. 2°. Der Bund ist mehr als ein HülfSbund, er ist eine Freundschafts-Einverleibung. Zo. Die unbelicbigen Folgen eines übertriebenen Schreckens, von Seiten des Mahnenden, stehen in keiner Vergleichung mit den gefährlichen Folgen einer verzögeren Hilfsleistung. 4°. Nie haben die Stifter der Bünde glauben können, daß zum Dank des Opfers eines Theils ihrer HoheirSrechte, sie sich nur in so weit einer Hülfe trösten sollten, wenn Trümmer und Asche den feindlichen Willen eines Angreifenden würden zuver- läßig erwiesen haben. 776 XII. Periode. 2ter Abschnitt des isten Jahrh. soll je die gemahnte Partey, der Mahnenden, ihre getreue, tröstliche Hülfe zusenden, je nach Gestalt der Sache, und soll das geschehen, in des gemahnten Theils Kosten, alles ehrbarlich, ohne gefährliches Verziehen. Und falls ein fremdes oder anderes Volk steh erhöbe, unsrer vorgenannten Parteien eine zu überzie- ') Das ist ohne arglistigen Verzug, ohne vorschlichen Aufschub. ') Im Gegensatz der Deutschen. Da das heil. Reich das Reich der Uneinigkeit war, und aus einer Menge Staaten, Städten und Herrschaften bestand, die einander bekriegten , beraubten, betrogen, und alle, mit Hülfe der himm- lischen Jungfrau und des himmlischen Heers, auf Selbstvergrößerung hinausgingen, so mußte man zweyerlcy Völker unterscheiden, die fremden und die einheimischen. Die einheimischen aber werden nur mit dem Ausdruck ein anderes Volk bezeichnet, weil es ver- murblich hart vorkam, im Augenblick, wo man sich Theile des heiligen Reichs nannte, den Fall eines Angriffs von Seiten deutscher Völker bestimmt und ausdrücklich zu erwähnen. ES wäre um desto mißlicher gewesen, da es auch deutsche Exekutions. Völker gab, die RcichSacht und Aberacht, oder päbstliche Exkommunikationen, Interdikte und Bannstradlen zu vollstrecken bestellt wurden. Diese zwey Wöchrerchen oder and e- r«S, sicherten als» vor ReichSungerrchtigkeiten selber. XUI. Kap. Ewiger Bund. 777 heil, ihre Städte- Schlösser oder Land zu verheere«, zu belagern, oder zu gewinnen, so soll jeder der vorge- nannten Theile, auf des andern Theils Ersuchen, es geschehe durch Schrift oder mündlich, sich, mit ihrer Macht und offenen Zeichen, ohne allen gefährlichen Verzug, erheben, dem benöthigten Theil zuziehen, ihm stink Lande, Leute und Gut, wie er das jetzt tnne hat und besitzt, helfen retten und einschütten, und bey dem Ihren beschirmen, in ganzen guten Treuen, alles in ihrer selvs Kosten, so oft es zu Schulden kommt. Und falls einem unter uns, von jemand, an unsern Landen, Leuten und Gut, frevler Angriff begegnete, und derselbe Theil das meynte zu strafen, und des andern Theils Rath, Hülfe und Beystand bedürfte, die sollen ihm getreulich mitgetheilt werden, alles nach Gestalt -er Läufen und Sachen. Und falls sich in solchem begäbe, daß eine unsrer vbgenannten Parteien, ihren Beschädiget in Schlössern oder Stärk inen würde betreten, und dieselben belagern , und dazu den andern Theil um bülstichen Beystand ersuchen, wie vorstehet, der soll demselben unverzüglich gelangen, wie sich der Nothdurft nach, wird gebühren-- Wo auch wir beyde Parteien Uns, «Usern Länö Und Leuten zu Schutz, Schirm und Handhabe, beriethen, mit unsern offenen Zeichen, es wären Panne« IV. Band. Cek 77s XII. Periode- 3ter Abschnitt des isteil Jahrh. oder Fähnlein/ auszuziehen/ und Lager und Besäße zu thun/ so sollen wir alle / sammt und sonders/ einander tröstlich zuziehen/ mit Gezüg und Leuten darzu nutz und gut/ je nach eines jeden Vermögen und Gelegenheit ') und sich darin niemand mit Gefährden Hinterhalten/ doch, des Gezeuges und Pulvers halben, nach Ordnung , Herkommen und Gewohnheit in unsrer Eids- genossenschaft gebraucht, oder wie solches hinfüro wird angesehen (festgesetzt) werden. Und falls etwas, was das wäre, es seyen Städte, Schlösser oder Herrschaften, Land, Leute, Zölle, Geleit, Brandschatzungen und Nutzungen, es wäre von Gefangenen oder sonst, wie das Namen hat, also würden erobert, und zu behalten unterstanden (unternommen) werden, daß die, uns allen Theilen, die dann also im Feld, bey dem Handel, oder sonst, in tapfern Kriegsüvungen und Geschäften an andern Orten verfan. gen und beladen wären, gleichermaßen zustehen, und falls sie mit Leuten oder Bezeug zu besetzen wären, daß solches von uns allen, je nach Gelegenheit und Vermö- ') Und wer sollte bey dem föderativen System der Ausleger dieser Gelegenheit und dieses Vermögens seyn? Wer sollte zur Vollstreckung der Auslegung zwingen? xm. Kap. Ewiger Bund. 7ks gett eines jeden Theils, geschehen solle. Wo auch solche Schlösser, Herrschaften, Städte, Land, Leute oder anderes, so obstehet, hiernach wieder von Handen gegeben würden, es wäre durch Verkauf, oder in andrer Weise, was Summa dann daraus wird erlöset, oder empfangen werden, soll alsdann allen Parteien un- Orten gleiches Theils gefolgen und gelangen. Wo wie auch also mit jemand zn Kriege würden kommen, so soll der von allen Parteien tapferlich beharret, und von uns keine Stiftung noch Betrag angenommen werden? dem verletzten Theil sey denn Bekehrung oder Erjatzung geschehen, die den mehrern Theil unter uns') billig und gestaltsam bedünkt. Es soll aber eine Stadt Basel mit Niemand Krieg Noch Aufruhr anheben, sie bringe denn zuvor ihr Anliegen , und was sie dazu dränge und bewege, an genannte unsrer Eidsgenoffenschafk Anwalde, oder derselben Obrigkeiten, und mit unsrer, oder des mehrertt *) Daß die Mehrheit bey so ungleich Mächtigen Verkündeten entscheiden sollte, befremdet. ES scheint aber, daß man sich die Consöderation als eine Rathsversammlung vorstellte/ wo die Stimme des Reichen nicht mehr gilt, als jene des wenig begüterten. Cek 2 7S0 XII. Periode. 2ter Abschnitt heöiLteil Jahrh. Theils unter uns Begünstigung und Zulassen. ') Und eS soll auch solche unsre Eidsgenossenfchaft/ der gemeld. ten Stadt Basel Sache und Anliegen in den Treue»/ als ob die unsrer selbs (Sache) wäre/ bedenken und zu Herzen nehme»/ und sich demnach hülflich und geneigt erzeigen, alles in Gestalten wie vorstehet. Ob aber ein schneller Zufall/ auf und an eine Stadt Basel, oder die Ihren, von jemand, mit frevler Gethat und Beschädigung erwüchse, also daß eilends das solches an Uns, die gemeine Eidsgenossenfchaft, stattlich nicht möchte gebracht wrrden, und eine Stadt Basel, dem zu widerstehen fich, erhübe, und hinzöge, so sollen wir alle ein getreues Aufsehen zu ihr und den ihrigen, auch ihren Land und Leuten haben, und falls es nöthig wäre oder würde, ihr zuziehen, gleicherweise als wenn wir dessen gemahnt waren, oder von neuem gemahnt würden. Und wenn es sich begehen sollte, daß eine Stadt Bafel mit jemand zu Unwillen käme, und dieser sich Rechtens, auf gemeine unsre Etdsgenossenschaft, sammt Das Kriegsrecht (ssus Leii, ,) dieser Haupttheil der Oberherrschaft und her Unabhängigkeit wurde also den Verbündeten abgetreten, und zwar ohne eine gleiche segenstirige «httervstg. 781 Xiil. Kap. Ewiger Bund. und sonders, erböthe, so soll eine Stadt Bafel sich solches Rechtens begnügen, und dem Statt thun, ohne weitere andere kriegliche Uebung- Item, es soll auch unsrer, jedweder Theil den andern Theil, und die Seinen, in keinen Weg, beschädigen, noch das also zu thun geschehen lassen, weder an Leib, Gut, Schlössern, noch an Herrschaften, sondern die helfen in Schutz, Schirm, guter Gehorsam und Untertänigkeit beheben und behalten. Und falls auch, als zu Zeiten geschieht, jemand von unfter beyden Parteyen Leuten und Hintersäßen, gegen des andern Theils Leute und Hintersäßen zu eitrigem Mißhandel, eS wäre mit Worten, Werken, Verwunden, Blut- oder Todtschlägen, käme, davor Gott sey, so soll darum kein Aufruhr einiges Theils auf und an den andern vorgenommen, noch zugelassen, sondern Recht darum gesucht, und dasselbe gebraucht werden, alles nach Herkommen der Gerichte, in welchen solche Frevel sich erhöben. Und sollen auch wir, alle Theile, die Unsern dazu Haltes, sich dessen zu begnügen. Und falls jemand etwas dawider vornehmen wollte, die sollen , so oft das geschieht, «ach ihrem Verdienen, und ohne Verzug gestraft werden, und nämlich, an dem Ende, und in den Gerichten , wo die Frevel begangen werden. 7S2 XII.Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Wo es auch, durch einige ttugefälle dazu käme, daß unter und zwischen uns, der Eidsgenossenschaft, es wären ein oder mehrere Orte, gegen uns wider einander, Aufruhr würde erwachsen, welches Gott ewiglich verhüten wolle, so mag eine Stadt Basel durch ihre Botschaft sich darin arbeiten, solche Aufruhr, Zwei- uiig und Späne beyzulegen, und falls das je nicht seyn möchte, so soll doch dieselbe Stadt keinem Theil hülf- lich wider den andern Theil anhangen, sondern still sitzen, doch ihre freundliche Vermittlung, wie vorstehet, Ws die erschießen möchte, ferner zeigen- ') So sollen auch wir, beyde Parteyen, und alle die unsern, bey unsern und ihren Briefen, Siegeln, Ge« warsamen, und dem, so bisher von jemand aus uns, und aus den unsern, in Gewerbe besessen ist, bleiben, und Niemand den andern ohne Recht entwehre». Und falls es geschehe, und sich das gnugsamlich erfände, sp *) Dieß ist das zweite Merkmal der Ungleichheit in dem Bunde. Bey innerlichen Kriegen konnten die Baslex dem Theil nicht beyspringey, der, nach ihrem Befin- den, eine gerechte Sache verfechten würde, Hingegen sonnte dieser oder jener Ort, in Fällen, wo sie zum Krieg waren genöthigct worden, sich wider sie erklären. Dieser Artikel wurde übrigens im Religionskrieg nach der Reformation nicht defolgt, r§3 xm. Kap. Ewiger Bund- soll -er Theil/ der entwehrt ist, im- -en an-ern Theil um (wegen) Entwehrung ersucht, aufsein Ersuchen, ohne alle Fürwort un- Verzug, dessen, so er entwehrt ist, wieder iu Gewehr gesetzt werden, mit allen deshal- den empfangenen Nutzen, und Entrichtung des darum gelittenen Kostens und Schadens. Und demnach, falls er Rechtfertigung nicht möchte entbehren, darum Rechts pflegen, und sich dessen genügen. Item, es soll auch Niemand unsrer vorgemeldteu Parteyen, gemeinlich noch sonderlich, der andern Par« tey die ihrigen, sie seyen frey, oder eigene Leute, dieweil sie hinter ihnen sitzen, in ihren Schutz, Schirm, Burgrecht, Landrecht, noch andere dergleichen Pflicht fassen, noch annehmen, sondern männiglichem die Sei- yen bleiben lassen. Und falls dieses geschehe, es wäre mit Gefährden oder ohne, wenn denn ein Theil den andern, der dessen Schuld hat, darum ersucht, es geschehe mit oder ohne Recht (den Weg Rechtens,) so sollen dem nachjagenden Theil die Seinen, wo das also kundlich ist, wieder gelassen, und die Angenommenen ihrer Eide und Pflichten, falls sie solche gethan hätten, ledig gezählt werden- Wäre aber, daß eine unsrer vor- gemeldten Parteyen meinte, jemand, der unter dem andern Theile fitzt, als Leibeigen anzusprechen, so soll Ihm der Gegentheil Rechts und Besatzung, nach des Gerichts und Landrechts Gewohnheit gestatten. Und 784 XU. Periode Zier Abschnitt des löten Jahrh. wo der . Leibeigne also bezogen wird, es sey einer oder mehrere, der soll dem Theil, der ihn also besetzt Überwunden hqt, ohne alle Fürworte gelangen. Desgleichen, so sollen wir, obgenannte Parteyen, und alle die unsern/ keine von der andern Partey, noch Pie ihrigen, um unbekannte (nicht eingestandene) Schuld, oder darum Brief und Siegel nicht erscheinet (bescheiniget,) oder einiges Gelübd und Beweisung dazu dienen, nicht gefunden werde, weder verhaften, verbieten, ihn noch das seine arreftiren, noch anfallen, sondern, falls jemand unsrer vorgenannten Parteyen oder die Ihren, Zuspruch (Anforderungen) hatten, die mögen darum und deshalben Recht suchen, wie hiernach jn besondern Artikeln ist beschieden. Aber den rechten Schuldner, er wäre oder würde der Schuld an red, oder erwiesen, der mag deshalben verhaftet, und mag gegen ihn gehandelt werden, wie das Recht ist. Oder falls die Schuld verbriefet wäre, Brief und Siegel deshalb ertrüge, so ist nnter uns, gemeiner umge. hender Handschulden halben, beredt, daß die von einem und dem andern Wgezogen werden mögen, wie tä bisher üblich gewesen? Deßgleichen, was verbriefte Zinse, Gülten, Gelds oder Schulden sind, die mögen eingebracht werden, 7«F XHI. Kap. Ewiger Bnnd. »ach Laut und Sage der darum gemachten Briefe und Gewarsami. Was aber Sachen sind/ welche Unzucht, Bußen, Frevel, Lästerungen, Eigene, oder Erb, oder liegende Güter berühren, die sollen alle und jede ge- rechtfertiget werden, an dem Ende und in den Gerichten , in denen sie geschehen, oder gefangen sind, alles nach derselben Gerichten, Recht und Herkommen, wie das von Alters her geübt ist- Und solches Rechtens sollen sich unsrer beyden Parteyen Hinterfüßen genügen lassen, und mit keinen andern Gerichten, noch Recht, sich dessen Wägern, und fürer noch anders Niemand weder mit geistlichem noch mit weltlichem Stab, ausführen, noch beschweren, alle Gefährde vermittend. Aber in allen unsern Dingen und Gedingen sind ausgesetzt Ehe-und öffentliche Wuchershändel, die mögen gerechtferttget werden, wie das die gemeinen Landesgewohnheiten ertragen, denn, sie auch geistlicher Erkannt- niß zustehen. Es ist aber hierin, nämlich, in dem, so obstehet, als Geldschulden, Bußen, Eigen, Erb oder liegende Güter, bedingt und zugelassen, daß der, so mit Urtheil beschwert würde, nicht verhalten seyn solle, sich vor die Obrigkeit der Orten, da solche Dinge liegen, oder gefertiget sind, zu berufen, mit Tröstung seines Widertheils für erwachsende Unkosten und Schaden, wie denn Gewohnheit und derselben Orte Her- kommen ist, 7s6 XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Wir obgenannten Parteyen sollen auch einander feilen Kauf zulassen, und bey unsern Zöllen, Geleiten und Nutzungen, sammt und sonders, wie wir die von altem her geübet haben, bleiben, und uns Neuerung darin vorgehalten, damit der gemeine Kauf und Verkauf, und alle gute und ehrbare Gewerbe und Handthierungen desto besser ihren Gang haben mögen. ') Wir obgenannten Parteyen haben dabey, nämlich, in solcher Schul- und Geldfertiguug zugelassen, was derselben verbriefet sind, daß die unsern solche , ihrer Gewahrsam! nach, mögen suchen und ersuchen, (laut) Inhalt derselben Gewahrsam, wobey ein jeder soll bleiben- Und, alsdann uns, den vielgenannten beyden Parteyen, nicht allein zusteht, die unsern gegen einander zu Rechtnehmung und Uebung zu weisen, sondern auch unsrer selbs Händel, falls sosehr zwischen uns zu ungleicher Verständniß kamen, mit rechtlichem Entscheid hinzulegen, damit unter uns, sowohl als unter den unfern gebührlicher Austrag vor Auge» sey, so ist Seit langem ist diese wesentliche Verpflichtung gebrochen worden. XIU. Kar). Ewiger Bund. 787 abgeredt; Falls sich begebe, daß wir obgenannte Städte und Länder der Eidsgenoffenschaft, sammt oder sonders, an, oder zu einer Stadt Basel Zuspruch, Forderung oder Späne hätten, oder Hinfür gewönnen, von was Sache wegen das wäre, so mögen nnd sollen wir, die Eidsgenossen, dieselbe Stadt Bafel,' zu gemeinen Tagen, gen Baden im Aargau, berufen, auf einen schriftlich angegebenen Tag, und daselbst zwey von unsern der Eidsgenossenfchaft Räthen, desgleichen eine Stadt Basel zwey ihrer Rathsfreunde, als für Schiedleute, dazu bescheiden, und in solches Recht setzen. Und vor denen sollen wir unsere Klägde, es sey schriftlich oder mündlich, wie die Zugesetzten einhellig, oder der mehrere Theil, es zulassen, und ordnen thun, und eine Stadt Basel ihre Antwort, alles bis zum Rechtsatz, und was dann durch die Zugesatzten, nach Verhörung dessen allen, auch der Kundschaften, Briefe oder Leute, falls die von ihnen zugelassen zu Recht erkannt würde, es sey mit einhelligem oder mehrerm Spruch, dabey soll es bleiben, ohne wegern. , ziehen und appelliren; und sollen die Zugesatzten , der Eidespflichten, mit welchen sie den Parteyen verwandt sind, bis zu Austrag solchen Rechtens erlassen seyn und wer. den. Wäre auch, daß die Zugesatzten in ihren Urtheilen streitig, also daß unter ihnen weder ein M e e r § noch Ein Heils in ihrem Rechtspruch gefunden .würde, so mögen und sollen wir, die ybgenanntm Eidsgenoft 7« 8 XII. Periode. ZterAbschmtt des 1-ten Jahrh. sen, oder welches Ort unter uns es berührt, einen Ob« mann zu Basel in desselben Kleinen Rath, der solche Obmannschaft nicht verschworen hat, nehmen, und soll derselbe von seiner Obrigkeit gewiesen werden, sich solcher Sache also zu beladen, und für den sollen kommen beyder Theile Klage, Antwort und aller Rechtsatze, Mit sammt der Zugesätzte gegebenen Urtheilen, und so das geschieht, welches Theils Zügesätzten, er, der Ob- mann, gehellct, dabey soll es alsdann bleiben; und das alles, es sey durch die Zugesätzte oder durch den Obmann, soll ohne allen Verzug geschehen, es würde ihnen oder ihm denn nöthig seyn, Bedenken oder Rath zu haben, das mag alsdann gebraucht werden, und doch also, daß in Monatsfrist, des nächstens, das Urtheil zu Ausspruch und Fürgang komme, ohne alle andre Zuzüge und Gefährde. Es sollen auch wir, beyde Parteyen, und unsrer jedwedere besonders ihre Zugesätzte für sich selbst, und den Obmann, in gemeinen Kosten, halten und haben; und was sie zu Recht sprechen, dankbarlich aufnehmen, und ihnen darum noch deshalben keinen Unwillen zuziehen mit rechten Gedingen. Zu gleicher Weift Wwiederum, falls sich begäbe, daß wir, die obgenanmett Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, zu gemeiner Eidsgenossenschast Städten M Ländern, sammt oder ftmders, Zuspruch, For- XIII. Kap. Ewiger Bund. 7üv derung oder Späne hätten, oder Hinfür immer gewönnen, von was Sache wegen das wäre, so sollen und mögen wir dieselben , oder welches Ort aus ihnen solches berührt, zu gemeinen Tagen, auch gen Baden in Aargau, auf einen schriftlich genannten Tag, und des- halben zwey unsers Raths, desgleichen unser Gegentheil, zwey ihrer Rathsfreunde, dazu bescheiden und in das Recht setzen. Und vor denen sollen wir unsere Klägde, «S sey schriftlich oder mündlich, wie das die Zugesatzten einhellig oder . des mehrern Theils zulassen und ordnen thun, und unser Gegentheil seine Antwort, alles bis zum Rechtsatz. Und was durch die Zuge- satzten, nach Verhörung alles dessen, auch der Kundschaften, Briefe oder Leute, falls solche von ihnen zugelassen, mit Recht bekennt, es sey mit eiuhelligem , oder der mehrern Spruch, geurtheilt wird, dabey soll es dann bleiben, ohne wegern, ziehen und appelliren; und sollen die Zugesatzten der Eidespsiichten, damit sie den Parteyen verwandt sind, bis zu Austrag solches Rechtens erlassen werden. Wäre auch, daß die Zugesatzten in ihren Urtheilen strettig, also daß unter ihnen weder ein Meers noch Einhells in ihrem Rechtspruch gefunden würde, so sollen und mögen wir, obgenannte von Dasei,, alß Kläger, falls unser Zuspruch gemeine Eidsgeuossen berührte , einen Obmann aus ihren Klei» nen Rathen^, von welchem Orte, und welchen wir wollen, berr'ihrtk/aber solch unser Zuspruch ein besonderes 790 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. Ort, einen aus dem Kleinen Rath dieses Orts, der vor solchem die Obmannschaft nicht verschworen hat, als für einen Obmann kiesen, und soll derselbe von seiner Obrigkeit gewiesen werden, sich also solcher Sache zu beladen, und für den kommen, beyder Theile Klage und Antwort, und alle Rechtsätze, mit sammt der Zugefahren gegebenen Urtheilen. Und so das geschieht, welches Theils Zugesatzten er, der Obmann, gehellet, dabey soll es alsdann bleiben; und das alles, es sey durch den Obmann oder die Zugesatzten, soll ohne allen gefährlichen Aufzug geschehen, ihnen oder ihm würde dann Verdanks und Rathhabens noth, die mögen alsdann gebraucht, doch so, daß in Monatsfrist des nächsten, die Urtheil zu Fürgang und Ausspruch komme, ohne allen Jnzug und Gefährde. Doch mögen unsrer beyden Parteyen Zugesatzten, .dazu auch der Obmann, falls einer genommen wird, die Freundschaft wohl suchen, und wo sie die, mit Wisse» und Willen der Parteyen erfolgen, dabey soll es aisdamr bleiben. Wo aber dir Zuspruch und Forderung eine besondere Person aus einem unsrer obgenanntcn Parteyen, wider einigen unsrer Theile, sammt oder sonders, antreffe , so «oll die Rechtfertigung-(rechtliche Betreibung) gleicher Weise als in den nächsten Artikel» bemeldt ist, 7 s i XHk- Kap. Ewiger Bund. geschehen/ und doch also/ daß der Kläger und der antwortende Theil bey einem Zugesatzten mögen bleiben/ und sich dessen begnügen. Und falls die Rechtsprecher mit ihren Urtheilen/ nicht allein in der Hauptsache/ sondern auch gelittenen Kostens und Schadens halben ihre Erkanntniß geben/ die soll dann von beyden Theilen gehalten/ und derselben nachgelebt werden/ alles ohne einigen Mangel und Widertreiben/ wie obstehet. Wo auch eine Stadt Basel hinfüro gegen Jemand Bündnisse oder andere hülfliche Einigung unterstünde (vorhätte) anzunehmen/ daß sie an gemeiner Etdsge- nossen Verwalter oder derselben Obrigkeiten (solches) bringen / und mit ihrem, oder des mehrern Theils unter ihnen Rath und Begünstigung thu», und nicht anders, *) dieweil doch in der Eidsgenossenfchaft das also bisher von etlichen Orten selber gebraucht ist, und zu gutem einhelligem Willen und Ruhe dienen mag. Doch mag dieselbe Stadt Basel mit Bürgern zu nehmen und empfangen, ihrer Stadtfreyheit und Herkommen nach, auch handeln und thun wie bisher. ') Hier läßt sich bemerken, was in der 10. und litt» Note bereits angebracht worden. 792 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des En Jahrh. Utt- in dieser unsrer beyden obgetlannte» Parteyen Bündniß, ewigen Freundschaft Und Einnng, behalten wir, die Eidsgenossenschast, Städte und Länder vor, den heiligen Stuhl zu Rom, das heilige römische Reich, als von des Reichs wegen, alle und jede unsre Bünde und Pflichten, vor ergangenem unserm Brief und Siegel, so lange die wären. Aber im künftigen, falls wir solche annehmen, so soll dieser ewige Bund denselben- als der ältere vorgehen. So behalten wir, der Bürgermeister, Rath und gemeine Bürger der Stadt Basel vor, den heiligen Stuhl zu Rom, das heilige römische Reich, als von des Reichs wegen, ') und unsern Herrn den Bischof zu Basel, so zu Zeiten ist, und sein Gotteshaus, wo wir von ihm nicht un- billig beschwürt werden.') Sodann, und zum letzten, so ist hierin lauter ab- geredt, zugelassen und beschlossen: um daß diese ewige Bündniß, Liebe und Freundschaft, uns und allen un- ') Nützlicher Vorbehalt, beym Vorbehalt selber. 2) Auch noch ein nützlicher Vorbehalt beym Vorbehalt selber; um soviel mehr, da es z. B. etwa« nicht un, gerecht, aber unbillig wäre, hundertjährige Pfand, schalten lösen zu wollen. XHI. Kap. Ewiger Bund. 7ss ftru Nachkommen desto verständlicher / standhaftiger, in guter Gedächtniß , eingebildet werde und bleiben möge, daß dann diese unsere obgeschriebene ewige Vündniß, hinfüro nimmermehr, von sünf zu fünf Jahren auf St. Ulrichs des heiligen Bischofs Tag, oder auf den Tag, wo wir Eidsgenvssen, die und andre unsre Bünde zu schwören ansehen, in allen Orten, vor den Räthen und ganzen Gemeinden, öffentlich, wie andre Bunds- -rieft, gelesen, und von aller Orte Räthen, Gemeinden und Unterthanen, Mannspersonen, die sechszehtt Jahre ungefähr alt sind, auch von den Gesandten, die wir auf solche Schwörtage schicken, in unsrer aller Namen, zu Gott und den Heiligen geschworen werden soll, dieses unsrer aller ewige Bündntß, nach Lauf und *) Eine solche Ernerung geschah zum ersten und zunt letzten Male im I. 1506 oder 1507. Die Uneinigkeit, welche die mailändischen Kriegszüge, und dann die Reformation veranlaßten, mögen wohl Ursache gewesen seyn, daß jene feyerliche Erneuerungen ganz unterblieben. Ohne dessen zu gedenken, daß mehrere Stellen in den Bünden mit der Zeit unanwendbar würden , und doch nicht, ohne Aufsehen zu erregen, durch öffentliche Schlüsse, ausgelassen werden konnten. Zwar schlug im I. iSLO Freyburg, gleichwie nachher, im I. 1S9S Glarus vor, die Bünde von neuem zu beschwören; allein, ohne Erfolg. IV. Band. Ddd 7L4 XII. Periode. 3ter Abschnitt des täten Jahrh. Sage der Bmidsbriefe, (von welchen jedem Orte einer überliefert ist/) und was uns die ingemein und jeden insbesondere bindet, oder binden mag in guten Treuen, ausrecht, und redlich zu halten, dem nachzukommen, und genug zu thun, alle Gefährden hierin vermietend. Und falls sich begebe, daß solches Schwören und Er« Neuerung nicht gleich auf den obgemeldten St- Ulrichs Tag geschehen, sondern aus Ursachen verzogen würde, daß solcher Aufzug der obgenannten ewigen Bündniß unverletzlich seyn solle- , Und darum, und namenlich dieses unsrer obge- Meldtev beyder Theile ewige Bündniß und Pflicht, die wir am Anfang berührt, so lange unsre Stadt, Land und Stand, in Ehre und Wesen ist, währen soll, zu offener Besage, Bergicht, und Bekenntniß, so haben wir die obgenannten, nämlich, der Bürgermeister , die Schuldheißen, Ammänner, Räthe, Bürger, Landleute und ganze Gemeinden, nämlich, zu Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schweiz, Unterwalden ob-und nid dem Wald, Zug mit dem änßern Amt, so dazu gehört, Glarus, Freyburg und Solothurn, mit den anhangenden Jnste- geln, uns und unsre Nachkommen, des alles und jedes so obstehet, zu binden und übersagen, bewahren lassen; desgleichen haben wir, der Bürgermeister, der Rath pnd die Bürger gemeinkich der Stadt Basel unser In- Hegel, uns Md unsre Nachkommen, des auch alles Witz 79 § xm. Kap. Ewiger Bund. obstehet, zu binden und übersagen/ an Liesen Brief Hanken lassen/ davon zwey gleichlautend, deren unsrer jedem Theil, nämlich uns den Städten und Ländern gemeiner Eidsgenossenschaft einer, und der andere uns Bürgermeister, Rath und den Sechsen der Stadt Basel überantwortet ist. Geschehen in der Stadt Luzern, auf den nennten Tag des Monats Brächet, des Jahres, da man zählt, nach der Geburt unsers lieben Herren Jesu Christi, fünfzehenhundert, und darnach in dem ersten Jahre. Ende des vierten Bandes. u ^ L' ^ . 'X- ' VoLvsr«ALt«-Libl!0LdsL 8 ^ 88 ^ O « s e i^ n k Geschichte der Stadt und Landschaft Basel von Peter O ^ Oberstzunftmeist v o ^ Fünfter Band- Basel, in der Schweighauser'schen Buchhandlung r82i. Geschichte d e r Stadt und Landschaft Bascl. Fortsetzung der zwölften Periode. A 2 Vierzehntes Kapitel. Der große Rath. "ußer den Sechsern der fünfzehen Zünfte, sitzen auch in dem großen Rath mehrere Stellvertreter der Kleinen Stadt. Die älteste mir bekannte autentische Spur dieses sonderbaren Vorrechts befindet sich im Erkanntniß- buch von 1437 (p. 77.) So lautet die Stelle: „ Schultheiß über Rhein mit seinen Gesellschaftern im Großen Rath." „ Auf Samstag nach Elisabeth 1487 ist erkannt worden, dem Schultheißen zu sagen/ daß hinfüro/ wenn man großen Rath halten will / er Niemand von den Gesellschaften neh. nie/ als die vier/ wie von altem Herkommen ist> und falls einer fehle / keinen andern an seiner Statt zu stellen / dazu auch die Fürsprecher nicht mit sich in den großen Rath zu führen/ sondern da auszulasten/ als wie unsre Fürsprecher hier diesseits Rheins. ') Dieser Umstand der Fürsprecher/ und die Anfüh* rung des Beyspiels der mehrern Stadt beweisen ziemliche deutlich/ daß, außer den Sechsern, beyde Gerichte,, 6 XII. Periode. 5ter Abschnitt des i.5tm Jahrh. Daß man zu Zeiten Leute, die keine Bürger, oder die von unehelicher Geburt waren, zu Sechsern erwählt hatte, oder zu erwählen gesonnen war, beweisen die Gesetze von 1^84 und 1493, die es verbiethen. Der große Noth hieß gemeiniglich die Sechs, oft auch die Gemeine, vermuthlich weil er sie vorstellte, weil er ihre Stelle vertrat. ') Ehe der Rath ein Geschäft vor den großen Rath krachte, suchten die Mitglieder desselben sich zu vereinigen. Die Mittel, wie die Einmüthigkeit mit dem gro- ßen Rath erzielet werden möchte, wurden auch zu Zei- ten vorbereitet: „ Die Xlll sollen rathschlagen, z. B. im Jahr 1487, wie und in welcher Weise man das an die Sechs gelangen lassen solle, damit es nicht so von und ruch an sie gelange, dadurch man allwege desto einhelliger bleibe." - Keine Verfaßnuqsgcsetze bestimmten die Gegenstände, über welche der Rath ohne Zuthun der Sechser nicht nebst den Schuldbeißen, Mitglieder des Großen Raths waren, und daß das Vorrecht der Klein Baöler vermuthlich von dem Bcysitz der Gerichte herrührte. Siehe die fünfzehnte Periode. *) Siehe die Geschichte vom I. 1499. Siehe auch die Erkannrniß von 1485 (x. 54 des Erk: buchS;) »Dem. XIV. Kap. Vorn großen Rath. V hätte schließen können. Der Rath band sich aber selber zu Zeiten die Hände, wenn es ihm daran gelegen war, daß ein genommener Entschluß nicht so leicht abgeändert würde. Bisweilen wurde bey ihm die Frage berathen, ob er dieß oder jenes vor die Sechser bringen wolle, und die Natur der Geschäfte, bey deren Anlaß diese Frage aufgeworfen wurde , beweiset, daß keine bestimmten Grundsätze hierin festgesetzt waren. Zu Zeiten diente ihm auch die Berufung auf die Sechser, bey auswärtigen Angelegenheiten, zu Aufschub, Entschuldigung, höflicher Abweisung, glimpflicher Drohung. Der Rath machte allein Civil und Criminal-Gesetze, sehr wichtige Verfaßungsgesetze, alle Polizey'Veror-nun- gen u. s. w. Aus allem was von diesen Zeiten bekannt ist, ergiebt sich, daß der Rath neue Auflagen für Bürger nicht ohne die Sechser erkannte, und daß er sie in andern Sachen zusammen berief, wenn er Währung vermeiden , oder freywilligen Gehorsam erzielen wollte, oder wenn er solche wichtige Folgen vorsähe, daß er sich nicht getrauete, allein zu handeln. Diese Wichtigkeit mußte aber von einem sehr hohen Grade seyn, indem nach vormals die Sachen zwischen unserm Herrn von Basel und uns, allwcgen mit der Gemeine behandelt worden, so können wir zu dieser Zeit nicht weiterS antworten, sondern müssen die Sache an die Sechs bringen." s Xll. Periode. 3ter Abschnitt des 1 5ten Jahrh. von Sitzungen des großen Raths seltene Anzeigen vorkomme»/ und dieser nicht einmal auf dem Rathhause einen angewiesenen Saal zu seinen Sitzungen hatte / sondern sich in Klöstern zu den Predigern / oder/ gemeiniglich zu den Augustinern versammelte. *) Fünfzehntes Kapitel. Der Rath. Die Veyden Abtheilungen des Kleinen Raths, d. i. der alte und der neue Rath, oder kürzer, beyde Rathe übten fast immer die gesetzgebende Gewalt aus. Dazu war übrigens diese Versammlung zahlreich genug, indem wenn die Anzahl der Ritter nnd Achtbürger vollzählig gewesen, sie aus sechs und achtzig Personen bestand. ') Doch glaube ich nicht, daß in diesem Zeitraum die *) Diese Seltenheit seiner Sitzungen gab ihm zweifelsohne Ansehen und Nachdruck. Dessen nicht zu gedenken, daß zahlreiche Versammlungen selten und nur in wichtigen Angelegenheiten zusammen kommen müssen, um vollzählig besucht zu werden. ?) Neu Rath -.- .. 2 Häuvter. 4 Ritter. 8 Achtbürger. 15 NathSherren. 15 Meister. 9 xv. Kap. Der Rath. Anzahl der Ritter und Achtbürger ein einziges mal vollzählig gewesen sey. Die Nathsordnung von 1457 lautet also: „ Oomini 14.57, tsrtiri ante vooem ^ocunclitstis, sind diese nachgeschriebenen Ordnungen durch beyde Räthe beschlossen worden, hinfürzu halten; und soll man sie auch jährlich wenn die Räthe ingand (eingeführt werden,) und alle Frohnfasten vor Rath ablesen/' ,, Item: Da durch die Abwesenheit der Häupter, eines Bürgermeisters und eines OberstznirftineisterS, der Stadt Sachen dick und viel irrig, hinterstcllig, und unausgetragen bleiben, so ist geordnet worden, daß man Hinfür weder Bürgermeister noch Obecstzunftmeister als Rathöbothen mit einzigen Personen ') von der Stadt schicken solle, aber in der Stadt Sachen mag man sie schicken, und fürnehmen (handeln) nach Gestalt der Sachen/' Alt Rath -- .. 4 Ritter 8 Achtbürger. 15 RathSherrn. 15 Meister. 86 Die alten Häupter saßen im neuen Rath, als neue Nathsglieder unter den Rittern, Achtbürgern, oder Zünftnern. ') Das will sagen, -aß man sie nur in Angelegenheiten der Stadt abordnen sollte. Es war damals üblich, daß 10 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des 1ssten Jahrh. » Item: Die Häupter und ihre Statthalter, und sonst Niemand anders, sollen Sendbriefe, die der Stadt gesandt werden, empfangen und aufthun. „ Item: die Häupter und ihre Statthalter sollen Nie. mand zu geleiten haben, ') als allein für Schuld nach der Stadt Recht, und falls sie von den unsern angcruft werden, solches Gclcir abe ze sagen, sotten sie daS thun, ohne Gefährde. Doch wenn jemand, der solches Geleit begehrte, gegen die unfern Recht suchen wollte, daß denn den unsern desgleichen gegen einen solchen auch gestaltet werden und erlaubt seyn solle. ') „ Die Häupter sollen diese vor. und nachgeschriebenen Ordnungen hinrür ohne Jnrrag halten, und diejenigen von den Räthen, die ungehorsam sind, in den Rath zu kommen, fremde Herrschaften, Edeln, Städte u. f. iv. Schiedsrichter, Vermittler, Fürsprecher u. s. w. begehrten, die sich an eine gewisse Mahlstatt, Hof, Schloß, Stadt begaben; da solche Geschäfte keine Stadt Sachen iva- rcn, so wurden die ueuen Häupter von diesen ergiebi- gen Geschäften ausgeschlossen, Lalvum oonlluctum geben, r) Diese Stelle ist nndcutlich wegen des Wortes dcSglei- chen. Bezieht sich desgleichen auf den Fall, wo einer der Unsern wünschte, daß derjenige, der Anspra- chen wider ihn macht, selber sie hier verfechte, oder auf den Fall, wo ein abwesender Bürger hier vor Ge- richt von Seiten eines Fremden wäre belangt worden? XV. Kap. Der Rath. oder die zu spät kommen, oder ohne Urlaub davon gehen, oder sich unterstehen, im Rath zu tagen, ') oder sonst in die Umfrage ungewöhnlich reden, und den Rath irren, die sollen die Häupter strafen, die hiernach bestimmenden Besserungen von ihnen ohne Gnade nehmen lassen, und darin Niemand schonen, sondern solches gegen männiglich gleich halten: darzu soll sie auch der Rath festiglich handhaben." Item: Um daß der Stadt Sachen durch einen -) Rath desto verfänglicher ausgerichtet werden mögen, und die Räthe ') Zaudern, mit einander schwätzen, aufhalten. DcrUr- sprung von dieser Bedeutung möchte wohl von dem guten Tag sagen abzuleiten seyn. In der Folge wurde noch beygefügt: „ Wenn sich auch begiebt, daß einer der Räthe, zur Zeit des Raths, in das Höflin, das Wasser abzuschlagen rc. gegangen, wenn er wieder in die Stube kommt, soll er sich förderlich wieder an seine Stelle setzen, und nicht als bisher geschehen ist, hin hinder auf andere Bänke, bey Pön sechs Pfenning, die er darum verbessern soll. ') Einen Rath- Diese Redensart hat keinen Bezug auf die Zahl, als wenn man einen einzigen, oder den neuen Rath allein darunter verstanden hätte. DaS war eine HöflichkeitSformel, wie man noch heut zu Tage sagt: ein wohlweiser Rath, eine ehrsame Gemeinde, eine Ehrenzunft u. f. w. anstatt, der wahlweise Rath, die ehrsame Gemeinde, die Ehrenzunft. 12 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i Lten Jahrh. desto verfänglicher in den Rath zu rechter Zeit kommen/ so ist geordnet worden, daß alle, die der Räthe sind, ze Stunde (auf der Stelle,) so man das andere Zci. chen in den Rath zu läuten vertat, in der Nach. stube seyn und sitzen sollen, und welcher auf diese Zeit nicht also gesessen ist, der soll ohne Gnade 6 ß. zur Besserung geben, und soll er dazu seiner 6 Pfenning mangeln, die ihm zu Präsenz werden sollten. ') Bliebe aber jemand der Räthe ganz auö dem Rathe, ohne Urlaub, und könnte er keine redliche Antwort sagen, die ihn billig entschuldigte, der soll darum, nach Erkanntniß der Räthe, gestraft werden. Wer aber im Nach mit Tagen und Gespräch den Rath irren wür. de, von dem sollen drey Schilling zu Besserung genommen werden. ES soll auch Niemand dem andern in seinen Rath reden. -) Besonders soll man auch ein MerS ein MerS bleiben lassen, -) und welcher darin ungehorsam würde, der soll darum von den Häuptern gestraft werden, nach seinen Schulden (seinem Verschulden.) Und welcher auf je zu Zeiten, zu Sachen, Bothschaften oder Tagen geordnet ') Also hatten die Rätbe, gleich wie die Domherren, außer ihrer halbjährigen Besoldung, Präsenz. Gegen- wartS- Sitzgelder.—Einem werden, für, bekom. men, empfangen. UcbrigcnS ist diese Stelle nach- gchendS durchgestrichen worden. ') Was wir Votum nennen , hieß Rath, und auch Rathschlag. 3) Ein MerS, der Entscheid der Mehrheit. *) Tagsatzungen, Eonferenzen, Zusammenkünfte. XV. Kap. Der Rath. 13 wird, der soll auch darin gehorsam seyn, cS wäre denn, daß er redliche Ursachen verwendete, darum er es nicht thun könnte, noch möchte; zugleich soll aber auch darauf Bedacht genommen werden, daß die Mühe und Arbeit nicht allweg auf fünf oder sechs allein liege, alles ungevarlich. Item: welcher ohne Urlaub aus dem Rath gegangen, der soll nach Eckannrniß der Räthe ') darum gestraft werden. » Item: ein Oberstzunftmeister soll Niemanden vor Rath öffnen, der nicht am Abend vorher ihm seine Sache erzählt hat. Man soll auch Niemanden gestatten, selber se-ne Sachen vor Rath zu öffnen, sondern das soll ein Oberstmeister oder sein Statthalter ^) allein vor Rath öffnen, ') Nach einer zuvor darüber gehaltenen Umfrage und er- gangenen Erkanntniß. *) Im I. 1494 wurde erkannt: ,j Soll der alte Oberst- zunftmeister Statthalter des neuen seyn, wenn dieser abwesend ist." Hernach aber wurde es durch beyde Rathe aberkannt, und lurer (ausdrücklich) geordnet, daß, wie von altem Herkommen ist, je die höchste Zunft das Statthalteramt des abwesenden Oberstzunftmeisters regieren (versehen) soll. 3) Oeffnen, vortragen. Hieher gehört folgende Erkanntniß von 1498: wenn hinfüro Sachen vor Rath kommen, die Wundthaten, Stadtfrieden und dergleichen berühren, und die Parkhie einen Oberstzunftmeistcr begehren ihre Rede zu thun, ist erkannt, daß alsdann ei» Oberst- k-4 XII. Periodr. 3ter Abschnitt des !/K'ii Jahrh. wären denn nothwendige, zufällige ') Sachen, die nicht bcyte» (aufgeschoben werben) können. „ Item: daß jedes der Häupter ein Registcrlein haben solle, daran der Stadt Sachen die auszukragen sind, per- zeichnet seyen, und sollen je die ältesten Sachen zum ersten vorgenommen und ausgerichtet werden-" „ Item: was durch die Räthe in merklichen der Stadt Sachen, oder in anderer Leute Sachen, darum Antworten zu geben sind, gerathen und erkannt wird, die Erkanntniße und auch die Antworten sollen die Schreiber einschreiben, um daß man wissen möge, so eS nöthig ist, was erkannt und geantwortet worden sey, und sollen auch die Schreiber je zu Zeilen, und wenn es nöthig ist, an solche Erkanntniße und Antworten mahnen rc. *) Zunftmeister still sitzen, und weder einem, noch dem an- dern Theil das Wort oder Rede thun soll/' ') Zufällige, erst vorgefallene, oder, die zufälliger Weise erst jetzt angebracht werden konnten. Daö war ein guter Gedanke, daß die Schreiber stetS in Erinnerung bringen mußten, was erkannt oder gc. schrieben worden war; den» sehr oft begeht man nur aus Unwissenheit Fehler. Allein, da je mehr Jahre auf Jahre gehäufet, und die Zeiten immer schreibseligcr werden, so sollten die Schreiber nach ihrer Erwähuiug ein freies Jahr haben, um sich in den Geschäften umzusehen , und Auözüge machen und auswendig kernen zu können. 15 xv. Kap. Der Rath. „ Item: die Häupter sollen auch eines vollen Raths ') Erkanmnisse nicht ändern, noch dieselben Sachen and erwerbe vor Rath bringen. Auch sollen die Häupter am Mittwochen der Stadt Sachen vornehmen, und nicht» anders; es wären denn nothwendige zufällige Sachen, die nicht wohl beyten möchten." „ Item: als daher Gewohnheit gewesen ist, daß der Zünfte Rathsherren und Meister zu ihren Zunftbrüdern vor Rath gestanden sind, und dann wieder niedersten, und um ihre Sachen rathen, ist geordnet worden, daß drSglei- chen ein jeder alter Bürgermeister, der je zu Zeiten ist, bey den Herren und Achcbürgern, die in der Stadt seßhafrig sind, in ihren Geschäften vor Rath auch stehen, und darnach bey den Sachen sitzen und darum rathen solle, eS wäre denn, daß er ihm (dem Petenmi) zugehörte, und ohne dieß seinetwegen abtreten müßte. Item: die Häupter sollen niemand Urlaub geben, es wäre denn von solcher nothwendigen Sachen wegen, derer- halben Urlaub nicht zu versagen wäre. Die Häupter sollen auch förderlich nach dem man daS andere (Zeichen) verlu- *) Ein voller Rath bedeutet gewiß nicht einen vollzähligen Rath. Dieses bezicht sich aber, als Gegensatz, auf die zufälligen kleinen Vereinigungen von etlichen Ratbsglicdern, mit welchen die Häupter in vorfallenden Geschäften, auf der Rh inbrücke, auf'm Fischmarkt, und anderswo sich beriethen. 16 xil. Periode. 3tcr Abschnitt dcS < 5tcn Jahrh. tct hat / nicdersihcn, und auch den Rath bcißcn sthcn, und der Nach nicht säumen mir tagen in der NathSstube, wie bisher geschehen ist.'' Vom H eling. „ A°. 1455 auf Samstag vor St. Ve- rcnenraa, ward von beuden Räthen erkannt / daß man künf- tigShin ewiglich hälen solle/ wie reich oder nöthig die Stadt je zu Zeiten sey, oder was, von der Stadt Sachen wegen, in Ausgabe oder Einnahme, der Stadt Beschwärungen oder Vermögende halben, je zu Zeiten gelesen wird; und auch ewiglich keinem zu melden, und zu sagen, was jemand im Rath geredt, oder gerathen habe, oder welcher, für ei- nen, mit seinem Rath oder Reden gewesen sey, und sonst den Heling festiglich, falls etwas besonders zu helcn ge« bothen wird. Bestätigung -er Meister. Wenn die Vorgesetzten einer Zunft ihren Meister erwählt haben, so muß derselbe vom Rath bestätiget werden. Eine Berathung vom I. 1497 beweißt, daß es schon damals üblich war- Das Collegium der XXII berathschlagte die Frage. » Ob man den neuen Meister der Schiffleute in den Rath nehmen wolle oder nicht? Und ob die Schiffleute strafbar wären, -aß fie den Fischern vorgegeben hätten, den Claus Hagast nicht zu wählen?" Der Bürgermeister biethet den Heling» 17 XV- Kap. Der Rath. Vom Abtritt ') Sonnabend vor Joh. Bapt. 1^09 hat der neue Rath erkannt, daß jährlich, da man einen Bürgermeister erwählt, alle Ritter und ihre Freunde ausgehen, und nicht dabey sitzen sollen; welches am Mittwoch nach Petri und Pauli ?482 von beyden Räthen bestätigt wurde.— 1459 vor St. Johannistage ward von beyden Räthen einhellig erkannt; wenn hinrüro, von unsers Herrn von Basel wegen eine Umfrage geschieht, daH dann die Manne, und ein Oberstzunftmeistcr ausgehen sollen, als daß vor Zeiten auch gehalten worden ist. Doch also, falls nach ihrem Ausleeren einen Rath bedünken wolle, nöthig und gut zu seyn, sie bey den Sachen zu bebakten , daß sie dann nach Erkannt- niß eines Raths bey solchen Sachen bleiben sollen sitzen, und helfen raihschlagen und handeln, was sie bedünkl der Stadt Nutzen und Ehre zu seyn- nach ihrem besten Verständniß. -) Schiedsrichter am t. 1466 haben Vevde Räthe erkannt: »wenn der Nach sich künftigs Rechts beladen will so soll man den Partheien sagen, daß sie sich veranlassen, 3) und unter andern, darin versprechen sollen, dem Rath von seines Spruchs wegen keinerley Arges noch Kum- *) Dieser bisher noch übliche Ausdruck bedeutet Ausstand oder AuStritt. Siehe übrigens die Jahre 1498 und isoo» r) Von Anlaß für Comproniß. V. Band. B is XII. Periode. 3ter Abschnitt des i§ten Jahrh. merS zuzuziehen. Ihre Sachen sollen sie alsdann in Schrift übergeben/ je zu Zeiten als sie sich dessen in dem Anlaß Vereinbahren, um daß Niemand darin verkürzet werde, auch der Rath eigentlich wissen möge, wessen die Parteien auf ihn zu Recht gekommen sind, und alSdann desto bedächrlicher da. »über sitzen, und zu Rathe werden möge, was zu Recht zu sprechen sen. Man soll auch hinfüro in solchen Sachen den Partheien keinen Fürsprecher von dem Rathe geben.'' Es ist nicht so leicht/ sich einen Begrif von der Art und Weise zu machen, wie man bey der Ausübung eines solchen Schiedsrichteramts zu Werke gieng. 1 °. sprach der ganze Rath, oder nur ein Ausschuß desselben in seinem Namen? Ich glaube mich zu erinnern, Sprü. che gelesen zu haben, die nur im Namen der Ausschüsse ausgefertigt wurden- 2". Im letzter» Falle war die An« zahl der Ausgeschoßenen durch Gesetze oder Uebungen festgesetzt, oder wurde dieselbe, bey jeder neuen Sache, nach den Umständen oder nach dem Begehren der Parteien, bestimmt? Indessen so stnden sich dergleichen Fälle in den Rathsbüchern auf folgende Art angezeigt; Tag auf Dienstag nach Quasimobo wird der Tag zwischen denen von Bcllikeym und Claus zem Rappen, die Urtheil zu geben. Bonen dieselbe Urtheil zu schöpfen: Peter Offenburg, Heinrich Einfältig, Tbcman Zschekabürlin, Stadtschreiber, «nd Docwr Kraft.«.—" Botten zwischen den Parteien Pfirt «nd Sebach gütlich zu handeln , und die Urtheil zu schöpfen : « Peter Offenburg, Heinrich Einfältig, Zschekabürlin, Stadt, schreiber." 1S XV. Kap. Der Rath. Fremde Bedienungen. »1450. Soll Niemand mehr, er sev der Räche, oder sonst der Stadt Aimmann , sich einiger Pflegern», Schafncy, noch Gewaltsam!», von jemandS wegen beladen, ohne eines Raths Geheiß, Wissen und Willen, um daß jedermann, der der Räthe, oder der Stadt Amtmann ist, den Sachen, worüber er, des Raths und gemeiner Stadt halben, geschworen hat, desto besser abwarten, und ausrichten helfen möge. Oberstzunftmeister. ') Das Verzeichniß der Oberstzunstmeister, das ich vorn I. 1455 bis i5oi ziemlich vollständig habe zusammen bringen können, zeigt zwischen der Stube und den Zünften eine jährliche Abwechslung , die ihren Grund gehabt haben muß, z. B. 1455 Johannes Bremenstein . . von den Zünften. 56 Balthasar Schitlr.lg . . von der Stube. 81 Oswald Holzach . . .von den Zünften- 82 Bernhard Schilling . . von der Stube. 99 Niklaus Rüsch, gewesener Stadtschreiber . . . von den Zünften. 15oo Peter Offenburg ... von der Stube Vielleicht wurde es mit dem Bischof verabredet, theils wegen der verminderten Anzahl der Achtbürger *) Bernhard von Rothberg, Jakob ze Ryne, und Johannes von FlachSland waren Bürgermeister zu Anfang die- B 2 20 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i 5ten Jahrh- Geschlechter/ theils wegen -er Verwandscbafts Grade/ die manchem den Ausschluß gaben. Secret Jnstegel- Laut des Stadtschreibers Eide von i^ös mußte er das geheime Siegel der Stadt/ Secret Jnstegel/ allezeit bey sich an seinem Leibe tragen. Die XV. Dieses Collegimn/ worüber das Jahr Es nachzusehen ist/ bestand nicht lange. Die XXII. Die letzten Verzeichniße der Mitglieder dieses Eol- legiums sind noch vorhanden. Der regierende Bürgermeister stand demselben vor. Wir haben auch die Ordnung desselben; sie heißt: der XXII oder der Volten Ordnung und Gewalt. Der Driktheil soll von den Herren der hohen Stube/ und die zwey übrigen Drittel von den Zünften sey»/ von den vornehmsten und verfänglichste»/ die man haben kann/ mit Namen von jeder Zunft einer/ er sey Narhsherr oder Meister/ des neuen oder des alten Raths. Jährlich soll der ses Zeitraums/ nachgchends Johannes von BärcnfelS und Perer Noth/ endlich Härtung von Andlau und HanS Inner von Gilgenberg/ alle Ritter. XV. Kap. Die XXII. 2t neue Ratb diese xxn von neuem seyen und ordnen. Beyd Rathe haben einhellig dieses Collegium errichtet/ und ihm folgende Gewalt ertheilt: 1°. ES soll der Stadt Sachen, merkliche und anliegende Geschäfte / welche der Rath ihm überweiset, auS" richten. 2°. ES soll Rathschläge eingeben. Z°. ES hat Gewalt al' lern zu handeln in Sachen wenn der Rath nur Rathschläge begehrt/ so der StadtEheschaft berühren/ auch der Stadt Einnahme undAusgaben antreffen/ doch mit Ausnahme der Eynungcn (Bünde/ ) des Krieges / der Steuern / oder der Münze. Sonst kann eS darin thun und lassen, was es, nach seinem besten Verstand' Nisse, bedünkt, der Stadt Nutzen und Frommen zu seyn. 4°. ES soll die Uebertretcr der Verordnungen und Erkannt- nisse des Raths strafen, und solche Verordnungen handhaben wie auch die saumseligen Amtleute, sie seyen des Raths oder nicht, vor sich bescheiden, sie rechtfertigen und strafen- Dieses Collegium erscheint zum ersten mal im I. 1472. Zehen Jahre hernach findet sich, daß die XXII Botten über der Stadt Ehehaft, genannt wer. den. Hernach wurde es bestätiget, und von beiden Räthen beschworen, daß alle Bresten (Mängel,) oder Gebrechen, welche die Räthe oder die Bothen in Erfahrung brächten, den Häuptern angezeigt werden sollten, um solche in acht Tagen vor den Bothen vorzunehmen, und ohne Schonung zu rechtfertigen. Die Namen-Verzeichnisse, die vor mir liegen, zeigen, daß von Johanni 1^90 bis Johanni i^9s dieses Collegium in wirklicher Thätigkeit gewesen- Die letzter» Vorsteher der XXIIger waren von Gilgenberg und von Andlo, 22 XII. Periode- -tter Abschnitt des Eil Jahrh. Die XIII. Dieses Collegium bekam im Jahr i-i57 nach Ostern folgende Ordnung: ,, Von der xm oder Botten Gewalt" „ Item. Um daß hinfüro der Stadt gemeine Sachen, und sonst zufällige Sachen desto förderlicher auSgericbtet, und die Rätbc desto minder bemühet werden, so haben bende Räthe einhellig erkannr und geordnet/ daß die xm, oder Boiren, die jährlich als die Räthe inqand (eingeführt werde») gesetzt werden / ganzen vollen Gewalt haben sollen, daß ste alle und jede gemeine Sachen/ so auszurichten sind / vornehmen und ausrichten sollen und mögen / ohne daß sie solche Sachen wieder vor Rath zu bringen bedürfen. Wäre aber Sache / daß ihnen schwere Sachen, betreffend die Stadt oder andere Leute zufielen, da sie alle, oder die Mehrheit unter ihnen, beduchie, daßdic durch sicnichtauszurichten, sondern an die Räthe zu bringen wären , die sollen sie an die Nä. tbe bringen. Jrem. Beyde Räthe haben auch, um gemeiner Stadt Nutzens willen, den xm oder Botten, so je zu Zeilen ge^ setzt werden, ganzen »ollen Gewalt gegeben, was Sache» an sie gelangend, welche die Ausgaben und Einnahmen, der Stadt Nutze und Zufälle (Gefällt) antreffend sind, daß sie darin thun und lassen mögen, was sie, nach der Stadt Nutzen und Ebre, zu thun seyn, bebünkcn wird. Und will ein Rath sich dessen hinfüro uicht mehr bekümmern, noch den xm oder Botten darin nützit tragen." Dieses Collcgilim hat bis auf unsere Tage gewährt. XV. Kap. Die XIII. LS Ein Beweis der vielerlei) Geschäfte, welche die XIII besorgten, findet fich im Kleinen weißen Buch (p. 106,) wo eine Erkanntniß der XIII, über die Verzinsung der Metzgerlehen vom Jahr 1-486 angeführt wird. Der Leser hat schon im vorigen Artikel gesehen, daß dieses Collegium eine Zeit lang aufgehoben worden sey. Es wurde nach Iohanni 1^08, anstatt derXXIl wieder eingeführt. Die Mitglieder waren die vier Häupter, zwey Achtbürger, und stehen Zunfträthe. Außer ihrer Ordnung, bekamen fie den Zten Jenner des folgenden lösten Jahres die allgemeine Handhabung aller Verordnungen in Auftrag. „ Die xiii die jedes Jahr zu xm geordnet werden, sollen von dießhin die errichteten oder künftigS ihnen vom Rarh übergebenen Ordnungen handhaben, die Geordneten und Beamten, Diener, Werkmeister u. s. w. rechtfertigen die Uebertrcter strafen, und die Strafen und Bußen einzic. hen. Alles was man in Erfahrung bringt, soll einem der Häupter eröffnet werden, um eS vor die xm zu bringen; doch ausgenommen solche Sachen, um welche ein Bieder, mann besorgen möchte, falls er sie anbrächte, daß ihm ein solches Rügen, an seinem Leibe, Leben, Ehre oder Gut zu Schaden gereichen dürfte, welches ihn dann entschuldigen soll. Die Häupter sollen den Räthen den Namen des An. bringerS verschweigen, doch mögen sie ihn den xm wohl nennen, und falls die Anzeige jemanden von den xm selbst oder von ihren Verwandten, berräse, so soll dieser verhetz 2.4 Xll. Periode- 3ter Abschnitt des 15teil Jahrh. abtreten. Die xm sollen aber seinen Namen geheim hat- len. Falsche Ankläger treten in die Fußstapfen des fälschlich Angeklagte« / damit Niemand anders anbringe/ als sich in Wahrheit erfinden mag. Alle vierzehn Tage sollen sich wenigstens die xm versammeln/ um die Uebertretcr der er, gangenen Verordnungen zu vernehme»/ und die Fehlbaren zu strafen; in welchen Sitzungen / so viel möglich / keine der Stadt Sachen vorgenommen werden sollen Fälle/ wo, rauf keine Strafe gesetzt worden / sollen fie an die ix bringen/ welche alsdann eine Strafe bestimmen / und vom Rath bestätigen lassen werden. In dem allem sollen die xm ganz Niemand schonen / noch vorbey gehen lassen/ noch ihm etwas schenken / oder nachlassen, in keine Weise noch Wege. Wer zu sxäth kommt/ bezahlt 1 ß. Strafe; wer ohne Urlaub ausbleibt / wenn nicht bey'm Eide geboten worden / bezahlt 5 si.; und wenn bey'm Eide geboten worden / so soll er vor Rath fürgestellt werden, und soll der Rath über ihn erkennen. Die xm sollen weder von den Landvögten, noch von andern, die vor ihnen zu schaffen haben, einige Miet noch Schenkung annehmen / doch u «vergriffen, falls ein gu. tcr Freund den andern zurZeit des eingehenden Jahres, oder sonst, geziemend ehren / oder die Vögte die Häuptcroderjeman- den'mit ihrem Wtldpret oder Faßnachlshünern ohne Gefährden in ehrbarer Meinung meinen wollten, ein solches mögen stc wohl Macht haben / wie eü bisher auch nachgelassen gewesen ist. Was die xm zu rechtfertigen nicht befugt wären, und doch in Er, sahrung brächten, sollen sie dem Rath »erzeigen, derge- stracks darüber sitzen, und alles in ein ehrbares Wesen bringen soll- Wurde man sich sperren, die Strafen zu entrichten, so solle» die xm Pfänder auskragen lassen, oder die Sache vor Rath bringen, welcher die Ungehorsamen gehör, sam machen soll, damit den Erkanntnissen und Ordnungen nachgelebt werde. Wenn neun oder zehn Mitglieder gegen- 25 xv. Kap. Die IX. wattig sind, so ist es genug. Beide Räche versprechen, die xm bey der Gewaltgebung zu handhaben, zu schützen, zu schirmen wider männiglich. Sollte man sie beleidigen, so werden sie die Beleidigten rächen. Die Ordnung gilt bis auf Jo. hanniS und dannenthin ein ganzes Jahr. Der Rath behält sich das Recht zu bessern, mindern und mehrern vor, damit ihm darin des Raths Obrigkeit unbenommen sey. Uebrigens war diese Ordnung noch im Jahre 1Z06 in voller Kraft. Die IX. Zwey besondere Commissionen oder Collegien kommen unter dieser Benennung vor. Die IX. wegen der Kriegsläuffen, und die IX wegen des neuen Regiments. Die IX wegen Kriegsläuffen wurden zu Zeiten, wie schon im ersten Zeitraum dieses Jahrhunderts, außerordentlich angestellt. Es erhellt aus verschiedenen. Stelle», daß sie insonderheit die Obliegenheiten des jetzigen Zeugamts, deS Commissariats u. s. w. versahen. Die IX wegen des neuen Regiments (Regierung,) machten eine ganz außerordentliche Commission aus, die im Jahr 1498, unter dem Oberstzunftmeisterthum des Peter Offenburg niedergesetzt wurde. Man hatte eine Durchgehung aller Gesetze, wie auch die Berathung über die Mittel ihre Befolgung zu erzielen, gntbefunden. Das 26 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. nannte man das neue Regiment. Schon zu Anfang des Jahres und später wurde berathen/ daß Bothen ausgezogen werden sollten, um das angesehene Regiment zu handhaben .... daß Bothen geordnet werden sollten, um zu berathe»/ wie man sich schicken wolle, daß das Regiment gehandhabet werde. Allein erst nach Johanni wurden iX Personen ernannt, welche die erkannte Re- forination anordnen und vorschlagen sollten. Hier folgen ihre Namen: Peter Offenburg Obersizunftmeister, Lien- hard Grieb, Ludwig Kilchmann, Heinrich Einfältig, Michel Meyer, Hans Junqermann, Heinrich von Senn- heim, Haus Plarer, und Walter Harnesch. Diese wichtige Commission wurde bis in das Jahr fortgesetzt. Ihr Daseyn fallt also in die wichtigsten Zeiten unsrer Republick. Laßt uns nun ihre Stiftyngsurkunde mittheilen: ,, Als unsre Herrn, zu Aufenthalt des gemeinen Nutzens, auch Ziinchmung und Mehrung deü bürgerlichen Wesens, allerlei' Gebresten, so in das Regiment dieser Stadt hoch und nieder cingerissen, daraus etlicher Abgang erfunden, und in merklicher Fürsorge gestanden sind, daß selbige sich vergrößern möchten, nicht mit kleiner Mühe, Fleiß, Sorge und Arbeit, die Angelegcnhetten der Stadt, und das vergangene , gegenwärtige und künftige vor Augen genommen, und demnach einträchtiglich mit hoher Erwägung erkannt haben, daß eine Anzahl frommer, redlicher, sorgtragendcr und vernünftiger Männer, aus beyden Räthen, anSgeschos- sen seyn sollten, die der Stadt Ordnungen, Händel und Sachen, worauf ihr Regiment und Wesen gewidmet, fu». dirt und gesetzt ist, auch künstigShin beharrlich verbleiben mochte, vor die Hand zu nehmen und einzusehen; hierauf bey dem besonders aufgesetzten zu beschwerenden Eide, die Ehre des Allmächtigen und den gemeinen Nutzen der Sradt Basel allein zu betrachten, und der Stadt Regiment, Wesen und Stand, zudem allerbesten ihres Verstandes, an. zusehen, zu bessern , zu ordnen, und zu setzen, doch jeder Artikel der Bekräftigung des Raths vorbehalten: so haben hierauf beyde Räthe neun aus ihrem Mittel auögeschossen und gesetzt und ihnen folgenden Eid abschwören lassen.'' In diesem Eide wurde ihnen vorgeschrieben: „ 1°. Alle der Stadt Statuten, Ordnungen und Satz. ungen, soviel in gcschriftlicher Verfaßung gefunden werden, und sonst, falls die nicht gesetzt wären, *) worauf der Stadt Basel, Wesen und Regiment stehet oder stehen mag, vor Augen zu nehmen > und mit Ernst und Fleiß getreulich nach ihrer besten Verständniß zu besichtige». Falls sie in solchen einigen Mangel, Gebresten, zu viel oder zu wenig finden, und sie bedünkeu wollte, daß es zum Nutzen, Ehre und Nothdurft der Sradt und gemeiner Bürgerschaft gebessert, gemehrt oder gemindert werden sollte, oder hinfüro anzusehen und aufzusetzen wäre, das alles sollen sie zu dem allerbesten und nach ihrem Verständniß bessern, ordnen, und ansehen. Darin aber sollen sie keinen Eigennutz in Betrachtung ziehen, *) Das will sagen: Herkommen, gute Gewohnheiten, Uebungen. 28 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des löten Jahrh- in allem was zur Ehre oder Gut ihrer selber, oder ihrer Verwandten auf einige Weise dienen oder reichen möchte; sondern allein Gott, den gemeinen Nutzen, und das Regi- me»t dieser Stadt, zu dem allergetreulichsten bedenken und ordnen, auch darin ganz niemand schonen, noch fürgehen, weder um Mieth, Mictwan, Freundschaft , Neid, Haß, noch irgend eine andre Sache, wie die immer erdacht, vorfallen oder seyn möchte." 2". Wurde in dem Eide die Beschleunigung empfohlen > und daß die ix an bestimmten Tagen vor und nach Mittag zusammen sitzen sollten. Keiner soll ohne Ursache einer Krankheit, oder einer ehehaften Noth sich entschuldigen, und wenn über die Hälfte der Mitglieder zugegen sind, soll man fortfahren. Die gutbcfundenen Artikel sollen sie aufschreiben lassen, solche hernach wieder anhören, und wenn diese nach ihrer Erkanntniß aufgeschrieben worden, vor beyde Räthe zum för- derlichsten bringen, und durch dieselben bekräftigen lassen." Außer diesem allgemeinen Auftrag wurde ihnen noch im gleichen Jähre 1498 die Sladtrechnung überwiesen, um zuerst die Einnahme und dann die Ausgabe zu erwägen, und ihre Vorschläge bey den Räthen zu eröffnen; denn, fügte die Erkanntniß hiezu, es sey fast Noth über die Jahrrechnung zu sitzen, und zu erwägen, wie das Einnehmen zu mehren, und das Ausgeben zu mindern sey. Diese IX waren also, in Rücksicht aller Fächer -es gemeinen Wesens, gleichsam der Revolutionsrath der Basier- Wir haben das Protocoll ihrer Sitzungen/ falls sie ein solches geführt, meines Wissens, nicht mehr' XV. Kap. Die IX. 29 Allein/ die seit dieser Zeit und in der folgenden Periode ergangenen Erkantmsse, verschiedene noch vorhandene Rathschläge derselben / eine Lobeserklärung des Raths auf ihre Arbeiten, nnd die vorgefallenen politischen Ereignisse ersetzen in mehrern Betrachtungen diesen Mangel. Obschon die Geschichte des ersten Theils des folgenden Jahrhundertes das umständlicher beweisen wird / so müssen wir dennoch hier de» Geist ihrer Verhandlungen mit wenigen Worten abschildern/ wie er aus den Thatsachen hervorleuchtet. Der Stand im Allgemeinen/ die Verfaßung/ der Zustand der Finanzen, der Sitten und die Polizey find die fünf Gegenstände/ auf welche ste ihre Aufmerksamkeit richteten. Betreffend den Stand im Allgemeinen/ so hat schon der Leser in der Geschichte vom September 1^99 bis Juli iLol gesehen, wie ste die Aufnahme in den Eidgenössischen Bund nach und nach durch Entfernung der Feinde derselben, vorbereitet haben. Wobey ich noch nachtragen muß, daß die Anklage des Salers wider den Bürgermeister Gilgen- berg, und die Relation des Oberstzunftmeisters Offenburg über diese Anklage, nach seiner Rückkunft von Frey- burg, bey den IX behandelt wurden- In Ansehung der Verfassung nahmen ste zur Grundlage den Freyheitsbrief des K. Friedrich III an, weil aber die Verfassung im Grunde schon seit mehr als 20 N Jahren republikanisch war, so geschahen die Verbesserungen, theils um mehr Gleichheit einzuführen, theils um die bischöflichen Verfaßungsrechte nach und nach aufzuheben. In 20 XII. Periode. 3 tcr Abschnitt des i stell Jahrh. -en ersten Jahren war es blos darum zu thun, den Lehenadel zu entfernen, und insonderheit ihm das ausschließliche Recht auf die Bürgermeisterswürde zu entziehen. So drang man darauf, daß die Edelleute die Steuern bezahlen sollten; so verboth man ihnen dann in ihren Häusern zu wohnen, wenn fie nicht den Bürger- oder den Hintersäßencid geschworen hatten, und in diesem Eide stand die Verpflichtung, die Auflagen abzuführen. Nun konnte man den Mangel an Rittern vorschützen. Allein, um die Gemüther daran zu gewöhnen, keinen Ritter am Bürgermeisteramt zu sehen, begnügte man steh mehr als zwey und ein halb Jahr lang mit einem bloßen Statthalter des Bürgermeisterthums. Mehrere solche stufenmäßige Annährung zu unserer dieß- maligen bürgerlichen Gleichheit wird uns die folgende Periode zeigen. Ueber den Zustand der Finanzen hat- ten sie nicht viel tröstliches zu eröffnen; es erfolgte eine neue Auflage schon im I. 1499, wovon der Leser das wesentlichste an seinem Orte gefunden hat. Hierauf mahnte man die Bürgen des Kaisers seine Schulden und ausstehende Zinse abzuführen .Dagegen zahlte der Nach ( 1600 ) den Straßburgern 2000 fl. ab, die er einst bey ihnen entlehnte. Ein Rathschlag der IX vom Jahr 1499 entdeckt eine Quelle damaliger Mißbräuche. An- ') 1499. „ Es haben meine Herren die Rune gerach. schlaget, sehr nothdürftig seyn, daß die Räthe der Stadt Basel hinfiiro in ihre Ordnung setzen, und ewig- 31 XV. Kap. Die IX. Lre vorgeschlagene kleine Ersparnisse beweisen , daß ihrer Aufmerksamkeit nichts entgangen war- ') Was endlich die Sitten, und die Polizey der Berufe und andrer Gegenstände betrift, so gingen sie hierin geschwinder zu Werke, und schon vor Ende des Jahres 1498 -) hatten sie mehrere Verordnungen zusammengebracht und lich stete hatten, daß künftigS kein Werkmann, der der Stadt Werkmeister ist, als Schmidt, Zimmermeistcr, Bruckmeister, Brunnmeister, Maurer und dergleichen, als auch andere Amtleute, als Uiuerkäufer und der- gleichen / die Rathe besitzen, oder ein RarbSfreund seyn solle, so geschickt oder tauglich er auch dazu wsire, in. dem solches einer Stadt merkliche Beschwärden und Nachtheil bringen würde. Zudem daß eS auch einer Stadt wenig Tbre macht; sondern sie sollten ihrem Werk und Amt abwarten, deßhalben sie bestellt und be. soldet sind." ') ,, Wenn Gesandte Arzney, oder Spezerey, und der, gleichen kaufen, sollen sie es aus ihrem eigenen Gut be. zahlen, und nicht auf Rechnung der GeiandtschaftSkosten bringen." — „Die Landvögte sollen den Bau oderMist nicht verkaufen / noch bey ihrem Abzug wegbringen, sondern zum Besten der Güter verwenden." „ Keine andre Spielleute und Pfeiffer, als jene der Eidsgenossen, sollen, zu Erhaltung eines Geschenks, vor Rath gelassen werden." °) Dieß beweist folgender Eingang einer Erkannmiß von» Lken Jenner 1499: ,, Nachdem unsre Herren Rate und Z 2 xil. Periode. 3ter Abschnitt des i öten Jahrh. dem Rath zur Bestätigung vorgelegt. Worauf zur Handhabung derselben der bereits angeführte Auftrag an die XIII gulbefunden wurde. Die VII. Wir haben im zweyten Bande (p. 77) gesehen, -aß ste die Einnahmen und Ausgaben besorgten. Dieses Collegium bietet aber verschiedene Fragen über unsre Verfaßung dar. 1 °. Warum ist heut zu Tage, wenigstens dem Namen nach, der neue Bürgermeister Präsident desselben, da ein Rathsherr von Rittern, laut der Stiftungsrirkunde, dieses Präsidium führen mußte? Die Verzeichnisse des Siebneramts von diesem Zeitraum lö- Meistcre beyder Räthe/ nicht ohne merkliche sie dazu nicht unbillig bewegende Ursachen.neun ihres Raths, nemlich drey von der hohen Stube und sechs von den Zünitcn.geordnet gehabt.da. mit die (Stadt) in ein aufrechtes, frommes und gutes Regiment, Bestand und Wesen gebracht werden möch. te . . . . ste auch darauf etliche Ordnungen zu Ende gezogen und in Geschrift verfaßt, welche Ordnungen und Satzungen beyde Räthe darnach verhört, und nach Erwägung derselben bestätiget, und zu Kräften erkannt haben, die also eine hernach bestimmte und anberaumte Zeit lang mit göttlicher Hülfe unterstützt zu versuchen «nd zu bewähren, auch demnach etliche solche Ordnun-. ZA XV. Kap. Die VII. sen diese Frage auf. Die Bürgermeister/ alte und neue kamen a» das Siebner Amt, nicht als Häupter, sonder» als Ritter, sobald keine Rathsherre» von Rittern vorhanden waren. Man gewöhnte sich nach und nach daran. Es wurde Uebung. Und gleich im folgenden Zeitraum genossen die Bürgermeister, die doch keine Ritter mehr waren, gedachten Vorsitz, als ein Recht ihrer Stelle. 2 °. Wenn sind die Sieben die Examinatoren des Raths, in Criminal und andern minder wichtigen Fällen geworden? Zuverläßig waren sie es schon in die. sem Zeitraum, *) und der Ausdruck besiebnen, für gen und Satzungen allenthalben in den Zünften und Gesellschaften beyder Städte vor mäniglich verkünden lassen, um denselben nachzuleben, und sich vor den ge- gesetzten Strafen zu hüten u. s. w, ') AuSgabbücher von ES: „ Geben 9 ß. 6 Dtt. UM Fische, als die vii Herren die Lamparten gichtigten. Andrer Beweis r „ Im I. 1494 bath Heinrich Ein. faltig, vom viir Amt befreit zu werden, weil er zu Falle kommen könnte Priester zu werden. Der Rath erkannte aber, daß wenn er das Siebner Amt nicht ver- V. Band. C 34 xn. Periode- 3ter Abschnitt des 15ten Jahrh - besprechen, kommt sogar schon vor- Das Stuhlgericht im Hofe des Rathhauses war auch mit dem Umstand üblich, -aß der Rathschreiber, wie jetzt, das Bekenntniß des Verurtheilten öffentlich ablas, i) 3". Woher kommt der Ausdruck die VII und III, der noch wöchentlich unter den Ausgaben vorkommt? Er kommt vermuthlich daher, daß im I. 144s und in der Folge, zu gewissen neuen Einkünften und Ausgaben , drey neue Zugeordnete erkannt wurden, die solche allein mit dem Stadtschreiber besorgten. Ihre erste mir bekannte Rechnung hebt also an: 1448 auf Donnerstag nach St. Lueien Tag sind Peter von Hegniheim, Andres Osprrnell, und Hans Wal. walten wolle, so solle er auch den Rath nicht besitzen, sondern desselben müssig gehen; und daß diese Meinung gegen männiglich der Räthe hinfüro also gehalten werden solle." -) Ausgabbücher von 14öS: ,, Geben dreißig Schilling dem Unterschreiber (jetzt Rathschreiber) die Vergich- ren im Hofe zu lesen. ,, Hingegen 13 Jahre vorher war es der Gerichtschreiber, der die Bergichten las. Jahrrechnung von B 1466: „ dem Gerichtschreiber um ein paar Hosen, die Bergichten zu lesen." XV. Kap. Brodschau, Stadlconsulentett. 35 reicherm dem Stadtschreiber zugegeben worden, zu der Stadt Sache, Geldes halben, auswendig der Sibner Rech. nung um auszugeben, aufzunehmen, und zu versorgen.'' Brodschau. Die Brodschau geschah durch drey Mitglieder des Siebner Amts, einen Achtbürger, einen Rathsherrn und einen Meister-— Man halte auch Schafbeschauer, und Häringschauer. Ich weiß aber nicht, ob es Rathsglie, der waren; fie bezogen eine kleine Besoldung. Stadteonsulenten. In schweren Fällen zog die Regierung Gelehrte zu Rathe. Es ist z. B. eine weitläufige Consulation vom I. i^76 vorhanden, über die Frage: » Ob der St. Clären Orden ein Beltelorden sey, und ob eine alte Gewohnheit Klöster Bettelordens von Erbschaften ausschließen könne? Das Gutachten war ganz wider die Kloster Frauen. Ein Notarins Johannes Ringk unterschrieb es, nnd die Consulenten waren Peter von Andlo Probst zu Lutembach, Macheus Müller Official des Hofes zu Basel, Georg Bernold Domherr, und Johannes Durlach alle Doctores. In gleicher Absicht wurden Rechtsgelehrte zu ge- wissen Rathscommissionen zugezogen. Einmal wurde ein Rechtsgelehrter in Sold genommen. Es war Doktor Durlach, der jährlich im I. C 2 36 XII. Periode. 3ter Abschnitt des jäten Jahrh. 1483 hundert zwanzig Gulden/ gegen eine wechselseitige jährige Abkündung, und mit der Bedtngniß erhielt, daß wenn man ihn in der Stadt Namen irgend wohin ab- ordnen werde, er kein Rittgeld bekommen sollte. Sechzehntes Kapitel. Die Herren Stuben. In den ersten Zeiten dieses Zeitraums waren noch drey Stuben vorhanden. Im Jahr 1452 schenkte der Rath den neuen Rittern zum Seufzen 5 Pf., die auf der Stube zum Brunnen verzehrt wurden. Im Jahre 1459 gab er den Herrn von der hohen Stube 100 Gulden zur Steuer wegen Bau in der Mucke. Dort wurde auch im Jahre 1473 getanzt, und der Rath bezahlte die Tortfchen u- s. w. Bald darauf soll er das ganze Gebäude an sich gebracht ha« ben- Es diente in der Folge zu einem Frucht Speicher und zur Lagerung von Holz, bis es für die öffentliche Bibliothek über 170 Jahre später, bestimmt wurde. Die Rittergeschlechter nahmen nach und nach sosehr ab, daß man wie es vorher gemeldet worden, keinen Ritter mehr fand, der die Würde eines Bürgermeisters hätte bekleiden können- XVI. Kap. Die Herren Stutzen. 27 Die Achtbürger-Geschlechter waren auch nicht mehr zahlreich genug, daß sie hatten die 16 Stellen, die ihnen in beyden Räthen gebührten, einnehmen können- Die Rathsbesatzungen von i^öo bis 1500 zeigen, daß nur ^,5,6 Achtbürger, statt s, in dem neuen Rath gesessen sind. Sie hießen von Brunn (Morant von Brunn,) Grieb, Hüglin, Kilchmann, Murer, Offenburg, Schlierbach, Schönktnd, Sür- lin, Asenlin und Ziegler (oder Zeigler.) Wursteisen unterscheidet die Asenlin, Jselin, Jsely der hohen Stube von den Jselin, Jsely der Zünfte, durch die Benennungen älteres und jüngeres Geschlecht. Die von der hohen Stube führten im Wappen das Eisen einer Lanze, mit einem offenen Helm, und die von den Zünften hatten drey Rosen im Felde, und einen geschlossenen Helm. Siebenzehntes Kapitel. Die Zünfte. Zunftrechte. 1^51. „ Wer in Zukunft seine Zunft aufgiebt, und derselben Zunft Gewerbe nicht mehr treiben will, der mag es wohl thun, doch also, daß er eine andre Zunft haben soll, mit welcher er wachen, reisen, und gleich wie andere dienen soll^ die in der Stadt seßhaft und zünftig sind; denn Nie' 38 XII. Periode. 3ter Abschnitt des 1 Lten Jahrh. mand in beiden Städten hier seßhaft, soll ohne Zunft, oder ehnet Rheins ohne Gesellschaft seyn, wie esöffent- lieh gerufen und gebothen worden ist." Fremde auf Zünften. ,, 1487, auf Montag nach Maria Reinigung ist erkannt, auch den Zünf. ten für ihre Ordnung gegeben worden: daß fie von dießhin keinem ihre Zunft leihen, noch zu kaufen geben, er bezahle ste denn bar: auch daß ste demselben bey seinem Eide gebiethen, sein Bürgerrecht in einem Monat auch zu kaufen, ohne einige Widerrede und Widersprechen. Und daß dieft Ordnung von dießhin ewiglich und unverbrochenlich gehalten werde." —» > 49^4 Ueber die Annahme der Fremden auf den Zünften wurde auch erkannt, daß kein Fremder zu einer Zunft auf- genommen, noch die ihm geliehen werden solle, er habe denn seine Lehrjahre erfüllt, oder er könne sein Handwerk vollkommen, und sey zum Meister tauglich. Zunftrecht auf mehrern Zünften. E9 Samstag nach.Jakobi wurde durch beyde Räthe erkannt : Daß hinfüro, welcher Bürger ober Hinterlaß zu Basel mehr alü eine Zunft hat und braucht, mit der Zunft dienen solle, mit dem Leibe, deren Handthierung er treibet; und falls er keine Sandtbierung treibet, mit der Zunft, welche er am meisten genießet. Und falls er darneben andere Zünf- »e hätte und brauchte, daß er daselbst auch dienen solle, 39 xvii. Kap. Die Zünfte- doch mit seinem Gelde, nemlich, mit seinem Heiz. und Wachögelde, auch mir der rechten Huth und Wacht, und zwar also, daß wenn das Hüten und das Wachen an ihn kommt, er selbst hüten und wachen, mit seinem Leibe, falls er es wolle, oder aber solches mit seinem Gelde abtragen möge. Desgleichen, falls man reisen würde, ') daß er den halben Theil der Reisekosten, an Wag n, Fahrt, Pferden, Rüstung und dergleichen, so die Zunft gemeinlich leiden müßte, bezahlen solle. Betreffend aber das Reisen selbst, wie auch die Zuwachten. und Hüten, soll er nicht weiter dazu verpflichtet seyn, anders als in der Zunft, worin er mit seinem Leibe dient. Wäre aber, daß einer der Rä- the auch mehr als eine Zunft hätte und brauchte, so soll er des Hütens und Wachens in der Zunft, worin er mit dem Leibe dient, gefreiet seyn, sonst aber in den andern Zünften mit seinem Gelde, wie ein anderer als obstehet, zu dienen gehalten seyn." -) ') Reisen, einen Kriegszug vornehmen. ') Im gleichen Jahr finden fich aber in dem OessnungS. buch die zwey folgenden Stellen: >, Beyde Räthe: des GebottS halben in den Zünften geschehen, wie viel Handels ein jeder habe, mit so viele» Zünften zu die- nen, ob dasselbe bleiben, oder abgethan werden solle ?" Und dann einige Zeit später: „ xxn. Von derer we. gen, so mehr als eine Zunft haben, ob solches abzu. stellen, und ob man wieder bey der alten Ordnung bleiben wolle?" -ro XII. Periode. 3ter Abschnitt des 1 Lten Jahrh. Zunftge Hörigkeit. Die Buchbinder waren schon im Jahr 1487 zu Safran zünftig. Die.Zunft erlaubte einem Geistlichen Namens Ordomanus, Bücher einzubinden, aber nur ihm, und nicht den Seinigen. Uebrigens wurde im I. i4so erkannt, daß man den Mönchen ehnet Rheins keine Bücher einzubinden geben solle. ') I» voller Kraft war es 1484 noch, daß keiner Weinschenk seyn könne, er sey denn zu Weinleuten zünf- *) Bey Untersuchungen über Zunftgehörigkeit in Städten, wo daö StcllvertretnngSrecht auf BcrufSab- theilungen ruhet, sind immer zwey Fragen zugleich in Erwägung zn ziehen: Was erfordert Gewerbsa Inlett inRücksicht des GewerbSmanneSder übrigen uns Bürger und des StaareS? Was erfordert Wahlrechts Rück- stcht der Ncpresentirten, der Wählenden, der Auswahl und des Raths? Unter welchem Gesichtspunkt der Gegenstand betrachtet wurde , als man während -es Conciliums, die Lebkücher auf jene Zunft zu Krämern oder Safran hinwies, möchten wir gerne wissen. Lebkücher sind Handwerker die sogenannte Leckerle verfertigen, und Leckerle sind Kuchen mit vielen Gewürzen und Zucker. Die Beckerzunft hätte wohl ein näheres Recht gehabt. Ueber die Aufnahme der Buchbinder ließe sich auch die obige Betrachtung anstellen. 41 XVII. Kap. Die Zünfte. tig, oder er wolle mir seinen ihm gewachsenen oder an Schul- gewordenen Wein ausschenken, in welchem Falle aber er dennoch einen Knecht von den Weinleuten nehmen mußte, der ihre Zunft hatte, und der Zapfen ziehen konnte (durfte,) oder wenn er einen Knecht selber dlngen wollte, so mußte dieser die Weinleute Zunft kaufen, indem, sagte die Erkanntniß, es der Zunft Recht sey.— Hinterfüßen konnten auch Weinschenken seyn, wenn sie die Weinleute Zunft hatten. Sie mußten aber, außer dem Weinumgeld, einen besondern Pfundzoll abführen. Der Rath ließ im I. 1484 die WeinleuteZunft mahnen, den ihrigen zu befehlen, entweder den Pfundzoll zu bezahlen, oder das Bürgerrecht zu kaufen. Wer nur den Pflug brauchte, konnte dienen, wo er wollte, nemlich, wie aus dem Vortrag einer Erkanntniß von 1482 zu schließen isi, entweder zu Rebleuten oder zu Gärtnern.— Einer mußte, im Jahr 1488 schwören, welcher Zunft zwischen Rebleuten und Gärtnern er am meisten genoß. Er schwor, daß er sich mit dem Gremperwerk mehr beginge, als mit dem Rebwerk. Es wurde hierauf erkannt, daß er mit der Gärtner Zunft diene», doch der Zunft zu Rebleuten jährlich ihr Wachsgeld geben solle. Im I. 1495 behaupteten die Rebleute, daß eini- ge, die ihre eignen Reben selber baueten, in ihre Zunft- gehörten, und mit derselben dienen sollten. Der Rath erkannte: ^2 XU. Periode. Zter Abschnitt des iLteri Jahrh. „ Wer sein eigenes Gut und Reben mit seiner Hand bauet, soll nicht darum verbunden seyn, der Nebleute Zunft zu baden; wenn aber einer, zu dem daß er also seine Re- benbauete, darneben auch ander» um den Lobn in Reben werkte, derselbe soll verbunden seyn, ihre Zunft zu haben, und mögen sie den pfänden, so dick und viel, bis sie denselben gehorsam machen." 1484 wurde erkannt, -aß hinfüro alle Wirthe, Herren- oder sonst Wirthe, einmal zum Jahre bey den Gärtnern die Ordnung schwören sollen- „Niemand der unsrigen soll Fische verkaufen, er habe denn die Fischer Zunft, oder er besitze eigene Weyer und Gewässer, in welchen er Fische ziehe- Die Fremden aber mögen ihre Fische verkaufen, wie von altem Herkommen ist. Die Gebühren des Zunftrechts wurden vom Rath im Jahr 1479 auf acht Gulden gesetzt, und dann 1493 auf fünf Gulden, mit dem Beyfatz, daß die Kinder, die in der Zunft geboren worden, nur des Vaters Zunft, wie anf andern Zünften gemeiniglich, erneuern, und nicht schuldig seyn sol. len, solche neuer Dingen zu kaufen. Ramen der Schlüsselzunft. Man hatte den Herren zum Schlüssel vergönnt, einen Ramen in dem innern Graben unter durch den Windtzthurm herab zu ^3 XVIII. Kap. Civil Gesetze. machen. Sie begehrten ( 1493) die Erlaubniß, die Namen einzufassen, und ein Thürlein mit einer Stege in den Graben machen zu dürfen- Der Rath bewilligte es ihnen, gegen vier Schilling Zins, auf Wiederruf des Raths, ohne Verletzung der Bäume und -es Wa- sens, und auf ihre Kosten. St. Andreas Capelle. Die Zunft zu Safran hatte eine eigene Kirche oder Capelle, in der Schneidergasse, hinter den Häusern am Nadelberg. Eine Frau Micholt von Sarburg hatte solche im I. 1276, dieser Zunft übergeben. Fünfzehntes Kapitel- Civil Gesetze- Im I. 1494 verordnete der Rath in Ansehung der Donationen an Klöster: i°- daß fie ohne Nachtheil der Stadt geschehen, und daß folglich, wenn der Rath die Setnigen besteuert, das Zugebrachte auch besteuert werden solle. 2°. daß die Schulden des Gebers aus dem Verschenkten abgeführt, und Recht darüber allhier genommen und gegeben werden solle. Alles bey Verlust der Donation, oder der Vermächtuiß. 44 xn. Periode. ZterAbschnitt des löten Jahrh. Im Jahr 1496 ließ der Rath folgende Erkannt- niß ergehen - „ Als dann bisher Gewohnheit gewesen ist/ wenn Einer von den Unsern in Gefängniß, nm Schulden / eingelegt wurde, daß man ihm köstlich zu essen geben, und ihn wöchentlich scheren lassen mußte, wodurch die Unsern zu merklichem Schaden gebracht wurden; dem vorzukommen wird geordnet: Wenn unsre Bürger Einen nm Schulden oder Anforderung einlegen thun, daß man dann einem solchen der also eingelegt wird, nichts weiter schuldig seyn solle, zu essen zu geben, als Muß und Brod, und ein Stück Fleisch zu jedem Mahl, und keinen Wein, sondern Wasser, und an einem Freitage oder Sonnabend ein paar Eyer, oder einen Häring, und in den Fasten auch nichts mehr." Neunzehntes Kapitel. Gerichte. Landtage. In der Landgrafschaft Sißgau gab es Landtage, oder Landgerichte. Es waren Versammlungen von Richtern, Beysitzern, Zeugen und andern Landsaßen- Sie sprachen in Malefizsachen, nahmen in andern wichtigen Fällen Kundschaften auf, und hewilligten die Beurkundung derselben. -45 XIX. Kap. Gerichte, Landtage Aus einer Urkunde von 1Z67, die Bruckner in seinen Merkwürdigkeiten (p. 1968 ) mittheilte, ergibt es sich, daß der Landgraf, oder der Belehnte desselben, den Landtag ausschrieb; daß er den Richter, oder Vorsteher, und dessen Beysitzer ernannte; daß er den Ort der Ding st alte ') bestimmte; und daß alle Classen, Edeln, Bürger, Dorfleute, gegenwärtig waren. Im vorhergehenden Bande, aus Anlaß von Ölten haben wir gesehen, daß ein Graf, oder wenigstens ein Freyherr den Vorsitz haben mußte- Im I. E.Z, wo der Rath die Landgrafschaft schon Pfandsweise besaß, präsidirte ein solches Landgericht zu Sissach, in einer peinlichen Sache, der Vogt von Sissach, auf Geheiß des Landvogts zu Farnsburg, in dessen Beamtung Sissach lag, und im Namen der Räthe zu Basel, als Landgrafen des Sißgaues. Obschon Prattelen sich im Umfang der Landgrafschaft befindet, so behauptete dennoch der Junker dieses Dorfs, Bernhard von Eptingen, im I. Ei, daß dieser Ort nicht zur Landgrafschaft Sißgau gehöre. Daher verbot er seinen Leuten die allgemeinen Landtage zu besuchen, und versammelte einen besondern Landtag, der von verschiedenen Vögten aus der Herrschaft Oesterreich *) Dingsiätte von dingen, düngen, dinken, dünken, richten. <46 xn. Periode. 3ter Abschnitt des 1 sten Jahrh. besucht wurde/ und bey welchem ein Vogt aus dem Schwarzwalde den Stab führte. Es geschah auf Befehl des berüchtigten burgundischen Landvogts von Ha. genbach/ der sich in die Rechte der österreichischen Fürsten eig »mächtig eingesetzt hatte. Die Landgerichte wurden auf freyer Straße/ oder auf einem öffentlichen Platz bey der Landstraße gehalten. Der Richter und seine Beysitzer saßen auf Stühlen oder Banken innert Schranken- Sissach/ Rüneburg Nunningen/ Äugst/ Muttenz und andre Orte haben zu Dingstätten gedient. Wie das Wort Landsasse»/ welches weiter oben gebraucht worden ist/ zu verstehen sey/ ist schwer zu erörtern. Auf dem erwähnten Landtag von Pratteln erschienen Vögte aus dem Schwarzwalde; vielleicht weil dieses Dorf zum österreichischen Lehenhof gehörte. Auf einem Landtage zu Sissach erschienen Leute aus Adliken und Mägden / die im Frickthal liegen; vielleicht weil sie Güter im hiesigen Gebiet besaßen. Gerichtjen seits. Wir haben im iten Theil (p. ZS9) bemerkt/ baß über die Frage/ wie viel Räthe die kleine Stadt zählte/ ehe die große Stadt sie kaufte/ Wursteisen und -!7 XlX. Kap. Gericht jenseits. Ryf nicht mit einander einstimmten; jener war für die Zahl 20, dieser aber für die Zahl 12. Folgender Abzahlungsbrief , den ich seit dem gelesen und abgeschrieben habe, scheint für Ryf zu sprechen: » Wir Ulrich Ermenrich, Schuldheiß zu minren Basel, an meines Herrn Statt Herrn Johannes von Bernvelse (Barenfels) und der Rath von der min- ren Stadt thun kund ... und zu einer wahren Ur- künde dieses Dinges, so haben wir, um der beyden Theile willen, diesen Brief besiegelt mit unserer Stadt Jnsiegel. Dieß geschah, und ward dieser Brief gegeben zu minrem Basel, das Jahr da man zählte von Gottes Geburt dreyzehn hundert Jahre, darnach in dem zehnten ) Jahre, an dem Dienstage nach der allen Faßnacht Dieses Dinges sind Zeugen: Wernher Geis- rieme, ein Edelknecht, Wernher Wmkeler, Rudolf der Schreiber, Berchthold An der Angst, Heinrich Wintersingen, Hug Bretzeller, C. Türly, Johannes der Wagner, O. zem Rosen, C. von Hiltalingen, Siegfried von Bin;, Hein der Schiffmann. Dieses Jahr -er Rath vom minren Basel. ,, Also zwölf Räthe, die zugleich Gerichtsleute waren; denn dieser Brief rrit- hielt die Beurkundung einer abbezahlten Schuld. Doch fast unleserlich wegen eines Abkürzung-, zeichens. Xll. Periode. 3ter Abschnitt des i5ten Jahrh. Appellationen. Drey Mitglieder des Raths waren Appellations- richter; man nannte sie: „Die Dreyerherren über die Appellationes verordnet." Die ersten (so viel mau weiß) wurden im I. 1472 , nach Margrethen Tag (im Jnlio) ernannt, und hießen: Thomas Sürlin, Hans Vremenstein und Heinrich Zeigler. ') Zugleich zogen beyde Räthe zu Herzen, wie sie sich ausdrückten, die manigfaltigen Kümmernis, Beschwärden, Kosten, Mühe und Arbeit, welche durch die Appellationen von den Urtheilen beyder Gerichte veranlaßt worden wären. Reichen und Armen sey eS zu merklichem Schaden erwachsen. Darum hätten sie einhellig beschlossen, daß künstigs alle Bürger und Hinterfüßen der Städte Basel, um alle Sachen, die sie mit einander im Rechten vor unsern Schuld- heiffcn und Gerichten vornehmen, bey den Urtheilen, die zwischen ihnen ausgegangen und gefällt worden, bleiben, ohne Ziechen, Dingen, Wegern und Appellieren, sondern denen ehrbarlich nachkommen, nnd die vollziehen sollen, in Maßen eS jährlich zu halten geschworen werde. Begäbe sich aber einst, daß ein Bürger oder Hinterlaß gegen einen Fremden, oder ein Fremder gegen einen Bürger oder Hinterlaß, oder geistliche Personen wider layische, oder layische Personen 2) Die ältesten Protocollen gehen vom I. 1476 bis 1LC2. Das erste heißt Urtheil Buch; das folgende r--or<-. «oiium Jansen Rüsch Stattschreibers. XIX. Kap. Apellatioiien. -4S wider Geistliche sich beschwärt fänden , so soll ihnen der Gang des Appellierens oder BcrufenS zugelassen werden, also daß der Appellant an den Rath oder an dessen geordnete Commis- sarien, die er hierüber in seinem Namen geordnet und gesetzt habe, solche Appellation thun wird, da solches also aufgenommene und fürcr, wie recht ist und sich gebührt, gehandelt werden soll.— Damit solches nicht so leichtfertig geschehe, und daS Umtrciben nicht mehr als das Recht hierin vorgenommen werde, soll die Berufung vor unserm Unterschreiber, ') der der Sachen geordneter Schreiber seyn soll, in rechter Zeit, nach Form Rechtens, geschehen, und von den Appellanten Zi Schilling siebter Basler Münze gegeben werden, wovon unsern Commissarien und geordneten Richtern 1 Pf. Z ß., und das übrige dem Unterschreiber für seine Arbeit des Ein. schreibcnS und auch die Inhibition zukommen sollen. Auf Anrufung des Appellanten soll ohne Verzug RechtLtag durch die Commissarien angesetzt, bevden Theilen verkündet, und diese zu den gesetzten Rechtstagen nach aller Nothdurft genugsam verhört, und nach ihrem Rechtsatz durch ibr Urtheil entschieden werden. Und welcher Theil im Rechten nieder, ligt, der soll schuldig seyn, dem andern Tbeil seine Kosten und Schaden abzutragen, auch solches mit Recht erkannt und zugelassen werden. Wenn der Appellant niederlegt, und seine Berufung eigenwillig, unziemlich, und auf Umziehen gerichtet, erfunden wird, so soll er nach seinem Verschulden gestraft werden, nach Erkanniniß der Commissarien , die das zu thun Macht haben sollen/' -) ') Durchgestrichen, und oben auf Stadt schreib er hin? geschrieben, gleich wie weiter unten auch. 2 ) Dieses wurde im I. 1481, Augstmonat aberkannt« Schwer mußte es oft seyn, in Ansehung der Fremden V. Ban D So XU. Periode. 3ter Abschnitt des 1 stell Jahrh. In einer Rathsordnung von den letzten Jahren die. ses Zeitraums bemerke ick folgende Stelle. In derselben wird zuerst das wesentlichste aus obiger Erkanntniß ins kurze gefaßt, und dann beygefügt: >, Die mögen die Appellation, an uns, oder an unsre geordnete Com- mtffarien, oder an unsern allergnadiasten Herrn den römischen K., und sonst an keinen andern Ort thun.'' Allein die Worte « oder an unsern allergnädigsten Herrn den R. K." sind durchgestrichen. Hierdurch wird dasjenige bestätiget, was schon bey einem andern An- lasse, im Laufe der Geschichte selbst, angeführt worden ist, daß nämlich, um dem angemaßten Appellationsrechl des Bischofs desto sicherer zu entgehen, der Rath wider die Sradt-Privilegien, einige Zeit lang, den Kaisern eine concurrirende Appellalionsgerichtsbarkeit einräumte. Wenn man sich einen Begrif von den Umtrieben machen will, welche das Appelliren veranlaßte, so darf man nur die Acten eines Gerichtshandels vom I. 14^8 durchblättern, welcher zwischen einem Junker HanS und der Geistlichen, die erkannte Strafe zu vollstrecken. Warum gab es eine zivriteJnstanz,>venn Fremde oder Geist, liche in einem Prozeß mit Einheimischen verwickelt wa. ren? Weil man ihnen, unter dem Vorwand einer ver. sagte» Justizpflege, den Anlaß benehmen wollte, an ein fremdes Gericht zu appellieren. XIX. Kap. Appellationen. 6 t Heinrich von Baden und den Exekutoren des Testaments eines verstorbenen Clewin Killwarts vor dem Gericht jenseits schwebte. ') Beyde Räthe , eine Deputation von vier Personen, und sogar die XIII sprachen in die« ser Sache. Ein Briefwechsel wurde mit Straßburg darüber gepflogen- Endlich appellirte der Junker vor einem Notarius, der ihm ein Instrument darüber ausfertigte, in welchem folgende Stelle steh befindet: ,, Sid- mols (Sintemal) im heiligen römischen Reich einem jeden der in Gerichten unterm Schein Rechtens beschwert wird, und besorgt mehr beschwert werden zu können, durch beyder pabstlicher und kaiserlicher gesetzter Rechte Ordnung, von solcher Beschwerde zu avpelliren und steh zu berufen, tröstlich vergönnt und erlaubt ist, so appellire er an und für den R. K. und begehre von den Richtern, daß ste ihm Apostelbriefe und Antwort darüber geben " Uebrigens hatten die Richter jenseits sel- ') Der von Baden verfocht das Testament, und sprach die zwey Drittheil der Erbschaft an, weil der Killwart wie er behauptete, sein Leibeigener gewesen, eine Un- genossene zur Ehe gehabt, die sich bey ihrem Leben nicht abgetragen hätte, und er sich fälschlich bey Errich. tung seines Testaments vor Gericht für einen freyen Bürger des heiligen Reichs angegeben hatte. Der Junker bewies, daß er ihn gekauft, und jährlich Steuer, Gewerf und Faßnacht von ihm bezogen hätte. Der Jun- ker nennt sich bald der Libeherr (d. i. Leibesherr,) bald der Halö Herr des Verstorbenen. D 3 sr XU. Periode. 3ter Abschnitt des isten Jahrh. der gefunden, daß die Sache schwer war. Sie erkann- ten vor dem Endspruch: ,, Sintemal die Sache eben irrig ist, so sollen die Parteien meine Herren die Häupter anrufen, um ihre weisen Bothen. Hätten sie nicht genug an zweyen, so nehmen sie vier, und lassen stch zu beyden Seiten weisen. Werden sie dann eines, wohl und gut! wo das nicht, so möge» sie wiederkommen, und geschehen lassen, was Recht ist." Ueber die Appellationen von den Sprüchen der Landgerichte findet fiel) folgendes. Von einhellig gefall- ten Urtheilen -es Gerichts zu Sissach war es Herkommen, daß man weder fich berufen noch appelliren könne; und dabey ließ es der Rath im Jahr 1-484 bewenden. °) Dann wurde im Jahr 1485 vom neuen Rath erkannt, daß, auf geführte Klagen der armen Leute in den Aemtern, besonders zu Gelterkinden, Zunzgen u. s. w- ES war übrigens in diesem Zeitraum noch üblich, daß die Urtheilsprecher (GerichtSherren) in schweren Rechtshändeln gemeinschaftlich mit dem Rath darüber saßen. Der Ausdruck war: » Sich mit einem Rath nehmen zu bedenken." Alödann wurden vor Rath nur die Für- sprecher, ohne Beyseyn der Parteien, angehört. Doch find Ausnahmen davon gestattet worden. ') Erkanmnißbuch von I4s4. 3Z. XIX. Kap. Ehegericht/ Heimliche. Sä wegen Mangel an Leuten ihre Gerichte zu besitzen/ wodurch sie zu Zeiten mit Urtheilen zu ihrem merklichen Schaden beschwürt werden/ -aß / wer binfüro an solchen Gerichten sich in den Urtheilen beschwürt zu seyn be- dünkt/ wohl für den Rath avvelltren möge/ und daß dannethin solche Appellation oder Urtheil vor den Com- missarien gerechtfertigt werden soll." Ehegericht. Dieses Gericht bestand aus drey Rathsgliedern/ welche also genannt wurden: » Die so by Unee sitzen" » Die dry über die Unehe/ vnee, unee und ebrecher" „ die drye Herren über den Ehebruch oder die Unehe: Ob sie so streng waren als die geistlichen Gerichte 200 Jahre vorher/ läßt sich zweifeln. Die Chronicken erzählen/ -aß im I. 1297 einem geistlichen/ und folg* lich geweiheten Manne / der mit einer jungen Frau heimlich gebuhlt hatte / die Nieren oder Gleichung männ- licher Gem ächte ausgeschnitten, und mitten in der Stadt zur öffentlichen Schau aufgehenkt wurden. Die Heimlichen. Einige Rathsglieder hießen die Heimlichen, und bezogen eine besondere Besoldung. ') Ich habe Stellen ') Sie bezogen im 1.1466 neun Pfund zur Besoldung, S4 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i sten Jahrh. gefunden, woraus sich ergiebt, daß in Sachen, welche der Rath oder die XIII ihnen überwieien, sie die vollstreckende Gewalt versahen. Bey diesem Anlaß müssen einige Umstände gemeldet werden: 1 °. Es befindet sich im Hintern Hofe des Rathhauses, unter dem zur linken Hand befindlichen Gewölbe, ern kleiner steinerner Tisch und ein steinerner Bank, wie auch ein langer hölzerner Trog, der zum sitzen sowohl, als auch zu einem Behälter für Seile, Schwerdt, und andre peinliche Werkzeuge dienen konnte. 2°. Die zwey kleinen vergitterten Kammern, auf gedachtem Gewölbe, zu welchen man durch eine eiserne Thüre, oben an der kleinen Stege kommt, waren, nach einer alten Tradition, vor Zeiten geheime Gefängnisse. ') Z°. Ganz oben an der Hintern Mauer ist eine geheime Thüre, die zum St. Martins Kirchhof und Gaßlein auf dem Berg führt, und zu dieser Thüre kommt man vermittelst einer Fallbrücke, die auf den höchsten Staffeln einer Stege im Thurm des zweyten Hintern Hofes herabgelassen werden muß. Nach eben dieser Tradition wurden vor Zeiten in gedachtem Hofe Veehmgericht gehalten. Schöpflin erzählt in seiner Geschichte der Marggrafen von Baden, daß Carl der erste, um die Hälfte -es XVten Jahrhunderts unter seinen Rathen selber, Mitglieder jenes fürchterlichen *) Im vorigen Jahrhundert wurden sie ausgebessert, und zn Behältern für Geld und anderes eingerichtet. XIX. Kap. Strafgerechtlgkeit. 5 S Gerichts gehabt habe. ') Halten wir etwa» derglei- chen bey uns erlebt? Schöpflin erzählt ferner, wie Carl der Stadt Eßlingen verbieten ließ, daß ihre Bür ger zu Schöppen oder Beysitzern angenommen würden, und falls es solche schon gäbe, daß sie ihre Mitbürger nicht vorladen sollten. Endlich erzählt Schöpflin (?. it pa§. 26b,) daß im I. 1470 die westfälischen Richter die Verwegenheit so weit trieben, daß sie den Kaiser selber vor ihren Richterstuhl laden ließen. Strafgerechtigkeit. Was die Gerichte, untergeordnete Collegien, Beamte, Landvögte nicht straften, strafte der Rath. In einer allgemeinen Verordnung für die Landvögte vom I. 17,85 wird vorgeschrieben, daß sie nicht nur keine Geschenke annehmen, und keine Frevel, kleine oder große, ungestraft lassen, sondern auch, ohne des Raths Wisse« und Willen, keine Verkommnisse mit dem Frevler treffen sollen. Wir müssen nun einige Auszüge mittheilen. Man machte schon einen Unterschied zwischen Mord und Todtschlag, beym letzter» konnte der Thäter seinen Leib mit Gelde lösen. ') Histor. rsrinxo 1?om. 11. xsx, 163. §6 XU Periode Zier Abschnitt des isten Jahrh. Die öffentlichen Setter, in welchen ein Vergehen strenger gestraft wurde, als anderswo, waren das Rathhaus, das Kaufhaus und die Metzig: , 1489 den Zünften im Frohnfasten Bott zu sagen, wie unser Richthaus, Kaufhaus und Fleischschale seyen frey, und wer darin frevle, daß man denselben will strafen, nach Inhalt des Vlaucnbuchs." Ein sonderbares Urtheil ist folgendes: Ein Todt- schläger, der im I. 1484 seinen Leib nicht erlösen konnte, wurde durch die XIII von Stadt und Land zehen Meilen Weges verwiesen, für so lange, bis er etwas endliches auf unsern Feind würde geschaft ha> den. Er war von Wallenburg. Man sollte aus einer Ausgabe vom 1.1472 schließen, daß die Richter auch vermittelst beygebrachten Giftes einen Delinquent vom Leben zum Tode brachten: » Sind Z Pf. ^ ß. Kösten gangen, über das Landgericht zu Äugst, als man den Knecht gerichtet hat mit dem Gift." Die Bestrafung von vermeinten Hechsen kommt auch vor: „ Geben (im I. 1451) für Atze (Atzung) und um fünf Knechte und eine Hegse zu verrichten (hinzurichten,) und zu vergraben ii Pf. L ß. ^ Dn. » Ferner im I. 1^52: „ Geben 26 fl. Atzes zu Wal- denburg, so über fünf Hechfen gegangen stnd." Hinge- 57 xix. Kap- Strafgerechtigkeit- gen finde ich/ daß man, im I. 1487, einem Hans Trittherfür, dem Hechsenm elfter, zehrn Pfund geschenkt habe; das war vermuthlich ein Gaukler, der allerley Künste zeigte. Auf die Folter schlagen hieß auch versuchen: ^ Geben s Pf. 6 ß. um arme Leute zu versuchen. Der nicht gehaltene Eid soll, nach einer Erkanntniß von 1487, am Leibe gestraft werden. Wer im Bann lag, konnte den Bann mit fünf Schilling Lösen. Der Oberstknecht mußte ihm aus dem Kirchspiel gebieten. Bliebe er aber über i4 Tage, ohne den Bann zu lösen, so wurde er mit Eide fortge- schaft, für so lauge, bis er die fünf Schilling bezahlt hatte. Anstatt unsers gewöhnlichen Exempel statuiern, bediente man sich folgender Redensarten: „Man werde ihn strafen, dermaßen daß andre sich daran stoßen."— „ daß andere ein Spiegel daran haben werden."— „ damit andere Ebenbild daran empfangen." In einem Zinsrödel des Dorfes Mutteuz liest man folgende Ordnung und Gesatz der Frevel- Gerichte : Ein Messer zucken. 5 ß. Ein Schwerdt und ein Spies zuken. io ß. SS XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Ein Armbrest und ein Stein zuken- i Ps. Ein trockener Streich. 9 ß. Ein Blulruns. z Pf. i ß. Ein Steinwurf, der Niemand trift. Z Pf. i ß. Ein Wurf der da trift. Z Pf. 1 ß. und dann so viel mehr als der Schade ist. Der einen aus seinem Hause ladet Z Pf. 1 ß. Der einen daheim suchet. s Pf. i ß. Ein hart Felly. 21 Pf. Eine Wunde die misslig ist. io Pf. Im Dorfe Pratteln, das keine Stunde weiter ist, als Muttenj, wurde es etwas anders gehalten: ,, Wer auf dem Feld frevlet, soll nebst dem Schaden fünf Schilling Strafe erlegen. Wundthaten und Messerzukcn sollen ernstlich abgestraft, und trockene Strei* che mit Z Pf. gebüßt werden. Sucht einer den andern des Nachts nach der Bethglocke in seinem Hause, schlagt oder sticht ihn, so ist es ein Mord; der aber, so in dem Hause sich wehrt, und den andern tödel, thut keinen Mord; er soll aber solches durch Zeugen beweisen, als durch sein Gesmd. In der Landvogtey Liestal zeigt sich auch eine Der- schiedenheit: „ Wer sein Messer zuket, und den andern schlägt mit trockenen Streichen, der bessert 3 Pf. und i Helbling." Folglich bezahlte einer für das Messer- 59 XIX. Kap. Vr. Amt. zucken und die trockenen Streiche zu Muttenz nur 14 ß. und zu Liestal mehr als 3 Pf. Vorn gerichtlichen Kampf findet man bey uns auch einige Spuren. In einer Verordnung über die Rechte eines Domprobstes zu Bubendorf stehen die Worte: „ Der Stock ist in des Probstes Hof; wegen Blutge- richt und vom Kampf soll es auch/ wie in Spech' bachs Hof geschieht, üblich seyn." (Bruckner p. 1729) In einer Verordnung fürLiefial (p. 1079,) liest man: „ Beschuldigt Einer den Andern eines Mordes . . . . mag er das nicht beweisen mit sieben Personen ... der bessert in seine Fußstapfen, und man umreißet ihm die Füße, oder erlaubt ihm den Kampf." Endlich, bey einem Streit zwischen dem Grafen Otto von Thierstein, der zu Pratteln richten wollte, und Bernhard von Epringen, wird gesagt, daß jener auf einen von Ramstein gewartet habe, um sich mit ihm zu schlagen (p. 202 .) V. Amt. Das Fünferamt war für die Baufireitigkeiten geordnet. ^ Seine Stiftung ist vom 1. 1360, Donner- ') Der Präsident allein wurde Fünferherr genannt. „ Geben 6 Pf. dem Fünferherrn, und den vier Fünfen zum Jahrlohn.'' Ausgaben von 1466. 6o Xll. Periode. 3ter Abschnitt des lürcu Jahrh. stag nach St. Gallen. Nach der Stiftuiigsnrkunde soll« te es aus einem Ritter und vier Bürger (d. i. Raths- Herrn von den Achtbürgern) bestehen, Jährlich sollten ste von neuem erkosen, und in Eid genommen werden- Was drey unter ihnen erkannten, sollten die zwey andern befolgen. Ihre Judicatur betraf: >> Alle Mißhelle und Stöße, die von Bauens wegen,') in der Stadt, in den Vorstädten, und innert den Kreuzen entstehen, und vor ste gebracht werden." Männiglich soll ihren Sprüchen gehorsam seyn. Nur Bürgermeister und Rath beurkundeten diese neue Errichtung. Im Jahr E6 wurde erkannt: „ Wer der Stadt Alment mit seinen Laden oder sonst über eine halbe Elle lang überbauen hat, an welchem Ende der Stadt es auch sey, und wer er auch wäre, der soll, niemand hintangesetzt, solchen Bau abthun."— »Wenn diejenigen, die ihre Gärten, oder das, worin ste der Stadt Alment überbauen und eingezogen haben, nach geschehenem Gescheid und Untermarken, und vollbrach- ') Sie wurden von dem-Rath gewählt. 2 ) „ Von Bnweö wegen"- wegen Gebäuden, und wegen Banen. XIX. Kap. Gescheit»- und Bannritt 61 ter Steinsatzung, nicht abthun wollen, so soll mann, dem einen wie -em andern, gegen manniglich gleich, einen ziemlichen (gebührenden) Zins darauf schlagen, doch bis auf eines Raths Absagung, und nicht Weiler." Dieses Gesetz führt zum Titel: „ Von der Garten wegen, auf der Stadt Graben und Alment." Gescheit»- und Bannritt der mehrern Stadt. Gescheit» kommt von scheiden. Das Gescheit» war ein Collegium, das auf die Scheidung der Feldgüter wachte, und über dieselbe bey entstandenen Streitigkeiten richtete. Allein seine Gerichtsbarkeit gieng weiter, und begrif auch, wie heut zu Tage noch, in der Stadt, die Polizey über Fried und Frevel, bis auf einen ge» wissen Grad der Strafen, in sich. Es waren aber drey Gescheide, das große und zwey kleine. ') Das große Gescheit» gehörte dem jeweiligen Dom- probst. Das will sagen, daß er den Präsident dieses ') Falls sich begäbe, daß von den Scheidleutett des klei, nen GeschcidS St. Alban und auf eine Zeit an beyden Orten um Gescheit» ange.ufen würde, dieselben (die Bannwarten) sollen dann auf das große Gescheid gehen und das kleine Gescheid aufschieben: A". 1461. 62 XII. Periode- 3 ter Abschnitt-es Een Jahrh. Gerichts, das ist den Gescheids-Meyer erwählte, und die fallenden Strafgelder bezog. ') Dieses Regale war Zweifels ohne eine Folge des Zehendenrechts, welches der Domprobst im Bann der mehrern Stadt genoß. Der Rath übte aber die gesetzgebende Gewalt aus ') und alle Frevel von einer höhern Gattung waren der Gerichtsbarkeit der Stadt vorbehalten. Eines der kleinen Gescheide gehörte dem Probst zu St. Alban, war vermuthlich im Ursprung eine Verstückelung des größer«- und erstreckte sich nicht weiter als die Lehengüter des Klosters. Das andere kleine Gescheit» gehörte der Rebleute Zunft. Sie sprach wenigstens selbiges im I. 1^69, an, und behauptete, daß solches ihr jeweilen gehört hätte. Dieser Umstand macht es eben, daß es schwer ist, fich vorzustellen, was eigentlich unter diesem kleinen Gescheit» verstanden worden sey. Es muß zuverläßig auf seltene Fälle Bezug gehabt haben, sonst würde man nicht in gedachtem Jahre darüber gestritten haben. *) Der Meyer mußte aber Bürger und hier seßhaft seyn. 2) Die Scheidleitte, Bannwarte und Hirte sollen von des Domprobstrs Meyer in Eid genommen, solches dem Ctadtschreiber oder dem Unlerschreiber zu wissen gethan, und der Eid aus dem Stadtbuch durch derselben Schrei- der gelesen werde». XIX. Kap. Gescheid- und Bannritt. 6L Der Domprobst und die Rebleute Zunft begehrten zu Beylegung ihres Streits eine Commission vom Rath, der dazu den Altbürgermeister Peter Roth, den Oberst- zunftmeister Zschegkabürlin, und zwey Rathsgesellen verordnete. Der Vertrag oder Spruch war: Beyde Gescheide sollen ein Gescheid seyn, und nur das Gescheid zu St. Man das kleine Gescheid heißen. Der Meyer des Domprobstes soll 10 Scheidleute (d. i. Beysitzer) haben, welche dem Domprobst, dem Rath, und der ganzen Gemeinde der Stadt Basel einen gelehrten Eid schwören sollen. Fünf von diesen Scheidlentcn sollen von der Rebleu- ten Zunft und fünf von den andern Zünften seyn. Für das erste mal wird der Rath die 10 erwählen, welche hernach nebst ihrem Meyer sich selber ergänzen werden. In den Verordnungen, welche der Rath für das Gescheid ergehen ließ, finden sich die Pflichten der Bann- warten und der Hirten. ') Die Bannwarten sind die ') Der Lohn der nachgrdingten Bannwarten zu Herbstzeir soll von dem Gescheid bestimmt und auf die Gelände oder Rebäcker nach Markzahl und nach Ziemlichkeit gelegt werden. Und falls solche Auflegung diesen Lohn nicht ertragen möchte, was dann daran abgehet, das soll von den Einungen genommen werden, die dann dieselbe Zeit fallen. Das Gescheid soll die Bannwarte vn- Hirte auf St, Martinstag, und so oft sich her Fall begibt, auf der e-4 XII. Periode. Zter Abschnm -es i sten Jahrh. Polizeydiener -es Gescheids, und warte» dem Baun ab. Bey Anlaß der Pflichten der Hirten findet man verschiedene Verfügungen über den Watdgang, der immer einen Zankapfel abgegeben hat. Der Waidgang ist ein Anlaß zu Streitigkeiten, aus drey Gründen. Zum ersten, weil man urkundlich nicht beweisen kann, ob der Waidgang von einer Begünstigung der Güterbefitzer gegen die Gemeinde, oder von einer vorbehaltenen Nutz- riissung der Gemeinde gegen die Güterbefitzer, zur Zeit der Verwandlung der Gemeindgüter in Privateigenthum herrühre. Zweitens, weil es noch nicht genau bestimmt ist, in wie weit dem gemeinen Reichthum des Staats das kleine Wohlseyn der Glieder desselben aufzuopfern sey. Endlich weil es eben so angenehm für den Gütcr- befitzer ist, die ursprünglichen Gegenbedingnisse des Eigenthums in Vergessenheit zu setzen, als es für den, der nichts besttzt angenehm seyn muß, dort zu genießen, wo er, und zwar ohne Kauffchilling weder gebauet, noch gedüngt hat; gleich wie es hingegen dem Güterbefitzer eben so hart vorkommt, dasjenige, so er frucht- bar macht, nicht ausschließlich benutzen zu können, als es dem, der kein Grundstück besttzt, hart scheinen mag, daß er von allem Genuß des gemeinschaftlichen Grund Gärtner oder Rebleute Zunft, nach der Gemeinde Mit- len, erkiesen, in Maßen als das von altem Herkommen «nd Gebrauch ist. XIX. Kap. Gescheids und Bannritt re. 6L und Bodens ausgeschlossen ist, weil er keinen Acker zu kaufen findet oder zu bezahlen im Stande ist. Der erste Grund setzt den Richter in Verlegenheit; der zweyte ist von einer schweren Berechnung für den Gesetzgeber; der dritte reizt die zu Bürger Anmaßungen, Ränken und Streit. Im I. Ei, Montag vor Martini, ist das gro» sie Gescheit» von des Dvmprobstes Gewalt zu der Stadt- Handen gekommen. So drücken stch die Rathsbücher aus; fie melden aber nicht, ob es kaufsweise geschehen sey, und wie viel es gekostet haben möge- Die Aus- gabbücher dieses Jahres könnten es uns berichten; sie sind mir aber nicht zu Gesichte gekommen. Der Rath besetzte das Gescheid sogleich mit einem Meyer und Scheidleute. Der erste Meyer den er erwählte, war Hans Baklin. Die Sitzungen des Gescheids wurden, auf Erk. des Raths von E4, ein Jahr zum Rupf und ein Jahr zur Krayen Abwechslungsweise gehalten- ') ') Ueber die Frage, wohin die Hirten fahren sollten, gab der Meyer im Jahr 146t einen Rodel an^ aus dem Urbarbuch des DomprobsteS. Der Spittalhirt soll zu Weide fahren, bis gen Mlschwicler, bis gen Neu- E V. Band. v6 XU. Periode- 3ter Abschnitt des loten Jahrh. Jährlich an der Auffahrt machte das Gescheit» in einem zahlreichen Gefolge einen feyerlichen Umgang langst den Granzsteinen des Stadtbannes. Das heißt man den Bannrilt. walt war dieser Gebrauch. Eine Erkanntntß von fängt also an: „ Nach dem unerdenklichen Herkommen, und jewutcu ist es also gehalten worden, daß wenn der Meyer und die Scheidleute um den Bann auf die Auffahrt reiten, ste dann ein Jahr auf der Rebleute, und das andere Jahr auf der Gärtner Haus, das Mahl zu nehmen und zu essen pflegen u. s. w. wieler an das Dorf, bis gen den Obcrwieler Bann und dadurch ungefährlich, bis gen Therwiel an die Schlunke, bis gen Reinach an die Reben ^ bis an den Bann gen Mönchenstein. Er soll kränken zu Brüglingen in der BirS, und zu derselben Trenke gehören zwey Jucharten Steckers, woraus das Vieh ruhen kann. In der Stadt waren noch vier Hirte für die Vorstädte; de. ren jedem ein Theil der alten Stadt seinem Hirtenstab angewiesen war. Unter den Hirt zu Spähten gehörte alles Vieh, das in der Srcinenvorstodt, diesseits dem Birstg, wider den Kolenberg, auf dem alten Rinder, markt, in den Färdcl Gassen, bis an HertenbergS Haug sich befand; unter den Hirt zum Kreuz (jeht Johanniö Vorstadt) gehörte das Vieh, das von dein RichthauS, die Schluchti, die Eisengaße hinab, von den dem Hause Hertenberg unter den Krämern obhär XIX. Kap. Geschnds- und Bannritt rc. 67 In einer alten Verordnung wird diese Feverlichkeit folgendermaßen vorgeschrieben: Item, e6 sollen auch alle Jahre die Bannwanen , auf den heiligen AuffahrtSabend, allen Klöstern, Gotteshäusern, dem Spinal, der Elenden Herberg, allen AckerSleuten und Bauleuten, reichen und armen, jungen und alten, allen die das Feld bauen und zu dem Bau (Feldbau) gewohnt sind, bey einer Büß von zehen Schilling stäblcr, unabläßig, verkünden und gebretcu, daß sie allgemeinlich, auf dem AuffahrtStag, Morgens frühe, gleich nach der Mette, vor St. Ulrichs Kirche, zu Roße seyn, und nebst dem Vierer und den SchiedSleuten, mit dem Sakrament und dem Leutprrester, um Zwing stand; unter die Hirte zu Aeschemerthore und zu St. Alban gehörte das Vieh, welches von dem Richlhause, die Schlicht:, die Freyestraße auf, und auf St. Martins Berg, und auf Burg sich befand. Die Anzahl der Schafen wurde in Ansehung des Waid- gangs also bestimmt: St. Jakob 200 , Bottmingen WO, Binningen 200, Spittal 200, Kernler ZOO und Gun- deldingen 100.— Wegen den Kühen und Geißen findet man folgendes: ,, Einem jeden Bürger der dazu Lust hat, soll erlaubt seyn zwey Kühe zu halten, aber keine Geißen soll er darneben ziehen und halten. Allein, da- mit die Armen, welche es nicht vermögen, Kühe zu erhalten, dennoch für ihre Kinder auch etwas Milch in das HauS bekommen mögen, soll jedem der. selben bewilliget seyn, eine Geiß zu halten. 68 XU. Periode, ster Abschnittdes i5ten Jahrh. und Bann reiten sollen, züchtiglich und ehrbarlich, so weit, fern, lang und breit, als Zwing und Bann ist, da. mit d,ssen wonniglich unterrichtet, und was auch auf die. sein Tage argwöhnisch und strafbar erfunden wird, wie Recht und von altem her gewesen, gestraft werde. Von solcher Strafe soll der Lrutpriestcr von St- Ulrich seine Ge> rechtigkeit beziehen, und das übrige, gleichwie die Bußen wegen nicht besuchten BannritteS, an den ZehrungSkosten gegeben werden. ES soll auch zu solchem Umreiten der Spittalmeister dem Lempriester ein gutes Pferd vor St. Ulrichs Kirche liefern. Die Bannwarten geben Kerzen und Licht in die Laternen, welche man vor dem heiligen Sakrament führt, die Zeit aus und aus. Der Domprobst gibt am gleichen Tage, nach seinen Ehren, dem Meyer den Scheidlcuren, und denjenigen, die umgeritten find, Suppe, Fleisch, Wein und Brod. Der Rath steuert ein Pfund Stäbler an der Irrte. Alle Sachen, die zu der Herrlichkeit gehören, alr Diebstahl, SteinauSwcrfen, Schuldigung der Ehren, Schlagen, Wunden, Friedbruch, Herdtfahl, Steinwurf, Messerzucken, oder dergleichen Sachen, wenn die Hirte es in Erfahrung bringen, sollen sie einem Bürgcrmei- ster, Oberstzunftmeister, oder den Rathschreibern rügen, die es alsdann dem Rath anbringen werden. Sie sol- len auch. keines wcges über Geschichte und Frevel rich. tcn noch urtheilen die ssch treffen über einen Helbling und drey Pfund. (i4gl) In der Verordnung von I46l lautete die Stelle also: „ Was Einig und Bußen, XIX. Kap. Gescheids- und Barmritt re. 09 Auf der Landschaft und zwar zu Nuningen, zeigt» man auf Kine sonderbare Art, daß die Mitte de- Baches die Grenzlinie bildete. Wenn der Landvogt dort richtete, so setzte er einen Fuß in den Bach, und den andern auf dem trokenen Lande. Kohlinberger Gericht- Der Kohlenberg ist das Ende des einen der zwey Hügel, welche die Stadt bilden. Er liegt unweit des Steinenthors, jenseits des Birsigs, bey der St. Leonilach Ablegung des Schadens, so den Leuten wäre zu. gefügt worden, von den Schcidleuten erkannt wird, bis au einen Helbling und drey Pfund und darunter, das alles soll dem Meyer und den Scheidleuten zufallen und unter dieselben gleich getheilt werden. Doch so soll den Dannwarten von solchem, wie von altem her, auch ihre Gerechtigkeit zukommen. Was über die obbemeld- ten Bußen seyn würde, als um Diebstahl... soll alles vor der Stadt Gericht gewiesen, und von den Scheidleuten und Bannwarten dem Bürgermeister und Rath angebracht und gerügt werden, und solle» dann die davon fallenden Bußen und Besserungen der Stadt zugehören." Das Gescheit» behielt nach der Erkannmiß von 1491 das Wahlrecht, doch mit Vorbehalt des Recht- der Rebleute, laut UebertragSbrief von 1469, und mit der Obliegenheit, ihre Wahlen dem Rath anzuzeigen. 70 xn. Periode- 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. hards Kirche. Dort wohnt der Scharfrichter, seine Leute und die sogenannten Kohliberger. Man ncnnc jetzt Kohliberger die Todcenqräber und diejenigen, die die Dohlen, Abtritte, Gefangenschaften räumen oder säubern. ') Nun wurde vor Zeiten auf gedachtem Kohlenberg ein besonderes Strafgericht über Fried und Frevel gehalten. Rpf meldet, daß es eine vom Kaiser gegebene Freyheit gewesen sey, und das es derartige n DaS Gefchcid soll allentbalbcn, so weit Zwing und Bann der Stadt Basel gehet und begreift, von ei- nem Rhein bis an den andern, es seyen Reben, oder Stecker, Matten, Holz, Feld, Wuhr, Weide und alles was daö Gescheit» begreift, und mit Gescheit» entschieden werden soll und darin gehört, verwalten; auch dem Domprobst, dem Rath und ganzer Gemeinde einen Eid schwören, doch hierin das Gescheit» zu St. Alban, das man da nennet das kleine Gescheit», und demselben ganz unvergriffen." Man mußte die Scheidlcute Stelle annehinen. Der Rath machte den gehorsam, der sich weigerte sie zu be- kleiden. Sie wurde auf Lebenslang übertragen, es war denn, daß einer als unnütz, oder als unverfänglich, der Sinnen, Leibes, oder Mißhandelns halben, erkannt worden wäre. ') In dem ältesten Eid der Todtcngräber stand schon: „ und was Tolen sie auch erschließen u. s. w. „ Ja XIX. Kap. Kohlinberger Gericht. 7l Gerichte nur vier im deutschen Reiche gebe, nemlich: zu Basel, zu Augspurg, zu Hamburg, den vierten Ort nennt er nicht. Die Gerichtsbarkeit desselben erstreckte sich über die Bettler, Blinden, Lahmen, Güler, Stirnstößer, und andere dieses Schlags; ferner über den Scharfrichter, die Schinder, die Todtengräber, doch nur in Sachen von Fried und Frevel; denn was sie in Versetzung ihres Dienstes verwürkten, gehörte vor den Oberstknecht. Hier spielten die sogenannten Freyheiten oder Freyheitsknaben eine merkwürdige Rolle- Es waren der Stadt verordnete Säckträger, so die obrigkeitlichen Früch. te auf die Kästen oder Kornböden trugen- Sie genossen Vorrechte, derenVeranlaffung und Ursprung unbekannt sind. Sie waren nämlich sieben derselben, Richter und Beysiyerjenes Gerichts; sie waren vom Hüten und Wachen befreit; wenn ein Fremder ') Frucht auf einen Kasten getragen, und sie ihn davor gewarnet hätten, so konnten sie den Lohn selbst im Eide des Nachrichters las man vor Zeiten: „ was Tolen er auch erschlafft und erkunnet, soll er ganz Niemanden offenbaren, als einem Oberstknecht.'' Vermuthlich einer, der nicht zu den obrigkeitlichen Säckträgern gehörte. 72 XII. Periode Zter Abschnitt des loten Jahr. einnehme»/ als wenn die Arbeit von ihnen wäre versehen worden; wenn sie mit Jema-den zu Unfrieden kamen, und sich mit ihm rupften oder schlugen/ aber ohne Mcsserzucken, so bezahlten sie keine Unzucht (Strafe) wie die Auskitte; falls man sie um Geldschulden oder andere Ansprachen vor das Stadtgericht vorladen ließ/ so waren sie zu erscheinen nicht schuldig; sie konnten auch nicht wegen Geldschulden in Gefangenschaft eingelegt werden; wer unter ihnen weder Bürger noch Hinterlaß war/ konnte nicht gezwungen werde»/ das Bürgerrecht oder das Hintersaßenrecht zu empfangen / und wohnte hier kraft seines Dienstes. Ich finde/ daß Leo einem feyerlichen Gastmal/ welches im folgenden Jahrhunderte einer eidgenößischen Tagsatzung gegeben wurde/ man unter auderin, neben den Sechsern/ auch Freyheiten zur Bedienung gebrauchte. Ich finde gleichfalls/ in den Verzeichnisse der Kriegszüge deS i5ten Jahrhunderts/ Freyheiten, und einmal erhielten sie sogar ein besonderes Fähnlein. Die vorhandenen Verordnungen/ und die Vereinigung der Blinden / Lahmen, Güler, Stirnstößer rc. beweisen, daß man hier die Bettler meinte. Was waren ') Damit vielleicht man sie vor das Koblinberger Gericht suche; oder vielleicht, damit Niemand ihnen borge? 73 XIX. Kap. KohlinSerger Gericht. aber die Güter? Ich finde in Schillers Werk, -aß Gyler so viel bedeutet habe, als Bettler. Er führt aber die Chronik von Königshöfen an, und in der von ihm angezogenen Stelle liest man „Gyler und Bettler." Also war das Wort Gyler nicht vollkommen gleichbedeutend mit dem Wort Bettler. Vielleicht kommt Gyler von beulen her. ') Man sagt noch in unserm Dialect hylen, anstatt stark weinen und wegen der Orthographie ist zu bemerken, daß man in jenen Zeiten das g für das gelinde h gebrauchte. ') So schrieb man Meiger für Meyer, Kuge für Kühe u- s- w. Gefallt diese Etymologie nicht, so kann man eine andere angeben. Es soll in dem niedrigsten Vaslerdialekt das Wort Gule oder Gulen so viel sagen, als dike Beule. Wir hätten also schon drey Classen Bettler gefunden, die Blinden, die Lahmen, und diejenigen, die mit Eiterbeulen am Ge- ') Die älteste Ordnung sagt: „Der Vogt soll sie auch über drey Tage nicht hier lassen, betteln noch gilen.'' Hingegen bediente man sich des h für die stärkße Aspiration dieses Lames, nämlich für ch. So sprechen jetzt noch Leute sechen, geshiecht, statt sehen, geschieht. 74 XU. Periode >?ter Abschnitt des i5ten Jahrh. sicht oder anderswo herumliefen. Und so konnten die Stirnstößer solche Bettler bezeichnet haben, die mit dem fallenden Wehe behaftet waren- Nach der ersten Etymoloaie aber könnten die Stirustoßer jene unverschäm. te Bettler qewesen seyn, welche die Leute nahe anrennten, und gleichsam an die Stirne stoßten. Gern möchte man wissen, woher es' gekommen, daß man für Liefe Leute ein besonderes Gericht stiftete. War es lediglich aus Verachtung? War es eine Folge des im Mittelalter sehr beliebten Grundsalzes, daß so viel mög, lieh ein jeder durch Leute von seinem Stande gerichtet werden sollte? War es endlich zur Erleichterung und Schonung der gewöhnlichen Richter, die mcht gerne täglich mit den Händeln dieses gemeiniglich groben und hadersüchtiqen Volkes zu schaffen bekamen, und viel weniger sie mit ihren Ausdünstungen die Gerichtsstube betreten sahen? Zur Zeit, wo die Stadt die Reichsvogtey vom K. Wenzel erhielt, war das Kohlibergerqericht schon lange eingeführt, und es bestand noch zu Anfang des l7ten Jahrhunderts, wie es die Ryfische Chronik beweiset. Wir werden aus den Ordnungen desselben das Wesentlichste anführen. Die Rubriken lauten also: » Von des Vogtsqerichts wegen auf dem Kohlenberg, wie solches mit Freyheiten beseht, auch was für Unzuchten die Freyheiten, Naehrichter, Todtengräber und ihre Knechte XIX. Kap. KohlittSerger Gericht. 7s verfallen , und wer sie strafen soll."—» Gebrauch und Ordnung des Gerichts auf dem Kohliberg Durch wen, und wie das Gericht besessen, gehalten, daran geurthci'.t wird, von des Richters und der Urtheilsprecher Freyheiten (Privilegien.) „ Von des Vogts Gerichts und der Bettler Ordnung; auch des Nachnchters, seiner Knechte, und der Todtengräbcr Mißhandeln. Das Gericht wurde nnter freyem Himmel, am Schatten einer Linde, und eines großen Baumes, den man Essigbaum nannte, gehalten. Die Gattung Frevel, welche vor diesem Gericht ausgemacht wurden, wird beschrieben: » Wenn dasselbige Volk einander schlägt, oder beschielt, in der Weise wie solches von Bürger oder Hinterfüßen wegen, vor Gericht, oder vor die Unzüchter, gehörte. Ueber die Mitglieder desselben drückt die älteste Ordnung sich also aus: ,, Der Vogt wird dieses Ge^ richt besitzen und besetzen, mit den rechten Freyheiten die da ohne Hosen ') und ohne Messer gehen." Die Freyheiten mußten zum Gerichte gehen, und wer sich ') Hosen bedeutete vor Zeiten Strümpfe. Daher ein Srrumpfstricker noch an einigen Orten ein Hoscnstricker genannt wird. Adelnng 2 ?. 2 Siehe weiter unten. An einem andern Orte: « dieselben Buben, die rech. ten Freyheiten " 76 XU. Periode. Zter Abschnitt des isten Jahrh. unter ihnen weigerte, das Gericht zu besitzen, verlor ftine Privilegien. Der Vogt hatte Ausgaben und Einkünfte wegen dieses Gerichts- Die Ausgaben waren, daß er ein Viertel Wein dem Richter und Beysitzern geben mußte. Er konnte ihnen freywillig mehr schenken lassen. Zweitens mußte er, nach aufgehobenem Gerichte, mit den Amtleuten oder Fürsprechern zu dem Wein gehen, und ihnen nach freyem Belieben einen Vortheil thun. Der Leser wird gleich bemerken, wohin das führte- Die Einkünfte des Vogts hingegen bestanden in den Strafen: „was dem Vogt, sagt die Ordnung, von den Amtleuten und den Freyheiten zuerkannt wird, das mag er nehmen; daran nichts schenken, falls er nicht will; und mit dem fernern Recht, die vcrurtheil- ten Personen , die nicht befahlen würden, um die Besserung (Geldbuße) einzulegen. Ferner stand es bey ihm in jenen Zeiten, wo das öffentliche Betteln jedermann erlaubt wurde, den Gilern, Blinden, Lahmen, zu erlauben, drey Tage hier zu betteln, und auch Geschenke von ihnen anzunehmen, wenn er fie nur nicht dazu zwänge. Er hatte auch das Recht, ohne Gericht, wenn er es wollte, die Giler und Stirnstößer, die ein unrechtes Betteln führten, »ach ihrem Verschulden zu strafen, oder auf der Räthe Gnaden, mit Urphede zu ver- weisen. Die Prozeßform war, wie folgt: Es saßen sieben Freyheiten am Gericht, des älteste unter ihnen auf dem XIX. Kap. Kohlinberger Gericht. 77 mittlern Stuhl allein als Richter / die sechs andern als Beysitzer auf zwey Stühlen neben dem Richter, drey auf jeder Seite. Der Richter hatte einen Staab in der Hand, und den rechten Fuß und Bein bis unter dem Knie entblößet in einem neuen Zuber mit Wasser- *) Die Beysitzer saßen mit entblößten rechten Schenkel. Hinter dem Richter stand der Vogt zwischen zwey Amtleuten mit aufgelegten Stäben, und hinter den Beysitzern standen die zwey andern Amtleute, mit aufgereckten Stäben, alle inwendig der Schranken. Der Substitnt des Gerichtfchreibers, oder wenn dieser zu unerfahren war, der Gerichlschreiber selbst, saß auch inwendig der Schranken, unter der Linde, und schrieb auf, um einen besondern Lohn, Urtheile oder was ihm sonst aufzuzeichnen befohlen wurde. Als das Gericht so besetzt war, folgte, ehe man zum Rechtshandel selbst schritt, folgendes Gespräch: ') Jeden Gerichtstag mußte ein neuer Zuber äuge. schuft werden. 2) Wenn sie aber keine Hosen oder keine Strümpfe anhatten, was brauchte es ihnen vorzuschreiben, das rech. te Bein und den rechten Schenkel entblößt zu halten? Oder wollte es sagen, -aß sie ihren Kittel auflüpfeir sollten? 78 Xll. Perivde. 3ter Abschnitt des < Zten Jahrh. Kläger- Richter, ich begehre einen Fürsprecher. Richter. Nimm einen. Kläger. Ich begehre N- ^ Ir Fürsprecher. Richter, willst du richten? Richter. Ja. ir Fü rsprecher. So lasse nun dein Gericht verbannen. Richter. Verbannet ihr das Gericht. Jüngster Amtmann. Ich verbeule dir dein Recht, zu einem Mal, zum andern Mal und zum dritten Mal, dergestalten, daß da Niemand rede ohne seinen Für- sprecher, eS werde ihm denn erlaubt. ir Fürsprecher. (Namen des Richters.) Du als Rieh- ter, desgleichen ihr, die übrigen geschwornen Freyheiten, seine Beysitzer, als, in solchen Fällen, Nr- theilsprechererscheint vor Euch K. , hat nach dieses GerichtS Recht allhero verkünden lassen B. seinen Gegentheil, und befielt mir ihm zu klagen. Beklagter. Richter, ich begehre auch einen Fürsprecher Richter. Nimm einen. Beklagter. Ich begehre P. *) DaS ist einer der Amtleute oder Fürsprecher. Er be. kam einen Schilling von seiner Parrcy. 2 ) Er mußte ihn aber mit Namen nennen, und nicht Richter sagen. 3) An den jüngsten Amtmann. *) Nun folgte die Klage selbst. 79 xlx. Kap. Kohlinberger Gericht. Richter. ES sey dir erlaubt. 2r Fürsprecher. * *) AIS Richter/ soll ich B. seine Rede thun? Richter. Ja. 2r Fürsprecher. So behalte ich ihm bevor, alles so dieses Gerichts Recht ist, und will mich mit ihm zu bedenken nehmen. -) Richter. Ich frage dich (folgt der Name.) Beysitzer. Richter, ich will mich mit meinen Herren den Amtleuten nehmen zu bedenken- ^) Richter.wessen hast du dich bedacht? Be» sitz er. (Er spricht das Urtheil aus.) Richter. (Er fragt unter den übrigen Freyheiten um.) *) Der Name des Vorstehers. 2) Als er nun die Antwort des Beklagten angebracht hatte, beyder Theile Zurede erfolgt, und der RechtSsaK geschehen war, steng das Gespräch wieder an. ^) An einen der beystycnden Freyheiten. *) Hierauf gingen vordrist die Amtleute alle einander nach, desgleichen die Freyheiten auch nach einander in eine Stube, die St. Jacobs Stube genannt wird, und berathschlagten sich. AlS sie wieder hinaus kamen, fragte der Richter an. so XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. So endigte sich die Sitzung. Der Richter saß, übrigens, im Namen des Raths, ') und aus besondern! Geheiß und Befehl des Vogts als Oberherr» und Beschirmers des Gerichts auf dem Kohlcbcrg. Die Urkunden wurden in solchen! Namen, und mit dem Siegel des Vogts, als Beschirmers des Gerichts ausgefertiget. Aus diesem allem ergiebt sich, daß das Kohliber- ger Gericht ein ergiebiges Mittel für den Vogt abgab einen Theil des Almosens, welchen die Bettler einsammelten, denselben in bester Rechtsform zu erschleichen. Er nahm vorlieb alles, was das hohe Tribunal ihm in seiner Gegenwart zuerkannte; vor der Sitzung aber gab er den Beysitzern zu trinken; und nach der Sitzung führte er in die Weinschenke jene Amtleute, welche mit> geholfen hatten, das Urtheil berathschlagen. Dessen nicht zu gedenken, daß die Art und Erlaubniß zu betteln von ihm abhingen, und daß ihm ausdrücklich erlaubt war, Geschenke von den Bettlern anzunehmen- Feuerschau u- s. w. Der Rath befahl den Feuerschauern, in allen Häusern der Geistlichen und Weltlichen jährlich ihre zwey ') Dieß geschah zuverläßig seit der Zeit, wo die NeichS- vogtey der Stadt übergeben wurde. Ob eö aber vorher auch also üblich war, ist eine andere Frage. XIX Kap. Feuerschau u. s. w., Geistl. Gerichte. 81 Umgänge zu halten, und denjenigen, die ihnen den Eingang versagen würden der Stadt Alment, Wege, Stege und Brünnen zu verbieten, und sie auch dem Rath zu rügen. Die Handhabung der Müllerordnung war drey Müllerherren übertragen, von welchen einer zu St. Alban, der andere an der Steine, und der dritte in -er kleinen Stadt wohnen mußte. Sie bezogen die Strafgelder u. s. w. Man hatte auch Fleischschauer, die täglich in die Schole (Metz,g) geben mußten; Roßstimmer, die die Pferde schätzten; Fischschauer, wovon zwey Rathe, die nicht Fischer waren, und zwey von der Zunft. Die Hälfte der Strafe war für sie alle, die andere far den Rath. Geistliche Gerichte. Die Bischöfe hatten hier ein besonderes Gericht/ welches auf dem Münsterplatz, wo die pabstlichcn No» tarii ihre Instrumente auch verfertigten, gehalten wur, de. Man nannte es das Official Gericht, weil der Richter oder Vorsteher desselben, OMelettis Eui-iss (nämlich Lpiseopali») hieß. Vor demselben schwebten die Rechtshändel, welche zwischen den Geistlichen und Bischöflichen Angehörigen, wie auch zwischen hiesigen V. Band- F s 2 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Merr Jahrh. Bürgern als Klägern, und bischöflichen Angehörigen und Geistlichen entstanden. Ferner konnten unsre Bürger die Oesterreichs, obschon diese die Beklagten waren, vor das Official Gericht belangen. Wenn Fremde, und sogar Bürger, nach aufgegebenem Bürger- recht, Anforderungen an den Rath zu machen hatten, suchten sie zu Zeiten ihre Anforderungen vor jenes Ge- richt zu bringen. Es sind mehrere Beyspiele vorhanden, daß der Rath selber solchen Personen in Eid gegeben, ihn entweder vor das Stadtgericht, oder vor das Official zu suchen, und allda Recht zu nehmen. Endlich gehörten vor dieses Gericht geistliche Sachen, als Eheversprechen, und wucherliche Contracten, denn unter dem Vvrwande Religion hatten die Päbste, wenn nicht endlich die Reformation eingetroffen wäre, alles nach und nach ihrem Gerichtszwang unterworfen. Doch widerstand der Rath schon in diesem Zeitraum mit vielem Nachdruck den unaufhörlichen Anmaßungen desOffi- cials- Anfangs wollte dieser vornehmlich seinem Ge- richt concnrirende Gerichtsbarkeit zuwege bringen, also, z. V-, daß wenn der beklagte Bürger, Hinterlaß, Un- thau, damit zufrieden war, der Kläger ihn vor dem bischöflichen Gericht sollte belangen können- Nachgehends wollte er Geschäfte, die vor den weltlichen Richter, als Strafrichter, gehörten , wie Fried und Frevel, auch vor sich ziehen, wenn man die Klage bey ihm anbrachte- ') r) Hierin gab einst der Rath, in Ansehung der kleine» Frevel, die im Bezirk des MiinsterplatzeS begangen 83 XIX. Kap. Geistliche Gerichte. Dann folgten Versuche von Arresten, Inventarien, Testamenten u. s. w. Endlich, und dieses empörte am meisten den Rath, endlich wollte der Bischof Appellationen von den Urtheilen unsrer Gerichte an seine Appel- lationscomniissarie» eingeführt haben. Viele Processacten des Officialqerichts liegen noch in unserm Archiv, welche vermuthlich zur Zeit der Re« werden sollen, in etwas nach. Es scheint aber, daß der Official weirerS gehen wollte, als es der Rath zugegeben hatte. Im I. 1494 begierig einer, NamenS Mellinger, einen Frevel auf Burg (d. i. Münsterplay) an dem Schulmeister der Kleinen Stadt, welchen der bischöfliche Fiscal vor dem Official Gericht strafen ließ. Bev diesem Anlast bediente er sich des Ausdrucks N der Frevel scv in des Bischofs Oberkrit und Herrlichkeit begangen worden." Dieses veranlaßte folgende Erkanntniß des Raths : „ Dieweil dieser Frevel in den Kreisen oder ^evfanq so dem geistlichen Gericht zugelassen worden, geschehen ist, so wolle man es dabey bewenden lassen, doch mit der Bereugniß, falls sich inskünftige einige Händel an den Enden be- geben sollten, welche Blut, Leib oder Leben berührten, so soll, der Strafe halben, einem Ratb . als der Obrigkeit der Stadt Basel, darum sein Neckt vorbehalten, und durch dieses Nachlassen unbenommen sevn; deswegen soll auch solche Bezeugniß, vor offenem Reckten, im Namen eines Raths geschehen, und darum Urkunde und Jnstru, ment gefordert und genommen werden; welches auch durch drey dazu verordnete Räthe vollzogen wurde. 84 xn. Periode. Mer Abschnitt des i sten Jahrh. formation zu obrigkeitlichen Handen gezogen wurden. Alle Acten sind in lateinischer Sprache aufgesetzt. Das andere geistliche Gericht war das päbstliche Conservatorium. Die Taxordnung der Prozeßkosten hat Bruckner herausgegeben. Worin aber bestand die Gewalt dieses Gerichts, und wenn ist solches aufgekommen? Die Rubriken der Prozeßkosten zeigen: 1°. daß vor demselben nur Schuldsachen schwebten, 2^. -aß die. ses Gericht wider den Bischof von Constanz, dessen Diöces sich über die Kleine Stadt erstreckte, gerichtet war, 3 °. daß die Schuldner, die man vor dasselbe citirte, auch außerhalb der Stadt seßhaft seyn konnten. Diese drey angegebenen Umstände vergleihe ich nun mit der Marggrästschen Richtung von 1483 , und mit den Ver. trägen von 1490 und isoz. In ersterer stehet: „So man aber den Commissarium (des Bischofs vsu Constanz) nicht erhalten würde, so soll das päbstliche Conservatorium der Stadt Basel vor die Hand genommen, und vor dem Conservatore gehandelt werden, als wie vor dem Commiffario hätte gehandelt werden sollen." In dem Vertrag von 1490 liest man: „ Da wir ungeachtet unsers mannigfaltiger! Nachwerbens beym Bischof zu Constanz keinen Commissarium erhalten mögen." Das päbstliche Conservatorium hatte also, wie es scheint, zum Zweck, die bischöflichen Gerichte, bei verweigerter Justizpflege, zu ersetzen. Zugleich bediente man sich auch des- 85 xix. Kap. Geistliche Gerichte. selbe»/ um authentische Abschriften von Urkunden sich zu verschaffen. Dieses Gericht hatte der Rath selber vom Pabst begehrt, für Bürger, Hinterfüßen, Einwohner, und alle, die ihm verwandt waren. An demselben war, außer dem Conservatore, ein Fiscal, der die Ordmmg handhabte, und einen Antheil an den Bußen bezog, ein Gerichtsprokurator, ein Sollicitator, zweyAdvocaten oder Procuratores, für die Parteyen, und ein Both Laetor. Die Vvllstreckrrngs-Mittel desselben waren Bann uvd Interdikt, wider die Ungehorsamen und Theil- nehmer (Participantes.) Ob nun das Couservatorium immer beym Umfang seiner ursprünglichen Gewalt ver» blieb, oder zu Zeiten sich mehrere Rechte anmaßte, oder ausgedehntere Auftrage vom römischen Hofe erhielt, läßt sich, aus Mangel an Nachrichten nicht bestimmen. Zum ersten Conservatore, oder pabstlichen Schirmrichter wie er in deutscher Sprache hieß, setzte der Pabst den benachbarten Abt von Lützel Theobald. Dieser subde« legirte, oder ernannte an seiner Statt Johann Rudolf von Hallwil, Domcustos zu Basel. Im I. 1512, den 10 . September, bestimmte der Pabst zu Conservatoren die Abtei Lützel, die Probstey zu Thann im Elsaß, und die Probstey St.' Peter zu Basel. Zur Zeit der Refor- ?) Vermuthlich Uctor. «6 XII. Periode. 3ter Abschnitt des iLten Jahrh. matiou war -er Probst bey St. Peter, Doctor Johannes Ner, Conservator. Scbon zu Anfang der Glaubensänderung ließ der Rath dein Schreiber dieses Gerichts, Nicolaus Hallcr, bey seinen Eide befehlen, die Ordnung des pabstlieben Conservatoriunis, und ein Verzeichnis über die Nutzungen des Richters und den Ertrag des Siegels einzugeben- Dieser legte die Taxordnung vor, und eröffnete, daß in drey Jahren der Richter 68 Pf. ^ ß. 2 Dn. bezogen hätte, und daß ihm Schreiber eben so viel, und dem Procuraror etwas weniger zugefallen wäre. Dazumal möchte wohl das Gericht aufgehört haben. Zwanzigstes Kapitel. Kriegswesen. Zeughaus. Ehe man Geschütz hatte, stand der obrigkeitliche Vorrath an Waffen unter der Aufsicht des Vllr Amts, gleichwie das Geld und die Urkunden des Räthst welches vermuthen läßt, daß der Platz, wo im löten Jahrhundert der Saal des großen Raths gebaut worden, das eigentliche Zeughaus gewesen sey. Nachdem man sich aber Geschütz und insonderheit Kanonen verschaffen mußte, konnte dieser Platz nicht mehr dienen. 57 XX. Kap- Kriegswesen- In dem alten Salzhause am Herbrigberg sollen vor Zeiten Kriegsgeräthe verwahrt gewesen seyn- Nachge' hends, als tm I. i44i ein Kornhaus an -er linken Seite des Petersplatz gebaut wurde, soll es zugleich zu einem Zeughause eingerichtet worden seyn, wie solches es dermalen noch ist, und eigentlich nur Zeughaus genannt wird, obschon Kornböden sich auf demselben befinden. Von einem Hans Sattler geschieht Erwähnung der im I. 147-4 den Vorrath an großen und kleinen Buchsen in Ordnung brachte. ') Im gleichen Jahre ließ man Büchsen zu Slrasiburg machen, die in allem 28Z st. kosteten. Es waren in dem Zeitraum schon Zengherren, zwey an der Zahl; sie bekamen im Jahr 4 49-4 jährlich einen Gulden zum Lohne. Schießkunst. Im I. 147Z wurde folgendes ausgegeben: ,, Geschenkt 6o st. den zwey Rittern, die meinen Herren, auf Galli, die trefliche Kunst lehrten." Worin aber diese trefliche Kunst bestanden, wird nicht gemeldet. Ich lese aber unmittelbar vorher eine Ausgabe von 36 fl. in Gold für 2 S Hakenbüchsen und 25 Handbüchsen, wie auch nach her eine Ausgabe von 1-4Z fl. um eilf Zentner Salpeter. Kriegsübungen undDiseiplin. Die Räthe jeder Zunft musterten ihre Zunftangehörigen in ihrem -) Ein Hans Sattler wird in den AusgaWchern M 1466 Lohnherr genannt. 88 XII. Periode 3ter Akschrrittdes Een Jahrh. Harnisch, Wehren (Gewahren) und Ordnung; der Ausdruck war, rechtfertigen und mustern. Dienstag vor Thomä 1489 wurde durch beyde Räthe, mit sammt den Sech'ern, einhellig beschlossen: „ Wenn es hmfuro dazu kommt, daß man in Kriegs- laufen ausziehen wolle, oder falls den Unsern von den Austern etwas unbilliges begegnet wäre, daß dann Nie. wand -er Unsern vor dem Auszug e niges Aufwickeln machen, oder auslaufen, sondern beym Panner und ganzen Zug bleiben, auch im Auszug den Hauptleuten in allen Sachen lam dem Eide gehorsam seyn, und keinen Zank, um den Vor» oder Nachzug, wie bisher geschehen ist, haben solle; denn, wer solches thäte, den solle und wolle man, nach seinem Verschulden, an seinem Leibe strafen." Die Arm brüst schützen hatten eine Gesellschaft ') Man nennt Armbrust einen Bogen, mit einem eisernen Werkzeug sehr stark gesponnen wird, und, anstatt eines Pfeils, einen sogenannren Vvlyen losschnallet, das ist, ein kurzes mit einer eisernen Spitze versehenes, rundes Holz. Dieses Geschoß hat zwar mehr Spannkraft, als *) Der Vorsteher hieß der Schützenmeister, und die Schützen seine Gesellen, d. i. Gesellschafter, Gesell- schastSgenossen, »ovii. XX. Kap. Kriegswesen. Zs der Handbogen , es ist aber eines langsame» Gebrauchs. Der Ort, wo die Armbrustschützen sich übten / und sich noch übe»/ liegt am Ende -es Petersplatzes, längst der Stadtmauer. Dort wird nach dem Ziel geschoßen. Das Gebäude, wo sie sich versammeln, heißt das Stachelschützen Haus, weil die Benennungen Stachelschütze und Armbrustschütze von einerley Bedeutung sind. Der Rath hatte einen Preis für sie ausgesetzt, der in einer gewissen Anzahl Hosen bestand. Im I. 1-492 gab er nur zwölf Paar zu verschießen, weil um diese Zeit, sagte die Erkanntniß, es viel weniger Schützen gab, als vormals. Ein anderer Preis bestand auch in einem Rtngly. Jeden, Sonntag wurde geschoßen. Keiner durfte aber jährlich mehr als ein paar Hosen gewinnen daniit die andern auch einen Preis erhalten möchten. Sie schössen auch um Geld, nicht höher aber als ein Spiel um vier Pfenning. Der Rath bezahlte in diesem Jahre 6 Pf. l8 ß. den Schützen um Hosen. Die älteste Nachricht von dieser Gesellschaft findet fich im kleinen weißen Buch (pag. 108 ,) wo die Ordnung abzulesen ist, welche die Räthe im I. 1^66 derselben gegeben haben. Daß sie aber älter war, als diese Ordnung, zeigt gleich die erste Zeile: „ Wer um Hosen schießen will, welche die Räthe alle Jahre den Schützen schenken u. s w- Sie hatten ein eigenes Fähnlein, und wenn Feindes- oder Feuersnokh gestürmt wurde, mußten sie, jeder so XII. Periode. 3ter Abschnitt des I5ten Jahrh. nüt seinem Armbrust zum Fähnlein lausen, lind davon ohne ihrer Obern willen mehr weichen. Während ihrer Uebungen genossen ste eine Art Gerichtsbarkeit, doch, wie die Ordnung lautete, dem Rath allezeit unschädlich: » Wer den andern auf der Zielstatt ins Zornsweise schlug, es geschahe mit einem Messer, Armbrust oder in andere Wege, der wurde, nach der Schützen Erkanntniß, darum gebessert. Wer den andern in Zornsweise Lügner schalt, der wurde in ein Pfund Wachs zu Beste- rung verfallt. Wen» ein Schießend an andern Orten ausgeschrieben wurde, und die Gesellschaft solchen besuchen lassen wollte, mußten alle Gesellen (Schützen,) die dorthin zu ziehen wünschten, stch beym Schützenmeister angeben, ste mochten Bürger, Hinterfüßen, oder Dienstknechte seyn." Die sotten es alles mit einander haben. Und auf welches Schießen man zieht, da sollen die Schießgesellen alle bey einander in einer Herberge seyn, und da Lieb und Leid bey einander haben; und wäre Sache, daß ste einige Ungebühren mit Worten, oder mit Werken da trieben, das soll, nach der Erkanntniß der übrigen Schützen, gestraft werden. » Wenn hingegen zu einem Schießend zu Basel die Gesellschaft Benachbarte und andere Gesellschaften einlud, wurde in der deswegen ausgesetzten und öffentlich ausgehenkten Verordnung ein Pergament angeleimt, in welchem eine Oeffnung ausgeschnitten war, wie dick der Pvltz seyn sollte, und jeder Schütze mußte seine Bdltze durch dieses Loch stoßen lassen, ehe er zugelassen wurde. .XX. Kap. Kriegswesen. S1 Außer der obrigkeitlichen Ordnung bekamen die Stachel- schüiM, im I 1^77, den i2ten April, folglich einige Monate nach der Schlacht bey Naney, von einem päbst- lichen Legaten, der sich zu Basel befand, einen Ablaßbrief. In demselben wird die Schützen-Gesellschaft die Gesellschaft der heiligen Sebastianus und Antonius genannt, weil sie solche vermuthlich zu ihren Patronen gewählt hatte. Die Ablaßbulle verspricht für hundert Tage Nachlaß von allen auferlegten Bußen, den damaligen und künftigen Mitgliedern der Gesellschaft, wie auch andern Christ- gläubigen beiderlei) Geschlechts, die, zur Feyerung des Anniversariums der Verstorbenen von gedachter Gesellschaft, den Gottesdienst bey den Augustinern an gewissen Tagen jährlich besuchen würden, nämlich, am Feste der Dreyfaltigkeic, des Sebastianus, des Antonius, der Auffahrt und des folgenden Sonntages. Uebrigens meldet der Legat, daß er diesen Ablaßbrief ertheilt hätte, damit das Volk fleißiger in die Kirche gehen möchte, und, wie es scheint, war er den Augustinern besonders gewogen. Außer der Gesellschaft der Armbrustschützen war noch eine Gesellschaft der Büchsenschützen oder Feuerschützen. Der Rath gab ihnen eine Ordnung nach Ostern 1466. Sie mußten schwören, mit den Büchsen gehorsam zu seyn, in allen Nöthen und an den Enden, wohin sie beordert werden, das beste zu thun, auch die Kunst, die sie mit dem Büchsenschießen lernen werden, 92 xii. Periode- 3ter Abschnitt des i6ten Jahrh. niemals wider die Stadt Basel, noch die ihrigen zu gebrauchen. Der Rath ließ den Bürgern von den Zünften Handbüchsen zukommen, für welche dieZunftgut stand. Er gab alle Sonntage, wo sie schössen, jedem Klotz und Pulver zu drey Schüssen, auch wöchentlich in den sechs Svm- mermonaten zum verschießen einen halben Gulden zu den Hosen, um welche ste schießen würden. Sie erwählten unter sich jährlich Uertenmeister. Wer die mindeste Gabe gewann, mußte bey der Uerten seyn, und mit dem Knecht Wein und Brod versorgen. Wem die Büchse dreymal versagte, der hatte den Schuß verschossen. Sie hatten einen Meister, der mit seinen Mit- gesellen, ohne Abbruch der Rechte des Raths, über Schwüre, Scheltworts, Zank und andere Uebertretun- gen der Ordnung bey den Schießübungen richtete. Die ersten Uebungen geschahen im Stadtgraben, wo eine Ziclstatt errichtet war. Gegen Ende des Jahrhunderts wurde denselben vor dem Spahlenthor an dem Teuchel- weyer die Wiese eingeräumt, die bis auf den heutigen Tag zu diesen Uebungen bestimmt geblieben ist, und daher die Schützenmatte genannt wird. Den 2s. April 1499 bewilligte man dem Besitzer der angrenzenden Wiesen das Heu, Emd und Obs gedachter Matte, um ihn zu entschädigen, daß seine Bäume und Häge zerschossen, auch Heu und Emd zertreten wurden. Das dießmalige Gebäude, das dort zum Wirthshause dient, wurde erst 1561 aufgeführt. Daß die Büchsen, womit im Jahr 93 xx. Kap. Kriegswesen. 1466 geschossen wurde, Schlosse ohne Feuersteine hatten, sondern mit Lunten versehen waren, beweisen verschiedene Artikel der Ordnung Es wurden damals schon auch allgemeine Schießen mit Feuergewehren ausgeschrieben, und eine Stadt nahm es sehr übel auf, wenn die ihrigen nicht dazu eingeladen wurden. Die Breisacher hatten im I. i4s4 ein Schießen mit Handbüchsen in ihrer Stadt aufgerichtet, und auf dasselbe, ausgenommen Basel, alle ihre Nachbarn, und sogar Sollothurn und Bern, eingeladen. Hier» auf erkannten die Xill, daß man zu ewigen Zeiten bey dergleichen Anlässen die Dreyfacher nie beschreiben, einladen, zulassen solle, und daß, falls sie dennoch uneingeladen oder unbeschrieben zu solchem Schießen ohne *) „ Welcher darnach die beste Gabe gewinnt, der soll an dem andern Sonntag Feuer haben, und den Schützen anzünden mit . . . Zunder und was dazu gehört.— Wer am Stand stehet und schießen will, und dem angezündet wird, und die Büchse läßt, sie schlage auf oder neben sich, so hat er den Schuß verschossen."— Folgende Stelle ist mir aber unverständlich: „ Wer zweymal schösse, dieweil ein Schutz währt, und «icht auskäme, der verliert sein eigenes Schießgewehr, oder wenn er keines hat, bezahlt zur Buße den Werth davon, den übrigen Schützen. <- 4 Xii. Periode. 3ter Abschnitt -es 1 stell Jahrh. Gefährden käme»/ man ihnen keine Ehre erweisen solle. Man hatte auch hier eine Fechtschule. Peter Switzer von Bern erhielt 1^90 das ausschließliche Recht dazu, mit dem Vorbehalt, daß falls jemand hieher käme, der ihm, nach dem Herkommen seiner Kunst, sein Schwert abhauete, dieser nach dem Herkommen ihrer Kunst, die Schule durch das Schwert behalten würde. Vier Jahre hierauf verfügte sich ein Meister Paulus hieher, der eine zweyte Schule errichtete. Allein Meister Peter berief sich auf sein ausschließliches Recht. Und es erkannte der Rath: „ Soll Paulus seiner Schule müßig gehen, stillstehen, und nicht halten. So ferne er aber dem Meister Peter das Schwert abhauen, und sich darum mit ihm schlagen wolle, so lasse es ein Rath geschehen." Es scheint aber, daß er es nicht versuchte; denn die Erkanntniß wurde nachqehends noch be. stätiget. Es war auf dem Nathhause eine Wacht von fünfzehn Mann. Sie machte Umgänge von einem Rhein zum andern. Auf den Thürmen der Stadtthore befanden sich sogenannte Hochwachter, die so bald sie einen Reuter erblickten, der gegen die Stadt zuritt, eine Glocke anschlagen mußten. Die Bürger und Hinterfüßen versahen die Wacht unter den Thoren, und dieß war das eigentliche Hüten. Zu außerordentlichen Zeiten wurden Hauptleute unter den Thoren, und ssi'cher auf dem Rhein bey Nacht beordert. Eine Abänderung gc- 95 XX. Kap. Kriegswesen. schah im I. 1^93, welche auf das Zunftsysiem einen merklichen Einfluß haben mußte. Jede ganze Zunft ge, noß im neuen und alten Rath, gleichwie auch im großen Rath, ein gleiches Repräsentationsrecht mit den übrigen Zünften; hingegen aber trugen sie auch in Ansehung des Hütens, des Wachens, und des Reifens gleiche Beschwerden. Die ungleiche Bevölkerung der Zünfte veranlaßte aber folgende Abänderung. Es wurde nämlich vom Rathe verordnet, daß wenn nicht Leute genug auf einer Zunft vorhanden wären, man die er forderliche Zahl durch die nächstfolgende Zunft ergänzen solle. Hätten sie aber bey den letzten Niemand, oder weniger als neun Mann, so würde die ergänzende Zunft die übriggebliebenen Leute der andern an die ihrigen anhenken (anschließen,) und würde die Wacht alsdann ihren Namen führe». „ Die Abänderung einseitig betrachtet, war billig; billiger wäre es aber gewesen, wenn man von den übersetzten Zünft einige Berufe abgesöndert, und auf die schwächer» Zünfte verlegt hätte. Daher mag es auch kommen, daß diese neue Ordnung nicht einhellig beliebt wurde, und Anstünde in der Ausführung hervorbrachte. Denn sie mußte im I. 1500 erneuert, und noch einmal bestätiget werden. (Samstag vor Jnvocavit und Montag nach Judica.) So lautet die Erkanntniß: »Es ist erkannt durch den mehrern Theil, daß man hinfüro bey der neuen Wacht (Wachtordnung) bleiben, und die alte verlasse» 96 XU. Periode- 3ter Abschnitt des isten Iahrlj solle/ aus Ursache/ -aß die Räthe bedünken will/ die neue Wacht (Wachtordnuug) sey gleich lieber/ und gesammten Zünften gemäßer, großen und kleinen, damit eiu jeder mit gleicher Bürde beladen werde," Oefnung der Tho re- Im I. 1^95 erkannten beyde Räthe, daß künftigshin die Thore beyder Städte auf Niemandes Befehl hin des Nachts änderst aufgethan werden sollten, als in Beysein beyder Häupter, und zweyer der vornehmsten Räthe, und daß, falls eines der Häupter nicht dabey seyn könnte, ein anderes des Raths an seiner Statt genommen werden sollte. Die Thorhüter und Thorschließer mußten es beschwören. Söldner. Reisige Söldner. Es waren besoldete Reuter im Gegensatze des Dienstes zu Pferde, welche» die von den Stuben und andere versahen. In Friedenszeiten, wo ihre Anzahl vermindert wurde, dienten sie als eine Art IVlru eehaussee, oder als reitende Harschiere. Aus ihrem Eide hebe ich folgendes aus: „ Sie sollen der Stadt Feinde an Leib und Gut schädigen.— Sie sollen Anschläge auf ße machen-— Sie sollen kein ungestymtes Pferd reiten.— Was sie Habe mitbringen, die bestimmt man ihnen nach ihrem Werth u- s. w. Zn Zeiten wenn argwöhnische Leute sich in dem Stadcbanne, oder in den nächstgele- gcnen Dörfern aufhielten, oder erblicken ließen, so er- XXI. Kap. Finanzen, Münzwesen. 97 kannte der Rath, daß die Söldner Hinausstreifen, und diese Leute hinein bringen sollten- Ihr wöchentlicher Sold war einst i Pf. § ß- und nur halb so viel, wenn ste ohne Pferd gewesen waren. Ritten sie um dir Feinde zu suchen, so bekamen sie für Zehrung vier Schilling zum Tage. Doch machte man auch nicht immer die gleichen Bedmgmsse, wie es noch vorhandene Bestallungen und Rechnungen über geworbene Reuter und Fußknechce beweisen. Ein und zwanzigstes Kapitel. Finanzen, Münzwesen. Zuerst von den Einkünften. Hier folgt das Der- zrichniß der gewöhnlichen von Johann Bapt. 1451 bis I. B. 14S2. Wein-Umgeld . H : > Pf. 2SL6-) ') » Caspar Mangold und seinen Gesellen sechs Pfund, als sie auf Abenrheuer gegangen sind." Wer das Umgeld am Sonnabend nicht bezahlte, mußte 8 Tage leisten, und zwar in einer Vorstadt, wenn er in der Stadt wohnte, und umgekehrt in der Stadt, falls er in einer Vorstadt seine Wohnung hatte. V. Barrd V xn. Periode. 3terAbsch»ltt -es löten Jahrh. Mühlen-Umgeld .... Pf. Z8^o Stadtviehzoü .... - 6Z Bischofövichzoll .... , 26 Pferdzoll . . . . . » Fifchzoll » . » » . - 11 ') Ueber diese Abgabe, welche man auch Mehlumgeld «nd Kornumgeld nannte/ ist im I. l46o folgendes verzeichnet worden: « Won jeder Viernzel Dünkel, so hier gemahlen und gebachen werden soll, vier Schilling stäbler; von einem Gack Weizen von vier großen Gestern vier Schilling; von einem Sack Nocken, Haber, Gersten zwe» Schilling und darunter nach Markzahl. Wenn ein Brodtbeck mahlet, der giebt, zn den vier Schilling, ein Pfenning Maßgeld- Für drey Biernzel ist aber das Meßgeld nur von 2 Pfenning. Von dem Korn und Roggen, das hier genialen, und dann hinausgeführt wird, ist das Maßgeld ein Schilling und ein Pfenning für jede Viernzel?— » Diese find vom Kornumgeld befreit >' die Domherren auf Burg (Münsterplatz,) die Capläne auf Burg, ein jeder zum Jahre für sechs Viernzel, der Spittal, die bllende Herberge, die Siechen an der BirS (St. Jakob) und der Probst und Convenr zu St. Alban." — „ Dies« geben halbes Umgeldr dir teutschen Herren, die St. Johanser, und der Abt von Meningen, seines Haufe- halben über Rhein."- „ Die übrigen Klöster nnd gcist- lichen Personen geben alle das ganze Korn-Umgrld." XXI. Kap. Finanzen / Münjwesen. §9 Von den Thoren . . Vom neuen Wege . . . Wiesenbrücke .... Stadkzoll im Kaufhause « . Pfundzoll genannt Bischofszoll . . Vom Stock genannt Hausgeld . . Pf. 286 ') . 67 , 82 - 205 « ^79 . 79 ') 3m Jahr 1450. Pf. 425. Im Jähr 1465. Pf. 426» ») Im I. 1465 Pf. Z80. Man hatte zwey Kaufhausher- ren und einen Kaufhansschreiber. i) Der Stadtzoll war größten Theils ein Transitzoll, und hieß auch Fiirgandzoll Wir haben im 2ten Bande x. 418 den Tarif mitgetheilt, wie er im vorhergehenden Jahrhunderte bezogen wurde. Der BischofSM war theils eine Handlungsabgabe, theils auch ein Transitzoll, wie der Leser im 2ttn Bande p. 415 es gleichfalls sehen kann. Nun wurden im Jahr 1489 neue Tarife über beude Transitzölle angeschlagen. Im gleichen Jahre bestimmte auch der Rath das Hausgeld, oder Lagergeld tm Kaufhause, gleichwie den Lohn der Unterkäufer (Unterhändler, Mäctler:) ,, Als viel man Hausgeld gibt, von dem was im Kaufhause geliefert oder verkauft wirb, als viel soll man nun künftigs zum Unterlauf auch geben; was aber außerhalb geliefert wird, gibt halben Unterlauf. ,, Z. B. ein Pfund indisch Saflor gab zn.n Hausgeld je von zwen Gulden Werth einen Pfenning; folglich bekam der Mäkler entweder einer» oder einen halben Pfenning. G 3 100 XII. Periode 3 ter Abschnitt des löten Jahrh. Schuldheißen Stock . . . Pf. 60 Büchsen ehnet Rheins ... , i§ Vom Salzhause hier zu Stadt . . < 63 s *) Vom Salzhause zu Liestal . . , si Von der Lade .... - 256 Von den Brodtkarren . . . . 170 ') Vom Korn, das von der Stadt gangen ist - 22s Wage im Kaufhause ... .22 Gerberzoll. - 2t Sassran-und Ziegelzoll ... - 4 Zoll zu Kembs .... . 20 ') Kranich im Kaufhause . . . 1 *) Man hatte einen Salzmeister und einen Salzschrei- -er. Der Salzmeister war ein Rath-glied. 2) Von jedem Karren fremden Brodes vier Schilling, und von einem Butgin ein Schilling. Der Korn. schreiber bezog diese Abgabe. Im I. 146L trug «S 400 Pf. ein. «) Von dem Zoll zu KembS kenne ich keinen Zollrodel, aber wohl von einem Zoll zu Otmarsheim. Folgende Waaren werden in demselben genannt: Wein, Gewand, Crnmergut, Leder oder Gestll, Wollesäcke, Fische, Stockfische, Hanf, Korn oder Haber, Zirbel, Knobloch, Rmig, Honig, Häringe, Bückinge, Eisen, Sahl und lol XXI. Aap. Finanzen, Münzwesen. Zinse die der Zinsmeister sammelt Pf. 164 ') Zinse ehnet Rhins und zu Kleinhü- nrngen, die der Schreiber daselbst sammelt ..... , Geleit zu Diepstingen ... . 29 * *) weißes Straßburgertuch. Sin Esel gab 8 Rap., ei« lediges Pferd an der Hand zwey Rap., ein Rind ei« Stäbler, ein Schwein eben so viel, ein lebendiger Jude fünf Schilling und drey Würfel, und ein todter Jude zweymal so viel. *) Als von den Fleischbänken, Hofstätte«, Cramstätten, Bleichen, Gartenzinse und andere Boden und Bestand- zinse. ») Im I. 1474 ließen beyde Räthe den Tarif des Geleit- oder Zolls zu Diep flicken schriftlich aufsetzen, und dem beeidigten Zoller übergeben. Folgende Artikel kom- men in demselben vor. Wagen mit Kernen, Dinkel, Rocken, Wein (2 Dn.) Käse, Zyger«, Unschlitt, Anken, Schmär, Häringe (ein Wagen 4 ß.) Bücking, Stockfisch, Wolle, (Centyergut jedes Centner Z Dn. oder ein Wagen 8 ß.) Gewand (8 ß. pr. Wagen) Fische, rothes Leder, Haüte, Saffer, Sydenwott, (6 ß. pr Som) MayländifcheS Pfennwertb, Lampersch Gcwand, Baumwolle, Nadeln, Schellen, Trott und desgleichen, Wachs, Hackenmacken, Harz, Bettwott, 102 XU, Periode, rter Abschnitt des i sren Jahrh. Zoll der Mesenflöße . . . Nasen in der E-geh/ der Stadt- Antheil und aus dem Teuchelweier Kornverkauf . , . . Besserungen . , . , Confiscationen , . . . Pf. ') - 15 S « - Hausplunder, Federwott, Mühlensteine, Schleifsteine^ Bley und Gletty, Kupfer und Zinn, Traübell, Feigen «nd Fastenspeisr, Wettsteine, einer der da führe ein Hymelrich oder sonst fremde Wunder (6 Du.) Rinder, Schweine, Geiste, (1 Du ) Kälber, Schafe, (2 Dn.) von jedem Faß Fisch ein Griff, ein Jude 5 ß. und 3 Würfel, ein todter Jude ein Gulden. Die Strafe für denjenigen, der den Zoll hintergehet, wie bey den an- dern Zollstätten zu Äugst u. s. w. ?) Es gab auch ein Zoll vom Holz, das auf dem Rhein geführt wurde. Tarif -von 1487 und zwar ohne den PfNNdzoll. fchuiger Floß 16 Dn. fpenniger Floß 1 st. gemundigerFloß 8 Du. Floß Dielen 8 Dn. looo Nebstrckeu i st. Loo Sattem L 8 Dn. nachwärtS 2 ß. 8 Dn. 1 ß. 8 Dn. - 1 st. 4 Du. - 2 ß. * 2 st» - 2 ß. 10Z XXI. Kap. Finanzen, Münzwefen. Deichtgeld .... » S Liestal. Waldenburg. « Homburg. Breite und Länge jedes Floßes ist zugleich bestimmt. Dieß alles war von dem hier gekaufte» und dank weiter hinunten geführten Hol;- ') 3>n I- 1449 war für Liestal ausgesetzt 337 Pf, kür Waldenburg 414 Pf. nnd für Homburg 38 Pf. Im I. 1460 für Liestal 575 Pf., für Waldenburg 557 Pf. und für Homburg 192 Pf. In einer Rechnung von 1465 und 1466 findet fich folgende Svetifieatisn: Liestal. Pfundzoll und Weggeld 64 Pf., Weinwägen und Hodelrossen 70 Pf, Mühlin Umgeld 42 Pf. Von dem Zoll der zur Sonnen, der des SpittalS halber ist 25 Pf., Jahrsteuer 60 Pf. Waldenburg: Jahrsteuer iio Pf., die Pfenningzinsen 12 Pf, Weinum- geld 24 Pf., Bußen und Besserungen S P5 - Zollstock 97 Pf. Homburg: Jahrsteuer 51 Pf., Pfenningzins« 13 Pf., Weinumgeld 9 Pf., Bußen 1 Pf. 16 ß. Varnsperg: Steuer 51 Pf., Sissach in allen Stücken 48 Pf., Zunzgen in allen Stücken 43 Pf. Folglich kamen die Einkünfte in Naturalien in dieser Spetification nicht vor, eben so wenig als die Einkünfte, welche die Beamten zu ihrer Besoldung bezogen. -) Der Zoll zu Waldenburg war im F. 1484: ei» Zent- nerwagen 1 fi., ein Zentnerkarren i Ort eine- Gul- 104 XII. Periode. Zier Abschnitt des I5tm Jahrh. Der Leser wird aus diesem Verzeichnis ersehen, daß Wetnumgeld und Mehiumqeld die Hauptqueüen der gewöhnlichen Einkünfte der Stadt waren. Daher wollen Wir eine Tabelle von verschiedenen Jahrgängen hier beyfügen sowohl von diesen beyden Umgeldern als vom Psundzoll. Wein-Umg. Mühlen-Umg. Pfundzoll 14 §9 3444 4673 843 1457 3045 fehlt mir fehlt mir neue W. U. 564 ') 1465 3750 44is SOI 1475 26S0 4680 825 1483 2365 3715 639 I4s4 3710 4329 703 1489 3745 4390 604 1491 3320 4343 677 denS, Weinwagen 3 ß. , ein Karren mit Wein is Dn-, eine Tonne Häringe 8 Dn., ein hundert Leder 8 Dn., ein Zentner Wolle 8 Dn., ein Bett von jeg. lichem Zopf 4 Dn., ein Som Saffran 2 ß., ein Söm Roß mit Wein 4 Dn., ein Rind ein Rappen, zwey Schweine 1 Dn., zwey Kälber 1 Dn., zwey Schafe, 1 Dn., ein lediges Roß 4 Dn., ein Krämer der «üt ußleyt ä Dn., ein Söm Roß mit Hünern 4 Dn., ein Zentner Bley 4 Dn., Glaß und Fische ge- hört vorher dem Fischer. 5) Am I 1465 betrug er 1126 Pf. XXI. Kap. Finanzen, Münzwesen. 106 Eine Art von Einnahme hieß auf'm Lande Vog- teyen. Es waren Gefalle, die allem Vermuthen nach ursprünglich für des Untervogts oder Meyers Besoldung bestimmt waren. Man findet auch zu Zeiten noch andre Rubriken. Z. B. in der Jahrrechnung von I. B. 1^66, für Schlegschaß der Münze so4 Pf. Gibszoll, Zoll zu Äugst, ') Weinsticherbüchse, Korn und Salzzoll auf der Virsbrücke, vom Salzhause zu Waldenburg, vom Salzhause zu Geldrichingen (Gelterkinden,) von den Besserungen der Kaufhausherrenvüchse, von den Setzfischen aus dem Weyer ob Waldenburg, aus dem Fischen erlöset Ls Pf. und von dem Fischentzen ehnet Rheins 16 Pf. von Holz, Helbling, Dielen, Spenen, und anderem, *) Der Zoll zu Äugst ist im I. 1394 nach St. Bartholomäi vom Grafen Hans von HabSburg an Burckhardt Siny, Bürger zu Basel, Lebensweise gekommen. Nachgehend- fiel er Hemman Ossenburg zu. Er oder Peter Offenbur- müssen ihn der Stadt mit einigem Vorbehalt übergeben ha- ben, denn, im I. 1470 Es ocuir haben beyde Räthe, mit Gunst, Wissen und Willen Peter Offenburgs, diesen Zoll angesehen und angeschlagen. ES bezahlte z. B. eine Braute 6 ß.; einer, der ein Himmelrich oder sonst Wunder führte, 1 Plappert; ein verurtheil- rer Mann 5 ß.; ein Jude 3 ß. und 3 Würfel; ei» todter Jude 15 ß.; eine Judenbraute 10 ß.; der da io6 XII. Periode. Zter Abschnitt deSiZten Jahrh. so der Lohnherr verkauft hat, von dem Silberkauf 2z Pf-, vom Bierumgeld. Außer diesen gewöhnlichen, theils jährlichen, theils zufälligen Einkünften, bezog der Rath, wie wir es in dem Laufe der Geschichte einige male bemerkt haben, außerordentliche Steuern und Zölle. Die waren etwas erklecklicher. Zu Anfang dieses Zeitraums finden sich z. B. in einer Jahrrechnung folgende Rubriken: ,» Don der Margzahle der neuen Steuer, in Geld, in ausgegebenen und abgezogenen Zinsen 10,07 z Pf.; von dem neuen Pfundzolle iu38 Pf., von der Weinsteuer 345 Pf., von der Fleischsteuer i46o Pf. „ Die glei' chen Artikel wurden in den Aemtern Liestal, Waldenburg und Homburg bezogen. In dem Amt Liestal war trug Federspiel, Falken, Habicht, von einem Stück 3 Dn., und^war ein Sperber dabey, so war er Zoll. frey; ein Wagen der da Leute führte zum Baden 4 Du. ein Karren 2 Dn., und waren sie aber edel, so gaben -e nichts. Die ehrbaren Leute von Angst, von Olsperg dem Kloster, und von Aristorf waren zollfrev, mit gleicher Bedingniß, und waS Kumber und Brest an der Brücke gebreste, sie solche« helfen, bessern und machen , und auch die Brücke mit Sand beschütten, und bessern würde». ') ES bestand im loten, Pfenning, und kommt im J.,1491 wo ich nicht irre, erst »um Vorschein. XXI. Kap« Finanzen, Mürrzwesen 107 der Ertrag von der Margzale 190 Pf., vom neuen Pfundzoll 8 Pf.; von der Wetnsteuer 6 Pf. und von der Flrischsteuer 44 Pf. Ueber die Abgabe, welche neuer Pfundzoll genannt wird, findet fich noch folgende halbjährige Der- zeichniß von I. 1482 vorhanden: »der neue Pfundzoll hat die nächsten zwey Frohnfafien in jeder Zunft so viel gethan als hernach geschrieben stehet; Edele und Bürger. Kaufleute. Hausgenossen. . . Weinleute. Krämer- Grautücher, Rebleute. . Brodbecker. Schmiede. Schneider, Kürsuer Gerber, Schuhmacher- Metzger. Zimmerleute, Maurer Letnwetter, Weber. Schtffleute, Fischer. Gärtner. Scherer, Mahler, Sattler. Ohne Zunft. 4 Pf- 56 1 ß- Du 52 9 - 4 . 21 2 - 1 40 2 - . 200 3 » 1 8 , 8 46 2 , 1 . 19 4 . , 29 18 . 9 46 6 » 36 12 . 4 . 18 5 - 2 . 3 12 57 5 . r 14 3 - 10 2 4 » 7 10 S XII. Periode. Lter Abschnitt der isten Jahrh. In der Iahrrechnunq von 1LS3 kommen neue Auflagen vor, unter andern Benennungen, Schilling, sieuer, Rappensteuer, neues Weinumqeld und wieder wie oben Marqkzale, von Stiften und Klöstern, so sie den Rächen geschenkt haben. Von den neuen Auflagen im I 1^73, und im I. t^99 ist schon in der Geschichte Erwähnung geschehen. Nun von den Ausgaben. Die größte derselben bestand in den Zinsen für entlehn, tes Geld; ') z. B. man bezahlte an solchen Zinsen: ') Hier ein AuSzug, zum Muster der Verschreibunge» der Raths: ,, Wir Bürgermeister und der Rath.... thun kund ... daß wir für uns und alle unsre Nachkommen, und für alle unsre Bürger und unsre Gemeinde, die wir zu allen hienach geschriebenen Dingen verstricken und festiglich verbinden .... durch unsern und unsrer Gemeinen Stadt Basel Nutzens und Nothdurft willen, mehrerm Schaden hiemit vorzukommend .... verkauft haben .... dem N. N-, der auch diesen Kauf ange« uommen .... so fl. jährlichen Zinses rheinische gute und gebe an Gold und an Gewicht .... von, auf und ab unserm Rathhause, Fleischmetzgen, und auf alle unsrer Stadt gemeine Güter, Nutzen, Zinsen, Zölle und Umgrlder .... die wir alle hiemit beladen und zinShaftig wachen .... und ist dieser Kauf geschehen um 1768 fl.die wir empfangen, und in unsrer Stadt gemeinkmdlichen Nutzen verwendet .... XXI. Kap. Finanzen, Münzwesen. 10, 3 m Jahr i^ 4 s —-- 9909 Pf. 1^51 — -- —- — 1171 ^ » < folgt der Tag der Bezahlung der Zinse, ohne Unko, Aen für den Darlehner) .... Um, daß er d-sto sicherer sey, so haben wir ihm zu rechten Bargen gegeben »nd gesetzt (folgen fünf Namen, ein Ritter, zwei, Achrbür- ger, zwey von Zünften,) alle unsre Rathsgeselle» und li be Bürger .... die Leistung sollen sie acht Tage nach der ersten Mahnung bey ihren deswegen geschwor« nen besondern Erden antreten (und also) eine rechte, offene gewöhnliche Gisellschaft ( Eeiselschaft ) zu Basel halten und leisten, ein jeder mit seinem Leibe, oder an seiner Sratt mit einem ehrbaren Knecht und müßigen Pferde zu feilem Kaufe, und zu rechter) Malen, täglich unverdient, in einem offenen Wirthshaus«, das ihnen in der Mahnung benannt wird. .... Nach einem Monath soll die Leistung an dem Aufenthalts One de- Darlehncrs geschehen .... und nach einem Monath hierauf mag der Käufer (Darlehner) und alle die, so ihm deshalben helfen wollen, uns und alle und jede unsrer Bürger, unsre Leute und Güter, wo «nd an welchen Enden und Stätte« sie solche erforschen möge», angreifen, pfänden, verhaften, verbiethen, bekümmern, die Pfänder an ihre Gewahrfamy hinführen, sie ver. setzen und vertreiben, mit Gericht oder ohne Gericht, wie rS ihnen am allerbequemsten ist, und dieß alles, ohne allen unsern Zorn, Zrrung, Widerrede, so lange «nd so viel bis ihm (dem Darlehner) der gefallene Zin- «ebst Gebresten (Schaden und Kosten) bezahlt werden. ii 0 xn. Periode- 3ter Abschnitt des' istenJahrh. Im Jahr 145S---9Z70 Pf. 1464 -- .->-9677 . Bey Schätzung dieser Gebresten, soll seinen schlechte« ehrbaren Worten, ohne Eid noch Kundschaft, Klaube» beygemessen werden. . . . Vor einer solchen Pfändung sollen die unsern und unsre Güter durch nichts, durch keine Freyheit, Sicherheit, Tröstung, Geleit, Bündniß, Burgrecht, Einung von Herren, Städten oder Länder» gefreyet, gefristet, geschirmet werden.An der abgehenden Bürgen Statt, wird man andere stellen..» wir und unsre Bürger haben auch Verzicht gethan auf alle Bullen, Briefe, Freyheiten .... auf alle Us züge < exoeptiones,) Funden, Gefährden, Ackust (--Ei-) Arglist .... (folgt der Vorbehalt, den Zins nach Belieben wieder abkaufen zn können ) . . . wir solle» auch die Mahnbriefe des Käufers gütlich empfange» , und seinen Bothen keine Schmach erbiethen, noch ihm Laster oder Leid thun.Jeder Krieg, es sey mit wem es wolle, soll der Schuld »nnachtheilig seyn (folgen nun die Unterschriften der fünf Bürge» und ^ ihre Jnsiegel, nebst dem großen Jnfiegcl der Stadt:) Was die Bürgschaft oder Leistung betrtft, so ergiebt sich aus dem obigen, daß der Rath durch dieselbe zwar die Unkosten zu bestreiken hatte, welche die Unterhaltung von 5 Knechten und 5 Pferdten veranlassen würde; daß aber auch der Rath eben dadurch zwey Monathe gewan« «m sich um das erforderliche Geld umsehen zu können. Die wahre Sicherheit für die Gläubiger bestand in dem so feyerlich eingeräumten Recht, das Eigenthum der BaSle« aller Orten angreifen zu dürfen. XXI. Kap. Finanzen, Münzwesen. 11t Im Jahr i^s7-vsso Pf. 1^90 — --- 1011^ - Die jährlichen Bedürfnisse der Stadt, oder, wie sie genannt wurden, die gewöhnlichen ehaftigen Stücke wurden im I. I4ss auf 6229 Pf. gerechnet. Die Baukosten waren im Jahr 1449, von iio^t Pf. ohne vrrschiedene Artikel, für Holz ( 20 s Pf.,) für Steine, Kalch, Ziegel. Sie betrugen im Jahr 1460, 1^92 Pf. ') ') Vom Jahr 1362, wo die Stadt keine Schulden hatte , bis 1501, hat sie an Zinsen mehr als neun mal hundert tausend Pfund bezahlt , wo nicht eine Million. ') Im I. 1457 harte der Rath zwey Lohnherren. In der Folge, wie es scheint, bestellte man nur einen. Denn im Jahr 1490 fand man wieder gut einen zweiten zu ernennen, weil, sagte die Erkanntnisi, der Ban und anderes liederlich zugienge, und man nun noch einen tapfern Lohnherrn haben «olle. Der erste war, wie vormals, von den Räthen, der zweite konnte von den Räthen oder von der Gemeinde seyn. Lohnherr bedeutet so viel als Aufseher über das Bauwesen, und hieß vermuthlich also, weil er den Arbeiterlohn bezahlte. 112 XII. Periode. 3terAbschnitt des i5ten Jahrh. Im gleichen Jahre kosteten die heimlichen Sachen Soi Pf. / die Söldner 722 Pf., die Pfeifer und Trompeter 109 Pf., Papier, Pergament, Tinte, ro- thes und grünes Wachs 22 Pf. Der Artikel der Roßlöhne war gemeiniglich stärker als hundert Pfund. Der Schenkwei», oder Ehrenwein, den man den fremden Gesandten, die hierdurch ritten, verehrte, machte bis- weilen einen beträchtlichen Aufwand aus. Deswegen erkannte der Rath im I. 1457, daß man den Bothen der Herren und Städte nur einmal schenken solle, und bey ihrer Rückreise nicht mehr. ') Etwas streng verfuhr man einst gegen einen Landvogt. Es war Feuer auf dem Schloß ausgebrochen, und der Landvogt hatte die Reparationskosten in Rechnung gebracht. Sie wurden aber durchgestrichen, weil das Feuer durch seine Verwahrlosung entstanden wäre. *) In den Jahrrechnungen findet fich die Rubrik« K o- sten, d i. die Zusaninienziehung einer Menge klei. »er und größerer Ausgaben. Sie übersteigt oft die Summe von 1000 Pf. Das Detail davon stehet in den sogenannten AngarüS oder Frohnfastenrechnungen, oder andern wöchentlichen Verzeichnissen. Wer Zeit hätte sie ganz dukchzulesen und zu entziffern, würde gewiß man. chen Beytrag zur Geschichte jener Zeiten heraus- klauben. XXI. Kap. Finanzen, Münzwesen. "3 Laut Erkannt,riß von E2 mußte beyden Rathen jährlich, auf einem ihnen gelegenen Tage, aller ihrer Gotteshäuser Rechnungen verlesen werden, es sey des Svittals, der Elenden Herberg, von St. Jakobs des Aümosens und des Sehönthals, damit der Rath eiues jeden Gotteshauses Gelegenheit und Beladniß wissen möge. Mehrere male faßte der Rath den Entschluß nichts zu leihen: A°- 1455 wurde einhellig erkannt, daß matt künfrigs der Stadt Gut Niemanden leihen, auch der Rath hinter Niemanden stehen noch gehen solle, weil sich erfunden habe, daß in vergangenen Zeiten die Stadt deshalben merklichen und großen Schaden empfangen hatte." Bestätiget 1455. Allein die Geschichte der folgenden Zeiten hat uns gezeigt, daß man sich Ausnahmen erlaubte, und vielleicht zu Zeiten erlauben mußte. Münzwesen. Auszüge aus unsern Rathsschriften, 1450. „ Sü Man i Mark feines Silber rechnet für 7 st. und i Ort, und den Gulden rechnet für 1 Pf. 3 ß., so thut 1 Loth feines Silber für io ß. s Dn. So gehet i Mark schwär 3 Pf. 16 ß. V. Band. H 11^ XII Periode Zter Abschnitt des löten Jahrh. 1^58. ^ Baselrappen halten 1 Mark fein aus dem Feuer 8 Loth minder ^ eines Quinty. 1466 » Die neuen Vaselvierer gehen auf i Mark 268 , die thun an Gold 8 fl. 6 ß. 8. Dn. Und da der Münzmeister die feine Mark für 8 fl. gibt, und davon zu Schlägschatz und vom Silberkauf Z ß- gibt, so bleiben ihm noch vor 15 ß. 2 Dn. von zwey ausge» werkten Marken. Ein Loth feines Silber ist 10 Du. Ein fl. wird gerechnet i Pf. 3 K. Dn. 1471. » Basel, Freyburg (im BreiAgau,) Col- war und Breißach sind Münzgenossen zu Enstsheim. Sie verabreden mit einander, wie viel und welche Münze jede Stadt schlagen so!l." Vaselvierer: 290 auf eine Mark gebe» aus dem Feuer 1 Mark, 8 Loth seines Silber, thun in Geld L Pf. 6 ß. 8 Stäbler. « Freyburg (im Uchtland,) Bcrner, Solothurner Plapphart gehen 104 auf eine Mark, die geben aus dem Feuer 8 Loth feines Silber, thun in Geld 4 Pf. 6 ß. 8 stäbler. Eid des Munjverfuchers (ohne Jahrzahl:) ,, Die Batzen und Plapphart zu der geschickten Mark aus dem Feuer zum halben Theil fein. Die geschickte Mark: Doppelvierer Vierer — — 7 Loth 3 Quint -6-3 - feines Silber haltend. Rappen oder Helbling — 6'/, - XXI. Kap. Finanzen, Münzwesen. 115 Zu der Probe soll er Cöllrrisches Bley nehmen. Eid des Wardiners: 7i Batzen sollen gehen auf 1 Mark. ilS Plapphart-1 — 22 Doppelvierer-2 Loth. / 3s Einfache Vierer-2 — 38 Rappen —-i — 77 Helblingen—--i — Man hatte auch einen NsengraSer. Fremde Städte schickten ihr Äsen hteher, um solches durch denselben graben zu lassen. , Im I. 1^87 ließen die XIII auf allen Zünften kund machen, daß der Rath an seinen Umzeldern, Zin- fen und Zollen, keine andere Münze empfange» noch nehmen wolle, als Baslerplaphart, Vierer, Rappen, Helblinge und Creutzer- Es soll auch niemand verbunden seyn, an Bezahlungen fremde Münzen zu nehmen/ er wolle es denn gerne thun. Wer auch fremde ausländische Münzen, es waren Mayländer, Burgundier, Savoier, Frankreicher u. s. w>, und dergleichen gefährlichen (vermuthlich mit Gefährden) in das Land brächte, und wollte sie 5 ß. geben, und daran mehr schätzen, den wollen meine Herren strafen an seinem Leib und Gut." H 2 ii6 XII. Periode, ster Abschnitt des isten Jahrh. Zwey und zwanzigstes Kapitel. Handlung und Polizey der Berufe. Obschon die Stadt, wie es der ergiebige Ertrag des Wein- und Mehlumgeldes beweiset, ehcnder einem großen Wirthehause gleich sahe, in welches alles, ohne Unterschied, was nur trank, aß und bezahlte, bis auf Sprecher, Abentheurer, Hechsenmeister, feile Dirnen, Aecdter und Bettler, gerne aufgenommen wurden, so erqiebt sich doch aus dem mitgetheilten Ertrag des Pfundzolles, und den Rubriken der Zolltarife, daß sie einen guten Handel hatte, dessen nicht zu gedenken, daß der Kunstsietß bandwerksweise, und nicht fabriken- weise damals getrieben wurde, wodurch ein beträchtlicher Theil des Handels unsern Untersuchungen entgehet- Dreymal in diesem Zeitraum, 1^9, 1 ^ 6 ^ und I4ss ') erneuerten die Rathe die Kaufhausordnung. Mit folgenden Auszügen aus derselbe» werden wir uns begnügen. » Kein Fremder darf seine Waaren anderswo niederlegen alü im Kaufhause und im Saizbause, cü sey um sam- menthaft oder in einzigen Stücken zu verkaufen, bey einer 5 ) Dieses mal betraf eS aber mehr die Zolltarife. XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe. 117 Besserung von einer Mark Silber. Verbothen ist es von ihnen zu kaufen, außer im Kaufhause oder im Salzbause. Die Heimschen, welche Kaufmannschaft sammenkbaft hreher bringen, und sammentdaft wieder verkaufen wollen, sollen solche in das Kaufhaus führen, dort niederlegen, und das Hausgeld davon geben. Verfügte es sich aber, daß sie dre- ses Gut, eS wäre Tuch, Schürlitz, Leinwat. Spezerevrn, oder an« dcrcs, in ihren Häufern, in ganzen Stücken an solche Leute wieder verkaufen würden, die fürbaßer daran mehr schätzen und nicht zu ihrrm, oder der ihrigen Gebrauch, es nebme« wollten, das soll in daö Kaufhaus getragen, und da ver« pfundzollet und vcrhanSaeldet, wie auch gebunden und geladen werden, gleich als wenn es zuerst in das Kaufhaus wäre geführt, und dort niedergelegt worden. Was Guts alle die unsern, inwendig unsrer Stadt und den Kreuzsteinen, kaufen, in ganzen Stücken, es sey Tuch, Schürlitz, Leinwatt, Zwilch, Seidcntuch, Leder, Kürönerwerk, Wolle, Stahl, Eisen, Kupfer und sonst, welcherlei) das sey, das von rrcm- den Gästen hieher gebracht wird, da soll der Käufer dem Verkäufer solches Gut nicht bezahlen, er habe denn zuvor den Verkäufer zum Schreiber im Kaufhause geführt, und demselben angegeben, wie viel und wie theuer der Kauf geschehen , und sey dann der Zoll gänzlich bezahlt worden. Würde jemand der unsern einem Fremden, von seinem Gut oder Pfennwerth ') schicken, eS wäre aus unserm Kaufhause, oder aus ihren Häusern der Kauf wäre hier oder anderswo gemacht, oder Fürwort darum geschehen so soll der unsrige das Gut verzollen, ehe er solches von der Sradk *) Kleine Waare, so zu sagen, die Pfenningsweise gekauft wurde. 11 8 xn. Periode- 3ter Abschnitt des 1 5ten Jahrh. führen lasse, bey der Besserung einer Mark Silber. War GutS die unsern anderswo kaufen, mit Für Worten, daß man ihnen solches hieher in unsre Stadt weren solle, da« von soll der volle Zoll genommen werden. Kaust aber je- mand der unsern einiges Gut, an fremden Enden, ohne Fürwort, und bringet das auf seiner selbst wagnuß hieher in unsre Stadt, davon gibt er keinen Zoll, es werde denn bey uns wiederum verkauft oder hinweggeschickt. Schriebe ein Fremder an jemanden der unsern, daß, wenn er «ine gewisse Kaufmannschaft oder Gut um einen bestimmten Preis fände, er ihm das schicken sollte, und der unsre ct. was von andern kaufte, um es ihm zn schicken, so soll der ganze Zoll bezahlt werden; und hingegen nur der halbe, wenn es von seinem eigenen Pfennwerth wäre. (Dieß ist aber nachgehendS, wie noch mehrere Artikel auf den ganzen Zoll gesetzt worden.) Was Guts auf Muster hier gekauft Wird, und auf die Wage gehört, und schwerer ist als ein Vierling Cenmer, soll ins Kaufhaus getragen, und auf der Frohnwage gewogen werden, es betraft Krämer, Metz. ger, Gremper, Kannengießer, Hafengiester, Kesseler, Färber -der sonst. Es mögen auch alle fremde und heimische werbende Leute zweymal in der Woche, am Montag und am Freytag, näm« jlich, die Fremden allerhand Gutes uud Kaufmannschaft, so sie hieher bringen, und die heimischen, jeder seiner Zunft Gewerbs Pfennwerth in unserm Kaufhause ') feil haben, *) Dieß wurde in der Folge abgeändert: der Sammen. kauf soll im Kaufhause, der Schnitt aber in der Muke geschehen; welche Verfügung der Rath im Jahr bestätigte. XXII. Kap. Handlung und Polizey der Beruft. 11 s und das da saiiinienthaft oder in einzigen verkaufen. Aber sonst durch die Woche soll man nichts darin in einzigen, sondern allein in ganzen Stücken und sammcnthaft verkaufe» doch also, daß keiner über zwey Märkte zu einer Zeit ein Lager hier haben solle, um in einzigem zu verkaufen. Was GutS in das Kaufhaus kommt, das sollen die Unt erkaufet *) allen denen verkünden, welchen eS zugehört solches zu kaufen , Krämerve den Krämern, Leder den Schumachern und Gerbern, KürSnerwerk den Knrsnern, und desgleichen jedermann um sei» Gewerb, damit er umgeht. Von den geheimen Käufen, welche sie in Erfahrung bringen, gehört ihnen der halbe Lohn. Der vierte Pfenning ihres Lohns gehört dem -rei-s^o. ES sott hiufüro keiner mehr als dreyßig Söme Stahl kaufen, und wenn mehr als einer ein Gewerb mit einander haben und treiben, die sollen auch nicht mehr als dreyßig Söme Stahl kaufen-'' Im Jahr 1459 wurden die Tarife der Transitzölle neu aufgesetzt, und folgende Artikel über die Kaufhausordnung denselben angehenkt, welche vornemlich zeigen, daß Papier und Bücherhandel erst in diesem Zeit räum von 1464 bis 1-189 von einigem Belang gewor- den sey. ') Verschiedene andere Stellen zeige», daß die Unter- käufer nicht nur öffentliche Mäkler, sondern auch CommissionäirS waren: sie verkauften für die Fremde» und andere, sie zöge» das Geld ein, besorgten und überwachten eS. L20 XU,Periode. 3 ter Abschnitt des l stm Jahrh. »Von des Stahls und Eisens wegen / so auswendig gekauft und hieher gebracht wird." „ WaS Stahls von den Unsern zum Jahre über zo Säure auswendig getauft wird, sollen sie vcrpfundzollen. Was ScahlS hieher gebracht wird, daß der gestracks in das Kaufhaus, und sonst hinter Niemand, geführt, und da gekauft und verkauft, wie auch verzollet werde, nämlich, daß per Fremde seinen Pfimdzoll, n»d der Einheimische sein Hausgeld gebe. Ferner soll niemand der unsern Eisen außerhalb, sondern hier kaufen, und falls einiges Eisen außerhalb gekauft und hier wieder gekauft würde, so soll es durch die Unsern vcrpfundzollck werden. Was aber die Schmiede zn ihrem Gewerbe und Handwerk verschmieden, davon sollen sie keinen Pfundzoll zn geben pstichtig seyn, eS wäre denn Sache, daß sie einem Fremden einen Schilling, einen halben- oder ein Schineisen oder zwey zu kanfcn «eben, und verschmitten würden, davon sollen sie ihren Pfundzoll geben. Daß niemand, weder Schmid, noch Wagner oder andere Stahl noch Eisen hinter sich nehmen, sondern in das Kaufhaus führe» lassen. Vorn Stahl und Eisen, so hier an Schuld genommen und gegeben, wird, so soll der Frem. Le seinen Pfundzoll, und der heimsche sein Hausgeld ge. den, gleich als wenn es hier gekauft und verkauft worden wäre, und die Heimschen, so das Eisen von ihnen nehmen sollen, es bey ihren Eiden rügen." Waare und Kaufwannschüft." „ WaS Kaufmannschaft a»s Beschreibung der Unfern Derschreibmig) hiehergefthickl wird, cS sey Papier, Bücher XXII. Kap. Handlung und Polizey der Beruft. 12t oder was eS sey, daß da die Unsern von solcher Kaufmann, schaft ihren Pfundzoll/ bey ihren Eiden, von des Fremden wegen, der die also hieher geschickt hat, geben sollen. Ein gleiches, wenn ein Fremder Waare von hier verschreibt, um sie ihm zuzuschicken. Was aber Kaufmannschaft die unsern von der Stadt frey führen, und Niemanden heimschicken, und daS bey ihren Eiden behaupten, davon sollen sie keinen Pfundzoll geben. Was Wolle außerhalb gekauft, und in der Messe hieher geliefert wird, davon sollen Pfundzoll und Hausgeld gegeben werden. Was aber Wolle in der Messe hieher geführt, und erst in der Messe hier gekauft wird, davon soll allein daö Hausgeld gegeben werden. Alle Ge- meinschast der Unsern mit den Fremden des Honigs halben ist abgestellt: sondern, wie von altem her, soll man keinen Honig außerhalb der Scadt kaufen, sondern hieher führe» lassen. Leim und Lumpen sollen in das Kaufhaus gebracht, und gewogen, und davon Pfundzoll, Hausgeld und Waggeld bezahlt werden. Was Papier von den Fremden hier durch die Unsern gekauft wird, davon sollen jene den Pfundzoll, und diese das Hausgeld bezahlen. Ein gleiches wenn Heim- sche von Fremden Papier kaufen. Eben dieses soll auch in Ansehung der Drucker gehalten werden.' „ Von der Weber wegen." „ Schürlitztücher hier von den unsern verkauft werden, davon soll das Hausgeld von dem Käufer und Verkäufer gegeben werden; wenn aber ein Fremder solches Schürlitz kargt, der soll seinen Pfundzoll geben." „ Von der äußern Krämer wegen." Was von den Fremden hier gekauft wird, welcherlei» Gattung das ist, daß da der Verkäufer zur Stunde sich in 122 XU. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. das Kaufhaus verfüge, oder einen sichern Bothen zum Kauf. hausschreiber schicke, und ihm bev seinem Eide angebe, waS und wie viel der Fremde bewendet hat, damit der Stadt der Pfundzoll nicht entragcn werde. Was Schasie. der von den Unsern auf Mehrschatz gekauft, und hicber ge. führt wird, daß solches Leder hinfüro in daö Kaufhaus, und nicht in ihre Häuser geführt und da verkauft werde, nach Besage der Kaufhausordnung, und daß darum das Wart Zeichen von der Gerwcr Zoller genommen werde, damit keine Untreue geschehe/' „ Zwilch re." „ Was Zwilchs, Leinwatt, Tischlachen und Handzwe. rheln (Handtücher) von den Fremden hieher gebracht wird daß derselbe Zwilch in das Kaufhaus getragen, und daselb- «nd sonst an keinem andern Ende verkauft und verpfundzol- let werde.'' >, Stockfisch re." » WaS Stockfisch und Platißlin hieher gebracht wird, hier zu verkaufen, daß die auch in das Kaufhaus geführt, und daselbst verkauft werden, und nicht in den Häusern, wie bisher geschehen ist, und keinem unter einem Gulden Werth zu kaufen gegeben werde.'' Häute." » Was Häute hier verkauft und von der Stadt weg. geführt werden, soll der Käufer von einer Ochsen* XXII. Kap. Handlung und Polizey der Beruft. 123 haut 4 Du. und der Verk. 3 Du./ und von einer Kuhhaut jener 2 und dieser i Dn., und von Schaffellen oder Kalb« fellen 1 Dn. der Fremde, und der Heimsche von 3 Fellen 1 Dn. WaS aber auswendig der Stadt erkauft, und hier, durch geführt wird, davon soll allein der Käufer seinen Zoll, wie obstet, geben." Die Kaufhausordnungen hatten also den Bezug der Handlungsabgaben, und einigen Vorzug der hiesigen Kaufleute vor den fremden zum Gegenstand. Im Jahr Ei wurden die Handlungsangelegenheiten auch unter einem andern Gesichtspunkt betrachtet. Der Rath erneuerte, oder führte allgemeiner den Grundsatz ein, daß die Berufsarten vertheilt bleiben sollen. Die damals ergangene Publication lautete wie folgt. ,, Handwerke und Gewerbe betreffend-"^ Z) Montag nach iVliserioordiss Domirii.'' « Nachdem die Handwerksleute den Werbenden bis her allerley Eintrag gethan haben, desgleichen hinwiederum Li? werbende Hand den Handwerkern gar viel weiter als von alter Herkommen ist, woraus allerley Klägte von einem und dem andern Theil an unsre Herren, Räthe und Meister, gewachsen sind, und da solchen Einbruch ihnen auf beyden Seiten zu verderblichem Schaden gereicht, ss haben, um solchen abzustellen, und demselben künftigS zuvor zu kommen, die gedachten unsre Herren, Rath und Meister, 12^ XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. nach zeitlicher Vorbetrachtung, auf dem heutigen Tage ge- ordnet und erkannt, und wollen: daß alle die, so ibr Hand. werk mit ihrer Hand oder durch Knechte treiben, welcherley Handwerk eö sey, von dicßhin solches ihr Handwerk allein, und keinerley Gewerbe, Kramcrcy noch Kaufmannschaft, es sev mit Gewand. Eisen, Grempercy, oder dergleichen, lrei. he» sollen; hinwiederum, daß alle die, so Gewerbe, Krä- rncrey oder Kaufmannschaft treiben, und bisher nichts desto weniger ibr Handwerk auch getrieben haben, auch lediglich ihre Gewerbe, und von dießhin keinerley Handwerk, durch sich noch durch ihre habenden Knechte treiben sollen, in kei. «e Weise noch Wege. Denn, wer solche Ordnung eines Raths nicht hielte, und sich dieses kundlich erfände, den will ein Rath nach seinem Verschulden darum strafen. Im gleichen Jahre vor Johanni wurde diese Verordnung nicht nur erneuert, sondern auch festgesetzt, daß man noch berathen wolle, ob einer mehr als ein Ge- ') So lautete die Kundmachung. Die Erkanntniß selbst war noch umständlicher: „ Wer ein Handwerk mit der Hand oder durch Knechte treibt, daß derselbe keinen Gewerb mit Kaufmannschatz, desgleichen keine Grein- pereye treiben solle; nemlich also zu verstehen, kein Schneider Tuch feil haben, kein Tuchscherer Eisen oder anderes feil haben, kein Säckler oder Nestler (wie Ruprecht, Peter von Wissenburg, Steffan Stein rc.) Krä- merey feil haben, item kein Walker, Scherer, Kiefer rmd andere, Grämpereyr treiben er sie «ie siüs." XXII. Kap. Handluiigund Polizei)-er Beruft. 12S werd oder Zunft solle haben können. Zu Anfang -es Jahres 1494 bestimmte der Nach eine Strafe im Uebertrerunqsfalle. Sie war von einer Mark Silber. Zugleich räumte er den Handwerkern einen Zeitraum an, von Hilari bis Pßngsten, um alle ihre noch vorhandenen Kaufmannswaaren zu verkaufen. Allein im gleichen Jahre 1494, vor Simonis und Juda, machte man schon zwey Ausnahmen. Die erste betraf die Zeiten der Messe, indem Fremde auch während derselben frey wären; die andere betraf die fremden Messen, wo die unsrigen feil haben möchten, was fie wollten. Und im folgenden Jahre 1496 ergieng Dienstag nach Bartholomat, folgende Erkanntniß: „ Aus merklicher Ursache ist angesehen worden, daß ein jeder Bürger oder Bürgerin, wohl handrhieren und werben möge, was Gattung und was ihnen beliebt. Die Zunft aber, darin solche Gattung gehört und dient, sollen sie verbunden seyn zu haben, und mit solchen Zünften schuldig und pflichtig seyn, hoch und nieder zu dienen, reisen, wachen, hüte», i) Und fall» auch zween, drey re. mit einander *) Folglich bestand die Begünstigung nur darin, daß ein Handwerker zum Handelsstand hinüber gehen konnte, nicht aber beydes zugleich treiben durfte. 126 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des Men Jahrh. in Gewerben Gemein hätten, so soll ein jeder für sich selb» bey einer jeden Zunft solches, wie vorstehet, erstatten- Doch sind hierin» ausgeschlossen die großen Gesellschaften, durch welche der gemeine Mann merklich beschwert worden, wie denn vormalS durch einen Rath solches auch angesehen, und dieselben abgestellt worden sind." Die großen Gesellschaften, deren hier Meldung geschieht, hatten ein Monopoltum getrieben- >) Man war darauf zu Zeiten aufmerksam. Die Xlll z. V. beschäftigten sich, im I. isoo „wie man wolle vorkon». wen der Kaufleute Aufsätze, daß sie die Haringe allein in ihre Handen bringen?' Gefecht. Die Zunft zu Weinleuten hatte das Gefecht des Weingeschirrs. Sie focht auch das Sinn- geschirr des Raths, der ihr Zo ß. dafür gab. Die Zunft zu Krämern hatte das Gefecht des Gewichts ih- rer Znnftangehörigen. Die Zunft zu Schmieden focht die Gewichte, womit Bley und Eisen gewogen wurden, wie auch die Säcke der Müller. Das Gefecht der Metzger Gewichte wurde im I. i-lso dem Werkmeister und einem Rathsglied übergeben- *) Da die Handlung auf dem Grundsätze, wohlfeil kau. fcn um theuer zu verkaufen, einzig und allein ruhet, und folglich der Geist desselben minder oder mehr auf Monopolium zielet, und dennoch ohne Handlung, ohne Mehrschatz, ohne die ersten Grade eines MonopoliumS -er Bürger nichts anders bekäme, als waö er selber hervorbringen, selber machen, selber abholen konnte, so ist leicht einzusehen, welche wichtige Fehler über die. sen Gegenstand ein kurzsichtiger Eifer begehen könne. XXII. Kap. Handlung und Polizei) der Berufe. 127 Buchdrucker. ^ Die alten Buchdrucker waren zugleich gelehrte Leute, und konnten von dem innern Werth der Bücher gründlich urtheilen. Einige haben behaupten wollen, die Buchdruckerkunst, die im Jahr t-440 erfunden worden, sey zu Basel aufgekommen, Weil in eurem Buch, R-ekormLwriuM vitse mo- rumcjue ^lei'icoi'uiN, das zu Basel durch Michel Furier , mit Beyseyung des Baselstabes, gedruckt worden, die Jahrzahl 144^ sich -abey befindet. Nun aber sollen die ältesten bekannten gedruckten Bücher erst von 1450 seyn. Allein der Professor Jakob Christes Jselin hat schon, sowohl in einer besonders gedruckten Abhandlung, als in dem historischen Lexicon, bewiesen, daß es durch Irrthum oder Versehen des Setzers geschehen sey, der ^LLcoxi.iv anstatt lvieeeexeiv seyte. Der B- von Zurlaubcn nennt folgende Basler Buchdrucker dieses Zeitraums: Bernhard Rychel, *) Michel Winsler, Nicolaus Kessler, Peter Kolliker Was die Papierfabriken betrift, so siehe da- l7te Kapitel der vorigen Periode. 2 ) Er soll im Fahr 1475 die ersten hier gedruckten Bücher herausgegeben haben- Von eben demselben wurde 1477 eine lateinische Bibel gedruckt. Nach andern Berichten geschah es schon früher- 128 XII. Periode. Ster Abschnitt des täten Jahrh. Michel Furier/ Johannes Amerbach, ') Eberhard Fromolt/ Johannes Frobenius/ Johannes Bergmann äs Olpe. Die Verzeichnisse der neuen Bürger jener Zeiten zeige«/ daß M- Wtnsler oder Wenseler der von Straßburg war im Jahr 1-L73 ante Viti L moäesti hier Bürger wurde; daß B-Rtchel von Gebwieler/ im I. 1-17-L, nach Vi'nculkt ?etri das hiesige Bürgerrecht kaufte; daß Michel Ferter (vermuthlich -er obige Furier) im I. i-t88 als Buchbinder im Bürgerrodel eingeschrieben wurde. Hingegen vernimmt man aus denselben/ daß noch mehrere Buchdrucker in das hiesige Bürgerrecht aufgenommen wurden/ nämlich E7, Valentin!, Berchthold Rüppel von Hanau; 1^77 vor Gallt, Hans Fronck vonBensicken; 1 -L 8 I Hans Wal- ') Johannes Amerbach war von Neutlingen in Schwaben gebürtig. Auf Kosten desselben suchte AugustinuS Dodo die zuvor nie gedruckten Werke des heil. Augu- stinuS in Deutschland und anderswo zusammen/ und bereitete sie zum Druck. Dodo war ein gelehrter Frießländer / der zu Basel als Chorherr bey St. Leon- hard / im I. 1500 gestorben. ES ist aber diese Ausgabe in eilf Bänden erst im 1 .1606 fertig geworden. XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe. 129 ther vonMindelheim; 1482 Hans Wurst von Kemp, ten; 1482 Jakob von Pforzen von Kempren; 1488 Michel Sprünglin; 1489 Jakob Sptdler von Schaffhausen, Johannes Petry von Hammelberg/ und Peter Gig er von Augspurg; i4so Kilian Benß von Jngelfingen, und Johannes; 1491 Erhard Eglin von Rüttlingen; 1492 Hans Keser; und 1500 Nieo» laus I^oeupLter. Es wurden drey Buchbinder, mik Inbegriff des bereits genannten Ferter, Bürger. Folgende Werke werden in deit Bibliotheken, als die ältesten Denkmale der hiesigen Buchdruckerkunst/ gezeigt: 1474- die Ol)8ervLtiones aä 5xeeulurn saxo- weum von Richeh 1476. Ein schönes mit Glossen versehenes Exeiw plar des Oeereti 6raÜLNli von Richel. ') 1473. Große Postil des Cardinal Hugo und der Bergomus über den Thomas Aquinas, beyde von Ri-> chel; ferner der Codex von Justimanus von Winsler. *) Ein Exemplar davon sinket sich in der Bibliothek bet Abtei Mury, wo es mir vorgewiesen worden. V. Band. I i3o xil. Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. Es ist aber zu vermuthen, daß Bücher hier vor dem I. 1474 gedruckt worden seyen. Derjenige, der im I. 1470 (lvten Nov) das erste Buch druckte, so in der Schweiz herausgegeben wurde, war ein Basier Helie von Laufen, Domherr zu Münster im Luzernischen. Dort errichtete er in seinen eigenen Kosten, und im 7oken Jahr seines Alters, eine Buchdruckerey. Erdrück- te selber. Sein erstes Werk war der lVlnmmoti-eetu» in Folio. Es ist ein Lexieon der in der Bibel enthaltenen lateinischen Wörter, mit Erläuterungen, welche, wie man glaubt, um das Jahr izoo gemacht worden stnd. Ferner war ckean ?ierre, Nector der Pariser Universität, Canonius zu Basel im Jahr I 4 ül>, und er berief Ulrich Gering von Münster in der Schweiz, nach Paris, wo er die Buchdruckerey trieb. Endlich war Leonhard Achater auch von Basel, der im Jahr 1472 zu Venedig den herausgab- Uebrigens unter gedachtem ckean I-a kierre studierte zu Paris Johannes Amerbach, der von ihm nach seiner Rückkunft in Basel über die Auswahl der zu druckenden Bücher zu Rathe gezogen wurde. ^ ') Herr Baron von Zurlauben.— Ein Verzeichniß der zu Basel vor 1500 gedruckten Bücher soll sich in r->nrei-» >vsIitiU8 l/poxrripliici-, , im Verlag von Zeh in Alirn- berg befinden. Siehe die Göttingischcn Anzeigen von 17SZ (S. 926,) 1795 (S. 5v4,) Mld 1759. XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe, iäi Das älteste gedruckte Buch, so unsre Bibliothek besitzt, ist Ouranäl rationale äivluoruiu oKeiorum z vom Jahr 1^59. Auch auf unsrer Landschaft, in dem einsamen Thal, welches, wenn man von Müttenz auf Schauen» bürg gehet, zu rechter Hand ligt und Engethal heißet/ sollen Buchdruckerpressen gewesen seyn. Dort stand ein Frauenkloster, wo, nach dieser Angabe, Folianten herausgegeben wurden. kroKper lviarokanä- in seiner Geschichte der Buchdruckerkunst, redt von einer Bibel, die in dem Engebal, zwischen i^ 9 » und I5oo soll gedruckt worden seyn. Es war eine lateinische Ausgabe, in fieben Theilen in Folio, mit den Glossen des Nikolaus äs L^ra. Der Herausgeber war Conrad l^eon- torius ein Cisterztenser Mönch. Der ^dds äs 8t. L-sZer hat bewiesen, daß das Engebal, Engethal bey Basel sey. Er beweist es mit einem Briefe von I.sontoriu8 selber, der also datiert ist: » Lx arsta valls oräiuis eisterleuslg vlrZlnuin nlonastsrio Ultra basileanarn Lvrsam." Der Professor Beck hälk aber dafür, daß die Buchdruckerey in der Stadt war, Und daß der I.eontorius, der für die hiesigen Buchdrucker Johann Petri und Johann Frobenius arbeitete, uur im Kloster Engethal, als der Nonnen Beichtvater und Capelan wohnte. Die gedachte Bibel sey übrigens von i5os bis 1508 durch die genannten Buchdrucker veranstaltet worden. I 2 132 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des löten Jahrh. Bierbrauer. Im I. 1^91 waren hier zwey Bierbrauer; der eine wohnte zum Pallast, der andere war seines Handwerks ein Koch. Der Rath verboth aber dem Koch, so lange er kochen würde, Vier zu brauen. Dieß war das Beyspiel eines eingeführten Berufs- Auf welche Zunft sollte er, seiner Natur nach gewiesen werden? Frage die bey einer Zunft-Regierung wichtig war. Aus der angeführten Erkanntniß ergiebt sich, daß er neben einem andern Handwerk nicht bestehen konnte. Brodtbecker. 1489 , an einem Sonntag war kein Brodt in der Stadt zu haben; der Rath ließ die vier Rathsherren und Meister der Zunft in eine Vorstadt legen, und nicht ehender wieder hinaus kommen, bis sie 2 Pf. Besserung bezahlt hätten. Ihre Ordnung Wurde 1477 erneuert und abgeändert. Grämper. Stockfische, Platißlin, Hundsfische, 1 t. s. w. durfte Niemand als der Gramper verkaufen. HäriNge und Bücklinge aber konnte, in den Fasten, ein jeder feil haben, damit die Gemeine und der arme Mann solche desto wohlfeiler bekommen möchte.— Alle Gemeinschaft mit denen, so Pfenn- werth (Pfenningswerthe Eßwaaren) hier zu Markte brachten, war ihnen verbothen, gleichwie der Fürkauf. Was aber Fürkauf hieß, zeigen ihre Ordnungen: »Alle XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe. 13S die so Gremperey treiben, sollen kein Wildpret, Federoß, Tauben, Hüner und dergleichen in der Stadt, noch in der Bannmeile kaufen. Alle esstge Speisen, als Eier, Anken, Käse, Birnen, Aepfel, Kutkenen, Ktr- sehen und andere dergleichen eisige Pfennwerth, sollen sie außer der Bannmeile kaufen und hieher Oh« ren lassen." Es geschah aber eine Ausnahme: ,,Doch mögen sie von Faßnacht an bis St- Gallen Tag, solches alles auf dem hiesigen Markt kaufen-"— Was sie von weitem herkommen ließen, mußten sie getheilt, und nicht in Gemeinschaft mit Fremden und Hiesigen verkaufen. Von einer Büschels Straßburger Rettige und Rüben durften sie nur einen Stebler (Pfenningffebler) Mehrschatz nehmen. Die Gremper verkauften auch Haber, Muß, Nüsse, Zwiebeln, Kastanien, Ziegern u. s w. Die Zufuhr war übrigens den Fremden erlaubt, und es wurde den Grämpern verbothen, die Bürger und Hinterfüßen mit Vortheil oder Gefährden von dem Kaufhause zu drängen. Jede Classe derjenigen, die Gartengewächse, Kräuter, Gemüfer u s. w. verkauften, hatte seinen angewiesenen Platz. 1°. Die zu Laden feil hatten, das sind die Gremper, in ihren Laden; 2°. die mit ihren Händen gebauet,, aber nicht zu Laden feil hatten, von -er Schote (Metzig) und dem Hause zum Arm an, bis zum Hasen und zum Pfauen (gegen den Markt;) Z°. die nicht zu Laden feil hatten, und nicht L Zä XII. Periode. 3ter Abschnitt des i Zten Jahrh. mit ihren Händen baueten, ') auf dem heißen Stein- Die Gremperordnung wurde 14? i erneuert. Honigtaus. Alle Gemeinschaft beym Honigtaus Wurde verbothen- Eine solche Vorsorge für den Honigtaus/, woran jetzt niemand denkt / erinnert an jene Zeiten/ wo man sich anstatt des Zuckers, des Honigs bediente, Kornkauf. Es hatten einige Partikularen, im Jahre 1481, auf das Land geschickt, um Korn zu kaufen. Die XIII ließen am Schwörtage auf allen Zünften sagen: » Dieß sey -er Theurung nachgehen; dadurch werde nur eine Theure des Korns entstehen; wer Korn kaufen wolle, der soll es hier auf und an unserm Markt kaufen. Wer das verbreche, der soll gestraft werben " Aus einem spätern Schreiben an Zürich vernehme ich auch, daß es jedermann verbothen ') Das waren vermuthlich die, welche den Ueberfluß zu- sammenbrachten und verkauften, welchen ein jeder Par- ticular aus seinem Garten oder Acker täglich entbehren konnte, und nicht beträchtlich genug war, daß er eine besondere Person hätte anstellen wollen, um es zu Verkaufen, XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe- 1 z s war, an einem Marktstage mehr als vier Säcke zu kaufen, und aus der Stadt zu führen. Fischer. Ihre Ordnung wu de 1472 erneuert. „ Keiner soll mehrere Gemeinden an jedem See, als einen haben, der ihm die Fische gen Basel sende. Sie sollen weder auf dem Markt noch unterweas keine Rheinfische von Fremden oder Einheimischen kaufen, sondern sie hier verkaufen lassen. Am Rhein selber aber dürfen sie Fische kaufen, um solche hier wieder zu verkaufen. Sie hatten auch Weidgenoffen zwischen Äugst und dem Käppellin zu Rbeinweiler." Die Fischer sollen nicht von der Stadt gehen, oder andere schicken, um Fische zu kaufen, es habe denn ein jeder seinen Theil Fische verkauft." Mit offener Hand wird den Humpelern erlaubt, oberhalb Nheinfelden, und unter Wein, zu Fischen und Fische zu kaufen, wie andere Fischer." Es darf keiner der hiesigen Fischer zweierley in der nämlichen Wochen thun, das ist, Fische fangen und Fische verkaufen. Hat er das eine angefangen, so soll er des andern müßig gehen." Es waren besondere Plätze für Salmen und Lächse, nach dem Grade ihrer Güte, angewiesen. „ Es sollen lebendige Salmen vor dem ersten Pfahl; Salmen, die nicht lebendig sind, aber doch das Wasser nehmen, zwischen den zwey Pfä- len; Salmen, die so schwach sind, daß sie das Wasser nicht nehmen, aber doch des Marktes würdig sind, 136 xn. Periode. 3ter Abschnitt des iLten Jahrh- auf dem äußersten Bank; und gestochene Salmen« Lächse oder Hydern, hinter den zwey Pfählen verkauft werden." ') Das im Aey Bande (p. 391) angeführ-e te Verbot, innert einer gewissen Zeit keine Fische zu fischen, wurde im I. isoo erfrischet, und verschie. denen Nachbarn zugeschickt. Metzger. Im I. l^so wurden Metzger, die ihre Ordnung übertreten hatten, also gestraft: einer vom Rath wurde stillgestellt, die drey übrigen Räthe mußten acht Tage in einer Vorstadt leisten, und sechs andere Metzger wurden für 6 Monate verwiesen, und in eine Strafe von 2 fl., vor ihrer Rückkunft verfällt. Müller. Sie beschworen mit ihren Knechten vor Rath, im I. 1^72, eine neu aufgesetzte Ordnung. ,, Sie sollen den Kornmarkt ganz unbekümmert lassen, und für Niemanden kaufen noch verkaufen, außer mit Erlaubniß der Häupter.— Kein Korn sollen ste mahlen *) Dieß alles war mit einer Menge Verfügungen begleitet , deren Zweck dahin gieng, daß die einmal zu feilem Markt gebrachten Fische nicht dem hiesigen Markt »v» den Fischern entzogen würden, und daß sie nur dreymal wieder feil gebothen werden konnten, damit vermuthliK der Eigenthümer zum drittenmale bewogen ryurde, am Preise nachzulassen. XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe. lZ7 ehe sie die Wahrzeichen gesehen, daß es verumgeltet sey. Kein Mehl sollen sie öffentlich, noch heimlich verkaufen, außer an arme Leute, die in der Stadt seßhaft sind— Sie sollen kein Vieh ziehen noch halten, außer fünf Schweine zum Jahre, worunter aber kein Moren seyn soll, und auch zwey Kühe. Sie dürfen auch zwölf Hüner und einen Hahn, aber kein junges Hahnlein ziehen— Ihr Lohn ist von jedem großen Sester Kernen ein Käpplin; sie sollen aber ihren Kunden ibr Krüsch und Atz geben.— Die Müller, Kornmeffer und Brodbecken sollen einander bey ihren Eiden rügen, und die Müllerknechte dem Bürgermeister und dem Oberstzunftmeisier verschiedene in der Ordnung genannte Uebertretungen verzeigen- Sattler. Im I. 1^76 bekamen die Reitsattler und die Chomantmacher eine Erkanntniß über ihren Beruf, daß keiner dem andern Eingriff thun solle; doch durften wohl die Chomantmacher den Fremden alte Sättel füllen und platzen- Schmide. i^so, wurde das alte Herkommen und Ordnung bestätiget, daß die Messer - und Waffenschmiede weder Waffen, nochanßer- r- Lomerrerr, so viel man nngefähr lesen kann. i Z8 Xli.Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. halb der Stadt kaufen, noch mit ihren Zeichen bezeichnen, noch hier verkaufen, sondern daß sie keine andre Waffen, Messer, noch Degen hier verkaufen sollen, als die, welche in ihrer Werkstatt gemacht worden sind. Schneider. Ihre Ordnung wurde 1^66 erneuert. „ Ordnung der Schneider und Näherin für die ehrbaren Meister der Schneider (Zunftvorgesetzte.) Die Schneider solle» die Kleidungen zu Ehren bringen und nicht verschneiden — manniglich die Ab'chrötltnge und Bletze wieder gebe» — in dem Macherlohn die Leute nicht überschätzendie Meister sollen keinen bestimmten Lohn setzen, was man von jedem Stücke geben soll, sondern es soll jedermann freygelassen seyn, mit dem andern um sein Werk »herein zu kommen-— Die Schneider sollen dafür sorgen, daß ihre Knechte, die sie den Leuten in ihre Häuser schicken zu werken, im Sommer von Sc. Georgentag bis zu St. Michälistage, frühe, wenn es fünfe schlägt, an das Werk gehen, und vor neun Uhr zu Nacht nicht darab gehen; wie auch von St. Michalistsg bis zu St. Georgentag, frühe, wenn es sieben schlägt', an das Werk gehen, und vor zehn Uhr zu Nacht nicht davon gehen.— Sie sollen auch täglich zu ihren Knechten lugen, ihnen selber fürschneiden/ und darob seyn, daß den Leuten nichts mißwerket, noch verschnitten werde, und sie den Leuten ihren Taqwan tapferlich vollbringen mögen. Ein jeder mag nach sei- XXII. Kap. Handlung und Polizei)-er Berufe. 169 nem freyen Wicken Trinkgeld geben, was er will — Den ehrbaren Meistern wird gegönnet, doch auf einen Versuch und eines Raths Gefallen hm, daß sie ehrbare Frauen und Lehrtöchter, die sich mit Nahen begehen, in ihre Zunft wohl aufnehmen mögen, und daß solche Personen, die stch Nähens begehen, dieselbe ihre Zunft haben sollen, doch also, daß eine Frau nicht mehr als dreißig Schilling, und eine Lehrtöchter zehen Schilling, und zum Jahre für das Wachgeld einen Baselplappert zu geben schuldig seyn sollen. Wenn die Näherinnen jemanden in feinem Haufe werken, so sollen ste zum Tage über einen Pfenning nicht zum Lohne nehmen-" Tuchmacher. Ein jeder Meister durfte zum Jahre nur acht Frankfurter Tücher machen; Schürlitz- tücher aber und Vogellecht, so viel einem jeden beliebte. Woher mag dieser Unterschied in den Schranken des Kunstfleißes gekommen seyn? Es ist gleichsam als wenn die Stadt Frankfurt, zum Besten ihres Handels, eine solche Erkanntniß vorgeschrieben hätte- Vermuthlich war es eine Folge des Grundsatzes der Vertheilung des Verdienstes- Vieh Handel. Ueber den Viehhandel bemerke» wir folgendes: « Die Metzger sollen den Viehmarkt gegen Fremde und Einheimische mwerba.inet frey halten. Was ste hier auf 1^0 XII. Periode. Zter Abschnitt des iZken Jahrh. offenem Markt kaufen, sollen sie hier nicht lebendig wieder verkaufen, sondern es in der Schole metzgen. Was hier zur Weide gehet, es seyen Riüder, Springwider oder Schafe, das soll auch bey uns gemctzgct werden. Alles Vieh, so von Bürgern und Hintersaßen im Oberland gekauft worden. und herab in Kauft, oder Verkauftweise getrieben wird, sollen diese den ersten Freytag feil haben, und was alsdann verkauft wird, das soll, nach altem Herkommen Und Gewohnheit der Stadt Basel, von der Stadt gelassen werden. W,S aber nicht verkauft wird, soll bey unsrer Sravt bleiben, und hernach auf den nächsten Freytag aber« mal auf den Vichmarkt getrieben werden, und eS mit dem Vieh, so dann verkauft wird, gleichfalls, wie obstebet, ge- hallen werden. Was aber zum zweiten mal nicht verkauft wird, mag dann von den Verkäufern weiter geführt, und sollen ihnen deßfallS Wahrzeichen gegeben werden, doch also, daß alle Ochsen und Kühe, so fünf Gulden und darüber werth sind: bey der Stadt bleiben, und von derselben keineswegs gelassen werden sollen." Wir übten also eine Art Stappelrecht in Ansehung des Viehes aus. Weinleute. Die Eide der Weinherren, der Sinner, der Weinsticher, der Faßbesiegler, des Sinnschreibers, der Sinnerknechte, der Wirthenweinschatzer und der Besiegter beweisen, wie aufmerksam man war, theils auf den richtigen Bezug des Weinumgeldes, theils auf die Versuche -er Weinschenken, ihre Weine zu verfälschen: XXII. Kap. Handlung und Polizey der Berufe. 141 n Alle Morgen mußten die Sinncr und Weinsticher in der Weinschenken Keller gehen, die Drusen, oder der Ab« wein an den Tag tragen lassen / und ernstlich besehen, ob einige Arzeney oder Arg Wenigkeit darin war. Alles mußte den Häuptern , oder den Weinherren angezeigt wer- den. Nicht nur wegen der Weinschenken, sondern auch wegen der Weinhändlcr, die hier Wein zn Markte brachten / mußten sie untersuchen, ob nicht der Wein mit Schwefel, Kalch, Milch, Salz, Weidäsche, Scharlatt und anderm gemischt gewesen. Folgender Artikel sorgte auch denn. Wein- kauf für den Bürger, der zu seinem eigenen Hausgebrauch Wein kaufen wolle." Sie sollen die (Weinsticher) keinen Wein- mann / noch Weinschenken, noch andern die Wein auf Mehr- schätz kaufen, am Donnerstags Abends, noch am Freitag bis Nachmittag, noch zwischen St. Martinsrag und Weihnachten, Wein kaufen lassen." UebrigenS mußten sie am Freytag nach beendigtem Markt, im Kaufhause auf die Leute, die Wein verkauft hatten, warren, damit der Pfund- zoll nicht eniragen würde. Die Wetnlcme selber beschworen auch die Ordnung, daß sie den Wein lassen wollten, wie Gott ihn wachsen lassen, und er an sie gekommen sey." Alle Gemeinschaft im Ausschenken und Verkaufen, auf ein.S jeden Gewinn und Verlust, war verbothen. In theuren Zeiten wurde allen Partikularen verbothen , ihre Weine aus der Stadt zu verkaufen, und wegführen zu lassen. Dieß hieß den Wein verbannen- So geschah es z. V. im I. 1497. Nach Martini aber wurde von beyd Räthen, die, wie der Schreiber bemerkte, vollkommenlich bey einander gewesen, der Bann aufgehoben/ doch mit dem Anhang: „ Falls 1^2 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. Hernach, zu theuern Zeiten, oder sonst merklicher Ue- fachen halben, nöthig seyn würde, etwas anders zu ordne», das dem gemeinen Gut nützlich seyn möchte, soll abermal darum geschehen was gut sey." Der Wein wurde taxirt. Die Weinschenken mußten das ganze Jahr hindurch die Einwohner nach dem gesetzten Tax mit Wein am Zapfen versehen. Einmal wo fie sich dessen weigerten und aufhörte» Wein am Zapfen zu verkaufen, gieng ihre Strafe dahin, daß sie innert Jahresfrist den Zapfen nicht brauchen durften. Hierauf ließ der Rath selber, wie auch durch denSpit« tal und die Eilende Herberge, Wein ausschenken. Zu. gleich drohte er der Zunft, allen Bürgern das Weinausschenken zu erlauben, und zwar ohne Knechte der Zunft, es möchte Schuldwein seyn, oder nicht. Im I- 1^86 wurde durch die XIH einem jeden erlaubt, bis auf Martini, auf dem heißen Stein Wein auszuschenken, und die Zunft mußte dafür sorgen, daß immer vier Weinschenken Wein ausschenkten. Man führte, auf einen Versuch hin, Weinschätzer eim Im I. 1^90 wurden einst Rathsherren und Meister der Weinleute Zunft in eine Vorstadt gelegt, und in eine Geldstrafe verfällt, ehe sie herausgelassen werden konnten. Den Häuptern übergaben die Räthe das Recht, fie also in eine Vorstadt zu gebiethen- XXII. Kap. Handlung und Polizey -er Berufe. 143 Wirthe und Köche. Die Ordnung der Wirthe von 1-462 verfügte/ daß die Herrenwirthe und alle andere Wirthe, die Gastungen halten, und Gastmale geben, entweder ihren Gästen keinen andern Wein geben sollen, als was sie zu offenem Zapfen reichen und kaufen , auch keinen Wein in ihren Kellern haben, oder sie sollen alle ihre Weine ohne Unterschied versiegeln und verumgelten lassen, und doch nichts davon aus dem Hause verkaufen. Diese Auswahl war eine Milderung der ältern Ordnungen zum Nachtheil der Weinieute. Es scheint, daß die Wirthe, wegen der Bedingniß alle ihre Weine zu verumgelten, sich dieser Milderung nicht bedienten. Nachgehends erlaubte man zweyen derselben, Wein für ihre Gäste einzulegen. Es entstanden Miß- bräuche, und im I. I4s4 durfte kein Wirth Wein in seinen Keller legen, sondern mußte solchen zum Zapfen holen. Im Jahr 1487 wurde den Wirthen wieder erlaubt, Wein mit der Bedingniß einzulegen, daß sie das Umgeld bezahlten, ehe sie ihn besiegeln ließen und einlegten, und daß sie solchen nur den Gästen, die bey ihnen lagen, und bey ihnen zehrten, und nicht den Bürgern, ausschenken würden. (Erkamrtnißbuch 1487 pag. 79.) Dieß war aber vermuthlich auch nur auf einen Versuch hin erkannt worden. Denn im I. 149S wurde zwey Wirthen in der Spahlen Vorstadt, dem zum schwarzen Vogel, und dem zum schwarzen Rad, mit dem Vorbehalt ihnen dieses Recht wieder nehmen 144 XII. Periode, ster Abschnitt des i sten Jahrh. zu können erlaubt, Wein in ihren Häusern zu habe«/ und ihren Gästen zu geben, ohne mit den Weinleuten zu dienen; und im gleichen Jahre erhielten alle Wirthe eine gleiche Erlaubniß, mit dem Beysatz, daß die Um. geldner, in allen ihren Kellern, gleichwie bey den Weinschenken , den Wein schätzen sollten. Die Anzahl der Herrenwirthe ist in diesem Zeitraum auf -reyzehn festgesetzt worden." Es sollen, sagt die Ordnung, nur dreyzehen Herrenwirthe in der Stadt seyn, die Gastmal geben, das rechte Gastmahl für zehrn Rappen, und nicht darunter, ') oder um neun Rappen, wenn ste den Wein zu offenem Zapfen reichen lassen: Zum goldenen Löwen, zum Schnabel, zum Schiff, zum Roßgarten, zur Blume, zur Krone, zum goldenen Kopf, zur Sonne, zum Sternen, zum Htrzen (Hirsch,) und die drey Herbergen ehnet Rheins." Alle Köche und sonst die Karrerwirthe, die nicht Gastmale, sondern des Phenwerth geben, sollen gar keinen Wein in ihren Kellern haben, sondern alles öffentlich zum Zapfen nehmen. Sie solle» ihr Brodt frisch ')Um nicht den Wirthen der zweyten Classe zu schaden. XXII. Kap. Handlung und Polizey -er Berufe. am Laden kaufen, und nicht in Krätzen und auf den Karren, es sey denn, daß sie selber backen, und zuvor das Umgeld davon bezahlen. Sie sollen ihre Fische am offenen Fischmarkt kaufen. ^) Sie sollen das Fleisch in der rechten Schale, und nicht in der vynnigen Schale kaufen, und alles was sie kaufen, soll sauber, rein, und wohlschmeckend seyn. Sie sollen kein Schwein metzgen, ehe es beschauet worden. Sie sollen die Waa» ren ihrer Gäste nicht in ihren Häusern niederlegen, sondern ins Kaufhaus oder ins Salzhaus führen lassen. Auch sollen die Köche schwören, daß sie keine fremde Tochter, die sich um Geld mynen läßt, länger als eine Nacht enthalten, sondern sie dann Fürbaß weisen werden, wohin sie gehört: -och mögen sie den hetmschett fahrenden Töchtern um ihr Geld zu essen und zn ') Die FischmarktSordnung machte aber folgende Ein- schränkung: „ Ob Sache würde seyn, daß ein Koch ungefährlich einen halben Salmen erkaufte, Und ein Bürger oder eine Bürgert» einen oder zwey Haufen davon begehrte; so soll solches dem Bürger gelangen, und ihm folgen und werden, nach an hall, wie der Koch den halben Salmen erkauft hat, zu bezahlen.'' V. Band 1^6 xn. Periode. 3 ter Abschnitt des isten Jahrh. trinken geben. Alles bey Strafe einer Mark Silbers." Drey und zwanzigstes Kapitel. Wissenschaften und Künste. Universität / Dichtkunst. Im dritten Kapitel dieses Zeitraums ist das nö. thige über die Stiftung der Universität angeführt worden- Die im Jahr 1778 ausgegebenen R,Lurie8L von Joh. Werner Herzog, Professor in der Theologie, enthalten das Verzetchniß der Lehrer derselben. Der Ausdruck rauriess bedeutet die gelehrte Stadt der Rauracher; gelehrte Stadt, weil in Athen, einer Stadt des alten Griechenlandes, die Wissenschaften und Künste mit Auszeichnung blüheten; die Narr- rache r, weil die Rauracher unsre Stammvater gewesen sind. Allein die Gelehrten, deren dieses Buch erwähnt, waren alle Professoren; also daß zum Beyspiel, vom Nachschreibet Jsaak Jselin, Registrator Bruckner, Schuldheißen Wolleb keine Silbe darin vorkommt. DaS Werk hätte folglich ehender raurica oder dLsckLliÄL, heißen sollen. XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. 147 Fremde werfen ihm Verschwendung überlrieSenek Lobreden vor. Es mag seyn, daß er den Superlativ zu oft gebraucht, wie, z. V-, zu Gunsten desjenigen, der vor kurzem einen Studenten in allem Ernst fragte, ob nicht iVIonteL^uieu aus Mouclon (im äs Vuuä) gebürtig wäre. Herzog giebt aber in der Vor^ rede eines nachherigen Werkes zu verstehen, ') daß ihm sehr gefährlich schien, besonders über Zeitgenossen, seine Meinung ganz zu sagen. ') Uebrigens ist er bey dem Artikel, der ihn persönlich angehet, so bescheiden, daß er nur eine Arbeit von sich anführt, das ist eine Dissertation über die Ewigkeit der Hsllenstrafen, von Eo, wobey er bemerkt, daß er sie zweymal öffenk- ^ ) „ ^ckuinlirstio Lruckitorum msritis spuck exteror «es Iskrium." 1780. 2) „ ieolnimus üi-uckitoruin nostruni eXprimers clisrsLte» res niorsles, yuock, ultro ick kstsmur, vires nostrss lon^s excessisset, preter^usm ^uum ick, ^e^ectu lockre srVe^tlum, consmen kuisset Diese Dissertation war eigentlich gegen eine» seinev Collcgen, den Pros. Beck, gerichtet, der in seinen Lehr- stunden, das Dogma der Abstufungen der jenseitige» Strafen entwickelte, und den Verdacht dadurch erregte/ K 2 i4s xn. Periode. 3ter Abschnitt-eS istmIahrh. lich vertheidiget habe. Wie dem auch sey, so können wir uns/ zum Beßren der Studenten, einer Warnung nicht enthalten. In einem Buche, wo nicht viel mehr als Jahrzahlen über biographische Notizen, und Catalo- gen von Büchern sich vorfinden, hätte alle Geschwulst de« Slyls vermieden werden sollen. Statt geboren lesen wir, Bürger der Welt werden; statt, den Magistergrad erhalten, stehet, die Krone oder den Kranz des Apollo empfangen; statt Doktorgrad, finden wir, das Diadem, die Tiara, die Mttra des Doetorats; stattGott, wird gesagt Lupremus ^rckinter, veus Lrabeuta, statt sterben, zum himmlischen Lrnbeuta beru- sen werden. Vor dem Wort Lrabeuta wäre gewiß Cicero, hundert Schritte weit, zurück getreten. er glaube, daß eS Strafen ohne ewige Fortdauer gebe. Daher ließ Beck bald darauf seine Synopsis von 1765 drucken, in welcher er (pag. 200 , §. 6Z7) freylich die Abstufungen der Strafen ferner vertheidigte, aber zu- gleich die Ewigkeit derselben lehrte: wequs i»men e» secius in >N!s poenis erunt, quor reyuirit Dei Hustitis, quse suum cuique tribuit, L rcääit nnicuic,ue seeunckum opers sus. Viäe Xlattk. XI. 22, 24. I.ue, XII. 47. 48. 6onristent gutem illi Feacku, i„ pen»- rum «li»'««« Araritate, na»» iu UitN»tiouü XXIII. Kay. Wissenschaften und Künste. 14s Laßt uns aber gegen die Mitglieder der Universt- tät gerechter seyn, als jene fremde Tadler. Wir wollen zugehen, daß von den Z04 Professoren, welche die Matrikeln zählen, W3 keine sonderliche Erwähnung verdienten. Dagegen wird man aber zum ersten gkste- hen müssen, -aß wenigstens hundert, die keine merkwürdige Werke hinterließen, sich dennoch durch ihre Lehrart auszeichneten. Und was ist vorzüglich eine Univerfität anders, als eine Lehranstalt? Lieber vortreffliche Lehrer, als mittelmäßige Schriftsteller ohne Lehrkunst! Zweytens wird man gestehen müssen, daß wohl hundert zu Gewährleistern des ertheilten Lobes, ihre Werke und ihren erworbenen Ruhm, darbringen können; und daß bey zwanzig unter denselben einen solchen Glanz über unsre Stadt verbreitet haben, daß man stolz darauf seyn könnte, wenn es je erlaubt wäre, auf fremdes Verdienst stolz zu seyn. Es giebt oberwähnte rLurioss folgende Professoren in jeder Facultät für diesen Zeitraum an. 1) Theologische Fakultät: Casparus Mauer, dessen Geburtsort unbekannt ist; ') Johannes Creutzer, ') Er soll dem Concilio beygewohnt hake». Er war deß Ordens der Dominikaner oder Prediger, lehrte aber nach dem Augustin, dessen Regel er befolgte. Er starb im Jahr 1474. r§0 XII Periode Zier Abschnitt des löten Jahrh. pon Gebweiler im Elsaß, ') Wilhelmus Textoris, von Achen, der im I E2 reßgnirte, ') Henricus Noldt, oder Noll, der in Cöln studirt hatte, hier in den Prediger Orden aufgenommen wurde, und 1473 starb; Johannes Grüningen, der zu Cöln studirte; Johannes Syler von Wangen, Canonius bey St. Peter; Heinricus Riedtmüster von Liesial, Baslerge- hiets, Prior der Augustiner, Professor seit 1475; Jo» hannes Gehler, genannt Keiserbcrger, von Schafhausen, 4) im Elsaß gebürtig, der zu Freyburg von 146Z Man nennt ihn unter den ersten, die im obern Deutschland, mit Hintansetzung der Menschen Satzungen, die Bibel erklärte. Er wurde Prediger im Münster, dann im I. 1460 DecanuS her philosophischen Facultät, und im I. 1462 laS er, nebst Mauer, und Textor, über Theologie. ES befinden sich von seinen Werken unter den Handschriften der Universität. r) Er hat civige Schriften hinterlassen. Er lehrte zu Erfurt , ehe er nach Basel kam. Schon 1465 erklärte er die Bibel, und dennoch wurde er erst im I. 1474 Doctor und Mitglied der theologischen Faeultä't. s) Beredter als Perieles, mäßiger als Socrates, und krommer als Numa, war das Lob, LaS Rhcnanus ihm beylegte. XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. iSt bis 1471 die Philosophie lehrte, und dann nach Basel kam , wo er bis 1476 blieb; ') Michael Wildeck von Müllhausen, und Mauritius Finiger oder Finninger, von Pappenheim, ein Augustiner, der seit i4W zu Basel lehrte- 2.) Juridische Faeultät: Petrus zum Luft, von Basel, Chorherr bey St. Peter, rrachgehends Domherr und bischöflicher Vicarius, der 1474 starb; Johannes Helmich von Berka, der vom Rath an den Pabst Pium II, im I. i4v2, mit gutem Erfolg abgeordnet wurde, und die Widerrufung der aus Anlaß des Erz- bischöflichen Siyes zu Mainz wider Basel erlassenen Ercommunicationsbullen, auswirkte. ') Petrus äs Audio, Domherr zu Colmar und Probst zu Luterbach, der nicht mit dem ersten Rector Doctor Georgius von Andlo zu verwechseln ist, und von einer an- ') Er ging nach Freyburg, wo man ihm 6o gab, von dort nach Würzbmg, wo er als Prediger einen Gehalt von 200 fl. erhielt, und dann nach Straßburg wo er 3Z Jahre lang, und vorzüglich wider die Laster der hohen Geistlichkeit predigte. Er hat viele Werke hinterlassen- -) Unter den Handschriften der Bibliothek befinden sich zwey Folio von seinen Vorlesungen. 152 XII. Periode. ZterAbschnittdesiLten Jahrh. dem Familie gewesen seyn soll; *) Gerhardus in Curia (Imhof) von Berka, der A°. 1^62 Rektor war; Johannes Grutsch; Matheus Molitor (Müller,) Chorherr bey St. Peter und Official des bischöflichen Gerichts; Gcorgius Bernoldt von Nürnberg, Domherr; Friedri- cus äs Gnarletis; Johannes Bez 6e Durlach; Adamus Cridenwyß, Bürger von hier, eines Seilers Sohn; ') Arnold Rieh äe Richenstein, Doctor und Domherr; Joh. Ulrich Surgarit von Altkirch, Chorherr bey St. Er wurde zu Basel Leser der geistlichen Rechte, dreymal DceanuS der juridischen Faeultät, Rektor im I. 1471, und sogar gleich im ersten Jahre, 1460, Vice- Canzler. Von seinen Vorlesungen besitzt die Universität Abschrift. Sein Werk 6s Imperio romsno xermsnioo ist aber bey den Rcchtügelehrten und Geschichtschreibern rühmlich bekannt. Seine Abschjlderung des Faustrechts (L. 2. eap. 16. pag. 106) ist vorzüglich lescySlvürdig. Bemerkenswerch ist folgender Auszug aus einem Oef, iningsbuch. 1485 . , Hat Doktor Adam Kridenwiß sein Bürgerrecht erneuert, und dabey geredt: „ Alles das wollen pflichrig seyn, so ein Bürger schuldig ist; und sich der Schule.Frevheit nicht zu gebrauchen, sonder» des Bürgerrechts." Und hat auch darauf geschworen Bürger »nd Zunft Eid. XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. 1 SA Peter und Pfarrer bey St. Theothor jenseits; ') Johannes Matthias äs Gengenbach; Bernhardus Oeg- lin oder Oiglin von Altkirch, Domherr und Official des bischöflichen Gerichts; Andreas Helmuts), ein hiesiger ; Sebastianus Brand oder Titio; Johannes äs Ettenheim oder Johannes Jnstttoris; Ulricus Krefft von Ulm, Lehrer zu Freyburg; Hieronimus äs Wetb- lingen, von Nördlingen; Wtlhelmus Grieb von Basel; Johannes Tunsel, sonst Silberberger, Doctor der Arzney und in den Rechten. In der medizinischen Faeultät: Wernerus Wölffin oder Wolf von Rotenburg am Necker, der die r) Der Taufregister, den er 1490 anfieng, ist noch vorbanden. «) Er wird auch aivinse poetioss oräinsrius genannt, gewöhnlicher Lehrer der göttlichen Dichterkunst. r) Der nämliche Zweifelsohne, den der Rath oft gebrauch- te, und lediglich Doctor Andreas genannt wird. *) Im I. 1494 bestellte ihn der Rath zu einem Ordi- narien in den kaiserlichen Rechten, für 2 Jahre, mit einem jährlichen Gehalt von so L 60 A. i6L XU. Periode. 3ter Abschnitt-eS isten Jahrh. ersten Statuten dieser Facultät abfaßte ; Andreas On- dorp von Alkmar; Johannes äe Tnnsel, genannt Sil- berberg, von welchem unter den Rechlsgelehrttn bereits Erwähnung geschehen ist. In der philosophischen Facultät: Johan- lies Creutzer von Gebweiler, der nachgehends Professor der Theologie wurde; Johannes 6« Gengenbach, der in der Folge eine juristische Lehrstelle bekleidete; Johannes Reuchlmus oder Capnio, von Pforzheim, der das Studium der Sprachen wieder herstellte, die Tonkunst ') mit Erfolg geübt, sehr viele Werke herausgegeben, den Gebrüdern Amerbach bey ihrer Buch- Er begleitete einen jungen Marggrafen von Baden nach Paris, wo er einige Jahre zubrachte, ebe er sich 1474 hieher begeben. Er lehrte hier die lateinische und grie. chische Sprach. Er bediente sich der von den Vatern des Conciliums hinterlassenen Handschriften, und unter andern, eines pergamentenen Exemplars des neuen Te. stamcnts vom loten Jahrhundert, welches der Cardinal von Ragusa den Brudern des Prcdigcr'OrdenS vermacht hatte. Er war 1474 Necror, allein im 1.1488 hatte er schon Bafel verlassen. Seine cpistolak: odücm-oi-um virorum, deren zwevte Auflage im I. I5l6 herauskam, ivren vornehmlich wider den ungereimte« Styl der Mönche gerichtet. XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste- 165 druckerey mit seinem Rath an die Hand gegangen, sich auf die Hebräische Sprache gelegt / und nach vrelen Reisen im I. 1522 zu Studtgard den Geist aufgab; Wilhelmus Textor, der im I. 1462 schon die hebräische Sprache gelehrt haben soll/ und hernach (inen theologischen Lehrstuhl bekam. Das Verzeichniß der Rektoren dieses Zeitraums, die jeweilen für sechs Monate erwählt wurden, gibt sehr- viele Namen an, die nicht unter der Zahl der Lehrer vorkommen. Z. B- Caspar zu Rhein l4l»o, und Christas von Utenheun 1473, die beyde zum Bis- thum gelangten. Die ersten im Jahr 1460 und I46i waren Georg cts Andly, und Caspar äs Rheno. Unter denselben befanden sich 9 Domherren; s Stiftsher- ren bey St. Peter; i i fremde Domherren und Stiftsherren, von welchen einer, Jakob von Liebenstein, Erzbischof und Churfürsten zu Main; wurde; ii Magister; 8 die bloß Scholaren, Studiosen, Bacalaureaten genannt werden! mehrere ohne nähere Bestimmung, .wie Melchior von Baden u- f. w. Unsre Ausgabbücher zeigen, -aK die Matrickeln der Universität nicht vollständig sind. Z. B. die Jahrrechnung von Joh. Vapt. 1464 bis I. B. 1465 lautet also: 156 XII. Periode. 3ter Abschnitt de- isten Jahrh. Dootori 3ok. 6s (-üüs, Lunonom oräinurio . . . . Pf. 69 ß. — Dtt- — zur Aufrüstung ... — 23 3 — — Dootori Lonifueio .... — 80 — —. — zur Ausrüstung ... — 14 — — Dootori 3oliunui 6e ^ila von Ostern bis Margrethen zu lesen — 8 1 — — Dootori Wernksro ... — ^18 — — D. Betro Du6srsr . . . — 8 1 — — I). Breäerioo Onarlota, . . — 21 3 2 Domino OKciuIi Duurentio Krön.— 23 — _ Dootori ?stro ^ntonü . . — 2.3 9 — — HIuAist. <üonru6o 6s Xem^ten — 28 — _ — ^-lam Brunn . . . —, 28 — — — 6ok. 6s Dapi6e . . — 16 18 — — —- Llusio iVIecler . . — 23 — —- Im folgenden Jahre kommen wieder 12 Lehrer vor, worunter aber einige neue, als Dootor >VUKel- mus, Dootor Belmiou«, Dominos Betrus karrotrr Institutarius, iVInZister lokannss 6s DsnAendaok, und Dominos Betons 6e Lu^rioto, Dector Institn- tionum. LucasGernler in seiner Orsiione Lseoular! (628) redet von einem Doctor Weßel Gansfort aus Friesland, xxm. Kap. Wissenschaften und Aünstet 1 57 der um das I. E5 einige Zeit hier gelehrt, und im I. 1490 gestorben sey. Man nannte ihn dasLrchc der Welt. Er hatte Lehren, die mit jenen der Reforma» tion nahe verwandt waren- Er schrieb wider die Päb« sie, wider das Fegfeuer, wider Messen für Todte. Er war ein Freund des Joh. von Vesatia, Prediger zu Worms, der um das I. 1470 über das Heil durch den Glauben lehrte. ') Die Pfründen des Stifts bey S. Peter machten «inen Theil der Besoldung der Lehrer aus. Im Jahr 1^92 hatte Jakob Zimmermann, der eine derselben genoß, eine Permutation mit Diebold von Richenwtl eingegangen. Der Freyherr von Rappolstein, der in Sachen des Bi. schofs und des Commeuthurs zu Heitersheim, sich ins Mittel geschlagen hatte, bath schriftlich dreymal den Rath, Gunst und Willen zu dieser Permutation zu ge- den- Endlich schickte er einen Berkheim hieher, um die Bitte zu erneuern. Die Antwort war- » Man sey *) R-usekst lu'st. 6e Is R.ekor. 1'. 1. l). p, p. bemerkt, daß um das I. 1500 öffentlich gesungen wurde: „ Was ist in der Welt für ein Wesen? wir mögen vor den Pfaffen nicht genesen." i §8 XII. Periode 3ter Abschnitt -es i5ten Jahrh. geneigt Hn. von Rappolstein in allen ziemlichen Dingen zu willfahren. Allein, demnach Meister Jakob Zim. mermann auf solche Pfründe gekommen, und sich ver« Wehtet zu lcfen, wie bisher geschehen, und aber Met« ster Diebold von Rihenwil nicht tauglich ist, die an. gefangene Lektion zu versehen, und die Nothdurft erhei. sehe, die Lectur nicht abzustellen, so müsse er verschaffen daß durch einen andern dazu tauglichen diese Lektur die drey nachstkommenden Jahre vollbracht werde, wie auch inzwischen studiren, damit er sie nach dieser Zeit selber versehen möge, wo nicht, so soll er weiters einen an. dern an seiner Statt anstellen-" Der Rath war eine Zeitlang mit der Universität unzufrieden. „ Das Nachtganden und die langen Mes. ser der Studenten, wie auch insonderheit die Befreyung vom Mehlumgeld erregten Klagen." Daher änderte er den Jahrcid. Zu den Worten „ -er Schule Freyheit zu halten" fügte er folgendes hinzu : „ Doch dem Ar- tikel, des Mühlin-Umgeldes und andrer Irrungen hal- ven, unvergriffe», in Hofnung freundlicher Betragung." Diese Betragung kam in der Folge zu Stande. Im Jahre 1491, finde ich folgende bemeckenswerthe Erkanntniß: «Man soll der Universität sagen, daß man nun die Freyheiten derselben schwören wolle, daß sie aber gedenken solle, förderlich die Sachen vor die Hand zu nehmen, wie rS denn XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. 159 vormals verabredet worden, um sich dann. der Dingen wr- gen, mit uns zu vereinbaren. Denn, wo es nicht geschehen sollte, so wolle man sich des Eides absoiviren lassen, und wiederführe ihnen (dene» von der Universität) dann etwas dawider, s» wolle man ihnen keine Antwort darum geben.'' Es scheint aber auch, -aß Mißbräuche sich bey -er Universität eingeschlicheu hatten. Im I. 1-49^ wurde an einer Reformation derselben gearbeitet damit sie in ein gutes Wesen gebracht werde. Die Universität und die Deputaten mußten darüber mit einander siyen, und ihre Rathschläge, vor Beschließung -er Sachen, dem Rath eingeben. Von dem Erfolg solcher Berathungen finde ich nichts weiters in diesem Zeitraum. Die meisten Studenten ') lebten beysammen in sogenannten Bursen. ') Diejenigen, deren Eltern hier *) Der Professor I. H. Brnckcr siigt, daß jeder Stu- denk in einer Burs eingeschrieben werden mußte. Mir fällt eS schwer zu glauben, daß Studenten der drey obern Fakultäten dazu verpflichtet waren. Er führt nur die Schriften der philosophischen Facultät an. In der folgenden Periode wird ein mehreren darüber vorkommen. 2) BurS kommt von bourss, Beutel her; vielleicht weil sie einen gemeinschaftlichen Bemcl hatten; daher hießen auch die Studenten Bursanten. 160 XU. Periode- ster Abschnitt des i sten Jahrh. wohnten, konnten aber, mit Erlaubniß -es Decanus -er philosophischen Fakultät, bey denselben bleiben und essen; mußten dennoch dem Vorsteher der Burs, zu wel. eher ste gehörte», vier Schilling für Holz zahlen- Im I. 1^96 wurde die Zahl der Bursen auf vier herunter gesetzt. Es scheint aber nicht, daß diese Zahl auf die vier Fakultäten Bezug gehabt habe; den ste standen alle unter der philosophischen Facultät. Jede Burs hatte einen Rector oder Probst, und einen oder einige Mitvorsteher. Sein Amt war, die Lectionen und die Disputationen zu besorgen, ') auf die Sitten der Studirenden zu sehen, und am Ende jeder Woche Rechnung über die Ausgaben mit ihnen zu halten. Sie genossen bey ihm die Kost, und bezahlten ihm etkas. Von den vier erwähnten Bursen sind nur drey bekannt. Zum ersten, die Pariser Burs beym Spahlen Schwiebogen, in einem Hause, wo sich vor Zeiten Be- ginen aufhielten- Sie wurde Pariser Burs genannt, ') Lehrte er selber? und waren dann in jeder der vier Bursen Lehrer für die nämlichen Fächer? XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. i6l weil vermuthlich sich Pariser und andere französische Studenten dort vorzugsweise vereinigten. Dieser Name mißsiel aber / im I. 1492 , der Fa, eultät / und sie trug einem Professor / Johannes Textor von Mörnach, auf, eine an^re Benennung ausfindig jlt machen. Die zweyte bekannte Burs war im jetzigen Unter- Collegium; weil aber dieses Haus zu den Hörsälen der Professoren bestimmt war / so mögen nicht viele Studenten dort Raum gehabt haben. Die -ritte Burs hieß die Leuenburs- Die Gebäude, die dazu gehörten/ waren der Sidenhof, und das gegenüberstehende Hans des Professors Textors von Mürrisch. Sie währte bis in's Jahr 1518, wo sie in den Hof des Marggrafen Philipp von Röteln, der densel. ') Der Professor I. H. Brircker vermuthet, mit aklek Wahrscheinlichkeit, daß der Pariser von Stein, Herwegen des großen Streits zwischen den Realisten und Derbalisten, sich im I. 1470 hieher flüchtete, mehrere Pariser mit sich geführt haben werde. Die Reales glaubten, daß unsre Abstraktionen wirkliche Dinge wären die Nominales aber, daß sie nur in Begriffen beständen, so Wörter oder Name» bezeichneten. V. Ban-, S 162 xil. Periode, 3ter Abschnitt -es i sten Jahrh. den verkaufte / verlegt wurde / und von welcher Zeit an man sie die neue Vurs nannte. Der Sidenhof war zur Zeit des Conciliums die Wohnung des Bürgermeisters von Rothberg, und in demselben sindet sich die Statue -es Kaisers Rudolf von Habsburg. Uebrigens sollte die Geschichte einer Universität Nicht nur die Einrichtung derselben, den öconomischen Zustand, die Nomenclatur der Lehrer und ihrer Schriften enthalten, sondern vorzüglich die Fortschritte bezeichnen, welche man ihr in den Wissenschaften und in der Lehrart zu verdanken hat. Wen», zum Beyspiel, eine Dissertation des Professor Joh. Jakob Fasch, vom I. 1599, uns über die Frage vorgewiesen wird, ob der Diebstahl mit dem Tode zu bestrafen sey, zu einer Zeit wo man mit dem Strange spielte, wie Kinder mir Schnüren, so entdeckt man die Morgenröthe besserer Grundsätze. Allein, wenn hundert und mehr Jahre später, der Professor von Waldkirch ein Buch mit dem seltsamen Titel: die gerechte Folterbank belegt, so ruft man aus, daß wir zurück schreiten. Kommt aber, in der Folge, ein achtungswürdiqer Schuldheiß Wolleb, der uns die Grausamkeit der Folter abschildert, so schöpft man wieder Hofnung. Die Lehrart verdient auch alle Aufmerksamkeit; denn im Grunde ist der eigentliche Zweck einer Universität, wie weiter oben bemerkt worden, daß gelehrt werde. Folgt der Lehrer XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. 163 einem bekannten System, oder hat er sich selber ein sol, ches gemacht? Die Entwicklung der beyzubringenden Begriffe, ist fie analytisch, synthetisch oder socratftch? Ist der Geist des Zuhörers passiv oder thätig, oder ab' wechselnd thätig und " ? Wird dictirt, oder nicht? Wie ist endlich der Vortrug beschaffen ? wie der Ausdruck, bestimmt oder unbestimmt, einfach oder verblümt? wie der Ton, ernsthaft oder lebhaft und fröhlich? wie die Stimme, schnell oder langsam, hoch oder tief? wie der Blick, die Geberden, die Stellung? Wer je den Verträgen eines Foureroi zuhörte, der hat gleich bey der ersten Lehrstuttde sich überzeugen können, wie mächtig der Einfluß einer guten Lehrart sey. So viel ich, blos aus den freundschaftlichen Unterredungen des großen Daniel Bernoulli schließen kann, so muß, in dieser Rücksicht, viel ähnliches zwischen beyden statt gehabt haben- ') Ehe wir diesen Artikel endigen, müssen wir von der damaligen Dichtkunst einigen Bericht geben; wir haben schon Reimen von diesem Jahrhundert angeführt; *) Wer ein possirliches Beyspiel von einer jovialischcn oder lustigen Lehrart lesen will, kann LeS Leipziger Profcßor Hommek akademische Reden (von i75ü aufschlagen, und die Seiten 26, 27 und 2s lesen. 164 XII. Periode, ster Abschnitt-es löten Jahrh. hier folgen noch dergleichen, ') die um das Jahr 146s niedergeschrieben wurden: Mäßige Freud' mit rechten Ehren Soll man den Jungen selten wehre». Was hilfts daß man Blinden winkt, Und aus leeren Schalen ') trinkt? Einest da ich jung was (war,) da mißfiel alles das die ältern thaten; nun beginne ich mich berathen. Ich nähm' von ihr ein 8alve, das wär ein Wort 6ulci88imc, UNd thät Mir wohl in corpore, und dwil ich lebt' in teinpore. Basel besaß aber seinen Juvenal oder Rabner. Wir meinen den Rechtsgelehrten Doctor Sebastian Brand von Straßburg. Im I. 1494 nahm ihn der Rath zum Professor an, mit dem Auftrag in?oe'8i zu lesen. Sein bekanntestes Werk ist das Narren Schiff, das -*) Mit abgeänderter Ortographie. ') Es stehet r »uS lere» Kopffrn" von eoxx», couxx«. XXIII. Kap. Wissenschaften und Künste. 165 im Jahr 1495 zum erstenmal heraus kam. ') Es ist eine Smyre auf seine Zeit, wovon er selber eine lateinische Uebersetzung 1498 herausgab. Andere haben in der Folge Erläuterungen, wie auch eine englische Ueber- *) Ein spätrer Abdruck von 1506 befindet fich in der Sam« lung des Herrn Pfarrers Falkeisen. Er ist 804 Seiten stark. Jeder neue Abschnitt führt einen Holzschnitt, der die Gattung Narren vorstellt, wovon der Abschnitt han- delt. Jede Seite, wo kein Holzschnitt ist, enthält 81 Verse, und ist mit Verbrämungen von Zierathen, Nar- renfiguren, Thieren, Blumen ». s w. eingefaßt. Es ist Schade, daß der Verfasser verschiedene Stellen nicht durchgestrichen habe, wie z. B. folgende. »Wer spricht, daß Gott barmherzig sey allein, und nicht gerecht darb»; . . . . hat Vernunft wie GänS und S ü.'' (Säue.) Viele Stellen find übrigens schwer zu verstehen, nicht nur weil veraltete Ausdrücke und Ortographie darin vorkommen , sondern auch auS folgenden Ursachen. 1°. ES fehlen Puncten, Colon, Semikolon, und die Vtrgel find selten, und oft unrichtig angebracht. 2°. Die Hauptwörter werden nicht durch große Buchstaben von den andern unterschieden. 8". Es giebt Zusammenstoßungen, die jetzt ungewöhnlich find, z. B. ichs, für ich das 4°. ES werden dagegen die einzelnen Theile zusammengesetzter Wörter, oft weit voneinander, und ganz wider den jetzigen Sprachgebrauch, getrennt. 166 XII. Periode. 3ter Abschnitt des l steri Jahrh. ung dem Publikum mitgetheilt. Das erste Blatt stellt jn einem Holzschnitt das Narrenschiff dar, mit einer Ueberichrift, die gleich den Zweck und den Geist des Nerfaffrs angicbt. Sie besteht blos in diesen drey Worten: ,> Nicht ohne Ursache." Das ganze schließt er also: Biel mancher der hat Freud' darab, . daß ich viel Narren gesammelt hab'; und nimmt dabey ein nützlich Lehre, wie er stch von der Narrheit kehre. Dagegen ist es manchem leid. Der meint ich hab' ihm wor gefeit, und darf doch östlich (öffentlich» reden nicht. Nur daß er schiltet das Gedicht, und henkt der Katz' die Schellen an, die ihm auf beyden Ohren stan, Denn weißlich ich mich des versich, daß Narren werden schelten mich. Vier und zwanzigstes Kapitel- Bürgerrecht, Leibeigene. Sehr viele neue Bürger wurden in diesem Zeitraum aufgenommen. ') Ich zähle zwischen 1^78 und 1490 *) Jedem reuen Bürger mußte der Bürgermeister folgen- des vorsagen; » Bist du jemandes eigen, der dich im XXIV. Kap. Bürgerrechte, Leibeigene. 167 allein, derselben. Daß man die Fremden aufmunterte, das Bürgerrecht zu kaufen, zeigt diese Erkannt- niß von I^8ä: Jahresfrist verspricht (anspricht) und besetzet für den seinen, nach Sage der goldenen Bulle (von K. Carl dem iv.) so läßt man dich demselben verabfolge« Hast du einigen alten Krieg und Atzung (Streit,) so wird man dir dazu nicht behalfen seyn. Schwöre auch bey uns mit Weib und Kindern haushäblich zu sitzen, und nirgends anderswo Haus , Küche, noch Bürgerrecht zu haben, alldieweil du unser Bürger bist; und bey diesem Eide dem Bürgermeister, dem Oberstzunftmeister und dem Rath gehorsam zu seyn; mit der Stadt zu wachen und zu reisen , und Lieb und Leid zu tragen; Bündniße, Burgrcchte, und Einungen zu halten; dein Umgeld und andere Aufsatzungen zu geben, wiesle fetzt aufgesetzt sind, oder künfiigS aufgesetzt werden; welcher Zünfte, Gewerbe du treiben willst, dieselben Zünfte zu empfangen; hast du einen Gemeindcr in deinem Gewerbe, der nicht unser Bürger ist, von desselben GemciuderS Gut den Pfundzoü wöchentlich unserm Schreiber im Kaufhause zu geben; falls du siehest, oder vermeinest, daß jemand einen Kauf thue, mit Leuten die nicht unsre Bürger sind, solches dem Schreiber im Kaufhause zu rügen, damit der Stadt ihr Pfundzoll nicht entragen werde; der Sradt Nutzen und Ehre zu werben, und ihren Schaden zu wenden, getreulich und obne alle Gefährde'' Diesem Eide wurde nachgehends, obne Anzeige der Jahrzahl, folgendes beygefügt: „ ES soll auch künstigs kein 16s xil. Periode. 3 ter Abschnitt des t5ten Jahrh. » Durch beyde Räthe ist erkannt worden, daß man zu den Hinterfüßen, die nicht Bürger find, sprechen solle: wer das Bürgerrecht bis St. Johannistag erkauft, dem wolle stian den Pfundzoll, den er bisher noch nicht gegeben hätte, schenken und Ähren lassen; wer aber das Bürgerrecht nicht erkaufe, noch an sich nehmen wolle , der soll schwören von Stund an, zu dem Schreiber im Kaufhause zu gehen, und mit ihm des Pfundzolls halben übercin zu kommen, von allem , was er seitdem er Hinterlaß ist, auf Mehrschatz ge- kauft hat, den Pfundzoll zu entrichten. Künftigs soll eine jede Zunft wenn sie Frohnfastcngcbotten hält, den Hinterfüßen bey ihren Eiden gebieten, zu dem Kaufhaus- Bürger noch Hintcrsäß, noch jemand der Unsern, er sey Frau oder Mann, der mit andern unsern Bürgern, oder Hinterfüßen, um einerley Sache, vor unsern Schuldheißengerichttn in beyden Städten zu rrichtigen hat oder gewinnet, von keinem an diesen Gerichten gefällten Urtheilen appelliren, noch in einige Weise sonst davon ziehen; sondern was einem jeden für Urtheil und Recht gegeben wird, das soll er'/ ohne alle Weigerung, Widerrede und Gefährde halten und vollziehen. Es soll auch keiner unsrer Bürger noch Hinterfüßen, der mit jemand andern, von unsern Bürgern oder Hinterfüßen zu rechti, gen gewinnet, weder in bangendem Rechten, noch auch nach dem Endurtheil des Rechten sein Bürgerrecht auf. geben - noch sich von der Stadt thun, darum daß er von solchen Urtheilen unserer Gerichte, wider die Meinung der vorgemeldten Ordnung appelliren möge. Und soll auch das jährlich männiglichem in den Eid gegeben Mkden.'' XXIV. Kap. Bürgerrecht, Leibeigene. 169 schreiber zu gehen, und den Pfundzoll von allem, so sie aus Mehrschatz gekauft haben, zu geben. Falls endlich einer, wie obstehet, sein Bürgerrecht erkaufen wollte, und aber die vier Gulden nicht baar bezablenlkönnte, so soll er erst ei. nen Gulden baar, und dann alle Frohnfasten einen Gulden bis zu völliger Bezahlung erlegen." Der Eid der neuen Bürgervom Adel lautete wie folgt: Welcher Herr, Ritter oder Edelknecht unser Bürger zu werden begehrt, dem soll ein Bürgermeister vorsagen: ,, Habt ihr alte Kriege und Atzung, daß man euch von des Bürger- rechts wegen darin nicht behelfen ist, und daß ihr schwöret, so lange ihr unser Bürger seyd, einem Bürgermeister, einem Oberstzunftmeister nnd den Räthen, so jetzt sind, oder hiernach gesetzt werden, gehorsam zu seyn; der Räthe und der Stadt Ordnungen und Mandaren treulich zu halte«; euer Steuer und Umgeld zu geben, wie man es jeder Zeit geben soll; mit der Stadt Lieb und Leid zu leiden; Bündniße nnd Einungen zu halten; und mit euern Vestinen und Leuten, falls ihr einige hättet, der Stadt treulich beholfen zu seyn. Und wer unser Bürgerrecht empfängt, der gibt 10 (durchgestrichen.) 30 (durchgestrichen.) 60 Gulden . . . und sechs Schilling den Schreibern, und zwey Schilling dem Obersten RathSknecht.'" Dann folgt die Obliegenheit hier Recht zu geben und zunehmen, ohne weiter Appelliren und Ziehen; und in dem allem der Stadt Nutzen und Ehre fördern und ihren Schaden wenden. i7o xis. Periode 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Der edeln und unedel» Bürgerinnen Eid. Wie die vorhergehenden/ doch mit Ausnahme des Artikels über die Bündnisse, und dann zuletzt: „ Ihr mit handgegrbener Treue an Eidesstatt schwören. Erd der edeln Hinterfüßen. ') Wie einer der vorigen/ mit folgenden Zusätzen. Zum ersten: „ Und so ihr über kurz oder über lang euch wieder hin. aus und von der Stadt Basel zu thun Willens würdet, daß ihr dann solches einem Bürgermeister, einem Oberstzunst. Meister anzeigen, und diesen cuern geschworncu Eid vor ei. nein gesessenen Rath wieder aufsagen sollet." Der zweyte Zusatz betrifft die natürlichen Landesfürsten und Lehenherren, deren Rechte vorbehalten werde» , doch „ falls sich etwas fechtlicheS zwischen euern natürlichen/ Fürsten, Lehenherren, und uns zutrüge, und ihr bey uns der Zeit begriffen, daß ihr alsdann in Kraft dieses Eides, ohne alle Weigerung, Lieb und Leid, wie vorgemeldt, mit uns leiden, und euch davon nicht abziehen sollet. Wie die Räthe ihr Bürgerrecht und Eid aufgeben sollen. Es soll vor gesessenem Rath geschehen; und ehe die Aufsagung angenommen wird, soll das Rathsglied einen gelehr- ') Er wurde auch von den Priestern geleistet, wenigstens im Jahre 1525 . XXIV. Kap. Bürgerrecht/ Leibeigene. t7i ten Eid mit erhabenen Fingern zu Gott schwören: „ ewiglich zu hälen, was er von der Stadt Sachen in dem Ehren Re» giment erlernet und erfahren habe.'Ferner in allenSachen, so sich laufen / alldieweil jenes RarhSglied unser Bürger gewesen, allhier Recht geben und suchen / und davon nicht appcllircn. Mit Ausnahme des Artikels über die Rathsver« Handlungen mußte jeder Bürger auch Hinterlaß, adeliche und unadeliche, vor gesessenem Rath ihr Bürgerrecht aufgeben, und ihre Eidespsticht abschwören, mit dem Versprechen, hier Recht zu geben und zu nehmen, wie auch nicht zu appelliren, über alles, was während der Zeit, wo sie bey uns gewesen sind, verloffen ist- Daß man nicht zwey Bürgerrechte haben konnte, ^ beweiset, außer einem der mitgetheilten Eide, folgender Auszug aus den Rathsbüchern von 148,?. „ Demnach unsre Bundsgenossen von Luzern, Frau Magdalcna Surbnen für ihre Erbbürgerin ansprechen, und aber da-s merklich wider unsrer Stadt Bürgerrecht ist, so da beweiset, an keinem andern Ende als bey uns Bürger zu seyn u- s. w. Wenn ein Bürger ohne redliche Ursache wegzog, oder sein Bürgerrecht aufgab so mußte er, nach seiner Rückkunft, das Bürgerrecht von neuem kauft», oder verdienen. Zog er aber hinweg, von seiner Nothdurft und redlicher Ursachen wegen, außer Kriegsläuftn, oder nicht aus Unwillen gegen gemeine Stadt, wie auch ohne sein 172X11. Periode 3ter Abschnitt des isteri Jahrh. Bürgerrecht aufzugeben, so konnte er, wenn er wieder kam, um hier zu seyn, das Bürgerrecht wieder genie- ßen, doch mußte er vor seinem Abzug den Häuptern oder dem Rath solches eröffnet haben, damit ihm keine Gefährde darin vermerkt werden möchte, mit der Erläuterung, daß es einem nicht zu Statten kommen sollte , der zu einer Zeit, wo man neue Steuern oder Um- gelder aufgesetzt hätte, sich von der Stadt entfernen würde, damit er dieser Auflage emb rosten wäre. Um erbettene Aemter, das sind Bedienungen, sowohl angesehene als niedrige, für welche man sich angeben oder einschreiben lassen mußte, konnten Unterthanen, Hintersäßen, Fremden sich bewerben. Z. B. für die Landvogtey Homburg, welche Hans Hirtlin im I. 1^96 erhielt, hatte nebst ihm und andern ein Hans Brodbeck von Liestal sich angegeben. Für das Amt eines Brücken. Meisters bewarb sich nebst mehrern einer von Muttenz, und für das Amt eines Rathschreibers ließ sich (i§oo) unter anderm Johannes Baldeck, Stadtschretber von Sulz einschreiben. Leibeigene. Wir haben weiter oben ein Beyspiel angeführt, daß man die Unterthanen, als Leibeigene, einzeln kaufte und verkaufte. Aus einem Schreiben an Bern vom J.14SS vernimmt man, daß wir sie auch auswechselten, XXIV. Kap. Bürgerrecht, Leibeigene. 17 Z » Ewere Liebe wird eingedenk seyn, das Heiny Wiß gegen einen andern, genannt Hans Bader von Langen- druck, damals den unsrigen, und dieser Zeit den euri» gen, abgewechselt worden sey. ,, Wenn sie an einem andern Orte wohnten, mußten sie fortfahren ihreSteu- ren zu bezahlen; in einem vom I. isoo an den Rath von Sollothurn wurde dieser gebethen, einen hiesigen Leibeigenen, der sich auf Sollothurner Gebieth aufhielt, einsetzen zu lassen, weil er uns seine Steuern nicht entrichtete.— Der Leibfall war auch hier bekannt. In einer Verordnung über die Rechte des Domprobstes in Bubendorf findet man folgendes: Wenn ein Lehenmann stirbt, der soll zu Falle geben das beste Thier mit einer gespaltenen Klau." Die Art, wie man einen Leibeigenen besetzte oder ansprach, war, daß zwey Muttermagen, d. i zwey Verwandte von mütterlicher Seite, Frauen oder Männer, vor Rath schwören mußten, innert Jahresfrist seit seinem Aufenthalt bey uns, daß er wirklich der Leibeigene des Herrn sey, der ihn besetzen wolle. Hierauf ließ man ihn verabfolgen, ohne daß der Herr oder sein Amtmann eine solche Besatzung zu beschwören nöthig hatte. 17^ xn. Periode. Zter Abschnitt des iLteu Jahrh. Fünf und zwanzigstes Kapitel. Spittal, Findelkinder. Die Rechnungen des Spittals aus diesem Zeitraum sind noch großen Theils vorhanden. In einer finde ich, daß die Einnahme in Geld von 922 Pf. 14 ß. ioDn. worunter Ablaßgelder durch Gott gegeben, und die Ausgabe von 742 Pf. 13 ß., worunter izo Pf. 7 ß. 5 Dn- für die Küche, gewesen sey. Der Rath gab Ordnungen und Pfleger. Im Spittal war ein Spittal- meister, ein Keller, und ein Koch. Priester waren dort gepfründet. Wenn einer derselben sich bey bey der Versebung des Gottesdienstes saumselig erzeigte , so mußte der Spittalmeister von der Nutzung seiner Pfründe nach Bescheidenheit inne behalten , bis -er Rath oder die Pfleger darüber verordneten. Bey einer Wein- theure mußte sich jeder Pfründer im Spittal mit weniger Wein zufrieden stellen: Denn sagte der Rath, in solchen Nöthen ist göttlich und bülig, daß die Pfründer mit dem Spittal gütlich leiden. Er bemerkte auch, daß der Spittal eine Herberge der Nothdürftigcn und Armen , und nicht ein Zehrhaus seyn soll. Er ahndete ferner die großen Kosten, die über den Landbau ergiengen. Der Spittalmeister soll Niemanden, ohne eines Rathes Wissen und Willen, mit dem Wagen dienen. Man soll nur acht Pferde, drey Knechte, und einen Roßknaben XXV. Kap. Spittal/ Findelkinder. 176 haben, die mit zwey Psiügen bauen, und mit zwey Wagen, Holz, Wein, Früchte und Heu hinein führen. Was man damit nicht bauen kann, soll gleichwie die Reben um die Stadt, verliehen werden." Von einem Waisenhause findet man nichts. Bisweilen lese ich zwar den Ausdruck: die armen Kinder zu St. Jakob. Weil aber dort jene Kranken versorgt wurden, die mit pestartigen und andern gefährlichen Krankheiten behaftet waren, so fallt es schwer zu glauben, daß man die Waisen unter jenem Ausdruck verstanden habe. Aus Mitleiden wird man die Stehen arme Kinde r genannt haben- Wahrscheinlich sorgten die Zünfte für ihre Waisen, gleich wie fie ihnen noch Vögte aus ihrem Mittel geben, und die Voglsrechnun- gen von denselben abnehmen. Für die Findelkinder hingegen, die, eben weil ihre Aeltern unbekannt waren, keine Zunft hatten, sorgte zu Zeiten der Rath selben. So findet steh z. B. in ') Gleichwie arme Lüte für Leibeigene oft gebraucht wurde. Doch will ich darauf nicht bestehen. Denn es kommen andre Stellen in der Folge vor, die wirkliche Waisenkinder anzudeuten scheinen. Könnte es nicht sevn, daß Findelkinder dahin versorgt wurden, bisweilen auf Kosten deS RathS? 176 XII. Periode. 3ter Abschnitt des Men Jahrh. den Ausgaben von 1457 folgende Stelle: »Von Findlingen ze ziehen, als die verdinget sind, 4 Pf. is ß." In einer weiter oben angeführten Erkanntniß wird eines Almosens, als eines Gotteshauses gedacht, das unter dem Rath unmittelbar gestanden. Jetzt nennt man Almosen das Narren und Tollhaus, und Al- mosenamt das Collegium, welches, außer gewissen Einkünften und Capitalzinsen, den Ertrag der Opfer, stocke der Kirchen verwaltet. Das Narren Haus und die Wohnung des Schaffners des Almosenamts stoßen beyde an die Barfüßer Kirche- Sechs und zwanzigstes Kapitel. Sitten, Gebräuche u. s. w. In den Jahren und 1467 ließ der Rath Erkanntniße über die Feyrung des Sonntages und der gebannenen Feyertage ergehen. Er befahl, daß an diesen Tagen kein Gewerb noch Handwerk getrieben werden sollte, doch machte er Ausnahmen in Ansehung der effigen Dinge, der Weinschenken, Bader, Fuhrleute, und empfahl ihnen nur Mäßigung. XXVI. Kap. Sitten Gebräuche u. s. w. 177 Von dem Hang zur Wollust haben wir folgendes anzuführen. Außer der Ordnung der Köche von 1462 , die weiter oben zu finden ist/ erkannten die XIII im I. 1482 ; alle Dirnen, die es kundlich und offenbar sind, sollen künftigs Mantel tragen, die nicht länger sind als eine Spanne lang unter dem Gürtel, und wenn eine dennoch einen länger» Mantel trüge, so sollen die Stadtknechte ihr denselben abziehen und nehmen» Wenn zwey Personen, die nicht ehelich sind (nicht mit einander verheirathet,) bey einander sitzen, oder tägliche ! Wandlung in Ueppigkeit zusammen haben, so sollen die Stadtknechte, wo sie dessen inne werden, dieselben al- nach aufheben und pfänden." Im I- i 4 sb wurden drey Frauen ertappt, die, in Mannskleidern verkleidet, in die Klöster gegangen waren. Man legte sie bis auf Begnadigung und Erlegung einer Geldstrafe von einem Pfund, in ein Käfy. Wie aber eine derselben ein saugendes und krankes Kind hatte, wurde sie, anstatt der Gefängnißstrafe, für einen Monat verwiesen. Im I. 1495 befahl der Ralh den Frauen Wirthtnen, daß sie die armen Dirnen künftigs an den Sonn, und Festtagen zu Kirche, Predigten und Messen losen lassen sollten. Im I. 1501 , Mittwoch nach der Auffahrt, erkannten beyde Raths: „ Dieweil viele üppige Sachen in den Kochshäusern öffentlicher Gestalt geübet und gebraucht werden, so sollen weder Köche noch andere Wirthe die üppigen Frauen in ihren Häusern und Her« V. Band M i7s XU. Periode- 3ter Abschnitt des isten Jahrh. bergen anders nicht als auf nachfolgende Weise Hausen, Hosen und beherbergen, nämlich: wenn dergleichen Frauen herkommen, so mögen die Köche und Wirthe diese!» ben übernacht wohl behalten, doch sie dermaßen lägern daß sie ihre Buberye nicht treiben, sonst, falls die Räthe es erführen, sollen diesen Köchen und Wirthen für 6 Pf. Pfänder ausgetragen werden. Wollten aber diese Frauen länger ihr Wesen und Wohnung hier haben, so sollen die Köche und Wirthe sie in ihren Häusern übernacht nicht behalten, sondern sollen dieselben Frauen in die Vorstädte in eigene Häuser ziehen, und daselbst ihre Wohnung haben. ') Doch mögen ihnen die Köche, falls sie es begehrten, Essen geben um ihr Geld, doch daß sie in ihren Häusern ihre Bubereye nicht ausrichten, sondern, wenn sie gegessen haben, sich in ihre Häuser thun-" In einem gedruckten Sittenman- dat werden dergleichen üppige Frauen gegen die Spinal- scheuer, oder in die neue Vorstadt ohne Mittel gewiesen damit niemand, sagt das Gesetz, einiges Aergerniß und böses Exempel von ihnen empfange. Im Jahre 1492 wurde eine getaufte Jüdin für ewig zehrn Meilen Weges Scheibenweise von der Stadt verwiesen, weil sie ge- *) Diese Duldung läßt sich nur dadurch erklären, daß mau der Blutschande, dem Nothzwang, dem Ehebruch, der Bestialität, der Pederastie und dem OuaniSmu- dadurch steuern wollte, oder zu steuern hoffte. XXVI. Kap. Sitten Gebräuche u. s. N). 17 s sagt hatte: »Es sey keine fromme Jungfrau noch Frau in der Stadt Basel, und wenn man eine finden wolle so müsse man fie in der Wiege suchen." Da fie aller die Urphede nicht schwören wollte, so wurde fie auf Wasser und Brod, und ohne Bett, in der Gefangenschaft behalten. Hernach schickte Man die VII zu derselben, um nach Noth durft mit ihr zu handeln. Wider die üppigen Kleider mußte man auch im I. l-§!)2 Verfügungen treffen: „ In den Zünften soll man allenthalben sagen, daß manniglich seine Kleider, Röcke oder Mantel recht anlege und trage und nicht so schamparlich gehe Denn es sey den Knechten befohlen worden, darauf ein Aussehen zu haben, und wenn fie jemand finden, dessen Mantel oder Rock hinten und vornen auf den Stecken nicht langt oder stoßt, ihm das Kle:d zu nehmen, und ihn dazu einzulegen. Man soll auch allen fremden Knechten, die hier liegen, sagen, und allen Köchen und Wirthen gebiethen es ihnen zu sagen, daß fie die üppigen Kleider abthun, oder hinweg gewiesen, und nicht mehr übernacht beherberget werden sollen." Das Spielen verankaßte im I. 1^9» folgendes Verboth: Allenthalben, es sey auf den Zünften, Wirths> Häusern, oder an andern Enden, ausgenommen auf der Herren Stuben rc., soll man kein Spiel treiben, es sey Würfelspiel, oder mit der Karten Bocken. Wohl M 2 ISO xn.Perlode. 3ter Abschnitt des I5ten Jahrh. mag man um ein Vierer oder Kreutzer im Brett spielen, oder schlechtlich darum karten, oder im Thurm darum machen. Die Strafe war ein Pfund, wovon 5 ß. dem Knecht und das übrige dem Rath gehörten. Im I. iLOo wurde alles Spielen auf den Zünften zwischen Mtttelfasten und Ostern verbothen. Im gleichen Jahre wurde verbothen, am Neujahrstage Galrrn auf den Zünften zu machen. Wenn die Zunftbrüder bey einander essen wollen, so solle» sie sich mit Gesottenem und Gebratenem begnügen lassen; auch kein Spiel bis nach -er Predigt thun. Geschenke an die Zünfte sollen nicht zwey Schilling übersteigen, und keine Zunft soll jemanden etwas heimschicken. Am Aeschemermittwoch geschah es zu Zeiten, daß man die Leute zwang, in Zunft- und Gesellschaftshäusern zu zehren, wie auch, daß man einen in den ersten Brunnen trug. Beydes verbothen die XIII im 1.1-48« bey io Pf. Strafe. Einen andern Gebrauch vernimmt man aus folgender Erkanntniß von i4s^: Demnach bisher in Uebung gewesen ist, daß auf der alten Faßnacht zu Nacht, auf der Pfalz, auf Burg, die jungen Knaben mit Fackeln und Feuer gezogen sind, auf der Schyben sich mit XXVI. Kap. Sitten Gebräuche usw. ist einander geschlagen haben, woraus zum öfftern Auf. rühre erwachsen sind, und es zu besorgen ist, daß weitere Aufrühre daraus erwachsen möchten, so haben , um dem zuvor zu kommen, beyde Räthe erkannt daß künftigs zu ewigen Zeiten nicht mehr gestattet wer. den solle, daß einiges Faßnachtieuer, noch einiges Schlagen auf der Schyben noch Pfallatz (Pfalz,) noch sonst an keinen Enden in der Stadt geschehen, sondern ganz abgestellt werden solle. Folget,de Erzählung des BeinheimS schildert auch die Denkungöart ab: » Im I. 1466, schreibt er, auf unsrer Frauen Tag der Geburt ächteste, war ein wunderliches Wetter von Regen und Nebel. Ein Gerber, Hans von Telsperg 4S Jahr alt, ein frommer wohlgeachteter Mann, stand unter den Gerbern (der Gerberzunft) bey seynem Hause, und sah die Sonne an, um die lOte Stunde vor Mittag. Sie schien blau. Da sah er, baß sich der Himmel aufthat, und es fiel eine schwarze Kugel herab, und hernach eine feurende Kugel. Und indem er erschrack, sahe er eine Dorn Krone die in inwendig roth und von außen grün war, darnach ein schwarzes Antlitz und ein weißes Tüchlein, wie man die Veronika mahlt, schweißig. Hierauf ließ sich ein schönes weißes Tuch herab, an einem weißen Seil, und in dem Tuch stand eine schöne Jungfrau, und war ihr Rock blutig. Als er das sahe, rief er seinen Nachbarn. Also kamen vier Personen, die sahen es auch. Solches zu erfahren, wurde vom Vicario Hn. Conrad Bounchorver, Capellan des Stifts, em- pfohlcn. Dieser ging zu dem Prior zu St. Leonhard und zu jenem von St. Peter. Beide beschickten die fünf Per. 182 XII Periode ^ler Abschnitt des iLten Jahrh- fönen , und gaben denen die Alter und Vernunft hatten, den Eid. Diese sagte» aus wie oben geschrieben stehet. Die andern / unter ihren Jahren waren/ sagten das gleiche ans. Alles wurde schriftlich aufgesetzt/ und dem Vicario übergeben.'' Man aK so früh zu Mittag/ daß zwölf Uhr schon znm Nachmittag gezählt wurde. In einer Verordnung von 1166 liest man : ,, Ein jeder / der da schießen will / soll auf die zwölfte Stunde nach Vmbiß in dein Graben seyn." Das ist eilf Uhr an andern Orten- Ein gedrucktes Sittenmandat ohne Datum ist noch vorhanden/ das zu diesem Zeitraum gezählt werden kann, um so viel mehr/ da die meisten Erkanntniße/ die wir angeführt haben/ sich in demselben mit einigen Abänderungen befinden. Dieses Mandat wurde aufdcr hohen Stube / und in allen Zünften und Gesellschaften am gleichen Tage öffentlich verkündet/ mit dem Befehl es frohnfastentlich der Gemeine zu verlesen. Es ist kein Zweifel/ daß diese Sammlung eine der ersten Arbeiten der IX, von welchen wir weiter oben geredt ha.ben / gewesen sey; und-aß sie gegen Ende desI-iiss kundgemacht wurde. Sie ist zwölf Folioseiten stark / kleiner Buchstaben / ohne Benennungsaufschrift, und hebt gleich also an: „ Lieben XXVl. Kap. Sitten Gebräuche usw. 18Z Herren und guten Freunde." Der Eingang der mehr als eine Seile einnimmt/ führt die Nothwendigkeit zu Gemüthe/daß/ damit ein Staat glücklich seyn/ und seine Wohlfarl befördert werden ldiinc/ Ungehorsam/ Mißordnungen/ Ungerechtigkeit/ Laster abgestraft werden. Aus sechs Artickeln / welche / ohne Zahlen/ aber durch große Buchstaben und Aufschriften unterschieden werden» bestehet das Mandat: Von des Schwörens und Gotteslästerung ') von der gcschwornen Eide/ ') und Mißhaltung dcrsel- ') . . niemand soll bey Gottes Glieder»/ als da sind Haupt, Hirn» Fleisch » Bauch / Blut / Kraft / Macht / Wunden, Schweiß und dergleichen Wörter / wodurch Gott bestimmt wird/ schwören.-^ Die Strafe von jedem Schwur und Fluch war ein Schilling. Grobe Lästerungen werden au Leib und Gut gestraft / nach Größe des Verschuldens. Die Aeltern bezahlen für die Kinder die unter ihren Jahren sind.--- Wer solche Schwüre und Lästerung hört und innert acht Tagen seinen Ober»/ auf der hohen Stube / oder aus den Zünften oder auf den Gesellschaften nicht rügt/ der bezahlt die gleiche Strafe. Die Vorgesetzte» der hohen Stube/ Zünfte und Gesellschaften straften und überlieferten frohnfastent- lich dem Rath die Hälfte der eingezogenen Strafen. Die Vorgesetzten waren Ratsherren und Meister einer jeden Zunft und Gesellschaft/ desgleichen die Gesellschaftsmeister der Gesellschaften der HaudwerkeSknechte. -) Hierunter wurden begriffen r „ gethane Eide und Gebothe/ die beym Eide jemanden geschehen.— Eid/ Brief und Siegel." Gelübde und Treue seyen nicht/ sagt der Is4 XII. Periode. 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Vev; von der heiligen Feysrtage, die nicht gehalten Rath/ der mindeste Grund und Pfullmendt (Fundament,) worauf der Glaube zum Theil gesetzt werde.- Wer vor Rath, vor Gericht, vor den Unzüchtern, vor den Ladenherren, vor den Kaufhäusern, oder sonst, einen aufgeheptcn Eid . . . schwört, öffentlich, freventlich, und mit Wissen, meineidig erfunden wird, dem sollen die zwey Finger der rechten Hand voran, ohne alle Gnade, abgehauen werden, oder sonst gestraft, nach dem Urtheil und Recht über ihn erkannt; es wäre denn, daß dieselbe Per. son andere Gnade bcn der Obrigkeit erlangte, also daß diese Person solche Strafe mit Geld abtrüge, je nach Erkanntniß eines Raths.- Wer sein beschwertes Gut verkauft oder versetzt, als freu, unbekümmert, und un- beladcn; mit Eid, oder bey Treu und Ehren an Eidesstatt; oder die bereits haltende Verpfändung u. s. w. geringer angicbt, als sie wirklich ist, oder sonst, Vcr- schrcibnng, Brief und Siegel, Gelübd und Versprechen nicht hält, sondern dawider freventlich handelt. . . der soll, Mann oder Weib, um die Große Besserung, nämlich 55 Pf. gebessert, und darum in Sicherheit, oder falls er keine Sicherheit hätte, in Gefängniß genommen werden: er soll auch die betrogenen gänzlich entschädigen. Wäre er aber so öde oder arm, daß er Besserung und Entschädigung nicht bezahlen könnte, so soll man ihm zwev Finger der rechten Hand vornan ebne alle Gnade abbauen, wie vorstehet. Doch hierin» ausgenommen diejenigen, deren Fordern solche Güter, pop ihnen, vder ste selber, unwissender Dinge, versetzt XXVI. Kap. Sitten Gebräuche u. s. w. 1 werden; ') von des hätten, und sich solches kundlich erfinden würde— Solche als Meineidige gestrafte Personen sollen ewiglich verworfen, unnütze Personen heißen und seyn; sie sollen von allen Ehren und Würdigkeiten verschallten, nie- malS in den Rath, noch ans Gericht, noch an der Zünfte Ehre, noch zu keinem Amt gekoscn werden; ihr Zeugniß soll in allen Sachen untauglich seyn; sie sollen in das Todbuch, das darum insonderheit zu ewiger Gedächtniß derselben gemacht ist, eingeschrieben werden' Zu diesem Ende sollen die ttnzüchter, Ladenherren, Schuldheißen, Vögte, Freyamtmann und KaufhauS- herren solche Personen, innert einem Monat, bey Besserung zehn Pfund Pfenning, dem Rath rügen, an- bringen und sagen ; und soll der Rath seinen Rathschreibern bey ihren Eide» befehlen, solche Personen in das Todbuch einzuschreiben. Wenn einem, im Namen des Raths oder des Gerichts, durch den Rath oder seine untergeordnete Lollegien, und andre seine Amtleute, etwas zu vollziehen oder zu halten gebothen wird, bey dem Eide, so er dem Rath oder sonst gethan hat, und wenn es zu vollziehen ihm möglich ist, und e. dennoch das Geboth freventlich verachtet, und dem nicht nachkommt, so soll er zehen Pfund Pfenning verbessern- Könnte er aber solche Besserung der 10 Pf- nicht be- zahlen, so soll er ein Jahr vor den Creutzen leisten, den Jahreining vor seiner Rückkunft ausrichten, und dann das Geboth vollziehen." ') Die weiter oben über diesen Gegenstand angeführte ErkanntniK wurde erneuert, doch mit einigen neuen Ausnahmen : -- ES Wird mit halben Läden zu verkaufen 1 86 xii. Periode, 3ter Abschnitt des löten Jahrh. Ehebruchs; i) erlaubt. Die halbe Lade soll aber nach dem Verkauf wieder beschlossen werden. Ferner wird der öffentliche Verkauf der Nahrungsmittel auch gestattet, als Wein, Brodt, Fleisch, Fisch, Obs, Kräuter, Milch und dergleichen. An den Sonntagen und gebannen Fcyertagen sollen die Weinbaus« zu zehen Uhr des Nachts beschloß, sen werden. Vor uvd während der Morgenmesse (Fron- messe) sollen die Weinschenken nur die kleine Thüre offen haben, den Bothen, die Wein begehren, lediglich Wein heraus zu tragen geben, und außer Pilgern und Reisenden niemanden zu Morgen zehren lassen, oder setzen, Scherer und Bader können auch ihr Handwerk treiben; die übrigen Handwerker aber nach dem Feuer- abend vorher nur in Nothfällen, oder für Fremde, die zu spät kämen. Von der Hafner, Drechsler und an- derer Krämercn wegen, die man auf St. Iohannestag feil zu haben pflegte, soll dieselbe nur am St. Johannes Abend und am folgenden Tag, wenn eS ein Werktag ist, verkauft werden. Allen ohne Ausnahme wird verbothen, an den Sonntagen und auf den gebannen Feyertagen zu vögeln, Hessen, bcyssen, fischen und ja- gen. Zunftgebothe sollen gleichfalls, ohne ehchaftige Ursache, vor der Predigt und Mittentag nicht gehalten werden. Die Strafe für jede Uebertretung der in diesem Artikel enthaltenen Verbothe ist von einem Pfund- Pfenning.'' ') Der Rath klagte, daß bisher leider das Sacrament der Ehe vielfältig und merklich von Männern und Frauen beyder Stände übertreten worden ... daß Eheleute, eines das andere, gar leichtlich, und ohne einige red- XXVI. Kap. Sitten Gebräuche tt- f. w. 187 von des liche Ursache, die sie, von RechtS oder BilligkcitS wegen , dazu bewogen , gelassen und übergeben hätten, nur damit ihrer eines/ oder sie beide ihren Muthwillen vollbringen möchten wie es offenbar und kundlich wäre.. um dem ettlichcr maaßen zuvor zu kommen, hätten beyde Räthe, nach Erlänrrung der wegen Ehebruchs er- gangenen Ordnungen ihrer Vorder«, erkannt u. s. w. Die Strafe derjenigen, die ihre Ehe brechen, übertre- tcn , und nicht halte», wenn solches durch wahre Geschichten kundlich und offenbar ist, wird also bestimmt: so oft sie bußwürdig erfunden werden auf 10 Pf.. wenn es Räthe; und auf 5 Pf., wenn es einen oder eine von der Gemeinde bctrift. Sollte sich aber einer oder eine s o freventlich und muthwilliglich halten, so sollen sie darum an Ehre, Leib und Gut, nach Größe des Frevels und Verschuldens, gestraft werden. (Das so stehet ohne Correlariv.) ,, Die Strafe der ledigen Personen, die öffentlich und freventlich, bey der Unehe, bey einander sitzen, welches nicht weiter gestattet werden soll, war gleich stark, wie vom Ehebruch. Eben so von den ledigen Personen, die nicht bey einander wohnen, und doch öffentlich und freventlich ihren Zu- und Abgang, Zu. und Voneinander in stündlichen Werken haben. Ledige, üppige, dorrcchtige Frauen, die Ehemänner an sich zu haben pflegen, wodurch zu Zeiten Eheleute gegen einander zu Unwillen und Unfreundschaft kommen, sol- len, wenn es zu Klage kommt, und sich also erfindet, ohne Gnade von der Stadt um sechs Meilen Scheibenweise auf zwey Jahre verschickt, werden Wenn einer 188 XU. Periode- 3 terMchnlttde Pf. 4 ß; 2008 Spitznägel 2 Pf. 6 ß.; 2 Schlüssel 2 ß. Im I. l48o, s Pf. Salpeter 1 Pf. Im I. 1483, eine Mahlzeit, so man dem Herzog von Savoyen und den Eidsgenoffen gab, 3§ Pf. Im I. 1487, 7 Zentner Salpeter, 72 Pf. z ß. i) Dn.; ein Ries Papier 1 Pf. 3 ß. Um diese Zeit, ü3 Hakenbüchsen und «5 Hand- büchsen 272 st. V. Band 19^ xn. Periode- 3ter Abschnitt des iLten Jahrh- Ohne eigentliche Jahrzahl, i Pf. Bellelai Käse, 12 Dn., gemeiner Käse » Dn., 1 Pf. Butter 12 Dn-, 1 Pf. Kerzen 12 Dn. Löhne. Man gab einem Nebmann 2 ß., Essen und zwey neue Maaß Wein zu den drey Mahlen, wenn der Wein am Zapfen s Den. und darunter, hingegen 2ß. wenn der Wein am Zapfen 6Dn. und darüber galt. Einer Rebfrau, im ersten Falle 1 ß. und 1 Maaß Wein, und Im zweyten Falle s Rappen, (A°. i^«7.) Im gleichen Jahre wurde der Taglohn der Rebleute und Gärtner auf 2 ß. ^ Dn. nebst Essen gesetzt, aber gar kein Wein, vey Strafe 5 ß. vom Geber und auch vom Nehmer. Der Fuhrlohn eines Klafter Holzes war von 10 Rappen bis in die St. Man Vorstadt, und dann von 2 ß. und 3 ß. nach dem die Entfernung vom Holzplatz Ibis an die Wohnung des Eigenthümers des Holzes ge. Wesen. (E7) Ein Klafter zu hauen kostete 2 ß- Wenn Rathsdeputirten oder Lohnherren auf die Schlösser geschickt wurden, so war der Tax jeder Mahlzeit von 1 ß. 6 Dn- Ein mehreres durfte der Landvogt nicht in Rechnung bringen, laut Erkanntmß von i^ss. Fünfzig Blätter in einem Prozeß abzuschreiben kosteten dreyßig Schilling. Der gewöhnliche Taglohn für allerley Arbeiter, Knechte u- st w. war im I. l^7o zwey Schilling; xxvm Kap-Deutscher und St. Johan. Orden. 19s gleichfalls für Zimmerleute Maurer u. . w die zu Mönchenstein gebraucht wurden. Der Tax der Tcdtcngräber wurde im I. i^ss durch die Xül also erneuert: Nach Maßgabe i Pf., 10 ß., oder 6 ß. Von einer Leiche zu tragen, wenn man siebe, gehrte, ß. Privaten, Thoren, Thürme zu räumen und säubern, von jedem Schuh 2 ß. Es soll auch künftigs niemand anders als die Todtengraber, Privaten noch Tholen räumen und säubern; denn, wer das thäte, soll ihnen den vbgenannten Lohn schuldig seyn; es wäre denn Sache, daß einer so arm wäre, daß er zu lohnen nicht hätte, und sein Privat oder Tholen selber räumen und säubern wollte." Acht und zwanzigstes Kapitel. Deutscher- und St- Johanniter Orden. Das Zufluchtsrecht (jus ,) welches die Ritter des deutschen Ordens zu haben behaupteten, veran, laßte Streitigkeiten im I. E«. Ein Kaufmann von Straßburg, der wegen seiner wollüstigen Aufführung, mit vielen andern seines Gleichen, bekannt war, hatte auch Diebstahle begangen, und war zum Schwert ver- N 2 LS6 XU. Periode- 3ter Abschnitt des isten Jahrh. urtheilt worden. Seine Mittgescllen suchte ihn zu ret, ten, und als man ihn zur Richtstätte hinausführte, wurde/ auf dem Baarfüßer Platz/ der Strick/ woran der Scharfrichter ihn hielt, plötzlich entzwey gehauen, und der Gefangene entrann in das nächstgelegene Kloster. Die Thäter waren Hans Eberler genannt Grünenzweig, Niclaus Meyer, beyde hiesige Bürger, und zwey junge Grafen von Vlamont. Alle vier begaben sich in das Teutsche Haus, wo der Commenthur Andreas Schmidt sie wohl aufnahm, weil Meyer sein Freund und Gevatter war. Eine solche Handlung, die wider alle Begriffe von geselliger Ordnung stritt, konnte der Rath nicht ungestraft lassen. Er zeigte sich in dem weitläufigen Handel, der darauf folgte, mit einer ruhmwürdigen Sündhaftigkeit. Zuerst wurden alle obrigkeitlichen Diener, welche bey der Ausführung desVerur« theilten gegenwärtig gewesen, in gleicher Stunde ihrer Dienste entsetzt, und am gleichen Tage mußte der Oberstknecht mit bewaffneten Bürgern in das Teutsche Haus gehen , um die Flüchtlinge, nicht mit Gewalt herauszuholen, sondern selber dort zu bewahren. Den folgenden Tag erschien vor Rath der Schatzmeister von Vüg- heim (Commenthuri Beuken) der viel auf die kaiserlichen Freyheiten seinesOrdens pochte.AlleinwederDrohungen, noch Besorgniß vor der Rache des starken Anhangs der Uebelthäter, konnten den Rath in Erfüllung seiner Wichten irre führen. Die Wache blieb in dem Teutschen XXVIII. Kap.Deutscher- u. St. Iohan. Orden. ts7 Hause stehen / und ließ die entflohenen nicht aus den Augen. Bald hieraufkamen wieder Ritter dieses Ordens vorRath/ und bezogen sich auf das Beyspiel eines Erzherzogs Albrecht zu Freyburg / wo ein Dieb sich in das dortige Teutsche Haus geflüchtet hatte. »Der Erzherzog / sagten sie, hätte ihn nur von außenher und nicht in dem Hause selber ver- hüten lassen / und als seine Räthe die Meinung eröffnet/ daß man den Dieb herausnehmen sollte/ so hätte er geantwortet: „ Somcr Bocks! Hinkende Gans! Ihr saget wohl ich sey ein Fürst des Reichs / desto mehr bin ich schuldig dem würdigen Orden seine Freyheit zu lassen." Der Rath ließ aber den Prozeß in aller Form wider die entflohenen anheben. Sie wurden durch die Gerichtsdiener/ die mit ihren Stäben in das Teutsche Haus ungehindert gingen / vor die Richter gefordert. Es erfolgte ein öffentliches Stuhlgericht/ und man erklärte sie Leibes und Gutes verlustig. Hierauf ließen zwey der Verurthrilten bey Zürich und Bern um einige Verwendung anhalten, weil der eine von Zürich / der andere von Bern gebürtig war. Viele Edelleute traten auch ins Mittel. Und da der Rath durch das gefällte Urtheil der allgemeinen Ordnung und dem obrigkeitlichen Ansehen ein Genüge geleistet hatte/ so verwandelte er (Lommutavit) die erkannte Strafe in eine beträchtli« che Geldbuße/ durch deren Entrichtung die Bewachte» sich endlich löscten. Ein anderer Anstand veranlaßte die Zollfreyheik welche dieser Orden vergebens gegehrte. Endlich bathen 198 XII. Periode. 3 trr Abschnitt des 1 Stell Jahrh. die Ritter / man möchte nur keinen Zoll von der Habe und dem Hausrats) derjenigen abfordern, die ver- wandeltundv er schickt wurden, und solche Habe und Hausrath mit sich führten; allein der Rath erkannte im I. 1^75: „was Guts, das ihnen oder ihrem Orden zustehet, mit ihren eigenen Wagen und Karrern hierdurch geführt wird, da sollen sie keinen Zoll noch Weggeld geben; wäre aber, daß jemand solches Gut um verdingt« n Lohn führte, der soll schuldig seyn, unter dem Thore das Weggeld zu geben. St- Iohanntter Orden. Mit diesem Orden erhoben sich auch wegen des Zufluchtsrechts im I. 1^98 einige Streitigkeiten. Ei, ner wurde des Nachts in der Stadt geschlagen und verwundet, und der Thäter floh in St. Johannis Freyheit, das ist, in die Commenthure» des St. Johannilcr Ordens. Der Rath erkannte, daß diese That einem Mordhandel wohl zu vergleichen sey, und daß damit der Thäter nicht entrinne, Knechte, um denselben zu verhüten, in die Commenthurey gelegt werden sollten. Solches war anfangs dem Commenthur ganz widrig. Er wollte die Knechte ausschassen, damit, wie er sagte, kein Unrath es, in Folge der Freyheiten des Ordens der Stadt Basel dadurch widerfahren möchte. Raths- -eputirte wurden zu ihm geschickt: „ Es geschehe Nicht, sagten sie, aus muthwilligem, trotzigem Vornch- XXIX. Kap. Von der Stadt. 199 men/ sondern aus erheischender Nothdurft der bösen Geschichte, so einem Mordhandel verglichen zu werden verdiene." Der Commenthur gab sich endlich zufrieden^ und ließ zu, daß die Rathsknechte den Thäter in der Freyheit verhüten möchten, damit er dem Rechten nicht entrinnen könne. Er bath nur, daß man ohne Verzug rechtlich handeln, und daß die Knechte bald aus der Freyheit kommen möchten. Neun und zwanzigstes Kapitel. Von der Stadt- Man nannte rechte Stadt die diesseitige Stadt, innert den alten Gräben und Schwibögen, folglich ohne die Vorstädte. Die rechte Stadt war getheilt in die obere und niedere, ohne daß ich aber finde, was man zur obern Stadt eigentlich rechnete, ob der Mün' sier und St- Martiusberg allein, oder ob der St. P.ters und St. Leonhardsberg auch dazu gehörte? Die Schwiebögen waren die alten Thore- Am Rhein hieß es das Kreutzthor; das andere gegen die Spähten, wurde das Egolfsthor genannt; das dritte das Eselthor; das vierte der Aeschemer Schwibögen; und das fünfte die Bärenhaut/ oder das Chuonsthor. Wursteisen gibt 200 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des I 5 ten Jahrh. dem äußern Stadtgraben einen Umfang von zweytauscnd Schritten. Groß setzt sieben tausend fünfhundert Schuh/ lind gibt der Mauer 41 Thürme und 1099 Zinnen. Daß die Stadt nichts weniger als ganz gepflastert war/ zeigt folgende Erkanntniß von 1^92: „ Es ist erkannt worden/ auf Erbiethen Hn. Hans Erhard von Rheinach, daß er vor seinem Hause besetzen wolle/ gleichwie seine Nachbaren/ die sich erbothen haben vierzehn Gulden beyzutragen/ daß die Gasse vor den Augustinern besetzt werden solle/ doch daß man mit den Augustinern um ihren Antheil übereinkomme." Im I. 1^57 wurde eine neue steinerne Arche hie diesseits des Kappelins auf der Nheinbrücke ge« baut. Sie kostete bey 2600 Pf. Man stiidet im kleinen weißen Buch (x>. 162) eine Beschreibung der dabey begangenen Fehler/ und daß die Arbeit nicht bey abgetrocknetem Bette vorgenommen worden sey. In einen der Steine wurde folgendes gehauen; „ Nach Gottes Geburt 1^58, unter Hansen von Bä- renfelü / Ritter / Bürgermeister / Hansen Bremenstein / Oberstzunftmeister/ Heinrich Jselin und Hans Sattler, Bauherren, ist diese Arbeit vollbracht." Jrigerweise glaubt Groß (p. 108,) daß es das erste steinerne Joch an der Rheinbrücke gewesen. Es war nur das erste diesseits des Käppeleins, in dem Theil des Rheins, -er 201 XXIX. Kap. Von der Stadt. zur großen Stadt gehört. Die Rheinbrücke ist ungefähr 600 Schuh lang/ und ruht gegen die große Stadt, wo der Strom am stärksten ist/ auf sieben hölzernen, und gegen die kleine Stadt, auf sechs steinernen Jochen. Es gab Partikularbrunnen / deren Recht nicht Wetters gieng / als daß die Besitzer in ihren Höfen Hahnen an den aufgerichteten Brunnstöcken hatten, aus welchen sie nur nach Nothdurft, und nicht immerfort, das bc- nöchiqte Wasser laufen ließen, und lassen durften, bey Strafe solche Brunnen zu verlieren. In der mehrern Stadt besaß schon der Marggraf von Hochbcrg und Röteln einen eigenen Hof. Wenigstens findet sich in dem Steuerbuch des St- Martins Kirchspiels vom Jahr 1476 unter der Anzahl der Steuergcbenden, des Marg grasen Hof genannt. Außer diesem hatte er in der kleinen Stadt, die dem Kloster St. Clara gegenüber stehende Burgvogtey. ') ') Schopflin jagt in seiner Geschichte von Baden, daß Rudolf ein Sohn des Marggrafen, 27 Jahre alt» und seine drey Töchter, die sich im Kloster St. Clara aufhielten, im I. 1420 an einer ansteckenden Krankheit starben. 202 XU. Periode. 2 ter Abschnitt des istenJahrh. 1464 vor Lichtmeß sing man an das Pfulment zur Pfal; zu graben. Das Wasser wurde etliche Tage und Nachte durch zo Mann abgetrieben und aufgeschöpft bis das Fundament aus dem Wasser gekommen war- An der Verschönerung der Stadt wurde gearbeitet. Im gleichen Jahre i4Lo ließ der Rath an zwey Or' ten, beym Aeschemerthore und bey St. Urban, statt -er hölzernen Vrunntröge, steinerne Brunnkasten anbringen. Ein gleiches war auch schon im vorhergehenden Jahrhundert aufm Kornmarkt A°. 1380, und aufin Münsterplatz A° 1682 geschehen. Unser Münster hat zwey Thürme; der eine, linker Seite, wenn man eingehet, d. i. an der Nordseite, war dem heiligen Georg gewidmet, ist 205 Schuh hoch, ') und wurde, so viel man weiß, zu gleicher Zeit mit der Kirche selber aufgeführt. Der andere Thurm aber, an der Südseite, der dem heiligen Martin gcweihet ist, wurde viel spüther, und nur gegen Ende dieser Periode aufgebauet, von 1^84 bis isoo. Es scheint, -aß -er Rath nicht wenig dazu beytrug. In *) Er wurde im 1.1640 gemessen, und betrug in der That 200 große Schuhe. 20Z XXIX. Kap. Von der Stadt. den Ausgabbüchern findet fich eine Summe ausgesetzt, wegen eines Vertrages mit einem fremden Werkmeister, und wo ich nicht irre,- vierzehn Arbeitern, für in das Münster. In der Falkeifischen Bibliothek findet sich eine, im Jahr 1^92, zu Nürnberg gedruckte Chronick, wo dieser Thurm noch ohne Helm und mit einem Gerüste, vermittelst dessen man Steine aufziehet, vorgestellt wird- In demselben Thurm hangt die sogenannte Pabst- glocke, wovon in -er vorhergehenden Periode Meldung geschehen ist. Sie zerbrach im I. i^ss, da fie bey einem starken Gewitter, welches fie nach einem an so vielen Orten noch bestestenden abergläubigen Wahn, abwenden sollte, geläutet wurde. Erst im Jahr 149 Z ließ man sie an Gewicht ittsoo Pf. schwer, wieder gießen, und zwar durch einen Hans Peyer, wie Groß meldet (p. 82.) oder wie Falkeisen berichtet, durch Georg von Sxeyer. Der Glockengießer bekam st. von dem Ecntncr. Im I. 1760 beym Jubelfeste der hiesigen Universität, wo alle Glocken der Stadt lärmen mußten, bekam sie einen solchen Riß, daß man zwey Jahre hernach gcnöthiget wurde, ein Stück daraus abzuschlagen. Die Pabstglocke hat verschiedene Umschriften bekommen. Die älteste war: (Brucker aä Ursüümn) 20 ^ Xii. Periode-3ter Abschnitt des l5ten Jahrh. eolo, plL VirZo, tibi ms 6at, ?apg., ^larla? I^io Felix ^nintus, fjni Aenninat ut teredintlms, IVle ileri ieeit, Fe-H voeor, is sine F«e sit, IVl enm L c^uateo, X tot, xost I ^un^ito äuplex. Nach der Erneuerung derselben las man folgende Verse, welche, sagt Wursteisen, ein Ncchtsgelehrter Sebastian Brand machte. Fempoos (loneilii Felix äeclit, impooda ') re§it Fnlsantum manus, mstaurat xia Fabiiea Fiacteem. Drucker setzte diese zwey Zeilen hinzu, die von Wursteisen Übergängen waren: Hülle ciuatso eentum , seine! ü cjnoter X tria^unZas , O rsx §lorise LInisti 1Ä3. Vem nodis cum priee. Was aber diese Glocke noch berühmter macht, ist der Umstand, daß nach der Erneuerung derselben fie förmlich gekauft wurde. Der bischöfliche Suffragan oder Weihbischof, Bischof (in partidus) von Tripolis, Nico» *) Statt improvs lesen Groß und Tonjola in ihren Juscriptionen impetc; also, auf eine ungestüme Weise, statt gottlos. 20L xxix. Kap. Von-er Stadt. laus Fristns, verrichtete -Le Taufe, und legte ihr den Namen Osanna, nach einigen, ') oder Susanna, nach andern, ") Sey; wofür er, nebst einer köstlichen Mahlzeit, zwey Goldesgulden erhielt. Die Taufpathen waren zwölf Prälaten und Dom» Herren, eben so viele Capellanen, sammt vierzehn der vornehmsten Männer der Stadt, welche reiche Geschenke brachten, vermuthlich für die kadi-lca Lcelssis. Von Seiten des Raths erschienen der Bürgermeister, einige Rathsglieder und der Stadtschreiber. Von Seiten der bischöflichen Curia, der Kanzler Keller und der Notarius Salzmann. Brucker nennt keine Frauenspersonen. Herr Pfr. Falkeisen (in seiner Beschreibung des Münsters) ergänzt aber diese Lücke- Sechszehn Frauen vom Adel und bürgerlichem Stande waren zugegen und be- 1) Nach Brucker und Hn. Pfr. Falkeiscn. 2 ) Nach dem AntisteS Hier. Burckhardt z. B. in seiner zu Klein Hüningen im I. 17ro gehaltenen Einwejh- ungöpredigt. Drey Gründe habe ich für den Namen der durch ihre Keuschheit berühmten Susann«, 1°. weil das Münster der Jungfrau Maria geweiht war. 2^. weil die Kaiserin Cunigunda, die mit ihrem Gemahl, Heinrich n, das Münster gebaut hat, in dem keuschen Zu. stände mit dem Kaiser gelebt haben soll. 3°. weil schon eine Glocke de- Münsters Osanna heißt. 206 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des isteii Jahrh. schenkten die Glocke ansehnlich. Der Antistes Hieroni- mns Burckhardt ruft bey diesem Anlaß aus: ,, Das ist ein lächerlicher Aberglauben!" Der Ausdruck ist ge. wiß zu milde. Schwer ist es zu errathen, in welchem Verhältniß eine Glocke zur Erbsünde stehen möge. Wir sehen darin nur eine Entheiligung des Sacraments der Taufe, und einen der tausend Kunstgriffe, durch welche die Layen zum opfern verleitet wurden- Uebrigens braucht man noch diese Glocke bey den vier hohen Festtagen, wie auch wenn Missethäter zum Tode geführt werden. Oben an dieser Glocke hängt noch eine, die 434 Pf. wigt, und Teela hieß. Sie wurde im I. gegossen- Die zweyte berühmte Glocke ist die des K. Heinrich II, wovon wir im iten Band pag. 206 Erwähnung gethan haben, und die im St. Georgen Thurm hängt. Sie ist auch in dieser Periode, nämlich im I. 1494, erneuert worden, und wog 5200 Pf. Allein 70 Jahre später (isb5,) mußte man ste wieder von neuem gie. ßen. Sie bekam 6500 Pf. an Gewicht. Mstr. Franz von Bern und Marx Spörlin besorgten es, und Hans Pankalevn verfertigte folgende Umschrift: Lampanam reparant proeeres HeclesiLe et (Irbis, Kt resonet ^uxtg, rrivemL sus. XXIX. Kap. Von der Stadt. 207 Sie hieß ehemals auch von ihrem Gebrauch die Mußglocke/ weil man sie um 10 Uhr des Morgens läutete, um dadurch den Hausarmen ein Zeichen zu geben , ihren Muß (gekochten Brey) in dem Mmosenhaus abzuholen. *) Dieser Gebrauch ist schon lange abgegangen, und dennoch wird um to Uhr noch fortgeläutet. Daher heißt sie die zehn Glocke. Vielleicht war das Läuten derselben mit einem kleinen Einkommen verbunden. In dtesein Thurm findet sich unter anderm noch *) die Chorglocke, die ii'/, Zentner wiegt. Nach Falkeisen wurde sie im I. 1494 von Mr. Georg von Speyr gegossen. Ihre Umschrift lautet also: *) Wurstcisen, Drucker und Falkeisen. r) Die halbzwölf oder Mittagsglocke, welche ehemals die UnscrnFrauen Glocke hieß, und 35 Zentner wiegt. Vor Zeiten mahnte sie zu einem stillen sv« mai-:-; jetzt ruft sie die Gesellen, die Tagelöhner zum Mittagessen. Dann die Salve, nun die Wachtglocke, die 18 Zentner wigt. Ferner, eine ebenfalls im I. 1494 gegossene Glocke, so Maria hieß, und 879 Pf. wiegt; endlich das zu oberst in dem Thurm Hangende Vesper Glöcklein, so man jetzt um drey Uhr läutet, um die 8tu6ioso« HieoioZ,« zur Anhörung der theologischen Lektionen zu bernfen, und 230 Pf. wigt. 208 XII. Periode. ZterAbschnitt deS iZten Jahrh. 8mn damprmL Etiori, Llerum voeo, clieor OslannL! Im Jahre 1^75 wurde die Schlagglocke aus dem St. Martins Thurm, worin sie von Alters her hicng, in den St Georgen Thurm gebracht. Das Zifferblatt der Uhr ist unten im Thurm, und folgende Reime las man vor Zeiten dabey: Der Welt, Mittel und End, Minut, Zeit, Stund und Tag verwend. und: Ip86 wem 01 ' teoum reputk, cjUNN eoricitn nostrs^ Umpoia prseteiLLlit vitse. ') Wir wagen jetzt folgende Anfrage. Woher geschah es , daß die erneuerte Pabstglocke getauft wurde, und die von Heinrich dem Uten nicht? Meine Muthmaßung ist diese. Die Pabstglocke kam von Felix V her, dessen Andenken bey der Luiia ronieuin. in Abscheu seyn mußte; und Heinrich der lite war canonisirt worden. Jene brauchte eine Taufe um gereiniget zu werden; diese aber nicht- -) Falkeisen. 2) loHol», xsx. 3FS, 20S XXIX. Kap. Natur-Ereigniße. In einem der Gewölbe unter dem Chör des Münsters zeigt man den Fremden 6 zinnerne Särge von ver, schiedener Größe, worin 6 Leichen auS. dem Baden» Durlachischen Hause liegen. 1 °. Maria Anna, Tochter des Marggrafen Friedrich des großen, zu Basel den 9. July 1688 geboren, und den 8. März 1639 gestorben- 2 °. Charlotte Sophia, ihre Schwester, den i. März 1685 geboren, und den Z. October 1689 gestorben. 3°. Carl Anton, ein Sohn des Marggrafen Carl Gustavs, den 26 . Ienner i68Z geboren, und im I. 1692 , den 3i. May zu Basel gestorben. 4°. Elisabeth, eine Tochter -es Marggrafen Georg Friedrich, im I- 1620 den 6. Hornung geboren und den 13. October 1692 gestorben. 5°. Augusta Mag» dalena, eine Tochter des Marggrafen Carl Wilhelm, im I. 1706 den 4. Nov- geboren, und im I. 1709 gestorben. 6". ihr Bruder Carl- den 21 . Ienner 1701 geboren, und den 12 , Ienner irii m Lausanne gestorben. Dreißigstes Kapitel. Natur - Ereigniße- In dieser Periode findet man in den ChronickeN angegeben drey Commeten *) ein ') Im Heumonat 1456 sah man, über einen Monat lang einen ungeheuer großen Commet mit so einem langen V. Band. O 210 xil. Periode. 3 ter Abschnitt des i sten Jahrh. Erdbeben,') sechs fürchterliche Gewitter und Hagelschläge, ') drey Schweif, daß er zwey Zeichen des Himmels erreichte. Im I. 1457 erschien ein anderer im 20tcn Grade des Fisches. Und im Jahr 1472 den 2 . Ienner / zeigte sich im 6ten Grade der Wage gegen Mitternacht, nahe beym hellen Stern Areturo, ein bleichfarbcr Commct von der Natur (?) Saturni, der sich so schnell gegen den Welt. Wirbel bewegte, daß er den 22ten gemcldtcn Monats denselben schon überstieg, und in einem kleinen Zir. kel herumfuhr. Deswegen ließ er sich die ganze Stäche hindurch sehen. Anfangs der Nacht wendete er den Schweif gegen Aufgang, und Morgens gegen Niedergang. Dieser Commet soll so Tage lang gesehen worden seyn. Im I. 1492 soll ;n Basel ein erschreckliches Erdbeben mit einem langwährenden Getöse, gewesen seyn, an eben dem Tage, 7 ten November, wo ben Ensisheii» zwey Luftsteine, von welchen weiter unrcn ei» mehrerer, aus der Luft herab fielen. ") Nämlich in den Jahren 1449 , 1468, 1471 , 1472 und 1487. In dem von 1472 schlug der Strahl inS Mün. sier, und zwar in eine» Pfeiler bis in die Gruft hin. -ab, so daß große Steine heraus fielen, und das Chor mit Feuer und einem durchdringenden Dunst angefüllt war. In dem von i468 den 26. July, um zehn Uhr des NachkS, mußte man durch die Stadt rufen lassen die Feuer auszulöschen. Der Strahl schlug in die 211 XXX. Kap. Natur-Ereignisse. Beyspiele von merkwürdigen Meteoren ') kleine Stadt, in das Kloster an der Steine, zu Baat- süßern, am Spahlenthurm, in den Rhein. In der kleinen Stadt schlug er in einen Stall und Scheuer. Ein großer Vorrach an Korn, Heu, Holz und drey Pferde verbrannten. Bey einem andern Donnerwetter fielen Schlossen wie Hüner und Gänse Eier- Die Dächer wurden sehr beschädigt; der allgemeine Schaden auf den Feldern schätzte man auf achtzig tausend Gulden Am fürchterlichsten wüthete das vom 5. August 1449. Um zehn Uhr des Nachts hob der Sturm Ziegeldächer auf; Schlagrrgen drangen durch die übrigen Dächer; der Strahl verwüstete alles was er traf, und hinterließ «inen Geruch von Gebrantem, der vor acht Tage nicht verrauchte; auf dem Münsterplatz wurden große und dicke Lindenbäume aus dem Boden hinauSgerisscn; drey Häuser stürzten ein; Niemand war stark genug um dir kleinsten Thüren ober Laden zuzuschließen; auf den Kirchhöfen fand man mehr als tausend Vogel todt. Jedermann sah vor Schrecken den Todten gleich, und meinte, die Welt werde untergehen. i) Im I. 1478 fielen zu Basel mancherley Kreuzlcin und feurige Kugeln aus der Luft. Im Jahr tg92, den 7. Nov., um die eilfte Stund« fielen bey EnsiSheiM/ zwischen Celmar und Basel, zwey Meteorolithcn oder Luftsteine (von ^ik-teüros, hoch in der Luft, und liekos Stein ) Der größere war bey drey Zentner schwer; der kleinere sah einer Salzscheibe, S 2 212 xn. Periode- 3 terAbschnittdesi 6 tm Jahrh, lind fünf außerordentliche Witterungsfälle. ') anfangs aber einem griechischen Delta ähnlich. Inwendig sah er wie Erz t oder wie Schlacken von Eisen auS. Einer dieser Steine wurde in der Kirche aufgehangen, und wurde in der Folge fast rund / weil stets viele zum Wunder davon abschlugen und wegnahmen. Als diese Steine bey EnsiSheim aus der Luft herab fielen, er- schlitterten zu Basel alle Glasfenster. Andere schrieben diese Erschütcrrung einem Erdbeben zu. Auf der offene» lichen Bibliothek soll ein alteö Mönchenbuch darüber Bericht enthalten. ') Im I. 1467 war vor Lichtmeß der Rhein so klein, daß man trockenen Fußes, am diesseitigen Ufer weiter als das erste Joch und jenseits weiter als daö dritte Joch der Rhein- brücke gehen konnte. Jetzt würde, bey gleich niedrigem Stand des Rheins, ein anderes Verhältniß zwischen den zwey Ufern zweifelsohne Statt haben. Ein neuer Be- weis, daß der Thalweg sich der großen Stadt im- rner mehr nähert. Die Witterung von 147Z ist merkwürdig. Jin Hor- nung blühten die Bäume, und grünten alle Erdgewäch- fe, wie im May. Zu Pfingsten halte man reife Erd- beeren, Kirschen, auch anderes Obst, und gegen Ende des Krachmonats reife Trauben. Die Ernte gieng vor Johannis, und die Weinlese vor Bartholomäi an. ES hatte seit dem 20. Junii in neun Wochen nicht geregnet. Das Korn war doch gut, und ziemlich wohlfeil. Der Wein wuchs an vielen Orten sehr stark, also daß XXXI. Kap. Von den Namen. 21Z Ein und dreyßigstes Kapitel. Von den Namen. Seit -er Wiedergeburt -er Wissenschaften in -er letzten Hälfte -es löten Jahrhunderts, so wie im fol' man den Baselwein nichts achtete. Im Oktober blühten die Bäume wieder, also daß die Kirschen bis Martini reif wurden, und Birnen und Aepfel die Größe einer Nuß erreichten. Allein die Folgen der großen Trockne waren, daß die Gewässer abgingen, und viele Brunnen versiegten, und daß gewisse Gemüser, wie Kohle, Nü. ben u. s. w. nicht fortkommen konnten. Ein Kabiskopf galt so viel als ein Saum Wein. An einigen Orten sollen Wälder von der Hitze angezündet worden seyn, und gebrannt haben. Ueber diesen heißen Sommer wur. den folgende Reime gemacht: Die Dur' ist grooß; Der Mcn'ch ist boß; Wohlfeil der Wein; Das Weib gemein. In den Monaten März und April des Jahres 1479 war das Wetter auch so trocken, daß man die Verdor- rung aller Früchte besorgte. ES erfolgte aber im May und im Brachmonat ein unerhörtes Regenwetter. Endlich zeigte sich das schöne Wetter wieder, und der 214 XII. Periode. 3ter Abschnitt des I5tm Jahrh. den riß die Gewohnheit immer mehr ein, besonders bey den Gelehrten, ihre Namen in lateinische oder griechische Sprache zu übersetzen. Es geschah auf zweyer- lcy Art- Die einen begnügten sich mit einem fremden Ansehen: Hi-sÜ8ius für Wiirsteisen, für Jselin. Die andern übersetzten ihre Namen bald ins griechische, Herbst siel so reichlich auS, daß man in fünfzig Jahren feinen dergleichen gehabt harke. Im I. 1480, den 2 Z. Juny, nach einem dreytägigen Regen, wuchs der Rhein dcrgestallten, daß man auf der Brücke mit freyer Hand bis an das Wasser reichen konnte. Den folgenden Tag fuhren des Morgens um tz Uhr, zwey Joche, und eine Stunde später ein drittes weg. Nach Ablauf des Wassers versah man die Lücke zur Noth mit zwey Schiffen, deren jedes an acht Schrau. den dem Wasser nach, in die Höhe oder Tiefe gebracht werden konnte,— Wegen der nassen Witterung wurde der Wein sauer, und die Weinlese trat so späch ein, daß die Nebleute noch anfangs NovcmbriS zu wimmen hatten, ES entstand eine zweyiährige Fruchttheuer, Die Straßburger holten Getreide in unsern Gegenden. Tue armen Leute ließen das Kley wieder mahlen, misch, ten eö mit Haber oder mit Vobnenmehl, und mach. ten daraus Brod. Nicht nur daö Negenwmer, sondern auch die Ueberschwemmungen, welche viele niedrige Gegenden verherrten, waren die Ursachen des Fruchtmangels, Auf diese zweyjährige Theurung folgten, im 1, 1488 sterbende Läuffe. XXXI. Kap. Von den Namen. 215 bald ins lateinische: OecolLwpLäius für Hausschein, iVI/eomu 8 für Geishüsler, Lapko für Köpflin, Oal- vinu 8 für Chauvin, kiswr für Bäcker, Dexwr für Weber, litio für Brand, M^iäerurn für Wurst- eisen, ?ilsoxoeu 8 für Hutmacher (Pfarrer zu Bretz- wiel im I. 1565 ,) Ostander für Hosenmann (Reformator von Nürnberg.) Der Name des Orts, woher man kam, oder wo man geboren worden, verschafte viele Namen, bald vermittelst eines u s, Sleickanus, Oarl08iL6iu8; bald vermittelst der Endsylbe er, oder des Wörtchens von. In unsern Rathsbüchern wurde einer zum Bürger angenommen, der Er lach er oder von Erlach steh nannte. Ein Gelehrter führte sogar den Namen von Stein, nur weil er in der Steinen Vorstadt geboren worden (^.tkense remricge, 2 ten^Theil pag. 101.) Andere Nebenumstände leisteten den nämlichen Dienst. So hat man in Frankreich viele die äu ?M 8 , äu Moul'in, äu ?ont, kour heißen. Es bemerkt Galletti in seiner deutschen Geschichte (D. i. ^52,) daß manche alte adeliche Familien das von verschmähten. So nahmen bey uns die Rittergeschlech- ter Rich, ze Rhin, Schaler, Pfaff, Mönch, Marschall Vizthum, Roth kein von vor ihren Namen an. Wenn sie sich aber durch ihre Lehen oder andere Besitzungen von andern des gleichen Geschlechts unterscheiden wollten/ so setzten sie das von nicht vor dem Geschlechts Namen, sondern vor dem Namen der Besitzung: Mönch von 216 XII. Periode. 3 ter Abschnitt des Mm Jahrh. Mönchenstein, Rich von Richcnstein, Schaler von Ben. kein Urkunden zeige»/ wie diese Zunamen entstanden sind: Lonraäus öcalarius Dominos 6s Denken, tüonrnäus äietus «je Denken öeküarius, »Nd endlich «schaler von Benken. Zwey Geschlechts Namen lind auch bey uns üblich gewesen- So hat man Sperer genannt Broglin- ger, Eberler genannt Grüne »zweig, Sattler genannt Gebwieler, Schafner genannt von Brunn, Scherer genannt Philibert, Koch genannt Essig, Hebden streit genannt Laroche und andere mehr gehabt. Wir haben schon in der zehnten Periode bemerkt, wie verschieden die Schreiber bey uns die Geschlechts- uamen orthographirten. Dieß kann man den fremden Canzleien, die oft beym Unterschied eines Buchstaben Anstände machen, nicht genug wiederholen. Die erste Ursache befindet sich darin, daß man den nämlichen Laut auf mehrere Arten bezeichnen kann- So werden t, y te mit einander verwechselt, gleichfalls e, ä, und e e. Dann werden wegen stumpfen Gehörs, die verwandten Mitlauter ohne Unterschied gebraucht: b für p., d. für t, v für f, g für k. Die Verschiedenheit des Dialekts trägt auch vieles dazu bey. Ratverg, mit einem a, statt Rotberg, mit einem o; Meiger oder Mey, ger, statt Meier oder Meyer, Stächen», mit 217 XXXii. Kap. Nachlese. einem ch/ statt Stähelin mit einem h; Münch statt Mönch; Ryff statt Reif. Das sonderbarste Beyspiel zeigt ein Protocoll dieses Jahrhunderts. Im Vertrag chrieb der Kanzler den Namen, I-e wie es seyn mußte; der Registrator aber rubricirte am Rande mit dem Worte Lescho. Zwey und dreyßtgstes Kapitel. Nachlese- Aberglauben. Ein Hahn legte ein Ey, im I. 1 ^ 7 ^. Er wurde aufm Kohliberg, Wohnung des Scharfrichters, sammt dem Ey verbrannt. In allem Ernst meldet Groß, man besorgte, es möchte ein Wurm daraus kommen. Der Henker hatte den Hahn ausge- schnitten, und noch drey Eyer in ihm gefunden. Einer Namens Vieenüus, hatte im löten Buch seines 8pe- culi riLtuia'is CLP. 77 geschrieben, sey allezeit dafür gehalten worden, daß aus dem Ey eines alten Hahns, wenn eine Schlange, eoluder genannt, es im Miste ausbrüte, ein Basiliske wachse; daher wäre der Basilisk ein halber Hahn und eine halbe Schlange; etliche hatten bezeugt, daß sie Basilisken gesehen hätten, aus solchen Eiern heraus kriechen. 2 is All. Periode 3ter Abschnitt des löten Jahrh. (^us) Zustuchtsrecht. Am Frohnleich- nams Tage, im I. 1Ü86, floh ein Todtschlägcr zum Altar in der St. Martinskirche, zu eben der Zeit, wo der Priester Messe las. Er wurde aber von den Stadt- knechten beygefängt und eingelegt. Er verwirkte das Leben- Siehe auch das 28te Kapitel. Abkürzungen. Mehrere Zeichen bedeuten zwei- erley, eines z. B- gibt bald eon bald us an, und zwar im gleichen Worte, wie in conäueiu8.— ^nts voe. bedeutet ante vocern, worauf das Wort mit welchem mehrere Sonntage bezeichnet werden — Ein v mit einem Strich, oder mit einer Krümmung bedeutet zehen, und nicht fünf.— will so viel angeben als so, das ist, vier mal 20 . Ein griechischer s mit einem und einem krummen Strich über demselben, bedeutet IKrm, Sun, Sunne, Sonne. Setzt man dazu ein dreyfaches Zig zag mit einem Strich, welches g i ch- ten bedeutet, so hat man Sonnegichten, Sonncwende, Lolsiitium.— Schwer find vorzüglich jene Zeichen, die nur überhaupt sagen wollen, daß man die Wörter abgekürzt habe, und dem Leser die Sorge überlassen, zu errathen, was für Buchstaben ausgelassen worden find. Z. B- über den Wörtern drillen. sait. L apliernn den. findet steh das ähnliche Zeichen, und das alles bedeutet: Lasllienfüdus 8 küu 1 ein et ns)08i.oueain dene- äietioneln. XXXII. Kap. Nachlese. 2's Die Bistümer am Rheinstrom wurden die Pfaffengasse genannt, und jedes derselben durch irgend einen Umstand bezeichnet. Chur war das höchste, Eon- stanz das größte, Basel das lustigste, Straßburg das edelste, Spcyer das andächtigste (wegen der Begräb- niße vieler Kaiser und Könige,) Worms das ärmste, Mainz das hochwürdigste, Trter das älteste, Kölln das gewaltigste. Bruder Claus. Zwischen Liestal und Lausen, auf der linken Seite der Landstraße, an einem Walde, befand steh eine Waldbrndershütte und eine Capelle, davon die Ueberbleibsel Bruder Clausen Capelle genannt werden. Bekannt ist es, daß der berühmte und unvergeßliche Nicolaus von Flüe (äs R.ups,) genannt Bruder Claus, aus dem Kanton Unterwalden ob dem Wald, plötzlich, im Sept. 1^66, mit Einwilligung seiner Frau, den Entschluß faßte, fie, wie seine Z Söhne und 5 Töchter zu verlassen, sein übriges Leben abgesondert zuzubringen, und zu diesem Zweck eine Stätte außer dem Lande auszusuchen. Er begab fich in unsern Kanton bis nach Liestal- Hernach aber, auf Einrathen eines LandmannS, und bey einem sehr erklärbaren Triebe, in sein Vaterland zurückzukehren, verließ er unsre Gegenden. Nun ist es sehr gläublich, daß er eben die gedachte Hütte bewohnte, und daß in der Folge, wo er sich nach der Tagsatzung zu Stanz, von i^si 220 Xll. Periode. 3 ter Abschnitt des I 5 ten Jahrh. einen unsterblichen Namen gemacht, die Einwohner von Liestal und Lausen eine kleine Capelle werden bey der Hütte aufgeführt haben. Brunnmeister. Der Rath hatte im Jahr I5oo einen so geschickten Brmmmeister, daß die Stadt Frankfurt ihn inständig bitten ließ, ihr diesen Brunn. Meister zukommen zu lassen- Die Antwort war: »Man könne seiner nicht entbehren. Durch seine Abwesenheit würde uns und unsern Brunnen unk ießl ich er G e« vrest zustehen." Carthäuser. Vor ungefähr zwanzig Jahren, den 21 . December 1776 , als man im Waisenhause, dem ehemaligen Carthäuser Kloster, eine Zelle abbrach, fanden die Arbeiter eine, unter einem Balken eingemauerte hölzerne Kapsel. In dieser Kapsel lag das, in lateinischer Sprache auf Pergament mit gothischen Buchstaben geschriebene Glaubens Bekenntniß eines Carthäusers, und zwar im ersten Jahre seines Gelübdes, am Maria Magdalena Tage 1^56. Es gieng dahin, daß er die Vergebung der Sünden einzig und allein von dem Opfer Jesu Christi, und von dem Verdienst des Todes desselben erwarte. Er schließt mit einem Gebet: » Heiliger Engel, der du mir zum Beschützer gegeben worden bist, dir empfehle ich dieses Blatt, daß du es zur Zeit meiner letzten Noth, oder im jüngsten Gericht, dem allmächtigen Gott vorweisest." Also glaubte dieser gute 221 xxxii. Kap. Nachlese. ! Mönch an die Allgegenwart Gottes nicht , und meinte daß ein Engel zeigen sollte, was er geschrieben hatte. Das Geheimniß, mit welchem er sein Bekenntniß versteckte, beweiset indessen, lvie gefährlich diese Lehre für die Bekenner derselben damals gewesen ist. In der ^ That was konnte dem Pabst, den Bischöfen, den Priestern, den Mönchen schädlicher vorkommen, als eine Lehre, welche behauptete, daß eitle Ceremonien, Wall- fahrten, Meßlesen, Anbetung von Reliquien, Ablaß, entbehrliche Heilsmittel wären, die nur Zeit und Geld kosteten ? Es fehlte aber in gedachter Bekenntniß die Angabe der ächten Mittel, wodurch man sich die Verdienste Jesu zueignen kann. Nicht eher wird Religion eine wahre Wohlthäterin der Menschen abgeben, als bis ihre Diener zur Grundlage annehmen, daß nur wirkliche ! Ausübung der gesellschaftlichen Tugenden, das Laster büßen könne, und daß kein Söhnopfer, von Seiten unsrer, der Gottheit gefälliger sey, als das Opfer jener Leidenschaft, deren Befriedigung strafwürdig machte. Durchführungen. Im I. 1^97 bathen fremde Herrschaften um die Durchführung einiger Gefangenen. Der Rath bewilligte sie, erkannte aber zugleich: ,, Soll ein Knecht aus Befehl des Raths bey den Gefangenen durch die Stadt gehen, damit wird beygefügt, die Verwtlltgung des Raths gemerkt werde, und keine Gerechtigkeit daraus erwachse." 222 xii. Periode. Zter Abschnitt des i 5 ten Jahrh. Feuerbrünste. Im I. E6 kam eine Nacht, in der Charwoche, Feuer im Kloster Kltngenthal aus. Der Schade wurde auf 10,000 fl. geschätzt. Eine Klosterfrau, die ungern im Orden gewesen, hatte den Brand gestiftet. Sie mußte ihr Leben im Kerker zubringen.— 1473 brannte es beym Aeschemer Thore. Die Zünfte, die zum Feuer liefen, bekamen 13 Pf. 2 ß. 8. Dn.— 1^75 am St. Luxentag, brannte es in Hans Kilchmanns des Beckers Haus, im klein Bafel und fünf Häuser wurden in Asche gelegt.— I^s7 war Feuer in der Weinhardsgaffe und zu St. Alban. Die Zunft und andere erhielten 26 P. 12 ß.— 1439 brannte es bey St. Peter. Die Zünfte bekamen 16 Pf. s ß. s Dn. für Feuergeld, und um daselbst zu hüten.— i^S^t war eine Feuerbrunst auf dem Heuberg (Erkanntnißbuch)— 14>SS auf Georgi, wieder auf dem Heuberg. Kurz vor Mitternacht, entstand ein solcher Brand in Junker Michel Meyers Haus, daß sechs und dreyßig Firsten zu einem Raube der Flammen wurden. Das Feuer war in einer Badstube angegangen, und hatte hernach einen Stall angegriffen. Vom Pan- ner schickte man Leute zur Hülfe, und die Priesterschaft gieng mit dem Sacrament um das Feuer herum- In ältern Zeiten, wenn die Feuersnoth aufs höchste gestiegen war, warf man eine geweihte Hostie in die Flammen.— Eine Glocke zu St. Leonhard wurde die Feuerglocke genannt, zum Andenken einer viel ältern Feuers- 223 XXXII. Kap. Nachlese. brunst (vom I. 1377.) Sie wurde alle Tage Abends um s Uhr im Winter, und im Sommer um S Uhr geläutet, um jedermann zu vermahnen, das Feuer zu löschen. Vermuthlich ist es jetzt die Thorglocke, die an- zeigen soll, es werden bald die Thore der Stadt geschlossen werden. Feldmaaß. Laut Naths-Erkanntniß war die Stange oder Ruthe 16 Schuh lang. Eine Juchart Ackerland mußte 28 Ruthen lang und 5 dergleichen breit, oder io Ruthen in die Breite, und i^ in die Länge haben. Ein Mannwerk Matten war anderhalb Jucharte. Mannwerk und Tauen find gleichbedeutend. Matten sind Wiesen- Geleit. Eine Weibsperson reiste im I. 1461 auf einem Wagen durch das Amt Wallenburg. ') Ihr ward auf der Straße ein Beutel mit 130 fl. nebst 3 Stück Zeug weggenommen. Sie begehrte vom Rath den Ersatz des geschehenen Raubes. Der Rath nahm die Regierung von Straßburg zum Vermittler. Der Ausspruch bestand darin: die Stadt Basel soll genugsam *) BrucknerS Merkwürdigkeiten x. 1477. 224 XII. Periode. 3ter Abschnitt des i sten Jahrh. ,, beweisen / daß sie zwischen Liestal und Waldenburg kein „ Geleitgeld, sondern nur Brück- und Weggeld fordere, „ und folglich nicht schuldig gewesen sey , gedachte Weibs- 7 ) person begleiten zu lassen." Häusersturz. 1-475 , den i. Nov. um die Mittagstunde fielen an der niedern Spähte drey Häuser ein. Doch wurde niemand beschädiget. Einige andere Bey. spiele dieser Art/ von diesem und vom folgenden Jahrhundert/ kommen auch noch in den Chronicken vor; welches zum Lobe der Baumeister / oder der Sorge der Bewohner/ oder wohl auch der Polizey nicht gereicht. Krankheiten. Wenn man dem Fortsetzer -er -einheimischen Handschriften Glauben beymessen kann/ so war schon im Jahr 1-495 -je venerische Seuche bey uns bekannt- » In diesem Jahre/ meldet er/ brachten die Kriegsknechte aus Frankreich die bösen Franzosen oder Blatter»/ die manchen stolzen Mann und Weib erlämbd haben, daß sie zu Elenden verdorben find- Sie haben noch im Jahre 1543 regirt, und gehen jetzt allenthalben bey der deutschen Nation." Nur der Aus. druck Blattern erregt einigen Anstand; man sollte denn glauben, daß die Pocken oder Blattern nie vor 1-495 bey uns geherscht hätten. Allein Sebastian Brand, der Dichter von Straßburg, der zu Basel, als Professor, im I- 1-496 lebte, machte hier ein lateinisches Gedicht über die Lustseuche, worinn er sich folgen. XXXII. Kap. Nachlese. 225 gender Worte bedient: 6 nostris eorporL multa luunt." Das heißt: »Viele unter uns büßen mit dem Leibe." Warum büßen, wenn nicht die Krankheit die Folge einer unerlaubten Wollust gewesen wäre. Die älteste Nachricht von Brüchen habe ich unterm I. 1464 gefunden, und zwar, so viel ich mich erinnere, in den Ausgabbüchern. Die Heilung eines Bruchs kostete ein und dreyßig Gulden, welches für die damaligen Zeiten eine beträchtliche Summe ausmachte. Im Jahr 1494 herrschte eine pestartige Seuche, woran viertausend Menschen starben. Man hatte schon amtliche Hebammen, und es wurden ihnen zu Zeiten Bürgersfrauen oder Wittwen zugegeben. Mit Vergnügen lese ich im Oefnungsbuch, daß auch vornehme Matronen sich dessen nicht weigerten: „ Die Frauen, so den Hebammen zugeordnet worden, sind Peter Offenburgs Hußfrau, Ulrich MelringerS Hußfrau, Doctor Wernhers sel- Frau u. s. w- Mord. Im I. 1475 im Hause zum Sternen bey der Blum, wurden ein altes Weib, ein alter Mann eine Magd und ein Jung erwürgt. Der Mord blieb bey drey Tagen verborgen, bis die Kuh vor Huuger und Durst sehr gehäutet, (gelühet) und die Leute dm» rauf in das Haus gestiegen waren. Daß so etwas in V. Band. 226 xii. Periode. 3 ter Abschnitt des Men Jahrh. einer enge», gangbaren, bevölkerten Gasse, neben einem Wirthshause geschehen, und so lange unbemerkt bleiben konnte, beweist, daß damals die Leute sich nicht so sehr wie heut zu Tage, um jeden Schritt und Tritt der Nachbaren bekümmerten. Pratteln. Drucker p.229, in seiner Beschreibung des Dorfes Pratteln, sagt: an diesem letzter» Orte pflegten die alten Einwohner, so oft die Pestseuche bey ihnen regierte, sich zu versammeln, und die Furcht des bevorstehenden Todes mit öffentlichen Tänzen und Reihen zu vertreiben. Jetzt kommen sie zusammen um einige Stunden, an den Sonn- und Festtagen, auf den Abend, mit Psalmen und Liedersingen zuzubringen. Titulatur und Rangordnung. Der Kaiser oder der römische König bekam erst in diesem Zeitraum den Titel: Majestät; seine Gemahlin aber den Titel: I. K. Würde. Gegen die Freyherren und österreichischen Laudvögte und Rathe war der Ausdruck Eure Edelkeit gebräuchlich. Wenn aber an einen vom Rittcradel geschrieben wurde, so lautete die ganze Adresse, an den Strengen oder an den Festen N. N-, je nachdem er wirklich Ritter, oder Edelknecht war, und im Schreiben selber dutzte ihn der Rath, und nannte ihn mit bloßem Tauftramen, lieber Hans, lieber Thüring u- s- w. Was die Eidsgenossen betrifft, so war der Ausdruck Eure Lie- XXXII. Kap. Nachlese. 227 b e in der einzelnen Zahl allgemein angenommen. Auch jii der einzelnen Zahl, wenn Räthe/ Beamte und andre an unsern Rath schrieben/ war Eure Weisheit, und nicht Eure Weisheiten üblich. Wenn fremde Bothschaften vor dem Rath etwas anzubringen hatten / so wurde dieses beobachtet: „ Den folgenden Bothen/ sagte die Ordnung, stehet man auf und werden dieselben gesetzt: Der Kaiser/ Könige, Herzoge, auch andrer regirender Fürsten Bothschaften, den Raths Anwalden der Orte der Eidsgenossenschaft, der Grafschaft Burgund Bothschaft; allen regierenden geistlichen Prälaten/ als Bischöfen und Aebten, die ge- sürstct sind; der Straßburgischen Nathsbothschafr; der Herrschaft Venedig Bothschaft. Die folgenden Gesandten setzt man, stehet ihnen aber nicht auf: Bothen der Regierung Ensisheim, des Domcapitcls Basel, der Städte Viel/ Genf, Müllhausen und andrer Bundsgenossen/ der Commenthurey zu Braken u. s. w. Diese folgenden Bothen läßt man stehen: Lauffenburg, Rhein- felden, Pruntrnt, Tcksperg, Herren der Universität u. s. w. In Prozeßakten vom Jahr E6 finde ich unsre Stadt die ehrwürdige Stadt Basel, hingegen Straßburg die ehrsame Stadt Straßburg genannt. P2 22s XII. Periode. 3ter Abschnitt des i§ten Jahrh. Zm 3- 1501 , nach Bartholomäi, folglich kurz nach dem eidSgenößischen Bunde, erkannte der Rath: »Alsdann vns etliche, vielleicht aus Verachtung und Neid, an unserm Titel abbrechen, und nicht schreiben wie von altem Herkom. men, und unsern Fordern geschehen ist, deshalb«» haben meine Herren erkannt, wenn sich hinfüro begiebt, daß einige Miß. slven den Häuptern, außerhalb Raths, überliefert werden, da die Überschriften anders stehen, als uns zu schreiben gebührt, sondern an dem Titel abgebrochen ist, so sollen sie dieselben Briefe nicht empfange«, sondern solche gestracks wieder hinter sich schicken, und den Bothen sagen, daß sie solche Briefe nicht nehmen wollen, bis uns der Gebühr nach geschrieben werde. Unmenschlichkeit. Den 25. Äugst 1^62 litt der Abt von Wettingen und ungefähr 60 Personen unter Rheinfelden Schiffbruch. Der Abt, und io mit ihm, als das Schis gebrochen war, schwammen bis nach Angst. Da kamen zwey mit Nachen herbey. Er both ihnen 6o fi., daß sie ihm helfen sollten. Die Unmenschen wollten nicht, und der Abt und die Seimgen mußten ertrinken. Laßt uns glauben, daß die zwey nur in einem Nachen waren, und daß dieses kleine Fahrzeug nicht hätte 1Z Personen beym wilden Strom des Rheins aufnehmen, fassen, und ans Land führen können. Weitnau und Frick. Es sind die Namen von zwey Dörfern, die im obern Theil des Frickthals, un» weit unsern Gränzen liegen. Die Stadt hatte eige- 229 xxxn. Kap. Nachlese. ne Leute und Gefälle in beyden Dörfern. Von einem eigenen Vogt zu Frick geschieht auch Erwähnung in den I. 1466, 1469, 1474, 1484 u. s. w. Die dortigen Einkünfte warfen im I. 1484, io5 Pf. 11 ß. ab. Zu Weitnau bezog der Rath Jahrsteuern, Zinse, Faß- nachthüner, Eyer/ Korn und Haber. Dieses Dorf und vielleicht auch Frick, wurden im Jahr 14»7 zur Land» vogtey Farnsburg geschlagen. Schluß. Hiemit schließen wir die alte Geschichte unsers Kan, Ions, nämlich die Geschichte der Zeiten, die stch mit der Aufnahme, in den eigsgenöffischen Bund endigten. Wir haben, so vollständig es uns möglich war, die äußern und innern Verhältniße des Grundgebäudes dargestellt, welches unsre Vorfahren seil dem ste Schweizer wurden, bald nach Erforderlich der Zeiten, bald nach besondern Ansichten, theils änderten, theils beybehielten. V »tt ! >r - 2^7 tt> - ' -L n 6 :7) ^ 2'1..rtL., 1 .»k., ^«7 > s,' ! i-Sss :. - : .7' äüt. ^s>:L. 2 u?r «^-2.2' '-vWL-^;5-.WchchtzL -:>u^ -rA ,L--.b'E : -A-jä2 '' ,iK. 2^«Ä, 7 ''.O-'-V'-. 72 1-2 E.Ei'.»>HE B )Kj,;K2'q ..' - ' 2'M2,7 --. .^ '';! ^yMrp'iEü,^ --Ntt. «;h»Ua,r 'i,-,;..--v' . ^ Kkä M.i-D.'d '?'! 2 2-22 V . -/ -:. >.;<> - 2»2 ^ - .. 7.7 . - 2 > / . ^' . .27 27 "7 s 7.2' ^ . .-2277 7.- ,-''2j . -2s ' - . :. 7j ' i,L - 7 --!>«.-chL^?k' r^r;k- '' ! ^ :., '' '7.27s - . ,.!>-.., ....... ..' . 7 :-!7 >.> 1/^ ' . -<- - - -,- -. .-, - ' ' ->'22 27 ' >'. - --7 2'2' " .2 ^ ÄL'MWDD' 2.,, >4-^^ 2ZHM?.- ^ iL7 NK-O^H^2 >^7 . .7- MF Geschichte d e r Stadt und Landschaft Basel. Dreyzehnte Periode, Dreyzehnte Periode. Von 1501 bis 1521. Italienische Feldzüge. Verhältnisse zu Frankreich. Schma- lerung der Vorzüge der hohen Stube und -er bischöflichen Rechte. Einleitung i. Kapitel. 15oi bis 1515. 2. — Sieg der Zünfte über die bebe Stube, und ewiger Frieden mit Frankreich 1515, I5i6. S. — 1516 biS 1521. H. — 1521. Bund mit Frankreich «n- neuer Sieg der Zünfte über die hohe Etüde. 5. — 1521 . Vergeblicher Versuch der Reformation, Feld- züge, Uuruben, Bestrafungen. 6, — Gesetze und Uebungen. 7 — Wissenschaften und Künste, v. — Don der Stadt. 9. — Don der Kaiserin Anna. 10. — Nachlese. Dreyzehnte Periode. Einleitung. Der große Zeitraum von 15oi bis I6^s, oder von -er Aufnahme in den eidgenössischen Bund bis zum Westphälischen Frieden, kann durch ein Hauptmerkmal unterschieden werden: es waren die Zeiten der besinne- nen Unabhängigkeit. Wir suchen aber Ruhepunkte in demselben, und dann zerfällt er in vier Abtheilungen; nämlich, von der ewigen Vereinigung mit der Schweiz bis zum Anfang der Reformation, dann während der« selben, hierauf bis zum Vertrag von i5L5 und dem Ende des I6ten Jahrhunderts, endlich vom Anfang, des I7ten Jahrhunderts bis 1648. Die erste Abtheilung bildet unsre lZte Periode, und biethet uns drey vorzügliche Kennzeichen dar: die ZL4 xm. Periode, iter Abschnitt des ibten Jahrh. italienischen Feldzüge, den ewigen Frieden mit Frank, reich, und die Schmälermrgen der Vorzüge der hohen Stube, wie auch der bischöflichen Rechte. Durch den Schweizerbund wurde zwar bey den Basiern der Eifer um gänzliche Freyheit belebter. Der Bund enthielt aber den Vorbehalt der bischöflichen sowohl, als der kaiserlichen Rechte; und jene waren im Grunde beträchtlich, diese hingegen dunkel, und eben deswegen, je nach dem Laufe der Zeiten, und der Auslegung der herrschenden Maximen im Reiche, minder oder mehr Ausdehnungen unterworfen. Der Schweizerbund ertheil- te also den Bürgern keine Unabhängigkeit; er sollte sie nur vor Eingriffen in ihre gesetzlichen oder angemaßten Freyheiten schützen. Allein der ererbte Ruhm der Tap- ferkelt; die Vorsicht der Regierung, welche auf günstige Gelegenheiten hoffte, und sich oft in die Zeiten zu schicken wußte; die immerwährende Eifersucht zwischen den Königen in Frankreich und dem Hause Oestreich; das Waffenglück der protestantischen Fürsten: die weit ausse- hendeu Unternehmungen der Türken wider Oestreich; die mächtige Dazwischenkunft von Frankreich; dieß alles be. günstigte das Vorhaben, alle Ueberbleibsel ehemaliger Unterwerfung abzuschütteln, und solches gelangte auch glücklich, im Jahr 1648, zur vollkommenen Reife. Erstes Kapitel. Von isoi bis ISIS. 1501 , Mit Theilnahme wird jeder Basier den ersten Schritt kennen lernen, welchen der Rath zu den allgemeinen Berathfthlagungen der Schweizer that. Deswegen wird hier die erste Instruktion mitgetheilt, die unsern Gesandten nach Luzern gegeben wurde. „Instruktion auf den Tag gen Luzern, auf Montag nach Jacobi 1501 . „ Item zum ersten, als die Bothschaft von Frankreich hier zu Basel auf dem Tag, vier Artikel angebracht, sollen sich unsre Boten, der drey ersten halben zu antworten, andrer unsrer EidSgenoffen Antwort lassen begnügen; aber auf den vierten Artikel, die Ansprachen berührend, sollen sie unsere Boten nicht sonders darein stoßen, oder dazu reden, sondern sich andrer unsrer EidSgenoffen Rathschläge und Antworten ungefährlich vergleichen; wohl mögen sie, was zu der gütlichen derselben Sache dienen möchte, helfen anziehen und bedenken, und sich etlicher Maaß merken lassen, von ihrer Herren wegen, leiden mögen, daß solche Sache gütlich und freundlich betragen werde re. 23 h XII. Periode iter Abschnitt -es Men Jahrh. Was aber sonst andere Sachen vorfielen/ denen fie kei- ne« Bescheid noch Befehl habe« / sollen sie ') Rath mit an. Hern Herrn und nehmen hinter sich zu bringen / und sich in ihren Rathschläge»/ dem andre unsrer EidSgenossen, nicht widerwärtig / oder sondrer Meinung erzeigen. Ztem/ wenn unsre Boren gen Luzern kommen, sollen sie besuchen den Schnldheißen von Luzern, sich erzeigen als die Gehorsamen, und ibn bitten, wie Normalen es auch gebeten ist, so fern es die Meinung habe, sie jetztmalen mit dem Sitz zu bedenken, daß es ihm also dann eine Stadt von Basel, ihrem Herkommen nach, in Treuen lassen befohlen seyn, das wolle man gegen ihn erkennen rc. Desgleichen sollen unsre Boten gegen Doctyr Thüring, -) fall- er gegenwärtig wäre, mit Erbietung was ihm vormals zugesagt, ihm vollbrüchlich zu erstatten rc.; und würden also auf dem Tag unsre Boren ungefährlich gesetzt, sollen sie gütlich geschehen lassen; würden sie aber gesetzt, mir den Fügen, oder in der Meinung, solchen Sitz Hinfür zu beharren , so sollen sie sich auch nicht widrigen, sondern dazu stillschweigen , sich gütlich niederseyen, und was ihnen deshalbrn begegnet ist, den Räthen wieder anbringen. Item, als zum Nächsten hier zu Basel durch unsre EidS- zenossen befohlen, dem Landvogt im Elsaß zu schreiben, der Unleserlich: „ sy souver nott." Thüring Frikard Doctor der Rechte, und gewesener Stadtschreiber zu Bern, war seit zwey Jahren RathS- herr. 237 I. Kap. 1501—1515. zwölf Knechte halb, und solches unter unserm Seeret (Jn- siegel) ausgehen zu lassen/ haben wir verzogen/ der Mei- uung / dieweil uns die Sache selber betreffe / besser seyn, unter einem andern Jnsiegel / solches Schreiben zu thun / sollen unsre Volten anbringen/ und begehren also zu beschehen. Item/ sollen sie auch an unsere Eidsgenossen erkunde»/ mit schlechtem Anbringen ungefährlich auf Meinung / es lange uns an / wie Wendlin von Hamburg gemei« «en Eidsgenossen abgesagt seyn soll«/ dessen wir von ihnen Wahrheit zu vernehmen begehren / uns und unsre Bürger sich darnach mögen wissen zu richten. Sonst in allen vorfallenden Sachen gewahrsamlich und treulich handeln/ ist der Bote» Weisheit und Vernunft befohlen/ die sich je nach Gestalt und Gelegenheit wohl wissen dürfen zu schicken. Aus dem zweyten item erhellet/ daß die Rangordnung zwischen Basel und Freyburg nebst Solothurn, noch nicht festgesetzt war/ wodurch der Ungrund der Behauptung sich ergiebt/ als wenn Freyburg und Solo- lothurn, in Rücksicht des Bischofs oder der Universität, den Rang sogleich unsern Gesandten eingeräumt hätten. Aus diesem item erhellt ferner / daß die Basler weder den Bischof noch die Universität, sondern das Herkommen allein über diesen Punkt anführten. Aber, was für ein Herkommen, da sie nur seit einigen Monaten Schweizer waren? Meinten sie das Herkommen bey dem niedern Verein, wo sie den Sitz gleich nach 2Z8 xm. Periode, tter Abschnitt-es löten Jahrh. Straßburg hatten; oder bey dem Bunde mit Bern und Solotburn, wo sie gleich nach Bern genannt wurden; oder endlich bey den zufälligen Besuchungen der eidsge- nöffischcn Tagsatzungen, insonderheit zu der Zeit, wo Freyburg und Solothurn noch keine Kantone waren? Indessen kann zugegeben werden, daß ursprüglich dieses Herkommen sich vielleicht auf den Umstand gründete, daß Basel die Hauptstadt eines Bistums war. Vor diesem Zeitraum gieng es schon mit der Universität ziemlich übel, und im Jahr wurde bereits zu einer Reformation derselben geschritten, damit sie, meldet das Rathsbuch, in gutes Wesen'gebracht werde. Die Universität und die Deputaten mußten darüber sitzen, und ihren Rathschlag, vor Be- schließung der Sachen, dem Rath hinterbringen. Allem , die eingetretenen seitherigen Begebenheiten brachten im ganzen Geschäft eine Art von Stillstand, und erst im I. iLOt, nach dem ewigen Schweizerbund, erkannten beyde Räthe, nach vielfältigem Rath' schlagen, daß man die Universität nicht ver, lassen solle. Anbey wurde aber erkannt, daß man mit den Pfründen solche Vorkehrung treffen sollte, daß die Besoldung der Lektüren nicht vom Nichthaus (Rathhaus, Seckeiamt, Brett,) entrichtet würden;') wie ') Ungeachtet der päbstlicho» Bullen, waren verschiedene auswärtige Pfründen, wie die von Zürich und Solo- i. Kap. ibol—iLis. 239 auch, daß -er Eid und anderes, so in den Freyheiten der Universität den Rath merklich beschwerte, gemildert undabgelassen werde. ') Auch sollte die Deputation ihre Untersuchung beschleunigen. Diese Deputation bestand aus den Deputaten und Ausschüssen von der Universität. Die Deputaten waren Peter Offenburg, Heinrich Einfältig, Hans Hiltprand, und der Stadtschreiber, nebst dem Rathschreiber, der vermuthlich die Feder führte. Zu der Besichtigung der Bullen wurde aber der Doctor Kraft ^ zugezogen. > Kurz darauf erkannten beyde Räthe, daß die Pfründe zu Sissach der Universität zu Basel incorporirt ! werden sollte, bis auf ein Reservat von 2^ fl.; dieses sollte auch vom Pabst bestätiget werden. Das Reservat würde man auf einen geschickten Bürgers Sohn verwenden, der in der Universität zu lesen verfänglich, und der Stadt nützlich und ehrlich wäre, oder aber thurn, nicht abgetreten worden. Vielleicht würde bisher dieser Abgang durch den gemeinen Schatz ersetzt. ') Ablassen, ablassen, herablassen bedeutet nicht immer aufheben, sondern ungefähr das nämlich, als mildern, vermindern. 2^0 XII.Periode, iterAbschnitt des 1 6 ten Jahrh. in einem oder zweyIahren verfänglich werden möchte. Indessen, ohne die Bestätigung deS Pabstes abzuwarten, wurde durch die alten Räthe ein- heilig und durch den mehrern Theil -er neuen Räthe -azubestimmt, Meister (Magister) Hans Äentz, Wentz- lins des Tuchftherers Sohn. Der Rathschlag der vberwähnten Commission wurde endlich im I. isoz oder iso^, dem Rath zur Sanktion übergeben, und zum Zeichen der obrigkeitlichen Bestätigung, in ein Erkanntnißbuch eingetragen, wie es mit einigen Abkürzungen folgender Maaßen lautete. ,, Alsdann die löbl. Universität der hohen Schule Ba- sel, aus vielerlei, Ursachen, diese vergangenen Jahre, in einigen Abfall gerathen, und damit sie wieder zu Aufgang und fruchtbarem Wesen komme, dadurch das Lob Gottes ge» mehrt, der heilige Glauben gestärkt, und gemeiner Nutzen geschält werde, so haben sich die ehrwürdigen, hoch. und vrelgeehrten, Reecor, Dekanen und Regenten obgenannter Schule eines, und die edeln, strengen Bürgermeister und Rath der Stadt Basel andern Theils, hienach bemerkte Mit- rel und Artikel vereinbart, angesehen und auf nach. folgende Meinung beschlossen. Da in obgemeldter Schule sich etlicher Mangel, der Lektüren und Lesenmeister halben, in allen Facultätcn erzeigt so sollen und wollen ein Ehrsamer Rath jährlich aus I. Kap. iZoi--iZ is. 241 ihrem Seckel geben, zweihundert Gulden, die dann durch ihre Deputaten, zur Bestellung der Lesemeister, ausgetheilt werden sollen, wie dann hernach eigentlich folgen wird, oder aber weiter zu Narbe werden möchte. Doch so sollen sie, in solchem, der Regenten der Universität Rath auch harin pflegen. Dagegen sollen alle und jegliche pensioneS und sonst reservirt (von Pfründen) dem Rath folgen und werden. Soll die Faeultät der heiligen Schrift mit einem Doctor versehen werden, der, wie es die Statuten einem Ordinaris auflegen, lesen wird. Er soll Mit einem Canonicat zu St. Peter begäbet werden, darum er die erstgemeldte Lecrur und anderes daran Hangendes versehen soll , wie sich es der Roth. durft nach erheischet. Dazu sollen demselben Doctor, aus den obgedachten 200fi.,infl ungefährlich verfolgen, zu einer Besserung und Belohnung seiner Mühe. Derselbe Doctor soll auch alsdann, alldieweil er die Lecrur versieht, der zehn Gulden Pension, so auf sein Canonicat reservirt sind, entladen seyn.— Dazu soll auch ein ander Doctor bestellt werden, der als ein Concurrent in erst bemeldter Fa- eultät der heiligen Schrift die Lecriones lese, so ihm dann werden assignirt werden. Er soll auch pflichtig seyn, falls der obgrnannte Ordinarius einst von Krankheit odek andrer redlicher Ursachen wegen, nicht lesen möchte (könnte) ') Die Universität hatte begehrt, der Ratb sollte sich dafür verschreiben. Die Antwort war: „ Es bedörf nüt Rede, daß ein Rath sich um die 200 A. werde verpflichten , in keine Weise. Q V. Bau-. 2>42 xiil. Periode, i ter Abschnitt des i sten Jahrh. oder dieselbe Leetur vacirte, bis ein andrer bestellt wird/ oräinsrism lectionem getreulich zu versehe». Darum soll demselben Doctor für seine Besoldung, wie man dann mit ihm übereinS kommen wird, aus den bestimmten 200 fl. geschöpft werden. Weiter, so soll auch die ordentliche Leetur in geistlichen Rechten, nämlich in Oecr-tsiidus auch mit einem gelehrten Doctor versehen werden, der sobald man mag, durch bey, der Parteien Deputatos bestellt werden soll, um eine Besoldung bis auf die vierzig Gulden ungefährlich (ungefährdet alle Tage und Stunden, so man lesen soll, seine Lection getrenlich vollbringe. Es soll auch derselbe Doctor, sammt den andern allen Besoldeten, pflichtig und verbunden seyn, falls gemeiner Stadt Basel einige Sachen zufielen, darin sie ihres Rathschlags bedürfte, diesen Rathschlag, nach ih. rem Vermögen, und ohne einige weitere Besoldung, getreu- lich mitzutheilen. Item. Demjenigen, so da 8 -xto lesen wird, sollen auch au- den vielbestimmten 200 fl. zu Solde, und für sei- rre Mühe, dreißig Gulden gegeben werden. ') ! Von den obgemeldten 200 -. soll auch ein geschickter Lehrer bestellt und besoldet werden, der zu einer gebührlichen Stunde, alle Tage, wie die (Stunde- ihm assignirr *) Meister Hans Mornach übernahm gerne, der Schule zu Ehren, diese Lmur zu versehen. i. Aap. 1501 —151 Z. 2LL Wird, in Institntionidns ltftn thue, dem dir Dtpu» taten jährlich sollen geben zwanzig Gulden, mehr oder minder, wie dann mit ihm übereinkommen werden mag. ') Sodann ist abqcredt, daß ein ehrsamer Rath einen vontol-em in der Facultät der Arzney, der dieselbe Leemr auch nach Nothdurft vollbringe, aus und von dem gemeinen Gut besolde, und daß solche Besoldung nicht von den 20a -. genommen werde. ') Ferner. Da weil an die ehrsame Frau Lostorfin eine Colligatur in der Facultät der sieben freyen Künste gestiftet hat, ?) laut derselben Stiftung, daß j« demselben Collcga- ') Die Wörter in Institutioniküs sind ini Erkanntnißbuch durchgestrichen, und am Rande von der gleichen Hand steht geschrieben: „ An der Instituten statt, soll gele- sen werden, in weltlichen Rechten, in vixsstis oder eoäiae. Wer liest, dem soll man geben vierzig Gulden.'' ') Die Ursache dessen wird also im Rathschlag angegeben » es müßte doch die Stadt einen Arzt haben, wenn auch hier keine Universität wäre." ?) Den Sinn von hier bis zum Ende des Satzes können wir nicht fassen. So viel vermuthen wir, daß oo»i. xstur und coliexstmn, eben und denselben Begriff bezeichnet, und daß statt coiisxstum aus Versehen des Schreibers, coiiixstur geschrieben worden sey. Ein eoitex-. ium ist übrigens eine Vereinigung von Personen, die von einer Dermächrniß gemeinschaftlich Nutzen ziehen sollen. Statt weil an mag wohl weiland gelesen werden müsse», Q 2 2^4 xm. Periode, iter Abschnitt des isten Jahrh. tum noch drey Magistri zum mindesten in ArtibuS gelehrt «nd geschickt/ zu Collegaren genommen/ deren auch jcd^m aus den 200 fl. Belohnung geschöpft/ in maßen dieselbe Fakultät srtiurn versehen werde/ welche Collegaren/ die zwo Bursen in Wesen halten / nämlich in jeder Burß zween seyn / die regieren/ lesen und resumiren solle»/ wie sich dann das gebührt und gewöhnlich ist. Und damit die Schüler desto lustiger seyen herzukomme» / und hier zu stehen (bleiben/ stehen bleiben,) sollen die Deputaten einen ?Een bestellen/ der alle Tage eine Stund in der xoesi Lcetion gebe. Darum soll man um seine Besoldung mit demselben übereinkommen / sonder man dann das mag aus den 200 si. zuwege bringen. ') Ferner wurde erkannt/ oder bestätiget: „ ES sollen jetzt nicht mehr alö zwey Bursen angesehen werden/ da- rinalle 8 ooi»,-es sr-tlum stehe«/ und nicht wie bisher geschehen ist/ dieselben Seniler außerhalb der Bursen/ bey Meistern, Priestern oder andern stehen, damit sie desto besser in ordentlichem Wesen enthaften und geführt werden mögen. Doch mögen die Edeln oder andre ehrsame Personen junge Knaben bey andern MagistriS außerhalb der Bursen wohl halten, mit den Fürwortcn (Bedingniß,) daß dieselben mit zweysaltiger Zytt «n Lr-»änr complie- *) Dieß ist auch etwas unverständlich. Dem es auch sey, so bezog er zwölf Gulden. -) Das Wort andern bezieht sich auf jene, die den Bursen vorstanden. I. Kap. 1601—1515. 245 ren sollen. Und soll auch dawider nicht dispensirt werden. Dazu sollen auch dieselbe»/ so also außerhalb der Bursen stehen/ Erlaubniß von den Regenten der Universität erlan- gen. Doch daß die Oootorum oder ^tiiZistrorum , deren jeglicher einen versprechen mag (für ihn stehen mag/) gehalten werde»/ wie andre/ so in Bursiö stehen. Sodann sollen die Armen / die Armuths halben nicht tön- nen in Bursis stehen/ auch nach Erkanntniß der Regen- ten gehalten werden. ... Ein Rath soll auch der Universität das Collegiugi ') für eine Burs ohne Zins lasse»/ und solches mit Dachnng/ Fundament/ und nothwendigem Bauen in Ehren halten; was aber Fenster / Oefen / Bänke und dergleichen zu machen sind, oder seyn werden, sollen die von der Schule in ihren Kosten machen lassen. Und ist lauter angesehen, daß der Hauszins von den Stu- denken durch die Heetorsr Lursarurn getreulich soll aufgebebt und verrechnet werden, und was über den Bau vorhanden seyn wird, das soll der Schule zur Besoldung der Lectüren und dergleichen verwendet werben. Desgleichen sollen die Regenten die andere BurS aaf der Schule Kosten bestellen und conducireu , darin es alsdann mit dem Hauszinse auch gehalten werden soll, wie obsteht, nämlich was über den Zins -) und Bau übrig seyn wird, daß dieses, in Maßen wie erst gemeldet ist, zum Fürgang (Fortschritt) der Lectüren verwendet werden soll. Es sollen auch alle und jeder / Oootorss , I-ioentisti / kls. ') Jetzt das untere Collegium am Nheinsprung. ') Der Zins des Hauses zur zweyten BurS. 2^6 xill.Periode, iterAbschnitt des löten Jahrh. xistri und Soolsr-s die Ltstuta, wie solche löblich lind wohl bedacht und gesetzt sind, ernstlich halten, bey den darauf gesetzten Strafen, die auch ohne Mittel künftige von den Uebertretern genommen werden sollen. Die Glieder der Uni. versttät sollen auch mit ihren Kleidern, nämlich die Art», sien mit Caputzen Viereck und die -) mit Zupf. lensich halten, und das Messertragen vermeiden..... ES sollen auch die Pedellen oder s^nuici zur Zeit der Rechnung bey ihren Eiden getreulich rügen und angeben, wieviel und manigmal die bestellten Doctores und Legcnten zu ihren Stunden nicht gelesen, oder ihre i.svtiones, oder kesumptiones nicht versehen oder gethan, sondern versau, met haben, damit jedem alsdann für eine solche Versäum, piß von je zehn Gulden seines Soldes, nach Markzahl ab. gezogen werde, der Universität mit andern Peenen zu bezah. len. Item, und daß bey allen Mutationen, wenn der alte Rector dem neuen Rechnung giebt , die Dcputati der Stadt bey den Rechnungen gegenwärtig seyen, und die hören; und daß alle u«oi der Facultäten insbesondere beschlossen , mit sammt dem «soo der Universität, Kleinodien, Büchern und Briefen in ein Behältniß oder Trog gethan und versorgt werden sollen; und wenn etwas namhaftiges Geldes, so mü. ßig liege, vorhanden seyn würde, daß das getreulich der Schule an Gülten angelegt, und nicht verzehrt wer. den solle, als bisher geschehen ist. Wozu die ') Mitglieder der Philosophischen Faeultät -i-ti»-« in,-. rsliurn. ?) Schwer zu entziffern» Diese Stelle wurde zwar in'S Erkanntnißbuch eingetragen, uachgehendS gbcr durchgestrichen. I. Aap. iL0i—isis. Deputaten beyder Theile ei» ernstliches Aufsehen haben sollen. Die Doktores sollen auch Niemand mehr / der hier com. pliert hat / oder gestanden / wie bisher viel begegnet ist in xi-iv-ito / sondern sviemniter und öffentlich promoviren. Der Rector soll auch ein getreues Aufsehen habe»/ daß der Schule Sachen befördert/ die c-ongistorin ') auf ordentliche Tage gehalten/ die Billigkeit befördert/ und falls er zur bxecution eines Raths Beyhülfe bedürfte / soll sie ihm auch nach Ziemlichkeit mitgetheilt werden. Die Ooctores oder I^ieentisti so Eheweiber haben/ und nicht in sscris sind/ mögen auch zu Rektoren der Schule erwählt werden. Und so sich begäbe/ daß ein Handel zufiele worüber der nicht zu richten hätte/ so soll in solchen Sachen allweg snteo-8sor, der >n ssoris ist/ seine Statt halten / und in solchen Händeln Versetzung thun. ES ist auch abgeredt/ daß die iVominationsr der Pfründen / so der Universirät incorvorirt sind / bey Handen des Raths/ wie bisher bleiben sollen. Allein/ falls ein Doctor Liceniial oder Magister in der Schule gedient hätte / so wird desselben Fleiß, Mühe, Arbeit und Geschicklichkeit in Betrachtung gezogen werden; doch soll der Rath in solchen ungebunden seyn. ') Schon damals wie jetzt, nannte man daS Civilgericht der Universität Lon8i8torium. 248 XIII. Periode iter Abschnitt des töten Jahrh. Der Ruth soll auch der Universität die Bullen und päbst- liehen Briete über die iucorpoi-.itione« außerhalb der Stadt Basel leihen, falls die Universität dieselben Pfründen in ihren, ohne der Stadt Kosten, jagen, und zu Handen der Universität bringen könnte. So cS dann geschähe, daß die eine oder mehrere gedachter Pfründen durch die Schule zu- Wege gebracht würden .... so mag sie solche verleihen und behalten. Wenn aber der Rath die Bullen wieder begehrte, so sollen sie ohne Hinderniß wieder gegeben werden, Der Reetor, Doetores, Magistri und Regenten der hohen Schule haben auch mit guter Vorbctrachrung und einhelligem Rath, um die Liekethat, so ein ehrsamer Rath der Universität, mit Darstellung »icrklicher Kosten, bewiesen bat känftigS wohlthun mag, den in der Schulfrcyheit enthalte- neu Artikel über das Mühlin-und Fleischumgeld gütlich und freundlich nachzulassen, nämlich, daß in dem jährlichen Eide , so man auf Burg zu schwören pflegt, ') gesetzt wer- den soll: „ Doch dcS Artikels des Mühlin- und Fleisch- umgeldeS uuvergriffen, den» das nachgelassen ist." -) ') Das ist, von Seiten des Bürgermeisters und der NathSherre», auf dem Münsterplatz gegen den Bischof und die Bürgerschaft. Diese Stelle wurde aber auch in den Eid der Bürger gegen den Rath, auf den Zünften und den drey Gesellschaften der kleine» Stadt, eingerückt. I. Kap. 1601—1516. 2ssA Falls sich begäbe, daß ein Glied der Universität mit ei. «em Bürger oder Hinterfüßen zu Zorn oder Unwillen käme, und jener Verwandter der Universität den Stadlfrieden ge, gen den Widertheil begehrte, so sollen die dazu verordneten Stadtknechte und Diener den Stadtfrieden dem Bürger oder Hinterfüßen bieten- Wird eS hingegen von dem Glied der Universität gefordert, so soll der Student oder Glied den Widertheil zu halten, psiichtig und gebunden seyn, bey dem der Universität gethanen Eide. Desgleichen falls ein Bür- ger oder Hinterlaß den Frieden gegen ein Glied dcr Univer. suät begehrte, denselben Frieden sollen die Pedellen zu ge- bieten gehorsam seyn, und alsdann auch der Bürger oder Hinterlaß schuldig seyn, den Frieden gegen den Widertheil zu halten. Und falls ein Glied der Universität den Frieden bräche, so soll ihn der Rector strafen, wie in solchem, als um einen Meineid ziemlich und billig seyn wird. Des. gleichen der Rath gegen den ihm verwandten Verbrecher hinwieder auch thun soll, nach der Ordnung, so er, de- StadtfriedenS halben hat. Falls sich begäbe, daß je zu Zeiten eine Lecrüre durch zufallende Ursachen ledig wurde, wodurch etliches Geld an den 200 Gulden, so die Stadt, wir vorstehet, ohne alle Abschlag jährlich geben soll, erspähn oder vorschießen wür. de, so soll dasselbe übrige Geld zu andrer Nothdurft und Befiederung der Leemre» behalten und verwendet werden, ohne Eintrag. Die obgrmcldten Gedinge und Abladungen sollen, die nächsten zehn Jahre lang, versucht werden, doch so, daß die Nachlassung der Umgelder des KsrnS und Fleisches, bey ewiger Nachlassung bleibe. rso xm. Periode, iter Abschnitt des i6tenIahrh. Am Schluß des begleitenden Rathschlages liest man r „ Mit solchen Lecturen wäre die Universität versehen, und wenn man dem also nachkäme, würde sie aufkommen.'' 1 5 0 2 . Auf der Tagsatzung zu Luzern, nach -er drey Aö« tilge Tage, begehrten die Basier Rath über zwey Gegenstände. Es säßen nämlich etliche Prokuratoren und Schreiber zu Basel, die mit dem Stift und dem Hofe verwandt wären, und sich weigerten, den eidgenössischen Bund zu beschwören, Falls, zweytens, ein Edelmann in ihre Stadt zöge, und eine Zeit da säße, ob er auch mit dem Bund schwören sollte. Die Antwort war: » Die Sgche, der Geistlichen halber, ist an unsre lieben Eidgenossen von Basel gesetzt, sie zu halten, als sie vermeinen gut seyn. Und um das andre Stück, Wenn Einer, er sey edel oder unedel, in die Stadt Basel zieht. und darin wohnhaft ist, der soll thun, als ein andrer Bürger von Basel, und wenn Einem das nicht gefallen wollte, der mag seinen freyen Zug haben." Als die Räthe um Johanni einen Bürgermeister und Rath vom Bischof begehrten, verlangte er, daß der Bürgermeister ein Ritter seyn sollte. Sie antworteten, daß sie Peter Offenburg als Bürgermeister haben wollten. Der Bischof beschwerte sich darüber, und ermähnte sie, ihren vermeinten Bürgermeister ruhen zu lassen, doch mit der Bewilligung, einen Statthalter des I. Kap. 1S01—1515. 251 Vürgermeisterthums zu erwählen. Er mußte aber nachgeben, oder zusehen, und Offenburg wurde Bürgermeister Bald darauf sollte dieser an den König von Frankreich abgeordnet, und in seiner Abwesenheit ein wirklicher Statthalter erwählt werden- Die Wahl fiel auf Michel Meyer, der nur Rathsherr von den Zünften, nämlich von der Zunft zum Baren oder zu Hausgenossen war- So lautet das Rathsbuch: A°. 1602, auf Freytag nach inr-io, ( 4 . Heumonat) ist Michel Meiger durch beyde Rathe, mit der Mehren, Stimme zu der Statthaltcrey des Bürgermeisterthums erwählt und erkosen; also wenn Herr Bürgermeister Offenburg nicht anhcimisch ist, daß er solches Amt verwesen, und statthatten solle; in Maßen ein Ehrsamer Rath ihm dessen wohl vertrauet. Und nachdem sich Herr Michel, als es ei- nen Rath bcdünkte, etlicher maßen deshalben gegen die Herren von der Stube cntsessen, und sich des Amts auf nachgehenden Tag gewidriget, und unterstanden(ver. sucht) das nicht anzunehmen, hat ihm ein Rath, bey seinem dem Rath gethanen Eide, geboten, gehorsam zu seyn, und dabey zugesagt, falls ihm deshalben, der Zeit und er als Statthalter seyn würde, etwas widerwärtiges begegnen sollte , von wem es auch wäre, ihn zu handhaben und keines- wcqeS zu verlassen. Und. als dann die von der hohen Stube , auf ohgemeldten Tag, da gestanden, und einen Rath ') Dennoch hebt eine Instruktion so an: ,, Instruktion auf Junker Peter Offenburg, Statthalter zu dem Tage gen Zug, Palmarnm, angesehen." Anderswo im Jahr 1802 wird er durch neue Statthalter genannt. Uebrigens da es keine Bürgermeister gab, so hatte er als Statthalter die gleichen Vorzüge un- Pflichten. 252 xm. Periode iter Abschnitt des I 6 tm Jahrh. erfordert, sie bey ihrem alten Herkommen bleibe« zu lassen, und angezeigt etliche Neuerungen gegen sie in Angebung deS neuen Bürgermeisters Peter Offcnburg vorgenommen, mit Bitte solches abzustellen, oder sie würden zuletzt verursachet' von der Sradt hin und weg zn ziehen. Desgleichen durch Herrn Lienhard Grieb, auf nachgehenden Tag auch öffentlich vor Rath geredt, man handle ihnen, denen von der hohen Stube, zurück rc. Ist erkannt, daß meine Herren die xm nachgebender Zeit, über diese und andere eingezogenen Stücke, sitzen, ernstlich erwägen und radschlagen sollen. Denn der Rath, dieser Dingen halben von ihnen (denen von der Stube) kein Gefallen hat»'' Die gegebene Antwort findet sich vermuthlich in folgenden Auszug aus dem ProtysO von isoz, wo es heißt: „ Der Rath sey nie Willens gewesen, ihnen an ihrem Herkommen einigen Abbruch zu thun. Allein, nach Absterben des Bischofs, habe man die Handfeste vor Augen genommen, und darin gefunden, daß der Buchstabe mit dem Gebrauch nicht übereinstimme, und deShalbcn erkannt, daß die Handfeste nicht weiter beschworen werden solle, sie werde denn zuvor erläutert, damit dasjenige, so beschworen wird mit dem Gebrauche geleistet werden möge. Und alü in solcher Besichtigung der Handfeste ein Mangel erfunden worden , so der Stube halber gewesen, und ferner sich ereignen dürfte, so sey der Rath mit dem Bischof und ihnen von der Stube zu Unterredung gekommen, worauf der Vorschlag entworfen worden, daß in so fern von Seiten der Stube, der Mangel ersetzt werden möchte, eS dabey sein Verbleiben haben soll.'' 253 I. Kap. 1501 —iZis. Die Pest raste dieses Jahr in der Stadt allein fünf tausend Menschen hinweg. Etliche Geschlechter erloschen ganz, so daß deren Güter der Stadt heimfielen- Das war ein erwünschter Anlaß für die benachbarten zu sagen: Gott strafe die Basler, daß ste Schweizer geworden waren. Dergleichen verwegene Urtheile über die Ereignisse, so man Gottesgerichte nennt, kielen alle Zeiten dar. Wenige denken so weise, wie der aufge. klarte Mönch zu Venedig kra-I^oIo-Larpi , wenn er in seiner Geschichte des tridentiuischen Conciliums (aä sri- num 1531) steh folgender Maaßen äußert: *) „ 8i c'est pletä ei reli^ion Hue ä'attrlbuer s 1a provl- äenee I» älsposition äs tous les svenemsns; c'e84 presomxtlon <^us äs vouloir äeterrnlner la 6n c^us Oieu SS prvpose en les permsttant." Hierin kann jede vermessene Anwendung bis zu Menschenopfern, wie vor Zeiten, stufenweise führen. Man soll keinen Grundsatz übertreiben, der den Weg, durch eine Kette von Folgerungen, zum Verbrechen Unt. ') Nach der französischen Uebersetzung. „ Wenn es zur Frömmigkeit und Religion gehört, daß die Anordnung aller Begegnisse der Vorsehung zugeschrieben werde; so ist es hingegen Verwegenheit, wenn man den Zweck bestimmen will, welchen Gott, als er jene Begegniß» zuließ, sich vorgesetzt haben möge." 25 ^ xm. Periode- Her Abschnitt des löten Jahrh. Als ein Vorbote -er Seuche erklärte -er Aberglaube nachgehende elne sonderbare Erscheinung, die sich das Jahr vorher ereignet haben solle, und die uns also erzählt wird: „ Im Jahr tSOt kam zu Basel eine Warnung von Gott, daß nämlich allenthalben auf die Leute, junge und alte, Creuzlein und sonst Zeichen, auf die bloße Haut, auf das weiße Tuch/ als Hemder, Tüchlein, Schürzen und anderes, von mancherley Far- den fielen. Männiglich konnte es sehen: es war sehr erschrockenlich." Ve in seiner Histoirs äs Iranes (T. II. p. 616.) sagt ungefähr das nämliche, spricht aber nur von Deutschland und von den Niederlanden, und erklärt diese Erscheinung, als wenn Gott dadurch die Menschen hätte aufmahnen wollen, einen Creuzzug wider die Türken vorzunehmen. Hottin- ger, in seiner Kirchengeschtchte ( 1 ?. II. p. 542 ,) meldet aber, daß viele es verachteten, und erzählt, daß ein Müllerknecht, unweit Viberach, solche Zeichen sich selber angemacht hatte. xnt! et les I?s)'8-t>ss vireat pgi-oitrs Ues ci-oix Ue toules rortes cle xrsnäeur, uon seulemeut sn I'uir, muis en- eors sur- les Iisdits; p»l-ticulis> emeut sur le Unze. LUes ^toieut Ue eouleurs vl-ouillees, ct Is plus suu- vent comms ssn8^^ate8, et ne s'enslluient potut »» ini»i8 ilisp-roirsotent peu L peu." i. Kap. 1501 —tsis. 25L Der Bischof Caspar ze Rhin starb den 1. November, und wurde nach seinem hinterlassenen Begehren, tu Lützel begraben. Der Rath, in Erinnerung der mit ihm gehabten Zwistigkeiten, fand anfangs einigen Anstand, das gewöhnliche Beyleidscompltment beym Capitel ablegen zu lassen. Den i. December schritt man im Münster zur Erwählung seines Nachfolgers. Drey Nathsboten wohnten der Wahl bey, Michel Meyer Statthalter, Kilch- mann und Rusch. Von Seiten des Kaisers erschienen Leo Freyherr zu Stauffen, und viele Ritter und Knechte- Der Kaiser ließ antragen, einen jungen Herrn von Mörsberg zu ernennen; allein die Wahl stel auf den bisherigen Coadjutor Christof von Utenheim, einen gelehrten und frommen Mann. Es fanden sich vormals In dem Steinen Kloster einige Fenster, die jetzt auf der öffentlichen Bibliothek aufbehalten werden, und in welchen dieser Bischof mit der Unterschrift gemahlt war: Lkristopkorus, Oei et 8eäis Zratia ^pi8eo- pus LÄ8ilien8is. 1522 8pes niea türux Ltiristi, xralism, non opera ^usero. Das Kreuz Christi ist meine Hofnung. Ich begehre Gnade, und nicht Werke. Uebrtgens konnte er sich über verschiedene Punkten und die zu erneuernde Handfeste, mit den Räthen nicht vergleichen. Daher ließen sie von einem geschwornen Notario, eine gegenseitige Protestation niederschreiben, daß, obschon vorgefallener Spahnen halber, sie einander nicht geschworen hätten, die bisherige Handfeste 256 XIII. Periode. iterAöschnkttdes i6«n Jahrh. dennoch auf die gewohnten Zeiten/ öffentlich verlesen werden sollte- In diesem Jahre entstanden Streitigkeiten mit den Solothurnern: 1°. wegen Dornach, in welcher Vogtey sie ein hohes Gericht aufgerichtet hatten / obschon die Basier/ in Folge des Besitzes der Landgraffchaft Siß- gau / die Herrlichkeit anzusprechen hatten; 2°. hatten die Basier das Recht/ ihre Schuldner hier in der Stadt zu pfänden. Die Solothurner wollten aber / es sollte nur in Ansehung der Güter/ und nicht der Personen geschehen können. Güter möge man beyfängen/ nicht aber den Leib. Endlich konnten die Basier'/ vermittelst der geistlichen Gerichte/ ihre Schuldner nach Basel vorladen lassen; die Solothurner verlangten aber'/ daß man die ihrigen / wo sie gesessen waren / suchen soll- te. Der Schuldheiß von Sollothurn kam nach Basel. Man schlug ihm / nach eidsgenössischem Recht / Schiedsrichter vor. Er suchte aber Aufschub; gab zu »erhoffen / daß man Niemanden dazu bedürft/ schützte eine vorhabende Wallfahrt vor/ und gewann Zeit. 1 5 o z. Der Rath errichtete im Jenner einen Vertrag über verschiedene Gegenstände / Mit dem Marggraftn Philipp. ') ') Siehe das große weiße Buch. I. Kap. 1501—1615. 257 Er war der letzte Manneserbe von der rötelischen Linie, und besaß auch die Grafschaft Neuenburg (^eusekaiel.) Auf sein in diesem Jahre den 7. September erfolgtes Absterben, erhob sich wegen Röteln, Sausenberg, Ba- dcnweiler und Schopfheim, zwischen dem Marggrasen von Baden und der einzigen Erbin des obigen Philipps Johanna, ein Rechtsstreit, der beynahe 8o Jahre läng dauerte. Im A iso^ heirathele gedachte Johanna einen Herzog von I^onAueviUe, welchem sie den unbestrittenen Besitz der Grafschaft Neuenburg in die Ehe brachte- Die drey Orte Uri, Schweiz und Unterwalden zogen den 23. Februar zu Felde, gegen Beilen; zu, und mahnten die übrigen Orte auf. Eine Tagsatzung wurde zu Luzern, Freytag vor Rcminiseere, fünf Wochen vor Ostern gehalten. Unsre Gesandte waren Herr Heinrich Einfältig und Meister Hans von Kilchen. Die ihnen gegebene Instruktion bestand in vier kurzen Artikeln. Allein der dritte war vortrefflich, und sollte an der Thüre des Saals unsrer Tagsatzungen mit goldenen Buchstaben angeschlagen seyn. Unsre Gesandte bekamen den Auftrag den drey Orten zu sagen : » Ihre Sache sey unsre Sache, und unsre Sache ihre Sache." Wir schickten nach der alten Faßnacht fünfhundert Mann zn Hülfe, die mit Verlust eines einzigen, acht Tage nach sr V. Band 25 s xm. Periode, iter Abschnitt des Een Jahrh. Ostern zurückkamen. Kurz darauf baten die Haupt- leute, Venner und Rathe dieser Zuzüger, den Nach um die Begnadigung von vier Verwiesene»/ und zwar in Rücksicht des Zuges/ welchen sie / wie sie sich ausdrückten, um des Raths willen, nach Bellenz gutwil- lig verbracht hätten. Der Rath willigte in so weit ein, daß zwey von den Verwiesenen, die wegen begangener Wundthaten leisteten, zuvor ihre Jahreinung bezahlen sollten. Den l 1 . Aprill wurde zu Arona zwischen dem König in Frankreich, Ludwig dem XII, als Herzog von Mailand, und den Schweizern ein Vertrag errichtet, auf welchen, den 16. Juny zu Luzern ein Hülfsbund und Hanblungstractat erfolgte. Die Eidsgenossen machten, den 22. July, zu Baden eine nachdrucksvolle Verordnung wider alle fremden Kriegsdienste, und die fremden Pensionen, die jene nach sich zogen. Sie verpflichteten sich auch, im folgenden Monat, keinen Bund mit fremden Fürsten, ohne Willen der mchrern Kantone einzugehen. Ein Bürgerrechts-Brief dieses Jahres, im Namen des Bürgermeisters Wilhelm Ziegler und des Raths, ') Siehe das große weiße Buch. 2ZS I. Kap. 1501 —Isis. zeigt einige Sonderbarkeiten. In demselben bekommt das Bürgerrecht der hochgelehrte, feste Herr Doctot Gerhard äs I^uxerdus, zu Botrmingen gesessen, ') wie Das Dorf Bottmin.qen ligt am Birsick, eine halbe Stunde von der Skadt. Binningen ligt auch am Bir- stck, aber etwas näher als Bottmingen. Jedes Dorf hat ein Schloß, so bisweilen Weyerhaus genannt wurde , weil jedes derselben mitten in einem Teich stehet > so der Birsick bildet. Im I. 1504 verpfändete B schof Philipp von Enndelsheim beyde Dörfer dem Rath, der erst durch den Vertrag von 15S5 das volle Eigenthum bekam. Nun zeigen sich hier zwey Schwierigkeiten, Die erste betnft den Doctor a« tOupsdus. Wie konnre der Rath, da Bottmingen, noch im I 1501, dem Bi» sckof gehörte, die in der Urkunde auSbedungenen Be- dingnisse vorschreiben? Wenn Einer von uns ein Schloß 1 . B- im Elsaß besäße, würde der Rath heut zu Tage sich unterstehen, ihm zu befehlen, dieses Schloß nur einem BaSler zu verkaufen? Die zweyte Schwierigkeit berrift einen Untergang (Gränzbeschreibung) der großen Stadt vom I. 1540, so das schwarze Buch enthält. Dort wird geweidet, daß es der Zwing, Bann und Obrigkeit der großen Stadt sey, und in dem Umfang desselben befinden sich die beyden Dö.fer Binningen und Bottmingen. Dazu gehört noch der Umstand, daß der Zehnten von Binningen und Bottmingen zum! Zehnten der großen Stadt gezählt wird, und der Dom, probftcy gehört. Ich muthmaße, daß der Bischof nur R 2 260 xili. Periode iter Abschnitt des isten Jahrh. auch Frau Margreth 6s Oraler, seine Ehegemahlin. Er soll für seine Person allein bey den Privilegien und Hoheiten der Schule bleiben. ^ Es wird ihm gestattet/ ein Mitglied der hohen Stube zu seyn. „ Wenn sich aber begeben sollte/ daß uns oder unsern Nachkommen/ über kurz oder lang / Krieg zufiele, also daß wir ausziehen (müßten/) und die Gesellschaft von der hohen Stube den gedachten Doctor Gerhard/ als ihren Mit- gesellen ingelipt (einverleibt,) in Zügen und Kriegen auslegen würde, ') daß dann er den Vortheil haben solle, wenn solche Ordnung an seine Person (unleserlich) einen Söldner *) an seiner Statt zu geben; doch daß die hohe Gerichtsbarkeit besaß, und folglich im 1.15Z4 nur solche verpfändete, und im I. 1585 völlig abtrat; daß dagegen der Rath die niedern Gerichte, andere Rechte und Leibeigene daselbst inne hatte. ^ Er war Professor. Von ihm meldet die rsu. ricsr folgtUdeS: „ OerUsrcius Us Dupskus, «le S. ItikodalUo. 0uris utriusyu^ Doctor receptus tuit . 2 vo,) daß der König sie wohl bezahlte, weil er fürchtete, sie möchten sonst die Stadt plündern. Bey diesem Feldzug hatten die Basier fünfhundert Mann. Der Befehlshaber war der ') Siehe BrucknerS Merkwürdigkeiten pag. iZsz—rzss, wo in Ansehung der Jahrzablen, einiges Versehen geschehen seyn muß. Pag. l85Z stehet 1506, und dann pag. 1ZL5 ... in folgenden Jahren u. s. w. Jnr 8anbens ljistoirsinilltsirs 1. IV. xsx. 1t7» 368 I. Kap. 1501 -ISIS. Ritter Hans Kilchmantt/ der Fähndrich hieß Jakob Meyer zum Haftn. Kilchmantt hatte Einen , Namens Spengler/ erschlage»/ und sich darauf in die Freyheit zu St. Clara jenseits geflüchtet. Allein auf Fürbitte der Eidsgenossen / wurde er nur verurtheilt / auf fünf Jahre lang / vor den Creuzen zu leisten. Vermuthlich ereignete sich dieses erst spät in diesem Jahre. Im Heumonat geschah, in diesem Jahre, wo ich nicht irre, die Erneuerung des Eidsgenöffischen Bundes- schwurs. ') Nach Zürich und Schafhauftn ordnete man Junker Lienhard Grieb, alt Oberstzunftmeister ab, nach Solothurn, Bern und Freyburg Hans Kilchmann, den Ritter, nach Luzern, Ludwig Kilchmann; nach Uri, Hans Graf; nach Schwiz, Walther Harnisch (Rathsherrn von Metzgern;) nach Unterwalden ob dem Wald, Mathis Jftlin; nach Unterwalden nid dem Wald, Lud- *) In der Jahrrechnung von Joh. Bapt. von 1507 bis I. B. 1508 stehet in der Ausgabe: „ 652 Pf. »er. schenkt, vereinen, vertaget, Lohnroß, und zum Seufzen verzehrt, als man den Bund erneuert, und aber- inahlS geschworen hat.'' Aus den Worten zum Seufzen verzehrt, läßt sich schließen, daß auch Schweizer hieher kamen, um den BundeSeid zu leisten» L7o XIII. Periode, iter Abschnitt des isten Jahrh. wlg Strub; nach Zug/ Heinrich Hartmann; und nach Glarus/ Hans Stolz. Eines der drey Schlösser auf dem Wartenberg kam in diesem Jahre an die Stadt. Die Familie zer Sunne, Secvogel und Hartenstein hatten solches als Lehen besessen. Die Besitzer gedachter Schlösser, die et. wa» Mitglieder des Raths waren, so bald sie, an Rathstagcn, den Schall der Rathsglocke zum ersten Male hörten, saßen zu Pferde und ritten nach der Stadt« Die Einwohner des Dorfs Muttenz gaben vor daß die Besitzer dieser Schlößer sich die Speisen durch große Hunde hinauf tragen ließen. Die Nathsbücher ') erwähnen einer Faßuachtspos- se, die in unsern Zeiten unglaublich vorkommen würde. Etliche Bürger von hier gingen «ach Luzcrn, und entwendeten einen Luzerner heiinllch, und führten ihn hieher- Er war der älteste Bürger von Luzern, und die RathSschrif- ten nennen ihn Bruder Fatzschin. Er blieb hier bis auf Nstivitstis klsl-iN (Herbstmonat) 150 ?« Allein die Lu« Zu ewiger Gedächtniß wollen alle unsre Nachkomme» wissen, und eingedenk seyn, daß u- s. w. i. Kap. 1501 — 1515 , 271 zerner wollten rS nicht länget gestatte»/ und mahnten die von Uri / Schwiz, Unrerwalden und Zug / ihnen bebülflich t» seyn. Sonntag nach obigem Festtage/ schrieb der Rath von Luzern an den hiesigen, baß sie auf Anhalten der Der- wandten, bereit wären, zu Roß , Schiff und Fuß, mit an- derthalb hundert Mann ungefähr zu uns zu ziehen, uns anzugreifen, und den Bruder Fatzschin zu erobern. Unser Rath antwortete: Man habe kein Erschrecken an ihrer Warnung , sondern herzliches Wohlgefallen daran empfangen. Wir hätten jeweilen von unsern Altvordern gehört: „Je mehr Feinde, je mehr Ehre." Hierauf langten hieher beyde Schuldheiße von Luzern, achtzehn ihrer Räthe, viele andere Männer, und Boten von Uri und von Schweiz. Drey Gesandte, nämlich der Bürgermeister Offenburg zu Roß, und zwey Räthe empfingen sie am Ufer der Birs. Von allen Zünften gingen die hübschesten und mit Kleidern und Gewehren beßt ausgerüsteten Männer und Knaben ihnen entgegen. Mit aller Feyerlichkeit wurde ihnen der Bruder Fatzschin überliefert. Auf drey öffentlichen Häusern ließ man ihnen täglich zweymal mit Fisch, Fleisch, Hünern und Wild- prel aufwarten. Der Bischof und etliche andre Prälaten und Domherren wurden eingeladen, die schenkten, auch etliche Kannen mit Malvasier und ein halb Fuder Weines. Am Sonntag wurde aufm Petersplatz ein ehrlicher Tanz gehalten, der sich von Menge der Leute wegen, in drey Tänze theilen mußte. Ein Faß Wein wurde dahin geführt, und den Frauen gab man ein Abendbrod mit Confect. Preise zum Verschießen gab auch der Rath, drey Gulden, zwey und einen. Die Abreise geschah mit gleicher Feyerlichkeit. und Freygebigkeit. Alle wurden, nach einem Aufenthalt von vier Tagen kostfrey gehalten. 272 xin. Periode, iter Abschnitt des Mm Jahrh. 1 L 0 9.' Das Gotteshaus Beinwell (so im Kanton Solo- thuen ligt) sprach manche Rechte im Dorf Selbisberg (unweit Liestal) an. ') Ein freundschaftlicher Vergleich legte die Sache bey , und der Vertrag wurde auf Dienstag an St- Leonhardstag beschlossen. Als der Kaiser Maximilian, in Folge der berühmten IssZue zu sich zu einem Feldzuge wider Venedig rüstete, schlug er, bey seinem beständigen Mangel an Gelde, eine außerordentliche Steuer, die man den bösen Pfenning nannte, auf seine Unterthanen. Die Regierung zu Ensisheim hatte den Befehl/ diese Abgabe von allen Bauern zu Groß Hüningen einzuziehen , und im Weigerungsfälle, die Ungehorsamen zu strafen. Nun befanden sich unter diesen Bauern viele eigene Leute der Stadt Basel, und vermöge der alten Stadtfreyheiten, waren die ihrigen, die sich im österreichischen niederließen, von allen außerordentlichen Abgaben, und von Kriegszügen befreyt. Die Basier Leibeigenen zu Hüningen zeigten dem Rath an, was von ihnen gefordert wurde, und erhielten den Befehl, nichts ') Bruckner p. iiöZ. I. Kap- 1501—1515. 273 zu geben. Sie wurden von den Oesterreichern gefangen. Die Nachricht davon kam des Abends nach Ba. sei. Kaum halte sie sich unter die Leute verbreitet, als die Bürger mitten in der Nacht sich bewanie c.i, auszogen, bey anbrechendem Tage in Bloxhemi untrafcn, dort dreyßig österreichische Bauern gefangen nahmen/ selbige im Triumph rn die Stadt führten, und bis zur Befreiung der Basier Bauern im Gefängniß behrel.en. Im folgenden Jahre erwuchs die Sache vor die Eids- genoffeir, die sie beylegten. 15 10 . Es gelang dem Pabst Julius II, den Abfall der Schweizer von Frankreich, vermittelst des Bischofs von Sitten, Matthias Schtnner, auszuführen. Die zehen- jährige Vereinigung von 1^99 Ludwig XII, der sich weigerte, die Pensionen um 20000 Franken zu erhöhen, wurde nicht erneuert. Hingegen errichtete der Pabst, im Hornung, mit den Schweizern einen fünfjährigen Bund, und schon den 23 . July bewilligten sie ihm 6000 Mann. Die Basler waren 400 an der Zahl, und traten im Augstmonat ihren Zug an. Die ganze Unternehmung lief aber fruchtlos ab. Die Schweizer konnten in Italien nirgends durchbrechen, und jeder kehrte um Verena unverrichteter Dinge wider zurück. Des V. Band. S 274 xm. Periode. Iter Abschnitt des löten Jahrh. erzürnte Pabst wollte an den Kosten nichts zahlen; die Kriegskncchte verlangten mit Ungestüm ihren Sold von, Bischof Schinner; und die Obrigkeiten mußten das folgende Jahr zur Abstellung der besorgten Unruhen allen Fleiß anwenden. Im Brachmonat trafen die Rathe mit dem Bischof und den Grafen von Thierstein, einen Vergleich über die Landgrafschaft Sißgau- ') Sie bezahlten dem Bischof 1S06 Pf. s ß. und seiner Kanzley 7 Pf. 13 ß. Sie stellten ihm (den 28. July) einen Lehen Revers aus/ in welchem ste stch erklärten/ daß er um die Summe von 31/000 fl., die Landgrafschaft Sißgau sammt Lie- stal/ Waldenburg/ Homburg und Fülinsdorf wider lösen könne. Sie bezahlten ferner den Grafen von Thierstein 625 Pf./ damit diese auf alle Ansprüche Verzicht thäten/ und ihre Einwilligung zur Verlehnung der Landgrafschaft ertheilten. Von nun an war der Amtsbürger. Meister/ im Namen des Raths/ Lehnträger der Land- grafschaft/ und leistete in dieser Eigenschaft/ den gewöhnlichen Lehensetd. Das Lehen wurde nicht zu gewissen - Jahren / sondern nur bey dem Antritt eines neu erwähl- ten Bischofs/ wieder empfangen. ') Das große weiße Buch/ und die AnSgakbücher von 1510 und 1511. I. Aap. 1501—1515. 275 Folgender Umstand verdient hier bemerkt zu wer» den. Oben an der Rathstreppe wurde, in diesem Jahre, eine große Vorstellung des jüngsten Gerichts eft lreseo gemahlt, in welcher frolockende Teufel nicht nur Cardinäle, Bischöfe, Aebte, Aebctsstnen und Nonnen, sondern auch einen Pabst mit seiner dreyfachen Krone, in feuerspeiende Grüften hinein werfen. Jedes Rathsglied, das in den Rath ging, mußte, wie jetzt noch, dieses Gemälde sehen- Man hat daraus beweisen wollen , daß der damalige Rath schon Grundsätze der Reformation hegte. Allein, ein solcher Anachronismus kann unmöglich angenommen werden- Vielleicht läßt sich gedachte Vorstellung durch den oberwähnten Unwillen wider Julius den itten, wie auch durch den Abfall des Königs Ludwig des XHlen erklären- Ludwig hatte nämlich, in eben diesem Jahre, eine Versammlung der Notables seines Reichs zu Tours zusammenbe- rufen, und die Frage in Berathung gezogen, ob es nicht Zeitumstände gebe, in welchen einem Fürsten erlaubt wäre, auf die Obedien; gegen den römischen Stuhl Verzicht zu thun. Jedermann kennt die berühmte Denkmünze, die er mit den Worten ^erclanr Labilonis nornen prägen ließ. *) Ein Englän- *) Ich werde den Namen Babylon vertilgen." Hirt, äe I» 1. 1. x. 4, S2 276 xm. Periode, iter Abschnitt des löten Jahrh. der Docwr Burnet, in einem Vrief über seine Reisen, leitet dieses Gemälde von den Slmugkeiten des baseli- scheu Conciliums mit dem Pabste her, vermuthlich, mit dem Pabst EuqcniuS. Der Professor Beck (p. 35r>) bemerkt, daß dergleichen Vorstellungen in Deutschland nichts neues waren. Doch wird es immer sonderbar vorkommen, daß auf einem Rathhause, und vor dem Eintritt der Räthe in die Nathsstube, ein solcher Gegenstand gewählt worden sey. 1 s 1 1. Am 7. Februar erlangte Kaiser Maximilian, für seinen Enkel Karl, die seit mehrern Jahren gesuchte allgemeine Erneuerung der Erbverein, mit allen zwölf Orten, dem Abt und der Stadt St. Gallen, und dem Lande Appenzell. Die Basler hatten sich lange widersetzt: ste bekamen aber einen besondern Beybrief, *) in welchem der Kaiser sich also erklärte: » Da ihnen (Bürgermeister und Rath von Basel) in gedachter Erbverein etliche Artikel, wegen der Ansprachen so ein Theil oder die Seinen an den andern zu fordern haben, oder gewinnen würden, gesetzt sind, woran aber die vorgemeidrcn Bürgermeister und Rath der heiligen ReichS- ') K. Ferdinand bestätigte den A°. LSZ6, und Erzber. zog Ferdinand A". 1566. 277 I. Kap. 1561 — 1515 . Stadt Basel, etliche Beschwarden, der Geistlichen Gerichte, und deü Verbleiens halber, .aebabt, vermeinend, daß dieselben Artikel ihnen, an ihren zwischen unserm Hause Oesterreich und ihnen, wegen der geistlichen Gerichte, vor Zeiten aufgerichteter Verträge und ergangen'er Sprüche, wie auch an ihren Gewohnheiten und altem Herkommen, der Verbote halben, abbrüchig sind, und seyn möchten, so haben wir deshalben für uns, und Erzherzog Carl, unsre und desselben Erben, bewilliget, daß die ewige Verein an den obgemeldten Verträgen und Sprüchen unschädlich seyn, sondern, daß in Ansehung der geistlichen Gerichte, eS ferner von uns beyden Theilen gehalten werden solle, wie der Spruch des Bischofs Friedrich es ausweiset. Desgleichen , betreffend das Verbieten, daß die genannten von Basel die Verwandten (Angehörigen) unsers Hauses Oesterreich, in der Scadt Basel verhaften, und bekümmern mögen, wie von alter Herkommen ist, ohne Irrung und Intrag; und daß auch wir, beyde Theile, und die unsern, bey den Verschreibun- gen bleiben sollen, die über Zins, Schuld und Zehnten vorhanden sind." Auf Anstiften des Pabstes, der den October die sogenannte heilige Lique, zur Beschützung der Kirche Wider den König von Frankreich angesponnen hatte, zogen die Schweizer im November zu Felde, und rückten bis an die Vorstädte von Mayiand. Die A»Haltung ihrer Läufer, unweit Lugano, diente zum V rwande. Sie wurden wegen der aufgefangenen Briefe, als Spionen behandelt und ertränkt. Allem die Schweizer mußten auch dieses Mal unverrichteter Dinge sich zurückzie- Man bemerke den Ausdruck Reichsstadt. 278 XIII. Periode. Iter Abschnitt des I6ten Jahrh. hen. Ohne einigen Verlust kehrten die Basler wieder nach Hause. Als eine Folge davon kann die damals verhängte Hemmung unsers Handels in Frankreich angesehen werden. Man findet z. B. im Oeffnungsbuch vom December i 5 li folgende Stelle: „ Eingedenk zu sey»/ daß r, die Franzosen das Schloß Lorchingen bey Metz be. » sitzen - und daß, wenn Kaufmannsgüter vorbey ge- « führt werden, sie solche rechtfertigen (durchsuchen) ,, in der Meynung, falls sich unter denselben Güter be- » finden, die unsern Bürgern gehörten, selbige als « Feindes Eigenthum zu behalten.'' 16 11 , Glücklicher war aber der Zug von diesem Jahre, der den 19 Aprill zu Zürich beschlossen wurde. Man schickte zum Kaiser nach Trier drey Gesandte, Roist von Zürich, Kretz von Schwyz und Peter Offenburg von Basel, um den freyen Paß durch das Etschland zu begehren. Das Heer der Eidsgenossen bestand aus 20,000 Mann. Die Basler lieferten ^00 Mann, wobey zu bemerken ist, daß sie erst auf ergangene Mahnung des Kantons Sckiwyz wegzogen. Außer diesem schickten auch einige Kantons Völker nach Neufchatel, um diese Gras- chaft zu besetzen. Die Folgen des dicßjährigen Feldzugs i.Kap. 1501 —isis. S 7 S waren: 1 ». daß die Franzosen Italien, außer einigen ' Schlössern, wie zu Mailand und Lauwis räumen mußten , und die Schweizer tausend Mann in der Stadt Mavland zur Besatzung hinterließen; 2°. daß die zwölf damaligen Kantons bey diesem Anlaß zum Besitz der nachherigen vier italienischen Vogteyen Lauwis, Luggaris, Mendris und Mayenthal gelangten. ') 3 ° daß sie die Regierung der Grafschaft Neufchatel übernahmen, wie sie auch solche bis in das Jahr 1592 beherrschten.') Mit Ausnahme der hinterlassenen Besatzungen zu Mayland, zu Lauwis, *) auf dem Känelberg (monte cenere) u. s. w- nahmen die Schweizer schon den 22. July den Heimzug, nachdem sie reichlich waren ') Unser Antheil an den Einkünften derselben belief sich im I. 1516 auf 870 Pf. ») Unser Antheil an den Einkünften derselben betrug im 1.1516, nach Abzug der Regierung-kosten 52 Pf. 2) Der Hauptmaun dieser Besatzung, Nägelin von Bern, schrieb, Freytag nach Simon und Judä, an unsern Rath, um ihn demüthig zu bitten den Sold derBaSlerKnech« te zu erhöhen, damit wir, fügte er hinzu, desto bes- ser die Wirthe zufrieden stellen mögen, wie dann bisher meine En. Herren und auch die euern den Ruhm gehabt haben/' 280 xiil. Periode. i ter Abschnitt des i bten Jahrh. belohnt worden. Den Basiern ließ der Pabst eine Bulle ausfertigen (nono i^-ilen6. in welcher er ihnen bewilligte, den schwarten Stab ihres Hauptpanners, in einen goldenen zu verwandeln , und an der obern litt« ken Seite den englischen Gruß, das ist, einen Engel, der die Jungfrau Maria segnet, abzubilden. Sie lie- sicn also zu Maiüand aus weißem Damast mit dem goldenen Bafelstab, und einer vergoldeten Stange, ein solches Panner verfertigen, und den englischen Gruß darin mit Perlen sticken. Hans Heinrich Gebhardt brachte es hiehcr. Als sie nun gegen Bafel zurück kehrten, zogen ihnen fcyerlich entgegen zwischen Liestal und Basel, neunhundert junge Knaben, die mit Harnischen und hölzernen Helleparten gerüstet, und von fünfhundert Bürgern begleitet waren. Jedem Knaben wurden hernach unter dem Nathhause ein Pfenning und ein Stück Brodt ausgetheilt. Des neuen Panners wollten aber die Basier sich nicht bedienen, sondern das alte beybehalten. Aus der Jahrrechnung dieses Jahres verdient -er Schluß angeführt zn werden- ,, So ist dieß Jahr in unsrer Eidsgeuossenfchaft vcrritten, vertaget, und Rittgeld , thut .-;5ä Pf.' ß. 6 Dn; also erfindet sich, daß mehr auf solchen Ritten ausgegeben ist, als die Schenkinen, so durch die Boten empfangen wor- 281 I. Aap- isoi— 151 Z. den, ') ertragen: 35 1 Pf. 18 ß. 6 Dn. So ist über Heer« züge so dieses Jahr geschehen, auch über die Zusätze zu Lau« rvis, und um den Montkenel zu verhüten, gangen, >1466 Pf. iL ß. 5 Du.; also erfindet sich, -aß mehr verkrieget, oder verzogen ist, als die Penfiones tragen: ^ thut 1667 Pf. 12 ß. 1 Du. ') Es war gebräuchlich, daß fremde Gesandte Geschenke austheilen ließen, wenn die Abgeordneten der Kantone Tagsatzungen besuchten , auf welchen Geschäfte behandelt wurden, die jene Gesandten oder ihre Herren berühr- ten. Z. B. in der Einnahme dieses Jahres findet man: ,, Empfangen io Kronen, so die Franzosen dem Herrn Lienhard Grieb, und dem Hansen Stolz zu Tagen in Zürich, an ihre Zehrung zur Steuer geschenkt haben."— ,, Empfangen 24 fl., so die kaiserlichen Räthe dem Hansen Stolz geschenkt haben, um in die vier Länder zu reiten, sie zu vermögen, in die kaiserliche Verein zu gehen." -) Z. B. Empfangen looo fl. in Gold, thun in Münze 1275 Pf., für die andre Pension von päbfflicher Hei- liqkeit. Abermal 1000 fl. in Gold, thun in Münze 1270 Pf. (anstatt 1275,) da etliche Gulden zu genug gewesen find, für die dritte Pension von päbstlicher Heiligkeit"— „ Empfangen 200 Guldeu in Gold, thun in Münze 254 Pf. z ß. 4. Du., für die erste Pension aus Kraft der Verein mit seiner kaiserlichen Majestät und ihrem Enkel. Z 52 Xiii. Periode, iter Abschnitt des Een Jahrh. Uebrigens bezahlte der RNH an Zinsen von ent- lehnten Geldern noch 7959 Pf. 11 ß. 2 Dn. Er ent« lehnte ferner ^179 Pf. l^ß. 8 Dn. Doch waren 1Z118 Pf. an baarem Golde vorhanden. Er machte sich also auf außerordentliche Bcdürfniße gefaßt. Aus eigenem Triebe gab uns der Pavst das Recht goldene/ silberne und kupferne Münzen zu schlagen. ') ') In einem Speeimcn über dieses päbstliche Münzrecht vom Professor Ioh. Rudolf Iftlin (A°. 17 ^ 8 ,) behauptet dieser/ haß die Baslex jene Begünstigung nicht bedurften / weil sie solche theils von den Bischöfen gekauft/ theils von den Kaisern erhalten hätten. Allein von den Bischöfen hatten sie blos Pfandsweise/ und nur das Recht, silberne Münzen zu schlagen/ an sich gebracht; und das Recht goldene Münzen zu präge«/ besaßen sie auch nur als Pfand/ von den Herren von Wcinsberg, die es selbst als Pfandlehen von den Kaisern inne hatten. Der gleiche Verfasser behauptet auch, daß gedachtes Privilegium überfiüssig gewesen/ weil Basel, durch die Aufnahme in den EidSgcnößische» Bund/ der höchsten Gewalt theilhaftig war (per Koe Hüne 5UMIN, imper»ntis xauäere.) Gesetzt aber, MNN könne diesen Satz so ohne Einschränkung annehmen, so mußte e§ dennoch den Basleru willkommen seyn, daß, ihre Münzen im AuSlande angenommen würden. Zudem bewarben sich die EidSgenossen selbst, im Jahr 285 I. Kap. i5oi—iLis. Er überließ uns seinen Namen oder Wappen auf der einen Seite, und das Wappen der Stadt auf der andern Seite, oder auf beyden Seiten das Bild -er Heil- Jungfrau, oder was sonst den Basiern für Bilder, Worte, Buchstaben belieben möchten, ausprägen zu lassen. Er wollte dadurch seine Erkenntlichkeit für die in Italien gegen Frankreich geleistete Hülfe bezeugen. Die Urkunde ist vom 2r. December dieses Jahres (anno . . . . 1512 Quarto Xal. ^anuarü.) Außer diesem ertheilte -er Pabst noch folgende Privilegien: 1 °. die vier Canonicate des Domstifts zu Basel, welche vor Zeiten den Bürgern oder baselischen Landeskindern vorbehalten waren, die den Doctorgrad bekommen hatten, zu welchem aber Las Capitel nur 1479, beym römischen Stuhl, um die Erlaubniß, goldene Münzen schlagen zu dürfen. Es geschah nämlich zu der Zeit, wo Kaiser Friedrich ihnen die Bestätigung ibrcr Privilegien abgeschlagen hatte, und wo sie sich daher an den Pabst wendeten, und sich sogar dahin er- klärten: Die römische Kirche sey das Haupt der Welt und der Pabst der Statthalter Christi, von welchem die kaiserliche Hoheit die Ausübung ihrer Gewalt erhielte. Endlich mag noch bemerkt werden, daß die Basler selber, drey Jahre später (1515.) beym Kaiser um die Erlaubniß goldene Münzen zu schlagen anhielten. XIII. Periode, iter Abschnitt des löten JaM. Abkömmlinge von wirklichen Ritterstämmen befördern wollte, wurden den Doctoren vom Vürgerstand wieder zugeeignet, doch mit dem Beysatz, daß sie zu Rom die sogenannten 6r^tia> exs>eetk>tivn« vorher er« halten baben mußten. 2°. versprach der Pabst vollkommenen Ablaß allen denen, die aus Gehorsam, und von wegen der gemeinsamen Wohlfahrt, in den rechtmäßigen Krieg ziehen, oder darlim bleiben würden. 3°. über» gab er das Recht, das römische Gericht zu besetzen, und jeden Bauer, wo dieser auch seßhaft wäre, und um allerley Ansprachen willen, vor dasselbe laden zu können. Endlich erlaubte er den Basiern, durch die Fasten bis-auf den Palmabend, Käse, Butter und Zieger zu essen. Im October schickten die Eidsgenossen eine feyerli» che Gesandtschaft an den Pabst. Bey der ersten Audienz that der Abgeordnete von Zürich der Voctrag nicht. Es scheint, daß er steh auf eine lateinische Anrede nicht vorbereitet hatte. Der Gesandte von Basel, Oberstzunftmeister Leonhard Grieb behauptete die Ehre *) Junker Lienhcrd Grieb, Oberstznnftmeister und Meister der freyen Künste, bekam einen Damastenen Pelzrock, 40 Goldfiori», nnd tL Dukaten, welches alles er den» Rath liefern mußte. 2SL l. Kap. 1501—1515. der hohen Schule seiner Vaterstadt, und die übrigen Gesandten ernannten ihn zu ihrem Redner. Eine Hand« schrifc jener Zeit meldet: „ Da seine Rede aus war, nahm sie der Pabst gar für einen großen Dank an ; denn sie hatte eben gar lang gewährt." Erst tm Jenner reis« ten übrigens die Gesandten nach Hause zurück. Während ihres Aufenthalts in Rom, am 20. December, wurde nach dem eifrigen Wunsche des Pabstes, Maxi- miliamrs Sforza, Sohn des verjagten Herzogs von Mayland, in das väterliche Herzogthum durch etdsgr- nößrsche Bevollmächtigte aus allen Kantonen ') eingesetzt, nachdem vorher auf einer Tagsatzung zu Baden, im November, er die BedingniZe dieser Einsetzung angenommen, und Zahlungen an den Kriegskosten , Pensionen, Zollfreoheit, Abtretungen von Herrschaften, wie z. B. von Lauwls, Luzgaris u- s. w. versprochen hatte. In dieses Jahr gehört noch der fünf und zwanzig- jährige Bund mit Herzog Carl von Savoyen, von Freytag nach St. Bartholomäi. Er verhieß, im Nothfall, boo Reuter auf seine Kosten, und jedem Kanton ein Jahr- geld von 100 Gulden; dagegen erhielt er die Bewilli- *) Jeder bekam zum Geschenke 4 o. GoldSgulden, eine silberne Schale, 20 Ellen Damast, «rid L Ellen Sammer, 286 XIII Periode iter Abschnitt des i6tm Jahrh. gung 6000 Mann in seinen Sold zu nehmen; doch sollten die Eidsgenossen dazu nicht verpflichtet seyn, wenn seine Gegenpartei) aus ihr Urtheil Recht geboten, und er solches nicht angenommen hätte. Nach Mayens Militärgeschichte ( 2 ter Theil, xag. 262) schickten mit Ausnahme von Zürich, alle Kantone nebst Abt und Stadt St- Gallen, eine Botschaft nach Venedig, wo sie auf dem gleichen Fuß behandelt wurden , wie die Ambassadoren Ferdinands des Katholischen Der Pabst hatte die Stände gebeten, ihre Vermittlung zwischen dem Kaiser Maximilian I. und der RcpubUck Venedig anzutragen. i S 1 z. Der Rath kaufte vor Lätare, von den Gebrü- dern Truchseß von Wollhausen, um die Summe von achthundert Gulden, das DorfBettiken, jenseits des Rheins, oberhalb Riehen, unten am St. Chrischonaberg, und im Con- stanzer Bistum gelegen. Die Verkäufer erklärten, daß die hohe Herrlichkeit ein Lehen des Bischofs und des Stifts von Basel wäre; ^ daß sie sich aber dahin ver- *) Im Kaufbrief verkaufen sie die hohen Gerichte und Herrlichkeiten. Die darauf folgende Erilä. rung zeigte aber, daß sie nur das aominiuni »oie daran veräußerten, in so fern der Beschoß in die Berlei- huug desselben willigen würde. I. Kap.- 1501 — 1515 . 287 wenden wollten, daß der Bischof solche -er Stadt verleihen möchte. Dieses Versprechen blieb aber ohne Erfolg. Nach einem langen Aufschub bekam der Rath vom Bischof eine abschlägige Antwort. Daher faßte er, auf Sonnabend nach Xativit-iii8 iLi4 folgenden Entschluß: » Daß er das Dorf Bettiken, und die Mannschaft daselbst, auch die vvrbestimmte hohe Herr- lichkeit als sein wissentlich erkauftes Eigenthum bey seinen Handen und Gewalt behalten, sich derselben, nach seinem Gefallen und Nothdurft gebrauchen, nutzen und nießcn; und falls fich begeben sollte, daß im künftigen ein Uebel» thäter daselbst ergriffen würde, denselben will er an der Ende um sein Uebel und Missethat richten lassen, und dadurch sich selber bey solcher hohen Herrlichkeit handhaben." So galt ein bloßer Rathäbeschiuß so viel als ein Titel, Document, Urkunde. Ludwig der XII hatte die Wiedereroberung des Herzog» thums Mailand unternommen, und aufwenige Plätze voll» bracht, als diel!ierühmte Schlacht bey Novara, wo die Schwei« zer fich so sehr auszeichneten, ihn desselben wider beraubte. Die Schweizer schickten dem Herzog zwey Armeen. Die erste vier bis fünftausend stark, worunter 4 vo Basler, rückte ins Maylandische nach der Auffahrt, und besetzte Novara- Der Basler Hauptmann war Hans Stolz, der Lieutenant Ulrich Falkner, und der Fähndrich Hans Bondorf. 258 XIII. Periode, iter °lbschnittdes i6tm Jahrh. Die zweyte Armee von 80«o Mann, brach in den ersten Tagen des Juny auf, und ein Theil derselben bey welchem sich 5 bis 600 Basier befanden, entsetzte durch seine Ankunft Novara, zog in die Stadt, vereinigte sich mit der Besatzung und den Truppen des Herzogs , und lieferte dann, am 6. Juny, die gedachte entscheidende Schlacht. Unter jenen 5 bis 600 Basiern war Junker Heinrich Meltinger Hauptmann, und der Lberstknecht Hans Baltheimer Fähndrich, an dessen Stelle, wegen Krankheiten, MatheuS Weinleim sich nach Italien begab. Uebrigens hatte Ludewig auch Mittel und Wege gefunden, bey zweyrausend Schweizer in fein Heer unterzubringen. Die Eidsgenossen verloren 1-W0 bis i6«oMann, worunter 76 Basier von Stadt und Land. Von den Landleuten nennt Bruckner (pag. 2^76) einen Fridlin Gysin, von Oltiugen, der sich tapfer gehalten habe, und 1688 zu Haufe starb. Von den Bürgern der Stadt rühmt man den nachherigen Bürgermeister Theodor Brand, ') der in der Blüthe seiner Jugend den drey Schlachten bey Novara, Marignan und Bicocke *) Urstisü Dpitoms 62p. xvitl. , p. 2L8, der Professor Pamaleon hat ihn in sein Hcldenbuch aufgenommen- 28 S I. Kap. 1561—151 §. mit Tapferkeit beywohnte. Ueber die eroberten französischen Lager und die reiche Beute der Schweizer berichtet die allgemeine Geschichte ausführlich. Der Abzug geschah im Heumonat. Die Basier laugten den I7ten in ihre Heimat glücklich an. Einer von ihnen/ Georg Tribelmann/ Knecht bey einem Bürger/ Namens Caspar Rapp, hatte eine weiß und blau getheilte Fahne erfochten/ die er nun im Münster aufsteckte. ') Er war von Bawnach/ und erhielt das Bürgerrecht. Der Rath wies ihm auch eine Leibrente von 8 Pf. jährlich zur Belohnung an. Ein andrer/ Namens Martin SpringinKlee / ein Sporer von Trier / erhielt gleichfalls das Bürgerrecht/ weil/ meldet der Dürgerrodel/ er sich in der Lombardey/ an der Schlacht/ mit dem Geschütz der Feinde redlich gehalten habe." Diese kurze Anzeige bezog sich vielleicht auf folgenden Vorfall. Den s. Juny wollten die Franzosen vor Novara Sturm ') Beinheim pag. 206 . Wursteisen pag. 546. Groß pag. 142. 2 ) Das Oefnungbuch / und darin der Bürgerrodek. -Z) Die Ausgabbücher von 1517 : „ 2 Pf. geben Jörgen Trübelman»/ so das Venlin zu Noveren gcwunnen hat/ frohnfastenklich LiPgedinggeldeS." V. Band L 290 XIII. Periode, ittr Abschnitt des löten Jahrh. laufen, und führten ein großes Stück vor eines der Stadtthore. Dieses Stück wurde aber in einem Aus- fall der Belagerten erobert, und wider den Feind sel. bcr gekehrt. Der Fürst von Ncufchatel (Ludwig von Orleans, Herzog von Longueville) hatte im Mayländisehen dem König Ludwig dem XII wider die Eidsgenossen Dienst geleistet. Die Städte Bern, Luzern, Freyburg und Solothurn nahmen die Stadt und Grafschaft in Besitz, ließen sich huldigen, und ordneten einen Landvogt. Aus einem Abschied von Montag nach Georg i 5 i 3 , des gehaltenen Tages zu Solothurn zwischen den Boten der vier Städte, welcher uns übersandt wurde, vernehmen wir folgendes: Die Gemahlin des Herzogs von Longueville, welche die Frau Marggräsin genannt wird, hatte einen Herrn KiLmett nach Solothurn geschickt, um die Antwort auf das Begehren einzuholen, man möchte ihre Grafschaft zurückgeben. Die Gesandten dieser vier Städte waren in ihren Meinungen getheilt. Freyburg wollte zur Rückerstattung keine Hofnung geben. Die drey andern versprachen gleichsam die Rückgabe, stellten aber solche auf bessere Zeiten aus. » Der Kriegshandel gegen den König von Frankreich sey noch nicht befriedet; die übrigen Orte der Eidsgenossenschaft könnten Unwillen fassen und bewogen werden, die Grafschaft wieder einzunehmen; bemeldte Grafschaft sey, der Frau Marggräsin I. Kap. 1501 — 1515 . 291 zu Nutzen und Enthaltung/ eingenommen worden; man behalte solche ihr zugute/ und in ihrem Namen." Die- so Gesandten beschlossen ferner / den übrigen Kantonen auf dem nächstens zu Zürich zu haltenden Tage die Sache zu eröffne»/ und falls sie der Meinung waren, Theil an der Grafschaft zu haben und solche gemeinschaftlich zu beherschen/ so sollte man es abschlagen, und es auf Schiedsrichter/ nach Sage der Bünde/ ankommen lassen^ Uebrigens vernimmt man aus dem gleichen Abschiede/ daß in Folge der Bürgerrechte die Einwohner der Grafschaft mit Bern und Solothurn gereiset- und sogar jetzt in diesem Kriege wider den König und folglich wider ihren Herrn/ den Herzog von Longueville/ gefochten hätten. Im Jahr 1629 werden wir vernehmen / daß Neufchatel bis dahin eine gemein^ schaftliche Besitzung der zwölf Orte gewesen ist. Der Ruhm der Schlacht von Novara wurde durch die Empörungen/ welche von Seiten des Landvolkes, in den Kantonen Zürich / Bern / Luzern und Solothurn, unter dem Vorwande der französischen geheimen Pensionen/ und anderer Beschuldigungen dieser Art in eben diesem Sommer ausbrachen/ sehr vergiftet. Die übrigen Orte schlugen sich ins Mittel. Basel schickte drey Abgeordnete nach Bern/ und eben so viele nach Luzern. Die Sache wurde aber nur in drey Wochen gestillt» T 2 2s2 xm. Periode. tterAbschnittdes i6teri Jahrh. Einige Köpfe fielen zu Bern und zu Luzern; Aemterentsetz- unqen, starke Bußen wurden verhängt. Bey uns mag es auch nicht ganz ruhig zugegangen seyn. Eine scharfe Verordnung von 1516 klagt über die vielen und mancherley aufrührischen Händel/ Schlagereyen, Wundtha- ten/ und Todtschläge/ die seit etlich en Jahren sich / leider/ in unsrer Stadt ereignet hätten. Zu gedachten Unruhen können wir zählen, was mehrere Chrouicken von einem Bundschuh wieder berichten: ') »In obgemeldtem Jahre hat der Bundschuh seinen Anfang genommen von Joß Fritz. Der gab steh für eines Schuhmachers Sohn aus/ und ließ deswegen einen Schuh mit einem goldenen Riemen in seinen Fahnen machen. Dieser Bundschuh wurde bald verschlissen und zerbrochen. Zwey Gesellen des Joß Fritzen die nach Lieftal gekommen waren, wurden nach Basel geführt, und daselbst gerichtet. Die Eidsgcnossen ließen fich ferner in diesem Jahre durch die Unterhandlungen des Cardinals Schinner und des Bischofs von Straßburg, von dem Kaiser, auf An- gebung des neuen Pabstes Leo des X, zu einem Einfall in Frankreich bereden. Sie stellten ihm gegen einen monat« ') Von einer ähnlichen Horde haben wir schon im vorhergehenden Bande Pag. 177, A°. 1468, ein Beyspiel angeführt. i. Kap. i5oi—i5is. L93 lichen Sold von 16000 fl., 16000 Mann zu Fuße ins Feld, um das Herzogthum Burgund für seinen Enkel Karl zu erobern. Basel gab 70 o Mann. Der Zug ging theils durch das St. Jmmerthal gegen Besanoon theils durch Basel / wo man die Truppen zu zwanzig/ zehn/ minder oder mehr/ in der Bürger Häuser / über acht Tage lang / da der Zug währte/ zur Herberge ver- legte. Vier Räthe begleiteten unsern Zuzug, der den Oberst- zunftmeister Grieb zum Hauptmann/ und zwey Rathsglieder zu Lcutenant und Fähndrich hatte. Gegen En- Ende des Augstmonats stand das Heer mit den kaiserlichen Völkern vor Oijon, wo äe 1a Ireinouills die französische Besatzung anführte. Schon war eine zwanzig Schuh lange Bresche gelegt, und alles zu einem Sturm vorbereitet worden, als 6 s la Tremouills vieles versprach, das er weder halten konnte, noch wollte, und sich den 13 . September, mit den Schweizern verglich, die auch den löten schon nach Basel wieder kamen. „Also meldet die Beinheimische Chronick (p. 2 (> 7 ) zogen sie wieder ab, liederlich und ohne alle Ehre. Sie beraubten das Land allenthalben. Sie brachten viel Vieh, Schaf, Ochsen, Roße und Schweine, und von Hausrath eine große Zahl, so sie den Armen genommen hatten. Ward auch vieles zu Basel verkauft." Appenzell, der dreyzehnte und letzte Kanton, wurde den i 7 . December in den eidgenössischen allgemeinen Bund aufgenommen. 294 XIII. Periode, tter Abschnitt des löten Jahrh, i s 1 L. In den Brach- und Heumonaten wurde eifrig an einem wider Frankreich gerichteten Bund zwischen den Erdsgenossey und Heinrich VHI, König in England, gearbeitet. Felix Hurruß zu Zürich, und Hans Stolz Rathsherr von Basel, kamen als Abgesandte nach London, wo der König sie wohl empfing. Sie kehrten mit zwey englischen Gesandten, Ritter Pacecus und einem Doctor zurück, und gingen nach Zürich. Allein, Heinrich Vlll machte noch den 7 . August Frieden mit Frankreich. ') Pabst Leo der Xte unterzeichnete den s. December einen Bund mit den Schweizern. Jeder Kanton erhielt jährlich eine Pension von 2000 Gulden. Der Bürgermeister Peter Offenburg starb im December. Beyde Räthe erkannten, daß, um seines Wohl- verdrenens willen, beyde Rathe und die Sechser, mit den Zunftkerzen, seiner Leichenbegängniß beywohnen würden, gleich wie es bey der Leichenbegängniß der Lauster i. vn. x. 166. I. Kap. 1501—1515. 2s5 Oberstzunstmeister üblich war. Doch sollte es zu keiner steten Ordnung dienen; und sie behielten sich vor, bey künftigen Sterbfällen eines Bürgermeisters zu erscheinen, oder nicht, je nachdem der Verstorbene sich wohl gehalten haben würde. Seine Grabschrift in der Peterskirche lautete so einfach wie möglich: „ ^nrio 8g.I. IvIIdXIV. obiit DX. ?etru8 Oonsul L^il. 1 5 1 5. Die Stadt Mühlhausen ward am iy. Jenner ein zugewandter Ort der Eidsgenossenschaft. Der König von Frankreich, Franz der Ite, versuchte es, mit der Tagsatzung (in Zürich, den i7tm Jenner) in Unterhandlungen zu treten; vergeblich aber, weil er sich des Titels eines Herzogs von Mayland bediente. Hingegen verbanden sich die Schweizer bald darauf, zur Beschützung des Maylandischen mit dem Kaiser. Der Herzog begehrte Rathgeber von jedem Kanton, und Basel schickte ihm Ulrich Falkner, Meister zu Weinleuten. Der Ließjährige Feldzug war für die Verbündeten unglücklich, Franz bemächtigte sich des Herzogthums Mayland, und die Schweizer verloren am 15. Septem- s!)6 XHI.Periode- iter Abschnitt-es isten Jahrh- her / die wichtige Schlacht bey Marignan. Bey diesen Kriegsvorfällen legte Basel, außer den Freywilligen, 22 ooMann in allem aus, wovon 1600 oder isoo den Krieg in Italien wirklich führten. Der erste Haufen vorn 9 . May war 200 stark, der 2 te vorn 3 ten Juny 600, der Zte vom 24. August soo, *) der ^te vom Oktober etwan Soo. Nach Welschneuenburg schickte man auch in Besatzung so Knechte, und eben so viele nach Bellinzona. Von den 16 oder 1800, die nach Italien zogen, kamen wenige zurück. Die übrigen wurden theils erschossen, theils übel verwundet, oder lagen krank darnieder. Die HanptleW Hemmern Offen- bürg und Heinrich Mettinger, beyde Rathsherren von der Stube, empfingen jeder eine gefährliche Wunde. Es blieben in der Schlacht der Leutenant Vartholome Schmid, Meister zu Kaufleuten, Hieronimus Stehelin, Vartholome zum Sternen. Als ein Held fiel der Fähn- Drich Hans Bär, der Gewandmann. Ihm hatte eine Kugel aus einem großen Stück beyde Schenkel wegge. schössen. Da er das Panncr nicht mehr aufrecht halten konnte, riß er die Fahne von der Stange weg, übergab solche einem andern Basier, Georg Merlin, und 7 ) Diesesmal erlaubte man nur den alten oder kranke» Leute» sich durch Söldner ersetzen zu lassen. I. Kap. 1501—1515. 297 wehrte sich dann bis in den Tod. Merlin brachte die Fahne glücklich wieder nach Hause. Johannes Trutmann, als Oberstzunftmeister, führte die zweyte Compagnie von Basel, welche aus boo Mann bestand an, und kam mit derselben zurück, Die drey Brüder Hans Thnring, Jakob und Ma- this Münch von Löwenburg/ begaben sich am Tage der Kreuzes Erfindung aller Ansprachen auf die Burg von Mönchenstein, sammt der Verbürg; anfMuttenz, sammt zwey Burgen Wartenberg; auf die Hard und alle Wälder , die dazu gehören; auf den Dünkhvf zu Muttenz, darin» das Dorf gehörte, mit Zwing und Bann, und dem Kirchensatz; endlich auf hohe und niedere Gerichte, inwendig und auswendig des Etters. Sie versprachen, die vollkommene Befreyung vom Hause Oesterreich selber auswirken zu helfen. Zugleich verkauften sie einen Zehnten zu Ober- und Nieder-Michelbach im Elsaß. Jenes alles hatten die Vorfahren der Gebrüder Münch, um sechstausend Gulden versetzt. Sie gaben den Zehnten zu Michelbach dazu, und bekamen noch 660 Gulden- Zur Geschichte dieses Jahres gehört die Anstellung des um unsere Kirche hochverdienten Johannes Haus- Großes weißes Buch. 293 xm. Periode. ckter Abschnitt des löten Jahrh. scheins, genannt Oecolampadius, zu einem Dom- pre-iger im Münster. Er wurde im I. 1482 , zu Weinsberg im Frankenland, geboren. Sein Großvater war, mütterlicher Seils, ein Basier Namens Pßster. Seine Aetiern halten kein anderes Kind. In seiner ersten Jugend wollte der Vater ihn zu einem bürgerlichen Gewerbe erziehen- Die Mutter aber wünschte, daß er sich auf die Studien legte. Die Mütter, welche von der Geburt an, ihre Kinder beständig vor Augen haben, können mit der Gabe eines feinen Scharfsinnes ihres Geschlechts, nicht selten richtiger urtheilen, als die Väter, wozu die Zöglinge ihrer Sorgfalt bestimmt werden sollten. ') Der Vater gab nach. Er schickte sei« nen Sohn nach Heilbrunn und dann nach Heidelberg. Im zwölfte» Jahre konnte dieser schon einen ziemlich guten lateinischen Vers stellen. Im vierzehnten erlang, te er das LLecLiLureLt, und dann nach etwas Zeit den Magistergrad in der Philosophie, oder in den sogenannten freyen Künste. Da er sich va- ') Dieses zarte Gefühl überwiegt auch oft eine übertric« bcne, blinde, und durch Eitelkeit oder Ehrgeiz irre geführte Vorliebe. -) Wir sagen sogenannte frene Künste; denn seitdem der Nary im iNcnJahrnundcrt das Zuckerbeckcr- Han dwcrk, und im gegenwärtigen Jahrhundert den Lebkü cherbernf zu freyen Künsten erklärt hat, wissen wir nicht mehr, was freye Künste seyen. I. Kap. 1501 —1S1Z. 2VS mals der Rechtsgelehrsamkeit widmete, verreiste er nach Boo men, um dort einen in den geistlichen Rechten ausgezeichneten Professor zu hören. Nach einem halben Jahre verließ er, wegen der Luft-Beschaffenheit, lindes nicht richtig Übermächten Geldes zu seinem Unter- terhalt, diese hohe Schule, und begab sich wieder nach Heidelberg. Da widmete er sich den geistlichen Studien und legte sich ganz auf die Erlernung der heiligen Schrift, mit Beyfetzung aller Scholastik. Der Psalzgraf Philipp nahm hn dann, als Lehrer seiner Kinder, zu sich. Er verzichtete aber bald auf das Hofleben, und verbarg sich, um den Studien wieder obzuliegen. Seine Aeltern hatten ihm zu Gefallen, eine Prediger Pfründ zuWetn- sperg gestiftet, und ihm auch übertragen. So bald er sich aber nicht tauglich dazu genug achtete, gab er sie auf, und verfügte sich zuerst nach Tübingen, und dann nach Heidelberg- Bey Joh. Reuchlin that er in der griechischen Sprache solche Fortschritte, daß er eine Gramatik zu Heidelberg verfaßte, die unter dem Namen viaZmatL nachgehends gedruckt worden ist. Auch erlernte er die Anfänge der hebräischen Sprache bey einen, Spanier. Zu Heidelberg, machte er Bekanntschaft mit Wolfgang Capito, dazumal Pfarrer zu Bruchsal- Nach etwas Zeit ging er nach Weinsberg zurück, wo er mit Würde, uud ohne das Gaukeln der damaligen Mönche predigte. Indessen wurde sein Freund Capito als Prediger nach Basel berufen. Dieser Zoo xm. Periode. Iter Abschnitt des I6ten Jahrh. aber rühmte dem Bischof die Gelehrsamkeit und Fröm- miqkeit des Oecvlampadius so sehr, daß der Bischof ihn zum Prediger im Münster berufen ließ. Er nahm die- sen Ruf im Jahr iSiS an, und wurde auch hier das folgende Jahk/ im ö^ten Jahr seines Alters/ durch Capito selbst/ der Professor geworden war/ zum Doc- tor der heiligen Schrift gemacht. Ebe.» damals war Erasmus hier beym Buchdrucker Johann FrobeN/ der ihm seine Auslegungen und Anmerkungen über das neue Testament druckte. Oecolampadius leistete ihm da» bey gute Hülfe. Allein, im I. 15 l 7 , verließ er unsere Stadt, und ging nach Augsburg, wo das dortige Dom-Capitel ihn zum Domprediger ernannt hatte. Der Professor Herzog, in seinem ^thsriss linurlcos (p. 12) charakteristrt ihn mit folgenden Worten; ^KeoIoZus ineompar3.bift8 , oinn'i eneomio irrajor, äs de^iliensi ^eaclemia, loeelssig,, Huin un>ver.«o ?rote8tun- tiui« eoetu mei'iti88imu8. ^ Petrus Ramus (pag. 2s) sagte von Oecolampad: er habe so viele Werke herausgegeben, daß, um solche zu lesen, das Leben des fleißigsten Lesers erforderlich wäre. ') Unvergleichlicher Theolog, größer als jede Lobrede , um die baselische Akademie und Kirche, ja, um die gan- ze Versammlung der Protestanten am verdientesten, oder sehr verdient. II. Kap. 1515 — 1516 . 201 Zweytes Kapitel- Sieg der Zünfte über die hohe Stube- Ewiger Frieden mit Frankreich. 1515—1516» In den ersten Monaten -es Jahres i5i5 geschahen in -er Verfassung/ rücksichllich der hohen Stube, wichtige Abänderungen, welche die Aufhebung derselben vorbereiteten. Es erging nämlich am Dienstag vorRe-» miniscere 1515, folgende Erkanntniß: „ Alsdann vergangener Zeit und noch etliche Gemurmel unter dem gemeinen Mann in dieser Stadt ergangen und erschollen sind, auf Meinung, daß die Herren und Gesellen von der hohen Stube ') nicht änderst als ihre Vorältern mit Vortheilen und Inhalrung der Ehren - Aemter bis auf diesen Tag gehalten; und aber fie die Fußstapfen ihrer Vordern, so in allen Kriegen und andern Nöthen, dem gemeinen ') So unterschrieben sich gewöhnlich die Mitglieder der hohen Stube. 302 xm. Periode, tter Abschnitt des I6ten Jahrh. Gut ') tröstlich erschienen find, gänzlich verlassen, und gemindert; also daß in diesen vergangenen Kriegslaufen und Heer-zügen, wie ihrem Stande zustehen sollte, fie sich eben schlechtlich erzeigt; welches dann den gemeinen Mann beschmacht und solches zn ahnden gentfachet; und damit solches Gemürmel gelindert, und weiterer Unwille abgestellt, und Einigkeit unter unserm Regiment (Regierung) enthalten (erhalten) werde: So haben beyde Räthe, im Allerbesten, nachfolgende Händel vor sich genommen, in der Meinung, mit Tapferkeit darin zu sehen, damit der Hohe und der Niedere? der Reiche und der Arme gleichlich gehalten werden, und stnd des Willens gewesen, deshalben eine endliche Crkanntniß zu thun. Dieweil aber dieselben Herren und Gesellen auf gestrige» Tag vor E. Ehrsamen Rath erschienen find, und Sittlich anthert haben: in so fern die Sache, darum ste bisher ausgegangen stnd? sie beträfe, daß dann nicht geeilet, und etwas endliches beschlossen, sondern ihnen zuvor eröffnet, und ihre Antwort dazu gehört werde. Solche Bitte angesehen, habe ein Ehrs. Rath seine Crkanntniß Hinterhalten, und beyde Räthe steh darauf entschlossen, daß den Herren und Gesellen von der hohen Stube gütlich vorgehalten und gesagt werden solle: daß fie E- E. Rath ihre ') Besten, der gemeinen Sache. II. Kap. 151Z—15!6. 20Z Freyheiten, und was sie deshalb haben, bis Donnerstag nächstkünftig eröffnen und darlegen und zeigen sollen. Sodann, das gethan, werde E- E. Rath weiter darüber sitzen, und sich darin aller.... fleißen (befleißen ) Actum Dienstags vor Reiminiscere 1515." Auf Donnerstag vor der alten Fastnacht 1515 versammelte sich der Rath, und faßte folgenden Schluß ab: ,, Alsdann die Herren und Gesellen von der hohen Stube, bisher lange Zeit viel Gewalt um der Stadt Aemter inne gehabt, und aber dagegen, wie sie denn schuldig und wie vor Zeiten geschehen, nicht ersetzten noch erstatteten; sondern das gemeine Gut (Beßte) dessen wenig Trost, es sey in Kriegen oder andern Dingen, als augenscheinlich geschehen , empfunden; deshalb, so haben meine Herren beyd Rathe, einhellig erkannt, und dem gemeinen Gut (Veßten) zu Frucht und Nutzen, angesehen (festgesetzt,) daß in solchem Handel tapfer! ich gehandelt, und beyde Rathe einhellig einander beyständig seyn, und statt zu thun, diesen nachgeschriebenen Eid zusammen schwören und treulich halten sollen. Und lautet der Eid, den beyd Räthe zusammen geschworen haben, also: „ Ihr werdet schwören, daß ihr, in der Sache die Herren und Gesellen von der hohen Stube berührend, einander berathen, beholfen, und beyständig seyn; auch was in Solchem einhellig, oder des mehrern 30^ xiii. Perko-e. tter Abschnitt des i6ten Jahrh. Theils erkannt wird, festiglich handhaben sollet, auch getreulich zu ewigen Zeiten halen, was in solcher Handlung , von einem und dem andern geredt wird: und in dem allem der Stadt Nutz und Ehre bedenken, getreulich und.... Es wurde ferner erkannt: daß niemand von beyd Räthen von solcher Sache abtreten, noch sich einiger Geschäft oder Krankheit gefährlich annehmen, ') daß dann jeder bey seinem Eide zugegen seyn solle, er vermöge es denn nicht. Doch sollen Melchior Hutschin (Meister zu Kaufleuten und Hans Oberriet, Rathsherr zu Krämern) von diesen Dingen treten, und sonst niemand." Montag nach dem Sonntag Reminiscere, gaben die Herren und Gesellen der hohen Stube ihre Antwort ein. Der Rath ließ ihnen sagen: daß die Meinung E. E. Raths nicht gewesen, auch noch nicht sey, daß die Personen von der Stube, so mit ihren eignen Leibern bisher in einem oder dem andern Heer- ') Dieß bezog sich auf Aerzte und Chirurgen, die etwa« um auszubleiben, mit Gefährde, die Cur eines Kranken übernommen hätte», oder zu ihm, wenn der Rath sich versammelte, ohne Noth gegangen wären. ') Sie ist nicht mehr vorhanden. 30S II. Kap. 16 1§— 15 t 6. jug gewesen, in einigen Weg, so ihrer Ehre verletzlich anzuziehen, sondern dessen guten Bericht empfangen, daß sich dieselben ehrlich, redlich und fromblich gehalten; daß deehalben E. E- Rath das zu dank nehm Gesa!» len empfangen habe." Zugleich aber ließ der Rath ih. nen sagen, sie sollten dennoch, erkanntermaßen, ihre Freyheiten beweisen und darlegen. Ihre Antwort war „ Sie hätten hierüber nichts schriftliches, aber sie seyen im Besitz des alten Gebrauchs." Sie gaben doch zu verstehen, daß etliche unter ihnen vor Zeiten dergleichen, mit dem Siegel des Raths verwahrten Briefe gesehen hatten. Demnach wollten sie ihren möglichsten Fleiß anwenden, solche Freyheiten, Stiftungen oder Ordnungen aufzusuchen, und am folgenden Tag, getreulich und ohne Vorenthaltung vorzulegen. Allein sie kamen mit der Nachricht, daß sie nichts schriftliches Hütten, noch davon wüßten. Auf Donnerstag vor Oculi I5l5, ließen beyde Räthe die Sechs, so man nennet den großen Rath, zusammen berufen, und saßen bey einander in dem Gotteshause zu den Augustinern. Mit guter Vorbe- trachtuttg und zeitigem Rath, wie der Schrei- Ver sich ausdrückt, thaten sie über die hohe Stube und derselben Herren und Gesellen folgende Es« kanntntß: V. Band 206 XHI. Periode. tter Abschnitt des i 6 ten Jahrh. „Des ersten/ demnach die Herren und Gesellen von der hohen Etüde bisher, ohne An;eiqe und Grund einiger Freyheiten die Unzucht (Polizeygeriebt) besessen/ und die Nutzungen/ so davon gefallen/ ihres Theils eingenommen; solchem zu begegnen, und das gemeine Gut zu bedenken/ so haben beyde Rathe/ neue und alle/ mit sammt den Sechsen, so man nennt den großen Rath, einhellig erkannt: also, daß hinfüro die Unzucht mit sammt ihren Nutzungen und Gefallen zu der Stadt Handen genommen; also daß zwey von gemeinen Räthen (aus der Mitte des gesummten Rathes,) die dazu verfänglich, von der Stube oder von den Zünften erwählt und erkoftn werden, denen die Ordnung der Unzucht vorgelesen und übergeben werden soll. Auch daß dieselbe Ordnung eigentlich besichtiget, und falls einiger Mangel daran erfunden, daß dann dieselben Mangel, nach gestallsami jetzt vorgenommener Meinung geläsen ; ') und daß dieselben zwey, so also zu der Unzucht verordnet, ein Jahr lang (doch die jetzigen bis Johannis Baptistä, und dennethin ein ganzes Jahr) daran bleiben, und nach Verscheiiumg dieses Jahres, dannethin andre zwey daselbst verordnet, die aber ein Jahr lang daran bleiben; die sollen auch die Unzucht- Ordnung zu halten schwören; und wenn ganze Wochen sind, ') zwey Gerichte zu Abstellung der ') Ausgclesen. Wochen, wo keine Festtage such, n. Kap. 1515—1Z16. 307 geistlichen Gerichte und Förderung der Unsriqeu haben, und also für und für gehalten; darum auch denselben Verordneten eine Belohnung von den La- denherre», jedem drey Pfund des Jahres, gegeben werden soll." „ Sodann, zu dem andern, als die von der hohen Stube bisher, doch unangezeigt einiger Freyheit, zwey oder mehr an das Siebner Amt im Jahre genom- men; welches dem gemeinen Rathsfreund, und insonderheit den Zünften zum Abzug gedient hat, da haben meine Herren beyd Räthe, und die Sechs mit ihnen, in dem Stuck auch einhellig erkannt: Daß solcher Gebrauch hinfüro auch a b seyn, also daß die von der hohen Stube, desgleichen die von den Zünften, jeder nicht mehr als einmal im Jahre zum Siebner genommen, und also hinfüro gleichlich gehalten, nämlich, daß von der Stube, hohen und niedern Zünften zu solchem Amt gekosen und genommen werden sollen: Doch des Bürgermeisters halben, so je zu Zeiten Bürgermeister ist, oder Statthalter seyn wird, soll es gehalten werden, wie es von Alter herkommen ist." Zum dritten, demnach und bisher ein Gebrauch gewesen ist, wenn die von der Stube, in gemeinen Geschäften, von der Stadt ausgeschickt, und geritten smd, daß sie dann drey Pferde gehabt haben, dadurch den» L 2 ZOS xm. Periode. Iter Abschnitt des töten Jahrh. dem gemeinen Gut eine Last aufgewachsen, und besonders, da sich solches Reiten und Botschaft senden täglich mehrt, noch weiter und mehr aufwachsen konnte; und aber beyd Räthe schuldig sind der Stadt Nutz zu fördern , und ihren Schaden zu wenden, auch dieses jährlich geschworen wird: so haben meine Herren beyd Räthe mit sammt den Sechsen einhellig erkannt: daß hinfüro der Artikel in der Rathsordnung, solchen Rei- tens halben, hin und ab seyn; also wenn die von der Stube geschickt in der Stadt Geschäften zu reiten, daß sie dann selb ander mit zwey Pferden, wie die von den Zünften, und nicht mehr haben und reiten sollen. Doch der vier Häupter halben, soll es bleiben wie es bisher gebraucht ist, nämlich, jeder mit drey Pferden abgefertigt werden." „ Fürer und zu dem vierten. Alsdann in dem Auslegen, so man zu Felde gezogen ist, die Herre n und Gesellen von der Stube einen Vortheil weiter als die Zünfte gehabt haben, also daß ihrer viele und gewöhnlich alle in dem Rath sitzen, und aber die von den Räthen gefreyet gewesen, daß man sie nicht ausgelegt: da liqt am Tage, daß die von der Stube weiter als die Zünfte an dem Orte (dießorM Dortheil gehabt haben. Da haben beyde Räthe, und die Sechs mit ib- uen erkannt: demnach man in diesen Sachen angesehen (festgesetzt) hat, Laß alle Dinge gletchUch zugehen mögen, daß dann die Freyhung der Rathe von der Stube und den Zünften ab seyn, besonders auch daß sie in den Kriegen ausgelegt werden mögen. Was dann einem jeden also aufgelegt wird, das soll er erstatten. Doch mag ein Rath in solchem, je nach Gestalt der Sachen, seine Han) offen haben." „ Man soll auch angedenck seyn, wenn jetzt künftig kommt, daß man einen Bürgermeister erkiesen wird, daß dann diese nachvermeldte Erkannkntß, die meine Herren beyde Räthe und die Sechs mit ihnen einhellig gethan haben, gehalten werden solle, nämlich, daß hin- füro die neuen Bürqenne.ster und Zunftmeister nicht von einer Stube noch Zunft seyn, die zwey neue Häupter haben solle." „ Und zum fünftm, als die Herren und Gesellen von der Stube bisher von ihrer Stube fünfe bey meinen Herren den Dreizehn; desgleichen ihre Anzahl an dem Gericht, und andern E. Aemtern gehabt, und aber keine Freyheit, daß das also seyn solle, darlegen, noch haben- So nun der Stadt nicht wenig an den Dreyzehcn, dem Gericht und andern Aemtern gelegen seyn will, so haben meine Herren beyd Rathe und die Sechs mit ihnen einhellig erkannt: Daß hinfüro ein Rath nicht schuldig sey, die Anzahl der Personen, 3io xm.Periode iter Abschnitt des isten JaM. wie bisher/ von -er Stube an die Aemter zu nehme»/ noch zu setze»/ sondern soll ein ehrsamer Rath, Macht und Gewalt haben/ zu den DreozehN/ an das Gericht und andere Aemter hinfüro zu erwählen und zu erkiesen es sey von der hohen Stube oder von Zünften, die sie am allerverfänglichsten und tauglichsten seyn bedünken" » Zu dem sechsten; als einem ehrsamen Rath angelanget ist, wie dann etliche Herren und Gesel- len von der hohen Stube Gemeinschaft mit der werbenden Hand gehabt, Geld in solche Gewerbe gelegt, Gewinn und Verlust genommen, und aber dem gemei> nen Gut, noch den Zünften, denen solche Gewerbe gehören, ganz kein Nutzen entstanden; dieweil denn die neue Reformation der Gewerbe die Zünfte luter bindet, daß ein jeder, der nichts als ein Gewerb treibt, sich zu der Zunft thun soll, darin der Handel gehört, dessen er allermeist genießt; darum so haben beyde Rathe mit sammt den Sechsen einhellig erkannt: Welche, so der Stube verwandt sind, es seyen Frauen oder Männer, die einiges Geld zu jemand, in werbensweise, Gewinn und Verlust davon zu warten, legen wollen, oder selbst einiges Gewerb in oder außerhalb dem Kaufhaus treiben, in was Gestalt das möchte geschehen, daß die oder dieselben mit der Zunft, dahin solcher Handel gehört, hoch oder nieder dienen sollen; und daß auch solches eine jede Person, II. Kap. 1L15—-1516. ZU Mann oder Frau, sich deß erläutern (erklären,) und erst geschriebener Erkanntniß bey demselben Eide gesiracks nachkommen solle." Zu dem siebenten; als die Herren und Gesellen von der Stube bisher viele redliche Ehrenleute, welche merkliche Gewerbe getrieben/ woraus dem gemeinen Gut nicht kleiner Nutzen erwachsen/ zu sich genom- men/ und zu ihrer Gesellschaft empfangen habe»/ daraus gefolgt/ daß vieles und merkliches Gut durch Heirath und in andre Wege von der Stadt gekommen/ und das gemeine Gut durch solches der Nutzung/ auch des Wach' ens und Hütens beraubt worden / und damit eine Stadt solcher Beraubung etlichermaßen ergötzt (entschädigt) werde, so haben meine Herren beyde Räthe mit sammt den Sechsen einhellig erkannt: Wenn hinfüro jemand von den Zünften des Willens würde/ die Wirt (den Zutritt) der hohen Stube an sich zu kaufen, daß dann der/ oder dieselbe» / so die Stube zu kaufen unterstanden (vorhaben,) dem gemeinen Scckel zu Ergötzlichkeit/ den Abzug vor allen Dingen geben und ausrichten sollen, wie hernach steht; nämlich, daß derselbe bey seinem Eide, den er darum schwören soll, angebe, in was Vermögens und wie reich er sey, und alsdann, so man- niq hundert Gulden derselbe hat, so mannig zehn Gul- den rheinisch er dem gemeinen Gut bezahlen soll, ohne Widerrede, und alldieweil solche Bezahlung nicht gesche- Z12 XII. Periode- i ter Abschnitt des isten Jahrh. Hen ist, sollen dieselben zugedachter Stube keineswegs gelassen werden." Nachdem nun -er große Rath die bisherigen Befugnisse der hohen Stube auf diese Weise geschmälert hatte, so verbanden fich beyde Rathe und Sechs, alle durch einen besondern Eid, zur Handhabung dieser Verfügungen, und zwar wie folgt: „ Daß ihr die Er- kanntlüße, so auf heut Datum bestätiget sind, mit sammt beyden Räthen standhaft helfen handhaben, und ihnen in solchem gegen die, so sich wider diese Erkannt- niße seyen, oder jemand darum rechten würden, getreuen Beystand beweisen, und thun, nach allem euerm Vermögen; desgleichen zu ewigen Tagen hehlen wollet, waS in diesem Handel von einem und dem andern geredt wo, den ist, getreulich und ohne Gefährde. Das schwöret ihr, daß euch Gott helfe und alle Heiligen." Im folgenden Jahre 1516, nach Johanni, saßen M» neuen Rath drey Mitglieder der hohen Stube (Vel- tin Mnrer, Michel Meier von Balderstorf und Wilhelm Ziegler;) im Jahre 1517 fünf derselben; im Jahr 1218 vier; im Jahr 1619 wider drey. Um Johann» war es um die Ernennung eines Nachfolgers des verstorbenen Bürgermeisters Peter Offenburg zu thun. Jakob Meier zum Hasen, Meister der Zunft II. Kav. 1515—1616. Z13 zu Hausgenossen, wurde Bürgermeister, und Heinrich Meltinger von der hohen Stube wurde Oberstzunftmei- ster. Dieser Sieg der Zünfte über die hohe Stube wurde in der Folge durch diesen Vers ausgedrückt: » Der Hase springt über den Adel." Zufälligerweise gab es in einem Zeitraum von fünfzehn Jahren vier Personen, die alle Meier hießen, ohne vom gleichen Geschlecht zu seyn, und durch etwas ausgezeichnet wurden. Sie veranlaßten in der Folge nachstehende vier Verse: Der Hase über den Adel springt. *) Wilhelm Zeigler, von der Stube, war vor Johanni, neuer Bürgermeister. Jetzt wäre das AmtSjahr des verstorbenen Offenburgs wieder eingetreten. *) Leonhard Grieb, auch von der hohen Stube, war das Jahr vorher neuer Oberstzunftmeister. In dieser Zwischenzeit ging er mit Tode ab, und hatte dem ge. meinen Gut 24 Pfund vermacht. Sein Nachfolger Meltinger hatte sich als Basler-Hauptmanu, in der Schlacht bey Marignan ausgezeichnet, und wurde bald Bürgermeister. Sein Sohn Jakob, blieb in der Schlacht dey Bicocke von 1522. s) Das ist Jakob Meier, Meister der Zunft zu HauS. genossen, und in einem Hause wohnhaft, das zum Ha. sen genannt wird. Er harte zwey Böcke im Wappen. 314 XI'I. Periode, iter Abschnitt des i6ten Jahrh. Das Pfeil aufs Evangelium -ringt. ') Der Hir; ein Regiment neu bringt. *) Gar bald das Dorf in Rath sich schwingt. ') Den 7ten November des Jahres 1515 schloß der König Franz, durch Vermittlung seines Oheims, deS Herzogs Carl von Savoien, zu Genf, einen Friedensirae- tac mit den Gesandten von zehn Kantonen, indem ') Das ist Adelberg Meier, -er ein Pfeil mit einem halben Monde im Wappen führte, und dessen Name am Eingang der merkwürdigsten Gcs tze über die Reformation steht. ") Das ist Jakob Meier, Ratbsberr der Zunft zu Hans- genossen, der zum Hirschen wohnte, und einen Baum im Schilde, als Wappen führte. Nach der Revolution vom I. 1529 verkündete er auf dem Pcteröplatz die neue Verfassung. s) Michel Meier von Valderstorf führte im Wappen die Büste eines MohrS mit ausgespannten Fittichen. Die neue Wahlark wurde ihm nicht günstig / da er vor. her als Mitglied der hoben Stube im Rath gesessen war und im I. 1529 Übergängen wurde. I.e plsn a'une psix pei'petuelle tut >In6886 Z> Oenovo Is 17. ^ov. 1äIF, cs ue tut c>U6 >6 2A ue 66 s>>An eut 8»n 6xe6»tion >6 äe kribourx. Zur Lauben fordert einige Berichtigungen, wie es aus unsrer Erzählung erhellet. 316 n. Kap. 15,5—1516. Uri, Schwyz und Zug vom Frieden nichts hören wollten. Allein verschiedene Artikel, als die Wiederabtretung von Lauwis, Lugaris u. s. w., wie auch die freue Werbung für den König, erregten Schwierigkeiten, bey mehrern Orten. Zürich, Basel und Schaffhausen weigerten sich solche zu bestätigen. Ein gleiches soll, nach einigen, Glarus auch gethan haben- Ueber diese Trennung drückt sich die Beinheimische Handschrift so aus: „ Die fünf Orte (Zürich, Uri, Schwyz, Basel und Schafhausen) wollten davon nichts hören sagen, etlicher Ursachen halben, nicht Noth hier zu melden. Die acht Orte waren zu tief in die Sache gegangen und gekommen. Hatten sie gethan als die fünf Orte, und wären alle mit einander eins geblieben, so wäre dem König von Frankreich eine gute Schlappe worden. Aber das böse Geld war Meister." Folgender Auszug aus einem Abschied von einer zu Luzern Mittwoch vor Pfingsten angefangenen Tag- saymig dient auch hieher: „ Auf etliche vorge hörte Warnungen, lautend, daß der Konig von Frankreich ab allen Tagen aller unsrer Handlungen Bericht und Wissen habe, iu gar kurzer Zeit; da man vermeint, daß solches durch Niemand besser möge geschehen, als durch die Savoier, und insonderheit durch derselben Schreiber Lampert so auf allen Tagen erscheine, und doch nichts fruchtbares bringe, darum hat man ihm zi6 XIH. Periode, iterAbschnitt des t6ten Jahrh. auf diesen Tag kurz Abfertiq gegeben, und ihn geheißen, widerum zu seinem Fürsten zu reiten." Eben so gehört hieher ein Auszug aus dem Abschied von Genf, wo Montag nach Simonis und Iudä eine Taqstitzung eröffnet wurde." Es weiß ein jeder Bote, wie unser gnädiger Herr von Savoyen, uns, zu eigener Person, mit vielen andern ehrlichen Personen, entgegen gerit. ten ist, und uns ehrlich und wohl empfangen; auch sich in dem Handel des Friedens nicht anders als getreulich gehalten hat. So weiß dann ein jeder Bote, was auf vorgehaltenem Tage zu Luzern, von Samuel Bäben- bergs wegen, als Schuldheißen zu Solotburn, anzeigen, und q-ie er, vor uns den Voten, hieher gegen Genf gekommen, auch wie sein Anschlag ist gewesen, etliche Capitel des Friedens zu stellen, und uns aller Hinterrücks, zum König zu reiten, und allda zu handeln und zu praktiztren; daran wir nicht Gefallens gehabt und haben deshalben dem Landvoqr von Ncuenburg befohlen auf ihn zu stellen, und zustimmt dem Schreiber den er wider und für geschickt, und gebraucht hat, zu enthalten." Das folgende Jahr, Sonntag nach Reminiscere, erschienen vor dem großen Rath Gesandte von Bern, Luzern, Unterwalden, Zug, Freyburg und Solothurn, II. Kap. 151Z—1516. sir und begehrten, daß wir einen Bund mit Frankreich an» nehmen möch-en. Weitere Verhandlungen nahmen schon im Brachmonat ihren Anfang. Von diesem Monat ist der Aufsatz des Geleilsbriefes für die königlichen Bevollmächtigten noch vorhanden. Er wurde/ auf Anhalten der Frau Louise / Herzogin zu ^nAouleras und iwn, Mutter des Königs/ für ein Gefolge von 120 Personen/ 120 Pferden und lo Maulthieren/ auf Z Monate ausgestellt- Endlich wurde der bekannte ewige Friede, zu Freyburg/ am St. Andreas Mend 29 . Nov. geschlossen. Der König versprach zur Entschädigung für den Zug von Dijon / und die Züge in Italien sieben mal hundert taufend Sonnen Cronen. Er verpflichtete sich, jährlich auf Lichtmeß jedem Orte zwey tausend Franken zu Lyon entrichten zu lassen, u s. w- Dieß nannte man seit dem Friedensqelder. ') Der neunte Artikel betrifr den freyen Handel und Wandel." ') ,, So sollen unsrer beyden Theile und unsrer Diese 2000 Fr. werden in den Einnahmbüchern so ausgesetzt : SZ» Cronen, oder in Münze 1696 Pf. 12 ß. 2) „ i>mdq>-nria psrtium üuorura^ue vonlosael-storum »llerostores, oru oi'es, nuneii, sei'vi, xsrexriniet subäili, oonZu!>cunctus slslus, §rr>äu8 et exi8tsnt, euin eoruin per-8oni8, rnei-c-intii», ret>u8 et donis quiduscumrjue, in 1p8orum terr,8 et üoininii« denizniter recipisntur et perti-sctsntu,-, ita «>uo<1 !p- sis iieest xer Uictss terrss, ^>stri»s st «loinini» ire. zis XIII. Periode- iter Abschnitt des i6rcn Jahrh. Bundsqenossen, in unsern Landen, Herrschaften und Kreisen qeftssene Kaufleute, Boten, Diener, Pilger und Unterthanen, auch Verwandten , in was Würden, Stand und Wesen sie sind, mit ihren Leibern, Gütern und Kaufmannschaften, in allen unsern Landen und Gebieten allenthalben, wo das Noth ist, frey und sicher zu und von einander gehen , handeln und wandeln, und ihr Eewerb und Geschäft üben und brauchen, ohne einige Beleidigung und Schmach, auch ohne einige Erneuerung der Zölle und andrer Beladnisse, anders als von Alter her gebräuchlich gewesen ist." Außer diesem Artikel bezieht sich auch der fünfte aufdie Handlung: >, Sollen den Kaufleuten und Unterthanen die von unsrer Eidgenossenschaft sind, vorbehalten und bestätigt werden, alle ihre Privilegien und besondere Freyheiten in der Stadt Lyon, ob (falls) ihnen einige xrokcisci, reäire, verssri et nexotisri Miere et im- pune, et sine illieito impcllimento eis in psrsonis vel vonis inkerenllo, et sd>-c>ue eo, c>uocl pe6»xionum (pesxes) et sliornm vnernm exuetivnes prsster snti- «luitus solitum, innovsri öebesnt." Das Wort p e r e- ' xrini Wird im deutschen Aufsatz Pilger übersetzt, weil im alten Deutsch das Wort Pilger in zwey seiner Bedeutungen so viel sagen wollte, als Fremder, Ausländer, oder Reisender, Wandrer. SIS m. Kap. 1516—1521. von den Königen von Frankreich sel. Gedächtniß, sind gegeben und verliehen, nach deren Inhalt." Uebriaens wurde das Mailändische Capuulat auch im Friedens- Instrument bestätigt; und eben so wichtig ist die Der« Pachtung den Feinden des andern Theils weder Auf« enthalt noch Durchpaß wissentlich zu geben. ') Drittes Kapitel. ILlö bis 1621. 1616 . Von diesem 15löten Jahre ist noch folgendes nach. zuholen: Den loten Ienner ließ Kaiser Maximilian zu Augsburg einen Freyheitsbrief über den Münzschlag gol« lVulli clietsrum psrtium liesst slterius psrtls koste», iuimieos et säverssrlos scienter kovere, sustiuere. tue ei , vel spuil se et clominis sus permitters, c>uin imo eosäern, c^uantur» xosslblls tuerlt, vvkiksrs et «outlners clekskuut. Z 2 o xiil.Periode, iter Abschnitt -es i6ten Jahrh. ner Münzet», den Basiern ausfertigen. ') Aus dem Inhalt desselben ersieht man deutlich, daß der Rath sich gerne um dergleichen Freyheitsbriefe bewarb. Sie gaben seinen Münzen im Reich den Umlauf, und der Schlägschatz war ein Zweig von Einkünften. Der Kaiser wollte Mailand erobern, und bekam 1500 » Schweizer Hülfstruppen von den österreichisch- gesinnten Kantonem Franz hingegen erhielt von den acht übrigen Orten iZOoo Mann. Schon in den letzten Tagen des Märzens standen in den Gegenden von Mailand beyde Heere gegen einander. Allein es kam mehr zum Streit, und das kaiserliche Heer verlief sich im folgenden Monatt Im September (Dienstag nach Mathei) verkündete der große Rath ein Gesetz über den Stadtfrieden. Bemerkenswerth ist aber darin, daß er das Begnadigungsrecht des Kleinen Raths damals einschränkte: „ Und soll ein ehrsamer Rath nicht Gewalt noch Macht haben, solche Ordnung zu ändern , oder jemanden darin Nachlassung zu thun, oh- *) Siehe das große weiße Buch. I!I. Kap. 1516—1521 321 rre Mitwisser: und Erkanntniß der Sechser in keine Weise noch Wege. ') Das wesentlichste vom Gesetz gieng kürzlich dahin r Bey entstandenen Zänkereyen soll ein jeder, der solche gewahr wird, sich nähern, und nnbewaffnet den Stadtfricden, Tröstung oder Stallung begehren, nehmen oder gebieten. Wer dann den Stadtfriedc« ver. sagt, und solches sich durch eine ehrbare Person kundlich erfindet, so soll derselbe sür sriedbrüchig geachtet, und wie von dem Friedbruch mir den Werken ohne Blutrunß vorgeschrieben stehet, gestraft werden. Die Verwandten find znr Haltung des gebotenen Stadtfrie- denS gleichfalls verpflichtet. Wer den Stadtfrieden mit Wörtern bricht, soll 20 Pf. stäbler bezahlen, oder für 20 Tage auf Wasser, Muß und Brod eingelegt werden. Wer den Stadtfrieden mit Werken, ohne Blutrunß, bricht, also daß er einen schlägt, oder über ihn zuckt, und ihn doch nicht blutrunßig macht, der soll 40 Pf. stäbler bezahlen, oder vierzig Tage gefangen fitzen. Sollte er aber den geschlagenen mit trockenen Streichen dermaßen ge schädiger und geletzet haben, daß ein solcher Schaden sich mit einer Blutrnnß oder Wunde wohl vergleichen ließe, so soll er gehalten werden, wie von der Blutrunß und den Wunden gesetzt ist. Fremde sollen in die doppelte Strafe verfällt werden. Wer den gebotenen Stadlfrieden, mit bewaffneter Hand, Messern oder Waffen bricht, also daß einer Blutrunß geschlagen 3 ) V. Band, 322 xm. Periode- i ter Abschnitt des ibten Jahrh. Der Rath kaufte in diesem Jahre, von einer Wittib Sprenger, den Hof Michelfelden, im Banne Großhüningen. Es ist eigentlich nur ein bürgerliches Landgut, mit dem Recht Wein auszuschenken. Der I)ominn8 c1ft'6ew8 scheint der Domprobst gewesen zu seyn, denn seine Einwilligung war bey Handänderun- gen, oder wenigstens bey Verkäufen erforderlich. Er bezog jährlich 3 Pf. lo ß. an Grundzinse, und 2 Pf. to ß. an Bodengeld vom ausgeschenkten Wein. Dieser Ort war im I3ten Jahrhundert von Nonnen bewohnt, auch vor und nach 1^00 von Beginen. Als der Rath dieses Gut, im Jahr <625 einem Veständer übergab, wurde ihm vorbedungen, keinen Handel mit Wein, Härinqen, und andern, zu treiben. Damals stoßte das Lehen, in der Höhe, an einen schönen Wald." 1 5 1 7. Die Stadt gelangte zum vollkommenen Eigenthum von Mönchenstein und Zubehörden, wie Muttenz, zwey oder verwundet, nicht aber getödtet wird, dem soll das Haupt abgeschlagen werden; es wäre denn, daß er Ur- fachen anführte , die ihn im Rechten billig entschuldig, ten. Wer aber einen andern wider den Stadlsrieden vom Gebell zum Tode bringt, der soll mit dem Rad gerichtet werden; es wäre denn / daß er Ursachen anführte, die ihn im Rechten beschirmen möchten.'' m. Kap- 1516 — 1521 . 323 Schlösser auf dem Wartenberg, i) die Hard u. s. w. Am i7ten August ertheilte zu Augsburg Kaiser Maximilian, als Landesfürst von Oesterreich, und in dieser Eigenschaft, als Oberlehensherr, einen FreyheitSbrief, daß solche Güter Eigenthum der Basler seyn sollen. Allein, er behielt sich, doch ohne Schaden der Basier, dieOeffnnng in den gedachten Burgen, Besten und Flecken, vor. Im Grunde waren die hohen Herrlichkeitsrechte zu Mönchenstein, Mut- tenz, Pratteln, Rothenfluh ursprünglich nur Zerstückelungen von den Rechten der Landgrafschaft. Ob die Bischöfe solche den Habsburger»! durch das Recht des Stärker» überlassen mußten, oder auf immer verkauften, oder verpfändeten, oder als Feuda übergaben, bleibt unentschieden. Im letztem Falle waren, seit dem unser Rath im Besitz der Landgrafschaft war. die Erzherzoge von Oesterreich, in dieser Hinsicht Vasalen der Basler gewesen. Mittwoch nach Otmary erkannten beyde Räthe, daß künftigs nicht mehr vor das kaiserliche Kammergericht appellirt werden, auch keiner mehr davor Antwort ') Mit Ausnahme eines kleinen österreichischen Lehens an der BirS, so die Rülinhard genannt wird, und eigentlich nur in einem Bauernhof und einem Wald besteht. D 2 32^ xm. Periode, iter Ubschnittdes i6tm Jahrh. zu geben schuldig seyn, sondern allein vor die drey Commissarien der Stadt, und nicht weiter appellirt werden solle. Im Laufe des i7ten Jahrhunderts waren diese drey Commiffarien der jeweilige Altbürgermeister, der jeweilige Alt Oberstzunftmeister, und Einer des alten Raths- Erwähnte Verordnung war vermuthlich eine Folge der unterm I. 1505 gegebenen Instruktion, die weiter oben zu lesen ist. Es war in diesem Jahre, am 3tten Oktober, daß Luther seine 95 Satze wider die Mißbräuche des Ablasses in Wittenberg, anschlagen ließ, und sie in den folgenden Tagen vertheidigte. Morgenröthe eines großen Tages! 15 18 . Der Rath kaufte gegen die Auffahrt, von Christof von Ramstein das Schloß Ramstein, zu welchem die Dörfer Bretzwiel und Lauwiel gehören, und versprach ihm, die Einwilligung des Bischofs, von welchem er zu Lehen rührte, ohne seine Kosten, auszuwirken. Der KaufschUIing betrug dreytausend Gulden, nebst einem Stück Sammet oder Damast, welches ihr geliebte, und verehrungsweife, zu einer Schuhen für die eheliche Gemahl des Christof von Ramstein. Die Kaufhandlung III. Kap. 1616-1521. 326 gewann aber erst in den Jahren 1522 und 1523 ihre vollkommene Richtigkeit. Der Bischof bezog einen Drit« tel des Kaufschillings. Den i3ten December bestätigte der Pabst die Lehre des Ablasses / und Luther versprach zu schweigen, wenn seine Gegner ein gleiches Stillschweigen beobachten würden. 15 19 . Den iten Jenner predigte Zwingli zu Zürich im Geist des Evangeliums. Die Stadt Rothweil in Schwaben wur- de, am 6ten April, ein zugewandter Ort der Eids- genossenschaft. Aus dem dießjahrigen Abschiede ergibt fich, daß Basel nur be-ingnif,weise den Bundes- vrief unterschreiben wollte. Basel stand im i^ten und im löten Jahrhundert in engen Verhältnissen mit dieser Stadt. Ich ßnde zu.n Beyspiel, daß wir einige Zeit lang unsre Freyheitsbriefe dort in Verwahrung hatten! Laß der Schreiber jährlich eine kleine Belohnung von uns deswegen erhielt; daß einst der Pabst uns erlaubte vidimirte Abschriften unsrer Freyheiten durch Rothwiel verfertigen zu lassen; daß wir vom Reichshofgericht daselbst ein Instrument erhielten, worinn unsre Befreyung von desselben Gerichtsbarkeit beurkundet wurde. Im Folge des Bundes mit der Schweiz nahm Frankreich Z26 XIII. Periode tter Abschnitt des Mm Jahrh. sie in die Bündnisse von 1^21 und 1602 auf. Doch soll sie im 60 jährigen Kriege durch ihr Betragen die Absonderung von der Schweiz veranlaßt haben. Den 28. May legte der Bischof Christes von Uten- heim, über 70 Jahr alt, die Regierung nieder, und Lekam zum Coadjutor den Domdechant Niclaus von Dtes- vach geistlicher Rechte Doctor- Die päbftl'che Confir* mation erlangte er, aber mit beträchtlichen Kosten. Er spendete bey voo Goldgulden, 400 Ducaten, und mehr noch. Dessen ungeachtet wurde in unsern nachherigen Verhandlungen mit dem Bistum und sonstigen Urkunden der Name des Bischofs Christof immerfort gebraucht. Die Ursache der gedachten Aenderung mag dem Partevgeist zugeschrieben werden. Der Cardinal Schin- ner hörte nicht auf, zu Gunsten des Kaisers Unruhe zu stiften. Eben ein Diesbach war es auch, der im vorigen Jahre, wider die Befehle der Cantone, zu Gunsten des Pabstes, Werbungen angestellt hatte. Nun war den I 2 ten Jenner, Kaiser Maximilian mit Tode abgegangen; sein Enkel Karl, so wie der König von Frankreich, bewarben sich um die kaiserliche Krone. Ueber diese wichtige Begebenheit wird der Leser folgendes aus unsern Rathsschriften gerne einsehen. Carl der König in Spanien war, hatte an die Schweizer III. Kap. 1516—1521. 327 geschrieben. So wurden die Meinungen -er Kantone oder ihrer Gesandten abgefaßt: „ Der Boten Antworten, des Königs von Spanien halben.'' „ Bern hat geantwortet: Als die Botschaft des Königs von Hispanien begehre, in der Eidgenossenschaft Knechte, um gute ehrliche Besoldung, zu kaufen und dienen zu lassen; besonders wider Frankreich, und damit die kaiserliche Krone in Handen deutscher Nation möge bleiben; wolle sie bediin- ken nicht Noth seyn, sich darum zu dieser Zeit erläutern; dieweil doch die Erwählung eines Kaisers noch nicht geftbe- hen sey, und Niemand möge wissen, ob die kaiserliche Krone in deutsche oder welsche Hände gestellt werde. Doch so habe der Bote Gewalt zu losen (horchen) und zu hören, und das so ihm begegne, wieder hinter sich an fine Herren zu bringen, so fern daß von ihm nichts zugesagt werden solle.'' „ Luzern hat geantwortet: Dieweil der Herr von Bergen habe unsre Knechte begehrt, der kaiserlichen Krone halben, zu handeln, damit die (die Krone) in der deutschen Nation bleibe; so sey ihre Meinung, was der mehrere Theil der Orte thue, das wollen sie auch thun, und lieber das heilige Reich, und der deutschen Nation Ehre, helfen beschirmen, in eines andern Kosten, dann (als) in ihren Kosten. Denn sie nicht Willens seyen, die kaiserliche Krone in eine welsche Hand lassen zu kommen. „ Ury bat geantwortet- Alsdann der König aus Hisva- nien begehre etwas Knechte, desgleichen die Erbeinung zu 328 xm. Periode- iter Abschnitt des MmJahrh. -essern, desgleichen der König von Frankreich begehre eine Vereinigung zu machen; wollen sie ihnen beyden halten, das so sie ihnen beyden schuldig seyen, in so fern sie ihnen dasselbe auch halten ,- und wollen mit Niemanden weder Einigung machen, noch Knechte lassen auf dießmal; und falls etwa in unsrer Eidsgenossenschaft Orte solches thun, wollen sie dieselben hieve» mahnen, welchen sie zu mahnen haben; und um die Erbeinigung dieselbe zu erhalten, oder von neuem zu bespülen, lassen sie jetztmal still stehen. „ Schwnz hat geantwortet: als der Bote von Hispanien begehrt hat, wenn man wolle seinem Herrn Knechte lassen, daß man dann ihm die für alle andre wolle vergönnen rc. Da wollen sie weder dem König von Hispanien, noch andern Leuten, ihre Knechte versprechen, sondern ihrer Knechte gewaltig seyn, und ihre Hand offen haben, wie ihnen gefalle; und um die Erbeinung wollen sie die halten, so fern sie an ihnen werde gehalten, und dieselbe Erbeinung bleiben lassen, wie sie steht, und sie weder mindern noch mehren mit andern Eidgenossen; und in so fern der König von Frankreich wollte unterfta hn (unternehmen) Kaiser zu werden, so eS dann die Gestalt ergriffe, wollen sie dazu antworten, das so biedern Leuten gebührt; und auch dazu thun in Maaßen, damit derselbe König, so viel an ihnen sey, nicht zu der kaiserliche» Krone komme. „ Unterwalden ob dem Wald hat geantwortet: um die Knechte dem König von Hispanien, als von der kaiserlichen Krone wegen, wollen sie hören die Antwort von dem König von Frankreich und den Churfürsten, dieweil doch ihnen vorgeschrieben sey; und falls denn Gott »nid die Churfürsten m. Kap. isi 6 —1521 Z2S dem König von Frankreich solche Wahl und Ehre zufügten, bedächte sich eben schwer zu wehren, und uns Eidgenossen dawider zu setzen. Wo aber Sache würde, daß es Gott füg. te, die so die Wahl haben, einen andern deutschen Fürsten setzten, und darnach der König von Frankreich das nicht leiden, und mit Gewalt darwieder thun wollte, und denn die Churfürsten und das ganze Reich eins würden, dazu zu thun, und wir Eidsgenosson darum angerufen würden; was dann gemeine Eidgenossen, oder der mehrere Theil thäten- das würden sie auch thun. „ Nid dem Wald hat geantwortet: Der Erbeinigung halben lassen sie es bey voriger Antwort bleiben, aber um die Knechte, in so fern die vier Waldstätten gemeinlich, oder der mehrere Theil ihm die lassen, wollen sie das auch thun, auf das Anbringen und Begehren, wie die seyen geschehen. „ Zug hat geantwortet: Sie lassen es, der Erbeini- gung halben, bey voriger Antwort bleiben; aber um die Knechte, wollen sie losen, und dasselbe heimbringen. „ Glarus hat geantwortet: Gleichwie vor, daß sie jetzt nicht wohl füglich bedünken, weder mit Spanien noch andern Fürsten einige Bündniß oder Vertrag zu machen. „ Basel hat geantwortet: Wenn die hispanische Bot. schaft, auf nächst ihr Anbringen Antwort erforderte, so bedünke sie gut seyn, bey der Erbeinigung, wie die weise und anzeige, zu bleiben, sich getreulich zu halten, und zu bestärken. Und von der Vereinigung und ewiger Hülfe wegen mit den Königlichen zu machen, da bedünke 330 xm. Periode, tter Abschnitt des i6ten Jahrh. sie, daß dasselbe abgeschlagen, und aus vielen nothwendigen Ursachen, keineSwegcs soll darin gegangen werden. Weiter, als dieselbe Botschaft begehrt habe, falls der König von Frankreich, von wegen der kaiserlichen Krone ins deutsche Land, oder ihre Erblande schnell einfallen würde, daß man ihnen unsre Knechte aus ihre Besoldung wolle lassen zulaufen; denn haben ihre Boten Gewalt, wenn der König von Frankreich würde einen Zug thun, dergestalten, daß er das heilige Reich an sich bringen wollte, daß sie dann mögen zu sagen, unsre Knechte ihnen zuzulassen, und auf Besoldung Hülfe zu beweisen, damit solches der Franzosen Fürnebmen abgestellt werdet und, falls man auch, derselben Dinge halb von Anschlägen werde reden, darin sollten die Boten auch Gewalt haben. ') >, Frcyburg hat geantwortet: Sie wollen die Erbcini- gung halten, der Hofnung, die werde an ihnen vollzogen; aber keine andre Neuerung wollen sie weder dazu noch davon thun; und wollen auch ihre Knechte weder dem Hispa- Nischen König, noch niemand lassen, angesehen das tapfere Schreiben dem heiligen Vater und den Churfürsten geschehe», wann falls man den dem König von Sispanien die Knechte nachließe, so möchte man gedunken, als ob eine Eidgenoßschaft ihm zu der kaiserlichen Krone gehellen wollte, das doch, nach Inhalt ergangener Schriften, in Riemands Willen noch Meinung seyn well." i) Das Votum von Basel wicderspricht sich selber; vermuthlich enthält das Original einen Schreibfehler. Vermuthlich soll die Negation nicht zwischen dann und möge» stehen. I. Kap. 1Z16-1S21. AZ1 ,i Solothurn hat geantwortet: Sie wollen die Erbei- nigi'ng halten, und in keinen wettern Verstand krinesweg- gehi'N, noch willigen; sie wollen auch ihres Theils nicht gestatten, daß die kaiserliche Krone von der deutschen Nation in die welschen Hände komme; desgleichen wollen ste auch, dieser Zeit ihre Knechte Niemanden nachlassen. Falls aber der mehrere Theil Orte anders in der Sache wollten handeln , oder anschlagen, so habe ihr Bote Befehl, dasselbe hinter sich zu bringen. « Schafhausen hat geantwortet: ste lassen es bleiben bey der Erbeinigung, wie die stehe. Und falls der Franzose unterstehen wollte, Kaiser zu werden, wollten ste mit der Mehrheit Orte ibm das nicht gestatten. Daneben habe ihr Bote Gewalt, einen Anschlag ') zu machen: In so fern der Franzos nach der kaiserlichen Krone wollte fechten; wie ihm das sey zu erwehren. „ Appenzell hat geantwortet, was der Mehrtheil der Orte in der Sache handle, wollen ste folgen. „ Herr von St. Gallen hat geantwortet, wie Appenzell und will hieneben die Erbeinigung lassen bleiben. „ Stadt St. Gallen hat geantwortet, was der Mehr- theil Orte thue, wollen ste nichts abziehen; und mögen einen deutschen Kaiser leiden. ') Anschlag, Anzug, Motion. 232 XIII. Periode iter Abschnitt des löten Jahrh. „ Zürich hat geantwortet: auf des HispanierS Werbung, auch die Geschriften, so von den Eidgenossen an päbstliche Heiligkeit, an den König von Frankreich und die Churfür. sten sind ausgegangen / von wegen eines künftigen römischen Königs sie haben sich solchen Antworten nicht versehen/ auf die einhelligen Geschriften, so man an' solche treffcnliche Stände habe lassen ausgehen; und darum dieweil, weder ihnen, noch einer Eidgenoßschaft löblich noch ehrlich wolle seyn , daß man von solchen Geschriften, und dem, das vor- her so rapftrlich sen gehandelt, so schlecht!ich falle; und man auch sehe die Pratiea und Sorgen, so vorhanden sind, und daß der Knechte so viel seyen, die kriegen wollen, und Las nicht zu wenden sey; so wollen sie bey solchen Gcschrif. ten bleiben, in der Hofnung, andre Orte sondern sich da-, von auch nicht, und wollen dem Spanier die Knechte lassen in der Gestalt wie er die habe erfordert, zu Handhabung des heiligen römischen Reichs, und daß ein deutscher römi« scher König werde gewählt, und der König von Frankreich, falls er mit Gewalt unterstünde jeher zu brechen, daran werde verhindert, und ihm das gewehrt. Doch daß der König von Hispanien darum Versicherung thue, daß er die Knechte anders noch weiter wolle brauchen, als zu Hand. habung des heiligen Reichs Gerechtigkeit.'' Was in Folge dieser Meinungen dem König in Frankreich geschrieben wurde, finde ich nicht. Dagegen ist eine alte Uebersetzung seiner Antwort noch vorhanden, die also lautet: Antwort des Königs von Frankreich. Ich habe die Briefe gesehen, so die Herren gemeiner Eidgenoßschaft zu Zürich versammelt, mir geschrieben ha. III. Kap. 1516—1521. ZZS ben / nnd als sie mir verkünden / ich soll mich des Kaiser- thums entziehen, denn das ganz und gar schädlich wäre, der Uebung und der Satzung so vor vielen Jahren her, darauf gehalten sind worden, nämlich, daß das Kaiserthum lange Zeit in den deutschen Handen, und sonst in keine andre Nation kommen. Mögen ihr ihnen sagen, daß ich mich nie unterstanden habe, keinerley Sachen wider rechtes Herkommen zu gebrauchen, so wider die deutsche Nation wäre; und falls jemand ander solches thun wollte, wäre ich geneigten Willens, mit allem meinen Vermögen davor zu sevn, aus Liebe, Einung und Bündniß wegen, so je und je von Alter her zwischen dem Hause von Frankreich und ihnen gewesen ist; glaube auch nicht, daß in keinem Lande der ganzen Christenheit, die Menschen besser geliebt noch willkommener, auch mit schönern Privilegien, Freyheiten und Libertäre» geziert, und begäbet sind, als in meinem Königreich. Nun ist wahr, daß, da das Kaiserthum ward genommen und geändert von den Kriechen zu den Lateinischem oder Welschen, da ward die Freyheit und Privilegien einen Kaiser zn wählen, etlichen geistlichen und weltlichen Herren deutscher Nation nachgelassen und gewidmet, und die Stadt der Erwählung ward gen Frankfurt geordner und gesetzt, und die erste Bekrönung gen Achen, auch der oberste kaiserliche Stuhl im deutschen Lande verordnet; doch mit Freyheiten und Privilegien, nach Inhalt der goldenen Bulle, das doch hier nicht angezeigt wird, daß der Kaiser soll ein Deutscher sevn; sondern ist angesehen, daß die Churfürsten sollen schwören zu erkiesen, einen Fürsten der Christen- XIII. Periode. iter Abschnittdes löten Jahrh. heit, den sie erkennen allerfüglichst zu der Beschirmung und Aufenthaltung des Kaiserrhums zu seyn. Und also wird auch mit der Erwählung eines Pabftes gehandelt, dessen Erkieser oder Erwäbler sind die Cardin'le dieselbe Erwählung zu Rom gesch-hen soll, daselbst auch der päbstliche Stnbl seyn soll; und falls, in solcher Erwählung nicht ein Römer oder Italiener Pabst würde, so mag man einen andrer Nation zum Pabst wählen oder kiesen, es sey aus Frankreich, aus deutschen Landen, oder aus Hispanien, als das zuvor auch gebraucht ist , und etliche Päbste aus den vorgeschribenen Landen gewesen sind. Und falls sie mich erwählten, so wäre ich nicht der erste französische König, so Kaiser geworden wäre; denn bey den Zeiten esr-oii nnd vieler seiner Nachkommen hat das Kaiserthum geblühet, und in hohen Ehren und Würde zugenommen; haben auch viele und große Gutthaten der deutschen Nation bewiesen und gethan, als noch die Kirchenfreyheiten, Vcstinen, gute und löbliche Gesetze, die noch da sind mögen zeigen. Weiter, so habe ich nie gedacht zu dieser Würde zu kommen, durch unrechte Wege, noch etliche zu irren oder schädigen; sondern meine Stärke und Jugend zu dem Dienst Gottes und zu Aufenthalt und Beschirmung der Christenheit zu gebrauchen; und die so solches auf mich laden, und reden, als den König von Hispanien und seine Verwandte, dieselben begehren, dazu zu kommen, mit solchen Verbeiß»», gen und Gaben, und durch ungerechte Mittel, die sie gern auf mich wollten laden, als das ganz offenbar ist. m. Kap. i 5 i 6 —i 52 i 335 Ich kann nicht sinnen, aus welcher Ursache die vorgenannten Herren die EidSgenossen wollen lieber ihr Gedenken und Einbildung auf den König von Hispanien als auf mich setzen. Wollten sie sagen, daß er ein Deutscher ist, so ist es doch offenbar, daß weder er, noch sein Vater nie Deutsche sind gewesen, und kein deutsches Wort, nicht reden konnten. Und wollten sie sagen, daß ihre Vorder» Deutsche gewesen sind, so sind meine Vorder« auch Deutsche gewesen, und sind von Frankfurt gekommen in das Land Gallien oder Frankreich zu herrschen, von welchen ich auch vom Vater an den Sohn, also von einem zu dem andern hergekommen bin, als die Historien zeigen. Und wollten sie sagen, daß er ihr besserer Freund sey. das möchte nur ihm in Sinn noch Vernunft nicht kommen noch fallen; darum, daß zwischen dem Hause Frankreich und den gemeldten Herren der Eidgenossenschaft akwege große Freundschaft gewesen ist, von welchem Hause Frankreich sie besser gehalten sind, und für hin gehalten werden, als von jemand anders; und wenn sie beyde in Ewigkeit bey einander gestanden sind, ha- den ihre beyden Staaten sich geöffnet, gemehrt und geblüht. Aber von dem Hause des Königs von Hispanien sind ihnen zu wissen, die alten Ansprachen, die zwischen ihnen sind, und wie sie vermeinen, daß sie sein Land inne haben; und ist der Haß ovalltet (gealtet) darum, daß sie dcr- selbige König von Hispanien Eltern in ihren Kriegen erschlagen haben; und darum wenn man von Liebe, Gunst und Freudschaft wollte fragen, oder sagen, das soll mehr auf meiner Seite seyn, als auf seiner. Und wen» sie eine oder die andere Macht wollten bedenken, so ist ihnen des Hispanischen KönigS Gewalt mehr zu ersorgen, der sich ge- 336 XIII. Periode, iter Abschnitt des ieten Jahrh. mehrt hat mit seiner Großmutter Königreichen in Hispanien und Neapolis; daher er so mächtig ist, daß er billig mit solchen alten Ansprachen zu iürchtcn ist; und ich nicht, der ibr alter Freund bin, und keine Ansprachen wider noch an sie habe. Zum andern müssen sie gedenken, daß zwischen den Deutschen und Hispanicr Sitten und Wandlung großer Unterschied ist, und daß die Franzose» sich viel besser in allen Dingen mit ihnen schicken und gleichen. Und wollen sie ein Aufsehen zu dem Ruhen der Christenheit, und zu der jetzt lausenden Zeit, zu der Stärke und den Drohungen der Türken , auch zu der Di-nstbarkeit und der Unterthänigkeit der armen Griechen, daß sie befinden werden, falls mir das Kaiierthum zugefügt würde, ich würde in diesen Dingen, so viel und mehr helfen, als kein andrer Fürst; darum, daß meine Natur allweg geneigt gewesen und noch ist, die Ungläubigen zu bekriegen. Dazu wollte ich weder meine Person, Stärke noch Habe sparen; und ist das die Hauptsache gewesen, die mich bewogen hat, um einen gemeinen Frieden in der Christenheit zu stellen, und mich darin nicht sparen. Mich wundert größlich, daß sie anzeigen, wie ich mit Gewalt Kaiser wollte werden, angesehen, daß ich weder Fußknechte noch Kuriser aufgerüstet habe; und achten aber nicht, daß der König von Hispanien nicht allein mit Verheißungen und Gaben, sondern mit Gewalt vermeint dazu zu kommen, und auf dieselben Ursachen, der Schwaben-Bund und etliche des Reichs Städte von ihm besoldet werden; und hat anf den Tag, den die Churfürsten halten sollen, den Herrn von Nansen gesandt, welches von mir nicht geschehen ist. Sie sollten III. Kap. 1516—1521. ZZ7 Leu Brief/ welchen sie mir geschrieben/ dem König von Hi- spanien geschrieben haben/ und mir nicht / der ich ihr Freund bin. Und darum / und als viel dcrsclbige König von Spanien an alle» Orten in Kriegsweise gerüstet ist/ so will mir auch Noth seyn/ zur Sicherheit und Beschirmung meiner Lande»/ daß ich eine Zahl Leute aufrüste wan wo. Und wenn der vorgenannte König von Spanien wird die Waffen niederlegen/ und deß abstehen/ so will ich eS auch thun. Will er aber kriegsbar beharren/ wo er einen Mann aufrüstet/ so will ich zween vermögen. Zum letzten. ES- stehet in der Churfürsten Gewalt und Freyheiten / nach ihren Eiden und Consieuzcn zu erwählen / den so sie erkennen den allerbekommlichestcn zu seyn der Christenheit/ und sie nun meine Meinung haben wollen wissen/ so habe ich sie derselben unterrichtet/ und aus sie werden harin nach ihrer Verständniß handeln / wenn ich nicht Gewalt, noch keine ungerechten Mittel sie nicht verfolgen will; falls aber das LooS auf mich fallen / so würde ich mit der Gottes Hülfe und meinen guten Freunden/ deren ich sie die allerbesten achte/ bedenken / was nun zuthun wäre/ und will nichts handeln/ das da nicht ehrlich und in aller Ziemlich- keit gegründet sey/ nach Nutzen und Frommen der gemeinen Christenheit. Nachdem dieses Schreiben abgelesen, that -er fran» zösische Botschafter vor der Tagsatzung einen mündlichen Vortrag. Er wiederholte die obgedachten Gründe; der König würde alle Privilegien und Freyheiten der Schweizer bestätigen; er trug ein ewiges Bündniß und Verei- V. Band Z 3Z8 XIII. Periode- iter Abschnitt des Eeir Jahrh. nigung an; er sprach von den kriegerischen Anstalten des Königs von Spanien; er bat sie demselben zu schreiben, vom Kaiserthum abzustehen, auch an den Pabst und an die Churfürsten. Die Spanier hätten ausgestreuet, daß die Schweizer dem Pabst und den Churfürsten geschrieben hätten, den Franzosen zu hindern, und den Spanier zu fördern. Wolle man den Antrag annehmen, oder Gehör geben, so würde er losen von einer guten tapfern und ewigen Bündniß und Vereinigung ; so würde der König eine gute treffenltche Person aus Frankreich schicken, mit ihnen zu handeln und ihnen von des Krieges wegen ein solches ehrliches nützliches Erbieten thun, daß sie ein gutes Begnügen haben werden. Im Augstmonat lieh der Rath dem Bischof, mit Einwilligung des Capitels, ^500 Gulden, gegen einen Zins von tsu Gulden, von, auf und ab der Herrschaft und Schloß Pfeffingen, mit allen Herrlichkeiten, Dörfern, Häusern, Gülten, Zinsen, Zehenten, Eigenschaften, Leuten, hohen und niedern Gerichten, und allen andern Zugehörden, nichts ausgenommen- Der erste Zins sollte aber erst im I. 1525 verfallen seyn. Ver- muthlich wollte der Rath sich den Besitz dieser Herrschaft vorbereiten. . Der Bischof und das Capitel sollen sogar versprochen haben, -aß, falls Ursachen einfielen, die das Stift nöthigten, gedachte Herrschaft von Han- m. Kap. 1616—4521. Z39 Leu zu stellen, sie den Basiern vor jedem andern den Vorzug geben würden. Es scheint aber nicht, daß es Ernst war. Donnerstag nach St. Luxtag, wurde die Verordnung von 1516 über den Stadtfrieden durch den großen Rath erneuert und erläutert- ') Was aber dabey besonders zu bemerken ist, betrifft das Begnadigungsrecht, welches die Sechser nun dem Rath zurückgaben *) i) Anstatt eines einzigen Zeugen wurden nun zwey oder drey gefordert. ") Demnach ..... durch beyde Räthe und die Sechs ...... gesetzt ...... daß der Rath nicht Gewalt haben sollte, ohne Vergünstigung der Sechser, einige Aenderung, Nachlassung oder Gnade, um keinerley Ur. fache willen, zu thun .... und aber solche Ordnung in etlichen Artikeln, insonderheit, daß einem ehrsamen Rath in solchem seine Gewalt benommen ist, etlicher- maßen beschwerlich gewesen ist, deshalben beyde Räthe mit sammt den Sechsern .... lauter erkannt haben, daß ein ehrsamer Rath für steh selbst, ohne die Sechser, in den Händeln der Friedbrecher vollen Gewalt und Macht haben solle, zu handeln, und zu erkennen, zu ändern, zu mehren, zu mindern, wie sich, der Noch. durft und Gelegenheit der Sachen nach, je zu Zeiten gebühren wird; und wenn solche Friedbrüche geschehen, die Geldstrafen oder Gefangenschaft betreffen, daß die 240 XIlI.Periode.iterAbschnitt des löten Jahrh. Im December starb zu Basel Graf Heinrich von Thierstein ohne Lehenserben. Das Bistum erhielt seine Grafschaft vom Kaiser als Reichölehen. ') Conringius (6e ünibus Imperri. p. 299.) führt aus den Reichshandlungen (f. 403) einen Brief von vor den neuen Rath gehören, und dort ausgekraget!, und was das Leben berührt, darüber in dem Hofe durch den neuen Rath und das Gericht geurtheilt werden solle; und daß weder im Rath noch in dem Hofe jemand hcis. sen solle fürftagen, sondern jedermann sein Urtheil ge« ben, was ihn Gott und das Recht unterwiesen. *) Im vorigen Jahr 1518 (4. Nov.) zu Jnnspruck gönnte Kaiser Maximilian dem Bischof und seinen Nachkommen aus allerhand Ursachen und um Willen des Grafen Heinrich von Thierstein, der ohne Lehenserben war, die Grafschaft Thierstein, welche die Grafen gleiches Na« menS bisher vom römischen Reich zn Lehen getragen hatten. Und, zu WormS, im I. 1521, den 24. Merz, gab der neuerwählte Kaiser, Carl der v, dem Bischof die Freyheit, „ daß er und seine Nachkommen, neben des Stifts und seinem Wappen, auch der Grafen zu Thierstein Wappen führen, und des Grafen Namen von Thier« stein gebrauchen und schreiben möchten, da weiland K. Maximilian, vergangener Zeit, ihm und seinem Stift, die Grafschaft und Herrschaft Thierstein, nachdem die Grafen, ohne männliche LeibeScrben ihres Geschlechts, Namens und StammenS mit Tode abgegangen wäre», zu rechtem Lehen gnädiglich verliehen hätte.'' m. Kap- 1616—1521. 341 diesem Jahr 1519 an, in welchem die Schweizer an den Erzbischof von Mainz Albrecht folgendes meldeten : » Damit denn Ew. Hochwürdigkeit und Ew. fürstliche Gnade unsrer Herren und Oberen Willen und Meinung verstehen, berichten wir sie dessen, daß wir EidSgenossen also sind herkommen, daß wir uns von den zwey Hauptständen, von dem heiligen Stuhl zu, Rom, und von dem heiligen römischen Reich, nie haben gesondert, besonders denselben (alsdann billig und recht ist, und auch zu thun schuldig und vsiichtig gewesen, und auch noch sind, und auch all- weg Hinfür thun wollen) mit unserm Gut und Leib beyge- Kanden.'' 1 5 2 0 . Die Basier besetzten im September das Schloß, Pfeffingen aus folgendem Anlaß. Es hatte sich Thoman Schaler von Leymen beym Bischof um die Vogtey auf Pfeffingen beworben- Der Bischof muthete ihm an, -aß er sich seines Bürgerrechts zu Basel begeben sollte, und als er sich dessen weigerte, bekam er das Versprechen eines Fürschreibens an die östreichische Regierung zu Ensisheim. Hierüber schöpften die Basler mit Grunde einigen Verdacht, als wenn eine Abtretung des Schlosses an Oestreich im Wurf läge. Der Verdacht vermehrte sich, da einige östreichische Edelleute sich unverholen verlauten liessen, sie wären bedacht, diese Herrschaft einzn- 3L2 xii. Periode. 3ter Abschnitt des I6ten Jahrh. nehmen- Weil sie nun das Unterpfand der dargeschosse- nen Gelder war, und es der Sicherheit der Stadt und der Eidgenossenschaft sehr daran lag, daß Pfeffingen nicht in österreichische Hände geriethe, faßte der Rath, ohne wettern Anstand, den Entschluß, sich des Schlosses zu bemächtigen. In Geheim und durch List zogen, den 15. September, in der Nacht, der Bürgermeister und zweyhundert Bürger vor Pfeffingen, und nahmen es ein. Nach dieser Ueberrumpelung ließen sich die Oester- reicher vernehmen: » Die Basier wären ihnen zuvorgekommen." Einige Monate nachher, im December, schickte der Rath, in einer Nacht, zwischen zwölf und eins, bey sechzig ausgesuchte Bürger auf Biederthal, hinter Landskron und Pfeffingen, um dieses Schloß ein Lehen vom Hause Oestreich, gleichfalls einzunehmen *) Der Versuch gelang ihnen. Eine Besatzung wurde dahin gelegt, und Georg Schölly, der Metzger, zum Vogt eingesetzt. Groß, i» seiner Chronik, p. 149 erzählt die Sache also: ,> Den 16. December, liessen die von Basel Biederthal das Schloß hinter RatolSdorf, so ihnen verpfändet gewesen, ausstehender Zinse halben, einnehmen. Legten Gregorius Schuchlin mit einem Zusatz darin. Wurde aber zuletzt, als ein Lehen von der Grafschaft Pfirt wieder gegeben. IV. Kap. 1521. 343 Die Eidsgenossen bewilligten dem Pabst 6000 Man»/ worunter sich 300 Basier befanden. Unbekannt ist es, warum er mitten im Frieden einen so starken Haufen angeworben. Die meisten kamen im May des folgenden Jahres zurück, wohl bezahlt, und ohne einigen Feind gesehen zu haben. Am is. December verbrannte Luther vor dem Thore zu Wittenberg, in Gegenwart einer großen Menge Zuschauer, nicht nur die päbstliche Bulle, die ihn für vogelfrey erklärte, sondern auch die päbstlichen oder kanonischen Rechte. Viertes Kapitel. Bund mit Frankreich und neuer Sieg der Zünfte über die hohe Stube- 16 2 1 . Franz l hatte wohl im I. 1516 einen ewigen Frieden geschlossen, aber keinen Hülfsbund errichten können. Nun bewarb er sich um denselben eifriger als jemals. Der Kaiser, Carl V, ließ auch um Kriegsleute anhalten. Allein, nach etlichen Tagleistungen er- E XIII. Periode. 1 ter Abschnitt des I6ten Jahrh. hielt Frankreich die Oberhand, und den 7. May, zu Luzern, wurde die begehrte Verein, auf des Königs Leben, und drey Jahre nach seinem Tode, abgeredt und beschlossen. ') Nur Zürich ') schlug sie ab, weil Zwinglius wider alle Pensionen und fremde Kriegsdienste eiferte. Eine gleichzeitige Handschrift von einem Ungenannten zu Basel bezeugt auch den größten Unwillen, und klagt über heimliche Pensionen. „ Der Kaiser meidet sie, hatte vorher schon eine eherliche Botschaft geschickt, um Kriegsleute zu erhalten und einen Verein mit ihm zu machen. Wurde ein Tag zu Zürich gehalten. Ich weiß nicht wie es gieng. Man wurde eins mit den Franzosen. Denn durch das Geld wurde die Eidgenossenschaft betrogen und verblendet; denn, die daran schuldig waren, halten ihre Pensionen heimlich von dem König; sie sagten ihm auch mehr zu, als man *) Er konnte 6000 bis 46000 Mann anwerben, und gab jährlich, außer den 2 noo Franken FricdenSgeldern, noch 1000 mehr jedem Kanton als Bundesgeld. °) Die dortigen Edelleute antworteten im 1.15Z1: „ Gemeine Edelleute der Stadt und Landschaft Zürich wollen und müssen Pensionen nehmen, und Fürsten und Herren dienen, weil sie die seyn, die weder reuten noch backen können, und doch zu essen haben müssen. So kann man alles bemänteln. VI. Kap. 1521. 34S wußte. Also wurde der große Rath hier versammelt/ und wurde man eins/ -aß man französisch wurde. Doch war die Vereinigung / daß man ihm nichts anders schuldig wäre/ Knechte zu geben/ als die so ihm frey- willig zuzögen. Das war aber ein Griff. Denn hätte man zu zwingen verwilliget/ so wäre es ihnen über die Haut gegangen." Dagegen verdient die Bemerkung des Conringius (äe Ünidri8 Imxeiü R.OMLIÜ j). 402) angeführt zu werden: ,, Lx HUO loeäeribus Zgllieis luere 8ub- nixi Helvetü, 8en8iin aä majorern lidertutsm ss- xiraverunt." D- i. von der Zeit an, wo die Helve- tier sich an französische Bünde ansiämmten, strebten sie nach einem höhern Grade von Freyheit. Der nämliche Conringius (401) führt aus dem Goldast (politische Rechtshändel) folgendes an: üteoto Imperstors iinpetrsts; item Loloänrsni, Lsrnstes, kridurxenses ^niekttonnrn, et csrteri, c^uos vetsres psZos ilicunt, eeeepsrunt. Aui vero iminnnitatvm et exsmptioneni äsnionstrsre non potuerunt, in m-ltriculsin linpsrü cum »lös ststibns sub inäieto eensn xn. Periode- 2ter Abschnitt des i Lten Jahrh. reist! 8unt. üt quickem in circulo 8uevioo .... in circulo kliensno ponuntur Lpi8oopi Lssilisnsi« , Seäunensis in Vs. Issi» , Oenevensis et I^sussnnensis, i^isxister^olisnnitsrum, 6it>!tstes 8 s 8 i I e s et I^liilkusium. Hiorciinesliorlieliue in ins- triculs Iinperii ooinpreiienäuntur, et s kigesli L-e8sreo pro eoi- ieets imposits et 8ui>ventionii>u5 pnirlicis eoinpellsri solcnt. Pütter sagt: (x>. 50 t.) Auf dem Reichstag zu Worms ward , zum Behuf eines vorgehabten Römerzn- ges, eine Matrikel entworfen, die nachher zufälliger Weise zum beständigen Reichssteuer Fuße gebraucht worden. Eine Commission von neun Herren ') gab über die bischöflichen Angelegenheiten ein Gutachten ein, und Dienstag, nach dem Sonntag Lätare, versammelte sich der große Rath, auf dem Rathhause in einem neu angebrachten Saal, und faßte einmüthig die verschiedenen ") Das heißt: Die acht alten Orte, nebst Solothurn und Freyburg, bekamen überhaupt und inS besondere die Bestätigung ihrer Privilegien und Exemptionen. Die- jenigen, die ihre Immunität und Excmption nichr dar- thun konnten, wurden in die ReichSmatrikel gesetzt.... Die Städte Basel und Müllhausen. ") ES waren Jakob Meier zum Hasen, Bürgermeister, Ulrich Falkner, Hans Gallicion, der Stadtschreiber, Eucharius Holzach» Hans Brattler, Ulrich Ysenflamm, Leonhard Billung und Caspar Koch. IV. Kap. 1S21. 347 Schlüsse, von welchen wir nun das Wesentliche mittheilen werden. In einem weitläufigen Eingang stützte fich der Große Rath auf zwey Hauptgründe. Der erste war, daß die Basier ihre Regierung nach dem wesentlichen Stand der übrigen Eidsgenossen einrichten müßten, und daß die bisherigen Gebräuche und Pflichten gegen das Bistum und den Lehensadel mit dem gegenwärtigen Wesen, in Ansehung der Eidsgenossenschaft nicht mehr bestehen könnten. Der zweyte Grund war, daß die Stadt vom römischen Reich ') das Recht erhalten hätte, Statuten, Ordnungen und Satzungen zu errichten. Hierauf folgten die neuen Gesetze selber: 1°. Keiner vom weltlichen Stande soll künftigS die Pflichten beschwören, oder leisten, die man bisher jährlich gegen den Bischof und das Stift auf den Tag der Rathsbesatzung beschwor, sondern man soll sich mit dem Eide gegen die Eidsgenossen begnügen. 2°. Der neue Rath soll den neuwerdenden Rath erwählen; und beyde Räthe sollen die zwey Häupter, Bürgermeister und Oberstzunstmeister, ernennen. Man soll nicht mehr den Bischof um einen Bürgermeister und Rath bitten, >) Diese Stelle bezieht sich auf den Freyheitsbrief des K. Friedrich des m vom I. 1488. Z48 XII. Periode- 3ter Abschnitt des isten Jahrh. noch die GottShauödienstleute, noch die Domherren auf den Hof zusammenbcrufen. Z°. Die Rathsbesatzung soll auf den Sonnabend vor St. Johannes des Täufers Tage vorgenommen, und vorher der Eid abgelegt werden, daß man einen Rath, Bürgermeister und Oberstzunftmeister ') von den Rittern, von den Bürgern und von den Handwerkern kiesen wolle, die der Stadt Basel, den Bürgern gemeinlich, armen und reichen am nützlichsten und verfänglichsten seyn werden. 4°. Vom Bürgermeister wird weder Ritterstand, noch Stubenrecht verlangt, sondern daß er von einem jeden als der verfänglichste zu der Würde gehalten werde, und ein redlicher, ehrlicher und frommer Mann sey. Ein glei- ches vom Oberstzunftmeister. Beyde sollen aber nicht zugleich von der Stube, oder von der gleichen Zunft genommen werden. L°. Kein Lehenmann, von welchem Herrn er auch belehnt ist, soll nimmermehr ewiglich in den Rath gekosen wer- den, er gebe denn zuvor seine Lehen auf. 6°. Von den Bürgern, d. i. von der hohen Stube sollen nur zwey RathSherren in den neuen Rath gekosen *) Die Reun beriethen sich über die Frage: Ob man die Namen der Häupter ändern wolle. Sie fanden aber besser, es bey den Benennungen Bürgermeister nn- Oberstzunftmeister bewenden zu lassen; IV. Kap. 1521. 349 werden. Der Rath, und nickt die Stube selber, soll sie er. wählen. 7°. Vater, Sohn und zwey Bruder, Schwätzer «nd Tochtermann sollen nicht zugleich in den Rath gezogen wer. den, und hierin wird der neue und der alte Rath für einen Rath gehalten. ^ 8°. Die neuerwählten Rathsherren sollen den folgenden Tag, auf St. Peters Platz, ans da- Schützenhaus gehen, -) und vom Stadtschrciber verkündet werden, nachdem ') ES will sagen, daß ein Bruder z. B. in dem neuen, und ein andrer Bruder in dem alten Rath nicht zugleich sitzen können. -) Diese öffentliche Verkündung geschah vorher auf'm Münsterplatz. Die Neun hatten sich getheilt. Sieben schlugen den PeterSplay und das Schützcnhaus vor; und die übri- gen den Kornmarkt, vor dem Rathhause, wo eine Brücke oder Bühne hätte errichtet werden sollen. Der erste Vorschlag deutete vielleicht auf Waffcnglück und Recht deS Starkem, und der zweyte auf die Leistung des cidsge- nössischeu BundeScideS. Bey dieser Feycrlichkeit, gleichwie bey jener der Einführung ist es bis auf unsre Zeiten gebräuchlich, daß der Weg mit Binsen statt Blumen, bestreut, und die Ankunft der Räthe durch Bläser und Zinkenisten angekündigt werde. Was Erinnerung an Alterthum und Vorfahren vermöge, beweist beydes. Mit einer Art von Ehrfurcht, oder wenigstens mit Freude 260 xni. Periode, iter Abschnitt des i6ten Jahrh. dieser vorher die Stadtfreyheiten gelesen, und der Bürgermeister die vollbrachte RathSbcsatzung werde angezeigt ha- den. Worauf der Stadtschreiber sie in Eid nehmen soll, daß sie der Stadt Basel und den Bürgern gemeinlich, armen und reichen, berathen und behelfen seyn werden. 9°. Den Nachmittag sollen auf jeder Zunft Raths. Herren, Meister und Sechser, alte und neue, einen Meister ernennen. ') Die neuen Meister sollen dem Rath angegeben werden, fürer darnach wissen von ihnen zu re- den. betreten wir jährlich wieder diese Binsen, und hören von weitem schon die Zinken blasen; indem der Fremdling beym Anblick der erstem, nur an Frösche und Moräste denkt, und auf den kläglichen Schall der letzter», nur die Beysetzung einer Leiche sich vorstellt. *) I» dem Rathschlag der Neun wurde die Frage behan. delt, ob nicht der Rath die Meister erwählen sollte, und besser befunden, ihm nur das BestätigungSrechl ferner zu lassen. Uebrigens wird jedem neuen Meister ein Kranz aufgesetzt, den er bis nach dem gewöhnlichen Glückwunsch des abtretenden Meisters behält. Auf der Zunft hat der neue Meister den Rang vor dem Rathsherrn , nicht aber im Rath oder sonst wo- Was den Kranz betrifft, so hat eg damit eine gleiche Bewandtniß auf dem Peterö. Platz. . . Während der Vcrkündung der neuen Häupter und RathSherren, die durch den Stadtschreiber (Kanzler) oder RathSbuch geschieht, trägt er auch einen Kranz, 351 IV. Kap. 1521 . 10°. Air dem Sonntag nach St. Iohannis Tag soll der neue Oberstzunftmeister auf alle Zünfte umgehen, ') und soll man ihm allenthalben zu Handen des Raths schwö- ren, wie denn auch von alter Herkommen ist." „ Doch so soll einer Stadt geschworen, und in allen Dingen, weder indenChuren, noch auf dem Petersplatz, noch auf den Zünften, des Bischofs von Basel, noch seines Stifts, ganz nützit gedacht werden, in keine Weise.'' -) den der Oberstknecht ihm aufsetzt. Das ist der Augen, blick, wo die obrigkeitliche Gewalt zwischen dem alten und dem neuen Rath gleichsam schwebt. Räch vollendeter Verkündung setzt der Kanzler jedem der neuen Häupter einen Kranz auf, als Zeichen der dem neuen Rath übertragenen Gewalt. Die vier Häupter, der Kanzler und der Rathschreiber bekommen jeder als Eigenthum und Familiendenkmal, einen solchen Kranz. UebrigenS ist er beynahe neun Zoll hoch, und aus nachgemachten Blumen, Perlen, Perlenmutter und goldenen Zierrathen geflochten. ') Die Neun hatten vorgeschlagen, daß dieser Umgang erst, wie von altem her, nach der Einführung des neuen Raths geschehen sollte. In der Folge ist es auch so gehalten worden. -) Die Reun berührten die Frage, ob man mit dem Bi- schof von wegen der Handfeste (die nun ganz umgestoßen wurde) gütlich handeln wolle. Vier meinten, 352 Xlll. Peklode iter Abschnitt des i6ten Jahrh. Den folgenden Tag, am Montag nach St. Iohannis soll der neue Rath eingeben, und der Eid, wie er auf'm PetcrS- platz geschworen worden, von beyden Räthen geschworen werden. So kündeten die BaSler, ohne Schwertstreich, dem Bischof allen Gehorsam, und dem Kapitel und dem LehenS- adel alle ihre bisherigen Verfassungsrechte auf, und zwar zu einer Zeit, wo der mächtige Carl v, auf dem berühmten Wormser Reichstage sich verlauten ließ: „ Sein Gemüth und Wille stehe nicht dahin, daß man viele Herren habe, sondern allein einen, wie solches auch des heiligen Rechts Herkommen wäre." Diese Revolution ereignete sich unter dem Bürger. Meister Jakob Meier (zum Hasen) und dem Oberst- Mftmeister Heinrich Mellinger (von der hohen Stube.) man sollte deöhalbcn dem Bischof keineswegs losen (zuhören.) Die andern meinten daöWiderspiel, nämlich, es schade nicht, daß man höre, was er deshalben sagen wolle. Falls jemand fragen sollte, warum man Nicht, wie von Alters her, zum Bischof schicke, um einen Rath zu begehren, so soll man warnen, und stillschweigen. Die Nenn beantworteten auch die Frage: 7, Wie man sich halten sollte, falls der Bischof käme.'' Sie sagten, daß, um allerley Zweifeln und Spänen zu. vorzukommen, man den Nach, acht Tage vor der alten Besatzung, besetzen, und, daß geboten werden sollte, dieses zu hehlen und zu verschweigen. S53 lv. Kap. 1521 t Die Rathe waren folgende: Von Achtbürgern: Wilhelm Zeigler, alter Bürgermeister, undSürly- Von Rathsherren der Zünfte: Trutmann, Murer, Falkner (alter Oberstzunftmeister,) Adelberg Meter < Blouner, Bomhard, Sommereisen, Strub, von Settz, Wnstamm, Bischer, Rutin, Brand, Schnitzer und Bondorf. Von Meistern derZünfte: Bär, Oeder, Jugennc, Gallicion, Blouner, Huner, Beringer, Su» racher, Gebhard, Gernler, Harnesch, Ougst, Zipper, Grünenwald und Zimmerling. Im Brachmonat dieses Jahres verfuhr man Nach den erkannten Abänderungen. Der Bürgermeister Jakob Meier (zum Hasen) zeigte auf dem Schützenhause der Bürgerschaft das Nöthige an, und ließ die Namen der neuwerdenden Häupter und Rathsherren verkünden. Es waren Adelberg Meier, als nmerwählter Bürqerniet» ster, ') und wieder Ulrich Falkner, als OberstjNnft- ') Sein Ahnherr war der Junker Claus Meier, Inbabet der Herrschaft Buren. Daß aber unser Adelberq in keinen Schriften jener Zerren Junker genannt wi>d, kommt daher, daß er nicht von der hohen Stube, son- der» von Zünften war, und zwar RalhSherr der Zunft zu Krämern. So wurde sein Bruder, Bernhard Meier, nachheriger Bürgermeister, auch nirgends Junker genannt , weil er auf Zünften als Rarbsherr zu Kauften» V. Band. A a 354 xni Periode, iter Abschnitt des löten Jahrh. meistcr. Ferner von Achtbürgern: Meltinger, Alt-Oberstzunftmeister, und Hug. Von Raths Herren der Zünfte: Jakob Meier (zum Hasen) Alt Bürgermeister, Jakob Meier (zum Hirsch,) Graf, Oberried, Wyßlembly, Beltbach, Dichtlcr, Azymust, Behem, Grast, Damphrion, Briefer, Koch, von Wyssenburg, nnd Zwilchenbart. Am gleichen Tag erwählten die Zünfte zn neuen Meistern: Breitschwerdt, Holzach, Züricher, David, Besserer, Werdenberg, Hurling, von Brunn, Herzog, Gebhard, Vraller, Hertenstein, Linder, Heydely und Deldner. In diesem Jahre gelangte die Stadt zum Besitz gewisser herrschaftlicher Rechte in Großhünmgen, welche übrigens einer ihrer Räthe, entweder im Namen der Obrigkeit von den Edeln von Gothnan, östreichischen Vasallen, lehensweise und um einen Vestandzins schon ten diente. So wurden endlich weder Hans Jrini noch Niklaus Jrmi, ob sie schon von dem im I. t467 geadelten Balthasar Jrmi abstammten , weder in den RachS- schriften, noch in den Zunstbüchern, noch in den Chro, Nike» Junker genannt, weil sie zu einer Zunft gehörten: Hans wurde Meister zu Krämern im I. 1530; und NiklauS im I. 1548. IV. Kap. 1521. 355 inne hatte, oder jetzt dem Rath überließ. Der Dom» probst zu Basel, das Kloster St. Alban und andre hatten in demselben mehrere Rechre, Gefalle und Besitzungen. Das Kloster St. Alban besaß den Kirchen-Satz und den Zehnten. Der Tomprobst hatte den Dünkhof, der aus is Dünkhauen und 15 Meiern oder Huberit bestand; ferner, das Dünkgericht, zwey Theile der Bußen, zwey Theile von der Jahr-steuer, zwey Schilling jährlich von jedem Pflug, das Tavernen Recht, eigene Leute- Zwing und Bann, den halben Theil am Salmenzug und an den FischenM i.n Rhein, und den drillen Theil des Ackerizs. , Die Stadt hatte auch schon dort ihre besondern leibeigene, wie auch das Gut Michelfelden- Ein Partikular besaß einen Freyhof zu Hüningen, Nebst deN dazu gehörigen Feldern und nebst der Schäferey. Der Rath erwarb solche kaufsweise im I, isbi, von einer Wittwe Looß. Daher in den Rathsschriften oft von den lofischen Gütern, lostschen Gefallen, Meldung geschieht. Was erhielten aber die Basier im I 151 g? Vielleicht laßt es sich aus folgendem erklären. Im I. 1562, übergab der Kaiser den Erben eines seiner Regierungsrache zu Ensisheim das Dorf Hüningen zu Lehen, mit der Erlaubniß, solches der S-adt Bafel, welche es schon 20 Jakire ') inne gehabt, wiederum auf .*) Eigentlich waren eS 40 Jahre; allein vermuthlich geschah eine Erneuerung vor 20 Jahren. Aa 2 355 XM. Periode. tter Abschnitt des l6tm Jahrh. 30 Jahre zu verleiben. Die damit verbundenen Rechte möchten wohl jene gewesen seyn, die man nachgehends mit dem Namen Vogtrechte bezeichnet ßndet. Es war der dritte Antheil der Iahrsteuer so ungefähr 7 Pf. Gelds abgeworfen; zu Fastnacht und zu Herbst von jedem Haute ein Huhn/ von jedem Waidling (Schtffernachen) 2 ß., der dritte Theil -er Bußen, und die hohen Gerichte. Dem sey aber wie man wolle, der erlangte Besitz war von einer solchen Beschaffenheit, daß gleich nach der Besitznahme die Einwohner unserm Rath huldigten, daß man ihnen Landvögte ordnete, und daß sie sich bald darauf zur reformirten Religion bekannten. Die Landvögte, die aus des Raths Mittel ernannt wurden, hießen Melchior Hornlocher, Jakob Götz, Johann Jakob Huber, Hans Ulrich Schuldheiß, Johann Wernhard Ringler, Bona. Ventura von Brunn, und Hans Lux Jselin. Nach angenommener Reformation bekamen die Hüninger zu Predigern: Heinrich Otto, Ulrich Leucht, Paul Lach- mann, Johannes Gernler, Johannes Ritter, Jakob Meier und Andreas Stöckli«. v. Kap. 1521. 35k Fünftes Kapitel. Vergeblicher Versuch einer Reformation. Feldzüge, Unruhen, Bestrafungen- 15 2 1 . Der erste Versuch zu einer Reformation fallt in dieses Jahr; ') er schlug fehl. Wilhelm Röblin von Rotenburg am Necker, ein junger Geistlicher, kam nach Basel, und wurde als Leutpriester zu St- Alhan ange- ') Eine Chronick scheint den mißlungenen Versuch des RoblinS in das folgende Jabr zu setzen. Allein nicht nur Wursteisn in seinem Lpitome (csp. xv.) und Groß, der in Angabe der Jahrzahlen ziemlich genau ist, (pag. 150 .) geben das Jahr 1521 an, sondern ein Schreiben von Pellican an .Cavito über Röbli vom Merzmonat 1521 , und der besondere Umstand, daß verkürz vorher ernannte Bürgermeister Adeft-erg Meyer zu den Anhängern des RoblinS geschickt wurde, beweisen die Nichtigkeit der Angabe. Um Johanni. 1521 wurde Adelberg Meier Bürgermeister, und Anfangs Juny begehen die Katholiken das Frobnleichnamöfest. Jene Ehronick setzt oben am Rande des Blattes die Jahrzahl 1522 ; allein diese Zahl bezieht sich auf Sachen, die weiter unten am Blatt erzäblr werden, wie es aus vielen andern Seiten geschehen ist. 358 xm. Periode kter Abschnitt des töten Jahrh. stellt. ^) Er predigte wider die Kirchengebräuche, die Messe, die Jahreszeiten, das Kerzcnbrennen, das Feg- feuer, die Anruf ing der Heiligen. Am Frohnlcichnams- tage, als die übrigen Geistlichen mit dem Heiliqthnm umgingen, trug er eine schön eingebundene Bibel, anf welcher mit großen Buchstaben Klkl-Ick geschrieben stand, und sagte dabey: » Dieses wäre das reckte Hciligthum, jenes wären nur todte Gebeine." ') Der Der Prediger zu St. Alban hieß Leutpriester (Kroß vag. t36.) In der That, er versah die prie- sterlichen Verrichtungen für das Kloster. 2 ) Dieß konnte aber keinen Bezug auf die Hostie des Frobnleichnamü haben. Zum Worte Hciligthum gehört zweifelsohne der Beolatz und Reliquien. Ue. brigens hätte der Ausdruck Evangelium statt Biblia vor- gezogen werden könn.n. Das war die recht gute Bot. fchaft; dieß hätte sein Vorhaben erst recht bezeichnet. Nicht ohne Grund nannren steh in der Folge die Staa- tu, welche die Reformation annahmen, ev an gell. sehe Stände. Wir haben keine Aro», keine hohe Priester mehr; wir wissen von keinem ausschließlichen T mpel, w>c zu Jerusalem: unsre Leviten find nicht von allem Eigenthum, außer dem Zehnten, ausgeschlossen; bey unserm Gottesdienst wird kein Stier geschlachtet und rinnet kein Blut; wir beobachten keinen Un- V. Kap. 1521. Z5H Zulauf an seinen Predigten soll bisweilen von mehr als vier tausend Zuhörern gewesen seyn- Mein der Bischof terschied zwischen reinen und unreinen Thieren; unbekannt sind nnS die Sabbathjahre, wo die Erde brach liegen mußte, und die Jubeljahre/ wo jede Familie in ihre Besitzungen zurücktrat; unsere Gerichre lassen nicht ohne Rücksicht auf die Grade des Vergehens und die Na.ur derselben steinigen; die Viclweibercy und die Kebkiveiber sind uns ein Abscheu. Als der Legat Chcregar auf der NeichSversammlung zu Nürnberg im Nov. 1522 / die Deutschen wider den Luther entstammen wollte/ und auf den Scheiterhaufen anspielte/ so sprach er nicht von dem Samaritancr / dessen Beyspiel der Heiland selber alS Muster darstellt/ sondern von Dathan und Al'iron; von einem sich plötzlich eröffnenden Abgrund/ der sie mit ihren Familien verschlang. In dem drohenden Schreiben des Pabstes Paul IH/ vvm 25. August 1544/ an den Kaiser Carl v, über seine Nachsicht gegen die Protestanten im Reiche/ führt er a«/ wie der Hohepriester Heli von Gott für die Nachsicht gegeuk seine Söhne gestraft worden; spricht auch von Oza/ Dathan/ Abiron / Cork / Ozias. In den Vcltliner Unruhen 1626 / beschwerte sich der Pabst, daß man das Veltlin den Bündnern/ als Ketzer»/ wieder unterwerfen wolle / drohte mit seiner KriegSver- fasslmg/ und zog aus dem alten Testament (Jcr-4s. iti.) die Worte an: „ Verstucht sev der Mann/ der sein Schwerdt vom Blutvergießen Hinterhalt!" Z6o xill. Periode, i ter Abschnitt des I6ten Iah» h. und das Capitel begehrten vom Rath die Erlaubniß ihn befangen zu lassen. Seine Anhänger versammelten sich zu den Barfüßern / in der Absicht beym Rath zu seinen Gunsten einzukommen. Auf die Nachricht dieses Zusammenlaufs begab sich Per kurz vorher erwählte Bürgermkister Adelberg Meier, nebst einigen Räthen/ zu ihnen, machte denselben gute Hofnung, und brachte sie so aus einander. Vierzehn Tage hierauf ließ aber der Rath den Röblin auf das Rathhaus bescheiden, und ohne seine Verantwortung einmal anzuhören, verwies er ihn gleiche» Tages aus der Stadt. Es kamen zwar fünfzig Weiber, worunter vornehme sich befanden, und etliche groß schwanger gingen, mit Lux Zeigler, einem Patrizier, als Fürsprecher, auf das Rathhaus, um eine Fürbitte einzulegen. Sie wurden aber nicht zugelassen. » Die Geistlichen triumphirten, schreibt einer, der wie es scheint mitgegangen war; und sagten von uns, wir wären Lutherisch! wir wären Ketzer." Den Verlust von Röbli bedauerte Wurstetscn nicht, wie es aus folgender Stelle seines Epuome cap. xv erhellet: „ Weil ep . . . ohne einigen Fortgang der wahren Religion, zu den mährischen Wiedertäufern, wie das sichere Gerücht meldet, hinüberq« qaiigen, so kann man daraus schließen, daß seine Lehre nicht allerdings rein gewesen sn." Wider dieses Unheil hat man eingewendet, daß Röbltu im Kanton Zürich und zwar zu Wytikon nach v. Kap. 1521 . 361 feiner Verweisung eine Anstellung erhielt. ') Uebrigens hatte -er Kaiser auf dem Reichstag zu Worms, den »ten May, Luther» in die Reichsacht und Aberacht erklärt. -) ') Seitdem dieses geschrieben wurde, ist die vortxesiiche Kirchcngeschichte der Hn. Wirtz und Kirchhofer erschienen. Der fünfte Theil pag. 109 , 117, 121, 196, löst die Schwierigkeit auf. Röbli versah zwar im Z. 1523 die Fitialkirche Wyukon, wurde aber gleich im folgenden Jahr wieder entsetzt, weil er den dortigen Bauern verheißen hatte, es dahin zu bringen, daß sie von Jahrzinsen und Zehnden befreit werden. Er war übrigens der erste im Kanton Zürich, der in den Ehestand trat. Er ließ sich in seiner Pfarrkirche zu Wytikon mit einem Mädchen aus einem nahen Dorfe trauen; derjenige aber, der seine Trauung verrichtete, wurde in der Folge zu Schwyz lebendig verbrannt. Röblin hatte Gesellschafter, wie ein Grebel, Stumpf, Mauz, die es glaublich machen, daß er sich, wie Wursteiscn berichtet, zu den Fanatikern in Mähren begab. *) Dem Churfürsten Friedrich dem Weisen hatte er zu verdanken, daß er auf die Wartburg bey Eisenach ge- führt, und dort zehn Monate lang (4te May 1521 bis 5te März 1522) in Sicherheit verborgen wurde. Dieser Fürst war es, der oft den schönen Spruch deS Aiexan- 362 xm. Periode, s ter Abschnitt des Een Jahrh. Dienstag nach Johannt schickten die Basier 60 Mann nach Ellikurt zur Besatzung. Anf Ansuchen des Grafen Wilhelm von Fürstenberg, der die am 5ten Junti wider Ulrich, Herzog von Wümmberg, ergan- gene Achtserklarung vollzog. Der Graf versetzte uns auch die Herrschaft Liel. Der Rath ordnete einen Vogt dahin, und war 152^ noch in Besitz-derselben. Da der Pabst und der Kaiser sich wider Frankreich vereinigt hatten, begehrte Franz l Hülfsvölker. Ein Freyfähnlein von 3tto Baslern zog nach Mailand, unter dem Hauptmann Heinrich Jsensiamm. Ehe ein ders anführte: » W it edler und vortrefflicher ist eö, über die andern Menschen durch Wissenschaft und Thä- ihigkeit des Geistes, als durch Gewalt oder durch Reichthum erhaben zu seyn." UebrigenS ist dieser Reichstag derjenige gewesen, wo Luther sich des »»vergleich, liehen Fürsten, so wie auch seiner innigsten Ueberzeugungen, und des für das ganze menschliche Geschlecht beabsichrigten Zwecks , als Gelehrten, voll Gegenwart des Geistes, und als freywillig angebotenen Märtyrer, und Gefahren und Tod verachtenden Held, im höchsten Grade würdig darstellte. In der Folge zeigte er sich minder groß: zu ungestüm, zu unverträglich, zu spitzfindig. Allein, der Wormser Reichstag hat ihm eine Krone aufgesetzt, die nie verwelke» wird. V. Kap.' 1§21. 363 Monat verstrichen war, forderte aber Lautrer, königl. Statthalter in Mailand, »och einen Nachhaufen, und Zoo Mann eilten auf Bartholomäi den ersten zur Verstärkung nach. Allein sie wurden zurück berufen. ') Der Cardinal Schinner beredete sie in pabsttichen Drenst tu treten. Umsonst mahnte sie der Rath davon ab. Nur der Hauvtmann Dichtler gehorchte dein Befehle. C'r war des Raths, und ein Schlosser seines Berufs Baum- gartner, der Liefe, Herr, nahm die Hauvrmannßelle an, und Peter Bab der Kiefer ward Lieferherr. Da zogen schreibt ein Zeitgenoß, viele redliche Bürger hinweg, bin Theil dem Pabst zu, die andern dem König. Und waren wider einander, so daß ein großer Unwille daraus bey uns entstand. Davon Ware viel zu schreiben. Jsenstamm und seine Knechte verloren alles, und wurden elendiglich aus Mailand vertrieben." Wirklich bemächtigten ßch die vabstlichen Ikonaas 6e I-'oix, 8eiZneur' 6e Lsseum, avuit con- 6uit en Italic 8000 Luisses, »u Service Nu Uni, I» >t!üs>art 6c Lerne, l!e Laie, äeLrilionrx et rle Loleure. Ilrnri Isenklam 6e Laie conäuisit uns cnrnpaznie >,a 300 N. ä cette exjieäition. lVIais ia mauvaise con6uits tis Lautren, xeneral lies Lran^ais, ^ui n'eut aueune onnsiciscatinn pour snx et Is inanque ve psiernent, les meconlenterent beaucoup, et ils s'en retournerent «Iss l>n ils purent trouver uns Iioiinsls retrsite, Zllk Lauben List. Iililitair«, 3ö4 XM. Periode. i ter Abschnitt des <6ten Jahrh- und kaiserlichen Völker, am islen November, Leb Stadt Mailand. Indessen waren die Gemüther zu Basel gegen ein» ander sebr erbittert. Selten kamen die Leute zusammen ohne einander zu beschimpfen und zu schlagen. Der Ra-H zog zur Verantwortung die zurückgekommenen Reisläufer/ die ohne seilten Willen auf des Pabstes Seite sich hatten anwerben lassen. Nun richteten sich mehrere Wider den Rath selbst aus. Der König von Frankreich gab jährlich jedem vom Kleinen Rath 15 Cronen, und jedem vom Großen Rath 6 Cronen. Auf einmal geschah die förmliche Anklage: „ Etliche von Räthen, insonderheit von denen, die Tagsatzungen besuchten, bezögen heimlicher Weise mehr als die ordentliche Pension und hatten auch dem König mehr zugesagt, als die übrigen Räthe wüßten, und sie in Instruktion gehabt hätten." Der Rath berief den großen Rath dreymal (14, 15 und 16 Octobris) zusammen. Es ergab sich, daß die Fehlbarett, außer den anerkannten is Cronen, noch in Geheim 20, 4o, 50, 200, etliche bis äo», und einer -Loo Franken genommen hätten. Der Oberst- zunftmeister Ulrich Falkner, ') und der Bürgermeister *) Er hatte von Hu. Lamet, im Namen des KönigS, 2M0 Frk. für verschiedene klein- und groß Räthe wie auch für sich selbst 250 Cronen empfangen, und sich oft in gesessenem Rath vieler Drohworke vrdieut. V. Kap. 1521 . S6S Aakob Meier wuroen beygefängt, und ihrer Stelle entsetzt, nachdem erstrer sehr lange gefangen gelegen war. ') Auch wurden ferner entsetzt Martin von Setz Hans Trutmann, ') Eucharius Holzach, Hans Heinrich Eehhard, und andere, von welchen einige nachher wieder eingesetzt wurden. ,, Es waren auch noch etliche im Zuge/ meldet eine Handschrift. Allein es wurde vertuscht, damit sie beym Brot blieben. Summa, es wurde eine wiste Rumy im Rath " Hans Gamcion, em Buchdrucker, Meister zu Saffran, war dem Urtheil zuvor gekommen und aus der Stadt gewi- chen, also daß man ihm zur Strafe alles vergantete. Er mußte alles, was er über die erlaubten is Granen empfangen hatte, dem gemeinen Gut überliefern, und gegen Laution versprechen, weder Lei» noch Gut zu ändern. ') Dieser HanS Trutmann war seit 1508 Oberstzunfr- meister. Wursteisen (in seinem Lpitome csp. xv.) sagt, daß er sich bey den Seimgen nicht geringes Lob erwarb, und daß er durch seine Mäßigung den Bürger» sehr angenehm und seinem Namen ähnlich war. Trut oder trauet bedeutet in der alten Sprache sehr geliebt, sehr werth- L66 xm. Periode. üer Abschnitt des i sstcn Jahrh. Allein seine Ehefrau, Maria, geborne Jungermann, ') gab, nebst Jakob Meier und Ulrich ') Aus Rache hieng sie sich an einige ausländische vom Adel, und richtete der Stadt mit Fehden Unruhen an. Als sie im I. 1524 sich zu Solochurn befand, schrieb sie an einen hiesigen Rath: „ Wie ihr das ihrige, wider Gott, Ehre und Recht zu Basel vergantet worden sey. Sie habe sieben Kinder, die wolle sie darauf erziehen, daß sie es einst an Basel rächen müssen. Sie wolle dem Marggrafen anzeigen, was ihrem (verstorbenen) Manne, als er noch im Rath gesessen, aufgetragen wurde, mir dem tön. von Longueville wegen Röteln zu handeln, da- mir der Marggraf innc werde, wie gut die BaSler seine Nachbarn senen." Im gleichen Jahre wurde ein Raths- glicd nach Solochurn geschickt. Sie wiederholte ihm obi- ges, und fügte noch unter andern« beu: » wie eS idm seyn würde, wenn sie ein Man» wäre, und ibm die Hand in den Bußen stieß, und ihn also heimschickte. Ob nicht eine Frau der Stadt Basel so viel zu schaffen geben könnte, als etwa« ein Mann i" Da er dem Galljeion Geld in seine Handlung vorgestreckt hatte, verlangte er mit vielem Ungestüm vom Nach, daß man ibm das seinige, so wider Gott. Ehre Und Recht vorenthalten werde, zurück erstatte. Er wandte alles an, um Unruhe zu stiften. Der Nach ließ ihn frischer Dingen zur Haft ziehen, begnügte sich aber, auf der seinigen Fürbitte, mit einer Geldbuße von hundert Gulden. V. Kap. 1521 . ' E Falkner dem Rath so viel sie konnten zn schaffen. Nach diesem wurde/ Sonnabend nach Lucä 1521 , vom großen Rächund zwar eidlich verordnet: „ daß Niemand zu Stadt und Land/ kunftigs zu ewigen Zeiten/ weder durch sich selbst/ sein Weib oder HauögeimD noch niemand anders/ keine Pensionen noch Dienstgsld von keinem Fürsten, Herrn, Commnn, noch jemand anderen, bey semem geschworuen Eide, erwerben, baden, nehmen noch empfangen solle; daß die 15 Cronen der Räthe und die v Cronen der Sechser künftiqs un- verlheilt in den gemeinen Seckel gezogen werden sollen; ') Er unterstützte die Frau Gallicion in ihren Anschlägen, undg Nahm aufs neue vom General Morlot von Bern 900 Cronen für geheime Pensionen an verschiedene Personen an. Im. I. 1525 wurde er wieder beygefängt, und erst nach einer Gefangenschaft von eilf Wochen, auf Fürbitte der Gesandten von Zürich, Bern, Solothmn und Schafhausen, und seiner Familie, auf freyen Fuß gestellt. Er mußte aber schwören, aller Zünfte und Gesellschaften sich zu müßigen, und nirgends hin zu gehen, als in der Stadt und auf seine Güter im minder Basel Bann. Die von ihm beschwornc Urphede liegt noch in einer Schublade der ersten Abtheilung des obern oder geheimen Gewölbes. 258 XM. Periode iter Abschnitt deö i5ten Jahrh. daß keiner, er sey der Räthe, -es Gerichts, oder -er Gemeinde ') zu Stadt oder zu Lande, auch kein Vogt noch Diener, von Jemanden, Werder sey, keine Schenk« gäbe, noch Verehrung, über drey Schilling Basier Währung, nehmen noch empfangen solle, damit Nie« man- im Rath, am Gericht, noch in andern Geschäften befördert oder gehindert werden möchte: allen betrügerischen, verdeckten, gefährlichen Schein in allweg vermieden." Eine gleichzeitige Handschrift fügt Hier etwas hin« zu, das uns unverständlich vorkommt: „ daß diese Er- kannlmß besser verstanden werde, ist zu wissen: als Ulrich Falkner zum Oberstzunftmeisier erwählt wurde brachte er es mit seinem Anhang zuwege, daß man künftigs keinen Ralhsherrn, oder Meister, noch Sechser sollte machen, er wäre denn ein Stadtkind. Das thaten sie darum, daß ihre Schelmereyen d^sto besser möchten verborgen bleiben, und vermeinten damit einen Für gang zu haben. Es konnte aber von Gott nicht erlitten werden. Es hat manches vaterloses Kind ge- ') Gemeinde bedeutet hier die Groß.Räthe; denn da- Gesetz hebt so an: „ Unsre Herren bcvde Räthe «nd die Gemeinde, die man nennt die Sechser. 369 VI. Kap. Gesetze re. macht. Darum traf Untreue ihre eigenen Herren" Vielleicht wollte der Verfasser damit sagen, daß ein lol- ches Gesetz, welches der großen Mehrheit der Bürger« schaft nicht anders als gefallen konnte, diese Partey beliebt machen, und folglich keinem Argwohn gegen sis Eingang zulassen würde. Sechstes Kapitel. Gesetze, Uebungen, Straffäll». 1520 , am Donnerstag St. Bartholomai. erkanN- ten beyde Räthe: Ein alter OberstzuNftmetster soll der Statthalter des neuen Oberstzunftmeisters seyn, wenn der nicht an hei misch ist, oder austreten muß, weil er die Uebung und Brauch des Amts erfahren ist.'- Es soll nicht der Meister des neuen Raths von der nächsten Zunft seyn, dem die Händel einer Stadt Basel unwissend , auch des Brauches des Ämts Unkundig Und unerfahren ist, wodurch E- Rath zum dicken Mal hat müssen still stehen; unsre Bürger, Unterthanen, und die Parteyen, Fremde und Einheimische, verhindert werden. Ueber welches bisher hoch und trest» V. Band. B S S7o xm. Periode- iter Abschnitt des lüten Jahrh. fenlich geklagt worden." »Sollten aber beyde Oberst- zunftmeister abwesend seyn, so soll der Rath aus der Mitte der Rathsherren und Meister des neuen Raths einen Statthalter erwählen." 1520 am gleichen Tage wurde verordnet: „Kein neues Haupt soll ohne des Raths Erlaubniß von der Stadt gehen. „ In der hierüber crgangeuen Verordnung beyder Räthe wird gemeldet, daß wenn ein Haupt aus -er Stadt wollte, es nur von dem andern Haupt Urlaub genommen habe, ohne den Rath darum zu er- suchen, woraus vieles Nachreden entstanden wäre. Darum soll kein treues Haupt, weder nahe noch weit, aus der Stadt Vasei gehen, noch reiten, und übernacht -aussen bleiben, ohne Erlaubniß des Raths." „Alle Tage sollen die zwey neuen Häupter, oder ihre Statthalter , um die zwey Uhr Nachmittag, im Sommer an dem Fischmarkt, und im Winter auf die Stube zum Seufzen, oder auf ein Zunfthaus gehen, und bis um die vier zum wenigsten da bleiben und verharren, den Leuten, die dann etwas an meine Herrn zu langen haben, warten, und dieselben zum tngendlichsteu verhören. Und damit fürohin dieser fruchtbarliche Rath gehalten werde, sollen künftigs zwey Häupter, so neu so alt, bey der Stadt bleiben, und über zwey nimmermehr von der Stadt erlaubt, oder hinweg geschickt werden." Vl. Kap. Gesetze re. 271 In einer Rathsordnung findet fich folgendes: -> Würde jemand Seyin Rath verklagt, so soll man chn beschicken. ihm die Sache vorhalten/ und seine Antwort vernehmen, ist feine Antwort gut, so soll mau fie für gut annehmen / und ihn für entschuldiget hatten. Wenn aber seine Entschuldigung nicht genugsam wäre, so soll man ihn darum nach seinem Schulden strafen, und bessern, je nach Gestalt seiner Sache und Verschulden. Doch ausgenommen peinliches Anbringen, so Blut, Leib oder Leben berührte. Würde aber jemand in maßen als obstakt unschul- diglich verklagt, oder verunglimpft , und steh solches rundlich erfände, alsdann soll -er, der jemanden verklagt, oder angebracht hatte, nm solches unwahrltches Vorgeben gestraft werden, in maßen wie der Verklag te gestraft worden seyn sollte, wo sich seine Schuld hätte erfunden; und m solchem niemand werden geschont« Wenn der Rath über etwas Argwohn schöpfte, oder sich etwas in Erinnerung bringen lassen wollte r so ließ er es in seinen Büchern aufzeichnen, und oft mit dem Worte gedenke. Z. B. „A°. iSog, gedenke an die Worte, so Ludwig von Vollwieler zu Jsenheim: Falls der seinen Einer einen Mühlhauser todtschlüge, Bb 2 272 Xlll Periode Uer Abschnitt des löten Jahrh. und sich in seinen Gerichten befände, so sollte der bald gebüßt haben, und mit ihm wohl abkommen." » LS2i gedenke, daß drey Bauern aus des Markgrafen Land, unter dem Niehemer Thore, als man den. neuen Katzensteg ') machte, gestanden, und einer dem andern gesagt: «, Eoy Marter! was gemeinen die Basier mit dem Steg?'- Worauf Einer der übrigen geantwortet: Gotz Marter! weißt Pu es nüt? (nicht) Der Stier von Ury ist in Mayland umkommen, und die Kühe bisher eine Wittwe gewesen. Der hat man jetzt einen andern Mann gegeben, und will man zu Basel die Hochzit halten." . Im Jahr iZi^L vor Pfingsten, erkannten beyde Rathe, zur Förderung eines guten Regiments, und aus vielerlei) Ursachen, daß weder Vater und Sohn, des-« gleichen zwey Brüder, sie seyen von der hohen Stube, oder von Zünften, keineswegs in den Rath gesetzt, ') noch von den Kiefern, ^) oder den Zünften * *) in den *) Katzensteg, d. h. eine schmale Fallbrücke für Fußgänger. *) Dieß bezieht sich auf die Häupter. ?) Dieß bezieht sich auf die Rathsherren *) Dieß bezieht sich auf die Meister. 37Z vi. Kap. Gesetze re, Rath erkosen werden sollen. Doch hierin vorbehalten daß die Bruder, deren jetzo Einer den neuen, und der andere den alten Rath besitzen, dabey ihr Lebenlang bleiben sollen ^ sie würden denn Kmnkheits, Leibes halben ungeschickt, oder thäten es mit Unehre verwirken- Aber gegen andere soll diese Satzung für und für in die Ewigkeit gehalten werden, also daß zwey Bruder, desgleichen Vater und Sohn, in einem Rath nimmermehr gesetzt werden sollen, es jenen Häuvrer oder andere. Und damit mäniglich solcher Ordnung nachzuleben wisse, so soll die, auf den Tag der Chur, so ein Rath zu den Augustiner» versammelt ist, den Kiefern und Zünften, als für eine gesetzte Nathsordnung, durch einen Stadtschreiber zu Zeiten vorgelesen, und so der neue Rath ingat, jährlich durch beyde Räthe zu halten geschworen werden- Der Rath glaubte an Schatzgraberev. Auf Er- kanutniß beyder Stäche siellien der Oberstzunftmeister (Trutmann,) ein Rathsherr, und der Stadtschreiber (Gerstcr) ') einem Chorherrn zu St. Peter (Johannes ') Es gibt bey unö drey Beamte , die Stadtschreiber heißen: der zu Liestal ist ein bloßer Landschreiber, und der im Minder Basel ist nicht viel mehr als Schrei.' bcr deS CivilgerichtS der kleinen Stadt. Der eigentliche Stadlschreiber ist erster Vorsteher der Canztey, und wird im französischen bald Canzler bald-Sta alösch reib er betitelt. z74 XIII. Periode, i ter Abschnitt des i6ten Jahrh. Fischer) folgende Sachen zu: ,, Zwey Barilliner Steine; emenRing mit einem Crystall; ein Buch, visionun, libellu», das mit schwarzem Pergament kreuzweise überzogen war; ein anderes Buch über allerley eoniurÄtl«- N68 in weißem Pergament, mit der Überschrift pro- clooto ae 1 n§ 6 nic» 8 c> Kucknlplro < 1 e Hu.^neelc, Inwr- xrete I^eFum ; ein hölzernes Horoloxium." Diesen drey Abgeordnete» mußte der Chorherr bey seiner Treue angeloben, jene Stücke wohl zu bewahren, die Bücher nicht abschreiben zu lassen, noch zu entfremden, und dieß alles zu keinem andern Gebrauch zu verwenden, als zur Suchung eines Schatzes, der in Michel Zscha- nen sei- Hause liegen solle. Die Großkinder waren von der Erbschaft ihrer Großällern ausgeschlossen, wenn diese ein oder mehrere Kinder am Leben hinterließen. Im Jahre 1522 hoben alte und neue Räthe dieses ungerechte Herkommen auf. » Da bis dahin der Gebrauch in der Stadt gewesen ist, daß die Enkel oder Großkinder, wenn sonst eheliche Jinder vorhanden gewesen, in den verlassenen (hinterlassenen) Güter der Großvater und Großmütter, als Erben verschollen und nicht fähig waren. . . . Dieses aber den natürlichen und geschriebenen Rechten, wie auch den Ordnungen und Statuten des heiligen römischen Reichs ganz widrig sey. . . . Und damit die Enkel nicht mit zwey Ruthen geschlagen werden, indem VI. Kap. Gesetze re. 3?» daß sie ihren Vater oder ihre Mutter verlöre«/ sie auch ihres Gutes entraubt seyn müssen .... so soll jene Ordnung tod und ab seyn." Der Schluß des neuen Gesetzes war/ daß die Enkel die Stelle ihres verstorbenen Vaters/ oder ihrer verstorbenen Mutter vertreten sollten. Vorher konnte auch Einer/ der keine Kinder mehr/ sondern nur Kindeskinder am Leben hatte/ sein Vermögen willkührlich vermachen. Dieß wurde auch nun. verboten. Doch machte im folgenden Jahr der Rath eine Ausnahme. Die Fülle wurden vorbehalten/ wo künftigs Ehe-Parten ein anderes bestimmen würden." Es sollen die Ehcberedungen / wie von alter har prucht, frysin." Theilungen zwischen Kindern. 1506. Beyd Rathe bestätigen das Herkommen / daß den Knaben des Vaters Kleider, Kleinodien, Roß und Harnisch rc., desgleichen den Töchtern der Mutter Kleider, Kleinodien, und was zu ihrem Leibe gehört, in der Theilung folgen sollen." Was das rc. bedeuten sollte, wird nicht angegeben. Ueber den Specereyhandel wurde im Jahr i5os folgendes verfügt: » Sollen die Krämer, welche Ge» würz und Specerey, sie seyen gestoßen oder ungestoßen, gemischt oder ungemischt, verkaufen, nur einen Rappen- 376 xm. Periode, iter Abschnitt des ißterr Jahrh. Gewinn und Uebernntz an jedem Loth nehmen." DaS folgende Jahr wurde nur das gemischelte und gestoßene taxirt. Im I. iöi4 wurde den Krämern befohlen, alerandrisches« und kein portugiesisches Pfeffer zu gebrauchen. Der Rath trieb schon den Salzhaudel ausschließlich- Im I. 1508 bclief sich der Gewinn auf S77 P .; nämlich in der Stadt auf 358 Pf.; zu Licstal au' Y8 Pf.; zu Wqldenburg auf 30 Pf.; und zu Gcl- terkinden auf 84 Pf. Vermuthlich diente der Salzkasten von Gelterkinden für die Herrschaften Farnsburg und Homburg. Schon war das Münzwesen, ungeachtet der Vereinigung der Kantone, den besondern örtlichen Verhältnissen unterworfen Die Zürcher berichteten uns, im I tSi7, daß sie, zu besserer Einrichtung des Münzwesens, eine Eonfcren; nach Langcnthal auf den löten September angesehen hatten. Allein, der Rath erkannte: „Weil in dem zu Solothurn jüngst gemach- ten allgemeinen Abschied den löbi. Orten freygestellt worden , zu Lanqenlhal zu erscheinen oder nicht; als soll ihnen geantwortet werden d a ß w i r u nserscits u n s jeweilen nach unsrer Nachbarschaft richten m ü sse n, sie deswegen ersuchen, uns, unsers Ausbleibens halben, für entschuldiget zu halten. 37 ? VI. Kap. Geftye re. Zu den gesetzlichen Zeichen der Grenzen im Stadtsanne gehörten noch die Bäume. Man nannte sie Lunch e n. Im schwarzen Buch findet sich eine Beschreibung des Zwing; und Bannes der mebrern Stadt , worin gelesen wird: », Ein Birnbaum, der jeweils» ein Lunchen gewesen ist." Ferner: » Zu dem Apsel- bäum, der jeweilen ein Lunchen gewesen ist, aber kürzlich abgehauen worden-" Zweifels ohne ist Lunchen was man anderswo Lach bäum nennet. Lach- bäum kommt von Lache, und. Lache bedeutet ei» in einem Baum gehauenes Zeichen. Lache ist mit unserm Lohe, Loche sehr nahe verwandt. Wir nennen also die geheimen Zeichen, die unter die Grenzsteine gelegt werden. Eine besondre Art des Bürgerrechts war jenes, so im I. i5i7 mit Jakob von Rothberg errichtet wurde- Die von Rothberg waren vor Zeiten nicht nur Bürger, sondern auch Mitglieder der Regierung gewesen. Sie hatten aber ihr Bürgerrecht verloren, indem sie es weder unterhalten, noch ihre Wachten versehen lassen, noch die Abgaben bezahlt hatten. Das nun dem erwähnten Jakob von Rothberg verliehene Bürgerrecht, welches auch in der Folge, im J. 1566, erneuert wurde, war gleichsam eine Gattung von Bündtniß. Der Junker von Rethberg wird, kraft desselben, als ä78 XIII Periode iter Abschnitt des i6tcn Jahrh- unser aus kündig er Erbbürger ') bey seinen Rechten, Herrlichkeiten, Gerechtigkeiten, Freyheiten und altem Herkommen gelassen. Man verspricht ihm Schutz und Schirm In Spänen mit seinem Lchnherrn wolle die Stadt ihm verhelfen, wozu er Recht hat, und ihm auf seine Kosten Fürschreibcn und Rathsborschaften bewilligen. Seine Gefangene in seinen Leben mag er auf unsern Thürmen einlegen, und auf seine Kosten behalten; doch mit Wissen dcS Raths, bey der Lcdiglassung, damit, wo von Nöthen, die Urphede oder Vcrschrcibung geleistet werde. Dagegen mußte er schwören, der Stadt Nutzen und Ehre zu fördern, und ihren Schaden zu wenden; keinen Krieg wider irgend jemand , ohne des RarhS Wissen und Willen, zu unterneh- men; mit feinen Leuten, und in eigner Person, Leib und Gut, ausgenommen wider seinen rechten Lchnherrn und Fürsten , mit uns zu ziehen; Lieb und Leid mit der Stadt zu tragen; in seinen Schlössern zn Rbeinwetler und andern Dörfern, die Ocffnung, in der Stadt Kosten zu lassen; wenn er nicht bey uns seinen haushäblichcn Sitz haben werde, 5 fl. jährlich auf Martini als Schirmgeld zu bezahlen; ') und wenn er das Dürgerrccht aufgeben wollte, ioc> fl. zn entrichten. UebrigenS behielt er sich vor, den römischen Kaiser, das Haus Oestreich, und die Bischöfe von Straßburg und von Basel, als seine allergnädigsten und gnädige Lehen- Herren. O Das Wort ausländisch ist erforderlich. Denn das gewöhnliche Bürgerrecht ist auch erblich. Wenn er eignen Rauch in der Stadt haben werde, so soll er kein Schirmgcld bezahlen, aber wie andre Bürger gehalten werden. Z79 vi. Kap. Gefttze re. Im I. 1506 , ergiengen verschiedene Gesetze über Polizey. Vergehen: „ Wer Kartenspiele zerzerret — wer Würfel zum Fenster hinauswirft — wer Schochzabe lbr etter oder das Frauenspiel zerwirft, zerbricht oder zerschlägt, der gibt ein Pfund Wachs." — » Wer auf die Stube (Zunftstube) zehren gehet, ohne Hosen, er habe denn einen langen Rock an, daß man ihm die Beine nicht sehen möge, der gibt sechs Pfenning zur Besserung." — „ Da so viele Leute in unsrer Stadt unehelich bey einander sitzen, welches wider Gott und ein ehrliches Wesen ist, so sollen die Ratböherren u. s. w. der Zünfte und Gesellschaften die Befugniß haben, denjenigen, die also öffentlich zu der Unehe sitzen, das Zunftrecht und GesellschaftSrecht abzuschlagen, bis sie sich in den rheligen Stand begeben, -der solches uneheliches Wesen abthun." Nach einer Handschrift soll ein hiesiger Bürger, im I. 1502, seinen Vater aus Habsucht mit Gift vergeben haben. Er wurde auf einen Karren gebunden, an den vier Kreuzgassen mit feurigen Zangen gepfetzt, zum Galgen geschleppt, und lebendig gerädert. Fünf Stunden lang lebte er noch auf dem Rade. — Bruckner, x>. 224 erzählt, daß im Jahre i5i2, Einem, der Eid und Urphcde gebrochen hatte, zwey Finger an der rechten Hand abgehauen wurden. — In den wenigen Aus- zügen aus den Criminalacten dieser Periode, die wir durchblätterten, finden wir einen von Hünirrgen, der Sso XIII. Perlvde. Iter Abschnitt des tüten Jahrh. seine Diebstahle (isrz) mit der Todesstrafe büßte; einen Gürtter von Memmingen, der ( 1515 ) mit einem fünfjährigen Mädchen Unzucht trieb, und mit dem Pfahl gestraft wurde; ') einen, der (^°. 1517) mit einer Eselin Sodomiterey begangen hatte, ') und den man sammt dem Thiere den Flammen übergab; und im Zähre is >9 eine vermeinte Hexe, die ein Raub des Scheiterhauftns wurde. Siebentes Kapitel. Wissenschaften und Künste. Der Stadtschreiber Ryhiner, in der Zueigmmgs- rede, zu einer Sammlung von Ordnungen und Ei« den, drückt fich über den vorliegenden Gegenstand also aus: ,, Die hohe Schule mit sammt den schönen Druckereyen, wodurch alle gute Bücher, nicht mit kleiner Ehre der Stadt, an den Tag gebracht werde»/ Das heißt, mit einem zugespitzten Pfahl durchgebohrt und getödtet wurde. -) In allen Rathsschriften heißt auch Sotoiniterei, was man heutzutage Bestialität nennen würde. VII. Kap. Wissenschaften und Künste. 381 machen Basel nicht nnr größer, ja, ich wollte gern sagen, untödtli ch." Dieß schrieb er übrigens im I. 1 LZ 4 ; folglich 2 Jahre nach der Wiedergeburt der Universität. Wahrend dieser Periode lehrten auf -er Universität, im theologischen Fache: Michael Wildegk von Müühausen; Mauritius Fininger oder Finiger von Pavenheim, ein Augustinianer, der im I. IL20 starb; ') LadiSlaus Ulrich er von Valdensa, der aber mit Scan- dal die Stadt verließ; ') Johannes Dieck; Johannes Sattler genannt Gebwieler von Colmar, Domherr zu Basel und Professor; Thomas Wittenbach von Viel, Sohn eines dortigen Rathsherrn, der im I. 1522 Basel verließ, und nach ferner Vaterstadt M ') Er las über den Prophet Osea, und über die Epistel« des Apostels Petrus. ») Er war so arm, daß die theologische Fakultät, «egev der Bezablung der Kösten, mit ihm Geduld tragen mußte. Sie verpflichtete ihn aber, zu Gott für seine Lehrer za beten. ?) Er wurde nach Viel als Pfarrer berufen, bekam aber seine Entlassung, weil, wie es scheint, rr nicht nach der neuen Lehre predigte. 282 XII. Periode Zter Abschnitt des isten Jahrh. rückkehrte; ') Ludwig Bär (Leius, Ilrsus,) Sohn deS Rakhsherrn Johann Bär von hier, Domherr und Probst bey St. Peter/ der im I. 15ZS mit andern Domherren/ so wie mit Erasmus und Glareanuö, Ba. sei verließ / und sich in Freyburg ansiedelte; ') Matthias Hölderlin (vsmbucellus) von Sulz (8ul§en8i8,) der rm I. isio mit Tode abgieng; Wolfgangus k's.- briciu8 6 apito (Wolf Köpflein) von Hagcnau / der einige Jahre im Münster predigte, und auf der Uni» *) Er wurde zu Basel wegen seiner Armuth uncnrgeldlich ausgenommen, versprach aber, daß, wenn das Glück ihm zulächeln würde, er alles zurückerstatten welle- Seine Lehren waren evangelisch. Lui-iixiiu» und i.-:o 2uc>-, genossen einige Zeit seinen Unterricht. Luinxiius soll gesagt haben, daß er zu Basel von Wiltrnbach gelernt habe: die Ablässe deü Pabsteö seyen Erdichtung, und der Tod Christi sey das Lösegcld unsrer Sünden. *) Er war der Busenfreund von EraSmuS, der ihm auch seine goldene Uhr, als Zeichen seiner Freundschaft, ver« machte. Er dachte, wie EraSmnS, daß Luther die beste Sache, nicht aber auf die beste Weise, betreibe. Den. noch wurde er, auf der Disputation zü Baden von tL 26 , von Seiten der Catholiken, zum Präsidenten ernannt, und nach Beendigung drrielben, stimmte er mit denselben. Wer sollte nicht denken, daß wenn er Luthers Sache für die beste hielt, er durch sein Beyspiel hätte zeigen sollen, wie Luther sie hätte angreifen müssen? VII. Kap. Wissenschaften und Künste. 28L -erfität die Theologie lehrte; endlich Conradus Pel- likanus (Kürsner) von Ruffach , ein Franciskaner, der im I. 1502 zum Professor in der Theologie ernannt wurde, dann sich entfernte, und erst in der folgenden Periode wieder eine Anstellung erhielt- In der juridischen Fakultät lehrten: Georgiers Bernoldt von Nürenberg, Domherr und Doktor in den Dekretalien; Friderikus 6s Omrrlsüs, Doktor in den Civil-Rechten; Johannes Bez von Durlach, Professor der kanonischen Rechte; Joh. Ulrich Surgant von Altkirch bis i5vz; Wilhelm Grieb von Basel bis i5iz; ') Joh. Tunsel gevannt Silberberger, aus der kleinen Stadt; Gerhardus 6e H Er und Bueerus sind die Reformatoren von Straßburg gewesen. Er war ein vertrauter Freund deSOecolampad. Merkwürdig ist rS, daß er Doktor in der Arznevknnde, in der Jurisprudenz und in der Theologie gewesen ist- ') Ein Achtbürger Geschlecht führte auch diesen Namen. Man findet einen Wilhelm Grieb von Binningen, einem Dorf und Schloß unweit der Stadt am Birsig. r) Er wurde Doktor in der Arzneykunde, Doktor in den kanonischen Rechten und Licentiat in den Civil-Rechten. Die juridische Fakultät, nahm ihn mit der Bcdtngniß «uf, -aß er ohne ihre Erlaubniß kein Mitglied der me. 384 XII. Periode. 3ter Abschnitt dcs.15ten Jahrh. bun;') Adam Mullenverg von Diessenhoven, Chorherr bey St. Peler zu Basel, ^omes ?ül^rinus, Doktor der kanonischen Rechte, der im I. 150^, -en l8. Merz, ein Programms, als Rektor, anschlage» ließ, in wel. chem er die Fremden einladet, die Universität zu besuchen; ') Arnold zum Luft, ein hiesiger Bürger, dicinischrn Fakultät seyn würde, doch mit Vorbehalt der Praxis. Er war in der Folge, nach der Disputation zu Baden von l526, einer von denen, die nebst Ludwig Dar - Marius dem Augustiner, und Joh. Sattler, gc« nannt Gebwnlcr, gegen den Oecokampadittö für die Ca, rholiken unterschrieben. ') Siehe das ite Kapitel, Jahr 150Z. 2 ) Die Pest und die Kriegsunruhen hätten aufgehört; dir Obrigkeit habe für jede Fakultät Lehrer angestellt, näm- lich LaudiSlans Ulricher, den gründlichsten Lehrer der göttlichen Schriften; Johannes CunS aus Spanien, einen der scharfsinnigsten in benden Rechten ( oonnnieissimu, et inzenio sublilinnimuz ntriuscjue censure iuter- pres:) Johannes Mornach, den vorsichtigsten Mann, Lieentiat in den neuen Rechten ( pruaenchsirnus vir l.i. ceneistus in novi» jnribuL ; ) Johannes Wonegker, den erfahrensten Doktor ( expertirsimus inetlicinarum lloc- «or.) Und da die freyen Künste (llinciplinae liberalen) eine feste Grundlage zu den Hökern Fakultäten («olidum kunllsrnentum sy sup^riores lfaculiaten) darbiete», fv «erden sich hier Magister in der Philosophie, und Gi> vn. Kap. Wissenschaften und Künste. 36 s Domherr, Vier-Kanzler der Universität im I. i5ii, der im I. isi7 mit Tode abgieng; ') Augusiinus Luttwang oder Lutenwang, ein Schwab, Decan des Stifts St. Peter, Doktor der Civil-Rechte, Professor und Pfarrer der kleinen Stadt; Johannes Mörnach, oder Joh. lextoris (Weber) von Mörnach, beyder Rechte Doktor, Professor der geistlichen Rechte: ') Joh. Heinrich Wenz, ein Vasler; Lukas Klett, beyder lehrte in der Redekunst und Dichtkunst vorfinden, die ist den sieben Künste» / in der ganzen Philosophie, und in Litteratur (ll»m->nitst,s linei-i«) Unterricht aussäen werden den ( eruäitioneiL äisseininsdunt.) ') Was der Vicekanzler in jenen Zeiten eigentlich war- ist mir unbekannt; eben sowohl, ob diese Stelle einjährig , lebenS. länglich u- s. w. gewesen. So viel weiß ich nur. daß in einer Abtheilung des geheimen Archivs ein Schreiben LeS Bischofs, nach der Reformation, über das Amt ei. neS Vier. Kanzlers, sich vorgefunden haben solle. OegltN war auch Bice. Kanzler, wie gleichfalls Peter von Andlau. -) ES scheint, daß er einer unehelichen Geburt war. Die Fakultät, wird gesagt, disvensirte ihn über den Mangel an seiner Geburt (rlispenservit super- clekectu nirtAliuln) in Rücksicht seiner besondern Tugenden. Einige Jahre nachher heirathete er, und verließ, als Baccalanreus in der Theologie, seine bisherigen theologischen Studie» - V. Band L c zs6 XII. Periode, ster Abschnitt des isten Jahrh. Rechte Doktor; Jakobus 6e Gottesheim von Ast, Straßburger Diöcese, Professor in den Civil. Rechten; Johannes Cynus, ein Spanier, beyder Rechte Dok. tor; Nikolaus Briefervon Basel, Licentiat uiid Deca- nus des Stifts St. Peter, der das Civil, Recht mit großem Beyfall lehrte, und sich vorzüglich in der Geschichte auszeichnete; ') endlich Claudius Canti un cu la von Metz- In der medicinischen Fakultät zählt mau nur einen Lehrer während dieser Periode, nämlich, den weiter oben genannten Johannes Romanus W onnecker, Doktor in der Philosophie, in der Arzneykunde, und in beyden Rechten, der von 1504 bis wenigstens 1522 seine Lehrstelle bekleidete. ") worüber die Fakultät ihn in'S lächerliche zog. »tuUiun» suum cum rirticulo. Er lehrte als Professor von 1504 bis 1528. ') Bey der Religionsdeputation zu Bern, vo» 1528, versah er die Verrichtungen eines Präsidenten. ') Erasmus schätzte ihn sehr, und bewunderte an iöm Geist und Wohlredenheit. Er wurde einst über ein Buch de- OeeolampadiuS zu Rathe gezogen. 3) Er war kein Freund der Reformation; denn als er Rektor war.in den Jahren 1519 und 152 s, klagte er VII. Kap. Wissenschaften und Künste- 387 In der philosophischen Fakultät bemerkt man Heinrich I-,oriw 8 , genannt Glareanus, weil er ein Glarner war. Der Kaiser Maximilian ließ ihn im I. 1512 als Dichter krönen. Er begab sich zwey Jahre später nach Basel, wo er vertraulich mit Eras- nius, Vndätts undZasius lebte. Im Jahre t 5 t 5 lehrte er die Mathematik und Poetik. Im I. 1Z21 ging er nach Parts, wo er drey Jahre lang auf Kosten deS Königs studirte. Nach seiner Rückkunft lehrte er wieder als Professor, die Mathematik und Dichtkunst. Erasmus lebt ihn ungemein. ') Nachher aber wurde er ihm etwas abhold, ') also daß er ihm in seinem Testamente > nichts vermachte. Im I. 1529 begab ---—-- / 1 !> t in der Matrikel, über die stürmende S ck> wahhaf. rigkeit des Martin LuryerS ( ae lvi->rti«ii i-uMer,, IMnrinxi, tenipestnoss 6icuciki»te.) <^uoä neseit, Nisoit »viNe; quock seit, 6ooet lidentsr et ciinctiUe. Aloi'it-us slus r>c tsslivis ^ se xroiv. rus ornnium Norüiuin lioino. Man glaubt, aus Eifersucht, daß Glareanus ihn in der Kenntniß der Antiquitäten und der Critik übertraf, oder aus Groll, daß GlareanuS seine Aussprache.im Eriechi. schen auslachte. Boniracius Amerbach, Erb des Eräslüus, schickte dem Glareanus, auS der Nachlassen schüft, ein silbernes Ee- C e 2 388 XII. Periode 3terAbschmttdes töten Jahrh. sich Glareanus, wegen der Religionsänderung, nach Freyburg^ Außer den genannten Professoren befanden sich noch hier andere Freunde der Wissenschaften. Sie bildeten eine gelehrte Gesellschaft, an deren Spitze Desiderius Erasmus vor allen glänzte, Erasmus, den jedermann kennt, wäre es auch nur wegen seines Lobes der Narr- heit. In seinen Werken liest man ( 1 '. III. x>. 201) ein lateinisches Gedicht zu Ehren dieser Gesellschaft, von einem gewissen Sapidus. Des Erasmus Schicksal bietet ein unerklärbares Räthsel dar. Ein unehelich geborner, gleichsam heimatloser Mensch, ohne eigentlichen Beruf, bringt es, durch seine Wissenschaft und seine Kenntniß in den alten Sprachen dahin, daß er aller Orte mit Freude aufgenommen, von Fürsten und andern bey schweren Fragen zu Rathe gezogen wird, und ein schönes Vermögen nach seinem Tode hinterläßt. Er rügt ««verholen die Barbarey der Klostcrleute, wie auch die Mißbräuche des päbstlichen Hofes und bleibt dennoch katholisch. Er verläßt unsere Stadt, weil sie die Re« formation angenommen hatte, und kommt nachher zurück, stirbt in kurzer Zeit, und wird ,m reformirten fäfi von Werth, als Andenken der ehemaligen Freund, schuft des Eruvin»-. VII. Kap. Wissenschaften und Künste. Z»s Münster beym Altar beygesetzt. *) Der Prästdent Hainaut, in seiner Geschichte von Frankreich (?. H. x. 48S) fällt folgendes Urtheil über ihn: ,, Le sa- vant L un röle 8in§uli6r; is8 Sntbolicuies et les l'rotestLns 1e üesLVOuoient, et en meme tems ') Das unweit des Altars Hangende Epitaphium lautet wie folgt: 6!ili8to Lürvatori 8. l>e8. (Os8i6crio) Ll»8mo Iloterollsrno, Viro c>r». nidug rnollir msximo, ou^u8 incomp^rsbilein in oinni 6i80lpIinÄk'UM xsncre ecu0itionem psri oon^unctriin pru. üentia posteri st »6inir»kuntnr st prsscliOadunt, Koni« k!>cin8 ^iner1)LcIiiu8, Hier'»nimu8 ?roi>en!u8, Xioolsu» lüpisoc-piu» , Iisere>Ie8, st nnnoupsti suprein» suse vo- Iuntsti8 vinälllss, pLti-ono optiino, non rnemoriss, (yurm imrnortlllent 8>I>i eäiti8 lucukrstionikus oompsrsvit, Ü8 t»nt!sper, duin orkis terr-iruin stsdit superkuturo sru-tLl!3, r^uo rsconäitnm sit, erzo, Loo ssxurn pv- 8usre. XIortuu8 «8t IV eiäus ^tul. )sni sextusxsnarius sn. s LIiri8to nstc> XIVXXXVI. Auf dem Stein des Krabeü selbst liest man; D-L. Lr»s. kloterocksmurn smioi sub doo 8,xc> vonäebsnt. Zyv XIII. Periode. Uer Äbschnitt-es löten Jahrh. ekacun 1e comptoit pour sien." Gewiß iß es, daß er die Vordersatze (Prämissen) annahm, und die Schlußfolge (Conklusion) verwarf- Wenn noch zu unsern Zeiten die Sünde wider den heiligen Geist begangen werden könnre, so würde er den Verdacht einer solchen Sünde auf steh geladen haben. Seine Mutter soll die Tochter eines holländischen Arztes gewesen seyn, die von einem Bürger aus Gonda, Namens Peter Gerard, geschwängert wurde, und zu Rotterdam niederkam. In der Folge sagte man, daß -er Vater Priester gewesen wäre. Darüber entstand ein sonderbarer Streit- ') Die Freunde des Erasmus, in -er Hoffnung, die Schande seiner Geburt zu mildern, behaupteten, der Gerard sey , zur Zeit der Schwängerung, noch nicht Priester gewesen; die Feinde hinge, gen versicherten das Gegeniheil, damit ein größerer Schandfleck über -es Erasmus Geburt verbreitet werde. Seine Erziehung , seine Reifen in England, Frankreich und Italien gehören zu seiner Biographie. Zuletzt lies er sich zu Bas l nieder. Die Beweggründe dazu werden verschieden an.egebcn. Nach einer Meinung geschah es w il der gelehrte und wohlmeinende Bischof, Christas von Utenhemi, »hm Gewogenheit bezeugte; und nach Ls^Ie, srt: Lr»sme. vu. Kap. Wissenschaften und Künste. ZS1 der andern Meinung geschah es, weil die Buchdruckerkunst zu Basel mit dem besten Erfolg blühete. Im I. 151Z und vielleicht früher noch, war er bereits in Basel haushäblich. Der Buchdrucker Johannes Frobenius, der das Haus zum Luft befaß, nahm ihn auf. Dort dedicirte er dem Pabst Leo X eine Auflage des neuen Testaments tu griechischer und lateinischer Sprache. Nach seinem Tode gab Frobenius die sämmtlichen Werke desselben, in nenn Folio Bänden, heraus. Wenn man einige Reisen nach den Niederlanden, oder sonst noch, ausnimmt, so blieb er hier bis nach dem Bildersturm im I. 1529, und obschon alles wieder ruhig war, zog er dennoch nach Freyburg. Sein Aufenthalt währte dort sechs bis sieben Jahre. Er kehrte nach Basel zurück, zu seinem Freunde Hieronimus Frobenius, und starb vor Verlauf eines Monats an einem Blutstuße. Seine Erben und Vollzieher seines letzten Willens waren der Professor Bonifacius Amerbach, und die berühmten Buchdrucker Hieronimus Frobenius und Nikolaus Episcopius (Bischof.) Er hatte zum Sinnbild den Gott lermmus, das Haupt eines Jünglings, nebst der Umschrift: Eoneeäo nullt (ich weiche Niemanden.) Seine Wahlsprüche waren: , Betrachte das Ende des Lebens, wenn es auch lang wäre." Und »der Tod ist das Ende aller Dinge." 392 XlIl.Periode. iterMschnitt -es i6tmJahrh. Johannes Frobenius war von Hammelburg aus Franken. Er starb im I 1527 an dem Schlag. Erasmus sagte bey diesem Anlaß: ,> Alle Beförderer -er guten Künste sollten Trauerkleider anlegen, ihn be-' Weinen und beklagen, mit Epheu und Blumen das Grab zieren, Wasser anwrengen und Weihrauch anzünden, wenn man etwas mit solchen Diensten ausrichten konnte." Nikolaus Episcopius von Monldidicr, in der Landschaft Dresse gebürtig, war des Frobenius Tochtermann. Der Vater von Amerbach war auch Buchdrucker. Als solcher zeichnete fich gleichfalls Andreas Cratander aus, der Oecolampadius beherbergte; ferner : ^Johann Petri, von Langcndorf, der im I- 1506 die Werke des h. Ambrofius, und von 1506 bis i60s eine lateinische Bibel, mit Auslegungen, in sieben Folio- händen druckte. Unterhalb den Wartembergtschen Schlössern und hinter Muttenz stand ein kleines Kloster nebst einer Ca- pelle und übrigen nöthigen Gebäuden, so mit einer Mauer umgefaßt ward, und wegen der Lage -es Orts, Engenthal hieß, und von Begincn, oder, wie an- dere wollen, von Nonnen des Cistertienser oder St. Bernhards Orden bewohnt wurde- ') Dort soll in -ie- ') Nach Wm steifen und Bruckim soll dieses Kloster im Bauern-Aufstand von 1525 zerstört, und zu einer Einöde VII. Kap. Wissenschaften und Künste. 39 z fer Periode eine Druckerpresse gestanden haben- Der Professor Beck erklärt/ woher dieser Irrthum möge entstanden seyn. Es befand sich nämlich in gedachtem Kloster ein Gelehrter / Namens Conrad Leomorius von Maulbrunn/ der vermuthlich der Nonnen Caplan und Beichtvater war. Dieser schrieb eine Vorrede / und da- tirte ste also: ex ^reta. HUe ultra LLsileLnam Lir8Lw. Xll, Lal. 8epi. 1506,' und am Ende eines andern Werkes schrieb er: aus dem Enqenchal den 23 . Oktober iSos. Mein die Bücher selber wurden zu Bafel gedruckt. Um die Buchdrucker-kunst zu begünstigen und in Ansehen zu bringen / erklärte der Rath/ daß dle Buchdrucker quf allen Zünften zünftig seyn könnten. Dieß war in dieser Rücksicht ein Vortheil/ weil Vater und Sohn, Bruder und Bruder-/ die auf der nämlichen Zunft nicht Vorgesetzte zugleich seyn durften, sich auf mehrere Zünfte vertheilen, und folglich den Zutritt in den großen Rath Haben konnten. Allein auf Zünften, die nur Handwerker von einer Gattung zahlten, wie Metzger, Brodbäcker, Schneider, Schuhmacher u. s-w-, dachten ste gewiß nicht sich einschreiben zu lassen. gemacht worden seyn. Der Pros. Beck behauptet aber, daß es bis inö Jahr >534 gestanden, und sogar Nonnen darin geblieben wären. äs^Xlll. Periode tter Abschnitt des löten Jahrh. Wir haben im vorigen Kapitel bemerkt, -aß Hans Helbeine oder Holbein, im Jahr 1520 das Bürgerrecht erhielt. Das Zunftbuch der Zunft 1 »m Himmel hat diesen Name« auch aufgezeichnet: „ Es hat (1520) die Zunft empfangen Hans Holbein -er Maler, auf Sonntag vor St. Michails Tag im xvxx Jahre." Allein drey Jahre vorher, 1517 auf St. Mathis Tag hatte ein Ambrosius Holbein, Ma. ler von Augspurg auch die Zunft empfangen. Hier zeigen sich einige Schwierigkeiten; zum ersten, Ambrosius Holbein war nicht Bürger, wie es die Bürgerrödel beweisen, und wurde doch in die Zunft aufgenommen. Allein es war nichts neues, daß wenn eine Zunft einen Hinterfüßen aufnahm, er zu Zeiten ohne Bürgerrecht den Beruf treiben konnte. Die zweyte Schwierigkeit ist diese. Alle Biographien geben dem berühmten Holbein zum Vater einen Maler von Augspurg, der aber nicht Ambrosius, sondern Hans genannt wird. Dem sey aber wie ihm wolle, so ging im I. 1520 unser Hol. Lein nach England, mit Empfehlungsschreiben von Erasmus an den Kanzler Thomas Morus. Dort ver. fertigte er für den König Heinrich den VIII eine Menge Arbeit, und starb zu London im I. 1554. Ein und zwanzig Jahre vorher aber besuchte er seine Vaterstadt, und zwar in Folge nachstehender Einladung des Raths: VII. Kap. Wissenschaften und Künste. ZZr Meister Hansen Holdem dem Maler, jetzt in Engeland. Wir Jakob Meier, Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, entbieten hiemit unserm lieben Bürger Hansen Holdem, unsern Gruß, und dabey zu vernehmen, daß uns gefallen wollte, daß du dich jum förderlichsten wieder anheim'sch ver- fügtet. So wollen wir, damit du desto besser bey Huß bleiben, dein Weib und Kind ernähren mögest, dich deS Jahrr- M't 60 Stücken Geldes, bis wir dich besser versehen mögen, freundlich bedenken und versehen, haben wir dir, dich hienach wüßtest zu halten, nicht »«angezeigt wollen lassen. Damm Montags den 2. Sept. 1562. Holbein hat einen Bürgermeister Jakob Meier, mit seiner Frau und seinen Kindern und einem alten Weibsbilds, die vor Marien Statua niederknien, in Lebensgröße gemalt- Die allgemeine Meinung ist, daß es Meier zum Hirschen vorstellte, und daß dieses vor- trefliche Gemälde, nach 1532, während seines seitherigen Aufenthalts in Basel von ihm verfertiget wurde. Allein die darin befindlichen Kennzeichen der katholischen Religion lassen vermuthen, dafi diese Arbeit vor der Reformation bestanden, und chender den Jakob Meier zum Hasen vorstellte, um so viel mehr, da im Fäschi- schsn Cabinst die besondern, mit jenem Gemälde ganz ähnlichen Portraits des Mannes und der Gattin, mit dem Wappen des Meiers zum Hasen, zwey Widder» nämlich , zu sehen sind. 296 XII. Periode. Ner Abschnitt des 15 ten Jahrh- Holkeiir arbeitete mit der linken Hand, und that solches mit gleicher Geschlcklichkeit in Miniatur, Orhl. und Wasserfarbe- Uelmgens hinterließ sein Vater drey Söhne, die seine Kunst erlernten; woher es wohl koin" men mag, daß manches Gemälde, so dem berühmten Sohne zugeschrieben wurde, nur von dem Vater oder von einem der Bruder verfertigt worden sey. Doch kann ich nicht mit Stillschweigen übergehen, daß in einer Handschrift der Vater auch ein vvrtre>iicher Maler genannt wird. Achtes Kapitel. Von der Stadt. Das Rathhaus. Der Pfarrer Groß, in seiner ä°. 1624 gedruckten Chronik, erzählt unterm I. iöc>8: „ Anstatt des alten Richlhauses in Basel, jetzt zum Pfauen genannt, ist das Haus Waldenburg, so vor Zeiten den Nonnen zn Klingemhal geschenkt worden, von der Obrigkeit erkauft , und zu einem Rathhause, wie es heut zu Tage zu sehen ist, gebauet worden." Fünfzig Jahre vorher hatte Wursteisen, in seinem Epitome p. 34ti berichtet: „ Lange nach dem Erdbeben ist das Rathhaus auf den heutigen Ort des Platzes verändert worden, welchen 397 vm. Kap. Von -er Stadt. man damals Waldeuburg geheißen, dessen Eigenthum den Nonnen im Kltngentyal gehörte, und denselben von Elisabeth, einer Frau aus dem Geschlecht der Rocen geschenkt werden. Weswegen die Obrigkeit viele Jahre diesen Klosterfrauen jährlich etwas Geld bezahlt bat. Als aber im I. 1508, der erstere Bau Niedergerissen worden, ist selbiger wiederum von gehauenen Steinen durch eln schönes Gebäude ganz prächtig erneuert wor» den." Wir haben aber, im 2len Bande dieser Geschichte, x ^33 einen Auszug aus den Ausgabbüchern des Archivs, von den Jahren 13«3 bis 1396 mitgetheilt, aus welchen sonneklar erhellet, daß innert diesem Zeitraum der Rath das Haus Wallenburg schon gekaukt hatte, daß bere>-s ein Theil des Rachhauses darauf stand , und daß folglich der andere Theil entwederoder vorher schon gebaut wurde. Die Worte des Zinsbuches lauten also: „ Den Frauen von Klingentbal, von der Hofstatt, die man sonst nannte Waldenburg, gelegen im Kvrnmarkt, neben dem Haus zum Hasen, ') da nun unser Ralhhaus zum Theil aufstehet, 3 Pf. Zinsvftnnlnqe, i Pf. Pfeffer zur Weisung, und 3 Pf. Pfeffer zum Ehrschay, wenn stch die Hand verwandelt, des Empfängers halben." Ferner theilten wir (p. ^2S Nota e) einen Kaufbrief mit, von 13S4, woraus stch Diese- HauS stoßt jetzt noch an da- Rathha»-. 298 xm. Periode. I ter Abschnitt des i sten Jahrh. ergibt, daß schon damals ein Rathhaus neben dem Hause Waldenburg vorhanden war; und ferner die Angabe, daß der Rath im I. 135s das Haus Waldenburg um yö Pf. außer den Bodenzinsen, kaufte. Folglich stand zwischen 1359 und .I3b3 das ganze Rsthhaus da, wo es jetzt stehet. ') Ob aber im I. isos und folgenden das ganze Gebäude von neuem aufgeführt, oder verbessert, oder mit einem Saal zu den Sitzungen des Großen Raths vergrößert wurde, ist um desto glaublicher , da wir in den Kapiteln 2 und einen Unterschied zwischen den Orten der Sitzung des Große« Raths haben bemerken rönnen. Im I. isis versammelte er stch wie bisher bey den Augustinern; und im I. 1521 saß er in einem neuen Saal auf'm Rathhause. Gewiß ist es, daß im I. 1504 die Befehle erneuert wurden, am Rathhause zu bauen. ,, Auf St. Stephans Tag (December) wurde durch beyde Räthe einhellig erkannt: daß man den Bauherren ernstlich befehlen solle, mit den Werkleuten und Lohnherren zu reden, alle Be- *) Alles hängt mit einander zusammen. Wenn das Rath. Haus, alt oder neu, nur erst im I. I5o» gestanden, wo e- jetzt stehet, so ist die Tradition über dir Debmgr- richte, deren in der vorigen Periode erwähnt wurde, lächerlich, weil sie eine Unmöglichkeit berührte. Stand aber das Rathhaus wo es jetzt steht, schon im 1.1359, so hat die Tradition nicht- ungereimtes. VIII. Kap. Von der Stadt. Ssd rettschaft, so zum Bau des Nichthauses dienend sey, als Holz, Stein, Kalch und anderes zu bestellen, und förderlich den Bau des Zuchthauses an die Hand zu nehmen, und den dermaßen zu fördern, damit er zu Ende komme, und das Richthaus, wie denn es angesehen ( festgesetzt) ist, nach Notbdurft gcbauen werde, und daran keine Kosten zu sparen; alb welches die Räthe den Bauherren wohl getrauen." Endlich sind im Hintern Höflein an der Mauer der Rathsstube die zwey Löwen als Schildhalter des Stadtwappens, ein Beweis, daß dieser Theil des Rathhauses schon im I. izso gestanden. Siehe den zweyten Band x. 25Z. Don dem neuen oder erneuerten Rathhause ist, betreffend Hvlbein, zweyerley anzumerken. Er verfertigte für die Capellc des Raths (jetzt die Hintere Kanzley genannt ,) das vortrefliche Gemälde der Leiden Christi, so nach der Reformation den Fremden auf dem Rathhause gezeigt, und zu unsrer Zeit auf die öffentliche Bibliothek gebracht wurde. Zweytens wissen wir von Wursteisen, in seinem Epitome x. 2>L6, *) daß die Wände In snpreino esenscnlo, ubi Holbeinü, oel^berrinü Oormsniss Hpellis (cuju» exsctuin »rtiLoiurn Lelxi« streue Xnxlis etisin sbiie kuit) »elentissirusrur» rerum pisturs» viruntur, milXimunr «»osiliur» , . . eonriü«t. 4r,0 XIII. Periode-iter Abschnitt des tüten Jahrh. des aroßen Raths-Saals, noch zu seiner Zeit, mit Gemälden von Holbein vrangeten. Leider sieht man nichts mehr davon, und alles ist mit einem grauen Tuch überhangen. Aus den Ralhsbüchern weiß man nur, daß ein hiesiger Bürger und Maler, Namens Bock, den Auftrag bekam, gedachte Gemälde zu erfrischen, welches er auch verrichtete. Mit welchen» Erfolg aber ist unbekannt. Doch spricht die Nothwendigkeit, die Wände mit einem Tuch zu bedecken, mcht sehr günstig für ihn aus. In diesem Saal las man mehrere Inschriften, von welchen noch einige geblieben find: ,, Xe yulck non e lleipudliecce 6i§nitat6 eonstiruatur." — „ Txpe- riri priv8 eorm'llio huam armis, prsestak." — >;Im- tium «apientiae tirnor Oorrüni." — „ Ir^tus reco- le , c^uocl nodilis ira I_.eoni» in «idi sudstiLtos »e neZat 6886 iermn." — „ Ouoä ribi non v>8 üeri, »lteri non 5aeiL8" Die andern Inschriften, so der Pfarrer Groß in seinen Epitaphien und Inschriften (p. ^ is) aufbehalten bat, mögen theils auf die verderbten und bedeckten Gemälde von Holbein, theils auf die im Hofe Bezug gehabt haben- In einem Satz/ spricht Roboam an sein Volk; in einem andern wird Ezechias redend eingeführt; in einem dritten spricht Samuel an Saul; in einem vierten antwortet Luriun cken- tstus an die Sammler, die ihm Geschenke darbieten; vm. Kap. Von der Stadt- In einem fünften wird auf Harpocratem, den Gott der Verschwiegenheit, gedeutet; und in einem sechsten spricht Anacharsts von den Gesetzen. Bornen am Rathhause befand sich aber folgende Inschrift. I'u supplex ora; tu proteFo; tuc^ie ladorL: Das ist: du, bete demüthig; du, schütze; du, arbeite. GroK erläutert es so: Pflicht des Pfarrers (ininistri.) Pflicht der Obrigkeit, Pflicht des Landmanns ^aZileoIae.) Wo hat er gefunden, daß nur der Landmann , und nicht der Stadtburger, arbeiten soll? Was mag doch die Exegettk eines solchen Mannes gewesen seyn? Die Pfalz. Die Pfalz hinter dem Münster wurde im I- 1612 erneuert. Glareanus machte darüber Verse, die matt schön fand, und die zu einer Inschrift dienten: Julius TedesiLe Zum praekuit eece Leounclus, Dum sceptra imperü Naximilianus liudet, lloc opus exLl8urri, c-8 Oqtes sp. 448,) WtNN tk sagt t ^ Xnne jui svoit stuiine onre entsns, cing et sept tilleg." Sie. den und fünf sind zwölf, und nicht nur eilf. Ich ha. be weiter oben die Inschrift alt genannt, weil sie der zwey Kinder Friedrich und Carl gedenkt. Allein Tonjola in seiner Sammlung von Epitaphien und In. fchriften vom I. t66t, pag. Z übergeht ganz die Zei. le: „ Friedrich und CaroluS, welche jung abgestorben. Und in der That findet sie sich jetzt nicht mehr an der Wand; wahrscheinlich wird sie zwischen i62L und 1661 bey einer Erneuerung der Inschrift, der Maler, aus Versehen übersprungen haben. ES wurde an der andern Scitenmauer, in einer lateinischen Inschrift, des SohnS Carl gedacht, und diese Inschrift befindet sich beym Groß und beym Tonjola, und kann noch gelesen wer. den. UchrigenS lautete jene alte Inschrift wie folgt: Im I. Christi I 2 r>i starb zu Wien in Oestreich des römischen Kaisers Rodolphi des ersten dieses NamenS, löbliche Gemahlin, Frau Anna gcborne Gräfin von Hohenberg: und ward allbier, ihrem Begehren nach, bestattet, Donnerstag den I9ten MarzenS: Ihre Söhne waren: 1°. Albrecht, Herzog in Oestreich und römischer Kaiser. IX. Kap. Von -er Kaiserin Anna. -409 tem löten Jahrhundert entstanden zwey andre Meinungen. Die erste war, daß Rudolf mit drey Gemahlinen, Gertrud/ Anna und Agnes vermählt gewesen, und die andre, daß Anna nicht Kaiserin war, und daß Rudolf nur Gertrud und Agnes zu Gemahlinen gehabt habe. Beide Meynungen stützten sich auf Urkunden. Der tzadische Archivarius Ioh. Friedrich Hertz- ster ließ aber in die CarlsruherSammlung vom i8ten Mär; 1758 (XI und XU Stück) eine Abhandlung 2°. Rudolf, Herzog zu Schwaden. 3°. Hartmann, Landgraf im Elsaß, dessen Grab in die- sem Chor vom Erdbeben verfallen. 4°. Friedrich und Earolus, welche jung abgestorben. Ihrer Töchter waren sieben. 1°. Guta, König WenceSlai in Böhmen Gemahlin. 2 °. Clemenkia, König Caroli zu NeapoliS und Ungarn Gemahlin. 3°. Mechrbild, Psalzgrafen Ludwig Churfürsten Gemahlin. 4°. Agnes, Herzogen Albrechts zu Saxen Churfürsten Gemahlin. L". Hedwig, Marggrafen zu Brandenburg Churfürsten Gemahlin. 6°. Catbarina, Herzog Otten, in Baiern Gemahlin. 7". Euphemia, eine Klosterfrau. Was die lateinische Inschrift betrifft, so ist solche folgender 410 XIII. Periode tter Abschnitt des I6ten Jahrh. einrücken, wo er unwidersprechlich beweiset, daß Ger. trud und Anna eben und dieselbe Person gewesen, daß ihr eigentlicher Taufname Gertrud war, und daß sie, nach andern Beyspiele» dieser Art, den Vor- Namen Anna angenommen habe. Entscheidend ist vorzüglich der Beweis, daß in ei- ner Urkunde von I27Z, ein Wittumb der Gemahlin D. o. xi. 8. Luroräi 6c>mi!i« tlodendurxens. kili-e Ho6olü I Imp. Oomit. Usbbtr, Oon^uxi L ksecunäse 8»rcnti ^ustrire krincipuin Lereoiss. Xlbenli l Imperst. Xlstri cum Crrolo Llio >nn. On. X10ci.XXXI. XIX Xl-reii Iieio 8ks>uI<-8 s. x. 2 . 8. guum 8« Iisno nitori suo prist. restituen6sni cursret , ltvnorir erxo, cii-citer 06LXV! post exe^uiss L. m. I. p. X. Kap. Nachlese. Gertrud mit ihrer und der zwey Söhne des Rudolfs ertheilter Einwilligung, zugesichert wird, und daß im Jahre 1281, in einer über den gleichen Gegenstand abgefaßten Bestättgungsurkunde, eben die genannten zwey Söhne des Kaisers sie nicht nur Anna, sondern auch ihre Mutter (Zenltrix,) Gebären» nennen. Zehntes Kapitel. Nachlese. Aemter. Damals war es schon üblich, daß ma» sich um Stellen angebe» wußte, um zu denselben getan« gen zu können. Die Ausübung des Wahlrechts hing, wie jetzt tu einer Menge Fälle, von der Willkühr, der Laune, den Hofnungen der Mttwerber ab. Die Oef- nungsbücher liefern, fast auf jeder Seite, Beweise da« von- Z. V. „ An (um) das Vogtsamt. ... An das Wachtmeisteramt— An das Rathsknechtenamt... Au das Thorwächteramt. ... An das Karrenzicher« amt bitten u. s. w. Daher der bey uns gewöhnliche Ausdruck erbethene Dienste. Ausdruck, der übrt« gens unschicklich ist, wenn man unter Dienste, knech« tische und mechanische Verrichtungen versteht. Denn die Porsteher der Kanzley, die Schuldheißen, die Landvögte 412 xm.Periode, iter Abschnitt des löten Jahrh. die Professoren haben sich alle als Bewerber um die Aemter, welche sie bekleiden, eingeschrieben, oder ein» schreiben lassen. Ausgaben und Einnahme, Sonderbare Aus. gaben sind folgende: ,, Gegeben i Pf. Hansen Visier dem Scberer, um Hemmann Sffenburq zu arznen, a!s er in unserm Dienst, auf dem Savoyschen Ritt gefallen war." Eine ähnliche Ausgabe findet sich auch für den Stadtschreiber Gerster, der tm Dienst der Stadt vom Pferde gefallen war- Im Z- 504,) Hans Jmhof von St. Gallen (1604,) Hans Linder von Hilzingen (1606,) Hans Fürstenberge e von Emmatingcn, Eberhard Ritter (1506,) Wilhelm Dietzi von Almswtler, Cunrad Meyer (1506) von Sonbach, Martin Hoffemann der Bild» Hauer von Stollberg, Peter Respinger von Pruntrut (1507,) Benedict Fryburger (15«7,) Heiny Basier (i5o7 ,) Hug Ernst von Heidelberg (1507,) HanS Valkysen der Schmid von Crenzach (l608,) Ulrich Sternenberger (isos,) Hans Hermann von Kempten, Hans Burkart von Maßmünster (i5io,) Philipp Müller von Ulm(i6ii,) Claus Hüsler von Stetten (i6ii,) Jakob Luterburqer (1512,) Stephan Bart von Zürich 1S12, HanS Fry (iSiZ,) -41-L XIH. Periode, tter Abschnitt des i6tenJahrh. Matheus Gürtler, Hans Thomas Hug (1515,) Bastian Beck von Sulz (t5i5,) Martin Fischer von Freyburg, Roth (ISIS,) Bastian Holzmüller von München (1S16,) Michel Hagenbach (lL17,) Hans Geßler (1519,) Anthony Matthis (l52o,) Niclaus Bischof von Rietershoftn, Hans Stehelly von Rudlingen, Ulrich Schüler von Niederstebenthal, Wolfgang Bischof von Wtel im Thurgau, Georg Ieger von Gyßlingen (lä2i.) Zwey Weibspersonen wurden zu Bürgerinnen angr. »ommen- Beyde gelobten Treue an Eidesstatt. ') Aus einem Beyspiel sollte man schließen, daß man das Bürgerrecht für wenige Jahre erwerben konnte- ,, Auf Samstag vor Oculi 1507 hat Friedrich vonEp« tingen unser Bürgerrecht angenommen, und geschworen nach Inhalt des Eides an dem hintersten Blatt des Schwörbuches fünsIahr e." *) Frau Kungeld von Rothberg geboren von Baden. An Eibe-statt hat sie ihre Treue gegeben, dem Bürgerrecht nachzukommen. I5i7- X. Kap. Nachlese. -L15 Zwey Minderjährige bekamen, im I. 1511 und 1515- das Bürgerrecht. ') Daß Fremde zu Schreibern angestellt wurden, beweisen folgende Beyspiele- Im I. 1503 wurde dem Herrn Niclaus Hakler, Ratbschreiber der Stadt Basel, das Bürgerrecht verliehen. Im 1.1516 hatte ein gleiches statt für den Eerichlschreiber, der von Schaff- hausen war. Und im I. 1609 wurde Caspar Schal- ler, dem Rathschreiber, das Bürgerrecht geschenkt. Ausgezeichnete Fähigkeiten verschaften auch das Bürgerrecht- Im I- 1514 wurde dem Ludwig Schopper, dem Scherer von Biberach, das Bürgerrecht, desgleichen die Zunft der Scherer, um willen seiner ») „ 1511 ... hat Maximilian Fergen von uns das Bürgerrecht empfangen, und da er noch unter seinen Jahren ist, und deshalben untauglich ist, unsern Bür- gercid zu diesen Zeiten zu schwören, so hat sein Vater bey seinem Eide. gelobet, den Sobn dazu zu halten, daß er alles, was ihm nnftr Bürgercid weiset, vollziebe, und so er zu seinen Tagen kommt, vor unS wieder zu stellen, um ihm den Biirgereid abzunehmen." Ein gleiches Versprechen geschah im I. 1515 , von Seiten des Herrn Meister (Magister) Johannes Gerster, LeS Stadt- schreiberS, für ein Vogtskind. ^16 XIII. Periode, i ker Abschnitt VeöMeri Jahrh. Kunst geschenkt. So verfuhr auch der Rath/ aber nicht Geschenksweise/ im I. 1520, gegen Hans He!« deine (Holbein,) den Maler von Augsburg. Wegen geleisteter Dienste ertheilte gleichfalls der Rath das Bürgerrecht. Beyspiele davon hat uns das I. I5i3 gegeben. Ein anderes zeigt das I. 1518 Heinrichen Ryhiner von Bruck im Kanton Bern wurde/ um seiner gethanen Dienste willen/ das Bürgerrecht geschenkt. Er und seine Kinder und Enkel beweisen/ daß der Geist der Staatsgeschäfte bey ihm gleichsam wie im Geblüt gelegen war- Nicht nur wurde er/ in den schwierigsten Zeiten/ Rathschreiber und Stadtschreiber; sondern auch einer seiner Söhne, Emanuel, wurde Rathschreiber; einer seiner Groß-Söhne/ Rathschreiber / Stadtschreiber/ Oberstzunftmeister/ Bürgermeister; und ein andrer Großsohn, Sladtschreiber zu Bern. Auch ist es eine alte Tradition / daß die Bernec uns ersucht hätten, ihnen obgedachten Heinrich Ryhiner abzutreten. Folgender Fall vom Jahr i5os verdient bemerkt zu werden. Ein Wannenmacher hatte das Bürgerrecht gekauft/ dann aufgegeben/ und hernach wieder ge« kauft. Es wurde aus Gnaden zugelassen, daß die Hinder, die er vormals nach dem ersten ertheilten Bürgerrecht erzeugte, bey allen Rechten und Freyheiten bleiben sollten, die ihnen kraft des ersten Bürgerrechts X. Kap. Nachlese. 417 gebührten. Wo aber innert der Zeit/ seit welcher er das erste Bürgerrecht aufgab, sich etliche Spenne, Kriege und Atzung, seiner Person halben, ereigneten/ so sollte man ihm in denselben nicht behülflich seyn. Erz ') u. s. w. Bruckner (vag. 1^79) führt ei» ncn Lehenbrief vom I- 1512 an, worin enthalten war, daß die Stadt einem Georg Spengler von Kaufbcuren, dem Erzknappen, ihr waidenburgisches Bergwerk, und ihre Erzgruben auf zehn Jahre lang dergestalt verliehe, daß er jährlich von zwanzig Erinnern Eisen. ein Cent- ner; von zehrn Mark Gold oder Silber, eine Mark; von zehrn Centnern Kupfer, Zinn oder Bley auch ein Centner, alles wohl ausgebrandte und wohlg.armlteke Waare, zu Zinse geben, und anbey der Stadt die Mark Gold oder Silber 15 Kreuzer wohlfeiler, als -er gewöhnliche Preis seyn werde, verkaufen solle. Der Bürge war Jakob Sauracker, des Raths- Alles gefundene Metall mußte den Wardtnern der Münze zrt Basel eingeliefert werden. Ein mehreres können wir nicht darüber mittheilen, weil wir die Jahrrechnun» gen aller folgenden Jahre nicht haben bekommen können. ') Siehe übrigens den ersten Band, pag. L4Z, Ä". 1277 . L s V. Band ^i s xm. Periode, i ter Abschnitt des i sten Jahrh. Freud enzug. Die von Luzern, Uri, Schwyz und Untcrwalden luden im I. 1517 dieunfrigen zu einer sogenannten Kilwy zu Altdorf ein. Sechsztg wohl gerüstete und in einer Farbe gekleidetete Mann leisteten der Einladung Folge, zogen den l^ten September hinauf, wurden allenthalben kostfrey gehalten, und blieben acht Tage aus. Zum Hetmzug verehrten ihnen die vier Orte vier ausgesuchte mit der Standesfarbe jedes Orrs bedeckte Ochsen, und jedem Stadtknecht und Söldner (Reuter) der Begleitung ein Kleid. Als die Bürger mit ihren Geschenken, und den mit Schießen gewonnenen Gaben zurück kamen, theilte man die Ochsen auf die Zünfte aus. Der Rath gab Wtidpret und Wein dazu. Die ganze Gemeinde, Männer und Weiber, aßen auf Michälis mit einander. Kurzweil und Tänze folgten mit Bescheidenheit darauf. Die fremden Armen wur- den auch, auf dem Kornmarkt gespeiset — Ungefähr vier Jahre nachher rrgieng nun von Seiten der Basler eine gleiche Einladung an die vier Waldstücken. Kloster leben. Hieronimus Scheckenpürlin, ') ein schöner, junger, gelehrter und reicher Mann, Sohn des Oberstzunftmeisters Johann Scheckenpürlin, und der ') Ilstisii Lxitome, csp. XIX. X. Kap. Nachlese. 419 Rechte Licentiat, faßte auf einmal den Entschluß/ ein Carthäuser zu werden. Er war nicht über 26 Jahr alt. Nachdem er nun dem Kloster sein Vermögen ver^ macht hatte/ gab er seinen Verwandten und Freunden eine herrliche Mahlzeit/ und nahm dann Abschied von ihnen / als wenn er in ein anderes Leben ziehen wollte. Er hatte ein purpurfarbenes Kleid an/ und so mit sei» nrn gelben Haaren ') und seiner schönen Leibesgestalt, zog er unter dem Geleite der Seinigen, und den Thränen vieler Anwesenden in das Kloster / wo er am Psingst- tag die Kleidung seines neuen Standes anlegte. Er wurde nach einigen Jahren Vorsteher/ und starb im Jahr 1 S 36 , im 7 ssten Jahre seines Alters. Eine Sophia von Rothberg, Tochter -es Bürgermeisters Ludwig von Rothberg / und Wittwe eines Burk- hards Zibol, des Oberstzunftmeisters, der Sohn des Oberstzunftmeisters Jacob Zibol war, besaß am Rheinsprung von ihrem Manne her, das ehemalige Haus der edeln Schaler. Sie verkaufte solches dem Rath zum Behuf der Universität, und baute sich, neben dem Non- *) kisvo Ciipillo , korinscjUS iriZizrii 00N8PILUU8. Es scheint, daß man damals gelbe Haare wie bey der Venus der alten Griechen bewunderte. E e 2 ^2« XIH. Periode, iter Abschnitt des löten Jahrh. nenklostcr an der Steinen, eine Behausung, wo sie über vierzig Jahre lang ein Klosterleben gleichsam führte. ') Sie wurde durch den Tod ihres Ehegatten, und ihres einzigen Sohnes Caspar, mit welchen desselben Geschlecht abging, zweifelsohne dazu bewogen. Sie starb zu Anfang dieser Periode. Krankheiten. Von der Pest, die imJ. 1502 herrschte, haben wir schon Meldung gethan. Mehrere Chronisten erzählen von einer andern Krankheit, die sie Brüne nennen, und die im I. 1517 ansbrach. Der Mund wurde wie ein dickes, wollenes, weißes Tuch, oder wie der Schimmel auf dem Wein- Dazu schlug sich ein solches Kopfwehe, daß die Leute wahnsinnig wurden. Es wahrte bey einem halben Jahre; worauf ansteckende Krankheiten folgten, oder, wie einer sich ausdrückt, eine große Pestilenz, wovon aber andre nichts melden. Zweytausend Personen starben daran- Meteoren und Witterung- Im I. i52o erschienen 2 Z. Nov. nach 8 Uhr, Feucrgesichter, die Groß ein Wunderzeichen nennt. Sie glichen fliegenden *) rirrtisi» Lpitom« csp. XV!» X. Kap. Nachlese. 421 Flammen, oder einem langen schießenden Strom, und warfen einen Glanz von sich, als wenn der Mond leuchtete. Die Kälte des Winters von 1514 auf läiä war merkwürdig. Sie währte von Martini bis den säten Jenner. Am 1 oten Jenner waren alle Gewässer so tief gefroren, daß man Zugmühlen machen mußte. Aus Mangel des Mehls kochte man den Waizen, und aß denselben statt Brodes. Der gefrorne Rhein war ganz beschlossen, also daß man hinüber gehen konnte. Ein Müller versuchte aber hinüber zu reiten; allein, als das Pferd auf die Mitte kam, brach das Eis, und wäre man nicht schleunig zu Hülfe gekommen, so wäre der Müller ertrunken. Ein sonderbares Mittel das Zahn- wehe zu heilen, vernimmt man bey diesem Anlaß. Drey. mal gingen die Leute, für das Zahnwehe um das Joch worauf eine Capelle stehet, und aßen und spielten auf dem Eise. Michelfelden. Ein Landgut mit den erforderlichen Gebäuden, ligt unterhalb St. Louis, folglich auf französischem Boden, und gehört der Stadt. Zur Zeit des Pfarrers Groß (1624) und lange schon vorher, befand sich dort ein Wirthshaus. Im zwölften Jahrhundert war es ein Nonnenkioster, welche hernach ihren ^22 xm. Periode, iter Abschnittdes i 6 ten Jahrh. Sitz nach Blotzheim verlegten. *) Die hiesige Domprob- stey bezog von Michelfelden 3 Pf. 10 ß. Bodengeld. Die Beginen zu Basel (die Gubernatrir und die Schwestern zur Mägo in der Kreuz oder St. Johann Vorstadt) kamen zum Besitz dieses Guts, und besaßen es noch im Jahr 1 ^ 02 . *) Dann kam es in weltliche Hände. Be- sttzer wurden Junker Heinrich von Jtingen, Hans von Nenenburg, Ritter, Herr zu Vorümg,r6. Wäre dieses Geschenk, aus Anlaß des in diesem Jahre mit Frankreich errichteten Vertrages eines ewigen Friedens, etwan geschehen? Zünfte. Daß die Zünfte zu Trink- und Spiel- Häusern dienten, zeigt unter anderm die Ordnung des Sttlbenknechts zum Saffran: „ Er soll Karten und Lichter geben; ein neues Kartenspiel um i Schilling X. Kap. Nachlese. -L 25 Stehler, ein altes Kartenspiel um i Vierer, d. i. zwey Rappen. Von einer Kerze, die er den Spielern darsetzt, soll er einen Rappen nehmen." Uebrigens waren es geschlossene Gesellschaften für die Angehörigen der Zunft. Doch machte die Ordnung eine Ausnahme für Fremde: „Wäre es, daß fremde ehrbare Leute, Kaufleute , Krämer, oder andre auf die Zunft kämen, und da zehren wollten, so soll der Stubenknecht auch allezeit gehorsam seyn zu bringen, zu verkaufen und zu thun, was sie ihm empfehlen, nothdürftig sind und heißen." Bemerkenswerth ist es, daß auf der Zunft zu Krämern (zum Saffran) die Meister, die Rathsherren und Sechser, beym Antritt ihres Amts schwören mußten , zu ewigen Zeiten zu verschweigen, was Gewinn und Verlust die Zunft berühre, es sey von des Stramp- fens, des Gefechts, oder der Jahrrechnung wegen. A'. 1501 . Pag. 279 , stehet 1592 statt 1629, welchen Druckfehler zu verbessern bitten. 5ÄSLMSML Geschichte der Stadt und Landschaft Basel Vierzehnte Periode. Vier;eyiile Periode. Zeiten der Reformation. ') Einleitung. 1. Kap. 1322. Wolsqairq Mss-nburg«. Anfänge der Reformation. 2. — 1323. Johannes Oecolamoadius Z. 1324. Die Bischöfe kommen um das letzte Zeichen einiger weltlicher Roheit. 1. — 1323. Anrstand der Landleute. 3. _ 1326. Badische Diwuration. 6. 1327. Der Pabst Clemens VII fitzt gefangen auf der Engclsburq. 7. — 132«. Berner Disoutaiation. Erster Bildersturm. 8. — I32>t. Zweiter Bildersturm Die Reformation wird aus, schliefili'l, herrschend S. — -Berordnung u°er die Reformation. 10. — -Rati-sch tat »»gen. 11. — Geset-e uud andere Erkanntnissc. 12. — Die Universität. 13. — Nachlese. *) Wir bebakten das Wort R eformation ben, weil es nicht «ur in unsere Sprache so eigcn'bümiich aufgenommen wo» den ist, dass jeder Schüler es versteht, sondern auch weil eS nicht mehr, noch weniger lagt, als es der Geschichtschreiber bedars. Reformation bedeutet im allgemeinsten Sinne nur AenderungverGestalt einer nicht bczeichnetenSache. Nun bietet der Ausdruck sowohl in Ansehung der Natur der Aenderung als in Ansehung des Gegenstandes der Gestalt einen freuen Spielraum dar. Ist die Aenderung eine wirkliche Besserung? oder nur eine Erneuerung des Allen? oder eine Umwandlung? Betrifft derGeaenstand der Gestalt, wenn eS um Religion zu thun ist. eigentliche GlaubenSkachcn, oder Hierarchie, oder Pflicht. lebre,oder Verhältnisse des Priesters zum Staai? Die Ausdrücke GlaubcnSoerbesserung und Kirchen Verbesserung, durch welche man das Wort Reformation ersehen will, sagen theils zu wenig, und zeugen theils von vorgefaßten Meinungen. Vierzehnte Periode. Zeiten der Reformation. Einleitung. Die Reformation, als Glaubensänderung, iA Sache des Gewissens. Glücklich, dreymal glücklich derjenige , der einst vor des Richters Stuhl mit dem Bewußtseyn erscheinen wird, daß er keine Glaubenslehre annahm, noch viel weniger jemanden aufdrang, die im Widerspruch mit den erhabenen Vollkommenheiten der Gottheit stehe, und zum Haß wider den Nächsten führen könnte. Indessen genießen wir den unschätzbaren Vortheil, daß die Zahl der angenommenen Dogmen bey weitem nicht so groß ist, als in der katholischen Kirche; und dann insonderheit, daß weder die weltliche, noch dle geistliche Gewalt für sich allein befugt sind, uns neue Glaubensartikel vorzuschreiben. Dieß beruhiget den Bürger. ^ZO XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. Unter einem politischen Gesichtspunkt betrachtet, war aber, ohne Widerrede, die Reformation an sich selbst, eine Wohlthat. Sie befreyte den Staat von der Einmischung einer fremden Herrschaft, die nach besondern Absichten das Gewissen lenkte, verbot was die Regierung erlaubte, befahl was die Regierung verbot. Sie befreyte den Bürger von dem gefährlichen Einfluße des Beichtstuhls, und von der Meinung, als wenn der Priester die Schlüssel zum Himmel hergeben oder versagen könne. Sie befreyte endlich die richterlichen Behörden von dem ewigen Kampf mit der geistlichen Gerichtsbarkeit, die sich immer mehr neue Anmaßungen erlaubte. In finanzieller Rücksicht war auch die Reformation eine Wohlthat, und zwar eine dreyfache. Der Handel mit geistlichen Dingen hörte auf, den päbsilichen Fis- cus zu speisen; die Anzahl der Festtage, vornemlich in der Jahreszeit, wo die Schätze der Erde dem fleißigen Landmann zurufe», wurde eingeschränkt; die Aufhebung des Klosterlebens gab der Gesellschaft jene physische und moralische Kräfte wieder, die in den Klöstern verborgen lagen. Was endlich die Fortpflanzung der bürgerlichen Tugenden betrifft, auf welche doch alles zurückzubringen ist, wenn Religion ein Geschenk der Gottheit heißen soll; so mußten die vielen Mittel, wodurch die Bestrafung Einleitung. 43 L -es Lasters, ohne dafür tugendhafter zu werden, abgewendet werden konnte, zur Verbesserung des Herzens wenig beytragen. Die Priesterehe, die man der Reformation zu verdanken hat, beförderte hingegen die häuslichen Tugenden- Rührend ist der Anblick eines protestantischen Seelsorgers, vorzüglich auf dem Lande , der, nach vollbrachter Erfüllung seiner Amtspflichten, die in Lehren, Warnen, Aufmuntern, Trösten bestehen, in den Schoß seiner Familie zurückkehrt, und mit dem herrlichen Beyspiel des häuslichen Glücks seinen Pfarr- genossen vorleuchtet, und ihnen solches zur Nachahmung lebendig darstellt. Wahr ist es, auf einer andern Seite, -äst wenn die Behauptung, der bloße Glaube sey zum jenseitigen Heil hinlänglich, vorgetragen wird, ohne zugleich einzuschärfen, daß der Glaube an den Heiland vom Glauben an die Nothwendigkeit der Erfüllung seiner Lehren unzertrennlich ist; wenn die Sachen dahin gekommen stnd, daß die gotteslästerlichen Reime: ^ Jesus Blut macht alles gut," zum gemeinen Sprichwort geworden ist; wenn Verwegene stch unterstehen, die lobenswür- digsten Handlungen bald Heucheley, bald Scheintugenden , bald philosophische Werke zu schelten: so hätte man an der Reformation, in Rücksicht der gesellschaftlichen Pflichtlehre, nicht nur nichts gewonnen, sondern auch rhender verloren; denn die römische Kirche schreibt we- 4Z2 xiv. Periode- Zeiten -er Reformation. nigstens, außer -em Glauben, oft mühselige, oft kostspielige Aussöhnungsmittcl vor. Allein die Basier. Con. seffion, wie es der Leser in der Folge sehen wird, lehrt ausdrücklich, daß die Werke mit dem Glauben vereinigt seyn müssen. Nur Jrrlehrer erlauben sich bey uns da. von abzuweichen. Wahr ist es noch, daß der Glaubensartikel von der Vorbestimmung ( kraeckestinatlo) wenig zur Fort» Pflanzung der gesellschaftlichen Tugenden geeignet ist. Er führt bald zur Verzweiflung, bald zum geistlichen Stolz, und nicht selten zum Unglauben. Glücklicherweise ist er in unserm Glaubensbekennt» niß so abgefaßt, daß einige Milderung sich wohl dabey anbringen läßt, und seit langem gibt es in allen Ständen, weltlichen und geistlichen, viele Personen, die in demselben ehendcr eine Vorhersehung des Allwissenden, als eine unbedingte Vorbestimmung finden. Was aber über alles die gesellschaftliche Tugendlehre befördert, und wir der Reformation zu verdan« ken haben, ist die freye Lesung des Evangeliums. Nirgends wird so kraftvoll, als in dieser heiligen Urkunde, dahin getrachtet, daß der Stolz, als Quelle so vieler Laster und so mannigfaltigen Unglücks, aus dem menschlichen Herzen tief entwurzelt werde. Stolz der Einleitung. 4Z3 Eckeinheiligkeit / Stolz -es Rangs, Stolz -es Reich, thums, Stolz -er Geistcsgaben, werden darin mit dem größten Nachdruck verurthetlt. Selbst im Gebere des Herrn, wo zur Bedingniß der Perqebunq unsrer Schulden, die - eigene Vergebung unsrer S chuldner gemacht Wird, ist das letzte Siegel auf die Vcrabscheuung des Stolzes gedruckt worden- Der himmlische Herzenskun- diger, der uns jenes Gebet vorschrieb, wußte, wie sehr es dem Hochmülhigen schwer fallt, seinen Feinden zu verzeihen; wie leicht er sich zu allen Opfern verstehen würde, wenn nur Befriedigung der gehässigen Stimmung, des gefaßten Grolles, der lodernden Rachsucht dadurch erzielt werden kömilt. Die Feinde -er Reformation haken ihr vorgeworfen, daß fie eine Quelle von Uneinigkeit, grausame» Auftritten und blutigen Kriegen gewesen ist, als wenn die Festsetzung mehrerer Glaubenslehren, die Zwistigkei» ten zwischen der griechischen und der lateinischen Kirche, die Einführung -es ChustenchuMs in Westphaien, Sachsen und Preussen, die verheerenden Kreuzzüge, die Bann- strahlen herrschsüchtiger Pabste, die gewaltsamen Bekehrungen in Spanien, Indien und Amerika nicht ganze Menschengeschlechter durch Elend, Marter und Würge» vertilgt halten. L f V. Band, ^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Erstes Kapitel. 1 5 2 2 . Wolfgang Wisse,lburger. Vor Johanni waren Bürgermeister, Adclberg Meier, Oberstzunftmeister, (fehlt;) ') nach Johanni Bürgermeister, Heinrich Meltinger, ') Lberstzunftmeister, Jakob Meier. Jedermann weiß, daß der Handel mit dem Ablaß von Seiten des Dominikaners Johann Tetzel in Deutsch. ') Da Ulrich Falkener, nach Johanni des vorigen Jahres, war abgesetzt worden, so blieb seine Stelle unbesetzt, weil der Rath nur einmal im Jahre, und zwar vor Johanni ergänzt wurde. 2) Von der hohen Stube. b) Zum Hirschen wohnhaft, vorher Rathsherr zn Hausgenossen , und von einem andern Geschlecht als der abgesetzte Bürgermeister Jakob Meier zum Hasen. I. Kav- 1522. Wolfgang Wlssmburger. 4Z5 land, und des Bernhard Samson in der Sckiweiz, das Loszeichen der RcformaHo» gewesen ist. Der Ur- sprung des Ablasses war nicht, daß der Priester, auS eigenem Willen, den Sünder von der kirchlichen Buße befreyte, sondern daß die Bitte eines Vekenners, wie derjenige genannt wurde, der für das Evangelium gelitten hatte, einen solchen Nachlaß für andre erhielt. ') In der Folge wurden die Verdienste der Jungfer Maria und der Heiligen gleichsam wie in das Hauptbuch einer Handlung eingetragen, und nach Abzug des Theils, welchem sie das Himmelreich zu verdanken hatten, dem Pabst und den Prälaten zur Verwendung überlasse»' Ueber diesen Schatz von fremdem Verdienst, weiche die unerschöpfliche Quelle der Verdienste Christi noch bereicherte, verfügten die Pabste, gegen Opfer aller Arten, und vorzüglich gegen Geld. Es gab Gcwerbszweige ab, und der Pabst Leo der X verehrte seiner Schwester Magdalena von Medicis, den Ertrag des Ablasses von Norddeurschland. Diese Schwester hatte den unehelichen ') Bcausobre, in seiner Geschichte der Reformation i'. k. x. s. meldet, daß es Christen gab , die, in Einoerständ- niß mit Richtern und Stockmeistern, sich einsetzen - oder in Ketten fesseln liessen, damit sie dann den Sündern FriedenSbnefe ertheilen könnten. Wider einen solchen Mißbrauch des Ablasses hätten schon S. Tenullian und S. Cyprian sich im Neu Jahrhundert erhoben- F f2 LZ6 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Sohn des Pabstes Jnnvccnz VIII, Namens Cibo, zum Gemahl. Ob Eintreiber deS Johann Tetzels oder des Bernhard Samson hier gewesen / finde ich nirgends berührt- Vielleicht hielt fie der Bischof/ dem man lutherische Grundsätze zuschrieb/ von unsern Grenzen entfernt. In diesem Jahre geschah zum ersten Male mit einigem Erfolg ein öffentlicher Versuch von etlichen Abänderungen im Religionswesen. Dieß vernehme ich aus zwey «»gedruckten Chroniken/ wovon die Worte selber angeführt werden sollen. Die erste ist von einem mir unbekannten Ver- fasser. Nachdem er nun die Verweisung des Wilhelm Röbltns erzählt hatte/ fährt er also fort: » Allein/ Gott der Sohn erweckte einen andern auf/ der ihnen (den katholischen Priestern) mehr Schaden that, als der erstere. Also stand auf Meister (Magi. ster) Wyssenburger, Pfarrherr im Spittal/ und u n- ') Die erste» Seiten find theils zerrissen, theils verschimmelt. I. Kap. 1522. Wolfgang Wissenburger. ^57 terst and sich der evangelischen Lehre. ') Dem hing auch gleich das gemeine Volk an. Er verwarf ihre Dinge (der übrigen Priester) erst gar. Der verwarf ihnen die lateinische Messe, und hielt ste in deutsch, damit das gemeine Volk desto besser vernehmen möchte, was für Grund ste hätte. Da wurde die Geistlichkeit noch reger a s zuvor. Aber meine Herren mußten diesen bleiben lassen; denn die Pfründe konnten ste ihm nicht nehmen. So konnten ste ihn nicht vertreiben, denn sein Vater war selber des Raths. Also nahm seine Lehre zu, von Tag zu Tage, und je länger je besser.'' Die andre gleichzeitige Quelle ist die von Fridolin Ryss. ') Nachdem er gleichfalls die Verweisung des Röblins erzählt, und wie die siegende Geistlichkeit die- Sein Vater Jakob war Meister der Zunft zu Li«. wettern und Webern, m I-1515; dann Rachsherr all- da im I. 1517. Er war es noch im I. 15Z1. Er wird in den Ratbsbesatzungen Jakob von Wissenburg genannt. Der Sohn nannte sich aber Wissenburger, wie in jener Chronik, und in einem gedruckten Schreiben von 1528 zu ersehen ist, wo er sich also unter- schrieb: Wolfgang Wissenburger, Prrdikant im Spit- tal. r) Ein Peter Ryss saß im Rath von 1522 big i5go; dann folgte ein Fridolin Ryss- -LZS XIV. Periode. Zeiten der Reformation. jenigen die an seinen Predigten gegangen waren, lutherische Ketzer, die eines neuen Glaubens wären, schalt, also, daß unter dem Volk große Uneinigkeit gewesen; so setzt er sogleich hinzu: » Also vermeinten die Pfaffen, sie halten es gewonnen, da sie den Predikanten himveggebracht hatten. Aber Gott wollte sein Wort lassm aufgehen. Sie mochten es nicht wehren. Da nun dieser hinweg kam, da war ein Predikant im Spittal ailhier. Derselbe war eines Bürgers Sohn von hier, hieß von Wissenburg. Sein Vater war des Raths. Dieser junge gelehrte Mensch fleug auch an, die Wahrheit des göttlichen evangelischen Wortes zu verkünden. Der überkam den Anhang der Gemeinde viel fester als der vorige. Er fieng an die lateinische Messe auf deutsch zu halten, damit man hören möchte, worauf sie gesetzt wäre. Damit waren aber die Pfassen nicht wohl zufrieden. Doch wollte es ihnen da nicht gelingen, so wie vorder. Denn, dieweil er ein Bürger war, und fein Vater des Raths, ein frommer, redlicher Mann, der auch große Gunst hatte, mußten sie ihn bleiben lassen- Allein, sie liefen heftig wider ihn predigen durch ihre falsche Predikanten, und schalten ihn, und alle die ihm anhiengen, Ketzer, und was sie Übels erdenken konnten. Aber die Lehre nahm von Tag zu Tage zu, daß sie solche nicht mehr unterdrücken konnten, sondern ihn mit seinen Predigten bleiben lassen mußten." I. Kap. 1522. Wolfgang Wissenburger. ^39 Gegen Ende dieses Jahres kam Oekolampad nach Basel. Wir haben in der vorigen Periode vernommen, daß er im I. 1517 Basel verließ, da das Domkapitel zu Augsburg ihn zum Prebikant berufen hatte. Dort blieb er nicht lang. Er fühlte sich nicht beherzt genug, die Wahrheit frey heraus zu sagen; oder die Unruhe seines Geistes, der seine Bestimmung noch nicht gefunden, und doch eine Bestimmung atmete, machten ihm den dortigen Aufenthalt unerträglich. Er begab sich in das Kloster Alten-Münster, Brigiden-Ordeus, in Baiern, unweit Augsburg, nachdem er sich doch den freyen Ab« zug vorbehalten hakte, falls er mit der Zeit zur Ver- kündung Gottes Wortes tauglich seyn würde. Etliche Monate gefiel ihm das Kiostcrleben. Allein ferne Freunde ermähnten ihn den Orden aufzugeben. Bald nöthigte ihn dazu seine Sicherheit; denn seine Meinungen über verschiedene Fragen, die damals in Kirchensachen be- stritten wurden, waren unter die Leute ausgekommen, als wie sein Buch über die wahre Beichte, und andre, die er sogar bald darauf drucken ließ. Auf dem Reichstag zu Worms im I. 1521, brachte ihn der Beichtvater des Kaisers, Johannes Glappio, Barfüßer-Ordens, in hohe Gefahr. Seine Mitbrüder im Kloster riechen ihm. sich aus dem Staube zu machen. Endlich wurden ihm von seinen Gönnern Pferde zugeschickt; seine Klosterbrüder gaben ihm, nebst einem Abschied einen Zehrpfenning, und er verließ das Kloster, wo er nicht 440 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. gar zwey Jahre gewesen war. Er verfügte sich zum berühmten Franz von Sickingen, den Häberlin ') den Renomisi des Rbeins nennt. Bey ihm übersetzte er et- liehe Bücher des Cheysostomi vom griechischen ins lateinische. Allein die schwere» Kriege, in welche dieser tapfere Ritter verwickelt wurde/ zwangen Oekolanipad ') Rcichsgeschichtc, lom. X. p. 81 , 2L6 , 324, 503. Häberlin sagt, daß er im I. 1522 den Churfürst zu Trier befehdet habe, um, wie einige meinten' die Lehre des Evangeliums zu befördern. Unter Cartbäuftr Georg hegte auch die Meinung, daß seine Bcfähdungen wider die katholische Religion gerichtet waren: „ iliu nempe si^nife^um »xeie uoczul punli-r, <2Ie^»m ot KeliZiosos pnse6r>n»8» ) 8> I)eu8 nun eulisset e ine- älo < 1L2Z , 9. ^I»v, ) Ti'i'Vioi's tI»mn-> prinoipidus kue- r»t ül^lnrus, c>iiÄin oiiin Ooliunne; ^isciis nexno 6u- deinonum. desni 8»I, specie se^gr-inNuL verilueis ev«n- xelicae l.utliei'rniis pstrocin^nNi, inuiieliat insilliLS co>,i8 , k2Ieulu,-il)u8 inoxuntlneni-i, li^vireiidj, et colu- nien8i." Der Carthäuser Georg, den wir so eben angeführt haben, und der in der hiesigen CartbauS lebte, Hai eine Handschrift über die Begebenheiten seiner Zeit hinter- lassen. Sie wurde mit den übrigen Schriften und Büchern des Klosters der Bibliothek übergeben. Wir nennen ihn in der Folge, bald der Carthäuser, bald lediglich Georg, I. Kap. 1522 . Wolfgang Wissenvurger. -äli einen andern Zufluchtsort ausstndig zu machen: Ex suchte Basel aus/ und der Buchdrucker Andreas Cratan- der nahm ihn auf. Er hatte aber keinen Dienst, und wußte nicht, wohin die Vorsehung ihn noch führen würde. Er schrieb an Capito, und andre seiner Freunde, daß er nur an einem Orte zu seyn begehre, wo er dem Evangelio beförderlich seyn könnte. Indessen übersetzte er beym Cratander dir Bemerkungen des Chrysostomus über das erste Buch Mosts, und predigte insbesondre etlichen Zuhörern. Seine Ankunft zu Basel hatte ungefähr am Weihnachtstage statt. ') So drückt sich der Carthäuser aus: ,, ^nno lö22 circa OcccmbrctN echtere solemmtntcrrr nntalis vomini, voctor ^oiranncs OccolarripLäm», äcssrto ^orrnstcrio, coritemptoPic proleurstolii!, susc voto, rrb orckins 8. LriAittW, <^ua.irr 8alvatoris voc.nat, gp 08 trrtari 8 , sud pallLtioirc vocLtioni8 ckomimcsc ack evrrnAcIi- LLirclum, reücto Dranc>8co 8iclcin§cn, curn cjuo Lti^uaMunr Lcrn^oris 1rLN86§it, iS^ileam, czuLsi irck patriam 8usm, 86 con'uül. lbi^uc suscczitus, et L DrrtIrLiLiri8 8U8t.entLtU8. ') Mit Occolampad, oder um die gleiche Zeit, flüchtete auch hieher der berühmte Ritter und Dichter Ulrich von Hünen. Er warf sich aber mit EraSmuS ab, und verließ unsre Stadr. Daö folgende Jahr starb er in einer Insel des Zürchersee-. XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Im Monat September gab Luther das ins Deutsche übersetzte neue Testament heraus. Schon im De' eember -ruckte es Adam Petri hier »ach, und Hans Holdem zierte den Titel desselben mit einem schonen Holzschnitt. Der Drucker schenkte den Carthäusern, vermuthlich Zsclieckenbürlin zu lieb, einige Exemplare davon , und eines derselben wurde zum Gebrauch der Layen- brüder bestimmt. Auf dem ersten Blatt desselben steht unter andern, geschrieben, -aß manches vermuthlich von Luther sich darin befände, daß aber sehr wenig oder gar nichts ärgerliches darin zu lesen wäre, daß übrigens ein jeder diese Dinge mit gutem Bescheid erlesen, und nicht weiter darauf bauen solle, als die gemeine christliche Kirche lehrt und hält. Eine Nonne des St. Clara Klosters, Namens von Flachsland, heirathcte einen Studenten. Sobald der Vater es vernommen, qienq er in das Kloster, und gab ihr eine Ohrfeige, wurde aber zuletzt besänftiget. Dergleichen Ehen mehr gab es noch hier, die aber verheimlichet wurden. Uebriqens stand dieses Kloster in einem Übeln Ruf. Die Klosterfrauen wurden angeklagt, als wenn sie junge Leute s^uveneulo«) oben zum Dache an Seilern hineingelassen hätten. Ein besseres gieng es mit den Nonnen im Klingcnthal nicht, da man ihnen verbieten mußte, an öffentlichen Orten zu baden. I. Kap. 1522. Wolfgang Wissenburger. Zu Anfang dieses Jahres rüstete sich der König von Frankreich zu einem neuen Feidzug nach Italien. Schon am 22 . Jenner war zu Basel einer seiner Schatzmeister, der im Werkhof beym Zeughause diejenigen musterte, die sich angaben. Einer des Raths bekam monatlich 26 Kronen, ein Sechser 1^, und einer von der Gemeine 6 , um daß sie, sagt die Handschrift eines Gleichzeitigen, um -aß sie auch ihren Hals darum gäben. Der nämliche vergleicht den französischen Schatz, meister mit einem Metzger, der Ochsen und Kälber kaufte. Peter Ryf bemerkt aber, daß alle freyen Willens zogen, daß man Niemand auslegte, als wer sich gern anwerben ließ, und daß man deren genug fand. Es kam so in kurzer Zeit eine Compagnie von 400 Mann auserlesener Bürger und Landleute zu Stande. Antoni Dichtler, der Schlosser und Rathsherr, war Hauptmann; Schölli, der M tzger, Fähnrich, ') und Hans Appendecker, Lieferherr- Den 7. Februar waren sie schon marschfertig, und gienqen mitten tin Winter über die Alpen nach Cremona. Dieser Feldzug ist durch die blutige Niederlage bey Bikocke bekannt geworden. Die Scbweizer sollen in die 2ooo Mann eingebüßt haben. Von den Basiern blieben Junker Melkinger, ') Von Z irlauben er. iv. iL;.) nennt ihn i'snse!§n» 8cliu!in. Das ist t!N JktthUM. 444 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Sohn, des Alt-Bürgermeisters, Junker Heinrich Stur, Bonavemura Bär, Leonhard David, Martin Kantegics- ser, Adam Zeller, der Sonncnwtrth, Meister Hans Keiqel der Scherer, und »och viel mehr, die ich nicht kenne, sagt der Verfasser einer Handschrift, mit dem Zusatz: ,, Gott habe ihrer aller Seelen! Es ist eine böse Vereinigung gewesen. Sie hat uns um manchen guten Bürger gebracht. Doch Niemand ist schuldig als die Obrigkeit und die Pensionen. Gott gebe ihnen Gnade, daß sie es erkennen." Urtisius in seinem Epttome, aus Anlaß der Familie Brand, rühmt, daß ein Theodor Brand, nachheriger Bürgermeister, sich bey erwähnter Schlacht ausgezeichnet habe. Der Bischof und der Rath fanden nützlich, sich über das Schloß Pfeffingen zu vergleichen. 'Hm Heumonat trafen sie, auf Vermittlung der zu Bern versammelten Eidsgenossen folgende Richtung. ') Der Rath stellt dein Bischof die Herrschaft Pfeffingen wieder zu Handen; der Bischof und das Stift werden solche zu ewigen Zeiten behalten; der bischösiiche Landvogt wird der Stadt Basel, in ihrem gesessenen Rath, Eidcspflicht thun, daß er sich in Kriegsbeilen unparteyisch verhalten Großes weißes Buch. I. Kap. <522. Wolfgarig Wissenburger- 44§ werde-') Es ist zu vermuthen/ daß die Schweizer be» sorgten, es möchte Oestreich, nach der Vikocker Schlacht, Pfeffingen an sich erhandeln, um sich an denselben zu rächen; denn eben in diesem Jahre hatte das Haus Oestreich das Herzoqthum Würtemberg gekauft. Dagegen versprach der Bischof, das Dorf Riehen der Stadt zu verkaufen- Dieß geschah auch und wurde von den Eidsgenossen zu Bern, am Mittwoch vor St. Jakobs Tag, bestätiget. ') Doch der förmliche Kauf- brief wurde erst sechs Jahre später, unter dem Bischof Philipp von Gundelshe'im, errichtet. Das Eigenthum von Riehen zog die Abtretung der hohen Herrlichkeit zu Betticken nach sich, welches Dorf der Rath im I. 1516, mit Ausnahme der hohen Gerichte, die dem Bistum gehörten, von den Edeln Truckseffen bereits gekauft hatte- *) Dies geschah auch den Freytag nach St. FranciSci, 4ten Oktober, wie die darüber ausgefertigte Urkunde zeigt. Ein gleiches harte Statt in den Jahren 1564, 1542, 1546, 1L5Z. 2 ) Großes weißes Buch. — BrucknerS Merkwürdigkeiten p. 746 und p. L2S. 446 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Zweytes Kapitel. i s 2 z. Oecolampadius. Vor Johanni waren. Bürgermeister, Heinrich Meltinger. Oberstzunftmeister, Jakob Meier (zum Hirsch.) Nach Johanni. Bürgermeister, Adelberg Meier. Lberstzunftmeister, Lux Zeigler. Im Hornung erhielt der Rath eine Bulle des Pab- Aes Adrian des Vl, 8ud unnulo piscutoriZ, und auf Pergament geschrieben, vom 6ken des Monats, worin er dem Abt zu Lützel, dem zu Thann und dem Probst bey St- Peter zu Basel den Auftrag ertheilte, mit ihren geistlichen Waffen, der Stadt Basel, ihrer Landschaft, ihren Einwohnern, Gütern und Einkünften kräftige Hülfe wider alle Anfalle zu leisten; ') und wo ') Von der hohen Stube. ^etoritste spostoiics per censursm ecelesisstlesln. »peil»tione postposit» coi7ips8ceii6o. n. Kap. 1523. Oecolampadius ^7 nöthig, den Beystand des weltlichen Armes zu begehren (invoeuto acl id, si Opus köret, auxilio draekü reeulnris. ) Er nennet diese drey geistlichen Vorsteher Sonservawres und ^uäiees. Eine gleiche Vollmacht bekamen,, zu Gunst der Basier, die Erzbischöfe, Bischöfe und andre Prälaten. Eine Stelle beweiset, daß der Rath sich darum beworben hatte. ^ War es wegen der Anschlage des Ritters von Sickingcn, von welchem weiter oben Meldung geschehen ist, oder weil er von den Päbsten Julius dem II und Leo dem X, dergleichen Schirmbriefe bekommen hatte? Adrian war zu Utrecht von gemeinen Aeltern geboren. Der Kaiser Karl V, dessen Lebrer er gewesen, trug zu seiner Ernennung bey. Er wurde den ö. Jenner 1522 erwählt, und starb den 24. September 1523. Er war fest entschlossen, den Mißbrauchen abzuhelfen, wurde aber deswegen, und weil er kein Italiener war, bey den Römern verhaßt. Dessen ungeachtet richtete er den 2z. Merz dieser Jahres, eine zweyte Bulle oder Breve an den Rath. Oum »utem, pro psrte prekstarum ^Is§i8tri tNviui» (des Bürgermeisters) rl6on-.uium (der Räthe) not,:« kllit KurnNiter sopplic-tura. UebrigenS zeigen die Wörter villsxioroin (Dörfer, villsxes,) vill-ixii« und andre, daß die 6uri» roilliniit M lateinischen Styl nicht sehr bewandert war. ^8 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Vor allem verdankte er ein an denselben gerichtetes Schreiben, worin der Rath seine Ergebenheit gegen den päbst. liehen Stuhl ihm zusicherte. Dann klagte er über die lutherische Ketzerei), die in Deutschland wüthe. „ Er labte um destomehr die Stadt Basel und den Rath, daß sie, den Fußstapfen freyer Männer getreu, lieber der apostolischen Lehre ferner anhiengen, als daß sie den gefährlichen Ketzern beystimmen. Er ermähnte den Rath fortzufahren , und begehrte, daß man die Werke des Luthers nnd seiner Anhänger zu drucken verböte, und die bereits gedruckten verbrennen ließe, wie auch, daß man den lutherischen Predigern alles predigen in unsrer Stadt untersage, wie es in den letzten Tagen geschehen sey, und er nicht ohne große Freude erfahren habe." Diese letzte Stelle hatte vielleicht Bezug auf die Verweisung des Röblins, oder hätte man etwan wider Wissenburger, oder irgend einen andern so etwas versucht? Uebrigens mögen wohl die Worte, in den letz« ten Tagen, nicht buchstäblich zu verstehe» seyn. Bald darauf wurde Oeeolampad als Verweser des Predigerdienstes zu St. Martin gegen ein Einkommen von 7o Ps angestellt, indem der bisherige Leut- prtester, Antonius Zänker, wegen Alters und Poda- gra, seine Stelle nicht versehen konnte. Die Pfleger, die ihn anstellten, waren Hans Oberied, Rathsherr zu Krämern, Ulrich Isenflamm, Rathsherr zu Gärt- ü. Kap. 1S2Z. Wolfgang Wissmburger. E nern, Bernhard Meier, der Gewandmann, und IakoS Rechberger, der Krämer. Wer weiß, ob, wenn die Wahl dieser vier Pfleger nicht auf Oeco! ampad qe- fallen wäre, wir sagen mehr, wenn der Zänker nicht an Gliederschmerzen gelitten hätte, wer wetß, ob wre Reformirte geworden wären? Aus der Handschrift des Earthäusers ergießt sich, daß Oecolampad anfangs vorsichtig zu Werke gieng: „ Donee tanäein ex serlrionidus et stuäiis eo§- nogeeret, se a. eivibus lNLxirno l^utkerLnis impen- 8iu8 amari. Dum äornnin eoepit 36 iiovLnä 38 res in eeeie8N8 ineitator et bortLtor 6eri." Dieses be* Hutsame Verfahren mag folgende Erzählung bestätigen. Jakob Meier (;um Hirsch,) der Oberstzunftmeisier, machte ihm einst Vorwürfe, daß er nicht frey genug predigte, und stellte sich vor der Kanzel, in seinem Harnisch , und mit der Hellepart in der Hand. Doch scheint diese Erzählung aus einem figürlichen Ausdruck von Lobversen auf den Jakob Meier entstanden zu seyn. Nemorin reeenti , cka.eobu8 iVIeierus, d 38 ilien 8>8 Oor>8u! ^ In L88er6näa LvanZsiii verilLte. Die Gehülfen oder Mitarbeiter desselben waren außer dem bereits erwähnten Wisfenburger, Marx V. Band. G g 450 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. B ersy von Roschach, Leutpriesicr des Stifts St. Leon. hard, Hans Sündli von Luzern, genannt LütharL, Prediger zu Baarfüßern, Thomas Geierfalk, aus dem Gregoricntbal, Prediger bey den Augustinern, und etwas später, Balthasar Vögelt, Helfer bey Sr.Leon- hard, und Hieronimus Vothanus, Helfer bey St. Martin. Sie predigten alle nach der neuen Lehre, sie suchten die Religion in der Bibel, sie erklärten solche verständlich, sie prüften die Menschensatzungen nach die« sem Probierstein, ') sie machten den gemeinsten Mann zum Selbstrichter seines Glaubens- Doch blieb es noch dieses Jahr, wenn man einige einzelne Fälle ausntmmmt, lediger Dingen beym Unter- *) Es giebt fünserley Menschensatzungen. Zum ersten die, welche dem Inhalt des Evangeliums schnurstracks zuwi- der laufen. Dann solche, die gegen die heilige Schrift nicht streiten, aber der menschlichen Gesellschaft schädlich sind, oder werden können. Drittens solche, die nicht nur gegen die heilige Schrift nicht streiten, son- der» auch der menschlichen Gesellschaft unschädlich sind, und sogar nützlich werden können. Viertens gebiemsche Entscheidungen über Stellen, die verschiedncr Auslegungen fähig sind. Endlich derartige Entscheidungen über Stellen, die gegen einander im Widerspruch sind, oder zu seyn scheinen, oder gar nicht zu einer Gegenrinan- Verstellung gehören. II. Kap. 1523. Occolampid. L5i richt. Ein Caplan bey St. Marti» aß an dem Palm» taq öffentlich Schweinfleisch; ein Carrhauser verließ das Kloster und begab stich zu seinen Aeltern. Mit Wohl» gefallen bemerkt der Carthäuscr Georg/ daß jener in der Folge bey Enstsheim gerädert wurde, und letzterer, im I. is2b, an der Pest gestorben sey. ') Ungeachtet des Verbotes des Pabstes Adrian, druckte Adam Petri, zum zweytenmale in Fol. Luthers deutsche Ueberseyung des neuen Testaments. Er verfer» tigte auch eine Ausgabe davon in und in 8°. Im gleichen Jahre druckte sie gleichfalls in s°. Thomas *) Wenn kein Schreibfehler in meiner Abschrift der Hand» sehnst des Carrhäusers Georg begangen worden, so wäre die Reformation in diesem Jahre schon weiter gekommen: » Loclem ^nno IL23. lloolorcs et ^lsj;istri l.u. tkersni in locum prseccgeniium veler-ÄNnrum in 8tuöia rinie ersitsiis bLriliendis Lud^nxsti sunt RUN ist außer allem Zweifel, daß erst im folgenden Jahre Oecolam« xadius und ConraduS PcllicanuS (ÄürSncr) Professoren in der Theologie geworden sind- Was der Carthäuscr hinzusetzt, bezieht sich mehr auf Zürich, und enthält ehender einen allgemeinen Umriß der Folgen der Reformation. Denn, z. B. die Bilder wurden in diesem Jahre zuversichtlich nicht zerstört, in^xines üeniqu« nsnotorum et rrsrutse pslsin, trim in «scri» seliibns» c>usm in cnmpilis visiuni sc nseteris lovir tolii «1 «omburi vel ltssrrui eoe^>»ruut. G g 2 52 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Wolf, ein hiesiger Buchdrucker. Von Luthers Ue, Versetzung des alten Testaments, erschien der erste Theil zu Wittenberg im September; und bald darauf bey Adam Petri. Bey der Vorbereitung oder Annäherung jeder grossen Veränderung in einem Staat wird man unter den Bürgern drey Hauptabtheilungen gewahr. Die eine wünscht die Veränderung und befördert sie; die andere haßt sie, und trachtet sie zu entfernen; die dritte besteht aus denen, die theils aus Gleichgültigkeit, theils aus Vorsichtigkeit, theils aus Mißtrauen, theils aus Ungewißheit über den Ausgang der Dinge, theils aus Un- kunde über die eigentliche Beschaffenheit der Sache, müßig sind, und zu einiger Theilnahme angespornt werden müssen. Auf diese dritte Abtheilung suchen die zwey andern zu wirken Unter diesem Gesichtspunkt werden wir, in diesem und in den folgenden Jahren, mehrere Gesetze betrachten, ohne doch zu entscheiden, ob diese oder jene Abtheilung wirklich die Absicht hatte, sich zu vergrößern. Nach St. Kaiser Heinrichs Tage 1Z. July, ') wurde erkannt: *) Also nach der Erneuerung und Einführung des neuen SlakhS, unter dem Bürgermeister Adelberg Meier. n. Kap. 1523. Oeeolampad. ^53 » Wenn es um dir Aufnahme von Fürsten, Herren, Grafen, Rittern und fremden Edelleuten zu thun wäre, so soll man wohl eingedenk seyn, der vielfältigen Mühe, Arbeit und Schadens, so uns von wegen Graf Wilhelmen von Fürstenderg, desgleichen des Grafen von Thierstein halben, die wir zu Bürgern angenommen hat- ten, entstanden find. Man soll es wohl und weislich überlegen, damit die Stadt und ihre Gemeinde desto besser von Gefährden, Kosten und Schaden verhütet (bewahret) werden." Dieß war ein Mittel weniger für die hohe Stube neue Mitglieder zu bekommen; denn nur die Fremden, als welche keine Zünfte hatten, waren nicht im Falle, bey der Annahme der hohen Stube, ihr Vermögen zu verzehnten. Nach Michäli, den 29. September, ergieng folgendes Dekret über das Dreyer-Amt: „ Kein Haupt, neu und alt, soll zu Dreyerherrn erkosen werden, auS vielerley Ursachen und Mängeln, so bisher daraus ent. standen sind " Die Wichtigkeit dieser Erkanntniß be» merkte der Schreiber am Rande des Schwarzvuches, mit dem Worte — Da nach der Erneuernng des Rathes die Rechnungen des abgetretenen Raths untersucht wurden, hatte man einen Mangel entdeckt. Wollte man den Bürgermeister Meltinger verdächtig machen , oder war nur die Absicht, die Räthe, durch ^LL XIV. Periode. Zeiten der Reformation- die Hoffnung zu einer Dreyerherrn-Stelle, zu gewinnen ? Auch nach Miehali wurde nachstehendes erkannt: z, Man soll künftiqs die Drenerherren jährlich, so man die Aemter besetzt, zu keinen andern Aemtern erwählen, damit sie ihres Dreyer-Amts desto besser gewartet! mögen-" Dieß gab auch den Räthen Hoffnung zu Neben- Aemtern. Der König Franz verlor im Mailandtschen Cre- mona, und das Schloß zu Mailand, die ihm noch geblieben waren. Die Basier schickten ihm, im Augst- monat, vierbundert Frcywilliqe, ') unter dem Haupt- mann Balihaftr Hillprand von der hohen Stube. Martin Streif, Wirth zum Rappen, war Fähndrich, und Barriwlome Zink, Lieferhcrr. Die Mühl- haustr schickten hundert Mann, unter Franz Hagen- bach. Die Basier hatten ein neues weiß, schwarz und rothes Fähnlein. Die rothe Farbe war die vom Licstaler» Amt. Wollte man seine Einwohner gewinnen? Ucbri» gcns richtete man nichts aus- ') 3 » zwey Abtheilungen von zoo und 100. II. Aap. iS23. Oecolampad. ^55 Nicht begnügt mit ihren entfernten Zügen wollten die Basler auch in ihren Mauern das Bild derselben geniessen. Die beyden Gesellschaften der Schützen baten den Rath, er möchte ein allgemeines Geselle n- Schießen mit der Büchse und mit dem Bogen ausschreibe»/ welches der Rath willfährig weit und breit that- Einen wichtigen Einfluß mußten dergleichen Lustbarkeiten haben. Da kamen, ohne Argwohn zu erregen, Leute zusammen, die mitten unter dem AeuZerli- chen der Freude, bedeutende Pläne verabreden konnten. Auf Montag nach St. Margreten Tage (folglich nach der Erneuerung des Raths) wurde mit dem Bogen der Anfang gemacht, und acht Tage nachher mit der Büchse. Der Zulauf war groß, und von vielen Nationen, Grafen, Freyherren, Ritter und sonst ehrbare Leute. Viele Zelten, wie auch Häuslein für allerhand Krämer, hatte man aufschlagen lassen. „Es war überaus hübsch gerüstet" schreibt Einer. Die Straßburqer gewannen die Gabe vom Bogen, und die von Ulm die von der Büchse, deren jede vierzig Gulden werth war. Sie wurden ehrlich bey ihrem Rückzug begleitet. In diesem Jahre erreichte der Kauf vom Schloß Ramstein und vom dazu gehörigen Dorf Bretzweil seine vollkommene Endschaft. Christof von Ramstein, hatte schon im I. Isis, seine Rechte abgetreten. Der Bischof begab sich im I. 1522, auf Vermittlung der? 466 XIV. Periode. Zeiten der Reformation- Schweizer, aller Lehenschasten und Ansprachen an gedachte Herrschaft; und in diesem Jahre bezahlte der Rath ein Drittel des Kaufschillings au den Bischof, und nach getroffener Abrechnung der auszulösenden Ein. künfte, das übrige dem Christof von Ramstein, der her kizle seines Geschlechts gewesen ist. Drittes Kapitel. 15 2 4 . Die Bischöfe kommen um das letzte Zeichen einer weltlichen Hoheit. Vor Johanni waren: Bürgermeister, Adelberg Meier. Lberstzunstmeister, Lux Zeigler. Nach Johanni Bürgermeister, Heinrich Meltinger. Oberstznnftmcister, Jakob Meier. Im vorigen Jahre hatten die Zürcher an den Rath geschrieben: „Wie sie begierig wären, aus rechter gött- licher Schrift zu erlernen, was von den Bildern und etlichen Dingen / so in der Messe gebraucht werden, ohne III. Aap. 1524 457 Beschwerde ihres Gewissens, zu halten sey. Sie hätten die Priesterschaft ihres Gebiets und Landschaft berufen, und auch von uns begehrt, unsre Botschaft und unsre Gelehrten zu schicken. Wir halten aber weder Dcpu. tierte geschickt, noch geantwortet." ') Dieß vernimmt man aus einem Schreiben, so die^ Zürcher den 2teu Jenmr dieses Jahres abgehen liessen. In diesem Schreiben melden sie weiter: „ Nicht desto minder sind wie fortgefahren, und im Namen Gottes, ohne alle Verachtung aller Obrigkeiten und Menschen, Niemanden zu Schmach noch Vortheil , auch nicht, daß wir uns vor andern christlichen Menschen erheben, sondern um der Ehre Gottes und um unsers Seelenheils willen, den Grund und Wahrheit jener Artikeln, aus dem rechten Brunnen der wahren göttlichen Schrift, ohne Zu- oder Vorthun menschlicher Weisheit und Ordnung wollen suchen, und erfunden, wie dann ihr zum Theil in diesem Büchlein, so wir euch hiemit schicken, ersehen werdet. So ist übermal an eure Liebe unsre ernstliche Bitte, ihr wollet solches Büchlein mit euern Gelehrten, geistlichen oder weltlichen lesen, einsehen, und demnach um Gottes Ehre, christlicher Liebe, und unsers Seelenheils willen, falls wir, einiger Gestalt, wider das Wort Gottes (dem wir mehr als Menschen - Satzungen gehorsam seyn sollen) handelten, und nach der evangelischen ') Wie soll man das erklären? ^68 Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. Lehre nicht wandelten, sondern irre gierigen, uns solches inzwischen Pfingsten, oder sobald das scnn mag, durch dieselben euere Gelehrten mit dem wahren Worte Gottes und rechter göttlicher Schrift beyder Tcstamen, ten anzeigen; das wollen wir gütlich vernehmen und zu hohem Dank empfangen, und uns, wo uns wahr. ltcheres erscheint wird. weisen lassen. O! daran thut ihr ein göttlich gutes Werk; welches wir um euch, als frommen Christen geziemet, gegen Gott, und hier in Zeit gutwillig zu gedienert haben wollen. Wir haben auch gleicher Gestalt, zu Gute der Sache, unsern gnädigen Herren den Bischöfen zu Constanz, Chur, Basel, auch der Universität daselbst, und andern euer» und unsern getreuen lieben Eirsgenossen geschrieben, damit wir in dem wahren Licht christlichen Wesens desto bcs. ser zu wandeln gelehrt werden." Ob und was geantwortet worden sey, ist mir unbekannt. Vielleicht wurde die Antwort auf die nächst zu eröffnende Tagsatzung ausgestellt. Den 26 . Jenner besuchten die Eidsgenossen, ausgenommen die Zürcher, eine in Luzcrn, zur Handhabung der katholischen Religion, angesetzte Tagsatzung. Ihre Beschlüsse ') waren wider alle Neuerungen in Religions- Sie finden sich gedruckt bey Hosx: Kisr. n. P. 34» M- Kap. l 624 . 459 Sachen, und namentlich gegen die des Zwinglius gerichtet. Sie enthielten sogar das Verbot, wahrend der Fastenzeit Eyer oder Käse zu essen. Ein Artikel erklärte, daß die Geistlichen nur vor drn Obrigkeiten der Kantone Rechenschaft über ihre Lehren geben sollen. Falls der Basier Gesandte darin einwilligte, so muß er auf die Mehrheit des hiesigen Raths gezählt haben. Sonderbar ist das Verbot in den erwähnten Beschlüssen, über diejenigen zu spotten, welche Reliquien vom heiligen Geist, von der Jungfrau, und von dem heiligen Anton ius tragen würden. Bey diesen Beschlüssen ließ es aber die Tagsatzung nicht bewenden, sondern fie schickte Abgeordnete nach Zürich, um den Rath zu ersuchen, alles in den ehevo- rigen Stand wieder herzustellen, und über die Mittel, manche Mißbrauche abzustellen, gemeinschaftlich mir ihnen zu rathschlagen. Die Antwort von Zürich war meisterhaft und geschah schriftlich. Allein Vermuthen nach wirkte sie auf die Mehrheit unsers Raths, Um diese Zeit kam Wilhelm Fsrellus nach Basel, um eine Disvukarion oder Gespräch mit den Predigern der Stadt über verschiedene Reiiqtonspunkten, die er öffentlich angab, zu halten. Er foderte sie auf, ihm von dem Glauben, der in denselben läge, gegründete Ursache zu geben. Die Theologen der Univer- ^60 xiv. Periode. Zeiten -er Reformation. sttät verboten die Disputation. Der Rath hingegen erlaubte ihm , die Anzeige seines Vorhabens am Colleqio selbst anschlagen zu lassen/ welches auch den folgenden Tag verrichtet wurde- Der Weybischof, Heinrich von Schönau/ und die Rogen; der Universität droheten mit dem Banne/ allen Priestern, Studenten und Zugewandten, die der Disputation beywohnen würden. Der hie- durch beleidigte Rath erwiederte den i-i. Februar, durch ein öfentüches Mandat: „ Es wolle ihm gefallen, daß manniglich, und vsr allem die Seelsorger, Predi- kanten, Priester, Studenten und Verwandte der Uni- verstlät in solcher Disputation disputiren.Sie sey wohlbedächtlich von ihm vergönnt worden. . . . Wer steh dem widersetzen sollte, dem soll künftigs Mahlen und Backen, und feiler Markt, durch sich oder sein Gesind zu gebrauchen, abgeschlagen seyn; desgleichen die vom Rath verpfründeten oder belehnten, ihrer Pfründen und Lehen entsetzt werden." In diesem Mandat sagte auch der Rath: „ Das Vorhaben des FareüuS sey aus Eingiessen des heil. Geistes geschehen, und die von ihm dem Rath vorgelegten Punkten habe der Rath nicht unziemlich, dem Evangelium gemäß, und den Menschen ehender nützlich als schädlich befunden." Das Mandat wurde den Februar angeschlagen, und vom Caspar Schalter krotoseribg, (üi itatl8 ba»il!en8i8 UN« terschrieben Also wurde die Disputation gehalten, und zwar am 15. Februar. » ES kam viel Gutes davon, III. Kap. 1524 ^61 meldet eine gleichzeitige Handschrift. Es nahm das Gottes Wort sehr zu. Es entstanden davon viele christliche Lehren auf." Den folgenden Tag wurde über die Prtesterehe eine Disputation eröffnet. Es hatte nämlich der Leutpriester von Liestal, Stephan Stör von Dieffenhofen, stch in den Ehestand begeben, ') und den gegenwärtigen An« laß benutzt, um auf diesen Tag eine Disputation über die Priesterehe auszuschreiben. Es erschienen viele Zuhörer. Er vertheidigte die Priesterehe. Allein keiner trat auf, um Einwendungen zu machen Da forderte er Oeeolampad, Pellican und andre auf, ihre Meinungen zu eröffnen. Sie thaten es, und der Sieg blieb auf der Seite der Priesterehe. Doch bestätigte -er Rath diesen Steg nicht; gab aber stillschweigend zu, daß ste durch mehrere öffentliche Beyspiele zur Obser, vanz erwüchse, und ertheilte bald hernach den Kloster» frauen die Erlaubniß zu heirathen. Er ließ nämlich bald darauf die Frauenklöster öffnen, und gab den Non« nrn das Alternativ, stch innert Jahresfrist zu erklären, entweder im Kloster zu verbleiben, oder solches zu ver» ') Wer diese Ehe gesegnet haben möge, finde ich nicht aufgezeichnet. §62 XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. lasse«/ und sich auch zu verehelichen ') Zugleich wurde den Mönche» verboten, ihnen als Bcichtväter und Pre. -iger zu dienen. Hingegen gab ihnen der Rath weltliche Geistliche zu Bcichtvätern und Predigern/ wie, zum Beyspiel/ Doktor Thelamonius, dem Steinen- Kloster, Magister Stephanus Stör von Dicssenhofen, den Nonnen zu Gnadenthal. ,, O! rief der Carthäuser Georg in seiner Handschrift, wie wohl waren die Schwestern versehen. (O Huarn deno luei-unt rilae sonores ^rovisae!) ES waren damals zu Stadt und Land folgende Stifte und Klöster vorbanden. Das Domstist/ das Chorherren- Snst bey St. Peicr; jenes bey Sc> Leonhard; die Ab, tcy zu St. Alban/ Benediktiner-Ordens; daü Augustiner. Kloster/ unweit des MüustcrplatzeS; die Baarfiißer des Franciökaner Ordens, beymSpirtal; die Prediger/ oder Dominikaner in der St. Johannes oder Creuzvorstadt; die Carrhcuser bey St. Theodorn / in der kleinen Stadt, St. Margrethen Thal genannt; das Maria - Magdalenä, oder das Steinenkloster, in der Steinen Borstadt; und drey andere Frauenklöstcr, Gnadentbal in der Sparten« Borstadt; Clara in der kleinen Stadt und Klingenrhal, auch in der kleinen Stadt. Ferner auf'm Lan'e: das Kloster Schönthal, Augustiner Ordens, obei halb Wal. denburg; die Schwestern des Bernbardö-OrdenS/ oder «ach andern, die Beginen im Engenthal, hinter Mut. tenz; die Beginen im rothen Hause, am Gestade des Rheins, zwischen Angst und der BirS, und die Beginen im neuen Schauenburg oberhalb Pratteln. m. Kay. 1Z24. ^62 Oecolampa- gelangte zur wirklichen Pftrrrstelle bey St. Martin, und begehrte nnr einen Helfer. Er behielt sich zugleich vor, frey lehren zu dürfen, und die unnützen päbstlichen Gebräuche abzustellen. Der Rath bestätigte die Ernennung der Pfieger, und wies ihm eine Besoldung voll 120 Pf. jährlich an, nebst dem Genuß des Pfarrhauses, welches er aber in geziemendem Bau und Ehren, nach der Stadt Gewohnheit, erhalten sollte. Eine bedeutendere Bedingniß war aber diese, daß er, ohne des Raths Vorwissen, keine wichtigere Neuerung in Religionssachen vornehmen sollte. Dieß erklärt folgende Verordnung, die nach Pfingsten crgieng: „ Die Zunftknechte sollen, bey Pön ze- hen Schilling, auf Feier-und heiligen Tagen, vor und ehe das Amt der Frohnmeffe geendet ist, Niemanden zu essen oder zu trinken geben. " Um diese Zeit ernannte der Rath Secolampad zu einem Professor der Theologie, gegen eine Besoldung von sechzig Pfund. Er las über Jesaja, in deut» In «eclio ^uxusti, Oscoltimp-Iilius puvliosin ciisputs» lionsin in vuIZari ( «erniono ) i-licis nornpluribn« prse- renubus, Iisduit. kriu8 in Iss^arn, simiiiter coinnien- tus in suls insxng. Inne coeptnra est lezi Ires lioxuss , »v «oUein reiliset et kellicno» — Oeorxin». >464 XIV. Periode Zeiten der Reformation. scher Sprache, mit einem großen Zulauf von Zuhörern, wie mehrere es bezeugen. Zu gleicher Zeit wurde Pellican (Kürsner) Professor in der Theologie. Die Mitgliedee des alten Raths genossen nur die Hälfte der Besoldung der neuen Räthe. Sie bekamen nun, durch Erkanntniß beyder Räthe, die ganze Besoldung. Geschah es um den Verlust der geheimen Pensionen zu ersetzen? Oder war es ein Versuch einer der Religionsparteyen, sich durch den eröffneten Vo» schlag Anhänger zu verschaffen? Seit dem Bund mit Frankreich von i52l, wur- den zwey hiesige Studenten auf Kosten des Königs, auf der Pariser Universität frey gehalten. Der Rath erkannte, daß keiner über drey Jahre dort bleiben, und daß alsdann, unter denjenigen, die sich darum angeben würden, der Nachfolger von ihm erwählt werden sollte. Im Oktobermonat (vor Galli) gelangte eine sehr ärgerliche Geschichte zur Kenntniß des Raths- Der Domherr Jost von Rheinach hatte einem hiesigen Bürger seine Tochter aus einem ehrlichen Dienst entführt, sie geschmecht, anderthalb Jahr vor ihrem Vater verheimlichet, sie zu Bruck und Meltingen enthalten, und sie für seine ledige Tochter ausgegeben. Dw Rath ließ den Verführer anhalten, und in eine Gefan- m.Kap. 152L 46 § genschaft legen. *) Donnerstag vor Galli erschienen vor Beid-Räthen der Dccant und Coadjutor N-.klaus von Diesbach, nebst seinem Kanzler und einigen seiner Na« the: dann, im Namen des Domstifts, der Custos Jvh. Rudolf von Hallwiel, nebst vier andern Domherren; und endlich stehen nahe Verwandte des Angeklagten» Der Decant stellte vor, daß er die Obrigkeit oder Richter des Jost von Rheinach wäre, die Domherren behaupteten, daß der Rath das Recht nicht habe, einen Domherrn gefänglich anzunehmen, und beschwerte sich über allerley Schmach mit anreizenden Spei Liedern, nächtlichem Geplärr, Gespeien, Gelächter; die Verwandten baten inständig, man mochte den Angeklagten auf Recht hin von der Gefangenschaft befteyen, in Rücksicht des vertrauten Willens, den sie bisher zu uns, und wir zu ihnen getragen hätten. Nachdem der Rath sich berathschlagt, ließ er die Parteyen hereinkommen. Der Amtsbürqermeister eröffnete ihnen, was der eingesetzte Domherr begangen hatte; schlug den Abgeordneten des Domstifts vor, ihre Klage über Verletzung ihrer Freyheiten und Gebräuche vor dem großen Rath (Rath und Sechser) anzubringen, und die Antwort desselben zu empfangen, und zeigte den Verwandten an, man wolle Jost von Nheinach vor dem Stadtgericht für ') OcffnungSbuch x. 202» V. Band.. H h 466 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Reckt stelle»/ und ergehen lassen/ was das bringen würde. Sonnabend vor Galli erschienen gedachte Ver- wandte wieder vor Rath/und baten mit ganz freund» lichcn Worten/ den Gefangenen zu entlassen. Sie «hielten es mit dem Anhang/ daß Jost von Rheinach in den nächsten vierzehn Tagen / von wegen obgemeldter seiner Verhandlung, mit einem ehrsamen Rath gütlich übereinkommen werde. Sollte es nicht geschehe», fo sollen sein Bruder und sein Vetter ihn wieder in seine Gefangenschaft einliefern, und indessen dafür Bürgen seyn; welches ste auf der Stelle dem Bürgermeister Mel« ttnger vor beyden Rathen in die Hand versprachen. Allein, Sonnabend vor Allerheiligen Tage, auf das dringendliche Ansuchen und Bitte des Angeklagten und seiner Verwandten, wurde ihm seine Verhandlung von beyden Rächen verziehen, und gütlich nachgegeben. Sonderbar soll es vorkommen, daß befohlen wurde, dieß alles zu künftigem Gedächtniß einzuschreiben. Ohne diesen Befehl würden wir von der ärgerlichen Geschichte nichts wissen, die indessen den Lauf der Reformation nicht anders als befördern konnte. Im Herbstmonat wurde bey Adam Petri der zweyte Theil der Uebersetzung des Luthers vom alten Testamente nachgedruckt. m. Kap. 1524. 467 Folgende Verordnung beyder Rathe ergteng einhellig i) den 12. December: » Die Buchdrucker sollen nichts drucken lassen , oder selber drucken, weder latein, hebräisch, griechisch, noch deutsch, es sey denn zuvor durch die Herren besichtiget und zugelassen worden, welche je zu Zeiten durch einen ehrsamen Rath dazu verordnet worden. Was ihnen von denselben zu drucken vergünstiget wird, dazu sollen sie ihren Namen drucken. — Denn wer das übersieht, der soll, je nach seinem Verdienen, auf des Raths Er- kanntniß schwerlich darab gestraft werden." Die Druckerherren wurden vor Rath beschieden, und ihnen öffentlich der Befehl vorgelesen. Die Herren, so die Exemplaria zu besichtigen hauen, wurden ernannt. Es waren der Alt-Bürgermeister Adelberg Meier, der Alt-Oberstzunftmeister Lux Zeigter, und der Stadtschrei- ber Caspar Schaüer. Dieser nämliche Stadtschreiber Caspar Schalter, klagte in diesem Jahre, in verschiednen Briefen an den Stadtschreiber Gamsharst von Mülihauscn, daß das ') Da diese Verfügung einhellig gut befunden wurde, s- sind die Beweggründe dazu schwer zu errathen« Hh 3 ^6s xiv. Periode. Zeiten -er Reformation. Werk -er Kirchenverbcsserung nicht von Statten gienge, und er ermähnte ibn, sei»Bestes zuthun, -aß dasgött- liche Werk nicht wieder unterdrückt werde- Er war am besten im Stande zu urtheilen, welcher Geist im Rath herrschte; ob dieser Geist eine bestimmte Tendenz hatte, oder unentschlossen, schwankend, und von der zufälligen Abwesenheit des einen oder andern bedeutenden Mitgliedes abhänglich war; ob dieses Wanken von kurzer oder langer Dauer seyn dürfte; und endlich, welche Antriebsmittel erforderlich seyn könnten, um den Ausschlag zu geben. Wir kommen aber zu einer wichtigen Begebenheit dieses Jahres, die auch im höchsten Grade helfen mußte die Reformation befördern. Die Bischöfe bezogen, wie wir es schon in einer andern Periode bemerkt haben, jährlich um Martini einen Zinspfenning von jeder Haushaltung, oder, wie andre melden, von jedem Hause. Dieß war ein Zei. chen von Lehenspsticht gegen die Bischöfe, wie der St. Peters Pfenning in England gegen die Päbste. Vielleicht rührte er von den Zeiten her, wo die Kirche St. Martin die Stiftskirche war; vielleicht war er mit der Reichsvogtey verbunden, so die Bischöfe lange inne ge. habt hatten. Mit dem größten Gepränge wurde er eingefordert. Der Vogt, der Schuldheiß und die Amtleute, m. Kap. iS2L ^69 gemeinschaftlich mit dem Official und andern Beamten des bischöflichen Hofes, ritten durch die Stadt, und ließen die Abgabe durch die Stadtknechte einziehen- Nun erkannte der Rath, daß sie nicht mehr abgeführt werden sollte, ohne einmal eine Entschädigungssumme auszusetzen. Hierauf ließ der Coadjutor, der sich nach Basel begeben hatte, am Marttnstag, 11. November, eine weitläufige Protestatio», im Bischofshofe, von drey geschwornen Notarien, und in Gegenwart vieler Zeugen verfertigen. In derselben beschwerte er sich auch über die Schmach, daß die bischöflichen Beamten , drey Stunden lang, ohne Bericht, vergebens auf die Beamten -er Stadt gewartet hätten, nämlich auf Vogt, Schuldheiß, Amtleute und Stadtknechle, die dem Einzug, nach alter Uebung, beywohnen mußten. Von diesem Jahre haben wir noch Kriegszüge »ach- zuholen- Bonivet, frsnz. Befehlshaber, setzte den Krieg in Mailand für den König fort- Kenam sagt sp. ^k>l.) „ 1^68 Zinses I'adLnttonnertt. Il lait la retrsits äs ksdee, oü son arriLreZaräe est besaite pg,r le eonlistsdls 6e Lourdon, Mann aus der Stadt und den Aemtern. Sie lagen lang vor der Stadt, bis auf Faßnacht des folgenden Jahres- Die Kaiserliche» thaten einen Ausfall. Große Schlackt- Viele blieben auf beyden Seiten- Die Kaiserlichen nahmen gefangen, was sie nickt erschlugen; ketsch. gelten sie fast wohl; zogen sie nackend aus, und lies- m. Kap. 1524 . -L7t sen sie dann laufe,«. Es kamen uns viele gute Bürger um, die durch das böse Geld verführt wurden. Gott verzeihe ihnen allen!" In gleichem Jahre 1524 vor Mathiä (25. Februar) geschah ein andrer Zug. Der Herzog Ulrich von Würtemberg, dessen Herzogthum der schwäbische Bund dem österreichischen Hause verkauft hatte, führte ein zahlreiches Heer an, um sein Land wieder etnzu- nehmen. „Nun zogen mit ihm viele von Bafel," sagt die mehrerwähnre Handschrift. Schwickhard von Seckin« gen kam auch mit hundert wohlqerüsteten Reu'ern hier- durch. Allein, sie kamen alle bald wieder zurück. Nun laßt uns Häberlin (?. io p. 6iZ) anführen: „ Der Herzog war auf die Gedanken gebracht worden, nochmals einen Versuch zu wagen , sich seines Landes mit Gewalt wieder zu bemächtigen. — Er dachte also vor allem darauf, wie er zu Gelde gelangen könnte. — Zu dem Ende Hot er dem Kanton Basel seine Grafschaft Mömpelgard und die Herrschaften Granges, Blamonr, Clervat und Passavant gegen Wiederlösunq, und die Vedingniß an, diese Schlösser und Flecken nach Ge?e- genheit zu bewohnen, auch sein darin befindliches Ge» schüö nach Hohentwiel abführen zu können. ') Nun ') Hohentwiel hatte er im I. 1521, mit franz. Gelde, von Heinrich von Clingenberg, der Bürger zu Schaff- hausen war, gekauft. L/2 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. kam zwqr der Kauf nicht zu Stande; es erhielt aber doch der Herzog von den Kantonen Solothurn und Basel ansehnliche Summen. Im gleichen Jahre hatte ein eidgenössischer Freu- denzug statt. Pon Luzern, Uri und Schwyz kam ein auserlesener Trupp durch Liestal nach Basel hinab, der zu St Jakob von soo bewaffneten Bürgern empfangen wurde. Schwerlich wird man glauben, daß dabey keine Nebenabsichten obwalteten. Wir waren im Besitz von Liel. Das Oeffnungs- buch (p. 198) sagt ausdrücklich, daß auf die Rechnung von Liel nach Johannis, Hans Schafner, Meister zu Kaufleuten, ernannt worden sey. Der Graf Wilhelm von Fürstenberg hatte es uns im I. 1521 versetzt. Schultheiß und Rath zu Liestal schrieben unserm Rath, Freytag vor Letare 1524 . . . . „ Wir vernehmen, daß Ew, Gnaden in gebildet, wie wir hier Fleisch und Eyer essen, welches uns bisher unwissend war. Nun haben wir hierüber unsre fleißige und ge^ treue Erfahrung gehabt, und finden, daß etliche, -och wenige, ungeforIich (ohne Gefährde) auf die Aesche- mittwoch und Donnerstag darnach Fleisch, Eyer und Kutteln möchten gegessen haben; deren ein Theil nicht geständig, und nicht luter. Da es nun nicht ganj III. Äap. 152^. ^73 am Tage , so ist an Ew. Gnaden unsre demüthige Bitte/ Ew. Gn- wollen in der Sache uns Befehl geben, ob wir der Sache weiter Bericht und der Wahrheit ersah» ren, dieselben nach ihren Thaten zu strafen. Wollen wir handeln, damit Ew. Gn. vernehmen, daß wir auch nicht Gefallen darin haben, und die Schuldigen nicht ungestraft lassen." Ein Becker, Jakob Hinling, wurde zur Verant» wortung gezogen- Er halte bey einem Leichenbegängniß gesagt, daß das Bild auf dem Kreuz, so man vorher trug, ein Göy sey. Er hatte eine Frau gefragt, wa« rum sie eine brennende Kerze in der Hand habe, da es noch Tag sey. Er hatte gesagt, man solle die Mutter Gottes nicht ehren, es sey eine Aögötterey, man thue damit unsrer Frau keinen Gefallen, ihr liebes Kind sey unser Gott. Er hatte gesagt an einem Festlag, die Pfaffen würden mehr messen, als die Kornmesser, ein jeder würde drey Herrgott fressen. Dazu hätte ihn Pau* lus am eilften Kapitel bewogen u. s w. Wie er gestraft worden, stehet nicht in den Ralbsschriftcn. Allein derjenige, der ihn besprach, oder er, schloß mit Bitte, ihm, als einem Dorechten, zur Besserung gnädig zu seyn. 17 ^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Viertes Kapitel. Das Jahr 1225. Aufstand der Landleute. Vor Iohanni warm. Bürgermeister, Heinrich Meltinger. Oberstzunftmeister, Jakob Meier (zum Hirschen.) Nach Iohanni waren. Bürgermeister, Adelberq Meier. Oberstzunftmeister, Lux Zeigler. Folgen der Schlacht bey Pavia. Nach der Schlackt bey Pavia vom 25 . Februar, und -er Gefangcnnehmung des Königs Franz des I, befand sich der Kaiser Carl V besser in Stand, wider die Reformatoren nachdrücklich zu eifern. Er ließ ein hartes Schreiben über das andre gegen die Fürsten und Stände ergehen, die der Lehre Luthers zugethan waren. (Pütters Reichsgeschichte.) Die Sachen nahmen aber bald eine andre Wendung. Der König von England, der Pabst selbst, Venedig und der Herzog von Mailand standen wider den Kaiser, dessen Gewalt allen furchtbar IV. Kap. 1625. PufstariL der Landleute. -475 wurde. Die Reformation gewann auch eine mächtige Stütze an Albrecht, Margraf von Brandenburg, und Hochmeister des deutschen Ordens in Preussen, indem er Preussen sacularisirte, und zwischen Polen und seinem Hause theilte, Pfründen, Stifte und Klöster. Den 25 . Jenner eignete sich der Rath das Recht zu, die Pfründen, die in des Pabstes Monat fallen, zu verleihen. Die Domherren sollen sich nicht damit beladen. i) Am gleichen Tage übertrug er eine Caplaney auf Burg im hohen Stift Basel dem Georg Faymann, einem hiesigen Bürger, weil solche in des Pabstes Monat gefallen war Allein, als er den Coadjutor und Decant ersuchen ließ, den Ernannten in Besitz der Pfründe zu seyen, schickte jener seinen Bruder , Vogt zu Zwingen, und Urs Marschalk, Vogt zu Pruntrut, vor den Rath, die ihm die Vorstellung machten, es sey etwas neues, es strecke wider des Pabstes Ordnung und Gebrauch, der Handel sey dem Coadjutor eben schwer, er lasse also um einen Aufschlag (Aufschub) bitten, damit er inzwischen mit gemeinen Eidgenossen, oder seiner Freundschaft sich berathen möge. Der Rath stand aber von ') Das schwarze Buch. x. §. 476 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. seinem Vorhaben nicht ab. Das Rathsbuch sagt: „ Aus guter, ehrbarer, endlicher Meinung, wie dann es einer frommen Obrigkeit gebührt, hätte der Rath die erledig, ten Pfründen, so in die Monate des Pabstes gefallen, zu ihren Handen und Gewalt genommen." Ueber das Begehren des Coadjutors, wurde be« rathen, und nachstehende Erkanntnlß abgefaßt: Erstlich, daß man Herrn Iergen Fatzman» bey der zu- gesagten Pfründe handhaben und schützen solle und wolle. Zu dem andern, wenn künftigs, in die Ewigkeit, einige Pfründen in des PabstS Monat fallen werden, daß man die auch zu einer Obrigkeit in der Stadt Basel Handen und Gewalt nehmen, und die, je zu Zeiten, nach ihrem Willen und Gefallen, verleihen und konfcrircn solle. Zu dem drit. ten, daß man diese Erkanntniß besagtem Urs Marschalk, solche dem Coadjutor und dem Kapitel des Domstifts Basel anzeigen, eröffnen und dabey sagen soll: Daß der gedachte Coadjutor, sammt dem Kapitel, sich bis auf die zwölfte Stunde zu Mittagzcit, und ohne längern Verzug, entschlieft sen sollen, ob sie Hn. Fatzman» Posseß (Besitz) geben wollen, oder nicht, und solche ihre Antwort Herrn Bürger, meister, im Name» (zu Handen) deSNathS, ansagen. Ge. ben sie dann Posseß, wobl und gut l wo das nicht, so wer. den meine Herren beyde Räthe sich der Sache nicht weiter beladen, sondern die Sechs (Sechser, Großräthe) von Stund an berufen, und ihnen den Handel anzeigen. Vor denselben werden der Coadjutor und das Kapitel sammethaft erscheinen, ihre Ursachen daselbst vortragen, auch daselbst IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. ^77 sich erläutern, ob sie einhellig sind oder nicht; und wer die sind, so Herrn Jörgen nicht Posseß geben wollen. Was dann von den Sechsern für ein Entscheid fallen werde, müsse man erwarten" (abwarten ) Nach dieser Eröffnung erschienen, auf die zweyte Stunde nach Mittag, vor beyden Rathen die ehrwürdigen , edeln Herren Johannes Rudolf von Hallwyl Custos, und Philipp von Eundelzheim Domherr, und eröffneten: „ DaS Kapitel hake die ihnen mitgetheilte Antwort verstanden, (vernommen) Nun möchten sie, das Kapitel, wohl leiden, und wäre ihnen auch ganz lieb, daß Herrn Jergen Fatzmann, durch den Coadjutor und den von Lich. tenfels, denen es allein zustehe, Posseß gegeben würde. Deshalben sie, das Kapitel, Hr. Coadjutor, auch den von Lichtenfels freundlich gebeten, auch ihnen gerathen, daß sie, als denen es zustehe, Hn. I. Fatzmann Posseß zu geben, sie aber, das Kapitel, hätten das zu thun keine Gewalt, können und mögen Niemanden Posseß geben, noch nehmen, sondern es siehe, wie vorher gehört, dem Coadjutor und LichtensclS zu. Darum sey ihre dringende Bitte, es wolle ein ehrsamer Rath sie, das Kapitel, entschuldiget, und darin u »verdacht haben; denn, wo sie einer Stadt Basel sammt den ihrigen dienen können, wollen sie alwegen gutwillig erfunden werden. Aber wie dem allen, so habe der Coadjutor ihnen in das Kapitel einbetten, daß er Einen beschien wolle, der, in seinem Namen, auf hienachr in der Vesper, Herrn Jergen Fatzmann, solcher Pfründe halben, so viel und er Recht dazu habe, Posseß geben wer. ^78 XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. de, guter Hoffnung, er, Hr. Ierg, werde sich auch rage- gen, mit allen dem, wie ein andrer Priester zu thun schul, dig ist, gehorsamlich erzeigen. Nach angehörtem Vortrag erkannten wieder beyd Räthe: Daß man Hr. I. Fatzmann bey gedachter geliehener Pfründe handhaben, und auf keinerley Weg davon bringen lassen wolle. Zu dem andern, daß man auch solle und wolle alle die Pfründen, so, hiniür, in die Ewigkeit in des Pab. stes Monate falle« werden, keine ausgeschlossen, zu unsern des Raths Handen und Gewalt nehmen, und die nach un. serm Willen und Gefallen, auch wem uns geliebt, ohne Verhinderung, Einrede und Widersprechen mengklichS verleihen, auch diejenigen, so durch uns geliehen, grhand. habt werden sollen. Dieser Beschluß des Raths wurde dem Coadjutor und dem ganzen Kapitel angezeigt. Der Rath ordnete nach und nach den Klöstern und Stiften, mit Ausnahme des Domstiftes, Psteger aus seiner Mitte, und Schafner. Am ^o. Jenner bekam die Kirche St. Leonhard Jakob Meier, Oberst. Zunftmeister, und Urban von Brunn, Meister der Gerber und Schuhmacher, zu Pflegern- Am Febr. ordneten die Räthe den Frauen zu Gnadenthal drey Pfleger, Heinrich Meltinger, Bürgermeister, Chrisosto- mus Gengenbach, Meister zu Krämern, und Marx Heidly, Meister zu Webern. Am gleichen Tage, den Frauen an der Steinen, Adelberg Meier, Alt-Bürger« IV. Kap. 1225. Aufstand der Landleute. ^79 meister, Haus Oberried, Rathsherrn zu Krämern, und Marx Werdenberg, Meister zu Brotbeckern. Am Frey» tag vor Lätare bekamen die Augustiner zwey Pfleger, Franz Bar, Ralhsberrn zu Kaufleuten, und Peter Ryf, Meister zu Webern; die Frauen zu St. Clara, Wolfqang Hutschy, Meister zu Kaufleuten, und Theodor Brand, Rachsberrn zu Schcrern; die Frauen zu Klingenthal, Lux Zeigter, Alt - Oberstzunflmeister, und Balthasar Angel rot, Meister zu Hausgenoiscn. Den Z. Jnly bekamen die Frauen zu Engenthal zu Pflegern, Hans Irmy, Sechser, und Bernhard Meier, Sechser. Und dann Montag nach Ulrict, wurde dieser Pfleger zum rothen Hause. ,, Da die Mönche zu St. Levnhard sahen, wie es zugehen wollte, ') so übergaben sie meinen Herren das Kloster, und ließen sich aussteuern, jedem alle Jahre eine Summe zu geben. Sie legten den Orden ab, und giengen hernach wie andere weltliche Pfaffen." Jeder bekam jährlich zwey und sechzig Goldsgulden , der Probst aber, Lukas Rvllenbotz, hundert und zwanzig. Das übrige überließen sie der Stadt- Es wurde ver- ') Handschrift. 2) In sesto pririüestioni8 b^stse >1sri»e, d»nonivi >4o- nsstern 8t, «ui Litbituin ortlini« «otennitsr 4s0 XIV. Periode. Zeiten der Reformation, sichert, sagt der Carthäuser Georg-, daß die Räthe län« äeponentes, so vitsiü olsustrslein sdäiesntes, se st 8us, iä est, inonssterinin ouni oinnidus sttinentiis 6i- vitsti oontrsäeäerunt, smplius sumpto Iisliitu et vits seculsriuin olerioorum oonverssturi ^ sooipientes sin- xuli, exoepto kriori O. I.uos Kollenbotr, ^sin prse- posito, sinxulis snni» 62 sureos s 6ivitsts ^ussi pro I'rsebenäs victslitii, iä est, sä vitsm eornnäern äun- tsxst. korro krseposito äsbsntur oentuni et vizinti surei: rssiäuuin passessionuin oivitsti resixnsverunt» 8io illi Helixiossti novsm <^u,näsin speoieni ^pos- tssise prsetenäentcs.. multis sliis oocssio ruinse lisuä äudie kuerunt. Quorum tsinen sämoäurn psuci äiu postes supervivere. In esäeiii eoclesis, slr Iioo tern- pore et äeinoeps, instutinus pulsus äesiit, et omni» p«ne prisous oräo I'srocliise) et prseäicsri coepit in Ireliäomsäs keris 2, 3, 4 et 3. et soluin uns rniss» osntsri, soilicet, düö FkohNilMt. korro illi novelli (llerici olioruin proviäere pro eis äuntsxst et ills rnis- ss, ärinäc sä niliil sliuä sinpliu» teneksntur. Veruin tsmen pulsus äiurnus sä vespsrss pene sicnt in ostlie- ärsli eoolesis per slic^uot snnos peräursvit, et pulsn» primsruin, seä lonze slitcr c^usrn prius. Imo <;ussi omnis pene sunt illio inverss. Lreäi6ile est c>uoä sä Iioo per I>ntliersnos inäuoti sunt, nemps, sulrrsxsneuni Oeoolsrnpsäium, Ooctorem >ssrouni kledsnurn (Bekch,) Alsxistruln Ltelksnuin ( Skvk ) äe OiessenliT-fen, et non nullos oonsultores. -Vssertuin est äeni<>ue 8ens- tum eis äiutius restitisse, no Iioo Isoere perseversrent - seä prsevsluit ini^uitsr. IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute 481 ger widerstanden hatten/ wenn die Mönche nicht in ihrem Vorhaben beharret hätten. Diese Vermuthung ist um desto gegründeter/ da erst im Monat Oktober -es verwichencn Jahres/ Luther die Mönchskutte abgelegt, und sein Kloster zu Wiltenberg dem Churfürsten Friedrich von Sachsen übergeben hatte- Den t5. Drachmonat/ meldet der Carthäuser, um s Uhr Nachmittag/ kam der Bürgermeister/ mit fünf oder sechs andern / worunter einige Nathsherren waren/ in die Carthaus/ und befahlen, im Namen beyder Rathe dem Convent, daß sie künftigs Niemand mehr in ihren Orden sollten, aufnehmen, auch nicht einmal solche, welche aus andern Carthausen zu ihnen kommen möchten. Sie sollten kein Geld an Fremde geben, auch nichts von ihren Gütern veräußern, und anderes dergleichen. Den folgenden Tag kamen fie wieder, und schrieben alles Vermögen, die Kirchenorttate, Kelche n. s. w. auf/ und zwar um solches vor allem Raube zu stchern. ( 8ub inttzntione, uti prsetenZerUnt, qno6 possent nc>- i>is suxilio esse contr» pudiioos raplores. Verum quill !n- tenäerinr, meum nun est Mäiosrs. 8ieuk tuerunt nokis, it» prius el xoste» kuerunt in stiis inonsslsriis, sirniliter iu *) Häberlins Reichsgeschichtt. tr. X. x. 633. V. Band I i -Ls2 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation- «ociesis csOieärsIi . , . . ut scüi-ent, cjusntum c>ui«^ue pos» Liiieret . . . qunä postmoäum IinZusmocli omni, convenieiiter in usnin «eoulsiivus plscituni u! 5ursilsn jiossent. Its ssns ouini» coZitslio Isici prsv» ernt sä iioo evsnzelicunl rluäium. Ila kui-titer crn8celi»t vei-I/um Uei c>noä NserstiLi xrseäiosdsnt. Heu! I!cn I lleu! Duinine Ocus! er§o nvn ^uclicsdiL nos? Den 1. Oktober kamen vier Rathsabgeordnete/ und kündeten an/ gleichwie in andern Klöstern/ daß man ihnen vier Wochen Bedenkzeit gebe, innert welchen sie sich entschließen sollten/ in dem Kloster lebenslang zu bleiben / oder 'hinauszugehen- Hierauf entschloß sich nur einer / die Carthaus zu verlassen- Der Rath hatte in Erfahrung gebracht/ daß die Herren Probst/ Dcchan und gemeinen Chorherren des Stifts bey St- Peter eigenmächtige Statuten unter sich gemacht hatten/ die zum Nachtheil eines neuen Chorherrn gereichten. Er mußte ein Jahr das eorpu8, und das andere Jahr Nießung der Präsenz und Quottidian entbehren; er mußte dem Kapitel zu Anfang 20 Gulden in Gold/ item für das Bauwesen 5 Guide» / dem Probst 2 Gulden / dem Siegristen und Glöckner einen Gulden / und der Brüderschaft einen Gulden entrichten. Dieß geschah/ wenn der Rath eine Pfründe verlieh. Dieß schaffte aber der Rath ab/ doch mit Vorbehalt der zehen Gulden Geldes/ so ein jeder IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. Chorherr dem Rath jährlich an die Lecturen steuerte, d- i. als Beytrag zu den Besoldungen der Professoren entrichtete. Der Abt zur Murbach versprach den 17. May, das Dorf Hasiugen, so Hans zu Rhyn von ihm zu Lehen hatte, Niemand anderm zu verkaufen als der Stadt Basel. Er werde förderlich mit seinem Convent darüber handeln, und bey dem Erzherzog Ferdinand auf seine Kosten die Einwilligung dazu auswirken. Dieß alles aus Dankbarkeit gegen die Gutthat, so die Stadt ihm jetzund beweisen. In Folge einer Erkanntniß beyder Räthe vom 26te« September, ließ der neue Rath Lurch gewisse Deputierte allen Klosterleuren sagen, Laß diejenigen, so Willen hätte« ihren Orden zu verlassen, und vermeinen wollten , ihrer Seelen Heil besser in dem weltlichen Stande, als in dem Orde« zu fördern, daß sie sich in Monatsfrist erkläre»/ und sich herauSthun möchten. — Man werde ihnen folgendes zukommen lassen: 1°. Jeder Person / so viel Guts als sie in das Kloster gebracht, je nach Gelegenheit und Gestalt der Sachen nachgehender Zeit, und mit ziemlichen Zielen. 2°. Denjenigen, die in das Kloster nichts gebracht, je nach Gestalt der Sachen, bis in die zehen oder zwanzig Gulden (vermuth- lich, jährlich.) Diejenigen, die nicht in Monatsfrist aus d m Kloster gehen würden, sollten beyeinander verharren, und ein gütliches, ehrsames, fricdsameS, gutes Leben führen, ihres Klosters Ordnung, ohne einige Weigerung, gelkbcn...» I »2 ^84 Xiv. Periode. Inten der Reformation. ES sollen auch die Geistlichen hrufür Niemanden in die Frauenklöster gehen lassen, es werde ihnen denn durch jedes Klosters Pfleger erlaub!, bcn Pcen 10 Pf. Alle Jahre ein. mal werde der Nach in die Frauenklöster schicken, um zu erfahren , ob sie gerne bey einander sind, und welche alSbann lieber das Klosterleben aufsagen wird, die soll binausgelassen, und wie die übrigen in Ansehung deü GurS gehalten werden. Und also unsren Herren, ihre Hand offen seyn, je nach Ge- legenheit hierin zu handeln/' Den is. December 1225, wurde die Beschreibung des Klosters St- Alban dem Probst, seinem Gottsbaufe, auch den Müllern und Paprerern, und andern auf den Lehen gesessene», zu gemeinen Handen, in das Gotteshaus erlegt. Erst im I. 1538 scheint es, sey das Kloster ganz der Obrigkeit Heimgefallen. Die Pstichtleistun- gey der Lehen wurden von neuem verbrieft, oder wenigstens die Uebung. Zugleich wurde von Seiten des Raths, aus seiner Mitte, den Lehenleuten ein Ob- mann gegeben, den mau fortgefahren habe, Probst zu nennen. Er wurde ihnen gegeben, damit sie desto gehorsamer bleiben mögen, den Teich in Ehren zu erhalten, auch das Kloster bey seinen Rechten und Gerechtigkeiten bleiben möchte. Er sollte, als ihr Oberherr, der Lehenleute Büchse helfen bewahren, ihnen zu allen Boten behelfen seyn, die Ungehorsamen helfen strafen, und allein das thun, was zu Erhaltung des Klosters Gerechtigkeit und her Lehen Nothdurft erfordert wird; IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 485 wozu die Pfleger, dem Obmann und den Lehenleuten die Hand treulich bieten sollen. Der erste Probst war Meister Adam Gallus. In Ansehung des Domkapitels bekam der Rath nur die Domprobstey. Er härteste im I. 1525 oder 27 dem Doktor Andreas Stürzet von Buchheim übergeben, vermuthlich weil der Erledigungssall steh in einem päbst- liehen Monat ereignete. Nachdem die Domherren steh nach Freyburg im Breisgau begeben hatten, entsetzten diese einen der ihrigen, Sigmund von Pfirt, im I. 153Z seines Canonikats, und dieser wendete fich an den hiesigen Rath. Der Rath tröstete ihn mit einem Einkommen von 100 Gulden, 15 Saum Wein, ,5 Bierzelt, Haber, aus jenen Gefallen der Domprobstey, die in seinem Gebiet sielen. Es läßt sich daraus schließen, daß Stürze! katholisch geblieben war, und daß von Psirt sich zur Reformation bekannt hatte. Im. Jahr 1537 oder 1316 starb Stürzet. Da übertrug der Rath dir Domprobstey dem gedachten von Psirt, am 29. December 1537, eum ornmdus 3ur'ldus 6t kerti- nentiis.koo pL6to ut 6L HUN6 tra6itions tiuju« ?rL6p0K'itua'L6 Ltn'isto 6t 8UN6 IUes'uie illi- 118^6 ?rÄ68i(tibu8 6t Nodi8 6666L»t, 6ci6lit6r as- r6^ni 8tuc1en8. Hingegen ernannte der Pabst den Bi* schof von Wien, Johannes Faber, zu dieser Probstey; und da ein Theil ihrer Einkünfte auf MarggrasischeM/ 486 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. und ein andrer Theil auf Oestreichischem Boden bezogen wurden/ so erlangte bald Faber den Befehl/ daß solche dem von Psirdt nicht verabfolget werden sollten. Allein der Marggraf ließ seinen Aniheil dem Faber auch Nicht verabfolgen, sondern in stiller Gewehr ruhen. Der Rath leschw.rte steh beym Kaiser Ferdinand/ der aber unterm 14. Scpi. 1538 dem Marggrafen von Baden sein Mißsa len nicht nur über die Behauptungen des hiesigen Raths/ sondern auch über den vom Marggrafen angelegten Sequester schriftlich bezeugte. Die Sache wurde »och lange betrieben. Von Pfirt fuhr fort/ die auf unserm Gebiet fallenden Nutzungen zu beziehen, und der Marggraf gab erst im I. is4e> den Domherren zu Frcyburg nach. Hierauf erhielt Faber/ unterm 2. November vom Reichskammergericht eine Citation wider den Rath. Dieser brachte das Geschäft bey -er eids- gem ssischcn Taqsatzung an / durch deren Zuthun weitere Citationen unterblieben. Es wird erzählt/ daß der schweizerische Lauffersbote, als er dem Ncichskammergencht die Antwort der Tagsatzung überbrachte/ er »och mündlich anzeigte: „ Seine Herren wollten mit dem Gäbe n q e r i ch t (anstatt Kammergericht) eben nichts zu thun haben." Faber starb- Auf ihn folgte Ambrostus von Gumpenberg, Domherr zu Augsburg. Dieser schickte den 2 b. Oktober 1549 einen Prokurator hieher vor Rath mit einer Klagschrift wider von Pstrt/ und Ere- kutionsbriefen, in welchen der weltliche Arm angerufen VI. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. ^57 wurde. Von Pfirt erhielt vom Rath einen Aufschub, um seine Antwort einzulegen. Von Gumpenberg stellte sich hierauf selber ein. Der Räch erbot sich des Rechtens gegen ihn vor gemeinen Eidsgenossen. Gumpenberg erwiederte, daß er in geistlichen Sachen vor puren (lauter) Laien nicht zu Recht stehen wolle, und da er nach- gehends in Erfahrung brachte, daß er bey den Kantonen in keiner sonderlichen Gunst stand, und er sich hier nicht mehr sicher glaubte, verreiste er von hier, und ließ die Sache ruhen Von Psirt blieb bis an seinen Tod im Besitz, und der Rath zog nach seinem Absterben tZ7^, die Einkünfte der Domprobstey zu obrigkeitlichen Handen- Als eine der Ursachen der gegen Gumpenberg gehegten Ungunst der Kantone wird angegeben, daß die Worte: „ er wolle nicht vor puren Laie» zu Rechte stehen," so ausgelegt worden waren, als wenn er gesagt hätte: „ er wolle nicht von Bauern Laien, oder sogar, von Bauern Leitschen Recht nehmen." Nonnen, Religionsunterricht, Gottesdienst. Den iZ. Februar ließen beyd Räthe eine Verordnung an die Nonnen des Steinenklosters ergehen, die auch für die übrigen Frauenklöster, mit den nöthigen Abänderungen, angewendet wurde. Sonderbar ist es, daß, wie es scheint, beyde Gerichte der Berathung bey- >!83 Xlv. Pcrlode- Zeiten der Reformation. wohnten; denn am Schluß stehen die Worte: » Soll fürer nicht dann Landers als) mit vollkommen d e m beyd alt und neuem Rath, in Beyseyn beyder Gerichte darunter geändert oder abgethan werden." Der Stadtschreiber nennt den Rath im Eingang: E- Ehrsame Obrigkeit der Stadt Basel/ als Castvögte und Schirmherren des Klosters. Er nennt die Nonnen: andächtige und geistliche Frauen / Äbtissin und Convent des Klosters zu St- Maria Magdalena. ,, Der Rath habe auch von seiner weist» RakhSbotschaft erfahren/ daß sie die geistlichen Frauen gräßlich beschwert worden/ durch die Vater des Klosters zu den Prediger»/ wie auch durch dir Beichtvater und Predikantcn / welche diese Prcdiger. Mönche und der Provincial zu Zeiten dahin gesetzt und geordnet haben. — Der Rath befiehlt / daß diese Vater/ aus chrhaften durch ihn genugsam erfahrenden Ursachen/ sich des Klosters an der Steinen ganz und gar müßigen sollen; — kein Beichtvater noch Predikant dabin setzen; — keine Messe da lesen — an kein Ende/ Fenster / Thor . . . etwas schrei, hen oder empieren lassen. ..... Der Räch wolle eS keineswegs dulden; sondern selbiges Kloster mit Beichtvatern/ Predikanten und Meßhalren selber/ der Gebühr nach sorgen/ dieweil die seinen darinn zu versehen Willens seyn. — Der Rath erlaubt einer jeden Convent Schwester/ so oft und dick fie will / einen Beichtvater zn nehmen und zu erwählen/ nach eigenem Belieben/ ausgenommen zu Predigern und zu Bar. füßcrn/ damit sie nicht also genöchigct sey/ einem einzigen zn beichte»/ und sie ihre Sünde» und Anliegen desto herzhafter beklage»/ und ihr Gewissen entledigen möge. — Der IV. Kap. §526. Aufstand der Landleute. ^8S Nach verordnet, daß die Schwestern frey und ungehindert mit ihren Aeltern, Schwestern und Brudern reden sollen . . . . ohne Zuthun einiger andrer Klosterfrauen; wie bis dahin geschehen .... und zwar im Kloster selbst. — Andre Verwandte oder Freunde mögen sie auch anhören und mit ihnen reden, aber nicht im Kloster, sondern nur an den Red-Fenstern. — Der Rath erlaubt ihnen gleichfalls unter sich mir einander zu reden, ohne Beyseyn einer dritten Klosterfrau. — Demnach ihnen bisher durch ihre Obern und Beichtvater verboten worden, das neue und alte Testament, das die wahre, und heilige, und göttliche Schrift ist, zu haben und zu lesen, als wird ihnen zugelassen, daß sie selbige hinfuro wohl haben, kaufen, bestellen und lesen mögen. Doch aller andrer Neben,Büchlein, sie seyen joch (auch) von Lütter oder sunst von Jemand ausgegangen, sollen sie sich ganz müßigen, dieß noch zur Zit nicht haben oder lesen." — Die Beichtvater hatten ihnen verboten, am Frey- tag und Sonnabend, sie mächten krank seyn oder nicht, Eyer und Fleisch zu essen. Sie beklagten sich deswegen. Dieß sey, sagte der Räch, wider die weibliche Natur, welche mancherley Zufallen ausgesetzt sey. Der Rath erlaubte ihnen Eyer zu essen; Fletsch aber nicht anders, als mit Rath des Arztes. Es hatte der Rath vernommen, daß mehrere Schwestern das Kloster verlassen mächten; so erkannte er: „ Dieweil denn wir nicht geneigt sind, jemand zu ^so Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. einem Joch , das ihm unmöglich zu tragen ist / zu zwingen, sondern einer jeden Person solches ihrem Coirscicnz und Gewissen Heinistellen wolle», harumb wir einer jeden Person, jetzt, oder zu nachgehenden Tage», so ste des Willens würde, heraus zu gehen gütlich vergünstigen. Doch so soll noch znr Zeit, aus billigen vor> gefallenen Ursachen, keine heraus gelassen werden, so lange bis die Pfleger, so er gedachtem Kloster geordnet, von (dem Vermögen des) Klosters vollkommene Rechnung aller seiner Renten, Zinse und Gülten, und Ausgabe, welches förderlich geschehen soll, genommen haben. Desgleichen alles das, so das Kloster hat, eigentlich voll Posten zu Posten. aufgeschrieben werde; nnd so kann hernach eine oder mehrere heraus kommen, bey sich selbst räthig werden; sollen dieselbi- gen aber das zu aller Zeit zuvor und ehe, den Pflegern, je zu Zeiten ihnen von uns geordnet, anzeigen ' das an uns wissen langen zu lassen." Oecolampad ließ durch seinen Helfer die Kinder in deutscher Sprache taufen. Mit Vorwissen des Raths theilte er auch das Abendmahl unter beyden Gestalten aus. Sie hielten Gebete und Ver Mahnungen, die noch in den alten Kirehenagenden steh befinden sollen. Occo- lampad lehrte, daß die Messe kein Opfer für die Sünden der Lebendigen nnd der Todten, noch für die, so irgend in dem Fcgftuer noch säßen, seyn könne. Er IV. Kap. 1625. Aufstand der Landleute. ^91 wies das Volk von dem Weihwasser, von den Palmen, Kerzen und dergleichen Dingen ab. Nach und nach ließ er in seiner Kirche die Messe, die Kreuzaönge, das Umtragen des Sakraments, nnd andre Gebrauche dieser Art abgehen; und wegen ds Zulaufes und der Gunst eines Theils des Volks durfte man ihm nichts anthun. Hingegen meldet eine Handschrift, äußerten sich wider ihn und seine Gehülfen die römischaesinnten mit Ungestüm, und schalten sie Ketzer, Schelmen, Vösewichter, die man verweisen, umbringen und verbrennen sollte. Wer sich außer der Stadt im Sundgau mit der nenen Lehre merken ließ, wurde nach Ensic-Heim geführt, nnd dort erhenkt, verbrannt, oder ertränkt. In der Stadt herrschten Zänkcreyen und Gährung, und wo mehrere zusammen kamen, wollte jeder den andern erschlagen. Der Rath verbot zwar, den 22. Avril, den Pre- dikanten alles Schmähen, Schelten und Lastern auf den Kanzeln. Allein, es blieb bey Schmähungen nicht stehen , und in den ersten Tagen des Maymonats ereignete sich ein Austauf, der in der Stadt nicht zum Außbruch geriet-), ') auf dem Lande aber, wie wir bald das *) In prafesto I-Ir'ilippi et .lacolii , ölim keret concio IN c»rlie6i-sli eoolk-sis, turriuitiis sli^nLÜs exeitsri coepit in eociein ternplo, seg staum suppressus et oonsoxims 492 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. weitere vernehmen werden, ernsthaft zu werden drohete- Der Rath versammelte die Zünfte, und ließ Verordnete auf denfetben umgehen. Jedermann war gutwillig befunden. Bauernaufstand und dessen Folgen- Jedermann weiß, daß in den Jahren 152^ und vorzüglich 1525 die Landieute in Deutschland sieh empörten, daß einer ihrer ersten und vornehmsten Anführer Münzer hieß, ') und -aß mehr als fünfzigtausend Mir- «st. ^Itsrii Uis, 6s SEI o, ImtliErsnorum kAEtio säitin- nsm sdornare coepit, et parsre se sU Uiiipienits mo. rissteris, postmoclum gomos csuonicorum »c sscerUo. ium, tangem et ipsum senstum minorem si1>! suspec- tum, et cleriim Universum suvito sbruere, xiarslis in. siäiis, ot elsnculsrio triict^lu cum rnstieis extr-meis, xrsescrtim 6e Uitione lrssiliensi, quibus ilu»e ^>ortse, scilicet, Aeschemer und St. Alban Tbor, gperlae ser- vsksnt, nisi pruevENti kuissenl, er uesoio guir! litier. Istis illi eisriem palliceliÄNtur. Mit wenigen Worten wird folgendes ihn abschildern. Bey Frankrnhausen versprach er den Bauern, alle Kugeln mit seinem Mantel aufzufangen, und da just am Himmel sich ein Regenbogen blicken ließ. entschlossen sie sich zum Streit, und empfienqcn den Angriff der Fürsten mit dem Gesang: Komm, heiliger Geist. Allein IV. Kap. 1 L 2 L. Aufstand der Landleute. <493 schen bey diesem Bauernkrieg das Leben einbüßten. Ueber die Ursachen des fast allgemeinen Aufstandes herrschten dreyerley Meinungen. Die eine schrieb denselben dem unerträglichen Joch zu, unter welchem die Land- leute seufzten, und bemerkte, daß in den Niederlanden schon vor 1507 mehr als 4 o,ocw Dauern sich empört hatten, und daß der Kaiser Maximilian, auf dem Reichstag zu Constanz, nicht verheelt, in welcher Gefahr alle Fürsten und Herren der Mosel und des Niederrheins gewesen wären, hätte man jene < 4 o,ooo Rebellen nicht geschlagen. Bueerus, einer der Reformatoren von Straß- burg, behauptete, daß der Bauernaufstand von 152 ^ und 1525 aus der Unmcnschlichkeit ihrer Zwingherren entstanden wäre. ') Die zweyte Meinung schrieb alles der Reformation und der Heftigkeit zu, mit welcher Luther, vorzüglich wider die geistlichen Fürsten, eiferte. Eine dritte Meinung vereinbarte die beyden andern. Leute, die sich rühmten, evangelisch zu seyn, hätten sich zu den unzufriedenen Landleuten zugesellet, und ihnen sooo blieben im Treffen, oder auf der Flucht, undMüu» zer wurde enthauptet. Häberlin. 'i'. xi. Nex-it Liieerus, „xrieolsrum tuinuituin exortum »1, evsnxelio, re6 UsiM dsevitis Oominorurn. Istuä UrmU iuk- vior. Lr-lsmi oxer, 1. IX. x. 1316. ^ Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. das Evangelium falsch erklärt. Thomas Münzer sprach von Eingebungen des heiligen Geistes, von unmittelbarer Einwirkung der Gnade, von Aufsagung alles Gehorsams gegen die weltlichen Obrigkeiten, von Aufhebung der Zehnten und Vodenzinfe, von Gemeinschaft der Güter u- s- w. Als nun die Bauern sich allenthalben in der Nachbarschaft bewaffneten, gieng am ersten May ein Ge- murmel in der Stadt herum, als wenn die Bürger den heimlichen Anschlag gemacht hatten, die Klöster , und wie der Carthäuscr hinzusetzt, die Wohnungen der Domherren und Priester, und sogar den Rath, der ihnen verdächtig war, plötzlich zu überfallen. Die zu Webern sollten am Steinenkloster den Anfang »rächen. Mit den Landleuten wären sie in einigem Einverständnis, und zwey Thore, nämlich, das Acschemer Thor, und das St. Alban Thor, sollten denselben übergeben werden. Wenn man dem Carthäuser Glauben beymes«. sen soll, so wurden die Räthe hierüber so erschrocken, -aß sie sich nicht getrauten zusammenzutreten, und daß der Schultheiß der kleinen Stadt es war der sie zur Haltung einer Sitzung beredete. ') Der Rath ließ den ecoe '8cultetus inino^is L->8iIese cum . . . , kortioris anüni viris » NäLlibus^us, scinstui« IV. Kap. 1525 . Aufstand der Landleute. -495 großen Rath zusammenberufen und stellte Untersuchungen an. ') Es ergab sich, daß die vermeinten Anschläge der Bürger zwar eine nichtige Gassenrede gewesen, daß aber die über die Landschaft ergangenen Gerüchte oo»8ternstum er psviclum, et non »uUentem se oosUu- usre, exlrortstum et snimstum colliZers ooepit, et circ» Iioram oetgvsm gut nonsm, äe trgctsnrli8 c^uss g<1 rein ueoegssrig kueriut eor>8iIHs, iuciiosre. Huris mox sä ousroäism , vixiiidus et srmgti« udicjue per «in- xulo« vioos (Stießen) Ueputstis, cives minori« Lg- siless pontem, eon«tg»ti et intrepirlo suut gnimo con- tulsti, pro 6efen«ioue «cilicet cleri sui et monagtsrio- ruin, pgrari «guxuiuem tunrlere, «i czui« eis ex opposit» eivitste vellet ciuoc^uo morlo resisters. 8iec;us äiving xrgtis ksctuin est, ut in«i8 c>uae §e«tg kuersnt, mgtu- riu« UeUbersretur. Der Carthäuser erzählt uns mit Naivetät, wie groß auch ihr Schrecken in dem Kloster war: Xos gutem in ligo Uomo esrlem nocte mgtutiugrn cireg liorgm X pul«gvimu« more «olito, et sglutstionem guxeliesm Irora primg. I^grn 5e«tin»ntius «olito osutsvimu«, eo r^uocl ingjor psr« 6onventu8 r^ugsi kuerit, et in timore constituts. ') Der Carthäuser bemerkt, daß Leute, die vorher nicht öffentlich reden durften, jetzt vor dem ganzen kleinen Rath die Unmus et Zrgvgmiug der Bürger und die Miß« brauche eröffneten, civium Lt abutione« exponersnt. ^86 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. nicht »«gegründet waren. Doch siel einiger Verdacht auf den Wilhelm Stör von Diessenhofen, und einen Weber / Namens Beydren, von der Zunft zu Leinwettern und Webern, der nachgehends eingesetzt, und lange im Kerker behalten wurde. Hierauf ordnete der Rath etliche Rathsgesandte in die Aemter ab, um die Beschwerden des Landvolks zu vernehmen. Als diese aber zu Liestal angekommen waren, erhob sich ein Aufbruch der Bauern aus den Land- vogteyen Farnsburg, Homburg, Wallenburg, Ramsicin, die die andern bey Verbrennung der Hanser aufmahn- ten, mit ihnen zu ziehen. Nach einigen Chroniken, sollen sie sogar vorgegeben haben, es geschähe in Folge eines obrigkeitlichen Befehls. Andre Chroniken verschweigen diesen Umstand. Alle stimmen aber darin übercin, daß die geheime Absicht der Aufwickler war, die Aufhebung aller Steuern, Zinse, Zehnten und Frohndicnste, die Vertreibung aller Pfaffen und Ordenslcute, und die Plünderung ihrer Häuser, welches sie darin auch zu Schönthal, ') Olsperg, Jglingen und andern Orten wirklich ausführten. ') Schönthal wurde geplündert, und die Klosterleute verjagt. Der Stiftökeller in Liestal wurde geleert. IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. ^97 Den folgenden Tag ließen die Abgeordneten des Raths, am frühe» Morgen, Ausschüsse vor sich in Lie- sial berufen. Sie führten denselben zu Gemüthe, wie viele Wohlthaten in Kriegszeiten, bey Theurungen, auch Fenerbrünsien, mit Leibungen an Geld, Frucht und andern Bedürfnissen, ihnen erwiesen worden wären, und baten sie nach Hause zurück zu kehren. Die Gesandten würden ihnen nachreiten, und an Ort und Stelle ihre Beschwerden vernahmen, um solche dann dem Rath zu hinterbringen, in der Hoffnung, er würde sie mit Billigkeit ansehen. Die Ausschüsse gaben keine Antwort, sondern ließen umschlagen, geboten jedermann sich zur Stunde vor das obere Thor zu begeben, schworen da einen Eid zusammen, i) und beriethen sich über die zu gebende Antwort. Als sie wieder hinein kamen, zeigten sie den Gesandten an- daß sie nach dem Mittagessen ihre Klagyunkten eingeben würden, und dann die Folgen davon ruhig abwarten wollten- Es war aber eine Kriegslist. Wahrend des Mittagessens ließen sie unversehens umschlagen, und mahnten einander beym Eide zum untern Thore hinaus, um nach Basel zu liehen. So blieben die Gesandten ohne Antwort ') Folglich waren es keine Wiedertäufer, die die Hauptrolle spielten. V. Band. K ? >498 XIV. Periode. Zelten der Reformation. Am gleichen Tage, den Z. May hatte der Rath, die Bürger auf den Zünften zusammenberusen lassen. Mehrere Räthe wurden abgeordnet, um den Umgang auf denselben zu versehen, und die Bürger anzufragen, ob ein jeder gesinnet sey, nach Ausweisung seiner Psttch. ten, Lieb und Leid mit der Obrigkeit zu tragen, und, falls jemand einige Beschwerden hätte, solche anzuhören Alle Berichte dieser Zeit stimmen darin überein, daß jedermann willig und bereit erfunden worden sey, oder wenigstens sich also stellte. Indessen langte der Bericht ein, die Bauern zögen mit Macht gegen die Stadt, in Begleitung des gewesenen Leutpriesters von Liestal, Stephan Stör, der, wie es zugleich ausgestreuet wurde, in Einverstäudniß mit etlichen in der Stadt stände, und denselben die Zeit ihrer Ankunft überschrieben haben sollte. Ohne Verzug ließ der Rath die Thore zuschließen, und Sturm läuten, damit Jedermann im Harnisch an den ihm angewiesenen Larmplatz liefe. Die Bauern erschienen vor dem Aeschemer Thore, beim Käppelein, in großer Anzahl, nnd in der Meinung, sie offen zu finden. Ein leichtes wäre es gewesen, viele unter ihnen zu erlegen. Schon freute sich die Bürgerschaft, einen Ausfall zu thun, oder das Gcschüy von den Wällen herab unter die Rebellen spielen zu lassen- Der Rath verbot es aber sehr weislich, und schickte mit etlichen wohlgerüsteten Bürgern IV. Kap. 1525. Aufstand -er Landleute. 499 zwey Häupter hinaus, Heinrich Meltinger und Adelberg Meyer/ um die Ursache ihrer bewaffneten Ankunft zu vernehmen. Allein sie bekamen, nach Ryfens Hand. schrift, nur schlechten Bescheid von den Bauern. Der Carthäuser aber sagt, daß sie einige Klagpunkte vortrugen, worüber nachher im Rathe ernstlich gerathschlagek wurde. (iVonnuIlos huereiaruni artieulo« ckep08ue- runt, < 1 e c^uibus postmoäum 8 erio 86 et pruckentsr liactadatur in utro^us senatu.) Diese nahmen hierauf ihr Nachtlager zu Muttenz, Mvnchenstein und in dortiger Gegend; durchliefen das kleine Kloster Engen- thal, Schauenburg oberhalb Pratteln, und das rothe Haus, nahmen zwar was ihnen dort beliebte, zerstörten aber nicht die Gebäude, wie man es in der Folge ge- schrieben hat. Der Rath hatte aber gleich anfangs Eil. boten nach Zürich, und Vielleicht auch nach andern Or- ten geschickt. Botschafter von Zürich, Bern, Luzern, Freyburg und Solothurn erschienen hier am folgende» Tag, nach -er Ankunft der Rebellen vor der Stadt. Sie ritten sogleich zu den Bauern hinaus/ nicht ohne Lebensgefahr. Sie bahnten Unterhandlungen, und be. wogen sie nach Hause zu kehren, und nur einen Aus- schuß zurück zu lassen, um alle Sachen auszukragen. Die in den Noten angeführten Erleichterungen und Nachlässe versprach der Rath; eine gänzliche Amnestie, doch Kk 2 Lvo xiv. Periode. Zeiten -er Reformation. mit einigen Ausnahmen/ ') ließ man ihnen zusichern; und die Landleute leisteten wieder den Huldigungseid. So endigte in einigen Tagen die Klugheit der eidsge» Mischen Boten, ') ein Geschäft / das unabsehbare Folgen hatte haben können. Erst nach dem geleisteten Eide/ in den verschiedenen LandvogteyeN/ wurden die versprochenen Erleichterungen beurkundet. Die Urkunde/ für das Amt Liestal ist vom äo. May / die für Wallen- ') Die eine wurde mit den Worten bezeichnet: „ Diese, mgen / die den Bries an die Zünfte geschrieben und angegeben haben'' worunter Stephan Stör vorzüglich gemeint war/ der sich indessen flüchtig gemacht hatte. *) Ich bedaure/ daß ich ihre Namen nirgends gcfuudcn habe. 3) Urkunde für die Stadt und das Amt Liestal vom 30. May: » Sie wollen die erwiesene Gnade / um ihre natürliche Obrigkeit / mit williger Darsteckung des Leibes und Vermögens / als es getreuen und gehorsamen Unterthanen gebührt/ und wohl anstehet, allezeit gutwillig verdienen. — Der jeweilige Leutpriestcr soll das göttliche Wort nach Inhalt des ausgegangenen Mandats predigen. —. Der kleine Zehenden, den man den Etterzehen- den nennet, wird nachgelassen. — Die Leibeigenschaft wird aufgehoben, also daß ein jeder, oder eine jede wohl weiden oder mannen möge, wo sie hin wollen , ohne «ine Ungenossamy verwirkt zu haben, doch soll es IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. SOI bürg vorn 31 teil mit Steuern, Frohnungen, Faßnachthünern, wie bisher gehalten werden. — Beym Wegziehen soll ein ziemlicher Abzug bezahlt werden, doch nicht wenn man von einem Amt in ein anderes zöge. — Der ausschließliche Salz. Handel bleibt bey obrigkeitlichen Handen. — Der böse Pfennig auf dem Wein wird aufgehoben, das Umgeld aber beybehalten : sechs Schilling vom Saum von den Wirthen in Liestal und also an der Landstraße; 1 Pf. und 5 ß. jährlich von den Nebcnwirthen, das ist von denen, die nicht an den Landstraßen sitzen, als zu Frankendorf, Lausen, Fülispach und Selberkperg, nebst 5 ß. Taffernengeld; 4 ß. vom Saum von denen, die Wein ausschenken, welchen sie mit eigener Hand und Gesind erbauen. — Der Zoll von 13 Den. für jede in Basel gekaufte Vierzel Korn verbleibt; gleichfalls der Schilling, der von jeder Vierzel, die man zu Liestal mahlen und backen läßt, zum Umgeld bezahlt wird. — Von jedem Sester Mueß, der in Basel zum eigenen Gebrauch gekauft wird, soll ein Pfenning bezahlt werden. Kaufen ihn aber die Liestaler auf Mehrschatz, zwey Pfenninge. — Folgt der Zoll von Stockfischen, Häringen, Platyß. lin. — Die geistlichen Gerichte sollen nicht mehr um Schulden gebraucht werden; die Schuldner sollen aber am ersten Gerichtstag zu Liestal Antwort geben. — Die Liestaler sollen nicht mehr, wider ihren guten Willen, gedrängt werden, außer dem was die Stadt Liestal, Stege und Wege betrifft, zu frohnen. — Der Nasenfang in der Ergolz wird der Stadt Liestal zugeeignet. — Sollen die Liestaler nicht gezwungen werden zu einem frein- §02 xiv. Periode- Zeiten der Reformation. May,') den Fürsten oder Herrn r» ziehen- Von wegen der Hauptstadt aber, oder der ihrigen, oder gemeinen Eidügcnossen, also, daß uns gemeinlich Noth angirnge, sollen dir Lie- staler, zu Stadt und Amt, verbunden seyn, ihren natür- liehen Herren, zu unsrer, der unsern, und unsrer EidS- genossen Rettung, wie sich gehorsamen Unterthanen gebührt, zuzuziehen, auch Leib und Gut zuzusetzen. — Wer ohne Erlaubniß stch in fremde Kriege und Herrendienste thut, soll zehrn Pfund zahlen. — Die Licstalcr verbleiben bey ihrem Brauch in Ansehung des Jagens, des VöglenS und des Fischens. — Von der Amnestie werden ausgenommen diejenigen, die einen aufrührischen Brief geschrieben und angegeben hatten, der an die Zünfte zu Basel im Anfang der Unruhen gerichtet worden, wie auch derjenige, der zu gleicher Zeit den Lermcn in "iestal schlagen ließ.'' ?) Urkunde für das Amt Wallenburg vom Zi. May. Sie ist fast gleichen Inhalts mit der vorigen. Folgen einige Abweichungen: Der Heuzehnden mag zu Gelde angeschla- gen werden, je nach Gelegenheit und Güte der Güter. — Das Umgcld der Wirthe in Waldenburg, dem Städtlein, wird auf 6 ß. vom Saum gesetzt. Die Wirte zu Langen« brück, Höllstein und Oberdorf bezahlen nur 4 ß. vom Saum, außer dem Tavernenrecht. Die Nebenwirthe, die Nicht an den Landstraßen sitzen, bezahlen jährlich 2 Pf., oder ZO ß., oder eine Viernzel Haber. — Wird zugelassen, daß der Vogt erlaube» möge, in den verbannten Hölzern eine Anzahl Rcbstöcke und Schindeln zu machen , auch dem Säger zu vergönnen, eine Summe Bäume IV. Aüp. 1Z25. Aufstand -er Landleute. L03 die für Homburg/ auch vom Zi.Mai, ') die für Farns» bürg vom i. Juny/ ') und die für Mönchenstein vom 2. Juny. 2) Uebrigens hatte der große Rath sie be- zu Dielen und Latten zu fällen. — Füchse, Wölfe, Bären. Dachs und dergleichen schädliche Thiere, auch Hasen mö- gen sie fangen, und für sich behalten. Das Hochgcwild dürfen sie aber nur von ihren Gütern abtreiben. Die wilden Schweine, die ihnen Schaden zufügten, mögen sie fangen, nicht aber schießen, und sollen der Obrigkeit ihre Rechte vorbehalten sevn. — Wird den Unterthanen ein Bezirk von den Bächen zum eigenem Gebrauch angewiesen , mit Vorbehalt des VogtS, der in allen Bächen fischen darf. — Die neuen RüHzinse werden abgethan, und die Rouby-Zinse beybehalten, welche man giebt , wenn die Rütincn tragen. — Wer einen Zug hat, thut für den Vogt auf dem Schloß jährlich nur einen Fürtag- wcn; ein jeder aber, er habe einen Zug oder nicht, soll jedes Jahr mit seinem Leibe Tagwen zum Schloß thun, oder sich mit dem Vogt abfinden. Die Frohnen, wen» etwas auf dem Schloß zu bauen vorfiele, werden aber vorbehalten. -) und Urkunde für das Amt Homburg vom Zlten May. Urkunde für das Amt FarnSburg vom 1. Juny. Urkunde für Mönchenstein und Muttenz vom 2. Juny. In allen dreyen sind die Hauptartikel wie in jenen für das Amt Liestal oder Wallenburg abgefaßt. Ueber die Zusätze und Abweichungen bemerken wir nur, daß in XIV. Periode. Zeiten der Reformation. stätiqet. Was zur Beendigung des Geschäfts auch bey- getragen haben mag, ist daß im untern Elsaß, beson. ders bey Zabern, wo steh die Schwärmer aufhielten, vor und nach dem 17 . May, in verschiedenen Gefechten, bey 29000 niedergehauen wurden. Wie wenig es indessen dem Rath Ernst war, gedachte Urkunden zu handhaben, bewcißt die Stelle des Rathsprotokolls vom Johanni 15 25 , welche jährlich, bey Einführung des neuen Raths, abgelesen wurde: » Ihr sollet eingedenk seyn, heißt es in derselben, wie unfreundlich eine Stadt Basel von ihren eigenen Leuten und Unterthanen, den 3 . May überzogen, und um Verhütung größern Uebels, gedrungen worden ist, ihnen vieles nachzulassen, damit ein Ehrsamer Rath hiernach mit ihrer Landschaft desto fürträglicher und stattlicher zu handeln, und sich selbst vor Untreue zu bewahren wisse." Wie können dergleichen geheime Protestationen mit dem Charakter der Biederkeit bestehen? der Gratschaft Farnsburq der Todtfall nachgelassen wurde, und daß der Wirth zu Mönchennein und der zu Muktenz für Tavernengelb und Umgeld, nur ein beßimnueö jährlich, der eine 2 Pf., und der andere io Pf. bezahlten. IV. Kap. 1225. Aufstand der Landleute. 505 Der Rath hatte zwar eine Amnestie zugesagt , nicht aber den Stadtbürgern, sondern nur den Landlemm. Daher wollte er wissen, wer unter jenen mit diesen et- wan in Einverständniß gestanden. So druckt stch die Ryfische Handschrift aus: » Es wurden viele von der Zunft zu Webern gefangen, Männer und Weiber. ') Sie lagen bey acht Tage gefan. gen, und etliche länger. Sie wurden aber unschuldig befun- den, also daß man sie, bis auf einen, Ulrich Lcydcrer, wieder anstieß. Diesen hielt man bey einem halben Jahre gefangen, und giengen Meine Herren recht mit ihm um, mit Strecken und Martern; worin sie ihm Gewalt und Un- recht thaten. Sie hätten gern viel von ihm gewußt. Er bat meine Herren recht, daß man ihn vor Recht stellte. Würde er schuldig befunden, so sollte man ihm seinen rech. tcn Lohn geben. Da meine Herren es hörten, und ihn ganz unschuldig befunden, und mit ihm aber unbarmherzig umgegangen waren, so wollten sie ihm, noch der Verwandtschaft kein Recht halten. Denn sie konnten denken, daß sie nicht sehr ehrlich dabey bestanden wären. Sie wollten ihn auch nicht aus der Gefangenschaft lassen, damit die Gemeinde nicht inne würde, wie sie mit ihm, das ist, nicht als gnädige Herren, sondern als Tyrannen gehandelt hatten. Dreyßig bis vierzig, sagt der Carthäufer. Dieser Auözug zeigt, daß die Haltung des Stuhlgerichts im Hofe des Rarhhauses, nach ergangenem Ur- 506 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Dom gedachten Leyderer spricht der Carthäuser im gleichen Sinne. ') Man hatte auch bey den obgedachten Unterhandlungen den Stephanus Stör, vermittelst einer Umschreibung, von der Ammstie ausgeschlossen, der in einer der erstn, Nächte des Aufstandes unstchtbar geworden war. Ueber die nähern Umstände seiner Flucht sind die Berichte verschieden. Einer meldet, daß er bey den Bauern gewesen , und stch dann flüchtigen Fußes gemacht. Ein andrer behauptet, er sey in der Stadt gewesen, und, als der Aufstand in der Stadt fehlgeschlagen, hätte er sich über die Stadtmauern herunter gelassen, und sey also der Gefahr ausgewichen. Andere sagen, dieß sey alles erlogen, und durch den verzweifelten Haufen der Pfaf- thcil des Raths, oder das sogenannte Stühlen, wcl. cheS hier durch die Ausdrücke Recht halten, und vor Recht stellen angedeutet wird, keine eitle Formalität gewesen, wie man eS in neuern Zeiten habe behaupten wollen. *) krincipstior sutcm äiutius servsdstur, ->d minus per tres Menses; «t per torturss Nilixentissime exsmins.. dstur, et in oustoäis 6smnr>n6orum sorvsbstur. ^ui aum neminsm proNere vellet, eut coxi passet, tun- item lle ^ussu 8enatus libere Nimissus. IV' Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 507 ftn und Mönchen erdichtet worden. In der Folge brachte der Rath in Erfahrung, daß er sich in Straßburg be. fände, und erhielt seine Anhaltung von der dortigen Obrigkeit. Gesandte ließ man dahin abgehen, um dem Verhör beyzuwohnen. In einer Besprechung sagte er aus: ,, Daß zu der Zeit, am 1. May, wo die Nachricht von dem zu Olspurg und zu Liestal begangenen Unfug einkam, er sich auf der Landstraße befunden, in der Absicht, seiner Frau, die zu Liestal war, Arzney zu bringen, und daß, als er diese Nachricht vernommen, cr seinen Weg fortsetzte, um seinen Wein zu retten." In der den Gesandten gegebenen ^Instruktion klagte ihn der Rath verschiedener Thatsachen an, mit Anführung eines von ihm unter dem 2- May zu Liestal ausgestellten, und an die Zünfte zu Basel gerichteten Briefes: » Er habe sich den Ungehorsamen zugesellet, und mehr als andere vorgehabt, Mord, Todtschlag und Blutvergießen zuzurichten. Als ein Diener des Wortes hätte er mit dem Schwert der heil. Schrift fechten, und sich nicht kriegerischer Aufruhr annehmen sollen. Sein Brief habe ganz anders gelautet, als seine öffent- liehen Schmeichelworte an die Gemeinden. Er habe diesen schändlichen Mordbrief, ohne Wissen des Landvolks, dennoch in desselllen Namen ausgefertiget, und in demselben nicht nur auf eine gemeinschaftliche Zu- sammentretung, wo sie alle in einem Geiste versammelt seyn würden, angetragen, sondern auch der Gemeinde Los xiv. Periode. Zeiten der Reformation. zu Basel zu bedenken gegeben, daß sie Gott einen Gefallen thäte, wenn sie sich wider die Obrigkeit empörte. Daher bäte unser Rath die Straßbnrger, den Stöhr ab feinem Leib und Leben nach seinem Verdienen richten zu lassen." Die Ruhe war dadurch nicht sobald in unsrer Gegend wieder hergestellt. Solvlhurn, das Bistum, Elsaß, Breisgau und der Schwarzwald mußten noch von dem Aufstand der Bauern herhalten. Allein, durch die Vermittlung der Eidgenossen, wurden die Unruhen im Solothurnischen und im Lauffeuthal (im Bistum) ohne Blutvergießen gestillt. Der Rath nahm noch in diesem Jahrs die nächstgelegenen bischöflichen Dörfer Rheinach, Oberwieler, Terwieler, Ettigen, Allschwieler; dann, Stadt und Amt Lauffen, Wahlen, Röschen;, Liesperg und andere Orte mehr in Schutz und Bürgerrecht auf. Sie gaben jährlich ein bestimmtes Schutzgeld, und waren in gewissen Fällen verpflichtet, der Stadt zu Hülfe zu ziehen. In der darüber ausgestellten Urkunde liest man, daß es dem Bistum zu Gutem geschähe, damit die bischöflichen Lande bey einander bleiben möchten. Der Rath nannte sich auch in denselben, Beschirmer deS Bistums- Dieses Bürgerrecht bewirkte so viel, daß die Reformation dort eingeführt, und über sechzig Jahre gehandhabt wurde. Unbekannt ist es übrigens, eb die neue Lehre, oder der Bauernaufstand, oder die IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 509 mißliche Lage des Bistums gedachtes Bürgerrecht der» anlaßt haben. Wegen den empörten Sundgauern in den vier Aemtern Pfirt, Landser/ Altkirch und Thann/ die schon um Georgii zu Felde gezogen waren/ und sogar 3000 Schweizer/ wider die obrigkeitlichen Verbote/ in ihren Sold/ zu vier Gulden monatlich/ genommen hatten/ wurde um Magdalenä eine Zusammenkunft zu Basel gehalten ') Die Regierung zu Enflsheim hatte ihre Barschaft nach Basel geflüchtet. Zwölf von der Ritterschaft/ und zweyhundert Bauern vom Ausschuß erschienen. Im Kloster zu Barfüßern pflog man die Umer- Handlungen. Die Eidsgenossen brachten die Landleute dahin, die Waffen niederzulegen/ und sechs Gruden Strafe und Entschädigungen zu entrichten. Die österreichische Regierung zu Enflsheim / hielt aber den Vertrag nicht. Leute wurden hingerichtet/ und andere des Landes verwiesen. Ryf meldet/ daß die Bauern unsern Rath um Hülfe anriefen / und zu flüchten anfiengen/ also/ daß fie auf Sc. Bartholomäi Tag alles nach Basel führten/ was fie führen konnten: Wein/ Früchte/ Hausrath/ Weiber/ Kinder. Es war alles so voll *) Den 25 ten July/ nach Häberlins deutscher Geschichte. 510 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. Karren und Pferden/ -aß Niemand durch die Spahlen- vorßadt, noch zum Thore hinaus konnte. Oeffentliches Gespräch mit den Wiedertäufern. Die Wiedertäufer sollten eigentlich Späthtäufer heißen; denn sie werden nur in dem Fall wieder getauft, -a sie, als Kinder von Catholiken oder Protestanten nach ihrer Geburt schon getauft worden find. Die Wiedertäufer kamen aus Deutschland in die reformirte Schweiz, und erhielten gegen den Anfang dieses Jahres einen so starken Anhang daß steh die Obrigkeiten ver- fchiedner Orte genöthigt sahen, öffentliche Unterredungen anzustellen. Der erste, der diese Sekte bey uns einführte, war ein gewisser Doktor Balthasar Hubmeier, gewesener Leutpriester zu Waldshut, der von dort, nach geschehener Belagerung der Stadt, war verjagt worden. Da diese Sektirer mit der Lehre der Spathtaufe, den Glauben an besondere Offenbarungen und Eingebungen des heiligen Geistes, wie auch die buchstäbliche Auslegung vieler Stellen in der heiligen Schrift, die augenscheinlich in einem figürlichen Ver- stände erklärt werden sollen, oder die Anwendung von andern Stellen, die auf unsre Zeiten nicht mehr anwendbar sind, vereinigten, so kann jede Ruchlosigkeit, jeder Greuel, welches von ihnen erzählt wird, wahr- IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 511 schriftlich vorkommen. Doch von dergleichen Thaten wurden die Wiedertäufer nie bey uns beschuldigt. Zwischen dem Aufstand der Bauern und der Aus- fertigung der ihnen versprochenen Urkunden, muß der Rath in Erfahrung gebracht habe«/ daß es auf der Landschaft Wiedertäufer gebe; denn er ließ eine Unter» redung, am Pfingstmontag, in der St. Martins Kirche mit ihnen anstellen. Sie betraf die einzige Lehre der .Wiedertäufer, und berührte nichts von der Leistung des Eides, noch von dem Gebrauch der Waffen, noch von dem obrigkeitlichen und geistlichen Stande. Die öffentliche Unterredung lief fruchtlos ab- Dennoch ließ sie Oecolampad beym Buchdrucker Valentin Curio den i. September in 4°. drucken. Diejenigen, die gegen die Wiedertäufer redeten, waren Oecolampad, Jakob Im- melin, Prediger zu St. Ulrich, Wolfgang Weißenbur- ger, Leutpriester im Spittal, und Bruder Thomas Geierfalk, Prediger zu den Augustinern. Mißfallen muß jedermann ein kahler Spaß, so Geierfalk sich zu Schul, den kommen ließ. Ein Wiedertäufer hatte behauptet, daß man sich wohl mehrere Male taufen lassen könnte. Da antwortete Geierfalk: » So würde hintenach ein Baden, wie Gänse im Rhein." Oecolampad kann man vorzüglich vorwerfen, daß, da alle Reformatoren von den Catholiken keine /Beweise, die nicht in der heiligen Schrift gegründet övären, annehmen wollten, er den 512 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. armen Bauern von Origenes, Augustinus, Cyprianus/ ja vom Concilium zu Carthago und von dem zu Min- celano vieles vorhielt. Ueber folgende Stelle ist er auch tadelnswürdiq, wenn er seinen Gegnern sagte: » Mau steht wohl, daß ihr euch allein für Christen haltet. Nun, so ihr uns nicht für Christen haltet, so mag ich euch auch nicht für Christen halten." In der Vorrede zur Auflage dieses Gesprächs, giebt er zum Beweggründe an, warum er es drucken ließ: „ Damit jeder Verständiger wisse, wessen Geistes die geschickten Gesellen seyen, und wo ihnen weh ist, und damit man gewarnet werde, fich vor derselben pharisäischem Hefe! zu hü. ten." Ueber das Abendmahl Man hat buchstäbliche, figürliche, mystische und etymologische Auslegung. Die buchstäbliche erklärt nach dem gewöhnlichen Sinne der Wörter; die figürliche nach der, auch in dem gewöhnlichen Sprachge- brauch gegründeten Ucbertragung eines Wortes auf einen andern Gegenstand; ') die mystische Auslegung legt Die häufigsten sind die Metapher, die Metonymie, und die Hyperbel besonders in den Morgenländern. Z. B. Wenn geschrieben steht (Matth. ill, 24.-) Es ist leich- IV. Kap. <525. Aufstand der Landleute. 513 den Worten eine Bedeutung bey, die gar nicht im Sprachgebrauch liegt, ^ und ist eine unerschöpfliche Quelle von Albernheiten, Träumereyen, Schwärme- reyen; die etymologische Auslegung erklärt das ter, daß ei» Kamel durch er» Nadelöhr gehe, als daß ein Reicher in das Reich Gottes komme; so ist es eine Hyperbel, die so viel sagen will, daß, da der Reiche die Mittel zur Befriedigung strafwürdiger Leiden Haften besitzt, er auch oft in Versuchung geräth, diesen Leidenschaften zu fröhnen. Wenn Einer sagt, er habe den Klopstock dreymal gelesen, so bedient er sich einer Metonymie; er meint die Gedichte des KlopstockS, er nennt den Verfasser statt der Werke, die Ursache, statt der Wirkung. Wenn Einer endlich auf ein Gemälde weiset, und sagt: das ist mein Vater; so spricht er metaphorisch , und will sagen: dieses Gemälde stellt mei, nen Vater vor. *) So lieöt man in einer vermeinten Erklärung der Apo- ealypsis, das Wort Insel bedeute Europa, und das Wort Erde bedeute das Meer. Mit Bedauern müssen wir eröffnen, daß die Nachfolger von Zwingli und Oe- eolampad, wie der Ärmstes Theodor Zwinger und ändert , den Worten: „ Das ist mein Leib" eine mystische Bedeutung beylegten, da jene anfangs nur von einer figürlichen sprachen. L l V. Band, L1^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Wort nicht nach der jetzigen Bedeutung, sondern nach derjenigen, so es ursprünglich möge gehabt haben. ') Zwtngli und Oecolampad, hegten im Grund die gleiche Meinung über die Worte des heil. Abendmals: Dieß ist mein Leib.') Beyde glaubten, daß sie figürlich verstanden waden müssen. Nur waren sie über die Natur der Figur uneins. Zwinqli setzte die Figur auf das Wort ist. Ist war für ihn eine Metapher; unter ist verstand er: stellt vor, bedeutet. Oecolampad hingegen setzte die Figur auf das Wort Leib, und nannte sie Metonymie (Namensverwechslung,) und zwar von solcher Art, wo das Zeichen mit der Sache verwechselt wird. ') Ihre Feinde warfen ihnen diese Verschiedenheit der Auslegung vor- Sie antwor. teten aber, daß Zwingli dem heil. Ambrosius, und Oecolampad dem Tertullian gefolgt wären. Der heil. Am- -rosius habe gesagt: Dieses bedeutet mein Leib; ^ Z. B. Wenn aus dem Worte Spiritus (Geist,) so von sxirsre, hauchen, blasen abstammt, man schließen wollte, die Seele sey ein Hauch, eine feine Luft. ^) ltosp. Ilistor. »sor. oder Leüusovre Hist. a« l» rekor- mstion. 1. 111. p. 231. s5 vestrse dort»« «u, xerlezi Nbruin ^oL»nnis Oeeolsmpsäii Ne v«rbi« L l 2 5,6 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Es sche'nt, daß man den Erasmus gerne dahin gebracht hätte, sich öffentlich für eine Partey zu erklären. Im gleichen Jahre forderte der Rath von ihm ein Gutachten über den Bücherdruck, das Fasten und die Priesterehe. Seine Antwort war ein Meisterstück, beleidigte Niemand, und deutete auf gegenseitige Annäherungen. ') Er trägt auch kein Bedenken, den Rä- csense Ooinini, nies sentsntis Noctum, «iiiertum et eiaborstuin; »üäerrim etisin piui», si <,uiä piurn « 88 - P08»et, ciuvli puxnst curn »ententis »en 8 u<^ue ccciexise, s^us üissentire xerioulorum e«se ^uUico. >puä Hosp. x. 11. p. <57. Hier folgen einige Stellen; tlu^u« nexotii (csu 8 se lutliersnse ) nsturs 1sl>8 e»t, ut non po88it componi »i»i msgnoruni krincipum, sut multsrum Oivitstum so R.exionuni eon8en8u. — ^on e8t metuenNum Penicillin», ubi «per e8t rnsxni srUctus rzuem e§o noncluni vicleo. ^eutrs psr» sodris «8t: unrie bi l^uiä pronun- cisvero r»o6eratuna. okenllsi» utrsmizue : et tsine» utrsinc^ue inslii» otkenasee, c>usm slter uti-j i»e pror8u» »äliicere. — I7t oinittsm orbis 88ects e»t! Oenic^ue in ve8- Iro 8enstu (c>uod surlio ) vsiisnt sentenlise. — ^li^uid impertisin con8iIH, 8, non peuiien», certe sinicui» et klieie, ljusntui» sä Iiu^u» 15eipuii>icse trsnljuillitstein »ttinet, c^use vertr» kunctio est, — ^lsxü»e inovet «s- IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 517 then zu eröffnen, daß, dem Vernehmen nach, Verschiedenheit der Ansichten unter ihnen herrsche. (!n verttro 8snuiu, cjuocl auclio, varinnt 86ntenüne. ) Daraus folgt der Schluß, daß es ihm nicht gebühre, den Aus- schlag geben zu wollen. Gesetze. Den i9ten July erkannten beyde Rathe: aus besondern treffenlichen Ursachen, daß die von der hohen Stube, so ihren haushäblichen Sitz hier haben, sooft die Ordnung an sie kommt, gleichwie unsre Bürger, die andre clitionem 8ulrito exorta novits8 säversu» inveterstgn» eon8netullinsin »e recept-inr niw>8 opinionsm. La vero m->§>8 vitsncl» S8t novitsr, 8» <^nc»l novstun inr>^i8 pei.- tinet All tuinultunr exoitLNliuin cjuAin sä pietslsm in» 8t8ur!lnli-lln. I1uäu8 xencri8 arbiträr imaziner, rs8urar st ve8tcs 8sLer6»tum, ritu8 IVÜ88SS , osntn« 8»cro8. — dünn K8t probsbile, 8<>oer6otem in rnatrimonio fore conteatum unic» uxore , qui in caelibstu rnults8 bsbnit oonoubina8 : 8eU rnetuenUum, ne impnro cselidatui 8uc- ceUat iinpnriu8 inatrimonium. — In caetsri8 prnUenti rnnäerstione vobi8 utenUum oen8eo, em, sollte man Sturm läuten, ?) Da die Stuben vor Zeiten zu Pferde dienten , und die Kriegsfehden aufgehört hatten, so scheint es, habe man nun die Last der Zünfte erleichtern wollen, indem die Fälle der Gegenobliegenhcitcn nicht mehr eintrafen. ?) Sturmläuten mit der Rathsglocke bedeutete Feind; die Glocken in den Kirchspielen, Feuer; die Pabst- glocke, Wassernoth. Wenn Sturm geläutet wurde, IV. Kap. 1525 . Aufstand der Landleute. St<> so sollen die von der hoben Stube, fit seyen Bürger oder Hinterfüßen, alle auf den Kornmarkt in ihrem angethanen Harnisch und Handgewehren, wie andre unsre Bürger, zu der Stadt Panner laufen, und, ohne Einwilligung der Häupter, nicht davon weichen. Item, da Herr Hans Christof von Mörsperg, dieweil er ein Freyherr und Freygeborner ist, andre Edeln etwas für trift, so soll er jährlich für sein Schirmgeld acht rheinische Gulden geben, und auf das Richt. Haus liefern, und damit Hütens und Wachens frey seyn. Da er aber, wie andre Edeln und die von der hohen Stube, als hievor erläutert stehet, hüten und wachen wollte, so soll er nicht mehr als sechs rheinische Gulden Schirmgeld geben. Dieß soll zu seinem guten Wohlgefallen stehen.'' Das nächstfolgende Jahr 1526, in den Fasten, erkannten beyde Rathe: » Daß Niemand einigen Hof gehörten unter das Rathbaus Panner, Häupter und Räthe. Auch mußten zum Panner laufen alle Edeln und Bürger (Achtbürger,) und alle die so auf diese Stube gehörten (Knechte u. s. w.) Dazu diese vier Zünfte mit ihren Geerfähnlinen, 1°. Kaufleute; 2°. Schneider und Kürschner; Z°. Zimmerlcute und Maurer; 4°. Scheerer, Maler und Sattler, sammt allen denen, die keine Zunft haben, Edeln oder Unedel», persönlich, mit ihren Knechten, was über 14 Jahr alt war, in der rechten Stadt gesessen. gewaffnet mit Gewehr und Harnisch- Die übrigen Zünfte, die Räthe des alten Raths, die Zunftbrüder, Knechte, mußten an die Rinkmauer« laufen. Erkanntnißbuch von 1525 und folgende. 520 Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. oder Haus in der Stadt haben, besitzen, noch durch andre besetzen solle, es sey denn Sache, dass er zuvor in der Stadt Bürger sey, und nirgend anderswo Bürger sey, noch Burg recht habe, oder sich mit dem Rath besonders darum übereingekommen wäre." Der Grund wird im Eingang so angegeben: „ Dennoch eine Stadt Basel an Gebäuden, Häusern und Bürgern in merklichen Abgang gekommen. ') Den 10. August dieses JahreS 1525 , wurde er- kamt, daß künftigs kein Fremder, der hier nicht geboren und erzogen worden, in eine Zunft ausgenommen werden soll, er bringe denn zuvor sein Mannrecht, desgleichen Brief und Siegel, wie er an dem Orte, wo- her er gekommen, sich gehalten, und ge scheiden. Dcshalben sollen Nathsherrcn, Meister und Sechser der Zunft, die denn einer zu kaufen begehrt, vor An- nehmung und Leihung derselben, ihn erfragen und er« fordern. Am gleichen Tage wurde allen Geistlichen, Domherren und München ein besondrer Eid auferlegt. Ueber das Cercmoniale ergieng den 13. November folgende Verordnung: „ So sich hinfüro begebe, daß ') Der Abgang an Bürgern rechtfertiget das Gesetz, nicht aber der Abgang an Häusern. IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 521 der Weihbischof, Domherren des hohen Stifts Basel/ der Probst zu St. Peter/ von wegen eines Bischofs/ des Kapitels, oder der Universität, vor einem Rath er« schienen, so soll man sie dann setzen, und ihnen aufste« hen; falls sie aber von wegen ihrer eigenen Personen, vor einem ehrsamen Rath erscheinen würden, so soll man sie dann, wie andre, stehen lassen. Nachträge zum Jahr 1525. Die Tagsatzung sandte folgenden Brief an unsern Rath: ..Auf diesen Tag ist vor uns erschienen der hochgelehrte und geistliche Doktor Johannes Burckhardt, Prediger-Ordens, Predikant auf Burg, und hat uns angebracht, wie, daß er gegen Euch etwas verunglimpfet sey/ um -aß er den alten christlichen Glauben predige, und der neuen lutherischen Sekte nicht wolle anhangen, deßhalben Ihr ihm habet geheißen still stehen und nicht mehr predigen, welches ihm groß und schwer sey, daß er das göttliche Wort und den rechten, alten, christlichen Glauben den frommen Christen-Menschen nicht mehr predigen, noch verkünden solle, und hat uns darauf demüthig an gefüllt en, daß wir ihm unser Fürderniß an euch wol- len mittheilen, damit Ihr ihm solches nachlassen und vergönnet, seine Predikatur künftigs wie bisher zu versehen. Und so wir nun solche Fürbitte ziemlich 522 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. und billig achten, so ist an euch, als unsre getreue liebe Eidgenossen unsre -ringendliche freundliche und ernstliche Bitte/ Ihr wollet um unsertwillen dem gemeldten Herrn Doktor vergönnen / und gütlich nachlassen/ seine Predi- katur also lassen zu versehen.Datum, und mit des nommen/ weisen Heinrich Fleckensteins, des Raths zu Luzern, unsers Landvogts zu Baden Jnsiegel, im Namen unsrer aller beschlossen. Frevtag vor dem Mayen- tage .r°. t 525 . Von Städten und Landen der Eilf Orte unsrer Eidsgenossenschaft Rathsboten / jetzt zu Baden versammelt." Aus der beylegenden Schrift des Johannes Burck. hardt ergiebt sich / daß der Stadtschreibcr Schalter für die Reformation sehr geneigt war; er wird darin g u t evangeltsch genannt. Es zeigt sich dagegen / daß der Bürgermeister Mellinger in einem andern Sinne ge« stimmt war. Ein Knecht von Basel/ der der Reformation beypflichtete, sagte: „ hatte er auch Christum an seiner Seite/ so würde es ihm nichts helfen. Den 19. May wurde eine Urfehde von zwey Bür. ger»/ einem Gremper und einem Schlosser beschworen/ die wegen der lutherischen Lehre und des auf- rührischen Handels / in's Gefängniß auf dem Rheinchor gelegt/ und gnädiglich wieder ledig gelassen worden. Unter den Artikeln, die sie beschwören mußten, war IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 523 dieser, daß sie Heling über dasjenige halten wollen, so mit ihnen tm Gefängniß geredt, darum sie auch ge» fragt, und was sie von den andern gehört haben. Die angedrohete Strafe war die des Schwertes. Folgendes Schreiben an den Rath dürfte beweisen , in wie weit die Reformation Fortschritte auf der Land- schüft gethan hatte. Irgend ein Mitglied des Siffacher Kapitels verklagte darin den Pfarrer von Rümliken, Georg Stehelin, über seine in Rücksicht verschiedner Glaubensartikel vorgegebenen Aeußerungen: „ Item, auf Dienstag nach Galli im 25ten Jahre, hat Herr Jerg Stehelin, Kirchherr zu Rümliken, vor dem Capitel, so auf gedachtem Tage zu Sissach gehalten worden, diese nachfolgenden Artikel angebracht. Zum ersten des heil. und hochwürdigen Sakraments, des heil. FrohnleichnamS und Bluts unsers Herrn Jesu Christi, baß er bisher gewähnt habe, rü sey da im Sakrament des Altars, des Herrn Fleisch und Blut; so er aber jetzt die Schrift gelesen habe, so finde er es nicht, daß dem also sey. — Zum andern, so hat er ge- dachten, gemeinen Capitel vorgehalten, daß weder die Heili, gen, noch die liebe Mutter Gottes für Jemand bitten mögen; und insonderheit vorgewcndet, daß er habe, am Abend in der Vesper, einen Vers singen müssen, in welchem begriffen ist, daß die würdige Mutter Gottes unsers Herrn für uns bitte, und wird der Vers als genannt: Or- pro popuio, und wer« ler geredt, daß ihm solches Singen an seinem Herzen weh gethan habe, daß er solle sie bitten, daß sie für ihn bitte. Ww kann sie für mich bitten? ES will mir nicht aus dem L 24 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Herzen, und der Groll kommt mir, nach einer Weile nicht daraus. — Für das dritte, so hat er vorgehender, des Feg. feuerS halb, also daß dasselbe nicht sev; und, die lebendigen Menschen mögen den Todten in keinem Weg zu Trost und Hülfe komme», und unsre guten Werke seyen Niemanden nutz. — Ueber sämmtliche Artikel hat er ein ganzes Capitel aufgefor. dcrt, wo man ihn nicht auS der Schrift um beweise, daß dem also sey, so wolle er öffenrlich dawider schrigen < schreyen) »nd verkünden, mit viel andern unnützen Reden, so unnöti ig hi-w zu verzeichnen sind. — Auf diese zuvorge. schrieben.'» Artikel ist ihm ziemlich (gehörig) durch den Dekan des Capitels geantwortet worden: wie sie ') sich an der Ordnung und gemeinem Gebrauch der Mutter, der heil. christlichen Kirche halten, die denn ohne Zweifel in gedach, ten Artikeln nicht iire gehe. Derselben stehe auch zu, weiter darin zu handeln. Wolle er aber damit nicht ge fertiget seyn, so möge er solche Artikel meinen gnädigen Herren an. zeigen, was dieselben ikm »«beweisen, sey ihnen wohl gethan. Sie möchten aber lieber, er besinne sich eines bessern re., mit mehr Worten." Bemerkenswerth ist es, daß man im Bistum schon weiter vorgerückt war, als zu Basel, wie folgender Auszug es beweiset: „ Peter Scberer von Lausten, wurde befragt, warum sie die Bilder aus der Kirche gethan und verbrannt hätten, *) Sie, das heiß, die Mitglieder deS Capitels. ') Ihnen, d. i. den Mitgliedern des Capitels. IV. Kap. 1525. Aufstand der Landleute. 525 und er antwortete: „ Darum, daß sie durch ihren Predi- kanren aus der Schrift unterrichtet worden, daß man die Bilder nicht haben sollte. Darauf hätten ßc den Meier gebeten , eine Gemeinde zn halten; und als er aber es nicht thun wollen, seyen sre zusammen gegangen, das Mehr gemacht, und alle seyen gemeinlich, bis etwa» an Vieroder fünf Bauern, des Willens worden, die Götze» heraus zuthun." Hier folgen Berichte, -ie der Carthäuser Georg uns mchrencheils hinterließ: In diesem Jahre wurde das Läuten, in einigen Stücken, bey den Begräbnissen der Domherren und Caplanen des Mim- ssers eingeschränkt. Auch hörten die soiomnes processiones «colesinüticorura et I^iitsnise auf. Doch 0 M Festtage des heiligen Markus, wurde noch die große Litanie, nach hergebrachter Uebung, begangen, außer in der Kirche St. Mar. tin, indem Oecolampadius es verbot. Die übrigen Grenz« gänge, selbst am Frohnleichnamsfest, giengen im Laufe die- seö und des folgenden Jahres ab. Anstatt der Litanien in jeder Kirche wurde eine Predigt gehalten u- s. w. Doch hör- ten die privütss prooc88iones noch nicht in den katholischen Kirchen auf. Warum die pulrlicae processioneo abgiengen, war unter andern Ursachen, die Furcht, Aufruhr und Auf. lauf zu erregen. Gelehrte und kluge Männer hatten die Abschaffung derselben empfohlen. Und man glaubte, daß es sogar nicht ohne Einwilligung des Bischofs geschah. Es war übrigens der Prediger im Münster selbst des Luthers Lehren zugethan. Er hieß Thelamonius Limperger, gebürtig von Mainz, Doktor Augustincr-OrdcnS und Wcihbischof. Zu An- fang November aber legte er -aS Predigeram nieder (Geor- §26 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. giuS,) oder, wie Wursteisen, pag. 588 meldet, ward er seines Amtes vom Capitel entsetzt. An seiner Statt kam gegen Ende des JabreS AugustinuS MariuS, von Ulm gebürtig, Doktor und Weihbischof zu Freisingen. GeorgiuS sagt, er sey beym Volk und bey der Geistlichkeit, wegen seiner Predig, ten, sehr beliebt gewesen. Oeeolampad suchte ihn auf seine Seite zu bringen, wie es aus einem Schreiben abzunehmen ist, so er ihm sogleich nach seiner Ankunft schickte. Allein es scheint nicht, daß er ihm Gehör gegeben; denn das fol. gende Jahr stellte er im Münster nach dem alten Gebrauch die Sachen wieder her. (8ul> snn» se^ueni, «scror orM- nes iniiiistrsvit in temxlo «ollem sub snxsriir xrout rnori» est.) Diese Aenderung mag folgendes Unternehmen veranlaßt haben. In der Weihnachtsnacht drohete, sagt Georgius, die laeüo I^utKerLnorum, einige Aufruhr und Auflauf in der Stadt zu erregen. Sie hatten sich vorgenommen , mitten in der Nacht, beym ersten Läuten der großen Glocke, in das Münster einzufallen, all das Silber, Gold und Kleinodien der Reliquien zu rauben, und unter sich zu vertheilen, diejenigen zu todten, die widerstehen würden, und dann ein gleiches in den übrigen Kirchen und Klöstern auszuführen. Allein der Rath wurde dessen zur Zeit berichtet, ordnete in den erforderlichen Oertern Wachen, wie auch auf den öffentlichen Straßen. Im Hause des Probstes wurden so Mann zur Huth ausgesetzt, und so wurde der Anschlag vereitelt. Georgius schließt also: Lic eÜLin 6 ms anm IV. Kap. 152 L. Aufstand der Landleute. 527 pulciire princlp'io suo responäit. I.LU8 Oeo super ^uciieüs ejus inenurrabilibus ! Eine spätere und unbekannte Hand hat am Rande dieser Erzählung die Worte iVieuäaeium puäeuciuin hingeschrieben. Ob dieser Machtspruch eines spätern und unbekannten Eifrers wider den so getreuen, bescheidenen, sanftmüthigen und frommen Carthauser etwas gilt, lasse ich andre entschei- deu. Es ist ein blinder und kurzsichtiger Eifer, -er den Catholiken glauben machen will, als wenn alle die, so die Reformation annahmen, es aus reinen Trieben und aus erklärter Ueberzeugung thaten. Es geschah bey der Reformation wie bey -eu politischen Revolutionen; mancher suchte im Trüben sein Hauswesen zu ver- bessern. Pratteln und Häsingen. Den 21. April gelangte der Rath zum vollkommenen Eigenthum des Schlosses und Dorfes Pratteln. ') Ha singen, ein Dorf in der Nachbarschaft, war ein Lehen des Abts zu Murbach, und im I- 1225 in den Händen des Hans zu Rhein. Den 17 . May ver- BrucknerS Merkwürdigkeiten, pag. 226, L2s XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. sprach der Abt Georg (unser gnädiger Herr,) -aß er dieses Lehen niemand anderm kaufsweise zustellen wolle, als allein der Stadt Basel. — Ein Versprechen, das aber keine» Erfolg gehabt hat. ') Fünftes Kapitel. Das Jahr 1S26. Badische Disputation. Vor Johanni waren Bürgermeister, Adelberg Meier, Oberstzunftmeister, Lux Zeigler. Nach Johanni Bürgermeister, Heinrich Meltingek. Oberstzunftmeister, Jakob Meier. Reformation der Zünfte. Die Regierung begnügte sich nicht nur mit einer Kirchen» und Glaubens-Reformation; ste schritt auch ') OeffnungSbuch und Schwarzbuch. vag. 8. V. Kap. 1526. Badische Disputation. 52 S in den ersten Tagen dieses Jahres, den 3. Jenner, zu einer Reformation der Zünfte, oder vielmehr der Gil» den, weil keine Ruckficht auf das Stcllvertretungsrecht im kleinen und großen Rath, dabey genommen wurde; sondern darauf, zum Beyspiel, ob Einer Trinkgläser, oder Venediger-Scheiben feil haben durfte oder nicht. Woher fiel es auf einmal der Obrigkeit ein, eine solche Arbeir zu unternehmen? War es vielleicht die Milcht, den gemeinen Mann für die katholische oder für die evangelische Partey zu gewinnen? Einer der Zwecke dieser sogenannten Reformation gieng übrigens dahin, daß der Verdienst der Handthierungen unter die Bürger vertheilt werde,') ein sehr lobcnswürdiger ') Davon zwey Beyspiele in den folgenden Jahren. Ein Weber hatte einen kleinen Ladenhandel mit Butter , Käse, Eyern, Hünern angefangen. Der Rath erkannte: „Dieweil er ein Weber ist, und dieselbe Zunft braucht, so soll er bey derselben bleiben, und keiner andern sich behelfen. So er aber je mit angeregtem Fürkauf umgehen wollte, so soll er die Weberzunft aufsagen, sich derselben künf- tigs müßigen, und die Gärtnerzunft, wohin auch solcher Fürkauf gehört, kaufen." — Das andre Beyspiel ist Folgendes. Die Vorgesetzten der Gärtnerzunft, wohin die Wirthe und Köche gehörten, klagten wider die Weinschen- ken, so ihnen mit Darreichung von Speisen Eintrag tha- V. Band M M 5Z0 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Zweck, in sofern er den Verdienst nicht selber hemme. Die Vertheilung des Verdienstes ist nützlich, aber da- für muß Verdienst da seyn; und bisweilen dienen die Mittel der Vertheilung nur zur Aufhebung des Verdienstes selber. Der Eingang oder Vorrede des Gesetzes lautet wie folgt: „ Wir Statthalter des Bürgermcistcrtbums, ') dazu Klein, und Großrärhe, so man nennt die Sechs der Stadt Basel, thun kund männiglich: Demnach in dieser Stadt Basel die werbende Hand dcnHandwerksleuten bis- ten. Der Rath erkannte: „ Kein Weinmaun, der sey wer er wolle, soll Stuben unten in seinem Hause, da er Wein ausschenkt oder ausmißt, Leute darin zu setze», Essen und Trinken zu geben, machen lassen; sondern sich den dem alten Brauch, das ist, Winterszeit beym Koh. lenfeuer, behelfen, damit den Wirthen und Köchen in ihren Häusern kein Abbruch geschehe; und falls Jemand wäre, der jetzt Stuben gemacht hätte, der soll sie von Stund an, bey einer Strafe von 10 Pf. abbrechen, und davon thun lassen. *) Der Statthalter war Heinrich Meltinger. Warum Adelberg Meier der Sitzung nicht vorstand, wurde nicht aufgezeichnet. V. Kap. 1626. Badische Disputation. 631 her eben viel Abbruch und Eintrag durch ihr Aufführen gethan, wodurch sich die HandwerkSleure merklich, als augenscheinlich am Tage ist, gemindert, eine Skadk Basel an Bürgerschaft abgenommen, und fürer, so daö also bliebe, und man dem nicht vorkäme, abnehmen würde ; dagegen auch hinivider die Handwerker der werbenden Hand, auch ein Handwerk dem andern, weiter als billig, und in Uebung und Gewohnheit gewesen, Abbruch gethan, welches da beyden Theilen, und vorab der Stadt Ba»'el zu merklichem Nachtheil; Abgang der Zölle, des Umgeldes, Leute und andern ') gedient. DeShalben vielfältige Klagen an unsre Herren, Räthe und Meister gelangt, die solche Beschwerden billig, wie dann einer ehrbaren Obrigkeit wohl gebührt, zu Herzen gefaßt, uns die sehr er, wie sie dann zn thun schuldig, angebracht, und nach wohlbetrachteter zeitlicher Rathschlagung darüber geschehen, auch damit solchen Einbrüchen und künftigen Einbrüchen vorzukommen, und die Zünfte, G e- werbe undHandwerker in ihr Vhrenwesen wieder, wie davon alter Herkommen, zu bringen, haben wir folgendes, auf Mittwoch den 3. Jenner 1526, fürin vestiglich zu halten erkannt, nämlich: Und des iten, daß künftigs Niemand in der Stadt Basel, er sey Bürger oder Lincersäß, nicht mehr als eine Zunft haben, und nicht mehr, wie bisher geschehen, zwey, drey oder vier Zünfte kaufen solle, um daß er derselben einzigen Zunft-Gewerb, so er treibt, desto stattlicher tret- Mag wohl heissen, Abgang an Leuten und au- derm. Mm 2 Sö2 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. ben möge, sondern soll sich mit einer Zunft und einem Gewerbe, dessen er am allerbesten zu gemessen vermeint, begnügen lassen. Zweytens soll auch künftigS Niemand, er sey Bürger oder Hintersäß in der Stadt Basel, öffentlich, wie dann, leider, bisher oft und dick geschehen, zur Unebe oder Mehren sitzen. Denn, falls ein solcher also zu Mehren oder zur Unehe sitzend gesunden würde, demselben seine .... deren Zunft er dann hat, die Zunft so lang bis er sich seines unehelichen Wesens abthue, und eines ehelichen Standes un- terziehe .... dessen sie zu aller Zeit von uns Gewalt ohne allen.... haben sollen, ihnen auch hiemit gegeben haben wollen. Drittens: Wir haben auch, aus ehehaften und dazu bewegenden Ursachen, erkannt, daß künftigS keine Gemeinschaft von zwey Zünften in der Stadt mit KaufmannSwaa- ren und Gewerben, änderst als wie hernach, zugelassen und vergönnet werden solle. Nämlich, so mögen Vater und Sohn, oder sonst zwey , und nicht darüber, in einem Gewerbe.. die von einer Zunft seyen; es sey Speccrey, Tuch oder anderes, mit einander Theil oder Gewinn haben, und nicht in zwey Gewerben, die von zwey Zünften seyen, also, falls einer wollte Pulver oder Specerev, und der andere Tuch oder anderes feil haben. Denn solches soll Niemanden gcgön- uek, oder zugelassen seyn. Doch so mag einer, der gar kein Gewerbtreibt- oder hat, sondern müßig geht, sein Geld wohl zu einem oder zwey in Gemeinschaft legen, ') dergestalt, daß *) Wir. würden dieses heut zu Tage neri. oomiusrMite UtN V. Kap. 1526. Badische Disputation. 533 dieselben einen und nicht zwey Gewerbe treiben oder haben. Item, ist erkannt worden, daß alle die, so ihr Handwerk mit ihrer Hand oder durch Knechte treiben, welcherlei) Handwerk das ist, von dießhin, allein solch ihr Handwerk, und keinerlei) Gewerb noch Kaufmannschaft, eS sey mit Gewand, Eisen, Gremperey, noch dergleichen treiben, sondern allein ihr Handwerk treiben sollen. Hinwiederum, daß alle die, so Gewerbe, Krämerey oder Kaufmannschaft treiben, und nichts desto weniger ihr Handwerk auch getrieben habe», auch allein das Gewerb treiben, und von dießhin keinerlei) Handwerk durch sich noch ihre Knechte treiben sollen, in keine Weise noch Wege. Und damit diese Ordnung unverbrüchlich gehalten werde, so haben unsre Herren, Rath und Meister erkannt: „ Wer dieselbe in einem oder mehr Stücken verbreche, und derselben nicht nachkäme, baß der eine Mark Silber, so oft das geschieht, ohne Gnade zur Buße verbessern solle, und daran Niemanden etwas geschenkt werden.'' Man ließ es aber nicht bey dieser peinlichen Sanction bewenden, sondern, unterm 11 . Jenner, wurde folgender Eid geschworen: *-) „ Wie die Artikel und Ordnungen von wegen der Zünfte, Gewerben und Handwerken erkannt, und zu Aeufnung des gemeinen ') Die Rubrike dieses Eides ist nachstehender » Form des Eides, so unsre gnädigen Herren, die Räthe, wegen der neuestenZünsten-Ordnung, zusammen geschworen haben." A". 1526 . Lz-4 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Nutzcys und der Bürgerschaft gesetzt sind, wollen wir ste.s und fest einander, und besonders die vier verordneten Herren darin handhaben, yns getreulich zusammensetzen, keiner den andern bis in den Tod nicht verlassen , so weit unser Vermögen reicht. Desgleichen was einer oder der andre geredt, oder gerathen, ewiglich zu hehlen, und Niemanden dieser Sachen halben zu entsetzen gestatten, es geschehe denn mit meinen Herren den Sechsen; doch harinn, daß wir zu jeder Zeit, Mehrung oder Minderung darin», je nach Gelegenheit der Sachen thun mögen- Das schwören wir als uns Gott helfe und alle Helgen (Heilige.") Die obenangeführte Vorrede enthält aber nur einige allgemeine Verfügungen. Nun kommt das Einzelne von jeder Zunft. Hievon nur Beyspiele. Zunft zu Kaufleuten: (zum Schlüssel) „ Die Gewandschneidcr oder Tuchleme sollen allein Gewand und Tuch, da die Elle vier Schilling vier Pfenning, darüber, und nicht darunter, gilt, auSschneidcn, feil haben und verkanfen- und der andern Tücher, da die Elle minder als 4ß. und 4 d. gilt, müßig stehe». Item: Die Gewand, schneider sollen auch hinfüro leine Schürlitz, Manländisch, Ulmer, Augspurger oder dergleichen Barchet, Gallerzwilch, Scherter, Knglcr, Bndenschein, gefärbt oder ungefärbt, gemangt, Tnebtelch, Benttelt, Hnoch, weiße Bändel und Faden feil haben, noch verkaufen; sondern sollen solche V. Kap. 1526. Badische Disputation. S3S Stücke alleinig der Zunft zum Saffran, und nicht mehr der Zunft znm Schlüssel feil zu haben und zu verkaufen zustc. hen. .... Es sollen auch durch dieselben keine wollene Tü. cher, weiß und gefärbt, die besser sind als die so man hier macht, nicht feil gehabt noch verkauft werden. Item , es sollen auch die Gewandschneider hinsüro keine Lein. watsäcke, Zwillich sonstZwilch, Drillich,Federreurer, Dischlachen, Zwcchelen, Bildtücher, oder sonst, wie die auch gemacht möchten werden, feil haben noch verkaufen, sondern diesel- ben Stücke sollen alleinig der Weberzunft, die dann sol. che wohl zu machen wissen, und keine zu verkaufen zustehen und gehören.Gemeinschaft der Handpfenn« werthen halben. .... Zwey mögen in einer Gattung oder Gewerb feil und Gemein haben, doch nur an einer Ende und nicht an zwey Orten. . . . Welche aber zweierley Gewerbe haben, sollen nicht Gemein mit einander darin haben. Zunft zu den Hausgenossen. . . . Ein jedes Mark Werks,lber soll iä Loth halten. Von Monat zu Monat sollen Einige mit dem Stadtschreiber oder Rathschreiber von Laden zu Laden gehen, ein Stück Silber nehmen, und aus der Zunft in dem Feuer probiren. Zunst zu Weinleuten. Vom Herbsten bis Weihnacht, sollen die Weinleute weder auf dem Weinmarkk, noch in den Kellern Wein kaufen. Sonst auf dem Weinmarkt nur am Frenlag, und wenn das Fähnlein ab dem Markt gethan wird. Außer der Stadt solle« sie zu Kren-ach, Wylen, Weil, Riehen, Rheinach, Hästngen, Mönchcnstein, Murtenz, Brat. telen, vom Herbsten bis Wechnacht keinen Wein kaufen. — Die können, außer den Weinlemen, Wein ausschenken , die Bürger sind, und die so mit der Stadt hüten und wachen, Lieb und Leid tragen, nämlich ihre Zinsweine, Zehnten und Weine die sie erbauen, oder den sie an ihrer Schuld neh- 536 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. men. Doch soll keiner Geld auf Wein anSleihen, und dar, nach sprechen: Derselbige Wein sey Schuldwein. Ferner können/ außer der Weiuleute Zunft/ die Geistlichen / Klö. ster uiid Slifter, Wein ausschenken/ aber nur den/ der in unserm Banne gehauen worden: ferner noch der Domprobst/ der Spinal / das Domstift/ aber nur den in unserm Banne gesallenen Zehntenwein. Die Wirthe/ so daS Psennwerth geben / und Wein in ihren Häusern haben / sollen 10 Pf. Strafe erlegen/ halb für die Zunft/ und halb für den Rath. — Zunft zu Krämern (zum Saffran.) Die Pulver, krämer sollen daS Loth um sieben Rappen geben. Wenn Kausieute Honig hieher bringen; das soll von den Untcrkä». fern/ von Stund an/ den Lebkuchen» von HauS zu Hause umgesagt werden. Der Kaufmann soll von der ersten Vesper oder Primzeit bis zur andern seinen Honig liegen las. sen. - Zunft zu Brodbcckern. Alle Herrenwirthe/ Köche und Pröbste im Collegium und in den Bursen sollen alles das Brot, so ste den Gästen und Studenten geben, beu den Bäckern an den Läden kaufen, und nicht mehr scl. ber, wie es bisher geschehen, backen lassen. Doch soll ihnen vergönnt seyn, so viel Brot zu backen, als sie mit ihrem Hausgesinde veretzen und brauchen.'' — Zunft zu den Schmieden: „ES sollen alle die, so bisher mit Eisen, werk, es sey was Werk es wolle, daS Eisen ist, umgehen, und aber die Schmiede Zunft nicht haben, sich solches Feil. Habens müßigen, weder bey dem Sammetkauf noch bey dem Pfennwerrh feil haben. Sie sollen alleinig die Zunft zu Schmieden haben. — Zunft zu Schuhmachern und Gerbern: „ Die Verordnung wurde (zu Gunsten der Schuhmacher) aufgehoben, kraft welcher die Fremden, die nicht zugleich Gerber waren, kein Leder zum Verkauf in das Kaufhaus führen durften." — Zunftzu denSchnei. V. Kap. 1 S 2 Ü. Badische Disputation. Z37 dernundKürsnern: Die Gesellen der Schneider sollen in die Kundenhäuser, Sommerzeit des Morgens um 6 Uhr kommen, und des Abends um 9 Uhr abgehen. Der Lohn ist 9 Rappen. Trinkgelder werden aus freyem Willen gcge- bcn. Der Meister aber, wenn ex kommt, bezieht zwey Schillinge? — Zunft zu den Gärtnern, wodieGräm- per, die Kerzen feil haben, zünftig sind: „ Es mögen wohl die Metzger Kerzen machen und verkaufe», doch nicht unter einem Pfunds — Zunft zu den Spinnwetternr „ Bildschneider und Tischler sollen ein Handwerk seyn." » Die St. Martins Iahrmeffe soll, gleich allen andern Gewerben , frey seyn, und Niemanden etwas hierein zu führen verboten werden.'' Allein auf die Klagen , so im allgemeinen wider die Klöster über Eingriffe gethan wurden, crgieng folgende Erkannlniß, daß künftigs die in den Klöstern nichts außerhalb der Stadt, es sey Tuch, Stockfisch, Häringe, Blattislein, Bley, Spccerey und Pulver, sondern allhier in der Messe, oder wo es ihnen beliebe, kaufen sollen. Desgleichen sollen fie keinen Bruder mehr haben, der ein Handwerksmann sey, und das Handwerk in den Klöfiern treibe, es seyen Schneider, Schuhmacher, Zimmerleute, Maurer, Tischmacher, oder andere, keine ausgenommen, sondern zu dem allem unsere Bürger, und ihre gedingten Knechte brauchen, und die, und niemand anders, für sich werken lassen. Doch falls unsre Bürger also in den Klöstern werkten, und ein Bruder darin wäre, der das Handwerk könnte, der mag zugreifen und helfen werken, in so fern es ein Meister zuläßt, sonst aber nicht. Der Carthäuser Georg behauptet, gedachte Reformation der Zünfte habe mehrern mißfallen , und den §Z8 Xiv, Periode. Zeiten der Reformation. Beyfall von wenigen erhalten. *) Daß es nicht ganz «nqegründet gewesen ist, beweiset die Sitzung des großen Raths vom i t. Innrer, woraus auch abzunehmen ist, -aß die Unzufriedenen in der Classe der Handelsleute waren. Auf Donnerstag den 11. Jenner 1520 , ist durch Kleim und Groß-Räth, sy man nennt die Sechs, einhellig erkannt: So sich begeben, daß man von solchen, hievorgeschrie- denen Sachen, Ordnungen und Erkanntniffen vor Rath oder den Sechsen bandeln oder rathen würde, daß dann Ratsherren , Meister und Sechser von den vier Zünften, näm- lich, Schlüssel, Bären, Saffran und Gärtnern auskrcten sollen. Und haben auch auf obgenannten Tag, Klein. und Groß Rath einen Eid leiblich zu Gott und den Heiligen zu- sammen geschworen, einander treulich zu handhaben, alsor In LpipNsn'iL Oorninj 3lipui8Lbstur (die Rathsgloeke) et L0MMUNI8 oinniuin opinio pei8trepeNat; <^>io6 no, vse Iezo8 et novs 8tLtuts eivinin eoininoriitÄte et rekormstione eonöenäue loeent. (>ui>e tsincn po8t. inoänin, eum eonlierentui-, pluril>u8 6i8plicere, xriu- ci88>m>8 sutein plscere coeperunt, s^uici Ni8 prokec- tnrn 8it, ne8cio , cnin nikil ad ine ^ ^uimquain non- nulls et?am mnn«8tei-ii» eoneeineee viäedsntur. ViNe- rint 1>i, quibus Dornu8 eue» ovinmisss est! V. Kap. 1526. Badische Disputation. S3Y falls einer oder der andere gegen einen, so in dieser Ordnung gehandelt, ein Lug ausstoßen wollte, densclbigen nicht fallen zu lassen, sondern sich bis in den Tod festiglich zusammensetzen, und diese Ordnung keineSwegeS brechen lassen. Und als zu vermuthen ist, daß in dieser Sache sich eben mancherley zutragen werde, damit dann die Häupter, so sonst, andrer der Stadt Geschäfte halben eben genugsam beladen sind, demselben desto stattlicher nachkommen mögen, sind von Klein und Groß-Rath vier Herren, nämlich HanS Graf, Wolfgang Harnest und Marx Heydelin ') (fehlt ein Name,) unter welchen Hans Graf, Oberherr seyn soll, geordnet worden, um solche Sachen zu hören, und bannet- hin vor E. E. Rath zu bringen, wenn die Nothdmst eü er< fordern würde. Furcht vor Auflauf. Verschiedene Spuren sind vorhanden, daß man sich in diesem Jahre vor Unruhen fürchtete. Der Carchäuser schreibt: s'HL Quarts ante Laenam Oornini prü- satuin 68t, praetsr 8oIitum morena , acl Oompl6- torruin, Korn tertia, wcl niatutinam, Korn Quinta, itw Huoä MLbut1na.e, elarwsimL aäkuc HanS Graf war RathSherr zu Weinleuten, Wolfgang Harnest oder Harnisch, Meister zu Metzgern, und Marx Heydelin, Meister zu Webern, 6^o XlV. Periode. Zeiten der Reformation. lucs, ünledg-ntur, proprer insiäiss I^utkernnoruin et OeeoIainpLäianorum, ^ui neseio czulcl seäiüo- nis LL tumultus, 8lV6 6onlu8loni8 in tÜLtkoIioormn teinplls sub eo temoore inoliri ininnbnntur. <^)uo6 LenLlus p^cl686NÜ6N8 Lleruin 3VI83vit; 8!6cjU6 3 perionlo 1a!i 66el68 nv>86i6. öimiütor taelnin 68t änodn8 6i6bu8 66^u6niibu8! korro in Laena Vo- mini nlitor Sutkolici 8 U 08 , ot aliter Oocolain^iacliu« 8 U 08 60 lninunl 6 Lvit, ciuam^unin Mockieos inäo true- tU3 60N866UU18 6--t. ') In dem Oeffnungsbttch werden bedenkliche Reden aufgezeichnet, welche verschiedene Reuter zu Eusisheim geführt hatten: » Wir hätten die Verräthcr selbst in der Stadt, die den Pfaffen (den Gruninger meinend) verrathen haben." Es wurde das Signalement dieser Reuter beschrieben- Sie hatten weiße Iuppen, und in dem eiyen Ermel braun, roth und gelb. Es wurde den Häuptern aufgetragen, Erkundigungen einzuziehen. *) „ In der Lautung der Glocke» sey einige Abänderung geschehen, wegen Anschlägen, die von Seilen der Lu- theraner ü. s. w. in den Kirchen ausgeführt werden sollten. Der Rath habe aber die Geistlichkeit gewärmt." V. Kap. 1526 . Badische Disputation. iUi Das Erkanntnißbuch dieses Jahres enthält Abbitten von zwey Bürgern, die Wider den Oberstzunftmeister Jakob Meier und fünfzehn Räche, Injurien ausgegos- sen hatten. Bey offenen Thüren und zwischen beyden Räthen, mußten Ulrich Leyderer, der fünfzehn Räthe veriaumdct halte, und Hieronimus Jäger, der Schlosser, Abbitte thun. Letzterer mußte nachsagen: » Daß ich einen E. Rath der Smdt Basel, desgleichen Herrn Jakob Meier, obersten Zunftmeister, und Meister Ulrich Nftnstamm zum Salmen, unbillig angezogen und daß ich geredt habe: Es seyen wohl die halben im Rath faul, und die vorgenannten Herren Jakob Meier und Meister Ulrich Mnstamm seyen die, so Schelmen in der Stadt Basel enthalten und man werde zu nachgehenden Tagen, Knechte von etlichen Orten, so dem lutherischen Handel widrig sind, in die Stadt aufnehmen, und ihrer einem.Theil, wie zu Ensisheim geschehen, die Köpfe abhauen ..... darinn ich ihnen sammt und sonders Unrecht gethan habe." Und fast um die gleiche Zeit (Herbst) erzählte im Rath Wolfgang Harnisch Folgendes: „ Es hatten in seiner Gegenwart die Dorsteute zu Muttenz den Fuhrleuten, die Holz für den Rath führen mußten, öffentlich gesagt, daß sie sich recht bezahlen lassen müßten; denn die Herren wohl so viele Kronen eingenommen hatten, daß sie wohl lohnen könnten." Durch eine be- s^2 Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. sondere Erkanntniß wurde befohlen, Liese Rede einzu, schreiben. Die Fastenzeit. Das Domkapitel. Montag nach LstomiKI verboten beyde Rathe den Metzgern, während der nächsten Fasten, Rinds- oder Kalbfleisch zu verkaufen und zu schlachten. Zwey Fälle wurden ausgenommen. Zum ersten, wenn jemand ein Kalb einsalzen wolle, und dann, wenn kranke Leute und Wöchnerknen Lammesflelsch begehrten. Die Zunft- und Gesellschaftsknechte, die Wirthe, Weinschenken und Köche sollen kein Fleisch.kochen, noch ihren Gästen zu essen geben, bey Pön 5 Pf. Aber hiemit soll allen denen, die Fleischessens, es sey Alters, Krankheit oder Armuihs halben, nothdürftig sind, nichts ver- verboten, sondern die Nothdurft erlaubt seyn. Doch, daß keiner den andern mit verbotenen Speisen ärgere. Ein jeder, der Fleisch ißt, soll es in seinem Hause im stillsten thun. Denn wer mit solchen Speisen Muthwillen treiben, andere tratzen und ärgern würde, den werden unsre Herren, je nach Gelegenheit, seinem Verdienen gemäs strafen. Dankbar zeigte sich dafür das Domkapitel. Es schickte Sonnabend vor Ostern, Abgeordnete an den V. Küp. Iö26. Büdische Disputation. 54 Z Rath, um ihm anzuzeigen, daß künfligs Basier Bürgers Kinder, dle eines ehrlichen Herkommens wären, außer den fünf Doktoren, auch zu Domherren sollten angenommen werden können. Die Abgeordneten waren Philipp von Gundolzheim, Vice-Dechant, von Hallwyl Custos, und Peter Reich von Reichenstein. Der Pno- fessor Ludwig Bär war auch dabey. Diese Gefälligkeit kam etwas spät. Daber, wie es scheint, flößte sie bey der Mehrheit des Raths so wenig Dankbarkeit ein, daß unter 29. Oktober nachstehender Beschluß genommen wurde: ,, Alle und jede Priester, die seyen Domherren, Chorherren, oder Caplane, allein die Seelsorger und Predikanten ausgenommen, sollen, wie andre Bürger und Hinterfüßen, doch nicht mit ihrer selbs Leiben, sondern mit ihrem Gelde hüten und wachen. Sie sollen sich in den Gesellschaften der Vorstädte, und in der großen Stadt, zu einer ihnen beliebigen Zunft einschreiben lassen." DaS Gesetz wird so motivirt: » Dieweil es die Billigkeit, die jede Obrigkeit allezeit vor Augen haben soll, zugibt, ja, noch mehr, erheischet und erfordert, daß diejenigen, so in ihren Ringmauern verschlossen, behütet und beschirmt werden, und deshalben gleichen Nutzen an Schirm des Leibes und des Gutes empfangen, in den Dingen, die zu ihrer aller Beschirmung 544 xiv. Periode- Zeiten der Reformation. -jenen, auch gemeine und gleiche Bürde tragen, und Hülfe thun " Badische Disputation- Die in der allgemeinen Geschichte der Schweiz be« kannte badische Disputation wurde auf den zwölften May ausgeschrieben. Unser Rath schickte Oecolampad und mehrere Gelehrte dahin, nebst dem Bürgermeister Adelberg Meier, und Urban von Brunn, Meister zu Gerbern. Das Capitel hatte auch dort seine besondere Botschaft. Zwingli erschien nicht, weil es ihm seine Regierung nicht gestatten wollte- Die Hauptver- fechter des katholischen Glaubens waren Doktor Johannes Eck, Professor zu Jngolstadt, und Doktor Joh. Fabri, Rath des Erzherzogs Ferdinand. Die Presi- deuten der Disputation waren Bernaba, Abt zu Engelberg , Ludwig Bär, Professor zu Basel, Jakob Stapfer, Ritter, vom Abt St. Gallen, und Hans Honnecker, Schuldheiß zu Bremgarten. Jede Partey gab zwey Schreiber, außer welchen Niemand etwas auszeichnen durfte. In der Pfarrkirche von Baden waren zwey Bühnen, die eine für die Catholiken, und die andre gegenüber für die Evangelischen aufgerichtet. Jene er- schienen mit allem Prünk, und versahen allein wahrend der Disputation, das Predigtamt. Die Kanzel des Ecken war prächtig, die von Oecolampad gemein V. Kap. 1526. Badische Disputation. s^5 Und schlecht. Eck disputirte allein; Ocolampad fast allein wider ihn, und hatte sich vorbehalten, daß Gottes Wort allein gelten sollte, und die Menschcnlehren und Gebrauche, nur insofern sie der heiligen Schrift gemäß wären- Er wollte auch keine andre Richter er> kennen, als die so nach Gottes Wort sprechen würden. Nach beendigter Disputation wurden die Gelehrten beyder Parteyen aufgefordert, sich zu erklären. Der mehrere Theil unterschrieb des Ecken Meinung; etliche wollten sich nicht erklären; etliche entfernten sich ; Conrad Werly von Schaffhausen sagte, er wolle hallen was seine Herren machen würden." Die Basier theilten sich. Für Eck stimmten Doktor Ludwig Bär, ^ der Dom- prediger Doktor Aug. Marius, Joh. Silberber- ger, Doktor der Arzneykunde und der Rechte, und Johannes Sattler- genannt Gebwiler, der heil. Schrift Baccalaureus. Für die neue Lehre hingegen Doktor Secolampad, Jakob Jmmely, Leutpriester i) Von ihm meldete ErasmuS in einem Schreiben an den Rath: Ihr habet an Ludwig Bär einen Bürger, einen rechtschaffenen, gelehrten und vorsichtigen Mann, der mehr mit einem einzigen Finger, als ich mit dem ganzen Körper zn leisten vermöge. V. Bank NN L 46 XIV. Periode. Zeiten der Reformation- zu St. Ulrich , Weißenburger, Leutpriester im Spit- tal, Luthard und andere. Die Akten dieser Disputation wurden zu Luzero gedruckt. Eine gleichzeitige Handschrift drückt sich also aus: „ Aber es wurde untreulich damit gehandelt. Es wurde auch nicht von den Eidgenossen darauf geachtet. Warum es angefangen worden/ wäre wohl viel davon zn schreiben. Doch will ich es dabey bleiben laOr." Rüschat ') erzählt, daß Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen die Einsicht der Originalakten verlangt, daß aber die katholischen Orte es durchaus abge. schlagen hätten. Man zweifelte nicht, daß der Thomas Murner, der den Druck besorgte, sich Verfälschungen und Auslassungen an verschiedenen Stellen erlaubt hatte. Inzwischen beschlossen neun Orte, bey ihrem alten Glauben zu bleiben, die Messe, Bilder und Gebräuche zubehalten, und nicht zu gestatten, daßZwingli's Schriften in ihren Gebieten weder seil geboten, noch sonst gelesen würden. Der Bürgermeister Meltinger wurde von einem gewissen Claus Geschwind von Terwieler in der Folge ^ rüst. 6s I-, ü.ekorm. p. 380. 1?, I, ü,, 3. 2) Er war ein Barfüßer von Lnzern. V. Kap. 1526. Badische Disputation. Sä7 beschuldiget/ er dürfe nicht mehr nach Basel kommen; er habe in der badischen Disputation etliche Briefe ver- halten; er habe von dem Herzog von Lothringen im Bauernkrieg Geld bekommen; darum sey geschehen, daß die Bauern eine böse Rechtung (Vertrag) annehmen mußten. Dieser Geschwind wurde das folgende Jahr, vor Bartholomäi, angehalten, vor beyden Räthen diese Zulagen zu widerrufen. Wiedertäufer. Die Sekte der Wiedertäufer wurde durch die zu ihrer Hauptlehre hinkommenden Schwärmereyen von religiösem Wahnsinn immer gefährlicher, i) Daher erkannte der Rath den 2. Brachmonat: „ Wer sich künftigs wieder taufen lassen wird, der in seiner Jugend schon gekauft worden ist, den werden unsre Herren, ohne Gnade, fünf Meilen Weges, scheibensweise, vost ') In den Abt St. Gallischen Landen schlug ein gewisser Thoman Schucker seinem Bruder Leonhard, der willig dazu kniete, den Kopf ab, und glaubte, daß sei» Brudermord der Wille Gottes gewesen wäre. Er verglich sich mit Abraham, der bereit war, seinen einzigen Sohn zu opfern. Er wurde hingerichtet. Nn 2 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. der Stadt Basel mit Weib und Kindern schicken, und niemals mehr in die Stadt lassen, auch hierin Niemand verschonen, weder Weib noch Mann, weder Junge noch Alte, weder Reiche noch Arme." Es wurde auch wiederholt erkannt, » daß eine jede Person, so einmal getauft worden, sich daran sättigen lassen, und daß Niemand mehr an keine Winkelpredigt gehen sollte." Einige Monate nachher wurde wieder alles zuhören der Winkelpredigten von hergeloffenen, unberufenen Predigern, bey Strafe am Leibe und am Gute verboten. Don gedachten Predigern käme nichts anders her, als die Sekte und Rottung der Wiedertaufe, und das Un. gehorsamen gegen den Befehl göttlicher Schrift. — Diese Erkanntnisse erneuerte man den i^ten Merz LL2S. Kirchengesang. Zum ersten Male, den lo. Angst, sangen die Evan. gelischen, und zwar in der St. Martins Kirche, nach einer zu Straßburg gemachten Uebcrsetzung, deutsche Psalmen. Der Carthäuser versichert, daß sie es wider den Befehl des Raths gethan hätten, daß sie aber nach- gehends die Erlaubniß dazu erhielten. Nach Wurstcifen hätten sie es schon zu Ostern versucht; der Rath hätte es ihnen aber damals untersagt. V. Kap. 1526. Badische Disputation. 54S In einer Bittschrift des Oecolampads stellte er dem Rath den Nutzen dar, daß alle Menschen LoSgesänge gegen Gott erhöben. Es würde sie von üppigen und leichtfertigen Liedern abziehen. Er habe diesen Gegenstand vor den Rath gebracht und nicht vorher auf der Kanzel berührt, damit kein Unwille daraus erwüchse; in den Kirche», wo es dem Volk nicht angenehm wäre, und die Klöster einen Verdruß darin tragen wollten, sollte Niemanden zu Leid und Trotz gesungen werden." In den Herbstmonaten wurde der Kirchengefang in etlichen Kirchen eingeführt. Die Wirkung davon war, wie leicht zu denken, verschieden. Zwey Chroniken sprechen von den Freudenthränen, welche viele vergossen. Der Carthäuser zieht aber ins lächerliche das vehementer und lortiter singen, und das bäurische Geschrey, mit welchem man die andern quälte. *) In festo 8t. I.snrentH eoepsrunt I.utl>ersni, vehementer et kortitsr P8s1mo8 rh^thmieoL in ünxus ver- nscuis .... Isi'oo more osnrilensrum, reg sstis ineonäite, in templo 8sncti HIsrtivi «teesntsxe. — Dt qnidem, MSto Oei Mliieio! cum Oeus Lernst, 6Iernm et reliZiosos . . . . s xermsuo ritu . . . . osntum eoLlssis8ticnm univer8um oeiekrsnäi >Is5eLi88-, per Isicorum riciiLuIs eonventiLuig, Llsmorem XIV. Periode. Zeiten der Reformation- Zweyspältige Predigten. Peter Ryf schreibt: „ In diesem Jahre erhob sich viele Zwietracht unter der Gemeinde, wegen der zweyspältige n Predigten. Ein Theil sagte: Wie hätten diesen Unfall von den päbstlichen Pfaffen; der andre Theil vermeinte / wir hätten kein Glück / dieweil die Zwiespalt währen würde. Daher sahen meine Herren / zwischen dem, 19. Sept.! und St. Martin darin." Es ergieng in der That folgende Verordnung: Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Basel / thun allen und jeden Pfarrern / Leutpricstcrn, Seelsorger»/ Predikanten und Verkündern des Wortes GottcS/ sie sercn in Pfarren / Klöster»/ in unsrer Stadt Basel Aemtern und Gebieten / kund. Demnach und bisher viel Zwietracht / Zweiun- gen / und Jrrsal durch das zwer-spältige Predigen / so von den Verkündern des Wortes Gottes und heiligen Evangeliums auf den Kanzeln entstanden. Indem/ daß etliche Prediger vermeinen/ das Wort Gottes und heilige Evangelium recht und wohl nach Vermögen der Lehre Gottes aeprediget habe»/ und noch predigen. Daß aber etliche geistliche und weltliche Personen/ Predikanten / oder die ihre Predigt hören/ wider- spreche»/ dieselbigen Ketzer / Schelmen und Buben/ etwa ?) Der Unfall des Pulverthurms/ wovon nachgehendS ei» Mehreres. V, Kap. 1526. Badische Disputation. 551 mit heiter ausgedruckten, etwa mit verklügten Worten nen. nen , doch nichts Beschwerliches aus der Lehre Christi und heiligen Schrift darrhun, dadurch das gemeine/ arme und schlechte Volk/ so recht nach der Lehre Gottes christlich be. gehrt zu leben / verfuhrt möchte werde»/ und nicht allein un, ter den Geistlichen/ sondern auch unter unsrer Gemeinde, Aufruhr und Empörungen vielleicht zu besorgen. Demselbi- gen allem vor zu senn / damit christliche / brüderliche Einig, kcit/ und Liebe unter den unsern geäufnet und gepflanzt werden. Darum so haben wir wohlbedachtlich und einhellig erkannt/ wollen auch/ daß solches hinfüro bis zu fernerer Erläuterung festiglich gehalten und vollzogen werde. Näm- lich/ daß alle die Pfarrer, Seelsorger/ Leutpricster oder Ordensleute in Pfarren und Klöstern / so sich Predigens un- terziehen / sie seyen wer sie wollen / und in unsrer Stadt Basel Aemtern und Gebieten annehmen werden/ nichts an. derS denn allein das heilige Evangelium und Lehre Gottes frey/ öffentlich und »»verborgen/ desgleichen was sie trauen/ können und mögen durch die wahre heilige Schrift/ kalS nämlich durch die vier Evangelisten/ den heiligen Paulum/ Propheten und Bibel/ ') und in Summa, durch das alte ') Die Herzählung der Bücher die zur heiligen Schrift gehören, ist wirklich sonderbar: die vier Evangelisten, Paulus, die Propheten und die Bibel. Der Kanzley- Schreiber, der diese Verordnung aufsetzte, und, wie eS scheint, in der Kenntniß der heiligen Schrift nicht bewandert war, wird sie Name» aufgezeichnet haben, §62 Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. und neue Testament beschirmen, beybringen und bewähren, und aste andre Lehren/ Disputation und Stempanie»/ den heiligen Evangelien und Schriften (wie vor gemeldet) un. gemäS, sie seyen von dem Luther oder andern DoktoribuS / wer die seyen, geschrieben oder ausgegangen, ganz und gar unterlassen, die nicht predigen, allegiren, oder auf den Can- zeln dem gemeinen Volk Meldung davon thun, sondern neben sich stellen, und deren nicht gedenken- Daß auch in solchen Predigten sich niemand befleiße, einem oder dem andern, er sey weß Standes, Würdigkeit oder Wesens er wolle, wider die Wahrheit und Lehre Christi mit verdeckten oder offenen Worten zu willfahren, Ruhm oder eigennütziges Lob zu suchen, sondern daß ein jeder Pre- dikant die bloße, lautere Wahrheit der heiligen Schrift zu entdecken und zu verkünden sich übe. Dermaßen, daß die Prcdikanren (davor gemeldet) allezeit erbietig seyen, Grund und christliche Schrift ihrer Lehre einem jeden Geistlichen oder Weltlichen, so das brüderlich erfordern wird, gutwillig« lieh anzuzeigen; damit Zweiungen, Irrsal, Uneinigkeiten, so versehenlich unter gemeinem Volk daraus erwachsen möch- ten, vermieden bleiben. Wo aber jemand wäre von weltlichen Priestern, Ordenülcuten, Laien , oder sonst von der Gemeinde , der wider diese unsre Erkanntniß und Gebot han- wie sie dieser oder jener NathSherr anführte. Der Eine wird sich auf die Evangelisten, der andere auf Paulus, ein dritter auf die Propheten, und ein vierter überhaupt auf die Bibel bezogen haben; und der Schreiber befolgte pünktlich diese Ordnung. V. Kap. 1526. Badische Disputation. S53 delte, die fürginge und nicht hielte , einen oder dgp andern Ketzer, Buben oderSchelmen heißen würde, und das aus der wahren heiligen Schrift (oben angezeigt) nicht auf ihn, oder sich beybrächte. Oder aber ob einer etwas auf den Kanzeln an seinem Predigen, daß er aus der wahren Gottes Lehre und heiligen Schnfk (wielin Anfang gemeldet) nicht bewäh. ren möchte, ausgösse, der soll fürohin feines Predigen- stille stehen und nichts dcstoweniger, gleichwie die andern Ueber« treter dieses GebotS, unsrer schweren Ungnade und Straft erwartend seyn. Hienach wisse sich ein jeder zu richten." Die Nonnen zum rothen Hause. Den 29. Oktober verfügte der Rath über -ie Güter ihres Klosters, wie folgt: „ Dieweil unsre Herren,, aus Kraft ihrer Obrigkeit, das Schwesterhaus zu dem rothen Hause zu ihren Handen genommen, das Haus, und was da gewesen, verkauft, und die Schwestern aus dem erlösten Gelde, gegen genügsame Quittung ausge- wiesen und abgerichtet haben, und noch Geld, Kleinodien, als Kelche, Monstranzen und Meßgewand übrig bleiben, so soll es bey Handen unsrer Herren gelassen , und nochmals berathen werden, ob man diesen Vorschuß dem gemeinen Gut, oder den armen Leuten zuordnen wolle." Das ist mir die erste bekannte Meldung von der Verwendung der Klostergüter. §54 XIV. Periode. Zeiten der Reformation- ' Oeeolamxads Ehestand. Nach seiner Mutter Absterben und, wie man sagt, auf Anrathen des Oberstzunfcmeisters Jakob Meyer, heyrathete Oecolampad eine Wittwe Wibrandis Keller, (Cellarius) geborne Rosenbialt, von geringen Mitteln, aber von gutem Hause. Ihr Vater war, Johannes von Rosciiölatt, Ritter und gewesener Hauptmann unter Kaiser Maximilian I. Nach Occotampads Tode, vermählte sie steh mit Wolfgang Köpstein (Capito,) und, nach desselben Ableben, mit Martin Vncer (Buttons.) Folglich ist sie die Gemahlin von vier Reformatoren gewesen. Urstistus nennt es, ein seltenes Beyspiel eines sonderbaren Glücks (Karo Singularis lor- tunns exemplo. (Kpitorne p. 92. ) Ein seltsamer Ausspruch über eine viermalige Wittwe! Sie starb 33 Jahre nach Oecolampad, und wurde in desselben Grab im Münster beygesetzt. Sie erzeugte mit ihm einen Sohn (Eusebius) und zwey Töchter (Irene und Ale- thaa.) Die drey Namen bedeuteten Frömmigkeit, Friede und Wahrheit. Der Sohn war beym Absterben seines Vaters, nur drey Jahre alt, und starb im Jahr 1542, wo auch der Sohn von Zwingli mit Tode ab- gieng. Vom Schicksal der Töchter weiß man nichts- Oecolampad schrieb nach seiner Vermahlung an einen Freund, er hätte gewünscht, daß ferne Frau etwas alter V. Kap. 1526. Badische Disputation. 555 gewesen wäre, d^ch hätte er bis Lahm, noch keine jugendliche Ausgelassenheit an ihr wahrgenommen. Biet und Denken, und Ritterlehen. Den 15. Oktober gelangte die Stadt zum Eigenthum der Dörfer Biet und Benken ^ im Laimenthal. Die Edeln Schaler von Laimen besaßen solche als Lehen der Grafen von Thierstein. Mit Einwilligung der Wittwe Margreth, Gräfin von Thicrstein, die auf die Lehensherrschaft verzichtete, verkaufte Thomman Schaler von Laimen gedachte Dörfer dem Rath. Diese Gräfin verkaufte auch dem Rath Güter und Gefälle, so die Grafen von Thierstein als Nitkerlehen gewissen Familien zu Lehen gegeben hatten. Der Rath behielt die gleichen Vasallen bis zum Absterben derselben, oder bis zur Er- löschung der belehnten Abstammungen. *) In Benken befindet fich ein kleines Schloß mit einem Weier, welchen der Birfick bildet. Daher heißt daS Schloß ein Weierhaus. Die Kirche für beyde Dörfer ist auch in Benken. -> Bruckncrs Merkwürdigkeiten, pag. 300 — 31L, und pag. 2160 . 3) Die Lchenträger waren: die Edeln von Rheinach, Reich von Reichenstein, von Eptingen, von Mönchenstein, §5§ Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Feldzug nach Italien. Der König von Frankreich, Franz der I, hatte sich, nach seiner Loslassung von der Madrider Gefangenschaft, mit dem Pabff Clemens dem VII, dem Herzog Fran; Sfor;a von Mailand, und andern italienischen Staaten, den 22. May dieses Jahres, verbun. den. Dieß nannte man die heilige Lige, die den 28. Juny publieirt wurde. Die Kaiserlichen bemächtigten sich den 2^,. Heumonat, des Schlosses zu Mailand. Am gleichen Tage verbot unser Rath, ohne seine Erlaubniß, in den Krieg zu gehen. Indessen versammelte der König eine Armee, die unter dem Marggraf von Saluces im September nach Italien zog. Unter derselben waren l^ooo Schweizer und 5 —booo Franzosen. ') Allein die Verwirrung , die in Italien herrschte, und andre Ursachen, wie Mangel an Geld und an Lebensmitteln, machten, daß das Heer auseinander gieng, und sich verlief. Löwrnburg, Schaler, von Hobenfürst, von Hohrnstein, von Mülenen, Sürlin, Meier und Dürring. *) ^lsreis/. T'. III. x. 4Z. V. Kap. 1526. Düdische Disputation. 557 Von den UnsrigeN waren der Krone Frankreich zugezogen, allein, auf Befehl des Raths zurückgekehrt. Er verzieh ihnen/ erneuerte das Gesetz vom 24. July/ wie auch den Iahreid/ daß ohne Erlaubniß des Raths, weder Geistliche, noch Weltliche, weder Edle noch Unedle, sich keinerlei) Kriegen unterziehen sollen. Er verschärfte aber seine Verbote: ,, Wer eine Hauptmann- schaft annimmt, und sich untersteht die Unsern hinzuführen, dem soll, ohne Gnade, als einem meineidigen, ehrlosen Mann, auch Verbrecher bürgerlichen Friedens und Eintracht, sein Haupt mit dem Schwert abgeschlagen werden. Ein gleiches von den Leutenanten, Fähn- drichen, Schreibern und Werbern. Die übrigen sollen an Leib und Gut hertiglich gestraft werden." Allein, aus einem Beschluß vom 2Z. December ergibt sich, daß Basier dennoch in Dienst getreten waren. Der Rath erkannte, daß die Doppel-Söldner, so wider das Verbot hinzogen, so manche zehen Pfund zur Strafe geben sollten, als manchen Sold ein jeder gehabt hatte. Doch behielt sich der Rath die Bestra- fung der Hauptleute vor. Dieß scheint so viel zu sagen, daß er, bey Bestimmung der Strafe, den Aus- gang der Dinge abwarten wollte. Unfälle- In diesem Jahre wüthete die Pest. Sie gieng schon im April an, wurde in den drey folgenden Ms- 658 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. rraten immer stärker, zeigte sich aber erst im Äugst, September und Oktober auf eine höchst gefährliche Art. Die gewöhnlichen Mittel halfen nichts. Sie griff insonderheit junge, starke und vollblütige Leute an, wenige Kinder aber starben an derselben. Der Car- thäuser bezeugt sein Befremden, daß während derselben die Lutheraner ihre Irrthümer nicht abgelegt, daß in seinem Kloster keine Gebete, wie vor Zeiten, von irgend jemand angestellt worden, daß der Gedanke des Feqfeurrs in Aller Herzen erkaltet hätte, daß endlich verschiedene Klöster fast gänzlich verlassen worden wären- Bey den Benediktinern zu St. Alban blieben nur einer oder zwey in dem Kloster; bey den Minoriten (Barfüßern,) die bisweilen über die vierzig stark ge- ^) Ob das venerische Gift sie etwa» nicht gefährlicher machte, mag aus demjenigen geurtheilt werden, das der Carthäuser von einem erzählt, so das Kloster verlassen hatte, und Caplan zu St. Peter werden sollte r Interim vero eum sneillis äomi suse iuäens, tres pue- ros §enersvit, in scsnäslum plurimorum civiuin et nostrum. Oum gutem Oominus (Gott) vellet, eum pro 8 uis exeessidus in exsmxlum sliorum emenäsre, xermisit, ut in 80 skiern zsllicsm, iä est, die bösen Blattern, caäeret, cjuse et exizlossim, seu vo- eslem ipsius srteriam eorrodens, xrsviter torsit, et «Nixit eum usi^ue sä mortem. V. Kap. 1526. Dadische Disputation. 559 «esen, fänden sich nur zehen übrig; bey den Augustinern nur vier; bey den Predigern, auch wenige. ^ Den -i. August, zwischen Z und -S -es Nachmittags , siel, bey einer außerordentlich tiefen Finsterniß, und unter Wetterleuchten und Donner, in einem Bezirk von 20 bis ZO Stunden um die Stadt, ein heftiger und so harter Hagel, daß man, den folgenden Tag, wo doch die Sonne geschienen, noch des Nachmittags Stücke der gefallenen Schloßen fand. Unser Carthäu- ser ') befremdet sich hier wiederum, daß das Volk den Zorn Gottes nicht anerkenne, und von den neu aufgekommenen Irrthümern nicht abstehen wolle. Allein, wie wir es vorher, aus einem Beyspiel, gesehen haben, legten die Freunde der neuen Lehre die Sachen anders aus, und erklärten Pest, Hagel und Strahl als Zei- ') Diese Pcstzeiten veranlaßten eine obrigkeitliche Verordnung vom 24. Iuly über die Errichtung von Testamenten der Kranken, die Vergrabnng der Todten, die Win- kelpredigten, und die fremden Kriegsdienste. *) In oinnikus istis non est »versus luror Dei, seil est insnus ejus extentsts) et poxulus non est reversus a xrsvitats su», et Oominuin exsrcituum non rec^uisie- runt. §60 Xiv. Periode. Zeiten -er Reformation. chen -es über die langsamen Fortschritte -er Reforma- tion entflammten göttlichen Zorns. Ein dritter Unfall setzte, den 19. September, die ganze Stadt in Schrecken. Der Strahl schlug in einen Pulverlhurm des äußern Grabens, den Schneider Thurm, zwischen dem Aestbemer uud dem St. Alban Thore, des Abends nach sechs Ubr. Die Erschütterung war in beyden Städten einem Erdbeben gleich. Bis in die zweyhundert Schritte weit wurden die beträchtlichen Quadersteine des Thurmes hingeschleudert. Ein dicker Dampf verbreitete stch aller Orte, nnd von kleinen Steinen, Sand und Trümmern geschwängert, beschädigte er die Fenster und Scheiben der Kirche St. Theodor und andrer Gebäude. Es stürzten in der Malz- gasse alle Häuser ein. Menschen, deren Zahl von s bis auf Z 4 , und wohl auch auf angegeben wird, verloren das Leben, oder wurden schwer verwundet- ') *) Etliche wurden in die Luft geschlagen, daß man nicht mehr wußte, wo sie hingekommen wären. Einem war der Kopf vom Leibe abgerissen. Andern wurden die Arme oder der Leib zertheilt, andre zu Tode geschmettert. Der Sohn eines Metzgers, Heinrich Spielmann, der zwey Ochsen auf dem Felde hütete, wurde mit den zwey Ochsen in Stücken zerschlagen. Aber was geschah? Man that die Stücke von den Leibern des Metzgers und seiner Thiere in einen Karren, und begrub sie zu St. ElSbethcn. V. Kap. 1625 . Badische Disputation. 56 t Und man schätzte den angerichteten Schaden auf zoooo Gulden, i) Vor wenig Tagen hatte man bey so Tonnen in den Thurm gebracht. Anstatt aber, wie es befohlen worden, das Pulver in das oberste Gemach zu stellen, hatte man einige Tonnen in das unterste gethan, worin durch ein Schlußloch der Strahl gefahren seyn muß. Es bemerkten Leute, daß während des Schlags die Sonne geschienen habe, und daß die Wolke, aus welcher der Strahl gefahren war, sich lange unbeweglich am gleichen Orte vergrößert hätte, und aufgeschwollen wäre. Erasmus befand sich in einem Garten des Buchdruckers Johann Frobenius, außer -er Stadt, wo er an der Uebersetzung -es Chrisostomus arbeitete, und bemerkte auch die Wolke, aber nur nach -ein Schlag. Da in der Malzgasse ein Frauenhaus zersprengt wurde, sagte er scherzweise, daß es zwar verbrannt wurde, daß aber die Funken von dem Feuer in viele Häuser geflogen wären. Jvh. Jak- Grynäus, erzählt in einem seiner Werke, daß, ehe das Wetter in Da in einem Winkel dieses Kirchhofes die Hingerichteten Missethäter vergraben werden, so wollen wir nicht hoffen, daß man»ie Gebeine des jungen Metzgers dort verscharrte, weil sie mit den Knochen seiner Thiere vermengt waren. ') Eine Handschrift erzählt, daß man den Schaden der Stadt nicht bekannt haben wollte; sagt aber nicht warum. V. Dank Os §62 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. den Thurm geschlagen hatte/ Leute von verschiedenem Glauben in ihren Weingärten gewesen waren. Auf einer Seite wurden Psalmen gesungen, auf der andern Seite wollte man es nicht leiden, und fluchte die Nachbarn, -aß der Donner sie zerschlagen sollte. Da kam aber der Strahl, der die Flucher neben andern auf eine erschreckliche Weise wegraffte. Sechstes Kapitel. Das Jahr 1527. Der Pabst Clemens vn. sitzt gefangen auf der Engelsburg. Vor Johanni waren. Bürgermeister, Heinrich Meltinger, und Oberstzunftmeister, Jakob Meier. Nach Johanni waren. Bürgermeister, Adelberg Meier, und Oberstjunftmetster, Lux Zeigler. VI. Kap. Das Jahr 152 /. 563 Allgemeine Uebersicht- Im Ganzen waren die Begebenheiten dieses Jahres in Europa der Reformation günstig. Der Pabst/ der aus Furcht seine weltliche Gewalt in Italien zu ver- liercn, sich mit dem Kaiser abgeworfen hatte/ vergaß, so zu sagen, seine geistlichen Angelegenheiten in Deutschland; der Kaiser blieb in Spanien und bekam mit Frankreich und England / wegen Italien und Burgund, zu schaffen; und Ferdinand/ des Kaisers Bruder, der Oesterreich beherrschte, und nun auch Böhmen und Hungarn behielt, mußte den Gegenkönig Zapolya, der ihn in langwierige Kriege mit den Türken verwickelte, vertreiben. Leider aber entstand in diesem Jahre , zwischen den Lutheranern und Reformirten, der Streit über das Nachtmahl, welchen Luther mit einer unbeschreiblichen Heftigkeit trieb. In unsrer Gegend ver- fuhren die Katholiken gegen die Evangelischen sehr un- nachbarlich. Müllhausen halte viele Drangsalen auszustehen. Sorgfältig und zur Warnung wurde in unsern Rathsbüchern aufgezeichnet: „ Es habe Einer gesagt, daß es kein Schweizer wäre, der nicht eine Kühe setz y g e t hätte, und er wäre bey dem Landvogt zu En- sisheim gewesen, der gesagt hätte, alle die von Basel wären Ketzer und Bösewichter." Auch in diesem Jahre Oo 2 56 ^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. verbanden sich die katholischen Alt-Orte mit Freyburg und Wallis durch einen besondern Bund. Clemens vil sitzt gefangen auf der Engelsburg. Der Connetable von Bourbon, ein französischer Prinz von königlichem Geblüt, trat, seinem Herrn um treu, in des Kaisers Dienste, und war diesem schon in Norditalien nützlich gewesen. Den zo. Jenner hob er seinen Marsch nach Rom an, und munterte seine Völ- ker, durch die Hofnung zu einer großen Beute, auf. Sein Heer wurde mit 12000 Deutschen verstärkt, die Georg von Frundsperg, ein Tyroler, ihm zuführte. Den 6 . May wurde Rom mit Sturm erobert, und der Pabst in der Engelsburg eingeschlossen, wo der Kaiser ihn sechs Monate lang sitzen ließ. Die Schweizergarde vertrug sich heidenmäßig, und vertheidigte den Pabst bis auf den letzten Mann. ') Bey diesen Kriegs- Vorfällen nahmen hiesige Angehörige auch Antheil Denn, *) I.» xsrile 8uisse vsrriosäee Iss psrvi« cke 8l. kierre, 8e dsksullit penäsnt Huel^ue8 teures contre plu8ieur8 inillier8 l.i>nä8knscNt, svec uns vsleur incroxsdle; msi8 enün oblixee äs ceaer »u noiudre, eile kut ma88»oree sveo tou« Ie8 otüsisr» zustzu'su aer- nier vomme. Zurlauben und May. 565 vi. Kap. Das Jahr i §27. am 22. Jeriner, erkannten beyde Rathe einhellig, -aß alle die von Stadt und Land , so vergangener Tage in Mailand kriegerischer Weise gezogen wären,, ohne Nachlaß, zu rechter Pön (gerechter Strafe) so manche 10 Pf. ausrichten sollten, als manchen Sold ein jeder gehabt'hätte. Den 12. und löten Februar mußten einige (Melchior Harnest, der Hmmacher., Claus Hell, der Messerfchmid, Lux Grünagel., der Schmid,) die wider das Verbot, ohne Erlaubniß des Raths, gezogen waren, schwören, die Strafe zu bezahlen, oder stch von Stadt und Land zik begeben. Endlich ergieng wider einen Wolfgang Jakob Hütschi, der eine Haupt- mannschaft in franzöfischen Diensten angenommen hatte, am 16. Oktober, der Befehl, ihn auf Betreten beyzu- sängen. ') Philipp von Gundelsheim, wird Bischof. Der Coadjutor Niklaus von Diesbach, hatte sich das vorige Jahr in die Ruhe nach Besaneon begeben, wo er bis an sein Ende, den 21. Februar dieses Jah- ') Einer Namens Wolfgang Hütschi, wurde im I- 152Z Meister auf der Schlüsselzunft. Im I. 1509 war auch ein Melchior Hütschi, Meister auf dieser Zunft. 566 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. «es blieb. ') Den 19. übergab der Bischof, Christof von Utenheim, gegen eine jährliche Pension von 200 Goldsgulden, dem Domkapitel die geistliche und weltliche Verwaltung des Bistums, und starb kurz darauf, den 16. Merz zu Dellsperg, ungefähr im achtzigsten Jahre seines Alters. Die Briefe des Erasmus an ihn zeugen von seiner Neigung zu den Gelehrten. Er schien auch anfangs- den Schriften des Luthers gewogen zu seyn. Er war der letzte, der zu Basel erwählt wurde. ?) Oieslrsoli pro psoe sus, Oivitstiscjue «t Lspituli, pru. Uenter 8ua os88er-tt oKoio, körte s 8ui8 Lerncn8idu8 svi8stu8. Der Carthäuscr. Nach meinen Episkopalien soll nach des DieSbachs Abreise, im December iL 26 ,, eine Erwählung des Nach. solgerS vor sich gegangen seyn. Philipp Jakob von Andlo, Dom-Cantor, nachdem er in dem ersten Scru. tinium, gleich viel Stimmen mit Johann Rudolf von Hallrviel, Domeustoden, gehabt habe, wurde er, in dem andern Scrutinium, mit Mehrheit der Stimme» erwählt. Es hatte aber diese Wahl keinen Bestand. s) Hier verdient der Carthäuser angehört zu werden. ^nno 1L27 , nonL tlecimL IVIsrtii, obüt rever. Onni« Christ. Us fttenheim, R«8ilien8i8 Lpi8oop»8, vir »Upri- rne relixio8i>8 et Uoctu8. IsnUem oum kere oetoxe. sinnun sttix>8set snnum, post Uiutiosm poäsxrre vex»- 567 vi. Kap. Das Jahr 1527 . Nach ihm hörte der uralte Gebrauch für immer auf, daß der Rath, während der Erledigung des bischöflichen Stuhls, das BiKum einnehmen oder besetzen ließ. Es wurde freylich auch vor seiner Erwahlung tionsin, vivis exeessit; seterns, ubi sperstur, subin- trsns. 8epnltn8, nt kernnt, in eivitste?1elsper§. ^on enim kasiless volnit sepsliri, propter multss rntions- kilss 03U888; et ctui8 ^SIN pridein ei oum vivitste Ussi- iiens! non rnediocris siinultss interessserst proptsr csstrunr k'keilinzen Le. knit sutern 8tudiosis et docti8 sstis kÄVor»kiIi8 . et inclinstn8 , eurn c^uikius etiarn Us- knit eonversskionem , 8ieut ex seriptis Drssrni K.otero- dsinensis nd eum x>stct evidenter. Lt I^utderi c>nidern reriptis in prineipio mnltuin kavors videlrstur irnpen- dens, donee tsrxiern 8er^>entein viridi in zrsrnine Isti- tsntein, et 8e et snum metropolim se dioeessim xravi- ter Isesisse depreUenderet. 8ed nimis Sero. Nsin Iiso oeessions multi postinodnni sns indootn, seu verius Irsersties doxinsts iinpune spsrxsrs eoeperunt in bi»8i- iisnsi dioecesi, c^uae nnn^usm postss potersnt extir- x»ri, uti suprs pLtuit. Anod körte Leri poterst, si ^odsnnes Oecol-tinpsdius »on prssvsluisset, yni <^u-intL vskritie ( Argllfltgkeit) civitstein Usne snis prsediestio» nibus et seriptis inkeeerit et eorruperit, xsrtim in su- xerioribus snni8, xsrtir» in sukise^uentibus xsters po- terit. 8io dormitsntidus snt nezlixentibus katribus k»- rniNs8 ininriess Iromo Lnrsnia ssminsndo Ldei tritioum sukkoc»vit. §68 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. unterlassen; aber der Rath hatte wenigstens diese Einnahme angetragen/ und war nur/ auf Begehren des Capitels / und in Rücksicht der Umstände/ davon abgestanden- Sein Nachfolger/ der bisherige Domcustos/ Philipp von Gundelvheim aus Franken / der am t 5. Merz zu Dellfperg erwählt worden/ ritt den 23. September mit Pferden in Basel ein. So wird seine Ankunft im Heffnungsbuch (p. 226 ) erzählt: „^nno vomini 1527 / auf Montag den 23 . September/ ist der hochwürdige Herr Philipp, neuerwählter Bischof zu Basel/ in der Stadt Basel eingeritten/ ungefehr mit ^0 Pferden. Den haben/ aus Befehl eines ehrsamen Rathes, die vier Häupter, sammt vier Rathsfreunden, in ihrem (seinem) Hof freundlich empfangen, Glück gewünscht, und seiner fürstlichen Gnade einen halben Fuder Weins, auch 8 Säcke Haber geschenkt, und verehrt, mit freundlichem Erbieten. Darauf seine fürstliche Gnade auch freundlich Dank gesagt, mit gnädigem Erbieten. Es hat auch seine fürstliche Gnade vier Aechter, die bie- vor, um ihrer Missethat willen, die Stadt verwirkt hatten, mit sich hinein geführt, für sie gebeten, und ihnen zu verzeihen begehrt. Also ist Jhro fürstliche Gnade gewährt, und den Aechtern die Stadt geöffnet Vl, Kap. Das Jahr 1527. 569 worden, doch mit der Bedingniß, -aß ihnen verboten sey, ihr Gewehr zu tragen." Der Rath hatte, wie es vorher angezeigt worden , die Stadt Lauffen und andre Orte des Bistums in das hiesige Bürgerrecht aufgenommen. Nun erschienen, im Jenner 1528, vor Rath Abgeordnete von Lauffen, mit dem Auftrag, zu begehren, daß man ihnen rathen sollte, in wessen Herrn Namen sie richten sollten. Der Rath befahl ihnen, daß sie im Namen unsers gnädigen Herrn von Basel das Recht bannen, und wie von altem her richten sollen." Hierüber wurde ihnen ein schriftlicher Abschied gegeben. Läuten, Feyertage, Prozessionen. Um Ostern fieng man an, tu einigen Kirchen und Klöstern, das Volk zu den Predigten durch das Läuten der Glocken zu berufen, welches bey den Katholiken nicht üblich war. Sonderbar ist es, wie unser Car. thäuser übel darüber zu sprechen war. ') ') keris quirlt, in 6oen, Oomini xost prsnöiuni et eir- citer Uorsrn qusrtsm sä ^lisoritss et ^uxustinisnos, item in I-srAgeero 6e msns oiroiter tertiarn »ck ^lino- r itss, 5, similiter in viZilis 8-lnotL kssolis« Uora ootsvs sä 8t. iVIsriinuni .... sck se^rnonem pulssturn kuit onin csmpsnis innre sc>!>- tc», oontr-l con8uetndinem pstriss et totius ecclesiae. Its I.ullie>-sni8 vi8um knii rjuippirm 8in§nlai'itati8, in scsndslum sut oontemturn slioruin 6»t1tolic:oi ui7t LUrirti Uäelinm, invsUere. Ein andrer Grund möchte auch der gewesen seyn, daß die Fehden des FaustrechtS an den Sonn- und Festtagen verboten waren. Vl. Kap. Das Jahr 1527. 271 Himmelfahrt — der XII Botentag — der Weihnachts- tag — der Stephanistag — der Neuen Jahres Tag, eircurnei8>0 zu Latein genannt — der L König Tag, oder I^pipkLnia Oomini — der Ostermontag — der Auffartstag — der Pfingstmontag — St. Johannis des Täufers Tag — Aller Heiligen Tag — unsers Herrn Gottes Tag. Doch soll an dem Tag kein gemeiner Um« gang, wie bisher, mit dem Sakrament geschehen, weil auf eben diesen Tag vieles zu Hoffart und Sün- d e n förderlich vor andern Tagen vollbracht wird. Wol« len aber die von dem Stift oder den Pfarren umgehen, soll ihnen zugelassen seyn, doch nicht weiter als in ihren Kirchhöfen und Kreuzgängen, und mtt keinen Zunft, oder Brüderschaft. Kerzen.An allen an. den; bisherigen Feiertagen wurde erlaubt zu werken und zu arbeiten. Soll aber ein jeder Predikant auf dem Sonntag, vor dem eines Heiligen Tag (so zu feiern abgestellt worden) falls er in die Woche fällt, denselbigen auf der Kanzel dem Volke anzeigen, daß man das Wort Gottes am Morgen verkünden wolle. — Die Stiften, Pfarren, Klöster mögen die abgestellten Feiertage halten , oder zum Gedächtniß ihrer Heiligen in ihren Kirchen mit Verkündung des Wortes Gottes, singen oder lesen, . . - doch daß sie keinen sonderlichen Pomp daraus machen, oder einigen Tisch, den Ablaß zu lösen, aufrichten." L 72 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Die Beweggründe -er Verordnung waren . . - der Sonntag sey allein von Gott dem Allmächtigen angesehen .... dem armen gemeinen Manne, der nichts anders als von seiner täglichen Arbeit und dem Schweiß seines Angesichts zu leben hat, seyen jene Feiertage bc, schwerlich aufgesetzt. ... An solchen Feiertagen werden mehr als an andern Werktagen, alle sündliche und ärgerliche Ueppigkeit, es sey mit Spielen, Saufen, Prassen, Hurerey, Tanzen, Hoffart und andern:, so den Sünden dienlich, geübt; aus dem dann Todtschläge und dergleichen Uebel erfolgt. Es möge heißen, dem Teufel gedient. ,, In den beybehaltenen Feiertagen soll niemand arbeiten oder werken. Es sey denn Sache, daß Leibesoder sonst große Nothdurft das erfordere.mau soll verhüten alles was ärgerlich und zu den Sünden reizen mag .... kein öffentlicher Tanz anders als bey den ersten Messen, Hochzeiten und Brautläufen gehalten werden ... die Mannspersonen nicht in bloßen Hosen und Wammest, wie bisher geschehen, sondern mit angethanem Rock oder Mantel. — Doch wurden den Jungfrauen und dem jungen Volk die Ring. und Reihen- Tänze nicht abgestellt, so die ziemlich und ehrlich geschehen , und daran keine üppige noch schändliche Lieder gesungen werden. Kein Spiel, es sey mit Würfeln, Karten oder Kegeln, Brett, theurer als um einen 573 vi. Kap. Das Jahr E. Pfenning, Rappen oder Vierer .... und an den Sonntagen oder Feiertagen nicht eher als nach dem Jmbis, so die Predigt aus ist; an den Werktagen nicht eher, als so die Glocke Nachmittags eins geschlagen, und Nachts über das Glöcklin, so man auf die Wacht zu lauten pflegt; aufm Lande, über -aß es neun geschlagen am Abend. An Sonn-und Festtagen sollen die Pulverkrämer, Tuchleute und andre Krämer ihre Gewerbsläden ge. schloffen und unaufgethan haben ... es möge denn -er Käufer dessen aus ehehafter und nothwendiger Ursache nicht entbehren . . . dock mit beschlossenen Läden, damit Niemand davon geärgert. Hierin sollen aber essende Speise, Gewürz, Brot, Wein und anderes, das der Mensch geleben muß, auch die Apotheken, so man von wegen -er Kranken nicht entbehren mag, »»vergriffen, sondern zugelassen seyn, wie es damit bisher gehalten. Fuhrleute und Reuter, denen an Geschirr und Rossen, und den Fußgängern an Schuhen viel abge* het . . . gestattet, wieder zumachen, bessern, Schuh zu kaufen geben- Sobald sie solches Bletzwerk gemacht, Läden und Werkstätte von Stund an wieder zu schliesset!. e7^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation- Alles, so oft es geschieht/ i Pf. Stäbler zu rech» ter Vuuß und Peen abgenommen." — Dennoch blieb in den Eiden die Formel/ zu Gott und den Heiligen immer noch- Die Kreuzgänge am FrohnleichnamS Tage wurden nur in einigen Kirchspielen gestattet/ und so/ daß solche um die Kirchen (Münster/ St- Peter, St- Theodor, und St. Alban,) und ohne Gepränge vor steh gehen sollten. Bey diesem Anlaß ergiengen Verbote wider die Tänze und Trinkgelager. Das Gerücht wurde ausgestreut, als wenn jene Veränderungen mit des Pab- stes und -es Kaisers Bewilligung geschehen wären. Der Earthäuser vermuthet, es seyen Erdichtungen der Lutheraner. ') Klostergüter. Ueber die Verwendung der Stift-und Klostergüter wurde einst im Rath sehr heftig gerathschlaget. Wolfgang Order, Meister zu Hausgenossen, stellte mit Ungestüm vor, daß der Ueberschuß auf die Erleichterung *) ü"0il sn S!t nee IIL, ine» niliil relert, Incet inazis ereckiclerim, Un^usinoN» ex I^ulUersiiorum eouinicntis esse xrokeets. S7S vi. Kap. Das Jahr 1227. -es öffentlichen Schatzes verwendet werden sollte, nnd daß dieses Gott weit gefälliger wäre, als wenn, wie vor Zeiten, unter dem Vorwande überflüssiger Dispensa- tionen und Ablässe, er auf die weltlichen Angelegenheiten der weitwohnenden Fürsten zu Rom verwendet würde. ') Indessen wurde dieses Jahr eine allgemeine Anstalt für die Armen der Stadt, unter dem Namen Al- mosenamt, errichtet, und aus dem Vermögen der Stifte und Klöster demselben ein jährlicher Beytrag zugedacht. Dieß wird die Beschuldigungen der Katho- Ob und in wie weit die geistlichen Güter znr Tilgung der Staatsschulden gedient haben mögen, ist eine wich. tige Frage, deren Auflösung wir auf Zeiten des Friedens ausgestellt hatten. Allein die Revolution brach aus, und über die Quellen derartiger Untersuchungen konnten wir nicht mehr, ohne große Schwierigkeit verfügen. Wenn je ein Freund der Geschichte diese Lücke zu ergänzen suchte, so wünschen wir, daß er die einzelnen- und nicht allein die Jahrrechnungen zu Rathe ziehe, daß er mit langsamen Schritten , und ohne übereilte Muthmaßungen zu Werke gehe, und daß er jedes Resultat mit Anführung der Stellen bestätige, die ihn dazu sühnen. 2) Nach Pfingsten wurde erkannt, daß die Herren Probst, Dechan, Chorherren und Cäpläne zu St. Peter sich mir 576 XIV. Periode Zeiten der Reformation. ltken in etwas gemäßigt haben. Doch schildert uns der Carthäuser hierüber unter einem sehr ungünstigen Ge. stchtspunkl ab. ') Wir haben schon bemerkt, daß die Chorherren bey St- Leonhard stch als weltliche Priester betrugen, und daß die Verwaltung ihrer Güter drey Räthen, als Pflegern, und einem Schafner anvertrauet worden war. den über das Allmosen verordneten Herren vergleichen sollen, waS sie unsern Herren, zu Unterhaltung der Ar. wen, für sich selbst freywillig geben wollen. Es wur. den ihnen nur einige Tage zu ihrer Erklärung anbr. räumt, damit das Allmosen angefangen wer. d e. Iloe IHoi omnimoäis iiillisut, quoll nion<>8tekio- rurn don» sck se ltevolvsntur. ^liss cie käe et reli- xione non rlänloliuni cursnt, 8iin!I!ler et Lerncil8e8 omni» inonasteria suss iiition>8 per Ls8t->I6o8 (Ber» Walter) xutsri et coinmeuilari keeerunt. Sie haben (fährt er in deutscher Sprache fort) sie bevögtiget mit lutherischen Bauern oder Meiern, die sich mit Weib und Kindern daraus ernähren sollen, sie keeerunt etism in tixuren8i aitione» O qusliii teinporri! Iluee orn. n!, in euin Liiern, ut eunot» nioi>!>8teriii sdolesntur i» ,I!i» rexionibus, 8icut p 08 tniollum evidenter xsluit. VI. Kap. Das Jahr 1627. 577 Allein/ das Eigenthum gehörte noch dem Stift zu. Nun hatten die auswärtigen Stifter/ mit welchen jenes unter dem großen Kapitel zu Windesbeim in Verbindung stand, den wohl ausgedachlen Plan gefaßt, den Grundsatz einzuführen, als wenn ein allgemeines Ober-Condo- Minium (Miteigenthumsrecht) unter den Stiften und Klöstern unzertheilbar herrschte, also daß durch die Aufhebung des einen, das Eigenthum der übrigen um so stärker werden mußte. Allein der Rath kam diesem Grundsatz zuvor. Es wurde zu rechter Zeit abgeredt, daß die zu St. Leonhard ihr ganzes Eigenthum, als die letzten Besitzer einer Sache, die bald zu den redus fterelicti8 gehören werde, dem Rath eigenthümlich, unter dem Titel einer immerwährenden Schenkung unter Lebenden, und gegen lebenslängliche Gehalte, übergeben, und gleichsam verkaufen sollten. Ein förmliches Uebergabs-Instrument wurde darüber errichtet. Der Prior -er Dominikaner, Namens Rieh er/ gab im September den Orden auf, und trat in die Ehe; der Carthäuser sagt mit einer von Rosenberg/ einer fast achtzigjährigen Person, xene oetoZenni-iLm vetulam. Aus dem Oeffnungsbuch ergiebt sich, Laß zu Anfang des folgenden Jahres ein Schafner den Augustiner» V. Band. P p Z7« XIV. Periode. Zeiten der Reformation. gegeben wurde. ') Nach des Carthaufers Bericht geschah die Uebergabe ein Jahr später. In menss ssn- nuario ^uAULtinenses sumn ^lonÄSteriunr ven^iclerunt, pro vietLlltio uel vilLin, e^oi poüt.- lnocluin oimres ctueeruiw uxoren. In den Nathsbüchern von 1538 (t^. Oktober) findet fich folgendes Derzcichniß der Klosterfrauen an der Steine, und derjenigen, mit welchen fie fich verehelichet hatten, und denen Leibgedinge waren angewiesen worden. Sibilla Voll rottn, vermählt mit Herrn Icorg Müller, gewesenem Abt zu Wetkingen. Christian« Kolbtn Elsbeth von Busch Dorothea Hut sehe Bärbel von Busch Mergtlt Kolbin Otilia Dirsun Peter Ryff. Jakob Zweybrucker- Heinrich Petri. Lienhard Rot. Hans Peter. Grcgorins Lotter er. Zwey Milwerber hatten fich um diesen Dienst angege- den. Ein Conrad, der Maler, Stieftochtermann des Martin DampfrionS, Rathsherrn zu Metzgern; und ein Heinrich Bern er, Tochtcrmann des Jakob von Wissen- bürg, Rathsherr» zn Webern. Der Conrad wurde er- wählt. S7S VI. Kap. Das Jahr 1527 . Nun erschienen vor Rath die Ehemänner an gedachtem Tage. Sie erzählten, daß ihre Ehefrauen sich gehorsamlich aus dem Kloster gethan, und in den Stander heiligen Ehe, als welcher Gott viel besser als der Kloster-Stand gefällig sey, getreten, und daß sie mit Kindern beladen wären. Sie hielten um einen Zuschuß (zum Leibgeding) an. Der Rath ließ ihnen ein für allemal, und gegen Quittung, jedem hundert Gulden zustellen. Der Lotterer aber, der ohne dieß Wittwer war, bekam, in Ansehung seines liederlichen Haushal« tens, nichts, sondern seine Kinder erhielten jene hun» dert Gulden. Allein, weil die Riffitt lahm und außer Stande war, ihre Nahrung zu verdienen, so bekam sie an Zuschuß 12 Pf. und s Vterzel Korn. Bürgerrecht der Mönche Bey den allmäligen Fortschritten der Reformation, bteret eine unerwartete Erscheinung dar, ein Gesetz vom i. Äugst, das die Klosterleute vom Bürgerrecht ausschloß. Mein, der angegebene Beweggrund heitert die Sache auf. Es war Brotneid. Man wollte zwar das Vermögen der Klöster; man wollte aber nicht die Klo- fierleute zu nützlichen Berufen gelangen lassen. , . . » Durch beyde, neue und alte Räthe wurde erkannt. . . Demnach viele Priester sich aus ihrem priesterltchen Statt (Stand) desgleichen Mönche aus den Klöstern Pp 2 Lso XIV. Periode- Zeiten der Reformation. sich verfügen, ihren Orden und priestcrliche Würde verlassen, in den eheligen Stand sich begeben, etliche in -er Stadt Basel sich zu verbürgern unterstehen (versuchen,) dadurch zu besorgen, -aß unsre Bürger und Bürgerssöhne an ihren Handwerken und Nahrung hinterstellig gemacht, die Fremden also sie vertreiben würden.Dazu so ist es bisher nie gehört, daß geistliche Personen, sie seyen weltlich, oder in den Or. den behaftet, sich mit Eheweibern verheurathen sollen . . . . damit dann Niemand von ihnen (den Bürgern) geärgert, oder Klagen zu führen Ursache haben werde, so sollen solche Personen, die ihren prtesterlichen Stand verlassen, sich in die Ehe begeben, von uns und in der Stadt Basel, sie bringen ihr Mannrecht oder nicht, zu Bürgern nicht auf-und angenommen werden." Man möchte wissen, welche Partey im Rath dieses Gesetz vorschlug und durchsetzte. Loskauf der Bodettzirrse. Ein anderes Gesetz, das den Bürgern ange. nehm seyn mußte, ergieng den 2Sten November. Die Räthe erklärten die Bodenzinse in der Stadt ab- löslich, ') oder loskäusiich, sie möchten Bodenzinse, *) Nicht auf'm Lande. 581 Kap. Das Jahr 1527. Wysung, Ringe, Ehrschätze heiffen, oder aus Urbarien, Jahrzeiten, Büchern, Stiftungen oder langem Besitz erwiesen werden können. Von dieser Begünstigung wurden aber ausgenommen : 1 ° Das Alment der Stadt; ') 2 ". Erblehenztnse, die sich auf Brief und Siegel gründen, es wäre denn, daß man ste den Geistlichen, nicht um Geld, sonder um Jahreszeiten und Stiftungswillen vergäbet hätte, in welchem Falle sie nach der erkannten Taxe abgelöset werden konnten. 3°. Diejenigen, die durch Brief und Siegel darthun würden, daß sie ihre Bodenzinse gekauft, und theurer als nach der vorgeschriebenen Taxe, an sich gebracht hätten. Taxe der Ablösung- 1 ß. Weisung mit 1 Pf. Hauptgut. ') 1 Ring Brot mit 1 ß. 8. Dn. ') Sehr klug, damit das Dominium-Direetu« des StaatS immer vorbehalten bliebe. ') Das heißt, nicht gegen eine Capitalsumme verschrieben hätte. Denn in diesem Falle wäre es eine Anlage gewesen. 3) Folglich zu 5 pr. Cent berechn«. §32 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. 1 ß. Ehrschatz mit 5 ß. 1 Pf. Pfeffer mit 7 Pf. 1 Seffex Salz mit s Pf. 1 Zinshun mit 1 Pf. i Faßnachthun mit t Pf. 10 ss. i Kappaun mit 2 Pf. i Saum Wei.l mit 10 Pf. 1 Sack Kernen mit io Pf. 1 Viernzel Korn mit io Pf. 1 Viernzel Haber mit 10 Pf. i Sack Roggen mit s Pf. i Becher Bohnen mit io ß. 1 Sester Erbsmues mit 2 Pf. i Sester Rins» - Gersten mit i Pf. 5 ß. i Houwentagwon mit i Pf. ') 1 Medertagwon mit 2 Pf. io ß. -) 1 Maas Honig oder Oehl mit 2 Pf. Die meisten dieser Rubriken deuten auf die Zeiten/ wo die Vorstädte/ gleichwie die Flur außer k) Ein Tagwerk zum Hauen in den Reben / für's Holz u. s. w. ?) Ein Tagwerk zum Mähen. Vermuthlich war demjenigen gestattet/ der diese ffrohndienste zu leisten hatte/ einen Taglöhner für sich anzustellen. VI. Kap. Das Jahr 1627. S 8 Z denselben, Gärten, Aecker, Wiesen und Rebgelände waren. Wiedertäufer. Dieses Jahr wurde durch die Wiedertäufer sehr beunruhiget. Zu Zürich, den L. Jenner, ließ man Einen ertränken, der den Tod als Märterer ausstand. Einige von Basel, als Johann Seckler und andre gierigen nach Bern, und suchten da Proselyten zu machen. Den lo. Juny hielt Oecolampad, nebst Jakob Imme- lin, Prediger zu Pratteln, in der Martins Kirche ein öffentliches Gespräch mit diesen Leuten, und zwar über die Kindertaufe, den Eidschwur und den obrigkeitlichen Stand. Wenige Tage hernach klagte man über neue Unruhen, welche durch etliche von Straßburg verjagte Jrrlehrer waren verursacht worden- Am 6 . July wurde durch ein obrigkeitliches Mandat die Kindcrtaufe geboten, die Wiedertaufe untersagt, und die Vesuchung der Versammlungen in Wäldern und Einöden gleichfalls ver- boten. Die Rädelsführer strafte man mit Karrenarbeit und Verweisung. Andre wurden der Gefangenschaft entlassen, und sie streuten aus, daß ein Enge! sie, wie den heiligen Petrum, aus dem Kerker erlöset hätte. Die Verweigerung des Bürgereides, wie aller Eide überhaupt, bewog den Rath, unterm Z. Äugst, zu er- XIV. Periode. Zeiten der Reformation. kennen: » Weil die Wiedertäufer/ und die / so nicht/ wie sich gebührt, mit dem Eide/ -er Stadt Basel Huldigung thun, und schwören wollen . . . daß man sie Mit Weib und Kindern fortschicken . . . und wenn sie phne Vorwiffen und Erlaubniß des Raths wieder kommen würden, daß man sie dann ohne Gnade, an ihrem Leibe und Leben, auch am Gut, härti glich da- xum strafen wolle." ') Uneinigkeit im Rath, unter den Bürgern und auf den Kanzeln. Der Meßstreit vermehrte die bisherige Zwietracht. Hecolampad hatte schon im vorigen Jahr dem Dom- prediger Augustiuus Marius angetragen, sich mit ihm über diesen wichtigen Gegenstand in Untersuchung ein- zulassen. Marius verwarf den Antrag, als einen Frevel des Hochmuths, und soll sogar klagend beym Rath dUcjnitin 8eotse, pAnIatim revvlsri eoexit, et cleteiior sppsiei s, ynarn illiu8 8eet»e LvUeniige, r;n« vulxsi-itcr der Gnibenheillier Appellatur, lioet säliue ocoulte jn inulti8 iocis, et in Iiae civitste ( uti side äizni retulerunt) vigeat. Dek CarthäUstr. S85 vi. Kap. Das Jahr 1527. eingekommen seyn Dagegen erklärten sich gegen ihn in einem Schreiben vom 4 - December 1526, die evangelischen Prediger, -aß sie entschlossen waren, ohne Ansehen der Person, frey zu lehren, was zu Christi Ehre dienen würde. Der Rath faßte den 16. May einen Beschluß, kraft dessen jede Partey, innert Monatsfrist, ein Gutachten hierüber eingeben sollte, mit dem ausdrücklichen Befehl, alle ihre Gründe aus dem neuen und alten Testament ausschließlich zu entlehnen. Indessen sollten sie in ihren Predigten den Gegenstand der Messe nicht berühren, und weder schelten noch loben, alles bey angedrohter schwerer Strafe. Dieser Beschluß wurde ihnen am 21. May, wo sie auf das Rathhaus beschie- den worden, eröffnet. Die Catholike» wurden, wie Oecolampad schrieb/ hierüber sehr erschrocken, und liefen täglich zusammen. Der Bischof und das Kapitel sagten, dieses Geschäft gehöre vor sie allein. Oecolam- rad mit seinem Helfer Hjeronimus Bothanus, dann Marx Bersi oder Berschi, Prediger bey St. Leonhard, Balthasar Vögeli, Helfer daselbst, Wolfgang Weissen- burger, Prediger im Spittal, Thomas Geyerfalk, Pre- Der neuerwiihlte Bischof hatte ihn zu seinem VieariuS in geistlicher Verwaltung ernannt, und ihm dabey die Domprediger-Stelle gelassen. S8Ü XIV. Periode. Zeiten der Reformation. -iger bey den Augustinern, und Johannes Lüthard, Prediger bey den Barfüßern überreichten dem Räch. ihr Gutachten, und zwar in deutscher Sprache, wider das Meßopfer, welches sie, wie sie schon mehrere Male auf den Kanzeln gethan, einen Gräuel schalten. Marias übergab gleichfalls, aber mit des Domkapitels Erlaub» »iß, eine Schutzschrift für das Meßopfer. Allein, er legre zugleich eine Protestation ein, daß nur der Bischof und das Kapitel über ihn, und die übrigen Prediger richten sollten. Es geschah im Augstmonat. Der Rath ließ die eingelegten Schriften ablesen. Der Spruch aber wurde einige Male ausgestellt. Endlich erkannte er, den 2. oder Z. September, daß er über dieses schwere und zweifelhafte Geschäft nichts entscheiden, sondern das nächste allgemeine Concilium abwarten wolle. Indessen sollten einige Begünstigungen für diejenigen, die wider die Messe waren, statt haben, wie wir es weiter unten, aus der Verordnung vom 2^. September, vernehmen werden. Die Cathoiiken behaupteten, die Furcht vor Unruhen und Aufstand habe zu diesen Begünstigungen bewogen. Die wechselseitige Erbitterung stieg aus folgendem Anlaß um ein mehreres. In eben diesem Monat hatte Oecolampad, als er den Propheten Daniel zu erklären avfieng, etliche Lehrsätze, nach der Professoren damaliger Gewohnheit, zu einer öffentlichen Disputation an- 587 vi. Kap. Das Jahr 1527 . schlagen lassen- Nun erkühnte sich ein vorbeygehender Meßpriester, dieses Programm« zu zerreißen. Hierüber machte ihm ein anwesender Augustiner-Mönch, Namens Thoma, Vorwürfe/ mit der Bemerkung, daß wenn etwas unwahrhastes in demselben enthalten wäre, er solches bey der Disputation darthun sollte. Darauf zuckte der Priester einen Dolch oder Messer, und ob man schon beyden Stadtfrieden gebot, und er anfangs bey dem entstandenen Schlaghandel den kürzern zog, verwundete er dennoch den Mönchen- Den 2 Z. September ergieng folgendes Mandat über die Messe« >, Daß Niemand, geistlicher oder weltlicher Priester gezwungen werden solle, die Messe zu halten; noch andre, die Messe zu hören, oder nicht zu hören, .... sondern darin einem jeden sein freyer Wille gelassen, und dieses seinem Gewissen anheimgestellt sey- — Doch wer eine Pfründe hat, der soll, ') Erkanntnißbuch, wo auch die Bestätigung desselben vom 21. Oktober sich befindet. ?) Bis dahin lautet'S sehr befriedigend, aber wegen der folgenden Artikel, war eS nur verfänglich und bloßes Blendwerk. F»8 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. bey Verlust der Pfründe, Messe halten: doch mit Ausnahme der Pfarrer, Predikaiilen und Leutprtester, desgleichen der Kaplane zu St. Marti», der Conventherren zu den Augustinern, und derjenigen zu St. Leonhard, die vor dieser Erkanntniß nicht Messe gehalten. — Und dieweil solches um Friedens und Einigkeit willen gemeiner unsrer Bürgerschaft, durch einen E. Rath angesehen ist, so ist ferner erkannt worden: Daß alle Predikan- ten und Verkünder des Worts Gottes, die Messe weder uffmuthen, loben noch schelten .... sondern ste, um Friedens willen, unangezogen, beruhen lassen sollen- — Falls jemand, der eine Pfründe, oder anders gestiftet hätte, sich beschweren würde, -aß die Messen, oder anders, so gestiftet worden ist, nicht gehalten werden, dem soll seine Ansprache vorbehalten seyn, und zu allen Zeiten, durch unsre Hn. nach Billigkeit hierin gehandelt werden." Als nun nach Michaelis dem Rath angezeigt wurde, daß etliche Priester in den Aemtern die Messe nicht hielten, und die Unterthanen blos mit dem Worte Gottes zu vernügen vermeinten, wurde erkannt, daß man ihnen ihre Pfründe sammt deren Nutzung und Messung nehmen solle. ') ') Hottinger sagt in seiner Kirchengeschichte Cr. m. ?. 37 1 :) » Die Widerpart scheute sich nicht, an die Fremde» VI. Kap. Das Jahr 1527. S89 Den 15. Oktober schrieb Oecolampad an seinen Bruder , oder an sonst jemand, im Rache gehe es ziem» ltch stürmisch her. (in senatu re8 8Llis wrbulema.) In der That ergieng, als Aussöhnungsmittel, den 2i. Oktober, folgender Beschluß: » Um Frieden und Einigkeit unter sich zu pflanzen, haben neue und alle Räthe einhellig erkannt, daß künftigs unter beyden, zu schreibe«: der Rath habe erkannt, welche Priester nicht Messe haben wollen, sollen die Stadt räumen." Diese Widerpart hatte doch nicht so ganz unrecht, wenn man hier für Stadt, Gebiet lieSt. Auf der Landschaft hatten die Priester, da die meisten Fremde waren, keine andre AuSstcht als die Räumung des Landes, und in der Stadt durften nur die verpfründeten Priester keine Messe lesen, welche bis dahin keine gelesen hatten. Es scheint, daß der Streit über das Meßopfer die Partey der Catboliken im Rath verstärkte, um so viel mehr, da Luther mit seiner leiblichen Gegenwart im Nachtmahl (consudstsvtiLtio,) ohne VetWUNdlUNg (trsnsudstsnlis- lio,) und der daraus gefolgerten Vbiyuitss ( Allgegen« wart des Leibes,) wie auch mit seiner ungestümen Verdammung unsrer Lehre, Verwirrung in manchen Kö- pfen veranlaßte. Wozu noch kam, daß man aller Orte vom Kaiser, Carl v, erzählte: Gefallen lasse er sich manche Abänderungen, nur nicht an der Messe; die Messe sey sein Herz. «so Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. neuen und alten Räthen, keiner dem andern seine Rede oder Rathschlag, zu argem oder ungutem, auffassen, darin reden, sondern einem jeden seinen freyen Rathschlag lassen solle. Dazu soll ein jeder seines Glaubens frey seyn, niemand gedrungen noch gezwungen werden, Messe oder nicht, diese oder jene Predigt zu hören; sondern soll das eines jeden Conscienz heimgestellt seyn." Die Austrittsfrage ') vermehrte auch oft die Verwirrung. Am 7 . Jenner dieses Jahres, hatte man den Austritt folgendermaßen bestimmt: Der Vater, in Sachen, die den Sohn angehen; der Sohn für den Vater; der Schwätzer für den Tochtermunn; der Tochter- mann für den Schwäher; Bruder gegen Bruder; Schwager gegen Schwager, wenn beyde zwey Schwestern ge- heyrathet haben, oder Einer des andern Schwester hat; zwey Brüder Söhne, und zwey Schwester Söhne. Die andern, wie sie auch einander verwandt seyn möchten, sollen sitzen bleiben." Allein, die Reformation veranlaßte verworrne Fälle, und am 21. Oktober wurde erkannt: » So man künftigs von Reformation der Priesterschaft, *) AuStrilt oder Ausstand ist was wir Abtritt nennen. Die Abtrittö-Stube ist z. B. die Stube, wo sich die aufhalten, so im Falle des AuSstandeS sind. Die AbtrittS-Tafel enthält daS Verzcichniß der Verwandtschaftsgrade, wo der Austritt Platz haben solle. 5z 1 VI- Kap. Das Jahr 1527 . wie die sich halten soll/ rathen oder reden wird/ daß denn Niemand austreten solle, es wäre denn, daß Ei. ner einen Sohn oder einen Bruder hätte, oder ein Priester in der Stadt Basel wäre. Die, und sonst Niemand, wie nahe er auch mit den Priestern verwandt, sollen fürtreten (austreten ) Die übrigen aber sollen sitzen bleiben, und das beßte und weg erste der Stadt Basel und das nützlichste ihrer Gemeinde helfen rathen." Auch wurde das illusorische Mandat vom 2 Z. September erneuert und bestätiget. Den folgenden Tag, 22. Oktober, bey früher Tageszeit, versammelten sich ungefähr 4no Bürger, doch unbewaffnet, in dem Kloster der Augustiner, um über die obwaltende Uneinigkeit einen Entschluß zu fassen. Sie entwarfen eine Bittschrift an den Rath, welche ZO alte ehrbare Männer vorlegen sollten. In derselben gaben sie deutlich zu verstehen, daß ihr Glauben allein herrschen sollte. ,, Die Bürgerschaft, sagten sie, sollte als ein Leib seyn; die Prediger sollten zusammenhalten, damit sie in Gottes Sachen eines würden; ein jeder wolle besser seyn als der andre; ein jeder wolle seine Lehre für christlich dar gen." Allein, ehe sie auseinander gegangen waren, erschienen schon, im Namen des Raths, Jakob Meier, der Oberstzunftmeister, Jakob Götz, Salzherr (Meister zu Weinleuten,) und Peter Ryff (Meister zu Webern,) nebst dem Oberstadtknecht, 592 Xiv. Periode Zeiten der Reformation. um sich ihres Vorhabens zu erkundigen. Der Ausschuß antwortete/ sie wollten es selbst dem Rath schriftlich vortragen. Weil aber diese Herren ernstlich anhielten/ es ihnen zu eröffnen, so entdeckten sie ihr Anliegen/ und fügten bey/ es sollte über ihr Enthalten Niemand etwas Arges besorgen/ indem sie sich hierin also betra» gen wollten, daß eine Obrigkeit dessen wohl zufrieden seyn würde. Die Räthe, nach ernstlicher Berathung dieses Begehrens, liessen den 27. Oktober, an dem folgenden Sonntag, die Zünfte versammeln und durch etliche Verordnete den Bürgern anzeigen, sie hätten ein treffenliches Mißfallen daran gehabt, daß sie sich dermaßen gerottet hatten, indem man ihnen solches in viel Weg auslegen , und für aufrührisch halten könnte. Damit sied aber künftigs gemeine Bürger zu richten wüßten , hätten die Räthe erkannt, und wollten auch hiemit geboten haben, daß manntglich der Religion halben frey seyn solle; ein jeder das glauben, wessen er in seinem Gewissen überzeugt sey; ein jeder den andern unangetastet lassen, und jeder Theil in seinen Predigten frey seyn. Künftigs aber sollte sich männiglich vor sol- chen Rottirungen und Versammlungen hüten: Denn, falls es weiters geschähe, würde man es, nach Größe -er Verschuldung, nicht ungestraft lassen." Dieß 593 vi. Kap. Das Jahr 152-. Dieß verhinderte nicht, daß die Reformierten sich/ gegen Ende des Jahres, unter einem andern Vorwande versammeltem Auf einigen Zünften stellten ste Mahlzeiten an, bald von so, bald von ioo und mehr Gästen, wie zu Ehre und Achtungsbezeugung gegen ihre Prediger Oecolampad, Vertschi, Keßler den Augustiner, Wolfgang Weissenburger, und Johannes Lürhard den Barfüßer, welche zu ihnen eingeladen wurden , „ gleich als wenn, sagt der Carthänfer, ^un8i tü soli essent, per Huo8 Lkiisti veritss eis innotws8et." Sie luden niemand ein, der nicht von ihrem Glauben war. Darüber erzürnten ihre übrigen Mitbürger aiwi-lmke- rani, und achteten es als eine Verachtung. Daher stellten sie auch besondere Mahlzeiten an, und kamen auf der Zunft zu Metzgern zusammen. Da nun der Rath besorgte, es möchten aus diesem Anlaß Aufläuft und Tumult entstehen, so verbot er beyden Theilen dergleichen Mahlzeiten, die nicht ohne Wissen und Willen des Raths wären angesetzt worden. Der Carthäuser macht, bey Anlaß dieser Mahlzeiten, folgende Bemerkung: Dieß ist, sagt er, was jene evangelischen Männer sich zu befördern bestreben; gewiß nicht die Men- ') Gleich als wären sie die einzigen, welchen sie die Kenntniß der Wahrheit der christlichen Lehren zu verdanken hätten. V. Band. Q q 59^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. schenliebe und die Eintracht unter den Bürgern, sondern Aufruhr und Aergerniß. Gott gebe, daß diefe Uebel nicht einst ausbrechen, indem wir unvorsichtiger Weise hoffen, daß alles befriediget sey. ') Catechismus. Zur Geschichte dieses Jahres gehört als Nachtrag, -aß beym Buchdrucker Thomman Wolf, ein kleiner Ca- techtsmus gedruckt wurde, den man auch in Straßburg gebrauchte. Der Titel ist: » Kinder Bericht ') und Fragstücke von gemeinen Punkten christlichen Glaubens." Der Eingang lautet wie folgt: Frage. Liebes Kind, bist du auch ein Christ? Antw. Ja, ich bin einer. ') Leos tzuiä evsnxelioi viri illi pr-omovers stuäent, non certe osritstem »ut eoueoräiam inter cives, seä seäitiones et rosnäsl». Ause utinsm sli^usnäo non oontin^ANt, 6um incsute xsesta spersmus onini». -) Diese Benennung ist sehr lange, besonders aufm Lan- de, sür Catechismus üblich gewesen. Darauf folgte das Nachtmal-Büchlein. VI. Kap. Das Jahr 1527. S9S Fr. Warum? Antw. Darum / daß ich mich erkenne aus den Geboten Gottes für einen Sünder/ und aus der Zusage Gottes/ durch ChriAum Zesum für ein Kind Gottes/ des himmlischen Vaters. Denn Christus ist um meiner Sünde willen gestorben. Fr. Worin steht christliches Leben? Antw. Gegen Gott/ allein im Glauben/ und gegen den Nächsten in Uebung ungefärbter Liebe. Fr. Wozu dient dem geistlichen Christen der leibliche Gebrauch des heil. Nachtmahls? Antw. Zu Erneuerung und Bezeugung des Glaubens und der Liebe gegen den Nächsten. . . Also essen wir sein Leib und trinken sein Blut wahrlich / aber geistlich/ wie er gessen uns allein nütz ist, u. s. w. Oeeolampad ließ im Jahre 1527 / Merzmonat, beym Andreas Cratander/ eine kleine Schrift über das Nachtmahl drucken, ') worin er is Artikel angiebt/ *) Sie befindet sich in einer Sammlung von verschiedenen Traktaten / die dem Amerbach gehörten, und nun auf der öffentlichen Bibliothek einzusehen sind. Qq 2 ss6 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. und mit den Worten schließt: ,, er sehe nickt ein , wie er könnte einen Finger breit davon abweichen." ') 1. ) Intolerakilem sermonein äico, psiiein sudst-iiltive esse corpus Ckristi. 2. ) d^stursls corpus Cliristi creclo iu uno liuiit-ix.it loco esse, nempc in ciielo: »üoc^ui nou esset veiuni corpus. 3. ) Corpus »liesse paiii, iilieiiter f:>tei>or. co mvlio ^uo »liest ipsi verizo, per c^uoli pmiis 6t sucriimeutum, et visikiis verduni. Usbes, ini simpliciter et aperte confessioneiu inernii, Ll^u» uon vilieo utpossiiu,vel slitrsnsv erzürn llixituni sdsc kliere, 1u, ut kucis, cursseNuIo e» l^uie »li pacem ecciesiss, st Oeus p»cis erit tecum. ^tiuen. Wir übersetzen diese Artikel nicyt, weil einige uns ganz unverständlich vorkommen. Z. B. der dritte: „ Gerne werde ich bekennen, daß der Leib dem Brot gegenwärtig sey , auf gleiche Weise, wie er dem Worte selber gegenwärtig ist/ durch welches das Brot ein Sakrament wird, und das Wort sichtbar.'' — ,, Wären die Sakramente nicht von Christo eingesetzt, und durch daS Wort des Glaubens geheiliget, so wurden sie weder erhabener noch würdiger alS die Bildsäule des einäugigen HorattuS ColcS seyn.'' §97 vr. Kap. Das Jahr i§ 27 . H.) 8aoramenta, nisi essent k Lbristo Instituts , verbotene bliei ssnotiüosts, non essent Status Loolitis sups- riora vel äixniora. Lt Status et saoraments siinü sunt se- ounöum substsntiam; et sliuä siznant 1sm ulträ non oontenäcrcm. 6. ) Verba eaense baue promissionem babsut, nobis clatum oorpus Lbristi ^ yuatenus pro nobis mortuum est , et sua inorte nostram abolevit; et sanxuinem nobis äatum, yuatsnus pro nobis stkusus est in remissionem peooatorum, 7. ) Hoo verbum Ltlsi sauotiüoat saoramenta. 8. ) Veritatem m^sterii non ne§st, imo msxims pu- rissims^us oonütetur, c^ui basoe promissiones smplectitur» Is enim solus vere spiritualiter manäuoat carnem, et bibit sanxuinom. 9.) Verbum eiboit omnia r^uae Oeus vult, plaest: «e.) ?ani per Verbum oorpus «latur, siout Verbum babet in se oorpus. 11-) ?er Läem sbssntissimum oorpus 6bristi, auimo prassentissimum est. 698 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. 12. ) Rer lidsin nrens ddelis in verdo visibili et audi- lbili porpus Ldristi, ut in verdo eoxnoseit tale, <^usle est, ut tu dieis, vsre, st secunduin substantism, liest in rn^s- terio psr spseuluin in ssnixinate : «ed lioe non kaoit panem Substantivs esss corpus, neczue Natureis corpus ponit in diversis loeis, sicut nee kaeies lrorninis in diversis loeis est, guia in diversis speeulis videtur. 13. ) ^ui Fpirituin LIrrist! sortiti sunt per lldein, non solurn in anirnis praessntem esrnenr tllrristi lisksnt, ut ii c>ui kdissirnoruin ainieorurn odlsetantur rneinoris, sinieos dalrent anirnis insidentes, sed etiarn , l^uia vers Llrristunr ^uxta spiriturn e)us, inipsis, tanc^uarn tern- plo e^us iradent: Iradent st corpus e)us vers, liest in eaelo sit, a ^uo divinitas non est se)unela. 1-j.) (ldristus in eaelo oarnein nostrarn xestst, et no» interrs earnem Ldristi )uxts specienr. 13.) Oinnis illa praesentia earnis vslde utilis est! in ptilis autenr, st adsr^ue slenelro 6dsi, si panein sudst^nti^ ve corpus dieainus, aut corpus Llrristi in rnultis loeis si- rnul esss asseramus. 16 . ) t^ui tropuin serrnonis in Verdis eaenae rejieiunt, contsntiosos ss deelarant, et praster analoxiain lidei serip- turarn interpretantur. 17. ) Rens st religiöse lo^uuntur, ^ui se dieuut aeee. dere ad corpus Dorniui, vsl nranducars corpus: propdane et eonternptinr, c>ui tanturn panem, et si§nurn suseipere sc dieunt; deelarant euim inkdelitatern suani. In^uria llde- lis se affectum, et pro proditore daderi putst, si solunr Vli. Kap. Das Jahr 1528. sss srcrsinentum, et non etism rein, yusrn 8 riorsmentnm si- xnst, n>sn 6 ucs 88 s 6 ie»lur, tsinet 8 i illnä idrs, ksna sninio. Hinc: »ppsret M08 Io^neu 6 i veternm. 18 .) Odservsniium not>i 8 äoesntidns, in ^nsntis tene- dri 8 eslixet populu 8 , ut k^usin spcrti 88 iins, et sl> 8 ^ue 8 ud. tilitste verdorum co§no 8 cst in^ 8 ter>uni, ps in xrsviores ese- nitstes rüst. Siebentes Kapitel- Das Jahr 1528. Berner. Disputation. Erster Bildersturm. Vor Johanni waren: Bürgermeister, Adelberg Meier, und Oberstzunftmeister, Lux Zeigler. Nach Johann! Bürgermeister, Heinrich Meltinger, und Oberstzunftmeister, Jakob Meier. Seit der badischen Disvutatiou hatten stch die Ge» sinnungen der Regierung zu Bern so sehr geändert, daß ste stch nach Martini 1527 einhellig entschloß, eine all- 600 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. gemeine Disputation zu Anfang des nächstfolgenden Jahres in Bern halten zu lassen. Der Carkhäuser schreibt es den Ranken der Zwinglianer und Oecolampadianer zu. ') Die katholischen Orte/ die Bischöfe in der Schweiz/ und selbst der kaiserliche Statthalter suchten das Vorhaben zu vereiteln. Die heftigsten Catholiken fanden sich daselbst nicht ein. Dennoch wurde die Disputation den 7. Jenner eröffnet/ und wahrte/ außer den Sonntagen/ achtzehn volle Tage. Jedermann wurde gestattet frey zu reden/ welches der Carthäuser ins lächerlich ziehet / mit der Bemerkung, daß die Weibsbilder ausgenommen wurden. Die vornehmsten Reformatoren waren da / als Zwingli / Oecolampad / Haller r) R.svera 6>8putgtio itseo per Oeeoii>inp8ile-re non possent ex. xerire loouin sptnm sui propobili, tliu ladorsverunt . <^nstenu8 8»Itern ulibi lidere 6e rn>^»8ino revn8 äispu- tsrs et cjeLnirs possenk. t^noU et tunUein kuctuui est Lernte, prout etiüw 2vviii§>it>s Uuiluin crs kaeultss 6i8pnti»t6i eonceS8» kuit, tarn llooti8 r^nsin i,!lloeti8, elerici8 c>usrn Isici8, exoept>8 rntilieribtis, <^uidn8 Itvo non lioet, soilioet in eecleLi» ' lotini. 601 ^n. Kap- Das Jahr 1 S 23 . von Bern, und Capitv/ wie auch Bucerus, beyde von Straßburg. Diese zwey predigten zu Basel, wurden von den evangelischen ehrenvoll behandelt, und begleiteten Oecolampad nach Bern. Unser Rath schickte dahin eine angesehene Botschaft, und außer Oecolampad, Marx Bersy, Wolfgang Weissenburger, und Nikolaus Briefer, Dekanus des St. Peter Stifts zu Basel ') Einer der vier Präsidenten war eben dieser Briefer, und nach Hottinger (1. III. x. -4o2.) wäre es Ludwig Bär auch gewesen, wenn er sich in Bern Ungesunden hätte. Der Cartbäuser behauptet, es hatten auch die von Freyburg einen gelehrten Doktor Augustiner-Ordens nach Bern gesendet. Kaum hätte er aber angefangen, die Gegenpartey anzugreifen (eonvellers et corripere,) als er zurückgestoßen wurde, und den Befehl erhielt, sich schleunig zu den Seinigen zu begeben- ') Oecolampad predigte zu Bern über die Gottesliebe, Schaffhausen, die Bündten, Stadt St. Gallen, Müllhausen, Ulm, Augsburg, Lindau und Constanz hatten auch ihre Abgeordneten in Bern. Nach der Disputation folgten bald die Constanze« dem Beyspiel von Bern. Allein, zu ihrem Unglück. Die katholischen Kantone schlugen es ab, sie in den Schweizerbund aufzunehmen; sie litten im I. 1548 alle Gräuel einer Belagerung, muß. ren wieder katholisch werden, und verloren ihre Frey- heil. 602 xiv. Periode. Zeiten -er Reformation. Die Disputation betraf zehn Schlußreden, welche Franz Kolb und Berchtold Halter, Prediger zu Bern, vertheidigen sollten. Die erste war, daß Christus das einzige Haupt der Kirche sey, und der Glaube steh auf Gottes Wort gründe. Von den übrigen Artikeln waren die, so Oecolampad vertheidigte, der vierte wider die Wirkliche Gegenwart des Leibes Christi im Abendmahl, der fünfte wider das Meßopfer, der sechste wider die Anrufung der Heiligen, und der siebente wider das Fegfeuer und den Todtendienst. Die andern fünf Lehren hatten zu Gegenständen die Menschensatzungen, die Genugthuung des Heilandes für des Menschen Sünden, den Bilderdienst, die Priesterehe, und die unreine Ehe- lostgkeit. Uebrigens wurden die Akten durch den Druck bekannt gemacht. Wünschenswerth wäre es, wenn man es bey diesen zehen Hauptpunkten der Berner hätte bewenden lassen, und jedem reformirten Kanton anheimgestellt hätte, mehrere Glaubensartikel anzunehmen, oder nicht. Man hatte in der Folge nicht sagen können: „ Drey evangelische Stände stritten um das Recht der Initiativ. Zürich, weil es der Vorort sey; Bern wegen seiner Uebermacht oder zahlreicher Bevölkerung, und Basel in Rückficht seiner Universität und ihrer theologischen Fakultät." Nachdem die Beschlüsse der Disputation von den meisten Abgeordneten der Stadt und Landschaft Bern 6o3 vll. Kap. Das Jahr 1528 . waren unterschrieben worden, ') beriethen sich die Klein» und Großräthe mit den anwesenden Fremden des geistlichen und weltlichen Standes über die Frage: »Was in einer so wichtigen und durch Gottes Gnade aus der heiligen Schrift erörterten Sache, zu thun wäre " Der Dekanus Briefer von Basel fand, daß die Veränderung mit Weile, Bedacht und gründlich geschehen sollte. Es erkannten aber die Klein-und Groß-Räthe zu Bern, daß die Messe innert ihrer Stadt und außer dem Spital eingestellt werden sollte. Den 7. Februar hießen sie die zehn Schlußpunkten der Disputation gut, und kündeten den vier Bischöfen, deren Diöcesen sich in ihren ') Hierüber drückt sich der Carthäuser also au-r » ?r». vsluit pai '8 ing^or, 16 ut, Numeri IvUtliersnorum 6 s- tdolici? , Quorum minor xsrg idiäeni säkuit, koo S 8 t, rirnpliess st inNoeti plebsni xursti et rseeräoter, 8 crip 8 ergnt iisoteuu 8 eeele 8 >ss osttioliose, tsn- äsm importunitsts et vexstionidtls I.utliersnorum vie. ti, etiani >p 8 > euin ceteri 8 se äeäiäeruut, psue >8 ex- eepti8. Er nennt diejenigen Geistlichen, die unterschrie, den hatten, einfältig e und unwissende Leute, die der Jmporrunität und den Vexatione» der Lu- theraner nachgegeben hätten. Folglich erkennt er, daß dje Bischöfe größtentheilS einfältige, unwissende und feigherzige Geschöpfe zu Seelsorgern ernannt, bestätigt, oder gelitten hatten, 604 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Kanton erstreckten/ alle Gewalt in Religionssachen ab. Obschon der Rath bey uns sich nach dieser Dispu- tation nicht zur allgemeinen Einführung -er Reformation entschloß/ so bemerkte man damals bald/ aus einer Verordnung vom 18. Februar/ daß der Grundsatz der vollkommenen Gleichheit zwischen den Parteyen obgesiegt hatte. In einiger Verbindung mit -er Reformation scheint ein Gesetz vom i l. Merz über das Bürgerrecht midie Hinterfüßen zu seyn. Denn die Partey, die es vorschlug , konnte hoffen, ihren Anhang dadurch zu vermehren. „ Die Rathsberren und Meister sollen ihren Zunft, brüdern sagen : wer die seyen, die nicht Bürger wären, daß dieselben zum förderlichsten das Bürgerrecht kaufen sollten, um willen, d^ß wir desto glicher bey einander sitzen. Doch soll eine ehrsame Zunft zu Rebleuten , wie von Alter her, Fug haben, ihre Hinterfüßen zu behalten und anzunehmen. Die künftigen Hinterfüßen sollen, gleich wie die Bürger, ihr Mannrecht erweisen und ihren Abschied vorlegen. Damit eine Stadt Basel desto mehr Bürger, und desto minder Hin- tersäßen bekomme, so sollen alle Hinterfüßen den Pfund, zoll geben, und dem Schreiber im Kaufhaus befohlen wer. 605 vil. Kap. Das Jahr 1528. den, solchen Pfundzoll einzuziehen. Neue Bürger, die aus Armuth, oder Entlegenheit des Orts, keinen Abschied von ihrer Obrigkeit bekommen könnten, und doch sonst Kundschafte hätten, daß ste fromme, biedere und ehrlich abqe- schiedne Leute wären ... so wolle der Rath stch vorbehal- ten haben, je nach Gestalt der Sachen, darin zu thun, was einer Stadt Basel Nutz und Ehre seyn werden.'" Hingegen suchte man sorgfältig die Wiedertäufer und Winkelprediger, zu entfernen. Es kam sehr darauf an, daß die Katholiken nicht Anlaß bekämen, durch die Vermengung der Jrrlehrer mit den Evangelischen die Reformation verhaßt zu machen, und die noch Unschlüssigen auf ihre Seite zu bringen. Es wurde also durch den Druck eine Verordnung den kund gemacht, in welcher die bestehenden Verfügungen erneuert und verschärfet wurden. „ Zur Pflanzung brüderlicher Liebe *) Dieß ist fast unverständlich; dann unmöglich wird man glauben, daß hierin die Hinterfüßen einen Vorzug vor den Bürgern gehabt haben möchten. So erkläre ich mir die Sache. Die Hinterfüße», die eine Zunft hat. ten, werden nicht, entweder aus Mißbrauch, oder aus alter Uebung, als Fremde angesehen worden seyn; denn die Hinterfüßen, die auf eine Zunft angenommen wurden, trieben den Beruf der Zunft, wie die Bürger. Es war so viele Personen mehr für die Wacht, die Hüte, die Feldzüge, und andre Personaldienste. 606 xiv. Periode. Zeiten der Reformation- und aus christlichem Gemüthe ergehe das Mandat..... Etliche, die das Zeichen christlicher Wiedergeburt in ihrer Jugend angenommen, fich dessen nicht sättigen, son- dern jetzt auch in ihrem Alter aus -or echtem Won (thörichten Wahn) wiederum taufen lassen .. . solle» gestraft werden. Niemand mehr soll, weder in noch vor der Stadt, zu Holz noch zu Felde, an keinem Winkel predigen gehen." ... Die Sanktion war Gefängniß, und härtig liehe Bestrafung an Leib und Gut. . . . Wer ste behauste, oder ihnen Unterschleif gab, mußte jedesmal s Pf- bezahlen Erster Bildersturm. Am Charfreytag ') wurden die Bilder in der Martins Kirche durch fünf Bürger von Ort und Stelle verrückt. Am Oster Montag, nach der Abendpre« *) Ein andrer Bericht will, daß schon den i4ien des vorigen MonatS, Bilder in der Martins Kirche und bey den Augustinern von selbst gefallen wären, doch auf- recht gestanden hätten, welches, wie zugleich gemeldet wird, einigen unerträglich vorkam. *) Dieß soll ohne Vorwissen des Oecolampad geschehen seyn- 607 vii. Kap. Das Jahr 1528 . digt (den 13 . April) gingen 24 Bürger in die Äugn« stiner Kirche/ nahmen die Bilder weg, und brachen etliche weg. ') Es waren Angehörige der Zunft zu Zimmerleuten und Maurern. Den folgenden Tag ließ der Rath vier von den ersten einsetzen. Die übrigen Zunftbrüder kamen, am gleichen Tage oder Tags dar» auf, auf ihr Zunfthaus, und stellten eine Bittschrift, zu Gunst ihrer gefangenen Zunftbrüder, die, wie sie sich darin ausdrückten, nichts anders gethan hätten, als etliche Bilder abzuthun, und nach Gottes Wort zu handeln, indem die abgöttischen Bilder ein Gräuel für alle Christen wären. ') Mittlerweile hatten sich bey zwey- hundert Bürger, vielleicht aus bloßer Neugierde, auf dem Kornmarkt vor dem Rathhaufe versammelt. Dann kamen die zu Webern und zu Gärtnern, alle mit den zu Spinnwettern, auf das Rathhaüs, bey dreyhundert an der Zahl, ohne die zweyhundert auf dem Kornmarkt , die dort blieben. Sie hatten vier und dreyßig ') Die Kirche wurde ge reiniget, sagt obiger Bericht. 2) Die konnten am besten wissen, nach welchen Grund- fätzen man sie erzogen haue. Daher die starken Ausdrücke abgöttisch und Gräuel. ?) Vermuthlich nur im Hofe. 608 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. Ausschüsse abgeordnet. ') Nach einer ziemlich langen Berathung schickte der Rath zu den Ausschüssen den Oberstzunftmeister Lux Zeigler und einige Räthe, um ihr Vorhaben zu vernehmen. Sie baten: „ Es wolle doch eine weise Obrigkeit, durch ein kräftiges Mittel, die immerwährende Zwiespalt unter den Predigern, woraus so große Widerwärtigkeit erfolge, einmal abschaffen. Man möchte die abgethanen Götzen nicht so hoch achten, daß etliche Bürger ihrenthalben eingelegt werden. Aus Gottes Wort wären sie berichtet worden, daß die Bilder, welche bisher durch manchen einfältigen Mensch geehrt und angebetet worden sind, wider Gottes Ehre wären. Sie baten folglich, die Gefangenen ohne Entgeld zu entlassen, und keine Bürger, um solche liederliche Dinge gefänglich anzunehmen, oder zu -rasen. Endlich ersuchten sie den Rath, das Schma. hen und das Schänzeln des päbsilichen Haufens abzu- -ellen." Auf das Ermähnen einiger -er abgeordneten Räthe liessen die versammelten Bürger jene Ausschüsse auf dem Rathhaufe, um die Antwort des Raths zu erwarten, und begaben sich auf die Spinnwetter-Zunft. Da ') Vermuthlich besetzten siedieNathStreppe, und die Gänge des ersten Stockwerks. 60A Vll. Kap. Das Jahr 1628. konnten sie jeden Einfall der Klein-Basier in die große Stadt sperren. Erst um fünf Uhr des Nachmittags kamen die Ausschüsse, sammt den Rathsherren und Meistern der Zunft zu ihnen, und brachten den Rathsschluß: „ Die Gefangenen sollen unverzüglich und un- entgeldlich der Haft entlassen, und den übrigen verziehen werden, so noch dieser Sache halben, in Ungnade und in Verdacht ständen, -aß sie Kirchen Ornate und an- deres auf die Seite gebracht hätten." Den folgenden Tag, is. April, räumte der Rath den Reformirten einige Kirchen ein, un- ließ durch das Bau-Amt die Bilder abthun, ^ un- die Kirchen zum Gebete und zum Predigen einrichten; doch in einigen derselben wurde ei» besondrer Theil zur Haltung der Messe für die Katholiken vorbehalten. °) . ') Nämlich zu St. Martin, zu St. Leonhard, zu den Augustinern, zu den Barfüßern, und im Spinal. 2) DaS Chor zu St. Leorchard und das zu Barfüßer«, sammt den Capellcn, wie sie jetzt geziert waren, damit die, so noch Messe haben, an solchen Orten ihre An. dacht verbringen mögen. Doch, daß, wenn gepredigt wird, sie nicht aufgethan werden. V. Band. R r 6i o XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Das Mandat ist vom 15 . April 152 » datirt, und von Heinrich Ryhiner, Rathschreiber/ uncerschrieben. In demselben wird kund gemacht, „ daß jedermann des Glaubens frey seyn, und nach dem ihm von Gottes Gnade verliehen worden, glauben solle. Dann wird erzählt, daß man aus mehrern Kirchen die Bilder hinweg thun lassen, weil sie den Bürgern und Hinterfüßen, die das göttliche Wort dort hören, ärgerlich, ihrem Glauben unleidentlich, und deshalben zu behalten be- schwerlich wären- In den Kirchen, wo das Wort Gottes verkündet, und Messe gehalten wird, sollen die Bilder und Kirchenzterathe bleiben. Alles Rottiren und auftührisches Zusammenlaufen soll an Leib und Gut, auch am Leben gestraft werden. Man soll einander nicht papistisch, lutherisch, ketzerisch, neu-oder altgläubig nennen, sondern einen jeden bey seinem Glauben unge. trozt und ungcschmähet frey lassen. Niemand, in und vor der Stadt, soll einigerley Büchsen, heimlich, unter den Röcken, noch in den Ermeln tragen, noch des Fremden hergeloffenen Volks, zu Aufruhr und Unglück reizen und stiften, sich annehmen, noch sich unter solches mischen." Doktor Hans F chri. Eine Folge dieses alles mag die sonderbare Antwort gewesen seyn, mit welcher der Rath, unterm 26- 611 vii. Kap. Das Jahr 1628. May , die Uebersendung eines Buches -es Doktor Fabri erwiederte: So wird die Sache in den Rathsbüchern angeführt: „ Nachdem Doktor Hans Fabri, von Prag aus Böheim, ein Missiv vom 28. April 1528 an uns »herschickt/ und ausgehen lassen/ darin er den hochge, lehrten Herrn Johann Oecolampadius, Doktor und Predtkant zu St. Marti»/ einen ausgeloffenen Mönch nennet; und daß ihm/ um seine erschreckliche/ unerhörte Ketzerey / kein christlicher Lehrer / nach der Lehre Pauli, Antwort geben solle; jedoch für die alte«/ frommen Christen/ die Gott sich noch zu Basel vorbehalten/ habe er ein Büchlein ausgehen lassen- und uns solches zugeschickt; und dieweil derselbige Oecolampadius/ Christum im Sakrament vertreibt/ die Schrift nicht allein zerreißt, sondern in viele Wege verfälscht, habe er wider ihn und andre Sakrament Stürmer ein andres in Druck gegeben, das er uns nachher auch zuschicken wolle- An welchem Schreiben aber, fährt das Rathsbuch fort, wir kein Gefallen haben. Dieweil er aber so weit in Landen ist, und man ihm, nicht mit kleinen Kosten, wieder Schriften schicken kann, soll man es ausstellen, bis derselbe Doktor Fabri etwan hieher, oder in die Nahe komme, und ihm dann lauter und heiter sagen: daß wir ab solchem seinem Schreiben, und überschicktem Büchlein gar keinen Gefallen gehabt, und daß er uns weiter mit solchen Begehren und Schrei. R r2 612 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. ben unangesucht lasse; denn wir das keineswegs von ihm für gut halten." ') Bürgerrecht mit Zürich und Bern abgeschlagen. Zürich und Bern vereinigten sich/ den 25 . Juny/ mit einander/ sich bey ihren Landleuten und Freyheiten wechselseitig zu schirmen/ auch die Obrigkeit in jeder Stadt/ rücksichtlich des Glaubens/ handeln zu lasse,,/ wie sie solches aus heiliger Schrift zu verantworten ge- traue/ und hiemit einander hierin weder zu hindern/ noch andern zu gestatten / solches zu thun. Was außer- liche Dinge beträfe, wollten sie guten Frieden, Einigkeit und Bünde gegen übrige Eidsgenossen halten. Beyde Städte hatten sich auch, einige Zeit zuvor, mit der Stadt Constanz verbunden. Ein gleiches ver- *) Dieser AuSzug stimmt mit dem Bericht von Wursteiseu nicht iiberein. Er spricht zwar auch von einem Buch, so ein Doktor Fabri und ein Doktor Joh. Eck, nach der Disputation von Bern in den Druck ausgegeben hätten, worin sie die Reformatoren und die Regierung zu Bern spöttisch anzogen. Er sagt aber, daß dieses Buch in Basel bey einem Hans Faber, von Cölln gebürtig, ge. druckt worden wäre. VII. Kap. Das Jahr 1528 . 61Z suchten sie mit Basel. Dergleichen Verbindungen nannte man damals Bürgerrechte oder Burgrechte. Die von Zürich schickten hieher zwey Gesandte, Hans Blüwler und Jakob Frey. Der Auftrag war, außer dem Antrag eines Verstandes und Burg- rechts, Ermahnungen zur Einmüthtgkeit in Ansehung der Religion, welche allein aus Gottes Wort gepredigt werden sollte, und dann Beschwerden über die zugelassene Drückung einiger wider die berntsche Disputation gerichteten Bücher. Die Gesandten waren aber unterrichtet, daß der große Rath für die allgemeine Einführung der Reformation geneigter war, als der kleine Rath. Daher begehrten sie vor dem großen Rath angehört zu werden. Allein, der kleine Rath schlug ihnen die Zusam- menberufung -es großen Raths höflich ab. Denn die Vornehmsten im Rath waren der katholischen Religion beygethan, und sie fürchteten, schrieb ein damaliger Sechser, wir würden hiezu eins, und daß dem pfaffi- schen Haufen sein Reich zergehen dürfte- So schrieben die Reformirten. Sie sprachen von Gewissensfreyheit , und verfolgten die ältern Besitzer ihrer Kirchen. Ihr Haß wider Menschen Satzungen war, in vielen Rücksichten, nur ein Vorwand. Wenn Menschen Satzungen nicht da wären, woher wüßten wir, was Gottes 6XIV. Periode- Zeiten der Reformation. Wort sey? Wer hat die verschiedenen Theile der Schrift aufbewahrt und gesammelt/ wenn nicht Menschen? Wer hat die Frage entschiede«/ was kanonische Bücher sind oder nicht/ wenn nicht Menschen? Von wem hat- ten sie nun dje neuen Auslegungen empfangen/ wenn nicht von Menschen? Hatte ihr Lehrer nicht selbst öf- fentlich anschlagen lasse»/ daß in «aeris seripturi8 plurimL inclaAabiliL sim? ') Wer war ihnen dafür Bürge/ daß er der Mann war'/ der ihnen bestimmen würde/ was incla§3bile und nicht inclaßabile sey? Das einzige / was sie rechtfertigen kann, ist die Betrachtung der Nothwehr. Ueberzeugt konnten die Reformtr- ten sey»/ daß ohne einen unwiderruflichen Sieg/ sie alle hatten untergehen müssen. Unduldsame können nicht lange geduldet werden. . Zweyter Auflauf. Die in dem Werner. Gebiet/ und insonderheit im Hasler-und Siebenthal, wegen der Abstellung der Messe/ entstandenen Empörungen/ zogen aller Aufmerksamkeit bis in den December Monat auf sich, wo die Hinrichtung einiger der Aufwickler, und die Einziehung der ?) In der heiligen Schrift gebe eS mehrere Sachen, die picht ergründet werden könne». 615 vn. Kap. Das Jahr 1528 . Güter der Entflohenen, die Ruhe wieder herstellten. Basel hatte, nebst andern Städten, Räthe als Mittler abgeordnet. Indessen blieb es bey uns ziemlich ruhig, vermuthlich in Erwartung des Ausganges jener Empörungen. Da er nun zu Gunsten der Reformation ausge. fallen war, so hoben die Evangelischen bey uns das Haupt wieder empor. Doch hatten die Reformatoren eine ziemlich scharfe Schrift, unter dem Namen eines Schreibens an den Domprcdigcr Martus, ausgehen lassen. Er hatte sich z. B. gerühmt, daß auf das obrigkeitliche Mandat, er von der Behandlung verschiedener Gegenstände abgestanden hätte. Da antworteten sie: »Du giebst dich selber schuldig an; das Mandat heißt dich nicht von irgend einem Gut abstehen." Er hatte seine Zuhörer gebeten, bey der Mutter der christlichen Kirche zu bleiben. Sie antworteten: „ Er bedürfe keines solchen Bittens vor Rath. Der Rath erkenne wohl, welches die christliche Kirche sey, und weise Niemand von derselben ab. Die Schäflein Christi werden wohl erkennen , daß Deine Stimme nicht des Hirten Stimme sey. Du prvtestirst oder protestirt nicht, so wird dieser dein Grund für unchristlich geurtheilt werden, daß die Messe ein Opfer zur Abtilgung der Sünden sey." Dieser Federkrieg führte aber zu ernstlichern Auftritten. 616 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Den 2Z. December versammelten sich auf der Gärtner Zunft über Zoo Bürger von allen Zünften , und stellten eine weitläusige Bittschrift mit der Unterschrift: „ Ewrer ehrsamen Weisheit willige Bürger und Zünfte." Daß man sich schon jur Ergreifung der Waffen gefaßt machte, beweiset ein Brief des Secolam- pads an Zwingli vom gleichen Datum, worin sich die von Seiten eines Geistlichen befremdende Stelle befindet: „ Wir bestreben uns hier, Bilder und Messe abzuschaffen, aber zu groß ist der Zorn Gottes, als daß wir mit Worten etwas ausrichten könnten." Der Hauptinhalt der einzugebenden Bittschrift gieng dahin, daß die Messe in der ganzen Stadt eingestellt werden sollte , bis die Meßpriester sie aus der heiligen Schrift würden verantwortet haben- Als sie vor Mittag des gemeldten Tages schon beysammen waren, und sich mit Abfassung oder Verbesserung und Annahme der Bittschrift beschäftigten, ') so Lonsmiil- Nie ridoleie imAxincs L «eu->rn ut verbo iino 8r ona- dsoli in (Maysprach;) Petro 8scL in Olkingcn; Johanni Visk in Rumlicken (Rümmlingen;) 62^ XIV. Periode- Zeiten der Reformation. Bistums- ') Das Schreiben selbst füllt i Z Seiten kleiner Schrift aus. Der Eingang ist eine freundschaftliche/ aufmunternde Ermahnung. Dann folgt ein Abschnitt über den Lebenswandel; ') der zweyte betrifft das Pre- digtamt; 2) der dritte die Ceremonien. Das ganze lVlielrseli Osxitsrio in Bketztvil; lLenlisrilo 8 trnb i n in Zyffen; l^lieirRii 8eirekker in Riegerschwir (Rei- goldsweil;) ketro tV in IN er in Wallenbnrg; ^odsnni «.uLinaeLer in Lanza (vielleicht Lausen.) Aus dieser unvollständigen Herzählung soll man schließen/ daß die übrigen Landgeistlichen noch katholisch, oder, daß die fehlenden Pfarreyrn noch unbesetzt geblieben waren? ') Johanni Rot, in Derwiler; Georgio Battenhei- mer in Louffen; Jacobs Eslamp in Oberwiler; Jas- paro Bigel in Rinach. 6rstisr gxenles Spiritusliter reLciniur, versaue msn- Luesmus esrnern Llrristi. ») 8io Liiern, ^use per elrsritstern vere lions oxers pro- 6uoit, xlsntsinus. ^s^ue euim its 6Lristuin pro pec- estis nrortuuin snnunoisrnus, ut über» peeesnili licen- tis nobis coneess» sit, 8eä nnrlto nrszis nt reclempti, »n servitutern ne no8 iterurn cle6srnu8, 8S6Nt sinlei« du8, IonA6 nliLer hoäie res ksbeic-z. Nun kehren wir zu der katholischen Partey wieder zurück. Sie weigerte stch, die Vorschläge der Commission und das Mandat anzunehmen. Der abgesetzte Bürgermeister, Jakob Meier, zum Hasen, war ihr Wortführer. » Er stellte vor, daß, wenn sie sich vorher bewaffnet hätten, so sey es wegen der rumorischen Versammlungen der Gegenpartey geschehen, um zu je- Heu, wer sich wider die Räthe setzen wollte, und mit dem Vorhaben, als getreue Unterthanen. Leib und Leben für sie darzustrecken. Ihre Prediger hätten sie bis dahin recht gelehrt. Eher wollten sie den Tod leiden, als daß ihre Weiber und Kinder nicht mehr, nach VIII. Kap. Das Jahr 1529. 6.;z -er Ordnung ihrer Vordem, lernen sollten. Ihre Gegner sollten sich mit den gestalteten fünf Kirchen begnügen/ und sie bey ihrem alten Herkommen lassen- Er protestire wider den vorgeschlagenen Vertrag/ und sie wollten ihres Theils für den Ausgang desselben entschuldiget seyn. Sie beten die Herren/ den schweren unwichtigen Handel wohl zu bedenken. Ihre Sachen wären nicht wie zu Zürich und Bern beschaffe«/ welche Städte ihre Zinse / Einkommen und Gülten in ihren eigenen Gebieten besäßen/ indem die ihrigen in den anstoßenden Landen des Fürstenthums Oestreich und der Marggrafschaft Baden lägen/ wo der neue Glaube bis in den Tod verfolgt werde. Daraus könne ein jeder vorsehen/ was erfolgen dürfte- Man sollte sie doch nicht zu verderblichem Schaden weisen." ,, Diese Antwort nahm der Oberstzunftmeister Jakob Meier (zum Hirschen /) zu Handen des Raths , an / und bewog sie auseinander zu gehen. Die eidsgenössischen Gesandten vermieten dann von hier lyeg. Den folgenden Tag (den 6. Jenner) sorgte der Nach dafür/ daß diejenigen/ die nach der angekündeten Disputation unterliegen sollten, nicht um Hab und Gut kämen, wie es an andern Orten geschehen war- Beyde Rathe erkannten einhellig: „ . . . . Falls, nach gedachter Disputation, sich zutragen sollte, daß abgewehrt würde, die Messe sey ungerecht, und solle abgestellt wer- 6z^ Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. den, und sich dann ergeben würde, daß dem Einten oder Andern ungelegen seyn wollte, seinen Haus h üblichen Sitz und bürgerliche Wohnung fernerhin hier zu haben; daß dann der, oder dieselbiqen, Niemand hievon ausgenommen, (dieweil doch eine Stadt Basel dessen hoch befreyt ist,) laut derselben Freyheit, und daß die Bürger etds freyzügig sind, ihr Bürgerrecht und Eid aufsagen, (welches man auch von einem jeden aufnehmen soll,) sich aus der Stadt thun, und an andre Orte, Enden und Gewahrsame (»»verhindert männig- lichs) mit dem Ihrigen ziehen mögen-" Den 7. Jeuner bekräftigte der Rath diese Art Stillstand durch ein Friedensmandat auf allen Zünften: » Keiner soll den andern, ex wäre geistlich oder weltlich, er gehöre zum mehrern oder zum mindern Hansen, weder mit Worten noch mit Werken, speyen und trotzen, verachten, aufrührische, abgefallene Christen oder Ketzer schelten, bey Strafe fünf Pfund. Wenn die Scheltworts mit Werken begleitet sind, soll die Strafe je nach Größe der Schuld seyn. Wenn Einer die Geldstrafe nicht bezahlen kann, so soll er so viel Tage und Nächte im Gefängniß auf Wasser und Brot büßen, als er hätte Pfunde bezahlen müssen." Nyf, Bullinger und Wursteisen melden, man habe auch verboten, deutsche Psalmen in jenen Kirchen zu singen, wo noch keine waren gesungen worden, woraus bald ein neues Unglück 635 vm. Kap. Das Jahr 1529. entstanden wäre- Ryf sagt: „ Die Gemeinde meinte, wo einhellig geprediget werde, könnte man auch Psalmen singen. Aber es wurde nicht nachgelassen; denn das Gift konnte sich in allweg nicht verbergen. Es muß doch seine« Schalk erzeigen. Doch ließ es jedermann dabey bleiben; denn man begehrte nichts als Feienden." Ein Artikel des Vertrages war, daß die Prediger einander belehren sollten. Dahin waren aber die Katholiken , wie leicht zu denken, höchst ungeneigt. Der Domprediger Aug. Marius verließ seine Kirche und begab sich in's Vaterland; Ambrosius P e- largus (Storch,) Prediger bey den Dominikanern, der über das Meßopfer wider Oecolampad geschrieben hatte, verließ auch die Stadt; Ludwig Bar gab seine Probstey bey St- Peter, und sein Canonicat im Münster, gegen 300 Kronen auf, die sein Nachfolger ihm entrichtete. Es kam so weit, daß bey 14 Tage lang, und mehr, in den katholischen Kirchen nicht gepredigt wurde; zweifelsohne, weil die Geistlichen bey Verlust ihrer Pfründen, nach Inhalt der Bibel predigen sollten. Ihre Pfarrgenossen beschwerten sich darüber bey ihren Ausschüssen, die vom Rath das Versprechen erhielten, er werde bessere Fürsehung thun. Die Schmähungen von Ketzer und abgefallene Christen erbitterten 6Z6 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. immer mehr die Gemüther. Die Katholiken droheten, es müsse bis Pfingsten besser gehen. ') Vermuthlich hofften ste auf den Reichstag zu Speyer. Februar. Einer der Prediger bey St. Peter, Sebastian Münster, bestieg, mit Erlaubniß, oder auf Zureden des Bürgermeisters Meltmger, die Kanzel wieder; predigte aber, nach seiner vorigen Weift, wider die neue Lehre; und da Reformierte hingienqen, um ihn anzuhören, wollten die Katholiken ste aus der Kirche weqschlagen. Auch wurde, wider den Vertrag, an besondern Orten Messe gelesen. Die Reformierten liessen durch ihre Ausschüsse Klagen über die Ueber.retung des Vertrags beym Rath anbringen, und auf die Bestrafung -er Uebertretee dringen. Der Bürgermeister Meltinger stand im Rath auf, und bekannte, daß er dem Prediger zu St. Peter erlaubt hätte, die Kanzel zu besteigen; man möchte es ihm verzeihen; es wäre ihm leid, falls der Vertrag übertreten worden wäre; ferner müsse es nicht gesche- ') Sttttler 11. 21. 6. 637 vm. Kap. Das Jahr 1529. hen; alle Zusaqungen sollten gehalten werden. Hierauf ließ der Rath die Reformierten zum Frieden mahnen, und eine befriedigende Antwort versprechen. In dieser Erwartung verliessen sie die Gärtner Zunft, wo sie ver. sammelt waren, und begab sich em jeder nach Hause. Diese befriedigende Antwort kam aber nicht, und bey vierzehn Tage warteten jene vergeblich darauf. So stark war der Einfluß der katholischen Oligarchie auf die übrigen Mitglieder beyder Räthe. Daher schrieb Oecolampad an Zwingli: ,, Wir wünschten, daß Christi Reich zur Vollkommenheit gekommen wäre. Es hat uns aber an Jehosuis gemangelt." Auf dieses Stillschweigen des Raths, und da die Katholiken die verabredeten Punkten je länger je öffent- licher übertraten, versammelten sich Zo Ausschüsse der Reformierten an des Herrn Faßnacht, 7. Februar, auf der Gärtner Zunft, und nachdem sie den ganzen Tag bey einander gesessen, kamen sie überein, daß sie ihre Zunftbrüder zu den Barfüßern heimlich berufen wollten. Je einer sagte es dann dem andern, und den folgenden Morgen, Montag den sten Februar, um sechs Uhr, waren sie bey achthundert, am bezeichneten Orte zusammen. Sie thaten ein Gebet zu Gott, um Hülfe und Gnade, damit sie die Ehre Gottes fördern und handhaben möchten. Einer der Ausschüsse, 6Z8 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Irmy, Sechser zum Schlüssel, führte das Wort, und begehrte von der versammelten Gemeinde einen Rath; sie, Ausschüsse wollten, ohne der Gemeinde Wissen und Willen, nichts unternehmen; man sahe doch wohl, daß von Seiten ihrer Gegner nichts gehalten werde; viele und mancherley Praktiken werden gespielt; große Ge. fahren standen bevor; die Anwesenden sollten die Sache nach ihrem Gutdünken erwägen; was ihnen weiter gefällig wäre, und sie den Ausschüssen empfehlen würden, nachdem wollte diese handeln. Kaum hatte Irmy seinen Vortrag geendigt, als ein vom Rath geschickter Stadtknecht herein trat, und die Ausschüsse hieß auf das Rathhaus kommen, indem der Rath ihnen die verlangte Antwort geben wolle. Allein, die Gemeinde weigerte sich, es zu gestatten: Man Habe vier Wochen Zeit gehabt, diese Antwort ausfertigen zu lassen; der Vertrag sey gebrochen worden; die Gemeinde sey nicht mehr schuldig bey demsel- ben zu bleiben. Sodann trugen die versammelten Bürger ihren Ausschüssen auf, drey Punkten zu verlangen. Der erste war, daß etliche Mitglieder des Raths nicht mehr in demselben sitzen, sondern austreten sollten. Sie hiessen: Junker Heinrich Meltinger, neuer 63z vm. Kap. Das Jahr 1529. Bürgermeister; Junker Lux Zeigler, Alt-Oberstzunft- meister; Junker Hans Bernhard Meier von Balder- storf, Rathsherr der hohen Stube; Junker Eglin Offenburg, auch Rathsherr der hohen Stube; Franz Bär, Rathsherr zu Kaufleuten, und Bruder des ge« wefenen Domherrn Ludwig Bär; Hans Schafner, Meister zu Kaufleuten; ') Andreas Bischof, Raths« Herr zu Hausgenossen, von der Bärischen Familie; Hans Maurer, genannt Silberberg, Meister zu Hausgenossen; Hans Stolz, Rathsherr zu Weinlermrr; Hans Oberried, Rathsherr zu Krämern, Bruder des Probstes im Münster; Lux Nsei in Meister zu Krämern, und Schwager des Ludwig Bär; und Caspar Turneysen, Rathsherr zu Schmieden. Oecolamped nennt sie: alle ausgemachte Gegner, 0MNS8 in-iZnes Lävei'SiN'ü. Ryf sagt: Diese waren alle unter einander befreundet (verwandt,) und große Anhänger der Pfaffen. Sie waren trefltch wider ') So wird er in der Rathsbesatzung, wie auch in -er Erkannrniß der Entlassung genannt. Wurfteisen nennt ihn Hans von Brunn; Oeeolampad nennt ihn HanS zum Brunnen; und Ryf nennt ihn HanS Schaf- nrr, den man nennt von Brunn. 6^o XIV. Periode. Zeiten der Reformation. das Wort Gottes, ') darum sie allweg (auf alle Weise) niit den Pfaffen prakticirten, wie sie ihr Pab- stum erhalten könnten. Da half keine Bitte noch Begehren. Sie waren ganz in einer solchen Verstärkung, daß es nichts an ihnen verfangen konnte, bis man dieß vor die Hand nahm, und sie vom Rath gethan wur- den." Ein ungerechteres Begehren von Entlassungen läßt sich nicht erdenken. Mit gleichem Fug Rechtens hätten die Kleinbasler und die Spahlemer auf die Entlassung der reformierten Häupter und Räthe dringen können. Dieß, scheint es, sahen die Ausschüsse wohl ein; denn sie ermähnten die Gemeine, nicht so rauh zu sah. ren; schimpflich wäre für sie, den Rath zu ensetzen; es könnte ihnen auch zum großen Nachtheil gereichen." Diese Vorstellungen halfen aber nichts. Es war göttlich, sagt eine meiner Handschriften. Ein zweyter Auftrag, den die Ausschüsse bekamen, bestand darin, daß man die bestehenden Kanzeln mit Predigern versehen sollte, die nach der heiligen Schrift predigen würden. ') Wie kann man so die Geschichte schreiben. Der nämliche Ryf ist es, der aufs kläglichste über die Schimpf, «orte der Katholiken jammert. Kap- Das Jahr 1529. 6^1 Der dritte und letzte Auftrag für die Ausschüsse war, daß kein Sechser noch Meister auf den Zünften sollte änderst erwählt werden, als mit der ganzen Gemeinde, d. i- mit Zuziehung der Zunftbrüder der be- treffenden Zunft; und zweytens, daß kein Rath, i. kein Rathsherr ohne die Sechser ernannt werden sollte. Sie begehrten es, sagten ste, weil fie aus der Erfahrung vernommen hätten, wie so wenige im Rath, so vieles hindurch zu drucken vermochten. ') Oecolampad scheint auch einer solchen Abänderung sehr gewogen gewesen zu seyn, wie es aus einem spätern Schreiben an seinen Bruder, vom iZ. Februar deutlich erhellet: „ Leele- 813, N08tr3 colleeta, in necke k'rnneiseanornm, expeückens c^nick posteu periouli si nriZtoeratin in xnneornrn i^rLnnicketn ckeZeneraret ^ wemorc^ns seeuln SU36 lidertntis- et evZitnns c^uick tzlorinö Skristi, c^uick ^nstitiue pudliene, t^uickc^ue posier!-. tat! 8U3S ckederet, ^nin non, ut worein knduit - In beyden Abtheilungen des kleinen Raths saßen: die vier Häupter, zwey Ratbsberren von der hohen Srube, dreyßig Rathsherren und dreyßig Meister, in allem, anfangs dieses Jahres, sechs und sechzig. r) Zu Barfüßern, wie wir es so eben gesehen haben« r r V. Band 6^2 XIV. Periode. Zeiten der Reformation- odseersre et preeari, red po»tu!gre et senutum «ui os 6 eii admonere. ') Mit dieftr Sprache ist keine Regierung vor irgend einer Sekte sicher. Hierauf begaben sich die Ausschüsse auf das Rathhaus, und die übrigen Bürger vertheilten sich theils auf einige Zunfthäuser, theils auf den Kornmarkt, vor dem Rathhause, um den Ausgang des Geschäfts abzuwarten. Als jene nun den ersten Auftrag ausgerichtet hat- ten, begehrten die Räthe zu wissen: aus welcher Ursache die angegebenen Mitglieder untauglich wären in dem Rath zu sitzen. Zugleich erboten sie den Ausschüssen und der ganzen Gemeinde das Recht. Die Antwort war: „ Es sey ihnen von der Gemeinde anbcfoh- ') Die unsers Glaubens erwogen, was für Gefahren ih« neu bevorstehen dürften, wenn die Aristokratie in die Tvranury einiger ausarten sollte; sie erinnerten sich ih. rrr Freyheit; sie dachten noch, was sie der Verherrlichung Christi, .was sie der öffentlichen Gerechtigkeit, was sie der Nachwelt schuldig wären, und hörten auf, wie blSher gebräuchlich, zu bitten und zu erflehen, sondern sie verlangten, und warnten den Rath seiner Pflichten." 6^3 viii. Kap. Das Jahr 1529. len worden. Was Ursache, wollten sie ihnen gerne an« zeigen, einem jeden nach seinem Vermögen. Sie böten ihnen auch das Recht an, von wegen der ganzen Gemeinde, aber gen Zürich, Bern oder Straßburg; doch auf der angegebenen Rathsglieder Kosten und Seckel- Indessen soll es an ihren Ehren un geschändet und un geschmäht seyn. Es könnte fich jeder dermaßen bekehren, mit seinem Wesen und Wandel, daß er zu den verlassenen Stellen wieder kommen, und vielleicht zu höher» Ehren gebraucht werden möchte." Hierauf traten die zwölf Rathsglieder aus,") und man befahl den Ausschüssen, auf die Antwort zu warten- Die Räthe saßen über diese Sache von Morgen sieben Uhr bis auf fünf Uhr des Abends, wo es schon Nacht war, und ohne Essen. Sie giengen dann auseinander , und stellten die Antwort auf den folgenden Tag aus- Während der Berathung hatten die Aus- ') Vermuthlich, nach seinem Verdienen. r) Ob sie durch den Haufen der Ausschüsse auf dem Rath. Hause, und den der Bürger aufm Kornmarkt wegzogen, oder sich durch den Hintern Hof, die Wendel. Treppe hinauf und über die Fallbrücke nach St. Martin hinaus begaben, wird nicht gemeldet. Tt 2 6-L4 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. schaffe allen Fleiß angewendet, um die Gemeinde vor altern übereilten Schritt abzuwenden. Des Abends aber erschienen sie ziemlich muthlos vor der Gemeinde, die sich indessen, in der Nachbarschaft, auf der Zunft zu Krämern, zusammengezogen hatte. Die Ausschüsse bedienten sich eines sonderbaren Weges, um die Bürger nicht gar außer aller Fassung zu bringen. Sie thaten desgleichen, als wenn die Antwort schon ergangen, aber zu weitläufig wäre, um auswendig und mündlich eröff. net werden zu können: „ Morgen, sagten sie, wird man euch die Antwort schriftlich geben; denn zu viel wäre es einem, sie im Kopfe zu behalten." Allein, darüber waren die achthundert nicht wohl zufrieden. Sie meinten, es gierige nicht recht zu. Es -ecke ein Butz dahinter, so die Ausschüsse ihnen nicht offenbaren wollten. Indem nun diese um 6 Uhr zu Mittag äffen, verabredeten die achthundert mit einander, die Sache selber auszumachen, und nicht bis auf den folgenden Tag zu warten. Sogleich gieng ein jeder nach Hause, legte seinen Harnisch an, nahm sein Gewehr, und begab sich auf den Kornmarkt. Dort vereiniget, führten' sie das Geschütz des Rathhauses, nämlich sechs Feldstücke, auf den Platz, und setzten Wachten unter den Thoren aus, gleichwie im Werk- hofe beym Zeughause, und auch in den Hauptstraßen. VIII. Kap. Das Jahr 1S29. 1U5 Weder die Ausschüsse, noch die Räthe, hatten sich dieses bewaffneten Auffaufs versehen. Ob es von allen gesagt werden kann, wird man schwer glauben. Ei« lends wurde der Rath zusammenbcrufen, und da die Ausschüsse sich vergebens bemüht hatten, die Bürger auseinander zu bringen, so kamen sie um neun Uhr des Abends vom Rathhause zu ihnen , und brachten die Antwort: „ Es werden die zwölfe künftigs des Raths stillstehen, und die zwey andern Artikel, wegen Ver« sehung der Kanzeln, und neuer Einrichtung der Polizey (Regierungsform) werden nach ihrem Gefallen vollzogen werden- Dessen ungeachtet hatte man alle Mühe sie zum Frieden zu mahnen. Sie versprachen zwar, ruhig bis zum Morgen zu seyn, blieben aber bewaffnet, und vertheilten sich auf verschiedene Zünfte, wie auch auf das Rathhaus, nach dem Abzug der Räthe- Lichter wurden in allen Straßen angezündet, und große' Wacht gehalten. In eben dieser Nacht vom s. zum sten Februar fuhren heimlich in einem Nachen auf dem Rhein hinweg, der Bürgermeister Meltinger und sein Tochtermann Eglof (oder Eglin) Offenburg. Niemand wußte wohin. Die Sage war, ste waren, mit andern mehr, nach Enstsheim gekommen, wo die östreichische Regierung ihren Sitz hakte. XIV. Periode. Zeite r, der Reformation. Am folgenden Morgen, Dienstag den 19 . Februar, kam der Nach wieder zusammen, und zog die drey er> wohnten Punkte wieder in Berathung. Indessen wa- ren die Bürger auf zweytausend stark, in Harnisch und mit Gewehren und Handrohren angewachsen, und der Verdacht geheimer Anschlage wider üe hatte fich oller Gemüther bemächtigt- Endlich ergieng über den ersten Artikel folgender Beschluß, wie er im Erkanntniß - Buch eingetragen ist: ,, Demnach steh, in diesen schweren Läufen, ein Unwille zwischen Einem Erfamen Rath der Stadt Basel und ihrer Gemeinde zugetragen; darunter dann eine Gemeinde von diesen hernachgeschriebenen Herren und Personen, so einen E. Rath besessen, etwas A b- schueS (oder Abschiches) haben möchte, deshalben beyde, neu-und alte Räthe, guter und ehrbarer Meinung, damit desto förderlicher Friede und Einigkeit in der Stadt Basel geäufnet und gepflanzt werde, auf Begehren der Gemeinde, daß solche nachgenannte Herren und Personen, durch die Gemeinde ernannt, künftigs des Raths, -och ganz unverletzlich und unnachtheilich ihrer Ehren, stillstehen sollen, erkannt- Aktum, Dienstags den 9 - Februar 1529. 6^7 vm. Kap. Das Jahr 1529. Herr Heinrich Meltinger, Bürgermeister. Herr Lux Zeigler, Alt-Oberstzunftmeister- Hans Bernhard Meter. Eglin Offenburg. Franz Beer. Hans Schafner. Andres Bischof. Hans Murer. Hans Stolz. Hans Oberiet. Lux Aselin. Caspar Thurnysen. Am gleichen Tage ergieng über den zweyten Punkt der Beschluß, daß weil etliche Kanzeln unbesetzt, und die Unterthanen selbiger Kirchen mit dem göttlichen Worte nicht versehen sind, daß diese Kanzeln förderlichst mit Predikanten versehen werden sollen, die nach Inhalt der ausgegangenen Mandaten, das göttliche Wort verkünden. Es war nun um den dritten Punkt, die Abänderung in der Regierungsform, zu thun. Die Berathung währte hierüber von 6 Uhr des Morgens bis nach den fünfen des Nachmittags. Zu bedauern ist es, daß unbekannt geblieben sey, ob die dawider gemachten Ein- 6^s xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Wendungen auf Rücksichten des gemeinen Besten, oder guf den Wunsch, ferner die Aemter zu bekleiden, sich gründeten. Allem Vermuthen nach sahen die Räthe, da sie nun alle reformirt waren, das Begehren der Bürger, so keinen Bezug auf die Religion hatte, als eine Empörung an, und liessen sich die Einwilligung dazu mit Fleiß abzwingen. Daher mag es kommen, daß die darüber abgedrungene Erkanmniß nicht in das Erkannknißbuch eingetragen wurde, da die Beschlüsse über die zwey andern Punkten richtig darin stehen. Auch ist zu bemerken, daß die zwey übriggebliebenen Häupter und andere Räthe, die, bey Volkswahlen, ihre Wiedererwählung weniger bezweifeln konnten, als die andern, sich diese zu Feinden gemacht hätten, wären sie zu geneigt gewesen, den Bürgern zu willfahren, Indessen ereignete sich der Anfang des dießjährigen Bildersturms. Die Bürgerschaft, die unter dem Gewehre eine schlaflose Nacht zugebracht hatte, war zu erhitzt, daß sie in ruhiger Unthätigkeit auf die Antwort des Raths warten konnte. Vierzig Mann wurden abgeordnet, um in der Stadt herum zu gehen, die Wachten unter den Thoren, und die Huten auf den Thürmen zu besichtigen, und darauf Acht zu haben, daß nichts verdächtiges unbemerkt, und ungerügt bliebe. Die Bürger besorgten Verratherey, oder sogar einen fremden Ueber- VIII. Kap. Das Jahr 1S29. 6-49 fall. Als nun diese Patrouille, bey ihrem Umgang, auf den Münsterplatz gekommen war, gieng fie auch in das Münster. Da eröffnete Einer von ihnen, mit seiner Hallepart, eines von den Bilder« Behältern, und es fiel ein Bild daraus auf die Erde, und zerbrach. Der Thäter gieng damit fort- Einige anwesende Katholiken setzten, um dieser That willen, heiß an die übrigen. Doch vermieden diese allen Wortwechsel, und wollten nach dem Kornmarkt zurückkehren» Am Rheinsprung aber ') kamen ihnen Zoo Mann vom Kornmarkt entgegen, die man ihnen zur Hülfe schickte, indem das Gerücht, als wären sie angegriffen worden, sich schon verbreitet hatte. Ob sie schon des Gegentheils nun berichtet wurden, zogen sie dennoch mit jchen 4o, die umkehrten, gegen das Münster» Inzwischen hatten die Priester, gleich nach dem Abzug der -Lo, alle Thüren verriegeln lassen, und sich unsichtbar gemacht. Eine Thüre stießen die ein, und schlugen die Bilder, Altäre und Gemälde darnieder; schonten aber der Sakristeien, in welchen die Kleino« dien aufbehalten wurden. Dieser Umstand beweiset, daß sie nicht auf Raub giengen, und nur durch ihren ') Vielleicht sollte es am Schlüsselberg heißen. 6§o XIV. Periode. Zeiten der Reformation. übertriebenen und voreiligen Eifer geleitet waren. Ein andrer Umstand mug bemerkt werden. Weder die steinernen Bilder von St. Martin , St. Georg und andern am Münster/ noch die auf den Brunnen von Sr- Urban und sonst wv/ wurden zerstört/ vermuthlich weil sie nicht angebetet wurden. Doch verdient eine Ausnahme gemacht zu werden. Am Spahlen Thor/ und an -er äußern Seite findet sich über dem Thore selber ein Marienbild, so wahrscheinlich verehrt, und doch nicht weggeschafft wurde. Täglich noch sieht man benachbarte Katholiken vor demselben mit ihrem Rosenkranz knien- Dieses Bild soll die Gebete für Kranke günstig aufnehmen, und die Mähre im Lande herrscht noch, daß zur Zeit der Reformation die Bilderstürmer es vergeblich versuchten, das mit göttlicher Kraft wi. -erstehende Wunderbild abzubrechen. Allem Vermuthen nach wurde solches vergessen, oder fürchteten sich die Bilderstürmer vor den Svahlemern Vielleicht auch wurde es damals so wenig verehrt, als die Bilder von Heinrich dem Heiligen, St. Martin, St- Georg, St. Urbanus u. s. w- So aufrichtig war wenigstens bey den meisten, der Eifer wider den Bilderdienst, daß Herbster oder Oporinus, Vater eines Professors, und Kunstmaler seines Berufs, die Treibunq der Kunst aufgab, und mit seinen Töchtern dem Sohn und Bruder zur Last siel. Er wird im strengsten buchstäblichen Verstände, die aus dem Zusammenhang mit dem vorherge- VIII. Kap. Das Jahr 1229. 651 henden md mit dem nachgehenden Vers/ abgerissenen Worte der zehen Gebote/ sich erklärt haben: » Du sollst dir kein Bildniß machen / noch irgend ein Gleich- niß, weder dessen, das oben im Himmel, noch dessen, das unten auf Erden, oder dessen, das im Wasser unter Erde ist." Als nun die Auftritte im Münster dem Rath ein- berichtet wurden, ließ er den befehlen, den eigenmächtigen Bildersturm abzustellen. Aber umsonst. Zu tief hatte man bey ihnen den Gedanken eingeprägt, daß die Katholiken Abgötterey trieben, wie sie es auch aus eigner Erfahrung am besten wissen konnten; zu überzeugt waren sie, daß die Rettung der Ehre Gottes ihnen oblag, und daß man ehender Gott als den Menschen gehorchen müsse, als daß sie dem ergangenen Der- bot hätten Folge geleistet. Aus dem Münster zogen sie in die St- Ulrichs, St- Albans und andre Kirchen und Klöster, und übten aller Orten gleichen Frevel aus- Da die' Kleinbasler es vernahmen, und ähnliche Ausschweifungen bey ihnen vorsahen, schickten sie zu den Bürgern auf'm Kornmarkt, und baten, man möchte ihnen zulassen, die Kir- chenzierden ihrer Kirchen und Klöster selber wegzuthun. Dieß bewilligte man ihnen, mit der Bedingniß, daß 652 XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. es ohne Verzug geschähe. Doch erst den folgenden Tag thaten sie es/ und zwar mit der Vorsorge, daß sie alles auf die Kirchbühuen in Verwahrung brachten, um solches mit der Zeit wieder aufrichten zu können. Es war ungefähr fünf Uhr des Nachmittags, als die Bilderstürmer, nach vollzogenem Umgang in der großen Stadt, sich wieder zu den übrigen Bürgern auf dem Kornmarkt schlugen. Nun galt es um die Ant. Wort des Raths auf die begehrte Abänderung in der Regierungsform. Etliche hizige Köpfe meinten, sie müßten auf das Rathhaus selbst ziehen, und sehen, wie die Räthe sich vor ihnen betragen würden: » Man hätte, sagten sie, lange genug umgetrieben. So schwer wäre sonst die Sache nicht zu entscheiden, es wäre denn, daß der Rath nicht gerne die bisherige Gewalt fahren ließe." Sobald der Rath diese Reden vernahm, ließ er die Ausschüsse bitten, solche abzustellen. Sie waren aber nicht davon abzuhalten. Alle schrieen mit einander: „ Sie wollen eine Antwort; Ja oder Nein; das und nicht anders." Nach einer Stunde brachten ihnen die Ausschüsse eine Antwort, die sie befriedigte. Da die Antwort, wie oben bemerkt worden, im Erkanntniß - Buch nicht stehet, so müssen wir andre Quellen zu Rathe ziehen, ob sie schon miteinander nicht 653 vm. Kap. Das Jahr 1629. durchaus übereinstimmen. Oecolampad schrieb an seinen Bruder: » veerewm est, m P08tlrse communibus suKaAÜs creant scubmos, ') c>r>c>8 vocsM Sechser/ sinZuli, in 8 M 8 LurÜ 8 . ') ^) p08tknL I)ros- cesium suürsxio eli^erwr mL§r 8 trams suinmus, *) 8esbinus ist ein Wort des Latein des Mittelalters. Die Franzosen sagen eckevi». Die sesbini waren Beysitzer eines GerichtS. r) euris war bey den Römern eine der dreyßig Abtheilungen des Volks. Sie hatten aber auch irib»8, die wir sonst durch Zünfte übersetzen.- 3) Darin lauten alle gleichzeitige Quellen einförmig, daß die Zunftbrüder ihre Sechser erwählen sollten; allein sie sagen auch bestimmt, daß die Zunftbrüder ihre Meister erwählen würden, weiches Oeeolampad vergaß. 4) Oioeoessr. Warum der große Rath Dioeoege» genannt wird, ist unbegreiflich. Man könnte unter die. sein Worte, in einem eingeschränkten Sinne, die Kirch- sprengel verstehen; allein, in keinem Bericht dieser Zeit findet sich einige Spur davon, daß die Kirchsprengel das Recht bekommen hätten, die Häupter, oder wenigstens den Bürgermeister, msxistrstu8 «„premus, zu ernennen, und die Rarhsherren zu bestätigen. 65^ XIV. Periode- Zeiten der Reformation. et genatores ejus anni conlirmentur. Oeeretuin, ut, eo ip80 äie, in eivitat« et aZro d^iliensi tol- lantur iäola, adroZatLyue 8it proi8us m>8s«L in oinnibn8 tempÜ8 ae äomidus. Deniqus, fjuas vei aä ZIoriLM Dei, vel aä paeern reipudliene pertinent, euin Oio6668Ü8, ^) et ex plebe L88uni- tis eirciter 8exaAinta optiniatibub äiLponsnÜL sint, ab8^ue ulteriori eunetatione. Einen umständlicher« Bericht über die bewilligten Abänderungen in der Regierungsform liefert uns eine gleichzeitige Handschrift: „ Daß nun hinfüro kein Rath *) ') Der Befehl, alle Götzenbilder und die Messe zu Stadt und Land in allen Kirchen und Häusern abzuschaffen, wurde zweifelsohne durch die Auftritte des Tages ver- anlaßt. 2) Dieses Wort kann wiederum nur den großen Rath bebrüten , wie die Folge es zeigen wird- r> In der That, 60 Zunftbrüder von den großen Zünf. ten, vier von jeder unter der Benennung von Zuboren oder Zugewandten, wurden dem großen Rath zugeordnet , um die gesetzgebende Gewalt über die vielen noch zu berichtigenden Gegenstände auszuüben. ») Soll heißen Rathsherr. Die Räthe bestehen halb aus RathSherrrn, und halb aus Meistern. VIII. Kap. Das Jahr 1529. 6SS >, mehr solle erwählt werden, ohne den großen Rath; „ dergleichen kein Sechser noch Meister solle in den „ Zünften erwählt werden, ohne Mehrung der ganzen ,, Gemeinde der Zunft; desgleichen, keiner mehr in Rath „ genommen werden, der verfreundet ist im Rath, » Brüder oder Vater, oder solchen Anhang hätte; des« » gleichen soll fürohin eine Gemeinde Macht haben, ,, solche Meister und Sechser zu setzen, und wieder zn ,, entsetzen; und desgleichen mag auch ein großer Rath „ Macht haben, solche Rathsherren auch zu setzen, „ und zu entsetzen. Doch so haben meine Herren Ee« walt, aus denjenigen, so von einem großen Rath „ zum kleinen Rath erwählt werden, diejenigen zu «eh- ,, mcn, so ihnen geliehen, und Häupter daraus zu ma« „ chen, als Bürgermeister und Zunftmeister; desgleichen ,, soll auch eine jede Zunft nun hinfüro zwölf Sechser i, haben, so, von der Gemeinde wegen, in großen >, Rath sollen gehen." Als der Rath seine Antwort beschlossen, und den Ausschüssen hatte zustellen lassen, stand er auf, und gieng auseinander. Die Ausschüsse beriefen die Gemeinde zusammen, und sagten, was verhandelt worden wäre, und wie die in Schrift colligirte Antwort lautete. Hiemit wurde die reformirte Gemeinde zu Frieden und Ruhe gebracht, schreibt Ryf. Jedermann zog wie« 656 XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. der heim. Doch hielt man unter den Thoren und in der Stadt gute Wacht durch die Bürger. Oecolampad drückte sich über den Schluß dieses Tages so aus: ') «, Mit diesen Bedingnissen zog der gemeine Man» (piebs) fröhlich nach Häuft/ bey Abenddämmerung. Hier wer. den Zweifels ohne Viele den Unsrigen verschiedene Verbrechen beymeffen/ aber fälschlich. Nicht ein Rappen wurde gestohlen. Nur in den Kirchen rächten sie ge. wisse Beleidigungen/ also nämlich/ nach dem Willen Gottes. Unsre Gegner nennen mich die Quelle von dieser ganzen Sache." Kurz darauf schrieben die Gesandten von Bern an ihren Rath/ „ Es sey nicht eines Haares groß/ weder aus Kirchen noch Klöstern genommen/ auch Niemand verletzt worden. Denn diejenigen/ die vormals die Messe begehrten / und bis in den Tod Leib und Leben dazu zu setzen droheten / rührten sich nicht / sondern sahen ganz friedlich zu." Der sie Iris soucktiockkug pieli8 laets Nornnin reckt, sud ixsuin noctis crepusculuni. His inulti, kor- tsssis , ick krater, nostris vsria oriickua iinpununt Iisuö cludie; seä kslso. Nulli neo odoluin sb8tcksrunt. Icki- tuin in templis nlti sunt iiijuriss clussäsm, ita nim!- ruin voleote äornino, /^üverssri! ins kontem om, nir rsi vo«imt- 657 Kap. Das Jahr 1529. Der folgende Tag/ 10. Februar- war der Aesche- mer Mittwoch- welchen die Basier von langem her durch Kurzweilen, Vermummungen und Mahlzeiten feyerten- Dieser Tag zeichnete sich dießmal also aus: ^) » Nachmittags rückte ei» wohlgerüsteter Ausschuß von ^oo Mann auf Burg in das Münster hinein. Vor ihnen allen zog der Henker (wie tief herabwürdiget sich oft der Mensch- wenn er siegt!) Da zerschlugen sie alle noch übrigbleibende Bilder, Gemälde „rid Altäre; trugen alles zur Kirche hinaus auf die Pfalz, und machten Sey fünf Feuer, ^) und verbrannten alles da, Wursteisen spricht von 12 Häufen, und daß es auch auf andern Kirchhöfen geschah. Anfangs wollte man das abgehauene Holzwerk, in Folge einer Raths- Erkanntniß, unter die Armen zum Verbrennen vertheilen. Allein, weil Zank und Schlägereyen darüber ent^ standen, gebot der Rath es zu brennen. Da, schreibt ') Der Fortsetzer der Beinheimischen Chronik, 2 ) Wie manches schönes Gemälde wurde vielleicht nicht damals ein Raub der Flammen. ES war religiöser Wandalismus. -) Ryf. v. Bank rr n 658 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. ein Unbenannter, da war nichts zu übsch, nichts zu köstlich: es wurde verbrannt und hingerichtet. Ryf sagt: „ Es wurde auch in allen Aemtern kund gethan/ daß nian dort ein gleiches thun sollte. Alle Kanzeln wurden mit Predikanten versehen. Da hat die Abgölterey zu Basel und in ihrem Gebiet ein Ende genommen — in den Kirchen/ ich weiß aber nicht wie in den Herzen." In einigen Handschriften finde ich auch/ daß das große Crucifix im Münster durch bewaffnete Bürger in Pro- cession auf den Korumarkt vor dem Rathhause geführt, und dort in Brand gesteckt wurde. Ueberaus groß, fü- gen ste hinzu, war die Freude. Oecolampad erzählt über diesen Aeschen-Mittwoch folgendes: ') In 6ie Oinerum, eum iciols seetcc ckistribui ineiperent pauperibus, HuiciLin Itnportumus illg. petedant, tta M vulnerarint se nrutuo; ex xropter visum ') Da die zerschlagenen Götzenbilder unter die Armen vertheilt wurden, fiengen etliche an, ste mit Ungestüm zu fordern, so, daß ste sich einander verwundeten. Daher gefiel eS den Unsrigrn, daß am Tage der Asche alle Götzenbilder auch in Asche gelegt wurden. Neun Haufen brannten auf'm Münsterplatz. Bey Hercules, aller- traurigstes Schauspiel für die Abergläubigen. Sie hätten Blut wcrnen mögen. So wurde gegen die Götzenbilder gewüthet, und die Messe starb aus. O Jan,- 6S9 vm. Kap. Das Iaht 1529. 68t nostri8, ut iäolg. oinnig. in cinsrc8 reäiZLütur eo ipso ciie Linernm. ^ecensae snnt i^itur p/ras novoln in eainpo mongstsrü. Iristtssiinuin, ms keieulo, ' ) 8up6r8titio8i8 8p6LtLeuIurn ! Sie hätten Blut weinen mögen. Lt ita sasvitum 68t in iäo- la; ae NN88L oxxiravit, xrok cioiore! ^) Was aber am Schluß -es Briefes/ wö Oecölünt» pad dieses an seinen Bruder schreibt/ nicht weniger befremden soll/ ist der kalte Ton, mit welchem er von seinem todtkranken Sohn spricht: Lu86diu8 N16U8 non tarn ViÜ6NtuIu8 68t HULIN procerulus , cotiiarro pene eneeatur ae tn88i. lor- ') I^s iicrLuie. Wenn ein Römer bey Hercules schwor/ war es nicht so viel, alö wenn wir bey Gott, oder, bey meiner Treue sagen? *) Diese ironische Einschaltung wider Leute, die ibreN tausendjährigen Gottesdienst verloren, war sie im Geists des wahren Christenthums? DaS ironische prok äoior^ O Jammer r verdient dis nämliche Bemerkung. rr«2 ööo xiv. Periode. Zeiten der Reformation. 8'itg.n O 0 MINU 8 illum puerum aäliuL aä 86 voeadit. LillutL 6t UL016M. ') Die Abschaffung der Bilder und der Messe wurden auch auf der Landschaft befohlen, und die Unterthanen wurden alle Reformirte, weil ein Theil der Bürger- schaft der Hauptstadt es nun so haben wollte; gleichwie einige Jahre vorher ste alle Messe anhören mußten , weil es damals einem Theil des Raths also gefiel. So war Oecolampad, ein fremder geistlicher Flüchtling, ohne habende Gewalt, noch Gerichtszwang, sondern vermittelst der freywilligen Annahme ferner ersten Zuhörer, dahin gekommen, daß er seine Mitarbeiter, eine große Mehrheit im Rath, und einen guten Theil der Bürgerschaft überzeugte, das Pabstthum sey in der heiligen Schrift nicht gegründet, die richtige Auslegung derselben habe er getroffen, und keine Katholiken konnten hier geduldet werden, ohne sich der Abgötterey theilhaftig zu machen. ') ,, Mein Eusebius ist nicht so stark als groß. Der Carbar und der Husten machen ihn fast ersticken- Viel. leicht wird der Herr diesen Knaben noch zu sich berufen. Grüße auch deine Frau." 661 vm. Kap. Das Jahr 1229. Diese letzte Betrachtung mag die Art und Weise veranlaßt haben, wie der Rathschreiber Ryhiner, im schwarzen Buche (pa§. 16) folgende Anzeige eigenhändig niederschrieb, und mit Unterschrift und Handzug bestätigte: ,, Zu wissen, daß in dem 28 ten und fol- geiids im 29 ten Jahre, von wegen der streitigen Religion, viele und mancherley Erkanntnisse geschehen , auch etliche Rathsfreunde, auf Anrufen der Bürger, des Ehren Raths: doch ihrer Ehren halb ohne Nachtheil, stillgestellt u. s. w. Wer die Dinge zu lesen Lust hat, der besiehe das neue Mandaten- Buch. Darin wird man alle Dinge eigentlich finden: Denn, ich es, um Kürze willen, hieher nicht schreiben wollen." Indessen, oder bald darauf verließen viele unsre Stadt: die katholischen Prediger, Meßpriefter, Domherren) Kapläne, die meisten Professoren, Gelehrte, Schüler, Bürger u. s- w. Die vom Domstift ließen sich zu Zreyburg nieder, und der Bischof verlegte sein Consistortum und sein geistliches Gericht nach Alrktrch. Entlassene Rathsglieder gaben ihr Bürgerrecht auf. Eqlin Offenburg, den 19. Merz, schriftlich; Hans Sckafner, der Gewandmann, um diese Zeit; Hans Bär, den 9 . Juny; Lux Zeigler, den 12. July, münd- lieh vor Rath; Andres Bischof, den 7 . Äugst. Lange vorher hatte es Hans Oberriet vor Ra:h gethan, und 662 XIV. Periode. Zeiten der Reformation- dabey geschworen , ewiglich zu Helm, was er von der Stadt Sachen im Rath erlernet hätte, und es Niemanden zu öffnen, auch um alle Gegenstände, die stch von ihm, und gegen ihn, während er unser Bürger gewesen, hier verlaufen, vor unsern Schuldhetßen Gerichten, und nirgends anders wo Recht zu geben und zu nehmen. Unter den ausgewanderten Professoren finden wir Yen Glareanus, über welchen Oecolampad übel zu wre- chen war. ') Er nannte ihn einen für übeles Nachreden und einfältige Schnurren gebornen Menschen. Ein andres Urtheil fällt über ihn der Verfasser der raurieLe. ') In einem Brief vom iZten Februar sagte rrr »unt, slihui skitioneiN psrsnte8, ex yuibus est OIsnesnu8 , komo sä rnsleäicentiarn, ei inexts soorruusts nstus. kroLeiseitur eum suis äiscixulis kriburxum. ?) ?sx. 2^7. In om«is xeaeris srtibus äilixentissime iueulinit. — Lrnäitioni eximise seeesrit vitge intexri- et sinxuIsr-iZ inoäe8tis . . . kon,8 Iitter>8 uniee ?e nstum exi3iiinsn8. . . 1empersnti88imus knit in viotu .... Lrs8mo, Luäsoo streue Ls8io ksinilisrib- simus evssit. 663 viii. Kap. Das Jahr 1529. Auch verreiste ErasmuS. Als er in das Schiff stieg, sagte er seinem Freund Amerbach, und andern, die ihn begleiteten: Lasileu vale, fjUL non rrrbs altera multis ^nni.8 exkibmt Aratiu8 kospitium; Hine precor ornnia iLeta. tibi, siinul illuä , Drssmo llos^es tilrl ne un^uarn Mstior aclveniat. Wie schlau er Ausreden, wenn es nöthig war, erfinden konnte, beweiset folgende Stelle aus einem sei- uer Briefe, die handschriftlich auf unsrer öffentlichen Bibliothek aufbewahrt werden. Diese Stelle betrifft das Meßopfer: ,, Gesetzt, sagt er darin, die Substanz des Leibes des Herrn fände fich nicht im Abendmahl, so könnte Gott den Irrthum Niemanden beymessen. Wenn wir ihn im Abendmahl anbeten, so wir- stillschweigend verstanden, falls er dort wirklich sew Denn erwiesen ist es uns nicht, ob der Priester ordnungsmäßig einsegnete. ') kin§s, in Luolisri8tis non erse sndstsntisni eorpo- ris äoininiei, tsmen Oeus illum errorein null, poterit iniputsre. t^uuin euin sNorsmu« in LuolisristiA, 8em- xer 8nk «8t t->e!tn exeeptio, si illie vers e 8 t. bis enim non eon8t-»t, sn LLoeräos rite vonsxrrsverit. 664 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. Bey diesen Auswanderungen ist die Annahme von drey Edelleuten zu Bürgern in eben diesem Monate etwas befremdend ') Es waren Herr Ludwig von Rü- schach, Junker Hans von Utenhetm, und Junker Heinrich von Ostheim/ Erbschenk. Das Bürgerrecht wurde ihnen verliehen/ meldet das Narhsbuch/ wie es ihnen vor langem war zugesagt worden. Ob sie sich aber zur Reformation bekannten, und ob das Bürgerrecht ein wirkliches Bürgerrecht/ oder ein bloßes Ausburgcr- recht gewesen ist/ wird nicht gesagt. Die Auswanderung der meisten Professoren und Studenten bewog den Rath, am ersten Brachmonat, die Siegel und den Stab oder Scepter der Universität nebst ihren Bücher«/ Schriften und Geldern zu obrig. keitlichen Handen zu ziehen. Der damalige Rektor war Oswald Bär, Professor in der Arzneykunde; und da er, in der Folge, bey der Wiedergeburt der Universität, auch wieder Rektor wurde, so hat man ihn den Janus der Akademie genannt. ') Oessnungsbuch. x. 236 — etjursverunt, prout moris est st stM. ') Janus, Abgott der Griechen und Römer, wurde mit zwey Gesichtern vorgestellt, weil er dir Gabe be- 666 vm. Kap. Das Jahr 1S2S. Wegen des Abzugs so vieler Bürger und andrer, fragte der Rath den großen Rath an (den islen Februar,) wie man sich derenthalben verhalten, ob man ihnen Weib und Kinder nachschicken, und ihnen die Häuser beschließen, oder ihnen noch einmal schreiben sollte. Durch das Mehr wurde befohlen, den Ausge. wanderten zu schreiben: „ Alle Dinge würden ihnen verziehen werden, insofern es nichts malerisches wäre; folglich könnten sie sich wieder hteher begeben, um das ihrige zu verhandeln, oder das Bürgerrecht aufzugeben." Nach oftmaligen Einladungen und gestattetem Aufschub, wurde, in diesem Jahre, den löten November, erkannt : „ Daß alle die, so wegen der Reformation ausgezogen wären, und hier Verwandte, Häuser und Güter hätten, wenn sie sich nach Verfluß eines Monats wieder einfänden, einzig und allein in ein Wirthshaus nebst ihrem Gesinde einkehren, und kein Feuer noch Rauch bey uns haben sollten. Auch sollte keiner von denselben, ohne Wissen und Willen beyder Räthe und der Sechser, zum Bürger angenommen werden können." In einer der Sitzungen des großen Raths, be- schäfftigte er sich auch mit den schweren Reden, die saß, in die Vergangenheit, und in die Zukunft zu blicken. 666 XIV. Periode. Zeiten Der Reformation. hin und her zu Stadt und Land giengeu. Der eine sagte, man werde bald weder Zins noch Zehnten, noch Steuern, noch Umgeld, noch dergleichen geben; der andere, man werde die Hände über den Kopf zusammenschlagen, u. s. w- Dergleichen Sachen würden, meldet das Protokoll, die Ehre Gottes und den gemeinen Nutzen niederdrücken. Der Kleine Rath bekam den Auftrag, diejenigen, die dergleichen ungeschickte Reden trieben, ernstlich zu strafen. Zum voraus hatte dieser einen besondern Aufsatz über diesen Gegenstand verfertigen lassen, der auch jetzt im großen Rath verlesen wurde. In demselben zeigte ex erstens, daß die fernere Entrichtung dieser Abgaben stch auf das neue Testament gründe. Dann eröffnete er den Sechsern, in Helings- wetse, daß die Stadt mit Schulden beladen und versetzt wäre. Diese Schulden seyen theils vor Menschen Gedanken entstanden, theils Folgen vorn Gekken-Krieg, vom Rheinfelder-Kriq, vom Burgunder-Krieg, vom Adel-Krieg, und dergleichen gewesen. Zudem wäre die Stadt innerhalb zwanzig Jahren, für mehr als vierzig tausend Gulden an Hauptqut, um Land, Leute und Zinse gekommen. Endlich warnte der Rath die Sechser von denjenigen, die unsre Stadt, durch Aufhebung oder Verminderung der Abgaben, so viel an ihnen stände, nur zu verderblichem Schaden richten, VIII. Kap. Das Jahr 1Z29. 667 und die mit ihrem bösen Vornehmen aus -er Stadt ein Dorf machen möchten. *) Auf die erste Nachricht der erzählten Begebenheiten/ sandten Zürich / Bern / Solothurn/ Schaffhausen/ Müllhausen und Constanz Gesandte hieher, welche/ wie aus einigen Umständen geschloßen werden könnte / schon alle den 12 . Februar hier gegenwärtig waren. Am Tage nach dem Aeschemer Mittwoch waren die Zünfte versammelt/ um die Aemcer nach -er neuen Verfassung zu bestellen. Sie erwählten/ oder bestätigten die Sechser. Vermuthlich ernannten sie auch die vier ') In der Thai/ jede Regierung/ die nicht auf einigen Ueberfluß an Einkünften fußen kann/ ist/ ohne Ansehen bey der Menge / muthlos / dreyfach geplagt bey jedem Unglücksfall/ in steter Besorgniß» das vorhandene Gute fahren lassen zu müsse»/ in beständigen Unterhandln«, gen mit dem kurzsichtigen Eigennutz/ und außer Stande/ in die Zukunft zu denken, einen Plan auszuführen / und auf Fortschritte abzuzielen. Eine solche Re- gierung gleicht dem Taglöhner/ der kümmerlich von der Hand in den Mund lebt. Eine solche Regierung ist keine Regierung. 66s xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Zugewandten oder Zuboten, die von jeder Zunft, bis zur gänzlichen Berichtigung der Hauptgeschäfte, den Sitzungen des großen Raths beywohnen sollten. Ob aber die Meister auch damals erwählt oder bestätiget wurden, bleibt, wegen den widersprechenden Nachrichten jener Zeit, zweifelhaft. Eine Stelle aus dem Oeff- nungsbuche, die wir unterm 26. Februar mittheilen werden, ließe vermuthen, daß am abgedachten Tage zur Erwählunq der Meister nicht geschnitten wurde; wenn nicht oft in den alten Zeiten das Wort Rath doppelfinnig gewesen wäre. Bald bezeichnete es nur die Rathsherren, ohne die Meister, bald bezeichnete es die Bereinigung beyder Classen. Sagen wir nicht heutzutage noch: ,, Der Schwörtag des Raths auf dem Petersplatz;" obschon die Rathsherren und Häupter allein dort schwören. Dieß rührt von den Zeiten her, wo die Meister noch nicht Mitglieder des Raths waren. Am nächsten Sonntag wurden in allen Kirchen deutsche Psalmen gesungen, und auf einigen leergestandenen Kanzeln predigten zum ersten Male, nach der neuen Lehre reformirte Geistliche, wie zum Beyspiel im Münster. Dort bestieg die Kanzel Telamonius Limper- gev, den das Domkapiiel vor einigen Jahren abgesetzt hatte, um den Augustmus Manns an seiner Statt anzustellen. Mit heiterer Stirne schrieb Einer, konnte 66z vm. Kap. Das Jahr 1529 . dieses Opfer seines geläuterten Glaubens die Sieges- Stimme erschallen lassen. Eine kurze Zeit muß er aber diesen Kirchendienst versehen haben, denn noch in diesem Jahre wurde Oecolampad Pfarrer im Münster. Uebrigens finde ich nirgends den Tag angegeben, wo letzterer von der St- Martins Kirche zum Münster befördert wurde. Den Nachmittag des abgedachten Sonntags entstand , in der kleinen Stadt, aus Anlaß der Bilder, ein Auflauf. Etliche Großbasler, die vernommen hatten, daß die Bilder zu St. Theodorn nicht zerstört wären, sondern auf der Ktrchenbähne verwahrt lägen, begaben stch jenseits in die Kirche, um sich der Wahrheit dessen zu versichern. Sobald die Meister ( Vorgesetzte ) der Gesellschaft zur Hären es erfuhren, verfügten sie sich nebst etlichen Gehülfen in die Kirche, und ge- riethen mit Ungestüm und Streichen an jene Groß-» basier. Beyde Theile zuckten gegen einander, und ein Goldschmidsgesell wurde hart verwundet. Hierauf liefen mehrere Klein basier im Harnisch an die Rheinbrücke, um den dreihundert Mann aus der großen Stadt entgegen zu gehen, die den Befehl bekommen hatten, diejenigen beyzufängen, die in der Theodorskirche die Re-- formirten angegriffen hätten. Man »erzeigte ihnen etliche, die in einem Hause am Rhein mit einander zechten. Diese aber entwichen durch das heimliche Gemach 67o Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. in den Rhein, schwammen längs der Stadt hinunter, und entrannen der Gefahr. Hierauf folgte das Gebot, alle Bilder -zu zerhauen, und sie den folgenden Morgen zu verbrennen, welches auch vollzogen wurde. Die Kleinbasler bekamen einen reformirten Prediger; die Entwichenen kehrten, nach versprochener Sicherheit, bald wieder; die übrigen Kleinbasler getrauten sich nicht, Unwillen von sich blicken zu lassen. Die hier anwesenden eidgenössischen Gesandten thaten eine Für. bitte zu Gunsten -er Thäter. Allein, der große Rath antwortete, daß der Sache ein Aufschub von acht Ta. gen gegeben werden sollte, auf daß mittler Zeit erkannt würde, ob der Beschädigte bey Leben bleiben, oder deshalb hinscheiden würde. Nachdem sich dann die Sachen zutrügen, werde man der Bitte so viel möglich eingedenk seyn- Den i-i. Februar ließ der Rath dem großen Rath und Zuboten einen Rathschlag vorlegen. ,, Sie seyen zusammenberufen worden, um zu rath. schlagen, mit was Fugen man sich in den Handel schicken wolle, damit die Ehre Gottes geäufnet, dazu gutes, ftied- sameS und bürgerliches Wesen gepflanzt werde. ... Zu Eingang dieser Sache möchte ein ehrsamer Rath diese Mei. nung für gut achten, nämlich: Dieweil die Obrigkeit von Gott eingesetzt, darum sie ein Werkzeug und Dienerin Eot- teS, und deshalben zuförderst schuldig sey, zu Handel», was 671 VIII. Kap. Das Jahr 1529. zu Aeufnung der Ehre Gottes dienlich, dabey auch eine Obrigkeit ihren Unterthanen zu dienen, sie, Vorgesetzte, nicht vergessen, sondern sich befleißen mit hohem Ernst zu bandeln, was zu Erhaltung gemeinen Nutzens, bürgerlichen Friedens und Einigkeit dienen möge. Nun achtet man, es sey Niemand unter meinem Herren den Rathen, Sechsem und Zugewandten, der nicht besinnet sey zu verhelfen, damit was zur Aenfnung der Ehre Gottes und bürgerlichen Friedens dienlich sey, gehandelt werde. Dieweil und aber gemeine Bürgerschaft, nach Anzeige allerley verlausender Sachen, etwas Fürsorge tragen (möchte;) daß vielleicht nicht eben dermaßen gehandelt werden dürfte, so wäre gut, daß zu Auslöschung solchen Argwohns, und damit desto ernstli« cher gehandelt werde, zu Eingang dieser Sachen, als für das erste, meine Herren betde Räthe, zusammt den Sechsern und Zugewandten, sich in dem Namen Gottes vereinten, daß sie, als frommer Obrigkeit wohl gebührt und ansteht, nunmehr zusammensitzen, und was zu Aenfnung göttlicher Lehren, auch zu Nutz und Wohlfahrt gemeiner Bürgerschaft zu Stadt und Land dienen möge, getreulich und ernstlich verhandeln wolle, und damit solche Dinge desto freier und ernstlicher ohne Argwohn gehandelt werden möchten, daß man sich hierzu mit gebührender Eidespflicht verbinden, und da. mit allen Argwohn gegen gemeine Bürgerschaft hinlegen, und sonst desto fruchtbarer gehandelt werden möchte." Als nun dieser Vorschlag des Kleinen Raths angenommen worden, legten alle die Mitglieder der Versammlung folgenden Eid ab: 672 XlV. Periode. Zeiten der Reformation- „ Ihr werdet schwören, daß ihr den Bürgern gemein, lich armen und reichen der Stadt Basel, und aller denen, die zu euch gehören, nach eurem Vermögen berathen und be. halfen seyn, jeglichem zu seinen Rechten; auch daß ihr der Stadt Basel Ehre und Lob fördern, den gemeinen Nutzen treulich handhaben, und in dem allen zum höchsten die Ehre Gottes äufnen, auch zu Handhabung der Dinge, falls wir daran sollten, von wem es auch geschehen möchte, verhin. dert oder bekümmert werden, Ehre, Leib und Gut treulich zusammensetzen sollet und wollet, nach eurer besten Verstand- niß, getreulich und ohngefährlich " (ohne Gefährde.) Als nun solcher Eid geschworen worden, schlug der Rath vor, dle Bürgerschaft gleichfalls zu beeidigen, welches einhellig angenommen, und aus den folgenden Tag angesetzt wurde. Nun rückte der Rath mit einem dritten Vorschlag heraus. ,, Es sollten nämlich, nach der Eidesleistung der Bürgerschaft, die Klein-und Großrathe, sammt den Zugewandten, wieder zusammensttzen, und gütlich rathschlagen, wie man künftigs die Häupter, einen Rath, Meister und Sechser erkiesen, und was man sonst, in dieser Handlung und allem was dazu gehört, zu Lob und Ehre Gottes, und zum Nutzen eines christlichen bürgerlichen Wesens, ferner an die Hand nehmen wob- le." 673 vm. Kap. Das Jahr 152a. Man sieht aus diesem Vorschlag/ daß der Rath von weitem schon die Abstellung der in der ersten Hitze abgedrungenen Regierungsform vorbereitete. Die Er- wählungsart jener Behörden soll wieder in Berathung gezogen werdem Also war alles/ so die Bürgerschaft erzwungen hatte/ nichts; also wurde die Gewalt bezeichnet/ welche in der Folge/ über Hauptgesetze der Verfassung/ «erde verfügen können. Den folgenden Tag waren die Zünfte versammelt. Drey Räthe und drey Sechser giengen mit den eidsge- nössischen Gesandten auf jede derselben; und alle schworen den angetragenen Eid ab. „ Sie versprachen nämlich/ Bürgermeister/ Obersizunftmeister/ Klein-und Groß-Räthen ') gehorsam zu seyn; den Nutzen der Stadt zu erwerben; ihren Schade» abzuwenden; die Obrigkeit bey allem zu handhaben/ was sich zur Pflan- ') Das ist das einzige Mal/ wo die Bürger sich gegen die Groß-Räthe verpflichteten. ES betraf aber nur die Vollendung der religiösen und politis-ben Revolution. Daß der Zuboten nicht gedacht wurde, ist leicht zu begreifen. Sie waren eine blos vorübergehende M gezogene Behörde. V. Band. Lp 67^l XIV. Periode- Zeiten der Reformation. zung des göttlichen Wortes, des christlichen Wesens, -es bürgerlichen Friedens und der Einigkeit erkennen würde, und wider alle, die sie daran hindern sollten, Leib, Ehre und Gut treulich zu ihr zu setzen." In dem Vortrag, der vor der Eidesleistung verlesen wurde, verdienen zwey Stellen angeführt zu werden. Die eine behält den Bürgereid vor, der jährlich nach Johannt beschworen wird: ,, Doch dem Bürgereid unverletzlich." Daher ist, zum Unterschied, jener außerordentliche Eid, der Pacifikations-Erd genannt worden. Die andre Stelle enthalt eine Amnestie über die vorgegangenen Auftritte, welche hier ohne Um- schweif, ein Auflauf genannt werden: „ Dein Auflauf, so sich diese Woche, von gemeiner unsrer Bürger- schaft, Unterthanen und Hinterfüßen zugetragen, sammt dem Handel, den man mit Zerstörung der Bilder begangen, und was sich darunter mit Worten, Rathen und Gethalen verlaufen .... wolle man . . - gnä- diglich verzeihen ... und Niemanden künfttgs zu ungutem gedenken." Dabey wurde aber vorbe-ungen, *) D- i. wo der Narh dieß alles aufsetzen ließ, nicht aber wo eS auf den Zünften verlesen wurde. 676 viil. Kap. Das Jahr 162s. daß wer an seinem Leibe / oder Ehre, Schaden gelitten hätte, solches vor Gericht anbringen könne. In dem Vertrag, der nach der Eidesleistung ver« lesen wurde, stand der Befehl, sich aller Empörungen, Aufläuft und Aufstiftungen zu enthalten, die bisherigen Ausschüsse zu entlassen, Und den Klein-und Großräthen, sammt den Zuboten, anzuvertrauen, und heimzustellen, alles was in dieser angefangenen Sache, und deren Anhang zu handeln, gut und nöthig seyn werde. Montag den 15. Februar begehrten die Gesandten von Zürich und Bern, vor dem Großen Rath angehört zu werden. Dort trugen fie einen Bund an, der Christlicher Verstand und Burgrecht genannt wird, Unterhandlungen wurden sogleich mit ihnen ge- pflogen, und nachgehends ein Tag auf den 1. Merz nach Bern angesetzt, wohin der Große Rath drey Räthe und drey Sechser abordnete. Die drey Räthe waren Wolfgang Harnest, Marx Heidlin und der Rathschrei' her; und die Sechser hießen Bernhard Meier, Ludwig Zürcher (der äte Name fehlt.) Im Rathsbuch wurde die Annahme des Bundes, oder christlichen Bürgerrechts, also aufgezeichnet: ,, Mittwoch nach Lätare, haben Klein- und Groß-Nathe sammt den Zugewandten von gemeiner unsrer Bürger« X x 2 676 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. schüft, unsern treuen lieben Eidsgenossen, und christlichen Mitbürgern von Zürich und von Bern, das christliche Bürgerrecht geschworen, und treulich erstattet." Am 2Zten ernannte der Rath Gesandte nach Zürich und Bern, um dieses Bürgerrecht, im Namen der Stadt und der ganzen Gemeinde, anzunehmen. Es wurde ihnen geschworen, und sie schwuren uns. Alle fünf Jahre sollte der Bund erneuert werden. Diesem traten Konstanz und Müühausen bey. Im November nahm man auch Schaffhausen und Viel in dasselbe auf. Um so nothwendiger waren solche engere Verbindungen, da verschiedene Kantone Luzern, Schwyz, Unterwalden und Zug mit einem fremden Fürsten, des Kaisers Bruder, Erzherzog Ferdinand, am Februar, zu Feldkirch, einen Bund errichtet hatten. Es ist also kein Wunder, daß schon am i6ten Oecolampad vertraulich an seinen Bruder schrieb, er befürchte mehr Sorgen als jemals. ') Es hatte der große Rath mit den Zuboten, am i7. Februar, eine Commission von zehn Räthen und Ipse tsmen nesoio, sii ms§,8 czuieti simus futuri. ksllor, xlus Iribori» , xlu8^ue cur»run> novi8 iiicuiri- bst nunyusin. L77 vm.Kap. Das Jahr 1529. zehn Sechsern niedergesetzt. Die zehn Rathe waren Jakob Meier, Oberstzunflmeister, Adelberg Meier, Alt- bürgermeister, Wolfgang Oeder, Jakob Götz, Diebold Wissach, Wolfgang Harnasch, Anthoni Schmid, Jodor Brand, Anton Grünenwald und Marx Haidelin. Die zehn Sechser waren: Bernhard Meier, Rudolf Frey, Balthasar Bischer, Ludwig Zürcher, Hans Jrmi, Jörg Goldschmid, Heinrich Grüble, Hans Schorndorf, Bernhard Fritschin und Friedlin Riff. Der Auftrag dieser zwanzig war, die auszumachenden Geschäfte, die von der Reformation herrührten, zu berathen; denn, sagte die Erkanntniß, solche schwere Händel mögen mit so viel Volk nicht wohl zu gebührlichem Ende gezogen werden." Ihre ersten Arbeiten halten zum Gegenstand politische Angelegenheiten, und die übrigen die Reformation selber. Letztere werden wir im folgenden Kapitel mittheilen. Der erste Rathschlag wurde den 20. Februar ') nicht nur eingegeben, sondern auch emmürhig vom grossen Rath und den Zuboten zu Kräften erkannt. Er ') Im Rathsbuch stehet Donnerstag nach lnvoosvit; im Rathschlag selber Dienstag. 678 XlV. Periode- Zeiten der Reformation. betraf die am Uten des Monats vorn Kleinen Rath so ungern bewilligten Abänderungen in der Verfassung, enthielt aber einige Milderung. Hievon das Wesentlichste : 1°. >, Der neue Bürgermeister und der neue Oberst, zuuftmcister sollen jedes Jahr erkosen werden, durch beide Nöthe sammt den Sechsern, die von gemeinen Bür. gern ') auf nachgeschriebene Weise jährlich erwählt wer. den." 2°. „ Am Abend vor der Aemter. Besatzung soll auf jeder Zunft der Meister derselben alle seine Zunftbrij. der sammt -) Rathsherren, Meister und Sechsern zusam. mcnberufen, um durch Rathsherren, Meister unh Die Worte, die von gemeinen Bürgern, wur. den durchgestrichen. Ucbrigens ist das Gesetz nie ge. druckt worden: so wenig war der Rath Willens, es zu handhaben. die Worte, alle seine Zunftbrüder sammt, wurden durchgestrichen, gleich wie die Worte, durch Rathöberren, Meister und Sechser, und ge. meine Zunftbrüder. Vermuthlich weil die ersten überflüssig waren, und die letzten nicht angenommen wurden. VIII Kap. Das Jahr 1629. 679 Sechser, und gemeine Zunstbrüder, vier Sechser zu der morndrigen Chur zu verordnen.'' z". ,, Die Meister der drey Gesellschaften der kleinen Stadt, sollen ihre Gemeinden versammeln, und von jeder Gesellschaft zwey Meister zur erwähnten Chur oder Aemter» Besatzung verordnen.'' 4°. Am Tage der Aemter.Besatzung sollen beide Räthe, mit Zuziehung der Tags vorher dazu verordneten vier Sechser von jeder Zunft, und zwey Gesellschaftsmeister von jeder Gesellschaft der kleinen Stadt, nach abgelegtem Eide, den Bürgermeister, den Oberstzunftmeister und die Rathsherren erkiesen.''') 5°. „ .Die Meister der Zünfte sollen auf den Zünften, am Nachmittag des TageS der Verkündung der Häupter und Rathsherren auf'm Petersplatz erkosen werden. Die vier Häupter der Zunft und die zwölf Sechser schlagen drey vor, unter welche» der alte Meister gewöhnlich einer ist. Diese drey treten ab, und sollen dreyzehn sitzen bleiben. Falls aber wegen Verwandtschaft mit einem von den dreyen, oder wegen Abwesenheit, dreyzehn nicht vorhanden wären, so soll diese Zahl, durch die übrigbleibenden RarhSherren, Meister ') Diese Art, die Häupter und Rathsherren zu erwäh- len, wurde nur ein einziges Mal vollzogen. Die folgenden Jabre blieb es, wie vorher, beim Wahlrecht des Kleinen Raths. 680 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. und Sechser, aus der Zunftbrüder Mittel ergänzt werden. Zu diesen drcyzrhu sollen dann gemeine Zunftbrüder vier Mann aus der Gemeinde zuordnen, damit die Meisterwahl hurch fiebenzehn Personen vorgenommen werde,'' ') 6°. „ Hierauf werden gedachte stebenzehn Kiefer, mit dem neuen Meister und den mit ihm im Ausstand gewesenen Sechsern, folglich zwanzig an der Zahl die sechs neuen Sechser erkiesen, und vor jeder Wahl einen der alten Sech» scr, nach seinem Rang abtreten lassen, um entweder ihn zu einem neuen Sechser zu bestätigen / oder einen andern an seiner Statt zu ernennen." ') *) Das Volk hatte am 11 . Februar verlangt, und auch augenblicklich erhalten, daß die Zunftbrüder ihre Mei. ster erwählen würden. Nun behielten sie nur das Recht, von 17 Wahlmännern, vier zu ernennen; und diese Wahlmänner mußten unter drey Vorgeschlagenen, den Meister nehmen. Ja, der alte Meister mußte gewöhn» lich von den drey Vorgeschlagenen seyn. Dieser geringe Antdeil an der Meisterwahl wurde im I. 1533 der» Zunftbrüdern entzogen. 2) Das Volk hatte auch den 11. Februar erhalten: daß die Zunftbrüder ihre Sechser erwählen würden. Der kleine Antheil, so dieses Gesetz ihnen zuließ, wurde auch im I. 1533 abgestellt. VIII. Kap. Das Jahr 1 Z 29 . 681 7 °. Es sollen künftigs auf jeder Zunft (ganzen Zunft) zwölf Sechsex seyn.'' ') 8 °. „ Keiner soll Meister werden , er sey denn zuvor zehn Jahre Bürger gewesen. Keiner soll Sechser werden, er sey denn zuvor fünf Jahre Bürger gewesen. Die Fälle wurden aber vorbehalten, wo man sonst keine geschickte und taugliche Personen bekäme-'' Nicht nur, wie bereits gesagt, bestätigte der Große Rath diese Gesetzes - Vorschläge der Commission der XXger, sondern er verschärfte sie auch mit folgendem Zusatz: . „ Falls sich zutrüge, daß in einer oder der andern Zunft, Jemand sich dieser Ordnung widersetzte, und sich deren nicht «sättigen lassen wollte, den sollen Rathsherren und Meister in jeder Zunft gütlich davon weisen, und im Weigerungsfälle strafen. Sollten sie aber dazu nicht mächtig seyn, so wollen meine Herren, als die Obrigkeit^ einander behalfen sey», damit die Ungehorsamen gestraft, und gehorsam gemacht werden. r) Bisher wurden sechs neue, und sechs alte Sechser genannt. Wenn der große Rath versammelt war, so saßen immer in demselhen neue und alte Sechser., 682 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Den 28. Februar wurde erst die Ersetzung der im neuen Rath erledigten Stellen vorgenommen, doch mit Ausnahme des Bürgermeisterthums. So lautete die Er- kanntniß des Großen Raths vom Donnerstag nach Re- miniscere. „ Dieweil etliche Herren, doch ihren Ehren unverletzlich, des Raths neben sich gesetzt worden sind, daß man dann auf Freytag, den 28. Februar, den neuen Rath wieder besetzen, und den Bürgermeister, desgleichen den alten Rath bis Johannis nächstkünftig anstehen lassen solle." Adelberg Meter blieb also Statthalter des Bürgermeisterthums, indem Meltinger neuer Bürgermeister gewesen wäre: Er konnte folglich um Johannis neuer Bürgermeister wieder werden. Merzmonat- Außer den Angelegenheiten des christlichen Bürger- rechts oder Bundes, veschäfftigten vorzüglich in diesem Monat die Berathschlagungen der Commission der Zwanziger , und die Behandlung ihrer Vorschläge im Großen Rath. ') In Folge des Gesetzes über ibre Niedersetzung, sollen sie von Tag zu Tage ohne Unterlaß über den Handel fitzen, und berathschlagen, und wen» zwey oder drey vm. Kap. Das Jahr 1S29. 660 Am ersten April ergieng endlich die Verordnung, oder vielmehr die Sammlung von Gesetzen, welche den Gegenstand des folgenden Kapitels ausmachen werden. In der Woche nach Latare verfügte man auch über das Schicksal der Klosterleute. Alle Klöster sollen geöffnet werden. Die Ordensleute von beidem Geschlecht, sollen ihre Kleidung und Statuten aufgeben, und wenn man Gottes Wort verkündet, dasselbe zu besuchen herausgehen- Sie sollen sich in schwarzem Ge. wände nach ihrem Stand und Alter ehrbarlich kleiden. Doch soll Niemand gezwungen werden, aus dem Kloster zu geben, sondern wer cü wolle, kann darin bleiben, daselbst wohnen, essen und trinken, jedoch sich ehrbarlich, unarg. wohnlich, und der Religion gemäß betragen, Wer aus dem Kloster treten und sich heirathen will, wird man aussteuern, oder mit einem hinreichenden Leibgedinge versehen. Solches wollten etliche nicht annehmen. Der Va- Artikel berathschlaget sind, derselben Meinungen, vor Klein und Groß Räthe, sammt den Zuboten, bringen, und mit denselben, was das beste sey, beschließen las. sen, und was dergestalt mit dem Mehr beschlossen wird, treulich vollziehen. So erkläre ich ziemlich- 684 xiv. Periode- Zeiten der Reformation. ter in der Carthaus, ') schreibt ein Unvenannter, und -er Oberste im Prediger-Kloster wollten ihre Kleidung nicht abthun, und sich ehender alles begeben, welches sie ansprechen könnten- Verschiedene beschlossen ihr Leben im Kloster, der größere Theil aber begab sich in den Stand -er Ehe- Was sonst sür Priester in der Stadt blieben, mußten ihre Kellerinnen (Kebsweiber) von sich wegschaffen, oder heirathen. Endlich mußten alle geistliche Mannspersonen den Bürgereid schwören, oder fortziehen. Man sprach auch von fünf Mönchen -er Dominikaner, die vor ihrem Wegzug ihr Kloster ausplündern wollten, und gesanglich eingezogen wurden. Da ließ der Rath aller Orten die Kelche und kostbare Ornaten, unter der Verwaltung der Pfleger und Schaf- ner, verschließen. r) Vermuthlich Tscheckebiirlin, dessen in der vorigen Periode gedacht worden ist, oder der Carthiiuser, der unter dem Namen Georg, eine von uns oft benutzte Chronik verfertigte. IX. Kap. Allg. Verord- über rie Reformation. 685 Neuntes Kapitel. Allgemeine Verordnung über die Reformation, i. April 2S29. Den i. April wurde eine Sammlung von verscbie- denen, die Reformation betreffenden, von der Commis. sion der XXger vorgeschlagenen, und vom Großen Rath angenommenen Gesetzen durch den Druck kund gemacht. Einige fremde Schriftsteller haben fie erste Glaubens- Bekenntniß der Dasler genannt. Und in der That verdient fie wohl diese Benennung, indem sie die Anführung der Hauptartikel des Glaubens, Verfügungen über den Gottesdienst und die Hierarchie, und Bestimmungen der Ktrchsprengel enthalt. Doch ist es bey uns angenommen , daß wir den Namen baselisches Glaubens-Bekennt- niß nur den Artikeln geben, die im I. 15Z-4 erkannt, und seitdem jährlich bey uns von der Kanzel herab gelesen wurden. Im Teutschen Lexicon wird diese die erste genannt, weil zwey Jahre später eine andere von einigen Geistlichen und Weltlichen soll hier entworfen worden seyn., die der nachherigen helvetischen Confession zur Grundlage diente- Die selten gewordene Sammlung von welcher jetzt die Rede ist, diese wichtige Urkunde, die uns das da- 686 Xiv. Periode. Zeiten der Reformation. malige System der Reformation in unserm Kanton darstellt, führte zum Titel: „Ordnung, so eine ehrsame Stadt Basel, den er- „ sten Tag Aprilis, in ihrer Stadt und Landschaft künftigS „ zu halten erkannt habe, darin» wir die verworfenen Miß« „ brauche mit wahrem Gottesdienst ersetzt, auch wie die L«^ „ ster, so christlicher Tapferkeit ') untrüglich, Gott zu „ Lobe, abgestellt und gestraft werden sollen, vergriffen „ (enthalten) ist. Als man zählt nach der Geburt Christi „ XlQXXIX." Dann folgt ein Holzschnitt, der einen Altar vorstellt, mit dem Baselstab in einem doppelten Schilde, und von einer cirkelartigen Einfassung umgeben, worin zu lesen ist: » Ich beschäme mich des Evangelii von Christo nicht, denn es ist eine Kraft Gottes, die da selig macht, alle die dem glauben." Die Ordnung hebt mit folgender Vorrede an : „ Wir Adelberg Meyer, Altbiirgermeister, dieser Zeit Statthalter des Bürgermeisterthums, Kleine und Große Rache, so man nennet die Sechs, sammt den von uns und gemeiner ') Tapferkeit ist die Uebersetzung des in einer seiner Bedeutungen hier genommenen, lateinischen Wortes Virtu 8. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation.687 unsrer Bürgerschaft der Stadt Basel sonderlich hierzu berufenen Verordneten, i) wünschen und biethen allen und jedem unsrer Bürger, Hinterfüßen, Amtleuten, Vögten, auch alle« andern, geistlichen und weltlichen in unsrer Stadt und Land- schaft Basel, dazu allen Gläubigen, von Gott, unserm himmlischen Vater Friede, Gnade und Erkenntniß Jesu Christi, unsers einzigen Heilandes." „ Ihr Geliebten im Herrn! Dieweil Gott, der Vater aller Barmherzigkeit, uns, seine armen Creaturen, ganz nicht aus unserm Verdienen, sondern nach der Richtung seiner Güte, aus lauter Gnade, mit Sendung und Offenbarung seines heiligen Wortes, gnädiglich heimgesucht') (ihm sey Lob und Dank in Ewigkeit,) uns damit seinen göttliche» Willen, sammt der Arbcitseligkeit, ?) darin» wir gar nahe die ganze Welt, und wie zu besorgen, nicht ohne Verderbung der Seele, elendiglich gefangen gewesen, zu er. kennen gegeben. Davon nun erwachsen ist, daß wir, durch seine Gnade, etliche Mißbrauche von dem klaren Gottes Worte verworfen, in dem Namen Jesu Christi geändert; die andern gar abgestellt; und den »erwähnten (vermeinten) unge- gründeten Gottesdienst, so mehrentheilS von eigenem Gesuch (Selbstsucht) und Gutes (Habsucht) wegen, der geistlich Genannten, eine weitere Gleißnerey gewesen, aufgehoben: haben wir, von desselbigen Gnade, weiter bedacht und zu Herzen genommen, daß es mit Abstattung der Cere- *) Das waren die Zuboren von jeder Zunft. 2) Heutzutage würde man einen andern Ausdruck gebrau- chen, weil er zweydeutig ist. -) Arbeitseligkeit bedeutete imObcrdcutschland, Mühseligkeit, Elend, Gram, Verdruß, Schmerz. 688 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. monicn und Mißbrauche nicht genug sey, sondern ganz hoch von nöthcn seyn will/ andere christliche Dinge/ anstatt der abgestellten Mißbräuche/ nach Anleitung des göttlichen Wo» teS/ zu pflanzen/ damit durch gute Ordnung unser Leben (wie wir mit der Gnade Gottes herzlich begehren) künftigs christlich/ dem nächsten »«ärgerlich, angerichtet werde/ und wir am strengen Urtheil Gottes / über unsre empfangene Gewalt, dieselbe zu Aeufnuyg göttlicher Ehre und Pflanzung eines friedsamen christlichen Wesens gebraucht zu haben, Re- chenschast geben mögen. Harnmb, so haben wir, in dem Namen der heiligen Dreyfaltigkeit, des wahren Gottesdienstes, -) zur Pflanzung eines christlichen, ehrbaren, friedsamen Lebens, unangesehen, daß solche Dinge den geistlichen Oberen, wo ihnen unsrer Seele» Heil angelegen, billi- ger zu fördern zustünde, Gott zu Lobe, uns und den Unsri- gen zu Gute, diese folgende Ordnung gemacht, und die künf- tigS festiglich zu halten, erkannt, dem ist also. i. Wie da- göttliche Wort verkündet werden solle. Dieweil das heilige göttliche Wort die wahre Speise der Seelen, und das Richtscheit eines christlichen Lebens i,i> so will uns gefallen, ja wir wollen es gehabt haben, daß i) Eingerichtet werde. *) Dieser verstümmelte abgesonderte Satz, im Genitiv, deutet auf eine Auslassung. Er kann nicht das Comple. mentum von Namen sey». Vielleicht ist eine Inner- ston begangen worden: „ zur Pflanzung des wahren Got- teSdiensteS, eines christlichen.Lebens" sollte es heißen. Und da läge in der ganzen Stelle ein erhabener Gedanke, das ist: „ Ein tugendhafter Lebenswandel, ist der wahre Gottesdienst." IX. Kap. Allg.Verord über die Reformation. 689 künfligs alle, so in unsrer Grabt und Landschaft, die Buße und das Evangelium Christi zu predigen, von uns ordentlich erwählt, berufen und verordnet sind, oder künftigs berufen werden, nichts anders als allein daS heilige göttliche Wort, das Evangelium Jesu Christi, die fröhliche Botschaft der Gläubigen, pur, klar und heiter, zu der Ehre Gottes und Pfian« zung brüderlicher Liebe, treulich verkündet, Lergeftalten, daß die Zuhörer des göttlichen Wortes, mit wahrhaftigen, demü, thigen Herzen lehren glauben, daß Gott, unser himmlischer Vater, aus lauter Gnade, als wir noch seine Feinde waren, seinen eingebornen Sohn, Christum Jesum uns zugesandt, und daß Christus, der Sohn Gottes, von unsertwegen gestorben und auferstanden, ein ganzer Erlöser und Seligmachcr sey, aller derjenigen, die in ihn vertrauen; daß er mit sei- nem Sterbe» unsre Sünde bezahlt, und den Vater der Barmherzigkeit versöhnet habe; daß er auch sey der einzige Mittler, und Weg, durch den wir Gott, als unsern Vater anrufen, da. mit wir durch seine Gnade dem sündigen Leben absterben, und in einem neuen, friedsamen, gotteölurchtsamen, christlichen Leben wandeln, wie denn die wahre Predigt der Buße *) vermag und anzeigt. Bey dieser Derkündung sollen die Laster, ohne Ansehen reicher oder armer, hohen, oder niedern Standes. Personen, mit dem Wort Gottes ernstlich gestraft, doch neidische Schmach, und Scheltworre, wodurch ehrbare Personen verläumdet und verargwohnt würden, unterlassen werde»; es wäre denn, daß einer in öffentlichen Lastern, nach evangelischer Warnung un- verschämt verharrte, oder ein Feind des göttlichen Wortes und der Krrche wäre, also daß man ihn verbannen, und die Christen vor ihm warnen müßte; dann mag die Rügung solcher Personen, doch nicht aus Neid, sondern von Mißfallens -er Sünde wegen, wohl geschehen. ') Die Bergpredigt. V. Band. Dy 6öo XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Sonst was das göttliche Wort verbietet, sollen die Pre- dikanten damit verbieten; was aber das göttliche Wort erlaubt, soll »»verboten bleiben. Damit aber das göttliche Wort klar und rein geprediget werde, sollen die Diener des Wortes sich allein der biblischen Bücher, das ist deS neuen und alten Testaments, bedienen. Und falls sich (welches Gott gnä'diglich verhüte) mit der Zeit etwas Irrsal zutrüge, das soll allein mit biblischer Schrift (welche alle Christen zu glauben verbunden sind) verworfen werden. Wo aber Zwiespalt, der Schrift halber, von wegen, daß sie etwas dunkel wäre, entspringe» würde, da soll man die Schrift, nach Anweisung deö Glaubens') und der Liebe auslegen,') und ein Christ dem andern brüderlich Unterrichtung geben. Hiebey soll in allweg durch die Predikanten verhütet werden, wenn sie mit dem Worte Gottes zu Ausrichtung der Laster, Pflanzung der Tugenden, und Erbauung eines ^ Und wenn der Klaube bey einem anders ausweiset, als bey einem andern ? Die Antwort folgt in dem Wort Liebe: Liebe zum Nächsten, Liebe zur menschlichen Gesellschaft. Doch ist Uebertreibung auch hier gefährlich. Wenn die übertriebene Liebe des Nächsten sein Heil, durchaus nach ihrer Weise, beherziget, so entstehet leicht Gewissenszwang, und waS allmählig, immer unter dem Vorwandc der Ehre Gottes, aus demselben entspringt: Vcrketzerung, Der- folgung, Inquisition. ') Bey dunkeln oder widersprechenden Stellen, läßt sich aus den himmlischen Eigenschaften der Gottheit leicht beweisen, daß wir in theoretischen Fällen unser Urtheil aufhalten, oder wenigstens Niemanden aufdringen sollen; daß hinge« gen in praktischen Fällen die Rechte des Menschen und das allgemeine Wohl den Ausschlag zu geben haben. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 691 christlichen Lebens eine Meynung zu predigen haben, daß sie darin ganz kein Woristreit führen. Denn, von solchem Ge« zank, nicht nur keine Erbauung , sondern Zenrennung brüderlicher Liebe sehr leicht erfolgen mag. Doch mögen die Prä- dikanten Gleichnisse, Historien, ') natürliche Ursachen, gemeine Sprichwörter, und dergleichen bcwäbrliche Dinge, ob die schon nicht buchstäblich in der Schrift gelesen werden, mit den Fügen (mir der Vorsorge) wohl gebrauchen, daß sie der Reinigkeit des Glaubens, der Liebe und der christlt. chcn Tapferkeit Nicht zuwider seyen; dann auch in Betrach. tnng, daß Christus, die Propheten und die Apostel stch derselben mit Mäßigung bedient haben. Aber Mrnschensatzungen, wodurch das Gewissen verstricket wird, wie durch Verbot der Ehe und gewisser Speisen, Auswahl der Tage, und dergleichen, sollen die Predikantcn nicht nur nicht lehren, sondern die auflösen, das darunter verborgene Falsche mit göttlicher Schrift anzeigen , und dabey in alle Wege arbeiten, daß die Christen ihre Freyheit nicht zur Geilheit des Fleisches, sondern zur Ehre Gottes, und zur Pflanzung brüderlicher Liebe gebrauchen. Und falls stch zu Zeiten zutrüge, daß man das Gedächtniß der gebenedeyrcn Jungfrau Mariä, der Mutter Jesu Christi, oder anderer auserwählter Beyspiele aus der profanen Geschichte. -) Allgemeine Sprüche, Sentenzen. 2) Wenn dem Menschen, besonders dem Ungebildeten, Sachen, die an stch selbst keine Sünden sind, verboten, und Enthaltungen, die an stch selbst keine Tugenden stnd, vorgeschrieben werden, so ist zu erwarten, daß, sobald er eS wahrnimmt und einsteht, er die ganze Pflichtlehre verwerfen wird. Eine gleiche Bewandniß hat es mit den vielen Glaubensartikeln. Zerbricht an der Kette des Glaubens irgend ein Ring, so läuft sie Gefahr ganz auseinander zu fallen- 3 ) Y 2 0S2 xiv. Periode- Zeiten der Reformation. Gottes. Heiligen, die jetzt in ewiger Seligkeit sind, fcyerte, da solle» die Predikantcn solche Feste dermaßen halten, daß Gott in seinen Heiligen gepreiset, die göttliche Ehre nicht den Creaturen, ') auch die Gnade Gottes, so er seinen aus- erwählten Heiligen bewiesen, den Heiligen Gottes nicht ent. zogen, sondern alle Dinge zu der Ehre Gottes und zur Besserung unsrer Nächsten verhandelt werden. Damit aber diese Ordnung mit großem Ernst gehalten, dawider nichts gethan werde, so wollen wir drey oder vier Herren verordnen, so auf die Predikantcn acht haben, daß sie das göttliche Wort in vorerläuterter Weise treulich verkünden, die Uebercreter stra- fen, 2) oder uns zur Strafe anzeigen, dazu den Uebcrtretern ganz nichts übersehen, noch ihrer schonen. ( Daö sind die so ge- heisienen Deputaten, Oepntsti aU Leolesiam, Soiioisrn.) II. Wie die Diener des Wortes und der Kirche, ihrer Lehre und ihres Lebens halben, vor dem sie gesandt, bewährt werden sollen, und von dem Amt Examianten.4) Es ist niemand verborge», daß, gleichwie durch from- me, gelehrte, ehrbare Männer, das göttliche Wort höchster Frucht, 5) verkündet wird, also hingegen durch un- ') Fehlt hier ein Wort, wie z. B. bewiesen. Weil aber kurz darauf dieses Wort vorkommt, so wird der Re« daktor geglaubt haben, obgleich unrichtig, es könne in diesem Satz ausgelassen werden. 2) Strafen bedeutete auch in jenen Zeiten, nur mit Worten strafen,rügen,züchtigen, ahnden, ver- weisen. ») Ehe sie angestellt werden. 4) Examianten für Examinanten, Druckfehler. *) Höchst fruchtbar. ix.Kap. Allg. Verord.über die Reformation. 693 gelehrte, leichtfertige Pfaffen, mit ihrem predigen, nicht nur kein Nutzen geschafft, sondern auch das göttliche Wort ge, schmähet, verhaßt gemacht, und verachtet wird. Deshalben ist hoch vonnöthen, die Diener des Wortes, ehe sie gesandt werden, der Lehre und Lebens halben, ernstlich zu bewähren (prüfen, examiniren.) Damit aber solche Erfahrung, zuerst was die Lehre berührt, durch Fromme der heiligen Schrift gelehrte Männer, und was das Leben antrift, von tapfern (tugendhaften) auS der Obrigkeit verordneten Personen, geschehen muß, wollen wir zwey oder drey der heili- gen Schrift gelehrte, und einen oder zwey von unsern Raths- freunden, die verfänglichsten verordnen, so die Diener der Kirche, ihrer Lehre und Lebens halben, wohl bewähren sollen. Die Examinatoreö sollen im Anfang, wenn sie z» Verhörern geordnet worden, „zu Gott schwören, daß sie die. seS Amt, nach Anweisung des göttlichen Wortes, zuvörderst zu Acufnung der Ehre Gottes, ihres Vermögens zum treulichsten, ohne Ansehen der Person, verwalten werden. Auch daß sie sich hierin, ganz keine Gunst, Mieth, Gabe noch Geschenke, solche gar nicht nehmen, sich keinerley We. ges irren lassen, sondern das strenge Urtheil Gottes allezeit vor Augen habe«, und ihres Amts Sachen zum treulichsten behandeln wollen, dergestalt, daß sie alle die, so das göttliche Wort zu verkünden gesandt werden sollen , (rücksichtlich) der Lehre Christi, ob sie solche dem christlichen Volk mit Frucht vorzutragen, tauglich sind oder nicht; darzu (in An, sebung) ihres Lebens, daß solches unsträflich, und dem gläubigen Volk nicht ärgerlich sey, ernstlich examiniren, und darunter gar niemand verschonen, welche sie dann in der Lehre und Leben tauglich finden, die sollen sie uns, als der Obrigkeit, präsentiren, damit wir sie der Kirche vorstellen, sie ihres AmtS ernstlich vermahnen, und nach gepflogenem Gebeth zu den Gemeinden, welchen sie vorstehen (sollen) im Namen Gottes senden mögen. Und falls es sich zutrüge, daß 69^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. in unsrer Stadt und Land Basel, einem oder dem andern Predikanten und Seelsorger, von >vaö Geistern das geschehen möchte, Sachen, den christlichen Glauben belangend, vorfielen, in welchen sie ihren Widersachern aus biblischer Schrift Bescheid zugeben, nicht genugsam berichtet (wären;) dann sollen erstgemeltte Seelsorger, sammt ihren Widers«, chern alhar vor die vorbestimmten Examinatoren kehren, und vor denselben die spänigen (bcstrittenen) Sachen, allein mit biblischer Schrift freundlich und tugendlich erö» lern und hinlegen. Die gedachten Examinatores sollen die Leutpriester und Diener, wenn sie in offnem Laster ') begriffen find, also, daß sie keine Gnade oder Kunst zu lehren hätten, Gortes- lästrcr, Hurer, Ehebrecher, Wucher, Svmoniaci,Todtschlä« ger, Trunkenbolde, Falschkundschaftgeber, verlogene Man- ner, oder die ihre Weiber und Kinder schändlich und ärgerlich zögen und nicht strafen: um solcher und dergleichen La- ster willen, von ihren Aemtern heißen stillstehen; denn solche schmähen die Gemeinde Gottes, und find nicht zu dulden. Hieben wollen wir gar nicht gestatten, daß unsre Unterthanen zu Stadt oder Land, ?) ihre vorgesetzten Priester, oder die Niemand wird glauben können, daß eine bloße Still- stellung die Strafe solcher Verbrecher war. Allem Vermuthen nach, hatte die bloße Stillstcllung nur für so lange Statt, bis die richterliche Untersuchung gezeigt hatte, ob der angeklagte Prediger straffällig oder unschul- -ig war. In diesem Falle würde daS Wort offen nur ruchtbar,odcr ötfcntlichenArgwohn erregend bedeuten. -) Keine Kunst zu lehren haben, des Lehramts unfähig seyn. r) Es will nickt sagen, daß die Bürger der Hauptstadt es hätten thun können. Unterthanen bedeuteth»er Untergebene. IX. Kap. Allg. Verord- über die Reformation. 69s nicht in vorernannten oder dergleichen Malefitz.Lastern') begriffe»/ ihrer Aemter eigenen GewaltS entsetzen/ oder ver. treiben; sondern wenn jemand dergestalten Klage zu haben vermeint, da soll dieselbige Klage vor den bestimmten Exa- miuatoribuS erörtert/ und nach Anhörung der Antwort des Beklagten, ergehen was billig ist. Das geschieht aus der Ursache / daß Niemand aus Neid / oder mit »»wahrhafter Verschwörung verkürzt werde. Diese Examinatores sollen jährlich zwey SynodoS/ nähmlich den einen acht Tage nach Ostern / und den andern auf Martini hier zu Basel halten / in welchen alle Leutprie- ster und Diacone zu Stadt und Land/ bey christlicher Liebe und Pflicht erscheinen/ ermähnt/ ja auch schuldig seyn sollen/ alles das/ so ein jeder an dem andern strafwürdig und ärgerlich zu seyn weiß/ ohne allen Neid zu eröffne» / damit was christlicher Tapferkeit nicht erträglich ist/ abgestellt, und Aergerniß verhütet werde. Falls diese Examinatores mit Gefährden einen oder mehrere an den Dienst Gottes entweder fördern, oder, so er oder sie jetzt daran wären, verbleiben lassen würden, da sich *) Male fitz kommt vom lateinischen male, übel, und fi-QSl-s, thun, machen, also sollte eS nur Uebel that bedeuten. Allein, nach dem hiesigen Kanzleystyl, und auch anderswo, bedeutet solches ein Verbrechen, das auf Leben und Tod gehet. Daher sagen auch noch die Alträthe wenn es um schwere Verbrechen zu thun ist: „ Meine Gnädigen .Herren die Alträthe, sehen es alö Male fitz an.'' Im französischen bedeutet in->iek--s, Zauberey. So ist der Gang der Sprachen beschaffen. Wie vorsichtig soll man folglich bey Auslegung alter Schriftsteller, besonders in fremden, in todten Sprachen seyn, wenn die Etymologie zu Rathe gezogen wird. 696 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. vor uns, oder vor anderer Ehrbarkeit (Bebördc) mit guter Kundschaft befinden wurde daß solche zu den Aemtern, die sie verwalten, untauglich find; dann sollen angeregte Exa- mrnatoreS von einem ehrsamen Rath, je nach Gelegenheit ihres Verschuldens, gestraft werden. m. Bon denen so die heilige Schrift ordentlich lesen werden. Damit aber desto geschicktere Diener des Wortes, und der Kirche Christi befunden werden, wollen wir zweu Oräl- nsnios ' > verordnen, um die heilige Schrift zu lesen, der eine im neuen , und der andere im alten Testament, ein Tag um den andern; welche i^eotio-ies alle Priester und Ordens« lcute, Mannspersonen, bey und von uns verpfründete, in unsrer Stadt zu hören verbunden seyn sollen, ben einer Peen so wir darauf setzen werden; damit wir jederzeit, wenn Mangel an Dienern des Wortes befunden wird, solchen von ihnen ersetzen können. Und falls sich fügte, daß wir diese Oräln-k-ios zu Examinatoren, oder auch zu Vcrbörern der Ehehändel verordnen würden, sollen sie sich darin gehorsamlich finden lassen. rv. Welche Kirchen in beyden Städten Basel zu Pfarren verordnet find. Wir finden in den Historiis, daß die überschwengliche Menge der Kirchen, erst nachdem die Klöster angefangen, aufgerichtet worden, die aber nirgends zu mehr Nutzen gewesen find als daß die gemeinen Christen von einander getheilt, die Kirchenq'bände, sammt deren Müßiggängern, mit schweren Kosten unterhalten wurden; wozu nocb kam, daß unter den Predtkanten leicht Uneinigkeit und Spaltung er- *) Erwöhultche Lehrer oder Professoren. IX. Kap. Allg. Verord- über die Reformation. 697 wuchsen. Darum stand es viel besser, da nicht so viele Kir, chen, aber viele srommc Christen waren. Damit wir dann unser Volk, so viel Gott Gnade verleihet, desto mehr zu- summen ziehen, dazu die Verkünduug des göttliche» Wortes desto reiner und einiger behalten mögen, haben wir geord- nei, daß nun künftigs in der mehrern Stadt Basel, nicht mehr als drey Psarren (Kirchsprengel, psrols8es) seyn sol- len, in welchen man, laut der nachfolgenden Ordnung, das göttliche Wort verkünden, und die heiligen Sakramente der Taufe und des Herrn Nachtmahls handreichcn (administri- ren) wird, nähmlich, unsrer lieben Frau Münster, St. Leonbard und St. PeterS Kirchen. Und dennoch das Mün- ster, so hievor die Mutter Kirche genannt worden, den Kirch. genossen, die zu St. Martin, St. Alban und St. Ulrich geordnet gewesen, trefflich wohl gelegen ist, so haben wir die erstgenannten St. Martins, St. AlbanS und St. Ulrichs Pfarren in das Münster gelegt Darum sollen diese Kirch- genossen künftigShin das Münster als ihre Pfarre erkennen. Und werden aber nicht desto minder St. Martins, St. Al- bans und St. Ulrichs Pfarren, jede ihren eigenen Diacon, so am Fyrtag das frühe Gebeth halte, und die Kranken, wie nachfolgt, heimsuche, haben. Sonst was zu St. Leon. hard verordnet ist, desgleichen zu St. Peter, dabey soll es bleiben, doch das St. Johannes Kirchspiel soll künftigs auch in Sr. PeterS Pfarre gehören. Die kleine Stadt hat seine Pfarre zu Sr. Theodoren, wobey wir es bleiben lassen. Und da wir durch die Erfahrung erlernet haben, daß nicht wenig Schaden desbalben erwachse», daß stch die Pfarr- linder entweder ihrer Pfarrer schämen, oder sie aus Böswilligkeit verächtlich verlassen, und stch der Winkel- und Feldpredigten annehmen, womit ste in neue erschreckliche Sekten, auch vielerley Irrungen eingeführt worden; so will uns gefallen, dem mit Gottes Hülfe vorzuseyn, daß stch die Kirchgenossen zum wenigsten am Sonntag, jeder in seiner Pfarre, das göttliche Wort zu hören stch schicken und för- 698 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. dern, damit die Pfarrgenossen unter sich selbst, auch ihrem Hirten bekannt, evangelische Strafe und Bann desto sicherer gehalten werden mögen. Dabey wollen wir Niemanden sein eonseisnr verstrickt, noch christliche Freyheit genommen , sondern unabgeschlagen haben, falls sich fügen sollte, daß ein anderer Pfarrer mehr Gnade hätte, das göttliche Wort vorzutragen, daß man denselben, in öffentlichen Kirchen, aber sonst ganz keine Winkelpredigte, wohl hören möge. Doch, daß die Kirchgenossen, um der Liebe willen, um Aergerniß zu vermeiden, sich denest zu Zeiten, und sie Gnade haben, in ihren Pfarren, in Empfahung der Sakramente mit gemeiner Kirche vereinbaren. v. Von den Dienern der Kirche. In die obgenanntcn Pfarren, sammt den Kirchö- rinen auf dem Lande, werden wir, je nach Gelegenheit, Leutpriester, Predikanten, Diacone, und Sakristen, so der Kirche dienen sollen, verordnen. vi. DeS Leutpriesters Amt. ') ES sollen die Leutpriester hier zu Stadt das geistliche Wort, zu hicniden bestimmter Zeit, aber die Landpfarrer Das Wort Leutpriester kommt, »ach verderbter AnS- spräche, von locum lensvs Presbyter, Priester der eine Stelle vertritt. Sie sind aber mit den Kaplancn darin verschieden, daß sie die ganze Seclsorge versahen. Die Stifte, Abtey, Klöster, welchen Pfarrcyen cinver. leibet wurden, gleichwie gewisse weltliche Fürsten und Herren, die Zehnten besaßen, mußten dagegen Priester anstellen, die das Predigtamt, die AnStheilung der Sa- kramente, die Beichte, die Scelsorge, in Folge dcrOr- dination, versehen konnten. So war im Münster ein n Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 69S alle Wochen zum wenigsten zweymal zu predigen verbunden seyn. Leutpriester , der die Stelle des Kapitels,/ wo nicht des Bischofs, vertrat. So zu St. Peter, statt des Prob- steS oder ChorstiftS; so zu St. Leonhard, statt des Priors und CyorstiftS; so zu St- Theodor für das Domkapitel, oder eigentlicher für den Domprobst; so zu St. Alban, für das dortige Kloster. Ebenso finden wir ausm Lande Leutpriester zu Benken, Kilchberg, Läufelfingen, Liestal, Maisprach, Riehen, Rothenfluhe, Rümlingcn, Siffach, Wintersingen. Ja, in der Stadt wurde sogar der Prie- ster bey St. Ulrich, und der bey St. Martin, auch Leutpriester genannt: ersterer, wegen des Domkapitels, und letzterer weil die Kirche zu St. Martin mit dem Kloster St. Alban einst einverleibet wurde. Nun wird man fragen, warum der einzige Pfarrer zu Liestal den Titel eines Leutpriesters beybehalten habe. Es war Nachahmung von Seiten der Lieftaler. Da die Haupt, stadt > alle Pfarrgenossen unter vier Pfarrer, die Leutpriester hießen, und noch dazu Helfer hatten, wie der ihrige, gebracht hatte, so sahen sie diese Benennung als ehrenhaft an. In der Folge wurden zwar, die der Stadt nicht mehr Leutpriester sondern ksstores, Pfarr, Herren, Hauptpfarrer der Gemeinde genannt. Diese sorgten aber wohl dafür, daß der Geistliche eines Stadt» chens sich nicht zu einem hohem Titel hinaufschwänge.— Seit dem dieses geschrieben worden, erschien die Geschichte der Abtey St. Gallen von Hn. von Arx. Man findet im ersten Theil (p. 469) folgendes. „So kam eö, daß die bessern Pfründen immer in den Händen vor- nehmer Herren blieben, und daß oft einer viele Pfarr- Pfründen zugleich besaß, aber keine versah, sondern selbe durch Vikarien besorgen ließ. denen er zu ihrem Unterhalte ein gewisses auswarf. Rudolf von Rischach war 7oo Xlv. Periode. Zeiten der Reformation. Jtrm , eS sollen die Leutpnester zu Stadt und Land allezeit bereit seyn, ihre Lehre und Lebenswandel mit dem göttlichen Worte, allen denen, die es mit christlicher Zucht begehren, Bescheid und Rath zu geben. Die Leutpnester sollen, ob etwa» Mangel an den i)i>, conii-us, die Sakramente Handreichen, die Kranken heim. suchen, sie mit dem göttlichen Worte trösten, und sonderlich auf alle ihre Heerde, damit Niemand in öffentlichen Lastern geduldet, auch daß nicht neue Irrsale cinreißen, ein treues Aussehen haben, dazu der Jugend nicht vergessen, sondern dieselbe in Gottesfurcht und christlicher Zucht auferziehen. Deshalb fruchtbar seyn , daß die Leutpnester die jungen Kinder , so von sieben Jahren bis in das vierzehnte Jahr un. gefähr alt stnd, alle Jahre viermal vor sich uud ihren Dia- eon in die Kirche öffentlich berufen und befragen, ob sie bethen können, auch ob sie die Gebote des Herrn wissen, und demnach sie im Glauben und in der Liebe zu Gott tugcndlich unterweisen. Dabey sollen die Jungen, so vorhin die Sakramente nie empfangen, und jetzt des Herrn Nachtmahl nehmen wollen, durch die Leutpriestcr oder Diacone, in der öffentlichen Kirche unterrichtet werden, was sie von den Sa- kramenten halte». Und falls sich nach dem Gefallen Gottes, zutragen sollte, daß etwa« ein christlicher Bruder oder Schwester aus diesem Jammerthal berufen würde, und man deren Gedacht, niß zu haben begehrte, da soll ein Leutpriestcr bereit seyn, zu gleicher Zeit an fünf Orten Pfarrer. Diesen Vika- rien gab man darum den Namen Lütprirster. Da sich hingegen die adelichen Pfarrer Kilch Herren, kteotoi-ss, oder gar Kirch meyer zu nennen anfiengcn. Das Bestellen solcher Vikaricn konnte kein Aufsehen er. regen, weil die Stifter und Klöster schon lange ihre einverleibtenPsarreyen durch solche besorgen ließen.'' — IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 7o i solches Gedächtniß / an statt der Folge/ ') unter der Tag. predigt/ mit einer göttlichen tröstlichen Vermahnung zu begehen. Es sollen auch die Lentpriefter zu Stadt und Land des Herrn Nachtmahl halte«/ wie nachfolgendS beschei. den ist. vii. Was die Diacone pflichtig. Den Diaconen wird zugehören das frühe Gebeth zu halten. Dazu einen Leutpriester / falls er krank, oder in brüderlichen nothwendigen Geschäften begriffen wäre/ mit dem predigen zu versehen/ die Kinder zu taufe»/ die Ehe. leme einzusegnen/ die Kranken heimzusuchen/ mit dem Wort Gottes zu trösten / und in des Herrn Nachtmahl dem Leut. Priester behülstich zu seyn. vm. Wie sich die Subdiacon/ das sind Sacri. sten 2) halten sollen. Die Subdiaeone sollen/ nach Befehl der Leutpriester läuten / was zu des Herrn Nachtmahl gehört verschaffen / dem Leutpriester und Diacon, in den Kirchengeschäften beholfen und gehorsam seyn- Dazu die Kirchen säubern/ öffnen und beschließen. ES sollen auch die Leutpriester/ Diaeone und Sud- diaeone der christlichen Gemeinde/ mit Handreichung der Sakramente / Einsegnung der Ehe»/ Heimsuchung der Kranken / und auf die Tage des Gedächtnisses der Abgestorbenen / gutwillig diene«/ und ganz keine Belohnung von ihnen (Ge- ') Folge/ Leichenbegängniß. *) Jetzt Sirgristen/ sonst in Deutschland Küster. 7t)2 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. meindSgcnosscn) begehren noch nehmen. Dagegen wollen wir, ihrer jedem nach Gelegenheit seines Amrs, mit ziemlicher Comperenz Vorsehung thun, damit sie ihrer Aemter auSwarren mögen. ix. Von gemeiner Prtesterschaft. ') Die übrige Pricsierschaft in unsrer Stadt Basel, soll sich ehrsamlich und »»ärgerlich halten, die Tagprrdigten im Münster, sammt den Letzgen (i.ectic>ne,!) in der heiligen Schrift fieißig, hören. Und falls wir etliche von ihnen, znr Ausspendung des Almosens verordnen würden, sollen sie sich gutwillig dazu finden lassen. Auch sonst mit uns und gemeiner Bürgerschaft, sich bürgerlich und freundlich halten. Dar- zu den Unwillen, der sich zwischen ihnen vor na her zugetragen, gänzlich abstellen, vergeben und nachlassen, und sich keiner andern Sachen annehmen, als solcher die ihnen befohlen werden; sind insonderheit der abgestellten Ceremonien und Mißbräuche, der Messen, des Kirchengepränges u. s. w« Denn, wer unsre Unterthanen, heimlich oder öffentlich von dem abführen würde, so wir, nach Anweisung göttlicher Schrift, aus christlichem Eifer, Gort zu Lob und Ehre, uns und unsern Unterthanen zu Gutem, und zur Wohlfahrt unsrer Seelen, angesehen haben; auf die alten Gewohnheiten, Ceremonien, Messe und dergleichen, als wenn solche wieder aufgerichtet werden sollten, ( welches doch, so lang uns Gott seine Gnade und das Leben verleihet, nicht geschehen wird) verwöhnen, unterrichten, und sich damit ') Dieser Artikel betrifft die katholischen Priester und die Klosterleute, die hier geblieben waren, und theils die neue Lehre angenommen hatten, theils nicht, theils verdächtig waren. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 703 unsrer christlichen Religion zu widern (widersetzen) auf- stiftcre; oder auch die abgestellten Messen, heimlich in Häusern halten, und die Sakramente nach päbstlicher Ordnung austheilen würde: die alle wollen wir ihrer Pfründen') entsetzen, und dazu, sie nach Gestalt der Sachen, strafen. Des wisse sich menklich zu halten, und vor Schaden zu bewahre». x. VomBrauch der Sakramente, und erstlich von der Taufe. Demnach das Sakrament der Taufe vor naher bey uns Deutschen, in lateinischer Sprache gehandreicht, auch nach menschlicher Einsatzung Salz, Speichel, Kerzen, Oehl und anderes dabey gebraucht worden, welches aber von Christo nicht befohlen worden, will uns gefallen, die fremde Spra- che, darab der unverständige Zuhörer in nichts er, bauet wird, sammt vorgemeldten menschlichen Zusätzen, in Handreichung der Taufe abzustellen. Deshalben wollen wir, daß diese Bezeu.gung in unsrer Stadt und Landschaft, in verständiger deutscher Sprache geschehe, wie es denn eine gute Zeit her bey uns gebräuchlich ist, und die auSge. gangene Verordnung ausweiset, die alle Leutpriester und Diacone haben sollen. xi. WaS von der Taufe und Kindertaufe.zu halten sey. Die Taufe ist ein Geheimniß, von wegen, daß uns darin die gnadenreiche Wirkung des Leidens Christi vornehm- 1) Darunter wurden die Leibrenten verstanden, mit wel- schen man sie ausgewiesen hatte. 2 ) Der diese Sprache nicht verstehet. 7o^ Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. lich bedeutet wird. Denn/ gleichwie die leibliche Unreinig. keil durch das Wasser abgewaschen wird / also sind alle See. len, die durch die gnadenreiche Erwählung EotteS, des barmberzigen Vaters , in daö Buch der Lebendigen eingeschrie. den sind/ allein um des Verdienstes Christi willen/ durch den heiligen Geist innerlich von aller Unreinigkeit erlediget und abgewaschcu. Und so eö denn eine Wahrheit ist/ daß die jungen Kindlein, wiewohl nicht von ihrer selbst Gerech. tigkcit / noch Unschuld wegen, dieweil sie alle in der Ueber, trerung Ade (Adam/) Kinder des Zorns geboren worden/ sondern von wegen des vergossenen Bluts Christi/ unsers einzigen Heilandes/ welches gleichwie für die Alten/ also auch für die Kindlcin geschehen ist / des Reiches Gottes / wie uns die Schrift Kundschaft gibt / fähig sind. So ist es billiger als billig, daß gleichwie die Alten / also auch die jungen Kinder/ zur Bedeutung der innerlichen Abwaschung/ >nit der äußerlichen Taufe, in die Zahl der Christen ringe, schrieben/ und ihnen das Zeichen ihrer Erlösung nicht versagt werde., ES war den Kindern Israels von Gott geboten/ daß sie ihre achttägige Kindlein beschneiden sollten. Nun kann es Niemand läugnen/ daß an Statt der Beschneidung die Taufe eingesetzt worden/ wiewohl die Zeit der Taute/ von Christo/ mit ausgedrückten Worte»/ nicht bestimmt ist/ son. dern christlicher Freyheit und Liebe ergäben (überlassen) wird. Dieweil nun die Taufe und die Beschneidung Bundes. ') Die Folgen des Falls Adams, werden hier in aller ihrer Strenge ausgedruckt. Doch schrieb Zwingli nicht so: ,, Die Erbsünde sey eigentlich keine Sünde / son. dern eine erbliche Verderbniß / eine erbliche Krankheit." Lesusol/ro, Hint. lle Is rekorinstion. 1. IH. p. 261 . beruft sich auf ein Wort des Zwingli/ vom 15 . Noven,' ber 152 Z. !X. Kap. Allg. Verord-über -ie Reformation. 7os zeichen der Gnade Gottes sind/ mit was Fugen (Fug Rechtens) wollen denn die irrigen Geister/ die man Wiedertäufer nennet/ den Christen Kindern das Zeichen christlicher Wiedergeburt versagen? Sollen denn der Christen Kinder Gott nicht so angenehm seyn/ daß ihnen/ wie die Beschneidung den Kindern Abrahams, die Taufe nicht ge- gönnet seyn sollte. Ach nein '), sie haben sich des christlichen Zeichens/ nicht minder als die Kinder Abrahams der Beschneidung/ zu gebrauchend) Und irret nicht/was die Wiedertäufer sprechen/ daß Man auf diese Weift/ die Knäblein allein, und nicht die Töchterlein taufen müßte/ weil jene allein beschnitten wurden. Denn / es ist bey den Christen nicht/ wie im alten Gesetz der Unterschied desWei- beS und des Mannes / sondern sind wir alle Christen / indem Weib und Mann / Herr und Knecht ein Ding / und deshal- ben die Töchierlein die Taufe anzunehmen/ nicht auSge- schloßen; Aus dem Allen ist unser ernstlicher Befehl/ Wille und Meinung/ daß alle junge Kinder/ in unsrer Stadt und ') Zweifelsohne wird die Commission der xxger ein Gutachten von den Reformatoren über verschiedene Glaubensartikel begehrt haben/ welches die Weitläufigkeit dieses Abschnitts/ und der Ausruf Ach / nein; zu bestätigen scheinen. Sich einer Sache gebrauchen/ stakt/ von einer Sache Gebrauch machen, oder, sich dersel- ben bedienen, war damals eine sehr gewöhnliche Wortfügung. Im Grunde ist sie dort unschicklich r die Kinder sind bey der Taufe passiv. Diese Widerlegung der Einwendung der Wiedertäufer könnte deutlicher seyn. Wir verstehen sie nicht. V. Band- Zz 706 xiv. Periode. Zeiten der Reformation. Landschaft künftigs, wie bisher geschehen, um Erhaltung christlicher Liebe und Einigkeit, ohne einen mit Gefährden verknüpften Verzug, getauft, und durch das äußerliche Bader Wiedergeburt, an die christliche Religion ergeben werden (geweihei werden,) damit der Verzug der Taufe, unsern Nächsten nicht ärgerlich werde, und zur Verletzung brüderlicher Liebe und Einigkeit, die uns Christus so hoch empfohlen hat, dienen möchte. Wir wollen auch, daß alle die so in ihrer Jugend getauft worden sind, sich dessen sättigen, und sich weiter nicht mehr taufen lassen, aber mit allem Ernst darnach streben, daß sie-in Erneuerung des Lebens, die innerliche Taufe erlangen, so da geschieht im Geist und vor göttlicher Liebe (vor Liebe zu Gott) durch die Barmherzigkeit Gottes. xn. Vom Bruch (Gebrauch) des Herrn Nacht, mahls. Des Herrn Nachtmahl ist von Christo eingesetzt wor- den, sein heiliges Leiden mit Dankbarkeit zu betrachten und zu verkünden, auch christliche Liebe und Einigkeit, wie es Gliedern eines Leibes gebührt, zu bezeugen. ') ') Da steht man die Lehre unsrer Bürger über das heilige Nachtmahl, in seiner ursprünglichen Einfachheit. Noch nichts von einem mystischen Sinn, wie Theodor Zwinger und andere stch ausdrucken; nichts von einer geistigen Gegenwart des Leibes; nichts von einem wirk. lichen Kauen oder Essen (msnöuostio) mit dem Munde der Seele; nichts von der Behauptung, daß dieser Mund der Seele der Glaube sey. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 707 Dieses Nachtmahl ist schwerlich gemißbraucht worden, in dem, daß man das Gedächtniß des großen Geschenk- deS Leidens Christi für ein Opfer; und die gemeine Dank. sagnng, ein Werk der Genugthung für die Sünde, wider die Wahrheit göttlicher Schrift, ausgegeben; ein Meßopfer daraus gemacht; die Gutthat des Leidens Christi, nicht nur weil sie in fremder Sprache behandelt, verschwiegen, sondern ist das Verdienst des Leidens Christi, so viel es an den Meßpriestern gewesen, größlich geschmälert worden. Denn, falls sie mit ihren eigenen Werken, wie sie ausgeben, für die Sünde genng thun könnten, so wäre Christus nicht das LämMlein Gottes - das da hinnimmt die Sünde der Welt; er wäre kein ganzer Erlöser, und, wie die Schrift sagt, er wäre vergeblich gestorben. So ist er einmal geopfert wor. den, und stirbt küiistigshin nicht mehr. Als wenn die Schrift sagte: Da Christus das Werk seiner Sendung, indem, daß er Gott, unserm himmlischen Vater, zu einem brennenden, immer und ewig währenden Opfer, am StaMm des Kreuzes, zur Bezahlung unsrer Sünden, einmal aufgeopfert worden, vollbracht hatte, da ist er gestorbene da er aber nun aufer- standen, gen Himmel gefahren, zu der Rechten des Vaters sitzet, so stirbt er nicht mehr; darum wird er auch weiter nicht mehr geopfert. Und Mangelt «nS armen Sündern dennoch Nichts , denn sein einziges Opfer währt in dem Angesicht Gottes in Ewigkeit. O lieben Freunde; welch christliches Herz mag doch sehen, ') daß Christus sein Herr und einziger Heiland so hoch geschmäht werde, daß er nicht ein ganzer Erlöser sesi- sondern erst die Meßpriester, Mit dem Unlüst ihrer Werke, sich an die Statt Christi setzen, den himmlischen Vater für die Sünde der Welt zn versöhnen vermeinen, welches doch ' ) Hier gilt die nämliche Bemerkung die weiter^oben, beym Ausruf Ach nein gemacht worden ist. Z r» 7(18 XIV. Periode. Zeiten -er Reformation. eine große Lästerung und Verführung ist. So ist Christus einmal (sagt die Schrift) in die Hände der Sünder gegeben, aber künstigShin wird er den Sündern nicht mehr übergeben werden, sondern er wird die Sünder richrcn und strafen. Es ist mit diesen schrecklichen Sachen nicht genug ge- Wesen, sondern auch durch das Meßopfer, womit die Einsatzun. gen Christi, in alle Wege verkehrt, die Gemeinschaft der heiligen Sakramente des Leibes und Blutes Christi, so die Prie. sier mit ihren christlichen Mitbrüdern gebrochen und ausgetheilt haben sollten, abgestellt, die Bezeugung christlicher Liebe verachtet. Und so aber daü geschehen, damit der Messen , und darnach der Stiftungen, und Nießungen viele wür- den, ist es desto erschrecklicher, daß um deö Geizes willen, die heilige Einsetzung Christi, sogar verkehrt und mißbraucht worden. Da wir nun, die und dergleichen Gräuel in der Messe erfunden, und daß die, wie sie eine gute zeither gebraucht, mit Gott nicht bestehen können, aus heiliger Schrift erlernt, so haben wir, in dem Namen unsers Herrn Jesu Christi, die abgöttischen Mißbrauche der Messe, womit die Einsetzung und LaS Leiden Christi geschmähet wird, in unsrer Stadt und Landschaft abgethan und verordnet, daß nun künftigs, in unsrer Stadt und Landschaft des Herrn Nachtmahl nach der Einsetzung Christi, zum Gedächtniß seines heiligen Leidens, mit großer Danksagung, und Vereinbarung in christlicher Liebe, wie eS Gliedern eines Leibes gebührt, in verftändli- cher deutscher Sprache, gehalten werde. Damit aber diese Dinge, wie billig geschieht, mit großem Ernst behandelt, sollen sich die Mitgenossen des Herrn Nachtmahls, ehe sie zum Tisch des Herrn gehen, wohl bewähren (prüfen) und mit r) . . . Psalmen, allgemeinem Gebeth für alles Anliegen *) Stehet, „unnd mit vorgonderOffenen schuld, Psalmen.'' Vermuthlich soll es bedeuten: „und mit vor« IX. Kay.Allg. Verord. über die Reformation. 709 der Kirche, mit einer Lektion (Vorlesung) aus der heiligen Schrift von dem Leiden Christi dazu bereite»; und demnach mit kurzer Vermahnung und Verkündung der Worte des Herrn Nachtmahls, so man das heilige Vater unser gebethet, ') mit andächtiger und züchtiger Empfahl» ng der heiligen Sakramente des Herrn Nachtmahls in großer Danksagung vollenden. Hier in diesem Nachtmahl ist nöthig, dazu unser Wille und ernstliche Meinung, daß der Bann nach christlicher Ordnung gebraucht werde. Aber, anderer Sachen halben Niemand freventlich geurcheilt, und allein die verbannt wer- hergehender Bekenntniß der Sünden, mit Psalmen, u. s. w." Allein, es kann die Meinung nicht haben, daß diese Bekenntniß weder heimlich im Beichtstuhl, noch öffentlich von Seiten des Sünders in der Kirche geschah, sondern, daß der Prediger , im Namen aller Communi- kanren, eine allgemeine Bekenntniß ihres sündenhaften Zustandes ablegte- ') Man sagte folglich noch Vater unser, und nicht Unser Vater. Ob nachher die Veränderung geschehen ist, weil Unser Vater besser deutsch sey, als Vater unser, oder weil man jeden Anlaß gern ergriff, um sich von den Lutheranern zu nnterscheiden, finde ich nicht aufgezeichnet. Im Plural, um auf die beyden Gestalten zu deuten. DaS Brod ist das Sakrament oder Erinnerungszeichen des Leibes, und der Wein, das Sakrament oder Erin- nerungszeiche» des Blutes. -) Deutung auf die Exkommunikationen, oder Bannfirale« der Päbste und Bischöfe. 7io XIV. Perioye. Zeiten der Reformation. den, die durch das Wort Gottes verbannt sind; denn diese!' ben schmähen den Leib Christi, als ungesunde und dürre Glieder. Es möge» in diesem Nachtmahl Gemeinschaft nicht haben die öffentliche» Abgötter, ') Zauberer, Gotteslästerer, Durchächter des Wortes Gottes, und der heiligen Sakramente der Taufe und des Herrn Nachtmahls; Auch die so Vater und Mutter schmähen; die ungehorsam sind weltlicher Obrigkeit, Aufrührische, und die, welche sich freventlich weigern, zu geben Zehnden, Zinse, Zölle und so weiter; die sich in den Sachen des Glaubens mit dem Worte Gottes nicht wollen berichten lassen, und die ihren Neid nicht abstellen; ') alle die so aus Muchwillen kriegen; ?) die Hurer, die Ehebrecher, die Säufer und Prasser, die Diebe, Räuber, Wucherer, und die so unziemlichen Gewinn, Handthierungeu und Gewerbe treiben, die nicht zu geben noch zu nehmen sind; ») dazu gesunde, starke Bettler die mit ihrer Faulheit eine Ueberbürde dem Nächsten sind, sammt allen falschen Zungen, und Unterdrückern der Gerechtigkeit. ') *) Zweifelsohne werden hier die Katholiken verstanden. Schwer mußte eS seyn zu beweisen, daß einer össent. lich seinen Neid nicht abgestellt hätte. 3) Siehe weiter unten am Ende. §) Dieser ganze Satz mag wohl bedeuten: ,, diejenigen, welche die Leute übermache» oder übervortheilcn, sowohl als die. jenigen, welche Handthierungeu und Gewerbe treiben, die weder aufgetragen, noch angenommen werden sollen. ?) Ein höchst unbestimmter Artikel. Wenn die Päbste, Fürsten, Verbannten und die Völker deS Untertbanen.EideS entließen, so war gemeiniglich > er Vorwand, daß jene Fürsten, als Unterdrücker der Gerechtigkeit, die Rechte despäbst- lichen Hofes, der Kirche, der andern Fürsten oder der Völker selber verletzt hätten. Eine wichtigere allgemeine Bemerkung ist diese- Da der Bann nur gegen öffentliche Fehlbare vollzogen werde« IX. Kap. Alltp Verord- über die Reformation. 7 t 1 Es sollen die Lentpriester und Diacone ein getreue- Aufsehen auf alle ihre Heerde haben, und so sie vernehmen/ daß jemand in diesen Lastern verläumdet * *) und be» griffen sey/ die sollen sie anfangs brüderlich warnen und strafen. Und so aber jemand nach der ersten und andern brüderlichen Warnung nicht davon abstehen / sondern in den Lastern öffentlich verharren / und die Gemeinde GotteS ärgern würde, den und die soll man verbannen / und von durfte, wie konnten gewisse Laster so öffentlich begangen werde» / daß keine Polizey, kein Richter/ kein Rath sie gestraft hätte/ ehe und bevor der Bann ausgesprochen worden wäre. Man löset die Frage also auf. Es gab Verbrecher / die der Richter nicht mit der Todesstrafe vcrurtheilt hatte, die doch durch das richterliche Urtheil, als offenbare Verbrecher, erklärt worden waren. Die mußten, außer der weltlichen Strafe, noch vom Abend, mahl ausgeschlossen werden. *) Verläumder für in Verdacht stehe», ein Ge- genstand des Gerüchts seyn. ») begriffen kann hier nicht so viel bedeuten als auf frischer That ergriffen, denn sonst wären Warnungen, ohne Anzeige an die weltliche Behörde, in den meisten Fällen, viel zu wenig. In einem Laster begriffen seyn, bedeutet , desselben schuldig seyn. Der Sinn des ganzen Satzes ist: „ Falls sie vernehmen sollten, daß das öffentliche Gerücht über Jemanden ergehe, als wenn er eines Lasters schuldig wäre." 3) Wir haben schon weiter oben bemerkt, daß damals strafen oft nur so viel sage» wollte, als Vorwürfe machen, ahnden, verweisen. 712 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. des Herrn Nachtmahl so lange ausschließen, bis sie ihr Le. ben gebessert, und dieß mit neuer Unschuld kund gemacht haben. Und wer in einer Kirche von öffentlicher Laster wegen, verbannet worden, soll auch in den andern Kirchen von des Herrn Nachtmahl abgetrieben werden. Des Herrn Nachtmahl soll in unsrer Stadt und Land- fchaft Basel, zum Jahre aemeinlich in allen Pfarren, drey. mal, nämlich zu Ostern, Pfingsten und auf Weihnacht, und hier in der Stadt, alle Sonntage von einer Pfarre zu der andern, quf daß man alle Sonntage das Nachtmahl finde, und ein jeder die Liebe auch in andern Pfarren bezeugen, und Christo der großen Gutthal Dank sagen möge, gehalten werden. Es sollen auch die Pfarrer aufm Lande, zu den ob. genannten drey Festen, alle drey, vier oder fünf Wochen zum wenigsten einmal, wo sie Communikanten haben, des Herrn Nachtmahl mit großer Andacht und Dankbarkeit halten. xn. Von Heimsuchung der Kranken. Diese Barmherzigkeit ist von Gott besonders geboten, darum sollen die Lempriester und Diaeone die Kranken mit großem Ernst und Gedult heimsuchen, die Kranken mit dem Wort Gottes treulich trösten. Und wo die Kranken des Herrn Nachtmal begehrten, ihnen das mittheilen, Wenn auch Je- *) Mit neuer Unschuld kund machen, verstehet sich im allgemeinen, aber nicht bestimmt: Durch Zeugnisse beweisen, daß man wie neu geboren , und ohne Schiri- wieder geworden sey. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 713 man- aus dieser Zeit dieses Jammerthals') zu den Freuden ^ Diese Art sich das irrdische Leben als ein Jammerthal vorzustellen, herrschte bey vielen in den vorigen Jahr. Hunderten. Sie ist aber im allgemeinen ungegründer, schädlich und pflichtwidrig gegen Gott. — Ungegrün- der soll sie jedermann vorkommen, der die zahllosen Wunder und Schätze der Natur am Himmel und auf Erden, die mannigfaltigen Erfindungen der Künste, den reichen Vorrath an wissenschaftlichen Kenntnissen, und die Empfänglichkeit der Sinne, des Geistes und des Herzens für tausend und tausend Gattungen von Genuß, in Betrachtung zieht. Viele Klagen entstehen über Sa. chcn die nur verdiente Folgen der Unmäßigkeit sind; andere über unbefriedigte Habsucht, Eitelkeit, Stolz. — Jene Lehre ist zweytens schädlich. Sie erzeugt Unzufriedenheit, Mißmuth, Furchtsamkeit, Schwermuth und Schwärmerey. Sie lähmt die physischen Kräfte, und dadurch nach und nach die Kraft des Widerstandes, oder auch der Geduld. Endlich ist sie pflichtwidig gegen Gott, der statt Dankbarkeit für alles was er zur Verschönerung des LebeuS schuf, nur Seufzer, Mur. ren, Wehklagen, Jammer und höchstens eine erzwun. gene Ergebung empfängt- Der Schöpfer bestreuete, aus der Fülle seiner Güte, die irrdische Laufbahn mit Blumen; und wir wollen in denselben nur Dornen, Stacheln und verborgenes Gift erblicken. — Das einzige, so man zugeben könnte, betrift das Leid über das Absterben geliebter Personen. Allein, wenn die Thränen der Trauer einige Zeit ihren freyen Lauf gehabt haben, so lindert sich allmählich im betrübten Herzen, nach der weisen Anordnung der Vorsehung, der Schmerz; und der Gedanke an die Unsterblichkeit gewährt Trost, Anheilet früh oder spät die geschlagene Wunde. Xiv. Periode- Zeiten der Reformation. der Seligkeit berufen wird, dessen Leib soll mit Zucht, und ehrlich an Orte», so wie hernach für gut ansehen, bestattet werden. xiv. Zu welchen Stunden das göttliche Wort in der Stadt Basel verkündet werden soll. Weil die christliche Seele so wenig, ohne das Wort Gottes, als der Leib, ohne die natürliche Speise, leben kann, haben wir verordnet, daß alle Sonntage am Morgen früh bey St. Peter, bey St. Martin, bey St. Alban und zu St. GlSbethen, und jenseit Rheins zu St. Clara, für die Wandelnden (Reisenden) und für daö Gesind frühes Gebeth gehalten werde. Und darnach um die achte im Mün- ster, bey St. Peter, bey St. Leonhard und bey St. Theo. dor die gewöhnlichen Tagpredigtcn ') ihren Fortgang haben. Nachmittag um die Zwölfe soll man im Münster und zu den Barfüßern, und auf den Abend um die vier wiederum im Münster predigen. An Werktagen soll das Fnihgebech in der mehrern Stadt Basel, alle Tage wie bisher, bey den Barfüßern und zu St. Peter gehalten werden, aber jenseit Rheins zu St. Clara. Dazu, sobald man das erste Zeichen in den Rath verlautet, soll eine Predigt für die Räthe und Gerichtsherren ungefähr eine halbe Stunde im Munster täg- lig gehalten werden. Die Tagpredigten, so man bisher an den Werktagen in den Pfarren, wenn es achte geschlagen, gehabt, sollen künftigs alle Werktage im Münster, Das ist Sonntagpredigten, im Gegensatz des frühern Gottesdienstes. °) Das ist vermuthlich, wenn Rath oder Gericht gehal. ttn wurde. IX Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 715 wenn es nenne schlägt, gehalten werden. Bey dieser Pre- digt sollen alle Priester, die hier verpfründet sind, bey einer Pön zugegen seyn, und ohne ehchafte ^) Ursachen nicht ausbleiben. Wir haben auch geordnet, daß alle Werktage um die drey nach Mittag, in dem Münster, eine Stunde unge- fähr, in der heiligen Schrift ordinaire gelesen, und daß nach Endigung der Leygen (Vorlesungen) die ordi- narr LectoreS, dem gemeinen Volk, sobald das dazu verordnete Glhcklein verlautet, ungefähr auf ein Viertel einer Stunde, dasjenige so gelesen worden, mit kurzer tröstlicher Vermahnung vortragen, dabey auch die Priester verbleiben, und bey einer Straft, bis alle Dinge vollendet, nicht ab- scheiden sollen. xv. Vom ehelichen Stande und wie man in die Ehe kommen solle. Wie Gott, unser himmlischer Vater, den ehelichen Stand selber aufgesetzt, gebenedeyet, und würdig zu halten geboten hat, haben wir geordnet, daß die Eheleute, so ordentlich in die Ehe greiffcu, -) eS sey an Feyer. oder l) Das Wort ehe haft, welches so oft in unsern alten Schriften vorkommt, hat keinen Bezug auf eheliche Verpflichtungen, und bedeutet nur so viel als gültig, gesetzlich. 2 ) Woher die Redensart in die Ehe greifen, statt, in denStand der Ehe trete« entstanden ist, kann daher kommen, daß die Verlobten vor dem Altar einander die Hände geben. So steht in der Apostel Ge- schichte fallen lassen, tugendlich mit einander leben; oder, so sie von Argwohns wegen beschickt, von ihrem ärgerlichen Wesen abstehen, noch einmal warnen. Und so diese Unterhandlung und Warnung auch nichts helfen würde, dann sollen die Eherichter gemeinsamlich solche Personen vor sich berufen, die Irrthum der Eheleute mit Recht entscheiden. Und nachdem der ärgerlich starke Leumden genugsam erfunden ist, dann sollen die Eherichter die argwöhnigen Personen strafen, damit größere Uebelthat vermieden bleibe. xvm. Von Bildern. Wir haben in unsern Kirchen zu Stadt und Land keine Bilder, weil sie vormalö viele Anreizung zur Abgötterey gegeben, darum sie auch Gott so hoch verboten, und alle die verflucht hat, so Bilder machen. Dcßhalben wir künftigshiv mit Gottes Hülfe keine Bilder aufrichten lassen, aber ernstlich nachdenken werden, wie wir die armen Dürftigen, sö die wahren und lebendigen Bilder Gottes sind, tröstlich versehen mögen. xix. Von Feyertagen. Wiewohl alle Christen mit höchstem Fleiß bearbeiten sollen, daß sie in Meidung der Laster, Gott, ihren himmlischen Vater täglich feyern, der Sünde absterben, und in Tugenden zunehmen; so will doch nichts desto weniger etliche Feyerrage, auf die man sich in den Kirchen zu Hörung des göttlichen Worts und gemeinen Gebetes, um Bezeugung christlicher Liebe, mit Unterlassung anderer Handarbeit versammeln , zu halten vonnölhen seyn. Und so aber die Viele der Feyerrage nicht zu loben ist, so wollen wir fürohin alle die Sonntage, sammt den Fasten der Geburt Christi, der Ostern, der Auffahrt Christi und der Pfingsten zu feyerN an- V. Band Aaa 722 XlV. Periode. Zelten der Reformation. genommen haben, also daß auf solche Tage männiglich in unsrer Stadt und Landschaft, sich aller ärgerlicher Leichtfer. rigkeiten abthun, allein Gott und nicht der Welt dienen. Auch Vater und Mütter, Herren und Meister, ihre Kinder, Knechte und Dienstboten dazu anhalten sollen, daß sie sich auf die bestimmten Tage, in vorbemeldten Werken, bey an- dern Gläubigen, Christen seyn, erkennen. Aber die Verdienste, hohen Tugenden und Seligkeit der heiligen ewigen ') Jungfrau Maria', der heiligen Aposteln, St. Jo- Hansen des Täufers, und der lieben Märterer Christi, weil man täglich Frühgebet und Tagpredigt haben wird, sollen mit ernstlichem Gedächtniß (wie davon in Verkündung des göttlichen Wortes befohlen ist) begangen werden, und die Tage ihres Gedächtnisses im Calender ««verrückt bleiben. xx. Von der Schule. Dieweil wir zu Verkündung des göttlichen Wortes, und Pflanzung eines friedsamen, christlichen, bürgerlichen Wesens, gelehrter Leute, nothdürftig sind, wollen wir, mit göttlicher Hülfe, die Schulen für die Jugend, auch unsre Universität, mit guten gelehrten Schulmeistern und Profes, soribuS, nicht allein in lateinischer, sondern auch in griechischer und hebräischer Sprache dermaßen geschickltch anrichten, daß dieJungen und Beragten dadurch kunstreich, zu christlichen Tugenden und zu Vorstehern der Gemeinde gepflanzt und gezogen werden mögen. ?) Das Wort ewig, ist bemeMSwerth. IX Kap. Allg. Verord über die Reformation. 723 XXI. -Wie die Laster verboten und die Uebertre. ter derselben gestraft werden sollen. ES gibt die Schrift Zeugniß, daß die Gewalt (sulo>-it»8,) eine Dienerin Gottes, zur Rache der Uebelthäter und zum Lobe der Wohlthäter ") von Gott eingesetzt sey. So nun Gott, unser himmlischer Vater, uns in solchen Dienst berufen, das Gute zu pflanzen, und das Uebel zu strafen, geboten hat. Damit wir denn unsers AmtS treulich wahrnehmen, haben wir folgende Laster, bey den dabey ge. meldten Pönen verboten, und uns einhellig entschlossen und vereinbart, die Ueberiretcr, ohne alle Gnade zu strafen. Darum wollen wir männiglich sich vor Schaden wissen zu verhüten, väterlich gewarnet haben. xxn. Von den Lästerern Gottes, desGlaubenS- und der Sakramevt-e. Welcher oder welche etwas glauben lehren, oder Predigen, das den zwölf Artikeln unsers heiligen , ungezwcifel. ten, christlichen Glaubens widrig, oder welche die Gottheit oder Menschheit Christi Jesu, unsers einzigen Heilandes, verläugnen, schmähen oder das hohe Verdienst seines heilt, gen, bittern Sterbens und Leidens vernichten oder schmälern/ und sich mit dem göttlichen Wort von ihrem Irrthum nicht ') Die Uebertreter der Laster hat keinen Sinn- Ist zweifelsohne ein Schreib, oder Druckfehler. -) Wohlthäter ist ««alogisch der Gegensatz von Ue. bel thätcr, hat aber seit langem eine eingeschränktere Bedeutung. Aaa 2 72 ^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. abweisen lassen, die wollen wir an ihrem Leibe, Leben und Gut strafen. Welche das heilige Wort Gottes in biblischer Schrift begriffen, die heiligen Sakramente der Taufe und des Herrn Nachtmahls verachten oder verspotten, wollen wir also stra. fen, daß wir die Verspötter des göttlichen WortS gefänglich annehmen und des Landes verbieten werden. Welche aber das Sakrament der Taufe also schmähen, daß die solche den jungen Kindern mitzutheilen, wider christ. liche Liebe und Freyheit verbieten, verhindern, oder welche, die in ibrer Jugend gerauft, sich im Alter (als die Rotten, geister die man Wiedertäufer nennt, aus rhorrechrigem Wahn wider die Wahrheit göttlicher Schrift thun- wiederum tau. fe« lassen, oder das zu thun predigen, lehren, und die solche Predigt in Hölzern, Wäldern, Winkelhäuscrn hören, an. nehmen, und sich dieser Sekte anhängig machen würden, die alle, nämlich die Wiedertäufer, so steh im Alter wieder, «m haben taufen lassen, oder die, so die Wiedertauf lehren, «nd Kindertaufe verbieten, sammt denen, so ihre Kinder «ngetauft zu behalten vermeine», und die, so diese, verfiih. rerische Lehre hören, annehmen, oder solche Lehrer und Täufer behausen, behöfen, und Unterschleif geben, wollen wir, als die nicht ihres Bluts, sondern ihres Heils und Seelen Seligkeit begierig,') von Stund an gefänglich annehmen, und ste in der Gefangenschaft so lange mit Muß und Brod speisen, dazu nach Gelegenheit peinlich mit ihnen handeln lassen, bis ste ihren Irrthum bekennen, den öffentlich wi. -errufen, davon abstehen, «nd zu christlicher Einigkeit wie. *) Das will sagenr Die Räthe seyen nicht nach ihrem Blut, sondern nach ihrem Heil begierig. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 72 Z der bekehren (zurückkehren.) Und wenn sie solches gethan?, dann wollen wir sie mit einer Urfehde, die sie mit erhabe- «en Fingern und gelehrten Worten zu Gott schwören, damit ihnen, solcher, als verführischer Sekten Wnftigs müßig zu gehen, deren ganz nicht zu beladen, sondern sich mit uns in göttlichem Wort und Dienst gleichförmig zu halten bey Pön des Schwertes eingebunden werden soll, der Gefangenschaft ledig lassen, nnd sie für christliche Mitbrüder »der Schwestern erkennen. *) Die aber in ihrem Irrthum verharren, und davon nicht abstehen würden, wollen wir, damit sie niemand weiter verführen, bis zu Ende ihrer Wyl (Lebens) in Gefängniß behalten, und darin ersterben lassen. Und falls sich einst zutragen sollte,s daß solche Täufer ihren Irrthum veken- neu, und obgemeldten Eid erstatten, aber darnach an sich selbst so unthür, daß sie, wider gethane Urfehde, von christlicher Einigkeit zum andern Mal abfallen, ihren vorigen Irrthum annehmen, ihre Ehre und Eid Obersehen wür- den; dann wollen wir solche Uebertrerer als ehrlose, meineidige Leute und abtrünnige Christen ohne alle Gnade mit dem Schwert vom Leben zum Tode richten lassen. Dessen wisse sich männiglich zu richten, und vor Schaden zu verhüten. Und dieweil man diese Wiedertäufer gemeinlich dabey erkennet, daß sie sich in Hörung des göttlichen Wortes und ') Bemerkenswerth ist es, daß weder über die Versa- guug des Eides, des Waffektragens, der Anerkennung einer Obrigkeit, noch über die vorgeblichen Eingebungen , aus welchen anderer Gräuel entstanden, ihnen in dieser Verordnung nichts zur Last gelegt wird. Die späte Taufe konnte dem Staat nicht schaden. 726 xiv. Periode- Zeiten der Reformation. Gemeinschaft des Herrn Nachtmahls von andern christlichen Gemeinden absondern, in die Winkel, Wälder und auf die Felder sich zusammenlhun, ihren Jrthum lehren, und die Einfältigen verführen: so wollen wir uns hiemit erläutert haben - daß wir alle die, so in unserer Stadt und Land das heilige Wort Gottes bey andern Gläubigen, in öffentlichen Kirchen nicht hören, noch des Herrn Nachtmahl bey andern Christen zu gelegenen Zelten nicht nehmen, sondern der Wiedertäufer Winkel. Wald - oder Feldpredigte hören, die Sakramente mit ihnen nehmen, ob sie gleichwohl nicht an» ders getauft, nicht desto minder für Wiedertäufer achten, und die alle, wie von den Wiedertäufern obsteht, strafen wollen- Welche die heiligen hochwürdigen Sakramente des Leibes und Blutes Christi, wenn die indes Herrn Nachtmahl christlich gehandelt, wie andern schlechten Wein und Brod, oder noch verächtlicher, ein Beckerbrod, Rübschnitz und dergleichen, sportlich nennen, die wollen wir, als Durchächter der heiligen Sakramente, an ihrem Leib und Leben strafen. Denn wir nicht leiden mögen, noch wollen, daß die heiligen Zeichen, dabey wir der gnadenreichen Ee. schenke und Leidens Christi, unsers einzigen Heilandes, er- innert, so jämmerlich verspottet werden. Welche die ewige, reine auSerwählte Königin, die gebenedenre Jungfrau Mariam, oder andere geliebte Gottes« heiligen, so jetzt bey Christo in ewiger Seligkeit leben, verachten, schänden oder schmähen, also daß sie sagten, die Mutter Gottes wäre ein Weib, gleichwie ein anderes Weib hier auf Erden gewesen; daß sie mehr Kinder als Christum, den Sohn Gottes, gehabt; vor und nach der Geburt, nicht «ine ewige Jungfrau geblieben; oder daß die auSerwählten Gottesheiligen, so aus diesem Jammerthal berufen, nicht bey Christo in der Seligkeit wären: die alle wollen wir, IX. Kap. Allg. Vcrord. über die Reformation. 727 je nach Gestalt der Sache«/ an ihrem Leib, Leben und Gut strafen. Und als durch die unmenschlichen Schwüre, deren bisher leider viele geschehen, die göttliche Majestät größlich zum Zorn bewegt, das christliche Volk merklich verärgert wurde, wollen wir alle die, so mit verdachtem Gemüth, aus lauter Muthwillen, bey Gottes Allmächtigkeit, Barm- Herzigkeit, Krankheit, Taufe, Sakrament, Marter, Leiden, Wunden und dergleichen schwören, an Leib und Lebe» strafen. Welche aber aus Zoen oder böser Gewohnheit, wie obgemeldet, schwören werden, die sollen für jeden Schwur, so oft eS dergestalten geschieht, fünf Schilling ohne Gnade verbessern. Doch so möchte jemand aus Zorn oder böser Gewohnheit sich mit dem Schwören so ungebührlich halten, wir würden ihn gleich wie absteht, an Leib und Leben strafen. Diese Ordnung und Strafe soll zu Stadt und Land gleich gehalten, und die Lästerer von jedermann bey geschworenen Eiden angegeben, und darin niemand verschonet werden. xxm. Von Uebertretung der Feyertage. Welche an obgemeldten Fcyertagen, ohne redliche Ur- fache, das Wort Gottes bey andern Gläubigen, in offenen Kirchen , aus Fahrläßigkeit, oder Widerwillen, nicht hören, sondern anheimsch bleiben, und sich dennoch der Täufer- sammlungen nicht beladen, oder vor Ende der Tagpredigt (es wollte denn Einer über Feld ziehen) in offenen Wein- Zunft- Wirth- oder Kochhäusern prassen, oder auf den Werk- und Fcyertagen theuer als um einen Rappen, doch ohne alle Verbote, spiel«! und kurzweilen, oder öffentlich tanzen 728 XkV. Periode. Zeiten der Reformation. würden, deren wollen wir einen jeden, er sev Wirth, Gast, Koch oder Zunftknecht/ heimsch oder fremder/ so oft das geschaht. um ein Pfund Pfenning ohne Gnade strafen. ES sollen aber die / so wie obstebt / um einen Rappen knrzwei- len wollten/ solche Spiele thun, erst von dem Einen nach Mi'iag/ bis die Glocke vier schlügt/ und nicht eher/ noch länger. Denn wer solche Kurzweil früher oder später triebe/ soll jedesmal/ wie absteht/ um ein Pfund Pfenning gebüßt werden. Hieben wollen wir einer jeden Zunft heimgestellt haben/ daß sie aus christlichem Eifer das Spiel wohl ganz abstelle»/ und die Ueberrreter bey einer Pön strafen mögen/ Wie sie der Ehre Gottes und brüderlicher Liebe förderlich seyn gedenken. xxiv. Von allerley Malefizstrafen. Die/ so ihre Obrigkeiten und Aeltern schmähe» / lä- stern/ und ungehorsamlich verachte» / Todtschläger/ Mörder Diebe/ falsche Kundschaftgeber und dergleichen Malcsizhändel wollen wir nach kaiserlichen *) und unsern Stadtrechten ohne Gnade strafen. *) Seitdem hat man hierdurch die Laroline/ l Nemesis, oder HalögerichkS. Ordnung des Kaisers Carl des Vten verstanden. Sie wurde im I. 15 Z 2 aufm Reichstag zu Regenspurg kund gemacht/ und das Aahr darauf zu Mainz in öffentlichen Druck gegeben. Hier, in der Verordnung so vor uns liegt/ bedeuten kaiserliche Rechte die Sammlung deS Kaisers Iustinianuö / die übrigens nichts weniger als milde war. Der Ebcbrecher z. B. wird darin zum Schwert vcrurtheilt/ und eine Ehebre- cherin soll mit Ruthen gehauen und in ein Kloster gethan werden. Einer der bey den Haaren oder bey dem Kopf Gottes schwören würde/ hat das Leben gewirkt. IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 72 § xxv. Vom Ehebruch und unehrlicher Brywoh- nung. Welche öffentlich zu der Unehe sitzen, oder welcher sonst knndlich ist und offenbar, oder mit genügsamer unver. dächtlicher Kundschaft, nach Erkanntniß des geordneten Ehe, gerichts, erwiesen würde, der oder dieselbigen, es seyen Frauen oder Männer, junge oder alte, arme oder reiche 7 die sollen zudem, daß sie, wie obsteht, verbannet und von des Herrn Nachtmahl abgetrieben werden, zu allen ehrlichen Ständen, als Bürgermeister, Zunftmeister, des kleinen noch großen Raths, noch Gerichtsherren, Prädikanten, Leutprie- stern oder Helfern, oder zu andern ehrlichen Aemtern nicht erwählt noch genommen werden. Und falls der oder diesel, bigen dannznmal, so einer in solchem Laster des Ehebruchs gefunden würde, in vermeldeten oder dergleichen ehrlichen Aemtern verfaßt wären, die sollen sie damit gestracks verwirkt, abgesetzt, die Priester ihre Pfründen verloren haben, und ein anderer tauglicher an des Ehebrechers Statt genommen werben. Solches soll auch auf dem Lande, mit Ausschließung des Nachtmahls Christi, der Ehrenämter, als zu Gericht, Gemeinde und andern ehrlichen Versammlungen, wie die auf dem Land gebraucht, gleichwie in der Stadt gehalten werden. Und so, wenn sich, wie vorsteht, einer oder eine zu»» erstenmal im Ehebruch übersehen, und das kundlich gemacht wurde, der oder dieselbigen sollen sammt obgenannter Entsetzung ihrer Aemter und Pfründen, für den ersten Ehebruch , wenn der Ehebrecher des Raths oder ein Priester igelndem dergleichen Lästerungen Pest, Hungersnoth und Erdbeben zugezogen hätten, (dloveii. 77, vsx. 1. §. 1.) fzo XU Periode. Zeiten der Reformation. Wesen zehrn Pfund. Wäre aber der Thäter oder die Thä. terin von der Gemeinde gewesen, um fünf Pfund gestraft werden. Falls aber einer oder eine zum andern Mal in Ehebruch öffentlich und kundlich erkundet würde, dann soll er oder sie gcfänglich angenommen, in den Wassertdurm qe. legt, sechs Tage in Gefangenschaft enthalten, mit Wasser, Mus und Brod gespriset, und dazu um zehn Pfund gestraft werden. Wenn steh aber einer oder eine zum drittenmal im Ehe. bruch übersähe, und daö kundlich würde, dieweil dann die Strafe billig zunimmt, wo sich das Laster mehret, soll der oder dieselbige neun Tage im Wasserthurm gesanglich gehal. ten, mit Wasser und Brod gebüßt, und dazu um fünfzehn Pfund gestraft werden. Wenn aber einer oder eine in solchem Laster über die vorbestimmten Strafen verharren, und sich nicht bessern würde, der oder die sollen ohne alle Gnade von unserer Land« schaft verwiesen, verboten, und darin nicht wieder gelassen werden, sie haben sich denn an den Orten, wo sie mittler Zeit gewohnt, des Ehebruchs, und anderer offener Laster halben, ohne Argwohn gehalten. Wenn sie dann darum Zeugniß bringen, mögen wir ihnen aus Gnade unsere Stadt und Landschaft wieder öffnen. Doch soll der Mann. in ei. nein Jahr nach seinem Einkommen, weder zu Gericht/ Rath, noch andern ehrlichen Aemtern und Sachen nicht gehraucht werden. So aber einer oder eine, nachdem der oder sie in Stadt und Land einkommen, und ihnen Versöhnung und Ersetzung geschehen wäre, wiederum in offenes Laster des Ehebruchs fallen würden, (welches Gott barmherziglich wenden wolle,) und keine Besserung bcv dem oder derselben zu verhoffen wäre, dann sott der oder dieselbige gefänglich IX. Kap. Alls- Verord. über die Reformation. 731 angenommen, und nach Erfindung offener That, männigli. chem zur Besserung und Ebenbilde, i) an Leib und Leben gestraft, und ertränkt werden. Und wer des Ehebruchs halben, wie obsteht, entsetzt, gestraft und ausgeschlossen wird, der oder die soll so lang ausgeschlossen, auch der Ehrenämter unempfänglich seyn, bis er sein Leben gebessert, das Laster verlassen habe. So man dann scheinbarliche Besserung spüren würde, mag man, die sich also bekehrt, zu christlichen Mitbrndern wohl wiederum annehmen, und zu ehrlichen Aemtern brauchen. Wie wollen auch fürohin niemand in offener Hurerey gedulden; deßhalb sollen die Eherichter ohne Verzug alle geistliche oder weltliche Personen, die ihre Metzen bey fich fitzen haben, oder sonst in besonderen Häusern, vor fich berufen, und ihnen sagen, daß sie ihre Metzen in Monatsfrist entweder zu der Ehe nehmen, oder aber sich gänlich voneinander abscheiden, und das nicht übersehen. Denn, welcher Priester fich ungehorsam erzeigen würde, dem wollen wir seine Pfründe nehmen, und die Metzen von Stadt und Land verschicken. Aber die weltlichen Personen, die fich mittler Zeit nicht ehelich verhcirathen, oder einander nicht verlassen werden, sollen die Eherichker ihrer jedes um eine Mark Silber strafen, und deneft zu oder von einander getrieben werdrn. Welche Priester oder Ledige ihre Metzen und Buhl- schaften zu der Ehe nehmen, die sollen innerhalb der bestimmten Monatsfrist die angenommene Ehe mit offenem Kirch- gang bestätigen. Damit männiglich Wissens trage, daß sie Ebeleute seyen und deßhalb zu Ehren ohne Aergerniß bey einander sitzen. *) Zinn Exempel für andere. xiv. Periode. Zeiten der Reformation. xxvi. Wie die Kuppler und Kupplerinnen ge. straft werden solle». Alle Kuppler und Kupplerinnen / die biedererLeute ') Töchter, Eheweiber oder Ehemänner zusammentreiben/ verkuppeln oder anfenthallcn / wollen wir/ nachdem wir ihrer Uebelthar glaubwürdig berichtet worden, gesanglich annehmen, in den Wasserrhurm legen, und nachdem ste mit dem Hals. eisen geschmäbet worden, den Erd von unserer Stadt und Landschaft geben. Wo sich aber zutragen sollte, daß etwan ein Vater, eine Mutter oder ein Ehemann so leichfrrtig wären, daß sie ihre eigene Töchter oder Weiber (welches doch zu hören grusamlich ist) verkuppeln, und also ihr eigenes Fleisch und Blut zu Sünden ergeben würden, die wollen wir, wenn sich das erfindet, ohne alle Gnade an ihrem Leib und Lebe« strafen, uud ertränken lassen. xxxii. Von den Kleidern. ES kann niemand läugnen, daß der merkliche Ueber, fiuß der Kleidung, dessen sich Manns, und Weibspersonen in großer Hofart bisher bedient, christlicher Zucht nicht das kleinste Aergerniß gegeben. Dieweil wir aber solche uud der. gleichen ärgerliche Dinge abzustatten, und ein ehrbares Wc. sen zu pstauzen geneigt sind, so haben wir geordnet und wol. len, daß künftigö männiglich bey uns ehrbarlich und unär- gerlich bekleidet gehe, und insonderheit die Mannspersonen, so in der Stadt und auf dem Lande, unsre Bürger, Hin. tersäßcn oder Dtenstknrchte find, niemand ausgenommen, vor ') Und wenn die Aeltern keine biedere Leme waren? IX. Kap. Allg. Verord. über die Reformation. 7Z3 St. Johannes des Täufers Tage, nächstkünftig, ganz niemand , einigerley zerhauene Hosen, noch Wambist ) antragen, sondern in mittler Zeit die zunähen oder sonst sich derer abthun sollen. Denn welcher für dicsrlbige Zeit hin zerhauene Hosen oder Wambist an seinem Leib tragen, oder welcher Schneider von diesem Tage hin jemandem, so unS von Bürgerrechts oder Dienstes wegen zu versprechen stände, zerhauene Kleider machte, die wider dieses unsere Ansehen, hie zu Stadt oder Land getragen würden, die alle, nämlich den, der nachbestimmter Zeit zerhauene Hosen oder Wambist an seinem Leib tragen, auch den Schneider, so von heute hin den unsrigen obgemeldte zerhauene Kleidung ma- chet, wollen wir, so oft das geschieht, deren jeden um ein Pfund Pfenning ohne Gnade strafen. xxvm. Dom Zutrinken. *) Das Zutrinken sammt dem unordentlichen Trinken, so man.bisher etwa» aus Anreizung der andern, etwan einer Zerhauene Hosen waren nicht nur zerrissene Hosen, sondern auch Beinkleider ohne Knöpfe noch Sosen- lätze; und da Hemder damals etwas seltenes waren, so mußte jede mmhwillige oder ungeschickte Bewegung die Schamhaftigkeit der Anwesenden gröblich verletzen. —. Das WambiS oder WammeS war eine kurze Beste, die den Leib bis auf die Hüfte deckte. War das Wam- mes offen, ohne Knöpfe, Leibbinde oder Gürtel, und trug derjenige, der es anbaue, kein Hemd, so stellte sich seine Blöße zur eckelhaften Schau dar. Bey diesem Anlaß sollen wir berichten, daß die erste unS bekannte Spur eines Hemdes, sich in dem Verzeichnis einer Aussteuer von ibio befindet, wo einer Anzahl von sech- Hemdern gedacht wird. Siehe aber auch den 4. Band, pag. ZZ8. Note. Der Bring er war derjenige, der zum trinken einlud, «der reizte. So sagen wir jetzt eine Gesundheit aus- 7Z^ XIV. Periode. Zeiten der Reformation. für sich selbst getrieben , ist eine vernehmliche Ursache, darum der Zorn Gottes erwecket wird; zudem, daß auch solches La- sier dem Menschen an seinem Leib und Leben schädlich ist : darum so haben wir geordnet, erkannt, und wollen, daß nie. mand i» unserer Stadt und Landschaft, er sey edel oder un. edel, geistlich oder weltlich, von dieß hin keiner dem andern, cS sey halb, gar aus, oder einen Theil zu trinken, weder öffentlich noch heimlich, mit Deuten, Treten, Win. ken, oder wie eS die Herze» der Menschen erdenken, nehmen, nud zuwege bringen könnten, nützit bringen, noch warten solle. Denn welcher das überträte, soll für jedesmal vom Bringer und Wärter (Aufwartcr, Abwarter) ein Pfund Pfenning ohne Gnade verbessern. Wenn aber jemand für sich selbst ohngcbracht, oder falls man es ihm brächte, also zutränke, daß er von dem Wein bestäubt, seiner Vernunft ungeschickt würde, oder (mit Zuchten gesagt) oben ansbräche, der und die ihn also ge- füllet, sollen jeder um fünf Pfund ohne Gnade gestraft, und hierin niemand verschont werden; und so einer, der des NathS ist, sich in diesem Laster übersieht, der soll allwegcn mit zwiefacher Pön gebüßt und gestraft werden. bringen. Der Zutrinker oder Wärter folgte der Einladung; er trank zu- Es gab aber dreyerley Brin- gen: bald stand eS bey. der Willkühr des ZutrinkerS, wie viel er zu Ehren des AuSbringerS, oder auf die Gesundheit eines andern, oder seiner selbst trinken woll. te; bald war das Maaß bestimmt, z. B. einer Schaale, eines BecherS, jedes andern Gefäßes unter allerley For- men, wie die eines Bären, eines Löwen u. s. w- Bald tranken bevde um die Wette, wer mehr und geschwinder als der andere, ausleeren würde. IX. Kap. Allg. Verord- über die Reformation. 735 Wer diese Strafe mit Geld nicht zu geben hat, der soll es mit seinem Leibe im Gefängnisse, nämlich die Strafe eines Pfundes mit zwey Tagen / und die Strafe der fünf Pfunde mit sechs Tagen und Nächten mit Brod und Wasser büßen. Damit aber dieses Laster desto ernstlicher abgestellt und gestraft werde, haben wir den Herrn über dir Unzucht verordnet, Befehl und Gewalt gegeben, dass ste alle Wochen , oder wenn sie es-für gut ansehen, alle Wirthe, Wein- schenken, Köche, Stuben-, Zunft- und Gesellschaftsknechte vor sich berufen, und die alle sammt unsern Knechten, bey geschwornem Eide, ernstlich befragen sollen, wen sie zurr in- ken, oder einander bringen gesehen haben. Darauf auch die bedachten Personen, was sie strafwürdig wissen , bey ihren Eiden anzeige« ' und gar niemand verschonen sollen. Denn, wer mit Gefährden etwas hinkerhält, der soll hart gestraft werden- Und was die Herren über die Unzucht der- gestalten bußwürdig erfinden, sollen sie ohne Gnade strafen, von uns noch niemand daran verhindert werden. Es sollen auch die Wirthe ihre Gäste von dem Zutrinken und Bringen ernstlich warnen; denn welcher Wirth das nicht thäte, und die Gäste aus Unwissenheit zutrinken würden, das soll der Wirth verbessern. Wir wollen auch, daß alle Zünfte, Gesellschaften, Wein - und Wirthshäuser Sommer, und Winterszeit' sobald man das Glöcklein im Münster verkämet hat, zugeschlossen, dir Gäste und Gesellen heim oder an ihre Ruhe gewiesen, «gd ihnen kein Wein mehr gegeben werden, bey Pön eines Pfunds unablässlich zu bezahlen. Es soll auch, nachdem daS Glöcklein im Münster verkämet , niemand ohne ein Licht auf der Gasse gehen, auch solcher Zeit auf der Gasse nicht singen noch schreyen; denn wer das übertritt, soll das Nacht- geschrey ohne Gnade verbessern. 7-56 xiv. Periode- Zeiten der Reformation. Wer ein üppiges Lied singt, damit jemand geschmä- hct oder die Jugend (wie gewöhnlich an den Reihentänzen geschieht) zur Ueppigkeit gereizt wird, der oder die sollen jedesmal »m zehn Schilling gestraft werden. Beschluß. Sonst, wie davor des Zurrinkens halben gesagt, also ist hierin eigentlich zu merken, daß die Verbrecher dieser Ordnung in Fällen, da die Strafen mit Geld gebüßt werden sollen, wenn sie das Geld zu bezahlen nicht vermögen, die gesetzten Geldstrafen mit ihren Leibern in harter Gefängniß, wie wir jederzeit erkennen werden, büßen und ablegen müssen- Wir wollen auch und gebieten hiemit ernstlich, daß alle unsere zu Stadt und Land wohnende Bürger, Hintcr- säßen und Angehörige die in dieser Ordnung verbotenen und abgestellten Laster in fremden Obrigkeiten nicht weniger als bey uns meiden, und sich da verhüten sollen, damit wir, noch die unsrigen einander mit Ueppigkeit verärgern. Denn, welche die auch seyen, so, obgleich in fremder Obrigkeit die abgestellten Laster üben, und sich darin in einem oder mehr Stücken übersehen würden, die alle wollen wir, wenn das kundlich gemacht wird, gleich als wenn die Uebcrtretung in unserer Obrigkeit geschehen wäre, wie diese Ordnung ausweiset, ohne Gnade strafen, und hierin niemand verschonen. Damit nun dieser Ordnung getreulich nachgelebt, und die Pönfälle geleistet werden, so haben wir besondere Herren auf diese Dinge Acht zu haben und zu strafen verordnet; auch denselben bey ihren Pflichten und Eiden den Strafen, gegen männiglich gleich, ohne Ansehen der Person, nachzn- fahren, und niemand zu verschonen geboten. Deshalb, getreue liebe Bürger, Hintersäßen und Verwandte, wollen wir euch alle sammt und sonders des Ge- horsamS, den ihr uns, euern Vorgesetzten, aus göttlicher Ord- IX. Kap.Allg. Verord- über die Reformation. 737 nuug und um euers Gewissem- willen zu leisten schuldig seyd, väterlich vermahnt, und von ObrigkeitS wegen, ernstlich ge- deren haben, daß ihr anch den obgemeldren Ordnungen, so nur um Aeufnung der Ehre Gottes, und um Pflanzung eines christlichen friedsamcn Lebens angesehen haben, gut und frey« willig gehorsamen, euch nicht widerspenstig erzeigen, damit ihr mit euerm Ungehorsame das Evangelium Christi nicht schmähen, den Zorn Gottes über euch nicht erwecken, dazu uns nicht dringen, daß wir von eurer Uebertretung wegen, nach Inhalt obberührter Pönen, wider euch handeln müßten. Denn wir haben uns gänzlich vereinbaret, die Ucbertreter ohne Gnade zu strafen. Und falls steh jemand, wer der wäre, widersetzen, sperren oder ungehorsam seyn; oder, falls jemand die Boten (Abgeordneten,) so wir zur Vollziehung dieser Ordnung gesetzt, in einigerley Wege beleidigen, schmähen, ihnen Widerreden würde, die wollen wir, zustimmt den vorbenann- ten Pönen, je nach Größe ihrer Schuld an Leib und Gut strafen, gehorsam machen, und nicht desto minder die gesetzten Boten bey diesen Ordnungen fest handhaben, schützen und schirmen. Doch , was Sachen sich deS GotteslästernS und Zu- rrinkenS halben, hievor bis anheule verlosten, soll hiemit verziehen seyn, aber also, daß den abgeschriebenen Erkannt- nisten und Ordnungen von dieß hin ohne einige Gnade und Mittel gelebt werden soll. Darnach wisse sich männiglich zu richten. Und da noch mehr Sachen den geistlichen und weltlichen Stand belangen, und insonderhcicl die muthwilligen Kriege, ') deren sich die unsern bisher viefaltig umernom- Dieß bezog sich vermuthlich auf den Bund mit Franz i, von 1621. Zürich war ihn nicht eingegangen, und Der» war im I. 1L2S aus demselben getreten. V. Band. BS b 7Z8 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. inen, besessen, vorhanden sind, so in bessere Ordnung gebracht werden müssen, wollen wir, als solche, die mir man- niglichem in gutem Frieden zu leben begehren, mit Gottes Hülfe auf das förderlichst in gute Ordnung bringen, wie wir Gott unserm Schöpfer löblich und christlich seyn, gedenken mögen. Hiebey wollen wir uns vorbehalten, und öffentlich erboten haben, ') falls wir künftiger Zeit, von uns selber ') Ein solcher Vorbehalt findet sich auch in der Kundma. chung der im I. tL34 gedruckten Elanbensbekenntniß. Ganz änderst aber sprach der Pabst, Clemens der vn, bey seiner, im November dieses Jahres, mit dem Kai- ser Karl dem Vten zu Banonien gehabten Unterredung. Um die Zusammenberufung eines Conciliums abzulehnen/ sagte der Pabst: „ Worüber bereits geurtheilt worden ist, soll nicht mehr geurtheilt werden ; und verboten ist es, die alten Beschlüsse von neuem in Untersuchung zu ziehen." Aus diesem Grunde ist von Concilien, so wenig als von der cliiris romün» keine Annäherungen gegen die Protestanten freywillig zn verhoffen. Lieber würde ein Concilium die Jungfrau Maria zn einer vierten Person der Dreyeinigkeit erklären, als eine Sylbe von allem dem auSlassen, was die katholische Kirche über sie lehrte. Wird sie nicht Mutter Gottes genannt ? Ist sie nicht von aller Erbsünde frey gesprochen worden? Ist sie nicht dem Tode entronnen , und, gleichwie der Heiland, leibhaftig gen Himmel gefahren? wird sie nicht von mehrern ewige, Königin des Him- mcls, SchutzgLttin bctirtelt? Endlich hat sich nicht eine Gesellschaft in der Schweiz gebildet, wo ihr der Beyname von Gottgleich ( LO»zr<,A»i.io veix»r-ae virxi. ni8> beygelegt wird? Nur ein Schritt mehr, mir ein Traum irgend einer berühmten Einsiedlerin; und wir haben eine Viereinig-reit. 739 X. Kap. Rathsbesatzungm. oder von andern / mit heiliger biblischer Schrift alten und neuen Testaments/ eincsbesserN/ als wir in dieser Ordnung angesehen habe,,/ unterwiesen (belehrt würden) daß wir jederzeit solchen Bericht nicht auSschlagen/ sondern gutwillig mit Dankbarkeit annehmen, und demnach diese Ordnung / wie sie zu Aeufnung göttlicher Ehre und Pflanzung eines friedsamen christlichen Lebens am besten eingerichtet werden mag/ ändern / besser»/ und der Stimme Christi / unsers Hirten/ unverdrossen gehorsamen wollen- Gott gebe uns seine Gnade und Frieden. Aetum Donnerstags/ den ersten Tag Aprilis/ als man zählt von der Geburt Christi tausend fünfhundert zwanzig und neun Jahre. Zehntes Kapttel. Rathsbesatzungen. Im Jahr 1528 nach Johanms Baptist« saßen im neuen Rath: Herr Heinrich Melting er; Bürgermeister. Herr Jakob Meier / Oberstzunftmeister. Herr Adelberg Meier/ Altbürgermeister. Herr Lux Zeiglcr/ Altoberstzunftmeister. Hans Berhard Meier. ') *) Von Balderstorf. Er war von der hohen Stube, gleich wie Meltinger und Zeigler. B v b 2 74o XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Rathsherren. Meister. Franz Bär. Hans Schaffner. Hans Murer. Wolfgang Order. Hans Stolz. Niklas Langfeld. .') Lux Jselin. Bernhard Blewner. Burkhart Blewner. Cunrad Bemhart. Rudolf Supper. Caspar Turnysen. Diebold WiSsterli. Hans Steck. HanS Nagel. Adam Hugkeln. Jakob Luberbach. Ulrich Ysenflamm. Burkhard Meier. Hans Bischer. Wolfgang Harnisch. Jakob Gugker. Jeorg Spörlin. Theodor Brand Blasy Zipper. Anthoni Grünewald. Peter Ryff. Anthoni Göbele. Theodor Zimmerling. Stadtschreibcr war, Caspar Schalter. Rathschreiber, Heinrich Nyhiner. Die entlassenen Häupter Meltinger und Zeigler wurden durch Jakob Meier und Marx Hetdelin ersetzt/ gleichwie Bär, Turnysen und Schaffner durch andre Räthe. Bischof und Oberriet waren vom alten Rath, und wurden auch durch andre Räthe ersetzt. Adelberg Meier hatte zwar, als Alt-Bürgermeister, den Rang, saß aber, nach der damaligen Uebung, im neuen Rath, als Nathüherr seiner Zunft. 7^1 x. Kap- Rathsbesatzungeri. Im I. 1521 , nach JohanniS Baptistä, saßen im neuen Rath: Herr Adelberg Meier, Bürgermeister. Herr Marx Heide! in, Oberstzunftmeister. Herr Jakob Meier, Alt-Bürgermeifter. ') Rathsherren. . ») alihasar Angelrot. akob Gotz. oh. von Kilchen- M e i st e r. Wolfgang Hütsche. Ludwig Beherer. Urban Schwarz. Simon Albrecht. ') Er war nie Bürgermeister gewesen; aber er wurde MeltingerS Nachfolger, der dieses Jahr Alt-Bürgermeister hätte seyn sollen. r) ES konnte kein Alt-Oberftzunftmeister seyn. Erst das folgende Jahr ( 15 Z 0 Joh. Bapt.) wurde zum neue« Oberstzunftmeister erwählt: Balthasar Hiltbrand, von der hohen Stube. ') Dieß Jahr saß niemand von der hohen Stube im neuen Rath, vermuthlich wegen der vielen augenblicklichen Auswanderungen. Im I. 1530 ernannte man Christas Offenburg. Hieher gehört Jakob Meier, Altbürgermeister. 7^2 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Rathsherren. Hans Byenz. Balth. Summer. HanS Oltinger. Melchior Ryß. HanS Heinr. Gcbhart. Alban Gernler. Martin Dampfrion. Jakob Steiner. HanS Schölle. Jakob von Wissenburg. Simon Zwylchenbart. Meister. Peter Zulle. Ullin Hunlin. Baschion Krug. Anthoni Schniid. Wolfgang Kraft. Heinrich Geeble. HanS Bratteler. Heinrich Zellcr. Jakob Linder. Peter Rycher. HanS Veldner. Wer wird nicht die Herzhaftigkeit dieser Männer bewundern/ die sich der Regierung annahmen? Sie hatten wider sich die katholischen Kantone, das kaiser- liche Haus, die katholischen Fürsten und Stände; selbst den lutherischen Regierungen waren sie, seit dem Streit über das Nachtmahl, verdächtig; viele angesehene, rei- che, gelehrte Bürger oder Einwohner hatten ihre Stadt verlassen; sie waren von katholischen Nachbarn umgeben, bey welchen sie die Vortheile des täglichen Der- kehrs genossen, und Zehnten, Bodenzinse, Kapitalztnse, Grundstücke besaßen, und deren Gunst folglich ihnen unentbehrlich war; zudem haftete auf der Stadt eine be- trächtliche Schuldenlast; endlich konnten ihnen die schlafenden Rechte der Bischöfe und des Domstifts nicht ganz verborgen liegen. Räthselhaft wird es immer seyn, XI. Küy. Gcsctzc und andre Raths Erkanntnisse 743 warum Basel bey solchen Umständen evangelisch bleiben konnte, und die Solothurner, so an die Berner und an die Basier stoßten, nach einigen Versuchen für die Reformation, dennoch katholisch blieben. Die Vorsehung wollte es nicht anders. Darum laßt uns einander als Menschen und als Eidsgeuossen lieben. Eilftes Kapitel- Gesetze und andre Raths, Erkamitnisse. Im I. 1522 ließen beyde Räche ein Gesetz über das Erbrecht der Großkinder in die Verlassenschaft der Großältcrn kund machen- Am Eingang wird gemeldet, daß bis dahin der Gebrauch in der Stadt gewesen sey, es wären die Enkel oder Großkinder, wenn sonst eheliche Kinder vorhanden waren, verschalten, und unfähig gewesen, in die verlassenen Güter der Großvater und Großmütter einzutreten.Dieß sey aber den natürlichen und geschriebenen Rechten ganz zuwider.Damit aber die Enkeln nicht mit zwey Ruthen (weil, indem sie ihren Vater oder Mutter verloren, ste auch ihres GutS beraubt seyn müssen) geschlagen werden, so soll jene Ordnung todt und ab seyn, und künftig- zu ewigen Tagen ... für ein Stadtrecht werden, daß sämmtliche Enkel in stirem erben, oder m die Fußstapfe» 7-14 XIV. Periode. Zeiten der Reformation- ihres Vaters oder ihrer Mutter treten sollen. Dieses neue Gesetz widersprach einem ältern, vermöge dessen, wer weder Vater, Mutter noch eheliche Kinder hatte, frey war, sein Vermögen z„ vermachen, wen, er wollte. Nun ließen die Räthe den Worten eheliche Kinder, die, noch chcli. cheKindeö-Kinder, beyfügen; doch mit dem Zusatz- daß dieses Gesetz den bereits getroffenen Eheabredcn keinen Abbruch thun sollte. Das folgende Jahr 1523, erlaubten die Räthe vcr- mittelst Eheabreden, Ausnahmen zu machen: Die vor. hergehendes Satzung soll den Ehebercdungcn, die knuftigS abgcredt, aufgerichtet, nnd verbrieft werden, (doch daß ste aufrecht, redlich, mit ehrbaren Leuten, vor Beschlicßuug cer Ehe, und nicht in Winkeln geschehen ) keinen Nachtheil bringen. ... ES sollen die Eheabreden, wie von Alters her gebraucht, frey seyn." Man erlaubte auch den Aeltcni' die Kinder oder Großkinder hätten, wie auch den Kindern, deren Aeltern noch am Leben wären, daß sie guten Freunden, oder Personen, die etwas in Freundschaft um sie ver. dienten, eine freye Gabe, bey gesundem Leibe, was sie wollten (doch daß solches aufrecht, redlich, vor Recht, oder in Gegenwart ehrlicher Leute geschehe,) aus ihren Handen und Gewalt, unwiderruflich geben, und übergeben, auch solch übergebeneS Gut, es sey was eS wolle, von Stund an, aus ihrer Gewarsami, mit rechter Verziehung, und in der begabten Hand, mit Aufhebung aller Nutzung, setzen und übergeben mögen." Wenn Aeltern oder Großältcrn Kinder oder Groß- kinder hätten, die ihnen, vor ihren Gcschwisterten, in ihren Handwerken oder Gewerben, Hülfe, Steuer oder besondere XI. Kap. Gesetze und andre Raths-Erkanntliisse. 7^5 Handreichung thaten, so sollen sie das Recht haben solchen verdienten Liedlohn bey sich selbst zu nmthmaßen, und zu verordne», daß er demjenigen der ihn verdiente nach ihrem Tode, vor Ingang einiger Theilung aus ihrer Verlaffen- schaft bezahlt werde, damit die Jungen nicht umsonst gearbeitet, und die Aeltern unerkanntlich geachtet werden möch- ten ( das da schwer und hoch ist.) — Aeltern und Kindern ist erlaubt, wegen Alter, Krankheit oder sonst, eine LeibeS Pfründe zu kaufen, doch ohne Gefährde.— Kinder und Kindeskinder, so ohne Kinder sind, aber Aeltern haben, dürfen au Fremde nichts vermachen." Am gleichen Tage wurden die Ursachen ( doch etwa- undeutlich > bestimme, wegen welcher Aeltern ihre Kinder enterben können. 1°. Die Kinder sollen an ihre Aeltern kei. ne frevle Hand und That, eS sey mit schlagen, schelten oder fluchen, unehrliche Sachen zulegen, auch unehrlich.... als offene Frauenwirthe, Henker, Playleger, und gemei- ne Frauen werden. 2°. Auch nicht wider Verbot, Wissen, Willen und Gehell ihrer Aeltern in den Krieg laufen, und daß dasselbe Verbot vormals von einer Obrigkeit bei Eide und Ehre geschehen wäre, und andre dergleichen Sachen sich nicht gebrauchen. 3 °. Wegen Ehen ohne Willen der Aeltern läßt der Rath es bei der Ordnung des blaue» Buches." Ueber den Kornkauf ergieng im F. 1627 eine Verordnung, die heutzutage, in einigen Artikeln, befremdend vorkäme. In der Vorrede wird geklagt, daß der Preis des KorneS aufschwelle, und die Theurung mehrrntheilS daher 7^6 XIV. Periode- Zeiten der Reformation. käme/ daß das Korn hinweg über das Gebürgt/ fremden Nationen, als ob man sprechen wollte, unsern Widerwärtigen zugeführt werde. Daher habe man dieses Sünur und Ordnung gemacht. 1 °. Man soll hier keine Früchte kaufe«/ um Zinse und Zehnten zu entrichten. — 2°. Kein Fremder soll hier an einem Marktstage mehr als vier Basel Säcke Kernen, oder mehr als vier Vicrenzel Dünckel kaufen.— Z°. Man soll auf dem Markt und auf den Kästen (Kornböden) nicht zugleich kaufen dürfen. — -4°. Kein Müller soll einem Frem- den in der Woche mehr als vier Vierenzel Dünkel renn- len. — L°. Keiner soll mehr auf einem Wagen laden als die vier Vierenzel, so er gekauft, und nicht damit, was andre auch gekauft haben. — 6°. Die Müller und Kornmeffer sollen keinem Fremden, der sey auch wer er wolle, weder auf Kästen, oder sonst anzeigen, wo Korn seil sey; sie sollen ste nicht fördern, noch ihnen einigen Vorschub darin thun.—- 7°. Die Fremden mögen selbst ihr Korn kaufen, und nicht die Kornmeffer für ste. - 8°. Ein Bürger soll nur vier Vie- renzel kaufen, damit nicht der Reiche einsmals einkaufe, und der Arme das Zusehen haben müße. — 9°. Vor zehrn Uhr soll nicht gemessen, und dem Bürger vor dem Fremden gemessen werden.— 10°. Wenn ein Frcinder Früchte gekauft, »nd ein Bürger dazu kommt, so hat dieser, auch theilswei. se, das Zugrccht. — 11 °. Nirgends, als auf dem Korn. markt, ist es erlaubt, von Früchten eines Kaufs halben zu reden. — 12 °. Der Uebertreter jedes Artikels bezahlt zur Strafe fünf Pfund Stäbler. ImOessmmgsbuch vomJ. 1522 liest man: »Gedenke, wenn eine Botschaft nach Neuenbnrg (am See) XU. Kap. Gesetze und andre Raths-Erkanntniffe. 7^7 auf die Jahrrechnnng geschickt wird, daß dem Boten befohlen werde, der Frau halben, deren Mann mit dem Rade gerichtet wurde, und ihm aber Unrecht geschehen ist, ob man ihr etwas zu ihrer Nahrung geben wolle." Vermuthlich war das Todesurthetl die Folge eines durch die Folter angedrungenen falschen Geständnisses gewesen. — Bey diesem Anlaß kommen uns zwey Fragen in Erinnerung, die wir uns oft aufgeworfen haben. Woher kommt es zum ersten, daß die Reformatoren nie wider die Leibeigenschaft geeifert haben? Was streitet doch mehr als dieser Zustand von Herabwürdi- guug und Unterdrückung wider den Geist des Evangeliums? Woher kommt es zweytens, daß die Reformatoren uns nicht wider die Folter den gerechtesten Abscheu eingeflößt haben, da die peinliche Frage, im alten und neuen Testament ') indirekte verboten ist? Wir sagen mehr- Luther billiget die Folter: „ Niemand, sagt er, soll in -der Marter bekennen, was er nicht gethan hat. Denn wenn Einer, da er peinlich gefragt wird, vor Ungeduld und großem Schmerzen, bekennt, was er nicht gethan, der thut unrecht und eine Sünde; dann Auf zweier oder dreier Zeugen Mund soll sterben, wer des Todes werth ist; aber auf eines Zeuge» Mund soll er nicht sterben.« Im Lten Buch Most, 17. Kap- 6. Vers, und 19. Kap. 15. B. wie auch Matth. 18: 16 . 7^8 XIV. Periode. Zeiten der ResormallM. er handelt wider sein Gewissen. Der Richter aber, der ihn, von wegen solches falschen Bekenntnisses, ver- dämmt und verurtheilt, thut wohl nicht unrecht; aber insofern man auch genügsame Ursachen zur peinlichen Frage hat, und Maße damit gehalten wird, nach Ge. legenheit der Umstände/ wie die Rechte ordnen. Wie Davids That anzeigt, der den, so ihm die Botschaft brachte, er hätte den Saul, im Kriege wider die Philister, erstochen, und log daran, alsbald umbringen ließ (2te Samuel Cap. 1.) also verdient der Angeklagte den Tod, weil er lügt, indem er auf der Folterbank bekennt, was er nicht gethan hat." Um diese Zeit wurde über diejenigen die den Jahr- eid nicht leisteten folgende Verordnung errichtet oder erneuert: » Die Bürger oder Hinterfüßen mußten ohne Gnade eine Mark Silber geben; der Rath wolle ihnen das Jahr aus, in keinen ihrer Nöthen oder Sachen, weder berathen noch beholfen seyn, und dennoch mußten sie in allem gehorsam seyn, wie die andern, die den Jahreid geschworen hatten." Zwölftes Kapitel- Die Universität. In diesem Zeitraum waren Professoren, und zwar in -er theologischen Fakultät: Ludwig Berus (Bär) XII. Kap. Die Universität. 7^9 von hier; Johannes Oecolampadius (Hausschein) von Weinsperg; Conrad Pellicanus (Kürschner) von Ruffach im Elsaß/ ein Barfüßer; und Sebastian Munster u s (Münster) von Jngelheim, ein Mönch. Dann- in der juridischen Fakultät: Johannes Tunsel (ge» nannt Silberberg,) ein Basier; Niklaus Briefer, auch von hier'/ und Claudius Cantiuncula von Metz. ^ Ferner/ in der Arzneykunde: Theophrastus Paracel- sus von Einsiedeln; ') Oswald Berus (Bär/) aus *) Es ist ungewiß/ ob er hier wirklich gelehrt hake. Sein Vater war das uneheliche Kind eines Fürsten/ und nannte stch Bombast ab Hohenheim. Der Sohn war ein erfahrner Chemist, und hatte Pillen erfunden/ die für alle Krankheiten helfen sollten. Das war sein i.suäsnum/ fein linderndes Universal-Mittel. Ein Domher Cornelius LichtenfelS/ der sehr gefährlich krank war / zog ihn zu Rathe / und versprach ihm hnn. dert Gulden / wenn er genesen sollte; drei Pillen seines stellten den Domherrn wieder her, der nun sein Versprechen nicht mehr halten wollte/ und vor Gericht belanget wurde. Das Gericht setzte den Lohn so rief herab / daß Paraeelsus wider daßelbe wütete / und außer aller Fassung kam. Auf Anrathen seiner Freunde verließ er die Stadt. Widersprechend sind die Berichte über ihn. Auf Empfehlung des Oeeolampad wurde er hieher berufen / und man setzte ihm eine er« klekliche Besoldung aus. LncaS Gernler / in seiner Orstio Leeulsrid von 1660 p. 2 s. sagt von ihm» 7Lo XIV. Periode- Zeiten der Reformation. der Gegend der Aetsch bey Trident. Endlich, in der philosophischen Fakultät: Heinrich Glareanus, (Lo« rttus,) ein Glarner, in der Dichtkunst und in der Ma- thematik; Johann Sichardus von Vtschoftheim, im fränkischen Kreise, in der Rhetorik; ') Symon Gry. näus von Beringen in Schwaben, in der griechischen D/leäicinsm vernscule prvötetui', vie, xrsestsiitisZimi rneäici ^ulUcio, inxeniv rnsxnus, et 81 litteiae 8oee8- «issent, in suoxenore mrixiwm8. Peter RaMNS ( Pag. 22) hatte schon von ihm geschrieben: r-i-aeeisus . . . hui in intiins nsturss visceiL sie jrenitus introierit, nretslloruin stirpiuincinö viees et k.ieult4tes tsrn inore- äibili iu§enH Lcuinino explor-averit so perviäerit »a rnoellos omns» vel tc>8 et opinions Nominuni in8snr>bile8 pei eniLnUnin, ut eum 1'NeopIir.i8to nstL xrimuin ine-Iie!»» pei-feets^ue vidsstur. Andre schildern ihn für einen halben Narren ab. Er soll in einer seiner Lchrsinnden gesagt haben, daß seine Mütze gelehrter wäre, als die berühmtesten Aerzte, und daß sein Bart mehr Erfahrung hätte, als alle Akademien. Er behauptete, daß die drei Prinzipien aller Dinge Schwefel, Salz und Quecksilber wären, und daß die ganze Arzneikunde auf vier Säulen rührte: Philosophie oder Physik, Astronomie, Alchimie, und Tugend oder Religion. Er starb zu Salzburg im I. 1541 , im 48 ten Jahr seines Alters. ^ Er verließ die Stadt mit seiner Familie, im Jahr 1520, kurz nach EraSmus. XII. Kap. Die Universität. 751 Sprache; Wolfgang Wissenburger, von hier, in der Mathematik. Zu denselben kann, als gelehrter Arzt, Wilhelm Cvpus, ein hiesiger Bürger, gezählt werden. In seiner Jagend ging er nach Paris, und machte dort solche Fortschritte, daß der König Franz I ihn zu seinem Leibarzt ernannte. Erasmus sagte von ihm, er sey der einzige Ruhm der edeln Aerzte. Dagegen ließ sich ein Eisäßer, Beatus Rh enanus von Reinach, in Basel mehrere Jahre nieder, der mit seinem Freund Erasmus zur Beförderung der Literatur nicht wenig beytrug. Er war als Correktor in -er Frovenischen Druckerey angestellt. Alle seine Werke werden geschätzt. Der Oberstznnftmeister Jakob Meier, (zum Hirschen) hatte viel Gutes von ihm gehört. Oecolampad lud ihn, den 3iten Merz 1'29, schriftlich ein, den Lehrstuhl der griechischen Sprachen anzunehmen; er willigte ein, trat die Stelle an, und vereinigte noch damit, als außerordentlicher Lehrer, einigen theologischen Unterricht. Allein, zwei Monate darauf hörte die Universität ganz auf, und im folgenden Jahre reiste GrynäuS nach England. 7§2 XIV. Periode- Zeiten -er Reformation- Dreyzehntes Kapitel. Nachlese. Verbrechen. Das schwerste Verbrechen dieses Zeitraums beging ein gewisser Springinklce, der seine Frau, im I. 1525 ermordete, und sich dann in den Rhein stürjte. Neue Bürger- Der Buchhandel zog folgende neue Bürger hieher: Johannes Bebelin, ein Buchdrucker von Straßburg; ( 1524 .) Bartholome Blum von Rotenburg, ein Pa- pierer; (1525.) Rudolf Decker, ein Buchführer von Freyburg; ( 1525.) Erhard Eglin, ein Buchdrucker von Rüttlingen; Andres Hager, ein Buchbinder von Passau; ( 1227 .) Martin Heß, ein Schriftgießer ( 1 580.) Hans Herwagen, ein Buchdrucker; ( 1528.) Michel Parmenter, ein Buchführer von Lyon; ( 1 s 2 S.) Conrad Rosch von Kilchen am Necker, ein Buchführer; ( 1521 .) Hans Scherb, ein Drucker aus Vatern; (1527.) Hans Wänger, ein Buchsührer. (is25.) Ein neuer Bürger, Jeorg von Herw, wird der Sternenseher genannt. Schade, daß nicht gemeldet wurde, welche Zunft man ihm anwies. Uebrigens kaufte er erst im 3- 1630 das Bürgerrecht. Unter den übrigen neuen Bürgern dieses Zeitraums verdient, wegen seiner Abstammlinge, Ehristof Burk- XIII. Kap. Nachlese. -56 hardt, ein Krämer von Britznach auf dem Schwarzwald, bimerkt zu werden. Er erhielt im I. 152z das Bürgerrecht, und starb im I. Is 7 s im 88 Jahre seines Alters. Er erzeugte mit einer ersten Ehefrau neun, und nach ihrem Tode, aus einer zweyten Ehe, dreyzehn Kinder. Die zweyte Frau, eine Tochter des Bürgermeisters Theodor Brand, starb im I. 1600, und hinterließ hundert und vier und dreyßig Kinder und Kindeskinder. Fünf Söhne find Stammvater vieler in niehrern Fächern sehr ausgezeichneten Bürgerund einer so zahlreichen Nachkommenschaft geworden, daß, ehe hundert Jahre verfließen, aus ihren Abkömmlingen, gleichwie aus dem Geschlecht der ladius des alten Noms, dreyhundcrt an der Zahl wider den Feind werden ausrücken können. Krankheiten. Eine unbekannte Sucht, der englische Schweiß genannt, weil sie aus England gekommen war, stieg im I. 1529 den Rhein hinauf nach Basel- Wer diese Krankheit ergriff, versank in einen tiefen Schlaf, der ihn hinnahm. Endlich lehrte die Erfahrung, daß man den Kranken wohl zudecken , und acht bis neun Stmrdcm lang schwitzen lassen müsse. Wer jedoch zu lange im Schweiß blieb, starb. *) Groß pag. 160. Klauber pag. 61 . V. Band. Cce 754 XIV. Periode. Zeiten der Reformation. Naturereignisse. Im Jahr 1528 , sind drey Sonne» in zwey Regenbogen gesehen worden. Damals ist der Schmaltal- distbe Bund angegangen, sagt der Pfarrer Groß (p. 15 7.) Dieser erklärt aber nicht deutlicher, was er darunter versteht: ob die drey Sonnen, die drey Confessivnen, und die zwey Regenbogen, die zwey Parteyen, die Ka. tholiken und die Evangelischen, bedeutet haben sollen. Drey Erderschüttcrungen im I- 152z, am 27ten December, verfetten die Basier in keinen geringen Schrecken. ') Zufälle- i In eben dem Jahr 1528 , wo die religiöse Er« Litterung immer höher aufbrauste, ereigneten sich innerhalb zehen Wochen drey Feuerbrünste. ") Der erste in der Weissengasse, in eines Beckers Haus, welches mit einem Manne verbrannte, der beim Feuer helfen woUe. Die folgende Nacht siel eine Mauer des ausgebrannten Stockes darnieder, wodurch ein im Bette liegender Nachbar und ein Zimmermann ums Leben kamen- Das ') Klauber pag. 81 . Groß pag. 157. XIII. Kap. Nachläse. 7LZ andre Feuer erhob sich in einer Scheuer an der Späh» le, welche voll Korn und Stroh war. Das dritte ent» stand bei den Predigern, auch in eines Beckers Haus, so zum kalben Theil verbrannte. Preis der Dinge. Pf. ß- d. Pf. st. r. Korn ') Wein. ') 1522. — - 16 » — 2 , 4 . -- 1523. — - 16 - — 1 - 3 » —- 1524. 1 » 5 - — 2 » 3 - — 1525. 1 » 1 » — 1 , 3 - — 1526. — , 17 - —. 1 - 14 - — 1527. 1 » 6 » —— 2 , 1 - — 1528. 1 . s. — 1 -- 10 » — *) Korn und Haber für einen Viernzel. -) Von Mönchenstein und Muttenz für einen Saum. «lle- nach Pfund, Schilling und Pfennig berechnet. Ende der vierzehnten Periode, und des 5ten Bandes- -» r- L - /!2L L7vivsrsiiÄ1)8-8id1io^ti6^ 8 ^ 8 ^^ Ossete!. L ! Geschichte Stadt und Landschaft Bask l, von Peter Ochs Sberstzunftmeistee 1 7 9 6. Se chster Band- Basel, in der Schtye igha rrser'scheu Buchhandlung 1821. n jl-nzr.'N 't r. «WM! Geschichte der O Stadt und Landschaft Basel. Fünfzehnte Periode Fünfzehnte Periode. Zeitraum der endlichen Befreyung vom Bistum. 1529 — 160 0 . Einleitung. 1. Kapitel- 1529. vorn i. April an gerechnet. Erster Landfrieden. 2. — 1530. Augspurgcr Reichstag. 3. — 1531. Zweyter Landfrieden. 4. — 1532. Die Unterthanen übergeben ihre Urkunden. 5. — 1532. Neue Gründung der Universität- 6. — Nachtrag zum 8ahr 1532. 7 . — 1533. Aenderung in der Verfassung. 8. — 1534. Basier Glaubensbekenntniß. 9. — Nachtrag zum Jahr 153-4. 10. — 1535 —1539. 11. — 1539. Vereinigung der Kirche mit der Universität. 12. — 15-40—15-4-4. 13. — 15-45. Der Beysitz der hohen Stube im Rath hörr auf. 1-i. — Nachtrag zum I. 15-45/ und die Jahre 15-46/ 15-47. 15. — Das Interim. » 16. — 1549 — 1654. 17. — 1555. ReligionSfricden im Reich. 18. — 1556 — 1565. 19. -- 1566. Die helvetische Confession wird zu Basel nicht angenommen. SO. — 1567 — 1534. 21. — Vertrag mit dem Bischof/ 1585. 22. — 1585 —1600. Der Rappenkricg. 23. — Verzeichnis der Häupter des i6ten Jahrhunderts. 24. — Verfassung und Gesetzgebung. 25. — Die Universität und andere Schulen. 26. — Kirchen Sachen. 27. — Bürger und Hintersäßen. 28. — Strafgerechtigkcit. 29. — Nachlese. Fünfzehnte Periode 1 6 2 9 — 1 6 0 0 . Zeitraum der endlichen Befreyung vom Bistum. Einleitung. Wenn man überlegt, daß in diesem Zeitraume alles in Europa sich mit Glaubensartikeln abgab, und daß dennoch die Fackel des Krieges eben deswegen oft geschwungen wurde, und daß auf Scheiterhaufen oder Blutgerüsten eine Menge Menschen, als gottgefällige Schlachtopfer fielen, so kann man sich des Ausrufs nicht enthalten: vr Einleitung. » Die Dogmattk verdrängte das Christenthum. " Daß wir diesen Zeitraum durch das Merkmal der endlichen Befreyung vom Bistum bezeichnen / gründet sich auf die Geschichte des Jahres isss. Erstes Kapitel. 1 5 2 9 . Vom i. April an gerechnet. Erster Landfrieden. Vor allem gehört hieher folgender Auszug aus einer Schrift, die unser Rath nach dem Jahre 1670 herausgehen ließ. „ Als im Jahr 1529. in der Stadt Basel, der Reli- gion halben, diejenige Unruhe entstanden, aus der endlich die Reformation und Aenderung des Gottesdienstes erfolgte, hat ein damaliger löblicher Magistrat, so viel in dergleichen Fällen möglich ist, alle Gewaltthätigkeit und Ungebühr verhindert; insonderheit fleißige Verordnung gethan, daß den damaligen Domherren und Capitularen, auch alle» deren Angehörigen, weder an Leib oder Gütern einiger Schade» *) Sie heißt: „kearratio tsÄi, oder Bericht der zwischen der Stadt Basel und selbigem Bischof obschwebenden Streitigkeiten. " Sie findet sich in einer Sammlung von diplomatischen Aktenstücken, welche zu Jena im I« 1702 bey Bielken gedruckt wurde. 8 XV. Periode. Befreyurrg vom Bistum- nicht zugefügt worden; sondern sie wohl bey den Ihrigen, als des Stifts Einkommen ruhig und unangefochten verblieben. Dessen nnangesehen, und da die Unruhe schon gestillt, und also wiederum ruhig war, haben sich ermeldte Domherren und Capitularen nach und nach aus der Stadt geäußert, und andrer Orten begeben; welches weil es E. E. Rath un- versehen und unbeliebig gefallen, hat derselbe nicht allein ihnen den Domherren, daß sie sich wiederum in die Stadt begeben, und von Rath und Bürgern Schutz und Schirm, auch sonst alles freundliches und dienstliches Gefallen gewär- tig seyn sollten, zugeschrieben; sondern auch durch eine ansehnliche Botschaft, bey des damaligen Hrn. Bischofs fürstl. Gnade, solches ebenmäßig bezeugt, und daß das Stift un- zertheilt bey einander bleiben möchte, angehalten. Dies ist zwar bey hochgedachtem Herrn Bischof zu gnädi- gem Gefallen angenommen worden, bey den Herren Cano- nicis aber dergestalt ohne Frucht abgegangen, daß sie auch darüber, ohne daß ihnen einige Beschwerde oder Unrecht wi- herfahren, die Gewölbe, darinn die Briefe, Siegel und Eewehrsame über die Stifts-Renten, Zehnten, Nützungen und Güter verschlissen gewesen, den mehrern Theil derselben und also der Mutterkirche zu Basel Eigenthum heimlich hin- weggenommen, und sich in ein fremdes Bistum gen Freyburg im BreiSgau begeben, daselbst häuslich niedergelassen, und dadurch derselben Domstift ohne Kirchendiener unversehens verlassen, E. E. Rath der Stadt Basel seiner Gerechtigkeit diejenigen Pfründen, so in den päbstlichen Monat fallen, zu verleihen, entsetzt; auch den Dürftigen und Armen die gestifteten Almosen, so man zu Basel, und nicht zu Freyburg austheilen soll, entzogen; desgleichen bald hernach ihrer Mit- !. Kap. 1529. Erster Landfrieden. s Domherren und Capitularen, so in der Stadt Basel verblieben waren, ihre Pfründen , unter dem Vorwande / daß sie sich deren ihres Verbleibens halber, unfähig gemacht, gar abzuschrecken sich unterstanden. Dieser Ursachen halber, und weiter». Schaden zuvor zu kommen, hat E. E. Rath allda die Zinse und Zehentrn , so in der Stadt und Landschaft Basel dem Stift zugehörig ge- Wesen, in Verbot legen lassen, und ihren gesetzten Pflegern befohlen, den abgetretenen Geistlichen, weil sie sich dersel- ben durch ihre Entäußerung selber entsetzt, nichts davon zu. kommen zu lassen, in mehrer Betrachtung, das Scift und ihre Güter, jeweilen auf eine Stadt Basel, und nicht anderswohin, gewidmet gewesen. Den Kirchenschatz hat erwähn, rcr löbl. Magistrat, an dem Ort, da er allzeit gewesen, eingeschlossen, und behalten; die andern Ornaten und Kirchen, zierde aber, die mit der Zeit verdorben wären, wie auch den größten Theil der geistlichen Häuser *), weil sie unbewohnt und mehrentheils baufällig waren, und aber dieselben gar in Abfall kommen zu lassen, unleidentlich fallen wollen, ver. kauft; das Münster zu Verkündigung de« Wortes Gottes und Doch wurden der Domhof und die Fruchtböden des Kapitels demselben gelassen. Die Bischöfe behielten auch ihre Wohnung, den BischofShof. Was die Häuser des Mnnsterplatzes betrift, welche die Domherren bewohn, ten, so waren solche das Eigenthum der Domprobstey, welche der Rath zum reformirten Gottesdienst widmete, nachdem der Domprobst die Reformation angenommen, und seine Besitzungen dem Rath übergeben hatte. 10 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. AuStheilung der heil. Sakramente bisher beständig gebraucht, und obangczeigte eingezogene Nutzung und erlöseten Kauf. schilling zu Erhaltung der Armen und der Kirchen Gebäude angewendet, und also des Stifts Einkommen keineswegs zu gemeinem Seckel gezogen, sondern dahin verwendet, wohin sie anfangs destinirt und gewiedmet gewesen : wie denn von Alters her zwey Canonieate zu der hohe» Schule Einkorn- men gehört, auch das Stift unterschiedliche Pfarrherren zu Stadt und Land, und --- -xecie die Prädicanten im Münster samt der Kinder'chule, Glöcknern und die Gebäude zu erhalten , jederzeit schuldig gewesen. " Die nahe gelegenen Dörfer Biuntgen und Bsttmin- gen ließen nach Irinitatis durch Abgeordnete ivor Rath den Eid ablegen, daß sie ohne Erlaubniß des Bischofs und des Raths zu Basel ganz keine fremde noch andere Herren annehmen wollten. Die Beweggründe zu einem solche» Schritt sind uns unbekannt. Der Abt zu St. Blasien im Schwarzwalde ließ den 5ten May 1529. durch seinen Schreiber das bisherige Bürgerrecht aufgeben. Er mußte aber zugleich versprechen, dasjenige, so er des Bürgerrechts wegen noch schuldig war, abzutragen, und von allen bisher verlaufenen Sachen vor dem hiesigen Gericht Recht zu geben und zu nehmen. In der Folge (1537) wurden aber in Rücksicht der hiesigen Besitzungen der Abtey, Schirmbriefe, die auch, (aber sehr Eigentlich) Bärgerrechtsbriefe ge- I. Kap. 1529 . Erster Landfrieden 1> nannt werden, errichtet. Die Hauptbedigniffe waren ^ -aß nur Bürger von Basel als Schaffner angestellt, und ein jährliches Schirmgeld bezahlt werden sollte. Die Stadt und Grafschaft Neuenburg am See wur- de in diesem Jahre, 1529, Mittwoch vor Pfingsten, von den zwölf Cantonen, die sie durch Landvögte seit 16 Jahren beherrschten, auf besondere Empfehlung des Königs von Frankreich, der Herzogin Johanna von Lon> gueville, einer gebornen Markgräsin von Baden-Hochberg- Röteln , wieder abgetreten. Innert dieser Zeit hatten die Basler auch einen Landvogt dahin angestellt, Namens Balthasar Hiltpraud. Die geheime Veranlassung zu dieser Abtretung verdiente eine genaue Untersuchung, die aber zur allgemeinen Geschichte der Schweiz gehört. Im Brachmonat kamen die Mißhelligkeiten zwischen den evangelischen und katholischen Orten, vorzüglich wegen den gemeinschaftlichen Vogteyen, dahin, daß sie gegen einander zu Felde zogen. Zürich mahnte die Basier auf, die auch den sten Juny, achthundert siark und mit vier Feldschlangen, ihren Marsch antraten. Hauptmann war Junker Balthasar Hiltpraud, Leutenant Wolf Hüt- schi, und Fähndrich Antoni Göbelin. Den i Zten Juny begehrten hingegen die Luzerner auch Hülfe von uns, und beriefen sich auf den Bund- Es wurde ihren Boten geantwortet, daß sie selber den Bund nicht gehalten, und sich viele Schmähworte und Drohungen gegen uns erlaubt 12 xv. Periode Befreyung vom B isium. hätten- Indessen arbeitete Hans Ebli, Landammann zu Glarus, nebst andern an dem Friede»/ der auch den 25 zu Stande kam. Das ist der erste sogenannte Landesfrie- den. Die Hauptpunkte waren: Glaubensfreyheit in den gemeinen Herrschaften / nach dem Ausspruch der Mehrheit in jeder Gemeinde, und Herausgabe des Bündnisses der katholischen Orte mit Erzherzog Ferdinand. Die Unsri- gen kamen den 2s. wieder zurück. Den 24sten Heumo- nat ließ der Rath/ durch eine gedruckte Verordnung, alle Schmachreden/ Scheltwörter/ und beleidigende Lieder verbieten, die sich auf die beygelegten Händel bezögen. Der Landgraf Philipp von Hessen stellte ein Religionsgespräche zwischen den Lutheranern nnd Reformirten zu Marpurg an. Dazu mag wohl Melanchthon den Gedanken gegeben haben, wie eö aus einem seiner Briefe an Oecolampad zu schließen ist, der sich unter den hiesigen Rathsschriften befindet. Zwingli und Oecolampad begaben sich auf des Landgrafen Einladnng nach Marpurg, mußten aber, aus Besorgniß aufgefangen zu werden, ihren Weg unter Begleitung und über Nebenstraßen nch- men. Sie trafen dort unter andern Luther und Melanchthon an- Das erste Gespräch wurde den 1. Oktober gehalten, und schon den töten waren unsre Reformatoren wieder in Basel. Luther und Melanchthon konnten sich mtt Zwingli und Oecolampad über den Artickel des 13 I. Kap. 1629. Erster Landfrieden. Abendmahls nicht vergleichen. ') Hier war man in der Ueberzeugung/ daß Luther den Kürzern gezogen hatte. In den evangelischen Bund/ oder christliches Bürgerrecht/ wie es hieß/ wurden Schaffhausen und Viel im Oktober aufgenommen. Ihre Gesandten legten hier im November den Eid ab. Im folgenden Monat, den i sten/ waren Deputirte von Straßburg auch in glei- cher Absicht hier/ wo sich Abgeordnete von Zürich / Berm Viel/ St. Gallen/ Mühlhausen gleichfalls etnfanden. Die Vereinigung geschah auf 15 Jahre lang. — Straßburg versprach einen Kornvorrath von zehntausend Vierzel nach Basel führen zu lasse»/ und/ im Falle der Bundeshülfe/ dreytausend Gulden zu geben. Sollten aber die Straßbur- ger/ rücksichtlich der Religion in Gefahr gerathen/ so würden ihnen Zürich / Bern und Basel zuziehen / und monatlich für tausend Fußknechte zwey tausend Gulden empfangen. Die Zeiten waren gefährlich. Doch wenn auf einer Seite Carl der Vtt/ und der mit ihm ausgesöhnte Pabst den Evangelischen drohten / so machten die Tür- ') Hottinger, in seiner Kirchengeschichte / i'.n. pag.HSZ/ sagt: der Streit kam auf das Beywörtlein eorxriraiiter an. Gewiß bedeutete dieß Wort mehr als ganze Seiten. 3) Ryf beruft sich sogar auf etwas Gedrucktes / »Man findet/ meldete er / klar im Druck ausgegangen/ daß Luther sich habe müssen begnügen lassen." XV. Periode. Befnymrg vom Bistum. kcn, die vom 22sten September bis zum tüten Oktober Wien belagerten, eine mächtige Diversion- Um diese Zeit, nach Simonis und Juda, ergieng folgendes Gesetz: „Haben meine Herren, die Sechs einem ehrsamen Rath Gewalt gegeben, daß er künftigs, es sey mit fremden Fürsten, Herren, oder ausländischen Städten und Nachbarn, christliche Bürgerrechte und Verständnisse aufrichten und annehmen möge, doch auf ein Hi nte rsi chbringen an sie, die Sechs." Ein eben so wichtiges Gesetz wider die Ausgewanderten, machten beyde Räthe den 16. November: „ Alle die, so unsre Bürger oder Hinterfüßen , und deshalben E. E. Rath mit EideSvflicht verwandt waren , auch alle die, so in unsrer Stadt Basel vcrpfriindet gewesen , die seyen geistliche oder weltliche, edel oder unedel, hohen oder niedern Standes, die von wegen unsrer neu vorgenommenen Ord- nung, und beschehenen Aenderung in christlicher Religion, ihr Bürgerrecht oder Himersäßen-Eid aufgegeben; item und die Priester, auch Geistlichen, tue von uns gezogen, und aber ihre Häuser, Höfe, Güter oder Verwandte bey uns haben, wenn solche fürohin, als nämlich nach Versh inung (Verlauf ) eines Monats, ihrer Geschäfte und Anliegens halben, in eine Stadt Basel wandeln: daß dann sie und ihr Gesind nicht mehr in ihren Häusern, noch bey ihren Verwandten einziehen, sondern jede Zeit in ein offenes, gasthaltendeS Wirthshaus einkehren, und ganz kein Feuer noch Rauch I. Kap. 1529. Erster Landfrieden. 15 bei uns haben, noch halten sollen, bey Peen eines Mark Silbers, so der Verbrecher dieser Erkanmniß ohne Gnade bezahlen soll, so oft er, sie nach Verfluß des obbcstimmten Monats übertreten wird. Und sallS sich über kurz oder lang zutrüge, daß die obgenannten abgezogenen Bürger oder Hin. tersäßen sich wieder hieher thun, das Bürgerrecht wieder begehren, oder sonst Hiniersäß seyn wollten, von denen soll keiner zu Bürger angenommen werden. ohne Wissen und Willen beyder Räthe und unsrer Herren der Sechsen. Also, daß beyde Räthe und Sechs jederzeit nach Gestalt der Sa- chen ihun mögen, was ihnen gesäMg, auch gemeiner Stadt Basel nützlich und ehrlich seyn werde. Montag den 1^. Brachmonat verheerte der Btrsig in Zeit von zwey bis drey Stunden, den ganzen untern Theil der Stadt, auf eine unerhörte Weise. Er war durch die weggeschwemmten Baume, Balken, Steine, vorzüglich unter den Gewölbe», plötzlich aufgeschwollen. Das Rathhaus stand Manneshoch im Wasser; die Häuser an der Steine bis in das halbe ; an der Letzen beym Steinen-Thor wurden Scheuern und sonst große Mauern niedergerissen; beym Eselsthurm drang die Fluth hinein, und überschwamm den Baarfüsservlatz, den Kornmarkt , den Fischmarkt, und die damit verbundenen Straßen-Gewölbe stürzten ein; Kaufmannswaaren gien. gen im Kaufhause zu Grunde, und so vieles noch in den Häusern; ein ganz geladenes Schiff konnte ohne Hinderung oder Grundruhr in der untern Stadt fahren— XV. Periode. Befceyung vom Bistum. Der Rath ließ am Rathhause auf einer Platte das Datum und die Höhe des Wassers aufzeichnen, wie auch die Anzeige dieses unglücklichen Vorfalls in die Rathsordnung, welche noch heut zu Tage jährlich einmal abgelesen wird, zur Erinnerung aufnehmen. ') Uebrigens büßten nur drey Menschen, die den Rechen vor dem Wasserthurm aufziehen wollten, um dem Birsig einen freyern Ablauf unter die Gewölbe zu verschaffen, das Leben ein. Aber zugleich um die Mittel zu ergreifen, dergleichen Fällen vorzubeugen r „ Solchen Schadens ist nicht die kleinste Ursache, daß die Bürger, so auf dem Birsig gesessen, vielerlei Bauten in den Birsig gemacht, ihre Häuser erweitert, und dadurch dem Birsig seinen rech. ten Fluß verhindert, also daß sich das Wasser an solchen Bauten geschwellt, und überlaufen müssen. — Da- her sollen beyde, neue und alte Räthe, nicht nur die- sen Schaden nimmermehr vergessen, sondern auch in die Ewigkeit niemanden gestatten, wenig oder viel in den Birsig zu bauen; und wer das unterstünde, den soll man härtiglich strafen. Dazu sollet ihr mit allem Ernst über die Wafferordnung halten; alle Zünfte die ihri- gen, die zum Wassersturm verordnet sind, frohnfastent- lich ersuchen, ob jemand abgegangen sey, und die Fehlenden ersetzen; die Hacken, Achsen, Schiffe, Seile und Instrumente, wie sie auf dem Birsig ausgetheilt, und etlichen am Birsig gesessenen Zünften übergeben worden sind, in guten Ehren halten, und treulich ver. sorgen." I. Kav. 1529. Erster Landfrieden. 17 Die Theurung war groß, aber nicht so wie int folgenden Jahre. Ungefähr zwey Monate lang galt eine Vierzel Korn drey Gulden. — Bey den vielen Zehnten und Bodenzinsen, so die Städte, Stifte , Klöster und Edelleute bezogen, sollen die oft eintretenden Theurungen hefremden. Allein, die vielen Hindernisse, so dem freyen Umlauf der Früchte in den Weg gelegt wurden; das übertriebene Vorurtheil über den Fruchthandel; die aus diesen beyden Ursachen entstehende Besorgniß für die Zukunft von Seiten der Besitzer von Früchten; nicht sel-» ten feindselige Absichten, lösen das Räthsel auf. Im Winter thaten die Wölfe, Wie ttiäri sägte, unsäglichen Schaden. Sie wagten sich bis in den Stadt- bann- Eine seltsame Bemerkung schrieb hierüber der Fortsetzer der Seinheimischen Handschrift L Es wußte niemand, was es bedeutete, bis daß die große Theils rung von 15 Z 0 und 1531 kam. Da hat man geahndet, es seyen Vorboten gewesen. Denn hernach hat matt von den Wölfen nichts mehr gehört." -A. VI. Band. 18 XV. Periode. Befreyung vvm Bistum. Zweytes Kapitel, i 5 z o. AugsVurger Reichstag. Den 19. März traten zu Basel Gesandte der evangelischen Städte zusammen, um zu berathschlagen, wie man sich, bey den damaligen traurigen Aussichten, zu nothwendiger Gegenwehr anschicke» wolle. Der Aufenthalt Carl des V. in Italien, seine öffentliche und vertrauliche Unterredungen mit dem Pabst, und seine vorhabende Krönung zum Kaiser, die auch nachgehends erfolgte, waren gefährliche Vorboten- Auf dem Reichstag zu Augsburg , wo der Kaiser, Carl V., die Religionszwietracht aufheben wollte, gaben die Lutheraner ihr Glaubensbekenntnis ein, und er- hielten nach vieler Mühe, daß sie wenigstens in der Versammlung verlesen wurde. Ein gleiches versagte man aber den Abgeordneten der Städte Straßburg, Conffanz, Memmingen und Lindau, die eine in dem Sinne der evangelischen Schweiz über das Nachtmahl abgefaßte Bekenntniß, die eonlessio tetrapolitano, (vierstädtische Confesswn) übergeben halten. Zwingli ließ auch eine dem Kaiser zustellen. Wa§ Oecolainpad betritt, so zeigt ii. Aap. 1530 . Augsburger Reichstag. is sich ein Mißverstand- Hottinger meldete in seiner Kirchengerichte ( 1 ?. III. x>. §22.) folgendes von ihm: » Oecolamvadius hat bey gleichem Anlaß auch eine Confession zu Augsburg übergeben." Daraus haben mehrere mit Recht geschlossen, daß, weil er sie übergeben habe, er auch dort gewesen seyn müsse. Allein/ Zwinger, auf dessen Lxe§ : Luekar r Hottinger, sich in einer Note bezog, brauchte das Wort exlübita und nicht exkibuii, folglich den Passiv statt des Actives; und da fallt die angebliche Reise von Oeeolampav nach Augsburg hinweg. Uebrigens waren die Reformir- ten, oder Sacramentarien, wie man sie nannte, bey den Lutheranern, besonders bey Melanchthon, eben so übel angeschrieben, als bey den Katholiken, und beym Kaiser und seinem Bruder. In der Folge haben unsere Geistliche hoch gerühmt, daß der Kaiser Maximilian II^ einem seiner Hofleute, Lazarus von der Schwendy, der es hier erzählt haben soll, gesagt habe : die Basier Confession mache ihm Gedanken. Allein, was hilft das Denken, wenn er sich nicht zu derselben bekannte? Und soll kaiserliche Autorität in Gewissenssachen gelten, so waren, wie es eben gemeldet worden, Maximilians Vorgänger, Carl der V. und Ferdinand der II- wider die Reformirten weit mehr, als wider die Lutheraner. 20 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. Im Decembermonat schloffen die Lutherischen den Schmalkalder Bund / -er in Deutschlan- -ie Stütze der Reformation, gleichwie in der Schweiz das christliche Bürgerrecht/ abgegeben hat. Um sie Aufnahme in die» ses Bürgerrecht bewarben sich der Landgraf Philipp von Heffen/ und -er Herzog von Sachsen, der zwar der lutherischen Lehre zugethan war, der aber dadurch hoffte/ eine Vereinbarung zu bewirken. Ihre Gesandten trafen zu diesem Ende / mit den Abgeordneten von Zürich / BerN/ Constanz/ Schafhausen/ St. Gallen und Straßburg/ den 8ten März in Basel ein. Die Sache wurde ausgestellt. Mit dem Landgrafen kam, den 27sten April/ von Seiten der Städte Zürich/ Basel und Straßburg, wenigstens der vorläufige Entwurf zu Stande. Die briefliche Bestätigung und Besieglung wurde erst den töten November zn Basel verabredet. In Ansehung des Herzogs von Sachsen ließ der Rath am sten Junii den großen Rath zusammen berufen: „ Wie man sich darin halten wolle." Der Erfolg seiner Berathschlagungen ist unbekannt. Doch bezeugte der Herzog dem Kaiser auf dem Reichstage, er habe mit den Eidsgenossen weder heimlich noch öffentlich jemals gehandelt.') Die Abschrift findet sich in der Hintern Kanzley e.N 20. -) HäberliN/i. xi. x. 216. n. Kap. i 5 zo. Augsburger Reichstag. 21 Gesandte wurden den 7. Hornung nach Solothurn geschickt/ wo beyde Religionsparteyen sich mit einander nicht vereinigen konnten. Die bischösiichen Unterthanen im Lauffenthal entschlossen sich im Oktober dem Bischof nicht mehr zu huldigen/ sondern einen weltlichen Herren zu haben- Sie sagten/ daß sie unserm Rath helfen wollten, das Land einnehmen; falls es nicht geschähe, würden es andre Herrschaften thun. Der Rath schlug ihnen aber alle Hülfe ab. Allein mehrere Bürger sahen die Sache änderst an, ließen ein freyes Fähnlein machen- brachten eine Compagnie zusammen, erwählten Stephan Bart zu ihrem Hauptmann, und zogen vertheilt und insgeheim zur Stadt hinaus. Der Rath ließ sie bey höchster Strafe zurückberufen. Dessen ungeachtet legten sich die Lauffenthaler vor Zwingen und Birscck. Letzteres nahmen aber die Solothurner zu des Bischofs Handen. Nach gestillter Unruhe schritt der Rath zur Bestrafung der Aufwickler- Mehrere machten sich aus dem Staube. Einer wurde den i^ten December geviertheilt. Es scheint, daß diese Strenge Gährung veranlaßte, denn der große Rath saß den 2Ssten beysammen- und erkannte die fernere Bestrafung der Aufwickler- Uebrigens hatte schon im April Heinrich von Ostheim, der das vorige Jahr das Bürgerrecht erhalten, die Unterthanen von Duckingen und Oberäsch in Eidespfficht nehmen wollen, und damals 22 XV. Periode- Befreyung vom Bistum. auch hatte der Rath diesem Unternehmen Einhalt gethan. ^ Hingegen wurde den bischöflichen Unterthanen in beyden Aemtern Lausten und Zwinge»/ in Folge einer von Bischof und Capitel / und von der Stadt besiegelten Urkunde, die Bekennung der neuen Lehre, wie auch ihren Predigern der freye Aufenthalt und Wandel in des Bischofs Landen zugesichert. ') So erzählen die Rathsschriften den Verlauf der Sa. che: „Ostheim hatte die Unterthanen in Eid nehmen wollen. Der Rath ließ die ehrbaren Leute dieser Ocr- ter vor gesessenem Rath schwören: daß sie bis zu gütlichem oder rechtlichem Austrag der Sache / dem Rath der Stadt Basel gehorsam sey»/ sich gar an keine andre Obrigkeit henken / sondern den AuStrag dieser Jr- rungen abwarten würden ; auch daß sie inzwischen die Steuern / Zinse und Zehnten / die sie dieser Zeit schul- hig wären / weder dem Bischof noch dem von Ostheim geben, sondern selbige/ beyden Parteyen zu Gute, in die Stadt beym Rathe zu getreuen Handen hinterlegen sollen. Dagegen würde der Rath sie, die Unterthanen, his zu Austrag der Sache, zu aller Billigkeit, wie an- dre seiner Bürger schützen und schirmen. Durch diesen Eid werde keine der gedachten Parteyen gutes Recht und Gerechtigkeit verletzt, und keinem Theil etwas gegeben , noch genommen. Erst im folgenden Jahr k53i vertrug sich gütlich der Bischof mit dem von Ostheim; worauf im Oktober die armen Leute ihres Eides entlassen, und dann dem Bischof übergeben wurdeni" n. Kap. 1530. Augsburger Reichstag. 23 Der so geheißene Löffelbnnd in Savoyen griff unversehens die Stadt Genf an, wo die Reformation von Tag zu Tage Fortschritte machte. Bern, Freyburg und andre mahnten uns den 2ten Oktober. Auf den Zünften wurden den 5te» darauf ^oo Bürger ausgelegt. Allein es kam nicht zum Abzug. Es erfolgte vielmehr der Waffenstillstand von Saint Julien, der im folgenden Jenner den Vertrag von Payerne (Peterlingen). nach steh zog. Mißhelligkeiten mit dem Johanniter Orden, der eine Commenthurey zu Basel hat, beendigten sich mit einem zu Neuenburg am Rhein, den Uten Juni, getroffenen Vergleich. Der Commenthur versprach jährlich auf Martini zwölf Gulden als Schirmqeld und zehn Säcke Rocken zu entrichten. Sein Schaffner mutzte ein hiesiger Bürger seyn. ') r) Auf gleichem Fuße werden die Commenthurey des deutschen Ordens, die Abtey Lützel, und, wie weiter oben schon gemeldet worden, die Abtey Sanct Bla- fien behandelt- Der Bischof und das Domslift haben auch besondere Schaffner, die Bürger seyn müssen, aber keine Schutzgelder entrichten. Was die Marggra- fen betrift, so führen ihre Aufseher, die auch Bürger sind, gleichfalls keine Schirmgelder ab. Gedachte Schaf- ner besorgen nicht nur die in unsrer Stadt und Landschaft befindlichen Baulichkeiten und Einkünfte ihrer Z4 XV. Periode. Vefteyung vom Bistum. Das Gesetz wider die Wiedertäufer wurde den 23sten November geschärft. — Beym zweyten Abfall ließ man fie schwemmen, und verweisen, und dann nach diesem, im Betretungsfglle, ohne wettern Prozeß, er. tränken. Es waren meistens gemeine Leute, welchen die buchstäbliche Auslegung einzelner Stellen in der Bibel, und der Glaube an besondere Wirkungen des heiligen Geistes den Kopf ganz verrückten. Da man sich immer beym ersten Abfall vorsetzte, sie zu bekehren, so gab es zu Zeiten Auftritte. Das vorige Jahr, als Oe- eolampad mit dem Bürgermeister und dem Oberstzunftmeister in gesessenem Rath eine solche Bekehrung bey 11 Wiedertäufern versuchte, sagte einer, seines Handwerks ein Drechsler, daß Paulus in seiner Epistel au die Römer (13), wo er von Obrigkeiten rede, nicht die weltlichen, sondern die geistlichen gemeynt hätte; — und als Oecolampad ihn hierauf aufforderte, es aus der Bibel zu bewähren, erwiederte der Drechsler: »Oecolampad solle auch im alten und neuen Testament durchsuchen, ob er irgend fände, daß er eine Pfründe einnehmen solle; er hätte bessere Weile es zu suchen, als er (Drechsler), der stch mit seiner Handarbeit ernähren müsse, um Nie. Herrschaften, sondern auch derselben Gefalle, die in den angrenzenden Staaten bezogen, und dann größtentheils hieher geführt, gelagert und versilbert werden. n. Kap. rs^o. Uugsburger Reichstag- 25 manden beschwerlich zu fallen." Eine spöttelnde Antwort/ welche etwas Gelächter, so ernsthaft der Anlaß auch war, sogleich im Rath erregte. In diesem Jahre wurde auch, zu einer ähnlichen Bekehrung, der gleiche Oe- colampad mit einem Rathsglied, nebst Ueberreuter, auf Läufelfingen, wo die Lehre der Wiedertäufer fast das ganze Dorf eingenommen hatte, abgeschickt, und da er nun auf der Kanzel die Irrthümer seiner Zuhörer widerlegte, stand einer auf, md mahnte das Volk, den geschmierten Pfaffen, den listigen Wurm, wie er ihn nannte, der die Kindertaufe gut machen wolle, über die Kanzel herunter zu werfen, Um die heimlichen Katholiken zu unterrichten oder sicherer zu erkennen, hatte man als ein gutes Mittel angesehen , wenn Jedermann, Geistliche oder Weltliche, Weiber oder Männer, Bürger oder Hintersäßen gezwungen würden, wenigstens einmal wöchentlich eine Predigt anzuhören- ^ Am is. Juni 15 Z 0 , bey Eröffnung einer Versammlung des großen Raths, ließ der kleine Rath anzeigen, daß vor allem die abtreten sollten, die seit der Reformations - Ordnung sich nicht mit ihnen im ') Erk- vom isten April 1L29. . . Erk. vom I9ten December ejus 6 ei» Ällni, bey Verlust des Zunft- oder Ge- sellschaftSrechtS, und sonstiger Bestrafung. 26 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. christlichen Glauben vereiniget hatten, und mit ihnen zum Tisch des Herrn gegangen wären. Alle die wur- den abgesetzt, oder stillgestellt, und das Jahr nachher wurde auf ihren Zünften über ihr Vornehmen oder ihre Fortschritte im Glauben umgefragt. Diese christliche Musterung, wie man ste nannte, hatte großen Beyfall- Bisher saß ein alter Oberstzunftmeister an dem Platz so im Rath seiner Zunft gebührte, um so viel mehr, da er in dem Jahre, wo er nicht regierte, als Rathsherr oder als Meister, Stellvertreter dieser Zunft war. Dieß wurde den 26, Juni abgeändert. „Ein alter abgehender Oberstzunftmeister, er sey von welcher Zunft er wolle, soll das Jahr, so er ein Mes Haupt ist, in dem Rath auf der Bank vor den Fenstern her, den o- bern Sitz haben, das ist, vor der Zunft zum Schlüssel, auch vor der hohen Stube, falls jemand dieses Jahr von Seiten derselben auf ermeldter Bank sitzen würde." Es scheint, daß die Rathsherren von der hohen Stube den alten Oberstzunftmeister«, wenn ste von Zünften waren, den Rang streitig machten. Am ^ten Juli verursachte -er Birstg wieder, wie vor einem Jahr, eine verwüstende Ueberschwemmung im untern Theil der mehrern Stadt. Das Wasser warf II. Kap. 15^0. AugsSurger Reichstag. 27 unter arrderm ein steinernes bewafnetes Mannsbild vom Kornmarktsbrunnen weg, daß es zu Stücken gieng- — Der Rath ließ, wie das Jahr vorher, eine Platte und eine Inschrift am Rathhause anbringen, woraus man vernimmt, daß das Wasser zwey Schuh fünf Zoll hoch stieg- In der Rathsordnung wird auch dieses Unfalls gedacht. Acht tausend Pfund kostete die Räumung und die Wiederherstellung der Landfesten, ohne was die Bürger , außer dem erlittenen Schaden, dafür leisteten. Sie stöhnten oder stellten jemand an. So theuer waren dieses Jahr die Feldfrüchte, daß für eine Viernzel Dinkel sechs Pfund, eine Viernzel Haber vier Pfund, einen Sack Waizen sieben Pfund, und einen Sack Roggen fünf Pfund bezahlt wurden- »Wenn die Obrigkeit nicht sowohl an den Ihrigen gefahren wä. re, ') so hätte es viel mehr gegeben. Sie gab den Bürgern Mehl, den Sack um zwey Pfund sechszehn Schilling, ohne das Umgeld. Es war Kernen und Roggen und Haber durch einander gemahlen. Dadurch litt das gemeine Gut einen großen Verlust." Im folgenden Jahr fiel der Preis merklich herab: Dinkel 2 Pst 10 ß. Roggen 2 Pst Haber 1 Pst 6 ß. *) Schwarzbuch, pag. 26. 6., 28 xv. Periode- Befteyung vom Bistum. Der erste Grad des Fanatismus besteht in -er Meynung/ -aß/ wenn Einer nicht alles glaubt/ was der Schwärmer zu glauben wähnt / er auf ewig zum hölli. scheu Feuer verdammt sey/ und keine Barmherzigkeit mehr Start haben könne. Der zweyte Grad führt zur Vorspiegelung eines vom Himmel selbst empfangenen Auftrages/ den Irrende»/ oder nur angeblich Irrenden zu bekehren; wozu gemeiniglich/ bey mißlungenem Versuche/ Gefühle von Haß/ und Ränke einer geheimen Verfolgung sich gesellen. Der dritte Grad ist vorhanden / wenn -er Fanatiker die donnernden Worte herauswüthet: Du sollst glauben/ oder sterben. Und die letzte Stufe hat er bestiegen/ so bald er Menschenblut, als ein gottgefälliges Opfer betrachtet, bald zur Abwendung eines Unglücks, bald um den Allerhöchsten zu rächen, bald um Vergebung zu erzielen, oder Wohlthaten auszumilteln- In diesem Jahre, 1530, den 6ten Äugst wurde einer mit dem Schwert hingerichtet, und man steckte seinen Kopf auf eine Stange, und verbrannte den übrigen Theil des Körpers. Er hieß Conrad JnderG äffe. Sein Verzicht ') lautete wie folgt: *) Dieses alte, in allen unsern Criminalakten vorkommende Wort, kommt allem Anschein nach, vonJa, Jasagen her. Verjährn, verjächen, Verricht, Verjüchr. is. Kav. i54o. Augsvurger Reichstag. 2 s „ Conrad in der Gasse von Alfurt bey Halprim gelegen, so hier zugegen stehet, hat verjechen (eingestanden), daß er ein Christ erboren, in christlicher Taufe getauft, und ihm in solcher Taufe der Name Conrad gegeben worden sey. Weiter hat er verjechen, daß er als ein Christ von dem neuen Testament abgefallen, dem allem seineSJnhaltS keinen Glauben gebe. - Noch hat er verjechen, daß er nicht mehr glaube, und auch nicht glauben könne, daß Jesus Christus unser einiger Seligmacher und Erlöser, wahrer Gott und Mensch gewesen sey. — Weiter hat er verjechen: daß er auf Bethen, wie auf das k-tter «o-rei-, und unsern heiligen Glauben, ganz und gar nichts halte, und auch selber nicht bethe; denn das Bethen mit dem Munde briuge keinen Nutzen, sondern großen Schaden; und als er Conrad gefragt wurde, warum das Bethen kein Nutzen sey, da Christus, unser Verhalter, am Oehlberg auch gebethet, hat er, Conrad, geantwortet, wer es sagen könne, die Jünger hätten doch geschlafen. — Ferner hat er ver - jechen, daß er allwegen und jeweilen beym christlichen Glauben geblieben, und aber erst in einem Jahre davon abgefallen sey. — Weiter hat er verjechen, glaubt auch gar nicht, daß die Jungfrau Maria, die Mutter Gottes, Christum Jesum, unsern einigen Heiland, unter ihrem Her- zen getragen habe. — Noch hat er verjechen, daß das Evangelium keine Grundfeste habe, aus der Ursache, daß im Evangclio auf der Hochzeit in Chana gaüilea geschrieben stehe, wie etliche Kruge da gestanden, da zu einem Krug ungefähr drey oder vier Maaß gegangen, und so nicht ein rechtes; sondern ungefährliches Maaß da benamset, könne er ihm keinen Glauben geben. ' ZO XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Hier endet das Geständniß, dessen Original noch vorhanden ist- Die übrigen Acten fehlen aber. Unbeantwortet bleiben folglich folgende Fragen : Ist die Folter gebraucht worden? Ist der Jnqmsit im Kerker fo lange geblieben, bis er in Wahnsinn gerathen, welches die letzte Antwort deutlich zeigt? Hatte er seine Irrthümer ausgebreitet, oder hat der Examinator in sein Gewissen gedrungen? Wie war sein sonstiges Betragen und Lebenswandel ? Wie lauteten seine Lehren über die Pflichten des Menschen gegen den Nächsten und gegen die Regierung? ') Bald darauf, den 21. Äugst, Legiengru siebenhundert Bürger einen Freudenzug nach Liestal, wo sie in Freundschaft und Ehrbarkeit mancherley Kurzweilen trie- ') Wir waren aber nicht die einzigen in der evangelischen Schweiz, die, in Glaubenssachen, nach dem Beyspiel der katholischen Orte, so streng verfuhren. - Valentin GentiliS, ein Neapolitaner, wurde zu Bern, im 1.1566 hingerichtet, weil er glaubte, daß der Sohn und der heilige Geist dem Vater untergeordnet wären. Er soll sich auf den Artickel, daß der heilige Geist vom Vater und Sohn ausgehe, und dann auf die Worte des Heilandes selber, Johannis 5. v. 19. und 20. ge- stützt haben. — Allein die Acten dieses Prozesses fehlen uns. Von Server, der im Jahr 1553. zu Genf lebendig verbrannt wurde, haben alle Geschichtsbücher über jene Zeiten zur Genüge gesprochen. n. Kap. 1550 . Augsburger Reichstag. 31 den. Bey ihrer Rückkunft kamen ihnen zu St. Jacob dreyzehn hundert gerüstete Knaben und fünf hundert Mann entgegen. Oecolümpad drang sehr darauf, daß die Verbannung vom heiligen Abendmahl in Ausübung gebracht wurde, i) Die Geistlichen der evangelischen Stände hielten hierüber eine Zusammenkunft zu Arau, in wWer man den Mißbrauch abschilderte, welchen die Geistlichen, wie man es bey den Päbsten erfahren hatte, damit machen könnten. Dennoch versammelten steh Gesandte von diesen Städten, im Oktober, zu Basel, wo das Geschäft nicht allgemein durchgesetzt werden konnte, sondern den Verfügungen jedes Ortes anheiln gestellt wurde. Die Folgen davon waren bey uns, daß Weltliche den Haupteinfluß dabey bekamen, oder bekommen sollten. Der Rath ließ in der Stadt vier sogenannte Bän- ne, das ist, in jedem Kirchspiel einen Bann ') errichten, und gab ihnen den i-s. Decemb- eine Ordnung: *) Siehe die bereits mitgetheilte Verordnung vom isten April 1529. ES fand, wie es scheint, der Artikel über den Bann, mehrere Anstünde. -) Außer der Bedeutung von Flur, Euer und s. w, in Grenzsachen, hat das Wort Bann bey uns noch zwey 32 XV. Periode- BefreylMg vom Bistum- ^Er wolle in jeder Pfarrkirche, drey fromme/ ehrliche und tapfere Männer/ deren zwey vom Rath nnd einer von der Gemeinde seyn solle«/ verordnen '), die gleichwie die Leutpriester und ihre Diacone *) / ein getreues / ernstlr. cheS Aussehen über ihre Pfarrgenoffen haben werden. Wenn sie jemanden / der in offenen Lastern begriffen ist/ erfinden/ oder ihnen von andern glaubwürdigen Personen angezeigt besondere Bedeutungen. ES bedeutet nicht nur / wie anderswo in Deutschland/ Excommunieation oder Kirchenbann/ sondern auch die Behörde selber/ die den Kirchenbann erkennt. ') Die Wahl fiel das erste Mal fast nur auf Handwer- ker. Münster: ein Weinmann/ ein Maler und ein Rebmann. St. Leonhard: ein Gerber / ein Gräm- per und ein Hmmacher. St. Peter: ein Gewandmann/ ein Schneider und ein Scheerer. St. Theodor: eitt Scheerer / ein Steinmetz und einer ohne Berufsanzeige. 2 ) Die Diacone oder Helfer hatten zwar auch die Aufsicht über die Pfarrgenoffen/ nicht aber Sitz und Stimme bey den Bannherren. Jetzt wohnen sie allen Sitzungen bey. Ein Rangstreit vom Anfang dieses isten Jahrhunderts zu St. Leonhard zeigt / daß der dortige Helfer den gewöhnlichen Beysitz nicht hatte.... Siehe RathSprotoeoll von 1719, Asten Äugst und sren Nov. Aus einem Schreiben vom AntisteS Zwinger schließt man/ daß sämmtliche Helfer im Münster schon zu sei- ner Zeit den Sitzungen des dortigen Bannes beywohnten, uud zwar ohne Unterschied des Gegenstandes, noch il. Kap. i5Z0. Augsburger Reichstag. 3L wird'), den sollen sie erstens, durch ritten aus ihnen, welcher der Person, die man warnen soll, am alleranmU- rhigften ist, von dem Laster, worinN er begriffen, abzustehen..... freundlich, tugendlich und brüderlich warnen lassen ; -) folgt dann ein solcher, und stehet ab, so ist er gewonnen. Wo nicht, dann soll er vor die drey Verordneten berufen t und abzustehen gewarnt werden; folgt er dann, so bleibt es dabey. Wo aber nicht; dann soll ein solcher Lästerer (Lasterhafter) vor seinen Leutpriester und die drey Verordneten berufen, vorgestellt und abermal gemahnt werden, abzustehen.. i. Würde er aber im Laster verharren/ das offenbar wäre (denn um heimlicher Sachen willen soll Niemand verbannet werden.), alsdann, und nicht eher, soll ein solcher Lasterhafter verbannet, und durch die Predi- tanken öffentlich vor der gemeinen Kirche auögekündet , der speciellen Gemeinde, denn die Münstergemeinde besteht aus drey besondern Sprengeln. Und wenn die Räthe den angezeigten hätten anhalten lassen, und die Anklage der glaubwürdigen Personen verworfen, konnte der Bann dennoch fortfahren? ES giebt eine Menge Vergehen und Verbrechen, wel-> che die Obrigkeit, so bald sie ruchrbar werden , nicht Ungestraft lassen kann, und nicht abwarten wird - bis der Bann gewarnet habe. Das Formular so einst im folgenden Jahre (7.May) von der Kanzel abgelesen wurde., war sehr stark, wo VI. Band. C 34 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. und von des Herrn Nachtmahl abgehalten und ausgeschlossen werden. — Wenn der Verbannte sein Leben verbessern würde, der soll sich, anstatt gemeiner Kirche, vor seinem Leut- xriester und den drey Verordneten zeigen, demüthig umVer- zeihung bitte», sich versöhnen, und nach geschehener Versöh- nung des Banns erlediget, und durch seinen Leutpriester vor gemeiner Kirche wiederum für ein christliches Glied auf, und angenommen werden. Würde aber Jemand so hartnäckig und unverschämt seyn, daß er einen Monat oder länger im Bann verharren würde — den wollen wir, je nach Gestalt der Sa. che, härten lieh strafen; undlzudem unsern Zünften und Gesellschaften ganz unbenommen haben, gegen einen solchen Bannigen mit ihren gebührlichen Strafen fortzufahren. Der Rath behielt schließlich auch die Geld- und bürgerlichen Strafen vor, die von allerley Lastern nach den ergangen«» Verboten verwirket werden. nicht unmenschlich. Der Anfang lautete : »Wir, die verordneten Aufseher und Bannherreu der Gemeinde Christi im Münster, entbieten männiglich, Gnade, Frie- de und Heil von unserm Herrn Jesu Christo." Dann folgte der Name des Verbannten, die Benennung des Vergehens, und die Erzählung alles dessen, so bisher vorgenommen worden. Der Schluß war endlich so abgefaßt : „ Ob der gedachte N., aus Eingebung des Fein- des menschlichen Heils, so hartnäckig wäre, daß er einen Monat in solchem Bann verharrte, von seiner Ue- belthat nicht abstünde, noch sich mit der Kirche Christi wieder versöhnte, oder Jemand unter euch einige Gemeinschaft, es wäre mit Essen, Trinken, Malen, Ba- n. Kap. IZ^V. Augsburger Reichstag. Z§ Auf der Landschaft wurden dergleichen Banne auch angestellt, und ihnen den isten December i5Zo. eine Ordnung ausgefertiget. Diese ist fast gleichen Inhalts als die für die Bänne der Stadt, doch mit folgenden Unterscheidungen. In jeder Pfarrkirche erwählte der Obervogt zwey fromme, ehrliche und tapfere Männer. Die zweyte Warnung geschah vor dem Obervogt, dem Pfarrer und deifzwey Verordneten. Lief fie fruchtlos ab, so sollte der Fehlbare durch seinen Obervogt und die zwey Verordneten auf einen bestimmten Tag zu Basel vor die Predicanten und die drey Verordneten des Bannes im cken, Kaufen, Verkaufen, Behausen, Behöfen, und was solcher Dinge mehr sind , mit ihm, alldieweil er im Banne ist, haben würde; soll alsdann nach Berfluß des Monats, der Verbannte von unserer Herrn Stadt und Landschaft verwiesen, und die, so einige Gemein- meinschaft mit ihm gehabt haben, für jedes Mal um ein Pfund Stebler ohne Gnade gestraft , und dazu, wie der Bannig, von der christlichen Kirche gehalten, und für dürre, abgeschnittene Glieder Christi geachtet, gemieden und gebüßt werden." Das waren Folgen von der angestellten Vergleichung unserer Zeiten mrt der» Zeiten der ersten Kirchen. - Allein dazumal blieb der Verbannte Unterthan der Kaiser, und konnte im römi- schen Reiche aller Orten wohnen; bey uns aber wurde er gleichsam heimatlos. XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Münster gewiesen werden, nm dort die dritte Warnung in empfangen. Die Sitzungen der Banne hoben mit einem veson. dern Gebet an '), und Oecolampad verfertigte für sie eine Art Anweisung, in welcher er alle Sünden anführte, und unter die zehn Gebote zusammen brachte. ') ') »»Barmherziger Gott, der du nicht willst, daß dein heiliger Name durch dein Volk gelästert, und daß die gesunden Glieder deines heiligen Leibes, oder deiner Gemeinsame, durch die ungesunden und faulen Glieder beschädiget und verderbet werden... DeShalben so hast du deiner Kirche die Schlüssel und volle Gewalt ein-, zunehmen und auszuschliessen, mit deinem Worte ver- liehen. So bitten wir dich nun demüthig, du wollest diesen Männern und Brüdern, welchen in solchem ein Einsehen zu thun befohlen ist, zusenden den Geist ei- nes rechten, christlichen und eifrigen Ernstes, damit ste in wahrer, brüderlicher Liebe, mit Fleiß und Ernst, ohne alle Säumniß, und alles Ansehen der Personen, solch ihren hohen Befehl und Amt, zu Aeufnung dei- ner Ehre, und deinem Volk zu Gutem, recht genug- thun mögen, durch Christum Jesum unsern Herrn." *) Hier folgen Beyspiele davon : ,, Wer in seinem Hau- se Messe hauen läßt, die so einen öffentlichen oder heim- lichtn Bund mit dem Teufel haben... Wer sich in den Sache» des Glauben- nicht will berichten lassen. ii. Kap. 1S36. Augsburger Reichstag, S7 Vier Jahre später (t5z^, 22steu Äugst) wurde der Zustaud -er Excommunication durch folgende Verfügung des Raths noch verschärft: ,, ES sollen alle Gebannten, so lange sie in dem Bann bleiben - im Rechten und in Kundschaften weder gestellt, Die, so am Sonntag unter der Morgenpredigt fischen, Vogeln gehen oder sich mit vnnöthigen Geschäften beladen. — Die, welche die Sakramente mit ihren Pfarr- genossen nicht empfangen. — Wer der Obrigkeit Zinse und Gülten nicht entrichtet Wer offenen Neid und Haß trägt. — Die, welche ganz anreizende Kleider trage«. — Die sonst argwöhnisch zur Aergerniß der Kirche , ohne die Ehe lebe«. -- Die, so mit Gewicht und Maaß übermeffen. — Dje, welche ihre Waaren fälschen. Die Wirthe, die ihre Gäste überschwenglich übersetzen. — Alle die, so fürkaufen, znm Schaden einer Gemeinde. — Die, so Tchmachbüchlein mache« — drucken-, oder verkaufen. -7- Alle die, so erdichtete Lügen, dem Nächsten zur Schmach, sagen und ausgießen." In einer spätern Anweisung, vom AntisteS MyeoniuS, findet man: „ Alle Meineidige und falsche Zeugen, alle Juristen , Notarii, die da falsche Briefe schreiben, angeben, besiegeln; Richter, Fürsprecher, GerichtSperso- nen, die das Recht biegen und fälschen; die Lehrer der heiligen Schrift, die das Wort Gottes verkehren, falsch und übel auslegen; — alle Flattierer, Schmeichler ^ Verrätscher, Kalrhanfen, Augendiener, Suppenfresser, Zmitler, Ohrenbläser, die zwey Zungen in einem Maul haben." S8 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. ernannt, noch gebraucht;auch ihnen hiemit ihr Recht gegen andre um Forderungen gänzlich abgestrickt werden. — Aber Hiebey andern unsern Unterthanen (Untergebenen ), wo sie einige Ansprache an dieselben Gebannten haben würden, soll ihr Recht offen, unabgestrickt zugelassen fern, denen auch die Gebannten im Rechten zu antworten gehorsam seyn sollen-" Im folgenden Jahre, 1531. am 9ten Juni, erkannten beyde Räthe eine vierte, von Seiten der Räthe vorzunehmende Warnung, ehe man zur Excommunica- tjpn schritte. Es scheint, daß die Bänne zu weit gegangen waren. Dieses wurde den löten Nov. 1539. wiederholt, und im Jahre 1553, den 2Z-en December, ließen die Räthe folgende nähere Bestimmungen in das schwarze Buch eintragen: ,, Wenn sich künfligS begeben sollte, daß Jemand, in welchem Laster es wäre, begriffen würde, darüber vor die Bannbrüder beschickt, und mit ihm so weit fortgefahren, daß die dritte Warnung ergangen, und folglich die Anzeige davon unsern Herren den Häuptern geschehen wäre; wenn dann er, nach vorgeschriebener Ordnung, vor Rath gestellt, und dort ermähnt worden, von dem Laster abzustehen, und er dennoch, wider diese letzte Warnung, in seiner bisheri- gen Weise beharret, so haben die Räthe erkannt r daß fie diese» ungehorsamen, nach seinem Verschulden, von Obrig- keits wegen, je nach Gelegenheit seiner Uebertrerung, an Leib, an Gut, oder an beyden, es sey mit Gefangenschaft, Geldstrafen, vor die Kreuze weisen, mit Verweisung von -Stadt und Land, oder inandre Wege züchtigen und stra- n. Kap. 15Z0. Augsburger Reichstag. Z9 ftn, oder, wo sie es für gut und fruchtbar ansehen, den verordnelen Bannherren, um mit dem Banne gegen densel- den fortzufahren befehlen werden. Weswegen.die Bannher. ren, wenn sie also der Obrigkeit einen Ungehorsamen an die Hand geben und anzeigen, mit dem Banne, bis auf weiter» unsrer gnädigen Herren Befehl und Bescheid still stehen und ruhig seyn sollen. Solchergestalt soll es auch mit dem Ehebruch gehalten werden. — Wenn jemand von den über den Ehebruch vom Rath verordneten Herren vernommen und ge- warnet worden, und er dennoch in öffentlichem Ehebruch würde ergriffen werden, der soll gleicher Gestalt dem Rath, als der Obrigkeit, um mit Strafe gegen ihn fortzufahren, angezeigt, und mit dem Banne, ohne Vorwissen des RachS, gegen ihn nichts an die Hand genommen werden. Denn eS ist Ein Ehrsamer Rath bedacht und gesinnt, die Gewalt, wenn es bis auf die letzte Warnung kommt, in allen Lastern, bey Handen zu behalten." Eine Verordnung, betreffend dasAllmosenamt, vom loten September, verfügte über die Austheilung des All- mosens. Es hatte nämlich der Rath ein gewisses Vermögen für die Armuth gestiftet, und die Verwaltung desselben einigen Pflegern aus seiner Mitte und einem Schaffner übertragen. Zur Bildung dieses Vermögens wurden bestimmt, was die Klöster sonst an Spenden austheilten, das Erlösete aus Kirchengeräthen , die Einkünfte der Niklaus Kapelle, ein jährlicher Beytrag aus den geistlichen Verwaltungen, und der Ertrag der Opfer, stöcke der Kirchen. Allein die Armen wurden gleichsam von den starken, faulen, muthwilligen Bettlern, von den ^0 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Vergeudern, Spielern und Trunkenbolden verdrängt. — Den Vorgesetzten der Zünfte und der Gesellschaften trug -er Rath nun auf, diejenigen, die sich um das Allmosen bewerben, zu prüfen, und sie entweder an die Arbeit zu weisen, oder sie den Pflegern zu empfehlen. Die Empfthlungewürdtgen wurden also beschrieben: Fromme, ehrbare, in unsrer Stadt gesessene Hausarme Leute, die alle ihre Tage gewerket, geworben, sich mit Ehren gern ernährten, und die das Ihrige nicht üppiglich verbraucht haben, sondern, und vielleicht aus Verhängniß Gottes, durch Krieg, Brunst, Theure, Zufälle, Viele -er Kinder, große Krankheiten, Alter, Unvermöglichkeit halben , sich nicht mehr ernähren, noch arbeiten können, und auch das heilige göttliche Wort zu hören geflissen sind. Jeder Arme, der Unterstützung erhielt, bekam ein Zeichen oder Schild, so er am Arme öffentlich tragen mußte. Ihm war zugleich verboten in öffentliche Trinkstuben zu gehen, und dort zu zehren, zu spielen und gndern Muthwillen zu treiben. Die Hintersäßen waren nichts weniger als von diesem Allmosen ausgeschlossen, indem die Klöster keinen Unterschied bey ihren Spenden zwischen Bürgern und Hintersäßen machten. Weil aber mehrere Fremde zu uns in keiner andern Absicht kamen, als das Allmosen zu gemessen, so wurde erkannt, sie fortzuweisen, und diejenigen mit einer Strafe von fünf Pfund zu belegen, die II. Kap, 4530. Augsburger Reichstag. ^1 sie beherbergen würden. In der Folge (i 6 oz) wurde von den Hinterfüßen verlangt , ehe sie Allmosen bekämen, daß sie sechs Jahre schon hier gewohnt hatten / doch mit Vorbehalt der Falle von höchster Noth. Das sogenannte Allmosen bestand in Muß und Brodt; wohl auch statt dessen in Geld und andern nothwendigen Dingen. Aber was man Mueß nannte, war vielmehr eine nahrhafte Suppe von Erbsen, Linsen, Gersten oder Rüben mit etwas Fleisch sauber und behaglich gekocht. Um 10 Uhr des Morgens wurde sie ausgetheilt, und eine besondere Glocke, die Mußglocke genannt, gab das Zeichen zum Abholen auf dem Baarfüßerplatz, oder jenseiis in der Carthaus- Was die fremden Bettler betraf, so wurden sie in die elende Herberge gewiesen- Dort bekamen sie das Mittagessen oder Nachtlager und Nachtessen. Wer sie zum Betteln unterstützte, mußte s Pfund Buße entrichten. In einer Chronick wird von diesem Jahre angeführt, daß ein Weibsbild einen Mann verzaubert, und ihm seine Mannschaft genommen hatte. Der Schreiber, der kein gemeiner Mann war, schien der Wahrheit der Sache ganz überzeugt zu seyn. L2 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Drittes Kapitel. 1 5 Z i. L Zweyter Landfrieden. Unter den Schriften dieses Jahres findet fich folgende Sammlung von bedenklichen Nachrichten, die der Rath zusammentragen liess. »Warnungen so uns täglich zukommen. " „Item, daß die fünf Orte für und für Leute an des Kaisers Hof gehabt, und noch haben, nämlich den (mir unleserlich) und andre, die, als wohl zu erachten, falls die von Zürich fich mit den fünf Orten nicht vertragen, Pratiken' anrichten. Item, so die von Zürich fich mit den fünf Orten nicht vertragen , und der Krieg angehen würde, daß dann die Pra- tik vorhanden, daß der Herzog von Savoyen auf die von Bern, damit sie anheim isch bleiben, und denen von Zürich nicht zu Hülfe kommen, ziehen sollen. — Item, daß aus dem Würrembergischen Lande, und vom Bodensee, sich ein Zug, der auf die von Constanz ziehen soll, erheben wird. Item, daß viele Hauptleute l zu Rhin liegen, und Bescheid von kaiserlicher Majestät haben, wenn die von Zürich sich mit den fünf Orten nicht gütlich vertragen, und der Krieg angehen werde, Knechte anzunehmen, und den fünf Orte» I!!. Kap. 1231. Zweyter Landfrieden. ^3 zuzuziehen. — Item, daß der Herr von Muß, der den acht Orten, für sich selbst, um daß sie das vergangene Jahr wider ihn zu gehen widrig waren, bey kayserlicher Majestät wohl zu Hofe, und den fünf Orten, so der Krieg angienge, mit den ihm zugeordneten Kräften, Hülfe zu beweisen geordnet und bestellt habe. — Item, daß der xäbstliche Legat, der Verulanr, zu Luzern ligt r was er gutes allda schafft, mag man wohl denken. — Item, daß die fünf Orte viele heimliche Pranken mit den Boten von Freyburg zu tagen haben, welche von Freyburg für sich selbst dem Evangelio widrig sind. Item, daß die von Freyburg, kurz vergangener Tage, denen von Solothurn zu ihnen zu kommen, geschrieben haben, um mit ihnen zu berathschlagen, falls die fünf Orte sie mahnen würden, ihnen zuziehen, was sie sich dann haben wollten.'' Am 12. Februar versammelten sich zu Basel die Boten der evangelischen Städte. Zürich schlug eine Werbin- düng mit einigen Fürsten und Städten im Reich, die aber nicht zu Stande kam. Uebrigens wurden die Verhandlungen dieses Bürgertages *) sehr geheim geführt. Im gleichen Monat wurden zwey neue Bollwerke angelegt, eines zwischen der neuen Vorstadt und dem Pe- ') Kurzgefaßter Ausdruck, der so viel sagen will, als Zusammenkunft der Gesandten jener durch ein christliches Bürgerrecht verbundenen Stände. 44 XV. Periode Befteyung vom Bistum- tersplatz (das Wasenbollwerk), das andre jenseits bey St. Clara. Zugleich wurde es ein Anlaß- bey der damaligen Theurung den armen Leuten Brot zu verschaffen- Im Frühjahr begehrte der Kaiser von den Basiern zum Türkenkrieg Zoo Mann Fußvolk und 60 Reisige auf ihre Kosten. Die Antwort war, daß, da unser eigen Vaterland mit einem Bürgerkrieg bedrohet wäre, man in ein so entferntes Land keine Völker schicken könne. Den 21. April *) kamen die kaiserlichen Gesandten wieder, und begehrten statt Mannschaft Geld, Die ertheilte Antwort ist unbekannt. Drey Kriegszüge zeigt die Geschichte dieses Jahres. Den Graubündnern zu Hülfe, und wider Msäiei, Cast- lan des Schloßes Müß am Comersee, schickten wir zum sogenannten Müßer-Krieg zoo Mann, mit 2 Feld- stücken, die am Osterabend ihren Marsch antraten, und den 24 , Uay, außer 40 , zurückkamen. Jede Zunft *) keteor subsidiuw, non milituin quidern, sed numero- rui», yuo iiervu5 belli sdverzuz lurczin corrodorsretur. Des Pfarrers Gast Handschrift. Hauptmann war Jacob Götz; Fähndrich, HanS Luxen- hofer; Lieutenaat, Simon Albrecht. Als Zugeordnete wurden ihnen Adam Huggelin und HanS Nager gegeben. in. Kap. iszi. Zweyter Landfrieden, und Gesellschaft legte 6 Mann aus, die übrigen warm vermuthlich aus den Aemtern. Die 4o Zurückgelassenen sollten die Erfüllung der Friedensbedingnisse abwarten.— Der Rath gab den Zurückgekehrten, jedem eine Crone, und überließ ihnen, was sie erbeutet hatten. Ueber das Betragen der Berner bey diesem Zug liefen üble Berichte ein. ') Den 3. Junii kamen von den zwey ohne Abschied zurück. Der Rath ließ sie als ehrlose Leute in den Kerker werfen. Die übrigen waren im Schlaf vom Feinde überfallen und getödtet worden- Die Grenzscheidung der hohen Herrlichkeit gegen Darnach war ein Gegenstand von Streitigkeit zwischen Solo- thurn und Basel. Sieben Schiedsrichter, nämlich drey Berner, zwey Vasler und zwey Solothurner versammelten sich zu Lieftal. Die von Solothurn verwarfen die urkundlichen Beweise, und beriefen sich auf Kriegsrecht: Sie hätten Dornek mit dem Schwert behalten, sie gedächten dabey zu bleiben. Nach Verlauf eines Monats, den 28. Junii, zwischen Gemven und Schauenvurg, eben an dem streitigen Orte, ließen sie einen Galgen mit ihrem Gast : 26 iVIsji. In conventu krstrim», krater lobas» »es, Lastrensi» Muster uostrorurn, retulit yuaelu bell» xeructs. l)e Leriiensidus retulit sutis boreoäa, yuocl zxo" lisriut huosvii, et mulisrlbus bciueiti» molerM lueriut. 46 XV. Periode. Befteyung vom Bistum- Wappen aufrichten / und daher wurde der darauf erfolgte Aufbruch der Galgenkrieg genannt. Die Nachricht davon erregte in Basel eine außerordentliche Gährung. Der große Rath ließ in der folgenden Nacht den Galgen durch 4o Bewafnete zerstören, i) Am gleichen Tag wurde auf den Zünften die Hälfte -es Volks zum Hauptpanner ausgelegt. — Allein die übrigen Eidsgenossen legten sich ins Mittel. Ihre Gesandten sprachen mit den Solothurnern, am 31. Junii/ zu Valstal, und den i. Julii erschienen sie zu Basel vor dem großen Rath. Die Feindseligkeiten wurden eingestellt/ aber die Erbitterung stieg immer höher *)/ und es gab Leute/ die wieder zum Reich verlang- r) Ryf. «DaS beschmahte billig meine Herren größlich.'' Gast z I» seustu soeerrims kuit exeitsts coutentio. Gast» Luii» cerlstio ips» ^vxulo iimotulsset vostro, vr. ris äe liZurluis et Leenatidus spsrss tuere, ut Keil rötet , et certe ulwis äurs et Uoiricis : ^uiLusäsin äicellti- dur, eor esse vanor, lueuäscer, soecli^^gos. 8uut su- teu», >sse. - Inveniedsiltur qui, post Uslllto koeäere Uelvetieo, sä ilnperiuu» reverteocluui äi- eereut, et Laessruu» oxtsdunt Lnuiiiuiill. m. Kav- iszi. Zweyter Landfrieden. N ten/ und den Kaiser zum Herrn wünschten. Während der Unterhandlungen erklärte einst der Rath, er werde/ bis zu Erörterung derVache, mit den Solothurnern nicht mehr zu Tagen sitzen. Die Vermittler ließen den Galgen, doch ohne Nachtheil der Rechte der Partheyen, und im Namen der Vermittler, wieder aufrichten. Endlich kam den 27. Heumonat ein Vergleich über die Grenzmarchen zu Stande; zu Arau, im Augstmonat wurde die Zerstörung des Galgens auch beschlossen, und die Anstände, die sich nachgehends wieder erhoben, berichtigte man den iZ. December 15 Z 2 zu Bern. ^ Der bekannte Kappeler-Krieg wurde im Oktobermo- nat dieses Jahres geführt. Acht Monate verstrichen aber vorher in vergeblichen Unterhandlungen: eine Zeit, welche zum Nachtheil der Evangelischen versäumt wurde. — Schon im Hornung klagte Zürich über die Schmachreden und Verleumdungen, welche die aus den katholischen Can- tons, und vornamlich aus den fünf Orten, Luzern, Uri, Schweitz, Unterwaldeu und Zug sich gegen die evangelischen und besonders gegen die Zürcher erlaubten. Verschiedene Zusammenkünfte der reformirten Städte, allgemeine Tagsatzungen, Absendungen von besondern Botschaften erfolgten darauf. Aus einem zu Zürich den 22,. April gr- ') Siehe das große weiße Buch aä »»», 153«, und i» 5 ». 48 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. haltenen Tag der Bundesstädte schlug Zürich den Krieg vor; die übrigen hofften auf Mittel der Güte, und wollten den Ausgang des Müßer-Krieges abwarten. In den ersten Tagen Mayens waren bereits Zürcher zu Basel/ die vor dem großen Rath ( 4 . May) die fünf Orte von neuem als Landesverräther und Aufwiegler der Unterthanen wider die Obrigkeiten anklagten/ und Hülfsvölker begehrten/ im Falle ste etwas zum Schaden von Zürich versuchten. Den i2ten war Bürgertag zu Arau/ und den 15 . zu Zürich. Anstatt des Kriegs wurde eine allgemeine Sperre gegen jene fünf katholischen Orte verhängt. In der folgenden Nacht vom 26. auf den 27 sten langten Gesandte dieser fünf Orte hier an/ und begehrten auf den folgenden Morgen die Zusammenkunft ->s großen Raths. Man verlangte vorher zu wissen/ was sie demselben vorzutragen hätte»/ indem die Gesetze es nicht anders gestatteten. Sie wären/ erwiederten sie/ gekommen, um sich über die Anklage der Zürcher zu rechtfertigen. Nach vor- läufiger Berathung der XHl, wurden ste den 29. vor dem großen Rath angehört. Da brachten ste, mit beißende» und giftigen Ausdrücke»/ so viele falsche Zulagen wider die Zürcher an ')/ daß selbst diejenige«/ die noch bey ') Gast benutzte diesen Anlaß eines religiösen Ausfalls: „Itrm mirum est men6-tci ^»ticNristo servieiites meuäuscl.!m Zenstoiilius , 808 »kpieick-int, oeseieriteg , N os oni 1i°e8 Irrntuin Institut! Uujus ruis8e kiuctore8. ütor vette ek no/r i». ^i/ateni. est 8ec! iiikil setun» est eoimnemoraoüe in isto i^uo^ue Lonventu, nisi c>uoä U?iZu^ini publico seriplo teststi snnt, ZenegLti ?sZsnis (Ländler) c0INllie-ltU8 c»UStI8 6886 justi,8iin»s, iclijne 8S- ti8 ^ei'8jiieue et evilleuter <1einoll8tisriillt. D 2 62 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. Tuchhändler, und zwey andere Räthe wurden ihm zugesehen. Allein schon war am Uten die Schlacht bey Cappel, wo Zwinglius blieb, zum Nachtheil der Zür- cher vorgefallen. Die schreckhaftesten Berichte liefen hier ein. *) Zu Bremgarten vereinigten sich die unsrigen, am i-ä- und töten Oktober, mit den Zürcher«, Ber- nern und übrigen. Die fünf Orte suchten immer die Ebenen zu vermeiden, damit es nicht zu einer offenen Schlacht kommen möchte- Spanier, oder vielmehr May- länder und Walliser vereinigten stch mit ihnen. Da wurden die unsern mit den Schafhausern, Appenzellern, Mühlhansern, Thurgauern und einem Fähnlein von Zü. rich, von dem Heere abgesondert, und auf den Znger- i) Die von Lrrzern, Zug, Nid , Unrerwalden, wären in Cappel eingefallenhätten den Abt, der stch zur Re- formation bekannt, erstochen, ihn todt auf die Kanzel gestellt, ihm die Augen ausgestochert, und höhnisch ge. sagt : „ Er sey ein blinder Führer: Er soll auch jetzt fein Evangelium predigen." Andere hätte» den schwarr. gern Frauen an ihre Bäuche die Hanvbüchsen gehalten, und gesagt: »Sie wollen ihnen die Frucht in ihren Lei. bern erschießen, damit sie keine Ketzer und Evangeli- schen mehr gebären." Andre noch hätten jungen Knaben die Schamglieder, und den säugenden Frauen die Bim. ste abhauen wollen, damit jene keine evangelische Ke. tzer erzeugen, und diese keine solche sängen sollten." — Slyfische Handschrift. Hl Kav> 152 t. Zweyter Landfrieden. 53 berg verlegt/ mit dem Versprechen, falls sie angegriffen werden sollten, ihnen durch einen Angriff unten am Der. ge, von Seiten der Zürcher und Werner, Diversion und Hülfe zu verschaffen. Es geschah aber nachgehends nicht, und daher findet sich in unsern Rathsschristen die harte Anklage, als wenn Zürich die Unsrigen auf die Schlacht, dank geliefert hätte. Den 2^. Oktober, in der Nacht zwischen eins und zwey, geschah das bekannte Treffen am Zugerberg durch den unverfthenen Angriff der fünf Orte, die den Sieg davon trugen , und ihre Gegner in die Flucht jagten. Auf dieser Flucht empsiengen die Städte den größten Schaden, indem sehr viele, weil ihnen die Landesgegend unbekannt war, sich in der Nacht zu Tode stürzten. — Von Basiern kamen i4o Mann um, wovon 14 von der St adt. Damian Jrmy, Marx Ruffinger, und der Feldprediger Hieronimus Bothhanus, ein junger gelehrter Mann, Helfer des Oekolampadii, wurden besonders be. dauert. Die Basier verloren vier Büchsen, die man Fackunli nannte. Das Fähnlein aber rettete man mit nothfester Hand. Der Fähndrich war Claus Zäßlin, der Metzger. Außer gedachten soo, schickten auch die Basler, auf eingelangte Mahnung der Berner, Freykag vor Simon Judä, Loo Mann auf Zosingen. Sie brannten vor Begierde, die erlittene Niederlage zu rä. chen, und glaubten schon, man würde sie auf Luzers L-i XV. Periode. Befreiung vom Bistum. führen. „Es war aber der Deiner Wille nicht/ meldet eine Cbronick, was Verstand ste mir den Landern Hatten / ist mir unwissend-" Es langten aber den 28. Oktober Friedensmittler von verschiedenen Reichsstädten an, und nachgehend-; von Seiten des Königs von Frankreich und andern Fürsten. Zürich machte am 16 . November den Frieden mit den fünf Orten, und Bern am 22 sten. Sie mußten wegen des Ungehorsams ihrer Leute, die ihre Fahnen verließen, diesen nachtheiligen Frieden, den man den zweyten Landfrieden nennt, eingehen, Die unsrigen kamen, nach erhaltener Erlaubniß der Berner Hanptleute, und mit Verlust etlicher Bürger, am 18 ten November wieder zurück. Die Basier schlössen auch eine» besondern Frieden mit den fünf Orten, der als Beybrief zum Berner Frtedensbrief ausgefertigt wurde. Sie mußten das Geld zurückstellen, welches ste von dem ersten Landfrieden, an den damals gehabten Kosten empfangen hatten, ferner tausend Crouen an den dießmaligcn Kriegskosten erlegen, und dann den besondern Bundesbrief mit den evangelischen Städten herausgeben. Zur Bestreitung -er Kriegskosten ließ der Räch von jedem Gi tteshause, das folgende Jahr, einen Beytrag einrichten. Jenes zum Kiinaenthal mußte z. B. 800 Gulden abführen. Darüber machten die Nonnen, die das Kloster nicht verlassen hatten, Schwierigkeiten, mit der Behauptung , daß nicht der Rath, sondern die Fürsten von Oestreich, des Klosters Kastoögte ill. Kap. i5Zi. Zweyter Landfrieden- ss und Schirmherren wären- Dieß wurde widerlegt. Die Fürsten von Oestreich hätten in Basel nichts zu verwalten- Den Verwandten der Nonnen, die alle vom Adel waren, ließ man einen Arlickel aus des Kaisers Friedrich des Hl. Freyheitsbriefvorlescn. Den 4. Junii erschienen ste wieder, und zahlten die 500 Gulden- Bald darauf (den 27. Jenner 1S32.) verbot der Rath alle Schmachreden, Schmutz- Schand- und Scheltwörter, Lieder, Sprüche, unfreundliche Gethaten wider die Eidsgenossen, bey angedrohter Strafe, je nach Gestalt der Sachen, an Leib oder Gut. „Die tägliche Erfahrung, sagt die hierüber ergangene Verordnung, zeige, wie durch das Laster der üppigen Schmach- und Schandredeu, zu denen die menschliche Natur am höchsten geneigt sey, keine andre Frucht erfolge, als Neid, Haß, Zwietracht, Krieg und Verderbung an Leib, Seele, Ehre und Gut. / Es gab mehrere in der Stadt, die im Verdacht standen, als wenn sie insgeheim der katholischen Religion noch anhiengen, und vornämlich jene, die nicht zum Avendma! giengen. An ihrer Spitze stellte stch Bo- nifacius Amerbach, ') der im September eine Bitt- ') ErasmuS in einem noch ungedeckten Brief an ihn, dringt sehr in denselben, daß er von der Gemeinschaft Z6 xv. Periode. Befreyurig vom Bistum. schrift vorlegte/ in welcher er offenherzig bekannte/ daß er zum Abendmahl zu gehen, nach der Predieantcn Auslegung, keine Gnade hätte. Mit Verwunderung muß man aber in seiner Schrift den Satz wahrnehmen/ daß / wenn man eins glaube / so mäße man auch das andere glauben.,, Pure/ menschliche Vernunft/ sagte er, gebe auch nicht zu, daß einer nach seinem Absterben auferstehe/ daß Gott, der Himmel und Erde erschaffen, sich Habs wollen an ein Kreuz schlagen lassen, und daran sterben daß die Welt erschaffen worden, und nicht von Ewigkeit gewesen sey." Die Antwort des Raths war, daß die Bänne ihre Ordnung hatten. In der That, es hatten die Räthe, am 2Z. April dieses Jahrs, kund gemacht, daß die verordneten Ausseher der vier Pfarrkirchen versprochen hätten, auf den letzten April, um die i2te Stunde, bey den Augustinern, jedermann über unsern Glauben zu berichten, und ihm Antwort zu geben. Zugleich geschah aber folgende Drohung : »Wo aber ste solches verachten wollten, und qn jenem selbst niit den Reformieren abstehe r 8> per commnnioiiem?e. inel ciecieris nvnien isti t'aetioni, nso in posternm tue- rit loous inüei.ilioni, et coxeiis sjinul »mpleotj omiiiL gnse Uoouerniit, sut Noeturi 8unt. — iVIilii p^sessxit sniinns !st»8 8i,orsmen ssvest^Isrs, ^sm perspeetum e8t. in. Kap. is-ri. Zweyter Landfrieden- L7 säumig seyn, so würden wir genöthiget seyn, zu der Ehre Gottes, und aus befohlener Gewalt/ sie öffentlich als Verbannte und Abgetrennte von Christo und der christlichen Kirche zu erklären/ und so lange dafür zu halten/ bis sie sich bekehren/ und sich mit ihrer christlichen Gemeinde wiederum mit unserm Wissen versöhnen. " Die Beweggründe wurden also angegeben: ,, Demnach etliche unter uns / die Christen genannt seyn wollen / sich mit den würdigen Sakramenten des Herrn Nachtmahls / mit uns eines christlichen Glaubens und Religion in der Danksagung zu seyn / nicht bezeugen / und sich vernehmen lassen / daß sie noch nicht genugsam berichtet sind/ und aus Gedränge ihrer Conscienzen solches unterlassen, woraus Aergerniß, Nachrede, Ungehorsam, Trennung, und anderer unerleidlicher Schaden erfolge, und s. w. Oecolampad starb den 2Z. November, an einer entzündeten Fistel. ') In eben diesem Jahre hatte er auf eine Einladung des Raths zu Ulm, der seinen Stadtschreiber zu diesem Ende an den hiesigen Rath schickte, die Reformation in Ulm im Brachmonat eingeführt oder angeordnet. Ryf nennt ihn einen Mehr er *) Seine Krankheit wird genannt: Xntkrsx°88s s-,^ cro exortns, d. i. Brandblattern, die auf dem Heilig- dein entstanden waren. 53 XV. Periode- Befteyung vom Bistum. des H- Evangeliums/ mit Anspielung auf den kaiserlichen Titel, einen Mehrer des Reichs. Eine Luzerner Handschrift erzählt frechsrweise, daß Oecolampad Hand an stch selbst gelegt hätte, vermuthlich aus Gram über den Ausgang des letzten Krieges und den Tod seines Freundes Zwingli. Dawider streitet nicht nur die gedruckte Erzählung seiner letzten Tage , die gleich nach seinem Absterben herauskam, sondern vorzüglich -er Umstand, -aß Sey der großen Freude, die am römischen Hof über beyde Sterbefälle bezeugt 'wurde, davon keine Rede gewesen sey. Wie hätten sonst Pabst und Cardinäle über eine solche Todesart, wenn das Factum bewiesen wäre, ge- frohlockt! Ich nenne jene Quelle Luzerner Handschrift, weil der berühmte Balthasar, Seckelmeister zu Luzcrn, sie besaß, ehe er solche dem Professor I. R- Iselin als Andenken verehrte. Wie seltsam ist es oft mit den Urkunden der Geschichte beschaffen! Wie verdächtig sollen die seyn, die nur sammeln und sammeln, und von der schweren Kunst der historischen Critik keinen Begriff haben. Oecolampads Nachfolger war Oswald Geißhäusler (M)-eoniu8 in der gelehrten Sprache.) Der Rath schickte ihn in die Aemter, und ließ ihn den Gemeinden des Landes vorstellen- Zugleich wurde Jedermann, der in einem oder mehrern Punkten unsrer Glaubenslehre Zweifel hegen sollte, aufgefordert, steh bey ihm einzußnden, und Erläuterungen zu verlangen. IV. Kap. 1532. Urkunden Uebergabe. 59 Die Metzger veranlaßten/ wegen Mangel an Fleisch/ einen förmlichen Aufstand. Die Bürger schrie»/ sie wollten die Zunft in den Rhein werfen. Man mußte den großen Räch (im May) versammeln und hierauf wird bemerkt/fand sich allenthalben Fleisch genug. Die angesehensten im Rath geriethen in Verdacht, als wenn ste die Metzger, deren vier in beyden Rathen den wirklichen Beysttz hatten, um ihren Einfluß zu vermehren unterstützt hatten. „ OliZarekis in 8enstu I.Lniis kreis. Verdis inirmiur nori re , ei kseiiom siipenclium per- solvitur, ex poprüi sere , c^ui non iiseo quickem solvii, seä perüäis venäiioridus. " Viertes Kapitel- 1 5 z 2 . Die Unterthanen übergeben ihre Urkunden. Wir haben unterm Jahr 1525. die Urkunden Auszugsweise angeführt, welche die Unterthanen damals erhielten. Freywillig, wie es hieß, gaben sie nun solche dem Rath zurück, und setzten sich wieder in den Stand der Leibeigenschaft ein. Den 20 . Februar kamen die vom Amt Mönchenstein, mit ihrem Obervogt 60 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. Bernhard Fritschi, und die von der Grafschaft Varn. sperg (Karnsburg) mit ihrem Obervogt Hemmann Of- fenburq Mittwoch nach ^eminiseere, -je vom Amt Waüenvurg; Sonnabend vor Oculi, die von Stadt und Amt Liestal, und Sonnabend vor Lätare , die vom Amt Homburg. Ihre Abgeordneten erschienen mit allen Beamten vor Rath. Sie bezeugten ihre Rene über den Aufstand von 1525; sie baren um Verzeihung, sie versprachen Entschädigung für das Vergangene; sie ersuchten, man möchte sie allezeit als arme gehorsame Unterthanen mit Gnade bedenken; sie würden es jederzeit in Lieb und Leid, mit ganz willigem Gehorsam, und Dar- sireckung ihres Leibes und Gutes unterthänig verdienen- Die Räthe nahmen ihren Vortrag an, gewährten ihnen Verzeihung, und erboten ßch ihnen Gnädige Herren zu seyn. Zu dessen Beweise, obschon die aufgerichteten Verträge jetzt hin, todt und ab waren, ertheilten sie ihnen die Befreiung vom Kleinen- oder Et- terzehnten, wie auch die Erlaubniß, ohne Bezahlung der Ungenoffame, von einem Amte in das andere zu weihen und zu mannen ; doch falls jemand in fremden Obrigkeiten sich verungenossamen würde, so sollte die Strafe wie von altem her, den Rathen unbenommen seyn. ') Theobald von Arx, von Zeglingen stand ander Spitze der Bote» von der Farnsburger Vogtey. IV. Kap. 1532. Gründung der Universität. 61 Die von Muttenz waren nicht einmüthig. Der Bürgermeister / nach aufgehobenem Rath/ ließ die Ungehorsamen in der Rathsstube bleiben, und ihre Namen aufschreiben / damit es nicht in Vergeß gestellt/ und mit ihnen nicht gehandelt werde / wie mit den Gehorsamen. Es waren Hans Croni / Michel Pfirter / Jakob Seiler/ Claus Asenli/ Hans Atz / Wolf Ramstein und dreyzehn andere. Fünftes Kapitel. 1 Z 3 2» Neue Gründung der Universität. Bey der allgemeinen Einführung der Reformation, vom i. April iS2s, war man schon mit dem Vorhaben beschäftigt, Sie Studien nicht nur wieder herzustellen, sondern auch zu veredeln. Dieß erhellt deutlich aus einem Schreiben des Oekolampad an Simon Grynäus, vom 31. May i525, in welchem er, laut Auftrag eines der Häupter, einen Ruf an ihn ergehen ließ. ') ,, littersrium Uio nsZUZstiÄtiir; Nulls rUuä r>yn nroäo iurtsursrs, seö nodilitars eo§.itswus, vuxi- i.2 XV. Periode- Befreyung vom Bistum- Nach der bald darauf erfolgten Aufhebung der Universität/ hörte dennoch aller Unterricht nicht auf. Oeco- lampad nannte sich, wo ich nicht irre, in einem spätern Programm, Professor ordinarius- Was die Rcchts- gelehrsamkeit betrifft, so war Bonifacius Amerbach in Basel geblieben. Wir vernehmen ferner aus Gasten Tagebuch (Jenner 1531 .), daß Doctor Oswald Bar, im I. 253 l, und zwar im Collegio sich mit anatomischen Versuchen abgab. Im gleichen Jahre 1531 hielt Oecolampad eine öffentliche Rede, in welcher er sich solcher Ausdrücke bediente, die auf Facultäten Bezug hatten- ') Es waren aber, wie es scheint, nur freywillige Uebungen von Lehrern, die vielleicht von der Regierung nicht einmal besoldet wurden. Es geschah nun in diesem i 532 sien Jahre, daß die Räthe von neuem die Universität gründeten. Bewun- entes eiiin ziietute bonas pluntsi-i littersr. ^ts>ue ob kam 0 LU 8 SM, bono8 e>ui 6 it 08 ^iie vieos, <^uotciuot »lere poteiiinu8 , a6voerimii8, iiivitsmiisque ; jii8tiL crimn 8ur»tikn8 neutic>u-im , 8e6 UiZiiis 8tipen6Ü8 iiioi- tLtuii." Was hier Z)'inni>5iiini litteinliuni genannt wird, ist die Universität, und nicht das eigentliche Gymnasium. et I^s^^ptieurn ÄNIUIN, boe e8t, pliilo80pliins Uoetrinoo et lezuin ooznitio, nutnrse et 11101 001 nun et linzu-ii'um so Iiistoririruni periti», in tsdelnaLuIi cons- truetions ossertur. ' V. Kap. 1652. Gründung -er Universität 63 Lern muß man sie/ daß, so ungünstig die damaligen Zeiten auch waren, sie an einem glücklichen Erfolg nicht verzweifelten. Sie behielten die Privilegien von i>46o zurück; und gaben hingegen der Universität folgende Ordnungen und Statuten. ') 8 1 ^ T II T der Löbl. Universität zu Basel, von einem ehrsamen Rath gegeben den 16. Sep-ember 1532, auch vor dem, selbigen Tages, darauf geschworen. In Gottes und der heiligen unwandelbaren Drevheit Namen! Amen..- Dieweil nichts fruchtbareres noch *) Diesem lobenswürdigen Versuch haben wir, unter an. derm, den Glanz zu verdanken, welchen der Name Ber. noulli und andere über unsere Stadt verbreiteten. 2) Das schwarze Buch, pag. 211. Die damaligen Häupter waren: Jakob Meyer, Bürgermeister; Balthasar Hildprand, Oberstzunftmeister, und Adelb. Meier, Altbürgermeister. Marx Heidelin hätte als Altoberst- Zunftmeister im Rath sitzen sollen, aber er wurde Landvogt auf Mönchenstein, und Theodor Brand , Rathsherr zu Scherern, wurde im Jahr 1533 . Oberstzunft- meister. Die Vorsteher der Kanzley waren, Kaspar Schaller, Stadtschreiber, und Heinrich Nyhiner, Rathschreiber. 64 XV. Periode Beftcyung vom Bistum. ehrlicheres, (nicht allein dem Wort Gottes, dasselbige zu erhalten, sondern auch dem gemeinen Nutzen förderlicher seyn mag) als daß die Jugend in guten Künsten und Lehren aufwachse und dazu gezogen werde, wie dann solches mallen Universttäten und hohen Schulen' (als dann diese löbl. Stadt Basel auch mit einer), darin bisher viele hohe verständige Männer, in geistlichen Dingen, die Seele belangend , auch in weltlichen Sachen, wie denn das scheinbar- lich am Tage ersehen und erzogen *), begäbet. ^) Wo aber, indem die Jugend nicht vom Bösen zum Guten gewiesen, gebührlicher Fleiß und Einsehens, durch gute, ge. lehrte Männer, ?raecextoi-e», und Ordnungen auf sie geschieht, ist nicht allein Mühe und Arbeit, sondern auch die Kosten, so durch ihre Acltcrn auf sie gewendet, vergeblich, und werden schwerlich ^) dadurch verderbt, ihre guten Tage und Zeit ihrer Jugend verschwendet. Das alles die Edeln, Strengen, Frommen, Festen, Vorsichtigen, Ehrsamen , Weisen Herren Bürgermeister und Rath dieser löblichen Stadt Basel hochweiSlich bedacht, erwogen und zu Herzen gefaßt; zudem so sind sie auch die Ehre Gottes durch gelehrte Leute dieser Universität zu erhalten geneigt. Dieweil aber *) Sich zeigt, bezeugt wird. O Das Wort begäbet, gehört zuverläßig zur zweyten Paranrhese, nach den Worten: auch mit einer. Schwerlich ist jetzt ein ^äverdi-E 8enatllö noster cst, inszoruin vesti^iis, per Huae vclut unsm, voramkzus viven- 6i viam vulxo ourritur, sio in8i8ten8, nt cjuuin cleprsva-' triin relizioncin st> ülis aeceptam ni barki,ri8 mo8 e,8t ) aU virtntsm temere xnss83n6o in vitiuin iinpexerit : late 8eilieet ->b Ii>8 uiU mazorer constituei unt, tan^uain 8a- oium smxilectuntiir tcnentrjus : mulro vero ak iIÜ8 rnsxi- ine, c>nil,u8 nUiil r>usnl cjnvä sit novnrn, 8»ti8 Noiiie pia- oet. Izirnr ->ä konte8 Uoctrinae 8»erae 8io perventnni notiib «8t, nt nUiil ex oinni lauäadili inazornr» inbtituto perierit: prae8ertiin vero rtuäia liberslis, arter^n« vonae, majori V. Kap. 1532. Gründung der Universität. 73 xrivilexio, »ajori apuä no8 pia»8u nun« ooiuntnr: stattn« suir literis konor, et vere äekita musis seeptr» kuixeirt aclkus: säkus oräine8 vlsssesl^ue proke88ionnin ?unt: sk- kus t/rocini» , et sk Ki8 6einäe sä rna^ora xracluz : säkno lakoruin et äilizentiae te8tirnonia tituii, ^uoupcls 8tuäio8>s xraernis, äibtrikunntur ! i^iqns sine krauäe, 8ms yuaertv turpi oinnia, omnia verto cuin kruetu : so, ut in 8uinnaa 6isam, aäkuc non nvmine tsnturn, 8eä re 6^mns8iuna äu- rst. <^uiäein publies tebtarj nikil nece88e sit, nisi kains rparba ku',88et, Oxmnseium et 8tu6is litersruin spnck no8 akolits es8e. ^eciue eniin kaeilersin i8tsm, lector Kons , vino psrum venäiküi aäornamne , kueuinue tiki ksei- inu8 : expcriri rno6o veli8. I>eelione8 6ioam, äisarn pro- ke88ore8. Vet»8 et vovurn instruinenturn, in 8ns ntrunx^ns nativ-x^u« linxua, illnü , kos A^eonri» eäisrerit, pari ^sxteritate, pari uterqus üäe, eetrzue pro nssnÜ8 tkeo- !o§isis iiiir, in sskoia Lkr>8tiana auäire nnns iV1o8en et ^.po8tulo8 , oracula ciivina, vieikus panäente«. In^ure pro- keaaor ^meriackim est, unn» onani ^uri ep8e c^uo<;ue vstsruin plaoiti8 crepunäia ^nsti-^ nisni per visee, tvronuin xratia, praelexenäo n»8cet inte- rir», 6uin laborum 8osiv8 ( l^uoä tnox tuturum e8t) sli- c^ui8 aHunZatnr. lVor rptr ^1e6isinsin 810 proLtsinur ksote- nu8, et r^uunr s kontiku8 ip8i8, xrseois iiÜ8 prinvipibu8 kjipposrate st 6sleno, puri88iinos Istice8 exkibsre nel^ni- verimu8 , ex Kau6 prosul inäe Uuentibn8 rivi8, latina ilio- ruin tralations propineinu8 : es plins rps, ut oonüäsi»N8 kauck ita inulto po8t d>8 ips>8 apu6 noe kuturuin loour». k,inxuas §eiL5tranwr , Lrmon Lr^naeur, I'orinitt, äoosnt, 8ui8 luirc^us Iuoubrstionikn8 eclit!» tiki L>eotoi- non ixnoti, nikil non kseisnts8 , äum oonsulsnt stuäiosis. ^»rn 7^ XV. Periodr. Vefteyung vom Bistum. Xlstlremstin» Leiav , Oislsctins, ^7; ^/Xos°a^/L< I^r^xaV nonstu psri, psri ciilixsntis , !IIs Iioniine8 Iisnä 5ru8trs oontsn6onte8. k^aen itr ciuoti6ik prone6unt, lentor, doris Ioni8c;us ouig lli8triduts , ut su8oultsre ^inzuls po85it Ko8pe8 , st^us iä nurc>usm pe6sm rnavenr. L8t enim ciornu8 e»6em, in <>ua vcniente« conuno- ä« nebus omuibu8 snnipiuntur', st äi8niplin»e neotsr 8tum pliloiäi88ims msäirs interlsdcnte, 8slukeri iinsrn : insxno plsetere» äiviticzue, ploptso vioini 8ri8§oi Ll8Stinicius sxril koeounäitstem, roruiu oinnium pi o- ventu desti88im!>in : sä Ilsen veteri viviuinlium-nitsts inir-e do8pitein. ^usm^usn» u tot ^am snni8 I.stinoruni, nuno ^sm etisin Lrsecorurn, an rnox, ni8i ksllor, Heki sinoruin omni8 xsneris likrorurn inrtrem, propter exrexis denekois nulli äontooum iZnotsm, Iioni8 oinnibu8 nlisii88im!>m , coininenäsre verl>i8 ?_ Xcle8 ixitur lentor 8ons, «Isl)imu8 opsram , ut c;use s>ro§e. nitrix likrorurn c8t, ^usecius revivi8oenti vetU8tsti od8to- triostur turn feliniter, ssäom äomioilium (8i ksts Lins»t ) IVlu8srum üst. Rene vslo. Lssileae, 6»l. Kovsnib. Xnno X1VXXXH. < I.. 8.) Aenstur küoniul. (Q. 8.) V. Kap. 1532. Gründung der Universität. 75 Da Oswald Bär, bey Auflösung der Universität Nector warund nun bey der neuen Gründung derselben es wieder wurde, so hat man ihm den Uebernamen des Abgottes Janus gegeben, der, wie bekannt, mit zwey entgegengesetzten Gesichten abgeschildert wurde, als wenn Bar mit einem Gesichte die alte Universität, und mit dem andern die neue angeschaut hätte. Um dieß alles anzuordnen und ferner zu handhaben, ernannte der Rath drey Deputaten der Schule, und die Wahl fiel auf Rudolf Frey, Frtdolin Ryf, beyde des Raths, und Heinrich Ryhiner, damals Raths- schreider. ') Man hatte anfangs, und wenigstens bis iboi, nur drey Deputaten. UrsUsius sagt auch in seinem TpiwlNk von 1577 : Dliumviri porro sunt 66- ') In der Chronick von Wursteisen wird er Stadt, schrei ber genannt, ob er es schon erst um Iohanni 1534 geworden ist. Zn diesem Irrthum hat vielleicht folgende Stelle aus einer Publication der Deputaten vom I. 1539. Anlaß gegeben-' »Uns Rudolf Frey, Fri- hott» Ryf und Heinrich Rybincr, Stadtschreiber die- ser Zeit u. s. w." Der Ausdruck dieser Zeit den- tere auf das Jahr der Kundmachung, nämlich auf daS I. 1539, und nicht auf das I. 1532. Dieser Irrthum ha: eine fast einfältige Bemerkung im Leuischen Lexikon nach sich gezogen. Da wird bemerkt, daß Ryhiner die Glaubensbekenntnis; als Rathsschreib er unterschrie, ben hätte, ob er schon Stadtschreiber war. 76 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. ele-ilastiei8 et nenäsmicis neZotiis cieputatis politiei 86kolarc:kAs. In der Folge/ zuverläßig im 1.1630, zählte man vier derselben. Der vierte war und ist noch der Stadtschreiber. Es wird vermuthet, daß der Sradtschrei- ber gegen das Ende.des löten Jahrhunderts die Feder bey den Deputaten führte : dann das Votum mit der Besoldung eines Deputaten erhielt; und endlich als vierter Deputat angesehen wnrde. Uebrigens war die Stelle eines Deputaten/ wie sehr viele andere/ nur einjährig/ und jährlich , nach Johanni, mußten die Deputaten vom neuen Rath bestätiget werden, welches aber freylich immer geschah. Zu der Wiedergeburt der Universität gesellte die Regierung eine andere Anstalt, die man in der Folge Zuchthaus, Savienzhaus, coNeZiuin erÄr>nüanrnn ') *) Es ist allgemein bekannt, daß EraSmuS der Urheber dieses Instituts nicht gewesen ist, daß solches von ihm also unrichtig genannt wird- Den Ursprung des Irrthums gibt Beck so an: weil derselbe berühmte Mann, wie billig, in großen Ehren gehalten, den Studenten rum Exempel der Nachfolge in der Gelehrtheit vorgestellt, und dessen Sinnbild, der re>mi»v5, so das auf einem Qua- derstein stehende Haupt 'eine- Jünglings ist, nebst der Umschrift: eoneello -uHi, ich weiche niemand; wie auch übrige Denksprüche des Eraömus: ^«'«§8 6,8 betrachte das Ende des obschon langen Lebens; und, V-Kap. iZ32. Gründnng der Universität. 77 evUeZiurn alumnorum nannte- Den isten Aprill des folgenden Jahres iszz verordneten beyde Rache, daß man eine Zahl junger Knaben, die studieren möchten, annehmen sollte. Die Deputaten 8wäü bekamen den Auftrag, ein Gutachten einzugeben, wie geschickte Knaben, die in allen Facultaten studieren, auferzogen werden könnten, damit man sie mit -er Zeit in göttli- liehen und bürgerlichen Sachen gebrauchen möge. Die Deputaten waren: Theodor Brand, Oberstzunftmeister, (der Scherer), Konrad Schnitt, der Maler, und des Raths, und Kaspar Schaller, der Stadtschreiber. *) «or, ultiw» Ilses reruis , der Tod ist das Ende aller Dinge; in einem Fenster des untern Collegii, Nie auch eine Schrift von der eigenen Hand desselben allda gefunden ward." UrbrigenS hatte ErasmuS zum Besten der Studenten ü25o Pfund vermacht, Erkanntnißbnch von 1535. «) Schwarzes Buch, pag. 28, »Und sind die Herren De- putaten, so zu dieser Zeit in solchen Sachen gehandelt haben, Herr Theodor Brand u. s. w. " Diese drey Namen, milden drey oben angeführten, bieten eine Schwierigkeit dar. Die Rathsbücher drücken sich bestimmt aus, und wider diese Quellen laßt sich in diesem Falle nicht- einwenden. Gab'es denn sechs Deputaten? oder hatte man für den Anfang zwey besondere Commissionen, die eine für die Universität, und die andere für die Anstalten von armen Schülern niedergesetzt? oder waren 78 x^. Periode- Befteyung vom Bistum- Diese bekamen, nach eingegebenem Gutachten , Gewalt hierin» fortzufahren / und jetzt zum Anfang eine Anzahl Knaben mit sammt einem *.) anzunehmen / doch Anfangs sich nicht zu hoch zu überladen, damit man die Sa^ che erschwingen/ fortsetzen und mehren könne ; auch die Kna- ben an einen Ort/ eS sey zu den Predigern oder anderswo/ wie ihnen den Deputaten gefällig ist/ zu verordnen. Die Kirchengütcr können nicht wohl besser angelegt werden/ als wenn man sie zu Erhaltung dieses göttlichen Werkes verwende. Die Pensionen und Leibgedinge der aus den Stif- te»/ Gotteshäusern und Klöstern pensionirten Personen/ wenn sie Heimfallen / sollen den Deputaten seuN», zu Erhaltung der Jungen/ durch die Pfleger gegeben werden, da- mit man mit der Zeit eine tapfere Anzahl bis in die 24 annehmen möge. Hierauf setzten sich die Deputaten zusam- men, und fragten alle Schulmeister bey ihren Eiden, welche die geschickten, gehorsamen, frommen und gute» i»§e- Brand, Schnitt und Schaller die Deputaten eines andern Jahrganges, als Frey, Nyf und Ryhincr? Der Verfasser einer Abhandlung über das Collegium von 1760. gibt in einer Note (p. 5.) an, daß die ersten Deputaten, vier an der Zahl, Rudolf Frey, Theodor Brand, Fridolin Nyf und der Stadtschreibcr Ry. hiner waren. Dieß verdient keine Wiederlegung, um so viel weniger, da er von Johannes Uebelin nichts meldet, und dagegen als erster Lehrer (p. iz.) einen Simon Sulzer nennt, und zwar vom I. 1581, wo die Anstalt ihr Daseyn noch nicht hatte. V) Seit langem nennt man ihn ProbK. 7. Kap. 4532. Gründung der Universität 79 «;» unter ihren Knaben wären. Die Schulmeister thaten es, und übergaben das Verzeichnis solcher Knaben. Die Herren Deputaten erwählten acht aus denselben, gaben ihnen einen Pädagogen, und wiesen ihnen das Predigerkloster ^ an. Dort traten sie auf Pfingsten ein, und wurde die Sache im Namen Gottes angefangen 15Z3. Der Präceptor war Meister (Magister) Joh. ttebeli.-) Die erwählten wurden auch im RathSbuch aufgezeichnet. Sie hießen Hie. ronimus Steck, BlasiuS Schenk'li, Hieron. Schnitt, Jakob Wild, Severinus Erzberg, Marx Höpperltn, HieronimuS Munziger und BernharduS Stechelin. ') Dort blieben sie nur bis 1537, nach Arsents empören- der Geschichte. Dann wurden fie theils in das untere Collegium, theils in das obere, das ist zu den Augustinern verlegt, bis sie alle, im letzter«, Anno 1624 , vereiniget wurden. *) Ein Johannes Uebelin wurde im folgenden Jahre 1LZ4, um Johanni, Rathschreiber. 30 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Sechstes Kapitel. Nachtrag zum Jahr i§Z2. ' Der Rath kaufte für zweytausend Gulden von Adelberg von Bärenfels das Dorf Aristorf, so in der Landgrafschaft Sißgau ligt. ') Den s. Julii bekamen zwey Räthe den Auftrag, die alten Capellen auf der Landschaft zu verkaufen. Die einen wären baufällig/ die andern könnten zu Wohnungen dienen. Den 2 7 sten August wurde über die Messe folgendes verordnet: „Wir wollen auch nicht gestatten, sondern hiemit ernstlich verboten haben, daß Ewrer keiner, noch eure Weiber, Kinder noch Gesind, für unsre Stadt und Land, in andre Obrigkeiten Messe zu hören sich verfüge, sondern dieweil wir mit der heiligen Schrift die Messe abgestellt, und an deren Statt den Gebrauch des heiligen Abendmahls (wie das von Christo befohlen ist), eingesetzt haben, sich dessen begnügen lassen. Denn, wer dawider anders wo Messe hört, der soll für das erste Mal um ein Pfund, für daö zwevre Mal unt zwey Pfund / für das dritte Mal um drey Pfund, für das vierte Mal um vier Pfund Stäbler gestraft werden. Wer _ aber ') Merkwürdigkeiten der L. B. p. 2225—2221. 81 vi. Kap. Nachtrag zum Jahr 1532. aber nach der vierten Strafe fortfahren würde, die Messe zn hören , den wollen wir nicht weiter bey uns dulden, sondern sobald er uns angegeben wird, von Stadt und Land verweisen Es wurde auch verordnet, daß wenn einer von den Strafurtheilen der Unzüchter, wegen begangener verbo- tener Laster, sich vor den Rath, als die Obrigkeit berufen würde, der Rath ihn nicht nur in die doppelte Strafe verfallen wolle, sondern auch daß der Verurteilte noch fünf Pfund zur Strafe des ergriffenen RecurfeS entrichten, und vor allen Kreuzen leisten sollte. — Fer- ner wurde verordnet, daß wenn Einer sich Laster und andre Handel zu Schulden kommen liesse, die zwar in den ergangenen Mandaten nicht begriffen waren, und doch wider die Gebote Gottes und ein ehrbares Leben ') stritten, soll der Rath ihn, je nach seinem Verdienen und Verschulden, ungestraft nicht hingehen lassen. Ein willkührkicher Ausdruck! Sirach sagt (19. 2 Z.) „ Der Schalk kann den Kopf hängen, und ernst sehen, und ist doch eitel Betrug.'' I vi. Band. 82 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Da die damaligen öffentlichen Verhandlungen den Rath sehr beschäftigten, so überließ er den Vännen und einem Kirchenrath oder einer von weltlichen und geistliche» zusammengesetzten Behörde, die Anwendung der durch die ergangenen Dekreten bestimmten weltlichen Strafen, außer den Ermahnungen und der Exkommunikation- Dieß wurde den 9. September dieses I532ten Jahres erkannt. Allein, am ty. November 1539 , wurde es aufgehoben, und der Kirchenrath, als Slraf- behörde, aberkannt- Folgende Verordnung zeigt, wie der Gesetzgeber oft die wahren Gründe bemäntelt: » Wenn man einen neuen Rath einführt, und die Aemter besetzt, sollen die Pfle- gereyen in Stiften, Pfarren, Klöstern geändert, und jeder altere davon gethan, und ein andrer an seiner Stelle geordnet werden, damit fich Niemand zu beklagen habe, sondern gleiche Bürde getragen werde. Da nun die Pflegereyen mit einem Einkommen verbunden waren, so verstehet man leicht, was es eigentlich bedeutete. Ein Bürger, der nicht genannt wird, ermordele seine Frau, dann sein Kind, sind stürzte sich hierauf zum Fenster hinaus. vn. Kap. 1533. Aenderung in der Verfassung. 83 Man sprach von drey Hexen, die sich vom Teufel beschlafen liessen. Was auf eine so unverantwortliche Anklage folgte, sinde ich nicht. Mit den Wiedertäufern wurde zn Zosingen ein Kolloquium gehalten, so neun Tage lang wahrte. Die Städte Zürich, Bern und Basel hatten es ausgeschrieben. Die Akta wurden gedruckt. ') Siebentes Kapitel. 1533. Aenderung in der Verfassung u- s- w- Den 17. Juny machee der große Rath folgende wichtige Abänderungen in der Verfassung. Er überließ die Ernennung des Bürgermeisters und des Oberstzunft. Meisters den beyden Abtheilungen des Kleinen Raths/ und die Ernennung der Rathsherren jener Abtheilung, zu welcher der Fehlende nicht gehörte. Auch wurde die Ernennung des Meisters auf jeder Zunft den Räthen F 2 *) Schwarzes Buch. pag. 260. XV. Periode. Befreymig vom Bistum. und Sechsern seiner Zunft ausschließlich übergebe» / nur mit dem Anhang / daß wenigstens dreyzehn die Hauptwahl vornehmen mußten/ also daß/ nach dem gemachten Vorschlag von drey / und dem geschehenen Abtritt derselben und ihrer Verwandten, die übrigbleibenden Räthe und Sechser die Anzahl dreyzehn durch sogenannte Kiefer aus der Zunftbrüder Mittel selber ergänzen sollten. Was dieErwahlung der Sechser betrifft/ die / laut dem Gesetz vom 17. Hornung 1529/ mit Zuziehung von vier durch die Zunftbrüder selbst dazu bestimmten « Wahlmännern, geschehen sollte, findet steh nichts aufgezeichnet. Man weiß nur, daß die Sache bald auf den alten Fuß gesetzt wurde- Ryf meldet, man habe nach und nach, von Jahr zu Jahr, die Anzahl der Wahl- männer gemindert. Er führt den Mangel an Leuten, als Ursache dessen, an. Diese Ursache konnte aber nur von einigen Zünften gelten- In diesem I. 15ZZ, den äv. November, ertheilten die Räthe nachstehende Vollmacht den XIII. ,, Haben beyde Räthe meinen Hn. den XIII volle Macht und Gewalt gegeben, daß ste alles handeln mögen, was zu Erhaltung der Ehre Gottes und des heiligen Evangeliums, desgleichen zu Beschirmung der Vii-Kap. Aenderung in der Verfassung. Stadt und des Landes/ es sey mit Vüchsenmeistern, Hauptleuten und allen andern Dingen/ wie die genannt seyn mögen, dienlich oder fürstendig, (ist.) Darin sollen sie von Niemanden verhindert noch gestraft werden; damit, falls ein schneller, unvcrsehener Einfall, es wäre woher es wollte, geschehe, man jederzerzeit zur Gegenwehre nothdürfnglich gefaßt, und vor unversehe- ner Schmach und Schaden verhütet wäre." Der Rath beschwert sich, daß feiner Reformation und Mandaten über die Laster ungeachtet, derselbigen wenig nachgelebt, sondern, daß solche verächtlich überschritten werden .... besonders in Hörung des göttlichen Wortes und in der Empfahung der Sakramenten. Daher ließ er den 22. Merz iszz, folgendes kund machen. So jemand etwas Mangels oder Widersetzung darin hatte, und seinen Seelsorger nicht ganz darüber um Unterricht befragen wollte, etwas Abscheuens ab ihm trüge, dem wollen wir gerne losen, und verständige Leute verordnen, die ihm dießorts genugsamliche Unterweisung und Bescheid geben. — Sollte er aber auf seinem eigensinnigen härtnäckigen Kopf verharren, andre gutherzige und gläubige damit verärgern.gegen ihn werde der Rath mit der Strafe, nach Inhalt der ausgegangenen Mandaten, oder sonst wie sich gebührt, handeln. Viele Personen gehen nicht an den Sonnta- 8>6 XV. Periode. Befteyung vorn Bistum. tagen, fürnernlich so man das Nachtinahl zu halten pflegt, in ihre Pfarrkirchen; sie sollen sich dahin verfügen und nicht entäußern. Die Ackern werden väterlich gebeten und ermähnt, daß sie ihre Kinder an den Sonntagen und besonders in den Osternzeiten an die Predigt führen, auch ihr Gesind darin zu gehen vermahnen." Dieses Jahr gibt ein vemerkenswerthes Beyspiel gn, wie wichtig, in einer Zunftregierungsform, der Einfluß einer nothwendigen Polizey der Berufe seyn könne. Die Berufe der Zunft zum Bären, oder zu Hausgenossen, waren ursprünglich diederMünzcr, Wechsler, und derjenigen, die mit den edeln Metallen, als Gold und Silber, handelten. Nun hoben beyde. Rathe den Beruf der Geldwechsler auf, und errichteten einen ausschließlichen Stadtwechsel. ') „ Alle andere Wechsel, sagt die Verordnung, so dir Hausgenossen, wegen der Zunft Gerechtigkeit, bisher zu üben gehabt haben, soll künftigs, aus bewegenden und ehrhaften Ursachen, ab seyn, und niemanden mehr gestattet werden." Folglich , wenn nicht zufälligerweise gewisse Handwerker und Nicht-Handwerker dort zünftig gewesen wären, so hätte die Zunft, durch eine einzige Pplizeyverorduung, aufge. hört, und der Kleine Rath vier Nathsglieder, wie auch der Große Rath zwölf Sechser weniger gehabt. *) Dieß wurde in den Jahren 1545 und 1654 bestätiget. VIII. Kap. 163^. Basler Glaubensbekenntniß. «7 Achtes Kapitel. 15.;^ den 21 . Jennex. Basler Glaubensbekenntniß. - Beym Glauben sind zwey Sachen zu unterscheiden, der Grad und der Umfang desselben. Der Grad hat seine verschiedene Abstufungen. Kein Katholik wird, zum.Beyspiel, versichern, daß er im gleichen Grade an der Auffahrt der heiligen Jungfrau, wie an der Himmelfahrt des Heilandes glaube. Und doch wird, durch die innige Ueberzeugung allein, der Glaube lebendig und an Werken fruchtbar. Der Umfang desselben bezieht sich auf die Anzahl der Gegenstände, und derselben nähere Bestimmungen, die man dem Gewissenszwang unterwirft. Wenn Einer, z. B- in den Berathschlagungen des tridentini- schen Conciliums, liest, nicht nur daß es sieben Sakramente gebe, sondern auch aus was Ursachen es geglaubt werden solle, nämlich, weil man 7 Tugenden, 7 Kapital Verbreche», 7 von der Erbsünde entstehende Fehler, 7 Tage in der Woche, 7 Landplagen in Aegypten, und ?), „ kHäes sols xsrsussiolls xroäuoitur." Leokius^ LMoxsi?. ss XV, Periode. Befreyung vom Bistum- 7 Planeten zählt, so darf er behaupten, daß ihm das Gewissen auf eine schwere Art gefesselt wird. Es giebt leider nichts, womit der Umfang des Glaubens nicht könnte erweitert werden, weil unsre Verhältnisse unzählbar sind/ und alle, mittelbar oder unmittelbar, Verhältnisse gegen Gott zugleich abgeben können. Dieß haben lange schon die Päbste und Concilien gewußt und benutzt. Die Demarkationslinie zwischen den Gegenständen, die, ihrer Natur nach, zur Dogmatik gehören, und denjenigen, die auch ihrer Natur nach, außer dem Umkreise derselben stehen, ist, meines Wissens, aus Gründen der reinen, und von jeder Sekte losgewundenen Vernunft, noch nicht bestimmt worden ') Es ist allgemein angenommen worden, daß die kundgemachte Bekenntniß der baselischen Kirche eben die *) Ein Jesuit zu Luzern, erzählt Hottinger (i. iv. p. 260,) diktirte einst seinen Schülern in die Feder, daß wenn der Pabst zu Mittag gebieten würde, es sey Nacht, so sollte man im Gewissen verbunden seyn, solches zu glauben. Ei» größrer Umfang läßt sich nicht erdenken. Dagegen bemerkte Erasmus sehr gründlich, daß der Religionsfriede eS erfordere, man bestimme wenige Artikel, und überlasse viele dem freyen Urtheil eines jeden» kax relixioni8 vix sonstsrs potsrit, nisi Ne psnsisriinis, c,uZrn potest, Netinisrnus, st in rnultis ülreruin relin^usmuz sum» sui^ne ^uäioium. VIII. Kap. 15 SL Baslev Glauhensbekenntniß. 89 war/ so Oecolampad in Augsburg, im I. iszo, übergeben ließ. Doch sind auch andre Meinungen eröffnet worden. Jacques Lenfant von Berlin, in seinem Dis- eours 8ur Iss Lon56S8MN8 5oi (p. 1 -L 2 ) schreibt, daß sie erst im I. i5a2 abgefaßt wurde; und der Oberstpfarrer Simon Snlzer meldete einst einem Gelehrten, daß sie das Werk von Vucerus, einem der Straßburger Reformatoren, wäre. Die Veranlassung zur Herausgabe derselben wird auch verschieden angegeben. Räch einer Meinung hatten die Straßburger uns gewarnt, man werfe uns in Deutschland vor, daß wir das heilige Nachtmahl ohne Christum feyerten (cguoä 8Änetnin (tchermm 8lns kadsrsrw.) Der bekannte Ramus, in seiner Epistel über Basel, führt eine andere Ursache an, nämlich, die Besorgnis;, Laß man die Handschrift verfälschte. Unentschieden bleibt auch folgende Frage. Bekannt ist es, daß alle Auflagen des sechszehnten Jahrhunderts, in Ansehung des Randes, nicht gleichförmig sind. Am Rande befinden sich zweyerley Noten, die entweder Litaw, das ist, Anführungen aus der heiligen Schrift, oder Glossen, das ist, Bemerkungen sind, die man Randglossen nennt. Alle Auflagen haben die Litn- 10 ,, nicht aber alle die Randglossen, oder die nämlichen. Dreyerley Gattungen sind noch vorhanden: die einen so xv. Periode. Befreymig vom Bistum. Exemplare sind ohne Randglossen; die andern haben vollständige Randglossen/ die man dem Antistes Myco- riius zuschreibt; ') die dritten haben diese Randglossen/ aber mit einigen Auslassungen. ') Nun fragt man/ ob die erste Austage ohne Randglossen / oder mit solchen versehen war? Theodor Zwinger und andere / die ihm nachschrieben, behaupten letzteres; und Vruckner ist für die erste Meinung, und scheint zu glauben, daß es nicht einmal anders seyn konnte. Dieser Meinung pflichten wir aus folgenden Gründen bey: lXI/conio piol/üNils est, MLrgin-llsZ not»8 sll- 8crcht!i8 08SS. LecNiuZ u8, ut con8LiLii1ir>6 ol»8tidn- xnvtnl'->d e:i , czuae illis Lorniiicntm', oiedeiid-i, 8iv8 convsniie 8NLl'»8 8L>i>>tuiae 8>ve non oonvenire, 8eu vera 8su I->l83 esse videsritni'. 8sd Lvnkc88!one8 odi- tae suiit, nt per >IIn8 , per t!,l).ulss «ul1ieiiticii8 , «inidiii 12 oc:> S8iis docoretni', in.inike8tum 8it. So lautete auch eine der 10 Schlußreden der zu Bern im I. 1528 gehaltenen Disputation: „ u-adi. tione8 tiiimanüS, <^1188 ecLte8i!i8lica8 voosnt, I 10 I 1 ul- teiius ii 08 oM!§znt, cin-ini ^usienug in Oei vcnl/o lun- dntas et ^>raeo8pt-ill 8iint." ") Vielleicht waren es eigentlich keine Auslassungen. Viel. leicht wurde die zweyte Gattung mit Zusätzen ver. mehrt. vm. Kap. 1534. Basier Glaubensbekenntniß. 91 1°. Weil der Aufsatz von Oecolampad gewiß nicht mit Randglossen dem Reichstage übergeben wurde; so etwas läßt sich nicht vermuthen; ^ um so weniger mit Randglossen seines Nachfolgers Myconius, welches ins lächerliche fällt. 2 °. Weil es wider die Würde des Raths, und wider alle Uebung gewesen wäre, als die Glaubensbe, kcnntniß auf den Zünften verlesen wurde, Randglossen ablesen zn lassen- 3°. Weil der Rath in seiner Vorrede, der Citaten, oder Anführungen aus der heiligen Schrift, ausdrücklich Erwähnung thut, und hingegen von Randglossen nichts meldet. 4°. Weil alle Agendbücher die Vasler Confession ohne Randglossen enthalten, und solche auch, ohne Randglossen, jährlich einmal bis auf den heutigen Tag von der Kanzel abgelesen wird- Man könnte einwenden: Zwinger habe geschrieben, daß unter den Schriften des Antistitii sich noch I) ?>son crsMbilv est, sxpliestionss st säältionss primo stAtim exomplo, Huoä sxMbituni, »Hsetas tuisss. Lsckius - , , , x, 13, H. 10. 92 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. der Probebogen der Confession, und zwar mit den Randglossen, befände- Was Wunder aber, wenn My- conius das mit seinen Randglossen versehene Exemplar vorzugsweise beybehalten haben wird! Andre werden noch einwenden, daß der Antistes Sulzer, als er sich gegen Bullinger von Zürich weigerte, die helvetische Confession zu unterschreiben, seine Verweigerung darauf gründete, daß die Geistlichen vor kurzem die Basler Confession, mit Auslassung der Randglossen, unterschrieben hätten. Dieß beweiset aber nicht, daß vor den Austagen, die sein Vorfahr Mycvnius mit den Randglossen besorgte, die ursprüngliche, durch den Rath für die Zünfte veranstaltete Auflage mit den my- conischen Randglossen versehen worden wäre. Folgt nun die Confession selber, mit der Vorrede der Kundmachung: ') Der Ti tel lautet wie folgt: BekanthnuS un- serS heutigen Christlichen glaubenS wie es die Kilche zu Basel haltet. Dann folgt auf dem Titelblatt ein Baselstab mit der Umschrift: Ich beschäme mich des Evangelii von Christo nicht, denn es ist eine Kraft Gottes die da selig machet alle die dem glauben, zuletzt: R. 0 MSII. vlip. 1t). coi'äe creäitnr sä Hustitism, cir« sutein üt conke58io sä sslutem. VIII. Kap. 153^. Basier Glaubensbekenntniß. 93 Wir Adelberg Meier, Bürgermeister und Nach der Stadt Basel wünschen allen und jeden unsern Bürgern, Hintersassen und Verwandten, Geistlichen und Weltlichen, Edlen und Unedlen, in unsrer Stadt und Landschaft Basel wohnhaft, Friede, Gnade und Barmherzigkeit von Gott unserm himmlischen Vater, und reine Erkenntniß Jesu Christi, unsers einzigen Heilandes, und thun Euch dabey zu vernehmen r Demnach wir im vergangenen fünfzehnhundert neun und zwanzigsten Jahre allerley Mißbräuche, Irrthümer und verwandte ') Gottesdienst, die sich ohne Grund göttlicher Wahrheit, °) in der Kirche Christi, zur Strafe unsrer Sünden eingcrissen, aus besondrer Gnade des Allmächtigen, nach Anleitung seines heiligen Worts, entweder gar abgethan, oder gebessert, und seither die gesunde Lehre Christi, Euch unsern Unterthanen, pur, rein und klar, treulich und emsiglich verkünden und vortragen lassen. befinden wir (Gott habe Lob,) daß unser pflanzen und wässern nichr vergebens gewesen, sondern aus der Gnade des Allmächtigen, die Erkenntniß Gottes reichlich bey euch zugenommen, welches uns am höchsten erfreuen thut; und sodann uns, ') Vermeinten. 2 ) Ohne sich auf göttliche Wahrheit zu gründen. 2) Unterthanen bedeutet hier, wie leicht zu ersehen, Untergebene, Untergeordnete, Pflichtschul- §4 xv. Periode. Befreymrg vom Bistum. euer» christlichen Ober«/ damit in erkannter göttlicher Wahr. heil fortgefahren werde, ernstlich einzusehen gebühren will: haben wir, aus rechter christlicher Liebe, uns und alle» Gläubigen zu einer Stärkung, und den schwachen u n e r. buwcnen zum Trost, für nöthig und gut bedacht, daß bey diesen schweren, widerwärtigen und gefährlichen Zeiten, in welchen, wo möglich, auch die Auserwähltcn von der Wahrheit Gottes abgewendet und verführt werden möchten, wir unö mit euch, und ihr mit uns, unsers heiligen christlichen Glaubens, wie wir den aus dem reinen Gottcswort erlernet und in unsern Kirchen täglich lehren lassen, und halten, öffentlich bekennen, -) damit wir vor Gott, un- fern, himmlischen Vater, durch Christum unsern Behälter, (Erhalter) den wir aus seiner Gnade hier versehen (bekennen) auch bekannt werden; und unsre widerwärtigen, wenn ste mit Gottes Furcht urtheilen, doch einmal sehen mögen, daß wir nicht (wie man uns zücht ^) von Gottes Wahrheit, und der Kirche Christi abgetreten, sondern der Stimme Christi, unsers Hirten, gehorsamen, uns mit Ver- lassung der ingerissenen Jrsalen, erst recht mit der Kirche Christi vereinbaret, und mit allem dem, so der gesunden Lehre ') Die ohne Erbauung sind, oder waren. Kein Wort von Occolampad, von seiner Glaubenske- kenntniß. -) Zü cht, vorwirft, bezüchriget. Vlii. Kap. 153-i. Basler GlauSettsbekemrLniß. 95 Christi entgegensteht/ nicht Gemeinschaft haben, ob sie vielleicht künftig«) ihres Lästernö abzustehen / und den Sohn GotteS/ wie uns der Vater befohlen / zu hören / Gnade erlangen möchten. Darum haben wir die Substanz unsers heiligen Glaubens, in nachfolgendes Bekenntniß, so wir hiemit vor Gott und der Welt öffentlich versehen (bekennen,) begriffen,H und um bessern Verstandes willen, die mich eilenden ( übereinstimmenden) Oerter biblischer Schrift theilSwcise darneben verzeichnen lassen. ") Der allmächtige Gott wolle uns allen seinen heiligen Glauben mehren, und das, so er in uns angefangen, durch seine Gute, zu Heiligung seines Namens, und zum Heil unsrer Seelen, gnädig ausführen. Und folgt in dem Namen Gottes, das Bekenntniß unsers christlichen Glaubens. I- Von Gott. Wir glauben in Gott den Vater, in Gott > ^ den Sohn, in Gott den heiligen Geist, eine bewiesen«, der heilige göttliche Dreyfaltigkeit, drey Personen, ganzenSclmft und einen einzigen, ewigen, allmächtigen nach dem Wesen und Substanz, und nicht drey^ents v, vic- Götter. «) len Orten. ') Gleichfalls, wie weiter oben bemerkt worden, kein Wort von Oeeolampad. Wir wollen aber damit nicht' sagen, daß er und seine Mitarbeiter jenes Bekenntniß nicht verfertiget haben mögen. ") Folglich nur die oder Nachweisungen, und nicht die Randglossen des Myeonius. 3) Eine so unbestimmte Nachweisung , als die am Rande, muß befremde», da bekannt ist, daß der Begriff der öü XV. Periode. Befceymig vom Bistum. Wir glauben auch, daß Gott alle Dinge er, i,)Genes. p -schaffen habe, b) durch sein ewiges Wort, das ist, durch seinen eingebornen Sohn, c) und alle c) Joh. i. 3. Dinge anfenthalte (erhalte) und bekräftige durch Wörter Dreyfaltigkeit und Person sich weder im griechischen, noch im lateinischen Text des neuen Testa. mentS ausgedruckt findet. Drey merkwürdige und ent. scheidende Stellen hätten aber wohl verdient > besonders ausgehoben zu werden: die Taufe des Heilandes, wo Jesus im Jordan getauft wurde, und zugleich die Stimme Gottes erschallte, und der heilige Geist sich in der Ge- stall einer Taube herunterließ; dann die Worte der Einsetzung der Taufe, wo Jesus selber befahl: zu taufen im Namen des Vaters, und des SobneS und des heilt, gen Geistes; und endlich das Pfingstfest, wo die Apostel den heiligen Geist, unter der Gestalt von Zungen, ei», pfingen, welchen Jesus, vor seiner Himmelfairt, von Seiten des VaterS versprochen hatte. Eine vierte Stelle könnte noch Joh- L. v. 7. angeführt werden. Beck , hie. siger Professor in der Theologie bemerkt aber (in seiner Synopfi,) daß die Aechtbeit derselben zweifelhaft sey, fügt aber hinzu, daß man sie entbehren könne, der Haupt- lehre ohne Schaden. Was den Glaubensartikel selber betrifft, so ist wohl zu bcmerkeu, daß das Wo--t Wesen nicht ens, sondern e88Lntw bedcmei, und daß unter dem Worte Substanz eine geistige Substanz verstanden wird. — So wird dieser Artikel in den kanonischen Rechten ausgedrückt. (Desl-e- Islium. Ijl). I. tit: I.) h'iiMilei', et siinplici- tei'cvnlltemiii', c,uo6 i!nv8 8oIu8 S8t vei U8 Deu8 , seter- nur, imiri>?iisu8, st inoommutsknüs, inc:oiDprslien8>k>i- Ü8 , vnmipotkE, et ine1kÄbl>j8, ikritel-, st külu8, st 8piritu8 8!>NLlu8: tss8 c>»icleitt ^ssbongs ^ 8ecl una 68- Leritis , 8ul,8t»nti:>, 8eu i-uiturs 8Miplcx oinniso. I'ater g nulio, ieiH„8 s pulse sc>Io, ue 8pi>stni8 8!>i>clii8 pu- riter- ul, uli-ncjiis, ul,8cjtie iulii», 8eMpei', ue 8i»e lins. §ent'i'«n8, llil>it8 iir>8csli8 , st Lpii itiis 8SiiLtuz xrc>Leäen8 : coii8uk>8t-,i,lii,!e8 st coLc-zuales, st eoom- VIII. Kap. 153 L Basier Glaubensbekerrntniß. 97 seinen Geist, daSist, durch seine Kraft. 6) Dar-cDiChron.29, um dann Gott alle Dinge fürsicht ') und re- giert, wie er sie erschaffen hat. e) e)Actor. 2 .P. Dannenhcr bekennen wir, dasi Gott vor und ehe er die Welt erschaffen, alle die erwählet habe, ^ ^ die er mit dem Erbe ewiger Seligkeit begaben 11 .°^^ Will. k) ') 1. V. 4 .L. nipotenteg et ooseterni." So sprach Pabst Innocentiu» m, im I. 1215, auf einem allgemeinen Concilium zu Rom, diesen Artikel aus. Daß in unsrer Confession, so wenig als in der Catho- lischen, zu den Eigenschaften der Gottheit die Allgegen, wart nicht besonders gezählt wurde, ist eine wichtige Un- tcrlassung. Nicht zu frühe kann diese Lehre dem Mensche» eingeprägt werden. Sie ist heilsam für den Staat so, wohl, als für die Person selber. Dem Staat soll es daran gelegen seyn, daß wenn er Eide vorschreibt, der Beeidigte innig überzeugt sey, Gott sey gegenwärtig und lese in seinem Herzen. Für die Person selber ist sie eitt Zaum bey den Anfällen von Leidenschaften, ein Trost im Unglück, und eine kräftige Beruhigung bey den Nachstellungen ungerechter Menschen. O Ob das Wort fürsicht hier auf Vorsehung pro. viäöntia, oder auf Vorhersehung, prsesoisnna, sich beziehen solle, lassen wir andere entscheiden. Doch zögen wir, unsers Orts, die Meinung vor, die auf V o r- herschung deutet. Sie erklärte den Sinn des gleich darauf folgenden Satzes, über die Gnadewahl. Gott begabte diejenigen mit dem Erbe ewiger Seligkeit, von welchen er den Glauben und die Werke vorhergeseheu harte. *) Sollte der Artikel der Prädestination, «ach dem Sinne der strengsten Calvinisten, ächt seyn, so würde der Her, VI. Band. G 98 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. ^ ii. Von dem Menschen. ->) Genes. i.v. ^ v 24 ^ Bekennen wir / daß der Mensch im Anfang/ b) Gen.3.v.6.nach demBildniß Gottes Gerechtigkeit und Heiligeren. v. i/ keit ->) von Gott r ech t (gerecht) gemacht. Er ist aber Cor gefallen in die Sünde/ i>) durch wel- v. 2t/22.'chen Fall das ganze menschliche Geschlecht »er, Eph. 2. v. 3 . derbt/ der Verdammniß unterworfen worden/ c) land seine erhabene Pflichklehre änderst ausgesprochen haben, a'.S er solche mit so vielem Nachdruck und so oft vortrug. Er hätte z. ,B. den Gerechten und Verfolgten das Himmelreich ohne den Beysatz nicht versprochen: „ In sofern sie vor der Gründung der Welt zur Seligkeit bestimmt wurden." Ja / so wären sein Leiden und Sterben/ das göttliche Opfer seiner selbst/ ein über- flüssiges Opfer gewesen; wie alleS/ was über den Glauben an ihn vorgeschrieben steht / wenn / ohne Rücksicht auf diesen Glauben und die Früchte desselben / des Menschen jenseitiges/ ewiges Schicksal/ schon vor seinem Daseyn / bestimmt worden wäre. Wir sagen mehr/ das jüngste Gericht / wo wir doch nach unfern Werken gerichtet werden sollen. (Match. 25 . v. Zl— 46 . — 1 . Pctri 1. v. 17 . — i. Cor. Z. v. 8 .) würde zwar ein majestätisches/ aber zweckloses Schauspiel abgeben/ wenn Vorbestimmungen / bey welchen unsre vorhergesehene Werke in keine Betrachtung wären gezogen worden / die Sache schon lange zum Voraus entschieden hätten. — Die Lehre der Prädestination hätte nie berührt werden sollen. Einst kam ein armer Bürger / ein Nagler seines Handwerks/ voller Angst/ mit seinem Hammer in der Hand / zum Obcrstpfarrer MyconiuS / und verlangte von ihm zu wissen / ob er im Stande der Selige» sey, da seine Hausfrau ihm sage / er sen ein Verworfener. Wie viele trostreiche Stellen des Evangeliums verlieren / beider obigen Lehre / alle ihre Kraft! wie z. B. » Deö Mensche» Sohn ist nicht gekommen / um der Menschen Seelen zu verderben/ sondern zu erhalten.'' (Luc. 9 . v. 56 .) vm. Kap- §534. Basler Glauöerisbekemitniß. 99 ä) Gen.6.v.2/ auch unsere Natur geschwächt/ und in eine sol che Neigung zu Sünden gekommen, a)daß wenn sie durch den Geist Gottes nicht wieder gebracht e)Joh. 3. v. 6. wird, e) der Mensch von sich selbst nichts gutes 0 Rom. 3 . v. ,d», «ch >»m. o 10. Ep. 2.1, III. Sorge Gottes üb er uns. 2,3.2. Und wiewohl der Mensch durch solchen Fall«) Röni. 2.v. der Verdammniß unterworfen, Gottes Feind ge-^ worden ist, ->) jedoch hat Gott die Sorge über^^"'^^' das menschliche Geschlecht nie von sich gethan: 2g. Hv.i.' dessen sind Erzeugen die Patriarchen, b)dieVer-^Gcn. 3. v. heissungen vor und nach der Sündfluth. c) Item, i^u.2i,i2u. das Gesetz von Gott durch Mosen gegeben, und^')^^/ die heiligen Propheten. ^ ^ iv. Von Christo wahrem Gott und wahrein Men schen. Glauben wir und bekennen festiglich, daß^^^/v. uns Christus zu der hiezn verordneten Zeit, nach v, ' ' ' der Verheißung Gottes, vom Vater gegeben, 3)b)Foh. i.v. und also das ewige göttliche Wort Fleisch ge-^' . worden se»; d) das ist, daß der Sohn GomeS §, 7.^ ^ mit der menschlichen Natur in einer Person a) Math. 6.v. vereinbaret, unser Bruder geworden ist, 0) aufb^.Rom. s. daß wir durch ihn des Erbes Gottes theilhaftig H^r. 2 wuch würden, u) ^ 11/12^' ') Eine Randglosse von Myeonius lautet also: „ Wir haben einen Vater Gott nämlich mit Christo." 100 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. e)Math. i.v. Diesen Jesum Christum glauben wir ein, 18 / 20 , Abfangen von dem heiligen Geist, geboren der deinen unbefleckten ') Jungfrau r)Marh. 2 o,v. Maria, e) gelitten unter Pontio Pilato, gekrcu> L 8 U.2ü.v.28.zjg^ und gestorben für unsre Sünden, und also ^,8?iCor.rL."deiner seiner selbst Aufopferung, Gott unserm v. 3,4. iPcrr! himmlischen Vater für unsre und aller Gläubigen 2.v. 24. Heb. Sünden genug gethan, und unö mit ihm ver- 2 '/' 2 ^ ^ söhnt, r) und also mit seinem Tode triumphirt v.io. 12 ,' i 4 .und überwunden habe die Welt, den Tod und die Röm.e.v.io.Höllen (Hölle.) x) Dazu nach dem Fleisch be- graben, abgestiegen in den Höllen (in die Hölle,)') x) >M. I b.v. 11, 33. Phil. 2.V 9,10,11. Colt. 2.V. j4, 13 . ^) Durch das Wort unbefleckt verstehen wir nicht was die Catholiken immseuistL conoepOc, nennen. Wir glau- den nicht, daß Maria ohne Erbsünde geboren worden sey, sondern daß sie von ihrem Ehemanne unberührt wurde. r) Wenn man überlegt, was für Unheil und grausame Auftritte die Lehren über die Teufel, durch den Glauben an Gespenstern, Unholden, Poltergeistern, unterirdi. schen Schatzmeistern, Hexen, Besessenen u. s. w. seit Jahrhunderten und Jahrhunderte» angerichtet haben so entsteht der lebhafte Wunsch, es hätten unsre Nefor. matoren aus der Lehre von der Höllenfahrt des Heilandes den beruhigenden Schluß abgeleitet, die Herrschaft des Teufels habe unter dem Enadcnbunde ihre Endschaft er, reicht, um so viel mehr, da geschrieben steht (Hebr. 2. v. 14:) „ auf daß er durch den Tod die Macht nähme dem, der des Todes Gewalt hat, das ist, dem Teufel." Man verwechsle aber nicht den Glauben an das Daseyn VeS Teufels , worüber kein Zweifel obwalten kann, mit dem Glauben an die Fortsetzung seiner Mitherrschaft auf VIII. Kap. 153 ^ 1 . Basier Glaubensbekenntniß. 101 am dritte» Tage auferstanden von den Todten; y)y) i Eor. i§. und als er solches genugsam bewährt, mit Leib"-^». v.^4. und Seele aufgefahren seye gen Himmel, i) Da'^ »^.',2-r.^ sitzt er zu der Rechten, das ist, in der Herrlich. 31. Aewr. H keil Gottes seines himmlischen Vaters, Von dan.v- s, 10,11. neu er künftig ist, zurichten die Lebendigen und^'^h.^.'^' die Todten. K) Er hat auch seinen Jüngern so', 21', 22.' (wie er vcrheissen) seinen heiligen Geist, jn Coll. 3. v. r. den wir, wie in den Vater und in den Sohn^o glauben, gesendet, i) 12. v. 2. ^ , t)Akt.2.V. 1. v. Von der Krrche. ') re. Wir glauben eine heilige christliche Kirche, das ist, die Gemeinschaft^der Heiligen, die Werder Erde. Uebrigens findet sich der Artikel der Höllenfahrt, so im apostolischen Glauben gelehrt wird, weder im neuen Testament, noch im Maischen Glaubensbe- kcnntniß von 325. Er steht aber im Glaubensbekennrniß des im I. 37Z gestorbenen Arhanasius. Auch ist der lo. genannte apostolische Glauben eines späten und ungewis. sen Ursprungs. 8^mlrotum Apostolicurn, 81 tsls, quevls nunc tenet Lcolesis cliristiini», r>b> izisis ^postolis pro- fsotuin esset, sntiguissiiNLin nob>is pn^eberet Näei con- sessioliem. 8eci cum ptuiilius sixtimentis refellitni- ill» lipinio, tum vero yoo potissimurn, PioU nusc;^ilm sck yu^us 8yindoli, tsngusm spostoliLi, auotoritslei« ptv- voLSiit vel I^Atres Liitiguissiitii, vel Oonoilis, priori- iius li-'iytis post 6- dl. sseoulis lisdita. öevkitis, ) welche heilig nnd eine Braut Christi ist/ i>) in welcher 2ä,26/27. alle die Bürger sind/ die da wahrlich verstehen l,)Joh. 3. ».(bejahen/) daß Jesus sey Christus/ e)daSLamm. 29. 2 Cor.ri. lein GotteS, so da hinnimmt die Sünde der o')Eph 2. ».Welt / u) und auch durch die Werke der Liebe/ 19. Hebr.n solchen Glauben bewähren, e) v. 23. ls I>»rl>3re8, il etoit n^tuiel, gu'it en pilt les moeur-8 ^ et 6 MxSANt e>ue pour etre clnetien, e'e8t 85867. ile eroi^s 8UX llo§ni85, i> lit un msl8N§e N10N5- trueux il« I» Ini et äs8 vics8." — „ 8'il n')- s ^>oiut 4 XV. Periode. Befteyung vom Bistum. bleibt wahres Wasser: also auch, in des Herrn Nachtmahl, indem nnS mit des Herrn Brod und Trank, sammt den Worten des Nachtmahls, der wahre Leib und das wahre Blut Christi, durch den Diener der Kirche fürbildet (vorgebildet, hergestellt) und angeboren wird, bleibt Brod und Wein. Wir glauben aber festiglich, daß Christus selber sen die Speise der gläubigen Seelen zum ^ § ewigen Leben, c) und daß unsre Seele, durchz""?', ^ den wahren Glauben in den gekreuzigten Chri-äo, sg. l) Die Randglosse sagt: » Ein starkes Gleickniß wider den Feind der Wahrheit." Zwev andre Randglossen standen noch in einer andern Auflage. Die eine sagte, daß Christus eine geistige Speise sen) und folglich dem Gläubigen durch die Seele anschaulich werde (spwitu-,. 1,8 r>AM>iue e,t>u8 est; iäeogue gcleli rniims percipieur.) Die andere sagte. daß durch das Nachtmahl, die Seele stark, ruhig, fröhlich und zu allem tüchtig werde, wie der Leib durch leibliche Speisen; der Mensch werde ein geistiges Glied deö geistigen Leibes Christi. , xnturue, sorie8 , poten!e8, pzelllcss, trnnguilwe, liüu- re8 Lt «6 ompis »xiles reclg!s memdrum spiri- tii»I>8 co^pol-is cgiLitu^.) Endlich sagte noch eine Randglosse, daß Christus im Abendmahl gegenwärtig sen, aber sakramentalisch, und daß die Erinnerung des Glaubens, den Geist deö Menschen erhebe, nickt aber Christum, nach seine! Menschheit, von der Rechten GotteS wegziehe. ( 8srgmentAlilei" nlmiriim et per meinorg- tionein 66e> ; gnse tiominis mentc-m »ttolllt , non rintem Clirisruw, zeeunäum llurrisnitstem, s äextr» Del äetrsdlt.) vm. Kap. 15^. Basler Glaubensbekenntniß. 105 stum, mit dem Fleisch mid Blut Christi gespeiftt und getränkct werden: also, daß wir seines Lej.-i)Eph. i. ». beS, als unsers einzigen HauvtS, Glieder in ihm 4 . und er in uns lebe: ) damit die Kirche ihreGe. statt, ^ viel möglich, ohne Masen behalte. Aus L Thess 3. »'.welcher Ursache wir den Bann in unsrer Kirche 6, ii. i Tim. gebrauchen. i, v., 20. ES bannet aber die christliche Kirche nicht änderst als um Besserung willen. Darum sie die Gebannten, nachdem die ihr ärgerliches Lebe» abgestellt und gebessert, mit Freude wieder auf- b) 2 Cor. 2 .v.nimmt. l>) 6. 1 Tim. 1 . 20. VIII. Von der Obrigkeit. ES hat auch Gott der Obrigkeit, seiner Die- nerin, das Schwert, und höchste äußerliche Gewalt, zum Schirm der Guten, zur Rache und Strafe der Bösen, besohlen (empfohlen, an- ) Röm. 13. vertrauet. -,) Darum eine jede christliche Ob- i, ii. irigkeit (in deren Zahl wir zu seyn begehren) all Per. 2 v. 13,^ Vermögen dahin richten soll, daß bey ihren Unterthanen der Name Gottes gehciliget, sein Reich erweitert, und nach seinem Willen, mit ernstlicher AuSreutung der Lastern, gelebt werde.') ') Die Randglosse meldet: „ Dieses Amt ist der heidnischen Obrigkeit, je und je befohlen gewesen, wie viel mehr soll es der christlichen Obrigkeit befohlen seyn (das Amt,) einer wahren Stattbalterin Gottes? VIII- Kap. 153^. Basler Glaubensbekenntniß. 107 IX. Vom Glauben und Werken. Wir bekennen Nachlassung der Sünden durch den 0)lauben in Jesum Christum den Gekreuzig-v.4ä,Z2.L»c. ten. s) Und wiewohl dieser Glaube sich ohne^ ^^^o. Unterlaß durch die Werke der Liebe übt, hervor- thut, und also bewährt wird: so geben (beyle. 24,». 6,0.29) gen) wir dennoch die Gerechtigkeit ( Gerechtwer- ^o,47^. Röm. düng) und Genugthuung für unsre Sünde nichts den Werken, so des Glaubens Früchte sind, son-24». io,v.4. dem allein dem wahren Vertrauen und Glauben Gal. 2. v. 16. in das vergossene Blut des Lämmleins Gottes. r>)l,) Nöm.Z.v. Denn wir bekennen frey, daß uns in Christo,^«». 10.v.3. der da unsre Gerechtigkeit, Heiligkeit, Erlösung, Weg, Wahrheit, Weisheit und Leben ist, alle Dinge geschenkt seyen. 0) Darum die Werke der --) 1 Cor. r. v. Gläubigen, nicht zur Genugthuung ihrer Sün-^8^^. den, sondern allein darum geschehen, daß sie da- ^ ' ' mit Gott dem Herrn , um die große, uns in Chri- sto bewiesene Gutthat, sich etlicher Maßen dank, ^ 2. v. bar erzeigen. 6) ^ s,io. ') In der Randglosse liest man: „ Dankbarkeit stehet in Wiedergelten der empfangenen Gutthaten. Nun kann man Gott nicht wiedergelten, denn er mangelt nichts; so sieht man auf sein Anfordern (das ist, auf was er von uns fordert.) Dieses ist Glaube und Werke der Liebe. Den Glauben fordert er für sich selber, und die Liebe für den Nebenmenschen." ro8 XV. Periode. Befreyung vom Bistum- X. Vom jüngsten Tage. Glauben wir, daß ein jüngstes Gericht, an welchem Auferstehung deS Fleisches seyn werde. Da auch ein jeder von Christo dem Richter ein- prangen wird, nachdem er hier im Leben sich ge- «)Mat. 24 , v. halten,-) nämlich, das ewige Lebe», wenn erauö 30. u 22. v. wahrem Glauben, mit ungefärbter Liebe, die Früch- tz'^'^te des Glaubens, das sind, die Werke der Ge- rechtjgkeit, gewirket; und das ewige Feuer, wenn er ohne Glauben, oder mit gedichtetem Glauben, b)Röm. 2 .». ohne Liebe, Gutes') oder Böses gethan hat. i>) 2,ro.2Cor.s. v 2s,2s'' XI. Von Geboten und Nichtgeboten, Bekennen wir, daß gleicher Weise, wie Niemand gebieten mag die Dinge, die Christus nicht geboten hat, also mag auch Niemand ver- bieten, was er nicht verboten hat. ') Aus wcl- ') Die Randglosse erläutert das Wort gut durch das, was nach dem Urtheil der Menschen so genannt wird. *) Freylich wird manches zu Zeiten verboten, das der Heiland nicht verboten hat. Allein es geschieht nicht unmittelbar als Religionssache, als Glaubensartikel, sondern unter einem polizeylichen Gesichtspunkt, je nach den Umständen, und folglich vorübergehend. Beydes hat man nur zu oft mit einander verwechselt, und dadurch bald daS Gewissen erschwert, bald die Begriffe verwirrt, und Gleichgültigkeit über das wirklich Laster- hafte veranlaßt. vm. Kap. 1534 . Basler Glaubensbekenntnis los cher Ursache wir die Ohrenbeichte, die vierzig, teigigen Fasten, die Fcyertag: der Heiligen, und was dergleichen von den Menschen aufgebracht ist, ungebeten, und dagegen die Priesterche ««verboten halten. Und noch viel weniger mag Jemand erlauben, was Gott verboten hat. Darum wir die Vereh. rung und Anrufung der abgestorbenen Heiligen, die Verehrung und Aufrichtung der Bilder, und was dergleichen ist, verwerfen. Und hinwiederum mag Niemand verbieten, was Gott erlaubt hat. Aus welcher Ursache wir die Speisen mit Danksagung zu gemessen, nnverboten halten.«-) c) i Lim. 4. v. i,s. xn. Wider den Irrthum der Wieder- täufer. Wollen wir uns heiter entschlossen haben, daß wir die fremden ') irrigen Lehren, da diese ') Die Randglosse zeigt folgendes: Es steht, hörend in Match. 17. Luc. 19. Deut. 18. Act. 7. Er spricht, ich bin der Herr euer Gott. Levit. 18. Deut. am 10. redt er durch Mosen: der Herr euer Gott ist ein Gott aller Götter, und Herr über alle Herren, ein großer Gott, mächtig und schrecklich rc. Darum, was er verboten hat, wer wollte das unter seinem geschöpft haben z» erlauben. (ES müssen hier Druckfehler begangen wor- den seyn,) (Vielleicht soll es heißen: „ Wer wollte das unter seinen Geschöpfen Macht haben zu erlauben '') UebrigenS mag wohl diese Glosse mehr auf jene Mosai» schen Gesetze, die nur für die Juden bestimmt waren, als es der Sinn des Raths gewesen, gedeutet haben; wie es ohne dieß aus dem ganzen Glaubensartikel zn ersehen ist. 110 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. Nottcngeister, unter andern verdammten Opinio- nen und bösen Meinungen, auch sagen: daß man die Kinder (die wir nach Brauch der Aposteln der ersten Kirche, und außerdem / daß die Taufe anstatt der Beschneidnng ist/ taufen lassen) nicht taufen solle; item/ daß mau in keinem Falle Eide schwören möge/ obeS gleich die Ehre Gottes und die Liebe des Nächsten erfordern; und daß die Obrigkeit nicht möge Christen seyn; zustimmt allen andern Lehren/ die der gesunden/ reinen Lehre Jesu Christi entgegen stehen/, nicht allein nicht annehmen/ sondern als einen Gräuel und eine Lästerung verwerfen. Dieser Artikel hat zwey Randglossen: 1 °. »Eide soll man schwören zu seiner Zeit/ denn Gott hat eö im alten Testament geheißen. Im neuen ist es von Christo nicht verboten- ChristuS/ auch die Apostel haben selbs geschworen." 2°. „ Obrigkeit ist dann erst recht Obrigkeit/ wen» ste recht christlich ist." Diese Glosse streitet mit dem was Paulus und selber JesuS/ die alle unter heidnischen Kaisern standen / lehrten. Der darin enthaltene Grundsatz kann Schwärmer weit führen. Er bewaffnete den Ravaillac / alS er Heinrich den iv ermordete. Schwerlich wird man glauben / daß dex Rath eine solche Rand. glosse angenommen/ und auf den Zünften habe kund machen lassen. 2 ) Die Wörter fremden/ Rotteugeister/ verdammte Opinione«/ hätten wohl ausgelassen werden können. Wahr ist es aber auch/ daß die religiöse Schwärmerey / dieses größte Uebel in einer Gesellschaft/ so die Wiedertäufer auszeichnete / und ihre Abneigung VIII. Kap. 1534 . Basier Glauhensbekemitniß. 111 Beschluß. Zuletzt wollen wir dieses unser Bekenntniß dem Urtheil göttlicher biblischer Schrift unter, werfen, und uns dabey erboten haben/ falls wir aus angeregten heiligen Schriften eines bessern berichtet würden/ daß wir jederzeit/ Gott und seinem heiligen Wort mit großer Danksagung gehorsamen wollen- ') Actum in unsern, gesessenen Rath / auf Mitt- woch / den 2iten Tag Ianuarii / im Jahr nach der Geburt Christi unsers einzigen Heilandes/ gezählt 1534. Heinrich Ryhiner / Nachschreibet, der Staht Basel. gegen den obrigkeitlichen Stand/ eine höchstgefährliche Sekte an denselben wahrnehmen ließ. Hätten sie die Mehrheit ausgemacht / so wären sie an den übrigen mehr als Unmenschen geworden. *) In der Ordnung über die Reformation vom 1. April 1529 stand schon dieser Vorbehalt. ES findet sich auch noch in einer Verordnung über die Banne vom 27. Äugst 1532. Die Räthe seyen zu allen Zeiten bereit. . . . auS der heiligen Schrift Rechenschaft und Bericht zu geben. Falls auch Jemand vermeinte/ sie hätten sich geirret/ und eS gleicher Weise mir der Bibel beweisen wollte; so würden sie aus christlicher Zucht und Demuth nicht nur Unterweisung annehme,,/ sondern auch von dem abstehe,,/ worinn man sie durch die heilige Schrift eines Irrthums überweisen würde. Dazu hätte,, sie sich gutwillig erboten/ und erböten sich wiederum." 112 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Diese Glaubensbekenntmß wurde auf den Zünften abgelesen: vorher aber folgendes auf jeder derselben vorgetragen : Fromme / ehrsame/ weift / besonders gute Freunde, getreue/ liebe Mitbürger und Zunftbriider Es haben unsre gnädige»/ und günstige» lieben Sn., neue und alte Räthe / aus bewegenden, ehrbaren Ursachen, wir ihr solche in ausgegangenem Druck vernehmen werdet, ein öffentliches Bekenntniß unsers heiligen christlichen Glau- bens, und sich selbst in beyden Räthen gethan, damit sie sich ihres Glaubens einhelliglich gegen einander erläutert, und auch dabey entschlossen haben (welches Gott gnädiglich ab. wende) von solchen Glaubens oder Sachen halben daraus fließende angefochten mit Krieg oder anderm überfallen wer. den sollten , daß ihre Ehrsame Weisheit zu Handhabung ftl. ches Glaubens, mit der Gnade Und Hülfe Gottes, tröstlich und männlich setzen wollen, ihr Leib, Ehre und Gut, und alles was ihnen Gott verliehen hat, bis in den Tod/ wessen und keines andern sich männklich zu ihnen getröstet! und versehen soll. Und wiewohl ihre Strenge, Ehrsame Weisheit ganz keinen Zweifel trägt, es seyet ihr, unsere liebe Mit. bürgcr und Zunftbriider, in den heil. christl. Glauben, wie wir den aus dem göttlichen Wort, so uns von Gottes Gnade jetzt eine gute Zeit mit aller Treue reichlich verkündiget, auch zum Theil von unsern Aeltern erkannt, gleichwie sie, (nämlich die Räthe) gesinnet, und geneigt und willig zu Handhabung desselben, euer Leib, Ehre und Gut bis in den Tod zu ihnen zu setzen; jedoch hat Ihre Str. E. W. für gut VIII. Kap. 1534 Basier Glaubensbekenntnis-113 und fruchtbar geachtet , daß zu Auslöschung allerley Argwohns und falscher Hoffnungen, welche diejenigen so unserm heil. Glauben zuwider sind, zu einem oder dem andern, als ob jemand unsern Herren hierin widerwärtig seyn sollte, haben möchten, sich ein jeder unter euch, gleichwie unsre Hn bevd Räthe auch gethan, mir seinem selbsteigenen Munde wahrhaftig und aus Herzen entschließen solle: ob er in unserm heil. christl. Glauben, wie der in diesem offenen Druck summsr-is begriffen ist, mit unsern Herren gleich gesinnt? Auch, falls sich, nach dem Gefallen Gottes - zutragen sollte, daß wir von solchen Glaubens und des göttlichen Wortes wegen, mit Krieg, oder in andre Wege, angefochten werden sollten, ob er um Handhabung unsers heil. Glaubens, sein Leib, Ehr und Gut bis in den Tod zu unsern Herren seyen wolle, oder nicht? Und welche hierin sich wahrhaftig gehorsam erzeigen, den heil. Glauben mit unsern Herren bekennen, auch zu Handhabung desselben ihr Leib und Gut mit Gottes Hülfe zu unsern Herren setzen, und also eine wahre christliche Einigkeit zu Stadt und Land werden helfen pflanzen, denen Werdens unsre Herren in Gnade und Gutem nimmermehr vergessen, sondern mit allem Dank erkennen und beschulden. Welcke aber diesen heil. Glauben nicht bekennen, und aus der Ursache solchen Glaubens, ihr Leib und Gut unsern Herren nicht zu- setzen wollten, die alle sollen von ihren RathSherren und Mei- stern von Namen zu Namen eigentlich aufgeschrieben, und unsern Hn. den Räthen angezeigt werden. Diese werden demnach alle davor ausgegangene christliche Reformationen, Ordnungen, Mandaten, auch den Iahreid vor Augen nehmen, und sich, wie man solche ungehorsame und widerwärtige VI. Band H 114 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. fürtcr halten möge, entschließen: denn es unsern Herrn gas nicht gelegen ist, einige Zweiung länger zu dulden. Hieben soll ein jeder treulich gewarnet seyn, daß er mit der Wahrheit umgehe; denn sollte sich jemand für einen Gehorsamen, Gutwilligen dargebe», und aber dennoch erfüll- den werde», daß er hiewider reden, thun und handeln würde, den würden unsre Herren, andern zu einem Exempel, härtecklich'und ohne alle Gnade strafen. Deß wisse stch männigltch zu halten, und vor Schaden zu bewahren.'' Es wurden übrigens in diesem und in den vorhergehenden Jahren, » Verordnungen über die Laster der Gotteslästerung, der Entheiligung des Sonntages, des Tanzens, des Ehebruchs, der Hurerry, desKupplens, des Zutrinkens, des Spielens, der zerschnittenen Kleider, und was dergleichen öffentliche Laster sind." Folglich wurde das unschuldige Vergnügen des Tanzens, und der eben so unschuldige Zeitvertreib des Spiels in die Klasse der Gotteslästerung und des Ehebruchs gesetzt. Den Mißbrauch jeder Vergnügung, die an sich selbst kein Laster ist, soll man bezeichnen und ahnden, aber nicht die Sache selber verbieten, sonst würden alle Begriffe über Sünde oder Laster durch einander gewor. fen. Es ergiengen auch über Hochzeiten und andre Gegenstände Strafgesetze. An Hochzeiten z- B. sollten weder Pfeifen noch Trommeln geduldet werden, und dursten nur zwey Tafeln, die eine für die Weiber, und die andre für die Männer, gedeckt werden. Schon im I. IX. Kap. Nachtrag zum 1.15Z-1. 115 l§zi, im Jahr feines Todes, klagte Oeeolampad, bey einem öffentlichen Anlaß: „ Der Glaube sey beynahe gan; erloschen; die Liebe erkalte; die Tugend werde verachtet: die Furcht Gottes sey verschwunden; die Bosheit herrsche; die Sclmnhsittgkeit behalte das Uebergewicht; d:e l.! earnchenigkeit regiere, und alle verschwören sich gleichsam zum Siege des Lasters mit einander." Neuntes Kapitel- Nachtrag zum Jahr i5s^ Den 27. August wurde mit der Herrschaft SeM reich ein Vertrag errichtet, der die Stadt um ^7o Leibeigene brachte. Diese wohnten im Frickthal, und dien- ten und steuerten allein der Stadt, in Folge der alten Freyheiten derselben. Es wurden auch die kleinen Gerichte zu Frick, der Zte Theil des Burgstalls der alten Homburg, der Spittal zu Frick, Kornböden, Gefälle, Zinse, Waldungen abgetreten. Dagegen überließ uns Oesterreich bey 7o Leibeigene, die hohen Gerichte der Dörfer Nothenfluhe und Anwetl, gewisse Rechte zu Äugst an der Brücke, und die Gerichte zu Gibenach, und bezahlte überdieß zweytauscnd Gulden. Doch wurde den Leibeigenen freygestellt, gegen einen Abzug von zwey vom H 3 116 XV. Periode- Befreyrmg vom Bistum. hundert, oder, wenn sie nichts besaßen, um eine Abgabe von zwey Gulden, wieder unter die Herrschaft zu ziehen, welcher sie vor dem Vertrag gehörten. Den io. September verglich sich der Rath mit dem Marggraftn Ernst von Baden über verschiedene Gegenstände zu Klein hüiiingen. Die Appellationen dcS niedern Gerichts zum neuen Hause wurden so getheilt, daß je eine Appellation um die andere Abwechslungsweise vor den Marggraf und vor den Rath gehören sollte- Auch wurde den Basiern gestattet, einen Wart, mann zu Eimeldingen, wo die Straßen sich scheideten, zu halten, um die anzuzeigen, die den Zoll verfuhren. Den 24. September verpfändete uns der Bischof für vierhundert Gulden seine Leute, Gerichte u. s. w- zu Binningen und Vottmtngcn, und setzte uns in den Besitz derselben. Durch den Vertrag von isss wurde dieser Besitz Eigenthum. Die Schlösser oder Weyerhäu- ser dieser Dörfer gehörten aber dem Bischof nicht, und waren keine Lehen, (leuäa.) Junker Hans Thüring Hug, Rathsherr von der hohen Stube, wurde gestraft, weil er auf fremdem Boden Messe gehört hatte. „ Er hat den 22 . Februar, sagt das Rathsbuch, auf Erkanntniß beyder Räthe, geschworen, sein Leib und Gut nicht zu verändern, noch zu entfremden von und aus -er Stadt Basel. Er ist auch IX. Kap. Nachtrag zum Iahe 1634 117 damit des Raths stittgestellt worden- Und ist das geschehen , von wegen , daß er wider die Bekenntniß unsers heiligen christlichen Glaubens, so er hievor (den 21. Jenner) mit unsern Herren beyden Rathen öffent. lieh gethan, auf seines Schwagers Hans Efcher von Rynach Hochzeit, zu,') Messe gehört, zu Frommen und Opfer gegangen ist. Und soll hiernach weiter ge- rathen werden, was man ihm sür eine Geldstrafe auflegen wolle." Der Herzog von Würtemberg führte Klagen wider den Skadtfchreiber Caspar Schalter. So wird die Sache, im Oeffnungsbuch (p. 21L) unterm 1 . Iuny, erzählt: ,, Auf Erkanntniß -es Raths hat Herr Ca- spar Schaller einen Ei- geschworen, sich von Stund an, ab dem Richthaus heim in sein Haus zu begeben, weder Leib noch Gut zu ändern, und Niemanden mehr, ohne Erlaubniß des Raths zu schreiben. Dieß geschah von wegen der Schrift, so er Herrn Dietrich Sputen zugeschrieben, und im königlichen Lager, durch den Herzog von Würtemberg, im Wagen der Kanzley gewonnen, und unserm Herrn zugeschickt worden ist." Er ') Den Namen kann ich nicht lesen. Ich glaube Heilte rSH ei m zu entziffern. 118 XV. Periode. Befreyurrg vom Bistum- verlor seine Stelle; ') denn in der Rathsbesatzung vor Johanni dieses Jahres, erscheint zum ersten Mal Heinrich Ryhiner als Stadtschreiber, und an dessen Stelle Heinrich Falkner, als Rathschreiber, und dieses immerfort, bis an Ryhiners Tod. Den 19. Äugst auch dieses Jahres hat Caspar Schaller, alt Stadtschreiber, vor beyden Räthen geschworen, geheim zu halten, was er von der Stadt Sachen, besonders von der Stadt Vermögen, erfahren, und das alles bis in den Tod zu verschweigen- Vier Jahre hernach, den 12 . Sept. 1538, gab Schaller sein Bürgerrecht auf. Den 10 . December wurde erkannt, daß die muth- willigen Krieger gebannt, und von der Gemeinschaft der Sakramenten ausgeschlossen werden sollen. *) Am Rande dieses Artikels liest man, daß! auf Sam- siag nach Li-ur-is Lkristi 1534, der Herr Stadtschreiber seines Ehr.nsitzes wieder restitnirt worden sen. Vermuthlich geschah diese augenblickliche Restitution gegen das Versprechen, seine Stelle sogleich niederzulegen. X. Kap. 16Z5—153Z. IIS Zehntes Kapitel. 15ZL—16Z9. t5Z6. Die Stadt besaß im Dorf Pratteln die hohe Herrlichkeit der Landgrafschaft Sißgau, Leibeigene und Gefalle. Das Schloß aber/ ein frever Hof mit vcrschie. denen Gerechtigkeiten/.war ein Eigenthum des Junker Hemman Offenburg. Er versprach/ den is. Hornung/ solches keinem fremden Herrn zu verkaufen/ und daß das Schloß in Krieg-zeiten der Stadt offen seyn sollte. Man übergab ihm die Landvogtey Farnsburg/ und er wurde im Jahr 15^2 Bürgermeister/ aber nur für ei» Jahr. Den 6. April traf man/ wegen der Rheinfayrt und der Holzstöße/ mit der Stadt Breifach einen Vertrag , welcher von vieler Behutsamkeit in der Polizey der Lebensbedürfnisse zeugt/ und auch beweiset/ wieviele Rechte der Rath im Delsperger Thal damals ausübte. Schon drey Jahre vorher, 1 ZZ 2 , den 7ten August hatten sie sich dahin vereinigt, daß zwischen beyden Städten keine Ladstätte am Rhein errichtet, und keine andre Steuerleute als Basler und Breisacher gebrauch werden sollten- 120 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. 15Z6. Im Ienner zogen, mit Gutheiße» des Raths, Freywillige, unter dem Hauptmann Heinrich von Ost- heim, Bürger von hier, den Genfern, wider den Herzog von Savoyen zu Hülfe. Die Berner nahmen im Hornung das Waadland ein. Der König von Frankreich, Franz der I, der das Herzoqthum Mailand wieder erobern wollte, hatte das Jahr vorher einen Theil von Piemont und Savoyen besetzt. Er sowohl als der Kaiser, begehrten jeder die Einwilligung zum Werben, die aber beyden abgcfthla- gen wurde. Der Rath erkannte, den 2. August, daß Hauptleute, Leutenante, Fähnriche, Schreiber und Werber, die Theil an dem Krieg nehmen würden, mit dem Schwert hingerichtet werden sollten. ') In einer Ur- Das Verbot wurde den 6. Ienner des nächstfolgenden Jahres von neuem kund gemacht. Nur wurde die Strafe der Gemeinen näher bestimmt. In der Verordnung vom 2. Äugst stand: „ wer sich bereden lästt in den Krieg z« ziehen, oder von sich selber darin zieht, den will der Rath an seinem Leib und Gütern härtiglich strafen-'' Nun wurde aber, am 6. Ienner, folgende Erläuterung erkannt r » Sie sollen vor allem ihre Zunft und ihre Ge- X. Kap. 1635—1239. 121 künde von 15^9 hat nachgehends der Kaiser von den Basiern gerühmt, daß sie, im I. 1536, wahrend des Krieges zwischen ihm und Frankreich, e hrliches Wo hl- halten gegen ihn erzeugt hatten. Dennoch hatte sich ein freyes Fähnlein von 30o Mann zusammen gethan, um nach Frankreich zu ziehen. Der Sammel« platz war zu Dorneck. Der Hauptman war ein Sechser (d- i- des Großen Raths,) und der Lieutenant ein Rathsglied. Die Häupter mit vier Räthen begaben sich selber nach Dorneck, um sie von ihrem Vorhaben abzumahnen, und der Zug wurde abgestellt. Es müssen aber, dessen ungeachtet, einige oder mehrere Dienst genommen haben. Denn Ryf, als er den Zustand der kaiserlichen Völker, die nach dem Feldzug durch Basel zurückkamen, beschrieb, fügte dieses hinzu: » Was aber bey den Franzosen gewesen war, war alles frisch, feist, und reich an Geld." - Von jenen meldete er hingegen: „ Sie waren krank, arbeitselig, und ell endig lich, daß es einem jeden erbarmte. Man that ihnen große sellschaft, falls sie eine hätten verwirkt haben, für ehrlos und meineidige Leute geachtet werden, mit Vorbehalt fernerer Bestrafung, alS z. B., daß der Rath mit Weib und Kindern theilen solle. Der Rath werde zwey Drittel des Vermögens zu Handen nehmen, und das dritte Drittel Weib und Kindern verabfolgen lassen. Die Hin- rersäßen werden auf immer verwiesen werden." 422 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. Ehre an, mit Herbergen und Geschenken, unter an, dern, dem Herzog von Braunschweig." Den Z. September bestätigte Erzherzog Ferdinand, erwählter römischer König, den Beybrief zur Erbverein von iLti. 1SZ7. Wilhelm Arsent, der zu Freyburg in der Schweiz Bürgermeister gewesen war, verursachte zu Basel große Unruhen. Da er eine Anforderung an den König in Frankreich zu machen hatte, die ihm nicht bezahlt wurde, ließ er sich zu Sinne kommen, einige Franzosen, die hier studirten, als Geißel, zu entführen. Sie hießen Irrrneois äs lkockefort, Zansäus äs Vivisä-Eor- ZLnist, und iVlars Koskler I^oiAanist. koskssort war ein reicher und gelehrter Abt, der die Reformation angenommen hatte, und hier im Collegio, mit obigen Edelleuten, die unter ihm standen, den Studien oblag. Arsent gesellte seine» Bruder, der hier auch studir'.e, seinen Schwager, und einige österreichische Edelleute zu sich. Der Bruder, Jakob, lockte nun gedachte Franzosen nach Großhüningen heraus, zu einem Abendmahl mit Gelehrten, die, seinem Vorgeben nach, ihn eingeladen hätten. Es war am 24. November. Auf der Straße wurden sie aber am Ufer des Rheins von etlichen Reutern und vier Landsknechten angehalten. No- X. Kap. 4535—1539. 42L chefort entwich/ wurde aber auf der'Flucht in der Hard todkgeschossen- Die zwey andern bracher man in ein dort bestelltes Schiff/ das bis gegen Ormarsheim fuhr. Da wurden sie ans Land gefetzt/ und auf das Schloß Schwär, zeuburg geführt/ wo ein Theil der Mithalter sich auf. hielt. Der Rath schickte sogleich Schiffe den Rhein hinunter und Reuter über Feld. Den folgenden Tag erfuhr er/ daß der Schulz von BellikvN/ einem Dorf am Rhein/ zwey Meilen unter Basel, das denen von Andlau gehörte, das Schiff angeschafft, und am Ufer auf Arsent gewartet hätte. In der Nacht vom 27te» wurden ZOO Bürger ausgelegt, die in Geheim sich nach Bellikon begaben, und den Schulz auffingen, und nach Basel zurückbrachten Seine Besprechung belehrte über den ganzen Hergang. In der Weihnachtwoche ließ -er Rath einen Auszug mit dem Panner in Bereitschaft stel. len, um die Gefangenen auf Schwarzenburg zu befreyen, und das Schloß zu schleifen. Der Bürgermeister selber sollte den Zug anführen Allein die Eidsgenossen traten hierüber in Unterhandlungen mit der Regierung zu En. sishetm. Die Sache wurde in die Lange gezogen. Sie kam im Februar auf der badischen Tagsatzung zur Sprache, wo eine kaiserliche Botschaft und die Regenten von Ensishetm erschienen, aber alles aä relerenäum nah. men. Erst den 1-4. Merz, auf einer Zusammenkunft zu Schliengen, wurde die unentgeldliche Loslaffung der Ge- 124 xv. Periode. Vefreyung vorn Bistum. fangeuen erhalte». ') Arfent und seine Helfer blieben ungestraft, außer dem armen Bauer, dem Schulz von Beilikon, der nach ausgestandener wiederholter Folter, den 4. April, zu Bafel enthauptet wurde. Doch bald darauf bekam Arscnt auch seinen Lohn. In Lothringen wurde er angehalten, dem König von Frankreich überliefert, und mit dem Schwert gerichtet, und dann ge- viercheilt. Ueber das Dorf Wiesen auf dem niedern Hauen- fiein, findet sich im Rachsbuch dieses Jahres, unterm 27- September, folgendes aufgezeichnet: „ Als dann die armen Leute zu Wiesen, in der hohen Obrigkeit Homburg gelegen, von alrem der gen Lau- selfingen zur Kirche gegangen und daselbst vfarrgcyörig ge- wesen; nun aber nach Aenderung unsrer Kirche, unsre Eidgenossen von Solokhurn die verwelken mit Leibeigenschaft zugethanen arm en Leute gedrungen, daß sie dennoch gen Trimbach zu Kirche geben müssen. Dessen sich ein E. Nach der Stadt Basel beschwert, und an ihrv Eidgenossen zuSo- lothurn mebrmalen schriftlich und in gütlichen Unterhandln«, gen merklich gebeten, daß sie die armen Leute, die- ') Einen derselben hatten sie zu Ende des Decembers frey. gelassen, aber ihm einen Brief an die Aeltern des an- Lern mitgegeben, worin das Lösegeld der beyden angegeben war. L2S X. Kap. 1535—1S39. weil Wiesen in unsrer hohen Obrigkeit gelegen, und jewei- len zu Läufelfingcn pfarrhörig gewesen, nicht gen Tnmbach, sondern, wie von al^em her, gen Läufelfingen zu Klrche ge- hen lassen wollten. ES hat aber der Stadt Basel freundli. che Bitte an die von Solothurn, eben so viel erschossen, daß sie einer Stadt Basel, um diesen Artikel, ob sie den verwtl» ligen wollten, unfreundlich das Recht, laut den Bün. den, vorgeschlagen. Der Rath habe solches heftig an sie bedauert, und befohlen diese abschlägige Antwort aufzu- zeichnen, damit man sich hiernach, gegen die zu Solothurn, wo sich gleiche oder mehrere Händel zutrügen, nach Gebühr zu halten wisse." Don dieser Frage hieng es ab, ob die von Wiesen katholisch oder reforn ut seyn würden- Der Nachschrei- ber bemerkt nicht, was sie vorzogen. Es wurde über ReligionsangelegenheHten eine Der» ordnung für die Ktlchhöri (Kirchsprengel) Laufen, Roschan, Wallen, Tittingen, Blauen, Zwingen und Liesperg im Bistum aufgerichtet, die ich aber nicht gefunden habe. Zu Ende des Jenners hatten hier Geistliche von Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen, St- Gallen, Mül- Hausen und Diel, nebst Personen des politischen Standes, mit Bueerus und Captto, Predigern zu Straß- burg, eine Unterredung. *) Ueber das Abendmahl und Anrisses Theodor Zwinger in einem seiner Werke. 126 XV. Periode. Befreymig vom Bistum, andere Punkten wurden sie einig: ') „ Von des Herrn Nachtmahl halten wir also, daß der Herr in dem heil. Abendmahl, seinen Leib und Blut, das ist sich selbS den Seinigen wahrlich anbietet, -) und zu solcher Frucht zu nicßen giebt, daß er je mehr und mehr in ihnen, und sie in ihm leben. Nicht, daß der Leib und das Blut des Herrn mit Brot und Wein natürlich verein- barer, oder räumlich darin verschlossen werden, oder daß eine leibliche und fleischliche Gegenwärtiakeit hier gesetzt werde: sondern, daß Brot und Wein, aus der Einsetzung des Herrn, ') Nach andern soll sogar eine neue GlaubenSbekenntniß aufgesetzt worden seyn; die Zürcher hätten aber auf Zwingli'ü Lehrsätze beharret Einer, und vielleicht noch mehrere, haben jene Arbeit die zweyte Basier Confession genannt. Gü wird auch, mit einiger Wahrscheinlichkeit, behauptet, die Straßburger hätten versichert, daß Lu- ther eine Annäherung wünsche. Am Rande schrieb Zwinger: « Unsre Kirchen schlief, sen also Christum mit seinem Leib und Blut nicht aus dem Abendmahl, wie die Widersacher vorgeben.'' Allein , diese Widersacher hatten den Streitpunkt genau bestimmt. Sie wußten wohl daß eine geistige, sakra- menkalische, stellvertretende Gegenwart, keine wirkliche, leibliche, körperliche Gegenwart sen. Die ähnliche Er- forderniß des Glaubens, die ähnliche Anwendung der Worte, und die ähnliche Erwartung der Folgen können nicht anwesend machen, was, nach der Lehre der Reformirten, abwesend ist und bleibt. X. Kap. 1Z3Z—1Z3S. 127 hochScd eutende, heilige Wahrzeichen seyen, durch welche, von dem Herrn selbst, Lurch den Dienst der Kirche, die wahre Gemeinschaft des Leibes und Blutes Christi den Gläubigen vorgetragen und angeboten wird; nicht zu einer hinfälligen Speise des Bauches, sondern zu einer Speise und Nahrung des geistlichen und ewigen Lebens." Im November schrieben die resormirtcn Kirchen der Schweiz an Luther. Er antwortete den t. Dee. 17Z7. Es folgten noch einige Schreiben. Allein wie erbittert mußte man hier nicht seyn, als unsere Geistlichen, in einem Buch des Luthers von 1Z39 lasen, daß Zwingli den Nestorianern zugesellt wurde, weil er ge- läugnet hatte, daß die göttliche Natur in Christo gelit. teil habe. Die Zürcher vermahnten Luther, in einem Schreiben vom 30. Äugst, zur Eintracht. Er würdigte sie aber keiner Antwort, und setzte die Zwinglianer, in einem Buch vom Gebet wider die Türken, von 1Z42, zwischen Münzer und den Wiedertäufern, als pestilenzi- sche Sektirer und Ketzer. Als nun, im I. 15^3, der Buchdrucker zu Zürich, ihm ein gedrucktes Exemplar der deutschen Zürcher Bibel Verehrungsweise zugesandt hatte, antwortete ihm Luther schimpflich, daß er ihm fortan mchts schicken solle, so von den Dienern der Kirche von Zürich herkäme; er wolle fürterhin keine Gemeinschaft mit ihnen haben, und ihre Bücher we. der empfangen, noch lesen; alle ihre Arbeit sey umsonst , weil sie schon verdammt seyen, und auch andere elende Leute mit sich zur Hölle führen- Endlich ließ er 125 XV. Periode. Befreymig vorn Bistum- tm I- 15^^ eine kurze Bekenntniß vom Abendmahl ausgehen, welche er mit den allergrausamsten und un, erhörten Lästerungen und Verdammungen der eidgenössischen, sonderlich der Zürcher Kirche, sammt derselben theils damals noch lebender, theils verstorbener Diener, durchgespickt und erfüllt, Wohin führt nichr Schwärmerey, und besonders der unselige Wahn, daß wer nicht glaubt, alles was wir glauben, Teufels Brüt abgeben werde! ^ Jakob Hülschin, der, wider das scharfe Verbot, in Frankreich gedient hatte, blieb in der Nachbarschaft. Endlich erhielt seine Frau, den 7- Oktober, daß wenn sie seine Schulden bezahlen würde, er mit sicherm Geleit, zur Wiederherstellung seiner Gesundheit, hieher kommen könnte. 15ZS. Die Stadt besaß einen Zoll zu Kembs, und ') Wie weit ein solcher fanatischer Eifer führt, zeigte sich in der Folge am unglücklichen NicolauSCrelliuS, Kauz- ler des Churfürsten Christian in Sachsen. Er wurde im I. 1591, nach dem Absterben des Churfürsten , in Der- haft genommen, weil er getrachtet hatte, die Lehren der Reformirten in Sachsen einzuführen. Nach einer Gefangenschaft von io Jahren wurde er enthauptet. Siehe den Zten Theil pag. 132 und i§6. X. Kap. 15ZL—15ZS. 12S das Recht den Weg in der Hard auf österreichischem Boden zu unterhalten- Nun wurde dieser Weg, der neuer Weg genannt wird, von Michelfelden brs auf den Stich oberhalb großen Kembs, gebeHrr. Es kostete 2322 Pf. 15 ß. 10 Den-, z. B. so, 106 Fahrten Grien, i ß- von jeder Fahrt. Zu beyden Seiten des Weges ließ der Rath, zwanzig Schritte in der Breite, die großen Eichbäume, 2000 an der Zahl, wie man sagte, mit Gehürscht, Gestrüpp und Dornen abhauen. Das Scheiterholz bekam der Spittal- Ein Knecht wurde bestellt, um den Weg in Ehren zu halten, und der Zoll gesteigert- Von Wien aus, am lo. Dec- ließ der Kaiser Klagen abgehen- Der Rath berief fich auf einen Vertrag von 1449, befrevle die Edelleute und Geistlichen vom Zoll, und stellte die östreichilche Regierung zufrieden. Die darüber ausgestellten Reversbriefe finden stch abschriftlich im großen weißen Buch. Wie der Zoll zu Kembs verloren gegangen ist, weiß man nicht. So viel ist gewiß, daß die Stadt ihn, im I. 1597, noch bezog- ') 15ZS- Den 21. Juny wurde Junker Heinrich Hug in der gleichen Sitzung des Raths, Bürger und Rathsherk ') Registratur der Hintern Kanzler), n. 290. VI. Band. I 130 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. von der hohen Stube- So steht es im Rathsbuch auf- gezeichnet: 1639/ 21. Jun«. Junker Heinrich Hug/ so von seinen Altvordern eil! Bürger zu Basel/ vor etlichen ') Jahren von hinnen gezogen/ aber jetzt vor fünf oder mehr Jabren sich wieder hieher gesetzt / und wie ein Hintersäß gehalten rc. ist von unsern Herren den Räthen zum Bürger angenommen/ einzuschreiben befohlen. Haben ihn auch hierauf zu einem Rathshrrrn von der Stube erkannt. Der ist darnach / am Montag nach Petri Pauli/ den letzten Tag Juny/ in Rath eingeführt; darin er der Räthe Eid, in welchem auch der Bürgereid begriffen ist/ geschworen hat. Etlftes Kapitel. Vereinigung -er Kirche mit der Universität- 1639. Der Rath faßte im I. 1639 den Entschluß / die Geistlichkeit mit den Professoren zu vereinigen/ und in Rücksicht der Gerichtsangelegenheiten dem Richteramt der Universität unterzuordnen. Merkwürdig ist es dabey/ ') Das Wort etlichen ist im Widerspruch mit der Fol- ge / und muß folglich in einem sehr ausgedehnten Verstände ausgelegt werden. XI. Kap. Vereinig, der Kirche mit der Universität-131 -aß ehe der Rath selber die Vereinigung förmlich erkannte/ er solche durch die Deputaten/ auf dessen Bestätigung/ kund machen ließ. Vermuthlich erwartete er einigen Widerstand/ und Einwendungen, die ihn zu etlichen Abänderungen in seinem Entwurf bewegen könnten, und die er dann, ohne sein Ansehen zu gefährden, füqUch vornehmen würde- Den 12. Apnl ließen die Deputaten eine weitläufige Kundmachung zu diesem Ende ergehen: Demnach ein Ehrsamer weiser Rath löblicher Stadt Basel, als er aus besondrer Gnade Gottes mit dem Licht lind Wahrbcit göttlicher Schrift gnädig heimgesucht/ die fröhliche Botschaft des heiligen Evangeliums erlernet/zu dem oft ernstlich zu Herzen geführt, und aus Erfahrung befunden hat, daß die schädliche» Irrthümer, damit wir im Pabstum be- hastet gewesen, zum Theil daher erfolget, daß die gottseligen Künste, durch die Geschwindigkeit des Satans, entweder von der Kirche Gottes, (der sie aber am vordersten dienlich seyn sollen) in die weltliche Prachtlichkeit abgeführt, oder, wo Fürsorge gewesen, daß man sich derselben gottselig bedie. nen möchte, der Ursachen in Verachtung, und die Leute von den Künsten abzureißen unterstanden, damit wir mir Unwis. senheit der Künste, wiederum in die alte unverständige Blind, heit hineingeführt, der erkannten Wahrheit beraubt würden« Darum ihre E. Weisheit, solchem mir der Gnade Gottes zu- vorzukommen, in ihrer Reformationsordnung, die Schulen ehrlich anzurichten verheißen, öffentlich ausgeschrieben, und uns Rudolfen Frey, Fridolin Ryff, des Raths, und Hein- rrch Ryhiner, Sladrschreiber dieser Zeit, zu Deputate» der 2 2 I 1Z2 XV. Periode. Befteyuttg vom Bistum. Schule verordnet/ und die Sachen christlich anzurichten / Befehl gegeben. Und so wir nun unsern gnädigen Herren/ in diesem christlichen Befehl/ zu gehorchen schuldig u»d willig sind/ und dann ernstlich erwägen / daß man / zu Erhaltung göttlichen Worts und Wahrheit/ der Schulen/ darin die guten Künste und vornemlich die heilige Schrift erlernet/ die Ehre göttli- chen Namens verbreitet/ und brüderliche Liebe gepflanzet werde so hoch vonnöthen/ daß man deren keinerley WegS mangeln kann; damit dann diese löbliche Universität / recht und christlich angerichtet/ allen Argwohns des päpstlichen HefelS erlediget/ alle Dinge recht gebraucht werden/ so haben wir / auf Gefallen unsrer gnädigen Herren der Räthe/ folgende Artikel gestellt/ und denselben nachzuleben erkannt." 1. In jeder Fakultät sollen die ordentlichen Leser un- frer Religion seyn / und Gemeinschaft mit uns in dem Nacht- mahl unsers Herrn Jesu Christi haben. — Die Ordinarii sollen von der Regeuz und den Deputaten/ jederzeit sam, mentbaft angenommen werden / und kein Theil befugt seyn, besonders/ oder ohne den andern Theil/ mit Jemanden end. lich zu schließen. — ES sollen die Herren Rcctor und Re, genren volle Gewalt haben / alle andre Anliegen der Schule und Künste halbe«/ zu verwalten/ besonders auf die ordentlichen Leser ernstlich Acht zu haben und die Säumigen nach Billigkeit zu strafen- Doch falls jemand Leibes Krankheit halben. nicht lesen könnte / mit demselben soll man Geduld haben. — Ein ordentlicher Professor/ der Geschäfte halben von der Stadt reisen würde/ soll von der Regen; Urlaub nehmen / die auch eines jeden Gelegenheit zum billigsten ge. henken, und die Sachen einrichten sott, damit die Zuhörer, XI. Kap. Vereinig, der Kirche mit der Universität-1ZZ so viel immer möglich, ihrer Leetionen nicht beraubt wer- den. Und falls jemand ohne Urlaub binwegreisie , den sol. len sie strafen, doch keinen Ordinarium, so jetzt angenom- men, seines Stipendiums gar, oder zum Theil, privire», sondern in andre Wege strafen. 2. Sollen die Herren Nector und Regenten, mit an« dem der Universität Verwandten, bey ihrer Regenz und In« riSdiktion, wie die ihnen hievor, von unsern gnädigen Herren gegeben, und sie auf den i2ten Tag Septrmbris ^°. Z 2 zu halten geschworen haben, dazu aller Fakultäten ProfessoreS und Regenten, sammt den Studiosen, so nur SmdirenS willen sich hier aufhalten, dazu andern, die mit der heiligen Schrift oder mit den freyen Künsten umgchen, sich daraus nähren wollten, der Herr Recror und Regenten dieser löbl. Universität billig Gehorsam zu leisten, auch bev der Universität sich als Glieder einschreiben zu lassen, verbunden seyn. Damit aber niemand gedenken könne, oder argwöhne» möge, als ob mau durch diesen Schulgehorsamen, den Kir- chcndicnst verhindern, oder den Kirchendienst den Schulen unterwerfen (wolle,) und damit hingegen nicht geachtet werde, daß die Kirchendiener zu frey seyen, die Schulordnung nicht lieben, noch fördern wollten, so haben wir, in Bedenkung , daß aller Nutz smäiorum endlich zum Reich Christi gezogen, der Kirchendienst desto stattlicher gehalten, mit christlicher Schulübung daselbst täglich je mehr erlernet würde, ferner geordnet und gesetzt: Dieweil die Theologia in der Universität, die vorderste und vornehmste Profession, ja auch daß rechte Mittel ist, dadurch uns das Heil der Seelen an- geboten, die Schäflei» Christi, zu der Stimme ihres Herrn- 13-L XV. Periode. Befreymig vom Bistum. der fröhlichen Botschaft des heiligen Evangeliums geleitet, und alle, so sich unterstehender Ehre göttlichen Namens und Wahrheit abzubrechen, zu Schanden gemacht werden, darum auch diese Profession den Kirchendiener» am höchsten vonnö, tben: daß ') da (also) alle Kirchendiener, die sich das Wort des Dorrn zu predigen, in unsrer Stadt Basel unterfech. tend, Glieder der Schule, und dieser Fakultät seyn sollen, damit da desto weniger Mißverstand und Spaltung unter ihnen entstehe, auch diese Fakultät desto stärker sey, in den Schulen alles das helfen fördern, das der Religion dienlich, und vorbeugen, was derselben schädlich seyn möchte, damit alle Dinge christlich gehandelt, eine christliche Univer- sität angerichtet, erhalten und gepflanzt werde. — Folgen nun einige nähere Bestimmungen über die Vereinigung der Geistlichkeit mit der theologischen Fakultät, nebst dem Befehl an die Geistlichen, die Oispu- lationss lireoIoZiue , so viel ihnen des Kirchendienstes halben möglich ist, zu besuchen; ,, Denn, sagt die Verordnung, es ist keiner so gelehrt, er mag sich in derselben noch hoch bessern." Der 3le Abschnitt betrifft die Gradus, die Wahl der Lehrer ler Kirchen, das Zeugniß so die laeultas rfteoloAicL zu ertheilen hat, das Pädagogium, die niedern Schulen, und die Besoldungen. ,, Und so dann die Sachen dermaßen wohl und christlich angerichtet, die ') Daß bezicht sich auf gesetzt, weiter sbrm XI. Kap. Vereinig, -er Kirche mit-er Universität. 135 Schule in ihrem Fortgang gefördert, so wollen die Deputaten , sobald Gott dazu Gnade gibt, der Schule ein sattes Lor^us ') zu verordnen, bey Em. E. Rath treulich anhalten, und hiezwtschen allen Ordinariis ihre geordneten Sttpendia (Besoldungen) freundlich abgerichtet werden, verfügen, wie dann sich die Herren Rector und Regenten dessen zu ihnen getrösten sollen." „ Zuletzt wollen die Herren Deputaten, im Namen E. E. Raths hierin vorbehalten haben, diese Ordnung jederzeit, mit Willen unsrer Herren der Räthe, gemeinen Fakultäten der Universität zu ändern, zu verbessern und zu mehren , wie sich denn zu jeder Zeit zu Mehrung der Ehre Gottes, unsrer heiligen Religion, und der gottseligen Künste am bes- serlichsren seyn, erfinden." Aemm, Samstags den 12. April 1639. Drey Monate später, den 26. July 1539, stellte der Rath selber, unter dem Vorsitz des Bürgermeisters Adelberg Meier, eine Urkunde aus, die im gleichen Sinne die Vereinigung der Geistlichkeit mit der Universität, und andre Verfügungen über die Einrichtung derselben verordnete. In der Einleitung wird auch der Absicht gedacht, sich alles Argwohns des päbstlichen ') 6orpus ein Schuldbuch über Bodenzinse, Caxktalzinse und andre Einkünfte. iz6 XV. Periode. Vefreymrg von: Bistum. Hefels zu entledigen, worauf folgende Artikel festgesetzt und erkannt wurden: „ Des ersten, dieweil die hohe Schule, von wegen daß ste dem Herrn Cbristo die angehende Jugend in der heil. Schrift mid gottseligen Künsten anzuführen, der Kirche und auch gemeiner Obrigkeit ihre Diener zubereiten schuldig ist, mehr das geringste Mied der Kirche Christi ist, daß ') nremand weder in größer« noch in mindern Fakultäten zu ordentlichem Leser angenommen (werde,) er sey denn unsrer Religion, und habe Gemeinschaft mit uns in dem Nachtmahl unsers Herrn Jesu Christi, welches auch allen i-lokc88,„-tt)»s , srttum, und der Hähern Fakultäten, als den ttu- rh?oei'iti8 und Msäicis eingebunden werden soll. Dieweil alle Kunst endlich zur Heiligung des Namens Gottes gerichtet ist, daß sie dann in ihren l^ectionibus nicht allein nichts lesen sollen - das zur Verletzung unsrer heil. Religion dienlich, ssn. der« daß sie, wie denn alle Christen, den Namen des Herrn zu heiligen, sein Reich zu erweitern, schuldig sind, unsre Religion hoch reeommgiidiren und preisen thun. Und damit hierin desto sicherer gefahren (werde,) sollen solche älnsrH, dieweil dft von der Regierung der Universität seyn müssen, von den Herren Rcttor und Regenten der Universität , und von unsern Deputaten, die wir ihnen jetzt geben, oder inskünftige zuordnen werden, jederzeit sammenthaft an. genommen, kein Theil hinter, oder ohne den andern mit Niemanden endlich beschließe. Sonst sollen Rector und Regenten der Universität volle Gewalt haben, alle andere Anliegen, der Schule und Künste *) Bezieht sich auf erkannt, wie oft in der Folge. X I. Küp Vereinig-der Kirche mit der Universität. käs halbe« / zu verwalten/ besonders auf die ordentlichen Leser/ damit ein jeder seine Lecmr mit bestem Fleiß versehe/ Acht zu haben - und die Seinigen nach Billigkeit zu strafen / da- rin auch ihnen keine besondere Person / weder von der Universität, DePiitaren, noch andern Eintrag thun; sondern wie Rector und Regenten hierin handeln, daben soll es bleiben, ohne alle Gefährden. Doch falls jemand Leibes Krankheit halben, nicht lesen konnte, mit demselben soll man Geduld haben. Und falls hiernach ein ordentlicher Professor, Ge- schäffre halben, von der Stadt reisen würde, der soll nicht von den Deputaten, sondern von Rector und Regenten Urlaub nehmen, die auch eines jeden Gelegenheit zu dem billigsten bedenken, und die Sachen anrichten sollen, damit die Zuhörer, so viel immer möglich, ihrer Lectjonen nicht beraubt werden; und falls jemand ohue Urlaub hinweg reifere , den sollen Rector und Regenten, der Billigkeit gemäß ^ strafen, ohne Eintrag. Zu dem andern sollen sie Herren Rector und Regen, ten, mit andern der Universität Verwandten, bey ihrer Re- genz und JuriSdiction bleiben, wie wir ihnen die hievor gegeben, und sie, auf den illten Tag ScptcmbriS i5.;2, zu halten geschworen haben. Dazu aller Fakultäten Profes- sorcS, und Regenten, sammt den Studiosen, die um Sru- direnS willen sich hier erhalten, auch andere, die mir den freyen Künsten umgehen, und sich daraus ernähren wol. len, den Herren Necroren und Regenten dieser löbl-Univer. sität billigen Gehorsam zu leisten, und bey der Universität, als Glieder, sich einschreiben zu lassen verbunden seyn. Und dieweil die Kirchendiener, wie vorsteht, in den Schulen auferzogen werden, in der heiligen Schrift für und 1Z8 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. für ihre Uebung haben müssen, so will uns gefallen, daß alle Kirchendiener, in unsrer Stadt Basel, für ihre Person, so viel die Studien und gottseligen Künste antrift, doch dem Dienst der Kirche in allweg ohne Nachtheil, und unvcrhin- dert, der Universität , mit Handgegebener Treue, alö Glieder, verwandt und Methan seyn sollen. Damit uns aber Niemand gedenken könne, oder argwohnen möge, als ob wir, durch diesen Schulgehorsam, den Kirchendienst verhindern, oder das Ministerium eociesise der Schule unterwerfen wollten; und hinwieder nicht geachtet werde, als wollten die Kirchendiener sich von der Schule absondern, die Schulordnung und die gottseligen Künste nicht lieben, noch fördern, so haben wir, in Betrachtung, daß al- ler Nutzen der 8m(lioi-iim endlich zum Reich Christi gezogen,, der Kirchendienst, damit desto stattlicher geleistet, mit chnst- licher Schulübung daselbst täglich je mehr erlernet werde, ferner geordnet und gesetzt. Dieweil die Theologie i» der Universität die oberste und vornehmste Profession, ja auch das rechte Mittel ist, wodurch uns der Heil der Seelen angeboten, die Schäflein Christi zu der Stimme ihres Hirten, der fröhlichen Botschaft des heiligen Evangelit geleitet, und alle, so der Ehre des göttlichen Namens und Wahrheit abzubrechen unterstehen, zu Schanden gemacht werden; darum dann diese Profession den Kirchendiener« am höchsten vonnöthcn, daß da alle Kirchen, dicncr, so das Wort des Herrn zu predigen in unsrer Stadt Basel ordentlich beruft und erwählt werden, in dieser Fakultät Iiieoioxorum seyn sollen, damit desto weniger Mißverstand und Spaltung unter ihnen entstehe, auch diese Fakultät desto stärker sey, alles das zu fordern, das unsrer heiligen XI. Küp. Vereinig, der Kirche mil der Universität. 139 Religion dienlich, und vorzukommen was ihr schädlich senn möchte, damit alle Dinge zu Gottes Ehre gehandelt, eine recht christliche Univa-sität angerichtet, erhalten und gepflanzt werde. Es soll auch diese 5scul!s8 Iiieoloxise, wie die anderen Fakultäten, ihren Oeosnum haben, welcher dann mit dem Rath ikLoio§oi-um Gewalt haben soll, alle Nothwendigkeiten dieser Fakultät anzurichten, auch Ordnung zu geben, wie die Schulübungen in ilieoio§i!> gehalten werden, und was QkLlione8 ein jeder Diacon (Helfer) hören und besuchen soll. Und falls sich zu Zeiten gefügen, daß der ordcnt- liche Räch diese.- Fakultät, aus Mangel an graduirten Personen , so klein, daß ein Dekan nicht noch zwey oder drey graduirte Personen bey sich in diesem Rath hätte, dann soll der Decan, doch den 8t->tutis der Universität sonst ohne Nachtheil, die übrigen Pfarrherren hier zu Basel, ob die gleich nicht GraduS hätten, alle in diesen Rath i^eoioxor-um zu sich berufen, und solche Geschäfte, so diese Fakultät und Kirchendiener berühren möchten, mit ihnen auszurichten schuldig seyn. Wenn sich auch zutrüge, daß man jemanden den 6ra. Vovtoratus in der heiligen Schrift mittheilen würde, dann soll der Decanus alle vier Pfarrherren, unangesrhen obgleich deren etliche 6>-s6um Oootorstus nicht hätten, zu dem wenigsten ein oder zweymal zu dem Examen berufen, damit von der Fakultät und den Brudern, dem, so promo- virt werden soll, beyde der Lehre und Lebens halben, der 1^0 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Kirche und der Schule, desto gewissere und stattlichere Kundschaft gegeben werden möge. Und demnach die christlichen Uebungen , die wir i)>8. xutütiones nennen, unter den Gläubigen so hoch vonnöthen sind, daß man deren nicht mangeln kann/ in Ansehung, daß in denselben freundlich ersucht, vcntilirt und abgethan wird, alles das, so die argen, blöden und einfältigen Gc- müther wider die Wahrheit Christi gedenken und führen, dadurch dann die Lehre Christi desto besser erläutert, und wider alle Alefanzen des Satans, in der Gläubigen Herzen be- festiget; zudem auch am Tage, daß die Kirchendiener, durch solche Uebungen, die christlichen Sachen gegen die Feinde der Wahrheit fügsam und wahrhaft zu vertheidigen, nicht ohne Frucht, im Frieden erlernen mögen; so will uns gefallen , daß die Kirchendiener, die ideoioxirs, so viel ihnen ohne Nachtheil des Kirchcndienstes möglich, visttircn, besuchen, und die mit Gefährden nicht versäumen sollen. Denn- cs ist keiner so gelehrt, er mag sich in denen noch höher bes. fern, und, wie obstcht, in Frieden den Feinden antworten lehren. Und falls aber jemand hierin säumig, der soll darum von dem Oscano , Nalh und Ol'Uinri'iis 5aculti,lis tlreo- io§,!>s zu bessern seyn. Und falls zu Zerren gemeine Geschäfte vorfielen, zu welche» ein Rektor alle Personen der Universität zusammen beriefe, da soll jedermann erscheinen, mit Gefährden Nie. mand ausbleiben, bey Vermeidung gewöhnlicher Strafen- Doch wenn ein Pfarrherr predigen, oder ihre Diacone, ihres KirchendiensteS halben, nicht erscheinen möchten, dann sollen sie entschuldiget und ungestraft seyn. Sonst sollen alle Diener der Kirche die gottseligen Kün- XI. Kap- Vereinig, der Kirche mit der Universität. 141 sie , I^itterss und 8tu6is in ihrem Predigen, mit allein Ernst und Fleiß fördern und preisen; damit die Kirche jederzeit ihre Diener, die (wie oft gesagt) in den Schulen erzogen werden müssen, an welchen künftiger Zeit großer Mangel zu er sorgen, desto besser gehaben und bekommen möge. Zu dem dritten, die GraduS belangend, haben wir geordnet und wollen, daß dieselben in allen Fakultäten denen, so dazu geschickt sind, die begehren, oder die anzunehmen, aus billigen christlichen Ursachen, erfordern, gegeben werden sollen, damit unter den Trägen und Fleißigen Unterschied sey. Besonders sollen sich die, so orciinsrie lesen, ohne ferneres Verziehen, ihre gebührlichen GraduS anzunehmen, nicht verweigern, in Ansehen, daß alle Ordnungen, so nicht wider Gott und sein heiliges Wort streben, wohl mögen zu Gottes Ehre und Heiligung seines Namens, gebraucht werden. Doch soll niemand promovirt, noch zu den gelassen werden , so derselben, es wäre Mangels halben der Kunst, oder ehrbarer Sitten und gurrn Lebens nicht fähig noch würdig seyn, erfunden würde. Damit der Mißbrauch der Si-säuum verhütet bleibe, und man sich auf die gegebenen Zeugnisse desto stattlicher verlassen möge. ES ist wahr, daß eine jede Kirche sich selber einen Doctor und Lehrer erwählen mag; an welcher Gewalt auch der Kirche hiemit nichts genommen, sondern soll ihr solches in alle Wege vorbehalten seyn. Damit aber die Kirche in solcher Wahl durch Woblreden, oder andern Schein, nicht verfäle, so ist nutz und gut, daß die ksouitL« tUeoioxio» Einen, der sie (Zeugnisse) werth ist, in Beyseyn der Pre- dikamen, wie obsteht, die Zeugnisse gebe , daß er, Wissens halben in der heiligen Schrift, wohl möge von einer Kirche 1^2 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. zum Doctor der Kirche erwählt werden; der Ursache man auch in der Fakultät rkeoiozorum die Ori-äu8 »le. manden würdigen versagen soll- ES sollen auch die Herren Rector, Regenten und De- putaten unsrer Universität hinfüro gewarnet seyn, daß sie in Bestellung der ordentlichen Lehrer vornemlich die annehmen, welche schon ihre Gradus haben, oder welche förderlich ohne Aufziehen, anzunehmen bedacht sind, damit die ^»aitone, desto verfänglicher eomplirrn, und wir, sammt der Uni. versitär, des Geschenks der Vra-tuu-» halben, hiernach ruhig überhoben bleiben. Weiter, das Pädagogium betreffend, sollen die Herren Rector und Regenten der Universität, erstgenanntes Päda. gogiuni, sammt allen andern Lecrionen, so in der Univcrsi. tät nothwendig, auf das allernützlichste und besserlichste von den fetzt besoldeten anrichten, wozu ihnen unsre vsrord- trete Deputaten mit ungesparlem Fleiß und Arbeit behelfen seyn werden. ES soll auch von den Jungen niemand in sol. cheS Pädagogium gelassen werden, er sey den» zuvor exami- nirt, und geschickt dazu erfunden worden. Ferner sollen die Herren Rektor und Regenten je. manden von ihnen verordnen, so auf die mindern Schulen sieißig Acht haben, damit dieselben mit gleichen i>eLtionidus angerichtet, die Jugend christlich und fleißig auferzogen, unterwiesen, und auch auf die Schulmeister, daß ein jeder seinen Fleiß an der Jugend nicht spare, gesehen werde. Und so, wenn die Sachen in vorgeläutercer Weise, christlich und wohl angerichtet, die Hu. Rector, Regenten und Kirchendiener der Schulen zu Aufgang befördern, brü. XI. Kap. Vereinig, der Kirche mit der Universität. 143 rerlich und freundlich zusammensitzen, dieser unsrer Ordnung gehorsamlich nachkommen, wollen wir solches gegen sie alle freundlich und günstig zu beschulden, und mit Gnade zu er. widern nicht vergessen. Wir wollen uns auch hierin heiter auSgedingt und vorbehalten haben, diese Ordnung jederzeit zu mindern, zu mehren, zu ändern, oder gar abzuthun und zu erbessern; wie wir denn solches jederzeit zu Mehrung der Ehre Gottes, Hand- habung unsrer heiligen Religion, und Aufbauung der gott. seligen Künste am besser! ich sten seyn, befinden und er. lernen mögen. Deß zu wahrer Urkunden sind dieser Schrift zwey, gleichen Inhalts, geserüget, die eine den Herren Rektor und Regenten der Universität, und die andre unsern Brüdern den Predikanten, mit unsrer Stadt fürgedrucktem Secret. Jnsiegel verwahrt gegeben, und also zu halten erkannt, Samstags den 26. Tag Jul» Oomini 1539." Den 30. July darauf wurde das Dekret, sowohl der Akademie, als der Geistlichkeit exhibirt. Die Geistlichkeit aber, und -er Antistes Myconius a» -er Spitze, wollte -er Universität nicht unterchänig seyn. Die Gründe, die sie anbrachten, waren, in vollem Verstände des Wortes, erbärmlich. Warum, sag. ten sie unter anderm, warum gehören die Scher er ' ) ') ES war ein Seitenhieb auf den Oberstzunftmeifter Brand, der ein Scherer war, das ist, ein Balbierer und ChirurguS, .144 XV. Periode. Befreyung vom Bistum- rind die Rabulisten ') nicht auch zu den Medici- nern und Juristen? Amerbach beantwortete, auf Geheiß des Raths, die Weigerungsschrift der Geistlichkeit: » Göttliche und menschliche Rechte lehren, daß man der Obrigkeit gehorchen solle. — Gesittete Menschen, wenn ein Wort des Gesetzes zweydeutig ist, legen demselben die Bedeutung bey, so fehlerfrei) ist, um so viel mehr sollte man es von Personen erwarten, die durch den heiligen Geist getrieben werden, wenn man ihren Worten glauben soll. — Sie nennen sich Fürsten der Religion (?rineij)S8 reliZionis, ita. enim 8c86 axpellctemt;) wenn sie sich nicht in die Ordnungen unsrer Republik fügen wollen, so riechen sie (reäoleni) nach dem römischen Oberpriester mit seinen Mitver« schwornen; unsre Predikanten werden es schwerlich erhalten, daß wir glauben, daß sie einzig und allein die Kirche ausmachen. Was verstehet man unter dem Worte Kirche? Wenn ihr euch selbst darunter verstehet, warum maßet ihr euch eines Titels an, den ihr im römischen Oberpriester auf alle Arten verdammt habet? Wir erkennen Christum den Heiland für das einzige Haupt der ganzen Kirche. Die baseltsche Kirche ist nicht Auch ein Seitenhieb auf Amerbach, Professor in den Rechten- °) Dieß war eine besondere Antwort, auf eine Stelle in der Schrift der Geistlichkeit, worin stand, daß wenn XI. Kap. Vereinig, der Kirche mit -er Universität. 4^5 die Kirche von dem einen oder andern Predikanten, sondern von allen Classen und Ständen, die Christus bekennen u. s. w- Nun ergieng den 7. Oktober, nach geschehener An> hörung beyder Theile, der endliche Beschluß der Ne» gierung, durch folgende Erkanntmß. Als dann meine Herren, beyde, neue und alte Räthe, der Herren von der Universität und der Herren Predikanten Entschluß, auf das Vorhalten, so ihnen Herr Bürgermeister, von wegen nächst davor geschriebener Erkanntniß ^ zwischen ihnen kurz hievor ausgegangen, und beyden Theilen zugestellt, der Länge nach, vernommen, haben untre Herren, beyde Räthe, darauf einhellig erkannt, daß man ihnen zn beyden Theilen folgende Antwort gebe. Des ersten, dieweil sie sich entschlossen, daß ihnen die zugestellte Erkanntniß gefalle, und sie die lassen bleiben, daß denn meine Herren beyde Räthe einhellig es bey derselben auch lassen bleiben, doch daß sie, beide Parteyen, dem also geleben, und fleißig nachkommen. eine Verbindung zwischen der Geistlichkeit und der Uni-> versität Statt haben solle, so soll es die seyn, die zwischen dem Kopf und den Giiedmaßen statt bat, wobey die Geistlichkeit für den Kopf angesehen werden wollte. r) Die vorn 26. Iuly 1LZ9 über die Vereinigung der Geistlichkeit mit der Universität. vi. Band. K 1^6 XV. Periode. Befteyurrg vom Bistum. Zu dem andern , dieweil Herrn Myconio, Herrn Mar. xcn zu St. Lconhard, dem Barfüßer/ und Herrn Burckba'-d Notpletz, Diacon zu St. Theodor / die DispuialioneS, daß sie nicht dürfen disputirrn, nachgelassen/ läßt ein ehrsamer Nach xS bey demselben bleiben. Doch so will Ibro E. Weisheit gefallen / das sie die Disputationes / wenn die gehalten wer. den/ so viel möglich/ besuchen. Das werde ihnen wokl an. sieben/ die Jungen anreizen/ und in den Sludiis lustig ma. chen. Hierneben aber sollen nicht desto weniger die obge- nannten vier, der Universität / wie die Erkanntiiiß ausweiset, mit Handgegebener Zusage, zugethan seyn. Zu dem dritten, dieweil ein ehrsamer Rath vermerkt, und zum Theil aus ihren Reden und Gegenreden verstanden hat, daß sie etwas Widerwillen zu und gegeneinander ira. gen, da sey eines ehrsamen RarhS ernstlicher Befehl: Da sie, als unsre Vorgesetzten und Vorsteher, uns täglich predi. gen und lehren, daß wir allen Neid und Haß unter einan. der abstellen, und einander lieben sollen; da sie auch einander Bruder nennen, wie dann es frommen Christen wohl ansteht: so sollen sie dann lugen (sehen,) daß sie auch al. len Unwillen bey und unter ihnen abstellen, einander alle Freundschaft mit Worten und Werken erzeigen und bewei. sen. Denn, sollte dieß nicht geschehen, so werde ein ehr. sanier Rath gegen den, der Schuld daran trüge, dermaßen ein Einsehen thun, daß er wollte, er häne eö unterlaß, sen, und wäre gehorsam gewesen. Sie mögen auch wohl selbst ermessen, sollte dieser ihr Widerwille und Uneinigkeit geoffenbart werden, daß es nicht zu Aeufuung und Pflan. zung des heiligen Evangelii dienen würde. Zu dem vierten, wenn etwas Spenn und Mißver. stand, der Lehre und Predigens (halben) zwischen ihnen XI. Kap. Vereinig. Ler Kirche mit der Universität. E entstehen (wie denn / als weine Herren anlangt / der Bilder und des Doctoratö halben, zwischen ihnen seyn soll;) da sollen solche Spenn vor der Fakultät der Theologie mit hei. ligcr biblischer Schrift erläutert und entschieden werden. Zu dem fünften, alsdann die vier Pfarrherren bisher allwegen, in der Woche einmal zusammenkommen, und also geübt, daß einer allein sie zusammen zu berufen Gewalt gehabt habe, daraus so viel gefolgert, als ob derselbe der Oberste wäre, und etwas mehr Gewalt als die andern hätte, so hat ein ehrsamer Rath erkannt: daß sie wie bisher also zusammen kommen, doch, daß Einer um den An- Lern sie zusammen berufen, und den Vorsitz haben solle, damit der Verdacht, als ob einer höher als der andere sey, himveggeuommen werde, wie das zu den Zeiten des frommen Doctor Oecolampadii seliger Gedächtniß auch gehalten und gebraucht wurde. Zuletzt, auf der Herren Predikanten Begehren, von wegen der Bannherren und des Synodi halben, will sich ein ehrsamer Rath weiter berathen, Und dann ihnen mit Antwort begegnen. Diese Erkanntniß ist durch meinen Herrn, den Bürgermeister , beiden Theilen, vor gesessenem Rath, vorgehalten, und derselben nachzuleben befohlen worden. Auf Mittwoch den 7. Oktober vomin! 1539. ') Es herrschte damals ein Streit über die Epitaphien, Wappen und Bilder der Grabstätten: Ob die, unter einem religiösen Gesichtspunkt, geduldet werden könnten? ES wurde auch gestritten, ob nicht der Doktorgrad wider die evangelische Demuth eines Predigers stritte? K 2 1^8 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. Den 20 . November wurden die Prediger zur Uni- iversität berufen, und dort beeidiget. (llniversltLÜ ückern ob8trixerunt.) Es hatte der Rath, am 9. September 1532 einen Kirchen-Rath errichtet, und ihm vieles zum Entscheid überwiesen. In der Folge, nach 1539 , wurde derselbe aberkannt, Die Behandlung der ihm überwiesenen Gegenstände soll in Beid-Rathen, als der ordentlichen O- brigkett, und nicht von besondern Personen geschehen. Zwölftes Kapitel. 1540—1544. 1 5 4 0 . Das zwischen Frankreich und dem Kaiser wiederhergestellte gute Etnverständniß erweckte die Aufmerksam- keit aller evangelischen Fürsten und Stände. So lauten die Worte, deren man sich damals in unsern Raths- büchern bediente: ^ Zu wissen sey hiemit: Alsdann die K. K. Majestät, unser allergnädigster Herr, jetzt zu Eingang dieses 4oren Jahres, zu dem König von Frankreich gereiset, selbS eigener ') Das kleine weiße Buch ?. 177. Xll. Kap. 1640—1544. l4s Person, mit nicht mehr als 25 Pferden, zu Paris (welche- ein unerhörtes Ding ist) gewesen; und demnach mit großem Triumvh durch Frankreich in Flandern gezogen/ und eine merkliche Anzahl Volks zu Wasser aus Hisvauien in das Niederland gebracht, überdies eine treffrnliche Anzahl Landsknechte angenommen, und ein allgemeines Eeschrev allenthalben gehet, wie daß Ihr» Majestät / um Hülfe des Pab» steS und deS Königs zu Frankreich / die deutschen Fürsten, Stände und Städte/ so das heilige Evangelium angenommen, und die päbstlichen Ceremonien abgestellt, zu strafen, das heilige Evangelium zu trennen und das Pavstum wiederum aufzurichten, Willens sind ...... so sind ein ehrsamer Rath der Stadt Basel (dieweil sie sich zu Handhabung des heiligen Evanqciii in Gegenwehr zu richten bedacht sind) Willens worden, die ihrigen zu Stadt und Land zu mustern." Ueber die Art der Musterung theilten sich aber die Rathe in zwey Meinungen. Die einen wollten, daß alle Bürger und Hindersäßen in ernem Haufen zusammentreten , alsdann gemustert werden, und hierauf umziehen sollten; die andre Meinung wollte hingegen die Musterung in den Zünften und Gesellschaften vornehmen lassen. Die letztere Meinung wurde endlich gcnehmiaet. Vorher aber hatte man die ältesten Rathsglieder und andre betagte Bürger vernommen. Die sagten alle aus, daß in Menschen Gedenken keine allgemeine Musterung gehalten worden wäre. — Worüber aber der Schreiber steh also ferner erklärt: 150 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. „ So man die Sachen erwiegt und untersucht, so sin- det man, daß die Alten, die allgemeinen Musterungen aus der Ursache nicht für gut geachtet haben, weil ste (und zwar mit Recht) weislich bedacht, daß es nicht gni sey, daß bei. der Städte Macht, welche in einer allgemeinen Musterung erläutert würde, den Feinden geoffenbaret werden sollte. Denn, wo das geschähe, und unsre Widerwärtigen daraus erlernten , daß wir nicht mit einer solchen Macht gefaßt sind, als aber uns etwa» zugegeben werde, so möchten sie eine Stadt Basel desto ehender trotzen, verachten und vcrklei. nern; welches sie aber, wenn sie uns stärker achten, als wir «S sind, unterlassen, und in desto besserer Nachbarschaft mit unS leben möchten. ') Die Musterung gieng den ts. Hormmg vor sich. Nach Ostern stellte der Rath Kriegsübungen zu Liestal an- Die reformirten Orte im Bistum wurden auch da. zu eingeladen. Darauf folgte ein Freudemag in Basel. Mit aller bürgerlicher Zucht, schrieb einer, wurden bis auf die zooo Gulden verzehrt. Uebrigens verschwand die Furcht vor der scheinbaren Vereinigung zwi- Dieß war gewiß nur ein Vorwand. Die Zusammen, rechnung der 55 Zunftab^eilungcn konnte keine Schwie- rigkeit für fremde Spionen abgeben. Denn bey solchen Berechnungen kommt es auf ein paar hundert Mann mehr oder weniger nicht an. Der geheime Grund mußte vielmehr seyn, daß der Rath' nicht gerne die ganze be. waffnete Bürgerschaft in einen Haufen zusammentreten ließ. XU. Kap. IS^Ü— 15 ^ 4 . 1L1 schen Franz I und Karl V gar bald. Karl gab seinem Sohn Philipp, und nicht Franzen, das erledigte Her- zogihuin Mailand, als ein eröffnetes Reichslehen, und des Karls Bruder, der römische König, Ferdinand bekam von Seiten der Hungarn und der Türken genug zu schaffen. Die Stadt Nothweil gerietb in Streit mit denen von Landenberg, die sie beraubten. Die von Landen- berg standen in Diensten des Herzogs Ulrich von Wär- temberg. Die Schweizer bewilligten eine Besayang. Unser Antheil wurde den 28 . November ausgelegt. Allein die Parteyen verglichen sich. Die Stadt kaufte für ^ooo Gulden von der Ab- tey Wettingen, alles was diese zu Basel und besonders in Riehen besaß. Den l i. Äugst wurde der Marggraf Bernhard von Baden, wie die nachstehende Urkunde ausweiset, gegen ein jährliches Schirmgeld von 25 Gulden, und auf zwanzig Jahre lang, in das ausländische Bürgerrecht aufgenommen. Er war auch eine Summe Geld schuldig, und begehrte den I5ten Juni) Aufschub, weil er, meldete er, eine gute Zeit mit einem schweren Fieber beladen gewesen sey. Bürgerrechts-Vrief. ,, Wir Jakob Meier, Bürgermeister und Rath der Stadt Basel thun kund ... daß wir den durchlauchtigen, j§2 XV. Periode- Dcfteyung vom Bistum. hochgcborner, Fürsten und Herrn, Herrn Bernhard , Marg. grasen zu Baden und Hochberg rc. . . . sammt ihrer fürstl. Gnaden Erben, Nachkommen, Land und Leuten, die ihren fürstl. Gnaden, in der Obern oder Mittlern Marggrafschaft, als Hochbcrg mir der Herrschaft Uscnberg und dem Stadt- lein Sulzburg, auch Höchingen und Landeck für einen Theil, oder Landgrafschaft Susenburg und Herrschaften Röttclcn und Badenwvler, sammt dem Städtlein Schöpfen, als für den andern Theil, unter denen Marggraf Bernhard, nach Besage darum aufgerichteten Vertrags, wenn sich der Fall begibt, welcher Theil ihren fürstl. Gnaden am gefälligsten zu nehmen, die Wahl hat, in mittler Zeit zu regieren zustehen werden, auf seiner fürstlichen Gnaden Ansinnen, aus freundlicher Meinung und guter Nachbarschaft, 20 Jahre lang, die nächsten, nach dato folgende zu unserm Bürger aufgenommen habe»; und empfangen ihn also unsern auSländigen Bürger, die vorbestimmten zwanzig Jahre lang, seiner fürstl. Gnaden und unserthalben ohne alles Absagen, in Kraft dieses Briefes. Also, daß wir jetzt ernannte Zeit, den wohl- genanuten Herrn Marggraf Bernhard, . . > Erben, Land und Leute, mit allen Treuen gemeinen, ihren fürstl. Gnaden, zu dem sie Fug und Recht hat. beholfen und berathen senn sollen und wollen. Dergestaltcn falls in solcher Zeit Jemand I. F. Gn. wider Recht bekümmern 'begwaltigen, oder sonst das ihre mit Gewalt vorhaben würde, daß wir alsdann ihre F. Gn., doch jederzeit in ihrer F. Gn. Ko- sten, nach unserm besten Vermögen zu Recht schützen, schir- men und handhaben sollen. Doch, daß S. F. G. die bestimmte Jahracht mit Niemanden Krieg oder kriegliche Aufruhr anfangen, ohne unser Vorwisscn und Verwilligen, sondern sich jederzeit ziemlichen und billigen RechtbiemiS begnügen lasse; denn wo das nicht geschehen, und I. F. G. über billiges Rechtbieten Krieg anfangen wurde, sollen wir 15Z m. Kap. iZ 4 o—15^. I. F. G. in solchen Sachen keine Hülfe zu thun verbunden seyn. Hinwiederum wenn sich (das Gott gnädig abwende) die Zeit dieses Bürgerrechts zutragen, daß wir / Br. und R. der Stadt Basel von unsrer selbst wegen, was Sachen hal- ben das wäre, mit Jemanden zu Krieg kommen würden, dann soll der wohlgenannte.uns und unsern Nach, kommen, je nach Gelegenheit ihres Vermögens, Land und Leuren, zu Roß oder zu Fuß, treue Hülfe beweisen, und wie wir in solchen Fällen und Kriegen unsre Bürger mi* Lieferung oder Besoldung halten, also wollen wir Hr. Marg. BerndaroS Leute und Diener auch halten. Und sollen aber in solchen Kriegsfällen Hr. M. Schloß und Flecken, falls I. F. G. der Zeit einige hätten, uns zu unsern Geschäften und Nöthen, doch auf unsern eigene» Kosten, ohne Hr. M- Schaden, offene Häuser seyn. Darum dann in diesem Bürgerrecht alle und jede Hr. M. Bernhards, I. F. G. Erben und Nachkommen, Schloß, Land und Leute, so die künftig bekommen würden, wie obstehet, in diesem Bürgerrecht begriffen sind. Hiebey ist auch heiter abgercdt, daß kein Theil unter uns des andern Feinde oder Widerwärtige wissentlich Aufenthalt, Vorschub noch Unterschleif geben, sondern die. selbigen, sobald die angezeigt oder sonst erfahren werden, wie seine eigene Feinde strafen sollen. Und von solchen Burg- rechts wegen, soll wohlgenannter..... oder seine Erben die bestimmte Jahr acht jährlich geben fünfund zwanzig Gulden Schirmgeld, und die alle Jahre auf St. Verenen Tag, d. i. den l.Sept. allhier gen Basel, an unsern Stadtwechsel, und ohne unsre Kosten erlegen, antworten, und auf Verene schier ist, im 41 Jahr künftig, als für das erste Mal bezahlen. Und wenn aber die zwanzig Jahre also verschienen sind, daß dieses Bürgerrecht mit beyder Theile Willen ferner nicht erstreckt wäre, dann soll dieses Bürger. XV. Periode. Befreyimg vom Bistum. recht aus und ab, unser g. H. dieses Schirmgeld ferner zu bezahlen, auch kein Theil diesem Brief weiter nachzuleben schuldig, sondern dieser BürgerrechtSbrief der Zeit tod und ab seyn, es wäre denn, daß, im währenden Bürgerrecht, sich etwas Handlungen zugetragen, die noch nicht vollendet waren, die sollen wir zu beiden Seiten einander zu Ende brin. gen helfen, als ob die Jahre des Bürgerrechts noch nicht »erschienen wären, ohne Gefährde. Und ob sich, das Gott wende, gefiigcn, daß wir, Br. und R. der S. B. oder un. sre Nachkommen mit dem wohlgenannten Hr. M. Berh. F.G. Erben und Nachkommen, oder hinwiederum I. F. G. mit uns, in Zeiten des währenden Bürgerrechts, zu Mißver. stand, Spenn nnd Irrung kommen würden, was Sachen halben j och (auch)daS wäre, solche Spenn nnd Irrung sollen jederzeit, wo möglich, durch unsrer beider Theile Nä. the gütlich hingelegt, und wo aber die freundliche Unter. Handlungen ohne Frucht an die Hand genommen, nichts cr. schießen möchte, alSdann vor gleichen Zusätzen, Leren jeder Theil zwey aus seinen Räthen, oder sonst von den ihren se. tzcn mag. Und wenn sich die im Rechtsprechcn zu gleicher Zahl und Stimmen zweyen, einem nnparteyischen Ob. mann, so aus dem Regiment der Stadt Straßburg, durch uns beide Theile freundlich , oder mit dem LooS erbosen wer, den soll, erörtert, mit Recht entschiede», und solcherSpen. neu nützet unfreundliches vorgenommen, sondern was also mit Recht gesprochen, durch beide Theile ohne alle Weige- rung und Appelliren vollzogen werden. Und wenn u. gn. Herr Margg. Berh. seine L'öohiiung bcy uns haben will, so soll I. F. Gn. unsrer heiligen Religion nichts zuwider hau- deln, dazu sich der Stadt Satzungen und Ordnungen gleich, förmig und nicht widerwärtig halten. In diesem Bürgerrecht haben wir, Br. und N. der S. B., lauter auS- gedingt und vorbehalten, die römischen K. nnd K. Majestät 155 X!I. Kap. r 540—15^4. ten, sammt dem heiligen röm. Reich, als von des Reichs wegen, einen Bischof von Basel und sein würdiges Stift, und unsere getreue, liebe, freundliche, gemeine Eidgenossen sammt allen ältern Bnndsgenossen. So hat der hochgen. und gn. F. und Hr. Margg. B. hierin auch laucer auSbedingt und vorbehalten die röm. kaiserl. und königl. Majestäten, das heilige römische Reich, dazu den durch!, hochgeb. Fürsten und Herrn Ernst, Margg. zu Baden und Hochbcrg rc. ihren lieben Herrn und Vater, zusammt allen ihren Lehcnherren . . . . die Räthe bey ihren wahren Treuen und Ehren . . . geloben, verheißen und versprechen, . . . diesem Brief genug zu thun. — Der M. Bernhard gelobet und verspricht . . . bey seinen fürstlichen Würden, Ehren und Glauben, solches als vorstehet, wahr, stät, fest und unverbrochenlich zu halten, und darwider nicht zu thun, sondern alles das so dieser Brief inhaltet, und die Pflicht des Bürgerrechts erfordert, zu voll« bringen, der Stadt Basel Nutzen zu fördern und ihren Schaden zu wenden, nach unserm besten Vermögen. Auf Mittwoch den Uten Augusti 1540 (ohne Namen des Orts.) Ohne Unterschriften, aber mit zwey Hangenden Siegeln, das des Margg. und das Sekret-Insiegel der Stadt. Da aber, wie es scheint, der Marggraf Ernst, das Vorhaben seines Sohns, Bernhard, übel aufnahm, so schickte der Rath Abgeordnete an denselben, und versah sie mit folgender Instruktion: Instruktion, wie unsrer Bürgermeister und Raths der Stabt Basel Boten, bey dem durchlauchtigen, hochgeborn, unserm gn- Fürsten und Herrn, Herrn Ernst, Marggrafcn zu Baden, handeln sollen. 156 XV. Periode. Befreyurig vom Bistum. Demnach Ihr F. Gn. Sobn / Margqraf Bernhard, vergangener Tage zu uns gen Basel gekommen, habe S. F. Gn. uns um unser Ehren Bürgerrecht, das seinen Gnaden mitzutheilen angesucht. Und wiewohl wir S. F. Gn- mit dem Bürqerrecht eben lang aufgehalten, jedoch sind wir zuletzt, in Bedeutung der alten, lange hergebrachten Freund-und guter Nachbarschaft, so zwischen der obern Marggrafschaft und uns lange Zeit ge- wesen, die wir zu erhalten und zu mehren begehren, beson- derS damit I. F. G. nicht an andern untrüglichen Orten, Schirm und Rüggen (Rücken, Stütze) suchte, und andere mehr Ursachen zu melden von Unnöthen, S. F. Gn. nicht auszuschlagen, sondern in ihr Bürgerrecht anzu- nehmen bewegt worden. Dieweil dann vielgenanntes Bürgerrecht Niemanden zuwider noch ungut, sondern um Erhaltung und Mehrung gu- irr Freund-und Nachbarschaft, damit jeder Theil bev dem, wozu er Fug und Recht hat, bleiben möge, angenommen, so habe uns gefallen wollen, I. F. Gn. dessen, ganz dienstlicher Woblmeinung zn verständigen; damit, ob die Sachen I. F. Gn. andrer Gestalten vorgebracht, daß sie demselben keinen Glauben geben, sondern sich, wie allwegen alles guten zu uns zu versehen habe, der guten Hofnung, dieweil dieß also ergangen , wir haben ihre» F. Gn. hieran kein Mißfallen gethan , wie wir denn I. F. Gn. Dienst und gute Nachbarschaft zu erzeigen geneigt sind- Und ob aber (wie uns anlangen möchte) zwischen I. F. G. und den Margg. Bernhard etwas Widerwillen wäre darin wir (wo wir den Sachen nicht zu kleinfügig sind) gütliche Handlung vorzunehmen, I. F. Gn. gefällig, wären XII. Kap. 1540—1544. 157 wir alles, das so zu Frieden auch Erhaltung und Mehrung varer-und kindlicher Liebe dienlich/ mit ungesparter Äiihe, Arbeit und Kosten, zu handeln urbuttig (erböthig.) Wie dann unsre Boten zu thun wohl wissen, und was hierin für Antwort fallt, solle» unsre Boten an uns zubringen, nehmen, damit wir «nS angeberenen Gürltchkm fürer wissen zu hal- ten. ^otuin et äecretum MlttW. dkN 9ttN Tag AUgUstt. X°. 1540. Johann Uebeli, Rathschr. der Stadt Basel, suk>8orixs>t. Nachdem vier Jahre ungefähr verflossen waren, be- kam der Rath nachstehendes Schreiben vom Pfallenzgraf Wilhelm. Von Gottes Gn. Wilhelm Pfallenzgraf bey Rhein, Herzog in Obern und Niedern Baiern. Uns ist glaublich angelangt, wie sich der h. Fürst, unser freundlicher lieber Schwager M. B. von Baden unser lich vor 2 Jahren »erschienen in Ewer Pflicht begeben, und auf zwanzig Jahre lang verschrieben sey , welches wir aus keiner andern Ursache und Bewegniß geschehen zu seyn, gedenken mögen, denn daß sein Lieb (Liebde) derselben Zeit, bey ihrem Hn. und Vater dem Hg. unsern freundlich lieben Vetter und Schwager, Marggraf Ernst zu Baden und Hochberg re. in Ungnade gestanden. Dieweil aber sein Lieb (Liebden) verrückter Zeit bey derselben Hn. Vater wiederum zu väterlichen Hulden angenommen, und solche Verpflichtungen ohne ihrer Liebden Vorwiffen und Bewilligen geschehen, so ist an euch unser gnädiges und gütliches Ansinnen, 158 XV. Periode. Befreymig vorn Bistum. ihr wollet uns zu Gefallen bemcldtem unserm . . . Schwa. ger .... von seiner gethanen Pflicht mit Widerüberant. ivortung derselben Verschreibung gutwillig erlassen und begehen. . . . Datum München den xvn Jan. ^.nno 1544. Dabey blieb es aber nicht. Der Kaiser schrieb selber, den 22 . May (1544) folgendes. Karl von Gottes Gn. römischer Kaiser zu allen Zeiten Mehre r des NeichS. Ehrsamen lieben getreuen. Uns ist glaublich angelangt, wie das; der hochgeborn Bernhard Marggraf zu Baden , un. ser lieber Oheim und Fürst, von ver schien er, und zu der Zeit als derselbe gegen unsern lieben Oheim und Fürsten Marggraf Ernst zu Baden seinen Vater in Unwille» gestan. den, von Euch zu eurem Bürger, vielleicht auf sein Marg. gras Bernhard strenges Ansuchen, und daß er vor seinem Vater Schirm haben, und sich desto besser enthalten möchte, auf etliche Jahre lang angenommen, und daß sonder Zwei. fcl von Margg. Bernhard nicht bedacht noch erwogen sey, daß ihm dasselbe als einem jungen Fürsten, der noch unter seines Vaters Gewalt gestanden, und ohne desselben Willen und Erlaubniß zu thun, nicht gebührt habe. Auch was Be. schwerung aus solchem Bürgerrecht sich zwischen beiden un. sern lieben Oheimen und Fürsten und sonst in künftige Zeit sich begeben möchte, und dann gemeldter M. Bernhard wie- Lerum von seinem Vater zu halten, und geneigter guten Willen kommen. So sind wir darauf als Röm. K. demü. thiglich angerufen und gebeten worden, in das Alles ein gnädiges Einsehen zu haben; und dieweil wir dann der gnä- digcn Neigung seyn, weiter Unwillen, und das sich sonst, solches Bürgerrechts halben, zutragen mag, zu verhüten, so begehren wir an Euch, mit Ernst befehlend, ihr wollet XII. Kap. 4540—1544. 159 gedachte» Marggraf Bernhard, solches seines Bürgerrechts, unangesehen, daß die Jahre und Zeit desselben noch nicht »erschienen, oder aus sind, ledig zählen, und darin nicht länger noch euch in dem ungehorsamlich halten und erzei. gen. Das wollen wir uns zu Euch gänzlich versehen, und ihr thut uns daran sonder gutes Gefallen, und unsre ernst, liche Meinung; und wiewohl wir uns bey Euch keines Ab. schlagS, sondern und anderm aller Gehorsam getrosten, je. doch begehren wir deshalbcn eure schriftliche Antwort. Geben in . . . Speyer am 22ten des MonatS May, >nno 1544. Larol sä msnästurn etc. " Jbernburger. Die Antwort des Raths gieng den 4. Juni) (1544) ab. In derselben meldete er nichts von der Deputation an den Vater Ernst, sprach aber von der Armuth wo Bernhard gewesen. Er war Trost- und Wayslos, meldete der Rath, und fügte nachstehendes hinzu: „ Wiewohl uns nicht gebührt, das angeregte Bürgerrecht dem Marggrafen Bernhard vor Endung der Jahracht (Beobachtung der festgesetzten Dauer) abzukünden, als wir auch I- F. Gn. unsre gegebene Brief und Siegel zu halten, billig geneigt seyn sollen: jedoch wenn Margraf Bernhard in eigener Person zu uns kommt; des Bürgerrechts mit gebührlichen Fugen ledig zu werden, begehrt; uns und unsre Bür- 160 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. ger um das so ihm in seinen Nöthen für gesetzt (vorgestreckt) abrichtet und zufrieden stellt, so wollen wir Ew. Kais. M. Schreibens und Begehrens umerthamgst eingedenk seyn, und uns darauf gegen den Margrafen Bernhard also erzeigen und halten, daß E. K. M. ein " gnädiges Gefallen tragen werden." 15 4 1 . Die Pest, die seit einigen Jahren sich zu Zeiten verspüren ließ, raste dieses Jahr ziemlich viele Leute hinweg, unter anderm den Bürgermeister Jakob Meier, und Simon Grynäus, Reetvr der Universität. Der Doctor Platter, der 1SZ6 geboren worden, hat eine Abhandlung über die verschiedenen Pestilenzen hinterlassen, welche diese Gegenden heimsuchten. Er erlebte sieben derselben, wovon einige bey vier Jahre lang gedauert, also daß er zwanzig Jahre seines Lebens in der Pest zubrachte. Uebrigens wurde, allem Anschein nach, in jenen Zeiten, jedes bösartige Faulsieber, das bey der ehemaligen schlechten Behandlung desselben ansteckender wurde, als es sonst seiner Natur nach hatte seyn sollen, eine Pest genannt. Dazu gesellten sich auch böse Safte schlechtgeheilter Lustseuche. Denen von Lauffen, im Bisthum, schenkte man 10 Pf. zum Bau eines Schützenhauses, wobey erkannt wurde, daß sie jährlich ein Paar Hosen, Stein und Pulver bekommen sollen. XU. Kap. 15 ^ 0 — 157 , 4 . 161 15 4 2. Auf einem Reichstag zu Speyer waren die Basier zu einem Beytrag zum Türkenkrieg angeschlagen worden. In dem Verzerchniß des rheinischen Kreises belegte man 'sie zu Roß auf 2 §, und zu Fuß auf ^5o Personen/ bey Strafe der Acht. Der Reichssiscal brachte im Oktober Monat bey dem Kammergericht an , daß die Basier mit Schickung solcher Hülfe säumig und ungehorsam gewesen wären/ und hätten also die Reichsacht verwirkt. Den i7ten wurde im Namen des Kaisers ein Mandat hieher geschickt, mit dem Befehl, auf den 27ten Tag nach Uebergabe des Mandats, dem Kammergericht anzuzeigen, daß dem Speyerer Abschied Folge geleistet worden, oder die Achtserklärung anzuhören. Junker Niklaus Esther von Zürich, war Bürget geworden, hatte die hohe Stube angenommen oder gekauft, und saß als Achtbürger im Rath, und zwar noch nach Johanni dieses Jahres. Nun kaufte er das Weyerhaus ') zu Bären im Kanton Solothurtt, wollte dahin ztzhen, und begehrte, man möchte ihm die Aufsagung seines Bürgerrechts abnehmen. In diesen bedenklichen Zeiten, wo die Stadt mit einer Achtserklärung bedrohet war, Rath und Stadt verlassen, mußte ') Schloß in einem mit Wasser versehenen Graben. VI. Band. 8 162 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. befremde». Dennoch wurde seinem Ansuchen entsprochen- Er mußte aber vorher/ vor gesessenem Ruth, einen gelehrten Eid mit erhabenen Fingern und v o r- gesprochenen Worten zu Gott schwören: „ Daß er ewiglich hälen «nd verschweigen wolle / was er in dem Ehren Regiment von der Stadt Sachen, «nd ihrem Vermögen gehört erlernt und erfahren habe. ES treffe gleich die Stadt, das Bistum oder anderes, nieman- den ausgenommen. Auch daß er um alle Sachen, die wir oder die Unfern an ihn, und hinwieder er, Niklauü an uns, oder die Unfern zu sprechen und zu haben vermeinte, und sich die Zeit er unser Bürger gewesen, ') verlaufen, allhier vor unsern Schuldheißen Gerichten, und nirgends anders wo, Recht geben, nehmen und brauchen, auch bey den allda erkannten Urtheilen bleiben, davon nicht appelliren solle, noch wolle, in keine Weise. Und falls sich hienach begäbe, -aß er, eS wäre von welchem Herrn es wollte, eine Haupt- Mannschaft überkommen, sich kriegenS unterfahen würde, -aß er alsdann weder unsre Bürger, Unterthanen noch Ver. wandte, so uns gut zu versprechen stehen, gar nicht anneh- wen, noch uns die hinführen solle, noch wolle, in keine Weise. Und wenn er solchen Eid geschworen, dann und nicht ehe, wolle ein Rath das Bürgerrecht von ihm aufnehmen." Esther legte den 21. Oktober, diesen Eid ab- Hierauf wurde ihm mit den Ladenherren abzukommen ') Während der Zeit, wo er unser Bürger gewesen. XII. Kap. 1540 — 15 ^ 4 . 163 geböte«/ wie unsre Eidgenossen von Solothurn und wir/ uns darüber vereint. ') Nach diesem wurde das Bürgerrecht von ihm aufgenommen/ auch weiter gesagt: Dieweil er sein Bürgerrecht aufgegeben / und abgeschworen habe/ so habe ein E. Rath ferner erkannt/ daß er künftigs kein Feuer, Rauch noch Haushaltung in unsrer Stadt haben / sondern / wenn er oder sein Gesind in eine Stadt Basel kommen und wandeln/ sollen sie/ wie andere Gäste / in einer offenen Herberge einkehre«/ daselbst/ und nicht in seinem HauseHerberge nehme»/ bey Vermeidung der Straft/ so ein E- Rath auf ihn legen wird/ wenn er öder die Seinigen hierin ungehorsam wären erfunden worden- Dem OVerstknecht wurde befohlen/ den Juden kein Geleit mehr zu geben/ ihm werde denn solches vom Rath erlaubt. Man hatte seit der Reformation eine Verordnung ergehen lassen / durch welche verboten wurde/ mit den Juden zu handeln. Im A 15 S 2 , wurde dem SLerstknecht tvieder zugelassen/ den Judeü Geleit zu geben/ aber nur einmal zu jedem Monat. Von jedem sollten für ihn fünf Schilling / und für den Thorwächter ein Schilling bezogen werden. Kein pLe- wm sollte er mit ihnen machen/ sondern das Geld je- ') Betreffend den Abzug. Die Freyzügigkeit war gegen einen gemilderten Abzug wechselseitig bestimmt worden 8 2 464 XV. Periode. Befteyung vorn Bistum. -esmal nehmen. Die Juden sollten ihm Zeichen tra« gen, und / den Verlierung Leibs und^ Guts , mit den Unsrigen nicht wuchern. 15 ^ 3 . Es erhoben sich Grenzstreitigkeiten mit Solothurn, und beyde Stande veranlaßten ') auf Bern. Es erfolgte ein Untergang, bey welchem an etlichen Orten Bannsteine gesetzt wurden. Auf einer Cvnferenz zu Solothurn, wo der Obcrstzunftmeisier Brand und -er Pannerherr Bernhard Meier sich einsanden, wurde verabredet, daß alle fünf Jahre eine allgemeine Besieh» tigung der Grenzen, durch die beydfeitigen Landvögte, Statt haben sollte. Nun fragt sich, ob, wenn dieses befolgt worden wäre, wir noch Anstünde mit Solothurn über die Grenzen haben würden? Alle Fremde ver» wundern sich, daß bis auf heut zu Tage ein so wesentlicher Gegenstand nicht durchgängig ins Reine gebracht worden sey. Was wurde nicht, unlängst noch, wegen *) Veranläßet» auf, d. i. zum Schiedsrichter ernennen. Untergang, d. i. feyerliche Besichtigung der Mar- ken einer Grenze. Von der Fluhe eines Berges gehet man hinunter. Wenn diese Etymologie gegründet ist, so wäre das Work ursprünglich in Berggrgenden zu Hause. Xll. Kap. 15 ^ 0 — 15 ^ 3 . 165 -er Wannestuhe oberhalb Langenbruck, an Ort und Steile vergebens inspiclrt/ confermt, protocollirt. Das traurigste dabey ist -er Mißbrauch, der mit des Zu» sicherungcn von brüderlicher Eintracht, unwandelbarer Freundnachbavlichkeit, bundsgenössiftber Ergebenheit, und eidsgknofflscher Treue bey solchen Anlässen gemacht wird. Die edelsten Ausdrucke werden so zu elenden Ermatten herabgewürdiget. Wahr ist es aber auch, -aß die alte Orthographie ') und die Bezeichnung natürlicher Mar» len, r) nicht selten Stoff zu Mißverständnissen darbieten können. 154L Drey Hauptleute, Niklaus Irrn- (Irmi, Jrmin,) ^) Wolfgang Stelle und Bartle Hartmann, unsre Bürger, *) An kann satt an, anstoßend, wie auch on, ohne, außerhalb bedeuten. -) RunS ist eine natürliche Grenze, und kommt von rinnen her. Allein, es kann auf verschiedene Arten rinnen. War Runs eine von den ersten Ergießun« gen eines BächleinS, oder eine Quelle, deren Wasser nachgehends versiegt, oder ein aufgefaßter Brunnen, dessen Stock alte Hirten sollen gesehen haben. Dieser Irmi war ein Großsohn des Balthasar Irmi, den Kaiser Friedrich m zu Brügge in Flandern adelte. 166 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. hatten wider das Verbot in Frankreich gedient, einen schweren Aufbruch gethan, und der Unsern von Stadt und Land eben viele nach Frankreich geführt- Es ist leicht zu vermuthen, daß sie im Auslande blieben- Die Hauptleute gemeiner Eidgenossenschaft legten aber eine Fürbitte für sie ein, und sie erschienen den 27- Nov. vor Rath; wobey zu bemerken ist, daß schon den 18 . September der Frieden zu Crespy geschlossen worden war. Das schwarze Buch erzählt das weitere/ wie folgt: Der Bürgermeister Theodor Brand richtete, auf Erkanntmß beyder Räthe, nachstehende Anrede an dieselben: !! Lieben Freunde und Bürger; Es zweifelt meinen gnädigen Herren beyden Räthen nicht, ihr traget gutes Wis, ftn, wie auf die vielfältigen Erbörungen (vielleicht Ein- xörungen,) die sich vergangner Jahre in Frankreich zuge- tragen , ein ehrsamer Rath, als der, so die Seinigen an- heimisch zu behalten begetirt, schwere Mandate und Verbote, daß Niemand keinem fremden Herrn zuziehen, noch kriegens unternehmen solle, ausgehen lassen, zudem es auch jährlich im Bürgereid geschworen wird; und wiewohl etliche darin ungehorsam erfunden worden, sind sie doch allwegen an Leib und Geld gestraft und gebüßt worden. Als sich nun diesen Sommer abermal zugetragen, daß die Krone Frankreich in unsrer Eidgenossenschaft um einen Aufbruch geworben, hat der Rath beo der französischen Botschaft, auch gemeinen un- fern Eidgenossen, zu Tagen, diesen Aufbruch ihres Theils nicht gestatten wollen, sondern ihn freundlich abgestellt, in Maßen gemeine unsre getreue liebe EidSgenossen, auch die französische Botschaft dessen zufrieden gewesen ist. Worauf 167 XII. Ktlp. 15^0—15^4. der Rath seine alte Mandate und Verbote , sammt dem Jahr- eide , zu Sradt und Land in allen Zünften und Gesellschaften wiederum erneuert. Und wiewohl sich E- E. Rath zu euch allen, sammt und sonders, gänzlich hätte versehen können: ihr hättet eure EideSpfircht, so ihr jährlich gethan, bedacht, und wäret Gott und der Obrigkeit gehorsam gewesen, und euch fremder Kriege nicht angenommen. Jedoch sind ihr binweggezogen, und Haber andre eurer Bürger, zu Stadt und Land, mit dem großen Gelde, so ihr ihnen angeboten, aufgewickelt, ungehorsam gemacht, und hingeführt; deren nun eben viele, Hungers halben und sonst, verderben, umkommen und ausbleiben; deren Weiber und Kinder jetzt schreven und klagen, und dazu dem Spittal und dem gemeinen Gut aus den Hals kommen. An dem allen send ihr Ursacher und schuldig. DeShalben Ein Ehrsamer Rath gut Fug und Macht hätte, euch alle an Leib und Leben zu strafen. Aber, das unangcsehen, will E. E- Rath, in Betrachtung der Fürbitte der eidgenössischen Hauptleme, die mit euch im Felde gewesen, auch des Herrn Berigo, und eurer unierthänigen Bitte um Gnade, die Ruthe der Strafe fallen lassen, und euch mit väterlicher Milde und bürgerlicher Strafe bedenken; wie dann die in Schrift begriffen, und dem Stadtschreiber euch vorzulesen befohlen ist; da mögetihr ufflosen. (zuhören.) Die Strafe bestand in Folgendem: Geldbuße von einem Monat Solde; Gefangenschaft auf sechs Tage und sechs Nächte; Abschwörung einer Urphede, und Abbitte auf der betreffenden Zunft oder Gesellschaft, 468 XV. Periode. Befteyuttg vom Bistum. und vor dem Banne. Uebrigens sollte gedachte Bestrafung der Ehre unverletzlich und unverweislich seyn. Wer sollte es glauben? Die Haupt-und Befehls- leute, wie sie genannt werden, begehrten Bedenkzeit/ und erhielten es. Den ersten December erschienen sie vor Rath und legten eine Supplikationsschrift ein, in welcher sie ihre Ueberkretung und Ungehorsam entschuldigten , und meinten daß sie aller Strafen ledig gelassen werden sollten. Ihre Rechtfertigungsgründe waren: Zu Ehren der Eidgenossen seyen sie in den Krieg gegangen; in Kraft der mit dem König bestehenden Vereine, seyen sie der Krone Frankreich zugezogen, und, nach Inhalt dieser Vereine, hüllen sie uns auf dem Gebiet des Königs (Ertrich) gedient; endlich hatten die von Schaffhausen den ihrigen erlaubt hinzuziehen- Der Rath ließ sich in eine Art Widerlegung ein, und ob er schon wieder jene Weiber und Kinder, die Rache schrien, klagten und weinten, in Erinnerung brachte, milderte er die Thurmstrafe um drey Tage und drey Nächte, und setzte die Geldstrafe auf nachstehende Rangordnung herunter. Ein jeder Hauptmann hundert Kronen, ein Leutenant 25, ein Fenner oder Vorfenner 20, ein Svi essen Hauptmann 20, ein Oberst-Wachtmeister 20, ein Profos 20, Weibel, Trabanten, und alle die, so eb 10 Kronen zu einem Monat Sold gehabt, jeder 8 Kronen. Die gemeinen Knechte, so unter 10 Kronen gehabt haben, XU. Kap. 1540—1544. V 10V Z Kronen, oder im Falle der Nichtbezahlung 5 Tage und s Nachte Gefangenschaft. Den 6. December wurden diese Bestimmungen den Kriegsleuten vorgelesen, und auf ihr unterthäniges Gnaden-Begehren, die Kronen der Geldstrafe auf Gulden herunter gesetzt; worauf ste ingelegt, d. i. in Gefangenschaft gelegt, und die Erkanntniß an ihnen vollzogen wurde. So weit gieng die Begnadigung, daß Heinrich Irmt auf der Saffran Zunft zum Meister, folglich zu einem Mitglied des Kleinen Raths im I. 1548 ernannt wurde, wie es die Aemter - Besatzungen von 1548, 1550 und 1552 zeigen. Den 26. Meez, zu Speyr, sprach-er Kaiser unsre Stadt von den Processen des Kammergertchts, deren weiter oben gedacht wurde, gänzlich los, und bestätigte bey diesem Anlaß die Befreyung der Eidsgenoffen , und besonders der Basier und ihrer Einungs-Verwandten (Verbündeten) von allen fremden Gerichten. Allein, er bestätigte nur, was seine Vorfahren gegeben hatten ; er behielt die Entscheidung des Reichstages vor, ') und i„ Doch uns und dem heilige» Reich, an unsrer Obrig. keil und Gerechtigkeit unvergreiflich und unschädlich, auch also,,wenn die Sache in der Gute nicht beygelegt würde, 170 XV. Periode. Befteyung v om L s r n>- nannte die Räthe seine und des Reichs Liebe und Getreue. ') Er gab zum Beweggründe seines Entschlaf, ses/ die Absicht an, Unwillen und Weiterungen zu verhüten, und diese Irrungen durch gütliche, oder sonst trag liehe Wege beyzulegen, und zu Endschaft zu bringen. Am 19. November berief Pabst Paulus der III, auf den 15. Merz 15^5, ein allgemeines Concilium nach Trident zusammen. Dieß war das berühmte Tridentinische Concilium, und auch die letzte allgemeine Kirchenversammlung der Katholiken. Es wahrte is Jahre, und endigte sich den 4. December 1565. Inzwischen hatten vier Pabste geherrscht: Paul III, Julius III, Marcellus II, Paulus IV. Es wurden in allem nur 25 feyerliche Sitzungen gehalten. Die erste hatte den 15. December 1545 und die zweyte den 7- Jenner 1546 statt. In jener saßen kaum 20 Bischöfe, und in dey letzten Sitzungen kaum 4z. Im I. 1547 wurde die Versammlung nach Bononien verlegt, unter dem Vorwande, es herrsche in Trident eine gefährliche ansteckende Krankheit. Doch mußte sie nach- was dann durch uns und gemeine Stände des heil. Reichs verordnet wäre, daß es dabey auch bleiben solle.'' ') » Die Ehrsamen, unsre und des Reichs Liebe und Getreue." XU. Kap. 16^0—lä^iL j71 gehends wieder nach TriLent hingewiesen werden. Der Oberstpfarrer Theodor Zwinger beweist in seinem Syn- tagma, daß dieses Concilium weder allgemein, ') noch gesetzmassig heissen könne- Die kalholischen Stände *) ?. 72: I?»l8o stque nlenascitsl vocstur 8/noäu8 Ilses oesuineniss. In 6onoiiio ossulneniso ssiloes Uslient non solulri LIerici, seä et ikeinsipss, Nlsxistestus, sliii)ue viei iNonei, Abtäte, pruclentis, sIÜ8ljus Uoni« instructi ex I>sici8. Lxeinpio est Lonciliuni s- postolisurn k^ct. 15, 22.) st Nisse nur»» I?. 73. Iinpucisnter 8)noUus Ilses vosslue 8snsts ^ et in spisiru rsncto legitiins son^se^sis; nsm non est Iszitiins inuisls st sonvossts. »lus eonsilii, xsse, Isetiln univsrgsüs, saiivocsndi, ouln incluäst poteststein st^ue^iisisilictionsrn sesulsiein, cjuss in inl- persnilo st sxe so sllkuit lüpiseopus roinsnu8, »lustinisnus Lonstsn- 172 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. nahmen nur die Beschlüsse desselben an, die den Klauben betrafen, nicht aber ohne Unterschied die, so auf Kirchenordnung und Kirchcnzucht Bezug harten (czuoLä äoZmata non cjvOLö more8.) Darauf dringt nicht nur Balthasar, Seckelmeister zu Luzern, in seinem Werk über die Freyheiten der katholischen helvetischen Kirche, sondern auch d.r Baron von Alt, Schultheiß zu Freyburg, in seiner Schweizergeschichke. tinopolitsriurii iiiäixit. OsroIu8 M3§ilU8 , I.uäovi. ous et Iiorum suooesscires, iteinc>ue Ottones et Henrici, Alozunti, 44^o rm-> t i, kr-iiiookurti Äliisijiie in loois , ln6ixer>iiit ot oelebrsriiiit ooiieiliii. 4?- IX. p. 344. Oeux sris Lpres I'Dv^c>ue äs Kovsrs, cl'autrss Nisent 6e Veroel, ^esn Irsn^ois Ronliomine, I^once 3po8toIi^UL gnpres Ues 8uis8es etLrisoiis, pro- poss suxetats ostliolicjiies Is pulilicstioii c!u Ooneile us freute. 8uiva,it I'Ieuri ils re^urent le Lonsile. 6'est en sss ( t ämlich in der katholischen Schweiz z) MSI8 c>uaiit»Is äiscipil- ns, il S8t refuse 6sns le oaiitoii Ne krikour§, eomriis äsn« >88 sutres. 1.88 sreliives IIS sollt remplies, <^ne äes proteststions l^u'oii s fs>le8 eoiitrs ss publiestion, izuosll rriores) noirirneiiient le 30. Deeeindre 1361, Is 6. 10. 14 et 23. Pevrier 1362 , 1s 8. Ttsuvier 1364, le 24. ^suvier 1368 et enkii sn 1671. On eri s sppre- IienUe Ie8 eo>iseuX Lveyuss, sui- vsnt les clisp. VIII, IX et X. cle Is 8e8Sr,6inore8. Was der Schultheiß von Alt von Protestationen von den I. iZbi.und 1562 meldet, da das Tridentinische Concilium erst im I. 156.1 aus einander gieng, soll nicht befremden , wenn man weiß, daß die Dekreten, je nachdem sse errichtet wurden, zur Kenntniß der ganzen Christenheit gelangten. Zwey Jahre vorher war er Rathsherr von der hohe» Stube, mit NiklauS Escher. Wir haben aber schon gesehen , daß Escher im Oktober dieses I543ten Jahres den Rath und die Stadt verlassen hatte. 17 ^ xv. Perivde. Befreyung vvm Bistum. er wurde wegen mrflelßiger Besuchung des Raths und der XIII, und auch weil er unordentlich trank, und in liederlicher Gesellschaft wandelte, stillgesiellt- ') Im vorigen Jahr 154z um Jvhanni war Heinrich Hug, Rathsherr von der Stube, und auch vielleicht einige Zeit der Altbürgermetster Hemman Offenburg. ') Als nun utn Jvhanni 15^5 der Rath abgewechselt wurde, so vertrat Niemand die Stelle der hohen Stube, und so ist es bis auf den heutigen Tag geblieben. Bemerkenswerth ist es auch, daß nm diese Zeit die Formel von Edeln und Unedel» im Eingang -er Kundimchungen des Raths nicht mehr gebraucht ') Das schwarze Buch »a 1545. r) Wir sagen vielleicht, weil daü gewöhnliche Oeff- nungsbuch und das schwarze Buch hierin mir ein. ander nicht übereinstimmen. Im schwarzen Buch steht keine Sylbe vom Altbürgermeister Offenburg, wohl aber im Oeffnungsbuch. Weil aber dieses Buch von einem Schreiber der Kanzley, und das schwarze Buch von den Vorstehern derselben verfertigt wurden, so ist zu vermuthen, daß der Schreiber, beym Regierungswech. sel, zum voraus die Rathsbesatzung in das Oeffnungs. buch eintrug, wie er sie sich vorstellte, und wie sie gewesen wäre, wenn der Altbürgermeister Offenburg die Stelle eines LandvogtS auf Farnsburg nicht bezogen hätte. XIII. Kap.Der Beysitz der h. Stube im R hört auf.175 worden ist. ') Eine andre geringfügige Sache verräth auch etwas derartiges. Drey Jahre vorher (1542, 12. July) wurde durch beyde Räthe erkannt, daß man den Herren und Gesellen von der hohen Stube, wie andern Zünften, in den Rath durch ihren Knecht, so ihnen dient, gebieten solle, welchem sie auch gehorsamen werden. Ich vermuthe, daß die XIII oder geheimen Räthe den alten Plan der Aufhebung, der Stube wieder vor die Hand nahmen. Bey der kleinen Anzahl ihrer wahlfähigen Mitglieder, und der unwahrscheinlichen Hoffnung neue Geschlechter zu bekommen, werden sie denjenigen, die in den Rath hätten noch gelangen können, ') versprochen haben, ihnen zu einer einträglichen Stelle ') Nämlich: » Wir Bürgermeister und Rath entbieten ... . Geistlichen und Weltlichen, Edel» «nd Unedeln- . . . 2) Zunftbürger hätten 10 vom Hundert ihres Vermögens der Stadt bezahlen müssen, und dieß war für den Titel eines Junkers zu viel; denn dieser Titel war alles, was von den alten Rechten der Stube geblieben war. WaS fremde Junker betrifft, die auf einmal Bürger, Mitglieder der Stube und Rathsberren geworden wären, davon mußte das Beyspiel von Escher, und die Sache an sich selbst abschrecken. 175 XV. Periode. Befreymig vorn Bistum. behülflich zu seyn- So wurde Hemmann Offenburg wieder Landvogt auf Farnsburg; so erhielt in der Folge ein Christof Offenburg die Landvogtey Mön. chenstein; ein Hans Philipp Offenburg die von Farns, bürg; ein Junker Hans Jakob Htltprand, die von Wal- lenburg. Die Häupter, unter welchen dieß alles ausgeführt wurde, waren Adelberg Meier, Blasius Schölle, Theo. dor Brand, und Marx Heidelin. In enger Verbindung mit dieser Begebenheit sicht folgende Verordnung, welche die alten Häupter , in Rücksicht des Beysitzes im Rath, unabhängig von ihren Zünften machte, ihnen Sitz und Stimme im neuen Rath, nicht als Rathsherren, sondern als Häuptern, ertheilte, und folglich die zwey abgegangenen Stellen -er hohen Stube ersetzte. ') Wir wollen nicht glauben, daß eS jener stillgestellte Offenburg war, der unfleißig gewesen, unordentlich trank, und in liederlicher Gesellschaft wandelte. *) Ein Jakob Hilteprand war Rathsherr von -er Stube schon im Jahr 1539. Ein Balthasar Hiltvrand, auch von der Stube war Oberstzunftmeisier schon im Jahr 1530. 1845. XIII. Kap. DerBeysitz -er h-Stube imR- hört auf. 177 15 ^ 5 . Dienstag nach St.Johansen, letzten Tag BrachmonatS. „ Demnach bisher im Gebrauch und Uebung gewesen, daß die zwey Häupter beider Stände, des Bürgermeister- und des Oberstzunftmcisterthums, wenn sie die Jahresfrist ihrer Aemter ausgedient, verändert und deShalben alt ge- worden sind, und man ein E. Regiment wiederum erneuert und besetzt hat, zu neuen NathSherren ihrer E. Zünfte geordnet worden sind; so haben unsre Herren, beide, neue und alte Räthe, mit allem Fleiß und Ernst, aus etlichen ansehnlichen, wichtigen Ursachen dieß folgende In sehen und Erkenntniß gethan, und geordnet: „ Daß die obbemeldten alten Häupter künftigs, zu der Zeit, da man E. E. Rath und Regiment erwählt, ordnet und setzt, den Zünften, wel- chen sie sonst anhängig und zugethan seyn möchten, nicht mehr , wie bisher geschehen, zu Rarhsherren gegeben, gesetzt , noch verordnet werden; sondern daß sie, derselben ihrer Zünfte halben, so viel den angeregten Rathsstand berührt , entladen, und ihres Ehren Standes gänzlich gefreyet seyn. Doch hierneben denselben ihren Zünften, dasjenige, so bey denselben, in andern Weg zu thun pflichtig sind, und ohne Hinderniß und Säumniß ihres Ehren Standes thun möchten, gebührender Gestalt erstatten sollen. Und soll auch hiemir derselben Zünfte, denen sie also zugethan seyn möchten, die Erwählung und Besetzung ihrer Rathsherren, mit andern Ehren Personen von den Räthen genelgen, erwählt, ersetzt und gegeben werden.'' Diese Erkanntmß wurde den i- Iuly wie- VI. Band. M i7s xv. Periode. Befreyung vom Bistum. -er bestätiget/ die Häupter gefreyet/ und erkannt/ daß fie keinen Zünften unterworfen seyn sollen. Wenn aber der Beysitz der hohen Stube im Rath aufhörte / so hörte die hohe Stube selber deswegen nicht auf- Auf dem Petersplatz/ am Schwörtage der Häupter und Rathsherren, wurde der Ausdruck Bürger/ bey Ablesung der Rathsbesatzung, immerfort gebraucht/ wie es noch heut zu Tage einmal im Jahr geschieht. Z. B. ^nno Oom'ini 1546. Dieß sind unsre Herren, so dieses Jahr einen Rath besitze» sollen. Die neuen Häupter. Herr Theodor Brand Bürgermeister. Herr Marx Heidclin Oberstzunftmeister. Die alten Häupter- Herr Adelberg Meier, Alt-Bürgermeister. Herr Bläsi Schölle, Alt-Oberstzunftmeister. Von den Bürgern. (Ein leerer Raum.) Von den Handwerken. Bon den Kaufleuten u. s. w. Von den Hausgenossen u- s. w. XIII. Kap-DerBeysttz -er h. Stube im R. hört auf. 1 7 S Dieß zeigt, wie vorsichtig man zu Werke gieng> und wie ungewiß in den ersten Jahren die Durchsetzung geschienen- Der Ausdruck von den Bürgern wurde beybehalten, weil kein Jahr überwiegende Gründe, solchen abzuschaffen, zeigte; und so wurde er zuletzt zu einer unbedeutenden Formel. Zur Zeit des Deputat Ryfs 1597, hatte die hohe Stube noch zwey Trinkstuben. So drückt er sich in seiner Handschrift aus: ,, Die von der hohen Stube, als Rittersgenossen und von dem Adel haben noch zwey Trinkstuben, die eine zum Brunnen, und die andere zum Syfzen genannt: Ob sie schon ihr Stuvenrecht vor wenigen Jahren wieder erneuert, und dieser Zeit noch unterhalten, so haben sie doch jetzt keinen Sitz im Rath von denselben Stuben." Ein späterer Regimentskalender gibt nicht nur die Wappen der Zünfte an, sondern auch an der Spitze das Wappen der hohen Stube. Endlich hat Johannes Gernler, Helfer bey St. Peter, im 1. 1622, ein Zunftbüchlein herausgegeben,') Sehr unrecht hat man indessen, wenn man im Rath bey Zunftsachen dieses Büchlein anführt. Gernler beschrieb die Zünfte nicht wie sie waren, sondern aufs Ge- M2 ISO XV. Periode. Befreymrg vom Bistum. , in welchem er alle auf irgend einen Beruf sich beziehende Bibelsprüche und andere Erzählungen nach den Zünften anordnete, und die hohe Stube für die Edelleute und Hofleute bestimmte. Wenn die Edelleute die Trinkstube zum Brunnen verkauften, ist mir unbekannt. Was die Trinkstube zum Syfzen betrifft, so gibt uns der Bürgermeister Johann Rudolf Fäsch in der über sein Geschlecht verfertigten Handschrift hierüber Auskunft: ,, Das Zunfthaus, zum Seufze», zuvor die hohe oder adeliche Stube geheissen, hat er (I. R. Fäsch) vom Ritterstand, an Bezahlung verfallener Zinse angenommen, aber nichts darin verhauen, nur die ganz zerworfenen Fenster wiederum flicken, und das Dach neu eindecken lassen." In der Folge weiß man auch zuverläßig, daß dieses Gebäude rathewohl, wie es die Classifikation seiner gesammelten Bibelsprüche und Erzählungen erforderte. Z. B. er. schlägt zu den Gärtnern die Waldförster, die Schützen und die Jäger, weil er vieles über diese Classen gesammelt hatte. Er schlägt die Brillenmacher zu den Ma- lern, damit er die Geschichte von einem Brillenmacher von Soisons anbringen konnte, der im 1.1L5Z, wegen seines Glaubens, zu Lvon enthauptet wurde, der aber vor seiner Hinrichtung den Scharfrichter küßte, woraus erfolgte, daß der gerührte Scharfrichter sein Amt nie- derlegte, nach Genf zog, und reformiri wurde. XIII. Kap. DerBeysitz der h Stube imR- hört auf. 1 3 1 dem Rath gehörte, und daß es zu einem Ehegerichtshause gewidmet wurde, und es noch ist. Daß die Mitglieder der hohen Stube, die nicht nur Hinterfüßen oder Ausburger, sondern wirkliche Bürger waren, ob fie schon nicht im Rath gesessen, sich nach dem Jahr 15^5 um andre Aemter melden durften, haben wir schon durch etliche Beyspiele bewiesen. Hier folgen noch drey andere. Im Jahr iü6Z wurde die Landvogtey Mönchenstein ausgekündet, und cs gaben fich um dieselbe an: M. Andreas Spörkin, des Raths, Herr Jakob Hepdenring, auch des Raths und Junker Jakob Hiltprand. Spörlin erhielt das Amt. — Im Jahr 1589 baten um die Landvogtey Ramstein, Niklaus Hagenbach, der Maler, Theodor Brand, Junker Franz von Offenburg, Bernhard Lser, der Metzger, und Haus Heinrich David. Der Metzger Oser wurde Landvogt. — Im Jahr 1609 bewarben sich um die Lbervogtey Mön- chenstcin Hans Heinrich Steiger, der Räthe, und Junker Sebastian Truckseß von Rheinfelden: Der erste bekam sie. 182 xv. Periode. Befreymlg vom Bistum. Vierzehntes Kapitel. Nachtrag zum I. 1545.und die Jahre i 646 unki 547 . 1545. Es wurde ein Vertrag mit Oestreich über das Dorf Rothensiuhe geschlossen. Der Margraf traf mit Basel eine Tauschhandlung über die Leibeigenen zu Riehen. ') Auf einer außerordentlichen Tagsatzung zu Baden, am 6. May, wurde ein Breve des Pabstes Paul III verlesen, worin er die Schweizer einlud, ihre Prälaten nach Trident auf das Concilium abzuordnen, und ver. sicherte, daß die Städte Zürich, Bern, Basel und Schaffhausen, mit aller Sicherheit, ihre Boten dahin schicken könnten. Diese sandten aber Niemand. Die katholischen Orte, lange nachher, nämlich nach dem Absterben Paul des IV, ordneten als Botschafter, Melchior Lust von Unterwalden ab, der bey der Behauptung des Rangs seiner Nation, viele Ehre einleg. ') Bruckner pag- 2441, 2443, 2449. °) Bruckner pag. 766. 183 xiv. Kap. Das Jahr isäs. te- — Kaiser Karl -er V mahnte im I. 1651 -en Bischof von Basel die Kirchenversammlung zu besuchen; er entschuldigte sich aber. Vermuthlich schreckte ihn der erforderliche Aufwand davon ab. 1546. Das Verbot der Miethen und Geschenke von fremden Regierungen wurde am l. May von neuem, und dergestalten einhellig bestätiget, daß alle Rathsfreunde und des Raths Diener, alle Miethe und Geschenke, die ihnen, wenn sie in eines Raths Kosten reiten oder handeln, angeboten und verehrt werden, wohl annehmen, aber dem Rath auf s Brett einliefern sollen. In der That, wie Lonäiilae es wohl bemerkt (V. XIII. p. 63. ) ,) 1.68 1018 sont presHiis toujours mal ser- vi8, cjimiiä leiir8 ni'inistres attenäent äes Araces cl'uns eour otrrinFüie." Die Anwendung fand am gleichen Tage Statt. Der Rathschreiber Heinrich Falkner war an einen Herrn von Marnolt, in Geschäften, die nicht angegeben werden, geschickt worden, und hatte Geschenke empfangen'. So berichtet hierüber das schwarze Buch: „ Und demnach der Herr von Marnolt, Heinrichen Falkner dem Rathschreiber, jetzt als ihm der eines Raths Verehrung, nämlich, einen silbernen vergoldeten Becher und eine goldene Kette geschenkt, zwölf Kronen verehrt, die dann der Rathschreiber, in Kraft solcher Erkanntniß empfan- i 84 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. gen, und auf das Brett meinen Herren den Dreyen überliefert hatte, mit Bitte ihm mit Gnaden zu bedenken u- s. w. hat E- E- Rath erkannt: Dieweil man ihm sonst kein Rittgcld gegeben, und er aber einen, harten Ritt gehabt, daß man ihm von den zwölf Kronen, aus Gnade, vier Kronen zu Verehrung geben solle." Den Li. April ließ der Pabsi den Bischöfen zu Sitten und zu Chnr, wie auch einigen Siebten der Schweiz ein Vreve zukommen, um sie auf das Concilium zu Trident einzuladen. Ueber die allgemeine Einladung bemerkten die Züricher, daß Paulus sich lange nicht entschließen konnte, vor dem Rath zu Jerusalem, wo seine Widersacher saßen, zu erscheinen; daß die alten Prälaten, Maximus von Jerusalem, A thau erst u s von Alexandria, und Ambro st u s von Mailand steh weigerten, Versammlungen, wo die schlechldenkeu- den herrschten, zu besuchen; daß zu Trident der Pabst und seine Anhänger zugleich Partey und Richter waren; daß die reformirte Religion von den Beschlüssen der Concilien zu Nicäa, Constantinopel, Epyesus und Calce- -onien nicht abgehe; daß sie den Pabst weder für ihr Haupt, noch für ihren Sceljorger erkennen könnten; und daß sie folglich nichts auf dem Concilium zu fchaf, st» hätten. Den 12. May wurde ein Vertrag mit dem Abt von XIV. Kap. Das Jahr 15-16. 185 St- Blasiert wegen der Leibeigenen zu Riehen geschossen. ') Im Heumonat fieng zwischen dem Kaiser und den Protestanten im Reich der Schmalkalber Krieg an. Der vorige Monat erweckte aber schon in Basel Besorgnisse. Die östreichische Regierung machte kriegerische Anstalten, und verschiedene Umstände veranlaßten den Verdacht, daß es aufuns gemeint war, und daß sogar eine katholische Partey sich im Rath befände- Die Regierung zu Ensisheim ließ Erkundigungen seit einem Jahre aufs genaueste einziehen, von welcher Art die Gefalle wären, welche Basel und Mülhausen im Sundgau bezögen. Ein spanischer Bischof, Gesandter des Kaisers, begehrte im Oktober des vorigen Jahres, die Messe im Carlhäuser, Kloster, wo noch lein Bruder lebte, zu feyern- Der französische Gesandte Nor- Iew8, hatte kurz vorher ein Haus zu Basel ge- ') Bruckncr pag. 766. ') Der Kaiser schloß insgeheim Bündnisse mit Mauritz von Sachsen den 19. Juny, und mit dem Pabst Paulus III den 26. Juny. r) ES wurde ihm aber abgeschlagen. 186 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. kauft. ') Einer der Räthe, Franz Conrad Schmid, der sehr reich war, starb zu Habsheim, und wurde dort auf einem katholischen Gottesacker nach den karho- lischen Gebräuchen zur Erde bestattet; ein hiesiger hatte die Leichenbegängniß angestellt, und vier andere, auch von hier, hatten die Leiche begleitet- Zwey Rathsglie- der, deren einer für einen geheimen Katholiken angegeben wird, 2 ) brachten den 15 . Angst eine große Summe Geldes von Frsyburg im Breyßgau nach Basel. Man fand darin Anzeigungen von gefährlichen und betrügerischen Unterhandlungen, da doch andre nur glaubten , es wäre der Schatz der Domherren von Basel, den sie nach Basel in Sicherheit schickten, und andre noch, es hätten die Machthaber im Rath (kolknrekae) *) Von Thüring Hüglin aufm Nadclberg, um 8vo Gulden. Durch den Friede» vo» Crespzy (18. September 1544) hatte der König in Frankreich dem Kaiser allen Beystand versprochen, um die Protestanten im Reich zu unterdrücken. r) Er wurde vier Tage eingelegt, und bezahlte 25v Gulden. Die vier andern bezahlten, jeder io Gulden, und wur- den von weiterer Bestrafung begnadiget. 5) Lukas Jselin, den der Pfarrer Gast, »a «»„um i§4s, also beschreibt: I^xistiLUS komo, sdutter, soortstor sssiäuus, xsxistsrum clelensor et xstronus. 187 XIV. Kap. Das Jahr 15/ch. dieses Geld entlehnt. Einst, im Heumonat, trat öffentlich auf der Kanzel, der Pfarrer bey St. Leonhard, Markus Barsius, wider einige Rathsherren auf, die er als ei-sbrüchige und treulose abschilderte; und da der Rath ihn vor sich beschted, nähme« sich der Oberst- pfarrer Miconius und der Pfarrer Wolfgang Weißen- bürger seiner sehr an. Den 27 . Juny ließen die XIII in aller Eile die Zünfte versammeln, und zwey Fähnlein auslegen. Den i. July begehrten die Kaiserlichen den Durchmarsch durch die Stadt und über die Rheinbrücke. Der Rath schlug ihn ab, und verbot den Bürgern auf das schärfste, ihnen, in diesem aller ungerechtesten Krieg, Waffen zu geben, oder zu verkaufen. Den l9ten wurden die Fähnlein der ausgelegten Bürger wieder er. gänzt. Indem die Gesandten des Schmalkalderbundes, auf der Tagsatzung zu Baden, die Eidsgenoffen ermähnten, als aufrichtige und redliche Deutsche sich in kein Bündniß wider sie einzulassen, arbeitete der päbstliche Hof daran, daß die katholischen in den Bund mit dem Kaiser treten sollten, und sein Legat stellte sogar, um sie dazu desto leichter zu bereden, eine Vergleichung zwischen den Evangelischen und den Türken an. Dennoch wurde den 9. Äugst jeder fremde Bund abgeschlagen, und die Neutralität angenommen- Zu Ende Sep- 18S XV. Periode. Befteyurrg vom Bistum. tembris, als die schmalkaldischen Verbündete» es versuchten, die vier evangelischen Städte Zürich, Vern, Basel und Schaffhausen in den Krieg wider den Kaiser und den Pabst anzuflechten, fanden sie kein Gehör, und es wurde ihnen -ie Erbvrretn vorgeschützt. Doch hatte Basel, den i. Angst, mit Georg Graf zu Würtemberg und zu Mömpelgard, des Herzogs Ulrichs Bruder, ') einen Vertrag für sich und seine Städte Richenwier und Horburg im Eilsaß auf sechs Jahre geschlossen. Allein er zielte nur auf Vermittlung und auf Nichteinhaltung -er wechselseitigen Feinde. Keine Partey (wurde aus- bedungen) sollte verpflichtet seyn, der andern, bey Thätlichkeiten und tödtlichem Angriff, mit Gewalt zu hel- fen. 1547. Jedermann mußte sich auf ein Jahr mit Früchten versehen, und persönlich hüten und wachen, mit Auf- i) Der Sohn des Herzogs Ulrich verfügte sich nach dem dieWhrigen Feldzuge mit seiner Gemahlin Anna Maria von Brandenburg nach Basel, wo er sich sechs Monate aufhielt. Seine Gemahlin gebar ihm, den 14. Jenner 1547, eine Tochter, welche der neue Bürgermeister, im Namen des Raths, aus der Taufe hob. Sie hieß Hed- wig, und wurde in der Folge mit Ludwig, Landgrafen zu Hessen, vermahlt. 189 xiv. Kap. Das Jahr iZ-ä7. Hebung aller Befreyungen, doch in Fällen von Krankheit und Leibesunmöglichkeit/ durch einen andern redlichen Bürger. Die Verordnung hierüber vorn 5. Hor- nung erwähnt hochbeschwerliche Lauffen- Der siegende Kaiser/ der/ nach der Gefangennehmung des Churfürsten von Sachsen (2-4. April/) und des Landgrafen von Hessen / auf dem Reichstage zu Augspurg (im September) allein herrschte/ ließ schon im Sommer den Eidsgenossen einen Bund antragen/ abss mit Ausschließung der Städte Zürich / Basel und Schaffhausen / unter dem Vorwande/ daß solche Reichsstädte wären. Die Orte aber versprachen einander Zusammen- haltung. Basel traf den lo. Äugst mit dem Bischof einen Verstand/ daß des Bistums Lande und Leute unvertheilt bey einander bleiben möchten. Der Pabst fürchtete sich selber vor den siegreichen Waffen seines Verbündeten/ und hatte seine Truppen nach Italien zurückberufen- Zwey berührte Geächtete/ die den Protestanten ausgezeichnete Dienste geleistet hatte»/ Johann/ Freyherr von Heydeck, der sich in der neuen Vorstadt aufhielt/ und Sebastian Schertlin / Herr zu Pürtenbach, flüchteten sich nach Basel / wo der Margraf Bernhard auch damals wohnte. Schörtlin beschwerte sich vor Rath über die Achtserklärung: „ Es stehe nicht/ sagte er/ dem Kaiser allein zu/ diese Strafe zu erkennen/ ISO XV. Periode. Befreymrg vom Bistum. sondern allen Fürsten des Reichs- Die Bischöfe wären die Anstifter seines Unglücks / in der Absicht / die boooo Guld. die er zu Augspurg hätte/ zu erhäschen- Ein kai- serlicher Bote kam mit der Achtserklärung hieher/ und schlug sie an verschiedenen Orten an. Man fand ungerecht/ daß er unverhört verurtheilt worden wäre, und der Rath gewährte ihm fernern Schutz. Gast beschuldigt ihn, daß er verschiedene Räthe durch Geschenke habö-chestechen wollen. Da man Geld auf seinen Kopf gesetzt hatte, trachtete einer aus Constanz. Namens Gut. schick, ihm zweymal nach dem Leben, durch Mord und Gift. Der Rath ließ den Gutschick zu Oberweil im Bistum auffangen, und nachgehends enthaupten- Schört- lin verließ Basel erst im I. i552, und trat in französische Kriegsdienste. Bey diesen gefährlichen Zeiten war man auf alles äußerst aufmerksam. Ein Setfenmacher von München, Hans Schrel, hatte gesagt: „ Wenn die gebornen Basier und Eidsgenossen gesotten und gebraten wären, so wollte er und andre Schwaben und Baiern sie in einem Schlaftrunk fressen." Er mußte bey offenen Thüren, vor beyden Räthen, gemeiner Bürgerschaft Abbitte thun. Er habe daran Unrecht gethan, er habe die Unwahrheit geredet, er wüßte nichts von den Bürgern als Ehre, Liebe und Gutes- Ein ernstlicher Vorfall hätte andre Folgen haben 191 xiv. Kap. Das Jahr 15^7. können. Den s. Merz wurde der Margraf von Baden, Bernhard, unterm Blasius Thor, als er mit einem, Namens Keller, zu etwas Mißworten kommen, von einem gewissen Thoman Renk, Bürger in der mindern Stadt, mit einer Haue an den Kopf geschlagen, so daß er in Ohnmacht fiel. Keller und Renken wurden sogleich beygefängt, und der Margraf befragt, ob ihm gefällig wäre, die Thäter in Recht zu beklagen. Seine Antwort war, daß er die Befirasung dem Rath anheimstelle. Hierauf behielt man beyde eilf Tage in einer harten Gefangenschaft, und verurtheilte Keller in eine Buße von 10 Pf., und Renk in die große Buße von 61 Pf., die er auch, bis auf 20 Pf. erlegte- Beyden wurde aber angezeigt, weder Leib noch Gut zu verändern; und man ließ sie schwören, des Rechtens gewärtig zu seyn, falls der Margraf beyde zugleich, oder jeden besonders beklagen wollte- Allein es wurde dem Rath hintervracht, der Margraf habe vor, mit einer gespannten Feuerbüchse auf Renken zu gehen, und vielleicht etwas thätliches gegen ihn vorzunehmen, welches in der kleinen Stadt viel Unruhe veranlaßte. Die regierenden Häupter, Brand und Heidelin, verfügten steh zum Margrafen, in seiner Herberge zum Storchen. Der Margraf versicherte, er wolle es bey der Strafe des Raths bewenden lassen, und es sey ihm nicht zu Sinne gekommen, etwas wider den Renken vorzuneh, men. Einige Tage nachher, in Beyseyn zweyer Häup- iS2 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. ter und des Pannerberrn, stellte steh Renk vor den Margrafen, und bat um Verzeihung. Der Margraf führte ihm die Ungerechtigkeit seiner Handlung zu Gemüthe, und verzieh ihm. Die Großmuty des Fürsten gieng noch weiter: » Es hat auch Herr Margraf, ^meldet das Rathsbuch, von Stund au stv Renk gebeten, daß der Rath die übrige Strafe nachlassen, und die Urphede ringer« möchte- Dieß wolle er gegen den Rath freundlich verdienen-" Den 2. July wurde erkannt: „ Wenn künftigs ein neues Haupt, von der Stadt geritten, oder fönst Leibes Unvermöglichkeit halben, dem Amt nicht vorstehen könnte, so sollen die alten Häupter ihre Statthalter seyn, nämlich, ein alter Bürgermeister des neuen, und ein alter Oberstzunftmeister des neuen Verweser und Vertreter. Sonst sollen keine andere Statthalter geordnet werden, es wäre denn, daß die alten Häupter auch nicht vorhanden wären. Fünfzehntes Kapitel. 1648 . Das Interim. Den is. May, auf dem Reichstag zu Augspurg, ließ der Kaiser das berühmte Interim kund machen- Es war eine Verordnung, wie er es in Ansehung der Re- XV. Kap. 1S^8. Das Interim. 193 ligion, bis zu Austrag des allgemeinen Concilit, jm ganzen Reich gehalten haben wollte- i. ') Des Worts Interim, so inzwischen, einstwei- len bedeutet, bediente sich, wie leicht zu denken, der Kaiser nicht. Das Interim besteht aus ziven besondern Theilen. Der erste Theil, 72 Quarto Seiten stark, wo? für die Laien bestimmt, wurde den 15. Man herausgegeben, und führte zum Titel: L-ierse e»88sre->e iVIsjeb- tatis äeelsrstio, c>u0mo6o in nexotio relixionis per-Imperium usgus sä äsünitioüem Coneili, xenersl,8 viven- äum sit, in 6oMitiis ^n§ustsni8 XV Vl-ch propooits et pudlieslS, et -ld omnidu8 Imperii oräi- Iiidus recepts. Der zweyte Theil, 6o Quarto Seiten stark, war für die Geistlichen bestimmt, gieng den Ren Inly aus, und führte zum Titel: Vormuls rekormatio- ni8 per cae83resm iVl->^tz8tatem 8k->tiku8 scele8is8tisi8 in Oomitiis ^u§u8tsni8 uä Ueübersriäum xrop 08 its j et slr iiZliem, ut pssi pudlicne oon8uierent, et per sein eo- c>e8iarum r»e eler! 8ui utilitsti sommoäiu« proviäerent, prokata et rsespt», Nie nono menbio äunii 1L88. —. Die sechs ersten Seiten des ersten Theils dienen zu einer Art Einleitung, in welcher der Kaiser die Fürsten und Stände des ReichS anredet Dort vernimmt man, daß der Kaiser etliche Theologen zu Rache gezogen habe. Daher wird das Ganze, wie auch mehrere Ärtikel, Consnlta- tionen genannt. Die besondern Rubriken lauten wie folgt: Os eauäitioue liominis rmte Ispsum; äs con- äitions Iiominio Isp8i; äs reäemptious per Lbri8tum, äominum nostrum; äs Hustigestiyne ; äs utilitste «<> VI. Band. N iv"! xv. Periode. Befteyung vom Bistum. Der Pabst nahm es im höchsten Grad übel auf, daß ohne sein Vorwissen und seine Veystimmung der Kaiser steh angemaßt habe, über Religionssachen zu ver. fügen. Es mußte ihm auch mißfallen, -aß, wo ich nicht irre, aus dem Ganzen deutlich Hervorleuchte, die Concilien sollten die geistliche gesetzgebende Gewalt, ander Pabst nur die ausübende Gewalt und die Oberauf. ficht haben. Daher verglichen die heftigen Anhänger des K°uetil>U8 Mstiüoslioins; de modc>, per lauern Iiom» Itl8tikoationsin seoipit; de clisritste et boni8 operidus (ein größtentheilö sehr guter Artikel;) de adue!» rem.s- sioiiis peecstorum; §ni8 Le- «Ie8ise verse; de suetoritste et pote8tste Üecle8ise; de lVlir,i8tri8 eecle8ise; äs kontikoe bunnno et Tp>8- vopis; de 8ser»ir>enti8 in xenere ; de Kspti8mc>; de cvr>- jirmstione; de 8sersnielito poenitentise; de 8scrsmen- to Üuc1tsri8tise; de 8sers unetione; de 8scrsiuent» vrdini8 ; de 8 sersinent 0 mstrimoiiii; de 8seritici8 NN8- sss; de rnemoris 8anotorum; de weinoris dekunctoruni; d« eommunione; de osereirioni>8. — Im 2teN Theil werden folgende Artikel behandelt: D- ordinstions et eleetione mini8trc>runi Leete8ise; de ordirium ecols8ia8- tieorur» 0 K 0 Ü 8 ; de otkcioOecsni et csnonieorum; de Uori8 «snvnieis et x8sIrnodH8; de mons8terÜ8; de Letiolis et univsr8itstik>us; de ti 08 pitslil>u 8 psuperum; de dispeii- sstione vervi Osi et oüicio eeele8is8tss; de sd>nini8- trstiove 8sor»msntorur» ; de di8ci^Iiiis cteri et ; de pluritste lreneüeioruin; de di8eipliiia xoputi; de vi, sitstioue; de 8x»odis; de excommuniestione. XV. Kap. 4548. Das Interim- 496 römischen Stuhls das Intsrim mit dem Hexoüoon von Xenon (4Z8) der Letkegs von Heraclins (638,) und dem chipe von 6on8tLntw8 (684.) Die Protestanten hingegen hatten, außer der im Interim denPäb- sten eingeräumten Gewalt, und dem Meßopfer, dem Kai, ser vorzuwerfen, daß «hie CommUnion unter beyden Gestalten, und die Priester-Ehe nur einstweilen zugelassen werden sollten. — Wir haben weiter oben einen Artikel größten Theils gut genannt. Hier folgt derselbe nach seinem ganzen Inhalier De okaritato ot laonis oporibus. Lüsritss gutem, yuss est ünis prsseepti, et xlenitucio iezis, simulgo ^ustiücgtiouem iuZre- Uitur, 5ssouues Nomo c^usutslidet LUs prssäitus, si ei Ussit ciigritss, msuet in morte, ut 3oguuss teststur, eum xraesertim vlisritss ^sm esse Uedsst psrs vitss seteruss iu nobis iucliostss, st tsnäem per xloriNegtionem perLeienUss. Ousn^uam enim Ncies et spes Uesiuent, omn mixrsverimus in Mit ->eterng ts^ernsLuia, «rtr«ritss t»meu msnekit. 1. Tim. 1. Röm. 3. Galat. §. Jacob. 2 . 1 . 80 h. 3. 1 » Cor. 13. N 2 L9ü XV. Periode- Befreyung vom Bistum. et nobiseum in esäem ipss introidit, ut secun. äum eam destissime vivere, so Oso, ^ui tum notiis erit omnis, sempiterno sevo krui possi- mus. ILst tsmen käss nikilominus vers, ^us Oliristisni sk inkiäelidus lliseernuntur , lzuatenus eeripturis et i eveistis s Oeo sssentiuntur, etsi «aäem a eliaritste äis^uüotsts 8it. Dxlioo msximo Oe! ilono, quoä i^usnto m«, xis in nobis suxeseit , tsnto msxis vetustss esr- nis nostrss iinminuitur, c>use msnsnt tsn^usm e konte Izons »per», s6 sslutem cu^us^us MSti- Lesti tsm neeesssris sunt, ut Hui es non kece- rit, eum tenetur, xrstism Osi smittst, et tsn- Z-h. 1L. ^usm psimes inulilis e^oinäatur s Liiristo, eti» Math» 7» ixnem pro^ieistur, ut Ldristus ipss in Lvanze. lio snc> äooct. kit linaml^nsm opers lasse tslis sunt, ut Oeus ^ure huoäsin suo es s nodis exixere possit, et !8snet> etism, si omnis l^use eis prsscepts sunt, keesrint, etsxnosesrs et äieere 6et>esnt, ss esse tMä 17« inutiles servos, tsmen eum ex clasritste proüusnt, et xrstise Oei etkeetus sint, se ^uis Oeus se. eunäum susm voluntatem opsrantibus merce- äem liderslissime xromisit, eaclsm et tempors, lium bonorum et seternss vitse remuneratione ^ixnstur, seeunckum ^Vpostoli testimonium in, tzuientis : ^launäste in omni opers liono, scien- 4. bvr. 16. tes ^uoä Iskor vester non est insnis in Oomino. Hebr. 6. Uo» enim est in^ustus Oeus, ut okiivisestur 1S7 XV. Kap. is^8 Das Interim. oporis vertri et äilectionis, Husrn ostenäistis in nomine e^us. ^ustiüc-iti ^sin st 8ervi kaeti justitise, KoM. meindrs sus ex Iiidente8 ssrvs ^ustitise sä 8sns- tikcstionem, eoopersnte xrsti» , 1>oni8 opsridus st>unäsnt, et ^nsnto inszi8 ei8äein sbunäsnt, tsnto rns^ors M8kitise increnients ip8>8 sä^unzun- tur, uthui^n8ti 8unt, M8tiore8 Kant. ^s veres- EttleS. 18« r>8 , inc^uit 8eripturs, ^n8tikcsri nsc^ue sä mor- Appocal«22, tem. Item, i^ni ^>i8tn8 est, M8tiüsetur säline. Lt c^ni in Otui8to frnetuo8u8 e8t, repurxstur s Fgh, i^. xstre e»ele8ti, nt kructnni copio8iorem ferst, nt LIiri8tu8 ij>5e äoect. Lt Iises S8t ills ex operi- Int8 ^U8tiüostio, äs Hns äsoobti8 krster Oo- ZarM 2. mini. t^uoä rs!i<^unrn e8t, et8> opsrs s Oeo msn- ästs nt neee88sris sä 8slutein 8unt prseeipns urxenäs, ^nxts iNuä LIiri8ti, 8i v>8 aä vitsin in- Math. 1A« xreäi, 8ervs nisnästs: huse tsinen prseeeptis supersääits »nt pie sut donc8ts 8U8eijiiuntnr, ip8s etism eoinnienäsnäs 8unt, ns s 8piritu 8snetc» rnulls liornin in 8cripturi8 8sneti8 eoininsnäsn- 1s, äi8erepsnin8, slis8 relin^nere snt venäere ornnis, » 8e'i8tu8 IP8L ÜLMnst, nt 5sr- rnonMm I'j>3l'i8-icolu!n. ills Lpirims 83»ctu8 PsüllN 118. in scriplul-is ioc>ven8 oommsiwat, incjuiovs, vo- luntaiis ori8 inei Vene rlsüit» k»c Oornin«. Wie kommt es aber/ daß der nämliche Kaiser/ der einen solchen Artikel verfertigen ließ/ oder bestätigte/ den Greuelthatcn ruhig zusehen konnte / die man z. B. in Constanz ausübte / um die Annahme des Interims zu erzwingen? War es/ weil er glaubte/ daß die Ehre Gottes/ wie alle Fanatiker sie auslegen / weit über die Pflichten der Liebe des Nächsten erhoben sey ? Die Reichsstadt Constanz/ die sich weigerte das Interim anzunehmen, wurde in die Acht erklärt/ und kam um ihre Freyheit. Sie begehrte zwar Hülfe von den Schweizern; neun Orte weigerten sich aber ihr beyzuspringen-, und sagten auf einer Tagsatzung, daß in den Bundesbriefen nichts über ihren faulen Glauben vorgeschrieben wäre, darauf antwortete ein Gesandter von Basel, der auf die politischen Verhältnisse aufmerksam zu machen hoffte: „ wenn ihr euch, wegen der Ehre Jesu, der Kriegsgefahr nicht aussetzen wollet, so mögen denn, des Teufels wegen, die Waffen geschwungen werden " Indessen hatte der Kaiser, vom Reichstag aus, uns mit schmeichelhaften, oder, XV. Kay. 16-48. Das Interim. 19S wie bemerkt wurde, mit betrügerischen Ausdrücken geschrieben. Der Bischof bemühte sich sehr, seine Unterthanen im Laussemcrthal, und in den übrigen reformirten Orten, zur Annahme des Interims zu bereden, und bediente sich zuletzt der schwerster! Drohungen. Ihre Antwort war: „ Sie würden ehender das ganze Land verrathen, als irgend eine pabstliche Messe gestatten." In der Stadt erregte das Interim Mißhelligkej. ten zwischen dem Rath und der Geistlichkeit. Der Rath verbot den 23. July allen Buchdruckern etwas wider den Kaiser, oder seinen Bruder, den römischen König, drucken zu lassen. Ein Geistlicher hatte eine Handschrift zum Druck bereit, in welcher er den Kaiser 8 eortu- roruin , einen Gönner der Hurenbuben, nannte. „ Ich will nun sehen, schrieb er, was der Rath dazu sagen wird- O Gott! wir dürfen die Wahrheit, die wir öffentlich im Tempel lehren, nicht schrift' lieh bekennen." Den 22. Oktober befahl der Rath, daß nichts wider das Interim gedruckt werden sollte, und gab zur Ursache an, daß er mit den Schriften des Kaisers nichts zu schaffen haben wolle- Ein Theil der Bürgerschaft sing au, dem Interim nicht »«geneigt zu seyn. Bey öffentlichen Mahlzeiten, an den Fasttagen, sah man schon 200 XV. Periode, Befreymig vom Bistum. Bürger, die sich der Fleischspeisen enthielten. Mehrere Rathe wurden eines geheimen Einverständnisses mit den katholischen Kantonen verdächtig gemacht. Bernhard Meier war bey den übrigen Eidsgenossen beliebt, und hatte sich den Name» erworben, er wisse alles zu vermitteln. Dieß legte ihm ein Geistlicher übel aus, mit der Bemerkung, er fürchte vieles von dem Glauben dieses Mannes. (Dimeo rrmltuni (je I8tiu8 66e.) Den 20. November berieth steh der Rath über die Mittel/ die Prediger in die Schranken zurückzubringen, damit ste einmal aufhörten, den Pabst oder den Kaiser auf den Kanzeln durchzuziehen- Gleich den andern Tag bestieg Miconius, der Oberstpfarrer, die Kanzel, nnd sagte: „ Es könne nicht seyn, daß das Eräuge- lium recht geprediget werde, wenn man nicht zugleich lehre, wer Christus, wer der Teufel, wer der Ante- christ sey. Durch eben die Mittel, durch welche untersagt wrrde, die Trabanten des Antechriften durchzi- hecheln, gienge auch Christus durchaus verloren. Er sey darauf gefaßt, die Wahrheit zu predigen, wenn ihm auch der Hais gebrochen werden sollte." Hierauf wurde, am folgenden Tag, wo der Große Rath versammelt war, dieses Geschäft vor denselben gebracht. Die Erkanncniß gieng dahin, daß die Prediger weder den Pabst, die Bischöfe, noch die Pfaffen anziehen, sondern lediger Dinge das Wort Gottes predigen sollten- Hierüber druckte sich nun einer der Geistlichen XV. Kap. 15-48. Das Interim. 201 also aus: „ Das heißt dem Redenden den Mund zustopfen ; der Wahrheit den Weg sperren; den Aposteln, denen der Allerheiligste, und nicht irgend ein Magistrat/ die Sprache verlieh/ Gesetze vorschreiben. Die Unsern wissen zweifelsohne in ihrem Innern schon, was sie vornehmen würden, wenn der Kaiser, oder, in seinem Namen, die Schweizer in sie drangen. So sind wir dem Evangelio zugethan, daß wir nichts für Christum leiden wollen. Wahrlich verdienen wir es auch, daß er uns für die Seinigen nicht erkenne." Den 27 ten berief der Rath alle Prediger auf das Stiftshaus zusammen, und ließ ihnen durch den Bürgermeister, fünf Rathe und den Stadtschreiber, eine Antwort mittheilen , die er an die katholischen Orte über diesen Gegenstand erkannt hatte, mit dem fernern Begehren, sie möchten doch nicht so leichterdingen diejenigen, die nicht von unsrer Religion waren, dem Satan übergeben. Der Oberstpfarrer antwortete aber auf eine ungeschickte Weise, wich von der Hauptsache ab, und sprach (man wußte eigentlich nicht was) von vielen Schelmen und Gecken. Die Abgeordneten hoben aber die Unterredung mit der Anzeige auf: „ Daß die Geistlichen weder den Kaiser nennen, noch sagen sollten, daß alle, die Messen hörten, Teufel wären." Gesandte von den katholischen Orten trafen den 2§. Oktober hier ein- Ihr Auftrag war von uns zn 202 XV. Periode. Befreyung vom Bistum- vernehme«/ was wir auf den Antrag eines allgemeinen Conciliums von Seiten des Kaisers, falls ein solcher geschehen sollte, antworten würden. Der geheime Zweck war auch, die Annahme des Interims anzubahnen. Zu gleicher Zeit beschwerten sie sich über das Gerücht, als wenn sie Geld vom Kaiser bekommen hätten, und über die Schmachworte, welche die Prediger wider sie gebrauchten. ') Sie wurden mit allen Ehren empfangen, und auf den Zünften zum Schlüssel und zu Saft fran bewirthet. Erst den 22. November wurde die erste Frage, der eigentliche Auftrag, im großen Rath berichtigt und der große Rath vereinigte sich einmüthig auf ein künftiges Concilium. Der Pfarrer Gast bemerkt bey diesem Anlaß, daß dieses dnnkel sey, und nichts bedeute- Eine spatere Hand schrieb aber am Rande: ,, spieue inteUiZo." (Ich verstehe es ganz deutlich.) In der That- Mit Fleiß wollte man eine unbedeutende Antwort geben. Dadurch blieb einstweilen der Status Hvo; und unter Concilium verstand der Große Rath ein freyes, und ohne pabstlichen Einfluß gehaltenes Concilium. I-utent luiNsm, Ä Lasiliensidus, yni lidsreatis äo- oenci! in Leele 8 is do 8 te 8 sunt, sclinonitos I-exstos sr- riculum Us 6 one>vnstoridii 8 »Heetiiiss po 8 tuistis reli- 8 , ut N0I118 eri^cretur doe psato vsritstciri prse- 6 iesn< 1 i kseultss Oders, csrere non poiest ec- desis. 203 xv. Kap» 1248 . Das Interim- Im Februar hielt sich ein Spanier, Namens Franz DnMäru8 hier auf, den man für einen geheimen Ausspäher des Kaisers achtete. Ein sonderbarer Anlaß nöthigte ihn, die Stadt eilends zu verlassen. Er hatte nach Augspurg auf den Reichstag geschrieben, daß lauter Esel, Unwissende und Ungeschickte die Universität regierten, und daß, außer dem Amerbach, es kein einziger Gelehrter auf derselben gäbe- Wenigstens ergieng so das Gerücht. Kaum hatten es die Professoren erfahren , als sie einen Convent anstellten, und auf Mittel sannen, diese Beleidigung zu rächen. Allein Orlrmärus machte sich zu rechter Zeit aus dein Staube. Einen andern eben so lächerlichen Vorfall veranlaßten einige Domherren, die von Freyburg nach Basel gekommen waren. Als sie aus der Straße mit einander giengen, sagten sie einander: Hätten wir doch nur hier unsre fetten Metzen, die wir nach Gefallen gebrauchen könnten! und hielten noch andre dergleichen schmutzige Reden. Dieß hörte ein Schornsteinfeger, der eben vor- beyging, Namens Geyerfalk. Sogleich begab er sich zum Oberstpfarrer, und erzählte ihm alles. Schon den folgenden Tag mußte dieser Mann Gottes auf der Kanzel die ganze Erzählung seiner Gemeinde mittheilen. Zufälligerweise aber waren jene Domherren in die Kirche gegangen, und hörten also ihre eigene Geschichte an. Nach ihrer Rückkunft in Freyburg klagten sie es ihren 2oä XV. Periode. Befreyung vsm Bistum. Collegen, und das Kapitel schickte an den Rath einen drohenden Brief wider den Oberstpfarrer und den Geyerfalk. Der Pabst, eben so wohl als -er neue König in Frankreich, Heinrich -er II, waren sehr daran, daß man sich in keinen Bund mit dem Kaiser einließe. Das Steinen Thor wurde mit zwey Bollwerken, und einer großen Bastey befestigt- Sechzehntes Kapitel. 1549—1554. 1549. Den 7. Junius wurde zu Solothurn ein Bündniß mit Heinrich II, König in Frankreich geschloffen. Zürich und Bern giengen dasselbe nicht ein, und man verwunderte sich sehr, daß Basel und Schaffhausen ihre Ein» willtgung dazu ertheilten. ') Gesandte wurden zum Die grausamen Gesetze deS Königs Franz des erste« wider die Protestanten von den Jahren 15Z4, 1540, 1542, 1546 (8Iei6snus. m,. IX. p. 145, XIV, XVIII) mußten noch in frischem Andenken seyn. Ja sein Sohn 205 XVI. Kap. 1549 . König geschickt/ um den Bund zu besiegeln. Jakob Rudin, der nachgehende 1557, zum Oberstzunftmei- sterthum gelangte, erschien im Namen der Stadt Basel. Er bekam eine goldene Kette, die er nach seiner Rückkunft dem Rath einlieferte- Vorher aber den letzten Äugst, zu Freyburg, hatten die französischen Bevollmächtigten folgendes Versprechen von sich gegeben: I.S8 ^ml>s88säeur8 äu R,oi xromettent sux ^mbs8- ssäeur8 äs Lourx: et 6o»8sil äs LLIs — Hu'sprss ^us les äit8 8ieur8 äs Läle suront 8ceIIe le soutrst äu äit rsnou-, vellement ä'sllisnos, ps88e su moi8 äs äuiu s Loleurs ..- ^us äursut Is temp8 n psr vliscun sn, su äit Lsnton äs Rsle, xour strs äistriduse «t äexsrtis Is äits somme en ioelui Osnton äs Lsle xsr 1'sävi8 et volontä äu äit 6. st Loimeil .... äont le 1r. xsisment 8s lers L I» Llisnäelsur.penäsnt Is 1emp8 ^us äurers Is äit renouvelleinsnt ä'sllisnos, st n'sntsnäo»8 psr sstte pre8ents prome88e ^ oomprenäre l» 8omme äs 2000 livres äs pen8ion xenersls, c^us le äit tlsnton s xsr Is trsits äs xsix, iii Is 8omme äs 1000 li- vre8 äs xen8ion xsn^rsls, <^u'il s psr le trsits äu renou- vellsment ä'sllisnos, msi8 8era Is äit Lsnton ps)s äe8 äi- 1e8 2 8omme8 äs xen8ion8 xenersle8, ooinme il S8t oon- tsnu su 8U8äit trsits, Ie8cjuelle8 2 8oini»S8 äs xsnsious xensrsls8 sont ä'sutre »sture <^ue Is äits 8omms äs 3000 erneuerte sie in den Jahren 1549, 1551 , 1559 (sisi- äsnu» XXI, XXII. 1Imsmu8 VI, VIII, XXII-) 206 xv. Periode. Befreymig vorn Bistum. Uvies ilö xiension, -ome55e xroinise !>u äit Lsuion äe L§Us, c^ui e8t po»»' toutes lee Nitss (jeux pensions xeneisles et xour- la piLsente pensivn, ^ul S8t ll'sutr-e natul-e hus les clites ul st Vsixiun) kut mir sn Zsrur» VI. Band. s 210 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. Regiments mitgetheilt. Man schwor dem König zu dienen, aussi lonAeins 8s. Majeste nous Zaräera a Lon servies, c^ue I'enseiFns 6e eaMchne 8 L 1 L 8iir pie6, ei cju'on ne 8ern pL8 lieeneie. In einem Eide für die Schweizergarde, den Zur Lauben auch mittheilt (1- I. oder ll. wo ich nicht irre) stand: 3.U881 Ion§teiN8 csU6 le Ikoi V 0 U 8 pg)'eia. Ferner wurde geschworen, die Flüchtlinge, im Treffen todt zu schießen, falls man fie nicht anhalten könnte (äe pg,- 1 ' 6 Ü 8 ka^ai cl8 ctans 1'aetion, LU 6L8 c^u'on N6PUI886 168 arreter.) Einer der letzten Artikel war das Verbot äes vüains eri8 ei ekan 80 N 8 . ') Leider starb in eben diesem Jahre, in einem Alter von 44 Jahren, dieser berühmte Kriegsmann. Bey der Anordnung des Jrmischen Regiments war Bernhard Srehelin als Haupc- mann behülfltch gewesen. Er diente mit einem aus- son dsn8 Ie8 ville8 eon^uise8, et 1s osinpsZne enivsnte servit trss-utilement en I-iesrdie. II kut licencie en !>tov. 1333. ') Unter vilsin8 cris wurde vermuthlich verstanden, was wir Johlen nennen- ") Zur Landen; I.S Lspitsine Llelieli svoit contridne en 1332 L la Isves du rsxiinent d'Irrni. II eontinus s servir Is krsnos, sveo un sttsclreinent incro)-slils la niort ds Henri II. I^e8 §uerre8 oivile8, ^ue !s diHerenvs ds rslixion üt nsitre, knrent csn8e, ^ne XVI. Kap. 1553. 211 gezeichneten Eifer, und wurde im I. 1554 , «ach der Schlacht bey Renty, von Heinrich dem ll, zum Ritter geschlagen und geadelt. Er führte auch nachher ein Schweizer-Regiment an- Nach Heinrich des H Tode, wo die Religionskriege in Frankreich von neuem aus- brachen, und unser Rath den Trupven verboten halte, wider Glaubensgenossen zu ziehen, so kehrte er hieher zurück , kaufte das Schloß Prarteln, starb den 20ten Äugst, an seinem Namenstage, im I. 1570, und wurde hier in der St. Martins Kirche begraben. Er hatte in seiner Jugend studirt. Das mailändische Capitulak oder Bündniß wurde mir dem Kaiser, im Namen seines Sohns Philipp, den t>ten May erneuert, und von ihm den 22ten July unterschrieben. Die Basler erhielten aber den 2ken Äugst einen Beybrief, berste beym Recht schützte, ihre Schuldner, so wie derselben Güter, mit Arrest belegen zu können. 1552. Der Bischof, Philipp von Gundolzheim, starb den iten Oktober. Das Bistum war mit so vielen Schulden beladen, daß er im I. 1551 die Reichsanlagen !e IVlsxistrst äs LLIe Is rspxellL äu Service. Ltelreli xgssrr äspuis Is reste äe ses ^surs äsns SL PStrie et / raourut ls 21 lä/o. O 2 212 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. nicht bezahlen konnte. Er bekam zum Nachfolger einen bloßen Administrator/ Johann Steinhäuser von Feld- kirch, Domcustos / und Probst zu Thann. Nach seinem Absterben machten die Svlothurner einen Einfall in die Herrschaft Birseck/ und führten einige Gefangene mit ßch weg. Die Basler zogen gegen sie heraus, befreyten die Gefangenen, und stillten also diesen Anfang von innern Unruhen. Man glaubt, daß die Solothurner die dortigen Unterthanen zwingen wollten, die Reformation und das Bürgerrecht mit Basel abzusagen. 15 5 ^. In diesem Jahre, am täten Äugst, fiel die Schlacht bey Renty vor, wo Stehelin, wie weiter oben gemeldet wurde, fich auszeichnete. *) 1.L8 10,400 komniss (2 K.^zirnent8 äs 3200 slisriu«) 1sve8 xsr Is l.snäsminsnn In-äer-HnIäen äs Soweit? ei LIeri äs §ribourx 8ervirsnt äsn8 I'nrrnes äs I>icar- äis, n^nnt ^ssii äs ^leoäorn pour xenersl. Il8 8« äistinZuerent desneoup nu sornbst äs kenti, livrs Is 13. ^oüt. 1us Is espitsine LteNelin äs 8äle. Les äeux Heximents ku- »snt lieencis« su eomnieneement ä'Octodre. 2ur landen st Hirtv»« rniUtAirs. / XVI. Kap. 1S5^. 213 Des Bistums Administrator Steinhäuser starb. Melchior von Lichtenfels folgte auf ihn, anfangs als Administrator, und nachher als Bischof. Eine Auflage vom loten Pfenning, mit welcher er das Land belegte, bot den Basiern eine günstige Gelegenheit dar, den Besitz des ganzen Bistums vorzubereiten. Das Delsper- gerthal bewarb stch um das Bürgerrecht, oder vielmehr um die Erneuerung des Bürgerrechts ihrer Vor. fahren, und seine Abgeordnete wurden den L. und sten December vor Rath in Eid genommen. Sehr klug ließ man aber dem Bischof versichern, daß es zu seinem Besten geschehe, damit seine Unterthanen stch an keine andre Obrigkeit ergeben, und das Bistum beysammen bleiben möge. Den 27. Juny hatte -er Rath einen besondern Eid der Verschwiegenheit erkannt: „ In den Sachen des Bistums, so vor eng und vorhanden find, und um das, so darin gehandelt, geredt, und gerathen ist, da wollen wir Niemanden Eröffnung thun, sondern einen Häling getreulich darüber halten. Das schwören wir, als uns Gott helft." 21^ XV. Periode. Befreymig vom Bistum. Siebenzehntes Kapitel. 1555 . Religionsftieden im Reich. Im Februar wurden die Gemeinden selbst des Deslsperger Thals, durch fünf Nathsdeputirte, den 1^- und täten in Eid genommen. Den I7ten ließ der Rath auf allen Zünften einen Auszug zum Panner und Fähnlein auslegen. Tags vorher waren Ausschüsse von etlichen Gemeinden aufm Freybcrg angekommen, um gleichfalls das Bürgerrecht zu begehren. Die Sacke wurde etwas aufgehalten. Den iMen legten ihre De> vntierten den Eid vor Rath ab und den t7ten huldig- ten die Gemeinden selber. Es waren Sviegclberg, St. Wer, Labossa, Hübscherberg, Falkenberg, Seeneviilie, Schwarzenberg, Rüdisholz, Apfelbaum und Lescha. Der Rath lieh auch dem Bischof sechstausend Gulden, um das Meyerthum zu Bicl und die Vogtcy im St. Jmberthal, die er der Stadt Viel versetzt harte, zu wiederlösen. Die Vieler nahmen es sehr übel auf, und die Berner mußten vermuthen, daß der Rath Absichten jenseits des Gebirgs auch hegte. Der Religionsfrieden vom 2Zten September, zu Gunsten der Lutheraner, war eine beruhigende Begebenheit für alle evangelische Staaten. Doch, weil die Reformierten nicht darin begriffen, und sogar ausge- XVII. Kap. 1555. Religionsfrtedett im Reich. 215 schloffen waren, ') so blieb das Eigenthum -er von den Basiern auf Reichsboden besessenen geistlichen Güter immer zweifelhaft. Kaiser Karl V übergab seinem Sohn Philipp, den er schon zum Herzog von Mailand und zum König von Neapolis erklärt hatte, die Grafschaft Burgund midie Niederlanden. Die östreichischen Staaten hatte er bereits den 7 ten Februar 1522 seinem Bruder Ferdinand abgetreten. Im folgenden Jahre restgnirte er die spanische Monarchie, wie auch die kaiserliche Regierung. Der Marggraf Karl entlehnte vorn Rath den 2. Juny Zi 25 o Gold-und Sonnen-Kronen, um den Zins von I 5 b 2 -/. Kronen. In der Vcrschreibnng setzte er zu rechten Unterpfändern Pforzheim, Durlach .... Hochberg, Sausenberg, Röteln und Badenweiler. Die Folgen zeigten aber, daß es eine schlechte Anlage gewesen. Den 6 ten Juny wurde hierauf ein besonderer Vertrag geschlossen, in welchem, außer -er Bestätigung der ehevortgen Verträge, und dem wechselseitigen Verspre- ') 17 . des Religionsfriedens: „ Doch sollen alle an- dere, so obgemeldren beiden Religionen (der katholischen, und der Ausburger Confession) nicht anhän- gig, in diesem Frieden nicht gemeint, sonder» gänzlich ausgeschlossen seyn? 216 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum- chen, einander durch gütliche Verwendung, Fürschreiben uid Botschaften behülstich zu seyn, derMarqgraf sich da« hin verpflichtete, daß, falls er in der Zukunft Vorhabens wäre, ein niedreres auf die verpfändeten Herrschaften zu entlehnen, oder etliche derselben zu verändern, oder zu verkaufen, er es dem Rath berichten, und ihm vor allen den Zugang gönnen wolle. Uebri- gens sollte dieser Vertrag bis nach gänzlicher Tilgung des Hauptguts und der Zinse währen. Achtzehntes Kapitel- 1556—1565. 1556. May meldet in seiner bistoire militaire (V. I. x». 112 ,) daß ein französischer Schriftsteller, Lu«»/ Rabutin, erzählt habe, Heinrich der II, nach einer am i2len Äugst Verlornen Schlacht, lu. 6eroute 6s 8t. Auentin , hätte bey den Schweizern Hülfe begehre» lassen. Der Oberst Lukas Reiter von Basel, und einer Namens Clariz von Huritz hätten ihm jeder Mannschaft zugeführt. Allein May bemerkt zugleich, nach Stettlers Bericht, daß Lukas Reiter von Lu- zern war, und daß der Befehlshaber des zweyten Regiments Jost Tschudi von Claris hieß- 217 XVIII. Kap. iSLb—15ÜÜ. 15L7. Die Juden hatten bisher mit des Oberstknechts Einwilligung, so man Geleit nannte, und jedesmal fünf Schilling kostete, hieher kommen können. Auf einmal wurde ihnen, sowohl in der Messe als außer derselben, aller Zugang untersagt. 1559. Der Rath hatte dem Bischof Philipp von Gun- dolzhetm 16000 und dem jetzigen 6000 Gulden geliehen, dagegen die Aemter Birseck, Zwingen, Lausten, Dellsperg, St. Ursttz und Freyenberg zu Unterpfändern bekommen. Nun versprach der Bischof, aus Philippi und Jacobi, solche weder zu verkaufen, noch höher zu beschweren, ohne Vorwissen der Basier, und ihnen des' wegen den Vorzug zu gönnen, welches auch in Ansehung andrer Herrschaften geschehen sollte, in sofern einige derselben wollten verkauft werden. Der hierüber zu Dellsperg von Bischof und Capitel besiegelte, und auf fünf und zwanzig Jahre gestellte Vertrag enthielt noch mehrere höchst wichtige Artikel. „ Jeder Theil soll den andern bey seinem Glauben bis zu einem allgemeinen oder National. Concilium bleiben lassen. Die Stadt Basel soll die Angehörigen des Stifts weder in Schirm noch Bürgerrecht nehmen; das Stift soll aber auch die ihrigen bey Handen behalten, und nicht er. lauben, daß sie anderwärts Bürgerrechte annehmen. Die Stadt wird ihm mit gütlichem Beystand wider die Unter- 2is XV. Periode. Befreyung vorn Bistum- thauen allenfalls beystchen, besonders, -aß sie vor dem geist. lichen Gericht erscheinen, an dem Ort, wo es verlegt wird, bis süaliche Wege gefunden werden, Laß solches wiederum zu Basel gehalten werden möge. Dem Bischof, dem Capi- tcl und ihren Verwandten wird ungehinderte Führung und Verkauf des ihrigen in der Stadt, während des Vertrages, gestattet, doch ohne Nachtheil der alten und gewöhnlichen Zölle derer von Basel. Die Stadt soll dem Stift und Bft schof auf Ersuchen mit Mannschaft, innert beider Theile Bormäßigkeit, zu Hülfe kommen, und diese hingegen der Stadt; beide in eigenen Kosten, und mit Vorbehalt der Verbündeten , und der Fälle - wo man sonst andre Feinde hätte, und nicht könnte. Die Stadt wird auch an keine Hülfe mehr gebunden seyn, in sofern die Domherren das Stift ohne Say sdas ist, ohne Bischof, unbesetzt) über zwey Jahre ließen. Vorfallende Mißhelligkeiten sollen durch Sätze und Obmann von Straßburg, Collmar und Schlettstadt, innert Jahresfrist, in der Mahlstatt Neuenburg am Rhein geschlich- tet werden. Endlich behält sich der Bischof die Handfesten, alte Ansprachen und Forderungen vor; wie auch die Stadt ihre Briefe, Siegel, Freyheiten, Rechte und Gerechtigkeiten." Dieser nachtheilige Vertrag, der die Verbür- gerunqen mit den bischöflichen Unterthanen abspricht, von einem Concilium nnd der etwanigen Verlegung des geistlichen Gerichts nach Vase! Meldung thut, Schiedsrichter aus ellsäßischen Städten bestimmt, und die Handfesten und alten Ansprachen in Erinnerung bringt, läßt sich aus Mangel authentischer Nachrichten nicht erklären. Wollte vielleicht -er Rath, vermittelst einer verstellten 219 XVIII. Kap. 1559 . Annäherung mit der katholischen Partey/ dem traurigen Schicksal von Constanz auszuweichen trachten? In diesem Jahre ertheilte Kaiser Ferdinand/ auf dem Reichstage zu Augspurg eine allgemeine Bestätigung der eidsgenoffischen Freyheitsbriefe. Die besondere Bestätigung der unsrigen geschah erst im Jahr 1563. Es ereignete sich aber ein Auftritt, der vermuthlich unsre Bürger mehr beschäftigte, als alle kaiserliche und bischösiiche Urkunden- Ein todter Körper ^) wurde nach einer fast dreyjährigen Beerdigung ausgegra- ben, und nach gehaltenem Vlutgericht über sein Bild- niß, mit diesem Bildniß und mit allen seinen Büchern, *) auf der gewöhnlichen Richtstätte, öffentlich, Er war aber balsamirt worden; deswegen erkannten ihn viele wieder, besonders an seinem gelben Bart. -) Der Tag des Todes war der 24te Äugst 1556; der Tag der Ausgrabung der iZte May 1559. War vortrestich getroffenr Kominem »a vivum i»ir>- kic:e expr-imedat. "») Die Universität hatte den Auftrag bekommen, alle ge. fundene Bücher und Handschriften zu durchgehen, und einen Bericht abzustatten- 220 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. und bey einem unbeschreiblichen Zulauf -es Volks/ verbrannt. Es war der Leichnam eines David Georg/ der eine besondere Sekte gestiftet hatte / und vorher von der der Wiedertäufer gewesen war. Er war von Gent in Flandern gebürtig / und seines Handwerks ein Glasmaler. ') Sein Vater/ Georg Arnoldi, wav/ wie man sagte/ em herumstreichender Gaukler von Amersford/ und seine Mutter eine von Delft / die in der Folge wegen Wiederläuferey dort enthauptet wurde- Er kam nach Basel im Jahr 154^, unter dem Namen Johannes von Brück/ und erhielt das Bürgerrecht. Er machte vielen Aufwand / kaufte außer einem Hause auf dem Heuberg/ das Schloß Binnin- gen/ und nannte sich dann Johannes von Binningen- Er wurde aber zu Delft erzogen , und wohnte dort mit seinen Aeltern. Er verstand weder Latein/ noch andre Sprachen / außer seiner Muttersprache. Im 27ten Jahre seines Alters wurde er, wegen Lästerungen, mit Ruthen gehauen, und ihm eine Aale durch die Zunge gestochen. ") Mit Frau, Kindern, Tochtermännern und Verwandten. r) In kurzem hatten sich die Seinigen die schönsten Sitze um die Stadt erworben. XVIII. Kap. 1559 . 221 Man hielt ihn für einen vertriebenen Reformirten. Er bekannte sich mit den Geinigen zur hiesigen Glaubenslehre, besnchte fleißig den Gottesdienst, genoß mit den übrigen -er Gemeinde das heilige Abendmahl, und suchte hier keine Profelyten zu machen; dagegen pflog er mit seinen Anhängern in den Niederlanden ununterbrochenen Briefwechsel. Erst nach seinem Tode, der kurz auf seiner Frau Absterben erfolgte, erfuhr man, ') daß er sich für einen Propheten ausgab, ein drittes Reich Gottes ankündigte u. s. w. *) Man hat ge. schrieben, daß Hunde, Katzen und Vogel ihm gedient, und mit ihm in allerley Sprachen geredt hätten; daß er geweissaget, er werde drey Jahre nach seinem Tode auferstehen; daß am Tage seines Absterbens ein kalter Strahl in sein Haus eingeschlagen, und die Bühne eines Gemaches eingefallen war- Seine Kinder nebst andern wurden eingelegt, im Münster, dreyßig Personen an der Zahl, zur Ab- schwörung ihrer Jrthümer, vorgestellt, und die Kinder ') Nach MoSheims Bericht geschah es durch einen Tochtermann. 2) Er sev der wahre, nicht vom Fleisch, sondern vom heil. Geist geborne Messias. Die Sünden wider den Vater und den Sohn werden verziehen werden, nicht aber die, so man wider ihn begeht. 222 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. und Großkinder des confiscirten Erbes beraubt. Die Universität ließ hierüber, auf Geheiß des Raths, einen lateinischen, ihm zugeeigneten Traktat von ^ Quarto Seiten, drucken. ') Schade, daß man nicht untersucht hatte, wie er zu den Mitteln gekommen war, die ihm erlaubten, als ein reicher und freygebiger Edelmann zu leben. Vielleicht war dieser Glasmaler unr ein schlauer Alchemist, der Goldmacherey mit religiösem Unsinn vereinigte. Wie viel Aufsehen die Ausgrabung, Verurthei- lung und Verbrennung eines halb zerstörten Leichnams machte, zeigt unter anderm ein Vers von folgender, im I. 1Z72 wider die Kantone gerichteter, und zu Solothurn ausgetheilter Satyre. Zürich glaubt, und beweist es uit; Bern hat viel Land, und gehört ihm nit; Luzern straft die Todten, und die Lebendigen nit; Ury beichtet viel, und büßet nit; Schwitz schwört einen Eid , und hält ihn nit; Unterwaldcn henkt die kleinen Diebe/ und die großen nit; Zug münzet, und nimmt des Silbers nit; Elarus sagt den Orten viel zu, und hälts ihnen nit; Basel verbrennt die todten Ketzer, und die Lebenden nit: MoSheim hat in seiner Kircheugcschichte mehrere andre Schriftsteller über die Sekte des David Georg ange- führt. XVIII. Kap. 1560. 223 Freuburg wär gern hoffärtig, und vermag es nit; Solothurn wär gern lutherisch , und darf es nit; Schaffhausen bauet ein Unnoth, und bedarf es nit; Appenzell wär gern witzig, und kann es nit." 15 60 . Den 24. Jenner kaufte der Rath von den letzten ^es Offenburger Geschlechts verschiedene Rechte und Gefalle. ') Eine Feuerbrunst zu Appenzell verzehrte in Zeit von drey Stunden, die Kirche, das Rathhaus und zweyhundert Häuser. Der Rath schickte nicht nur hundert Säcke Kernen und hundert Kronen in Geld, sondern auch ein Nathsglied, um die Theilnahme des hie. stgen Standes zu bezeugen, und treulich und herzlich den Schaden zu beklagen. Vor hundert Jahren war zum ersten Mal die Universität gegründet worden. Warum feyerte man nicht in diesem Jahre ein Jubiläum, wie es im 1. 1660 , und dann imJ-1760 geschehen ist? Weil vermuthlich die Räthe eine päbst- liche Stiftung und derselben Privilegien nicht hervorsu- chen wollten, und die Professoren, in deren frischem Andenken die Statuten von 15Z2 und 15Z9 noch rührten , auf zweckwidrige Vorzüge eines katholischen Ursprungs nicht pochen durften. Bruckner x. 1202-1207 22^ xv. Periode. Befreyung vom Bistum. 1561. Den isten May wurde eine Tagsatzung/ in Betreff der Savoyischen Eroberungen der Berner, zu Basel gehalten. Auf der Tagsatzung zu Baden erschien wegen des Tridentinischen Conciliums/ der Bischof von Como, im Namen des Pabstes Plus des IV. Der Schuldheiß von Freyburg/ von Alt/ erzählt in seiner Schweizer- geschichte (?. IX. x. 176:) Dieser Nuncius sey so wohl empfangen worden/ daß/ da er das päbstltche Breve überreichte/ wie man sage/ einer der Bürgermeister von Zürich das Breve zu Handen genommen / und es geküßt habe; worüber der Pabst sich so sehr erfreuet^ daß er es selber den zu Rom residirenden Am- bassadoren erzählt hatte. Indessen schickten die evangelischen Stände Niemand nach Trident; die Katholischen ordneten aber den Ritter Melchior von Lnffi von Un- terwalden, und den Abt Joachim dahin ab. Ein andrer Abt/ als Bevollmächtigter des Bischofs von Sitte»/ besuchte auch die Kirchenversammlung. 1§62. Der Kaiser/ als Erzherzog zu Oestreich/ übergab den Erben eines seiner Regierungsräthe zu Ensis- heim das Dorf Großhüningen zu Lehen / mit der Erlaubniß/ solches der Stadt Basel, welche es schon 20 Jahre XVIII. Küp. 1563. 22L Jahre inne gehabt, wiederum auf 30 Jahre zu verleihen. 1563 . Kaiser Ferdinand war den 23 ten December des verwichenen Jahres in Freyburg im Breißgau angelangt, und hielt einen Landtag. Er ließ ausgehen, daß er et, liehe Wochen dort verbleiben, und dann den nächstes Weg über den Wald gegen Costanz verreisen werde. Man schickte ihm von Basel aus keine Deputation. Allein, den Jenner dieses Jahres, wurde der Rath schriftlich und mündlich berichtet, daß der Kaistr eine ganz gnädige und begierlichs Lust und Wil- l e n hatte, durch Basel zu reisen, in sofern er wüßte, daß es den Herren zu Basel gefällig und nicht zuwider wäre- Aus diesem Bericht wurde der Rath, wie es'in seinen Büchern stehet, veranlaßt, ein ernstliches Bedenken zu haben. Letzlich wurde beschlossen, in die Durchreise einzuwilligen, ') und vier Rathsglieder zu ihm nach Freyburg abzuordnen, um ihm zu seiner Ankunft Glück zu wünschen, sich wegen bisheriger Unterlassung dessen zu entschuldigen, und ihn nach Basel einzuladen. ') Er nahm die Einladung an, und ritt *) ,, Daß sie zu Jhro Kais. Maj. Einreiten und Paffiren Willen geben." Sonderbare Stelle! -) Es waren Wernher Wölslin, Heinrich Petri (dessen Vater vom Kaiser Karl dem V einen AdelSbrief erhal- VI. Band. P 326 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. den sten Jenner in Basel ein. Die Häupter und der Stadtschreiber empfiengen ihn am Zollhause bey der Wie. senbrücke, in Begleitung von so Bürgern zu Pferde, die einige Räthe anführten. Als der Kaiser mit seinem Sohn über die Brücke hieher ritt, fiengen die kaiserlichen Trompeter und Heerpauken ganz freudig und lustig an, zu blasen und zu schlagen. Die vier Abgeordneten stiegen von ihren Pferden ab, und gingen zum Kaiser, der zu Pferde saß, und ihnen die Hand bot. Hierauf trug Bürgermeister Caspar Krug, ") folgendes vor: Allerdurchlauchtigster, Großmächligster, Unüberwind. lichster Römischer Kaiser, allergnädigster Herr! Nachdem Ew. Kais. Majestät, auf der Räthe und Bürger der Stadt Basel, unsrer lieben Freunde, unterchänigsteS Bitten, aller. ten hatte,) HanS Rudolf Fäsch, und Bernhard Brand. Der Enkel dieses Fäsche», I. R- Fäsch Bürgermeister, der eine Besch cibung über sein Geschlechr hinterlassen hat, spricht von dem Kaiser, der Einladung desselben, seinem Aufenthalt zu Basel, und dem Himmel, unter welchem er begleitet wurde. Laut einer unlängst (25-Feb. I8li) zu Wien ausgefertigten Urkunde des Wappen Königs erhielt jener Hans RudolfFäsch einen Adelsbrief. Beschci. denheit war es also am Großsohn, daß er es in seinem Ta, gebuch verschwieg. (Note von 1820 .) -) Der regierende Bürgermeister, Franz Oberricd, war todtkrank, wo nicht schon den 26ten Deeember gcstor. den. Was Caspar Krug betrifft, so wurde er mit seinen Brüdern Melchior, Balthasar und Bernhard geadelt. Das Diplom befindet sich noch in Handen des Kaufmanns Herrn Caspar Krug. XVIII. Kap. 1563. 227 gnädigst bewilliget, in dieser Ew. K. Maj. vorhabenden Reise, eine Stade Basel allergnädigst zu besuchen, dessen, und daß Ew. K. Maj. in fröhlicher guter Gesundheit hier' angekommen sind, sagen die Räthe und Bürger der Stadt Basel dem allmächtigen Gott demüthigen Dank, hiemit Ew. Kais. Mas. unrerthänigst bittende, sie wollen ihren Eintritt fröhlich und mit Gnaden nehmen, und sich jederzeit gegen eine Stadt Basel auch dero Bürgerschaft und Gemeinde, als ein gnädiger Herr und Kaiser erzeigen, Jhro auch dieselbe allezeit in Gnaden lassen befohlen seyn. Was dann Rath Und Gemeinde Jhro Kais. Maj. zu Diensten thun können oder möchten, das würden sie mit unterthänigftem geneigtem Willen, und gerne thun. Solle hiemit Gott dem allmächtigen und gemeiner Stadt Basel in Freuden willkommen seyn." Nach diesem Vortrag nahm -es Kaisers Mar« schal!, der vom Pferde gestiegen war, und neben dem Kaiser zur rechten Hand stand, das Wort: „ ES hätten die Röm. Kais. Majestät der Stadt Basel UNterthänigsteS Berufen, Frohlocken dero fröhlichen Ankom- mens, und unterthänigfteS Erbieten, allergnädigst angehört und vernommen, daraus sie wissen solle, daß I. K. Maj. eine Stadt Basel aus ganz gnädigem Willen zu besuchen, nicht unterlassen wollen. Die wäre auch bedacht, sich gegen eine Stadt Basel allezeit als ein gnädiger Herr und Kaiser zu erzeigen/' Hierauf folgte der Einritt. Unter den Stadtthoren wurde der Kaiser von sechs Räthen, ') die ei- ES waren Ulrich Schuldheiß, Heinrich Petri, Hans P 2 22» xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. mn von weiß und schwarzem Damast verfertigten Himmel 'an sechs Stangen hielten, empfangen, und zwischen zwey Reihen bewaffneter Bürger, bis auf den Münsterplatz, in den ihm zubereiteten Utheimerhof, begleitet, während der Bürgermeister mit entdecktem bloßem Haupte, neben ! dem Kaiser, zur linken Seite, herein und durch die ! Stadt bis zur angewiesenen Wohnung zu Fuße gieng. Den folgenden Tag wurde dem Kaiser verschiedenes durch den Bürgermeister, der öffentlich eine Rede wieder hielt, verehrt, ats 1000 Goldgulden in einem vergoldeten Trinkgeschirr, so 120 Gulden kostete, 10 halbe Fuder vom berühmten 22 jährigen Wein, 100 Säcke Haber, eine große Anzahl Fische ') und zwey Hirsche. Den gleichen Tag reiste der Kaiser, der von der Bür« gerschaft bis an die Augsterbrücke begleitet wurde, von hier ab- Währen- seines Aufenthalts zu Basel verlangte man aber von ihm folgendes: Die Bestätigung der Rudolf Fäsch, Bernhard Brand, Hans Eßlinger und Theodor Merlan. Letzterer bekam einen Wappenbrief, der sein bisheriges Wappen mit einem Sterne vermehrte. *) 41 große Hechte L15 ß., 1Z6 Karpfen L 5 ß., 6 Aale L 10 ß. das Stück, und für 18 Pf. an Forellen, Lieschen , Sälmlingen und andern Mundsischen. Der Marschalk, der Vice. Kanzler, der Hofkanzler die Trompeter, die Herolde, und die innern Thürhüter erhielten auch Geschenke. 229 XVIII. Kap. 1563. Stadtfreyheiten, die Abstellung einiger neu aufgerichteten Zölle im östreichischen, den Ankauf des Dorfs Groß« hüningen, oder die Verlängerung des zu Ende gehenden Bestandes desselben, und das auf Urkunden sich gründende Recht, den fünften Theil des Silbers, kaufsweise für die Stadt und ihre Münzgenossen Collmar, Frey- burg und Vrießach zu bekommen, welches im Leberthal und in etlichen andern vorderöstreichischen Orten siel. Auf diese Begehren gab er aber keine schlteßliche Antwort. Man ordnete nachgehends Bernhard Brand des Raths, und den Stadtschreiber Heinrich Falkner zu ihm ab. Sie brachten die Bestätigung -er Stadtfreyheiten , und die Verlängerung des Hüningerbestandes mit sich zurück. Brand erhielt einen Adelsbrief. (Siehe die H-tliLeng.6 raurioae p. 155.) Falkner bekam gleichfalls einen Adelsbrief für sich, und seinen Bruder Beat. Der Rathsherr Falkner hat uns eine Abschrift davon mitgetheilt. Der Brief wurde den 19. Jenner zu Con« stanz ausgefertigt. Die Beweggründe werden so angegeben : » Die getreuen, gehorsamen und fleißigen Dienste, deren sie sich hinfüro gegen uns, das heilige Reich, und unser löbliches Haus Oestreich zu leisten unterthänig erboten, auch wohl thun mögen und sollen." Den 1«. May ') wurde ein Tag, wegen der i) Den 24ten April nach Wursieisen, den25ten May nach Lauster, nach unsern Rathsschriften aber den löten May. 3 Zo XV. Periode. Befteyung vom Bistum. savoyischen Eroberungen -er Berner, zu Basel gehalten- Der Schtedbote von Basel war -er Bürgermeister Caspar Krug. Beyde Parteyen nahmen zu ihrem Schrei, her den hiesigen Skqdtschreiber Falkner an. Zum Präsident erwählten die Schiedboten den Bürgermeister Krug. weil er von der Stadt war, wo der Tag gehalten wur- de; obschon bemerkten die Schiedboten in ihrem Abschiede/ daß die Versammlung nur eine erwählte, und keine von eidsgenössifcher Obrigkeit wegen erkannte, noch verordnete Tagsatzung wäre. Den 21. May gab der Rath, aufm Schüyenhause des Petersplatzes, den Schiedboten, den Anwälden von Savoyen und von Bern, dem französischen Ambaffador Coignet, und den Bevollmächtigten des Königs von Spanien und des Gu- vernators von Mailand, eine kostbare Mahlzeit. ') r) Außer dem Wein aus dem Nathskeller und dem Brot, wie auch verschiedenen Löhnen, wurde ausgegeben: 21 Pf. 6 ß. 4 d. fsir Mandelkernen, Gnrwürz, Jmber, Zimmer, Nägeli, ungefärbtes Gewürz, Rostnlein, Zucker, Zwetschgen, Zibelen, Museatennuß, Saffran, Pfeffer, Pfeffermehl, Pommeranzen, Oliven, CappriS, Baum- öhl, und gesottene» Wein; 1 Pf. l6ß. 2 d. fürAepfel» Nüsse, Salat, Retich, Eier, Petcrli, Milch, Mehl, Essig und Zibelen; 6 Pf. 17 ß. 6 d. für junge Hähne, Hüner, Cappaunen und Tauben; 11 Pf. für Lämmer, Rinds-und Kalbfleisch; zi Pf. 15 ß. für Salmen, Forellen, Sälmlinge und andere Fische; 2 Pf. ü ß. für 23t XVIII. Kap. 1563. Beyde Räthe saßen mit zu Tische. Zwey Sechser von jeder Zunft warteten auf. Alle Saitenspiele, Wissen und Trommeln wurden aber eingestellt; »denn, sagte die Erkanntniß, dieses sey eine ernstliche wichtige Sache, davon wo die durch Gottes Gnade nicht gern qe- mittelt werde, leichtlich großer Unrath und alsbald schwere Kriegsübungen folgen möchten." Ein neuer Beweis , was willkührliches Aergerniß mit sich bringt. Es hätte also der unschuldige Schall einiger Instrumenten, die keinen Heller aus'm Lande verführten, Gott zum Krieg gereizt. Ein gefälliges Opfer war es ihm aber, daß 6^ Rathsglieder mit indianischen Gewürzen ihr Geblüt erhitzten. Bald darauf lud der Rath die hohen Gäste wieder zu einer Mahlzeit ein, welches sie sich aber verbaten. Nichts desto weniger aßen beyde Räthe auf'm Nathhause beysammen. Heut zu Tage würde man etwas höflicher die Mahlzeit ganz eingestellt habem damit die Bevollmächtigten nicht glauben möchten, man hätte sie nur gelegentlich mit eingeladen. Ein zweyter Tag wurde zu Basel in dem gleichen Geschäft nach Bartholomei gehalten. Den 27ten Äugst mußten noch auf eine Mahlzeit 100 Pf. io ß. außer Wein und Brod, verwendet werden. Diese Gast- den Paffetenmachcr, um Takten zu machen; nnd 2 Pf. für Eierwecken. 232 XV. Periode. Befremmg vom Bistum. mahler wollen wir eigentlich nicht tadeln; denn die Erfahrung aller Zeiten lehrt, daß das Beysammenessen und Trinken nicht selten den Gang der Geschaffte erleichtert, und Vertraulichkeit einflößt. In diesem Jahre wurde die letzte Sitzung des Tridentiner Conciliums gehalten. Wir haben schon unterm Jahr angeführt, was von Alt über die Annahme desselben in der Schweiz mitgetheilt hat. l§6st. Der Kaiser Ferdinand starb den 25 . July, und seine Staaten wurden getheilt. Sein Sohn Maximilian H, der Kaiser, bekam das eigentliche Oestreich, Hangar» und Böhmen; Carl, Steyermark, Kärnchen und Krain; und Ferdinand das Tyrol und die Vor- deröstreichischen Lande, worunter die Besitzungen im Oberellsaß auch verstanden waren- Ferdinand war folglich auf beyden Usern des Rheins unser Nachbar. Von der Pest, die dieses Jahr zu Stadt und Land wüthete, gibt Doctor Platter folgende Beschreibung : ^ Der Sterbend, darin ich als Medikus damals vie- len Leute» gedient habe, war sehr groß. ES starben von jungem Volk am meisten, demnach viele Dienstmägde und allerhand WerkSgescllcn. Wer um Johanni von fremden Diensten anhero kam, gierig fast alles darauf. Die Spinal- und Allmosenhäuser lagen voll Kranken. Der mehrere Theil xvm. Kap. is64. 233 von schwangeren Frauen und Kindbetterinnen starb daran. ES kamen aber auch eine gute Zahl Leute wieder auf, und wovon etliche lange daran krank gewesen. In meines Vaters HauS kamen fünf Personen wieder aus. Viertausend Perso- rien mögen hingefallen seyn. Der Sterbend währte bey 15 Monate. Im Spinal starben 209 und genasen 478 Per- sonen. Die Gassen waren gar leer von Leuten/ und man verspürte in den Versammlungen der Kirchen und anderswo großen Abbruch und Weite.'' -) Sonderbar ist es/ waS Placier beyfügt: „ Wo der Mann oder aber das Weib starb, gab es gleich wieder eine Heirach. Sie nahmen einander gleich, nachdem einer, etwa wenige Wocyen vorher/aus der Ehe gestorben war. Ja/ schwangere Wittwe«/ deren einige nä- big waren, nahmen andre Ehemänner. Die Obrigkeit wurde dadurch bewogen, eS zu verbieten. H In dieser Gefahr, so ') Nyf spricht von loooo, und Wursteisen von 7000 in der Stadt und 3wo aufm Lande. Man zählte unter den Verstorbenen 13 Räthe/ 6 Doctoren oder Professoren, 5 Prediger; eine Dorothea Weckcrin, die eilf Männer gehabt hatte, und die Wibrand von Rosenblatt / welche mit vier Reformatoren vermählt gewesen. -) Traurig, schrieb einer, war der Anblick, da den Nachmittag, um 2 und 4 Uhr, man die Gestorbene» zu be- statten pflegte, wie die Leichen aus allen Gassen her getragen wurden. Man machte große Gruben, und legte darin ein oder zwey Dutzend Todte beysammen. Alle Kirchhöfe wurden nachgehendS eines Knies hoch mit Erde ver' schüttet. 3) Man sollte fast glauben, daß die Seuche mit einer Art 2Z^ XV. Periode. Befreytittg vom Bistum. ich in meinem , und meines Vaters Hause, wie auch mit Heim. suchung der Kranken ohne Zahl ausgestanden habe, hat mich doch Gott sammt meiner Hausfrau gesund erhalten. Nur entsprang mir ein Pestilenz Blätterlein an der Hand beim Daum, als ich einen, der den todten Schweiß schwitzte, bey der Hand hielt, und zum Puls griff." Dieser allgemeinen Landplage hatte man es viel. leicht zu verdanken, daß Legaten für arme Schüler ge» macht wurden. ') Auf einer zu Lausanne gehaltenen Tagsatzung der Boten von eilf Kantonen, wurden den 50 . Oktober, alle Anstünde zwischen Bern und dem Herzog von Savoyen endlich geschlichtet. Der Gesandte von Basel war Caspar Krug, Alt-Bürgermeister. Der Stadt« schreiber Heinrich Falkner, der die lateinische und fran« zöstsche Sprache konnte, setzte das Vermittlungs - oder Friedens-Instrument auf. 1565. Der französische Bund wurde mit Carl dem IX erneuert, nnd im Maymonat besiegelt. Zum Bundes- xrril-itiis bey den Weibekn, und xrisxismus bey den Männern verbunden war. *) 1564, 15. Sept- Juliana Wasserhuhn, geb. Amerbach, von loo fl. Ulrich Eiglin, 600 fl. Barbara Eiglin, 235 XVI. Kap. 1565 . schwur im December wurde Rathsherr Werner Wölfiin von hier nach Paris gesandt , -er eine goldene Kette empfing. In einem Beybrief bedungen die Basler vor, -aß wenn -er König die Reformirtcn in seinem Reiche weiter verfolgen sollte, fie keine Werbungen gestatten wür-en. In einer Sitzung des großen Raths vom is. December des vorigen Jahres, war er, in Rücksicht der Verfolgungen unsrer Glaubensgenossen, von der Erneuerung des Bundes abgestanden. Folgende Urkunden beziehen sich auf jenen Bund. ^8. Vrsntzois 6es 8eepeaulx, 8isur 6s Visillsvills, Oomts 6e Ourests! , oltev»Iier 6ö I'c»r6re 6uR.o^, Msrs- elisl 6e Vr-incs, Lspitsine 6e eent Nomrues 6'srmes, 8e- dsstien 6e I^sudSspine, Lvesi^us 6e I-vmoxss, 8>sur. 6e Verrufes , (üonseiller 6u Premier Lonseil 6e ss ^Is^sste, et I^vools 6e Is Oroix'sdde ä'Orbs^s, 8ieur 6s Dozent, Lon- ssilleret ^mt>asss6sur oräinsirs sux l.i§ues, psr ensemtile cleputes pour le renouvellemeut 6'iilüsnee entre sa 6>ts i>I^e8ts et Iss 8rs. lies «Utes lixues, s^svoir ksisons: eom- ins eins, seit hu'en traitaut et nezoeisnt pour le 6it renou- vsüement svee lss ^mdsssscieurs 6es 8eixneur8 6u Lanton 6e Laie, uous pensions s-voir sstisksit sn es yu'ils svoient eu cNsr^e 6s nous 6ire et äeelsrer 6s la psrt 6s leurs Lupsrisurs pour I'e§sr6 6e l'e6!t 6e pseikertion sur les trou- Iiles L6venus en Vrsnes, pour le 6itkeren6 6s la Kslixion, 6'sutsnt c^ue nonus leur montrsmss lettres 6e s» 6ite ^ls- Loo fl. AntisteS Sulzer, 100 fl. Ein FranzoS von Va kenciennes, Caspar Hellet, 600 Pfund. 2Z6 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. ^S8ts, psr Is^uelle Isnr8 äits 8nperisur8 et sux sn88, pou- voient sntendrs c^u'sn esls il n'^ svoit suouns diüisulls, stsnt taut Is ro^suine re8oln L I'sntrstisn et s I'obsei vstio» 6n 6it I26it pour Is Kien , union et repo8 6'un cliscnn, et r>n'svon8 8ouvsnsnos 6e I'avoir ecrit sux 6it8 3r8. 6s I1s8lc. slin yus xour eet ezsr6 i>8 ns fs88ent 6ilüonlts 6'entrer c» I'sIIisncs, tontsko>8 stsnt sntendu 6s Is psrt 6s8 6it8 8ei- xnsur8 6s Lsls, re88s- insnt prote8tstion 6s ns vouloir seeepter ni entrer sn I'sl- lisnos re^ns psr Is8 sutre8 csnton8 st eonfe6sre8, 8i non » eetts oondition, st non sutreinent, L b^svoir, ^us k^usud il sviendroit ei spre8 c>ne Is koi ns von!st entretenir et oli, Server Is 6it edit ( es cjn'il ns fsnt ersindrs ni S8xerer ete.) ^ns eeux qni kont profe88ion 6'etrs evsn§sli8ts8, ku88ent eontrs Is eontenu 6u 6it edit, inols8ts8 on per8soute8, s- Ior8 et en tont sutre toinp8 c^ue esls pourroit sdvenir, Ü8 n'entsndoient etrs s68traints, tenu8 > ni oklixs8 6s dsrnen- rer en I'sIIisncs, 8'Ü8 ns vouloisnt, et que esls ns 8s fit xsr Is Kon vouloir, 6one pour esuss 6e Is ntsnife8ts etcer- tsins S88ursnce, HNi est 6s es «tue 6s88U8 psrini tont Is Iko^snins, st cjue teils S8t l'intsntion 6u I^oi, ponr donner eontsntenient sux 6it8 8r8. 6s Lsels, no»8 n'svon8 vonlu ksillir ponr ostte Ipur deelsrstion st proteststion fsirs 6rs8- 8er sn88i, dölivrer st ksiller en Isur8 insin8 ee8 prs8eutc8 8iznse8 6s no3 msin8 et 8eeIIee8 6s no8 8ossnlx. ksit L kt'ibourz Is 3s^onr 6u ino>8 6s dsnvier, I'sn 1363. Visillsvillle. II. 6s l.suke8pauts st Sinesrits i^u'il axxsrtisnt, sans ausu, adus. Os la croxx. Sans liLn ni 6atts» Laslist. I^ous Nisolss 6e la 6roix, Lonseillsr 6u R.oi st son ^inkassaäsur snx l^ixues. Lsrtikons xsr la prs'sents , avoir acsor6e ä lVlessieurs 6e la Ville st Lsnton 6s Laie, pour la 6sinonstration l>onns r^u'ils ont ksits an renouvellement 6e setts sllisnse, outrs Iss 6000 livres c^us Iss 6!t« 8rs-6s Lasle ont snes par sliasun an 6s pension, tant pourla paix <^us ponr I'allianse, Iss auzinentsr en ksveur 6e cstte 6!ts allisncs, st xour Iss xratiüer, 6s six cents esus 6'or solsil, kaissant Is parkait 6s 3000 ssus 6'or soleil, lesc^uels 3000 esus 6'or solsil st 6s t>on poi6s sa lVla^jeste lsur tera paiör si apres psr sliasun an L la 6Iian6eleur, sinsi c^u'ils ont accoutuins 6'stre , 6es 6eniers 6s la pension or6insire 6ss Liguss, st soinins il se kait anx antres Lsntons Isurs sllies. Ln tenioin 6s es nous svons si§ne Is xrssente 6s notra inain st scells 6u sssl 6s nos »riues L LLIs ls 6. 6'^vrit l'sn 136L, 224 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Neunzehntes Kapitel. Die helvetische Confeffion wird zu Bafel nicht angenommen. 1566. Die helvetische Confeffion ist ein Werk von 119 Quarto Seiten, in lateinischer Sprache. Den mirun, Mannten Uebersetzer nenne ich Grynaus, weil er die Übersetzung dieses Unbenannten in eine Sammlung von derartige» Schriften aufnahm- Der Titel lautet wie folgt : Lonlessio er expositio Simplex oi'tkocloxL üäel et tloZiNLium emliolleor'um s'meeiL« reliZio- nls eliilstianne .... eäita. ') Nach einer Vorrede vom 1. Merz 1566, füh. ren die Verfasser ein Gesetz aus den römischen Rechten von den Kaisern Gratianus, Valentinianus und Theo- -osius über den Unterschied zwischen Katholiken und Ketzern an, ') gleichwie das Symbolum des Pabstes Das Wort eatholik muß befremdend vorkommen; es wurde aber hier in der ursprünglichen Bedeutung des griechischen Worts genommen, d. i- für allgemein. 2) Woraus bewiesen werden soll, daß die Reformirten Ca- tholiken stndr und daß, wag wir Catholiken nennen, XIX. Aap. Das Jahr 1566. 235 Damafus- ') °) Dann folgen 30 Nummern oder Kapitel, von deren jedem etwas in den Noten vorkommen soll, um von dem Ganzen einen allgemeinen Begriff zu erlangen. Die Ueberschnften der Kapitel sind: I. Von der heiligen Schrift, wahrem Gottes Wort. 4.) II. Von der Auslegung derselben, und von den Kirchenvatern, Concilien und Ueberlieferungen. 2 .) III. Von Gott, dessen Einheit und Dreyeinigkeit. 3.) IV. Von den Götzenbildern , und den Bildern von Gott, von Ketzern sind. 3ubkinu8 . . . rslihnos «lenaentes vesa- vo8l)iie Hnäiosnte», tinerelioi 6o§insti8 inksinisln sus- tiners, clivins plimurn virxllotn, posi ctism, inotn ani- rni nostri , ^uem ex cse>e«ü srditrio snwx8«rirnn8 , ulüonr plLL^encios- ') OSM38U8 lebte im 4ten Jahrhundert. -) In diesem Symbol sind die Worte zu bemerken: Der Sohn ist vom Vater zu uns herabgekommen, welcher doch nicht aufgehört hat bey dem Vater zu seyn. . . . Der heilige Geist sey weder erzeugt noch un- erzeugt (non xenitum, negue inzenitum,) weder erschaffen noch gemacht (non oresturn nec^us tsotum,) sondern gehe vom Vater und Sohn aus (xrooeMt.) Der Vater gebar den Sohn (non voiuntste, neo neos88it»te, ssä nstura,) nicht weil er es wollte, nicht weil «s nothwendig war, sondern von Namr wegen. 2 ^o XV. Periode. Befreyurrg vom Bistum. voll Christus und von den Heiligen (vivor-um) ^) V. Von der Anbetung («le aäorLtions,) dem Cultus und dem Anrufen Gottes, durch den einzigen Vermittler Jesum Christum. VI. Von der Fürsehung (?rovi- tienüL) Gottes. 5.) VII. Von der Erschaffung aller Dinge, von den Engeln, dem Teufel und dem Menschen. VIII. Vom Falle des Menschen, von der Sünde, und der Ursache derselben. 6.) IX. Vom freyen Willen (cle lidero Liditlic» ) und von den Kräften der Menschen- 7.) X. Von der Prädestination Gottes, und der Erwähiong der Heiligen. 8.) XI. Vom Jesu Christo wahrem Gott und Menschen, dem einzigen Erretter der Welt. 9 ) XII. Vom Gesetz Gottes. io.) X'11. Vom Evatkgelirmr Jesu Christi, von den Versprechungen, vom Geist und vom Buchstaben. XIV. Von der Buße und der Bekehrung des Menschen, ii.) XV. Von -er wahren Gerechtmachung (ßu8Ü6eLtiono) der Gläubigen. 12 .) X VI. Vom Glauben, von den guten Werken, von derselben Lohn und vom Verdienst des Menschen. r3.) XVII. Von der katholischen und hettigen Kirche Gottes, i-ä.) XVlII. Von den Kirchendienern, ihrer Einsetzung und Pflichten. XIX. Von den Sakramenten der Kirche Christi. 15.) XX. Von der heiligen Taufe, ib.) XXI. Vom heiligen Abendmahl des Herrn. 17.) XXII. Von den heiligen und Kirchen- Versammlungen- is.) XXIII. Vom Gebete, Gesang und 241 XIX. Kap. Das Jahr 1666. ttird den kanonischen Stunden. 19.) XXIV. Von den Festtagen, dem Fasten und der Wahl der Speisen. 20.) XXV. Vom Catechismus, dem Trost und dem Besuch der Kranken. 21.) XXVI. Bonden Begräbnissen, vom Fegfeuer und von Geistererscheinungen. 22.) XXVII. Von Kirchen-Gebräuchen, Ceremonien und Mitteln (rneclns)2Z.) XXVIII. Von den Kirchengütern- 24 .) XXIX. Dom ehrlosen Stand, von der Ehe, von der Haushaltung. 2s.) XXX- Von der Obrigkeit. 2b.) Noten zu den so eben angegebenen Ueberschriftett der Kapitel. ') „Es soll sich Niemand ein anderes Wort Gottes weder Dichten noch vom Himmel erwarten." — Eine sehr nützliche Lehre! Allein, was waren die vermeinten Vordemun- gen und andern Vorurrheile unsrer Orthodoxen, was wärest sie anders, als angebliche Offenbarungen der Gottheit ? — ,, Man soll auch auf das verkündete Wort sehen, und nicht auf den Diener der es verkündet, denn, ob ek schon böse und ein Sünder istsmsius e» ptzoostoi-,) so bleibt doch das Wort Gottes wahr und gut.'' — Allein, wenn er m-i»» ist > z. B. von Herrschsucht brennt, wird er nicht bey der Aüswabl der biblischen Stellen, und vorzüglich be« der Auslegung derselben , anders zu Werke gehen, als wenn er sich aufrichtig W einen 8srvll8 ssrvorum ansieht ? 2) Die Verfasser leiden nicht, daß man in die ReligionS- -reitigkeiten angenommenen Gewohnheiten,«oder der Menge -er VI. Band- Q 2^2 XV. Periode. Befreymrg vom Bistum. Gleichdenkenden, oder der Verjährung einer langen Zeit Gehör gebe. Sie stimmenknurden aus GotteSwort abgeleiteten Urchei, len rechter Geistlichen (spiritusiiuin iiominum.) Diese Sprache führt aber jede Partey unter den Christen. 2 ) „ Der Vater hat den Sohn von Ewigkeit geboren. I'ster sl, seternc. Lliuwgeriersvit." Dieses Dogma einer kwi- gen Gebärung findet sich nicht in unsrer BaSler Confession; sie ist aber aus den päbstlichen Rechten entlehnt. Die Englän- der haben fie auch in ihre Glaubensbekenntniß aufgenommen. So lautet die französische Uebersetzung: l.« Lis est enxenä, « clu per«, äs taute eternite. ") „ Christus habe nicht die menschliche Natur deswegen angenommen, damit er den Bildhauern und Malern ein Vorbild darreichtet noniäea liumsnsmiiLtursm S88umsit, ut t^pum xraekeret ststusrüs »thue piolorilrus." Nie haben aber di< Catholiken so etwas ungereimtes behauptet. Zudem liegt in diesem Satz sogar das Verbot, den Christ vorzustellen, wenn auch von Anbetung des Bildes keine Rede wäre. ,, Sehr weislich werden diejenigen getadelt, welche sagen, wen» alles, was geschieht, durch die Vorsehung Gottes sich ereignet, so find alle unsere Bemühungen unnütz/' Wie oft hat man nicht bey uns wider die Impfung der Blattern von den Arltern gehört, man müsse die Vorsehung nicht v c r- suchen. Versuchen ist es im Gegentheil, wcnnmandie Mittel, die sie uns an die Hand gibt, und den Gebrauch der «nS von ihr geschenkten Vernunft verscherzt, um ihr ein Wun- der abzudringen. 6) „ Wir bekennen, daß die Erbsünde in allen Mcn- scheu sey; wir bekennen auch alle andere Sünden, die aus XIX, Kap. Das Jahr 1566 . 243 dieser entstehen/ mit was Namen man sie je nenne/ tödrlichs oder verzeihliche/ oder auch die Sünde t» den heiligen Gckst- welche keine Verzeihung hat/' Also glaubten die Verfasser- daß die Sünde wider den heiligen Geist noch begangen werden könne/ und daß es folglich eine Sünde gebe/ die ohne Verzeihung bleiben werde. Die BaSler Confession berührt eine solche Lehre nicht, und der ehrwürdige Osterwald sagt ohne Anstand (Markus Cap. m v. 28 / 29 und 30/) daß diese Sünde nicht mehr Start haben kann. (On »s peur p»s )our-ä'Nui cornmettrs Ls peolie.) Durch die Umstände / ss Markus angibt/ wirdMardäus (Cap. xn. v. 31 / 32.) erläutert. Wir haben nicht / wie es die Pharisäer hatten / den Heiland vor uns / wir sehen ihn nicht Wunder thun - und es fällt uns nicht bey / solche Wunder einem unsaubern Geist zuzuschreiben. Wie kann je ein Geistlicher dem geängstigm: Sünder Trost und Hoffnung zusprechen/ wenn es noch Sünden gibt, die nie verziehen werden können? Der Mißbrauch/ der von dieser Lehre gemacht werden kann / ist fürchterlich. Wir haben zu Straßburg vor der Revolution / in der Kirche der Dominikaner/ selber gehört/ daß da die Ordinatioa einen Ausguß des am Psingsttag über dir Aposteln / in Gestalt einer Zunge / gesetzten heiligen Geistes / dem Priester gewähre / so sey der Unglauben an dessen Lehren eine Sünde wider der» heiligen Geist Schon zu den Zeiten des AugustinuS stritt man über die eigentliche Beschaffenheit dieser Sünde. Er sägte selber / kaum werde man in der Schrift eine schwerere Frage finden. ES werden aber im neuen Testament noch zweyerley Sünden erwähnt / die Schwierigkeiten darbieten« Die erste ist die Sünde zum Tode/ »-! moi-iem , deren Johannes in seiner ersten Epistel gedenkt. (Cap. v° v. 16.) Der Professor Beck (tu seiner Synopst p. 649) sagt/ daß gemeiniglich unsre Theologen sie zur Sünde wider den herl-, 244 XV. Periode. Befreyurig vom Bistum. Geist zählen (rekerunt;) daß aber andere mit mehrerm Recht nnter dieser Sünde solche verstehen , die Gott mit dem Verlust des Lebens gestraft haben wollte. Die andre oder dritte Sünde, die Schwierigkeiten veranlasset, wird in der Epistel an die Ebräer (Cap- x. v. 26 und 27) das muthwillige Sündigen genannt, und in der zweyten Epistel Petri (Cap. n. v. 20 , 21 und 22) auf die Abtrünnigen und Wiedergefallenen ange- wendet. Der Professor Ahlward, in seinen Betrachtungen über die Angspurgische Confession <7ter Theil x. 1590-1658) gibt sich viele Mühe, um dem Begriff von der Sünde wider den heiligen Geist den ausgedehntesten Umfang zu geben. Doch gibt er zu, daß Hoffnung zur Vergebung bis zum letzten Le- henshauch statt haben könne, wenn nur Buße, Reue und Be- kehrung diesem letzten Hauch vorangehen. So sprechen aber die Verfasser der helvetischen Confession nicht, und da sie den Begriff dieser Sünde nicht bestimmen, so bekommt der Geist, liche genügsamen Raum, den Menschen nach Willkühr zu äng. siige», zu beruhigen und zu fesseln. ?) Die Verfasser bekennen , daß dieser Gegenstand viele Streitigkeiten in der Kirche verursacht habe- Eben deswegen hätten sie ihn mit einer heilige» Ehrfurcht übergehen sollen. Die Streitigkeiten entstehen, wenn man Entscheidungen über das, so unerklärbar ist, als Glaubensartikel, aufdringen will. Die Ausmittlung der Zurechnung unsrer strafwürdigen Handlungen und Unterlassungen mit der Gerechtigkeit, der Vorher- sehung, der Güte, der Weisheit und der Allmacht Gottes bieten einen Abgrund dar, welchen die Sterblichen nicht ergrün. den können. ,, Nach dem Falle (wie es Grynäus übersetzt hat) ist dem Menschen nicht allerdings hingenommen der Verstand 2^5 XIX. Kap- Das Jahr 1266. (iEiiectus;) er ist auch nicht beraubet seines Willens, daß er also gar zu einem Stein oder Stock geworden sey. Aber diese Stücke sind in ihm also verändert/ und gemindert, und entkräftet worden- daß er forthin das nicht vermag, was er von Anfang vor seinem Falle vermögen hat. Denn der Ver- stand ist dem Menschen verdunkelt, und dazu aus seinem freyen Willen, ein dienstbarer Wille geworden. Er dienet der Sünde nicht unwillig, oder gezwungen, sondern mit Wille. Denn ja der Wille ein Wille und nicht Unwille heißt. (VoiuEs non Noiunts8 aicimi-.) Darum, so viel das Böse oder die Sünde belangt, sündiget, und thut der Mensch das Böse, nicht gezwungen von Gott und von dem Teufel, sondern selbst gut- willig, und in diesem Falle gar freyen Willens. — Der Mensch, der noch nicht wiedergeboren ist hat keine« freyen Willen zum Guten, noch einige Kräfte das Gute zu vollbringen. In dem Wiedergebornen wird der Verstand erleuchtet durch den heili- gen Geist, daß er die Geheimnisse und Wille Gottes verstehe (intollectus illumirietur nt et rn/steri» et voluntstei» Ok:> inteiiiAse.) So wird der Wille nicht nur verändert durch den Geist sondern wird auch gerüstet und bereitet mit Kraft und Vermögen. — Die Gläubigen werden frey genannt, doch so, daß sie ihre Blödigkeit erkennen, und sich des freyen Willens nicht rühmen." 8) Das Wort rrseäestlnstio wird von Gkynäus durch Fürsehung übersetzt. Seit langem hat Fürsehung oder Vorsehung eine andere Bedeutung, rraeässtln^ic, ist Vorbestimmung. — „ Gott hat von Ewigkeit fürsehen (prssäestlnsvit) und erwählt, aus keinem Ansehen der Menschen (nulio kominum respectu,) sondern frey und aus lauterer seiner Gnade (liberi, et mers suL xrsti»,) die AuSer- wählten (8!>nc!tos.) die er will selig machen in Christo (< 1 II 0 S 246 XV. Periode. Befteyung vom Bistum- vult sslvos kseere in tlliristo.") Bey Anlaß der BaSlep Confession haben wir schon diesen Gegenstand berührt. Zu den dort bereits angeführten Stellen müssen wir noch die drey folgenden anbringen. Apostelgeschichte, Cap. xvn. v. 31. „ Er hak einen Tag gesetzt auf welchen er richten will den Kreis des Erdbodens, mit Gerechtigkeit" 2 Cor. Lap. v. v. io. ,, Denn wir müssen alle offenbar werden vor dem Rich- terstubl Christi, aus daß ein jeder empfange, nachdem er gehandelt hat bey Leibes Leben, es sey gut oder böse.'' Offenb, Ioh. Cap. xx. v. 12 und 13. » Und die Todten wurden gerichtet nach ihren Werken, ein jeder «ach seinen Werken." Die Verfasser bevder Confessionen berufen sich aus dreo Stellen des Paulus (Röm. IX. v. 11, 12. Erbes i. y. 4- und 2Tim. i. v. 9 , 10.) und von eben die« sem Paulus haben wir zwey Stellen angeführt (1 Cor. Cap. m. v v. nnd 2 Cor. Cav. v. v. 10.) worin ausdrücklich gesagt wird, daß ein jeder nach seiner Arbeit belohnt, ein jeder nachdem er gehandelt hat, gerichtet werden soll. Die Lehre der Prädestination, die in der Basler Con- feffion nur in erliche» Zeuen besteht, nimmt in der helvciischcn Confeffion Quarr Seiten ein, wo auch der Verworfenen ( Keproko^inr) Meldung geschieht, da derselben, in der Basler Confessio» - nicht gedacht wird. Die Verfasser rathen aber mit kluger Vorsicht an, Niemanden verwegener Weise zu den Verworfenen zu zählen ( N! c^us temers i'sp,-o1>i8 gui 8 guuni cst siniuinei'.inlius.) Sie tadeln auch diejenigen, welche sagen, daß alle Lehren und Ermahnungen überflüssig sind, da Gott schon über unser künftiges Schicksal verfügt habe. Sie gehen weiter, und wagen einen Satz, der in dsk ächten Lehre der XlX.Kap. Das Jahr 1566 . 2^7 Prädestination, wie sie solche auch selber vorgetragen haben, nicht gegründet ist r ^uöisnäs sst prss6iost!o üvsnzelü, ei7 8ervu8. (I.uo. 22: 26.) Die Sakramente werden also erklärt: „ Es sind Wahrzeichen der Geheimnisse Gottes (^mkols mvstics,) oder heilige Gebräuche (riw8 8»noti) oder heilige Actionen 250 xv. Periode. Befteyung vorn Bisrum. (sncrss sctiones ) Händel, Uebungen oder Wirkungen (Zusähe vom Uebersrher) von Gott selbst eingesetzt mit seinem Worte (eonstsntes vei-bo 5>io) Zeichen (sixnis) und verzeichnete» Dingen < et 1 -c.Kus sixrnkculis,) mit welchen er in der Kirche seine höchsten Gutthaten den Menschen bewiesen, in frischem Gedächtniß erhält, und immerdar («udniös) erneuert, mtt welchen er auch seine Verheißungen besiegelt, und alle Dinge, die er innerlich uns gibt O-sestst leistet,) äußerlich anbildet, und etlicher Maaßen den Augen anzuschauen vorstellt, dazu auch (s-ieoyus) unsern Glauben, durch innerliche Wirkung des heiligen Geistes, stärkt und mebrt, und mit denen er uns von allen andern Völkern und Religionen absondert, and sich selbst zum Eigenthum vereinigt oder verbindet (sibi^ue 8oi, conseci-st st oirlixat,) und hiemit auch anzeigt, was er von uns erfordere." Wie konnten doch die gemeinen Leute und die Catechumenen so eine verworrene Definition verstehen? *6) i, Die Taufe soll nicht durch die Weiber (muHsres-) noch durch Hebammen gegeben werden." Dieser Artikel nahm, in der Verordnung über die Reformation vom 1. April 1529, sechs bis acht Linienein; und in der Baslcr Confession von 155 L ungefähr eine Seite. In der helvetischen Confession aber füllt er allein 7Quart Seiten auS. Wie leicht war es doch zu sagen: „ Wir glau- be», daß beym heiligen Abendmahl das geweihte Brot und Wein, den Leib und das Blut des zur Rechten des Vaters im Himmel sitzenden Heilandes vorstelle, daß aber durch unsern Glauben an ihn, unsre Dankbarkeit gegen den Vater und unsre Reue über unsre Sünden, wir dergleichen Früchte werden theilhaftig werden, als wenn sein Leib gegenwärtig und von uns gegessen worden wäre." Folgen hier einige Aus- 2ü1 xix. Kap. Das Jahr 1566 . rüge: „ Innerlich empfangen die Gläubigen, vermittelst Christi (opei-ü (,) durch den heiligen Geist, das Fleisch und Blut des Hcirn, und weiden damit gespeist! zum ewigen Leben. Denn das Fleisch Christi ist die wahre Speise, und sein Blut ist der rechte Trank zum ewigen Leben .... Es ist nicht einerley essen (msnäuo^tio «»n s«t un,u8 Zc- Iieris.) Denn es ist ein leibliches Essen oder Messen, da die Speise von dem Menschen in den Mund empfangen, mit den Zähnen zerbissen (zermalmet,) und in den Bauch hineinge- schluckt wird (in venlrein lwxliilitni-) .... wie man das Fleisch Christi leiblich nicht essen kann noch mag, ohne große Missethat, und gräuliche Grausamkeit, also ist es nicht eine Speise des BauchS ..... wir glauben nicht, daß man den Leib Christi mir dem Munde des Leibes leiblich oder we- sentlich esse. (oo nporalirer vel essentillliter.) Esist auch noch ein geistliches Essen (übersetzt Grynäus splritnaiis rn-ln-iuostio) des Leibes Christi, doch lischt ein solches, daß wir vermeinen sollten, daß die Speise, nämlich der Leib, in Geist verwandelt werde , sondern ein solches, daß der Leib und Blut, welche die Speise sind, in ihrem Wesen und Eigenschaft bleiben, uns aber geistlich mitgetheilt werden, das ist, nicht aus die leibliche Weise und Maaß, sondern aufgeist- liche, durch den heiligen Geist, welche die Dinge, die uns durch den Tod Christi erworben sind, nämlich, die Verzeihung der Sünden, die Erlösung und das ewige Leben uns zueignet und zustellt, also daß Christus in uns lebe, und wir in ihm.Sauet AugustinuS sagte: „ Wag rüstest du die Zähne, oder den Bauch? Glaube; so hast du gegessen." — „ Ueber die erzählte geistliche Nießung, ist noch ein sa- kramentliches Essen oder Ni e ß en des Leibes und BlutS Christi, durch welches der Gläubige, nicht nur geistlicherweise sind innerlich des wahren Leibes und BlutS Christi theilhaftig 252 XV. Periode. Befreyurrg vorn Bistum- wird, sondern auch äußerlich, wenn er zu des Herrn Tisch geht, auch davon empfängt das sichtbarliche Sakrament des Leibes und BlutS Christi u. s. w. ' 2 ) „ Die wahre Zierde der Tempeln besteht nicht in Elfenbein, Gold und Edelsteinen, sondern in der Mäßigkeit, Gottseligkeit, und in den Tugenden derjenigen, die die Tempeln besuchen." Gewiß, ein schöner Gedanke. ") „ Das Volk muß nicht durch zu weitschweifige Gebete ermüdet werden, also daß, wo die Predigt angehört werden sollte, man aus der Kirche gehe, oder wünsche, sie wäre schon auS." — „ Der Gesang in den Kirchen, wo er im Gebrauch ist, muß gemäßiget werden. Der Gesang, so man Gregorianus nennet, hat viel abgeschmacktes, und ist daher mit Recht abgeschafft worden. Kirchen, die keinen Gesang, aber einen Prediger haben, verdienen keinen Tadel." 2°) „ Wir glauben nicht, daß ein Tag heiliger sey, als der andere, und daß müßig gehen Gott gefalle.'' — „ Betreffend den Unterschied der Speisen halten wir dafür, daß alles das dein Fleisch zu entziehen sey, wodurch eS frecher und geiler wird .... undo red-titin-terooioi-, et d^Icutatur iinpensiu«, und« exi 8 tunt komsnts csrnis, sivs Pikees sind, 8 >vs osrnes, 8 >ve sromstL, delitiseve sut I>r-sv 8 tsrikii> vins. Sonst wissen wir, daß alle Geschöpfe zum Gebrauch und Dienst des Menschen erschaffen sind. Al- leS, was Gott erschaffen hat, ist gut, und ohne Unterschied, mit Gottesfurcht, und rechter Mäßigung zu gebrauchen; denn , der Apostel spricht (Tit. i. v. 15 :) Den Reinen sind alle Dinge rein. Und wiederum (i Cor. x. v 25 ;) Alles, 253 XIX. Kap. Das Jahr 1566 . was in der Metzig feil ist , das esset, und forschet nichts, auf daß ihr -es Gewissens verschonet. Derselbe Apostel nennet die Lehre derjenigen, die da gebieten, die Speisen zu meiden, Teufels Lehren. ( i Tim. iv. v. 1, 2, z, 4, 5.) Denn Gott habe die Speisen geschaffen zu genießen mit Danksagung, den Gläubigen und denen, die die Wahrheit erkennen. Denn alle Creatur Gottes ist gut, und nichts verwerfliches , daS mit Danksagung empfangen wird. Denn es wird geheiliget durch das Wort Gottes und Gebet. Derselbe Apostel (Coloss. ii. v. 18—25.) verwirft die, so durch zu viele Enthaltungen sich einen Namen der Heiligkeit verschaffen wollen. Darum verwerfen wir die Tatianer, die Emratiten, und die Lehrlinge des Eustachius, wider welche das Concilium zu Gangren zusammenberufen wurde." Die Weitläufigkeit dieses Artikels verglichen mit der Kürze eines der vorigen über den Gesang ließe vermuthen, daß die Natur den Sinn des Geschmacks oder Gaumens, bey den Verfassern mehr begüngstigte, als den Sinn des Gehörs. Dieser Artikel beweist auch, was wir im Kapitel über das Jahr 15Z4 schon bemerkten, wie leicht fich alles in eine Glaubensbekenntniß bringen lasse. -') » Die Geistlichen werden den Kindern die zehn Gebote, den apostolischen Glauben, des Herrn Gebet, und einen Begriff von den Sakramenten, nebst den Hauptpunkten und ersten Grundsätzen unsrer Religion beybringen:" DaS ist, was man bey uns Kinder Bericht nannte. -2) „ Wir glauben, daß die Gläubige» geraden Weges nach dem körperlichen Tode zu Christo fahren ( reetL ... sä 6Lri8tunr ivizrare, UNd Nicht richtig Wie Grynäus übersetzt;) und folglich der Gebete derUeberleben- 254 XV. Periode. Befreyung vom Bisium. den für die Todten nicht bedürfen. Wir glauben gleichfalls, daß die Ungläubigen geraden Weges in die Holle (>n tsr-tuns) gestürzt werden , woraus keinem Gottlosen, durch die Dienste der Ueberlebenden , ein Ausganq verschafft werden kann. — Das Fegfeuer sen den Artikeln des Klaubens zuwider. Jesus habe gesagt , Was von den Geistern und den Seelen der Verstorbenen erzählt Wird, die den Lebenden bisweilen erscheinen- und von die. fen zu ihrer Bcfreuung Dienste verlangen, (o erkennen wir dergleichen Erscheinungen für Bett ügereven , Künste und Ver- irrungen des Teufels, der, gleichwie er sich in einen Engel des Lichts verwandeln konnte, sich also bemüht, den wahren Glauben entweder zu vertilgen, oder zweifelhaft zu machen. Der Herr hat im alte» Testament die Wahrsage» ev und jede Gemeinschaft mit den Geister» verboten. ( lleucer xvm. v. 11 und 12.)" -5) xieltig, Mittel, nennen die Verfasser die Kirchen, gebräuche. „ Sie warnen vor dem Irrthum, dar man Sachen für Mittel halte, die keine sind, wie die Messe und die Bilder." Man nennt sie auch L-lispKoi-s. Sie müssen auf die Schulen, den Gottesdienst, die Unterhaltung der Kirchen, die Besoldung der Lehrer und der Pfarrer, und vorzüglich auf die Ernährung und Unterstützung der Armen verwendet werden." Die Verfasser führen hierauf einen für die evangelischen, besonders rcformirten Kirchen, gefährlichen Satz an. Die Evangelischen behaupteten, daß alles, was vor der Reformation Kirchengur war, 255 xix. Kap. Das Jahr <566. auch als Kirchengm nach der Reformation angesehen werden sollte/ weil die Vergebet'desselben/ hätten sie zur Zeit der Reformation gelebt/ unstreitig die Reformation angenommen ^tben würden. Die Katholiken- im Gegentheil- behaupte- ten - daß - wenn die Vergebet hätten vorsehen können / daß ihre Schenkungen in ketzerische Hände fallen dürfte»/ sie sol- ehe Schenkungen unterlassen hätten. Wer sollte über den angeblichen Willen der verstorbenen Gutthäter entscheiden? Das Waffenglück? ES hatte der Religionsfrieden von 1555 z« Gunsten der Lutheraner gesprochen- nichts aber über die Re. formirtcn bestimmt- und sie sogar ausgeschlossen. Nun schrei- ben die Verfasser der helvetischen Confeffion vor: » Sollten die Kirchengüter durch der Zeiten Unbill- und die Verwegen- heit - Unwissenheit oder Habsucht gewisser Leute in Mißbrauch übertragen worden seyn (trsnsistse sunt in si-nsuin,) so sollen sie zum heiligen Gebrauch zurückgebracht werden; denn man soll nicht zu einem Mißbrauch -besonders zu einem gottlosen Mißbrauch behülstich seyn. enirn conniven- clnrn sst sä skusum, insxiins sserileziun.) Tüchtiger zur Versetzung ihres Amtes sind die unverheiratheren Geistlichen, alö die, welche durch eigene Familiensorgen zerstreut werden. Sollten sie aber die Gabe der Keuschheit verloren haben, und ein fortwährendes Bre». nen empfinden ( uslionern senserint «lursliilsin, ) so werden sie des Spruchs des Apostels (1 Cor. VII. v. 9.) ein- gedenkt: ES ist besser freyen, als Brunst leiden, (ineiius riuksrs Iir!.") — „ Die Ehe ist die Arzney der Unkeuschheit, und selbst Reinigkeit." — „ Die Reichthümer und die reichen Leute- wenn sie fromm sind, und einen rechten Gebrauch von ihrem Reichthum machen, verwerfen wir nicht, (non repi-obSINUS.) Wir verwerfen aber die Sekte der ^xostolioi." 256 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. ^) . . . „ Die Obrigkeit empfing nicht umsonst von Gott das Schwerr (Nöm. xm. v. ) Sie fou also dieses Schwert Gottes wider alle Ucbellhäler, Aufrührer, Räuber , Mörder, Unterdrücker / Lästerer, Meineidige und alle die zucken, welche Gott befohlen hat zu strafen, und auch todten. Sie strafe auch die unbcsseruchen Ketzer, die wirklich Ketzer sind" (das heißt vermuryuch, diejenigen nicht, die am päpstlichen Hofe so genannt werden ) — „Wenn die Obrigkeit aus Glauben so verfährt, so dient fie Gott durch diese guten Werke, und wird von ihm gesegnet" — „ Die Unterthanen sollen alle» gerechten und billigen Gesetzen gehorchen ..... und wenn das öffentliche Heil des Vaterlandes, oder die Gerechtigkeit eS erfordert, und der Magistrat aus Nothwendigkeit den Krieg un- ternimmt, sollen die Unterthanen, im Namen Gottes, freywillig, tapfer, und fröhlich (lidenter, et iilsoritei-) ihr Leben hinterlegen (vitam aeponepe) und ihr Blut vergießen." — „ Sie sollen Zölle, Steuern, und andre schuldige Abgaben dieser Art getreulich und willig bezahlen." — Wer sich dem Magistrat widersetzt, reizet und ladet über sich den schweren Zorn Gottes." Diese helvetische Conftffion hatte, ttach Hottin- ger ') un- andern, Bullinqer, Obcrstpfarrer zu Zürich, schon im I. is62 zu Papier gebracht. In -er Folge theilte er sie -em pfälzischen Churfürst, Friedrich lil, mit, -er sie annahm. Zürich, Bern un- Genf fanden ') Kirchengeschichte. r. m. x. 895, 396. 267 XIX. Kai). Das Jahr 1566. für gut, daß sie im Namen der übrigen eidgenössischen Kirchen ausgehen sollte. Bündten, St. Gallen und Viel antworteten willfährig, gleichwie Schaffhausen und Müiibausen; und Neueuburg gesellte sich zu denselben. ^) Vase! aber gab eine abschlägige Antwort. Als ein Zur» eher Geistlicher, Namens Gwalter, der nach Schaff« Hausen, Basel und Müllhausen geschickt wurde, um die Annahme zu bewirken, sich hier seines Auftrages erledt« gek hatte, wurde er, wie der Ausdruck lautet, abgefertiget. ,, Man fände es unnöihig, da man die Basier Confeffion, mit Auslassung der Randglossen, vor drey Jahren von neuem aufgelegt, und die Geistlichen sie unterschrieben hätten." Sulzer, der Antistes, und einige Geistliche, wie sein Schwager Ulrich Koch (Loe- Lius,) Pfarrer bey St- Peter, und Professor in der Theologie, werden als Ursache der Verweigerung deö Die Kirchen aus Schottland, ÜügarN und Polen tha^ ten es auch in den Jahren 1566 und 1567. Die reformieren Kirchen in Frankreich verlangten eS ebenfalls; allein aus Ursachen , die nicht angegeben werden - erachtete man, eS wäre besser, daß diese weitläufige und zahlreiche Gemeine eine besondere Bekenntniß hätte- Hier möchte man fragen, in welchen« Sinn es verstanden war? -) Es war folglich eben in dem Jahre, ivo das DriverX tinische Concilium seine letzten Sitzungen hielt. VI. Band. R 258 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. Geistlichkeit angegeben- Allein, kann man sich vorfiel, len, daß in einer so wichtigen Sache, ste nicht vorher den Nach oder die Häupter zu Handen des Raths werden angefragt haben? In einem der folgenden Jahre werden wir ein Beyspiel anführen, daß Sulzer die Verhältnisse der hiesigen Regierung zur hiesigen Kirche zu Wohl kannte, als daß er hätte dießmal einseitig und eigenmächtig handeln wollen. Wir werden auch im I. 159?', folglich 3i Jahre nach der Herausgabe der helvetischen Confeffion, eine Verordnung mittheilen, in welcher der Rath ausdrücklich verbietet, der Basier Confeffion etwas zuzusetzen, oder davon abzunehmen. Daher geschah es auch, daß der erste Abdruck der helvetischen Confeffion, sowohl als alle die, welche bis 1644, folglich 78 Jahre später, herauskamen, ohne den Namen Basel erschienen, und daß bis auf die heutigen Zeiten nur die Basler Confeffion abgelesen wird, ohne irgend eine Weisung oder Beziehung auf die helvetische. Man wird auch in keinem Theil des Archivs irgend etwas gedrucktes oder geschriebenes finden, das einer Kundmachung, und folglich einer Annahme derselben gleich sähe- Seit dem I. 1644, wo der Name Basel, wie so eben gesagt, auf den Abdrücken vorkommt, wurde auch den angehenden Candidaten, durch die Theologen und Pastoren eingeschärft, nicht nur nach der baselischen Bekenntniß, sondern auch nach der helvetischen Confeffion zu lehren-" Zur Entschuldigung die- 259 XX. Kap- 1567—1584 ses eigenmächtigen Verfahrens führte man an: Die Deputaten hätten dawider nichts eingewendet; die helvetische Cönfession sey nur eine ausführlichere Erläute- rung der hiesigen; und die Studenten der übrigen re- sormirten Schweiz würden sonst unsre Universität nicht besuchen. Zwanzigstes KapiteK 1567—1584 16 67 . Wenn man -es Großen Chronik (p. 207) Glauben beymeffen kann, so bestätigte Maximilian H zu Wien unsre Privilegiert 15 69 . Als der Pfalzgraf Wolfgang von Zweybrücken, mit einer kleinen Armee, durchs Elsaß über Mömpel- gard, den Reformirten zu Hülfe, nach Frankreich zog, floh, den s und sten Merz, aus dem Sundgau, alles was fliehen konnte, nach Basel. Der Pfalzgraf begehrte von der Stadt, eine starke Summe zu entlehnen. Auf empfangene abschlägige Antwort, drohte er R 2 260 xv. Periode. Befceyung vom Bistum. thr, ein Lager nahe vor -er Stadt aufzuschlagen. Allein , die Eidsgenossen schrieben ihm mit Ernst: » Sie wollten auch zum Theil nicht leiden/ daß ihnen eine fremde Kühe auf die Weide zöge/ indem Etsaß der Helvetter Keller und Kornkasten genannt werde." Zwischen dem Rath und Junker Reich von Rei-- chenstein, wurde über den Kauf des Schlosses Lands- krön und des Dorfes Leymen Unterhandlungen gepflogen/ die aber ohne Erfolg blieben. 1570. Die Stadt Genf entlehnte von uns eine Summe Geld- Gleicher Dienst wurde ihr in den Jadren 1683 und 1689 erwiesen. Die drey Darlehen machten zusammen neunzehntausend Sonnen Kronen aus. Sie zeigte sich aber sehr saumselig, bey Abführung der Zin- se; denn im I. 1606 standen 26 derselben aus/ welche ein Capital von 6260 Sonnenkronen betrugen. Bern machte Ansprachen auf das zwischen Lie- stal und Wallenburg liegende Dorf Höllstein. Dieses verworrene Geschäft/ über welches Brückn er in seinen Merkwürdigkeiten (p. 1596) getrachtet hat, einiges Licht zu verbreiten, wurde aber beseitiget. 1571. Den letzten Merz ertheilte uns der Herzog Ema- 26l XX. Kap. Das Jahr 2572. nuel Philibert von Savoyen einen Beybrief zum -ften Artikel des ewigen Einverständnisses mit den Eidsgenos- sen von 1512, der dahin gteng, daß gedachter Artikel unsern Freyheiten, in Rücksicht des Rechtgebens- und Nehmens, und des Verbiet ens (Anlegung der Areste ) unnachtheilig seyn sollte. Den 9. September entlehnte Carl IX, König in Frankreich, von den Baslern §30oo Sonnenkronen in Gold, und 7000 Kronen in Silber, die Krone zu 24 Batzen Reichswährung gerechnet. ') Die Zinse, zu fünf vom Hundert berechnet, sollten jährlich in Basel bezahlt werden. In der zu Blois unterschriebenen Ver- schreibung versetzte der König seine Herrschaften, und die königlichen Austagen. Er versprach das Capital in drey Jahren abzuführen, und versprach es bey könig. licher Treue, en bonns loi, et en Usu äs serment, 6t 6N xarols fts Koi. Die Mutter des Königs, Cath. von Medtcis, unterschrieb auch eine solche Verschreibung. Um dieses Geld aufzubringen, entlehnte der Rath 102,976 Gulden, nämlich 30,000 fl. von ') Im vorigen, d. i. im i/ten Jahrhundert, zwischen 1637 und 1663 gab man, in Gold, zwey Sonnenkronen für eine Louisd'or, und, in Silber, eine Sonnenkrone für fünf französische Franken, und 3 bis 10 SolS. Das beweisen unsre RechiiuirgsbiiSer. 262 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. -eben fremden Städten, Fürsten und Klöstern; 19,200 st. von iz fremden Edelleuten, und 53,776 st. von ^7 hiesigen Bürgern, von Gottshäusern und von Zünften. So ein willfähriges Betragen läßt sich vielleicht durch den Rcligionseifer erklären. Der heuchlerische Carl hatte den is. Äugst mit den Reformirten seines Reichs, den betrügerischen Frieden von 8 t. Oermain en I^s geschlossen. Von diesen 60000 Kronen bezahlte Heinrich der IV jm I. 1608 siebentausend. Das übrige steht heut zu Tage noch aus. Mit den Zinsen gteng es nicht besser. Die Zinse von 1628, und alle seitherige sind gleichfalls noch unbezahlt geblieben. 1572. Das von Carl IX, am 2^. Äugst, Bartho- lomäi Tag, zu Paris, und in den Provinzen angestellte Blutbad der Reformirten, hat diese Jahrzahl gleichsam gebrandmarket. Es vermehrte auch in der Schweiz das Mißtrauen der evangelischen Orte gegen die katholischen, um so viel mehr, da die Schweizergarden in Paris sich zu den Gräueln dieser Zeit gebrauchen ließen.') Bey „ I.S R. 0 , clonns sux Suissss 6e 8S xsrcke, pour le lrow «jevoir, svoient ivontre en cette slksire, le «SO et pülsze Is msison Ires rioUs Ispiäsire, nom- ine 'Hiierri Lsduere» Lt ^'si oui äire, kjue es qu'on !ui svoit xille, vslort plus äe äeux «ent wille evus." 263 xx. Kap. Das Jahr 1Z72. Einem aber siegte Liebe zu seinen Landleuten über Fa- natismus. Heinrich Erzbergervon hier, gewesener Professor und Helfer bey St. Peter, der sich damals zu Paris befand, wurde durch einen Liestaler, Namens Johannes Pfaff, gerettet. Der ungünstige Eindruck, den die Nachricht von diesem Ausbruch des höchsten Grades der Verfolgung auf die Gemüther in der Schweiz machte, bewog den französischen Ambassador, ?omponne Lelliövre, ein Memorial den Ständen zu überreichen, worin er die Nothwendigkeit jener Blutfcenen zu beweise» trach. tete- Das Memorial selbst hat Zur Lauben mitge. theilt. Bekannt ist es, daß der Pabst Gregorius Handschrift des Augusti Canon, Parlaments.Advokaten zu Nouen. ^tlienss rsui-iose p. 282 : „ Oom gutem, clis 2^. Xuzusti, 1572 Isnisns illL inksmis ?sri8isn»is, c>na un» nocto in Iirc nrlrs supr» 10000 ?rote8ksntium oontrs L6em NstÄin Misere truciUsti fuersnt, Lrrker- xer ineiäi88et, sinxulsri Del proviäentia, et kiäe prsesidisrii inititis, ^oTisnn^^katsii, I.ucis vsllensis, ex gilions LLSitiensi oriunäi, periculun» evssit, et Nie 16 . 8ext. ^nno 1.572 Lssilesm reUHt." Histoire inilitsire, 1. IV. P. 56.8. 26>4 xv. Periode. Befreyung vom Bistum? der XIII den Cardinal Ursino, als außerordentlichen Legat, zum König sandte, um ihm zu der Erwürguug eines Theils seiner Unterthanen Glück zu wünschen- Viele flüchteten ins Ausland. Die Söhne des ermordeten Admirals Coligny, Franz Od et, ihre Schwester , des erwürgten Teligny ') unglückliche Wittwe, und ihr Vetter, Graf äs , des ä'^näslor Sohn, entkamen nebst andern, über . Genf und Bern nach Basel. Einer von Bonstetten und einer von Erlach be kamen zu Bern den Auftrag, sie hieher zu begleiten. ') Sie wohnten mehr als ein Jahr bey uns- Die französischen Flüchtlinge erhielten vom Rath, mit einigen Einschränkungen, die Erlaubniß, ihren besondern Gottesdienst, in ihrer Muttersprache zuhalten- „ Islixn)- kut vü xlusieurs Oourtissns; et quoi- «zus ils ensseut edsrxs ge le tuer,.ils n'eurent H-iinsis ls IisrNiesse äe le ssirs, en I'spproclisnt, t->nt il etoit ," ^ ) Vt'N Alt. 17. IX. x. 30". ?) Schon dren Jahre vorher hatte ein Flüchtling von Antwerpen, Markus Päretz, mit mehrepn Arbeitern, die XX. Kap. Das Jahr 1572. 26 K Anfangs versammelten sie sich bey einer Dame Fauni. kern Deutsch konnten, vergebens um einen Ort zu got« resdinstlichen Uebungen, und «meinen französischen Prediger gebeten. Johann FuegelM, Prediger zu St. Leon. hard., eiferte sehr wider die Errichtung einer fremden Kirche, sowohl auf der Kanzel, als in einer Supplika- tion an den Rath vom 6. July 1569. Diese Suppli- kation gab er zu seiner Rechtfertigung ein, daß er m seiner Predigt, in guter Meinung, eine ernstliche Warnung entlaufen lassen. » Die Welschen, sagte er ferner, und die Niederländer, ob sie gleich dem Pabstum abgesagt, gehen.mit seltsamen Phantasien um/ so der gesunden reinen Lehre in unsrer Confession, die aus Gottes Wort geschöpft ist, nicht gemäß sind- Sie verbergen solche eine Zeitlang; so bald sie sich aber an einem Ort erwärmt, so werden solche von mehr unter ihnen ausgegossen. Dieweil denn unsre junge Bürger, von der französischen Zunge (Sprache) wegen, solchen 6onventuri, oder Versammlung besuchen würden, so wäre fürwahr große Sorge, daß sie etwas Gift un» tcr dein Schein eines köstlichen Weins trinken würden. Mit der Zeit möchte hin und wieder unter den Bürgern, auch Fremden und Gemischen viel Disputierens, Li. bellierenS, ZankenS und HadernS entstehen. — Gnädig gebietende Herren, dieweil mir nicht wohl möglich ist, diese Sache, wie sie mir eben angelegen, schriftlich zu vergreiffen, so langt an Ew. Gnaden und strenge, ehrsame Weisheiten meine demüthige, unterchänige und' dringentliche Bitte, daß mir solches mündlich vor E. E. 266 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. In der Folge, 1588 , wies ihnen der Rath, im obern Collegio, eine Stube an. Erst im Jahre 161 ^ ließ er ihnen die Kirche zu Predigern einräumen, ') die noch zum Gottesdienst in der französischen Sprache gewwd- met ist. Ihr erster Prediger hieß Virellus, und seine Nachfolger waren O68 I'oss und Lcmet (Lov6tu8,2) ein Pariser. In den ersten Jahren mußten die Flüchtlinge oder Refugianten in den deut- fchen Kirchen zum Abendmahl gehen. Im I. 1576 weisen Rath zu verrichten gnädiglich vergönnet werde, mit höchster Bitte, wo ich in dieser Sache irrte. daß Ew. Gn. und Str. E. Weisheiten ( angesehen, daß ich es herzlich gut meine) mir solches gnädiglich und vä- terlich verzeihen wollet." Uebrigens wurde dieser Fne. gelin nachher wahnsinnig, wie wir es im 25ten Kapitel vernehmen werden. Der Professor Beck (»a Dr^tisH ilpitnme p. 29 z) sagt, daß schon im I. 1572, und folglich gleich nach der Pariser Vlmhochzeü , diese Kirche den französischen Flüchtlingen übergeben wurde. Das ist ein Irrthum. ") Der Pfarrer Groß nennt ihn einen vortrefflichen und wohlberedten Theolog. Zur Bestätigung dieses Zeugnisses kann dienen, daß Heinrich der iv ihn im I. 1590 berufen ließ, um vor ihm zu predigen, dessen er sich aber entschuldigte. Er war der Großsohn eines ki^tre äss reqiiöteg der Königin. XX. Kap. Das Jahr 1572. 267 verlangte man es von ihnen nur an den drey Hauptfesten / Weihnachten, Ostern und Pfingsten, und im I. 1587 wurden sie auch davon befreyt. Aus einer Stelle, in Theodor Zwingers Werken, vernehme ich, daß sie schon lange vor uns, statt der Hostie beym Abendmahl Brot, so der Geistliche brach, gebrauchten, und daß sich deswegen mancher Bürger zur französischen Kirche hielt. Ihre Kinder mußten anfangs in den deutschen Kirchen und in deutscher Sprache getauft werden. Im I. 1587 wurde ihnen gestattet, die Taufe in französischer Sprache, aber in einer deutschen Kirche, und in Gegenwart des deutschen Pfarrers verrichten zu lassen. Doch bald darauf erhielten sie die Erlaubniß, in ihrem Versammlungsorte selber zu taufen- Ein gleiches geschah um Liese Zeit, in Ansehung der Verkündung und der Einsegnung der Ehen. Schwer fiel es ihnen aber, als im I. iLso der Oberstpfarrer Grynaus sie ermähnte, nach dem Beyspiel der deutschen Kirchen, Leichenpredigten bey ihren Leichenbegängnissen zu halten. Sie baten, man möchte sie bey der üblichen Einfalt der Kirchen in Frankreich lassen; ') und Theodorus eä ') War es um die Spötteln der Leichenpredigt zu erspa. ren, oder zu Vermeidung unverdienter Lobreden auf die Verstorbenen, oder aus bloßer Anhänglichkeit an Uebungen? 268 XV. Periode. Befreyung Dom Bistum. Le 26 , ') wie auch Anton äe Clrauäieu schrieben an Gxynäus, daß man die Liebe zu ihnen tragen möchte, keine Abänderung hierin zu treffen. Daraus entstand eine Art Vergleich. Wenn die Flüchtlinge, die das Bürgerrecht erhalten hatten, begraben werden sollten, so konnten ihre Erben vom Conststorium verlangen, daß eine Leichenpredigt gehalten wurde, und der französische Prediger mußte eine vortragen. Die'Gemeinde besoldete durch Beytrage ihre Geistlichen, und es fielen z. B. im I. 1594, an solchen Beyträgen, 282 Gulden- In den Jahren i6s4 bis 1688 fielen 729-L Gulden, Allem, nicht nur an Beyträgen, sondern auch an Legaten, erhielt die Kirche Mittel zu Erhaltung ihrer Geistlichen. Die Vermächtnisse von Olaucle Ler§era.t, 8ei§neur cls Oonsleml , .lean liouillon, Vattet, Samuel Werenfels, Professor und ') vs Lere. ein franz. Geistlicher und Professor, ist besonders durch den OoHoHiie äs l?oi 58 / (Religionsgespräch zu Poissy ) bekannt worden, welchem der Hof und die Mutter deS Königs, Catharina von MrdiciS, beywohnten. Er wurde anfangs mit der größten Aufmerksamkeit angehört; allein, da er unsre Lehre über das Abendmahl mit zu lebhaften Farben auslegte, so stand der ganze Hof mit Erbitterung auf. Statt zu sagen, daß daS Brot mir den Leib vorstelle, so rief er laut: Der Leib Christi sey vom Brote des Abendmahls so weit entfernt, wie der dritte Himmel von der Erde. 269 xx. Kap- Das Jahr i§74 Nettester, Hert von Straßburg, ?sul 8 . äe Vitr/, l'isrre lliier/, lVluäsmoiseliL l^auvot, werden vorzüglich genannt. Die Familtenväter erwählten vor Zeiten die Geistlichen. Bey einer solchen Wahl zählte man einst fünf und zwanzig Familien - Väter. Uebrigens ließ Heinrich der IV, imJ. 1591, durchTurenne, von Straßburg aus, an unsern Rath schreiben, um ihm aufs nachdrücklichste zu danken- daß er mit so vieler Menschenliebe und Sanftmuth seine aus dem Reich vertriebenen Unterthanen aufgenommen hätte. 157^ Die Unruhen brachen in Frankreich wieder aus, und der Prinz von Conde floh über Straßburg nach Basel, wo er im Engelhof, auf dem Nadelberg, mit einem ziemlichen Staat, steh bey ein Jahr aufhielt. Er mußte aber versprechen sich aller heimlichen Praktiken zu enthalten, und ohne obrigkeitliche Erlaubniß keine Knechte anzuwerben- Auf einer Fensterscheibe ließ er sein Wappen malen, mit -er Aufschrift, ?ro Qttristo et kutria äulee pericuiurn. Man las auch in der Umschrift die Worte: Henricu8 Loibomus, vsl gratis, krineeps Sonckeus, Dux -InZkleniiensIs, ?ar Irsneiarum, krotector Lcelesiae Lallieae. 1575 . — Nach seiner Abreise von Basel richtete er M Straßburg ein verbindliches Dankschreiben an den Rath, in welchem er sich votrs inyills »'etoient ctiarxes inäiscrete- tement Us ksirtz xoütet' r>u koi les propositionS 6e xsix 6n psrti Huzusnot, et cle Ini reeommsnäer Iss en.asts üe t'^tlinirsl 6oljxii).. Des rnisons 6'etat em- xeodsrent blenri 6'eootiter lenrs prieres. " Das Wort inUiseretement kann ich nicht gehörig Übersetzen. Es ist weder verwegen/ temerstrement, noch un. vorsichtig/ imxruäeniment , noch u n v e k sch w i e g en« Vielleicht/ herausnehmend/ anmaßlich« 273. XX. Kap. Das Jahr 1677. Leu ihm ihre Einwilligung zu einem mit Leu katholischen Kantons zu schließenden Bunde ertheilen; denn sagte er weiter, es gehöre Hülfe dazu, um die Schwachen in etwas aufzurichten. Die Domherren versprachen alles, und er trat die Regierung an. Sobald erklärte er sich auf das freundschaftlichste gegen die Stadt. Allein, wie einer wohl bemerkte, er wartete einige Jahre, bis er sich ein wenig erwärmte. Dieser Bischof stiftete in Pruntrut das Kloster der Jesuiten, deren Orden erst neulich im I- 15^0 vom päbstlichen Hofe genehmiget worden, und in Deutschland, nämlich in Vatern, erst im I. 15^9 aufgekommen war^ Die Vasler fanden vorträglich, das alte Bürgerrecht mit verschiedenen Gemeinden des Bistums zn erneuern. Der Landvogt zu Birseck hatte sie meineidige Schelmen geheißen, und sie begehrten vom Rath, daß er ihnen Genugthuung verschaffen möchte. Die nach Pruntrut geschickten Gesandten erhielten das Versprechen von der Absetzung des Landvogts, vernahmen aber vom Bischof, daß er in Ansehung der Bürger- rechte, ein unpartheiischcs Recht vorgeschlagen, und Abschriften von den Bürgerrechtsbriefen haben wollte. Der Rath sandte diese Abschriften nicht, führte aber in einer VI. Band» G 374 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. weitläufigen Antwort die Beweggründe jener Bürger« rechte aus- 1578. Indem der Rath einen harter» Kampf mit den Katholiken leicht vorsehen konnte, so hatte er auch, auf der andern Seite, sich vor den Lutheranern zu wehren. Daher verwarf er in diesem Jahre das sogenannte Coneordien-Buch, oder die Formula Concor« dia, und verbot nicht nur allen Kirchen und Schuldie- nern, sondern auch den Studenten, sie zu unterschreiben. Jährlich mußten es auch die Bursanten oder Alumnen des Collegiums, an Eidesstatt, angeloben, und schriftlich versprechen, bey Strafe alle Unkosten zu ersetzen, welche die Obrigkeit an sie angewendet halte. Die Formula Concordiä hatte eigentlich zur Absicht, die Verschiedenheiten, die in der lutherischen Kirche sich eingeschlichen hatten, abzuschaffen. Die Fürsten der Augsburgischen Confeffion hatten schon hierüber seit 1558, zu Frankfurt, Neuenburg, Döringen und Torgau Zusammenkünfte gehabt, oder Gespräche unter Geistlichen angestellt. *) *) Was eigentlich der Nach verbot, war die wrmuis ov„. ooräi»«, die ein Professor zu Tübingen, Joh. Andreas 27S . XX. Kap. Das Jahr 1573. Aus der Auflage von 1 § 8 o ') zu urtheilen, ss konnte unmöglich die Formula Concordiä bey uns an» genommen werden. Auf der Seite 29^ findet man: » Das Sakrament ist der wahre Leib und Blut Chri- fit, in und unter dem Brote und Wein." Und, um der Einwendung der Reformirten zuvorzukommen, daß der Leib Christi an Gottes rechter Hand fitze, und bis zum jüngsten Gericht dort sitzen werde, so wird die Lehre der Ubiquitat (Allenthalbenheit) des Leibes Chri» - Schmidlin im I. 1576 austheilte, link im I. 1573 nach Basel selber brachte. Daher findet man sie bisweilen das Schmidlinsche Buch genannt. Sie war aber im gleichen Sinne, wie das Concorbieubuch geschrieben, und allem Vermuthen nach eine Frucht der ConfereNz zu Torgau. ') Die Churfürsten, Fürsten und Stände augsxurgischek Confession ließen in diesem Jahre wiederholt daS Coneordienbuch zu Dresden drucken, und fügten hinjn ein Verzeichnis von mehr als 8200 Unterschriften. DaS Buch ist ein Folioband von 550 Seiten, und enthält eine Sammlung von mehrern Schriften, die zur Richtschnur des Glaubens dienen sollten. Z. B. p. 515^ Don der Höllenfahrt Christi: Wir glauben einfältig, kasi die ganze Person, Gort und Mensch, nach der Begräbnis zur Hölle gefahren, den Teufel überwunden, der Hölle Gewalt zerstört, und dem Teufel alle seine Macht genommen habe." S 3 376 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. sti eingeschärft: „ Gottes rechte Hand ist allenthalben/ zu welcher Christus in der That und Wahrheit gesetzt ist/ gegenwärtig regiert, in seinen Hän» den und unter seinen Füßen hat, alles was im Htm- mel und auf Erden ist." Auch findet fich darin, eine höchst beleidigende Stelle über die Sakramentierer, d. i. über uns. *) Endlich liest man unter den Unterschriften die der Beysttmmung des Melanchtons zu Gunsten des Pabstes, welche also lautet: „ Johann Philipp Melanchton hält diese Artikel auch für recht und christ. lich. Vom Pabste aber halte ich, so er das Evangelium zulassen wollte, daß ihm, um Friedens und gemeiner Einigkeit willen, derjenigen Christen, die unter ihm find, und künftig seyn möchten, seine Superiorität über die ') x. 241 . ,, Es gibt zweyerley Sakramentierer. Etliche find grobe Sakramentierer, welche mit deutschen, klaren Worten vorgeben, wie sie im Herzen halten, daß im heil. Abendmahl mehr nicht als Brot und Wein gegenwärtig sey, ausgetheilt, und mit dem Munde empfangen werde. Etliche aber sind verschlagen, und die al- lerschädlichsten Sakramentierer, die zum Theil mit unsern Worten ganz scheinbar reden, und vorgeben, sie glauben auch eine wahrhaftige Gegenwärtigkeit des wahrhaftigen, wesentlichen, lebendigen Leibes und BliftS Christi im heil. Abendmahl; doch solches geschehe geistlich, durch den Glauben. Unter diesen scheinbaren Worten behalten diese eben die erste grobe Meinung." 277 Xx. Kap. Das Iahx iZrs. Bischöfe, die er sonst hat, M-o Kurria.no auch von uns zuzulassen wäre." Dieser Meinung pflichteten der Pfarrer zu Bremen und der zu Gotha bey. Bey solcher Beschaffenheit der Sache konnte die Obrigkeit nicht anders zu Werke gehen. Jede Regierung ist befugt, ihren Angestellten Besoldeten Stipendiaten vorzuschreiben, was sie^ lehren und lernen sollen. Es ist sogar Pflicht bey ihr, wenn sie Unordnungen, Uneinigkeit, Verirrungen, Verkenmmg ihrer obrigkeitlichen Rechte vorsieht. Wollen die Angestellten sich nicht darin fügen, so mögen diese ihre Anstellung aufgeben. Empörend war es aber, daß die Unterschriften sich Nicht nur auf das Lehren, sondern auch auf das Glauben bezogen. Jedermann kann versprechen, -aß er z. B. lehren werde, die Erde, und nicht die Sonne, sey in der Mitte unsers Weltsystems. Es glauben aber, ist ein anderes. Die Unterschriften gedachter Formula Concordia bekräftigten ,, dieß sey ihr Glaube, Lehre und Bekenntniß. „ Sie werden vor dem Rtchtstuhl Christi mit unerschrockenen Herzen erscheinen, und deshalb Rechenschaft geben-" Alle Mittel wurden gebraucht, um die Einführung des Concordien - Buches bey uns durchzusetzen- Der Oberstpfarrer Sulzer wurde darum angegangen. Ein lutherischer Pfarrer, Johannes Marbach, bat ihn schriftlich, er möchte doch die Unterschreibung der Ein- S 78 XV. Periode. Vefteyung vom Bistum. trachtsformel auch in Basel zu fördern trachten. ') Sulzer antwortete, den 12. Merz 1571 : „ Wir können nichts darüber versprechen, weil, da es ohne Einwilligung unsrer Obrigkeit von uns nicht geschehen könnte, es zu erwarten wäre, daß sie es nicht gewähren würde, Eine solche Unterschrift sey unlängst den Zürchern, die sie begehrten, verweigert worden- Andern würde NM es auch versagen, um die Bundsge- »offen nicht zu beleidigen-'' Es scheint, daß Sulzer dem Rath über den Artikel des Abendmahls verdächtig geworden war; denn dieser verlangte von ihm darüber Rechenschaft, wie es wenigstens aus einem Schreiben von ihm an den obgengnnten Marbach, vom 12 May 1579 zu ersehen ist. Sein? Rechtfertigung muß be- *) SimmlerS Sammlung r. i. n. x. 848. ') Es dürste wohl, in Ansehung des Datums, ein Fehler seyn; dergleichen Schreib, oder Druckfehler kommen oft vor; z. B. das Torgauer ReligiouSgespräch hatte, nach Galletti'S deutscher Geschichte im I. 1574, und «ach der Vorrede des Coneordien Buchs selber, im I. 1576 Statt. 5) 6onke88i'c,nerri me,nr 6« Oaen« Senstui exbibitsrn Ie§i88s te arbiträr. ^.nimgllvertbti erxc» Zimxli'oitstern rnesm, et intelli§>8 rne rstionem bsbui88e temporum» tooi sst xer8onsrum^ vt tameri verbat! non äeoesen». 27S XX. Kap. Das Jahr 157«. friediget haben; denn er blieb Oberstpfarrer bis an seinen Tod. ( 1585 .) Ueber hundert Abschriften wurden davon gezogen, und vielleicht ist jetzt keine einzige davon mehr vorhanden. Als die weiter oben erwähnte Auflage des Con- rordien - Buches von issli, mit dem Verzeichniß der 8200 Unterschriften , die Presse verlassen hatte, oder verlassen sollte, wiederholte der Rath das Verbot, wel. ches in einer Synode von 1581 , nach Hottingers Bericht (T. HI- x- 918 ,) den i. May auch geschah. 1 6 7 9. Nach einer im größten Geheimniß gepflogenen Unterhandlung, wurde den 28 September, zu Luzern zwischen den sieben katholischen Orten und dem Bischof von Basel, ein Hülfsbund geschloffen, den sie auch den 21. Jenner isso zu Pruntrut feyerlich beschwo- Lleüus cscläit ea, yusm exsxeoteksm, trsnyuillita- lemc^ue non nulism peperit ^celesiss nostrse. 0?rsns- susa est in exemxisri^ piurs c^usm oeotum, c^uoil inrilo Leri, qusm ut t^pis exLuäsretun, yuoä et minus oeoasionis sit ailverssriis e»m srro6en6i, et »vi- ^ius expsotatur, et perlexstur dilixentius. i^uock si t^pis evulxsta fuisset, ali» kuisset fort« metkodus instituenäs, et ^uaeäsm exxliosnä» xlenius. 28v xv. Periode. Befreyrmg vom Bistum. re«. Die gedachten Orte sollten durch fügliche Mittel daran seyn, damit die abgestandenen (Unterthanen) mit der Zeit, so viel möglich, zu ihrer alten, ordentlichen, christlichen Gehorsame möchten gebracht werden. Es geschah sogar Meldung von Theilungen des etwa» zu erobernden Landes. Die Kantone behielten freylich die alten Bünde vor, allein gleich folgte die Ausnahme: ,, Wenn aber jemand aus den Vor- Lehaltenen einen Theil der Verbündeten, es sey gleich in Neligions, oder andern Sachen, wider Recht und Billigkeit beschweren oder angreifen, und sich rechtlichen Erbietens nicht sättigen wollte, alsdann soll, ohne einiges Ansehen des Vorbehalts, der gedrängten Partey Hülfe und Rettung geschehen." Die vornehmsten Be- treiber dieses Bundes waren, nach dem Bischof von Basel, deu päbstliche Nuncius, Johann Franz Bischof von Vercel, und der Erzbischof von Mailand , Cardinal Carl Borromao, der die Capuciner in die Schwei; einführte, und den Jesuiten, im I» zu Luzern, wie auch bald darauf in Freyburg, eine günstige Aufnahme verschaffte. Es beschwerten steh zwar die evangelischen Orte auf einer Tagsatzung über diesen Bund, aber ohne Nachdruck. Der Pabst bezeugte seine Freude an den Bischof in einem Schreiben vom 16. May, in Welchem er ihn lobte, daß er die eidsgenössische Macht an sich gehenkt hatte, um die katholische Religion wieder einzubringen. Dagegen nahm der Kaiser diesen 281 XX. Kap. Das Jahr 1581, Bund nicht beym besten auf. In einem Schreiben vorn i. August 1580 meldete er dem Bischof deutlich, daß er anfangs der Nachricht davon nicht hatte Glauben bcymessen wollen, und daß der Bischof ohne des Kaisers Vorwiffen, sich nicht unter die Eidsgenossen hätte begeben sollen. 1580. Der Bischof ließ den reformirtey Gemeinden' seines Bistums anzeigen, daß sie zu ihrer alten Lehre zurückkehren sollten. Abgeordnete von den evangelischen Städten begaben sich nach Pruntruk. Die Basier ordneten 1200 Mann zum Panner. 1531. Der Bischof berief einen Jesuiten (Peter Cani« sius) nach Pruntrut, um einen Catechismus für das Bistum zu verfertigen, und schrieb eine Synode nach Dellsperg aus, um alsdann eine Visitation und Reformation der Priesterschaft vorzunehmen. Den 1. Juny wurde von Seiten des bischöflichen Landvogts dem Pfarrer Jakob Reinlin, den die Deputaten und Pfarrer von Basel, an Statt des auf eine andere Pfründe beförderten Lautenburgers, dorthin angestellt hatten, und der seine Pfründe antreten wollte, das Predigen niedergelegt. Den 19- kam der Bischof nach Arlesheim, unter dem Vorwande, eine Badcnr dort zu gebrauchen. Der Rath hatte die Schwachheit, ihm den Bürgermei- 282 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. ster (Bonaventura von Brunn) nebst einem Rathsglied abzuordnen, um ihn zu bewillkommen, und Wein und Fache zu verehren. Dort machte der Bischaf den ersten Versuch, indem er den i eformirten Pfarrer abdankte, einen Meßpriester anstellte, und den katholischen Gottesdienst einführte- Arlesheim stand in keinem Bürgerrecht mit Basel; dennoch ließ ihn der Rath um die Ursache dieser Veränderung befragen. Die Ant- Wort war: „ Es wären etliche seiner Unterthanen aus Arlesheim zu ihm gekommen, und hatten ihn gebeten, er wolle sie in seiner Religion unterweisen und leben lassen. Das sey er nun zu thun schuldig und wohl befugt" Hierauf erwiederte man: „Es käme dem Rath vor, als wenn er auch vorhätte, in den fünf Orten, die mit Basel verbivgert wären, als Lausten, Ober- wyl, Aesch, Terr.yl und Almschwiel, eine gleiche Aenderung vorzunehmen. Dazu würde aber -er Rath nicht schweigen können." Der Bischof antwortete, daß wenn er auch dieses thäte, so wäre er dazu berechtiget. Nach einem Stillstand von vier Wochen, beschleunigte er die Wiederherstellung des katholischen Gottesdienstes in einigen reformirten Gemeinden. Zu Lausten bestieg er selber die Kanzel, und gebrauchte abwechslungsweise freundliche Ermahnungen, und sehr ernsthafte Drohungen. Ein sonderbarer Zug von heiligem Betrug wird ihm zugeschrieben. Er sagte seinen Zuhörern, daß, wenn die katholische Religion nicht die ächte wäre, so 283 XX. Kap. Das Jahr 1581. wolle er , daß der Teufel ihn auf der Stelle, und in ihrer Aller Gegenwart weghohle. Besser könne er ihnen nicht beweisen, wie sehr ihr Heil ihm am Herzen läge- Er bete Gott, daß er doch ein solches Zeichen der Wahrheit seinen geliebten Unterthanen geben wolle." Hierauf folgte ein tiefes Stillschweigen, und in gebückter Stellung wartete der großmüthige Hirt auf sein ferneres Schicksal, Plötzlich aber richtete er sich wieder auf, und rief mit lauter Stimme aus: » Der Sieg ist min, ich bin» noch ho." Es wird auch von ihm erzählt, es sey auf seiue Veranstaltung geschehen, daß die Pfarrer von Arlesheim, am Frohnleichnamstage, lange nachher noch in Uebung hatten, am äußersten Grenzstein des baselifchen Gebiets stille zu halten, sich gegen die Stadt zu wenden, und einige Worte und Zeichen des Fluches zu gebrauchen Kaum hatte der Rath in Erfahrung gebracht, daß er auch zu Lausten den reformirten Gottesdienst abstellen wollte, als er Abgeordnete zu ihm schickte, die ihn erst in Pruntrut antrafen, und ihm anzeigte», daß die Basier genöthigt werden dürften, sich derjenigen anzumhmen, die mit ihnen im Bürgerrecht ständen. Seine mündlich gegebene Antwort befriedigte nicht. Der Rath schrieb ihm hierauf, anstatt das^ Panner ausrücken zu lassen, und bot ihm sogar das Recht an. Der Bischof, der sich aber vor irgend ei- 284 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. nein Federkrieg wenig fürchtete, gab zur Antwort, baß, in so ferne die Sache nicht gütlich beygelegt werden könne, er sich nicht scheuen werde, das Recht darüber zu bestehen. Indessen war die Bürgerschaft zu Basel höchst aufgebracht. Es gab hin und her wunder- bar liehe Reden. Man schöpfte Verdacht, als wenn die gemeinen Bürger ein geheimes Einverständniß mit dem Landvolk des Bistums eingehen dürften. Der Räch benutzte so wenig diese Stimmung der Bürgerschaft, daß er, den 2. November, wo der Große Rath wegen einer vorhabenden Erneuerung des ftanzö- sischen Bundes zusammenberufen wurde, die Gemüther zu besänftigen trachtete. !, Jedermann sollte sich bescheiden halten; niemanden solle man durch Worte noch durch Werke zum Streit anreizen; der Rath werde wachbar genug seyn; der Rath werde jeder Zeit ein ernstliches Einsehen haben." Nicht damit zufrieden, ließ er noch auf allen Zünften ein warnendes Mandat anschlagen. Die Umstände rechtfertigten ihn aber. Das Hauptaugenmerk dir evangelischen Schweiz war auf das Wattland gerichtet, und das Bestreben einiger katholischen Fürsten ging unaufhörli ch dahin, einen Bürgerkrieg anzufachen. Am 24 . September versammelten sich zu Luzern die evangelischen Städte, und schickten Gesandte nach Pruntrut, die aber nichts ausrichteten, weil der Bischof von den Bürgerrechten seiner Unterchanen mit der Stadt Basel nichts wissen wollte. 285 XX. Kap' Das Jahr 1581. Eilt sehr wichtiges Schreiben empfing nnser Rath in diesem Jahre vom Herzog von Lothringen, -er ihm im Vertrauen die Mittel entdeckte, durch welche der Pabst und seine Anhänger es versuchten, die Eidsgenossenschaft in Aufruhr, innerlichen Krieg und Zertrenuung zu bringen. Dieses Schreiben ist eine Art von Abhandlung voll 12 Seiten. „ ES werden darin diejenigen angegeben, die den Her. zog von Savoyen wider die Schweizer aufhetzten, mit vor- gespiegelter Hoffnung, das Wattland und die Grafschaft Grüneres den Bernern und Freyburgern wieder zu cntzte. Herr. Unter diesen Friedensstörern finden fich eben die Je« suiten von Freyburg genannt. Am Hofe selber, wird ferner gemeldet, arbeite daran der Herr von Canoxe, des Herzogs oberster Nach, dem man schöne Herrschaften versprochen hätte, hingegen widersetze fich dem geschmiedeten Plan ein Herr von Lagny. Der Bischof von Basel sey insonderheit durch zwey Jesuiten, die beym Bischof von Vercel, Joh. FranciSkuS Bonom, wären, zur Errichtung des Bundes mit den kathoischen Orten bewogen und geleitet worden; der päbstliche Agent suche, soviel immer möglich, die allerge. scheidesten und aufrührischcften zusammen zu bringen, die die deutsche Sprache können, um sie, auf des Pabstes Ks. sten, in die Länder zu schicken, und durch sie Feuer der Zwietracht anzuzünden; die Jesuiten zu Luzern und zu Frey. hurg hätten den Befehl bekommen, mit vergifteten und schar- fcn Worten wider die Lutheraner zu reden, und heimlich wie öffentlich, die Katholischen anzureizen, auf sie mit ge- 2SÜ XV. Periode- Befreyung vom Bistum.' wattiger Hand zu laufen; die katholischen Orte sollen daran seyn, daß der Bischof von Basel die Religion in seinem Lande wieder aufrichte, indem sie, um keiner bessern Ursache willen, ihr Leben aufopfern könnten; die evangelischen Orte vermögen nicht, den Krieg wider sie auszuführen, wenn man die Faust brauche; die Bündnisse eines christgläubigen Menschen seyen zuerst mit Gott, und hernach nur mit den Menschen gemacht; die Bündnisse mit den reformirlen Or. ten seyen deswegen weder nützlich noch ehrlich; man »erhoffe, daß die Könige von Spanien und von Frankreich auch zum Sturz der EidSgenossrnschaft verhelfen werden, ersterer wegen des Hasses, so Spanien jederzeit zu derselben getragen, und beide wege» der Abneigung, welche sie gegen die aristokratischen und demokratischen Regierungöformen in der Schweiz hegen.'' In Betrachtung dieser Nachrichten, die auS den Gedenkzedeln, Instruktionen und Verhandlungen der Hauptwerkzeuge zu Rom und zu Turin gezogen waren, riech der Herzog an, daß man die katholischen Orte bereden sollte, keine Jesuiten in der Schweiz zu dulden, und den Bund mit dem Bischof von Basel aufzuheben. 1L33. Den 18. Februar hielt der Bischof von Basel selber Messe zn Lauffen, und zwar auf einem aus dem Wirthshause hergebrachten Tische. Am iiten hatte er denen zu Pfeffingen die Messe beliebt gemacht. Er be- theuerte sie bey Verpfändung seiner Seele, sie sollten trauen, daß er den rechten uralten Glauben habe. Hingegen predigte wider dieselbe der evangelische 287 xx. Kap. Das Jahr iss2. Pfarrer, -er noch dort geblieben, und von Basel war. Es entstand ein solcher Tumult und Grimm unterm Volk/ daß etliche Willens waren, den Bischof umzubringen. In einer den 26 ten gehaltenen Landsgemeinde, verbanden sich 3vo Mann vom Amt Lausten, bey dem evangelischen Glauben zu bleiben, auch den Bischof nochmalen zu bitten, daß er sie bey demselben lasse. Den Sonntag darauf kam das Gerücht nach Basel, als wenn alles zu Lausten im Harnisch wäre : Der Rath schickte dahin einige Abgeordnete, um die Leute aus einander zu scheiden. Es war aber ein falsches Gerücht, das der Bischof ausstreuen ließ, um zu erfahren/ wie die Basier sich dabey betragen wür- den. Den 2iten May hielt man eine allgemeine Musterung auf allen Zünften, worauf mit klingendem Spiel und aufgerichteter Fahne auf die Schützenmatte gezogen, und mit Handbüchsen geschossen wurde. Gegen Ende July verordnete man zwey Fahn- lein, das eine für Bern, und das andre für Genf. Es kam aber mit Savoyen nicht zum Ausbruch. Der Friede wurde zu Bern geschlossen, wo in unserm Namen Bürgermeister Bonaventura von Brunn, und Re- migius Fäsch, des Raths, erschienen waren. Der Rath beschwerte sich vor der Tagfatzung 288 xv. Periode. Befreymig vorn Bistum. über den Bischof, und begehrte Sätze- Durch Vermittlung der drey Städte Zürich, Bern und Schaffhausen wurden Sätze bewilliget. Ks waren Hans Keller von Zürich, als Obmann, Hans von Watte- wiel, Schultheiß zu Bern, Ludwig Pfeiffer, Schultheiß zu Luzern, Hans zum Brunnen, Landammann zu Uri, Hans von Landen, genannt Heyd, Schuldlierß zu Freyburg, und Hans Conrad Meier, Bürgermeister zu Schaffhausen. Der mit Heinrich III erneuerte französische Bund wurde den 2 ten December in Paris beschworen. Der Gesandte von Basel, Marx Ruffinger, bekam eine goldene Kette, svo Kronen werth, an welcher eine Medaille hing, mit dem Bildniß des Königs; äußere dem ein Geschenk von 200 Kronen- Der Bund war am 22ten July zu Solothurn von den meisten Orten schon geschlossen worden. Basel trat demselben nur den L 6 ten Oktober, und Bern den toten November bey, beyde mit dem Vorbehalt, daß die ihrigen nicht wider die Reformirten gebraucht, sondern in diesem Falle zurückberufen werden sollen. Der Bund mit Bern wurde erst den 2 oten July tssz, in Gegenwart des französischen Botschafters cks Illeuri, zu Bern beschworen. Folgende Akten bezogen sich auf diesen Bund: XX. Kap. Das Jahr 1582. S8S Xous l^rsn^ois äs lVIsnäelot, 8eizneur äe ksss/ «ts. xouvernsur äs 1s vills äs I.ion .... ^kessire äesn äs öellievre -- Premier präsiäent äu Osupliine, Henri LIsusss 8ei§nsur äs I?Ieur/ — smlrssssäeur sux I^iZues^ äs 8uisss.somme sussi soit es en meine korme et teoeur yu'etoit seile äu keu R.ot tlliarlss äe tres lreureuse memoire, dien yus les 8ieur». Lourxuemsistres, petit et xrsnä Lonseil äe I» ville äe Lsls, pour ssrtsines rsisons tl se les mouvSUts, ne se 8oient pss 8> tot resolus, si est se qu'enkn ils seroient entres sux meines conäitions l^ue les sutres, leurs lrien simäs stilles, äesljuels ne se voulsnt äepsrtir, et pour 1e äesir ^u'ils ont äe s'sscominoäer su don plsisir äs ss iVIs^este ^ et äe lui ksire tres liumdls servles , suroient rstilie et ss- Septe iselle Sllisnee, molennsnt toütekois >^Ue noUs les äitä ^mbssssäeurs ) leur äonni^ons lettres en tivnns korme sous nos Scesux et seiuZs, su nom äe ss lVIs^ests, Sinsi ltu'il S ete ksit k ls preceäente sllisnee, pour certi- kiestioil, ciue säVensnt yiie les Läits äe pseiüsstlon ikeus^' seilt lieu, et c^ue les xUerres sontre et eonsernsnt Is kteli- §ion äussent resoMmenser en krsiisej en rjUel^ue ks^on t^ue se kilt, ^ue pour se ksit, les äits 8ienrs Ü. petit et xrsnä 6. et leurs LucseSseurs ns seront teNu« iii olilixes äe äoUnet äs leurs sölästs, eins ä'stre exempts äes äites Auerrss, et yu'il leur soit lisite, «u sss ctu'ils eussent äs let ki zens SU Service äe ss Ääs^este äe les rsppeller, leür etsnt äonne lilierte et surete pour s'en retournet e» leuä ps/s, les Quelles rsisons «t «onäitions äes äits 8isur» VI. Band r 29 » XV. Periode. Befreyung vöm Bistum Aonrzuem. xetit et xrsnä (lonseil äe Is ville äe Lssle g^rmt psr nous ets sntenäues ne les svons voulu rekuser, sins ioslles sceoräe'es et promises su norn äu R.oi, et L setts ooo2ten Jenner den 22ten zählen. Der Kaiser Rudolf der II. ermähnte uns im I. 1583, das neue Calendarium auch anjunehmen. Allein die evangelischen Orte weigerten sich es zu thun, weil es von Rom kam. Die katholischen Orte sahen die Abänderung als eine politische Sache an. Daraus entstand ein Streit, in Rücksicht der gemeinschaftlichen Vogteyen, welcher erst im I. 1585 durch die Verwendung der neutralen Stände beseitiget wurde. Zürich und Bern hatten eingewendet: Die Verbesserung des Calenders sey im Trtdenttnischen Concilium bey Strafe des Bannes eingeschärft, und den Verstorbenen im Fegfeuer zum Trost geboten worden, mit Vollmacht an die Priester solche mit Gewalt zu handhaben. 15 83 . Den i4ten April nahmen -ie Basler das Wandt- 293 XX. Kap. Das Jahr 1222. land in den eidsgenöffischen Bund auf. Bern hatte vier Gesandte hieher geschickt, die das Begehren vor dem großen Rath eröffneten. Dagegen stellten die Berner den l-Z. May einen Reversbrief von sich, daß ihre welschen Unterthanen zu den gleichen Obliegenheiten gegen uns, als wie andre ihre Unterthanen, verpflichtet seyn sollten. In diesem Jahre trat der Bischof erst recht üuf, und zeigte was er im Schilde seit langem führte. Es war nicht mehr um die Bürgerrechte seiner Unterthanen, und den katholischen Gottesdienst allein zu thun, sondern auch um den gänzlichen Umsturz unsrer Republik. Dieß zeigte sich deutlich zu Baden vor den Schiedsrichtern, die sich dort den 16 December versammelt hatten. Das erste Verhör eröffnete sich am folgenden Tage. Der Bischof erschien selber in seinem und des Kapitels Namen; und im Namen der Stadt waren abgeordnet Bonavenrura von Brunn, Altbürgermeister, Lux Gebhard, Altoberstzunfcmeister, Remigius Fäsch und Wolfgang Sattler, beyde des Raths, nebst Basi- lius Amerbach, beyder Rechte Doetor, der als Anwald das Wort führte. Man stritt zuerst über die Frage, wer Kläger seyn sollte. Die Basier gaben nach, und führten zuerst ihre Klagpunkten ein Den ir>ten erklärte aber der Bischof in seiner Antwort, daß er nicht nur wegen des Bürgerrechts und der Religion, sondern 29^ xv. Periode. Befreyung vom Bistum. auch von andern poiitischen Sachen höhere und mehrere Beschwerden gegen die Stadt Basel zu formiren habe , und daher die Herren Sätze bitten wolle, ihn in solchen anzuhören. Der Jesuit Sudanus behauptet in seiner LasileL 8L6ich, das; der Bischof die Entdeckung der vornehmsten Ansprachen einem glücklichen Zufall zu verdanken gehabt hätte. „ Das bischöfliche Archiv sey im I. 1658 abgebrannt; man legte das gerettete beysammen; einst wollte der Bischof die Ueberbleibsel desselben durchsuchen, und griff zu einer halbverbrannten Schrift; er las darin, daß die Stadt einen jährlichen Zoll den Bischöfen entrichtete, und daß der Original- beweis sich zu Coümar in irgend einem Behälter befände; hierauf schickte er nach Collmar, und man fand die Urkunde." Allein dieser Zoll oder Bodenzins war an steh selbst keine der wichtigsten Anforderungen. Höchst verdrießlich mußte es aber für die Bürger seyn, die ihre Geschichte aus der kurz vorher, im I. i-sso, vom Professor Wursteisen herausgegebenen Chronick, er!wüten, als sie Sachen vernahmen, die sie nicht ein- mgl ahndeten, und andre für Möglich erklären hörten, die Wursteiscn als verkauft ihnen angegeben hatte- 1584 . Die bischöflichen Verhandlungen vor den Schiedsrichtern beschaffligten, wie leicht zu denken, im Laufe des ganzen Jahres, alle Gemüther- Zu Anfang des 29b XX. Kap. Das Jahr 1582 . Jahres legte man ein Fähnlein ausgerüsteter Mann» schaft aus, unier den Befehlen des Hauptmanns Bal- thasar Jrmy, und tm Septembermonac wurde auf allen Zünften und auf der Landschaft Musterung gehalten. Der große Rath überließ den XIII -ie Fortführung des Skreithandels mit dem Bischof. Em Straß- vurger Rechtsgelehrter Doctor Nervius, wurde dazu angestellt. Sein rechtliches Bedenken liegt noch im obern Gewölbe. Als die bischöjlichen Gemeinden vernommen hatten, daß der Bischof die Aufhebung ihrer Bürger- rechte mit Basel verlangte, beriefen sie eine Landsgemeinde zusammen, und ließen über die Frage: „ Wer bey der Stadt Bafel altem Schug und Schirm zu verbleiben gegehre?" das Mehr ergehen. Es ergab sich, daß nicht sechs Mann davon abstehen wollten. Sie schickten daher Ausschüsse nach Basel, um den Rath zu bitten, sie ferner, wie bisher, in Schutz und Schirm zu behalten. Die Erbitterung stieg in der Stadt wider die katholischen Orte je mehr und mehr. Immer lauter ließen die Bürger sich vernehmen, daß der Bund ihnen aufgesagt werden müßte, und daß man an einem Bunde mit Zürich, Bern, Schaffhausen und Müllhausen, der mit Genf und Straßburg verstärkt werden könnte , mehr als genug haben würde. 396 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Eiriundzwanztgs.tes Kapitel. Vertrag mit dem Bischof. 1L3§. Bey der Aufrichtigkeit/ mit welcher wir dieses Werk verfertigten, mag der Leser schon aus den vorhergehenden Bänden und dem gegenwärtigen leicht abgenommen haben / worin di? Anforderungen des Bischofs bestanden- Er halte Unterthanen/ pich wir wollten sie, durch sogenannte Bürgerrechtsbriefe/ in Schutz und Schirm behalten; seine Vorfahren hatten uns Herrschaften/ Regalien und Zölle als Unterpfänder übergeben/ und wir wollten sie als Eigenthum behandeln; die Bischöfe hatten Handvesten, die ihnen/ ihrem Stift pich ihren Lehenleuten einen Antheil an der Rathshesatzung zusicherten/ pich dieses wgr verschwunden. Das positive Recht schien also für den Bischof zu seyn. Allein wir hatten für unS Freyheitsbriefe der Kaiser/ mehrere Grundsätze des NaturrechtS/ und das allgemeine Beste der Eidgenossenschaft, welches unsre Unabhängigkeit von einem deutschen Fürsten erforderte, geschweige -er besondern Rücksichten dex evangelischen Stände- Die Verhandlungen waren weitschweifig/ und beschäftigten fünf Tagleistungep. Der Bischof übertrieb XXI. Kap. Vertrag mit dem Bischof. 1585 . 297 alles, um desto bessere Bedingnisse zu erhäschen. Hingegen berief sich die Stadt zu oft auf Herkommen und Verjährung, da nicht unbekannt seyn konnte, wie noch im Vertrag von 1559, welchen die Basler selbst auch unterschrieben, der Bischof Melchior die Handfesten, al- ten Ansprachen und Forderungen vorbehalten hatte. Die verhandelten Punkte bezogen -ch auf den Bischof, als weltlichen Fürst, auf das Stift, und auf die Unterthanen. Don der Entscheidung deS ersten hing die Frage ab, ob Basel ein selbständiger, eidsgenöffischer Kanton bleiben, oder eine Municipal. Stadt des Bistums werden sollte. Der Spruch, welchen die Schiedrichter zu Baden, am Donnerstag vor dem Palmtag, hierüber ergehen ließen, war, daß die Basler für alle Anforderungen des Bischofs zweyhundert tausend Gulden bezahlen würden. Doch sollten sie berechtigt seyn, davon abzuziehen, was das Bistum ihnen an geliehenem Gelde, und an Zinsen wie auch wegen Pfeffingen, schuldig ge- blieben war. Zugleich wurde auch ausbednngen, daß der Bischof, wie von altem her, wegen Wein , Korn, Früchte» oder andern Sachen, so ihm durch die Stadt zugeführt werden, keinen Zoll geben sollte. Die besondern Anforderungen des Kapitels, die Übrigens keinen Bezug auf die Hoheitsrechte der Bas« 298 xv. Periode. Beftevung vom Bistum. ler hatten, wurden zwar behandelt, aber nicht berichtiget, und fielen durch den westphälischen Frieden hinweg. Die Sätze wollten dem Kapitel anfangs fünfzig- tausend, nachgehcnds, nebst dem im Münster liegenden Schatz, zwey und vierzig tausend Gulden antragen lassen. Allein, das Kapitel weigerte sich diesen Antrag anzunehmen. Die Punkte endlich, welche sich auf die bischöflichen Unterthanen bezogen, wurden auch am Donnerstag vor dem Palmtaq geschlichtet, und zwar so, daß die Bistümer freye Uebung des reformirten Gottesdienstes genießen würden, daß hingegen alle Bürgerrechte mit der Stadt aufgehoben werden sollten. Man stellt fich leicht vor, daß dieser Bischof in einem sehr Übeln Ruf bey uns stand. Nach seinem Tode l»08 fand man, wie Groß erzählt, in dem Magen des Verstorbenen, bey einem Pfund Jngber- wurzeln. Die Nachfolger dieses Bischofs waren Wilhelm Rink von Baldenstein ( 1608 ), Johann Heinrich von Ostein ( 1628 ), Beat Albrecht von R amstein (ib5l), Johann Franz von Sehönau (t65i), Johann Conrad von Roggenbach (1656), Wilhelm Jakob Rink von Baldenstein ( 169 Z), Johann Conrad von Neinach (17öS), JakobSigmund XXII. Kap. 1685—1590. 29S von Reinach ( 1 737), Joseph Sigmund Rink von Baldenstein (17^4), Simon Nikolaus von Fro- berg (1762), Friedrich von Wangen (i775), und Joseph von Noggenbach ( 1782), der kurz vor dem Einfall der Franzosen, im I. 1792, Pruntrut verließ, wie auch nachgehends das ganze Btstum. Zwepundzwanzigftes Kapitel. 1585—1590. 5 1 ^ 85 . In Folge des Vertrages mit dem Bischof war ihm zwar gestattet, in seiner' Vogkey Zwingen, und in der Stadt und Amt Lausten, neben der refor- mirten, die katholische Religion einzuführen, doch also, daß Niemand wider den Religionsfrieden des heiligen Reichs beschwert werde. Inzwischen sollten seine Un- terthanen nicht befugt seyn, irgendwo sich zu beklagen, oder Rath zu suchen. Als nun der Bischof ein darüber aufgesetztes Mandat öffentlich zu Lausten anschlagen ließ, wurde es bey Nacht abgerissen. ') Auf *) Hafner in seiner Solothurner Chronik (i. n. p. 263) behauptet, daß damals schon die Predikame» abgeschafft Zoo XV. Periode. Befeeyung vom Bistum. wiederholtes Anschlagen des Mandats geschah solches, den 2Z. Heumonat wieder. Umer geringen Verwänden ließ er Prediger abschaffen, und an deren Statt nngelehrte Leute berufen, auch sogar einen Jesuit dahin anstellen. Die Bürger wurden aus schlechten Ursachen gethürmt, denen, dle nicht zur Messe gingen, verweigerte man Holz; eS erging die Drohung, aus der Stadt Lausten ein Dorf zu machen. So mußte sie fich am 2oten April 1^89 ergeben, und ihre Kirche auf katholische Weise weihen lassen. Andere Gemeinden wurden nach und nach nachgedrungen, diesem Beyspiel zu folgen. Hottinqer, tn seiner Kirchengeschichte (1. II. p. 920) führt folgende merkwürdige Worte der Regierung von Bern an: „ Wie, und mit was für Mittel der Bischof solches zuwege gebracht, ist Gott wohl bekannt; dem wir es, als dem gerechten Richter, Heimsteilen. Sehe ein jeder vor sich: Denn der Tag des Gerichts Gottes wird zu feiner Zeit kommen." Vor einigen Jahren, da die französische Revolution im I. i7ss ausgebrochen, worauf die Unruhen im Bistum, die Eroberung desselben, und die Flucht des Fürstbischofs erfolgten, sagte Einer im Xlllr Rath: „ Bemerkenswerth ist, es, daß waren. Es scheint ein Irrthum zu seyn. Vielleicht meinte er die, so ihnen von Basel geschickt worden waren. XXII. Kap. Das Jahr 1 Z 8 Z. 301 Lieft Prophezeihung der Berner, nach Verlauf von zweyhundert Jahren, in Erfüllung gekommen ist. ') Die Abführung der für den Bischof zur Entschädigung vermittelten Summe machte, wie es scheint, Aufsehen; denn der Pfalzgraf Georg Hans kam schon den 2^ten Juny hieher, und schlug vor, ihm Geld und Volk zu verschaffen, womit er dre Pfaffen bald au§ dem Lande schlagen wolle. Durch das im Oktober sich ereignete Absterben des hier wohnhaften Ritters und in spanischen Diensten gewesenen Obersten, Claus von Hatstatt, gelangte die Stadt, in Folge seines letzten Willens, zum Eigenthum mehrerer Gefalle im Elsaß, die man vom Testa- tor her die Hatstattischen Lehen nennet- Sie werden, in Rücksicht ihres Ursprungs, noch immer als leuäre, das ist, als Kriegs- oder Hof-Dienstlehen angesehen- Die Belehnten, Fremde oder Einheimische, leisten vor Rath den Vasalleneid, und entrichten jährlich eine Re- kognition oder, Annerkenungß-Gebühr. Uebrigens sind jene Erfülle in zwey leuäa abgetheilt. Das eine besitzen die Herren von Roll von Solothurn, und das andere ein Zweig des hiesigen Geschlechts Schweighauser. Die evangelischen Städte geriethen auf den wohl- Was würde er jetzt sagen? Note von 1817. S 02 XV. Periode. Befteyung vom Bistum. meinenden Gedanken, eine gemeinschaftliche Gesandtschaft in die katholischen Orte abzuordnen, um iie zur Eintracht einzuladen, ihnen vorgefaßte Meinungen zu benehmen, und sie auf die Ränke unsrer wahren Feinde aufmerksam zu machen. » Zudem, meldet Ryf, brachten ihnen die Jesuiten vor, daß die Evangelischen die Mntter Gottes lästerten und schmähten, und man bemerkte auch wohl, daß fie steh täglich an fremde Po- tentaten henkten, und uns schier über die Achseln an- schauten." Den «ten November erschienen gedachte Gesandte vor dem Großen Rath zu Luzern; den i2ten thaten sie zu Stanz ihren Vortrag vor der Landsgemeinde, nachdem sie ein paar Tage zu Sarnen zugebracht hatten; den I5ten eröffneten sie vor der Landsgemeinde zu Altorf ihren Auftrag; den inen zu Schwytz vor dem dreyfachen Landrath; und den i9ten zu Zug vor einem zweyfachen Räch. Aller Orten wurden sie kosifrey gehalten, mit Wein beschenkt, und mit andern Ehrenbezeugungen aufgenommen- Sie hinterließen an jedem Orte eine Abschrift von ihrer Anrede, die übrigens dreyzehn Folioseiten lang war. Vielleicht wäre es besser gewesen, sie hätten nichts schriftliches gegeben. Denn die weitläustge Glaubensbekenntniß, die sich darin befindet, und welche sie mit Stellen aus der Bibel belegten, konnte das Volk, bey -er damaligen Spannung, weder hekehren, noch befriedigen. Sie sprachen auch von dem Geldausgeben der Fürsten, und von der fuchsli- XXII. Kap. Das Jahr 1585 . 303 stigen Geschwindigkeit ihrer Botschafter, gleichwie von jenen Gemächern, die des Geldes mehr als der Freyheit achteren; welches alles den damalige» Volkssührern nicht behagen konnte, und die fremden Agenten nur reizte. Bemerkenswerch ist aber der Eingang, daß Kaiser, Könige, Fürsten und Herren, von welchem Glauben sie auch seyen, der Erdsgenvffenschast ganz feind, abhold und aufsäyiq waren, und ihr die Freyheit nicht gönnten, indem freye Völker zu sehen, ihnen ganz widrig wäre , aus Furcht ste möchten bey ihren Unterthanen auch desto weniger Gehorsam erhalten. 1586 . Gesandte von Seiten der obgedachten katholischen Orte begaben sich hieher den 1 Neu April mit 50 Pferde», und wurden den folgenden Morgen vor Grossem Rath angehört, wo der Stadtschreiber von Luzern eine Antwort ablas, die vierundfünfzig Mitgeschriebene. // Folioseiten einnahm. Sie sagten darin, daß die Uneinigkeiten der Schweiz und der Samen alles Uebels von einem einzigen schlechten glauölosen Menschen gekommen wäre, ..... die Griechen wären unter das Joch nnd die Tyranney der Türken gebracht worden, zur Strafe ihres halsstarrigen Widersatzes, und Abwer. sens von der Gehorsame der heil. röm. kathol. und apostolischen Kirche. Sie beschwerten sich, daß einPre- dikant von Zürich, Namens Rudolf Gwalter, die Ka- zo-t XV. Periode. Befreyung vom Bistum. tholiken des Pabstes Kuppler in der sodomittscherr Sünde genannt hätte. Sie setzten unserm Glaubensbekenntniß das ihrige entgegen, und vergaßen den Say nicht/ daß außerhalb ihrem Glauben Niemand selig werden könne. Sie baten uns, die katholische Religion wieder anzunehmen, und versicherten, man hätte vor der Reformation, die Allerfüßigkeit des Honigs göttlicher Gnade und Gaben, die wohlriechende und angenehme Milch brüderlicher Liebe, den wohlgeschmackten Wein aller Tugenden und Freuden, und die Fülle des Brotes genossen- Ungeachtet einer solchen Anrede wurden die Gesandten zu einem Gastmal eingeladen, das 2 so Pf. kostete, und bey welchem nur an Wein von verschiedener Gattung Z25 Maaß vertrunken wurden. Beyde Räthe saßen an der Tafel. Ryf, der auch einer dersel, den war, ruft in seiner Handschrift aus: >> Eine Herr- liche Mahlzeit zu Safran (Zunft)! Sind zehen Tische gewesen. Obgleich ihre Antwort nicht gar freundlich gewesen , so war man doch gut Schwitz mit einander." Diese Mahlzeit, so schweizerisch man auch dabey gewesen seyn mag, hinderte nicht, daß die katholi- fchen Orte, Sonntag nach Franeisci, sich durch den goldenen Bund zu Luzern, näher unter einander verbanden, ov^sie schon, beym 2ten Landfrieden iszi, von , XXII. Kap. Das Jahr 1687. Z 06 von den evangelischen Städten, die Herausgabe ihres besondern Bundes verlangt hatten. In diesem Jahre (Ends Oktober,) kündeten auch die- katholischen Orte der Stadt Müllhausen den Bund ab, aus Anlaß des Finningerschen Processes: ein trauriges Beyspiel, daß eidsgenössische ewige Bünde einseitig aufgelöst werden können. Daraus entstanden Unruhen, Empörungen, unmenschliche Gewaltthätigkei- ten in Müllhausen, die uns einige Jahre lang beschäftigten, die aber zur allgemeinen Geschichte der Schweiz gehören. Die Jahre 1686 und 1587 waren theure Jahre. Die Anzahl der in einem Jahre von der elenden Herberge gespeiseten fremden Armen überstieg die Zahl vierzigtausend, wie es die Protokolle dieses Armenhauses des mehrern zeigen. Im I. 1580 hatte der Rath verordnet, daß aus andern Gotteshäusern jährlich 2^0 Vierzel Früchte dieser Anstalt gereicht, und daß der Allmosen ihr überlassen werden sollte, der in den Dieustagspredigten in den Haupt-Kirchen gesammelt wurde- 15 8 7 - Die evangelischen Städte schickten Truppen, 2000 an der Zahl nach Müllhausen, die hier den 20 . VI. Band- U zo6 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. Juny eintrafen- ') Basel gab soo Mann- Müllhau- sen mußte mit Gewalt eingenommen werden. In diesem Jahre bekam Heinrich der IV, der damals nur König von Navara war, Truppen aus Deutschland und aus den evangelischen Kantonen. Friedrich Nyhiner, Meister zu Gärtnern und Doktor in der Arzney-Kunde, wurde den 25. April vor beyde Räthe gestellt. Er entschuldigte sich damit, daß der Kriegszug eben wider diejenigen gerichtet wäre, die den König (Heinrich III) und des Königs nächsten Erben (Heinrich IV) von der Krone zu drängen begehrten. Er war Oberst, und nannte seine Hauptleute, Bernhard Stehelin, Hans Jakob Frey und Jakob Wen;. Sie mußten ihr Bürgerrecht aufschwören, und ihre Fahnen ausliefern. Es war aber alles nicht im Ernst gemeint. — Die katholischen Orte hingegen waren Heinrich dem III, oder vielmehr der Guistschen Faction, zu Hülfe gezogen. Von beyden Parteyen kamen in diesem und tm folgenden Jahre bey 4000 zurück im elendesten Zu, stände. Bey diesem Zug büßten über hundert Bürger der Stadt, und weit mehr vom Lande das Leben ein. Die siegende Armee des Heinrich des III oder der Guisen, ließ die Deutschen bis in die Gegend von Mömpelgard ') Nach von AltS Bericht, schon den s. Juny. XXII. Kap. Das Jahr 1587. 307 verfolgen. Der Fürst/ Herzog von Würtemberg, schickte Gesandte nach Basel/ und bat um Hülfe. ') Zu dem allem gesellten steh Uneinigkeiten mit der Geistlichkeit. In einer Synode / die den s. Juny gehalten wurde/ machte Doktor Grynäus giftige Aus» fälle wider die Obrigkeit und die Deputaten, wie auch über Sünden nnd Laster, Verwaltung der Kirchengüter, Besoldungen, Austheilung des Allmosens u. s. w Die Deputaten ließen am 3. July eine Schrift aufsetzen, aus welcher wir die zwey folgenden Stellen ausheben. — Die Deputaten beschweren steh in derselben „ daß, da sie am Sonntag vor der Synode beysammen waren, ') Zur Lauben in seiner iiistotrs triN!t->!rs r. V. p. E, 208 , 209 drückt sich über diese traurigen Vorfallcnheiten so aus: „ I>s renfoi't äs8 7 Lsritons LstUoli^ues sIIgrniL Ie8 Ltrlts i-s5orms8 äs 1» 8ui88s. IIs srursnt äsvoik sxori8si7 Ie8 intsret8 äu Idoi äs V7svsrrs. äs II 1011 rspporrs ä2 ärsperlux Ievs8 äsii8 Ie8 Lanton8 äs ^urisli, äs Lei-ne st äs LLIe, st ä»n8 les Or!8on8^ vini-ent en 1ä87 su 8seour8 äs8 Iäuxuenot8, st c^us os8 42 ärspsbux kormoisnt 20 Mills Iiomms8. — äesn k'l'eäsris ldj'Iiiner äs 8»ls etoit Lolonsl ä'un rsxi^ irmnt. —- p.s 8ort äs ces trouxe8 n's ste nullemsut iism-ssx, »! Iionorsdls (warum «Nd W0NNN ?) — Suivit uii soconimoäement äes trouxss äs^urisd, äs Lerns st äs Lsle sves Is Idol" u 2 3v8 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. die Geistlichen, die etwas zu rügen hatten, ihr Anliegen und Klage ihnen nicht eröffneten, worüber fie freundlichen Bericht und Bescheid würden empfangen haben, sondern daß sie vor einer so ehrlichen Versammlung eine fromme Obrigkeit, die doch die Ehre Gottes zu äufnen, und die Laster sammt aller Ungerechtigkeit, mit der Gnade Gottes, auszurotten und zu strafen gesinnt ist, so hoch verunglimpfet, und die Zuhörer verbittert hat« ten, als wenn die Obrigkeit allein die Schuld trüge, daß die Sachen bey uns ärgerlicher und übler als nie gestanden." — „ Dagegen sey aber gemeinen Brudern, was bey ihnen fehlt, mit den wenigsten Worten nicht angezeigt worden ; denn , wiewohl das Predigtamt, auch wie die Diener des heiligen Wortes seyn sollen, ordentlich ausgestrichen wurde, so sind doch die Gebrechlichkeiten, so unter den Dienern des heil- Wortes, auch an ihren Weibern und Kindern leider erfunden werden, mit keinem Worte beklagt worden, so daß Niemand anders gedenken möchte, als daß sie alle in höchster Unschuld wären, und die Obrigkeit allein gesündiqct hätte. Es kann aber nicht verneinet werden, daß sich unter den Vorgesetzten etliche befinden, so eines leichtfertigen Lebens sind; daß die andern sich im Lehren ungeschickt erzeigen; daß etliche Weib und Kinder übel regieren; daß viele Lehrer allein auf der Kanzel eifern, aber im Thun nicht viel fruchten, die Kirche Christi wenig erbauen, ja etliche mit ihrem arbeitseligen Leben die Gemeinde Gottes ärgern." XXII. Kap. Das Jahr 1687. SOS Es herrschte auch zu Bern Uneinigkeit, aber in Ansehung' des Glaubens. Ei» angestellter Geistlicher, Namens Huber, lehrte, daß Christus für alle Menschen gestorben sey, auch für die Verdammten, und für solche, die niemalen weder geglaubt haben, noch glauben- werden. - Die entgegengesetzte Lehre vertheidigte ein andrer Geistlicher, Namens Musculus. Der Rath zu Bern stellte ein Gespräch an, und begehrte von uns die Absendung eines Gelehrten. Der hiesige Rath schickte den Oberstpfarrer Joh. Jakob Grynäus. Das Gespräch wurde in lateinischer Sprache, im April Monat, gehalten; denn die bernerische Regierung ernannte zu Com- missarien und Berichterstattern vier Klein-Rathe und zwey Groß-Räthe, die der lateinischen Sprache kundig waren. Die Verhandlungen wurden dem Großen Rath übergeben, und ihm der Ausspruch überlassen. Dieser konnte, nach der helvetischen Confession nicht anders, als den Huber verurtheilen, und ihm Stillschweigen auferlegen. Er schwieg aber nicht, und wurde verwiesen- 1588 . Die deutschen Völker wurden mit einigen Vorsichtsmaßregeln auf ihrem Rückzug hier durchgelassen. Der Gral von Dohna, oberster Feldherr, war um das neue Jahr zu Basel- 3io XV. Periode. Besreyung vom Bistum. Auf der Tagsatzung zu Baden vom 19- Juny wurde beschlossen, drey Gesandte nach Paris zu schicken, ! um sich bey Heinrich III zu beschweren, daß die Kau« ! tone seit vier Jahren keine Bezahlungen empfangen hätten (vermuthlich von den Friedens-und Bundesgeldern.) Balthasar Jrmi von Basel war -einer der dreyen. Das Schloß Landskron, ein östreichisches Lehen unweit Basel, wurde dem Rath wiederum (den isten November) zum Ankauf angetragen, der aber den Antrag von der Hand wies. Der Rath lehnte auch den Antrag ab, sich mit Straßburg, gleichwie Zürich und Bern, zu vereinigen. Der Bischof wollte mit Gewalt den reformirten Gottesdienst in seinem Bistum abschaffen. Er las selber zu Pfeffingen eine Messe. Die reformirten Prediger zu Terwieler und Ettigen wurden beurlaubt. Es scheint aber, daß sie wieder eingesetzt wurden. 1539 - Der Herzog von Savoyen hatte die in Frankreich herrschenden Unruhen, wider Bern sowohl als wider Frankreich benutzen wollen. Heinrich der IV, mit welchem der König Heinrich III sich aussöhnte, und 31! xxn. Kap- Das Jahr i58s. selber jetzt wider die pabstliche Partey zu Felde zog, hatte auf Begehren der Bcrner den Herrn von Saney in die Schweiz geschickt. Dieser bekam von den ') Folgendes über Saney, von Zur Lauben (i. n.x. ios) verdient hier mitgetheilt zu werden: „ Nissig äs iisr. , 8sixneur 6s 8snc^, n'stsnt enoors <^us msitrs 6es reinstes, se Iroavs en 1289 6sns Is Oonseil 6s Henri III, lorsc^u'on 6elil>sro!t sur Iss ino^sns 6e sou- tsnir 1s xuerre sontrs Is I^izus. II xroposs 6s levek uns srrnss 6s Zuissss. I.S Lonseil ^ui ssvoit <^us ie roi n'svoit^ss 6'sr§snt ss rnocqus 6s lui 1 „ IVlessieurs, 6!t 8->nc/ , xuisc^us 6s tous ceux qui ont rsyu 6u Hoi Isnt 6s bisnlsits, il ne 8'sn trouvs ps8 un, c^ui vsuills 1s sssaurir, ^s vou8 6eelsrs c^us s'sst moi, ciui Isversi setts srinse !" On lui 6onns sur Is olismp Is soininission, insis point 6'srxsnt. II psrtit pour Is 8n>8se cornrns ^rnlis88s6sur 6u roi. 6smsis nsZooiU- t!on ns lut 8> sin^uliers. O'sl>or6 !I psrsusUs snx O^nsvois 6s ksirs Is xusrrs su One 6s 8svois, eon- Hointciuent rives Is krsnse z ensuits il s^ut si s6roits- rnsnt xsZnsr Iss tüsntons , ^u'il Iss snxaxss L lui sscor- 6sr Is Isveo 6s 6>x inills Iiornrnes, st 6e plus L svsn- ser su R.oi cent Mills esus. <^usn6 il ss vit s Is Ist« 6s sscours , il prit ^uelc^ues xlsces su Duo 6e 8svo/s, st insrolis loientot spres 6u cote 6s karis. 8snc^ 6sns ss nsxosistion en 8ui88E 6epenss uns psrtis 6s ses Kiens; II init en xsxe ses xierrsries, st entrs »utres es Zi2 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. evangelischen Orten Geld zum Anwerben, und brachte loooo Mann zusammen. Basel bewilligte ihm den 23. Merz, gegen eine förmliche Obligation von ihm und vom Ambaffadorn Lrultirci cke 8IUery, 20000 Kronen und zwey Freyfabnlein, doch daß keine Bürger sollten angeworben werden. Gesandte von Bern waren hier den 7 . Jenner, wie auch den 20. April, und eröffneten vor Nach ihre Ansiräge. Genf beschloß den 1. April den Krieg wiser Savoyen. Bey der Einnahme von Rivacke am 1. May, blieben von Basel der Haupt, mann Scrub und verschiedene von seinen Leute». Als bald darauf Sancy mit seinen Völkern (im Mayen)nach Frankreich den vereinten Königen zu Hülfe gezogen war, brach Bern selber den 6 . Ju-ny mit 10000 Mann auf, rückte aber erst den ick. Heumonat in Savoyen ein. Die Vasler hatten schon den 18. Vrachmonac, auf eingelangte Mahnung , vier Fähnlein von 5 00 Mann aufgerichtet. ') Ami. August wurde der König Heinrich M er- Ismeux M-imarit, nomrne le 8sne/, hui e5t L pi-e8cnt s >3 eouroune. Ileiivi III vo^ant ai'i'iver Lsrio^ svee le 8eoo»rs des 8uis8e8 , pleuia en I'euilii s883iit. 1>oi8 ^nn>'8 SPIL8 il tut 3888881116 3 8t. Olnuci pul' UII Doitti- nicaiu, 03c:^ue8 Oleineut, le I. ^oüt 1689. i) Strub soll Hauptmann von einem dieser Fähnlein gewesen seyn, welches aber mit der Nachricht, Laß er XXII. Kap. Das Jahr 1589 . 313 mordet. Die pabstliche Partey machte Heinrich dem IV, seinem gesetzlichen Thronfolger/ wegen der refor- mirten Religion/ welcher er zugethan war/ die Krone streitig- Heinrich IV schickte die Herren äe Killer^ und Vi'oudsit in die Schweiz/ um das Ansuchen zu eröffnen/ daß die von Sancy dem verstorbenen König Heinrich m zugeführten Schweizer/ in seinen Dienst treten möchten- Den 20. August wurde den Gesandten willfährig entsprochen. Den 28. November kam Sancy selber nach Basel. Er hatte in Deutschland/ und wo er konnte/ sechs Fahnen Reuter und etliche hundert Landsknechte annwerben lassen; ste wurden von den Lothringern hie- yer getrieben; der Rath vertheilte sie auf der Landschaft/ in BrattelN/ Liestal/ Sissach u- s. w.; sie rüsteten dort vierzehn Tage aus / wurden mit Geld versehe»/ und traten ihren Marsch'nach Mömpelgard an. Sancy gab dem Rath für das ihm noch vorgeschossene Gelbey der Einnahme von RipailleS geblieben sey/ nicht übereinstimmt, oder eö mußte ein andrer Strub seyn. UsbrigenS dienten in diesen Zügen noch Johann Spierer, Vohein,/ Jakob Buchet / Heinrich Wertenberg/ Onoffrio Menzinger, Ulrich Weimauer und Sebastian Fäsch. zi/t xv. Periode. Befreyung vom Bistum. unter anderm einen Diamanten zum Unterpfand, welchen er aber in der Folge wieder herausbekam. ') Hieher gehören folgende, unter unsern Nathsschriften befindliche zwey Auszüge: » 7. December 158S- Ue- bersetzung der Obligation des Sancy, wegen der 4ooo Goldkronen. Versprechen solche innert vier Monaten, aus den für Jhro Majestät von Dänemark, Pommern, Lübeck, zu Straßburg ankommenden Geldern?, abzu- zahlen. Er gibt zum Unterpfand eine in Gold gefaßte Dem und Tafel, so mit sammt dem Ring, an Stein und Gold, Z Sonnen-Kronen wigt, f und in bey Ende gezeichneter Größe ist (i). — ^ Ferner 12 Stück Ring. Feldgeschütz, 250 Musqueten, loo Harni- sche und ao neue Wagen, so in Müllhausen lagen. Nach Verlauf der 4 Monate kann man sie verkaufen, vergan- ten, oder behalten." Zweyter Auszug; „ Vcrzeichniß über die >1°. 1589 auf Weihnachten Hn. von Sancy geliehenen 4000 Gold-Sonnen-Kronen. Die Unterpfän- der waren: eine Diamand Dafel in einem schlechten goldenen Ring eingefaßt, MnSqueten, Harnische rc. für den Werth von 1658 fi., etliche Stücke Feldgeschütz, sammt Schiffbrücken re. Seither aber auf des visomts äs o?ou>ains (lurenne,) jetzt Herzog von Bouillon, wie auch des Ambassadoren Begehren, vor Ioh. Bapt. 159t, als er von Touraine (Turenne,) sammt dem Fürsten von Anhalt, königlicher Majestät eine Anzahl Reuter und Landsknechte zugeführt, zu selbiger Noth- durst wiederum hinausgegcben.'' 31S XXII. Kap. Das Jahr 1 SS 0 . o Wahren- dieses unruhigen Jahres wurden zur Erleichterung der Bürgerschaft Soldaten angeworben. Die Bürger und übrigen Einwohner bezahlten das söge. nannte Soldatengeld. Es wurde an einer Verbindung mit den Bünd. nern gearbeitet/ welches die Basler abschlugen. An der Aussohnnng zwischen den Genfern und den Bernern, die sich über eine gegen ihre Truppen im Augstmonat geschehene Beleidigung beschwerten/ zeigte sich unser Rath sehr thätig. 1 5 9 0 .. Der Bürgerkrieg in Frankreich / der Krieg zwischen Genf und Savoyen/ die Friedensunterhandlungen zwischen Savoyen und Bern/ ') waren in diesem Jahre Gegenstände gegründeter Besorgnisse für Basel. Das Betragen des Bischofs gegen seine reformirten Unterthanen/ deren Anzahl sich immer mehr verminderte/ beschäfftigte auch den Rath/ der auf den Tagsatzungen die Erfüllung des Vertrages von 1585 begehrte. Des. Den 8. July wurde zu St. Mauriz im Walliser Land eine Tagfatzung von den vier evangelischen Städte» gehalten. Unsre Gesandten waren der Pannerherr Jakob Oberricd und der Stadtschreiber Hippolituö L eoiiibus. 316 xv. Periode. Befteynng vom Bistum. / » sei, ungeachtet schasste der Bischof alle evangelischen Predigten/ im Maymonat, zu Lausten, Ettigen und Ter- Wirler ab. Der Prediger zu Allen schwüler wurde einzig he schab n Es scheint, daß die Laster den Weg zur Ernmcrniig der Bürgerrechte anbahnen wollten, indem sie den 3. Ium) den raussemern das Geschenk an Pulver und Bley bcwinigten, das man vor Zeiten den verbürget ren Gemeinden, die unter dem Panner von Vasel auszogen, zu verehren pflegte. Sancy bewarb sich im Hornung um neue Werbungen. Es wurde ihm aber nicht enclvrochen. Heinrich 1^' hatte im vorigen Jahr die Belagerung von Pans aufheben müssen, rm.d der von ihm erfochtene Sieg bey Jvry geschah erst den 14. Merz. Im Win- termonak wurde aber dem Sancy der Durchzug seiner anderswo angeworbenen Leute gestattet. Die im Bracbinvnat in Mübbausen ausgebroche- nen Gewauthäugketten vvrankrßten den 15. Oktober eine Zusammenkunft der evangelischen Städte zu Basel. Man wußte eigentlich nicht, wer den Rebellen Schutz ertheilte. Einige durchreisende Mannschaft des von Sancy hatte zu Ende des vorigen Jahres im Homburgeramt einen Transport Geldes weggenommen, welches dem spanischen General, dem Herzog von Parma, nach XXII. Kap. Das Jahr 1590. Z17 den Niederlanden geschickt wurde. Durch des Landvogts Veranstaltung, Hans Ludwig Jselin, dem man sogar 2000 Kronen anbot, wurde aber der Raub mit Gewalt den Soldaten abgewonnen, und dem Eigenthümer, oder seinen Leuten zurückgestellt. Der spanische Gesandte Pompejus 6 s Oucs, beklagre sich sehr , vornehmlich bey den katholischen Orten, wider die Sradt Basel, und die Basier nahmen es an ihm sehr übel auf, weil alles war gerettet worden- ') Dieser Vorfall wird in Zur Laubens nistoir-k Militärs (lomsVi. x. 109—11Z) änderst erzählt. Sancy soll daö erbeutete Geld bekommen, und sich sogar zu Genf gerühmt haben, es sey durch ein Wunder Gottes geschehen. (II Icur äit, <^ue O i e u lui svoit corn- rne xsl- niii-sLis ciuei^uL si-Zcut.> Nach einem angeführten Bericht, soll die Beute hunderttausend Gold- Kronen gewesen seyn. Andre Berichte, wie die von Sancy UNd Stllery, erwähnen NUr von quelque srxk-nt, hueisjues Ueinsrs. Auch wird des Nheinfelder Waldes gedacht, wo der Raub geschehen sey. Vielleicht wurden verschiedene Landstraßen gebraucht. Einen Theil der Gelder rettete der Landvogt auf unserem Gebiet, und der andere Theil, in der Rheinfelder Herrschast, siel in die Hände der Franzosen. -18 xv. Periode. Besreyung vom Bistum. Dreyundzwa,lzigste 6 Kapitel. Der Rappenkrieg. ') 1591 — 159 ^. Indem -er Rath die Religionsangelegenheiten der bischöflichen Unterthanen zu Herzen faßte, empörten sich seine eigenen Unterthanen. Er erhöhte den is. Jenner lügt das Umgeld vom Wein und vom geschlachteten Vieh, und verordnete zugleich ein geringes Umgeld auf das Korn, welches aber bald nachgelassen wurde. Damit nun das Wein- umgeld ohne Erhöhung des Preises, und ohne jedoch den Wirthen allein zur Last zu fallen, bezogen würde, schickte er den Wirthen aufm Lande Trinkgeschirr von einem kleinern Maas, als das bisherige. Die Aemter Farnsburg, Waldenburg, Homburg und Ramstein, wie auch einige Liestaler widersetzten sich aber der Verordnung, und verschworen sich, auf einer angestellten Lands- *) So nennt man den Aufstand, der den Haupkgegcnstand dieses Kapitels ausmacht, und zwar weil die Erhöhung einer Abgabe den Unterschied von einem Rappen be. trug. XXIII. Kap. Das Jahr 159^. 319 gemeinde; daß sie die kleinen Maaße nicht haken wollten. Darauf sandten sie/ den 2 Z. Jenner, Ausschüsse vor den Rath. Die Liestaler erklärten sich zwar nach- gehends, den 29. Merz, willig; vergeblich verfügte sich aber eine Rathsdeputation in die vier übrigen Aemter, und wurden die Schlösser mit Bürgern aus der Stadt besetzt. Der Rath hatte den Großen Rath den isten Merz versammelt, und dieser alles gebilliger. Die Fortdauer der Unruhen aufm Lande, wo man zu Lie- stal einige Male Schuldheißen und Räthen drohte, sie zu den Fenstern hinauszuwerfen, und der auf einige Sechser geworfene Verdacht eines Einverständnisses mit den Landleuten, bewogen den Rath, ein Sechsergebot auf jeder Zunft den is. April anzustellen, und von jedem Sechser eine bestimmte Erklärung dort abfordern zu lasse». Diese Erklärungen fielen ungleich aus. Einige sagten z. B. diese Rebellion wäre vielleicht eine ! Ruthe von Gott, man müsse Gott anrufen, man versehe sich, daß die Obrigkeit nicht zum Krieg eilen werde , u- s- w- Ohne Zeitverlust ließ der Rath die Bürger- schaft selber auf allen Zünften zusammenberufen, um die Meinungen der gemeinsten Bürger, je von einem ^ nach dem andern, zu vernehmen. Er appellirte also ! gleichsam von den Stellvertretern des Volks an das Volk selbst, ein Volk, das gerne über Unterthanen zu sprechen bekam- Die mehrsten erklärten sich, daß sie zum weisen Bedenken der Obrigkeit stehen wollten. Zn- Z26 xv. Periode. Befreyimg vom Bistum. dessen hatten die Bauern von den unruhigsten unter ihnen in die Kantone geschickt, die aller Orte bittere Klagen führten, und in einigen Gehör fanden. Den §o. May erschienen vor Rath Abgeordnete von Zürich, Bern und Schaffhausen, und es wurde denselben unter anderm gesagt, daß der Widerstand nur von Uebernmth und allzugroßem Wohlstand herkäme. ') Sie begaben stch zweymal auf die Landschaft, und zeigten den Bauern an, daß wenn ste im Ungehorsam verblieben, ihre Herren, vermöge des mit der Stadt bestehenden Bundes, dieser helfen würden, den Gehorsam wiederherstelle». Das erste Feuer schien sich hierauf zu legen; die Abgeordneten reisten von hier ab; und alles war den 17 . May ruhig. Allein etliche Tage hernach fingen die Ruhestörer wieder an, die Gemüther aufzuhetzen. Auf der Tagsatzung zu Baden wurden unsre Gesandten ge. wissermaßen vorgestellt. Sie mußten eine Art Rechtfertigung in Gegenwart der Ausschüsse des Landes ablegen. Man hatte ste nämlich ersucht vier Mann von jedem Amt nach Baden zu berufen, wo diese auf ihrer Verweigerung beharrten, und dabey die schlaue Bemerkung machten, daß die neuen Aussagen, als solche, die *) Bedauern müssen wir, daß, im Namen der Regierung, so etwas gesagt wurde. 321 xxm. Kap. Das Jahr 1591. die auf Brot und Wein hafteten, meistentheils die durchreisenden Eidsgenossen betrafen. Im September kamen, in Folge einer zu Baden getroffnen Abrede, im Namen aller Kantone , Gesandte von sechs Orten hier an. die den 27ten dem Rath ihren Auftrag dahin eröffneten, Mittel zu suchen, den Handel beyzulegen. Ihrem Gutachten zufolge, ernannten die Landleuce, auf einer gehaltenen Landsgemeinde, Ausschüsse. Man stellte diesen vor, daß durch den Vertrag mit dem Bischof von 1L8L sie zum zwey- tenmal wären gekauft, und folglich auch zugleich von der bischöflichen Gewalt, von Reichsanlagen und andern Steuern befreyt worden. Der Rath willigte in eine Vermögenssteuer. Die Gesandten liessen das Landvolk vor Liestal zusammenberufen, konnten aber nichts ausrichten, und verreisten den 3. oder 4. Oktober. Den 28. November, nach der in diesem Monat zu Baden gehaltenen Tagsatzung, kamen sie aber wieder, und be- wogen den Rath, nach verschiedenen Unterhandlungen , den Vorschlag anzunehmen, daß, anstatt der erkannten Erhöhung des Weinumgcldes, und ohne Nachtheil des Steuerrechts der Stadt, die Bauern 32 Jahre lang tausend Gulden jährlich bezahlen sollten. Es brauchte aber mehrere Versuche, bis das Landvolk auch einwilligte. Gleich bey dem ersten, wo es darum zu thun L VI. Band. 322 xv. Periode. Befreyurig vorn B'ftum. war/ die Landleute in der Kirche zu Liestal zusammen kommen zu lasse«/ widersetzten sich ihre Führer, die sich vermuthlich gerne, im Fall der Noth, eine bequeme Flucht vorbehielten. Sie wollten aufs Feld. Sie sagten den ihrigen: , Auf der Weite ist gut thädigen." Endlich konnten die Gesandten den lo. December verreisen. Mein, noch vor Ende des Jahres widerriefen die Bauern den eingegangenen Vertrag. Die Meinung war übrigens ziemlich allgemein, daß ein fremder Einfluß in den reformirten Kantonen, gleichwie zu Müll- Hausen, Aufruhr, Schwache und Auflösung vorbereitete. Bey so bewandten Umstanden läßt sich leicht den, ken, daß der Rath im Laufe dieses Jahres an auswärtigen Geschäften wenig Antheil nahm. Den 19. Brachmonat verlangten die evangelischen Churfürsten einiges Volk und Geld , um ihre Völker, die sie Heinrich dem IV nach Frankreich zusenden wollten, damit zu verstärken. Der Vieomte lurenne , der in Straßburg war, unterstützte das Begehren. Der französische Amvassador äe 8Mer^, kam den 28 ten des folgenden Monats vor Rath, und führte den Räthen zu Gemüthe, was er anbringen konnte. Gesandte von Zürich, Bern, Schaffhausen thaten ein gleiches, ') urrd sprachen von Hicher gehört, was Von M unö berichtet: „ i.e» Lernois aexutörent ur les enxgxsr L envover ües troupes L Henri IV, k l'exerripls aes etsts pro- testsns 6s l'^llernsxne. 2urieli et Lelrskkliouse x con-> sentirent tres-proiupteinent, rusis Lsle ne ls put pss, L csuse äs ls revolte äes xspsans. 6e coatre- ternps li t msni^uer l'skksire. l>es trouliles 6s Laie intrizuerent extrsinernent les tlsntons." WLNK Heinrich iv damals als Sieger, Paris erobert hätte, so wäre vielleicht sein Abfall von der reformieren Reli- gion nicht nöthig gewesen. ') Im Hornung, May, Heumonat und Weinmonak. "XDen 20. Hornung. L 2 32^ xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Anzahl der Bürger zu Liestal, und einige Bratteler, Muttenzer und Mönchensteiner an sich gezogen. Sie schworen auf dem Felde außerhalb Liestal, mit aufge- hobenen bloßen Schwerten, einander getreu zu bleiben, und den Abweichenden die Häuser zu verbrennen. Die Hauptführer wurden in der Folge beschuldiget, als wenn sie die Ermahnungsschreiben der Tagsatzung hin« terhalten hätten- Der Rath versuchte es, das neue Weinumgeld dahin zu milder», daß auf jeder Maas, die man ausschenken würde , nur ein Rappen bezahlt werden sollte. Etliche wollten es annehmen, die andern erklärten, daß man der Obrigkeit nichts geben wolle. Bey dem allem verblieben die meisten Unterbeamten ge« treu, und unterhielten so gut möglich, den Gehorsam in den übrigen Stücken. Eine streitige Bischofswahl zu Straßburg, wo die evangelischen Kapttularen, an der Zahl, einen Marggraf von Brandenburg erwählten, da die sieben katholischen Kapttularen den Cardinal Carl von Loth. ringen zum Bistum erhoben, zog einen Krieg nach sich, in welchem die Zürcher und Verner 3000 Mann der Stadt Straßburg zuschickten, die den 13 und l^ten Heu^- monat durch Basel zogen und erst im November zurückkehrten. Die Schweizer suchten im Augstmonat, aber vergeblich, den Frieden zu vermitteln. Der Gesandte von Basel, Oberried, war den löten von Straß« Lurg zurückgekommen. 32S xxm. Kap. Das Jahr 1592. Im Decemher schickte der Rath -en Stadtschrei« ber Hypolitus a Lollidus zum König Heinrich IV. Das Crediiiv ist vom 20ten, und lautet wie folgt: 8irs! ss presentsnt si Konus oosssion i^ue Is Ooo- teur äs Oolli s'en vs trouver Votre >1»Zeste pour sutres »ffsires, nous n'svons voulu 5<>iIIir 6s iui äonner sksrxs äs Vous proposer en taute kuniilits ^usic^ues stkiires c^ut nous touckent; prirnt Votre Älteste trss-kuinkiernsnt äs lui äonner suäienee et sresnee oomine L nos psrsonnes meines, et nous xrstiüer en skoses, ies^uelles selon no- trs Zuxement sont rsisonnsklss et ec^uitsklss, xuisi^ue ns äesirons »utrs skoss xlus «zue äs äsrusurer L xerxstuitö äs Votre ^ls^estä trsr-kuinkles 8erv!tsurs et Kons sliies et eontsäere« Lourxuemsitrs et Oonseil äs is vills et santon äs Läle. Die Instruktion des Gesandten war / beym König anzubringen/ daß er die Schulden und Pensionen be» zahlen/ oder irgend eine oder mehrere Städte/ Zölle/ oder andere gewisse Mittel nicht nur anweise«/ sondern auch schriftliche Urkunden ertheilen möchte/ vermöge welcher wir/ berechtiget wären/ derselben Gefälle/ bis zur gänzlichen Bezahlung/ zu beziehen. Zugleich sollte 326 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. er die Ratistkation der den Amvassadoren unlängst vorgestreckten 24600 Sonnen-Kronen ') verlangen. 1593. In Rücksicht der auswärtigen Begebenheiten, fand der Rath rathsamcr, auf die Bezahlung der neuen Aussagen mit keinen Zwangsmitteln noch zu dringen. Die Bauern hielten einige Landsgemeinden zu Sissach. Die Uebelgesinnten schreckten aber durch Drohungen die übrigen vom Gehorsamen ab- Indessen wurden manchem die immerwährenden Ausgaben, welche die Haupt- führer verursachten, immer lästiger. Das Ende des Jahres zeigte für das Allgemeine in der Schweiz ruhigere Auslichten- Heinrich der IV hatte in Frankreich die päbstliche und spanische Faktion seit dem 25. Heumonat zum Stillschweigen gebracht, ') Eine Sonnen-Krone (Von vn Soieii, oder Lcn soi) galt damals znm wenigsten 51 sols 6 äsniers yiece. *) Nämlich, durch die Annahme der katholischen Religion, welches, wie es scheint, bey uns keinen widrigen Ein- druck machte. Der Oberstptarrer GrynäuS sagte sogar: „ Wer nicht wider uns ist, der ist für uns. Viele reden von dem traurigen Falle des Königg, welche vielmehr ihre eigenen Gebrechen bedenken sollten. Wie viele XXIII. Kap. Das Jahr 1S94. 327 und der Herzog von Savoyen bot einen Waffenstillstand der Stadt Genf an, die solchen den ib September an« nahm. iss4 Der Ungehorsam der Landleute währte immerfort. Im Jenner wagten ste es noch, den Nachlaß von der neuen Auflage in Basel zu verlangen. Hierauf drvhetcn sie mit bewaffnetem Widerstand, und machten auch Anstalten dazu. Im Aprilmonat ließ der Rath durch seine Abgesandte von wett- und geistlichem Stande eine» letzten Versuch vornehmen, aber ohne Erfolg. Doch gelang es ihm, die Ungehorsamen nach und nach zu schwächen- Es trennten sich von ihnen, besonders auf Zureden des Pfarrers Heinrich Strübin von Vu- bendorf, der viele Verwandte in Liestal hatte, das Amt Liestal, und die Dörfer Aristorf, Bubendorf, Zyfen und Namlisburg, die sich der Obrigkeit ergaben, und Verzeihung für das vergangene erhielten. Als die übrigen Aemter und Dorfschafte» es vernahmen, wurden sie dadurch nur frecher- Sie versammelten sich den 11. May zu Sissach, bestätigten ihre bisherigen Entschlüsse, lasterhafte Fürsten werden himmelhoch erhebt, welche bey weitem der Kirche nicht so nützlich gewesen, als dieser, damit, daß er sie ehemals vertheidigte, dießmal aber nicht verfolget!" 328 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. verabredeten eine andere Landsgemeinde auf den I3ten und liessen denen von Bubendorf, Zyfen und Namlis- bürg anzeigen, daß, wenn sie auf derselben nicht erscheinen sollten, man sie mit Gewalt holen, ihre Häuser plündern, und sie auS dem Lande jagen würde. Sogleich liessen diese Hülfe von den Li'stalern begehren, die eS dem Rath eileudS berichteten. Es ergieng auch daS Gerücht, als wenn die Bauern einen Besuch bey den Liestalern abstatten wollten, welche auf eben diesen iö. May, zu einem sogenannten Schießend nach Basel eingeladen waren. Ohne Zeitverlust schickte der geheime Rath Andreas Rvf deS Raths, als Hauptmann mit 75 bewaffneten Bürgern nach Liestal, wo man schon einige Anstalten zur Beruhigung der Buben, dörfer getroffen hatte. Nyf war Schützenmeister der Büchsen-Schützen, die gedachte Militärühungen und Lustfeste angestellt hatten- Die 75 Mann waren alle von der Gesellschaft der Düchscnschützen, und mit Mus- queten, Hallebarden, Hackenschützen oder Schlachtschwertern versehen. Sie verstärkten sich zu Liestal mit etlichen hundert Mann aus dem dortigen Amt. Auf die Nachricht von ihrer Ankunft schickten die Bauern aller Orten Vertraute, um daS Volk aufzuwickeln, wie auch in daS Bistum, in das Oestrcichische und in die Kantone, wo man ihnen Hülfe versprochen hatte. Schon war die Halste der Gemeinde Bubendorf auS Furcht vor den Drohungen der Rebellen, abgefallen. Ryf befahl, 229 xxm. Kap. Das Jahr 159^. daß man die Gemeinde Mann für Mann befragte, und die Ungehorsamen aufzeichnete- Dieses Mittel wirkte. Dreyzehn nur wurden aufgezeichnet, und kaum hatte sich der Untervogt auf den Weg gemacht, um das Verzeich* niß ihrer Namen dem Ryf nach Lieffal zu überbringen, als sie ihm auf der Straße nachliefen, das Verzeichniß zerrissen, und sich als gehorsame Unterthanen erklärten. Den 16. May bekam Ryf eine Verstärkung von 35 auserlesenen Bürgern mit Schlachtschwertern, Streitäxten und Hacken. Die Bauern hatten ihm schriftlich gemeldet , daß sie Bedenkzeit begehrten, indem sie sich vergleichen wollten. Die Antwort war aber: Sie sollen sich in Gehorsam stellen, alsdann werde er sie anhören. Einer der Haupträdelsführer war Hans Siegrist von Niederdorf, der wohl reden konnte. Der Rath befahl, daß man trachten sollte, ihn znr Hand zu bringen. Ryf ließ ihn durch 33 Mann des Nachts über den Wildensteinerberg in seinem Hanse aufsuchen. Der Anschlag schlug aber fehl, indem Siegrist sich unbemerkt auf das Dach feines Hauses noch zu rechter Zeit flüchten konnte. Ryf faßte nun den Entschluß, ihm eine mündliche Unterredung gegen versprochenes sicheres Geleit antragen zu lassen. Der Pfarrer Strübin besorgte herzhaft den Auftrag mit dem Müller von Bubendorf. Auf dem Weg hörten sie die Weiber alle über sie schreyen: ,, Schlag todt, schlag todt, der Pfaff von Bubendorf hat uns dieß Bad übergehentt." Die Unterredung wurde szo XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. von Seiten des Siegristcn, nach einigem Zaudern , und mit behutsamen Vorkehrungen, endlich angenommen. Und dabey zeigte sich Ryf auf eine edle Art, indem er dem Siegrist, als dieser sich nicht am verabredeten Ort ein» gefunden, selber entgegen ging, und sich mit einem klet» nen Gefolg, bis auf die Wildensteiner Waide, fast mitten unter das ganze Volk des Waldenburger und Ram. steiner Amts hineinwagte. Er redete selbiges mit Würde und Sanftmuth an, und begehrte, mit Siegristen, in Gegenwart von sechs Zeugen, vertraulich sprechen zu können- Dieß geschah. Wahre Beredsamkeit beseelte ihn. Die gleiche Gedankenfolge findet sich in seiner handschriftlich noch aufbewahrten Rede, wie in jener des Augustns an den Cinna beym Corneille. Gerührt und beschämt versprach Siegrist, sein möglichstes zu thun, um seine Mitlandlcute zu ihren Pflichten zurückzubringen- Hierauf näherten sie sich beyde dem Volk, und vermochten so viel durch ihre kraftvollen Vorstellungen, daß es sich allem unterwarf. Die guten Leute sagten unter anderm, sie wären auch nie so weitläufig berichtet worden. Zu ihrer Entschuldigung bemerkten nachwarts die Farnsburger gleichfalls: » Sie hätten niemals so weitläufig vom Handel reden hören." Die vom Homburger Amt folgten bald dem Beyspiel der Waldenburger. Ein gleiches war von XXIII. Kap. Das Jahr 1694 331 Seiten des Diekterthals bereits geschehen. Und die Ausschüsse vom Farnsburger Amt begehrten nur Bedenkzeit bis auf den andern Tag. Freudenschüsse und ein ländliches Mahl krönten diese Unterhandlungen, welche bey einer sehr heißen Witterung von Morgens acht Uhr bis gegen den Abend gewährt hatten. Als Ryf nun nach Liestal zurückgekommen war, liessen ihm die Farnsburger berichten, daß, weil der folgende Tag der Pfingsttag wäre, sie sich nicht versammeln könnten. Er antwortete: „ Sie dürften deswegen nicht scheuen. Frieden machen und ein Blutbad abstellen sey ein gutes und gottgefälliges Werk." Dennoch kamen die Landleute erst am Montag zu Sissach zusammen. Indessen hatten mehrere von neuem versucht, sie übel zu stimmen. Allein Ryf, und nach ihm Siegrist, sprachen mit so vielem Nachdrucks, daß die Mehrheit sich zufrieden erklärte, und die mindere Zahl am nämlichen Tage, auf warmes Zureden eines Widmers von Zeglingen, auch derselben Veylrat. Alle knieten auf die Erde, und dankten Gott. Auf allen Schlössern wurde mit dem groben Geschütz gefeuert. Am 2Zten kamen besondere Abgeordnete des Raths, um die Aemter in Eid zu nehmen. In drey Tagen war diese Feierlichkeit vollbracht. Man überschickte den Landleuten, laut einem Versprechen von Ryf, drey Becher zum Verschießen- 2Z2 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. In den Fenstern der Kirche zu Bubendorf sah man vor Zeiten die Geschichte dieses Aufstandes abgemalt. Ein Gemälde stellte den baslerischen Hauptmann zu Pferde, mit einem schwarzen Federbusche auf dem Helm, und in vollkommener Rüstung vor; hinter ihm standen geharnischte Männer mit bloßen Schwertern, und vor ihm ließ steh Hans Siegrist auf die Kniee nieder. Die Umschrift lautete: Trotz, Hochmuth und Rebellion, macht gute Polizey zergon. Auf einem andern Fenster hingegen stand Hans Sietzrist, vor seiner Unterwerfung, mit bedecktem Haupte, und mit einer Hallebarde in der Hand. Auf Veranstaltung des Pfarrers des Orts, Strübi», wurden diese Fenster verfertiget. Nach seiner Rückkunft ließ Ryf, auf seine Kosten, eine silberne Münze schlagen, mit der Inschrift: ksbsllion. Dntston. Xan. Durek. Xin Klan- SeiZKt. Dieses. Freylich war der Ausdruck, durch einen Mann, übertrieben; denn die VüchsenschüJen, Musqueten, Hallebarden und Schlachtschwerter werden durch ihre Gegenwart auch etwas beygetragen haben. Er wollte diese Schaumünzen austheilen. Allein sie wurden, sammt dem Prägstock, zu obrigkeitlichen Handen gezogen. Beym Verbot des Aus- theilens hätte man es wohl bewende» lassen können. Ryf verdiente diese Demüthigung nicht- Andre hätten XXIV. Kap. Das Jahr 1695. 233 freylich durch eine heuchlerische Bescheidenheit die Schwachheiten der Eigenliebe bemäntelt; aber insgeheim desto mehr Lobeserhebungen verlangt, und desto eifersüchtiger die Versagung derselben verfolgt. Vierundzwanzigstes Kapitel. 1595—1600. 1 5 9 5. Heinrich der IV hatte dem Philipp II, König in Spanien, den Krieg erklärt, und fünf Schweizer- Compagnien dienten, im Winter von 1594 und 1595, unter dem Herzog von Bouillon, der das Luxemburgische überzog und mehrere Städte nahm. Jakob Curio von Basel, machte, als Hauptmann diesen Feldzug. ^) Durch der Schweizer Vermittlung stand Heinrich der IV von der Eroberung der Grafschaft Burgund ab. Die Stände dieser Grafschaft hätten gerne dem in der Erbverein befindlichen Ausdruck getreues Aufse- *) Zur Lauben i. 6. 3z^ xv. Periode. Befteyung vom Bistum. her,, die ausgedehnte Auslegung gegeben, als wenn dieses getreue Aufsehen zu thätlicher Hülfe verbände. Kaiser Rudolf II begehrte von der Tagsatzung 20 Fahnen wider die Türken. Man verehrte ihm 2S0 Centner Pulver, woran Basel ein Fünftel lieferte. Ein gleiches Geschenk wurde im folgenden Jahre erneuert. Als aber, im Jahr i 6 ot das Begehren von Hülfs- Völkern zum dritten Mal wiederholt wurde, erfolgte eine höfliche Ablehnung desselben, gleichwie von weiter» Geschenken- Der Herzog von Würtemberg trug den vier evangelischen Städten eine Vereinigung an, die aber nicht zu Stande kam. Eidsgenössische Gesandte wurden im Angffmonat, wegen Schuldforderungen, an den König nach Lyon abgeordnet. Der Gesandte von Basel war Melchior Hornlocher, des Raths. Die ihm verehrte goldene Kette legte er auf des Raths Tisch. Vorher sandte matt Hornlocher nach Straßburg zum Nikolaus von H-rrlai, Herrn zu 8 anei, wie es die Instruktion vom Juny beweiset. Drey Punkte wurden darin berührt: 1° Habe man vor sechs Jahren ihm, 8 anm, zum Anwerben etlicher Fähnlein Eidgenossen, 20,000 Kronen auf drey 325 XXIV. Kap. Das Jahr 1595. Monate geliehen, und dann noch . 4000 , als 8ane! mit etlichen Reutern und Landsknechten in unsere Stadt und Gebiet angekommen, und Sicherung gesucht. 2 °. Von den 6o,ooo Kronen von i§7i an Carl den IX, stän« den io Jahrzinse aus. 2°. Verschiedenen Partikularen seyen vor Z Jahren 7o,ooo Kronen abgelehnt worden, für welche Zürich, Bern, Basel, Schaffhausen und St. Gallen sich verschrieben hätten. Die Ambassadoren und die burgundischen Stände hatten sich verpflichtet, die Zinse zu erlegen, und das Capital in drey Jahres abzustoßen, nichts von dem sey bisher geschehen. Von Lyon brachte unser Gesandte mehrere Schrei« vcn zurück, die aber nur Hofnungen gaben. Der Kö« nig schützte, in seiner Antwort vom 22 September, die Zeiten vor (1a äll temps et 1g. neee88ite 6s nos gKaireg ) und schloß mit einer Höflichkeit: » I.S 8ieur äe Filier/, notrs ^mds88s6eur, nous » renäu si 1>on tetnoiZNSZS 6e I'slkeetion ^ue vous sver inon- tree sux oosurenoes l^ui ss sont otkertes xour le dien 6« notrs Service, hu'il s desucoup suxinents ls notrs envers vous." Das Reereditlv wurde den 14. Oktober von 8,-uisra. insr^uis üe Filier/, ausgesertiget : lVlsAnijiciues Feixneurs, He n'si pss voulu lsisse' retonrner I/lr. votrs ^indssssäeur, saus vous ksire es wot xour ins rainentenoir en votrs bonne souvenance, et vous »ssurer sussi c^ue Hs n'ou- zz6 XV.. Periode- Befreyung vorn Bistum. dlisra, l'Iionneur et NienveiNance l^ue ^ai re;us 6e vous. ... ?. 8. 5'ajoiltek-a! es mot, pour vous 6i>e <;ue ttl orl o x u e r s Hornlöchtr,) votrs ^mda88aäeur- s'est so- Quitte äixneinent äs 1a olrarxe <^ai lui etoit conainise. II a 5sit xran6e instance kle faire oomxren6re en la somnre czui vous est 6uc, I'interet lies int6rel8. IVIais outre c^us cela e8t contrsirs aux loix 6s kranoe, II ne seroit Damals p 08 - rible 6v Ie8 faire veriüer au ksrlement ct a la LNsmIrre 6es comj>tS8, eoirime vou8 le üesirer." . Daß Hornlocher die Zinse von den Zinsen berechnete, läßt sich leicht erklären. Der Rath hatte die geliehenen Gelder selber entlehnt, und da Frankreich die Zinse nicht zahlte, so mußte er Geld von neuem entlehnen, von welchem er Zinse zahlte- 15 96 . Der Erzherzog Mathias von Oesireich reiste durch Basel nach Consianz, um dort die Erbhuldigung einzunehmen. Vorher aber, den 20. September, hatte er den Rath schriftlich ersucht, die Verfügung zu tref- scr, daß er und sein Hofgesinde sich mit dem Nöthigen versehen könnten. Zwey Ueberreuter in der Farbe wurden ihm entgegengeschickt. Etliche Tage hernach kam er um s Uhr Abends mit einem nicht gar großen Gefolge durch das Spahlenthor in die Stadt, und bezog den XXIV. Kap. Das Jahr löst 6, 337 -en Rechburgertschev Hof. Bey seiner Ankunft wurden viele Kanonenschüsse gethan; und zwey Stunden hernach wurde er durch die vier Häupter, etliche Räthe,') Stadt« und Rathschreiher, mit folgender Rede bewillkomm!. Durchlauchtigster, hochgevorner Fürst, gnädigster Herr! Nachdem ein ehrsamer Nach dieser Stadt Basel, meine gnädige Herren, Er. fürstl. Dnrchl. vorhabende Reift und Durchzug allhier durch deren Schreiben berichtet und verständiget worden, haben zwar sie selbige mit besondern Freuden, herzlich gern angehört und vernommen, sonderlich aber der Ursachen, und von deswegen, daß bisher je und all- wegen zwischen dem hochlöblichen Hause Oestreich und einer Stadt Basel gute Correspondenz und Nachbarschaft gepflanzt und gehalten worden , die ermeldte meine gnädige Herren zu continuiren begierig und geneigt. Daß nun Ew. F. D. allhier in guter Gesundheit, glücklich und wohl angekommen sind, sagen sie dessen dem allmächtigen Gott Lob und Dank, wünschend und begehrend auch von ihm, dem getreuen Gott, daß er Ewr. F. D. ganze Reise mit fernerm Glück und Gnaden segnen wolle: Und damit dann vorgedachte meine gnädige Herren E. E. Rath dieser Stadt Basel ihren dienstge- neigten guten Willen gegen E. F. D. nicht allein mit bloßen Dorten vermelden, sondern auch etlicher Maßen ein Wer? ') Jakob Götz, HanS Jakob Hofmänn, Melchior Horn- locher und Sebastian Beck. VI. Band. D ZZS XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. erweisen und erzeigen thaten/ als haben harumben zu E. F. D. sie meine gnädigen ehrenden Herren die Herren Häupter/ sammt etlichen ihren lieben getreuen Milräthen hierzugegen/abgefertiget/ und ihnen auferlegt/ E. F. D,, in ihrem Namen / unterdien silich zu empfangen / Gott dem Allmächtigen heißen in Freude willkommen seyn / und demnach Ihro 24 Ohmen weißen und rothen WeinS/ 40 Säcke Haber und 4 Lachsfische zu verehren/ und zur Schenke zu präsen- tiren / und zu überantworten: wie dann beyde/ der Wein und der Haber danrden iu dem Hofe / die Lachsfische aber hier in diesem Gemach vorhanden sind / ') mit umerdiensilicher -eißiger Bitte/ E. F. D. wollen solches zu gnädigstem Gefallen auf- nnd annehme»/ und herunder eines ehrsamen Raths der Stadt Basel dienfigeneigten guten Willen vielmehr in Gnaden erkenne»/ als aber die Verehr/ Schenke und Gaben an sich selbst zu schätzen und zu achten seyn möchten. Worin denn hieueben und in andere Wege Ew: F. D- sie unterdienstliches und angenehme- Gefallen erweisen und er- zeigen könnten / das erbieten sie sich jederzeit zu thun / ganz geneigt und gutwillig? Der Erzherzog selbst bedankte sich sehr freund- *) Es war nicht genug / daß man die Geschenke umständ- lich nannte/ sondern eS mußte auch der Ort, wo jedes sich befand/ beschrieben werden. Auffallend wird es gleichfalls vorkommen/ daß in dem Audienz. Saal die vier , Lachsfische zur Schau gestellt wurden. Die Räthe der Fischerzucht/ stolz auf ihren Fang, hätten es vielleicht übell aufgenommen, wenn es unterblieben wäre. S39 XXIV. Kap. Das Jahr 1697. lich / und bot die Fortsetzung guter Nachbarschaft an. Den folgende» Tag wurde er durch einige Räthe in der Stadt herum, auch in den Setdenhof begleitet/ um dort das Bildniß des Kaisers Rudolf zu besehe». Bey der Mittagsmahlzeit wurden auf der Pfalz, wo in ehevorigen Zeiten Kanonen sich befanden, einige Schüsse gethan, und dann bey der Abreise über die Rheinbrücke nach Rheinfelden, abermals die Kanonen auf der Pfalz und auf den Stadtthoren der kleinen Stadt losgebrannt. Im Vorbeyfahrcn nahm der Erzherzog die Carthaus in Augenschein. Seine Bedienten bekamen vom Rath einige Geschenke. Verwiesene waren mit dem Erzherzog hereingekommen; in wie weit aber sie begnadiget wurden, wird nrcht bemerkt. 1 5 97. Die Xlllr Herren, die Deputaten und die Geistlichkeit ') bildeten eine außerordentliche Versamm- lung, welcher Johann Rudolf Huber, als »euer Bürgermeister, vorstand. Diese Versammlung berathschlagte verschiedene Gegenstände, und sogar den des fremden Kriegsdienstes. Der Hauptzweck war, außer der Vorbereitung zur weiter unten mitgetheilten Verordnung, ') Vermuthlich nur d-eGeistlichen der Stadt, oder wohlal- lein die vier Pastoren derselben. V 3 240 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. eine Ermahnung ergehen zu lassen, daß, in Rücksicht -er Kanzelvorträge über die Maßregeln der Regierung, mit aller Behutsamkeit zu Werke gegangen werde. Gry- näus war ein Mann, der nicht nur die Kirche und die Universität, sondern auch den Staat beherrlchen wollte. Der Kaiser, Rudolf der II, begehrte von der Stadt Müllhausen Türken- und andere Steuern, wollte sie zum Reich ziehe», und drohete mit der Exekution. Die katholischen Orte nahmen sich derselben nicht an. Daher beschlossen die evangelischen Städte, zwey Gesandte nach Prag zum Kaiser zu schicken. Der eine sollte von Basel seyn- Allein, es wurde abgeändert, weil die Basier besorgten, es möchte der Kaiser, beym Anblick eines der ihrigen, auch auf derartige Anforderungen gegen ihre Stadt verfallen. Die reformirte Geistlichkeit in Frankreich, welche eine National-Synode nach Montpellier ausgeschrieben hatte, lud einige der hiesigen Geistlichen dazu ein. Der Rath fand für gut, jemanden mit Doctor Aman- dus Polanus er Polansdorf, Professor in der Theologie und Tochtermann des Antistes Grynäus dahin zu senden. Sie mußten aber, wegen Unsicherheit der Straf- sen, die Reise einstellen, und sich dann entschuldigen. 341 xxiv. Kap. Das Jahr 1597. Den Zterr December wurde eine Verordnung des Raths über die Amtspflichten der Geistlichen durch den Druck kund gemacht- ') Der Eingang lautete wie folgt: „ Wiewohl ein ehrs. Rath der Stadt Basel, unsre gnädigen Herren, das wohl erkennen mögen, daß nnter den Gelehrten, die man zum Predigtamt des heil. Evangelii, in ! den Gemeinden zu Stadt und Land/ berufen/ ein großer Un- ! terschied sey: denn etliche mit gesunder Lehre und unsträfii- chem Wandel des Lebens/ Ehren und Tugenden/ von Gott vor andern begäbet und gezierer; etliche aber nicht genugsam studirt/ oder im Leben etwas leichtfertig und ärgerlich hievon ! sich verhalte«/ und wohl bedürfen/ daß sie es verbessern. So ^ wird Jhro strenge ehrsäme Weisheit durch etliche Diener am Worte / die sich (sonderlich auf der Landschaft) mehr weltli- cher Geschäfte und Wohllebens annehmen / als ihnen gebührt und recht ist» gräßlich verursachet/ daß sie erkannt ! und beschlossen hat r daß künftigS wenn jemand / besonders von Auf der zweyten Seite des Tittelblattes werden die da. maligen Häupter und Deputaten genannt- ES waren Ulrich Schuldheiß / neuer Bürgermeister; Jakob Ober- riedt/ «euerOberstziinftmeister;Hans RudolfHuber/ alter Bürgermeister; und RemigiuS Fäsch / alter Oberst- zunftmeister. Ferner HanSJakob Hoffman/ Andreas Ryff/ und Melchior Hornlocher, alle drey des Raths und Deputaten. Die ganze Verordnung wurde am Schluß durch Hans Rudolf Herzog, Stadtschreiber, visirt und unterschrieben. z>L2 xv. Periode. Befreymig vom Bistum. junge» Männer»/ in Stadt oder Land/ zu gewissen Gemein, den/ der Seelsorge auszuwarten/ aus Befehl der hohen Obrigkeit ausgesendet wird / soll ein jeder folgender Artikel halben (nachdem er vorher mit Fleiß und Ernst exa. minirt worden) in Beyseyn der Herren Deputaten ( wo es ihnen möglich) von den Pfarrhcrrcn befragt werden, und da er mit Herzen/ Mund und gegebener Handtreue r sein Ja bezeugt, im Namen des Herrn/ Versuchsweise/ zu seiner Gemeinde abgefertiget: und wen» / eine Zeitlang, seine Treue Und Fleiß wohl erkundiget worden/ alsdann erst, und nicht davor/ mit dem Gebete und Hände.Auflegen/ inaugnrirt und im Djeyst bestätigt werden solle.'' Nun folgten zehn Artikel oder Fragen / mit den daraus gerichteten Antworten, ') die der Geistliche he. ') Die erste Frage und Antwort betraf den Ruf Jesu Christi durch die Obrigkeit; die zwcute/ die kanonischen Bücher/ und die BaSler-Coniession/ zu welcher nichts zu thu»/ noch davon zu thun sey; die dritte/ die Sa, kramente und die Baunordnung; die vierte / die praktischen Pflichten des Geistlichen; die fünfte / die Anwendung seiner übrigen Zeit; die sechste/ seinen Lebenswandel; die siebente / die Obliegenheit, sich von den übrigen Geist, lichcn nicht abzusondern/ und diejenige»/ die Zwietracht in der Lehre anrichten/ den Pfarrherren in der Stadt anzuzeigen / damit sie es bey Zeiten der Obrigkeit vcr. meiden; die achte betraf den Gehorsam gegen die christ. liche Herrschaft Basel/ das Ministerium in der Stadt/ den Decanum auf der Landschaft/ und die von der Obrig. XXI V. Kap. Das Jahr 1597. 3^3 jähen mußte; worauf denn nachstehendes Urtheil oder keil bestätigten Staturen und Ordnungen des Kapitels; die neunte bezog sich auf die Verpflichtung, die Gemeinde, ohne einen anderwärtigen Ruf, nicht eigenmächtig zu verlassen; und der zehnte war, die Anerkennung des Satzes, daß wenn der Geistliche seine Amtspflichten übertrete, die Obrigkeit vor Gott schuldig sey, ihn alsbald abzusetzen. In der dritten Frage und Antwort bemerken wir eine lobenswürdige Stelle, die also lautet: „ Wollet ihr auch Andere, besonders evangelische Kirchen und der- selben Diener, denen Christus der Herr noch nicht verliehen hat, daß sie unsrer Kirche wahre Lehre vom heil. Nachtmahl verstehen, gleichwohl nicht hassen noch schmähen, sondern Gott treulich für sie bitten, sie lieben und ehren?" Der fünfte Artikel ist zwar zu umständlich, sollte aber wie es scheint, auf vorhergehende Beyspiele deuten: „ Wollet ihr auch die gute übrige Zeit, in welcher ihr mit dem öffentlichen Dienst in der Kirche, und besonderer Besuchnng der Kranken und anderm nicht aufgehalten werden, nicht unnütz und übel zubringen, mit Vöglen, Fischen, Jagen, oder in Gerichten, Verträgen und andern weltlichen Händeln, und besonders in Wirthshäusern und langen Gastmäler»; sondern dieselbige Zeit wohl anwenden, zum andächtigen Gebet für die Gemeinde und die liebe Obrigkeit; zur Danksagung für alle Gutthaten Gottes, zum fleißigen Lesen in der heiligen Schrift, damit ihr je länger je nützlicher predigen, die Gabe Gottes in euch erwecken zum Nutzen der Gläubigen, und jederzeit an- heimisch gefunden werden, von Armen und Reichen, die 3 L4 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Bescheid der Herren Deputaten, oder eines unter den vier Pfarrherren, erfolgte: „ Man trauet euch zwar, in dem Herrn Jesu alles gutes. Dieweil aber etliche ärgerliche Dinge sich neulich, leider, zugetragen haben, die dem Predigtamt sowohl als der Obrigkeit untrüglich, hat man euch obgemeldte Fragen vorgehalten. Demnach ihr aber, denselben nachzuleben treu. lich versprochen, will man euch in der Gemeinde N- das Pre- digtamr zu versehen, dicßmal versuchen (auf die Probe stellen) und aussenden , in der tröstlichen Zuversicht, ihr wer. Lct euer» Zusagen fleißig nachkommen. Wenn auch eures Wohlhaltens genügsames Zeugniß von der Gemeinde, beyde Herren, der Obcrvogt und der DecanuS eingenommen, und an den Anrisses und Bruder in der Stadt schriftlich haben gelangen lassen, werdet ihr aus dero bittliches Ansuchen, auS Befehl der hohen Obrigkeit, gänzlich bestätiget und inaugu. rirt werden. Doch um mehr Wissenschaft und Sicherheit der Sachen, so mit euch dießmal abgehandelt wordeu, werdet ihr den Herrn Deputaten, oder Doktor Jakob Grynäo, oder einem ander» unter Leu Pfarrherren, die Handtrcue geben, in zufälliger Noth eures Dienstes bedürfen und begehren möchten. Uebrigenü sind die Worte; je länger, je nützlicher predigen zweydeutig. Der Rath wollte gewiß nicht behaupte», daß je länger eine Predigt sey, je nützlicher sie ausfalle; er wollte aber sagen, daß je länger je fleißiger der Geistliche in der heiligen Schrift lesen würde, je nützlicher er seine Predigten ausarbeiten könnte. 345 xxiv. Kap. Das Jahr 1598 . auch mit eigener Hand hierunter unterschreiben, und eine Ab, schrift dieser Artikeln empfangen, daß ihr euch darin wohl ersehen/ auch euer Leben und Dienst, ihnen gemäS, anstellen können." 159S. Rücksichtlich mehrerer gegründeter Beschwerden wider Frankreich, verbot die Tagsatzung alle Werbungen für desselben Dienst. In wie weit aber dieses Ver. bot in den Ständen angenommen, oder beobachtet wurde, ist eine andre Frage. Die Tagsatzung drohte auch mit der Zurückberufung der bereits dienenden Kriegsvölker, welche Rückstände ihres Soldes zu fordern hakten. Die französische Regierung glich oft jenen Partikularen, die mehr unternehmen, als sie bestreiten können. Unruhen in den italienischen Vogteyen, welche die Eifersucht zweyer Familien, der Batschoki und Ri- naldt von Vrisago, mit Mord und Raub erfüllte, nöthigten die regierenden Stande, hundert und zwanzig Mann, unter den Befehlen der Landvögte, dahin zu schicken. Im Wintermonat aber kamen die meisten wie» der zurück. Doch hinterließ jeder Ort, den Winter über, drey Mann; einen Musquetenschütz, so monatlich 10 Kronen, und zwey Hackenschützen, deren jeder 8 Kronen Monatsold von der Landschaft bezog. Der Landvogt von Locarno war ein Basler, und hieß Theodor Russinger. Der Anführer, oder Rottmeister unsrer Z4k) XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Mannschaft war Melchior Steinmüller. Die Anhänger und Gehülfen jener gegen einander erbitterten Geschlech. ter wurden / und zwar mit Recht, Banditen genannt. Jeder, der einen andern tödtete, erhielt seine Begnadigung. 1 59 9 . Die Durchreise eines Fürsten und seiner Gemah» lin erweckte, wegen ihres zahlreichen Gefolges und der allgemeinen Zeitumstände, bey vielen in unserer Stadt bange Besorgnisse. Der ehemalige Cardinal und Erz- bischof von Toledo in Spanien, Erzherzog Albrecht von Oesterreich, hatte den geistlichen Stand aufgegeben, die Schwester des Königs von Spanien geheirathet, und den Auftrag bekommen, in den spanischen Niederlanden und in der Grafschaft Burgund die Erbhuldigung einzunehmen. Beyde Ehegatten sollten von Barcelona aus über See nach Italien, und durch Luzern und Basel sich nach ihrer Bestimmung begeben. Der spanische Abgesandte in der Schweiz, Al- fonsus Casal, der sich zu Luzern aufhielt, hatte zu rechter Zeit im Drachmonat unserm Rath die Durchreise jener hohen Gäste angezeigt, ihr Gcfolg würde aber bey zweytausend Personen ausmachen. Der Durchpaß konnte nicht verweigert werden, und wurde folglich bewilliget. Allein, außer den sorgfältigsten Anordnungen, besonders 347 XXiv.Kap. Das Jahr iZS9. über die allgemeine Sicherheit, ') schickte der Rath je« wanden insgeheim nach Luzern, der alle Umstände dieses zahlreichen Gefolges einberichten sollte. Das Re« sultat seiner Auskundschaft befindet sich in der hierunter angebrachten Note aufgezeichnet. ') Zufälliger Weife ') Aufm Lande mußte der Bauer sich gerüstet halten; Ue. berreuter wurden auf die Straßen gesandt; in der Stadt sollten die Thore St. Johann und Steinen beschlossen bleiben, unter die ander« Thore 20 Mann, und tzoMuS« quetier gestellt werden, wo der Erzherzog ein-und aus. fahren würde; eine Anzahl Bürger sollten rotrenweise mit Hacken und Hallebarden, Tag und Nacht herumgehen ; die Thürme, Bollwerke und der Werkhof bestens besetzt, die Rheinbrücke bewacht, des Nachts die Leuchter oder Harzpfannen brennend gehalten werden, und die ganz« Bürgerschaft sich zu den Waffen gerüstet halten. 2 ) Bey der Jnfantin befanden sich über 150 FrauenSperso- nen, worunter 15 der vornehmsten Töchter Spaniens nutz niederländische; die Gräfin von ManSfeld, die Gräfin Boquoi, und 8 spanische Matronen. Jede dieser Perso. nen hatte wenigstens zwey Abwärterinnen. Die Jnfan« lin hatte anch einen Oberst, und vier Unterhofmeister, einen Oberst- und vier Unterrittmeister, welche alle viele Bediente und anderes Gesinde unter ihrem Gefolge zählten. Beym Erzherzog befanden sich dessen Oberstrittmeister, Graf von Sorra, der Herzog von Aumale, der Graf von Bartemont, der Prinz von Pinoi, der Graf von Egmond, der Graf von Arenbcrg, des Marggrafen von Alba Sohn, z^8 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. erkrankte eines der Häupter. Diesen Umstand ergriff der Oberstpfarrer Grynäus um Vorstellungen zu machen , und zu ermähnen, auf guter Hut zu seyn. » Die Krankheit des Ehren Hauptes sey allem Vermuthen nach tödtlich; es sey gar nicht anständig, -aß die Bürger» schaft dem Erzherzog entgegen reite, u. s. w. So blieb dieser Ritt eingestellt Der Erzherzog kam den 29. Heumonat zu Ba» sei an, und stieg im Domhof ab. Er wurde von dem geheimen Rath bewillkommet, und mit 30 Ohmen Wein, so Säcken Haber und 4 Salmen, die Jnfantin aber mit 36 Maaß Malvaster oder Hippocras, 2 Salmen und Confeet beschenkt- Den Tag darauf vermieten diese hohen Gaste nach Ensisheim, und alle Gefahr von einer Mordnacht verschwand. Unter den genommenen Sicherhcits - Maaßregeln, mag auch die angeführt werden, daß man vor der Ankunft des Erzherzogs, den Prinz von Oranicn, der sich bey uns befand, ersuchte, um alles widrige zu verhüten, von hier fortzureisen. der GcneralSchatzmeiffer Disparca, der Gnardi-Haupt- mann Rodcrigo LaSco und sehr viele Ritter und Herren, so in der Kammer und bey der Tafel aufwarteten, sammt sehr vielen Bedienten. Ferner eine Wache von 50 schön gezierten Personen. Endlich bey 600 Pferde, 4 oo Maul- thiere, Kutschen, Wagen und Gepäcke. XXIV. Kap. Das Jahr 1599 . 3 ^s Der Name Oranien konnte bey den Spaniern nicht wohl angeschrieben stehen. Dieß war von Seiten der Katholiken vorüber; nun entstand von Seiten der Lutheraner eine andere Art von Anfechtung. Zu Weil , im Marggräfischen, eine halbe Stunde von unsrer Grenze, hielt der lutherische bübische Superintendent vom Amt Röteln, Johannes Weiniger, im I. 1598, eine wider unsre Geistlichen gerichtete höchst lieblose Predigt. *) Diese lehrten, klagte er ste, zum Beyspiel' , an, Gott habe von Ewigkeit den groß- ten Theil der Menschen zur ewigen Verdammntß verordnet; und das, abboluw äeereto (durch einen unbedingten Rathschluß,) ohne Ansehen ihres Unglaubens, und ihrer gottlosen Werke, sondern allein, weil es ihm also gefallen, daß sie sollten verdammt seyn. Der *) Der Anlaß war auch mehr als sonderbar. Es geschah in einer Hochzeitpredigt, und die Braut war eine Bas- lerin, eine Tochter des verstorbenen OberstznnftmeisterS Bernhard Brand, die sich mit einem marggriifischen Rath, Namens Eglinger, verhcirathete. *.) Er nannte freylich die Baslcr nicht, bediente sich aber pöbelhafter Ausdrücke, um sie zu bezeichnen r „ Der Teufel, sagte er, führt uns noch immerdar zu dem verböte- 250 xv. Periode- Befreyung vorn Bistum. Superintendent begnügte sich nicht damit- Er ließ seine Predigt zu Tübingen drucken, und trug selber Exemplare derselben zum Verkauf in unsre Stadt. Hierauf erhielt die hiesige Geiülichkeit, im I. i5Sy die Erlaubniß vom Rath, eine Rechtfertigungsschrift herauszugeben, und zwar unter dem Titel: ,> Christliche und treuherzige Warnung der Pfarrherren neu Baum des Wissens des Guten und des Bösen, und was er einmal dem Adam beredete, das will er uns auch bereden. Dazu braucht er nicht Ochsen und Esel, das ist, einfältige Leute; sondern die allerlistigsten Schlangen, das ist, die hochgelehrten, und die am witztigsten seyen wollen , die versteigen sich am mehrestcn, wie dann das, jetziger Zeit zu sehen ist, in den allerhöchsten und wich. tigsten Artikeln .... als da ist, der Artikel der Gna- denwahl und Fürsehung Gottes, von der wunderbarli- chen Vereinigung beyder Naturen in Christo, von dem hochwürdigen Sakrament des Leibes und Blutes Christi, da er (der Teufel) dann durch seine Schlangen einerley Sprache mit uns hält, wie bey dem verbotenen Baum im Paradies geschehen ist, daß er uns zugleich in Süude und Fall bringt, wie Adam und Eva. ..... Diese Schlangen wollen mit dem Falle Adä .... vorgeben, Gott habe gewollt, daß Adam sündige, und darum den Baum verboten, damit er sich daran vergreiste, den Satan und Schlange verschaffen damit sie ihn versuchten, und das Weib gegeben, damit sie ihn zur Sünde reißen sollte." XXIV. Kap. Das Jahr 1600. 35t und Theologen zu Basel/ an die Gemeine Gottes da. selbst." Den Grobheiten des Superintendenten, setzten die Verfasser nur die zwey folgenden Stellen entgegen: .» unruhige und hochvermessene Leute" — „ wenn dieser Superintendent in einer einzigen Predigt so viele greuliche Irrthümer ausgeschüttet hat, so mag er wohl zu sich selber sehen." Aus den 2L Quartseiten dieser Schrift werden ! wir nur folgendes über die Verwerfungswahl mitthei- l len: „ daß aber Gott den größten Theil der Menschen zur ewigen Verdammniß verordnet/ ohne Ansehen ihres Unglaubens und gottlosen Wesens, sondern allein weil es ihm gefallen, daß sie sollen verdammt seyn, haben wir niemals gelehrt." Allein; vorher stand ausdrücklich geschrieben: ,, Gottes Rath ist gewesen, aus dem gefallenen und verderbten menschlichen Geschlecht, sich et- lieber zu erbarmen, und sie zu erwählen, damit nicht alle Menschen ewiglich verdürben, die andern aber, aus gerechtem Urtheil, in ihrem Verderben zu lassen, wenn man fragt, aus was Ursachen Gott etliche erwählt; die andern aber nicht, sondern verworfen, da doch allesammt durch die Sünde in den ewigen Tod sich gestürzt; so wird recht darauf geantwortet, daß es adsoluto äeereto vsi geschehen sey; das ist, die. weil es also gefällig ist für Gott." — Doch noch eine Stelle, ob sie uns schon unverständlich vorkommt, (x. 22) Z 52 XV. Periode- Befteyung vom Bistum. „ Nichts desto minder, sagen die Verfasser ist auch wahr, daß sich Pharao selber verhärtete. Es ist aber ein Unterschied, wenn Gott verhärtet, so straft er, als ein gerechter Richter, Sünde mit Sünde; wenn sich aber der Mensch selber verhärtet, so sündigt er wider Gott." Von dieser Schrift übersandten die Verfasser einen Abdruck dem Marggrafen selber, der ihn aber, wie es heißt, unbeantwortet ließ. Fünfundzwanzigstes' Kapitel- Verzeichniß der Standeshäupter des ibten Jahrhunderts. Im löten Jahrhundert wurden zu Häuptern erwählt , ') nämlich: Zu Oberstzunftmeistcrn. Zu Bürgermeistern. Friedrich Hartmann. 1501. PeterOffenburg(v. d- Stube) als Statthalter. 1501. Loren; Sürli (von der Stube.) -) . . 1502. Wilhelm Zeigler (von der Stube.) . . 1505. Leonhard Grieb (von der Stube.) . . . 1504. Joh. Trutomann. ^) 1507. Jakob Meyer, zum Hafen, ») . . . 1510. wird Bürgermeister. . 1516. Ludwig Kilchmann(von der Stube?) . . 1515. XXV. Kap. Verzeichmß der Stmideshättpter. 3Z3 Zu Oberstzunftmeistern. Zu Bürgermeistern. Heinrich Meltinger(von wird Bürgermeister, y 1522. der Stube.) . . 1516. Ulrich Falkner. 2) . 1519. Adelkerg Meyer- . 1521. Jak. Meyer zum Hirsch, 1522. wird Bürgermeister. . 1530. Lukas Zeigler von der Stube. . . . 1523. Marx Heydelin. 1529. Balth. Siltebrant/ von der Stube. . . 1530. Theodor Brand, r°) 1533. wird Bürgermeister. . 1544. Bläst Schöllin. . 1545. Hemmann Offenburg. ") . . . 1542. Bernhard Meyer, r-) 1549. Andreas Keller, oder Cellarius.. . . 1554. Franz Oberried, . 1556. wird Bürgermeister. 1560. Caspar Krug, . . 1557. wird Bürgermeister. ") 1559. Jakob Ruedi. . 1559. Sebast-Doppenstein, 1560. wird Bürgermeister. . 1564. Vonavent.vonBrunn, 1564. wird Bürgermeister. . 1570. Bernhard Brand. '^) 1570. Ulrich Schuldheiß, 1575. wird Bürgermeister. . 1579. LukaS Gebhard, . 1578. wird Bürgermeister. . 1592. Franz Rehburg er. . 1579. Hans Rudolf Hüber, 1592. wird Bürgermeister. . 1595. RemigiuS Fäsch, . 1594. wird Bürgermeister. . I602. Jakob Oberried, . 1595. wird Bürgermeister- . 1601. Noten zu obigem Verzeichmß. i) Da die handschriftlichen Tabellen über die Häupter jedes Jahres um den Anfang dieses Jahrhunderts, vor und nach fehlerhaft stnd, so wollen wir solche bieder setzen, und dabey in Erinnerung bringen, daß das Civil-Jahr nach Joh- Bapt. angehet: 1499- Härtung von Andlo, Bürgermeister; HanS Immer von Gilgenberg,Ritter, Alt-Bürgermeister; NiklauS Rü sch, Oberstzunftmeister; Peter Offenburg, Altoberstzunftmeister. VI. Band. Z XV. Periode. Befreyung vom Bistum. 1500. Ludwig Kilchmann, Statthalter des Bür- germeisterthumS; Peter Offenburg / Oberstzunftmeister. N8. Kilchmann saß als Statthalter im Rath, für oen abgesetzten Gilgenbcrg, der sonst regierend geworden wäre. FürAndlo, der jetzt als erster Ritter hätte ernannt werden sollen, wurde Ritter Hans Kilchmann ernannt. Der Alt, oberstzunftmeister NiklauS Rusch saß im Rath als Raths, herr der Zunft zu Krümmern- 1501. Peter Offenburg, Statthalter des Bürger- meisterthumS; Friedrich Hartmann Oberstzunfmcister; Ludwig Kilchmann, Alt-Stakthalter des Bürgermeister, thums, saß im Rath als erster Achtbürger. Rüsch hätte wieder Oberstznnftmeifter werden sollen; Hartmann nahm aber seine Stelle ein. 1502. Peter Offenburg, Bürgermeister; Lorenz Sürl i, Oberstzuuftmeistcr. ^8. HanmannsaßimNath als Rathsherr zu Kaufleuten. 1503. Wilhelm Zeigter, Bürgermeister; NiklauS Rüsch , Oberstzunftmeister. Peter Offenburg , Loren; Sürli und Ludwig Kilchmann saßen im Rath als Acht, bürger. 1504. Peter Offenburg, Bürgermeister; Lienbard Grieb, Oberstzunftmeister, nv. Zcigler saß im Rath als Achtbürgcr, und Rüsch als NathSherr zu Krämern. 1505. Wilhelm Zeiglcr, Bürgermeister; NiklauS Rüsch, Oberstzuuftmeistcr (stirbt während seines Anus. jahrs.) Offenburg und Grieb saßen als Achtbürgcr im Rath. -) Er war vorher Oberstzuuftmeistcr gewesen, und wurde im I. 1502 wirklicher Bürgermeister. 5) Er wurde abgesetzt. 4) Er wurde abgesetzt- Handschrift und gedruckte Verzeichnisse geben als Oberst, Zunftmeister noch an Hans Stolz 1513, Veltüi Maurer XV. Kap. Verzeichlliß der Standeehäupter. 3ZÜ 1516/ Hans Thüring Härrng I5i7, von denselben melden aber die Rathübücher nichtS/ und vielleicht waren sie für einige Zeit nur Statthalter des wirklichen Oberstzunft- meisterS- Gedachte Verzeichnisse geben auch als Bürgermeister einen Joh. Lconh. Meyer im I. I5l8 an / welche- zweifelsohne ein Schreib- oder Druckfehler ist. 6) Sein Vater war Johannes Kilchmann/ der bey Besu- chung deö heiligen Grabes zum Ritter geschlagen wurde. Dieser starb im 1. 1520, den 26. Merz. Sein Sohn/ der Oberstzunftmeister starb vor ihm / m, I. 1518, den 24- Sept. ohne Nachkommenschaft, woraus erhellet , daß der Vater / Johannes Kilchmann , sein Haus und übrige- Vermögen den Armen gar wohl vermachen konnte, welches man hat bestreiken wollen- ') Er wurde im 1.1529/ seiner Ehre unnachtheilig entlassen. b > Er wurde abgesetzt. 2 ) Heidelin war anfangs Sechser zu Leinwettern und Webern. Er wurde nach der Reformation und der eingeführten neuen Verfassung zum Oberstzunftmeisterthum befördert. Im I. 1533 resigniere er, und bekam dagegen die Landvoglen Mönchenstcin. Allein, im I. 1538 erhielt er wieder die Oberstzunftmeisterwürde. Brand war Scherer/ das ist, ChirurguS und Balbie- rer. In seiner Jugend hatte er sich in den italiänischen Feldzügen hervorgethan- ") Offenburg war Landvogt auf FarnSburg, blieb ein Jahr neuer Bürgermeister, und wurde wieder Landvogt. Er starb im I-1558, und liegt in Liestal begraben, wo er eine Art Schloß , den freyen Hof genannt, besaß. Einer seiner Nachkömmlinge, Junker Hans Philipp Offenburg, wurde auch Landvogt auf FarnSburg, starb im I. 1582, und liegt gleichfalls zu Liestal begraben. Bernhard Meyer war des AdelbergS Bruder, und Rathsherr zu Kaufleuten gewesen. Sonderbar ist es, Z2 Z 56 XV. Periode. Befreymig vorn Bistum. daß zwey Bruder im Rath gesessen seyen. Als Rathsherr wurde er Pannerherr, ungeachtet der Einwendungen der Zunft zu Metzgern, von, 29 December 1537. Diese be. hauptete, daß die Stelle eines Pannerherrn, laut Ue- bung und Herkommen, ihrem Meister gebühre. Einen Beweis von Zufriedenheit gab ihm einst der Rath durch folgende Erkanntniß: „ In Rücksicht der vielfältigen Dienste, so er E. E. Rath bisher gethan, und ferner' thun soll und will, bewilligen Beyd-Räthe dem frommen, ehrbaren, weisen Herrn Bernhard Mcvcr, Pannerherrn, den lebenslänglichen Genuß eines lanffenden Brunnens, zum Panthier, zu einem Hahn, so er aber in seinen Ko. sten von der Hauptleitung des öffentlichen Brunnens lei. ixn soll, mit Vorbehalt der Zeiten, wo Mangel an Was. scr wäre." Seine Zeitgenossen legten Obern ed das Zeugniß bey: Niemand käme ihm an Gottseligkeit und Klugheit nach. Das Dambret, so dieser und seine Nachkommen im Wappen führen, soll von K. Maximilian ki, mit welchem er einst Schach spielte, herkommen. Caspar Krug wurde mit seinen Brudern von K. Fer- diuand 1 geadelt. "!) Nucdi oder Rudi wird von UrsiisiuS, seinem Zcitge. noffen , ein mit vielen Gemüths - und GlückSgaben über. hänfter Mann genannt ( vil niull>8 »Iiinii c-t tvl'Uinse clo- cidus cumulu>,88>mu8. ) Er wurde als Waise in Burgund bey Verwandten erzogen , trieb Handels, und Wcchselgc. schäfte, wurde in den Rath befördert, versah drey Ge. sandtschaften an den König Heinrich il, stiftete Slipen. dien für die Universität, und hinterließ von Eheweibern 12 Kinder, 45 Großkinder und 27 Urenkel. Eben die- scr Mann wird in einer lateinischen Handschrift iioinc, i.iutLdiiis (wankelmüthig) genannt. Allein jede Magi- siratSperson sieht sich oft verpflichtet, bey genauerer Kennt, niß der Dinge, oder bey. abgeänderten Umständen, von ihrer Meinung abzustehen. Was man so gerne Charakter nennet, um seinen Eigendünkel zu bemänteln, ist nicht selten Stettigkeit. XXV. Kap. Verzeichnis -er Standeshäupter. ZZ7 ") Er war ein Sohn des Bürgerin-. Theodor Brand/ und erhielt vom K. Ferdinand i einen Adelsbrief. Der Verfasser der ^.cyenss rsurisse (p. is4) nennt ihn einen Man» von einem flatterhaften Geist, (vir verssti, Ü8 inxsnii stczue kortunse, in c,usni 8situm >»uä c^uoä rsre viäetui-: si kontuns volet, ks^s äs Misiore 6onsul; si votet iisec esäein, Les äs Lonsuls klieto,-.) Ek ist Übel über ihn zu sprechen, daß dieser anfangs Pro- fesssr in den Rechten, dann,Rathsherr, dann Fähnrich, dann Landvogt, dann Oberstzunftmeister gewesen sey. ES ist gleichsam als wenn er die edelsten Römer tadeln wollte, daß sie abivechölungöiveise Ackerleute, Soldaten, Advokaten , Richter und Magistratspersonen waren. . Anhang. Da es für die Beurtheilung der Aechtheit von Urkunden nützlich sein kann , daß man die Namen der Vor- sicher der Kanzley, gleichwie die Zeit des Antritts ihrer Stellen, richtig wisse, so werden nachstehende Notitzen mitgetheilt. Wahrend der Zeiten der Reformation war Caspar Schalter, Stadrschreiber, und Heinrich Ryhiner, Nachschreibst. — Im Brachmonat 1534 wurde Ryhi n er Stadtschreiber, und Johann Ne belin, Nathschreiber-— Start Urbelin wurde in der Folge, 1553 Ulrich Falkner Stadtschreiber, und den 10. July Hans Friedrich Menzinger, Nachschreiben. — Im I. 1567 wurde dieser Stadtschreibcr, und den 26ren März, Emanuel Ryhiner Nathschreiber. — Im 1.1584 , den 30. May wurde HieronimuS Menzinger, Sohn des Stadt- schreibers, Nathschreiber. — Im I. 1584 den 19. Otto. her, wurde Doktor Adam Heinrich P c tri (oder Henric- Petri, wie einige des Geschlechts Petri sich unterschrieben,) Stadtschreiber. — Im I. 1586 den 29. Äugst, wurde Christian Wursteisen, Stadtschrciber, der aber im Merz 1S88 mit Tode abgieng. — Im I. 1559 den 15. Merz, wurde Doktor HyppolituS s eoiiikus, Stadt- schreibet, der aber den 25. Februar 1593 das Amt nie- verlegte. — Im 1.1592 den 29. November wurde Ioh. Z5S XV. Periode. Befreyung vom Bistum. -Rudolf Herzog, Ratbschrciber. — Im I. 1593 den 7. Man, wurde er Stadlschreiber, und bekam im I. 1665 Doktor Johann Friedrich Rvbiner zum Nachfolger. — 1593 den >6. Man, wurde Niklaus WerenfelS Nachschreibe,-, und bekam im I. >602 den 20. November Heinrich Bruck er zum Nachfolger. Sechsundzwanztgstes Kapitel. . Verfassung und Gesetzgebung. Aberglauben. Es wurde im I. 1550 den 14. July, geboten, alle Wabrsaaer und Teufelsbeschwörer zu strafen; die so um ihr Verlornes und gestohlenes Gut bey ihnen Rath suchen, die so mit Segen, Gürtlen, den thuchenden Massen, ') und mit dergleichen Zauber-werk umgehen, und ihrer selbst, oder ihres Viehes Gesundheit nachlaufen, und sich nicht mit den natürlichen Dingen ( Heilungsmitteln ) begnügen lassen , die Gort, der allmächtige, den Leuten und dem Vieh zu gutem, erschaffen hat. Abgaben -er Bürger auf'm Lande. Die von Riehen hauen die in ihrem Banne liegenden Güter der Basler und von Fremden ') mit Beschwerden belegt. Ein mir unbekannter Ausdruck. ?) Vermuthlich von Marqqräfischen und Oestreichischen Unterthanen. Es wird gleich darauf von Umsessen gesprochen» XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. ZZ9 Beyde Räthe erkannten, daß, laut der Stadt Freyheit , die Güter ihrer Bürqer weder mit Steuern noch mit Beschwerden beladen werden sollen; daß auch gegen andre Umsesscn ') mit den Steuern keine Neuerung vorzunehmen sey. (i§Z7. 15. Merz.) Bannbrüder und Wirthe auf der Landschaft. Die Stelle eines Bannbrnders auf der Landschaft war mit der Stelle eines Untervogts, Meiers oder Geschwornen unverträglich. (1595. 11. Jnny.) Dir Gaßwirthe sollen nicht Weibel, Untervögte, Meyer seyn. (1595. 11 . Jnny.) In der Folge ist es auf die Müller ausgedehnt worden. Beeidigung -er Klein-Basler. Die Klein. Basler schworen den Bürgereid nicht, wie jetzt geschieht, auf ihrem Nichthause, sondern abgesondert auf ihren Gesellschafts-Häusern. Beweggründe der Gesetze. Ein verdrießliches Geschäft ist es oft für die Kanzley, wenn sie die erkannten Gesetze motiviren soll. Bisweilen darf ße die wirklichen Beweggründe nicht angeben; bisweilen laust ste Gefahr, den folgenden Tag, entgegengesetzte anführen zu müssen; bisweilen war eS bey einem Raths- gliede eine ganz andre Ursache die es leitete, als die so er- ner seiner College» im Auge hatte. Die damalige Kanzley *) Unter diesen Umsessen hatten die Basler liegende Güter. Man besorgte vermuthlich, ungeachtet der kaiserlichen FreyheitSbriefe, das Recht der Repressaillen. 36 o xv. Periode. Befteyung vorn Biftum. scheint oft in einer solchen Verlegenheit gewesen zu seyn; denn eine Formel, deren sie sich oft bediente, bestand in den Worten: »aus bewegenden Ursache«/" welche Niemand compromittirten/ aber auch nichts sagten. Buchdrucker. 1531 , den 13. Oktober: ,, Kein Drucker dieser Stadt Basel soll dem andern seine Werke und Bücher in den nach. sten drev Jahren / nachdem sie gedruckt und ausgegangen wo» den / nachdrucke» / bey Peen hundert rheinischer Gulden." — » Kein Drucker soll etwas drucken / daS einer Stadt Basel verletzlich, oder nachtheilig seyn möchte/ bey Strafe hundert rheinischer Gulden.'' — ,, Kein Drucker soll hinfüro mehr dem andern sein Kesind / eS seyen CorrectoreS/ Setzer/ Drucker oder andere/ in den Werken abstellen, mit ihnen selber/ oder durch an. dere reden / oder handeln lassen / daß sie von demjenigen, bey welchem sie sind, zu ihm kommen; damit niemand an den Werken- und dem so er zu drucken sich vorgenommen, verhin. dcrt werde. Wer das überschreiten und verachten thäte, und das über ihn zu Klage kommen wurde, den will ein ehrs. Rath, je nach Gestalt der Sachen, ungestraft nicht lassen.'' 1540. 28. Iulv: » Die Druckcrhcrren und ihre Diener können, wenn die Hut oder Wache an sie ist, einen redlichen , tapfern Bürger, der für sie hüte oder wache, stellen. Ein liederlicher unverfänglicher Wächter soll heimgeschickt, und die Strafe abaenommen werden. Diese Begünstigung hört auf, wenn die Räthe wachen würden." OpporinuS hatte im 1.1542 das ^looi-sn gedruckt. Der Rath verbot ihm den 3. August, es zu verkaufen, und befahl die Exemplare zusammenzulegen, und sie den Herrn Drey einzuliefern, um sie an fügsamen Orten auf dem Nathhause, oder sonst, bis auf weiter» Bescheid, zu bewahren. Den 7. December wurden sie ihm unter folgenden Bcdingnissen zurückgegeben : XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 361 1'. Daß er sie hier nicht verkauft/ 2°. daß weder der Stadt noch des Druckers darin gedacht werde. 3°. Daß sie mirer dem Namen des Theodor Bibliandri und andrer Ge« lehrten von Zürich erscheinen, und die Vorrede auf den Bib- liandrum gestellt werde." UebrigenS war die Auflage mit Widerlegungen deS Muhamcds versehen / und was von drey Herren gesagt wird/ bezicht sich n-cht auf die Seckelmcistcr/ sondern auf die Censoren/ die der Rath vor etlichen Jahren angestellt hatte / und unter welchen Bürgermeister Adelberg Meyer sich befand. Hätte vielleicht der Rath sich vor den ungünstigen Auslegungen der Oesterreicher in unsrer Nachbarschaft verwahren wollen / da das östreichische HauS in den Türken stets den Erbfeind vor Augen hatte? Keine Zehnte«/ noch Zinse/ noch ! Gülten für die Basler / diese geheimen Anhänger des Erbfeindes , die sogar schon seinen Alkoran drucken und verkaufen lassen! Derartigen Reden wollte er zuvorkommen. Doch/ dieß sind nur Muthmaßungen. Im gleichen Jahre / den 26. August / wurde verboten ein Buch zu drucken / ehe des Buchs Exemplar oder Handschrift ! dem Rath oder den verordneten Censoren vorgebracht/ und darüber Bescheid eingeholt worden; bey einer Straft von hundert Gulden. Den 20 . April 16Zo wurde erkannt / daß die Buch- ' drucker in keinen andern Sprachen / als allein in lateinischer, griechischer / hebräischer und deutscher Sprache drucken, wie ^ das von altem Herkommen ist, und sich aller andern fremden ! Sprachen / als italienischer / französischer / englischer und hispanischer enthalten sollen. Eine spätere Hand schrieb am Rande: In Sachen/ so die heilige Schrift und Religion belangen. Im I. 15LZ den 7. Juny, erschienen vor Rath der Antistes Sulzcr und der Professor Bonifacius Amerbach/ und zeigten an / daß Einer das alte Testament aus dem hebräischen Grnndtext inS französische übersetzt/ und einem hiesigen Buch- 262 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum- drucker übergeben hätte. Sie baten um die Erlaubniß, den Druck vornehmen zu lassen, in Gnaden und Gunsten es bewilligen und gestatten. Der Rath erkannte: „ Daß man solches, wenn es ausgemacht und bis an den Druck verfertigt wäre, besichtigen lassen solle, und sofern man keine Schmutz- Schand. und Schmachworte darin finden sollte/ so würde man es zu drucken zulassen." Wenn ich diese Erkanntniß in unserm schwarzen Buch, von der Hand des Stadtschreibers geschrieben, nicht selber gelesen hätte / so würde ich nicht glauben, daß sie je ergan. gen wäre. Im 1.1558, den 2Z. Februar / ') wurde dem Nector und den DecaniS die Censur der Bücher übertragen. Der Deeanus sollte von jedem Bogen sechs Stebler Pfenninge, und ein gedrucktes Exemplar beziehen. Abän. derungen behielt sich aber der Narh vor. Es soll ferner nichts gedruckt werden, was einigen uustattlichen bösen Verdacht und Argwohn erregen, oder zur Verletzung, Schmach und Nachtheil des Raths, der Stadt, oder andrer Stände, Städte und Potentaten gereichen möchte. Tauf. und Zuname des Druckers sollen, bey einer Strafe von 100 Gulden, beygesetzt werden. Erneuerte, oder mit Zusätzen ergänzte Bücher sollen auch dem Rector zugestellt werden. Bey wichtigen Fällen be- r) Schwarzes Buch p. i 78 . Diese Verordnung wurde den 20 . Äugst 1610 bestätigt, mit dem Auftrag an die Oe- put!>to8 Stuäiorum Fürsehung zu thun, daß hierüber mit Ernst gehalten werde. Gleiche Bestätigung hatte den 15. Februar 1665, und den 5. Iuny 1715 statt. -) Diese Ordnung hat den Nachtheil, daß bey eigensinnigen Fakultäten und Decanen, denkende Köpfe schwerlich Versuche zu Fortschritten wagen werden. Vor Lachenal hätte man das Linäische System gewiß nicht preisen dür- fcn, eben so wenig alö wie vor Mieg, das Einimpfen der Blattern. XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 363 rathen sich mit ihm die Decani gemeinschaftlich. Endlich sollen die Corrcctoren beeidiget werden/' Civil - Gegenstände. Von wegen des freyen Zugs der Bürger ergieng den 31 . May 1542 nachstehende Erkannmiß oder BestätigungsSpruch: „ Daß alle, die in unsrer Stadt Basel gesessen und freye Bürge oder Hintersäfie / unsern Herren den Räthen nicht mit Eigenschaft verwandt sind/ ihren freyen Zug / von und anS der Stadt Basel, an Ort und Ende, einen jeden geliebt/ ohne alle Abzugsbeschwerde, haben sollen, wie das jeweile« herkommen, und allbier zu Basel, als in einer alten freyen Stadt, bisher gebraucht und gehalten ist, doch den Vertrag mir unsern lieben Eidgenossen von Solothurn gemacht, vorbehalten." Die Frevzügigkeit besteht folglich in zwey besondern Rechten: Das Recht auszuwandern, und das Recht, sein Vermögen ohne Abzug mitzunehmen. Diese Erkanntniß folgte auf die Ablesung eines Gutachtens des Doctors Bonifaeius Amerbach, aus welchem ich folgendes mittheilen werde. Dieser Rechtsgelehrte stellt die kaiserlichen freyen Städte den Reichs- und Herren Städten entgegen. Basel, Straßburg, Metz, Cölln, Regenspurg sind nach ihm freye Städte, und Speyr, Wormg, Hagenau nur Reichsstädte- Er sagt ferner, daß er an erfahrne Personen, die bisher viele Reichstage besuchten, geschrieben hätte, um zu vernehmen, was unter Reichs, und freyen Städten für ein Un- Dieser Vertrag ist vielleicht der, worin bestimmt war, daß, wer erbt, vier vom hundert geben solle. 364 XV. Periode. Befteyung vom Bistum. terschied obwalte, und worin deren Freyheit beruhe: Darauf habe man ihm geantwortet: Sie trügen dessen auch kein ei- gentliches Wissen; sie dächten aber, dieß seyen die freyen Städte, die den freyen Aug, und merurn et mixtum Imperium, das ist, obere und niedere Herrlichkeit; die nicht kaiserlicher Majestät, noch jemanden anders, von des Reichs we- gen, sondern allein ihrem gemeinen Nutzen geschworen, keine NcichSsteuer geben, und die auch nicht weiter als zu dcmRö, mrrzug hochgemeldter kaiserlicher Majestät zu dienen schul- dig lind. Der nämliche Amerbach hat als Stadtconsnlent über folgende drey Neichöfragen Gutachten für den Rath abgefaßt die aber nicht mehr vorhanden sind, und wovon das dritte das peinliche Recht angehet: L°. Wenn eine leibeigene Weibsperson, bey einem Ledigen (Unverheiratheten) Kinder erzeugte; und sich hernach mit einem andern ehelich einläßt, und bey selbigem in währender Ehe auch Kinder bekommt, ob jene außerhalb der Ehe gebornen Kinder auch Leibeigene sind, und falls sie es sind, aber in einer fremden Obrigkeit verstorben, wer die erben solle? Ob der Herr, in dessen Herrschaft sie gestorben, oder die Geschwisterren, oder aber die Obrigkeit, welcher sie mit Eigenschaft zugethan sind? 2 °. Ob die Sucht der Mälzer) eine Ehescheidung zulassen möge? 3°. Ob der Wille und Vorsatz zu strafen sey, als wenn selbiger im Werke und n- taoto wäre vollbracht worden? Im F. 15-D, den 5. Februar, setzten die Räthe fest, daß ein tesmmentum reoiprooum ohne Erneuerung in Kraft bleibe, wenn die nach demselben erzeugten Kinder vor den Aeltern sterben. XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. Z6Z Zwey Jahre später wurde über die Ausländer und ihr Erbrecht folgendes erkannt: Ausländer/ denen Erbschaften bey uns zufallen/ sollen unserm gemeinen Gut den zehnten Pfenning bezahlen- Vorbehalten wird aber das Gegenrecht, wenn die Obrigkeit des Erben ein mehrereS / oder weniger, oder in dergleichen Fällen nichts fordert; doch andern unsern Gerechtigkeiten ohne Nachtheil. Ueber die liegenden Güter in der Stadt ergiengen nachstehende Gesetze: i, 1536/ den iz. May: Alle liegende Güter in bey, den Städten und Bannen/ es seyen Häuser/ Höft/ Aecker, Matten/ Reben / Gärten/ u. s. w. / die verkauft werden, sol. len vor den Stadtrichtern ge fertiget werden, und an keinem One noch von Winkelschreibern. Wo nicht, so sollen die Gerichte über dergleichen Uebergabcn nichts erkennen, sondern solche als nichtig und kraftlos angesehen werden. Die Räthe wurden dadurch bewogen durch die Gefährden, Betrug, Hinterhaltungen so vorgefallen wären." Und den 7. Deeembcr I5ä5. Liegende Güter, als Häuser, Höft, Aecker, Manen, Reben und dergleichen in der Stadt, wenn jemand solche kauft oder verkauft, und in Recht fertigen will, sollen ohne der eigenen Hand -) Vorwissen und Beyseyn nicht gefertigt, sondern der eigenen Hand zu solcher Fertigung verkündet, und die Bodcnztnse in der Fertigung eigentlich bestimmt und benamset werden. Von den Wirthsschulden lieöt man in einer Erkannt- Uiß von 1533: Die eigene Hand ist der Eigenthümer der Boden- zinse. Er wird auch so in der Landsordnung genannt. Dieser Ausdruck rührtivon den Zeiten her, wo die meisten Bodenzinse, Erblehenzinse, folglich der Eigenthümer derselben Dominus Uireotus war. 366 XV. Periode. Befreymrg vom Bistum- „ Keinem Unterthan, er sey reich oder arm, sollen die Wirthe über fünf Schilling Stäbler borgen oder anssebla- gen lassen. . . . Kein Gcnchl soll weder Macht noch Gewalt haben, mehr als 5 ß. zuzuerkennen. Dem Dorf Riehen, so auf der deutschen Seite liegt, wurden in den Jahren '.548 und 1555 besondere, durch Brauch und Herkommen erläuterte Civil - und GescheidSgefetze, gegeben, woraus nur folgendes: Die Wittwe hat unter den 3 Theilen die Wahl für ihr Drittel; der Wittwer hat gleichfalls die Wahl für seine 2 Drmel. Was den Antheil der Kinder betrifft, so macht der Aeltefte die Theilung, der Jüngste aber hat die Wahl. ') Dreyzehuer - Rath. Oft hört man im Kleinen sowohl, als im Großen Rath, klagen, daß die xm ohne gegebenen Auftrag, Rathschläge vor eine dieser Behörden bringen. Das war aber vor altem schon eine ihrer Befugnisse, die dazu noch in der Natur der Dinge und Verschiedenheit der Vorfälle liegt- So spricht Drstisius lN seinem Lpitonie von 1577: (XVll Kap.) „ 2?re6eciiu viri lisdeutur, noveiu scilicet primsrise »utlioritstis viri, ex ssuctiore Leustu Nelecti , uns cum cs- pitibus Hustuor, totius Keipudlicse Uo8 prsecipui^ue luode- , Stores. (Die Blume und die vornehmsten Leiter der ganzen Republik.) Hi nou soluui zrsviores pseis dclli^ue , prius- c>usM sU 8eustuir> rekersutur, insture cielidersnclss sidi suruuut, secl et czuae aci Oonsiliuut )sui relstse, sunt, eorui» eondultstiouidus sseps numero reliu^uuutur." Eheversprechen- Im I. 1532, den 27. Äugst, wurde die Verkündn».« der Eheversprechen eingeführt: 2) Schwarzes Buch.p. XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 367 „ Damit nicht Betrug und Irrungen in den Ehen vorgehen, so wollen wir, daß hinfüro alle diejenigen, die sich in unsrer Stadt und Land ehelich zusammen versprechen, die Ehe mit dem Kirchgang nicht bestätigen, auch die Predikan. tcu niemand mehr ehelich einsegnen sollen - cS sey denn, daß sie solche Personen, die zur Ehe greifen, zuvor und ehe am Sonntag in der Pfarrkirche, darin sie gesessen, öffentlich ab der Kanzel verkündiget haben, und die Personen sich ausrufen lassen. Darnach wisse sich ein jeder zu richten, und vor Schaden zu hüten/' Im I. 1541 (den 21 . Februar) wurde erkannt, daß die Predikanten, ohne Einwilligung des Raths keine Fremden verkünden sollten. Ferner im I. 1595. 11. Iuny: „ Die Ehe soll nur in Gegenwart von wenigstens zwey frommen Männern zugesagt werden. Denn, wo Personen in Winkeln sich mit einander versprechen und dennoch der eine Theil läugnet, so gilt das Versprechen, wo keine Kundschaft dargethan wird, nichts." Dieser elende Ausdruck Winkel ist bis auf uns hinüber gekommen. Wie oft muß der Richter nicht hören, daß die Ehe nichts weniger als in einem Winkel versprochen worden sey, u. s. w. Ehnetbürgische Vogteyen. Die zwölf Kantone, welche die Landvogteyen Lugano, Locarno, Mendrisio und Valmaggia beherrschen, schicken auf zwey Jahre ihre Landvögte dahin, und zwar nach folgender Kehrordnung: „ Wie die Vogteyen ebnet dem Gebürge, von den zwölf Orten unsrer Eidgenossenschaft besetzt werden. Lowys (r.r-§sno) Zürich, Uri,Zug, Freyburg, Bern, Schwyz, Glarus, Solothurn, Lucern, Unterwalden, Basel, Schafbausen. 368 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. LuggaruS: (i^oeurn») Bern, Schwvz, GlaruS, Solothurn, Lucern, Unrerwalden, Basel, Schafhausen, Zürich, Uri, Zug, Freyburg. Maynthal: (Vsim!>§?is) Lucern, Unterwal- de«, Basel, Schafhausen. Züricd, Uri, Zug, Freyburg, Bern, Schwyz, GlaruS, Solothurn. MendryS: (i^ienäi-isio) wird den Orten nach besetzt. Jährlich, im Augstmonat, schickt jeder Kanton nach Lugano (für Lugano und Mendrisio,) und dann nach Locarno (für Loearno und Valmaggia) einen Gesandten, der Syndicator genannt wird. Die Vereinigung dieser zwölf Gesandten, welchendcrvon Zürich, als dem Vorort, immer vorstehet, führt den Namen von Tagsatzung oder Taglcistung nicht, sondern den Namcu von Syndikat. Das Syndikat empfängt die Appellationen, untersucht die wider die Land- Vögte erhobenen Klagen, macht Verordnungen, verpachtet -ie Zölle, ertheilt Gnaden u. s. w. Flüche. ,, Wer in Gerichtshändeln und Kundschaftsagen, Klagen und Antworten, Gottesnamen mit leichtfertigen Worten lästert, ^ soll für einen jeden Schwur -) einen schlechten Frieden, das ist, dreyzehn Schilling und vier Pfenning ohne Gnade verbessern. Er soll von des GerichtS Amtmann angeklagt werden.'' (1541, 24. Nov.) *) Unmöglich kann hier das Wort etwas anders bedeuten, als mißbrauchen , so wie z. B. einer sagt, bey Gott oder Gott strafe mich, und was derartiger Flüche mehr sind. 2) Schwur bedeutet hier nicht die Leistung eines Eides. H Schlechter Frieden, die einfache,stmxie, Buße XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 369 Im 1.1558 , 28. März, klagte der Rath in einer Ver- ordnung über dasüberschwenkliche Gotteslästern/ Schwöre»/ überflüssiges Trinken, Spielen nnd andere lästerliche ') und «nehrbare Sachen. Wer in oder vor Gericht, oder sonst ... sich mit dem GoneSlästern so ungebührlich hielte, daß er eine höhere Strafe verdiente ... da will der Nach sich, nach Gestalt der Sache und des Verschuldens, vorbehalten haben, die Strafe gegen Leib und Leben, oder mit Gefangenschaft und Verweisung, oder in andere Wege anzusehen, (zu bestimmen, zu erkennen. (1555. 21. Äugst.) Gerichte. Das Civilgericht der mehrern Stadt hatte, außer dem Schuldheiß und dem Vogt, zwölf Beysitzer, sechs von dem alten Rath, und sechs von der Gemeinde, d. i. von den Großrächen , oder den übrigen Bürgern. Sie wurden dennoch die Zehner des GerichtS genannt, weil sie vor Zeiten nur zehn an der Zahl waren. Alle Tage, außer dem Freytage, wurde des Morgens um 7 Uhr Gericht gehalten. Jetzt nur ein oder zwey Male, und später. Daraus läßt sich schließen, daß man damals höchst proceßsüchtig war- einer Uebertrerung des über den Stadtsrietze» bestehenden Gesetzes. ') Lasterhaften, und nicht gotteslästerlichen. 2 ) Das ist, wenn der Fluch, Schwur, Mißbrauch des Namens Gottes sich zu einer förmlichen Lästerung desselben, in einem mindern oder Hähern Grade eignen sollte: Z. B« es ist kein Gorr, wenn dieses oder jenes nicht geschieht. Vl. Band. A a 370 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Das Civilgericht der kleinen Stadt zählte, außer dem Schuidheißen , neun Beysitzer, nämlich, drey Räche au- bcvden Städten, drey GesellschaftSmeister, und drey Büraer oder Großräthe von der großen Stadt. Der Rath erwählte sie alle. Das Gericht versammelte sich drey Male in der Woche, Montag, Mittwoch und Sonnabend; jetzt kaum ein Mal alle vierzehn Tage. Die obige Bemerknug über die Proceßsucht findet auch hier ihre Anwendung. Für jedes dieser Gerichte bestellte der Rath einen Schrei- der, der in der kleinen Stadt Stadtschreiber hieß, und sogenannte Amtleute , die der Parteyen Vortrüge thaten, und auch andere gerichtliche Aufträge besorgten. Großer Rath. Wenn, schreibt Ryf, wenn Räthe und Bürger sitzen, das ist der mehrere Gewalt, oder der große Rath, so sitzen beyde Räthe, alle Herren Sechser, die Herren Schuldheißen, beyder Städte Gerichte, und von jeder Gesellschaft der mindern Stadt die Gesellschaftsmeister, also daß es in Summa macht zweyhundert fünfzig Mann. Um nun diese Zahl herauszubringen, so muß voraus gesetzt werden, daß die Schuldheißen und übrigen Mitglieder der Gerichte beyder Städte schon Sechser waren, welche- sehr wahrscheinlich ist. Da hätte man: 4 Häupter, 60 Klein-Räthe, 180 Sechser, ^ 6 Gesellschaftsmeister. ') 250 in allem. ') ES gab deren neun, wovon aber drey am Gericht der XXVI. Kap. Gesetzgebung und Verfassung. 371 Mit dieser Zahl stimmt in seiner Lpiwms(Cap.xvn.) UrstisiuS ein Zeitgenoß des Deputat Ryff, ziemlich über««/ wenn er sagt: „ In dem oberste« Saal des RathhauseS sttzt der große, aus mehr als 250 Männern bestehende Rath der ganzen Stadt. Denn , »eben dem Kleinen Rath , schickt jede Zunft zwölf, zu welchen zugezogen werden der Schuldheiß der mindern Stadt und etliche von den drey Gesellschaften erwählte Männer, ') Daraus ergiebt stch, daß die drey Gesellschaften der Kleinen Stadt damals nicht, wie jetzt, 36 Stellvertreter im Großen Rath hatten. Wenn geschah aber diese Vermehrung? Allem Vermuthen nach, im 1.1691, auf eigenmächtige Berufung der Häupter, am Tage wo Fazio, Moses und Müller zum Tode verurtheilt wurden, und zur Belohnung, daß ein Haufen Klein - BaSler, als Ankläger wider Fazio aufgetreten waren. Hochzeiten. Das Verbot, die Brutlouffen oder öffentlichen Hochzeiten in den Wirthshäusern oder KochShäusern zu verdingen, oder zu halten, wurde erneuert. „ Die Brutlouffen sollen in den Häusern des neuen Ehepaars, und auf ihre Ko- Klcinen Stadt saßen, und die wir unter den iso Sechsern schon gezählt haben. In gupremo cüenaculo msximum Concilium, viris 8uprs 661. constsns, consiäet. lVsm^ue pr-aeter 8»notiorem sive minorem 8enstum, Irikur- ciuseliliet consilii sui religiös, ttuoäsnos nsinps, mittit, rxiscito minoris ur- 1>i8 krsetoro, so ex rr!6u8 iliic 8ooietstibu8 6slscti8 ati^uoi virin. Ü3riu8 tsinen genstus tiie collixitur et non ni8i e^usmoUi redus urzentil>u8 , in cjuibu8 uvi- vsrsse 6ivik»ii8 sentenliss suäire necesre e8t« A K 2 z?2 xv. Periode- Befreymig vom Bistum. sten Statt haben, falls sie eine solche haben wollen. ES wird aber in der Verordnung beygefügt, daß dem Bräutigam ge- stattet sey, eine Schenke auf seinem Zunfthause oder auf feiner Gesellschaft, wie von altem der, zu halten , da ihm männiglich, um sein Geld und zu Ehren erscheinen mag." (löSZ, 17. May.) Kleidungen. Im 1.1529 hatte sogar der große Rath die zerhauenen Kleidungsstücke verboten. Dessen ungeachtet bekam der Rath bis in das Jahr 1550, und vielleicht länger, damit zu schaffen. Durch zwey Verordnungen (15Z8, 7 July, und 1547) musste «echt nur derjenige, der sie machen ließ, sondern auch der Schneider, der sie machte, mit einer Buße von einem Psund bedrohet werden. Im I. 1541 <18. Juny) wurde dasVer. bot bey Strafe eines Pfundes erneuert, aber dermalen nur für Herren , Meister, Knechte. Was die von Seiten der Un- züchter erkannte Bestrafung der fremde« HandwerkSge- frllen betraf, so wurde, bis auf weitere Berathschlagung derxm, damit eingehalten, und zwar aus allerley Mangel, so vorgefallen. Im I. 1550 kamen noch die zer- hanenen Kleider zum Vorschein. Die Uebcmeter des Verbots hauen sich geweigert, die auferlegte Strafe zu erlegen, und entschuldigten sich mit dem Beyspiel eines Herrn Grafen Georg und seiner Diener u. s. w. Die darüber ergaugene Erkannt- niß ist mehr als sonderbar: „ Der Rath erwog, daß wenn er über das Verbot der zerhauenen Kleider nicht hielte, er auch das schändliche Gotteslästern, das Zutrinken, daSSpie- *) Sollen die Worte, um sein Geld, bedeute», daß der Bräutigam zahlte? XXVI. Kap- Verfassung und Gesetzgebung. 373 lcn, und andere Laster nicht strafen könnte. >, Die Unzüch, lerberren bekamen also den Auftrag, alle die ohne Schonung zu strafen, die Feuer und Rauch in der Sradt hätten, und zerhauene Hosen trügen. Und dieweil, fahrt der Rath fort, die HandwerkSknechtc, mir ihren zerhauenen Kleidern, bey den Bürgern viel Unwillen darüber machen, daß jene solche tragen, und sie, die Bürger, nicht tragen dürfen, so sollen die Handwerköknechte, die hier dienen, ihre Hosen mit Zwilch oder Barchet überziehen und ergänzen, oder gestraft werden. Wahlfähigkeit -er Landvogteyen. Im I. 1549 wurde den ZO. Dceember erkannt: ,, Die Landvogteyen sowohl im Kanton, als jenseits des Gebirges, sollen auSgekündet werden- Wer darum bitten will, er sey von Närhen, Bürgern oder Gemeinde, soll vor Rath erscheinen, und seine Bitte vortragen. Man werde solche dem ver- sanglichsten und geschicktesten, er sey gleich von Räthen oder von der Gemeinde, verleihen.'' Leibeigene. ,, Niemand mehr, Weibs- noch Mannspersonen, soll in den Aemtern einsitzen, so andrer Herren Leibeigne sind, es wäre denn , daß sich solche Personen von ihren HalSherren zuvor der Leibeigenschaft ledig gemacht, und folglich keinen nachfolgenden Herrn haben, wie auch, daß sie dem Rath schwö. ren würden, wie andere seine eigene Leute, hoch und nieder zu dienen , und in allen Dingen gehorsam zu seyn. Die Leibeigenen fremder Herren, die nach der goldenen Bulle nickt versessen wären, sollen innert einem Jahre sich bey ihren HalSherren von der Leibeigenschaft loskaufen, oder ihre Hab und Güter verkaufen, und das hiesige Gebiet räumen. " (1545. 31. Äugst.) „ Alle und jede Unterthanen und Zugehörige, MannS- oder Weibspersonen, sollen sich glai mit keines andern Fürsten oder Herrn Leibeigenen in die Ebe verbeirathen, bey Strafe der Ungenossa me, so man einem solchen Ue- bertreter ohne Gnade abnehmen soll. ES mögen aber Ihrer Gn. Unterthanen allenthalben in derselben Aemtern sich mit 37^ XV. Periode. Befreyung vom Bistum. einander ehelich verheirathen, ') allein / daß es unter und mir den Ihrigen, und nicht mit fremder Herren Leuten geschehe.'' (1545, Zl. Äugst.) „ Wittwen oder Töchter, die Fremde heirathen, sollen mit dem Vereblichtcn des Landes verschickt werden, dieweil sie sich bisher ohne Scheu mit fremden Männern und Gesellen heiratdcten, die sich dann, zum höchsten Nachtheil unsrer Unterthanen, im Land selber eingesetzt haben." Leichtfertigkeiten. „ Auf der Gaße soll keiner nach 11 Uhr des Nachts im Sommer, und nach in Uhr im Winter, weder singen noch schreyen. (1534. 27. May.) Die Leichtfertigkeiten, die aus dem Wein kommen, als singen, schreyen , johlen, sind bey zehn Schilling Strafe verboten. (1540. 22 . Decembert-) Folgender Artikel mag auch wohl von Leichtfertigkeiten zeugen: » Als im Brauch sey, daß die, so neulich zu Raths- Herren, Meistern oder Sechsern erwählt worden, am Sonntag nach dem Nachtmahl, so man ihnen geschenkt hat, von den Zunftbrüdern heimgeführt worden, wo man dann erst einen neuen Praß anrichtet, Kosten auftreibt, und etwa» mehr allste Nothdurft erheischt, ißt und trinkt, so soll , um dem vorzukommen , das genannte heimführen unterlassen, und alles bey dem bleiben , wie man ihnen auf den Zünften einzuschsn- ken im Brauch hat, und darnach jedermann selber heimgehen lassen." (1542. z. Juny.) ,, Dieweil man aus Gotteswort die vierzigtägigen Fa- sten abgestellt, so soll m:n auch künftigS keine Faßnacht noch Slescher Mittwoch mehr haben, und weder auf Zünften, Ge- sellschaften noch Knechtenstuben kochen lassen, noch zehren, auch ganz keine Faßnacht Blitzen, Pfeifen, Trommeln brauchen. Doch falls gute Herren und Gesellen, ohne der ') Sie heirathen freylich noch unter einander, bezahlen doch eine Gebühr für die Ungenossame. Woher mö- gen dergleichen Sachen entstehen? Die Unterthanen werden nichts davon gewußt haben, und die Landvögte bekümmerten sich wenig um diese Erkanntniß. XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 375 Zünfte Kosten, bey einander essen wollten, in Zucht und Ehren, das ist Niemanden verboten." (1546. 1. Merz.) » Die abgöttischen und heidnischen Faßnachrfeuer, und andre Leichtfertigkeiten, wie das unzüchtige Buhen werk, Dempfen, Zerren, werden bey 5 Pf. Strafe verboten-'' (1555. 24. Hornung.) Die Ladenherren. Die Ladenherren, oder die Herren über die Lade, verwaltete» verschiedene Einkünfte der Stadt, wie Bestandzinse, Metzgerlehenzinse, Siegelgelder des Gerichts, dessen Siegel sie auch Bewahrer waren. Sie waren drey an der Zahl, Und von ibnen gieug jährlich einer ab. Allein, die Ursache, warum wir derselben gedenken, ist eine Verrichtung, die sie schon lange nicht mehr versehen. Sie waren in Criminal- sällen, die Ankläger, und ließen beym Blutgericht die Klage durch den Oberstknecht anbringen. Eine Ordnung über das Blutgericht, sagt bestimmt, daßder Oberstknecht, indem angegebenen Falle, vom Hofe aufs Ratbhaus zu den Ladenherren gehen solle. Daher nennt Urst'sius sie, nicht ohne Grund, ti-iumviri cspitsies. Warum aber bekamen diese drey, die nur gewisse Einkünfte zu verwalten hatten, eine solche Obliegenheit? Vermuthlich weil sie das Confiseirte und die Strafgelder bezogen. Davon haben wir noch ein Ueberbleib- scl an den Dreyerherren oder Seckelmeistern. Sie sind zwar nicht Ankläger; sie sitzen aber nicht am Blutgericht, und ihre Stimmen im Rath, wenn es um ein Todesurtheil zu thun ist, werden nicht gezählt. Spielen u- s. w. Für die Stadt. An einem Sonntag oder Feyertage soll man vor 1 Uhr nach Mittag, in keinem öffentlichen Hause, mit Kegeln, Karten, oder Würfeln, noch im Brettspielen, noch sonst kurzweilcn thun. Wenn vier geschlagen hat, soll Z76 XV. Periode. Befteymig vorn 'Bistum. man aufhöre»/ und sich zur Anhörung des Wortes Gottes schicken/ oder wenigstens andere daran nicht verhindern / oder Aergerniß geben. (1534. 27. May.) Für das Land- Das Spielen mit Karten / Würfeln, Wenlen / und das zu grob und hoch wetten / soll nach Größe deö Verschuldens gestraft werden. Das Kegeln, so man eS zum Kurzweilen gebraucht/ wollen wir dießmal unverboten lassen; aber daß solches Kegeln zu rechter Zeit/ und nicht zu theuer gehalten, an einem besondern Orte, oder beym WirrhS« Hause, und nicht bey jedem Hause, ein Kegel riß aufge- richtet werde , und alles Rebenwetten vermieden bleibe. (1595. 11. Iuny.) Strafgelder. Die Strafen, so die Unzüchker (Polizeurichter der wehrern Stadt) erkannten, wurden zwischen dem Brett (Schatz,) den Unzüchtern und den Knechten getheilt. Ein gleiches hatte statt für die Polizey der kleinen Stadt. Diese Behörde bestand in drey Personen. Es waren der Schuldheiß und zwey Rathsglieder, mit der Benennung Hauptleute, die der Rath qus der Zahl derjenigen Räthe, die in der Kleinen Stadt wohnten, ernannten. Daß die Richter in ihren eigenen Beutel strafen können, ist noch z« Stadt und Land in Uebung, und wird aus dem Vorwande gerechtfertiget, daß die Richter dadurch an- gespornt werden, wachsam und streng zu seyn. Tanzen. Das üppige unordentliche Tanzen, und die Kylbinen werden streng verboten. (1540. 12 . Angst.) „ So man auf Hochzeiten und Brutlouffen zu tanzen begehrte, wollen unsre gnädigen Herren ziemliche XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 377 Tanzfreude nicht abschlagen, sonder« bis auf weiteres Bedenken in Gnaden zulassen; doch, daß, bey Vermeidung höherer Strafe und Ungnade, solches ohne Trommel, mit Saitenspiel ehrbarlich und mit Zuchten zugehe, und über die gebührende Zeit nicht getrieben werde. (155Z. 17. May.) Die üppigenReyentänze und andre ärgerliche Tänze werden verboten, und daß man sich der Kilbinen der Papisten enthalten solle. (1561.1Z. May.) Innert 14 Tagen vor und nach den drey hohen Festta- gen soll keine Ehe eingesegnet, und also keine Hochzeit mit Tanzen und üppigem Gefräß ') gehalten werden. So aber alte Eheleute oder auch junge, ohne Tanzen und anderes Wesen, den Kirchgang begehrten, mag ihnen solches acht Tage vor und nach diesen Festtagen vergönnet werden-(lS95. Li. Juny.) Trunkenheit. In einer Verordnung von 15Z4 (27. May) wird gesagt, daß das Trinken eine der vornehmsten Ursachen sey, wodurch der Zorn Gottes gereizt werde, welches augenscheinlich am Tage liege. — Insonderheit wird über das unordeüt- liche Trinken und Zutrinken geklagt, welches je länger je mehr getrieben werde, und nicht menschlich, sondern viehisch sey. ,, Keiner soll dem andern, es sey halb, garaus, oder rheilsweise, weder öffentlich noch heimlich, es sey mit deuten , treten, winken, Zeichen geben, oder wie das die Herzen der Menschen erdenken, nehmen, oder zuwege bringen könnten, nichts bringen noch warten, bey Strafe von 5 Pf. *) Gefräß bedeutet, in einer seiner alten Bedeutungen, das Maul und dessen Bildung. Folglich sagt der ganze Ausdruck: »mit wollüstiger Bildung des Mauls.'' Z7s XV. Periode. Befreyung vom Bistum- für jedesmal vom Bring er und vom Wärter. Die Strafe war doppelt, wenn jemand für sich selbst, ungereizt oder u n- geprocht, ') oder falls man es ihm auch prächte, so getrunken hätte/ daß er vom Wein seiner Vernunft beraubt und ungeschickt würde/ oder, mit Zuchten gesagt (unser Lsivg venis) sich oben uß erpreche. Einer der Räthe, der sich darin übersähe, soll mit einer zweyfachcn Strafe belegt werden. — Unsre Bürger u. s. w. sollen es in fremden Obrigkeiten meiden , wie bey uns, sonst würde man sie strafen, als wenn es bey uns geschehen wäre. .. Die Weinhäu. fer sollen im Sommer (von St. Georg bis MichäliS Tag) um cilf Uhr, und im Winter um zehn, bey fünf Pfund Strafe geschlossen werden.'' Wirthe solle» anfm Lande einem Unterthan keinen Schlaftrunk geben .... sonst werde man sie dermaßen strafen, daß sie wollten, sie hätten cS bleiben lassen. 1L3Z. Ungesittetheit. Was wir frühzeitigen Beischlaf nenne» und auch strafen, war dazumal gewissermaßen erlaubt. Die Ehe- grrichtöordnung und eine Verordnung von 1595 lauten wie folgt; ,, Für eine rechte Tochter und Jungfrau soll gehal- ten werden, die, welche eines züchtigen, ehrbaren Wandels, Wesens und LcumdenS (Leumundes) ist, auch keinem Kna- den, Jüngling oder Mann *) seines Muthwillens gestattet, ') Derjenige, dem keine Gesundheit z. B. ausgebracht worden wäre. ») D. i. unverheirather; kurz darauf wird lediger Mann ausdrücklich gesagt. 3) Eine sonderbare Wortfügung, bey welcher per eiiyxsin das Wort Befriedigung ausgelassen wurde- XXVI. Kap. Verfassung und Gesetzgebung. 379 er habe denn zuvor die Ehe vor zwey ««versprochenen Personen ') aufrecht und redlich mit Hand und Mund zuge- sagt. Welche aber das nicht thäte, und einem über da- (dem zuwider) zu Willen würde, ohne Abforderung undBe- stätigung (Zusagung) der Ehe, wie obsteht, der soll die Ehe nicht haften,, noch den Knaben binden. Eine andere Verschiedenheit mit unserm jetzigen Verfahren zeigt sich in Ansehung eines verheirarheren Mannes. Jetzt versagen wir jedem geschwängerten unverheiratheten Weibsbild alle Ansprachen auf einen Ehebrecher. Damals war es nicht so: ,, Falls aber Einer ein Ehemann wäre, soll er uns, als der Obrigkeit, in die Strafe eines Ehebruchs verfallen seyn, und zu unsrer Eherichter Erkannmiß stehen, ob der Tochter für ihr Magthumb etwas oder nichts zu geben sey, je nach Gestalt der Sachen. Falls aber die Tochter schwanger geworden wäre, so soll der Knabe oder Mann, er sey ledig, oder dem in ehelichen Stande, das Kind nehmen, und ihr die Kindbette, oder den Kindskoften, wie unser Brauch ist, bezahlen. (15ZZ. 14. September.) Die Chroniken sprechen viel von zwey Frauenhäusern, das ist, Häusern für feile Dirnen und Weiber, die sich in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts zu Basel befanden. Das eine war in der Malzgaße, das andere zur Leuß, am Leon- hardSgraben, beym Spahlen Schwibbogen. Ersteres wurde mit andern Gebäuden, im I. 1526, wie wir es schon ge- meldet haben, durch einen vom Strahl entzündeten Pulver- thurm zerstört; letzteres aber wurde im F. 15Z2 beschlossen, da die Wirthin desselben ermordet wurde. Der Ratb ließ sich ein Gutachten über die Frage eingebe«, ob ein Frauenhaus ') Der Ausdruck unversprochene Personen kommt bisweilen vor, und scheint so viel zu sagen, als ehrliche und glaubwürdige Personen. 250 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. serner geduldet werden sollte. (Oonsilim» eus von Beringen in der Grafschaft Höhenzoller; ") Wolfgang ^ Llirxer von hier; ") und Ulrich Loccius oder Koch von Frey. bürg in der Schweiz. ") In der Juridischen Fakultät lehrten: Nikolaus Rl-ieffki- von hier; BonifaciuS ^merK-x-K von hier, Sohn deü Buchdruckers Johannes Amerdach von Reutlingen in Schwaben; '^) Ulrich i8eiius (Jselin) von hier; Basiliuü ^-iic-i-ock, Sohn des BonifaciuS; Samuel 6>-vnseu8 von Basel gebürtig, Sohn des Simon GrynäuS; Johannes Gut von Octlikcn, unweit Basei, im Marqgräfischen; Joh. Jakob i^iescii von hier; Peter kierneus, oder I>itreIIiii8 ; ) Joh. Ulrich 2ssiu8 von Freyburg im Breißgau; Marnn Ceysi-us von Schaffhausen, Sohn eines Bürgermeisters; Martin ttukeiu, von hier; Caspar iie>vuxi»« von hier; Adam ktenric-ketri von hier; Ludwiglstiiu« von hier, SohndeS obgenann. ten Ulrich Jselin; Johann 8,>tx^c,e8 (Zeug den Hammer) von hier; Bernhard Brand, Sohn des Bürgermeisters Theodor Brand; Marx iioppei-us von hier ; ^') ,,„v Hippolit » eniiik»8, vou Zürich gebürtig, und ein Italic, ner von Herkunft. Die medieinische Fakultät zählte zu ihren Lehrern ,, Oswald Reiu« int Tyrol geboren; '^) Sebastian 8inokeie>-; Johann Hubcr von hier; FelixN8; -') Caspar Uüntiinns, aus Frankreich; Alban Hxxiliu». oder Thorer von Winterthur; Jsaak Keller, genannt Cella. riuS von hier; ?-) Theodor iLuin§ei-u8 von BischofSzcll; -->) Joh. Nikol. Stupinius, auS dem Engadin; Wilhelnr Orstsroius von Bergamo, und vielleicht auch Hieronimus ^rtoipiiu8 aus Chur.'' r«) Ferner, als vorübergehend, Andreas Ve8aiiu8 von Brüssel gebürtig. Im Pädagogio lehrten: Conrad i.)oo8tlienL8 (Wolshardt) von Ruffach; Heinrich Pantaleon von hier; Thomas GrynäuS XXVH-KaP. Universität u. andere Schulsachen- 387 von Vehningen in Schwaben; §°) Philipp 8eokiu8 von Brensach; Joh. Jakob Wecker aus Bündcen, aber zu Basel gebürtig; Matthäus Meyer von bier; ^') Ulrich Falkner von hier; Peter Gajus anS dem Kanton Freyburg; Samuel eoooius oder Koch, genannt Essig von hier; Ulrich h->iau8 (Hügwald) genannt lviuriu^ au» dem Thnrgau; »') Johann d§>8seii8 von Augsburg; Joh. b'»e§iinii8 von hier; Albrecht Suioeru 8 , Neffe des OberstplarrerS Sulzer; Samuel Holz ach von hier; .Theobald Müller von Marburg; Heinrich cku 8 tug von hier; ") Thomas 6 oLci>.i 8 von hier; Jakob Brandmüller von hier; Joh. Eblinger von hier; ThomäS Plater aus dem WalUscrland; ^) Severi» / nuS ^ei-imontsiiüz (Erzberger) von hier; Christof «oiickus (Schilling) von hier; Joh. Jakob Hugkel von hier; Heinrich Etzberger von hier; und endlich mehrere die nachgehendS in andern Fakultäten lehrttn, und wir be- rcitS genannt haken. Die philosophische Fakultät weiset auf folgende Professoren : Philipp Ocherb von „ BischofSZell; <") Johann Uosp>nisnvi 8 (Wirth) oder auch Srcinanuö (von Stein am Rhein; LoeNub Ourio, aus dem Viemont, Augu- stin 0 urin, Sohn des vothergehenden; Johann Bäuhin von hier; Joh. Thom. kl-eiAiuZ (Ftey) von Freyburg im Breißgau; Oswald Schrecken fuchs aus dem Oesterreichischen; Friederich 0s8teiiio, Sohn des Prof. Sebastian Castellio; Jakob Ukin-ic-i>etri , Sohn des weiter oben genannten Adam UenriL-t?etri; Tystus Letulsju« (Birk) von Memmingen; ") Nikolaus 'S'uunoiiiiü von Mömpelgard; Johann PeatuS Nei,u8 von hier; Vincenz Ri-Liiu8 von Hamburg; ") Sebastian Qexü8<-ulus ( Häülein ) von hier; Johann Xoroni» 8 , oder ^rrocrisaus , aus Ostfricsen; )^) Martin Olirmeiseius a Lliinieiniok von Lublin in Polen; ^ 6 ) Johannes Opc,rinu 8 (Herbster) Sohn eines Malers von Straßburg, der hier Bürger wurde; ^) Sebastian o-rteiiio, äuS Savoyen; ^) Jakob Zuinger von hiek; ^) Hiero« nimuS GemuseuS von Müllhausen; Georg(Löwe) von hier; ^') Christian lviorksnug ein Däne; ^) Perer i-iceiiius; VituS ^rm I. isW. 2) lNunsierus. Ein Mönch, der sich in der hebräischen Sprache und in der Geographie auszeichnete. Er weigeric steh den Grad eines Dokcors anzunehmen/ und belam du; Rang zwischen den Doktoren und Magistern. Er starb im I. 1552. ») Er war einige Zeit Wiedertäufer in Wir. tenberg und in Preussen/ wo er sogar cingeneckl wurde. Dann trieb er.das Handwerk eines Glasers. Hierauf legre er sich wieder auf die Wissenschaften, und besonders auf die orientalischen Sprachen / und wurde hier angestellt. Er starb an der Pest im I. iWst. ') Sulcer. Er wurde den 3. Jcnner l553Oberstpfürrcr. ") I. I- Grnnäuö. Sein Vater Thomas war von Veh. ringen in Schwaben. Er wurde hier den 14. December I5d5 Oberstpfarrcr. 7) Iirstisln«. Er nannte sich auch zu Zeiten ^.Iiasillerns, griechische Uebefetzung des Namens Wursteisen. Sein Vater Pantalron war ein Weinschenk und wurde Mitglied des RachS. xxvu. Kap. Universität tt. andere Schulsachen. 389 Der Sohn ward geboren im I. 1544 und stach im I. 1588 (den 30. Merz.) Er wu de Helfe-: bey Sr.Theodorn, dann Professor in der Marhematik und in der Theologie, endlich im I. l 586 Sladlschreiber. Im I. 1577 gab er sein Lpl- loin« Hixt»ii88 li88iii8»8>8 , und im I. 1580 seine Chronik heraus. Er hinterließ Sammlungen von Urkunden, die der Rath zum Behuf Lee öffentlichen Bibliothek an sich kaufte. b) LianUmniier. Er wurde im I. 1544Prediger znTer. Mieter und zu Allfchwielcr im Bistum, dann Pfarrer zu St. Theodore», und zugleich vier Aalwe lang Professor in der hebräischen Sp-ache. Ec starb als Professor der Theologie im I. 1.595. Er hielt, sagt man, cilftansend dreyhundrrt sieben und dreyßig Kanzelrcden, woruiiicr ein gedruckter Band von Leichen, und TranungSpredigten. Die Lobrede der .40,01188 l-3iiri888 (l>k>§. 36) anf ihn übertkisst alles was man erdenken kann. ») l?oi8>io8. Seine Grundsätze über die Lehre der Gna. denwahl, welcher er beypflichtete, zogen ihm zu Tübingen so viele Feinde zu, daß er sich nach Basel gleichsam flüchtete. Er wu.de Hauslehrer von jungen Edelleuten. '°) lvi>'cmiiu8. Er wmde im I. 15)2 Obcrstpfar-er, und nahm dieses Amt unter der Bedingniß an, daß er es niederlegen wü'de, sobald ein würdigerer als er Vorhände» wä e. Er weigerte sich auch den Doktorgl ad anzunehmen. ") Simon Gryi-äns. Er wurde zu Bude in Hungartl, wegen seiner evangelischen Grundsätze, in einen Kerker ge- worfen. Einer ähnlichen Gefahr soll er zu Speur durch die LLarNlingen eines unbekannten G eises, den mehrere nach- geheudS für einen Engel hielten, entgangen sey». Im I. 1529 lehrte er eine kurze Zeit zu Basel, verreiste aber nach Engclland, weil die Universität aufgehoben worden war. So kurze Zeit er hier anch lehrte, so ließ doch TbomaS Mo uS sein Bildniß unter denen der helvetischen Theologen aufstellen. Im I. 1537 kch te er nach Basel zurück und wurde Professor. Er verweigerte den Doktorgrad, und starb an der Pest im I. 1541. ") Wissenburger. Sein Taufname war eigentlich 6fuoi- xh-,n§us. Als seine Aeltern die Bäder von Baden-Baden, tn der Hoffnung männliche Erben zu erzeugen, besuche» woll« 290 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. . ttn, giengen sie auf der Reise ia eine bey Straßburg liebende Kapelle des heiligen hinein, um ihrGe, bet dorr zu verrichten. In der folgenden Nacht träumte es der guten Ehegattin, daß, durch die Vermittelung des Heiligen ibr Gebet erhört worden wäre. Da sie nun in der Folge, im I. 1496, einen Sohn gebar, so legten dem Kinde die frommen Aeltcrn, zur Ehre des Heiligen, den Namen GuolphanguS bey. Unbegreiflich ist es, daß nach einem sol- che« Faktum die Aeltern und der Sohn von der katholischen Religion abfallen konnten. AlS Priester im Spnral war er der erste der die Messe in deutscher Sprache las. Er war auch der erste der seit der Reformation (1540) den Grad eines Doktors in der Theologie empfieng. Zehn Jahre lang versah er nebst dem Professorat, die Pfarrsielle bey St. Peter. >2) 6oooiu8. Seine Mutter heirathete in einer zweyten Ehe, einen Schulmeister der Kleinen Stadt Nikolaus Essig, der ihn unter der Bedingniß an Kindesstatt annahm, daß er den Namen Essig fuhren würde. Er wurde im I. 1556 nach Lörrach im Marqgräsischen eingeladen, und hielt dorr die erste evangelische Predigt. In Lörrach bezieht der hiesige Stand den Zehnten nnd übt das Collalurrecht aus. Er wurde im I. 1562 Pfarrer ben St. Peter, und zwey Jahre später Professor in der Theologie. Er war Schwager des Oberstpfarrers Snlzers, und gleichwie dieser des Luthera- nismuS verdächtig. ") Brieffer. Er lehrte mit Beyfall die RechtSgclehr- samkeit. , ämerbaoli. Alles stimmt darin überein, daß er ein großer RechtSgelehrrer, und Forscher der Alterthümer war. ErasmuS war ein getreuer Freund desselben. Amcrbach wurde Sladtkonsulent, und starb im I. 1562. isei,u8. Er war Amerbachs Tochtermann, und starb im I. 1564. Vor seinem Absterben schickte er der Regen; eine mit Schuldtiteln angefüllte und versiegelte Schachtel, und trug ihr auf, alle Schuldbriefeden Schuldnern nach seinem Tode unbezahlt zu übersenden. Allein die Erben wider, setzten sich diesem letzten Willen, und erhielten von der Rege«;, auf Empfehlung des Raths, die Rückgabe der ganzen Schachtel. XXVII. Kap. Universität ».andere Schulischen. 391 «38. -V'rierd.illk. Der Rath ernannte ihn zu feinem Anwald in den bischöflichen Angelegenheiten. Im Gvmna- stum stiftete er eine neue Classe, die noch seinen Name» führt. '2) Sam. Grynäus. Vom I. 1571 bis 1599 hat er alS Promotor, dreohundert vierundsechszig Bewerbern den Grad eines Dokrorü beider Rechte übertragen Bey diesem Anlaß tann bemerkt werden, daß vom I. 1516 bis 1563 kein Doktor der Rechte den uns ereirt wurde. BastliuS Amerbach und fein Schwager Ulrich Jselin wurden z. B- zu Bononien und Pavia Doktoren der Rechte. '2) Gut. Während der 43 Jahre, wo er Professor war/ machte er drevkmnderc zweyundsechszig Doktoren und Licen- cialeu in den Rechte» Er starb im I. 162S. Jakob Fäsch. Er diente dem nach PariS an Heinrich den iv gesandten Bürgermeister Melchior Hornlocher zum Dollmetschcr, und wurde im I. 1599 Professor in den Rechten. -*) «isrskus. Er war im 1. 1536 der erste Professor des Codex; denn bis dahin hatte BsnifaciuS Amerbach alle Theile des Rechts allein gelehrt. Er wurde der Kanzler eines deutschen Fürsten. -') L-,8i»8. Sei» Vater war der berühmte NechtSgelehr- te Ulrich ZafinS von Freyburg im Breißgau, und der Sohn war seines Vaters würdig. Dieser wurde hier Professor im I. 1543, blieb cö aber , auf Befehl des RathS nur ein Jahr, weil er sich zur katholischen Kirche bekannte. Die Depura. rcn bekamen hierüber einen Verweis. So lautet das schwarze Buch (1543. in. May.) „Demnach verrückten Jahres, Doktor Aasten durch die Herren Deputaten eine Zusage gethan worden ist, dergestalt, daß er, sobald er doktorire» würde (den Grad eines Doktors erlangen) ein Ordinarius der Universtkäl seyn, und eine Lektion in den kaiserlichen Rechten haben, und darum einen Jahrsold empfangen solle; solches aber meinen gnädigen Herren bedaurlich und mißfällig gewesen ist, von wegen, daß eS ohne ihre Gunst und Vorwis« sen verhandelt und beschlossen worden ist; haben derselben MGH. Beid-Räthe solches für sich genommen, und was hierin zu thun oder zu lassen mit Ernst erwogen. Darauf 392 XV. Periode. Befreymig vorn Bistum. haben sie erkannt. Ungehindert, daß sie genügsame Gewalt und guten Fug gehabt hätten, solches abzustricken, daß man ihn bey ergangener Zusagung, doch nicht länger alS ein ein. zigeS Jahr bleiben lassen solle; und soll auch mittlerweile, und auf Verscheinung bemeldten JahrcS, mit ihm fcr. nern Zusagens halben, noch sonst, ohne Vermissen, Begünstigung und Zulassung Eines E- Raths, ganz und gar nicht ge- handelt werden. Denn aus etlichen bewegenden Ursachen, der Lande! scinethalben dermaßen bedacht und gestattet worden sey, daß er nach Derstuß deß Jahres gänzlich beurlaubt wer. den solle; dagegen soll aber Johann Zeuchdenhammer, der Rechte Ltcrnctat den Grad des Doktoratü mittler Zeit ange- halten, und demnach an des Doktor Zasten Stand und Statt geordnet und befördert werden.'' Nach den ese blieb er als Partikular hier, und gab Stunden in den Rechten bis 1552, wo er als Hofrath beym Kaiser Ferdi. Ngnd I angestellt wurde. In der Folge erhob er sich unter Maximilian n zur Würde eines Vice-KanzlerS des Reichs. Er wurde in den schwersten Fällen der Politik von Fürsten und NeichSgrafen wie ein Orakel zu Rathe gezogen, N) . i'stni. Er zog viele fremde Studenten hieher, und machte zwey und stebenzig Doktoren. Im I. a5«4, am 20 . Oktober, ernanure ihn der Rath zum Stadt- schreibet:. Er starb den 27. April 1586. 25) 8,'livr-iote8 (Zeugdenhammer.) Laut der oben ange- führten Erkanntniss des Raths hätte er, als Nachfolger des ZastuS, Professor des Codex werden sollen. Er wurde es aber erst im I. 1558. Indessen lehne er die Institutionen. 2 «) Brand. Er wurde im I. 1548 Professor der Institutionen, blieb es aber nur vier Jahre; und trat i» fran- zösische Kriegsdienste. In der Folge wurde er Obcrstzunft- meister, und vom Kaiser Ferdinand geadelt. 27) Hopxerus. Die ^.thense rsurieas glauben, daß er von einer kleinen Statur gewesen sey, weil er in der Matrikel und in einem Program Hop perle genannt wurde. Uebri- genS wird er ««gemein gelobt. 2 «) ^ Sonnys. Er wurde im 1. 1584 Professor der In- stitutionrn; blieb eS zwey Jahre; gieng nach Heidelberg, XXVII. Kap. Universität u- andere Schulischen. 393 wohin man ihn berufen hatte, und kam wieder nach Basel, wo der Rath ihn zum Stadrschreiber ernannte. Er legre aber bald diese Stelle nieder, und wurde Kanzler beym Fürst von Anhalt, dann Kriegsraih bey den Hülfstruppen, so die rvan- gelischen Fürsten in Deutschland dem Heinrich iv nach Frank, reich zuschickten. Hierauf wurde er an die Königin Elisa. beth in England und an die vornehmsten deutschen Fürsten abgeordnet. Er versah noch mehrere ehrenvolle Aufträge, Gesandtschaften und AmcSvcrrichtuugen. Man rühmte an ihm zwey Tugenden: Unbcstechbarkeit und Verschwiegenheit. Ja seiner Jugend ricrh ihm einer seiner Lehrer an, von den Studien, abzustehen, weil er nachlässig und eines ungebun. denen Geistes wäre. Er befolgte aber den Rath nur eine kurze Zeit- In spätern Jahren sagte er oberwähntem Lehrer: „ Wenn ich deinem Rath nachgekommen wäre, so wäre ich nicht was ich bin.'' Als er vor seinem Tode die Aerzte hörte über die Frage einer anzubringenden Aderlässe streiten, und den einen behaupten, es wäre wider die Grundsätze des Ga- leuus handeln, nahm er das Wort und sagte: „ Indem ihr rarhschlaget, sterbe ich nach den Grundsätzen deö GalenuS und der Arzneykunde." Warum er den Namen s cloliiNus annahm, mag so erklärt werden. Sein Vater hieß coiii, ein-Edelmann von Alexandrien, der steh wegen der Religion nach der Schweiz flüchtete. ^ Lviilbu^ würde also so viel sagen als einer der von dem Geschlecht der Ooiii abstammte. Jedes seiner hinterlassenen Werke führt einen Titel, der zur Lesung desselben einladet: Z. B. ilurpoonsies, oder über die An zu schweigen. Diesen merkwürdigen Mann be. saßen wir zwar nur drey Jahre, zwey als Professor, und ei. nes alü Stadtschreiber; allein, wie viele nützliche Keime des Denkens wird er nicht ausgesäet haben , die hernach Früchte trugen! -') Rei-Nü. ES scheint nicht, daß er mit Ludwig Bär, Professor in der Theologie, verwandt war. Oswald Bär, 55 Jahre lang Mitglied des OoiisxH m-alo,, lehrte auch meh» rere Jahre allein die theoretische und praktische Arzneykunde. Sonderbar ist es an einem Arzt, daß sich unter seinen Wer. ken ein Commentar über dir ApoealypS befindet. 3°*) 8inckeler. Woher er gekommen sey, ist unbekannt. z° **) Huber. Sein Vater war ein neuer Bürger, und sem Eohn Jyhann Rudolf wurde Bürgermeister. ZS^ XV. Periode. Befrcymig vom Bistum. ksiix Mstsi-us. Er war so berühmt/ daß er hundert und sechzig Studenten zum Doktorgrade beförderte. Sein Vater) Thomas Platter war ein neuer Bürger. 3') Qssp-l- 6i,uki,iu8. Er führte das Studium der Ana. tomie und der Botanik ein, und wurde zum ersten Professor dieser Wissenschaften im I. 1589 ernannt. Er examinirte 638 Studenten / und machte (nach Herzog) zweyhundirl/ oder (nach Beck) vierzig Doktoren. Sei» Barer/ ein berühmter Arzt in Frankreich wurde im I. 1582 Bürger. Keller. Wegen Untreue in der Verwaltung des Stifts St. Peter/ wo er Kapirular und Buchhalter war/ trat er im I. isso aus. Luinxsrus. Sein eigentlicher GeschlechtSname war Speiser. Er wurde im I. 1580 Professor der theoretischen Arzneykunde. Von ihm wird erzählt / daß er in seiner In- gend / in einem von seinem Lehrer angestellten öffentlichen Schauspiel/ die Rolle des Cupido (deS GolteS der Liebe) mit einer so angenehmen Verschiedenheit der Gebehrden / Anstän- digkeit und Anmuth der Aussprache spielte / daß aller Auge»/ Mund und Aufmerksamkeit steh auf ihn richteten/ mit der Ahn. düng der größten Fortschritte. ^) StupanuS. Ja ftiner Jugend wurde er hieber geschickt/ und er besuchte die Münsterschule. Bald wäre er den Wissen, schaften entzogen/ und zum Schneiderhandwerk gezwungen worden. Er wohnte und speiftte nämlich ben einem Schnei, der/ da er aber das Kostgeld nicht zahlte/ und der Koftge. der des Wartens müde war / so nöthigte dieser ihn die Schule zu verlasse»/ und in seiner Werkstatt die Schuld / durch eiqe. ne Handarbeit / abzudienen. Ein Wohlthäter in seinem Da. terlande half ihm aber bald aus der Noth. Als StupanuS im I. 1589 die Professur der theoretischen Arznevkunde über. nahm / war sein Ruhm schon so ausgebreitet / daß von allen Orten her Studenten hieher kamen/ die mit großem Nutzen seine Verlesungen anhörten. Aus Dankbarkeit wurde ihm bey seinen Lebzeiten sein Sohn Emanuel / nicht nur als Gehülfe / sondern auch als Nachfolger gegeben. -6) /irtoipiius. Er war ein Arzt. Ob er aber eine Pro. fessur in der Arzneykunde versehen habe / ist unbekannt. In den Jahren 15Z9 und 154o war er DekanuS der philosophi. schen Fakultät, und das Jahr vorher Reetor. Unter seinem xxvu. Kap. Universität u. andere Schulsachen. 3SS Rectorat wurde die unbesonnene Frage aufgeworfen , ob die Akademie ein Theil der christlichen Kirche sey. Die Einen sagten , die Akademie sey in der Kirche , was das Auge im Körper; die andern behauptete»/ der Name Akademie schicke sich nicht zu fromme» Schule»/ und sie sey der Kirche nicht würdig. Der Rath schlichtete aber den Streit / wie wir eS unterm I. 1669 gesehen habe«/ durch die Vereinigung der Geistlichkeit mit der theologischen Fakultät/ und folglich indi- rekle mit der Akademie oder Universität. -?) Vesslius. Ein berühmter Physiker und Anatomiker , LeibmcdikuS des K. Carl des v, und seines Sohns Philipp des n. Er kam nach Basel im I. 1642 und lehrte öffentlich die Anatomie / aber auf eine kurze Zeit/ denn er wollte auf keiner Universität angefesselt seyn. Vor seiner Abreise hinterließ er das Sceleton eines Hingerichteten Missethäters/ als Geschenk und Andenken für die medicinische Fakultät/ in dessen Hörsal es sich noch mit einer Aufschrift befindet. Schon m seiner Kindheit war er ein unbarmherziger Erwürger und Zergliederer aller Mäuse, Ratzen, Maulwürfe, Hunden und Katzen, die ihm unter die Hände fielen. Der letzte seiner anatomischen Versuche kam ihm aber theuer zu stehen. Einst erhielt er in Spanien die Erlaubniß einen kranken Edelmann, den er für todt hielt, zu zergliedern. Als er aber die Brust zerschnitten hatte, fand es sich, daß das Her; noch klopfte. Die Verwandten klagten ihn sogar bey der Inquisition an, und ailcS was Philipp der II und der Hof, die sich seiner an. nahmen, erhalte» konnten, war, daß er, statt der Todesstrafe, als Pilgrim, nach Jerusalem und dem Berg Sinai wähl- sahnen würde. Er verrichtete zwar diese Wahlfahrt; starb aber, mitten auf seiner Rückreise, im 1.1664, auf der Insel Zazynlh. I^oostiienes. Im Pädagogis, im 1.1642, angestellt, lehrte er die lateinische Sprache vermittelst der Auslegung des Justins; dann auch die Dialektik nach dem Willichiug. Zugleich lehrte er in der Akademie die Logik nach dem Cäsa- rius. In der Folge wurde er Helfer bey St. Leonhard. Dia- lectik und Logik sind im Grunde daS nämliche, denn man findet z. B., in der Dialektik deS WillichiuS die Lehre deS Syl- logismus und aller seiner Figuren, wie man sie seit langem in den Büchern über die Logik antrift. Eine gleiche Bewand- . «iß hat «S in mehrern Rücksichten mit dem Organon des Ar§- 6!)6 XV. Periode. Befteyung vom Bistum. sioteleS, welches auch eine zeiklanq besonders in dieser Periode gelehrt wurde. Die vielen Gegenstände die zu einer vollstän. digen und gröblichen Vernuufriehre gehören , wurden nicht nach der st»fe>i»iäßigcn>Bildung des Lehrlings eingeiheilt, sondern/ nach besondern Ansichten/ bald getrennt/ bald durch crnan. der vermengt. Pantaleo». Er ward geboren im I. 1522/ und legte den ersten Grund zu seinen Studien in der Schule ben St. Peter. Diesen unbedeutenden Umstand sichren wir nur an, damit wir zugleich melden können/ daß dazumal in dieser Schule VirgiliuS / CurtiuS und TercntiuS ausgelegt wurden- Pamaleon ist Lehrer im Pädaqogio / Licenciat in der Theo. logie. Helfer bey St. Peter/ Doktor in der Arzneykunde und Geschichtschreiber gewesen. Der Ä. Maximilian ii gab ihm den Titel eines gekränkten Dichters (poe»s launern,) und eines Oornitis palatini. Ueber sein Uisiinm liiütoi'ieum von 1572/ das schön eingebunden in der Bibliothek unsrer Kanzlcy aufbewahrt wurde/ kann man sich nicht genug verwundern oder ärgern. Das D>s«iim oder Tagblatt/ das mit dem Ge. burtStag des Heilandes anfängt/ wird in zwey Columnen fort. gesetzt/ deren eine rückwärts und die andere vorwärts gebet/ und/ was noch lächerlicher ist / nicht nach dem Laufe derBc. gebenheiten / sondern nach der Zahl der Daten. Z. B. auf der linken Columne lieSt man: „ ^n», ->.,te eki-iotu-n xxvn «lies diovemker Hoistius b'i 3 een 8 , I^oeta I^vnicur qni 8 nl> /^»xn 8 to Osessre lloruit, t'sto funotuot" Ulid auf der rechten Columne lieSt man: „ ^n», yoot egriotnm v tlaiencl. Ileeeml»'. ^nliu 8 8 eeunllu 8 nlazNL 8 o!emn!t»te Svronnl,tu 8 1503. ES ist nicht alles. In diesem I)i»rinin wird in allem Ernst von dem Einfluß der Gestirne vieles ge. meldet/ als wenn alles durch die Erfahrung der Geschichte wäre erwiesen worden: „ 8 teIÜ 8 0 IN»> 8 U 8 inüuentis quaeärim et vittli8 gllie3ci88iin3 in(lii3 e8t 3 Dell, c^u3in viltutem exeieent in 1n8 inferioei1,u8 eoiporil>u8 , ei'8turnu8 e8t pslliäuo, tiixiUus et 8iceu8, inelanoliolrse eomplexioiii sptuo, et euppeilitat interiol-ibu8 mixtio srixiclumet oieetirn, retinencli8 et eosx, mentanllis corporibus ickonsurn U. s. W. 4°) Thomas Grynäus. Er lehrte zu Bern die lateinische und die griechische Sprache. Als er hier mehrere Jahre im Xxvli.Kap. Universität u- andereSchulsachen. 3g 7 Pädagogio Unterricht gegeben hatte, ernannte ihn im 1.1556 der Marggras Carl zum Pfarrer zu.Nöieln und zum Super- iacendenten. M. Meuer. Cr hakte die kormvi» coneoi-air,« unterschrieben , daher mußte er seine Lehrstühle im Pädagogio und in der Akademie aufgeben. liuxodsidus. Ehe er nach Basel kam, war er einig? Zeit von der Secte der Wiedertäufer, hatte alles studiren aufgegeben, und damit er lin Schweiß seines Angesichts, wie eS im alten Testament (i Mose 5, v. 19 .) geschrieben siehet, sein Brod verdienen könnte, lernte er hölzerne Waare verfertigen, und bauete das Land. kueziinus. Außer verschiedenen Lehrfächern, die er besorgte, wurde er Prediger zu Alschwieler, zu St. Peter und zu St. Leonhard. Einige Zeit war er wahnsinnig. Plater glaubte, es wäre eine Folge der Eifersucht. Er hatte aber ein Werk des Joh. WiriuS über die Verblendungen der Teufel (Ne praeütiLiis Osemonum) inS Deutsche übersetzt, welches ihm vielleicht ehenderdas Gehirn verrückte. Er war übrigens ein eifriger Widersacher der französische» Kirche. ") .lusnis. Als er Ncctor war, schrieb er einst in einem Register der Universirär: „ was im Hanse Abrahams Hagar, der Sara war, ist im Hause Gottes die Philosophie, der Theologie.'' Eine spätere Hand schrieb dazu: „ So jage die Mag- Weg, ejice Thomas Plater. Er wurde als Hirtenknabe in der größten Armuth erzogen. Durch allerlei, Schicksale hingeführt , und doch mir der Kenntniß einiger todten Sprachen versehen, kam er nach Hasel, als Gesell eines Seilers Die Erzählung der folgenden Begebenheiten seines Lebenslaufes gestaltet der Raum nicht. Inzwischen hatte er im Pädago- gio zu zwey verschiedenen Malen die griechische Sprache ge- lehrr. Endlich wurde er im I. 1541 Schulmeister der lateinischen Schule auf Burg (d. i. des Münsters) mit der Be- dinglich, daß er diese Schule nach seinen Einsichten werde vcrvesserti können. Er bezog 200 Gulden, wovon 100 für ihn, und wo für die Lehrer, die er anstellen würde. Er ordnete vier Classen, und mit Erfolg. Der Rath erweiterte das Gebäude im I. 1546. Ein weitläufiges Schreiben von ihm an die Deputaten stößt nichts günstiges für ihn ein; allein eS 3S8 XV. Periode. Bcfreyung vorn Bistum. kann seyn, daß seine Lebrart ihn auszeichnete. Zwischen ihm und den Professoren entstanden Streitigkeiten. Diese klag. ren, daß er Lehrfächer in seiner Schule versähe/ die in da) Pädagogium, oder sogar in die Akademie gehörten / und daß er sich weigere Magister zu werden. Im I 1549 kaufte er ein Landgut an den Gundeldingen, so er mit Gebäuden »er. schöner« und mit Wassergräben umgab, dort ruhe« er aus. Dort rettete er sich auch mit seiner Frau, während der Pest. Im 1.1578. vier Jahre vor seinem Tode, wurde er mit ei» nem Gehalt von 80 Gulden in Ruhestand gesetzt. H. Erzbergcr. Der Verfasser der r.-,uiica- führt von ihm zwey Umstände an, die vielleicht einige Berich, rignng verdienen. Der erste ist/ daß im 1.1570 an der Weihnacht , er in der Kirche bey St. Peter / wo er Helfer war, wider die Lehre der leiblichen Gegenwart Christi unter dem Brode des heil. Abendmahls geschmähet harre aii,k- zu unterschreiben, und folglich um die Pfarrey Tilliken gekommen seyn. Was die Entlassung von der HelftrSstellc bey St. Peter betritt, falls sie wirklich Statt hatte / so wird sie vermuthlich eine Folge von dem am 4. Jenner auferlegten und nicht beobach. teten Stillschweigen gewesen seyn. Erzberger war kaum 25 Jahre alt/ und vielleicht ein brausender Kopf, der von keinen Grundsätzen der Klugheit etwas wissen wollte. Denn, ein an. dcres ist es, eine Lehre entwickeln und beweisen, und ein an. deres, wider die Anhänger der Gegenlehre schmähen und loS. liehen. XXVll. Kap. Universität u. andere Schulsachen. 39S Scherb. Er war eigentlich ein Arzt, lehrte hier fünf bis sechs Jahre die Logik und die Moral, und wurde dann nach Alrorf in Sachsen berufen. igo8pinisnns. Er lehrte einige Jahre die Rhetorik und die Oi-atol-ism. Man siebt, daß der Unterschied zwischen kiie. tttl-ies und Orntol-is, worüber beute Jedermann lacht, sehr alt ist. Allein, wenn man die Bücher, die zum Grunde des Unterrichtstagen, in Erwägung zieht, so steht man auch, daß ursprünglich der Unterschied nicht lächerlich war. Die Rhe- torik bedeutete die Theorie der Kunst, und die Oratoria die Praxis derselben. Daher laS Hospinianus in den Stunden der Rhetorik über die Rhetorik des HcrcnniuS, und in den Stunden der Oratoria über die o^irio-ier Oicoruii^. Dieß wird in einer Handschrift von dieser Periode noch bestimmter ge- sagt: ,, klietorics li-sotst oomparsnäi elo- Huentism; profe88io orstoris uouin pr-seeeptoi'ui», luin in snsl^si srtikicio8S sücnorlini ^xemplornin., knin in xene8i so ineäitstione piopiio^um nstenNir." HospjniaNUS las neun Stunden wöchentlich über beydes, zwey über die Rhetorik und sieben über die Oratoria. Bis ins Jahr 1548 waren beyde Fächer vereiniget. Von diesem Jahre an wurden ste getrennt, und sind es noch. Enno, der beyde etwas Zeit versehen hakte, behielt die Oratorie, und überließ dem Pan- taleon die Rhetorik. 4S) Loeiius Onrio. Er bekannte sich schon in seiner Jugend zur Reformation, und trieb den Eifer so weit, daß er einst in einem Kloster Reliquien zerstörte, nnd die Bibel an deren Start aufstellte. Nach vielen überstandcncn Abcntheucrn und Gefahren, kam er im I. i54ö nach Basel. Bald wurde er Professor, und im I 1545 Magister. AlS der Grad eines Magisters ihm übertragen wurde, cmpsicng er denselben siysnd; welches nur denen bewilliget wurde, die schon von einem ge. wessen Alter waren, und an Wissenschaft sich vorzüglich hervor thaten. Der Zulauf an seinen Vorlesungen über die Wohl- redenheit. nnd dereinqcärndtc Beyfall wären unaussprechlich. (ä!ci vix potent.) ES kam der Sohn eines polnischen Für- sten, Ki8ks, .mit einem großen Gefolge von Edelleuten, aus dem entferntesten Theil Lithauens, in keiner andern Absicht hieher, als um ihn -u sehen und anzuhören. Der Herzog von Savoyen, der Vaivod von Siebenbürgen, der K. Maximilian n, der Pabst selber trugen ihm in ihren Staaten Vortheil- hafte Anstellungen an. Der Pabst wollte ihm alles vergangene ^oo XV. Periode. Besreyung vom Bistum. verzeihen, ibm ein großes Gehalt zu Rom anweisen, seine Tochter mit beträchtlichen Steuern versehen, und nur.von chm verlangen, daß er über die Religion nicht dispulire. Er blieb aber zu Basel, wo er Bürger geworden war. Er starb im I. 1569. Das Verzeichnest seiner Werke füllt mehr alö zwey Seiten aus. Seine Tochter Angela konnte vier Sprachen, deutsch - lateinisch, italiänisch und französisch, sie kollarionirte Handschriften, laS dem Vater vor, und war ihm sonst in sei. nen gelehrten Arbeiten bchülflich. Ein Sohn, wurde als Arzt beym Kaiser angestellt, ein zweyter Sohn, Leo, trieb hier die Handlung, und, ein dritter Sohn, AugustuiuS, wurde Professor der Rhetorik. ^°) Joh. Bauhin. Er lehrte vier Jahre die Rhetorik; wurde aber alü Leibarzt des Herzogs Ulrich, nach Mömpel- gard berufen. Zur Herausgabe seiner iiistor-i» plan^iunr universal^ in drey Foliobänden verwendete einer von Graf. fenried vierzig tausend Gulden. ") Henric.xetri. Er war Professor in der Rhetorik, aber, als berühmter RechtSgelchrter, der Nathge. her nicht nur von Einheimischen, sondern auch von vielen angesehenen Fremden. In einem eigenen RechtShandcl deu er vor dem Consistorium (Civilgericht der Universität) verlor, wendete er sich an die politische Behörde, »ud stostte wider daS Consistorium schwere Verleumdungen aus. Daher winke er im I. 1599 seiner Professur stillgestellt, und im I. i6l,i entsetzt. Der Kaiser Mathias ernannte ihn , aufm Frankfurter Reichstag von 1612. Ritter und Reichshofratb (auN,« re-ie <-ome8.) In der Folge, 1625, nahm ihn und seine Ab. stämmlinge der Herzog von Longurville in die Zahl der Rir. terschafl, seiner Grafschaften Neufscharel und Vallangin auf. Uebrrgenö hatte er im F. 1592 die Tochter dcü Oberstzunft. mcisterS Bernhard Brand gehcirachel. öetuiegus. Er gab drey Schauspiele heraus, Susauna, Juditha und Josrphuö, die auch hier öffentlich aufgeführt wurden- ") HelruS- Er wurde Professor in der Logik, dann in der Wohlredenheit, hierauf Pfarrer bey St. Martin, und endlich Gymnasiarcha, von i5Si biS zum i.Ieuncr 1620 , wo er vom Schlag gerührt wurde. Mehrere Berichte stimmen darin über. ein, daß er sich in dieser Laufbahn sehr auszeichnete. XXVII. Kap. Universität u. andere Schulsacheir. ^01 ?rr,i>u8. Er war lange nur Corrmor in den Buchdruckerenen , dann Helfer ben St. Peter / hierauf Gymnast. archa oder Lerwefer dieser Stelle, endlich Professor der Wohl- redenheit. Er schrieb eine Abhandlung über die sonderbare Frage: Wer sey dem Staat nützlicher derjenige der viele gute Regenten bilde/ oder derjenige der selber gut regiere? ^) ^Ll-onius. Er lehrte unter anderm bis an das Ende seines Lebens die Mathematik. Was die Jahrzahl betrifft, wo Acroniuö den mathematischen Lehrliuhl erhielt/ stimmen Würstcifeii/ in seinem LpO»i»s, und Herzog in seinen n.,s i-suigc-iL nicht mit einander überein. Wurstcisen schreibt 1564 - 8ex->§lie8imo , und Herzog schreibt lAäss. (fünfzehnhundert sieben und vierzig.) Folglich zeigt sich ein Unterschied von 17 Jahren, -ursoirr-onismirs ( Zeitmißrechnung ) der in der Geschichte keine Kleinigkeit ist. Mehrgedachier AcroniuS ist um desto merkwürdiger, daß jedermann im Stande zu seyn wünschte, den entfernten Ernfluß zu berechnen, den er, in der Kette der nachfolgenden Lehrer, hundert Jahre svätcr, auf die Bernoulli möge gehabt haben. Als Johannes Bernoulli (der erste) im I. 1695 nach Groningen in OstfrieS- land berufen wurde, fand man billig, daß wir den Ostfricsen mir Zinsen zurückgäben , was sie nnS an AcroniuS vor ungefähr 150 Jahren überlassen hatten. eiimieievE. Er war vom Ritterstand. Er kam hie. her im isren Jahre seines Alters und blieb hier seine ganze Lebenszeit. Er wurde Doktor in der Arznenkunde, und Leibarzt von zwey Bischöfen von Basel. Er lehrte 2> Jahre lang die Logik und 22 Jahre die Phnsik. Sein Sobu und sein Großsohn, beyde Aerzte, wurden auch beyde Bürgermeister zu Müllhausen. Opoi-iE. Die beklemten Umstände, in welchen er erzogen worden, seine unglückliche Heirath mit einer bösen Wittwe, dann mit einem verschwenderischen Weibe, seine Verbindungen mit dem Theophrast Paracclsus, seine Verrichtungen im Lehramt so er aber bald aufgab, seine Bnchdruckerey die ihn berühmt machte, die Untreue seines Gesellschafters, die schreyenden Forderungen der Wucherer, die 20 bis 50 vom Hundert jährlich forderten, seine eingegangene Bürgschaf. ten. . . . Dieß und manches andere machen aus seinem Le- VI. Band- C c 402 XV. Periode. Befreyung vom Bistum, ketislauf ein wahres Gewebe von Verwirrung. Er starb im 1.15b8. 8ed->8ti->!ic-,8teiiio. Er hatte arme Aeltern. Erbrachte zu Lyon, als Hauslehrer dreyer junger Edelleute, einige Zeit zu. Er wurde hierauf drey Jahre lang Recror der Schule zu Genf CalvinuS schrieb mit Heftigkeit wider ihn. Ca, stellio antworleie mir Kraft und nicht ohne Salz. Er hegte in einigen Stücken eine andre Meinung a,S die des Calvinus- Casteüio begehrte also vom Rath in Genf seinen Abschied. Aus dem Zeugniß so Calvin, im Namen der übrigen Geiß. lichetm ausstellte, vernimmt man, daß Castellio an die Höl- lenfart nicht glaubte, und daß er SalomonS hohes Lied nicht für kanonisch hielt. Im I. 1544 kam er hieher, mit seiner Frau, vier Söhnen und vier Töchtern. Er wäre viel- leicht vor Hunger gestorben, wenn OporinuS ihn nicht mit Uebersetzungcn beschäftiget hätte. Theodor Beza, der hier war, schrieb wider ihn: „ Casteüio habe nicht selten in die heilige Schrift Sachen übertragen, die dem Sinne des hei. ligen Geistes zuwider liefen." Man streuere auS, daß oft, bey dunkeln Stellen, Castellio die Erklärung derselben von Gott erflehele. So arm war er, daß er einst durch die Obrigkeit angestellt wurde, um das Holz, so auS der BirS in den Rhein weggeschwemmt werden könnte, vermittelst euer. ner Hacken, an das Ufer zu ziehen. Im I. 1555 wurde ihm aber die Professur der griechischen Sprache anvertrauet, welche Stelle er mit Ruhm achtzehn Jahre versah. Er starb im I. 156z und hatte bis zu seinem Ende nicht nur wider Armuth, sondern auch wider Anklagen von Ketzeren zu strci- ten. Er wurde im Münster begraben, und drey Pohlen lies. sen ihm ein Epitaphium aufrichten. Scaligcr meldet, daß sein Leichnam in das Grynäische Grab bevgesetzt wurde. Damals war Job. Jakob Grnväus zu Tübingen. Als dieser zurückkam;, ließ er den Leichnam in ein anderes Grab ver. setzen, damit deö CastellioniS Asche mit der Seinigen in der Folge nicht vermischt werde. Dieser Grynäuö, Professor in der Theologie, wurde Oberstpfarrer. Jakob Zuinger. Ein berühmter Arzt, und Professor in der griechischen Sprache. Als der Landgraf von Hessen, Mauritius, hier war, hielt er vor ihm eine Rede über die Frage: >iuo »Ivllv jiliilosopIiÄrillum ült 1'iliiLchi? XXVII. Kap. Universität u- andere Schttlfachm. 403 6°) Hier. Geimiseus. Seines Berufs war er ein Arzt/ lehrte aber/ als Professor, die Physik, und dann, mit dem besien Erfolg die Philosophie nach dem Organon des Aristo- telcS. Alle seine Zeitgenossen nannten ihn einen großen Phi- losoph. Leider starb er in der Stärke fernes Alterö/ im 3. 1543. 38 Jahre alt. 6') Leo. Sonderbar ist es, daß am gleichen Tage und in der gleichen Handlung (1593) er Magister und Doktor in der Arznevkunde geworden ist. Er spaßte gern, und harre zum gewöhnlichen Wahlspruch angenommen, daß der Philosoph alles wisse ( Uliiiosopwus onini-, vovit. ) Einst siel er des Nachts in den Bach der Straße, und als er demjenigen, der ihm zündete, Vorwürfe darüber machte, daß er schlecht gezündet hätte, so war die Antwort: ich glaubte, daß ein Philosoph alles wisse. 6') No^krimiü. Er war im I. 1536 Lehrer in der Mathematik , er verließ uns aber das nächstfolgende Jahr. 6') Peter Rnff. Er war ein Sohn des RatbSberrn Daniel Nvff, und Arzt. Er wurde in I. 15v6 Professor der Mathematik. Seine Compcndicn über diese Wissenschaft bestimmte die Regen; zum beständigen Gebrauch der Studenten ( xei-- petuis nsisiuL.) Das Wort pei petuis ist auffallend, als wenn jeder Leitfaden zu emcr Wissenschaft nicht nach den Fortschritten derselben eingerichtet werben sollte. Werdmüüer, der auch oder genannt wurde. Er war im 1.1539 Professor der Moral; gab- aber, das nächstfolgende Jahr, den Wünschen feiner Freunde in Zürich, ihn zu besitzen nach. ^) Simon GrynäuS. Er lehrte mehrere Jahre zu Basel, wurde dann zu Heidelberg angestellt, kam zurück, und versah im I. 1580 die Professur in der Moral. Er war auch Mathematiker, Arzi und Anatomiker. Unter seinen Werken bemerken wir eines über die Ursachen und die Bedeutungen der Cometen. 66) Er lehrte hier im 1.1582 nur einige Monate, und zwar blos als Vikarius. 67) i>g8tu8. Er war ein berühmter Arzt, der sich auch mit der Theologie abgab. Er leistete große Dienste zu Hei- E c 2 -ro-4 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. dclberg und zu Basel. Er starb im I. 1583/ und vermachte der hiesigen Universität viertausend Pfund / um die Zinse davon vier Studenten / zwey zu Basel und zwey zu Heidelberg, die sich zur BaSter und zur Heidelberger Confession bekennen zukommen zu lassen. Doch war er einige Zeit deö ArianiS- muS verdächtig gewesen. 6b) Buxtorf. Er ward den 25. December 1564 in Westpha- len geboren / kam im I. 1588 nach Basel, wurde HauSleh- rer der Kinder des Kaufmanns Leo Curio, heirathate in der Folge eine Tochter desselben, erhielt im I. 1590 die Professur der hebräischen Sprache, und starb an der Pest im I. 1629. Er erzeugte eilf Kinder, sechs Töchter und fünf Söhne, worunter drey Dreylinge waren. Er hatte seine Kenntnisse im Judäischen Alterthum so weit gebracht, daß die Rabbiner ihn als ein Orakel zu Rathe zogen. Seine durch Sohn und Großsohn vermehrte Bibliothek wurde im I 1705 zum Behuf der öffentlichen Bibliothek, für tausend Thaler erworben. Im Jahr 1539 war die Anzahl und die Besoldung der Professoren wie folgt: 2 Theologen, 3 Juristen und 2 Mediciner. Jeder be- zog 80 Gulden auö der Verwaltung deS Stifts St. Peter, und 70 Gl. vom Rath durch die Deputaten. Außer dem 15 Viernzel Korn und 5 Viernzel Haber vom Stift St. Peter. — Ein Anatomiker bekam 120 Gl- von den Deputaten , und ungefähr 12 Viernzel Korn von verschiedenen Gotteshäusern. — In einer Abtheilung der philosophischen Fakultät, welche ineNia Liüssis genannt wurde, lehrten die Professoren der Moral, der Physik, der Mathematik und deö OrganonS, und jeder bezog vom Rath 120 Gl. und 12 Viernzel Korn. — In einer andern Abtheilung, die >ni>i-mr> c-i.-,88i8 genannt wurde, lehrten die Professoren der Orakoria, der Rhetorik, der Logik und der griechischen Sprache. Jeder Lehrer bekam vom Rath 110 Gl. und 12 Viernzel Korn. Außer den genannten Professoren verdienen folgende berühmte Gelehrte, die hieher kamen, angeführt zu werden: Theodor Beza ein Geistlicher, Peter RamuS ein Philosoph, XXVII. Kap. Universität u- andere Schulsachen. Franz HottomanuS, ein Rechtsgelehrter, und Wilhelm ArragosiuS, ein Arzt. Dieß beweiset, daß sie nicht nur Schutz von der Obrigkeit genossen, sondern noch, daß fremde Gelehrte auch gerne hier wohnten. Der Deputat Ryff, schreibt in seiner handschriftlichen Chronik: „ Auf der hohen Schule werden täglich siebenzehn ordinaire Professoren erhalten und besoldet. Sie florirt dieser Zeit (1597,) Gott sey Lob, m ächiig." Von zwey berühmten Reisenden müssen wir auch Meldung thun. Der bekannte Montaigne reiste, in den Jahren 1580 und 1581 nach Italien über Basel. Dieß meldet er, in seiner Reisebeschreibung, von unsrer Stadt, wodurch er aber in mehreren Stellen den Satz bestätigte, daß man sich auf Reisende selten verlassen kann. Gleich anfangs sagt er, daß Müllhausen zum Kanton Basel gehöre. Dann fäbrt er sofort: „ Lasls. Lslis vills äs la xrsnäsur äs Llois environ, äs äsux pissss, cav le liliin ttsvsrss ps>7 l« Milieu sous im §> snä st tres.Isrxe pcmt äs liois. 8si§- neuris tit cet lioimsur L ^l. ^l. ä'Lstsssss, st äs MontsiZits, c^us äs leur envo^sr I'un äs Isurs ok.. 6eist8 äs leur viu, 3ves uns lorixus ltarsiiAUS, c^u'on lsur üt etsnt L tslils, s lq^uclls lVI. äs Moatsizns rsxon- „ ^lelliouss, tme liells petits vills äs Luisss, äu Lsnton äs Lsle." -) Der Rath, die Regierung. 2) Sein Reisegefährte. ») lvlontÄixns wird in der dritten Person genannt, wenn sein Sekretär die Feder führt. *) Beamte, wie der Oberstknrcht, oder der RathS- knccht. ^06 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. clit sort lonZtelps, etslit ileeouverts les uns et les sutres, eu presenee ' so»t fort bons. lVolis v vüues 3 sesu^oise , l>u'i> est possillls 6s voir, Is<^uelle le 6it melleein s Ilutie so>txi'sn6s, runzle et soinptueuss. Lntle sutees elioses, il lleesse un livee u lieu k>ue les eutees foiit peinllie les lieelles selon leuis eouleurs, Ini n tiouvs I'iil't 6s Ics eoiee tolltes nlltuielles si peoprement sur le Papier , ktus les moinlires seuilles et killres p apparoissent ooin- nie eiies sant, et il seuillete so« livre, saus c^ue rien en eeliappe , et inontia lies simples cpii p etoient colles, i> p evoit plus 6e vinxt aus. dns l'eeole pullliclue 6es klnatviuies entieres 6'Ilonilnes inurts c>ui se tienneiit. IIs ont cela ctue leiir Ilorloxe llans Is ville, non pris aux ssuxl>our§s sonne toujouis les lieures 6'une Ileurs ilvilnt le teins. 8'il sonne 6ix lleures, ee n'est it «lies 7ous p vinies t'orcs zens 6e savoir, eoniine Orineus, et eelul c^ui a kalt le tlieatrunl, et le llit niellecin läse rus, st sstltu^ois Ilottoinail. (ües 6eux Uernieis vin- rent 8ouper svso lVlessisurs ^ le lenlleinsin lzu'ils supent In der Stube, nicht am Ofen. ') Heut zu Tage würde man sich anders ausdrücken. H Ein Irrthum. Die Uhren schlagen in den Vorstädten wie in der Stadt. Er wollte Aemter, Landschaft sagen. ») S-ehe den iren Band, x. 4c>3. und den Zten Band, p. , 527 '. Statt ii s se soll stehen PS SS, Lstissse und lVIontsixns, XXVII. Kap. Universität u- andere Schulsachen. ^07 si'rives, l^lr. ds lVloritsixns ^'u§eg cxu'ils stoient msl d'ss- cord 6s leur reliZion, psr Iss rspoiisss ^u'il en rs^ut; les uns ss dissnt ^ninzliens, les nutzes Oslvlnistss st Iss suttss l^lsrnnistes; ') st sussi i> kut svsrti, e^us plusisurs sonvoisnt sneors ls reli^ion sonisins dsns lsur soeur. 1.L kornie äs donner Is sscie>nent, s'sst en ls lrouclis coiniNnnement, tontekois tsnd Is rnsin c>ui vsnt, st n'o- sent les ministl'es rsnsues eetts cords II§s L csls ^s'iis 6onnetent I»>s 6s leus sssosci. ') I.PI. vscpie 6» Heu. qui Isur 68«. In, t ennsrni. sst lo^e IiotS 6e >3 vills ss son 6Ioss.8s, ') ss insistisst Is plspart 6s isste es Ii> c»iup->xss ss I-, reli^ion «soisnss, et i! ^osit 6s 1)isn 60000 livss 6e ISVSSS 6e 1.1 vills, et SS ooslinue Isleetion 6s I'Lvsczue. klusieuss «s pIslLsisest s IVI. 6s IXIostsixss 6e Is Nissolutlos 6ss femisss, st 6s I'ivso^ne- rls 6ss Itsdltsss. Kous / visies tsiUss ss petit sst'»st 6'us pasvse Iiomsie pous Is r-uptuse, ciui Ist tssits Iiies iu6emeitt psr le cltiisitAien. DaS Jahr vorher (1579) war der berühmte Jakob AugusiuS von Thon, Präsident des Parlaments zu PariS, und Verfasser der vortrefiichen Geschichte seiner Zeit/ auch zu Basel. Folgendes findet mau hierüber in seiner Biographie. „ I.s sHosr 6e 6SIs ns In! Ist P 28 Isutils. II svoit 6ss Isttsss 6e l'itlios poss llieoNos 2 u I s ^ e >' et posr Ilssile s r I> s sli, Iiossss pol, et oilicisux. II ns c^uitts polst es 6ersier, t^ui lui kt voll' clisr lui, uvast Ganz unverständlich. Welche oinsmsns und iseudies ? Was für Zeugniß von Treue? Was für ein Aecord wird hier verstanden? ') I^oxs Iiars 6e Is ville. Wer sollte nicht meinen / daß er im Stadtbanne wohnte? 3) Soll es la csmpsxss 6e Is ville heißen/ so war eö ein Irrthum. "») Wer konnte ihm doch so etwas weiß gemacht haben? ^ Er war Professor in der praktischen Philosophie/ und bald darauf Professor in der Arzncykunde. XXVII. Kap. Universität u. andere Schulischen. <109 toutss slt08S8 , äss rssusils Mguusoripts, äss lueäiüllss snsisuuos, st c^uelipuss pstits msudles ^uklilr38ius 3voit l3is- ses 3 ^.morbasli son psrs psr son testnmsnt) ontrs 3U- trss un §lods tsrrestrs ä'nrxsnt, dien snlumins, st xi^sve p3r un ouvrior äs 2uriclt. Dnns ls teius c^us äs Ilrou ls re§3räoit 3Vco 3ttsntion, il s'ouvrit pur ls inilisu: on rsmplit nussitot äs v!n lss äsux lisiuispltsres, st I'on but 3 Is S3nts äs iVl. äs 1'liou, suivnnt I'u83§s äu pavs- Os I» on ls sonäuisit 3 Is l/il>liotlrsc>us puklitpie, oü I'on xsräs lss ui3nu8sript8 äs plusieurs sorninsntntsurs gross 811 ,. kl3- ton st sur/^ristots. Il visit3 ?elix hinter, Ooctsur su insässine, loge ä3ns uns grnnäs st ngrsnbls uiuison, oü il ls rssut kort oivilomont. hinter lui iit voir änns son eou- ris uns sspeoe ä'nns souv3§s, äs Ir> grnnäsnr äe8 inulets äs 1o8S3ns ou ä'/>.uvsr§no. Lot nniiusl 3voit ls oorps oourt st äs longus8 ^nml/ss, In oorns äu pioä konäuo oomins solle ä'uns biolis, ^uoic^us plus grosse, ls poil lisrisss st ä'uns ooulsur bruno st ^nunätrs. II lui montru snooro un rat äs montngns, äs >3 grnnäsur ä'un cliat, tiu'ils 3ppsllont uns niarntotts. Il stoit snksrnis äans uns oassotto, st oom- nts l> nvoit P888S l'liiver saus munter, il stoit tont sngauräi. I?l3tor nvoit nussi l'stui äes fossiles äs Lonrnä Oesnsr^ on l'svoit Apports äs ^urioli, tsl c^u'il est sorit st äossine äsus un äs ses livros. Ost stui renkerrnoit I>isii äss rsis- tss äiikorsntss, entrs 3utrss. <^u3ntits ä'inssotss P3rticulisrs, c)>ii ssinlilsnt 3Ut3nt äs ^sux äs Is N3turs. I) s '1'liou les ex3nrin3 3 loisir, st 3vso uns xrsnäs curiosits, siäs ä'^lnsrduelr <^ui 8/ connoissoit kort liisn. II slls voir snsuits Ilieoäor 2uinxlisr, ä^ns uns in^ison I-l voir äe-I^ ls in3§3rin äs I?isrs I? s r n s äs I^us^ues ; es vieill3rä stoit ensors si viZoureux , <^u'il tr3V3illoit lui-msrns 3 son ini- primsris. Lnlin, 3pre8 3 voir rsMsrsis ^nierdacli äs 83 politssss, il p3rtit äs Läls, Vom Kanzler. Bis nach der unlängst geschehenen Einnahme des Bi. stnms durch die Franzosen / war der Bischof von Basel/ dem Namen nach/ Kanzler der Universität geblieben. Seine dieß. -Lio XV. Periode. Befreyung vorn Bistum- artigen Rechte schränkten sich auf folgendes ein. In seinem Namen wurden die Doktoren verkündet/ und das Diplom auS- gefertiget. Dann verfügten sich alle zehn Jahre zwey Pro. fefforcn zu ihm / mit dem Auftrag / um die Erneuerung des Vier.KancellariatS und die Bcfugniß anzuhalten/ fernerhin Magister und Doktoren ereiren zu können. ') Die Negenz war Bitt-Kanzler. Eine Zeit lang/ versuchten eö einige Bi. schöft/ eine besondere Person/ als Vice.Kanzler, nach freyer Wahl/ zu ernennen. Die Prästanden dafür waren gering. Der Bischof bekam zehn GoldSgulden. Der Hofkanzlcr zwey / und die Kanzler, einen für das BestätigungS-Diplom, welches inliuitum überschrieben wurde/ zn verfertigen. Dagegen halte er, wegen des Empfanges der Professoren / Unkosten zn bestreiken,- wie es sich aus folgender Erzählung ergibt: » Im I. 1772 wurden die Professoren Falkner und Johannes Bernoulli/ mit einem Lomirat von drey andern Pro. fessoren / einen Doktor der Arznenkunde / und den zwey Söh. uen eines der Abgeordneten, an den Bischof Simon NiklauS/ uach Pruntrnt geschickt. Die zwev Abgeordneten nebst zwey andern Professoren/ fuhren in einer obrigkeitlichen mir vier Pferden bespannten Kutsche, und harren zwey Ueberreurcr. Die vier übrigen Herren fuhren in einer andern vierspänni. gen Kutsche. Zu Pruntrut, bischöflicher Wohnsitz, wurden die beiden Gesandten den folgenden Morgen, in ihrem Ab. steigquarrier durch den Hofsekrclär in einem fürstlichen Wagen abgeholt, und in das Schloß geführt; die sechs Be. gleiter kamen in den baselischen Klitschen auch dahin. Der Fürstbischof cmpfieng die zwey Abgeordneten unter der Thüre des AudienzsaalS, hörte ihr Begehren an , nnd antwortete will- fahrig. Die gesammte Gesandtschaft speisete an der fürstli- chen Tafel, mit zwanzig andern Personen. Nach dem Essen besichtigten sie die Merkwürdigkeiten des Schlosses, nahmen *) Damit, wird gesagt, sie in katholischen Staaten anerkannt werben möchten. XXVII. Kap. Universität u- andere Schulsachen. 1 Abschied, bekamen in ihrer Herberge das verlangte Diplom, und entrichteten die Prästanden. Die ältesten Benspiele von dergleichen Absenkungen finden sich in dem LebenSlauf Le6 Pros- ChmieleciuS. Er wurde im I. 1608 mit einem andern Professor an den Bischof Wilhelm Rink von Baldenstein, und im 1 .1629 an den Bischof Heinrich von Ostein abgeordnet. Im 1.1782 verbuch sich Bischof Friedrich von Wangen, wegen damals obwaltender unruhiger Zeiten, die Gesandtschaft; schickte aber der Universität gegen die dennoch gewöhnlichen Gebühren das althergebrachte Diplom. Im I. 1792/ den 9 . Äugst, nach dem Einmarsch der Franzosen in das Bistum, entschuldigte sich Bischof Johannes von Roggenbach , von Viel aus, dieß Geschäft aufschieben zu müssen: eö sollte aber indessen, schrieb er, alles in st-rtn ivielem, oder, sctiolgs triviales.) ES Wurde i>N I. 1544 errichtet, und im I. 1589 aufgehoben, oder vielmehr in das Gnmnasium verseht. ES war in vier Classen ein. getheilt. Anfangs hatte jede Classe einen besondern Professor, der den Studiosen der philosophischen Fakultät täglich, außer den Sonn- und Festtagen, eine Stunde gab. In der ersten Classe lehrte man die Regeln der lateinischen Grammatik, in der zweyten wurde ein lateinischer Schriftsteller behandelt; die zwey übrigen waren für die griechische Sprache bestimmt, die eine für die Grammatik, die andere für einen Schriftsteller. -) — Bald darauf trat eine andere Anordnung ein, die erste Classe gab sich nicht nur mit der lateinischen Grammatik, sondern auch mit der Auslegung eines lateinischen Schriftstellers ab. In der zweyten Classe lehrte man r) xaeciÄAaAinm bedeutet nach seiner griechischen Etymologie, nichts anders als Unterricht der Knaben, oder, Ort, Anstalt eines solchen Unterrichts. ES schickte sich folglich zu jeder Stufe des Schulwesens. Bey uns aber nach des Professor BruckbcrS Zeugniß der sich aus das Oeoi-Stoilum piiiioio§iouni beruft, bedeu- me, das. .Wort Uakäsxnxium, in den ersten Zeiten der Universität, einen Ort wo philosophische Lektionen gegeben wurden, deren so viele anfangs gewesen seyn mögen, als es Bursen gab, wobey zu erinnern ist, daß die Erlernung der gelehrten Sprachen, mit Ausnahme der er- sten Anfänge in der Grammatik, auch zum philosophi- sehen Unterricht, wie jetzt noch, gezählt wurde. ^tliens« rsnrivss, p. 255 und 265. Der Pros. Bruck. er, in seiner Ui-aetülio A-i epitoins, 1>, 220 sagt nichts von diesem ersten Anfang. XXVII.Kap. Universitöt».andereSchulsachen. ^3 Rhetorik und Poetik; in der dritten Logik; und in der vier- ten die grichische Grammatik, liebst der Auslegung eines griechischen Schriftstellers. So weit die ^rllsnse rsuricss. UrstistuS in seinem Epitome von 1577 (p. 220 ) weicht aber etwas davon ab, indem er mir zwey Classen angibt. ') Der Pros. Brucker, theilt folgenden Bericht mit: Im Päda- gogio waren vier Lehrer '- gilius, Osessn, Imeisnus, utniusi;ue linc^use sulones, uns cum 1_.o§iese eieinentis pnoponuntun, exi§untur- c;us. (5rsmmstices Ismen, <;uee minus UUeiiter per- cepts, sui nexleetum vinciiesre solsl, prseeipus nstic, lisdstur. LIsssis seeunäss institutiu likei slior est, ndi pnseter ünAuas xrecse sxsetiorem prseleetionsm, Disleotics c;uoc;ue plenius trsUitur, neu Hlietorices rantum seeepto , seä ul,us elism in ensrrsnUis ors- rionidus Licenonisnis ostenriitun, slteinis item liekUo- inscii1>u8 Uisputstionss rlsclumslionesc^ue puklice insti- ruuntur. 11: Iioe orciins stuZiosi proZr-eUersntur, ex 1?ss4s§o» xio in elssbem seeunäsm, inäs^ue in olsssern tertisrn. XV. Periode. Befteyung vorn Bistum- als eine Classe, und zwar als die erste, nach der Zitordnung, angesehen. Daß nun in der philosophischen Fakultät zwey Classen vorhanden waren, haben wir weiter oben, durch einen Auszug vom I.1569 über die Besoldungen gezeigt. Die eine wurde intim-, nig«8i8 , und die andere meUis genannt , weil sie zu einer Hähern Fakultät führte. Nach vollbrachtem Un- lerricht in der intim» ciusse werden noch heutzutage die Stu- Lenten, Laureaten, und nach vollbrachtem Unterricht in der msilis olssse, Magister. Die Benennungen von intim» und meUis, oder 8emmUs und tertia sind verschwunden; die Sache selbst ist aber stehen geblieben. Drucker sagt ferner, daß änfänglich das Pädagogium einen Moderator gehabt habe, daß aber im 1.1S57 zwey aufgestellt wurden, die Vi8itslore« 8vliul»n„m et p»eU->xc>Bi hiessen. Endlich, daß im I. 1589 das Pädagogium, aus gewissen Ursachen, in das Gymnasium versetzt wurde. Diese gewissen Ursachen (cerms oi, o»u8»s) hätte man doch gerne gewußt. Einige Rathserkaillltnisse über die Universität. ^cactsmiss vel 8tuiliorum. 1543. 15. Ienner. Die Deputaten sollen, ohne Bor- wissen, Gefallen, Befehle der Räthe, in Ansehung der Pfründen, Beneficien, noch Leemren, Zusagungen thun. 1543. 5. Merz. Wenn die Herren der Universität, von der UniversitätS ° Sachen wegen, vor E. E. Rath kommen, oder beschickt werden, so soll man sie stehen, und nicht sitzen lassen. 1543. 10. May. Demnach eine Stadt Basel etliche DoktoreS der Arzney und andre ordentliche Leser mit schweren und großen Besoldungen erhalten muß, und sich zu vielen Malen begibt, daß dieselben von der Stadt reisen und die Ob, rigkeit nicht weiß, wohin sie wandeln, wodurch aber die Stadt entblößt, und die Bürgerschaft, auch die Fremden , dieins- XXVII. Kap. Universität u. andere Schulischen. -L15 besondere so hieher kommen, um die DoktoreS der Arzney zu besuchen, gehindert, gesäumt und verkürzt werden, so haben M. Gn. Herren erkannt: wenn künfligs Einer von solchen bestellten und angenommenen Ordinarien von der Stadt reisen will, so soll er den Rath zuvor um Urlaub begrüßen, und soll hiemit die Erkanntniß, in welcher begriffen ist, daß sie von den Rektoren Urlaub nahmen, um so viel geändert lehn» 1L44. 19 . November. Auf eine vorgetragene Supplike der Ncgenz, erkannten die Räthe, daß Rektor und Regenz volle Gewalt und Rächt haben sollen, alle und jede Profes. soreS und Lesemeistcr, sammt den Studiosen, so der Universität zu Lieb herkommen, zu verwalten; ') die LcktioneS, so am nützlichsten und fruchtbarsten sind, zu berathen; auch wie, was, wenn und durch wen, die gelesen werden, dazu wer und welche Studenten die hören sollen, und was der. gleichen Dinge berührt zu setzen und zu ordnen. — ES sol. len aber Rektor und Regenz ernstliches Einsehen thun, daß alle Professoren fleißig und mit Frucht lesen, die Lektionen nicht negligiren, noch versäumen, sondern ihre Scipendia ehrbarlich und treulich verdienen, damit die Zuhörer förder. lich templieren, und der Rath das Geld nicht vergeblich ausgebe. ES ist ja. billig, welcher ein ordentlicher Leser ist, daß er seiner Lektionen geflissentlich warte, verfänglich und mir Frucht lese, oder, wo nicht, daß er deren (Lektionen) siillgestellt werde. — Hiebey wollen UGn. Herren ihren De. xntaten stucHi die Gewalt, so sie von altem her gehabt, auch wiederum befohlen haben, also, daß sie auf die Schule ein treues Aufsehen haben, derselben die Hand treulich bieten, und was jederzeit einer ehrsamen Obrigkeit gegen die Schule, und hinwiederum der Schule gegen die Obrigkeit angele, gen, solches als Mittelpersonen treulich anbringen; und falls sie zu Zeiten von der Schule Klagen vernehmen, dicselbige je zu Zeiten einer ehrwürdigen Regenz zn erbessern anzeigen. Aber sonst andrer Dinge, die der Schule zuständig sind, sich nicht beladen, sondern, falls deShalben etwas an sie gelangte, das vor die Regenz weisen. — Zu dem andern, ') Professoren und Studenten verwalten, ein seltsamer Ausdruck. ^l6 XV. Periode. Befreymrg vvm Bistum. und wiewobl E. E. Rath, hievor und noch, die ordentlichen Leser anzunehmen / und die Lectiiren zu verleihen, sich vorbehalten, so will jedoch ihre ehrsame Weisheit der hoben Schule ihre Gerechtigkeit hierin nicht genommen, sondern vergönnt und zugelassen haben, Laß eine ehrwürdige Regen;, wenn ordentliche Leser mangeln, eine oder mehrere Personen, die solche Lectioncn zu versehen geschickt und tauglich nomi- ren, und einen ehrsamen Rath, diei'elbigen, oder andere ge- schickte Personen, nach ihrem der Räthe Gefallen, dahin zu bestätigen, anzeigen und präsennren mögen. Und sollen aber in solcher Romination und Präsentation vornemlich Basier, falls die dazu geschickt.erfunden worden, angezeigt und besor. dert werden. — Zu dem dritten, betreffend die jungen Sru. diesen, deren aus unsern Baselkinde, n zwölf in daS Stipen. dium angenommen, auch die acht fremden Armen so in Bnr. sal erhallen werden, will E. E. Rath, nnangcschen, baß zu Erhaltung dieser Studiosen eben viel Kosten, dcr aufdie Got. teöhauser und Kirchen, so aber hievon hoch beschwert und beladen sind, gelegt und zertheilt ist, gehet und aufläuft, nicht desto minder die Zahl der zwölf Stipendiaten, aus den Ge. fällen, so jetzt dazu verordnet, und wo immer möglich auch die acht Bursanten erhalten, aber die Gotteshäuser, beydem, jenigen, so ihrer jedem bis anheule abzurichten ausgelegt, gänzlich bleiben, und hinfüro weder der Schule, Studiosen, Stipendiaten noch Bursanten halben, daö Kirchengut kcincS- wegeS weiter steigern; sondern dasselbige bey den GolteShäu. fern, auf und zu andern Dingen, wie E E. Narh sie zu Zeiten gefällig, zu verwenden, bleiben lassen, darum auch E. E. Rath die Erkanntniß aufgebebt und stillgestellr haben will, weiche den Deputaten über daö Kirchengut, den klen April 1LZZ gegeben wurde. — Es sollen auch solche Stipen. diäten und Bursanten nun hina für alwegen, mit Wis. sen der Regen; angenommen und qeurlauber werden. Jetzt aber soll eine ehrwürdige Regen; die, so auf diesen Tag au. genommen, ohne Verzug, und darnach alle Fronfasten einmal vor sich beschieden; sich erkundigen, wo und bey wem ein je, der sey; examiniren was und wie er studire, Bescheid und Befehl geben, wie sich ein jeder kiinftigs halten solle; und also zu den Jungen sagen, daß sie in ihren Studien mit Frucht fortfahren, daß sie gute Sorge und Acht haben, daß die großen und schweren Kosten, die man mit ihnen hat, nicht vergeblich angelegt werden- Insonderheit solle die Regen; zn alle» Zei. len XXVII. Kap. Umversitätu. andereSchulsachen-^17 ten diejenigen, so in den LitteriS nicht geschickt noch tauglich sind, den Deputaten-Stucin anzeigen, damit dieselben zu rechter Zeit geurlaubei, zu andern Dingen verordnet, und diese Kosten auf geschickte Jungen, deren man hienach gemessen möge, verwendet werden, und vornemlich auf die- so BaSler sind. — Wie denn E. E. Rath dem Herrn Rektor und Regenten, dem alle unsern getreuen Fleiß und Arbeit unverdrossen fern werden, gänzlich vertraue», darauf auch J.E-Weisheit der Sachen zusetzen, Aufwachsung und Mehrung der Schule »erhoffen z und aber nicht desto minder in den Dingen allen, jederzeit ihre Hand offen und «»beschlossen haben wollen. — Zuletzt sollen die Sn. Rektor und Regenten aus die Vaganten, so unter dem Schein der Studiosen sich hier inschleisfen möchten, Acht haben, die rechtfertige»/ in Pflichtung annehmen, oder wenn sie sich ihrem Gehorsam sperren, Em. E. Rath anzeigen, die gehorsam zu machen. 1555. Die Regenz verlangte, daß nach Absterben der fremden Studenten und übrigen Mitglieder der Universität, sie die Hinterlassenschaft derselben inventiren, und zu Handen nehmen könne. Schuldheiß, Vogt und Amtleute des Gerichts widersetzten sich, führten ihre Ordnung an, wie auch ein entscheidendes Beyspiel von I5u6, so wie die Uebung , mit der Bemerkung, daß sie in Zeiten von Sterbenden diese Beschreibungen besorgt hätten. Der Rath erkannte, daß die Hn. Rektor und Regenten von ihrem Vorhaben gütlich abstehen, und, daß eines E. GerichtS Amtleute ungesäumt und ungcirret, auch ohne allen Eintrag noch Widerrede, gegen die Gelehrten , Studiosen und sonst männiglich, vermöge des Stadt- rechts und alter Gebräuche, mit dem Beschreiben handeln und fortfahren sollen. Abgeschaffte Gebräuche« Die rsurik'Le (x. 3.) erwähnen einest Gebrauchs , der bey der Beförderung eines Doktors Statt hatte, ohne aber zu melden worin er bestand. Sie nennen ihn Ves^ xerise, und er wurde vor dem Tag der Derkündung ausgeübt. Oootor tlieoloxiss xulrliso rsnunoistm-, «um prläiK VI. Band. Dd Li8 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. pro mors, vesperistus esset. Statt dieses Gebrauchs sves- psrisrum loeo) wurde eine öffentliche Disputation eingeführt/ den welcher der Candidat alle ihm gemachte Einwendungen widerlegen mußte/ und zwar unter dem Vorstand eines Professors/ der nur in dringender Noth ihn vertheidigen half. Ein anderer Gebrauch/ der noch in dieser Periode üb- lich war/ betraf die Aufnahme eines angehenden Studenten in die philosophische Fakultät. Urstisius beschreibt ihn/ in feinem Epitome (p. 219) folgend.rmaaßenr „ Die/ welche aus den gemeinen Schulen < ex irivisiibus tullis) zu den öffentlichen Hörsälen ') gelangen / werden vor den Augen der übrigen Studenten/ nach vorhergegangenem Examen / mit einigen Ceremonien zur Akademie gleichsam eingeweihet. Denn sie werden mit hölzernen Beilen / HöbelN/ Bohrern/ Sehe- ren/ und weiß nicht was für andere Werkzeuge/ beschnitten/ abgehobelt / bewähret / bescheren, wie auch die an das Haupt gesetzten Hörner abgeschnitten/ und durch dieses erinnert/ daß sie dir groben Sitten verlassen / nach einer rechtschaffenen Le- densart strebensaä eieAÄNtisui vit-eque iieous,) den Lehrern keine verschloßene sondern offene und lernbegierig Ohren reichen/ schon in derzarten Jugend die Gelehrtheit erlangen (»nte bai-Ksrn eruäitioneni conseciuanwl- ,) und die Hörner/ welche den Hochmuth andeuten/ mir welchem die Halbwisser meisten- theilS angefüllt sind/ von sich legen sollen." Dieß hieß man Depositio , oder Hullimentoi-um positiv, daS ist/ AblegUNg der ersten Unwissenheit. UrstisiuS fügt aber hinzu / daß wir Deutsche/ dadurch im allgemeinenden übrigen Völkern wun- derlächerlich vorkämen. Darunter wurde» auch vermuthlich die Hörsäle des Pss dagogiumS verstanden/ so lange diese Anstalt bestand. XXVII. Kap. Universität u. andere Schulsachen. ^13 Die Bibliottzek. Die öffentliche Bibliothek , oder Bibliothek der Univer- versität befand sich einmal in einem der Gemächer des Unter- collegiumS. Wenn die Bibliothek, so der Bischof Johann von Venningen in einem Zimmer des Münsters über dem Kreuz, gang zusammen bringen ließ, der Universität zu Theil wurde, ist mir unbekannt. Gewiß ist es aber, daß die hohe Schule, gleich nach ihrer Entstehung eine Büchersammlung befaß; da- her mußten diejenigen die sie besuchten, einen besondern Eid ablegen. — Im I. i55o erkannten die Deputaten, daß dem jeweiligen Rektor zehen Gulden jährlich zu Anschaffung von Büchern gegeben werden sollten. — Im I. 1559 erhielt der Deputat Heinrich Petri, daß die Bibliothek des ehemaligen Dominikaner Klosters, in welcher die des Johannis von Na- gusio sich befand, der Universität anvertrauet wurde. Er sorgte aber dafür, wenn eö nicht vorher geschehen war, daß man die Bücher, so das Concilium betrafen, in das Archiv brach« te. ') — Im I. 1592 ließ der Rath die noch in den Klöstern aufbehaltenen Bücher und Handschriften auf die öffentliche Bibliothek liefern, die zahlreichste Sammlung war, nach der der Dominikaner, die her Carthaug. Was die Bücher der Barfüßer betrift, so waren sie so zerstreuet worden, Laß maw noch in diesem achtzehnten Jahrhundert, verschiedene dersel- ben in einem finstern Gewölbe verschlossen gefunden hat. — Im 1.1564 vermachte Martin BorrhauS, Professor der Theologie, seinen Büchervorrath der Universität. Ein sonderbares Mittel wurde erdacht, sich Gelder zu Büchern zu verschaffen. Die Bücher der Klöster waren meh« ') Siehe den 3ten Band ?. 573 und folgende. Dd 2 420 XV. Periode. Befreyurig vom Bistum. rentheilS an Kelten gebunden, damit sie nicht geraubt werden konnten- Da machte man diese Ketten loS, verkaufte sie, und kaufte auö dem Erlöse Bücher. Eine reichhaltigere Quelle war aber, daß von jedem hier gedruckten Werke ein Exemplar auf die Bibliothek kommen mußte. Folgende Ordnung ergicng über die Pflichten deSBiblio- thekarius, den 20 . Merz 1691: Libiiotlieeae elavss praeter^uam I^eetori, Oeeanis ve, nomini eoncre6ito. Aui prokessoruni, ksstorum, 8enatoruniyue, so 'I'^poxrapliorum lidros utsnäos ex di- d>liotlieea Iiadere volet, eorum Nomina, äism^ne r^uo sum- serit, ^noc^ue reääiturus sit, manu propria notsto, pre- lium^ue alreribito. ?retü sutsm moöum Libliotireearius srditrio suo its 6e6nist, ve minus sit ^usti eommunisi^ue valoris rluplo» — Inkros manuseriptos, eaeterostsus rario- res, extra Libliotlieeam, ne oui^uarn, prsssertim non kene noto kaeilo, nee nisi R.setoris volumtste, eoneeUunto . . . pretium etism auetius liie äeüniunto. »- Lt extra urdein, nee sub piznorikus L6ejussoribusve i6oneis, <^ui l^ui proprer similitudinem apte eonjunzi possunt, compinxendos ita euranto, ut excellentium alibi excusorum librorum seeep- tionem, Quantum l^uidem in Iiao Lsoi tribliolkecarii tenui- tate livebit, minime nexlixant. — ^eeextas expensae^ue XXVII. Kap. Universität u. aridere Schulsachen. ^21 psumise rstiones nuper eleeto Leotcrri Oecsnisgus snns- lim dsnto» Das Gymnasium. Das Gebäude auf dem Münsterplatz, der Münsierkirche gegenüber, und das zweyte in der Ordnung, so man Gymnasium nennt, bestehet aus zwey durch einen Hof abgesonderten Gebäuden, dem sogenannten vorder» und Hintern Stock, die zwey verschiedene Anstalten ausmachen. Der andere Stock ist für die trivial-elementar.gemeine Schule der Münstergemeinde, und der Hintere Stock für das eigcnt- liehe Gymnasium der ganzen Stadt bestimmt. In den Schriften jener und spätern Zeiten lauft man Gefahr durch zwey Ausdrücke, nemlich, Schule auf Burg und Gymnasium irre geführt zu werden. Schule auf Burg bedeutete ursprünglich nur die Trivial-Schule der Münstergcmein- de, in der Folge aber bald gleichfalls diese, bald das Gum- nasium, bald beydes zusammen , welches im vorbevgehen gemeldet , Zweydeutigkeit bey Vermächtnissen veranlassen muß. Der zweyte Ausdruck, wie gesagt, ist das Wort Gymnasium. Seit der Reformation haben unsre Gelehrten sich bestrebt reines Latein zu schreiben, und da das Wort vniversitss im alten Rom etwas anders bedeutete als eine Lehranstalt, so haben sie unsre Universität abwechslungsweise , 8tu- dium xensrsls, I^CEl-um, O/mnssium genannt; dagegen hat der Verfasser der ^tilsnAs rsuricss (p. 278) den Vorsteher der Schule der Münster - Gemeinde, Thomas Plater, Gymnasiarcha betitelt, da die Deputaten ihn nur Schulmeister nannten, und im I. 1541 noch kein Gymnasium vorhanden war, sondern nur eine verbesserte Schule der Münster. Gemeinde. Richtiger drückt sich also der Professor Beck in in seinen Noten zum kp-toms (p. 198) aus, wenn er dem Thomas Plater nur den Titel eines Schulmeister» beylegt. ^22 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Die drey Deputaten Ioh. Rud. Huber, Joh. Jakob Hofmann und Alexander Löffel ') waren in den 1. 1588 und 1589, die ersten Gründer des jetzigen Gymnasiums. Sie wur- den darin unterstützt von Basilius Amcrbach, Theodor Zwinger/ Christian Wurstcisen (der aber im Merzmonat 1588 mit Tod abgicng.) Ferner von Joh. Jakob GrynäuS, Samuel Grynäns und Felix Plater. Sie erhielten vom Rath eine Erkanntniß, kraft welcher ein einziges Gymnasium für die ganze Stadt errichtet, und alle andere Schulen, in welchen die Jugend in den Sprachen und in der Grammatik un- »errichtet wurden, aufgehoben werden sollten.") Daß diese Anstalt für die ganze Stadt bestimmt wurde, gab eines der Hauptmerkmale eines Gymnasiums ab. Die Einführung dieser neuen Anstalt hatte den 14. Oktober 1589 statt. Die Lehrer wurden nämlich an diesem Tage eingesetzt. Der Rath erkannte auch , d daß ein gesundes, ange. nchmcS, und aus sechs heitern und geräumigen Schulstuben bestehendes Gebäude aufgeführt werden sollte. Dieß ließ er, unter der Anleitung der drey Räthe, und Pfleger des Münsters , Jakob Oberriet, Bartholomäus Merian und Melchior Hornlocher vollziehen. Das neu aufgeführte Gebäude wurde Sie werden inumvii-i -n-säsmic! genannt, weil die De- putaten in dieser Periode nur drey an der Zahl waren. ')8snstiis consultus lls instaurrnillo nnioo totiu8 eivitr>t>8 , S3etSri8 0 >nnit>n 8 8 cl 2 oIi 8 , in quilius Invontus in tinFUis et arte xrrnnrnstics inforrnsUstur-, sdolitis. 3) ^1gn6->tum üinpt>85imi 8sn8tns 6s eiixengo 6oinis!iic> 8-<>iit>ssrimo st Amoknissimo, 8sx In jiocüiistis) cl3ris st s->>>AL>dn8 6!8t!ncto. Dieß laßt sich füglich auf den Hintern Stock anwenden. XXVII. Kap. Universität u-andere Schulischen. 42 A ftyerlich im I. 1591 gleichsam eingeweihet. Eine noch vor- handene Inschrift lautet vom Jahr 1588/ das ist/ vom Jahr wo die Errichtung eines förmlichen Gymnasiums beschlossen wurde. Der Rath schritt auch zur Ernennung der Lehrer. Er erwählte Magister Johannes Beatus HöliuS zum Gymnasiarcha/ und Präceplor der sechsten oder obersten Classe; Magister Paulus Vernerus, suicinicensig siieslus, zum Präceplor der fünften Classe; Doktor ValentinuS Cherle- rus/ eisterdlii-xensis , gekrönter Poet, zum Präceptor der vierten Classe; Magister Petrus Gasns, f>iku>-xen8i8 n>i- wni8, zum Präceptor der dritten Classe; ') Magister Theo. balduö Oleieruö von hier/ zum Präceptor der zweyten Classe; endlich drey sogenannte Administratoren der ersten, oder untersten Classe / nemlich Georg Lnyelmann von hier, Johannes HagiuS/ omnipontsnub, und Emanuel Zinnern s von hier. 2 ) Hier folgen die Pensen der sechs Classen. ite Classe. Z) Sie hatte drey Ordnungen, oder Ab« *) Er war der einzige von den Professoren des Pädagogiums, der im Gymnasio angestellt wurde. Die ,vck->e- nge r^uricsk! melden, ( A. 265/) das Peter Gaius, der im Pädagogio seit 1566 Okkci-l 6ioeroni8 ausgelegt hatte, ini I. 1589 Gymnasiarcha wurde. Vermuthlich ist es ein Druckfehler, und soll hetsscu Präceptor im Gymnasio. Rvff, der seine Beschreibung um das Jahr 1597 nie« verschrieb, meldete nichts, wie leicht zu denken, vom Pädagogio, daS aufgehoben war, nennt aber das Gym« nasiuin, die lateinische allgemeine Schule. Die hak, fügt er hinzu, sechs Classen und acht Präceptorcn- r) Diese erste Classe mit ihren drev Lehrern oder Admini. stratoren, mag wohl, nebst der zweien Classe, die ge. meine Schule des Münsters ausgemacht haben. ^ xv. Periode. Befreymig vom Bistum. theilmigen (Orctiiies,) 3 ) 1. Ol-go. I.ittersruin kormse, ocrr!>k>lum äeMori8trslione. Syllsdas e.xprirnere. d^oinirrum et vkilror-uiti inkexiones. ?rseoe8 sscnse; orslio OlrriLti , 8vmdo!rim, DeosIoxuL linxus rnster-ris instillsntirr-, d) 2. oräo. In rects et expeäits tezeirrli Iscultste conkrmstrrr, irr libello xr-Liirrristico pro live 0)'mirs8io oonser-ipto ?uero nrsnri8 clucitrit, sä oon8sscjoeiiclsirr c>r,slerneun^us pixerigi ks- eultstem I?rsee8 per-ZFuiitur, e) 3. oräo. I» irixtS88rr et e§re88tt O^mnnsii, nonrirre äi viuo invocsto, lectioires oräiiirrtur et oop- elrrärint. ttecitspt sinzrili lirrxnä verrrseulö orstionem 6Irri8- ti, ^po8talor'um, Oeesloxum. dloirtenolstui-s septem vooriiri piopoiritur- in tskirlä. I?iieii äe8orikrrirt in- fleetiorres vocsstulorriirr. ^ii, czui ^srn teeitsrrrnt, Serikerr- äo 8o exereesrrt. 8oi'iptio Istirrs äoeetur. Die Lehrstunden waren des Morgens 8 und 9/ und die des Nachmittages 1 und >1. Dienstag gieng man um 8 in die Kirche. Donnerstag und Sonnabend Nachmittag gab eü Ferien. Am Sonntag wurden drey Predigten angehört. Indem die Schüler der übrigen Classen über die angehörten Predigten befragt wurden, las jeder Schüler dieser Ordnung dem gegenwärtigen Lehrer einen gewissen Theil des Ea- techismuS vor. Ute Classe. s) I^xeolsntui- irr preiste: preees in veirrserrls lirigrig, verba in8tit»tiuiri8 Irsptismi, verds insti- tlitiorr>!> ossirse äorninicse, osteelri8niu8 Oeooismpsclü xet- rrrsrriori8, pbslmorum reeitstio lirrZus xerrnsnies, meml»i8 tiiKciliorikus expliostis. Ir) tSrsinmgties sr8 , irrüexiones poirrinuin, verborum, pror^omiflul» et psrticipiorum. *) Die Verfasser des Planes, fügten in ihrem begleitenden Gutachten bey. ^>Ü 8 reoitsntilrus, opiirsmut prses- tsre , esetero 8 irrteres pinxere, c1isrt28izus eontsnrinsre, «tusm nu§sri et oUstrepere. „ WkNN die Einen avS- wendig hersagen, so ist es besser, nach unserm Dafürhalten, daß die übrigen zeichnen und Papier besudeln, als wenn sie Possen treiben und lärmen. *) Bekannt ist eö, daß unter der Benennung Namen, man nicht nur das Substarrtivum sondern auch das Adjektiv um verstand. XXVII. Kap. Universität u. andere Schulischen. ^2S ?rseoept» Lt^moloxiss st 8yntsxec>8. lüstonis sÜ8tisIts, OisIoZi Huiägiu ex Iü>ri5 clislozoluiit Loräsrii. s) Lxersi- tis lueiuorige <^ugs auZetur st cou8srvgtur rssitgtions ss- teslüsnii, nomeuclsturge l^ustuoräesim vosgbuiorum, plrrs- 8>um pusriliuni, s krgeesptors äietgtoruiu ex Lgtons st Dislogig. ä) Lxsrcitig mguuuui in eleZgnti st iriuuäs 8srip^ tul-s noinsnslsturss st tlisnigtuiu, c^une 8entsntisni r^usin- ägm' niorslsni oontineut äs virtutum 8tuPo st ku§H vitioruru, Illtk Classe« s) -^clole8esnts8' eruäisntur in pistst«. Z?rsos8 in 8srn»ons Intino. OstseIti8mu8. Hspstitio son- eionuin suäitgrum. IIuus <^ui8<^us ex soncione revsr8n8 , pro 8no ospru, c^uiä ol,8si'vsvit, resitst. I^rgsseptsi-Iiss^ sit3nte8 erixit er äucit; omnis^us gä illiu8 getsti8 vitnin, IN 0 I-S 8 st 8tuciiil sscommuäst: d) In Iinzui8. I.ibri äuc» xrio>e8 8sleotiornrn spi8toIgrunL OiseroiÜ8 expliegntur, in8titutä snslv8i in st^iuolozig st 8^ntsxi, sonvsr-sions ks- rniüer-s. Orgscg linxug: leotio ^ inüeotions8 getisulorum, noininnnt, vei-Iiorurn. o) In stz'Io: Lolloostions Igting, 8cr-iptione. ^rZurnentulN Asrinsniennr äiststur ex insteeiA xigelsstoruin lectisnuin, nt st ksciliu8 soinponsnt, st »äs- Iin8 inenti ^ sniino re8 guäitgg imprimgut. ä) In 8sriptu- rä: picturg st äuotu littsrgrum elexguti; ortlioxl spliig se, cui-st». 6rsecs. Den Sonnabend morgen in allen Classen r repstitione8 tumultugriss in8titnrintur oinninin Isotionnm. IVte Classe. Dxsrsetur: s) In pistate: 8^lnl>olunt in 8)'noäo Eisens eäituiu, vsl 8)^inl>olurn ^tlisn»8ii, gut ^ugu8tini sonks88io. Ostecliiginum ex insinorig resitgrs» I'i-geceptor träniert äs vsrngsulg Iia§uL in ssrmonsin Is- tinuiu. 6oneionuin suäitoruiti repetitio, c^uas sio in8ti- ') Lt/rnoioxig bedeutet hier nicht Wortforschung, Lehre vom Ursprung der Wörter, sondern den der Syntax entgegen gestellten Theil der Grammatik, worin die Ne- detheile psets8 or»tiani8, ohne wechselseitige Verbindung, einzeln, mit allen ihren Formen und mit den in jeder Sprache eigene» Eigenschaften, behandelt werden. ^26 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. tintur, ut r> sinxulis latin^ orstions exixatur, r^uid nain oliser- t^-lrent, b) in srkikus : Oranrinaties xraevä, xrainrna- tiva iatins ^ vujus expüvatio sie distribuitur, ut omnidus suis xartibus, vixinti ssx ievtionibus, Iroe est, sernestri adsoivatur, vum uno^uo<^ue semestri exsinina pu8Iie» el proinotiones in- Stituantur. i^Iusiva, c>u->e 8revi8us et nraxiine perspieuis xraeeeptis rnsdia irora doeetur , inedia vero altera eadein >,rae- Vspta u8u vanendo dsmonstrantnr st oondrinantur. T>0N« uerstag und Sonnabend Nachmittag, c) in auetoribus Koni, xraeeis. ^ntlioloziil saers. d) In suvtoridus donis iatinis : rn rnetro, evloxas virZilisnac, explicatio, analz'sis xrsin- rnatioa ^ in prosL, dno posteriores likri epistolaruin 6ies- ronis, e) in exereitiis xraecis, k) in exereitiis Istinis : eon- versio. Harn I?r->evsptor sie in8tituit, 8i <^usin iliustriorein xlrrssin notet, sd alias sententias ita trsdueit, ut interdunr «andern lovutionern in re5 props innuineralnles acvonnno- dst, et c^uasi ex una oera plures iinazines, nee tarnen e^jus- dsrn zsirsris eüinxat. 8t^lus, duo tlrsinmata sin^ulis lred- dornsdibus. Vte Eiai^e. Dxervstur a) !n Studio pietLtis. l?reee« von^unvtirn eurn sexta vlasss. 8extanus I'salrnurn, csuenr ordo rs^uirit, ex i-sraplirssi Luelranani rsvitst; Ouineta- nus Iiuiv respondit, ssd orstions salutÄ , ex translations D Ilrsodor Heras. Latsvlresis latina, eurn vonkrinstions rinxuloruin inerndrorurn testirnonüs vetsris et novi testa- rnenti, c^uae ad üs suo ternpors rnsrnoriter exizuntur. 6on- vionunr sinxulariuin exarnen latin« in8tituitur. d) In artidus : Orsinrnatiea latina in ornnilrus suis partilrus. Oraininatiea xrssca. Hsxstitio, v) in ^lusies, d) in auctoridus §ras- vis: novuin tsstarnentuin, e) in auetorilius latinis: episto- las Oicsronis; ^ensidis, I) in st^Io: prosa oratio, dno tlrsnrata slngulis Ireddoinadidus , §) in st^lo; nurnerosa ora- tio; versus solutos in ordinein suuin redi§unt, vsl para- xlirasi <^uad-lin audseius vertnnt. Am SüNNabkNd dkö Mv» gens wurde ein deutsches Argument dictirt. VIte Eiaise. lüxerostur, s) in xietate : ?reces. Vs-il- inos Oavidis turn elsra vooe orando, tuin Iiarnionia qua- -tuor voourn eoneinando. I?raee>^ui artieuli rsiixionis ditlu- sius exxlierintnr, adeo ut sdolescentes krevem iooorum vorn- XXVII. Kap. Universität u. andere Schulsachm. E Niunium tlrsoloIieorum äisxrspNen tenesnt. 6oncion68 8,0 repetuntur lirixus Istins, ut 8imul U8U8 prseoeptorum IoI>- porum et ilietoi iooi-um, )sm priu8 expliostoium äemon8- tretul-, d) In srtibub libsi sliI>U8 : 1°. Oi-smmstics Istins ; O^rsmmslics §> seos Z I50orste8; 8c:ript>8 ai'Fumentol-um §rss- crorum. 2°. ImZios, eu)u8 prseoepts msxime nsvs88sris, sä Ol-xsni ^^istotsiis mstlroclum svLommoäst», exemplis i»u8trantur. 3 °. R.Iistorics. 4 °. IVInsics. o) In 8oriptori- Iru8! orstoril>u8 , I8ocr'ste8; Liceio äs otüc:ii8; posti8: IIc>i"stiu8, 1crsntiu8 repetitul- sd säols8centidn8 , non 88- äentibus, 8eä insmbulsntibu8 , et <^us8> in pio8oenio i^>8sm comosäism s§sntibn8 6) in 8t^Io: orstio lixsts, certrt vei'8uum componenäorum msteris ^rnpo8its; orstio 8oluts, tlismsts Istins, Z^sscum srxnmenMm unum exixur. BemerkenSwcrth ist es, daß in keiner dieser Classen Lehrstunden für die Rechenkunst gewidmet waren. Man wird einwenden, daß in einer Inschrift (Groß ?. 458) derVerS sich vorstnde : 8LU immsro8 in sritlimstic:i8, äoctsm^ns ms- ÄM8,N. Wer aber die ganze Inschrift mit ihren Z2 Versen lieSt, wird einsehen, daß sie sich auf die Universität bezieht, denn sie bezeichnet die vier Fakultäten, die Theologie, die Jurisprudenz, die Arzncykunde mit der Chirurgie, und die gewöhnlichen Fächer der philosophischen Fakultät. Ob nun schon so viele Zeit auf die lateinische Spra. che verwendet wurde, so klagten dennoch acht Jahre spä- ') Die Lustspiele des TcrentiuS werden die Schüler nicht sitzend vortragen, sondern hin-und hergehend, und gleich, sam als wenn sie auf der Schaubühne die Stücke selber aufführten. -) Es ist uns noch ein Räthsel, ob die, von der Kindheit auf, getriebene Erlernung der todten Sprachen die Urtheilskraft entwickele, oder nicht. Wir kennen so viele brauchbare Leute, die in ihrer Jugend kaum etwas Latein lernten, und die jedoch alles mit Aufmerksamkeit er- 428 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. ter, (1597.) die Professoren der philosophischen Fakultät, daß die Schüler, die zu den öffentlichen Vorlesungen befördert wurden, ungemein schwach wären. ') Um dem Fehler abzuhelfen, schlugen sie unter anderm vor, daß schon in der fünften Classe die Schüler angehalten werden möchten, Gedichte zu schreiben, indem die Dichtkunst ein sehr großes Hülfsmittel zur Wohlredenheit sey. Dann auch, daß die Schüler einen und eben denselben Gedanken mehrmale mit veränderten Wörtern und Phrasen ausdrücken sollten. Der beßte Vorschlag war wohl, (doch unter Voraussetzung einer strengen Uupartheilichkeit,) daß der Rector der Universität diejenigen, die man promoviren wolle, vorher prüfen, und die Unfähigen in das Gymnasium zurückschicken sollte. fassen, von der Hauptsache fast nie abweiche«, und die richtige Schlußfolge selten verfehlen. Dagegen kenne« wir so viele, die von lateinischen und griechischen Brocke« strotzen, und dennoch nur unbrauchbare und unbehülfliche Pedanten abgeben, die jeden Scheingrund, jeden verkehrten Sinn, jeden einseitigen Wahn eifrig auffassen, sobald solche ihren Vorurtheilen, ihrem Dünkel, und vorzüglich ihrem Eigennutz das Wort zu reden scheine». *) ln t/rc>n,du8 ->g puk>IiLS8 prsslsetior>e8 proirioti8 . . . lteprsirenclitur nou soium inocio yussäsin Iritini 8ermo- n>8 inopis, 8eä etiLrn turn in io^usnäo, turn in sori- I>enlto jn8eiti», sut, ut rnoiliu8 loyuar, !nürinits8- ') Wäre dabey nicht zu besorgen, daß die Lehrlinge sich an einen schwülstigen Styl gewöhnten? 3) Dieß dürfte den Kopf des Lehrlings nur mit vermeinten Synonymen anfüllen, ohne das Eigenthümliche von jedem derselben unterscheiden zu können. Wenn die 6opia verkorum ohne Behutsamkeit erworben wird, so bringt sie nur verworrene Begriffe herbey. XXVII. Kap. Universität u- andere Schulsachen. 429 Das Collegmm Alumnorum. Wir haben bereits einige Verfügungen des Raths vom I. 1544 über diesen Gegenstand mitgetheilt. Im I. 1548 (den 12 . Deeember) erkannte derselbe, daß alle die, so in das Collegium, oder Augustiner.BurS aufgenommen worden sind, damit man desto mehr Acht auf sie haben möge, ihre Wohnung nicht außerhalb haben solle». Davon würden die Söhne der Prädikanten der Stadt aus- genommen, die aber die Lektionen fleißig hören, und sich ehrbar und gehorsam halten sollten. Diese Ausnahme wurde aber den 22 . Nov. 1557 aberkannt. Unter dem obigen Datum (1548) wurde im Rath die Frage behandelt, wie es mit den Stipendiaten verfahren werden sollte, die ohne Erlaubniß des Raths oder der Regen;, sich heirathen. Der Beschluß fiel also aus: ,, Die Stipendiaten, die sich unerlaubt verehelichen, sollen nicht nur kein Stipendium mehr beziehen, sondern noch den Deputaten die Kosten vergüten, die, in der Zeit wo sie erhalten wurden, aufgegangen sind, jetzt, oder wenn sie im Stande seyn werden, es zu thun, worin die Hn. Deputaten jeder Zeit berechtiget sind, nach Gestalt der Sachen zu handeln. Der Gegenstand kam im I. 1554 (den I2te» Februar) wieder vor.'' Die ohne Erlaubniß der Regenz vor dem 24ten Altersjahre eingegangenen Ehen der Stipendiaten wurden als nichtig erklärt. Sollten aber Stipendiaten, unter dem Schein der Ehe, Töchter von frommen, ehren, biedern Leuten schänden und schmähen, so sollen sie, nach des Raths billiger Erkanntniß, an Leib und Gut härtiglich gestraft werden. Zieht ein Stipendiat ohne Erlaubniß von hier weg, so soll die Regenz ihn zur Rückkehr ermähne», und dann die Obrigkeit, unter welche er sich begeben, ersuchen, ihn zum Gehorsam anzuhalten. Fruchtet dieses alles nicht, so soll er als ein Treuloser und Ueberseher seiner gethanen Gelübde erklärt werden; es wäre denn, daß er seines Austrittes und Ausbleibens genügsame Ursache darthun wurde, ey St. Theodoren für die KleinbaSler. Die Schule beym Münster hieß, zur Zeit der Heraus- gäbe des Epitome, so wenig Gymnasium, daß UrstisiuS, in eben diesem Epitome, von zwey Stellen (p. 108 und p. 217) der Universität den Namen Gymnasium beylegt. Der Ort wo die Münster. Schule, ehe sie, größten- theils, in ein Gymnasium für die ganze Stadt verwandelt wurde, lag, nach Beckers Bericht (p. 198) in dem Winkel des Münsterplatzes gegen den Rhein, und neben einer Ca- pelle, die St. Johannes geweihet war, und einen Decanus, einen Kämmerer, Senarios und einen Schaffner vor Zeiten hatte- Ihr Siegel stellte einen Pellikan mit seinen Jungen vor: vielleicht als Anspielung auf die Lehrer und die Schüler. In der gemeinen Schule bey St. Peter wurde um die Zeiten der Reformation, und nach denselben, der Unterricht in der lateinischen Sprache weit gebracht, und im I. 1585 gab sogar der Schulmeister CherleruS auch einigen Un. terricht m der griechischen Sprache. *) Ryff, in seiner Beschreibung von 1597, und folglich zwanzig Jahre später als das Epitome, meldet: „ Die Ge- meinden-Schulen sind, eine bey St. Peter, eine deutsche Schule zu Barfüßern, eine Mägdlein. Schule auch aufm Barfüßerplatz, und in der kleinen Stadt eine Schule, wo man Deutsch und Latein lehrt.'' Er spricht nicht vom Pädagogium , weil solches schon im I. 1589 aufgehoben war. Er spricht auch nicht von einer besondern Gemeinde. Schule des Münsters, weil er bereits vom Gymnasio, in welchem sie begriffen war, Erwähnung gethan harte. rsuricss x. 392. ^32 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. Die deutsche Schule des Barfüßerplatzes war keine neuaufgekommene Anstalt, sondern stand schon vor 15Z1, wie aus der ^.tiisnas rauric-ss 279) zu ersehen ist. Wir haben weiter oben bemerkt, daß in keiner Classe deS Gymnasiums Unterricht im Rechnen gegeben wurde. Ein gleiches gilt von den Trivial. Schulen. Es scheint, daß die gemeinen Bürger aus dem Kopf, oder mit Strichen undKerf. hölzern, die in der Gerichtsordnung von 1719 O 29) noch vorkommen, zu rechnen gewohnt waren. Die Studenten hatten ihren Professor Matheseos, und die Kaufleute, wie wie auch andre stellten vermuthlich für ihre Kinder, als Rechenmeister an: Studenten, Magister, Can- didaten. Die Landschule». Wie sehr die moralische Bildung der Landleute ver. nachlässiger wurde, zeigt eine Verordnung vom 16. Iuny 1533, worin geklagt wird, daß viele junge Leute nicht bethen können , noch die Gebote Gottes wissen. Daher verordnete der Rath, daß gleich wie bisher frohnfastentlich nur ein- mal, künftigS alle vier Wochen, die Prädikamen alle junge Knaben und Töchterlein, die über sechs bis in die vier. zehn Jahre ungefähr alt wären, am Sonntag Nachmittag, im christlichen Glauben unterweisen, und vermahnen würden, wie sie beten sollen. Die älteste Spur von einer Landschule ist eine In. struktion der Raths an die Deputaten vom 25. September 15M, was sie mit den Liestalern verhandeln und verordnen sollen. Die drey ersten Artikel betreffen, das schon beste, hende Schulhaus, ^ die übrigen den Unterricht selber, doch ') Was aber die Deputaten über den Gestank, den Schwein- XXVII. Kap. Universität u-andere Schulsachen. ^3L ohne Angabe der Lehrfächer. Zugleich wurde festgesetzt-, daß der Prediger von Lausen, Helfer des Lempriesters zu Liestal, in der dortigen Schule Unterricht geben würde. ') Das Lehr> geld für den Schulmeister war, wie in der Stadt von jedem Kinde ftohnfastentlich zwey Schillinge. Endlich faßte man den Entschluß sechs obrigkeitliche, oder sogenannte Deputaten-Schulen, mit Inbegriff derer von Liestal, nach und nach für die ganze Landschaft zu er. richten; nemlich, die von Liestal sür das Amr dieses Namens, eine zu Siffach für das Amr Farnsburg, -) eine zu Bullen für das Amr Homburg, eine zu Walleuburg für das Wallen, burgerthal, eine z» Bubendorf für Las Bubcndörferthal stall des Schultheißen, die Private, die Wassersteine, das Gassenpfiastrr und. die Reinigung deS Grabens durch Hereinlassung des BacheS, dem Licstaler Rath befehlen ließen, beweiset, daß bisher die Schule in einer wahren Cloak war gehalten worden. ') ,> Da hoch von Nöthen und gut ist, sagte der Rath, daß die Jugend in der Schule recht unterwiesen werde so will uns gefallen, daß Herr LanS Nuhemacker, so:ben eine gute Pfründe, und nicht viel darüber zu thun hat, dem Schulmeister alle Werktage zwey Stunden, die eine Vormittag, und die andere darnach in der Schule be- holfen sey, und die Knaben verhören helfe.'' -) Erst im I. 1624 stifteten die Deputaten diese Schute, gleichwie die zu Bukten. Vielleicht aber erneuerten sie nur die Stiftung, denn aus einem Schreiben des Schul. meisterS zu Mimen; von 1599 ergibt es stch, daß d e Pcst von 1564 das Schulwesen auf der Landschaft unterbro. chcn hatte. Uebrigens wurde in den ersten Zeiten, im Sommer, nicht anders alS am Sonntag, vor dem Got, teSdienst, eine Stunde lang, Schule gehalten. Die Wallenburger Schule ist lange schon keine Deputaten. VI. Band. E e / ^ XV. Periode. Befreyimg vorn Bistum. und das Amt Ramstein, eine zu Muttenz für das Amt Mön. chenstein , und eine zu Riehen für Riehen und Belügen. Unbegreiflich ist es, wie die ganze schulfähige Jugend auf sechs Schulen eingeschränkt werden konnte. ') Erst im Laufe dieses achtzehnten Jahrhunderts, erhielten besondere Dörfer die Erlaubniß, auf ihre Kosten , eigene Schulmeister zu ha- ben. In dieser Rücksicht nennt man sie Nebendörfer, und ihre Schulen Nebenschulen. Achtundzwanzigstes Kapitel. Vvm Kirchenwesen. Gottesdienst. ') Wer einst auf m Lande, an einem hellen Sommertage, und in einer schönen Gegend je wandelte, und auf einmal, Schule mehr; an deren Statt haben die Deputaten eine zu Oberdorf errichtet. Der Schure zu Wallenburg ver» gable, im I. 1602, der Rathsherr Heinrich Lumrburg achthundert Gulden. ') Vielleicht begaben sich im Sommer die Schulmeister in die andern Do-Masten, und lehrten den Kindern ver- möglicher Aeltern, lesen und schreiben. Denn das übn- ge war Religionsunterricht und Sache des Pfarrers und des Siegristen des KirchsprengelS, die ihnen das Vater Unser, die zehen Gebote und den kleine» CatechiSmuS so lange vorsprachen, bis sie solche auswendig wußten. 2 ) Gottesdienst ist was man sonst Cultus, vom la- «mischen c-oiere , verehren, nennet. Es sollte also ehen- der GotteSverehrung heißen; denn Gottesdienst soll immerwährend unser ganzes Thun und Lassen seyn. XXVIII. Kap. Vorn Kirchenwesm. ^35 aus einer entfernte» Kirche, harmonische Töne erschallen -orte/ wer fühlte nicht sogleich edele Empfindungen im gerührten Herzen aufsteigen, und vergoß nicht sanfte Thräne« der reinsten Wonne? Dort/ dachte er / find Anbeter des Schöpfers, dessen Werke ich so eben mit Begeisterung bewundert, in bol- der Eintracht versammelt; dort steigen ihre Lobgcsänge empor ; dort entwickelt ihnen ein ehrwürdiger Lehrer die herrlichen Pflichten des Evangeliums - dort versprechen sie ihre» Lebenswandel gegen Gott mit Ehrfurcht, gegen den Nächste» mit Liebe, gegen sich selber mit Mäßigung einzurichten; dort verschwinden Haß und Groll, Stolz und Eigendünkel. Die Tonkunst ist beym Gottesdienst ein kräftiges Mittel. Unsre Reformatoren hatten die Orgel des Münsters, ') als etwas unnützes, hintangesetzt, bis im I. iL6r wo ma» nach einer geendigten Predigt dieselbe wiederum anzuschlagen avfieng. Dieß geschah auf Anrege« des Oberstpfarrers Sulzer der ein Freund des Aeußerlichen im Gottesdienst war. Dadurch aber machte er sich, sagt Beck (p. ii>0.) ben vielen wackern Leuten selbiger Zeit verdächtig. Wursteisen bedrenre sich in einer seiner Handschriften folgender Worte: „ Mit solchen nichtigen Elementen gehen wir um- da wir nnS vielmehr bemühen sollten, darauf zu sehen, daß die Lehre in der Kirche nach Gotteswort gestimmt wäre und die Pfeiffen unsers Lebens in rechter Harmonie gierigen.'» Sonderbar ist es dabey, daß die Deputaten auf den Gedanken fielen, von dem zu Frevburg residirenden Domkapitel zu Verlangen, daß es an der Ausbesserung der Orgel beytrage» Sie soll vom berühmten Holkein mit schönen Bilder» hematt worden seyn. Ee2 436 ^.XV. Periode. Befrevmrg vorn Bistum. möchte. Folgendes Schreiben vom 10 . July 1577 beweiset eS -es mehrern. „ An die ehrwürdigen, edeln, hochgelehrten Herren Dekan und Kapitel des Domstifts Basel, jetzmal zuFreyburg im Breißga«. Demnach das Werk der Orgel hier im Münster in er- waS Abgang gekommen, also daß eS wohl von Nöthen, das. selbige wiederum zu erneuern, damit es in der Kirche zum Lobe des Herrn möchte gebraucht werden , haben wir bey Leb, leiten der ehrwürdigen und edeln in Gorr verschiedenen Herren Vyr Schönber und Herrn A- von Umznngcn, beyder gewese. ner Domdeeane, um solche Renovation von ihnen mündlich angesucht und gebeten, die steh dann beyde Herren, für ihre Personen, dessen ganz geneigt und gutwillig anerboten, wcl« cheS aber niemals in das Werk gerichtet wurde. Sonder Zweifel mag die Ursache davon seyn, daß sie durch ihr Absterben daran verhindert wurden, und ein solches an Ewch. Herren, nicht gelanget ist. Dieweil wir aber zu Ewch. Herren, uns nicht mindrer Gutwilligkeit versehen thun. als haben wir nicht unterlassen wolle», Ewch hierüber gleichfalls mit die. sem unserm Schreiben anzusuchen. Und gelangt demnach an Ewch. Herren, unser freundliches und fleißiges Bitten, ihr wollet zu solcher Renovation giinstiglicheu Willen, und de^en- halben eurem Schaffner Georg Eckenstein Befehl geben, sol- ches Werk der Orgel im Münster wiederum erneuern zu las. sen wie er dann wohl Gelegenheit der Person, die solches verrichten kann, wisse» wird.'' Einen ander« Anlaß zum Aergerniß gab aber obge- dachtem Wursteisen, im I. 1565, auch Sulzer. Bisher wurde an den hohen Festtagen nur mit der Pabstglocke ge. läutet. Nun brachte es Sulzer dahin, daß man auch mit einer andern Glocke läutete. So drückte sich Wursteisen in seiner Handschrift aus: ,, Als mau am nächstfolgenden Weih. nachtStage im I. 1565 hören wollte, wie die Mißglücke gegen die Pabstglocke einen Klang hätte, erwischte solchen Anlaß Simon Sulzer, und verschaffte, daß man forthin xxvm. Kap. Vom Kirchenwefm. ^37 alle hohe Festtage, nämlich, zu Ostern, Pfingsten und Weih. nachten, diese zwey großen Kübel zusammen läuten sollte." Ueber diese Abneigung gegen alles Aeußerliche im Gottesdienste, bemerkt Csndillae (i. xm. x. 192 .) fol. gendes: „ I^ss krotestsuts en st>o1i?ssnt tout rite, toute ee'rernonie, tonte xomps, reNnisirent in relixion s nns contemplstion spiritusüe. ^sis en couäsmnsnt tont cults c^ni psrls »ux sens, !Is tomlioient solvent clsns 6es reve- ries ssmdlsl-Ies s es!I«s 6es Onostigues. I>Iu8ieurs äsns leur entlionsissms ero^oient xouvoir s'elever immeUiste- inent Dien. I^s prstenclus Ivekorms äeveuoit 6oao superstition, sn oro^snt eviter 1s suxerstitiou. " Kirchenzwang. Wenn die freywillige Besuchung eines gutgeordneten Gottesdienstes von heilsamen Folgen ist, so möchte der Zwang hierin oft nur Zerstreuung nach sich ziehen, in Lippendienst ausarten, Abneigung gegen die Religion selber einstoßen, und, was am gefährlichsten ist, Heuchler bilden. In einer Verordnung für das Land von 1595, 11. Iuny, wurden die Zwangsmittel erneuert, oder geschärft. „ Die Oberamtleute, und ihre Untrrbeamte, als Wci- bel, Untervögte, Meyer, Geschworne und Bannbrüder bekamen den Befehl, dahin zu sehen, daß Jedermann zu Hö- rung des göttlichen Wortes, sich zu rechter Zeit in die Kirche verfüge. Falls aber unter dem Volk Jemand aus Fahrläßig. keit, oder Faulheit, oder andern Gefährden ausbliebe, sol- len sie selbigen angeben, damit er nach Gebühr, ohne Ver« schonen, abgestraft werden möge. Falls aber das Vieh, die Kinder, oder das HauShüten am Kirchgang etwas hindern >L 38 XV. Periode. Befteyung vom Bistum. wollten, so soll man eine Hauskehre anordnen, damit man aus eir-em jeden Hause, einen Sonntag um den andern zu Kirche gehe. ') Man soll auch zwischen der Predigtzeit, in allen Dörfern und Flecken, Wächter und Hüter bestellen, und damit von Haus zu Haus die Hauskehre machen. Vater und Mürrer sollen die Kinder selber in die Kirche, zum Kinder- bericht (Caiechismus) bringen, und da bis zum Ende verharren. Dw Bannbriider, Weibel, Meuer, Untervögte und Geschworne sollen sich dort rinsinden, um allda zuzusehen , welche von den Unterthanen ihre Kinder und Gcsind nicht dahin geschickt haben. Die jungen Leute sollen nach der Aufnahme tn die Zahl der Communikanten, bis sie sich in die Ehe. begeben, zu dem Kinderbericht durch die Aeltern angehalten werden." Agendbuch, ') oder Liturgie- Das älteste mir bekannte Agendbuch ist vom 1.1545. Der Titel zeigt aber, daß ein älteres müsse gewesen seyn: » Form der Sakramenlenbruch, wie sie zu Basel gebraucht werden, mit sammt einem kurzen Kinderbericht, gebessert und gemehrt." (Basclstab.) Gedruckt zu Basel bc» EraömuS Zimmermann, 1545 (Klein Oktav.) Damals war man aber so billig, daß eS nur vom Sonntag die Rede war. In der Folge sprach man vom Dienstag Morgen, und vom Sonnabend. Die Geistlichen verlangten, daß zum Beyspiel der Landmann seinen Acker am Sonnabend verließ um ein Gebet und die Vorlesung eines Kapitels aus der Bibel anzuhören. Anstatt der abgeschälten Festtage de Heiligen, führte man, unter andern Benennungen, nur Kirchenübuugen ein. 2 ) Agendbuch, das ist, Buch der ^xenaorum, Buch der zu verrichtenden Sachen, wohl verstanden, beym Kot. lesdienst. XXVIII. Kap. Vom Kirchmwesen. -L3S Ueber einen von den darin enthaltenen Artikel haben wir einiges zu bemerken. Er lautet also: Form der Ehe« leute Einsegnung, sür die so bey einander wohnen wolle«, und von ihnen keine Frucht zu »erhoffen, sey." Form ist hier für Formular; dann ist die Ehe kein Sakrament; endlich steht man, daß die gewöhnliche Erklärung der Ehe, sä praoresnäos libei-os (um Kinder zu erzeugen) bey uns nicht anwendbar sey. Eine andre Bemerkung betrift das Gebet des Herrn. Es fängt mit den Worten Vaterunser, wie bey den Lutheranern, und nicht mit den Worten Unser Vater an, wie in der Folge bis jetzt, üblich war, und eS noch ist. Hier möchte man wissen, ob unsre Vorfahren das Unser Vater einführten, weil es besser deutsch ist . oder weil man sich dadurch von den Lutheranern unterscheiden wollte. Ein späteres und umständlicheres Agendbuch ist vom I. 1584. Klein Oktav. ') Der erste Theil betrift die Einsegnung der Eheleute, so noch jung find; der zweyte, die Einseg. nung der Eheleute die ihr hohes Alter erlangt haben, und von welchen keine Kinder mehr zu hoffe» find. °) Der dritte Theil berührt die Kinderlaufe. Hier versäumten aber die Verfasser den erwünschten Anlaß, die nützliche Lehre zu bestätigen , daß der Glaube an Jesum und die Befolgung seiner Gebote unzertrennlich find, eine und eben dieselbe Sache auS- ') ,, Agendbuch der christlichen Kirchengebräuche, wie die zu Basel in derGomsgemeine gehalten werden. (Basel- Stab) Gedruckt zu Basel, bey Samuel Aziario. 1584. °) In diesem Theil befinden fich Lektionen. Das ist, Aus- zuqe aus dem 7ten Kapitel der ersten Epistel an die Co- rinther. Die Auswahl der Stellen hat etwas befrem. dendes. LLo XV. Periode- Befreyung vom Bistum. mache«. Der vierte Theil behandelt das heilige Abend- mahl, und gibt ein merkwürdiges Beyspiel von GcwissenS- frevheit dar. Aus jedem Evangelisten, wird der Ordnung nach, die besondere Erzählung der Kreuzigung, und folglich von den zwey Missethätern mit ihren Verschiedenheiten wörtlich angeführt, und die Vereinbarung dieser Verschiedenheiten dem Gewissen überlassen. Im Evang. Matthäus (xxvm. v. 19. 20.) lirSt man: „ Darum gebet hin, und lehret alle Völker, und taur'et sie im Namen deö VacerS, und des Sohnes, und des heiligen Geistes. Und lehret sie halten alles, was ich euch befohlen habe.'' Im Evangel.Markus (xvi. 15. 16.) stehet: „ Gehet hin in alle Welt, und prediget das Evangelium aller Creamr. Wer da glaubet und getauft wird, der wird selig werden, wer aber nicht glaubt der wird verdammt wer- den." Warum, möchte man fragen, sind in unserm Agendbnch die Worte des Markus, und nicht die des Matthäus, angeführt worden? Hatte ctwan das AuSspre- chen des Wortes verdammen einen gewissen Rech? 2) Matthäus, XXVII. v. 58—44. „ Und da wurden zwey Mörder mit ihm gekrcuziget, einer zur rechten , und einer zur linken. . . Deßqlichcn schmäheten ihn auch die Mörder.» - Markus xv. v. 27—52. „ Und sie kreuzigten mit ihm zwey Mörder, euren zu seiner rech. ten, und einen zur linken .... und die mit ihm gekreuziget waren, schmäheten ihn auch.'' — Lukas xiii. v. 52. .> ES wurden aber hingeführt zwey andre Uebclthärer, dasi sie mit ihm abgethan würden, v. 35 . . . kreuzigten sie ihn daselbst, und die Uelcltbä- ter mit ibm einen zur rechten, und einen zur linken .. .v.39 43.wahrlich, ich sage dir, heute wirst du mit mir im Paradiese seyn.'' — IohanniS xix. v 18. „ Allda kreuzigten sie ihn, und mit ihm zwey andere zu bevden Seilen, Jesum aber mitten innen" (und nichts weiter) — Die Vereinbarung dieser Verschiedenheiten ist aber leicht. IohanniS widerspricht keinem; XXVIII. Kap. Vorn Kirchenwesen. 441 Damals wurden noch Hostien beym Abendmahl ausgetheilt. ES möge aber das Abendmahl mit Hostien oder mit Brod, stehend, oder sitzend an einer gemeinschaftlichen Tafel, mit diesem oder jenem Gewände des Priesters und übrigen Gebräuchen, als Sakrament, oder als Denkmal, im Glauben an eine Transubstantiation, oder an eine Consubstantia- tisn, oder an einen geistigen Genuß vollbracht werden, so bleibt eü doch in allen Fällen, nicht nur ein Hauptkennzeichen des christlichen Gottesdienstes, sonder» auch eine rührende , trostreiche, vielsagende und erhabene Feierlichkeit. Der fünfte Theil betrift die Krankenbesuche. Es zeigen die zwölf Seiten, so er einnimmt, daß er bat die letzte Oehlnng der Kabtoliken ersetzen sollen. Beym Geistlichen aber mußte viele Behutsamkeit erforderlich seyn, damit ein heilbares Uebel nicht zu einer tödtlichen Krankheit werden dürfte. ES stehet z. B. in einem Gebet der Umstehenden für den Siechen: ?, Vor allen Lifte» des Teufels behüte diesen Bruder? Der sechste Theil bestehet in einem Catechismus für die Schüler; ') und der siebente, enthält gleichfalls einen kleinen Catechismus für Knaben und Töchter. Von beyden werden wir weiter unten etwas anführen. Endlich theilt der achte Theil Gebete mir, und zwar Matthäus und Markus erzähle» was in einer der ersten Stunden, und Lukas was in einer der drey letzten mir den Mördern vorging. *),, Christliche Fragstücke, nicht allein für die jungen Kinder, sondern auch für alle und »»gelehrte Leute fast (sehr) nützlich und nothwendig. 4L2 XV. Perko-e. Befreyung vom Bistum. für die Jugend, ob schon in den vorhergehenden Theilen schon Gebetsformeln vorgeschrieben worden sind. ') Nichts ist schwerer als die Verfertigung eines Gebetes. Nach dem göttlichen, alles enthaltenden Gebet, so der Heiland seinen Jüngern lehrte, ist es gleichsam, so bald Einer die Feder ergreift, um ein Gebet aufzusetzen, als wenn dieser mit seinem Erlöser wetteifern wollte. Nur zu oft bemerkt man auch, daß der Coneipist vor seinem Pult, wie auf der Kanzel, eine Menge Zuhörer, in der Einbildung, zu sehen glaubte, und nicht, einzig und allein, sich vorstellte, als wenn Gott in seiner Heiligkeit vor ihm stände. Gebete, in welchen man um Gnaden, Wohlthaten, Erfüllung von Wünschen anhält, sollten auf folgendes allein gerichtet seyn: Laß nähmlich, die jedesmalige Stimmung un- srer Seele sich im Einklang mit den uns ange- henden Begebenheiten befinde. Dieß kann, ohne Nachtheil des Nächsten angeflehet werden. Sonst verfällt man in beständige Widersprüche mit seinen Mitmenschen. Jener der seine Wiesen abgemähet, bittet, zum Aufwachs des AehmdenS, um Regrnwmrr, da der Nachbar dessen Reben blühen sollen, um Sonnenschein anstehet, und so in tausend Fällen mehr. Kirchenlieder. Die erste mir bekannte Basler-Sammlung von Liedern ist vom I. 1L81. Sie war größtentheils ein A«S- *) Zum Beyspiel, eine wider die Feinde Gottes, auf daß wir hier in Zeiten dem Satan, unserm verderbten Fleisch, und allen bösen Feinde» Widerstand thun mögen. ') Der Titel ist r » Psalmen Davids und geistliche Gesänge , wie die in der Gemeinen Gottes gesungen wer- XXVIII. Kap. Vom Kirchenwesen. ^L3 z«g aus einer größer», wovon wir gleich reden werden. Don dieser wurde z. B- die Uebersetzung eines Psalmes entlehnt , wovon der erste Vers so lautet: » Wol dem Menschen der wandelt nit in den Wäg der gottlosen Noch uff den Wäg der Sünder tritt, noch sitzt da Spötter kosen, Sünder hak seinen lust gemein in des Herrn gesatz allein." Vorher (aber ohne Anzeige des Druckorts) wurde im I. 1570 ein Gesangbuch mit dem Titel gedruckt; » Psalmen und geistliche Lieder die in der Kirche und Gemeine GorreS in deutschen Landen gesungen werden," welches vielleicht auch hier diente. Nach einer Auswahl von fünfzig und mehr Psalmen, mit Note», folgt eine Sammlung von Liebern, auch mit Noten, die so betitelt wird r ,, Geistliche Gesänge und christliche Lieder, die entweder in den Kirchen oder außerhalb, anstatt der abgöttischen, üppigen und schändlichen Welklieder gesungen werden." Z. B. „ Erhalt uns Herr bey dinem Wort, und stör des BapstS und Türken Mordt, die Jesum Christum dinen Son stürtzen wöllen von synem thron." Diese Lieder waren von 29 Verfassern, worunter Doktor Capito, Hans Sachs, Ulrich Zwingli, Johannes Agri- eola und Martin Luther sich befinde«. den. (Baselstab.) Gedruckt r« Basel, bey Samuel Aziario 1581. (Duodez.) ^ XV. Periode. Befreyung vom Bistum- In der Folge krauchte MSN/ und braucht noch/ besonders aufm Lande die von Lobwasser übersetzten Psalmen - mit einem Anhang von besondern Liedern. Lobwasser war ein Preusse. Kinderbericht oder Catechismus. Wir haben bey Errichtung des Gymnasiums gesehen / daß im Religionsunterricht der CakechismuS des Oceo- lampad zur Grundlage dienen sollte. Hier folgen Bruchstücke davon. Frage. Bist du ein Christ? Antwort. Ja / Gott sey Lob. F. Willst du ein Christ bleiben? A. Ja, mit der Gnade Gottes. F. Wenn man aber die Christen vertreiben würde/ sie sangen/ tödten und verbrennen / willst dn dennoch ein Christ bleiben? A. Ja/ mit der Gnade Gottes. F. Wo man aber zu dir sagte r du thust daran närrisch; was willst du dir zuziehen; thue wie andere auch thun. WaS wölktest du antworten ? A. Es ist keine Starrheit. Denn ich glaube / wo ich den Christenglauben verläugnett/ so würde mir Gott feind/ und würde mich in das höllische Feuer stoßen. Wo ich aber im Glauben verharre/ und ihn bekenne/ so werde ich das ewige Leben erlangen / das mir Gott zugesagt hat. F- Welcher ist ein Christ/ oder welcher ist kein Christ ? A. Welcher glaubt von Herzen / daß der Sohn Gottes ist wahrer Mensch geworden / der da mit seinem Leiden und Sterben uns erworben hat Verzeihung der Sünde/ und das ewige Leben. Der es aber nicht glaubt/ ist kein Christ. F. Darf man sonst nichts glauben? A. Wer dieß recht glaubt / wird die andern Artikel des Glaubens auch bekennen. xxvm. Kap. Vom Kirchenwesen. ^5 F. So sage nun den Mauken. . A. Ich glaube in Gott Vater (dann folgt daS apostolische Symbolum.) F. Ist der Glaube genugsam einem Christen? A. Ja, er ist genugsam zu dem ewigen Leben, denn, wo er wahrlich ist, da ist auch die Liebe, und die Furcht Gottes, und werden die rechten guten Werke hernach folgen, und man wird die Gebote Gottes halten, wo aber solche Werke nicht folgen , ist der Glaube falsch und nichts werth. F. WaS hat dir Gott geboten? A. Daß ich ihm vertraue, «nd ihn über alles das da ist lieb habe, und meinem Nächsten thue, was ich will, daß man mir thue, und ihm erlasse, das ich ungern habe. (Dann folgen die zehrn Gebote, und daraus abgeleitete Fragen.) F. Wer ist ein Dieb vor Gott? A. Der ein geitzigeS Herz hat. F. Wer hält den Sabbath recht? A. Der von Sünden abweicht, und in Gott Ruhe hat. F. Wolltest du dich auch wieder taufen lassen? A. Da behüte mich Gott vor. F. Weist du auch, was du in der Taufe zugesagt hast? A. Ja, ich will Gottes Knecht seyn, der Welt und dem Teufel nicht dienen. F. Wie willst d» das zuwege bringen, damit du ein frommes Kind werdest? A. Ich will Gott zum ersten anrufen, sein Wort Mit Fleiß hören, Müßiggang fliehen, böse Gesellschaften meiden , und gute Acht auf mich selbst haben. (Dann wird zum Vater Unser geschritten, und eine Auslegung von der 4ten Bitte gegeben, die man schwerlich erwartet hätte.) ,, In dieser Bitte (gieb uns unser tägliches Brod) werde verstanden, alles was zu dem gegenwärtigen Leben dienen mag, ais da sind Speise, Trank, Kleider, Schuhe, Hauö, Hausrath, ja auch fromme Obrigkeiten, eine fromme Hausfrau, fromme Kinder, gute Verwandte und Freunde, Friede, ein gesunder Stand des gemeinen Regiments, Weis- heit, Ehrbarkeit, Gesundheit, und was dergleichen/ 446 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Aus Anlaß des Barer Unser wird auch die Frage aufgeworfen: Betest du die Heiligen an? A. O nein! Ich bere allein Gort an, der mir helfen mag. F. So verachtest du die Heiligen? A. O nein! Aber ich lobe die, um der Gaben und der Gnaden willen , die ihnen Gott verliehen hat. (Dann folgen einige Fragen und Antworten über das Lesen der Bibel.) F. Wie hörst du das Wort Gottes? A. Gleich als redte Gott mit mir. (Ferner über den Müßiggang, die bösen Gesellschaften/ die Mäßigung und das Nachtmahl.) Das Sakrament des Nachtmals sey eine gemeine Danksagung, und hohe Preisung des Sterbens und Blutv.rgies. sung unsers Herrn Jesu Christi, mit Bezeugung christlicher Liebe und Einigkeit- Predigten- Die Predigten waren, wie jetzt noch, ein wesentlicher Theil unsers Gottesdienstes, und zwar mir Recht wenn der Prediger sich auf die Entwickelung der Lehren des thätigen Christenthums besonders legt. Auch waren die Leichenpredigten schon in Uebung. ES waren aber weder übertriebene Lobreden, die bey den Erben nur Eitelkeit einflößen, noch unbefugte Strafgerichte, wodurch die unschuldigen Erbe» unverhört beleidiget werden. Die eigentlichen Leichenpredigten enthalten, mit wenigen Anspielungen auf die Verstorbenen, nur allgemeine Betracht»»- gen, die auf jedermann anwendbar sind. Dann folgt erst, unter der Benennung Personalia, eine prunklose Herzählung der Hauptumstände des Lebenslaufes. Ob man damals schon Standreden hatte, finden wir xxvm. Kap. Vom Ktrchenweferr. ^7 nicht angezeigt. Die Standrede wird, statt der Leichenpre- digt auf der Kanzel, stehend, am Rande des Grabes, und in einem kurzen Vertrag, gehalten. Sie wird auch minder freygebig bezahlt. Geistlichkeit. Die Geistlichkeit der Stadt, oder daS Stadtkapitel, war, wie jetzt noch, von der Landgeistlichkeit abgesöndert. Bey jener waren die vier Pastoren oder Pfarrer, nämlich, des Münsters, bey St. Peter, bey St. Leonhard und bey St. Theodoren die ersten im Rang. Sie wurden angesehen, als wenn sie allein in der Stadt mit der Seelsorge versehen wären , uud bekamen auch allein in der Stadt die Einsegnung. In der Stelle eines OberstpfarrerS oder Antistes hatte man viererley zu unterscheiden; das Pastorat, im Münster, den Vorstand bey der Stadtgeistlichkeit, das Archidekanat aufm Lande, und bis auf das Jahr 1737, eine Professor- Stelle in der Theologie, wodurch er nicht nur, der Kehrord- nung nach, Rrctor der Universität, sondern auch alle drey Jahre DekanuS, und folglich Censor der theologischen Schriften wurde. Unpolitisch war die Anhäufung so vieler Attributen in einer Person. WaS den Vorstand bey der Stadtgeistlichkeit betritt, so habe» wir in einem der vorhergehende« Kapitel vom I. 1539, bereits gesehen, daß Oeeolampad sich derselben nicht anmaßte, und daß der Rath es durch ein Gesetz billigte. Wenn aber in der Folge dieser Vorstand mit dem Pastorat des Münsters, gleichsam vereiniget wurde, ist uns unbekannt. Durch die jeweiligen Uebertragungen desselben von Seiten des Raths, mag es wohl zu einer Art Herkommen geworden seyn. Ein gleiches läßt sich vom Archidekanat vermuthen. 448 xv. Periode. Befreymrg vom Bismm. Die Pastoren deS Münsters waren in diesem Zeitraum Oeeolampad bis den 23. Oktober 1531; Oswald Myeo. «inö vom 13. Angst 1532 bis zum 15 Oktober 1552; Simon Sulz er vom 3. Jcnner 1553 bis zum 12. Iuny 1585; ") und Zoh. Jakob GrvnäuS vom 14. December 1585 bis in die folgende Periode (1617, 30. Angst.) *) Ob er auch Archidekanus gewesen seu, könnte daraus geschlossen werden , daß er in Folge eines Auftrages des Raths, aufö Land geschickt wurde, und daß er ein Schrei, den an die gesammre Landgeistlichkeir verfertigte. 2) Nach des MyeoniuS Absterben, wurde, meldet Tbeodor Zwinger, der Dienst dem AmbrostuS BlaureruS angetragen , der sich aber wegen Alters und Leibesbeschwerden entschuldigte. Er war zuvor Prediger zu Constanz gewe. sen. AlS aber das Interim mit Gewalt dort eingeführt wurde, und die Stadt sich an Ferdinand ergeben mußte, schlug er seinen Wohnsitz zu Winterthur auf. Was aber Sulzer betritt, so warfen ihm die Ernen, wie Wurstei. sen und Bruckcr vor, daß er ein Freund von Ceremonien war , diese und Andere aber, wle GrynäuS, Zwinger, Jselin, Beck beschuldigen ihn, daß er über die Worte, hieß ist mein Leib der lutherischen Erklärung günstiger gesinnt war, als über die Erklärung de- rcformrrten Orthodoxen. Doch muß nicht verschwiegen werden daß im ersten Jahre seiner Anstellung, am 18. Oktober 1553, und in eiuem Schreiben an den Rath zu Genf, unsre Pastoren, worunter er folglich der erste war, den Johann Calvinus hoch rühmten. Sie nannnten ihn 8inoei-!8si- NIUM Oei servum. Sie wünschten den Narben zu Genf Viel Glück, Hei heniünitste, sinoerÄin lucem ve- ritstis inooncussus süepti sint, Spiritus czue ssnoti;u- üicium , ut prsvAin et altulterinam » veru xeriusiiac;us äootrin» c^uzerunt äiseernvre. r) Er war Verweser der Pfründe zu Röteln bev Lörrach, im Badischen, statt seines Bruders gewesen. Dann wurde er dort Helfer seines Vaters, und endlich sein Nachfol. ger. Er hatte sich über das Abendmahl zur lutherischen XXVI!!. Küp. Vom Kk'chsnwesm. ^9 Lehre bekannt. Doch lehrte er in der Folge öffentlich , daß das Essen (msnäuciMo) des Leibes Christi nichts anders als mystisch sey, un) nur durch den Glauben verrichtet werde. Im Jahre 1575 ernannte ihn der Rath zur Professur des allen Testaments. Dennoch übertrug ihm der Marggraf die Aufsicht über die marggräsischen Kirchen, vermuthlich in unsrer Gegend. Im I. 1Z84 , ließ Johann Castmir, Administrator des Herzogthümö Würtemberg unsern Rath ersuchen, eS zu gestalten, daß GrvnäuS die Wiederherstellung der Kirche im Würtem- bergischen, und der Universität zu Heidelberg besorgen möchte. Dieß bewilligte der Rath auf drey Monate. ES ve-strichen aber bey zwey Jahre, ehe GrynäuS den Auftrag ganz ausrichten konnte. Endlich ernauunte ihn der Rath zum Ärmstes. Fünf Jahre vor seinem Tode wurde er blind. Dessen ungeachtet predigte er immer noch, und ließ nur durch einen Studenten den Text vorlesen. — In dem Verzeichnis seiner Werke, welche"die ^tiiense i->«, ric-,6 angeben, vermißt man eine Sammlung die er zusammentrug. Sie enthielt folgende Stricke: 1°. Eine Vorrede vom 1.1590; 2°. Die Confeffion der Kirche zu Basei, mit der Bemerkung von ihm . daß die Obrigkeit und die Bürgerschaft sich jährlich zu derselben eidlich verpflichteten; zo. hje Randglossen des MycontuS; 4". die Uebersetznng der gemeinen eidgenössischen Confession von 1566, mit der Behauptung, daß sie mit der unsrigen gänzlich übereinstimme; s°. der Kinderbericht des Oe. rvlampad, so MuconiuS etwas erklärt, und er (KrynänS) mit Abtheilung der vornehmsten Lchrartikel, und Zeugnissen der heiligen Schrift erläutert und erwiesen habe; endlich die Kirchen-Ordnung. Handgreiflich ist eS, daß GrvnäuS zur Annahme der helvetischen Confession vorbereiten wollte. Von der baselischen Confession berichtet er den Umstand der Beeidigung des Raths und dir Bürgerschaft; zugleich aber wird die helvetische Confession als ÄuSlegerin und Ergänzen« damit vereiniget, als wenn her RathSeid und der Bürgereid zu beyden Confessiouen verpflichteten. Dieß mögen die Räthe. endlich gemerkt, und daher in einer Kundmachung von 1597, von den Geistlichen verlangt haben, daß sie von der baselischen Eon- fession nichts abnehmen, noch derselben etwas znfttzeli sollen. VI. Band Ff -LLO XV. Perlode.Befreyung vom Bistum- Unter den Helfern oder Diaconen, zählte man schon im I. 1560 einen Oberstbelfer. Denn in diesem I. am 20 . Jenner, erkannte der Rath/ daß der ^l-ctiiäisconus, auf einen Vorschlag der Predikantcn von drey, durch den Rath ernannt werden sollte. Er soll, so cS thunlich ist, die hebräische Sprache erlernt haben, in welchem Falle er vor andern den Vorzug haben wird. Er soll auch die Mittagspredigt im Münster halten. Der Rath hatte erkannt, daß die Geistlichen von den testierenden und sterbenden Leuten keine Stiftungen über-und an sich nehmen, sondern solche den vier Armenhäusern (dem Spinal, dem großen Almosen, der Eilenden Herberge, und dem GottShause zu St. Jakob an der BirS, da auch die Ar- men erhalten werden) zukommen lassen- ') V. Ein Bläst Schöllt hatte ein Testament aufgerichtet, in welchem er tausend Gulden auf die Herren Predikantcn also verordnete, daß sie den jährlichen Zins unter die Armen austheilen sollten. Als nun nach seinem Absterben die Herren Predikantcn sich um die Anlegung dieses Geldes umsahen, ließ der Rath sie vor sich bescheiden.'' Das Protokoll vom 3 . Juny 1560 fährt also fort: ,, Wiewohl ein ehrsamer Rath guten Fug gehabt hätte, ungeachtet der Antwort der Herren *) War es um den Einfluß deS Predigtamts, des Religionsunterrichts der Jugend, der Krankenbesuche und des hierarchischen ZusammenhaltcnS, nicht noch mit dem Ein- fluß des Allmosenspendens zu vermehren; oder war es damit einförmige Grundsäye beym Armcnwcsen befolgt würden? Auch ist zu bemerken, daß wenn in einem Kirchsprengel reiche Vergabungen fallen, die Armen des. selbe» günstiger, ohne Verdienst, behandelt werden, als die Armen eines andern KirchsprengelS. XXVIII. Kap. Vom Kirchenwesen. Predikanten, die Schöllische Stiftung an andere Orte, den Armen zum Trost, zu ordnen, so haben es doch ihre strenge, ehrsame Weisheiten dabey bewenden lassen wollen; dabey aber auch weiter erklärt: Wenn sie die Herren Predikanten, oder ihre i)i«Loni von den Gesunden, oder Kranken, oder Sterbenden berufen werden, daß sie denselben die vier obbemeldte» Armenhäuser mit ihrem Vermögen, durch Gottes und der Armen willen, gütlich anhalten und zusprechen. Läßt sich dann Jemand bewegen, mir Heil! wo nicht, so ist E. E. Rath nicht gesinnt, Niemanden hierin zu drängen. Im Falle aber ihnen, den Herren Predikariten, oder ihren visoonis - zugemuther würde, einige Stiftung anzunehmen, und auszutheilen, so sollen weder sie noch ihre Nachkommen (Nachfolger) darin einwilligen, sondern solches bey den Testierenden abwenden. Falls es aber geschähe, so würde es E. E. Rath nicht gestatten, sondern das Vermächtniß, je nach Gestalt der Sache, an eines oder mehrere der erwähnten Armenhäuser, oder anderwärts, den Armen zu Trost, verordnen. Dieß ist also, um künftiger Gedächtniß willen, einzuschreiben, und den Herren Predikanten und Brüdern vorzulesen erkannt worden, damit sie des Willens E. E. Raths verständiget werden, und auch wissen mögen, wie sie sich in der Zukunft weiter zu verhalten haben.'' Die Landgcistlichen bildeten was man damals das S iß- gauer Kapitel nannte. Denn, obschon alle sich nicht in ') Ungeachtet dieser Erkanntniß, die in der Folge, wie es scheint < in Vcrgeß gerieth, entstanden nach und nach, im Laufe des 17 Jahrhunderts Armenseckel in jedem Mch- sprengel, die ohne obrigkeitliche Aufsicht verwaltet, und ohne gesetzliche Vorschrift verwendet werden. In einem Kirchsprengel soll, wie man versichert, der Pfarrer nur bey zwey Mitgliedern des Bannes Rechnung ablegen. Ff2 ^52 XV. Periode- Befreyung vorn Bistum- der Landgrafschaft SiKgau befanden/ so wurden sie doch dahin gezogen. Einige Male versammelten sie sich zu Sissach; lind kS wohnten Prediger von den reformlnen Dörfern dc§ Bi. stumS dieses Versammlungen bey. Ueber folgende Erkanntniß vom 18. Merz 1585, (also ein Jahr später als die Kundmachung der BaSler-Confession,) können wir keine befriedigende Auskunft geben.') Beyde Räthe erkannten / nämlich: „ Dieweil an mehreen Orten in unsern Aemtern eben innnche Pfarrey neulich aufgerichtet worden/ und wir aber auS Erfahrung befunden / daß die Viele der Pfarrern nicht nützlich sey/ so sollen die in Geschäften der Kirchen und Schu. len verordneten Deputaten volle Gewalt haben/ in denselbi. gen Dingen zu handeln / je zu Zeiten, zwey oder mehr Pfar. reyen zusammen zu verordnen/ wie dann die Gelegenheiten und Sachen solches jederzeit erfordern?' In Folge dieses Gesetzes wurden in eben diesem Jah:e Maysprach mit Buuß/ wie auch Zyfen mit Bubendorf verei« niget. Eine gleiche Vereinigung geschah im 1.1545 (oder , *) Nur einige Angaben zu rtwanigen Muthmaßungen. Die rcformirten Prediger hatten wett weniger Verrichtungen zu versehen, als der katholische Priester, und folglich viele müßige Zeit. In zwey Ve-ordnungen wurde ihnen das Jage»/ das Fischen, das Zechen in den WirthShän. fern vorgeworfen. Die Priesterche hatte die Vermehrung der Ausgaben an Behausung und Besoldung nothwendig gemacht. Endlich herrichte in der Stadt der Grundsatz, daß die Kirchcngüter der Stadt und die der Landschaft kein allgemeines Kirchenguk ausmachten. Der Zweck des Gesetzgebers konnte also seyn, mehr Beschäftigung für die Landgeistlichen, und Ersparung für die Kirchen, gefalle. XXVIII. Kap. Vom Kirchenwesen. 453 wo ich nicht irre, im I. 1555) zwischen den Mrreyen Bretz- wiel und Reigoldswicl. Dagegen ließ man im 1. 1595 , wo sonst nur eine Capelle war, eine Kirche bauen. Einsegnungen- Die Einsegnungen der Landgeistlichen geschahen gegen Ende dieser Periode, wie jetzt noch , unter dem Vorstand eines Deputaten, alö Stellvertreters der Obrigkeit, durch einen der Pastoren der Stadt, der die Hände auflegte, doch mit dem Unterschied, daß der Deputat vor dem Altar eine Anrede an die Gemeinde hielt, und den neuen Prediger in den Besitz seiner Pfründe einsetzte, welches heut zu Tage nicht üblich ist. Der Deputat Ryff hat eine solche Anrede unter seinen Handschriften hinterlassen. Sonderbar ist eS, daß wenn ein bereits eingesegneter Pfarrer zu einer andern Pfründe befördert wird, er auch zum zweyten Mal eingesegnet werden müsse. In der Stadt haben die Einsegnungen der Pastoren ohne Vorstand eines Deputaten statt, weil sagt man, die Regierung ihren Sitz in der Stadt hat, und ohne dieß ein Theil der Gemeinde den Pastor erwählt. Urbrigrns wurden die Landpfarrer nicht sogleich beym Antritt ihrer Dienste eingesegnet, sondern es wurde abgewartet, bis mehrere vorhanden wären. Sie erhielten aber nicht, jeder besonders in seiner Gemeinde, sondern alle beysammen in einer Kirche die Auflegung der Hände. Vermuthlich erschienen da die Unterbeamten jedes betreffenden Kirch- sprengels, und zuhanden ihrer Gemeinden, wurde ihnen ihr Pfarrer vorgestellt. ^) ^ Siehe das 1.1597, im 2 ä. Kapitel. ^ XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Reversbricfe. Von den nach der Reformation üblichen Reversbriefen der, wenigstens auf der Landschaft/ angestellten Geistlichen mag folgender vom 1.1535 zum Beyspiel dienen. H » Ich, Leonhard StrübiN/ Pfarrherr zu Buben, dorf und Zyfen, bekenne mit diesem Briefe: Demnach die ehrsamen, weisen Herren, Hans Rudolf Fryg (Frey,) Wolfgang Hütschi, und Hans Botschuch alle der Räthe und Pflegerherren des DomstiftS Basel, mir die Scelsorge der Pfarre zu Bubcndorf und Zyfen befohlen, und zu vcr- sehen conferirt, welches Amt und Pfarre, nachdem mich Gott eroenrlich dazu berufen, ich im Namen Gottes zu versehen, dankbarlich und willig angenommen; daß-) ich auf solches den frommen, vorsichtigen, ehrsamen, weisen Herren Theodor Brand, altem Zunftmeister, Conrad Schnitt des Raths, und Heinrich Ryhiner, Stadtschreiber zu Basel, als De, Mären, von meinen Gnädigen Herren, Bürgermeister und Räthen der Stadt Basel, die gemeinen Geschäfte der Kirche zu verhandeln, sonderlich verordnet, meinen lieben Herren, neben dem gewöhnlichen Priestereide, den ich vor meiner Sendung geschworen, bey meinen guten Treuen und Ehren zugesagt, gelobet und versprochen habe, diese Pfarre, so *) Ein anderer von Sissach, so Heinrich Schilling im I. 1536 ausstellte, ist des gleichen Inhalts. Mehrere habe ich nicht gefunden. 2 ) Daß bezieht sich auf bekennen im Anfang der Pe, riode. Wie dieser Prieftereid lautete steht nicht in den Raths, schriften. XXVIII. Kap. Vorn Kirchenweserr. ^5S lange ich dazu tauglich, und nicht an andere Orte, das Evangelium zu predigen, berufen und erfordert würde, selber zu besitzen (versehen,) das Pfarrhaus und was dazu gehört/ in guten Bauen und Ehren, wie mir das tngeantwvrter ist (übergeben wird,) in meinen Kosten, und ohne des hohen Stifts, oder der Herren Deputaten Engelren zu behalten; den Unterthanen einen Sonntag um den andern, jetzt zu Bubendorf, dann zu Zyftn, das heilige Wort GotteS; *) nach meinem beßten Fleiß und Vermögen, und sonderlich nach rechtem Verstand heiliger biblischer Schrift, und unsrer ausgegangenen christlichenConfession, undisputirlich getreulich vorzutragen, in maaßen ich einem jeden, so das christlich an mich begehrt, meiner Lehre allezeit wisse Rede und Rechenschaft zu geben; dazu das Nachtmahl unsers lieben Herrn Jesu Christi, gleicher Gestalt an beyden Orten, eins um das andere, zu halten, und auch die Unterthanen in beyden Dörfern (Kirchspielen, H wenn ihre Nothdurft eS erfor- dert, mit Handreichung der heiligen Sakramente, der Taufe und des Herrn Nachtmahls; auch in sterbenden Läuffen emsige Heimsuchung der Kranken bey Nacht und Tage getreulich und fleißig zu versehen; dazu mich fromm und ehrbarlich, wie es einem christlichen Vorständer gebührt, zu halten; mit meinem Leben Niemanden Aergerniß zu geben, und in dem allen Gottes Ehre und der Unterthanen Seligkeit zu fördern, nach meinem Vermögen; daß ich auch meinen gnädigen Herren, dem r) Der CatechiSmyS wird hier mit Stillschweigen Übergängen. -) Undisputirlich, das heißt, ohne Polemik, Contro- verS, Verketzeruag- S) Die Dörfer Bubendorf und Namlisburg machen ein Kirchspiel aus, und die Dörfer Zyfcn, ArboltSwiel und Lup- sinaen das andere. Die Nebendörfer waren übrigens im allgemeinen wenig bevölkert. 456 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. Bürgermeister und dem Rath der Stadt Basel/ als meiner ordentlichen Obrigkeit/ und den geordneten Deputaten gehörig und gehorsam seyn solle und wolle, alles bey meinen guten Treuen und Vcrlicrung gedachter Pfründe/ ohne Gefährde. Zu Urkunde dessen habe ich / den obstchenden Herren Depu- taten, eö mit meiner ftlbS Hand unterschrieben, und dcö frommen vornehmen Herrn Pantaleon Singisen, Schultheis- sen zu Liestal vorgedrucktem Insiegel (in Ansehen, daß ich mich eines eigenen InsiegelS nicht gebrauche) hewahrt. Gebe» den 25. Marti), 1635." Die Competenz (Besoldung) dieses Pfarrdienstes wurde so festgesetzt: Haushäblicher Sitz zu Vubendorf, im Pfarrhause, so der Pfarrer in seinen Kosten in guten Bauen und Ehren hal- ten soll. Sechs und dreyßig Viernzel vom Zehnten, Vz in Korn und '/z in Haber. Fünf Pfund Geld. Der Heuzehnten in Bubendorf, so mehr als fünf Pfund abwirft. Auf der Sagmühle und zwey Mättlenen zwey Säcke Haber in Geld. Ächt Klafter Holz, so die Unterthanen hauen und zum Hause führen müssen. Der dritte Theil des Zehnten zu Zyfen , so im Durchschnitt acht und zwanzig Viernzel thut. Der Heuzehnten daselbst, oder drey Pfund. Endlich das Zehntlein zu ArboltSwlel, so acht Viernzel gemeiniglich ausmacht. Die Brüderordmmg von 1562. Brüdcrordnung nennt man eine Verordnung über verschiedene die Landgeistlichkcit betreffende Gegenstände, welche Lurch eben die Lanhgeistlichkeit im I. 1561 vorgeschlagen, durch die Deputaten dem Rath empfohlen, und von diesem, den 25. Mgy 1562, bestätiget wurde. Der Eingang ist nach. stehenden Inhalts: !! Zu wissen sey männiglichem. Demnach die edclrr. XXVIn. Kap. Vorn Kirchenwesen. ^S7 strengen, frommen, ehrenfesten, fürsichtigcn, ehrsamen, wei- ftn Herren, Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, unsre gnädigen Herren, Lurch ihre besonders lieben und getreuen Rarhöfrcunde, die ihre Gnaden als Verwalter gemeiner Kir- chengcschäfte in ihrer Stadt lind Landschaft Deputieren und Verordneten angehört und vernommen haben, was Ansuchens, Begehrens und Berichtes zuerst von gemeinen Dienern am Worte des Herrn in bemeldrer Landschaft, z« Abschaffung und Verbesserung ihrenthalben bis anher eingerissener und gehabter Mangel und Gebresten, an die Vorständer und Ver- künder des heil. Evangeliums in der Stadt und dieselben Herren Deputaten gelangen (lassen;) und dann Ihro Gna- den, auskragendem christlichem Eifer, ihren gutmütigem Be- dacht je und allweg dahin gesetzt, an alle dem, so sie zu Aüffnnng und Mehrung eines ehrbaren, gotteSfürchtigen Lebens und Handelns fördersam und dienlich seyn, bedenken und befinden möchten, nichts erwinden zu lassen; da so haben dieselben Ihro Gnaden über bemeldtcr ihrer lieben und getreuen Lentpriester, Prediger und Pfarrherren und gedachter Herren Deputaten Ansehen, Ihr rathsameS Bedenken gehalten , und folgendes mit guter Vorbetrachtung, Willen gegeben , daß von dißhin über allen in solchem ihrem Bedacht begriffenen Punkten und Artikeln steif und statt gehalten wer- den solle." Der Schluß der ganzen Verordnung ist also abgefaßt. Und wollen aber vorgebuchte unsre gnädige Herren sich hierin lauter vorbehalten haben, daß sie dieses so vorsteht, zu folgender Zeit, wenn, und wie es ihren Gnaden gefällig, erbessern, ganz oder zum Theil abthun, ändern, mindern oder mehren mögen. et äeoi-Ltum z aufMonkag den 25. MaymonatS, ,4°. 1562. Hein.ich Falkner, Stadtschreiber." ^58 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Doch nun zu den Artikel» selber, mit Auslassung der ü'berflüßigen Wörter. 1°. Unter den Pfarrherren zu Lande soll ein oberster und allgemeiner DccanuS, durch die Pfarrherren und Drpu« taten in der Stadt erwählt werden. 2°. Die Landpfarrcr, in und mit Beyseyn des vorder, sie» Deeani, erwählen aus und von ihren Kapiteln noch drey DecanoS , welche den Pfarrern der Stadt und den Deputaten präsentirt und durch dieselben bestätiget werden. -) Sie sind verbunden jährlich ihren Kapiteln über ihre Verwaltung Rech. nung zu geben. 3°. Der PrimariuS kann die übrigen zusammenberufen. 4°. Wenn der PrimariuS Decanus erfährt, daß die Predikanten, Schuldheißen, Ober-oder Untervögte, Meyer, Geschworne und Bannherren etwas vornehmen, das unsrer Gn. Herren Mandaten, Ordnungen oder Reformation zuwi. der sey, so soll er die betreffenden Personen freundlich und ernstlich ansprechen und ermähnen. L°. Er soll besorgen, daß die Kirchen, sammt des Herrn Tisch, die Taufsteine, die Kanzeln, und andre den Kirchen zugehörende Dinge in guten Ehren gehalten werden, und wenn es nicht geschieht, den Herren Deputaten zu wissen thun. 6°. Wenn ein neuer Kirchendiener auf dem Lande in. augurirt und inveftirt wird, welches in Gegenwart eines Pfarr. ') Folglich war das mit dem ksstorst deS Münsters noch nicht verbunden. In der That, Leonhard Strübin, Pfarrer seit lLZ5, zu Bubendorf und Zyfe», wurde hernach ^roliiasosnus. *) Folglich gab eS wie jetzt auf der Landschaft drey Kapiteln oder Classen. XXV m. Kap. Vom Kircheuweftn. 459 Herrn von der Stadt und eines der Herren Deputaten geschieht, so soll er seinem Decano, bey HandgeSür, Treue zusagen, geloben und versprechen, ihm, insonderheit wenn er ihn bc. ruft, allen Gehorsam zu leisten;') dazu mit den Brudern in Friedsamkeit und Dienstbarkeit zu leben; alles was in den Versammlungen vorfällt, nicht zu offenbaren, noch aus. zuschwätzen; aber jederzeit treulich zu melden, und anzuzeigen, was an Kirchen und Personen z« verbessern seyn möchte. 7°. Die Kirchendiener sollen im Predigen, Kindertaufe, -es Herrn Nachtmahl, der Eheleute Einsegnung, Kinderbe> richt, der Kranken Heimsuchung, Leichenpredigten, Kirchen, gesang und übrigen Kirchenhändeln gleichförmigen Gebrauch, laut Inhalt unfrer Gn. Herren ausgegangener Reformation, halten. 8°. Bey ihren Versammlungen soll der oberste Amtmann, als Schuldheiß oder Oberyogt, nach der Predigt zu- gegen seyn. Auf das Gebet folgen Gespräche über ein Buch der Bibel, entweder über die vornehmsten Punkten über- Haupt, oder den Kapiteln nach. Endlich was ihnen, der Kirchen Sachen halber angelegen ist, sollen sie erwägen und berathen, damit die Laster abgeschaft, und die Tugenden im Volke des Herrn desto besser gefördert werden. 9°. Ueber etliche irrige Lehren, oder andre ärgerliche Anstöße, die hin und wieder einreisten, so sollen je zu zwey Jahren, wenn es die andern Geschäfte zulassen, alle Diener auf dem Lande an einen Ort, dahin sie der vorderste Land- decanuS bescheiden wird, zusammen kommen, und nach Mit- teln trachten, wie alle Fehler, Mangel und Gebresten zu er- ') So schlich sich der Geist katholischer Hierarchie bey un» ein. Der DeeanuS ist Pi-Imug Intel- par-e«, gleichwie die Standcshäupcer gegen die Räthe, und diese versprachen nicht allen Gehorsam gegen jene zu leisten- ^60 xv. Periode. Befreymig vom Bistum. bessern seyen, und dann ihr Gutachten an die Herren Predi. kanten ;u Stadt und die Herren Deputaten gelangen lassen. 10°. Jeder Diener soll lieh befleißen/ bey HauS und Heini/ dem Studieren alles Ernstes und Fleißes obzuliegen; ein gottseliges / ehrbares und friedliches Leben mit Weib und Kindern zu führen; in und außerhalb dem Hause / leichtfer. tiger und muthwilliger Gesellschaften / auch allen Spielens / Füllens und Prassenö müßig zu gehen; auf den Hochzeiten und andern ehrlichen Versammlungen/ sich aller liederlichen, unnützen,thorechtigen Narrenth eidinge; Ueppigkeit, Lästerung, desgleichen SingenS und Tanzens zu entschlagen; sich hingegen aller mäßiger Bescheidenheit zu befleißen; ab und über dem Tisch dem Volk vorznbeten, und mit ihren Weibern bey Zeiten heimzukehren.'' 11 °. Sie sollen ehrliche, rechtmäßige Kleidung, als lange, und keine kurze Röcke; ganze und unzerhaucne Ho. scn, Wambscl und Lcibröcke anthun, und dieselben nicht nur auf der Kanzel, sondern auch daheim bey Hause, desgleichen auf den Gassen zu Stadt und Land antragen. Darzn sich der Hosenbaudlcn, geschnürten Parketen, ') und bübischen zu viel ausgeschnittenen Schuhen müßigen, damit ih- renthalben, und von solcher Kleidung wegen, Niemand gr- ärgert werde. -) H Von Baretta, einer Art Hut oder Mütze. 2) Welcher Mißbrauch des Worts ärgern! wer öffentlich, schamlos, wiederholt wirkliche Verbrechen oder Laster begehet, und durch sein Beyspiel andre zu gleichem ver. führt, der hat sich Aergerniß zu Schulden kommen lassen. Der Ausdruck, mich ärgertö , will bald nichts weitersagen, als, dieß mißfällt mir, dieß finde ich nach meinen Ansichten unschicklich. Wie oft haben uns Leute, und eben dadurch geärgert, daß sie beständig das Wort Aergerni ß im Munde führen. XXVIII. Kap. Vorn Kirchenwesen. ^61 12°. Der in obangeregten Artikeln/ oder in größer» unehrbaren Sachen besteckt erfunden wird, soll zuerst von den Br udern, die solcher Sachen Wissens kragen, brüderlich verwarnet werden. Dann soll in der Versammlung in der Umfrage angefragt werden, ob er es gebessert habe. Wo nicht, so soll man ihn mit Worten strafen, oder ihn den Pfarrherren der Stadt und den Deputaten »erzeigen. 13°. Wer sonderliche ärgerliche Anstöße weiß, und sie nicht offenbaret, soll auf der Stelle darum vorgestellt und gestraft werden. 14°. Wer vermeint, daß ihm »»gütlich, oder Unrecht geschehen sey, der mag es an die Pfarrherren Der Stadt, und an die Herren Deputaten ziehen, und gelangen lassen, 15°. In Krankheits. oder McrSfällen, soll der Prediger einen Verweser anstellen, mit Vorwiffen seines Deeani, wenn der Verweser auf dem Lande ist, und wenn er aus der Stadt ist, mit Rath der Pfarrherren in der Stadt. Währt die Krankheit oder Schwäche zu lange, so sollen die uächstgescffenen Bruder das Amt zu versehen verbunden seyn. Stirbt er, so soll, mit Rath des Deeani, und wie der Rath es bewilliget hat, ein halbes Jahr lang von den übrigen Brudern der Landschaft das Amr versehen, und ihm zu je- dem Tage von des verstorbenen Erben Speis und Trank, und keine wertere Belohnung, mitgetheilt werden. Der DecanuS soll, in solchen Sterbfällen, den Obervogt ohne Verzug bit- ten, daß den hinterlassenen Wittwen und Waisen getreue Vögte verordnet und in dem hinterlassenen Gut bescheidenk- lich und wohl gehauset werde. Schließlich erklärte der Rath, daß der Obcrstdecanus und die drey Deeani ihre Verrichtungen von ObrigkeitSwe- gen versehen sollen. Schon im I. 15S2, den 26. Nov. bestätigte wieder ^62 XV. Periode- Befreyung vom Bistum. der Rath unter Vorbehalt künftiger Abänderungen, vrrschie- drne Zusätze und andre Bestimmungen, so die zu Bubendorf, den 20 . Februar 1578, versammelte Landgeistlichkeit ihm vorschlagen ließ. 1 °. Was zwischen sonderbaren (besondern) Personen abgestellt werden mag, soll nicht vor ein Kapitel gebracht, und waS an einem Kapitel einmal verbessert worden, soll nicht vor einen generalcn Convent (der Landschaft,) und waS in einem generalcn Convent amendirt worden, soll nicht vor eine Synodum (der Stadt und der Landschaft,) oder vor eine Visitation gezogen werden. 2 °. Wenn etwas Mangels ober Fehler eines Bruders an unsre gnädige ehrende Herren, die Herren i^tres (r>ss- lorss der Stadt) und die Herren Deputaten gelangte, und aber zuvor nicht vor ein Kapitel auf dem Lande gekommen wäre, so sollen sie sich derselben nicht annehmen, sondern einem Deeano zuschreiben, die Sache nach Gebühr zu ver. hören, zu examiniren, und wo möglich auf vorangezogrne Weise zu verbessern. 3°. Wenn der DecanuS von des Kapitels, oder un. srer gemeinen Bruder wegen, über Feld reisen müßte, soll eS in des Kapitels Kosten geschehen; wo aber es im Namen besonderer Personen geschähe, so soll eS aus derselben Scckel bezahlt werden. 4°. Jeder angehende Pfarrer bezahlt, altem Ge. brauch nach, pro lntroitu (für den Eintritt) einen Gulden, zur Verwendung des Nutzens des Kapitels. ') ") ä,°. 1618, den io. September, wurden zwey Gulden festgesetzt; doch blieb eS bey einem Gulden, wenn eS nur um die Verlegung von einer Pfründe auf eine an. dre zu thun war. Sonderbar ist eS, daß die Landgeist-- lichkeit ein besonderes gemeinschaftliches Vermögen, so XXVIII. Kap. Vorn Kirchenwesen. M3 5°. Da die Censur, so bisher grobe Fehler nach sich zogen / nur Zwietracht, Neid und Haß zwischen vielen Brii- der» gebracht hat, und aber hiemit weniges gebessert worden , so wurden Stufen in derselben eingeführt. Die vorletzte Instanz waren die Pastoren der Stadt und die Depu- raten, welche, wenn ihnen die Sache ganz schwer wäre, solche E. E. Rath, unsern gnädigen Herren, als der hohen Obrigkeit, anzeigen mögen. 6°. Begäbe sich, daß etliche Bruder unter uns (den Landgeistlichen ) etwann mit einander zu Unfrieden, Gespän, Zank und Hader geriethen, sollen dieselben ( Zwtstigkeiren ) erstlich vor ihre DceanoS gebracht, und keinesweges vor well- liche Gerichte noch Recht gezogen, noch allda ausgemacht werde«. ') Wenn die Decani solche Gespänne Nicht zerlegen, noch aufgeben könnten oder möchten, so sollen sie die gespännigen ^r-stres vor ein ganzes Kapitel weisen; und allda Klage, Verantwortung, Rede, Widerrede, und wo auch von Nöthen, Kundschaften einbringen und verhöre» lasse». Welche Partey aber, auf demnach erfolgten Betrag sich beschwerte, die mag ein solches vor die kstres und die Herren Deputaten, sie, spännige, zu entscheiden, b e- ziehen und appeüiren. 7°. Falls aber zwischen einem oder mehr Brüden, unter uns auf dem Lande, und weltlichen Personen andern Kammergut genannt wird, besitzt, da die Stadtgeist- lichkeit keines hat. ') Gehörte es zur evangelischen Demuth, daß sie beson- dere Richter haben wollten? -) Es erhellet aus dieser und andern ähnlichen Stellen, daß zu dem Kirchenrath die Professoren der Theologie noch nicht gezogen wurden. Doch fehlten nur zwey derselben.- indem der Pfarrer des Münsters zugleich Professor war. -46^ XV. Periode. Befreymig vom Bistum- Theils Gezänk sich zutrüge/ wenn der Kirchendiener Kläger ist/ so soll er den Lauen vor seinem ordentlichen/ dem weit« liehen Richter und Stab suchen; wenn aber der Laye zu klagen hätte / so soll er den Beklagten vor lVDZniKco Domino Keotors der Stadt Basel hoher Schule beklagen / und allda richterlichen Spruch abwarten. 8 °. Wenn auch einer unter uns mit seinem Weibe (welches doch erschrecklich zu hören wäre) im Unfrieden stände/ so sollen sie durch einen Dccanum / oder wo das nicht seyn mag/ durch ein Kapitel ausgesöhnt werden. S°. ES möchte aber ein Bruder mit andern Brudern aufm Lande / oder andern Personen / oder ihren Weibern / mit Zank und Katzen balg ^) sich so unschicklich halten/ so würden wir/ gemeine Bruder/ es der hohen Obrigkeit vortragen lassen- 10°. Belangend nun die Pfründegüter/ als Zins und Zehnten / sollen dieselben nicht mit Recht (vor dem Richter) sondern mit Geboten der H». Obcramtlente jeder Ende»/ aus gnädigem Zulassen unsrer Gn. Herren/ wie bisher in langwierigem Gebrauch erhalten worden/ eingezogen werden. 11°. Die Prediger sollen / so viel möglich / sich bcsicis- scn / anheimisch zu Hause zu verbleiben. . . . Mit Weib/ Kinder» und Gesind ein ehrbares / stilles und friedsameS Leben führen .... aller verdächtiger und ärgerlicher Wirth, schafl und Gesellschaft mir überflüßigen Gastereyen in ihren Und andern Häusern sich entschlagcn «... ehrbarlich und züchtig gekleidet kommen/ denn wie wir der gar langen pharisäischen Röcke nichts achten / also soll uns auch eine zu viel kurze Kleidung mißfallen. ') Balgereyen, wie Katzen sich mit einander zü balgen pflegen. XXVIII. Kap. Vom Kirchenwefen. ^66 12°. Bey Sterbfällen soll ber Leichnam erst nach Ab- laufiing von vier und zwanzig Stunden ehrlich bestattet werden. Die krstres sollen des verstorbenen Mitbruders hinterlassene Hab und Gut / innerhalb Monatsfrist, in Beyseyn des Decani, inventiren, und daS Inventarium dem Decano überantworten, und inzwischen ganz und gar nichts verändern lassen. 13 ° Die Brüder aus der Landschaft sollen ein Jahr lang, gleichwie in der Stadt auch geschieht, und das zuvor im I. 1577 von den dazumal gewesenen Herren Deputaten uns günstiglich zugelassen worden, den Dienst versehen. . . . Das K-atum Iernpori8 soll der Wittwe und Kindern heim- dienen. Die zwey Theile, und das letzte Drittel dem Verweser. Wenn keine Leibeserben vorhanden, sollen die andern nächsten Erben, aus dem R.sw prov'.sionismit dem Kapitel übereinkommen, je nach Gestalt der Sache und des Ver- mögenS der Pfründe. Der Provisor bekommt Essen und Trinken in den Kosten der Erben. lä°. Weib und Kinder sollen durch die Oberamtleute und den Decanum mit Predikanten aus uns, und aufm Lande, so mit Freundschaft nicht verwandt find, bevögtiget werden, wenn die Mutter sich wieder verehelichet, oder der Wittwer . . . so sollen sie, krstres: der Kinder getreue lutores bleiben , bis sie erzogen, und in die Ehe besorgt sind. 15°. Der Mutter gehört der dritte Theil und den Kin« dern die zwey Drittel, dieweil unter uns Brudern wenige ') Dieß kann nur von den Töchtern gemeint seyn, denn Söhne die erzogen worden, und die Mehrjährigkeit er- reicht hatten, standen unter keinem Vogt mehr. VI. Band. G g ^66 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. sind, so etwas liegender Güter haben. ') Den Knaben ge- hören des Vaters Bücher, Kleider und Kleinodien, und den Töchtern die Kleider und Kleinodien der Mutter. 16°. Alle Pfründen und Kirchenbesoldungen sollen auf Iohannis des Täufers Tag aus'und angehen. Vom Heu und Emde gehört das halbe den Erben, und dem Aufziehenden die andre Häifte gegen Erstattung der Hälfte der Unkosten. Dem nach IohanntS Aufziehenden gebührt die Marchzahl der Zeit. Betreffend die Reben, Aecker und Hanfbühntcn, so gilt der Satz, daß wer die Neben gebauet, und die Aecker und Bühn. ten besäet hat, der soll den Wein einsammeln und die Frucht abschneiden. Kirchenvisitalion. Im I- 1641, Aprilmonat, wurde vom Rath erkannt, -aß jährlich °) eine Visitation der Kirchen und Gemeinden der Landschaft durch einen oder zwey von Räthen sammt einem Psarrherrn gehalten werden sollte. Nachdem der ausgesandte Pfarrer an einem jeden Orte eine ernstliche Predigt gehalten, sollen die RarhSgesandten hervortreten, und der Gemeinde zusprechen, in nachstehender Meinung, oder je nach Gelegenheit. ') Die angegebene Ursache sollte vermuthen lassen, daß, wenn die Nachlassenschaft in licaenden Gütern bestand, die Erbstheilung änderst beschaffen war, welches doch nirgends gefunden wird. -) Von dieser jährlichen Haltung der Visitationen, wurde aber bald abgestanden. Dieses Jahr waren die Visitatoren Herr Theodor Brand, AUoberstzunnmeister, und Beat Sommer, RathSherr, mit Herrn Markus Bersins , Leutpriester zu St. Jakob. XXVUI. Kap. Vorn Kircheriweseri. -L67 ,i Nachdem ihnen (den Mitgliedern der betreffenden Gemeinde) der barmherzige Gott die Wahrheit seines Wortes geoffenbart, und sie aus der Blindheit, darin sie gar nahe mit der ganzen Welt gesteckt, gnädiglich erlöset, zu dem Ende, damit sie ihr recht dienten, und ein gottseliges Wesen anrichteten, hat E- E. Rath, zu Förderung desselben, auch zu Abschaffung mancherley Mißbrauche und Lastern, eine christliche Reformation, dazu, männiglichem zu Unterrichtung ihrer Religion, ihres Glaubens, Confession, und auch hierum vie« lerley Mandaten ausgehen lassen, das Wort GorreS und seine Diener in Ehren zu halten, Gotteslästerung, Trunkenheit, Spiele, und andre Ueppigkeiten zu vermeiden. ES befänden sich doch immer viel Mangels, daß man eines Theils densel- ben nicht nachgelebt, und andern Theils die Strafen unfleißig vollzogen. Dieweil aber E. E. Rath bey ihrer publicirten Ordnung und Mandaten zu bleiben bedacht ist, sollen erstlich die Prediger und Seelenhirten ihren Zuhörern mit gutem Exempel vorgehen, ihre Hausgenossen ehrbarlich ziehen, wahre Buße und das heilsame Evangelium von Christo, ohne Ver- Mischung menschlicher Lehren und eigener Anfechtung, mit Ernst verkündigen und vortragen, und sich überall als fromme Propheten erweisen. Die Schuldheißen, Räthe (von Liestal,) Ober- und Untervögte, dazu Bannherren und Geschworne sollen ihres Befehls treulich pflegen und gut handhaben, und das Böse, nach Inhalt der Ordnung, ohne männiglicheö Verschonen , strafen. Sonst sollen sich gemeinePersonen,') von Weib und Mann, zu Hörung Gottes Wortes fleißig fügen, daffelbige lieben, sich der Tugenden befleißen, die Laster meiden, mit der Wiedertäufer Sekte und andern Rotkengei- stsrn keine Gemeinschaft haben, ftiedsam und freundlich mit ') Gewiß wird keiner glauben, daß, nach dem heutigen Verstände, nur die gemeinen Leute hier gemeint wurden, sondern jedermann in der Gemeinde. G g 2 468 xv. Periode- Befreyung vom Bistum. einander lebe»/ sich aller fremder Kriege müßigen, und so weiter". „ Wenn dann solches, fährt das Gesetz fort, mit tapferer Anmahnung geschehen, sollen die Visitatoren bey den Kir- chen fleißige Nachforschung halten, ob etwas Mangel, cS wäre an Predikanten, Amtleuten, Bannherren, oder Gemeinde, vorhanden, und ob etwas Spennung vorgefallen sey. Was sie dann zu verbessern, hinzulegen, und zu vertragen wüßten, sollen sie verrichten. Wenn aber wichtige Sachen einfielen, sollen sie dieselben E. E. Rath zu erörtern vorbringen." Eine spätere Verordnung über die Visitationen ist etwas bestimmter. „ Wenn der Rath eine Visitation auf der Landschaft erkennt, sollen die Deputaten, wo nicht alle, jedoch einer, oder zwey von ihnen, neben dem obersten Predikanten der Stadt, sie verrichten, und, nachdem solche von der Kanzley ausgeschrieben worden, sie, Herren CensoreS oder Visitatores, au einem Sonnabend gegen Abend zu Liestal ankommen, den morndrigen Sonntag da visiliren; am Montag zu Sissach, am Dienstag zu Gelterkinden, am Mittwoch zu Läufelfingen, am Donnerstag zu Wallcnburg, und am Freytag zu Buben- dorf.') Nach vollendetem Gesang in der Kirche soll der Oberst. Pfarrer auf die Kanzel treten, predigen, das Volk ermah- neu, und anzeigen, daß die Zuhörer in der Kirche bleiben, und dem Vertrag des Gesandten anhören sollen, wenn er nun von der Kanzel hcrabgestiegen, und man das oioris Folglich mußten die Geistlichen und Beamten der Kirch. spiele, in die Kirche einer dieser sechs Ortschaften sich verfügen. Die Gemeinden der übrigen Kirchspiele wurden folglich auch hierin vernachlässiget. xxvill. Kap. Vom Kirchemvefen. ^69 kilii st Ssnsti Spiritus gesungen, so soll sich der Visitator vom Rath vor des Herrn Tisch neben dem Oberstpfarrer stellen, und das Volk anreden. ') Hierauf entfernt sich das Volk, und bleiben in der Kirche die Predikanten, und die Ober, und Unterbeamten. Der Obcrstpfarrer nimmt das Wort: „ Sie werden vom Visitator vom Rath vernommen haben, warum diese christliche Visitation Statt habe. Nun werde man noch besondere Fragstücke zu ihnen thun, da möge'der eine Predikant bleiben, und alle andere abtreten, bis man sie herein rufe. Den gebliebenen Predikant heißt man sitzen; der Obersipfarrer befragt ihn, aus seinem Rodel bis zum Ende, und heißt ihn dann aufstehen und austreten. Dann wird jeder andere Predikant, der Obervogl allein, und zuletzt Untervogc, Meyer, Bannbrüder und Geschworne eines KirchsprengelS besonders, und dabey jede Partey befragt, ob sie sonst von sich selbst etwas vorzubringen habe. Was nun für Fehler bey ihnen allen gefunden werden, oder sie selber vorgebracht haben, zeigt man ihnen, in Aller Beyseyn, an, und ermähnt sie, sich zu bessern; oder, da es etwan in etlichen Sachen nicht thunlich wäre, so geschieht eS nach dem AuStritt derjenigen, die nicht zuhören sollen. Es sollen auch alle Fehler in ein besonderes Rödelein zum Gedächtniß verzeichnet werden. Die über dergleichen Visitationen ergehenden Kosten sollen , nach Verhältniß ihres Vermögens, auf die GottShäu-ser Ler-gsn- zen Landschaft geschlagen werden.'' _ ^ - ' l!N ^ : ^ '' 7! t. " ') Das angegebene Vorbild einer solchen Anrede des Deputaten gieng kürzlich dahin : „ Man hoffte, die-letzte Visitation hätte heilsame Früchte getragen. Weit entfernt sey eS aber. Die Sachen wäken immer ärger geworden, mit Lästerungen, üppigem.Fluchen, Schwören, Spielen, überflüssigem Essen, Trinkxn,, Hurerey, Neid, Haß, Geitz, jüdischem Wucher, und sonst in vielerlei) andre Wege, so nicht genugsamlich auözuspre- che n. Man verdiene Theürung, Krieg, Pestilenz. Dann kommt eine ernstliche Ermahnung an Prediger und Le- amte, sich nach den ergangenen Mandaten zu betragen." -L70 xv. Periode. Befreyung vorn Bistum. Schließlich müssen wir eine Frage wiederholen , die oft aufgeworfen worden ist. Warum geschahen, und geschehen noch Kirchenvisttationen auf der Laudschast, und nicht in der Stadt ? Man antwortet. Weil Geistlichkeit, weltliche Beamte, Bannherren und die Gemeinde jedes KirchsprengelS sich unter der unmittelbaren Aufsicht der Regierung befin- , l ,1 ... Liestaler Vorwahlen. Im Aufstand von 1653 behaupteten die Liestaler, daß sie das Recht hätten, ihren Pfarrer zu erwählen. Diese Be- hauptung rührte doch nur ausfolgender einzelner Thatsache und einen. Schreiben des Liestaler Raths vom 27. December 1640, Nachdem Absterben des dortigen LeutpriesterS, hatten gedachte Räthe z,s Licstal von den Deputatenden Auftrag be. kommen, einen, zwey oder drey z» einem Seelsorger vorzuschlagen. Sie schössen drey von den Mitwcrbcrn aus, nämlich, hisherigen Heiser, einen der sich im Bernergcbiet auf. hielt, und den Leurprirster von Rothenfluh. Sie fügten aber in ihrem Schreiben hinzu: ^ „ Mit unterlhäniger Bitte, -aß'VW. Weisheiten von diesen vorgeschlagenen drey Männern, einen oder auch sonst einen andern, der Ew. Gnaden gefallen, auch uns und unsrer allen Seelen Nutz und Heil für ständig wäre." ') Die Adresse des Schreibens war r Den frommen, für- .sichtigen, ehrsamen und weisen Herren Rudolf Frvg, Meister Fryvoft'n Ryff und Heinrich Ryhiner, bey Zeiten geordneten Deputaten Herren der Stadt Basel, unsern gnädigen Herren, XXvm. KW. Bom Kirchenwesen. 471 Synoden. Im I. 1SZ9 den 19. November, wurde eine ehcvorige Verordnung über die allgemeinen Synoden mit einigen Abän. derungen erneuert. Hier folgt das wesentlichste davon. „ Die Synode wird von gesammter Priesterschaft zu Stadt und Land im Augustiner. Kloster besucht. Der Rath schreibt sie aus , bestimmt den Tag und die Stunde, und läßt es auf dem Lande durch seine Obervögte den Predikanteu ansagen. Die Synoden haben die Censur und Prüfung der Geist' lichen in Lehre und Lebenswandel zum Zweck, wie auch um zu wissen/ wie ein jeder Weib/ Kinder und Gefind regiere und ziehe / und endlich / daß die bev der Kirche sich zugetra- genen Mangel sekundlich verhört und gebessert werden. Keine weltliche Geschäfte dürfen dort angebracht/ noch verhandelt werden. Die Oberamtleute müssen auch erscheinen/ ihren Bericht abstatten/ und wo nöthig die Kundschaften mit her. ein bringen. Nicht nur die Oberamtleute / sondern auch jeder Geistlicher kann den andern anklagen; aber in solchen Dingen seine eigene Anfechtungen / auch neidische Schmach- und Scheltworte unterlassen, als welche nichts erbessern/ wodurch aber ehrbare Personen verläumdet/ oder verargwohnet werden könnten. Nach dem Gebet eröffnen die Deputaten die Sitzung mit einer Anrede/ worin sie unter andern, die Prediger ermähnen, ihre Vortrage dahin zu richten / daß die Ehre Gottes geäuffnet, und das gemeine Volk zu christlicher Liebe / Einig, kett und Gehorsam angewiesen und erbauet werde. Sie sollen ') Ein allgemeines Kapitel der Landgeistlichkeit hieß auch Synode/ aber zum Unterschiede / bald 8x»oäus surs. Us, bald b^noäus provinoislis« ^72 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. alle leichtfertige Gesellschaften, Tavernen und Trinkstuben meide». Sie sollen dem Volk sagen , daß eö sich der wieder» täuferischen, und andrer verführerischer Sekten müssigen solle- Nach dieser Anrede soll rstio 8x«oäj und eonfe^io L6ei -»kr->triku8 traktirt werden. Demnach soll man die Vögte, sammt den Predikanten ab dem Lande vortreten lassen.') Man soll auch den Pfarrherrn, so zu der Zeit unter den vier Pfarrherren der Stadt den Vorsitz hat. -) beißen aufstehen. H Man soll dann die andern hier zu Stadt, seines LehrenS und Lebens halben, mit Ernst befragen; dar. auf auch sie alle auffordern, ob an des Fü rgeschickten (aus, getretenen) Weib, Kindern oder Gesinde Mangel wäre, eS anzuzeigen. Nach diesem sollen die verordneten Räthe, der Gebühr nach, einem jeden seine Fehler und Mangel vorhalten, damit er sich bessere. Also wird cS von einem an den andern gehal» tcn, bis sie alle hier zu Stadt abgerichtet sind. Demnach soll man mit denen aus den Aemtern, gleich» wie mit denen aus der Stadt, handeln, die Schriften und Berichte der Vögte, und das Anbringen der Gemeinden vor Augen nehmen, und darauf, wie es sich zur Besserung ge» bührt, mit Ernst handeln. Man soll auch eine lateinische Bibel haben, aus welcher hie geschwornen Examinatoren die Prädikanten examiniren ') Um sich in den Ausstand zu begeben. Warum? Ver. mutblich aus Schonung gegen die Stadtgeistlichen, über welche d-e Censur, in Gegenwart der Landgcistlichen und der Landvögte nicht ergehen sollte. °) Ein neuer Beweis, daß das ^ntistiuum nicht allein auf dem Pfarrer des Münsters ruhete. H Um auSzutretrn. xxvm. Kap. Vom Kirchenwesen. ^7ä könne, so neulich an den Dienst angenommen wurden, und noch nicht examinirt waren; ') oder, ob sie gleich hievor verhört worden, entweder nicht genugsam erfunden wurden, oderwäh- rend des Dienstes, in schädliche Jrthümer gefallen wären. Man soll dem , der verhört werden solle einen Text angeben, und ihn befragen, wenn er über diesen Text dem Volk predigen solle, wie er den verstehen, oder vortragen würde. Man soll auch zu jeder Synode die von der Universität, vornehmlich die von der theologischen Fakultät berufen, und bey solche« Dingen sitzen lassen. Nach vollzogener Censur, wenn die Predikanten etwas, das zu Erbcsserung der Kirche dienlich wäre, anzubringen hätten , das sollen die verordneten Räthe gütlich hören, und dem Rath hinterbringen. Zuletzt soll allen Predikanten gesagt werden: Wenn künftigS Sachen an sie gelangen, die , wenn sie wahr sind, gestraft werden sollen , daß sie dieselben nicht, wie bisher geschehen, gleich auf den Kanzeln ausschreyen, die Obrigkeit und die ganze Gemeinde damit verkleinern und unruhig machen, sondern solche Sachen und Uebelthaten zuvor den Herren Häuptern selber anzeigen, oder durch die Bannherren anzeigen lassen; damit die nach solchem den Räthen vorgebracht, erfahren (untersucht) und gestraft werden mögen." Kirchengüter. Den 2 . December iSZZ wurde dem Oberstzunftmeister Theodor Brand, dem Altbürgerm. Adelberg Meyer, sammt den Deputaten, volle Gewalt gegeben, von den Pflegern und ') Dieß muß gewiß befremden. Geistliche wurden auf Ver. such angestellt. Siehe übrigens das Jahr 1597, im 24. Kapitel. ^ XV.. Periode. Befreyung vorn Bistum. Schaffnern der Stiften und Klöster Rechnung abzunehmen, und sich mit ihnen zu berathen, wohin die Güter angelegt werden sollen, und Ordnungen zu machen. Beyde Räthe ver- sprachen ihnen, sie darin zu schützen und zu schirmen. Der Beweggrund wird also angegeben: ,, Dieweil eS allenthalben in der Stadt mit der Stiften- und Klöster.Gütern eben liederlich zugehe, und vorzusehen sey, daß wenn nicht ernstlich darin gesehen werde, jene Güter von Tag zu Tage, je länger je mehr, in merklichen Abgang kommen werden." Die Schaffner waren die eigentlichen Verwalter, und die Pfleger waren Rathsglieder unter deren Leitung jene standen. Erscheint, daß einige Schaffner in den Rath befördert wurden, denn im I. 153b (t. April) erkannte der Rath, daß keine Schaffner in den Rath gckosen werden sollten. „ Die- seS, wie der Beschluß lautete, dieses habe viele und mancher, ley Reben veranlasset, und es wäre gar bald viel Unwillen daraus entsprungen.'' -r Zwey Jahre später, 1L38, den 3. Oktober, wurde ein weitläufiges, 41 Folioseiten starkes Gutachten dem Rath ein- gegeben- wie die Kirchengüter, hieß es, wieder zu ihrem recht göttlichen Gebrauch gebracht werden sollen und mögen. Die Verfasser waren die Straßburger Reformatoren- Doktor c». xito und Ruoeru8; *) und das Gutachten wurde, in Gegen, wart von MyconiuS, Carlsstadt, Grynäus, Amerbach und Weissenburger, beym Rath abgelesen. Eslenthielt fünf Arti- ') In einem Schreiben au Adelberg Meyer, klagte einst Capito über die schlechte Verwaltung der Kirchengüter in Deutschland und in der Schweiz, und bediente sich deS Ausdrucks: eS gehe Rips und NapS her. XX.VIII. Kap. Vom Kircherrwesm. -L85 kel. 1 °. Wessen die Kirchengüter eigen sind;') 2 °. wohin und welcher Gestalt sie zu verordnen sind/ *) werdiewah» ren Diener in der Kirche seyen/ die von den Kirchengütern ü Die Kirchengüter gehören der Kirche, es sey gleich zu andern Kirchen und Klöstern . . . . ckie wir alle in Christo eine Kirche und ein Leib sind, so helfen die Kir- chen/ die Ueberfluß haben/ denen gerne/ die Mangel leide»? Wider diesen Satz machten die Unsrigen Einwendungen / wie eS gleich vo-kommen wird. Sonderbar ist es indessen / daß die Verfasser sich auf das dritte Buch Most/ 27 Kapitel, bezogen, wo Vo schritten über den Zehnten der Bäume und des Viehes , über die ersten Geburten , und über die Leibeöschatzung derjenigen die Gelübde thaten, enthalten sind, gleich als wenn sie dieses alles hätten einführen wollen. Die geistlichen Rechte theilten die Kirchengüter in vier Theile ein, wovon einer für die Arme. Die Verfasser finden eS aber angemessen, nur drey Theile festzusetzen, wie eö auch, sagen sie, in der katholischen Kirche geübt worden sey. Ein Theil zur Erhaltung der Kirchendiener, Sakramente, der Zucht, und zur Versetzung dernochdürf- tigen Dinge; der zweyte Theil für die Armen, gesunde und kranke, einheimische und fremde; und der dritte für den Bau, das Geschirr und den Schmuck der Tempel. Der erste Theil aber zerfiel, nach ihrer Meinung, in zwey an- dere Theile, der eine für den Bischof, als den obern Seelsorger; und der andere für die übrigen Kirchendiener, wie auch für die Schüler, die sich zum Kirchendienst widmeten. Merkwürdig ist eS dabey , daß die Verfasser folgende Stelle aus den kanonischen Rechten, die von den Beschlüssen des Conciliums entlehnt war, anführten, nämlich, daß die Kirchendiener, die ihr Auskommen von sich selber, oder von ihren Aelter» haben können, und doch etwas vom Kirchengm annehmen, einen Kirchenraub, ein 8->ci->ie§iuM begehen, und sich selber von wegen - daß sie das Kirchenguk also mißbrauchen, das Gericht essen und trinke». -»76 xv. Periode. Befteyung vom Bistum. sollen erzogen und erhalten werden;') 4°. durch wen das Kir. chengut wieder zu seinem rechten Brauch verordnet werden solle; ') L°. mit was Fug nnd Mitteln, die Kirchengüter, ') und -) » Die Bischöfe, meldeten die Verfasser, seyen zu weltlichen Herren, Hofjunkern (an königlichen Höfen) und LandeSfürsten geworden, und hätten alle Kirchenord- nung zerrissen. Auf dem Concilium zu Rom vom 1.1595 sey den Priestern und Diakonen verboten worden Sänger zu seyn, indem eS daher käme, daß man bey Bestellung derselben, ehender nach einer glatten Stimme fragte, als nach einem guten Lebenswandel. Die ordentliche Ob- rigkeit, die das Schwerdt trägt, sollte verschaffen, daß die Gemeinde recht taugliche Diener habe, und ihnen ihre nothdürftige Unterhaltung leiste. Die Richter und Könige seyen über die Priester, Leviten und alles gewesen. Man könnte zu diesen Zeiten, nachdem man den Kirchendienern vom Kirchengut ihr gebührendes Futter und Decke geordnet hatte, von dem übrigen, erstlich die größere Noth der gar dürftigen, und dann aber auch verordnen zur Noth. durft gemeiner Regierung, und zu Beschützung von Land und Leuten wider den Türken zu erhalten. Falls eine all. gemeine Nothdurft von Krieg, Theurung und anderm ein. fällt, so weiset es die Religion selber aus. daß man sol. chen Vorralh angreife, und zum Vortheil des allgemeinen Leibes gebrauche, so, den besondern Gliedern zu Gutem, verordnet ist. Die Kaiser und Honoiiu« hätten, um das I. Z96, den Donatisten ihre Tempel und Kirchengüter genommen, und den rechtgläubigen Gemeinden Christi zugestellt, welches Augnstinuö sehr billigte. Die Obrigkeit des Kaisers sey schuldig die andern Oberen bey ihren Rechten zu handhaben. Die kaiserliche Majestät habe nicht sl,8oiutsin P 0 tk 8 tstein im Reiche, und der Pabst sey nur das Haupt des Widerchristcuthums. Der Pabst Adrian habe selber bekennt, daß alle Geistliche, vom Pabst bis auf die Siegristen, verderbt wären. Rom sey die Hölle selber. Die katholischen Geistlichen seyen offenbar Ab. irünnige von der Kirche Christi, Verkehrer aller Lehre und Zucht Christi, Simoniakcn, Sacrilegen, und auch sonst eines lasterhaften Lebens." xxvili. Kap. Vom Kirchenivefen. ^77 so unter andern Herrschaften liegen und fallen, von ihren Kirchen mögen abgefordert und eingebracht werden. ') Wir haben gesehen, daß Myeonius und andre der Ab- lesung dieses Gutachtens im Rath zugegen waren. ES er. folgte eine Antwort die betitelt war: „ Antwort der Bruder auf den Rathschlag deren von Straßburg von den Kirchengü- lern." Das wichtigste in derselben betrift die erste Rubrike. Sie nehmen nicht so leichter Dinge an, daß wenn eine Kirche Ueberfluß hat, sie von solchem einer andern Kirche, die Mangel leidet, übergeben sollte. In der That, sonst hätten et- wann die Straßburger von unser» im Elsaß fallenden geistli- chen Gefallen eine Beyhülfe ansprechen können. Allein, die Widerlegung war so abgefaßt, daß sie uns in eine andere Verlegenheit versetzen konnte. Sie sagten: »Alle Güter die ') So weitläufig die andern Rubriken, von welchen wir nur Bruchstücke mitgetheilt haben, behandelt sind, so kurz und abgebrochen ist eS diese, welche doch die wichtigste war. ,, Fug und Recht habe man in fremden Obrigkei- icn einzufordern, was jeder hiesigen Kirche gewiedmet sey. Den auswärtigen Herrschaften sollte man anzeigen : daß wir noch Christen sind, und unsre Kirchen haben, auch alle im Reiche wider uns ergangene Beschlüsse aufgeschoben worden; daß unsre Kirchen von männiglich M die wahren Kirchen Christi zu halten seyen; daß man den Kirchen außerhalb alles liefere, was ihnen hier zuvor geliefert worden ist, und daß man also das Gegenrecht erwarte. Die Stände (das ist zweifelsohne, die evangelischen Stände der Schweiz) sollten nach fruchtlosem Ersuchen , ein allgemeines Ausschreiben thun, in welchem angezeigt würde, daß unsre Kirchen wahre Kirchen, und keine Rotten seyen u. s. w. Darauf könnte eine allge- meine Sperre angelegt werden, von welcher wohl zu hoffen wäre, sie würde ohne allen Unrath abgehen, und et. was erlangt werden. Der Herr gebe Rath und Hülfe." 478 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. einmal einer Kirche geschenkt und gegeben wurden, sind, derselben Kirche also, daß sie ihr, wider ihren Willen, keine Creamr nimmermehr Gewalt hat zu nehmen. Gott ist allein der Herr über alle zeitliche und ewige Güter. Keine Creatur hat aber Gewalt etwas von einer andern Creatur zu nehmen, daS ihr Gott gegeben hat. Doch mit ihrem Willen mag man wohl von einer Kirche der andern zu Hülfe kommen. ' Allein, wenn dem also ist, woher kommt es, daß z. B. die Güter der Klöster CarthauS und Klingenthal zur Unterhaltung der Gebäude der St.,Theodors Kirche, und zur Besoldung ihrer Geistlichen dienen? Pfleger und Schaffner müssen von den Kirchengütern mehrere zu wohlfeil entäußert haben, ') denn der Rath erkannte das Recht, solche wieder kaufen zu können. (Schwarzes Buch ?. 158.) „ Gotteshäuser, die Zinse, Gülten und andere guten Gefalle verkauft haben, können solche um den empfangenen Kaufschilling von den Besitzern wieder ablösen." Dieß wurde im I. 1560 durch eine» Spruch zwischen dem Spinal und den Pflegern zu St. Clara bestätiget. Einen schweren Verlust, den man auf fünfzigtausend Gulden schätzt, erlitten aber in dieser Periode die Kirchen- güter, durch die Untreue eines Professors in der Arzneykunde und StistSherren bey St. Peter, RamenS Isaak Keller. Die- ses Stift hatte, außer zwey Pflegern vom Rath, sechs Stists- herren von den Professoren, nämlich, einen Theologen, drey Juristen und zwey Aerzte. Statt die Verwaltung ihrer Ca- ') Von den Zeiten der Reformation, bis nach dem Wcst- phälischen Frieden, war doch der Begriff von Wohlfeile schwankend und relativ. Hoste man die Kirchengüter zu behalten, oder besorgte man sie zu verlieren? XXIX. Kap. Strafgerechtigkeit. ^79 pitalien ihren Schaffnern zu übertragen, hatten sie solche ei. nem der ihrigen, unter der Benennung eines Buchhalters, anvertrauet. Er war von hier, und trat aus im ä. iLso, nicht ohne Verdacht getriebener Alchemie. Neunundzwanzigstes Kapitel. Strafgerechtigkeit. Im 1.15Z8 wurde das Richthaus (Rathhaus,) das Kaufhaus und die Fleischschalen also sonderlich gefreiete Plätze erklärt. Der Ausdruck bedeutet, daß die dort be- gangenen Vergehen, Frevel, Verbrechen strenger gestraft werden, als anderswo. Zwey Jahre später (1540) erkannten die Räthe, daß die unter den Thoren begangenen Frevel ge. straft werden sollen, wie aufm Rathhause; eine Unzucht und eine Wundthat, wie von des Stadtfriedens wegen. Den 20. May 1S41 wurde erkannt, daß ein Todt« schläger, der von der Klage durch das Endurtheil ^ ledig erkannt worden ist, nicht desto weniger alle Kosten ausrich. ten solle, so in der Gefangenschaft, auch mit Führen, Kundschaft fassen, und dergleichen ergangen sind. Hingegen wurde ihnen vorbehalten, solche Kosten von dem Gut des Entleibten, oder von den Erben, mit Recht (durch des Richters Spruch) zu ersuchen. Diese Erkannmiß, fügte der Schreiber hin. r) Wenn drr Rath ihn verurtheilte, und das öffentlich ge> halrene Stuhlgericht ihn nachher losgesprochen hatte. ^80 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. zu, ist zu ewiger Gedächtniß einzuschreiben befohlen wo» den. ') Im I. 1662, den 6. Merz, erkannten die Räthe folgendes r „ Wenn man künftigs über einen Uebelthätcr Recht ergehen läßt, und demselben, in Beyseyn eines E. Gerichts, so man allwegen dazu nimmt, -) vor E. E. Rath, auch in ') Der Rath, der «inen straffällig gefunden hatte, fand wie «S scheint, ungerecht, daß der Fiskus die Prozeßkosten be- zahlen sollte. *) Wenn ein TodeSurthcil gefällt wurde, so wurde es ei« geinltch dreymal ausgesprochen. Zum ersten, wenn -er Rath, nachdem die Akten beschlossen waren, die Todes- strafe verhängte, und zu diesem Ende das Gericht zusam- menberufen ließ. Hierauf wurde, in Beyseyn des Gericht- und seiner Aemter, der Missethäter hereingelassen, und seine Antwart auf das abqel:sene Geständniß vernommen. Nachdem er wieder weggeführt worden, wurde der Schuldheiß , nebst den übrigen Amtleuten, um ihre Meinung angefragt. Sobald er fie mitgetheilt halten trat er mit den übrigen Amtleuten aus, und der mit dem Bericht vereinigte Rath sprach zum zweyten Mal das TodeSsrchetl aus. Hierauf folgte das sogenannte öffentliche Stuhlgericht, wo zum dritten Mal das Todcsuttbeil gefällt wurde. Nun machte die angeführte Srkanrttniß zwischen den Gerichts- Herren oder Uttheilsprechern, die von Räthen und denen, die von der Gemeinde waren, einen Unterschied. Jene blieben sitze« , und letztere mußten auStreten. Dieß wurde aber in der Folge abgeändert; denn jetzt bleiben die Ge- richtSherre» oder Urtheilsprecher von der Gemeinde mit denen von Räthen sitzen. Daß aber d.r Schuldheiß und nicht der ReichSvogt oder Blutvogt um seinen Rathschlag angefragt wurde, ließe sich durch die Betrachtung erklären , daß der Reichsvogt nachgehend- dem Stuhlgericht aiS Blulvogt vorstand. XXIX. Kap. Strafgerechtigkeit. E Beyseyn des Schuldheißen und der Amtleute, sein Ver- .qycht (Eingeständniß) vorliest, sobald man seinen, deS Thäters, gichtigen Monot (bekennende Antwort,) und darauf des Schuldheißen und der Amtleute Urtheil gehört hat: daß alSdann die Urtheilsprecher, so von der Gemeinde am Stadtgericht sitzen, sammt den Amtleuten, aus dem Rath wieder auStreten sollen." Wir habe» in einem der vorhergehenden Bände bewiesen , daß die Siebnerherren schon im fünfzehnten Jahrhunderte die Gefangenen besprachen. ES muß aber selten geschehen seyn; denn der Pfarrer Gast beschwert sich sehr darüber, in seinem Tagebuch von 15Z1. Vermuthlich fand er das Per- gehen zu unbedeutend, um orim>nai!ter behandelt zu werden. Auf der Landschaft, in den Aemtern Liestal, Wallen, bürg, Homburg und Farnsburg geschahen in wichtigen Fällen die Vorverhöre, und fernern ihnen übertragenen Untersu- chungen durch die Oberamtleute; und der einzige Stadtschreiber von Liestal führte in gedachten vier Landvogteyen die Feder. In Malefizsällen wurden auch während dieser Periode oft peinliche Landgerichte oder Landtage gehalten. Mehr als fünfzehn Male hatten deren start, und zwar zu Äugst, Bin- ttingen, Bückten, Höllstein, Muttenz, Pratteln, Riehen, Sissach, Wallenburg und an der Wasserfalle bey ReigoldS- wyl. Der loous «ieüeti , der Ort, wo das Verbrechen began- *) Zeptern viri criininsliuin Inquisitors ,'psuiri exlimirni- runt, quoä tuin erst et dorrsnäum et insolituin. EtN andrer schrieb am Rande, im I. i6oü: „ lVosuo tein s-lSLuio V!X quioquAin msxis usitstum," VI. Band. H y ^82 XV. Periode. Befreyung vom Bistum- gen wurde, diente nicht immer zur Bestimmung des Orts, wo das Landgericht sprechen sollte. Im I. 1542 ermordete ein Schuhmacher von Mönchenstein einen von Schauenburg im Wirthshause zu Muttenz, und er wurde hier vcrurtheilt. Im 1. 1557 ermordete ein Badergesell den Bader zu Itingen bey Sissach, und er wurde hier gestraft. ES fragt sich aber, ob diese Strafgerichte der Landschaft eigenmächtig das Straf- recht ausübten. Dieß wird man schwerlich glauben. Nur wird die Sache, durch ein Beyspiel, so weiter unten vorkommen wird, etwas zweifelhaft. Von dem Mißbrauch der Folter erzählt Andreas Hon. dorffius, ein trauriges Beyspiel. Eine Frau verließ hier ihren Mann, mit welchem sie in Uneinigkeit lebte; der Zufall wollte, daß eine todte Frau, die ganz unkenntlich war, aus dem Rhein gezogen wurde; den Mann ließ der Rath auf die Folter schlagen; er bekannte, was er nicht begangen hatte, und litt eine grausame TodeSart. Drey Tage später kam aber die Frau zurück, in der Absicht, sich mit ihrem Mann auszusöhnen, und vernahm mit Entsetzen und Iammergeschrey, was geschehen war. Die Wasserstraft wird also im Schwarzenbuch (x. 37. 1541, 5. Oktober) beschrieben: „ Wenn man jemand, Weib-oder Mannsperson, von wegen ihrer Uebeltbaten, mit dem Wasser richten und erträn- ken will, da soll ein Oberster Knecht am Abend besorgen, daß die Gcftllschaftsmeister zur Mägden, vier von den Fischern, so den Rhein brauchen, verordnen, daß die MorndcS . bey der Rheinbrücke mit zwey Weidlingen gerüstet war. ten, den armen Menschen hinab , bis zum St. TbomaS Thurm im freyen Rhein rjenen lassen; und sobald sie daselbst hin- kommen, daß sie dann von Stund an den armen Menschen an das Land führen, und denselben den Todtengräbern, von Stunde ^83 XXIX. Kap. Strafgerechtigkcit. aufzulösen/ aus den Banden zn erledigen/ und das Masse^ von ihm zu schütten / überliefern ; damit/ falls Gott der Herr einem solcden Armen (wie hievor auch geschehen) sein Leben bis dahin im Wasser erretten würde / daß der Arme nicht erst auf dem Lande in Banden verderben/ und so ihm wohl geholfen/ umkommen müßte. — Darum soll auch ein Oberster Knecht an dem Abend bey den Todtcngräbcrtt versorgen/ daß sse morndes/ sobald der Nachrichrer den armen Menschen aus die Rheinbrücke bringt/ au der obgemeldren Landstätte, ohne alles Verhindern seyen- daselbst mit ihren Kärren auf den Armen warten, und sobald die Fischer den Armen zu Lande gebracht, daß die Todtengräber den zur Stunde zu ihren Handen empfangen, ihm die Bande aufschneiden, ihn umkehren, das Wasser von ihm laufen lassen, und keinen Fleiß noch Labung sparen, so den Armen zu Rettung seines Leben» dienen mag. Denn, falls die Todtengräber hierin säumig wä. ren, und den Armen mit Gefährden verkürzen sollten, wirr- den unsre Herren sie, ihrem Verdienen gemäß, herteng, klich strafen. Welche auch von den Fischern zu warten , und die zwey Weidlinge zu führen, beschtedett worden, die sollen bey ihrem Eide, wie dann frommen, ehrlichen Bür- gern oder Hinterfüßen zu thun gebührt, und wohl anstehet, ohne alle Hinderung, dazu gehorsam seyn; und den armen Menschen, wie obstehet, bey der Landstätte den Todtengrä- bern an daS Land liefern; auch, in Zeit der Nothdurst, wo die Todtengräber säumig, dem Armen die Bande selben aufhauen, und das Leben helfen retten; welches ihnen nicht nur nicht »erweislich, sondern bey unsern Herren und sonst männiglich für eine ehrliche Gehorsame geachtet und aufge- nommen werden soll- Darum auch unsre Herren jene Fi- scher, so sich solcher Gehorsame widern, als meineidige Leute, an ihrem Leibe, oder mit Verweisung ihrer Stadt und Landes strafen werden, ohne Gnade." Einem Gotteslästerer von Riehen wurde im I. 1531, HH2 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. die Zunqe geschnitten. ') Einem andern (1571, den 29ten December) wurde auch die Zunge ausgeschnitten, und sammt dem Kopf auf ein Pfahl gesteckt. Drev wurden im 1.1557 durch die Landesverweisung gestraft. Zwey kauften sich aber ab. Einer mit 20 Pf. und der andere mir 4o Pf. Vermuth, lich war es nur um Flüche zu thun. Zwey Mordbrenner wurden gestraft; vereine (/V. 1571) enthauptet; der andere ( 1588) mit dem Rad gerichtet, und hernach verbrannt. Mehr als sechzig Mordthaten und Todtschläge wurden begangen. Unter denselben bemerkt man vorzüglich einen von 1566. Der Pfarrer zu Bretzwyl, Hans Hutmacher ii--oposu8,) beging einen Todtschlag an einem Bauern von NcigoldSwyl. Ein Strafgericht an der Wasserfalle bey Rcigoldswyl, wurde über ihn gehalten, und dieses Gericht erkannte ihn ledig, doch mit dem Anhang, daß er im Basel, gebiet nicht mehr predigen sollte. Deswegen mußten aber die Richter und der Landvogt einen Stand vor Rath thun. Nun fragt sich, ob sie zur Verantwortung gezogen wurden, weil sie ohne Auftrag, oder ohne vorhergehendes Urtheil des Raths, gerichtet hakten, oder weil sie etwan von dem ihnen zugeschick. ten Urtheil abgegangen waren. Ein anderes Verbrechen dieser Art, vom I. 1565, zeugt von einem hohen Grad von Ruchlosigkeit. Ein 70 jäh- riger Mann, Andreas Hag, Taufpathe eines Paul Schuhmacher, wurde von ihm im Bette ermordet. Damit nicht zufrieden , ermordete dieser auch die Verwandtin des HagS, *) „ Llssxgienio cuilsm ex prixo Hiselien , par- tio cte Hnxua suxxlieio i>u6Iieio akscisa kuit et Uis- seers." Gast. xxrx. Kap. Strafgerechttgkeit. ^8S Sara Falkeiscn, die seine Haushaltung besorgte. Hierauf wickelte er die todten Körper in feuerfangende Materien ein, zündete sie an, und verließ das Haus. Die Nachbarn kamen aber bald darauf, löschten das Feuer aus, und nahmen et- liche Stiche an den Körpern wahr. Der Thäter wurde eingezogen i nachher gerädert, am Galgen gehenkt und mit brennenden Harzringen be senget. Unter den Verbrechern dieser Periode zählte man drey oder vier Kindermörderinnen. Eine hatte (1567) ihr Kind in denBirsig geworfen, welches sie mit ihrer Schwester Mann erzeugte. Sie sollte lebendig begraben werden. Die Geistlichen erhielten aber, daß sie ertränkt werden sollte. Der Scharfrichter warf sie gebunden in den Rhein. Allein sie kam, unter Thomas Thurm, lebendig aus dem Wasser, wurde begnadiget, und was unbegreiflich ist, fand einen Mann. Nach der Hinrichtung eines Mörders entstand einst Streit zwischen dem FiscuS und dem Oberstknecht. ') Das Todesurtheil hatte, wie gewöhnlich gelautet: ,, Dem Kläger sein Leib, und der Obrigkeit sein Hab und Gut/' Allein der Hingerichtete war der Scharfrichter selber gewesen, und der Oberstknecht, der die Scharfrichter anstellte, und auch glaubte, ihr Erbe zu seyn, hatte sich schon in den Besitz der Nachlassenschast gesetzt. Der Rath dachte aber anders : » Der Oberstknecht wurde zur Rückgabe angehalten, weil die Nachlassenschast nicht mit freyem Erbfalle, sondern durch malefizische Vecwirkung zu Falle gekommen sey. Der Rath ging weiter. DaS Erbrecht wurde dem Oberstknecht entzogen. Er soll sich, wenn er das Am eines Nachrichters leihe, mit zehn Gulden für den Antritt begnügen. Die ehe- i) Schwarzes Buch. p. 71. ^86 xv. Periode. Besreyung vom Bistum. lichen Kinder eines Scharfrichters sollen erben; wenn er keine Kinder hat, so kann er alles seiner Frau vermachen; thut er eS nicht, so erbt der Spital.'' Von den begangene« Diebftählen ein dutzend Beyspiele. 1561. Zwey Diebe wurden mit dem Schwert gerlch. tct — Ein Bürger der etwas Leder, HauSrath und einen sil. Lernen Becher gestohlen, der aber einen andern, der deswe- gen auf die Folter geschlagen worden, fälschlich angeklagt bat. te, wurde mit dem Strang gerichtet, und an den Galgen ge- henkt. 1566. Zwey Diebe wurden mit dem Schwert gerichtet, weil sie bey Strasburg 29 Z GoldSgulden, 2 Kronen und 100 Gulden in Münze gestohlen hatten. 1570. Vier junge Diebe, die in einem Laden eingebro« chen hatten, wurden gehenkt. 1571. Zwey, die einem Bauern vor dem Thore daS Geld mit Gewalt genommen hatten, winden hingerichtet. 1574. Ein Knecht, der seinem Herrn Kleinodien gestohlen hatte, wurde enthauptet. 1585. Der Allmosenstock im Münster wurde aufgebrochen und geleert. 1586. Ein Siegrist stahl die Pfeifen der Orgel seiner Kirche, und wurde des Landes verwiesen. 1588. Ein Kirchenraub von zwanzig Gulden wurde mit dem Schwert gestraft. 1595 Zwey, so im Spittal Frucht gestohlen hatten, warben enthauptet. Stebenzehn Selbstmorde finde ich aufgezeichnet, ohne die, welche zur Schonung der Überlebenden verheimlicht wur- XXIX. Kap. Strafgerechtigkeit. 487 den. Zwey derselben waren schauderhaft. Ein Bürger/ im I. 1532, brachte seine schwangere Frau, sammt einem jungen Kinde um, und stürzte sich nachher aufm obern Boden zum Zuge hinaus zu Tode. Sein Leichnam wurde zum Hochgericht geschleift und dort gerädert, nrchgehends in ein Faß gethan, und den Rhein herab geschickt. — Eine Frau, die ihr Kind umgebracht hatte (1587) «henkte sich. — Gleichfalls (1561) ein verhafteter Dieb. — Eine Mag- stürzte sich zum Fenster hinaus (1565.) — Eine Magd ertränkte sich ( 1570,) weil sie einrn Di.bstahl begangen hatte. — Ein fremder Student im Collegio «henkte sich (1581,) und wu,de des Nachts um eilf Uhr in ein Faß geschlagen, und in den Rhein geworfen. — Von diesen 17 Gelbstmö der» erstach sich -in«; keiner erschoß sich. 7 MannSbtlder und Z Weibsbild« «henkten sich; 4 Weibs, bild« und 1 Mannsperson ertränkten sich. Von einem Er« henkten wird gesagt, daß er aus Widermuth Hand an sich selbst legte. Dir Hurerey wurde verschieden gestraft, bald nur mit Geld, bald mit andern Strafen. Drey Netzen z. B. wurden im 3. 1581 am Halseisen gestellt, und dann geschwemmt; welches mit ertränken nicht zu verwechseln ist. Das Schwer», men bestand darin, daß die an Stricken gebundene Person, auf der rechten Seite der Rheinbrücke, in deq Rhein herunter gelassen, und auf der andern Seite, wohin der Strom sie bin* gerissen harte, wieder hinauf gezogen wurde. Verschiede« auch wurde der Ehebruch gestraft, z. B. im 1556 durch Landesverweisung. Gegen ruchlose Nothzüchtig« junger Töchter wurde mit Strenge verdienter Weise verfahre». Ein Htrttersäß, üb«6o Jahre alt, der mit einem Mädchen, Unters Jabren, gemuth. williget, und das Kind verwüstet hatte, wurde auf einen ^83 xv. Periode. Vefreymig vom Bistum. Karren gesetzt mit glühenden Zange« gepfetzt, enthauptet, und benm Galgen verg-aber», worauf ihm ein Pfahl durchs Herz geschlagen wurde. — Ein anderer, der mit einem Mäd. chenvon7 Jahren gemutkwilliget hatte, wurde im I. 1584, enthauptet. Ein Geistlicher, der mit der Schwester seiner Ehefrau Ehebruch begangen hatte, wurde (im I. 1545) lebendig gerädert. So grausam in der Gattung der Todesstrafe der Rath auch zu Zcittn war, so geneigt zeigte er sich doch mehrere Male, aus eingelegte Fürbitten, zu Begnadigungen. „ ii. 1540, auf den 5. Fcbr. haben Meine Herren beide Räthe, meldet das Rathsbuch, auf die Fürbitte der Verwandten deS Hansen Tschan, und der drey löbl. Gesellschaften jenseit Rheins, einhellig bewilliget, daß Hans Tschan, der Seckter, unangeseben des Todtschlages, den er und sein Bruder selig an einem Schuhknecht begangen, darum sie für Todtschlä- ger verrufen worden u. s. w., jeder Zeit, wenn er, seiner Nothdm ft nach, alhcr oder hierdurch zuziehen begehrt, von unsern Herren den Häuptern hieher zu kommen ver gleitet werden möge, doch, daß er nach z. . . . (unleserlich) sich hier nicht hausbäblich sitze; auch, falls des entleibten Freundschaft hier Recht suchen würde, ihnen dasselbige nicht genom- men sey? Im Schwarzen Buch g>. 1Z1 ( 1547, den 28. Sept.) wird folgende Geschichte so rubricirt: „ i^retia zu Basel entstanden.' „ B-nedikt Stocke--, ein Kaufmann von Schaffhausen, schändete und schwächte, bey Nacht und Nebel, und gewaltthätigcr Weis«, die Frau eines hiesigen Kürschners und Bürgers, Valentin Otto, der eben diese Nacht die Bürger- XXIX. Kap. Strafgerechtigkeit. ^89 wacht versah, und folglich abwesend war. Stocket hatte diesen Edeleuten zwey Kinder aus der Taufe gehoben. Er war so. gar, als vertrauter Gevatter, in dem Hause des Otto gast. weis: beherberget. Dir unglückliche Frau, zur Bezeigung ih. rer Unschuld, that sich selbst leiblos, und sprang in den Rhein. Der Rath wollte das Verbrechen des Steckers als eine male. fizische Handlung, öffentlich im Hofe des RathhauseS, unter freyem Himmel berechtigen, (richten.) »Allein auf das vielfältige Fürbitten unsrer getreuen lieben Eidgenoßen von B-r» und Schaffhausen, auch seines und seiner Freundschaft Gna- denbrgehren ist die Schärfe des Rechts unterlassen und die Sa« che vertragen worden. Der Vertrag ist in einer weitläufigen Schrift, die der Bürgermeister Aderberg Meier, den 12. Ienner 1548, beurkundete, enthalten. Der beleidigte Otto war von aller Anklage abgestanden, und hatte dem Rath alles heimgestellt. Die Strafe war: Der Verbrecher soll die Stadt meiden, und dreyhundert Gulden für das Acrarium erlegen. Ob der Ehemann, der sich so passiv betrug, etwas erhielt, wird nicht gemeldet. Dreyßigstes Kapitel. Bürger und Hinterfüßen- Hinterfüßen in der Stadt. 15Z4, den 11. Februar. Die neuen Hinterfüßen sollen ihren Glauben, Mannrecht und Abschied dem Hauptmann beweisen. Sie sollen für den Einfitz 10 ß. dem Hauptmann, 1 ß. für das Einschreiben, und alle Frohnsaften 1 ß. Hintersäßen-Struer bezahlen, bis sie Bürger werden. Sie sollen eigene Gewehr ^90 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. und Harnisch haben welche der Hauptmann frohnfastentlich be- sehen wird. Sir sollen in Zeit von fünf Jahren kein Allmo- sen begehren, noch nehmen. Und falls ein Himersäß etwa» werbe» oder handlhieren würde, das in eine Zunft gehört, so soll er diese Zunft empfangen, und den Psundzoll gchen, von allem, so er kauft, oder verkauft, wie der Iahrrid ausweiset, so lange er nicht Bürger ist." Im I. 1541 verlangte man noch ein freyes Vermögen von zehn oder fünfzehn Gulden, doch mit Vorbehalt obrigkeitlicher Begünstigungen. Zugleich wurde ihnen zum Haupt- mann Fridolin Ryff in der Stadt gegeben. Hinterfüßen ausm Lande. 1547. Bey der Annahm von Hintersäßen auf'»» Lande wurde gefordert, daß sie geb orne Deutsche wären. Sie mußten für den Einsitz drey Gulden bezahlen, wovon zwey für die Obrigkeit, und einer für das Amt waren. (Vermuthlich für den Oberamtmann. Neue Bürger in der Stadt. 1554, den 5. Oktober. Ein neuer Bürger soll sein Mannrecht und ehrlichen Abschied beweisen; dazu ein eigenes Gewehr und Harnisch haben, und sein Bürgerrecht, wie auch die Zunft, die er brauchen will, baar bezahlen. Einem Namens Heinrich Keller, Rebmann von Zürich wurde (1576) zugleich eingebunden, sich mit einer einheimischen Tochter oder Wittwe, und mit keiner ausländischen Fremdin zu hcirathen, besonders mit keiner Leibeigenen, oder man werde ihn für- schicken. (fortweisen.) Im 1.1541 ergieng den 21 . Febr. eine weitläufige Verordnung über das Bürgerrecht: XXX. Kap. Bürger und Hinterfüßen. ä9i „ Die Stadt soll mit frommen, ehren Leuten. die zu werben und zu werken geneigtMd, besetzt werden. — Derjenige, der sich um daS Bürgerrecht bewirbt, soll vor die Räche gestellt, seine Person besichtiget, und durch den Bürgermeister, oder wen der Rath dazu beauftraget, gefragt werden: Woher er sey, was ihn hieher zu ziehen, verursache , was er könne, wie und womit er sich bey uns zu er- nähren getraue, was Vermögens er sey, und ob ihm auch unjre heilige Religion gefällig sey. — Er mußte ein eigenes Gewehr und Harnisch haben. — Vierzig oder fünfzig Gulden unbekümmertes Gut, oder so viel besitzen, wie ihm nach Ge- legenheit seines Handwerkes, oder Gewerbes nöthig wäre. Ausnahmen behielt sich der Rath für junge Eheleute vor, die gerne werken, fromm, redlich, haushälterisch sind- — Bey der Aufnahme auf die Zunft mußte der Meister dem neuen Bürger eine Aufmunterungs- und Warnungsrede halten. Den diesem Anlaß wurde den Vorgesetzten der Zünfte, Ge- sellschaften und Vorstädte befohlen, ein wachsames Auge auf die schlechte» HauShalcer und Missiggänger zu haben. Im I. 1599 ( 24. Sept.) wurden die Bürgcrrechts- gebühren auf dreyßig Gulden gesetzt, und auf zehrn Gulden mehr, wenn sie fremde Weiber hatten. Ein sonderbares Gesetz ergieng einhellig, den 22ten Februar 1546, daß man nämlich keine Welschen mehr zu Bürgern , noch zu Hinterfüßen annehmen solle. Der Beweggrund wird so angegeben? ,, ES haben unsre gnädige» Herren beyd Räthe die beschwerliche Last, die uns, unsern Bürgern und Handwerkern, von wegen der Welschen, so bisher in einer Stadt Basel zu Bürgern und zu Hinterfüßen angenommen worden, und ingesessen sind, vielfältig begegnet." .... Man soll sie glat fijrweisen, und in der Stadt nicht dulden. „ Männig« sich soll die Seinen, es seyen Töchter oder Wittwen, war- ^92 xv. Periode. Befrevung vom Bistum. neu, daß sich deren keine mit einem Welschen in die Ehe begebe. Denn/ wer sich hierin übersähe/ einen Welschen zur Ehe nehmen würde / die soll mit dem welschen Manne von Stadt und Land weggeschickt werden." Doch behielt sich der Rath Ausnahmen vor; -> Falls sich zutragen sollte / daß etwa» ein welscher reicher oder kunstreicher Mann zu uns zu ziehen begehrte/ von welchem die Stadt Nutze»/ Ehre und Rubm hätte / oder der / um seiner Kunst Willen / hier nöthig sey« würde / in solchen Fällen werde der Rath jederzeit vor. behalten / zu thun oder zu unterlassen/ was ihn bedünkt der Stadt Nutzen und Eher zu seyn. Diese Erkanntniß erneuerten die Räthe im I. 155Z / den 11. December, und im 1.1555 / den 18 . Sept. Den 1. Merz 1607 wurde ein gewisser Carl David aus der Picardie/ des HauptmannS Curions Diener/ in seinem BürgerrechtSbegehren abgewiesen / weil er ein Welscher war. Wodurch sich zeigt/ daß man unter Welschen nicht nur Italiener/ sondern auch Franzosen/ und vielleicht / wie aus einigen Fällen sich ergiebt/ auch Personen aus der welschen Schweiz verstand. Im I. 1561/ den 15. December, erkannte der Rath: „ Innert Jahresfrist soll man weder Bürger noch Hin- tersäßen annehmen.'' Zwey Ausnahmen wurden da vorbehalten. „ Zum ersten / die vom Adel und andere ehrliche / red- ') Den 18. April 1604 gleichfalls; eben so den 27. Ienner 1608, und den 16. Nov. des gleichen Jahres; gleichwie endlich den ii. Febr. 1609 . Allein die Kanzler) schrieb dießmal unter der Erkanntniß/ die Worte: veoret» temxorsris, vorübergehende Beschlüsse. XXX. Kap. Bürger und Hinterfüßen. 493 liche und fromme Personen/ die ihres eigenen Gutes zu leben, und kein Gewerb noch Handthierung zu treiben, Willens wären. Zweylens, diejenigen, die in ihren Handwerken so kunstreich und dermaßen erfahre» wären, daß die Stadt und die Bürgerschaft ihrenthalben Ehre und Genuß empfangen möchten/' Bey der Annahme eines neuen Bürgers wurde ihm unter anderm dieser Eid auferlegt: „ Du sollst schwören, mit Weib und Kindern, hauShäblich bey uns zu sitzen, und nirgends anderswo Hauö, Küche noch Bürgerrecht zu haben, alldieweil du unser Bürger bist." Folgende Ausnahme vom 19. December 1579 erklärt die Sache am besten: Leonhard Thurneysen, Leibarzt des Churfürsten von Brandenburg, hielt um das Bürgerrecht, für sich und seine Kinder an; er wolle sich hier niederlassen, um seine Schriften in Ruhe auszuarbeiten; er habe dem Churfürsten nur zugesagt, ihm noch zwey Jahre zu dienen; er wolle indessen seine Haushaltung in Basel aufschlagen, und seine Kinder hier lassen. Der Rath gab ihm zwar die Erlaubniß, ein Haus in der Stadt, und ein Gut außer derselben zu kaufen, und versprach ihm daS Bürgerrecht für ihn und seine Kinder gegen Erlegung von 4o Gulden zu ertheilen; allein den Bürgereid könne er nicht eher schwören, als bis er seinen Abschied vom Churfürsten vorge- gelegt haben werde. Aufbehaltung des Bürgerrechts. Wenn ein Bürger sich im Auslande niederlassen wollte, und dennoch sein Bürgerrecht nicht aufgeben, so mußte er die Erlaubniß dazu begehren. So erhielt sie Junker von Ostheim im I. 1542 (1. July.) Wird Junker Heinrich von Ost- heim bewilliget, zwey Jahre lang, als Landvogt der Herrschaft von Ortenburg, dem Grafen von Fürstenberg zu die- ^94 xv. Periode- Vefteyung vom Bistum. ven. Sollte er aber indessen in Krieg ziehen, oder über die zwey Jahre ausbleiben/ dann soll er sein Bürgerrecht ver- loren haben." Allein, einige Jahre später (1545 den 2. December) stand man von dergleichen Ausbchattungen ab. „ Ist durch beyde Räthe erkannt: Wenn künftigS ein Bürger von und außer unserer Stadt, unter andere fremde Obrigkeiten ziehen wolle; wie denn einem jeden Bürger: kraft des freyen Zuges / zu thun Fug hat / ') und dem Herrn, unter welchen er zieht, mit Eideöpfiicht verbunden seyn muß; daß der zuvor sein Bürgerrecht, wie von altem Herkommen, vor Rath aufgeben, abschwören, und Niemanden mehr sein Bürgerrecht, nach solchem hinziehen, eS sey gleich wenig oder viel Zeit, zu behalten vergönnet werden solle." Dieß wurde im I. 1609, den 20. Äugst, aus vielen bewegenden Ursachen bestätiget. Der Eid den man bey der Aufgebung und Abschwörung des Bürgerrecht- leistete, hieß der Abzug Seid. Unterthanen, die Stadtbürger werden. Einer von Höllstein (Namens Algauer) wurde im I. 1592 Bürger der Stadt, aber mit der Bedingniß, daß, weil er Meiner Herren Leibeigener wäre, er fünfzig Gulden darum erlegen, und außerdem das Bürgerrecht bezahlen sollte. Drey andre, Berger von Waldcnburg, Metzger von Riehen und Murer von Liestäl, wurden im I- 1575 *) Klein weißeS Buch, sd snn: 1542, x. iss. und schwax. zeS Buch x. 271 ->ä snn: 1676. XXX. Kap. Bürger und Hintersäßen. ^95 und 1600, unter dem Vorbehalt, Bürger, daß. wenn sie wieder von der Stadt ziehen würden, sie auch wieder Leibeigene werden sollten. Ehrenbürgerrecht. DaS älteste Beyspiel von einem Ehrenbnrgerrecht findet sich in diesem Zeitraum. Im I. 1546, den 13. Febr. wurden einer Namens Rupp von Constanz und sein Sohn, auf vier Jahre lang, zu Ehrenbürgern angenommen. „Man wird sie zu Rechte schirmen, wie andre Ausbürger, und nach Verguß dieser vier Jahre, können sie sich wieder melden. Sie werden jährlich fünf Gulden Bürgerrechtgeld oder Vdall (mir unverständlich) geben. Sie werden schwören einem Bürgermeister, einem Oberstzunfurieistec und dem Rath gehorsam zu seyn, der Stadt Nutzen und Ehren zu fördern, und ihren Schaden zu wenden, nach ihrem besten Ver- mögen." Anzahl und Namen der neuen Bürger. Während dieser Periode sind über 2056 neue Bürger angenommen worden, d. i. eins ins andere gerechnet, acht- oder neun und zwanzig jährlich. Viele derselben führen die gleichen Namen, wie, z. B. die Keller, Meier, Münch, Schmid, Schlosser, Schneider, woraus sich unter anderm ergibt, wie schwankend Abstammungen sind, die sich blos auf Aehnlichkeit der Namen gründen. Und, wenn auch bis auf einen gemeinschaftlichen Stammvater zurückgegangen werden kann, so haben dennoch die Aeste, die sich auszeichneten, in dieser Rücksicht, nichts gemeines mit jenen Aesten, die unbedeutend waren, und es blieben, oder die sich einst auszeichneten, und unbedeutend ^Sü XV. Periode. Befreyung vom Bistum. geworden sind. Die Auszeichnung gehet zu den Abstammungen, so lange sie sich dessen würdig zeigen, hinüber, nicht aber zu den Seitenlinien. Außer den vorher angegebenen Namen kommen folgende , die heut zu Tage noch geführt werden: Vieler, Bart, Beck, Brand (1565) Brenner, Bastier, ') Bulach, Bachofen, Blech, Büchcl, Blum, Basler, Bischof, Bryß- werk (PreiSwerck,) Baumgartner, Brucker, Bruckner, Brei- tenstein, Brun, Brunner, Cromer, Christen, Durncr, Diey, Dürring, David (von hier,) Dietrich, Dickenmann, Diet- fchi, Danun (a« unnono, in Italien, jetzt Dannone,) Egk- lin, Egli, Eglin, Eckenstein, NiklauS Ehinger, Ernst, Fel. ber, Frischmann (1542,) Fürstenberg, Fry, Fnchg, Fischer, Frütschin, Fencrabend, Gengcnbach, Gemuseus, Göy, Gut, Greter, Keßler, Gürtler, Giger, Grüniger, Gysi, Harscher, Heß, Horn, Halter, Hug, Hag, Hertz, Hofmann, Huber,Hosch, Hüslcr, Häusler, Herzog, Hüpscher, Huser, Harder, Imhof, Jäklin, Krug, König, Kündig, Kruß, Kuder, Köllner, Karger, Knen, Kindwieler, Linder, Lotz, Lutz, Lichtenhahn, Löwe, genannt Dietschi (von hier,) Lang- messer, Lippe, Meyrock, MathiS, Matzinger, Montzinger, (Muntzinger,) Mitz, Stt, Oberlin, Oswald, Passavant, Ritter, Roth, Rischacher, Riff, Napp, Roner, Schüler, Seiler, Serin (von Bellen;,) Stöcklin, Schcrb, Schnell, Schonouwer (Schönaner) Snlger, Schnewlin, Schlosser, Schilling, Scähelin, Schweighauser, Senn, Schaltebrand, ^) Baftier. Lastier, Hätlel-, Dstile,-. Johann Baßier von Genf, 1569; Jakob Bastier von St. Saphorin (1L7Z.) Kann auch anders gelesen werden. Schon im I. 1589 gab sich ein Hans Frischmann um eine Schaffner) an- XXX. Kap. Bürger und Hinterfüßen. -497 Stupauus, Thüring, Bischer, Wieland, Wohnlich, Weiß- Wagner, Wissenburger, Wyck, Zellen Gegen das Ende dieser Periode, nach 1579. soll auch der Vater des berühmten Bürgermeisters Wmstein, Hans Jakob Wettstein, von Russikon im Kanton Zürich, Amts Kyburg, Bürger geworden seyn, welches aber rmOeffnuiigs- buch dieser Jahre vermißt wird. In dem Oeffnungsbuch von 1602 findet man aber, daß ein Hans Jakob Wettstein sich nebst einem andern um den Dienst eines SpittalmeisterS bewarb, und auch solchen erhielt, und bekannt ist eS, daß eben dieser Spittalmetster der Vater des oberwähnte» Bürgermeisters war. Ferner wollen wir, nach der Jahrzahlen Ordnung, folgende neue Bürger angeben. 15Z0. HanS Baumgartner, ein Messerschmid, hiet erzogen, von Wyl im Thurgau herstammend.') 1531. Herr Ludwig Wittuauer- Commenthur im deutschen Hause. -) 1531. HauS Weber, ein getaufter Jude. 1531. Herr Johannes Bischer von Dreyfache 1533. Herr Sigmund von Pfird, Domhern ^ Er bekam das Bürgerrecht als Geschenk, weil er versprochen hatte, gemeiner Bürgerschaft zu Ehren und zu Gutem- die freye Knust des Fechtens zu lehren, und nach Gebrauch des Schwertes Schule zu halten. -) Da er katholisch war ^ so wird das Bürgerrecht wohl nur ein Schirm, oder AuSburgerrechr gewesen seyn, welches auch von mehrern hier unten gemmhmaßet werden kanm VI. Band. A i ^98 xv. Periode. Befreymig vom Bistum. 1533. Junker Rudolf von Grün, aus Missen. 1534. Hans Rudolf von WerenfelS, von Bern. 1537. Junker Heinrich von Ostheim, Erbschenk, er, hielt wieder das Bürgerrecht. 1538. Gleichfalls NiklauS Escher. 154o. Junker Jochiner von Sul;. 154s. NiklauS Merean von Lüterstorf, der Säger-') 1551. AmbroslUS Wylcr von Schwäbisch Gemünd, ein Büchsenqießer. ") 1553. Burkart Merean, ein Säger aus dem Dell« sperger Thal von. . . . 1554. Herr Hans Heinrich von Solz, der vormals Caplan hier gewesen. 1555. Der edle und feste Junker, Hans Ludwig von Windeck. 1555. Junker Jakob Christof von Utenheim, zum Ramstein. 1556. Junker Jakob Christof Walduer von Freundstein. 1556. Johannes Herold. 1557. Jakob vonArx, ein Wagner von Liestal. 1557. Hanö von Berkheim, ein Keßler von Straßburg. „ ^ '-Merean statt Merlan. ES ist zu glaube^ daß schon > vorher einer dieses Geschlechts Bürger gewesen sey. °) Das Bürgerrecht wurde lhm verehrt. ^7 . r) Die Kanzley ließ einen leeren Raum, weil sie vermuth. lich den Namen deü OrtS vergessen hatte. Merean ^ ^' statt Mr r i a n. ^ ^ 4) „ Als Herr Joh. Herold Mn. Gn Hn. die Gencalogiam und Gcburtötatcln der Pfalzgrafen bey Rhein zugeeignet, hat E. E Räch dagegen ihm, und Emauucl seinem Sohn das Bürgerrecht geschenkt." Oessnungsbuch. XXX. Kap. Bürger und Hinterfüßen. ^99 1558. Georg von Erlach oderErlacher, ein Fischer, so hier geboren. ') 1557. Dorothea Stafford aus Engelland. *) 1559. BartholomäuS Orell von LuggaruS. 1560. Philipp Orell von LuggaruS. ^ 1560. AntoniuS Saucin, oder Souein (jetzt Sozin)^ von Bellen;, sammt seinen fünf Söhnen. ') Die drey hier aufeinanderfolgenden von beweisen / wie wenig diese Partikel vor einem Namen, einigen Adel bedeutete. So lautet das OcffnungSbuch; 1557 den 8. Nov. ha. ben Mg. Herren die edle Frau Dorothea Stafford aus Engelland zur Bürgerin angenommen. Aber ist aus Er- kaniitniß eines ehrsamen Raths der Begriff und Inhalt des bürgerlichen Eides in französisch, durch den Stadt- schreiber in Beyseyn deö Obersiknechts vorgelesen worden, den sie auch bey hanvgegebener Treue und Gelübde, an geschwornen Eides statt, zu halten zugesagt. Aber den 14. Jenner 1559, wurde der Frau von Stafford aus Engelland auf ihr freundliches Ansuchen und Bitten, dieweil sie in Engelland wiederum zu verweilen Willens wäre, ein offener Paßbrief ertheilt, ihr das Bürgerrecht, «»angesehen ihres HinziehenS, auf zwey Jahre erstreckt, also, wenn sie in zwey Jahren wiederum allher kommen würde, daß M. Gn. Herren sie wiederum für eine Bürgerin erkennen wollen, doch mit der Bescheidenheit, falls ihr inzwischen etwas widerwärtiges begegnete, oder widerführe, daß man ihr darin nicht behalfen seyn werde, änderst als was mit Fürschreiben ausgerichtet und erlangt werden könnte/' 2) Erwirb, im OeffnungSbuch, KäUsfer und jetziger Gutfertiger genannt, mit dem Beyfügen, daß, auS sondern Gnaden, und Bedacht seines allhier bezeugten Woblverhaltens, seine 5 eheliche Söhne, gegen erlegte dreyßig Gulden, auch ins Bürgerrecht aufgenommen worden sind. I i Z Süo XV. Periode.Befreyung vom Bistum. 1560. Junker HanS Truckseß von Wollbusen- 1564. Herr Ulrich Koch, Pfarrer zu St. Peter , der Zeit Rektor, für sich und seine vier Söhne. *) 1564. Herr Johann von Dudenheim, Schaffner zu den Predigern. 1565. Hans Georg und HieronimuS Georg, Niederländer. 1565. Junker Jakob Truchseß von Rheinfelden. 1571. Scherer, der Söldner und seine vier Söhne. *) 1572. Herrn Doktor Adam von Bodenstein, sammt seinen zwey Söhnen. ') 157Z. Die edle und tugendreiche Frau Barbara von kkgrrscourt oderllsrrsoonet, Wittwe, geb VVNl.ulte, süMMt ihrem Sohne und zwey Töchtern, laut eines verschriebenen Bürgerrechtsbriefes. 1574. Herr Commandeur HanS Georg von Wenndingen, DeutschordenS-Nitter, der aber im I. 1576 das Bürgerrecht wieder abschwor. ') Er hat das Bürgerrecht, sagt das Oeffnungsbuch, wie ein AuSburger, und wie sein Bürgerrechtsbrief vermag, zu halten geschworen. Dem hat der Stadtschreiber in der vordern Stube den Eid gegeben. °) AuS Gnaden wurde ihm das Bürgerrecht geschenkt. y Wären es etwa« Söhne von dem David Georg gewesen, der, wie bereits gemeldet worden, im I. 1556 gefror, ben, und bey drey Jahre nachher ausgcgraben wurde? Diesen fünf wurde das Bürgerrecht geschenkt, von der Dienste des Vaters wegen. h Das Bürgerrecht wurde ihnen auch verehrt. Der Va. irr war Professor, und mehr unter dem Namen von Carolo. stadiuS als Bodenstein bekannt. UcbrigenS hieß er zum Tausnamen, nach den ^tiiense rsuriciie,. Andreas, und nicht Adam. XXX. Kap. Bürger und Hinterfüßen. 501 1575. Herr Christes Besolt, Landschreiber zu Hochberg. 1576. Herr Johann Brandmüller, Pfarrer der kleine» Stadt, sammt vier Söhnen und zwey Töchtern. ') 1576. Herr Christas Aichnunger, aus Niederbaiern, jetzt Vorständer der Kirche Christi zu Schopfheim. -) 1576. Der edle und feste Junker Jakob Rych von Ri- chenstein. 1579. Ernst Biermann, Sohn des Schaffners Georg zu St. Clara. 1580. Herr Lienhard Durnysen (Thurneisen,) fürstl. brandend. LcibmedikuS, mit seinem Sohn und seinen zwey Töchtern. H 1582. Herr Nikolaus Jenniger, der Corrcetor zum heiligen Geist, und seine zwey Töchter. 1583. Herr Jakob Leucht, Pfarrer zu Bcnken. 1583. Herr Hieronimus von Wertemann von Plurs. 1583. (12. Okt.) Herr Jerrmias von Wertemann, von Plurs. ') Das Bürgerrecht wurde ihnen verehrt. r) Hat den Eid in der Kanzley erstattet- -) Das Bürgerrecht wurde ihm verehrt. «) n Und mag bemeldter Herr Durnysen, nichts desto weniger, seinem Versprechen nach, Jhro Churfürstlichen Gnaden noch zwey Jahre dienen.'' Siehe weiter oben. H Das Bürgerrecht wurde ihm verehrt. Er war vermuth, lich Correcror einer im Hause zum heiligen Geist befindlichen Druckerey, wo das jetzige Posthauö stehet. 6) „ So in des BellizariS Gewerb getreten, mit der Anzeige , daß er, wie die Bellizari, mit dem Zoll im Kauf. Hause gehalten werden soll." Oeffnungsbrrch. 502 XV. Periode. Besrevmrg vorn Bistum. 1587. Den 13. Merz. Achilles von Wertemann, von PlurS.') 1587. Die tuaendreiche Frau Veronika von Andlau, geb. Becklin von Becklisau. 1589. Johannes Masson, ein Sammetweber von Burgund. 1590. Johannes Fossa, ein Sammetweber von Genf. 1591. Junker Jakob von Andlau. -) 1592. Georg Käser, der gewesene Scharfrichter. 1594. Des Junker von und zu Craneck, der das Schloß Pratteln gekauft, eheliche Gemahlin. Cinunddreyßigstes Kapitel. Nachlese. Aberglauben. Der Rath legte einer Sonnenfinsterniß die Kraft einer Vorbedeutung den, wie es auü folgendem AuSzug vom Schwarzen Buch, x. 96. zu ersehen ist: ^ Eine andere Hand schrieb im Oeffnuugskuch, über dem Namen, mit lateinischen Lettern, Vsräemsn. DaS von haben sie nachher nicht mehr gebraucht. Vermuthlich weil es keine bloße unbedeutende Partikel, sondern «in Zeichen von Adel war. -) „ Ist AuSburgerin, und bezahlt jährlich 6 Gulden Schirmgeld." 3) Lt Hursvit mors vo?itzuetrr nohilium» S03 xxxl. Kap. Nachlese. „ ^°. 1544/ den 24. Jenner, zwischen neun und zehn Uhr Vormittag, verlosch die Sonne, und es wurde so finster, daß die Schreiber im Rath nicht lesen konnten, sondern mußten zwischen neun und zehn ein Licht im Rathe haben. In diesem Jahre ward Frankreich vom Kaiser und Reich, auch dem König von Frankreich bekriegt, überzogen, und sein Land übel verderbt; und, wo eine löbl. Eidgenossenschaft, die ihm trefflich zuzog (doch Gott vorall) nicht gewesen wäre, er gar vertrieben worden, dessen doch der König, die Eidgenossen im Abzug wenig genießen lassen. - Später setzte eine andere Hand hinzu: „ Ist der Franzosen alter Bruch, und wäret noch." — Noch eine andere Hand: Den 12 . May 1705, war eine solche Finsterniß zwischen 10 und 11 Uhr, daß einige Minuten lang, ohne Licht weder zu lesen noch zu schreiben möglich war, eben da der Kaiser, das römische Reich, item Engclland nnd Holland wider i.uäovic:inn xiv. und seinen Großsohn rrüiixpuin, König in Spanien in einem schweren Krieg begriffen waren.'' Adelsbriefe. Man machte aus den Adelsbriefen eine Art von Geheim, niß, wie es die von Perri- Krug, Brand, Falkner nnd Stähelin beweisen. ') Daß von denselben in keinem Nathsbuch Erwähnung geschah, läßt sich leicht erklären; allein, die Zeitgenossen jener Männer, als Ryff, Wurst eisen. Groß und andere, gedenken derselben, in ihren handschriftlichen oder gedruckten Chroniken, mit keiner Sylbe. Wurst, eisen theilt zwar das Wappen von Petri, Krug undFalk- i) Wie auch der des I. R. F ä sch. Siehe vorher daS I. 1563. 50^ xv. Periode. Befreymrg voin Bistum. »er mit/ wie er eS von vielen andern gethan hat/ aber ohne zu melden / ob solche Wappen sich auf AdelSbriefe, oder auf bloße Wappenbriefe gründeten. Nun war die Anschaffung von Wappenbriefen so gebräuchlich/ daß wir Bürger gehabt ha« den, wie ein Krasser und ein Petri/ die co,»its8 psi-.- eini gewesen sind / und folglich das Recht harren / Wappen- brrcfe zu verkaufen. Frenlich erwähnten die Erben deö Städte fchreibcrS Heinrich Falkner/ in desselben Grabschrift einer Auszeichnung: allein die Worte nodliil-nis können sich lediglich auf einen offenen Helm beziehen- Zur Lauben (it>8t. mliit. i'. m. p. säe) hat einen AdelSbrief von 1563/ für Tonguiner / genannt Frenlich von Solothurn / milge- theilt/ worin der König sich folgender Maßen ausdruckt: ^ Lllarles . . . (lonsillergns sjus Ig d^odlosse , ci>ri par vertu e8t soguise, inerite ll'elie, plu8 lionores et elsvee, c>ue cells gui S8t clonnes st clelrii8see psr les preäesssseurs , les setes st vertus olils vicieux effaee Is nom lle 8e8 p, o^eniturS8, AU88, eclui gui S8t >88u ij'okscul-s fainille , peut par setes vertueux et inl>§n-»riines Stsbilir et i1Iu8trei7 8on nom." Almosen. Aus der Eilenden. Herberge wurde den Kindern von grillen Bürgern und Hinterlaßt» täglich Brot ausgetheilt. ') Der Gaffenbettel war verboten/ außer den Aussätzigen: eine Ausnahme/ die unerksärbar ist. -) t) I^pitorne p. 182. Inopium eiviuin, iiiqnllinoruingue lihsris ompidllS, et guotquot ststntÄ Iie,r» eo eou^v- lsnt, ins§»!> iiil> osu- «ss velltuin est» 506 xv. Periode- Befreyung vom Bistum. nicht tief in die Haut dringen / unempfindlich sind / harte und geschwollene Räude haben / und leicht bluten. Z°. Eine Ver- dickung verschiedener Theile des Kopfes und des Angesichts/ insonderheit der Ohre»/ daher der Name Lie^ntisbis, oder Elephanten-Seuche- mag entstanden seyn. 4°. Eine schrun- dichte rauhe Haut/ sowohl an den Füße»/ Händen/ Angesicht« und Ohren/ als auch in den Augenbraunen, und haarichten Theilen des Hauptes. 5". Die Haare des Kopfes, der Au. genlieder, des Bartes fallen weg. 6° Endlich wird die Farbe der ganzen Haut geändert." Felix Plater wurde im I. 1570 Professor der Arzney und Stadtarzt/ und versah beyde Stellen 57 Jahre lang. Er besorgte die Kranken des SiechenhauseS bey St. Jakob/ und mußte bey sechshundert Personen/ die der Malzey verdächtig waren/ besuchen. Wenn aber diese gefährliche Krankheit aufgehört habe zu wüthen/ haben wir nirgends gefunden. In so weit stimmen alle darin überein/ daß während dieses xvmten Jahrhunderts keine Spur mehr davon bemerkt wurde. Sollte doch in den Rechnungen der Pfleger von St. Jakob etwas darüber zu finden seyn; Becker. Im I. 1545 (am Z. Oktober) wurde die alte Ordnung wieder eingeführt/ daß die Weißbecker allein feil bak- ken / und die HauSfeurer weder Brot / noch Mehl verkaufen/ sondern ausschließlich das Backen für ihre Kunden treiben sollen. Folgende Berechnung über das Gewicht des Brotes wurde im I. 1588 angestellt: Wenn ein Sack Kernen zwey Pfund gilt«/ sollen die Brote folgendes Gewicht haben: ') ') Nach gleichem Verhältniß geht die Tabelle bis auf den äV7 XXXI. Kap. Nachlese. Ein rappenwärtiges weißes Brot. — lo'/r Loth. Ein vierenverthigeS. — — — — 21 - Ein doppelwerthiges. — — — — 42 . Ein zween Schilling Leib. — — 126 . Ein vier Schilling Leib. — — — 264 - Ist auf jedem Sack Kernen / nach Abzug aller Kosten der Gewinn/ 1 Pf. 9 ß. Unkosten / so über einen Sack Mehl gehen: Den Kornmessern. — — — Pf. — ß. — d. 8. Dem Mehlmesser. — — — - — - 1 . — Dem Müuerknecht. 1 - — Um einen Becher Salz. — — 6-6. Ein halb Viertel Holz. - — - — - 10 , — Für Lichter. - — — — . — - 2 . — Dem Beckerknecht für Speise und Lohn. — — — — . — - 8,4. Für des Meisters Mühe ».Arbeit. , 1-10-6. - i) Pf. 2-19-6. Unter dem Gesichtspunkt der Verwilderung der In- gend, wenigstens von den gemeinen Classe«/ gehört hieher Werth des Kernen von 10 Pf. In welchem Falle ein rappenwertheS Brot nur vier Loth wiegen soll. ') Ungefähr hundert Jahre später/ 1676/ den 26. Äugst/ wurde erkannt/ daß / wenn die Früchte 10 Pf. und darüber gelten / auf jeden vier Schilling Leib sechs Loth nachgesehen werden / und statt 102 Loth nur 96 Loch wiegen sollen. Ferner/ daß, wenn ein Sack Kernen 11 Erster Mehl ausgibt, woraus ein Teig gemacht wird, der 7472 Loch wiegt/ so sollen davon 1112 Loth einge- backen werde» / und 6286 Loth Brot bleiben. 508 XV. Periode. Befreyung vom Bistum. eine Verordnung über das frevelhafte Betragen der Beckers- Luden, so des Brotes an der Laube hüteten. „ Sir erlaub, ten sich Speyworte, Stöße und Schlage gegen Geistliche und Weltliche, Junge und Alte, Fremde und Einheimische, Mannes- und Weibspersonen, ohne irgend jemand zu verscho. nen." Der Ratb erkannte (1538, 16. December,) daß sie künftigS mit einer weltlichen Strafe wie mit dem Halset- scn, der Ruthe oder dem Schwemmen geziichtiget werden sollten. Man erkennt daran jenen unbändigen Geist, der alles ertrotzen will, und im Grunde etwas vom kriegerischen Geist verrieth, der noch die Leute belebte. Vor dem Korn- meister ließ man gedachten Buben diese Ordnung vorlesen, und von denen, welchen das Alter es gestattete, sogar beschwören. Begräbnisse. Bonifaeius Amerbach, der in einem Alter von 66 Jahren, im J. 1562 starb, wurde auf der Professoren Schulter« zum Grabe seiner Nettem getragen. ') Ueber die Leichenbegängniß vom Bürgermeister Adelberg Meier (i548) berichtet Groß (p. i«7) folgendes: „ Er ist also zum Grabe begleitet worden. Erstlich folgten ihm seine Kinder und Freunde; darnach die Häupter, sammt einem ehrsamen Rath und Gericht; drittens, die Universität, sammt ihren Zugewandten; hieraus die Bürger von Zünften rc.", Brünste. Von acht beträchtlichen Feuerbrünsten erzählt Groß unter den Jahren 1563, 1549, 1556, 1558, 1564, wieder 1564, 1667, 1682. ') Lxiloine x. 273. S09 xxxi. Kap. Nachlese. Das Büchlein, meLuin. Der Stadtschreiber hatte vor Zeiten, unter dem Schlüssel, ein kleines Vüäs mecnin für angehende Nöthe, besonders von Handwerkern. Schon lange ist eS aber verschwunden. Der sel. Rathschreiber Jselin wußte nur noch so viel davon , daß an einem Orte empfohlen wurde, den Rathschlägen des xmr Raths zu folgen, welches indessen nicht so übel gemeint war; und daß ein Abschnitt, der xi-o und contl-s betitelt wurde, Grundsätze anführte, die in Widerspruch mit einander standen, deren Anwendung aber von den vorkommenden Fällen abbing. *) Vüäs mecum, wörtlich. Gehe mit mir, nennt man kleine Sammlungen von Sachen, die Einer im Gedächtniß vorzüglich beybehalten will; eine Arbeit, so man den angehenden Studenten nicht genug empfehlen kann- -) Laßt uns versuchen, Beyspiele von einem solchen Abschnitt zu geben: Ehrgeftihl schreibt Rache vor, Nachgeben verräth Schwäche. Lontr»: Großmuth ist Tugend des Christen; man muß sich in alles zu schicken wissen. — i?--»: Wir müssen handeln und nicht rathschlagen; wir müssen das Eisen schmieden, dieweil es warm ist; frisch gewagt, ist halb gewonnen, eonti-s: Man muß in allem mit Vor- ficht zu Werke gehn, LLivs piano, va sano; kommt Zeit, kommt Rath; mit der Zeit bricht man Rosen. — r>ro: Man muß nichts übles thun, damit gutes daraus entstehe, eontr-s: Es gibt nothwendige Uebel; bey aus« serordentlichen Uebeln find außerordentliche Mittel erfor- derlich; der Endzweck heiliget die Mine!. — kr» : Wer richtig unterscheidet, der lehret richtig. Oontra: Wer zu viel unterscheidet, fällt in Spitzfindigkeiten. — ?rc>: Ungeduld macht das Uebel ärger, eonti-a - Wer zu viel duldet, wird zuletzt Opfer-—Uro: Vergleiche, vereinbarende Mittelwege find über alles; bleibe auf der .1 610 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. Bildhauer Michel- Man hatte einem Bildhauer/ Namens Hang Michel/ das Bürgerrecht unentgcldlich gegeben. Um seine Dankbar- Mittelgroße, ciontr-, - ES gibt Sache«, die nicht vereinbaret/ nicht auSgemittelt werden können. — k--»: Aus zwey Uebeln muß man das kleinste wählen; man muß nicht daS Kind mit dem Bade verschütten. Lonns: Entweder alleS/ oder nichts; »ut seiest mun-o i Das allgemeine Beßre gehet vor allem. 83IU8 pnpuli 8li>ir-e,na Ivx k8to. (kontra : Das allgemeine Beßte wird aus dem Beßren der einzelnen Theile zusammengesetzt. — l^c,: Der Widerspruchsgeist verwirret alle Begriffe, eonti-s: Durch den Widerspruchsgeist entsteht Licht / wie Funke»/ durch den Schlag des StahlS/ auS dem Feuerstein entstehen. — l?>-o: Beharrlichkeit führt zur Srätiakcit. o.nn-s: Beharrlichkeit ist Charakter. - - DaS Gesetz muß buchstäblich angewendet werden; Strenge handhabet, en. tra: Der Geist des Gesetzes und die Billigkeit sind über alles; 8ummum M8, 81>MNI-, in^ui',3 ; Nachsicht macht beliebt. — i>i-o: DaS Beste ist oft der Feind des Gu. tcn. Conil-a: Man kann nicht zu viel gureü thun, — l?ro- Gleichförmigkeit erleichtert den Gang der Geschäfte. eonti--,: Herkömmliche Verschiedenheiten beha- gen dem / der sie sich angewöhnt hat. — i>ro: Man soll stets die Zukunft im Auge haben. Oon«---,: Man soll sich der Leitung der Vorsehung allein überlassen. — r>o: Es gibt auch eine Berechnung der Wahrscheinlichkeiten/ so die Vorsehung billiget, cioini-3: Der Mensch entwirft / und Gott verfügt. — I >,0 : Man muß keck und herzhaft dem Mächtigern antworten oder begegnen. 6onti»: Wer die Zähne eiuen, Welsen will/ muß erst sehen / ob er Zähne habe. .. r.o: Besser ist e-D daß man dem Verbrechen zuvorkomme. als man einen Verbrecher strafe, eontr-.-,: Dieser Grundsatz kann znr Stia- vercy führen. Die eifersüchtige» Morgenländer beschnei- den die Aufseher ihrer Weiber. S11 XXXI. Kap. Nachlese. keit zu bezeugen, ließ er dem Rath von seiner Arbeit anbieten. Seine Bittschrift ist vom L. Nov. 1 L 80 . Der Rath trug ihm auf, statt des am Kornmarkt, und zwar am Hause zum Pfau gemalten , und durch die Zeit verblichenen Bildnisses des lVluoatius ?I!>N 0 U 8 , des römischen Obersten, wie Michel ihn nannte, die steinerne Bildsäule desselben zu verfertigen. Er arbeitete dreyßig Wochen daran, und sie stand schon vor dem 5. Nov. 1580, im Hofe des Rathhauses, unten an der Rathstreppe. Seine noch vorhandene und umständliche Rechnung belief sich auf die bescheidene Summe von neunzig Gulden. Die dortige Inschrift lautet wie folgt: Hon: et Virtuti l.. ^lunstii I.. k. l.. I.. ?ron. klsnci Los. Imp. Iter. VII vitri Lpulornin Aui triuinpd- ex R.set!s Gellem 8-lturni ex IVIs»ut>. ^xres clivisit in ltslia Leneventi In 6sllis eolonias äsä. I.ux6unnm sl^. Hgurivum Liviiss dssiiiensi» Dx kellieosiss. xents ^lemsnnornin in ksnrieornin Lnes trgns6uot» 8iinnisorn>n lioo ex 8enstus snol. äioanNum ststuenckum^ue cursvit ^n. 8sl. clirisli-inso lVIVLXXX. ( 1 L 80 .) si2 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Die Inschrift des Hauses zum Pfau von Bearus RhenanuS war, in Rücksicht der Iahrzahl und mancher Ausdrücke und Stellen verschieden.') I.. IVIunatio l'Irinoo, civl ronirino, viro 6on8ulsri et l?n»et»rio, OrütorlPis, ac: iVI. Liceronis ciiscipulo, tuno reruin pvtiente: 8. V. 8a8ilic:nsi8, tsmetsi ^1- Ikinannoruni tran8cIuLti Ootoni, Zvdactis so Nepirlsis tt.su- ricis, sinore tsinen virtuti8, czuse stism in Iio8ts veners- lionein rneretur, vetU8ti88iino trsctU8 Iru^us illu8trsto^i, «uips tkmporuin pror8U8 skotitsiu nieinorirun pos^liininic» renovsrunt. ^nno XIDXXVIII. Nun hat der Pfarrer Groß in seinen Lpit->i>iiH8 und In8c-l-iprionidu8 von 1625 ( PSZ. 441.) wie auch der Pfarrer lon^oiL, in seiner L-i^iss 8epuits von 1661 (p. 38 1 ) nicht die wirkliche Inschrift des Rathhauses, sondern die vom Hanse zum Pfau, mit der Iahrzahl 1528 , angegeben, in strio curise conspieitur et!ixie3 V,. Xlunstü t?Is>ioi, cuin > 1i»L !n8cni^>tivne s Lesto Ktiensno Concepts : I.. Vlunstio risnco.^nno XIQXXVIII. Auf diese baseli, schen Schriftsteller stützten wir uns im ersten Bande (p. 92 .) als wir von diesem Römer sprachen. Allein, die seither ge- lesene Bittschrift des oberwähnten Bildhauers, nebst seiner Rechnung, und die darauf erfolgte nähere Einsicht der In- schrist des RathhauseS, vorzüglich wegen der Iahrzahl, be. weisen , daß i'o»)ois den Groß abgeschrieben habe, und Groß die Inschrift deS Rathhauses nicht las, »nd die des RhenanuS, *) Üpitoms I7r8ti8Ü csx. XVII. 513 xxxi. Kap. Nachlese. als bekanntere, hinschrieb. So unangenehm und trocken der- gleichen Untersuchungen sind, so sind sie doch nothwendig, wie folgendes Beyspiel es zeigt. Ein französischer , der von unserer Geschichte so viel wußte, daß im J. 1526 ein Bilder, stürm statt gehabt hatte, ärgerte sich im höchsten Grade über die Aufrichtung einer Bildsäule, die einen Heiden als einen Gegenstand von Liebe und Verehrung darbot, zu eben der Zerr, wo man alles zerstörte, was, nach seinem Glauben, Anbetung verdiente. Wer weiß was er nicht für Bemerknn- gen hierüber in sein Tagebuch aufnahm, und übereilte Schlüsse daraus ableitete, welche Groß und Tonjsla weit entfernt waren vorzusehen. Capellen. Von den ehemaligen Capellen, nennt, im I. I5s7, Deputat Ryf, außer den jetzt noch bekannten St. Andreas, und St. Nikolaus Capellen, eine zu den eilf tausend Mägden , und eine beym Münster, zu St. Johannes. Der letzteren gedenkt auch der Professor Beck (p. 19s ) Cometen. . Groß, spricht von zwey, in den Jahren 1531 und 1556. Erdbeben. Groß ihm in den Jahren 1533, 1547, 1552, 1571, 1576, 1577 und 1594 von Erdbeben Erwähnung. Das von 1553 soll schrecklich gewesen seyn. Steine und Berge sammt vielen Häusern wurden zerrissen und niedergeworfen- Ich finde auch noch zwey Erdbeben von 1537 und iL4s andersw» angegeben. VI. Band. Kk S14 XV. Periode. Befreymig vom Bistum. Familienwappen. Dieß charakterisier unter anderm unsere Regierungsform, -aß wir kein obrigkeitliches Wappenbuch führen, und folglich keinen Wappenkönig haben. Die einen können Wappenbriefe ausweisen; die andern brauchen das Wappen der Seitenlinien ihres Geschlechts; andere noch haben ihr Wappen ererbt, oder in etwas geändert, ohne dessen Ursprung zu kennen. Im Grunde ist der bekannte Petschierstecher Samson von hier unser Wappenkönig und oomes psistinu». Jedem Bürger der Stadt gibt er einen offenen Helm, weil wir freye Bürger, und alle reaierunqsfähig sind. Der Helm wird aber, nach den Grundsätzen seiner Heraldik, gekrönt, wenn einer Standeshaupt ist, oder von Standeshäuptern, oder andern angesehenen Männern abstammt. Möchten wir es immer bey der Heraldik dieses gutmeinenden Bürgers bewenden lassen! Finanzen. Den 21. Sept. 1LL2 erkannte» die Räthe, daß die Dreverherren, und dann die xm über die Jahrrechnung sitzen, alle Posten der Einnahme und der Ausgabe untersuchen, und so viel immer möglich die Einnahme mehren und das Ausgeben ringern sollten. Ueber ihre Vorschläge aber würde vorher mit beyden Räthen beschlossen werden. Fliegen. In einer kleinen Chronik, ohne Namen des Verfassers , findet man folgendes. „ Sind im Julio 1590 große, erschreckliche Mücken oder Fliegen, in großer Anzahl um Basel herum gewesen, mit vier Flügeln und sehr harten Angeln. Sie haben viele Menschen und Vieh gekörter. Jedermann, den sie stachen oder berührten, schwoll auf, und starb am ölen Tage. XXXI. Kap. Nachlese. SIS Fruchtschlag des Korns, nämlich von Bodenzinsen, und zwar vom Viernzel. 1529 - 2 Pf. 4 ß. 1553 - 1 Pf. 8 ß. 1577 - 1 Pf 18 ß. 1530 - 7 1554 1 9 - 1878 .. 2 . - 1531 - 2 . 10 1555 - 1 9 . 1579 - 4 . 1532 - 1 - 11 1556 - 2 14 « 1580 - 4 - B 1533 - 1 »11 1557 - 1 14 - 1581 _ 4 - - 1534 - 1 - 7 1558 - 1 7 . 1582 - 2 - 15 1535 - - -19 1559 - 2 4 - 1583 - 2 - 15 1536 - 1 . 4 1560 - 2 5 » 1584 - 2 - 15 1537 - - »15 1561 - 2 15 - 1685 - 5 . - 1538 - 1 . 2 1562 - 3 . . 1586 - 8 - 5 1539 - 1 - 7 1563 » 2 12 » 1587 - 4 - 10 1540 1 » 5 1564 1 16 - 1588 _ 3 . 15 - 1541 - - .18 1565 - 4 - - 1589 - 7 . - 1542 - 1 . 4 1566 - 3 10 . 1590 - 4 - 8 B 1543 - 2 . 4 1567 3 - - 1591 - 4 . - 1544 - 3 , 16 1568 - 1 18 . 1592 - 7 - 5 1545 3 - 10 1569 - 1 18 - 1593 - 3 - 15 1546 - 1 . 5 1570 - 3 10 - 1594 - 3 . 10 - 1547 1 » - 1571 - L 10 . 1595 - 5 . - 1548 - 1 »15 1572 - 4 -10 - 1596 - 4 . 10 - 1549 1 -15 1573 - 5 - - 1597 - 4 - 10 1550 - 1 - 18 1574 - 5 3 . 1598 . 4 . 10 - 1551 2 - 16 1575 - 2 6 - 1599 - 3 » 15 - 1552 2 - 2 1576 2 . . 1600 - 3 - 15 - Jedermann weiß, daß im Laufe dieses sechzehnten Jahr» Hunderts die Schätze des gegen Ende des vorhergehende» enk- K k 2 si6 xv. Perwde. Befteyung vom Bistum. deckten neuen Welttheils nach und nach Europa überschwemm, ten, und daß die darüber vermehrte Masse des umlaufende» Goldes und Silbers eine allmählige Erhöhung der Prcise nothwendig nach sich ziehen mußte. Die so eben mitgetheilte Tabelle, vereiniget mit der von 1501 bis 1528, wenn man die Preise der Fehljahre abzieht, beweiset eö zur Genüge. Doch muß die Erhöhung der Preise nicht allein dem Ueber, siuß an edelen Metallen, sondern auch dem verringerten Ge. halt der Münzen zugeschrieben werden, also, daß die Erhöhung theilSweise nur nominal war. Sonderbar ist es, daß, indem Schätze auf Schätze nach Europa hinüberfloßen, die Münze geringhaltiger gemacht wurde. Die Falschmünzer, wenn man sie so nennen darf, waren aber Regierungen, die keine Gold-und Silbergruben besaßen, und dennoch die bis« hcrigen Bedürfnisse, bey erhöhten Ankaufspreisen befriedige» wollten. Gemälde von der Stadt. Seitdem eines der Holbeinischen Meisterstücke nicht mehr aufm Rathhause, sondern auf der Bibliothek gezeigt wird, so bietet man der Bewunderung der Fremden ein elen. des Gemälde dar, so das alte Basel vorstellen soll- Die Be. weise, daß die Stadt nicht so ausgesehen habe, hat Bruck. ner, in der Vorrede eines seiner Werke, richtig zusammen, getragen: 1°. Die kleine Stadt hatte noch lange keine Ma». rrn, alS die große Stadt schon Gräben, Thürme und Stadt, thore hatte; 2 °. stehet in dieser Zeichnung die St. NiklauS Capellc, welche erst im Jahr 1250 erbaut worden, da hin. gegen St. Theodor ausgelassen worden ist. 3°. An der Mün. sterökirche ist hinten noch etwas von den alten Thürmen ge. 617 xxxl. Kap. Nachlese. zeichnet, die schon zerfallen waren, als die nunmaligen auf, geführt waren. 4°. Das Wirthshaus zur Tanne ist wie eine Burg vorgestellt, da die Burg Wildeck, der dießmalige Lohn. Hof, vergessen worden ist. Ein schlechter Maler, der als Meister oder Rathsherr seiner Zunft im Rath saß, wird vermuthlich dieses Kunststück dem Rath verehrt haben, der, um ihn nicht zu beleidigen, es aufbewahrte, und da blieb es bis jetzt, weil es da seit langem aufgestellt war. Die Hauensteine- Die Hauensteine wurden um die Mitte dieser Periode, Lurch die vereinigte Sorgfalt der Basier und Solothurner, fahrbar gemacht, da man vorher, vermittelst Haspel und Seile, die Wagen herunterlassen, oder hinauf winden mußte. Holzpreis. Den 2 . Febr. 15LZ erkannte der Rath, „ daß das Bu. chen und Fichten Klafterholz, so auf der BirS in die Stadt *) „ ^ursssi psr8 quse juxta klolnburxisnr srosin ex,8- tit.rupes 8oi88s (Höllenstein) inferior, so sequens prope WsläsnIiurxH olsustrs . . . . sups- rior sppellstur, eo quoct szpsrrirnse so oonfrsZvsss utrobique rupes its per krsctse s!nt, ut onustis etism ourridus visin prselresnt, fscitiorem Iroäie qusrn snte psuoulos snnos, qusnäu ourrus per prse- cipiiis ssxs funitrus 6ernittencli fuerunt: nuno entern, insxistrstus Rssiliensis stque 8oioclorensis Industrie, its sttrits, ut sine tsli sclminiouto rnontis deolivitstern supsrsre quesnt." Ilrstisii Dpitome) 1377, psx. 3 et 4. 518 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. und auf den Schindelhof geflößt wird, und vier Werkschuh lang ist, ein jedes Klafter um sechzehn Schilling, nebst ei. mm Vierer davon in die Namen zu setzen, gegeben werden soll." Die Schyt (Scheiter oder Spälter,) die nicht vier Schuh lang sind, sollen durch die Holzsetzer, bey ihren ge. schwornen Eiden, in das Abholz geworfen, und ausgeschossen werden. Der Schuh von diesem Abholz wird auf vier Plap- pert, und der halbe Schuh auf zwey Plappert geschätzt. — Das Wiesenholz, da die Spälter fünf Schuh lang sind, ko. stete ein Pfund, außer vier Pfenning für Setzerlohn. Der Nach kaufte Waldungen, ließ das Holz hieher flößen, und verkaufte eS um einen wohlfeilen Preis. Aus einer Verordnung vom 9. December ergibt sich, *) daß jedes Rathsglied, und viele andere, als Geistliche, Professoren u- f. w. zwey Klafter von den Flößen des Raths gegen Bezahlung bezogen, wie auch, daß jeder Zunftbruder sich für ein Klafter einschreiben lassen konnte. Es wurde aber verboten, dieses Holz zu verkaufen, und untersagt, sich auf zwey Zünften einschreiben zu lassen. — Zwey Jahre später wurde» Partikularen, die auch neben dem obrigkeitlichen verordnete« Holz flößten, angeklagt, als wenn ste daS Holz im Wald nur verchenerten- Daher wurde ihnen bey fünf Pfund Strafe verboten, das Klafter höher als um 18 ß. Steh. ler, wie der obrigkeitliche Verordnere, zu verkaufen. Kalte. Im schwarzen Buch 0°. 1546, 2 §. December) steht Schly. Buch. x. i6t. §19 XXXI. Kap. Nachlese. geschrieben. Die Kälte war am 9. May so strenge, daß Böge! todt zur Erde fielen. Die Folge davon war eine Theu- rung , die durch den Krieg vergrößert und bedenklicher wurde. Der Rath trug jeder Zunft auf, sich nach ihrem Vermögen einen Vorrath Früchte einzukaufen. Die Vorgesetzten der Zünfte und Gesellschaften mußten ihre Angehörigen vermahnen , daß jeder bey diesen schweren Läufen fich selber an- greifen möchte/ so viel Korn einzukaufen, daß er mit ven Seinigen und Gesinde ein Ja^r zu essen härte, damit man die Fruchtkästen der Stadt, bis in die letzte Noth verschonen könne. Alle Schaffner der Stifter, Klöster, Gottshäu- ser bekamen den Befehl, die Jahrzinse und Zehnten ernstlich einzuziehen, und in die Stadt kommen zu lassen. Die vermöglichern Gottshäuser mußten, außer diesem, Früchte kaufen. Was also von Zünften, Stiftern, GottShäusern bezogen oder angeschafft werden, sollte, ohne Erlaubniß des RarhS, von und aus -er Stadt nicht veräußert werden. Der Bischof und das Domkapitel, die hier Kornböden haben , sollten aber nach ihrem Gefallen, die bieher geführten Früchte verkaufen, doch, wenn ihnen dieselben feil würden, solche dem Rath anbieten, und um ein billiges Geld vor andern zu kaufen geben. Die Theurung von 1659 u. f. w. hatte den Rath bewogen, Mehl mit Verlust ') zu verkaufen. Allein, wie er in einer Kundmachung vom I. 1562 vorträgt, hatten viele, die das Korn am öffentlichen Markt wohl kaufen konnten, oder auf ihren Kästen eigene Frucht , Zinse und Gülte besaßen, durch die Ihrigen oder andern Machte rite obrigkeitliches Mehl nehmen lassen. Daher ergieng der Befehl, am tüten ') Mit des gemeinen Gutes großen Kosten, Schaden und Nachtheil, melden die RarhSschriften. 520 XV. Periode. Befteyung vorn Bistum. December, daß kein Bürger noch Hinterlaß, der hundert Gülden und darüber im Vermögen hätte, solches Mehl, bey einer Strafe von 5 Pf. nehmen, oder durch andere nehmen lassen sollte. Am Ende des I. 1571 war der Anfang einer Theu» rung« die bey fünf Jahre lang währte. Zur Epsparung des Mehls machte man an verschiedenencn Orren Brod halb aus Mekl, halb aus gesottenen Aepfeln, welches nur etwas mehr Salz brauchte, als anderes Brod. Das Mehlgeweröe. ') Ein Weißbecker hatte das Feilbacken aufgegeben, und einen Mebldandel angefangen. Er ließ halb Kernen oder Waizen und halb Roggen mahlen, und verkaufte es dann beym k inen und großen Scher. Der Rath verbot im I. 1551, den Brotbeckern und andern, das Mchlgewerb in die Ewigkeit. Mahlzeiten. Im Jahr 1556 wurde erkannt, daß ein Fleischmahl In den Herbergen nicht mehr kosten sollte, als drey Schil» linge. und ein Fischmahl zwey Batzen. -) Wer köstlichere Mahle geben will, der soll das in seinem Hause thun. Hierommus Mitz, Zurlauben spricht von einem HieronimuS Mitz, der die Situiss Labiieenses erfunden haben soll. 3) *) Gewerbe, d. i.Handel, Nämlich aus die Person. 3) lVIit? s invente uii rcssu cubiyue, gui est äs- XXXI. Kap. Nachlese. Z21 Die Müller. Die drey Müllerherren ') oder Aufseher der Mühle» ließen jährlich von allen Gattungen Getreide mahlen, und bestimmten das Maaß , nach welchem die Müller das Mehl geben mußten. Wenn ste es nöthig fanden, gingen fle, mit Zuziehung der Säckträger und Wachtknechte bey finsterer Nacht in der Müller Häuser, betrachteten die Anzahl des LastvieheS, nahmen etwas von den Spreyern, Mischelten, Pferdfutter hinweg, und schickten solches, mit Zuthun eines jeden Na- menS, auf das Rathhaus. Hierauf wurde jedes geprüft, ob eS recht und ohne Betrüg gemacht worden wäre, und wen» ein Falsch sich zeigte, so straften fie nach Größe daS Vergehens. Im I. 1551 bekamen die Müller, die gerne zwey Aarrenrösser und zwey Kühe gehalten hätten, eine abschlägige Antwort. Das folgende Jahr <1552, 6. Okt.) wurde ihnen erlaubt, zwey Bruchrösser zu haben, damit fie auf daS Land mahlen mögen; doch sollten fie die nicht, auf den Fürkauf, ausmäste». Das Münster. Im 1.1597, wurde daS Müyster von außen und von innen ausgebessert, ergänzt und mit lauter neue» Fenstern veuu selelrre psrmi les insolisnisiens. On en voit I» äescription st Is korme 6sn8 Is tecIiniss ourioss Nu Jesuit« Osspsrck 8cliolt. 6e ssvsnt Appells ser ssesnx 8itulss Lssilsenser. e, kraft des Schutz-und Schirmrechts, zu. Die Vertheilung läßt sich nicht recht anSmitteln, weil die Räthe, so Pfleger waren, und schon etwas bezogen, keine Zulage bekamen. Jedes Haupt erhielt 6 Vierzel Korn und Wein; die Räthe, und die Stadt- und Rathschrciber vier Vierzel und keinen Wein. Die neuen Häupter rmpfiengen zwey Saum mehr Wein als die alten. SS waren natürliche Folgen von der Erhöhung der Preise aller Lebensbedürfnisse. Daher geschah ein gleiches in -er nächstfolgenden Periode, zu Gunsten der Geistlichkeit. Rathstitel. Im I. 1546 legte sich der Rath folgenden Titel bey: » Edele, strenge, fromme, feste, fürsichlige, ehrsame, weise.'' ..... Zugleich wurde den neuen Häuptern aufgetragen, es denjenigen zu sagen, die vor Rath zu schaffen hätten, oder an den Rath schreiben wollten. Wer es nicht befolgte, sollte gestraft werden. K. Rudolfs Bildniß. Die im Seidenhofe aufgestellte Statue des Kaisers Rudolf sollte, auf Verlangen des regierenden Erzherzogs, im I. 1564 , nach Zuspruch übersandt werde». Allein der Besitzer des Seidenhofes wollte durchaus nicht seine Einwilli- gung dazu ertheilen, und die Bildsäule blieb hier, am gleichen Orte, wo sie noch stehet. Schönthal. 2» diesem Zeitraume gelangte der hiesige Spitta! zum S2L XXXI. Kap. Nachlese. Besitz der beträchtlichen Eigenthümlichkeiten des aufgehobenen Klosters Schonthal. In welchem Jahre es aber eigentlich geschah/ und unter welchen Bedingnissen/ ist unbekannt. Denn/ wer sollte es glauben? Die Urkunde / laut welcher der Rath in eine so wichtige Abtretung willigte/ ist nicht mehr vorhanden. So viel ist übrigens aus einem andern Instrument ersichtlich/ daß schon im I. 1LZ9 der Spinal Rechte des Klosters besaß/ und daß der Ausdruck/ dessen man sich bedient«/ um dieses zu bezeichnen/ das Wort Einverleibung war. So viel ist auch gewiß/ daß in einer Jahrrechnung des DeputatenamtS vom I. 1L5Z/ man folgendes liest: item, den Schöntha« ler Hof zu Wallenburg mit seinen Zinsen und Zehnten hat man dem Amt genommen/ und dem Spinal gegeben. St. Jakob. Der Zoll bey St. Jakob wird im schwarzen Buch, p. S4. der armen Kinder Zoll genannt. Dies möchte die Muthmaßung begründen / daß die Aussätzigen zu St. Jakob / aus Mitleiden/ arme Kinder genannt wurde» / wir die Leibeigenen oft arme Lüte hießen. Doch läßt sich auch man. cheS dawider einwenden. Volkszahl. Sonderbar ist eS/ daß in den alten Schriften/ vor dem 1.1610 / keine Angabe über die Bevölkerung der Stadt sich vorfindet. Gegen Ende dieser Periode zeigt sich erst der Anlaß, einige Berechnungen anzustellen. Im 1.1592 / am Neujahr» Tage / wurde zum ersten Male/ in der Abendpredigt des Münsters/ die Anzahl der in der Stadt getauften und begrabenen 626 xv. Periode- Befreyung vom Bistum. Personen abgelesen. Bruckner hat uns das Resultat von meh- rern Jahrgängen mitgetheilt. Jabre- Getaufte. Begrabene. 1597. — 4oi. — 354. 1598. — 414. — 227. 1599. — 414. - 263. 1600. 422. — 266. 1601. — 417. — 286. 1602. — 393. — 241. 1603. — 433. — 292. 1604. — 438. - 291. 1605. — 419. — 284. 1606. — 458. — 291. 1607. — 464. — 336. 1608. — 392. — 363. 1609. — 435. — 441. 1610. — 442. — 3710. an der Pest und ohne Pest. 1611. — 294. — 423. 1612. .— 438. — 236. 1613. — 426. — 255. 1614. 470. — 270. 1615. — 402. — 264. 1616. — 519. — 297. 1617. — 353. — 307. 1618. — 420. — 535. ( Pocken.) 1619. — 471. — 257. Wenn man das Jahr 1610, wo die Pest wüthete, und das darauf folgende I 1611 , wo die Folgen der Pest gewirkt haben mögen , ausnimmt, so wurden in den angeführ- ten 21 Jahren 9441 Kinder getauft, und 6679 Personen be. graben. Dieß gibt einen Vorschuß an Bevölkerung von 2762; XXXI. Kap. Nachlese. 627 die aber den Verlust von 2397 / in den Jahren 1610 und 1611, nicht ersetzen. Nun ist bekannt/ daß seit langem die Anzahl der Be. grabenen die Anzahl der Getauften in der Stadt übertritt/ daß man z. B. in den zwanzig Jahren von 1781 bis 1800 nur 7290 Geburten / und dagegen 7842 Sterbfä'lle zählte. ') Wie gern möchte man die Ursachen kennen/ welchen ein solches Mißverhältniß zuzuschreiben sey. *) Getaufte. Bürger Nichtbürger. Begrabene. Knaben. Mädch. Knab. Mädchen. Bürger. Nichtbr. 1781.— 78 — 94 — 80 — 85 — 220 — 137 1782.— 101 — 96 - 78 — 89 — 281 — 169 178Z_ 94 — 98 — 81 - 77 — 191 — 140 1784.— 94 — 98 — 81 — 77 — 191 — 140 1785.— 113 — 108 — 83 — 85 — 83 — 85 1786.— 99 - 105 — 84 — 82 — 233 - 166 1787— 95 — 100 — so — 72 - 225 — 179 178d— 99 — 87 — 83 — 78 - 203 — 149 1789.- 92 - 87 — 76 — 97 — 233 — 181 1790.— 94 — 93 — 80 — 93 — 194 — 151 1?S1.- 90 — 101 — 95 - 79 — 258 — 205 1792.— 96 — 100 — 70 — 78 - 254 - 203 1793.— 83 — 86 — 76 — 84 - 220 — 186 1794.— 82 — 84 — 68 — 96 - 183 — 152 1795.— 86 — 90 — 22 — 100 — 231 — 225 1796.- 90 — 74 — 88 — 83 — 247 — 189 1797.— 101 — 94 - 120 — 86 — 184 — 184 1798.— 172 — 161 — 33 - 32 — 302 — 22 1799.— 153 — 175 - 40 — 31 — 386 — 28 1800.— 167 — 202 — 42 — 42 — 562 - 70 2081 — 2133 — 1530 - 1546 - > 4881 — 2961 528 xv. Periode. Befreyung vom Bistum. Verfälschung. Ein Gremper hatte seine Stockfische mit Kalck gewässert- Er wurde in Gefangenschaft gelegt und um vierzig Gulden ge- straft, mit Vorbehalt der Strafe seiuek Zunft, zu Gärtner». (1L4Z, 17. Merz.) Unschlitt. u Was Einer für Unschlitt kaufsweise oder sonst bekommen mag, das soll er anhero in eine Stadt Basel bringen, und was er zu seinem eigenen Gebrauch nicht bedart, das soll er nicht weiter auf Mehrschatz von und aus der Stadt verkaufen, sondern allhier unsern Bürgern, den Grempcrn, Zahl der getauften Bürger beyderley Geschlecht-. — Knaben. 2081 Mädchen . 2183 4214 Zahl der getauften Nichtbürger bey. derley Geschlechts. Knaben. 1580 Märchen 1546 8076 Gcfammte Zahl der Getauften/ Bürger. 4214 Nichtbürger. Zn76 7290 Gesammte Zahl der Begrabenen: 48sl Bürger. 2961 Nichtbürger. 7842 davon abgezo« zogen 7290 Getaufte, __ bleibt 552 somehrbegra- bcn, alS getauft wur- den. In Ansehung der Bürger allein, zeigt sich folgendes: 4881 Begrabene 4214 G eraufte bleibt 667 so mehr begrabe» als ge» rauft wurden, welches jährlich mehr als 88 thut. 2» Ansehung der Nichtbürger allein, zeigt sich folgendes r 8076 Getaufte 2961 B egrabene bleibt i<5 so mehr getauft als begraben worden sind, welches jährlich mehr als 6 thut. S29 XXXI. Kap. Nachlese. und das Pfund nicht theurer, als um 7 Rappen zu kaufen gebe», bey Strafe einer Mark Silber. (1549, 3l. Angst,") Weinschlag u. s- w- ') 1529 2 Pf. 5ß. 1553 1 Ps. 7 ß. 1577 4 Pf. 8 1530 1554 2 8 - 1578 2 17 . 1511 1 . 5 . 1555 2 6 . 1579 3 8 - 1532 1 . 13 . 1556 1 14 . 1580 3 M 10 - 1533 1 . 10 . 1557 1 14 - 1534 2 - 3 . 1558 1 13 . 1581 3 B 4 - 1535— . 15 . 1559 2 6 - 1582 2 B 10 ^ 153d 1 12 . 1560 2 7 . 1683 2 13 . 1537 2 » 8 - 1561 3 6 . 1584 1 13 . 1538 3 - 13 - 1562 2 13 - 1685 3 11 - 1539- 17 . 1563 2 F 8 . 1586 5 19 - 1540— 16 H 1564 2 19 . 1687 6 B 14 - 1541 1 - 4 . 1565 5 M 8 . 1588 7 B 8 - 1542 2 3 . 1566 2 * 4 - 1589 8 - 18 - 1543 3 B 11 . 1567 1 18 . 1590 6 13 - 1544 4 1S . 1568 2 6 . 1591 6 » 13 . 1545 3 > 3 . 1569 2 M 15 . 1592 9 18 . 1546 1 6 . 1570 2 13 - 1593 2 - 18 . 1547 2 B 4 . 1571 4 B 3 . 1594 5 M 1 - 1548 2 3 . 1572 3 - 3 - 1595 5 ö - ') Nämlich von Mönchenstein und Muttenz, und zwar für den Saum 2 ) ES wurde kein Schlag gemacht. 3) Er wurde nachgehends auf 18 ß. wie der beste im Ba- bischen, gesetzt, weil er so gut wurde daß er alle andere Landweine übertraf. Der Sommer war sehr heiß. VI. Band- 8 l L3o xv. Periode. Befreyung vom Bistum. 1549 2 Pf- 3 ß. 1573 4 Pf. 7 ß. 15S6 6 Pf. 18 ß. 1550 1 13 F 1574 6 3 . 1597 5 M 8 « 1551 2 1 » 1575 2 13 . 1598 3 . 8 F 1552 1 * 3 B 1576 4 . 8 . 1599 3 . 10 ') 1600 4 . 3 ') Bey der Theurung des Weins von 1537 und 1538 ließ der Rath im folgenden Jahre, dem gemeinen Manne zu Gu- tem, wiewohl mit Schaden des gemeinen Gutes, meldet das RathSbuch, Wein am Zapfen verkaufen. Er hatte sich mit einer tr eflichen Summe WeinS gefaßt gemacht, und nicht theurer als um einen Plappart die Maaß auszäpfen lassen. Der Rath that es, kraft der vom Bischof hoch und theuer verpfändeten Gerechtigkeit, und hatte daraus Bann- wein gemacht. Die Zunft zu Weinlemen begehrte das Bo. dengeld. Der Rath erkannte aber, daß er keines schuldig sey; ,inan fände nicht, daß wenn der Bischof Bannwein gemacht, er je Bodengeld bezahlt habe. Für daS Land wurde den 13. Jnly 1538 erkannt: „ Das Maaß Wein soll gebe» einen Pfennig für das Umgeld, und einen Pfennig Gewinn für den Wirth. — Die Wirthe sollen allen den Wein, den sie einlegen, ganz verumgelten , wie es in der Stadt geschieht, sie trinken, verbrauchen oder ver. schenken (ausschenken) denselben Wein, oder nicht. Ihnen soll barin nichts nachgelassen werden. Betreffend aber die Dörfer, die nicht an der Straße liegen, und wo wenig Gastung ist, so mag der Landvogt in dem Umgeld handeln, ein gesetztes Geld darauf setzen, und die Stadt in solchem nach dem Besten bedenken. ') Der Wein war extra gut. 2) Der Wein war sehr gut. S3L XXXI. Kap. Nachlese. Der alte Unterschied unter den Wirthshäusern bestand in der Stadt, noch im I. 1543 und weiter. Der Wirth zum Wildenmann wurde auf lebenslang ein verrenwirth. Er konnte zwey bis drene-ley Weine den Gästen geben. Er gab das Mahl, und nicht den Pfennwerth. Er mußte seine Herbe-ge sauber und rein kalten; und die liederlichen Leute, als Kaminfeger, Schaftheuträger, und dergleichen nachgültigeLeute weiter fortwerfen. Er bezahlte hundert Gulden, ') — Die Wirthe zum schwarzen Ochsen und zur Kanne wurde» Mittelwirthe. Sie konnten auf einmal eine Gattung Wein auftischen. Sie gaben nur den Pfennwerth. Alles auf Lebenslang. Jeder bezahlte LO st. ') ZunftAreik. Ein Weißgerber, der von unsern Metzgern Schaffelle, Geißfelle, Bocksfelle, Schürling kaufte, und sie mittanne- uen und eichenem Zeug gerbte, lauere und tröge te, wurde aus einmal von zwey Zünften vor Nachgezogen. Die Zunft zu Gerbern klagte ihn an, daß er gerbte, da die Weißgerbe- zu Krämern zünftig wären; und die Zunft zu Kürschnern behaup- rete, daß der Ankaufder Schaf, und Lammsfelle ihr ausschließlich gehöre. Der Weißgerber unterlag in beidem. (1551.) ?) Nämlich, für das Weinrecht, das Recht gegen Bezahlung des UmgcldeS Wein einzulegen, welches zum Nachtheil der Weinschenken gereicht. 2 ) Ueber diesen Gegenstand sind die Verordnungen von 1557 (p. 175 und l80)dcS schwarzen Buchs, oder des Zunft- buchs erläuternde Ueberbleibsel jener Zeiten. H Schwarzbuch x. 147 — 149 . Ende der fünfzehnten Periode. (1529—1600.^ L l 2 Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. / Sechszehnte Periode. Sechszehnte Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrhunderts/ von 1601 bis 16 -jS. ' Einleitung. 1. Kap. Vor dem dreyßiqiShriaen Kriege, 1601—1618. 2. — Erste Abtheilung des dreyßigjähriqen Krieges, 161 ?—1633. 3. — Durchzug von Altklugen und Feri«/ 1633. — Zweyte Abtheilung des dreyßigjährigen Krieges, 1634—164«. 5. — MestvhLlischer Friede»/ 1648. 6. — Gesetzgebung, Zust-tzpstege. 7. — Wissenschaften und Künste. 8. — Kirchensachen- 9. — Nachlese. Sechszehnte Periode. Erste Abtheilung des xvilte» Jahrhunderts. Von 1601—1648. Einleitung. fiebenzehnte Jahrhundert wir- durch den West» phälischen Frieden, im Jahre 1648, auf eine für ganz Europa und besonders für uns ausgezeichnete Weise getheilt. Der zweyte Theil endigt sich aber mit der Revolution von 1691, die auf die innern Verhältnisse unsrer Republik einen großen Einfluß hatte. Die neun übrigen Jahre schlagen wir zur folgenden Periode. 536 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. Erstes Kapitel. Vor dem dreyßigjägrigen Kriege. 160 1. Die übriggebliebenen Reformirtcn im Bistum wurden mittelbar und unmittelbar immerfort verfolgt. Brauchten sie z. B. Holz , fo wurde es ihnen abgeschlagen, oder zu spät, und unter ungewöhnlichen Bedingniffen bewilliget. Sie klagten vergeblich beym hiesigen Rath, unter dessen Schirm sie nicht mehr standen; und eben so vergeblich klagte der Rath über Verletzung des Vertrags von 1485, bey den übrigen eidgenössischen Ständen. Die katholischen Orte hatten ihren Zweck eben darin erreicht; Bern war mit seinen eigenen Angelegenheiten beschäftiget; und Zürich konnte nur Bedauern bezeigen, und Wunsche für die Zukunft äußern- Nach und nach verschwanden die Reformirten aus den benachbarten bischöflichen Dörfern. Mehrere kauften das Bürgerrecht zu Basel und anderswo, andere gaben der Gewalt nach. Spanien, das zu Mailand herrschte, verlangte von den WaMsern den Durchmarsch. Gefährlich mußte es aber den evangelischen Städten vorkommen, und ihre Gesandten, worunter Mentelin und Andreas Ryff von tggsel waren, traten nicht nur in Bern zusammen, sondern verfügten sich auch nach Sitten. Den 20. Äugst eröffneten unsre Boten im hiesigen Rath, daß die Wal- I Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege- 537 liser noch keinen endlichen Schluß gefaßt hätten. Allein, die Folgen, nämlich die Genfer Escalade, bey welcher sich Spanier befanden, und die Verfolgung der Refor- Mirten im Walliserland lassen vermuthen, daß wenigstens in Geheim und in kleinen Abtheilungen, Spanier durch« gelassen wurden. Auf Ansuchen der Stadt Mnllhaufen, die verschiedene Drangsale von der östreichischen Regierung zu En- sisheim erleiden mußte, sandte der Rath Andreas R y ff, ! der sein bestmöglichstes Fürwort einlegte. Der König Heinrich der IV betrieb in diesem Jahre die Erneuerung -es Bundes mit den Schweizern. , Schon den - 4 . December stellten die Ambassadoren krulsit äs SiUerz? et äs Vis den Aufsatz eines Beybriefes von fich. .... ?roi»ettent sux ^mlrr>88s6eur8 Ne8 Villss et 6gnton8 äs ^AIs, Seksffouss et 8t. Osil sveo Ie8 psroi88e8 kor3ine8 ^ clp Lsnton .... en es8 czue Ie8 trouli- les et §uei're8 oivile8 xour ssu8s 6e Is relixion vii>8ent L reoommeiioer' e» Frsuce (es r;ui, Oisu siäant, ii's6vien- r!rs Is8 Zeizireur 6ö8 6it3 6antoii8 st vills on leur 8emblers, ne 8sroi!t, vi Ienr8 8uose88eur8, suounement ot>Iixe8 rl'so- soräer 8scc>u>'8 äs Ieur8 xe»8, xour Htrs smp1o^e8 en tel>e8 xirerre8, ms>8 äeiseureront ^uittes et g^odsrxes Ne teNes ') Außer Mode». ZS8XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7tenJahrh. Isvs'es; et si 6ours zens ss trouvoient su Service 6u Loi, en ciuel^uc lieu c^u'ils xussent ötre, ils les pourront revo- «fuer; et ssrg tsnue ss IVlsjests et son 8uccesseur 6e leur Bonner oonxs smisdlement , et les ps^er 6e leur so!6e pour le temps ^u'üs suront «erv!, et leur 6onner Kon ssuf.oon6uit pour ss retirsr. Lt gusnt L ls reservs c^ui sers inise L I» 5n 6u trsite 6'sllisnoe pour le l?spe et le sieze spostoli'quo 6e Lome les 6its 8ieurs ^mdssss6eurs 6s« 6its Lsntons et ville 6s 8t. OsII ont 6eclsre et proteste <^ue cels ne leur xnisss xorter pre^u6ice xour teneur 6es 6!ts titres, ni xour leur foi et reputstion en suvune msniere; et es non odstsnt !ls seront contents et xs^es 6e es «zu! pourroit leur ötr« 6ü, et su sur xlus trsites comme les sutres sllies et con- ke6eres ^) . . . promettons leur kournir lsttres et 6eolsrs- tion 6e 8s ^ls^este e» lionne forme siznees comme le trsit^ 6'»IIisnce. ^ Hier wird der Vorbehalt gemeint, der z. B. im Bund von 1582 , also lautete; Und zum Beschluß dieser Vereinigung und Bündniß haben wir hochgemeldter König Heinrich vorbehalten den Pabst, den heiligen apostolische» Stuhl.... Und wir die.Eidgenossen zu unserm Theil behalten uns vor den heiligen apostolischen Stuhl, das heilige Collegium u. s. w. ') Dieser Satz sollte vermuthlich die Besorgniß stillen, als wenn die Baslcr und übrigen Gesandten, die stch förmlich wider den Pabst erklärten, um die Friedens, und Bu». desgelder kommen dürsten. l. Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. 53- Diesen versprochenen Beybrief, den der König den 19- Oktober des folgenden Jahres unterschrieb, erhielten wir bald darauf. Das Jnßegel stellt den König vor, auf einem Throne, und mit einem Scepter in der Hand. 1 6 0 2 . Die Ehre, den französischen Bund zu schließen, war dem bekannten Marschall und Herzog Biron, der, im Vorbeygehen gemeldet, in eben diesem Jahre, den 31-July, in der Bastille enthauptet wurde, von Heinrich dem IVten vorbehalten» Er kam in Basel, den 8ten Jenner, mit einem zahlreichen Geleite an, und wurde auf kriegerische Weise empfangen. Andreas Ryff ritt ihm mit 59 Mann entgegen, und vor ^oo Mann Fußvolk. Mit ihm kamen fünf verwiesene Bürger, von welchen aber nur einer mit dem Beding begnadiget wurde, daß er kein Gewehr tragen und alle Wirthshäuser meiden sollte. Der Rath verehrte dem Marschall ein hal« bes Fuder Wein, 12 Säcke Haber, 25 Karpfen und Hechte und 2 Rehe. An einer Mahlzeit, die ihm im Carthäuserkloster gegeben wurde, und welcher die Räthe in der Rathskleidung, nach damaliger Sitte beywohnten, siel es einigen französischen Cavaliers ein, den Räthen ihre Krägen und gefaltete Röcke abzunehmen, solche anzulegen, und dann in diesem Aufzug, in der Stadt herumzureiten. Er verreiste von hier den 12. Jenner nach Solothurn. Der Pfarrer Groß führt in seiner xvi. Periode. Erste Abtheilung der i7ten Jahrh. Chronik von 162^ Vordeuturrgen über gedachten Birou an: ,, Den i. Jenner, schreibt er, hat man beyLie- stal sehr viele Aegersten gesehen, welches neuer Gäste Ankunft bedeutete. Den 8ten Jenner ist Carlos Herzog von Biron ins Schweizerland angekommen." Der Bund wurde den 31. Jenner zu Solothurn ohne Zürich und Bern erneuert, und auf die Lebenszeit des Königs, seines Sohns des Dauphins, und auf acht Jahre nach dessen Tod beschloßen. Doch trat Bern, unterm 28 . April, demselben bey. Unserm Gesandten Jakob Götz, stellten die Ambassadoren Prulart de Sillery, und de Vic ein Schreiben vom 6. Februar, in welchem sie verschieden? Bezahlungen antrugen: nämlich 3 Lnnees äs pension, ^000 Leus et les arr6- ra§68, xuis les arreraAes 6e 20,000 Leus. Zu Paris, in der Domkirche, wurde der Bund Seschworen. Während der Messe entfernten stch die evangelischen Gesandten. In allem erschienen vierzig Gesandte, die den i^. Oktober ankamen, und den löten beym Kanzler auss kostbarste bewirthet wurden. Nach dem Bundesschwur speisten sie im erzvifchöflichen Pallast. Das Gastmahl währte zwey Stunden, Hierauf kam der König selber und trank auf die Gesundheit seiner guten Gevatterleute (u la «ante cls ses bons coin- xeres. ) Unsre Abgeordnete waren Jakob Götz und Sebastian Beck, beyde des Raths. Sie brachten goldene Ketten und Medaillen, jede 1200 Franken werth, !. Kap. Vor dem dreyßigjährigm Kriege. E ! mit sich zurück, und als sie solche, wie üblich, zu Hau- den der Obrigkeit, den 1S. December, auf den Raths« tisch gelegt hatten, baten sie um die Rückgabe derselben. Nach einer langen Berathung wurde es ihnen bewilliget, doch mit dem Anhang, daß den Bürgermeistern Fäsch und Oberried. und dem Oberstzunftmei« ster Horn loch er, auch ihre Ketten wieder herausgegeben werden sollten. ') Auf einer Seile der Medaillen standen die Worte: Tx auro IranLiZLn: an. lasci. reno. eüv8o. Einer hat geglaubt, daß das Gold, aus welchem die Medaillen verfertiget wurden, in dem Rhein ausgegraben worden sey. Allein, der Rhein gehörte damals nicht zu Frankreich, und das Wort reno ist die Abkürzung von renovati, (tm I. des erneuerten Bundes.) Zur Lauben (?oin. VI. x. 26 L) meldet, daß dieses Gold in der Dresse (la Bres8e) gewonnen wurde. Das Jahr vorher hatte Savoyen diese in Hochburgund liegende Grafschaft an Frankreich abtreten müssen. In Folge dieses Bundes erhielt der König schon im Maymonat einen Aufbruch von 600 Mann. Der Hauvtmann Augustin Curio warb die Mannschaft des baselischen Antheils an. Er war ein Sohn des hiesigen Professors Augustin Curio. Die in der Nacht vom 11. auf den I2ten Des- um 1 Uhr, von Seiten des Herzogs Carl Emanuel von Savoyen, mitte» im Frieden versuchte Ueberumye- ! ! ') Nach Leuens Lexikon erhielten auch Wötz und Beck AdelS- briefe vom König. L42 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7tm Jahrh. lung der Stadt Genf, oder die sogenannte LkeLlaclk;, ') die aber glücklicher Weise fehlschlug, machte bey den evangelischen Orten einen lebhaften Eindruck. Unser Rath traf alle Anstalten, welche Besorqniß vor einem ähnlichen Anschlag, oder daß der Herzog in das Waad- land einfallen möchte, erforderten. Die Thürme wurden mit Geschütz versehen, und, wie die Bollwerke, Wälle und Thore, besetzt; die Bürger erschienen in ihrer Krieqs- rüstung auf ihren Zünften und übten sich in den Waffen; man stellte heimliche Wachen aus; der Landmann mußte mit seinem Seitengewehr in die Kirche gehen; die Mannschaft jedes Amts wurde durch fünf Rathe und den Hauvtmann Spierer gemustert; der Bürgermeister, der als Rathshcrr Pannerherr gewesen, blieb es, bekam aber als Vortraqer den Rathsherrn Jakob Güy, falls die bewaffnete Bürgerschaft ausrücken sollte. Endlich, auf Ansuchen der Stadt Genf, ließ ihr der Rath Bley und Lunten zukommen, und gestattete ihr auch, zur Bestreitung ihrer Garnisonskosten, hier Gel- zu entlehnen. Nachgehends trug der Rath, zu diesem Zweck, zweymal Vorschüsse, mehr als dreytausend Gulden, an. Ob fie wirklich den Genfern abgeführt wurden, ist zweifelhaft; denn im Mahnungsbrief von 1606, dessen rrachgehends wird gedacht werden, kommt davon nichts ) LsoalsNe von Seats, einer Leiter; Lscstaäs bedeutet also: Besteigung vermittelst Sturmleitern. ' I. Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. 64z zum Vorschein. Vielleicht wurden sie als Geschenk gegeben ; vielleicht an Zürich und Bern, die Truppen nach Genf schickten. Nach dem mißlungenen Anschlag sagte der Herzog, der eine Stunde weit von Genf war, seinem General : Vous LV62 kalt une belle eaeLäe. Von den 300 Savoyarden, die schon hinauf gestiegen und in der Stadt waren, wurden 76 erschlagen und 13 er. henkt; die übrigen stürzten sich aus Verzweiflung über die Mauern hinunter. Dagegen büßten 17 tapfere Genfer das Leben ein, und 30 wurden verwundet. In -er Folge soll hier beym Gottesdienst der französischen Ge» meinde, die Rettung der Stadt Genf durch Gesänge gefeyert worden seyn. ') Davon folgende zwey Stro. phen: „ 8 siFnsur äont I'kllüvers reoonnoit la pu'i 88 LNee, l^os ? 6 rss nous ont clit lss exploits merveilleux Ous ton bras tout-^nl 88 snt 6 t pour ieur öelivrLULe» Lorscioun terrible ora§e alloit sonäro sur eux." „ Lo n'ost point lsur valeur, lour loreeetleurs 6 pees Ooi nous ont eon 8 erv 6 eette keureuse Lite; ') Diese Meinung dürfte sich doch nur auf den Umstand gründen, daß die Sammlung der Psalmen und Lieder der Genfer hier nachgedruckt, und in der hiesigen frau» rösischen Kirche zum Kirchengesang gebraucht wurde. S^XVI. Periode. Erste Abtheilung -es I7te»l Jahrh» O'sst toi 86ui (^ui l'a« lait, ütsrnsl äs« armes«, Non obstant leur» psekäs er ieur incii^nite." Während der Unterhandlungen mit Frankreich ließ Oestreich die Zurückgabe des verpfändeten Dorfs Groß» hüningen, am 27. Hornung, begehren. Zwey Abgeordnete der Regierung zu Ensisheim eröffneten im Rath selber den Antrag. Drey hiesige Räthe begleiteten sie. Die Antwort war/ matt würde sich hierüber des meh- rern berathen. Wie man noch Aufschub erhielt/ ist unbekannt. In zwey Jahren kamen die nämlichen Abgeordneten wieder hieher/ und wiederholten den Antrag» Wiederholt wurde geantwortet/ daß man sich hierüber des nähern berathen würde» 1603. Der bezeigte Ernst der evangelischen Stände/ die Streifzüge der Genfer in Savoyen und die Dazwischen, kunst des Königs von Frankreich brachten den ii.July, zu St. Julien / (einem Flecken in Savoyen unweit Genf) den Frieden zwischen dent Herzog und der Sradt zu- Wege. Er wurde unter der Vermittlung der Gesandten von Glarus/ Basel, Solothurn, Schaffhausen und Ap« penzell, die weder mit Savoyen noch mit Genf in Bünd. ntß standen, beschlossen Unsre Gesandte hießen Jakob Götz und Andreas Ryff, beyde des Raths. Den Trak. tat selber/ der iVloäs äs vivis (Lebensweise) genannt wurde, findet man mit Noten bey Spon, üistoirs äs Leneve. I'. II. p 2^9. r. Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. 160 L Mit diesem Jahr zeigt sich der Anfang der bünd- Mischen Unruhen , an welche keiner ohne Schauer den» ken kann, der von dem im I. 1620 wider die Refok- mtrten angerichteten Blutbad einige Kenntniß hat. Teü 18. April erschienen vor Rath Gesandte der drey Bünden , und klagten über die neuangelegte Festung Fuentes. Der Graf von FuenteS, spanischer Gubernator zu Mailand, hatte sie im vorigen Jahre, an den Grenzen des Veltlins und Eleven, und am Ausfluß der Adda in den Comer-See, auf einem Felsen aufführen lasse». ES geschah zuwider eines Vertrags, den die Bündner im I. 1531 mit dem damaligen Herzog von Mailand geschlossen hatten. Die Stadt Müllhausen, welcher die Oestreichs» zu drohen schienen, veranlaßte eine evangelische Tagsatzung zu Arau im Heumonat. In Folge des Abschiedes hielt jeder Ort 80 Mann in Bereitschaft. Den 3. September kam der Landvogt Holzhalb von Zürich in Bafel an, der in Gesellschaft des Ralhsherrn Sebastian Beck und des Obersten Weiknauer von hier, sich nach Müllhausen verfügte, und Anstalten zur Beschützung der Stadt verordnete. Weitnauer blieb einige Zeit daselbst. Der Prinz Mauritius von Oranien begehrte die Erlaubniß, soo Mann zum Dienste der vereinigten Pro- M m Vl. Band, -46 xvi. Periode. Erste Abtheilung-es i7ten Jahrh. vinzen anwerben zu lassen, und schon hatte Gebhard, ein hiesiger Bürger, als Hauptmann, den Auftrag dazu aus dem Haag erhalten. Allein, das Schreiben der General-Staaten wurde ablehnend beantwortet, und das Verbot -er fremden Kriegsdienste erneuert. Friedrich der IV, Churfürst in der Pfalz, der in der Folge (1610) zum Haupt der evangelischen Union erwählt wurde, ließ den 21. May durch Doctor Hipolit L CoMbus eine Religionscorrefpondenz antragen. Man fand aber bedenklich, sich in eine förmliche Verbindung einzulassen. Ein Vertrag unsers Raths mit dem Rath von Bern, vom 15. May, bestimmte den Abzug von den Erbschaften, die den Unterthanen des andern Theils zufallen sollten, auf fünf vom Hundert, wie auch so viel, außer den Freylassungsgebühren, in Auswanderungsfällen, und -er Ungenossame für die Weiber; doch mit Vorbehalt einer mit Zosingen bestehenden besondern Verkomm- niß- Die Bürger der Hauptstädte blieben von allem Abzug ferner frey. Der gleiche Vertrag bestimmte auch, wie es in Ansehung desjenigen gehalten werden sollte, die auf dem Gebiet -es andern Theils waren gestohlen Worden. Das Gestohlene soll dem Eigenthümer verabfolget werden, gegen Bezahlung der billig angcschlage- neu Kosten, es sey mit Beyfängung und Atzung des Diebes, oder mit Fütterung des etwan entwendeten Viehes. Stehe übrigens das Jahr 16 ^ 0 . I. Kap. Vor dem dreyßigjährlgen Kr?ege. 5^7 Die Verfolgung -er Reformirten im Waüiserland konnte weder eine evangelische Tagsatzmrg, noch die Gegenwart von Gesandten verhindern. Sie mußten ihr Vaterland verlassen. Unsre Gesandten waren Jakob Götz und Sebastian Beck. Als der Erzherzog Maximilian, Bruder -es Kaisers Rudolf II, und Großmeister des deutschen Ordens zu Ende des Herbstmonats nach Enstsheim gekommen war, wurden ihm abgeordnet Oberstzunftmeister Hornlocher, Rathsherr Mentelin und Doktor Ludwig Jselin, als Stadtconsulent, um ihm das Anliegen wegen Großhüningen zu empfehlen. Da allem Vermuthen nach dieser Gegenstand ihm fremd war , so blieb es bey einer freundschaftlichen Bewirthung. Der Rath muß daraus günstige Folgerungen gezogen haben, denn im I. 1606 , am 2^. May, verlieh er, auf zwölf Jahre, den Freyhof zu Großhüningen, für 8 Viernzel Dünkel und 8 Vzl. Haber, und ließ die -ahm gehörenden Güter ausmarken. 1S o 5. Der Marschall Herzog von Bouillon, und Herr zu Sedan, war in Ungnade bey Heinrich lV gerathen, und der Churfürst in der Pfalz ersuchte die evangelischen Städte, nicht nur eine Fürbitte beym Kömg einzulegen, sondern auch eine Gesandtschaft nach Paris zu schicken. Eine evangelische Tagsayung zu Arau, wohin M m2 6-L8XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. der Rath Beat Hagenbach abordnete, nahm den Vor» schlag an. Als nun Hagenbach am 6. Merz den Bericht darüber abstattete, so erkannte -er Rath: »Weil die übrigen Orte reiten wollen, so soll man auch Botschaft mitschicken und ist dazu geordnet Herr Sebastian Beck." Nach seiner Rückkunft erzählte er den Verlauf seiner Verrichtungen, und der Rathschluß war: Läßt man es Hiebey verbleiben. Des Kostens halber ist noch zur Zeit eingestellt, bis man sehe, wie sich der Herzog von Bouillon verhalte." Zur Lauben tadelt (oder Alt) diesen Schritt der evangelischen Stände, und sagt, daß solcher am Hofe nicht wohl aufgenommen wurde. Ein Agent der sieben vereinigten Provinzen, Cor- «elius von Berkenrode, bewarb sich, den 31. Heu- monat, um Volk und Geldvorschüffe, aber vergeblich. Eben so vergeblich begehrte Churpfalz ein Anlehen midie Errichtung eines Bundes. Frankreich bezahlte einen Anwurf an die Schulden. Spanische Kriegsvölker, die aus Italien nach den Niederlanden bestimmt waren, bekamen, bey dreytau- send an der Zahl, die Erlaubniß durch den Kanton zu ziehen, doch in kleinen Haufen, und ohne ihre Gewehre , die nach vollbrachtem Durchmarsch, nach. geschickt wurden. Die katholischen Orte hatten schon die Velretung des Schweizerbodens gestattet, und da zeigte sich, wie gefährlich es für einen föderativen Staat sey, wenn besondere Mitglieder desselben besondere Bünde I. Kap. Vor dem dreyßigjährlgeri Kriege, s^s nicht nur unter sich, sondern vornemlich mit fremden Mächten schließen können. 16 0 6 . Heinrich IV, der den Herzog von Bouillon zu Parren treiben, und die Stadt Sedan belagern wollte, erhielt in der Schweiz einen Aufbruch von 6000 Mann. Der Ambassador von Cau martin empfahl unserm Rath Augustin Curio, hiesigen Bürger und Fähndrich in der königlichen Leibgarde zu einem Hauptmann über das Fähnlein -er 3oo Mann unsers Antheils- Der Rath erkannte den S. Merz: » Weil man sich vorsieht, Herr Curio werde sich der Ehren und Ehrbarkeit gemäß ver- halten, so hat man in sein Begehren gewilliget, aber hierbey alles Ernstes untersagt, falls dieses Volk wider unsere Religionsverwandten gebraucht werden sollte, so soll er auf Abmahnen wieder aus dem Felde heimziehen , und wenn er nach Hause kommt, die Soldaten so befriedigen, daß keine Klägde einkommen." Der Zug war aber von keiner Dauer, da der König den Herzog begnadigte, ') und die Truppen schon den 12. April beurlaubt wurden. Curio war mit seinem Fähnlein den 21. Merz fortgezogen, und kam den 18. April wieder *) Uensut. 11. p. 618. « ^ccornraockement ä« Oua äs Bouillon, pLr Is cebsion äs 8eäsn »u R.oi, yiri, Content äs sa soumission, lui renäit cette vill« su bont a'un mois. Löo xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh nach Hause. Den eidgenössischen Völkern, so durch Basel zurück in ihr Vaterland zogen, wurde das Spiel bis in die Herberge erlaubt, und ihnen da der Ehren« wein angetragen- Mit den Soldaten aber von Uri, Schwitz, Zug und Schaffhausen, setzte es einige Verdrießlichkeiten ab. Sie begehrten von ihren Hauptleu' ten die Bezahlung, und bis dahin einen Arrest auf Troß und Effekten; dagegen erwiederten die Hauprleute, die Soldaten sollten vor allem ihre Minen nach Hause begleiten, und da wolle man sie bezahlen. Endlich wurde der Handel dahin vermittelt, daß die Hauptleute jedem Soldaten einen oder zwey Kronen, als Anwurf gaben. Dieser kurze Kriegszug wurde der Eierkrteg genannt, weil er um Osterzeit geschah, wo Ostereier verkauft werden, und die Müller ihre jährlichen Uebungen mit Eiern haben. Der Rath hatte in den Jahren 1670, 1583 und 1589 munzehntausend Sonnenkronen in Gold der Stadt Genf geliehen. Diese bezahlte weder Capital noch Zinse, also daß 25 Jahrzinse, die 6250 Kronen betrugen, ausstanden. Oft halte man schriftlich darum angehalten, die Genfer achteten aber den Rath keiner Antwort würdig, wie dieser sich ausdrückte. ES wurde ihnen daher, am 27. December, in Form einer Urkunde, ein Mahnungsbrief oder Leistmahnung durch einen Voten überbracht, dessen Schluß also lautete: » Mahnen also Euch und die Lungen samml und son. i. Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. 55 1 ders, mit diesem Brief und Boten, so hoch wir euch, vermöge angezogener unsrer habenden Hauptverschreibung, zu mahnen haben, daß ihr, in den nächsten acht Tagen, nach Uebergabe dieses Briefes, mit vier reisigen Pferden anhero in unsere Stadt, in eine öffentliche Gastherberge zum Wildemann, in Leistung einziehet, um daselbst eine rechte Geißelschast, nach Leistens Gewohnheit, täglich müßig und unverdingt zu halten, ') auch davon nicht zu kommen, bis wir um ermeldte Zinse und ergangene Kosten befriediget, und »«klagbar gemacht werden, wie es ihr, vermöge Brief und Siegels, zu thun schuldig und verbunden seyet. Denn, sollte dieß nicht geschehen, so würden wir weiter unsre Brief und Siegel ansehen, und was dieselben uns ferner zugeben, vor-und an die Hand nehmen; darnach ihr euch zu richte« wisset. Geben, und mit unsrer Stadt mehrerem vorgedrucktem Jnsiegel verwahrt, den 27. Decembris, 1606? Den nächstfolgenden 12 . Jennev bat Genf schriftlich um einen Aufschub, und den I9ten darauf wiederholte mündlich das Ansuchen der Syndic Barilet. 1607. Padavino, Ambaffador der Republik Venedig, begehrte, im geheimen Rath, den Durchpast für lothringische Völker, die in ihren Dienst treten sollten. Es wurde bewilliget. Der östreichische Minister, von Spa- dion, beschwerte stch aber darüber. *) Keine Arbeit um Lohn oder Bezahlung mußte in der Leistung verrichtet werden. §52 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Hans Ulrich Schultheiß, -es Raths, wurde im Manen nach Bündten geschickt, und, nach seiner Rückkunft, in Folge eines Abschiedes, standen dreyhundert Bürger oder Bürgerssöhne in Bereitschaft, um die Ruhe in diesem Lande wieder herstellen zu helfen. Der Zug gleng aber nicht vor sich. Das ganze Geschäft war von so weit aussehenden Folgen, daß am 13. Juli) der große Rath zusammenberufen wurde. Er empfahl sol- chss dem kleinen Rath. Den folgenden Tag erkannte dieser, daß diese hochbeschwerltche Handlung den Herren Geheimen (d. i. den XIII) übertragen werden sollte. Haus Ulrich Weitnauer sollte Hauptmann seyn. Man gab an Waffen 100 Musqueten, 100 Harnische, 80 einfache Spießen, und 20 Helleparten- Warum das Fähnlein nur aus Bürgern oder Bürgerssöhnen bestehen sollte, war vielleicht, weil man den Landlenten nicht trauete, oder in einem Lande nicht haben wollte, wo Bauern, die niemalen ein Gericht besessen hatten, ein Strafgericht bildeten, und mit dem Schwert, wie mit ihren Geräthschastcn, spielten. Der Kaiser, Rudolf II, schrieb einen Reichstag auf den 11. November aus, und lud die Stadt Basel dahin. Die Erkanntniß des Raths vom 14. Oktober war: „ Bleibt dabey, wo nicht ein mehrere^ erfolgt." Der Churfürst in der Pfalz trug den vier evangelischen Stadien an, eine Vereinbarung zwischen den I. Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. L53 evangelischen Kirchen beyder Glaubensbekenntnisse auszu- wirken. Der Rath ließ unterm 2 . November den Antrag den Theologen zustellen, um ihr Gutachten darüber einzugeben. Aus folgendem Auszug aus dem Protokoll -es gleichen Tages läßt fich schließen, daß der Rath zu einer solchen Vereinbarung geneigt war. ,, Der Bürgermeister Fäsch (Remigius) brachte an, daß gestrigen Tages Doktor Jakob Grynäus') sich nach vollendeter Morgenpredigt verlauten lassen, wie er Sonntag das heilige Abendmahl begehen würde, und gesonnen sey, die davor zu haltende Predigt in Druck zu fertigen, damit fremde sehen möchten, was all» hier gelehrt werde. Auf diese Anzeige erkannte der Rath: -- Damit den Benachbarten desto weniger Anlaß zu zanken gegeben werde, so sollen die Herren Deputaten ihm berührte Predigt abfordern, und solche dem Rath vorlegen." Den -4ten wurde die Predigt vorgelegt und abgelesen, und dabey von den Deputaten eröffnet, was Grynäus für Beweggründe habe, sie drucken zu lassen. Hierauf ergteng folgender Beschluß: ,, Soll diese Predigt gedruckt, und darauf der Baselstab gesetzt werden. Er (Grynäus) soll auch berichten, wer in der Marggrafschaft ausgegeben habe, als sollten wir zu Basel die Kindertaufe abgeschaft haben. Auch soll Fürsehung gethan werden, daß man den Baselsiab im Druck nicht ') Er war auch einer der Professoren in der Theologie, sZ^xvr. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. mißbrauche." Ich habe weder diese Predigt, noch das erkannte Gutachten der Theologen gefunden. Im fol« genden Jahre, den 8. December, wurde ei» Schreiben von Zürich verlesen, wie an den Churfürst geantwortet werden könnte, und im Protokoll wird eines LoIIo-^'ä mit den lutherischen ubiquistischen Theologen gedacht. Die hiesigen zu Rathe gezogenen Theologen antworteten, daß man mit dem Aufsatz von Zürich zufrieden seyn könne. 1608 . Den 19. Merz schrieb Erzherzog Maximilian, daß die Einlösungs-Handlung über Großhüningen eingestellt seyn sollte, und etliche Wochen hernach verlängerte er den Bestand der Hoheitsrechte auf 25 Jahre. In- dessen wurde ein Darlehen begehrt, und im I. 1613 erhielt er solches, wie in der Folge zu vernehmen seyn wird. Zum neuerwählten Bischof, Wilhelm Rink von Baldenstein, -er seine Erwählung, vermittelst eines höf- liehen Schreibens, angezeigt hatte, ordnete der Rath den Rathsherrn Sebastian Beck und den Stadtschreiber Joh. Friedrich Ryhiner, beyder Rechte Doktor, ab, nm ihm Glück zu wünschen. Den 25. Juny statteten sie dem Rath ihren Bericht ab, und eröffneten zugleich, daß sie dem Bischof ein Trinkgeschirr prasentirt hatten, bloß zu Anzeigung angerepten Willens, und sonst keiner andern Meinung oder Intention- Der Bischof 1- Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. 555 habe sie auch aus der Herberge gelöset. Die darauf erfolgte Erkanntmß war: „ Bleibt dabey. Gott gebe Gnade daß Friede und Ruhe / auch Einigkeit erhalten werden." Dieser Wunsch wurde aber dieses Jahr von Seiten Her Catholiken nicht erfüllt. Ein hier aufgenommener französischer Refugiant, oder dessen Sohn, Namens Martin vu VoisM, ein Posamenter seines Berufs, wurde zu Anfang des Wemmonats zu Surfte im Luzermschen enthauptet, und nachgehends verbrannt, weiter, nach der Aussage einiger Pilger, die er auf der Landstraße angetroffen hatte, wider die katholische Religion schimpflich geredt haben sollte. In etlichen Tagen nach der Anklage wurde das Urtheil schon gefällt. Im Augenblick, wo der dortige Schuldhetß den Verurtheilten zur Richtstätte führte, langte ein Baslerbote athemlos an, und übergab dem Schuldheißen ein Schreiben von unserm Rath. Der Schuldhetß aber steckte das Schreiben »»eröffnet in die Tasche, und sandte, nach vollbrachter Hinrichtung, den Boten mit keiner andern Antwort zurück, als daß er hinterbringen sollte, was er gesehen hatte. In der ersten Empfindung über diesen traurigen Dorfall ließ der Rath allen Wirthen befehlen, auf ihre Gaste Acht zu haben, und sogleich den Häuptern zu rügen, was verkleinerliches und schmähliches wider unsre Lehre gesagt werden möchte. Der Anlaß zur Wiedervergeltung zeigte sich bald zu Liestal, wo des Schuldhetßen Knecht §26 xvi. Periode. Erste Abtheilung des I 7 teu Jahrh. von Surfte und ein anderer Luzerner, wegen dieses Harr» dels trotzige Reden im Wirthshause getrieben hatten. Al» lein, man jagte sie lediglich aus dem hiesigen Gebiet fort. Luzern ließ der Wittwe und ihren Kindern, des Hingerichteten Effekten und Waaren verabfolgen. Zum Anden» ken des unglücklichen Du Voising hielt der Antistes Gry- «aus eine Leichenpredigt, durch deren Inhalt aber Lu» zern aufgebracht wurde. Zwey Söhne bekamen das hiesige Bürgerrecht, Johann im I. 1610, und Samuel im darauf folgenden Jahre-') 16 os. Die östreichische Regierung zu Ensisheim nahm sich immerfort -er verwiesenen Müllhauser, oder der Finninger- schen Partey an, und zog sogar die Güter und Gefälle der übrigen Müllhauser und der Stadt in Beschlag. Zwey Abgeordnete, Bürgermeister Hartmann und Caspar Dollfuß, des Raths, kamen den 13. May nach Basel, ') Rathsbuch 1610,2Z. July. cku Voisin, Sohn des zu Surfte, umS Evangelii willen Hingerichteten >isrt>i, Voisin bittet nms Bürgerrecht. — Ist angenommen und aus Gnade ihm das Bürgerrecht geschenkt." Er war hier geboren, aber außer dem Bürgerrecht. — 1611, den 2L. Februar- Sein Bruder Samuel erhielt die gleiche Wohlthat. Doch daß er, nach seinem Anerbieten, seine zwey jüngsten Geschwisterten, bis sie zu Handwerken tauglich sind, erziehen solle. I. Kap. Vor dem -reyßigjährigen Kriege, ssr und baten um unsere Verwendung- Man schrieb zu ihren Gunsten an die Vorderöstreichische Regierung, und ver- wies die Sache auf die Tagleistung. Indessen wurden die von Müllhaufen ernstlich ermähnt, einen kleinen Bach, so aus ihrem Gebiet nach Enstsheim htnablief, nicht, wie sie vorhatten, abzugraben, noch einige eigenmächtige Thätlichkeiten zu begehen. In diesem wohlgemeinten Rath erkennt man das kluge Verfahren, so unsre Regierung in den hiesigen Angelegenheiten immer befolgte. Die evangelischen Kantone verordneten eine Gesandtschaft nach Ensisheim, die den 12. Weinmonat hier ankam. Den 25ten stattete der hiesige Abgeordnete, Hans Ulrich Schuld heiß, seinen Bericht vor dem Rath ab. Zugleich überreichte er die zwanzig Kronen Geld, welche er von der Stadt Müllhausen für seine Bemühung erhalten hatte, die man ihm aber zurücke gab. 16 10 . Die Schweizer hatten im vorigen Jahre Heinrich d em IV einen Aufbruch von zehntausend Mann bewilliget. Augustin Curio von hier erhielt die Hauptmannstelle über 300 Mann, und bekam in dem Marzmonat die Erlaubniß solche anzuwerben. Dabey wurde ihm aber befohlen, daß er die Aemter (d. i. die Offiztersstellen) mit tapfern und kriegserfahrnen bestellen, weibliche Soldaten, alle von Bürgern und Landleuten annehmen, und sich mit selbigen also betrage, damit nach beendig- Z58 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. tem Kriegszuge keine Klagen vorkommen mögen Sein Fahndrich hieß Loren; Tschudi, und da ein Ratbsbote (Weibel, Mathias Buser) mitziehen wollte, so war ihm solches von Obrigkeitsweqen nicht nur bewilliget, sondern ihm auch sein Dienst aufbehalten. Hauptmann Hans Ulrich Weitn au er suchte den 9^ Mayens die Bewilligung zu erhalten, ein Freyfahnlein nach Frank» reich zu führen. Allein da die Errichiunq von Frey. fähnlein den Bünden nicht angemessen war, so entstanden hierüber einige Hindernisse- Die kriegerischen Unruhen im Elsaß veranlaßten Vorsichtsmaßregeln zu Stadt und Land. Der Margqraf Friedrich von Baden ließ den 11. July thätliche Hülfe anbieten, und bat, daß wenn seine obern Lande feindlich angefochten würden, man ihm beyspringen möchte. Basel schickte loo Mann zur Besatzung in Müllhausen. Die Ermordung Heinrichs des IV beunruhigte alle Gemüther. Carl IX König in Schweden begehrte im Mayen, durch den Oberst Blastus Bellizari, daß ihm bewilliget würde, looo Mann in seinen Sold zu nehmen. Man berief sich auf die übrigen evangelischen Orte. Der französische Gesandte beschwerte sich über den gestatteten Durchmarsch burgundischer und spanischer Reuter, die nach Mailand bestimmt waren. Alles bur. gundische Krieqsgeräthe (aus der I'ranckL Oonue) wurde angehalten. I. Kap. Vor dem -reyßigjährigen Kriege. 6ss Fünf katholische Orte, -te Ansprachen auf den Commenthur des St. Johanniter-Ordens machten, begehrten von uns den Beschlag auf desselben Einkommen. Es wurde ihnen aber, den 5. December, wegen der mit der Commenthurey bestehende» Verträge, abgeschlagen- Groß war die Theurung der Lebensmittel. Im Hornung und folgenden Monaten gaben die Metzger so viel zu schaffen, daß der große Rath als der mehre« re Gewalt, am 1. May versammelt wurde. In Folge dessen, ließ der Rath das Hereintragen des fremden Fleisches wieder erlauben, und wurden ein Rathsherr und die zwey Meister der Zunft stillgestellt. Die Pest herrschte seit Martini 1609 bis im November dieses Jahres. Viele starben daran, ') und bey ') Nach Groß bey viertausend; nach Felix Platter mehr als viertausend (4049) und nach GrynäuS nur Lreytausend siebenhundert und zehn (mit Inbegriff derjenigen , die die Seuche nicht wegraffte.) Münster Gemeinde. — — — — 359. St. Martin. — — — — 12s. St- Man. — — — izj. St. Elisabethen von Bürgern. — — Z13. Aus dem Spiktal. — — — — 225. St. Peter. — — — — — 569. St. Johann und bey den Predigern. — — 24Z. St. Leonhard und Maria Magdalena ungefähr. 1000. St. Theodor. — — — — — 741. 37io. söo xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7trti Jahrh. 3000 oder 2^00 Angesteckte genasen wieder. Unter den Verstorbenen zahlte man 161 ganze Ehen. Diese Seuche wüthete auch aufm Lande; im Dorf Prattelen allein starben hundert Personen. Bey diesem Anlaß verfertigte Doktor Felix Platter ein Verzeichnis der Häuser und ihrer Bewohner. Er zählte in der alten Stadt 1016 Häuser/ in den Vorstädten 5-42 und in der kleinen Stadt 326, welche 188-4 Häuser von 16120 Personen bewohnt waren. Zum Andenken dieser Trauer» zeiten predigte der Oberstpfarrer II. Grynäus den 20ten Jenner -es folgenden Jahres, und behandelte die Frage, ob in Pestzeiten man einander verlasse», und änderst Diese ansteckende Krankheit krach zuerst in der kleinen Stadt, in eines Beckers Wohnung aus- Das Surgan- tische Taufbuch zählt in benden Städten 6710 Gestorbener, bemerkt aber dabey, daß nach dieser Züchtigung dennoch keine wahre Buße erfolgte: i-ue epiuemis correpti sunt in ntrsyue urlie 3710. kost lisno ossti- xstionem Nulls vers poenitcntis est «ecuts. Play NtN- net dieses Taufbuch, so das älteste ist, von demjenigen, der es von I49l bis 1497 verfertigte. Es war der Pro. fessor Johann Ulrich Surgant, der auch Pfarrer bey St. Theodorn gewesen. Der Zeitraum von 1497 bis 1529 zeigt in jenem Buch eine Lücke von mehr als dreyßig Jahren. !. Kap. Vor dem dreyßigjährigm Kriege. 56 1 änderst wohin sich begeben möge? °) Im allgemeinen lehrte er, daß man-bleiben solle. Er nahm aber aus: 1°. Wer rechtmäßige Ursache hat zu verreisen, wie Kaufleute, Abgeordnete der Obrigkeit, Studiosi, Geschlechter, Edelleute, Freyherren, Grafen, ehrliche Gaste: 2°. Personen, die zarter Jugend halben, oder jungfräulicher und weiblicher Blödigkeit wegen, keine äußerliche Dienste verrichten können. Den -4. December 16 lo verfertigte die medicinische Fakultät ein Gutachten von 16 Quartseiten, so der Rath drucken ließ, und in weichem viele Präservativ- und curativ Mittel angegeben werden. Es wurde ferner befohlen, daß alle Todtenbäume, worin junge Leute, so unter 1^ Jahren alt waren, lagen, auf den Kirchhöfen geöffnet, und die Körper nochmal besichtiget werden sollten, ehe sie in die Erde gebracht wurden- 16 11 . Der Herzog von Savoyen erregte bey den Bernern Verdacht. Bafel bestimmte in den Monaten Februar H Der Text war (Psalm 139- v.f, 8. 9, lo, il und i 2 > wohl ausgewählt. Doch kann die übertriebene Anwendung desselben nachtheilige Folgen haben, wie unlängst bey je- ner Mutter, die ihre Kinder nicht einimpfen lassen wollte. VI. Band. N rr S62 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i 7 tm Jahrh. und Merz 4200 Mann zur Deschübung der Waat. Haupt« leute waren Ulrich Weitnauer, Oswald Math er. Der große Rath wurde zusammenberufen, und er verordnete, daß die zwey Fähnlein der Stadt auch in Bereitschaft stehen, und man, tm Falle einer zweyten Mahnung, auf den Nachzug Bedacht nehmen sollte- Der König von Schweden ließ im Brachmonat nm die Erlaubniß anfragen, -4oo Mann anzuwerben. Das Begehren wurde abgelehnt. Der Herzog von Würtcm- berg und der Marggraf von Daden-Durlach, Georg Friedrich, schichten Abgeordnete hieher, um Zußcher- ungen ihres Wohlwollens mündlich zu bezeugen. Jener im Merzen, dieser im Wmtermonat. 1012 . Eben dieser Marggraf bot in diesem Jahre den evangelischen Orten einen Bund an. Zürich und Bern willigten ein, oder vielmehr erneuerten sie denselben- i) Ihre Gesandten, zwölf an der Zahl, (7 von Zürich und 5 von Bern,) kamen auf ihrer Durchreise nach Durlach hier den 12. Äugst an. Der Bund wurde zu Durlach, im Schloß Carlsburg, am I9ten unter- UrriL8tu8 — VHUericus LUM Iielvsticis xrote8t8Ntiiinr pi»x>8, toeäus iniit. Hislsri» tliplomslies Larinxo. LuUenrii». ^ut !> Kap. Vor dem dreyßigjähcigen Kriege. Z6Z schrieben. ') Bald darauf sandte der Marggraf seine Gegengesandkschaft nach Zürich und Bern. Es waren Otto, Wild-und Rheingraf, Freyherr zu Salm, und drey badifche Oberamtleute. Auf ihrer Durchreise wurden sie, den 31. Äugst, im Xlllr Rath angehört. Unter andern Aeußerungen von Freundschaft und nachbarlichen Gesinnungen erklärten sie auftragsmäßlg, daß der Marggraf gesinnt sey, in allen zutragenden Fällen, sich gegen die Stadt Basel im Werk zu erzeigen, als wenn sie im Verein und Bund begriffen wäre. — Die Antwort ging nicht so weit, wünschte aber zum getroffenen Bund Glück und Segen, und enthielt das Versprechen , die mit dem Marqgrafen und seinen Untertha- nen bestehenden uralten vertraulichen Corresvondenz und Nachbarschaft, auf die Nachkömmlinge so anzupflanzen, daß der Marggraf und seine Angehörige im Werk verspüren sollen, die Stadt Basel sey geneigt und erbötig, asten dienstlichen Willen und angen-mue Freundschaft zu erzeigen. — Der zwölfjährige erwähnte Bund sicherte, im Falle eines Angriffes, jedem Theil eine Hülfe von zweytaufend Mann zu. In nichts sollte den beyderlei- tigen Feinden Vorschub gethan werden und entstehende *) 6eor^ius kHUericus c-uiri lixurinis et Lernatidus , ciis 19 . 1612, 6AroIokui"§i koerlus in Ussennium ro- iiovsvit, prsesentikus Lgntonipus. Historie «lwtoinr» tie» Lsrmxo-Lsäsiirir. NN3 56^ XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Attstättde sollten zu Basel durch Satze und einen Ob- mann geschlichtet werden. — Daß Basel so wenig als Schassdaustn diesen Bund nicht einging , laßt sich durch ihre Lage, und ihre auf östreichischem Boden besitzenden Einkünfte leicht erklären. 16 13 . Der Antrag der französischen Regierung - ihr große Missethäter auf ihre Galeeren zukommen zu lassen, wurde angenommen, und im Laufe eines Jahres zeigten sich schon drey Beyspiele dieser neuen Strafark. Ueber einen Angeklagten wurde erkannt: „ Weil keine Besserung von ihm zu verhoffen ist, so soll er dem Hu- Ambassa. dorn für sechs Jahre auf die Galeeren «herschickt, und ^ dabey vermeldet werden, was er peccirt." In einiger Zeit daraus wurden zwey Gotteslästerer auch für sechs ' Jahre lang zu den Galeeren verurtheilt. ') ') Beyde waren aus die Folter geschlagen worden, weil sie mit der Sprache nicht hervor wollten. Für einen derselben fügte der Spruch hinzu: „ Weil er mit seinen Lasterworten Gott den Herrn nicht per» schont hat, also soll man seiner auch nicht verschonen, und ihn peinlich befragen. „ Hier wurde folglich als ausgemacht zum Beweggründe zur Folter angegeben, was man eben durch die Folter noch erst wissen wollte. Diese Art von falschen Urtheilen nennt man peini» pi-m. cipH, das ist, wenn man etwas alö cineu Beweisgrund annimmt, das selbst noch streitig ist. k. Kop- Vor dem drcyßWhrrgm Kriege. Z6Z Die sogenannte Unis, eine Verbindung/ welche mehrere evangelische Stande des Reichs/ den 3. Febr. 1610 , unter sich geschlossen hatten, versuchte es, die evangelischen Städte in der Schweiz zu bewegen, ihrem Bunde beyzutreten. Man wartete aber den fernern Lauf der Sachen ab. Ein gleiches geschah von Seiten der katholischen Orte, an welche die, unter dem Namen Liga, seit 16 lo vereinigten katholischen Stände des Reichs, Gesandte abgeordnet hatten. Den 22. September begehrten die Werner das getreue Aufsehen; sie hätten das Bürgerrecht mit den Münsterthatern erneuert; ein Meßprisstcr habe sich unter sie eingcschtiche» u. s- w. Sogleich ließ der Rath zu Stadt und Land die Ausiag-Rsdel ergänzen, und die Gewehre besichtigen, und versprach alles zu leisten, was Eid- und Religionsgenoffm zuständig wäre — BalÄ darauf, am 5. Oktober, erschienen vor Rath, als Abgeordnete der Stadt Bern, Franz Ludwig von Er lach, Herr zu Spietz, des Kl. Raths, und Simon Wursten Herger, des Großen Raths. „ Sie eröffneten den Verlauf der über das Bürgerrecht des Münsterthals zwischen ihren: Stande und dem Bischof von Basel ob- schwebenden Streitigkeiten, und erklärten förmlich, dass ihre Regierung entschlossen sey, durch Mittel, welche ihnen Gott gegeben, zu widerstehen, die Gewalt mit rechtmäßiger Gegenwehr abzuschaffen, und ihre Bürger bey den Verträgen handzuhaben. Sie begehrten schließ- 566 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Iahrh. lich, falls sie überfallen werden sollten, daß man ihnen hülfreich beyspringen werde. Es treffe die Ehre Gottes i>i,d die Gewissensfrryheit." Der Rath bot ihnen an, die Bünde zu hatten, wie es ehrlichen und redlichen Eidgenossen und Neligions Verwandten zustehe. — Auf einer evangelischen Tagsatzung zu Arau, wohin der Rath Hans Wernhard Ringt er, Oberstzunftmeister, und Johann Friedrich Ryhiner, beyder Rechte Doktor und Stadtschrciber, abgeordnet hatte, trachteten Zürich und Basel die Gemüther zu besänftigen. Als man aber vernahm, daß die Verner in, Begriff waren, mit ihrem Kriegsvolk auszuziehen, so verfügten sich eilends die Gesandten nach Bern, und verhüteten den Ausbruch der Feindseligkeiten. Auch entschuldigte sich der Bischof gegen Basel, unterm 5 . Wintermonats durch ein höf- liches Schreiben. Indessen hatte der Rath alles zu einem Auszug in Bereitschaft setzen lassen. 16 1 ^. Die Königin Anna von Medieis, Regentin in Frankreich, wahrend der Minderjährigkeit ihres Sohns, Ludwig des Xlll, erhielt, ungeachtet der Einwendungen des Herzogs von Bourbon und andrer Mißvergnügten , einen Aufbruch von 6000 Schweizern. Von Basel waren, auf Empfehlung des Ambassadorn, Burk. hard Graf und Cölius Curto Hauptleute über drey. hundert Mann, Hieronimus Curio bekam auch eine Compagnie, vermuthlich eine der freyen Compagnien. r. Kap. Vsr dem dreyßigjährigen Kriege. 567 Sie kamen aber in wenigen Monaten wieder zurück, weil, nach erfolgter Aussöhnung des Hofes mit den Prinzen, das Regiment, unter welchem sie standen, abgedankt wurde. Unzufriedenheit herrschte seit mehreren Jahren unter den östreichisch n Unterthanen im Fricktbat und im Wald, und der Rath hatte auf das strengste verboten, ihnen Waffen und Pulver zu verkaufen. Dieses Jahr nahm die Unzufriedenheit dergestalten zu, daß wir einige Vertheivigungsanstalten treffen mussten. Sie klagten über Unterdrückungen von Seiten der Ortsherren und der Beamten der Herrschaft, uud griffen zu den Waffen. Die Regierung von Eußsheim schickte dreymal im Äugst Abgeordnete nach Basel, und erhielt den Durch- paß für die nach Rheinftiden.und Waldshut bestimmten Besitzungen; doch so, daß diese neben der Stadt vor. bey, und mit eingewickelten Fahnen durchziehen sollten. Zweifelsohne sollten die Rebellen plötzlich übenallen werden, und nicht glauben, daß der Rath in den Durch, marsch eingewilligt hätte, um unsre an das Frickthal stoßende Dörfer vor ihrer Rache zu bewahren. Eids« acnöfflsche Gesandte aber, unter welchen Hans Lux Jseliu und der Stadtschreiber Ryhiner sich besau« Leu, vermittelten bald zu Rheinfelden einen Versohnungs- Vertrag, und die Besatzungen, welche Bern und Basel in den Waldstadten ungern sahen, zogen wieder ab. 668 XV. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. Basel fand nicht rathsam, einen Bund mit Venedig einzugehen. Dieser Bund kam aber mit Zürich und Bern zu Stands. Es entstand im Raih, aus Anlaß eines Processes, und der daraus erfolgten Injurien, eine solche Zerwürf- niß, daß der Rath selber das ganze Geschäft vor den großen Rath brachte. Handschriftliche Nötigen sagen, daß Beat Hagenbach, Meister zu Hausgenossen, dem Bürgermeister Hornlocher, unter andern Grobheiten, gesagt hätte: » Ich bin so gut wie du." Das Protokoll gibt etwas derartiges zu verstehen, indem der Schreiber sich so ausdrückte: „ Beneben haben beyde Parteyen diese Sache eben hitzig vorgetragen." Der Große Rath erkannte: „ Soll der Schimpf, so Herrn Bürgermeister Hör »loch er vor Rath widerfahren ist, gerechlfertiget werden." Ein anderer der sich auch verfehlte, war Adelberg Meier, Meister zu Fischern, und ernannter Gesandter über das Gebürge. Er hatte einen mit RarhSherrn Eckenstein vor Rath revisions- weise geschwebter Prozeß verloren; nnn ließ er sich also vernehmen: „ Der Richter sey verführt worden. Er wollte ein solches Feuer anzünden, als nie in Basel gebrannt." Der Große Rath hob die Ernennung des Meiers zum Gesandten übers Gebürge auf, und er. wählte an seiner Statt Rathsherrn Christas Halter. Zugleich aber übertrug er einer Commission von sieben Klein Rathen und sieben Groß Räthen, die Parteyen Kap. Vor dcrn dreyßigjährigen Kriegs. 56s vorzufordcrn, und von Meier zu begehren, wie er beweisen wolle , daß der Richter verführt worden sey; wie auch vor Eckensie in: wie er darthun wolle, daß Meier dem Richter Geld angeboten habe- Die Commission soll dann dem Großen Rath ein Gutachten vorlegen, wie berührte Sache auszukragen wäre. Ein mchreres finde ich nicht. 1615. Die zwischen Spanien und Savoyen in Italien entstandenen Kriegsunruhen beschäftigten den Rath, nicht nur wegen der Durchmärsche, sondern auch wegen der Werbungen. Zu Ende Jenners zogen spanische Reuter aus der Grafschaft Burgund, ohne Erlaubniß, beym Holee vorbey, durch das hiesige Gebiet: daher zweifelsohne wurden die Durchmärsche für Savoyen, Rottenweise zu 25 bis LO Mann, gestattet; die Wer' Punzen aber, gleichwie für Venedig, verboten. Bern und Luzern hatten Grenzstreikigkeiten mit einander. Die Berner ersuchten unsern Rath, den 17. April, zu gestatten, daß der Stadtschmber Johann Friedrich Nyhiner die Verrichtungen eines Schiedsrichters versehen möchte. Zur Lauben (D. II. p. 297.) spricht von einer Kapitulation des Regiments Galla ty vom 8. Februar dieses Jahres, worin bedungen wurde, daß die Mann- 57o xvi. Periode- Erste Abtheilungdes i7ten Jahrh. schüft nur Schweizer seyn sollte. ') Unsre Hauptleule hatten in diesem Regiment gedient. Was aber bedenklich war, so mußten, nach einer andern Capitulation von 1619, die Officiere und Soldaten schwören, dem König wider alle und jeden zu dienen, nur mit dem Vorbehalt ihrer Regierung und derselben Bunds- genossen. ') Dieß erklärt was gleich folgen wird. 1616. Die Königin in Frankreich begehrte von der Schweiz einen Aufbruch von 6ooo Mann- Weil aber das allgemeine Gerücht erging, daß diese Truppen nicht nur wider die Prinzen, die immer noch Unruhen gegen den Hof unterhielten, sondern auch wider die Re- formirten sollten gebraucht werden, so schlugen die evangelischen Orte für ihren Theil die Werbungen ab. Doch wußte es der französische Ambassador, von Castille, so zu Basel einzuleiten, daß Hauptmann Keller mit Os 8» nstian st non U'guti'ss: sous Kleine 6'etrs ossses jn-oinj-tolrient. 2) II jursrs et 8S8 solästs sussi , 6s I>ien et 66element servir 8s IVHzests enver-s tous et eontes tour, tsnt et si lon^temps c^us les süsil-es 6s 8. >l- le re- tjuersront, reservs oontee Isurs 8si§nöues st Liijisrieurr et leurs sllies 6es lixues» I. Kap. Vor dem dreyßigjährrgen Kriege Z7i einem Fähnlein in aller Grille/ unter dem Oberst Gra- der von Solothurn/ fortzog. Vier Bürger/ Blastus Bellizari, Emanuel So'ciN/ Jakob Zörnlin und Caspar Krug versuchten es/ als Hauptleute für die Venetianer zu werben. Sie wurden aber mit dem Thurm gestraft/ und ihnen untersagt/ weder Bürger/ Hinterfüßen, Landleute/ noch Einwohner anzuwerben. Der Ungehorsam der Metzger nöthigte den Rath / den großen Rath einberufen zu lassen. Die Rädelsführer wurden zur Haft gezogen/ und zwanzig Fleischbänke umgeworfen. . l 6 1 7. Ein Theil der vom Grafen Ernst von Mans- felden nach Savoyen gesandten Völker wurden hier durchgelassen, wie auch nachgehends bey ihrem Rückzug- Basel schickte für eine kurze Zeit too Mann in Besatzung nach Müllhansen/ und zwar wegen den in der Gegend versammelten östreichischen und spanischen Rekruten. Der Vogt von Colmar, Andreas Veck, hatt? in einem verwickelten Geschaffte/ jenem der Hattstatti- schen Nachlassenschaft, Dienst geleistet. Auf eingegebenen Vorschlag -er XHIr begab sich der Stadtschreibep S72 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Mm Jahrh. nach Colmar, und überreichte ihm, im Namen des Raths, einen silbernen vergoldeten Becher von 00 bis 70 Gülden werth, mit 500 Goldsgnlden in demselben. Er wollte aber nichts empfangen, und sagte: „ Sollte ich das Geschenk annehmen, so würde es das Ansehen gewinnen, als wenn ich das Geschäft, des Geschenks wegen, unternommen hätte." Auf diesen Bericht erging im Rath der Beschluß: „ Well Herr Andreas Beck, mehr auf Ehre als auf Geld sieht, so soll man es dieß- mal dabey bewenden lassen, aber dessen eingedenk blei. ben." Dieß wollte sagen, daß man ihm, bey der ersten Gelegenheit , etwas erklecklicheres zukommen lassen würde, denn es war vertraulich angezeigt worden, daß er sich über die ^Ie8hUEris (den Filz) der Basier lustig gemacht hatte. 16 18. Graf Ernst von Mansftld trat aus dem Dienst des Herzogs von Savoyen, der Frieden mit Spanien geschlossen hatte. Er war im Vrachinonat zu Basel mit vielen Soldaten. Der französische Amkassador schlug der Eidsge- nossenschaft vor, eine Armee zur Sicherheit der Grenzen aufzurichten: allein, ohne Erfolg. Die eidgenössische Eintracht wurde auf einer zn Baden im November gehaltenen Tagsatzung/ unter allen Orten wechselseitig zugesichert. r. Kap. Vor dem -reyßigjährigm Kriege. L73 Der Herzog von Longuevilk/ als Graf zu Neuen« bürg am See/ hatte mit Bern einige Zwistigkeiten/ und schickte nach Bafel, zu Bevollmächtigten / den Staats« sekrstair Hsrrv und Doktor Petri, der ein hiesiger Bürger war. Horry wurde mit allen Ehren empfangen/ von -er Herberge abgeholt/ und dann wieder zurück begleitet. Allein/ dem Doktor Petri ließ man an« zeigen; sich bey hochobrigkeitiicher Ungnade des Geschäfts zu müßigen. Darüber beschwerte sich der Am- öaffador äs Vls, der beyde empfohlen hatte. Der Rath antwortete aber unter anderm/ den Men April: „ Petri sey ein hiesiger Bürger; man habe ihn folglich in der Eigenschaft eines Abgesandten des Herzogs, aus hochwichtigen Ursachen nicht anhören tonnen/ noch sollen; alle Bürger seyen vor Gott und nach ihren Wichten der Stadt alle Ehrerbietung und Gehorsam zu erzeigen verpflichtet; ohne Schmälerung und Abbruch ihrer Schuldigkeit/ könnten sie nicht als Gesandte fremder Fürsten und Herren vor ihrer Obrigkeit erscheinen; als fürstliche Gesandte könne man sie nicht mit der gebührenden Ehre empfangen; keinem Bürger sey eS bisher gestattet/ und wenn einer sich dessen angemaßet/ sey er hievsn mir Ernst abgemahnt worden. Vorzüglich würde es dem Stande nicht zu erdulden seyn / wenn ein hiesiger Bürger/ wider den obrigkeitlichen Willen / sich gegen einen Ort der Eidsgenosseuschast gebrauchen lassen wollte." In den vereinigten Provinzen herrschten zwey Sekte»/ die Gomaristen und die Remonstranten/ oder Armimaner/ die über die Lehre der bedingten oder nn« 674XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh bedingten Gnadenwahl, der göttlichen Ratbschlüsse, und anderer schwer, wo nicht »»möglich zu entscheidender Gegenstände, stch getheilt hatte». Die Gomaristen waren ganz kalvinisch und die Arminianer etwas lutherisch. Leider, vereinigten sich politische Rücksichten mit dieser Glaubenstrennung. Der Prinz von Oranten und Statthalter, Mauritz, unterstützte die Gomaristen, und der ehrwürdige Old Barneveld, wie auch der berühmte Hugo Grotius hielten es mit den Arminianern- Nun fielen die General-Staaten ^ auf den Gedanke», ein reformirteä Concilium, unter dem Namen einer National- Synode, nach Dortrccht auszuschreiben, und die rcfor- mirten Fürsten und Regierungen einzuladen, gedachte Synode besuchen zu lassen. Sie währte von» 13. Nov. 1618 bis den 9. May 1619, und zählte 154 Sitzungen- Während derselben fiel den 3. May unter dem Beil des Scharfrichters, der unglückliche Barnewcld, und nur durch eine Art von Wunder rettete sich der angehaltene und eingesperrte Hugo Grotius. — Es war den 25. July, daß die an Zürich gerichtete Einladung für die reformirten Städte im Rath verlesen wurde. Darauf folgten theologische Berathschlagungen, eine In den Noten des Maclaine zum MoSheim wird kehaup. ttt, daß die General-Staren nicht einmürhig gewesen find, indem Holland, Utrecht und Overyssel wider dis Haltung einer Synode protestirt hätten. l. Kap. Vor dem dreyßigjährigcn Kriege- 575 dvangelifthe Confereuz, und ein Gutachten der XM, ob und wer von Räthen mit den Geistlichen zu schicken wäre. Man fand aber rathsamer, keinen vom politischen Stand nach Dvrtrecht abzuordnen, damit es nicht das Ansehen gewönne, a!s wenn der Räch die etwa« zu Dortrecht beschlossenen Lehren angenommen hätte; und , wie es scheint, dachten auch so die übrigen evangelischen Städte. Der Rath ließ die Theologen und Geistlichen vernehmen, wer unter ihnen die Sendung annehmen würde. Sie schlugen Sebastian Beck, Professor in der Theologie, vor, wie auch zum Begleiter Wolfgang Meier, Doktor in der Theologie und Pfarrer bey St. Alban. — Den 31. September übergaben die Theologen dem Rath ein Gutachten über die fünf Atz- tikel, die auf der niederländischen Synode verhandelt werden sollten. Der Rath erkannte: „ 1°. Dieser ') Gatter erS Geschichte der Niederlanden p. Mir diesem Streit verband sich aber ein anderer, nämlich von der Gewalt, die Kirchenstreitigkeiren zn entscheide», welche die Arminianer der weltlichen Regierung, die Go. maristen allem den Surwden zuschrieben. Die erwähnte» L Artikel enthielten folgende Sätze: 1° Gott hat von Ewigkeit her beschlossen, diejenigen, die durch seine Gnade an Jesus Christus glauben, und im Glauben und Gehör, sam brS an ihr Ende beharren werden , selig zu machen, und die Ungläubigen und Unbekchrren zu verdamme». 2 ". Christus ist für alle gestorben/ aber rmr die Glaubt- 576 XV!. Periode. Erste Abtheilung -es I7ten Jahrh. Artikel halben, sollen sie sich mit den übrigen arihero gen werden der durch seinen Tod erworbenen Versöhnung theilhast. 5°. Der Mensch kann den seligmachendcn Glau- den nicht von sich selbst, oder von seinem freyen Willen erlangen, sondern hat dazu die göttliche Gnade durch Jesus Christ nöthig. 4°. Diese Gnade ist die Ursache des Anfangs, des Fortgangs und des Endes der Seligkeit der Menschen, aber sie wirket nicht unwiderstehlich. S°. Die Gläubigen besitzen, durch die Gnade Gottes, Kräfte genug, den Teufel, die Sünde, die Welt und ihr eigenes Fleisch zu bestreiken, und zu überwinden. Die« jenigen, welche den wahren Glauben haben, können ihn dennoch durch ihre eigene Schuld gänzlich und ewig vor. lieren." Einige Prediger der andern Partey nannten die Arminianer, Mammclucken und Teufel. Sie verglichen sie mit den Cananirern, welche Gott zu vertreiben befoh. len, oder mit den BaalSpfaffen, welche EliaS geschlach. rct hatte. Die Gomaristen lehrten: 1°. Gott hat aus dem gefallenen menschlichen Geschlecht, welches nicht das geringste Vermögen hat zu glauben und sich zu bekehren , einige von Ewigkeit her durch Christ zur Seligkeit erwählt, die übrigen geht er vorbey, und läßt sie in ihrem Verderben liegen. — Gott hat bey seiner Wahl nicht auf den Glauben und die Bekehrung der Auserwählten gest. hen, sondern gibt, nach seinem ewigen und unvcränder- liehen Rathschluße, den AuSerwählten den Glauben, und macht sie also selig. Zu dem Ende hat er ihnen seinen ringeborncn Sohn geschenkt, dessen Leiden jedoch nach dem göttlichen Rathschluße den AuSerwählten allein zur Seligkeit gereicht. — Das Evangelium wirket durch den l. Kap. Vor dem drevßigjährigen Kriege. 677. kommenden Theologen von Zürich, Bern und Schaff. Hausen berathen, und das von ihnen unterschriebene Gutachten in die Kanzley liefern. ') 2°. Die Deputa- durch den heil. Geist auf sie kräftig, daß sie sich nicht nur bekehren können, sondern sich auch wirklich bekehren und glauben. — Diese Auserwählten werden durch eben die Kraft des heiligen Geistes, durch welche sie einmal bekehrt sind, ohne ihr geringstes Mitwirken, so bewahrt, daß sie zwar aus Schwachheit in schwere Sünden fallen, aber den wahren Glauben doch nicht gänzlich und ewig verlieren können. — Wahre Gläubige nehmen jedoch hieraus keinen Anlaß zur fleischlichen Sicherheit, weil eS unmöglich ist, daß sie keine Früchte der Dankbarkeit bringen sollten, und weil die Verheißungen des göttlichen Beystandes und die Ermahnungen der Schrift ihnen nützlich sind, daß sie ihre Seligkeit mit Furcht und Zittern schaffen, und desto ernstlicher die Hülfe desjenigen Geistes verlangen, ohne welchen sie nichts »er- mögen/' ') Dieses Gutachten war folgendes, in so weit meine Abschrift richtig ist: 1°. Gottes ewiger Rathschluß bestehe nicht blos in Bestimmung der Pflichten, von welchen die Seligkeit abhängt; sondern in Unterscheidung der Personen : da Gott nicht wegen ungleicher Beschaffenheit der Menschen (denn alle und jeder verdammnißwürdig gewesen,) sondern nach dem Wohlgefallen seines Willens, etliche zu seinen Kindern angenommen, andere in ihrem Verderben liegen lassen. Hiemit der Glaube und gut? VI. Band» Ho ö78 XVI.Periode. Erste Abtheilung des i7teu Jahrh- ten und die zu Arau gewesenen Gesandten, sammt den Pfarrherreu, sollen jene Theologen empfangen, und sie aus der Herberge lösen (frey halten ) 3°. Den zwey hiesigen Theologen sollen zweyhundert Dukaten, mit einem Credit-Briefe übergeben werden. — Ihre Mitge' fährten waren von Zürich, Hans Jakob Vreitinger, Werke nicht eine Ursache, sondern eine Frucht der gnä- digen Erwählung Gottes seyen. 2°. Christus habe sein Blut nicht für alle und jede Menschen, sondern allein für diejenigen vergossen, welche ihm Gott in dieser Er. wählung gegeben, daß er ihnen das ewige Leben mit- theile, und welchen dieses Verdienst durch Verzeihung der Sünden, Wiedergeburt und Herrlichmachung zugeeignet wird. Durch den Sündenfall sey des Menschen Verstand verfinstert, auch der Wille, die Begier, den und Gemüthsneigungen so verderbt worden, daß der Mensch, was zu seinem Heil zu wissen und zu thun noch- wendig ist, durch seine eigene Kraft weder erkennt, noch so es ibm geoffenbart wird, verstehen, noch lieben oder thun kann. 4°. Hicmit der Glaube eine Gnadengabe Gottes, welche der heilige Geist, vermittelst seines Wor- teS und der heiligen Sakramente, in denjenigen wirkt, welche durch den Sobn Gottes erlöset find. 5°. Dieje- nigen, welche mit Christi Blut erkauft, und durch den heiligen Geist gläubig und wiedergeboren find, beharren in dieser Gemeinsame mit Gott, bis an ihr Lebensende und werden des ewigen Lebens, zu welchem fie erwählt, erkauft und gereiniget find, theilhaftig.'' i. Kap. Vor dem dreyßigjährigen Kriege. 57s Antistes; von Bern, Marx Rütimeyer, Decanus; urid von Schaffhausen, Conrad Koch, erster Pfarrer, die mit einander den 2. Oktober von hier abreisten. Aus» ser diesen fanden sich auch zu Dordrecht von Genf die Professoren Diodati und Tronchin ein. Am 28 . Nov» empfing der Rath das erste Schreiben aus Dordrecht von Wolfgang Meier. Dieses und andere spätere Schrei« den ließ man den hiesigen Theologen zustellen. Ich habe mir solche nicht verschaffen können. In den ^tlienas raurieLö liest man folgenden Auszug aus den Akten der Synode (Sitzung vom 11. Februar 1619 :) vis lunLS post inericiiern, Llarissiirms vir, Ooetor 8eliL8liunus Lsekius acl omniL klemongtrantmin arAuinentL, aäversus eKeaeitatem Aratius Oei in kominis conversivne - et pio Aratia rösistibi^ 1i aäclnnunlur , pudliee lesponclit. Aus den nas runrieae vernimmt man auch, daß in einer Sitzung vom 10. Februar, Wolfgang Meier, eine Abhandlung über die perseverentia Zanetoruin gehalten , und dünn, auf Geheiß des Präsidenten, und mit dem Beyfall aller Zuhörer, eine warnende Mahnung an die Vorsteher des Staats, die Väter der Synode und die Remonstranteu. — Uebrigens wurden die Lehren -er Arminianer oder Remonstranteu verworfen. Doch konnten die supralap- 8LI-Ü über die infra-oder suklarrsarii die Oberhand nicht gewinnen. Die Supralapsarii lehrten, daß Gott den Fall Adams vorbestimmt, und die Lublsp^rü - daß er S 2 §80 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. ihn nur zuaelassen hatte-—Unsre geistlichen Abgeordneten wurden durch die General-Staaten kostfrey gehalten, und bezogen noch von ihnen ein Taggeld von vier st. für jeden. Sie begaben stch nachgends nach England und Frankreich. Mosheim in seiner Kirchengeschichte versichert, daß die Schlüsse der Dordrechter Synode in England verachtet, ') vorn König Jakob I mißbilliget, und von den Reformirtcn in Frankreich wenig geachtet wurden; daß sogar vier Provinzen (Friesland, Zeeland, Utrecht und Gelder) stch weigerte», die Dccretcn der Synode zu unterschreiben. Aus einer kurzen Stelle unsers Rarhsprotokolls vorn 1^. Äugst 1619 sollte ich schließen, daß auch unser Rath nicht sonderlich znfrie- den war. Hier ist die Stelle: „ Doktor Sebastian Beck und H. Doktor Wolfgang Meier haben relatirt, was auf'm 8^noäo vorttraeensl verhandelt worden. — Bleibt dabey." Keine Sylbe von irgend einem Dank. Uebrigens sagt eine alte Tradition, daß der Professor Beck so stolz auf seine Sendung war, daß, sobald er den Namen Dordrecht aussprechen hörte, er seine schwarze sammetne Mütze abzog, stch niederbückte, und die Worte Laero-sLneta 8/noäus fallen ließ. Hottittger von Zürich, in seiner Kirchengeschichte, zeigt stch als einen warmen Verfechter der Beschlüsse der Synode. ") Mosheim führt eine Dissertation an: vs concemxtu Lonoilii llorärsLensis. I. Kap. Vor dem dreißigjährigen Kriege, ssi Nicht nur nennt er Arminius einen verschmitzten Vertheidiger des Unkrauts, sondern er führt mit Wohlgefallen eine Stelle aus einem Schreiben des Zür- eher Abgeordneten, des Antistes Vretkinger an, in welchem gemeldet wird, daß am Tage, wo die Beschlüsse unterschrieben wurden, man das Werk des allmächtigen Gottes und ein Wunder desselben gesehen habe. ') Zweytes Kapitel. 1619 — 1633 . Erste Abtheilung des dreißigjährigen Krieges. Von dem Ausgang dieses in Böhmen zuerst entstandenen Krieges hingen vielleicht die Beybebaltung der Eidsgenossenschaft und die Religion der evangelischen Orte ab- Beydes wurde ohne andere Opfer gerettet, als die, so die Sicherheit der Grenzen in jedem an« *) Iiio äis» sxoptstissirinis st expSLtsti58ii»s Iiors, tot excellsiitiurn lUeotoxorum st aoutisniiriorunr Uominum, in argurnento UitHsillimo conspirsntem st Huasi oonüstum spiritum viäimus- I'uit rsvern Iios opus von Uominuin, ssi! Dei omnipotenti5, st knit rniratrils in oenlis nostris» (BatNevelds Blutgerüst rauchte noch.) S82XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. dern Krieg erfordert hätte. Als Hauptbeschützer der po- Mischer? und religiösen Freyheit im Reiche erschienen und folgten auf einander, anfangs Friedrich V, Churfürst zu Pfalz und Tochtermann des Königs in England; nach ihm Christian IV, König in Dänemark, von 1625 bis 1630 ; dann Gustav Adolf, König in Schweden, von 1630 bis 1632 (6. Nov.) endlich Ludwig XIII und sein Sohn Ludwig XIV, mit den Schweden. Da wahrend dessen der Durchzuz von Altringen und Feria im I. 1633 die merkwürdigste Begebenheit für Basel war, so zerfallt für uns der Zeitraum des drenßtgjährigen Krieges in zwey Abtheilungen, vor und nach 1633, 16 1Y, Die Ankunft von tausend Reutern aus der Graf» schaft Burgund ins Elsaß, gleichwie nachgehends der unerwartete Sterbefall des Kaisers Mathias (20. Merz) veranlaßten verschiedene Kriegsanstalten zu Stadt und Land. Auch wurden den 5. April, unter Jselin und Nofemund, 150 Mann nach Müllhause» in Besatzung geschickt. Der Monatsfold war 10 Pf. oder 5 Kronen. Da die Zeiten immer schwieriger werden wollten, und damit man wissen möchte, was man zu beobachten Habe, so ließ der Rath, in einer seiner Sitzungen, den Bund mit Frankreich und die Erbvereinigung mit Oe« streich ablesen: ein sehr lybenswürdiger Gedanke! II. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krieges. 583 Auf die Nachricht/ daß der Erzherzog Leopold in einer Nacht mit 15 Pferden über das Bruderholz geritten war, ließ man von Bottmingen an / durch das Mörr- chenstetner Amt / und den Bezirk von Frenkendorf und Fühlinsdorf bis nach Angst/ alle Zugänge mit Graben, Grendlen und Verhauen sperren/ und mit Wachten ver- wahren. Leopold war Bruder des Erzherzogs Ferdinand , von der Steyermärkischen Linie/ der in eben diesem Jahre, am 18. Äugst, Kaiser wurde. Dieser Leopold war Bischof zu Straßburg und Passau, restg- nirte aber diese zwey Bistümer, im I. 1625 , zuGun, sten seines Neffen Leopold Wilhelm. Der Rath verbot die fremden Kriegsdienste. Er verbot auch, bey hoher Strafe an Leib, Ehre und Gut, alles Schmähen gegen Jedermann, besonders gegen hohe Standespersonen. Kurz vorher hatte er Bürger ge- thürmt und gestraft, die in der kleinen Stadt, Hofleute und Bediente des Erzherzogs, bey derselben Durchreise, beschimpft hatten. Im nämlichen Monat (May) vernahm der Rath, daß der Erzherzog sich zu Ruffach befände. Er schickte ihm drey Deputierte, Hans Jakob Burkhard, Lukas Jselin und den Stadtschreiber Ryhiner, die ihm das Beyleid über den Tod des Kaisers, und des auch unlängst verstorbenen -Erzherzogs Maximilian bezeugten, und zugleich Entschuldigungen wegen der erwähnten Beschimpfungen vorbrachten. Nach ihrer Rückkunft er- xvi. Periode. Erste Abtheilung des 17ten Jahrh. öffneten -le drey Abgeordneten im Rath, wie sie von Leopold sehr wohl empfangen, mit der Kutsche abge- holt, in der Herberge gastirt, und in allem frey gehalten worden wären. Der Erzherzog sey mit der Bestrafung derer, so wider ihn geredt hatten, und dem deswegen erlassenen Mandat zufrieden; und er habe allen feinen Unterthanen alles Ernstes geboten, sich gegen die Stadt und die Ihrigen aller Ungebühren und Schmachreden zu enthalten. 1620. Abgeordnete vom Marggrafen von Baden und von den Städten Zürich und Bern hielten hier, den 10. April, eine Zusammenkunft- Seine Absicht war, den Durchzug durch seine Lande den östreichischen Truppen, die aus den Niederlanden, Lothringen und Burgund kamen, mit Hülfe einer Anzahl Schweizertruppen zu verwehren, und zugleich die Versicherung auszuwirken, daß man denselben das hiesige Gebiet gleichfalls untersagen würde. An eben dem Tage kamen aber auch östreichische Gesandte, die sich bey unserm Rath um diesen Durchzug bewarben. Hierauf wurde der Durchpaß beyden Parteyen abgeschlagen. Der Marggraf erhielt zwar nachgehends zu Arau von Zürich und Bern die gnverlangte Hülfe. Allein er verglich sich bald darauf mit dem Erzherzog, und der Vergleich bestand in Vorkehrungen über einen unschädlichen und schleunigen Durch- rüg, und in dem Versprechen, -aß die durchziehenden n. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krieges. S8S Völker keinem Fürsten von der Union Schaden zufügen würden- Den 9. Iuly war der Anfang des Veltliner-Blut. bades. Zürich und Bern schickten 2000 Mann nach Graubündten, die aber im September ohne Erfolg zu« rückkamen- Die Nachricht von jenem schrecklichen Vor« fall veranlaßte bald das Gerücht, daß jedem evangeli« sehen Orte ein solches Schicksal bevorstehe. Auf alles wurde man aufmerksam. Ein Bauer aus dem Sund« gau, der Vodenzinse in die Stadt führte, ließ sich verlauten: Das wären die letzten Vodenzinse, welche er den Herren von Basel zuführe," und die Häupter stellten Leute an, die ihn auf seiner Rückfahrt auszufor« sehen trachten sollten. Eine allgemeine Haussuchung wegen der Fremden, und andere Maßregeln mehr wurden vorgenommen. 4 621 . Oestreich Vemeifferke sich des größten Theils von Bündten. Die evangelischen Städte liehen den Bünd- nern an ihren Kriegskosten 25006 Kronen, woran Basel ^4ooo bezahlte, Drey Basler, Zörnlein, Wassrrhun und Bellizari waren als Hauptleute in venetianischen Dienst getreten. Der venetianische Gesandte schrieb zu Anfang des Jahres, daß sie sich zu ihren Fahnen nach Italien begeben möchten. Der Rath stellte es ihnen anheim, weil dieser 586 XVI. Periode. Erste AbtheilungHes i7ten Jahrh. Dienst von Standes wegen weder angenvmmen, noch verboten wäre: eine Antwort/ die mit den ergangenen Verordnungen nicht übereinzustimmen scheint. Der Rath ließ in der Spahlenvorstadt verschiedene Häuser kaufen, und an deren Stelle ein neues Bollwerk aufführen. Kaiserliche Völker, die aus der Grafschaft Burgund gekommen waren, stießen bey Rheinach zusammen, und drangen neben der Stadt vorbey in das Sundgau durch. Den December kamen hier Gesandte von jedem Orte an, die sich mit dem unsrigen zum Erzherzog Leopold nach Ensisheim verfügten, um die Räumung von Bündlen u. s. w- zu verlangen, und sich über den gesperrten Paß aller Lebensmittel zu beschweren. Sie beriefen sich auf die Erbverein. Bald darauf sielen der Graf von Mannsfeld und -er Oberst Obentraut ins Breißgau und ins Elsaß ein. Der Erzherzog begehrte von den Schweizern eine thätliche Hülfe, und bezog sich auch auf die Erbverein. Jene wurde abgeschlagen, weil die Erbverein solche nicht verspräche, und der Erzherzog ohne dieß die Verein gebrochen hätte. Es waren aber auch Gesandte nach Mailand zum königlichen Statthalter, Herzog von Feria, abgeordnet worden, um sich über die Besitznahme vom Veltlin zu beschweren. Er war überaus höflich, schenkte jedem Gr- n. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krieges. 687 sandten eine goldene Kette nebst einer Medaille/ ließ aber indessen -äooo Spanier Fußvolk und 1000 Reuter durch Bündten nach dem Elsaß ziehen. Der Sack Kernen kam dieses Jahr bis auf 16 und 20 Pf. zu stehen. Es wurden alle Fruchtvorräthe der Bürger durchsucht und aufgeschrieben. Man erlaubte keinem Benachbarten mehr hieher zu flüchten, er brächte denn Frucht mit sich. 1622. Die evangelischen Städte sandten Abgeordnete nach Frankreich, welche den 20. April dem König zu Xaintes vorgestellt wurden- Ihr Auftrag betraf die Befreyung von Bündten. Sie entdeckten ihm freymüthig die heimlichen Triebfedern von der Unterdrückung dieses Landes. Ihre Rückreise nahmen sie über Paris, wo sie der Mutter- deS Königs ihre Aufwartung machten- An der Befestigung der Stadt wurde mit ziemlichem Aufwande gearbeitet. Der Rath ließ den berühmten Großvater der Mrüntenon, hieher berufen, der sich etliche Male mit den Ingenieur Lafosse und Lentulus hier aufhielt. Von ihren eingegebenen Plänen wurde einer angenommen, aber mit Auslassung der Außenwerke, die der Rath zu kostspielig fand: und von dem angenommenen Plan befolgte er sogar nur einen kleinen Theil, bemerkt in seinem Lebens- S88XVI. Periode. Erste Abtheilung -es i7ten Jahrh. lauf, daß von den 22 Bastionen, die er angegeben hatte, blos vier gemacht wurden. Gegen Ende des Jahres steten an außerordentlichen Beyträgen der Bürger ^9,60^ Pf- Die Ausgaben beliefen sich aber schon auf 171,729 Pfund. Die Garnison, welche der Rath theils aus Landleuten, theils aus Angeworbenen anstellte, mag von soo bis 900 Mann stark gewesen seyn; nach andern überstieg ste nicht die Zahl von ^50 Mann. Peter Holzapfel war erster Hauptmann und Oberst. Zwey Büch- senmetster wurden auch angenommen, Jakob Scharfen- stein, der das Bürgerrecht erhielt, und Andreas Morel. Ueberdieß ließ man die Bürger und Landleute sich fleißig in den Waffen üben; kein Bürger durfte ohne Seitengewehr ausgehen, und jeder Handwerksgefell, der ein Wartgeld von 10 ß. wöchentlich bekam, mußte auf den ersten Ruf sich unter den Waffen einfinden, wo er dann den gewöhnlichen Sold bezog. Zur Handhabung der Kriegszucht wurden Esel, Wippen und Galgen vor dem Rathhaufe aufgerichtet. Der Sold einer Compagnie betrug monatlich 1809 Gulden; der Hauptmann bezog 5o Gulden und der Gemeine 9'/, Gulden; die Compagnie hatte 115 gemeine Knechte, 35 gefreyte, 1 Schreiber, 3 Rottmeister, 3 Wachtmeister, i Fähndrich, 1 Lieutenant und 1 Hauptmann. Uebrigens wurde der Prinz Maurizius von Oranien und sein Ingenieur,en ekef von Falkenburg über die Befestigung der Stadt zu Rathe II. Kap. Erste Mh. desdreyßtgjährigm Krkeges. 58 s gezogen. Der Rath begehrte auch vom Prinzen einen General / drey Hauptleute und zwey Büchsenmeister. 1623. In Folge einer gedruckten Verordnung vom 21. Juny, mußte jeder Bürger und Einwohner, Geistliche und Weltliche, mit Weibern und erwachsenen Kinder», Knechten und Mägden an den Schanzwerken frohnen, oder für jeden Tag neun Batzen zahlen. Die Kehre traf einen in der dritten Woche einmal. Im Sommer entfernten sich die Kriegsvölker von unserer Gegen-, und die größte Zahl der Garnison wurde abgedankt. Basel verlor das Dorf Großhüningen, und auf. ser diesem noch 20,000 Gulden. Es hatte nämlich der Rath im Jahr 1608 die Erneuerung des Bestan« des vom Erzherzog Maximilian auf 25 Jahre erhalten, und ihm nachher, im Jahr 1613, unter dem Namen eines Rathsgliedes, 20,000 Gulden geliehen, zu fünf vom Hundert Zins, und gegen Verpfandung der Aemter Landfer und Pfirt, und des Dorfs Hünin- gen, mit der Versicherung, daß vor gänzlicher Bezahlung des Capitals und der Zinse keine Aenderung mit Hüningen geschehen sollte. Also besaß die Stadt dieses Dorf ruhig bis dahin- Sie hatte da Stock und Gal« gen, und die Einwohner standen unter ihrem Pan- sso XVI. Periode. Erste Abthielung des 17ten Jahrh, ner. ') Im vorhergehenden Jahre ließ aber Erzherzog ') Beyspiel einer Kirchen-Rechnung der Deputaten über die Einkünfte von Großhüntngen r Domiai 1588 auf den 16. Jenner- Gerechnet mit den Kirchenpfiegern von Großhüningen/ von wegen ihres Einnehniens und AuögebenS des nächst verschonen 87ten Jahres, und hat sich erfunden, wre folgt r DaS Corpus thut i» Geld. — — — 17 Pf. 11 ß. 8 Pfg. in Zinsen. — — 9 - Z - — in Korn — — — i Vierzrl. Sonst empfangen. Don vier Matten zu sechs Jahren lang verliehen worden. — 20 Pf. 2 ß. Don der Rüschen Werdt zu sechs Jahren lang verliehen worden. 6 Pf. AuS verkauftem Korn erlöst. 15 Pf. Vern schuldig blieben. Geld. — - - 26 Pf. 5 ß. 4 Pfg. Korn. — — 2 Bierzel, Z Sester. Summa alles empfangenen in Gel- — — — 94 Pf. 2 ß. in Korn. — —. 2 Vierzel, 11 Sester. H-Kap. Erste Abth. des dreyßigjährige» Krieges- 591 Leopold den Besitz von Hüntngen abkünde« und die Be, Dagegen ausgegeben! An der Nachrechnung zu Hüningen verzehrt. — — 2 Pf. is ß. Am heil. Weihnachkstag verzehrt. 3 Pf. 1 ß. An unsrer gnädigen Herren Jahrrechnung verzehrt. — 3 Pf. L ß. Auf Faßnacht.Kinderlehre gehal. ten verzehrt. — — 2 Pf. 4 ß. 4 Pf. Am heil. Palmtag verzehrt. 3 Pf. Am hohen Donnerstag verzehrt. 2 Pf. Am heil. Ostertag verzehrt. 8 Pf. Am heil. Pstngsttag verzehrt. 3 Pf. 18 ß. An der Psingstfronfasten in der Kinderlehre verzehrt. 3 Pf. is ß. An der Herbftfronfasten Kinder- lehre gehalten verzehrt. 3 Pf. L ß. Item kurz davor. — 3 Pf. Huberlohn zum Gericht geben. 1 Pf. 10 ß. Die Schuldener beruft und von ihnen gefordert/ verzehrt. 2 Pf. 15 ß. In der Vorrechnung zu Hünin- gen verzehrt. — — 6 Pf. 14 ß. Den Kirchenpflegern für ihren Lohn. - — 2 Pf. Dem Kilchherrn (dem Pfarrer) die Rechnung anzuschreiben und zustellen,zurVerehrung gegeben 1 Pf. is ß. 52 Pf. 17 ß. 4 Pfg. LS2XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. zahlurrg der 20,000 Gulden anbieten. Bey diesen Kriegszeiten war der Besitz dieses Dorfs wichtig für, Basel. Im I. 1623 begaben sich daher einige eidsge- 52 Pf. Dem Siegristen für seinen Jahr. lohn. - — 5 Pf. Für Hostien durchs Jahr. Für Oehl zur Kirche. — Bodenzins in die Domprobstcy. Dem Substitutcn für den Neeeß. Als der Herr Blutvogt die Wohrzei- chen der Entleibten gerichtet, verzehrt. — — — 2 Pf. In unsrer gn.Hn. Visitation. 15 Pf. Summa alles AnSgebenS. Zn Geld. - - 69 Pf. 18 ß. 10 Pf. In Korn verkauft und mit Geld verrechnet. 2 Virrzel, 11 Sestcr. Als eine Summa von der andern abgezogen bleiben die Kirchenpflrger schuldig: In Geld. - — 24 Pf. 3 ß. 2 Pf. In Korn- — — nmii. Der Pfarrer wohnte nicht zu Hüningen. Daher ein Theil der Zehrkosten, die zugleich beweisen, daß selten dort Gottesdienst gehalten wurde. Vermuthlich gicngcn sonst die Einwohner theils nach Basel in die St. PctcrS Kirche, theils über den Rhein nach der kleinen Stadt zu St. ThcoLorn. 17 ß- 4 Pfg. 5 ß. 5 «. 4 st. 7 ß. 6 Pf. n. Kap. Erste AM. -es dreyßigjährigm Krieges. 5gL nöffische Gesandte mit deu unsrigen, Hans Jakob Burk- hard und dem Stadtschreiber.' Johann Friedrich Ryhiner, nach EnsisheiM/ um die Verlängerung des Bestandes auszuwirken- Allein der Erzherzog beharrte auf seinem Vorhaben. Der Rath versammelte also am 17. April den Großen Rath, und am gleichen Nach« mittag wurde zur Abtretung geschritten- Die Bürgerschaft war aber so sehr darüber erbittert, daß man vorher ernstlich verbieten mußte, bewaffnet nach Hüningen zu ziehen, wie sie zu thun im Sinne hatte. Als nun unsre Bevollmächtigte- Burkhard und Ryhiner- in Hü- ningen eingetroffen waren, und sie die Geldsäcke erblickten , nahmen sie keinen Anstand die Unterthanen ihres bisherigen Eides gegen Basel zu entlassen, sie der fürstlichen Gnade des Erzherzogs bestens zu empfehlen, und die Grenzsteine setzen zu lassen- Doch wurden die Rechte der Domprobstey, wie auch die, so die Stadt vor der Verpfändung besessen hatte, feyerlich vorbehalte». Allein, da sie hierauf das abbezahlte Geld in Empfang nehmen wollten, so fand es sich, daß die Geldsorten eines mindern Werths waren, als die geliehenen; und anstatt nun solche indessen mitzunehmen, und den Unterschied des Werths dabey zn vorbehalten, kehrten sie nach Bafel zurück, ohne Unterthanen und ohne Geld- Der Erzherzog versprach zwar die Bezahlung; es wurden aber seitdem weder Zinse noch Hauptgur abgeführt. P P VI. Band. ös^ XVI. Periode. Erste Abtheilung des I7ten Jahrh. Und als Frankreich nachgehcnds das Elsaß eroberte, wies man die Basier an den Eroberer. Kanin waren übrigens einige Wochen verstrichen, als der katholische Gottesdienst in Hüningcn eingeführt, und der reformirte Pfarrer abgeschaft wurde. Die Theurung war in diesem Jahre ohne Beyspiel. Ein Saum Wein kostete 30 bis so Pf. und ein Sack Kernen 26 As 33 Pf. 16 2 ^. Tilly/ kaiserlicher General- dessen Namen nur Verheerungen und katholischen Religionseifer ankündigte, rückte im September im Badischen herauf, und schickte zwey Hauptleute nach Basel, die dem geheimen Rath vortrugen: es erfordere die Nothwendigkeit, daß seine Völker den Winrer über in der Marggrafschaft verlegt blieben; er werde alle Vorsorge anwenden, um Unord. nung zu verhüten; allein seine Truppe» hatten verschiedenes, und besonders Kleidungen nöthig; er verlange also, daß man seine Soldaten in die Stadt kommen lassen möchte. Der Rath gestattete hierauf, bis aus eingelangtes Gutstnden der Eidsgenossen, daß jeweils» 10 bis 12 Mann in die Stadt eingelassen würden, welche aber, außer den Ossicicren, ihre Gewehre und Pistolen unter den Thoren ablegen, und steh in der Stadt bescheidentlich aufführen sollten. Jedes benachbarte marggrästsche Dorf hatte eine ganze Compagnie, n. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krleges. SS5 und es waren meistens vaierische Völker. Hierauf langten ins Elsaß Liguische Völker an, deren Anzahl auf 7 ooo Mann Fußvolk und 2000 Reuter angegeben wurde. Der Rath ließ die Wälle mit Kanonen besetzen, und eine Garnison von sechs Compagnien, theils in der Waadt oder sonst anwerben, theils von der Landschaft hereinkommen, jede Compagnie zu 150 Mann- Auf Berns Empfehlung wurde Lertranä 6 s mit einem Gehalt von 2000 Thalern jährlich, nebst freyer Wohnung, zu einem Obersten angestellt, und ein Ingenieur, Graf .In Susse, der sich zu Bern befand, nebst Doktor Reck von Bern, hieher berufen, um die Festungswerke der Stadt in Augenschein zu nehmen- Inzwischen hatte der Marquis äe (üosuvl-es eine Armee von 12000 Mann, in welcher einige Regimenter von Zürich, Bern und Glaris (evangelisch) sich befanden, angeworben. Unversehens geschah der erste Einfall in Bündten, und in den Monaten November und December, wurden die Obstreicher und Spanier aus Bündten und Vtltlin fortgejagt. 162 5 . Die Kriegsvölker entfernten sich von unsern Gegend den, und der größte Theil der Garnison, bis auf 200 Mann, wurde abgedankt. Emanuel Socin von Basel P v 2- 596 XVI. Periode. Erste Abtheilung des MenJahrh. erwarb sich ein Regiment für Savoycn, welches den abgedankten Soldaten wohl zu statten kam. In diesem Jahr kömmt aber zum Vorschein der Doktor äe Insula, der die Veranlaßung zum Einschluß der Schweiz in den westphälischen Frieden geworden ist. Als Besitzer eines Landguts an der Brücke zu Mönchen« stein, gerieth er mit einigen Bürgern in Streit, die thu vor das Gericht der Universität belangten. Da der Proceß nicht nach seinem Wunsch ausfiel, kehrte er vor das Stadtgericht. Die Universität beschwerte sich über diese Verletzung ihrer Privilegien, da ihr Gericht, eine eben so gesetzliche erste Instanz wäre, als das Stadtgericht; und der Rath ertheilte ihr den 19. Hornung eine befriedigende Antwort. 1626 . Der Marggraf Carl von Baden-Durlach, der sich einige Zeit in Genf aufgehalten hatte, kam hier im Maymonat mit seinem Sohn zurück. Er besah die Arbeiten an den Festungswerken. Zu Ende -es Jahres sandte er seinen Ingenieur an den Rath, mit einigen Zeichnungen, um ihm seine Gedanken mitzutheilen, wie er vermeinte, daß die Stadt, besonders am Rhein, besser bewahrt werden könnte. 1627 . Mit Siegesglück herrschte in diesem Jahre Kaiser H-Kap. Erste Ubth. des dreyßigjährigen Krieges. sg? Ferdinand II im Reiche. Seine Generale Tilly und Wallenstein verbreiteten Schrecken überall. Der Marggraf Georg Friedrich von Baden-Dur. lach, der sich nicht mehr getrauete, in seinen Landen zu bleiben, schrieb an den Rath, Laß er sich hieher begeben werde. Es wurde erkannt, daß es zugelassen sey, weil der Marggraf auf der Reise, und nur Gastweise, bis auf fernern Bescheid sich hier aufzuhallen begehre. Er kam aber nur für eine kurze Zeit, und verreiste zu Anfang des Merzmonats- Im gleichen Monat rückten die Kaiserlichen in das Frickthal und ins Marggrafifche, unter den Befehlen von Kronbruck und Pappenheim. Der Zutritt in Basel wurde nur 6 bis 8 Reutern, und 10 Fußgängern, ohne Waffen und mit Passen, täglich gestattet. Das eine Thor der kleinen Stadt blieb beschlossen, und die Die. lenwände, welche die Güter vor der Stadt umgaben, wurden abgebrochen, wie auch die Bäume umgehauen. Ein einziges Dorf im Bistum, Allschwieler, hatte noch einen reformirten Prediger, Namens Rapp. Allein, den 5. May, an einem Sonnabend kamen unversehens bischöfliche Beamte, mit Fässern, worin Bilder und andre Geräthschaften des katholischen Gottesdienstes eingepackt waren. Sie zeigten dem Pfarrer an, daß er -er Kirche müssig gehen sollte, und verboten den Un» ss8 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i Neu Jahrh. terthanen, bey Leibesstrafe/ seine Predigten zu besuchen. Hierauf richteten sie in der Nacht einen Altar auf, und den folgenden Morgen wurde die Kirche eingeweiht, und Messe gesungen- Der Rath klagte bey den evangelischen Städten über diese Verletzung des Vertrags von - 1585. Man versprach aber getreue Aufsteht, und im Fasse die Stadt angefochten werden sollte, schleunige Hälft: Die Verletzung des Vertrags blieb ungerügt. Dieser Vorfall erregte um so mehr Besorgnisse bey den Bürgern, da die Pappenheimer Volker sich öffentlich vernehmen ließen, sie hatten Sturmleitern mitgebracht, und wollten noch ihr Glück an Bafel versuchen. Der Erzherzog Leopold reiste mit seiner Gemahlin den 15. Juli) durch Basel ins Elsaß. Zwey Rathsherren mit 100 Mann zu Pferde ritten ihm bis Äugst entgegen, und begleiteten ihn durch die Stadt bis an die Grenzen. Gegen Ende des Sommers verließen die Kriegsvölker unsre Grenzen. Den 20 . November kam der Erzherzog mit seiner Gemahlin, dem Marggrafen Wilhelm von Baden, desselben Gemahlin, einem Herrn von Rappolstein, und vielen vom Adel, wieder nach Basel, und bezog auf'm Petersplatz das Gravisetische Haus. Er besah das Rathhaus, das Zeughaus und das Platerische Cabinet; er nahm eine Mahlzeit an, zu welcher der geheime Rath ihn einlud, und nach seiner Rückkunft ins Elsaß schickte er, mit einem verbindlichen Danksagungsschreiben, zehn wilde Schweine und sechs n. Kap. Erste Wth. des dreyßigjährigen Krieges. 599 Stück rothes Wildpret dem Rath zum Geschenke. Als er nachgehends eine große Jagd zu Ottmarsheim und Kembs anstellte, lud er den Rath schriftlich dazu ein, der etliche aus seinem Mittel dahin sandte. Nach ihrer Rückkunft konnten sie nicht genugsam anrühmen, wie er ste gnädig empfangen, und köstlich bewirthet hatte. Von den Hüninger zwanzigtausend Gulden aber hatten ste nichts angebracht. In diesem Jahre machten sich die Landleute anheischig, einen Beytrag an der Garnison von hundert Mann, so lange es nöthig seyn würde, zu liefern und zu unterhalten. Farnsburg schickte ^2 Mann, Liestal 16, Waldenburg 16, Ramstein -ä, Homburg 10 und Mönchenstein 12 . Jedem Mann gaben ste monatlich 9 Pf- In sofern man die Mannschaft nicht brauchte, oder entbehren konnte, lieferten sie den Sold dennoch ein. 1623. Jenseits des Rheins befand sich in den ersten Monaten das kaiserliche Cortenbachische Regiment zu Pferde unter dem Obersten Vernier. Die Rheinfelder ließen aber niemand über ihre Brücke, und die östreichische Regierung zu Enstsheim wollte den Reutern auch nicht den Uebergang über den Rhein ins Elsaß gestatten. Es geschah zur Schonung des Landes, aber auch zu desto größerm Nachtheil der Marggräfischcn Dorfschaften- 600 XVI. Periode- Erste Abtheilung des Men Jahrh. Unsre Garnison wurde um 300 Mann verstärkt, die man aber zu Anfang des Brachmonats schon, bis auf 50 Mann, wieder abdankte. Indessen hatte der Bischof von Basel, Wilhelm Rink vonBaldenstein, die günstigen Umstände des kaiserlichen Waffenglücks benutzt, und Anforderungen wider Basel beym Kaiser Ferdinand H angebracht. Der Kaiser verlangte die Restitution des Münsters und anderer Zugehörungen, und trug sogar dem Churfürsten von Vaiern und dem Erzherzog Leopold die Exekution dieses Befehls auf- Die im Merz gehaltene Tagsatzung erneuerte die wechselseitigen Zusicherungen von Eintracht und thätlicher Bundestreue. Es wurden Vorkehrungen gegen die Pest, welche sich in den Kantonen Zürich und Bern verspüren ließ, getroffen. Im September schlich sie sich auch in unsre Stadt ei»» ' und gegen Ende des Jahres starb an dieser Krankheit der Doktor Platter- Auch auf'm Lande wüthete sie. Im Dorf Bretzwil allein starben 86 Personen, und blieben nur noch im folgenden Jahre 28 verheirathete Bürger. 1629. Alles erweckte im Laufe dieses Jahres Besorgnisse. II-Kap. Erste Abth. -es dreyßigjährlgen Krieges, 601 Den 6. Merz ging der Kaiser mit seinem bekannten allgemeinen Restitutions-Edikt heraus, welches die seit 1552 eingezogenen Kjrchengüter wieder herstellte; die katholischen Stände berechtigte, die katholische Religion in ihren Landen wieder einzuführen, und die Cal- vinisten oder Reformirten zu dulden verbot. In Folge dessen ließ der Erzbischof von Mainz von der Stadt Müllhausen, die seit 1552 eingezogenen Kirchengütex abfordern. Zugleich brachte man in Erfahrung, daß der Bischof von Basel stch wegen Restitution einiger Kirchengüter, in geheim an den kaiserlichen Hof gewendet harte- Und sehr auffallend kam es vor, als im Brachmonat, wenn die Regierung zu Ensisheim an die evangelischen Städte zu schreiben hatte, sie stch der ungewöhnlichen Aufschrift: „ An die calvinischen Städte löbl. Eidsgenossenschaft" bediente. ') Eben so bedenklich war der Vorschlag, welchen der Churfürst von Bayern auf die Bahn brachte, die alten Reichsvogteyen in den Reichsstädten wieder herzustellen- Basel hatte einen Reichsvogt gehabt, und die Reichsvogtey war der Stadt eigentlich nur verpfändet worden. Zudem hatte der unterm Jahre 1625 erwähnte äs Insult seinen Im Restitutions-Edict stand, daß neben den Eatholt- ken, keine andere, als der unveränderten Augsburgischen Eonfession Verwandte geduldet werden sollten. 602 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. verlernen Proceß bey der Reichskammer zu Speyer anhängig gemacht- Nnn schien es nur an Kriegsvölkern zu fehlen, um den Ausschlag zu geben, und diese näherten sich auch. Es kamen deren in Nheinfelden und ins Bistum, wobey der Bischof sich stellte, als wenn er sich -essen » gar nicht versehen hätte; zugleich waren die Kaiserlichen in Graubündten eingefallen, und verlangten die Pässe der Schweiz zu besetzen. Nicht minder bedenklich war die Uneinigkeit, welche der Abt von St. Gallen, wegen geistlicher Jurisdiktion im Thurgau, im Rheinthal und tm Toggenburgischen, unter den Kantonen mit Heftigkeit zu stiften trachtete, und auch wirklich stiftete. Endlich war es vielleicht noch mißlicher, indem Schwäche sich dadurch nur offenbarte, als der Rath im Decem- bermonal nicht nur den Paß für Munitionen, die von Schaffhausen auf dem Rhein herabkamen, sondern auch den kaiserlichen Völkern den Durchmarsch bewilligen mußte, die in das Frickthal eingerückt waren, und nun neben der Stadt nach dem Elsaß hindurch zogen. Während dieses traf man einige Vertheidigungsanstalten, die vor einem niedern Grade -er Gefahr sicher stellen konnten. Der Rath schickte auch den 30. May hundert Mann in Besatzung nach Bellen;, wo sie bis in den Decembermonat blieben, und übrigens, wegen des Unterschiedes der Religion, schlechtes Quartier und II. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krikges. 603 theure Kost bekamen. Die evangelischen Städte verbanden sich feyerlich, einander mit Gut und Blut bis auf das äußerste beyzustehen. Und als Abgeordnete der Re- gierung zu Ensisheim am 2. September vor unserm Rath erschienen waren, um zu vernehmen: „ Wohin die Armatur der Eidsgenossenschaft gemeint wäre," wußte der Rath ihnen noch keck zu antworten, daß man zu Baden gut gefunden hätte, sich in solche Verfassung zu setzen, -aß man Niemanden ohne Ursache beleidigen wolle, daß man aber auch der Stadt Müllhausen bey- stehen würde. In diesen Gesinnungen bestärkten auch der französische Ambassador, Carl 6« IZruIgnt I-eon, der an der Errichtung einer fliegenden Armee von sechstausend Mann sehr eifrig arbeitete; dann, der englische Resident Olivier, der im Septembermonat dem hiesigen Rath ein Creditiv übergab, und die Gewogenheit und Freundschaft seines Herrn zusicherte; endlich der schwedische Agent Sadler, der freylich zu keiner thätlichen Hülfe die Schweiz lenken konnte, der aber durch vertrauliche Eröffnungen eine glücklichere Wendung der Sachen verhoffen ließ- Dieses sorgenvolle Jahr wurde auch noch durch die Verheerungen der Pest betrübter. Es starben an derselben über 26^7 Personen. 1 6 3 0 . Die Anzahl der in hiesigen Gegenden liegenden Völker vermehrte sich bald, und verminderte sich auch OO^XVI. Periode- Erste Abtheilung des I7tenJahrh. Vald wieder. Der Schauplatz des Krieges war theils in Italien, und theils im Norden des Reichs, wo der König von Schweden den 2^. Juny auf der Insel Rüde» landete. Ein Oberstlieutenant, Namens Zörulein, dem man das Bürgerrecht verehrte, hatte das Com- mando bey uns- Er führte die Patrouillen ein, und sein Hauptplan war, daß man den Feind nicht erwarten, sondern suchen, nicht abtreiben, sondern vertreiben müsse, sobald man aus den Umstanden seiner Annäherung schließen könnte, daß er als Feind käme. Die Hauptbegebenheit dieses Jahres war der italienische Zug für den König in Frankreich, der wider den Kaiser, Spanien und Savoyen zu Gunsten des Herzogs von Nevers, als Erbfolgers zu Parma , den Krieg in Italien führte. Den 13. Merz erhielten die Hauptleute Curio und Jeremias Beck von hier, die Erlaubniß 300 Mann anzuwerben. Im folgenden Jahr wurde aber das Regiment, unter welchem ste dienten, abgedankt- Eine glaubwürdige Handschrift von jener Zeit zeigt, wie sie schlecht genährt und bezahlt wurden. Zwey Monate lang blieben sie einst ohne Sold. Einige Antworten des Marefchall äe 6Koinder§ müssen hier angeführt werden. Eines Tages klagten die Hauptleute bey ihm, daß ste nicht als Verbündete des Königs behandelt, sondern ärger als seine eigenen Unterthanen gedrängt wurden. Er erwiederte: „ Wir sind zwar Verbündete, aber die Bündnisse sind dem König mehr z li. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krieges. 605 Schaden als Nutzen. Der König that besser, wenn er sich eurer Bündnisse ganz entledigte." Ein andermal wurde weit weniger bezahlt, als es den Truppen ge- ! rührte, und da sagte Chomberg; ,, Man habe nichts anders zu erwarten. Das schreyen, drohen, klagen, ! und nichts, sey einerley. Der schwächere müsse diese Zeit dem stärker» weichen. Sie seyen sonst nicht Willens, sich der Nation langer zu bedienen, und die Schweizer wären diejenigen, die Frankreich zu verderben begehrten." Es wird auch in dieser Handschrift ! eines Lurintenäemt äes Imanesb gedacht, der auf gemachte Vorstellungen zur Antwort gab. „Wenn man j dießmal solche Bezahlung nicht annimmt, so will ich die Hauptleute Jahr und Tag nachlaufen und sollteitiren lassen". Rührend ist aber in gedachter Handschrift der Brief eines hiesigen jungen Bürgers an seine Mutter, ^ jn welchem er ihr anvertrauet, daß von Noth und Elend gedrungen er einer armen Familie ihre Nahrung entwendet hatte. Sein Bruder sey vor Hunger gestorben. ! Er wünschte, ein gleiches Schicksal hätte ihn getroffen, und er wäre jener That unschuldig. 1631 . Die Fortschritte des Königs Gustav Adolf zeichnen dieses Jahr aus- Er schloß den 13. Jenner ein Sub» stdientraktat mit Frankreich auf fünf Jahre. Die Zahl seiner Bundsgenossen nahm von Tag zu Tage zu. Mit dem Antrag zu einem Bunde, kam zu Ende dieses Iah« 606 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. res sein Abgesandter Ritter Rascha, dessen Vertrag aber aä referenäum genomnlen wurde. Dieß siößte , wie es scheint/ Muth ein. Der Rath ließ vop der Regierung zu Enßsheim die Aufhebung der Fruchtsperre/ und die Bezahlung der mehr erwähnten 20000 Gulden verlangen. Jenes wurde bewilliget. Wegen letzten« aber/ ließ sie antworten/ daß sie vom Kriege keinen Vortheil hätte. Den 10. Brachmonat/ als der Oberstzunftmeister Lützelmann über die Straße ging/ begegnete ihm ein fremder Bote mit der Geleitsfarbe von Mainz/ der ihm ein kaiserliches Mandat mit etlichen Schreiben zustellen wollte. Der Inhalt betraf nur die zu Leipzig von Churfürsten und Ständen angenommene Kriegsverfassung. Lützelmann weigerte sich aber etwas anzunehmen. Den folgenden Tag wurde im Rath gutbefundcn / die Schreiben / dem Kaiser und dem Vice-Cancellario, Bischof zu Worms/ zu besondern, Respekt und Ehre, zwar abzm nehmen, die Mandaten aber dem Boten mit der mündlichen Anzeige wieder zuzustellen, man sey hier nicht gewohnt, dergleichen Mandaten zu empfangen, und viel weniger, öffentlich anzuschlagen; er solle steh deswegen wieder wegbegeben; er solle sich zu Vermeidung alles Spottes nicht unterstehen, etwas irgendwo anzuschlagen; die Stadt Basel habe mit den Reichsgeschästen nichts zu thun. II. Kap. Erste AM. des-reyßigjährigen Krieges-607 Der Herzog von Orkans/ der sich nach Bellegarde in Burgund geflüchtet hatte / um dem Zorn des Königs zu entfliehen/ ließ um die Erlaubniß anhalten/ sich hier aufzuhalten. Er erhielt sie/ kam aber nicht, und wollte nachgehends 200 Flinten und 100 Helleparden einkam fen lassen, welches aber, auf Vorstellungen des franzö. fischen Ambassadorn, abgeschlagen wurde- 1632 . In den ersten Tagen dieses Jahres rückte Carl äe Oberst des kais. Harancourtischen Regiments mit tausend Kürassieren in die benachbarte Marg- grafschaft- Der Zutritt in die Stadt wurde aber seinen Leuten ganz untersagt. Der Rath erlaubte nur, daß aus jeder Compagnie eine qualistcirte Person, zum Einkauf ihrer Bedürfnisse, vom Oberst ernannt, und hieher geschickt wurde. Am 1 . April wollten einige Reuter das Vieh mit Gewalt abholen, welches die von Wiel in Riehen geflüchtet hatten. Die Wacht setzte sich zur Wehr. Ein Reuter wurde todtgeschossen, und andere verwundet. Die Annäherung der schwedischen Truppen, und die Vermehrung der kaiserlichen und spanischen veranlaßten Sicherheitsanstalten. Jene standen unter Gustav Horn und Rheingraf Otto Ludwig, und letztere unter den Grafen Ossa und Monteeuculi- Die Schweden rückten jenseits bis an die kleine Stadt Neuenburg am Rhein, und diesseits bis an das Sundgau. 608 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. Der bekannte Vorfall bey der Cluß, wo im September die Sololhurner Wache einige Berner ums Leben brachte, die nach Müllhausen in Besatzung geschickt wurden, erregte große Besorgnisse. Ich werde nur einen sonderbaren Umstand bemerken. Die Solothurner ließen den Rath durch einen besondern Abgesandten bitten, er möchte ihrem Stand zur Judikatur des klufi- schert Handels einen Doktor beyder Rechte geben, und diesem Begehren wurde nicht entsprochen. Man schützte die Krankheit einiger Professoren vor, und daß der Rath sich in diesem Geschäft ganz unparteyisch erfinden lassen wollte. Obschott der schwedische Agent, Ritter Rascha, im Februar zwey Schreiben von den Kantonen bekam, in welchen gemeldet wurde, daß man steh in ein besonderes Bündniß nicht einlassen könne, so pflogen dennoch im folgenden Monat die evangelischen Orte einige Unterhandlungen rnit ihm- Allein im April erklärten ste sich zur Neutralität. Im Angftmonat befand sich hier ein schwedischer Oberstlieutenant, Namens Forbes, der um die Erlaubniß zu werben steh lange bewarb, und üuch manche an steh zn locken wußte. Claudius Gon- thier nahm eine Compagnie Reuter an, und war auch nachgehends der erste, der die Stadt Rheinfelden aufforderte. Andre mehr erhielten Hauptmannstellen. Sie wurden aber alle verwiesen. Der U-Kap. Erste Mth- des dreyßigjährigen Krieges sog Der Fortgang der schwedischen Waffen verschafte hier verschiedenen Schriften und Kupferstichen , die wider die Jesuiten herauskamen/ starke» Abgang. ^ Einer dieser Kupferstiche stellte Jesuiten vor/ die Urkunden und Friedensbriefe zerrissen, Geld und Wein von den Bauern abpreßten/ und allerley Waffen mit diesem Gelde kaufte». In der Entfernung sah man einen umgekehrten Stuhl, mit einer Jesuiten-Mütze am Boden, wie auch Schweine, die Schafe auffraßen. Die Reimen aber, die das Kupfer» stich erklären sollten, lauten wie folgt: Was oben ist, soll unten seyn» Die Kapp' wird nicht genesen. Denn sie lang der christlich G'mein Ein Bürd' und Joch gewesen. Ein anderer Kupferstich zeigte eilf Jesuiten in einer Stube, die Flachs rauften, oder spönnen, und dabey die poßirlichsten Figuren machten. Die Ueberschrift war: „ Jüngst verwichener Zusammenkunft des Generals Tilly und seiner Rathgeber, der Jesuiten, in einer Rockenstube." Von den Reimen folgende: Jetzt kehri sich nun das Glücke» Jetzt weisen sechsten sich der Jesuiten Tücke. Den (denen) vor (zuvor) das ganze Reich zu klein war, die seyn Versammelt um den Flachs, in einer Stube allein. ') Tilly war in seiner Jugend ein Jesuit- VI. Band. Q a 6 10 XVI. Periode. Erste Abtheilung -es Men Jahrh. Ey.' wer nun könnte spinnen/ Und von dem falschen Streit abwenden seine Sinnen? Es fällt das Garn zur Erden, Und will aus ihrem Thun, nicht als gar nichts werden. Den Bruder» ist nicht wohl. Der sieht zum Fenster naus. Und siehet wo der Wind herbring' ein' neuen Schmauß. Der andre hängt den Kopf, und trauert trefflich sehr. Der dritte hält eS sich für schlechte Pracht und Ehr; Doch wo er essen will, so muß er billig dran, Und in dem spinnen auch sich halten wie ein Mann. Nun spinnt ihr Bruder nun, und dehnet nicht die Flaschen Zum Zucker und Confect. Ihr sollet Knoblauch naschen. Ueber das Collaturrecht und die ehegerichtlichen Sachen im Rheinthal, waren Streitigkeiten zwischen Zürich und dem Abt St. Gallen entstanden, und die fünf katholischen Orte, die nebst Zürich und Glarus das Rheinthal beherrschten, hatten ungeachtet der Protestationen dieser zwey Stände, zu Gunsten des Abtes gesprochen , und ihm eine förmliche Urtheilsurkunde ausfertigen lassen. Schiedsrichter mußten aber die Sache schlichten, und Zürich ernannte, als solchen, unsern Oberstzunftmeister Johann Rudolf Fasch. Zürich verehrte ihm nachgehends eine goldene Kette, hundert Du- plonen an Gewicht, und eine Medaille, die er auf den Nathstisch legte, und wieder zurück bekam. Einer der im schiedsrichterlichen Spruch enthaltenen Punkten betraf die Herausgabe obgedachter Urtheilsurkunde, linder Abt wollte nichts davon hören- Nun erzählt Fäsch, u. Kap. Erste Abtl). des dreyßigjährigen Krieges. 611 in seinem handschriftlichen Tagebuch, mit aller Offenherzigkeit, wie er, auf einer Tagsatzung, die Vollziehung dieses Punktes auswirkte, und zwar folgendermaßen: „ Die von Zürich wollten kurzum das auf Pergament geschriebene, und dem Abt im I. i6ao überschickte Urtheil kasstrt sehen. Dagegen wollte der Abt seines nicht von Handen lassen, und weder mit Ja noch mit Nein sich erklären. Endlich als man ihm representirle, was für Ungemach daraus er. folgen würde, schickte er der folgenden Tagsatzung das Urtheil durch einen eigenen Boten. Als es nun im VersammlungS- Saal auf dem Tisch lag, so wollte solches keiner von den katholischen Gesandten cassiren. Da begehrte Hs. R Fäsch , als gewesener Schiedsrichter, ein Messer; dieß wurde ihm bald gegeben. Darauf sagte er: ,, Hochehrende, getreue, liebe Eidgenossen, zu Erhaltung, Friede, Ruhe und Einigkeit, will ich dieses Siegel abschneiden, und unsern Eidgenossen von Zürich geben. Den« es gehört dem Junker Escher, ihrem Mitrach." Darnach siach er mit dem Messer, durch drey Blätter Pergament , mit einem langen Schnitt. Da sprach Doktor Ziegler von Schaffhausen, mit lachendem Munde: „ Oho! diese Sau ist gemctzget." Etliche lachten daran; andere krümmten das Maul, und schwiegen." 1 6 3 3 . In diesem Jahre wurde eine Aussage von beyden Räthen erkannt, und vom Großen Rath bestätiget. Sie bestand jährlich in einem halben vom Hundert des Bey» mögens. Die Schweden hatten den 17 . Jeuncr in Kleinhü- ningen schon Wachten ausgestellt. Auf dieser Seite bs» Q a 2 612 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Meu Jahrh. setzten sie bald darauf die bischöflichen Dörfer Alschwieler und andere. Zu Großhüningen aber war eine Schanz angelegt worden / welche die Kaiserlichen noch im Brach- rnonat inne hatte«/ und aus welcher sie einst die schwedische Schanz bey Kleinhüningen überfielen / und kleine Fischerhäuser in Brand steckten. Wider die Schweden stand vornemlich der Oberst von Schauenburg mit kaiserliche» Völkern. Während dieser Zeil flüchteten ßieher ^256 Mensche«/ nämlich 1S28 Mannspersonen / 1 789 Weibspersonen und 1939 Kinder. Sie brachten mit sich 1776 Stück Vieh. Der größte Theil des benachbarten Adels rettete sich auch nach Basel. Da man gutes Einverständniß mit den Schweden unterhielt / wendeten sich an den Rath die Elsässer, der Bischof/ die katholischen Orte / die aus den Waldstädten/ und die Besitzer der umliegenden Schlösser in ihren Angelegenheiten mit den Schweden. Und kaum hatten diese in der Folge unsre Gegenden verlassen/ als jene zum Danke die Basier bey den Oestreichern einer zu großen Neigung zu den Schweden beschuldigten. Aufdie Nachricht/ daß die Spanier durch dasVctt- lin und Graubündten ziehen sollten/ um sich mit den Kaiserlichen zu vereinigen/ brachenunvermuthet/ am 26. Juny/ die Schweden mit ihrem Geschütz und Gepäcke/ unter der Anführung deS Rheingrafen Otto / durch Riehen n. Kap. Erste Abth. des dreyßigjährigen Krieges. 613 auf. Ehe der Rheingraf durchzog/ schickte er kaum eine» Augenblick zuvor einen Offizier nach Riehen/ um an» zukünden/ daß seine Truppen kommen würden. Der zu Riehen angestellte baselische Commandant/ Ezechiel Weitnauer/ ersuchte den Offizier/ er möchte den Rheingraf bewege»/ einen andern Weg zu nehmen. Dieser antwortete aber: //Es könnte jetzt anders nicht sey»/ das Volk sey in allem Anzug; ste seyen nicht Feinde/ sondern Freunde/ auch Christen und nicht Papisten; wollten ste sich da mit Gewalt widersetzen/ so sey es nicht gut/ denn änderst könne es nicht seyn." Von Riehen zogen die Schweden nach Seckingen/ wo ste ein Lager aufschlugen. Den 29 . Juny setzten auch Schweden über den Rhein/ in der Gegend vom Rothenhause/ auf Baslerboden/ und rückten mit größter Eilfertigkeit gegen Rheinfelden zu. Klagen und Vorwürfe folgten von Seiten der Basler. Indessen waren die Schweden Lm Besttz der Waldstädte. Eine gleiche Verletzung des Schweizerbodens begieng den 26. Äugst der schwedische Feldherr von Horn/ als er über Stein am Rhein durch das Thurgau gegen Konstanz an- rückte. 61^ XV. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh Drittes Kapitel- Durchzog von Wringen und Feria. 1 6 33 . Diese Betretungen des hiesigen Bodens vergalten aber die Kaiserlichen reichlich im Oklohermonat- ') *) In dem Taufbuch der Kirche bey St. Elisabethen, befindet sich folgeade Erzählung des damaligen Pfarrers. ^nnoNon1L33, octsvo, nono, et ösoirno Octoliriz trgn8ierunt uilisin no8trsm 8s8ile->m, et c^uiäein sr- instL M3NU, mil>te8 kerNinLnäi II Umnanorurn iinpe- rr>to>i8, c^ni8n8 etfunetn ersnt IIi8pgniose oopiss, 8nmiDn 8nrnm»ium nltra 20,000 , volisntes 8ecvm 12 torinentrt I>cIIios initjor:«, enm in Nnem, nt Lnntxovism et ^1- satisnt s rc'Li8 Lueciss ct Lonfoe6erstoruin prinoipnni Oermnnige miütil>u8 occupgtriin , Ni-i8scuin itein niliem, oI>8iciic>ne iiberLrent. Oolleetae kuers Ilse oopi-is ex Lsvsl'ni parlini, et 1^i-c>Isn8i eamitatn; et po8tcinain cjuatnol' »p^icls Ukeni I^anlenl^ui-zun, , 8^Ivss on8to- üisin (WaldshUt/) Seckingaln et Hlieinfeläant militi- Iin8 8uecioi8 iterum er, pvi88ent, et improvino in Nnss La8ilien8ium r>6 pottsni ^v§n8t8v H-iurJoornnt (all die Brücke zu Augsi) spprox>inc>NÄi-unt, licnnnoisto t>u!oc in 8enLtu rnsxno, Nie !VIniti8 po8t ooncioncnn rni>tntini»rn snpsr nexotiurn i8tnä llslibersnte, don8o, illi, »xniins in. Kap. Durchzog von Altringen und Feria. 615 Eine Armee von 2L000 Baiern, Spaniern und Ita- ex 8 ^Iva Hsr 6 prorumpsrs, et trsns pontem Bursas, versus portsrn 8 ti. ^.Ibani et esmpum l^unäsläinxen- sem, !n 5 ra septum ssnetae ^lsrzarstlise extra urksm, säusi^us x-izum ^Isclitvsiisr, inäe^us 8 unt§ovise xs§os xrokcisci esexsrunt, maxno eum terrore, et non exizno eum äsmno Lasilisnsium in uri)e et in s§ro; spolistis nno et altern loco udi trsnsierunt, eomlius- 1i8 riäieis ( Weinstockpfähle, Rebstecken) et ardoribus kruzikeris scl exeukisrum ixnes, eonculestis vinetis, semsntidus, ste. ^nxit terrorein: 1 °. Auoä ornnia innres impsrats kuerant, et eoräa et kortslitia et tormenta bslliea ete. (aütö NNik UN« brauchbar.) 2°. t^)uock nee inxruents isto populo xsrata kuerunt. 3°. JuocI Z. Oetobris noete rneäia kuizura et toni- trua, pluvise itsin insZnss suäitae. H'. l^uoil Helvetis in partes seissa ^issiäeret tuve temporis. O tepiäitatem Helvetise! O seeuritstsm supinain! ! I^isi äominus oustoäivisset urbern, vel dorss sx». tio potuissst occupari. Od iä ei solum, non nolris, äeiretur laus et xlc>- ria. -Vmen. iVlax. ^soodus kfsiterus Loclss- Lüssb. minister. 616 XV. Periode. Vefteyung vom Bistum. lienern, unter den Befehlen des Feldmarschalls Graf von Altringen, und des Herzogs von Feria, kam von Schaffhausen herunter/ nahm ohne Schwertschlag Waldshut, Lauffenburg und Seckingen, und eroberte mit Sturm Rheinfelde«. Der dortige Commandant und zwey andere Offiziere wurden von den Siegern jämmerlich ntederge hackt. Das Betragen dieser Truppen in unsern Grenz- dörfern zu Vuus, Hemmiken, Nußhof, Hersberg, Maisprach, Häfelsingen verbreitete überall bange Besorgnisse. Sie raubten, und steckten einige Häuser in Brand. An einem Orte machten die mistigen 25 Gefangene. An einem andern, Häfelfingen, wurden unsre Landleuke so aufgebracht, daß sie über drey derselben Skandrecht hielten, sie hierauf an einen Baum banden, und sie erschossen. Darüber sollen sie gestraft worden seyn; vielleicht durch den Landvogt. Den 6. Oktober schrieb Altringen, von Lanfenburg aus, an unsern Rath, und verlangte, doch in höflichen Ausdrücken, den Durchmarsch über unsern Boden, und Brod für seine Truppen. ') Seine Hauptabsicht war *) Die Adresse seines Schreibens war: „ Den Wohledlen, Gestrengen, Festen, Frommen; Hochweisen und Wohl- vornehmen Herren N- und R. Bürgermeister und Rath der Stadt Basel, meinen insonderö lieben Herren un- Freunden." II. Kap. Durchzug von Altringen und Feria. 617 die Stadt Breisach, welche die Schweden belagerten, zu entsetzen. Die Schweden behaupteten nachgehends, daß wenn er weder Paß noch Proviant von uns be« kommen hätte, Breisach sich in acht Tagen würde er. geben haben- Die Besorgnisse unsrer Bürgerschaft waren un. beschreiblich. Man befürchtete auch einen geheimen An« schlag von Seiten der hieher geflüchteten Edelleute. Sie wurden täglich aufgeblasener, und sprengten auf ihren Pferden in der Stadt herum. Der Rath mußte es ihnen untersagen. Er verbot zugleich, sie zum Thor hinaus zu lassen, und ihnen Waffen, Pulver, Bley und Fausthämmer zu verkaufen. In der Nacht vom 6. Oktober, zwischen zwölf und eins, ordnete der Rath Johann Rudolf Weitstem und Caspar Frieß, beyde aus seiner Mitte, zu Altringen ab, der sich nun im Kapuzinerkloster von Rheinfelden befand. Der ihnen gegebene Auftrag ist im Rathsbuch nicht aufgezeichnet worden, und statt dessen steht ein leerer Raum. Handschriften melden aber, daß, um die geheimen Absichten des Feldmarschalls auszuforscheu, sie ihm eröffnen sollten, man wäre so viel als entschlossen, die Hülfstruppen der Kantone, die auf den Grenzen in stündlicher Bereitschaft ständen, in die Stadt einzu. nehmen, nicht aus einigem Mißtrauen gegen seine Armee / sondern nur , damit man -er Stadt den Borwurf nicht 6 1 «xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7tm Jahrh. machen könnte, als wenn sie sich ganz sorgenlos einer so großen Gefahr bloßgestellt hätte. Der Auftrag war zugleich, auf die Antwort, die äußerlichen Zeichen seiner Gesinnungen, und alle übrige Umstände sehr aufmerksam zu seyn. Andre melden, daß die Abgeordneten die Vollmacht bekommen hätten, wenn Vorstellungen nichts hülfen, in den Durchmarsch zu willigen, nicht aber in Lieferungen von Brod, und mit der Bedingniß, daß unsre Dörfer verschont bleiben, und der Durchmarsch nur durch Äugst genommen werden sollte- Indessen ließ der Rath die Grenzen durch den Oberst Zörnlein besichtigen- Als die abgeordneten Räthe von Rheinfelden zurück- gekommen waren, und berichtet hatten, daß Altringen, mit dem Versprechen der strengsten Mannszucht, auf dem Durchmarsch beharre, gleichwie auf den erforderlichen Lieferungen an Brod, wurde der große Rath zufammen- berufen- Allein in dem Augenblick, wo die Mitglieder desselben ihre Plätze einnehmen sollten, kam der Bericht ein, daß die Armee über unserm Boden in vollem Anmarsch wäre, daß auf dem Birsfeld die Artillerie bleiben sollte, und daß Vorläufer zu St- Jakob und auf der Schützenmatte zu Essen verlangten, und alles zerschlugen. Doch wurde ein Soldat, der zu St. Margrethen etwas geraubt hatte, auf Befehl seiner Obern, sogleich aufgeknüpft. Den 7ten war ein Theil der Rcuterey vor den Stadtthoren angekommen, und wollten da stehen bleiben. Allein man beredete sie, gegen Häsingen im Sundgau, eine Stunde Hl. Kap. Durchzog von Altringen und Feria. 619 weiter, zu ziehen. Den bten folgte der Fcldmarfchall, und den 9ten der Herzog von Feria, mit dem übrigen Volk und der Artillerie, welche in zo bis 40 Kanonen und einigen Mörsern bestanden haben soll- Anfangs > wollte er wie bereits gemeldet worden, mit seinem Park ^ auf dem Birsfeid bleiben; man ersuchte ihn aber sehr angelegentlich, den Marsch über unsern Boden diesen ! Tag noch zu beendigen, welches er auch that. Hierauf begehrte Altringer Salz, welches abgeschlagen wurde- Das Ansuchen um Brod gegen baare Bezahlung wurde erneuert. Ob der Rath von seinen eigenen Vor- rathen aus den öffentlichen und Klöster-Speichern wirk- 1 lieh verkaufte, ist ungewiß. Klug war es an ihm, in Rücksicht der Schweden, daß er, wenigstens dem Schein nach, andre Auswege vermittelte. Er lieferte freylich Früchte gegen Bezahlung, allein es geschah wieleihungs- weise, indem die östreichischen Edelleute und Angehörigen die Früchte hieher geflüchtet hatten, versprochen hatten es zu ersetzen. ^ Klagen von Seiten Frankreichs und der Schweden ertönten oller Orten wider Basel; doch wurde endlich I Frankreich besänftiget. Den 19. April des folgenden Jahres erhielt der Rath von dem Herzog von Rohan die schriftliche Zusicherung, daß der König ihn wegen des kaiserlichen Durchzugs vollkommen entschuldiget halte. 620 XVI. Periode- Erste Abtheilung des Meri Jahrh. Die Schweden klagten nicht nur über den Durchmarsch , sondern über die Lieferungen an Brod, und auch über die Verproviantirung der Festuug Breisach, deren hiesige Kaufleute und Schiffleute beschuldiget wurden. Ueber die erste Klage antwortete der Rath, daß die Frucht, aus welcher Brod für die Kaiserlichen gebacken worden, von der Frucht gewesen wäre,, welche östreichische Edelleute, als sie hieher flüchteten, mitgebracht hatten. Die zweyte Klage, auf welche der schwedische Reichskanzler Oxenstierna besonders drang, war schwerer zu beantworten. Manches konnte der Rath nicht verhindern, und mehrere die sich -ießorts verfehlt hatten, wurden vor Rath gestellt und gestraft. Von dieser Zeit an soll die wechselseitige Abneigung zwischen Fäsch und Weitstem entstanden seyn. Fäsch, schreibt man, war für Frankreich, und Wettstein für die Kaiserlichen. Diese Abneigung bestand in der That, und Wettstein verfertigte einst ein beißendes Gutachten Wider den französischen Kriegsdienst. Allein, was bedeutet eigentlich der Ausdruck, für diesen oder jenen Staat sey» ? ') Soll er angeben, daß einem das Herz *) Oder wie man die abgeschmackte Formel so oft tönen hört! il est veniiu sux ^utrioliiens, il est venäu sux ^nxlois, il est venäu sux klsn^ois. m. Kap. Durchzug von Altringen und Feria- 621 nicht für sein Vaterland klopfe? Mit nichte». Diese Redensart rührt von der Verschiedenheit der Ansichten her/ unter welchen man das Wohl eben dieses Vaterlandes betrachtet. Fäsch konnte für die Franzosen seyn, weil es Frankreichs Interesse war, daß wir nicht von der Schweiz losgerissen würden; und Weitstem konnte für die Kaiserlichen seyn, weil er vielleicht wußte, wie viele diplomatische Waffen die Kaiser gegen uns gebrauchen lassen konnten, wenn wir uns gegen das deutsche Reich zu parteyisch erzeigten. Zur Rechtfertigung der damaligen Regierung hat hundert Jahre später, Joh. Rud. Jselin, Professor in/ den Rechten, eine Abhandlung drucken lassen.') Es war ihm aber scheint es mir, nicht so sehr um die Rechtfertigung der Basler zu thun, als um sein System über die Grundsätze der Neutralität zu entwickeln. „ Er wolle, sagt er sogar in der Vorrede, einem wahr- heittbegierigen Leser die Grundsätze an die Hand geben, wo. reuS andere dergleichen Falle, welche sich fürterhin zutrage« möchten, mit gutem Grunde beurtheilt werden könnten " Und eben diesem System werden gewiß wenige unter uns bevpfiich. ten. Solches wird in der Abhandlung selbst also vorgerra- gen: Wenn aber, wie denn gewiß geschehen, einmal die ') Historischer und politischer Versuch von dem Durchzug der kaiserlichen und spanischen Armee... im I. 163Z u. s. w. e t - 622 vxi. Periode. Erste Abtheilung des 17ten Jahrh. Neutralität geschlossen worden , und sich dos Land neutral er« klärt, wird gefragt, ob einem der kriqendcnTblile dr Durch, zug durch das rnu'ral. Tcr-itorium, ohne Violativn der ver. sprochcneu Neutralität könne gestattet werden? Kurz hierauf zu antworten, distingnire ich also; Entweder haben sich die zwev kriegenden Theile dahin vcrxflich. let, den Boden der neutralen Parten nicht zu betreten; oder hat sich schlechter Dinge der neutrale Theil, sonder (ohn ) einige Ausnahme, neutral zu verbleiben erklärt. — Auf das erste antworte ich, daß der Durchzug gar wohl könne alge. schlagen werden. Gestalten sich die kriegführenden Barmen ihres Recht s, derjenige Wege zu geb auchcn, deren Ge. krauch ihnen nach dem Natur, und Völkerrecht zuvor nicht konnte abgeschl-'gen werden , von selbst begeben haben, mitbin sich selbst anklagen, wenn ihnen hernach solche Verzeihung (Verzichtleistung) beschwerlich fällt, und andre Unparteuische dessen nicht entgelten lassen müssen. So ist auch diese Obli. Mio» nicht nur gegen die kriegende Parke», sondern auch vornemlich gegen den neutralen Theil anzusehen gestalten sie sich verbunden, ihre Wege und Durchzöge also einzurichten, damit des neutralen Theils Lande verschont und keine Be. schwcrde dadurch verursacht werde. — Hat sich aber ein Volk 5!mpiic!ter neutral zu verbleiben erklärt, ohne daß die krie- gendcn Theile das neutrale Territorium richt zu berühren, sich verpflichtet haben; so ist silbiges nicht nur befugt, sondern auch verbunden, den streitenden Parrcyen den Durchzug zu gestatten, wofern selbiger ihm keinen Schaden bringt, denn in diesem Falle Niemanden obliegt, andern Vortheil zu ver. schaffen; wie uns im Gegentheil die Natur und die Pflicht zu Erhaltung der menschliche« Gesellschaft einschärfet, in al. lem des Nebcnmenschen Nutzen zu befördern. Scheint dem- nach diese Pflicht durch gewisse Folge dem andern, ein, ob. m. Kap. Durchzog von Altringen und Feria. 623 schon etwas unvollkommenes Recht zu dem Gebrauch unsrer eigenthümlichen Sachen zuzutheilen; und hat Grotius eben kein ungereimtes xrlnLixium, wie viele dafür halten, wenn er glaubt, es sey, als das gemeine Gut angefangen eigenthümlich zu werden, stillschweigend ausgedungen worden , daß ! wo Einer einer Sache höchst benöihiget sey, und der Besitzer derjenigen (derselben) nicht auf gleiche Weise bedürfe, er sich derselben auch wider Willen, und vorzüglich auch vor ! dem Besitzer oder Eigenlhumöherrn bedienen möge. Run ist unstreitig, daß dir Wege aus gleiche Weise als andere Dinge occupirt worden; sind demnach auch in gleichen Fällen eines j andern Gebrauch unterworfen, und kann aus dem, waö vorher ^'ur!s iiNperkscti gewesen , ex necessitste, ^ur-is perkeoti werden. Die roiirics selbst rathet dem neutralen Theil dieses oft an, sich der Kriegenden nichts anzunehmen, oder ihnen nichts vorzuschreiben, was für Wege sie gebrauchen sollen, wofern solches nur ohne derselben Schaden geschehen kann. j ... Gleichwie die Neutralität befiehlt, keinem Theil behülf- lich zu seyn, also befiehlt sie auch keinen zu hindern. — Wenn ich aber gesagt, die koiitica erfordere oft, den kriegenden Theilen den Durchmarsch zu gestatten; so schließe ich dabey nicht aus, daß wenn ein Volk welches sich neutral erklärt, einer durchdringenden Macht, und von welcher eine recht, mäßige Furcht zu besorge«, zu widerstehen im Stande ist, eben selbige roiltlor nicht gleichfalls aurathen möge, die Macht abzutreiben, maaße» wir nicht schuldig sind, Jemanden des Unsrige« mit unserm Schaden geni-ss.n zu lassen, und thut uns derjenige Unrecht, folglich auch Schaden, welcher uns «ine Furcht einjaget, wozu er nicht befugt ge. Wesen.'' 62.LXVI. Periode. Erste Abtheilung des t7Lerr Jahrh. Viertes Kapitel. Zweyte Abtheilung des dreyßigjährigen Krieges. Die Landstraßen waren unstcher. Im Bistum wurden, mit Erlaubniß des Bischofs, die Güterfuhren und Reisenden durch Geleitsreuter von Basel geschützt. Auf allen andern Straßen konnte aber dieses Mittel nicht versucht werden. Bey der Kaltercherberg, vier Stunden von Basel hinunter, jenseits des Rheins, wurden Kaufleute von Basel und andern Orten, die in Gesellschaft reiseten, von kaiserlichen Soldaten und Schwarz- wälderbanern beraubt und ermordet. Alle Vorstellungen an die Befehlshaber halfen nichts. Es war eine elende Zeit; auch rauben, brennen und todten eine gemeine Beschäftigung der Soldaten. Die Basier wurden daher genöthigt, steh selber Rath zu schaffen, und dieß geschah zweymal in diesem Jahre. Das erste Mal aus folgendem Anlaß. Die Kaiserlichen hatten bey Hüningen auf beyden Seilen des Rheins Schanzen. Sie schössen bisweilen auf die Basier Schiffe, und störten allen Handel und Wandel. Einst, am 30. Jenner, machten fie diesseits einen Ausfall und nahmen den Vaslerischen zweyhunbert Stücke Vieh weg. Ungesäumt wurden die Stadtrenter mit 100 Mann IV. Kav> 2ts Wth. des -reyßigjährigeir Krieges. 625 Mann Fußvolk ausgesandt, welche sich mit den Kaiser- ^ lichen herumschlugen, zwey Mann erschossen, das geraubte wieder nahmen, und zehen Gefangene machten- Zu gleicher Zeit schoß man vom St- JohannesBollwerk mit langen Feld- > schlangen in die Schanze, und durchbohrte nebst anderm ein Faß Wein, das auch geraubt worden. Den andern Tag ließ der kaiserliche Commandant alles anhalten, so in die Stadt wollte, und begehrte die Gefangenen wie- j der heraus. Es geschah, und die Zufuhr wurde wieder frey durchgelassen. Zu Anfang des Merzens siegten die Schweden aufm Ochseufeld unweit Colmar, worauf sie wieder den Meister spielten; z. B. am 19 . Merz kamen sie auf Chri- schon«, oberhalb Riehen, auf Basier Boden, und nahmen in der Kirche alle Fügungen von Bley an den Fenstern, und gössen Schießkugeln daraus. Auch besetzten sie die zwey verlassenen Schanzen an Klein, und Großhüningen- Der Rheingraf Otto Ludewig, setzte bey Kleinhüningen mit 6000 Mann und 1 ^ Stück Geschütz über den Rhein; 3000 zogen sich nach Neucnburg, und die übrigen nahmen ihren Weg nach Rheinfelden. Seine Abneigung gegen die Stadt seit dem kaiserlichen Durchzug war bekannt. Den 17 . Merz ließ er etliche tausend Laibe Brot, 200 halb Carthaunen Kugeln, und ^0 Tonnen Pulver begehren. Zwey Deputierte wurden an ihn abgesandt, die ihm die Kriegsmunition abschlugen. VI. Band. Rr 626 xvi. Periode. Erste Abtheilung d es i7ten Jahrh. Den folgenden Tag kam er selber hieher. Allein alles lief wohl ab. Er begnügte sich mit wenigem Brote, und versprach, dre Frucht zu ersetzen. Die geheimen Räthe hielten ihn gastfrcy , und leisteten ihm Gesellschaft. Die Ausgelassenheiten und Räubereyen der Soldaten brachten aber auf den Gedanken, Schweden vom Rhein- graf anzunehmen, und solche als eine Ksuve-Oarchs in Multenz zu verlegen. Allein es gesellten sich bald so viele andere zu ihnen, daß man davon abstehen mußte. Bald darauf begehrte er Früchte und einiges Hebezeug zur Stellung der Kanone». Letzteres wurde sogleich abgeschlagen. Man ließ ihm aber 100 Säcke Roggen verabfolgen, die er theils ersetzte und theils bezahlte. Am S. Äugst ergab sich Rheinfelden, nach einem tapfern Widerstand, den Schweden. Kurz vorher hatten diese die Kaiserlichen bey St. Blasien geschlagen, und die Abtey eingenommen. Der Abt schrieb uns flehentlich, ein Fürwort für ihn einzulegen, damit das Kloster nicht verbrannt werden möchte, welche Bitte der Rath auch mit warmer Empfehlung an den Rheingraf gelangen Nach der Schlacht bey Nördlingen vom 27. Äugst des alten Styls verliessen die Schweden die Waldstädte und unsre Gegenden- Die Kaiserlichen rückten aller Orten wieder ein. Zwey Vorfälle regten zum zweyten der oben erwähnten Beyspiele des eigenen Rechtschaffens. IV. Kap. 2te Abth. des dreyßigjährlgm Kriges- 627 Den 19. September wnrde das Dorf Benken von kaiserlichen Remern und bo Bauern aus dem Sundgau angefallen, die fast alles Vieh dort erbeuteten und hierüber verschafte die Regierung zu Ensisheim weder Entschädigung noch Genugthuung. Den 31. September fielen kaiserliche Reuter von Rheinfelden, nicht weit vom Riehemer Thor, beym Nüchtenbrünnlein, einige hiesige Stadtfuhren an, spannten die Pferde aus, machten sich mit denselben davon, und schössen auf der Straße einige Bauern nieder. Fünf Reuter von hier, nebst etlichen Bauern von Riehen eilten ihnen bis an das Grenzacher- horn nach, und besprachen sie freundlich. Bald aber kam es zum Handgemenge, die Bauern nahmen den Reißaus, und die fünf Basier Reuter wurden gefäng- lich nach Rheinfelden geführt, wo man starke Ranzio- nen von ihnen forderte, und allerhand schimpfliche Schmachreden gegen sie trieb. Heimlicher Weise, ohne Wissen des Raths, ^ nahm Grasser, Obersiwacht- meister und des Raths, Soldaten von der Stadt, und vierzig Reuter, als wenn er diesseits einen Streifzug thun wollte, am Abend spät hinaus, wie z. B. Leute von Muttenz, Pratteln und, Liestal. In der Nacht vom i. auf den 2ten Oktober postirte er sich mit einigen ') Eine sonst geschätzte Handschrift meldet, daß es lam Auftrag des Raths geschehen war. Fäsch sagt ausdrücklich, ohne Vermissen des Raths. R r 2 628 xvl. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. Zimmerleuten, und seinem kleinen Corps/ außer Rheinfelden- Sobald nun die Bürgerwache des Morgens die Fallbrücke an dem Thore herabgelassen hatte/ sprengte er mit seinen Reutern dahin/ ließ auf die Wache Fetter geben / und das Thor aufhauen; ermähnte die Seinigen zur Tapferkeit und zur Schonung der Bürgerschaft; eilte den Lvsamentern zu/ wo die Räuber einquartirt lagen; schlug sich mit ihnen herum; sprengte einige in den Rhein; erschoß andere; nahm die übrigen mit ihrem Raub / und dreyßig Pferden; befreyte die hiesigen Reuter/ und kam unter Trompetenschall zu Basel glücklich an. Die kaiserlichen Gefangenen bestanden in einem Lieutenant/ zwey Reutern und einem Trompeter. Sie blieben hier bis gegen Ende des folgenden Jahres in Verhaft / und wurden alsdann / erst auf vieles Für- bitten, losgelassen. Der Rath hatte sowenig einen sol- chen Ausgang erwartet/ daß er an eben dem Nachmittag/ wo Grasser zurückkam/ Deputierte, die ihn auf der Birsvrücke noch antrafen/ nach Rheinfelden abordnete/ um nur die Herausgabe der Unfrigen zu begehren. Der Oberstzunftmeister Johann Rudolf Fäsch / der auch in seinem handschriftlichen Tagebuch dieses Vorfalls erwähnt, fügt hinzu.: „ Er hat hiemit ein Meisterstück feiner Erfahrenheit im Werk erzeigt. Dieß wird hier zum Gedächtniß verzeigt." Vorher hatte er von ihm gerühmt, daß er schon in seiner Jugend ei» wohlver- suchter und erfahrner Kriegsmann gewesen sey. Es war IV. Kap. 2 te Abth. des Lreyßlgjährigen Krieges. 629 der nemliche, den man tm gleichen Jahre beschuldigte, als wenn er unlängst einen Soldaten ermordet hätte. Den 3 . Merz beschwerte er sich darüber im Rath, und begehrte, man möchte der Sache nachforschen, er sey bey männiglich so geistlich als weltlich verhaßt. Es wurde erkannt: Soll dem Herrn Antistes durch die Herren Deputaten angezeigt werden, daß unsre gnädige Herren dieses Geschäft, den vermeinten Todtschlag, vor sich genommen, und deswegen Inquisition anstellen wollen, daher unterlassen werden soll, etwas deswegen aus der Kanzel zu reden." Nach vollendeter Untersuchung wurde Grasser unschuldig erklärt, und ihm darüber eine Urkunde ertheilt, Das Ende des Jahres gab den Geschäften eine andere Gestalt. Den 19. Oktober schloß Oxenstierna, im Namen der Königin in Schweden, einen defensiven und offensiven Bund mit Ludwig Xlll, gegen Einräumung des Elsasses und der Festung Philipsburg, bis zur Beschließung eines allgemeinen Friedens; und den 1. November rückte ein französisches Heer unter dem Marschall s Vsletts rnontrs ss kor- mers pour 8e fsirs odsi,-. (Der Cardinal kemmandtrte fünf Jahre lang das Heer in Deutschland.) i.es eom, psxnies 8u-88e8 6e Is §sr6e 6u roi svoient M8c;ue I» inareke kort xüieirlsnt. >VIsi8 vo^snt Hii'on slloit s ^le^enee, et hue psut-Ktre elle5 8eroisnt oklixess 6s pa88er le R.kin, elle8 renioriti erent su 6sr6ins>, yu'el- >e8 ne pouvoient p»88er outrs, 8LN8 oontrevsnir su trsite «je teur nztion ksit aveo 1» rnsi8on 6'^utrioUs, et eupplierent 8on Lininence äs leur perrnettrs 6e re- tourner eu Kranes , psree c^ue ki»,8gnt sutrement, i>5 en 8e- roient non seu>eineittk!sme8, rns>8 »U88i cksties psr leurs 8uperieurs. I-e Lsr6ins> e88»x^ su oonirnenocment psr 6e Konns8 psro>68 et psr 6ouoeur 6s persusUer leurg c>iek8 8 re- ku8oient 6'/ enten6re, 6e ersinte 6'eucourir la Uigzrses 6s leur re'pnkli^ue, e-ir Ü8 ns mgri^uoient ni 6s könne volonte, ni 6e cosur, il leur envo^g I'orclrs 6s msroker. Oe8 «nr'it kut ports s oe8 espitsinse, sveo mensee 6e Is8 ksirs tsiller en x,eee8 8'i>8 ^ 6e8oksis- soisnt, Is lVIsrizuis 6e 6os8tin, Lolonel 6e8 8iii88S8, s^snt 8U88i interpo8e 8on sutorite et sn 6oueeur, 8S8 Ms. rnrirclierent ooinme Ie8 e>utre8 , et 6spui8 8ervirent ^oujours parksitsmsnt dien. 63^ VXI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. und zwar zum zweyten Mal befördert. Da nun Grasscr alle Arbeit versehen mußte, wurde seine Besoldung, den 26. September, erhöht. Ueber die zuvor gehabten 8 Viernzel Korn, 8 Viernzel Haber und so Gulden in Geld, bekam er noch 2 Vzl. Korn, 2 Vzl. Haber und ISO Gulden. Vorher hatte auch der Rath, am May, dem Zörnlin, der sich im französischen Dienst ausgezeichnet, und seitdem seinem Kanton gedient, eine Honoranz von -wo Pf. zur Ergötzlichkcit gereicht, mit her Erklärung, daß nach den ausgedienten Jahren der Landvogtey, falls man ihn weiter nöthig hätte, er sich um eine ziemliche (angemessene) Besoldung anstellen lassen sollte. Den 28. Oktober eröffnete Oberstzunftmeister I. R. Wettstein, im Namen der Xlll, einen sonderbaren Vor» schlag: die Obrigkeit sollte allen Frucht-Wein« Kupfer- und Silberkauf an sich, und aus der Privat Personen Handen zuziehen. Im folgenden Jahre wurde es ins Werk gesetzt. Der Feldzeugmeisicr von Rheinach ließ den 2tcn December, durch einen Doktor Stürzel, ein Schreiben übergeben, in welchem er anzeigte, daß kaiserliches Volk im Bistum Basel würde einquartiert werden, -aß aber eine löbl. Eidsgenoffenschaft nichts daher zu befahren hätte. Es scheint aber, daß der Rath dieser Zu- stcherung nicht trauete- Er erkannte lediglich: Soll IV. Kap. 2 te Abth. des dreyßtgjährkgen Krieges. 635 s gute Spach zu halten nicht unterlassen werden. Kurz darauf vernahm man, daß ein junger von Rheinach, Niklaus Wilhelm, schändliche und ehrverletzliche Worte wider die Obrigkeit ausgegoffen hatte. Er sollte vor ! Rath zu Rede gestellt werden; allein er machte sich fort, und wurden seine Reden uä aeta genommen. Es herrschten seit einiger Zeit ansteckende Krankheiten, also, daß in diesem Jahre 2545 Einwohner, und Sey tausend geflüchtete Bauern, Weiber und Kinder starben. Der Rath begehrte vom Stadtarzr einen Bericht, was zu Breisach für eine Krankheit regiere. Er antwortete, daß er noch nicht befinden könne, daß es die Pest sey, sondern sonst ein hitziges Fieber, dabey etwas Malignität, wovon man sich wohl vorziehen solle." Es wurde verboten, Leute von inficirten Orten einzulassen, und dem Commandanten zu Vefort besonders geschrieben, daß man von den Seinigen Niemanden hereinlassen würde, weil man vernehme, daß die Pest dort regiere. Während dieser Seuche verlangten die Berner von uns einen Arzt. Die medicimsche Fakultät berichtete aber, unterm 19. Merz des folgenden Jahres, daß keiner gesinnet sey, sich nach Bern für einen Stadtarzt bestellen und gebrauchen zu lassen. Eidsge- nössisch war es gewiß nicht; doch lese man weiter unten. Von der Theurung gibt uns einen Begriff der Preis des Holzes/ das bis auf 18 Pf. das Klafter zu 636 xvi, Periode. Erste Abtheilung des 17ten Jahrh. stehen kam, und der Preis des Kalbfleisches/ das man um einen Batzen verkaufte. An Fuhren war auch wenig zu denken, und der Landmann mußte seine Frucht auf dem Rucken meistens hteher tragen. Den 27ten Ienner wurde Mischeltgut den Bürgern um 17 Pf. ro ß. und den Fremden um 20 Pf. gegeben. So groß war das Elend in der Nachbarschaft, daß innert sechs Monaten, unter dem einzigen Riehemer Thore, achttausend Bettler abgeholt, und in die elende Herberge geführt wurden. Die Rebberge droheten auch mit Verlust- Den 15, May gingen die Reben, durch eingefallene Reife, gleichsam zu Grunde. Doch druckten sie frischerdingen hervor, und man bekam noch eine gute Weinlese. 1 6 3 6. Der Feldmarschall-Lieutenant, Graf von Colloredo und der Generalfeldzeugmetster von Rheinach begehrten schriftlich, den 20 . Ienner, man möchte etlichen kaiserlichen Regimentern zu Roß und zu Fuße, den Paß über die Btrs, und zu Äugst über die Brücke, Rhein- felden zu gestatten. Ein Doktor Haugen hatte das Schreiben »verbracht. Die Räthe Leonhard Wenz und Niklaus Bischof bekamen den Auftrag, mit dem Abgeordneten zu sprechen, und inständig anzuhalten, daß unsere Landschaft mit solchem Durchzug verschont, oder poch so lange damit eingehalten werden möchte, bis die IV. Kap. 2teAbth. desdreyßigjährigen Krieges. 63 - Kantone Dessen verständiget werden könnten; wofern aber deren keines zu erhalten wäre/ ihn zu ersuchen, die gute Fürsehung zu thun, daß solcher Marsch, welchen wir mit Gewalt nicht zu verhindern vermochten, ohne unsrer Unterthanen Schaden geschehe. Alle Vorstellungen waren aber vergebliche Arbeit- Gegen Ende Jenners hatten die Franzosen Alt- kirch eingenommen. Im Hornnng rückten 2000 Reuter vorn Bodensee herab, und der Oberst Graf von Lichtenstein erhielt von unserm Rath die Erlaubniß, mit einigem Volk über die Wiesenbrücke das Land hinabzugehen. Zwey Herren wurden verordnet, um ihm den Marsch anzuweisen. Den 11. Hornung ließ der Herzog von Rohan, der eine Armee tm Ellsaß anführte, Früchte begehren. Es wurde ihm gestaltet, einige zu erhandeln, und Brot daraus backen zu lassen. Den 1^. ließ der Herzog von Lothringen, kaiserlicher General, 2000 Säcke Früchte, Zoooo Pfund Brot, und 200 Sacke Haber fordern, und auch um die Erlaubniß anhalten, mit zehentausend Reutern über die Rheinbrücke zu ziehen. Letzteres wurde abgeschlagen. ,, Man werde es, war die Antwort, zu keinen „ Zeiten gestatten; dieß lauft vollkommen wider die- 638 XV. Periode. Befreyung vorn Bistum. » Neutralität; ') man könne sich auf keine Weise da- „ rin einlassen; er solle die Stadt mit dergleichen Zu- r> muthunqen verschonen. Würde er aber Schiffe von „ oben herab bringen lassen, so sey man willig, solche „ ungehindert durchzulassen." ') Betreffend die Früchte, so erhielt er 200 Sacke Haber gegen Bezahlung; er erhandelte Früchte von Partikularen, und jedem Soldat wurde gestattet, für den Werth von einem Gulden Brot zu kaufen. Zu Ende des Monats machte sich eine starke kaiserliche Partey irgendwo über den Rhein, und zog über die Dornacher Brücke (Schweizer-Boden) ins Bistum Basel. Den 18 . Merz kam der Herzog von Rohan hier an. Drey Räthe und viele Bürger zu Pferde, die ihm *) Wider die Sicherheit der Stadt und ihrer Bürger, nicht aber wider die bisherigen Beyspiele von Neutralität. Denn, wenn es gerecht ist, durch die Dörfer eines neutralen StaatS zu ziehen, so ist eS eben so gerecht, durch seine Städte den kürzern Weg rinzu- schlagen. *) Folglich, wir wiederholen es, war es nicht um Neutra- litat zu thun, sondern nur um die Sicherheit der Bür- gerschaft der Hauptstadt. lV. Kap. 2te Abth. des dreyßigjährigen Krieges 63S entgegen geritten waren, begleiteten ihn bis in den Domhof, wo er abstieg. Einige Kanonen feuerten bey seinem Einritt- Zwey Tage hielt er sich zu Basel auf. Er erhielt nicht nur die Erlaubniß, das benö» thigte Brot für sein Volk zu erhandeln, sondern auch den Durchmarsch durch Sissach und über die Schaf- j matte für 4000 Mann zu Fuße, und ^oo Reuter. Den I9ten musterte er sein Volk nahe bey der Stadt auf dem Hegenheimerfeld, und den 20ten zog er so ge- ! schwind bey der Stadt vorbey, -aß man in wenig Stunden keine Merkmale mehr davon hatte. Bald war er in Graubündten, und eroberte das Veltlin. ! Den i. April zog der Herzog von Lothringen mit vier Regimentern ganz unvermuthet über unsern Boden von Rheinfelden her in das Sundgau. Es ge- i schah ohne Schaden der Landschaft. Doch hatten vor» her die von Pratteln und von Muttenz, um mehrerer Sicherheit willen, ihr Vieh in die Stadt geführt. Im Maymonat begehrte der Herzog noch den Durchpaß für 3S00 Mann, die im Frickthal herum lagen, und ins Elsaß ziehen sollten. Eine Gesandtschaft sollte trachten diesen Marsch abzuwenden; sie er» hielt es aber nicht, und diese Truppen marschierten am gleichen Tage nahe bey der Stadt vorbey. Zum dießjährigen Aufbruch für Frankreich gaben 6^0 XVI. Periode. Erste Abtheilung des irten Jahrh. die Basier kein Volk, und da verschiedene Bürger sich in fremde und besonders in schwedische Dienste begaben, wurde ihnen das Bürgerrecht aufgesagt. Im Bistum waren im Wtntermonat Schweden, und im December Kaiserliche. Der französische Ambassador Meliand berichtete den 23. July: wie der Oberst Schmidberg, zu Diensten des Königs, etwas Volk nach Frankreich schicken wär- de. Weil nun eine geringe Anzahl desselben sich bereits auf unsrer Grenze befände, so sey im Namen des Kö- nigs, sein Begehren, angedeutetem Volk den Paß über unsrer Jurisdiktion zu geben, mit der Versicherung, daß man alles nach Billigkeit bezahlen werde. Der darüber ergangene Beschluß bestehet in den zwey Worten: bleibt dabey. Gefährliche Nachreden wurden zu Bern wider Basel geführt. Laut Auftrag ermähnte Bürgermeister Spörlin den bischösiichen Schaffner, Rudolf Schönauer, bey seinen bürgerlichen Eiden, in allen Treuen zu eröffnen, was doch zu Bern ungleiches von der Stadt geredt worden sey. Hierauf zeigte der Schafner an, daß Herr Schuldheiß von Erlach, (Herr zu Spiez,) zu ihm, als er einen Paß und die Erlaubniß begehrte, etwas Frucht zu erhandeln, gesagt hatte: „ Äst au IV. Kap. 2Le Abth. des dreyßigjährtgeir Krieges. 6^1 „ Man sey der Vasler gar müde, weil man vernehme, daß alles nach Vreisach geführt werde; und er halte solche Leute, die es thun, für Erzverräther." Es wurde dem Rath zu Bern geschrieben, mit dem Ersuchen, diejenigen zu nennen, die bey ihm Früchte gekauft hätten. Die Auslieferung eines östreichischen Ausreißers wurde begehrt, aber abgeschlagen , weil, stehet im Raths. Luch, vermöge bis daher gepflogener Neutralität, niemals gebräuchlich gewesen sey, dergleichen Personen auszuliefern. Doch wurde zugleich dem Ausreißer angezeigt, seine Gelegenheit anderswo zu suchen. Um dem Vorkauf zuvorzukommen, zog der Rath den Ankauf der Früchte, -es Weins, des Silbers nnd des Kupfers ausschließlich an sich, nur wurde jedem Bürger gestattet, sich einen kleinen Vorrats) an Frucht nnd an Wein anzuschaffen, und der Rath ließ alle Häuser durchsuchen. Die Hungersnoth war in den umliegenden Provinzen so erschrecklich, daß kein todtes Thier, als Hunde, Katzen, Mäuse, unangetastet blieb. Die Leichname junger abgestorbener Menschen dienten öfters zur Stillung des Hungers. Von Müllhausen bis hieher fand man am 2. Jenner, eilf todte Menschen, die vor Hunger und Kälte gestorben waren. Eine Mutter zu Nixheim kochte und aß ihr eigenes Kind, so zuvor gestorben war« Im Ss Vl. Band, 6^2 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh- Merzen zankten sich die Hüninger, am Schindqraben vor dem St Johannes Thor, um ein Aas. und rissen einander, im Ausschneiden, solches unter den Handen weg. Und nach obrigkeitlich aufgenommenen Kundschaften soll es erwiesen gewesen seyn, daß Aeltern ihre Kinder geschlachtet hatten. 1 6 3 7. Auf einer Tagsatzung im Merzen beschlossen die Gesandten, daß keiner der kriegenden Parteyen einiger Durchzug gestartet werden sollte- Die Basler behielten sich aber vor, daß, wo dergleichen Fälle, wie jene, die sich vorher zugetragen hatten, und sie zu widerstehen nicht vermöchten, indem sie alsdann genug mit Verwahrung ihrer Stadt zu thun bekämen, sie bey den übrigen Orten sür entschuldiget gehalten werden sollten. Den 14. May wurde dem Obersten von Reinach -er Durchpaß sür die kaiserliche Artillerie und 200 Pferde bewilliget, welche der Kaiser in die Grafschaft Burgund sandte. Eben -n diesem Monat, am 7ten Satte der König in Frankreich einen Einfall in diese Grafschaft beschloss n, der auch noch vor Ende des Monats die Belagerung von Dole nach sich zog. Der französische Proviantmeister halte Früchte aller Orten zusammengezogen, und wollte sie in Basel IV.Kap. 2te USlh- des drcyßigjährigen Krieges-643 lagern- Der Rath schlug es Ihm, so wie dem französische» Ambassadoren, Meliand ab. Den 23. May kamen auch kaiserliche Abgesandte, tim die Anlegung eines solchen Magazins abzurathen; und der Rath versicherte ihnen, daß man entschlossen wäre, die Neutralität zu halten. Doch wurde den 4 8. Juny dem Ambassadoren gestattet, zweytausend Säcke Früchte durchzuführen. Den 3o. May singen die Kaiserlichen an, eine ansehnliche Schanze zu Kleinhüningen, beym Ausflust der Wiese, auszuwerfen, mit zwey Stücken und neunzig Mann, unter dem Commandanten Kcmpf von Angerich. Die hiesigen Einwendungen halfen nichts. Diese Schanz sollte mit halben Monden erweitert, eine neue Batterie zur Bestreichung des Rheins, wie auch eine zweyte Schanz angelegt werden. Es befand sich auch, oberhalb der kleinen Stadt, gegen Grenzach zu, ein solches Werk. Die Deutschem blieben aber dort nicht lange, und es wurde im I. 4639 auf Befehl der Schweden geschleift. Die Mildthätigkeit der Bürger half dem von den Kriegsdrangsalen niedergeschlagenen Geist. Es wurde für Zweybrücken, Frankenthal und Jseuburg, für die bedrängten Reformirten eine Steuer eingesammelt, dis 4965 Pf. 7 K- 6 d. abwarf. S s 2 E XVI. Periode. Erste Abtheilung des! 7tm Jahrh. Den 21. Brachmonat zogen uiianqefragt viele kaiserliche Soldaten diuch Riehen ins Frickthal. Die Aiuückunq des in französischem Solde stehenden Herzogs Vernarb von Sachsen Weimar/ bewog den Rath, eidsgcnöffische Repräsentanten zu begehren. Es kamen solche von Zürich, Bern, Luzern / Schweiz / So- lothurn und Schaffhansen. Diese sechs Repräsentanten saßen/ vereiniget mit sechs Abgeordneten des hiesigen Raths täglich vom 22. bis zum 28 ten Heumonat. Eine Folge ihrer Berathungen war es/ daß man oberhalb St. Jakob eine Brücke schlug/ und die Virsbrücke abdeckte/ damit die ekwan durchziehenden Völker von -er Stadt abgehalten werden möchten. Auf die streifenden Parteyen und einzelnen Reuter, die sich auf hiesigem Boden mit Rauben abgaben / wurde in diesem/ wie in den vorhergehenden Jahren oft geschossen/ und mancher büßte das Leben ein. Vor einem oder zwey Jahren hatte ein Ausreiffer und einer von Liestal zwey Personen auf freyer Straße angegriffen und beraubt. Sie wurden zwar beygefängt, all.in der Liestaler wurde, auf des Vaters Bitte um Gnade, gegen eine ernstliche Urphede entlassen, und nur, auf weitere Begnadigung, ehr-und wehrlos erklärt, und r) ES waren der neue Oberstzunftmeister, der alte Biir. germeister und vier Räthe. IV. Kap» 2 te Abth. des dreyßigjährigm Krieges. 6^5 verurtheilt, sich aller Ehrengesellschaften zu muffigen. Das Liestaler-Amt mußte 326 Mann allezeit zinn Äus. zuqe bereit halten. Zum ersten Fähnlein gehörten 22 Musqneten-Schützen, und 10 Mann in Rüstungen mit Spießen. Zum zweyten Fähnlein gehörten 22 Mus- queten und 10 Mann in Rüstungen. Zum Panner gehörten der Schuldheiß als Pannerhauptmann, einer der dortigen Räthe als Fähndrich, 5 -L Musqneten, 38 Mann in Rüstungen / und ferner auf den Nothfall 80. ') Der östreichische Commandant zu Lanfenburg ließ tm December Schiffe anhalten, die Salzfässer der Stadt zuführten Da seine Antwort auf die übers i ick en .".lagen sich lange verzögerte, so wurde der Entfthluß gefaßt, die östreichischen Fruchtschiffe ebenfalls anzuhalten. Johann Kindweyler, der hiesige Postmeister, wurde den 2. Äugst vor Rath zu Rede gestellt: warum er al' les, was hier in der Stadt vorgehe, auch von der Obrigkeit selber verhandelt werde, mit Untermischung der Unwahrheit an andre Orte berichte, wie denn aus seinem an Hn. Dr- Haugen abgegebenen Schreiben sich erscheinen thue, worin gemeldet wurde, daß für Hr. General clu HaUier dreyßig tausend Leib Brod *) Bruckners Merkn), p- 1108. Er spricht übrigens nur von der Stadt Liestal, und nicht vom Amt; welches nicht wahrscheinlich ist. 6^6 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7tm Jahrh. gebacken werden; welches doch nicht sey. Er versuchte sich damit zu entschuldigen, daß er wegen tragenden Postamts, in Zeitungschreiben und Neuigkeiten verschicken, mit andern Postmeistern und Partikularen correspondiren müsse. Er schicke einem jeden zu, was er begehre. Hier folgt die Erkanntniß: „ Um gewisser Ursachen willen, soll ihm Kindweyler mit der Gefangenschaft, die er wohl verdient hatte, d:eßmal ver. schont; ihm aber auferlegt werden, dergleichen Zei- liingsschreiben, was sich zur Stadt und Land verlaufe, zu enthalten; sich innerhalb 8 Tagen zu einer Zunft zu thun, den gewöhnlichen Bürgereid zu prestiren, und sich künftigs dem gemäß zu betragen." In der Folge erhielt er vom Kaiser einen förmlichen Adelsbrief, der im geheimen Archiv noch aufbehalten wird. An vertriebenen armen Leuten, die sich vor den Thoren und auf der Landschaft aufhielten, starben in diesem und im vorigen Jahre, 1700 Personen, woraus sich leicht abnehmen läßt, wie groß die Anzahl der lebenden gewesen seyn mag. 16 38- Der Herzog von Weimar hatte seine Winterquartiere im Bistum, und hielt sich zu Dcllsperg auf. Man schickte zwey Gesandte an ihn, um über seine Leute Klaq-n zu führen. Sie brachten den 13 . Jeniicr das Versprechen einer Genugthuung mit zurück. Er sandte IV. Kap. 2te Abth. des drevßigjährigen Krieges. 6^7 sogleich einen Obersten hieher. Mein, in der Nacht des 18Ien, brach der Herzog mtt tausend Reutern und so viel Fußvolk über den Birsfluß, durch die Hard und Äugst, wo ihm ein Reuter todt geschossen wurde, ganz unvermutbet durch. ') Rheinfelden mußte er aber belagern ; nahm indessen Laufenburg ein. Die Landstrassen wurden so nnstcher, daß die Abnahme der Kircyen- Rechnungen auf der Landschaft, die den 2 t ten Statt haben solle, auf eine unbestimmte Zeit ausgestellt werden mußte. Ungefähr vierzig kaiserliche Reuter, unter welchen Oberst Mercy und Capitain Schmid sich befanden, kamen am 6. oder 7ten Februar oben herab von BallstaL auf Reiqoldswiel, von dorr nach Büren, wo sie, in Beyseyn des Obervogts von Dorneck, das Nachtlager htel. ten; folgendes gegen Dorneck zogen, in Willen nach Vrei- sach zu reisen. Capitain Schmid hatte nachdenkliche Droh- worte ausgestossen. Der Rath schrieb nach Zürich, Bern, Lnzern und Solothurn, wie gefährlich die Läuffen waren, da bald von der einen, bald von der andern Partey, Volk über unser und anderer Etdsgenossen Gebiet unbegrüßt zöge. ') Artillerie muß auch mitgeführt worden sey«' da er bey der Warmbacher Schlacht zwölfpfündige Kanone» hatte. 6^8 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh Den 20 . Hormmg wurde großer Rath gehalten/ und beschlossen/ den eidgenössischen Bund/ den französischen Bund / die Erbvcrein / und eine genaue Neutralität zu halten. Am gleichen Morgen hatte der Oberstwacht- metster Jona Grosser und andere Rathe dem Kleinen Rath ein Gutachten eingegeben / wie beyde Städte/ bey gegenwärtigen höchst sorglichen Zeiten/ in den nothwendigen Vertheil« igungszustcmd zu bringen wären. Das Gutachten wurde angenommen/ und/ wo ich nicht irre/ war in demselben von einer anzulegenden Schanz unter andrem die Rede. Sonderbar ist der Anhang zur Annahme: „ Soll aber dieses Bedenken der mehreren Gewalt (dem Großen Rath) nicht abgelesen/ sondern von Herrn Lberstzunflmeister angezeigt werde«/ daß etlichen Herren Deputierten aufgetragen worden sey/ ein Bedenkens zu haben/ was zu beyder Städte Defension nothwcn- dig seyn möchte." Es ist leicht zu begreifen/ daß der Kleine Rath es vermied/ in einer zahlreichen Versammlung Vcrtheidignngsanstaltcn berathschlagen zu lassen. Wie viele hätten nur die Lage ihrer einzelnen Wohnung ins Auge gefaßt! Den 28ten siel bey Beuggen zwischen Weimar und Saveili ein Treffen vor. Savelli entsetzte Rheinfeldcn/ und nöthigte Weimar-/ sich nach Laufeuburg zurückzuziehen. Eine zweyte Schlacht aber-/ bey Warmbach, durch welche die meiste kaiserlicheReutercy/ alles Fußvolk/ und beynahe der ganze Gencralstab gefangen wurde»/ folgte gleich IV. Kap. 2te Mth- desdreyßigjährigen Krieges. 6^9 am 3. Merz. Hierauf besetzte der General-Major Tu- padcl die Kleinhüninger Schanz, welche der Commandant, der sich mit den feurigen einschiffte, auf die erste Auffor. derung räumte. Anf unserm Boden selbst, bey Pratteln, fochten auch beyde Parteyen. Der Oberstlieutenant von Rosen, der zu Pfessingen im Bistum mit Zoo Pferden und noch 200 Fußvolks sich befand, hatte, am Tage der Warmbacher Schlacht, vorn H. von Weimar den Befehl bekommen, sich nach Laufenburg zu begeben; zu» gleich erhielt er aber die Nachricht, daß der Oberstlieutenant Lamboy mit seinen Reutern Rheinfelde» verlasse», und durch das Vaselische, das Land hinab , ziehen würde- Sogleich brach Rosen von Pfessingen auf, nahm seinen Weg über unsern Boden, und stieß oberhalb Pratteln auf den Lamboy. Er griff ihn und seine Leute an. Lamboy und die, welche sich retten konnten, flohen in das Solothnrnische. Ein Graf von Fürsten, berg wurde aber mit 150 Mann gefangen, und das Land hinaufgeführt. Wahrend des Scharmützels trachteten die Bauern ihre beste Habschaft iu das dortige Schloß (zu Pratteln) zu flüchten; der damalige Besitzer aber, Junker Bodeck, zog die Fallbrücke auf. Nach- gehcuds stellte ihn der Rath darüber zur Rede, und auferlegte ihm, für allen verursachten Schaden zu sieben. Auf den Sieg bey Warmbach folgte die Uebergäbe von Rheinfelden. Bey diesem Anlaß wurde das Dorf Ari- storf von den Weimarischen Truppe» ausgeplündert, der I 6Z6 xvr. Periode. Erste Abtheilung des i7tm Jahrh. Scl,aden aber geschätzt, und vom Herzog in baarem 1 Gelde eine Summe von dreytansend Neichsthalcrn über« k> m-cht. Im April brachte -er Herzog zwey Tage ^ K hier zu. Z Bey diesen Ereignissen flüchteten eine Menge Leute ^ hiehn', ohne OrdN lNg. Einst wurde dem Rath äuge- ^ zeigt, daß meie Hunderte Fremde sich beym Kornmarkts- ° brunnen, beo der Drodlaube, auf'm Baarsüßerplatz, ^ und an andern Orten schaarenweise gelagert hatten. Die Bauern, wie es schon geschehen war, ließ man an den öffentlichen Arbeiten frohnen, und im Weigerungsfall/ ausschiffen. i Der Markgraf Friedrich zu Baden-Durlack faßte > den Entschluß, um mehrerer Sicherheit willen, sammt ' seiner Gemahlin, hier, und zwar in Lukas Jselins Behausung bey St- Martin zu wohnen. Durch seinen Kammer-Sekretarium ließ er vortragen, man möchte es idm gutwillig gestatten. Der Beschluß lautete, wie folgt: „Wird Willfahr erzeigt, doch soll demKammer- Sekretario angezeigt werden, man »erhoffe, es werde > dadurch der Bürgerschaft keine Ungelegenheit verschilft werden." Bald darauf, den 27ten, ließ der Margraf ^ eröffnen , man möchte das Bpmmwasser, so vor Zeiten, , vermittelst eines angebrachten Hahns, in gedachter Woh- , uunq floß, dahin wieder folgen lassen. Die Erkanntntß. , willfahrte, dem Herrn Margrafcn zu besondern Ehren , und Gefallen, doch nur für so lange dieselben sich allhier IV. Kap. 2te Abth. des dreißigjährigen Krieges. 651 aufhalten würden. Im gleichen Jahre, den 28 . Nov. kaufte er den Hagenbachischen Hof, und ließ um die Ratifikation des Kaufs anhalten, damit dieser am Rechten (am Gericht) gefertigt werden könne. Der Spruch war: „ Zugelassen, doch, daß in der Abwesenheit des Margrafen, das Haus durch einen unsrer Bürger der alle bürgerliche Beschwerden, wie ein anderer Bürger, leide, bewohnt werde; und daß, im Falle eines Wiederverkaufs, es nur an einen Bürger, und mit Vorwissen des Raths, geschehe." Weimar hatte einen Commandanten zu Nheinfelden angestellt, der von den Gütern, so die Basier Augster im Frickthal besaßen, außer den Zehnten für die Zehn- tenherren, eine neunte Garbe unter der Benennung von Kriegszehnten, einsammeln lassen wollte. Der General von Erlach verbot, sie von den Vaslergükern zu beziehen. Wahrend der Belagerung der Festung Breisach, die sich erst am 17. December an Weimar ergab, schickte er uns (den 3. Oktober) einen von Rohlingen, geheimen Rath der Krone Schweden. Er sagte: der Herzog erwarte eine französische Armee, die ihm zu Hülfe komme, und bäte um zwey Sachen, nämlich, um den Paß, und dann, daß man ihr Brot zukomme» liesse. Die XliI hatten sich schon darüber berathen, und der Beschluß des Raths lautete wie folgt: „ Hn. von 652 XVI. Periode. Erste Abtheilung des MenIahry. Rohlingen soll durch Dcvutierte angezeigt werden: 1°. des Paffes balben, woll-e man bitten, da es seyn tonne/ daß unser Territorium verschont werde; da es aber ja nicht semi möge, uns bey guter Zeit zu aviffren, damit man notbwendiqe Anstalt machen könne. 2°. Den Mar- gueccnkern soll auch mit Ordnung Brod für die Armee zu kaufen gegeben werden, Sonst bedanke man sich des fürstlichen Grußes / und sey geneigt, Jhro Fürstl. Gnade/ so weit möglich Dienste zu erweisen; und haben bereits den Beckern befohlen/ zwar die Brodlanben zu versehe»/ doch aber dabey etwas in Vorrath für die Armee zu behalten " ') Im November begehrte» die Kaiserlichen auch den Durchpaß und Brod. Nach einem dreymaligen vergeb» lichen Versuch erhielten sie die Antwort / daß so viel es ohne Abbruch der Neutralität geschehen könne, man aus schuldigster Ehrfurcht für den Kaiser/ den begehrten Frnchlcinkauf begünstigen werde- Der französische Am« Vaffador/ und nachwärts der Herzog von Weimar / als ') Dieß stehet im Widerspruch mit dem, was eine sonst beliebte Handschrift meldet: daß man am 1. Oktober/ den Franzosen oder Schweden abgeschlagen hätte, Brod aus ihren eigenen Früchten backen zu lassen. Vielleicht hatten es die Häupter, die xiil, oder die Marrkbsrren eü Lieferanten verböte»/ die sich nicht gehörig ausweisen konnten. IV. Kap. 2te Abth. des dreyßigjährigen Krieges. 653 Breisach von den Schweden schon eingenommen war, führten bittere Klagen darüber. Es wäre nicht unmöglich, daß Weimar in Breisach manches in Erfahrung gebracht hatte, das ihn wider unsere Einwohner aufbrachte- Im Oktobermonat ließ der Rath einen Eid aufsetzen, welchen die hieher gesiüchteten Edelleute, Geistlichen, Gelehrten und andere ihres Gleichen, die größtenteils Oestreichs waren, leisten sollten. Sie konnten nicht mehr, wegen der Dauer ihres Aufenthalts, als blos Reisende, sondern als Hinterfüßen angesehen werden Der Rath erkannte zugleich, daß wer den Eid nickt ablegen würde, seine Gelegenheit anderswo suchen sollte. Sie machten aber über einen Artikel des Eides Vorstellungen. Ihr Syndikus (denn sie bildeten eine Gesellschaft aus, die ihren eigenen Syndikus, oder Wortführer hatte,) ihr Syndikus bemerkte, in der eingegebenen Bittschrift, daß sie folgende Stelle nicht beschwören könnten: » Wenn die Stadt feindlich angefochten würde, daß ste schuldig seyn sollten, sich wider mäunig« lieh, auch ihren eigenen Laudesfürsten defensive gebrauchen zu lassen." Sie baten, man möchte diese Stelle auslasten, und, im erwähnten, unvcrhoffenden Falle, ihnen gestatten, in ihren Wohnungen zu bleiben. Auf einen Rathschlag der XlH willigte der Rath ein. Im November wurden ste aufs Rarhhaus berufen, und nach geschehener Ablesung der Eidesformel, durch Abgeord- 654 xvi. Periode. Erste Abtheilung -es 17teu Jahrh. nete des Raths ins Gelübd genommen. Sie bemerkten in ihrer Bittschrift, unter andern Gründen, warum sie sich nicht wider ihren eigenen Landesfürsten gebrauchen lassen konnten, -aß wenn sie auf den Bollwerken und Wallen, in einem solchen Falle sich befänden, es wegen etlicher seltsamer Köpfe, ohne Zweifel Ungemach geben würde. Einer dieser Flüchtlinge, Reich von Reichenstein, Abstammung des uralten Rittergeschlechts des Bistums und unsrer Stadt, wollte 4o Säcke Frucht in Arau kaufen. Die Verner liessen aber nur Schweizer-Angehörigen Frucht zukommen. Er kam also den 10. Jenner beym Rath ein, und bat um einen Schein, daß er ein Auöburger wäre, gab zugleich die Versicherung, daß er diese Früchte nicht auf Mehrschatz kaufen wolle. Der Rath erkannte: Soll ihm ein unverg reiflicher Schein ausgefertigt werden, daß er ein Ausburger sey« Um diese Zeit erhielt auch einer von Barenfels einen solchen Schein. Nach Verlauf einiger Zeit verliessen unsere Stadt, Junker von Wellenberg und Junker von Audlau. Sie beurlaubten sich beym Amtsbürgermeister, dankten für den genossenen Aufenthalt, und versprachen, vermöge des geleisteten Eides, hier Recht zu geben und zu nehmen, von allem, was sich hier, während ihres Aufenthalts, zugetragen haben möchte. Im Monat Ocktober verfügte man über die fcem- IV. Kap. 2teAbth. des dreyßigjährigen Krieges- 655 den Dienstknechte und Handwerksgesellen. Ihre Herren und M »ster mußten sie bewaffnen/ und sie wurden zur Beschützung der Stadt angestellt. Zürich schlug vor (September,) ein Glückwunsch« schreiben an den König in Frankreich und an den Ambaffadoren, wegen der fröhlichen Zeitung 'es neugebornen königlichen Delphins; welches den 29ten bewilligt wurde- Weiter unten im Rachsbuch schrieb einer der folgenden Ratvschreiber: „ Dieser neuaeborne königliche Delphin (Ludwig XIV) hat, in folgender Zelt, vielen Fürstenthümern, Städten und Landern keine fröhliche, sondern vielmehr traurige Zeitungen verursacht". 1639. Die Soldaten der Hüninger Schanz pflegten alle auf Uli-'erm Gebiet D urch passi re nd e zu berauben, und der Commandant unter dem Spahlenthor klagte vergeblich. Es scheint aber, daß es nicht von Seiten der Schanz zu Großhüningen geschah, sondern von Seilen der zu Kleinhüningen, denn es wurde auch geklagt, daß die Soldaten über den Rhein, und nach- wärts wieder hinüber mit dem Raube führen. Da der Generalmajor von Erlach hier war, so wurde den 16. Februar, zwey Räthen aufgetragen, sich bey ihm über dieses Ausstreifen zu beschweren. Im Merzen erlaubte der Rath, zwey Compagnien 656 XVl. Periode- Erste Abtheilung des i Neu Jahrh. für Frankreich anzuwerben. Die Hauptlcnte hiessen , Daniel Müller und Leo Curio , beyde von Basel. Aur Lauben nennt sie auch so, so wie Mollondin aus Svlothurn, und Jost Pfeiffer von Luzern, in deren Capitularion von 1637 sich folgende bedenkliche Stelle befand: „ (JuatrevinAi clix aime» cle cor.^elei», ei .au- tani 6e mousciuetLires, tous 6e 8L nniion ei non cl'ouires, sous pöins cl'ötvö prompterrieni casses . . . . äe lo. conäuire (la eompLAnie) ei smre rnaroder oü et ciuanü sa ML^ebte cle«ire- 1 L, pour en retenir seiviee enver« ei eonire ton«, reserve eonire se« 8e>Zneui'8, Luperieurs ei Ie8 allies äe8 I,iZus8." ') Der Herzog von Weimar besaß bende Ufer des Rheins. Den 12. Heumonat kam er von Nheinfelden nach Basel, besuchte die Hüninger Schanzen, ertheilte den Befehl, die bey Kleinhüningen abzubrechen, setzte sich zu Hüningen, wo er sich schon nicht wohl befand, auf den Rhein, und fuhr nach Ncuenbnrg. Dort mußte er sich zu Bette legen, und den I8ten nicht ohne Verdacht beygebrachten Giftes, starb er im 35ten Jahr seines Alters. Nach seinem letzen Willen bekamen das Commando über seine Völker, der General von Erlach, Graf ') Siehe weiter unten. iV.-Kap. 2 te Wth. des dreyßigjahrigm Krieges 657 Graf Wilhelm Otto von Nassau, Reinhold von Rosen, und Oehem. Sie erwählten bis auf weitere Verordnung von Frankreich oder Schweden, Erlach zu ihrem Haupt- Frankreich schaffte sogleich das nöthige Geld, und der Herzog von Longueville, Henri äe Lourdon ^ wurde Oberbefehlshaber der Armee. Den 17. Heumonak zeigte der schwedische Oberst Bernhold dem Rathsherrn Brand au, daß die Schanz zu Kleinhüningktt auf den heutigen Tag sollte geschleift werden .... man werde uns gegen eine Diskretion mit Pallisaden und andern Hölzern widerfahren lassen z dagegen sollten wir, etliche und Soldaten zu angedeutet' Demolition schicken. Der angenommene Rath- schlag der HII ging dahin: ,, Wenn das Hol; hiebest gebracht würde, so könnte man sich, der Gebühr nach- erzeigen- Weil aber die Stadt sich bis dahin der Neutralität beflissen habe, so sey nicht rathsam - daß man sich dieser Demolition auf einige Weise annehme. Sondern, es könnte dem Obersten Bernhold angezeigt werden, bey I. F. Gn. Hn. Margraftn so viel auszubringen, daß er durch die Seüügen, zur Schleifung -er Schanz, Hülfe erzeige; welches wohl geschehen könnte- weil sich viele margrästsche Bauern hier befinden." ) ') Im folgenden Jahre, den 2. Ienner, wurde dem Sbei'F gen, wegen der Hüninger Palissaden, ein Geschirr HM VI. Ban tu T t 65 8 XVI. Periode. Erste Abtheilung -es 17ten Jahrh. Daß dieses nicht allgemein geßel, mögen folgende Auszöge aus den Nachschriften vom 22ten beweisen: „Ludw. Ruch der Schrffmann, und Georg Keller der Metzger, jmd zu Rede gestellt worden, daß ste letzten Mittwoch, als aus Befehl unsrer Gn. Herren, Herr Capitaine Schweizer ste freundlich ermähnte, der Pallisaden von der geschleiften Höninger Schanz muffig zu stehen, weil man selbige, gegen Abtretung der Gebühr, zu obrigkeitlichen Handen zu ziehen gestnnet sey, ihre böse Mäuler eben tapfer gebraucht, und sich ungescheut verlauten lassen ,, die durch sie ausgezogenen Pallisaden ehender über einen Houftn zu schlagen und mit Feuer zu verbrennen, als solche der Obrigkeit verabfolgen zu lassen; ja di.je- nigen, welche selbige würden abholen wollen, ru erschies- sen." Diese ungestümen Frevler wurden zur Haft gezogen, besprochen, und dann auf Wasser und Brod in den Wasserthurm gethan. Indessen ließ man beym Statthalter von Schopfheim Bericht einziehen, was sich sowohl unter dem Thor, als zur Hären (einem Gesellschaftshause) wegen Schlaghändel» zugetragen habe. Einige Tage darauf wurde der Postmeister Kindwieler über Nacht in den Thurm gebracht, weil er Neuerungen ') herein zu bringen, sich unterstanden hatte. 84 Loth Gewicht verehrt: vermuthlich von vergoldetem Silber. ') Neuerungen statt Neuigkeiten. Nonvesute's statt nouvelles. VI. Kap. 2te ASch. des dreyßjgjährigen Krieges. 659 Kur; darauf, den 31. July, zeigte der Oberstzunft- meisier Wettstein an, wie etliche vorn Adel, bey nächtlicher Weile, allerhand Jnsolentien mit Schiessen, Schwä- ren, Herausfordern, verübten. Vermuthlich war es , aus Freude über die Nachricht vom folgenden kaiserlichen Ansinnen. Ein am 3. Angst im Rath verlesenes Schreiben des Kaisers accreditirte Hn- Sigmund Häusern von We- Verleben, des Kaisers Rath und des Reichs lieber Getreuer, der, zu Beförderung Ihr» K. Maj. Diensten, be selcht war, bey unsern Gn- Hn. sich anzugeben. Vorher hatten die XIII sich über dieses eingelangte Schreiben berathen, und den nähern und eigentlichen Auftrag des Abgeordneten vernommen. Der Kaiser Habs gut befunden, ein rnLnärwum Lvoeatoi imn aufsetzen zu lassen, in welchem er alle Deutsche bey höchster Ungnade avocirte, und sie angemahnt wurden, die schwedische Partey zu verlassen. Der Kaiser begehrte zugleich gedachtes manäutum nicht nur hier drucken, sondern auch an unterschiedlichen Orten assigiren zu lassen- Die Herren XI!I schickten Hn. Oberstznnftmeister Wettstein, Hn. Wenz und Hn. Bischof an den Abgeordneten, um, nach verrichtetem gebührendem Eompliment folgenden Bescheid zu ertheilen: „Unsren Gn- Hn. falle eben beschwerlich, ick das Begehren zu willfahren, sintemal zu besorgen wäre, einer Stadt Basel hierdurch eine große Ooriiusion und Oissi^Ltion bey der schwedischen Partey verursachen/ 660 XVI. Periode. Erste Abtheilung des 1 /teilJahrh. und ihr selbst alles ungutes u d große Feindschaft über den Hals ziehen würde. Zudem so könnten Sie (die Räthe) ohne Wissen übriger Eidsgenoffen, auf dieses Begehren mit keiner Willfahr begegnen. Es haben unsere gn- Hu. sich jeweilen der Neutralität beßrssen; begehren dabey zu verbleiben; mit Bitte, es wolle der Herr Abgesandte eine Stadt Basel dießorts verschonen. Sonst sey man geneigt, ihm alle beliebende Dienste zu erweisen." Hierüber thaten die Deputierten Relation und fügten hinzu, der kais. Abgesandte hätte noch auf dieß allein gedrungen, daß cingeregtes manäLtum rrvocaw- rium wenigstens allhier heimlich gedruckt werden möchte. Von diesem wollte er nicht abweichen. Es wurde also im Rath eine Umfrage gehalten, und der Beschluß fiel dahin: Bleibt beym Rathschlag der XIII, und soll dem kais. Abgesandten angezeigt werden, falls er nochmals darauf dringen wolle, daß mehr erwähntes man- ÜLtum avoerUoriuin möchte allhier gedruckt werden, müßte man es nothwendig an übrige Eidgenossen gelangen lassen und derselben Gutachten darüber einholen; wodurch sich das Geschäft verweilen würde. Inzwischen könnte er wohl andere Gelegenheit haben, sein Vorhaben em andern Orten ins Werk zu richten. Wen; und Bischof bekamen den Auftrag, es ihm zu ei öffnen. Den I7ten August kam der Herzog von Longue- ville hieher- Die Bürgerschaft stand im Gewehr; ihm iV-Küp. 2te Abth. des dreyßigjährigm Krieges. 66 t entgegen ritten -er Markgraf von Baden, nnd zwey De. putlrte des Raths, Niclaus Bischof und Bernhard Brand; er kehrte bey Abel Socin ein, und man verehrte ihm 2 Vterling Wein, 112 Säcke Haber, und drey Salmen- Er war es, der nachgehends, aufm Westphältscben Congresse, die Eidgenossenschaft mit Nachdruck unterstützte. Der General von Erlach, der hier ein Haus gekauft hatte, und sich abwechslungsweife zu Dreifach und bey uns aufhielt, theilte einst, während der ersten Friedens-Unterhandlungen, ein Schreiben vom Herzog unserm Räch mit, worin viele Theilnahme für die Schweiz bezeugt wurde, und welches vielleicht den ersten Gedanken zu einer Absendung nach Osnabrück erweckte. Den in der Note ') angeführten Eid schworen vor *) Eid der französischen Hauptleute: „ Ihr beyde, so mit Bewilligung unsrer gnädigen Herren und Oberen des Herrn Bürgermeisters nnd eines ehrsamen Raths dieser Stadt Basel, zu Lauptleuten verordnet seyet, werdet geloben und schwören zu Gott dem Allmächtigen, einen leiblichen Eid, daß in diesem französischen Zug ihr vornemlich auf die Ehre Gottes sehen, eure unterhabende 8oiliate8- oa in guter Disciplin halten, wider den Inhalt des mit Jhro königlicher Majestät zu Frankreich und Navarra habender Conföderalion, wie auch wider diejenigen, mit welchen eine Stadt Basel sonst in Bündniß und Vereinigung steht, sonderlich wider das römische Reich, daselbst L 62 XVI. Periode. Erste Abtheilung des 1 7teu Jahrh. Rath, im I. 1639, den 27. Februar, Daniel Müller und Leo Curio; in der Folge. und zwar im Weinmo. nar des I. 1671, Daniel Burkhart, Emanuel Fäsch und Felix Plrttec. Die Lieutenants, Fähndriche, Uuterofficiere und Soldaten leisteten auch, nach besondern Formeln, einen Eid, in welchem -es gebührenden Gehorsams gegen ihre Obern gedacht wurde. Sie schworen nicht vor Rath, sondern vor Abgeordneten desselben anf der Kanzley. Der Eid des Lieutenanten und des Fahndrichs konnte sie aber m Verlegenheit setzen. Sie sollen dein Hauplmann gehorsam seyn, und dennoch sich wider das Reich u. s. w- nicht gebrauchen lassen, auch zurückkehren, sobald sie bevdc Häuser Oestreich und Burgund, wie auch wider unsere Religionsvcrwandlen keinen Weges gebrauchen lassen, und da von unsern gnädigen Herren und Obern ihr über kurz oder lang aus bewegenden Ursachen wiederum solltet avocirr und hcimgefordert werden, denselben alsbald gehorsame Folge leisten, und euch mit cuerm unterhabendem Volk ohne ferner Bedenken wiederum Heimwegs begeben, und sonst während deö ganzen ZugS gemeiner löblicher Eidögenossenschaft Nutzen und Ehre, auch alles daö, so zur Erhaltung Dero Reputation, Ruhms und Ansehens ersprießlich befördern, das widrige aber nach eurem besten Vermögen verhüten und abwenden wollet, alle List und Gefährden vermitteln, so wahr euch Gott helft." IV. Kap. 2teAbth. des -reyßigjährkgen Krieges. 663 der Rath zurückrufen werde- Sollte nun der Hauptmann ein anderes befehlen, welchem Theil des Eides würden sie Folge leisten? 16 ^ 0 . Zu Anfang Juny wurde von hochausehnlichen fremden Herren den Häuptern vertraulich berichtet, daß die den Kaiserlichen zu Hülfe eilenden Spanier einen Anschlag auf Basel hätten. Die Eröffnung davon geschah den -iten im Rath. Im gleichen Monat wurde auch an den Rath von Ulm aus, ein kaiserliches Mandat von Ferdinand III ausgefertiget, das uns aufden bevorstehenden Reichstag zu Regensburg berief- Gram- hettsanstalten wurden getroffen. Man drang bey den Eidsgenvssen auf die Errichtung des sogenannten Defen- sionalwerks. Aber vergebens. Zürich und Bern allein versprachen 200 Mann, benöthigten Falls, nach Basel zu senden, oder für jeden Mann acht Gulden monatlich zu überwachen. Im Angst ließ uns noch Urt ernstlich ermähnen, auf guter Hut zu seyn. Endlich verschwand die erregte Beiorgniß von einem Ueberfail, und die Einladung auf den Reichstag wurde gerne als eine Unachtsamkeit der Reichskanzlei- betrachtet. In diesem Jahre gelangte die Stadt zum völligen Besitz des Dorfs Kleinhüningen, indem sie vom Markgrafen Friedrich alle seine Rechte und die hohe Herrlichkeit abkaufte. Den 23. November wurde der Kauf- 66-4 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. kontrakt zu Basel unterschrieben. Der Kaufschilling be. trug 3500 Neuttzaler, und der Markgraf versprach gegen männiglich und von jeden« Gericht Währschaft. Im Mayen des folgenden Jahres wurden die Einwohner des Eides gegen ihre bisherige Herrschaft entlassen. Ohne höhere Bestätigung wurde also Reichsgebiet Schweizerboden. Den 8. Merz errichteten die Orte Zürich, Basel, Bern, Schaffhausen, Appenzell, der önßcrn Nhoden, und Stadt St. Gallen einen Vertrag über den Abzug, der also lautete: Kund und zu wissen sey hieinit, als die Wohledeln, Gestrengen, Frommen, Besten, Fürstchtigen, Weisen Herren Bürgermeister, Schultheiß, Landamman und Räthe der Städte und Orte löblicher Eidgenossenschaft, Zürich, Bern, Basel, Schasshausen, Appenzell der äußern Moden , und Stadt St. Gallen betrachtet, so es jemalen Zeit gewesen, daß sie als nicht allein in einem Bund, sondern auch in der lieblichen Gemeinsame der wahren christlichen Religion begriffen, sich wohl mit einander verstehen sollen, daß es dieser Zeit hoch- nothwendig, sowohl im gemeinen RegimentSwesen, als in Sachen , die eines jeden OrtS Angehörige absonderlich betref. fen »vollen, freundliche Vereinigung anzustellen, und aber bisher geschehen , daß so ihrer Städte oder Orte Bürger und Angehörige mit einander sich ehelich zu befreunden, Neigung und guten Willen getragen, der bey etlichen Orten strenge und ungleiche Abzug denselben mit Schmerzen pcrhiuderlich Md nachtheilig gewesen. Wenn nun die Sache» dahin gera? IV. Kap. 2te Abth. des dreyßigjährigen Krieges. 665 then, daß jeder Stadt- oder Orts - Angewandte, andrer Enden nicht wohl als bey sich selbst, oder in der andern Städte und Orte einem / sich ehelich betrachten konnten, und wohl anständig/ ehrlich und rühmlich/ daß zu Vermehrung und Fortpflanzung mehrerer Freundschaft / Einigkeit und Liebe / eine Gleichheit in Abzügen angefaLener und ererbender Güter werde angestellt und gehalten: Haben obbenannke Städte und Orte sich mit einander beredt und vereint/ nämlich/ daß die gegebenen und versprochenen Heyrathögüter/ wie nicht weniger alle allbereits verfangene und verfallene Güter/ so ein Verlobter dem andern zubringen mag / zu Ehren der heiligen Ehe/ und die Beschwerden des Ehestandes kommlicher z» ertragen , alles Ab-und Nachzugs gänzlich und gar frey und ledig seyn sollen. Desgleichen wenn auch sonst eine Mannsoder Weibsperson / so in einander obbenaumen Städte und Orte verbürgerrechtet und wohnhaft ist/ in der andern eine/ mir ihrem allbereits habenden Gut sich begeben - alldort niederlassen und wohnen wollte/ daß selbige ohne einige Beschwer- de oder Abzugsforderung / den freye« Zug habe. Wenn aber aus einer Stadt oder Ort von den Verbürgerten derselben eine Erbschaft / Legat oder Gemacht in eine andere vermeldter Städte und Orte wird bezogen / soll von selbigen der zehnte Theil/ das ist zehn von Einhundert Gulden / und nicht mehr/ der Obrig. keit für den Abzug entrichtet werden/ jedoch mit dem ausdrücklichen Vorbehalt/ daß ein solches denjenigen obvermrld- ter Orten/ welche von altem her minder/ oder gar nichts von einander zu Abzug genommen/ an ihrer herkömmlich n Gewohnheit nichts präjndicircn/ sondern in allweg uniiachtheiug seyn solle. Und endlich da sollen die Mobilien und fahrende Hab? / und was noch rnehrereS zu taxiren/ nicht aufs höchst?/ 866 xvi. Periode. Erste Abtheilung-es i7teir Jahrh. sondern lcidentlich angeschlagen und was hiervon den Beamten und Dienern gebühren mag, von der Obrigkeit selbst aus dem was ihr gebührt und zufallt, entrichtet und bezahlt werden , und wenn nun obbemeldte Städte und Orte, was hie- vor siebt, gegen einander eingegangen und zu halten ange- nommcn so ist darum zu künftiger Nachricht und'Zeugniß, gegenwärttqeS Instrument unter ihrer aller Insiegcln aufge, richtet und für jede ei» gleichlautendes gemacht worden. So geschehen ist, den achten Tag des MonatS Marty, von der Geburt Cbrisii, unserm lieben Herrn und Heilandes gezählt, sechszehnhundert und vierzig Jahre." ') Von den ehmaligen drey Stuben der Rittergeschlech» ter und der Patricier oder Achlbürger, war noch das Haus, zum Seufzen genannt, das Eigenthum verschiedener Edelleute geblieben, die vor Zeiten Bürger zu Basel waren, und nun seil dem Kriege sich in die Stadt gefluchtet hatten. Sie verkauften solches, wegen aufge» schwollener rückständiger Zinse, dem Bürgermeister I. R. Fäsch. Nun siel es ihnen ein, ein anderes zu kaufe». Den t. Juny bewarben sie sich nicht nur um die Erlaubniß, dieses zu erkaufende Haus wieder die hohe Der Sinn scheint gewesen zu seyn, daß, die Stände sich zu zwey Sachen verpflichteten; erstlich zu einem leidcntlichen Anschlag des auszuführenden Vermögens und zweytenS, daß dir GcrichtS. und Kanzley» Spötteln von den Regierungen selber, aus dem zu be- ziehenden Abzug, bezahlt werden sollten. Allein, wenn kein Abzug entrichtet wurde? IV. Kap. 2te AM. des dreyßigjährigen Krieges. 667 Stube, und zum Seufzen zu nennen, sondern sie begehrten noch, man möchte ihnen auch dabey die vorige Gerechtigkeit angedeihen lassen. ') Allein die Antwort des Raths fiel den 3ten dahin: „ Man wisse So lautere das Rathsbuch: ,, Die allhier sich aufhat- renden vom Adel, als NittersiandeSglicder, halten durch eingelegte Supplikation an: Weil sie Hn. Bürgermeister Fäsch daS HauS und adeliche Stube zum Seufzen an Bezahlung zu überlassen sich erklärt, daß künftigS der Riktcrstand nicht allein eine andere Behausung an der vorigen Statt erkaufen, und selbige wiederum die hohe Stube und zum Seufzen nennen, sondern dabey auch voriger Gerechtigkeit sich erfreuen, und gebrauchen möchten". Hierüber wurde erkannt. „ Diese Sache ist bis künftigen Mittwoch eingestellt. Immittelst soll nachgeschlagen werden, was für Gerechtigkeit oder Freyheiten die hohe Stube gehabt, oder noch haben möchte." Den 3. Juny , steht weiter geschrieben : ,, Mein Herr Oberst. Zunftmeister Werkstein haben, des Geschäfts halben, so letzten Montag, der Vorderöstrrichische Nitterstand durch seine Ausschüsse, wegen der hohes Stube 8uxxiiLsncic> anbringen lassen, wiederum Erinnerung gethan, und ist darauf eine Umfrage geschehe:., mit was Antwort demselben zu begegnen sey. Soll ihnen diese Antwort ertheilt werden, daß man sich keiner Freyheiten oderPri- vilegicn zu erinnern habe; dafern aber sie dergleichen bey der Hand hätten, so mochten sie selbige ausweisen. Was sie der Behausung halber angebracht haben, da sie künstigs eine dergleichen kaufen wollten, und ihnen et- 668 xvi. Periode. Erste Abtheilung des MmIahrh. sich keine Freiheiten oder Privilegien zu erinnern. Wofern sie einige hatten , so sollten sie solche vorlegen. Wenn sie wieder eine andre Behausung kaufen wollten, so hatten sie sieh vorher um die Bewilligung anzumelden." Bey dieser Antwort blieb es, wovon der Schluß zugleich zeig« te, daß man sie als Fremde betrachtete, und sie folglich um so viel weniger Privilegien ansprechen konnten. Ob aber dieser Schritt mit den oberwahnten Anschlagen, wie auch mit der Einladung auf den Reichstag, in Zusammenhang gestanden, kann, aus Mangel an ächten Nachrichten , weder bejaht, noch verneint werden. Uebri- gens waren die Jnsolentien, deren weiter oben gedacht wurde, keine Empfehlung zur Erneuerung der hohen Stube- Zu jenen Jnsolentien gehört noch. was der Bürgermeister Spörlin, den 12. Februar, im Rath anzeigte: „ Die vom Adel stellen hin und wieder Tanze an. Sonderlich gehe es im Rothbergcrhofe, und im Wendelstorferhofe, ziemlich unordentlich her." Auf diese Anzeige ergieng die Erkanntniß: „ Der Oberstknccht soll den Edelleuten anzeigen, dergleichen Tanze sich künf. tigs zu enthalten, oder man werde etwas anders mit ihnen vornehmen. Die fremden und einheimischen Spielleute sollen vor Rath besprochen werden. Das Schlittenfahren soll bey Nacht, und bey Strafe einer Mark was angelegen wäre, man ihnen alödann mit gebühren, dem Bescheid werde begegnen," IV. Kap. 2te Abth. des dreyßigiährigetl Krieges- 669- Silber verboten seyn/ auch beym St. Alban Scbwie- bogen, die Ketten gegen Abend fürge sperret werden." Man hatte zur Garnison der Stadt Soldaten aus dem Zürichgau angeworben. Sie begehrten wieder heim, weil sie die hiesige Kriegsdisciplin nicht mehr ausstehen konnten. Es wurde ihnen vergönnt. 16 ^ 1 . Die Schweden, die im Bistum geblieben waren, gleich wie einige hundert Franzosen gingen über unsern Boden inS Frickthal. Der Oberst Spaar belagerte damals die Festung Hohenwiel. Eine unbegreifliche Erkanntniß erging den 20keN Oktober über eine begangene Mordthat. Etliche Bauern hatten im Frickthal an einem schwedischen Soldaten eine Mordthat verübt, und hielten sich jetzt zu Basel Äugst auf Der Oberst Bernhold begehrte ihre Auslieferung, damit das vergossene Blut möchte gerochen werden. Was erkannte der Rath? Die Bauern sollen in geheim gewarnet werden, sich fortzumachen. An Bernhold soll aber geschrieben werden, daß der Landvoqt trachten werde, die Angegebenen anzuhalten"' Den 25 teil hatte aber der Landvogt einen anhalten lassen- Der Rath schrieb ihm, nach eingeholtem Gutachten des Stadtkonsulenten, daß er den Gefangenen ledig lassen, aber ihm einbinden solle, sich unsrer Landschaft zu enthalten. E>7o xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Sollte sich aber der Oberst beym Obervogt melden, so sott er ihm antworten, daß, weil sich innert dieser Zeit Niemand weiter angemeldet, man auch überdieß von dem Bauern vernommen habe, daß der Angeklagte bereits vom vorigen Commandanten, dieses Handels wegen, abgestraft worden sey, man ihn daher wiederum ledig gelassen habe. Ein solches Verfahren läßt sich vielleicht also erklären: Entweder hatte der ermordete Schwede es verdient, oder er hatte des Basler angegriffen, oder der Rath wollte die Frage über die Auslieferungs- fälle unerörtert lassen. Der Generalmajor von Erlach wollte einige seiner Schiffe zur Sicherheit hier ins Wasser stellen, und da ihm solches abgeschlagen wurde, drohte er, eine neue Schanze am Rhein, auf markgräsischem Boden, wieder aufzustellen. Da wir zwey Compagnien in französische» Diensten hatten, so verdient folgende wenig bekannte Erzählung des Baron von Zurlauben hier angeführt zu wer- -eu: ^ I.es uvoient ksit 6an8 1e8 ks)'8-Nr>8 Nes s,i i8onniel 8 8u,88S8 serv-lnt eu krause , rstusoicnt 6s Ie8 Isi88sr racNstsr, et Ie8 teuoient pri8onnier8 LLsikune, 6>8aut, c^u'il n'/ svoit point 6s huarUcr pour Ie8 oNieier8, ni pour Isurs soI6-it8, ies aeslaraut xarjurc8 a leur xa- trie, 6s oe ^u'Ü8 etoient entrss L main arm es , avcs los korse8 6u woi 6e krause, 6^i!S uu xavs j,osse6e i>ar le roi IV. Kap. 2te Abth. des dreyßigjährigm Krieges. 67t ä'Lspszne, st oe, en vertu äs l'nllisnos dersäitnire, gus 1e8 osnton8 8ui5sss ont svso I» msi8on ä'^utriolre. l.es oolonsls, onpitsinsb st oKciers sui8ses, qui se trouvoient äsns les srrnes8 äu R.oi äs franse, reponäirsnt le 1L. Oo- todrs L I'sorit, c^ui stoit äull. Ostodrs, änts äs Üstduns, st nvoit sts spports pnr un tnnrdour. — Dn äite Dizus (süü hklgiN union Irereäitsirs ) s sts 8euleinent erixes pour les ps)'8 st terres sppsrtennntss Iiereäitsiremeot L In insi- son ä'r^utriolis nlleinnnäe, 8itue8 äsns ls voisi'ngxs äs ls 8uisss, oomins In linuts -ri8nse, ls Donits äs L; rol, les Düstre 8ei§neuries, 8svoir kslädirod, oonnne su88i Inkrnn- eile Dornte äs Lourxo^ne; tsnue srgourä'lrui pnr 1s Ho» ä'Lspszns. — Uns pnrtie äes ssntons estlroli^uss äs 8uis8s, st non tous , ont uns nllinnes psrticulisrs nves le R.o> ä'Ls- xsxns, insis pour rni8vn äu seul Duclrs äs L'Iilnn. — IIs tnslreront äs 3s venxer st ä'»8sr äu äroit äs rcpre8— 8niIIs8, n exsrssr oontre Ie8 8U^st8 äu Ho! ä'D8ps§ns, c^ui vouäront pn88sr ä'^IIsrnsZne sn Itslis, ou äulVIilnnoi8 äsns In l?rsnolrs-Dointö, st meine oontre plusisurs kju! ont su rssour8 s In 8u,88s pour Isur ssrvir ä'n8)äs, s'etsnt retires äsns äivsrs Dnntons, äsns In Dornte äs I^eufslrstsl st su- trs8 lieux, oü ils pourroient dien xg^er nu äoubls le msu^ vsi8 trsitsmsnt, kiue Ie8 Olkoiers äu Hoi ä'Lsp»§ns lonb sux 80lä«t8 8u!8SS8« V'sit su SSMP8 pres In LssseS oe 1L. Ost. 164t. ^ 16^2. Den 18. April fuhr ein Schiff mit schwedischem Kriegsvolk den Rhein herab / und unter der Brücke 672 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Meir Jahrh- durch, nach Dreifach. Bey seiner geschwinden Fahrt konnte man es nicht anhalten. Der Rath ließ Klagen führen beym General von Erlach. Dieser muß aber solche nicht übel aufgenommen haben, da er, von En- sicheim aus, den 5. November, um die Erlaubniß schriftlich bat, ein Hans in der St. Johaimis Vorstadt zu kaufen. Er fügte auch das Ansuchen hinzu , von den gewöhnlichen Beschwerden besteht zu werden. Man willigte in den Kauf und in die Vefreyung von der Wache ein. Er, und seine Erben wurden auch des Abzugs bestehet, falls er das Haus wieder verkaufen wollte, doch nur an solche Personen, die dem Rath angenehm seyn könnten. Junker von Barenfels, Besitzer des Dorfs Häsin- gen , im Sundgau, eine kleine Stunde von hier, führte sich feindselig wider die Stadt auf, und wurde im Raths-- buch ein unguter Nachbar genannt. Den 23. July ergieng sogar der Befehl, sich seiner Person zu bemei- stern 1 6 -L 37 Es flüchteten im Februar so viele Bauern aus der Nachbarschaft mit ihrem Vieh, Frucht und andern Sachen in die Stadt, daß die Befehlshaber der Armeen, welchen fast nichts an Nahrungsmitteln hinterlassen wurde, sich sehr darüber beschwerten. Ein falsches Gerücht, als wenn der General von Werth in vollem Anzug IV. Kap. steAöth- des dreyßigjährigen Krieges- 673 zug begriffen wäre, veranlaßte diese außerordentliche Furcht. Man mußte den Bauern anzeigen, daß wenn sie nicht zurückkämen, ihre Häuser würden verbrannt werden. Das Verfolgen von Räubern auf unsrer Nachbarn Gebier war stillschweigend zugelassen- Etliche fremde Reuter nahmen den 20. Hornung, obrigkeitliche Pferde bei) der Wiesen hinweg. Sogleich wurde ihnen nachgesetzt und sie zu Eimeldingen, auf markgräsischem Boden, wieder erwischt. Im Mayen wollten 60 Reuter bey Grenzach über den Rhein setzen, und plündern. Die Basler kamen dem Anschlag zuvor, und brachten sieben von jenen gefangen in die Stadt. Da die Weimarische Armee in unsrer Gegend lag, waren die Landstraßen höchst unsicher. Einer unsrer Reuter wurde vor dem Riehemerthor erschossen. Gleichfalls ein hiesiger Bürger zwischen Denken und Basel. Lörrach, Stetten und Juzlingen wurden geplündert. Die Kleinbasler getrauet?» sich nicht, an ihren Bamiritt ' zu reiten. Man vermehrte die Besatzung mit 300 Landleuten; und in der Kleinen Stadt außerhalb dem Zwinget, gegen den Rhein, fieng man an, einen Graben auszuwerfen. Die Schlacht bey Düttlingen in Schwaben vom November, siel zum Nachtheil der Franzosen aus, VI. Band. tt » 67^XVI. Periode. Erste Abtheilung des MmIahrh. und der Rest ihrer Armee hatte Mühe, über Laufen- burg ins Sundgau zu entkommen. Den 27. December kam der Vicomte 3e lurenne, als Oberbefehlshaber der Weimarischcn Armee, nach Basel, kehrte im Seidenhofe ein, und wurdevom Xllir Rath beglückwünscht. 16 ^- 4 . Die Unsicherheit -er Gegend ließ nicht nach. Ein erlachischcr Reuter wurde bey Bunß entleibt, zwey hiesige Bürger wurden zwischen Kembs und Otinarsheim von Soldaten erschossen; Kaufleute von Basel, Zürich und Straßburg wurden, auf der Frankfurter Reise mit grossem Verlust geplündert. Bisweilen folgte aber auch auf den Angriff eine gerechte Rache. Mehrere der Un- srigen schössen Reuter, die sie angriffen, todt; andre, die mißhandelt und verwundet worden, stengen die Thäter bey, und führten sie in die Stadt, wo sie den verdienten Lohn militärisch, das ist, durch die Strapatze bekamen. Die Ursache so mancher Räubereycn mag unter anderm auch gewesen seyn, daß die Truppen nicht oder schlecht bezahlt wurden. So z. B. empörte sich am 31. Merz, wegen ausstehenden Soldes, die Besatzung von Breisach. Ihr Oberst, Baron von Oison- ville» mußte sich durch die Flucht retten. Die Weimarische Armee wollte auch vom General von Erlach bezahlt seyn. IV. Kap. 2te Mth-des dreyßWhrigm Krieges. 675 Den lä. Juny wurde dem Rath berichtet/ daß der schwedische Oberst Tupadel, Ochm und Rosen, mit ihren unterhabenden Völkern neben der Stadt hinziehen sollten: eine unvrrsehene BegegniZ, meidet das Raths- buch- Sogleich bekamen zwey Räthe den Auftrag, den Oberst anfs kräftigste zu ersuchen, uns damit zu verschonen, oder wenigstens den Weg zu nehmen, welchen die hiesigen Reuter ihm zeigen würden, und die Früchte auf dem Felde ««beschädiget zu lassen. Ferner ergieng der Befehl, die Thore zu St. Alban, Steinen und Johannes, bis der Marsch vorüber, beschlossen zu halten; die Wache der zwey andern Thore durch Bürger zu verstärken; das etwa» gestohlene Vieh in Äugst aufzuhalten, und in diesem Dorf zwey Abgeordnete mit Soldaten zuschicken. Im folgenden Monat den 29ten eroberte der kaiserliche Feidmarschall Mercy die Stadt Freyöurg- Den ötcn Äugst fiel dort ein blutiges Treffen vor, und zwar zum Nachtheil der Franzosen. Den 25. Oktober kam kaiserliches Volk ins Markgrafische, und den 2. Der-- bezog das Fleckensteinische und CMofzische Regiment dort die Winterquartiere, zum großen Schaden der bereits erschöpften Landleute. Gegen Ende des Oktobers verbreitete sich das Gerücht , als wenn die Schanz zu Grvßhüningen, welche die Franzosen und Schweden inne hatten, befestiget werkt n 2 c>7c> xvt. Periode. Erste Abtheilung des Meu Jahrh. den sollte. Der Bürgermeister Weitstem und der Rathsherr Wenz bekamen den Auftrag/ Erkundignngen einzuziehen. Schon den 6. November wurde im Rath eingezogen: » Unsre gnädige Herren wollen (möchten) steh das Hüninger Geschäft angelegen seyn lassen." Worauf erkannt wurde: „ Die Herren Deputierten/ so die Gewißheit des vorhabenden Fortist cirens zu Großhünin- gen haben / sollen sich erkundigen und rcferire» . was ste in Erfahrung gebracht haben. Gleicherweise wird Herr Oberstzunftmeister Bernhard Brand behorchen Orts die Ainworc bey Herrn von Erlach zu sollicitiren nicht unterlassen." Den tuten darauf reisten Weitstem und Wenz, als Gesandte nach Brcisach, um mit den Franzosen über die Abtretung des Dorfs Großhüningen in Unterhandlungen zu treten. Es wurde ihnen zu Gemüthe geführt/ daß wir den Ort Pfandsweise lang besessen, daß wir Geld darauf geliehen hatten, daß uns aber weder Capital noch Zinse, bey der Zurückgabe des Dorfs, abbezahlt worden wären. In eben diesem Jahre, am loten April, eröffnete sich der berühmte westfälische Friedens - Congrcß, theils zu Münster für die katholischen Fürsten und Stände, theils zu Osnabrück für die evangelischen Fürsten und Stände. Den 8. Jenner wurde, aus unbekannten Gründen, ! iv. Kap. 2 te Abth- des dreyßigjährigenKrie ges- 677 > im Rath eingezogen/ daß man die Juden ausschaffen sollte. *) Die Erkanntniß war: » Weil bey jetziger Zeit, wegen der Benachbarten/ etwas Unterschied in ^ Ansehung der Juden zu halten ist, so ist es zu der neu- ! regierenden Herren Häupter Diskretion gestellt/ die mit Patenten ankommenden Juden nach Gelegenheit/ und bis auf anderwärtige Verordnung / einzulassen." Schädlicher als die Kriegsunruhen und die Juden ! war dieses Jahr -er beyspiellose Sturm vom 19 Jen- ! ner. Der in der Stadt allein verursachte Schaden wurde auf mehr als Hundert tausend Gulden geschätzt. Zu Stadt und Land zusammen soll er für eine Million Gulden verheert haben. Alle Dächer wurden abgedeckt/ und fast der dritte Theil aller Bäume niedergelegt. ^ Die Verhandlungen wegen Großhüningen wurden fortgesetzt. Weimar hatte vor seinem Tode dieses Dorf einem Namens Heerwarten/ verehrt; und der Rath war mit ihm / auf höhere Bestätigung hin, einen zehnjährigen Bestand eingegangen. Die französische Regierung zu Dreifach ertheilte zwar ihre Ratifikation, allein der Rath bewarb sich auch um die Ratifikation der Erzherzoginn Elnuäiae, und diese langte nicht ein. Hierauf wendete er sich an die evangelischen Gesandten auf ^ Schon im Oktober -es vorigen Jahres hatte man im Rath geklagt, daß sich -je Juden in großer Anzahl in der Stadt befänden. 678xvi. Periode- Erste Abtheilung des i 7 tm Jahrh- der Tagsatzung, um ihre Gedanken darüber zu vernehmen. Sie fanden, daß der Rath Besitz von Hüningen nehmen könnte, weil der Bestand zu Niemanden Nachtheil gereichte, und von derjenigen bewilligt wäre, in deren Gewalt das Dorf sich damals befände. Es geschah aber nicht. Den l 2. Merz errichtete der Rath mit dem Markgrafen Friedrich einen Vertrag, kraft dessen die beydsei- tigen Leibeigenen, die sich eines Theils in der Herrschaft Röteln, und andern Theils in der Landvogtey Riehen niedergelassen hatten, wechselseitig ausgetauscht, cedirt und übergeben wurden- Den 23, Heumonat eröffneten vor Rath Abgeordnete des Fürstabts zu St. Blasien, daß der Kaiser den Städten Basel und Rothweil den Auf rag geben würde, die Beschützung des Klosters auf sich zu nehmen. Darauf wurde aber nichts geantwortet und man schritt lediglich zu den übrigen Gegenständen ihrer Sendung. Es wurden im Rath den 8. Oktober eingezogene „ Weil verlaute, ob wäre man im Werk, zu Hüningen eine Schanz zu bauen, sollte dieses eigentlich erkundiget, und wenn dem also ist, behörigen Orts geahndet werden-" Hierauf wurde befohlen Information aufzunehmen. Das Wort Schanz möchte das eigentliche nicht gewesen seyn; denn es war schon eine Schau; zu Groß- hüningen. Richtiger drückte sich vielleicht eine anonyme iv.Kap.2te Abth. des dreyßigjährigm Krieges. 679 Handschrift aus, wenn sie, unter den ersten Gegenstän- den des folgenden Monats, denselben mit den Worten berührte: „Hüningen wird fortisicirt " Ein bedenklicher Vorfall ereignete sich den löten November. Der schwedische Oberst von Rosen wurde im Wirthshause zum Storchen durch den hiesigen Ma- jor Widmer entleibt. Den Leichnam ließ man durch das Gericht besiebnen, und die XllI trafen die erfor- derlichen Anstalten, um den Verbrecher einzuziehen; dieser hatte aber die Flucht ergriffen. Der General-Major von Erlach, jetzt Gubernator l von Breijach, lud die Häupter und übrigen XI l lr Herrn ^ zu einem Mittagessen ein, welches in einer Chronik ein stattliches Gastmal genannt wird. Sonderbar ist hierüber folgender Auszug aus dem Rathsbuch vom 2^. Nov. Ihro Ehrsame Weisheit, hat einen Anzug gethan; Weil verlaute, ob wäre Hr. Generalmajor von Erlach, der sich feit vorgestern wieder hier befindet, Sinnes und Willens, etliche meiner Gn- Herren, mit und neben andern Personen, zu gastiren; wie man sich auf solchen Fall gegen Ihro Excellenz hinwiederum verhalten wolle?" Die darauf erfolgte Erkanntniß war: „ Soll man der Einladung erwarten, und werden sich diejenigen Herren, denen es Leibes halben möglich ist, wissen einzustellen. Interim ist den Herren Häuptern Gewalt und Befehl aufgetragen, auf Mittel zu denken, wie und 680 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i 7 ten Jahrh. womit Herr von Ei lach entweder hier, oder zu Brei. fach/ von gemeiner Stadt wegen, wiederum möchte verehrt werden, und was sie also gutsinden, zugleich ins Merk zu richten." Vierzehn Tage später hielt auch der Oberst von der Grün, wie die Chronik sich ausdrückt, unsern Herren eine Gasterey Die nämliche Handschrift meldet, unterm 20Jmil), daß der Rath verboten hatte, nirgends Wein zu kaufen, als bey der Obrigkeit, den Saum zu 20 Pfund. Es war eine Anwendung des alten bischöflichen Bann- weins. Bey außerordentlichen Zeiten von Theurung mag es ein Mittel gewesen seyn, durch die verminderte Anzahl der Käufer die Verkäufer zu niedrigern Preisen gleichsam zu zwingen. 16 ^ 6 . Außer der Raubsucht der streifenden Parteyen, gab es keine Kriegsvorfälle in der Nachbarschaft. Mancher zügellose Reuter oder Soldat, der es zu weit trieb, wurde niedergeschossen. Den Jenner ließ der Generalmajor von Erlach dem Rath ein Schreiben mittheilen, so er vom Herzog von Longueville aus Munster empfangen hatte, woraus zu ersehen war, worauf die Traktaten annoch berührten, und wessen sich Jhro fürstliche Durchlaucht der IV. Kap. 2teAbth. des dreißigjährigen Krieges. 681 Herzog, einer löbl. Eidsgenosseirschaft halben in Gnaden erklärt habe." Die XIII bekamen den Auftrag, die Mittheilung zu verdanken, und dem General das Geschäft weiter zu empfehlen. Von den Anmaßungen des Kammergerichts zu Speyer werden wir im folgenden Kapitel das wesentliche anführen, gleichwie auch von der Absendung -es Bürgermeisters Weitstem auf den Westfälischen Friedenskongreß. Er verreiste den 4. December. 16 4 7. Da Lindau und Konstanz von den Schweden und Franzosen belagert wurden, so versammelten sich die Gesandten der Kantone zu Weyl im Thurgau vom 7. bis zum 21 . Jenner, und ihr Abschied wurde seitdem als Grundlage des sogenannten velensionLle angesehen. Man versteht unter veksnLisna'e die nähere Bestimmung der Art und Weise des Vertheidigungswesens in der Schweiz, bey wirklichem feindlichem Angriff, oder bloßer Befreiung des vaterländischen Gebietes, oder annähender Gefahr einer dieser Fälle. Leider wollten in der Folge mehrere Stände es für keine bleibende Verpachtung anerkennen. Die übrigen aber behielten es in den wesentlichen Punkten bey. Doch bestimmte einhellig die damalige Tagsatzung den Grund, satz, daß die Verletzung des neutralen Bodens mit der Neutralität unverträglich sey. In dem Abschied liest man: 682 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Meu Jahrh. „ Zu der allgemeinen Conservation unsers lieben Va. terlandeS hat man einhellig das beste Mittel zu seyn erachtet, nächst der Hülfe Gottes, sich der wahren Einigkeit zu befleis- sen: deswegen dann auch, in Erinnerung der hicvor mehr« malS auch gemachten Verab,cheidungen, man sich gegenwärtige. Zeit wiederum einhellig verglichen, vereiniget und entschlossen, auf eidgenössischem Grund und Boden, an keinem Orte überall auch in speoie die Stadt Constanz betreffend, einigem Kriegenden nicht zu gestatten, daß er sich darauf lagern möge, ') sondern mit gesummter Macht davon ab- halten zu helfen. Weil aber dergleichen nothwendige Vor- haben auch wirkliche Vorbereitung unvermeidlich erfordern, als war für einmal, wegen Besetzung der eidgenössischen Grenzen der projektirte Rathschlag einhellig gutgeheisscn, und dessen wirkliche Vollziehung allerseits für bekannt angcnom- men.'' Eine -er Beylagen hat zur Aufschrift: Rathschlag, wie dieser Zeit die Grenzen nothwendig zu verwahren sind. Er enthielt drey Abschnitte, für das Thurgau, das Nheinthal (nebst Sax, Gambs und Werdenberg) und die Landschaft Sargans. Hierauf folgte das Formular der Eide, welche die Commandanten und Zusätze den Landvögten schwören mußten- -) ') Veröffentlich wird keiner einen spitzfindigen Unterschied zwischen Lagern und Durchziehen machen wollen. ') Eid der Commandanten und Officiere der Posten oder Quartiere, deren sieben im Thurgau bestimmt waren: IV. Kap. 2teAbth. des dreyßigjährigen Krieges. 683 Eine andere Beylage enthielt aber einen zweyten » Ihr sollet schwören, euere anbefohlenen Posten mit Wachten, und in allweg dermaßen zu versehen, daß derselbe vor Gefahr und Uebereilung genugsam bewahrt, und der SeeurS erwartet werden möge, oder in Summa des Vaterlandes Nutzen, Ehre, Wohlfahrt und Conservatton euch äußerst angelegen seyn lassen, und dasselbe so weit befördern helfen, als euer Vermögen ist, und dazu auf- setzen euer Leib und Leben, auch eine genaue und fleißige Odacht zu nehmen, was hernach folgende Artikel euch weiter vermögen, getreulich nnd ohne Gefährde. — Ihr sollet euch unter einander gemeinlich und sonderlich be- fleißen aller Liebe, Freundschaft und Einigkeit; auch, von der Religion, und Fürsten und Herren Faktionen wegen, einander keineswegs weder schmutzen noch schmähen , und auf allen Fall je einer mit seinem Volk dem andern erforderliche Hülfe und die Hand zu bieten haben. — Auch sollet ihr euch äußerst angelegen seyn lassen, daß unter den Soldaten gute Disciplin und Ordnung gchal. ten, und ihre Pflicht und Eid, bey unausbleiblicher Strafe wohl observirt werde. — Wenn von den Armeen ebnet- halb (ehnet des Constanzer Sees und des Rheins) in unser Land mit ordentlichen Paßzetteln, jemand käme, um für baares Geld etwas zu kaufen, oder ferner dcsar- mirt fortzureißen, möget ihr dieselben in ziemlicher Anzahl wohl fort passiven lassen, und soll bev höchster Strafe, denselben, weder von euch, euer« Soldaten, noch den Einwohnern des Landes, weder mit Worten, noch mit Werken, auf einigerley Weise noch Weg, einiges Leid noch Ungelegenheit widerfahren. — Ihr sollet 68-L xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Rathschlag für die ganze Schweiz, mit folgender Abschrift:. „ Was gestalten jeder Ort lobl. Eidsgcnossen- schaft, wie auch die zugewandten und die gemeinen Herrschaften gegenwärtiger Zett, auf fürbrechenden Noth- fall aus und ms Feld ziehen sollten." Der Anfang be' stimmte die besondern Cvntingenter. Der Anschlag auch über diese Instruktion alle nothwendige Erinnerung von Hn. Landvogt annehmen, und da einer oder der andere Soldat sich fehlbar oder ungehorsam erzeigte, die- selben ihm, dem Hn. Landvogt, in Verwahrung geben, bis die Obrigkeiten solche zu sich abholen lassen — Waö ihr an .on. Landvogt auf eintretende Vorfallenbeiten, um fernere Ordre gelangen lassen mochten, und er dieselbige nicht geben, sonder» sich bey den Obrigkeiten darüber zuvor Raths erholen wollte, sollet ihr seinem Befehl einfältig bester Maaßen nach kommen. — Ihr sollet auch an allen Orten am See nnd am Rhein , wo man an- fahren, anlanden, oder hinüber seyen könnte, Pallisaden schlagen lassen, und hierdurch die Anfahrt verhindern.'' ?) 1400 Mann von Zürich, und 6 Stücke Geschütz, drey von 6 Ps. und dreu nach Beliebe». — 1800 Mann von Bern, und 8 Stücke, worunter vier öpfündig. — 1200 Plann von Lnzern, nnd L Stücke, worunter zwey 6pfün- dig. — 4oo Mann von ttry und 2 Feldstücklein. — 600 Mann von Schwy; und 3 Feldstücklein. — 400 Mann von Untcrwaldcn und 2 Feldstücklein. — 400 Mann von GlaruS, und 2 Feldstücklein. — 200 Mann von Basel - und KriegSmuuilion (in der Folge 400 Mann und ein lv.Kap. 2 te Mh. des dreyßigjährigm Krieges. 685 von Basel war nur von 200 Mann und Kriegsmunt- tion, weil unser Kanton, wegen Verwahrung seiner Grenzen, schon genug zu versehen hatte. Aus derglei» chen Ursache auch war das Contingent vor Schasfhau. sen gleichfalls nur von 200 Mann, nebst Kriegsmunition. Nun fahrt der Rathschlag fort: ,, Und dieses soll der erste Auszug seyn, und wenn er geschieht, soll jeder Ort gleich noch zweymal so viel in Bereitschaft halten. Von diesen 12000 Mann soll jede Compagnie von 200 Mann seyn, auch jeder Ort mit seinen Ehrenzeichen ausziehen. Unter jedem Hundert sollen bestellt werden: 60 Musqueten, 15 Harnisch, 15 lange bloße Spieße, und 10 Halparten. Dazu sollen verordnet werden, zwey HenNenE (HeiMer-vvus,) nämlich Frauenfelden und Bischsffözell. Auf das n.enäe»ous Frauenfelden gehören die Contingemer von 6 pfündigeS Stück.) - 1000 Mann von Freyburg und 4 Stücke, worunter 2 6 pfü»dige. — soo Mann von So. lorhurn und vier Stück, worunter 2 6 pfündige. — 200 Mann von Schaffhausen nnd Kriegömunition (in der Folge 4 oo Mann und ein Stück von 6 Pf.) — 600 Wann von Appenzell der inn. und äußern Rhoden und 4 Stücke. — 800 Mann von Abt St. Gallen und 4 Stück, worunter 2 6 pfündig. — LOO Mann von Stadt St. Gallen und 2 Stücke 6 pfündig. - 200 Mann von Viel und ein Stück. — zoo Mann von Lauwis. — 200 Mann von Lugga- ruS. — 150 Mann vou Mendris. — 150 Mann von Mein- thal. — zoo Mann von Frey-Aemtern. — äoo Mann von Sargans: zusammen 12000 Mann und so Stücke. 68ü XV7. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Zürich, Luzern, Schwvz, Zug, Basel, Solothnrn, Appen- zell, Stadt St. Gallen, MendriS, Meinthal und Freyen. Aemtern, in allem 6000 Mann. AufdaS Bischofs- zell gehören die Contingenter von Bern, Ury, Unlerwaldcn , Glaruö, Freybnrg, Schasshauscn, Abt St. Gallen, Biel, Lauwiö, LuggaruS und Sargans, in allem auf 6 M> Mann. Zu diesem 6o.,.o ftlleu erwählt werden, 2 General.Proviant, meister, 2 General-Quartiermeister, 1 Oberster über die Stücke, 2 General-Wagenmeister. 2 General.Profost und cspitsines s88s6eur I>e I'evrs 6e Laumsrtin 6u 23 Quillst 1647, su 6sntoii 6s Lclissslivube, ^u'il svoit stiert s ^lessieurs 6e Läls, siuüi c^u'L seux 6s 8slislilinii8e, uns compsxnie pour servir 6sN8 Is Heximent 6es ^^»'aes 6u Hoi. 8sliakriiou86 s^snt sscepte, il 6sstin-t uns 6c8 clisr§e8 6e Ospitains L IVIr. Lliristspli ^iezler. —» Hosemont 6e Lüls leva en 1647 uns 6em!-eompsAiiie sux §ar6e8, st Is ps88s6s ^u8c)u'su 3. ^sanvier 1630, eouples sves I» 6emi-ovmps§>iie 6e ILiexler, Llle iut reiormeo cstte snnee 1v30 , msi8 noii seile 6e 76iez>er. On iziivre Is sort 6u Lspitaine titulaire. — I.s comps^nie eouplee 6e Hor-emont et 2ie§Icr svoit ete kormee s Is liste s Linien?, et Int envo^ee Is meine snnee ^ kismliino en Itslie. ^iexler etoit L>8 6e Lourguemsltre. II iut tue eu 1661 s llievin- xen, s Is xorte 6s 8a msibon psr I2vrsr6 Ltosker, sze 6e 14 sn8, xui vouloit venxer Is mort 6e 8vn oucle, Henri Im-1'Iiurn, Ospitslne sux xsr6e8 , tue en 6uel en 1639 xsr le meine Liexler." Zu der Zeit, wo man den lutherischen Fürsten und Ständen so viel zu verdanken, und noch von ihnen zu verhoffen halte, geschah im Rath ein, für den Markgrafen von Baden beleidigender Einzug: „ Weil man verstehe (vernehme,) ob sollte Hr. Hans Balthasar Burckhardt, seines Hofes halben (Hadstatter Hofes,) mit I. F. D. dem Hn. Markgrafen in traetnüon ste. H Kap. 2te ASth. -es dreyßigjährigen Krieges. 69 1 hen, so sollte er davon/ aus gewissen Ursachen, abgemahnt werden." Auf diesen Einzug folgte die Er- kanntnist: „ Die Herren Häupter sollen Hn. Balthasav Burckhardt zu Rede stelle»/ und von ihm die Beschaffenheit eigentlich vernehmen/ um sich desto besser zu verhalten haben " Was mögen diese gewissen Ursachen gewesen seyn? Vielleicht erklären es folgende Ausmge. Im gleichen Jahre, den 2. December / würde eingezor gen: » Im Markgräfischen Hofe werde noch immerhin öffentlich geprediget/ man sollte auf gebührend« Remedirung bedacht seyn " Erkannt: „ Die Diener sollen auf die, so dahin zur Predigt gehen (Acht haben,) und dieselben sollen der Gebühr nach abgestraft werden. Die XlH sollen berathen, wie die Sache zu remediren sey." Das folgende Jahr führte das Ministerium wiederum Klagen über den öffentlichen Gottesdienst benm Markgrafen. Hierauf ernannte der Rath eine Deputation zum Fürsten. ,, Sie sollte ihm Vorstellungen machen; wenn dem Hofprediger ein Schimpf und vekpect wiedcrführe, so sollte man es der Obrigkeit nicht impukiren; man könne dieses öffentliche exsrei- tium nicht zulassen; es wäre unverantwortlich, und liefe dem Jahreide zuwider." Der Bürgermeister Wettstein verliest den West- T P 2 692 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. phälischen Congreß im November 1647, und langte den ö. December in Basel wieder an- ') Fünftes Kapitel. Der Westfälische Frieden. 16^8. Bey wichtigen Begebenheiten spürt der Leser gerne dem allerersten Ursprung derselben nach Hier finden wir nicht ohne Befremden, an der Spitze der Veranlassungen, die zur feyerlichen Anerkennung der eidsge- bin sehr gesuchter Kupferstich über einen der Friedens- - schwüre dieser Zeit, stellt unter andern Gesandten im Hintern Grunde den Bürgermeister Weitstem vor. Der Zeichner begeht darin zwey historische Fehler. Zum er- sten wurde der Weftphälischc Friede erst den 14. Oktober 1648 unterschrieben. ZwevkenS wird in diesem Kupferstich nur die Beschwörung des FricdeuS zwischen Spanien nnb den 7 vereinigten Provmzen vorgestellt, und dieser Friede wurde erst im Man 1648 zu Münster be- schworen, wo Werkstein sich seit 5 Monaten nicht mehr befand. Dieß ist ein neuer Beweis, tast Zeichnungen, Gemälde, Medaillen, steinerne Monumente nicht immer, wie mancher es glaubt, untrügliche Beweiölhünier der Geschichte abgeben. V. Kap. Der Westfälische Frieden. 693 Mischen Unabhängigkeit führten, dir Betrügereren eines Hexenmeisters. Die Schweizer wurden im Westfälischen Frieden eingeschlossen, weil die Basler auf die Besuchung des Friedenskongresses drangen; die Basler drangen darauf, weil das fpeyerische Reichskammerge» richt die Appellationen eines Insula und eines Wachters angenommen hatte; und der Rechtshandel, der den Insulg. bewog, sich an das Kammergericht zu wenden, hebt mit einer Hex ngeschichce an. In8ulL, Bürger und Professor der Rechte zu Bafel, der ein Gut bey Mönchenstein besaß, traf den 5. Merz 162^ einen Tauschhandel mit einem Ludwig Meier und seiner Ehefrau, bey welchem er sie auf das unverantwortlichste übervortheilte- Ludwig Meier war übrigens auch ein hiesiger Bürger, seines Berufs ein Arzt und Barbierer- Um diese Eheleute zu gedachtem nach- theiligem Tausch zu bereden, bediente sich .4b Insulg. eines bey ihm wohnenden Bürgers, Namens Reinhard Ruggraf, der, durch seine zauberischen Künste, wie der Rath sich ausdrückte, den Meier wahnsinnig machte, und die Frau zum Ehebruch verleitete, daher aber auch nachgehends mit dem Schwert und Feuer hingerichtet wurde. ') Bald nach dem geschlossenen Diese bisher unbekannten Umstände finden sich in einer weitläufigen Schrift, welche der Rath, wie weiter unten vorkommen wird, an den insuis richtete. 69^4 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i 7 ten Jahrh. Tauschhandel kamen die Meieri sehen Verwandten, und begehrten aus drey Gründen die Zernichtung desselben: 1". wegen der laesione Ultra climickirrm, 2°. wegen Hintansetzung gewisser rechtlicher Formalitäten, und 3°. wegen vorgefallener Zauberey. Der Tausch wurde durch das Gericht der Universität aufgehoben, Insulrr appellirke aber an das Stadtgericht. Allein der Rath erklärte die ergriffene Appellation für unzulässig. Hierauf, oder kurz vorher, entfernte sich Insula und gieng nach Paris. Von dort aus, den 1^, April 1628, kündete er das Bürgerrecht auf. Der Rath ließ seine hier noch befindlichen Güter mit Arrest belegen, bis er zu Basel selber von Mund aus das Bürgerrecht würde aufgegeben, und sonst geleistet haben, was üblich war- Nach einigen vergeblichen Versuchen beym französischen Hof, sich seiner anzunehmen, begab er sich nach Speyer, und dorh wirkte er noch im gleichen Jahre 1628 ein tVIanäLtum arrssü auf die Basier aus. Dieses Mandat, welches auch Hepraes-ckchrum, paanale »ins elaukulg, betitelt wurde, war zur Vollstreckung an den Erzherzog Leopold, an den Herzog Ludwig Friedrich zu Würtemberg, an den Landgrafen Wilhelm von Hessen, an den Markgrafen Friedrich zu Baden, und an die Städte Straßburg und Kassel gerichtet. Der Befehl gieng dahin, daß man den Basiern, ihren Aemtern, Pflegschaften, Bürgern und An- V. Kap. Der Westfälische Frieden. 6S5 gehörigen von allem dem, was sie der Enden an Zinsen, Zehenden und Gefallen einzuziehen hatten, weder Heller noch Pfennig, verabfolgen lassen sollte, bis der Insulg, des geklagten 8poIck plenarie restituirt wäre. Hierauf ließ der Rath ein an den Insula gerichtetes, und 23 Folioseiten starkes Ässonitorium in deutscher und französischer Sprache verfertigen, in welchem der ganze Verlauf der Sache, mit Mäßigung, und nicht ohne Würde, vorgetragen, die Jncompetenz des Kammergerichts dargethan, der Insula auf den I7ten Juny 1629 nach Basel xeremptorie vorgerufen, und er indessen angehalten wurde, bey einer Strafe von hundert Mark Silber zu verschaffen, daß das Speyerische Mandat abgethan, und alle etwan er- gangene Arreste aufgehoben werden möchten. Die Folgen dieses iVloniwrn waren, daß weder Iri8ula, noch das Kammergericht von ihrem Vorhaben abstanden. Man findet aber auch nicht, daß die Vollstrecker des Mandats demselben nachlebten. Es wurden zwar oft und viel die in der Nachbarschaft fallenden Gefällte zurückbehalten, allein es scheint, daß es nicht in Folge des Speyerischen Mandats geschah. Der Rath begnügte sich nicht mit gedachtem liVloniwrio, er ließ noch durch seinen Stadtschreiber eine Abhandlung über die Freyheit der Stadt aufsetzen, welche aber nur ein kahles/ fehlerhaftes und unbedeutendes Werk abgab. Mitten Unter seinen Versuchen wider die Stadt starb In- 696 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. sula. Seine Wittwe verfolgte das Geschäft, Loch ohne besondern Nachdruck. Indessen hatte das Kammergericht den Weg gebahnt / und es ergriff folgenden Anlaß , feine Anmaßungen durchzusetzen. Ein gewisser Florian Wachter von Schletrstadt, hatte im I. 16^1 acht Wagen mit Wein einigen Fuhrleuten von Basel/ aus dem Elsas hieher zu führen, auäbedungen / und er begleitete selber die Fuhren. Unterwegs wurden von einer französischen streifenden Partey die Weinwägen angehalten , und mehrere Pferde weggenommen. Der Wachter führte steh dabey sehr schläfrig auf/ und versicherte sogar, er kenne die Parteygänger wohl/ und wolle die Pferde/ auf welche es allein abgesehen war/ schon wieder bekommen. Die Fuhrleute aber hatte»/ mit Hülfe der herbeygceilten Personen/ einige Pferde gerettet / und führte» den Wein nach Bafel. Hier ver- langten sie eine Entschädigung von dem Wachter/ und luden ihn, in Folge der Stadtfrcyheiten, weil er sich hier befand, vor das Stadtgericht. Das Urtheil fiel den 27. Iuly in so weit zu Gunsten des Wachters aus / daß er von aller Entschädigung losgesprochen wurde, weil die Fuhrleute sich den Fall der Gefahr nicht ausbedungen hatten. Allein die Vcrgütung der aus dem Proceß entstandenen Kosten und Schaden wurde ausgestellt/ und zu einem gütlichen Vergleich gewiesen- Hierüber appellirte Wachter an das Appellationsgericht/ welches den 4 December des gleichen Jahres, ihn zwar v. Kap. Der Weftphälische Frieden. 697 auch von aller Schadloshaltung für die geraubten Pferde freysprach, Kosten und Schaden der Parteyen aber gegen einander kompensiere, und aufhob. Zudem kam es noch, daß einige seiner hiesigen Gläubiger seine Gegenwart benutzten, und er für einige Tage in Arrest gethan wurde. Aus Rache wendet er sich an das Kammergericht zu Speyer, und trieb die Sache so weit, daß seine Anforderung, die er wegen Proceßkosten, Ver- saumniß und anderm schon auf die übertriebene Summe von 200 Gulden berechnete, endlich zu einer Ansprache von -Lo,ooo Gulden erwuchs. Das Kammergericht ließ Citationen abgehen. Sie wurden weder eröffnet, noch angenommen. Das Kammergericht gieng weiter, und erließ nun auch in andern Rechtshandeln Citationen wider einzelne Bürger. Darüber beschwerte sich besonders im I- 16-43 der Rath auf einer Tagsatzung, und es wurde in gemeinschaftlichem Namen an den Kaiser geschrieben, daß für das Künftige die Angehörigen der Eidsgenossenschaft mit allen Citationen und Arresten verschont werden möchten. Mehrere dergleichen Ansuchen giengen nachgehends an den Kaiser und an das Kam- mergericht ab. Endlich gelang es aber diesem Voll. strecker seiner Mandaten zu finden, und im Augstmonat 16^6 wurden, nicht nur zu Straßburg und im Mayn- zischen, Baslerische Waaren angehalten, sondern auch ein Schiff, das den -Rhein hinunter auf die Frankfurter 698 XVI. Periode. Erste Abtheilung des MenIahrh. Messe fuhr/ durchgesucht/ und alle Baslerische Waaren ausgeladen, und i» Verhaft gelegt. Schon im vorhergehenden Jahre hatte man den französische» Ambassador Caumartin ersucht / die französischen Bevollmächtigten zu Münster dahin zu bereden/ daß sie sich unsrer Angcleg nheiren annehmen möchten / und den i Jenner 16^6 schrieb er an den Oberstzunft- Meister Brau ?, daß es geschehen werde. Der Rath ließ alle unsere Privilegien und Freyheitsbriefe hervor- suchcn/ abschreibe« / übersetzen/ legalisiren, und dem Ambassadoren überschickcn, der aber/ wie es scheint/ kein großer Liebhaber alter Urkunden war. Er schrieb einst: ,, Votre Ilberte est justsinent et leAltime- ment ucciuise pur les urmes . . . - en »orte cpi'II ne vous iuut plus parier des Lumens privileges. . . . . Vous LV62 L präsent votre epee pour vo- tre seul titre, cM ese lu lol eles 8 ouverains et 6 es ft.epubli<^ue 8 inäepenclantss cl'uutrvu." Den 7. May gab er den evangelischen Orten die Zusicherung, daß der König seine Bevollmächtigten auf dem Congreß beqwältiget hätte, die besondern Angelegenheiten -er Kantone zu besorgen. Die Vasler fanden aber, daß die Absendung eines Abgeordneten verträglicher wäre, als bloße Empfehlungen und Schreiben. Schon den io. Jenner 16^6 schlugen die XIII dem Rath vor, an Zürich den Antrag zu thun, daß jemand im Namen der ganzen Eidsgenosscnschaft auf den Congreß abgeschickt V. Kap. Der Westphältsche Frieden. 6S9 werden sollte. Die katholischen Orte wollten aber nichts davon hören, und es war die allgemeine Meinung, daß der Oberst Zweyer von Uri, der in kaiserlichen Diensten stand/ wider den Antrag besonders arbeitete. Bald wurde von den Koste»/ bald von der Bedenklichkeit gesprochen/ daß ein Anlaß gegeben werden möchte/ die hergebrachte Freyheit in Zweifel zu ziehen. Es entschlossen sich also die evangelischen Orte im Maymonat/ jemanden in ihrem Namen abzuordnen/ und schickten einige Gesandte zum Ambassadore»/ um ihn darüber zu Rache zu ziehen. Er machte anfangs einige Einwendungen/ billigte aber zuletzt das Vorhaben. Die Wahl der Gesandtschaft verursachte einen Aufschub. Man hatte den Bürgermeister Ziegler von Zürich/ den Oberstzunft- meister Brand von Basel / und den Unterschreiber Hirzel von Zürich vorgeschlagen. Die Stadt St. Gallen machte/ wegen gehabten Streitigkeiten/ Einwendungen wider die Person des Bürgermeisters Ziegler/ und Bern fand gut/ die Sache aufzuschieben. Den 25. May schrieb der Graf von Trautmannsdorf/ kaiserlicher Bevollmächtigter aufm Congreß/ daß der Kaiser kein Bedenken mache/ gemeine Eidsgensffen als des Hauses Oestreich Erbvereinigte/ in den Frieden einzuschließen? Es war aber leicht einzusehen / daß eine solche Art des Einschlusses nachdenkliche Folgen hatte haben können. Der Vorschlag einer Absendung ruhete also einige Zeit. Als aber im Augstmonat die Nachricht von der Anhal- 7oo xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. tung der baselischen Waaren einlangte, so erwachte man aus dem Schlummer. Basel schickte Gesandte nach Zürich, Bern, Luzern und Solothurn, und begehrte das Gcgenrecht, und daß man folglich die deutschen Waaren in der Schweiz mit Verhaft beschlagen möchte. Viele waren der Meinung, daß man Thätlichkeit mit Thätlichkeit vergelten sollte. Bern war sehr geneigt dazu. Luzern widersetzte sich aber, und stimmte auf Fürschreiben. Es wurde also an den Kaiser, und zugleich an den Oberst Zweyer geschrieben. Der Karsir antwortete erst nach einigen Monaten, daß er Berichte einziehen lassen wolle, und der Oberst Zweyer schickte in des Kaisers Nmaen, eine ernstliche Vorstellung, daß die Eidsgenossen, mit ihren Hülfstruppen, deren Zahl er auf l4ooo angab, das Interesse der Krone Frankreich wider das Haus Oestreich, und vielleicht wide r ihre eigene Frey heil zu sehr begünstigten. Indessen ermähnte uns Caumartin den 19. Äugst, einen standhaften Entschluß zu nehmen- Auf Befehl des Hofes hatten zu Speyer der französische Befehlshaber cte Verrönne la elrspelle, und ein Herr Von- torto bey dem Kammergericht einen sechsmonatlichen Aufschub, vom 1. September angerechnet, ausgewirkt- Der Staatsminister 6o Lrienne hatte auch dem Von- tort.6 aufgetragen, die Gründe der Kammer zu vernehmen, und dieser hatte solche mit seinen Gegenbemerkungen in einem vortreflichcn Gutachten dem Minister über- V. Kap. Der Westfälische Frieden. 701 schickt. Vertraulich wurde uns solches mitgetheilt/ und der Inhalt zeigte / wie nothwendig es war, daß eine ! feyerliche Erklärung uns vor allen künftigen Anmaßun- j gen sicherte. Gegen Ende Septembers ließ uns auch vertraulich Laurnartin durch seinen Sekretair alle Schrei- i den mittheilen/ welche ihm von Münster aus die Be» vollmächtigten geschickt hatten/ und drang sehr darauf, daß man ohne Verzug jemanden, der unsere Rechte und Gewohnheiten wohl kenne, nach Münster abordnete, theils um den Bevollmächtigten nähere Auskunft zu ertheilen, theils um das Geschäft zu betreiben. Lau- niLiün wurde zurückberufen, und auf ihn folgte ein Herr äs Ig, Laräe, der andere Grundsätze hegte, oder > weitere Schritte wenigstens mißrietst. Er versicherte, ! daß ein Artikel über unsere Angelegenheiten bereits entworfen wäre. Er schrieb den ersten Oktober, daß dieser Artikel sich im Entwurf des Friedenstraktaks schon befände, daß dieser Traktat würde racisicirt werden, und daß gedachter Artikel uns beruhigen könne (I'urü- ele, 6N la nianiers cju'il est, vou8 assure suk6- LLirirrient pour present et pour 1'aveirft-, poui> vü soit observs äe donne ioi, comms il äoiL etre.) Den 19. November überschickte er uns ein Schreiben des Hn. 6s Lervien, eines der französischen Bevollmächtigten zu Münster, nebst einer Abschrift des ! erwähnten Artikels, und schloß, daß man ruhig sey« könne. 702 XVI. Periode. Erste Abtheilung des MenJührh. Allein die Basier sahen die Sache änderst an. Die evangelischen Orte entschlossen sich/ auf ihre Vorstellungen / den Friedenskongreß besuchen zu lassen. Anstatt aber / wie der erste Vorschlag war/ zwey Gesandte abzuordnen/ begnügten sie sich mit einem/ und die Wahl fiel nun auf unsern Bürgermeister Johann Rudolf Weitstem. Seine Instruktion ist vorn 30. November/ und wurde ihm von Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schaff- Hausen, Appenzell Außer-Rhoden, Stadt St. Gallen und Viel gegeben. In derselben waren folgende Auftrage enthalten: 1°. Werde er sich bey den Bevollmächtigten des Kaisers und des Königs in Frankreich anmelden, 2°. Werde er sich über die widrige Vegegniß von der Kammer zu Speyer beschweren: 3°. Werde er auch, wenn er es für gut und nothwendig findet, sich bey mehrern Standen anmelden, in allweg aber sich hüten, die Sache bey gemeiner Versammlung, oder also zu proponiren, daß solche dahin zur Berathschlagung sollte gezogen werden, sondern sich vielmehr besieissen, die Intention, vermittelst Jhro Kön. Majestät in Frankreich , unsers gnädigsten Herrn und Bundsgenosscn hohes Ansehen und »ermögliche Inwrvcnsion wie andrer hoher Stände, die er dazu disponirt finden würde, zu erreichen , als solche durch einen gemeinen Schluß, der gar leicht widrig fallen dürfte, zu erhalten; 4°. Werde er sich mit Niemanden in einiges Gezänk oder Dtsputat einlassen , und unsre Freyheit dadurch in eomxromisKo V. Kap. Der Weftphälische Frieden. 703 ^ oder Gefahr setzen; L". Wenn von andern etwas widriges machinirt würde / werde er dawider protestiren / und das Geschäft behöriger Orten nach Nothdurft anbrin- gen; 6°. Sollte er auch die geringste Gefahr und An» stoß verspüren/ so werde er seine Heimreise befördern. Außer dieser Instruktion wurde ihm. von Seiten Zu« rich/ Bern/ Basel und Schaffhausen/ den 30. Merz 16^7, eine besondere Vollmacht nachgeschickt/ UM/ in Rücksicht der Pfälzischen Sache«/ und der Religionsangelegenheiten/ sich bey den schwedischen/ brandenburgi- sehen / hessischen und staadischen Gesandten zu melden, und nach Gestalt der Sachen das Geschäft anzubringen/ ! wie auch ein besonderes Schreiben für König und Parlament in England/ gehörigen Orts zu überwachen/ doch alles mit dem Anhang, -aß er vorher sein Gut- j achten darüber einsenden könnte- Endlich hatte er auch ! einige Anliegenheiten seiner Vaterstadt selbst bey den französischen Bevollmächtigten anzubringen und zu empfehlen/ die weiter unten vorkommen werden- Als die Nachricht seiner Ernennung einlangte/ so ersuchte ihn der Rath/ die Sendung anzunehmen. So lautet das Protokoll vom 2. December 16^6. „ Veyds Räthe bitten den Hn- Bürgermeister Wettstein, die Mühewaltung gutwillig auf sich zu nehmen/ und die Legation zu verrichten. Zürich und Bern soll, wegen erzeigter Willfährigkeit, und wegen der großen Ehre, so sie Ihre Ehrsamer Weisheit beweisen, gedankt werden. Ihm 7o^ xvi. Periode- Erste Abtheilung des Men Jahrh. wird überlassen, neben dem Substcknt Rudolf Burck- hardt, als ^mmunuense, zwey von den Einspännigen (Standesreuterii/) so ihm am alieramiehmlichsten seyn möchten, mitzunehmen. Hierauf bedankte er sich über die ihm vorgetragenen Glückwünsche, versprach das Aeus- serste bey dieser Commission zu thun, bar, rhn und die Seinigen in guter Rekommandation zu haben, und wider seine M-ckevolentes *) zn schützen. Ihm wurde dann versprochen, Schutz und Schirm zu halten." Den -4. December 16^6 trat er zu Wasser stine Reise mit dem erwähnten Sekretär, seinem Sohn und zwey Bedienten an. Den löten traf er in Wesel, und den löten in Münster ein. Er erschien anfangs nur als Gesandter der evangelischen Orte. Allein, den 26. Jenner 16^7, erkannten ihn auch die katholischen Stände, und es wurde zu diesem Ende, von Seiten der ganzen Eidsgenoffenschaft, an die kaiserlichen Bevollmächtigten geschrieben. Er war ein erfahrner Mann, der einen sröh- ') Uebelwollende, übelgesinnte. Darunter mcvnte er vermuthlich den Bürgermeister Fasch und desselben Anhänger. Vermuthlich auch schrieb die Kanzlei) mil Fleiß diese Stelle nieder. Nippel damals Stadt, eder Rath. schreibet', war der Busenfreund von Werkstein, und war dem Bürgermeister Fasch höchst abhold, wie eS auö sei- nen Briefen an Werkstein nach Münster oder Osnabrück zu ersehen ist. V. Kap. Der Westfälische Frieden- 705 fröhlichen Umgang mit Klugheit vereinigte. Burgold, in seinen Abhandlungen zum wkstphälischen Frieden, meldet von ihm, daß, wegen des Ansehens, so er sich erworben hatte, mancher ihn den Schweizerkönig ge- nannt habe. Den 26 . und 3o. December erhielt er Audienz zn Münster von den kaiserlichen Bevollmächtigten Graf von Trautmannskors, Graf von Nassau-Hadamar, und Rath Volmar, wie auch von den französischen Bevollmächtigten Herzog von Longueville und Graf von Avaux; dann zu Osnabrück: von den kaiserlichen Bevollmächtigten Graf von Lamberg und Rath von Crane, wie auch von den schwedischen Bevollmächtigten Johannes Oxen- stierna und Kanzler Adler-Salvius. Der Hauptgegenstand seiner Verhandlungen war die unbedingte Befrcyung von allen Reichsgerichten- Die meisten hierüber gewechselten Aktenstücke finden sich in einer Sammlung, welche im J. 1651 herausgegeben wurde, und den Titel führt: » Vma und Handlungen, betreffend gemeiner Eidsgeuossenschaft Lxempücm." Sie wurde zu Basel gedruckt, und der Herausgeber war Weitstem selber. Unter anderm vermißt man aber darin einen weitläufigen Bericht, welchen im Jenaer das Kammergericht wider Basel, den Kaiserlichen Bevollmächtigten eingab, und den Reichsständen mittheilen ließ- VI. Band- 2)y 7o6 XVI. Periode. Erste Abtheilung-es Men Jahrh. Von den Reichsständen rührten die meisten Schwierigkeiten her. Die Städte handelten mchrentheils aus Neid, und die Churfürsten von Mainz und von Trier waren uns so abgeneigt, daß während der Derhandlun» gen Arreste auf Kaufmannsivaareu angelegt wurden. Man sindet aber in dem handschriftlichen Tagebuch von Wettstein unter anderm folgende Stelle, die hier einiges Licht verbreitet: » Nachmittags (den 2^. Äugst,) schreibt er, habe ich ein Dankschreiben an Churtrieri- schen Doktor Scherer gemacht, welchen ich mit zwölf Rosenoblen ') verehrte. Als ihm solche in einem Schreiben durch Vetter Rudolf (seinen Sekretair) über» liefert worden, ist er sogleich zum Kanzler gelösten, und wieder zu ihm gekommen, mit der Anzeige, er solle mir dabey einen guten Tag, und dieses sagen, es versehe sich Herr Kanzler, ich werde auch zu ihm kommen, und ihm sonderbar zusprechen, iä 68t, auch zwölf Rosenvbel schicken. Und darum ist es den guten Herren zu thun, und hierin bestehet dießmalen die Reputation -es Reichs, daß wenn man es nicht von sechsten bringen will, so fordert man's, wie es Churmainz auch durch den Herrn von Colmar gemacht hat." Sehr schlau gingen dre Reichsstände zu Werke. Als sie wahr» i. ') Eine Goldmünze. DaS Stück mag vier Thaler gegolten haben. V. Kap. Der WestpWische Frieden. 707 nahmen, daß die Schweizer unterstützt waren, gaben sie den 18. Februar ein Gutachten ein, in welchem sie zwar die politischen und Rechtsgründe, die für Basel stritten, anführten, aber zugleich bemerkten, daß in den ! alten kaiserlichen Privilegien der Fall des abgeschlage- ^ nen Rechts besonders und ausdrücklich ausgenommen wäre ( Casus ckeneZatae ßustMiae speeiKcs et ex- xresMm,) und schloffen also dahin, daß der Kaiser das von 5i§i8inunä im I. I^ZZ ertheilte Privilegium ! allergnädigst confirmiren, und auf das Kammergerichk ! extendiren sollte Die kaiserlichen Bevollmächtigten zeigten sich gleich Anfangs sehr geneigt. Sie ließen den 25. Jenner eine ernstliche Erinnerung an die Reichsstande ergehen, in welcher sie bestimmt sagten: „ Wir mögen Ew. Excell. und den Herren wohlmeinend nicht verhalten, welches gleich wohl nicht verläugnet werden kann, daß die Stadt Basel nun über 1^0 Jahre in po^sessione vei -^uLsi vrnninioäae libertmis gewesen." Minder gewogen schien man aber am kaiserlichen Hofe selber gewesen zn seyn, indem Weitstem sehr lange auf eine kaiserliche Bestätigung warten mußte. Indessen suchte er die guten Gesinnungen einiger Bevollmächtigten, so gut er konnte, zu unterhalten. So beschreibt er einen Besuch/ den er einst beym Rath von Crane abstattete. » Ich habe mich, meldet er, zn ihm verfügt, und gleiche» NyS 708 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i 7 tm Jahrh. Bescheid (wie von Hn. Grafen von Nassau) erhalten. Er hat, mit sonderlicher Begierde, das Werk affeklirt, und unterschiedlich wiederholt, man solle nur nicht zweifeln. Er hat sich auch wegen meines Sohns, der ihm wegen unternommener Correspondenz sehr angenehm, vieles offrirt, und gebeten, man sollte ihm dreh nur sagen, womit er ihm dienen, oder worin er etwa» ihm eine sonderbare Gnade vom Kaiser auswirke» sollte. Ob es ihm etwan beliebte, daß er ihn zum Eornite palarino machen thäte. Wolle ihm die krivile^la ohne einige Kosten überschicken. Ich habe ihm für solche partikular ^ckuetiou gedankt, und Ihn gebeten das Publikum desto mehr rekommandirt zu haben. Es sey mehr als zu viel, daß ein solcher Herr sich in solche Familiarität mit Vater und Sohn einlasse. Es kon- tenltre uns mehr als genug, Jbro Excellenz lavors allezeit versichert zu seyn Er klagte damals ein Catar- rum. Ich gab ihm fünf von Doktor Exen Pillulen; davon er stracks eines in meiner Präsenz eingenommen, und hat sich in allem sehr vertraulich erzeigt." Endlich langte die kaiserliche Bestätigung ein. Es geschah aber hierin eine kleine diplomatische List. Die kaiserliche» Bevollmächtigten hatten den 3. Merz ihr Gutachten über die begehrte veelaratio L.xemptionis der Stadt Basel und -er dreyzehn Orte gemeiner Eids- genossenschaft dem Hofe überschickt; solches wurde dem Kaiser erst den 9. September zu Pilsen vorgelegt; er V. Kap. Der Westfälische Frieden- 709 ließ ein Dekret abfassen, und sandte es den 19. Oktober nach Osnabrück. Allein das Datum war falsch. Er schrieb vorschlich den 16. May anstatt des 9 . Septem- ver, oder des 19. Oktober. Der Beweggrund davon wird von ihm selber, in dem Begleitschreiben an seine Bevollmächtigte vom 19. Oktober also angegeben: „ Das Datum berührten Dekrets haben wir zurückzusetzen befohlen, auf -aß es vor der Exhibition des französischen Insiruinemi ?g,ci8 gesetzt sey." Nun begierigen die Bevollmächtigten eine andere diplomatische List. Sie unterhielten Wettstei», unter dem Schein des größten Vertrauens, in der Meinung, als wenn gedachtes Dekret schon lange wäre abgefaßt, und nur seitdem geheim gehalten worden. Sie entdeckten ihm sogar, als ein wichtiges Geheimniß, wahre, oder angebliche Ursachen des vermeinten Aufschubs, und er getrauete sich nicht einmal, solche schriftlich aufzuzeichnen. Von den französischen Bevollmächtigten genoß Wettstein vom Anfang bis zu Ende die nachdrücklichste Unterstützung. Ueber einen einzigen Punkt könnten einige Zweifel obwalten. Wettstein versuchte es mehreremale, ob nicht das Wort Oliente« den Worten <üives et Lubäftos beygefügt werden könnte. Lonqueville versprach es, und das Wort fand sich doch nicht im Frie- denstraktat. Hatte es der Herzog nicht mit genügsamem 710 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i 7 ten Jahrh. Eifee betrieben, *) oder weigerte» sich dessen die kaiserlichen Bevollmächtigten? Als einen Beweis der Achtung, die Longueville zu Welkstem trug, kann folgende Erzählung dienen, welche letzterer uns in feinem Tagebuch hinterlassen hat: „ Den 20 Angst, schrieb er, um sieben Uhr, Morgen- ist einer von des Herzogen Leuten gekommen, der mich znm Mittagmahl invitirt. Um zwölf Ubr bin ich zum Herzog ge- gangen, der eben von den niederländischen Visiten im Losa- rnent angekommen. Ist mir bis unter die Thüre entgegen gegangen, und hat sich sehr freundlich erzeigt; hat mich so, bald auf die Seite genommen, und allerhand, bis daß man das Essen aufgetragen, mit mir konferirt, hernach bey der Hand genommen, und gegen den Tisch geführt, allwo wir die Hände mit einem nassen Tuch, so sebr wohlriechend gewesen, gewaschen, und hernach am halben Theil desselben, so noch trocken war, getrocknet; sobald hat er sich zum Tisch ver. fügt und mich in einen Sessel gegen ihm übergesetzt, allwo Müllhausen war ein zugewandter Ort der evangelischen Schweiz. Straßburg war mit Zürich und Bern auf immer verbunden. Beyde konnten also oilenres heißen. Bevde lagen im Elsaß. Und Elsaß wurde nun mit Ausnahme mehrerer Städte, an Frankreich abgetreten. ') Vielleicht wegen dem Abt St. Gallen, wegen Viel, Neustadt, dem Münsterthal mid dem St. Imberthal, wegen dem Graubundkcn und dem Vcltlin. v. Kap. Der Westfälische Frieden. 7ii sehr köstlich und so traktirt wurde, daß auch dem König selbst zu traktiren nicht wäre köstlicher an einem solchen Orte mög. lich gewesen. Man hat viermal, und allezeit '-.jcht mehr als 8 Platten (denn der Tisch nicht mehr fassen können) zumal aufgestellt/ aber lauter Fleisch die Z ersten Gänge, und leyr. lich das Confect. Der erste Gang war beynahe von eitel sran. zösischen iVlinistre oder Suppen, da ich allein in der, lo vor mir gestanden, 18 junge Tauben, so klein wie Wachteln ae. Wesen, gezählet; der andre Gang war von etwas Hammel, fleisch, Capaunen, Rebhünern und allerley Geflügel in Soo. scn; der 3te von eitel gebratenem Geflügel, in einer Platte 4 Capaunen, in der andern 6 Nebhüner, in der 3ten t§ Wachteln, in der 4ten zwey junge Häölin, in den übrigen Tauben, junge Hahnen, Artischoken, alles, sonderlich das Ge« bratene, so zierlich gespickt und gebraten, daß es anzusehen verwuudrungSwerth gewesen. Hernach war der Nachtisch über alles, und sonderlich das Zuckerwerk, von Barellelen, und anderm so vortrefflich, und nicht änderst geschmückt gewesen, als wenn man die frische Frucht vom Baum im Munde hielte. Der Herzog, so allein verschnitten und mir vorgelegt, war sehr freundlich. Allein kommtS einem fremd vor, der nie- malen dabey gewesen, bey solchen großen Herren einzig an einem Tisch zu sitzen, und solches Volk, die auf alles Achtung geben, und gleichsam einem in den Mund schauen, um sich zu haben. Der Herzog hatte seinen Mantel an, und den Hut aufbehalten, welches auch mir gebühren wollen. Ihm haben am Rücken aufgewartet, sechs mit Feuerrohren und zwey Hal- lebardirer. Hart an ihm ist einer gestanden, so ihm frische Teller gereicht und die Planen gerückt, welches auch bev mir gewesen. Der Edelleute neben dem kieoico, so alle in Män- 7l2XVl. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. teln aufgewartet, waren über zwanzig. Der erste Trunk, so Ihro äiee??» gethan, war auf Gesundheit gemeiner löbl. EidSgenoffenschast stehend und mit entdecktem Haupte, der auch w lang gestanden - bis ich Bescheid gethan; der a-drre gleich darauf, und ehe ich michs versehen, war mit gleichen Ceremonien, Gesundheit der Stadt Basel. Veit nun diese beyde Gesundheiten Vorgängen, hat mir bedenklich fallen wol. lcn, Ihro Majestät Gesundheit erst hernach anzulangen. Habe alsobald hernach Ihr fürstliche Gnaden stehend gebeten, mir zu erlauben, daß dcrseibigcn Gesundheit ich auch trinken möchte; wie geschehen, und äite??» ihr Glas auch lassen ein- schenken, mit Vermelden , welle dieses zu Bezeugung der Dank. barkeit austrinken. Als man wieder eine Weile gesessen, und das Obst schon aufgetragen gewesen, habe ich mir noch ein Glas reichen lassen, und ihr älter?» nochmals um Erlaub, niß gebeten, auf Dero Frau Gemahlin und ganzen fürstl. Hauses Gesundheit zu trinken - der, sobald sich auch das Glas einschenken lassen, mit Vermeidung, er wolle zur Danksagung auf meine Gesundheit austrinken, bey welchem es hernach verblieben - und der Herzog bald hernach aufgestanden - nach. dem er gleichwohl, welches sonst seine Gewohnheit nicht ist über 1Stunden sich bey der Tafel aufgehalten. Sobald wir aufgestanden, so haben Ihr Duchlancht mich bey der Hand genommen, und sind mit mir in das Nebenhaus in sein Cablnrt gangen. Der DiSeours über der Tafel war erstlich von unsrer Sladt, warum solche nicht fortifici't, und wenigstens nur mit G üben versehen sey. Ich sagte - man habe zwar etwas sor. Mein, habe aber das Erdreich nicht begaem dazu gefunden, V. Kap. Der Westfälische Frieden. 713 Unsre beste Fortifikation sey Gott und unsre guten Freunde; die Gräben aber gingen ringsumher und gefüttert/ welches er lang nicht glauben wollen. Hernach hat er begehrt zu wissen/ unter welchem Liim-ite wir liegen, und wie viel Volk wir an Stadt und Land vermögen. Ich sagte ihm / ich ver- stehe mich nicht sehr viel auf des Himmels Lauf/ oder/ wie die Gelehrten alles ausrechnen; dieß weiß ich aber wohl/ daß wir jetzt viele Jahre unter einem unglückhafren gefährlichen oii-in>ts gelegen , und für andere viele Kosten und Un- gelegenheit haben müssen erleiden und ertragen. Er lachte darauf, und sagte/ ob ich vermeinte, daß meine Herren zu Stadt und Land ein Mann 8000 aufbringen könnten. Ich sagte, es haben zwar Krieg und Sterbend viel Mannschaft hinweggenommen, glaube aber doch, eS möchte auf solche Summa kommen. Hernach fieng er an, von den Speisen zu reden, wie trefflich gut solche in Basel seyen, in gleichem , wie pislssnt der Ort; fragte mich unter anderm, welches wir für die besten Fische hielten? Ich sagte ihm, die Sälm- linge, oder junge Salmen, darinnen er mir gleich bevgefal- len. Hernach kam er auf die Gesundheit, fragte mich wie ich die Luft befinde, waö ich trinke, wie lang wir uns gemei. niglich bey der Tafel aufhalten; nachdem ich ihm nun über das eine und das andere Bericht und gebührenden Bescheid gegeben, und unter anderm auch des Tabacks gedachte, wehrte und dissuadirte er mir solchen heftig, vermeldend, seye nichts nutz. Ich sagte es seye gleichwohl auf der Menschen Com- plexion hierin nicht wenig zu sehen rc. Allein ich befand, daß er dem Gestank eben gar nicht gewogen war. Er erzählte mir hernach , wie lang er in Italien gewesen, wie wohl er sich dort befunden, wie die Pest unter sein Kriegsvolk gekom- men, wie viel solche feiner Diener und Aufwärter weggenommen, und wie er doch sich niemglen gefürchtet oder geschenkt 71^ XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7teu Jahrh. habe/ und allezeit gesund geblieben; über's Jahr sey anstatt der Pest ein Fieber unter seine Knechte gekommen/ welches zwar wenige hinweggenommen, allein senen sie so lang damit umgangen und also von solchem anSgemattet worden/ daß eg ein elender Anblick gewesen anzusehen, maßen er oft an dessen Statt die Pest wieder gcwünschet/ da der Mensch in kurzem todt oder wieder gesund sey. Ich habe an ihm gelobt daS so große Vertrauen / so er auf die l'roviNenr Gottes setze / welches ohne Zweifel Gott so gesegnet/ daß Jdr Durchlaucht weder die Furcht / noch die Krankheit selbst habe ein. nehmen mögen/ mit Wünschung/ daß unser Herr Gott ste ferner sammt dero ganzem fürstlichem Hause zu segnen, und vor allem Uebel zu bewahren geruhe. In seinem Cabinct ließ er mich zu sich auf einen Sessel sitzen/ und sagte/ er habe so viel verspürt, daß ich ein gutes ^ucUciu-n (sind ohne meinen Ruhm zu melden seine forinsiu, gewesen) in allen Sa- chen habe/ wolle mir deswegen ohne Scheu ganz vertrau- Uch entdecken/ worauf ihre Sache mit Spanien beruhe; bete mich aber. ick> wolle auch ohne Scheu / und wie ichs befinde/ ihm mein 8enuerelu8 no- mine eivitÄÜ8 638ileen8i8 et imiversLe llelvetü ec>- lam ip8M8 kienipoteritiLnis ack prae8eMe8 don- ^re88U8 äeputLti8 prop 08 itL 8 8uper nonnullis ?ro- 6688il)U8 et Vlnnclati8 exeeutivi«, L dumera impe- riali eontr^äletÄm eivitatem, kiIio.8Hue Ilelvetiorum unitos dantone8, eorum^ue eive8 et 8 ubckit 08 emrr- Nati8, ") reczm8itL orä'mum imperii 86ntentia et eon8iIio , sinZulari äeereto 6ie 16 men8i3 Vla/l anno ') Zwey Friedensschlüsse wurden , wie bekannt, errichtet, der eine zu Münster und der andere zu Osnabrück. Jin Münsterischen Instrument ist es der 6lte Paragraph, und im Osnabrück'schen Instrument der 6te Artikel, der die Schweiz betrifft. r) Die zugewandten Orte und die Verbündeten wurden also nicht genannt, und weder das Wort eiioines, noch das Wort omnimoösk: (libeitatis) erhalten« Kap. Der Westfälische Frieden. 7ig xroxime praetertio öeeiLraverit, praeäietaM elvi- tLtem LaKilsarn, 6kt6tero8^ue ^leivetiorurn earNo- N 68 in p088688ionL vel 6 jNL 8 t plenas 1 ibertLli 8 ee exernptioneL ad 'mperio 6886 , ao nnlia tenu8 e^us- äein Imperii Oi 638 r 6 i'ii 8 6 t ^uä! 6 Ü 8 8 nbj 66 t 08 : pla- cuit koe iäein pudlieas iiuie pn 6 i 66 Ltioni 8 6 on- ventioni inLerere, ratumc^ue et ürnunn rngnere, atc^us ici eireo e^U 8 inoäi ?ro 6688 U 8 uns euin -Vr- i' 68 ti 8 601'urn oeeLLione c^nAncio eunc^ue cleeretis pror 8 U 8 LL 8308 et irrito 8 6886 clebero. ^) i) Das ist: ,, Nachdem I. K. Majestät auf die/ im Namen der Stadt Basel und der ganzen Schweiz / vor dero zum Congreß abgeordneten Bevollmächtigten/ über einige wider gedachte Stadt und andere vereinigte Kantone der Schweiz ihre Bürger und Ume. thauen erlassene Processe und Vollziehungs - Mandate / vorgetragenen Kla- gen/ nach verlangter der Rcichsstände Meinung und Rath / durch ein besonderes Dekret vom 16 . May dcS nächstver^angenen Jahres/ erklärt haben/ daß mehrge- dachte Stadt Basel und übrige Kantone der Schweiz im Besitz oder gleichsam, einer völligen Freyheit und Be- frevung vom Reich sind/ und sich auf keine Weise den Gerichtshöfen und Urtheilen desselben unterworfen befinden: alS hat es gefalle»/ daß dieß in den Vertrag über das öffentliche Friedenöwerk eingerückt werde / beschlossen und fest bleibe/ und daß folglich dergleichen Processe/ nebst den aus derselben Anlaß zu Zeiten ver- hängten Arresten ganz nichtig und nnkräftig seyn sollen." 720 XVI. Periode. Erste Abtheilung des 17 ten Jahrh. Die Art, wie der Artikel abgefaßt wurde, hatte den Vortheil für die Schweij, daß man sie darin nicht als paciscirenden Theil, und folglich auch nicht als Ge- wälirleifferin der Friedenspunkten auftreten läßt. Sie trifft keinen Vergleich; sie geht keine Gegenbedinquiffe ein; sie wird als Klägerin dargestellt; sie beschwert sich Wider eine untergeordnete Stelle; Kaiser und Reich ertheilen ihr nicht Freyheit, oder willigen nicht erst in dieselben ein, sondern bezeugen nur diese Freyheit, als Thatsache; sie geben dem Kammergericht die erforderliche Zurechtweisung, und erscheinen gleichsam ehendcr als Zeugen in einem Rechtshandel, vor den übrigen kriegführenden Mächten, als aber in irgend einer Eigenschaft, die auf Herrschaft, Kriegszustand, Friedensun. terhandlunge» gegen die Schweiz einigen Bezug haben möchte. Dessen ungeachtet, wurde in der Folge behauptet, daß dieser Artikel einen schwachen Grund der eidsge- nössischen Unabhängigkeit abgebe. Mau hielt sich zuerst bey dem Ausdruck vel <^uu8i auf, als wenn das Reich nur eine beynahige Befreyung zugestanden hatte, denn das Wort cinLsr bedeutet auch beynahe oder ungefähr. Wenn deutsche Gelehrte so eine kahle Spitzfin- digkeit vorbrachten, laßt fich aus politischen Gründen leicht erklären; wenn aber in neuern Zeiten ein französischer Parlamentspräsident, der berühmte äe üainnut, die V. Kap. Der Westfälische Frieden. 721 die glejche Verdrehung aufwärmt« / soll billig jeden Leser befremden. Das Friedens - Instrument wurde in' lateinischer Sprache abgefaßt, und folglich drückte man sich in Rechtssachen nach dem Sprachgebrauch der römischen Rechtsgelehrten aus. Diese hatten aber zwischen Sachen, die fühlbar, belastbar find, als ein liegendes Gut, ein Pferd, Geld, und jenen, die nicht in die Sinne fallen, und die man also nicht betasten kann, als Freyheit und Gerechtsame, einen Unterschied gemacht, und, in Folge der unter ihnen eingeführten ängstlichen Genauigkeit bey der Auswahl der Ausdrücke, es auch eingeführt, daß der Besitz jener Sachen ein eigentlicher Besitz, der Besitz letzterer Sachen aber nur ein bey- nahtger Besitz hieß. Da es nun, im mehrgedach- ten Artikel, nicht um körperliche Dinge, sondern um Freyheit und Befreyung zu thun war, so mußten nothwendig, nach dem ächten lateinischen Sprachgebrauch , die Aussetzer desselben, den Ausdruck po8se88i» vel hEi, gebrauchen. Dessen nicht zu gedenken, daß jede andere Voraussetzung nicht nur die Friedens-Bevoll- machtigten als sehr grobe Betrüger, sondern auch Wetk stein und alle Rathsversammiungcn in der Schweiz, als sehr einfältige Betrogene darstellen würde. Es wap ') Siehe auch I. I. Masers gerettete völlige Souveraink tät der Eidgenossenschaft. Tübingen, i73i. Vl. Band. Z r. 722 xvi. Periode. Erste Abtheilung des MenIahrh- aver allgemein anerkannter Sprachgebrauch. Zufälliger« weise ist mir unlängst eine deutsche sächsische Verordnung vom 26. Juny 1638 zu Gesichte oekomme»/ welche beweiset, daß im vorigen Jahrhundert, selbst in deutschen Gesetzen, mehr erwähnter Unterschied genau betrachtet wurde. Es ist ein kescripwm über die Gerichtsbarkeit -es Schöppenstuhls zu Leipzig. In demselben erklärt der Churfürst, daß die juristische Fakultät sich unterstanden hätte, die Schöppen an ihren Einkünften zu verkürzen, zuwider der lunäation -es Churfürsten Auqusti, auch dem Herkommen, und seinen (des da- maligen Churfürsten) ergangenen Befehlen, da ihnen (den Schöppen) doch solche Erkanntniß, besage angezogener lunästion, allein zustände, sie auch in pos- 8688tone ve! c>ua8l solcher Befugntß jederzeit gewesen. Nun fragt sich, ob wenn die Worte vei quasst den Begriff des Besitzes schwachen sollten, der Churfürst sich derselben bedient hätte, in dem Augenblick, wo er alles zusammenbrachte, was ein rechtmäßiges Eigenthum selbst gründen konnte, fürstliche Vrmckation, Herkommen, Befehle des regierenden Fürsten, und jederzeitigen Besitz. Eine andere Spitzfindigkeit, durch welche man die Folgen -es westfälischen Friedens zum Nachtheil der Schweiz auslegen wollte, war die Bemerkung, daß man ihr nur den Besttz der Freyheit, und nicht das Recht zu derselben zugestanden hätte. Diese Bemerkung berührte auf dem sonst gegründeten Unterschied zwischen v. Kap. Der Westfälische Frieden. 72 Z Besitz und Eigenthum. Nach einem begangenen Diebstahl, hat der Dieb den Besitz ohne das Eigenthum, und der Besiohlene das Eigenthum ohne den Besitz. Dieß wollte man nun auf die Schweizer anwenden. Allein da der mehrgedachte Artikel den Besitz nicht erst ertheilet oder einräumet, sondern denselben als Grundlage angibt, und aus demselben, wie aus Vordersätzen, auf die Zernichkung aller Anmaßungen des Kammer- gerichts schließt, so erhellet von sechsten, daß Besitz hier so viel einräumte als Eigenthum. Zudem, wie Gund- liug, in seinen Abhcmvlungen zum westphäliscken Frie. den wohl bemerkt (p. ^li.) wurde der Besitz immerwährend erklärt, und ein immerwährender Besitz ist so gut, als das Recht selbst. Ich lache, fügt er hinzu, um das warum dispucirt wird, wenn ich nur die koäsessiori behalte. Es wird auch, unter einem andern Gesichtspunkt, beobachtet, daß die Schweiz mehr erhielt, als sie erwartete- „ Sie hätte die Hoheit des deutschen Reichs immer noch erkannt, und sie wollte sich derselben auch nicht entziehen; ihr Deputierter verlangte nur, daß man ihr die Befreyung von den Reichsgerichten bestätigen sollte. Der französische Gesandte hätte ihm aber unter die Hand gegeben, daß er eine vollkommene Freyheit und Unabhängigkeit vom Reiche suchen sollte, und diese erhielten die Schweizer, säst nhne daran gedacht zu 72^ XVI. Periode. Erste Abtheilung des 17ten Jahrh. haben." ') Es ist nicht ohne, daß die Instruktion an Wettstein anf nichts anders ausging, als auf Abstellung des Verfahrens des Kammergenchts, und -aß ihm sogar empfohlen wurde, alle Streitigkeiten zu vermeiden u. s- w- Es ist nicht ohne, daß man vielleicht zu viel von Privilegien sprach, welches immer auf einen gemeinschaftlichen Gesetzgeber gewissermaßen hinzudeuten scheint. Allein, so weit entfernt waren die Schweizer, irgend eine Hoheit des Reichs anzuerkennen, daß sie ihre eigene Hoheit als Grundlage der gegebenen Instruktion annahmen, und dem Bürgermeister Wettstein ausdrücklich empfahlen, solche nicht in t^ompronüs zu setzen. Worin hätte übrigens diese Hoheit des Reichs be- stehen können, da die Schweizer unangefragt Krieg führten, Frieden schloffen, Bünde errichteten, steh selbst Gesetze gaben- dem Reich keinen Heller entrichteten, keinen Mann verschafften? Daß der französtfche Gesandte den ersten Gedanken beygebracht habe, die vollkommene Freyheit erklären zu lassen, mag eine gegründete Angabe seyn, obschon die Bemerkung htebey nicht verschwiegen werden kann, -aß sobald das Elsaß unter französische Botmäßigkeit gerathen sollte, es dem Hause Oestreich daran gelegen war, daß Basel insonderheit ganz unabhängig erklärt wurde, damit bey einem ent- ') Geschichte des deutschen Reichs von e. o. n. ?. 454 «nd 455. (1778.) V. Kap. Der Westfälische Frieden. 72Z stehenden Krieg zwischen Frankreich und dem Reich, die Franzosen sich unsrer Stadt, unter dem Vorwande, daß sie zum Reich gehöre, nicht bemächtigen soll. ten. Ein zweyter, für die evangelischen Kantone, und besonders für den unsrigen höchst wichtiger Gegenstand, in Rücksicht der geistlichen Güter, war die Gletchsetzung der Reformierten mit den Lutheranern, ') also, daß alles, was jene vor dem sogenannten anno äeerew- iio, das ist, am ersten Jenner 162^, besaßen, densel- ben verbleiben sollte. ') So viel vom ersten Auftrag der Wettsteinischen Sendung. Sein zweyter Auftrag betraf Religtonsange. legenheiten. Hierüber laßt sich, außerdem, so weiter unten vorkommen wird, wenig bemerken- Wettsteins *) Instrurn. ?se>« Osnsdn. ^rtioulus VlI « » » . pisonit, ut ciuicHuiä ^uris gut veneksii Lonstirutiones Irnperii, reli§ioui8 st pudlies Iises trsnsaotio ^uxurtsnss oonke8sioni sck' äiot,8 8tstivu8 et 8uvckiti8 trivunnt, ick etisin Ü8, kiui inter illos R.ekormsti vossntur, comxs- lers ckevest. ') Inrtruni. kasis 08nsdr. Xrt. II. §. L. lerminus s quo re8t!t»t!on>8 in ecele8>s»ti«:i8, et ynse intuitn eoruin in xolitici8 inutsts 8nnt, 8it ckie8 priins cksnusrii snoi rnilesimi 8sxosnte»iin! vixe8imi Husnti. Siehe fekNekt ^rtis. IH. §. 14. UNd ^rtio. XV. §. 46- 72ü XVI. Periode. Erste Abtheilung des i Neu Jahrh. Tagebuch zeigt nur/ daß er mehrmalen die Reformierten und Lutheraner ermähnet habe, gemeine Sache zu machen, und für einen Mann zu stehen. Ein umständ- icher Brief von ihm an den damaligen Oberstpfarrer zu Bäsel, zeigt ferner, daß er Schweden in Verdacht hatte, mehr auf eigene Vortheile, als auf Unterstützung und Verstärkung der evangelischen Stände im Reich Rücksicht zu nehmen. Endlich kommen die besondern Angelegenheiten unsrer Stadt, die ihm auch bey diesem Anlaß zur Besorgung aufgetragen wurden und Frankreich, als Beherrscher vom Elsaß, allein betrafen. Weitstem übergab im Februar deut französischen Bevollmächtigten ein Memorial über verschiedene Punkte. In der Folge vereinigte er ste, in einem einzigen Aufsatz, mit dem speyerischen Exemtionsgeschäft und einer Empfehlung zu Gunsten des Pfalzgrafen, worauf er den 2. November 1647 folgende Antworten erhielt: DeiNAnUes äu Lolirxueiiisi- irej>on8es äe8 lUenipotsii- Irs rVettstein äs Läls Osputs tiaires äe I- rsnce. s vstts ^886rnNIcs pour ^nel- <^us8 interet8 x^norsux st par- liculiei'5 88«, Us lenr xsrt L 8on ^Its8se st leurs DxceI!snc!S8 nie8 8eixiisu> 8 >ss IUe,iiz>otsntiHle8 äs LrAiios, V. Kap. Der Westphalische Frieden. 727 ^rennöreinent I» Llisnrlirs I^'on persists 6sns I» 6eols- Imperisls äs 8pirs s^sut en- trepris äs oonnoltrs et 6s ^u- xer 6ss ?roos8, st 6'eu kairs exeoutsr les sentenees psr Is inoxen 6e8 insn6enlsnt8 exe- eutorisux st psr Is violenss 6e8 ^rrsts st rspre8aills8 soii- trs <^uel<^tie8 dsntons 6s8 6i- tS8 I.ixus8 6s Luisse^ st psr- tlcuüsremsiit oontrs 1s vllle 6o Lsls, et eeux c^ui lui sppsr- tiennsiit, sri prsju6ioe 6s Isur liherte et souvsrsinets, 8on ^Ite88« et Isurs Lxssllenses nies 8sixnsur8 les klenipoten- tisires 6s Il'rsnos ont ste sup« xlies 6e vouloir xren6re leurs csuss8 eu nrsin, et Isur pro- oursr repo8, et sürete eutis- re pour Is prssent st pourl's- vsnir oontre les 6its xrie?8, sttentstr, su nom 6u koi tres Lliretisn et en vertu 6s I'^I- liancs c^us ss IVIs^este sveo Messieurs 6ss l^izuss psr Is modelt 6es trsites 6e I?slx, ou sutrs vo/s propre. 8eoon6eirisnt, ^us6sns l'ln- strument 6s Is xsix qui sera sosor6ss, 8s 6ite ^Itssss et leurs TxssIIenses ooiupren- rstion oi 6svsnt 6ounss su '8r. >Vettstein sur le Lonte.- nü en set ^rtiole. 7,es I>Isnipotentisires 6s k'rsnoe ont or6re 6u koi 6s nornmer st oompren6re 6s I» psrt 6s sa IVls^ssts 6s»s le« 728 XVI. Periode. Erste Abtheilung des I7terr Jahrh. nsnt rssllernsnt äs I» psrt 6u koi Xls88ieur8 6s8 I^i?us8 st 1Z Ls»t 0 N 8 6s 8ui88S, Is8 6s»- tons HUI Ieur8vnt Sil^oint3, ') st psr-mi eux 8pesikc>usineut Is vilis 6s XluIIisu8cu, s>N8i czu's sts sqit oi 6evsnt su trsi- 1s 6s Lstesu en (!!LSmkrs8l5, eu I'sn 1LL9, st en cslui 6s Vefvin8 6e I'sn 1^98. I^our Is troi8iems s 6ts 6e- rnsnäe sssursnoe, pni8^us I'^I- «soe, Is Luntxsu, Is Lointe 6s k'erette st sutre8 liciix voi- 8>n8 8ont presentsinsnt entr-s Is8 ini»in8 6u koi trs8 Llire- lisn, st cjus sv spis8, Ü8 6e- rneursront s 8» IVIs^e8te , qus ^ls88isur8 6s8 IviZues en xs- nersl st sn partisulier , st sin- xuliereinent Is vills 6e lZäls, tl sites 6 e psix Xle 88 ieur 8 6 es I^ixus 8 st ti'sirs Lsnton 8 6 es 8 ujs 8 S 8 sves Ieul -8 ^IIis 8 st 6 o»fe 6 si"ß 8 6 s 8 s 6 ite IX 6 s- ^S 8 ts , L c>uoi il 8 sk°s ps>- eux 8 qtisfuit , st Is vjlls 6 s IVsuI- IISU 8 SN 8 SI-S noininss 8 PLSIS- lement, sonnne >l s sts fall en Hsite 8 9 reee 6 snt 8 . ') Lnsors cius Is 8 klenipo- tentisi>'e 8 6 e krsnss n's^ent pss som!ni 88 ion pgriisuliere 8 ur oet srticls, nesnnioin 8 8 sslisnt sornbien, en touts cliore, 8 s A4s^e8t^ 6 s 8 ii'e §rstiüer Xle 88 >eur 8 6 s 8 I^I- xusb, i >8 peuvent s 88 ui-el- <^ue Is elisnxsment 6 s Xlsitrs s 8 (6sn8 les) ps^8 6'^>8»cs , 8 untzsu, Lomts 6 e ^erstte Im französischen ist es ungewöhnlich, daß man die zugewandten One csnton8 nenne. ES war bier ein kleiner Kunstgriffs sie mit einer genetischen Benennung zu bezeichnen. Er war um desto verzeihlicher, da es im Deutschen üblich ist: man sagt die xm Orte und die zugewandten Orte. Die Bevollmächtigten berichtigten aber in ihrer Antwort die Wahl der Ausdrücke. ES geschah aber picht. V- Kap. Der Westphälische Frieden. 729 «es doui-xeois, Iisbiten8, et oenx c^ni leur Appsrtiennsnt, 8sront entieesrnsnt Isis8e8 äsn8 ken^ äroit8, kesneIii8S8 , pro- piiste8, revenu8, rentes et su. trs8 edo8e8, äont Ü8 ont ^ou- vsn tei»8 P3888 et svsnt 0 L 8 §ueri-s8, et äont tl8 äoivent ^ouir äsn8 Ie8 äit8 x»^8 et tsr. re8 8sr>8 exeeption, on eksn- xeinsnt, et Pi'ii8 n'/ 8eront en k->eon c^ueloonque in<^uiete8, trouble8 on ino>S8te8, »in 8 (in<>i8) en 1ou8 Isnes Ke8oins, eoinins äe vrs>8 tion8 .4.IHe8 et Lon5eäere8 äe 8s äite ^e8te, fsvorslzlement trsite8. I^n tjustrieme lieu, ä'svoie en reeommenästion I» osu8e I'slstine, en ksveur äs 8on ^Ite88s Lleelorsls 6Iisi'!«8 ^on>8 , Vristee xslatin, üt ponrle Lierns, vh lq vills et lienx V 018 IN 8 ne leur sp- xorters suenn pre^uäioe) et Hns, tsnt Ie8 äit8 8eixneurs äes I>i§ue8 et leur8 8ujst8 en xeueral, c^us IV1e88>eui'8 äe la vills äe 6sls st Ie8 dour- xsoi8 et kqdits»8 ä'ieeUs ^ ^ouiront äs8 r»sme8 äroits, revenn8, rentes, kr»ne1i!8e8, et po88e88ion8, äont il8 ont ^oni, on pü, onäü^ouire/ äsvsnt, et 8 reoevront tont tron st f-ivorsbls trsite- rnent äe 8s IVI^e8te sut-int et xlu8 Hu'ils 1'ont eü äe8 I?rin- oe8 äs I» ^V1sj8on ä'^ntri- elie. I>S8 I?Ienipotentir>ire8 äa I>ance 8e 8ont ton^'onr-8 ein- ploxe8 ponr Ie8 interete äe I» ^Isi8on pslstins et äe ^lr. Ie I'l'inee?alstin, Lliarles I>oui8, 8niviint Ie8 oräres r^u'il8 en ont eÜ8 äe 8s ^ls- ^c8te, ee ^n'il8 eontinueront äe ksirs, et sueont xr-snä exsrä L Ir> eeeoinmenästion äe8 6snton8 xrote8tsn8. L.ss ?Ienixc!tentisire8 äy *) Eö x^roles älpIoWStitzues, 730 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. 6e Näls s^'snt fqit pr-eter en I'sunee 1613 , s I'^i oiiilluo >Vts- ximilisn, Is sannne 6e vin^t Mills Norins sur le villsze 6'I!u- iiin!;»8 sves ean6ition, l>ue Is 6it villsze (< 1 ui 6e^s slors se tnouvoit posseUs et entre les msins 6e 1s tüte vills 6eLsIe riepuis cjustes vin^t 6ix sns ^ lui 6emeukeroit et lui ssroit Isisse eu li^potlieu's tems «^ue Is 6ite somms 6'srxeut, en pein- eipsl, sves tauts et clissuus les intersts seront entierement ren- flÜ8 et ps^es L Is 6its ville 6s Ls- 1e su sominensement 6es xuev- res presentes, ssns Is rsm6ouk- ses 6u 6it peinsipsl, ni lies in- t6rets, l^ui lui sont 6üs, «Ispuis vin§t st czustre sunses, Vu sin- si, il plsiss su k.oi 6e rernettre Is 6ite ville 6e 8äls 6sns so» U^potiteliue 6u villsxe 6'Hunin- xue, ^ et 6e 1'^ msintenir et Isisser Ms^u'su psrksit ps^e- ment 6u 6!t prinsipsl et iute- pets , oonkormement sux pra- rnssses et ol>Ii§stion8 sutlien- tic>us8 lju'ells en s entre les rnains. (Q. 8.) ^loli. N.u6, W eitstem. kesnoe esi-iront su I^toi ponr es cpu! consei-ne Is vills^e 6'IIuninxue, et svntkil,uei-vnt supres ^vsux, 8ervieu. I>srsan ^liesse et Isur Lx cellenoe. Laulsuger. Diese Wiedereinsetzung in des Unterpfandes Besitz wäre unter Partikularen gerecht gewesen. Doch war es etwas zu spät es zu verlangen, da man es von den Oestreichem V- Kap. Der Westphälische Friede». 73 1 Hierauf machte Wettstein seine Anstalten zur Abreise, wozu er schon unterm 22. September die Erlaubniß von unserm Rath begehrt hatte. Das Akkreditiv der kaiserlichen Bevollmächtigten war vom 30 . Oktober. In demselben ließen sie einen befriedigenden Entschluß von Seiten des Kaisers verhof- fen. „ Wir haben in (Wettstein,) meldeten sie, nicht allein in Ansehung der Herren Fürschreibens, son- -ern auch in Erwägung der Sachen selbst erscheinter Billigkeit, gutwillig angehört. Darüber die allhier und zu Osnabrück bey den allgemeinen Friedenstraktaten versammelten Reichsstände, um ihr räthliches Gutachten vernommen, und mit denselben hernach die ganze Sache seit fünf und zwanzig Jahren nicht begehrt, oder nicht erhalten hatte. Edel und unschädlich aber wäre es vom König gewesen, bey der wichtigen Eroberung des Elsasses , die 20000 Gulden sogleich zu entrichten, oder das damals unbedeutende Dorf Großhiiningen wieder einzuräumen. Warum müssen große Mächte sich so oft gegen kleine Staaren karg oder unbillig erzeigen? Weil große Mächte viele kleine Untergeordnete haben, die nichts vergeblich fahren lassen, auf die Hauptberichte durch ihre einzelnen Angaben einen merklichen Einfluß haben, und endlich die Vollziehung höherer Befehle, vermittelst schein, barer Einwendungen des Diensteifers,, oder versuchter Aufzielungen, oder gewagter Auslegungen, zuletzt nach ihrem Willen zu lenken wissen. 732 xvl. Periode- Erste Abtheilung des i 7 ten Jahrh. dermaßen an Ihrv kais. Majestät allerunterthänigst re- kommandtrt, daß wir außer allem Zweifel sind, derselben willfährige Resolutton, de>en wir bereits vertröstet worden, unverlangt einfolgen werde- Sintemalen aber gedachtes Herrn Bürgermeisters Gelegenheit nicht seyn wollen, deren noch lange allhier zu erwarten, so haben Wir uns doch zu mehrerer Versicherung seiner Abfertigung, mit der auswärtigen Kronen l^enipotentiariis einer gewissen Form verglichen, was gestalten auf allen Fall dieser Beschwerung in dem aufrichtenden Fried- brief bedacht werden solle." Das Rekreditiv der französischen Bevollmächtigten war vom 2. November. In demselben legten sie Weitste in dar Lob einer großen Sorgfalt, Treue und Geschickltchkett (Zranä soin, 6- äelire et 8 ustieren 66) *) bey, und versicherten der Gewogenheit des Königs- Im Laufe des Novembermonats 16^7 trat Wett stein seine Rückreise an, also, daß er den S. December hier anlangte. Den 5. Jenner 16^8, meldet das Rathsbuch, ha- ben Mein Herr Bürgermeister Wettstein von ihrer nach Münster gethanen Lcgakion, etwas Relation abgestattet, betreffend vornemlich den bewußten beschwerlichen Speyerischen Prozeß. Sie haben die vollkommene Relation nach gehaltener Arautscher Conferenz verscholl Jetzt würde suKsance höchst beleidigend seyn. V. Kap. Der Weftphälische Frieden. 733 den- Sie haben auch den Kostenzettel eingegeben , was über diese Abschickung aufgegangen war." Daran zahlten im Augstmonat/ Zürich isoo fl., eben so viel Bern, und im folgenden Monat, Schaffhausen 1000 fl. Wofür diesen Z Orten großer und freundeidsgenös- stscher Dank gesagt wurde. Von den übrigen Orten erhielt man keinen Heller Beytrag. Brand, des Raths, begleitete Wettstein nach Arau, wohin Zürich eine evangelische Conferenz ausgeschrieben hatte. Den 11. oder I 2 ten stattete er dort einen umständlichen Bericht über seine Verrichtungen ab. Im Februar theilte unser Rath den katholischen Orten seine Relation mit. Erst den 13 . Juny 1660 aber wurde von ihm in beyden Räthen eine vollständige Berichtserstattung abgelegt. » Es wurde ihm hierauf, wegen angewandter großer Mühe, Fleiß und Eifer, auch bey dem ganzen Werke erzeigter sonderbarer vex- teiltLet der hohe Dank der Räthe bezeugt." Zugleich bekamen die XM den Auftrag zu berathschlagen, wie und was gestalten er sollte oder möchte rekomvenstrt werden. Das Resultat davon gehört in die folgende Periode. So sehr man gegründete Ursache hatte, auf das Versprechen der Bevollmächtigten zu hoffen, so war dennoch die Sache noch nicht berichtiget. Der Frieden blieb ausgestellt, und in den ersten vier Monaten deß 734 XVI. Periode-Erste Abtheilung des Men Jahrh. Jahres 1648 kam Florian Wachter/ vermuthlich als Werkzeug anderer/ wieder zum Vorschein. „ Das Erlangte (wurde dem Rath berichtet) wolle man um etwas zurücktreiben." Dieser wendete sich an den französischen Ambassadoren 6e luGom-t, der in seiner Antwort zwey Sachen vorschlug, die nothwendig befremden mußten. Der erste Vorschlag war/ daß dem Artikel über die Lxeinptiou, das Versprechen beygefügt würde; tle lalre justies uux sujets cks I'l^mpirs com- rne: Lux nawrels äu pa^s; und der zweyte / daß man dem Wachter aus Barmherzigkeit eine Entschädigung geben möchte. Doch hatte der König von Frankreich den 2. May an seinen Gesandten bey den Neichsstän- dem und an die Churfürsten von Mainz und Trier auf eine befriedigende Weise für uns geschrieben / und da alles sich immer mehr zum baldigen Friedensschluß anließ/ so durfte man hier auch die endliche Erreichung des Ziels so vieler Bemühungen erwarten. Allein den letzten Äugst erließen die Reichsstände von Osnabrück aus, ein ernstliches Schreiben an den hiesigen Rath, tn welchem sie meldeten/ daß der Bürgermeister Weitste in anfänglich die I^xemptlou nur von dem Kammergericht und nicht vom ganzen römischen Reich gesucht hätte/ und daß sie den abgefaßten IXemptious- Artikel -es Friedens-Instruments nicht anders als mit ausdrücklichen Bedingnissen gutheißen. Die Bedingnisse Ware»/ daß die Lxemxtion nur von dem Tage -er V. Kap. Der Westphälische Frieden. 735 Bestätigung des Friedens ihren Anfang nehmen solle; daß Basel inskünftig, nebst Abfchneidung aller umiöthi- gen Weitläufigkeiten, des Reichs Unterthanen unpar- teyisches Recht widerfahren lassen werde; daß man den ergangenen Urtheilen des Kammergerichts bis zur Exe» kution ihren Lauf lasse; daß Florian Wachter eins billige Satisfaktion erhalte; daß endlich an der Unter. Haltung des Kammergerichts ein für allemal eine erkleckliche Summe bezahlt werde. Auf ein so unerwartetes Schreiben wurde nach eingeholtem Rath der übrigen Orte, im Namen unsrer Stadt allein, geantwortet/ aber auf der Tagsatzung der Schluß abgefaßt, die ews« genössische Ehre, Reputation und Freyheit, wenn es nicht anders seyn könnte, mit dem Schwert zu erhalten. Jeder Ort mußte seinen Beytrag zu 70 Fahnen von 300 Mann, 30 Compagnien Reuter, und 24 Stücken in Bereitschaft halten, und die katholischen Orte, sammt den Bündnern versprachen, keine Neichsgütrr von und nach Italien durchführen zn lassen, sondern solche im Betretungsfalle in Verhaft zu legen- Indessen hatte man an den französischen Bevollmächtigten Lervien geschrieben, der uns in seiner Antwort beruhigte, und am 24. Oktober 1648, wurden die Hauprfrtedensschlüsse zu Münster und zu Osnabrück unterschrieben. Die Nachricht davon erfüllte alles hier mit Freude. Der Rath ließ den Frieden fcyern und Schaumünzen prägen. Die Dankbarkeit gegen unsre Vorfahren erfordert/ 736 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7tm Jahrh. daß wir die Namen derjenigen angeben, die in dieser merkwürdigen Epoche unsern Staat regierten. Es gibt überdieß wenige von den hiesigen Bürgern, die nicht un« ter denselben, väterlicher, oder mütterlicher Seite, einen oder mehrere Ahnherren mit gerührtem Herzen erkennen werden. Nach Iohannis Baptist» 16^7 bis nach I. B. 16^8 saßen im neuen Rath folgende Personen: Die Häupter. Herr Joh. Rud. Wettstein, Bürgermeister. ') Herr Jakob Hummel, Oberstzunftmcister. Herr Joh. Rud. Fäsch, Alt Bürgermeister. Herr Bernhard Brandt, Alt Oberzunftmetster. Zünfte. Rathsherren. Meister. 1. Ulrich Schuld he iß. Balthasar Götz. 2. Leonhard Wenz. Emanuel Rüedin. 3. Hs. Georg Ecken stein. Sebastian Veck. -4. Emanuel Schönauer. Christ. Burckhardk. Z. Sebastian Küen. Hans Bienz. 6. HansStuder. Casp. Munzinger. ') Er war noch zu Osnabrück, wurde aber auf'm Peters platz als neuer Bürgermeister verkündet. V. Kap. Der Westfälische Frieden. 737 Zünfte. Rathsherren. Meister. 7. Hans Lux Jselin. 8. Jakob Schwarz. 9. Niklaus Sattler. 10 . Hans Lützelmann. 11. Leonhard Best. 12. Marx Weiß. 13. ZachariaS Daremsin. 14. HieronimuS Linder. 15. Hs. Heinr. Pfann etisch mid. Melchior Tröli«. Jakob Blum. MathiS Stöcklin. Michael Freyburger. Simon Blech. Melchior Gugger. Balthasar Lang. NiklauS Rose nm und. Peter Gobelin. Stadtfchreiber, Johann Rudolf Burckhardt. Der Rechte Doktor. Rathschreiber, Riklaus Nippel. Beyde wurden in der Folge Oberstzunftmeister, und dann Bürgermeister. Im alte» Rath saßen verfassungsmäßig die Rathe, so nach Joh. Bapt- 1646 bis nach I B. 1647 die Regierung führten. Weil aber die Rathsbesayung von Joh. Bapt- 1646 im Nathsbuch fehlt, so müssen wir uns mit der korrespondirenden von 1644 bis I. Bapt. 1645 behelfen, die wenn man etwa« einige Sterbefäüe ausnimmt, nicht sehr verschieden seyn kann. Die Häupter. Herr Joh. Rud. Fäsch, Bürgermeister. Herr Leonhard Brand, Oberstzunftmeister. Herr Joh. Rud. Wettstein, Alt.Bürgermetster. Herr.... Vscst. *) Das folgende I. wurde Jak. Hummel Oberzunftirieister. VI. Band» ?! a a 738 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Rath-Herren. 1. Hans Jakob Keller. 2 . Niklaus Bischof. 3. Emanuel R» ssin ger. 4. HS. Hcinr. Werenfels. 6. Wolfgang Gernler. 6. Oswald Roll. 7. Theodor Falkenscn. 8. Andreas Thurncysen. 9- HanS Heinrich Brück er. 10. Hans Jakob Stähclin. 11. Heinrich Bienz. 12. Joh. Dußmanii. 13. Frau; Hagenbach. 14. Tobias Steiger. 15. Rudolf Gobelin. Meister. Bonifacins Burckhardt. Jakob Hummel. Hans Heinrich Falkner. Andreas Bley. Jakob Niklaus. Rudolf Basler. Niklauö Stockmeyer. Heinrich Häusler. Georg Pauler. Leonhard Munzinger. Georg Bnlach er. Jakob Altenburger. Peter Stock! in. Daniel Nnff. Heinrich Munzinger. Doktor Johann Rudolf Burckhardt, Stadtschrei ber. Riklaus Nippel, Nathschreiber. vi. Kap. Die Häupter im Men Jahrhundert. 73 s Sechstes Kapitel. Die Häupter im Men Jahrhundert. Im Men Jahrhundert wurden zu Häuptern erwählt: Vor dem Westphälischen Frieden 16^8. Zu Oberstzunftmerstern. Zu Bürgermeistern. 1601. Melchior Hör «loch er. — L609M) 1602. Christmar.n Für selb er, starb l 6 or. -) 1604. Jakob Götz. 1612. 1609. Sebastian Beck, starb 1611. 1611. Hieronimus Mendeli»/ starb 1616. 1612. Joh. Werner Ringt er. — 1616. 1616. Joh. Herr, starb 1628. 1617. Bonaventura von Brunn, starb 1618. 1619. Sebastian Spörlin. .. 1621. 1621. HS. Heinr. Steiger, starb 1624. 1626. Hs- Jak. Burckhardt, starb 1629. 1628. Joh. Friedrich Ryhiner. 1630. 1630. HanS Rudolf Fäsch. — 1636. ') Das heißt, er wnrde im I- 1609 Bürgermeister. 2) Das heißt, er starb im 1.1602, als Oberstzunftmeister, ohne Bürgermeister gewesen zu seyn. -) Er war vorher Stadtschreiber. D Er hatte 16 Kindes, von welchen er 165 Enkel und Aaa 2 7^o XVI. Periode- Erste Abtheilung des i7tenJahrh. 1631. Leonh. Lüyelmann, starb 1634. 16 >5. HanS Rudolf Werkstein. -- 1645, 1636. Joseph So ein, starb 1643. 1644 Bernhard Brand, starb 1650. 1645. Hs. Jak. Hummel, starb 1654. Nach dem Weßphalischen Frieden: 1650. LcsnhardWenz, starb 1655. 1655. HS. Heinr. Falkner, starb 1661. 1656. Joh. Rud. Burckhardr, ') starb- 1657. 1658. NiklanS Rippel. ") - -- 1660. 1660. Bcnedikt So ein, starb 1664. 1663. Andreas Burckhardt. .. 1667. 1666 . Joh. Jakob Burckhardr. .. 1684. 1667. Hans Ludwig Krug. »> 1669. 1669. Emanucl So ein. -- -- 1683. 1683. Christ. Burckhardr,") starb 1705. Urenkel sah. Hundert und neunzehn überlebten ihn- Er war ein Kaufmann, und hinterließ ein Vermögen von mehr als 242 raufend Gulden, welches für die damali- gen Zeiten beträchtlich war. UebrigenS war er ein Sohn des Bürgermeisters Fäsch, dessen in der vorigen Periode Erwähnung geschehen ist. ') Er war vorher Sradtschreiber. -) Gleichfalls. Sein Vater, Bcnedikt, war Oberstzunftmeister gewesen, gleichwie sein Großvater, Joseph. Er starb im 1.1717 im December. In den Unruhen von 16st wurde er, den 24. Merz, auf ungestümes Anhalten der Bürger, entlassen. Den 2 . VI. Kap. Die Häupter im I7tm Jahrhundert. 741 1684. Franz Robert Brunschwiele r. 1690. 16S0. Hans Baltbasar Burckhardt. ') 1705. 1691. Hs Heinr. Zäslin, starb 1698. 1691. Martin Stähelin, starb 1697. 1691. LukaS Burckhardt. September erhielt er den Titel wieder/ wie auch die An, wartschaft aus die erste erledigte Häupterstelle. Den 4- November setzte man ihn in seine vorige Stelle wieder ein / doch so / daß er solche nur sechs Monate des JahreS versehen, und mit Hans Heinrich Zäslin, der auch nur die übrigen sechs Monate regieren sollte, alterniren würde. *) Seine Erwählung wurde den 24. Merz i6si aufgehoben, und da er noch nicht eingeführt gewesen, so blieb er Rathsherr. Den 2. April aber wurde er auch dieser Rathsstelle entlassen. Allein, den 7. September, bekam er den Sitz im alten Rath, und eine damals erledigte De« putatenstelle, und den 4. November setzte man ihn, wie der vorhergehende, als Oberstzunftmeister wieder ein, also, daß er alle sechs Monate mit Martin Stähelin alterniere. -) LukaS Burckhardt, wurde den 4. May 1691 erwählt, ohne Oberstzunftmeister gewesen zu seyn, weil die Bürger Tags vorher ZäSli» und Stähelin zu Oberstzunftmeistern ernannt harren. 7^2 XVI. Periode. Erste Abtheilung des I7ten Jahrh. Siebentes Kapitel. Gesetzgebung. Regierung. 1604. Die mit Unterpfändern oder Bürgen versicherten Verschreibungen, und in welchen acht vom Hundert Zins versprochen waren, wurden aufgehoben, und auf fünf vom Hundert gesetzt. Auch sollte es im Stadtwechsel also gehal- tcn > und von den Bürgern, die silberne, goldene oder andere Faustpfänder geben / nur fünf vom Hundert abgenommen/ auf bloße Handschriften aber/ ohne Unterpfand und Bürgen ferner acht vom Hundert bezogen werden können. Diese Verordnung berührte die Fremden nicht- UebrigenS war schon in den I. 1L«5 und 1593 der Zins von versicher- ten Schuldbriefen auf fünf vom Hundert gesetzt worden. 1607. 2 . Sept. Der Rath untersagte / bey einer Mark Silber/ „daß Diensimägde ihre Kleider und andere ihnen zugehörige Sachen an andern Orten/ als in den Wohnhäusern ihrer Herrschaften verwahrlich aufhielten.'' Darunter muß doch wohl die Obliegenheit von Seiten der Herrschaften / verstanden worden seyn daß sie den Mägden hinlänglichen und sicheren Platz einräumten. 1611. Den Wittwern und Wittwen wurde verboten, in den nächsten drey Monaten nach dem Hinschrid des verstorbenen Ehegemahls sich anderwärts zu vcrehlichen, oder zu versprechen. Jene Wittwen aber, so schwanger wären / sollen sich vor ihrer Niederkunft nicht vcrehlichen. Alles bey Strafe der Landesverweisung. Diese Verbote wurden dadurch veranlaßt, daß während der Pest von 1611 Wittwer VII. Kap. Gesetzgebung. Regierung. 7LZ oder Wittwciber nach wenigen Wochen schon zu einer neue» Ehe schritten. 1611. Das Eheversprechen zwischen zwey Geschwister- Kindern (Lon8ii>8 §erM!>in8) wurde vom Nach gutgeheißen. 16!1. Am 13. July, wurde einem Vater erlaubt, einen Sohn und eine Tochter, die katholisch geworden, zu enterben. Und im gleichen Jahre, den 38. December, wurde ein anderer, der seine katholisch gewordenen Söhne enterben wollte, abgewiesen. 1612 . Den 23. December wurde verordnet, daß nur drey Personen, und die schon communieirt hätten, zu Gevatterleuten genommen werden sollten. Bey diesem Anlaß wurde verboten, mehr als is Batzen dem Kind einzubinden. 1612. Heut zu Tag schwört die Zunft zu Fischern und Schissleuten, auf der Zunft zu Spinnwettcr, gemeinschaftlich mit derselben Angehörigen , den jährlichen Bürgereid. Von einer solchen Vereinbarung findet man in diesem Zeit- räum die älteste Spur. ES wurde aus Anlaß der Erwählung eines Meisters zu Fischern, vom Rath verordnet, daß wenn bey den Fischern und Schissleuten nicht 13 »«parteyische Kiefer vorhanden wären , diese Zahl von der Zunft zu Spinn- wetter ergänzt werden sollte. 1612. Die sogenante Buße wurde auf sechzig Pfund bestimmt, oder es wurde diese Bestimmung erneuert. 1613. In der vorigen Periode hatte einst der Kleine Rath die von Klein- und Groß-Räthen errichtete RcformationS- Ordnung der Zünfte aufgehoben, und nun wurde sie, den 14. Äugst, gleichwohl wieder erneuert. Die Veranlassung war ein Streit zwischen der Zunft zu Kaufleuten, und einigen Tnchhändlern. Eine Commission setzte der Rath nieder, und 7-L4 xvi. Periode. Erste Abtheilung des I7tm Jahrh. der Beschluß hob so an: „ Bleibt vordrist bey der Reformation der Ordnungen, so gemeinen Zünften im Jahre 1526 gegeben worden sind." 1628. Den 7. April erkannte der Rath, daß die Basier keine Güter mehr zu Riehen kaufen sollten. 1629. Der Rath verordnete, daß die Bürger der Stadt keine bürgerliche Freyheiten auf der Landschaft genießen sollen. 16Z5. 1S. Scpt. Es verordnete der Rath, daß die Großältern eines ohne Aeltern und Kinder Verstorbenen, neben desselben Brudern und Schwestern, erben mögen. 16 l9. Den 6. July wurde verboten, bedenkliche Arresten, ohne Bewilligung der Häupter, anzulegen. Im I. 1646. am 19. September, erkannte der' Rath eine allgemeine Taxordnung von 77 Quartseiten, für die Krämer und die Handwerker. Im ersten Artikel lesen wir: „ .... es werden unsre getreue, liebe Bürger, Angehörige und Verwandte, mit Verkaufnng ihrer Waaren und Handarbeit, auch andrer Victualien, vorncmlich aber die Tnchleute, Seide», und andre Krämer, so bey Stücken, Ellen, Gewicht und Maaß ihre Nahrung suchen .... sich gegen ihren Nebenmenschen dergestalt verhalten, wie sich ein Jeder getraue, solches an jenem Tage gegen Gott den Allmächtigen, als seinen Schöpfer, die Obrigkeit und die Ehrbarkeit zu verantworten, und daher alles Uebersetzens, Ue- bernehmenS, und Vervortbcilung des Nächsten sich enthalten^ und also der Billigkeit und christlichen Liebe sich befleißen, insonderheit in Verkaufung ihrer Waaren, aufs höchste gegen haare Bezahlung , mit dem achten Pfenning zum Gewinn VII. Kap. Gesetzgebung. Regierung. sich ersättigen lassen ^) ..... wo nicht.würde man sie anhalte«/ vermittelst leiblichen EideS/ mit ihren Handelsbüchern/ oder sonst glaubwürdigen Urkunde»/ den Ein. kauf zu bescheinigen-'' Im Beschluß liest man ferner: mit dem Anhang/ daß im Falle wider Verhelfen / jemand der unsern i also daß etwa« der Eine oder der Andere/ wie denn bisher sehr unrecht geschehen/ wenn uns Gott der Herr mit Theurung heimsucht / sich einbilden wollte, ob wäre er nunmehr befugt/ mit seinen Waaren oder Arbeit auch aufzuschlagen, und selbige höher zu steigern; den»/ weil die Strafen Gottes / um unsrer aller Sünden willen, über uns gekommen / so sollen ja selbige durchgehend seyn / von jedermann empfunden/ und der zornige Gott/ um Abwendung solcher Strafen von männiglichem inbrünstig angerufen werden) wider obgesetzte wohlmeinende christliche Ordnung zu handeln/ sich gelüsten ließ .... wird man gegen denselben / seinem Wohlverdienen «ach/ mit unausbleiblicher Strafe verfahre»/ maßen hierzu besondere Aufseher bestellt sind, welchen es bey ihren Eidespflichten obliegt/ die Ver- brecher unsern hiezu Deputierten zu rügen und anzugeben.'' Die Berufe / die in dieser Taxordmmg angeführt wur- de«/ waren die der Tnchscherer/ der Goldschmiede, der Gold- *) Das ist zwölf und ein halber vom Hundert- Hier wird aber vergessen/ daß es Sachen gibt, die leicht abzusetzen sind, und andre, die lange im Waarenlager liegen blieben , wie auch: daß unter letzter« die einen durch das Aufbehalten an Werth verlieren, und die andern nicht, oder wenig. 7-46 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. schlager, der Kautengießcr, der Roth. und Hafengießer, der Weinleger, der Karrenzieher, der Hutmacher, der Seckler/ -er Strälmacher, der Hosenstricker, der Papicrer- der Gürtler, der Buchbinder, der Bürstenbinder, der Sutstafflercr und Knöpfmachcr, der Scheidenmacher, der Leder bereiter, der Weißgerber, der Lebküchcr der Apotheker, der Becker, der Kornmesser, der Säckträger, der Eisenhändlcr und Krämer, -er Hufschmiede, der Schleifer, der Büchsenschmicde- der Flickarbeit an Birsschlossen, der Musquetenarbeucr, der Fei- lenhauer, der Nagelsckmiiede, der Kupferschmiede, der Schlosser, der Balierer, der Schuhmacher, der Rotbgerber, der Schneider, der Kürschner, der Kostherren, der Wirthe, der Pastetenbecker, der Seiler- der Fuhrleute und Postillione, -er Metzger, -er Schreiner, der Büchsenschäfter, der Wagner- der Drechsler, der Küfer, der Kübler der Säger, der Zimmerleute, der Siebmachcr, der Steinmetzen, der Maurer, der Zirgler, der Gassenbefttzer, der Hafner, Balbie- rer, ') der Bader, der Glaser, der Sattler, der Sxorer, ') Eine Iucharte Feld zu aren 1 Pf. 15 ß. Eine zu aren, säen und eggen 2 Pf. Die Postillione sollen von einem Pferd des Tages mehr nicht fordern als 10 Schil- ling. -) Wenn einem die Nase abgehauen, oder in ein Auge gestochen wird, so ist Arzt Lohn 12 Pf. 10 ßl. — Fran- zosen.Cur, weil dieselbe unterschiedlich, und deswegen kein gewisser Tax gemacht werden kann, soll man sich gegen den Patienten der Billigkeit gemäß verhalten. — Von einer Ader zu schlagen 2 ß. Von einem jungen vii- Kap. Gesetzgebung. Regierung. 7^7 ^ -er Wollweber, der Leinweber/ der Bleicher/ der Seidenfär- i -er/ derPassamentweber, derSchwarzfärber, derSchiffleute/ ^) ' der Fischer und Fischkäufer/ der Siegristen ') und Todten- ^ gräber/ der Boten/ der Holzhauer, y j In der Taxordnung wird auch bestimmt/ was das Lehr- ^ geld seyn solle. Z. B. die Bleicherjungen lernten drey Jahre/ ^ und bezahlten für das Lehrgeld 15 Pf. und für'S Trinkgeld 2 ! Pfund. Endlich wird auch der Gebühre» für daS! Zanftrechr und das Heizgeld gedacht r ^ „ Alsdann uns der Obrigkeit glaublich vorgekommen, daß etliche Ehrenzünfte eigener Gewalt/ und hinterrücks un- Knaben i ß. Wenn man aber zwacht/ 3 ß. — Von einem Zahn auszubrechen 2 ß. (Vom Bartscheren oder rasieren geschieht keine Erwähnung.) Die Schiffleute sollen keinen zum Knechten annehmen, dieser habe denn zuvor bey einem Fischer zwey Jahre gelernet. ") Den Siegristen sollen bey den Hochzeiten/ wegen des Läutens / zehn Schilling bezahlt. — Item / so soll der, jenige Gulden / so bisher dem Siegristen von einer Be, gräbniß bezahlt worden, in zwey gleiche Theile getheilt werde»/ davon der halbe dem Gotteshause/ der andere halbe aber dem Siegristen gedeihen: und verstehet sich dieses von allen Kirchen. y Von einem Klafter Holz zn hauen 6 ß. 8 d. 7^8 XVI. Periode. Erste Abtheilung des I 7 teu Jahrh. srer ihre Zunftgelder um ein merkliches gesteigert, weiches aber der Bürgerschaft sehr beschwerlich vorfällt, als werden hiemit alle Ehrenzünfte ernstlich vermahnet, der Zunftgel- der halber, alles auf den alten Schrot, wir unsere Altvordern es gesetzt, zu richten, und von dieß an ihre gesteigerten Zunftgelder abzustellen." Aus der Taxordnung für die Landschaft, auch von 1646, heben wir folgendes aus: ES kostete ein geklopfter Baselhut für Mannspersonen von guter Wolle i Pf. 10 ß. und von mittelmäßiger Wolle 1 Pf. . . . Ein neues Roßeiscn für schwere Pferde 2 ß. d d. . .. Suppe und Fleisch ohne Brod und Wein 2 ß. 6 d..-. Eine Iuchart zu ahren, eggen und säen i Pf. io ß. . . . Ein Klafter Holz zu machen io ß. . . . Ein rechter Meisterknecht nebst Kleidern und Schuhen jährlich 20 Pf. ein gemeiner 15 Pf. . . . loo Dachziegel is ß. . . . Ein Vierzel Kalch 15 ß. . . . Eine Aderlässe i ß. 8 d. . . .Ein Böthe, der nicht über Nacht außen bleibt, s ß. u. s. w. Achtes Kapitel. Universität- In der Theologie lehrten SebastianuS Beck, der im 3-1618 nach Dordrecht zur dortigen Synode geschickt wurde; Johannes Wolleb, der im 1.161S die Oberstpfarrer Stelle 7^9 vm. Kap. Universität. erhielt, *) Theodor Zwinger, den man im 1 . 16 Z 0 zum ^ Oberstpfarrer ernannte; -) Johannes Buxtorf; -) Johann Rudolf Wettstein, Sohn des Bürgermeisters; Joh. Georg > Groß, Pfarrer bey St. Peter, und Bruder des Pfarrers bey ! St. Leonhard, Johannes Groß; Wolfgang Meyer, der ! im I. 1618 nach Dordrecht zur dortigen Synode geschickt wurde. In der Jurisprudenz lehrten Johannes Gut von Oet- like» in der Markgrafschaft; Joh. Jakob Fä sch, Sohn ^ Sein Großvater war aus dem Kanton Uri. 2) Er widmete sich anfangs, «ach dem Beyspiel seines Vaters und Großvaters, der Arzneykunde. Kaum hatte er das Studium derselben angetreten, als er von einer gefährlichen Krankheit überfallen wurde (inoi-bnin Lnn, xgricum.) In einem Anfall derselben, that er das Gelübde, daß, wenn er genesen sollte, er sich der Theologie widme» würde. Er genas, und wurde ein Erzkalviniff. 6»Ivini in8titut!ones oinni oozitstione pertr»ctLvit, st HUS8i in snscurn st ssnzuinem inutsvit. Z) Berühmter Sohn des berühmten Johannes Buxtorf, die beyde sich in der hebräischen Sprache auszeichneten. Sei« Streit mit Ludwig Capel, Professor zu Sedan, ist bekannt. Capel behauptete, daß die Punkten, die in der hebräischen Ortograpbie jetzt die Stelle der Vocalen vertreten , eines weit spätern Ursprungs wären, als «S Buxtorf lehrte. 4) Er blieb äZ Jahre Professor, und creirte 262 Doktoren und Licentiaten. 750 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i 7 ten Jahrh. des Bürgermeisters Nemigius Fäsch; ^ Remigius Fäsch, Sohn des Bürgermeisters Johann Rudolf Fäsch, und Stifter des nviuseurn 1'sesoiiianum , über welches sein Testament besonders für die Zukunft verfügte. ') Ioh. Jak. Hofmann; Johann Jakob Fäfch; Lukaö Burckhardt und Melchior 6e Insuis, dessen Vater ein Genueser war. In der Arzneykunde lehrten Ioh. Caspar Bauhin, Sohn des Caspar Banhin, ein sehr berühmter Arzt; Thomas Plater; Ioh.Jakob von Brunn; Emanuel Stupanuö, und Caspar Bauhin, Sohn des Johannes Bauhin, eines französischen Arztcö und Chirurgus. In der philosophischen Fakultät lehrten, außer andern,, die in die hoher» Fakultäten befördert wurden, Heinrich Justns, ein Geistlicher; Thomas CocciuS, ein Arzt; Jakob Brand müller, ein Geistlicher; Jakob Henri Petri, beyder Rechte Doktor, Friedrich Castellio; Ioh. Er creirte 200 Doktoren und 25 Licenciaten. ') Dieses Museum gebührt sammt dem Hause, einem Doktor der Rechte von seinem Geschlecht und Namen. Ist kein Doktor vorhanden, so wird das Museum ein Eigenthum der öffentlichen Bibliothek, und das HauS daS Eigenthum der nächsten Erben. H Sein Vater soll 11257 Predigten gemacht haben. 4) Er wurde abgesetzt, weiter, in einem NcchtShandel, vom Consistorium an das Stadtgericht appellirt hatte. Der Kaiser Matthias, auf dem Reichstage zu Frankfurt, im I. 1612 , ernannte ihn zum kaiserlichen Hofratb und ^ Ritter. Im I. 1625 wurde er durch den Fürst von 7S1 vm. Kap. Universität. Conrad Pst st er; Johann LukaS Graf, beyder Rechte Doktor; Petrus Falkeisen, ein Arzt; Johann Beatus He lins; Christof Burckhardt, beyder Rechte Doktor; Mathias Harscher, Stadtarzt; Johann Friedrich W ertenberg, ein Arzt; Felix Plater, ein Arzt; Joh Jakob Hagen- bach; -) Christof Fäsch, Sohn des Bürgermeisters Johann Rudolf Fäsch, beyder Rechte Doktor; Jakob Zwinger; Heinrich Ieekeln, ann, ein Geistlicher; Hieronimus Zeno- in, ursprünglich ein Venetianer, Doktorin derArznevkunde; Ludwig Lucius (Lutz,) ein Geistlicher; Joh Georgius Leo, ein Arzt ; Heinrich Kisselbach, von Lorichium im Main- zischen, ein gewesener FranciStaner; Peter R y fs, ein Arzt: Wolfgang Sattler, genannt Weissenburger, beyder Neufschatel und Valengin indieZahl der Ritterschaft aufgenommen. H In zweyter Ehe heirathete er in geheim und an einem katholischen Orte, eine Veronika von Andlau> katholischer Religion. Die Regen; schloß ihn daher von allen Sitzungen und öffentlichen Handlungen aus; dann wurde er(l6Z7) in emer Deputaten, Regenz stillgestellt, und erst im 1.1641 wieder eingesetzt. Allein die Aerzte wollten ihn dennoch nicht ins eoilsZium lvieäioum aufnehmen. Der Stadtschreiber, der es, als Deputat, dem Rath anzeigte, (1647, 3. Febr.,) schrieb am Rande des ProtokollS: ineäillus oäit rneäioum , Lxulus Lxulum (dtk Arzt hasset den Arzt, der Töpfer hasset den Töpfer.) °) Er starb ohne Notberben, und vermachte der Universität seine Bibliothek, sein Herbarium und zwkytansend Pfund unter verschiedenen Bedtngnissen. 752 X VI. Periode. Erste Abtheilung des 1 7teu Jahrh. Rechte Doktor; Joh. Rudolf Burckhardt, beyder Rechte Doktor, der nachgehend«? Stadtschreibcr und OberSzuimmeiiier wurde; Georg Spörlin, Sohn des Bürgermeisters, Arzt;') Johannes Buxtorf Vater, aus Camena in Westphalen, wurde Professor in der hebräischen Sprache. Nicht als Professor, sondern als Schriftsteller, kann Johannes Groß, Pfarrer zu St. Leonhard von 1618 bis 1630, angeführt werden. Er hat eine kurze Basler Chronik im 1.1624, in kleinem 8 . herausgegeben. Er behauptet in seiner Vorrede, daß die Geschichte zur Wiederherstellung der Gesundheit dienen kann, und erzählt, zum Beweise dessen, folgendes: Als Alphonsus, König in Aragonia und Sieilien, zu Capua krank gelegen, und die Aerzte mit ihren Mitteln nichts ausgerichtet, habe er angefangen, die Historien L-Lui-tH von Alexander dem Großen zu lesen, die ihn also erquicket, daß er, nach erlangter Gesundheit gesagt: Ade Oiiieu, lebe wohl) ^vioeiina, Ade, Hlppoorstes. Lurlius soll leben! Der ist mein Medikus und Arzt.''') ') Er soll in der Anatomie seines Gleichen nicht gehabt haben. Er starb an der Pest. Mein, da die Geschichte das treue Gemälde der Vor weit seyn soll, so mag dieser Nutzen nur zufällig seyn, wenn die vergangenen Zeiten nichts fröhliches, nichrS erquickendes darbieten, so können die Erzählungen davon nichts fröhliches, nichts erquickendes enthalten, oder eS müßte der Erzähler Spiele der Einbildung für Geschichte ausgeben, wie es in der That, dem QninruS Curtiug oft wjederfahren ist, 753' vm. Kap. UmverjM. Dieser Groß hat auch eine Sammlung von Gragfchrif. ten mid andern Inschriften im I. 1625 drucken lassen. To n- jola hat sie fortgesetzt, und im 1 .1661 herausgegeben. ES gibt aber bey uns zwcyerley Grabschriften: die einen auf den Lcichenfteinen, und die andern an Hangenden sogenann. tcn Epitaphien. Jene werden bald vertreten, abgenutzt, oder bey jeder neuen Leiche durch eine andre Inschrift ersetzt. Zum Groß gesellet sich der Licentiat und Notarius I. R. Klauber, der im I. 1617 seinen Nachtigall dem Druck übergab. Bey dieser Benennung erwartet man angenehme und fröhliche Erzählungen. Mit Nichten! Die Nachtigall schlägt im größten Theil des Buches nur von Kriegen, Ein- pörungen. Bestzeiten, Thsurung, Feuersnoth, Wassersnoth, Erdbeben. Zuletzt aber stimmt sie ein erfreulicheres Lied über die Universität und die Reformation an, kehrt doch bald zunss kläglichen Ton zurück, und zwar in Versen über die Vorboten und Zeichen des jüngsten TageS. Unter den fremden Gelehrten, die sich hier aufhielten, zählt man Wilhelm ArragosiuS aus Toulouse, einen AlM und Chemiker, der im I. 1610, im 97ten Lebensjahre starb. Er war ein Refugiant. Im1,1617 erhielt Joh. Buxdorf Vater die obrig. keitliche Erlaubniß, zwey Juden, als Correewren seines he. britischen Bibelwerks - hieher komme» zu lassen, doch mit der Bedingniß, daß sie nur dem Drucke dieses Buches abwarten, und sich sonst mit keinem andern Geschäfte abgeben sollten. Einer dieser Juden hieß Abraham und war verheirachet. Seine Frau gebar im I. 1619 einen Sohn, und der Vater erhielt vom Oberstknecht, unter welchem die Juden standen, die Erlaubniß einige andere Juden hieher kommen zu lassen/ VI. Land. BVV 7L-4 xvi. Periode. Erste Abtheilung des 17ten Jahrh. um die Beschneidung des Kindes vorzunehmen Dieser gotles- dienstlichen Verrichtung wohnten.aber Buxtorf/ sein Tochtermann König der Buchdrucker/ der Oberstknccht/ und zwey andere Bürger bey. Dieß wurde dem Rarh angezeigt. Buxtorf und König mußten zur Strafe hundert Gulden bezahlen/ der Jude Abraham vierhundert/ und der Oberstknecht/ nebst den zwey andern Bürgern/ wurden für drey Tage eingesetzt. In der großen Stadt gab es nur eine Schule für das weibliche Geschlecht- Sie stand unter den Pflegern der Kirche bey St. Martin/ und lag in der MariinSgasse. Da sie die jungen Töchter nicht mehr fassen konnte / wurde sie auf Be- gehren der Pfleger/ im Jahr 1604/ durch den Rarh auf den Barfüßerplatz verlegt. Daher mag eS kommen / daß / ob fie schon zum Martins Sprengel nicht mehr gehört/ der Pfarrer zu St. Martin dennoch einer der ViMtoren derselben bis auf uns geblieben ist. Im I. 1620 ( 7. Oktober) wurde befohlen/ daß die Professoren mit dem Gelde wachen sollt««/ so lange mit dem Fähnlein aufgezogen werde. Neuntes Kapitel. i _ Äirchensachen. In diesem Zeitraum waren Oberstpfarrer und zugleich Professoren in der Theologie Johann Jakob GrynäuS bis -er» Zo. Äugst 1617; dann Johannes Wolleb vom 2Uen IX» Kap. Kirchensachen. 755 Iulv 16'8 bis den 24. November 1629; und Theodor Zwinger, seit dem 1. Iunv 1630. De- Rath trug dem Wolleb auf, einen CatechiS- muS, statt des bisherigen Kinderberichts von Oecolampad, zu verfertigen. Diesen Auftrag hatte er vermuthlich einem Werk von ihm, Compcndium der christlichen Theologie, da- inS Englische überl tzt wurde, zu verdanken. Sein Eate- chismuS besteht aus den mit größer» Buchstaben gcd> uckcen Stellen im sogenannten Nachtmahlbüchlein, das jetzt in Kirchen und Schulen zum Catechismus dient. Die beträchtlichen und mir kleinern Buchstaben gedruckten Zusätze sind vom Oberst- pfarrer Peier WerenfelS. Seit langem wünscht mau ei» anderes Buch. 1604. In der kleinen Stadt wurde ein zweytes Dia- konat bey St. Tdeodorn angeordnet. 1611. Die Landgeistlichen wurden angehalten, wöchentlich am Donnerstag, abwechölungSweise im Münster zu predigen. Die Absicht dieser Einrichtung war, daß sie Proben über ihre Lehre und Lehrart ablegen sollten. Daher hat man diese Predigten Censurpredigten genannt. i6t4. Die französische Gemeinde erhielt die Predi- gerkirche zu ihrem Gottesdienst. Es hatten die Deputaten zur Auswahl dem Rath drey Kirchen vorgeschlagen, St. Ulrich, St. Martin - und die oberwähnte. Ä 1618. Die Deputaten bekamen den Auftrag, über die Verbesserung des Gesangs im Münster, im Gymnasium und im Collegium Vorschläge einzugeben. Sie sprachen von einem Organisten, Namens lviui-eoiiLi, von einem seiner Werke, und von Bläsern. Im Gymnasium sollte in drey Classen zwey- mal wöchentlich Unterricht ertheilt werden. BbS2 756 XVI. Periode. Erste Abtheilung des MeuJahrh. 1620. (27. Merz.) Die Deputaten mußten, in Folge einer Erkanntniß, mit den Pfarrern reden, daß ße sich der Rcgierungsgeschäfte müßigen, und ihrem Beruf abwarten sollten Sie übergaben am 1. April eine EmschuldigungS. schrift; allein der Rath ließ eS bey der ergangencn Erkannt- ntß bewenden. 1622. Das Einkommen der Stadtgeistlichen wurde verbessert. Sie bezogen. Die Vermehrung betrug. sDinkel 25 Vzl. V Der Pfarrer 1 Haber 4 Vzl. v.4o Gulden, im Münster »Wein 20 Saum. s' 4 Vzl. Korn. Geld 170 Pf.8B- Mehr wegen den Armen 21 Pf. 10 ß. St. Peter Dinkel 28 Vzl. ^ 4SaumWein v.Klingenthal. H-b-, 4V,l. i «MI-S-»» gz, Geld 17Z Pf. / St.Leonh.— Dinkel 28 Vzl. ^ Haber 4 Vzl. ^40 fl. Geld- Wein 15 Saum. ^4 Vzl. Korn. Geld 170 Pf. ^ St.Theod.— ^ Haber 2 Vzl. Roggen 4 Säcke- 40 fl. Geld. ^4 Vzl. Korn. Geld 169 Pf. Wein 18 Sau -« Wein 18 Saum. Jeder Hel. Dinkel 20 Vzl. fer hatte — Wein 12 Saum. jedem 4o fl. Geld. - 4 Vzl. Korn. Geld 150 Pf. 757 IX. Kap. Kirchcrisachen. Dtk-ä,rLkiäisL 0 liu 8 im MÜN-1 40 st. Geld. -er 5 Saum mehr als andere. § 4 Vz!- Korn. Der Spittalprediger halle 20 st. und bezog als Vermehrung 20 st. 1640. Das Ministerium zeigte den Deputaten, und diese, am 4. Merz, dem Rath an: „ Zum Ersten, wie an verschiedenen Orten in der Stadt Winkelschule» von den Papisten gehalten werden; zweytens, daß Soldaten, so Pa- Pisten sind, sich an biestge Weibsbilder henken, und hernach von Papisten wollen eingesegnet seyn. Endlich, daß in eines Bürgers Hause ein uneheliches Kind von ein-m mark- grästschen (lutherischen) Predikanten getanftworden sey. Dieß alles sey ärgerlich Man möchte solche Aergernisse und Unordnungen ünverweilt abstellen/' In Folge dieser Anzeige wurden die katholischen Soldaten lice cirt, die bereits ver- heirathcten fortgeschafft, die angeaebenen Schulen aufgehoben , und der Befehl ertheilt, auf den lutherischen Predikanten Achtung zu geben, und da er zu betreten wäre, eö den Häuptern anzuzeigen. 1640. 12. Äugst. Am Mittwoch 19. Äugst, sollte ein Bet- und Fasttag gehalten werden. Folgendes wurde über dessen Feyer vorgeschrieben. Vom Morgen an bis zehn oder halb eilf Uhr sollen die Leute in der Predigt verbleiben, und dann nach Hause entlassen werden. Dabey soll man sie vermahnen, daß sie sich nicht mit Speise und Trank überfüllen, aus. ser was zu eines jeden Herzensstärkung die Roth erfordere. Sie sollen eines der Kapitel, die sonst in der Kirche abgelesen werden, selber ablesen. Hernach gegen die zwölfe sollen sie sich wieder in die Kirche begeben, und daselbst bis gegen den Abend verharren. Die Prediger sollen in ihren Predig, ten Anregung thun, daß Gott zu den FriedenShandlnngcn zu RegenSbnrg seinen Segen geben wolle. 758 XVs. Periode- Erste Abtheilung des i7teu Jahrh. 1641. Der Ober,)Pfarrer Theodor Zwinger, hielt am 20. Ap.il eine Predig! über das heil. Abendmahl in der Charwoche, welche einen Begriff von der damaligen Kanzel, woblrcdenheir geben kann. Sie wurde gedruckt, und füllte 64 Quarlsciten anö. Darin licsr man unter andern,: „ ES erscheint hieraus die übergroße Würdigkeit und Köstlichkeit des Sakraments deö heil. Abendmahls als in welchem der gebenedentr Sohn Gotteg, I?s»S Christus, nicht nur der Kost berr - sondern auch die Kost selber ist. ') Von oieo. x.-r,'-, der Königin aus Egvpten wird geschrieben, daß sie ih. rem Liebhaber Antonio zu Gefallen, habe eine köstliche Wahl- zeit zurüstcn lassen, in welcher sie ein übermS köstliches Per- lein, desgleichen nirgends zu finden geweien - ihm in dem Es. sia zerlassen, mit höchster Verwunderung aufgestellt und vor. getragen hat. Aber was sollten auch die allerköstltchsten Mahl. zciten auf dieser Erde zu rechnen seyn, gegen diese allerhei. UM Mahlzeit, welche der König aller Könige, der Herr aller Denen, uns allhicr zubereitet hat, in welcher er sich sel. her, daö allercdclste Perlein, mit allen seinen himmlischen Schauen und Gütern unö fürst eilet. -) darreichet und schenket. .... AlS Elan vor Zeiten von dem Linsengericht seines Bruders ZakobS gehört, bekam er darnach einen sol, chen Gelüst, daß er auch mit Verlust seiner Erstgeburt, dem- *) Auö diesen Ausdrücken wer sollte nicht schließen, daß Zwinger entweder an die Verwandlung der Katholiken, oder an die leibliche Gegenwart der Lutheraner glaubte? Mit nichien. Zwinger verstand eine geistliche Gegen, wart deö Leibes. 2) Fürstellet bedeutet hier nicht vorstellt, sondern vorlegt. IX. Kap. Kirchensachm. 7SS selben nachgesetzt. Im heil- Abendmahl wird uns kein schnödes Linsengericht, sondern die rechte himmlische Ambrosia und Neo. t-r deS Leibes und des BlmeS Jesu Christi des Sohnes Gottes, für gestellt. ') Auf einer vierfachen Weise ist Christus mit seinem wahren Leibe und Blut in dem heil. Abendmahl zu. gegen: 1 °. 8 /mboUve , vermittelst des Wortes und der sakra- mentlichen Zeichen: pen repraesentstionem, xei-slxns con- SlANLiitis, versiegelnde Zeichen , per 8 ,xns exliikenti» et 2P. piiL 2 nti 2 , mittheilende und zueignende Zeichen. 2". Spiri. luuiiter-, geistlicher Weise, oder, mir seinem heiligen Geist. Z". t?i>em Amt Wallenburg, wurde, wegen Anklage von So. domirerey, auf die Folter geschlagen, lind vom Oberstpsarrer besprochen. Da er nichts bekannte, so wurde er ledig gelas. sen. — Zwey andere auö dem gleichen Amt begiengen Sodo. mtterey, der eine mit einer Kuh, und der andere mit einer Stute. 1626. Einer von Neigoldswil schlug seine Frau zu Tode, und nahm die Flucht. — Einer von Wiesen wurde zwischen Bückten und Läufelfingen von einem Schmidknccht ermordet. Der Thäter wurde hingerichtet. — Einer, der ei. nen andern ausgefordert hatte, wurde eingezogen, und in die Bezahlung der großen Buße verfällt. — Fünf Missethäter, drey Männer und zwey Weiber, wurden enthauptet. — Am X. Kap. StrafgerechtlgM, Verbrechen. 77t 6. Jenner eröffnete der Stadtschreibcr im Rath , was für große Ungelegenheil dem Caspar Buren, Weber von Lieftal, und seiner Ehefrau , so bey erst zehn Wochen zusammen qe. heirathet waren, widerfahren sey. Nämlich, daß sie mit einander nicht mehr ehelich wohnen können. Bey nähern Nach. forschungen seyen in ihrem Ehebette etliche zauberische Sa- chen von Haar und gedruckten Zeichen gefunden worden. Sie wissen zwar nicht, von wem es gekommen; sie mögen aber ihren Schwager Peter Hoch unter Augen nicht leiden, Auf eine solche Anzeige wurde der Hoch sogleich zur Haft gezogen, und die Sache so weit getrieben, daß der Rath am 4reir Merz erkannte: „ Wenn er nicht hervor will, so soll matt die allerstrengste Tortur gebrauchen.'' Die Geistlichen und der Stadtkonsulent bekamen mehrere Aufträge. Zuletzt wurde der Hoch vorgestellt und für zwey Jahre verwiesen. Seins zauberische Sachen ließ man durch den Nachrichler Verbren. nen, und ein eisernes Stöcklein in den Rhein versenken. Dis Predikanten zu Stadt und Land erhielten die Weisung, das Volk von dergleichen zauberischen Sachen mir allem Ernst abzumahnen. 1627. Einer im klein Basel wurde entleibet, Her Thäter blieb unbekannt. — Ein Tischmacher stürzte' sich auf die Gasse zu Tode. 1638. Einer- Namens Spierke, wurde hier durch einen Schuß von Niklaus Werensels leiblos gemacht. Dieses stellte sich vor beyden Räthen, und bat um Gnade, Der Rath ließ ihn drey Tage und drey Nächte in Gefangenschaft legen, und er mußte hundert Gulden dem Allmosen-Amre entrich. ten. — Eine Kindermörderin von Benwyl wurde enthauptet, Sie hatte ihr Kind erwürgt, und aufm Kirchhof vergraben, 1629. Ein fremder Reuter ermordete vor der kleinen Stadt einen Weber, Bürger von hier. Der Thäter wurde seinem Obersten von Cantenbäch gegen das Versprechen ausgeliefert, daß der Mörder mit einer Strafe angesehen werde, daß andere ein abscheuliches Exempel darä» nehmen werden. -- Ein Wintersinger erstach sich hinter dem Stnbenofcn mit einem Brotmesser. Der Rath ließ ihn zur Erde bestatten, weil er vor seinem Ende Reue Und Leid gehabt, und Gott um Verzeihung ernstlich angerufen habe, ^ Eine Weibsperson zu Frenkendorf erhenkre sich. Der MrK Cke 3 772 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Meii Jahrh. ließ sie zur Erde bestatten/ weil sie sich mehr aus Mclan. cholie, als aus eigenem Vorsatz umgebracht hatte. Er über- ließ auch den Kindern ihre Verlaffenschafr. — Ein Duell zwi. scheu zwey Fremden hatte auf der Schützenmatte statt, wo. von der Eine todt fiel, und nach abgenommenen Wahrzeichen zur Erde bestattet wurde. Der andere ergriff die Flucht / und sollte verrufen werden Jeder der zwey Sekundanten mußte zwey Mark Silber bezahlen; und der Sradrschreiber bekam den Auftrag, die alte Ordnung über den Stadtfrieden zu übersehen, und zugleich nachzudenken, wie ein Mandat über die Duellen zu machen wäre. Uebrigens wurde der Ruf, des Thäters Person halben, eingestellt, weil, sagt die Er. kanntniß, der Thäter ein Straßenränder seyn solle. ES ist schwer zu errathen, woraus sich ein solcher Beweggrund stützte. 1630. Ein Weibsbild erhenkte sich. — Eine geschwän- gerte, unzüchtige Weibsperson aus dem FarnSbnrger-Amt wurde »erzeigt. Wer sollte eS glauben? Der Wasenmeister von Tenniken bekam den Befehl, sie mit dem Daumeisen ernstlich zu beiuchen und zu examrniren. Sie wurde bey Strafe der Ruthen verwiesen. 1631. Einer, der vorher jemanden erstochen hatte, ertränkte sich. — Ein Rebmann von hier hatte sich erstochen, und dann in den Rhein werfen wollen. Der Rath ließ ihn beyfängen, und durch zwey Geistliche < Mever und Leucht, - den Stadtarzt und zwey Wundärzte besprechen und besichti. gen. Die zwey Geistlichen berichteten: ,, Er werde von, bö- sen Geist sehr gcängstiget" Daher versorgte man ihn mit seiner Frau in denSpittal, um sie nach Gestalt der Umstände zu behandeln. — Zwey Bauern aus der Nachbarschaft, um steh an zwey Basiern zu rächen, todteren ein altes Weib von Basel. — Ein Grlterkinder hatte oft mit Feuercinlegen ge. droht. Er wurde mehrmale gefoltert, und das Endnrtheil lautete wie folgt: „ Ungeachtet er, den strengen Rechten nach, mit dem Strängen sollte hingerichtet werden, so ist ihm doch Gnade wiedersahren worden, so daß er mit dem Schwert und was dazu gehört, von» Leben zum Tode gcrich, M werden soll." 1632. Einer aus dem Sollothurnischen wurde, wegen Zauberey und seiner Reden über den bösen Feind, enthaup. X. Kap. Strafgerechtkgkeit, Verbrechen. 773 tet. — Zwey Geistliche zu Pferde wurden in der Hard von drey Personen auch zu Pferde angegriffen und beraubt. Der Argwohn fiel auf drey von hier, deren einer ein Bürger war. - Einer wurde hier erstochen. Der Vater des Entleibten ließ sich verlauten, daß wenn der Thärer ihm vierhundert Pfund geben würde, er sich seines Theils zur Ruhe begeben, und auf den Thäter nicht weiter klagen wolle. Der Rath schlichtete den Streit, und der Vater mußte sich mit achtzig Gulden zufrieden stellen. 1633. Ein Spittalknecht wurde vor dem Niehemer- thore von einem kaiserlichen Soldaten erschossen. — Eine Kind- betterin ertränkte sich. — Ein Mörder erwürge sich selber. — Ein angesehener Bürger wurde wegen doppelten Ehebruchs und Blutschande geführt, und in eine Strafe von 500 Gulden verfällt. Die eine dieser Weibspersonen, die zu einer vornehmen Familie gehörte, ließ das Ehegericht fast in der ganzen Stadt herumführen, weil sie ihr uneheliches Kind in einer Kutsche vor dem Spittal ausgesetzt hatte. 1634. Eine Kindermörderin zu Riehen, Namens Egger, solle mit dem Wasser vom Leben zum Tode gebracht werden. Als sie aber, unterhalb St. Thomas Thurm, lebendig aus dem Wasser gezogen worden, ließ der Rath sie bey Strafe des Schwertes von Stadt nnd Land verweisen. Allein bey diesem Anlaß wurde den 7. May durch beyde Räthe ei kannt, daß küyftigs dergleichen malefizische Weibspersonen nicht mehr mit dem Wasser, sondern mit dem Schwert, und was dazu gehört, hingerichtet werden sollen. — Der Spittalschmid, Mathias Falkeisen , tödtete einen hiesigen Soldaten. Er gab der Wittwe hundert Kronen, dem Spittal und dem Allmo- senamt zweyhundert Pfund, und durfte zwey Jahrelang kein Gewehr tragen, und keine Zunft noch Gesellschaft besuchen. Die Wachten mußte er durch Lohnwächter versehen lassen. — Ein Anwieler, der einen zu Biel-Benken ermordet hatte, wurde enthauptet. — Ein Frenkendörfer wurde hier von einem schwedischen Soldaten leibloö gemacht. Den Mörder ließ der Rath enthaupten. — Eine Kindermörderin wurde enthauptet. Schuldheiß und Aemter hatten außerdem vorgeschlagen, die rechte Hand abhauen, oder etliche Risse mit glühenden Zangen geben zu lassen. — Zwey junge Leute, die mehrere Kircheniiöcke beraubt hatten, wurden, in Rücksicht ihrer Jugend, mit dem Schwert hingerichtet. Der Scharf- 77-LXVi.Pcriv-e. Erste Abtheilung des Men Jahrh. rickter versah aber -en Dienst aanz clendig, und führte zu seiner Rechtfertigung an: das Schwert sey ihm unver- treuer worden; im Ausführen habe einer gesagt, erwerbe die zween nicht richten; eS sey ibm vor dem Schwibboaen eine schwarze Henne über den Strick geflogen, und etwas weiter anü, ein Hahn. — Ein Wagner von Zunza.en wurde, wegen Sodomitercn mit einer Swte, enthauptet, «nd er alsdann mit der Stute inS Feuer geworfen, und zu Asche verbrannt- Der Eigenthümer der Srure erhielt eine Entschädigung aus deö Wagners Mitteln, und die Wittwe den Nest. — Ei» Pasietenbccker hatte die Nichte seiner Frau geschwängert Er mußte, nach dem Rathschlag der xiil, tausend Gulden zur Strafe erlegen, und er, wie sie, auf Jahr und Tag verwiesen werden. — Einer crhcntte sich im Kloster St. L-ouhard und wurde in ein Faß gethan, und anf'm Rhein fortgeschickt. — Zwey Männer, wovon einer von Licstalwar, griffen die Leute auf der Landstraße an Der Vater des Licstalers bat um Gnade. Sie wurden ehr- und wehrlos er- klärt. 16 ZL Der Sohn des SpittasmüllerS wurde tödtlich von einem Zürcher verwundet. Der Thäter mußte nur die Kosten zahlen, und bey Strafe des Schwertes verwiesen sevn. Sonderbar lautete der Rathschlag der xm: „ Alldieweil des Entleibte» Verwandtschaft nichts zu klagen begehrt, als achter man für unnöthig, dem Thäter den Prozeß im Hofe allhier zu machen, sondern vermeint man, aus andern Ur- fachen mehr, daß dieses Geschäft, besonders unsern getreuen lieben EidSgenosscn der Stadt Zürich zu Ehren, möchte vor Nach erörtert werden. — Einer erhenkte sich. — Der Scharf- richrer, der um ein Auge gekommen war, bat um die Enr- lassnng seines Dienstes, und erhielt sie. Er wollte aber ein H>auS an der Steinen kaufen, und die Nachbarschaft wider- fehle sich diesem Vorhaben. Da sagte deü Scharfrichters An- wald, daß der Doktor Petr« Macht und Gewalt habe, einen ehrlich zu maehen, und der Rath erkannte, daß wenn der DoktorPeiri dieFreyheit habe, den Meister zu b e f r e nc u, und er es auch thäte, so möge man wohl leide», daß der Kauf vo sich gehe. — Ein todtes Kind wurde im Keller eines angesehenen RathSherrn gefunden. — Ein Brehwilcr hatte einen Todrschlag beaangeli. Der Rath erkannte, man möge wohl leiden, daß ersteh mit des Entleibten Freundschaft deswegen vergleiche; doch an deö Raths Gerechtsamen X. Kap. Strafgerechtigkeit/ Verbrechen. 775 «nprajudicierlich und »»abbrüchig, und daß der Ruf vor sich gehe. Sein Hab und Gut soll inventirt und mit Arrest belegt werden. — Ein Soldat, der einen Fremden ermordete, wurde enthauptet, und dann gerädert, und sein Körper auf dem Rade geflochten. — Ein hiesiger Bürger hatte mörderischer Weise einen Müllhauser entleibt. Er wurde aus Gnaden , und in Ansehung der eingegebenen Empfehlungen, ent. hauptet, statt gerädert zu werden. — Eine Kindermördertn wurde enthauptet, und ihr Leichnam der Anatomie übergeben. 1636. Eine Selbstmörderin wurde in ein Faß geschlagen. Einen Theil ihrer Nachlassenschast bekamen der Spit- ral und das Avmosenamt. — Ein Schneider wurde enthauptet. — Ein Falschmünzer gleichfalls. — Ein Bretzwiler schlug einen zu Tode. — Ein Fremder warf sich zum Fenster hinaus und wurde beerdiget. — Ein anderer Fremder begieng einen Mord, wurde enthauptet, zur Anatomie geliefert, und dann beerdiget. — Ein Kilchberger erhenkre sich. - Ausreißer wurden strapecirt und dreymal gewipt. — Zwey von Zeglingen machten sich letbloS. Ihre Verwandten boten dem Staat für die Nachlassenschast 500 Pf von einem und 200 Pf. von dem andern an. — Ein Kirchenräuber von Diegten wurde gehenkt. - Ein Bube, der im Rhein andere Knaben mit einem Schuh getauft, und dadurch, melden die Rathsbücher, Gott im Himmel gelästert hatte, wurde in der Gefangenschaft mit Ruthen gehauen, und dann vor den Bann mit seiner Mutter gestellt. - Zwey Weiber von Riehen klagten einen an, er sey ein Teufelsbeschwörer. ES wurde ihm nur angezeigt, sich wieder einzustellen, falls man seiner bedürfen würde, 1637. Einem Mayspracher, der mit einer Stute So- domie begangen hatte, wurde der Kopf abgeschlagen, und sein Körper mit der Stute verbrannt. — Eine Mordthat wurde zum Storchen verübt. Den Körper des Entleibten trug man, altem Gebrauch nach, auf die Gasse vor der Herberge, und das Gericht best ebnete solchen. Am 15. Nov. brachte der Oberstzunftmeister Weitstem im Rathe an: »wie ein Geschrey durch die Gassen erschalle, daß vorm Steinenthor ay jenem Orte, da unlängst ein Sodomit verbrannt worden, sich noch immer ein Rauch erzeige, also, daß viele hundert Personen herauslaufen, um solches zu sehen. Es sey aber Le- 776 x vi. Periode- Erste Abtheilung des 1 7 tm Jahrh. fehl geschehen daß der Meister auf'mBerg (der Scharf, rrchl'er) sollte darzn graben, und sehen, was eS se»; welches dann geschehe», und habe sich nichts gesunden, als glühen, de Kohlen, und habe er diese mit Wasser gelöscht, in was, sen er »erhoffe, daß es gedampft scn. ES laufe des Mei. sters Schuld dabey unter; weil er den Uebclthäker nicht gar und gänzlich zu Pulver und Asche verbrannt habe.'' t6Z8. Die versuchte Sodomitcrey wurde mit dem Pranger, den Ruthen und der Verweisung gestraft. Ein Soldat erschoß einen Vader aus Unvorsichtigkeit, und wurde verwiesen. Außerdem mußte er die Kosten bezahlen, und dem Spinal 50 fl wie auch soviel dem Allmosenamt entrichten — Melkingcr von hier hatte einen mit einer Pistole erschossen. Der General von Erlach, schrieb zu seinen Gunsten; und das Geschäft wurde vor die xm gewiesen. Ihr Rathschlag war, daß der Todtschlag aus Unvorsichtigkeit geschehen sey. Der Rath erkannte, daß der Thäter ein Jahr lang Stadt und Land meiden, und in die Stadt nicht anders älö gast. tw'ise kommen solle- (Statt und soll vermuthlich oder ge- lesen werden.) — Eine Wittwe, die wegen Verlornen Gel. des einen Zauberer in der Nachbarschaft Raths gefragt, und andere zauberische Mittel an die vand genommen, wurde eingesetzt, und dann in der Kirche vorgestellt. — Zwey Frein, de, die unterschiedliche Sachen entwendet hatten, wurden enthauptet. — Folgendes Urtheil über eine» Jnquistlen lau. tet etwas sonderbar; „ Weil dieser Riser schon viele und schädliche Sache» bekannt hat, und an ihm nichts mehr zu verderben ist, so sollen die Hn. Vli ihm die Verniht vorlesen, und ihn gütlich fragen, ob er nichts ferner begann geu habe, und falls er nichts weiter bekennen würde, so sollen sie in ihn ernstlich mit der Tortur durch den Meister setzen lassen. Er wurde enthauptet. — Ein Student in der Arzneykunde verletzte mit einem Gewehr einen andern Stil. deuten, der an seinen Wunden starb. Der Thäler entwich. Der Rath befahl aber, dem Neichövogt das Gericht zu vcr. fam ueln — Ein Sodomil wurde enthauptet, und sein Kör. per mit einem Kalb verbrannt. — Ein Zeglinger trieb mit feiner Tochter Blutschande — Eine Bürgerin wurde von einer andern eine Hexe und Unholdin gescholten, weil von der Zeit an, wo sie einem Kinde Kuchen gegeben, dieses Kind angefangen hqhe auszuzehren, oder zu serbe». Der X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 777 Rath trug geistlichen und weltlichen Behörde» auf/ die Sache näver zu untersuchen. — Einer von Diegten hatte dren- mal Ehebruch begangen, und zwar zum dritten Male mir' der Tochter des Pfarrers, mit welcher auch der Kirchenpfle- gcr gleichfalls Ehebruch begangen hatte. Dieser letzte Fall wurde den Deputaten zur Äbstrafung überwiesen, mit dem Auftrag, ein Gutachten einzugeben, was mit den» Pfarrer selber vorzunehmen wäre. Der Rath entließ die Tochter aus der Gefangenschaft, und stellte ihre Strafe bis nach ihrer Entbindung aus. Der Diegtcmer wurde auf zwey Jahre verwiesen. — Einen achtzehnjährigen Knaben von Rieben klagte man an, er habe mit einer Ziege »«christliches Werk (Sodomie) getrieben. Der Scharfrichter wurde ihm im Gemngniß vorgestellt. Endlich ließ man ihn loS, weil er unschuldig befunden worden, und er sonst ein gutes Zeugniß härte alles und alles zu dem Ende, sagte das RaihSbuch, damit dem Geschäft ein AuSgang gegeben werben möge. 1669. Eine fremde Frau, die man aus Erbarmen, bey kalter Witterung, in die warme Wachtftube zu Mön« chcnstein aufgenommen hatte, erhenkte sich auf der Treppe an einem Schleyer; und, da man zu Hülfe kam, so löschte sie das Licht aus» stach sich mit einem Messer die Gurgel ab, uud steckte den Finger in die Wunde hinein. Der Rath erkannte, daß wenn sie nicht blöde gewesen, sie durch den Meister (Scharfrichter) abgeschaft werden sollte, wen« eS aber anders wäre, so sollte sie zur Erde bestattet werden. Der Officier des Posten berichtete aber, daß an diesem Weibe keine Blödigkeit verspürt worden wäre. — Eine Kindermör- dcrin wurde enthauptet. — Einer von Zeglingen hatte mit seiner Stieftochter Unzucht getrieben. Sie wurden eingesetzt, und dann mit der Anzeige entlassen, bey einander nicht 'zu wohnen. — Ein Sachse hatte bey Murrenz einen erschossen. Er leistete das jui-smentuin xur§stioni8, daß er sich feines Leibes und Lebens gewehrt, und hiemit eine abgenöthigte Nothwehr ausstehen mußte. Hierauf konnte er ungehindert hier bleiben. — Ein hiesiger Beck wurde bey Nacht vor ei- nein WirthShause von einem fremden Reuter hart vcrwun. det. Man lieferte ihn aus, wenn er sich mit dem Verwundeten würde abgefunden, und den Balbierer und Thurmbuter befriediget haben. — Ein hiesiger Soldat wurde von einem andern mir einem Schreibzeug an dem Schlafe geschlagen, -78 xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. irnd starb daran. Er hinterließ eine Frau. — Die Frau eines hiesigen Bleichers fragte wegen Verlornen Tuches den Teu- felöbcschwörer zu Nunningen (an der Grenze) um Rath. Dieser deutete auf einen hiesigen, der auch diese schöne Kunst könne. Sie bezahlte zehn Gulden Strafe und wurde Lein Banne zu einem Zuspruch überwiesen. — Ein fremder wurde durch den Rittmeister Vogeley, Besitzer des Landgutes Rothcnhauses, entleibt. Der Thäter behauptete, er sey aus- gefordert worden, und schützte die Nothwehr vor. Die Sa- ehe wurde den xm überwiesen. Das weitere finde ich nicht. — Ein Kaufmann hatte falsche Urnerduploncn in Umgang gebracht. Seine Bücher wurden eingesehen , und der Stadt- schreiber bekam den Auftrag, Auszüge aus einem vor Zeiten eingegebenen juridischen Gutachten, auS der SalSgerichtSord- rlung, aus den Bambergischen, wie auch den sächsischen Rechten über das falsche Münzen vorzulegen. ES wurde nachher berathen, ob die Sache vom neuen Rath, oder von Beyd- Räthen ausgemacht, oder vor der mehrern Gewalt (Großer Rath) gebracht werden sollte. Letzteres beweist, daß das Geschäft Aufsehen erregt hatte. Der Stadtschreiber gab nicht nur die verlangten Äuözüge, sondern auch andere anS einem längst vergessenen Juristen OoUocus Ssmkoniierius. DaS war das rechtliche Verfahren seiner Zeiten. 1640. Ein zu Riehen begangener Todtschlag wurde mit dem Schwert gestraft. — Einer von Bückten, der ein Mädchen geschwängert hatte, erhenkte sich. — Eine Bürgerin und ihre Tochter hatten die Lustseuche. Der Rath ließ ihnen die Wahl, ob sie aufm Berg (beym Scharfrichter) oder zu St. Jakob (bey den Aussätzigen ) sich curiren lassen wollten. Den Verwandten wurde befohlen, sich um einen Arzt umzusehen. 1541- Eine Diebsbande, die schwarzen Buben genannt, hatte bey wenigen Wochen in 27 Gebäuden eingebrochen. Den Obervögten wurde Gewalt gegeben, derglei- chen Gesellen ohne Gewicht zu examiniren, das ist mit dem Daumcisen nnd dem bloßen Strecken. Mehrere wurden gestraft und verwiesen, unv die übrigen durch eine Jägi (Strolchen-Jagd) zerstäubt. — Ein todtes Kind wurde hier auf einem Kirchhof einverscharret gefunden. — Unweit Prat- res» wurde einer aus Frcybnrg entleibt. X. Kap. Strafgerechtigkeit/ Verbrechen. 779 1642. Zwey Weibspersonen von Witttersmgen und Maysprach, waren des Hexen Werks verdächtig. Sie wur. den eingesetzt. — Eine Kindermorderitt von Ormalingen, wurde enthauptet. — Eine von Bubendorf erhenkte sich aus Schwermttlh/ und lvurde begraben/ doch ohne Leichcnpre. digt. — Eine Kindermörderin wurde enthauptet. — Einer von Rickenbach sollte versucht haben/ seine Verwandte mit Gift in Wcckenbrot zn vergeben. Er bezahlte loo Kronen zur Buße/ und wurde verwiesen. — Ein Weib erhenkte sich, und, wie eine Chronik in allem Ernst erzählt, sprang ihr Geist im Hemd hin und her im Felde. 1643. In einem hiesigen Hause wurde ein Rechlsge. lehrter umgebracht. — Drey Bürger und Brüder(Weimauer) ermordeten einen Reurer. — Ein Major Müller hatte bey einem H-itmacher einen Baselhut, fünf Werkschuh hoch, bestellt , und wurde deswegen im Rath zu Rede gestellt: „ aus was Ursachen er bewegt worden sey , zum Oespect der hie. sigen Tracht., einen solchen Hut bestellen zu lassen:" „ ES habe ein Gewett gegolten: und er habe es nicht zum os- Lpect gethan, weil er eS sonst heimlich gethan hätte.'" Dessen ungeachtet erkannte der Rath: Weil der Major mit diesem Hut ein Gügelshür und Gespött anzurichten versucht hat, so soll er so Gulden zur Strafe erlegen, auch dem Hutmacher den verdingten Macherlohn schuldig seyn. — Ei. ner von einem angrenzenden Dorf ( Magten ) wurde auf einer Schlitte geschleift, ihm das Haupt abgeschlagen, dann sein Körper gerädert, und auf dem Rade geflochten. Bey dem Gang des Prozesses bemerke ich folgende Erkanntnißr „ Man soll ihm (an der Folter) den Kranz aufsetzen, da. mit man von ihm mehrere und runde Bekenntniß heraus, bringen möge." Eine andere Bemerkung gehört auch hie. her. Er sollte vor Zeiten in Gelterkinden eine Scheuer in Brand gesteckt haben- und niemand in Gelterkinden wußte sich einer Feuersbrunst zu erinnern. — Einer wurde zu Rieben erschossen. — Ein Reuter entleibte einen. — Ein Rcurer und hiesiger Bürger nothzüchtigte eine Weibsperson auf der Landstrasse nach Mönchenstcin. — Ein hiesiger Bür> ger und Soldat - der ein Mädchen von 12 Jahren, bey der Wiesenbrücke nolhzuzwengen unterstanden hatte, wurde ') Wenn unterstanden hier in der alten Bedeutung ausgelegt wird, so war es nur Versuch. Wird das Work 780 xvi. Periode. Erste Abtheilung-es i Neu Jahrh. bey Strafe des Schwertes verwiesen. Seine Frau und seine Tochter baten vergebens um Gnade. 1644. Eine Kindermörderin von Reigoldswil wurde enthauptet, und ihr Körper der Anatomie übergeben. — Eine fremde Weibsperson wurde von zwey hiesigen geschwän. gert, dann durch einen Fremden weggeführt , und unweit der Stadt erschossen und ermordet. — Der Brunnmeisier, der sonst fromm und in feinem Amt eifrig war, ertränkte sich im Birsig, zwischen dem Binninger Schutz (Damm ) und der Stadt. Das Nathsbuch meldet, daß er den Binninger Schutz oftmals geklagt und apprehendirt habe. Die Erkannt. riiß war: „ Weil er einen frommen stillen Wandel geführt, so soll er durch die Todtengräber vom Gewölbe, wo er han- gen geblieben, abgenommen, und bev St. Elisabethen begraben werden. — Die Wirthin des weißen Kreuzes zu Wal. denburg, und ihr Sohn, nebst ihrer Magd und einigen Ge. hülfen, bestahlen französische Reisende. Der Ambässador, der anfangs geklagt harre, bat nachgehendö um die Begnadigung derselben. Sie wurde auf ewig, bey Strafe des Schwer. tcS verwtesen; der Sohn mußte zwey Jahre die Stadt mei. den n. s. w. Dem Ambassador schickte man neun i.ouisU'o>- für die Bestohlenen. — Zwey Diebe wurden gehenkt, und eine Diebin enthauptet. — Einer, der Pferde von der Waide entführte, wurde verwiesen. — Ein Mordbrenner, Dieb und Mörder, wurde gcradbrechet; dann gab man ihm den söge. nannten Gesellen stoß, und ließ ihn brennen. Bey der Folter wurde ihm der Kranz aufgesetzt, damit er umständlich erzähle, wie es mit der Mordthat und der Feuersbrunst her. gegangen. — Ein NeulerSknecht wurde bey BuuS entleibt. — Einer erhenkte sich. 1645. Ein Bürger Jakob Fuß, hatte einen andern Bürger, HS.Düring, ermordet, ') und Schuldheiß und Arm- nach der spätern Bedeutung erklärt, so war das Verbrechen vollbracht. *) Er hatte ihn anfangs nur zu Boden geschlagen, dann aber die Gurgel abgehauen, und den Leichnam in den Rhein geworfen. X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 781 ter hatte» das Rad/ als Todesart vorgeschlagen. Das Urtheil des Raths lautere aber wie folgt: „ Auf Fürbitte sei. uer Freundschaft/ und weil er an der Tortur erhalten (behauptet/) daß dieser Todtschlag aus einem Balg und Schlaghandel erfolgt/ dadurch der vorschliche Mord noch zweifelhaft gemacht / so soll ihm Gnade bewiesen / und das Haupt genommen / hernach der Körper am gewöhnlichen Orte begraben werden.'' — Zu Mönchenstei» wurde einer zu Pferde von hiesigen Soldaten todtgeschossen. - ES wurde eine In- formation aufgenommen; wegen immer leichtfertigen Buben und vermeinten Nachtgeister/ von welchen unterschiedliche Mägde und andere Weibspersonen bey nächtlicher Weile mo. lestirt und angetastet worden sind. Ein Pastetenbeckcr / der auch dazu die schwarze Kunst gegen seine Frau ausgeübt ha« ben sollte / und dem deswegen der Scharfrichter unter die Augen gestellt wurde/ mußte seines Handwerks/ auf weiter» Bescheid/ stillgestellt/ ehr-und wehrlos erklärt/ und vor den Bann gezogen werden. — Ein Ormalrnger ertränkte sich aus Melancholie in dem dortigen Weyer. Ungeachtet des Um- standes der Schwermutb - wurde sein Leichnam/ auf Befehl des Bürgermeisters/ in ein Faß'einschlagen / und in den Rhein geworfen. 1646. Eine unerhörte widernatürliche Unzucht be- gieng ein Bürger an seiner Frau. Sie wird in den Raths» schriften bestialischeThat«ndl'i-Lepo8tk!i-!i Venus genannt. Der Stadtkonsulent gab ein Gutachte» ein/ und der Rath erkannter „ Soll bey dem Bedenken durchaus verbleibe» / und daraus gesehen werden / daß alles angedeu- teter Maaßen ins Werk gerichtet werde.'' Da gedachtes Gutachten nicht mehr vorhanden ist/ so ist die Bestrafungsart unbekannt geblieben. Vermuthlich waren es die Galeeren. — Ein hiesiger Wirth stach einen unstelligen Reuter. — Eine Kindermörderin wurde enthauptet. — Ein Hutmacher/ der mit seiner Tochter Blutschande begangen haue / wurde enthauptet. Die Tochter war albern. 1647. Ein Professor/ Sohn des Stadtkonsulenten^ wurde wegen eines verfälschten Briefes/ und unguter Worte/ entsetzt/ in des Wasserthurms Boden / auf Wasser und Brot gethan/ und dann relegirt. — Einer von Zyfen er. henkte sich/ und wurde in ein Faß eingeschlagen/ und in ein fließendes Wasser geworfen- Seine Nachlassenschaft über- 782 XVI. Periode. Erste Abtheilung des MenJahrh. ließ aus Erbarmen der Rath der Wittwe und der Tochter. — Ein Mädchen versetzte sich drey Stiche in den Hals. 1648. Einer von Käncrkindcn erschoß den Zeiaer des Schützenhauses. — Ein hiesiger Bürger wurde aetödtet. — Ein Schneider hatte mit drey Weibern in einem Sitz 27 Maaß Wein getrunken, und 10 Pf. Fleisch gegessen. Als ihm nie. wand mehr Bescheid thun wollte, so sagte er zu seiner Frau: », So wollten sie dann auss Teufels Gesundheit eins Bescheid thun." Er wurde für drev Jahre nach den venctianischen Galeeren geschickt, und die Frau im All,nosen (Narrenhause) an Eisen geschlagne. — Einer ertränkte sich. — Im Stadt. Wechsel würde eingebrochen, und für den Werth von mehre- ren tausend Gulden entwendet- Folgende Ordnung ist ein Ucberbleibsel der alten Justitzpstege in Crtminalfällen, und wurde den 22. May L6Z9 bestätiget. Ordnung. Wie man über Todtschlag oder Mord richtet, wie dieselben Thäter zu Recht erfordert, verurrheilr und vcrru. fen werden. Des ersten, wird der todte Leib besichtiget. Wenn ein Todtschlag geschieht, lassen meine Herren durch den Oberstenknecht dem Vogt ') befehlen, die Besichtigung vorzunehmen. Der läßt darauf dem Gericht und den Amtleuten un. der das Nathhaus gebieten, -) und wenn sie beysammen, ') Deswegen nannte man ihn oft den B l n l v o g t, Er prä- sidirte bey dergleichen Fällen, und bey Fried und Frevel, dem Schuldheißen Gericht. -) Im Hofe desselben. Daher hieß dieses Gericht Ho fg e- richr; auch Stuhlgericht, weil Stühle oder viel- mehr Bänke für die Richter dort gestellt wurden. Der X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 783 gehen sie vom Rathhause vor das Haus, wo der Entleibte liegt. Wenn dann sie dahin kommen, und der Entleibte her. aus auf die Gasse getragen worden, spricht der freye Amtmann, oder in dessen Abwesen der andere nach ihm: Herr der Vogt, thuet eine Frage, ob man diesen Tobten nicht aufdecken und besichtigen solle? Vogt. Ich frage Euch R. N. Herr Frey. Amtmann. Frey-Amtmann. Ich erkenne mit meinem Urtheil, daß man diesen Todten aufdecken, aufbinden, und die Wunde oder Schaden besichtigen solle. Da umgefragt worden, wird der Todte aufgedeckt; demnach treten die Scheerer hinzu, binden die Wunde auf. Es nahen sich auch die GerichtSherren und besichtigen die Wunde; so sie genug besichtiget, spricht der Frey-Amtmann: Herr der Vogt, thut eine Frage, ob der Verstorbene oder Entleibte dieser Wunde, Stichs, Streichs und dgl. gestorben. Vogt. Ich frage Euch N. Frey-Amtmann. Ich will mich mit meinen gnädigen Herren ') nehmen zu bedenken. seltfimre Ausdruck ,einenstühlen,d. i. einen vor jenes peinliche Gericht vorladen, und über ihn richten, wird davon abgeleitet. ') Am Gericht saßen, 'als UrtheilSfprecher, fünf Räthe und fünf Bürger' 784 X vi. Periode. Erste Abtheilung des MmJahrh. Darauf gehen die Amtleute/ sammt dem Gericht und dem Gerichtschreiber oder Substitutk» (ohne den Lcrrn Logt, den Richter/ welcher draußen Verbi ibr) in das nächste Haus / welches dazu bcquemlich, sich zu bedeuten, uud wenn es vonnötben/ nehmen sie die Schercr und Doktor/ so zuge. gen/ hinein/ und nachdem die darüber angehöret/ auch die Urtheil gefaßt, kommen sie wiederum hinaus/ und fragt als. dann der Herr Vogt: N. wessen habet Ihr Euch bedacht? Frey. Amtmann- Darum will ich sprechen / was mich recht bedunkt, und mir von meinen gnädigen Herren zu Gutem gcratbcn worden ist: Demnach man den Entleibten zugegen genugsam besieh, tigct, so erkenne ich, daß der Entleibte dieser Wunde vsi Stichs vei Streichs / und dergleichen todt und gestorben seve; auch man deswegen von ihm ein Wahrzeichen nehmen und an das gewöhnliche Ort stellen und verwahren solle, damit auf den Fall jemanden um Recht anrufen würde, solches/ anstatt der Todtenbahr, in Gericht gestellt werden könne. Nachdem umgefragt worden, spricht der Vogt. N. Nehmet/ wie Urtheil und Recht gegeben hat, daS Wahrzeichen. Auf dieses nimmt er, der GcrichtSknccht, mit Hülfe der Scherer, in ein neues Schindcllädlein, worin ein neues Messer liegt, mit demselben von dem Entleibten eine Locke Haare und ein Stück von der blutigen Wunde, oder Hemd, thut eö ins Lädcnlein, und verwahrt solches in das Denk. Haus, -) in der Amtleute Känsterlein zu stellen. ES wird ') Den Richter. Wir haben schon anderswo gemeldet, daß der Präsident eines Gerichts vor Zeilen allein Rich- ter hieß. Die wirklichen Richter namue man Beysitzer/ Urtheilsprccher, Schöppen, Sabine, Lellevins. ->) Die sogenannte Dankstube statt Denkstube hinter der öffentlichen Gerichtüstube, wo man sich in geheim berathschlaget; bedenkt. X. Kap. Strafgerechtigkeit/ Verbrechen. 785 auch, wenn das Lädlein überliefert wird, durch den Ge. richkschreiber oder seinen Substimtcn darauf geschrieben also: Wahrzeichen N. N- Und wenn das Wahrzeichen also genommen, sagt der Frey. Amtmann: Herr, der Vogt, thuet eine Frage/ was weitet zrt thun und vorzunehmen sey. Vogt- Ich frage euch A. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, ich erkenne mit meinem Urtheil, daß die Seele Gott dem allmächtigen, der todte Körper aber der Erde besohlen (empfohlen) werden solle. Prozeß Wenn einem Todtschläger gerufen wirk Erstes Gericht. 0 So das Gericht gesessen, fragt der Oberst. Knecht: Herr der Vogt, wollet ihr richte» ? Vogt. Ja. Oberst-Knecht. So begehre ich einen Fürsprecher?. Erste Sitzung des Gerichts, vi. Band. OHß 786 XVI. Periode. Erste Abtheilung -es Men Jahrh. Vogr. . Nehmet einen. Oberst. Knecht. Ich begehre N. N. Not». Er begehrt den freyen Amtmann, oder Statthalter des freyen AmtS; denn derselbe ist auf die Obrigkeit bestellt/ und soll derselben Sachen verführen. Vogt. ES sey euch erlaubt. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, soll ich N. N- dem Oberst-Knecht, anstatt und im Namen der Gestrengen, ELeln, Ehrenfesten, Frommen, Vorsichtigen, Ehrsamen und weisen Herren Bür- germeisterS und Raths dieser Stadt Basel, unsrer gnädigen Herren, als der hohen und obern Herrlichkeit, seine Rede thun? Vogt. Ja. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, so dinge ich mich in Recht, wie Recht Ist. Ich behalte mir auch bevor, ob ich dem Kläger mit meinen Worten mißführte, daß er meiner möge Wan- del haben, von mir an den Andern, vom Andern an den Dritten, bis auf den Zehnten. Ich behalte mir auch b e- vor alles das, was dieses Gerichts und Rechts Brauch ist, desgleichen Rath und Dank (Bedenkzeit,) so oft ich das vonnöthcn habe. Herr der Vogt, wollet ihr darauf richten? Vogt. 1 Ja. X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 737 Frey-Amtmann. Herr der Vogt , so heißet euer Gericht verbannen. Vogt. N- verbannet das Gericht. Der jüngste Amtmann. Herr der Vogt, ich verbeule euch euer Recht zum ersten, andern und dritten Mal, daß niemand rede ohne seinen Fürsprecher, es werde ihm denn zuvörderst erlaubt. Frey, Amtmann. Herr der Vogt. Dieweil euer Gericht verbannet ist, so heißer N- N. den GerichtSknecht das Wahrzeichen, anstatt der Todtevbahr in Recht stellen. Vogt. N. stellet das Wahrzeichen inS Recht. Nachdem es eingestellt, wird die Klage eilige, führt, also: Frey-Amtmann. Herr der Vogt, edele, gestrenge, ehrenfeste, fromme, vornehme, vorsichtige, ehrsame und weise, gnädige Herren! Es stehet N. N. der Oberst.Knecht und klagt im Namen und von wegen der cdeln, gestrengen.weisen Herren Bürgermeisters und Raths der Stadt Basel, unsrer gn. Herren, als der hohen und obern Herrlichkeit, zu und wider N. N. gegen Fried und gegen Frevel, auch zu seinem Leib und zu seinem Leben, so hoch und zum förmlichsten er daS in Recht thun und klagen mag; um und wegen Verursache, daß er N. FreytagS den N. ^p-n>s abgelaufenen N. Iah. reö, des Abends in der N. Vorstadt, gegen N. Uhr, urrge-. H InS Recht gestellt worden, und nicht eingestellt im heutigen Verstände. Dd d 2 788 XVI. Periode-Erste Abtheilung des Men Jahrh. fähr vor N. Hause, (unter amen Gerichten und Rechten, so bi-. her niemanden versagt, sondern männiglich, der solche be. gebrt hat, mitgetheilt und gehalten worden sind) mit gezuck- tem Dolch (Zu und Aufweisens R. R , dessen Wahrzeichen hier zugegen in Reckt stehet ) gedrungen, und auf dem Rü- cken, unterhalb der linken Schulter, dermaßen verletzt und verwundet, daß er derselben Stiche sterben müssen, wie denn auch ein ehrsames Gekickt dieser Stadt Basel, daß er solcher Sticke gestorben sey, einhellig erkannt hat; weil nun er, der Thäler, erzählter Weise gehandelt, und mißhandelt, so will er, der Obcrstknecht, als Kläger, »erhoffen, daß er sol. che seine begangene Mißhandlung mit seinem Leib und Lebe» verbessern, und ab seinem Leib und Leben, als eines öf. sentlichen und wissenthaften TodtlchlägerS, vermöge und In» halt kaiserlicher Rechte, mit dem Schwert und was dazu gehört, gerichtet, auch, dieß zu geschehen, mit Urtheil und Recht erkannt werden soll, vorbehaltlich, was dem Kläger im Rechten weiter vonnörhen seyn wird- Wenn die Klage also eingeführt worden, so wird er- was Zeit Verzug gehalten, und gewartet. Und da der Thä- rer nicht erscheint, durch den freyen Amtmann für geschritten. Frey-Amtmann. Herr der Vogt, thuet eine Frage, was ferner Recht sey. Vogt. Ich frage euch. > Frey -Amtmann. Herr der Vogt, so erkenne ich, daß ihr, als Richter, im Rechten aufstehen, und dem ermeldten N. N. dem Thäter, zu einem, zum andern und zum dritten Mal öffentlich im Gericht rufen, verkünden und gebieten sollen, sich, der gehörten That und Klage halben, welche der Oberstknecht zu ihm einführcn lassen, wie Recht sey, zu veramworten- Wird dann umgefragt. X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 78 S Vogt. Er stehet auf, und ruft also: Ich als der Richter, rufe, verkünde und gebiete dir N- N. zu einem, andern und dritten Mal, daß du dich wegen des TodtschlageS, den du an R. R , dessen Wahrzeichen hier zugegen stehet, begangen hast, und auf die deshalben zu dir eingeführte Klage, wie recht ist, verantwortest. Demnach setzt er sich wiederum nieder. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, weil ihr, als Richter, inhatt und vermöge des bemeldten Urtheils gerufen, und der Thäter sich nicht stellt, so thuet eine Frage, was Recht sey. Vogt. Ich frage euch N. R. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, so erkenne ich, haß man von diesem Gericht drey Straßen machen, und dieselben offen zu halten bey zehn Pfund gebieten, demnach die drey Amrleme des Ge- richtS, den einen auf der Rheinbrücke beym Cäppelein, den andern unter das innere Spahlenthor, und den dritten un- ter das innere Eschemerthor schicken, und an jedem Orte dem benannten R. N., dem Thäter, nach altem l. Brauch, Herkommen und Gewohnheit der Stadt Basel, auch nach Recht dieses Gerichts, rufen, verkünden und fvrbieten (vorladen) sollen. ') ') Diese Umstände vom Cäppelei» auf der Rheinvrücke, vom innern Spahlenthor und vom innern Eschemerthor, zeigen, daß diese Prozeßübungen älter find, nicht nur als die Erwerbung der Kleinen Stadt, (1392,) sondern auch als die Erweiterung der; Große» Stadt. (1386.) 790 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. Vogt. Er befiehlt den Diener»/ nämlich den Stadtknechten/ die drey Straßen unter den drey Gewölben, Schwiebögen oder Thüren des RathhauseS/ jeder eine zu öffnen/ und gedeutet/ die bey Strafe 10 Pf. offen zu behalten also: Ihr/ die Diener/ öfnet/ wie. erkannt ist die drey Straßen. Wenn cS geschehen ist. Ich gebeute hiemit diese drey Straßen offen zu behalten / bey Strafe 10 Pf. Frey - Amtmann. Herr der Vogt/ sintemal mit Urtheil und Recht erkannt ist/ R N. dem Thäter zu rufen und zu verkünde,, / so thuet eine Frage/ welcher Maßen und auf was Weise man das thun soll/ damit cS/ wie Recht ist/ zugehe und geschehe. Vogt. Ich frage euch. Frey-Amtmann. Herr der Vogt/ so erkenne ich / daß man R. N. dem Thäter zum erstenmal und zum ersten Gericht / gegen Fried nnd Frevel / und sich wegen seiner Mißhandlung, That und TodtschlageS oder Mordes, so er an vorgenannten R. R-, dessen Wahrzeichen zugegen in Recht stehet / begangen/ auch auf die Klage / welche der Oberstknccht / im Namen der hohen und obern Herrlichkeit/ zu ihm und zu seinem Leib und Lebe» gethan / und eingeführt habe zu verantworten und zu ver, sprechen, rufen, verkünden und gebieten soll, mit dem Anhang/ er erscheine also oder nicht, alsdann auf deö Klägers ferneres Anrufe»/ weiter was Recht sey, ergehen und geschehen werde. Vogt- Er hefiehlt HW »ächsten nach dei» Statthalter (des X. Kap' Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 79) freyen Amts) an das Rhcintbor, dem andern nach ihm an das innere Spahlenthor, und dem jüngsten unter das innere Eschemerthor zu gehen/ also: N. gehent ihr an das Rhein, tbor/ und rufet N.N- dem Thäter/ wie das Urtheil und Recht mit sich gebracht hat. N. gehent ihr unter das innere Späh. lenthor/ und rufet N. R. dem Thäter u. s. w. N. gehent ihr unter das innere Eschemerthor, und rufet N. N- dem Thäter u s. w. Nach ihrer Rückkunft/ oder der Rückkunft des einen oder des ander»/ fragt der Frey. Amtmann. Herr der Vogt/ fraget N. / wo, wenn, wie und von weswegen habe er gerufen, verkündet und geboten. Vogt. N. wo, wenn, wie und von weswegen habet ihr gerufen, verkündet und geboten. Der eine Amtmann, so ausgeschickt worden. Serr der Vogt, ich bin gegangen an das Ort, Ende und die Stätte, wohin ihr als Richter mich geschickt Haber, nämlich an das Rheinrhor u. s. w., wie der Befehl lautet. Frey - Amtmann. Herr der Vogt, thuet eine Frage: Ob N. recht und wie das Urtheil vermag, gerufen habe. Vogt. Ich frage euch N. Frey-Amtmann. Herr der Vogt, ich erkenne, daß dem Urtheil gemäß und recht N. gerufen habe. So die zwey andern kommen, wird es mit jedem auch, wie es mit diesem ersten gehalten, und wenn es geschehe«, 792 xvi. Periode. Erste Abtheilung des 17 ten Jahrh. und man wiederum etwas Zeit, gewartet und ingthaltxn, redt der freye Amlmgna wieder also. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, weil der Ruf und Fürheischung zum erstenmal und ersten Gericht geschehen, und mit Urtheil und Recht erkannt ist, daß recht und woblqcrufen sen , aber N. N. der Tbäter nicht erschienen ist, so thuet sine Frage, was ferner Recht sey. Bogt. Ich frage euch R. Frey-Amtmann. Herr der Vogt, weil der Thäter auf beftbeheneS Ru- fen, Verkünden und Gebieten, sich nicht eingestellt, so erkenne ich, daß die drey gemachten Straßen wiederum zugethan, beschlossen, und demnach ferner was Recht ist geschehen soll. Vogt. Beschließet die drey Straßen wiederum. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, thuet eine Frage, was weiter Recht sey. Vogt. Ich frage euch R. Frey, Amtmann. Herr der Vogt, ich erkenne vierzehn Tage einen Aufschub dergestaltcn, der Thäter erscheine oder nicht, und der Kläger ferner anruser; wird, alSdanu weiter, was Recht sey, ergehen und geschehen werde. > Frey-Amtmann. Herr der Vogt, heißet dem Gcrichtöknecht das Wahrzeichen behalten und verwahren. ') Die Antwort des VogtS fehlt. X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 7S3 Vogt. N. behaltet und verwahret das Wahrzeichen. Das andere Gericht. ') Xc>ts. Es wird wiederum gehalten/ wie das erste Gericht, bis nachdem das Wahrzeichen eingestellt worden. Alsdann spricht der Frey. Amtmann. Herr der Vogt, wolle meinen Herrn Nachschreibe«? -) her Prozeß, oder die Handlung des ersten Gerichtstages »oder wie weit den ersten Gerichtstag procediret worden und verfahren sey, ablesen lassen, oder heißen. Vogt. Serr Rathschreiber wollen den Prozeß des vorigen ersten Gerichtstages ablesen. Hierauf wird solcher durch ihn, Herrn Nachschreibet? , verlesen; demnach redt der Frey-Amtmann, Herr der Bogt, weil im gesetzten Termin der vierzehn Tage der Thäter stch njcht eingestellt hat, so thuet eine Frage, was ferner Recht sey. Xots. Es wird nun durchaus wie den ersten GenchkS- tag gehalten. ES soll aber in der Erkanntniß, wie man rrr- ') Die zweyte Sitzung. -) Heut zu Tage auch, beym Hofproieß, hat der Rath- schreibe«? einige Verrichtungen. Allein »»erklärbar ist es, daß man desselben bey der ersten Sitzung nicht gedachte, und jetzt das Protokoll derselben von ihm oder wenigstens die Ablesung desselben verlangt. Vielleicht wohnte schon der Rath dieser Sitzung bey. 79^ X VI. Periode. Erste Abtheilung des Mm Jahrh. fen solle, und wenn die Amtleute rufen und Relation thun, anstatt zum ersten Mal und erstem Gericht gemeldet werden zum andern Mal und andern Gericht. Das -ritte und letzte Gericht. Es wird wieder gehalten, wie das erste Gericht, bi- nachdem das Wahrzeichen eingestellt worden. Demnach wie in der zweyten Sitzung, der Rathschreiber eingeladen, den Prozeß, und zwar von den beyden vorigen Rechtslagen ab- znlesen. Die Verhandlungen werden abgelesen. Der Ruf ge- schiebt wie in der ersten Sitzung, mit dem Unterschiede, daß er zum drittenmal und letzten Gericht ergeht. Es wird aber kein Aufschub mehr erkannt, sondern wie in der zweyten Sitzung befohlen, daß die drey Straßen wiederum beschlossen werden sollen. Hierauf sagt, nach gewöhnlicher Anfrage des Vogtg. Der freye Amtmann. Herr der Vogt, so erkenne ich, daß N. R. der Thä- ter, dem Kläger seinen Leib und dem Richter all sein Gut, so er im römischen Königreich und außerhalb hat, verfallen seyn solle, und daß er, der Kläger, und wer ihm dessen hel. fen will, wo sie ihn, den Thäter, ankommen und erfahren, anfalle», und ihn, als einen verzehrten -) verurtheilten Todtschläger ') richten lassen mögen. Dazu ihr, der Richter, im Gericht aufstehen, und daselbst den Thäter aus dem Frieden in den Unfrieden, in die Acht und Aberacht zu einem Mal, zum andern Mal, und zum dritten Mal verkünden und verrufen sollet. ( Ist es ein Mord, so soll dieser Anhang hinzugethan werden: ,» Also, daß er vor der Sonne Aüfgang *) Die dritte Sitzung. ') Könnte verzehlter nicht so viel bedeuten als einer, der nicht mehr gezählt wird. r) Oder Mörder, wenn die That für einen Mord geachtet wird- X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 795 bis zu der Sonne Untergang nirgendwo frey seyn, noch Frie- den haben solle, erlaube ihn auch seinen Feinden und verbeul ihn seinen Freunden. Nun stehet der Vogt auf/ und sagt: Ich, der Richter, verkünde und verrufe dich N. N-, den Thäter, aus dem Frieden in den Unfrieden, in die Achtund Aberacht, zu einem Mal, zu dem andern Mal, und zum dritten Mal, wie Recht ist; (So eö ein Mord ist) also, daß du vor der Sonne Aufgang bis zu der Sonne Untergang, nirgendwo frey seyn, noch Frieden haben sollest. Ich erlaube dich auch deinen Feinden, ') und verbeule dich allen deinen Freunden. -) Nun setzt sich der Vogt wieder nieder, und sagt: Der freye Amtmann- Herr der Vogt, weil ihr, als ein Richter, die Ver- rufnng, und was mit Recht erkannt ist, vollzogen habet ; so thuet eine Frage, ob sich etwas ferner zu thun gebühre, damit das auch geschehe, wie recht ist. Vogt. Ich frage euch N. Frey - Amtmann. Herr der Vogt, so erkenne ich, daß in allen vorhergegangenen Dingen geschehen sev, nach Recht und Gewohnheit der Stadt Basel und dieses GerichtS ; und falls jemand, wer der wäre, sich wider einige der crgangencn Urtheile setzte, mit Worten oder Werken, und dawider thäte, der soll zur gleichen Buße stehen, und herfallt seyn, als der verzehrte und verurtheitte Thäter- *) Erlauben bedeutet vermuthlich hier so viel alS>Prc is geben. -) Ich verbiete deine» Freund?», sich deiner anzuneh« ' M», 796 xvi. Periode. Erste Abtheilung des 17ten Jahrh. Vogt. Nachdem alle und jede vorgemeldte Urtheile also gefällt und gegeben sind- und niemand etwas dawider geredt hat so beschließe ich die, im allgemeinen und jedes insbesondere nach Recht und Gewohnheit der Stadt Basel, zu einem Mal/ zum andern Mal/ und zum dritten Mal/ wie Recht ist. So man nicht ruft, sondern der Thäter ergriffen worden, so wird es also gehalten. Wenn das Gericht gesessen / fragt der Oberst«Knecht: Herr der Vogt / wollet ihr richten? Vogt, Ja. Oberst - Knecht- So begehre ich einen Fürsprecher. Vogt. Nehmet einen. Oberst-Knecht. Ich nehme N. N. Not». Er begehrt den freyen Amtmann, Vogt. ES sey euch erlaubt. Frey. Amtmann. Herr der Vogt, soll ich dem Oberstknecht N- N., anstatt und in Namen der Edeln, Gestrengen.Herren X Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 797 Bürgermeisters und Raths der Stadt Basel, unsrer Gn. Herren, als der hohen und obern Herrlichkeit, feine Hede thun? Ja. Vogt. Frey-Amtmann. Herr der Vogt, so dinge ich mich in Recht, wie Recht ist «- s. w. Wie in der ersten Sitzung des vorhergehenden Prozesses. Dann folgt die Verbannung des GerichlS, die Einstellung des Wahrzeichens, die Klage. No Amtmann- Herr der Vogt, ihr wollet den Thäter wieder in die Gefangenschaft führen, und wie erkannt verwahren, auch den GerichtSknecht das Wahrzeichen behalten heißen. Vogt. Ihr, meine Herren Diener, führet den Thäter wieder in Verwahrung, und ihr R. behaltet daS Wahrzeichen wiederum. Das andere Gericht, so man nicht ruft. Es wird alles, wie den erste» NechtStag gehalten, bis nachdem man daS Wahrzeichen eingestellt; alsdann meldet der Frey - Amtmann. Herr der Vogt, wollet meine» Herr» Rathschreiber *) DaS heißt bis an die Säule, worauf die 5t-u>-> deS l.noius lVtunscius I>ILI,0U8 steht. Wir sehen, daß, wie noch üblich ist, der neue Oberstzunftmeister und der größte Theil der Räthe zu dem Stuhlgericht gehören. Damals, wie heute noch, blieb der Bürgermeister in der Rathö« -übe, worüber ei» mchreres in der Folge. X. Kap. Strafgerechti'gkeit, Verbrechen. 801 die Klage, sammt dem vorigen Nechts.'ag verführten Prozeß, ablesen lassen. Vogt. Herr Rathschreiber wolle es ablesen. Worauf der Rathschreibcr den Prozeß vorliest; und darnach spricht der Frey - Amtmann. Darüber begehre ich von dem Beklagten die Antwort. Xots. Also Hass Herr Joseph Schwegler') notirt, aber den Z.Sept. im I. 1621, als Ulrich Georg von Frey. bürg, welcher den Knaben von Hüningen erschossen, fürgestellt, hat der Freu-Amtmann den Herrn Vogt fragen lassen : ob er gefaßt; darüber er einen Fürsprecher begehrt. Thäter- Herr der Vogt, ich begehre einen Fürsprecher. Vogt. Nimm einen. Noes. Er begehrt wieder, wie den ersten RechtStag, einen Fürsprecher; wenn der erlaubt und der zu ibm nächst, an dem obersten Knecht, und dem Thäter an seiner linken Seite gestanden, und er sich in Recht eingedirrgl, begehrt er einen Bedacht, und widerrcdet den Frietcn: gehet in die Gerichts,inbe und Bedachthaus, er, der Amtmann, vor, der Thäler nach, und der einte Sradtknechr zuletzt. So sie wieder herauskommen, sagt Des Thäters Fürsprecher. Edel re. rc. auf die Klage, welche rc. mündlich eingeführet und in Schriften zugestellt, sagt rc. rc. ') Einer der vorhergehenden Schreiber der Kanzlers. -) Vielleicht soll es Unfrieden heißen, wie es bereits oben bemerkt wurde. Vl. Band. E e e 802 XVI. Periode. Erste Abtheilung des Mm Jahrh. Not-,. Und begehret etwan die Kundschaften, je nach Beschaffenheit der Sachen. Frey - Amtmann. Herr der Vogt, ich begehre mich mit meine» Herren den Ladenherren zu bedenken. Vogt. Es sey euch erlaubt. Darauf geht der obriste Knecht vor, der freye Amtmann nach, und wenn sie wieder kommen, spricht der Frey-Amtmann. Edel rc. rc. wir und was maßen er R- die Klage verantworten willrc., hat man verstanden rc. ES ist aber rc. Thäters Fürsprecher. Herr der Vogt, ich begehre noch einen kleinen Bedacht. Vogt. ES sey euch erlaubt. ^ots. Wenn er wieder kommt, beschleußt er und Klä- ger auf ein Urtheil; sey es um Kundschaften oder endlichen Entscheid. So eö nur um Kundschaften, erkennts der Frey. Amtmann «wann ohne Bedacht. So eS aber um Endur- theil, begehrt er mit den Richtern einen Bedacht. Darauf gehen sie in die GerichtSstube, Herr Zunftmeister , Schultheiß und übrige auf dem ersten Bank unter dem Gang; demnach die auf dem Bank an der Stege, bis an die Weber; H folgeudS die auf dem Bank gegen den Korn. markt, dann es also den Zünften nach; ferner die Weber, Schiffleme, und endlich daö Gericht. Wenn sie sich in der GerichtSstube gesetzt, fragt der Frey.Annmann den neuen Herrn Zunftmeister, so »orderst sitzt, 2° den Alten .3". den Schultheiß, 4°. die Meister zum Safran rc. rc. Alm fort den Zünften nach, demnach das Gericht, endlich die Amtleute, und zuletzt der neue Zunftmeister den freyen Amtmann. Bis an die Räthe der Weberzunft. X. Kap. Strafgerechtigkeit, Verbrechen. 803 In mehr angeregter Sache ist gerathen, weil es ein wichtiges re. Soll man der Fakultät im Rechten Rathschlag begehren, alle Atten, Informationen rc. rc. zustellen, in Maßen aiS man wieder herauskommen. Vogt. R. wessen habt ihr euch dessen bedacht? Frey - Amtmann. Ich will mich ferner nehmen zu bedenken, und weltlich gefaßt, will ichs anzeigen, deswegen, Herr Vogt, wollet den Thäter wieder in Gefangenschaft führen, und zum Rech. ten verwahren, auch N. das Wahrzeichen aufheben heißen. Vogt- Jbr, meiner Herren Diener, führet rc. re. R- Heber das Wahrzeichen auf. Hier endiget sich der Bericht des schwarzen Buches. Wir wissen also nicht, was weiter vorgieng , wenn die iuri. dische Fakultät entweder ein Er.Lurthcil, oder nähere Unter- suchungen, oder sogar die Folter angerathen hätten Einzelne Notizen. ÄuS Anlaß einer Bürgerin, die als Dienstmaqd in einem WirthSyause sich Entwendungen zu Schulden kommen lassen, und nur mit Gefangenschaft mid Zusprächen deS B -n- neS gestraft wurde, ergieng der Beschloß: „ Soll berathen werden, wenn doch das Schellenwcrk möchte ehestens angestellt werden." (1640, 9. Sept.) Befremdend ist dieser Beschluß , da schon im I. 1621 Einem mit dem Schellenwerk ge- droht wurde. Bruckuer sagt in einem seiner Werke, daß im 1 .1610 die steinerne Säule, so man das Halseisen nennet' errich. rel wurde. Wenn eü so viel bedeuten soll, daß damals diese Bestrafung Neu eingeführt worden, so ist eS ein Versehen. Denn schon in der Verordnung über die Reformation vom 1. April 1529, wurde des HalSeisenS gedacht. Ves 3 8o-i XVI. Periode. Erste Abtheilung des i Neu Jahrh. Nach den Hinrichtungen, die vor dein St. Albanthor, d. i. am Galgen, mir dem Strängen, oder mit dem Rade vollzogen wurden, pflegten viele Leute mit dem Reichcvogt zu St. Jakob zu essen. Diese Gastmähler wurden im I. i6l5 abgestellt, und verordnet, daß künftigS nur der'Reichövogt, der Oberstknecht, der Statthalter des freyen AmtS, und ihre Leute, zu St. Jalob speisen sollten. Dem Reichsvogt wurde befohlen (1640,) bey Aus. führung der zum Tode verurlheilreii llcbeltdäter. in dem al. ten gewöhnlich-u Habit ') aufzuziehen, und nicht wie un, längst geschehen war, in einem Mantel, und mir einem ho, hen Hur. Eilftes Kapitel. Bürgerrecht. Während dieses Zeitraums, von I60l-1648, mir. den bey 77o neue Bürger angenommen, thut jährlich, eins inS andere gerechnet, 16 Personen. Zu bemerken ist, daß unter denselben mehrere in den Rathöschriften förmlich als Edelleute angegeben werten. „ Die edle und tugendreiche Jungfrau Eva von Andlau, weiland Junker Sigmünden von A blau sel., und Frau Su. sanna gebornen von Eptingen, die noch im Leben ist, ehe- liche Tochter; ist inö Bürgerrecht angenommen worden, 1609 2. Oktober." — ,, Junker Hans Hartmann von Flachsland, welchem der Freyhof zu Liestal (von seiner Base) geschenkt worden, und darum Willens ist, denselben zu besitzen, ist das ') Das Wort Habit gehört zu den Sonderbarkeiten unsers Dialekts. Habit bedeutet im französischen ein MannS. kleid; wir haben es überaus den Begriff von NathSkleid, AmtSkleid im Allgemeinen, eingeschränkt. Xl. Kap. Bürgerrecht. 805 Bürgerrecht gegönnt. I6v7. 22 . April." — ,, Junker Abra- ham von Graffenricd ist daS Bürgerrecht verliehen worden. 1609.24. Juny." — „ JunkerJakobChnstofvonTrvch. seß von Nheinfelden- 1603. 22 . Angst.'' H — Junker Burck- hardt Nagel von der alten Sch önenstein, istdasAus- serbürgerrecht, um acht Gülden verliehen - doch ihm beneben heiter angezeigt worden, daß wenn er hier eigenes Fester und Licht baden, und sich haushäblich einsitzen würde, alsdann er und sein ganzes Hausgesind unsrer christlichen Reforma- tion und GiaubenSbekennmiß gemäß sich verhalten, und die Predigten fleißig besuchen solle, iblo.'' — „ Junker GregoriuS und Sans Christian von Ulm, Gebrüder, sind zu Bürgern angenommen worden. 1619 .''— „ Im I 1628, den 31. December, wurde dem Herrn von Pottweyl das AuSbur- gcrrecht gegen zwölf Gulden jährlich verliehen. Von den damals angenommenen neuen Bürgern, von welchen unter uns noch Abstämmlinge fern sollen, "zählt man unter andern: Jakob Bernoulli, ein Kaufmann von Frankfurt, ( 1622 ) Georg Breidinger von Waldcapeü aus Hessen; ( 162 z) Johann Debary von Frankfurt; (1633) H ') Aus dem Vortrug einer Erkanntniß vom 7. Merz dieses Jahres sollte man schließen, daß cö nicht das eigentliche Bürgerrecht war. „ Tcuchseß bittet um daö Ansbur- gerrech t.'' Auf diesen Vertrag folgte die Erkanntniß: » Soll gesucht werden, wie andere vom Adel ins Bürgerrecht genommen werden.'' H Dieses Geschlecht besitzt authentische, uns mitgetheilte Dokumente, daß die Stammväter desselben, schon zu Anfang des fünfzehnten Jahrhunderts, von den ersten Stellen zu Tournay (Dorntet) bekleideten; daß sie das jetzige Wappen schon führten, daß sie keine Handwerker noch Handlung getrieben hatten (ciu iis »,,t vss„ n„l>is. insnt st 6s Ierii'8 isntes, c^u'ils n'ont exercs ni arts ineoliÄnicsnes , ni ne^osi.ition 6s inrn'sllsnilises ; ) daß sie endlich mit den edelsten Familien des Orts befreundet waren. Auch wird ihr Name in gedachten Dokumenten 6s geschrieben. Seitdem sie aber hier Bürger geworden sind, lautet er nicht von Barn, sondern 806 XVI. Periode Erste Abtheilung des Men Jahrh. Samuel Eglinger; (1629) Johannes Euler, von Gen. genbach; (1630) Johann Far,o, von Eleven; (1o)0) DtLtricl' Forckardr und sein Sohn Jakob, von Franken- thal; (1637) Hans Heinrich Frischmann; ( 1630) Jo» hanneüOiepsend örfer; (1619) Hans Franz Hagen bach von Amberg; ( 1628 ) Daniel Legrand, von Dornick; (16)0) Jakob Meville von Gens; (1606) Robert Mi tz von Köln; (1630) Hans Georg Ochs von Freudcnstadl im Wnrtem. befischen;') (16)3) Johann Baptista Paravicin a»S dem Veltlin; (1636) ") Peter Naschet, a,iö Savoyen; 0616) NiiolauS Naschet, von Gens; (I63>) Peter Raillard von Maria.Kirch; (16)1) GcorgStickelbergcr vonHal. Debarv. Jene so sorgfältig gethanen Erklärungen über die bürgerlichen Handthicrungen bringen nnS den AdclS, briet von Ludwig xiv für Joh. Heinrich Lokmann von Zürich und seine Nachkommen, den Zur Lauben (Ittsl. D. n. p. 3ä8.) anführt, in Erinnerung. Darin behält! der König i aü sogenannte vlvre nodie-ncnt vor. (jMunvü toutLS loiij lju'ils vivent Iioblonicut. ) l.) ES war der Stammvater des Verfassers gegenwärtiger Geschichte, und Word Mitglied des Großen Raths. Seine Mittler, eine Tochter des Ww teinberqjschen Bcrg- neltterS Herr war durch ihn von basclischem ttrivrnng. Wir beßveu eine mit Laiidctiartcn und andern Kupfer,li- chcn versehene Geschichte von England, welche ein Bür- ger von Frankfurt, Wilhelm Serlin, ihn, zueignete, und in deren Zuschnitt gerühmt wird, daß er zu den hi- sronschcn Büchern eine große Lust und Beliebung trage. Diesen unbedeutenden Umstand führen wir nur deswegen an, weil er, unter andern Beweggründe», zur Unternehmung der Geschichte unsers KantonS nicht wenig bey- trug. -) Sr hatte zugleich gebeten, seinen zwen hier erzeugten Söhnen aus Gnade das Bürgerrecht zukommen zu lassen. Es wurde ihm aber mir für eine» bewilliget, doch die Wahl unter beyden seiner Willkühv überlassen. 807 xr. Kap- Bürgerrecht. trugen; (1607) ClauSSulger; (I6ii) Gedeon Sarmastn (Sarasm) (1628 ') Reinhard Sarasin am gleichen Tage; (1628 -) Hans Franz Sarraz in; (Sarasm) 0631 ^) Peter Sarrazin von Colmar gebürtig; (16;7 MartinSpreng auS Franken; (1639) Georg vonKilch von Lmdau; (i6o5) Ulrich Wettftein von Russikon - im Zürchergediet; (1612) Andreas Wettstein, auch von Russikon; (i6i7) Franz und Jakob Wybe r t; (1628) Johann Wy bert; (1631) Dietrich Wen k von Lindau; (1635) und Martin Wenk von Riehen. (1640.) ') Er bekam das Bürgerrecht den io. Merz , doch mit Ausschluß seiner drey Söhne Zoh. Franz, Peter und Philipp (Rathsbuch. i>. 192 und 286.) ') Er hatte dazumal keine Kinder. (Rathsbuch i>. 236.) ') Rathsbuch von 1681,13. May: « Hans Franz Sarazin, Gedeon SarazinS geliebter Sohn , begehrt sammt seiner Hausfrau Maria x von Frankfurt in das Bürger- recht auf. und angenommen zu werden.'' Erkannt r „ Soll seiner Bitte gewährt werden, und er bis Johanni seiner Frau Abschied auszuweisen schuldig seyn.'' ») NathSbuch 1637- 18. Febr. „Ist zum Bürger angenommen; doch dem Abzug ohne Schaden. Was für ein Abzug? Im Supplement zum schweizerischen Lettischen Lexikon von Holzhalb, vom I. i79i liest man: „ Dieses' von ?ont L ivioii88on in Lothringen abstam» mende, und in Lothringen noch blühende adeltche Geschlecht/ ist durch Gedeon, einen Kaufmann, 1628, nach Basel gebracht worden. Den io. Merz erhielt er, mit seinem ältesten Sohn Reinhard das Bürgerrecht, in welches nachwärts auch seine Söhne Hans Franz und Peter aufgenommen worden. Die beyden ältern Söhne, Reinhard und Hans Franz wurden den 17. Jenner 1634, in der Rückreise von der Straßbu -ger Messe, auf dem Schwarzwald von Bauern ermordet. Ein Sohn des Reinhards gleiches Namens ertrank den ro. Merz 1650 zu Lyon, in der Rhone. Peter pstanzie allein das Geschlecht fort." 808 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. Das Gesetz ivurde einige Male erneuert/ -aß man keine Welschen zu Bürgern annehmen fönte, und dennoch bekamen mehrere daö Bürgerrecht. ') Der Beweggrund mag bey ei. rügen die ^cwrgniß gewesen seyn / daß die französischen Re. formirten ander« Grundsätze über die Prädestination und über das Abendmahl / als die kiesigen / einführen dürften; bey an. dern/ daß die Seidenwcbcr und Scidenia>ber den ältern Bürgern Eintrag thun möchten. Die Verordnung wurde den 12 . Iuly 1618 erneuert. Da viele Schneider sich um das Bürgerrecht bewarben/ so erkannte der Rath im I. t605, daß ehe Schneider sich um dasselbe melden würden / sie dren Jahre lang / den einem oder mehrer» Meistern sollten gcwercket haben, hernach stellte der Rath die Annahme solcher Bürger drcnmal aus; u:.d lcdcö Mal auf ein Jahr/ weil das Handwerk übersetzt wäre. Im I. 1613 <1 December) bat ein Tabackmachcr/ Mongin Picrgor von Dommartin in Lothringen/ der aber seit 20. I zu Neuhannau wohnte / um das Bürgerrecht. Die Erkamttniß des Raths lautete/ wie folgt: „ Weil man die. seS Handwerk allhter ganz nicht bedarf/ so ist er zum letzten Mal abgewiesen. Und soll der Redner/ welcher erst vergangener Tage - in Sachen der hiesigen Seidenfärbcr/ so stark wider dae Welschen/ als die/ welche (seiner damaligen An. zeige nach) b-r Bürgerschaft so schädlich wäre» / als der Reif den Reben/ fulminirt hat, über Nacht in Thurm gelegt werben." H Z. B den 1. Scpt. 16,22/ ein Uetlt von Sanmnr, und ein ki-anyois von l)>oi5. mit ihren Weibern und Söhnen. XII. Kav- Nachlese. Nachlese. 809 Aberglauben. Kroß erzählt, daß im I. 1502, den I, Jcnner, man bey Liestal sehr viele Aegersten gesehen habe; welches, fügt er hinzu, die Ankunft fremder Kaste bedeute. Dann kommt er auf die Anwendung selbst, da in der That, am 8. Jenaer der Herzog von Viren , in die Schweiz gekommen sey. — Ferner erzählt er unter Dem Jahre 1620 folgen«, deö : „ Um diese Zeit sind, wie ein Kricgsyeer. weiße Som- mervöael in einer solchen Menge zu »ns gekommen, daß die Kinder sts -legend mit Stöcken zu Tode schlugen. Sie haben viele e>-bärmlr-i>e Unfälle bey den Bündle» und in der Pfalz verkündiget." — Am lächerlichsten iß aber, wag er vom I. 1651 berichtet: ,, Den 15 May, meldet er, ist ein unerhörter Streit zwischen den Kühen enlst'nden, die vor der kleinen Stadt auf die Waide gierigen Sie jagten einander big gen Bromvach, und oerletzrcn einander heftig ES ist cineAnzeigung gewesen des damauge» schweren Streich zwischen der Obrigkeit und der Zuft zu Metzgern, betreffend den Mangel an Fleisch.'' — Eine andere Chronik berichtet vom 1.1659 nachstehendes: ,-> Es starb ein gewesener Gerber, der oft im Brauche hatte, sich in WeiberkUr er » anzuthun, und auf solche Weise zur Metzge und zu Markte zu gehen. Ihn,strafte aber Gott, so daß er rm Unkertetbe be. ständige Schmerzen, wie Kinderwehen, empfunden habe- Er gerieth auch endlich in Schwermuth." Allmosen. 1605. Am Weihnachten wurden in alle» vier Pfarrkirchen für die armen Kinder bey St. Jakob nur sieben und vierzig Pfund aufgebebt. Der Rath erkannte, daß dieses Allmosenwie von altem her, den armen Kindern bey Sc. Jakob ausgetheilt werden solle. Da nun dieser Artikel mit den Worten Allmnsen der Sond erste- ch e n rubricirt ist, so kann eS wohl seyn, daß man nach St. Jakob nue aussätzige oder sonst kranke Kinder versorgen ließ, oder unter diesem Ausdruck die Aussätzigen im Allgemeinen verstau d. Arme aufm Lande. Hierüber wurde den 5. Februar 1505 folgendes verordnet: „ So viel die Landsernwohnen- den fremden Armen, die sich mit ihrer Handarbcic nicht ernähren können, berührt, damit sie dann ihre Nahrung auch 8 to xvi. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Habe», und sie den Unterthanen mit dem heischen und betteln, nicht mehr, wie bisher geschehen, sogar überlegen se»en: so sollen die Unterthanen alle Sonntage, ein Geld- lein, je nach eines jeden Vertrugen, und der allmächtige Gott ' einen ermähnt, zusammenschießen, Brot und anderes darum kaufen, die armen Landeseinwohner und auch die Fremden daraus erhalten, die Fremden wo sie ächt vor ImbiS (Mittagessen) zu ihnen kommen, mit einer Steuer gleich wieder fürweisen; falls diese aber um des Nachtessens Zeit zu- I rücken würden, übernacht beherbergen, und sie, die Unterthanen , das Beberbergen von HauS zu Hause, in einer Ordnung umgehen lassen." Comet. Ein Comer mit einem sehr langen Schweif erschien im November und December 1618, drey Wochen lang. Er bewog Ioh. Grosser, Diaconus der kleinen Stadt, und Foh. Georg Groß. Pfarrer bev St. Peter, Traktaten dar. über drucken lassen. Vom ersten kamen schon r6l8 und dann 1619 zwey Auflagen heraus, mit Abbildungen, die vermuth- lieh zu Schreckbildern dienen sollten. Gleich in der Vorrede , gibt Krasser seinen Zweck an: „ Den Dienern Gottes liege rS ob (es gefalle den höhnischen Weltkindern oder nicht) zu den Zeiten, da alle böse Humors und Sünden sich bewegen , ja im Schwang gehen, auch sonderbare Strafe» und Heimsuchung vorhanden, ihren Patienten und hochvertrauten Zuhörern, aus der allerbesten Apothek beyder Testamenten, wie I dann auch aus dem wohlriechenden Garten der Historien und Exempeln gewisse Recepte und Zeltelein zu schreiben." Nach einem solchen vorgesteckten Ziel darf man sich nicht verwundern, daß er in den Comeren Wnnderzeicheu des Unglücks erblickt: ES bedeuten, sagt er, solche Cometsterncn, und dergleichen Wundcrzeichen gemeinlich: 1°. Kroßer Potentaten und vornehmer Herren Tod. Worauf merkliche Veränderungen erfolgen. 2 °. Schwere Kriege, Empörungen und Zwietracht, beyde im Regiment und in der Kirche. 3°. Große Gewässer, und langwährende Dürre, Tbeurnng, Erdbeben t und allerley Ungcwrttcr, darauf Pestilenz und böse Krank- Heiken erfolgen." Diese verschiedenen Folgen sucht er dann durch die Geschichte jede besonders zu beweisen,-das ist der wohlriechende Narren der Historie. Zum Beyspiel: „ Da der erste römische Kaiser .tun»» c^c-ssr, seine Regierung enden sollen, so ist ein großer Comet gestanden. Darauf dann etliche 81 k XI. Kap. Nachlese. der Vornehmsten des NathS.ihn umgebracht haben. Auf welche schändliche That eine erschreckliche Finsterniß der Sonne gefolgt, und hat dieselbe fast das ganze Jahr durch, immer dunkel und bleich geschienen." Der Verfasser bleibt aber bev den Comeren nicht stehen, sondern erwähnt auch andrer Wnnderzeichrn, als Unglücks - Vorboten. Zum Bespiel: „ Da Hanuibal, der rreffenliche Feldoberst vou Carthago, wider die Römer in Jtalia Krieg geführt, ist zur Zeit der Ernte' in allem Schneiden, Blur aus dem Halm und Stroh getröpfelt, welches dann auch zuvor und hernach etliche Male geschehe», jederzeit aber großes Blutvergießen bedeutete" Schließlich läßt Grosser, den Comet die Welt in Verse» anreden: « Ich bin ein Ruht in Gottes Hand, Dräwend dem deutsch-und welschen Land , u. s. w. Groß, hat es aber besser machen wollen. Er schließt mit einem denkwürdigen Gespräch in Versenzwischen den Sternen des Him. weis, dem Comet, Gott, den h. Engeln, den vier Elemente», dem reuenden Sünder und der gottlosen Welt. Hier folgen mir etwas abgeänderter Orthographie, die vier ersten Siro» phen r Die Sternen -es Himmels. Was nutzt jetztund der neue Comet, Allweil die Sonn am Himmel steht, Auch Mond, sammt aus den Sternen all? Ist doch erfüllt längst unsere Zahl. Der Comet. Laßt ab vom Zorn, ihr Sternen klar. Ich bin allhier ohne euer Gefahr. Von Gott komme ich, der mich gesandt. Doch selber nicht weiß keinen Zweck noch End. Gott. Dem ist also. Mein Bott du bist. Wecke auf die Welt zu dieser Frist. Meinen Rath werde ich vollstrecken bald; Und thun, was jetzt demselben gefall. 8 12 xvi. Periode. Erste Abtheilung-es i Neu Jahrh. Die heiligen Engel. Ach Gott, was willst du von uns hau? (haben) Sollen wir Mlt dir das Grricht iahen an? (anfangen) Wilst strafen sonst? So stehen wir hie. (hier) Sage nur uns her, wenn, wo und wie. Da dieses Gespräch denkwürdig genannt wird, so ist zu vermuthen, daß der Verfasser, als Inspektor der Schule seines Sprengels, es den Schulknaben auswendig lernen und aufsagen ließ. Empörend ist aber folgendes. Beyde, Grosser und Groß, bemerken, daß sie nichts von den Cometen in der Bibel gefunden haben: daß aber der Stern, der den drey Weisen aus dem Morgenlande zum Wegweiser dience, und sie zu Christo dem Herrn führte und begleitete, nichts anders ge- weftn sey , alS ein Comet.'' Folglich war die Geburt Christi ein Unglück. Erdbeben. Folgende Erderschütterungen werden in den Chroniken bemerkt: 1601 , den 7. September, des NachtS vor drey Uhr; ') — 1604, den 14. April, zwischen 9 und io; — 1610, den 29. Rov7°) — 1612, den 29 . Februar; — 1614, den 17 . Februar; — 1621 , am Pfingsttag zwischen der Abcndvrcdigt; — 1630, den 25. December; H — 1644, den 21. April; — 1647, den 4. May. ') Das RatdbauS wurde heftig erschüttert. ') Sie gab ein große» Getöse von sich- Damals fiel ein Stück, bey dem Spahlcnthor, ander äußern Ringmauer, ein. r) Eine Handschrift bemerkt: „ Ein grausames Erdbeben, gerade eben am Sonntage, da der Schwede auf den deutschen Boden kam. Xl. Kap. Nachlese. 8ls Frachtpreis. Der Preis der Viernzel Dünkel oder Korn wurde obrigkeitlich angeschlagen - im Jahre 1601 UM 3 Pf. 4^ ß. - d. 1623 UM 3 Pf. 10 ß. - V. 1602 - 4 16 - — 1626 3 - 13 — 160.3 - 3 — . — 1627 8 - — —i. 1604 - 3 13 . — 1628 8 - — — 1603 - 3 - 13 - — 1629 8 10 1606 . 4 — - — 1630 8 - 3 — l6o7 . 4 — - — 1631 4 3 -i I6v8 - 3 — « — 1632 4 - 3 — 1609 . 3 - 10 . — 1633 7 3 — 1610 . 6 — » — 1634 8 . — — 1611 . 3 - 13 - 1633 12 - 10 -- 1612 . 4 10 - — 1635 14 . — — 1613 . 3 - 13 - — 1637 11 - 3 — I6i4 . 6 - 13 - — 1638 11 10 — 1613 - 4 - 10 - —^ 1639 9 * — — 1616 3 - 10 - — 1640 8 B 10 -. 1617 3 - — - -- 1641 11 - — 1518 3 - — « —. 1642 7 10 — 1619 - 3 — . — 1643 7 - — — 1620 , 4 e 10 , — 1644 7 - 10 —- 1621 - 8 F —, - — 1643 3 F 3 —- 1622 ist kein Schlag ge- gemacht worden. 1646 3 B 3 1623 7 « 10 - — 1647 2 F 3 - 1624 6 - — 1648 3 r» >— - — Handel mit Häuten. Die Gerber verlangten den ausschließlichen Einkauf der Häute des hier geschlachteten Viehes. Der Rath erkannte, daß man den Metzgern zusprechen tolle, die Häute in ziemlichem Preise den Gerbern zukommen z« lassen. Weiter alS eine Empfehlung ging e6 nicht. Herren-Kutsche. Man nennt Herren-Kutsche den Wa. gen, in welchem die vier Häupter aufs RathhauS, und dann wieder nach Hause geführer werden. Er ist von einer beson. L14XVI. Periode. Erste Mheilunz des I7tcn Jahrh. dernForm, und soll nach einige», wie der damalige Wagen des Lordmajor zu London ausgesehen haben? nach andern, wie der königliche Wagen zu Paris. Es war im Jahre l6ä«, den 3. Februar, daß man für den Bürgermeister Sporlin, in Rücksicht seiner AttcrSbeschivcrden, denscchen ar.ste tte. Kindliche Liebe. Ein hicstaer Bürger, Niklaus Was. scrhun, begab sich freywillig an seines Vaters Stelle in die Gefängnisse des Herzogs von Wüctemberg, und hielt dort et. ,Uche Jahre aus. KindweilerS AdelSbrief. Wir haben in einem der vor- hergehenden Kapitel erzählt, daß der Adelsbrief des Postmei- stcrS Johannes Zlindweiler im geheimen Gewölbe noch per- wahrt liege. Diese Art Confiskation geschah wie folat. Der Postmeister hatte einen Sohn und eine Tochter. die mit einem Iuftinian Debcrer vcrhcirarhet war, hinierl, sscn. D r Sohn starb ohne Norherdcu, und ein Vetter - der Lalbierer Bar. tholomäuS Kindweiler, bemächtigte sich, krast eines Testg. mcntS des verstorbenen Sohns, gewisser kaiserlicher Urkunden. Vor Rath zeigte eö Debeyer an., und verlangte, da erSchwa. ger deö erwähn-ten Sohneä wäre, daß diese Urkunden ibm 'herausgegeben wenden sollten Sogleich erzrng der Befehl, die Schriften einzuliefern: und man fand Nicht nur einen zum PoAmcistetdienst im Reich ciwa erforderlichen Schirm, bricf, sondern auch einen in bester Form ausgefertigten AdelS» brief. Beyde Urkunden wurden bald darauf im Rath verlesen, und dann zu obrigkettlichcn Handen gezogen. Krankheiten. Der Doktor Felix Platcr schreibt in ei. nem seiner Werke. ') daß in seiner Kindheit eine bicstgc Dienst, magd, mit einerTanzsncht, Sa»t—ViY — Tanz genannt, behaftet gewesen sey, welche zu tanzen von Gtadtkiiechtcn in ein Wirthshaus geführt wurde. Mir dersclbigen hätten nun etliche starke Männer, so von der Obrigkeit dazu verordnet waren, in rothen Kleidern, und mit weißen Federn auf den Hüten, einer um den andern, tanzen müssen. Dieß währte fast einen ganzen Monat, Tag und Nacht, obschon ste die Fußsolen abgetanzt hatte. Und wenn auch ße zu Zeiten gc. gessen, und von Schlaf getrieben, niedersiiM mußte, hat Uilz» 1. ohzsrvat, mull. kol. 87. 815 xn. Kap. Nachlese. doch ihr Leib immer gehüpfet, bis sie an Kräften so abgemattet wurde, daß sie nicht mehr stehen konnte. Endlich ließ sie vom tanzen nach. wurde im Spittal wohl gepflegt, und genas gänzlich. — Im Jahr 1618 herrschten die KindSblat- tcrn auf einem solchen Grade, daß niemand den scheußlichen Anblick der Angesteckten sehen , noch den Gestank ausstehen konnte. — Im 1.161V ließ der Rath das Haus auf dem Berge für wüthende, taube, sinnlose Personen einrichten. Auf dem so geheißenen Berge wohnt der Scharfrichter mit seinen Leuten, und andern dieses Schlags- Wir könne» uns nicht vor« stellen, daß die Gemüthskranken unter eine solche Aufsicht wären gesetzt worden. Jetzt ist das Irrenhaus hinter dem Spit- tal bey der Barfüßer Kirche und wird das Allmosen genannt. — Im gleichen I- wurde der Tax der Aerzte für den dritten und die folgende» Gänge, jeder Gang zu fünf Batzen bestätiget. Folglich war für den ersten und den zweyten Besuch kein Tax. Uebrigens wurde der Arzt damals mit fünf Batzen weit höher bezahlt, als heut zu Tage zu geschehen pflegt. Künstler. Als Künstler verdienen bemerkt zu werden, Matthäus Merian, sein Sohn Mattheus , 2) und seine Tochter Maria Sybilla. H Ferner Johann Rudolf Weren- ^ Geboren zu Basel im I. 1698. Er war ein Kupferstecher, wohnte meistencheils zu Frankfurt am Mayu, und starb zu Schwalbach im I. 1651. Er cie6icil-te im I. 1616 dem hiesigen Rath die ^.KcvntrsksLtur unsrer Stadt, und es wurden ihm fünfzig Gulden verehrt. 2) Geboren zu Basel im I. 1621. Er war ein Portrait- Maler , malte aber auch Historische Gegenstände. 5) Geboren zu Frankfurt im I. 1611, und starb zu Amsterdam im I. 1717. Sie zeichnete Blumen, Schmetterlinge. Raupen und andere Insekten mit Wasserfar- ben. Sie that eine Reise nach Snrinam, wo sie eine große Anzahl Insekten nach dem Leben auf Pergament mahlte. 816 xvi. Periode. Erste Abtheilung des 17teu Jahrh. selä, wohl auch HauS Bock. ") seiu Sohn und seine zwey Grofisöbne. AnS den Zu»schlichen! der Zunft zum Himmel ergr-bl stch, daß mehecrc tu dieser Periode die Glasmalerey trieben. Löwe. Ein drcnzchnjähngcr Knabe, Jakob Durck. bardt, Sohn des Professors gleiches Namens, wurde im I 1626 von einem hier öffentlich gezeiqlcn Löwen ergriffen, und so mißhandelt, daß er unter großen Schmerze», drey Tage hernach den Geist aufgab. Pleonasmen. Bekannt ist es, daß außer den gewöhn, lichen Pleonasmen der deutsche» Sprache die Känzleyen ') Geboren zu Basel im I. 1629. starb im I. 1673. Er lernte die Malerey in Amsterdam. Nach einem 16 jäh. ri'cn Ausbleiben kam er in seine Vaterstadt zurück. Er malte gute Porvaüe, mit historischen Umstände», in wachen man eine freve Zeichnung und eine ungcmeinc Dreistigkeit deS Pinsels bemerkt. -) Daü RatbSbuch nennt ihn den kunstreichen Maler. Er malte aus Tnch und mit Oclfarbe, daS schönste und längste yolbeinische Gemälde im Saal des großen Raths ab, auf welchen,' außer den Landschaften, Pferden und andern, bey hundert Personen zu sehen waren. Daran arbeitete er im I. 1579 sechs Monate laug, und for. derte nur hundert Gulden. y Z«m Beyspiel: Auf Kauf und Lauf. — In Bausch und Bogen. — Schiff und Geschirr. - Lug und Trug. — Dach und Fach. — Ohne eigenen Hccrd und Stuhl. - Eigenes Feuer und Licht. — Wunue und Waide. — Ueber Stock und Stein. — Durch Busch »nd Hafte. - Durch Sumpf und Moor. — Saus und Braus. — Tritte und Schritte. — Klang und Sang. - Weit und breit. Von HauS und Hof vertreiben. — Habe und Gut vcr. lieren — Bey Nacht und Nebel. — Freylich sind diese zusammeugepaarten Wörter jedes einzelnen Ausdrucks nicht gleichbedeutend. Allein der hervorgebrachte Ge. brauch der Vereinigung derselben erweckt nur einen Be. griff. XII. Kap. Nachlese. 317 sich die Häufung derselben gleichsam zur Ehre rechnen. ') Nirgends aber findet sich vielleicht dieser Mißbrauch auffallender/ als in einem Vergleichs. Instrument des Raths und des Stifts Olsperg. Da lieSt mau: „ Diese ganze streitige Sache.... folgender Gestalten gütlich und freundlich eomph- nirt/ verglichen beygelegt, vereinbaret und vertragen worden." Dort liest mannoch in S p ä h n e, S t r efi- tigkeiken/Irrungeri/ZwletrachtundMißverftänd- nisse/' oder auch „In seinerPoffeffion kurbtrt,angefochten und molestirt werden." Woher mag dieses Gefallen an Pleonasmen entstanden seyn? War es, weil die Schreiber lange Aufsätze ablesen wollten, damit man fände, daß sie ihre ') Z. B. Wandeln lind wefern, — die da des Bittens und Verzugs nicht erleiden - — Verwandt und betreun- der, ^ Gelebett und nachkommen, — Rede und Antwort geben, — Schänden und schwächen — Beschicken und berufen, — Arrest und Verbot. — Schmach und Schau- de, — Nach Gestalt und Gelegenheit der Sache. — Feuer und Rauch, — Treiben und brauchen, — Zu. gehen und geschehen, — Soll dieß ihnen folgen und werden, — Auf etwas Specht und Achtung geben. -- Araumente und Gründe, — Reservier und vorbehalten seyn, — Anempfehlen und rekommandircu,— Obser. Viren und vollziehen, — Sich müßigen und enthalten — Null und nichtig erklären, — In seinem Wandel, Thun und Lassen, - Zu Schutz , Putz ober Trutz . — Fug. Macht und Gewalt haben — Ruhig, unangefochten und ge. sichert — Heimstellen - übergebe« und überlassen - — An der Ehrt verletzlich, nachtheilig und schädlich seyn, — Der Ehre einer Person 8-6^060«, Kehr und Wandel thun, Clausel, Punckt und Artikel, — Gänzlich auf- gehrbr, bin todt und ab seyn, — wahr, fest stets und unverbrüchlich halten. — Endlich müssen wir dir belieb- len Pleonasmen, Wohlwollen, Gewogenheit und Benc- volenz nicht vergessen, die einige unsrer Redner, bey feyerlichen Anlässen, so gerne anwenden. Oft zählt man nur die Wörter, und erwiegt nicht ihre Bedeutung. Vl. Vauy. Fsf 8 1 8 XVI. Periode. Erste Abtheilung des i7ten Jahrh. Emolumente wohl verdient hätten? Oder, weil ein gewisser Numerus, eine gewisse Wörrerfülle das Lesen erleichtert, und das Gehör der Anwesenden oft eher befriediget, als kurze Satze? Oder, weil die zerstreute Aufmerksamkeit derselben, unter mehreren Pleonasmen, doch einen hoffentlich auffassen werde? Oder endlich, weil die laue Gemüthsart wieder, holte Erschütterungen bedarf, um Theilnahme zu empfinden? GrosterRath. Streitigkeiten im Kleinen Rath be- wogen, im Jahr 1614, die Mehrheit desselben, eine außerordentliche Sitzung des großen Raths auf den 6. Iuny an. zustellen. „ Adelbcrg Meyer Meister zu Fischern, hatte Drohwörte ausgestoßen und gesagt, daß er ein solches Feuer anzünden wolle, als nie in Basel qebrcnnt habe. Die Richter seyen verfuhrt worden." Der Gegner, ApollinariS Eckenstein - RathSberr zum Schlüssel, hatte gesagt: „ Meyer habe dem Richter Geld angeboten." Endlich hatte Beat Hagenbach, Meister zum Bären, dem Büracrmeister Horn. locher gesagt: „ Ich bin so gut wie du." Der große Rath zeigte aber einigen Ernst, und die Sache wurde beseili. get. Er erkannte z. B., daß der Schimpf, so dem Bür- germeister Hornlocher widerfahren war, gercchtferriget wer. den sollte. UebrigenS charakterifirte der Stadtschreiber den Vorfall im RathSprotokoll folgendermaßen: *> Beneben haben beyde Parteyen diese Sache eben hitzig vorgetragen.'' RathhauS. In den Jahren 1609 und 1610 wurden an den innern Mauern de- Rathhauses, und im Vorsaal der vorder» Rathüstube Gemälde »l kreseo angebracht, oder größtentbeils erneuert. Der Maler hieß Bock, vermuthlich der Sohn des weiter oben angeführten, und hatte zu Ge- hülfen seine zwey Söhne Er bekam 1200 Gulden und die Söhne ein Trinkgeld von 4o Gulden. — Eine Schlaguhr wurde am Ratbhause schon im Jahr 1407 aufgestellt. Der Verfertige«: derselben, ein hiesiger neuer Bürger, Fritzsche- mann, Gnntrifyer (Portraitmaler) von Ulm, bekam für sich und seine Frau eine Leibrente von drey Gulden, und verpflichtete sich, sie in Ehren zn erhalten, und einen 819 XU Kap. Nachlese. Knecht zu lehren, sie zu richten. *) - Die Sitze und Wände der kleinen RachSstude wurden durch den Bildhauer MatbiS GigertmI. 1616 verfertiget. DaS Thürgestell war aber schon im I. 15 S 0 aufgerichtet. Des Bildhauers Bildniß, Name und Wappen stehen an Der Hauptwaud; am Halse hängt eine Kette mit einer Medaille. Daö Gebäude der jetzigen Kanzler) wurde im I. 1608 von Grund aus aufgeführt. — Von den Inschriften, die Groß und Tonjola mitgetheilt ba. den, ist die lehrreichste, jene , die sich,auf das Gemälde eines PtolomäuS, KonigS in Aegypten, bezieht. In derselben be- kennt er, daß durch Verleumdungen irre geführt, er den un- schuldigen Apelleü verurtheilt hätte; er ermähne also jeden Richter, mit Behutsamkeit zu Werke zu gehen, und dir Gründe jeder Parthey genau zu erwägen. Sitten. Bey der Strenge der Sitten, so die Ne- gierung, auf Zureden des größten Theils der Geistlichkeit, zu behaupten trachtete, verdient angeführt zu werden, was Herr David Wy ß von Zürich, in seiner Lebensbeschreibung des Bürgermeisters Johann Caspar Escher hierüber, p. 12 Z bemerkt: » Auf einer vorzüglich liebenswürdigen Seite, meldet er, zeigte sich Eschers Regiermigskunst, in Rück« sieht auf die öffentlichen Vergnügungen des Volkes. Es ist bekannt - wie sehr die protestantische Geistlichkeit alle Arten von Lustbarkeiten einzuschränken bemüht war, mit wie viel Eifer sie alle Spiele und besonders das Tanzen verfolgte. Sie wurden in ihren Bemühungen von bigotten MagistratSverso- rien, oft auch von solchen unterstützt, die durch mürrische Streu, ge ihre Jugendsünden abzubüßen glaubten. Deswegen wur- den, in Absicht auf die gesellschaftlichen Freuden, so viele Verordnungen gemacht, welche die Freyheit des Bürgers, hauptsächlich aber des Landvolks, dem man vieles zu mißgönnen schien, das in den Städten täglich geschah, beschränkten. Die Handhabung dieser Verordnungen machte die Land- leute zur Schwermut!), zur Heimtücke und zu heimlichen Lastern geneigt, und deswegen war Escher stets auf Milde- 2) Ob es die nämliche ist, als die, si> noch bestehet, können wir nicht versichern. Die Inschrift lautet wie folgt: Oso rlsiliLSti» et virtuti, snno 1608 . 820 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. kling ihrer Streng- bedacht. Er verglich sie mit Mönchs, regeln, und sagte: sie seyen auf Anrathcn blöder und eben darum strenger Geistlichen / von Personen eingeführt worden/ die selbst am wenigsten denselben nachgelebt hätten; auch be- bauptete er/ die Vaterlandsliebe und der männliche Muth werde dadurch nicht wenig geschwächt." Bürgern)acht/ oder Nachtwache. Im Jahr 1620 (den 2. December) wurden in Anftboag des Wachdienstes folgende Classen bestimmt: die Deforme»/ die so mit dem Geld ihre Wachten versehen sollten und die so persönlich dienen. Zu der ersten Classe geborten die Räthe/ Kaufte,,. Verwandten / Rccror und Regenten , Prediger / Proftsso. ren/ ') Schulmeister, Schüldicner, übrige Universitätg-Ver. wandte, die der Privilegien fähig sind - -) Schultheiß, Vogt, Gerichtschreiber und Seadlschreiber der mindern Stadt, Rath». Richkhaus, Wachtknechte und Stnbenbcizer, Thorwächler, Thürschließer und Anschläger aus den Thoren, Scadtsöldner / Marstaller / Rachöbolen, Herrenkarrer und Zeugwarr. Zu der zwentcn Classe / d. i. zu denen so die Wach. ten mit Geld versehen sollen, wurden gezählt: die Wirthe und Gastgeber, die Amtleute an den Stadtgerichten, GerichrS- boten und GerichtSknechte, die obrigkeitlichen Zimlliermeistcr, Schloßcrmeistcr/ Sceinmctzmeister, Rüstmeistcr und die Rauch, knechte, die Kaufhaus. Salzhans. Ehegerichtschreibcr, Spital- meister, Oberschreiber, Untcrschreiber, Keller-und Mattknechr des Spitals. die Ackermcister in den Gotteshäusern, AdelSpcrsoncn, so hier wohnen, Wittweider, ^) und von jedem unbewohnten Hause ein Wachtgcld. ^) *) Das ist, solche, die nicht Mitglieder der Regenz sind. 2) „ Doch mit der Bedingniß, wofern größere Noth vor. brechen würde, daß sie - wie hicvor mehr geschehen ist, bürgerliche Beschwerden im Wachen tragen sollen." 3) So Bürger sind und Zünfte haben. ss> So eigenes Feuer und Licht haben, oder brauchen. ^ » Für zwey Wachten eine." *) Dieß kann zur Aufheiterung der Frage dienen, ob die 821 XU. Kap. Nachlese. Ferner wurde verordnet, daß unter jedem Fähnlein (in jedem Quartier) zehn bis zwölf Personen, für die, so Wachtgeld geben, alö Lohnwächter bestellt werden sollen; und daß man ihnen nicht mehr atö drey Bayen zu bezahlen schul, dtg sey. Weinhandel. Im I. 1614 (31. Jenner) wurde verordnet: daß einem jeden, wie von kllterS her, freystehe» solle, die drey Viertel seiner, außer der Bannmeile erkauf, rer und anhero gebrachter Weine» wenn, wie und wohin er will, zu verkaufen. Wegen des vierten Viertels aber soll er schuldig seyn, im Nothfall den Verfügungen der Obrigkeit nachzuleben. Bey den neuen Häuptern wird eS stehen, oh dieses vierte Viertel hier bleiben solle. WeinpreiS. Der Preis des Saumes BodenzinS. wein wurde obrigkeitlich angeschlagen, im Jahre 1601 1602 UM 4 Pf. 10 ß. — 1623 1626 UM 8 Pf. - 7 . 6 ß L B 160-3 , 3 - 10 - — 1627 7 9 . i6o4 , 3 13 . — 1628 10 10 . 1603 . 3 11 — 1629 . 8 10 - 1606 - 3 - 16 . — .1630 4 9 . 1607 - 7 - — — 1631 3 2 . 1608 - 6 - 10 . — 1632 4 s 19 « 160Z . 7 - — - — 1633 . 7 O 3 . 1610 3 — — l6z4 . 8 10 . 1611 3 B 4 » — 1633 » 13 — . Nachmacht eine persönliche oder Real-Last sey. Sie war nur von den unbewohnten Häusern eine Real-Last. Eine andere Frage, die Klagen nach sich zieht, betrift den Fall, wo aus mehrern Häusern eines, das bewohnt wird, gebaut worden ist. 822 xvi. Periode. Erste Abtheilung des Men Jahrh. 1612 UM 6 Pf I3ß. -d. 1636 UM 10 Pf. 12 ß. — 1613 - L . 18 - — 1637 F 7 - I6i4 - L . 9 - — 1638 F 8 - — 1613 - 6 « 18 - — 1639 F 13 F — — 1616 M 6 . 18 - — 1640 - 13 -. — 1617 - 3 6 . 1641 . 10 10 — 1618 - 4 - 10 , — 1642 - 13 1619 - F - 13 . — 1643 12 — 1620 F F 17 - — 1644 B 12 - 10 1621 - 6 - 9 - — 1643 F 3 L 1622 , ist kein Schlag ge- gemacht worden. 1646 O 3 7 — 1623 » 10 . 8 . — 1647 - 3 - 4 1624 . 6 9 - — 1648 8 - — Wirthshaus zum Storchen. Dieses WirthS. hau-, das einer der besten Gasthöfe war, wurde um sechs- tausend Pfund verkauft. Der Bürgermeister Weitstem war der Käufer. Der Wirth halft sich auf flüchtigen Fuß ge- setzt. Wunder. Groß berichtet vom Jahr 162Z, wo er noch lebte, daß man ein wunderliches Brot und wunder, liches Mehl, im September, hieher brachte. Er erzählt zugleich, daß er selber davon gesehen und versucht habe. » Welches Mehl, sagt er weiter, beym Stäbtfcin Ober- Vurkheim im Elsaß, im freyen Felde häufig gefunden wird, und aus der Erde hervorquillt, so daß arme Leute es auffassen und backen. Es ist ein liebliches und wohlge- schmacktes Brot, dem Eyer-Brot gleich. Man bereitet auch für die Kinder Pappe und Muß daraus." Allein bey dieser Erzählung fehlt zur Glaubwürdigkeit derselben der wich- tige Umstand, daß Groß auch zu Oberbnrkheim gewesen, und das aus der Erde hervorquillende Mehl felher gesehen habe. i 823 XII. Kap. Nachlese. Zeitung. Man hatte schon im I. 1611 eine Zei. tung , und Schröter war der Herausgeber. Dem Stadtschreiber wurde die Censur derselbeu aufgetragen. Sude der sechszehnten Periode, - UM MW - D I Vrüvsi-sM^-LrblloLdsl OskLtrsQlr SL L- ,EL^ der von Peter Ochs Lberstzunftmeister 1 7 9 7 . Siebenter Band. Basel, in der Schwer gha «ser'scher, Buchhandlung ib2l- Geschichte d e r Stadt und Landschaft Basel- Siebenzehnte Periode Siebenzehnte Periode. Zeitraum -er Aemter Sucht. 1649—1691. Einleitung. 1 . Kap. 1649— 1622 . Absenkung nach Wien. 2 . — 1623. Bauren Aufstand. 3. — 1624—1622. Our-aeu«. 4. — 1626 — 1627 . Einheimischer Krieg. 5. — 1628—1661. Bund mit Frankreich. 6» — 1662. Der 8)Ms1>llL controvenLisruin. 7. — 1662 — 1672. 8. — 1673. koi-mulg eonseusus. 9 . — 1676 — 1679 . 10 . — 1680 . Festung Lüningen. 11 . — 1681 — 1690 . 12 . — 1691 . Bürger Aufstand. 13. — Gesetzgebung ». s. w. 14. — Universität u. s. w. 12 . — Kirchensachen. 16 . — Etrafgerechkigkeit. 17. — Bürgerrecht. 1». — Nachlese. Siebenzehnte Periode. Von 16^9 bis und mit 1691. A e m t e r - S u ch t. Einleitung. Ä)eim man die seit 16^8 bis jetzt 1797 verlaufenen Zeiten der schweizerischen Schicksale mit einem Ueber- blick umfasset, und sich dann der Geist zu den allge- meinsten Begriffen erhebt, so ragen zwey Hauptergebnisse hervor: von außen, die fortschreitende Uebermacht Frankreichs; und von innen die allmählige Erschlaffung der eidgenössischen Bande. rv Einleitung. Was unsern Kanton insbesondere betrifft, so zer- gen sich drey entscheidende Abtheilungen. Die erste hebt nach dem westfälischen Frieden an, und endigt sich mit der Revolution von sechszehnhundert ein und neunzig, oder dem sogenannten ein und neunziger Wesen; die zweyte begreift den darauf folgenden, fast hundertjährigen Zeitraum in sich, und die dritte stehet in genauem Verhältniß mit den gleichzeitigen, alles erschütternden Begebenheiten der französischen Staatsumwäl- zung. Jene erste Abtheilung, die wir als siebcnzehnte Periode unserer ganzen Geschichte, nun antreten, kann in einigen Rücksichten, durch einen einzigen Hauptzug bezeichnet werden, und dieser Hauptzug ist, Aemter- Sucht. Erstes Kapitel. 16^9 — 1652. Absendung nach Wien. 1 6 4 9- Die Vollziehung des westfälischen Friedens wurde gegen uns erschwert. Den 27sten Märzens richteten die Reichsstände an den hiesigen Rath ein drohendes Schreiben/ und das Kammergericht bezog steh auf dasselbe in einem Schreiben vom 26. May. Beyde drangen darauf/ daß wir.Geld für das Vergangene bezahlen sollten. Den io. Julii antworteten die Eidsgenossen/ daß seit ihrem Bunde/ fie außer Gott keinen andern Richter/ als fich selbst anerkannt hätten. Sie schrieben auch an den Kaiser/ der den 29 . November eine günstige Antwort über- schickte : „Es liege ihm ob/ dahin zu sehen/ daß dem Friedens-Jnstrument nachgelebt werde." Die Empörung der Besatzung zu Rheinfelden/ und eines Theils der weimarischen Armeen / wie auch die xvn. Periode. 1E—logt. vielen Ausreißer, welche bey diesem AnlaAe sich hiebe«-' begaben, beunruhigten einige Zeit die ganze Gegend. Im Namen des Königs von Frankreich wurde die Ausfuhr der Früchte aus dem Elsaß verboten. Doch - kamen viele Früchte hieher. Sie durften nur nicht im Kornhause öffentlich verkauft werden. Die französischen Beanncn hatten vom Hofe aus Erlaubniß erhalten, Früchte, und zwar in beträchtlicher Menge, hieher zu führen, anzutragen und zu verkaufen. Der Minister äe IZnonne hatte den Unsrigen gleichfalls gestattet, zu ihrem Hausgebrauch Früchte im Elfaß zu kaufen; allein der Stall) that sein möglichstes, daß auch den armen Unterthanen des Königs bewilliget würde, ihren Verrath hieher zu Markte zu bringen, und selber zu versilbern. Er berief sich daher auf die Erbverrein mit dem Haufe Oestreich, in dessen Fußstapfen, schrieb er, die Krone Frankreich getreten wäre ; gleichwie zu diesem Ende auf die Erklärung der französischen Bevollmächtigten zu Münster vom 2. November 1647 . Allein es war vergeblich. Die königlichen Beamte» fanden einträglicher den Kornhandel an sich zu ziehen, und den Fruchtpreis niedrig jm ElfaK, und höher in Bafel zu halten. — So ofc ist es in der Folge die geheime Ursache der angelegten Fri'chtfpcrre gewesen, daß wir uns ein für allemal mit dieser Anzeige einer Fruchtsperre begnügen. Ob es aber Bürger gab, die auch zu Zeiten Antheil durch ihre Geld- i. Kap. Das Jahr rsso. s Vorschüsse/ an dergleichen Spekulationen nähme«/ kann weder bejahet noch verneinet werden. Dergleichen Gerüchte wurden oft verbreitet/ aber nachteilige Gerüchte sind mehrentheils nur Verläumdungen des Partheygeistes. Zudem hatte» viele Basier Geld bey den Bauern im Eljaß angelegt / die bey Fruchtsperren in Abstattung der Zinse/ theils wegen zu niedriger Preise im Elsaß/ theils wßgen Mangel an Anläßen ihren Vorrath zu versilbern/ sich saumselig zeigten. Dieß erbitterte noch die Gemüther mehr. Theures Brod und rückständige Zinse waren Ursachen genug / jeden Verdacht aufzunehmen. Daher läßt sich begreiflich machen, daß sogar Häupter und ihre Nächsten der Anlegung der Fruchtsperren beschuldigt wurden; eben zu jenen Zeiten, wo sie zur Aufhebung derselben arbeiteten, und in dieser Absicht Vertraulichkeit mit den benachbarten Behörden zu pflanzen suchten. Der Marggraf Friedrich machte hier am 3i. De. cember sein Testament- Was für Feyerlichkeiten dabey beobachtet wurden, stude ich nicht aufgezeichnet. 16 5 0 . Eine Schmähschrift wider den Bürgermeister Weitstem war ausgetheilt worden. In derselben wurde er vorzüglich bezichtiget, als wenn er neben dem Lohnherrn versucht hätte, den Rathschreiber Nikolaus Nippel zum Oberst- zunftmeisterthum zu befördern. In der Rathssitzung vom 10 XVII. Periode. 16^9—1691. 26ffen Juni) beschwerte er sich samt dem Nathschretber höchlich darüber, nicht zu dem Ende, daß Weitläufigkeiten daraus gemacht, sondern daß doch die Gebühr möchte vorgenommen werden. — Die sogleich erkannten Kundschaften, bewiesen nichts. Doch, da ein Schuhmacher, Christian Roth, vor dessen Hause ein Epem- plar gefunden worden, solches hin und wieder vielen Leuten zn lesen gegeben, oder in Gesellschaften davon geredt, und dessen Inhalt von Wort zu Wort erzählt, so wurde er vor beyde Räthe gestellt, und dann über Nacht in einen Thurm gesetzt. Ein gleiches wie- derfuhr einem Kürschner, Jacob Weitnauer, der sich an einer Sechscrmahlzeit über die Gegenstände des Pasquills unterhatten hatte. Ihm wurde auch besonders eingeschärft, seines Mauls künstigs behutsamer zu seyn. Den 28. September ergieng von Seiten des Kam- mergerichts ein Executions - Mandat wider die Basler, deren Kaufleute nebst ihren Waaren, auf der Frankfurter Messe angehalten werden sollten. Sie entwiche» zu rechter Zeit. Allein zu Maynz und zu Schlettstadt, das noch zum Reich gehörte, wurden verschiedene ihrer Waaren mit Arrest belegt, und dann nach Speyr geführt. Auf der Tagsatzung vom November wurde gut befunden, den Landammann Zweyer von Ury und den Bürgermeister Weitstem nach Wien abzuordnen, wo sie den )7ten December anlangten, und den i 9 ten Audienz beym Kai- I. Kap. Da6 Jahr i65o. 11 ser erhielten / der ihnen versprach / das Geschäft zu beherzigen. In diesem Jahre verspührte man 8 Erdstöße: den 15. März des Nachts zwischen ii und i2; den 2. May um die Mittagszeit, wo die Dachziegel hin und wieder herunter fielen; den 26 . Heumonars Nachmittag um 2 Uhr, mit starken Erschütterungen, und dumpfem Getöse; den ii- Septemer, eine starke Minute lang, also, daß viele Kamine einfielen und die Glocken in dcnKirch- thürmcn anschlugen; den i6ten des gleichen Monats, um 6 Uhr Abends, zwey Stösse auf einander; den 18 und 20 . Neinmonats, und den 9. Wintermonats, mit starkem Gemurmel und Geheul auf dem Felde. Den «ten und 15. Jenner, wie auch den 12 . Hornung des folgenden Jahres verspürte man noch Erdstöße. Da nun der Mensch steh so leicht vor dem Tode fürchtet , als wenn er steh bisweilen unsterblich glaubte, so war der Schrecken unbeschreiblich. Ein außerordentlicher Buß- uyd Fasttag wurde den i7. November gefeyert. 16 5 1. Die eidsgenößischen Gesandten in Wien bekamen noch dort die erforderlichen Manästa, easbLtoria und rsMutorch, welche alles aufhoben, was das Kammergericht verhängt hatte, und die Vergütung des Schadens zugleich befahlen. In einem derselben bemerke ich folgende Stelle: ,, Eine Stadt Basel habe dem Wachter, „ und übrigen angemaßten Klägern vor ihren Mitetdge' 12 xvn. Periode. 16^9—1691. „ nossett gütlich oder rechtlich Rede und Antwort zu „ geben erböthig gemacht, und könne also die vene^a- ,) ,Ü0 llusriCae nicht praetenälrt werden.'' Diese Stelle, welche wieder auf die alten Privilegien zurückwies, verdient mit einer Stelle des Weitster, nischen Tagebuchs verglichen zu werden, auS welcher sich ergiebt, daß man ihm einst eine Falle legen wollte, wel- cher er aber zu rechter Zeit entkam. Es stellte ihm nämlich -er Churmainzische Kanzler eines Tages vor, daß der Churfürst gerne sähe, wenn dem Florian Wach. ter geholfen würde. Darauf antwortete Wettstein: „ Da ,, Wachter vermeint, daß ihm zu Bafel zu viel und Un- ,, recht geschehen sey, so werden meine Herren wie ver« „ hoffentlich sich nicht bcfchwären, ihre Procedur enl« „ weder vor gemeiner Eidgenoßenfchaft, oder sonderba. „ rem gleichen Satz aus derjenigen Mitte zu justisteieren, „ oder in Mangel dessen, sich zu der Gebühr weisen zu „ lassen." Diese entfallenen Aeußerungen waren für den schlauen Kanzler ein erwünschter Anlaß, zu beweisen, daß von unsern Urtheilen ein höherer Rekurs statt ha« ben könne. Stracks sagte er darauf, daß es vielleicht ein Mittel wäre, und bath Wettstein, diese Erklärung durch einen Zettel gewissen vsn ihm begehrten Abschriften beyzulegen. Wettstein erwiederte aber: Nein. Doch ließ er sich bereden, es den kaiserlichen Bevollmächtigten mündlich zu eröffnen- 13 r. Kap. Das Jahr i 65 i. Den 3o. Jenner nahmen die Gesandten Abschied, und den 15. Februar war Weitstem schon wieder zurück. Die Kosten dieser Wiener-Reise beliefen sich bis auf zehn tausend Neichsthaler. Unser Rath machte den übrigen Orten den Vorschlag, daß diese Ausgaben auf sämmtliche Stande vertheilt werden sollten; allein, es wurde ad relerenäurn genommen» Vor der Abreise aus Wien geschahen aber an die eidsgenößischen Gesandten zwey Antrage von Seiten des Kaisers. Der erste vom 1A. Jenner gieng dahin- daß man dem Mißbrauch, welchen Frankreich mit den schweizerischen Truppen machte, steuern wolle; und dann, daß bey der Erneuerung des französischen Bundes nichts neues eingeführt werden möchte, das dem Kaiser, dem Reich, dem Hause Oesterreich und der Erbverein zu einigem Nachtheil gereichen dürfte. Der zweyte Antrag betraf die Schulden, welche die Basier beym kaiserlichen Hof anzusprechen hatten. Schon vor geraumen Jahren war ein sogenanntes ^ideju^ions Wesen angefangen worden, welches so viel als Redaction sagen wollte. Nun wünschte der Kaiser, daß man sich mit einer Summe begnügen möchte, die, in meinen Handschriften gering genannt wird. Die Gläubiger waren übrigens der Stand selber, die Armenhäuser und Partikularen. Der Stand zeigte sich nachgehends sehr geneigt, für seine Forderung die verlangte Nachlassung einzngehen. iä xvil. Periode- 1642 — 1691 . Das Kammergericht ließ sich durch die kaiserlichen Mandaten nicht abschrecken, und es erfolgte daraus ein wahrer Federkrieg. In einem Schreiben an den Kaiser bekannte das Kammergericht offenherzig, daß es das XxpLäien» mit der Stadt Dasel ergriffen hatte, um sich in etwas zu animiren und zu erfrischen, indem die Richter gänzlich erschöpft, enervii-t, und ausgemergelt wären; und im gleichen Schreiben bringt es dem Kaiser in Erinnerung, daß er selber den 27. März 1647 seinen Beyfall gegeben hätte, daß es in dieser Sache sich das allgemeine Interesse des Reichs angelegen seyn laße. Hingegen machte der Kaiser in seiner Antwort vom 4. März unter anderm dem Kammergericht den Vorwurf: ,, es wäre durch seine ausgegangene Prozesse wider die Stadt Basel Ursache und Anlaß gewesen, daß mit Hülfe der Kronen bey den allgemeinen Friedens-Traktaten die Xxempüon der Eidgenoßenschaft und der Stadt Ba. sel desto besser durchgetrieben worden sey. Der Churfürst von Mainz schrieb sowohl an die Schweizer (den 14. März), als an den Kaiser, (den 12 . Februar.) Die Schweizer antworteten den 24. April- Die Basier Kaufleute, deren Waaren immer noch in Verhaft lagen, schickten einen cVlanäLiarium nach Speyr, dem aber die Auswahl unter drey Vorschlägen gelassen wurde; entweder nämlich, die Waareu zu versilbern, und das Erlöste bis zum Ausrrag der Sache zu hinter« i. Kap. Das Jahr i65i. i§ legen, oder Caution für die Verabfolgung der Waaren zu leisten, oder einen Revers auszustellen, daß es mit Vorbehalt der Rechte des Reichs und jedes andern, so es seyn möchte, geschehen sey. Indessen hatte man fich an die französtschen Behörden auch gewendet. Der König schrieb an die Churfürsten zu Mainz und Trier, und befahl den 2 . May seinem Minister bey den Reichsständen , dem Baron ä'^vanAour, sich auf das dringendste dahin zu bewerben, daß die angehaltenen Waaren herausgegeben , und die Stadt Basel unter keinem Verwände mehr von dem Kammergericht beunruhiget werde. — Den 7. May berichtete uns der französische Ambassador, üe 1a Laräs, es werde vermuthlich die Widersetzlichkeit der Kammer sich bald legen, und da man kurz darauf die gleiche Nachricht wieder erhielt, so bekam ein hiesiger Bürger, Namcns Karl Mieg, den Auftrag, sich nach Speyr zu begeben. Er war ohnedieß von Seiten der evangelischen Orte, welche jder Churfürst von der Pfalz zu Pathen eines Kindes genommen hatte, ernannt worden, um der Taufhandlung zu Heidelberg in ihrem Namen beyzuwohnen. Er meldete sich den 26 . May (vet. st.) zu Speyr bey dem Kammergericht, und den 9. oder roten Junii konnte er mit den endlich verabfolgten Waaren seine Rückreise antreten. Es geschah aber erst nach vielen Umtrieben , und das Kammergericht hatte den kleinen Trost, daß die Basier ihre Kosten und Schaden auf sich nehmen mußten; daß es, wie doch das kaiserliche Mandat es mit ib XVII. Ptt'ivdS- 16^9—1691« sich gebracht hätte, weder 100 Mark Gold zur Strafe erlegte, noch einen Abgeordneten nach Wien schickte; und daß endlich Protestacivnen und Reprotestationcn aus gewechselt wurden. ES scheint aus allem, daß es der Kammer, den Churfürsten von Mainz und Trier, und andern Ständen zu Ohren gekommen war, wie gutmüthig im I. 1585. , auf einen eidsgenößischen Spruch, die Basier für alte verloschene Rechte, zweyhundert tausend Gulden hergegeben hatten. Der Churfürst selber machte keinen Anstand in einem Schreiben an den Kaiser vom 12. Februar zu melden : „Die Kammer habe gehofft die Reichsstände in etwas zu 8udlLvii-en, und das kleine Eoipu8 des Kammergerichts vor gänzlicher Di88oluilon nun erst in koriu zu erhalten, und er, Churfürst, sey auch wegen seines Kammergerichts-Kanz- ley-Regals dabey intereffirt." Was folglich im ersten Anfang eine gewiße Abhängigkeit vom Reich wirklich anbahnen, oder vielleicht nur für höhere Behörden zu einer Art Geißel dienen sollte, artete zuletzt, wenn man sich des "Ausdrucks bedienen darf, in eine wahre Veutel- schneiderey aus. Es war bisher üblich, daß die Hauvtprivilegien, oder kaiserlichen Freyhcitsbriefe, Sonntag vor Johanni, auf'm Petcrsplatz, vor der Eidesleistung der Rathshcrren, öffentlich durch den Stadtschreiber verlesen wurden. Es waren der Basler ihre Waffen gegen die Bischöfe. Nun fand der Rath unterm 21 . Jnnii, vorträglicher, dtefe Vor- 17 H-Kap. Das Jahr i 65 i. Vorlesung einzustellen, und dem Bürgermeister , -er die gewöhnliche Rede an die Bürger hielt, aufzutragen, gedachte Privilegien nur mit wenigen Worten anzufüh- ren, und den Vortrug so einzurichten, daß alles im gleichen Actu angezeigt werde- Es scheint aber, daß diese Anführung selber bald ganz unterlassen wurde. Eine andere Verfügung, die aus den gleichen Absichten, wie jene, herffoß, muß hier bemerkt werden« Die bisherigen Notarien zu Basel, waren kaiserliche Notarien. Wenn einer das Notariat treiben wollte, so wurde er von einem andern Bürger, den der Kaiser zum Loinitü pg.I3.tin0 ernannt hatte, exgnnnirt, ereilt, und mit dem gehörigen Diplom versehen. Nun wurde im Rathe angebracht : „Ob man ferner so viele kaiserliche Notarien hier haben, und ob man es nicht, wie an andern Orten in der Schweiz beobachten, und die Notarien selber erwählen wolle." Es wurde aber gut befunden, sich vorher mit den übrigen Kantonen darüber zu berathen. Man besorgte vermuthlich, daß die Gerichtsstellen im Reich den Instrumenten der hiesigen Notarien die gesetzliche Kraft absprechen würden. So stark war diese Besorgniß, daß unsre Notarien fich lange noch außer der obrigkeitlichen Urkunde, ein kaiserliches Diplom« , zur Bepbehaltung ihrer Kunden verschaffen mußten. B vil. Band. 1 S XVII. Periode- 16^9—1691. Eine dritte Verfügung gehört auch hieher. Der Blutvogt wurde nicht mehr Reichsvogt, sondern Etadtgerichtsvoqt genannt. Unter dieser Benennung erhielt ein Burkhardt Nippel/ lin I. i653 den 5. März die Stelle. Im Augstmonat kam der Vorschlag des sogenannten Ballots bey Vergebung der Aemter auf die Bahn. Er konnte aber nicht durchgesetzt werden- Man verstand unter dem Ballot, das geheime Mehr, und den Gebrauch der Kugeln, bey Ablegung seiner Stimme. Die Aemter wurden durch das offene Mehr bestellt. Wenn es Dienste betraf, um welche man sich angab, so wurde das Verzeichniß der Candidaten abgelesen, und über jeden derselben abgewehrt, also, daß wenn die Stimmen sich sehr vertheilten, einer mit we- nigen Stimmen den Dienst erhielt. Wenn es aber um Aemter zu thun war, für welche man sich nicht angab, so geschah zuerst eine dreyfache Vorwahl, bald im Rath selbst, bald von Seiten des geheimen Raths, oder an- derer Behörden. Im Rath selbst wurde solche also vor- genommen. Der Bürgermeister hielt eine Unifrage und bey jedem Vorschlag mehrte der Stadtschreiber ab, ob die vorgeschlagene Person in jene dreyfache Vorwahl gehören sollte. Hierauf traten die etwan gegenwärtige» Verwandten ab, und die relative Mehrheit der Stimmen entschied unter den drey Vorgeschlagenen. II. Kao- Das Jahr 1652. is 1 6 5 2. Die fliegende Armee, welche der Herzog von Lothringen in den ersten Monaten ins Elsaß einrücken ließ, beunruhigte so sehr Basel und Solothurn, daß die Eidsge- nossen jedem 506 Mann auf die erste Mahnung versprachen. Den 14. April! zogen so Mann von Zürich und 30 von Schaffhausen in Basel ein. Bald aber entfernten fich die Lothringer. Zweytes Kaptteh 1 6 5 3. Bauern Aufstand. In den Kantonen Luzern, Bern, Basel und So- lothnrn brach unter den Landleuten ein Aufstand aus, der endlich die Obrigkeiten zu strengen Mitteln nöthigte. Der Oberst von Zweyer aus dem K. Uri, Johann Rudolf Wardmüllcr von Zürich, und Oberst Sigmund vou Erlach, bewirkten es, daß in Zeit von 3 bis 4 Monaten alle Gefahr aufhörte. Zörnlin von Basel leistete auch Dienste bey dieser weitaussehenden Begebenheit. B 2 20 xvn. Periode. 16 ^ 9 —lösi. Die Luzerner Bauern / besonders im Entlibuch, mackten den Anfang. Daher wurde hier den 19. Hor- iiung ein erster Zuzug von 6 on Mann in Bereitschaft gehalten. Zugleich bekam jeder Pfarrer auf der Landschaft dre Weisung, seine Gemeinde zum Gehorsam zu vermah. nen. Mehrere ließen steh aber schon durch die ausge- sandten Bothen der Luzerner verführen. Nur die Untern Aemter / Mönchenstein, Riehen und Kleinhüningen blieben der Stadt getreu. Der Ruth befabl/ daß taufen- Mann in der Stadt und auf der Landschaft angeworben werden sollten. Jeder Angeworbene bekam zwölf Batzen Handgeld/ und/ bis man ihn brauchen würde, ein wöchentliches Wartgeld von 6 Batzen. Der Kriegö- sold wurde monathlich auf ü Kronen gesetzt. Alle Angeworbene/ so bald stein Compagnien eingetheilt waren/ schworen den Eid der Treue; die Fußgänger in -er Stadt, und die Reuter vor den Thoren im Felde. Der Oberstlieutenant Zörnlin erhielt das Commando. Müllhausen schickte hundert Mann hieher. Auf eingelangte Mahnung von Bern, zogen die Müllhauser mit zwey baslerischen Compagnien von zweihundert Mann, den 16 . Mär; nach Arau. Sie mußten sich aber zurückziehen, weil die Bauern Sturm lauteten, und die Brücke «wer der Aar abwerfen wollten. Bey Aerlisbach versuchten sogar siebenhundert Solothurner ih. neu den Rückpaß abzuschneiden. kl- Kap. Das Jahr ibsz. ri Indessen hielten unsre Mißvergnügten) an abgelegenen Orten, geheime Zusammenkünfte; unter anderm in der Orismühle, Landvogtey Liestal, welches in einem der Fenster dieser Mühte ist abgeschildert worden. Sie k-a- t-n vornämlich über die Soldakcngelder, die Stocklöse, die Siegel-Gelder, die zwey Gulden von Hochzeiten, an welchen mehr Personen saßen, als die gesetzliche Zahl. d-e Strenge der Landvögte, den Preis des Salzes, so die Obrigkeit den Landleuten theurer verkaufte, als den Bürgern der Stadt. Gegründet war der letzte Klagpuukr. Von der Strenge der Landvögte aber ist es schwer ein Urtheil zu fällen; denn die Frage bleibt imme zu untersuchen: ob die Strenge in der Vollstreckungsart oder im Gesetz selber lag. Einer von Lampenbcrg wurde z. B. aufs Schloß von Waldenburg, mit Siricken gründen, in der herbsten Kälte, geführt, und dann ins sogenannte Loch geworfen, weil er zwey Sonntage himer einander nicht in die Kirche gegangen war. Dre Verordnungen über den Kirchgang bestimmten zwar nicht diese Strafen, überließen aber der Willkühr der Obervögte die Rechtfertigung derartiger Vergehe». Den 15. März hatte eine Raths-Deputation alle Amtleute zu Liestal zusammen berufen, und ziemlich beruhigende Erklärungen vernommen. Den 2isten trat der große Rath zusammen, der die fernere Behandlung des Geschäfts dem kleinen Rath mit vollem Zutrauen überließ. 22 xvu. Periode. I6>i9—1691. Die Anzahl der Mißvergnügten hatte sich aber in den Obern Aewtern vermehrt, und eine dahin abgeschickte neue Deputation erlaubte ilmcn, ihre Bittschriften auf den mosten dem Rath einzugeben. Dieses veranlaßte eine Landsgemeinde bey Sissach, und die Uebelgesinnten bekamen dadurch einen günstigen Spielraum. Ausschüsse kamen vor Rath, und wollten gleichsam Gesetze vorschreiben. Der' Salzhandel sollte frey seyn u- s. w- Man versuchte vergebens, sie auf andere Gedanken zu bringen, und die Oberamtleute erhielten den Auftrag, die Gemeinden nochmals zu verhören, und ihre Ausschüsse auf den S. April vor die Raths Deputation zu weise». Diese erschienen, und brachten die gleichen Begehren mit; doch betrugen sich einige derselben als bescheidene Männer, und versprachen Treue und Gehorsam. Den 6ten lief die Nachricht ein, daß die Unruhe» im Bernischen zugenommen hätten. Der Rath gab das Soldate» - Geld auf, bewilligte Termine für den Nachtrag der Rückstände, verminderte um zwey Schilling den Preis des Küvsteins Salz *), und versprach, sich über einige Abänderungen in der Landes-Ordnung des Nähern zu berathen. Hierauf thaten die Ausschüsse die feyerliche Zusage, allen Umgang mit rebellischen Unterthanen zu vermeiden. ') Oder um etwas mehr, falls die Landleute daS Salz selber in der Stadt abholen sollten. 2Z il. Kap. Das Jahr i6Zz. Allein vor ihrer Rückkunft hatten schon die Uebel» gesinnten freche Ausgelassenheiten ausgeübt. Sie bestürmten die Häuser mehrerer getreuen Beamten / leerten ihnen die Brodkörbe und Weinfässer aus/ schoren einigen zur Schmach die Bärte ganz weg, haueten sogar einem ein Ohr ab/ verschrieen aller Orten die Absichten der Regierung, schotten diejenigen, die es mit derselben hielten die Linden, und nannten sich selber die Harten oder die Gehärteten. Ob nun schon die Rückkunft der Ausschüsse dergleichen strafbare Handlungen eingestellt, so ließ sich der Rath dennoch nicht dadurch irre führen. Zur Beschü. tzung der Gutgesinnten sandte er Zörnlin, zwey Hauptleute und 3L0 Mann nach Liestal, die sogleich die Lte- staler Wache von den Thoren wegjagte- Allein den folgenden Tag, den Charfreytag, rückten, auf Mahnung der Liestaler Eilboten, tausend bewaffnete Wallenburger herbey, die zugleich die Solothurner zur Hülfe anriefen- Einer unter ihnen führte ein blankes Schlacht- schwerdt. Sobald er solches in der Höhe hielt, schwiegen Alle still; sobald er aber solches sin ken ließ, tobten Alle unter einander. Zörnlin verfügte sich zu ihnen mit dem getreu gebliebenen Schuldheißen von Liestal, Namens Imhof. Sie trotzten aber, begehrten den Rückzug der Basier, drohten mit einem Angriff, sprachen sogar von Häuser anzünden. Zörnlin und seine Hauptleute fanden rathsam Liestal zu verlassen. Auf ihrem Abzug nach 2^i xvn. Periode. 1649—1091. Basel / wurde einer ihrer Soldaten / von Fülinsdörfern die auf sie feuerten / verwundet. Als die Zeit sich näherte/ wo der außerordentlich angestellte Büß und Vettag/ zu welchem Bern uns ein- geladen hatte / gefeyert werden sollte / besorgten die Rebellen/ man möchte sie in den Kirchen überfallen/ stellten deswegen Hochwachten aus/ und besuchten mit dem Seitengewehr den Gottesdienst. Indessen hatten ihre Anführer den Aufsatz eines Bundes mit den Rebellen der Kantone Bern/ Luzcrn und Solothurn wie auch zur Beschwörung desselben, eine Zusammenkunft von Ausschüssen zu Hutweil verabredet. Gedachte Anführer beriefen zu diesem Ende auf den i« dieses Aprilmonats alle Unterthanen der aufrührischen Vogtcyen unsers Kantons zusammen. Der Sammelplatz war der sogenannte alte Markt oberhalb Liestal. Dort sprachen die heuchlerischen Wortführer zuerst vom Gehorsam gegen die Obrigkeit/ und/ um die Schwachen/ und wohl auch die Gutgesinnten desto leichter zu verführen/ gaben sie gerne zu verstehen/ als wenn es nur außer den bereits bewilligten Begehre»/ um einige Punkten mehr zu thun wäre. Hierauf kam der Aufsatz des Bundes zum Vorschein; dann wurde die Nothwendigkeit den Hutwciler , Landtag (wie sie ihn nannten) zu besuchen/ lebhaft abgeschildert. Ohne Zeitverlust schritt man zur Ernennung der abzuordnenden Bothen. End- 25 il- Kap- Das Jahr i6Zz. lich trieben die Rädelsführer ihr schlaues Spiel so weit, daß sie dreymal mit dem Volke auf die Kniee fielen, und den Beystand des Erlösers anfieheten. Nach dieser Landsgemeinde, hielten sie schon am 2 . May eine andere, bey welcher sich wohl tausend junge Leute einfan- den, die alle Stöcke hatten, woran weiße Tücher gebunden waren. Vorher aber mußte der Rath in Erfahrung bringen, daß selber in der Stadt manche Bürger, besonders unter den Metzgern, durch ihre Reden steh als Gönner oder Vertheidiger der Uebelgefinnten auf'm Lande dar- gaben. Sogleich ließ man die verzeigten Btenz, den Metzger, Kündig, einen neuen Bürger, auch Metzger, und einen Bleicher, Namens Linder, öeyfangen, und wegen ihren unvorsichtigen Schmähungen strafen. Eine solche Stimmung bewog ihn auch die Zünfte und die drey Gesellschaften der kleinen Stadt auf den 20. Aprill zu versammeln, und durch einige Rathsglie- der besuchen zu lassen. Von dem ihnen gegebenen Auftrag nur folgendes: Während des dreyßigjährigen Krieges, sey der Acaat um etliche hundert tausend Gulden beschwert worden, die ihn noch hart drückten. — Man sey der äußern Einkünfte im Sundgau und andern benachbarten Staaten, an Früchten, Wein und Geld gleichsam gänzlich entsetzt worden. — Die Landschaft bezahle nur für so Soldaten Soldaten-Gelder— Den Rebellen 26 xvii. Periode, iü^g—1691. sey es nur darum zu thun, wie sie die Obrigkeiten so weit einthun und binden möchten, daß alles in ihrer Macht, Gewalt und Verfügung stehen würde.— Die Bürger wurden gemahnt, sich nachdenklicher Reden zu enthalten, andre davon abzumahnen, und die sich wieder verfehlen , einem der Häupter zu rügen — Nach geen- diqteui Vortrag wurde von den Abgeordneten keine Ant. Wort oder Gegenrede verlangt; sondern der Meister der betreffenden Zunft zeigte blos den Zunflbrüdern an, daß sich jeder mit seinem saubern Unter- und Obergewehr gefaßt machen solle, und daß man sich erkläre, als redliche, getreue und gehorsame Bürger, bey seiner lieben Obrig. keit, Leib, Ehre, Gut und Blut aufzusetzen.— Da aber der eine oder andere wider Dcrhoffen, anders gc- sinnet wäre, so soll der Meister, wurde befohlen, es anzeigen, auf daß sich der Rath desto besser darnach zu richten wisse." Ein gleiches geschah auf dem Rathhause gegen die Hintersassen und Aufenthalter; der Umgang währte zwey Tage, und aller Orten fiel die einm'llhtge Erklärung, man wolle mit Leib und Gut zu der Obrigkeit halten.— Am 16. April hatte schon der Rath eine außerordentliche Kriegs-Commission aus den alten Häuptern (Wettstein und Hummel) und vier Räthen (Bonifacius Burkhard, Onophrio Merian, Benedikt Socin und Andreas Vmkhardt) niedergesetzt. Sie konnten, so oft sie es nöthig finden würden, den Oberst Zörnlin zu sich be» 27 n. Kap. Das Jahr 1653. rufen, gleichwie Caspar Munzinger, als einen Kriegserfahrenen Mann. Ihr Auftrag war: in allen vorfallenden Sachen, die den Nutzen und die Wohlfahrt der Stadt und des gemeinen Wesens berühren möchten, die erforderlichen Anstalten zu machen, und die befundenen Mängel ohne Verzug zu verbessern- Sollte doch etwas von besonderer Wichtigkeit sich ereignen, so müßten sie es entweder vor die XIH, oder vor den Rath bringen. Falls endlich ihnen ungute Reden zu Obren kommen würden, so sollten sie dein alsbald nachforschen, die Fehlbaren beschicken, besprechen, strafen oder dem Rath verzcigen. Ob man schon 800 Mann Fußvolk und eine Compagnie Reuter angeworben hatte, wurden außer den Bürgern, die Waffenfähigen Untversttäts - Verwandten, die fremden Kaufmannsdiener, Handwerkergesellen und Aufenthalter in Compagnien eingetheilt, und bewaffnet. Damit nicht zufrieden, sahe man sich um fremde Hülfe um. Benedickt Socin bekam den Auftrag an deu General Auditor Wölker in Breysach zn schreiben, um den Herzog von Hai-court und Ltiarlevoix, Guberna- tor zu Breysach, zu sondiren. Dreyfach gehörte noch den Franzosen. Zweymal antwortete Wölker/ daß der Herzog erböthig sey, bis 100 Pferde und 300 Mus- auetiers uns zu Hülfe zu schicken. Auf diese Anzeige ergieng folgende Erkanntniß : »Soll Herrn General 2r xvn. Periode. 10-L9-—issi. Auditor durch Herrn Socin geschrieben werde»/ daß man sich dieser wohlgemeinten Offerte zum höchsten erfreue / und darfür danke / auch daß man in keinen Ber- geß steilen würde, diese große Courtoisie und Freundschaft um Ihro fürstlichen Gnade zu allen begellenden Oecasionen möglichst wiederum zu beschulden. Verweben zu bitten, die angebothene Hülfe in ständiger Bereitschaft zu halten, damit man selbige, auf'm Nothfall, bey der Hand haben möge- Einer (Zäslin) wurde bald darauf nach Breysach geschickt, um die fränzösische Halse förmlich zu verlangen. Sie laugten in Hüningeu an; die Commandanten derselben beklagten sich aber, daß Niemand käme mit ihnen zu reden, oder ihnen anzuzeigen, was sie thun sollten. Es wurde daher-er Kriegs- Commission die Bestimmung überlasten, wie man sich des Soldes halben, und sonsten gegen die Offiziere und gemeinen Soldaten zu verhalten hatte. Es kam nicht zum wirklichen Aufbruch. Ihre Gegenwart in der Nähe hielt aber die Unterämter im Zaum, und wirkte auf mehrere in den Oberämrcrn, die Späher täglich nach Pratteln, Muttenz, Münchenstein schickten. Einem Soldaten gab man einen doppelten Kronreiß , einem Reuter zwey Sonnenkronen, und den Offizieren nach Adve- uant, und sie wurden in den ersten Tagen -es Vrachmo- nats abgedankt. Zugleich erqicnq ein Danckschrciben an den Harcourl, um ihn auch zu bitten, in solcher gnädigen Affection gegen uns zu verharren. Er antwortete 2S II. Kap. Das Jahr isos. den 6 Iuny in höflichen Ausdrücken und mit Danckbezeu- guugen. Am 16. Hcumonat wurde die Renumcration des General Auditors/ Docror Wölker/ in der Häupter Discrelion gestellt. Außer der französischen Hülfe hatte man auch vom Bischof einige durch vertraute Personen begehren lassen. Er schickte den 28 . May/ aus den welschen Vogteven 150 Mann zu Fuße und so zu Pferde nach Lausten / mit dem Befehl / wofern unsre Bürger ausziehen sollten / fich mit ihnen zu vereinigen/ oder ste gar in Besatzung zu nehmen; ste wurden aber den 9. Iuny entlassen. Auch hielt ein fremder Oberst vierzig Reuter zum Dienst des Raths in Bereitschaft. Er wird in einer Handschrift von GrüeN/ und in einer andern von der Howen genannt. Bey solchen Vorbereitungen unterblieben die Mittel der Güte nicht. Es scheint auch/ daß man den Ausgang der im Innern der Schweiz vorhabenden Unternehmungen abwarten wollte. Oft wurden Rathsdeputirte in die Dörfer geschickt / um die Gemüther zu gewinnen / oder wenigstens den Thätlichkeiten Einhalt zu thun/ welche mehrmalen so weit giengen/ daß Leute theils verwundet/ theils todgcschoffen wurden. Gesandte von Zürich und Schafhausen fanden sich den 9. May hier ein/ und da die Unterthanen stch weigerten Ausschüsse bieher zu schicke»/ so ließ man es stch gefallen / in eine Unter- redung mit ihnen zu Liestal zu treten / und der dortige 30 XVII. Periode. 1649—16S1. Pfarrer bekam den Auftrag eine bewegliche Predigt vor der Zusammenkunft zu halten; alles war aber vergebens. Nun forderten die Ausschüsse gänzlichen Nachlaß der rückstehenden Soldatengelder, freyen Salzhandel und eine Menge andere Sachen. Sie wollten weder die Dermittlnng der eidsgenössischen Gesandten annehmen, noch vom Hutweiler Bund abstehen. Dessen ungeachtet gab man ihnen den i^. May, Hoffnung zu einigen Begünstigungen , wenn sie sich nur still aufführen, und den Bund aufgeben wollten. Den § 7. May wurde der große Rath zufammen- berufcn, der die bisherigen Verfügungen des kleinen Raths guthieß, und das weitere ihm mit voller Gewalt anheim stellte. In der gleichen Sitzung wurden aber Er« kanntniße des kleinen Raths über das Metzgerwesen mitgetheilt , und bestätigt. In Folge dieser Erkanntniffe sollte die neueSchole (Mehg) beschlossen und das Her« eintragen des fremden Fleisches, mit dem Vorbehalt, avgeschaft werden, daß wenn Klagen einkämen, man die neue Schole wieder aufrichten lassen würde. ') Es wurde auch befohlen: »Die Bürgerschaft zu allen und jeden Zeiten mit allerhand BratiS und anderm Fleisch nach Nothdurft zu versehen." Allein, wenn cS jedem Bürger einfiele, nur Gebratenes und nichts Gekochtes essen zu wollen, was würde» die Metzger 31 ii. Kap. Das Jahr i 65 z. Den folgenden Tag fand man die Gemüther in den obern Aemtern, außer im Wallenburger-Amt, ziemlich gelassen. Allein, auf eingelangte Mahnungen der Rebellen aus dem Innern der Schweiz, schickten die Un- frigen den 22. mit fliegender Fahne 100 Mann nach Otmarsingen, zwischen Lenzburg und Mellmgen, und versammelten sich dann bewaffnet, bis auf etliche Tausend stark auf dem allen Markt vor Liestal. Der Rath sandte ihnen den 25 . May einen offenen Brief zu, in welchem gemeldet wurde, daß die Obrigkeiten in der Schweiz zu den Waffen gegriffen hätten, um die Bedrängten zu schützen, und die Empörung, wann nicht durch Güte erhältlich, mit Gewalt abzuschaffen. Der Rath befahl, bey Leibes und Lebensstrafe, daß, außer den gewöhnlichen Dorfschaften, Niemand sich im Gewehr betreten laßen, und vielweniger den Durchmarsch verhindern sollte. Zugleich aber versprach er die Erfüllung der gethanen Zusagen und den obrigkeitlichen Schutz, wenn dieser Ermahnung nachgelebt würde. Man findet nicht, daß sie einigen Eindruck machte; im Gegentheil, die Liestaler und andre schickn n zu den Prattelern und übrigen Angehörigen des Mönchenstciner- Amts, und ließen ihnen schriftlich und mündlich mel- mit einem Theil ihres Fleisches machen? Ersichtlich ist es, daß man zugleich eine ganze Zunft und die übrige Bürgerschaft zu gewinnen, oder zufrieden stellen wollte. 32 xvn. Periode. uus—i 69 l. den/ -aß wenn sie sich nicht auf ihre Seite erklärte«/ sie solche mit Feuer und Schwerdt heimsuchen wollten. Um diese Zeit mahnten uns die Zürcher ernstlich : »Ihnen sey unmöglich dem Schwall der zulaufenden Bauern allein zu resiftireii/ sie movire» sich auch, und machen eine Diversion." Bald erreichten aber die Sachen ihre Endschaft. Der Oberst von Zweyer, Wetlsteins Reisegefährte nach Wien, trieb, mit seinen 5000 Urnern , Schweizern, Unterwaldneren, Zugern und Glarnern, die Entlibu- cher und Emmenthaler zu Paaren. Johann Rudolf Werdmüller von Zürich, Befehlshaber über 10,000 Zürcher, schlug, am 2^. May vermittelst seines gro. ben Geschützes, 22,000 Bauern bey Vremgarten; linden folgenden Tag begehrten diese den Frieden von ihm- Die dort befindlichen Basier nahmen seine Friedensbe- dingnisse an, und kehrten nach Hause zurück. Den 27. ließen die Licstaler und Wallenburger um Gnade und Verzeihung bitten, wurden aber nicht angehört. Indessen rückten die Berncr mit ihren welschen Unterthanen und Verbündeten, Waadtlandern, Genfern und Nenenbur- gern, heran. Ihr Befehlshaber von Erlach, schickte den 28 . May, Bothen an die Basier und Solothur- ner Unterthanen, mit der Anzeige, daß er freyen Zug nach Basel haben wolle. Am gleichen Tage lieferte er den Ueberbleibseln des Aufruhrs ein Treffen bey Herzo- genbnchsee, das dem ganzen Ausstände ein Ende machte. Hier- 3L n. Kap. Das Jahr 1663 . Hierauf faßte der geheime Rath den Entschluß, die in der Stadt angeworbene Mannschaft in die Landschaft einrücken zu lassen. — Den gleichen Nachmittag führte Zörnlin einen Theil der Reuterey nach Liestal, Siffach, und Gelrerkinden; die andern Tage folgten noch 200 Reuter, wie auch nebst den Mühlhausern, Soo Mann zu Fuße. Die Gränzen bey Langcnbruck, Läufelsingen/ und Otttngen wurden besetzt, und nun schritt man zur Aufsuchung und Gefangennehmung der Rädelsführer.— Socin wurde nach Arburg geschickt, wohin sich Kriegs, rathe oder Gesandte mehrerer Kantone verfügt hatten. Er soll nicht einwilligen, wurde ihm aufgetragen, daß die Delinquenten änderst abgestraft werden, als durch die Obrigkeiten, deren Unterthanen sie seyen. In Zeit von einer Woche brachte man über 17 0 Mitschuldige, theils ungebunden, theils mit Stricken oder Ketten gebunden in die Stadt. Der einzige Heinrich Gy- sin, Schultheiß von Liestal, fuhr wegen seines hohen Alter- in einem Wagen. Der Räch setzte den 4 Iuny eine außerordentliche Commission nieder, um die Klagpunkten und die Fragstücke aufzusetzen, und nach derselben die Angeklagten zu verhören. Es waren Bonifaeius Burkhard, Brandmüller, Pauler, WerenfelS, Stähecin und Weiß. Im Laufe des Prozesses findet man einige male, daß der Rath den Com- Missarien gestattete, die Folter anzuwenden. Am 79 Iuny übergab die Geistlichkeit, unaufgefordert, ein Memorial, in welchem sie eine ernstliche Bestrafung, als höchst nothwendig und erforderlich anrieth. Vielleicht geschah eS auf einen se- VI!. Band. E XVII. Periode. 16 . 9 — 1691 . 3 ^ gebenen Wink der xm, die es wußten, daß die französische Ambassade sich einigermaßen der Schuldigen annahm. Alle Acren wurden den xm, zu Eingebung eines Rath. schlagcs, zugestellt, und den 1Z Lcnmonat bekam der Rath diesen Nachschlug. Zwen Rechtügelehrte, Doktor Ioh. Jakob Vnrrhard und der Raths-Substitut Hans Rudolf Burkhard, hatten die Straffälligen classificirt > und wie jede Classe zu strafen wäre, vorgeschlagen. Die vorgeschlagenen Strafur- theile wurden sogleich gefällt. Allein, anstatt die Todes- urtheile durch das gewöhnliche Stuhlgcricht bestätigen zu lassen, fand der Rath angemessener, vor Vollstreckung derselben , den großen Rarb auf den folgenden Tag zu versain- rncln. Der große Rath bestätigte die ergangenen Urtheile, und sogleich ließ man die Armen Sünderglocke anziehen, und die zum Tode Verurtheilten auf den Richrplatz führen. Sechs wurden mit dem Schwerdk, und einer mit dem Strange hingerichtet. Es waren : Uli Schad, ein Weber, v. Oberdorf, der bey den Zusammenkünften das Wort führte, (mit dem Strange), Hs. Cteff. Stutz von Liestal, HanSGy- stn, des Schuldhcißen Sohn, auch von Liestal, Conr. Schu- ler, ebenfalls von Liestal, Ioggi Mohler, von Dickten, Galli Ienni, Mauer zu Langenbruck, und Uli Gysin, Amtspfleger von Läufelstngen (mit dem Schwerdt.) Von 6 der Hingerichteten bezogen die Kinder '/z des Vermögens, und vom 7tcn die Wittwe ') Ein Gassengerücht, so manche in ihren Tagbüchern als Wahrheit aufnahmen, sagte, daß während der Hinrichtung ein grausames Getümmel sich aufm Schloß Hom- bürg hören ließ, in eben der Kammer, wohin Uli Gysin seinen HauSrath geflüchtet hatte. 35 II. Kap. Das Jahr 1653. Drey andre Aufrührer, Jakob Senn , der Untervogt von Sissach, Hans Ernt / von Oberdorf/ und Daniel Jen- ni, der Sattler von Waldenburg, wurden auf die veneria- nischen Galeeren, wider die Türken, auf Lebenslang verirr- theilt, damit nichts von ihnen mehr zu besorgen sey. AuS sonderbaren wichtigen Ursachen, welche aber das Rathsbuch nicht angibt, wurden sie mit der Todesstrafe verschont. AlS man sie aber den 30. Iulii nebst vier andern ')/ die nur auf einige Jahre mit der Galeerenstrafe belegt wurden, nach Dalmatien führen wollte, wurden sie unterwegs, durch östreichische Bauern, zwischen Seckingen und Lauffenburg, den Führern mit Gewalt abgenommen und auf freyen Fuß gestellt. Etliche kamen hiehcr zurück, und wurden nur, bis auf Begnadigung, ehr- und wehrlos erklärt. Am 22. Heumonat ließ der Rath einem Namens Jakob Schaub, von Teuniken, am Halseisen, durch den Scharfrichter ein Ohr abschneiden, weil er ein gleiches einem ge- treu gebliebenen Landmann gethan hatte, und mußten ihn, als Handlanger des Henkers, die zwey halten, die ihm zu jener Mißhandlung waren behülstrch gewesen, Joggj Stecher und Hanö Dalcher. Die Gemeinde mußte außer dem so fl. dem Mißhandelten bezahlen. Dem Samuel Merian, Schlüsselwirth zu Liestal, hatte man unter anderm vorzuwerfen, daß er den Landtag zu Hut- weil besucht, und vor 14 oder mehr Jahren einem gesagt ') Hans Schaub von Tenniken, Georg Marty, der Gerber von Butten, Jsaae Dettwiler, von Langenbruck, und Hans Krayer, von Lampenberg. C 2 ^6 XVli. Periode- 1649—1 691 . hatte, er könnte wohl berichten, was von Alters her die Privilegien in Liestal gewesen wären. Das Urtheil war: soll zwey Jahre in der Gefangenschaft (auf'm Rheinthor) blei. den, ihm täglich mehr nicht als eine alte Maaß Wein ge- reicht, ohne Erlaubniß Niemand zu ihm gelassen, und der dritte Theil seiner Güter confiöcirt werden. Im folgenden Jahr, den öo. September, wurden die übrigbleibenden 9 Monate von der Eefängnißstrafe ihm nachgelassen. Zu einer zweyjährigen Gefangenschaft nebst Consssca- tion der Hälfte seines Vermögens, wurde auch Hans Gy- sm, der Wirth und AmtSpfleger zu Höllstein, vcrurlhcilt. Er hatte Gelder vorgeschossen, und in seinem Hause wurde die Annahme des Hutweiler Bundes beschlossen. Dem Werli Bove gab er seinen eigenen Degen nach Ölten, samt dem Reisegelde. Heinrich Gvßn, einer der Schuldheißen von Lie- stal, wurde als Haupt der Rebellen seiner Stadt bezeichnet, verwirrte aber, rückfichtlich seines hohen Alters das Leben nicht. Die Hälfte seines Vermögens wurde aber zu obrig- keitlichen Handen gezogen, und er mußte schwören, für sein Lebenlang in dem Hause eines seiner Söhne, des SchmideS in der Aeschemer Vorstadt zu bleiben; wie auch Niemanden als Geistliche zu empfangen. Verwiesen wurden drey: Martin Hoch, von Ltestal, der einer von denen gewesen, die das ganze Werk führten; Hans Iakob Gystn, der Rothgerber von Siffach, der mit Samuel Mcrian, und Michel Strübin zu Hutweil gewesen, Ioggi Schweißer, von Oberdorf, in dessen Hause viele faule Pra- ticken angezettelt worden. Jeder mußte noch einen Theil seines Vermögens einbüßen. 27 II- Kap. Das Jahr i 65 z. Aus Schellenwerk wurden lo geschlagen: Jakob Weber, von Srmalingen, der zur Einnahme des Schlosses Farns- bürg geholfen, Jogqi Recher, Hans Dalcher, Pamal. Heinimann, von Liestal, HanS Denger. von Sissach, der das Schloß FarnSburg einnehmen half, und Pulver daraus enr- wendete, öanS Jakob Fürchter, von Bockten, ein Bestürmet des SchlosseSFarnsburg, Friedlin Tschndi, der Trommel, schläger von Lupstngen, Heinrich Freuvogel, von Aristorf, HanS Eglin, von Läufelfingen, und Hieronimus Waldner, von Butten. Ehr- und wehrlos wurden 7 erklärt. Jakob Singeisen, der Schmid von Liestal, der noch den vierten Theil seines Vermögens hergeben mußte, Jakob Weber, von Ormalin- gen, der zugleich in eine Strafe von wo st. verfällt wurde, HanS Brüdertin, der Metzger von Liestal, der auch ZOO fi. Strafe erlegte, HanS Gvstn, von Ölungen, der zu dem 200 st. bezahlte, Martin Schneider, der außerdem das Viertel seines Vermögens einbüßte, Wernli Buser, der auch 50 fi. erlegte, und Claus Schneider, der einem Amlspfieger eine Maulschelle gegeben hatte, und in eine Strafe von 20>, fi. verfällt wurde. Sieben Angeklagte wurden inS HauS bannisirt ( das ist, bekamen Hausarrest ), und mußten Geldstrafen erlegen, Heinrich Seiler, der Stadrmüller von Liestal, HanS Gerster, von Gelterkinden, ein trotziger Gesell, Michel Strübin, der Hut- macher von Liestal, Jakob Senn, der Feldmüller von Liestal, Jakob Stutz von Liestal, Baschi Senn, der Müller von Sis- sach, und Baschi Wirtz von Sissach. Nur Geldstrafen mußten zwey erlegen, SanSFluebacher von Lampcnberg, der gesagt hatte, man solle bis AuSkrag 68 xvn. Periode. 16^9—iüsi. -er Sache, der Obrigkeit nichts bezahlen; und Hans Fich ter von Köckren, der, nach des LandvogtS Aussage, vieles bey diesem Unwesen gethan habe; jeder bezahlte ioo fl. Betreffend mehrere, ließ man es bey der ausgestandenen Gefangenschaft bewenden: Hans Jakob Seiler . der Balbie- rer von Lrestal, Barrtn Sclmpfer, von Ormalingen, Rudi Maver, der Schlosser, von Waldenburg, HS. Jak. Tschopp von Waldenburg, Kaspar Märklin, von Ltestal, Jakob Am» singer, von da, Jakob Guter, auch von da, Alexand. Schu- ler, gleichfalls von da. Die Uebrigen wurden gleich anfangs theils schon zu Lre- stal, theils hier entlassen, weil keine förmliche Anklage wi- der sie Statt hatte. Vom weiblichen Geschlechte ließ man Niemand strafen, und man begnügte sich den 16 Juny mit folgendem Beschluß: „Die Weiber zu Liestal sollen m der Kirche, oder auf dem Rathhause, zusammengefordert, und ihnen in Beyseyn des Lcurpriesters (der auch das Seinige zu thun wissen wird), durch zwey Deputiere eingebunden werden, sich der bisher wider die Obrigkeit, und sonst noch ausgelassenen, bösen, leichtfertigen Reden, bey höchster Strafe zu enthalten., und ihrer Männer Sache dadurch nicht ärger machen. " Weil aber die Stadt Liestal sich bey diesem Ausstand besonders hervorgethan, und den Hutweiler Bund mit ihrem Siegel bekräftiget hatte, würde sie auch besonders gestraft. Während der peinlichen Proceduren, wurde der Schultheiß Cbristof Jmhof, der mit Gysin das Schultheißenamt abwcchslungsweise bekleidete, auf 3S H. Kap. Das Jahr 1553. Lebenslang einziger Schutheiß / und die XIII. bekamen den Auftrag sich über das weitere zu berathen. Erst am 7. Septb. wurde dem außerordentlich versammelten großen Raths die Rathschläge der XIII. zur Bestätigung vsm kleinen Rath vorgelegt. ') Der Styl derselben war mehr als leidenschaftlich. — Darinn liest man z. B.: »Der Liestaler eingebildete Präsumption, Hochmuthund Vermessenheit, sind die Ursachen alles Uebels und Un« raths, ja, die rechte Wurzel und Ursprung der Rebellion. ... Es sey nicht das erste, sondern das dritte Mal, daß solche um großes Geld erkaufte Leibeigene, an Gort und an ihrer Obrigkeit treulos und meineidig gewesen sind.... Bey allen drey Rebellionen hat Liestal das Dirccktorium geführt." Die bestätigten Schlußpunkte waren folgende: 1.) Im Hof und die Seinigen sollen Bürger werden (das ist Bürger der Hauptstadt.) 2 .) Vorn Gericht werden Samuel Merian, Ambrost Brodb eck, Hans Pfaff, abgesetzt. 3.) Die Benennungen Rath und Rathsherr, sollen abgethan, un- statt derselben Beysitzer des Schultheißen erwählt werden- Acht von den Treugeblicbenen wurden dem Schultheißen und dein ') Nach dem Rathsbuch hatte diese Bestätigung erst ein Jahr später Statt. Manches war aber schon vorher, auf Befehl des NatbS, oder der xm, verfügt worden. 40 xvii. Periode- i64y—1691. Stadtschreiber von Liestal keygeordnet : Wilhelm Zekler, Hans vonArx, Martin Pfir ter, Adam Hau- Müller, Heinrich Gysin, Jakob Strübe, Wilhelm Hoch und Samuel Braun. Wen» ein Beysitzer fehlt, so sollen Schultheiß und Beysitzer drey vorschlagen, linder hiesige Rath erwählen. 4.) Die Gerichtsleute sollen seyn: Jakob Pfaff, Degerfelden, Jak. Lauser, Hans Hoch, Michel Maurer, Jakob Simon, Math. Ehinger, Hs. Jak. Spieler, Heinr. Baumgart' ner und Rudi Tschudi. Wenn Einer des Gerichts fehlt, steht die Wahl bey Schultheiß und Beysitzern..-, ü.) Den Liestalern spll man einen Böser oder Mö sel wieder zukommen lassen, um in Feuersnöthen die Losung damit zu geben. Das grobe Geschütz soll hier bleiben. ... Die Fallbrücken und Thore sollen im Stande bleibe:,, wo es jetzt ist. ') 7.) Das Silbergeschirr und das Siegel sollen hier behalten werden; und dem Schultheißen überlassen seyn, wie die Landvögte es thun, sein eigenes Pettschaft zu gebrauchen.... 8.) Die Lie- staler sollen ihre Gebäude selber unterhalten.... 9.) Sie solle» eine Geldbuße von fünf bis sechstausend Pfund ab- ') Die Fallbrücken und Schutzgattern waren abgethan worden. °) Das Siegel stellte vor einen halben Baselstab mit Knö-> vfen, und die Umschrift: 8. Ovium eivttruiL äe H. Kap. Das Jahr 1653 . 41 statten, nach Verhältniß dessen, so die übrigen Aemter zu bezahlen übernommen haben; und das Silbergeschirr kann auf Rechnung angenommen werden. " Das Waldenburger Gericht erwählte den Waibel, oder Vorsteher, und war das Apellations - Gericht von Retgoldsweil und von Zyfen. Dieß alles wurde ihm den Oktober 1654 entzogen. Im Herbstmonat ließ der Rath in den Aemtern die Huldigung zu Liestal und zu Sissach vornehmen. Die übrigen Aemter, die Antheil am Aufstand genommen hat« ten, mußten auch entwaffnet werden. Ihre Fahne, dle man mit den Waffen nach Basel brachte, war von weißem Taffet, und bestand in der Abschilderung von vier Bauern. Der erste trug sein Seitengewehr und eine Haue in der Hand; der zweyte hatte eine große Reuthaue auf dem Rücken; der dritte eine Schaufel; der vierte hinten drein, und in alter Schweizertracht, hielt die rechte Hand in die Höhe, wie einer der da schwört. Im I. 1655, gab man den Unterthanen, auf ihr inständiges Bitten ihre Gewehre wieder, und sie versprachen solche in Ewig. keit nicht wider ihre Obrigkeit zu gebrauchen. An den 60,000 fl., die über diesen Aufstand gegangen waren, bezahlten die Landleute, in Zeit von 4 Jahren, 2Z,ooo Gulden. Das Amt Farnsburg zahlte z. B. monath ich Zio Pf, und so die übrigen nach Verhältniß der was- fenfähigen Mannschaft. >42 xvil. Periode- 16^—ikvi. So entgingen wir der gefährlichsten Regierung-; form, die man , besonders in Rücksicht der Lage unsers Kantons, erdenken konnte. Weil die Landleme Landsgemeinden bildeten, so hatten die Bürger der Stadt ein glci- ches verlangt und erhalten. — Da wäre ein schwacher Rath zwischen zwey ganz entgegengestimmten Pantonar- chien, Landsgemeinden und Stadtgemeinden, schwebend gestanden, und hätte höchst selten etwas Gutes stitzen können, und viel Uebels geschehen lassen müssen. Dieß soll aber znr Warnung dienen, daß die vollzrchende und richterliche Gewalt menschlich handele, und daß zu diesem Ende die Gesetzgebung sich billig zeige. Von andern Begebenheiten dieses Jahres bemerken wir noch folgendes: Den Hornring verreiste Joh. Jakob Stockar, Stadtschreiver von Schaffhausen, nach London, wohin er von den evangelischen Orten zum Cromwell abgesandt wurde. Er kam zu Ende July des folgenden Jahres zurück, und eine Folge seiner Absendung war, der Einschluß der evangelischen Stände in den zwischen Cromwell und den vereinigten Niederlanden geschlossenen Frieden von 165^. Der Bund mit Frankreich wurde von Solothurn allein erneuert, und Luzerrr folgte bald diesem Beyspiel. n. Kap. Das Jahr 1653 . Der französische Ambaffador war über d-n Oberst Zweyer, und den Bürgermeister Weitstem übel zu sprechen / daß sie, wie er meynie, die übrigen Stände von gedachter Erneuerung abhielten. Und da der Kaiser, den 27 sten May, B. Wettstein einen Adelsbrief übcrschickte, nahmen seine Feinde, denn er hatte deren sehr viele, einen neuen Anlaß daraus, ihn verdächtig zu machen. Ob nun schon dieses Adelsbriefes in den Rath. sch riftcn keine Erwähnung geschieht, so mag er doch auf den Gedanken gebracht haben, den Dank des Vaterlandes gegen Wettstein werkthatig zu bezeigen. Am 20 Heu- monat wurde nämlich eingezogen: „Meines Hrn. B- Wett- stt uis, I. E. W. wegen gehabter großer Mühe und Ar- bett, auf beyden Reisen nach Münster und Wien, nicht zu vergessen." Und hierauf wurde erkannt: »Sind geordnet die Hrn- Oberzunftmeister Hummel und Wenz, Jhro Gn. St. E. W., und die Hrn. Zörnlin, Kien, Lützelmann, Benedikt Socin; sie sollen ein Bedenken eingeben, wie man Hr- B. Wettstein, I. E W-, für angedeutete gehabte Mühe solle recompensiren-" Die Sache ließen sie aber mehrere Jahre liegen. Es scheint auch daß Wenz den Auftrag nicht übernahm, denn zwey Jahre später (1655), da Hummel gestorben war, wurde an dessen Stelle, am 2. July, Wenz wieder genannt. XVII. Periode 164s-1691. 44 Drittes Kapitel- 1654 — 1655. D u r ä u s- 16 5 4. Der Wachterische Prozeß kam wieder zum Vorschein. Vom Reichstage zu Regensburq ergieng den 27. April ein Schreiben an unsern Rath, worinn er ihn aufforderte / dem Wachter zu bezahlen , was das Kammergericht ihm zuerkannt hatte. Der Reichstag drohete mit Arresten, und wiederholte den Sah, daß die Reichcstän- de nur unter gewissen Bedtngnisscn, die Exemption vom Reich bewilliget hätten. Er behauptete sogar, daß die Krone Schweden solche, vor Vollziehung gedachier Be- dingnisse, nicht garantiren wolle. Den 25. September versprach der Kaiser, uns bey der Exemption ruhig zu erhalten. Cromwelk verfiel, nach dem Beyspiel anderer Regenten , auf den lobenswerthen Gedanken, die verschiedenen evangelischen Seelen zu vereinbaren, und sandte zu diesem Ende in die Schweiz den Schottländer Johannes Duräus, der vierzig Jahre lang (von 1631 bis 1674) an einer solchen Vereinbarung, mit einem unverdrossenen Eifer, aber vergeblich, arbeitete.— Der berühmte Hl. Kap. Das Jahr. 165 ^. Mosheim hat dessen Lebensbeschreibung herausgegeben, und lobt an ihm allgemeine Wohlmeinenheit, gründliche Frömmigkeit, und tiefe Gelehrsamkeit- Duraiis hatte aber, fügte er hinzu, mehr Witz und Gedächtniß, als Urlhcilskraft gehabt, und sey den Mtstickcrn und Qua- kern etwas günstig gewesen. Uebrigcns gab er als Grundlage seines Vereinigungs-Plans, den apostolischen Glauben, die zehn Gebote, und das Vater Unser an- Duräus legte im Brachmonat, den zu Arau versammelten evangelischen Ständen, Proposttionen vor. — Unser Rath begehrte von der theologischen Facultät ein Gutachten, welches er den nach Baden abgeordneten Gesandten mitgab, um mit den übrigen evangelischen Orten zu confertren. Im September verfügte stch Duraus hieher, und gab dem Rath sein Creditiv ein, welches von Cromwell, Protektor der Republik in England, Schottland, und Irland, unterschrieben war. — Die Gesinnungen des Raths, und der Theologen und Geistlichen, gegen ihn, müssen damals günstig gewesen seyn, denn die Theologen gastirten ihn vor seiner Abreise, und ein gleiches thaten die Deputaten, im Namen der Obrigkeit. Laut Raths-Erkanntntß vom 11. Oktober, wurde er auch aus dem Losament gelöset. '), und von Jemanden bis nach ') Deftawirr, gastftey gehalten. 46 xvn. Periode- 16^9-1691. Schafhausen begleitet/ welches Beyspiel von Verehrung einzig in seiner Art gewesen ist. Am gleichen Tage hatten die Theologen mrd Geistlichen/ in einem eingegebenen Gutachten, eröffnet, wie die Vollbringung des Vorhabens, eine Vereinigung unter den Protestanten zuwege zu bringen, sehnlich zu wünschen wäre; nur bemerkten sie, daß man zur Vermeidung alles ungünstigen Verdachts, mit aller Behutsamkeit zu Werke gehen müsse. Allein die Gemüther wurden nachgebends anders gestimmt. Der Antistes, Theodor Zwinger, der an einer schweren Krankheit darnieder lag, starb den 27sten December, und bekam zum Nachfolger den Obersthelfer Lukas Gernler, einen öojährigen Geistlichen, über welchen Duräus in der Folge bittere Klagen führte, und dabey den Umstand seiner Jugend nicht unberührt ließ. Duräus hatte in Zürich zwey verschiedene Erklärungen vorgeschlagen; die eine von Seiten der Re. gierungen, die er vee'araüo nannte, und die andere von Seiten der Theologen, die mit dem Ausdruck stucii- cium bezeichnet wurde. Im Laufe des Decembermonats (den ts. oder 20.) theilte uns Zürich den Aufsa!) der ersten mit. Sie führte den Titel: Oeeiaialio Lmplissimorum Helvt-üae re- iormettae iVlLAiktratuum 8vs>er neZotlo paeitieatoilo rsverenäi, et ela.ri88Üni Domini OuraLi. In dersel- 47 m. Kap. Das Jahr i 65 L Leu wurde der Wunsch einer Vereinigung mit Nachdruck bezeugt , und dann beygefügt : „ proinäe M lauciL- ti88imo liuie operi autoritatem et eoneursuiu nos- ti-rnri eommo6emus, äeclaramus unanimitsr ourae no'ois lore, o^erÄM^uL no8 ckakuros, piimum ut xrLeäieü nosti'i Mniskri 6k IbooloZi in eonoioni- VU8 et caekoris suis o^6ribu8, ^ioruin 8uoiuin?rae- «LL688ornrn innre, ab oinni veiboruin aceibitate in eo8, czui äivsrsi inoäs 86nünnt, abstinegnt, et vei'itati8 prosessionem, atc^ne 8pirikus nnitatcin in vinonlo pL6i8 rotinsantc^uock nitro bona 6äs 86 taekuro8 poiÜL6ntur. ') Diese Mittheilung von Zürich wurde nach eingeholtem Gutachten der Theologen , den XH1, zu Einge. bung eines Rathschlags überwiesen/ und dann erst den 12 . Jenner 1655 beantwortet. In der Antwort recht- ') „Damit wir diesem höchst löblichen Werk unser obrig- keitlicheö Ansehen und Mitwirkung desto sicherer leihen mögen / so erklären wir einhellig / daß wir zu Herzen fassen, und dafür sorgen werden, daß unsre Geistlichen und Theologen in ihren Predigten und andern Werken, nach dem Beyspiele ihrer frommen Vorfahren, alle her- be Ausdrücke wider diejenigen, die anders denken - vermeiden, und in den Schranken des Friedens das Be- kenntniß der Wahrheit, und die Einheit des Geistes zurückhalten werden. XVII Periode. 1649—1691. fertigte der Rath die Verspätung derselben/ durch das Absterben des Ancistes Zwinger/ und andre eingefallene Verhindernisse. Der Rath schrieb ferner : Ob uns schon viel lieber gewesen wäre / wenn Hr- Duräus die löbli. chen Orre damit verschont hätte/ so wolle man dennoch die Deklaration genehmigen/ falls es den übrigen Orten gefällig wäre/ und dieselbe dergestalten eingerichtet würde/ daß weder die evangelischen Orte/ noch deren Theologen zu weit engagirt werden dürften- Man sollte abwarten/ was andre reformirte Fürsten und Stände zu thun ge» sinnet wären- Der Rath tadelte das Versprechen / die benachbarten evangelischen Staaten zur Beförderung die. ses Werks zu disponieren; man sollte limitiren: quo. lies clabitur aä iäein proposilum suueipien- äum '); das Wort conemsus, Mitwirkung/ sey zu verbindlich; man sollte auch die Worte: pioruin 8no- rnni prLeäeeessoruin mors, auslasten / aus welchen vielleicht die Lutheraner Anlaß nehmen dürften/ weiter zu grübeln/ und alt vergangene Sachen hervorzusuchen; das Versprechen endlich: po8treino ut in corre8pon- äentia, 8nper kae rs eum aIÜ8 pkeei6ci8 i6llZio8S proenrancla, lovenäa et propoZimäg,, nilnl guoä s ^) So oft sich der Anlaß ergeben wird / dieses Werk zu unternehmen. Folglich wollte-man gegen die Lurhera- ner des Marggrafenlandes den ersten Schritt nicht thun." m. Kap. Das Jahr 15Z4 L nobi 8 proüeisci P088it ns§lr§atur, sollte matt Mit den Worten: 8 UO teinpore et loeo, i' 68 trinAieren. Auf diese Antwort erwiederten die Zürcher, den 20. Jenner 1655 , daß Bern und Schaffhausen eingewilligt hatten, daß man dennoch unsre Erinnerungen in gebüh- rende Obacht nehmen würde. Zugleich sprachen sie aber von dem ^uäicium, d. t- von der Erklärung der Theologen. Sie baten uns, wir möchten unsre Theologen, mit gebührender Erinnerung und freundlich dahin verleiten, daß sie sich zu einem gemeinen ^uäicio aller evangelischer eidgenössischer Kirchen vertraulich erklärten, die übrigen hätten darin eingewilligt; und sehr bedenklich wäre eine Absönderung. Hierüber gaben unsre Theologen den Zi. Jenner ein Gutachten ein. Der Rath war aber mit demselben unzufrieden, und trug den Deputaten auf, mit ihnen zu sprechen. Den 3 . Hornung fiel der Bericht der Deputaten dahin, daß die Theologen ihr 3 u(IiLiuin dem Duräus schon zugestellt hätten, daß sie bey demselben gänzlich bleiben — daß sie dem von den Theologen der übrigen Orten angenommenen, gemeinsamen 3 uäieio nicht beypflichten können. Aehnliche Anstände gab es auch, da Zürich im Märzmonat, im Namen aller evangelischen Orte , ein Empfehlungs-Schreiben, wegen des Duräischen Geschäfts, an die Churfürsten von Brandenburg und von der Pfalz, VH. Band. D 50 XVII. Periode. 16 . 49 — 1621 . wie auch an den Landgrafen von Hessen absetzen lassen wollte. Den 22. May kam Duräus wieder hieher, und bat eines der Häupter um eine Antwort auf das Schreiben des Protektors Cromwell, wie auch daß den hiesigen Theologen zugesprochen werden möchte, damit sie sich sein Geschäft angelegen seyn ließen- Den folgenden Tag erkannte der Rath: „Soll ein Gegencrediriv Hn. Duräo zugestellt, darneben mit den H^eolozicis ge- redt werden, ihn aufs baldigste so immer möglich, ab- zuferltgen. Man soll auch das Kostgeld für Hrn- Du- räum bezahlen, wo es nicht lange währt." Den zosten stellten die Deputaten ihm die Antwort an Cromwell zu, und wünschten ihm glückliche Reise. Im I. 1662 kam Duräus wieder in die Schweiz. Den i. September wurde im Rath ein Schreiben von Zürich verlesen, worinn die dortige Regierung meldete: „Duräus habe seit 1655 in dem Reltgions Friedensge- schäfte mit bekanntem Eifer und Treue gearbeitet; er sey wieder bey ihnen angelangt; er habe eröffnet, was er für Neigung hin und wieder angetroffen habe, er wolle die übrige Zeit seines Lebens daran wenden." — Zürich theilte uns auch seine Relation mit, und schloß mit dem Wunsch: der allerhöchste Gott verleihe zu die- sem hohen Geschäft seinen fruchtbarlichen Beystand und heiligen Segen! L! m. Kap. Das Jahr 165-;. Den 27 sterr September, auf ein Gutachten unsrer Theologen hin, schrieb der Rath an die Zürcher, daß sie ihm darüber nichts weiter zumuthen möchten, indem man sich des Geschäfts nicht mehr beladen werde. Allein schon am ifteu Oktober berichtete Zürich, daß Duräus um eine Conserenz mit den Theologen der vier evangeli- sehen Städte bitte, und schlägt zugleich zur Wahlstadr Bruck vor. Allein der Rath ließ es bey der vorigen Erklärung ^mit dem Zusatz bewenden, man fände die Conserenz weder nützlich noch anständig. IM December dieses Jahres (1662), schrieb voll Bern aus Duräus unsrem Rath, in lateinischer Sprache , um sich zu beschweren, daß unsre Geistlichkeit nichts thun wolle, und daß ausgestreut worden sey, er lebe in der Schweiz auf Unkosten der Kirche: »Lriani si in neZotio irenico ') Klerus vester niliil ^uicc^uLin LZere velit.... iVle in blelvetiain venisse lioo 6ns, ut soüs kelvetiearnin ecelegiarnin surnxtibus et auctoritnts nezotiuin cuni I^ntkeranis traotareiur." Drey bis vier Jahre später, finden wir ihn wieder in Basel. Den 2b. July richtete er ein in franzö. sischer Sprache abgefaßtes Schreiben an den Rath. Da» rin führt er Klagen über den Antistes Gernler, und Littet um eine Conserenz mit einigen Abgeordneten^ ') Irenico vsn Irene, eine Höre des Friedenk D 2 XVII. Periode. 1649—1691. L2 mo Sons odlixe ucs, o vrsi kut lle l otst 60 I'sil'sire comme i! ost s - present, ains! c^uo Is Leizneurie >ii rn's eble, ä'nutnnt c>ue I'nse-'rä äss e§Iiss8 Iut1terienne8 et äss nutres n'n ^ninnis sn lisn en nuouu enäroit äu nivnäs. IIs «inpeslient Isur ^InZistrnt äs eoncourir svee les nulrs8 !V1n- ixistrsts äs In Luisse rst'ormee, äs vouloir »utori8er leur rnini8ters en olin^us Lnnton, äs eonsiäerer I'llnrmonie äer conkc88ion8 äs 1» koi protsst^nts, Hui Isur knt pre8sntes en uns nsssrnlilee äs Ospntes n Lruolt eu-Innvier 1666. Leux äs 2urieli, äs Lerne st äs Osnevs 8ont eutierement eon. rentsnt n inn äeinsnäs... . Leut-etrs ce8 äeux Uocteurs r'estiment-ils inlnülidles.Uns äs MS8 äi88ertntion8 su- roit äu ötre iinpriinss L Laie- Le llosteur ^Vettstein, c^ui ne pnrtnZs point Ie8 proeeäe» äe8 äeux nutres , / svoit eonsenti comme äo^sn äs In Insulte. IVlais 1'un äs emx- si etnnt Heeteur, supprima Is livrs äs sn 8euls nutorite, spres c^ue plusieurs exernplnirss en svoient äejn ete ven- äu8. Atibnä voulu8 ni'enkiusrir äu rnotik, In rsponse lut t^ue Is rnnFnili^us Lseteur ns vouloit pn8 ^u'un eerit, oon. trnirs n 8on opinion, kut impriine. ä'en iukormni 2urieli et Lerne Hui nvoient vu I'eerit et I'nvoisat npprouve... Lstto Hepukliczue ( äs Lnls ) et I'LZIiss 8ont äeux Oouverneinens äiHerens . c^u, ssrnlnlent etre en etnt äs erise, L snu8e äe8 Inetion8 r^u! ^ 8ont. ^ c^uai peut - etre Is Premier Llisk äu AIini8ters, Hui §ouverns I«8 nutre8 eeclesissti^ues ä iabuetle sontrikue i^uel^ue elloss.._ Les Doeteurs ') In einer Übersetzung, so die Kanzlen für den Rath verfertigte, wurde diese Stelle so verdeutscht: » Der die andern Leotesisstieos gleichsam Absolute xubernirt»'* 54 xvii. Periode- 16^9—1691. no v>8Snt PS8 rt I'Avsnoement 6e rievÄnxils lls 67>ri8t, nisir L l inierst 6'nns certrine osd-lle. ,7e pnrle 6e8 Ae«ciemic:isn8 Lcliola8ii genheit deswegen der Stadt zuwachsen dürfte, man sich an ihm erholen würde. Alle Italiener wurden aus der Stadt fortgeschaft, indem man sie für gefährliche Spionen ansähe- Tausend Mann Fußvolk und drey Compagnien zu Pferde standen bald zum Aufbrach bereit, lind man unterhielt dabey öffentliche Werbplätze; die hiesigen Gesand. ten, die den Frieden vermitteln halfen, waren, der Bürgermeister Wettstein und Andreas Vurckhard des Raths. Jenen hatten Zürich und Bern dazu besonders ersucht, sie baten auch daß man ihnen den Nathschreiber Johann Rudolf Burckhard als Legations-Sckretär zuordnen möchte, welches bewilliget wurde. Und da, in Folge des Friedenstraktats, mehrere Punkten durch Sätze erörtert IV. Kap. Das Jahr 1656 . M werden sollten, so wurde auch Wettstein zu einem -er» selben angenommen. Als das Friedens - Instrument am i. May -ein Rath überschickt worden, flößte dem Stadtschreiber gerechte Dankbarkeit folgenden Vertrag des Protokolls ein: „ Wie Gott dem Allmächtigen für diese seine unvergeßliche Gutthat ewiges Lob und Dank zu sagen ist, also ist auch derselbe inbrünstig zu bitten, daß er das Werk vollende, und alles zu seines heiligen Namens Ehre, -und des werthen Vaterlandes Ruhe und Wohlstand ausführen wolle." Von diesem Bürger-Krieg suchte, wie es scheint - das Kammergericht von Speyer einigen Nutzen zu ziehen- Der wachterische Prozeß wurde noch hervorgefucht, und der Bürgermeister Wettstein bekam einen Brief, won einem Advokaten von Speyer, Namens Philipp Christoph Haman, der ihm berichtete, daß Florian Wachter, dessen Anforderungen steh nun auf hundert tausend Gulden beliefen, solche an den Herzog von Lothringen, an andere Fürsten, und auch an die Krone Schweden verkaufen wolle. Der wohlmeinende Haman both seine Vermittlung an, und machte sich anheischig die Sache mit 55 oder 56,ooo Gulden zu berichtigen. Allein der Herzog Carl von Lothringen, gleich wie der Churfürst von der Pfalz, an welche man sich wendete, schrieben auf eine beruhigende Weise. Wachter hatte sich wirklich beym Herzog > angemeldet, aber kein Gehör gefunden. Und 60 xvn. Periode. 1649 —1591. von nun an finden fich keine Spuren eines Wachters oder Reichskammcrgerichrs in den Rathsschriften mehr. Der Rath brachte in Erfahrung, da) nächstens die Flachslandischen Erben, durch die fränkische Regierung zu Breysach, in den Besitz vorn DorfGroßhüningen eingesetzt werden sollten. Es wurde daher in Berathung gezogen, ob nicht von unsrer Seite Jemand hinunter ge' schickt werden sollte, der die Gerechtsame der Stadt « dotierte, und deswegen mit der vorhabenden Immission ,, einzuhalten begehrte, oder wenigstens darwieder In 7, Mtckioei looma proteliirte. " Dieß wurde am 6. December gut befunden, und Rathshcrr Zäslin mit dem Rathsschreiber I. R. Burckhardt bekamen den Auftrag , fich nach Breysach zu begeben , den Gültbrief auf Hünin- gen der dortigen Regierung vorzuweisen, und zu begeb, ren, daß die Stadt bey ihrem Unterpfand manuteniit werde. Sollte man einwenden, daß man fich hiervor auf ein anderes Unterpfand hatte darum ausweisen lassen , so werden fie es gebührend ablehnen, oder wider die vermeinte Imnü^ion beßter Form protefiiren. Dem Churfürsten von Sachsen wurde erlaubt 2S Mann zu seiner Leibwache anzuwerben. V. Kap. Das Jahr 1667 - 61 Fünftes Kapitel. 1657—1661. Französischer Bund. 1 6 5 7. Der französische Bund war schon seit 165-L mit den katholischen Orten erneuert worden. Dieses Jahr wurde die Erneuerung desselben mit den evangelischen Ständen von Seiten -es französischen Ambassador stark betrieben- Sie konnten sich aber über verschiedene Punkte, wie z. B. über die zu genießenden Rechte im Elsaß nicht vergleichen. Da der Ambassador (äe 1a Laiäe) eines Unwillens gegen diese Kantone verdächtig war, so wendete man sich an den Herzog von I^onZueville, und Albrecht Fäsch von Basel bekam den Auftrag, ihm die nöthigen Schriften, nebst einem Schreiben an den König , und einem an den Minister, den Cardinal Mazarin zu überbringen. Durch des Herzogs Vermittlung erhielt Fäsch eine Audienz vom Cardinal, der alle Ursachen -es Aufschubs von dem Ambassador» abwälzte. Er verlangte aber, daß Fäsch sich genügsame Vollmacht verschaffen sollte, so wolle er die Sachen in zwey Stunden berichtigen. Indessen war Kaiser Ferdinand der IH, den 2. April mit Tode abgegangen. Es ist noch ein Schreiben 62 xvn. Periode, is^o—i6r/l. des Bürgermeisters Wettsteiu an den Oberst Zweyer von Ury vorhanden, über die Achtung , so man bey Behandlung des französischen Diensten, gegen den Kaiser zu haben verpflichtet wäre- Zweyer war übrigens seit meh- rern Jahren bey den katholischen Orten selber in Verdacht einer zu großen Anhänglichkeit an die evangelischen Orte gerathen, und durfte die Tagsatzungen nicht mehr besuchen. Auf des Kaisers Absterben folgte ein Zwischen- reich von mehr als fünfzehn Monaten, und Frankreich benutzte diesen Zeitraum , wie wir es im folgenden Jahre vernehmen werden. Die starken Schuldforderungen, welche die Stadt auf den Herzog von Würtemberg, das Hans Baden, die Abtey St Blasien und die Stadt Straßburg hatte, bewogen den Räch, da man nichts erhalten konnte, von der Tagsatzung Gesandte zu begehren, die mit den innigen diese Schulden eintreiben sollten. Es wurde bewilliget, aber ohne Erfolg. Doch siehe das Jahr 1660. 1 6 5 5 » Der französische Bund wurde mit Ludwig dem XIV, auf seine und 'seines Sohnes Lebenszeit, von Seiten der evängelischen Tagsatzung zu Arau, im Maymonat, auf gleichem Fuße, wie der von 1602, geschlossen, und vom dazu bevollmächtigten Ambassador 6 s la L-rräs, unterschrieben. Die feyerliche Beschwörung desselben gieng aber zu Paris erst im 1 .1663. vor sich. Man bemerkte, daß auf jener Arauer Tagsatzung der Bürgermeister 63 v. Kap. Das Jahr 16.68. Wettstein krank wurde/ und von Arau verreisen mußte. Der Rath ordnete hierauf den Rathschreiver Burckhardt dahin ab / wo Benedtckt Socin / als Mitqesaudter von Wettstein geblieben war. Die Krankheit war aber von keiner langen Dauer/ wie wir es gleich vernehmen werden- Am 10. Vrachmonat wurde der große Rath zur Ratification des geschehenen zulammenbcrufen / und diese Sitzung steht im Rathsbuch wörtlich also beschrieben. » Dem mehrern Gewalt wurde durch meinen Hrn. Bürgermeister Hrn. Ioh. Rudolf Wettstein I. E. W. umständlich und ausführlich von Mund aus vorgetragen / nach- gehends auch aus verschiedene» Abschieden gelesen: Was nach Expirirung der von gemeinen xiil. Orten löbl. EidSgcnosscu, fchaft mit Heinrich dem iv, König zu Frankreich rc. glor- würdigen Andenkens / im Jahr 1601 aufgerichteten Bünd- iiisses und Verein, seit Anno 1652 , so wohl auf gehaltenen Badischen Tagleistungen / als auf Arauischen Conferenzen mit dem französischen Herrn Ambassadorn »e u» , welchen die Erneuerung gemeldter Biindniß ganz eifrig sollicirirr und getrieben / von Zeit zu Zeit tractirt und gehandelt wo rden sey. Welcher Gestalten auch (obwohl man sich anfangs ein- müthig gegen einander erklärt harte / daß man steif und fest beysammenhalren / und kein Ort hinter den andern durchgehen / oder etwas ohne gemeinen CousenS und Zuthun abhan- deln und schließen wolle/) dessen jedoch unerachrer/ nicht lange hernach / auf gedachten Ambassadorn nnabläßiges Nachsetzen/ und gebrauchte allerhand listige Griffe und Ränke/ erstlich zwar von den katholischen nur ein Ort / aber bald darauf auch die übrigen alle/ nach mnd nach von obberühr- 6 ^ xvii. Periode- 16-äs—i6vi. tem heilsamen Schluß und Resolution abgewichen, und sich also von den evangelischen Orten gänzlich gesondert haben; und wie endlich auch diese, im verwichencn Maymonat, mit dem Hrn. Ambassadoru das Bündniß gleicher Gestalten, bis an den das Elsaß betreffenden Artickel, (deswegen zweyer- ley Projekte, das Eine wie es der Hr. Ambassador haben wollte, das andere aber wie es die evangelischen Orte begehren , nach Hofe geschickt worden sind, und worüber man noch des Königö Erklärung gewärtig sey, ) beschlossen ha- den. Auf dielen Vortrag sind abgelesen worden, sowohl da§ aufgerichtete und mit gewissen Vorbehalten unterschriebene Bundes-Instrument, als auch beyde besondere Beybriefe. Die hierüber ergangene Erkanntniß lautet wie folgt: ,, Nach gehaltener Umfrage haben meine Herren die Sechs alles was bis daher verhandelt und verrichtet worden ist, sich wohl gefallen lassen; dasselbige auch ihres Theils durchaus bestätiget und gutgeheißen, zumal was bey diesem Geschäft, bis es gar zur Vollkommenheit gebracht , weiter zu thun seyn werde, meinen Gn. Herren beyden Räthen lediglich heimgestellt und überlassen- " Unsere Gesandten erhielten über unsere Schuldan- sprachen auf die Krone folgenden Verbrieft ,, l>ovvs, psr Is 6e Uieu, iroi 6e IHsnce et 6e >lLV-lrrs , L tous eeux ss8 pre8ente8 veriont, 8alut! ^lettant sn eon8i6sr->tion ^us la pen8ion , hue nou8 !>von8 Promis äs krnrs L no8 tre8-elier8 am/8. ^I>ie8 et 6on5e6sre8 6s la Vills et Lsntoii 6s La8ls, i>'e8t pss 8i xrsn6e cius selle8 ^us nou8 f.ii8on8 6i8tribuer, en 8uite 6u renou- V. Kap. Das Jahr 1657. 65 j^siiouvellemsnt ä'slliancsj L c^uslciites sulrss Oantons, nous svons szresdlö, outrs I» äits xension, äs leur 5sirs ps^sr xsr clisscuu sn, en sttenäsut «^ti'uns xsix, ou lonxus trsvs ss kssss entre nous st le R.o^ ä'Lspsxns, uns censs ä'sr- §ent, c^us Is äit Lsnton s'prssts sux H,ois nos preäeoes- seurs, lec^uel ps^srnsiit s ets Interrompu psr Is nesessits äss sffsirss äs Is krsnos ^ L csuso äes §usrres äomssti- <^ues st etrsn§sres qus Is R.o/ äe5nnt, notrs trss-Iionors 8si§nsnr st ?ers, äs trss plsnss st xlorisuss rneinoire, st Kons, svons on äsäsns st en äeliors nos Ltsts, suc;uo1 xs)'einent nous sstisssirons äoresnsvsnt ponctuellsment. Lsr tel sst notrs plsisir, en teinoixnsxs äs ^uoi, nous svons ksit insttre notrs scel s ees äites pressntss. Oonns L Lslsis, Is äix nsuLeins ^our äs äuillst, I'an äs xrsos rnllls six oent oin^usnte Nult, st äs notrs R.exns Is ssiLiö» rns. l. 01118 . ') I)L0 0 IttLNlL. ksr Is ko^. Das Versprechen wurde schlecht gehalten/ und dis Rathsschriften zeigen, daß man umsonst bald Abgeordnete nach Solothurn zu den Ambassadoren schickte, bald dringende Schreiben an fie richtete. Einst antwortete Einer : Er habe Hn. Zäßlins Commission verstanden, und möchte wünschen, daß die Zeit gelegener wäre, Satis- faction zu verschaffen, und daß seine Reeommanda^ r) Großes Jnsiegel in einer hölzernen Kapsel. VII. Band. E 66 xvn. Periode. 1649 —i 69 i. ttoil gültiger wäre, als sie es ist. Ein andermal wurde geantwortet: Aus der Antwort des Hofes ersehe er/ sey jetzt nicht Zeit unsre Prätensionen zu solli- citiren / wir sollten deswegen bis auf bequemere Zeit Geduld tragen. Drey andere Beybriefe für die evangelischen Stän- de unterschrieb 6s la Laräe, den tuen Brachmonat. Ihr Inhalt war wichtig. Weil sie aber zur allgemeinen Geschichte der Schweiz gehören / so begnügen wir uns mit folgendem Auszug - Der 2 oste Artickel des Bundes sagte : » Es sollen auch nach Inhalt des zwischen der Krone Frankreich und gemeiner Eidsgenoffen- sthaft aufgerichteten ewigen Friedens/ unsre/ der Eids- genoffen, Kaufleute / mit Erforderung der Zölle / und in allen andern Sachen / in unsern (-es Königs) Landen nicht anders gehalten/ und weiter von ihnen gefordert noch genommen werden/ als wie von altem her, bey welchem sie auch »»gesteigert bleiben sollen. Diesel- ven unsre beyderseitige Kaufleute/ Pilger, Bothen, und alle andere, so in unserer beiderseits Landen handeln, sollen auch mit Leib und Gut frey, sicher, und unversucht wandeln und handeln, nach ihrer besten Gelegenheit, -och sich keines Betrugs und List hierin bedienen? Der Beybrief lautete bestimmter: „ Wir König Ludwig erklären, daß die gedachten Kaufleute von den Orten und Zugewandten genieffen sollen für alle ihre Waaren, sowohl die so in der Eidsgenossenschaft fabrtcirt und zu- 67 v. Kap. Das Jahr 4657. bereitet werden, als andere, welche nach dem Trakta des ewigen Friedens von 1516 , der gemeldten Zölle und Aussagen befreyt seyn sollen, sowohl die aus Frankreich hinaus, als die so hinein gehen, aller Privilegien und Freyheiten, die sie zu gemessen, in Kraft besagten Traktats des ewigen Friedens. Die gedachten Kaufleute sollen auch nicht weiter angefochten, oder in einigem Weg wie es seyn möchte, den gedachten Freyheiten zuwider, bekümmert werden. Sie sollen auch die aus ihren Waaren erlösenden Gelder transportieren mögen; doch sich darum anmelden, und die nothwendigen Paffe nehmen." Ein eben so wichtiger Gegenstand betraf den bewaffneten Durchzug. Der l-fte Artickel des Bundes bestimmte diesorts folgendes: „Wir sollen auch die Straßen in unsern Landen frey und offen hallen, damit wir ohne Hinderniß durch einander unversperrt wandeln, und unserm Land und Leuten zu Hülfe kommen mögen, wenn, wo und an welchem Ort es sey, und unsern Freunden Beystand thun-'' Der Beybrief schrieb aber deutlicher vor: „Die Partey, so den Paß für bewaffnete Trup- ven von der andern begehren wird, soll selbige -essen vor ersten berichten, damit der Durchzug mit Vorwiesen , auf das kommlichste, als es seyn kann, für die einte oder andere Partey geschehe; und soll der Theil, von welchem der Paß begehrt wird, für die Herberge und die Lebensmittel, gegen Bezahlung nach länfigem E 2 6 s xvn. Periode. 16^9—1691. Preise, Ordnung verschaffen." Dieß bezog sich vorzüglich auf Müllhausen Straßburg und Genf. Merkwürdig war auch ein anderer Artickel des zwey- ten Beybriefs, kraft dessen, wenn es in der Eidgenossenschaft zu einem Kriege kommen sollte, von wegen der Religion, oder auch um was Sachen willen es seyn möchte, der König weder an Volk noch an Geld, dem einen oder andern Hülfe thun, sondern sich ein schlachtn werde, den Frieden und Versöhnung aller Orten wieder zu vermitteln. Ein Beybrief noch, aber für die ganze Eidgenossenschaft, betraf die Rechte derselben im Elsaß. Ein doppelter Vorschlag darüber wurde nach Hose geschickt: der eine von den Ständen, der andere vvm französischen Botschafter. Den 19. July stellte der König einen offenen Brief aus, in welchem er folgendes erklärte: „!->» vienveiUsnos N0U8 AV0NS porir Ie8 6sntoii8 , k l'exernpls 6e8 Hoi8 no8 pre6ees88eur8 sveo Ie8^ue>8 ils vnt eu sllisnee äepui8 le R,oi 61 isrle 8 VII ^u8ciue8 ä nou8 , »veo et es Hui en «Iepen6. ^ oe8 eau8Lb. non8 plsit leur Isire psr nou8 , no8 Oouvernelir8, I.ieute- »snt8 zenersux, ou sutre8 oKcier8 e8 äite8 1ei> e8, I?a;-s et 1.ieux un trsitement^ »utsnt ou ^>ius favorslils ^ue oe- Kap. Das Jahr 1657 69 lui hii'Ü8 ont IS^N lies I?i'ince8 äs Is. MSI80N ä'^ntrielis, «inanä i>8 >S8 xo88säoient, ei 8inZuIierement c>us Is8 per,- xe8, c^ni 5'exi§snt en notre ville et sortel-e88s äs r?t^8scli, et en no8 ^8)8 ä'.^l8scs et äs 2nnt§sntv, 8vient leves k NsAarä äe8 AlsicNsnä8 äe8 ält8 Lsnton8, ne§ooisnt et k3>- sant ^>888er et nsp888er Ieu>8 ni8>'c1ignäi8S8 pi>r Is Mnn et Ie8 äit8 p8^8 ; 8elon I'aneisn t»rif, te! ciu'il etoit svnnt äeenieis queres ä'.4.Using§ns, 1or8>iue Ie8 äit8 ps^8 etoisnt entes Ie3 nis,n8 äe8 äit3 I^einse8 äs Is mai8on ä'^utris^e. k-n8snt tre.8-exprs88e8 äefen8e8 et >nM!>ition8 snx kerinier8, ou R.eesveui-8 äs8 äit8 pe->ZS8 äs rien exixsr- äavsnta§s, L peins äs re8titnl>on snx äit8 cIiLiiä8 , äe^>enä8, äonnna- zs8 et interet8, et lintre8 seines qus äs I3I80N. 8i äon- non8 en msnäsment 3ux §en8 tsnsnt8 le 6on8sil Louversin ou R.sxiins en nv8 ville8 ä'Ln8l8lieiin et äs Rr/8seli, k^us ce8 prs8sntes qn'Ü8 »vent g s«!ts ee§i8trer- s5 re§i5t>S8 än äit Oonseil on Ite^imo, et Ä Ie8 k^iee ol,8srvet 8elon Isur loinne st teneur, oae tel est Notes " Diese I^etti -68 patsntLZ wurden aber damals nicht einrcgistrirt. Erst im Jahr 166^, den 2. Jenner, geschah es zu Metz, in Folge eines Befehls des Königs vvm i 7 . November 1663, -er Zurannation und Gelles ä'aäreüse genannt wird. Lutsnnstion et Kelisk ä'^ätS58S 8ur Is8 pstsnte8 sccoräess Anx IVIsreltLnäb äe8 Oantons äss I>i§us8 äs8 Iisute8 ^1- Ieins§ne5 8nr le 8v^et äe8 pss§e8. „ I. 0 NIZ, psr I» Zracs äe Dien, R .01 äs krsnce et äs dUvsi-re, L no8 sine8 st 5ssnx 6on8eiIIel8 Ie8 KLN8 tensnts notrs Oonr äs ^ntlernent äs tVletr, ralnt. Z?ar nos isttres XVII. Periode. 16-19-1691 7o patenter du 19 Quillst 16Z3, pour les vonsiderations / eon. tenues nous surions voulu sccorder aux ^larcliands des Lantons des lixues des Iiaures .^llemaznes, un traiteineut autant ou plus favora!>Ie ssrve avsnt Is derniere ^uerre d'^IIeinsxne, svee dekenses tres-sxprssses sux I^ermisrs ou k.eoeveurs des dits peages de rien exixer davantsze, L peine de resti- tution sux dits iVlareliands, depens, donnnaxes et inlereus et autre? peiues <^ue de rsison, et d'sutsnt czue vous pour- rier faire diljicults de proceder q I'enrexistreinent de uos dites Isttres patentes taut pour oe (^u'sllss ns vous ont pss ete presontees dsns I'sn, que psros que par obmission ou autreinent, ellcs ne vous ont pss ete adressees k oes oauses, de I'avis de notre Oonseil, nous vous. insndons et ordvn- uons psr ees presentes sixnees de notre main, Hu'encore 9 ns nos dittes lettres patentes du 19- duillet 16Z8. e^ altaelie'es sous le eontrs soel de notre elraneellerie soisnt surannees, et c^us I'adresss ns >vous en ait pas ete kaite, vous s^eL neanrnoins ä proceder incessaminent L leur enrexistrement pour avoir lieu. Ln^oixnons L notre proeureur xeneral e» notre dite Lour de faire pour es dit enrezistrenisnt tonte? dilixenoes et reciuisiiions Necessaires. Larjtel vst notre plai- sir. Oonne L ?aris le 17 ^our de lVoveml>re I'sn de xracs 166Z, et de notre reixus Is. vinxt unieme- I'ar Is Loi: I.O17I8. Dr I>ioKkte. 7 t Kap. Das Jahr 1657. I.es presente» Iettres, ensemdls les patentes attaeliee« sous ie contre scel, ont ete rexistrees en rexitres du Oretf« de Is Lour, pour etrs exeeutees suivant leur forme et ts- neur, et I'arret de veriüeation (fieelles, de ee ^ourd'Nui, deuxicme .lanvier 1664. Loi-i-io vo. Lxtrait cles R.KAl 8 tre 8 äe ?!irlelnent. Vu par la Lour les Iettres patentes du Kai... (Folgt der abgekürzte Inhalt der Briefe vorn 19. Julii 16L8. und 17 . November l66d. ) Lonclusions (tu I'roeureur zeneral (tu Hoi, vui Ie rspport de ^Ir. Lertrsnd couseiller, tont con- ridere, la cour a ordonne et ordonne Iou« te mandons s la regnete de nos allies et eonfederes Ie« (lantons des lixues des liautes -lllemaxnes, faire pour l'exe- eution de I'srrest de notre cour de I>srlement de >Ietr du 2.ems de ee mois e)( attselre, sous Is eontre soel de notre ltliancelleris et de nos Iettres patentes mentionndes en iee- 72 xvn. Periode, 16^9—1591. In, , tous eXpIoit8, sixniüviitions, et aetes rekiui8 et neceZ- saire8. Oe ee faire te clonnonb ponvoir. L->r sinsi nou8 xiiiit,— Donne ä l^letr, le 6-eme Zour 6e ^anvier, I'aii 6e xracs 1664, et 6e notre rexne le 21.eine. I'ar Is conZeil: I> r r x v v It L. (Kleines Hangendes Siegel/ gelbes Wachs / ohne Capsel/ 3 Lilien.) Itxploit 6e 8ixniüeatinn 6e8 6ite8 lettres patenie8 , et arret ,!u!>neur!li>t ä L»8le eri 8ui88e , et Lkarles kennells, 6eMeu- rant s >1str, ä ee re«^ui8. Von der Commission/ die vor etlichen Jahren/ wegen der vorzuschlagenden Belohnung des Bürgermeisters Weitstem niedergesetzt wuroe, waren zwey Mitglieder mit Tode abgegangen, nnd zu den überlebenden Räthen Lü- tzclmann und Socin, gesellte man am i2ten December 1657, Hans Jakob Zornlin, Hans Balthasar Burck- hardt und Hans Heinrich Zaslin. Im folgenden Jahre 165s. den is September gaben sie ihre Vorschläge ein. Es sollten nämlich dem B M. Weitstem, die von den Achten zu Wettingcn in der Schweiz herrührenden Vermine zu Ri den und zu Bettigen, für dreytausend Gulden verkauft werden. Die Commission fügte aber folgendes hinzu: „ Wenn Herr B. M. Wettsicin, für diese E« falle, welche sonst in großer Confusion und Un' 73 V' Kap. Da6 Jahr 1660. rtchtigkcit, und deswegen dem gemeinen Gut von wenigem Nutzen sind, drey tausend Gulden bezahlen sollte, so würde er für seine übergroße Mühe, Arbeit, und Sorgfalt, auch in seiner langen Abwesenheit erlittenen Schaden und Versaumniß, fast gar nichts zum Vortheil und zur Ergöylichkeit haben " Weitstem stellte alles dem Rath anheim; bat nur, in Ansehung der Eintreibung der Extanzen, man möchte ihm die obrigkeitliche Hülfshand kräftig bieten, und ihm darüber eine Urkunde ertheilen. Der Rath trat ihm für zwey tausend Gulden jene Beraine ab. Zu der Geschichte dieses Jahres gehört noch, daß der Pfalzgraf sein Testament hier machte, und daß man es den >4. December im geheimen Gewölbe hinterlegte. 16 5!). Auf der am 5. Jenner eröffneten Zusammenkunft der evangelischen Orte, wurde der Bund mit Frankreich ratisicirt. Der Ambaffador begehrte zwey Regimenter, und begnügte sich in der Folge mit acht Compagnien. 1 6 6 0 . Ueber das Schuldenwesen gegen das Würtembergi- sche, kam den i oten Oktober ein Vergleich zu Stande. Start der alten verfallenen Zinse bezahlten die Würtem- berger ein für alle mal , drey und halb vom Hundert. Der künftige Zins wurde auf drey vom Hundert, statt fünf, heruntergesetzt, und eine Abzahlungsfrist von zehen Jahren wurde zugegeben. Sollte dem kein Genüge ge. ^ XVII. Periode. 1649—1691. leistet werden, so würde die Stadt Basel und die ihrigen an ihrem Versprechen nicht gebunden seyn. Unsre zwey Abgeordnete, Hans Rudolf Wettstein und Hans Rudolf Burckhardt, erschienen im Namen des Standes, der Universität, der Klöster, der Stiftungen, der Armenhäuser und verschiedener Partikularen. Die Beweggründe zu einem so beträchtlichen Nachlaß waren der lang fort- gewährte, grundverderbliche Krieg, und die vielen daraus entstandenen Calawitäten und Beschwerden. Die Abge- ordneten des Herzogs Eberhard waren : Fridrich Benjamin von Moensigen, und Nikolaus Müller, und die Stellvertreter der Geistlichkeit und Stände waren: Johann Cappel, Prälat zu Alsperspach Johann Wilhelm Schwarz, Johann Malch. Trttscher, und Adam Ulrich Schmidlin- Die päbstliche Stiftung der Universität wurde geschert, und der Rektor der Universität, Lukas Gernler, der zugleich Antistes und Professor der Theologie war, hielt eine weitläufige Rede, in welcher er den Ursprung der Universitäten ms auf die Zeiten der Patriarchen, und bis Noah zurückbrachte. ') Von dieser Zeit schreibt *) Orstio ssLuIsris... aiets L 6ernler.... 1660 . I?roxl-smmr p. 3. ?atrisrLlii8, »miois Oei, prims Ino Isus debetur, ciuoruin seäe8 piets(i8 kuerunt oLiciniie, litersrum^ue. Oedetui' orbis In8tsu>7-ltori post äiluvü vüstitsles, Lxa in l.Ltio seäe, xuliücui» 75 v.Aap. Das IM i66i. sich die Uneinigkeit zwischen der Obrigkeit und der Uni« verficht her. Letztere träumte nur von päbstlichen Privilegien, und vergaß, was im Jahr 15 Z 2 geschehen war. 16 6 1 . Den 10. Oktober kam der Herzog von Mazarin und seine Gemahlinn hieher, und bezog den Domhof. Den folgenden Tag wurde er durch Abgeordnete des Xlll.r Raths complimentirt, beschenkt und gastirt. Auf der Pfalz standen die Stücke, die man bey jeder ausgebrachten Gesundheit losbrennen ließ. Er verehrte dem Rath ein Besteck goldene Löffel, Gabel und Messer, deren fich der Cardinal Mazarin bedient hatte, wie auch einem der Oberstzunftmeiffer eine Medaille von vier Du« plonen mit des Königs Bildniß. Der Rath ließ das Geschenk in das obere Gewölbe legen. Dabey zeigte der Bürgermeister an, daß bey der Mahlzeit, wegen des großen Geläufs, und besonders von weibs- und jungfräulichen Personen, merkliche Confufion gewesen. Man habe bald nicht gewußt, um was für eines Handwerkswillen fie fich dort eingefunden, außer daß fie fre- ventlich in das Confect und andere Speisen gegriffen Vetulonise Oxmns8i'um, Uocenciis äivinis xsriler Nu- msniscius Mnibu«, et instksmstuiri srtibus, spsruit. 8usm post Xirjstd Leplisr', irl est, tüivitsteva literarunr I^selitsrum Vrinoixes funcksrUnt. 76 xvn. Periode. 16^9—issi. hätten, so daß gar nichts sicher gewesen sey. Uebrigens bemerkte man in der Folge, -aß die Ehre die man dem Herzog erwiesen, größer als die Freundschaft gewesen sey , die man von ihm empsieng. Wir haben in der 16 . Periode von dem Wege durch die untere Hard nach Kembs, auf damals österreichischem Boden, Erwähnung gerhan. In diesem Jahre 1661, kam der Gegenstand wieder vor.— Es erhellet aus dem Aufsatz einer Antwort des Raths an den Oberamtmann zu Landser vom 2. Octoder, daß es uns oblag, den Weg zu unterhalten, daß aber dagegen gefälltes Hol; uns gebührte; allein, wir wollten nicht auf französischer Bothmäßigkeit, und in den königlichen Waldungen einige Fällung ohne Erlaubniß vornehmen. Wenn dieß alles aufgehört haben möge, ist mir unbekannt. Unbegreiflich ist es indessen, daß von dergleichen Rechten so wenige Merkmale hinterlassen worden sind. Sechstes Kapitel. Der 8Ma.du8 eontrover8iiirum. 1 6 6 2 . Die drey Professoren in der Theologie, worunter Einer, Lukas Gernler, Antisies war,') ließen in die- ') Die zwey andern hießen Johann Buxwrf und Rudolf Wett,lein. 77 v. Kav- Das Jahr 1662. sein Jahr den Liilabus controveraiaruln, das heißt, Verzeichnis der bestrittene» Glaubenslehren, mit ihren entscheidenden Urtheilen, drucken.') Wer der Baselischen Confession zugethan war, hieß nur Reformirter, Mitglied der baselischen Kirche; wer sich aber an den LMadnin anschloß, hieß Orthodox. Dieses Buch enthält 20 Hauptsiücke, Jedes zerfällt in mehrere 2ug.68tione8, oder Fragstücke, 588 an der Zahl. Und viele von diesen Fragstücken, haben noch Unterabtheilungen. Nach jedem Satz wird das gefällte Urtheil mit den Wörtern aWrino, (ich bejahe), oder nc§o (ich verneine) bezeichnet. Dann folgt gemeiniglich das Wort contra. (wider) mit der Benennung -er angeblichen oder wirklichen Jrrlehrer. Z. B. neZo contra ?onti6cio8. . . . ackn'ino contra I^ntkeranoa. In der ersten Frage behaupten die Verfasser, daß es eingeborne Begriffe, conZenitanotitia, iäec8 innceg, gebe- 2 ) Auf der Mn Seite wird gefragt, ob der Leib Christi unörtlich, unausgedehnt, unter einem untheilbaren Punkten versteckt, in unterschiedenen Oertern wirklich, aber 8Msds bedeutet Sylbe; s/iisbus aber Verzeichnis Der berühmte Engländer Lock, harre damals sein vortreffliches Werk, >e§o. ^n Cliristus acUiuo in ooelis retinest quin^ue eic«- triees, ostenrlen6»8 in ulrimo clie Mäicii? I^exo. ^n rletur in consilio Oci seterns ciuorunulsin repro- bstio? ^INirMo oontrs Iluberisnos. Vor ungefähr 70 Jahren, in ihrer Antwort auf die beleidigende Predigt des Pfarrers von Röteln, hatten die hiesigen Theologen und Geistlichen das Gegentheil behauptet. ^n ^eternitas Oei -labet psrtes et sncoessionem teilt poris per prius et poLteriu«,- sn vero sit inäivisibilir. 7!) vn. Kap. Das Jahr 1662. Pag. 16 . Ob die Erde unbeweglich, und-er Him- mel und die Gestirne beweglich erschaffen worden sind , oder ob jener die Fähigkeit sich zu bewegen, und diesen hingegen die Ruhe bescheret worden seyn ? Ersteres bejahe ich, und letzteres verneine ich, wieder die Coperni- caner. ') Der 18 §. der Seite 34 kann von uns nicht übersetzt werden. Die Feder fällt uns aus den Händen ') Siebentes Kapitel. 16 6 2 — 1 6 7 4. 1 6 6 2 . Zu Gesandten nach Paris wegen des Bundesschwurs wurden den 11 . Merz, Benedickt Socin, alt Oberzunft- meisier, und der Skadtschreiber Hans Rudolf Burckhardk et tots ooexistst 8in§uÜ8 teniporum «jiikersntüs, curu lllse existunt? xriub, sssirrno pOLteriuL. terrs imrnodiliL , eoeium et Liöern rnobilis von« Uits; sn contrs ilü kscultss ssse mzvenäi, Iii8 ^uies ere»tione in^itL kuerint?^Krino priuL, nezo posterius eontrs 6oxernicsno8. *) ^n Llrribtum enixs sit, Line sxertions Uteri? so xvn. Periode. 1649—1691. ernannt.' Diese Gesandtschaft gewann aber , aus mir unbekannten Gründen/ erst im Oktober des folgenden Jahres, ihren Fortgang.' Zwischen VorderOesterreich und Basel wurde, den 14 Vrachmonat, ein Vergleich getroffen, ') der auf mehrere, zwischen Kaiser- und Basel-Augst nebst Gie- benach, über den Weidgang der Gemeinden, die Schaf- heerde des Wirths zu Basel-Angst, die Ackerig oder Eichelmästung, und die Fertigung der Güter bey Hand- änderungen, steh erhobenen Anstände, Bezug hatte. Von Seiten des Erzherzogs Ferdinand Karl, erschienen auf der zu VaselAugst angestellten Zusammenkunft, Johann Heinrich Best, Regicrungs-Rath, und Nikolaus von Grand- mont, Kämmerer und Oberster Hanptmann der vier Waldstätte. Von unsrer Seite besnchtcn die Conferenz, Bürgermeister Weitstem, Oberstleutenant I. I. Zörnlin, Theodor Falkeisen des Raths, und Rathssubstitut Hans Rudolf Burckhardt.— Daß Weitstem sich zu dergleichen Verhandlungen, über die Zahl der Schweine, z. B., welche die BaslerAugster in die Ackerig ihrer Nachbarn schicken könnten, gebrauchen ließ, mag so erklärt werden. Nichts, das zu Amtsverrichtungen gehört, ist erniedrigend ; dann bewies er vielleicht gerne, durch seine Gegenwart, seine Zuneigung für Oesterreich; drittens ist ') BrucknerS Merkwürdigkeiten, pag. 27os. 81 vn. Kap. Das Jahr 1662. ist es nützlich, daß Räthe und Häupter Bekanntschaft mit den benachbarten Beamte» machen, und ihr Vertrauen gewinnen; endlich war einer der behandelten Gegenstände, die Fertigung der Güter bey Handanderungen rein diplomatisch. Ist sie eine Folge der Niedern-Gerichte? Gehört ste zur hohen Gerichtsbarkeit? Ist sie in naher Verbindung mit der Landeshoheit? Sind Verträge vorbanden, die zu einer Trennung des Rechts der Fertigungen unbedingt berechtigen? Und, wenn nur Uebungen angeführt werden, in wie weit mögen sie gelten?— Uebrigens wurde der Vergleich, von Seiten des Raths, nur drey Jahre spater ratisicirt. Ludwig XIV. sandte Abgeordnete zu uns. So wird es im Rathsbuch vom 12. Heumonat vorgetragen: Vom König zu Frankreich ist ein Credit:»-Schreiben verlesen worden, darin» er seinem Rath und Residenten in Deutschland, Herrn N. Frisch mann, Befehl gibt, bey M- Gn. Herren, in Jhro Majestät Namen, Anbringen zu thun, und dieselben Ihrer königlichen Wohlgewogenheit zn versichern. Der Rath erkannte, daß er durch Hrn. HanS Jak. Burckhardt und Hrn.Hs-Georg ZäSlin, abgehobt werden solle. Dießlgeschah. Der Resident Hr. N.Frischmann wurde in die Rathöstube begleitet. Sein Anbringen bestand substanzlich in folgendem : „ Daß Jhro Majestät alle Der» gute Benachbarte ihrer aufrichtigen Freundschaft versichere; derselben Gerechtigkeiten und Besugsame für heilige und «n- verbrüchltche Gränzen halte, und sie bey solchem allen, wie auch beym westphälischen Frieden zu manutenire» geneigt sey. VlI. Band. F 82 XVII. Periode 1629—1691. Zwar hätte dieselbe mit Bedanken vernommen, daß argwöh. nrsche Leute ihre Reise in Deutschland auf eine ungute Weise auögeschrieen hätten, als ob in solcher, vermittelst ihrer Ge- walt, sie die Schranken der Gerechtigkeit zu überschreiten Willens wäre, da sie doch solches niemals in Gedanken ge- nommen. Gleichwohl nach dem verlauten wollen, ob würde Ihro Majestät dadurch Anlaß geben, daß der Kaiser mit Türken Frieden machen müßte, hat Ihro Mayestät ihro vor. gehabte Reise eingestellt, und erbiete sich gegen hiesige Stadt zu allem Guten, und verstehet sich, daß man solches dieser SeitS hinwiederum bezeugen werde. Auf diesen Vertrag folgte folgende Erkanntniß: „ Die zwey Herren Deputirten solle», im Namen des Raths, gegen Hrn. Frischmann, zu Handen Ihro Majestät, zum fleißigsten für die gethanen Offerten und bezeugte Wohlgewogenheit danken, und anzeigen, obgleich MGHrn. in Ihro Majestät niemalen einigen Zweifel gesetzt, so thue doch dieses sie desto mehr erfreuen, und bitten Ihro Maje- stät geruhen, in ihrer gefaßten gnädigsten Affection zu vcr- harren, und gleiches auch bey ihren Beamten und MiniftriS zu verschaffen. Da hingegen M. Gn. Herren gegen Ihro Majestät sich aller bereitwilligsten Dienste, und gegen den Hrn. Residenten aller Freundschaft erbieten. Er soll defray. irr, ihm auch ein Recreditiv ertheilt werden. Vier Räthe werden ihm Gesellschaft leisten." Am 21. Brachmonat war es nm die Erwählrmg eines Raiheherrn zu Schmieden zu thun, die dem neuen Rath allein gebührte. Unter den Sechsern dieser Zunft befand sich Hs- Ludw. Krug, der Eisenbändler, Tochtermann des.Bürgermeisters Wettstein, und folglich kraft des Ge- SZ VII. Kap. Das Jahr : 662 . ft!?cs, welches verbietet / Schwätzer und Tochtermann in den Rath zu erkiesen, nicht wahlfähig- Allein der Rath machte eine Ausnahme / und ernannte Krug. Auf nachstehende Weise motivirte der Schreiber die Ausnahme (Schwarzes Buch pag-2!5.) : Dabey reiflich betrachtet worden/ was Maaßen Herr Bürgermeister Johann Rudolf Wettstein / I. St. E. W. / einem E. Regiment bereits zwey und vierzig Jahre/ und unter solchen fünfzehn Jahre als ei» Mtlralh / die übrigen sieben und zwanzig Jahre aber als ein Haupt weislich und wohl vorgestanden, auch solche Zeit über/ in allerhand Vorfallen- heilen, sonderlich zu vielfältigen, hochwichtigen, und theils langgewahrten, beschwerlichen Legakionen und Gesandtschaften, unserm gemeinsamen Vaterland nützliche und ersprießliche Dienste geleistet; — nicht weniger ge- rührter Herr Hans Ludwig Krug selbst, seit geraumen Jahren verschiedene Ehrenämter, als Stadt und Ehegericht, wie auch E. E. Bann zu St. Leonhard, für einen Beysitzer dergestalten abgewartet, daß er seines aufrichtigen Gemüths und herrlichen Qualitäten von männiglich rühmliches GezeugniK habe rc. " Der Rath erlaubte sich aber nicht nur diese Ausnahme, sondern ertheilte sich auch das Recht, künftigs in ähnlichen Fälle» ein gleiches wieder zu thun. ') Uebrigens wurde zwey »DaßE.E. Rath jederzeit vorbehalten seyn solle in die Chur z» thun, wen er der Stadt Basel, je nach Gele« F2 §4 xvn. Periode. 1642— Tage später diese Erkanntniß von beyden Räthen bestä- tigt. 1 6 6 Z. Der französische Bundesbcief, der nun ohne Unterschied der Kantone und der Religion, in einem einzigen Instrument bestand, wurde im Septembermonat, dem Ambassadorn besiegelt nach Solothnrn, durch ein Rathsglied und den Stadtschreiber »verbracht. Sie begehrten zugleich die Bezahlung der alten Schulden, welche der Rath und die Bürger auf Hüningen, die Herrschaften Lanser und Pfirt, die elsaßischen Lande und die ehevorige Kammer z» Ensisheim, zu fordern hatten. Kraft des westfälischen Traktats hatte der König übernommen, zwey Drittheile daran zu zahlen, und das übrige Drittheil sollte vom Hause Oesterreich und der Landschaft abgeführt werden. Die Antwort war: „es werde der König, zur Liquidation gedachter Schulden , das Haus Oesterreich einladen lassen, Commtssarien zu ernennen. So bald diese Liquidation werde berichtet genheit der Sachen am füglichsten bedünkt-" Und dann weiter: „ Daß diese jetzt vorgegangene Erwählung in keine Consequenz gezogen werden solle, es wäre denn Sache, daß künftiger Zeiten, wegen anderer Personen, gleichförmige Argument«, Gründe und Ursachen ringe, bracht werden könnten. In welchem Falle E. E. Rath, was ihm am füglichsten und anständigsten bcdünke, vor. nehmen möge. ' 85 vn Kap. Das Jahr- 1553. sey»/ wolle der König mit Vergnügen die Befriedigung der Städte Basel und Sollothurn auf sich nehmen." — Mein von östreichischen Commiffarien, und von einer gemeinschaftlichen Liquidation findet man nichts, viel weniger von irgend einer Bezahlung. Hierauf vermieten die Gesandten von allen Orten mit einem Gefolge von mehr als 200 Personen im Oc- tober nach Paris, wo sie den 9- November ihren Einzug hielten, und den Bund mit vieler Feyerlichkeit schworen. Die hiesigen Gesandten waren, der Oberstzunftmeister Benedikt Soein, und der Stadtschreiber I. Rudolf Vurkhard- Sie hatten sechs angesehene Bürger zu Begleitern, Bediente, zwey Reiter mit der Standesfarbe , und drey Kutscher und Pferdeknechte. Sie bekamen goldene Ketten mit Medaillen vom König und Geschenke von der Stadt Paris. Zurlauben erzählt, daß man den kleinen Dauphin, ein zweniahriges Kind ab- I>S8 rrisäsillss reprsgcntoieiit cl'un Lots Is Vu8ts clu roi en Iiavüleiiisirt rorrisin aveo oetts lexsncls : I.uUv. XIV. D. U. Vr. st X»v. Hex; st vs 1'autre on / vo^oit L la clroits Is roi st 1s (laoplriir, st L la xauslrs ler srudssssäeurs rui8SS8, hui Mroient 1'sIIjsnsö aves vstts Is§en6e s I'sntour : XuNa Ois8 8ub ms nstoqus vsso koeUers rumpst. Lt su da8 on / Ii8oit Ie8 mot8 : kos- L xvii. Periode. t69l. man ihnen die Ehre nicht gönne', sondern an ihnen sta- tuiren wolle, was in so vielen Jahren nicht geschehen sey, so wollten sie gerne von diesem Amt weggehen." Dieß wirkte augenblicklich so viel, daß man die Sache bis auf die erste Stadtrechnung ausstellte. Ais nun aber diese Rechnung den 17 December eingegeben wurde, er gieng die Erkanntniß, daß an der neuen Häupter statt, andere Dreyerherren erwählt werden sollten, und den 22sten wurden wirklich Hans Ludwig Krug und Ema- nuel Socin dazu ernannt. Ein fünftes Gesetz verordnete den 4. April, Haß alle Jahre eine Stadtrechnung vorgelegt werden sollte. Es war nämlich kurz vorher dem geheimen Rath aufgetragen worden, einen Rathschlag einzugeben, warum seit etlich und fünfzig Jahren die Stadtrechnungen in Abgang gekommen wären, und in seiner Antwort vom Zi. März, wußte er keine andere Ursache anzuführen, als daß die Häupter wider den Inhalt des schwarzen Buchs Dreyerherren geworden wären; daß man also die alte Ordnung wieder herstelle», und zugleich eine Stadtrechnung verlangen sollte. Endlich geschah am 20 . Junii, bey vorgenommener Ernennung der auf die Tagsatzung bestimmten Gesandten, die Erinnerung, daß die Verrichtungen der eidsgenössischen Sachen nicht auf einem oder zwey allein beruhen, sondern daß, je nach Erheischung der Sachen, auch andere zu dergleichen Gesandtschaften gebraucht werden sollten, und diese Erinnerung wurde als Gesetz eingeschrieben. VII. Kap. Das Jahr 1667. 95 1 6 6 7 . Es schloß der Rath mit dem Herzog von Lothringen eine Capimlation über eine Compagnie. Emanuel Zörnlin wurde Hauptmann, Hans Ludwig Lichtenhahn Lieutenant, und Emanuel Märkt Fahndrich. Sie schwo- ren alle drey, am 27,. August, vor Rath den Eid, von welchem wir in der vorhergehenden Periode schon das Formular mitgetheilt haben. Nur stndet fich folgende Abänderung, so die Umstände mit sich brachten. Statt der Worte: »wider die königliche Majestät zu Frankreich, noch auch wider das römische Reich, desgleichen beyde Häuser Oesterreich und Burgund" stand: „sondern einzig und allein, dem Inhalt der mit Jhro fürstlicher Durchlaucht Abgeordneten aufgerichteten, und von I. F. Durchlaucht selbst unterschriebenen Capitula- tion gemäß, zur Beschützung I. F. D. Person und habender Festungen, euch gebrauchen lassen." Am Tage der Raths Einführung ') geschah von Seiten der Geistlichkeit ein ungewohnter Schritt. In ') Häupter waren erwählt worden: Andreas Burckhardt, Bürgermeister, bisheriger Oberst- zunftmeister, dessen Nachfolger I. L. Krug wurde. (Er sollte als Bürgermeister Montags den 1. Heumonat ein- geführt werden. Er starb aber den Zi. Brachmonat) I. L. Krug Oberstzunstmeister. Joh. Rud. Burckhardt, alt Bürgermeister. Joh. Jak. Burckhardt, alt Oberstznnftmeister. 96 xvn. Periode. 1049-1691. dem Augenblick, wo die neuen Räthe ihre Sitze bezogen, und den Eid abgelegt hatten, erschienen, im Namen der ganzen Geistlichkeit, der Oberstpfarrer, Lukas Gernler, und die Pfarrer Bonaventura von Brunn und Theodor Richardt. Sie legten zwar Glückwünsche zur angetretenen Regierung ab, gaben aber zugleich eine weitläufige Schrift, wider das sogenannte Pracciciren, ein ') -) Sie war acht folio Seiten, mit kleinen Buchstaben, stark. Darin wurden viele Stellen aus der heiligen Schrift angeführt ( Exod. 23, 8. Deuter. 16, 19. Genes. 40, 11. Num. 16, 15. Job. 15, Z, 4. 1. Sam. 12. 3, und 8, 3. 2. Paral. 19, 7. Jer. 1, 23. und 56, io. wie auch 58, i. Jerem. i, io. und 13, 19. Ezech. 31, 1. und 3, 18. Zach. 5, 4. Hos. 5, 1. Math. 2, 11. Luc. 8, Z. 1. Cor. 9, 14. uud 2. Tim. 4, 2.). Sie führten auch aus römischen Civil-Rechten die 8 Novelle des Kaisers Justinian, in prs-k. er Cap. 7. Sie bezogen sich ferner auf alle verständige Politici/ die dafür halten, daß es ein gewisses und kundliches Zeichen eines zum Ende nahenden Regiments sey, wenn würden Aemter und Dienste gleichsam feil gehalten und um Geld verkauft werden. Endlich widerlegten sie die gewöhnliche Einwendung, daß Leute von Verdienst durch Geld befördert werden müssen, wenn es anders nicht geschehen kann, mit der Stelle aus der Epistel an die Römer (3,8) : „ Man soll nicht Böses thun, damit Gutes daraus komme." Eine andere Einwendung wurde durch ein Gleichniß beantwortet. » Die Geistliche», sage 97 VII. Kap. Das Jahr 166 7 . und erklärten sich insonderheit dahin, daß, weil die vo- lopimAch, oder Gabenfresserey, die bisweilen in Bestellung der Aemter vorgienge, ein schändliches Laster in einem Freystande wäre, man ihre Strafpredigten nicht übel aufnehmen werde. Schließlich eröffneten sie auch den Vorschlag, die erledigten Aemter immer, sobald möglich nach eröffneter Erledigung, wieder zu bestellen. Diese Anklage, so weitlänstg sie auch war, über. gieng aber Betrachtungeu, die eben so wichtig sind, als die Feilheit der Wahlstimmen; wie da sind, Rücksichten der Verwandtschaft, des Stolzes, des parteyischen Anhangs, der Gunst, der Freundschaft, des Secklcngeistcs und, gewiß nicht weniger, das Mittel der Anschwärznng verdienstvoller Mitwerber. Als nun gedachte Schrift, nachdem die Verfaffer sich entfernt hatten, in Berathung gezogen wurde, ergänz der Rathsschluß: ,, Diese wichtige Sache soll sage man, können Niemand nahmhaft machen, der schul- dig sey. Die Antwort war: „ die Nennung kann unsrem Ordini nicht zugemurbet werden. Wir sind Wächter. Nun sollen die Wächter, so bald Feuer ausgebt, Lermen blasen, um die Leute aufzuwecken. Man kann ihnen aber nicht zumuthen, anzuzeigen — wer Feuer eingelegt habe. Die Bürgerwacht wird angefragt, ob sie Mordbrenner oder andere Bösewichrer angetroffen habe.'' VH. Band. G 98 XVII. Periode- 16^9—1691. von meinen gnädigen Herren den XIII. mit allem eifrigen Ernst berathschlaget werden." Die Veranlassung zn dem gegenwärtigen Schritt der Geistlichkeit war übrigens/ daß der Oberstzunftmeister Andreas Burkhardt, der nun an Wettsteins Statt, in die Bürgermeisterstelle rücken sollte, den Tag vorher ge- storven war, und daß, da der neu erwählte Oberstzunftmeister Hans Ludwig Krug, vielleicht dadurch hätte Bürgermeister werden können, es in dieser Voraussetzung, um die Erwählung eines Oberstzunftmeistcrs zu thun gewesen wäre. Es war aber im gegenwärtigen Falle ein Umstand, den kein Gesetz noch erörtert hatte. Andreas Burkhardt starb zwar nach der Aemterbesetzung, aber vor der Rathseinführung. Die Frage war allso: ob man ihn als ein Mitglied des alten oder des neuen Raths ansehen müsse- Im ersten Falle sollte die erle- digte Häupterstelle gleich wieder bestellt werden, im andern Falle aber hätte man, nach der hergebrachten Uebung, noch zwey Jahre warten müssen, welches zwey ganze volle Jahre von Intriguen besorge» ließ. Die XIII oder geheimen Räthe, bekamen außer dem oberwähnten Auftrag, noch diesen, einen Rathschlag über diese Frage einzugeben; und es wurde die Wiederbestellung auf zwey Jahre ausgestellt. Die angegebenen Gründe waren vermuthlich , daß die Haupterwahlen nur bey der Raths- Vesetzung üblich wären; daß die Rathsbesetzung nie anders als einmal im Jahre, und vor Johanni, vorge- 99 vil. Kap. Das Jahr i6ü7. nominell werden könne; und daß der Verstorbene schon auf dem Petersplay den Rachseid, als neues Haupt abgelegt hatte. Dem sey aber wie ihm wolle, erst im I. 1669, wie wir so eben gemeldet haben , wurde die Wahl vorgenommen, und sie fiel auf den Dreyerherrn Emannet Socin, als Oberstzunftmeifier, und Joh. Ludwig Krug, als Bürgermeister. Von diesem Jahre find noch die Verheerungen der Pest zu bemerken. Auf ^09 Geburten zählte man 1661 Skerbefälle in der Stadt. Siebenzig ganze Ehen starben an der Seuche aus- Der Rath blieb aber verschont, denn er verlor nur ein Mitglied, und dieß mußte bey der damaligen Denkungsart einen für ihn vor'heilhaften Eindruck beym Volk machen. Man glaubte übrigens, daß ein Schuhmacher im Augstmonat diese Pest mit einer Anzahl alter Schuhe, die er im Sundgau kaufte, in die Stadt gezogen hätte. Unter den Verordnungen, die aus diesem Anlaß gemacht wurden, verdient die angeführt zu werden, welche denjenigen, die Steuern oder Almosen bezogen, auferlegte, den an der Pest krank liegenden Personen, gegen Bezahlung, abzuwarten. Jeder Einwohner wurde auch ermähnt, stch mit Gott zu versöhnen , und fich zu diesem Ende des heidnischen Tanzens, und unzüchtiger Spiele zu enthalten. Da die benachbarten Bauern nicht in die Stadt kommen durften, so wurde auf den Gränzen ein Marktplatz mit Schranken abgesteckt. Dort brachten die Dorßeute ihre Lebensrnittel, G 2 100 XVII. Periode 16^9—1691. und das Geld warf man ihnen in den Hut/ oder in einen Zuber mit Wasser / welches sodann abgesotten wurde. Zur Quarankaine für die Waaren, ließ der Nach zwey mit Schranken eingefaßte Niederlagen ordnen: die eine am Schützenhause, vor dem Spahlenlhor, die andere jenseits beym neuen Hause- 1 6 6 8 . Im Hornung bemächtigte sich Ludwig XIV, der Grafschaft Burgund / welcher Vorfall die Schweiz sehr beunruhigte, theils weil es ihr an der Neutralität dieser Provinz gelegen war/ theils weil die katholischen Orte, außer der allgemeinen Verpflichtung der Erbver' eine von einem getreuen Aufsehen/ auch in Folge des spanischen Bundes, zur Beschützung derselben gehalten waren. Der König wurde aber vermöge der Trippel- Allianz, durch den Achner Frieden vom 2. May gezwungen, jene Provinz den Spaniern zurück zu geben. Indessen war gegen Ende Hornung das sogenannte Defensionale, woran die evangelischen Orte schon lange vergeblich arbeiteten, endlich auf der Badischen Tagsatzung zu Stande gekommen. Der erste Auszug der ganzen Schweiz wurde auf iZ,-Loo Mann, mit sechszehen Kanonen, gesetzt ; der zweyte auf 26 ,soo, und der dritte aus 5 r, 6 oo; in allem auf 93 , 800 . Basel soll zum ersten Auszug 600 Mann mit einer Kanone liefern. Zum andern 1200, und zum dritten 2400. Doch wurde 101 vn. Kap. Das Jahr 1668. bald dieses Contingent um ein Drittel vermindert. Diese 400 Mann des ersten Auszugs machen, was wir Piquet nennen, aus. Kraft einer schon im Jahr ib 47 gehaltenen Abrede, soll Basel auch den Oberst Feldzeuginei- ster stellen. .Auf ioo Mann hat jeder Ort drey Reuter zu geben. Allein der Kanton Schwyz wollte in dieses Defenstonale nicht eintreten; und mehrere demokratische Kantone standen in der Folge davon ab. Unerörtert blieben immer die Fragen : wenn trifft der Fall der Abfindung der Contingenter Örtlich ein? Wer entscheidet über den Nothfall? Wie zwingt man einen Ort, den Verpflichtungen des Defenstonale nachzuleben? Da nun die Franzosen im Märzen fich gegen unsre Gegend annäherten, wurden verschiedene SicherheitsAnstalten getroffen. Man arbeitete an den Schanzen. An der vom St. Johannis Thor arbeiteten z. B. auch Landleute, zehrn Mann vom Wallenburger Amt- Die Wacht zog doppelt auf, und jeder Bürger persönlich. Von Haus zu Haus ließ man die Gewehre bestehtigen. Drey Stadtthore, St- Johannes, zu Steinen und St. Alban blieben beschlossen. 8 oo Mann von -er Landschaft verstärkten die Besatzung. Die Lermen-Feuer und LosungsSchüsse auf den Wällen wurden angeordnet. Das in 2 Compagnien getheilte Piquet bekam zu Hauptleuten Werner Huber und Hieronimus Dienast, die, auf Ratifica- tion des Raths, die übrigen Officiere nannten- Bey diesem Anlaß wurde auch befohlen, daß jeder Unterthan, 102 xvn. Periode- l 6 Lo—1591. der zum Tisch des Herren gehet/ Ober- und Untergewehr halte» soll. Dieß alles geschah vorzüglich/ weil bey anscheinender Gefahr, den nächstgelegenen Orten es oblag, alle Paffe zu besetzen und zu bewahren, und von den übrigen Orten Kriegsräthe zu verlangen. . Die Pest hatte im Winter nachgelassen, fie fieng aber besonders im Sommer von neuem an zu herrschen, und verbreitete sich auf die Landschaft. Viele Kranke w> rden vor ihrem Tode agnz rasend. Im December verwahrte man nichts mehr* von dieser Krankheit. Die Anzahl der Gestorbenen war nicht beträchtlich. In allem wurden tn der Stadt nur 716 Personen begraben. Der Pfarrer Heinrich Bruckner verhielt sich in der kleinen Stadt gegen die Kranken so herzhaft und tröstlich, daß ihm die dortigen drey Gesellschaften einen Becher mit ihrem Wappen verehrten. 16 6 °. Der Margqraf, der den Paß gegen uns wieder geöffnet hatte, wurde in des Rathshcrrn Zäslins Haus durch die XUI. bewillkommet und qastirt, Kanonen auf der Pfalz erwiederten die ausgebrachten Gesundheiten. Den 6 . Oktober wurde die geschwinde Wlederbe- stellunq der Aemter eingeführt, doch also, daß die Erwählten bis zur bisher üblichen Zeit des Antritts ihrer Stellen, nur designirk heißen würden. — Es geschah nach eingeholtem Gutachten der Xl!I, worunter vier VII. Kap. Das Jahr 166s. 103 das Ballot anriechen; „denn, sagten sie, durch die ge- schwinden Bestellungen werde dem so hart eingewurzelten Uebel nicht aus dem Grunde abgeholfen seyn; das Werk werde in seinem verderblichen Stecken verbleiben; man werde immerfort nicht dem Verfänglichsten, sondern etwann diesem oder jenem zu Gefallen, um Genusses, Freundschaft, Furcht und Schreckens willen, solches in andern Gelegenheiten wiederum entgolten zu haben, die Stimme geben." Zugleich erkannte der Rath, für alles was bis dahin mit Practiciren, Gaben geben und nehmen, oder sonst auf andere Weise vorgegangen war, eine allgemeine Amnestie. Bey der Besitznahme der Grafschaft Burgund im vorigen Jahr, hatte der Hauptmann Stoppa, ein hiesi. ger Bürger, eine freye Compagnie aufgerichtet, und war mit derselben, dem König zu Hülfe, in gedachte Provinz gezogen. Er wurde um 450 Louisthaler gestraft. Der französische Resident Mousliers beschwerte sich sehr darüber, und brachte, wie man glaubte, die Sachen dahin, daß die Ausfuhr der Früchte und anderer Lebensrnittel aus dem Elsaß verboten wurde- 1 6 7 0. Nicht nur die allgemeinen Begebenheiten in Europa, sondern auch verschiedene Versuche in der Schweiz, ließen besorgen, daß man im Geheim wieder an der Unterdrückung der Protestanten arbeitete, und daß Ludwig XlV. seine Macht dazu gebrauchen ließ. Daher war jede 104 XVII. Periode- 16^9—1691. Vermehrung derselben ein Gegenstand neuer Sorgen.— Sein Einfall in Lothringen , das im September und Oktober ganz verloren gieng, veranlaßte Vertheidigungsan- stalten bey uns/ und vielfältigen Briefwechsel mit den evangelischen Standen- Der Herzog von Lothringen war den 17 . September in Rheinfelden / von wo aus er uns den Grafen von Arberg schickte/ um sich der Stadt bestens zu empfehlen. Der Rath hatte ihm im I. 1667 . eine Compagnie bewilliget, die wirklich auch unter dem Hauptmann Zörnlin nach Lothringen gezogen war, die er aber nachgehends dem Prinzen von Arenberg, um in spanische Dienste zu treten, überließ. Der Bischof von Basel hatte, wider die Verträge mit Bern, es versucht, die katholische Religion ins Man. sterthal einzuführen, und trieb noch dieses Vorhaben mit aller Wärme. Nun rückte auch das Capitel, das damals zu Freyburg im Breisgau residirte, gemeinschaftlich mit ihm gegen uns hervor. Im Märzmonat schickten sie zwey Abgeordnete ') hieher mit zwey besondern Schreiben, in welchen sie den Kirchenschay des Münsters, der in einem besondern Gewölbe des Münsters sich befände, als ihr Eigenthum ansprachen, und zugleich verlangten, -aß man ihn den Abgeordneten vorweisen möchte. Die ') ES waren ein bischöflicher Kammer Seerctair und der Rcgisirator des Domcapitels. VII. Kap. Das Jahr 1670. 105 schriftliche Antwort vom 5ten gicng dahin, daß man nicht glaube schuldig zu seyn / in dieses Begehren einzutreten. Darauf erfoigten aber den 2ö. May schon wieder zwey Schreiben, in welchen sie nicht nur gedachten Schab von neuem abforderten, sondern sogar das Münster selbst, das sie ihre Mutter Kirche nannten, förmlich ansprachen. Dieß wurde auch beantwortet. Allein den 13. Äugst langte eine spitzige Widerlegung vom Bischof ein, in welcher er, außer dem Kirchenschatz, und dem Münster, noch Häuser, wie auch die Gefälle an Zehnten und Zinsen von der Burg-Quotidian und Domprob» stey-Verwaltungen begehrte. Gesandte wurden nach Zürich, Bern und Schaffhausen abgefertiget. Nachgehends kamen die evangelischen Städte zu Arau beysammen. Bis dahin war alles beym strengsten Stillschweigen und mit eingeholtem juridischem Gutachten behandelt worden. Nun versammelte man den 26. September den großen Rath, der das fernere dem kleinen überließ. Wie schwer fiel es aber nicht, als am 3- December ein Schreiben der katholischen Orte einlangte, in welchem sie bestimmt meldeten, daß die Ansprachen des Bischofs gegründet wären, und durch unsre Antworten nicht umgestoßen werden könnten; daß sie also für das beste hielten, wenn der Sache in Giftigkeit abgeholfen würde. Dieses Schreiben wurde aber nicht beantwortet, weil der Bischof jenes Schreiben, welches die evangelischen Städte an ihn abgehen ließen, nicht beantwortet hatte. Erst im Jahr 106 xvn. Periode. 16^9—1691. 1672, den 27sten July, kam das Geschäft wieder vor. Bischof und Kapitel »verschickten, nebst Widerlegung unsrer Gründe, eine Prokestation. An der Gegenprotestakion wurde im I. 167-1 gearbeitet, und mit der Abgcbung derselben den 21. Oktober eingehalten, und zwar bis zur Rückkunft der Gesandten, die der Bischof dem Verneh. wen nach an den Kaiser abgeordnet haben sollte. Sie gieng das folgende Jahr ab/ und blieb unbeantwortet. So gerteth das Geschäft in eine Art von Stillstand, nachdem es eine wahre Bestürzung bey uns erregt hatte, indem man vornehmlich fürchtete, es möchte Frankreich den Bischof begünstigen, und alle unsre Einkünfte im Elsaß mit Arrest belegen. Bey diesem Anlaß ließ der Rath eine Xarratio faetü drucken, die seit dem west- phalischen Frieden sehr leicht zu verfertigen war. 16 7 1 . Ueber den Rheinzoll bey Weißweil wurde ain 2Z. Juny ein Vergleich mit dem Marggrafen Friedrich von Baden und Hochberg getroffen. Drey Compagnien, jede von 206 Mann, traten im Oktober in französischen Dienst. Die Hauptleute waren Stoppa, Daniel Burckhardt, und Emanuel Fä sch, die vor Rath den Eid ablegten Vor ihrem Abzug wurden die Unteroffiziere und Soldaten in Gegenwart einiger Rathsdeputirten auf'm Petersplatz in Eid genommen- Die Capttulation hatte der Rath vor -er Anwerbung gntgcheissen, und der Eid gieng Hauptfach- VII. Kap. Das Jahr i67i 107 lich dahin, daß sie wider Oesterreich / die Herrschaft Burgund, und unsre Glaubensgenossen nicht dienen würden. Schreckhaft war es am 7ten December für einen großen Theil -er Bürgerschaft/ als das Gerücht am frühen Morgen sich verbreitete/ daß ein Bürger in Geheim/ auf Befehl des Raths/ durch den Scharfrichter ums Leben gebracht worden war. Die ganze Stadt erwartete zwar ein Todesnrtheil / allein , die Art wie es vollzogen wurde / ängstigte. Heute konnte das Urtheil gerecht gewesen seyn; morgen würde es vielleicht unverdient ausfallen. Die Namen der vier Häupter wurden am gleichen Abend am Galgen angeschlagen. ') Theodor Falkeisen, ein Buchdrucker und Buchhändler / Sohn des Rathsherrn Peter FalkeifeN/ hatte vor ungefähr zehn Jahren, wegen ärgerlichen und verschwenderische» Lebenswandels / wie auch wegen mit seinem Schwager Mangold über den Druck einer Bibel gehabten Streitigkeiten, sich ein Relegationsurtheil zugezogen- Kraft der von ihm beschwornen , unterschriebenen und besiegelten Urphede versprach er, sich nach den Niederlanden zu begeben, und dort sechs Jahre zu verbleiben. Allein er gieng nicht nach Holland, sondern beschwerte sich beym Churfürsten zur Pfalz und dann beym Kaiser. In seiner Klagsch rift an den Kaiser, die gedruckt wurde, be- t) Johann Ludwig Krug, Emanuel Socin, Joh. Rudolf Bm'ckhardr und Joh. Jakob Burckhardt- ros XVII. Periode. 16-lg—isgi. fand sich eine Schmähschrift wider den hiesigen Rath/ und das Ansuchen/ alles was im Reich seinen Widersachern gehören möchte/ mit Arrest zu bel cgcn. Beym Herzog von Lothringen, den französischen Behörden und dem Marqqraf von Baden fand er auch geneigtes Gehör. Alleiner begieng am öten October 1671. Abends halb acht Uhr / die Unbesonnenheit / zum Trotz der hiesigen Regierung / hieher mit einem Gefolge zu kommen / und zum Storchen einzukehren. Sein Rock war mit Gold und Silber gestickt; Federn prangten auf seinem Hut/ und zehn bis zwölf Reuter begleiteten ihn. Sobald die Häupter es vernommen, ließe» sie ihn in der Nacht anhalten und einsetzen. Die Siebner besprachen ihn sechs bis sieben Male, und waren bevollmächtiget/ ihn mit doppeltem Gewicht aufzuziehen. Den 29 . Nov. gaben die Stadtconsulenten Docktor Peter Megerlin und Docktor Niklaus Passavant ihr juristisches Bedenken ein- In demselben trachteten sie aus zwölf Rechtsgründen zu beweisen / daß Falkeisen sich des Lrimeri lLesas mgsiestaüs schuldig gemacht hatte, und nachstehende Strafe verdiente.,, Er sollte auf den Richtplatz geschleift/ mit glühenden Zangen gepfetzt, geviertheilt, sein Weib und Kinder an Bettelstab gewiesen, all sein Hab und Gut constscirt, und auch nach seinem Tode sein Ge- dächtntß verdammt werden." Allein, in Betrachtung einiger mildernder Umstände schlugen sie vor, daß er nicht mit glühenden Zangen gerissen, noch geviertheilt, noch sein unschuldiges Weib ' VII. Kap. Das Jahr 1671 . 109 rrnd Kinder an den Bettelstab gewiesen, sondern daß er auf den Richtsatz geschleift, und an den Galgen gehenkt werden sollte. Der Rath begnügte sich aber mit diesem Gutachten nicht, sondern theilte es samt den dahin gehörenden Acten, dem ganzen Ministerium (der Stadt) mit, um förderlich ein Bedenken einzugeben. Den 6. Dezember wurde solches vorgelegt. Der Antistes Gernler harte es aufgesetzt, oder wenigstens unterschrieben. In demselben wurden dreyerley Verbrechen erwähnt: Meineidiger Ungehorsam, Beraubung seines Nebenmenschen, und mancherley Grade des Orimen Ise8g.6 lVlaje8tsti8. Was die Bestrafung betraf, so deuteten die Geistlichen auf die Todesstrafe, z. V. im 2 Buch Moses 2 i, 17 . stehe: »Wer seinem Vater oder seiner Mutter flucht, der soll des Todes sterben. »Nun sey der Fürst Vater des Vaterlandes. (2ui MLleäixerit?stii suo inorte moi'istur, st ?rincep8 pster 68t pstrise.") Auf dieß hin ergieng folgendes Urtheil: »Weil Theodor Falkeisen das Orimen Is68ss lVla- ^L8tLtl8 vielfältig begangen, soll derselbe mit dem Schwerdt vom Leben zum Tode gerichtet, dieses auf morndrigen Tag (und zwar in Betrachtung der Ehren Freundschaft und ihrer Fürbitte, Morgens vor Tag im Werkhof) exequirt; dieses Hrn. Antisti, um wegen der Prediger > Anstalt zu machen, in -er Stille notistzirt werden. We- 110 XVLI. Periode. 1649—1091. gen des Nachrichters soll der Oberstknecht die Anstalt machen; der Lieutenant mit einem dutzend Soldaten der Sache beywohnen, sonst außer denen / e Loi 6t ora»n- iter ä Lierre 8tupp->, Lspitsine sux Zattlss 8>iissss, aspirier sux LSp>tiliie8 , et ils ns 6rent p->s aiüiculte 6e p-isser, lorsc^u'üs eursnt entenau leS raisons ^n'il leur sllezui. Ls L.e§!ment servit su siexs ite8 6e 8oN Liutoir svso Irr insi8on a'^utriclie. Le Lrinee 6e 6or>ä^ s^outsnt 6e8 effets ->ux rnenses8 : ,, entoura 6e troupe8 I« ,, Leximent, et lui 8!§ni6s, c^ue 8'i! ns ps8«o!t Is NeuVs, ,, il Is kcroit tsiller en pieces. " Le weZiment 8s vit forcs «1'obeir, insi8 il prote8t->. Ls Luntou 6e Lerne 8e plsi§- nit L I» eour Ns estts vioience, et!e Loi Nebsvsu-l 1» coo°. ünite liu Lrines. 1 6 7 3 . Zu Anfang des Aprils zogen zwey Compagnien durch VII. Band. H 114 xvn. Periode. 1049—1691. «ufere Stadt, welche Zürich und Bern nach Straßburg schickten. Im Mayen fiel der Bericht, daß 4ooo Mann nn« term Baron ck'Mainont fich in den Waldstücken versam« melten, und dann einen Weg nach der Grafschaft Burgund suchen sollten. Der französische Ambassador 8t. Domain mahnte uns, diese» Feinden seines Königs, den Durchmarsch nicht zu gestatten. Basel, Solothurn und der Bischof ließen eine Zusammenkunft zu Arlesheim bc. suchen, wo sie an ck'^Uamont schriebe», seinen Marsch anderswohin zu nehmen, und da Basel und Solothurn sich zur Wehre stellten, und Zürich, Bern und Luzern zur Bereithaltung ihrer Zuzüger aufforderten, so zog fich ä'Marnont zurück. Als Ludwig XIV. im August fich in das Elsaß begab, schickte er einen Hrn- äs 8t. ^ubin hieher, mit dem Begehren, keinen Durchpaß seinen Feinden, die fich in Schwaben versammelten, zu gestatten. Der geheime Rath antwortete ihn«, daß auf letzter Vadischcr Taglei. siung es schon verabredet worden wäre, keinen Durch, marsch zu bewilligen. Hierauf kam er den 20 . August mit der Königin nach Dreyfach. Luzern, Basel, So» lothurn und Mülhausen hatten Gesandte dahin geschickt, die den 2isten Audienz erhielten, und freundschaftlich empfangen wurden. Die unsrigen waren Bürgermeister Joh. Rud. Burkhardt, Oberstzunftmstr. Joh. Rud. Burk. hardt, und Dreyerhcrr Christof Burkhardt, die zum 115 VII. Kap. Das Jahr 1674 Dolmetscher, Doktor Niklaus Passavant, hatten. Sie fuhren den 19 . August, auf dem Rhein, nach Breysach hinab- Der König gab ihnen die Versicherung, daß er die Bünde genau beobachten, und Proben davon bey Gelegenheit sehen lassen wolle. Die Gesandten statteten auch bey äs koinponnL und äs 4ouvo'l8 Besuche ab- Convois begleitete sie die Treppe hinunter bis in den Hof. Es wurde ihnen aus der Küche des Königs aufgewartet, der sie auch in seiner ganz vergoldeten Leibkutsche abholen, und jedem ein Geschenk von 5o Louisd'or zustellen ließ. Die Gesandten von Bern, die zu spat ankamen, trafen ihn doch zu Rapperschwier noch an. Den iZ. Hornung erhöhete -er Rath das Weinurrt- geld auf der Landschaft. Die Weinzapfer mußten, wie in -er Stadt, voin Saum achtzehen Maaß, und die Ta- vernenwirthe vier und zwanzig Maaß in Geld abführen. Zugleich wurde aber auch der Stadt Liesial ein zweyter Schuldheiß, und zwar aus ihrem Mittel gegeben. Den 3. December wurde die Schanz veyGroßhü- ningen von den Deutschen eingenommen. Im Sommer commandirte dort ein Peter Tierri. 16 7 4 In den Monaten Hornung bis Junius unternahm und vollendete Ludwig XIV. die Eroberung der Graf- H 2 Li 6 xvii. Periode. 16^9—1691. schüft Burgund. Das Elsaß war der Schauplatz des Krieges. In der Nacht auf den 12. oder 1 Z. Jenner setzte Graf Maximilian von Starrenberg in Rheinfelden soo Mann Fußvolk und so Reuter auf Schiffe, landete beym Ausfluß des Birsflusses auf Vaselboden an, und zog in Zeit von einer halben Stunde bey St. Jakob vorbey in das Bistum hinein. Der Rath berichtete sogleich diesen Vorfall nach Zürich, Bern und Luzern, und bekam das Versprechen eines getreuen Aufsehens. Hierauf weigerte sich der Marquis äe Vxmbrun, der im Elsaß cvmman- dirte, uns die hiesigen Zehenden und Bodcnzinse verabfolgen zu lassen. Die österreichische Regierung und der General äe Laplier versicherten, daß der Durchzug ohne ihr Wissen geschehen wäre. Der Graf von Starreuberg hatte, ihrem Vorgeben nach, gedachte Völker für Spanien angeworben, und dann wider das gegebene Wort, und einen von ihm selbst gestellten Revers, den heimlichen Marsch gemacht. Allein der französische Ambassa- dor ließ sich um so weniger besänftigen, daß er schon den 7 . Jenner, gleichwie der Commandant zu Lands- kröne, unsern Rath gewarnet hatte. Basel begehrte Zu- züger von den übrigen Kantonen, bey welchen anfangs die Meynungen getheilt waren Zürich schickte den 20. April Gesandte hieher, Statthalter Heidegger, und Substitut Holzhalb, um sich über die Lage der Sachen zu erkundigen. Der Rath ließ unsern Bürgern anzei- 117 vii. Kap. Das Jahr 1674 gen, -aß wenn eidsgenöffische Völker zu uns kommen würden, sie solche freundlich traetiren sollten. Er ließ auch den Geistlichen bedeuten, von der Kanzel herab, auf die pavistische Religion nicht zu schänden. Ferner erqieng der Befehl, auf'm Lande die französischen Werbungen in der Stille abzustellen. Der große Räch wurde den 22 sten versammelt, der alle Vorkehrungen des Raths guthieß. Am gleichen Abend kamen die Zuzüger von Luzern schon an, und zwar in dreyfacher Zahl, und nach und nach die übrigen. Der Kanton Schweiz, der das Defensionale nicht billigte, schickte dennoch, obschon spät, mehr Leute, als sein verhältnißmäßiges Concingent mit sich brachte. Andere Stände hingegen sandten die be, stimmte Anzahl nicht. Der ganze Zusatz war ungefähr von 2000 Mann. In die obern Aemtern wurden 6 oo Mann, und das übrige in die untern Aemrer und in die Stadt verlegt. Den 27. May eröffneten die Offictere den Wunsch, da keine Gefahr vorhanden wäre, nach Hause gelassen zu werden, welches sie aber dem hiesigen Stand, als in dessen Commando sie ständen, anheim stellten. Die von Zürich und Bern blieben bis gegen Mitte des Brachmonats. Die Universität tractirte die eidsge- nössischen Officiere im obern Collegium, an einem Doktor-Mahl, wo man bey Trompeten und Pfeifen tanzte- Der Rath gab ihnen auch ein Gastmahl, und verehrte jedem Hauptmann 1 Goldstück von lo Dukaten. Jeder Lieutenant erhielt ein Goldstück von 5 Dukaten, der Fähn- 118 XVII. Periode. 16^9—1691. -eich eines von drey, und jeder Wachtmeister und Soldat einen Baselthaler. Der Marschall von Turemie hatte sich mit einer Armee im Sundgau einige Monate aufgehalten. Er wurde den 2dsten April zu Häsingen bewillkomm. Seine Absicht war, es zu verhindern, daß deutsche Völker nach der Grafschaft chrgund, in welche der König eingefallen war, zu Hülfe zögen- Das Begehren eines eidsgenössischen Zusatzes wurde bey den Deutschen verschieden ausgelegt. Die einen sagten, man habe solchen wider die Franzosen verlangt, andere wider Oesterreich und Spanien, um den Weg nach Burgund zu versperren. Ein Maltheser Ritter sagte hier in einem Wtrthshause aus, daß die Basier für die Krone Frankreich sehr geneigt waren, weil sie einen Maulesel mit Geld empfangen hätten. Er bekam Hausarrest und wurde in seinem Zimmer von Soldaten bewacht, und hierüber abgehört. Da er sich nun damit entschuldigte , daß er dieses zu Padua in Italien vernommen, und er dießorts keine böse Absicht gehabt hätte, so wur. de er gegen einen von sich gestellten Revers wieder entlassen. Auf den 19. November wurde, wie zu Zürich und Pern, ein Bettag angesetzt, und wiederholt wurde dem Antikes bedeutet, es zu verschaffen, daß in den Predigten und Gebeten man die Papisten doch nicht allzusehr choquire, und sonst nicht zu viel partieularisiere. VII. Kap. Das Jahr 167L Its Gegen Ende des Monats sollten sich die Kriegsräthe der Kantone zu Arau versammeln- Dem vnsrigen wurde unter anderin über die ssustits in oriminalibus in Instruktion gegeben, daß -er Rath seiner Seils solche auch den Kriegsräthen überlassen wolle. Meltinger, des Raths/ war Kriegsrath gewesen. Erstarb, und es wurde ihm der Oberstzunftmeister Socin zum Nachfolger gegeben. Die Ladendiener und Handwerksgesellen bekamen Hauptleute/ und wurden bewaffnet und exercwt. Im Novemb- näherte sich im Elsaß die kaiserliche und verbündete Armee unsrer Gegend. Den 2Z. wurde ein Abgesandter der drey Churfürsten zu Brandenburg / zu der Pfalz und zu Braunschweig vor Rath angehört. Er versprach freundschaftliches Betragen; begehrte aber/ daß man Frankreich keine Werbungen gestatten / und das Volk/ das schon in französischen Diensten sich befände/ wider sie und das Reich nicht ziehen lassen wolle- Den 28sten darauf erschien ein Abgeordneter der Herzogs von Lournonvills , General-Feldmarschall der Alliirten, der auch Freundschaft zusicherte/ und aber die Erlaubniß begehrte/ den Soldaten ihre Bedürfnisse in der Stadt einkaufen zu lassen. Bald meldete der französische Ambas, sador/ daß die Armee des Marschalls Turenne wieder in Anmarsch wäre. Basel begehrte von den Eidgenossen einen Zusatz von tausend Mann in Bereitschaft zu halten. Folgendes verdient erwähnt zu werden. Der französische Ambassador äs 8t. kom^in hatte einen Herrn 6e ls, 120 XVII. Periode. 16^9—1691. lindere hieher geschickt, um dem Rath etwas mündlich vorzuwagen. Der Rath ließ ihn nicht nur durch ein Rarhsgiled aus dem Wirthshaus abholen / sondern auch zwischen dem neuen und dem alten Bürgermeister sitzen. 1-a I^oudere setzte aber, da er gesessen war, seinen Hut auf- Die Rathe, die sich sehr über diese Ungezogenheit wrlnderrcn, setzten auch sogleich ihre Amtshüte auf. Den io. December ließ ein Lieutenant/ Namens Ritter/ in und durch die Stadt kaiserliche Soldaten ziehen. Der Vorfall wurde nach Zürich/ Bern und Lu-ern berichtet / und die Zürcher schrieben: sie wünschen / daß des Ritters Deramwortung angeuomnen/ und nur Er beschuldiget werde. Er wurde cassrrt/ über Nacht eingesetzt , und mit der Urphede entlassen / sich keiner Wachten mehr anzunehmen. In diesem Jahre siel am 10 . oder ii. August/ die blutige Schlacht bey Senef vor. ') Das Regiment Stupoa zeichnete sich sehr aus. Der Hauptmann Daniel Burckhardt von hier/ und viele andern Offizier blieben in dieser Schlacht» 16 7 5. Nach der Schlacht bey Türkheim / unweit Colmar vom 5. Jenner/ zogen sich die Deutschen über den Rhein *) Seucs/ ein Dorf in Flandern/ zwischen Marimont und Nivelle. In einem Umfange von zwey Stunden wurden ungefähr 27/000 Leichname begraben. 121 Vll. Kap. Das Jahr 1675 . zurück. Im Hornung ließ Tureime das Bistum besetzen; die katholischen Orte schickte» dem Bl'chof 7>.>o Mann zu Hälft/ und Solochurn begehrte von uns Zuzüger. Alieiu die Franzosen verließe - bald das Bistum. Den 6. Hornung schrieb der damalige Commandam von Nroß- hüningen, Namens l-a 6> o^e, uur sich zu beschweren, daß ein badischer Offizier, mit Zunamen La Röche, dem das Landgut KUbe, oberhalb Kleinhüningen gehörte, es litte, daß die Kaiserlichen dort eine Wache hingestellt hätten. Er begehrte, daß wir solche abschafften, oder wir sollten nicht übel aufnehmen, wenn er es selber zu thun sich gemüffiget fände. Zwischen dem zweyten und dritten May ereignete sich ein bedeutender Vorfall. Es fuhr in der Nacht von Rheinftlden ein Schiff mit kaiserlichen Soldaten, unter der hiesigen Brücke hindurch, ohne daß die Wache das Lermenzeichen gegeben hatte- Die Mannschaft stieg bey Großhumngen aus, steckte das Dorf aller Orten in Brand, und kehrte dann auf der andern Seite des Rheins über unsern Boden nach Rheinftlden zurück. Die von französischer Seite eingebrachten Klagen konnte inan durch den Umstand beantworten, daß der Rhein sehr groß gewesen, und die Wache das Schiff nicht wahrgenommen hätte. Der iVlLrci'chs äs VaubruQ ließ durch einen Major , äs Osr,»o, sagen, daß der hiesige Stand sich aus dem Verdacht eines Verständnisses alsdann setzen werde, wenn er diese BegebniA mit Ernst gegen Oesterreich ahn- 122 xvn. Periode. 1649—1691. den, und jedem künftigs zu besorgenden Vorfall ein mch- reres vorbeugen würde. Hierauf wurde befohlen, daß bey solchen Versuchen alles schießen und Lärmen machen sollte. Zu diesem Ende geschahen folgende Verfügungen- Eine Schildwache auf der Letzi zu St. Alban; z Mann und ein Constab- ler auf dem Thurm mit Losungsstücken; die Wache bey St. Germanskapelle unweit davon; zwischen der Carl- Haus und der äußern Mauer, eine Schildwache auf der Baar, und auf dem Thurm 3 Mann, 1 Constabler und Losungsstücke; eine Schildwache am Käppelein auf -er Rheinörücke, das Stück zu lösen; eine zweyte beym Schilderhäuslein; zu St. Johannes Fischer und Schiff- lente auf dem Rhein, um Wache zu halten, und alles Verdächtige zu berichten. Endlich wurde auch dem Commandanten zu Äugst befohlen, wenn etwas bedenkliches auf dem Rhein vorfiele, es schleunig berichten zu lasse». Den 9. oder loten darauf wurde das Dorf Gren- zach abgebrannt. Der Verdacht fiel auf die Franzosen. Man schrieb an Vrrudron, an den französischen Ambas- sador, an Zürich, Bern und Luzern. Der Marggraf erhielt den 3- May die Erlaubniß, is Mann von den hiesigen anzuwerben, und solche mit einem Offieter nach Friedlingen, einem Schlosse am Rhein, unweit Kleinhüningen zu verlegen. 123 3 Kap. Das Jahr- 1675. Churpfalz suchte bey den evangelischen Ständen ein Anlehen. worüber aber auf einer Conferenz zu Aarau im Dezember gerathschiaqt werden sollte. Der Rath instruirte seine Gesandten, Bürgermeister Johann Rudolf Burk- hardt, und Meister Christof Burkharot, dahm, daß fie das Begehren ablehnen sollten. Allein Christof Vurk- hardt kam eben deswegen von Arau zurück, um dem Rath andere Gesinnungen beyzubringen, und erzählte was ein Doktor Kirchner, im Namen des Churfürsten, ihnen, Vaslenschen Gesandten, zu Arau privatim entdeckt hatte — Da bey den Eiden, über das ganze Geschäft Ming gebothen wurde, so sinden sich diese Ent. decknngen nicht aufgezeichnet. Endlich ertheilte der Rath auf folgende Weise seine Einwilligung: »Unsre Gesandten sollen sich von übrigen evangelischen Orten in diesem nicht trennen, sondern zu diesem Anlehen, für unsere Auota, gleichwie im Jahr 1667. geschehen ist, bis auf viertausend Reichsthaler concuriren. Dabey aber sollen sie die anwesenden Gesandten freundeidsgenössisch ersuchen, daß wenn uns, dieses Geschäfts wegen, von Frankreich einige Ungele- genheit erwecket werden wollte, sie uns alsdann nicht stehen (lassen), sondern auf allen Nothfall mit Hülfe und Rettung tröstlich beybringen möchten. " Es wurde in diesem Jahre ein Buch wider die französischen Bünde herausgegeben, worauf eine Antwort im- 124 XVII. Periode. 164s—16s 1 . ter dem Titel von Gegen-Reflexion erfolgte. Diese war eine Widerlegung der andern , und erklärte den Satz: „Sind die Schweizer des französischen Rückens beraubet, so können die übelgewogenen Herren bald das Wasser trüben." Achtes Kapitel- I'ormula 60N86N8U8. 1 6 7 s. Während dieser Kriegsunruhen/ hatten die auf der Universität zu Saumur in Frankreich, über verschiedene Glaubenslehren / besonders über die allgemeine Gnade / die Gnadenwahl/ die Erbsünde vorgetragenen Sätze in der evangelischen Schweiz / wo damals Meinungen herrschten, die ganz davon abwichen, einige Gährma erregt. Die evangelische Session trug im I. 1674 den Theologen und Geistlichen ihrer Städte auf, in einen Briefwechsel mit einander zu treten, und sich zu vergleichen. Nun erschienen vor Rath, den 6. März 1675, im Namen des ganzen Predigtamts der Stadt, totiu8 Mustern, Johannes Zwinger, DIieoloZiae voetor, Bo' mventura von Brunn, Pfarrer zu St. Peter, Peter Werenfels, Pfarrer zu St. Leonhard, und Mattheus VIII. Kap. Das Jahr 1676. 12s Merlan, Pfarrer zu St. Theodorn. Sie gaben nebst einer Empfehlung - Schrift, das Resultat ihrer Arbeit ein, wovon aber Joh. Heinrich Heidegger von Zürich, Professor in der Theologie, der Haupt« Redaktor, wo nicht einziger Verfasser war- Dieß ist, was man kor- mula LON86N8US nannte. Folgende Auszüge sind aus dem lateinischen Aufsatz gezogen, indem die deutsche Ue« Versetzung, die übrigens fehlerhaft gewesen seyn soll, nicht mehr, vorhanden ist. In der Vorrede wir- gerühmt, daß Gott den gnädigen Herren, die uns regieren, den Geist der Wahrheit , der Weisheit, der Kraft verliehen habe.. Aus Befehl und Gewalt der Obern, sey dem Irrthum ein starker und heiliger Damm entgegengesetzt worden. Das Werk selber enthielt 26 Kanones oder Regeln . Die drey ersten betrafen die hebräischen Punkten oder. Selbstlauten Sie seyen göttlicher Weise eingegeben wor- den. Der Oberst Pfarrer Lukas Gernler, war einen Monat vorher, den 9. Hornung gestorben. Peter WerenfelS wurde erst den ii. May sein Nachfolger. -) Ludwig Cappel, Professor zu Saumur, hatte in seiner oiticL 8sers behauptet, daß die Punkten eines spätern Ursprungs wären. In den Noten eines LausanerS zu der in>ms wird versichert, daß Luther, Zwingly, Calvin, Olivetan, Pelliean, Scaliger auch dieser Mei- nnng gewesen. I2ti XVII. Periode- 16 ^ 9 — 1 b 9 i. Der iv. Lunon enthielt die Lehre der Gnadenwahl, und zwar in den stärksten Ausdrücken: »Gott hat vor Gründung der Welt, in Christo Jesu unserm Herrn, den ewigen Nathichluß (pl-opositum ssecuioi-um «ILU-L»') gefaßt, in welchem auö bloßem Gutfinden seines Willens (cx inei-o voIuntsU8 suas Iienepisoito) ohne einiae Vorherse- Hung deS Verdienstes der Werke oder des Glaubens («ins ulla rnei-iu operum vel llllei pr-aevisione) ZUM Lobe seiner glorreichen Gnade , (U(> tsullem §io»-io82e zi-Äcise 8 USS) er eine gewisse und bestimmte (oertum SQ llegnitum numerum) Anzahl Menschen erwählte, die in der gleichen Masse und gemeinem Blut von Verderbniß liegen (in eslle-u oo^iupiio- NI8 M388S et oommuni 8»n§uine ^aesntium, gilsvsjus pec- vsto ooruptorum ), und folglich durch die Sünde verlor* bcn find, in der Zeit, durch Christum - den einzigen Bürgen und Vermittler (8pon8orem et mellistoiem) zum Heil geführt ( proliucerMim) , und durch dessen Verdienst, und die mächtigste Kraft des wiedergebährcnden (,-e§sne,-!>nu.) heiligen Geistes wirksam (eMcaciter) berufen, wieder geboren , und mit Glauben und Buße begäbet werden sollten. So setzte Gott (co»8tituit r>su8) in dieser Sache fest, seine Herrlichkeit (xloi-iam) so zu beleuchten und z» offenbaren (iiiu8t.-3i-e) , daß er verordnete, zwar zuerst den Mensche» unschuldig (>ntcsr»m) zu erschaffen, uachgehends seinen Fall zu erlauben (i->p«E psi-mitterc), und stch endlich über eine gewisse Anzabl von den Gefallenen zu erbarmen ( ex IÄP8I8 ciuorunäain mi8ereri) , UNd sie also jtt erwähle« ; die übrigen aber in der verdorbenen Masse zu lassen, und sie endlich einem ewigen Unglück zu wiedmen. (ueter- noczus tanäeni exilio clevovere.)') ') So wurde nun der Rathschluß der Verwerfung (ve- 127 vm. Kap. Das Jahr E5. Der v. e»noii ist dunkel/ und berührte die Frage/ ob der Rathschluß der Gnadenwahl älter war / als jener der Absendung Jesu Christi. Der vi. 6snon war gan; wider diejenigen gerichtet, die unter der Bedingniß des Glaubens/ an die Universal Gnade glaubten. ') Der vn. 6snon bezog ßch auf die Erschaffung des Menschen. >, Der Mensch wurde dem Bund der Werke unterworfen ( conäitu/n tioniinem Ios6eri operum sndjeoit). " Der VIII. und der IX. 6snon bestimmten / daß der in dem Zustand der Unschuld gebliebene Mensch/ ohne Sterben in den Himmel angenommen worden wäre/ und nicht auf ewig im Paradieß gelebt hätte. Der x. 6->non sprach von der Erbsünde/ die durch ein geheimes und gerechtes Urtheil Gottes/ der ganzen Nachkommenschaft Adams beygemessen wurde. (^uäicio ve! esno st ^usto.) In den xi. und xii. Regeln wurde gelehrt/ daß es Weyerley Erbsünde gebe/ die beygemessene und die creturn rsprobstioni8 ) bestimmt ausgesprochen / da er in der baselischen Consession nicht berührt wird. 2) Die Verfasser der Vormuia übergiengen aber mit Stillschweigen folgende Stellen aus der heiligen Schrift. Ezech. xxxm. v. 11 . Joh. m. v. 16 . 1. Timoth. n. v. 4/ und 6. 2 Petri m. v. 9. Röm. xi. v. 2. Hebr. ii. v. 9. i. Joh. ii. v. 2 . Röm- v. v. 18 . 2. Petri ir. v. i. Hebr. x. v. 29 . 123 XVsl. Pm' 16^9—1691 er blich anklebende ( pecostum oi-ixinüle j llae/ellita/IitM r^staene«^). Der XIII. f'anvn behauptete. Jesus sev uur für die Auserwählten gestorben. ( pro 8o>',8 eleer>8 , ex cieei etorio x-iknis .... älrirm mortem oppelüt . . . 8<>Ic>8 Mo8 iit Sinum xratiÄe rcstiluit, solos Uec> p8<.ri oiIer>8o i'eeoocili.ivit). Die XIV xv. und xvite Regeln, behandelten den nehmlichen Satz. Der xvn. Lsnon lehrte, dast die Berufung zum Heil nach den Zeitumständen ausgedehnter/ nie aber allgemein sey. Der xvm. Onon ließ in Zweisel, ob die Heiden selig werden könne»/ wider die Meinung von Zwinglin/ Buceruö / GnallheruS. Der xix. weitläuffige enno», der die Lehre über die Auserwählten / mit der Lehre über den äußerlichen Ruf vereinbaren sollte, ist uns unverständlich. Der xx. Osno» enthielt den Satz/ daß Gott diejenigen nicht zum Heil berufe«/ denen das Evangelium nicht geprediget wird. Der xxi. c.inon lehrte/ daß diejenigen- denen das Evangelium geprediget wird, noch von dem geistlichen Tode auferstehen müßten, (nl8i ex 8xSrii»-l>e inoi'le , e .1 poteiniü, I)cus ex tsnckris lucern exspIenNeseeee ^ussil, res- suscitentur). Der xxiite 6-IN0» wollte. daß das Unvermögen zu glauben, kein moralisches sondern ein natürliches Unvermögen heißen sollte l Die VIII. Kap. Das Jahr 1676. E Die xxm, xxiv. und xxvsien Regeln betrafen die Unzahl der Bünde. Es gebe nur zwey derselben : der Bund der Werke mrt Adam, und der Bund der Gnade mit deu einzigen Anserwählten. Richt aber drey Bünde r der natürliche» der gesetzliche und der evangelische. Im xxvi. und letzten 6->non versprachen die Theologen und Geistlichen zu lehren, was in dieser Foi-muia oonsen, sus, in der helvetischen Confession, und in den Artikeln der Dortrechrer Synode enthalten ist. Die begleitende Empfehlungs - Schrift rühmte die Vortheile der Reinigkeit in der Lehre / und der Einmü« thigkeil der Lehrer und Kirchendiener. Allein einschlei« chende und im Gang gehende irrige Meynungen hatten die läutern Vrünnlein Israels etlicher Maaßen trüb gemacht. Die Verfasser klagten vorzüglich über den raIäi8MU8 ')/ in Bezug auf die Gnadenwahl. Sie hät- ') Durch die Annahme der vormuis nahm folglich der Rath/ in Folge dieses 26sten Artikels/ die helvetische Confession förmlich an. — Das war das erste und letzte mal; und in der Folge wurde dievonuuiL ganz abge- schaft. Siehe die Jahrgänge 1686 und 1722. ') /^myrsläus ( iw französtschen^m^rsult) aus der lau- i-siris in Frankreich / starb im Jahr 1664. als Professor der Theologie / auf der berühmten Akademie der Reformieren zu Saumur / und hinterließ unter andern Arbeiten/ ein Werk über die Prädestination/ in welchem VH. Band. I tZv XVII. Periode. 1 649 —1691. ten mit -en Geistlichen der drey andern evangelischen Städten gefunden, daß eine Special - Formel den hohen Obrigkeiten zur Ratifikation vorgelegt werden müsse, damit sie hiedurch gleiches Ansehen mit den Confessionen bekommen, und eben so verbindlich seyn möchte. Der Schluß ihrer Schrift lautete wie folgt: „ als haben wir Ewr. Gnaden diese Vornnr- lam hiemit demüthig vorlegen wollen, ob Ew. Gnaden geruhen wollten, dieselbe, dafern ste auch Jhro belieben möchte, aus obrigkeitlichem Ansehen und Gewalt zu san- ciren, und zu einem Gesetz zu machen, Kraft dessen alle diejenigen, die da in Ew. Gnaden Botmäßigkeit zu Stadt und Land, in Kirchen, hohen und niedern Schulen Gott dienen, und ins künftige dienen werden, schuldig und verbunden seyn sollen, derselben gemäß zu lehren, nichts widriges, weder heimlich noch öffentlich vorzubringen, und um mehrerer Sicherheit willen zu unterschreiben; auch da einer und anderer, dis darum ent. Haltens Lehre nicht gutheißen, oder dieselbe zu unterer sich der Lehre der Lutheraner etwas näherte. Er war ein Schüler von Cameron, einem Schottländer von Geburt, und sehr geschätztem Professor zu Saumur. Dieser schrieb über die Gnade, und,'war überzeugt, daß Katholiken auch selig werden könnten: welches ihn bey manchen seiner Glaubensgenossen sehr verhaßt machte. vm. Kap. Das Jahr i67s. izt schreiben Bedenken tragen möchte, er hiemit zu einem Dienst in Kirchen, hoher und niederen Schulen nicht tüchtig seyn sollte. Gott gebe seinen Segen zu diesem Werke u. s. w- Nachdem nun diese Schrift vorgelesen war, schritt man zur Ablesung der kornnilg. con8en8us selbst. Hierauf ergieng folgender Beschluß: »Meine gnädigen Herren und Obern (veyd Rathe) haben die abgefaßte I'ormulLm eon86N8U8 hiemit obrigkeitlich 83neirt, und zu einem beständigen Gesetz gemacht; dabey erkannt, daß alle, welche in unsrer Stadt und Landschaft künftigs dienen werden, derselben gemäß lehren, und darwider, weder heimlich noch öffentlich nichts vorbringen, dieselben auch um Sicherheit willen unterschreiben; derjenige aber, so die darin« enthaltene Lehre nicht gutheißen, noch die unterschreiben wollte, zu einigem Kirchen- oder Schuldienst nicht tüchtig seyn solle. " Neuntes Kapitel. 1676 — 1679 . 1 6 7 6. Ein falscher Graf von Broglio, Namens äu Lrerül , der ein Priester gewesen seyn soll, nnd sich hier eine I 2 XVH. Periode. is-ig—löst. Zeit lang aufhielt, wurde als Spion, auf französischem Boden, den 10 . April angehalten. Die französischen Behörden begehrten seine hier liegenden Schriften heraus, «m so gegründeter, wie sie sagten, darr ein fran;. Unterthan wäre. Verschiedene Fürsten, der holländische Resident, und selber der Kaiser verlangten hingegen, daß man ihnen solche überliefern sollte. Malapert sagte so- gar, daß an diesen Schriften den hohen Allitrten sehr viel gelegen wäre. Sie wurden versiegelt, und das Geschäft erwuchs vor die Tagsatzung. Eine Nacht aber, nämlich vorn istrn auf den 2ten Oktober, wurden die Siegel abgebrochen, und die Schriften entwendet- So kam der Rath aus dem Geschäft, weil, wie es scheint, kein Verdacht eines Einverständnisses auf ihm rührte. Als die Kaiserlichen Philippsburg den 17 September erobert hatten, wurde der Schauplatz des KriegS in unsre Gegend verlegt. Der Herzog von Lothringen kam nach Rheinfelden, und der Marschall von Luxem- bürg in Breisach, nachgehends auch nach Hagenthal unweit Basel. Dort ließ er eine Schanz bey Großhüuin« gen auswerfen, und mit zwölf Kanonen besetzen. Er mahnte uns zu wiederholtenmalen, unsere Pässe und den Rhein wohl zu verwahren. Dieß geschah. Der Befehl war schon im Heumonat gegeben worden, aus allen Kanonen sowohl, als aus dem kleinen Gewehr, auf alle Schiffe Feuer zu geben, die den Rhein herab kämen, imd nicht anlanden wollten. Daher bemerkt Zweifels 13- ix. Kap. Das Jahr i67S>. yhne HL'NÄut (p 3 §. 81 ^.) : „ Nr. äs I^uxemdourZ etoit 80U8 Lri 8 L 6 , st 83 , bonns sontsnanee Points a 1 a ääslite äes Laloi 8 , c^ui rsfu 8 erent äs 8 pas. 8 L§e 8 su äue äs I^orrains, smpeeka se krines äs pL 88 sr 1 s ^.Irin, st ä'exscnter Ie 8 pro^et 8 cju ä Lvoit dvr iL Ix>rralne st 8 ur la I'ranelis-Lomte. " Den 27. September kamen die Kriegsräthe der Kantone in Baden zusammen. Man hatte den 23sten an die Kantone geschrieben, indem ein Herr Lardauä, tm Namen des Herzogs, uns schon vorher aufgefordert hatte, die Betretung unsers Bodens den Kaiserlichen zu verwehren — , sonst müßten die Franzosen trachten denselben zuvor zu kommen." Luzern antwortete uns, es wolle uns zwar einen Zusatz schicken; allein so lange wir nicht wirklich würden angegriffen werden, so sollten wir ihm auf unsere Kosten Brod und Wein geben. Den 25. Oktober befanden sich hier die kaiserlichen Generale ».Schulz, Graf v. Starrenberg und Graf von Sturm, wie auch der französische General Non- slar, nebst andern hohen Offizieren. Sie begegneten einander so höflich, daß Nonslar die östreichische Generalität auf einer Zunft (zu Saffran) gastirte, und etliche Tage nachwärts die kaiserliche Generalität auch der französischen mit einem Gastmal aufwartete. Indessen hatte der Bürgermeister Krug, nebst einem Rsthsdeputicrten dem Herzog von Lothringen bey Angst, und dem^ Herzog von Luxemburg zu Nixen im 1Z-4 XVII. Periode. 16^9—1691. Sundgau, die Eidgenossenschaft empfohlen. Auch waren auf der Tagsatzung Zuzüger zugesagt worden. Den -i. 5. und 6. Oktober/ kamen wirklich von Zürich Zoo, von Bern 5oo und von Luzern Z«o Mann hieher. Die übrigen standen in Bereitschaft. Sie kehrten aber den s. io, u. it November schon wieder nach Hause zurück. Der holländische Restdent/ 6e iVlg,Ig,x>ert, starb hier den 9. August. Beyde Räthe/ die Professoren / die Geistlichen/ die graduirten Personen und die Mitglieder des großen Raths/ gaben seinem Leichenbegänqniß das Geleite. Seiner Wittib wurde im Rainen der evangelischen Orte durch ein Rakhsglied und den Rathschreiber das Berchid bezeugt. Schmidtmann von hier / Oberstlieutenant im schweizerischen Regiment Greder in Frankreich / wurde dieses Jahr wirklicher Oberstlieutenant des Regiments Salis- 1 6 7 7. Im Brachmonat kam der Herzog von Sachsen Eisenach mit zwölftauscnd Mann das Elsaß herauf/ trieb Monielar zurück / nahm die Hüninger Schanz (die Re- doute genannt wurde) nebst dem so geheißenen Maus- thurm ') weg / schlug eine Schiffbrücke über den Rhein/ lagerte stch und verschanzte sein Lager. Den i. oder 2 . Hcumonats schrieb er uns indessen, aus seinem Hauptquartier von VartcnheiM/ und bat um einen bequemen ) AlscNioouIis. IX. Kap. Das Jahr 1677. LZS Ort in der Stadt, wo er den Proviant aufbewahren könnte, so von.jenseits Rheins seiner Armee zukommen sollte. »Dieses ketitum, melden aber die Rathsschriften , wurde mit möglichstem Glimpf abgelehnt " Am folgenden Tag begehrte in seinem Namen ein Hofrath, Maurttz Gebhard, im Rath selber angehört zu werden. Es war eben am Tage der Einführung des neuen Raths. Er wurde durch zwey Rathe in seiner Herberge abgeholt, und bis iu die Rathsstube begleitet. Nachdem er gesessen war, legte er einen Gruß ab, und wünschte den neuen Rathen zum Antritt ihrer Regierung Glück. Hierauf eröffnete er, daß der Herzog sich unseren Gränzen nähern würde, und ersuche uns, man möchte seinen Leuten Lebensmittel (Vivres), oder anderes, so'« der Neutralität nicht zuwider wäre, gegen vaare Bezahlung verabfolgen lassen. Zugleich fügte er hinzu, daß wenn seine Armee unvermeidlich gewisse Oerter unsrer Botmäßigkeit berühren müßte, wir solches nicht übel aufnehmen sollten. Sie würde allenthalben gute Ordnung halten, und es würde bey Leib und LebsnSstraft verboten seyn, Land oder Leute zu beschädigen. Hierauf erlaubte der Rath, auf feilem Markt und bey den Bürgern einzukaufen, was der Neutralität gemäß sey, und die Bäcker bekamen den Befehl die Brodlauben mit genügsamem Brode zu versehen. Doch sollten unter den Thoren übers- mal nicht mehr als 200 Mann herein gelassen werden. Was aber die Betretung des hiesigen Bodeus betraf, so L36 xvn. Periode. i6^s—1691. war die Antwort: „Man verhoffe, in Folge der Neutralität, und besonders der kaiserlichen Deklaration, Ihro Durchlaucht würde unser und übriger Eidsgenos- sen Territorium unberührt seyn lassen " Den 7ten ließ der Generalmajor Verlapsch bitten, daß man ihm die Ausreisser ausliefern möchte. Der Beschluß war: »Sollen gegen einen Revers in gewohnter Form, diejenigen, so sich in der Stadt aufhalten, mit Ausnahme der Eidsgenossen, ihren Offizieren ausgeliefert werden, mit dem Beding, daß den Ausgelieferten nichts am Leben gethan, und sie also abgestraft werden sollen, daß sie als Soldaten zum Dienst nicht untüchtig gemacht werden." Am gleichen Tage wurde wegen des unanständigen Auslaufens, sonderlich der Weiber, in das östreichische Lager, den Bürgern, Aufenthaltern und Flüchtlingen / eingebunden, den Soldaten weder die abgemäheten Früchte , noch anders abzunehmen, oder abzukaufen, bey Strafe einer Mark Silber und der Consiskation der Sache- Die Franzosen rückten aber wieder herauf den 3t. Iuly, und den 1 . August gab es Scharmützel bey Vlotz- heim, zwischen den Kaiserlichen und Franzosen, und lVlonelar schlug sein Lager bey Vurgfelden und Michel- felden. Zu Stadt und Land wurde befohlen, sich in stündlicher Bereitschaft zu halten, und alle Nebenwege zu verhauen. Es wurde auch in Rücksicht der Flücht- IX. Kap. Das Jahr 1677. 137 linge befohlen, daß wenn Lermen oder Sturm geläutet wird / sie zu Hause bleiben / nnd ihnen ihre Gewehr abgenommen werden sollen. Der Ambassador äs (Zrsvsl schikte einen Herrn VIZier hierher / mit einem Schreiben, worin er meldete / daß er bey gegenwärtigen Läufen nothwendig fände / den Ueberbringer hier sejourniren zu lassen / und daher den Rath ersuche, demselben Glauben beyzumessen. Ungern sah der Stadtschreiber diesen französischen Aufseher, denn er rubricirte am Rande der Seite , diesen Artikel mit den Worten:,, des französischen Ambassadorn vermeinte Nothwendigkeit." Bald darauf wurde einer unsrer Soldaten, die ihre Patrouille versahen, durch Franzosen erschossen. Man führte Klagen und begehrte Genugthuung. Allein der Baron äs Monetär antwortete hönisch: „ der Franzosen Stücke und Kanonen gehen nur gegen ihre Feinde. Wenn nun unser Bürger unter diesen gewesen sey, so sey es desto ärger für sie. (die Franzosen).» Denn 28. August Hoben die Kaiserlichen in der Nacht ihr Lager auf, begaben sich über den Rhein, und schlugen für einige Zeit ein neues Lager bey Friedlingen auf. Monclar zwang sie aber, weiter hinab zu ziehen. Merkwürdiger als alle diese Vorfälle, war die Einnahme von Freyburg, welches sich den 14. November dem Marschal äs Ers^m übergab, und unter französischer Gewalt bis in das Jahr 1697 blieb- 138 xvn. Periode. 16-49—1691. Dieß befreyte indessen unsre Gränzen gegen das Frickthal von den Streifereyen -er sogenannten Schnapha- nen, die von Rheinselden aus / wo sie in Besatzung lagen , sich alles erlaubten. 16 7s. Die Tagsatzung vorn 7. Hornung beschäftigte sich mit einem Neutralttätsplan für die Waldstätte, und einen Bezirk Land von zwey Stunden herum- Der Kaiser wollte sie aber halb mit seinen Trupen und halb mit Schweizern besetzt haben; Frankreich wollte sie hingegen nur mit Schweizern besetzt wissen. Allein das Neutralitäts-Werk kam nicht zu Stande. Der Marschal äe Ore^ui, -er mit einer Armee von 30 Tausend Mann (wie man sagte) sich zu Haltingen auf der Anhöhe gelagert hatte, brach unvermir« thet mit einem Theil derselben auf, uud zog den is. Juny bey Riehen vorbey über den hiesigen Boden, gegen Rheinselden zu, das nachgehends belagert wurde. Ueber die Verletzung unsers Gebiets beschwerten sich auf- tragsmässig Z äs lin undFäsch, beyde des Raths, beym klai-yms 66 (ZKol8euii, der sich auf den Marschal äe Oregui berief. Lre^ui. antwortete, die Waldstätte hätten viel geschadet, kaiserliche Truppen wäre« noch zu Mägden (an unsern Gränzen im Frickthal). Um die nehmliche Zeit flüchteten fünfzehn Kaiserliche von Jnzliugen nach Riehen, und baten man möchte sie hier durchlassen. Der Rath ließ ihnen am 19. Juny sagen, sich in Stille so gut sie konnten, fort zu begeben. IX. Kav- Das Jahr 1678. L3i> Die Tagsatzung schickte Abgeordnete zum Narquis äs Lrsgui, der hier den 25. anlangte. Den 3o. kam der vierte Theil des eidsgenössischen ersten Auszugs, 265o Mann an der Zahl, und wir ließen den Schaden schätzen, so die Franzosen zu Riehen bey ihrem Durch- zug angerichtet hatten. Auf Gutbefinden der eidsgenös- fischen Kriegsralhe wurde die St Jakober Schanz nebst einigen Linien aufgeworfen. Die Eidsgenossen wollten den 2 . Juli in einem Lager campieren- Die meisten wurden aber auf die Grenzen an der Ergolz, und an der Birs vertheilt. Den 25. Juny fiel bey Warmbach jenseits des Rheins und auf der Rheinfclder-Brücke, ein blutiges Treffen vor, und mußte steh nach Hü- ningen zurück ziehen. Dort wollte er auf dem Theil der Schuster-Insel so uns gehört, Verschanzungen anlegen. Auf gemachte Vorstellungen, ließ er sieden 2ten July einreißen, und zum Zeichen der Gränz-Schei-ung eine Stange einstecken- Hieraus den sten zog er sich gegen Offenburg hinunter; einige Wochen nachher kehrten die Eidsgenossen »ach Hause zurück, und mit Bedaurcn mußte man wahrnehmen, daß sich unter denselben keine vom Kanton Schwyz befanden. Bedaurungswürdi- ger war es noch, da auf der Tagsatzung vom 13. November, Ury und Unterwalden ob dem Wald aus dem Defenfionale traten- Den 17. September trat Spanien durch den Nimweger-Frieden, die Grafschaft Burgund an Frankreich ab. xvn. Periode- 16^—1691. Das baselische Domkapitel, das seit der Reform«' tion zu Freyhurg im Breißgau reßdirte, entschloß sich, im November den Stiftssitz diesseits des Rheins, nach Arlesheim im Bistum, eine starke Stunde von hier zu verlegen, und dort eine Domktrche nebst übrigen erfor- derlichen Gebäuden aufzuführen. Die Domherren wußten vermuthlich schon, daß Frankreich Freyburg behalten würde. Sie theilten unserm Rath diesen Entschluß mit, und bathen um Vefreyung vom Zoll für ihre Fuhren, welches man ihnen den 20 . November bewilligte. Die geschwinde Bestellung erledigter Aemter wurde von beyden Räthen den 6. Februar abgeschafl, und auf Joh. Baptist, wie von Altem her verlegt; weil, wie das Rathsbuch bemerkt, unverschämte Leute ihre Prac- tiken und Geläufe Tag und Nacht, vor dem Absterben der Räthe und Beamten, oder sobald einer derselben erkrankte, nur desto frecher getrieben hätten- 16 7 9. Den 5. Februar wurde der Frieden zwischen Frankreich und dem Kaiser und Reich (einige Fürsten ausge. irommen) zu Nimwegcn geschlossen. Frankreich behielt Dreifach, Freyburg und jene Städte im Elsaß (außer Straßburg) die beym westphälischen Frieden dem Reich geblieben waren. — Die Berner hatten vier Compagnien in Straßburg, als Zusatzvölker; diese kehrten den Zterr May hier durch zurück. vn. Kap. Das Jahr It' 7 s. 1^1 Bald darauf verbreitete sich das nicht »»gegründete Gerücht, als wenn zu Hüningen, statt der bisherige» Schanz oder Redoute, eine förmliche Festung angelegt werden sollte. Als nun im Maymonat der Minister äs l^ouvols sich im Elsaß befand, wurde der Oberst- zunftmeister Eman. Sozin, und der Dreyerherr Chrt- stof Burkhardt, zu ihm abgeordnet, um einen Glückwunsch bey ihm abzulegen, und ihm den hiesigen Stand zu empfehlen. Er empsteng sie sehr höflich, und bot ihnen alles Gute samt der Freundschaft des Königs an. Bey diesem Anlaß befragten sie ihn auch um den vorhabenden Festungsbau zu Hüningen. Darauf sagte er, wie die Worte der am 1^. Junii abgelegten Relation lauten: „ daß deßwegen noch nichts resolvirt sey, und daß wenn auch etwas geschehen sollte, es jedoch nur eine Schanze seyn sollte, so etwas größer als die jetzige. Er wolle daher nicht hoffen, daß man dem König etwas einzuwenden habe." Dieß wurde nach Zürich überschrieben. — I^ouvvis kam nach Basel, wurde mit Wein, Haber und Fischen beschenkt, und nahm ein Gastmahl an. Einige Tage nachher brachte man in Erfahrung, daß Steine und Arbeiter schon bestellt waren, um die Arbeit einer Festung anzufangen. Sogleich wurde an ') Richtig berichtet also Zurlauken (rom. vn, x. iss.) „ Ls tut eir 1697 , yus le R.oi oräonna Is construo» tion ä'une koi'terezss rur Mrin. " (j» Unserer Gk-- gend nämlich.) iLs XVII. Periode. 1649—1691. den Ambassadorn und an die Schweizer geschrieben. Den 6ten August kam Vaudun selbst in Hüntngen an, und antwortete dem a« ihn abgeschickten Rathshcrrn Zäslin, daß es eine Festung mit fünf Bastionen geben werde, daß er aber wegen dieses Baues nichts an den König bringen könne. Am 10 . September begab sich der Intendant vom Elsaß, äs 1a Orange, hieher, wurde durch drey Räthe complimentirt, und versicherte, daß der König sich entschlossen hätte, den vorhandenen Bau nicht so nahe gegen uns, sondern zwey Büchsenschüsse unter der Kirche weiter vornehmen zu lassen. Abel Socin von Basel war nach Paris mit einem Schreiben an den König geschickt worden- Ludwig ertheilte ihm zur Antwort: „Er lasse diese Festung zur Sicherheit seines Landes bauen- Die Herren Schweizer sollen keinen OmbraZe schöpfen. Es sey vielmehr zu ihrem und der Stadt Basel Besten. Er wolle mit ihnen im Frieden leben. Um dieses zu bezeugen, habe er Befehl gegeben, daß die Schanz weiter von ihren Gränzen hinunter gesetzt werden solle." Socin wurde anbey mit einer goldenen Halskette, woran eine Medaille mit des Königs Bildniß hieng, beschenkt. Ein nochmaliger Versuch bey dem Ambassador lief auch fruchtlos ab- Er wollte nichts verspreche», und weigerte sich ein zweytes Schreiben an den König abgehen zu lassen, unter dem Vorwande, daß einige Ausdrücke und angeführten Umstände ihm darin» zu nachdenklich schienen. Es 14Z ix. Kap. Das Jahr 1679. wurde mit der Arbeit fortgefahren, und den i. November berichtete der dort zum Commandanten bereits verordnete Maquis äe?uisieux, daß man wegen des Nimweger Friedens, in ihrer Schantz zu Hüningen, das 2?e veurn lauäumus singen, die Kanonen losbrennen, und ein Freudenfeuer anzünden werde, worüber man sich nicht befremden solle. In der Folge streute man aus, daß Frankreich eine gewisse mächtige Person zu Basel bestochen hatte, um diese» Festungsbau zu begünstigen. Waldkirch (D. II. p. 27i.) hat schon den Unsinn eines solchen Gerüchts geahndet. Allein da solches sich im I. i6si immer stärker verbreitete, so legte sich der Bürgermeister Joh. Rudolf Burkhard, den es betraf , zu Bette. Der Rath erwog den 29 . Oktober die Umstände einer solchen Anklage, und erklärte ihn einhellig als einen aufrichtigen Patriot und unschuldig ; ließ ihm den Wunsch seiner baldigen Genesung zugehen, und befahl, bey schwerer Strafe zu Stadt und Land, sich aller verläumderischen Reden zu enthalten. Indessen hatten Bern und Luzern, im Sommer 1679, uns durch Zürich schreiben lassen, ob nicht bey solcher Beschaffenheit der Dinge, wir, als welche dieses Geschäft, nicht allein in allgemeinen Rücksichten, sondern auch in Speere berühre, nicht nothwendig fänden, wenn es die Majora mitbrächten, eine förderliche badische Zusammenkunft auszuschreiben, um so viel mehr, weil der Ambassador selbst dazu Andeutung gethan hatte. Man xvn. Pedivdr 164s—ibsi. begehre hierüber im eidgenößischen Vertrauen unser Sen- timent. Die Antwort war kalt und gieng dabin aus: » Man werde sich zu allem gerne versiehe», was die Ma- jora mitbringen. Uebrigens sev Herr Marquis äe l'ui- sieux, als Commandant der Festung, bereits angekommen." Es war gleichsam / als wenn der Rath den König nicht beleidigen, und folglich sich nicht im Vorposten zeigen , sondern gerne hinter der Mehrheit der Kantone verstecken wollte. Die gewöhnliche Tagsatzung trat zusammen, und veranlaßte das Schreiben, so Abel So ein nach Paris überbrachte. Zürich meldete nachher, daß die Mehrheit der Orte schlechte Lust zu einer nachmaligen Zusammenkunft hatte. Zürich schickte zugleich zwey Aufsätze eines Schreibens an den König, und überließ es uns nach Belieben darum zu ändern. Der eine Aufsatz war von Zürich, der andere vom Secretär der Ambassade gestellt. Die XIII. schlugen dem Rath vor, den zweyten Aufsatz anzunehmen und es nach Zürich zu berichten. Allein den 22. November meldete Zürich: Bern und Luzern fänden, daß, weil das Vorhaben des Festungbaues nicht abzuändern wäre, das Schreiben zu spät kommen, und hiemit keinen oder einen schlechten Effekt thun würde. Man könne auf einer zukünftigen Tagsatzung von dieser Sache reden. Hierauf erkannte der Rath:,, Soll Zürich überlassen werden, wie weiter in diesem Geschäfte zu verfahren sey." Der IX Kap. Das Jahr. 1679 . 2^5 Der Befehl keine Soldaten ohne Paß ins Land kommen zu lassen, wurde den Z. May aus einem traurige! Anlaß erneuert. Ein junger Laudmann von May- sp.ach, der das beste Lob hatte, wurde von einem kaiserlichen Soldwen, der mit zwey andern zu Zeiningen im Frickthal einquartirt war, und im Wirthshause zu Mayspra l, trank, erstochen. Der Thäter nahm die Flucht mit einem ferner Gefährten, und der dritte wurde angehalten , hiehec geführt und verhört. Den Graf von Sarrenberg ersuchte man, uns die zwey Entwichenen zum Rechten liefern zu lassen; aber ohne Erfolg. Rnssinger von Basel, in französischen Diensten, erhielt den 18. Deeemb. die Compagnie W ry, im Regiment Stuppa. Im I. 1090. wurde er Oberstlieutenant dieses Regiments; und.im I. 1692. in der blutigen Schlacht bey Steenkerken, einem Dorf rm Hen- neqau, bekam er eine tödtliche Wunde, woran er in wenigen Tagen starb. Zehntes Kapitel. Festung Hüningen. 1 6 8 0 . Im vorigen Jahre hakte man zu Hüningen nüt im Grunde gewühlt, und die Walle aufgeworfen, nun "Vif. Band. 2^6 xvn. Periode. 16 ^ 9 — 1691 . steng man an, an dem Mauerwerk zu arbeiten, und den 19 . Merz wurde der erste Stein gelegt. Die meisten Steine stnd am Grenzacher Horn oberhalb Basel gebrochen, und von dort auf'm Rhein nach Hüningen abgeführt worden. Im Augstmonat kam I^ouvois selber dahin, und nahm sich der Arbeit mit großem Eifer an. Zweifels ohne sorgte er auch dafür, daß folgende Aufschriften über den Thoren angebracht wurden. Auf dem Elsaßer Thor liest man: HuninZarn 6rivum nwnlmentum 1680. I.uäovieu5 XIV. erexit, intrer unius eennl; lere «patium, inereäibili euni sluälo ineeptuin xer5ectuni. Auf dem Basier Thore liest man: I>uäovieu8 M. R.ex ekrlstiLnI^imus, belZieus, ssczuanicus, ^evnianieus, paee I^uiop ae coneess>i, IIuninALM areem, 8oeu8 tutelam, troLtibus terro- rem, exliuxit. Das heißt: „Ludwig der XIV. hat Hüuigen, Etfaßes festes Bollwerk, das mit einem unbeschreiblichen Eifer, innert kaum einem Jahre angefangen und vollendet wor, den, im Jahr 1680, aufgeführt." 2L7 x. Kap- Das Jahr lüso. ?rivei-xxx.') Goldene und silberne Medaillen wurden außerdem geprägt. Auf denselben sah man Hüningen in der Gestalt einer Frau , die der Pallas (der Göttin des Kriegs) den Vorriß der neuen Festung anboth/ und den Gott des Rheins der seinen Beyfall ertheilte. Auf der andern Seite las man die Worte: lVluntti aä XKenuni 6nes. HuninZo Lonclita 1630. ') Ein hiestger Bürger bekam eine dieser goldenen Medaillen. Nach seinem Tode ließ ste der altere Sohn schmelzen, und den Werth davon den Armen zustellen. Dieß führte zwar zu nichts / drückte aber vieles aus. ') Das heißt:,, Ludwig der Große,der allerchristlichste König derBelge, der Sequaner, der Germauer, hat, nachdem er Europa den Frieden gewährte, die Festung Hüningen , seinen Verbündeten zur Schutzwehr, seinen Feinden zum Schrecken aufgebaut." Er nennt sich Belge, Sequaner, Germaner, weil er in den Niederlanden, wo Belger vor Zeiten wohnten, Eroberungen gemacht, sich der Grafschaft Burgund , des alten Vaterlandes der Se- quaner bemächtiget, und mchrere Plätze des deutschen Reichs eingenommen hatte. Die alten Römer legren sich gerne, die Namen der von ihnen besiegten Völker als Zunahmen bey. ,) Das ist: „befestigte Grenzen am Rhein, gebautes Hüningen 1680 " K 2 2-L3 xvn. Periode. 1649— 1691 . Es sollen auch auf einer Kanone im Zeughause die Worte zu lesen seyn: » 81 tu ts reruue8, „ Hole, ge te tue. Nicht umsonst hieß die Festung Zwing. Basel. Uebrigens war es nur im I. 1692 . daß die Festung mit ihren Vorwerken, nach Vuubrrus Plänen, ganz ausgebauet wurde. Als Zürich uns berichtete, -aß der König in Frankreich dre Eidsgenoffenschaft in den mit dem Kaiser und dem Könige von Spanien getroffenen Frieden eingeschlo- ßen hätte, wurde im Rath den Sten Juny bemerkt, daß in dieser Einschließung der zugewandten Orte nicht gedacht worden wäre. Diese wichtige Bemerkung wurde den XII. zur Abfassung der Instruktion für die Tag- satzung überwiesen Gränz Streitigkeiten mit Solothurn, betreffend die Schafmatte und den Hauenstein, veranlaßten den 3. November einen für unsre Oertlichkeiten lehrreichen Rathschlag; z. B. über die sogenannten Schneeschmelzenen, die Bannhäge, die Landmarchen, die Herrlichkettsstetne. Eilftes K a pi t e l. 1681—1691. 16 8 1 . Den 2 . Iuly wurde dem Rath angezeigt, daß Non- 2^9 Xl. Kap. Das Jahr 1681. elai- und ein französischer Ingenieur, am Bannsteine auf dem Hüninger Feld etwas abgestochen hätten, und daß die Rede gierige/ es sollte da eine Citadelle aufgerichtet werden. Die Tagsatzung war damals versammelt. Der Rath überschrieb dieses seinen Gesandten / und trug ihnen auf / mit den Gesandten der evangelischen Stande ju conferiren/ und ihren Rath zu begehren. Am St. Ludwigsfest des Jahrs 1681. machte der fürchterliche Knall der Stücke auf den Wallen der Festung Hüningen, den Benachbarten die feyerliche Einweihung dieses Ortes bekannt- Es wurde auch vor der Festung eine Brücke über den Rhein bis auf die Insel geschlagen, dann em Theil derselben mit einem Hornwerk befestiget / wie auch der alte Rhein überbrücket und mit einer Verschanze bedecket. Doch wurden diese Werke im I. 1699. kraft des Ryßwlcker- Friedens geschleift und die Brücke zerstört. Den2l.Novemb- kam die ««vermuthete Nachricht ein/ daß der General Monetär, mitten im Frieden Straßburg eingeschlossen und berennt hätte. Die Uebergabe folgte bald darauf. Die katholische Religion wurde in dieser Stadt wieder eingeführt, und das Münster dem Bischof, dessen Sitz seit 150. Jahren zu Molsheim war, eingeräumt. Die Bestürzung war hier so groß, daß der Rath die Wachten verdoppeln ließ. Uebrigeus hatte I.ouvoi8, der auch die Capitulation unterschrieb , jemanden nach Basel im größten Geheim geschickt, mit dem 250 xvn. Periode- 16^9—1691. Auftrag, eine gewisse Stunde auf der Rhcinbrücke zuzubringen, alles sorgfältig zu beobachten, und ihm getreue Nachricht eilends zu hinterbringen. Es geschah. Der Böthe berichtete: »Ich habe nichts sonderliches bemerkt, nur daß eine halbe Stunde nachdem ich mich auf die Rheinbrücke begeben, ei» Unbekannter von der kleinen Stadt her angekommen, mitten auf der Brücke nordwärts an die Lehne gegangen, dreymal mit seinem Stock auf dieselbe geschlagen, und dann wieder weggegangen sey." Hierauf antwortete I^ouvois: » Es ist gut; Straß- burg ist unser." ') Den 2^. September berichtete uns der iVlarc^uIs cle?u^8ieux diese Nachricht, und zeigte zugleich an, daß der König und der Dauphin nach Hüningen kommen würden. Vier Gesandte nebst dem Stadtschreiber Harder, wurden ernannt, um den König zu complimen- tiren. Den 26. langte schon ein Schreiben von den Zürchern ein. »Sie werden einen Abgeordneten hierhersenden, und Hätten eine Tqgsatzung auf den 29. nach Baden zusammen, berufen-" Unser Rath ernannte statt vier Abgeordnete, nur zwey, nehmlich Bürgermeister Krug und Oberkzunstmeister Burckhardt. Doch begleiteten dieselben nachgehends Rathsherr Zäslin, als einer, der mit den französischen Behörden in gutem Einverstandniß stand / und Stadrschreiber Harder als Legations Sekretär. *) Diese Anekdote ist mir vom B. Ziirlaiiben mitgetheilt worden. 2Z1 xi. Kap. Das Jahr 1681. Alle diese Nachrichten, wie auch noch rte, daß ein fliegendes Lager bey Altkirch aufgerichtet werden sollte, versehen die Stadt in Bestürzung. ') Man schrieb in die Schweiz, beschied 200 Mann vom Lande in die Stadt, verstärkte die Wache zu Äugst um zehn Mann; ließ den ersten Auszug in stündlicher Bereitschaft halten, befahl daß die Bürgerschaft Tag und Nacht doppelt wachen sollten; bewaffnete die Bedienten und Geselle» , trug den benachbarten Orten an, die Lernten - Zeichen gegen einander aufzustellen, untersagte ohne Noth zur Stadt hinauszugehen, und zog in Berathung, ob nicht der große Rath zusammenberufen werden sollte. Den 8 . langte der König in Enstsheim wirklich an. Von jedem Kanton hatten steh hier zwey oder ein De- putirter vereiniget, die alle nun auf Enstsheim fuhren, und den 9 ten Audienz beym König, der Königinn, dem Dauphin und jder Danphine erhielten. In aller Namen führte der Bürgermeister von Zürich das Wort; und der König, indem er ihnen allen die Hand both, versprach bey allen Begebenheiten Beobachtung der *) Die Bestürzung muß doch bey mehrern bald nachgelassen haben. Der Bürgermeister klagte am 1. Oktober im Rath: »Man habe bey Visitierung der Stücke befunden, daß an verschiedenen Orten Leute dazu ausgelegt worden, die nicht damit umzugehn wüßten; und daß an etlichen Orten, die dahin gegebene Munition und Pulver nicht mehr vorhanden sey." 252 XVII. Periode. 1649—1691. Traktaten. Den 10. verfügte sich auf Mittag der König nach Hüningen. Dreymal wurden auf unsern Wällen seänig Kanonen losgebrandt, ') und die eidgenössischen Gesandten legten nochmal bey ihm einen Glückwunsch ab/ und baeben dort bis auf den Abend. Unsere Gesandten bekamen Geschenke ^) als Zeichen der königlichen Gnade; der Bürgermeister Krug 50 Lonisd'or, und der Oberstzuustmeister Joh. Jakob Vurck- hardk eben so viel. Ferner der Dreyerherr Zäslin gleichfalls 50 Lomsd'or/ und der Stadrschreiber Harder als Legations-Sekretar 30 Louisd'or. Sie legten ihre Geschenke auf den Nathstisch, die ihnen aber zu eigen gelassen wurden. Allein der Bürgermeister Krug schickte das Seinige in den Spital, und der Stadtschreiber Harder ließ die ihm verehrten 30. Duplvnen den armen Schülern auf Burg zustellen. Nach der Abreise des Königs wurde die zu Baden angefangene Tagsatzung hier fortgesetzt. Der Rath willigte in den Vorschlag der Häupter ein, daß weil dieser Tag eine Fortsetzung des Badischeu wäre / Zürich und nicht Basel/ das Präsidium führen sollte. Diesem ') Schwerlich wird man glauben, daß wir sechzig Stück besaßen; dürfte wohl sechSzehen heißen. r) Der lntrokluctcur clcs /ImliLxsLlleurs, dek ihnen solche zustellte, hieß äe Lonoeil. 2Z3 xi. Kap. Das Jahr i68i. Betragen verdient das Verfahren der Reicksstände entgegen gestellt zu werden, die auf dem dießjährigen Frankfurter Cougreß, solche Schwierigkeiten wegen Legitim«, tionen / Rangstreit und Titulatur erregten, daß die Hauptsache, die Sicherheit des Reichs, kaum zur Sprache kom. men konnte. 1 6 s 3. Das Jahr 1682. zeigt nichts erhebliches. Die Türken belagerten Wien den i^. July 1683. und die Schweizer gaben dem Kaiser tausend Zentner Pulver. Ludwig XIV. kam im Brachmonat wieder ins Elsaß. Drey Deputierte von Basel, Oberstzunftmeister So- cin, Dreyerherr Burckhardt und Stadtschreiber Harder, wurden nach Colmar im Namen der ganzen Schweiz abgeschickt- Den 16. rühmten sie im Rath die erhaltene gnädige Aufnahme und Audienz. Sie sagten, wie der König unter anderm steh mit diesen Worten vernehmen lassen t ,, O'est avee dien äe In. ^oie -s Völker, mit Ausweisung ihrer Patenten, ohne Aufhalten passiven lassen sollen." — Folgender 10. Artikel ist merkwürdig: »Es sollen auch alle Landvögte, bey diesen Conjuncturen, mit den Unterthanen, mit Bescheidenheit verfahren." — Der 21 . Artikel betrifft Constanz: «dato hat man sich auch eidSgenössischer Seits erklärt, gegen die Stadt Constanz keinen Feinden aufeidsgenössischem Boden Lager noch Antritt zu gestalten, in dem Verstände, daß aus der Stadt Constanz der Eid-genossenschaft nichts widriges zugefügt, noch zugelassen werden solle." — Der 26. Artikel bezieht sich auf die Flüchtlinge : „Der Pässe fremder Fürstenvölker halber, ist einhellig beschlossen worden, daß wenn Flüchtige von den Armeen, wer eS wäre, kommen würden, man alle abweisen, und ihnen keinen Paß gestatten solle, auch keine von ge- schlagenen süchtigen Truppen, falls die an unsere Grenzen kommen sollten, au f die andere zu ziehen, Paß geben, sondern so sich desgleichen ereignete, unsere Pässe mit genug. 281 Xl. Kav- Das Jahr 1688. samen Wachten bewahrt und versehen werden sollen." Das Wort Paß in diesem Artikel bedeutet nicht xs8sepk)rt, sondern Durchpaß, Durchzug, die Oerter selber, durch welche man ziehen kann. 12) Z. B. «Weil man auch eine Kriegseassa sür nothwendig erachtet. — Ward „als ein bequemes Mittel befunden, daß so viel Soldaten jeder Ort ins Feld führt, er so viel halbe Thaler in die KriegScassa für den Anfang Herschießen solle." — Anderes Beyspiel: »Kein Spieß soll minder lang seyn, als fünfzehn Werk Schuh." — Drittes Beyspiel: »diesem nach wurde des Defensional. Geschäftes halber, ferner geschlossen: Wenn beyde 001-pors beysammen sind, soll das Commando auf allen vier obersten Feldhauptleuten in der Alternativ bestehen." >- 12) Z. B. Bafel und Sololhurn, als an den Grenzen" gelegen, haben sich dahin erklärt, wenn der Nothfall sich bey und um ihre Städte erhöbe, alle ihre habende Artillerie williglich nach erscheinender Nothdurft darzugeben. 14) Abschied von Baden vom I. 1677. (im Februar und März). Mit Bedauern mußte man folgende Erklärung der Gesandten des Camons Schwyz vernehmen: „daß sie keinen Befehl von dem Defensional - Wesen etwas zu reden hätten, sondern es dahin gestellt seyn lassen, weil ihre Her. ren und Obern und die Laudleute solches nicht den alten Gebräuchen gemäß befunden. Wohl aber wenn ein Ort mit Gewalt angegriffen werde, nach Anleitung eidögenössicher Bünde, getreulich beyzuspringen, und den Angegriffenen mit äußerster Möglichkeit retten helfen wollen." Um desto empfindlicher war diese Erklärung, da man das vorige Jahr (1676 10. Oktober) in einem badischen Abschied nachstehende Worte las: «Obwohl diese Puncten in den alten Bünden 182 XVII. Periode. 16^9—1691. nicht erläutert sind, so gebe der gesunde Verstund derselben zu, da» man bey so großem Unterschied der alten und jetzi. gen Zeiten, ungleicher Manier heutigen Tages zu kriegen, und weit stärkerem Armeen, als vor altem an unsern Gren. zen gewesen, nicht mehr warten könne, bis ein Ort wirk- lich angegriffen, überrumpelt, und dann alle Hülfe zu spät werden, sondern bey Zeiten mit tröstlicher Hülfe und Zuzug, zu wahrem Kennzeichen, daß man gesinnet sey, einander getreulich beyznstehcn, erscheinen müsse. 15 ) Z. B. die Klagen der katholischen Orte und befon. derS des Cantons Schwyz über das Defensionale, betreffend die Magazine, die Errichtung einer KriegScaffe, die Mäh. nungeu und Hülfe vor wiirklichem Angriff, den Eid der KriegSräthe und hohen Offiziere, die Gewalt und das v!- i-eotorium der KriegSräthe, welches den Obrigkeiten und Ständen an ihrer hochobrigkeitlichen RcgimentSform und Gewalt etwas nachtbeiliges gewähren könnte. Betreffend fer. ner den Ort der Tagleistungen, den Bevsitz der Pannerher. ren u. s w- im KriegSrath, die Besetzung der Grenzen in den gemeinen Herrschaften. Dann folgen die Antworten der übrigen Orte. Z. B. «Im Fall die Meinungen der.Herren KriegSräthe entzwevet würden (welches doch bey unsern Vor. fahren in gemeinen Kriegen niemals geschehen, und man nicht glaubt, eö werde jemals geschehen) auf den unvcrbof. ren sich ergebenden Fall aber, soll jeder Löbl. Ort bey sei- nen althergeb achten Frevheiten, Rechten und Gerechtigkei. ten, wie im Eingang des DefensionalS versehen ist, geschirmt verbleiben." 16 ) Haben die auf dem Tag zu Baden versammelten Herren Ehren . Gesandten löbl. EidSgenoffenschaft ( außer Schwyz und GlarnS katholischer Religion) sich nochmalen 183 xr. Kap. Das Jahr 1688. zu aufrichtiger Observanz und Haltung des Schirmwerks erklärt, und es bey der im letztvcrstrichenen Majo gemachten Erläuterung bewenden lassen. 17) Das Defensionale von 1647 wurde zur Grundlage angenommen, und Erläuterungen, nähere Bestimmungen, Abweichungen zugesetzt. Z. B. daß wir uns aufrichtig und ehrlich neutral und unpartheyisch halten, keiner Parthey wi- der die andere über unser i'er-riLorium Paß, noch Durchzug zu nehmen, oder darauf xosto zu fassen, noch sich zu versammeln gestatten wollen; und falls es jemand, wider Ver- hoffen, mit Gewalt zu thun ssch unterstehen würde, Gewalt mit Gewalt abzutreiben. Wir haben auch einhellig beschloß, sen, daß wenn Flüchtige von den Armeen, wer es wäre, kommen würden, man sie alle abweisen, und ihnen keinen Paß gestatten solle; auch keinen von geschlagenen flüchtigen Truppen, so die an unsre Grenzen kommen sollten, auf die an- dere zu ziehen, Paß geben, sondern so sich dergleichen ereignete , unsre Pässe mit genügsamen Wachten bewahrt und versehen werden sollen. — Die Hochwachten, Feuer- uud Sturmzeichen, samt dazu gehörigen Wachten, und zwey Mörsel, daraus zwey Schüsse auf den Fall geschehen sollen, Posten zu Fuß und zu Pferde in solcher Bereitschaft gestellt werden, daß auf begebenden Fall alles »»verweilt seinen würklichen Effect zum Guten des Vaterlandes haben möge. In der Meynung daß diese Feuerzeichen und Schüsse nicht angezündet, und geschehen sollen, bis die Gefahr den ersten Ausschuß erfordere; und wenn der andere auch von Nöthen, wieder diese Zeichen gegeben; und zu dem dritten Ausschuß auch also. Und sollen neben den Feuerzeichen und Schüssen, gleichwohl die Fuß- oder reitenden Posten, von dem Nothoder Gefahr leidenden Orte, so den Lermen gemacht, an den nächstgelegenen Hauptort in derEile ablausten und fortan 184 XVli. Periode 1649—i6si. zu dem einen und andern; auch Glocken und Sturmzeichen aller Orten angestellr werden , sonderlich an den Grenzorten, damit/ wo die Gefabr so groß, alles was Wehr hat in selbi. ger Idsvier gleich aufsey / und die Nothleidenden defendire»/ biv die weit eatlegenern, laut Abscheiden kommen werden; und wenn die Feuerzeichen angezündet werden/ sollen die Verordneten Auszüger wohl bewehrt/ und mit aller Nothwendigkeit versehen/ sich auf den bestimmten Sammelplatz begeben , und da warte»/ bis der Bericht/ wohin sie ziehe» sollen, durch die Bothen ankommen wird, damit sie alsdann unverwcilt abmarschiren können." (In unserer Stadt gab eS nur eine Hochwacht die mit der auf der Schauenburger Fluhe correspondine. Sie befand sich aus dem Bollwerk des Aeschemer Thors, oder vielmehr zwischen dem Aeschemer und dem Steinen Thore. Sie wurde z. B. während deS spanischen Erbfolge. K' iegeö mit allem erforderlichen versehen.) Der letzte Artikel des Abschiedes betraf die Frage, ob der Bischof von Basel, Nenfchattl und Genf nicht zur Vertheidigung der Nheingrenze Zuzüger geben sollten. Der s» ie. LerenNnm genommene Vorschlag blieb aber ohne Erfolg. Ueber die Fälle von bürgerlicher GcrichtSpAege und Polizey wurde folgendes festgesetzt r »Wenn ein Bürger oder Einwohner deS OrrS, etwas Klage, Forderung oder Zuspruch haben würde, soll er vor den eidSgenössischen Hauptleuten daü Recht zu suchen haben: hingegen wenn einer von den eids- genössischen Zusichern an einen Bürger oder Einwohner selbigen Orts etwas Klage, Forderung oder Zuspruch haben würde, soll er sich deshalben bey der Obrigkeit des OrtS anzumelden haben." - Da mehrere Orte sich zu dem Defensionale nicht verstehen woll cn, so wurde hernach der erste Auszng auf 8200 Mann herunter gesetzt, und weil Basel einen Zusatz von 6oo Mann verlangt hatte, folgende Rcpartition gurbe- fuiidenr Zürich 105 Mann: Bern iso; Lucern so; Basel 185 xi. Kap. Das Jahr. 1688. 30; FreyburgM; Solothurn4L; Schafhausen ZO; Abt St. Gallen 75; Stadt St. Gallen 15; und Biet 15. 18 ) Ein Artikel betrifft Basel und die dort schon be. findlichen Repräsentanten. „Wenn dann wider besseres Verhoffen, alle Ansuchungen und n.omonstr3tiones fruchtlos ausfallen, und in Wind geschlagen würden, so war der Auftrag eine förmlich, solemnisch. und seyerlichste Protest», tion einzulegen, zumal zu dcclariren, daß man Gewalt mit Gewalt abtreiben, und durch die ganze EidSgenoffenschaft den Landsturm ergehen lassen werde. FalS nun über diese vecisrstion hin, der Durchpaß nichts desto weniger wirklich genommen, oder xosto auf dem eidsgenösstschen Grund und Boden gefaßt wurde, soll löbl. Stand Basel, so eilends als möglich , seine Landmiliz zu den Zuzugs. Völkern stoßen, die Sturmglocken läuten, die Feuerzeichen anstecken, die drey Loßschüsse thun, und die Fuß. und reitenden Bothen an den nächstgelegenen Ort verschicken lassen/ Fortsetzung des Textes. 1 6 8 9. Die Franzosen schlugen eine Brücke von Hüningen aus in ihre neue Werke auf der Insel, bis ins Marg- gräfische. Sie finget» auch an, eine Redoute beym Gränzacherhorn zu bauen, unter dem Vorwande, die dortigen Steinbrecher zu beschützen. Sie wurde laber auf Befehl des Hofes weggeschafft. 186 , xvn. Periode- i6is—issi. Den 7 . May versprach der König 3000 Schweizer zu bezahlen/ um die Pässe des Frickthals zu verwahren Die Anzahl der Zuzüger belief sich im Vrachmonat auf2520 Mann/ wovon 360 in der Stadt lagen- Im November hatten wir noch 2000 derselben, wovon aber isoo bald nach Hause gelassen wurden. Die Kriegsrathe waren Heidegger von Zürich/ Schmidt von Ury / Emanuel Fäsch von Basel / und an« dere, die sich mehrentheils zu Liesial / oder zu Äugst aufhielten. Um Fäsch zu belohnen/ ernannte ihn der Rath/ ober schon Sechser auf der Zunft zu Schmieden war, Ralhsherr von der Zunft zu Hausgenossen, wo eine Rathsstelle ledig wurde. Die seit einiger Zeit vorhabende Erwerbung des Frickthals und der diesseitigen Waldstädte kam nicht zu Stande. Es war in diesem Jahre, am 12. Jenner, daß dem berühmten cks VlUms, als er des Nachts an das 1) Der Marschall und Herzog von NosMss schreibt von 6000 . „I. 0 UI 8 XIV. 8ouäo)'Ä en 1689. six Ittills 8u,8- ses uni^uerpent emplo^es » xsräcr Is8 xo8te8 st äe- Lles du 00t« äs Lsls. Leite üexenss, en leur äon- usnt Is summe en temp 8 äs psix, L xvn. Periode. 1649—issi. Stand der rittermäßigen Reichsedelleute erhoben, uud sein Großvater vom Kaiser Matthias I. zum Ritter geschlagen wurden, sondern spricht auch mit leidenschaftlicher Verachtung (p. 16.) von dem Ursprung einiger Fami- lien, „deren Voreltern erst, weiß nicht wie viel Jahre hernach, aus Italien, oder ab dem Schwarzwald, oder sonst aus einem Findelhaus nach Basel entloffen stnd, und welche doch aus seitherigem angemaßten Hochmuth, und Gewalt vermeinen, fie hätten alle geist- und weltliche Stadtgüter nunmehr zur freien Verfügung, auch für sich und die Ihrigen allein, gleichsam zum Erb- oder Stammlehen bekommen.« Unsers Orts stnd wir überzeugt , daß vieles übertrieben wurde; daß man ihnen manches zur Last legte, so ihre Vorfahren, die Zeitum- stände und die Ungerechtigkeit unserer Nachbarn verderbt hatten; daß endlich bey veränderter Lage der Dinge, sie nicht mehr auswirken konnten, was vorher thunlich war; wie z. B. die persönlichen Arreste der Fremden in Schuldsachen. Der Zufall wollte, daß der Bürgermeister Johann Jacob Burkhardt, den 1. November mit Tode abging. Damals war ein solcher Sterbefall ein Anlaß von Gährung. Der Oberstzunftmeifter Franz Robert Brunschweiler wurde, wie von Rechtswegen, Bürgermeister, allein den DreyerherrnHans Balthasar Vurk- hardt, ernannte der Rath zum Oberstzunftmeister, und an dessen Stelle Lucas Burkhardt zum Dreyerherrn- XII Kap. Das Jahr 1691, lös 18 . November 1690— 25 . Jeriner 1691 . Vom 17 . November 1690 bis zum 25 . Jenner 1691 war -er Rath nur mit den Großrächen in Zer« würfrriß, und an einer unmittelbaren Einmischung -er Bürgerschaft war kein Ge-anke. Zwar trieben die Bürger allerhand Reden über die Bestechungen, über den Umlauf der geringhaltigen fremden Scheidemünze, über die Fruchttheuere, über das Vorhaben der Franzosen die Werke der Festung Hüningen zu erweitern; allein es ging nicht weiter, und wenn man den Schreiern den Ernst zeigte, so krochen fie bald zum Kreutz. Ein Apotheker, Brandmüller, und der Chirurgus Doc- tor Fatio zeichneten steh unter denselben aus; sie wurden aber zur Rede gestellt; die Häupter banden beson. ders dem letzter» ein, seines Mauls künftigs behutsamer zu seyn; und sie bathen um Verzeihung. Die Versammlung des großen Raths vom 18 . November 1690 war eigentlich der Anfang der Revolution. Wir sagen Revolution, weil der nachherige Vürgeraufstand sich mit der Einführung einer andern Staatsverfassung endigte. Der Rath war durch die Umstände genölhiget worden, den großen Rath zusammen zu berufen. Die französischen Behörden hatten im Oktober den Plan einer Erweiterung der Festung wieder betrieben; die ganze Schweiz war darüber höchst aufgebracht; die evangelischen Stände versammelten sich N 2 196 xvii. Periode- 16^9—löst. zu Bern, und eine allgemeine Tagsatzung sollte im November gehalten werden. Es hatte sich aber eine vertrauliche Gesellschaft von Sechsern gebildet, die mit dem Vorhaben, die Verfassung abzuändern, umgingen. Sie waren fünfzehn an der Zahl, und hatten zwey Rathsglieder, den obgenann- te» Daniel Falkner, einen Rechlsgelehrten, und Christoph Jselin, einen Kaufmann, an sich gezogen. Andere wollen, daß diese zwey Rathsglieder schon vorher einen solchen Plan mit zwey von diesen Sechsern im größten Geheim behandelt, oder entworfen hätten. Unter den Sechsern waren die thätigsten, Doctor Jacob Heinrich Petrt, ein Rechtsgelehrter, Johann Rudolf Burkhardt der Salzherr, Jacob Weitste in der Wechsler, und Johann Jacob Müller der Weißgerber. Burkhardr, der frey von allem Familiengeist war, hatte schon die Folgen der Rache verspüren müssen. Ein anderer Burkhardt, Sohn oder Verwandter eines der Häupter, sollte seine Stelle eines Salzherrn bekommen ; allein dies wurde ausgestellt. Er erhielt sogar eine Verlängerung, weiter, als erster Sechser der ersten Zunft, das Wort im großen Nach, gleich nach den Klein-Räthen führte, und es bisher üblich war, daß das Votum des ersten Sechsers, welches von den übrigen Großräthen befolgt wurde, das Geschehene belobte, und das Weitere dem kleinen Rath überließ. Die letzte Zusammenkunft, Abends vor dem 18. November, XII. Kap. Das Jahr 1691 . 19? hielten die Verschwornen beym Doctor Petri eine Sitzung. Sie blieben bis spat in der Nacht beysammen, und das Wetter, bemerkte man in der Folge, war außerordentlich stürmisch gewesen. Dort wurde besonders vieles von einem Weiberrath gesprochen, der aus zwey Schwestern und ihren Anhängern bestand. Sie hießen vom Geschlecht Schöuauer, und waren mit zwey Häuptern vermählt, die eine mit Brun- schweiler und die andere mit einem Burkhardt. Vorher aber hatten die Geistlichen die Gemüther vorbereitet. Denn es war noch die höchste Frage, ob die übrigen Großräthe so leichter Dingen den obgedach- ten Sechsern beypflichten würden. Am 9. November, in der gleichen Woche wo man, am 3. dieses, Hans Balthasar Burkhardt zum Oberstzunftmetster erwählt hatte, wurde von allen Kanzeln wider Meineid und Bestechung herab gedonnert- Den andern Tag bekam der Rathschreiber den Auftrag , im Namen des Raths, mit dem Oberstpfarrer, nach dem nächstens zu haltenden großen Rath zu sprechen, und ihn zu befragen, ob und was die Geistlichen von den Meineiden wüßten, wider welche ße geschrien hätten. Der Oberstpfarrer (Peter Werenfels) wartete aber nicht so lange, und stellte sich den andern Tag schon beym Bürgermeister Emanuel Socin ein- Auf die an ihn gerichtete Frage, wer die Fehlbaren wären, 198 xvn. Periode. 16^9—1691. gab er zur Antwort, daß sie (die Geistlichen) zwar keine sichern ?urticuImiL wüßten, daß aber starker Argwohn dennoch vorhanden wäre, und daß man es daheo nicht übel nehmen solle, wenn sie ihre Predigten noch verschärften- Hierauf sing er an, von Kleiderpracht und von Einschränkungen der kostspieligen Mahlzeiten manches anzubringen, woraus sich deutlich zeigte, daß man nur den gemeinen Mann und die wenig bemittelten Bürger aufzuhetzen trachtete. Am 1 8 . November wurde dann die erwartete Versammlung des großen Raths gehalten. Es war schon unter dem Volke ausgestreut worden, daß die Wache beym Rathhanse, in einer Nacht, ein großes Gepolter, so man die Hasenjagd nannte, auf'm Rathhause, in der großen Rathsstube, gehört hatte. Der Präsident öffnete die Sitzung mit der Erzäh, lung dessen, was in Ansehung -er Festung Hüningen, bey ungefähr zehen oder etlf Jahren, vorgegangen war, und bemerkte sehr gründlich, daß die ganze Eidsgenos- senschaft, gleichwie das ganze Reich, in apprckcn- sioir des Königs großer Macht, hätten zusehen müssen. Ein Sechser von der Schererzunft soll bei diesem oder einem andern Anlaß oft wiederholt haben, daß man die Festung rassiren müsse. Und da das französische Wort raser, für Bartscheren, sowohl als für Festungschleifett, gebraucht wir-, so erwiederte 199 xii. Kap. Das Jahr 1691. eines der Häupter, daß dann die Schererzunft sich marschfertig halten sollte- Hierauf las man erneu Aus- zug aller in dieses Geschäft einschlagender Schriften. Allein, bey der Umfrage wurde das Geschäft bald bey- seits gelegt, und von ganz andern Gegenständen von mehrerer Vertraulichkeit mit dem großen Rath, von den allgemeinen Klagen, von dem Unglück der Zerren, von den ordnungswidrigen Bestellungen, von Nieder- setzung einer gemeinschaftlichen Commission, vieles und heftig gesprochen. Der Schluß war, daß man in Ansehung der Festung Hüningen, das Weitere dem kleinen Rath überließe, und ihm die Erklärung gäbe, daß er alles gethan hätte, was zu thun möglich war. Allein, in Ansehung des ferner Angebrachten wurde nichts Bestimmtes erkannt. Die eingetragene Erkanntniß meldet, es hätten etliche Großräthe eröffnet, daß sie entschlossen wären, jemanden aus ihrem Mittel auszuschießen, um dasjenige anzubringen, was sie zu erinnern hätten; daß der Bürgermeister Socin geantwortet habe, es werde der Rath mit erstem, der Nothdurft nach, darüber de- liberiren; und daß man damit in Gottes Namen von einander geschieden sey. Von nun an war das Betragen der Verschwornen ganz constilutionswidrig. Nie hatten die Großräthe eine 1) Es war wider alles Herkommen in der Verfassung, daß andere Gegenstände behandelt wurden, als aber die, welche der kleine Rath vortragen ließ. 2W XVII. Periode. 162,9—1591. besondere Versammlung ohne die Kleinrathe gebildet/ und viel weniger. wie es gleich darauf geschah, Ausschüsse ernannt, die in ihrem Namen handelten. Die Vcr-- schwornen versammelten sich den 20 . November, und ließen unter der Hand einige von jeder Zunft und Gesellschaft zu sich berufen. Fünf bekamen den Auftrag, sich sowohl bey den vier Hauptpfarreru, als bey den Häuptern zu melden. Der Obersipsarrer Peter We- renfels empfing sie mit der lebhaftesten Freude. Er lobte ihr Unternehmen; er wünschte ihnen den glücklichsten Erfolg dazu; er rühmte an seinen Mitgeistlichen, daß sie zur Bewerkstellig»»«; des vorhabenden Reformarionswerks nicht wenig bengetragen hätten; er bath, daß man weder erkalten, »och nachlassen solle, bis das Unkraut samt dessen Wurzeln ausgerottet werde; er beschwerte sich bey diesem Anlaß über die Verwaltungen der Kir- chengüter, die den Geistlichen Spreuer anstatt Korn, und Bier oder Essig anstatt Wein gäben, endlich schlug er die Bibel auf, und las aus dem Samuel ( 2 . 2 l. 6.) folgende Stelle vor: »Gebet uns sieben Männer aus seinem Hause, daß wir sie aushängen dem Herrn zu Gibna Sauls, des Erwählten des Herrn. Der König sprach: Ich will sie geben." Hier fragt sich/ ob sein vortrefflicher SohU/ Samuel Werenfels/ damals Professor in der Wohlredeuhett, nicht einen andern Text aufgeschlagen hatte; z. B. eine Stelle im 1. Buch Mosis, 18. Kap- V. 32. „Gott aber sprach: Fch will sie nicht verderben, um der zehn Gerechten willen." 201 XU. Kap. Das Jahr 1691. Als die obigen fünf sich zu den Häuptern begaben, versicherten sie, daß sie ganz nichts suchten, wodurch der obrigkeitlichen Autorität zu nahe getreten werden könnte; sie begehrten aber, daß der Rath sich über die vorgebrachten Beschwerden berathen, und den großen Rath nächstens versammeln möchte. Und da B run schwell er auf dem Sterbebette lag, so begehrten sie auch, daß vor gehaltenem großen Rath, die Häupterwahl, falls er sterben sollte, nicht vorgenommen werden sollte. Solche Begehren, die nicht einmal von einer Versammlung der Großrathe gutgeheißen worden, und von Ausschüssen vorgetragen wurden, die einige Unberufene abordneten, mußten billig befremden. Allein der Rath gab am folgenden Tag ( 22 . Nov.), aus Liebe zur Eintracht, wie er sagte, in den wichtigsten Puncten nach. Er versprach die Ausstellung der Hauptcrwahl, er berief den großen Rath auf den 1. December, und er willigte ein, daß man ihm vorschlagen würde, Ausschüsse von den Großrathen in be scheid entlieh er Anzahl zu ernennen. Den 25. November aber kamen die Verschwornen im Kreuzgange des Münster zusammen, und ließen den Seckelmeistcrn jeder Zunft und Gesellschaft sagen, ihre Großräthe besonders zu versammeln, zwey aus ihrem Mittel ernennen zu lassen, und solche den 28. auf die Schwiedezunft zu senden. Die Absicht war vermuthlich durch diesen Schritt, die Gemüther nach ihrem Plan auf den i. December vorzubereiten. Hierin wurden sie durch die Feyerung des Büß - und Btttages, der auf 262 XVII. Periode. 1649 —1691 den 27. fiel, und an welchem die Prediger fie sehr unterstützten, ohne dies schon begünstigt. Die 36 Aus- schüsse wurden abgeredtcr Maaßen ernannt. Sie kamen den 28 . zusammen, und den 1. December begehrten die Großrathe, ohne Umwege mehr, die Gewalt des kleinen Raths zu theilen. Sie versicherten zwar, -aß fie wider die Rechte und Souveränität der beyden Abtheilungen des kleinen Raths gar nichts suchten, fie be- riefen sich aber auf die Benennung Herrn des meh- rern Gewalts, welche man oft den großen Räthen beylegte. Sie beriefen fich auf alte Fundamentalgesetze, kraft welcher, sagten fie, die Stadt Basel durch Klein- und Großräthe regiert werden solle, und fügten hinzu, daß Fundamentalgesetze fich nicht verschlafen, noch geändert werden können. Die Folgen von dieser Sitzung waren, daß eine Commission niedergesetzt wurde. Sie bestand aus Deputirten, die der kleine Rath aus seiner Mitte besonders ernannte, und aus 18 Großräthen, welche die Großräthe, ohne Zuthun des kleinen Raths, erwählten. Ihre Vorschläge zur Abschaffung der Mißbräuche und Anstellung guter Ordnung sollten dann den vereinigten Klein - und Großräthen zur Bestätigung Oä satiäcAnclum) vorgelegt werden. Wir übergehen die Anfiände, welche das Secreta- riat, die getheilten Meinungen bey den Deputirten des nämlichen Theils, und die Auswahl der Ausdrücke veranlaßten. Schon den 23 . December wurde einhellig XII. Kap. Das Jahr 1691 . 20Z von Klein- und Großrächen, auf eingegebenes Gutachten der Commission, festgesetzt, 1 °. »Soll die höchst- obrigkeitliche Gewalt löbl. Stadt Basel bestehen in dem kleinen und großen Rath, wenn solcher ordentlich con- vocirt und versammelt ist, dieser auch miteinander sam- methaft das Recht haben, Fundamentalgesetze und Ord- nungen zu machen, und wenn sie, mit Verlauf der Zeit, wegen der Welt leidiger Corruption, nicht mehr nütz und fürträglich erachtet werden, selbige wiederum aufzuheben, und an deren Statt andere aufzurichten! 2 °. »Sollen, zu Bezeugung suchenden allgemeinen Ruhestandes und vertraulicher Einigkeit tragender Begierde, ins künftig alle Aemter zu Stadt und Land Basel von Klein und Großem Rath zugleich bestellt werden-" Diesem zweyten Punkt hatte der Rath sich stark widersetzt, und bestimmt erkannt, daß er seines Orts auch andere Resolutionen fassen müßte; wodurch er zweifelsohne die Dazwischenkunft der Cantone verstand. Auf dieses folgte noch keine Ruhe, und die Nahrung vermehrte sich im Jenner 1691. Bald sagte man, daß der Oberst und Rathsherr Fasch sich hätte verlauten lassen: »Man sollte ihm nur -ä»o Mann geben, so wolle er bald der Bürgerschaft das Maul stopfen," Bald erzählte man von bedenklichen Reden, die auf der Straßburger Messe zwischen Sebastian So ein und dem Marquis d'Uxelles sollten vorgefallen seyn. Jener Verdacht fand insonderheit leichten Eingang, gls 600s 20-4 XVII. Periode. 1649-1591. Französin einstmals in Hüningen einrückten. Man erinnerte sich, daß im vorigen Monat der Commandant von Hüningen mit 12 Reutern die Birs beaugenscheinigt, und die dortigen Einwohner über manche Umstände befragt hatte. Und obschon gedachte 6000, über die Hüninqer Rheinbrücke, jenseits bis auf Warmbach, und dann zurück wieder über diese Brücke, und ins Elsaß gegen Befort zu gezogen waren, so verblieben dennoch die Bürger in den Gedanken, der Rath wolle durch Hülfe fremdess Truppen seine porige Gewalt wieder herstellen. Indessen hatte man Vertheidigungs-Anstalten getroffen. Vierhundert Mann von der Landschaft wurden in die Stadt berufen. Und da bedenkliche Nachrichten von Zeit zu Zeit wieder einliefen, so entschlossen sich die Rathe, auf die eingegebenen Vorschlage der großen Commission, Repräsentanten von Zürich, Bern, Luzern und Solothurn, außer den zwey Kriegsräthen, die sich hier befanden, zu begehren, und die Zünfte und Gesellschaften auf den 26 - Jenner zu versammeln, um sie anzumahnen, sich zur Vertheidigung der Stadt in Bereitschaft zu setzen. Es ist noch zweifelhaft ob die Gefahren, womit die Bürger sich diesen ganzen Monat bedroht glaubten, einigen Grund gehabt haben, oder ein angemachtes Spiel von irgend einer Parthey heißen konnten. Wahr ist es auf einer Seite, daß Anhänger des Raths schlimme Nachrichten ausstreueten; eben so 20s xn. Kap. Das Jahr 1691. wahr ist es aber auch, daß der Vorschlag, Repräsentanten zu begehren, und die Zünfte zu versammeln selbst von einem Ausschuß der Großräthe bey der Commission eröffnet wurde, wie auch, daß in den Rathsbüchern die Schreiber mit Vergnügen bemerkten: „der französische Ambassador halte den Rath für zu klug , daß er dergleichen Gerüchte glauben werde, und es erhelle aus einem Schreiben von Mühlhausen, daß die hier laufenden Zeitungen nur Grillen wären." Wahrend alles dessen hatte die Commission in ihren Arbeiten fortgefahren , und alles hervorgesucht, um den kleinen Rath zu erschrecken, zu demüthige», zu necken. Sie hatte ihm auch durch den großen Rath manches Recht entzogen. So weit war man gekommen, daß der Oberst- pfarrer Peter Werenfels, selber vor dem großen Rath erschien, um wettern Eingriffen Einhalt zu thun. „Man müsse, sagte er, die Obrigkeit in Ansehen erhalten, indem sie sonst für nichts zu achten wäre. Die Großräthe könnten wohl etwas nachgeben. Wenn man die Nase zu hart schneutze, so komme gemeiniglich Blut heraus." Unter den Neuerungen, die dem Rath am schwersten sielen, war die am 6. Jenner gutbefundene Errichtung der Commission der Heimlicher, die alle Uebertretungen der bestehenden Ordnungen, welche man ihnen entdecken würde, dem großen Rath zur Bestrafung vorzeigen sollte. Es waren vier Heimlicher, zwey vom kleinen Rath, und zwey von den großen Räthen- 20 - XVII. Periode. 162,9—1691. 2S. Jenner — i 4. Februar. Die Zünfte und die Gesellschaften der kleinen Stadt waren am 2S. Jenner versammelt. Beyde Oberstzunftmeister Christoph Burkhardt und Hans Val- thasar Burkhardt, nebst zwey Räthen, Lucas Burkhardt und Daniel Falkner, waren abgeordnet, um die baldige Berichtigung der zwischen den Klein - und Großrathen schwebenden Geschäfte anzuzei. gen, die gefährlichen Zeiten abzuschildern, die Ankunft eidsgenösstscher Repräsentanten anzukündigen, Einigkeit und Vertrauen zu empfehlen, und endlich zu vernehmen, wessen die Obrigkeit fich zu der Bürgerschaft zu versehen haben möchte. Zum Schlüssel und zu Webern lief die Handlung günstig ab- Auf die Anfrage: „ Ob sie es mit der Obrigkeit halten wollten?" hoben alle ihre Hände auf, und antworteten mit Heller Stimme: Ja. Auf den andern Zünften aber wurde von alten Freyheiten und Privilegien gesprochen, oder etwas Bedenkzeit begehrt. Einige betrugen sich mit ziemlicher Vermessenheit. Zum Himmel unterbrach der Kupferstecher Thurneysen einen der Oberstzunstmcister in seiner Anrede, schlug ihm an die Achsel, und sagte: »Zuvor muß der Meineid ausgerottet seyn« Worauf der Oberstzunftmeister einige Thränen vergoß. Dennoch am gleichen Abend kamen einige Bürger züm Doctor Petri und sagten ihm, daß sie verloren wären, wenn man sie nicht unterstützte. Diese Besorg- L07 XII. Kap. Das Jahr 1691. Nisse , welche sie bezeugten , gründeten sich auf die Ankunft von Repräsentanten, und auf die unvorsichtigen Prahlereyen verschiedener Rathsglieder, die schon dro- heten, und auf die andern Cantone gleichsam pochten. Petri gab jenen Bürgern den Rath, Ausschüsse von Bürgern zu ernennen. Fatio, Müller, Moses und einige andere besorgten sogleich die Ausführung dieses Raths. Vier Bürger von jeder Zunft versammelten sich schon am 26. und27. auf der Saffran Zunft '). 1 ) Die Ausschüsse der Zunftbrüder waren: Vorn Schlüssel: Hans Ludwig Jselin, HanS Jacob Silbernagek, Jacob Götz. Vorn Bären: Martin Stör, Gedeon Pavier, Nicolaus Uebelin, Adolf Richner. Von Weinleuten: Albrecht Falkner, Abraham Schäfer, Friedrich OchS, Christoph StupanuS. Von Saffran: Johann Debary, Emanuel Merian, Johann Müller, Jacob Ottendorf. Von Rebleuteo: Doktor Johann Fatio, Hans Ulrich Gasser, Hans Heinrich Falkner, Jacob Meyer. Von Brodbecken: Hans Jacob Wer- tenberg, Johann Beckhel, Johann Sruder, Oswald Munzinger. Von Schmieden: Franz Fatio, Reinhard Siegfried, Adam Heinrich SchwingdenHammer,, Jsac Schäfer. Von Schuhmachern und Gerbern: Hieronimus von Kilch, Jacob Ehinger, Peter Segisser, Franz Bapmann. Von Schneidern und Kürschnern: Johannes Knauer, Franz BaSler, Heinrich Riedmann, Georg Geymüller. Von Gärtnern: Walther Merian, Jsa< Frischmann, Matthis Ehinger, Johann Brann. VonMetzgern: Gregorius Schu- Zy» xvil. Periode. tüsts—-i69i. Sie nannten Petri, ob er schon Sechser war, zu ihrem Präsidenten, und er führte bey ihren Zusammenkünften die Feder. Nach ihm') den 25. Hornung nahmen sie Johannes Fatio, Doctor in der Arzney- kunde und Chirurgus zu ihrem Syndikus an, und bestätigten den Notarius Laut erb ach zum Schreiber. Die thätigsten Ausschüsse und andere Mißvergnügte waren gedachter Fatio, Theodor Vurkhardt, der Zeughändler, ein Neffe des Oberstzunftmeisters Christoph Burkhardt und Vetter des Doctor Petri, der aber nachgehends ihre Parthey verließ, dann Johannes Müller der Weißgerber, Johann Conrad Mosis der Chirurgus, Johann Lucas Jselin der Zinngieser, Johann Jacob Bartenschlag, und Johann De- bary der Zeughändler, der ihnen insonderheit Geld vorstreckte. Die Sitzungen der Ausschüsse wurden im- ler, Burkhard Lotz, Jacob Mäglin, Heinrich Bienz. Von Spin »wettern: Johann Jacob Brunner, Battha. sar Frech, Jacob Müller, Jacob Pack. V 0 in g 0 lde- nen Stern und Himmel: Philipp Denk, Johann Jakob Thurneyscn, Johann Conrad MosiS, Notarius Joh. Rudolf Lutherburg. Von Webern: Emannrl Linder, Jacob Gebelin, Balthasar Schlichter, Theodor Burkhard der ältere. Von Schiffleuten und F i. schern: Jacob Steiger, Christoph Brändlin, Emanuel Pfannenschmied, Heinrich Alt. 2) Er hatte sich um die Rathschreibcrstelle beworben, welches ihn verdächtig machte. 209 xn. Kap- Das Jahr 1691. mer, gleichwie die des großen Raths / und die des kleinen Rarhs/ mit einem Gebet eröffnet/ das gedruckt wurde. ^ Sie versammelten sich auf der Schmieden, ') So lautete solches: „Herr! Allmächtiger/ grundgüti^ ger/ gerechter Gott und Vater/ der d»/ durch deinen lieben Sohn , den Mund der Wahrheit / nnS versichern lassen / daß wo zwey oder drey in deinem Namen ver, sammelt sind , du mitten unter ihnen seyn wollest. Wir bitten dich von Grund unserer Seele, du wollest bey dieser unsrer zu Rettung deiner Ehre angestellten bürgerlichen Zusammenkunft / die>e unS so gnädig gethane Verheißung auch widerfahren lassen; sintemal Dir, Her- zenSkündiger/ bekannt/ daß all unser Vorhaben zu nichts anders angesehen, als daß wir die große uns bisher erzeigte Gnade der geist - und leiblichen Freyheit noch ferner genießen/ und/ als wahren Christen gebührt/ leben möchten. Segne DU/ o Du Engel dcS großen RathS/ alle unsere Rathschläge/ und gib/ wie dem Joseph und Daniel/ hierzu in dem Anfang / Mittel und Ende/ Deinen Seegen/ damit dein heiliger Name ewig gepriesen, die Ruhe und Wohlstand unsers geliebte» Vaterlandes erhalten/ in demselben der obrigkeitliche Stand / die Gerechtigkeit immer blühen/ und wir also/ unter unserm Weinstock und Feigenbäume/ christlich leben; anbey unsern Nachkömmlingen mir gutem Exem- pel vorleuchteu. Gib uns zusammen den Geist der Einigkeit/ FriedenS/ Nüchternheit und Mäßigkeit/ auch guter Verständniß/ auf daß wir alle deine/ und nicht unsere Ehre stets vor Augen habe»/ und also/ wie rech, reu Christen geziemt/ in deinen Wegen untadeiulich ei». VH. Band. S 210 XVII. Periode. I 64 ö—16<)1. zunft, ließen zu Zeiten auch die übrigen Bürger auf den Zünften und Gesellschaften zusammentreten, versahen ihre Wortführer mit einer Vollmacht, setzten Bittschriften auf, ließen solche bald der großen Commission, bald dem großen Rath selbst überreiche», verdoppelten zu Zeiten die Anzahl der Ausschüsse, zogen bey wichtigen Anlässen zu zwey und zweyen auf den Gaffen einher, und erschienen einigemale in ganzer Anzahl auf'm Rathhause. Gleich in den ersten Tagen begehrten ste schriftlich, daß die Zunftbrüder die Meister und Sechser ihrer Zünfte erwählen sollten; dann verlangten sie die Einsicht der alten kaiserlichen Privilegien; nachher wollten ste, daß künftigs die große Commission, alle vorzuschlagende Fundamentalgesetze, ehe sie zur Ratifikation vor den großen Rath gebracht würden, ihnen mittheilen möchte; endlich drangen sie darauf, daß die bisherigen Verhandlungen ihnen auch theilhaftig gemacht werden möchten. Nicht minder eifrig zeigten sie sich, in Ansehung der Bestrafung des bey Wahlen begangenen Meineides. Sehr erbittert waren ste darüber, daß ein Dreyzehner Herr, der kurz vor seiner Bestellung zwey mit Silber beschlagene Stöcke Gcrsteuzucker, und eingemachte Citronen, zwey andern Rathsgliedern als hergehen und wandeln. Erhöre uns, o dn Gott des Friedens und aller Ordnung, um deines lieben Soh. nes unsers Fürsprechers Jesu Chrißi willen. Amen." XII. Kap. Das Jahr 1691 . 211 Meßgeschcnk verehrt hatte, nebst -er Entsetzung vom geheimen Rath, nur mit einer zweyjahrigen Stillstel- lung von der Nathsstelle war gestraft worden. Sie schickten Deputlrte zum Oberstpfarrer, um Erkundigungen über die begangenen Meineide einzuziehen. Dieser wich aber der Antwort damit aus, daß, wie er sagte: „Die Wachter auf den Thürmen zwar schuldig waren, wenn Feuer in der Stadt aufgehe, es zu melden, aber nicht in welchem Hause es aufgegangen sey.« Die Großrathe standen nicht lange an, es einzusehen , daß sie an den Bürgern vielleicht größere Widersacher haben würden, als an den Kleinküchen. Sie ließen Anfangs den Rath befragen, warum er die Bürger zusammen berufen hätte. Hier muß bemerkt werden, daß nur die große Commission diese Zusammenbe- rufung angebracht hatte, und daß der Rath, nach besonders darüber gehaltener Berathschlaguug, und ohne Bestätigung des großen Raths, die Bürger, im Namen des großen Raths, den 25 . Jenner versammeln ließ. Ob man etwas darunter gesucht habe, oder ob der Rath es gerne sahe, daß die Verwirrung zunähme, lasse» wir, aus Mangel glaubwürdiger Anzeigen, dahin gestellt seyn. Die Großräthe gingen weiter. Sie erkannten zweymal, daß Petri den Charakter eines Syndicus ablegen sollte- Zweymal erkannten sie auch, und einhellig, daß die Bürgerausschüsse aller Zusammen. O 2 212 xvn. Periode. 16^9—1691. künfte stillstehen, steh zur Ruhe begeben, und ihrem Berufe abwarten sollten. Allein vergeblich. Die Geistlichkeit war gleichfalls darüber unzufrieden. Schon den 8. Februar schrieb der Oberstpfarrer folgendes an den Oberstpfarrer Klinger zu Zürich: »Das Ansehen der Obrigkeit liegt im Koth, und die Diener des Wortes Gottes werden nicht gehört. Predigen wir wider die Obrigkeit, so spottet man unsrer; predigen wir Wider die Excessen der Bürgerschaft, so sagt man, daß wir bestochen sind, daß wir zwey Zungen haben, daß wir umsatteln. Die friedfertigen Bürger werden nicht gehört. Das Volk besitzt die Gewalt. Einige glau- ben, daß wenn der Meineid bestraft seyn werde, sie wohlfeileres Brod bekommen. Andere sind unruhige Köpfe, die die Einfalt des gemeinen Volks mißbrauchen- Andre sind arm, und hoffen vieles von Neuerungen. Armuth und Müssiggang theilen böse Rathschläge aus. Alle versichern aber, daß sie zu den Waffen nicht greifen wollen. Diese Anarchie ist die Strafe, -aß man bis zum Himmel den babilomfchen Sünden- thnrm erhöhet habe." Es waren drey Gewalten, die ihre Ansprüche auf rechtliche Gründe stützten. Der kleine Rath bezog sich nicht nur auf Gesetze und ein Herkommen von ibo Jahren, sondern auch auf den Ursprung -er Republik, indem der Rath älter, als die Versammlung der Sechser und die Errichtung der Zünfte selber wäre. Die 21Z xn. Kap. Das Jahr 1691. Großräthe beriefen sich auf das Jahr 1529 und auf die Zeiten der St. Jacober Schlacht, und einige andere Beyspiele, wobey sie aber verschwiegen, daß ihre Einmischung aus Zusammenberufung von Seiten des kleinen Raths Statt hatte. Die Bürgerausschüsse stützten sich gleichfalls auf das Beyspiel von 1529, wo Zu- bothen, vier von jeder Zunft, den Großrarhen zugesellt wurden; und da sie weder dieß noch ein mehreres, wie sie verhofften, in den kaiserlichen Privilegien fanden, so sprachen sie vom allgemeinen Besten, und gingen auch von dem Satz aus, daß die Großräthe nur im Namen der Bürger einige Gewalt ausübten. Alle gründeten aber vornehmlich ihre Behauptungen auf die Beförderung der Ehre Gottes, Handhabung guter Ordnung , und Abwendung des Schadens der Stadt. Keine Partey aber dachte an die Landbürger und an die Hin- tersäßen, die von ihnen abstammten. Daher verdient die Antwort bemerkt zu werden, welche dem Bürgermeister So ein, bey einer Unterredung mit einigen Ausschüssen, entfiel. Sie sprachen von den Freyheiten der Bürger, und leiteten solche mehr aus dem Naturrecht, als aus positiven Rechten her. Er erwiederte ihnen: „Wohlan! so werden wir auch das Land hinein berufen." Eine Antwort, die sie aber nicht verstanden, und als eine Drohung erklärten, die Landleute wider die Stadt zu bewaffnen. Inzwischen waren den 28 . und 29. Jenner, eidsgenössische Repräsentanten angekommen, nämlich: 214 xvii. Periode. 1649 —1691. Rathsherr Wilhelm Blarer von Zürich, Oberst Fri- sching von Bern, Oberst Jost von Fleckenstein von Luzern und Franz Ludwig von Stäffis von So» lolhurn- Der Wunsch des Raths war, daß sie wo nicht als Sehiedsleute, wenigstens als Mittelsmänner angenommen werden möchten. Schon vor dem 9. Jcn- ner hatte er auf gebethene Sehiedsleute gedeutet, und den 19- trug er sogar der Universität auf, sich über die Aufnahme von Mediatoren oder Mittelspersonen zu derathen. Allein der Auftrag wurde ausgewichen, cheir- der als verworfen; und die obgedachten Repräsentanten erschienen als Rathgeber, und zwar mehr in Rücksicht auf die Kriegsläuffen, als auf die innerlichen Unruhen- In dem Vortrag der Rathsdeputirten, auf dem Zunft tennmgang vom 25. Jenner, findet man die Anzeige ihrer Ankunft also aufgezeichnet: „Kaum waren die zwischen Klein - und Großräthen streitigen Puncten gröfi- tencheils zur Berichtigung gelangt, so sind bedenkliche Zeitungen in Betreff der Franzosen eingekommen. Dieß hat die unentbehrliche Fürsorge nach sich gezogen, unsere getreue, liebe Eids- und Vundsgenossen, um belieb blge Repräsentanten anzugehen, welche, bey diesen sorglichen Zeiten, Basel und die übrige Schweiz durch ihre sorgfältige Aufsicht trachten werden, vor fernerem Ungemach zu schützen. Allein ein ehrsamer Rath hat mit Bedauern vernehmen müssen, daß ungute Reden und mißtrauischer Argwohn unter eine Ehren Bürgerschaft ausgestreut werden. 215 xn. Kap." Das Jahr 1691. Es wurden gedachte Repräsentanten den 10 . Februar in den großen Nach eingeführt. Blarer hielt die Anrede, und sagte unter anderm: „Wegen der äus- serlichen Gefahren seyen nicht allein Loosungs- und Lermenzeichen, sondern auch die Hülfsvölker in Bereitschaft. Allein auch unsre innerliche Gefahren seyen ihnen sehr angelegen, als welche von Stunde zu Stunde sich immer gefährlicher anlassen wollen. Sie seyen deswegen in dieser Session erschienen, um die nachdenklichen Consequenzen uns zu Gemüthe zu legen, und uns dazu alle ihre möglichen 0k6cia anzubieten. Allgemeine Sicherheit sey die Basis der eids- genössischen Bünde. Sie könne aber nicht allein durch fremde Potenzen, sondern auch durch innerliche Gährung in Gefahr gerathen, und alles was Gefahr drohe, sey der Miteidsgenossen freundlicher Fürsorge unterworfen. " Der Oberst Frisching bestätigte diesen Vertrag, und die zwey übrigen ermähnten zu einer vertraulichen Zusammensetzung und Einigkeit. Nachdem sie nun die Versammlung verlassen hatten , erging die Erkanntniß, „ daß die Untersu- chungs - Commission ferner mit Eifer arbeiten sollte, um auch in den unberichtigten Puncten des Einen zu werden. Auf den Fall aber, es sich in dem einen und andern stoßen möchte, so sollten alsdann die Repräsentanten (deren Anerbiethen man hiermit zu Dank an- 216 XVII. Periode. 16 ^ 9 —1691. uehine) mich dazu gezogen/ und sie um ihren guten Rath zu der Sachen Beyleguug ersucht werden." Nach und nach vereiniqten sich Klein- und Großrathe. Dagegen aber wurden die Vürgerausschüsse nur geneigter/ ihre Begehren zu vervielfältigen, und sie brachten es auch dahin/ daß Klein - und Großräthe, den i-ä. Februar / folgende vo» Selten der Commission vorgeschlagene Erklärungen bestätigen mußten: »Weil, so viel die ctnnlenta dieses PunctenS anbetrifft, derselbe (über die Errichtung der Fundamentalgeseoe) albe. reit in der ersten großen Raths Versammlung, und deren ersten Artikel, erörtert, auch confirmirt und bestätiget ist, so dahin gehet, daß der höchste obrigkeitliche Gewalt töbli- eher Stadt Basel bestehen solle in dem kleinen und großen Rath , wenn solcher ordentlich convoeirt und versammelt ist, dieser auch mit einander sammethaft das Recht habe, Funda. wental-Gesetze und Ordnungen zu machen, und wenn sie mit Ve lauf der Zeit, wegen der Welt leidiger Corruptiou, nicht mehr nütz und fiirträglich erachtet werden, selbige wie. herum aufzuheben, und an deren Statt andere aufzurichten, als lassen es die Herrn Dcputirten gleichfalls beu diesem Schluß gänzlich und allerdings bewenden. Doch wenn, in daS künftige, Bündnisse und Eimmgen mit fremden Potcnka. ten, Herren und Ständen, itE, in KricgSzciken gemeine Auszüge, oder aber, nach Beschaffenheit der Zeiten, Con» tributionen und gemeine Auflagen, auch neue Zölle > oder Erhöhung der alten, sollten aufgesetzt und gemacht werden, daß alSdann was hierin der große Rath dem gemeinen We. sen für gut und nützlich befindet, ehe es beschlossen wird, einer Ehren Bürgerschaft zu ihrer Nachricht und Ver- halt communieirt werhen sollte.^ 217 m. Kap. Das Jahr 1691. Auf die Bestätigung dieser Erklärungen folgte -er Zusatz , daß wenn künftigs die Eide geändert werden müßten, solche auch der Bürgerschaft zu ihrer Nachricht commuliicirt werden sollten. In Rücksicht aber auf das Begehren, daß die Zunft« brüder ihre Meister und Sechser erwählen sollten/ erklärte sich der große Rath dahin/ daß bey dergleichen Bestellungen / auch die Gemeinde in gewisser Anzahl ihr Votum und Stimme / nach der Ordnung und Manier haben sollte, wie solche alsdann für gut würde befunden werden- Dieß alles beschloß aber die Anzeige an die Bürger, sich damit zu ersättigen, ohne weiteres Zusammengehen sich zur Ruhe zu begeben, und ein jeder seinem Beruf gesiissen abzuwarten- Den folgenden Tag (den 15. Hornung) wurden nach der Morgenpredigt, indem es ein Sonntag war, auf allen Zünften obige Erklärungen kund gemacht. Sie sind übrigens, nach Stillung des Aufstandes, nie in Ausübung gekommen, wenn man den Artikel über die Meister- und Sechserwahlen ausnimmt, welche eine kurze Zeit bey den Zunftbrüdern blieben. Auf dieselben bezog sich dennoch die Verkommniß vom 23. Heumonat, die weiter unten vorkommen wird, aber mit Ausdrücken, welche eine andere Auslegung gestatteten. Daher wa- 213 XVII. Periode- 16^9—1691. ren auch gedachte Erklärungen ein Staatsgeheimnis/ und das Geheimniß wurde so wohl gehalten/ daß manches Mitglied des großen Raths sich in der Folge auf die Verkommniß mit brausendem Eifer berief/ ohne zu bedenken, daß die achte Befolgung derselben den große» Rath um den besten Theil seiner Gewalt gebracht hätte. 1 5. Hornung — 2 ^. März. Die vornehmsten im Rath hatten nun ihr Haupt- Absehen dahin gerichtet/ daß das Wahlrecht/ welches der große Rath sich zugeeignet harte / eingeschränkt / und daß die fernern Untersuchungen über das Betragen der Rathsglieder eingestellt werden möchten. Allein die Bür- gerausschüffc wollten Absetzungen und Strafen. Den 20 . Hornung rückten sie wider den Stadtschreiber Harder heraus. Sie sagten unter andern, / daß er seit langem in allen Bestellungen und Vorfallenheiten Hände und Füße gehabt hatte; und er mußte seine Demission geben. Sie droheten den Großräthen mit dem Ungestüm der Bürgerschaft / wenn jene sie nicht unterstützten; sie klagten die Heimlicher am daß sie verschwiegen / was ihnen angezeigt wurde; sie begehrten/ daß alle/ wider welche etwas angebracht worden wäre/ der Rathsversammlungen stillstehen sollten; sie setzten die Ernennung außerordentlicher Examinatoren durch/ die in drey Kleinräthen/ drey Großräthen und drey Bürgern bestanden; sie beschwerten sich bald/ daß der Präsident die Besprechungen mit 219 xii. Kap. Das Jahr 1691. Parteylichkeit vornähme. Umsonst bothen die Repräsentanten, in einem unterm 20 . Februar an den großen Rath gerichteten Schreiben, steh zur Erziclung des innern Friedens an. Umsonst ließ die Tagsatzung, von Baden aus, am 2 ^. ein Schreiben an klein und großen Rath, und gemeine Bürgerschaft abgehen, in welchem sie unsern Stand das einte Auge des eidsgenössrschen Leibes nannte, und ihre Fürsorge für dieses kostbare Auge zn Gemüthe führte, zugleich aber auch erklärte, daß wenn ihr freundschaftliches Ansinnen nicht Platz sin° den sollte, sie sich, nach obhabenden Pflichten, und den Bünden gemäß, gemüssiget sehen würde, nach solchen Mitteln zu trachten, wie wider unruhige Geister die Regierung in hergebrachtem Stand, und die Eidsgenossen- schaft in Ruhe und Frieden bewahrt werden möchten. Umsonst ließ man die Zünfte, am 27., versammeln, um nach dem Begehren der Tagsatzung, die Bürger Mann für Mann zu vernehmen; so erklärte sich die einzige Zunft zum Schlüssel, nebst 39 Bürgern von den andern Zünften zu Gunst der Obrigkeit. Alle übrigen stimmen in Gegenwart des Secretairs der Tagsatznng, einer verfänglichen Antwort bey, welche die Ausschüsse Tags vorher aufgesetzt bitten, und nannten von der Zeit an alle diejenigen, die es mit dem Rath hielten, die Räudigen, die auch zugleich von den Bürgergeboten ausgeschlossen wurden. Schon den 0 . März, aber vergeblich, langte ein abermaliges Schreiben von der, Tagsatzung ein, mit der Anzeige, daß der Bürgermeister Aescher 220 xvn. Periode 16^9—1691. von Zürich und der Schultheiß Dürler von Luzern sich hteher begeben würden. Vergeblich ließen auch die bereits hier besindliche» Repräsentanten, den 6 . und den 12 ., wiederholt ersuchen, man möchte alles bis auf jener Ankunft unverändert lassen. Die schärfsten Inquisitionen wurden fortgesetzt e Schmähschriften ausgestreuet, und endlich am 24 . März Klein - und Großräthe auf'in Rathhause, durch etliche hundert Bürger, die die eisernen Gatter des Hofes beschlossen hatten, eingesperrt. Eben so viele standen vor der Sassranzunft zur Beyhülfe im Nothfälle bereit. Sie hatten zu gleicher Zeit die Stadtthore beschließen, und die Martinsgasse, wie auch dasMartinsgäß- lein mit Wachen besetzen lassen. Es war um die Entlassung von 29 Standcsgliedern zu thun. Der große Rath halte sie abgeschlagen, und das eidsgenossische Recht angebothen. Er bestätigte nun diesen Schluß, und hob die Versammlung auf. Als aber die Mitglieder desselben , die Häupter an ihrer Spitze, je zween zu zween in feyerlicher Ordnung zum Rathhause hinausziehen wollten so erhob sich ein Geschrey: »Die Gatter zu!" Die ersten im Anzüge wurden mit Gewalt von den Bürgern zurückgestoßen. Der große Rath mußte sich wieder in seinen Saal begeben, die letzte Hanpterwahl aufheben, und die letzte Entlassung von Oberstzunftmeister Christoph Burkhardt, und von achtzehn Mitgliedern des kleinen Raths, und von zehn Großräthcn erkennen. O vo- mine, schrieb der Stadtschreiber in das Protokoll, in czuae temporu nv; reservnsti! I» der Folge NÜNN- XII. Kap. Das Jahr 1691 . 221 ten -ie Ausschüsse diesen Tag „den großen Kürchlin Tag/" und die Räthe „den wilden Dienstag." 25 . März — 20. April. Die angekündigten Repräsentanten trafen den 3 . April hier ein, und wurden den Tag darauf in den großen Rath eingeführt. Ae scher sagte: „Wenn Gott der Allerhöchste die Obrigkeit hier auf Erden mit feinem eigenen Namen betitelt/ und wenn die Obrigkeiten auch Väter des Vaterlandes genannt werden/ so wird dadurch nicht allein die Würde dieses Standes bescheint/ sondern auch die hohe Ehre angedeutet/ so Gott der Obrigkeit gibt, und Obrigkeit und Untergebene ihrer Pflichten und Schuldigkeit dabey erinnert. Denn, sind sie Götter, so sollen sie in Gottes Art schlagen. . . . Sind sie Väter des Vaterlandes, so sollen sie für ihre Untergebene sorgen. . . . Hingegen abermal sind sie Götter, so sollen auch die Untergebenen sie lieben, ehren, fürchten, respectiren, und ihnen Gehorsam leisten, nach dem so Paulus sagt: „Eine jede Seele sey Unterthan der Obrigkeit." Nach diesem Eingänge sprach er von dem unglücklichen Zustande der benachbarten Gegenden, und von den Gefahren, die die Schweiz, und besonders unsern Stand, der für das rechte Auge und Hand der Eidsgenossenschaft gehalten werde, be- drvheten. Schließlich erklärte er, „daß sein Auftrag dahin ging, nicht unsere Souveränität, RegierungsZepter, Judicatur und Gewalt anzugreifen, sondern 222 xvn. Periode- 16^9—6011. allein das beydseitige Anliegen zu vernehmen, und über die Wunden/ woraus ein unheilbarer Brand entstehen möchte, das Pflaster der Liebe / Vertraulichkeit und Einigkeit zu legen, und damit solche wieder zu curiren." Nach ihm nahm Dürler das Wort. Er bestätigte Aesche rs Vortrag , und fügte hinzu: „Er erinnere sich, daß schon im alten Testament Gott der Herr den Jonam den Propheten aus dem Bauche des Wallfisches und dem Schooße des Meeres geordnet habe, um den Ninivitern ihre annähende Gefahr zn eröffnen, und fie zu wahrer Buße zu verleiten. Sie, die Abgeschickten, wären freylich keine Propheten, doch aber ehrliche Männer, die zwar auch nicht aus dem Schooße des Meeres, sondern aus der Limmat und der Reuß, so steh mit dem Rhein vereinbaren, hieher abgeordnet worden. Wenn er sich erinnere, was unsre auf den eidsgcnösfi- sehen Zusammenkünften gewesene Ehren-Gesandten, seit zwey und dritcehalb Jahren, für heilsame Rathschläge angebracht, mit was für Eifer fie daran gewesen, daß die Einigkeit in der Eidsgenossenschaft, zu derselben einziger Erhaltung, ungckränkt fortgepflanzt werde ') so könne er keine andere Gedanken haben, als daß wir sämmtlich mit gleichmäßigem Eifer noch eben dieser Meynung seyn werden." Als beyde diese Repräsentanten nun abgetreten waren, nahm der große Rath, durch eine ') Ein solches Zeugniß verdiente doch einige Erwägung. XII. Kap. Das Jahr EI. 223 förmliche Erkanntniß ihre Mediation an, und ersuchte sie, solche auch der Bürgerschaft anzutragen. Allein mit dem Worte Mediation wurden verschiedene Begriffe verbunden. Es ist kein Zweifel, daß mehrere im Rath ein wirkliches Schiedsrichter-Amt darunter suchten, andere nichts anders, als das Recht, einen guten Rath zu ertheilen dabey verstanden, andere endlich eine solche Vermittlung im Sinne hatten, welche die streitenden Parteyen in contra ckictorio anhört, und einen Spruch wirklich ergehen läßt, der aber nur von der nachherigen Annahme der Parteyen seine Rechtskraft erhalt. Schon am gleichen Tage, bey früher Morgenszeit, waren die Ausschüsse in einfacher Zahl zu den Repräsentanten gegangen, und hatten ihnen auf eine verdeckte Art zu verstehen gegeben, daß sie die Sachen lieber allein ausmachen möchten. Sie bezeugten ihr Leidwesen über die Mühe, die man ihnen verursachte. Fatio sagte: «es verdrieße ihn, daß sie Augenzeugen der einheimischen Scham werden sollten- Gerne wünschte die Bürgerschaft, sie könnte selbige bedecken, wie Sem und Japhet ihrem Erzvater Noah gethan hätten " Dessen ungeachtet begaben sich die Repräsentanten den 6. April auf die Zunft zu Schmieden, wo die Ausschüsse in achtfacher Zahl sich einfanden, übergaben denselben ihr Cre- ditiv, und bothen ihren Rath bey gerechten Begehren an, nebst dem Versprechen, keinen Eingriff in die Ju- dicatur der Obrigkeit zu thun. Die Antwort 224 xvn. Periode. i64s—§6si. wurde auf Einholung der Meinungen der Bürgerschaft ausgestellt, und den 13. kamen Ausschüsse zu den Repräsentanten, mit der Anzeige, daß ihre Mediation nicht angenommen worden wäre- Verschiedene Groß- räthe hatten selber dazu verholfen. Ae scher konnte den folgenden Tag sein Mißtrauen nicht verbergen, und in einer scharfe» Unterredung mit Deputirten des großen Raths entfielen ihm folgende Ausdrücke: „Die Bürgerschaft hätte aus dem eidsgenösfischen Schreiben nur das Gift gezogen. — Die Eidsgenossenschaft hätte andre IVle^u>e5 und Mittel vor die Hand nehmen müssen. — Man habe das Wort Mediation in der ganzen Stadt für ein solches Thier ausgedeutet, als wenn u. s. w. — Die Bürgerschaft habe eine Erklärung gebracht, die weder kalt noch warn» sey, weder ja noch nein sage. In derselben sey der Repräsentanten mit keinem Worte gedacht worden, als wenn sie ärger wären als Türken und Tartaren, oder von Calicut hicher gekommen wären. Sie seyen vom ganzen löblichen Lorporc der ganzen Eidsgenossenschaft hieher geschickt worden. Sie sähen nickt, daß man sie ihrem Charakter gemäß trak- tire. Man halte sie nur für gemalte Leute." Zufälliger weise waren sie vor dieser Unterredung bey der Frau Marggräfin von Baden gewesen, die sich hier aufhielt, und bey welcher die vornehmsten Rathsglieder oft zusammenkamen. Es erweckte bey den Aus- schüssen allerley Verdacht. Unvermuthet kamen nun diese XII. Kap. Das Jahr 1691. 22 s einige Tage nachher, den 13. April, vor den großek Rath, und begehrten, nebst der Entlassung von sechs Räthen und zwey Sechsern, auch die Entlassung vom Dreyerherrn Hans Balthasar Burkhard, der zum Oberste zunf. meister war unlängst deßgnirt worden, den sie aber schon durch die am 2^. März erhaltene Aufhebung der letzten Haupterwahl, um diese Würde gebracht hatten. Sie erhielten diese Entlassungen vom großen Rath ziemlich geschwind, entweder aus Furcht wieder eingesperrt zu werden, oder weil ste steh des Kunstgriffs bedienten, eine Amnestie für alle übrige Mitglieder des kleinen und großen Raths, wie auch für die Canzley, zu versprechen, wenn man ihnen nur noch gedachte Entlassungen bewilligte. Uebrigens hatten sie seit einem Monate mehrere Absetzungen und Bestrafungen beym großen Rath durchgesetzt. Eine der schönsten Weiber jener Zeit, die Oberstzunftmeisterin Burkhardt, eine geborns Schönauer, mußte sechs tausend Thaler erlegen, von dem Banne einen Zuspruch bekommen, und für vier Jahre in ihr Haus verbannt werden, innert welcher Zeit aber sie nachgehends vor Gram gestorben seyn soll-' 2 1. April — 2. May. Die Repräsentanten ließen anzeigen, daß sie sich zur Abreise entschlossen hätten. „ Sie wollten nicht länger ledige und müßige Zuseher eines solchen Spektakels seyn; das könnten sie gegen die Eidsgenossen nicht VII. Band. P 226 xvn. Periode. 164 )—1 6 91. verantworten; sie seyen nicht gewohnt, sich von sol- chen Lenten beschimpfen zu lassen, wie die, welche im kleinen sowohl, als im großen Rath hinter diesen Sachen siechten." Hierauf versuchte man es noch, die Bürger zu bereden, ihre Mediation anzunehmen. Die obrigkeitliche Partey verlangte nur, daß die Repräsentanten den Berathschlagungen der großen Commission beywohnen, und ihre Meinungen dabey eröffnen möchten. Die Bürgerausschüsse wollten aber nichts davon wissen, und sich nur vorbehalten haben, sich bey ihnen über den einen oder andern Punct freywtllig Raths zu erholen. Die Geistlichkeit ermähnte die Bürger mündlich und schriftlich, zur Annahme der Mediation, sie ließ zu diesem Ende eine weitläufige Abhandlung druk- ken '). Sie begleitete auf allen Zünften eine Rathsdepu- 1) Sie sagte darin: „Gott habe das Schwert der Obrig. kett angegurtet (Röm. iZ, 4.) ; wer außer der Obrig. keil das Schwert nehme, der solle durch das Schwert umkommen (Matth. 26, 52.); die Obrigkeit sey Nie- mandem als Gott Rechnung zu geben schuldig. Wenn grobe Sünden vorgingen, so sollen die Prediger ernst, lich dawider predigen, und die Obrigkeit ihres AmteS erinnern. — Die einzige Pflicht der Untergebenen be. ruhe darin , daß sie über die Gräucl der Stadt seufzen, und Gott um gnädige Vergebung, rechtschaffene Vuße, fromme Regenten, und treue Lehrer anrufen.... Wenn Bürger mehr thäten, so griffen sie in ein fremdes ?lmt (1. Petr. 4,15.). — Durch das unbefugte Beginnen 227 XII. Kap. Das Iahe 1691. tcttion, welche die Stimmen von neuem einsammeln mußte/ und bekräftigte den Vortrag des Stadlschrei- dcr Bürger würden die Strafen Gottes nicht abgewendet, sondern vermehrt, weil auch die Sünden verdoppelt werben. DaS Wort Gottes lehre, daß die Knechts auch wunderlichen Herren gehorchen, und die Kinder auch gottlose Eltern ehren sollen ( 1 . Petr. 2 , 18.). — Ein gottloses Regiment müsse man für eine wohlverdiente Strafe der Sünden halten (Esaj. 3, 1 . 2. — Die Prediger hätten freylich den Meineid als einen läutern Athcismum vorgestellt, aber nicht die Bürger in Harnisch gebracht, sondern die Bürger hätten den Harnisch von selbst angelegt. — Privatpersonen hätten keine andere als ihre eigenen Sünden zu verantworten. — Wenn die Bürger sich des obrigkeitlichen Gewalts anmaßen wollten, und die Obrigkeit hingegen aus Furcht eines AufstandeS, den Bürgern pariren müsse, so sey es, als wenn einer mit den Füßen denken, und auf dem Kopf gehen wolle. — Die Obrigkeit seh, wie Petrus sie beschreibt, eine menschliche Ordnung, und besiehe aus ländlichen Menschen, nicht aber aus Engelru Wenn man unter lanter engelreinen Leuten seyn wollte, so müßte man eine Leiter anstellen, und in den Himmel steigen. — Gleichwie das Brod und Fleisch, so die Naben dem Propheten Eliä gebracht, eine eben so gute uud nahrhafte Speise gewesen, als das Gerstenbrod, so ihm von dem Engel war dargestellt worden, also könne Gott gute eonsiiis denjenigen (Regenten) in Sinn geben, die da, des Lebens halben, bey dem Volk nicht den besten Namen hätten.« P 2 228 xvn. Periode. 1649-1091. Vers, der das Wort führte, mit eigenen Bemerkungen. Als dieser Zünftenumgang auch fruchtlos avgeloffcn war, fo erdachte man eine neue Art, die Meinungen der Bürger einzuholen. Diese sollten nämlich, den folgenden Tag, es war ein Dienstag, den 28. April, sich des Nachmittags in der Barfüßer Kirche versammeln, und dort Kirchspielsweife von den Pfarrern über die Frage der unbedingten Annahme der Mediation Mann für Mann vernommen werden- Die Pfarrer sollten die gefallenen Antworten, wie auch die Namen der Anwesenden, dem Rath eingeben, des Morgens aber ihre Dienstagspredigten darnach einrichten. Allein der ganze Tag war ein Tag der Verwirrung. Schon der Gottesdienst wurde am Morgen fast nur von Weibern besucht , die noch, als die Pfarrer von der Mediation zu reden anfingen, zu den Kirchen hinaus liefen, und laut schrieen: ,,O! daß Gott erbarme! was wiil man mit unsern Männern machen?" Den Nachmittag verfügte sich nur eine kleine Anzahl Bürger in die Barfüßer Kirche; die übrigen begaben sich auf die Zünfte, und die Ausschüsse drangen auf die Zusammenberufung des großen Raths auf den folgenden Tag. Es war den 29. April. Der Gegenstand der Berathung war das Begehren der Ausschüsse, daß die erledigten Stellen wieder besetzt werden sollten. Die Repräsentanten erschienen in der Sitzung, und mißriethcn es. Nach ihrem Austritt kamen die Ausschüsse selber, wiederhol- ten das Begehren der Wiederbestellung, und verlangten 229 XU. Kap. Das Jahr 169 t. bey der ertheilten Amnestie geschützt zu werden. Hierunter verstanden sie eine Erkanntniß vorn 22 ., welche die am 20 . von Seiten der Bürger allen Regierungsgliedern versprochene Amnestie/ nicht nur vorn großen Rath beurkundet/ sondern auch von Seite» desselben/ auf die Bürger selber wechselseitig ausgedehnt wurde. Zu diesem neuen Begehren waren die Ausschüsse durch die Drohungen der Entlassenen vornehmlich bewogen worden/ die sich meistens außer der Stadt aufhielten/ und oft aufm Birsfeld/ einem Landgut ohnweit der Stadt/ zusammenkamen. Der große Rath stellte die Entscheidung über die Wiederbestellungen bis nach eingeholtem Rath der Repräsentanten aus, und bestätigte die Amnestie/ mit der Vedingniß/ daß die Ausschüsse ihn mit fernern Begehren verschonen würden. Den folgenden Tag (den 30.) verlangten nochmals die Aus- schüsse/ unter andern Begehre»/ daß die erledigten Stellen wieder besetzt/ und bald darauf/ daß die Meister und Sechser von den Zunftbrüdern, und die Oberst- zunftmeister von der ganzen Bürgerschaft erwählt werden möchten. Indessen war der große Rath durch eine beträchtliche Anzahl Bürger/ die mit dem Untergewehr bewaffnet / in den Hof stürmten / wieder im Rathhause eingesperrt worden. Dennoch willigte er nur in die Wiederbestellung der Rathsherrenstellen eilt/ welche auch den gleichen Nachmittag von ihm vorgenommen wurde. Am folgenden Tag/ den l- May/ erhielten die Aus- schüsse/ ohne langen Widerstand/ daß die Meister und L 3 o xvn. Periode. 16^9—l 6 b i. Sechser auf den Zünften von der ganzen Zunft/ Raths, gliedern/ Sechsern und Zunftbrüdern/ für dießmal erwählt werden sollte»/ und den gleichen Nachmittag wurden die erledigten Stellen also besetzt- Ein harter Kampf war aber auf den 2 . May aufbehalten. Es betraf nun die Erwählungsart der Obersizunftmeisier. Auf keine Weise wollte es der große Rath bewilligen/ daß die Bürgerschaft Häupkerwahlen vornehmen sollte. Zu wichtig wären diese Stellen/ und zu keiner Zeit sey es geschehen. Die Repräsentanten ließen den großen Nach ersuchen/ alles ohne weitere lunnacion, Abänderung oder Neuerung in 8ram quo zu lasse»/ und sprachen wieder von ihrer Abreist/ eine Drohung/ die sie aber ohne Erfüllung zu oft wiederholt hatte»/ daß die einigen Eindruck hätte machen können. Die Ausschüsse erfüllten indessen alle Stuben/ Gänge und Treppen des Rathhauses. Der große Rath ließ die Repräsentanten wieder um ihren Rath anfragen. Sie antworteten/ daß man der Gewalt weichen, aber auch dawider bestens prptestiren solle. Eine kräftige Protestation wurde aufgesetzt/ angenommen, den Bürgern abgelesen, und dann vom großen Rath zum Uebcrfluß wieder bestätiget. Allein die Ausschüsse hatten ihr gewöhnliches Mittel der Einsperrung wieder ergriffen. Alle Gatter und Zugänge des Rathhauses waren beschlossen, versperrt, bewacht. Vergebens ließen die Repräsentanten Ausschüsse vor sich bescheiden, und sprachen ihnen von David, der Gelegenheit gehabt hätte, den Sank in der Höhle mit XU. Kap. Das Jahr 1691. SZ1 seinem Spieß z» erstechen, und es aber nicht that, weil er seine Hand an den Gesalbten des Herrn nicht legen wollte. Es war aber auch ohne Erfolg, daß sie es versuchten, selber aufs Rathhaus zu kommen. Kaum erblickten die Bürger ihren Wagen, als ein allgemeines Geschrey: „Die Gatter zu!" sich hören ließ. Alle Laden wurden zugemacht, und die Hauptthore der Stadt beschlossen. Die Mitglieder des großen Raths hoben die Sitzung auf, und begaben sich in die verschiedenen Säle des Rathhauses. Sie wollten einige Speisen bestellen , durften aber nur Brod kommen lassen. Sie erhielten zwar die Erlaubniß von den Ausschüssen, einige Kanten Wein aus dem Keller des Nathhausknechts zu fordern, die Bürger aber stopften das Schloß der Kellerthüre mit Sand, und erhoben, als die Magd ohne Wein zurück kam, ein allgemeines Gelächter. So blieb es bis gegen acht Uhr des Abends Da entschloß sich endlich der große Rath, die begehrte Erkenntniß unter dem großen Jnsiegel den Ausschüssen zustellen zu lassen. Sie wurde aber einige Male zurückgeschickt, und immer wieder mit den begehrten Abänderungen oder Zusätzen von neuem ausgefertigt. Anstatt Montag mußte der folgende Tag, der ein Sonntag war, zum Wahltag bestimmt; anstatt dießmal Mßte jetzt und zu ewigen Zeiten ausgedrückt; anstatt möchten, mußte sollen geschrieben werden- Hierauf zogen die Ausschüsse und Bürger jauchzend in der Stadt herum. Viele begaben sich dann auf ihre Zünfte, und steckten 232 xvn. Periode. i64S—1691 zum Triumphzeichen die Zunftfahnen zu den Fenstern hinaus. Die zu Webern warfen den Igel, ihr bisheriges Wappen, auf die Straße, und riefen aus: »Der Greife soll unser Wappen seyn.« Indessen schrieb der Stadtschreibcr mit beklemtem Herzen folgendes in das Ralhs-Protokoll nieder- »Dieser leidige Kampf und Einsperrung hat gewährt von Morgens zehen, bis Nachts um neun Uhr. Die Erkanntniß hat auf ihr Nachgrübeln »nd befehlen fünf in sechs Malen geändert werden müssen. Doch behaupten sie, daß sie gehorsame Bürger sind, und der Obrigkeit in ihre Judicatur nicht eingreifen wollen. Gott erbarme sich unser! 3. May — 5. Juni i. Gleich den folgenden Tag, an früher Morgenszeit, verrcifeten die Repräsentanten, und der Tag wurde mit den zwey Obcrstzuirftmeister-Wahlen zugebracht. Don 1133 Stimmen erhielt bey der ersten Bestellung Johann Heinrich Zäslin 865 '), und von 1078 1) Folgendes schrieb einst Zäslin an eine französische Bc. Horde : ,,II est vrsi HUS ele spiele P3I' is eominuirs voix 6e iiotrs Norir§eoisie, g85en>d!ee r»vec Ieur8 8u- perienr8 cirnis les tiibus, la^uelle electioir 3 els coii- Nrmee !s lenlleinsin pur le zrsn-I er petit Oonseil; er il est vrsi sussi Hrrs eel» -> ete fair 6,»r8 rin vu rivtre ville etoit <>§itee cle UouNies fort extraoi clinsi- res; Ussquels 8i nous vouions vlieiclier la souree, 23Z xn. Kap. Das Jahr iüsi. Stimmen bekam bey der zweyten Bestellung Martin Stehelin 757 Stimmen. Den Tag darauf schritt der große Rath zur Wahl eines Bürgermeisters; denn von den vier Häuptern war nur der Bürgermeister Socin übrig geblieben. Er mußte aber vorher die zwey obigen Wahlen bestätigen, und vielleicht that er es nicht ungern. Zugleich sorgte er auch dafür, daß die vier Häupter nicht von den Bürgern gegeben wur« o' est pl-smisrsruent nos psoltes en xsnetsl, INSI8 en sprss II kaut svouer sussi, hus o'est I'extrelns oor- ruption dans Is Oouvsrnsrnent, st Is psrPns exs- orsdls, psr loPisl on usuupa le8 olrarxes st sutres olio- 8ss ds l'stat, st <^u! a Is kn il stoit vsnu L uu tel de- xre, Pi'on us 1s reputa pres^us plus pour peolis, Pioic^us uos rninistres us kisssut presc^us rien sutrs, prinoipsloment uu peu svuutoes troul>les, Pisse crisr coutre venorruits ds es crirus, sn sppelsut osux c^ui en etoisnt iuseotss des utlisss pires c^us Iss si-lliles inemss. L'est sncors l'opiuistrets do osux c^ui, lors- Pi'ou devoit puuir, oorrlxer' st uliolii- oes ulius inet- toient tout eu osuvre pour eu einpsoliei' I'sxsoutiou, ,7e us veux pss oioits sju'uu liounets lroiuine rus puisss soup^ouusr dsus vieillesss d'uvoir voulu proütsr so In oliüts des 3uti-ss, ^ s^ant lonxtemps - s!r c^us ds reZrst, si psr IL ^s pouvois rendr-s lu PÄ" tris lioureuss st tranliuills, pour üuir sprss mes ^ours su xsix,'' 234 XVII. Periode- 16^9—1691. den, indem er nicht, wie die bisherige Verfassung und Uebung es mit sich brachten, einen Oberstzuuftmeifter zum Bürgermeister ernannte, sondern seine Wahl siel auf ein anderes Rathsgiied, auf Lucas Burkhardt. Nachdem nun die Bürgerausfchüsse die Regierung, wie sie sagten, also gesäubert hatten, trieben sie erst mit Ernst, vermittelst ihrer Suppliken, die Fortsetzung des sogenannten Reformations-Werks- Solches betrachteten sie unter dem vierfachen Gesichtspunct von Oeco- nomis, Polizei), Justitz und bürgerlichen Freyhelten- Unter Polizcy verstanden sie aber eigentlich Versaffungs- gesetze, Negicrungsbefugnisse, Vertheilung und Einschränkungen der obrigkeitlichen Gewalt. Ob sie schon manche widersprechende, schädliche und ungereimte Begehren anbrachten, ob sie schon durch die Menge derselben, welche sich wohl bis auf mehr als 450 belief, die Ausübung -er obrigkeitlichen Gewalt gleichsam gefesselt, und außer Stand gesetzt halten, Gutes zu wirken, so rügten sie dennoch viele unverantwortliche Mißbräuche, die sonst ungerügt geblieben wären, und thaten manchen nützlichen und heilsamen Vorschlag. Zu gleicher Zeit waren verschiedene Klein- und Großräthe am meisten mit der nähern Bestimmung beschäftiget gewesen, was für Geschäfte der kleine Rath allein ausmachen, und was für Geschäfte ausschließlich vor Klein- und Großräthe gehören sollten. Sie gingen dabey mit ziemlicher Eintracht und wechselseitiger Nachgiebigkeit zu 235 xn. Kap. Das Jahr issi. Werke/ und schienen sich immer näher mit einander zu vereinige»/ um desto stärker wider die Bürgerausschüffe zu seyn. Allein die Zurückgabe von irgend einem Recht war nicht in den Absichten der Mehrheit der Großrä- then/ und ein wichtiger Punct störte bald öffentlich die bisherige Eintracht. Es war um die Frage zu thun, ob künfligs die Bürgerschaft jährlich dem kleinen Rath/ wie bisher / oder dem großen Rath / das ist / Klein - und Großräthen zusammen/ schwören sollte. Von der Huldigung der Unterthanen kam nichts vor. Merkwürdig ist es / daß nicht nur die Ausschüsse, sondern auch die Bürgerschaft steh auf den Zünften, am 23. Junii, fast einhellig zu Gunsten des Raths erklärten. „Sie wollten nicht, sagten mehrere, zwey Obrigkeiten haben. Zudem säßen manche im großen Rath, die kaum vor sechs Jahren Leibeigne gewesen wären." Die Großrathe willigten den folgenden Tag auch ein, aber bedingnißweise. Sie willigten nämlich mit dem Vorbehalt ein, daß die Ausschüsse alle ihre noch habenden Angelegenheiten vor dem nächsten Sonnabend eingeben, und der Decision des großen Raths lediglich überlassen würden- Sie behielten sich ferner ihre bisher erhaltenen Befugnisse vor, wo nicht, schloffen sie, würden sie um eidsgenössifche Sätze ansuchen. Dabey bedienten sie sich aber eines Ausdrucks, der Eitelkeit zu verrathen schien, und das Gleichheitsgefüh! der Bürger sehr kränkte. Sie sagten, daß wenn diese Vor- 236 XVII. Periode. 16^9—1691. behalte gehalten würden, sie keine weitere Difstcultät machen wollten, den Jahrcid mit und neben der Bürgerschaft abzulegen. Man faßte daher den Verdacht, daß sie nur aus der Ursache Schwierigkeiten gemacht hätten, weil sie nicht in die gleiche Classe mit den übrigen Bürgern gehören wollten. Hierauf ließ der Rath, am 25 ., eine Erklärung aufsetzen, und den Großräthen zustellen, in welcher er die Rechte nannte, welche künstigs von Klein- und Großräthen ausgeübt werden sollten. Der Rath führte dar in die Sprache eines uneingeschränkten Herrn, der freywillig von seiner Gewalt abgetreten hatte, und in dem Rathsbuch finden sich vor gedachter Erklärung folgende Worte: „Hierauf ist in Deliberation gezogen worden, was den Großrathen zu placidiren, und wie die Antwort einzurichten seyn möchte, alles allein zu Beruhigung unsers Standes." Inzwischen waren die vermieten Repräsentanten, Und die Entlassenen nicht müßig geblieben. Jene statteten, nach ihrer Heimkunft nachtheilige Berichte über die hiesige Lage der Dinge ab, und diese schrieben nicht nur alles was man sich giftiges vorstellen konnte, in die Stände, sondern schickten auch einen der ihrigen, den entlassenen Sechser und Schultheißen Harder, in die Orte selber, um die Regierungen zu bewegen, sich ihrer anzunehmen- Bern, wie man versicherte, hätte schon XII. Kap. Das Jahr 1691. 237 im Sinne gehabt 6000 Mann dem Rath zur Unterstützung anzubiethen. Zusammenkünfte wurden zu El- gau / Luzern und in der Gegend von Freyburg zwischen den benachbarten Orten , gehalten. Es war allen Regierungen daran gelegen, daß man, in Rücksicht der Rechtmäßigkeit einer Negierungsform, nicht von dem Grundsatz des Herkommens abginge. Zürich both die eidsgenössische Mediation von neuem an, also daß jeder Theil einige Mediatoren selber ernennen würde. Zürich drohete dabey mit Ergreifung anderer Maßregeln, zu welchen das gemeinschaftliche eidsgenössische Interesse nöthigen dürfte. Der große Rath nahm diese Mediation an, die Bürgerausschüsse aber verwarfen sie, und nun war die Tagsatzung zu Baden mit unsern Angelegenheiten beschäftigt. In der Stadt selbst zeigte sich in hundert Fälle», besonders in Rücksicht der Nachbarn, eine wahre Anarchie. Dazu gesellten sich Zänkereyen, Drohungen, Beschimpfungen, Trotz. Die Furchtsamen entfernten sich. Nie wurden Bader und Messen zahlreicher besucht, als in diesem Sommer; und sogar die Rathsversammlungen beständig nur aus einem kleinen Theil ihrer Mitglieder. Der unerschrockene Socin blieb aber, und gab die Hoffnung nicht auf, das Ansehen des Raths wieder herzustellen. 238 xvn. Periode. 1649 —i 6 si. 2 6. Juni! — 2 3. Iulit. Nun standen auf einer Seite -er Rath und die Bürger/ und auf der andern die Großräche. Diese beschwerten sich nicht nur darüber/ daß die Bürgerschaft dem Rath schwören sollte/ sondern auch/ daß der Rath in seiner Erklärung ihnen weit weniger Rechte zugestanden hätte/ als ihnen vor der Ernennung der Bürgerausschüsse war abgetreten worden. Ein dritter Grund zum Mißvergnügen traf jetzt ein. Es war die Zeit an. gerückt / wo jährlich die Aemterbesatzung / Rathsverkün- dung/ Rathscinführung und Bürgerhuldigung vor sich gingen. Die Ausschüsse drangen darauf/ daß diese Feyerlichkeiten vorgenommen werden möchten- Es war ihnen daran gelegen / daß die neuerwählten Standesglieder ihre Stellen bezogen. Die Großräche widersetzten sich/ und die Räthe befolgten so sehr den Wunsch der Ausschüsse/ daß sie die Zusammenberufung des großen Raths einigemal den Großräthen abschlugen. Bemerkenswerth ist die Berathung des Raths vom 26. Junii. Die Frage war aufgeworfen worden/ ob man die bisherigen Feyerlichkeiten der Aemterbesctzung beobachten sollte/ und es wurde erkannt/ daß alles mo,o soliw, nach bisheriger Uebung/ vorgenommen werden sollte. Es war eine stillschweigende Protestation wider die eingeführten Neuerungen. Den 27. schritt also der Rath zur Aemterbesetzung. Er erwählte / dem Schein 239 XU. Kap. Das Jahr- Ei. nach, Häupter und Rathsherren, die er nicht erwählt hatte. Den 28 . geschah ihre Verkündung auf'm Petersplatz/ und dann ihre Eidesleistung/ wobey der Rath sich wohl gefallen ließ / daß/ nach dem Wunsch der Ausschüsse/ folgendes dem Eide beygefügt wurde: »sonderlich alle die Ordnungen/ Gesetze und 8 mtura, so bey dem Anno 1691. heilsam befundenen Reformationsgeschäft, dem gemeinen Wesen zu Gute/ gemacht worden/ zu ewigen Zeiten handhaben/ und ohne Vorwissen und Willen der Bürger nicht ändern." In der gewöhnlichen Anrede an die Bürger trug der Stadtschreiber Fasch kein Bedenken Gott zu danken, daß nunmehr E- E. Regiment von aller Befleckung des Meineides gereinigt/ und daß dieses Reformations-We-k so glücklich und so weit zu Ende gebracht worden wäre. Er versicherte dabey, daß man bey allem was erörtert worden, ewig verbleiben wolle, und daß man jetzt darauf schwören würde. Den gleichen Nachmittag wurden auf den Zünften die Meister und Sechser bestätiget, und ihre Namen dem Rath eingegeben, der aber einen der Sechser nicht bestätigen wollte, weil er Streitigkeiten mit den Ausschüssen gehabt hakte Den folgenden Tag (den 28. Junii) geschah die Rathseinführung. Ehe aber die Räthe sich in den großen Rathssaal be- ') Das war ein fein ausgesuchter Anlaß, das Bestätigungsrecht in Ansehung der Sechser einzuführen. 2^0 XVII. Periode. 16 ^—iGi. gaben, ließen sie den Großrathen ansagen, daß wenn sie den nicht bestätigten Sechser aufnehmen sollten, ehe seine Sache erörtert wäre, sie nicht zu ihnen hinaufgehen würden. So hatte sich der Ton geändert, seitdem Rath und Ausschüsse eine Partey ausmachten. Indessen hatte den 26. eine Anzahl Großräthe ') Ane Klagschrift an die Tagsatzung geschickt. Sie beschwerten sich über die Ausschüsse, die weltkundiger Maßen den Wagen ganz aus dem Geleise gebracht, und die Räthe und Großräthe in leidige Ab- und Umwege geführt hätten. Sie klagten, daß man das Recht Fun- damentalgeietze zu errichten, ihnen disputirltch machen wolle, und daß die Ausschüsse ihnen spöttlich sagen dürftendaß sie ihre Mediatoren jetzt seyn wollten. Sie bemerkten, daß sie in solchen Hohn und Spott gerathen wären, daß man ihnen allbereit mit Fingern auf den Gassen zeigte. Sie bezeugten ihr Befremden, daß die Aueschüsse sie mit der Absetzung bedrohet hätten, falls sie der ungereimten Rathsbesatzung und Rathseinführung nicht beypflichteten, „zweifelsohne setzten sie noch hinzu, damit diese Herren unsere Plätze beziehen, und ihre 2) Hans Franz Sarasin, Hans Jacob Flisch, Peter Naillard, HanS Rudolf Schlecht, JeremiaS Ort. mann, NicolauS Bern 0 ulli der ältere, Haus Jacob Müller, Daniel Mitz, Philipp Die na st und Si- mon Wattier Stadtschreiber der mindern Stadt. XII. Kap. Das Jahr 1691 . 2 T 1 Eier, wie der Gllckguck, In unsre Nester legen könn» ten. Hierauf ließ die Tagscitzung den Wunsch äußern/ man möchte alles in 8e3w lassen. Dieß machte, daß der Bürgerschwörtag ausgestellt wurde, und daraus entstanden neue Unruhen. Alles wurde den Bürgern verdächtig. Und der Verdacht vermehrte sich, nicht nur als sie vieles von d-n scharfen Jnstruetionen der Mitglieder der Tagsatzung, gleichwie ihre drohenden Schreiben anhörten, sondern auch als sie die Bewegungen sahen, die man sich gab, um die Annahme der von der Tagsatzung gleichsam anbefohlenen Mediation durchzusetzen. Den 2. Julii nahmen Klein- und Großräthe selbige an, und söhnten sich also mit einander aus- Den 3, und 2,. wurde sie vom mehrern Theil der Bürgerschaft/ mit Einschluß der Universität, auch angenommen. Den 5. ersuchten Klein - und Großräthe die Tagsatzung, den Bürgermeister Johann Heinrich Aescher von Zürich, den Oberst Samuel Frisch ing von Bern, den Schultheiß Johann Rudolf Dürier von Luzern, und den Nathsherrn Franz Ludwig Bläst von Stäffis, Herrn zu Molloding von Solothurn zu Mediatoren hieher zu senden. Anf das geäußerte Begehren von Luzern wurden noch vier Mediatoren begehrt, der Landamman Lussi von Unterwalden, der Landamman Zweyfel von Glarus, der Bürgermeister Tobias Holländer von Schafhauscn und der Landeshofmeister Fidel Jm- VII. Band. Q 2^2 >- xvn. Peno-e- 16 ^ 9 —169 t. Thurn Dom Abt St- Gallen. Sie wurden alle förmlich als Sätze begehrt, falls eine gütige Vermittlung fruchtlos ausfallen sollte. Unerhört war es aber, daß Sätze nur von einer Partey ernannt wurden; denn Klein» und Großräthe begehrten sie alle Acht gemeinschaftlich von ihren Ständen, und nicht die Bürger. Die Ausschüsse ließen sich aber dadurch nicht abschreien. Sie versammelten am 7. die Bürger auf den Zünften, und legten ihren bisherigen Auftrag, zu Handen der Bürgerschaft, nieder. Die Bürger, die sich als verlassene Waisen ansahen, ersuchten sie das Ausschüssen-Amt wieder zu übernehmen. Die Ausschüsse willigten ein, aber mit der Bedingniß, daß die Bürger sich gegen sie verschreiben, und ihnen angeloben würden, Mann für Mann zu stehen, und Leib, Ehre, Gut und Blut aufzusetzen. Dieß geschah, und so hatten die Ausschüsse, durch einen seinen Theater - Auftritt die Annahme der Mediation wieder vereitelt. Als nun der große Rath den Bürgern anzeigen ließ, daß er noch vier Mediatoren ersucht hätte, sich hieher zu begeben, erklärte sich der mehrere Theil dahin, daß sie keine Mediatoren brauchten. Hierauf schrieben die Ausschüsse an die evangelischen Stände, daß die Mediation nicht angenommen wäre, indem die Raihsdexntirten sich das erstemal, den 25. Ieuner, aus eine zweydeu- tige Art gegen die Bürger ausgedrückt hätten- Sie machten insonderheit Einwendungen wider die Person des Bürgermeisters Holländer, der sich einmal zu Ba- 243 Xii. Kap. Das Jahr 1691. den verlauten lassen, man müsse den Rebellen die Köpfe vor dre Füße legen. Dieser langte aber schon den 16 . hier an. Allein seine Collegen kamen nur den 29. hie« her, und in dieser Zwischenzeit entstand ein gefährlicher Aufruhr. Die Ausschüsse waren nämlich besonders damit beschäftigt, daß die bereits erlangten Rechte der Bürger, und die vorbehaltene Untersuchung ihrer Freyheiten erhalten werden möchten. Indessen entdeckten sie, daß einer der entlassenen Räthe, Namens Kdll- ner, ein Slilet von ungewöhnlicher Form, bestellt hätte, wie auch daß 15 gläserne mit Pulver angefüllte Granaten sich in seinem Hause befänden. Bald hernach, auf Anzeige eines der ihrigen, eines gewissen Herbste rs von der kleinen Stadt, brachten sie in Erfahrung, daß bey den Gebrüdern Hans Georg und Peter Ochs, Unterschriften für die Obrigkeit eingesammelt wurden. Diese hatten schon mit Hülfe ihrer Freunde, Conrad Wieland, Schafner des Stifts St. Peter, Peter Fuchs, und Paulus Spörlin, bey vierhundert von den angesehensten Bürgern bewogen, ihre Namen darzugeben. Die Absicht war, eine Mehrheit zu erhalten, und das Verzeichniß derselben, den Mediatoren vorzulegen. Nun brachten die Ausschüsse die Entdeckung des obgedachten Stilets bey den Hätip- tern an; allein Köllner machte sich bald aus dem Staube. Nachher vcrzeigten sie am 22. Junii, vor gesessenem Rathe, die Gebrüder Ochs, nebst den drey Q 3 2 -L 4 xvn. Periode. i 6 ^s—1691. andern, und klagten sie an, als wenn sie durch Geld, Essen und Trinken die Anzahl der Unterschriften theils zusammen gebracht hatten, theils zu vermehren suchten. Sie begehrten, daß mau sie auf der Stelle beyfangcn sollte. Indem aber der Rath sich darüber berathschlagte, wurden auf Veranstaltung der Ausschüsse nach und nach die Zugänge des Rathhauses besetzt, und wie verlautete, die Stadtthore beschlossen. Hierauf wiederholten sie das Begehren, daß die verzeigten Bürger angehalten werden möchten. Der Rath ließ sie aber nur vor sich bescheiden, und da sie versicherten, daß sie bloß freywillige Unterschriften, und keine durch Bestechung eingeholt hatten, erkannte er zwar, daß sie die unterschriebenen Zettel einliefern, daß aber die Aus- schüsse auch alles ruhen lassen, und Niemanden anfech, ten sollten. Zugleich stellte der Rath die Bestrafung des Herb siers, als eines falschen Anklägers, aus. Allein Fatio und andere drangen auf die Beyfängung der vbgedachten Bürger, und verlangten auch, daß der große Rath auf den folgenden Tag zutammenberufen werden mochte. Ersteres blieb unbeantwortet, letzteres wurde unter der Bedingniß zugesagt, daß man die Bürger nicht auf den Zünften versammeln würde. Inzwischen ertönte aus Anlaß eines Streits auf dein Korn- markt, das Geschrey: »Ihr Bürger ins Gewehr!" Einige rührten die Trommel, andere sprengten die Thüre der Wachtsiube unterm Rathhause mit Blöcken auf, und bald war alles unter den Waffen, was zur Partey der 245 xn. Kap. Das Jahr 1591. Ausschüsse gehörte. Die Räthe hatten sich aber gleich anfangs nach und nach wegbegeben. Als die Häuyter nun zur Rathsstube auch hinaus wollten/ wurden sie von den bewaffneten Leuten umringt und darum angegangen/ daß die Verzeigten eingesetzt werden sollten. Siel antworteten/ daß der Rath sie unschuldig gefunden hatte/ und man sie folglich nicht zur Strafe ziehen könne. Hierauf wurden sie dennoch hinaus gelassen/ obschön einer der Anwesenden den Degen auszog/ Lermen rief und von Verrätherey sprach. Auf die erste Nachricht des entstandenen Tumults waren aber die Verzeigten/ welche sich noch auf'm Rathhause befanden / auf Befehl des Raths, durch eine Hintere Thür der Rathsstube, in den obersten Theil des Rathhauses zu ihrer Sicherheit geführt worden. Allein sie blieben nicht lange dort/ und entflohen über die Dächer/ bis sie einen Zufluchtsort irgendwo gefunden hatten. Zwey ergaben sich um Mitternacht / und stellten sich bey einem Rathsherrn ein, der sie unter Bedeckung in das Gefängniß führen ließ. Zwey andere wurden erst den folgenden Tag,- des Nachmittags, durch die Aufrührer in Kerker geworfen. Spörlin kam in ein abscheuliches Loch, und Wieland stürzten sie in den Wasserthurn auf einen Vengel, wovon sie den Haspel von oben herab lausten ließen. Peter Ochs war auf'm Rathhause nicht erschienen, und konnte sich, als man sein Haus stürmte, noch zu rechter Zeit flüchten. Während dem und den ganzen Nachmittag, übten die Aufrührer unzählige Gewaltthätigkeiten aus, und ver- 2^6 XVH. Periode, ib-äs—sgn. breiteten aller Orten Schrecken und bange Besorgnisse vor Mord, Feuer und Raub. Sie mißhandelten mehrere mit Grausamkeit, und schleppten sie unter Flüchen, Beschuldigungen und Drohungen aller Orten in die schrecklichsten Kerker. Sie brachen mit Gewalt in verschiedene Häuser ein, um ihre Widersacher aufzusuchen, oder sich an den Unterschriebenen zu rächen- Die Häuser der Gebrüder Ochs (zum Agstei») und des Spörlins wurden gestürmt, und alles was darin war, vertheilt, zerrissen oder zertreten. Von den Folgen ihrer Mißhandlungen starb in wenigen Tagen der Rathhausknecht Fäsch, und der Schaden den sie in allem anrichteten, beließ sich auf einige hunderttausend Gulden. Inzwischen hatten sich die Rathe versammelt, sie waren aber ohne Ansehen, und mußten von ihren Fenstern aus dem Tumult kaltblütig zusehen. Auf der Saffranzunft hingegen befanden sich Fatio und andere Ausschüsse, die eine starke Wacht zu Gebothe hatten, Befehle austheilten und die vorgeführten Bürger besprachen. Einem sagten sie sogar höhnisch, dieß sey der Bürger Sache, sie hatten damit nichts zu thun. Ihr Zweck war, bey Anstellung dergleichen Auftritte, den folgenden Tag einen durchgängigen Vergleich durch Furcht zu erzwingen, und dann die begehrte Dazwischenkunfc der Mediatoren, als dermalen unnöthig, widerrufen zu lassen. Sie verfehlten aber ihren Zweck, Klein - und Großrathe verglichen sich, und sie bahnten sich durch diese» Tag den Weg theils XII. Kap. Das Jahr 16!) 1. 2^7 zur Richtstadt, theils zu andern Arten von Bestrafungen an- Der groste Rath wurde dann/ versprochenermaßen / am 23 Heumonats / versammelt. Die Ausschüsse, welche durch Bewaffnung der Bürger, Bereithaltung eines Neservecorps in der kleine« Stadt unter Anführung des bereits genannten Herb st ers, Aufsteckung der Zunftfahnen , Besetzung aller Thore und Posten, Verstärkung der Wachten, und Anstellung starker Patrouillen, ihre Herrschaft anzeigten, erschienen vor dem großen Rath, und begehrten unter anderm folgendes: „Sollte der große Rath die schon lange eingegebenen Begehren der Bürger- schaft beantworten, oder bestätigen, sich put dem kleinen Rath vergleichen, und den bereits vorgeschlagenen Bür- gcreid annehmen, damit er am nächsten Sonntag abgelegt werden möge; zweytenS sollte eine allgemeine Amnestie ertheilt, besiegelt und kund gemacht werden." Nach einer langen Berathschlagung, erhielten sie fast alles, was sie verlangten. Der große Rath beantwortete, bestätigte oder stellte zu einer nähern Untersuchung die längstens eingegebenen Begehren aus; die wechselseitigen Befugnisse des kleinen und des großen Raths wurden mit beydseitiger Einwilligung verglichen und festgesetzt; man versprach den Bürger-Jahr-Eid nächstens abzunehmen, doch mit der Bedingniß, daß die Ausschüsse vorher ihre Verrichtungen aufgeben würden; man ertheilte endlich dte angesuchte allgemeine Amnestie, und setzte eine Strafe 2^8 xvii. Periode, iE—Ei, von 50 Gulden wider diejenigen aus, die einem etwas vom Geschehenen rüge» oder vorwerfen würden ^). Hierauf wurden die Gefangenen des gestrigen und heutigen Tages auf freyen Fuß gestellt, und die Ruhe augenblicklich, oder dem äußerlichen Schein nach, wieder hergestellt, Das wichtigste, aber auch das einzige, das von diesem Tage, von diesem 23. Julie übrig blieb, war der zwischen den Klein- und Großrathen getroffene Vergleich. Er wurde lediglich die Verkommenst genannt, und wir haben kein anderes förmliches Fundamental-Gesetz. Bey der schließlichen Errichtung desselben, machte die Vertheilnng des Wahlrechts den größten Anstand aus. Die Kleinräthe und die Großräths hielten darüber besondere Sitzungen, und ernannten nachgehends eine gemeinschaftliche Commission Endlich traten die Klein- ') Von der Amnestie wurden doch, auf Begehren der Aus- schüsse, die beyden Harder, Vater und Sohn, näm. lieh der Stadtschreiber und der Schultheiß, bis auf wci. tcre Untersuchung, ausgeschlossen. 2) Während ihrer Berathung erschienen die Ausschüsse, welche vorher dem großen Rath weniger alö er ansprach, aber mehr alö der Rath zugeben wollte, einzuräumen verlangt hatten, nun aber anzeigten, daß sie mit der Erklärung des kleinen Raths vom 25 . Junii wohl zu. frieden, «nd daß solche ihrer Intention konform wäre. 249 XII. Kap. Das Jahr i 69 i. rathe einige Bestellungen ab/ die ste steh in ihrer Erklärung vorn 25. Junii vorbehalten hatten, und der Vergleich kam zu Stande. Dieser Vergleich nun, diese Verkommniß, dieses Fundamentalgefey lautete wie folgt: Erkanntniß Meiner Gnädigen Herren des Kleinen Raths, betreffend dasjenige, was künftigst vorm Großen Rath bestellt und tractirl werden soll. „Räch dem, wegen allerhand eine Zeit dahero eingeris. scnen Mißbrauchen, zwischen dem Kleinen und Großen Rath unterschiedliche Mißverständnisse entstanden, sind selbige, mit beyderseits gutem Willen, endlich dahin gütlich vereinbart und verglichen worden: Erstlich, sollen diejenige Sachen, so von der höchsten Unseres Standes Fmportanz und Wichtigkeit sind, und welche das Gemeine Wesen und dessen Wohlfahrt, und eines jeden vcrbürgerten insonderheit betreffen, allein von dem Großen Rath vorgenommen; zumalen darin nach der den Bürgern gethanen Erklärung verfahren und geschlossen werden: Als da mit Namen sind, wenn Bündnisse, Verträge, Evnungen und Verkommnisse mit fremden Herren, Fürsten und Ständen zu machen; wenn einige neue Steuer, Eon- tributionen, Acciscn und Umgcld, nach erheischender Noth- durst , etwa anzulegen, oder Alte zu erhöhen; irein wenn neue Eide anzurichten oder altübliche zu verändern; Aus. züge in Kriegsnöthen zu erlauben, und darauf wieder Frie- den zu machen; auch neue und unsers Standes Fun- damenkalgesetz äs novo anzuordnen. Wie denn, wenn in 26 Ü xvn. Periode- 1 6 ^ 9 — 1 691. der gleichen Materien, Sachen und Stücken/ jener benambst der große Rath isZitime und ordentlich convocirt und zusam- menberufen seyn wird / er nicht allein die größte Obrigkeit der Stadt Basel seyn / sondern auch was in solchen Sachen als dann per ins^ora erkannt wird/ selbiges beständig bleiben/ und ohne beyderseits Willen/ nicht geändert noch um, tirr werden soll. Angleichen gibt man von Seiten des kleinen Raths gerne zu / daß hinkünftig die Herren Bürgermeister/ Obcrstzunft« meister , Raths- auch Dreyerheeren/ Deputaten/ Stadt- und Rathsschreiber; ingleichen die Landvogteyen/ Rcchenräthe/ alle Gesandtschaften; serners Director über die Schaffneyen; wie auch die annehmenden neuen Bürger') vor dem großen Rath erwählt; auch die Relationen und Abschiede") der Ekdsgenösstschen Verrichtungen vor eben diesem Rath abge. legt werden sollen. Ferneres eedire der kleine Rath williglich/ daß hier künftig die Landvogteyen Homburg und Mönchenstein (denn wegen Rainstein die Sache noch reiflich deliberirt werden muß), wie auch von den Ehnetbürgischen LuggaruS / Men- dris und Meventhal unter die Herren des großen Raths und gemeiner E. Bürgerschaft fallen. Zumalen zu jenigen Aem« lern / als dem Waisenamt/ Kaufhaus / Küfer. Amt / Stall» amt, Bau,Amt / Zeug-Amt / Keller-Amt/ Salzamt/ Korn« marktS-Amt/ Unzucht/ Reformation und Laden-Amt auch ') In der Folge wurde es auch auf die neuen Bürgerin« nen ausgedehnt. ?) In der Folge mußten auch die Instruetionen von Sei« ten des großen Raths gegeben oder bestätiget werden. 2är XU. Kap. Das Jahr 1691. allezeit jemand vom großen Rath gezogen. Doch daß diese und alle vorige Aemter und Dienste zu bestellen, und was sonstcn zu verhandeln/ wie es immer Namen haben möchte, dem Regiment dcö kleinen Raths, wie bis anhero, also auch noch sürbaß, zu bestellen, zn tramren, und darin nach alt üblichem Gebrauch, Herkommen und Gewohnheit zu versah- ren und zu erkennen gänzlich anheim gestellt und überlassen werden solle. den 23 . Iulii 1691. Den 2 L und 2S. Iulii, Die entlassenen Häupter, Räthe und Sechser bildeten eins besondere Partey aus, die auf ihre Wiedereinsetzung vornehmlich hinausging, und die übrigen Regierungen der Schweiz, welchen die gegebenen Beyspiele bedenklich vorkommen mußten, ganz auf ihre Seite gebracht hatten. Man sagte auf der Tagsatzung und aller Orten, daß der Pöbel die besten Blumen aus Basels Kranz weggerissen hätte. Man rühmte ihre vor Zeiten auf den Tagsatzungen gegebenen Rathschläge, und bezeugten thätigen Eifer- Man warf die Frage auf, ob künftigst Baselische Gesandte nicht von den Tagsatzungen ausgeschlossen werden sollten. Diese Partey zahlte unter den ihrigen Leute, die steh grobe Drohungen, Reden und Schreiben erlaubten, über welche der gemeinste Mann, in der grimmigsten Wuth der Leidenschaft, vielleicht selbst errathen würde. Sie hatte anfangs ihre Zusammenkünfte auf'm Birsfelde gehalten, und nun hielt fie solche theils auf'm Mönchensteiner 252 XVII. Periode 1^9-1691. Schloß, dessen Landvogt Namens Frey, ihr ergeben war, rheils zu Riehen, wo mehrere Mißvergnügte sich aufhielten. Die bewilligte Amnestie wurde fvon den Entlassenen, die in der Stadt geblieben waren, öffentlich getadelt. Diese zogen hierauf aus der Stadt, und begaben sich zu den übrigen, die einen nach Riehen, die andern auf Mönchenstein. Bald verbreitete sich das Gerücht, daß in der Nacht vom 30 . auf den 3 t. Feuer an vier Orten in der Stadt eingelegt werden sollte; daß der Landvogt Frey Vorhabens wäre, alsdann mit -äoo Mann gegen die Stadt anzurücken, und durch das Aschemerthor, welches die Mitverschwornen eröffnen würden, hinein zu ziehen; daß er sich 6 Stück grobes Geschütz angeschafft, und solche wirtlich schon gegen die Stadt gerichtet hätte. Herbster sagte allen Leuten, er hätte sie selber gesehen. Die Ausschüsse schickten zwey Spionen gegen Mönchenstein, und da die Schloßwache einen derselben fest gehalten, so ließ ihn der Landvogt, und zwar mit unnöthigen Drohungen, einsetzen. Der andere ritt aber in die Stadt zurück, und zeigte den Ausschüssen den Vorfall an. Mitten in der Nacht begehrten einige Ausschüsse vom Bürgermeister Socin, daß fünfzig Bürger mit dem Stadtpanner, zur Vefreyung eines Bürgers (Heber war sein Name) nach Mön- chenstetn geschickt werden möchten. Socin zog die Sache in die Lange, und konnte noch vor Anbruch des Tages den Landvogt warnen lassen. Der Landvogt setzte den Heber auf freyen Fuß, und ging dann mit den 253 xn. Kap. Das Jahr 1691. Mißvergnügten nach Arlesheim. Heber kam ri4ch Basel zurück, und erzählte wundervolle Sachen- Die Trommel wurde gerührt. Hundert und fünfzig Mann zu Fuß und acht zu Pferde zogen auf Mönchenstem, fanden nur des Landvogts Tochtermann, Varthen - schlag, und eine alte Magd, steckten das Stadtpanner oben hinaus, und besetzten das Schloß. Vielleicht glaubt jetzt der Leser, daß sie die Unterthanen von der Leibeigenschaft befreyen, ihnen Bürgerrecht, Aemterfahig- keit, Gcwerbsfreyheit ertheilen werden. Mit Nichten. Am Nachmittag des gleichen Tages schickten die Ausschüsse 19 bewaffnete Klein»Basler, unter der Anführung des Herbsters nach Riehen, um die dort befindlichen Entlassenen gefänglich einzuholen. Sie suchten solche aber anfangs vergeblich. Endlich kamen sie in das weißische Landgut, wo die Entlassenen unter einem Heustock versteckt lagen. Herbster wußte es, besorgte aber, daß die andern in der Raserey, mit einem Spieß oder Degen darin stechen möchten. Er hielt sie von fernerm Nachsuchen ab/ und wußte sie so wohl zu besänftigen, daß sie ruhig in die Stadt zurückkehrten. Verschiedene der übrigen Mißvergnügten aber, die sich in dem Hause befanden, hatten den Herbster vorher zu sich berufen lassen, ihn geheißen neben ihnen sitzen, und ihm zu essen und zu trinken gereicht- Dieses höfliche Betragen hatte Folgen. Der nämliche Herbster wird in einigen Monaten den Fatio und 2Z^ xvn. Periode. 16^9—t 69 l. andere seiner Mitausschüsse auf das Blutgerüste führen. — Nach dem Abzug der Klein - Basler begaben steh die Entlassenen über den Rhein, durch das Frickthal und das Liestaler Amt nach Mönchenstein, zum Land, vogt Frey, und wurden dort, und auf den Gränzen, wie zu Arlesheim, von ihren Freunden aus der Stadt haustg besucht. Den 26. Iulii — 9. September. Den 2S. hatte man Abends um fünf Uhr die Amnestie, wie auch die erörterten und noch zu berichti« genden Puncte den Bürgern auf den Zünften abgelesen. Den 26 . wurde der Vürgereid in der mehrern Stadt, und den 27. in der mindern Stadt abgenom- men. Die Ausschüsse glaubten, daß dadurch keine Mediation mehr von Nöthen wäre. Die Mediatoren langten aber den 29. mit 3n Dienern und Pferden an, und blieben hier bis auf den 9. September, Während dieser Zeit war es eigentlich um die Annahmen ihrer Mediation, in dem Verstand wie sie es meinten, zu thun. Sie erklärten sich bald unverholen, daß wenn gütliche Vermittlung nichts fruchten sollte, sie als Schiedsrichter oder Sätze sprechen würden; eine Behauptung, die, wie bereits bemerkt worden, dem eidsgenösstschen Recht ganz zuwider lief, irrdcm Satze immer zu gleichen Theilen von 255 xii. Kap. Das Jahr 1691. den streitenden Parteyen erwählt werden müssen. In den ersten Wochen war ein Theil des großen Raths auch auf seiner Hut / und dieser Theil bestand vornehm« lieh aus den neuerwählten Häuptern / Räthen und Sechsern. Ae scher hatte den s. August in seiner Anrede an den großen Rath gesagt, daß sie die Punkten, die man für richtig und erörtert ansähe, ihnen noch ganz unvollkommen wären, und daß wir einem Kranken ähnlich sähen, der des Arztes bedürfe, und sich dennoch nicht helfen lassen wolle. In einem Memorial vom 7. August sprachen sie von aufzurichtendem Ansehen der Obrigkeit, von ungehemmterw Gang der Justitz, von Tröstung eines jeden, welches auf die Entlassenen gemeint war. Dennoch, da sie in einer fernern Zuschrift, sich erklärten, daß sie nichts vorhätten, das zum Nachtheil derjenigen, die sich nunzumal in dem Stande (in Aemtern) befänden, gereichen könnte, so wurden sie vom großen Rath, als Vermittler, und wo nöthig, als Sätze angenommen. In Ansehung der Bürgerschaft hatte es aber eine andere Bewandtniß. Schon bey der Vewillkommnung gab Fatto, in einer sonst sehr angemessenen Rede, zu vernehmen, daß er sie nur als solche ansähe , die die eidsgenössische Gewährleistung für die berichtigten Punk« ten anbieten sollten, sonst, sagte er deutlich, hätten sie keine Ursache sich hierin einiger Weise zu bemühen. Viermal wurden die Stimmen der Bürger eingesammelt' 2S6 xvii. Periode. 16 ^ 9 —1691. und im Grunde wußte mau jedesmal nicht recht, was die Mehrheit angenommen zu haben durchgängig glaubte. Die Rathsschriften, und andere Berichte der obrigkeitlichen Partey melden zwar jedesmal, daß die Mehrheit günstig ausgefallen wäre, andere Berichte lauten aber anders. Die Ausschüsse behaupteten gleichfalls das Gegentheil, und gewiß ist es, daß die Mediatoren vor ihrer Abreise selber sagten: „Ihr habet alles versäumt, da ihr unsre Mediation verachtet habet, und solche nicht annehmen wolltet.-' Alles ruhete auf einem Mißverstand. Die große Mehrheit wollte keine Sätze, diö ihre Sprüche mit Gewalt handhaben sollten, sie wollte viel weniger, daß diese Sprüche das bereits Bewilligte aufheben, oder minder oder mehr abändern könnten. Allein wenn man die Stimmen sammelte, so sprach man nicht recht deutlich, und mancher verstand unter Mediatoren nur Nathgeber, die höchstens den Berathungen über die unerörterten Punkte beywohnen, und et- wann über das Geschehene auch irgend einen Vorschlag eröffnen möchten. Dem sey aber wie ihm wolle, so wurde die Bürgerschaft den 9. August, anstatt auf Zünften, im Münster mit der Universität versammelt. Aescher trug ihr die Mediation an. Er sprach mit Ernst: .... „Da, sagte er, der leidige Satan den Saamen der Zwietracht in diese Stadt ausgestreuet habe, so sollten sie zusehen, daß nicht dieses Glied, welches ein Auge der Eidsgenosseuschaft sey, von dem übrigen Körper abgerissen werde. Er that aber nur xil. Kap. Das Jahr 1691. 257 Meldung von Vermittlung und von den Punkten, die noch nicht erörtert waren; zuletzt sagte er, -nach einigen Berichten, daß die Bürger ihr Wohlgefallen mit lauter Stimme bezeugen, die übrigen aber sich zur Kirche hinaus begeben sollten. Andere melden, daß erst nachdem die '/z oder Ja gerufen hätten, er die Worte aussprach: »Gehet nnr heim, und es segne euch der Herr." Die Ausschüsse sagten ohnedieß auch bald hernach, daß Hinterfüßen, Buben und Noßknechte unter den Zuhörern gewesen wären. Daher versuchten es die Mediatoren einen andern Weg einzuschlagen. Sie versammelten sich den 11. August auf'm Ralhhause mit der großen Uukersuchmrgs, Commission, und die Vorgesetzten jeder Zunft sollten, nach erhaltenem Auftrag, ihnen ihre Zunftbrüder zuführen, damit ein jeder besonders vernommen werden könnte. Allein, als der Zug angegangen war, machte sich auf dem Wege, der eine nach dem andern heimlich fort, und kaum stellten sich, eins ins andre gerechnet, acht Bürger von jeder Zunft vor den Mediatoren. Kurz darauf erhielten die Ausschüsse einen andern Sieg. Die bisherige Unters», chungs Commission wurde aufgehoben, und eine andere von 2^ Personen niedergesetzt. Sie bestand aus den vier Häuptern, Stadt- und Rathschreiber, sechs Räthen, sechs Großräthen und sechs Ausschüssen. Darüber bezeugten die Mediatoren, am 13. August, ein großes Mißfallen. »Ihre Gegenwart sey unnütz. Sie wol- VI7. Band, R 2 S 3 xvn. Periode. 16^9—1691. len verreisen- Sie lassen die Folgen Gott und -er Zeit empfohlen seyn." Dennoch blieben sie ferner hier. Sie begehrten sogar den 1 ^. Angst die Mittheilung der Akten, auf welche die Entlassenen ihre Stellen hätten verlassen müssen, wie auch daß man diese alsdann vor den Richter weisen möchte. Sie sprachen wieder von der Mediation, und bestimmten als Gegenstände derselben, alle ihnen zugestellte Artikel. „Sie werden, sagten sie, beyde Parteyen anhören, und eine gütliche Ver. einbarung versuchen; sollte sie nicht erhältlich seyn, so werden sie sprechen; und wenn man diesen Entschluß nicht annehme, so wollen sie verreisen." Dieß bewog den großen Rath die Bürger wieder vernehmen zu lassen- Nun geschah es den 15. auf den Zünften, in Beyseyn der Vorgesetzten, und durch die Ausschüsse. Der Bericht siel im Rath, daß die Mehrheit der Zünfte erklärt hätte, damit zufrieden zs seyn- Es kamen aber Fatio und andere Ausschüsse vor den großen Rath, und eröffneten, daß, weil nun die Bürgerschaft zufrieden wäre, -er große Rath solches auch, durch eine Er- kanntniß bezeugen sollte. So bedürfe man keine Me- diation mehr. Diese unbegreifliche Auslegung des eingekommenen Berichts, soll billig befremden; es möchte denn auch dießmal ein Mißverstand auf den Zünften obgewaltet, oder die Vorgesetzten keinen achten Bericht abgestattet haben. So viel ist gewiß, daß man den 21. Äugst einen nochmaligen Versuch bey den Bürgern machte. Sie wurden nun auf eine andere Art befragt. XI!. Kap. Das Jahr 1691. 2.2A Es geschah Quartiersweise und von Haus zu Hause. Das Resultat war folgendes: ö86 nahmen die Media» krön an; 282 waren nicht zn Hause oder ließen sich verläugnen! 1^1 machten Vorbehalte/ und 23 ^ schlugen geradezu die Mediation ab. Man war aber nun nicht weiter gerückt als vorher, denn, wenn die Aus» schaffe die 282 Stimmen der Abwesenden für sich zahlten, so war die Mehrheit nm 71 Stimmen auf ihrer Seite. Der große Rath legte aber die Sache anders aus- Allein, bey dem ersten Versuch einer gütlichen mediatorischen Handlung, wo es um die Bürgerbestätigung der vom großen Rath angenommenen Vorschläge der Mediatoren zu thun war, zerschlug sich alles. Die Bürger liefen auseinander fort. Es hatte freylich der große Rath erkannt, daß seine Annahme nur Anzeigs. weise geschehen sollte. Allein, unerhört war es daß bey einem gütlichen, oder rechtlichen Vergleich, die eine Partey allein die Vorschläge der Vermittler annehmen, und die andern nur einen Zuhörer dieser Annahme abgeben sollte. Es erfolgten hierauf Auftritte. Die Aus- schüsse erhielten dennoch einen sogenannten Pacifications- Eid. Die Ablegung desselben wurde aber unterbrochen, und die Repräsentanten verreisten den 9 . September. Vorher hatten sie schon den 2. dem Rath schriftlich gemeldet, daß sie ihren Obrigkeiten alles was vorgefallen, berichten wollten, und daß sie dennoch ihre Sorgfalt für unsere Ruhe fortsetzen, und auf jeweiliges Begeh- R 2 260 XVII. Periode. 1649—1691. ren mit Hülfe, Rath und That, kraft eidgenössischer Bünde nicht abseyn würden, in der Erwartung aber, daß vordrist der hiesige Stand selbst sein Amt, und seine Obliegenheit zur Beybehaltung des obrigkeitlichen Gewalts und Ansehens vorkehren, und alle Möglichkeit dazu anwenden werde? Am Tage ihrer Abreise sagten sie einem der Ausschüsse, Johannes Müller, der nachgehends enthauptet wurde, frevmülhig: „Sie erkennen ihn für einen verständigen Mann. Sie glauben auch, daß seine Gedanken nicht auf Böses gestanden. Er werde aber sehen, wenn es zum Ende kommen soll, daß man nicht die, so rauben und plündern wollen, sondern die vornehmsten und verständigsten bey den Köpfen nehmen werde." Eine wichtige Frage bietet sich dar. Warum entfernten sich die Repräsentanten zu einer Zeit, wo Verwirrung und Gährung ehender zuzunehmen , als sich zu legen schienen? Vermieten sie, weil die Rolle müßiger Zuschauer ihres Auftrags unwürdig war, oder weil sie mit einem Theil der Raths« Versammlungen, gleichwie mit einem Theil der Bürger- schaft, höchst unzufrieden seyn mußten, oder weil sie durch den Eindruck, welche ihre Abreise bey manchem machen würde, die obrigkeitliche Partey zu vergrößern hofften, oder endlich weil sie Kenntniß von dem bevor« stehenden Ausgang der Dinge hatten, und allem Ver« dacht einiger unmittelbaren Einmischung bey strengen Vorkehrungen und Gerichtspstege, wie auch hingegen aller Dazwischcnkunst zur Milde und zur Begnadigung, 261 xil. Kap. Das Jahr i6si. ausweichen wollten? Allein die Quellen der Geschichte beantworten diese Fragen nicht. Uebrigcns verreiseten sie nicht so ganz uriverrichte- ter Dinge. Denn, wenn gleich in den ersten Wochen ihres Aufenthalts die Partey der Ausschüsse sich ver. stärkt hatte, so verminderte sie sich bald hernach. Die Abnahme ihres Einflusses zeigte sich bey mehrern Fällen. Es wurde den 16. Angst eine Art Aufstand oder Zusammenlauf wider Fatio in der kleinen Stadt erregt, über welchen er so wenig Genugthuung erhielt, daß seinen Widersachern in allgemeinen Ausdrücken gestattet wurde, den verdächtigen Personen den Eingang in ihre Stadt zu versperren. Der dortige Schultheiß, Bernard Burkhardt, war ein Verwandter von einigen Entlassenen. Den 22 . Angst gelang es zwar einem Theil der Ausschüsse, einen Tuchmann, Namens Joh. Ludwig Jselin den der Rath, als Schreiber eines H Seine Ehefrau zeichnete sich dabey alö eine tapfere Ehe, gattin aus. Sie gab ihrem Manne und seinen wacht- habenden Freunden Buffette und türkische Säbel. Sie bewaffnete sich mit zwey Pistolen, trat zum Fenster, und schrie den Vorbeygehenden aus vollem Halse: »ES geschehe ihrem Manne Nothzwang; er werde über sei- nen Brief Auskunft geben; Sechser hätten auch einen Brief, die Quelle des gegenwärtigen Unheils geschrieben; man sollte ihn mit diesen Sechsern eonfrontiren «. s. w. 262 xvii. Periode. 16L9—- 1691 . Briefes wider die Repräsentanten, und über die Nicht» annähme der Mediation, beyfangen lassen wollte, in seinem Hause zu bewachen, bis er sich pflichttg machen konnte. Allein er wurde ertappt, eingesetzt, besprochen, Harter gesetzt und gestraft, ohne daß irgend jemand sich regle, um ihn zu befreyen. Die Verwandten mußten beym Rath einkommen, und um Begnadigung bitten. Gleichfalls konnten es die Ausschüsse nicht hintertreiben, daß die Mediatoren vom großen Rath, schon den i7. Angst, ersucht wurden, über alle bisherige Verhandlungen ihr Gutachten einzugeben, worauf diese insonderheit die Zunft- und Volkswahlen der Oberst- zunftmeister, Meister und Sechser sehr tadelten, und nachgchends anriechen, die Erwählung der Sechser den Zunftbrüdern zurückzunehmen. Eben so wenig konnten es die Ausschüsse verhindern, daß die Sache der Entlassenen nicht betrieben wurde. Sie begingen sogar die Schwachheit eine Classtfication derselben vorzuschlagen, allem Anschein nach, in der Hoffnung die Bevbehaltung der Aolkswahlen desto leichter von den Repräsentanten zu erhalten. Sie sahen aber nicht ein, daß die bloße Möglichkeit, Leute, die nur von Rache und Umsturz der neuen Dinge sprachen, wiedereingesetzt zu sehen, manchen feigen oder furchtsamen Bürger von ihrer Partey nach und nach entfernen würde. Der große Rath faßte den 2. September einen förmlichen Schluß zu Gunsten der Entlassenen , die theils als supernumerarü angenommen, theils mit Anwartschaften getröstet, theils 26Z xii. Kap. Das Iahe 1691. für Aemterfähig erklärt, theils endlich nur für zwey Jahre von der Aemterfähigkeit ausgeschlossen werden sollten. Die Bürgerschaft wollte zwar den folgenden Tag die Anzeige davon, wie von andern Punkten, nicht einmal anhören; der Schluß blieb aber erkannt. Auch hatten die Ausschüsse ein wichtiges Hinderniß zu heben; es war die Fruchttheure, welche die von Seiten Oesterreichs sowohl als von Seiten Frankreichs verhängte Sperre veranlaßte. Die Ausschüsse sagten zwar, daß die Fruchtsperren ein angemachtes Spiel ihrer Feinde waren. Sie sprachen viel von Kornjuden, und verzeigten sogar den Bürgermeister Socin und andere Rathsglieder. Allein, nun fühlten ste erst ihre Schwäche, da aus der angestellten Untersuchung nichts gründliches herauskommen wollte. Sie strandeten gleichfalls bey einem andern Gegenstand, der mehr als einem am Herzen lag. Es betraf die Bezahlung, oder Vergütung der stark aufgelaufenen Unkosten so vieler Sitzungen auf den Zünften nnd Gesellschaftshausern, und anderer Vorkehrungen- Niemand wollte, oder konnte länger borgen. Zweymal begehrten die Ausschüsse die Vergütung des gehabten Aufwandes, und zweymal stellte man die Antwort aus- Endlich hatte die Abschwörung des erhaltenen Pacistcationseides einen doppelten Zweck, die Bestätigung der bewilligten Punkte, und die Sicherheit der Ausschüsse; und diese Abschwörung, es möge aus Mißverstand, oder durch geheime Ranke der schlauesten unter ihren Gegnern geschehen seyn, wurde am 8. Sep- 26L xvn. Periode. 1649— 16 S 1 . tember tumrrltuarrfch vorgenommen, und kaum von dem vierten Theil geleistet. Zu dem allem konnte einigen unter ihnen die Muthmaßung nicht entgehen, daß manchem Entlassenen oder Anhänger der ehevorigen Ver» fassung die unbedingte Annahme der Mediation, obschon aus weit andern Gründen, auch eigentlich, sowohl als ihnen, zuwider seyn mußte. In dergleichen Verfas- sungsgeschäften, wenn die Sachen einmal weit gckom- men sind, sprechen selten cidsgenösstsche Vermittler einer Partey alles durchaus ab; und die heftigsten von der Gsgenyartey wollten nicht nur alles abgesprochen haben, sondern auch Rache ausüben und strafen. z o. — 19. September. Die Abschwörung des Pacißcations- oder Versöh- nungs-Eides war nun der Zankapfel. Man stehet gemeiniglich im falschen Wahn, als wenn die Obrigkeit dieselbe aufrichtig gewünscht hakte, und man überlegt nicht, daß alle Klein-Basier, die schon gewonnen waren, solche abschlugen, und daß der Rath die Handlung der Eidesleistung durch die Ablesung einer Schrift anfangen ließ, welche bey naherm Nachdenken, nothwendig die Voltspartey aufbringen mußte, indem ße den Umsturz der ganzen Revolution vorbereitete. Es hatten nämlich den 5. September die Aus- schüsse unter anderm zwey Hauptbeaehren angebracht: Zum ersten, daß die bewilligten Neformatronspunkte, XII. Kap. Das Jahr 1691. 265 wie ste solche hießen, in rechter Form beurkundet, mit dem großen Jnsiegel verwahrt/ und der Bürgerschaft zugestellt werden möchten- Das zweyte Begehren war ein Pacificationseid und General'Amnestie. Letzteres wie man leicht einsteht/ sollte steh auf das erstere beziehen. Der Verstand war/ daß die Bürger gegen Ausstellung gedachter Urkunde/ steh zur Ruhe begeben/ und den bürgerlichen Gehorsam wieder leisten würden. Sogleich versprach der Rath die Ausfertigung der verlangten Urkunde. Allein dadurch/ wie man es weiter sehen wird, legte er nur den Ausschüssen eine Falle. Das Begehren des Versohnungseides und der allgemeinen Amnestie überwies er einer nähern Berathung, gab aber zu gleicher Zeit gute Hoffnung zur Willfahr. Schon den 7. wurden die Aufsätze der Versöhnungseide, und einer Vorrede zu denselben, nach gepflogener Unterredung mit den Repräsentanten und einigen Ausschüssen, dem großen Rath vorgelegt, und nach erfolgtet' Bestätigung desselben, einigen Ausschüssen wieder mitgetheilt, die noch von den Repräsentanten eine Clausel erhielten, welch? eine Art Gewährleistung von Seiten der Eidsgenossen- schaft abgab. Den gleichen Nachmittag versammelten die Vorgesetzten der Zünfte ihre Zunftbrüder, und zeigten ihnen an, daß der folgende Tag zur Abschwörung der Versöhmingseide, die ihnen vorläufig verlesen wurden, angesetzt worden wäre, und daß eine Rathsdeputation, in Begleitung der Mediatoren, den Eid abnehmen würde. Allem die Bürger faßten schon einigen 266 xvn. Periode. 16^9—1691. Argwohn. Sie begehrten die Reformationspunkte. Man ermähnte sie aber zur Ruhe, und betheuerte ihnen, daß sie solche schriftlich bestätiget und in bester Form beurkundet, über acht Tilge bekommen sollten. Nun gewann die morndrtge Handlung dadurch eine andere Gestalt. Der Paeisicationseid durch die Vorrede erläutert, Land den Bürgern solcher Gestalten die Hände, daß sie unmöglich, nach dessen Ablegung, ohne einen neuen Aufstand, auf die Herausgabe gedachter Urkunde hätten hoffen können. Die Ausschüsse hatten gewissermaßen wohl in die ihnen mitgetheilten Aufsätze einwilligen können, um sich zu rechtfertigen, und den Wunsch einer baldigen Wiederherstellung des obrigkeitlichen Ansehens zu beweisen; allein, es konnte nur in der Voraussetzung geschehen, daß die Bedingniß, nämlich die Ueberreichuug der beurkundeten Punkte, vorangehen würde. Daher ging, am folgenden 8. September, alles auf den Zünften in der größten Unordnung zu; und dieß mußte man erwarten. Schon auf der Spinnwetter - Zunft, mit welcher der Anfang, wie gewöhnlich, gemacht wurde, als der Rathschreiber die Eidesformel abschwören lassen wollte, lief der mehrere Theil davon weg. Es schwor kaum der vierte Theil der großen Stadt, und Niemand jenfeits- Man wurde überschrien; Drohungen ließen sich vernehmen; die einen fanden den Eid zu schwer; andere wollten, daß man das Geschäft des Kornhan- delS zuerst untersuchte. Ueberall ertönte das Geschrey: XII. Kap. Das Jahr. 1691. L67 „Man soll vor allem die erörterten Reformattonspunkte zustellen." Nun wurden denn im Laufe der Woche diese Punkte abgeschrieben. Der Rath ließ drey Exemplare verfertigen, und mit dem Stadt-Jnstegel bekräftigen: das eine war für das eidsgenössische Archiv zu Zürich, das andere für die Bürgerschaft, und das dritte für die hiesige Kanzley bestimmt- Diese Urkunde, welche ein zweytes Fundamentalgesetz abgeben sollte, war eine Sammlung von 178 Begehren oder Vortrügen der Aus- schüsse , und unter jedem derselben, fand sich die Antwort oder der Beschluß des großen Raths. 38 derselben betrafen die Oeeonomie 95 die Polizey °), 29 die Jusiitz , und 16 die Privilegien *). Sie wur. ') Zum Beyspiel, Nr. 37., daß die Herreu Häupter gleich andern den Zehenden von ihren Gütern gebP sollten. Erkannt: „Soll geschehen." ') Zum Beyspiel, Nr. 2 , daß künftigS in dem Kirchen- gebet der Bürger vor den Unterthanen gedacht werde. Erkannt: „Ist willfahrt." Z) Zum Beyspiel, Nr. 4. Die Titel der untern Gerichte zu schmählern, um den deßhalben entstehenden Hochmuth zu verhüten. Erkannt: »Der Titel gibt und nimmt der Sache nichts; und Host man auch nicht, daß deßwegen diese Herren hochmüthig werden sollen." 1) Z. B. Der erste Artikel verlangte, daß man, wie vor Zeiten, ohne Unterschied, die Fremden in unserer 268 xvn. Periode- 16^9—1691. den am nächsten Sonntag, den 13. September, den Zünften zugestellt, und darauf sollte zur Abschwörung des Pacisicationsetdes geschritten werden. Allein diese Handlung lief nicht so ab, wie man es meinen sollte. Manche, und insonderheit die Entlassenen, waren nicht erschienen. Der mehrere Theil der Anwesenden weigerte sich die Versöhnung zu beschwören, und unter denselben befanden sich GroKrathe und Ausschüsse. Die einen verlangten , daß die Entlassenen und ihre Verwandte vorher schwören sollten; andere fanden die Eidesformel zu stark, oder daß einige Neformationspunkte auf Schrauben gestellt wären; andere noch wünschten eine Abänderung in einem der Punkte über die Polizey. Wenn man bedenkt, wie sehr es den Häuptern der Volkspartey daran gelegen seyn mußte, daß dieser Tag wohl ablief, so kann man sich des Verdachts nicht enthalten, daß ein geheimer Einfluß diese Verwirrung wider den Hauptzweck der Bürger erregte. Schon der Umstand, daß die Entlassenen und ihre Verwandten nicht schwu- Stadt, für Schulden und andere dergleichen Anspre- chcn, sollte verarrestiren dürfen. Die Antwort war: „Dieses Privilegium ist eine schöne Freyheit, und soll freylich gehalten, aber, in Ertheilung der Arresten, die Sache ieweilen wohl beobachtet, und darin mit seiner guten Gewahrsame verfahren werden, damit nicht et» »van aus einem gar geringen Anlaß dem ganzen Stand pine große Ungelegenheit könnte zugezogen werden." XU. Kap. Das Jahr 1691. 269 rett/ bestätigte den Verdacht. Daß aber Großrathe und Ausschüsse zur Verwirrung beytrugen, beweiset nichts dawider, indem die Folgen der Kurzsichtigkeit, der Feilheit, des Leichtsinns und der Furcht dieses leicht erklären. Im Laufe der Woche war man übrigens damit beschäftigt, diejenigen, die den Eid nicht geleistet hatten, zur Abschwörung desselben anzuhalten, oder aufzuzeichnen, und da der nächste Sonntag, -er 20. September, das sogenannte Frohnfastengeboth war, so sollten die Ungehorsamen an diesem Tag zur Ablegung des Versöhnungseides aufgefordert werden. Den 20. und 21. September. Der Erfolg war von geringer Bedeutung. Wenige, besonders von der kleinen Stadt, bequemten sich dazu. Die übrigen sagten, sie hätten unlängst den Jahreid abgelegt, andere, man solle zuvor den Fruchthandel und anderes untersuchen. Dabey blieb es; und noch am gleichen Tage nahmen die Sachen eine unerwartete Wendung. Schon in der Nacht vom 19 . anf den 20. war der Anschlag gemacht worden, sich der Person des Fa- tio zu bemächtigen. Nur die Werkzeuge des Anschlags, worunter der mehrgedachle Herbster sich auszeichnete, werden in den hinterlassenen Berichten angegeben, dir Urheber aber nicht. Sie lassen sich aber leicht errathe». Es gehörte zum Plan, daß der Rath dem Ver- 27 V XVII. Periode. 1E—It) 95 . söhnungseide getreu zu seyn schien, und gleichsam vorn Volk selbst, dem Anschein nach, zur Strenge genöthi- get werden sollte. In gedachter Nacht hatten stch nämlich 20 bis Kleinbasler auf dem Blömlein, wo Fatio wohnte, versammelt, um ihn, wenn er bey früher Morgenszeit ausgehen sollte, heimlich wegzunehmen. Es schlug ih. nen aber fehl- In der folgenden Nacht, vom 20. auf den 21., hielten sie wieder Wacht, und zwar in größerer Anzahl, vor seinem Hause. Einer der Emlasse- nen, der Meister Brenner, war der Anführer. Ein Schrotgießee, ein Nagler, ein Weinschcnk und andere dieser Art standen unter ihm. In der Nachbarschaft wurde ihnen aus der Domprobstey reichlich zu essen und zu trinken gebracht. Am frühen Morgen schlugen sie Lernten. Der Rath versammelte stch. In der kleinen Stadt rührte man wieder die Trommel- Hierauf ließen die Kleinbasler durch einige der ihrigen den Rath Litten, den Fätio beyfängen zu lassen. Nach dem Rathsbuch gaben sie zur Ursache an, daß er, hinter- rücks der Bürgerschaft, den Pacificationseid begehrt hätte. Nach andern Berichten beschuldigten sie ihn an. derer Vergehen: er habe das Versprochene nicht gehal- ten; er habe von dem Kornhandel Wissenschaft gehabt, und die Sache nicht nach seiner Wicht untersuchen lassen. 271 Xi;. Kap. Das Jahr 1691. Hie Pflicht des Raths war vor allem diejenigen zu strafen, die ohne gesetzliche Erlaubniß Lermen zu zwey Malen geschlagen hatten. Er trug zwar jedermann auf/ sich zu erkundigen/ wer hinter der Sache stecken möchte/ und ließ den Kleinbaslern anzeige»/ alles bis auf wettere Erkanntniß anstehen zu lassen. Allein er fügte hinzu/ daß wenn jemand etwas zu klagen hätte/ er es an dem gebührenden Ort thun sollte. Bald erschienen wieder einige Bürger / die das Ansuchen / man möchte Fatio anhalten lasse»/ wiederholten. Der Rath ließ es dem Fatio anzeigen/ und begehrte eine Antwort von ihm- Fatio berief sich auf die Amnestie und den Versöhnungsetd / begehrte einen sslvum conöuctum , und begab sich auf das Rathhaus. Der Rath begnügte sich mit der Erkanntniß, daß wenn jemand über ihn oder andere/ etwas zu klagen haben möchte/ er sich an der Audienz anmelden sollte, und daß man darüber manniglich Recht verschaffen würde. Hierauf ging der Rath auseinander, und Fatio war noch auf'm Rathhause. Nun theilten sich die vor dem Rathhaufe versammelten Bürger. Die einen gingen zum Bürgermeister So ein, um auf die Beyfäügung des Fatio nochmals zu dringen. Die übrigen bewachten das Rathhaus, und da ihre Anzahl sich nach und nach vermehrte, suchten sie ihn im Rathhause auf, verfolgten ihn aus einem Saal in den andern, bis er sich ergeben, und selber antragen mußte, sich in eine Gefangenschaft zu begeben. Es geschah. Sein Schwa« 272 xvn. Periode- §62,9-1691. ger Conrad Mosis und einer seiner Freunde begleiteten ihn auf den Aeschemerthurm. In kurzer Zeit wurde dort von der Partey der Entlassenen eigenmächtig eine Wacht ausgestellt. Und so traten jetzt diejenigen, die vor einigen Monaten so viel vom obrigkeitlichen Ansehen verlauten ließen, eben dieses Ansehen mit Füßen- 2 2 . — 2 8 . S e ptem ber. Was in diesen sieben Tagen sich zutragen wird, kann der Leser von selbst erathen. Die Volkspartey versuchte zweymal den Fatio zu befreyen. Den Dienstag ( 22 .) Abends kamen -äo von denselben in dieser Absicht, auf dem Barfüßerplatz zusammen, allein die Gegenpartei) hatte 200 in der Domprobstey, die es verhinderten. Hierauf wurde Fatio auf die Gefangenschaft des Rheinthors gebracht, und von den Kleinbaslern bewacht. In der Nacht des Mittwochs auf den Donnerstag wiederholten aber seine Freunde den Versuch. Etliche hundert Bürger sollten sich nach und nach auf'm Barfüßerplatz versammeln, das Zeughaus einnehmen, die Zugänge zum Kornmarkt besetzen, die Rheinbrücke abdecken, die Hauptwache entwaffnen, einige Höfe stürmen, und während dem, das Gefängniß aufmachen. Johannes Müller wurde wider seinen Willen, auf vieles Zureden ihr Anführer. Allein, er beging den unbegreiflichen Fehler, daß er gegen Mitternacht, ehe gedachte Vorkehrungen getroffen 273 H. Kap. Das Jahr Ei. waren/ mit einigen Bürgern sich zum Bürgermeister Soein, der im Bette lag/ verfügte/ und zwar in der Hoffnung die freywillige Befreyung des Fatio auszuwirken. Als er nun/ auf die bekommene abschlägige Antwort/ sich wegbegcben hatte/ ließ So ein in aller Stille seine Collegen zu sich berufen/ und während sie alles zur Abwendung des Anschlags verabredeten/ eine Rathsversammlung anstellen. Der Rath war bald beysammen. Die Entlassenen/ die Vertrauten der obrigkeitlichen Partey/ die Universitatsangchörigen, die Stadtsoldatsn bezogen ihre angewiesenen Posten. Zwey Kanonen/ die zur Vorsorge immer unter der Raths" stube in Bereitschaft standen, wurden gegen den Kornmarkt herausgerückt. Es erging ein Aufruf an die Bürger. Man theilte unter dieselben Kennzeichen aus. Endlich sollte Landmiliz von den nächsten Dörfern einrücken, welcher Befehl doch nur nach Riehen zu rechter Zeit abgehen konnte. Diese Hülfe war aber überflüssig. Als Johannes Müller die verschiedenen Haust n seiner Partey ausgesandt hatte, um den unter ihnen verabredeten Anschlag auszuführen, fanden sie alles besetzt. Einige Schüsse wurden zwar gegenseitig losge- bräunt- Eine Kugel traf einen am Bein, die andern in die Mauern eines Hauses. ') Allein es hatte keine weitere Folgen; alles war in Zeit einiger Stundest ') Dieses Haus wird zum Hund genannt. VII. Band. S 27^ XVII. Periode. 1649—1691. vorbey, und Müller und andere mehr konnten ohne Widerstand eingesetzt werden. Indessen war ein Criminalprozeß wider Fatio schon angebahnt worden. Sechs ganz gemeine Bürger, die noch in einem Übeln Ruf standen, traten den Dienstag Morgen als seine Ankläger vor Rath auf; ste brachten an, daß seine Anhaltung auf Veranstaltung des mchrern Theils der Bürgerschaft geschehen sey, ste bathen, daß man ihn als einen obrigkeitlichen Gefangenen annehmen mochte, sie begehrten auf den folgenden Tag die Zusammcnbcrufung des großen Raths. Der Rath willigte in alles ein, und trug sogar den Gesellschaften der kleinen Stadt auf, ihre Angehörigen zu vernehmen, und alle einkommenden Anklagen wider Fatio, schriftlich und unterschrieben, vor den großen Rath bringen zu lassen. Auffallend muß es vorkommen, daß der Rath, der nach der Verkommniß und dem Inhalt des Pacistcationseides, die Criminal-Justitz, wie vor Zeiten, allein ausüben sollte, sich nun dieses Rechts in diesem Falle so leichter Dingen begab- Allein, es mußte ihm daran gelegen seyn, daß die Anzahl der Theilnehmer an dem gerichtlichen Mord vermehrt würde, daß man sich über die gewöhnlichen Formen hinaussetzte, und daß die Revolution, in Rücksicht des großen Raths selbst, als nicht beendiget angesehen werde. Den Mittwoch ward also großer Rath gehalten. Die vorgetragenen Klagpunkte gingen dahin, daß Fatio in man- 275 xn. Kap. Das Jahr i6si. chen Stücken, und besonders in Ansehung der begehrten witikührljchen Entlassungen, ohne Auftrag und Wissen der Bürge-schaft, gehandelt hätte. Ein günstiger Augenblick schien aber für Fatio hervorleuchten zu wollen. Einige Großräthe, die fich vermuthlich noch erinnerten, wie der große Rath von der bewaffneten Bürgerschaft, und nicht von Fatio allein, war mchrma- len eingesperrt worden, und wie die gleiche Bürgerschaft, nach den vorgegangenen Entlassungen, so wenig an Einwendungen dachte, daß ste die erledigten Stellen mit großer Ungeduld theils selber besetzte, theils durch den großen Rath besetzen ließ, einige Großräthe, sagen wir, brachten an, daß die Kleinrathe den Paei- stcationseid schwören sollten, und es mußte auch wirk- lich auf der Stelle geschehen. Allein, bald ließ dieser Eifer nach. Einer behielt sich die an ihm geschehenen Mißhandlungen vor, und der Vorbehalt wurde ange- nommen. Man schloß von der Versammlung aus, alle neulich Erwählte, die Ausschüsse gewesen waren. ' Und anstatt der gewöhnlichen Examinatoren, wurde eine Commission niedergesetzt von vier Rathsaliedern, mit Inbegriff des Stadtschreibers, der das Examen führen sollte, und von zwey Großrathen, und einigen von der Gemeinde , als Zuhörern. Den 25., am Freytag, um zwey Uhr wurde Fatio besprochen. Man hatte ihn vom Rheinthor auf den Eselthurm geführt, weil auf dem Rheinthor keine Werkzeuge zur Folter vorhanden S 2 276 xvn. Periode. 15^9—issi. waren. Gleich bey dieser ersten Besprechung mußte er sich auf den Folterstuhl setzen/ und der Stadtschreiber hob mit folgender Anrede an: „Unsern Gnädigen Herrn und Obern, ist das Scepter ihrer Regierung seit etwas Zeit her, durch Gotts- und Ehrvergessene Buben aus der Hand gerissen worden, also daß eine E. Bürger- schaft aus den Schranken der Parition geschritten ist. Du bist ihr Rädlinsführer, Instrument und Werkzeug gewesen. Du hattest das Regiment gänzlich zerrüttet, und über einen Haufen geworfen, wenn Gott es nicht geändert, und uns auf den heutigen Tag seiner Gnade Helle hätte scheinen lassen. Es hat eine E. Bürger- schaft der mehrern und mindern Stadt unterschiedliche Punkten wider dich eingegeben. Daher du auch, auf selbiger Anhalten, handfest gemacht worden bist, und Deputirte den Befehl bekommen haben, dich darüber zu examiniren. Man hofft, du werdest die Wahrheit sagen, und dein Herz räumen, damit man nicht, dem habenden schärfern Befehl nach, dich per wrmram dazu bringen müsse." Hierauf folgten fünfzig Haupt- fragstücke, und die Entwickelung derselben. Da der ganze Aufstand in lauter öffentlichen Handlungen bestanden, so konnte er nur in seinen Antworten theils die lächerliche Anklage der Eigenmächtigkeit ablehnen, theils sich minder oder mehr deutlich durch das Beyspiel der Großräthe, und die Aufforderungen 277 Xir. Kap. Das Jahr 1691. derselbe» und der Geistlichkeit entschuldigen '). Seine beste Antwort war diese. Als man ihn über die Privilegien befragte, welche er aus Familienschriften zu beweisen zu wollen stch rühmte/ erwiederte er: «Ich habe ja den Bürgern schöne Freyheiten zuwege gebracht. Ich glaube nicht/ daß an einem Orte in der Welt es schönere gäbe. Wer stch damit nicht begnügt/ ist derselben nicht werth." Von den Klagpunkten verdient aber jener bemerkt zn werden / daß er sich einst verlauten lassen/ es grause ihm jedesmal/ da er in den Zusammenkünften der Ausschüsse/ die Schuhmacher um ihre Meinung befragen müsse. Dieser Klagpunkt wurde ihm auch vorgehalten. Uebrigens ließ ihm die Commission den Scharfrichter an die Seite stellen / und ihn nachgehends in eine härtere Gefangenschaft als die vorige / in den sogehetße- nen Henkersthurm bringen. Umsonst berief er sich auf die beschworne Amnestie. Man wollte die Haupttriebräder von ihm wissen. Den folgenden Morgen (Sonnabend) / wurde das Verhör dem großen Rath vorgelegt/ der zwey von den heftigsten Entlassenen / Christoph Burk- hard und Balthasar Burkhard abholen ließ/ und ihnen Sitz und Stimme gab / weil / meldete die Erkanntniß/ es um eine hochwichtige Standessache zu thun wäre/ MS er auf eine der geschehenen Fragen geantwortet hatte: Vox Vopuii vox Del; erwiederte einer der Examinatoren : Vox koxuli vox viaboti. 278 XVII. Periode. 16^9—i6yi. und man dieser beyden Herren ante Lonsilin hoch von nölben hatte. Nach einer Berathung von mehrern Stunden wurde er zwar als Friedensstörer und Räd- linsführer schon erklärt; man befahl aber ein zweites Verhör, und ließ mehrere Bürger beyfängen. Er wurde sogleich besprochen, und auf der Folter zweymal geschlagen, das erste Mal ohne Gewicht und das zweyte Mal mit Gewicht aufgezogen '). Um drey Uhr war der große Rath schon wieder versammelt, und er ließ diese zweyte Besprechung ablesen. Er wollte eine dritte sogleich erkennen, stand aber, auf gemachte Vorstellungen -er Examinatoren, davon ab. Er gab ihnen hierauf den Auftrag den Johannes Müller, wie auch des Fatio's Schwager Johann Conrad Mosis, zu besprechen, und alles auf den folgenden Morgen, nach der Predigt, vorzulegen. Es geschah. Müller berief sich auf den Oberstpfarrer, der öffentlich gepredigt hätte, --daß wenn ein Feuer aufgehe, jedermann löschen solle." Mosis fiel auf die Knie nieder, und bemerkte , daß mancher, der im Rath säße, sich auch *) Nach Petri'S Bericht (Basel Babel p. 78.) schalten ihn die Examinatoren bald einen Teufel; bald einen Höllenhund. Sie sollen sogar dem Henker inS Amt gegriffen, und durch höchst schmerzhafte ^unssationes (Zerquetschungen) den Fatio am Seil noch mehr ge- peiniget haben. Er ist nicht der einzige, der diesen Umstand erwähnte. 279 xis. Kap- Das Jahr 1691. unterschrieben hätte, mit Gut und Blut für einen Mann zu stehen. Der große Rath wurde denn am folgenden Tag, an einem Sonntag, nach der Morgenpredigt, versammelt. Mehrere weigerten steh an diesem Tage, zu einem Endurtheil zu helfen. Der Oberst Emanuel Fäsch und der Hauptmann Christoph Jmhof bezeugten, daß selbst aufm Schlachtfelde nie Blurgerichte an einem Sonntag gehalten würden, und daß die Türken und Heiden an ihren Feyertagen kein Tovesurtheil sprächen. Sie fanden aber kein Gehör. Es scheu t daß die Machthaber entweder Bewegungen besorgten, oder eine Dazwischenkunft, eine Fürbitte von Seiten -er Mediatoren befürchteten. Man darf nicht vermuthen, -aß eine solche Uebereilung aus gierigem Blutdurst entsprang. Fatio, Müller und Mosis wurden zum Tode ver- urthcilt, und den folgenden Morgen schon, ohne Bestätigung des gewöhnlichen Stuhlgerichts, aus ihren Gefängnissen mit Trommel und Pfeiffen abgeholt, und, nicht auf die gewöhnliche Richtstatt, sondern auf den Kornmarkt, wo ein Gerüst aufgerichtet war, und vor das Rathhaus, wo die Räthe an den Fenstern standen, geführt. Dort empfingen fie durch des Scharfrichters Schwerdt den Todesstreich. Fatio's Kopf wurde aber an einer eisernen Stange, oberhalb dem Uhrwerk des Rheinthors ausgesteckt Mosis ge« ?) Petri erzählt in seinem Basel Babel (p- 79.) daß ein abgesetzter RathSherr mit diesem Kopf, wie mit S80 XVII. Periode. 16 - 49 — 1691 . riech vor seiner Hinrichtung in eine Art Raserey. Die zwey andern aber erregten durch ihre gelassene Ergebenheit ein allgemeines Bedauern, und heiße Thränen sahe man fließen / als Fatio die Richtbühne bestieg. 2V. September — 3 t. December. Die Stadtthore blieben einige Tage lang verschlossen/ und Todesstille herrschte in der ganzen Stadt, Die getroffenen Stcherheits Anstalten wurden lange fort- gesetzt / und die Garnison vermehrt. Eine Menge Stcaf- urtheile fällte während dessen der große Rath. Er erkannte Geldstrafen von ioo Pfund bis 800 Rcichstha- lern/ Verwirkung des Bürgerrechts/ Landesverweisungen auf einige Jahre, Hausarreste von 6 Monaten bis vier Jahre, Galeeren-, Zuchthaus- und Schellenwerk- strafen, Entsetzungen, seyerliche Abbitten, Untersagung Der öffentlichen Oerter, Verboth das obere Gewehr zu tragen, Ehr- und Wehrlos-Erklärung und so wei» einem blutigen Ballen, auf der Rheinbrücke gespielt hätte. Andere hätten dem Kopf so viele Tritte gegeben , daß die Augen heraus zu stehen kamen. Sie wa. ren auch sehr bemüht gewesen, daS Haupt so stecken zu lassen, daß eü nicht gegen den Himmel schauen sollte; worauf der Scharfrichter ihnen sagen müssen: „Sie mochten es selber stecken, wie sie cü haben wollten." In den sechsziger Jahren dieses Jahrhunderts wurde in einer Nacht und in Geheim dieser Kopf abgenommen, und verwehet. XII. Kap. Das Jahr 1691 . 281 ter. Bey den feyerlichen Abbitten, die tm gesessenen großen Rath geschahen, mußte der Supvlikant das linke Knie vor den Häuptern und Kleturäthen biegen. Die Weiber wurden auch nicht vergessen. Es wäre stadtkundig, meldete eine Erkanntniß, daß ste zu den Unruhen das meiste beygetragen, und an allen Orten und Enden unverantwortliche, Gotts- und Ehrvergessene Reden getrieben hätten- Es wurde ihnen von Haus zu Haus angezeigt, ihre Mäuler im Zaum zu halten, und vor Zorn bekam eine derselben gefährliche Gichter- Die Räthe glichen mutwilligen Knaben, die wehrlose Geschöpfe so gerne quälen und plagen. Am 14 . Oktober wurden die Protokolle der Ausschüsse auf dem sogenannten heißen Stein ') durch den Scharfrichter verbrannt. Die meisten Ausschüsse, die in den kleinen oder großen Rathe waren befördert worden, bekamen ihre Entlassung. Sonderbar stet aber die wider Johannes Debary ergangene Erkanntniß aus. »Meine Gnädigen Herren, sagte ste, behalten sich wider ihn das obrigkeitliche Ressentiment vor." Er hatte den Ausschüssen Gelder vorgeschossen. Zu seinem Glück befand er steh, wo Fatio angehalten wurde, wegen seines Tuchhandels auf der Frankfurter Messe. Im No- *) Vor dem Rathhause, unweit des KornmarktS-Brun« nenS. Der Ort soll, seit der bösen Faßnacht von 1Z76 da iz Personen dort hingerichtet wurden, also genannt worden seyn, 282 xvil. Periode 16^9—1691. vember Monat, den wurden, außer einem einzigen, die wahrend der Revolution entlassenen Standesglieder entweder in die erledigten Stellen eingesetzt, oder mit Anwartschaften, oder Diensten getröstet, oder durch ein sogenanntes Alterniern also wieder befördert, daß sie von sechs zu sechs Monaten mit denjenigen abwechselten, die ihre Stellen erhalten hatten- Lange beunruhigte aber Petri den Rath, der ihn als ersten Geschäftsträger der Bürgerschaft nachdrücklich strafen wollte, um so viel mehr, da er der erste war, der die Ernennung der Ausschüsse vorschlug. Er hatte sich entfernt. Für ihn verwendeten sich vergeblich: Zürich, die übrigen evangelischen Orte, der kaiserliche Minister, und der holländische Gesandte. Er wurde in contumaciam zum Tode verurtheilt. Bald darauf gab er seinen Basel Bähe l, eine Schmähschrift, heraus, die den Rath höchst aufbrachte. Sie wurde im Nathsbuch ein gottloses, leichtfertiges und verfluchtes Traktatlein, und er selbst ein Laster- Lotter- und Schandbuben genannt- Petri's Bild wurde durch die Stadt geschleift und an den Galgen gehenkt; seine Nachkommen aber von männlicher Abstammung zu ewigen Zeiten von allen Aemtern ausgeschlossen. Bey allem dem getraute man sich noch nicht, die an die Bürgerschaft geschehenen Abtretungen zu widerrufen, und es wurde sogar den 20. November förmlich erkannt, daß die erledigten Sechserstellen auf die Art ergänzt werden sollten, wie man es bewilliget hatte. Doch wurde auf eine indirekte Weise der Widerruf jener xir. Kap. Das Jahr 1691. 233 Abtretungen vorbereitet, ober wirklich vollbracht. Als, am 21. März -es folgenden Jahres, nachdem Tags vorher eine Art Amnestie war kund gemacht worden, der große Rath Abschriften von der Verkommniß ohne der bürgerlich-n Punkte zu gedenken, allen Zünften abgeben ließ, wodurch er, indem er die Rechte der Bürger mit Stillschweigen überging, seine eigene Gewalt vor dem kleinen Rath sicher stellte- So endigten sich jene Unruhen, welche man seither das ein und neunziger Wesen nannte. Der Oberstpfarrer Klingler von Zürich drückte sich nachgehends über dieselben , in einem von ihm herausgegebenen Buch, also aus: „Wie ist es nicht eine Zeit Her so mißlich gestanden um die mitverbündete Stadt Basel, in welcher eine landesverderbliche Verwirrung und Aufstand der Untern wider die Obern steh ereignete? Nur, weil man die von Gott empfangene obrigkeitliche Autorität so hoch gesponnen, und weil etliche wenige allein regieren, und das gemeine Gut unter sich allein zertheilen wollten." Unser Rath begehrte von Zürich eine Satiöfaction. Zürich antwortete: »Er stelle der Reflexion des hiesigen Standes anheim, ob nicht ein solches vielmehr die Aufsuchung und Begierde dieses Buchs in und außer Landes verursachen würde, als wenn man hingegen den darin enthaltenen Begriff mit dem Buche liegen und unbeachtet verbleiben ließe." Allein unser Rath hatte keine Ruhe, bis Zürich wenigstens die Abänderung gedachter Stelle, durch den Druck besonderer Bogen, angeboren hatte. 284 XVII. Periode. 1649—1691. Drey zehntes Kapitel. Gesetzgebung u. f. w. 1648 den 12 . Iuly erkannte der Rath, daß kein Welscher mehr, Bürgerrechts halben, angehört werden sollte. Diese Verordnung wurde aus Anlaß eines Re- fugianten, eines Goldarbeiters von Maria - K>rch, Namens Pierre Villomet, erneuert. Er versprach nur mit Gold, und nicht mit Silber zu arbeiten; wurde doch abgewiesen. 1649 den 18. Juny, erging ein Gesetz über die Auswanderungen der Unterthanen. Einer von Prat- teln wollte im Marggräsischen, zu Buckingen, ein Gut kaufen, und sich dort niederlassen. Der Rath schlug ihm Manumission und Abschied ab, und befahl den Landvögten ( 26 . May) keine Fürbittschreiben wegen Manumissionen der Unterthanen künftigs zu ertheilen. 1651. Der Xlllr. Rath hatte kein Protokoll, und gab seine Rathschläge nicht schriftlich ein, sondern der neue Bürgermeisier eröffnete mündlich im Rath das Befinden der XIII. Am 3. December erkannte der Rath, daß der Stadtschreiber ein Protokoll über der Herren XU!. Rathschläge führen sollte. 165-4 ( 16 . December). Ein Bürger zeigte an, daß seine 24jährige Tochter, die sich hievor etwas Zeit zu Buren, solothurner Gebiets, im Pabstthum aufgehalten hatte, jetzt vom leidigen Satan eben hart und 286 XIII. Kap. Gesetzgebung u. s w- heftig geplagt und angefochten werde- Er bat deswegen um die Aufnahme derselben in den Spital/ und erhielt es. 1666 (16. Juny). Kein Rathsglied soll zum Bürgen angenommen werden, eben so wenig, als ein Schaffner, der selber Bürgen haben muß. 1662 (6. August). Es wurde eingezogen, ob nicht etwas Ordnung zu machen wäre, daß die Unterthanen nicht von ihren Creditoren überstoßen würden. Die Auflösung einer solchen Frage ist wohl eine der schwersten Aufgaben des Civilrechts. Daher wurde auch die Beantwortung ausgestellt, um sich mit Gelegenheit darüber zu berathschlagen. 1666 ( 19 . April). Ueber die Verletzung des Herings wurde eingezogen: »Weil er leider schlechtlich ob- servirt wird, und bald kein ehrlicher Rathsfreund im Rath mehr freymüthig reden darf, sondern, wie bereits mehrern widerfahren ist, Verweise gewärtig seyn muß, so sollte man, um Gottes Willen, auf rechtschaffenes Einsehen bedacht seyn." Erst zwey Monate später wurde dieser Einzug berathen. Man ließ es bey der Ordnung, und der Drohung, die tran8§ressores mit Ernst abzustrafen, bewenden. 1666 (16. May). »Wenn Unterthanen über die Landvögte zu klagen haben, so sollen sie angehört, und dem Landvogt auch dazu gebothen werden." — Am 286 xvn. Periode. 16-49—1691. 17. December wurde die Jahrrechnung vor dem Rath abgelesen; welches seit 1615 nicht geschehen war. Im gleichen Jahr bestimmte der Rath die Fälle des Ausstandes, und seine Bestimmungen sind, was wir das Abtritts - Täfelein nennen. »Ordnung, wie man im Nach und Gericht der Stadt Basel, Verwandtniß und Freundschaft halben auStre. ten soll. Der Vater wegen seines Sohns. Der Sohn wegen seines Vaters. Der Schwätzer wegen seines Tochtermanns. Ein Tochtermann wegen seines Schwätzers. Ein Brsder gegen den andern. Schweiger, die dermaßen Schwager sind, da zween zwo Schwestern . oder einer des andern Schwester hat. Zweyer Bruder oder zweer Schwestern Söhne. Wo einer mit des andern Frau Geschwisterkind, oder beyder Eheweiber Geschwisterkinder sind. Zween Kegenschwäger gegen einander, oder da eintwederö Eheweib mit dem andern rechte Eegcnschwieger ist. Großvaters und Großmutter Bruder oder Schw-stermann, gegen ihrer oder ihrer Weiber Bruders oder Echwesters Großsöhne und Großtochtermänner, und diese hinwie- denn» gegen sie. Wie nahe sonst einer dem andern verwandt ist, soll er sitzen bleiben. 1668. Von allen Strafgeldern so die Landvögte bezogen, wurde der Antheil des Staats auf das Drittel bestimmt. Vorher blieb für die Oberbeamtcn alles ««verrechnet, was unter zehen Pfund war. Xl!l. Kap. Gesetzgebung u- s. w- 287 Die Landvogtey des Schlosses Ramstein, die nur zwey Dörfer, Bretzweil und Lauweil unter sich hatte, wurde aufgehoben, und anfangs zum Amt Liestal, dann aber, im I- 1673, zum Amt Wallenburg geschlagen. 1669. Rücksichtlich der Frage, ob Kinder über die künftige Nachlaffenschaft der Eltern Vertrage errich. ten, und dann auf dieselbe verzichten können, bestätigte der Rath ein juridisches Gutachten, so die Frage verneinte. „In Frankreich und in Sachsen, schrieben die Verfasser desselben, hatten zwar dergleichen Vertrage volle Kraft. Allein es stehe nichts dergleichen in unsern Statuten, noch in den Gewohnheiten. Wenn etwas in den Statuten fehlt, so müsse das gemeine Recht zur Regel dienen Nun seyen nach den römisch-kaiserlichen Rechten dergleichen R-enunciauones der Kinder auf die Verlassenschaft ihrer noch lebenden Eltern nichtig und ungültig. Sollte man andere Grundsätze annehmen, so könnten Eltern durch ihr Ansehen den Grundsatz der Gleichheit im Erben umgehen; oder un- bedachtsame, verschwenderische Kinder sich ganz zu Grunde richten. AioL ia Ltatuto sst onii88iim remsnere äebst 8uk» 6i8xo8itione zui -18 oommiinib. Warum meldeten denn einst die Juristen, über die obrigkeitlich bestätigten Adoptionen, daß solche kein Bürgerrecht ertheilten? 238 XVII. Periode. I62t9—I69i. '1672. Ein Stadtbürger/ der von Unterthanen erbte, zahlte für den Abzug fünf vom Hundert (statt zchen). 1673 (15. Februar.) Das Wein-Umgeld ausm Lande wurde erhöhet. Wer beym Maaß auszapfte, wußte, wie schon seit langem in der Stadt üblich war, die fünfte Maaß entrichten, d. i. von dem Saum 18 Maaß. Die Tavernen Wirthe aber wußten, außer dem, die bisher gewohnten 6 Maaß, in allem folglich 22 t Maaß vom Saum, abführen; welches alles übri. gens noch heut zu Tage bestehet. (5. April.) Ein Unterthan, der Stadtbürger wurde, bezahlte den Abzug von seinem besitzenden Der» mögen. ( 21 . Nov.) Die Bodenzinse verjähren nicht, wenn auch eine Auskündung vorgegangen wäre. 1672 t (7. Nov.). «Edelleute, die hier Häuser kaufen, sollen solche, gleich andern Bürgern, vermachen." Dieß wurde den Junkern von Rothberg, von Ulm, von Rothberg-Wenzweiler, und Hannibal von Bären- frls angezeigt- Allein, letzterer erklärte, daß er sich zu keiner Wacht verstehen, und ehender auf ihn exequiren, und Pfänder auskragen lassen würde. Dennoch ließ er nun um einen Aufschub bitten, damit er in der bischöflichen Canzley nachschlagen könne, ob nicht die vier adeltchen Häuser, Reich, Eptingen, Bärenfels 289 XIII. Kap. Gesetzgebung u. s. w- und Schönau Hütens und Wachens frey wären. Der Rath ließ ihm bedeuten, »daß er, seinem Verühmen gemäß, diese Vefreyung beweisen, oder seine erkaufte Behausung wieder käuflich hingeben solle. Wenn er nicht das Haus inmittelst vermachen lasse, so soll er gewärtig seyn, daß der Rath ihm den Schutz gar aufsagen werde." Er fand aber nichts. Ueber die Appellationen, in Rechtshändeln von Bürgern gegen Bürger verordneten beyde Räthe im Jahr 1676 folgendes: „Nachdem unsre gnädigen Herrn und Obern, ein ehrsamer, wohlweiser Rath dieser Stadt, aus einem gewissen Anlaß, die nachfolgenden in reife Dcliberatio« gezogen: erstlich, ob nicht der untere Herr Richter, auf Begehren der hohen Obrigkeit, bevor ab wenn, wegen ausgefallener Sentenzen, Streit vorfiel, derselben Ursachen, Gründe, R.Ltionss und Motiven einzugeben, und also der ergangenen Urtheile halben, Rede und Antwort zu geben schuldig seyn solle. Darnach , ob nicht ein Bürger, welcher am Stadtgericht durch das Endurcheil lädirt zu seyn vermeinte, und solches augenscheinlich, klar und offenbar dociren wollte, seine Zuflucht zu der hohen Obrigkeit nehmen, derselben seine Noth und Anliegen klagen, und bey Jhro ferneres Recht suchen könne: haben darüber hocher- meldte unsre gnädigen Herren in beyden Räthen einhellig erkannt, daß bevordrist beyde ehrsame Stadtgerichte hiediß- und jenseits Rheins, als von der hohen Obrigkeit, und an dero Stall und Stelle subdelegirte Unterrichtet, derselben, auf ihr jeweiliges Begehren, die K«Uones und Motiven ihrer VII. Band. T 290 XVII. Periode. 16Ä—1691. aussprechenden Urtheile und Erkanntnisse zu eröffnen, auch darum Rede und Antwort zu geben, schuldig und verbunden sind; zumal einem Bürger/ der augenscheinlich klar und offenvar zeigen will/ daß idm an dem crganqencn Unheil ungürUch geschehen ist / sich vor seiner Obrigkeit zu beklagen, und allda sein Recht serner zu docirc» unbenommen sey«/ ohne daß er dadurch gleich ohne Unterschied sein m bürgerte chen Eide zuwider gehandelt haben solle/ es wä,e denn Sache > daß sich darunter eine mutbivillige Trolerry / unrechtmäßiges Meinet, und Vcrichimpfung dcS Richters entdeckte und be vor thäte; in welchem Fall Ihro Gnaden, strenge, ehrsame Weisheiten dergleichen Leute / andern zum Esempel, hättigiiev abzustrafen nicht unterlassen würden. Und ist diese Erkarwtniß beyden Stadtgerichten, zu ihrem beste n Verhalt/ ;u inswuiren befohlen. Mittwochs den iZren Seplembris Anno 1676. Carizlev Basel. Dieß nannte man Revisionen. Hierüber wurde -rey Jahre später (1679 26. April) verfügt/ daß bey bewilligten Revisionen / außer den Schriften, die bereits dem Richter vorgelegt wurden, man weitere und neue Documente nicht annehmen könne, sondern solche, von hoher Obrigkeits wegen, zu weiterer Ventilirung und Erforderunq wiederum vor den untern Richter weisen solle. Ferner wurde festgesetzt, daß wer seinen Recurs und Zusiucht an den Rath nehmen wolle, er es innert den zwey nächsten Monaten thun solle. Allein das folgende Jahr (1680 i)i. July) erkannte der Rath, daß keine Revisionen mehr angenommen werden sollten. Zugleich ließ er aber den Gerichten beyder Städte zu- xm. Kap. Gesetzgebung u. s. w- 291 sprechen, vorsichtig, bedächtlich und dermaa- ßerr zu verfahren, daß Niemandem Unrecht geschehe. 1677 ( 12 . May). I» einem vom Rath eingeholten Gutachten eröffneten die Professoren in der Theologie und die Pastoren, die hiesigen Grundsätze über die Einsegnung der Ehen, und zwar bey folgendem Anlaß. Eine hiesige Wittwe hatte vor dem Hinscheid ihres Mannes mit einem Bürger in Ehebruch gelebt, und sogar ein Kind erzeugt. Beyde wurden in -er Folge im Münsterthal (bischöflichem Gebiet) mit einander getrauet. Diese vorgebuhlte, ehebrecherische Ehe setzte den Rath, wegen der erfolgten Einsegnung, in Verlegenheit. Die Theologen riechen an, die Ehe für null und nichtig zu erklären, welches der Rath bestätigte : „Die Ehe, schrieben sie, sey kein Sakrament; die priesterliche Einsegnung mache keine Ehe; sie sey auch kein wesentliches Stück der Ehe '); sie sey nur ein heiliger, nützlicher Gebrauch, wodurch rechtmäßige Ehen offenbar gemacht, bestätiget, inaugcrirt, und dem lieben Gott durch das Gebeth und den Segen empfohlen werden." Manche Einwendungen, die man aus dem alten Testament entlehnen konnte, widerlegte der Verfasser des Gutachtens, Professor und Anttstes Peter ') Xo» esi ritz esseini» vonsuZÜ, T 3 292 xvn. Periode. 1 649 —1691. Werenfels also: „Gott habe diese Sachen zwar nicht gebilltget, aber doch tolertrk, und den Erzvatern aus Gnade vergoldn. Es war die Zeit der göttlichen To- lera z und Geduld, die Zeit der Unwissenheit." 1677 (23. Juny). Es wurde eingezogen, daß, zum großen Schaden der Gottshäuser, die Briefe r der Ma- zu Basel >ten. Von >ickt/hat theologi- H t e r o n t m u s geboren 1669. Er war Pharmaceut. Seine Abftämmlinge haben Handlung getrieben/ und Aemter bekleidet. Sein Sohn ? ? ? - ? Nikolaus geb. 1704. Stiftete eine schöne Sammlung von Naturalien, mit den dahin einschlagenden Büchern ' welche sein SobnH teronimus geb. 1745. reichlich vermehrte. Nikolaus B er tt oir l l i, Kaufmann und Beysitzer des Gerichts/ geb- 1623, gestorb. i7os. (Von ih,.: stammen die großen Mathematiker dieses Namens.) Iakoö Zed. 1654. gestorb. 1705. Er war eigentlich ein Geistlicher. Er hatte zum Wahlspruch angenommen : invito xstre s!- Ucrs verso. Worte, die Phae- ron von Phöbus seinem Vater sagte. Auf seinem Leichenstein ließ er eine I-inea spiralis lo- xailtiimicL, in einem Zirkel eingeschlossen, einhauen, mit der Beyfchrist: eaäem mutatL resur^o. Sein Sohn Nikolaus war ein Maler u. wurde Raths. Herr. Johannes geb. 1667. gestorb. 1748. Er war Doktor in der Arzney- kunde, und von 1695 bis 1705, Professor zu Groningen. Seine Sohne waren; - i> - Niko laus geb. 1695. gestorb. 1726 . Ein RechtS- gelehrter, der aber als Ma- thematik.nach Petersburgberufen wurde, wo er starb. Daniel geb. zu Grö' ningeni700. gest. zu Basel 1782. Er war Doktor der Arzneikunde, wurde aber als Mathematiker in Petersburg 8 Jahr lang angestellt. Johannes geb. 1710. gestorb. 1790. BeiderNcch- ten Dokt. Bey ihm starbkisu- pertuis.JmJ. 1748. tauschte er als Profess. d.Wohlreden- heit seinLehr- stuhlgegenden der Mathematik mit Proses. Ramspeck. Sein ältester Sohn Nikolaus Ein Kaufmann und Mitglied des Kleinen Raths. Sein Sohn ? ? ? ? t» ? ? Nikolaus geb. 1687. gest. 1759. Beyder Rechten Doctor; wurde zu Padua Professor der Mathematik , und dann zu Basel Professor in den Rechten. Von seinem Bruder Benidickt, hat man eine Dissertation theologi- Jnhalts. Hteronimus geboren 1669. Er war Pharmaceut. Seine Abstämmlinge haben Handlung getrieben, und Aemter bekleidet. Sein Sohn - - - - Nikolaus geb. 1704. Stiftete eine schöne Sammlung von Naturalien, mit den dahin einschlagenden Büchern, welche sein SohnHteronimuS geb. 1745. reichlich vermehrte. Johann Beyder Rechten Doktor, wurde königli- cher Astronom in Berlin. L03 XI!. Kap. Universität he. Jselin, beyder Rechte Doktor; Johann Jacob Vuxs tvrf/ Theolog und Professor -er hebräischen Sprache, Carl Patin von Paris/ ein bekannter Arzt, der mehrere Werke/ vorzüglich über die Antiguitäten hinterließ/ hielt sich oft hier/ in den Jahren 1673, 1674 und 1675, auf/ und erhielt den Aufenthalt für- fremde Kupferstecher/ die ihm zur Herausgabe zweyer seiner Werke behülflich seyn sollten. Das eine dieser Werke hreß: 8uetoniu8 ex nrimismatibus I1Iu8tratu8, La^üess 1675. in - 4 °. ; das andere: 2uat,e8 rela- tion8 lÜ8torit ue8 autre8, vu aumoin« Hui l'elevent 8ur celles clont ^'si c^uel- pue eonnoissunes. De salut 6u peu^le m's pormis do prendre s Is plu- me toutos los mödsilles rsres. — O'etoit me procn- rer un petit trosor ssns dinrinnsr Is sien, et s'scizne- rir sur moi nne oNIizstion eteraelle. On / eonservo un roste precieux de Is couronne d'epino de notre seigneur ,1, O. O'est nn medecin, kort xslsnt Iromme et kort ssvsnt. II est KIs, petit-lils, et ^e crois srriöre petit - k,Is de medecin. 30Z XIV. Kap. Universität re. Sebastian Fasch ^), Vuxtorfb), Wettstein»), Bauhin und Vattier "). Zugleich thut er Erwähnung von Erasmus, Bonifaeius Am erb ach und Hollbein. Zu der Faeultät der Philosophie oder freyen Künste, gesellt sich füglich die Malerey. In dieser Kunst zeich- ^ II s oetts 6-lt>csur 6s sonverSLlion, yue les Oltscs ripjleluisnt Lutrspelis, so c>ui es 8'scsoilinlo6s x->s avsL cs <^u'or> 6it 6ss 8ui88S8. 2) IVIi'. Luxtork rspon6 6iZnslilsnt s I-» repilt^tion qus ^I>'. 8vn pess s'stait 3c>ii>8L, 6'stre Is z,Iu8 Il-lllils Uolu^ ms 6u IVIoncls es Ilsdi'eu. 81 IVIr. ^Vettstsin ssit rnit-iilt 6e tllsoloxis Hits Us I>sIIe8 Isttre8 , on peut 6>>s , la 8sit touts sil^ tisre. ^.u rssts s'k8t I'Iiomiiie 6u Nlon6s Is ^lus ovli^ xssnt. *°) l.s eelebts ?roke88eur IXIr. Lslil, in s'est killt s88er coimoitrs psr 8es 0ll Vtilge8 , 8iiil8 ^u'll 31t Ke8olil lcl 6e niol; SU8S1 ns lul kersi-^s xoiilt 6'eIvZs cjtl'sn Is ksissnt coilnoitrs poilr lin 6e8 p1u8 psÜ8 Il0iliille8 6u rnonäs j ciui irl'sliils, ciui sims raoil psi-s, st ^u> S8t siille 6s toute8 Ie8 persoiliieg 6' IlomlSlir. Air, Hsttlsi' ssit ^sut-stre rilitriilt 6s clioses üites r^us 8l>>88S kli sit^ilmr>i8 8Ü, st II s k^lt un koi-t doii U8LZS 6e8 3ili>ss8 c^u'il il 6s!lleur-s L?i»rl5 6i>ri8 lil soll-. ver8Stioil 6s xens 6ostes st il«itieulisreilicnt 6s lVIr. ^uste. VII. Band u Zoo xvii Periode. 16^9—1691. nete sich ein hiesiger Bürger Gregorius Brandmül. ler aus- Er lernte zu Paris unter Carl le Brun, und soll ihm in seinen Werken behülflich gewesen seyn. In der dortigen Academie gewann er dreymal den Preis. Er malte Historien und Portraite. In der Kap,,zinerkirche zu Darnach, unweit Basel, sieht man die Abnehmunq Christi vvm Kreuz, in lebensgroßen Figuren, von seiner Hand. Er starb im I. I 691 im 30. Lebensjahre. Füßli (in seinem Künstler Lexicon) fällt folgendes Urtheil über ihn: „Man steht in seiner Arbeit eine regelmäßige Zeichnung, wie auch eine leb» haste, kräftige, und doch zärtliche und dauerhafte Fär« bunq, mit welcher er das Nackte sehr natürlich nachahmte." Streitigkeiten mit der Universität. 1655. Die Universität durfte, ohne Erlaubniß des Raths, keine Verheyrathete zu akademischen Bürgern annehmen, und dennoch hatte die Regen; einen gewissen Doctor Obrecht als solchen anerkannt- Endlich zeigte der Rector einem der Häupter an, daß sie diesem Obrecht den Schutz zurückgenommen hatte. Der Rath erkannte (den 17. Oktober), daß man es nicht ungern vernommen habe; daß der Obrecht zur Zeit seines Ehestandes nicht mehr unter ihren Schutz gehörte, und daß sie künftigs keine dergleichen Personen, die eigenes Feuer und Licht gebrauchen, in ihre Ma- XVI. Kap. Universität re. 307 irikel aufnehmen/ sondern solche vor den Rath weisen sollen. 1657. 9. May. Der Rath hatte festgesetzt/ daß außer dem Oberstpfarrer/ kein Pfarrer zugleich Mit» glied der Regen; seyn könne. Dennoch hatte die Universität den Prediger zu St. Martin / Theodor Wol- leb neuer Dingen zum Regentialen erwählt. Die De» putaten bekamen den Auftrag/ Wolleb vor sich bescheiden zu lassen/ und von ihm ;u vernehmen, ob er diese Wahl angenommen habe. Seine Erklärung war, daß er den bey der Regen; gehübten Sitz und Aemter gebührend niedergelegt habe, und entschlossen sey, seinem Predigerdiensi einzig und allein abzuwarten- Man ließ es dabey bewenden, trug aber den Deputaten auf, den ^eLäemieis anzuzeigen, wie der Rath ein schlech' tes Gefallen trage, daß wider desselben Intention, Willen und Erkanntniß, sie den Hrn. Wolleb zu einem Regentialen erwählt hätten, da ihnen doch mehr als wohl bekannt sey, daß der Rath durchaus nicht haben, noch gestatten wolle, daß einige aus dem Ministerio, außer dem Antistes, in der Regen; seyn sollen- Die Deputate» sollen sie ferner vermahnen, daß den tis treulich nachgelebt werde, die der Universität im I. 1532 unter dem Recwrat des Doctor Oswald Bär, gegeben wurden, und worauf sie auch damals geschworen; daß auch der Rath mit widrigen ^ttsntLiüs und Vorschützung der schon 125 Jahre abolirten, alten Pri- U 2 308 xvn. Periode- 1 649 —1691. vilegren, künftigs verschont werde. Den 11. Juny wurde der Auftrag erneuert. Die Regen; soll keine weitere verdrießliche kLeienfter machen. Die Häupter seit Joh. Bavt- 1656 waren Joh- Rudolf Fäsch, Job. Rudolf Burkhardt, Joh. Rudolf Wellst ein und Hans Heinrich Falkner. 1665. ( 2 ^. Map.) Die Regen; verlangte die Handhabung der vorhandenen Reformations - Ordnung (über Sitten, Aufwand u. s. w), so viel es die ihrigen beträfe- Der Rath willigte ein, doch nur für so lange es ihm belieben werde, und dergestalten, daß sie diese Handhabung nur gegen ihre Angehörigen, derselben Weiber und Kinder, die noch in väterlicher Gewalt standen, und in deren Häuser wären, ausüben sollten- Der Dienstboten aber, auch der Handwerker, die mit Verfertigung verbotener Kleider '), der Ordnung zuwider handelten, sollten sie sich nicht annehmen; nicht weniger des Uebertischens an Hochzeiten und Nach- hochzeiten, des Auslaufens auf die Dörfer, und was sonst in der Ordnung bey fünfzig Gulden Strafe ver- Loten wäre. Auch der Confiscation der Borden sollten sie sich enthalten. ') ES will nicht sagen, daß Schneider zur Universität ge, hörten, sondern daß wenn die Regen; von ihren Auge- hörigen wegen verbotener KlcidungSart strafte, sie auch den Schneider strafen wollte, der solche Kleidung verfertiget hatte.. 309 XIV. Kap. Universität re. 1668 (20. May.) Zwey Studenten hatten des Nachts Ungebühren begangen, und wollten sich vor das Quartier nicht stellen. Zweymal wurden sie vor Rath geladen, und erschienen nicht. Der Rath ließ die 8tu- tuta, von >532 verlesen, und erkannte: „Soll ihnen zum dritten Mal wieder geboten werden, und woferne sie nicht erscheinen, alsdann mit Dienern oder Soldaten aus den Häusern genommen, und zur Haft gezogen werden." Zugleich setzte der Rath über die Universitätsangelegenheiten eine Commission nieder, um einige Ausschüsse von der Regenz aus'm Rathhanse naher anzuhören, und einen Bericht aozustatten. Es waren Hans Rudolph Surkhardt, Emanuel So ein, Johann Dausmann, Hans Heinrich Uebetin, und Johann Conrad Harder. Die Universität beschwerte sich über die Erkannt- niß vom 9. May 1657. und die im gleichen Sinne abgefaßte vom ro. Juny des nämlichen Jahres, durch welche sie an die Statuten von 1532. gewiesen wurden. Sie halten sich nicht an die Statura von i532. sondern an ihre alten Privilegien von 1-160. Die Commission gab dem Rath ein umständliches Gutachten unterm 22 . Äugst ein. Sie bemerkte darin, daß wenn im I- 1532. man den damaligen Professoren den Scepter, die Bücher und andere Sachen der ehemaligen Universität zustellte, man die Urkunden der Privilegien zurück behielt, und ihnen dagegen Statuta gab, die sie 210 xvii. Periode 16^9—1691. beschwören mußten. Bey diesem Anlaß theilten sie die Entdeckung mit, daß die ^Lkläermei, von geraumen Jahren her, den erkannten Eid nicht nur unterlassen, sondern gewisse ckuiumenlu unter sich eingeführt hatten , deren Inhalt niemals zur Kenntniß des Raths gelangte. In diesem oder in einem andern Gutachten, sagte die Commission, daß die Privilegien von Eo. in Zeiten des abergläubischen Pabstthums gegeben worden seyen. Hierauf erkannten beyde Rathe folgendes: „Es soll allerfordrist bey der den 10 . JMy 1657. ergan. genen Nathscrkanntniß sein »»geändertes Verbleiben haben, und soll dieselbe, samt den im Jahr 1532. der Universität gegebenen Statuten? auf welche damals Nector und Regen- jen einen leiblichen Eid geschworen, und was ihnen seither von Einem Ehrs. Rath gegeben und bewilliget worden, hie. mit nochmals eonfirmirt und bestätiget seyn. Das alte im Jahr i46o. der Universität gegebene, zur Zeit der Nefonna. tion im I. 1529. wiederum abgethane Privilegium soll aber, fürbas, und zu ewigen Zeiten abolirt und abgethan seyn und bleiben, Eine löbl. Universität soll bey höchster obrig. keitlicher Ungnade sich enthalten, solches (Privilegium von 146o) den nenerwähltrn Häuptern und Deputaten weiter zu insinuiren. Nicht weniger soll diese (die Universität) der. gleichen Insinuationen bey gleicher Ungnade von Niemanden annehmen '). Sodann sollen zum andern die Herren Depu. litten, mit den von der Universität verordneten Herrn, fer- ?) Wie z. B. vom BifM 311 xiv. Kap. Universität re- ntr freundliche Unterredung pflegen, die Juramentsformeln der Universität, ihrer Collegien, und andern in Original einsehen, mit Fleiß erdauern, und sowohl darüber, als über der Universität angeführte spezial Gravamiua, ingleichen dasjenige, so von Seiten unsrer gnädi en Herrn und Obern (beyder Räthe) dawider zu ahnden wäre, denselben rcmon- striren, und daraufhin beyden Räthen da- Befinden gründ- lich referiern? 1670 (10. Sept) Eine der ersten Fragen, die zur Sprache kamen,- war der Stand derjenigen, deren Väter zwar der Universität zugethan gewesen, doch keine Bürger waren. Der Grundsatz herrschte, daß wenn sie sich in die Ehe begeben, und in den Ltaturn xoUüeurn treten, sie dennoch für keine Bürger angesehen werden können, sie hätten denn das Bürgerrecht vom Rath erhalten Eine Ausnahme machte man für Job Buxtorf, den Buchhändler und seinen Bruder I. I. Buxtorf, Professor in der hebräischen Sprache, weil ihr Vater und ihr Großvater sich um unsre Stadt und Universität wohl verdient gemacht hatten, und denselben von großem Nutzen gewesen waren. In einem Gutachten der Universitäts»Commission vom 15 . Oktober, befindet sich der Vorschlag zu zwey Gesetzen, die der Rath annahm: « Die so von Altem her theils be» einer Zunft, für Zunflbrüder angenommen, theils zu Aemtern befördert worden, hiemit durch die Präscription ( Verjährung) für Bür- ger zu halten waren, sollen auf ihr Ansuchen hin, inS Bürgerrecht eingeschlossen werden. Die übrigen sind aber nicht Bürger. Weder tragende Aemter, noch die Jmmarricula- 312 xvn. Periode- 10^9—1691. tion ertheilen einiges Bürgerrecht , es hätte denn bey irgend einer Predicatur, Professur/ oder im Gymnassv/ einer sich vor andern so knndlich verdient gemacht/ daß der Rath veranlasse würde/ ihm das Bürgerrecht zu verehren/ oder an den Gebühren etwas nachzulassen / worinn aber der Rath offen Hand haben solle/ sich nach seinem obrigkeitlichen Wohlgefallen zu entschließen. Im gleichen Gutachten bemerkte die Commission/ daß zur Zeit -es Pabstthums die Academici nichts anders waren/ als Schirmsverwandte, die in der hohen Obrigkeit Schutz und sicheres Geleit aufgenommen waren. Zugleich führten sie das treffende Beyspiel des Professors Cridenweiß/ der/ als er im Jahr 1^85 sein Bürgerrecht erneuerte, versprechen mußte/ alles das zu leisten, was ein Bürger zu leisten psiichtig ist / auch sich der Schnlfreyheit nicht / sondern des Bürgerrechts zu gebrauchen ; worauf er wirklich den Bürger - und Zunfteid beschwor. Nach der Reformation und den Statuten von 1532. hätten die Academici / die von ihren Aeltern das Bürgerrecht nicht erblich hergebracht hatten, weder durch ihre bey der Universität getragenen Aemter, noch durch die Matrikel das Bürgerrecht erworben. Sie mußten es, auf ihr unterthäniges Bitten, vom Rath erlangen. So erhielten es im Jahr 1535. Sebastian Münster; im I 1504. Ulrich Koch für sich und seine fünf Söhne; im I. 1572. Adam von Vodenstein für sich und seine zwey Söhne, u. s. w. 313 Xiv. Kap- Universität rc- 1671. In diesem Jahre bestimmte der Rath durch fünf andere Erkanntnisse die nähern Verhältnisse der Universität. Den 10 . May wurde, auf Anrathm der Commission, folgender Eid vorgeschrieben. Eid, welchen Rector und Regenten, wie auch die übrigen Glieder der Universität, bey der jährlichen Einführung deS Rectors schwören müssen. Jbr werdet schwören, daß ihr unsern Herrn, dem Bürgermeister, dem Oberstzunftmeister und dem Rath, auch errcrn kecto,-; und Kexentiae, von des Raths wegen, getreu, hold, gehorsam und gegenwärtig seyn, unserm heiligen christ- lichen Glauben, wie wir den aus Gottes Wort erlernet, ge- flissen und eifrig, desgleichen unsrer Herren ausgegangene Reformation , lvisnriüt», Ordnungen und Erkanntnisse, wie die von denselben gegeben sind, oder künstögS gegeben werden, samt Bündnissen und Einungen getreulich halten; keine Rottirung noch Versammlung mit Jemanden mächen, auch verbotener Kriegsdienste auch müssigen, sondern mit der Stadt Lieb und Leid theilen; euer Umgeld und andere bürgerliche Pflichten (so fern ihr deren nicht absonderlich befreyet), wie selbige nunzumal entrichtet oder künftigs aufgesetzt werden, getreulich abstatten; euer Salz allhier in unserm Salzhause kaufen, und sonst anders Salz nicht gebrauchen; auch kein Mehl noch Brod, das hier nicht verumgeldet worden, von außen herein bringen; und falls ihr einigen Kauff thäten, oder jemanden sähen, mit Leuten, die nicht unsre Bürger wären, solches damit der Stadt ihr Pfundzoll, der sie hoch und theuer ankommen, nicht entzogen werde, jeweilen dem Schreiber im Kaufhause rügen ; zumal keine Kaufmannschaft noch Güter, so von fremden Orten her in unsre Stadt geführt werden, hinter euch nehmen, rroch behalten, sondern 31 -L XVII. Periode. 16^9—1691. dieselben ins Kaufhaus verschaffen , und euch deren nicht un. terziehen; in gerichtlichen Händeln vor Schultheißen und Gerichten dieß' und jeusertS Rheins > w e auch vor cuerm eonsistoi-io, je nachdem der Beklagte gesessen, Recht ge. den und nehmen, auch ben den Urtheilen, so alda ergehen, verbleiben und davon, gemeiner Stadt wohl hergebrachten Frcvheiten, Exemption und Herkommen zum Nachtheil, nicht ziehen , noch appclliren '); auch ehe und bevor ihr den ae. wöhnlichen Abzrgöeid geschworen und geleistet, euer Bürger, recht keineSweqeS verziehen, noch aufgeben: sodann daß ih-, die in der Negenz geordneten, nrcht allein dielen Eid jährlich schwören, sondern zugleich die übrigen löbl Univer- sttät Zugethanen, so Hauöväier und Bürger, oder sonst in okkeio sind, mit und neben euch; und da einer oder der andere, LeibeSindisposition, oder höchst unvermeidlicher Geschäfte halben, nicht zugegen wäre, denselben, so bald er wieder ausgehen, und zur Stelle sevn kann; nicht weniger wofern einer oder der andere aus euern Angehörigen, so diesen Eid zuvor nicht prästirt, sich in die Ehe begeben, den glöbald eb-nmäßlg über alle diese Puncten in leiblichen Eid nehmen, und insgemein , ihr alle insgesammt, und jeder an seinem Orte absonderlich, dieser Stadt Nutzen, Ehre und Frommen förde n, und ihren Schaden wenden wollet, alles getreulich, ehrbarljch und ohne Gefährde. Nach diesem Formular befahl der Rath, -aß bey flachster Einführung des neuen Nestors, in Gegenwart ') Dies beziehet sich nur, wie bekannt, auf fremde Ge- richtSstcllen. Daher, als in der Folge die Universität sich um das Recht sts »on gppeii3i>äo bewarb, sie sich nicht auf diese Eidesformel berief. 315 XIV. Kap. Universität rc- der Herren Deputaten, alle Universität^ - Verwandte, so Hausvater und Bürger, oder sonst in okkoio waren, schwören sollten. In -er Folge wäre die Gegen, wart der Deputaten nicht erforderlich. Die Prediger aufm Land würden diesen Eid nur einmal seine! pro 8omp6r, so lange sie draußen wären, leisten. Den 12. July war es um die Jnventationen zu thun. Der Rath bestätigte eine Erklärung von 162^, kraft welcher die Universität der verstorbenen ^eaäeini- eoruin Verlaffenschafken, wenn fremde Erben und keine liegende Güter vorhanden sind, inventiren möge- Sie soll aber auf den gebührenden Abzug vigtliren, und solchen aus Brett liefern; ferner dafür sorgen, daß die fremden Erben ihr beziehendes Erbe jedesmal auf Jahr und Tag verbürgen. Die Massen der Falliten, so hiesige Univerfitäts- Verwandte sind, sollen durch die Gerichtsämter besorgt werden. Doch mit der Erläuterung, daß, wenn zwischen den Creditoren, Erben, oder sonst jemand Streit vorfiele, welche gerichtlich ausgetragen werden müßten, diese vor dem Consistorio entschieden werden sollen. Ueber die Händel und Frevel erkannte der Rath am 27. December (I77i.) doch mit Vorbehalt ander- wärtiger beliebiger Verordnung, daß wenn ein Univer- sitäts-Verwandter die Wache oder Schildwache freventlich angreifen würde, dieses Vergehen ohne Mittel vor Herr Rath zur Bestrafung gebracht werden solle; gleich- 316 xvn. Periode. 16^9—1691. falls, wenn gegen Andere gefrevelt worden, und die Wundschau erklärt, daß die beygebrachten Streiche, oder Verwundung, eine Wuudthat sen. Die übrigen Handel sollen dem Richter des Delinquenten überwiesen und dort nach Befinden gestraft werden. Die Vor» Untersuchung soll aber durch der. H.,rv >ua:iii des Quartiers, nebst einem Quartisrherur, «nd zwey Verordneten der Regenz vorgenommen werden. Dieß hat man in der Folge Lliamdre ini^ai'tie gekannt. Am gleichen Tage (den 27 . December 1671.) wurde den Deputaten die JnspecUou über die Bibliothek aufgetragen, welches in den 2;d derselben eingerückt, und vor kurzem noch von drey Stadtschreibern, als Deputaten, beschworen wurde- Die Universitats» Commission hatte nämlich in diesem Jahre (1671.^ einen sehr abndungswürdigen Mißbrauch entdeckt, den die Professoren sich zu Schulden kommen lassen. Die ReF6ntirü68 hatten aus der ihnen anvertrauten Bibliothek verschiedene Bücher unter sich selbst verkäuflich hingegeben, unter dem Vorwande, sie befänden sich dort in mehrfacher Anzahl. Es wurde befohlen, den 27. December, daß die keZeniiales den Herren Deputaten eine ordentliche Svecification aller von ihnen verkauften Bücher, wie auch derjenigen, die sie noch weiter verkaufen möchten, schriftlich behandigen sollten, mit der Anzeige, wer solche gekauft und was von Stück zu Stück erlöset worden. Bey diesem Anlaß ließ der Z17 XIV. Kap. Universität rc. Rath ihnen anzeige»/ daß sie ihre tragenden prokessio- nes geflissentlich und fleißiger, als von etlichen bisher geschehen, versehen sollen. Sie werden dazu obrigkeitlich angemahnt. D>.n Herren Deputaten habe man anbefohlen, auf solches und alles andere, gefllssene Achtung zu geben, und im Fall verspübrender Saumlal oder anderer Mängel, es gegen sie, Amkshalben ;a ahnden, auch, wo von Nöthen, dem Räch gebührend zu berichten, nicht weniger in Speeie die Jnspection über die Bibliothek zu besorgen. Eine andere Beschwerde oder Grammen, so die Universität angebracht hatte, betraf die sogenannten vs- «Zueüones oder Processionen. Es widerfahre hierin, klagten sie, den ^eaäemiei», sonderlich bey Begräbnissen , ziemliche Beschimpfungen, indem bald Jedermann sich vor ihnen eindringe. Die Commission berührte in dem Gutachten vom 22. Äugst 1668. kaum diesen Artikel. Es scheint unter anderm, daß die Doc- toren, ob sie schon kein Amt bekleideten, den Vorrang vor den Gerichtsherrn verlangten. Im Gutachten vom 27. December 1671. sagte die Commission, und bestätigte der Rath: „ Anlangend die Deärmtionss und öffentlichen ?roee88ion68, weil, bey vorgehabter Neme- dirung der einer- und anderseits geklagten Jncogrui- täten, allerhand erhebliche Bedenklichkeiten sich ereignet, so wollen derowegen Jhro Weisheiten die Sache im bisherigen Stand ferner verbleiben lassen." 318 XVli. Periode. 16^<-—lüvi. Erst im Jahr 1683 (17. Febr ) auf einen Rath, schlag der XIII. und aus Veranlassung der Leichen- folge eines Standes-Hauptes verordnete der Rath folgendes : »Wenn in ei»er solchen öffentlichen veäucimn MGHrn. die Herrn Häupter, und Rath, samt der Canzley und den Bedienten, den Vorrang genommen haben; soll alsdann zwar löbl. Universität folgen, darunter aber allein, und mehr nicht, als der Hr- NaA- rüüeus lieetor, die Herren ?rol688ore8, Pfarrher- ren und Helfer, auch etwa» ein Fremder sich hier aufhaltender Doctor, gemeint seyn; und wenn diese Ret- hen, mit dem Pedellen und dem Notario der Universität, beschlossen ist, alsdann darauf die Gerichte von beyden Städten, wie sie aus den Hrn. der Rathe und der Gemeinde bestehen, samt ihren Amtleuten, imme- diate und complet nachfolgen. Im übrigen soll der bisher gehaltene Gebrauch, da bey der Hrn. Deputa. ten Begräbnissen die Zünfte vor der Universität, und bey der Hrn. Bestattung, die Univer- -täts - Verwandten vor den Zünften zu gehen pflegen, ferner beobachtet werden. Die Regierung begünstigt die Wissenschaf, ten und schönen Künste. Wenn die Regierung jenen Anmaßungen der Pro- fessoren, die nicht nur dem Lehramt nnbehülflich, sen- 31S xvi. Kap. Universität re. dern auch sogar hinderlich w -ren, ein Ziel setzte, so begünstigte sie hingegen die Wissenschaften und schönen Künste. Auf einen Vorschlag der Regenz stiftete der Rath im I. 1647. einen dritten Lehrstuhl in der theologischen Facultät, und übertrug denselben Johann Bux« torf, der zugleich die Professur der hebräischen Spra- He versah. Diese dritte Professur war zweyfach: die -er gemeinen Oerter, loLoium eomunium, oder Dogmatik, und die der bestrittenen Artikel, eontrLVLiLiarum, oder Polemik. Zwey Bürger hatten schon Vermächtnisse zu diesem Ende verordnet, ein Specirer, Günzer, vermachte tausend Pfund, und ein Kaufmann Gogel zweyhunderk Hier ist der Ort nicht zu untersuchen, ob eine Professur über die Polemik nicht zu Zänkereyen, Unein qkeit. Verketzerungssucht führe, und das verwegene Bestreben nach sich ziehe, über Sacken dogmatisch zu entscheiden, die zum Heil nicht gehören, oder die der Schöpfer unsrer Urtheilskraft überließ. Zu Folge der Wünsche der Regenz und nach dem gegebenen freywilligen Beyspiel des Pros. Christoph Fäsch, stiftete der Rath im I. 1659. einen Lehrstuhl für die Geschichte. Im I. 166t. kaufte der Rath für die Universität, die Bontfacius Amerbachische Sammlung von Büchern , Handschriften, Antiquitäten, Gemälden und an? 320 XVII Periode- 1649—1691. Lern Seltenheiten, für neuntausend Reichsthaler / woran die Regen; ein Drittel zahlte Die Verkäufer waren die Erben des Doctor Basilius Jselin- Einer der Tochtermänner des Bonifacius Amerbach war der Professor Ulrich Jselin. Im Jahr 1662. ( 9 . April) wurde das obrigkeitliche Gebäude/ die Mucke/ zur öffentlichen Bibliothek bestimmt. Man hätte gerne die Fruchtspeicher des Domkapitels/ unter der Linde/ dazu gekauft/ und zu diesem Ende wurden die Domherren/ die in Freyburg restdirten/ darüber sondirt; allein sie zeigten schlechten Willen dazu. Neun Jahre vorher hatte der Rath über die St. Ulrichs - Capelle Ueberschlage geben lassen/ und schon im I. 1649. (ö. Merz) bath die Regen;, man möchte ihr einen bequemern Platz als der bisherige im Untern CollegiuiN/ wegen bevorstehender großer Gefahr -es Einsturzes / verschaffen. Untersuchungen wurden angestellt/ aber damals ohne Erfolg. Eine siebente Classe im Gymnasium/ für einen besondern Unterricht in der lateinischen Sprache/ stiftete der Rath im I. 1666. Die Regen; hatte vorge- stellt/ daß die Jugend in dieser Sprache nicht hinlänglich geübt werde/ wodurch sie bey ihren künftigen Studien in den Facultäten merklichen Nachtheil verspühre. *) Nach den ranricsk: p. 122. bezahlte der Rath 8000 Thaler / und die Universität nur 1000 da; au. 321 xrv. Kap. Universität rc. Der verstorbene Bürgermeister Skippel habe zu diesem Behuf isoo fl. vermacht/ und eben soviel, nebst einer Behausung, zwey andere Personen. Die Regenz wünsche, Laß die Deputaten, gegen 150 fl. Zins für den Lehrer, gedachte 3000 fl. übernehmen möchten. Der Rath willigte ein, ließ eine neue Stube bauen, und Vermehrte das Einkommen des Lehrers mit zwölf Viern- zeln Korn aus den obrigkeitlichen Verrathen. Ob er auch die Behausung unterhalten ließ, wird nicht deutlich gemeldet. Der erste, der diese 7te Classe versah, war der Gymnasiarche selbst, Seiler. Die Regenz hatte den Wunsch geäußert, daß eine Reitschule errichtet werden möchte. Der Rath bewilligte 150 Centner Heu, 50 Sacke Haber, und 300 Wellen Stroh, mit Vorbehalt offener Hand; und dann serael pro semper 100 Reichsthaler für Kost und Ausrüstung. Der Bereuter, Namens Hagel, war von Liebenzell im Würtemberger Lande. ( 1681 .). Im I. 1682 . wurde die Anstellung einer Schule in Klein-Hüningen gestattet, aber unter der Aufsicht des Pfarrers jenseits. Einige Schriftsteller wurden wegen ihrer Werke belohnt. Im I. 1659. dedicirte dem Rath der Pros. Joh. Vuxtorf Abhandlungen (Lxeroftntiories) über die aroL toeOeris, iZr>!3 saoer, Urirn und Dkmim- Lim inana, pelrn in ckeserto, serpens aenerM, X v«. Band. 322 xvn. Periode- 16^9—1691. und bekam ein vergoldetes silbernes Geschirr von so bis 60 Loth Gewicht. — Im I. 1677. dedicirte dem Rath Doctor Mägerlin Ltadtconsulent eine chronologische Tafel/ und erhielt zwanzig Reichsthaler. — Im I. 1668. dedicirte Doctor Verzascha sein Kräuterbuch den dreyzehn Orten, und bezog von dem hiesigen Stand zweyhundert Neichsthaler. — Im I. 1683. dedicirte der obgedachte Mägerlin unserm Rath eine Abhandlung Über das clivinum reimen , und der Rath verehrte ihm achtzig ReichSthaler/ und sechs Saum alten Wein. Der Rath begünstigte auch die dramatische Kunst, die für die gebildeten Classen, seit den alten Griechen her, einen ausnehmenden Reiz hat. Im I. 1651. (30. May) wurden auf drey Wochen Commödianten angenommen- Im I. 1652. be- fand fich hier eine Schauspieler-Gesellschaft, welche die übersetzten Theaterstücke der Engländer vorstellte, und daher die englischen Comödianten genannt wurde. Es war in England die Epoche des berühmten Sha- kespear. Den 21. July erhielt sie für vierzehn Tage ^Mägerlin war von Kemptcn oder -artiger Gegend, kam wegen Glaubcnsänderung hieher, hcyratbete eine Falkncrin und wurde Stadtkonsulcnt mit Docror N. Paffavant. Beyde verfertigten mehrere gründliche recht- liche Gutachten. 323 XIV. Kap. Universität re- die Erlaubniß ihre Stücke aufzuführen- Ob nun schort jeder Zuschauer nur zwey Schilling zahlte, so waren sie noch am is. Äugst hier und erhielten eine Verlängerung. Zugleich machten sie sich gegen die Räthe er- bötig, ihnen zu sondern Ehren, ein besonderes Stück zu soielen, wenn sie nur des Tages und der Zeit verständiget werden könnten. So lautete die Erkanntniß: Ist ihnen künftigen Montag gegen drey Uhr ernamset, und den Herrn Häuptern überlassen worden, was ihnen für eine Verehrung gethan werden möchte; dabey bewilliget, daß sie noch die künftige Woche ihre Comö- dien halten mögen, doch nichts ärgerliches.-' Uebrigens waren die damaligen Häupter, Johann Rudolf Fäsch, Leonhard Wenz, Johann Rudolf Wettstein und Jacob Hummel. Im I- 1656 (23. July) wurde hochdeutschen Comödianten, wie sie genannt wurden, gestattet auf vierzehn Tage lang hier zu spielen. Den 9. Äugst ließ man ihnen anzeigen, sich an Sonntagen des Agirens zu enthalten. — Im I. 1665. (5. August.) Ein Comödiant von Hamburg, der an einem folgenden Tage etwas sonderbares zu agiren Willens war, vermuthlich mit seiner Gesellschaft, lud den Rath unterthänig dazu ein. Es wurden ihm fünf Reichsthaler verehrt. — Im I. 1667. ( 17. July) bat schriftlich der Director der churpfälzischen Gesellschaft Comödianten, Namens Hofmann, um die Erlaubniß , mit seiner Gesellschaft ihre Theaterstücke vor- X 2 ^23 XM. Periode- 16^9—1691. zustellen. Zugleich bat er die Rathe, wegen seines ihm zu Straßburg gcbornen Töchterleins, zu Taufzeugen. Heut zu Tage, was würde man etwa erkenne»? Zweifelsohne: wird in seinem unverschämten Begehren abgewiesen. Nun lese man die damals ergangene Erkannt- niß: „Der Rathschreiber soll ihm, im Namen meiner gnädigen Herrn, wegen der Gevatterschaft, sechs Dukaten zu einer Verehrung übenchicken; dabey vermelden, es sey der Compagnie ihre Loinoeckias zu agiren, drey Wochen aus Gnade vergünstiget; doch daß sie an den Sonntagen nicht spielen, und von der Person mehr nicht als einen vuplex ( 2 ß.) fordern solle»-" Den 10. Äugst erschienen zwey Comödianten vor Rath, im Namen der übrigen, und luden die Räthe zu einer Co- mödie ein, welche sie, nach der Rathe Belieben, künftige Woche zu präsentiren Willens wäre. zugleich übergaben sie etliche eingebundene Exemplare des Stücks. Der Schluß war: „Ist den Herren Rächen darin zu gehen freygestellt, dabey auf Donnerstag gedeutet, und werde man sich nach der Hand entschließen, was ihnen (den Schauspielern) deswegen zu verehren seyn möchte." -— Im I. 1670. ( 13 . July) wurden Schauspieler die sich meistens im Badischen aufhielten, für drey Wochen angenommen, doch sollten sie nicht an Sonntagen spielen , nichts wider die Ehrbarkeit vorstellen, von jeder Person nur zwey Schilling fordern, und die letzte Einnahme dem Almosenamt zukommen lassen. Zweymal noch kommen die Schauspieler-Gesellschaften in den XV. Kap. Kirchensachen. 325 Rathsbüchern vor, 1670 . und 1688. Das erstemal zeigt einen sonderbaren Ausdruck. Die Gesellschaft hatte 15 Comödien gespielt, und bat um drey Vorstellungen mehr, die eine für die Armen, und die zweyte dem Rath zu Ehren. Der Rath nahm die zweyte an, er« ließ den Schauspielern die erstere, bestimmte aber, daß er die zehen Reichsthaler, die er ihnen geben wollte, den Armen zukommen lassen würde, ^ und diese Vorstellung, die für den Rath bestimmt war, nennt der Schreiber die obri gkeitliche Comödie. Fünfzehntes Kapitel. Kirchensachen- Theodor Zwinger ') war zu Anfang dieser Periode, bis den 27. December 165-1, wo er starb, noch An einem seiner Werke behandelte er die verwegene Frage: „Was fromme Seelen von dem Heile unsrer vor der Reformation im Schooße des PabstthumS lebenden Vorfahren halten sollen." In einem andern behauptete er, wie die Katholiken, aber in einem andern Sinne, daß ohne den wahren Glauben keine Hoff. nung zur Seligkeit statt haben könne. In einem dritten noch, daß das bloße Gutfinden Gottes, ohne Vorberse- hnng des Glaubens die Ursache der Auserwählung sey; 326 XVli. Periode. 1 649—1691 Oberstpfarrer. Auf ihn folgten, den 11 . December 1655. bis den 9. Februar 1675. Lucas Gernt er, und den 11. May 1675. bis zum 23. May 1703. Peter Werenfels- Die Vereinigung einer theologischen Professur mit dem Antistitiilin, welche schon im I. 1618. zur Sprache gekommen war, wurde den 5. December 1655., nach eingeholtem Rathschlag der XHl wieder behandelt. Nachtheilig sey, sagten sie, diese Vereinigung; der Pfarrer im Münster werde gleichsam vor der Zeit wie auch in einem fernern Werke, daß die moralischen Werke der nicht wiedergebornen Menschen Sünden sind. l^ni<1 tls Saluts rn3)orn>n N08trorum, tjui 0ÜM, nnt« 8N8oeptsm teformslionem j„ vixelunt papstns, PÜ8 inentibus sit 8t3tuen6um. — U.e6ar-§„3Ntui' ^cs- clerniei gun8 voo3Nt, gn> exi8tirnsnt, «jueinvi8 in <^nn- V!8 rpliziline 8erv3ri P088S. I>e>>nile, ut sclungntor e8t, Iiominern 8>mul in 3gu3 et izns vivers po88s, 3ut per slimsnturn ^uxta ->n vensnnm: it» üeri non pokerst , nt in I 130 pnriter et ills reliZione 8erv3ri po88>t. D8t sniin nn3 tnntuin ver3 reliZio se NUe8, HN3 exen szs , nnils pore8t 8upereS8e 8pe8 83iuti8. — 8o1u>n I)ei plnei.Inin, (8>ne ticle pi'->evi8r>) eleetioni8 03U83NI S88tz 388LI vseamns. — Omni» irrezenitornin iiominum oper-3 ninrsliA p^0O3t3 8nnt, t>n3Ntoun(jus äernnitt Koni 8pecieni pnae se kei-snt. Wenn dieß alles Medächtniß« fülle, Gelehrsamkeit heißen soll, so werden wir mit dem Heiland ausrufen: Selig sind, die da geistlich arm chnd, denn das Himmelreich ist ihr. 327 xv. Aap. Kirchensachen. abgemattet und ausgemergelt. In Rücksicht aber der dadurch vermehrten Besoldung, ließ man es einstweilen, und mit Vorbehalt künftiger Abänderungen, bey der bisherigen Ordnung bewenden. Doch erkann, ten die Räthe folgende Einschränkungen: Falls der künftige Oberstpfarrer Professor würde, so soll er mit allen regentialen und andern Nebengeschaften verschont bleiben, und das nur versehen, was vom Pfarrdtenste und von der Professur inseparadiliter und ohne Mittel abhänge; und dann, dafern die Universität etwas vor Rath zu schaffen gewönne, so sollte er sich der Sache, weder wenig noch viel, beladen und annehmen, sondern sich derselben durchaus müßigen und enthalten. Ueber eine andere Vereinigung, die der Pfarrey im Münster mit dem Antistitium und dem Archtdecanat bestätigte der Rath, am 8. May 1676, einen Rathschlag der XIII. woraus folgende Auszüge: „Zwischen der Erwählung des Pfarrers in einer Gemeinde (und folglich auch der Gemeinde des Münsters) und die Ernennung eines Antistitts und Oberstpfarrers, welche nicht allein den übrigen Ministris der Stadt vorgehet, und in den Zusammenkünften prästdirt, sondern auch auf der Landschaft den xerpetuum vecanatmn exer- cirt, befindet sich ein großer und merklicher Unterschied. Indem, einen Pfarrer zu erwählen, der Gemeinde, ex ^ure patronLtu«, oder aus einem altgepsiogenen Gebrauch und Herkomme» gar wohl gebühren kann. 328 XVII. Periode. 1 6^9—Ei. Einen ^nÜ8tläem lind ^rch'i3eeanum aber zu deno- miniren, könne Niemanden anders als einer hohen Obrigkeit allein, 6X jure' episeonalus zustehen , um so vielmehr, da der Pfarrcy -es Münsters das Präsidium anfänglich nicht anneetirt, sondern solches, mit Vor- wissen einer hohen Obrigkeit, damals durch eine vierteljährige ^Iternntivam von einem Pfarrer nach dem andern, verrichtet, zumal schon im vorigen saeeulo, bey Erwählung Herrn Ooetoiis ssaeodi 6rinaei, die Sachen gar wohl unterschieden, und er, Hr. Grynaus, von der Gemeinde zu einem Pfarrer, von hoher Obrigkeit aber, erst eine geraume Zeit hernach, zu einem XnüsMe destgnirt worden. Was also seit gedachten Ooewvis Qrvnaei Ableben, mit Hrn- Wolleb, Zwinger und Gernler, aus lauter und purer eonmvenL sich zugetragen hat, kaun dem obrigkeitlichen Juri keinen Anstoß verursachen. Daher denn MGH- die XIII, bey jetzmaliger Bestellung, eine nothwendige Separation beyder Aemter machen, und zwar der Gemeinde des Münsters ihr habendes Recht zu exerciern, und an des abgelebten Stelle, einen andern Pfarrer zu erwählen, vergünstigen, der hohen Obrigkeit aber, ihr durch den Religionsfrieden wiederum zugeeignetes und allein stehendes ^U8 episeopale, (kraft dessen sie einen supreenum paslorem et arwistitena in der Stadt, wie auch den ^relücleeanum auf der Landschaft zu denominiren hat) beßter Maaßen rescrvi- ren wollen. Dergestalten, daß bevordrist meine Herren 329 xv. Kap. Ktrchmsachen. Deputaten die ausgefallene Pfarrerswahl beyden Räthen eröffnen sollen, und alsdann bey Ew. Gn. stehen werde/ entweder den erwählten Pfarrer im Münster/ oder Je« mand anders aus dem Ministerio zu einem Antistiti und Archidecano auf'm Lande zu erwählen/ oder aber an» ders zu verfahren/ je nachdem es Ew- Gn. gefallen/ und steh solches dem Stand/ wie auch der Kirche/ am nützlichsten zu seyn befinden möchte. In Folge dieses genehmigten Schlusses / zeigte am 12. des gleichen Monats/ der Stadtschreiber/ im Namen der übrigen Deputaten/ an/ daß gestrige» Tages (Dienstag)/ nach der Predigt/ diejenigen so beydes/ Amtshalben und als Kirchgenossen/ der Wahl eines Pfarrers im Münster beywohnen sollen/ in das Capitelhaus ') berufen worden, wo man zusammengefessen und die Pfarrherren zu St. Peter, St. Leonhard und St. Theodoren in die Wahl geschlagen habe. Hierauf sey Hr. Magister Peter Werenfels bisheriger Pfarrer zu St. Leonhard/ mit einhelliger Stimme, zu einem Pfarrherrn im Münster erwählt worden. Diese Anzeige veranlaßte folgenden Beschluß: »Meine Gn. Herren und Obern (Veyd-Räthe) haben diese vorgegangene Wahl hiemil von Obrigkeitswegen constrmirt und bestätiget; dabey für das andere, ihm, Hrn. Werenfels, das tistkluin und kreistäeeLNÄtum, samt allem, so sol» ') Der jetzige Doctor -> Saal beym Chor des Münsters. 330 xvn. Periode, 16^9—1691. chem ^nti8titio anhangt, eonferirt, und für das dritte ferner erkannt, daß solches künftigö, in dergleichen Begebenheiten, jeweilen also beobachtet, auch sonst, so oft ein Pfarrer oder Helfer in der Stadt erwählt wird, die Wahl jeweilen durch die Herren Deputaten M- Gn. Herren reftrirt, und die Constrmatiois denselben über. lassen werden solle." Beyspiele von Streitigkeiten über die Nutznießung oder Besitz von Ktrchensitzen oder Kirchenstühlen im Münster, bey St. Peter und bey St. Leonhard findet man in den Protocollen von 1667. 1671. 1673. 1676. 1680. 1685. und 1688. die Rathsglieder, so Pfleger im Münster und zu St. Leonhard waren, sahen sich genöthigt, die dießörtigen Anstande vor Rath zu bringen. Wenn dieses mit Vergnügen auf die Besuchung des Gottesdienstes schließen läßt, so erregen doch einiges Mißtrauen auf den Erfolg dieser Besuchung, die Umstände der Streitigkeiten. Dort wird von Gezänk, Schänden, Schmähen, gegebenem Aergerniß gesprochen; hier wird über Stöße und Schläge geklagt; anderswo über eine Frau, die einer jungen Tochter die Kulte zerrissen habe. Verschiedene Verordnungen wurden dadurch veranlasset. Z. V. „diejenigen, so eine achtjährige Possessiv» ununterbrochen zeigen können, sollen bey ihrer Besitzung geschirmt werden." — „In streitigen Fällen sollen diejenigen, die zum Kirchsprengel gehören, vor denen, so in andern Kirchsprengeln sitzen, conside- 331 XV. Kap. Kirchenfachen. rirt werden? — „Zwischen Töchtern und Sohnswei- Lern / sollen die Töchter vorgezogen, wenn aber keine Töchter vorhanden sind, alsdann auch die Sohnsweiber nicht verdrungen werden." — Wenn man in Rücksicht der streitigen Stühle der gegebenen Sentenz der Pfleger nicht pariren will, so sollen diese es dem Rath un- verzüglich zu gebührender Abstrafung rügen." — „ In einem Weiberstuhl sollen mehr nicht als acht Personen sitzen." — »Wenn etliche Personen um einen Platz streitig sind, soll nur Eine, und zwar abwechslungsweise, den Platz besitzen, bey Verlust der etwa habenden Gerechtigkeit." Die sonderbarste Anmaßung betraf einen sogenannten adelichen Weiberstuhl im Münster, den vor Zeiten einige Weiber vom Adel, die hier wohnten, besessen hatten. Im I. 1671. sprachen einige Ausbürger vom Adel diesen Stuhl für ihre Weiber an. Der Rath setzte eine Commission nieder, von den Pflegern, und den Räthen des Bannes, deren Sitzungen der Annstes auch beywohnen sollte. Die Rechte der dernialtgen Besitzer waren unbestreitbar. Allein, die Commission fand, daß Weibern, die einen weiten Weg machten, um hier zu communiciren, Sitze verschafft werden soltten. Der Rath überließ denselben den angesprochenen Stuhl, und befahl, daß ein anderer den bisherigen rechtmäßigen Besitzern sofort eingeräumt, oder wohl neu verfertiget werden sollte. Nun folgen Notizen in chronologischer Ordnung. 16 S 0 . den -4. December, geschah im Rath der 332 XVII. Periode. 164!)—1691. Einzug: »Die annoch sich allhier befindende» Papisten sollten abgeschafft (ausqeschafft) werden." Der Ve. schluß war aber: » Man soll noch ein paar Monate, nnd bis der größte Winter vorbey seyn wird, mit ihnen Geduld tragen." 1650. Um diese Zeit zeigte man im Rath an, daß der Pfarrer der kleinen Stadt obrigkeitliche Ver- ordnete auf eine sehr ehrenrührige Art in einer Predigt angezogen hätte. Die Deputaten bekamen den Auftrag, diesen Geistlichen vor steh bescheiden zu lassen, ihm das große Mißfallen der Regierung zu bezeugen, und ihm anzudeuten, daß er wohl anders hätte dießorts verfahren können, als die Sache auf die Kanzel zu bringen. 1651. Versuche zur Vereinigung der Lutheraner mit den Reformirten , auf eröffnete Wünsche der Schweden, beschäftigten die evangelische Schweiz. 1657. In diesem und in den Jahren 1658, 1665, 1668 und 1686 schlugen die Geistlichen manches über die Verbesserung der Catechisation oder Kin, derlehre vor, welches Beyd-Räthe als ein gutes und nützliches Vorhaben bewilligten. Z. B. daß bey St. Peter, St. Levnhard und St. Clara , wie im Münster, am Sonntage aller vierzehn Tage öffentlich Kinderlehre gehalten werde; daß der Geistliche nicht vor dem Altar, sondern von der Kanzel herab den Unterricht verrichte, u. s. w. XV. Kap. Kirchensacheri. ZZZ 1661. Ein Partikular hatte einen Grabstein im Münster beym Hintern Tbvr des Kreuzganges wegtragen lassen, um einen andern, zu einem Familiengrabe hinzulegen Die Tradition war aber, daß jener Stein, der Leichenstein eines gewissen Domprobftes, Namens Ezelins, gewesen sey, der die St- Leonhardtskirche im I. 1002. gestiftet haben soll. Man sah auf der Gruft das Bildniß eines, mit einem langen Rock bekleideten, und ein Buch in der Hand tragenden Mannes, nebst einer lateinischen Inschrift, die so viel bedeutete als: Hier liegt nach der Kunst ein Plato, nach dem Leben ein Cato, und nach der Beredtsamkeit ein Cicero: der Leib nähret die Würmer, der Geist wohnet im Himmel." Sobald nun der Rath das Vorhaben jenes Partikularen in Erfahrung gebracht hatte so ließ er ihm ein anderes Grab anweisen, und den weggekommenen Stein an seinen alten Ort wieder legen- 1661. Sept. Zu den Mahlzeiten der Kirchen- Visitationen sollen, nach einem Rathsbeschluß, nur die berufen werden, die Amtshalben dazu gehören. Was aber die Untervögte, Meyer, Amtspfleger, Bannbrüder und Geschworne betrifft, sollen ihnen, stakt der Mahlzeit, nach dem Gutfinden der Herren Abgeordneten, drey oder aufs höchste vier Batzen gereicht werden. 1662. wurde zum erstenmal der hohe Donnerstag gefeiert. Der Rath erkannte nämlich, den 8. März, daß keine Laden an jenem Tage geöffnet, sondern daß Z 3 ^L xvii. Periode. i 6 ^s—1691. derselbe wie -er Sonntag gefeyert werden solle. Es geschah aus Anlaß eines Schreibens von Zürich. Kein Wort darüber ßndet sich aber weder in dein Schreiben von Zürich/ noch in der Antwort. Wahrend der Be- rathschlagung müssen also die Beweggründe dazu angebracht worden seyn. Siehe übrigens die nächstfolgende Periode. Im gleichen Jahre, den 22 . Jenner/ zeigten die Deputaten an/ was für eine höchst ärgerliche Sache sich mit dem Pfarrer von Mönchenstein zugetragen hatte '). Nach dem Verlangen des Raths/ gab das sämmtliche Ministerium (vermuthlich der Stadt) mit Zuthun der Deputaten ein Gutachten ein / worin wir folgende Stelle bemerken: „ Hat der Pfarrer die auf ihn geklagten schändlichen Sachen begangen, so hat er unserer Kirche, und der ganzen evangelisch, reformirten Religion einen stinkenden Schandflecken angehenkt, worüber die Widerwärtiger in der Nachbarschaft, so der Abgötterey ergeben sind, gewaltig triumphiren und frohlocken werden. Es heißt lmt ^U8tiria et pcreat rnunclu8. — Zuletzt wurde er seines Amtes entsetzt. 1663. In einem Memorial des ganzen Ministe- *) Er hatte unter andern, des Schulmeisters Frau und eine andere Frau ungebührlich betastet. Er hatte fünf mannbare Töchter, alö er sie zum Empfang des Abend. mahlS unterrichtete- mit Ruthen gestrichen, u. s. w. XV. Kap. Kirchensachen. 33S rti und der Deputaten vom 5. Sept. meldeten sie: weil die öffentlichen Betstunden, welche seit I6z-L. Mittwoch und Freytag Abends, im Münster und bey St. Clara gehalten werden, schon von 20 und mehreren Jahren her, in merklichen und bey fremden Leuten schimpflichen und ärgerlichen Abgang gerathen, dem dann bisher durch vielmahls geschehene Erinnerungen, so zu Zeiten in allen Pfarren geschehen sind, nicht hat können geholfen werden, wolle man unsern Gn. Her. ren diesen unmaßgeblichen Vorschlag in aller Unterthä- nigkeit gethan haben, die Betstunden auf den Samstag Abends, und zwar in jeder Pfarre zu verlegen. Man hätte also auch vier Betstunden in der Stadt, und das Gebeth würde wider den Erbfeind und die bedrängte Kirche angestellt werden-" Diese Verlegung der Bet- stunden genehmigte der Rath, oder, wie der Beschluß lautete, lasse man sich gar wohl gefallen. 1666. Es wurden Gebethe für die Wache eingeführt, das eine für die aufziehende Wache lautete wie folgt: „Herr, allmächtiger Gott, himmlischer Vater, dieweil wir allhier sind, unserer schuldigen Pflicht nach, diese Stadt und unser geliebtes Vaterland, wider feindlichen Aufsatz und Ueberfall unserer Widerwärtigen, wie auch sonst vor Ander« zu bewahren, so verleihe uns, daß wir in unserm Beruf und Dienst treu, aufrichtig, geflissen, und unverdrossen seyen, alles das zu verrichten, was, unserer Pflicht halben, zuste^ het. Gib uns auch, daß wir sonderlich in unserm Gemüth, 335 xvn. Periode. 16^9—1591. und an unsern Seelen wachtbar seyen in Nüchternheit, Gott- seligkeit, Gedanken, Worten und Werken und Thaten, die dir gefällig sind. Weil aber der Wächter ganz umsonst wacht, wenn du, der Herr der Heerscharen, die Stadt nicht selbst bewahrest, so wollest dn mit deinen heiligen Engeln uns um. lagern, seine feurige Mauer seyn, nicht allein um diese Stadt, sondern auch um unser ganzes geliebtes Vaterland, und hiemit all? Gewalt von uns abwenden, alle böse blutige Praktiken und listige Anschläge, so wider uns vorgenommen, zerstören, und zu Schanden machen, und hiemit gnädiglich ferner, wie noch bisher, bey der Freyheit deines heiligen Wortes, und unsers Gewissens, und geliebten Vaterlandes schirmen und erhalten, bis daß du endlich deine und unsere Feinde zum Schemel deiner Füße wirst gelegt haben, und wir aus diesem irdischen Leben zu dir in die himmlische Freude aufgenommen werden, durch Jesum Christum unsern Herrn und Heiland, welcher uns also hat gelehrt dich anru. fen und bitten, Unser Vater u. s. w." Das Gebeth für die abziehende Wache war folgenden Inhalts: „Barmherziger Gott und Vater, ein Brunnen alles Guten, wir danken dir von Herzen, daß du uns Liese Nacht Kraft und Stärke, und alles anderes, so zur Erstat. tung unserer Pflicht erforderlich, so gnädiglich verliehen, selber für uns gewachet, und alles Uebel von uns abgewandt hast. Wir bitten dich von Herzen, du wollest auch fürohin mit deiner göttlichen Gnade und Segen, mitten unter uns wohnen, und uns unter deinen Schirm, wider alles Toben und Wüthen unseres Feindes erhalten, auf daß wir dir in guter Ruhe und Frieden sicher und friedlich, in reiner Lehre und heiligem Wandel, allezeit dienen mögen, durch Jesum Christum unsern Herrn und Heiland, welcher uns also hat gelehrt, dich anrufen und bitten, Vater Unser n. s. w." XV. Kap. Kirchensachen- 337 166S. (17. Iuny.) Der Kirchenrath schlug vor, daß auf der Landschaft die Unterthanen des Abends, statt des Zielschießens Mit einem exereitio saero beschäftigt werden sollten. Folglich würde außer der Morgenpredigt und der Kinderlehre, noch ein drittes Exercitium als etwa ein Abendgebeth, mit Ablesung der heiligen Schrift statt haben. Allein, die Landde- cane riechen es ab, und bemerkten überdieß, daß das zweyte Exercitium noch nicht einmal in durchgehende Richtigkeit wäre gebracht worden. Sie hätten beyfügen können, daß es in den besten Dingen ein Ueber- maaß gebe, und daß Uebermaaß oft Gefahr laufe, um das Gute des Gemäßigten selbst zu bringen. Bey diesem Anlaß vernimmt man, daß vor Zeiten bis auf 1660, nur zu vierzehn Tagen, wie auch nur im Sommer, d. i. von Ostern bis Michaelis, catechistrt wurde. Die damaligen Vorschläge hatten für Stadt und Land ein allgemeines Verbot des Keigelns am Sonntag unter anderm zur Folge- Es war gleichsam, als wenn in alten Zeiten man steh vorgenommen hätte, die Religion Christi verhaßt zu machen, sein Joch unerträglich zu belasten und alle Fröhlichkeit aus den Gemüthern des Volks zu verbannen. 1667. Der Rath nahm dem Antistes drey Wo- chenpredigten ab, die dem Obersthelfer übergeben wurden, doch mit einigen anderwärtigen Erleichterungen für diesen. VII. Band. V 338 XVII. Periode 16.49—1691. 1667. (15. Iuny) Der Marggraf schrieb/ daß er der Wittib des Marggrafen Earoli iVlaZni, statt der bis dahin zu Friedlingen gehabten Wohnung/ sei. nen Hof in der neuen Vorstadt zum Wittumssitz über« geben habe/ und empfahl sie dem Schutz und Schirm der hiesigen Regierung. Dem Hofmeister wurde aber angezeigt, daß sie das Religions-Exercitium wohl zu Hause halten möge/ doch nur mit Domesticis/ und Auslassung aller Fremden. 1668. Der französischen Gemeine wurde das Chor des Dominicaner Klosters eingeräumt / mit der Beding- niß/ daß sie die Fenster repariren und erhalten/ daß aber das Dach und anderes Hauptwesen von dem Kloster versehen werden, und die Grabstätten ihm zustehen sollten. 1670 . Die Wiedertäufer hatten sich im Canton Bern vermehrt, und die dortige Obrigkeit schrieb dem hiesigen Rath über diesen Gegenstand. Dieß veranlaßte ein Gutachten von den Theologen und Pastoren, was für Mittel, um dem Uebel zu begegnen, vorgeschlagen werden könnten. Der Magistrat von Rotterdam, der sich -er Wiedertäufer annahm, hatte der Stadt Bern ^ die Relegation mit Verabfolgung des Vermögens vorgeschlagen. Aus gedachtem, vom Antistes Gernler unterschriebenen Gutachten theilen wir in der Note einige Stellen mit »Da wird nun Anfangs zu sehen seyn, daß beyde Extremitäten vermieden bleiben, und nicht von uns gesagt XV. Kap. Kirchensachm. Z3S 1671. Eine besondere Gattung -es Practicirens bot der geistliche Stand dar. Die Deputaten klagten, werden könne, entweder daß wir die Gewissen zwinge», und den Glauben mit dem Schwerd fortpflanzen wollen, welches unsere Religion au den Papisten billig straft (ahndet), oder daß wir schlafen, und den Feum, das Unkraut, auf dem Acker des Herrn immerhin vermeh- ren lassen. Die Wiedertäuferey verachtet den obrigkeitlichen Stand." — »Man müsse zuerst anwenden die 6o„- versioni» ineäis (Bekehrungsmlttel) , dann die Ooerci- tionis meciia (die Straf, oder Zwangsmittel.") — »Die Bekehrungsmittel wären: erbauliche Predigten, Privatzusprechen der Prediger, Verfertigung eines Trac- tätleinS, exemplarisches Leben der Vorgesetzten, und ein freundliches NeligiouSgespräch. Man könne die Wiedertäufer dabey zu erscheinen nöthigen. Ein anderes sey den Menschen zwingen, den Glauben anzunehmen; ein anderes den Menschen zu den äußern Mitteln zwingen. Hieher gehöre der Befehl Luc-14, 23. Nöthige ste herein zu kommen." — »Coercitionis-Mittel wären: die Zusammenkünfte mit Ernst abstellen; die Halsstarrigen nach dem Grade der Halsstarrigkeit und des Verbrechens, mit obrigkeitlichen Strafen belegen; einen Unterschied zwischen den Verführern und den Verführten machen; zwischen denen so aus Bosheit, und solchen die aus Einfalt und Mangel BerichtS, dem verkehrten Haufen anhangen; zwischen den Gar - Täufern, die die täufe- rische Religion verstehen, und in ihrem irrenden Gewissen für wahr halten, und den Halbtäufrrn, die nur das obrigkeitliche Joch von dem Halse zu werfen, oder 2 ) 2 Z^o xvn. Periode. 16^;)—1691. im Namen des Kirchenraths, „daß wenn einer in den dreyfachen Vorschlag zu einem Pfarrdienst, so ihm nicht gefiele, käme, er practicire um nicht erwählt zu wer» darum, daß sie vor dem Cborgericht erscheinen sollen, abtreten, nur Licenz und Frevheit suchen, im übrigen von der wiederkäuferiscken Religion, vielleicht nichts oder wenig wissen; zwischen denen, die, so man äußer, lieh wahrnimmt, ein ehrbares Leben führen, und de. neu so in Trunkenheit, Ungehorsam gegen die Obrigkeit, Hurerey und andern Lastern stecken, wie dann die Heu. cheley solcher Leute, wenn man recht Achtung gibt, sich bald offenbaret? „In der Rebellion der bernerischcn Unterthanen sollen vor 17 Jahren die Wiedertäufer die Hauptursächer ge. Wesen seyn." — Viele leben im Emmenthal im Concii- binate." „Einschließung in das Zuchthaus, Anhaltung sä ope. rss pudiicss (bey uns das Schcllenwerk genannt) , Re. lcgation, dabey ihnen ihr Gut völlig verabfolgen lassen, oder nach Erforderung der Gerechtigkeit, und auf ander «Weise, je nach Gestaltsam des Verbrechens. Auf welchen Fall christlicher Obrigkeit gleichwohl die päbstische Tyranney und Gewissenszwang nicht wird imputirl werden können, weil diese Sectirer nicht um der Religion, sondern um Verachtung des obrigkeitlichen Standes, und der auf gewisse Fälle (als widerwärtige Gewalt von dem Vaterland abzutreiben, von ihnen beharrlich prositirier Widersetzlichkeit, und dazu schlagender anderer Laster Wille») mit Strafe be. legt werden.« XV. Kap. Kirchensachm. 3^1 den, er dinge sich aus der Wahl aus, er lauffe den Beruf ab. Dieß sey eine sträfliche Unordnung, Unge- horsam, Hoffart, Eigensinnigkeit. Ein L-rncliäawii ^linisterü sey ein Verlobter Gottes, er soll Gott dem Herrn sich überlassen, er soll bereit seyn zu gehen, wohin er gesandt wird. Eine Practik sey es eben so wohl, wenn man einen Kirchendienst ablauft, als wenn man einen solchen erlauft." Der Rath bezeugte sein Mißfallen über die gerügten Unordnungen, und erkannte, daß man dergleichen Personen in andern Wahlen übergehen, und etwas Zeit warten lassen solle. 167i. Die Wittwen und Kinder fremder Prediger , die durch einen rechtmäßigen Ruf zu einer oder andern Predigerstelle hieher gekommen waren, wurden Abzugsfrey erklärt, gleichwie die Prediger selber, die bey Lebzeiten wieder ins Ausland ziehen sollten. 1673. Der Rath verordnete, daß künftigs auf der Landschaft die Kirchmeyer, beym Abendmahl den Kelch nicht mehr reichen sollten- 1673. Der halbe Lettner (Emporbühne) im Münster gegen die Canzel wurde den fremden Studenten , und die andere Hälfte gegen die Orgel den Bür« gersöhnen angewiesen, denen es Standes halben anständig sey. Was der Rath mit diesen Worten eigentlich bestimmen wollte, ist nicht leicht zu erklären. 167^. Die Deputaten und das Ministerium (vermuthlich die Pastoren) bekamen, am 6. Juny, die 3 >L 2 xvii. Periode- 19^9—1691. Weisung, bey Bestellungen der Predigerdienste (auf-er Landschaft) und wenn Candidaten in die Wahl (Vorwahl) gezogen werden sollten, derjenigen Candidaten Rechnung zu tragen, die am längsten examinirt worden sind. — Acht Jahre später (1982. 17- Merz) rühmte die Geistlichkeit diesen Rathsbeschluß. „Jesus habe erst im 30. Jahre sein Lehramt angetreten, welches das dem Priesterthum geseifte Alter war. Die Kirchen- dienste seyen der Pstug, davon sich diejenigen, welche das 8tu6mm tKeoIoZias für ihre Profession erwählt haben, nähren müssen. Sie bathen, daß gedachte Er- kanntniß nicht nur auf die Ternaria, so die Herren Deputaten und die Pfarrer (die -L Pastores der Stadt) zu machen haben, angewandt würde, wie bey den Pre- digerdienften auf der Landschaft, den Helfereyen im Münster, den Filialdiensten bey St. Margrethen und St- Jacob; sondern auch auf alle übrige, welche in beyden Städten das lus haben dergleichen 1^rnar'>o8, in welche Candidaten gezogen werden, zu machen; auch auf die Pfleger der Carthaus, die den gemeinen Helfer zu erwählen pflegen. Es sollte nebst der Tüchtigkeit, das Alter der Candidaten in Consideration gezogen werden." Dieses Begehren wurde vor die XIII. gewiesen, deren von Beyd-Räthen am 18. April angenommenen Rathschlag den Beschluß vorn 9. Juny 197^. mit dem Anhang bestätigte, daß bey allen Wahlen, darin einige Rathe und andere sitzen, dieser Beschluß beobachtet werden soll- XV. Kap. Kirchmsachen. 1681. (15. Oktober.) Wahrend der Dienstaqs- predigt sollen die Handwerker nicht arbeiten, die Weiber keine Göbel tragen, nnd die Karren vor der Münsterkirche nicht fahren. 1682. (15. Iuly) Im Rath wurde eingezogen, daß unsre Bürger zu den Executionen nach Hüninqen herunter liefen, und da zum großen Aergerniß, benm 8a,1v6 R-sZina, auf die Kniee steten. Der Rath verboth es bey höchster Ungnade. 1682. (August.) In der französischen Kirche ereignete sich ein schreckliches Aergerniß- Die begangene Gottlosigkeit drang den Leuten durchs Herz, und trieb ihnen die Thränen aus den Augen. Es sollte nämlich ein Geistlicher, Namens du Plessis, bey dem heiligen Abendmahl, als der andere, Namens Prince, ihm das gesegnete Brod reichte, mit verächtlichen Gebehrden ein wenig davon gebrochen, und das Uebrige auf den Tisch geworfen haben. Du Ples- sts hatte die lormulg. eonsensis unterschrieben, und Prince nicht. Ueber dem ganzen Handel herrschte aber Ungewißheit. Aufgeforderte Zeugen z. B- sagten aus, sie hätten nichts gesehen. Prince wurde abgewiesen (ausgeschafft); und Du Plessis für vier Wochen lang noch geduldet, worauf er seine Valetpre- digt (Abschiedspredigt) halten, und mit einem ehrlichen Viatico dimittirt werden sollte. Indessen verloren aus diesem Anlaß die Hausväter der französischen Gemeinde 3 - 4-4 xvn. Periode. 1549—1691. das Recht ihre Geistlichen zu ernennen, und der Rath erkannte, daß künstigs bey Erwählnng der französischen Prediger (außer den Aeltesten) die Herren Deputaten, neben Herrn Antiste, von Obrigkeitswegen beywohnen sollten; welches heut zu Tage noch beobachtet wird. 1683. Es wird oft gestritten, wem die Unterhaltung eines Kirchhofes obliege. Den 7. April wurde erkannt, daß zu Liestal die Gemeinde die presthafte Mauer -es dortigen Kirchhofes wieder herstellen sollte. Zu diesem Ende verkaufte sie eine halbe Iucharte All- ment. 1633. ( 26 . Sept.) Aus Anlaß des Weinumgeldes, so die Geistlichen auf'm Lande von ihrem ausgezäpften Einkommens Wein, zu bezahlen sich weigerten, vernahm man, daß Manche den Bürgereid nicht geleistet hatten. Daher wurde erkannt, daß in Gegenwart der Deputaten, sie, ein- für allemal, semel pro «empor, durch den Reclor in Eidespsiichl und Huldigung genommen werden sollten. 1684. ( 2 z. Febr ) Es wurde verordnet, daß beym Gottesdienst der Segen nach dem letzten Gesang gesprochen werden solle, damit die Leute nicht vor dem Gesang weglaufen. 1686. ( 20 . April.) Die wegen den Kriegsunruhen hieher gedichteten Marggräfer hatten durch lutherische Pfarrer Kinder taufen, und das Abendmahl in Privathausern reichen lassen. Der Antistes und ein XVI. Kap. Strafgerechtigkeit. 3^6 Pfarrer von Brunn statteten einen Bericht darüber ab. Der Rath ließ, ums Besten willen, das Vergangene an seinem Ort beruhen. Den marggräfischen Beamten wurde aber angezeigt, dergleichen Sachen nicht mehr vorzunehmen, widrigenfalls würde man es mit mehre« rem Ernst respentiren. Sechzehntes Kapitel. Strafgerechtigkeit. Zu den strafwürdigsten Mordthaten gehörte die vom I. 1680 , wo eine Frau von Gibenach vier Ehemänner, vier Stiefkinder und fünf andere Personen mit Mäusegift vergeben hatte. Sie wurde lebendig verbrannt, vorher aber ließ man ihr die rechte Hand abschlagen. Eine Handschrift bemerkt, daß sie im Feuer nicht geschrien, sondern nur mithin gegixet hätte, wie die Mäuse thun. Ein anderer Mord wurde im I. 1678. so bestraft: einer von Zeglingen, der des Nachts seine Frau im Bette todtgeschlagen hatte, wurde auf einer Schlitte gebunden, zum Hochgericht geführt, und dort lebendig gerädert, und dann auf das Rad geflochten. Zwey Kindermörderinnen, beyde von hier, wurden enthauptet ( 1658. 1665.). Die eine hatte reiche Eltern. 3^6 XVII. Periode. 167/9— 1691 . Wegen Sodomiterey wurden acht oder neun Per. sonen enthauptet/ und bann mit dem Vieh zu Asche verbrannt. Bey einem dieser Vorfalle erhielt der Bürgermeister Werkstein (165-4. 8 . März) daß man den verurrhellten Buben nicht im Hofe stuhlen / sondern geraden Weges vom Gefängniß auf die Wahlstatt führen/ und die Scbulknaben in der Schule behalte» würde. Wenn man sei» Verzicht öffentlich ablesen sollte/ würde es gar ärgerlich seyn, und allerley Gedanken erwecken. So geschah es auch im folgenden Jahre/ um weniger Geschrey und Wesen zu veranlassen. Ern alter Slgrist bey St. Peter/ der die Opferstöcke mehrere Male beftyhle» hatte/ wurde im I. 1661 . hingerichtet. Mehrere Selbstmorde finde ich aufgezeichnet. Die Wittwe eines Beamten schnitt sich aus Sckiwermuth die Gurgel ab/ und wurde bey St. Elsbethen begraben. (>678.) — Einer vom Lande erhenkte sich (1676.). Der Nach ließ ihn durch den Wasenmeister von Tenni- ken abnehmen / beym Siffacher Galgen verscharren/ und sein Vermögen wurde zu obrigkeitlichen Handen gezogen — Der Schulmeister zu Siffach stürzte sich vom Thurm der Kirche herab. Sein Leichnam wurde gegen Abend in der Stille auf dem Kirchhofe an einem abgesonderten Orte begraben. — Ein 7ojähriger Mann/ der eine junge Frau geheyrathet hatte/ mit welcher er aber übel lebte / erhenkte sich / und wurde unter den XVI. Kap. Strafgerechtigkeit. (U 7 Galgen begraben. (1668.) Einer von Hemrnlken, der sonst eines eingezogenen Lebens und gottesfürchtigen Betragens war, erhenkte sich. Der Rath ließ ihn an einen abgesonderten Ort, unweit des Kirchhofes, zur Erde bestatten. (167^.) — Ein Fremder von Steck- born, der immer eines guten und stillen Wandels gewesen , schnitt stch die Gurgel ab, und wurde im Clingen- thal in der Stille beerdiget. (1632.) — Ein Gefangener erhenkte stch. (1673.) — Ein anderer, der Seiden- bander gestohlen hatte, erhenkte stch gleichfalls, und wurde in einem Faß, mit der Ueberschrift an einem Blech, Schalk fort, über die Rheinbrücke hinunter geworfen- Die Passauer - Teufels-zauberischen Künste kommen oft vor. Ein Tschopp von Liedertschwiel war der große Verlegner, bey welchem man stch Raths erholte, und dieser hatte einen Schmid aus dem Solothurnischen zum Lehrer gehabt. In dem darüber eingeholten Gutachten der Theologen (166^.) findet man, daß er zwar nicht eines ausdrücklichen Bundes mit dem bösen Feind überwiesen sey, daß aber die Stücke, deren er stch theilhaftig gemacht, ungöttlich, zauberisch, aberglaubig waren. In Bestrafung des Volkes sey der Rath Gottesdiener und Statthalter. . . . Dieses Laster nehme auf der Landschaft schrecklich überhand. Hier gelte die Regctt erescentibus ckelietis erescaM ec poenae. Das Strafurtheil des Raths ging dahin: Tschopp wurde 3^8 xvii. Periode. 15^9—1691. seiner Aemter entsetzt. Er sollte verbannet werde»/ und während der Exeommunication den Lasterstecken tragen, und an einem abgesonderten Orte beym Gottesdienst stehen- Ein Buch, dessen er sich bedient hatte, wurde in Gegenwart des Landvogts durch den Wasenmeistcr verbrannt. In einem Gutachten der juridischen Facultat (1676.) über Unzucht und Ehebruch, drangen die Verfasser auf den Unterlchled zwischen ä6lietl8 momentanes und äelieti8 8U66688ivi8. Ein clelietum momentaneum hat statt, wenn einer ein absonderliches Verbrechen begehr; und äelietnm 8uece88ivum , da eben das vorige Verbrechen wiederholt, und also kein anderes cke- lietum, begangen wird. Wer mit einer Person zehn Male, ja hundert Male die Ehe gebrochen, soll nicht anders gestraft werden, als derjenige, der sich nur einmal verfehlte. Als man neugemachte Spritzen im Werkbof versuchte, ( 1672 .) begab es sich, daß einer der Arbeiter, Nußbaum, seinen Gespann, Baumann, mit Wasser bespritzte. Banmann hob einen Stein auf, und warf auf den Nußbaum, fehlte seiner, und traf Einen, Namens Strauß, der am dritten Tag davon starb. Baumann machte sich aus dem Staube. Allein Nußbaum wurde drey Tage und drey Nächte in den Wasserthurm gesetzt, weil er mit seinem Spritzen zu diesem Todesfall Anlaß gegeben hatte. XVII. Kap. Slrafgerechtigkeit. 3^9 Aus Anlaß eines untreuen Ladenjungen, dessen Aeltern aber alles ersetzten, zeigte der Bürgermeister an, daß, vermöge alten Herkommens, die Herren Häupter wohl Gewalt hatten, einen beyfängen zu lassen, nicht aber wieder zu entlassen. (r66o. Jenner.) Eine Wittwe von Bettiken hatte ein vermeintes Gespenst, vermöge sogeheißener zauberischer Mittel, durch einen Mann von Dorne!, aus ihrem Hause verbannen lassen. Sie wurde in der Kirche öffentlich vorgestellt. Ein Schuhknecht, Namens Wiedmer aus dem Can- ton Zürich, wurde eines Mordes angeklagt, siebenmal an die Folter geschlagen und dann enthauptet. (16ÜI.) Die Züricher nannten die ganze Procedur eine barbarische Tyranney, und waren wider die Basler so erbittert, daß der Bürgermeister Weitstem, der damals wegen obrigkeitlicher Geschäfte zu Zürich war, in höchste Lebensgefahr gerieth, und sich heimlich von da wegbe- geben mußte, indem die Bürger ihm aufpaßten. Ein Bottmiuger hatte beym Wein Gott gelästert, auch einst gesagt, daß der Teufel nichts thue, oder Niemand hole, er frage ihn denn zuvor; dann käme» ihm seine Engel auf dem Schlienger Berge zu Hülfe. Er wurde für 6 Monate an das Schcllenwerk geschlagen und dann in der Kirche öffentlich vorgestellt. Die Juristen hatten nur das Vorstellen und nicht das Schel- lenwerk vorgeschlagen. Das Gutachten der Theologen lautete aber anders. Sie loben vor allem den Rath, 350 XVII. Periode- 1649—1691. -aß der Angeklagte in eine harte Gefangenschaft gelegt worden, «nd daß man ihm den Scharfrichter an die Seite stellte; dadurch habe der Rath seinen obrigkeitli- chen Eifer an den Tag gegeben. Sie laden zu fernern Inquisitionen ein- Sie tadeln/ daß die Juristen nur die Vorstellung angerathen haben. Das Fluchen und Schwören soll nicht nur mit dem Schlässet, sondern auch mit dem Schweröl, das ist, mit der obrigkeitlichen Gewalt an Leib, Ehre und Gut gestraft werden. . . Die Luft des Vaterlandes sey verunreinigt worden. - - Die Obrigkeit soll alles anwenden, was zur Offenbarung der Sache beytragen könne. Die Ehre Gottes und Gottes Gesetze erfordern es (Deuter, esp. 17. v. 2, 3, 4, CLp. 19- v. 16, 17, 13, eax>. 13. v. 12 , 13, 14. „Du sollst fleißig suchen und forschen und fragen." ( 1668 . 4. Nov) Im I- 1684. starb Einer, Namens Jenni, in der Wanne zu Langenbrnck. Als er den 23. July begraben werden sollte, begehrten seine Schwestern ihn noch einmal zu sehen. Darauf redete eine derselben ihn so an: »Ach, mein herzlicher Bruder, wie ist es dir ergangen, daß du so geschwind gestorben bist? So- gleich gab der Todte ein Zeichen von sich, und schoß ihm Blut zur Nase häufig hinaus- Wenn die Schwestern bey Seite sahen, so hörte es auf. Sobald sie aber die Augen wieder auf ihn wandten, floß das Blut wieder. Das geschah zum fünften mal. Kund- XVII. Kap. Bürgerrecht. 361 schafter wurden hierüber durch den Landvogt abgehört, und der Verdacht eines gewaltthätigen Todes entstand bey den Leuten. Der Rath, oder die Häupter ertheilten aber den Befehl den Todten zu begraben. Siebenzehntes Kapitel. Bürgerrecht. In diesem Zeitraum wurden 345 neue Bürger angenommen. Z. B. Jacob Christ von Markirch, 1649.— Jacob Raillard 1649. — Ewig, 1649.— Hans Caspar H auser von Straßburg, 1650. — Conrad Werdenberg von Alschwiel, 1651. — Christes Jmhof von Ltestal, 1654. — Philipp Heinrich Fürstenberger von Mühlhausen, 1656. — Jacob Weitnauer von Oltingen, 1658. — Stupa von Sento im Engadin, auf Empfehlung des französischen Ambaffadoren, 1659. — Jacob Munzinger, Oculist, 1661. — Ewig, 1664. — Samuel Fürsten berger von Mühlhausen, 1665. — Winkelblech, 1667. — Hans Georg Dietz von Lörrach, 1669. — Joh. Buxtorf, 1670. — Johannes Ry- hiner, 1670. — Friedrich Seiler, Gymnastarcha, 1670. — M. Rapp, I67i. — Leister von Frankfurt, 1675. — Carl Paravicin vonChur 1677.— Engler, 1677. — Rohner, 1677. — Benedick 352 xvn. Periode- 15^9—1691. Eglin von Diesbach, 1679. — Valentin von der Mühl von Herborn, 168 1 . — Reinhard Würz 168-1. — Joh. Schön au er, 1689 . — Hans Bernhard Hagenbach, von Duisburg 1679- In den letzten Jahren des Jahrhunderts bekamen noch unter anderen das Bürgerrecht, der Conrector Paravicinius aus dem Veltlin, 1695. — Franz de la Cheual, 16 S 8 . Ueber die Annahme neuer Bürger ergingen in den Jahren 1652., 1667. und 1676. besondere Verordnungen Von den letztern heben wir folgende aus: „Wer sich um das Bürgerrecht bewirbt, soll von redlichern deutschen Geblüts, und von ehrlichen Eltern entsprossen seyn, sich jewcilen wohl verhalten haben, sich zu unserer reformirten Religion bekennen, keinem nachjagenden Herrn mit Leibeigenschaft verbunden seyn; doch mit dem heitern Vorbehalt, daß, wenn von an- dern Nationen sich auch Personen melden würden, die von besondern Qualitäten, auch unserer Stadt eine Ehre und Ruhm, und derselben nützlich und ersprießlich zu seyn, würden erachtet werden, man dieselben vor Beyd-Räthen '.anhören könne. Eine Mannsperson soll hundert Gulden, und eine Weibsperson fünfzig Gulden bezahlen. Der neue Bürger soll ein eigenes Gewehr und sechshundert Gulden freyes Vermögen besitzen. Doch könnten ihn die Räthe davon freysprechcn, wenn er vor andern nützlich und anständig seyn würde- Er soll 353 xvil. Kap- Bürgerrecht. sich erklären/ was für ein Gewerbe und Handthierung er küuftigs zu treiben gesonnen sey, damit er zu jener Zunft/ dahin feine Handthierung gehört, gewieft»/ und ihm, bey Verlust seines Bürgerrechts/ etwas anderes zu treiben verboten werde; und falls er in der Folge gedächte, ein anderes Gewerbe zu treiben, so soll er es vor Rath anbringen, und ohne desselben Vorwissen und Einwilligung dießorts keine Aenderung vornehmen." Das Bürgerrecht wurde mit Einwilligung des Raths aufgehalten Uebrigens findet auan in einem Rathschlag vom I. 1672. folgende Stelle: »Vor geraumer Zeit wurde bald Niemanden das hiesige Bürgerrecht aufgehalten; naehgehen-s aber allein wohlverdienten, ansehnlichen Personen, auch sowohl Geistlichen als Academicis, und denen, so sich in erlaubten Kriegsdiensten befanden." Wer Bürger zu seyn aufhören wollte, mußte das Bürgerrecht abschwören 1679. 20. August- „Dem Nudolf L uterburge r, dem Contrafaiter, der mit Weib und Kindern kür eine Zeit- lang nach Bern sich begibt, weil er mit seiner Kunst hier nicht wisse fortzukommen, wurde das Bürgerrecht für ihn und seine Frau und Kinder, zwey Jahre lang aufgehalten." NathSprotokoll. ') Samuel Henzgin, genannt Laroche, Oberstlieu- renant und deßgnirter Landvogt zu Luggaris, kündet VII. Band. Z ZZ^ xvii Periode- i 64 s — 169 k. Sogenannte Ausburger, die ein Haus kaufen woll» tcn, mußten um die obrigkeitliche Einwilligung anhalten '). Das Ausbnrgerrccht wurde im allgemeinen nicht so leicht anerkannt. Friedrich von Baden, Connnen- thur zu Bcuggen, begehrte die Erlaubniß ein Haus zu kaufen, und behaupt^ , daß seine Familie von undenklichen Jahren her hier wohn- und säßhaft gewesen Ware. Das Begehren wurde abgelehnt. Die XIII hatten dem Rath vortragen lassen: „Im I. 1^6. sey ein gewisser von Baden Bürger der Stadt gewesen. Die von diesem Geschlechte hätten aber seit hundert und mehr Jahren her, das Bürgerrecht weder erneuert noch conllnuirt (fortgesetzt), und hätten auch hier keine eigene Behausung besessen- Im I. 1526. sey ein Man- dar kund gemacht worden, kraft dessen Niemand eigene schriftlich die Vögten auf, und begibt sich in Kriegsdienst. Der Rath erkennt, daß er sei» Bürgerrecht vor Rath in Person abschwören solle, 1670. RathSproto- kolk. Er wurde bcnm Marggrafcn von Baden. Durlach angestellt, wie es dasProtocoll v- 24. Scpt. des Nähern angibt. ') Junker Arnold von Rothberg bittet um die Erlaub, niß ein HauS in der neuen Vorstadt zu kaufen, und sich hier mit seiner Familie niederzulassen. Der Be- schluß war: „Ist ihm der Schutz als einem Auöburger bewilliget." 1667, 19. Jmiy. Nathöbuch. XVIII. Kap. Nachlese. 36S Höfe und Häuser besitzen sollte, er wäre denn Stadt- bürger. Bey diesem Mandat sollte es verbleiben, zu Verhütung besorgender Consequenzien, und um allerhand wichtiger Ursachen willen. 1677. 13. Juny? Raths- buch. Achtzehntes Kapitel. Nachlese. A nfwand u- s. w- Ueber den Aufwand, Trachten und Lustbarkeiten geschahen zu Zeiten Einzüge im Rath. Z. V- (1650. 18. Scpt.) »Wegen gegenwärtiger trüben Zeiten, und noch immerhin sich erzeigender Erdbeben, sollten alle Ueppigkeiten, wie auch das Zechen, das Auslaufen in die Dörfer, das Tanzen und Springen mit allem Ernst abgeschafft werden? Es wurde erkannt. „Soll auf allen Zünften ein kurzes Mandar kund gemacht werben? (I66l. 11. Sept.) „Der Bürgermeister Weitstem brachte an, daß die Todtenbahren der verstorbenen ledigen Knaben oder Töchter, mit Kränzen und Mayen (Blumensträußen) fast ganz bedeckt und übersetzt wären? Sie wurden bey Strafe von zwey Mark Silber verboten. Es verschaffte doch der Gärmerznnft einigen Verdienst, Z5Ü XVII. Periode. 16-19—1691. 166-1. (25. Iuny.) Es wurde eingezogen: „Weil die Herren Räthe, eine Zeit her, in der von Alters her gewohnten Kleidung sich nicht mehr einstellen, daher zwischen denen vom geistlichen und weltlichen Stande bald kein Unterschied mehr zu sehen ist, als sollten die Räthe ermähnt werden, bey künftiger Einführung der Regierung, und forthin, sich mit ihren Stöcken und Degen einzustellen. Der Beschluß war: „Die Herren Räthe sollen bey ihren Amtspflichten mit Ausnahme de- ren, welche Leid tragen, hiezu erinnert werden. Wegen -er Gerichtsröcke soll berathschlaget werden, ob sie nicht wieder in u«um zu revociren wären." 1671. (28. Iuny.) Eingezogen: „Man fange an große und gar weite Hosen zu tragen, sollte man es bey den alten patriotischen, und etwas engern Hosen bewenden lassen." Der Einzug wurde der Reformation überlassen. 1685. (17. März.) Eingezogen: „Die Übermächte Köstlichkeit wolle bey allen Sachen einreisten. Bey angestellten Hochzeiten werden Montags morgen, weiß nicht wie viel Dutzend kleine Pastetlein, auf des Hofmeisters Namen abgeholt; zumal ihm ein köstlicher, mit ganz goldenen Bändern gezierter Maycn gegeben." Bader. Die Bader sind, laut einem pergamentenen Brief von 136 1 ., zu Scherern zunftfähig. 1659. und 1669 . XVIll. Kap. Nachlese. 357 Ballenhaus. Die Zunft zu Webern errichtete tm I. 1659. ein Ballenhaus. Bandfabriken. Die Verfertigung der Bänder gehörte in einigen Rücksichten zum Handwerk der Pas« samenter der Weberzunft ^). Allein sie konnte» in manchem Fache die Concurrenz mit den Feinden nicht mehr aushalten, und kauften zum Wiederverkauf Bänder vom Auslande, anstatt solche selber zu verfertigen. Sie waren also Krämer und nicht mehr Handwerker. Daher mag wohl im I. 1659. (22. Oktober) erkannt worden seyn, daß die Paffamenter, die offene Läden hätten, die Saffranzunft haben sollten. Dennoch fuhren sie mit ihren beschwerliqen und einschränkenden Gilden Gebräuchen fort den Kunstfleiß zu hemmen. Dieß bewog mehrere Bürger diesen Gewerbzweig ohne Zunftzwang zu betreiben, geschickte Arbeiter anzustellen, und den Gebrauch der sogenannten Kunststühle, Bändelmühlinen einzuführen '). Dagegen widersetzten sich die Passamen- ter aus allen Kräften, besonders in den Jahren 1666 . bis und mit 1681. Sie nannten die Arbeiter der Fa- ') Die Gattung des rohen Stoffes konnte die Sache streitig machen. War es Lein, war es Wolle, war eS Seide? 2) Folgende werden in den Akten genannt: Jsaak Bat- tier, Jakob de Lachenal, ein Fatio, Christof Jselin, Hans Lux Jselin undEmanuel Hofmann, der tastete Bänder machte. 3L8 XHII. Periode- 16-i 9—1691. brikanten faules Gcsind, das ihnen das Brod vorm Maul wegschnitte. Die XIIi bemerkten aber in einem Rathschlag, daß wenn man auch den Passamentern willfahrte, ihnen nicht würde geholfen werden, und dagegen verlöre zugleich der Staat ungefähr ILoo Pfund an Zollen, und viele Familien in der Stadt und auf dem Lande. Die Passamenter behaupten in einer andern Klagschrift (1670.) daß die Einführung der Kunst- stühle wider die christliche Liebe stritte, weil auf etlichen wenigen solcher Bandmühlcn so viel Arbeit gewacht würde, als auf hundert und mehr einfachen Stnh- lcn '). Die Fabrikanten erwiederten, daß wir die Knnststühle an andern Ortcn nicht abschaffen können, und folglich ohne Kunststühle Gefahr liefen, diesen Zweig der Handlung ganz zu verlieren. Uebrigcns bezahlten die Fabrikanten eins vom Hundert als Austage auf den Kunststühlen, und den Pfundzvll von einem Kreuzer für den Gulden '). ES ist so zu sagen, csss wenn man den Pflug abschaffen wollte, weil ein Knabe und zwey Stiere intt einem Pflug mehr in einem Tage ausrichte», als in zwey Ta- gen fünfzig Tagldhner mit Spaten und Hauen. 2 ) NachSerkl. vom 18. Mao 1670. und vom 15. November 1671. „Was aber in die Markte oder Messen aebct, bleibt wie bisher vom PfundzoU freu. Doch daß das ' Eine p,-o ciento, als welches kein PfundzoU, sondern c ne Auflaae aus die Kunststühle ist, von den darauf fa- brizirten Waaren getreulich entrichtet werde.'' Bon den Waaren so in die Messe oder Markte ginge» wurde derPfund. zoll nur entrichtet, zvcnn die Waaren abgesetzt wur.rn, und zwar an Fremde. XVIII. Kap. Nachlese. 359 Bann ritt. Im-I. 1685. wurde verordnet, auf inständiges Begehren der Geistlichen der Stadt, daß die Mahlzeit des Bannrittes in der Stadt erst nach -er Abendpredigt, auf'm Lande aber »ach der Morgenpredigt gehalten werden sollte. Es wurde aber nicht lange beobachtet. Deputaten - Amt. Schon im I. 1652. klagten die Deputaten, daß ihre Verwaltung nicht mehr fortkommen könne. Der Rath ließ ihnen tausend Pfund bezahlen. Ehegericht. Das ^Mericht hielt seine Sitzungen im obern Collegium, wo nicht nur die Smdenten, so die Collegten besuchten, sondern auch vorzüglich die Alumnen, die da wohnten, Anlaß hatten, viel unsittliches zu erfahren. Im Jahr 1659. wurde ihm einstweilen das Gerichtshaus der kleinen Scadt angewiesen, und im Jahr l66o. wurde es in die ehmalige Stube eines «Theils der Achtbürger Geschlechter, zum Seufzen genannt, vorgelegt. Der Rath hatte dieses Haus deswe« wegen gekauft und erneuern lassen. Erdbeben. Sechs Jahre vor diesem Zeitraum wurden durch Erderschütterungen bezeichnet. Im I-1650. den 6. May um 12 U. ließen sich die Glocken hören. Gegend Abend in der Nacht und am folgenden Tage ver. spürte man wieder Erdstöße. Den i i.July sielen von einer solchen Erschütterung die Schornsteine ein, und dieZie- gel von den Dächern herab- Auch wurden, die Glocken 36o XVH. Periode. 1619 - 1691 . bewegt. Ein neuer Stoß ereignete sich am folgenden Morgen um 4 Uhr, wie auch zweymal am 16 . dieses Monats. Die Erderschütterungen wiederholten sich im Oktober, den 9 , 1 «, 13, 16 , und 20 ,— Im Jahr 1653. den 14 Jenaer, und des Nachts nach 12 Uhr, entstand in Erdbeben, welches grausam genannt wurde.— Im I. 1656. im Angstmonat, wurden in einer Nacht vier verschiedene starke Erdstöße verspührt.— Im Jahr 1674, den 6ien Dezember an einem Sonntag , und während der Morgeupredigt. ereignete sich ein Erdstoß, welcher zwar im Münster und bey St. Leonhard Schrecken verursachte, zu St. Peter und St. Theodorn hingegen nur schwach verspührt wurde. Aus jenen zwey Kirchen lie'cn aber Drangsweise viele Leute zu den Thüren hinaus, und stürmen gleichsam über einander, bey welchem Gedränge Leute übel getreten, und Sachen theils verloren, theils zertreten wurden. In -er Kirche bey St- Leonhard begab sich der Pfarrer (We- renfels) vor Schrecken von der Kanzel herunter, bestieg sie aber nachgehends wieder. Im Münster aber flüchtete sich hingegen vor Angst eine Jungfrau Valeria Battier auf die Kanzel zum Oberstpfarrer Gernler, der nicht nur auf der Kanzel blieb, sondern auch aus dem Stegreif seine Predigt mit einem auf das Erdbeben gerichteten Vortraq, endigte. Bald darauf, den Men Februar 1675. starb er aber an einem bil-igen Fieber, im Ästen Lebensjahr. „Wer sollte es glauben?" so drückt sich eine Handschrift darüber aus: „das Erd- XVIII. Kap. Nachlese. 361 beben war Zweifels ohne ein Verbothe des leidigen Hinscheidens des Oberstpfarrers Gernler, und anderer wohlverdienter Gelehrten. " Also , was vermuthlich Ursache war, wurde als Verbothe betrachtet. — Im Jahr 1680 . am 13. Juny um eilf des Nachts, ereignete sich ein Erdbeben, das erschrecklich genannt wird, welches wohl nur so viel sagen will, daß es die Leute erschreckte. — Endlich verspübrte man im Jahr 1682. den io. May zwischen drey und vier Morgens ein ernstliches Erdbeben, bey welchem eine Glocke im Münster einen lauten Ton von sich gab. Fische. Im I. 1681. (Juny) wurde im Rhein ein Stör, so 80 Pfund wog, gefangen. Im Jahr 166^. war der Fang der Nasen so reichhaltig, daß zweyhundert mal tausend Stück eingethan wurden- Das Stück kostete einen Rappen. Feuersbrunst. Im Jahr 1666. brach auf'm Nadelberg eine Feuersbrunst aus, bey welcher zwey Häuser übel beschädiget und zwey angegriffen wurden. Im I. 1667, wurde der Drathzug des Rahsherrn Krug, bis auf den Mauerstock und die steinerne Schne- ckentreppe ganz abgebrannt. Im I- 1686. den 27sten November brannte die Hammerschmiede vor dem Riehen Thor gänzlich ab. Garnison. Im I. 1668. wurde verordnet, daß keine andere Soldaten znr Stadtgarnison angenom- men werden sollten, als ledige. Sobald einer sich ver 362 xvn. Periode. 16^9—1691. heyrathet, so wird man ihn ohne alles Mittel cassiren- Eine ansere Frage kam aber zur Sprache. Sollen die Soldaten hiesige oder fremde seyn? Es wurde der Discretion (Gmfinden) des Commiffariats überlassen. Geburt (außordentliche.) Zwillinge, weiblichen Geschlechts / die mit dem Nabel an einander gewachsen waren, wurden getauft, und nachgehends durch den Doctor Fatio von einander gesondert. Ein Kupfer wurde darüber gestochen. (1689.) Glaser. Wald-und Tafelglas muß der Fremde ins Kaufhaus bringen, wo die hiesigen Glaser, von einer Vesper zur andern, das ausschließliche Recht haben zu kaufen. Nachgehends haben es die Kaufleute, doch von einer Vesper zur andern haben noch die Glaser das Zugrecht. Die Fremden können in der Messe und in den Frohnfasten-Markteir feil halten- Die hiesigen Glaser sollen in der Arbeit und des Preises halten, sich gegen ihre Mitbürger so leidentlich halten, daß die Obrigkeit nicht gemüssiget werde, eine Aenderung vorzunehmen. 1683, 1606, 1663, 16^8, und 1688. Den Apotheckern wird gestattet, allerhand große und kleine Gläser für sich zu kaufen, wie, und wo ihnen beliebt. 1689. Handwerker. Vor Rath sollen Handwerks, leute nicht Herren, sondern Meister genannt werden. 1682 . 363 xviir. Kap. Nachlese. Htttmacher. Liestaler. Die Hutmacher von Lie- stal dürfen ihre Waaren verkaufen, wie und wohin sie können. Sie sollen aber solche Niemanden in Commission zu verkaufen geben. 1685. Leichenbegängniß. Im I. 1689. war der Baron Tertzii, marggräfischer Stallmeister / katholischer Religion, hier gestorben, und die Häupter hatten die Abführung des Leichnams nach Jnzlmgen, einem benachbarten katholischen Orte, zur Bestattung bewilliget. Allein, die Fackeln, die durch die Stadt bey der Begleitung getragen wurden , kamen der Bürgerschaft h ö ch st ärgerlich vor. Der Rath mußte mehrere Personen zur Verantwortung ziehen, z. B. die Aeltern der sieben Lehrjungen, so die Fackeln getragen hatten, und den Doctor Barchin, daß er diesen ungereimten und ärgerlichen Ceremonien beywohnte. Ja es wurde sogar über die Wittwe des verstorbenen Stallmeisters, die krank darnieder lag, verordnet, daß wann sie zur Gesundheit wieder gelangt, sie vom Pfarrer ihrer Gemeinde, mit Zuziehung eines der Räthe des Banns, in seine Wohnung berufen, ihr dort ihr Unrecht zu verstehen gegeben, und ihr ferner angezeigt werden sollte, daß man von Seiten einer hohen Obrigkeit, wohl Ursache hatte, es gegen sie empfindlich zu ressenttren. Naturereignisse. Von der Hälfte Dezember 1652. bis im Jenner 1653. erschien ein Comet, dessen Lauf schnell aus Südost nach Nordost gerichtet wäre 36 ^ XVII. Periode. 16-49—1691. und alle Tage 126 deutsche Meilen zurück legte- Eine Handschrift fügt hinzu: „Darauf folgte der gefährliche Aufstand der Landleute von Luzern, Bern, Soloihurn und Basel." Im 1.1653. am 19. May, von 11 bis ll Vr Uhr, und bey Hellem Wetter, sah man um die Sonne, und in einem weiten Umfang einen großen, gleichsam gewölbten, auf einer Seite feuerrothen, und auf der andern bleichen Ring. Ein solcher Ring soll auch in den Jahren 1020. und 1157. gesehen worden seyn. — Im Jahr 1659- vom 3. November bis den 12. Februar 1660 . herrschte bey fast beständigem hellen Wetter und wenig Schnee eine solche herbe Kalte, daß bey vielen Leuten der Wein im Keller überfror.— Im I. 166-4. den 7. Dezember, Morgens um -4 Uhr erschien, meldet eine Chronick, ein schrecklicher Comet, mit einem lang ausgebreiteten Schweif. Seit 1618. war nichts dergleichen gesehen worden. Daher wurde am 5. Jenner 1665. ein Fast-, Beth- und Bußtag gehalten. Im Sommer 1669 . war die Trockne so beschaffen , daß nur drey Räder in der kleinen Stadt getrieben werden konnten. Leute von Colmar, Schlett- stadt, Bennfelden, kamen hierher um mahlen zu lassen. Im I. 1678. am 5. November lief der Birstg so hoch auf, daß fünf daran stoßende Häuser einstürtzten. — Im Jahr 1680 . im November sah man einen sehr großen Comet, mit einem langen und ausschweifenden Schweif. Eine Handschrift fügt hinzu: » Darauf an vielen Orten, wegen zugeschlossener Pässe, so großer XVIII. Kap. Nachlese. 365 Mangel an Brod entstanden/ daß viele Leute Hungers starben." Obstb äume auf den Feldern. Im Jahr 1661. wurde erkannt/ die vielen Obstbäume auf den Wiesen und Aeckern wegzuthun. Im I. 1697. wurde aber wieder erlaubt / auf den Zeigen / statt der abgehenden Obsibäume, andere zu setzen. Allein im Jahr 1700 . wurde den 2-L. Jenner festgesetzt, daß keine Kirschbäume ohne obrigkeitliche Erlaubniß gepflanzt werden sollen. Man behauptete daß die Bäume dem Zehntenherrn und dem Besitzer des Waidrechts nachtheilig wären. Pastetenbecker- Ein Bürger bestimmte seinen Sohn zum Handwerk eines Pastetenbeckers, und hatte schon einen Meister gefunden; die übrigen Meister widersetzten sich, und wollten die Anzahl der Meister vermindern. 1682 . Pfalz. Das Ufer der Pfalz wird vom Strom des Rheins bespühlt, und man besorgte nicht ohne Grund, es könnte einst das Fundament dieser schweren Masse Steine untergraben werden. Diese Besorgniß hegten schon unsere Vorfahren vor hundert vierzig Jahren. Deßwegen ließ der Rath, unter der Anleitung des Bürgermeisters Wettstein, als Bauherrn, und nach eingeholtem Rath eines erfahrnen Wasserbau - Verständigen von Rheinfelden, im I. 1661. (Oktober und Novembermonat) , am Fuße der Pfalz eine Salmwage 366 XVH. Periode. 1649 —1691 anlege». Sie sollte durch ihren Vorsprung im Fluß, den Strom brechen und zurück prellen. Den ölen Februar des folgenden Jahres wurde über die Verthei. lung der Salmen verfügt. „ Die Fische sollen verkauft, darüber Rechnung gehalten, und der Zehnte für die Obrigkeit voraus gcnvmmen werden. Man wird den Fischern ihren Antheil, und wasihne» vom Stück voraus gebührt, nehmlich sechs Batzen, auf Rechnung bin, von Zeit zu Zeit reichen- Wenn der obrigkeitliche Theil ganz beysammen ist, so wird man rathig werden, wie das Geld zu theilen, und was etwa den Herren Rathen davon wiederfahren zu lassen wäre." Uebriqens bestehet diese Salmwage lange nicht mehr- Sie soll durch Grundeis oder Eisschollen zerstört worden seyn. Auch sollen die Fischer und die Eigcmhümcr anderer Salmwagen, wie auch die Kleinbasler, gegen deren Ufer der Strom sich zu lenken, schon anficng, die Aufrichtung einer andern Salmwage hintertrieben haben- Postwesen. Im Jahr 1682. 7lcn Jcnncr erkannte der Rath, daß das obcrländische und niederländische Poftwesen als ein obrigkeitliches Regale ihm gänzlich gehöre, und den gesammten Kaufleuten, d- i- dem Direktorium der Kaufmannschaft, übergeben und anvertraut werden sollte. Die Kaufleute halten wider den Meister Socin, dem das Postmeister Amt vor mehr als zwanzig Jahren war übertragen worden, Klagen geführt. Es scheint, daß er Tracktaten mit Frankreich zu 367 XVIII. Kap. Nachlese. Straßburg und mit Bern geschloffen hatte, mit welchen unsre Kaufleute unzufrieden waren. Pratteln. Im Jahr 1675. ^ten August. wurden die Pratteler und Muttenzer für Mitbürger gegen einander erklärt. Reben und Wiesen. Im Jahr 166^. wurde verboten / Aecker zu Reben oder zu Matten einzuschlagen , auch sonst die Gestalt der Güter zu verändern, und einiges Stück einzuhagen. Das Verbot wurde im I. 1670 u. 1688. erneuert. Es wurde sogar den Obervögten verboten/ nicht nur Reben Einschläge zu bewilligen/ sondern auch die Erlaubniß dazu dem Rath zu verschreiben. Rhein mauer. Am Johanniter Hause stellt673) ein Stück Mauer/ fünfzig Schuh lang in den Rhein- Der Commenthur wollte nicht bauen. Da aber der Rath die Stadt nicht offen lassen wollte / ließ er es durchs Bauamt machen/ und die Kosten aus dem Ertrag der Gefalle des Commenthurs einziehen. — Fünf Jahre vorher hatte der Rath alle Ausgänge auf den Rhein in beyden Städten/ ohne Unterschied beschließen lassen. Sattler. Liestaler. Die hiesigen Sattler verlangten/ daß wenn einer zu Liestal Meister werden wollte/ er sich hier bey der Zunft anmelden / und auch die Lehrjungen hier aufgrdungen und ledig gesprochen werden sollten. (1683, 8. und 22 . August.) 368 X'vn. Periode. 16^9—1691. Schafneyen. Im I. 1668 . wurde eine Com- Mission nieder gesetzt/ um den Zustand der Schafneyen zu untersuchen. Die Namen ihrer Mitglieder zeigen, daß wenn man im Jahr 1691. die drey Familien Burckhardt, Socin und Harder vorzüglich beschuldigen wollte / als wenn sie Ursache an der Abnahme der Kir- chengüter gewesen wären, die Beschuldigung höchst übertrieben gewesen. Die Mitglieder gedachter Commission waren Emanuel SociN/ Christof Burckhardt, Hans Heinrich Uebelin und der Stadtschreiber Har. d e r. Die langwierigen Kriegsjahre hatten die Entrich, tung der in den benachbarten Staaten fälligen Zehnten und Bodenzinsen oft zu nichte gemacht / und hingegen beträchtliche Ausgaben an gerichtlichen Mahnungen, Reisen zu den fremden Behörden und Bereinigungen veranlasset. Indessen mußten die Besoldungen der Geistlichen / der Lehrer und anderer Beamten abgeführt / und das Bauwesen auf das allernothwendigste besorgt wer. den. Die Pfleger kündeten Capitalien auf/ und griffen das Haupt gut an- So weit war es gekommen / daß andere Verwaltungen den Schafneyen mit Beyträgen beygesprungen hatten; nehmlich / das Dreyeramt und das Salzamt mit ^0,000 Pfund / das Deputatenamt mit SO/OOO Pfund/ der Stadtwechsel mit 20,000 Pf. die obrigkeitlichen Kornböden mit 20,000 Viernzeln Frucht, und die obrigkeitlichen Keller mit so,000 Saum, und das Lohnamt mit Bauten. Indessen verschwieg die Commission 369 XVIII. Kap. Nachlese. Commission einen Mißbrauch nicht/ der sich doch durch die Umstände gleich nach der Reformation erklären läßt. Sie rügten nemlich, daß in einem einzigen Dorf mehrere Schacher / sogar eilf die Gcfälle eingezogey / da einer alles hätte besorgen können. Gleich nach der Reformation und lange noch/ waren die im Auslande fälligen Einkünfte der Kirche eines ungewissen Besitzes; daher wurden die Einkünfte jedes Gotteshauses/ Stifts/ Klosters besonders verwaltet und es konnte wohl geschehen/ daß in einem und demselben Dorf eilf Gotteshäuser eigene Gefälle einzuziehen hatten. Seit dem wcstphälischen Frieden aber war diese kostspielige Vorsorge überflüssig. In Folge dessen schlug die Commission vor/ 13 Schacheyen in 6 derselben zusammen zu stoßen / und beyde Räthe genehmigten einhellig den Vorschlag. Ohne Beyspiel war es übrigens nicht- Vor 50 Jahren war die Schachey zu Clingenthal mit der ZinSmeysterey, und im I. 1659- die Schachey zu den Augustinern mit der zu St. Martin vereiniget worden. Allein durch diese Einrichtung verloren die Räthe 16 Pflegerstellen und die Bürger 8 Schafnerdienste. Deswegen machte die Commission folgende Bemerkung: „ Manche / die vielleicht auf dergleichen Veneßcia Rechnung gemacht/ werden darüber klagen, und es eine Neuerung nennen." Es waren die von St. Alban, Augustinern, auf Burg (Münster), Carthaus, Clara, Clingenthal, Gnadentßal. Leonhard, Martin, (die Vll. Band. Aa 370 xvn. Periode. 16^9—1691. schon mit den Augustinern vereinigt war, oder werden sollte) Präsenz/ Prediger»/ Steinen und Domprob- stey. Folglich ließ man abgesondert den Spital, das Allmosenamt, die ellende Herberge / St. Jakob, das Stift St- Peter, die Quotidian- Scherer. Die Zunft zu Scherern erhielt, daß kein Gesell zum Examen zugelassen werde, er habe denn, nach ausgestandener Lehre, sechs Jahre in der Wanderschaft völlig zugebracht. Sie erhielt auch, daß keinem Meister erlaubt sein solle mehr als einen Lchrjun- gen auf einmal anzunehmen. Beydes aber mit der Bedinqniß, daß ohne Einwilligung des Raths keine Ausnahme statt haben^sollte. 167s. Schol (neue). Im Jakr 1681. (Jenner) wurden Fleischbänke (die neue Schot) im Rüdengäßlein für die fremden Metzger aufgeführt. Vorher standen dort Waschhäuser. Schreiner. Im Jahr 1673. zählte man hier 26 Schremermeifter Die Verordnung vom 23 Nov. I 607 über die fremde Arbeit wurde bestätiget: »Den fremden Schreinermeistern ist verboten Bettladen, Tröge, Tische, Stühle, Kästen und dergleichen Werke auf den Markt zu führen oder sonst zu verkaufen, außer der Basier Martini Messe und den Jahrmärkten, (welche den Fremden mit gebührlichen Kaufen und Verkaufen, gleich Andern, zu gebrauchen freygestellt wird), bey Verlust des vierten Theils der eingeführten Arbeit, was XVIII. Kap. Nachlese. 37 t ncmlicli solche gegolten und verkauft worden, und weiches die Ucbertreter der Zunft zu den Spinnwettern bezahlen sollen. Gemeiner Bürgerschaft bleibt aber un- verboten, an andern Orten nach ihrem Gefallen zu verdingen und hierher zu führen, doch daß hicmit kein Mehrschatz getrieben, oder sonst andere Vortheile hierunter gesucht werden. Betreffend die übrige Schreiner arbeit , so an gewissen Orten des Hauses angemessen. bezeichnet, eingcschnitten, eingemacht, eingerichtet werden; namentlich Fensterrahmen, Tafelwerk, Läden, Thüren, Gattern und was dergleichen mehr, sollen fremden Meistern in der Stadt abzumessen und hieher zu führen, bey obiger Strafe gänzlich verboten seyn. Verboten ist auch den Bürgern ihnen solche Arbeit abzunehmen. Da aber von der Bürgerschaft sehr geklagt wird, daß die hiesigen Schreiner ihre Kunden nicht nur über die Gebühr aufhalten, sondern auch in dem Preise so unbillig wattieren daß man unter dem halben von Fremden die Arbeit haben könnte: so soll ihnen angezeigt werden, falls sie hierin wider Verhohlen verharren sollten, so würde d!e Obrigkeit den Bürgern zugeben, alle Schreinerarb it ohne Unterschied bey Fremden machen zu lassen." Die Veranlassung zu der Erneuerung jener Vceordnung, war ein Schreiner von Groß- hüningen, der behaupten, er habe etlichen Herren ihre Kunststühle verbessert, welche die hiesigen Schreiner verderbt hätten. Zl a 2 372 xvii. Periode- 1649—1691. Vesorgniß von Spionen. Junge Franzosen, worunter ein Vetter des iVlarouiL l^ouvoi-i gewesen seyn soll/ hatten (1683, Jnly), zu Waldenburg die Felsen hinauf geklettert/ eine Schreibtafcl in Handen gehabt/ und etwas darinn gezeichnet; wie auch einem gewissen Oberer/ der ihnen den Weg auf den Felsen zeigte/ fünf und zwanzig Schilling Trinkgeld gegeben. Der Rath ließ den Oberer zwey Tage und Nächte einsetzen / und der Gemeinde anzeigen, künftigs Niemanden dergleichen Passe und Gelegenheiten zu weisen. Strum pffabrikante». In den Jahren 1677. und 1685. beschäftigten die Streitigkeiten zwischen den Strumpffabrikarbeitern und dem Handwerke der Hoscn- lismer oder Stricker. Tanz. Im I. 1650. (9-März) wurde das Tanzen wieder erlaubt / aber nur bey ehrlichen Hochzeiten / blos auf Zünften / und für nicht länger als bis lo Uhr. Alles bey einer Strafe von zehen Pfund/ sowohl von den Tänzern als von den Spielleutcn Zwey Arten von Tänzen wurden aber bey hoher Ungnade verboten- Sie heißen, das Umschanzen / und das Gassatumge- hcn: Ausdrücke / die uns jetzt unverständlich sind. — Einst halte ein ttnterschulmeister sich als Spiclmann beym Schaffner im Klinqenthal zum Tanzen gebrauchen lassen , und dieß wurde im Rath angezeigt. Da stand der Bürgermeister Krug auf/ um sich in den Ausstand zn begeben, und begehrte, wie ein zweyter Brutus, man 373 xvm. Kap. Nachlese. möchte die Seinigen, die dabey gewesen waren, nicht schonen. Dem Schulmeister wurde befohlen, bey Verlust seines Dienstes, alle diejenigen anzugeben, denen er in der Stadt wie aufm Lande aufgespielt hatte — Im I. 1685. wurde auf einen Rathschlag derXlll., daß man den jungen Leuten, die Tanzfreude gönnen sollte, die oberwähnte Erkanntniß von 165o. erneuert, aber auch zugleich dahin verschärft, daß die Thüren verschlossen seyn, und keine Gäste, die der Hochzeit nicht beygewohnt hätten, tanzen sollten. Tabakrauchen. Was wir seit langem Tabakrauchen oder Schmauchen nennen, hieß im vorigen Jahrhundert Tabaktrinken, vielleicht weil beym Rauchen auch getrunken wurde. Siebenmal in diesem Zeiträume beschäftigte stch der Rath mit diesem Gegenstände- Im I. i650. (7. August) wurde auf allen Zünften das Tabaktrinken in den Scheuern verbothen. Im I. 1652. (28. Jenner) auf den Einzug das Tobaktrinken besonders den Soldaten zu untersagen, ergieng der allgemeine Befehl, bey einer Strafe von zwey Gulden des Tabaktrinkens müßig zu gehen.— Im J. 1653. (26 Jenner) wurde erkannt, daß aller Orten, besonders unter den Thoren, das Tabaktrinken abgeschafft werden sollte. Im I. 165-1 (18 Oktober) wurde das Verbot erneuert; allein der Anhang schwächte solches: »und die so an gefährlichen Orten Tabak trinken, zur Strafe gezogen werden"— Im I. 1664. (14. May) wurde das 37 ^ XVH. Periode. 16^9—1691. Verbot erneuert. — Gleichfalls im I. 1669. am 20 Oktober. Im Kaufhause sotten die Kaushausherren strafen, in den Vorstädten die Vorgesetzten der Gesellschaften, und sonst die Unzüchter.-— Im I. 1672. den 27 July erfrischte man das Verbot. — Eben so im Jahr 1672. -en 1^. December, mit dem Befehl, alle die zu strafen, die Tabak rauchen würden. — Ein Landgeistlichsr predigte auch im Sinne des Raths, oder der Mehrheit desselben. „Wenn ich, sagte er einst, wenn ich Mäuler sehe, die Tabak rauchen, so ist es mir, als sähe ich eben so viele Camine (Schornsteine) der Hölle " Dieser vielen Verbothe ungeachtet, gab es Landleute zu Kleinhün- ingen und zu Witispurg, die Tabak pflanzten. Daher wurde im I. I6s5., den 22 . Jnly, das Tabakpflan- zen in allen Aemtern verboten.— Einer von Witispurg, Namens Thomen, habe zu diesem Bau eine Wiese und Bündten bestimmt. Der Landvogt schrieb aber, daß dieser kleinen Nutzen dabey habe, und von selbst aufhören würde.— Von diesen Zeiten schreibt sich die Entstehung der Kämmerlein her. Da man es nicht auf den Zunft- und Gesellschaftehausern Anfangs wagen durfte öffentlich zu rauchen, so mietheten Freunde des Tabaks kleine Zimmer in Partikularhäusern, die, wie jetzt noch, für geschlossene Gesellschaften bestimmt wurden. — Der Genuß des Tabaks und des Thees verminderte um ein vieles Den Gebrauch des Weins.— klebrigen) findet steh keine Spur, -aß je der Schnupftabak verbothen worden sey. XVIII. Kap. Nachlese. 375 Trtllmetfter. Im I. 1672. (Dezember) ließ der Rath, zur Bildung guter Trillmeister, eine Anstalt in hiesiger Stadt einrichten. Es waren Ausgeschoßene vom Lande, die von der Gemeinde etwas für ihre» Unterhalt bezogen. Erfahrene Wachtmeister gaben ihnen, unter höherer Aufsicht, täglich Vor und Nachmittags und an einem geschlossenen Orte, den erforderlichen Unterricht. Tuch Hand! er. Einer, der kein Tuchmacher oder Wollweber war, hatte einen Tuchladen aufgerichtet, und die Zunft zu Webern empfangen. Die Zunft zum Schlüssel führte Klagen dawider, und der Rath erkannte, daß wenn der Beklagte den Tuchgewerb fortsetzen wolle, er auf der Zunft zum Schlüssel hoch und nieder dienen sollte- ( 1688.) Ueber die Artickel, so die Tuch- und Sei- denhandler verkaufen dürfen, verfügten Rathsbeschlüsse von 1677 und 1679, wie auch ein älterer 1619. — Schwer fällt es zu glauben, daß dieß alles dem gemeinen Wesen verträglich war. Z. B. die Seidenhändler sollen die leichten und dünnen Ruines feil haben, die übrigen Hatines aber sollen die Tuchhändler ausschließlich verkaufen. Umzüge. Die Umzüge der drey Gesellschaften jenseits wurden im I. 1666. gestattet, doch sollen ihre Vorgesetzte und Offiziers sie anführen; sie sollen nicht in den Gassen, sondern auf den Plätzen schießen; die Trommeln und Pfeifen sollen sie zu Mittag um 12 Uhr 276 XVli. Periode. 16^9—1691. niederlegen; endlich sollen sie künftigs den Rath anfra- gen. Den Häuptern wurde überlassen, die Umzüge der Gesellschaften in der mehrcrn Stadt zu bewilligen, doch daß sie gleichfalls von ihren Offizieren angeführt werden. Unbarmherzigkett. Die Tochter des Pfarrers zu Dieqten die zu Buus vcrheyralhet war, gieng in Geschäften nach Basel, und bekam auf d m Münster- play Geburlsschmcrzen. In der Angst trachtete sie in den einen oder andern Hof eingelassen zu werden, aber vergeblich. Die Unglückliche mußte auf dem offenen Play genesen, und es war im Winter am 14. Jenncr. Endlich wurde sie in des Oberstlieutenants Zürnlins Hof gelassen, wo sie ihre Genesung vollbrachte. Von dort kam sie in das Spital.— Wenn aus der Aehnlichkeit der Namen sich etwas schließen laßt, so mag wohl ihr vorheriger Lebenswandel die Ursache einer solchen Hartherzigkeit gewesen seyn. Allein sie war wegen ihrer Aufführung gestraft worden und trug unter ihrem Herzen ein unschuldiges Kind. (1652.) Waisenhaus. Im I. 1665. beschäftigte man sich Mit der Errichtung eines Waisenhauses. Der An- fang war die Einräumung eines kleinen Theils des Stei- nenklosters- Erst im Jahr 1669 . wurde die Carthaus dazu qewiedmet; und im I 1677. bekam die Verwaltung das Gotteshaus St- Jakob, an d?r Airs, mit dessen Besitzungen und Gefällen. Die Zünfte wurden im I. 1672. zu einem freywrlligen Beytrag aufgefordert, 377 XVIII. Kap. Nachlese. und sie verpachteten sich zur folgenden jährlichen Bey» hülfe: Schlüssel, 75 Pfund, Bären, 20 Pfund, Wetn» leure, 25 Pfund, Saffran, 100 Pfund, Rebleute, >2 Pfund io Schilling, Becker, lo Pfund, Metzger vier Zentner Fleisch, Svinnwetter, 20 Pfund, Scherer, io Pfund, Schneider, 37 Pfund 10 Schilling, Schuhmacher, io Pfund, Gerber, 20 Pfund, Schneider, 15 Pfund, Kürßner, 10 Pfund, Gärtner, 25 Pfund, Himmel, 7 Pfund 10 Schilling, Weber, 37 Pfund 10 Schilling, Fischer, 10 Pfund, und Schiffleute 5 Pfund, mit dem Versprechen, die Knaben, so i» die Wanderschaft ziehen, unentgeldlich bis nach Straßburg zu führen, wenn ein Gefährte sein wird.— Der am Weynachtsfest in den Kirchen gesammelte Allmofen, der schon zu Anfang des Jahrhunderts für die zu St. Jakob aufgenommenen Waisen bestimmt war, * ) wurde auch, mit der Uebergabe von St. Jakob, der Verwaltung zu Theil. Aus dem Allmosenamt wurde für je» des Kind täglich 1 '4 Laiblein Brod und V- Gätzt Mues o^er Suppe geholt. Der Aufseher oder Meister war ein Pofamenter, der den Kindern sein Handwerk lehren sollte. Er wurde Wachcfrey erklärt, und bezog wöchentlich 2 Pfund 10 Schilling vom Allmosenamt, wie auch außer Hol; und Wellen, jährlich aus den obrigkeitlichen Vorräthen, 7 Säcke Kernen und 6 Saum i) Es erhellet deutlich aus den Acten eines Criminalpro- zesseS jener Zeit. 378 XVlI. Periode. 1649—1691 Wein. Jetzt werden zu qroßem Befremden der Reisen, den, in das gleiche Gebäude, obfchon in einer andern Abtheilung, Sträflinge von jedem Alter gethan, und diele Abtheilung wild Zuchthaus genannt. Sonderbares Schicksal unsrer Waisen! Anfangs wurden sie im Sie- chenhaus bey St Jakob mit den Aussätzigen, und jetzt NM Verbrechern gesellet; dort mit Leuten, die physisch verdorben waren, hier mit Leuten, die es moralisch sind. Vermuthlich lst es im Jahr 1669. nicht so gemeint gewesen Das jetzige Zuchthaus war im ersten Anfang nur für ungehorsame und verwilderte Kinder bestimmt, denn die erste Veranlassung zur Errichtung eines besondern Waisenhauses mag wohl im I. 166^4. gesucht werden. Den 9- November wurde berathen, wie mit einem ungerathenen Buben von 12 Jahren, Sohn eines gestorbenen Präceptors, der dem Allmosenamt zu versorgen Heimgefallen war, und an welchem keine Züchtigung verfangen wolle, zu verfahren wäre. Der Rath ließ ihn zwar in dem Spital aufnehmen , an eine Kette mit einem Bloche schmieden, und zum Wollenstreichen anhalten. Allein der Rath mußte wohl einsehen, daß es nicht die Bestimmung des Spitals war; und in der That liest man im gleichen Beschluß folgende Worte: „ des Zucht- und Waisenhauses ^ ) soll man mit Gelegenheit auch eingedenk seyn." Doch ist nicht ohne, daß im Jahr 1667. den 15. Juny, wo der Vorschlag des ') Das ist, der Errichtung einer solchen Anstalt. 37S xvm. Kap. Nachlese. Antistes Gernler und übriger Abgeordneter des Raths angenommen wurde, die Kinder am Sonntag des Morgens »ach St. Elisabethen, und Mittags ins Man» ster in feiner Ordnung führen zu lassen, in dem Vorschlag selbst folgendes zu lesen ist: ,, nicht die La« sterhaften, welche von unsern gn- Herren in dieses Haus als in ein Gefängniß eingesperrt werden, auch nicht diejenigen Kinder, welche erst hineinkommen, und sich roh und wild erzeigen, sondern die, welche schon an das Joch gewohnt sind, und sich geschlacht und demü« thiger erzeigen. " Nur ist die Frage, ob unter dem Worte Lasterhafte nur Kinder, Jünglinge, oder auch Sträflinge von jedem Alter, Verbrecher verstanden wurden. Weinlese. Die Weinlese im I. 1666. siel reich und gut aus. In beyden Städten erzielte man ^063 Saum, welches um 1^3 Saum mehr war als im I. 1599. Der Schaffner des Strfts St. Peter verkaufte im Badischen 100 Saum Faß für 100 Saum Wein. Ende der siebenzehnten Periode. WMLtzN 'WÄWßMW ^ - M Ä^'. 7'). Geschichte d e r Stadt und Landschaft Basel. Achtzehnte Periode. Achtzehnte Periode. 1692 — 1788 . Zeitraum -es Wohlstandes. Einleitung. 1. Kap. 1692—1718. L. — LooS zu Dreyen, 1718. 3. — Ii79—i7lo. 1. — Loos zu Sechsen, I71c>. 6 . — 1711- 1777. 6 . — Bund mit Frankreich, 1777 . 7. — 1778—1788. 8 . — Häupter des XVIII. Jahrhundert». 9. — Universität u. s. w» 10 . — Kirchcnsachc». 11. — Verbrechen. 12 . — Bürgerrecht. 13. — Finanzwesen. 1^. — Statistische Berechnungen. 15. — Nachlese. 16 . — Jetzige Verfassung. Achtzehnte Periode 1692 — 1788 . Zeitraum des Wohlstandes. Einleitung. Ein Alter sagte einst: »Glücklich der Staat, der wenige Gesetze hat!" Dieser Ausspruch erfordert eine nä« here Erörterung— Die Menge der Gesetze quält zwar den Bürger, macht die Regierung verhaßt, und hat die natürliche Folge, daß diejenigen, die denselben gehorchen sollen, sie entweder nicht kennen, oder sie bald vergessen. Dagegen zieht der Mangel an Gesetzen nach sich, daß der Bürger sich schädliche Handlungen oder Unterlassungen erlaubt, und daß Regenten und Richter täglich einschreiten müssen, und oft wtllkührltch, leidenschaftlich entscheiden. Jener Spruch mag so ausgelegt werden: Glücklich der Staat, der wenige Gesetze bedarf! — Allein hier ist ein dreyfacher Unterschied nöthig. Er bedarf wenige Gesetze, weil ihm gewisse Verhältnisse ganz Wen. Der 384 Einleitung. Staat, der z. B. keine Bergwerke, keine Schifffahrt, keinen Sechandel, keine Festungen, keine siebende Truppen hat, kann aller anf diese Gegenstände sich beziehenden Gesetze entbehren- Unter diesem Gesichtspunkt ist aber nicht einzusehen, warum Mangel an Gesetzen ein Glück heißen könnte. Ein Staat bedarf zweytens wenige Gesetze, wenn die bestehenden, so einfach, deutlich, und mit dem Naturrecht so übereinstimmend sind, daß bloß mit Hülfe des gesund » Menschenverstandes, alle daraus entspringenden Vorschriften leicht eingesehen werde». — Endlich bedarf ein Staat wenige Gesetze, wenn alle Bürger rechtschaffen denken, und die dadurch bestimmten Sitten, öffentliche Meynung, Gebräuche und Gewohnheiten, manche Gesetze ersetzen, und überflüssig machen. Wie dem auch sey, so wimmeln unsre seit 1691 zusammen getragenen Protokolle von Gesetzen. Die Hauptursachen davon sind, das Recht der Anzüge tm Großen Rath, und das Gesetz, laut welchem alle Ordnungen der Beamten, ohne Unterschied, und derselben Einkommen im Großen Rath bestimmt werden müssen. Eine Menge gerinqfügi- ger Gegenstände dienen dadurch zum Stoff langwieriger Berathungen, indem, je geringfügiger eine Sache ist, je leichter die Meisten ihre Vorfälle an den Tag legen können. Und doch fehlt uns ein Gesetzbuch über die Prozeßordnung in Straffallen, und beträchtliche Lücken stnden sich in wichtigen anderwärtigen Sammlungen von einzelnen Gesetzen. Elnleitung- 285 Durch dieses Kennzeichen einer fruchtbaren Gesetzgebung könnten wir diese Periode von den übrigen unterscheiden. Allein es giebt ein anderes erfreulicheres Merkmal: Es ist jenes des Wohlstandes, der zu Stadt und Land herrschte Den Grund dazu hatte schon der Kleine Rath in der vorigen Periode gelegt, indem er ungeachtet der vielfältigen Einwendungen der zünftigen Possamenter, die Kunststühle erlaubte, und den Landleuten gestattete für die hiesigen Bürger und Fabrikanten zu arbeiten. Der Verdienst des Herrn und seiner Leute vermehrte den allgemeinen Reichthum, und belebte alle übrige Zweige der Handlung und des Kunstfleißes. Unter den Fabrikanten und andern Handelsleuten, die als Beförderer des gemeinen Wesens angeführt werden , finden wir die Namen : Bachvfen, Ballier, Ber- noulli, Birr, Beck, Bischofs, Vlum, Brenner, Braun, Burkhardt, Christ, Debary, Dienast, Eckenstein, Ehin- ger, Fäsch, Forkart, Frey, Fürstenberger, Genurseus, Hagenbach, Häusler, Harscher, Hofmann, Huber, Im- Hof, Jselin, Keller, Lämlein, Laroche, Legrand, Meyer, Merlan, Ochs, Preiswerkh, Paravicini, Paffavant, Raillard, Respinger, Ritter, Ryhrner, Roschet, Sara- sin, Schweighauser, Steiger, Strampfer, Strecketsen, Soein, Stähelin, Thurneisen, Weiß, Wteland, Werthemann, Bischer und Zäßlin- S VII. Band- 386 Einleitung- Was aber in den Augen jedes billig denkenden Menschen, jene Bürger erhöhen muß / ist die Gewissen« haftigkeit, mit welcher ste auf Treu und Glauben ihre Abgaben zahlten. Wir find fieben Jahre, Kraft unsers Amtes, im Falle gewesen, davon urtheilen zu können, und oft ist uns der Ausruf entfallen: „Nein, nie wird der Himmel eine so rechtschaffene Bürgerschaft verlassen!"— Erstes Kapitel. 1692 — 1718. 1 6 9 2 . Das Betragen des Raths, im Vrachmonat, scheint unerklärbar. Den 18. Juny ergieng eine Erkanntniß, welche die bürgerlichen Punkte, als solche erklärte, die in voller Kraft bleiben sollten- Da es nämlich am folgenden Tage um die Erneuerung der Meister auf den Zünften zu thun war, und es keine erledigte Stelle gab, so wurde die gewöhnliche Feyerlichkeit der Einsetzung des alten in die Stelle des neuen Meisters für das Wehende Regierungsjahr zwar bestätiget, allein der Gemeinde jeder Zunft berichtet, daß wenn künftigs der Fall einer Erledigung eintreffen werde, es bey der ferndrigen Jahres gemachten Ordnung durchaus verbleiben, und alsdann gemeine Zunstbrüder, mit und neben den Vorgesetzten, dazu ihre Stimmen haben sollten. Der Rath gieng aber noch weiter- Einer der bürgerlichen Punkte, (der löte über die Polizey) bestimmte, daß am gleichen Tage eine Censur über die Sechser ergehen soll, und der Rath bestätigte es mit diesen Worten : »Es soll die Gemeinde in Gegenwart aller Sechser, in Kraft der Bb 2 388 XVIII Periode. 1692 —1718. bürgerlichen Punkte, vor-rist befragt werden, ob sie wider den einen oder andern etwas ungebührliches wisse, um solches zu eröffnen, und damit folgcnds die Vorgesetzten in der Confirmation sich darnach zu richten wissen mögen." Wenn nun die bürgerlichen Punkte, ungeachtet der Bestrafung ihrer Stifter, in Rechtskraft erwachsen wa- ren, warum strafte man diese Unglücklichen? Wären sie etwa bloße Schlachtopfer der Rache gewesen? Man behielt das Werk, weil man es nicht zerstören konnte, man ermordete aber seine Urheber, weil man das Werk selbst haßte- Hingegen zeigte sich der Rath, am 27. Iuny, am Tage seiner Einführung sehr grüblerich gegen die Groß- Räthe.' Diese dachten, daß, wie vor einem Jahre, der Rath seine Einführung nicht unter sich begehen, sondern auch im Großen Rath erscheinen würde. Der Rath, der überdieß alle ehevorige alte Feyerlichkeiten genau beobachtete, dachte anders. Die Groß-Räthe hatten sich in ihren Saal, nach geschehener gewöhnlicher Begleitung -er Räthe, begeben und warteten bis auf die Ankunft des Raths. Dieser ließ ihnen aber durch den Oberst» knecht sagen, daß man aufstehen und nach Hause gehen würde. Die Großräthe antworteten: »Dieß sey wider eine vor ungefähr einem Jahre erqangene Erkanntniß. Zudem hätten sie etwas vorzutragen." Der Rath wollte aber nicht nachgeben, und schickte nach mehrern und lau- i. Kap. i6S2. 3L9 gen Umfragen, zwey Ratüsglieder mit dem Stadtschrci- Ler zu den Grvßräthen, um ihnen zu eröffnen: „ Es seyen jehunder keine wichtige Sachen, wie vor einem Jahre obhanden-" Allem diese ordneten vier von den Ihrigen an den Rath ab, welche sich dann auf eine Erkanntniß des Kleinen Raths beriefen, und ferner anzeigten , daß die Groß-Rärhe etwas wichtiges vorzutragen halten , und daß die neuen Sechser den Eid ablegen sollten, welcher vor einem Jahre für die Groß Räthe eingeführt worden war. Der Bürgermeister erwiederte; „Er wisse von einer solchen Erkanntniß nichts. Wenn Großrälhe etwas anzubringen wüßten, so hatten sie sich gestern vor der Audienz melden sollen." Jene sagten darauf : „ Sie wären keine Parteyen, und wenn Klein- und Groß-Räthe beysammen saßen, so bildeten sie ein einziges Corps." Als sie sich nun zu den übrigen wie. der verfügt hatten, beriethen sich die Räthe nochmals über den Gegenstand, und nur die Mehrheit erkannte endlich: „In Gottes Namen soll man hinauf gehen, und mit den Großräthcn niedersttzen." Es geschah. — Vieles wurde vorgetragen, aber alles auf eine nächste Versammlung ausgestellt. Den 2. November verordnete der Rath, daß von Seiten der Unterthanen keine Abkündung und Bezahlung von Capitalien, die auf sie stehen) besonders gegen Armenhäuser , Kirchen und Schulen, auch Wittwen und Waisen, Statt haben sollte, es könne denn der Schuldner darthrm, daß er selbige völlig aus seinen eigenen 390 xvm. Periode. 1692—1718. Mitteln abstoßen möge / und weder wenig noch viel anderwärts dazu aufnehmen müsse. Zugleich wurden die Mandate vom 20. Sept. 1682. und i-I. Merz 168-L, Kraft welcher nichts unter fünf vom hundert angelegt werden soll/ bestätiget. In der Schlacht bey Stcinkcrke/ vom 3 . August/ litt das Regiment Stuppa ungcmein viel. Der Obristlieutenant Russinger, und die Hauptleute Balthafar Vurkhardt, und Abel Sozi», alle drey von Basel, wurden getödtet, oder starben bald an ihren Wunden. Die rühmlichen Umstände dieser Stcrbefälle erhoben solche zu allgemeinen Vorfallenheiten. Morlat von Bern und Jakob Seguin von hier, warben für den holländischen Dienst, ohne Wissen ihrer Regierungen, jeder eine Compagnie von dreyhundert Mann; fünf Jahre später, wurde die Compagnie Seguin abgedankt. Mit Einlassung der Früchte hatte ve 6 >ancl mai- 8 on, französischer Commissarius, viele Freundschaft erwiesen. Er wurde zu einem Gastmahl (zum Baren), eingeladen. Bey seinem Abstand zum Kopf, ließ man ihn mit zwey mitgebrachten Offizieren in einer obrigkeitlichen Kutsche abholen, und nach der Mahlzeit in eben dieser Kutsche wieder führen. Die XIII. nebst Stadt- und Ralhschrciber spciseten mit ihm. 1 6 9 3 . Verschiedne Kirchengnter wurden gegen ewige Bodenzinse in Geld verkauft. Die Domherren des ehemali- 1. Kap. 1692. 391 gen Capitels Basel, die jetzt zu Arlesheim residirten, protestirten dawider, und sandten im Jcnner, und wieder im April! unserm Rath ihre Protestacionen ein. Die Zunstbrüder verloren den 21. November das Recht, ihre Meister und Sechser zu erwählen. ^ Es geschah von Seiten des großen Raths, auf einen eingegebenen Rathschlag des geheimen Raths, der zwey Hauptursachen dazu angab; zum ersten, daß die neue Wahlart nur Verwirrung veranlaßte, und zweytens, daß man darauf sehen müsse, fähige und tüchtige Personen tn den Rathsversammlungen zu bekommen. Es hatte sich kurz vorher auf der Saffranzunft ein Erledigungsfall zugetragen. Auf Befehl der Häupter stellten die Vorgesetzten der Zunft die Bestellung aus- Mehrere Zunstbrüder, ze- hen an der Zahl, drangen auf die Wiederbestellung, und sprachen etwas frey. Man ließ sie vor den großen Rath bescheiden. Sie entschuldigten sich, und zwar erbärmlich schlecht, und wurden eingesetzt, besprochen, und dann bestraft- ') Dießmat wurde ihnen doch ein kleiner Antheil an den Wahlen noch gelassen. Die Vorgesetzten machten, mit vier Zunftbrüdern, die sie durchs LooS erwählt hatten-' ein lern^ium. Dann traten diese vier. nebst jenen Vorgesetzten ab, die etwa mit einem der drey Vorgeschlagenen verwandt waren. — So viel Vorgesetzte nun übrig blieben, so viel Zunstbrüder zogen sich auch durch das LooS zur Hauptwahl. 292 XVIII. Periode- 1 Ü 92 — 1718 . Das Gerücht hatte sich verbreitet, als wenn die Franzosen Werke und Schanzen auf der Schuster Insel aufführen, und eine Brücke über den Rhein schlagen wollten. Am 29 . Dezember bekamen der Dreyerherr Zäs- lin und der Stadtschreiber den Auftrag, beym Marquis äe?U^8I6UX anzufragen, ob etwas auf unserm Gebiet würde gebaut werden- Sie statteten den 5. Jen- ner 169^. ihren Bericht ab. »Eine Schanze werde in dem Werbt zwischen den beyden Armen des Rheins gemacht; die Großhüninger sprachen schon vor vielen Jahren diesen Werbt für den Ihrigen an; die Klcinhünim ger behaupteten hingegen, daß theils den Marggräsischcn theils ihnen von dieser Werbt gehöre; auf dem mqrg- grasischen Theil werde die Schanze angelegt; achtzig oder hundert Schritte oberhalb dem Bannsteine, hätten die Franzosen angefangen etwas Grund auszuwerfen. Nach des ttu^sieux Versicherung, geschehe die Erbauung der Schanz par orttre äu K.oi, der gar wohl und gewiß wäre, daß der Werbt ihm gehöre; doch werde an dem Orte, so wir ansprächen, nichts gebauet, sondern nur Grund ausgeworfen, um dem Wasser zu wehren, damit solches die Arbeiter nicht hindere, wenn sie mit dem Fundament aus dem Boden kommen werden; solches alles werde alsdann wieder zugeworfen und in den alten Stand gerichtet werden. Was die Rheinbrücke beträfe, hätte der Marquis gesagt, daß man niemalen im Sinn gehabt habe, eine solche zu bauen , wohl aber möchte im Fall eines Kriegs, eine Schiffbrücke geschlagen werden." I. Kap. 1695, 1695 393 Auf diesen erstatteten Bericht/ trug man dem Gesandten yach Arau auf/ mit den übrigen Eidsgenossen über die Wichtigkeit der Sache zu sprechen/ und ihren Rath zu begehren. 1 6 9 5. Conrad Hertlin von hier / der die Russingerische Compagnie bekommen hatte/ verlor in der Schlacht bey Nerwinden/ von 1693, durch einen Flintenschuß ein Au« ge, und trat dieses Jahr (1695) als Oberstlieutenant in das Regiment von Schellenberg. Er wurde im Jahr 1702. wirklicher Oberstlieutenant des Regiments Brand- le, und starb im Jahr 1706. zu Tirlemont, wo sein Regiment in Besatzung lag. 1696. Die Berner schrieben unserm Rath: » Wir stnd in dem Werk begriffen, die gefährliche, und dem obrigkeitl. Stand zuwidrige Sekte der Wiedertäufer völlig auszutilgen, und ha. ben zu dem Ende wider derselben Anhänger vor etwas Zeit öffentliche Edikte publicieren und ergehen lassen, anderenVM ziehung man nach aller ViZor arbeiten thut." Der Zweck war, daß unsere Buchdrucker keine Bücher auflegen, und in ihre Landschaft werfen sollten, die zu ihrer Sekte dienten. Sie verzeigken einen Buchdrucker Schwarz, bey welchem die Fröschauer-Bibel, nach dieser Secte verkehrter Auslegung, unter der Presse stehe. Man möchte dafür sorgen, daß dieser Bibeldruck unterlassen, oder wie- der suppriniirt werde.— Wie antworteten: man wisse 39^ XVIII. Periode- 1692—1718. von dieser Bibel nichts, und Schwarz sey nur ein Buchbinder, dem, allein Anschein nach, die zur Auflegung eines solchen Bibelwerks erforderlichen Unkosten viel zu schwer fallen würden. 1 6 9 6. Ein Gesetz vorn 8ten September stellte den großen Rath unter keinem rühmlichen Gesichtspunkte dar. Nachdem er dte bisherigen Bürgerrechts - Gebühren von ino Reichsthalern für eine Mannsperson, und von 50 Retchsthalern für eine Weibsperson, bestätiget, und ferner verlangt hatte, daß ein neuer Bürger tausend Reichsthaler, und eine neue Bürgerinn fünfhundert Reichsthaler im Vermögen haben sollte, so erkannte er förmlich, daß „Unterthanen nicht ohne sonderbare, erhebliche Ha. „ tiones und Motiven" zum Bürgerrecht gelangen sollten Schon im Jahr 1693. hatte er bestimmt, daß ein Unterthan, der das Bürgerrecht erhielt, die Manumis- sionsgebühren, und den Abzug zu zehn vom Hundert seines Vermögens entrichten sollte, welches schon hinlänglich war, Manchen vom Bürgerrecht abzuhalten; aber nie hätte man erwarten sollen, daß zu eben der Zeit, wo die Großräthe sich durch Einführung democratischcr Grundsätze, zu einer Gewalt empor geschwungen hatten, die sie niemals besaßen, sie eine Scheidewand zwischen Unterthanen und Bürgern stärker als jemals aufführen würden. So verwandelte sich die vorübergehende Oligarchie einiger Familien in eine erbliche Aristokratie von Geschlechtern aus der Hauptstadt. r. Kap. i6g7. 395 1 6 9 7. Der zu Ryßwick in Holland, den 30. Oktober, zwischen dem Reich und Frankreich geschlossene Friede, zeichnet dieses Jahr auS. Die Schweiz wurde in denselben eingeschlossen, und Frankreichs Herrschaft bekam durch die Abtretung von Breysach und Freyburg, den Rhein in unseren Gegenden zur Grenze. Basel hatte ssch vergeblich darum bemüht, daß Hüningen geschleift würde. Der große Rath erkannte den 30. September, in bestimmten Ausdrücken, daß der geheime Rath an Mitteln denken sollte, daß doch diese höchst beschwerliche Festung weggebracht und demolirt werden könnte. — Der französische Ambassador sagte aber, daß dergleichen?oo- poückiones dem König unangenehm sein würden, und daß er darinn keine OiHeia praLsiirsn könne. Der Ambassador war Mieksl ckmelot, Marquis äs 6ourna/. Er brachte hier den 12 . und 13. September zu. Zwey große Mahlzeiten, Ehrengeschenke an Wein, Haber und Lachsfischen, und die Kostfreyhallung zu Stadt und Land kosteten über 2000 Gulden. Dagegen ließ er an Trinkgeldern für mehr als den Werth von 200 Duplonen austheilen. Siebenzchn junge Sechser warteten bey der Tafel in der AmtSkleidunq ab. Bey der Bewtllkommnng des XIII. Raths und der Vorsteher der Kanzley, führte der StadtsÄrciber das Wort in deutscher Sprache: der Keereiaile-Iiwerpreis übersetzte die Anrede, und der Ambassador antwortete-. 3s6 xvm. Periode. 1 692— 171 8. 1698 . Wir haben unterm Jahr 1693. gesehen, daß die Zunstbrüber gleichsam das Recht verlohren hatten, ihre Meister und Sechser zu erwählen; nun wurde es ihnen den 29. Dezember ganz entzogen, nnd der Große Rath setzte die Lache wieder in den alten Stand; die angegebene Ursache war, wie bereits gemeldet, daß die ueue Wahlart nur Unordnung nach sich zöge. Er begnügte stet, aber nicht damit, er rntzog auch der Bürgerschaft die Bestellung der Oberstzunftmeister, und eignete «ich solche zu- Der Rathschlag des geheimen Raths, der es ihm vorschlug, führte zum Grunde an, daß diese Wahlen durch Gewalt wären abgedrungen worden. Endlich schloß er von den geistlichen Wahlen diejenigen , die vor der Revolution keinen Antheil davon hatten, aus- Der Pallast des Marggrafen von Baden, in der neuen Vorstadt gerieth in Brand, und litt beträchtlich. Der Marggraf rettete sich mit seinen Angehörigen in das Sttftshaus St. Peter. Dieser Fürst war so beliebt, daß man ihm drey Jahre vorher die Errichtung einer Retrbahne auf dem Peterplatze, diesem Spaziergang der Bürgerschaft, gestattet hatte- Die Stadtgarnison, die nur am Tage die Wachten versteht, wurde den 10. September auf fünf und ste- benztg Mann herunter gesetzt. Die vom Rath bisher erhaltenen Bewilligungen, ohne Zeugen und einige Solemnitäten zu testtren, schränkte I. Kap. 1698. 397 der Rath selber, am 19. Oktober, ein. Den Weibspersonen wurde ein solches Privilegium für das künftige gänzlich abgestrikt, weil sie insgemein, sagt die Er- kannkniß, des Schreibens schlechtlich erfahren, und keinen satten und gewissen Buchstaben haben, daraus ihre Hand eigemlich zu erkennen sey. Was die Mannspersonen betrifft, so würde ihnen dieses Privilegium, nach des Raths Gutachten, ferners ertheilt werden können. Jedoch sollte dabey ein Unterschied der Personen gemacht werden; und dazu nicht ei» jeder, auch gemeiner und einfältiger Mann, der etwan des Schreibens nicht wohl erfahren wäre, admittirt werden. Darneben soll der Test aber, der solches Privilegium erhält, sich dieser praeLLurionen gebrauchen, daß er entweder seinen letzten Willen durchaus mit eigener Hand schreibe, oder denn von einem Notarius aufsetzen lasse; er aber dabey seinen Namen nicht nur zu Ende des Testaments, sondern auch bey jedem Artikel desselben, wenn solches in Artikeln, wie gemeiniglich geschieht, abgetheilt, unterzeichnen, damit man daraus wissen möge, daß ihm das Testament von Artikel zu Artikel vorgelesen worden sey. 1699. Bisher wurde die Taufe im Chor, und nur in Gegenwart einiger dazu eingeladenen Weiber, ertheilt. Die Stadtgeistlichkett wünschte aber bey dieser Handlung mehr Oeffentlichkett, und ließ ein Memorial durch den 398 XVM. Periode. 1692—1718. Antistes Peter Wererrfels aufsetzen und überrcicheu. ,> Da meldete sie, ohne Vorwisscn, Gutheißmrg und Verordnung Eurer Gnaden, als einer evangelischen hohen Obrigkeit; auch in Sachen, so den Gottesdienst betreffen, keine Aenderung, oder keine Einführung anderer Kirchcngebrauche kann und sollen vorgenommen werden .... so bitte sie u- s w. ' ) Dieses Memorial wurde den 18. November den Geistlichen wieder überwiesen, um mit Zuchun der Deputaten, und der Nettesten jedes Kircbsprengels, Vorschläge, wie die Sache einzurichten wäre, einzugeben. Es geschah. Und schon den 2 . Jenner des folgenden 1700 Jahres, wurde die Taufe, in Angesicht der ganzen Gemeinde, und vor dem Altar, nach der Predigt, zum ersten Mal verrichtet. 1700 . Ob man schon mit Ertheilung des Bürgerrechts sehr sparsam gewesen war, so wurde dennoch den 2len ') Unter andern Gründen zu einer Abänderung führte sie das bisherige Betragen der eingeladenen Weiber an. „Diese stellen sich nicht so sehr ein, um ein Werk des Gottesdienstes zu versehen, als um die Kindsbetterinn zu ehren, ihr zu gratuliren, und in der Administration der Taufe selbst, mehr auf die Gevatterleute, wer sie seyen, wie sie gekleidet, wie sie sich gebehrden, Achtung zu geben; statt daß sie, bey Absprechung der Agenden, hören, und die Gebethe in stiller Andacht nach. sprechen sollen, pflegen sie mit einander zu schwatzen." 39S i. Kap- i7oo. April erkannt: daß keiner, wer -er auch wäre, innert den sechs nächsten Jabren zum Bürger angenommen wer. den sollte. Die leidige Erfahrung sagte man, läge vor Augen, daß neue Bürger allerhand Meinungen Platz geben, und alte Bürger aus ihre Meinungen zu leiten suchten. Im Jahr 1706. den 2ten November stellte man die Annahme neuer Bürger noch auf 10 Jahre aus, doch mit dem Vorbehalt -erAusnahme für « cirte Subjecter, wobey aber festgesetzt wurde, daß solche zehntausend Reichsthaler im Vermöge» haben, und daß nur die Großsöhne in den Großen Rath, und die Enkeln in den kleinen Rath sollen gelangen können. Was übrigens die Weiber betrifft, so erstreckte sich die Verfügung nicht auf dieselben. Diese Abneigung vor Neuerungen hinderten doch nicht, daß man sich endlich dieses Jahr entschloß, den im I. 1582. vom Past Greqorius XIII. verbesserten Kalender anzunehmen. Mit wahrer Schonung mußte man aber beym Volk diese neue Zeitrechnung einführen; und was vielleicht die Sache am meisten erleichterte , war der Umstand, daß man die gregorianische Berechnungsart selber auch um einen Tag verbesserte; also daß anstatt zehn Tage, eilf Tage übersprungen, und im deutschen Reich gleich nach dem 18. Hornung der iste Tag Märzen gezählt wurde. In der Schweiz sieng der Neujahrslag von 1701. mit dem 12. Jenner an. Diese Berichtigung geschah auf eine Einladung ^00 xvm. Periode. 16Y2- 1718 . der evangelischen Stände -es deutschen Reichs an die evangelischen Orte der Schweiz. Doch behielten den alten julianischen Kalender Glarus, Appenzell A. R-, die Stadt St. Gallen und gemeine drey Bünde. 1701. Den 6ten July überschwemmte der Birsick die un- tere Stadt. Die Pabstglocke wurde einige Stunden lang angezogen. Das Wasser stieg beym Rathhaus halb Manns hoch/ etliche Zoll höher als im I. 1S30. und trieb den heißen Stein in die Höhe- Es hatte auch das Steinen Thor und die Brücke zerstehrt. Im Äugst ordnete man Bernhard Burckhardt nach Paris zum König ab/ um die Aufhebung der Fruchtsperre auszuwirken; er konnte aber keine Audienz erhalten / und kam unverrichteter Dinge zurück/ weil/ meldet eine Handschrift, man wider ihn gearbeitet hat» te, vermuthlich von Seiten der französischen Ambassadorem 1702. Der spanische Successions-Krieg hatte schon im vorigen Jahr seinen Anfang zwischen Frankreich lind dem österreichischen Hause genommen. In diesem Jahre wurde er fast allgemein. Bayern und Köln standen für Frankreich; Holland, England und das Reich für Oesterreich. Die Schweiz befand sich in einer mißlichen Lage- Ludwig XIV. verlangte, daß man seinen Großsohn, Philipp i. Kap. 1702. 2i01 lipp V. und der Kaiser Leopold hingegen, daß matt seinen jünger» Sohn, Erzherzog Karl, zum Könige itt Spanien erkennen sollte. Die Verlegenheit vermehrte sieb dadurch, daß der bisherige spanische Gesandte, als Gesandter des Philipp's bereits accredilirt war, und die beseitigen, der kaiserliche und der französische Both- schafter, wahrend dieses zwölfjährigen Krieges, einen dringenden, und oft höchst beleidigenden Ton annahmen. Dazu gesellten sich noch die zwischen dem Abt St- Gallen und der Landschaft Toggenbnrg entstandenen Streitigkeiten , die man überall als Folgen eines fremden Einflusses betrachtete, und die endlich in einen innerlichen Krieg in der Schweiz ausbrachen. Oesterreich erhielt von mehrern Standen in der Schweiz die Erlaubniß, zwey Regimenter, jedes von 2^00 Mann, anwerben zu lassen, um solche in die Waldstädle zu verlegen. Die Capirulation wurde hier den 23. März angenommen. Der Rath ernannte zu Hauptleuten F. Weiß, Hans Georg Ochs, (170S ) und Merian. Den 28 . August willigte der Große Rath auch in einen Anfbruch für Frankreich, nach Inhalt des Bundes, ein Dabey wurde Stillschweigen über alles auferlegt, so für und wider war gesagt worden. Die Kaiserlichen legten beym Friedlinger Schloß, gegen Hüningen über, eine Sternschanz auf dem Wie- vil. Band. C e E xvm. Periode. 1691 — 1718 . lerftld an. Hingegen richteten die Franzosen in Hünin- gen die alten Festungswerke auf der Rhein-Insel , und dann auf dem marggrästschen Ufer wieder auf/ ohne daß die Deutschen sie daran hinderten. Im September nähmen sich die Armeen. Den I3te» Oktober gierigen die Franzosen mit -4o Fahnen über den Rhein auf die Insel/ unter starkem Canonieren, und blieben dort die Nacht durch. Den 1^4. am Morgen zogen ste in das Hornwerk, und von da / unter des klarcjuis cke ViIIL i s Anführung / auf das margaräfische Ufer. Sie hatten eine Schiffbrücke geschlagen. Darauf folgte die bekannte Friedlinger Schlacht/ ' ) und die Einnahme der Sternschanze. Nach dieser Schlacht kamen viele Sund- gauer Bauern in das Marggrästsche/ und es wird bemerkt/ daß ste mehr Schaden, mit Rauben, Brennen, einschlagen der Thüren und Fenster anrichteten, als die Soldaten. *) Das Schloß Orlikon, zwischen Klein Basel und dem marggrästschen Dorf Weil, wurde im dreißigjährigen Kriege zerstört. Nach dem westphälischen Frieden ließ es der Marggraf Friedrich iv. wieder aufbauen, und nannte es Friedlingen. Allein im Jahr >678. zer- Körten eö die Franzosen von Grund aus. ES wurde doch von neuem aufgeführt, denn in diesem r702ten Jahre hatte es eine Besatzung, und nach der Friedlinger Schlacht wurde es durch die Franzosen wieder zerstöhrt. Ilist. A-trinzo-LsUensis 1. I. k. 3. I>. 23<». «nd 'V. IV. x. 323. I. Kap.'1702. ' ^oz Indessen waren Repräsentanten oder Kriegsräthe/ ') von Zürich , Bern, Luzern und Freyburg hieher gekommen, die im geheimen Rath saßen. Mehrere Kantone schickten tausend Mann Zuzüger. Alle zogen aber, vom i^> November an, nach und nach wieder ab. ,, Sie hatten , meldet eine Handschrift, sie hatten alle überaus schöne Meyen, (Sträuße) auf den Hüten, nachdem sie Montags vorher den I 3 ten, MnAniftee und zum Schlüssel gastiert worden, da man bis Nachts 10 Uhr mit zwölf Stück jeder Gesundheit Freude geschossen. Sie sind mit großem ihrer und meiner gnädigen Herren eontentement von hier abgereiset, nachdem sie vielfältig gerühmt, wie man ihnen allerseits viel Gutes gethan. Sonderlich haben auch die gemeinen Soldaten bezeugt, sie seyen bey hiesigen Bürgern sehr wohl tractirt worden, und hätten meistens an ihrem Tisch gegessen, da man ihnen nichts als Wasser über das Brod anzurichten schuldig gewesen sey." Der Statthalter Wertmüller von Zürich soll -ett besondern Auftrag gehabt haben, für die Beschützung (vermuthlich soll es Schonung heißen) des badischen OberviertelS zu sorgen. Er wohnte im marggrä'fische» Hofe mit einem Secmair und Bedienten, würde herrlich tractirt, und bezog täglich vom Marggrafen eine Ducate. ES war um die AuffahrtSzeit, und währts nicht lange. C e 2 -ä 04 xvm. Periode. 1602 — 1718 . Die von Schweiz hatten vorher an die badische Tagsatzung vom 25. Oktober geschrieben, daß sie sich des Defension^ gänzlich einschlagen, und daß sie desselben ein sür allemal einschlagen haben wollten. Von der vorhergehenden Tagsatzung aus, hatte unser Gesandter schon folgendes dem hiesigen Rath berichtet. „Ucbrigens ist zu menagieren, was ich melde, daß theils l. Orte viel von den Kosten reden, wenn es lange währen und auf den Frühling wieder angehen sollte, und wenden vor, der Zeit abgemattet zu seyn; theils wolle die Abtheilung disputieren, so jetzt die rechte Zeit ist, und was der Händel mehr gibt, die unsre Schwachheiten anzeigen, und hiemit zu verdecken sind. Ein Canton brachte auf die Bahn, daß man den Krieg führenden Mächten die Bezahlung der Zuzüger anmuthen solle, welche, zur Verhütung eines Durchmarsches, auf die Pässe verlegt wären. Andere Orte fanden aber, „daß es uns mehr zum Spott ausgelegt, und wir nichts erhalten würden. Auch würde dadurch der ganzen Welt kündbar gemacht werden, daß wir schon müde, und nicht im Stande wären nur etwa 6 Wochen lang eine so geringe Mann, schaft zu erhalten." Während dessen hatte Trautmannsdorf auf der Tagsatzung vom 2 . July scharfe Vortrüge, insonderheit wider die katholischen Orte gehalten. Worauf der französische Bothschafter, Marquis äe ku^sieux, die Bemerkung machte : „ Es müsse die Art, mit welcher er gegen die Schweizer rede, denselben hochtragend I. Kap. 1702. und ganz seltsam vorkommen. Eine solche werde ehe»- der von einem Souverän! gegen seine Unterthanen, als gegen seine Bundsgenossen gebraucht, und er rede mit den Schweizern, als wenn sie noch im l2ten Jahrhundert wären. "— Den 13. September kündete Traut- mannsdorf in aller Form die Erbverein auf, und zeigte an, daß nach zehen Tagen alle eidsgenößische Waaren als Contrebande angehalten werden sollten. Diesem Streich wich der französische Bothschafter bald durch den Antrag eines neuen Bundes aus, in welchem, wegen der Aufkündung des Erbvereins, das Haus Oesterreich nicht vorbehalten seyn würde. Nun folgten auch Verletzungen des Schweizerbodens. Oesterreichs kamen von Rheinfelden aus in unsern Canton zwischen Liestal, Wal- denburg, Oltingen und St. Jakob, und paßten den französischen Reisenden und Courieren auf. Kurz darauf ließen sie Schiffe, mit Mannschaft und Steinen geladen, unter der Rheinbrücke hinunter fahren, um die Hünin- ger Brücke zu beschädigen. Dagegen berührten oder benutzten die Franzosen vor der Frisdlinger Schlacht, auf der Schuster Insel den baselischen Antheil. — Während ihres Durchmarsches ergiengen zwey Schüsse gegen Basel , und wurden einige marggräfische Pferde, die auf Basier Boden weideten, mit Gewalt weggenommen. — Aus Anlaß der darüber geführten Klagen, brachte?u/- sisux den sonderbaren Satz hervor, daß die ganze Insel dem König, als Landgrafen vom Elsaß, zugehöre. Mü XVIII. Periode. 16!)2—1718. 1 7 0 3 . Der Federkrieg der fremden Bothschafter währte immer fort. ?u^8ieux schrieb den 31 . Ienner : „ 8i czueicjues Lsnton« eont'muent s se lais^er trsiter psr i'empereur commc: ces «ujet«, et sveu ia meine riZueur r^u'iis etoient trsits« ior8c>u'ii8 seeone- rent 1e jou§ äe Is mni^on ci'^utrickie, ils n'suront pL8 Heu cl'etre sur^ris, si 1e roi ne les reguicle ^ilus eomme silier;; taut c^ue psr 6e teile« toieian- ,268 iis 6eroZeront s Isur souversinete; et «emdie- lont 6epen6re sdsoiument cke« ennernis <1e «a ms- ^e8te'" Hingegen drückte sich Trautmannsdorf über ?u^8ieux auf folgende Art aus: „ Kaum thut ein solcher sorbonischer?u^8>eux das Maul auf, oder die Feder anlegen, so ve.rspührt und hört man ihn schon von weitem, gleichwie in Frankreich die armseligen Bauren Mit ihren Holzschuhen." Weit bedenklicher aber war die Entdeckung eines besondern Bundes, welchen der Abt von St- Gallen, das Jahr vorher, am 28 . Jrily, mit dem Kaiser geschlossen hatte. — Eine wechselseitig? Hülfe von ^ooo Mann, war darinn versprochen. Die Tagsatzung vom 1 . July erklärte solchen für gefährlich und weit aussehend. Kraft dem Landrecht mit Schwyz und Glarus, könne der Abt kein Bürgerrecht, Landrecht, noch Schirm nehmen; die Erbverein von 1511 . werde falsch ausgelegt; -er Kaiser behielte sich, in dem jetzigen Bund mit St- Galley, die abgerissenen Orte vor; endlich, werde i. Kap. 1703.. 407 das Gotteshaus ein Reichslehen genannt. Der Abt wurde auf der Tagsatzung vom 9. Dezember angemahnt, von diesem Traktat freywillig abzustehen. Uebrigens scheint ein solcher Schritt von Seiten des Abts die Meynung -u widerlegen, als wenn der König von Frankreich den innerlichen Krieg, der aus Anlaß der St. Gallischen Händel nachher entstanden, angefacht härte. ') Daß aber der Kaiser sich nicht damit begnügte, um die österreichische Partey in der Schweiz zu vermehren, beweiset die im Jahr 1702 geschehene Erhebung eines eidgenößischen Abtes, des Abts Muri, in den Reichsfürstenstand. Diese Erhebung befremdete sehe die Kantone. Es wurde auf der Tagsatzung die Frage sä rslsrsnäum genommen: » Deßwegen der so schädlichen Consequenzen, welche der- Ich sage, scheint, weil man sich auf das Zeugniß des großen Friedrichs beruft. Siehe die Lebensge- schichte des Bürgermeisters Joh. Caspar EscherS, von David Wyß von Zürich (t78g) p. 4s. »Daß äs Bus. (nachheriger französischer Ambassador) vielleicht gar daS Kriegsfeuer unterhalten habe, scheint beynahe außer Zweifel, da selbst Friedrich der Große, dessen Adlerblick durch jedes Gewebe von Hofränken in ganz Europa drang, in seinen unsterblichen Werken sagt: „Ou. ranc I» §usrre 6s Is suessssion 6'Lspazns, Is Oointe 6s Bus, sindasss6sur 6e krause en 8uisss ), sussit» raus Is prstsxts 6s la relizion, uns xusrrs intsstine, pour einpeclisr ostts rspul,Ii<^us 6s ss msler 6es Irou- KIss 6s I'Lurops." Oeuvres xostkumes 6s kre6srio H. Berlin 1788, tk, t. x 80. ^08 xvm Periode. 1692—1718. gleichen Graduationen nach sich zögen, keine andern Gra- duattonen und Ehrentitel in Löbl. Eidgenossenschaft gestattet werden sollten, als welche von den Löbl. Orten selbst ertheilt werden '' Und im gleichen Jahre bat uns Bern die Abgebung eines Glückwunschschreibens an den Abt auszustellen, und die Luzernen erklärten sich, daß sie dem Abt nicht gratulieren würden, sondern ihn bloß in feiner alten Würde halten wollten. Besondere Attestate mußten nach folgenden Formn laren, zur Aus- und Einfuhr der Waaren, gegen das deutsche Reich ausgestellt werde». X.° 1 . Formular der schweizerischen obrigkeitlichen Attestaten, für das, so aus dem Reich in die Schweiz geht. Wir N. Bürgermeister und Rath der Stadt N N. thun kund hiemit, daß heurigen Tags vor Uns erschienen Unser Lieber Bürger und Handelsmann N-, und har Uns zu vcr. nehmen gegeben : Was maßen er aus N. dem Reich oder österreichischen Orte so viel Pf. Kupfer, Stahl, Messing, rc. ( nomm>iur die Quantität und Qualität der Waare, es seve aisdann nooem oder innocenr) unter Spedition R. auf allhero kommen zu lassen bedachr. Wenn nun abgedacht unser Bürger bey seinem geschwor« neu leiblichen Eid aussagt und bestäriqet, daß erwähnte Waare N sein eigenthümliches EidgcnößischeS Bürger Gut sey, und allein hier in dieser Stadt und dero umgebenem Revier ve debnirt und verbraucht, nicht aber in andern herum gelegene Eidsgcnößischen Kantonen und Onen, noch weniger an französische Unterhändler, oder deren Cousinen -L09 I. Kap. 1703. und Conqueten, noch an andere Ihrer kaiserlichen Majestät und des Reichs Feinde, weder durch ihn unsern Handels, mann, noch durch andere und dritte Hand, saunib. auch stückweiße / Mreots vei iriltireote verführt werden solle, in. gleichem daß kein verbothenes noch andern Kaufleuten zuge- höriges Gut mit untermischt, zumahlen aber, daß der von Unserm wiederholten Handelsmann hierauf geleistete Eid kei. ne andere Waare als diese angehe, auch kein verborgener Verstand begriffen seye; als haben auf sein Bitten r« desto mehrerer Beglaubigung gegenwärtige Atteflation ;c. So beschehen rc. X." 2. Formular -er Attestationen über die aus -er Schweiz in den Creis gehenden Waaren. Wir N. Bürgermeister und Rath der Stadt R. thun kund hremil : Wie daß auf heutigen Tag vor Uns erschie. nen, Unser Bürger R. R und bey seinem körperlichen hie« rum abgelegten Eide behauptet, daß jeniges Faß, Ballen, Kisten re. mit nachstehendem Zeichen und n.' darinnen nach« folgende Waare, (M. die Waare ist speoiüs einzurücken) erhalten, und durch Fuhrmann N- N. nach N> versenden wolle, sein eigen und keinem andern angehörigeö Gut seye, und daß die Materie davon in unserm eigenen (wenn nein« lich dem also ist, widrigenfalls muß eS auf nachfolgende Weise gesetzt werden, „in Dero hohen «Kurten oder in an« dern erlaubten Landen") ursprünglich erwachsen und davon herkommen, znmalen nirgend anderswo als in unserm Lande fabrizirt, danebenst kein verbstheneS. noch andern Kaufleuten gehöriges Gut mit untermisch;, insonderheit aber, eben auf solches versendende, und kein anderes Stk., dieser sein Eid gemeiner, auch im übrigen kein anderer Verstand, 4 io XVIII Periode. 1692-1715. «och sonst einige Gefährde damit unterloffen seye, noch ge. braucht werden solle. Gelanget demnach an alle und jede re. Und daß diese unsere erste, andere und dritte Attestation auch gewöhnlicher C n;ley Hand seve, wird mit Vordrückung Unsers größeren Canzlcy Sigelö hiemit bestäriqet. So Geschehen Lst., den ist. 17 0 4. Die Annäherung der französischen Armee erweckte Besorgnisse. Den 11. May kam ein Repräsentant von Solochurn hieher, Joseph Besenwal-. Der andere Repräsentant war von Basel. Die Armee entfernte sich schon den l^ten, und Besenwald kehrte nach Solo- thurn zurück. Es wurde ihm zum Andenken eine Medaille von fünf Dukaten verehrt, und eine zweyte von zwanzig Dukaten, weil, wie die Erkanntniß sagte, er in gutem Credit stehe (das heißt beim französischen Am. öassador.) 1 7 0 5 , Luzern that den Antrag auf der Tagsatzung vom 29 . Ienner, daß man die Krieg führenden Mächte zum Frieden einladen sollte.— „Der Himmel habe oft um große Sachen zu wirken, sich schwacher Instrumenten bedient. Ein solches christliches Werk sey Gott gefällig, und darum werde er auch desto ehender seinen Seegen dazu verleihen." Dieser Antrag machte nachgehends in den Rathsverfammlunqen Aufsehen. Einige glaubten, daß er von Seiten Frankreichs wäre eingeflößt worden. Allein auf I. Kap. 1705 . der Tagsatzung vom Sten July, bemerkten Zürich und Bern: „ Wir sollten zuerst die innerlichen Zwistigkei- tcn beylegen. Sie fürchteten den Verweis/ daß solche erst berichtiget werden sollten / ehe man die äußere beizulegen gedenke." Auf die Aufhebung des St. Gallischen Bundes mit dem Kaiser wurde immer noch ge- drangen. Schwatz / Glarus und Appenzell begehrten, daß der Beyfitz den äbtischen Gesandten verweigert werde. Der neue Bischof von Basel, Johann Conrad vonRetnach, ließ den letzten Occober den HuldigungsEid zu Ariesheim abnehmen. Zu diesem Ende zogen nach eingeholter Erlaubniß, durch unsre Stadt, aus dem jenseitigen Gebieth dreyhundert Mann, mit Unter- und Obergewehr. Es wurden aber übersmal nur 150 Mann hier durch gelassen. Sie mußten die Musqueten unter dem Arm tragen, und durften keine Trommel rühren Ein Ueberreuter mit der Farbe ritt vorher, und ein hlestger Soldat begleitete sie auf der Seite. 1 7 0 6 . In einem Schreiben vom 18. März mahnte I^sieu^ zur Eintracht. »Frankreichs Feinde, schrieb er, trachteten heutiges Tages Eure Eintracht zu zerstöhren- Weil sie sehen, daß Ihr alle Vorschläge, die Euch in den allgemeinen Krieg mit einziehen könnten, ausge- schlagen habet, so suchen sie Euch wieder einander zu verbittern, und Euch durch einen innerlichen Krieg zu zerstückeln" Den io. July erschien er auf der Tagsa- xvm. Periode. 1692—1718. -112 tzung, und theilte selber die Nachricht der französischen Niederlagen mit. Er fügte aber hinzu: Li-aigne? 1e8 fau8868 e^rssses ctont on vous blatte; inepri- 862 les vaines menacs8 ctont on veut vou8 eton- ner; fn /62 Ie8 pte^es yu'on voug tenä ; ne 86- pai '62 point vo8 interet8 eonnnnn8; i 688 erre 2 enrre vou8 Is8 tien8 cts votce donsecleration mutuelle; attaeke? vou8 plv8 csue ^amairs, s l'allianee 8o1iäe äu 1i.oi, inon tVlaitre; et ne voua Iai 88 e 2 point epouvanter par ta peinture outree ciu'on vous satt cls 868 parte8. t^uettea 8vient, ette8 ne trond- lent point 8L Aranäe anie, ettea ne äe eoneertent point 868 eon8eÜ8, ettes n'epni88ent point 868 6NLN668, elte8 ne resroiäi886Nt Point te 2ele cte 868 8ujet8. II ne 86 tai88ara point äe eoindattre pour ta. liberte cte t'Lurope, set it n'eparAnera nien ponr eonaerver ta votre, 8i eile est ^arnais xcttaciuee." Der Bischof von Basel suchte mit den Vernern anzubinden- Er verlangte daß das Münsterthal ihm unbedingt huldigen sollte, und strafte einen Beamten, der das Bürgerrecht mit Bern vorbehalten hatte. Bern schickte uns zwey Räthe, Ueß auch l5oo Mann anrücken. Der Streit wurde aber erst im I. 1711 . den d. July, auf dringende Empfehlungen des Churfürsten von der Pfalz und des französischen Ambassadoren Eomts 6e I.ue , gütlich beygelegt. Ucbrigens schrieb die Stadt St. Gatten im I. 1711 . folgendes: »Der St. Gatt- I. Kap. 1706. 413 »nd Pruntrutische Zusammenwandel möchte etwas tücki. sches mit sich führen. Der Lan-shofmeisier Ring habe sich in die vier Monate zu Pruntrut aufgehalten." Die evangelischen Orte ließen zu Zürich durch den Scharfrichter ein Buch verbrennen, das in den St. Gallischen Landen, und besonders zu Rorfchach öffentlich ausgetheilt wurde. Der Abt versuchte es, sich durch seinen Canzler mündlich zu entschuldigen. Der Titel des Buchs sagt alles: „ Kurzer Beweisthum, daß die lutherische, calvinische und zwinglische Reformation nichts anders sey, als ein von vielen faulen, stinkenden, alten, ketzerischen Flecken, Lappen und Lumpen zusammengeflickter Bettel- oder Siechenmantel. Herausgegeben von Christian Catholikus. Gedruckt im Jahre da Luther von dem Teufel erwürgt. Calvinus an der Läusesuchc gestorben, und Zwinglius zu Cappel ver- brandt war." Der zweyte Satz des nachstehenden Gesetzes vom 2ten November kwird zweifelsohne den Leser befremden. »Ein außerhalb sitzender Bürger, so eine Handlung , Fabricke oder einen andern einträglichen Beruf hat, soll jährlich dem kublieo (das ist, öffentlichen Schatz) zehn Reichsthaler, und seiner Zunft für gutes Jahr und Heirzgeld zwey Reichsthaler 8xeei68 entrichten. Worunter auch die auf der Landschaft sitzenden Bürger, denen das hiesige Bürgerrecht noch aufgehalten wird/ und xvm. Periode. 1692—1713. welche der Enden ihr kommltches Gewerbe treiben, nicht weniger gemeint und verstanden sind." Was die gemei« nen Handswerksleute betraf, so wurden diese Unterhaltungsgebühren des Bürgerrechts auf drey Rcichslhaler für den Staat, und einen für die Zunft bestimmt. 1 7 0 7. Die Herzogin von Nemours, Fürstin von Neuschatel, starb den 16. Juny in dem 83ten Jahre ihres Alters. Unter den fünfzehn, die diese Erbschaft ansprachen, stellte stch ein Bauer, im Namen des Kantons Ury, ein. Die Stände erkannten den I3ten November das Fürstenthum dem König von Preußen zu. Frankreich beschwerte stch darüber, untersagte alle Gemeinschaft mit den Neuenburgern, und drohete mit einem Ueberfall. Zürich, Bern, Basel und Schafhausen versammelten sich den 11. Dezember zu Langenrhal. Der preussische Gesandte Graf von Metterntch fand stch auch dort ein, nebst Dcputirten von den Ständen und von der Stadt. Bern schlug vor, Mannschaft in Bereitschaft zu halten, und den freyen Handel für Neuenburg, wie auch eine evangelische Unterredung von Frankreich zu berlangem Zürich und Basel wollten daß dieses Geschäft auf eine allgemeine Tagsatzung gebracht würde. Basel wollte auch nicht daß in unserm Namen an den Ambassadorcn abgeordnet werde. Unser Gesandter bat, »mit diesem praelimiiEi verschont zu werden, maßen bekannt wäre, wie die Stadt Basel Ursache hätte, die I. Kap. 170 -. ^16 Krone Frankreich, aus bestens bekannten Gründen, zu menagieren. Indessen wären Ihre gn- Herren und Obern gesinnet, wenn es zum Ernst käme, und Beru leiden sollte, alles mit möglichsten Kräften beyzutragen, was die Bünde erfordern." Doch, auf Ersuchen der Berner, wurden minder eingeschränkte Verhaftungsbefehle eingeholt, und erhalten. Die Gefaudtschaft ün den?u^8ieux hatte ihren Fortgang. Seine Antwort vom 18. December war aber zweydeutig. Den Sten März brachten zwey französische Ossi« ziere von Großhüningen, i ) auf unserm Boden, vor mehrern Zeugen, unweit Kleinhüningen, einen Schaff. Häuser um, ^) und wurden eingesetzt. Bald ließ der Intendant de la Houssa^e zwey Ladenbedienter zu Straßburg auch einsetzen, wovon einer von Basel, und einer von Schaffhaufn war. y Sie wurden von der Magd eines Schneiders angeklagt, als wenn sie solche an einem abgelegenen Orte, bcy nächtlicher Weile, rothgezwungen hätten, indem sie ihr den Mund mit einem Schnupftuch gestopft haben sollten. Der Jn- ') Der eigentliche Thäter von diesen zweyen wär Haupt, mann äesn äs Is VsIIelts, gebürtig von ttser in I.SN- Zusäoe. Er war ein Hosenftrickergesell, Conrad Zregler, Sohn des Gerichtschreibers von Schaffhausen 2 ) Jakob Geymüller, von hier, und Jakob Hünin. ger von Schaffhaufen. 2ii6 xvm. Periode. 1692—171 8 . tendant both uns ihre Auslieferung gegen die Auslieferung gedachter Offiziere an. ?u^sleux schrieb, daß diese zu den vornehmsten Familie« in Frankreich gehörten - welche es hoch aufnehmen würden - wenn es ihnen übel ergeben sollte. Nachgehends schrieb er noch, -aß der König gesagt hätte, es geschehe ihm ein Gefallen, wenn man sie entließe. Was machte der Rath? Er ließ ein Bedenken vom Sradtschreiber und den zwey Stadtconsulencen abfordern; und diese bewiesen, so gut sie konnten, daß der Hauptthäter kein eigentlicher Mörder wäre, daß er nur das lVlocleramen ineulpetts tutelae ü b erschri tt e n hätte. ') Hierauf wurden die Straßburer Gefangenen den i3. April, gegen diese Offi. ziere ausgewechselt, und von jenen bezeugte der Basler hoch und theuer, daß er gedachte Schneidersmagd nie berührt noch gekannt hätte. Doch wurden die Offiziere verwiesen, und mußten die gewöhnliche Urphede schwören- Den 18. October wurde verordnet, daß die aus. serhalb sitzenden Wittwen oder Kinder der im Auslande verstorbenen Bürger hier nicht bevögtiget werden sollten. Es sey weder billig noch thunlich, daß hier gesessene Bürger mit Vogteyen von ausländischen Wittwen und Kindern Der Stadtschreiber Sebastian Flisch, wollte eS keine Uebertretung des sondern ein yu»si-ii>oge- i-iunen genannt haben. i. Kap' 1707. >417 Kindern beschwert werden." Also wurden Witwen und Waisen zu eben der Zeit, wo sie am meisten Rath und Hülfe bedürfen/ einem blinden Zufall überlassen. Doch geschah folgende Ausnahme: »Wenn sie hier Mittel liegen haben/ soll darüber ein Vogt geordnet werden." Jedermann wurde den 15. July verbothen/ ohne des Raths Vorwiffen, Consens und Bewilligung/ einigem Fremden sein Haus oder liegendes Stück zu ver- Laufen, oder sich dessen in Handlung mit Jemanden zu begeben oder einzulassen. Die Strafe war die Nichtigkeit des Kaufs / 25 Gulden Buße, oder auch sonst eine ernstlichere / nach Gestalt der Sachen und der steh ereignenden Umstände. Das Wort Jemand zeigt wie gefährlich die buchstäblichen Auslegungen oft seyn können. Beym Wort Jemand hatte gewiß der Concipist nur Fremde vor Augen. Uebrigens war schon im Jahr 16Z6. ein solches Verbot ergangen. Nur muß man wisse»/ daß unter Fremden die Unterthanen auch verstanden wurden." Der Margaraf von Baden hatte einen sehr beredten Hofprediger / und groß war der Zulauf der Bürger ihn zu hören. Einige Geistliche führten Klagen darüber, und die Sache wurde vor Rath gebracht- Dieser erkannte aber den 16. Juny: --Soll noch zur Zeit mit einem Verbot eingehalten/ und zugesehen werden, wie sich die Sachen anlassen." VII. Band. D d >Li 8 xviii Periode. 1692—1718. 1 7 0 8. „Um diese Zeit, meldet eine Handschrift, war das Praktizieren, Spendieren, Rennen und Lauft» um alle Aemter im höchsten Grade. Man respektirte weder Gott noch den theuren Eid. — Die reichen Leute durften zur Stelle eines Rathsherren oder Meisters in die fünftausend Thaler spendiren, und gab man oft für eine geringe Ballotier Kugel 800 fl." Bey den Bestellungen des großen Raths hatte man Lreyerley Kugeln eingeführt. Schwarze, die vom Wahlrecht ausschlössen; weiße für das ^ernsrium, und vergoldete für die Hauptwahl. ') Obschon jene Geldanqaben übertrieb?« seyn mögen, so beweist doch ein Gutachten, so im großen Rath den 26. Oktober 1705 , verlesen wurde daß der Ehrgcitz sich vieles erlaubte. Es wurde unter anderem gerügt, daß man sich selber die Kugeln oder Summen gab, daß man sie für Verwandte in die Kistchen einlegte, daß man mehr als eine Kugel herausnahm, und folglich einlegte, -aß man Kugeln verwechselte, daß man hinter dem Un- hang, oder an seinem Sitze, oder zuvor, complottiere, «. s- w- 1 7 0 9. Der Mercische Durchzug, vom 20 . August, war Zweifels ohne für die Basler, wegen der Vesorgniße, die er erregte, die wrchtig-e Begebenheit dieses Krieges. ') Geringe Ballotier Kugel wollte eine weiße andeuten. ^19 i. Kap. 1709. Die Deutschen standen vor den Lauterburger Linien, und suchten durch einen unversehenen Einbruch in das obere Elsaß eine Diverston zu machen. Zu diesem Ende zogen am 20. August, bey angehender Nacht, über unsern Boden, von Nheinfelden aus nach dem Elsaß, und unter der Anführung des Baron von Mercy, zwey bis dreytausnd kaiserliche Reuter. Der Commandant von Nheinfelden, Baron von Unruhe, gab ste sechstausend stark an. Unsere Leute berichteten, daß es zweytausend Kürassiere und vier hundert Husaren gewesen wären. Der Rath schätzte sie auf 17 Standarten , mit Husaren und vier Heerpaucken. Sie nahmen ihren.Weg oberhalb Äugst, durch die Ergolz, vor Pratteln und Muttenz vorbey, durch die Airs bey St. Jakob, dann über die Aecker gegen die Grrndeldtngen, durch den Birßck und endlich über das Holee nach Hägcnheim zu. Sie fiengen die französischen Posten zu Burgfelden auf, und brachten sie zu St. Louis in baldige Flucht. Ein Theil übernachtete zu Hegenheim, die übrigen ritten gegen Ottmarsheim zu, wo eine Schiffbrücke zum Urbergang mehrerer Truppen, die jenseits des Rheins auf ste warteten, geschlagen werden sollte. Erst zwischen 5 und 6 Uhr des Morgens wurden drey Stücke zu Hüningen, zum Losungszeichcrr abgelöset. — Ein Bürger von Zürich, Vürkli, war bey dem Mercy wahrend des Durchmarsches. Wenigstens versichern es mehrere Berichte, und die katholischen Orte sagten es nachgehends ungeschsut Dd 2 420 xvm Periode. I692— i7is. . auf der Taqsatzung. Mercy verschanzte sich am Rhein, Neuburg gegen über. Allein die Franzosen brachten eilends eine Armee von zehen bis zwölf taufend Mann, unter dem Graf ciu Loui-Z zusammen, der gegen Mercy den 26 . anrückte, und ihn des Nachmittags, nach einem blutigen Treffen, bey Rumersheim auf's Haupt schlug. Dl eytausend wurden getödtet oder gefangen, und der General Brun- ner, der sich vermittelst der Ncuburger Schiffbrücke, mit Mercy vereinigt hatte, büßte das Leben ein. Die übrigen ergriffen die Flucht, oder zogen sich über die Brucke, die sie dann zerstörten, nach Deutschland zurück. Viele kamen den gleichen Abend, mit blutigen Köpfen, vor unsere Thore, theils ohne Pferde, theils ohne Sattel und Waffen. Sie wurden aber zurückgetrieben oder auf die Landstraße gewiesen. Es wurde sogar auf die ge- schössen, welche sich an den besetzten Pässen, auf der Landschaft nicht abweisen lassen wollten, also daß sie Nebenwege gebrauchen mußten. Mercy fand Mittel sich mit Wenigen seiner Leute nach Rheimelden zu retten.— Man glaubt daß es durch das Bisthum und unseren Canton geschehen sey; welches glaublicher ist, als die unverbürgte Erzählung, daß man ihn in Geheim durch die Stadt gelassen haben sollte. Eben so unverbürgt ist die Nachricht, daß während des Mercischcn Durchzuges eine Kanone auf den hiesigen Wallen, zum Lermzcichen von einem Kanonier abgefeuert worden sey, daß man ihn eingesteckt habe, weil es ohne Befehl geschehen war, i. Kap. iroy. ^21 und daß dieser Canonenschuß im königlichen Rath zu Versailles die Stadt Basel von einer vorhabenden ernstlichen Bestrafung befreme, weil, wie einer der Munster bemerkt haben sollte, sie alles dadurch geleistet hatte, was in ihrem Vermögen stand. — Beleidigend war übrigens im höchsten Gras die Art, wie gedachte Be- tretung unsers Bodens vor sich gteng. Am 20sten, des Abends um 8 Uhr, bey BeschUeßung der Thore, meldete sich der Baron von Unruhe, gewesener Viceeom- mgndant zu Rhemfelden beym Bürgermeister an, und trug vor: »Es habe der Baron von Mercy ihm anzuzeigen befohlen, daß auf Besieh! des kaiserlichen Generalissimi , des Churfürsten zu Hannover, eine Anzahl kai- serltcher Volker von sechstausend Mann, durch unsere Landschaft passieren, aber niemand beschädigen, sondern den wider Verhoffen erfolgenden Schaden ersetzen würde. Der Churfürst werde selber dieses Unternehmen nächstens schriftlich rechtfertigen." Als nun der Bürgermeister sich in ein Gespräch über die Pflichten der Neutralität, das Versprechen des Kaisers, das Mißbelieben der Eidgenossenschaft, die daraus zu besorgenden merklichen Ungele- genheiten, einzulassen anfieng, erwiederte der von Unruhe, der nur eine Botschaft auszurichten hatte: „Einmal sey der Marsch wirklich angetreten, und dato über das baselische Territorium ergangen, also daß die Truppen schon größtenteils auf französischem Boden ständen." Worauf er Abschied nahm, und der Bürgermeister von den Beamten zu Prattelen und zu Liestal die offizielle XVIII Periode. 1692 — 1718 . .122 Nachricht davon bald selber empfangen mußte. Der geheime Rath wurde berufen; er blieb bis 3 Uhr in der Nacht bevfammen; er schickte Depntirte und besondere Bothen, die aber Niemanden mehr fanden; er zog Milch in die Stadt; er berichtete alles an die Tagsatzung nach Baden: allein der Durchmarsch war vollzogen, und Mercy sagte nachgehends, er habe alles ohne höheren Befehl und von sich selbst gethan. Der kaiserliche Both-- schafter gab einer Deputation der Tagsatzung zur Ant« Wort: »Vermuthlich wisse der Kaiser nichts davon; von England und Holland werde der Anschlag hergekommen seyn; auf Empfehlung von England und Holland hätte der Churfürst das Commando bekommen " — Endlich schrieb der Kaiser: »Die am Rhein stehende Armade gehöre ihm, dem Kaiser, nicht allein, sondern auch dem Reich zu, und, leider! wäre das Commando dem Churfürsten zu. Hanover aufgetragen worden. " Nun liefen aber Klagen von Seiten der franwsi. sehen Behörden und einiger Kantone ein- Diese warfen uns vor, daß Mercy zu Äugst in Arrest, und in unsern Handen etliche Stunden gewesen wäre, und daß man ihn nachwärts los gelassen hätte; sie wollten eine angemessene Satisfaction und Reparation; sie faßten, wie sie sagten, die Sache hoch zu Herzen; sie begehrten daß Zürich und Basel gegen ihre Aehlbaren sich also er. zeigten, daß man daraus verspühren könne, daß das Geschehene den Zürchern und Basiern mißfällig wäre; sie i. Kap. 170s, ^23 giengen weiter. Auf der Tcrqsatzung vom Oktober und November bueben die katholischen Orte ganz aus/ und der Abschied enthält folgende Stelle: „Weil nun sämmtliche Herren Ehren - Gesandten klärlich verspühren können, daß die katholischen Orte diese Tagsatzung darum nicht besucht haben, weck sie, allem bisherigen Anschein nach, die Anlieqenheit der Stadt Basel wenig beherzigen, sondern vielmehr unter der Hand, den Unwillen, welchen die Krone Frankreich gegen L. Stadt Basel, seit dem Mercyschen Durchzug, bezeugt, zu unterhalten getrachtet, so ward insgemein gut befunden, daß unter sämmtlich anwesende» Herren Ehren. Gesandten Namen, das Ausbleiben der katholischen Orte geahndet werden solle." — Alles übertraf aber den Zorn des französischen Ambassadoren. Er begehrte zu wiederholten Malen eine Satisfaction gegen die Basler; er beschuldigte sie in einem scharfen Schreiben an die Tagsatzung, einer inckiZne partialite, und versicherte, daß sein König zwischen getreuen und ungetreuen Bundsgenossen den Unterschied wohl wer. de machen wissen; er sagte, daß Mercy an der Hüls- ten-Schanz, anstatt einer Wacht, Wegweiser gefunden hätte; und als einer der Bürgermeister an ihn nach So- lothurn geschickt wurde, um ihn zu besänftigen, rief er mehrere Male aus: „ e ins ckites risn cks votre steck! Ein französisches fliegendes Lager von 5 ooo Dragonern rückte gegen unsere Gränzen unweit Michelfelden, um den 10. Septemb., und drohete öfters mit einem Durchmarsch nach Rheinfelden. Zwey Repräsenranten, von >424 xvm. Periode. 1692—1718. Schaffhausen und Abt St. Gallen, kamen mit achthundert Mann aus verschiedenen Cantonen hieher, wo sie bis auf den 7 November blieben. ') Und obschon die französischen Truppen diese Gegend bald verließen, und man einige Hoffnung wieder schöpfte, so mußte man dennoch, durch die Nichtbeantwortuug der an den Staats-Mini- ster gerichteten Schreiben, und einer 6jährigen Fruchtsperre, die Folgen des Mercyschen Durchzugs verführen. So weit trieb es der französische Ambassador, daß er im I. 1712. einem hiesigen Bürger, dem Obristlien- lenant Krämer von hier, den Charakter eines Lon- seiller vom König zuwege brachte, und dabey anzeigte, daß man sich künftigs in allen Sachen desselben bedienen solle, welche der Rath mit dem Ambassador zu verhgn, dein bekommen möchte. Einst behauptete er, man habe die Beweise des mit Mercy gehabten Einverständnisses wirklich entdeckt. Sie befanden sich in einem unter des Mercy's Sachen gewesenen Kistlein. Als man aber diese Beweise begehrte, gab er zur Antwort, daß er ein Mann des Fnedens wäre, und nicht die Orte unter sich noch mit dem König zu brouilliren suche. Hierauf wurde ausgestreut, daß man in gemeldtem Kistlein, ein an die evangelischen Orte, oder an einige derselben gerichtetes Schreiben gefunden hätte- ') Der Stadtschreiber Fäsch war, wie es scheint, über alles übel zu sprechen, denn er schrieb im Protokoll, Valesnl NSL reäesnt. (Sie leben wohl, Utjd koinchey aber nicht wieder.) I.. Kap. 1709 . > 42 L Verschiedene Umstände hatten übrigens den Verdacht eines wirklichen Einverständnisses veranlasset, oder veranlassen können. Es herrschte die allgemeine Meinung, daß man beym allgemeinen Frieden Frankreich nöthigen würde, das Elsaß wieder abzutreten. So sehr nahm diese Meinung zu, daß am 12. Juny der Rath sich wirklich mit dem Vorhaben beschäftigte, einen Gesandten nach Holland abzuordnen, der auf das hiesige Interesse bey einer solchen Abtretung wachen würde. Im Frühjahr entdeckten zweymal die Franzosen , daß die Oestreicher sich unsers Lodens nach eigenem Gefallen bedienten. Es wurden gegen Ende Avrills in der Gegend von Beford sieben mit Pistolen und Bajonetten bewaffnete Kaiserliche angehalten, die von Rheinfelden aus, über das hiesige Gebiet bis gegen Beford gekommen waren. Einige Zeit darauf, im Brachmonat, schickten die Franzosen acht als Bauren verkleidete Soldaten, mit einem bedeckten und von einem Pferde gezogenen Karren, in den Canton, und kaum waren sie in der Hardt, als sie kaiserliche Soldaten oder Jäger antrafen. Sie schössen auf diese!- bcn, und jede Parthey beschwerte sich- Den 18 . Angst überbrachten den Häuptern der Platzmajor von Hünin- gen und der Schatzmeister ein Schreiben des Ambassa- doren, in welchem er sie ersuchte, auf guter Hmh zu seyn, und die Pässe wohl zu verwahren, weil, fügte er hinzu, dem Ansehen nach, die Feinde seines Königs es versuchen würden, in desselben Lande durch unser Territorium einzudringen. Der geheime Rath schickte den 19 . -426 XVM. Periode. 1692— 1718 . einen Lieutenant nach Äugst, um die dortige Wacht zu verdoppeln, der aber keinen einzigen Mann bey der Hülftenschanz ausstellte, wo man doch ein neues Wacht- haus unlängst hatte bauen lassen. Der geheime Rath schickte auch Späher nach den Waldstätten, die aber den Bericht zurückbrachten, daß dort nicht mehr Truppen als gewöhnlich lägen. Nur einer derselben blieb aus, und es war eben der, welcher die Kaiserlichen, und zwar den 20ten, bey der Abtev St. Blaßen antraf, und erst den 22. zurück kam, weil, sagte man, die Kaiserlichen ihn angehalten hätten. Zufälliger Weise fand sich damals, oder kurz vorher eines der Häupter, -er Oberstzunftmeister Joh. Jak. Merlan, in der Abtey St. Blasien, und wenn er auch hoch und theuer nachgehends versicherte, daß die Angelegenheiten seines Tochtermanns, der des Abts Amtmann oder Rentmeister zu Basel war, seinen dortigen Aufenthalt zu der Zeit veranlasset hätten, so konnten viele sich dennoch nicht aus dem Sinne schlagen, daß es ein verabredeter Aufenthalt gewesen war; und zu Solothurn wurde unserm Gesandten wirklich vorgeworfen, daß wäh- rend seines zehntägigen dortigen Besuches, die Oon 8 iIig, des Durchmarsches wären angesponnen worden. Endlich am 20. Aug-, des Abends, nacb Beschließung der Thore/ befand sich hier ein Franzos, Namens ckouräeün, der um die Eröffnung der Thore bey den geheimen Räthen anhalten ließ, und ungeachtet -er erhaltenen Erlaubniß, nicht hinaus gelassen wurde. Die Bürger, welche das I. Kap. i7io. ^27 Thor bewachten, wollten dem Befehl kein Gehör geben, und als den folgenden Tag, der Hüninger Commiffär sich darüber beschwerte, so begnügte sich der Rath mit der Entschuldigung, daß alles in der Consiernation gewesen wäre- Dem sey aber, wie ihm wolle, es wurde nun auf allen Zünften eine Verordnung verlesen, in welcher man den Bürgern befahl, sich der Geschäfte der Krieg fahrenden Theile in nichts anzunehmen, sondern sich in allem der Neutralität zu befleißen. 17 10 . In der Nacht vom 12 . auf den 13 . Hornung fuh- ren die Kaiserlichen auf dem Rheiu, von Rheinfelden her, bis auf Gränzach hinunter, und landeten dort an. Hierauf luden sie ihre Schiffe auf bereits bestellte Wagen auf, und führten solche über die Schvrrenbrücke, durch den Wiesenwald, dann über die Wtesenbrücke in's Marggräfische. Die geheimen Räthe kamen um 2 Uhr in der Nacht beysammen. Es scheint, daß diese Verletzung der hiesigen Neutralität sehr geheim vor sich gieng, und eben so geheim gehalten werden konnte, denn es langten von Seiten der französischen Behörden keine Klagen ein. Die Besitzungen der Basler im Elsaß, sowohl des Standes als der Bürger, waren von Abgaben frey; nun wurden sie mit solchen belegt. Außer Michelfelden und den Losischen Gütern, waren die Besitzungen des Standes alle geistliche Güter. Die Elsäßische Geistlichkeit war, im obern Eisaß, um 2000 Franken angelegt ^28 xvm. Periode. 1692—1713. wordenund sie harte unfern Antheil auf 1^2 Franken festgesetzt. Der Rath machte Vorstellungen, und berief sich besonders auf eine Erklärung des französischen Am- bassadoren la Lorcle von 16 S 8 . Die am 19. Dezember in der Abtey ?airi 8 versammelte Geistlichkeit, gab folgende Erklärung von sich: L' 68 t par inaäver- tsnee et iN 6 prise, c^ue Is ville ä 6 Lilie a 6 te eom- priss llan 8 ia ciits repartition pour le 8 dien» Hu'eiie p088ecie 80U8 ia clomination clu koi, 6 s laczuelle 80Mine ig. OIsrZs i'L cieckLrZee. Was die Partikularqüter betrtft. so finde ich nicht recht bestimmt, ob sie auch die Steuerfreyheit beybehielten. Ein hiesiger Bürger, der sich über die neuen Auflagen beschwert hatte, wurde vom französischen Ambassadoren verklagt, als wenn er von dem König und der französischen Nation despectirliche Reden geführt hätte. Der Rath ließ ihn zur Rede stellen Er läugnete es, und versicherte, daß er hingegen die Elsäßer jeweilen von dergleichen Reden abgemahnt, und wenn die Bauren sich über die übertriebenen schweren Auflagen erklagt, er sie zur Geduld aufgemuntert, und auf das königliche Recht gewiesen hätte, welches der Prophet Samuel den Jsraeliten, als sie einen König begehrten, vorhielt. Den Klein-Hüningern, die bisher den Gottesdienst in der kleinen Stadt besuchten, wurde gestattet, eine eigene Kirche zu haben. Zu diesem Ende ließ man eine freywilltge Steuer einsammeln, und hie fehlenden I. Kap. i7io. -L2Z 2566 Pfund bezahlte halb das Deputaten-Amt, und halb das Steinen Kloster. Mitten unter den damaligen Kriegsunruhen, wurde die von Grund aus erbaute Kirche auf's feyerliebste, den 23 . November engewethet- Die Häupter, die übrigen XHIx., die Deputaten und die Hauptpfarrer fuhren dahin. Der Oberstpfarrer Hie- ronimus Burckhardt, hielt eine fast dreystündige Einweihungspredigt. Alles paradierte, und die Tonkunst erschallte im neuen Tempel. Der Text war (I. V 1 H. V. 62 und 63 ): „ Und Salomo opferte 22000 Ochsen und 20000 Schafe; also weiheten sie das HauF des Herrn ein." Der Hauptinhalt der Predigt sollte beweisen, daß alles im Tempel Salamonis eine Anspielung auf den Heiland war, und daß die rechte Lieblichkeit des Hauses Gottes darin» bestand: der weiße Marmor stellte die Unschuld Christi vor; das Form- holz, den Leib, zwar zerbrechlich, aber nicht verwes- lich; das feine Gold, die Gottheit Christi; der Vorhang mit rosin-rother Seide, den blutrünstigen Jesu; die Bundesladen, Christum, der die rechte Lade des neuen Testaments sey; der Gnadenstuhl, auch Christum vor dessen Fülle wir Gnade und Gnade nehmen; die zwey Cherubim, das alte und das neue Testament; der eherne Kessel und das Meer, die Taufe; die 12 Ochsen, die 12 Apostel; die iv Tische, das Nachtmahl; die Lämmlein, Christum, das Lamm Gottes." Befremdend mußte es besonders vorkommen, wie viel Ausfälle wider 2 ie katholische Re- Mo xvm. Periode. 1692—1713. ligion und politische Seitenhiebe ') -er Redner sich erlaubte / da Kleinhüningen der Festung Hüniuqcn, wo nur Catholicken waren, gegen über steht. Befremdend mußten auch die an die Einwohner des Dorfes gerichteten Worte vorkommen: «Ihr genießet, neben der leiblichen, auch der geistlichen und Gewissens» Freyheit." Die leibliche Freyheit, von Leibeigenen; die geistliche Freyheit von Leuten, die nicht einmal dem lutherischen Gottesdienst beywohnen durften! Diese Formel ist unlängst bey eurer Huldigung der Landsvogtey Farnsburg gebraucht worden- So gehet es wenn das Gedächtniß uns nur Worte unfeine anwendbare Gedanken beybringt. Endlich fand sich eine Stelle in gedachter Predigt, die nichts recht» fertigen kann, zumal wenn die Feyerlichkeit des Anlas, ses in Erwägung gezogen wird- ') Uebrigens erhielt ') Z. B. »Da bey diesen letzten bösen Zeiten da fast alle Liebe erkaltet, aller Eifer erloschen, alle Furcht Gottes verschwunden - ein großer Theil der Mächtigen dieser Erde alle ihre Gedanken und Sorgen dahin richte», wie sie ihre Gränzen erweitern , Land und Leute bezwingen, und sich also vor der Welt fni-ni^ksi nnd entsetzlich machen mögen." Dieß war gewiß kein Mittel den Mercy'schen Durchzug zu versüßen. ') „ Das Gebeth sagte der Redner, ist um so viel kräftiger, wenn ihrer Viele zugleich dem Himmelreich Ge- walt anlegen. — Wenn ein anseynlicher Mann, von einer Menge Bettler umringet wird, so kann er nicht ^31 I. Kap. i7ii. der Oberstpfarrer von der Regierung/ zum Geschenk ein silbernes vergoldetes Lrr8r-in und ^i^ere, so 200 Loth wog- 17 11 . Man beschäftigte sich mit dem Plan, eine Linie zwischen Äugst und Basel zu errichten. Die Tagfatzung schickte im Augstmonat den Oberstlieutenant W erd mül- ler von Zürich, mit zwey Ingenieurs auf den Augenschein. Ein mit Genf geschlossenes Concordat über den Concurs in Fallinuntsfallen, bewog die Genfer den Alt-Syndikus I. P. Tremblet hieher zu senden, indem wir solches anders auslegten als sie. Er erschien vor Rath, und sein Vertrag war sehr schmeichelhaft.') änderst, er wirft ihnen ein Stück Geldes dar, nur damit er ihrer loS werde: also umringen wir gleichsam unsern Gort, wenn wir in drr Gemeinde den anrufen, und nöthigen, und zwingen ihn, daß er uns erhören, und einen Segen hinter sich lassen muß." ') 3- V. »6s telicite Vos Lxse!Ience8 6s cette ti-sik- Huillite 6ont elles ^ouissent 6s setts käse rüsnte c^ui 8s prssents sux )^eux, L 6e setts prosperite repsn- 6 ue 62 N 8 cette ville L 6s»8 l'eten6ue 6e 8?8 te>re8 , qui ns permettent PS8 6e 6outer, (^ue tou8 se8 svsn- t3AS8, 3PI-S8 Is d6ne6ictioil 6e Oieu, H6 8oient 6es eiret8 8en8i1>Ie8 6e Is ptuUeries et 6s 1s 8sxe88e 6s v»8 Lxseiiei>ce8." Er brachte auch, mit dankbaren Gefühlen in Erinnerung, den Abschied von 1544. -er noch L32 xvilt. Periode 1692—^1718. Da die Akten sehr unvollständig stnd, so werden wir uns mit der Anführung der Grundsätze begnügen, nach welchem die Genfer das Concordat beurtheilten. „ Le oon- eordac porte c^u'it ^ aura une eZaide eniiere en- tre vo8 Lour^eoi8 (1e8 Läloi8) ei I«8 notrea < Ie8 6en6voi8) dana iea diaeusaiona, 8oit dan8 i'une 8vii dan8 i'auire viiie, ei HU6 pour eet eilet touie prelerenee 8era enievee de par-t ei d'auire.— Le Loneoidat etabiit neee88airement par eette eAa- lite deute ekoaea. L'une, ^u'aucun d'uu eoie ni d'auire ne pourra 86 proeurer par cle8 ?al8>68 des ellet8 de Irr d'i8eu88lon, Is8 uua au prHud'iee dea au- irea r autrerueni II n'^ auroii piua d'eAaliie; — e^u'aiusi II laut <^ue eiraeun ra^porie a ia ma88s de 1a di8cu88ion , tou8 Ie8 eiiet8 ciu'ii pourroii avoir 8ai8i8, auivaut rueiue Ie8 reAiemeri8 pariieulier8 ds l'uue ei de i'autre viiie. La aecsnde ciioas uue ce Loucordai eiablit neee88Lireiuent, e'e8i c^us ies Veuevois 8oient obIiZ68 dan8 uue dau^uerouie arrivee a Laie, e 8uivre iea reAiemeu8 de 1a vii- 16 de Laie; ei <^ue par reeiproeiie ie8 Laioia, dana une ban^ueroute arrivee ä 6eueve, auiveni ie» reZIeruena de ia viiie de 6eneve." bey ihnen is vepsi-t äo mie genannt wurde; die im I. 1589. geliehenen Gelder, und den Traktat von se. Julien V0M I. 160Z. 1712. 17 12 . Der in diesem Jahre abgebrochene Krieg zwischen Zürich und Bern aus einer, und den fünf katholischen Orten, Luzern, Ury, Schwyz, Unterwaiden und Zug, auf der andern Seite; die Kriegserklärung vom I2ren Aprill; die Schlacht bey Bremgarten, den 26. May; die Belagerung und Eroberung von Baden am 1. In« ny; der Arauer Landfrieden vom 13. July; die am 20. schon wieder angefangenen Feindseligkeiten; die Villmer« ger Schlackt vom 25. July, und der zu Arau den 12. August unterschriebene Friedens «Traktat, gehören in die allgemeine Geschichte der Eidgenossenschaft. Seit der im I. 1531. geschehenen Aufhebung des sogenannten Bürgerrechts der evangelischen Städte, waren die Basier, in Folge des eidgenößischen Bundes von I601, verpflichtet, keinem Theil Hülfe zu leisten. Sie konnten nur, gleich wie die übrigen uninteressirten Orte, ihre gütliche Dazwischenkunft od.Vermittlung antragen, und an der Wiederherstellung des Friedens arbeiten. Es geschah. Basel schrieb im April, eine Tagsatzung aus, die im May an zwey besonderen Orten, Arburg und Ölten, gehalten wurde.— Bey den Friedensunterhandlungen zu Arau hatte die Stadt jedesmal ihre Gesandten. Es waren der Bürgermeister Hs. Balthasar Burkhardt, und der Deputat Christoph Burkhardt. Allein ungeachtet jener Nentralitätsgrund- sätze, mußte man stch zum Kriege gefaßt machen, die Militz in den Waffen üben, einen Theil derselben in Be- VII. Band. Er 434 xvm. Periode. 1692—1713. reitschaft halten/ die Bürger der Stadt zum Selbstwachen anhalten / die Garnison mit Landleuten vermehren / und gegen das Solothurnische auf'm Hauenstein zu Lan- genbruck, und auf der Schafmatte bey Ölten starke Posten auszustellen. Auf der Schafmatte wurde eine Ver- schanzung aufgeworfen. Die Solothurner hatten zuerst ihre Grenzen gegen uns bewachen/ und mehrere Wege verhauen lassen. Die Kaiserlichen ließen gleichfalls das Kloster Olsberg und Kaiseraugst schon im Aprilmonat stark besetzen. Mau besorgte immer/ daß wenn einer der neutralen Stande / oder die gemeinsamen Vogteyen / sich aus Religionselfer zu deu fünf Orten schlagen soll- ten / wir uns nicht entziehen könnten / den Vororten Zürich und Bern zu Hülfe zu ziehen. Bern ersuchte uns/ die italiänischen Vogteyen von jeder Theilnahme an dem Krieg abzuhalten. Zudem waren bereits den 16. Aprill Schreiben von Zürich und Bern eingelangt / welche uns ersuchten/ ein getreues Aufsehen zu haben/ und bey eintreffenden Vorfalleuheiten / ihnen so kräftig beyzustehen als es die zusammenhebenden Bünde und Verträge/ und besonders das Band der Religion gemeinsam erforderten- Sie wiederholten gleich darauf das Ansuchen / und Mhnten uns / in Rücksicht der Rhcinpässe und der Nachbarschaft/ alle erforderliche Wachsamkeit anzuwenden/ und ihnen alles Bedenkliche mitzutheilen. Den 25 . May erinnerten sie uns / ein wachsames Auge auf Solothurn und auf den Bischof zu haben, und uns zu einem thätlichen Zuzug bereit zu halten. Den 25 . July laugten I. Kap. 4712. -L35 wieder Schreiben von Zürich und Bern ein, daß wir, in Kraft der Bünde und um der Religion willen, einen thätlichen wirklichen Zuzug in Bereitschaft halten mäch» ten, damit er bey erster Anmahnung tröstlich erscheinen könnte. Bern dankte in den ersten Tagen des Augstmo- nats, bath mit den getroffenen Anstalten fortzufahren, und bemerkte, daß mau in der Nachbarschaft gute Wirkung davon verspührt hätte. Zudem war man nicht ganz ohne Besorgmß eines fremden Krieges. Im Vrachmo-- nat nahm sich der kaiserliche Vothschafter des Abtes St- Gallen an, sprach von Neichslehen, und erklärte schon zum voraus alle Verträge des Abts mit den Toqgenbur- gern für nichtig. Hingegen versprach hierauf der französische Ambassador den Bcrncrn die Hülfe des Königs, Wider jede Macht, die sich für den Abt intreffiren würde. So sehr er auch wünschte, daß der Abt, als Anhänger des Kaisers, gestraft würde, so ungern sähe er es, daß die katholischen Orte, die dem König sehr ergeben wären, von den evangelischen Ständen unterdrückt werden dürften- Er hatte auf der Tagsatzung vorn 3. Aprill, durch eine warme Empfehlung znr Eintracht, dem Ausbruch des Krieges zuvorzukommen getrachtet; als er aber nach dem Ausbruch desselben seine Folgen wohl vorsehen konnte, ließ er sich auf dem Tag zu Arburg dahin vernehmen : „Es sey dem König sehr viel daran gelegen, daß mit fernern Thätlichkeiten eingehalten werde, widrigenfalls der König verursacht seyn wür- Ee 2 LZf' XVIII. Periode. 1692—1718. de, dem unterdrückten Theil zu Hülfe und Trost beyzu- springen." Und nachdem im Heumonat die Feindseligkei. ten den 20. wieder angegangen waren/ sagte er bestimmt den Vermittlern: „man möchte doch günstigere Bedingnisse für die fünf Orte zuwege bringen; der Kaiser sey entschlossen dem Abt und seinen Helfern beyzuspringen; er gebe zu bedenke,,/ ob ein Schwyzer, ein Urner/ ein Zu. ger/ nicht lieber/ iu der letzten Noth / sich dem Kaiser/ als aber den Orten Zürich und Bern unterwerfen würden." Endlich mußte es hier, den 10 August sehr bedenk- lich vorkommen, als der Rath einerseits iu Erfahrung brachte, daß Husaren und andere Truppen ins Frickthal einrücken sollten / und anderseits den Bericht von Ram- stein bekam, daß die Franzosen stark durch das Solo- thurnische zögen, und vorgäben, sie wollten auf Luzern. Glücklicherweise waren zu Arau, in der Nacht vom 9 . August, die Artikel des Friedens mündlich verabredet worden. Den I 2 ten erfolgten in der allgemeinen Sitzung die Unterschriften, und den löten wurden bey uns alle Kriegsanstalten aufgehoben. Es war eine Folge von der Schlacht bey Villmergen, vom 2S. Jnly. Durch den Arauer Frieden verlohren die fünf katholischen Orte, nämlich Luzern, Ury, Schwyz, Unterwalden und Zug, alle Mitherrschaft über die Grafschaft Baden und die obern freyen Aemter. i. Kap. 1713 . 437 17 13 . Frankreich hatte zu Utrecht mit fast allen Machten den Frieden geschlossen. Der Krieg mit dem Kaiser wurde fortgeführt. Der Marschall 6 e Villars eroberte den 22. August Landau, und den 21. November Freyburg. Diese Kriegsbewegungen beunruhigten wieder unsere Gegenden. — Von Menschengedenken flüchteten nie so viele Leute aus der Nachbarschaft hieher. Den 3 ten Oktober versammelte sich die Tagsatzung zu Baden. Zürich schickte uns einen Repräsentanten, Rathsherr Johan. Escher. Die Luzerner, die die Reihe auch traf, keinen- Zuzü- ger bekamen wir von Zürich, Bern und Solothurn; von Zürich waren es 80 Mann. Da aber die Armeen sich den 13 . December nach ihren Winterquartieren begaben, kehrten sie alle nach Hause zurück. Der kaiserliche Botschafter und der Generalfeldzeugmeister Bürklt, hatten die Schweißer um die Beschirmung der Waldstücke, des Frickthals und der Stadt Constanz gebeten, und sich auf die Erbverein berufen. Die Antwort wiederholte unter andern, die Worte des Abschiedes vom Oktober 1688 , daß was geschehen sey, nicht aus erbvereinischer Schuldigkeit , sondern zu der Eidgenossenschaft eigener! Sicherheit und Erhaltung auf damaliger Zeiten Beschaffenheit, gerichtet war. Der französische Bothschafter nahm das Mißtrauen gegen Frankreich, welches bey diesem Anlasse Bürkli, der ein Zürcher war, einzuflößen trachtete, so übel auf, daß er den 3 . Oktober in einem Schreiben an Zürich, sich folgender Ausdrücke dediente: „cke vsrrois L 38 XVIII. Periode- 1692—1718. ä'etre srÜAne, sjuanä on me remlt la lettre, cjue xous LV 62 pris la peine rle m'eeiire, le 28. September, par un expres-- lVles ineommoclites ne m'Luroient p^s empecke reponclre, si ^e me connoissois espable äe ^uerir les terreurs psni- ^ues. IVIgis 1e Vout - kuissant s'etant reserve ee ciroit, ^e n'ai Aaräe cl'oser entreprenäre nne elio- 8e, hui tienäroit 6e 1a temerite. ^e ne puls cius m'giüi^er pour vous, cjuan6 pense c^u'il svtkt cpi'un elietif trelon vienne x'ous silkler aui oieil- les, pour ejue vous ero^iex tont peräu." In diesem Jahre wurde eine hiesige Bürgerinn, Schaub zum Geschlecht, die Tochter eines Gerichts, mntmanus, eingezogen und gestraft, die in einem Zeitraum von 27 Jahren, drey Ehemänner, Daniel Wagner, den Kirschner, Johannes Debary, auch Kürschner, und Abraham Hindermann, den Schwarzfär- her mit Gift vergeben hatte. Erst nach dem dritten Todesfälle wurde dem Bürgermeister angezeigt, daß einiger Verdacht obwaltete. Er ließ den Diakonus der Gemeinde St. Leonhard, wo sie wohnte, Joh. Rud. Wett- stein, ersuchen, sie auf klägliche Art auszufragen.— Da sie ziemlich verworrene Antworten gab, von Flie- genwasser sprach, das sie den Mäusen gegeben hatte, und aus ihrem Angesicht und Geberden sich schließen ließ, daß etwas anderes vorgegangen seyn möchte, ertheilte der Bürgermeister den Befehl, sie beyzufängen. Anfangs wollte sie den Verhörrichtern nicht bekennen und sollte auf i. Kap. 1714 439 die Folter geschlagen werden. Als aber der Scharfrichter das Folterseil zubereitete/ gestand ste alles ein. Man ließ ste vom Rathhause weg auf die Richlstatt schleifen, und unterwegs mit glühenden Zangen, das erste Mal an der einen Brust, und das zweyte Mal an der andern fetzen. Bey der Richtstätte wurde ihr die eine Hand abgeschlagen, und ste dann lebendig verbrandt. Auf dem Scheiterhaufen suchte ste eine Viertelstunde lang unaufhörlich das Feuer vom Gesichte abzuwenden. In den Verhören waren ihre Entschuldigungen, daß der erste Mann oft besoffen und dann böse gewesen; daß der zwey, te wenig nach ihr gefragt hatte; und denn daß der dritte ihr nicht folgte. Sie stellte sich, als wenn ste glaubte, kein so großes Verbrechen begangen zu haben; und doch bemerkte man, gieng sie oft in die Kirche, empsieng das Nachtmahl, und las in der Bibel, welches aber nur beweiset, daß sie sich dadurch minder verdächtig zu machen hoffte. 17 14 . Am 7 . September wurde, zu Baden im Ergäu, der Frieden zwischen Kaiser und Reich an einem, und Frankreich am andern Theile geschlossen. Schon den 5 . und 10. April haben die Bothschafter des Kaisers und Königs angezeigt, daß der Congreß zu Baden gehalten werden sollte. Einer der französischen Bevollmächtigten, der Marquis äs 8Lin1-Eontssb6 langte den 30 . May in Hüningen an. Er wurde von einigen Raths - Depu- tirten dort begrüßt, und dann durch die Stadt bis an 4L0 XVIII. Periode. 1692—1718. die Grenzen des Kantons nach Oltingen begleitet, wo man ihm eine Mahlzeit gab. Bey seiner Einfahrt in die Stadt ließ der Rath dreysig Kanonenschüsse losbrennen. In Folge des Friedenstraktats wurden die Schanzen, die gegen Hüningen hinüber auf der deutschen Seite des Rheins, und auf der Schuster - Insel gebaut worden, sammt der Brücke niedergerissen. Freyburg und Alt- Breysach wurden auch Oestreich wieder gegeben. Der Oberstpfarrer und einige andre Geistliche hat« ten beym Kleinen Rath um den Zutritt vor den Großen Rath gebeten, und solchen erhalten. Dort hielt jener, den 29. Oktober, einen ernstlichen Vortrag über das gewis» senlose Prakticieren bey Aemter-Bestellungen, und schlug das blinde Lvos zu dreyen, als ein unschuldiges, und unparteytsches Mittel vor.— Dießmal ließ es der große Rath bey der bisherigen Uebung bewenden, und ernannte eine Commission um die gerügten Mißbräuche zu untersuchen. Sollte aber dieses Mittel den erwünschten Erfolg nicht erreichen, so sollte nach Verflteßung von 2 oder 3 Jahren, ohne Mittel gerathschlagt werden, ob und Wie das blinde Loos einzuführen seyn möchte. . Einer Namens Fäsch hatte von einem Spruch des Consistortums (d. i. des Civil-Gerichts der Universität) die Appellation ergriffen- Der Professor Jakob Chrtstof Jselin, und drey andere (Jb. Ballier, Hs- Rud. Beck, und Sl. Battier) erschienen vor den XIII., und behaupteten, daß das Privilegium cks ncm Appsl- Isnäo ihnen zukomme. Hierauf ließ man aus dem Ap- pellations-Protokoll Beyspiele vorn 22 . May 1572. und vom 9. Dezember 1676. ablesen, die wider ihre Behauptung stritten. Sie machten die Einwendung, daß, wegen der Länge der Zeit, das Beyspiel von 1572. ab- 8o1ei sey. Doch wurde den 2^l. Jenner des folgenden Jahres die Fäschische Appellation bewilliget. Den 12 . November erkannte der große Rath, daß der Oberstzunftmeister, der mit einem verstorbenen Bürgermeister in gleicher Regierung gestanden, künstigs ohne Wahl unmittelbar zum Vürgermeisterthum gelangen und rrnannt werden sollte. Dieß war seit der Reformation schon beobachtet worden; allein bey dem eingeführten Ballot hätte es fehlen können. Den 3. dieses Monats usurpirte der Große Rath einen Theil der Strafgerechtigkeit, indem er erkannte, -aß die Uebertretungen der Wahlordnungen, wenn ste die Ehre und mehreres betreffen würden, vor den Großen Rath zur Abstrafung gewiesen werden soll. ten. — Bald werden wir hingegen vernehmen, daß der Kleine Rath Strafgesetze über Diebstähle, Meineide und andere Verbrechen ausgehen ließ. Also wurde der Gesetzgeber zum Richter, und der Richter zum Gesetzgeber umgeschaffen. 17 15 . Bestürzt war die ganze Stadt, als man vernehmen mußte, daß der König von Frankreich, Ludwig XIV, einen besondern Bund mit den katholischen Orten sammt Wallis schließen wollte, wie es auch wirklich E XVIII Periode- 1692 —1718.' den Sten May zu Solothurn geschah. Der Ambassador Graf I>ue war -er Urheber davon, und fährte also eine Scheidewand auf/ die mehr als jemals die katholischen von den evangelischen Ständen in der Schweiz scheidete- Der 5te Artikel des Bundes war höchst bedenklich : »Wenn hingegen die Löbl. Eidgenossenschaft/ oder etwelcher Ort oder Stand insbesondere / von einer fremdenMacht angegriffen/ ö - er merklich bennruhiget würde/ wird in dem ersten Falte Jhro Majestät derselben mit ihrer Macht verhülflich seyn / nachdem es die Nothdurft erfordere/ und Jhro Majestät von den Orten wird ersucht werden. In dem andern Falle aber wird Jhro Majestät/ als deren gemeinsamer Freund/ und BnndesgenvA / oder die Könige / derselben Nachfahren / auf Ersuchen des beschwerten und bedrängten Theils/ alle freundlichen Officien anwenden- um die Parteyen dahin zu vermöge»/ daß sie einander reciproeirliche Jn- siitz halten; und wenn. durch solchen Weg / der verlangte Effect nicht völlig erlanget würde, werden Jhro Majestät, wie auch die Könige, dsro Nachfahren, ohne etwas vorzunehmenso dieses Bündniß umstoßen möchte, sondern im Gegentheil, solches in seinem wahrhaften Verstand zu vollziehen, die von Gott Jhro gegebene Macht, in ihren eigenen Kosten, anwenden, um den Beleidiger zu verpflichten, sich wiederum den Regeln zu unterwerfen, welche in denBü ndnissen, so dieOrteund Verbündeten unter sichhaben, vorgeschrieben sind. Jhro Majestät, und die Könige, dero I. Kap. 1715 . -4^3 Nachfahre»/ werden sich erkläre«/ 6arant, oder Gewährsmann zu seynfür diejenigen Trachten, welche zwischen den l. Orten niöchten aufgerichtet werden, im Fall Gott zuließe/ daß unter ihnen einige Entzweynng entstände. Außer diesem Artikel waren andere / eben so gefährliche, im Wurfe. Es wurden nämlich dem Xlllr Rath acht geheime Artikel vertraulich mitgetheilt, z. V. über den Bischof von Basel, Neuenburg, Baden, Genf. Man glaubt aber, daß es nur ein Entwurf war, der, wegen des am i. September darauf erfolgten Todes des Königs, zu keiner Wirklichkeit gelangte. Die verschiedenen Mandaten, die der kleine Rath von Zeit zu Zeit über Sitten, Gottesdienst und Verbrechen ergehen lassen hatte, ')ließ er nun, mit Abänderungen und Zusätze», zusammen tragen, drucken und kund machen. Diese ^8 Folio Seiten starke Sammlung führte den Titel: „ Christliche Reformation und Polizey- Ordnung der Stadt Basel." Nach dem Eingang 2 .) kamen folgende Titel: Vom Gottesdienst 3.) Von Gotteslästerungen, Meineid, Fluchen, Schwören und Aau- r) Es waren z. B. im I. 1695, 1704, 1714. dergleichen Mandaten in dieser Periode verfertiget worden. Es wurde aber denselben so wenig als der diesjährigen Sammlung durchgängig nachgelebt. Unter manchem Enten, waren doch in vielen Stücken, die Vorschriften zu streng, und traten dieselben in zu viel Einzelheiten. Der Bürger will, nach einem gewissen Alter geleitet, und nicht gegängelt, und viel weniger eingewindelt werden. ^ xvm. Periode. 1592-1713. bereyen 4.) Vom Amt -er Kinder gegen ihre Aeltern 5.) Von -er Strafe der Hurercy und -es Ehebruchs 6.) Vom Diebstal 7.) Von den Kirchengütern und Rechnungen 8.) Von Vögten und Vormündern 9.) Von wucherischen Traktaten 10.) Vom Orkans 11.) Von Feld- dieberey 12.) Bon Vervorlheilung im Kaufen und Verkaufen 13.) Von Müßiggängern und Vergeudern ihrer Güter 1^.) Von Falliten und Bankerottierern 15.) Von Verläumdungen, Schmach und Famosschriften il>.) Von übermäßigem Trinken 17.) Vom nächtlichen Gassenlau- ftn 18.) Vom Spielen 19.) Hochzeit - Ordnung 20.) Vom Tanzen 21.) Von überflüssigen Mahlzeiten 22.) Kleider-Ordnung 23.) Von Köstlichkeit-der Kindbetteren, Kindstaufen, Etnvündeten u. s. w. 2L) Von Leichenbe- gängnissen 25.) Von Handhabung dieser Polizey -Ordnung 26.) Noten zu der so eben angeführten Verordnung. 2) Der Rath klagt, daß die vielen Mandaten, die er ausgelassen hatte, schlechtlich befolgt, so vom großen Theil gar beyseirs gesetzt, und in Wind geschlagen worden seyn. 3) Die Beweggründe zum Besuch des Gottesdienstes, sind hier wohl aus einander gesetzt. Aber, daß derjenige, der denselben nicht oft besucht, Gott verachte, ist eine em- pörende Aeußerung. Einer der Kirchenvater, Hierorts mus, schrieb einst: „Gott ist zu Jerusalem, nicht näher als an andern Orten. Er ist am nächsten bey denen die ihn wahrhaftig und im Geiste anbcthen." — Uebrigens, etmah. net der Artikel der Verkündigung des göttlichen Wortes, und sonderlich die-Weibsbilder in ehrbarer, ganz schwarzer i. Kap. i7is, ^2 Kleidung, fleißig beyzuwohnen , dasselbige mit wahrer Andacht anzuhören — dem gemeinen Gebeth und Lobgesang/ bis zu völligem Schluß/ mit Mund und Herzen beyzustimmen , und vor dem abgesprochenen Segen, nicht aus der Kirche zu gehen/ gcstaltenman insonderheit durch gewisse hiezu bestellte Personen hierauf vigilieren, dieUebenreter »erzeigen / und diese andern znm Exempel strafen werde. Bey dem h. Nachtmahl sollen die Mann-personen imganz schwarzer Kleidung und Krägen .... die Weibsbilder so »ermöglich sind, in Stürtzen und Hauptstücklein, die aber kundlich dürftig sind / in Hauben und Umschläglein erscheinen / wobey doch die Weibspersonen . . . ihre Trichtern an Stürtzen nach Belieben öffnen können. — Den Barbierern wird vergönnt / fremde an Sonn- und Festtage» ankommende Personen zu bedienen / und den Pastetenbeckern / wenn sie die Frühpredigt angehört , ihre Nahrungsarbeit bey halbverschlossenen Läden zu verrichten. — Während der Morgen- und Abendpredigt soll Niemand auf den Gassen herum spazieren/ oder müßig vor den Häusern sitzen und schwätzen. — Verboten wurde es an Sonn, und Festlagen zu den Thoren hinaus zu gehen / oder zu fahren / ohne Erlaubnißschetne der Reformationsherren; diese sollten aber ohne wichtige und erhebliche Ursache/ keine Zettel geben .... die Wirthe u. s. w. solle» des Nachmittags bey guter Zeit die Irre machen / dre Gäste zur Kirche antreibe»/ und die Weinhäuser alöbald um drey Uhr zuschließen. 4) . . . . «Derselbige Gotteslästerer soll ., auf unser des Raths Ermessen und Erkannrniß/ entweder am Lebe« / oder sonst an Leib, Ehre und Gut ernstlich abgestraft; und auch jeder / so solche Gotteslästerung gehört / dabey und daneben gewesen, aber solche verschwiegen, zur willkührlichen Strafe, ohne alles fehlen, gezogen werden " — Ein solches Alternativ zwischen der Todesstrafe und Geldstrafen, hätte XVIII. Periode. 1692—1718. roch dem bloßen Ermessen des Raths nicht anheim gestellt rverden sollen- Im Verzeichniß der in der Verordnung her. gezählten straffälligen Lästerungen/ findet man diejenigen ange- führt, die man wider die Glaubensartikel ansgie- Ken würde. Wie weit kann dieses nicht hinreißen - um so viel leichter, da bey dergleichen Fällen auch von den Theologen ein Gutachten begehrt wurde. Werden diese Theologen nur die BaSler-Confession im Auge haben, oder wohl auch die helvetische Confession, die dordrechter Synode, den üviia. trus conlrover 5 isrui>n , die I'vl'mula coi,8en8us7 Sonderbar ist es auch, daß in gedachtes Verzeichniß Lästerworte Wider Lte Menschheit Jesu Christi aufgenommen worden find, nicht aber wider die Gottheit. « Wir wollen die gewöhnliche Strafe des Meineides als ha ist mit Ruthen ausstreichen, oder Abhauung der bevden Finger, beneben der Landesverweisung kiinftigS behalten." — Ueber die Verhakter bey Verkäufen oder Einsetzungen liegen, her Güter wurde folgende Strafe festgesetzt: 60 Pfund, von tragenden Ehren und Aemtern abgesetzt, vor der Gemeinde gestellt, und die Geldschuld bezahlen. „ Auf den Fall aber fie jetzt benannte Strafsummen zü erlegen, nicht «ermöglich wären, sollen ihnen, je nach Schwere deS Verbrechens, die zwey vordem Finger von der rechten Hand abgehauen werde»" Hier zeigen fich ei. «ige Schwierigkeiten. Die eigentliche Geldstrafe war nur von 60 Pfund, welcher Abstand zwischen 60 Pfund und dem Verlust von zwey Fingern? Man wird aber sagen, daß das Wort Strafsummen im Plural steht, und folglich die Geldschuld mit den e>o Pfund bezeichnet. Allein die Abtragung einer Schuld ist keine Strafe, und dann war das n am Ende des Worts Summa für die schwankende Orto. graphie jener Zeiten, kein untrügliches Zeichen der meh« I. Kap. 1715 . lern Zahl. Ferner erregen die Worte nach Schwere des Verbrechens , einigen Anstand Bezog sich der Ausdruck Schwere, auf die Größe der Summe, oder auf die Art der Angabe beym Verhalten? War die Angabe unbedingt? Oder geschah sie bey Treue und Glauben anEideö- siart, oder mit einem aufgehobenen Eide, wie das Gesetz sich ausdrückt?" „ Die sich mit Zaukerey abgeben, sollen an Leib, Ehre, Habe und Gut, ja auch am Leben je nach Gestalt und Besindung ihres Uebertretens , ohne Gnade abgestraft werden Diejenigen aber, die ihnen nachlaufen, und sie zu Rathe ziehen, sollen exec-m-nunicirt, und wenn keine Besserung sich erzeigt, mit mchrern und härtern Strafen, entweder mit dem Thurm, oder mit Geld, je nach Beschaffenheit der Mißhandlung, angesehen werden." 5) In diesem Artikel wird auch der Pflichten der Aeltern gegen die Kinder gedacht.... » Wenn die Kinder zum studieren nicht tüchtig sind, oder am Unterhalt dazu einiger Mangel seyn würde, sollen sie zu ehrlichen Handwerken oder Handthierungcn befördert werden. — Da einer seinen armen Aeltern nicht selbst mit Steuer und Handbietung nothdürf- tigen Unterhalt verschaffen würde, so soll von Obrigkeit- wegen die Gebühr der Alimcmation verordnet werden." — In allen diesen Fällen behielt sich der Rath die Bestrafung vor, um nach Gestalt der Sachen zn verfahren, und zwar jene Kinder an Leib und Leben zu bestrafen, die ihre Ael« lern verflucht, oder Hand angelegt hätten. Schließlich meldet der Rath, daß er unter dem Wort Aeltern nicht nur die natürlichen, auch Stief- und Schwieger. Aeltern, sondern auch alle hohe Obrigkeiten, dero Räthe, Beamte und Be- fehlshaber, item Pfarrherren und Kirchendiener, Schulmeister und Aclteste, auch Vormünder, Herren und Frauen, verstehet. „ So wollen wir hiemit männiglich ermähnet 448 XVIII Periode. 1692—1718. haben, denselben Vorgesetzten alle gebührende Ehre, Treue, Liebe und Gehorsam zu erzeigen, und daß im Fall einige Klage deswegen vorkommen, und jemand wider geistliche und weltliche Vorgesetzte, was der oder auch die wären, etwas ungebührliches reden würde, alsdann nach Gestaltsam deS Verbrechens, ernstlich gegen solche verfahren werde." 6) Der Rath bezieht sich auf die Ehegerichts Ordnung, klagt aber, daß die Laster der Hurerey und des Ehebruchs, und allerley Bubereven, bey diesen armseligen traurigen Zeiten, je länger je mehr überhand nehmen." 7 ) »Würde Jemand sich des Slchlens, und anderer vor« Iheiliger Praetiquen zum Nachtheil seines Nächsten befleißen, und dessen convincirt und überwiesen werden, so soll ge- gen denselben, nach Gestaltsame des Verbrechens, ernstlich verfahren werden." , 8 ) »Dieweil der Kirchcnraub und die ungetreue Verwaltung der geistlichen Güter, schwerer als andere Diebstähle, als wodurch der gerechte Gott im Himmel heftig erzürnet wird, vermöge dessen, was in den Sprüchen SalamoniS, am 20. Capitel zu lesen : »ES ist dem Menschen ein Strick, das Heilige zu verschlingen, und darnach Gelübde zu su. chen." Die 8->nc0o posnsiis fehlt ganz. Folgen nur Vorschriften über die Zeit und Ort der Rechnungsführung und Abnahme. s) Von'dieser VogtS-Ordnung heben wir folgendes a»S r Der Vogt soll seine Vogtskinder zu christlicher Auferziehung treulich versehen, sie nicht verlassen, noch versäumen: auch in- und außerhalb Rechtens, sie nach seinem Vermögen beschirmen." Also war ein Vogt mehr als ein bloßer Cura« tor, er war auch Tutor. — » Er sollte von den liegenden Gütern, i. Kap. i7is. ^9 Gütern, Zinsen und Gülten der Vogts-Weiber und Pflege. Kinder, ohne vorfallende Noth und Vorwisscn der Vorgesetzten , auch nächsten Anverwandten, nichts verkaufen noch beschweren." Was hier Vorgesetzte genannt wird/ sind die Vorgesetzten der Zünfte / der drey Gesellschaften der Kleinen Stadt und der Lonventus Oeosnoi-Uiii der Universität. — n Er soll die abgelösten namhaftigen Hauptgelder ebener Gestalt mit 6onse»8 und Willen der Vorgesetzten- wie auch der nächsten Anverwandten anderwärts anlegen." Die Worte ebener Gestalt beweise» / daß der im vo- rigen Satz vorkommende Ausdruck Vorwissen, so vielsagen soll/ als consen« und Willen.- Falls die Vorgesetzten sowohl in Verordnung der Vögte/ als jährlicher Ucbcrnehmung der Rechnung, nicht wie obstehet, das ihrige thun, sondern sich dicßorts saumselig erzeigen würden, soll es abermals bey uns der Obrigkeit stehen, je nach Befindenden Dingen, entweder zu erkennen, daß dem hierdurch zu Schaden gebrachten Pupillen, der Ersatz von solchen CorporibuS, Rathsherren, Zunft, und Gesellschaftsmeistern/ wie auch Sechsern, so hieran schuldig, und deren Erben gefordert, oder aber aus jenigem Gut, so dem Corpori, Zunft und Gesellschaft gehörig, schuldige SatiSfaeüon gethan , ein gleiches auch bey und gegen löbl. Universität ob- serviri werden soll." 10.) „ Nicht allein die Juden, sondern auch (welches abscheulich zu hören) unter den Christen selbst; ja, gerade eben unter uns, befinden sich viele dergleichen schändliche Leute (Wucherer)."— Folgt ein Verzeichniß der verschie- denen Arten von Wucher, die getrieben wurden. — Bey genügsamer Versicherung sollen höchstens fünf vom Hundert, oder ein Halber per Monat genommen werden- — Die wu- cherlichen Verträge sollen »«kräftig seyn. Nur die Hälfta VII. Band. A ft ^50 xviil. Periode. 1692—1718. des ausgeliehenen Geldes/ samt dem gebührenden Zinse, soll dem Wucherer gegeben werden; ein Viertel fällt dem obrig. seitlichen FiSkus anheim, und das andere Viertel für den Verzeigcr. — Der Notarius oder Schreiber verwirket sein Notariat und Amt, und wird wie die Uebertreter gestraft.— Die ledigen Handschriften sollen nach Billigkeit verzinset wer- den- (Was ist hier Billigkeit?) 11. „ Alle Monopol,» , betrügliche, gefährliche und ungebührliche Fürkäufe, sind insgemein verboten, inson. derzeit aber wegen der viotu-liien. (Welche Unbestimmtheit Man soll keinen Wein vor dem Herbst und an den Reben, auch keinen Saamen und Früchte vor der Erndte und auf dem Felde, um einen genannten gewissen Preis kaufen , verkaufe» , eintauschen , durch Verleihung Geldes erhandeln .... wer es übertritt, soll nach Be- finden der Dinge, andern zum Abscheu, ernstlich am Leibe, oder auch mir Confiskation abgestraft werden. — Der Räth klagt über die, so Wein, Korn, Käse, Anken, Unschfttt, Speck und andere Vietualien mehr, wenn dieselben wohlfeil sind, auf den Märkten oder nächstgelegenen Dörfern auskaufen.— Die unsrigen sollen weder Frucht, Wein, noch anderes, außer was sie zu ihrem unentbehrlichen Hausse- brauch von Nöthen hätten, innerhalb drey Meilen, Scheibenweise um die Stadt, bestellen noch kaufen; bey Strafe der Confiskation, und an Leib oder Ehre, je nach Ermäßigung der Obrigkeit.— Wer außerhalb den Bannmeilen , einen Vorrath an Früchten, Wein, oder andern Vietualien an sich gebracht hätte, soll auf unversehens cnt- siebende Theurung, den halben Theil des VorrathS, in der Stadt, unter die Bürger, nach unserem, der Obrigkeit gemachten Tax und Preise, gegen einen billigen Gewinn, hinzugeben schuldig seyn. Doch mit Vorbehalt, nach Ge- HZ1 r. Kap- i7i6. flalt erscheinender Noth. diesen halben Vorrath an uns zu ziehen, und damit nach unserem Belieben und Gefallen zu disponiern." Solche Verfügungen/ die nur den bcnach. harren Händlern zu Stalten kamen/ konnten nicht lange be- stehen. Sie spicken in die Hände jener fremden Händler den Verdienst , so unsre Bürger hätten machen können. Und wenn die Zeiten zu wohlfeil sind / gereicht es nicht zum allgemeinen Bellen / daß die Eigenthümer Abnehmer finden ? 12 ) „ Die geringen Feldfrevel sollen die Gescheide/ befindenden Dingen nach / strafen. Was aber größere Verbrechen sind / als Beraubung der Pflüge im Feld, auch Im- men (Bienenkörbe) und Fii'chweiden, Erbrechung und Beraubung der Garrendäuslein / Entwendung des Getreides im Felde, des Weins im Herbsten, und andere dergleichen/ so für malefizisch zu achten / wollen wir abzustrafen / uns vorbehalten haben. — Untreue Knechte Mägde und Tag- löhner- wie auch ihre Rarhgcber, Gehülfen nnd Hehler-/ oder Abnehmer / sollen/ nach Gestalt und Gelegenheit des Diebstahls/ gebührend gestraft, nnd falls sie zum öfter» übersehen hatten, von Stadt und Land verwiesen werden" — „ In Ansehung der Fabrikanten und Kaufleute, de- ncn ihre Angehörigen Waare oder Geld stehlen, wird ein Unterschied zwischen den Jungen und Dienern, die elwan von ehrlichen Häusern sind, und aber von bösen Leuten sich verführen lassen, und den übrigen Dienstleuten gemacht. Was die ersten betrifft, so wird den Herren und Patronen frey stehen, ihrer Diskretion nach, gelinder zu verfahren, oder sie dem Richter zu verzeigen. In Rücksicht auf Letztere, und ihre Hehler, wurde festgesetzt, daß sie, gestalteten Sachen nach, an Leib und Leben gestraft werden sollen." 16) „Jene, die mit Gewicht, Elle und Maaß fälschlich umgehen, welches allerdings für rnalefizisch zu achten sey F f 2 ^52 xvm. Periode. Isis: 2—171 8 . .... jene, die ihre Waaren aufs Höchste treiben.... Hand- werkSleute, die bald keine Theurung wollen empfinden, son- Lern wenn Korn, Wein und andere Sachen aufschlagen, alsbald auch ihre Arbeit und Lohn, ihres Gefallens steigern,... Wirthe und Gastgeber, so die Fremden mit der Zeche unbillig halten...— Die, welche abgedrungene Güter um ein Gerin eS an sich kaufen.... Die auf Ver- gantung der ihnen verletzten Unterpfänder zu sehr dringen. Der zugefügte Schaden soll theils zum Ersatz für den Hin- teraanqenen dienen, theils der Obrigkeit heim fallen, und auch der Uebenrerer mir andern harten Strafen, an Edre oder Gut, nach Beschaffenheit der Umstände, angesehen wer. den." 14. ) „Die Wirthe solle» keinen Unterthanen über einen Gulden an die Kreide kommen lassen, (das ist Borgen.)— Den Vergeudern soll man Curatoren verordnen." 15 . ) „Wofern einer nicht aus kindlichem zugestandenem Unfall (denn wider diese, als ven Alters her gebräuchlich zu bandeln) , sondern durch übermäßige Pracht, übeleS Haushalten, und unord.ntlicheö Verschwenden, auch freve- les Handeln, zum Verderben und inS Abnehmen gerathen, «nd bey vierhundert Gulden oder darüber, nicht bezahlen könnte, soll der von Stadt und Land verwiesen, oder nach Gestaltsam verübten, mebrfaUigen Betrugs, auf die Galeeren verschickt werde». Und falls er sich in der Folge mit seinen Gläubigern sich betragen, also wieder in die Stadt, «nd zu häuslicher Wohnung kommen könnte, dennoch sein Lebentag über zu keinen Dignilären, Aemtern und Ehren mehr gezogen und gebra ucht werden. Falls aber ein solch arger, böühaftiger verschwenderischer und berrüglicher Mensch ein tausend Gulden, oder darüber, nicht zu bezahlen hätte, daß dieser, welcher Enden er betreten würde, zur Haft gc- i. Kap 1715 . 453 nominell/ und um solcher Betrügerei-willen/ welche den hochstrafbaren DicbMhl, wo nicht an Boöheit übertrifr / doch selbigem wohl zu vergleichen i :, andern zum Schrecke»/ an Leib und Lebe»/ oder sonst ernstlich/ nach unsrer Erniäßi- gnng gestraft werden soll." 16 . »Ein jeder soll sich alles Ehrenschmitzens, Schmä- hens und Schändens/ mit Worte»/ Singe»/ Schreyen, AuSpfeifen, Klopfen und alle andere Wege/ unsere schwere Ungnade und Strafe zu vermeiden- durchaus enthalten.- Wofern aber Jemand von eines andern strafwürdigen Verhalten Wissens trüge- soll er solches uns- der Obrigkeit/ um die Verbrecher zu verwirkter Strafe zu ziehen- namhaft machen. — Wer Jemanden durch Schmachbriefe - die er ausbreitet- und sich mit seinem rechten Tauf und Zunahmen nicht unterschreibt - unschuldiger Weise solche Laster oder Uebel zumisset- daß- wo die mit Wahrheit erfunden würden, der Geschmähete an seinem Leib- Leben oder Ehre- peinlich gestraft werden möchte, derselbige bosbaftige Lästerer soll, nach Erfindung solcher Uebelthat - mit -er Poen gestraft werden - in welche er den unschuldig Geschmähten. durch seine unwahrhafte Lästerschrist hat bringen wollen. - Soll demjenigen - der einen Pasquillanten entdecken würde - ob er auch gleich daran mitgearbeitet hätte- zur Reeompens einhun- dert Reichsthaler gegeben und seines Namens verschont werden" 17-) .... »Ebener Gestalt- da auch gleich Jemand seine begangene Siftde, als Todtschlag, Hu erey, Ehebruch und andere unziemliche und verbothene Thaten- mit übermäßiger Trunkenheit zu entschuldigen sich unterstehen würde, so soll derselbe hiemir nicht gehört werden." >8.) „Weder am Sonnabend noch Sonntag, soll bey ernstlicher, und wohl gar bey Thurmstrafe gespielt werden. >454 XVIII. Periode 1692—1718. An den übrigen Tagen soll man nur zur Kurzweil spielen.— Auf Spielschulden wird kein Recht gehalten/ und der Ge- winner soll das Gewonnene wieder herausgeben / halb für die Armen und halb für den Angeber. — Die Caffeehänser sollen abgeschafr werden.— Daö BallerihauS, der Billard, und andere erlaubte Spiele mögen für junge Leute gcsiat- M werden.'' (Wie lange heißt einer jung?) 19. ) Mehr als fünf Folio Seiten nimmt dieser Artikel ein. Er betrifft vor allem die Eheringe und Hochzeit-Ge- schenke. »Die sämmtlichen Ringe / die ein Hochzeiter zum Ehestand gibt, sollen unter den vermögli st- und ansehnlichsten Personen, den Werth von 150 Reiche-thalern nicht übersteigen.... Dem Hochzeiimahl sollen nur 36 Personen bey, wohnen.... Die Weibspersonen sollen nicht, sonderlich beym Tanzen, mit übermäßig pudrirten Haaren, weit ausgeschult- tenen Tschöppen, kurzen und vielfarbigen Junten - und weist n kostbaren Fürtüchern aufgezogen kommen_Die erlaubte Kurzwelle d s Tanzenö ist bis um 11 Uhr vergönnet .. Die übermäßige Anzahl von Pastetlcin wird untersagt.... Die Masgues oder Mummcreyen, als eine höchst gefährliche Sache (?) wurden, bey Leibes und Lebensstrafe (??) verbothen. .... Die andern köstlichen und überflüssigen Mahlzeiten sollen gänzlich abgeschafft seyn. — Wer nun wider obiges, eines und daü andere, etwas zu thun sich unterstehen würde, der soll von uns jewcilen, nach Gcitalcsame des Verbrechens- mit willkühriichcr Strafe unfehlbarlich belegt werden." 20. »Wird den Standespersonen, auch andern ansehnlichen »ermöglichen Bürgern wohl erlaubt, silberne Massiv- Knöpfe und Degen zu tragen. — Gemeine Bürger aber, schlechte Krämer Handwerksleute, und andre ihres gleichen samt ihren Weibern, Söhnen und Töchtern, sollen sich in ihren Bekleidungen des Summers, Masses. Damastes, Taf- fttS und anderen kostbaren Zeugs, wie auch der guten seidenen Strümpfe allerdings enthalten." — Uebrigens wim- meln die vier Folio Seiten dieses Artikels von kleinfügigen und unbestimmten Details. Den Weibern wurden z.B. die allzugroßen Stoße (Muffe) verbothen. — Wenn fängt eine Muffe an, allzu groß zu werden? Bald werden die neuen Moden, bald nur die neuen üppigen und leichtfertigen Moden verbothen. 21. ) Man soll nur drey Taufpathen nehmen, und von jedem derselben nichts UebermäßigeS eingebunden werden. 22. ) Sollen in dem Sterbebausr keine Leidtücher aufgeschlagen werden. — Nur den Dienstbochen, die in dem Sterbehause dienen, wird erlaubt, Leid zu tragen. und auch nur wenn es um verstorbene Eltern oder Kinder zu thun ist. Die unnörhige Pracht der Kränze und Mayen (Strauße), bey den Begräbnissen unverehlichter Personen, oder junger Kinder, soll gänzlich unterbleiben, ober die Fehlbaren zur gebührenden Strafe gezogen werden. 23 . ) Alle Behörden werden aufgefordert alles zu strafen was vor sie gehört. Ueber die sonstigen Fälle sind die Re- formarionS-Inspektore», und bey der Universität der e»». venms vso-norum gesetzt. Den Richtern soll die Hälfte der Strafgelder zukommen. 17 16 . Eine neue Sekte, oie der sogenannten Pietisten, machte seit mehrern Jahren Proseltten. Daß übrigens das Wort Pietist, so von pietL8, Frömmigkeit, abgeleitet ist, und folglich eine lobenswürdige Eigenschaft bezeichnet, zur Benennung aller derjenigen geworden rst, die in irgend einem Punkte des Glaubens, der Hier- ^56 xviii. Periode. 1691—1718. archie, des Cultus/ der Sittenlehre von uns abgewichen/ ist nicht leicht zu erklären- Auf ein eingegebenes Memorial der Geistlichkeit, entsetzte der Rath einen Schulmeister seines Dienstes / als einen / der dem gefährlichen Piettsmo anhieng. Es scheint daß man sie/ insonderheit wegen ihrer eingebildeten Vollkommenheit / Wiedergeburt und Gnadenstaudes gefährlich fand / weil einige daraus den Schluß zogen, daß sie eigentlich nicht mehr sündigten/ und folglich auch keinen Richter mehr bedurften. Ein gewisser Bony von der Landschaft/ als er vor mehreren Jahren zu Rede gestellt wurde/ sagte ganz offenherzig: „Ob er schon für seine Person noch nicht ganz vollkommen wäre / so zweifelte er doch nicht/ daß er/ vermittelst des in ihm wirkenden Geistes / bäldest dahin gelangen würde." Der Rath errichtete den 29 . Jenner I7t8. eine Religionskammer, damit keine Irrthümer bey uns einschleichen / und zu diesem Ende den Leuten alle irrige und gefahr- lichr Bücher möchten aus den Händen gebracht werden. Sie bestand aus den vier Hauptpfarrern und den vier Deputaten Die Berner hatten auch eine solche von vier Klein-Räthen, vier Groß-Räthe» und vier Geistliche» zusammen gesetzt. Im Jahr 1720. kamen bernertsche Pietisten hierher, die vorgaben, daß sie in den Himmel und in die Hölle gefahren waren, und daß wenn die Leute sich iunert sechs Jahren nicht bekehrten, so würde Gott alles verheeren, und die Menschen zu Grunde richten. I. Kap. 4716 . ^67 Mehrere Jahre noch beschäftigte diese Sekte die Regierung um so viel mehr, da sie zum Schisma oder Separatismus führte. Die einen jagten, sie fühlten sich nicht rein genug, um zum Tisch des Herren zu gehen. Andere besuchten die Kirchen nicht, weil so viele Gottlose sich darum fänden, oder weil der Lebenswandel der Geistlichen mit ihrer Lehre nicht überein stimme. Auch hatten mehrere einige Grundsätze der Wiedertäufer angenommen; sie wollten nicht der Obrigkeit schwören, oder wollten sich nicht in den Waffen üben; Christus hatte es nirgends befohlen. Mit Prophezeyungen gaben sich auch einige ab. Eine Prophetin, die sich zu Riehen aufhielt, und welcher viele Leute zufielen, wurde fortgewiesen. Wer aber am meisten beunruhigte, war eine Frau von Planta aus Graubündten, die das Schloß Binningen bey der Stadt bewohnte. Sie schützte und beherbergte einen gewissen Pauly, gewesenen lutherischen Prediger, der der irrigste Lehrer genannt wurde. Sie behauptete daß er in ihrem Dienste sey, sie bezog sich auf das Völkerrecht, sie pochte auf ihre Familie. Dessen ungeachtet proscnbirte man ihn, und ließ die Proskription kund machen. Kurz darauf schickte ihr Bruder Mainord Planta von Wildenberg, eine Klarschrift unserm Rath, der ihm lediglich durch die XIII. antworten ließ, daß aus erheblichen Ursachen dreymal der Schutz dem Pauly anfgekündet worden wäre. Bekannt ist eck, daß vor mehrern Jahren die Berner in ihr Laerennentuin eonzoeiationis (Lorrnent ck'asso- ^68 xvm Periode. 1692—1718. eiation) so eigentlich wegen der I'orinula LONKensus aufgesetzt wurde, das Versprechen die Pietisten nicht zu unterstützen, hatten einrücken lassen. Es wurde in diesem Jahre ein Anzug wegen uns« rer sinkenden Haushaltung, und wie derselben zu helfen wäre, gemacht- Den 25. July setzte man eine Commission nieder. Die Mitglieder waren die neuen Häupter, der Deputat Harder, der Meister Falkner, der Dreyerherr Jselin, und der Dreyerhcrr Hagenbach vom Kleinen Rath; dann von Groß-Rä- then, der Schultheiß Wettstein, der Schultheiß jenseits, So ein, Emanuel Müller und Hans Heinrich Ryhiner, samt dem Stadtschreiber und dem Rath- schreiber- Sie sollten Bedenkens haben, wie alles in guten Stand zu richten seyn möchte. Da unser Staat klein ist, und man im I. 1691. alle möglichen Untersuchungen angestellt hatte, so konnte man Beschleunigung erwarten- Allein einige Mitglieder versielen auf den Gedanken, des Standes Oekonomey äs novo anzuordnen, das ist ein neues Finanz-System einzuführen. — Dieß veranlaßte Verzögerungen. Gerne hatten wir die Verhandlungen der Commission mitgetheilt, allein sie wurden, wie es scheint, nicht aufgezeichnet. Nur soviel weiß man, daß die Berathungen mehr als hitzig waren , und daß jede Classe als das beste System ansah, wenn sie wenig bezahlte, und desto freygebiger die andern i. Kap. i7iü. 2,69 zahlen ließ. Endlich wurde gutbefunden, das bisherige System beyzubehalten, und nur dahin zu sehen, wie die bestehenden Rubriken der Einnahme geäufnet, und die der Ausgabe vermindert werden könnten Diese Art zu verfahren, die für Partikularen unentbehrlich ist, mag -och für einen Staat nicht ganz anwendbar seyn- Vor allem muß untersucht werden, was der Zustand der Ci» vilisation, auf welchem man zu stehen wünschte, kosten dürfte, und dann erst berechnen, ob von den Einkünften und Verdienst sämmtlicher Bürger, ohne drückende Last und quälende Bezugsart, das zur Bestreitung der erforderlichen Auslagen abgezogen werden könne. Will ein Volk keine Lehranstalten, keinen Zufluchtsort für den in Armuth schmachtenden Greisen, keine Verthetdigungs- und Sicherheitsmittel, keine gebahnten Wege, gepflasterte und beleuchtete Straßen re-, so werden freylich die Bedürfnisse -es Staats gering seyn; allein dieses Volk wird auch in der Stufenleiter der Staaten, eine sehr niedrige Stufe einnehmen. Wir haben gesagt ohne quälende Bezugsart; denn lieber das Doppelte mehr zahbn, als den Gegenstand eines inquisitorischen Fiskus abgeben. Dem sey aber wie ihm wolle, diese Verzögerungen machten es im I. 1718, daß man den 16 . Februar, im Kleinen Rath, und dann den 22. darauf im Großen Rath zu dieser Commission jene Xlllr und Haushaltungsherren gesellte, die noch nicht davon waren, mit dem Auftrag zu erwägen, wie von nun an, die Einnahme M ^60 xvm. Periode. 1692— 1713 . Bestreitung der Ausgaben zu vermehren, und die Ausgaben zu vermindern wären. 17 1 7. Das Recht -er Anzüge im großen Rath wurde den I7ten Jnly förmlich anerkannt, und also bestimmt: „Wenn Einer, in der Zeit als die Frage au ihm ist, etwas erhebliches anbringen würde, soll dieses, insofern es der Verkommniß gemäß ist, red kroioeoilum genommen, und darüber den nächsten großen Rathstag des wettern berathschlaget und geschlossen werden." Bisher hatte man über Anzüge zu Zeiten Erkanntntsse ergehen lassen. Allein die Klein-Ra.che sahen es als einen Eingriff in ihre Befugnisse an, weil vor dem Jahre 1691 der Große Rath nur die Gegenstände behandelte, so der Kleine Rath ihm vorlegte. Jenes Gesetz war also eine Art Sieg für die Geoß-Räthe, und es wurde sogar auf allen Zünften und auf den drey Gesellschaften der kleinen Stadt kund gemacht. Es wurde auch erkannt, daß man die Verkommniß von 1691. jährlich im Großen Rath, bey Einführung eines Ehren Regiments, verlesen, und-aß sie auch auf den Zünften und Gesellschaften kund gemacht werden sollte. Man veränderte aber eine wichtige Stelle darin». In dem Vcrzeichniß der Aemter, so der Große Rath zu vergeben hatte, fand sich in der Verkommniß von I 691 . die Würde eines Oberstzunftmeisters nicht, weil die Bürgerschaft sie übertragen sollte. Nun wurde I. Kap. 1717. ^61 sie, ohne Bedenkltchkeit, und sogar ohne Erkanntniß des Großen Raths, in die kund zu machende, und jährlich abzulesende Abschrift eingeschaltet. Ob die Häupter, oder die Kanzley allein, es wagten, so etwas zu andern, finden wir nirgends aufgezeichnet. Eine vom Kleinen Rath revidierte Ehegerichtsordnung war gedruckt worden. Groß.Räthe klagten darüber. Sie wurde folglich dem Großen Rath vorgelegt, und von demselben in der gleichen Sitzung (13. September) bestätiget. Um diese beschleunigte Bestätigung zrr erhalten, hatten die Häupter die Wünsche einiger Geistlichen angebracht, und der Deputat Harder, als Mitglied des Kirchenraths, hatte die Nothwendigkeit der Bestätigung Jedermann ans Herz gelegt. Uebrigens wurde sie im Jahr 17^7. von neuem revidirt. Siehe diesen Jahrgang. Zweites Kapitel- Loos zu Dreyen. 17 18 . In den ersten Tagen des Decembers I7i7. war der Bürgermeister Emanuel So ein mit Tode abgegangen, und der große Rath wurde am 8ten versammelt. — Der Oberstzunftmeister Hans Jakob Mertan bekam, laut Gesetz, und ohne Baüot, die erledigte Würde. Nun war es dann um die Erwählung eines Oberst- ^62 xvm. Periode. 1692—1718. zunftmeisters zu thun. Die schwarzen Kugeln schloffen einen Drittheil des Großen Raths von dem Wahlrecht aus, die weißen Kugeln brachten ins Dernailum den Deputat Joh. Rudolf Weitste in, den Deputat Nico- laus'Harder, und den Meister Benedikt Socin, und die vergoldeten Kugeln fielen also vertheilt: 60 für Weit» stein; für Harder, und 23 für Socin. Weilst ein wurde also Oberstzur.ftmeister. Allein bald verbreitete steh das Gerücht, daß Un- förmlichkeiten vorgegangen wären. — Der Große Rath versammelte sich den 7. Jenner 1718., und es wurde in Umfrage gebracht: „Wie doch den gar überhandgcuom- menen Pratiken, und leichtfertigen Corrupiionen gesteuert werden, und ob das blinde Lovs nicht zu introduciren seyn möchte. " Das Resultat war die Niedersetzunq einer Commission von Klein- und Groß-Rarhen, mit dem Auftrag ein Bedenken einzugeben: „Ob und wie zur Abschaffung .der leichtfertigen Pratiquen und Corruptionen, nicht nur -er Eid bey Bestellungen der Aemter wieder introducirt, sondern auch eine löbl. Ordnung der Aemter Bestellung wegen könnte gemacht werden."— Mau hatte vor mehrern Jahren den Wahleid abgeschafft, damit über Meineide nicht geklagt werden sollte. Die Geistlichen, wie es scheint, merkten aber wohl die geheime Absicht, sie zum Stillschweigen zu bringen; sie klagten freylich nicht mehr über Meineide, allein die Kanzeln ertönten von Bestechungen und Pratiquen. Die niedergesetzte Commission besia:!d aus folgenden Personen. Dom 463 II. Kap. Loos zu Dreyen. 1718 . kleinen Rath: Wieland, Müller, Schnell, Bauhin, Frey, Fäsch, Stadt- und Nachschreibet, und von Groß-Rächen: Mitz, designirter Rathsherr, Ha- genbach, Schultheiß Weltftein, Jselin, Ryhi- ner und Beck. Den 3. Februar legte die Commission zwey Bedenken ein. Das erste von drey Mitgliedern, die das Loos mißriethen, und das andere von den übrigen Mitgliedern, die solches vorschlugen. Hierauf ergieng folgendes Gesetz: „ Soll das Loos, nach vorgehender vernünftiger Wahl, hiemit in allen Ehrenstellen, erbetenen Aemtern und Diensten, sowohl in dem weltlichen als geistlichen Stande, und löblicher Universität, von dem Obersten an bis auf den Untersten, ohne Exception hiemit erkannt, und eingeführt werden. Der eleZencki aber von den Deputirten weiter äellberirt, und Meinen gnädigen Herrn und Obern nächstens releni-t werden. — Gleichwohl sind ausgenommen worden: 1. Eines Herrn Bürgermeisters Stelle, so jederzeit auf den Herrn Oberst- zunftmeister unmittelbar fallen soll, so mit dem verstorbenen Herren Bürgermeister in gleicher Regierung gestanden ist. 2. Die Ehren Gesandtschaften, so viva voee bestellt werden sollen." Die Art, wie die vorgehende vernünftige Wahl gemacht werden sollte, bestimmte ein anderes Gesetz vom 22sten- Die Wählenden machten einen dreyfachen Vorschlag, oder lernarium, und das Loos wurde danu 464 xvm Periode. 1692—1718. unter die drey Vorgeschlagenen, oder Ernannten, geworfen; weswegen auch man diese neue Wahlart das L 00s zu Dreyen nannte. Der dreyfache Vorschlag geschah aber im Großen Rath, im Kleinen Rath und in kleinern Kollegien, nicht auf gleiche Weise- In kleinen Colle- gien hatte jedes Mitglied eine Stimme für den dreyfachen Vorschlag. Im Kleinen Rath war die Hälfte desselben, bey jeder Bestellung, durch das Loos, vom Wahlrecht ausgeschlossen, und im großen Rath wurden ebenfalls durch das Loos zwey Drittel seiner Mitglieder bey jeder Bestellung vom Wahlrecht entfernt. Diese Ausschließung wurde vermittelst schwarzer und weißer Kugeln vorgenommen. Die wei- ßen Kugeln gaben das Wahlrecht, und hießen deswegen gute Kugeln. Die guten Kugeln waren aber mit 3 Nummern, 1, 2 und Z. bezeichnet. Alle die, welche Kugeln von der gleichen Nummer erhielten, ernannten einen -er drey Vorzuschlagenden, jeder in Geheim, hinter einem Umhang, und vermittelst eines geschriebenen Zettels- Die relative Mehrheit entschied, und bey gleicher Anzahl der Stimme», mußte das Loos den Ausschlag geben, welches man den Stich nennet. Aus diesem allem erhellet, daß, was hier vernünftige Wahl genannt wurde, in den Ernennungen bestand, welche eine kleine Anzahl von Wählenden, die ein doppelter Zufall vereinigt hatte, vornahmen. Wir wollen den Fall einer Rathsherren Wahl zum Beyspiel anführen, zu welcher Stelle zwölf Personen, das sind hie 12 Sechser der Zunft gelangen konnte». Gesetzt, es wären riiiier II- Kap- Loos zu Dreyen. i7is. 465 bey einer Bestellung im Großen Rath 180 Mitglieder gesessen. Die schwarzen Kugeln schloßen 120 aus. Blieben 60. Das Loos vertheilte Liest/ durch die numerir- ten Kugel»/ in drey Classen/ jede also von 20. Die 20 welche die mit 1. bezeichneten Kugeln bekommen hatte»/ ernannten hierauf den ersten / der in das 'l'erncuium gezogen werden sollte. Von den 12 Sechsern nun bekamen 8 , jeder 2 Stimmen/ und 4 jeder 1 Stimme. So mußte unter den acht das Loos entscheiden; derjenige/ den es traf/ kam in das lernni-iuin, und er konnte dann , ohne weitere Wahl / durch das einzige Loos / Rathsherr werden, folglich war es leicht möglich, daß bey einer Versammlung von 180 Wahlmännern, ein Sechser, mit zwey Stimmen, zur Stelle eines Rathsherrn gelangte.— Der Leser steht leicht ein, daß der Hauptzweck dieser Veränderung in der Verfassung, dahin gerichtet war, jede herrschende Partey zu schwachein — Dieß konnte aber nur durch Auslichten für die mindere Zahl geschehen, daß fie auch von den ihrigen anstellen könne. Zudem sagte man, ist derjenige, der die Hoffnung hegr, mit wenigen Stimmen befördert zu werden, geneigter sich zu bilden, als seine Zeit auf die Erwerbung von Gönnern zu verschwenden. ') Befremdend wird ') Dagegen wurde aber auch eingewendet, daß einer, der mit wenigen Stimmen etwas werden kann, sich wenig um den Ruf^ineS fleißigen und gelehrigen MitwerbrrS bekümmert. VII, Band. G s" E xvm Periode. 1692—1718. es freylich vorkommen, daß auf einmal das blinde Loos- und die mindere Zahl sich vereinigen sollten, um Würden und Aemter zu vergehen. Allein in Sachen der Gesetzgebung muß man sich selten die Menschen vorstellen, wie sie seyn sollten, sondern wie sie sind- Das Loos, wollen wir zugeben ist blind, aber der Geist der Caba- len, des Anhangs, der Verwandtschaft, ist noch blinder; denn er ist leidenschaftlich- Die mindere Zahl scheint freylich kein Vorrecht zu haben, etwas anzuspre. chen; allein die Mehrheit hat nicht selten kein anderes Recht, als daS Recht des Stärker». Wie oft tritt dcp Fall nicht ein, wo ein unpartheyischer Drittmann, zwischen der Majorität und Minorität, entscheiden sollte! — Dieser Drittmann nun war das Loos- Die Wahlmän- ner, bey den besten Absichten, sind manchmal in Verlegenheit, wem sie unter Mehreren ihre Stimmen geben müssen: der Eine von diesen hat mehr Talente, der Andere mehr Gelehrsamkeit, der Dritte mehr Erfahrung, das Loos entscheidet. Die neue Wahlart befriedigte auch mehrere Mitwcrber. Täglich hören wir sagen: Ich bin in die Wahl gezogen worden; was konnte ich mehr verlangen? Kein Neid, keine Eifersucht gegen den Begünstigten , das Loos wollte es so haben- Endlich ward jene Wahlart ein Damm wider auffallende Bestechungen. Wir wollen unsern besondern Glauben Niemanden aufdringen, daß, wenn man alle Mittel vergebens erschöpft habe, den Mißbräuchen zu steuern, die Vorsehung das Loos lenke. Wir wollen auch mit Stillschweigen über- ir. Kap. Loos zu Dreyen I7l2. gelien, daß das Loos sowohl der erblichen Aristokratie, als der ausschließlichen Aristokratie einer Classe vorbeuge. Wir begnügen uns nur mit der Erwähnung einer Klage, die vor der Einführung des Looscs allgemein war^ Die Räthe, die gestützt auf die wahrscheinliche Mehrheit der Stimmen, sich schon einbildeten, auf der höchsten Stufe zu glänzen, waren mit Weib, Kindern und Gesinde , hochmüthiger als die wirkliche» Häupter selber, und gegen die Mitrathe, so vielleicht auch nach höher» Stellen strebten, im höchsten Grade abhold und unverträglich. Mit dem Loose hörte dieß alles auf. Uebrigens wurde das Loos nicht ohne einen langen und heftigen Widerstand eingeführt. Zum Beyspiel: Einer sprach viel von der heiligen Schrift, die nach seiner Meynung, das Loos bey den Bestellungen vorschriebe. Ein anderer stet ihm ins Wort, und fragte ihn, ob er das alte oder das neue Testament meyne. Jener antwortete, aufs Gerathewohl hin, das alte. Nunmehr erzählte sein Gegner, wie Samuel den Saul durch das blindeste Loos zum König gewählt hätte, und gab zu bedenken, ob es rathsam wäre, ein solches Beyspiel zu befolgen. Er wollte ein Mehreres sagen, als Einer, Namens Mitz, mit donnernder Stimme erwiederte: »Wir sind Christen und keine Juden — man lese die Apostelgeschichte im neuen Testament, und man wird finden, daß eine vernünftigs Wahl dem Loos vorangieng. " G g L. ^63 xvm. Periode. 1692—1713. Den 11. November kam die Annahme neuer Bürger/ welche im Jahr 1700. und dann 1706. ausgestellt wurde/ in Berathung; und nun erkannte der Große Rath bestimmt/ daß von jetzt an, und künfiigs, keine neue Bürger angenommen, und daß ein Verzeichnis) der Geschlechter vorgelegt werden sollte. Er verbot, fremde Weibspersonen zu heyrathen, die nicht 2000 Rcichstha- ler, wenn sie steh mit Herren vermählten, oder 300 ReichSthaler, wenn Handwerksleute sie zur Ehe nehmen sollten, im Vermögen haben würden. Der Grund, weichen die Commission die das Gesetz vorschlug, anführte, war, daß des Vaterlandes wirkliches Geschlecht nicht in die Verachtung fallen, und hintangesetzt werde» sollte, und daß es oft einem Menschen besser wäre, mit einem hiesigen ehrlichen, und zur Arbeit gezogenen Weibsbild, das nur 2 bis 300 Gulden hätte, sich zu begnügen, als aber ein fremdes mit noch so viel Mitteln hicher zu bringen. Als Seitenstück können wir folgendes erzählen. Den 10 . Februar ließ der?reteur lo^ul zu Straßburg, Klinzlin, durch den Rathschreiber um die Erlaubniß bitten, das aufm Ratbhause aufbewahrte Hollbei- nifche Gemälde von den Leiden Christi abmahlen zu las- ffen. Der Rathschr iber aber bekam den Auftrag das Begehren glimpflich abzulehnen, und wurde das vor Zeiten ergangene Verbot erfrischet, dergleichen Copicn zu bewilligen. Nun wiederholten aber, den 18. einer der Bürgermeister und einer Namens Herf, das Ve- n. Kap. Loos zu Dreyen 1718 . 469 gehren. Herf, von Straßburq gebürtig, ein neuer Bürger, war Tochtermann des Sm-tschreibers Fäsch / und Groß - Tochtermann des Bürgermeisters Burck- hardt. Mein, sie fügten dem Ansuchen bey, daß ein Bern ouNi auch Copias davon gezogen hätte. Bald ergieng die Erkanntniß: „Soll der Rathssubstitut So- c i n von seinem Tochtermann alle von der Passione gemachten Copias alsogleich beziehen; diese, wahrend der Sitzung zur Canzley geliefert, alsdann solche wohl verwahrt , und bey dem Original aufbehalten werden. Don dem Original aber, oder von den angezogenen Coptis, soll niemand einige Copey zu nehmen bewilliget, und hierauf von Seiten der Canzley, alles Fleißes, zu Vermeidung Meiner Gnädigen Herren höchster Ungnade, vigiltrt werden. Außer dem wichtigen Gesetz über das Loos wurde noch unter, andern« den 28 . April das Versassungsgesetz erachtet, daß an dem ersten Moutag jedes Monats, ohne außerordentliche Zufälle, Großer Rath gehalten werden sollte- Vorher geschah es nur wenn der Kleine Rath den Großen Rath zusammen berufen ließ. Drittes Kapitel. 171S—1740. 1719. Schott den io. December des vorigen Jahres hatten die Lehrer und Diener am Wort Gottes und der ^70 XVM. Periode. 1692— 1718 . hohen Schule, wegen der Jubelfeyer der Reformation am 1 . Iemier 1719 . ein Memorial eingegeben- Es geschehe, schrieben sie, auf Aufforderung des ^linisierü von Zürich, so gesinnet sey, mit Gutheißen ihrer Gn. Obr-gkeit, und zum Andenken des aus den dicken Finsternissen des Pabstchums bey ihnen hervorgebrachten Lichts des Evangelii, den 1 . Jenaer zu feyern. Der 5 'ach willigte ein, und befahl alle am Neujahrstag Üblichen Lustbarkeiten, Anschießen, Umzüge, Mahlzeiten einzustellen. Der Oberstpfarrer hielt am 1 . Jcnner eine gelehrte aber zweckwidrige Predigt- Andere Geistliche brauchten zu grelle Farben, und beleidigende Ausdrücke. Wahr ist es aber auch, daß die Catholikcn es nicht besser machten Doch können wir zugeben, daß man keck reden müsse, damit die Gegner nicht glauben möchten, man fürchte sich vor ihnen. Uebzigens hatte der Rath dem Kirchenrath instnuiren lassen, er sähe gerne, daß diese Feyer in der evangelischen Eidsgeuos- seuschaft gemeinsgmiich geschahe. Bern entsprach diesem Wunsche nicht, weil die Reformation dort, erst im I. 1523 . allgemein eingeführt wurde. Zwey Bürger, der designirte Rathsherr Huber, und der Oberstlieutenant Hans Rudolf Krämer bekamen Händel mit einander. Huber gab, wie es scheint, dem Krämer einige Stockschläge, ohne daß die eigentlichen Umstände je recht bekannt wurden- Krämer aber behauptete, daß jener ihn hätte ermorden wollen. Es erfolgte eine Untersuchung. Allein der französische 471 m. Kap. i7is. Ambaffador Marquis ä'^vara/, nahm sich des Krä- mers au, «nd begehrte zu Anfang des Jahres eine Satisfaclion für denselben. Der große Rath an we!» chen er sein Schreiben und die Nachherigen immer richtete , lehnte das Geschäft von sich ab, und überwies es der Judicatur des Kleinen Raths. Dieser sahe sich endlich im September wieder genöthiget, wider seine Ueberzeu« gung, den Rathsherrn Hub er förmlich abzusetzen. Als aber den 22. July des folgenden Jahres ein Schreiben des französischen Ambassadoren einkam, daß der König zufrieden wäre, und apprcbiren würde, wenn man Huber begnadigte, und ihn wieder einsetzte, so gab ihm der große Rath die Anwartschaft auf die erste erledigte Rathssteile seiner Zunft, dun wies ihm indessen außerordentlich Sitz und Stimme im alten Rath an. Den 6. Februar erkannte der Große Rath: ,, Soll von nun an Niemand mehr sich unterstehen zu reden, es komme dann die Stimme an ihn; auch Niemand mehr wider die reden; viel weniger von der Session austreteu und fortgehen, es werde ihm dann von dem regierende» Haupt erlaubt. Wer nun hierüber fehlbar erfunden würde, der soll also gleich abtreten , und in puncto über dessen Fehler gerathen werden. Hierum soll solche Erkanntniß als ein beständiges 8tL' tutum jährlich bey Einführung eines E- Regiments abgelesen werden." In diesem Jahre wurde die noch bestehende Gerichtsordnung gedruckt und kund gemacht. Der Kleine ^72 xvm Periode. 1692—1788. Rath hatte sie zusammentragen, ergänzen und verbessern lassen/ und der Große Rath bestätigte sie- Es war der Schultheiß Welkst ein der die Redaction besorgte/ und dafür mit -er Vewohnung eines gegen sehr mäßigen Miethzins zu beziehenden obrigkeitlichen Hanfes/ belohnt wurde. Das Werk führt zum Titel: Der Stadt Basel und Gerichtsordnung. Es enthält aber nur einen Theil der bürgerlichen Gesetze -er Stadtbürger. Die übrigen über das Mein und Dein, haben andere Gerichte/ wie die Gescheide, das Funferamt, das Ehegericht, die Kaufhausherrcn, das Stallamt, zu handhabe.". — Das Ganze zerfällt jn fünf Abtheilungen. Die erste handelt von der Organisation des Gerichts und von dem Rechtsgang; " ) die zweyte von den Verträgen; die dritte vom letzten Willen; die vierte von der Erbfolge; und die fünfte von den Sporteln. — Im Beschluß wird gesagt, *) Der Präsident des Civilgerichts heißt Schuldheiß. Er wohnt aber den Berathschlagungen der Richter nicht bey. Die Richter begeben sich nach angehörten Vor- träfen der Parieren, in eine besondere Stube, so die Denklinde, (von denken, bedenken) genannt lvud. Stehen die Stimmen der Richter inne, so wird der Schuldheiß herein berufen, und dieser giebt den Ans. schlag. 7) Von dem allen nur etliche Bruchstücke: „ Die Richter schwören keine Partey änderst als vor Gericht anzubö. ren, und keiner zu rathe», auch zu verschweigen:, was m. Kap. 1719. -473 daß in den Fälle»/ die in der Ordnung nicht absonderlich entschieden sind/ nach unsrer Stadt allem Herkom- bev Abfassung eines Urtheils / von einem oder anderem Richter wäre angebracht worden." — „General-Hypo- theckcn werden nicht änderst geachtet, als andere gemeine Handschulden." — ,,DaS von Seiten einer Ehefrau/ deren Mann fallit worden ist, herrührende Der- mögen/ wenn es noch in »-nur-, vorbanden ist / soll ihr/ vor allen andern Gläubiger» / zugestellt werden. WaS aber nicht mehr in Eur» vorhanden ist / gehört in die vierte ttiuerabtheilung der dritten Collocations-Classe."— „Zur Verjährung gehört/ von'Seiten des Schuldners Kon» LUes." — „Kauf gehet vor Miethe / oder es wäre ausdrücklich anders bedingt worden." — „ Die Fideicom- missa sind erlaubt." — „Wer in auf- oder absteigender Linie eheliche Notherben hat / kann nicht testiren." — „Die Eltern können ihre Kinder/ ganz oder zum Theil/ nur anS folgenden Ursachen enterben. Vorschliche Schläge; eine schwere Schmach; eine peinliche Anklage (es wäre dann die Uebcltbat wider die Obrigkeit unternommen worden); Zauberey; Stellung nach dem Le- bcn; Blutschande / mit.der Stiefmutter/ oder mit dem Stiefvater; Verrath der Acltern; Verlassung gefange- ncr Aeltern; leichtfertiges und üppiges Leben; Unbarm- Herzigkeit gegen mangelleidendc Aeltern; wenn die Kinder eines verdammten «»christlichen Klaubens wären / andere dergleichen schwere Unthaten; wenn ein Kind sich wider der Aeltern Willen vcreblicht / doch mit einigen Ausnahmen; wenn ein Kind ein Prodigus nnd Vergeuder ist, doch zu Gunsten der Großkinder / und mit Vorbehalt der Nutznießung.''— „Die Kinder können -47-4 XVIII. Periode. 1692—1788. wen und Observanz/ und in deren Abgang/ nach den gemeinen Rechten geurtheitt werden solle. Wie mißlich ihre Aeltcrn von ihrer Nachlassenschaft nicht auSschlie- ße«/ wenn nicht zur Enterbung genügsame Ursachen sind. Die Einkindschaft (umo proi.um), von welcher die Römer nichts wußten, die aber aus den alten deutschen Rechten verfliegt / wird in des Zten Theils bten Titel erlaubt. Bon der Arogarion und Adoption findet sich aber nichts darinn. Hierüber meldete den 7cen Oktober 1769 ein Gutachten des WaisenamtS folgendes.' „ Die Gerichtsordnung beschreibt die Form der Einkind- schaft. Obschoü wir von der Annehmung an Kindesstatt keine ausdrücklichen Gesetze finden / so ist dieselbe auch niemals ausdrücklich abgeschaft worden / und wir zweifeln also nicht/ daß sie auch bey uns Statt habe.— Wir könnten einige Beyspiele von Fallen anführe» / da mit einer Einkindschaft eine Annehmung an Kindesstatt verbunden worden zu seyn scheint/ und diese kommen unter dem Namen von Adoptionen vor. Der Unterschied zwischen Adoptionen und Einkindschaftcn besteht uutcr anderm darin/ daß die Einkindschaftcn/ wenn in der zweyten Ehe keine Kinder erzeugt werde»/ oder die Erzeugten während derselben wieder gestorben/ alsdann verfallen und verloschen find; die Adop tjonen aber geben den Kindern ersterer Ehe das Recht/ es mögen aus der zweyten Kinder vorhanden seyn oder nicht/ ihre gemachten Aeltern nichts desto weniger zu er- ben/ als wenn dieselben von ihnen selber geboren wären/'— Von den erwähnten Beyspielen mag folgendes von 1753. ( 11 . Äugst.) angeführt werden. Ein hiesiger Bürger heyrathere eine Wittwe von Riehen / und bath m. Kap. 1720. 475 ist es nicht / ihr Herkommen und Observanz als Hilfsquellen anzugeben/ in einem Lande, wo bey Appellationen und Revisionen nichts öffentliches geschieht, oder nichts gedruckt wird! Wie gefährlich ist es nicht, die gemeinen Rechte, als eine zweyte Hilfsquelle anzugeben, in einem Lande, wo so wenige Richter diese Rechte studiert haben; und wenn man bedenkt, daß die römischen Gesetze, die canonischen Rechte, und die Entscheidungen der Rechtslchrer so viele Widersprüche darbieten. 1 7 2 0 . Auf allen Zünften gibt es Handwerker; auf allen besinden sich aber nicht Bürger, die kein Handwerk treiben, oder, wie man sie nennt, Herren. Die Zünfte, um die Erlaubniß ihre Tochter an Kindesstatt anzunehmen. Das hierüber gefragte Waitengericht rieth an, den in der Ehrabrede über die Adoption stipulmen Artikel zu bekräftigen. Der Rath folgte zwar diesem Schluß, aber mit dem Anhang, daß dieses adoptirte Töchtcrlei» jederzeit allhier als eine Fremdinn angesehen werden solle. Ein ferneres Beyspiel von 1754. (6. Jenner.) Ein Bürger hatte sich mit einer Wittwe, auch Bürgerinn, verlobet, und wollte ihren Sohn an Kindesstatt annehmen. Der Rath erkannte: „ Wenn keine Notherben vorhanden sind, ist die Adoption hochobrigkeitlich rati- ficirt." Da nun gedachter Sohn Erbe oder Mikerbe des gemachten Vaters wurde, so fragt eS sich, ob das Erbrecht sich auf Familien-Fideicommisse, Erblehen, und Feuda erstreckte. ^76 XVIIl. Periode. 1 692—1783. die nur Handwerker habe»/ sind sechs an der Zahl, nam. lich : die Vrodbecken; die Gerber und Schuhmacher; die Schneider und Kürschner; die Metzger; die Scherer, Maler und Sattler; und die Fischer und Schiffleute. Doch hatten die Schneider noch im I. 1691. einen Vorgesetzten, der kein Schneider war- Sechs Zünfte haben folglich wirkliche Handwerksleute im Kleinen und Ero- ßen Rath zu Stelkvertretern- Nun entstand auf der sogenannten Spinnwettern- zunft, wo Maurer, Zimmerleute, Schreiner, Küfer, Hafner u. s. w. zünftig sind, ein weit aussehender Streit. Dir dortigen Handwerker wollten auch gleichen Vorzug mit den obigen Zünften genießen. Sie fanden gerecht, daß ein Handwerk behandelt werde wie das andere, und empfanden dieses um so lebhafter, da einige der obge- dachten Zünfte, fast so viele Repräsentanten als Zunft- angehörige hatten. Die Herren von der Zunft sagten hingegen, daß es hier keine Rechtssache, wo es um das Mein und Dein zu thun sey, sondern eine Standesfache wäre, wo das Herkommen und das gemeine Beste entscheiden müßten. Sie bezogen sich auf das Herkommen; jetzt wären unter den 16 Vorgesetzten nur fünf Handwerker, und schon vor mehr als loo Jahren wäre der Bürgermeister Sebast. Spörlin, der kein Handwerks, mann gewesen, von dieser Zunft ausgegangen. — Sie bezogen sich auf Rücksichten des gemeinen Besten; man müsse die Tüchtigsten zu den Aemtern befördern; die Regierung könne nicht aus lauter Handwerksleuten bestehen; m Kap. 1720. -L77 wenn diese die Herren von der Spinnwetterzunft verdrängten, so würde es mit gleichem Rechte auf dene» übrigen Zünften auch geschehen, und doch wären Bürger, die keinem Handwerk zugethan sind, eben sowohl Bürger als die Handwerker. Dieser innere Zunfkstreit endigte sich durch Vorschläge zu einem Vergleich.— Die Handwerker begehrten, daß von den 16 Vorgesetzten 8 Handwerker, die Herren aber vermeinten, daß nur von den 12 Sechsern, 6 Handwerker seyn sollten. Sie brachten nun diese Vorschläge am 12. Jenner vor den'Großen Rath, um darin zu entscheiden. Dieser wichtige Gegenstand gehörte unter allen Rücksichten in das Fach der Fundamental-Gesetze. Die Frage war : „ Sollen Stadt und Landschaft, von der ehemaligen Herrschaft der Bi- schöffe, des Kaisers und des Ritter-Adels, nun unter die Herrschaft einer fast erblichen Handwerker-Aristokratie verfallen?" — Dennoch lehnte der Große Rath die Entscheidung von steh ab, und erkannte folgendes : »Die Sache ist wieder vor die Herren Vorgesetzten gewiesen. Die mögen sich vergleichen, ob (Falls) sie wollen. — Auf allen Fall aber soll die Sache nicht mehr an diesen hochlöblichen Ort gebracht werden." Allem Anschein nach, besorgten diejenigen, die einen solchen Beschluß zuwege brachten, daß irgend ein Vergleich dieser Art bey einer feurigen Berathung, auch für die übrigen Zünfte, wo sich Herren befanden, durchgesetzt werden möchte, ohne dennoch auf die mehr gedachten sechs Zünfte ausgedehnt zu werden, die keine Herren unter ihren Vor- ^i78 XVili. Periode. 1692 — 1 788. gesetzten und Zunftbrüdern zählten. Ohne eine vollkommene Umgießung des ganzen Zunftwesens, konnte inan nur Flicktverk erwarten, und kein Gesetz »erhoffen, das den Ehrgeitz und den Zunfceiqennuy der Handwerker -er Hauptstadt, mit den Rechten der übrigen Bürger, mit dem Interesse der Unterthanen, die nichts mehr haßten, als den Zunftdruck, und mit dem Wohl des Staats vereinigen würde. Die Folgen davon waren, daß die Vorgesetzten sich endlich den 21. Sep. 17^3. dahin verglichen, eine vollkommene sogenannte Parität einzuführen. Acht Vorgesetzte sollen künftigs Herren, und eben so viele Handwerker seyn; und von diesen 16 würden die vier Rathsgliedcr, ohne Unterschied des Berufs, aus den zwölf Sechsern gezogen werden, also, daß zum Beyspiel, wenn alle vier aus einer Classe genommen worden wären, acht Sechser von der andern Classe seyn sollten. Es wurde in diesem Jahre ein Vergleich mit dem Bischof von Basel über Zölle und andere Gegenstände er- richtet. Bey diesem Anlaß versuchte es einer unsrer Ge- sandten, jedoch ohne Auftrag, den Münster-Schatz, nnd zwar theuer anzubringen. Ein Domherr bemerkte, daß dem Vernehmen nach, dieser Schatz von keinem großen Werth seyn solle. Der Gesandte wollte hierauf vom geheiligten Ursprünge, und besonders vom Werth der Reliquien etwas in Anschlag bringen. Allein jener Domherr erwiederte:» Das kann nicht mehr berechnet werden —- Ketzerhände haben alles entheiliget, und dann wissen wir nicht, ob ihre Vorfahren nicht die ächten Reliquien mit m. Kap. 1721. 47S falschen vertauscht haben. Dieser Schatz würbe auf Befehl des Raths/ den 8. März ios5 , durch Sachkundige geschätzt / die nur den Werth von ungefähr fünf- zehntausend Pfund (i^SZ2 Pf.) damaliger Währung herausbrachten. 17 2 1 . Es ereignete sich in diesem Jahre das traurige Beyspiel/ wohin ein unbändiger Charakter/ und zügellose Triebe der Wollust führen können- Hans Rudolf Merlan/ 1674 geboren, Sohn eines rechtschaffenen Hut- machers/ Emarmel Merians/ trat/ nach vielen Beweisen eines strafwürdigen Betragens, in Kriegsdienst, und wurde in Dänncmark als Rittmeister angestellt, doch ein Jahr darauf abgesetzt. In Berlin kam er ins Gefängniß. Nach seiner Rückkunft war seine Aufführung so strafwürdig wie bisher. Er wurde verwiese», ließ eine Schmachschrift gegen die hiesige Regierung drucken, gerieth hier in Gefangenschaft, wurde auf Lebenslang ins Zuchthaus geführt, entwich aber, und flüchtete sich nach Straßburg. Bald erhielt der Rath seine Auslieferung, und verurtheilte ihn zum Tode. Eigentlich wurde er als Gotteslästerer gestraft. Er sagte einst, wo er noch im Zuchthause war, dem Diakon Matheus Merlan, der ihn auf Wege der Bekehrung leiten wollte: »Wenn die Prozedur, so man mit ihm vornehme, recht sey, so glaube er keinen Gott mehr, und verläugne hie- mit den Sohn Gottes und den heiligen Geist, und glaube alles dieses sey falsch und erdichtet. Wenn er nicht loS ^80 xvm. Periode- 1692—1733. werde, so müsse ihn seine Zunge los machen; denn er wolle Gott so lange lästern, bis daß Himmel und Erde erzittern. Ja, er wolle so lange dem Teufel rufen, bis daß er ihn erwürge. Es werde auch noch ein Quartier für ihn in der Hölle seyn." Daher wnrde vor der Verurtheilung dieses Wahnsinnigen und Wüthrichen, ein Gutachten von den Theologen und Pastoren abgefordert. In demselben verglichen sie den Gefangenen mit einem Basilisken, und mit dem fenerspeyendctt Berge Vesuv 0 , und schlössen mit dem Chrysostomo: „ Du hast nicht Gott geschadet, da du ihn lästertest — sondern du hast das Schwerdt wider dich selber gekehrt." ') Nach geschehener Verlesung dieses Gutachtens, am 17-May, fiel das Urtheil: Er soll nächsten Nathstag aus der Gefangenschaft ohne den sonst üblichen Hofprozeß, sogleich zur Richtstätte hinaus geschleift, und ihm allda die Zunge geschlitzt, und der Kopf abgehauen werden- Allein den 2lsten erhielt seine Familie, vor Vollstreckung des To- desnrtheils, daß er des Schützens der Zunge erlassen wurde. Einige Jahre nach der Hinrichtung erfuhr man, daß er im Holsteinischen, zu Jtzehoe, die Wittwe eines Offiziers geheyrathet, und sie hoch schwanger verlassen hatte, wie auch, daß sie nachher eines Sohns genesen war- Im I. 1725. kam die unglückliche Frau mit einem 12jährigen Knaben hiehcr, empfieng dreyzehn hu». ^ Non Deo nocnisu, si MrispUeiNiisti, 8ecl xlailiurn in ce ixiüum couvercinü. dert 481 m. Kap. 1722. dert Pfund, und kehrte nach ihrer Heimath zurück- In der Folge zeichnete sich dieser Sohn, Anfangs in dänt- schen, und dann in preußischen Kriegsdiensten aus. Er wurde Generalmajor, Obrist eines Cüraffier-Regiments, und Ritter des Kriegsverdienstes. Er starb unbeerbt den 31 März 1784, im 7isten Jahr seines Alterst 1 7 2 2 . Man hatte keine Junker, aber mehrere fiengen an, Charakter oder Ehrentitel von Fürsten anzunehmen, die, wenn sie auch nur persönlich waren, doch mit der Zeit, zu erblichen Unterscheidungen hatten führen können. ') Es wurde geahndet, und in Folge dessen legte der kleine Rath am 20 . April dem großen Rath einen Rathschlag der XIII. vor- Nach einer langen Berathung ergieng folgendes Gesetz: „ Soll in das künftige Keiner, welcher einer frem- den Potenz, Fürsten oder Herren, mit. einem Charakter, Eid, Dienst, Pension oder Titel zugethan (allein die in erlaubten Kriegsdiensten stehenden Offiziere, laut der den 6. Juny 1718. ergangensn Erkanntniß, ausgenommen) ') Einer der sich auf einen solchen freinden Titel viel einbildete, behauptete bey einer Leichenbegräbniß, daß ihm der Rang vor den Gerichtsherren gebühre. Er soll sogar mit dem tviecontenteivent des Fürsten gedroht haben, der ihm den Titel ertheilte. VII. Vandr H tz ^82 xvm. Periode. 1692—1733. zu keinen Aemtern, weder im Kleinen noch im Großen Rath, Gericht oder sonst zugelassen werden- Was die ^eLäemieos, die in Aemtern stehen, angehet, sollen dieselben, ehe sie einigen Charakter oder Titel annehmen, sich vorher vor E- E. Kleinen Rath deswegen anmel- den. Betreffend aber die, welche dato mit dergleichen Charakter» oder Titeln begabt sind, und in Aem. tern stehen, sollen die in dieser Stunde, oder auf nach« ßen großen Rathstag sich erklären, ob sie ihre Charak« irre ablegen, oder die ihnen anvertrauten Aemter, Raths« öder Gerichts - Stellen aufgeben wollen; und im ersten Falle einen Eid abschwören. — Was die ausser Aemter stehenden Bürger betrifft, soll-.n diese gegen ihre Mitverbörgerten, und sonst allhicr im geringsten der erlangten Charaktere sich nicht bedienen, sondern in allen vorfallenden Begebenheiten als andere Bürger sich aufführen; vor denselben sich allhier keines Vorrechts, oder Prärogativen anmaßen; und bey etwa entstehenden Streitigkeiten, mit ihrer» Mitbürgern allhier, in Kraft des jährlichen Bürgerrechts, das Recht geben und nehmen, auch sonst wider den Stand und ihre Mitbürger nichts negocieren." Die Formel des abzulegenden Eides lautete, wie folgt: »Ihr werdet schwören: daß ihr euch hiemit heiter erklärt, den fremden Chraakter oder Dienst, sammt al- len davon Hangenden Rechten oder Vortheilen abzulesen, und euch deren in das Künftige nicht mehr zu III. Kap. 1722. 4SL bedienen; keine kntereessionalm oder andere Mittel/ so diesem Entschluß zuwider seyn könnten, begehren, noch annehmen/ auch weder heimlich noch öffentlich nichts da» zu beytragen. Diesen Eid leistete sogleich der Schultheiß Wett» stein / der schon ein Diplom eines geheimen Raths auf den Rathstisch gelegt halte. Ein gleiches that der Lohn» Herr Vurkhardt/ zwey andere folgten diesem Beyspiel einen andern Rathstag. Vom I. 1691. war in Ansehung der Bürgerschaft noch im Jahr-Eide die Stelle: nach der Euch gethanen Erklärung, übrig geblieben. ') Sie wurde den 3. Juny / ohne den geringsten Anstand / auf Erkannt» niß des Großen Raths in demselben als mmöthig durchgestrichen. Ein sonderbarer Austritt hatte den Sten Oktobcr <1722) im Großen Rath statt. Bey Anlaß der Finanzen behaupteten Einige/ besonders dir Dreyerherrn/ man stehe besser/ als immer vorhin. Andere versicherten, daß seit 20 Jahren man um ein merkliches zurückgekommen wäre. Eine solche Ungewißheit bewieß / daß die große ökonomische Commission wenig Licht verbreitet hatte. — „Vielfältige/ schrieb der Stadtschreiber/ und ziemlich hitzige Reden haben sich hören lassen." Der Beschluß war: ') Siehe das Jahr 1691. den ii. Februar. Hh 21 XVHI Periode. I 692 —I7ss, -48L ,, Soll der Heling , betreffend die hitzigen Reden , so heul ausgestoßen worden sind/ und so oft über diese Materie der Einnahmen und der Ausgaben gehandelt wird, ge» bothen seyn." 1 7 2 3 . Die letzten Spuren der korinula eonsensus ') finden sich in den Rathsschriften dieses Jahres. Im Aprtlmonat des vorigen 1.1722, war ein Schrei, ben des Königs von England an die evangelischen Orte eingekommen '), und ein gleiches vom König von Preuße» *) Siehe dir Jahrgänge von 1675. und 1686. °) Dieses Schreiben lautete wie folgt: Oeorxius Oei xrstis.... Lclei äeksnsor.,.. Illuslrilnis.... sslutsm. Illustres stljue srnplissimi Oomini , smioi rrostri eltsrissimi. ^uum niliil nobis exoptstius oonti. xerit, qusin ut Lrrns 8tsl>!lis execzuencko se^uae prospiois- tur. I^scjus et c^uock sukitsmus quin iäern luksntissi» ine umpleotswini, cum et nokis 8irnul perzrstum te- csritis, et tzuieti sulutic^us eeolesisrum rskormstorum optimas eonsulstis. 2uock reli^uum est vos vestrs^us omnia supremi numinis tutelse ex snimo eommsnNs« mus. Dsbsntur in pslstio nostro äivi ^soobi, 10 äi« msnsis ^prilis ^nno 1722 . rexnique nostri oetuvo. Vester Konus smious. rskormstos Helvetise (!sntones et oonkosäsrstos» Lroxsivs, Hex. Lartsret. 486 xvm. Periode 1692—l788. Pfarrherren, und den Helfern (vineoni») der Stadt zugestellt, um auf das baldigste ein Gutachten darüber einzugeben. Den 27. May wurde dieses hier mitgetheilte Gut- achten im Rath abgelesen und behandelt. „Wir haben die von E. Gn. uns communieirte Schrei, ben Jhro königl. Majestät in Großbritanien an die sämnul. löbl. One evangelischer Eidsgenoffenschast, und dann auch das Schreiben Jhro preuff. Majestät an die bevden Stände Zürich und Bern, zusamt dieser löbl. Stände Antwort, mit erforderlicher ^ttention, und gebührender Ehrerbietigkeit überlesen, und dann gleich darauf in Unserm deßwegen ge. haltenen eonventu, nach Berufung göttlichen Beystandes, über den Inhalt angeregter sehr wichtiger Schreiben, Un- sere einsällige Gedanken zusammen getragen, und seyn die. selben ganz einmüthig ausgefallen, wie folget: Wir halten erstlich für allerdings unstreitig, daß die A.°1675 , in evangelischer EydSgenossenschaft aufgerichtete und angenommene sogenannte i^ormui-» oonsensu» von kei. nen solchen Punkten handle, die da den Grund des Glarr. benS und Hauptwerk des Christenthums antreffen, sondern nur von Rebenpunkten und solchen Meynungen, darüber von den I'tieoio§in in den Schulen disputiret wird. Daher dann auch die meisten unter den reformirten Christen, auch viele derjenigen, welche sonsten in ihrer Religion wohl un. »errichtet sind, von diesen Streitsachen nichts wissen, und viele unfähig sind, selbige reckt zu begreifen. Es wird z, E. darinn gefragt, wie alt und von was für Autorität die Hebräischen Punkten seyen, und ob der von den Juden empfangene hebräische Text alten Testaments an allen Orten so correkt seye, daß darinn ganz nichts zu Hs. Kap. 1723 . -587 verbessern? — Ob dem unbedingten Willen Gottes die Gnade deS Glaubens nur etlichen Menschen zu geben, ein all« gemeiner doch bedingter Wille hervorgehe, alle und jede Menschen durch Christum selig zu machen, und ob man kraft dieses allgemeinen Willens sagen möge, Christus sey für alle Menschen gestorben? Ob das gänzliche Unvermögen des Menschen, ohne erst vermeldte Gnade, recht an Christum zu glauben, Physisch oder moralisch zu nenne» sey?" Ob die Sünde Adams seinen Nachkömmlingen nur so zugerechnet werde, daß gemeldte Nachkömmlinge der ewige« Verdammniß unterworfen seyen; wegen der Verderbniß, so sie von Adam ererbet; oder ob sie dieser Verdammniß unterwürfig seyen, unmittelbar wegen der Sünde Adams, so daß sie alle angesehen werden, als hätte» sie alle in Adam eben sowohl als er selbst diese Sünde begangen? Ob Christus Alles, was Er gutes und gesetzmäßiges gethan, an unser Statt gethan, so -aß dieses uns eben so- wohl zugerechnet werde, als was er für uns, und an unser Statt gelitten? Ob Adam im Stande der Unschuld die Verheißung eines himmlischen Lebens gehabt, in welches er hätte sollen aufgenommen werden, wenn er den von Gott bestimmten Lauf des Gehorsams vollendet hätte? Dieses sind beyläufig, wo nicht alle, doch die wichtig, sie» in der ?c>lmul3 consensus äeciäie^te Punkte. Daß unter diesen kein einiger Hauptpunkt christlicher Religion seye» siehet gleich ein, jeder, der einen wahren Begriff vom Chri- stcnthum hat. Za es wird solches in der Formel selbst gleich in dem Eingang, mit deutlichen, ausdrücklichen, und sehr kräftigen Worten eingestanden, wie aus Brylag zu sehen. -588 XVIII. Periode. 1692—17s 8 . Diesem nach halten wir auch einmüthig dafür/ daß / wann diese lauter streitige Nebenpunkte in sich begreifende Formel, an der Vereinigung der prorestirenden, daran man heut zu Tag so sehr arbeitet, einige Hinderniß brächte, daß man, sagen Wir, in diesem Fall auf Beybehaltung einer solchen Formel nicht beharren, sondern dieselbe lieber abgeben las. sen sollte, als zugeben, daß dieses herrliche Werk einigermaßen dadurch gestört und gehindert würde. Die Ursache ist klar. Denn wenn man auch in diesem Falle, auf derselben beharren würde, wäre es eine gewisse Anzeigung, daß uns an denen in der Formel enthaltenen Streitfragen mehr, als an der schon lang gewünschten Vereinigung, und folglich auch an der davon abhängenden Erhaltung der vrotestirenden Kirche gelegen seye, welches hoffentlich kein reformirter Christ will, geschweige» ein Hieoiozus sich jemals wird nachreden lassen. Dieses aber muß man nicht unrecht verstehen. Unsere Meynung ist nicht, daß wenn einer die d'oi-wuis consensus für wahr haltet, er, um des Friedens Wille», seine Mey- nung ändern, und sie für falsch oder zweifelhaft halten sol- le, und das darum, weil sie nur Nebenpunkte in sich be- greift; denn dieses kann keiner mit gutem Gewissen thun — Die k'oimuir» LON8EN8IIS abgehen lassen, heißet nicht sie für falsch balien oder auSschreycn, sondern die, so widriger Meynung sind inile.'ii-en, und sie deßwegen von dem Pre- digcamt nicht ausschließen. Dieß kann einer, der die Formel für wahr haltet, wohl und mit gutem Gewissen thun, wann diese Formel nur Nebenpunkte in sich enthaltet, ja, wenn dieß der allgemeineFriede der christlichenKirche erfordert, P er es Gewissens halben, schuldig und verbunden zu thun. Wenn nun endlich alles auf diese Frage ankommt, ob denn wirklich und in -er That die Beybehaltung der kc»- muls covsevou, Hag evangelische Friedens-Werk in einigen III. Kap. 4 723. 2,89 Weg zu stören und zu hindern vermögen seye, so können wir, die Wahrheit zu sagen, nicht sehen, wie dieses soll in Zweifel gezogen/ will geschweige allerdings gelciugnct werden. Ins Gemein von diesem Friedens.Werk zu reden / so bestehet es nicht darinn/ daß die streitenden Parteyen zu einer gänzlichen Uebereinstimmung in alle» Haupt- und Ne- benpunkten gebracht werden, denn, wer nur die Menschen ein wenig kennt, wird einen solchen Frieden nimmer mehr hoffen, sondern dieser Friede muß dann einig und allein gesucht werden, daß man einen Unterschied mache zwischen Fundamental-Arnkeln, oder Hauptpunkten christlicher Reli- gion und Nebenpunkte», und daß man, wenn man nur in den Hauptpunkten einig ist, alSdann den vi».eos und Unterschied in den Nebenpunkte» an einander tolleriere. DaS geschiehet aber nicht mit bloßen Worten, wenn man einan- der nur Bruder nennt, sondern in der That und in dem Werk selbst. Wenn man keinen Unterschied machet zwischen einem Bruder, der allerdings mit uns eins ist, und einem andern Bruder, der etwa in einem Nebenpunkte eine ckiSerest« Meynung hat, sondern einen Bruder tractirrt, eben wie den andern. Ist nun dem also, so ist dem so lange gesuchten Neli- giünSfriedsn nichts mehr zuwider, als wenn man aus Ne- benxnnkte Hauptpunkte machet, oder, welches gleichviel gil- tck. wenn man für Nebenpunkte so stark eiferet, sich derenr- halben so bemühet und beweget, als wenn es lauter Haupt- punkte wären; oder wenn man auch die, so nur in Nebenpunkten äiSererit sind, so tractiret, als wenn sie das Fun- damenr des Glaubens umstoßelen. Als lang die Theologen, so wohl der einten als der andern Parthey, so gesinnet sind, und dieser.Cifcr von den ho. ^90 xvur. Periode. 1692—1788. den Obrigkeiten nicht gemäßiget und zurück gehalten wird, so ist in der protestirenden Kirche von keinem Frieden zu reden; vielmehr hat man noch täglich neue Trennungen da. rinn zu befahren. Was insonderheit die kormulL comeii»u8 betrifft, so wissen die evangelisch.lutherischen Theologen sehr wohl, daß die Formula hauptsachllich und vornehmlich aufgerichtet ist, wider den sogenannten vv!ver»-»ii«Lum, oder die Lehre von der allgemeinen Gnade Gottes, welcher UoiverzaUsillus aber der Punkt rst, dafür heut zu Tage gemeldte Theologen vor allen andern eifern. Wenn sie also sehen, daß man in der schweizerischen Kirche alle ttoiverzsllsteil von dem Lehr. und Predigt. Amt ausschließet, können sie nicht anders daraus schließen, als daß man in diesen Kirchen den vniver-iLii»- u»um, dem sie so sehr zugethan sind, ansetzn, als einen gro. ben Irrthum , der an keinem Lehrer oder Prediger zu to- lcriren seve; und ist hier wohl zu bedenken, daß die evan. gelisch.lutherischen Theologi, in ihrem UniversaliSmo viel weiter gehen, als die reformirten Theologi, deren Lehre in der Formel verworfen wird; ja, daß diese eigentlich nur dem Schein nach Univerfalisten sind. Wenn man also, müßen die cvangelisch.lutherischcn billig gedenken, in den reformirten Kirchen nicht einmal den Schein des Universa. lismi an einem Prediger vertragen kann, was für einen Abscheu muß man dann an uns und unserer Lehre haben, die wir in der That und in der Wahrheit Univerfalisten sind, und wenn man einen solche» Abscheu ab unsrer Lehre hat, wie darf man vorgeben, man halte uns für Bruder, die jm Fundament nicht irren, da wir doch nach der rcfor- mitten Meynung neben diesem verhaßten UniversaliSmo noch viele andere Irrthümer an uns haben? !II. Kap. 1723 . Wie verhaßt aber die kormui» conien-ni bey den Lutheranern sey .... bezeugt daü Schreiben, des Churfürsten von Brandenburg Friedrich Wilhelm, an die evangelischen Orte von 1686, wie auch das Schreiben seines Nachfolgers, Friedrich, an die Geistlichkeit zu Genf von 1707, darinn er so lobet, daß sie mit Abschaffung der kormuiae con»ea»u», nach dem Beyspiele der BaSler, die vornehmste Hinderniß, so die Vereinigung beyder Kirchen hätte stören können, aus dem Wege geräumt, und hiemit gleichsam die Schweidewand zwischen beyden Parteyen niedergerissen hätten .... Daß diese Formul in Abgang gekommen , war eine Wirkung des Schreibens des Churfürsten, an die evangelischen Orte von 1686 , und die große Gefahr in welcher die reformirte Kirche war. Es war mit der Kirche in Frankreich ganz aus. ES schien, als hätten die mächtigsten Potentaten aller Orten den Reformirtcn den Untergang geschworen. England und die chursürstliche Pfalz bekamen fast auf einmal katholische Oberhäupter. Diese ob, schwebende Gefahr, gab dem gedachten Schreiben ein grosses Gewicht, und unter andern, auch bey den Theologis selber, die zuvor zu der Formula am eifrigsten geholfen , die- selbe defendirt, die darinn approbirten Meynungen in ihren Schriften öffentlich verfochten, wie sie denn auch in diesen Meynungen diS an ihr Ende geblieben sind. Weil aber Liese Theologi gesehen, daß die oonssnsus von den vornehmsten Stützen der Kirche, als eine Hinderniß, zur höchst nöthigen Union der krotestsntsn angesehen werde, stetigen sie an, sich ein Gewissen zu machen, etwas der Kirche so nachtheiliges ferner zu treiben und zu «rgieren, sondern sie hielten dafür, das beßte der ganzen protestirenden Kirche müsse allem voran gehen, und man müsse auf andere unschädliche Mittel bedacht seyn, die Reinlichkeit der gesunden ^92 xvm. Periode. 1691—1788. Lehre unter uns zu erhalten. — Die Verfasser dieses Gut. achtens eröffnen zuletzt, daß, wo sie ihre Stellen angetre. ten, die korinuia oonsensus längsten abgegangen war .... daß sie bis auf diese Stunde die Sache gelassen , wie sie sie gefunden hätten. Sie hätten es nicht bereuet, und keine Ursache gehabt nach der Formula zu seufzen.... seit rnehr als 35 Jahren werde die Einigkeit und Reinlichkeit der Lehre erhallen »Dessen dann E. Gnaden selbst «nS das Zeugniß geben können, indem sie deßhalben mit uns iiichrS, wie etwa anderswo geschehen ist, zu thun und schaffen gehabt haben. Und wären wir wohl glückselige Leute, wenn in allen andern Stücken und Pflichten unsers schweren AmlS, eben so wenig als hierin» an uns zu best. deriren wäre. Die beßten Mittel .... zu Erhaltung brü- derlicher Einigkeit, sind, nach unserm Urtheil, wenn Prediger und Lehrer mehr auf Gottes, als auf ihre eigene Ehre sehen; alles was nicht zur Erbauung dient, beyseitg setzen- in unnützen Speculationen und Subtilitäten keinen eitel» Ruhm suchen; alles in ihren Lehren und Predigten sorgfältig meiden, daran sich andere Brüder stoßen können; endlich, vor allen andern Dingen, das Hauptwerk des Christenthums immer »erben, und von Nebensachen kein großes Werk ma. ehe». »...., Er. Gn. St. F. E. W. Untertdänigst gehorsame Bürger, die I'lieoloxi, Pfarrer und übrige Diener am Wort Gottes. Hieronimus Burckhardt, Doktor, Samuel WerenfelS, Doctsr, Jakob Christof Jselin, Doctor, Johann Ludwig Frey, Doctor, I. H. Gernler, Pfarrer bey St. Peter ^ III. Kap. 1723 . ^93 I. Rud. Werkstein, Pfarrer bey St- Leonhard, Andreas Merian, Pfarrer bey St. Theodorn, NicolauS Nippel, Obersthelfer, Theod. Falkeisen, Prediger bey St. Martin, Friedrich Ballier, Pfarrer bey St. Alban, Theodor Gernler, Prediger bey St. ElSbethen, Simon Stöcklin, Pred. bey den Barfüßern, und im Spital, Theodor Bnrckhardt, Helfer bey St- Peter, 3- 3« Bruckner , Oisoonu 8 kotrinus, I. 3- Wettstein, l)iso. I.eolllisräinu8 , 3oh. Stöeklin , Oiso. Linons Lr> 8 ileso, MathäuS Merian, Visconu8. Den Iuny sandten oberwähnte Theologen und Geistliche folgenden Nachtrag zum Gutachten vom 27. May: „ . . . . seit etlich und dreißig Jahren werde die Unterschrift der kormui, Konsensus von Niemand verlangt. — Dieß sey im 3ulio 1719. schon dem Erzbischof von Cantor-' bery, Primat von England berichtet worden- — Der Erzbischof habe geschrieben, wir sollten nach dem Beyspiel seines Königs, zu der Union der Protestirenden das Unsrige beytragen, und uns einander dulden, in der Lehre äexrsti» vniveissi; und andern dergleichen schweren Punkten darin», wie er schrieb, auch die besten und gelehrtesten Theologt nie- malS allerdings übereinkommen. Ohne eine solche Toleranz werde keine Union unter den Protestirenden jemalen Statt haben. Vo 8 ixitur krsti-08 serio Kseon 8 psr 08t, oon 8 iäe- ,-sie. Neo s nodis s pieri 8 qns sliis r-ekormsti 8 etism « ve 8 lri sntooo 88 orikn 8 uovi 8 so on unter den Lutherischen und Rcfvrmirten, sondern ste sind vermögend die Reformirten selber je länger je mehr von einander zu trennen. Wie schädlich eS der Kirche sev , die Anzahl der Glaubens. Artikel zu vermehren haben unsre Alten wohl erkannt. Daher dann gekommen ist, daß in unserer alten lMui-xiz > wenn das 8xnil>c>i»nl .Iposeoüovm abgesprochen worden, diese Worte alSbald dazu gethan werden: „ Liebe Christen, in Sachen des Glaubens sollen wir uns dieser Artikeln begnügen, und Niemanden der solche glaubt, freventlich ur- theilen." Als das Hauptgntachten im Rath behandelt wor» den, fand er angemessen, alles vor den großen Rath zu bringen, und dieß geschah am i. Juny. Zugleich ließ er den Aufsatz ablesen, nach welchem er Zürich ant, Worten wollte; wie auch ein, von den auf dem Reichstage zu Regensburg versammelten Deputieren der Churfürsten, Fürsten und Städte von evangelischer Religion, an Zürich und Bern abgegangenes Schreiben. Der Beschluß -es großen Raths siel dahin aus: Soll an Zürich berichtet werden, daß man aus höchst erhebli- chen Ursachen, mit ihrem uns übersandten Concept, wie I. k. britanifche Majestät zu beantworten wäre, nicht coucurircn könne. Man sey aber wirklich III. Kap. 1723. 495 in Deliberation begriffen, auf was Weise ihnen nächstens unsre Gründe und Rationes umständlich zu übersenden seyen: ,, Zugleich übertrug der große Rath den XIII, eine solche Antwort, nach eingeholtem Gutachten der Geistlichkeit, vorzuschlagen. Der Vorschlag wurde schon den 8. Juny eingegeben und angenommen. Man schrieb an Zürich: In der Formel seyen nur Netzenpunkle enthalten; wir seyen nicht im Stande dem König zu schreiben, daß wir die Formel nicht fallen lassen können; nach Abtßunng der Formel, seyen die Artikel derselben nicht für falsch auszuschreyen; seit der Einführung der Formel, sey mehr Streit entstanden als vorher; seit langen Jahren sey ste bey uns nicht unterschrieben worden; wir wollen von ihnen (den Zürcher;-) vernehmen, ob sie in gemeinschaftlichem Namen unsre Gedanken unterschreiben wollen, oder ob wir sie absonderlich für unseren Ort an den König gelangen lassen sollen." Dieser absonderlichen Antwort zu entgehen, brachte Zürich das Geschäft auf die Tagsatzung in einer evangelischen Sitzung. Wir übergehen manche Umstände, die eigentlich zur Geschichte von Zürich oder von Vers gehören, und theilen folgende Schreiben der Könige von England und von Preußen vom 30tcn Jenner und vom 6ten April 172Z. mit. Leorxiug Oei xi-stis nigxrise Lritsnnise, krsriLiss et IHderniss wex, k'iNei Nsfensor, Oux Linnsvic-i et I.une- xviil Periode. 1Ü92—1788, ^90 ilurzi, 8aoi'I komsnl Impeill src1iltlie8gn,s> lus et prineepz eleotoe etc. ete. II!n5ti'iku8 stelle smpli88liiiis 6vil8u!Ibn8, 8ou>tetls, I^snäsminsnnis et 8enstoiibus Osntonuin läslve- tiss evsnzelicorum Hxnl-i, Lernss, Olsronss, ös8llsse, 8ellsil'liu8il, ^bdsli8 cellse, 8t, 6sIII, IV1uIIIlN8li et LIsn- nse, smici8 ii 08 tris, cllsi-l88nnl8 8slutenl. Ansmlinsni tzg ^ c;nsln no1>>8 tei-tsntnr Iltterse ve8trss 29. äis inen8i8 8epteiulins proximl prseterlti ästse, sä tinlonein intei' oinncs eesoi'Ntsto8 eonclllanäsin, snimoruns ve8troi'um ^i-open8lts8 xiata sä inoäuw nollls 8it, t>8 non äolers, <)uoä vo8 säeo tensces lepoelsnlu3 in tuenäs IIIs ve8tes tolinuls con8en8u8, «tuse et ins^orl I'iote8tsnuunl psiti, tsnto e8t otkenälculo, et a 8 es äe osn8s penltu8 sdoletur, ^usn. t!s contentionibu8 iiseo con8tltutio Iii8 pioxlm>8 snnl8, 8u1l- ältis vertilb, prse8crtl>n In I^s^o Lernend, occs8lonein äeäerit, 8uino onin äolois suäivlint>8. Lt 88e eom- xeelmus, <;ulil säliuc vini slnjusm 8ui8 consoicntil8 Lerl sentlant, a ljus utl penltu8 Ilkersri optsnt, Ita s veStrs ee§s unlver 808 8 UkäIl 08 vestro8 »equitste, lä tsnäei» 8ibi oon- ce88Uln tore non älKtontni'. läsuo Izit.nr' Ill-eltstsin säeo vobi8 utileni, nobi8 xestsm, ut corum e ve8tr>8 exemplo, tzui necesrltstsm Iiu^us korinulse subscrlbenäse xror8N8 sb- slulerint, m. Kap. 172 ^97 stulerint, etism eseteri oinnes ks§> 8ul>äitis suis eonee- äsrent, nun xossunius non iterato vobis coininenäal's. —> ^rtieulos in Iise korinuis äeterminstos, et in se sänro» äura odscuros esse, nee sä sslutein eesäitu neee8sstios ^ eruäitissiini viri, ciuiduseunr äe Irse rs coinrnuniesviinuSj, uno ore siiirnrsnt: äiversitstsin in es su8tinenäs, c^usm inter vo8 ipsos esse nobis siZniüosstis, äs krsterns, yuss Inter vos vixet, clisritste, ns Mininiurn «^uiäern äeroxsrs sxnoseitis: nuüunr ex Lse torinuls iinpeäinientuin Isuäs- tissiinis eonsiliis äs unions eeele8isruin in 6^ernisn>s s§ita< lis in^icit äeberi xie stciuö pruäenter ^uäiestis : illuä unies nobis uptsnäuin, vobis szenäuin restst (^uoäciusnl psrurn sit vos ipsi ^uäieste) ut publicse psei, nostrse^ue inter- cessione conceästis, ne c^us oinnino subsoriptio kormulss illius sb sliciuo exizstur, ne^us äs ipsius srtieulis sli^uiK slteri snt eontroversisin inovest, gut iitern intentet. In Huo ststuenäo rsrn nobis perzrstsrn, vobis bonorikesm, subäitis vsstris ulilein, oinnibu« unionis er conooräisv in., ter proteStsNtis snrstoribus äesiäerstissinisin, neinini xrs- vein kscietis. Hoo ixitur s vestrs sinieitis, piststs streue xruäsntis ^ure sperainus. I^os, >>ro nostro in publieurn ecslssisruln evsnxeliesrurn ooininoäuin stuäio, nibil omit- teinus , «zuo , sepositis onrnibus seäitionis esusis so inste- rÜ8, ess in sretissinro pscis et eonooräise vineulo invicsm eon^un^snius. Deus nostris eonstibus, vestris oonsiiii» denizne snnust, et reiizionein rekorinstsrn Suse xlorise, nostrss oonsolstioni, sb oinnibus bostium ipsius rnscbins- lionibus tutsm eonservet, ssnic^ue in äiss sniPliet et ex- tenäst! Auoä i-giz^uin est, vos, vsstrsciue ninnis su- xreini nuininis tutsiss ex sniino eommenäsmus. Usksn^ V!l. Band. Jt ^93 xvm Periode. 1692—1788. tur in pslstio nostro Uivi ^scolli, trixesiino Uie mensis >I->, iiusrii, -itnno Oomini 17^7/2;, rexni^us nostro nono, Hstcr donus sniicns, OeoiroivL, ki.ex. Larterot. Wohlgeborne u. s. w. Ob wir uns zwar fest promittiert, eS würden die ke- weglichen reprsesentstiones , welches des KönigS von Groß- brittanien Majestät, wir, und das gesammelte carpus «?vun- xeiiooruin zu RegenSbttrg vor einiger Zeit den Herren über die bekannte kormuism oonssnsns zu thun, der Nothwen- digkeit ermessen, die gänzliche Aufhebung sotharrer Normet esseotuirt haben ; so müssen wir doch mit nicht geringe» Leidwesen vernehmen, welcher Gestalt unsre deshalb geschöpfte gute Hoffnung, obgleich dieselbe auf der Herren bekannte xruöeiir, und für die Wohlfahrt der Kirche Gottes rühmlichst bezeugenden Eifer stch gegründet, dennoch in so weit fehlgeschlagen, daß an verschiedenen Orten der löbl. Eidge- «offenschaft, diese konriuium beyzubehalten, und blos des moäum , deren dkßhalbcn vorhin geforderten Beyflichtung , auf gewisse, jedoch nicht zulängliche Maas zu tcmperiren, die Entschließung gefaßt worden.— Nun sind wir zwar nicht gemeint, den Herren hierunter einiges Ziel und MaaS zu setzen, sondern lassen alles, was sie deßhalbcn statuieren, und den Ihrigen anbefehlen wollen, in derselben unbeschräuk. ter freyer Willkühr und Gutfinden lediglich beruhen. Die Herren geruhen aber auch hochvcrnünftig zu confidcriren, wie daß gleichwohl die meisten in mehrgcdachtcr Formel be- griffencn Artikel so undeutlich und obscm- gefastet, dass sre unmöglich für ein in der heiligen Schrift klar gegründetes Lorxus lioetrinsL zu achten seyen; daß auch die cvange- III. Kap. 17 L 3 . -Lss lisch Nefomitten, selbst unter sich/ über solche Punkten dis- sentieren/ und daß/ wie die Erfahrung schon mehr als zu viel gelehrt, die Einmüthigkeit im Glauben, welche die Herren mittelst solcher Formel/ bey den dortigen evangeli- schen Kirchen uns Gemeinden zu stiften intendieren/ dadurch keinesweges erlangt werden könne / sondern im Gegentheil allerhand Ursache, Haß und Verbitterung nothwendig entstehen müsse / und daß es auch eine der christlichen Liebe und wahren evangelischen Freyheit zuwider lauffende, und nach dem vormaligen unerträglichen Joch des PabftumS schmecken, de Sache sey/ Jemanden an dergleichen zu dem Grunde drS Glaubens und der Seligkeit an und für sich selbst/ gar nicht gehörenden und mir unendlichem Zweifel und DifficrilrZtcn verwickelten Menschensatzungen binden/ und dadurch einen Gewissenszwang über seinen Ncbenchristen ausüben zu wollen/ da doch der Höchste allein über die Gewissen der Men- scher herrschet, und Niemand ohne sich eines schweren Eingriffs in die göttliche Allmacht Und Gerichte schuldig zu ma. chen, sich dessen unterfangen kann.- Bey so gestalten Sache leben wir auch der guten Zuversicht / die Herren werden zu gänzlicher Aufhebung mehrgedachrer Formel annoch sich resolviercn/ zumal da dieselbe nicht nur den evangelisch.lutherische»/ sondern auch vielen unter den evangelisch-re- formirren sehr anstößig ist, und von Uebelwollenden daher Gelegenheit genommen wird / die so sehr zu wünschende nähere Zusammensetzung und völlige Vereinigung beyder evan. gelischer Theile zu verhindern und aufzuhalten; zu geschweige« der kistestÄLkin eo>i8egueil7.!en, so von dergleichen Störcrn des Kirchcnftiedens aus dieser Formel gezogen , und den Reformirten/ gegen ihre wahre Intention und Meynung angedichtet und aufgebürdet werden wollen/ welche aber durch I i 3 soo xvm. Periode. 1692—1788. die Einziehung sothaner, zu nichts in der Wett dienenden, sondern blos und allein zu Zank und Haß gereichenden Formel, auf einmal werden destruirt und widerlegt werden können. — Wir ersuchen auch dannenher die Herren hie. mit nochmals, und zwar ganz inständig, sie wollen nicht länger tardieren, mit gänzlicher Abschaffung sothaner For- mrl nunmehr zu verfahren, und dadurch alle, so daran Interesse nehmen, absonderlich aber diejenigen von dcro Unterthanen völlig zu beruhigen, welche nach der Befrey. «ng von dieser ihrem Gewissen fast zu schwer fallenden Last, und ihnen daher zum öfter» zugestoßenen unverdienten Verfolgungen, schon viele Jahre her, gestufter und verlanget haben. — Die Herren thun daran an Gott ein wohlge. fälliges und allen rechtschaffenen Evangelischen zu größester Consolation gereichendes Werk; uns aber wird es insonder- heil sehr freue», wenn wir sehen, daß diese unsre wieder- holte, wohl und aufrichtig gemeinte Vorstellung etwas bey. getragen, und die Herren zu einer so heilsamen Entschlief- sung zu disponieren, die wir auch im übrigen denen Her- reu mit königl. Huld und Gnade wohlgethan verbleiben. Berlin, den 6ten Aprilis 172Z. Der Herren guter Freund, Mieter und BundeSverwandter. Fr. Wilhelm M. L- von Prioy. Die Beantwortung dieser Schreiben veranlaßte eine evangelische Sitzung. In einem von Zürich vorgeschlagenen Aufsatz stand, daß wen die Vereinigung der evangelischen Staaten zu Stande kommen werde, so sollte die Signatur der Formel, in den evangelischen Can- tonen gänzlich aufgehoben seyn. In diesem Aufsatz wurde auch angebracht, -aß die Formel keine Glaubensartikel Ili. Kap. 1724. SOI aufdringen solle, sondern nur Einförmigkeit in der Lehre ' bezweckt habe. Als gedachter Aufsatz am 8ten Septem- ber 172Z. im Großen Rath verlesen wurde, ließ er Zürich ersuchen, vor der Ausfertigung des Schreibens, die Worte einzuschalten: »Was Maaßen die Signatur dieser Formel schon seit vielen Jahren bey einigen evangelischen Orten der Eidgenossenschaft nicht mehr erfordert werde." Welches auch geschah, wie die Antwort von Zürich an den König von England vom 17. In- . ny 172-L, im Namen der evangelischen Orte Zürich, Bern, Glarus, Basel, Schasshausen, Stadt St. Gallen, Müllhausen und Viel, es des mehreren zeigt: » OeelarÄMus , unione stadilitate, forrmilas suk- 86ription6M, r/»a, mu/zir , eaetsros penitu8 adr-OAL, turo8 6886." Durch diese Annäherung von Zürich und Bern wurde das traurige Geschäft beseitiget. 17 2 ^. Der Inhalt der Scheidemünze wurde vom Großen Rath auf folgenden Fuß erkannt: Es sollen einstweilen zehntausend Thaler in dreyerley Scheidemünze geprägt werden. Halb Batzen IS^L Stück auf eine Mark von Loth feines Silber; ganze Batzen lob Stücke auf eine Mark von 5 Loth; drey Bätzner, so Stücke auf eine Mark von 7-/, Loth. 502 xvm. Periode 1692—1783. Ein gewisser Bronner, hatte sich unter andern für die Landvogtey Mendris angegeben. Als aber die Ernennung im großen Rath vorgenommen werden sollte, wurde er aus dem Verzeichniß der Bewerber durchge- strichen/ weil er des Scharfrichters Tochtermann war. Der seit dem 16. März 1722. erwählte Stadtschreiber Christ, war Professor in den Rechten gewc- sen, (lnstkutiovum et 9un>8 pudHoi) und sein größter Wunsch war die Wiederaufnahme unserer Universität, Er brachte es durch seine Freunde dahin, daß unterm isten May I72^i. folgendes im Großen Rath erkannt wurde: „Da M. G. Herren und Oberen bedaurlich vorkomme, daß nicht nur das Gymnasium auf Burg, sondern eine löbl. Universität selber, die eines der schönsten Kleinodien unsrer Stadt sey, in ziemlichen Abgang gerathen, so ist M. G Hrn. - und Oberen ernstlicher Wille und Meynung, daß hierin» auf das schleunigste, so viel möglich, geholfen werde. Wollen also von E. E- Reqenz vernehmen, was die Ursache eines solchen Verfalls , und wie am besten zu helfen wäre. " Dreier Auftrag wurde von dem größten Theil der Professoren übel aufgenommen. Darauf mag vielleicht die Stelle in der ramio-ae Bezuq haben, worinn -er Verfasser von eben diesem Stadtschrciber Christ bemerkt, daß er eine gelaustge Zunge hatte, (ziromta praeättus.) Anstatt zu eröffnen, was auf der 5o3 1!I. Kap. 172^. Universität fehlte, anstatt zu versprechen mehrere Lehr- siunden zu gebe», und eine dadurch verdiente Erhöhung der Besoldung zu verlangen, so verfertigte die Regen; eine weitläußge Schrift, worinn sie von vermehrter An» zahl der Lehrstunden und der Lehrfächer keine Sylbe berührte, oder höchstens von einer Reitschule'sprach. Dagegen führte ste die päbstliche Bulle ihrer Stiftung an, und suchte dem Großen Rath weiß zu machen, daß bey der neuen Gründung der Universität nach der Reformation, die Regierung ste dadurch in die päbstiichen Pri« vilegie» wieder eingesetzt hatte. Dann sprach ste von dem geringen Einkommen der Lehrer, und endlich von dem Wahn, als wenn sie in Verfall gerathen wäre. »Indessen, waren ihre Worte, kann E- E- Universität allhier, in einem Verfall zu seyn, nicht gehalten werden, wenn man die Prosessores derselben, und deren Erudition ansieht- Denn es bestnden sich so gelehrte und vortreffliche Männer bey derselben, daß deswegen hiesige Universität keiner in Deutschland etwas nachzugeben hat; ja, in vielen Stücken nicht weniger übertreffen thut." Bey diesen Lobenserhebungen, die die Professoren sich selber gaben, konnte Niemanden entfallen, daß sie nur von Gelehrsamkeit (welches in einem hohen Grade gegründet war), und nicht von Lehrpflichten Meldung thaten- Bey diesem Anlasse wur. de ihr Plan geoffenbaret. Die Universität sollte kei» ne Lehranstalt mehr seyn, sondern eineAcademie 504 XVIII Periode. 16S2— 1788 . der Wissenschaften abgeben. Die Mitglieder derselben würden nach gefälliger Laune arbeiten/ dir Besoldungen als bloße Wartgelder beziehen, und indessen gerichtliche Sachen, Geldanlagen, Vogtssachen und die Verwaltung von Zehnden und Gefalle, wie beym Stift St. Peter, zum Zeitvertreib haben. Wie dem auch sey, so bekam an diesem Tage die Ncgenz, mir Zuziehung der Deputaten den Auftrag, über eine bessere Einrichtung des Gymnasiums ein Bedenken abzufassen. Da die Professoren nicht Lehrer im Gymnasium sind, so war zu hoffen , daß sie etwas gedeihliches vorschlagen würden. — Dieses Bedenken wurde den 19. December eingegeben. Der große Rath setzte aber eine Commission nieder, die mit Zuziehung der Deputaten und den Ausgefchossenen der Regen; die eingegebenen Vorschläge prüfen sollten. In die Commission wurden gezogen, der Oberstznnftmeister Emanuel Falkner, drey Klein-Räthe und drey Groß- Räthe. Im Angstmonat fahr die Braut des sardinifchen Erbprinzen, eine Prinzessin von Hessen-Rheinfels, hierdurch. Das ihrentwegen aufgesetzte Ceremoniale unter« sche det den Fall, wo die Prinzessin ihre Ankunft vorher notisicieren würde, von dem Falle, wo sie es nicht gethan hätte. In der ersten Voraussetzung wurde bestimmt, daß die XIII. 6N corps sie bewillkommen, und ihr zwey mit Conftct, füllte Körbe, wie auch Citronen und Pomeranzen ge« eine Anzahl Bouteillen fremder S05 m. Kap. 1725. Weine schenken würden- In Liestal bekam sie noch Sälm- linge, Salmen, Forellen und Wildprett. Alles unnö- thige Ausgaben, wofür die Höfe keinen Dank wissen. 1 7 2 5. Es wurde für die Landschaft eine Art Reforma- tions- und Poltzey-Ordnung, wie für Stadt und Land von 1715, vom Großen Rath verfertiget und kundgemacht- Sie enthielt 12. Artikel: l-° Vom Fluchen, Schwören, Gotteslastern, Meyneid und Zauberwerk. ') 2.° Vom Gottesdienst.') 3.° Von dem Kmderbericht. 2 1.) Niemand soll dergleichen Wahrsagern, Teufelsbeschwörern, Schatzgräbern, Gegnern und andern Betrügern, wie auch den sogenannten Heiden oder Zigeunern, in- oder außerhalb des Landes, nachlaufen, und dieselben Rathsfragen. Die diesortS fehlbar Befundenen sollen an Leib, Ehre, Habe und Gut, ja auch am Leben, je nach Gestalt und Befindung ihres Uebertretens ohne Gnade abgestraft werden. 2 ) „ Der Gottesdienst soll Sonntags Morgens in der Predigt, Nachmittags bey der Kinderlehre, desgleichen Dienstags, und wo eS Herkommens ist, Mittwochs und Donnerstags, wie auch Samstags Abends in der Bet- stunde, von Jedermann, Jungen und Alten, Eltern und Kindern, Herren, Meistern und Frauen, Knech- ten und Mägden... zu rechter Zeit, und zwar in geziemender Kleidung... besucht werden_ Wo Jemand aus Fahrläßigkeit, Verachtung, der sonst ohne Leibesnoth, oder andere rechtmäßige Entschuldigung ausblie. L05 xvm. Periode. 16S2—1788. Von dem heiligen Nachtmahl. *) 5.° Von Fortpflanzung der wahren Religion, wie auch von Schulen und be, der soll nach Gebühr, ohne Verschonen abgestraft wer. den.... Wege» der Sorge der Kinder und der Hüte des Vie« hes und des Hauses, soll man eine Hauskehre an. ordnen." Also, wenn Einer ». B am Sonnabend aufm Felde eine halbe Stunde von der Kirche arbeitete, so mußte er nach Hause kehren , sich änderst ankleiden, in die Kirche gehen, nach dem Gebet sich zu Hause wieder änderst anlegen, und dann die unterbrochene Arbeit von neuem anknüpfen. WaS Wunder, daß dergleichen Ge. seye nicht befolgt wurden? 3,) Kinderbericht, Kinderlehre oder Catechisation- Die jungen Leute die schon communieirr haben, sollen dessen ungeachtet, wenn sie auch verehlichet wären, bis in das 24ste Jahr, nicht nur der Catechisation am Sonntag beywohnen, sondern auch wie die übrigen Kinder befragt, und zum Ant. wonen angehalten werden. Die Aeltcrn sollen, außer der Besuchung der Morgenpredigt, die Kinderlehre auch besuchen. Darauf sollen insonderheit die Wächter se. hen, und die mmhwillig Ausbleibenden dem Pfarrer an- zeigen, damit selbige zur Rede gestellt, oder auch nach Gebühr gestraft werden. 4 ) Wer sich am Tage zuvor bey der VorbcreitungSprcdigt nicht einfindet, und er es nicht vermittelst einer erhebli« chen Entschuldigung von seinem Seelsorger erhalte» kann, soll sich nicht unterfangen zum heil. Abendmahl zu gehen. 6.) Bonden Schulmeistern wird nur verlangt, daß sie Lesens und Schreibens wohl berichtet sind. Die Kinder 507 III. Kap. 1725 , Schulmeistern. ') 6.° Vorn Bann, und von den Bann* brüdern. *) 7.° Wie und was man sich mit den Wiedertäufern halten solle. r;.° Vorn Auslaufen auf Kirch- weihen und Nachkirchweihen. 9.° Vom Spielen- 10. Von Hochzeiten. 11.° Von den Wirthen. 12.° Von der Felddieberey. In dem Eingang werden nicht nur die Unterthanen/ sondern auch die auf der Landschaft sitzenden Bürger angeredt. Diese Verordnung soll abwechslungsweife sollen vor allem das Gedruckte lesen lernen. Die Prediger sollen die Schulen wöchentlich besuchen- 6.) Die weltlichen Strafen, als Geld und andere, wer- den den weltliche« Amtleuten lediglich überlassen. Die Banne können die Fehlbaren warnen, strafen, brfchel- ren, vermahne»' auch nach gestaltsamme der Sachen, von den heil. Sakramenten abhalten. f ) Wer der Wiedertäuferischen Sekte.... sich unterzieht, oder sonst auf andere Weise sich von unserer wahren Kirche trennen und absondern würde, soll in Beywesen des Ober- amtmannes durch den Prediger unterrichtet werden ... falls er dessen ungeachtet fortführe, von unserer Kirche sich abzusondern, fremden Schwärmern Aufenthalt zu geben, oder verführerische Meynungen auszustreuen, so soll er einem E. Kleinen Rath unverzüglich «erzeigt werden, um dergleichen Uebel in Zeiten zu steuern. 8. ) Und an Sonntagen wir- dieses Auslaufen verbothen, 9. ) Das Spielen mit Karten und Würfeln, wie auch das grobe und hohe Wetten, sollen allerdings abgestellt seyn. SOS XVIII, Periode. 1692 — 1788 . mit -er Basler-Confession von drey zu drey Mo« naten von der Canzel abgelesen werden, und zwar beyde unveränderlich. Die im vorigen Jahre wegen des Gymnasium nie« hergesetzte Commission stattete, den Sten Merz, ihren Bericht ab. Ihre Vorschläge wurden angenommen. Es geschah auch was dergleichen Anstalten dauerhaft machen kann. Die Commission erhielt vom Großen Rath, daß ein besonderes Jnspektorat errichtet würde, und -aß Johannes Bernoullt, gegen einen Gehalt von ^oo Gulden, 6 Saum Wein, und 6 Viernzeln Korn, dieses Jnspektorat bekommen sollte, mit -er wettern Vollmacht, die?en8L selber zu bestimmen, und die Ein- theilung der Schüler vorzunehmen. Dieß mißfiel aber der Regenz. Ein jeder rühmte zwar in kurzer Zeit den guten Erfolg der Einrichtung. Allein bald standen Tad- ler auf, und unter dem Vormunde, daß die Aufsicht von Bernoulli mit etwas Ausgaben verknüpft war, that einer im I. 1727. den Anzug, ob noch ein Inspektor nöthig wäre. Diese seltsame Frage überwies man einer Commission, und 1731. wurde die Inspektion von neuem der vielköpfigen Schul-Negenz übertragen. 1 7 2 6. Nach der Derkommniß von 1691. mußten zwar die Gesandten zur Tagsatzung und zum Syndikat ihre Relationen beym großen Rath abstatten; diese empfiengen aber ihre Instruktionen nicht vom Großen Rath, son- m. Kap» 1727. Zos Lern vom Kleinen Rath. Widersprechend war es frey» lich; es war aber versaßungsmäßig. Der erste Versuch einer Abänderung geschah den i. July, wo festgesetzt wurde, daß vor der Relation die Instruktion des Kleinen Raths auch im Großen Rath verlesen werden sollte. Allein den 14. November wurde bestimmt erkannt, daß die Instruktionen vom Großen Rath ausgehen sollten : »Wollen Meine Gnädigen Herren und Obern den Ehren Gesandten, welche fie in Geschäften, die laut der Verkommniß E. E. Großen Rathe zustehen, versende» werden, dasjenige, was fie hauptsächlich auszurichten haben, anbefehlen, und darüber die Instruktion abfassen ; was aber alsdann geheimes und speetales zu traktieren seyn wird, selbiges Meinen gnädigen Herren den XIII. allein zu berathschlagen überlassen haben, die Instruktion nach Anleitung dessen, was E. E. Großer Rath in der Hauptsache wird erkannt haben, zu formtreu. " 1 7 2 7 . Den 2^. November wurden die Zurvivanee» oder Anwartschaften auf Aemter von nun an gänzlich aberkannt. Die Leichenpredigten waren im vorigen Jahr, den 28. November, abgeschaft worden. ') Den 22. Sep- *) Und zwar mit folgenden Worten: Sollen inSkiinftige keine absonderliche Leichenpredigten gehalten, sondern die Verstorbenen, soferü man selbige nicht in den ge. ! gewöhnlichen Predigten, allwo doch alle Personalien S 10 XVlii Periode 1692—1788. tembcr dieses Jahres las man im Grasen Rath Vor« stellungen darwideb, von Seiten der Geistlichkeit. Der Gesetzgeber ließ es dermalen bey dem Verboth bcwen. den. Das Verboth der Leichenpredigken aber war von keiner langen Dauer. Sie wurden den 21. May 1731. wieder gestattet; aber in Ansehung der Personalien mit der Bedingniß, daß ohne einige Ruhmrede/ fie nichts andres melden würden, als des Verstorbenen Geburt, Eltern, Heyrath, Kinder, getragene Aemter und Ab« sterben. 1 7 2 8. Den 8tcn Oktober geschah im Großen Rath ein seltsamer Anzug: „Sollte untersucht werden, woher es komme, daß hiesiger Stand bey den Miteidgenossen, nicht in gar zu gutem Credit stehe, auch wie zu reme- auSzulassen, wollte begraben lassen, ohne großes Geprön- ge dergestalken zur Erde bestattet werden, daß diejenigen, welche der Leiche nachgefolgt, in die Kirche sich verfü. gen, und allda von dem Herrn Prediger eine kurze Er- inncrung und Gebet, welche beyde in eine absonderliche Formel gebracht und gedruckt werden sollen, abgelesen werden. UebrigenS sollen die Weiber von den Leichenbe. gängnissen gänzlich ausgelassen, und bey Bestattung jun< gcr Kinder, die noch nicht communicirt hatten, nur die Götte (Taufpathen ) und jene Verwandte, die laut dem Abtrittstäfelein in den Ausstand gehöre», eingeladen werde». 511 III. Kap. 1728 . dieren-" Der Ort wo dieser Anzug geschah, war übe! ausgesucht, allein die Sache selbst nicht ungegründet. Im geheimen oder Xlllr. Rath war schon den löten September die Rede davon gewesen. So stehet es im Xlllr. Protokoll eingetragen: »Ward einiges so auf letzter eidgenössischer Tagletstung zu Baden, von dem schlechten Credit, in welchem hiesiger Stand bey einigen seiner Mitetdgenoffen siehet, vernommen worden, zu Herzen gezogen und berathschlaget, wie dießorts möchte remediert werden.— Gott gebe seinen Seegen! Setzte der Schreiber hinzu. Die Ursachen davon waren folgende. Der Mercische Durchzug lag bey der französischen Ambassade zu Solothurn immer noch in grollsüchtigem Andenken, und die Solothurner und andere Cantvne stimmten den französischen Klagen bey. Ob es im Ernst war, oder ob es nur aus Gefälligkeit geschah, wissen wir nicht- Um nun die katholischen Santone zu gewinnen, betrieben unsre Häupter und Räthe mit Eifer das Neßitutivnsgeschäft. ') Dadurch beleidigten sie aber Zürich und Bern, und so fanden sie in keiner Partey Freunde. In diesem Jahr wurde das Verhältniß des Silbers zum Golde also bestimmt: l-^/r Mark Silber galt so ') Das ist die Zurückgabe der im Jahr 1712. geschehenen Eroberungen von Zürich und Bern, an Lnzern, Uri , Schwyz, Untemalden und Zug. Li2 XVM. Periode. 1692 —1788. viel als eine Mark Gold; und eine Mark feines Stb her gierig ungefähr auf l 9 ^- Gulden^ 1729. Im Dezember des vorigen Jahres wurde von ver. trauter Hand im Xlllr. Rath der Bericht abgelesen, daß pie catholischen Orte, den 25. Oktober, zu Schwyz, ihren Bund unter einander und mit Wallis erneuert und beschworen hatten, und daß es bey den Regierungen zu Zürich und Bern Aufsehen erregte. Iu Folge dessen, scheint es/ ließ man ein Verzeichnis; der waffenfähigen Mannschaft aufnehmen. Es waren im May 1729/ 2^77. Mann in der Stadt/ Bürger und Hinterfüßen. Darunter befanden sich aber 515 Befreyte, 58 in der sogenannten I3ten Rotte, und 290 Ober- und Unterofficiere, der Stadt sowohl, als der Landmilitz; so daß die Zahl der wirklich dienenden Gemeinen etwa 1500 Man» ausmachte. Auf der Landschaft zahlte man 3715 Mann, davon 115 Dragoner in zwey Compagnien. Die übrigen 3500 bildeten zwey Regimenter/ jedes von 9 Compagnien zu 200 Man». Für jedes Regiment wurden 100 Grenadiere ausgesetzt. Den 30. May kam der Erbprinz von Baden unfeine Frau Gemahlin hieher. Man schenkte ihm 2 Vierling Wein von 3 Saum, halb rothen und halb vom Mtsperger, d. t. von einem der beßtcn Gewächse im S13 HI. Kap. 1729. im Sundgau; ferner 12 Säcke Haber, und 2 Salmen. Der Erbprinzessin verehrte man 2 Körbe Confeckt und italienische Früchte, für den ungefähren Werth von 12 Louisd'or- Dagegen gab der Prinz eine Mahlzeit. Doch veranlaßte das Ceremoniale einigen Anstand. Um die hohen Gäste zu bewillkommen, hatte man die zwey alten Häupter, 6 XlUr- oder geheimen Räthe, den Stadt» schreibet und den Rathschreiber ernannt. Er verlangte aber, daß der ganzen Xlllr. Rath kommen sollte, wie es gegen seinen Vater beobachtet worden wäre. Es wurde geantwortet, daß zwischen dem Vater und dem Sohn ein Unterschied gemacht werden müsse. Endlich verglich man sich dahin, daß statt der alten Häupter, die neuen kommen würben. Der Stadtschreiber führte das Wort, und hielt zwey besondere Anreden, die eine für den Prinzen, die andere für die Prinzessin- Seit einiger Zeit wurde oft im Großen Rath von dem Ambulieren der Aemter gesprochen. ') Der Ausdruck wollte sagen, daß die Aemter nicht auf lebenslang, sondern auf eine gewisse Anzahl Jahre verliehen werden sollten. Im allgemeinen war der Gedanke schädlich; denn die Aemter, welche Erfahrung und Uebung erfordern, können nicht anders als z»M Nachtheil des ^ Ambulieren von gmvuisrs, spazieren gehen, herum gehen, abgewechselt werden. VN. Band. Kk . S14 XVIII. Periode- 1692—1788. gemeinen Wesens / denjenigen zu der Zeit entzogen werden, wo sie erst beydes erlangt haben- Die Gemüther waren sehr gespannt. Endlich wurde den I9ten September erkannt, daß das Ambuliercn in gewissen Aem- tern und Diensten eingeführt werden sollte; zugleich wurde auch einem Collegium aufgetragen, ein Gutachten einzugeben, in was für Aemtern und Diensten, und auf was Weise solches vorzunehmen wäre. Gedachtes Gesetz folgte auf ein anderes Gutachten in getheilter Meynung. Die eine Meynung empfahl die Ambulation. Diese würde, hieß es, zum Fleiß und Eifer anspornen, in der Furcht, der Nachfolger werde die geführte Eon- äuko untersuchen, und einige Verantwortung über den Hals laden; untüchtige Richter würden weniger schaden, weil sie nicht lebenslänglich am Amt bleiben; fähige Leute hätten ehender Hoffnung, ein Amt zu erlangen, das ihren Fähigkeiten angemessen wäre; die Staatsge- schäfre würden mehreren bekannt werde». Die Ambu« lation würde die übermäßige Gewalt, den Hochmuth, die Rachgierde, die Privatzuneigungen hemmen, und die Aemter-Sucht dämpfen; vor alten Zeiten endlich wechselten die Regierung, und die davon abhängenden Aemter jährlich ab. Die andere Meinung des Gutachtens mißrieth die Ambulation, aber mit folgenden Worten: ,, Aus triftigen und höchst bedenkenswerthen Ursachen halte man dafür, daß es bey dem von unsern lieben Altwor, dern, für unsern Stand sowohl bedachten, und bis auf uns erwachsenen S^steinaie, sein ungeändcrtes Ver, III. Kap. 4 729. 515 bleiben haben sollte." Mehrere von denen, die das Gegentheil öffentlich oder unter der Hand betrieben hatten, standen im Verdacht, daß sie nach höhern Stellen strebten. Allein den 5ten December wurde in Ansehung der Häupter, der Xlllr- Herren, u- s. w gleichwie in Ansehung der Klein- und Groß-Rathe, der Canzley, der Professoren, der Prediger, der Schuldiener, und der allzu geringen Dienste davon abgestanden. Nur wurde damals die Amtsdanee der Dreyerherren und der Deputaten auf 8 Jahre eingeschränkt. Allein, zwey Jahre darauf, den 10. Mag 1731. ohne eingeholtes Gutachten, und auf eine bloße Umfrage wurde erkannt: Sind alle feit eingeführtem Loos ambulant gemachte E. Stellen, Aemter und Dienste wieder in alten Stand gesetzt, dergestalten, daß selbige sä clies viras sollet Vergeben werden." Ein anderes Verfaffungsgesetz wurde den 7. Hor- nung errichtet. Der Große Rath setzte fest, daß monatlich eine zweyte Sitzung statt haben sollte. Der erste Montag sollte überhaupt für die Verwaltnngsgegen- stände, und der dritte Montag des MonatS für die Behandlung der, in den vorhergehenden Sitzungen gemachten Anzüge, bestimmt seyn, dieß wird noch beobachtet, wenn auch keine Anzüge mehr zu behandeln sind- Endlich können wir einen, dem Schein nach, geringfügigen Gegenstand nicht unberührt lassen, weil ek K k 2 §iß XVM. Periode. 1692—1 788 . einen schädlichen Grundsatz in der Verfassung voraussehe. ES betraf die Pcrückcnmacher. Diese wurden angewiesen eine Zunft anzunehmen. Sie meldeten sich bey der Zunft zu Scheerern, weil sagte» sie, viele ihrer Angehörigen sich auch des PcrückenmachenS unterzö- gen. In der That keine Zunft schickte sich mehr für dieses Handwerk, als die der Barbierer und der Bader- Denn diese Zunft fieng schon an, die Wundärzte, die nicht zugleich als Barbierer aufgedungcn worden waren, ungern zu sehen. Die Sache wurde vor den Großen Rath gebracht, und dieser erkannte: (Den 21 . März H29.) „Sollen die Perückcnmacher, innert nächster Mouatfrist, kraft der den 29. December letzthin von einem E. Kleinen Rath gegebenen Crkanntniß, sich auf diejenige Zunft begeben, wo sie gerne wollen aufgenommen werden." Die Zunft zu Krämern oder zum Saffran, ob sie schon sehr zahlreich ist, machte keinen Anstand das Beyspiel von Aufnahme zu geben- 1 7 3 0 . Wir schreiten nun zu der Erwähnung jener Verfolgungen , die der Geistliche Johann Jakob Wett- stein, Helfer bey St. Lconhard, von Seiten der theo. logischen Facultat, und vorzüglich von Seiten der Professoren Johann Jakob Jselin und Jakob Ludwig Frey, ausstand, und die lange noch bey allen Pro- testanten viel Aufsehen erregten. Wir sagen Erwähnung, denn eine gründliche Erzählung würde uns zu m. Kap. 1730. S17 weit führe». Wetkstein, im Jahr 1693. geboren, war ein Urenkel des berühmten Bürgermeisters Johann Rudolf Wettstetn, und ein Sohn des sehr geschätzten Pfarrers bey eben der Kirche St. Leonhard, wo er den Helferdienst versah. Es scheint, daß er sich für die Lehre der allgemeinen Gnade zu offenherzig erklärte, und vorzüglich, daß er nicht glaubte, die theologische Facnltät sey, die einzige und uneingeschränkte Gebieterin über unseren Glauben. Der Anfang dieser Verfolgungen findet sich in un. fern Rathsschriften, unterm 26. July i729. aufgezeichnet. Im Xlllr. Protokoll liest man: „ Die auf der Tagsatzung zu Baden gewesenen Gesandten eröffnen, was Gestalten die Gesaudeen von Zürich und Bern ihnen in Geheim angezeigt hätten, daß Herr Diakon Wettstein nicht so gar orthodox predige, und die Drucknng eines neuen griechischen Testaments vorhabe, darum einige gefährliche Stellen begriffen waren.— Diese Eröffnung hatten die Gesandten zum voraus Hrn. Diacono kund gethan, und so wurde zugleich sein schriftlicher Bericht verlesen. Er habe wider die Orthodoxie niemalen etwas auf die Kanzel gebracht; der Druck des neuen Testaments sey ein nützliches, sta gar nöthiges Werk; neben dem sey der Plan dieses Werks Niemand bekannt." Hierauf ließen die Xlll. an die geheimen Räthe von Zürich und Bern schreiben: .... Wenn etwas näheres ihnen, dieser Sache halben bewußt wäre, möch" 218 xvm. Periode. 1692—1788. ten sie es communjciren. Den 12 . September las man die Antwort der Verner: sie wüßten keine nähern Umstände/ überließen uns also, ob wir die Sache dahin gestellt seyn, oder ferner untersuchen lassen wollten. Allein schon den 22 . August war eine in einem andern Sinne abgefaßte Antwort der Zürcher abgelesen worden. Das Geschäft wurde hierauf durch einen ocr abgedachten Gesandten den 17. September vor Rath gebracht, und von nun an gericthen die XIII., die Deputaten, die Theologen, die Geistlichen, und sogar die Siebnerher« ren, in eine traurige Thätigkeit. Endlich am 13. May 1730 wurde ein Rathschlag der XIIIr und der Deputaten verlesen, worinn sie sich in ihren Meynungen getheilt hat- ten, Der mehrere Theil rieth die Entlassung an, und der mindere Theil war für eine bloße Stillstellung, und die Ernennung eines Vikars, für so lang, bis Weitste in genugsam Proben seiner aufrichtigen Bekehrung, und reinen Lehre von sich gegeben, und dessen ein Tcsti- monium würde ausgewiesen haben. Hierauf ergicng von Seiten des Kleinen Raths, folgendes Urtheil : „ Ist Herr Diak. Wettstein seines Helferdienstes zu St. Leon- hard entlassen, und soll an seine Stelle ein anderer Helfer nach der Ordnung erwählt werden." Hier ist aber zu bemerken, daß alle seine Verwandte, und die Verwandten derjenigen, die von seiner Gemeinde eine Bittschrift unterschrieben hatten, sich in den Ausstand während aller seiner Verhandlungen begeben mußten; da die Verwandten der Theologen/ die nicht nur seine Ankläger waren, son- m. Kap. 1730. 519 der» gleichsam als Richter erster Instanz, ihn vom Stadt- kapitel ausgeschloßen hatten, vom Anfang bis zum Ende, im Rath sitzen blieben. Hierauf reiftle er nach Holland, wo einer seiner Verwandten, Namens Wett st ein, Buchdrucker war, und wurde Professor in Amsterdam bey den Arminia- nern. Im I. 1731. besuchte er seine Aeltern; den 22. September beschwerte er sich beym Rath, über die wider ihn publieierten Akten. Der Rath trug den XUI. und den Deputaten auf, ihn zu vernehmen. Dort wie- derhohlte er, daß er unsrer Basier Confeffion zugethan sey. Den 15. December gaben die Xlll. ihren Rathschlag ein: „ Es sey zwar nicht zu läugnen, daß er, absonderlich wegen einiger gehaltenen theologischen Col- legien, durch nicht gebrauchte, genügsame Vorsichtigkeit, und etwa gehegter Begierde, neue Meynungen zu untersuchen, Anlaß zu dem wider ihn entstandenen Prozeß gegeben, weswegen er auch empfindlich angesehen, und von seinem Amt und Einkommen entlassen worden. MGHerren pflegen aber nicht, ihre Ungnade für immer fortzusetzen': Er sollte eine umständliche Erklärung vor. legen, besonders über diejenigen Punkte, wegen welchen einiger Anstand gewesen, daß er in denselben nicht orthodox sey." Diesem Schluß leistete Weitstein Folge, und die Deputaten bekamen den Auftrag, die eingegangenen Erklärungen den Theologen mitzutheilen. Allein den 26. Jcnner 1732. überbrachten die Deputaten die unbegreifliche, wider den Geist der Reformation und ih- 620 xvm Periode. 1692—1733. rer Entstehung streitende Erklärung der Theologen: — Diese wollen über Streitigkeiten in Glaubenssachen ohne Zuthun der Deputaten, ihre Gedanken eröffnen ,, und ein Bedenken abfassen. Sie hätten schon eines aufgesetzt, aber sie wollten es nicht in Lonventu (mit den Deputaten) ablesen lassen. Uebrigens würden sie es per- schloffen dem Bürgermeister einhändigen.... " — Auf diesen Bericht ergieng der Beschluß: „Sollen die Deputaten das verschlossene Bedenken zu Handen nehmen, es in tüonventu eröffnen, und ablesen lassen, sodann mit d n Theologis über dessen Inhalt sich unterreden, und den Schluß hinterbringen." Der Hauptinhalt dieses Bedenkens war: daß dem Wettstein kein Glauben zuzu- 'stellen sey, daß er sich durch allerhand List und Betrug in den Stand versetzt hätte, daß ihm nicht zu trauen wäre Was in seinen Erklärungen gesagt worden, sey mchtß neues, u. f. w- Nach eingeholten Rathschlägen der XUI. und der Deputaten, erkannte der Rath : „ Wenn der gewesene Herr Diakonus Wettstein, vor Meinen Gnädig- Herren beyder Räthen sein Glaubensbekenntniß, und die von M. Gnädig. Herren den XIII. jüngst eingegebene Declaration und Dopreeatron aus freyem, ungezwungenem Willen, selbst mündlich ablegen wird, soll er eo ip.-!o zu dem Predigtamt, und zur Verrichtung aller geistlichen Functionm admittirt werden." Den 2i. ^ März geschah es auf die befriedigendste Weise. !Er fügte unter auderm bey, daß er in der Erklärung über die Hl. Kap. 1730. S 21 Versuchung Christi , niemals unserm Heilande Höfe Gedanken zugeschrieben habe. Das folgende Jahr 1733. erschien er den 20 May vor Rath/ und klagte, daß die Theologen ihn nicht nur für keinen Amtsbruder, sondern auch nicht einmal für ein Glied der reformirten Kirche erkennen wollten. Sei- ne Klagsehrift enthielt aber:,- beißende Personalitäten wider einige seiner Feinde. Und wen sollte es befremden, wenn man z. B- vernimmt, daß im Novemb. 1732 ein Pfarrer, Namens Zwinger, auf der Kanzel, zu der Zeit, wo Weitste in in der Kirche war, ihn, oh. ne ihn zu nennen, dennoch unter den unverantwortlichsten Kennzeichen zu stgnalistren trachtete. ^ Der Rath konnte die Anzüglichkeiten nicht ungeahndet lassen- ließ ihm das obrigkeitliche Mißfallen be. zeugen, und, wies die ganze Klagsehrift vor die XIII. Indessen wurde ihm befohlen, den Aufsatz und die et- wann gemachten Abschriften einzuliefern, und ins Publikum nichts davon auszustreuen. Die angezogenen Perso- ') Es fehlte, sagte Zwinger, zu unserm gänzlichen Untergänge nichts mehr, als daß der Teufel eine falsche Lehre in die Kirche dringe, daß ein Wölfin den Schafstall Christi komme, und ein Jrrgeist auftrete, der Gott lä" stere, die Gottheit Christi verläugne, den heiligen Geist schmähe, den Verdienst Christi verwerfe, die Unsterblichkeit der Seele in Zweifel ziehe, und zu einem atheistischen Wesen Thüre und Angel öffne." Und kein Theolog ahndete einen solchen Mißbrauch her Kanzel S22 xvm. Periode- 1692—1733. nen ihre Verwandte und Anhänger, erfüllten die Stadt mit ihren Klagen und sprachen von Genugthuung. Den 23. May wurde der Rathschlag der XIII. verlesen. Sie sprachen darin» von einer unanständigen Hitze, und von den unbesonnenen Redensarten, die er hätte einstießen lassen. Der Rath erkannte: „ Soll ihm über sein unanständiges und insolentes Betragen', nebst Bezeugung des hochobrigkeitlichen Mißfallens, eine scharfe Censur im Rath gegeben; die eingegebene Schrift zerrissen, und ihm vor die Füße geworfen; auch ihm angezeigt werden, sich bescheidener und anständiger aufzuführen, und aller geistlichen Funktionen still zu stehen. Am Rathstage (27. May) wo die erkannte Censur ihm gegeben werden sollte, erschien er nicht- Man schickte in -es Vaters Haus einen Stadtknecht, der ihn nicht antraf. Der Bruder aber, Canditat Peter Wett stein, wovon bald ein mehreres, sagte dem Stadtknecht: „ daß sein Bruder Tags vorher schon, mit einer sehr angenehmen Gelegenheit von hier verreiset wäre." Auf diesen Bericht erkannte der Rath: »Soll die Schrift als e-Mmnio8, und als wenn sie nie vorgelegt wäre, erklärt, verpitschiert, und in das Dreyergewölbe verwahrlich gelegt werden. Die Censur ist eingestellt bis er sich hier wieder einsinde." Er fand sich aber nicht wieder ein. Zwar ließ ihm der Rath in der Folge die Professur -er hebräischen Sprache antragen; er nahm sie aber nicht an. Er wnrde nachher Mitglied der preußischen Ge- Iil. Kap. i73i. 521 sellschaft der Wissenschaften/ wie auch der englischen So« cietät, und starb im I. 1754. unverheyrathet in Amsterdam. 17 3 1 . Nicht nur mit dem Diacon WettsteiN/ sondern auch mit seinem Bruder/ dem Candidat Peter WettsteiN geriethen die Theologen in Streit. Sie hatten ihn wegen einiger wider ste ausgeftoßener harten Reden suspendirt, und ihm nachgehends abgeschlagen / ihn über seine Lehre zu examiniren- Den 30. Jenner erschien er vor Rath und bath/ man möchte ihn in seinen vorigen Stand wieder einsetzen- Er wolle steh dem Examen der Theologen von Zürich/ Bern und Schaffhausen unterwerfen. Die XIII. und Deputaten berichteten/ daß Wettstein beym Oberstpfarrer ') habe Abbitte thun wollen/ daß aber die Theologen verlangten, es geschehe im Convent. Der Rath erkannte: „ Mit der Deprecation (Abbitte) beym Antistes sollen die Theologen sich begnügen." Auf ihre Weigerung erkannte der Rath, den 28. April/ „daß sie (die Theologen und drey Pastoren) Mn. Gn. Herren das höchste Recht in Kirchensachen streitig machen wollen/ und deutlich behaupten, von dem so sie beschlossen, könne nicht an den Rath provocirt werden; wie auch daß sie allein über r) Hieronimus Burckhardt, der auch Professor der Theologie war. 52 ^ xvm. Periode. 1692—1788. die Candidaten die Judicatur pretendiren / können M. G. Herren weder das eine, noch das andere gelten lassen. Meiner Gn- Herren ihr höchstes Recht in Kir- chensachen sey zu wohlgegründet. Von keinem andern Con- vcnt über die Candidaten wisse man sich zu erinnern, als von dem Conventu eeelesiLstieos, welchem die Herren Deputaten, Namens Mr. Gn- Herren, beywohnen. Wollen M. G. Herren daß die Reception und die Rechtfertigung der Candidaten nicht anders als mit Zuziehung der Herren Deputaten vorgenommen werde." Zugleich bekamen die Deputaten den Auftrag es zu vollziehen, und den Wettstein, im Convent mit Zuziehung der Deputaten, anzuhören- Den 2 . März zeigten sie dem Rath an, daß sie die Erkanntniß vom letzten Rathstag den I'astoribug und ?i-ok688oribu8 DKeoloZlLe in einem Conventu 66616813660 eröffnet hätte». Diese Herren hätten sich darauf erklärt, daß ihre Intention im geringsten nicht dahin gehe, Mr. Gn. Herren höchstes Recht in Kirchen Sachen anzugreifen, werden sich auch darüber so erklären, daß M. G- Herren, ein sattfames Vergnügen haben werden. Was nun den Candidat Peter Nettste in betraft, so könnten sie von der seinetwegen genommenen Resolution Gewissenshalber keineswe- ges weichen. Die Räthe aber, die auch Gewissenshalber Hie Unterdrückten schützen sollten, befahlen, daß die Theologen den Candidat Peter Wettstein bis III. Kap. i73i. 525 Pfingsten schriftlich oder mündlich examiniren, und dem Rath wieder berichten sollten. Den löten May kam aber Wettstein vor Rath/ und eröffnete,-aß die Theologen ihn vor keinen Convent hatten berufen lassen. Daher lege er seine Erklärung über seine Lehre schriftlich ab. In der Erklärung meldete er folgendes: »So kann ich euer Gnaden versichern, daß ich unserer Basleri- schen Confeffton aufrichtig und von Herzen zugethan, und noch bin, und alles glaube und annehme, was darum gelehrt und angenommen wird, und alles verwerfe was darin» verworfen ist. u. s. w." Hierauf ließ er seine Meynungen über die ihm vom Oberstpfarrer zugestellten Punkte ablesen. ' ) Der Rath erkannte, daß die Suspension des Can- didaten Wattstein aufgehoben sey, und er auch zum Genuß der den Candidaten angedeyhenden Vorrechte dem Catalogus der Candidaten wieder einverleibt werden sollte. Allein im Oktober, wo es um den Vorschlag zur Wiederbefiellung eines Pfarres zu Arjstorf im Lon- venlu ecclesiastieo zu thun war, wollten die Theolo- >) ES waren 15 Punkte an der Zahl, wovon wir diese mittheilen wollen. 8ter Punkt: „ Ob Christus in feiner Versuchung von bösen Gedanken und Gelüsten sey renrirt worden"? Antwort: „ Ich alaubedaß Christus vom Teufel oder von den bösen Gedanken des Teufels sey versucht worden, w.e rS der Text heiter und klar mit sich bringt; 526 xvm. Periode. 1692—1788. gen und Pastoren, daß der Name Welkster« im Ver« zeichniß der banTidaten nicht abgelesen würde. Die Deputaten berichteten es dem Rath. Nun überschickten die Geistlichen, unter dem 20. Oktober, ein Memorial, in welchem sie meldeten, es sollte dieser junge Geistliche durch den Rath dahin angehalten werden, die zu St Leonbard wider sie abgestoßenen harten Reden wieder zurück zu nehmen, und sein Unrecht zu erkennen; sie wären alsdann bereit, wenn er änderst in dem denn Christus hat nie eine Sünde gethan. ( 1. Petri 2, 22.) Er war heilig, unschuldig, und unbefleckt. (Hcbr. 7, 26.) ES wäre also eine Gotteslästerung, dem Herrn Christo eigene böse Gedanken zuzuschreiben." Ilter Punkt: »Ob in einem großen Nothsall erlaubt sey, sich auch mit Lügen, Betrügen, Abläugnen heraus zu helfen, und ob Paulus solches gethan?" Antwort: „Paulus lehre: (Rom- 3, 8.) Man soll nichts Böseö thun, daß Gutes daraus komme". — I2ter Punkt: „ Ob man aus heiliger Schritt gewißlich versichert seyn könne, daß die Seele des Menschen gleich auf den Tod, den Anfang ihrer Belohnung oder Strafe, auf eine empfindliche Weise empfangen, oder ob dieselbe, ohne einige Empfindung, bis auf den Tag des GerichtS gleichsam schlafe?" Antwort: „Ich glaube, daß die Seelen der Menschen, gleich auf den Tod den Anfang ihrer Be. lohnung oder Strafe auf eine empfindliche Weise, empfangen. (Luc. 23, 43. Aposi. 14, 13 , Phil. 1 , 23 Luc. 10 .) m. Kap. 1731. 62? kXLNiine, der Lehre halben, richtig befunden wird, alles vorige zu vergessen." Der Rath- überwies dieses Memorial den XIII. und den Dexuraten, und befahl indessen, mit der Aristörfer Vorwahl einzuhalten. Das weitere ist mir unbekannt. Im Jahre 1733. war er seinem Bruder, wie wir es bereits gemeldet haben, zu seiner Flucht behülflich gewesen. Im gleichen Jahr wurde er Schloßprediger zu Farnsburg, dann Pfarrer zu Sissach, und zuletzt Deeanus des Farnsburger Capitels. Sein untadelhaftes Betragen, sein beredter Can« zclvortrag, seine Gelehrsamkeit und sein launiger Witz machten ihn überall beliebt. Wenn man ihm von seinem Bruder sprach, so nannte er ihn scherzweise: »Mein Herr Bruder, der Ketzer." Der Anrisses Hieronimus Burckhardt hatte am Bettag im September dieses Jahres, auf Specialitäten alludirt, von gefährlichen Correspondenzen und schädlichen Unternehmungen, im gleichen von neuen Sünden Anregung gethan. Die XIIIr. trugen dem Rathschreibee auf, von ihm vertraulich zu vernehmen, was ihm dieß- vrts im Wissen wäre. Seine Antwort war: « Er vrin- ,, ge nichts auf die Canzel, dessen er nicht sichern Be- » richt habe; es stehe ihm nicht zn, weder als einen „ Ankläger sich darzustellen, noch auch an Tag zu vrin- » gen, was ihm als einen Geistlichen etwann in Ver- „ trauen angezeigt werde. Ertrage gegen Mn.Gn.Herren „ allen schuldigen Respect und veneriere deren hohe §28 xvm. Periode. 1692—1788. Autorität; Lethe aber, es wollen MGHerren den iit „ Schwung gehenden Sünden und Gräueln vorbie- „ gen." Wie vieles ließ sich über eine solche Antwort bemerken! Wie würde man Den strafen, der ein Libell in unbestimmten Ausdrücken gegen Ungenannte, ohne vorhergehendes richterliches Verhör, unter das Volk austheilte! und dieß von einer Canzel herab, vor welcher keine Widerlegung, keine Aufforderung auf Vc- weiseleistung statt haben kann! 1 7 3 2. Seit 1728 . arbeitete der französische Ambassador, Marquis cke Lonnas, daran, daß anstatt des Bundes mit den katholischen Orten, ein allgemeiner Bund mit der ganzen Schweiz geschloffen werden möchte. Die Catholiken waren nicht geneigt dazu, es wäre denn, daß man ihnen das im I. 1712. eroberte zurück ga. be. Unser Canto» willigte schon im I. 1729. in die Anbahnung der Unterhandlungen ein, als einen Anlaß die Berichtigung verschiedener Anstande zu erhalten; allein es wollten Zürich und Bern, .daß der Aarauer Friede von 1712. als ein kraeliminare voraus gesetzt würde, und sie nahmen es den Basiern sehr übel auf, wie wir schon gemeldet haben, daß seit einigen Jahren, zu Gunsten der fünf Orte, jene Wiedergabe empfahlen. Sie schöpften den Verdacht als wenn Basel, auf ihre Unkosten, die Aufhebung der gegen in. Kap. 1732 . 528 gegen Frankreich in Zoll- und Fruchtsachen hakenden Beschwerden vom Ambassadoren erhalten möchte. Bern hatte Verschiedenes/ in Ansehung der Zölle und PateN- ten/ zum großen Nachtheil des hiesigen Handels/ ver- fügt; sogar den Transit des Tabacks durch ihr Gebiet verboten / und strenge Confiscation der Waaren unab- läßig verhängt. Zürich untersagte auch den Transit des Weins und der Münzen. Im Jahr 1732. wurde die Erneuerung des Bundes sehr stark betrieben/ und da Bonnac das Jahr vorher die Mittheilung der führenden Beschwerden verlangt hatte, so bekamen unsre Gesandten eine weitläufige Instruktion, in welcher besonders das Schuldwesen ') und die Schleifung der Festung Hüningen zu bemerken sind. Doch war in Rücksicht des letzten Punktes der Auftrag, sich vorher in Partikular bey den übrigen evangelischen Gesandten zu erkundigen, ob solches nicht diesmal zu treiben / und deßwegen in kiessionL ein Antrag zu thun wäre. Allein ein solcher Auftrag, wovon der fruchtlose Erfolg hätte handgreiflich vorkommen sollen, und der schwerlich geheim bleiben konnte, diente zu nichts anders, als den Mißgönnern des hiesigen Wohl- i) 323000 Sonnen Kronen, von des Carls ix. Schuld mit Inbegriff ber Zinse; 128000 Gulden von Maxime» lianS Schuld auch mit Inbegriff der Ziuft; iLoooo Species Thaler für 50 Jahrgeldex. VII. Band. Ll 630 xvm. Periode. 1692—1733. -arides, einen Anlaß zu geben, die Basier bey den französischen Behörden anzuschwärzen, als wenn der kaiserliche Bothschafter ihnen einen solchen Auftrag unter den Fuß gegeben hatte. Die evangelischen Orte konnten sich aber über den Inhalt einer gemeinschaftlichen Antwort an den Ambassadoren nicht verstehen. Zürich drang auf acht prältmtnar Punkte: Vorbehalt -es Aarauer Friedens von 1712, Frankreichs Neutra» lität bey bürgerlichen Kriegen in der Schweiz, u. s. w. Ueber die bisherige Verwaltung der Iustitz legte -en 17. November, eine niedergesetzte Commission, beym Großen Rath, folgendes nichts weniger als erbauliches Bekenntniß ab: »Ungeachtet der neuen Gerichts-Ord- nung scheint es nicht, daß die Iustitz besser als vorhin verwaltet, und einem jeden das Seinige zugetheilt werde. Im Gegentheil, man hört tägliche Klagen, daß man in den Processen zu keinem Ende kommen könne, daß man in allerhand Kosten gestürtzt und heruntergezogen werde, daß man die Ordnungen herumzerre, einer diesen Verstand denselben gebe» wolle, der andere aber einen andern Verstand, also daß in gleichen Sachen auf verschiedene Weise gesprochen, hiemit nicht nnpartheyisches Recht gehalten werde, und was dergleichen und andere etwan noch bedenklichere Klagen sind. Es fällt jedermann in die Augen, daß hier in der Ver» waltung der Iustitz, Mtßbräuche vorgehen, an deren Abstellung mit allem Eifer gearbeitet werden sollte ". S31 III. Kap. 1733 . In einem andern Gutachten/ rügte sie einen Gebrauch der einem fast unbegreiflich vorkömmt. Das Succum, bemgeld des Appellanten/ wurde/ wenn er unterlag, unter die Appellations - Richter vertheilt. Und wie schwach zeigte man sich nicht/ bey der Anzeige dieses Mißbrauchs! Der große Rath schaffte ihn nur für die künftigs zu- erwählenden Richter ab/ und stellte lediglich den bereits erwählten frey, das Succumbenzgeld noch ferner zu genießen, oder dem Fisco zu überlassen. Die zwey alten Häupter waren die ersten Mitglieder des Appellationsgerichts. 1 7 3 3. Seit mehrern Jahren suchte auch Oesterreich, unter dem Vorwande die Erbvereiv zu erläutern, einen förmlichen Hülfsbund anzubahnen. Der erste Versuch dazu wurde im Jahr i726. dem Abt von St. Via. sien aufgetragen. Durch die Erhöhung der Zölle und andere Neuerungen wider den Inhalt der Erbverei», trachtete man die Nothwendigkeit fühlbar zu machen, solche zu erneuern und zu durchgehen. schrieb uns insbesondere vom 7. September: er plu- tot elrereliä ä vous eri irrijiosei' pur 8es . 8. ) NirrcUes vo» krl».-. Borderösterreichifther moderirter Zoll-Tarif. Ägath gearbeitet Vom Zentner Kreutzer 15 — — roh 5 Agstcin, gelb oder schwarz 15 Anis 5 Mann 5 Atlas und Damast 15 Arsenikum 10 -z.ntinioiiiuin 10 Ackers-Noß oder Stute 5 Belzwerk, (Pelzwerk) fein 15 — — mittelmäßiges, als Otter, Jltiß, Steinmarder, Bä. renhaut, Fuchs, Schoben, Castor, Biber, WolfShaut io — — gemeines, als Lamms-und Gützenfellc, rohe und unverarbeitete 5 Baumwolle und Dochten 5 Baumwollene Waare und Gespunst 10 Baumwollenes Halbgezeng 5 Bettwerk oder Federn so fein sind 10 Bay, Beutteltuch, Barchet, Bonasin 5 Blech von Sturz oder Eisen 5 Bley verarbeitet oder unverarbeitet 3 Baumöhl 5 Bleyweiß oder Bolus 3 Blatteifllin, Bückinge, Häringe, und andere dürre oder gesalzene Fische 3 III. Kap. 1733. L4L Brantwein/ so aus der Schweiz gehet/ der Saum 10 Band/ wollene r, Surfet 10 Burar 10 Buchs bolz 3 Büffelleder 10 Blau oder Schmälten S Berstlauer Röthin 5 Cameloth von Cameelßaar und Seide 15 Corallen 15 Cochenille 15 Cristall gearbeitet 15 — — ungearbeiret 3 Caffee 15 Confeckt von Zucker oder Lebkuchen 10 Citronen/ Capris 3 Cramerey»Waaren / so vermischt / darunter aber weder Gold / Silber noch Seidcnwaareu begriffen seyn sollen io Cameelhaare 10 Camlot von Wolle oder Frankenthaler / anjetzo Hanauer io Carduan 15 Cadiß 10 Canefaß 5 CibelN/ siehe Früchte — Carlen 5 Decken / wollene / Bettdecken, wie die ordinari wollenen Tücher 10 Drath von Eisen 5 äito von Messing 15 äito von Kupfer 10 Dachs-Haut 5 Desenbehänge 40 LH xvm Periode. 1692 —1788. Distillirte Wasser und i^iquore« von allerhand Sorten 10 vroxuöl-ie, allerhand Gattung, Gummi, Mastix, Weih. rauch, Myrrhen, Apothecker Gewürze und Kräuter. Die meisten davon werden bey ihren besondern Buch. staben genannt, die andern aber verstehen sich unter diesem allgemeinen Wort der vroZuerie 15 voi-ures, allerhand Gattung Waaren, Fransen und Ge- spunst von Gold, Silber oder Seide 15 Eisen, roh 3 Verarbeitet, als Sensen, Sicheln, Säge» 5 Eisenfarbe ' 3 Essig vom Centner 3 Endich, siehe Indigo — Asu äs I» reine ä'üonZrie 15 Erdegeschjrr von Frankfurt, Hanan te. 3 Lenrintle oder Scharlach 15 Lventnils oder Stücke von Schildkrott, Helfcnbcin und dergleichen feine 15 Mo, gemeine, von Holz und Papier 5 LekLrpes von Gold, Silber oder Seide 15 Floretseide, verarbeitet in Bänder, Strümpfe, und andern! 10 — rohe oder Galleten 8 Fischangel 10 Flachs und Risten 5 Fischschmalz 5 Federn, gemeine 5 Federkiel 10 Felle von Rindern, Stieren, Kühe», Kälbern, Gitzen , Geißen, Schafen, Böcken, auch Roßhänte ungear- beitet 5 Färbkram III. Kap. 1733 . Färbkraut 3 Flore/ seidene 16 -, wollene 10 Fischbein 10 Flandra, oder niederländische Zeuge, alsMoceade, Lilla- Wsllendamast, Camelot, und andere sonderbare nicht specificirre Waaren to Flinten steine 3 Faden, holländischer, weißer 16 — mittelmäßiger io — gar gemeiner 5 Früchte, als Pruniolen, Oliven, MaNdeln, Meertraube», Rosinlein, Feigen, Weinbeeren, Cibeben, Haselnüsse, u. s w. 6 FerandinoS in Fastcnwaareu, siehe Blateiölin — Gold uttd Silberwaaren 16 Galanteriewaaren, feine, von Gold und Silber 15 — gemeine in Granaten, gearbeitete 15 Gallapfel 10 Grübling, oder Triessen 10 Glaswaare z Glättier z Grapp und Gummi 4 Garn, schlesisch 1 g — roh Z — weiß, wesiphälisch auch baicrisch, schwer L Landgarn z Gewehr oder Rohr L Gasen von Faden und Seide genährt 15 — von Schweizer Fabrigrre io Gallmey io VlI. Band. M m .S^6 XVIII Periode. 1692—1788. Glocken , oder Glockcnspeiß § Grünnspann 10 Gallat, siehe Floretseide — Genftrringe und Steine/ falsche 15 GanSauge - 10 Hengst oder Pferde/ das Stück 15 Haarhüte, fein, als Castor 15 Hüte von allerhand Wolle 10 Honig 10 Handschuhe, lederne 10 Holzwaaren, Pocken, Tavackbüchsen, Schachteln, Löffel und andere BerchtoldSgadrnwaaren 7 Hanf, roher 2 Hartz 4 Hirschen Geweihe Z Horn 3 Helfenbein 10 Haare und Peruken 10 Indigo, oder Endich 15 Jndienne, gemeine, gefärbte und gedruckte 10 Jmber 5 Juwelen, vom Loth 2 Juchten 10 Kupfer 6 Küchenruß 2 Knopper 3 Kupferwasser 2 Kuder 2 Kreide 3 Klary 5 Käse, so außer den Erblanden und der Schweiz gemacht wird 6 Klingen, BajonetS, Säbel 6 III. Kap. 1733 Kugelroth z Kcffclbraun ^ Z Kalberzeug § Kragen für Frauenzimmer, gehört unter Galanterie — Knöpfe von Gold, Silber, Seide io Knöpfe von Camcelhaaren oder halb Seide 10 Kämme von Horn 15 Kupfers! ücke 10 Lcinwath, zart, als niederl. 15 Lcinentuch, gemeines ro — gar schlechtes L Leim - 5 Leinenband oder Linken - - L Leinsamen ' 5 Mousselinc, feine 15 — gemeine io Messing, gearbeitet 15 — »»gearbeitet io Minien io Materialistenwaare, feine, als MuScat, Zibet, grstosscne Perlen, u. s. w. - 15 — gemeine, als Rabarbara io — die übrigen die hierin» nicht speeifieieret, find nach Proportion zu distinguiren — Malerey io Metall, geläutert io — rohes o Mühlinlauf ü MercuriuS 10 Messer, feine, mit Schildlrstt und helfcnbeinernen Heften io -- gemeine L , »ici«; Seidenwaarcn — M m 2 S 48 xvili Periode. 1692-^1788. Nürenberger Waare von Messing / Stahl, Eisen, Spiegeln, ie., welche zusammengepackt,, und nicht wohl distinguirt werden können 10 Nadeln oder Gnfrn 10 Nagel 5 Nudeln 3 Nürnberger Spitzen 10 Nestel von halb Seide io — von Leder 5 Poster, psisr nostsr, U. andere dilorter V0N EorralitN 10 — von Agstein und Perlmutter 10 — von Holz, Glas und Bein 5 10 Oehl von Geschmack zur Arzney 10 von Nüssen, Leewath, Lein und Magfaamen 3 Orseills 3 Perstenne und k-?«» Pcrsienne 15 Pfeffer io Pulver, Schießpulver 5 Pomeranzen Z Porzelain, fein 15 — gemein 6 Podasche 5 Pantoffel von Gold und Silber 1L — gemeine io riumsLs auf Hüt und Federbüsche 15 Plüche von Seide 15 — von Cameelhaaren 10 — von Geißhaaren S Pantoffelbolz Z Quincaillerie oder Eisen und andere Waaren, fein io — gar gemeine 5 Roß zum Reiten, das Stück io iii. Kap. 17 ^ 3 . 6L9 Nobelstem 3 Regenschirm 5 K^ud-ns, oder Bänder von Gold, Silber und Seide 16 — von Florer und halb Seide 10 Roßhaare/ gesotten 6 — glatt/ Roß/ Kühe und Sanhaare 3 Safran 16 Sammet 16 Seide und Seidenwaare/ Lasset 16 Safior 10 Stammet 10 Spahngrün 10 Süßholz lo Salpeter 6 Schwefel 6 Seife ! 6 Steinengeschirr 3 Stahl 6 Sapan und Campecheholz 3 Schmälten § Schertet 6 Schwämme 10 Scheiben/ weiß oder schwarz, fei« 16 — mittelmäßig 10 — gemeine 6 Schleyer / feine / von Seide 16 — gemeine von Leinen io Strussi 10 Serges 10 Spiegel 10 Schlüpfer nach Qualität der Pelzwaaren zu 16 / 10 und 6 Seidene Strümpfe 16 L 50 XVIII. Periode. 1692—1788. Spezereywaaren / ferne/ als Zucker/ Zimmet, NägeleiN/ Mußkatennuß/ Mußcatblust/ Zinnober 10 Schuhe/ Weiberschuhc aus fremden Landen von Gold und Silber 15 — gemeine; die nur mit Seide brodirt 10 Spitzen von Gold und Silber 15 — vergiildct oder von Messing oder Knvfer 10 Garn von groben und gemeinen Gattungen 6 — von Mittclgattung 10 — von niederländischem feinem i 5 Seide / Stepp, und Nähseide 15 Schnupftabak 5 Tücher/ feine/ als englische/ holländische und niedcrlän- dische 15' — Norder und andere/ gemeine englische/ französische/ niederländische und deutsche 10 — Nördlinger/ und andere grobe wollene/ sächsische und deutsche 5 -- halblein / balbbaumwollene 5 Tabak »um Schnupfen und zum Rauchen s Terpentin 6 Trilch/ gemeiner 5 — niederländischer 10 Tripp Sammet/ siehe Plüche — Tapezerey, feine/ aus Frankreich und Niederlanden 15 — ordinari 10 Tabakspfeifen Z 'l'Lbutiöl-es, ftiNL 15 — mittelmäßige 10 — schlechte von Holz oder Horn 5 Triifflen/ siehe Grübling — Tiggal z Thee / sein 15 — gemein io in. Kap. 1723 . KZi Vitriol 2 Unschlitt 3 Uhren und Uhrengehäuse Umbra, eine dunkelbraune Erdfarbe L Wachs und Wachslichter io Weyrauch 10 Wolle ' s Wollene Strümpfe 10 Wetzstein 3 Wollenstreichcn 6 Weinstein 3 Wein/ französ-, als MuScat/ St. Laurent/ Champagner/ Burgunder und dergleichen, der Centner 10 — rheinischer / Neckar/ MoSler/ Tyroler Watten von Seide — von Floretseide Wayd Waagschaalen/ kleine / von Messmg — Kengrl von Eisen Zinn Zunder Zwilch Folgt das Verzeichnis jeniger Sachen / wofür l. Stand Basel die völlige Zollfreyheit zugestanden worden r Vicmalien, als allerhand Gattung Getreide. Feld- Baumund Gartengewächse, dürr oder grün. Alle Gattungen Klau- envieh-— Salz, versteht sich dasjenige, welches in die Eidgenossenschaft/ zu derselben eigenem Gebrauch, nicht aber zu weiterer Verhandlung versend« wird. — Reis, Käse, Anken, (Butter), Fisch, mit Ausnahme der zollbaren Fastenspeisen.-- Wein, Frickkhaler, Marggräfer, Elsäßer, Italienischer und Schweizer. Bier.- Brenn- und Bauholz, Fässer, Reife und Taugen, Latten, Kohlen, Nebstöcke, Schindel», lo 5 L 10 S 5 § S S 52 xvin. Periode. Mi— 1788 . Ziegel rc. und alle Baumaterialien, Steine. — Bücher, Papier, Lumpen, Hardeö, Hausrath oder Mobilien. — Erden- Geschirr, gemeines, aus der Nachbarschaft; — sodann das sämmtliche hier verarbeitete Leder, auch die grobe Kirschncr Waare von Gitz, Geiß. Schaf- und Bocksfcllen. Urkunden Formular. Basel den.733. Durch Fuhrmann x. senden folgende Herren nach Frankfurt rc. . 4 . i Ball von den Herren an Waaren, wobey keine Contrebande, wiegt.... hiesiges Gewicht. Wie- »er Gewicht. ds. n. 2 Kisten Floret Bänder von den Herrn n. n. . . S Centner Herren lv. lv. . . . 3 — ? i>. i Faß Indigo von Herrn r. r. 2 — 4 Stück 10 Centner. (i.. 8.) Kaufhaus daselbst. Route durch das Breisgauische. Desixnstion derjenigen Orte, wodurch die von Basel nach Frankfurt abzugehenden Fuhren zu passieren haben: Freyburg, Emmendingen, Kenzjugen, Hcrbolzheim, Et- tenhcim, Rinkcn, Saspach, Ossenburg, Ackeren, Often- fchwier, Frießeyheim oder Kippcnheim, Bibl, Steinbach, Ops, Rastatt, Dimlingen, Müllbcrg, Graben, Philipps« bürg, bey dem Waghäusel, Hoggenen, Ladenbnrg, Sassen, Heppenheim, Bentzheini, Zwingenbepg, Darmsiadt, Langen und Springlingen. III. Kap. 1733 . 653 Was auf dieser Route in den angegebenen Orten an Weggeld/ Brückengeld und Pferdezoll zu entrichten ist/ be, läuft sich auf fi. 22 . 1'/. kr. Fortsetzung des Jahrs 1733. Die im September streitig ausgefallene Königswahl in Pohlen veranlaßte einen ss schleunigen Ausbruch des Kriegs / zwischen Frankreich und dem Kaiser/ daß schon im Oktober die Franzosen auf einer Seite in das Her- zogthum Mailand einfielen/ und auf der andern Seite die Reichsfefiung Kehl einnahmen. Die Franzosen schlugen eine Brücke über den Rhein bey Hüningen / und wollten auf dem Baslerkheil der Schuster- oder Kälberinsel Zelten aufschlagen. Sie standen zwar davon ab / behaupteten aber wieder / wie vor Zeiten/ -aß dieser Theil ihnen zugehörs- Basel begehrte eidsgenössische Repräsentanten und ^oo Zu- züger. Eine Tagsatzung kam zu Baden den I3ten November zusammen. Oestreich ließ eine rcalerbvereinte Hülfe begehren; sein Legations Secretair nannte den König von Frankreich einen listigen und übermächtigen Feind, und sprach von desselben unchristiichem Verfahren- Zuletzt begehrte er, man möchte die Waldstücke, Constan; und Bregen; besetzen. Man verlangte von hm eine Erklärung, daß der Kaiser die Neutralität der Schweiz respeckiren, und die freye Ausfuhr der Früchte nicht sperren werde. Vom französischen Ambaffador begehrte man die Neutralrtärs Erklärung für die Wald- 5 Z 4 xvm. Periode- 1592—1733. städte und das Frickthal. Er machte aber unsern Gesandten allerley Vorwürfe: Es werden wider den König und dieAmbaffade, im Kleinen und im Großen Rath, auch bey der Bürgerschaft, allerhand unanständige Reden getrieben, zu deren Verhütung man nicht genügsame Sorge nehme; man hätte beym Marschall 6c Lei,- >vick, Gouverneur im Elsaß, kein Bewillkomiriuiigs- Compliment abgelegt, da es beym kaiserlichen Gouverneur zu Freyburg geschehen wäre; man hätte, als dir französischen Kriegsvölker sich dem Rhein näherten, allerhand Anstalten getroffen, Lermen geblasen, und die ganze Schweiz aufgeweckt; endlich schloß er dahin, daß wenn wir unser Betragen nicht ändern sollten, so dürfte uns das wohl widerfahren, womit man uns wegen des Mercischen Durchzugs im I. 1799 drohete. ') Der Ambassavor hatte sich eigentlich stärker ausgedrückt. Er hatte nämlich gesagt, daß die Bombe, welche A." 1709. nach dem mercischen Durchzug , wider uns gefüllt worden war, noch gerüstet sey. Als die von der Tagsatzung zurückgekommenen Gesandten dieses im xm. Rath eröffnet hatten, und ein im gleichen Sinn abgefaßtes Schreiben deS Ambassadorn verlesen worden, so wurde die Fiage aufgeworfen, ob dieß alles in der Relation dem großen Rath mitgetheilt werden sollte, und die xm. erkannten, daß cS bedenklich wäre, vor dem Großen Rath alle Umstände, absonderlich wegen der Bombe anzubringen. 555 m. Kap. 1733. Da nun Lerrvick den 22 . November sich zu HÜ- ningen befand , wurde er sogleich von 5 Rathen und dem Stadtschreiber bewillkommet. Die Repräsentanten, die den 2 und ölen December hieher kamen, waren Thor- mann von Vern, und Balthasar von Luzern. Der Marggraf Carl von Baden Durlach ließ Lurch den Landvogt von Röteln, Baron von Leutrum, den 8. Oktober eröffnen, daß er gerne hieher käme. — Die ihm durch 'Stadt- und Rathschreiber überbrachte Antwort war im Grunde: „ Die Gegenwart Sr. fürstl. Durchlaucht würde uns lieb und angenehm seyn, in der Hoffnung, es werden Hochdieselben alles verhüten, was hier einige Ombrage verursachen möchte." Er kam den 19-Oktober an, und gab nach der Vewillkommung ein Gastmahl. Solches wurde auf der Zunft zu Schmieden erwiedert. Zwölf junge Herren von hier warteten ihm an der Tafel auf, und Räthe holten ihn und sein Gefolge in 5 Kutschen ab. Er machte sich durch zwey Sachen sehr beliebt. Nach Johanni 1735. und folglich nach der Einführung des neuen Raths, stattete er in hoher Person bey den neuen Häuptern, zu Handen des Raths, einen Besuch ab, und wünschte ihnen zur angetretenen Regierung Glück. Vier Geheim-Räthe wurden abgeordnet, um ihm dafür zu danken. Das zweyte so die Bürger sehr freute, waren schöne Gaben, nämlich 7 goldene und 203 silberne Medaillen, 1135 Gulden Werth, die er zum Verschießen im Brachmonat 1735 der Bürgerschaft zustellen ließ. Doch setzte ein Begehren von ihm L5ü XVUl. Periode. 1692 —1788. den Rath in einige Verlegenheit. Der badische geheime Rath Wie land eröffnete den Häuptern am 17. August 1735, im Namen seines Fürsten, daß dieser einen Garten (den Gareen der Wittwe des verstorbenen Doctor Thellüsson)/ unter dem Vorbehalt der Gcnehmhal- tung des Raths gekauft hatte. Die Häupter zogen die Xill. zu Rathe. Der Anstand war dieser. Ein neues Gesetz, nämlich vom 7. July 1721 ., schrieb vor, daß den Fremden künftigs keine Landgüter, weniger Häuser in derStadt, ohne des Großen Raths expresse Erlaubniß zu kaufen erlaubt ftnn sollte. Nun wußten die X!Il. daß nicht nur der französische Ambassador, sondern auch der kaiserliche Minister, kne, über den langen Aufenthalt des Marggrafen zu Basel, Bemerkungen gemacht hatten; und sie besorgten, es möchte im Großen Rath beleidigende Aeusserungen fallen. Daher gericthcn sie auf den sonderbaren Ausweg, dem Rath vorzuschlagen, den Kauf gegen einen Revers aus der Ursache zu bestätigen weil ein Garten weder ein „Die Erkanntniß des Großen Raths könne nicht stricke nach deren Worte zu urtheilen, auf den dießmaligen «L8UM applicirt werden. Sie rede von Häusern und Landgütern, und von Landsfremden. Der Gar- ten sey weder ein Haus in der Stadt, noch ein Land- gut. Und der Marggraf könne nicht für einen Landö- fremden, sondern gleichsam für einen einheimischen Her' ren, angesehen werden. Hiemil dann außer allein Zwei- 557 III. Kap. 1733. Landgut noch ein Haus wäre. — Dieß wurde nun im Rath angenommen. Als aber das folgende Jahr es um den sogenannten Melkerischen Garten in der Lottergasse, nebst Gebäuden, wie auch um die Austau- schung des Hollsteiner Hofes gegen den Ortman' Uischeu zu thun war, so mußte der Ankauf und Tausch den 26 . Febr. 1376. vor den Großen Rath gebracht werden, der übrigens beydes bewilligte. Nun wurde ein Lesonderer Revers ausgestellt. Man ließ auch dem Marg. grasen einen laufenden Brunnen und Abwasser zukom» men. Außer den zum Verschießen verehrte» Medaillen, schenkte ferner der Marggraf dem Rath zwey schöne fel können Ew. Gn. in dieser Oeeasion, eben wie Dero Vorführen, in dergleichen imioeenten petitis gnädige Willfahr ertheilen. Das fürstliche HauS Baden-Dur- lach, sey schon seit so mancher 8seLuiis, mit der Stadt Basel in benachbarter, vertraulichster Bündniß und Ein« nung gestanden, auch die beyderseitigen Landschaften, einer der andern, zur Hülfe und Nahrung die Hand bie, the, in dem Frieden zur Freude, in gefährlichen Zei. ten aber zum Schutz und Schirm diene. Wer weiß nicht, daß Ew. Gnaden Vorvordern schon, eben wie dieselben, jeder Zeit so viele Hochachtung für dieses hochsürstliche HauS getragen, so daß solches keineswegs für LandSsremde, sondern für Befreundete, Vereinig, te, Nächstbenachbarte, ja gar hier sicher und vertrau, lich wohnen, auch weit höher als unsre orves rarior achtend gehalten werden." V Lös XVIII. Periode. Ibs 2 —1788. Pferde, die vermuthlich für die Herren-Kutsche bestimmt waren- Dieser Revers, nach einigen gemeinschaftlich angebrachten Abänderungen, lautete wie folgt: Wir Carl von Gottes Gnaden, Marggraf zu Baden und Hochberg rc. Urkunden hicmit für uns und unsere fürftl. Nachfahren r als auf unser freundliches Ansinnen der Herr Bürgermeister und Räthe der Stadt Basel, unsere Herren BnnLSgcnossen und Gevattern, den in der sogenannten Lot» tergasse zu Basel gelegenen ThellusoNischen Garte», «inseitS neben Herrn GerichtSherrn Martin Srä Helios Garten, anderseits aber neben dem Melkerischen Garten gelegen, zu erkaufen, uns ganz gencigsi bewilliget, daß deswegen wir für uns und unsere fiftstl. Nachfahren und Erben, in Kraft dieß gegen wohlgedachte Herren Bürgermeister und Räthe der Stadt Basel, uns, und dieselbe unsere Nachkommende, heiter und klar reservieret und verbunden haben wollen, daß wenn Wir nicht in der Stadt Basel wohnetcn Und uns darin» aufhielten, Wir Niemand der mistigen, auch sonsten keine fremde Handwerksleute, sondern einig und allein bafclische Bürger in diesen Garten setzen, auch Wir und unsre fürstliche Nachfahren, so oft dieser Garten an einen unserer 8ncce8sorum, -er nicht der evangelischen Religion beygcthan wäre, gelangen wür- de, jeweilen von einer Stadt Basel den CensenS begehren, und da derselbe wieder alicniert und verkauft werden woll- ie, dieß an keinen Fremden, sonder allein an Bürgern der Stadt Basel geschehen solle. Zu Urkund dieß haben wir diesen Revers uns, der uns und unsre fürstliche Nachfahren kräftigst binden solle, einer L59 III. Kap. 173 L; Stadt Basel unter unsrer eigenhändigen Unterschrift und au fgedrucktem fürstlichen Secret'Jnsleget zustellen, und geben den 6. September 17ZL. 6»rl ^1. v. Lacie». ( 8 . !>.) 1 7 3 -i. Die kaiserliche Legation erhielt von der Schweiz die Anwerbung von zwey Regimentern, zur Besetzung der Waldstädte, auf gleichem Fuß wie Anno 1702. Basel willigte schon den 27. Jenner ein. Die Capi- tulation wurde den 27. März auch hier angenommen und der Eid der angeworbenen den 1. April festgesetzt. Basel stellte zwey Compagnien, die eine erhielt Remi- gius Frey, und die andere Carl Wilhelm und Johann Caspar Ochs, die ihre Compagnie einem Capitam- Commandant Hans Caspar Battier übertrugen. In diesem Jahre wurde der Marchese 6s I'ile als K. K. Resident bewillkommt. Die Rcpresentanten von Bern und Luzern waren schon den l^L. Jenner verreiset. Im Februar wurde von Freyburg der Hauptmann von Alt als Nepresen- tant angekündiget. Sardinien hielt es in diesem Krieg mit Frank, reich. Der Hauptmann Lucas Fasch diente in Pie- mont unterm Regiment Roguin. Er begehrte den 6. März die Erlaubniß noch etliche und dreyßig Mann, die ihm fehlen , hier zu werben. Der Rath bewilligte es ihm, doch so, daß er keine Bürger, Hintersäßett Loo xvm. Periode. 1692—1733. noch Unterthanen/ sondern nur Bettler/ Strolchen und anderes herrenloses Gesind nehme« würde. Allein / so eingeschränkt diese Erlaubniß auch war/ so wurde sie doch den 8ten vom Großen Rath aufgehoben. Man stand in keinem Bund mit Sardinien / und der lVkar- ^ui8cle?ri6, der oft hieher kani/ *) klagte sehr Wider die sardinischen Werbungen. Frankreich wollte die Neutralität der Waldstädte nicht versprechen/ man wollte denn, sagte Lonnke, im April/ auch die Sicher- stellung des Sundgaues versprechen. Der lVlarciuis äe ?rie fuhr immer fort das Wort getreues Aufsehen änderst erklären zu wollen / als man es in den I. 1726. und 1728, und vorher schon bey mehrern Anlässen eidsgenössischer Seits gethan hatte. Allein man betrachtete seine Memorialien als bloße einseitige diplomatische Deduktionen. Im May wurden die Sicherheits'Anstalten vermindert. Die Armeen hatten sich sehr entfernt/ und die beyseitigen Botschafter beruhigende Versicherungen gegeben. Von dieser Zeit an war der Krieg nur ein Anlaß für die Gewerbsleute gute Geschäfte zu treiben; und schon den 3ten October des nächstfolgenden Jahres gieng der Kaiser geheime Friedenspreliminarien mit Frankreich ein. Es Er miethete im Novembermonat ein Haus und residierte gewöhnlich hier. Sein Geschlrchtsuamen war lurmetti. III. Kap. 172-4. Hüt wurde dem Rath den i. September angezeigt, daß zu Bern Unterhandlungen eröffnet worden wären, um das Frickthal zu verkaufen Zürich wußte nichts davon. Bern antwortete: «es hätte der Gene« ral Dorat, Namens des Kaisers, sondirt, ob Bern nicht zwey Millionen Gulden auf die vier Waldstadte und das Frickthal darleihen wollte. Daher hätte man ihm zu verstehen gegeben, daß ein solches Anleihen unüberwindliche Schwierigkeiten haken würde. Man mäße nun von Wien aus nähere Berichte abwarten." Man steht leicht ein, daß es zu einer käuflichen Abtretung führen sollte, daß aber die Unterhandlung Verschwiegenheit erforderte, damit gewisse Kantone nicht dawider arbeiten möchten. Allein den üteri September wurde schon im Großen Rath angezogen, daß man trachten sollte, von hiestger Seite an den Unterhandlungen Theil zu nehmen. Und bey diesem unzeitig eröffneten und gleichsam öffentlich geäußerten Wunsch blieb es auch stehen. Frankreich begehrte von uns, zwey neue halbe Compagnien anwerben zu lassen. Die XUI. schrieben an die geheimen Räthe von Bern: „ Wir sehen nicht wohl ein, wie wir, dieammeisten exponirt sind, dieses Begehren abschlagen können; anderseits sty auch bedenklich in Frankreich Völker zu geben, ohne daß man mit dieser Kro-re in Bündntß stehe, noch die Früchte N » VII. Band. L62 XVIII. Periode- i 6 s 2 — 1738 . davon genieße, vielmehr allerley Beschwerden leide. " Doch bewilligte der Große Rath die Anwerbung gedachter halben Compagnien. Der Major Hans Jakob Jselin und der Fähndrtch Daniel Ryhiner erhielten solche, jeder mit dem Titel und Rang eines Haupt- manne- Auf einen Rathschlag der XIII. vom Seen Fe- bruar belohnte der Große Rath den Stadtschreiber Christ mit der Stelle eines Stadtconsulenten, die etwas eintragt. Der Rathschlag erhielt folgende Beweggründe: »Seine beym letzthin verlesenen Abschied gezeigte Arbeit, und andere schon rühmlichst an Tag gelegte IHores... bey verschiedenen Jahren habe er in den Geschäften, womit der Stand mächtig überhäuft worden, nicht minder in den Geschäften des De- putaten-Amts und des Spitals seine» »»ermüdeten Fleiß, auch die mit vortrefflichen Studien bekleidete und DexteritLt werkthätig beschenket. Eben auch in verschiedenen eausir; ciiminslidug Habe er dem Rath seine sehr wohl elaborierte LonLiIiajuriäiLL, nach deren Inhalt verschiedene Uebelthäter vom Leben zum Tode hingerichtet worden, gesiegt " Doch hätten die XM. oder ihr Schreiber, der Rathschreiber Gernler dem letzten Zug eine andere Wendung wohl geben können. Wurde kein Unschuldiger durch diese Wohl elaborierte Consilia juriäicL gerettet? 663 II!. Kap. 1736 . 1 7 3 5. Seit ungefähr zwanzig Jahren hatte der Große Rath nach und nach die Verfassung um ein merkliches veran. dert. Obschon die Verkomm» iß jährlich abgelesen wurde, so hatte er dennoch, durch eine Folge von Erkenntnissen, die als Scaatsoerfassmigsgesetze galten, seine Befugnisse so vermehrt , daß eine Menge geringfügiger Sachen bey ihm behandelt wurden. So lauge der Bürgermeister Emarmel So ein am Leben war, blieb nicht nur die Verkomm« iß in Kraft, sondern der jKleme Rath schien vielmehr sie bisweilen zu Vortheilhast für sich.ausgelegt zu haben, und vielleicht nähr. te mancher die Hoffnung, sie allmahlig als eine Frucht der Rebellion von löst. in Abgang kommen zu lasse«. Allein von dem Jahr 1717 an, in welchem am ölen December So ein mit Tode abgienq, herrschte ein anderer Geist: Geist der Nachgiebigkeit im Kleinen Rath, Geist der eigenen Gewalt im Großen. Schon folgte die Einführung des Looses gleich nach seinem Tode. In diesem Jahre 1735. trieb es der Große Rath aufs höchste. Er gab dem Rath Censoren und Anzei« ger- Die Häupter (Ehrenthalben und pro lorma. ') Daß es nur pro torina war, bewies die Folge. Kein Haupt beschwor dieses; jeder Vorsteher der Kauzlev aber N n 2 664 xvm. Periode. 1692—1733. und die Vorsteher der Kanzley (das ist/ der Stadtschreiber und der Rathschretber) bekamen den 7 ten März , die in folgender Erkanntniß enthaltene Ob- liegenheit: „Sollen von keinem Collegium mehr Großen Raths Erkanntnisse umgestoßen / und Falls solches geschehen wollte, es in LeLone von MGH. den Herren Häuptern, und meinem Herrn Stadt- und Rath. schreibet geahndet; auch solche Umstoßung, da eine geschehen sollte, für null und nichtig gehalten, diejenigen Herren die dazu geholfen aufgezeichnet und Meinen Gn. Herren und Obern vorgelegt werden." In Folge dieses Eides geschahen nur zwey Male Anzeigen dieser Art im Großen Rath. Das erste Mal im Jahr 1761. vom Rathschreiber Jselin, und das zweyte Mal im I. 1784 vom Rathschreiber Ochs- Bemerkenswerth ist es, wie man in der Folge die Gültigkeit des gedachten Eides zu schwächen trachtete: „Der Ausdruck Umstoßen sey unbestimmt; ein Gesetz wider welches, nach Maasgabe der Unistände ei- mußte sogleich nach seiner Erwählvng in gesessenem Gros. sen Ralh, einen förmlichen Eid darüber ablegen. Dieß geschah im Jahr 1744. den 16. November vom Rath. schreiben Passavanr, im I. 1756. den 22. Jcnner vom Rathschretber Jselin, im Jahr 1782. den I9ten August vom Nachschreibet- OchS, im Jahr 178Z. vom Etadtschretbcr Andreas Merian, und im Jahr 1790. den 22 . July vom Nachschreibet Fäsch. III. Kap. 1736. sss nige Male gesprochen wurde, könne deßwegen nicht für umgestoßen gehalten werden; daS Gesetz erstrecke sich nicht auf nützliche'Ausnahmen, und auf die ca8us gratiabiles; die Criminal- und andere Justitzfalle sey» en, durch die obere Judicatur des Raths, eo ip8o von der Censur ausgenommen; endlich fehle dem Gesetz der wichtigste Theil, die saneüo xoenglis." Von diesem Jahre mögen noch folgende drey Gesetze angeführt werden. Das erste vom toten Jenner betrtft den Zinsfuß: „Die Unterthanen und Hinterfüßen zu Stadt und Land sollen kein Geld unter fünf vom Hundert bey Strafe der Consiscation aufnehmen " In einem Gutachten des vorigen Monats, wurde über die Frage, warum die Landlsute von den Verwaltungen des Deputaten-Amts wenig entlehnten, folgende Auskunft gegeben: weil der Landmann mehr Rath und Hülfe zu erwarten hat, wenn er einem ansehnlichen Schuldherrn schuldig ist, als von einem Gottshause- Am 2ten Februar wurde erkannt: »Den LoUs- §Ü8 xmbliei8 wird niedergelegt, einige liegende Güter auf der Landschaft zu erkaufen. ') Hiesige Bürger ') In Folge dessen wurde der Kauf eines Alphofes für die Universität aufgehoben. Es war die Erneuerung eines alten und höchst nützlichen Gesetzes. Sonst hätten die Col. legien und Familien-Fideieommisse nach und nach die besten Gürer dcS KantonS verschlungen. DaS ist nicht 566 xvm. Periode. 1092—1738. mögen ferner Güter auf der Landschaft von hiesigen bürgern kaufen, ohne daß die Landleute sich einiges Augrechtes dazu anmaßen können.'- Hiesige Bürger mögen ferner von den Landleutcn Güter an sich kaufen, aber mit dem bisherigen Vorbehalt des Zugrcchtes für die Gemeindsgenossen. Unter de-n gleichen Datum erschien das dritte Gesetz 1 ,, Ist den auf der Landschaft wohnenden geist- und weltlichen Beamten nicht erlaubt, während ihrer Be. amtniiq einige unter denselben liegende oder dazu gehörige Güter zu verkaufen. Doch mögen EoIIeZio pn'v- lieL, geist- und weltliche Beamte auf der Landschaft, auf solche Güter, so ihnen Pfandsweise verschrieben sind, und an eine öffentliche Gant geschlagen worden, so weit ihre Forderuug geht bieten, allein mit Vorbehalt des gewöhnlichen Zugrechts, Falls der Zügcr den Creditoren vollkommen bezahle und schadlos halte." 1 7 3 6 . Ueber die zweyte Instanz an welche von den Urtheilen des Fünfer-Gerichts, der Gescheide, des Waiftn- gerichts und des Ehegerichts recourrirt werden könne, verfügte der Große Rath unterm I2ten Jenner folgen- alles. Da mau Fremde zu Sennen oder Lehenleutcn anstellen kann, so hätte unsre Landschaft statt LandSkin» der, nur Fremde, und start Eigenthümer nur Dienstes-- len gezählt. III. Kap. 4736 . Z67 des: der Kleine Rath bleibt diese zweyte Instanz. I,i Ansehung der Fatalien, des ^uramenti ealumniLT und der Bezahlung der Kosten wird das beobachtet, ft wegen der Revision von Stadtgerichtsurtheilen geordnet ist. Doch, was die Eherichter wegen Bestrafung der vor dieselben gehörigen, und deutlich überwiesenen Lastern geurtheilt , davon soll nicht weiter gezogen werden und die Revision kann einer nur begehren, wenn es um Eheansprachen, Ehescheidungen oder andere Streitigkeiten, an welchen viel gelegen oder da der Casus zweifelhaft und undeutlich ist. In Fünfer-Sachen ist das Daunamt Revisor, d- ist es untersucht das Geschäft, hört die Partheyen an, und gibt dem Rath zum Entscheid sein Gutachten ein. Betrcffen- das 8uLLuindsn2 - Geld , so ist solches in Fünfer und Gefche.ds Urtheilen nur von zehen Gulden. Das Ende dieses Jahrs ist durch einen Lachsfangstreit mit französischen Unterthanen voller Besorgnisse für die Basier gewesen. An dem Ausflüsse der Wiese in den Rhein bey Kleinhüningen, besaß Basel den ausschließlichen Lachsfang. Schon mehreremale versuchten die Neudörfer, oder ehemaligen Großhüninger Fischer, einen Antheil daran zu bekommen. Das vorige Jahr hatten sie sogar mit Gewalt einen ganzen Tag gefischt, fünfzig Neudörfer zur Bedeckung genommen, sich unsers Ufers bemächtiget, das Garn den nnsrigen weggenommen, 568 xvm. Periode. 1692—1788. Reiser und Wenden abgehauen und Feuer angezündet. Mein auf eingelangte Vorstellungen des Raths, der die Frevler hieher eitirte, legte damals' der französische Com- Mandant von Hüningen, der ^lLr^uis clUerouvills, den königlichen Unterthanen das weitere Fischen nieder. Es geschah aber nur für das Jahr, und ohne Abbruch der habenden Ansprachen derselben; deswegen er auch dre Stellung der Frevler abschlug. Ein Commissair, Namens kcy-en , der uns sehr ungünstig war, erhielt den Auftrag diese Sache zu untersuchen. Die französischen Unterthanen führten einen Vergleich an, der im Jahr 1 - 159 . zwischen den Groß- und Kletnhüninger Fischern wäre getroffen worden. Dagegen behauptete der Rath das Eigenthum der Lachsweide als ein Regal , welches er im Jahr 16^0. mit dem Ankauf von Kleirihüningen von dem Marggrafen von Baden erworben hätte. Die Rechtsfrage blieb unentschieden. Der Rath schickte zwar den löten Februar eine Deduetion über unsre Rechte dem Commandanten und dem Intendanten- Allein die Anerkennung derselben folgte nicht darauf und der Cornmiffair ließ hingegen kurz vor der gewöhnllche» Zeit des Fischfangs bis Auskunft der Sache, die gemeinschaftliche Ausübung des Fischrechts vorschlagen. Der Rath wollte aber dieses nicht eingehen und protestirte wider alles, was zu unserm Schaden vorgenommen werden könnte. Die Jahreszeit, wo der Lachs gefangen wird, erstreckt sich vom Allerheiligen Tage bis St. Andreastag, m. Kap. 1736 . 569 beyde des alten Styls. Der erste Fischtag fällt also auf den i t. November. Nun wiederholten dieses Jahr eigenmächtiger Weise die Neudörfer den Auftritt des vorigen Jahres- Allein dieses Mal gewann der Auftritt eine ernsthaftere Wendung. Ob die königlichen Beamten aufrichtig glaubten, daß die Neudörfer ein gegründetes Recht ansprachen, oder ob fie geheime Geschenke erwartet hatten, oder ob ste uns aus Bosheit, Widerwillen, Plackereysucht, nur quälen und beunruhigen wollten, lasse ich dahin gestellt seyn. Die Neudörfer kamen den Uten in ihren Nachen hinüber, 2^t an der Zahl, und warfen ihr Garn hinaus. Den 12. kamen ste wieder. Allein, nun widersetzten steh die über den Frevel erbitterten Bas!er-Fi- scher. Es erfolgten Scheltworts und Schlaghändel. Die Trommel zu Kleinhüningen wurde gerührt, ein Theil, oder alle aus dem Dorfe versammelten steh am Ufer des Rheins und vertrieben die Neudörfer- Sehe verschieden wurden die nähern Umstände dieses Zusammenlauft erzählt. Die wichtigsten derselbe» betrafen aber die Frage: ob der geschehene Widerstand, oder die Abtreibung der Neudörfer, auf Befehl oder ohne Vorwis- sen der Obrigkeit oder ihres Landvogts geschehen war. Drey sonst ehrliche Männer behaupteten Anfangs daß der Landvogt einem der dortigen Wirthe befohlen hätte, Lärmen zu schlagen. Einer derselben wollte aber nach- gehcnds nicht eidlich abgehört werden, und die übrigen, 570 xvm. Periode 16S2—1788. wo ich nicht irre/ beharrten nicht auf ihren Aussagen. Dem siy aber wie ihm wolle/ die französischen Beamten berichtete« nach Straß barg und nach Paris/ daß es eine vorbcdächlliche Mordthat / nn Li8kL88innt pre- ureöilL, von Seiten des Raths oder seines OberamteN/ gewesen wäre. Der Rath ließ aller Orten betheuern, ,, daß weder er noch der Landvogt den geringsten Antheil daran gehabt hatte; der Rath hätte vorher (wie es denn wirklich auch also war) den Klcinhäningern befohlen/ Falls die Neudörfer den vorjährigen Versuch wiederholen sollten/ sie gütlich abzumahnen/ sich aber aller Gewaltthätigkeiten zu enthalten/ und ehender den Platz zu verlassen. Endlich hätte der Landvogt von "den entstandenen Händeln nichts gewußt, und wäre auf den ersten gehörten Trommelschlag sogleich herbey geeilet/ um die Leute aus einander zu brurqen." Allein/ wenn auch der Widerstand auf obrigkeitlichen Befehl statt gehabt hätte / mit was Fug Rechtens würde mau es der Regierung vorgeworfen haben können / daß ste fremde Räuber von ihrem Gebiet abtreiben ließ/ da sie vielmehr befugt gewesen wäre / sie alle anhalten und strafen zu lassen. Der Fremde raube ein Recht oder eine Sache/ Fische und Garn, oder Geld und Geldeswerth/ es ist gewiß allcins. Und wenn die Räuber sich in starker Anzahl betreten lassen / so muß wohl die Trommel gerührt/ oder ein anderes Lermzeichen gebraucht werde»/ damit schleunige und hinlängliche Hülse an die Hand gebracht werde. Dessen ungeachtet ertheilte der Rath m. Kap? 1726 . 571 dennoch den Befehl Erkundigungen einzuziehen, und mehrere der unsrigen beyzufängen, die sich am thätigsten bey dem Auflauf gezeigt hatten. Was geschah aber auf die Veranstaltung der königlichen Behörden? Sobald die Nachricht von dem Vorfall nach Straßburg überbracht worden, ergieng der Befehl von Seilen des Marschalls äuLow-Z und des Intendanten äs Li-ouel'u- alle Gemeinschaft mit Basel aufzuheben. Drey Basier, die sich im E!,aK befanden, wurden sogar gesanglich angehalten, und nach Straßburg in die Citadelle geführt. Und bald darauf konnte in Paris kein Basler mehr, der nach Hause reisen wollte, einen Paß erhalten der nicht wiederholt vernehmen mußte, daß die Basler dem König den Krieg erklärt hätten. Ein einziger (der nachherige Rathsherr Dcucher) gelangte dazu, aber durch die Verwendung eines geschickten Tonkunst, lers, der einer Tochter eines Ministers Unterricht gab. Alle Vorstellungen halfen nichts. Zwey Deputirte wurden vergeblich nach Straßburg abgeordnet. Der französische Legations Secretair M-rrmunc brharrte darauf, daß der Landvogt, wo nicht der Rath selbst, fehlbar wäre. Der Ambassador, der sich seit einiger Zeit zu Paris befand, und an welchen der Landvogt sich schriftlich wendete, schien nicht günstig zu seyn. Und der erste Scaatsminister, der Cardinal äs Heur/, schrieb uns unter anderm den täten Dezember'): »Hat ') Aus dem Schreiben sictzt man übrigens auch, was er §72 xvm. Periode. 1692—1733. mein Herr der König allen Handel mit eurer Stadt gesperrt, ja auch von euren Bürgern in Verhaft genommen, wie hätte er wohl weniger thun können, um euch sein gerechtes Empfinden,, über diesen vorbedacht- lich angerichteten und mit bewehrter Hand vollzogenen Schimpf zu bezeugen." In der ganzen Provinz Elsaß «nd bey den Ministern zu Versailles war nur eine Stimme: .,Die Basier hätten dem König Trotz bitten wollen." (braver) Der Rath hatte indessen auch seine Zuflucht zu den übrigen Kantonen genommen, aber zu seiner größten Verwunderung mußte er wahrnehmen, daßmehrere mit höchster Gleichgültigkeit seine Ungelegenheit ansahen, und er besorgte daher, sie möchten wohl unter der Hand alles vereiteln, was andere Gutes zu wirken trachteten. So tief faßte er ein solches Betragen zu Herzen, daß seine Gesandten auf einer Tagsatzung im I. 1738 . den Befehl erhielten folgende Stellen aus ihren Jnstructionen mitzutheilen: »Nun haben wir zwar an einer Löbl. Eidsgenoffenschaft unsre so schwere Angelegenheit gelangen lassen, wir haben damals nicht so für falsche Berichte bekomme» hatte." Der König meldete er, glaube auch, er habe seiner SeitS in Rücksicht der Lachsrveide Ursache genug, das Gegentheil unserer Behauptung zu vertheidigen, und dicßfallS wäre niemals etwas eigentlich ausgemacht worden. Ferner meldete er, man wäre übercin gekommen, daß der Lachsfang wcch, felsweise geschehen sollte, und dieses wäre auch zerren, sich bis dahin gehalten worden, III. Kap. 1736. L73 viel Gehör gefunden, als der Zustand unsrer Sache es erfordert hätte; daher haben wir so viel möglich getrachtet , uns zu helfen / und alle Mittel dazu zu ergreifen; wir sind endlich so glücklich gewesen/ daß das Geschäft nach dem Rechten zu unsrer Gunst zu Ende gekommen ist. Wir verhoffen denn aber / daß wenn je in das Künftige unser/ oder ein anderes Löbl. Ort eine solche schwere Bedrängntß treffen sollte/ man demselben tröstlicher begegnen/ und unter die Arme greifen werde." Alle Orte zeigten sich aber nicht so gleichgültig. Es langten nach einigen gemachten Anstünden den 6tcn und I7ten December / Representaten von Glarus und Schaffhausen hier an/ Friedelin Blumer und Balthasar Pfister. Sie erkundigten sich über die Beschaffenheit des Geschäfts/ und erkannten/ -aß unsre Rechte/ in Rücksicht der Erwerbung sowohl/ als des Beßtzes gegründet wären. Den 22ten schrieb der Rath an den König und an den Minister. Den 2^ten meldete der Legations-Seeretair Nariauns von Solothurn: „I'cck cmäre 6u Hol 6s vous 6slNLn6er 6s rssttsk 1a LÄtlkckLetion <^us vous lui clever, st 6s vous 6e- clarer sn msrns tsmps c^ue moäeration 6s ss Musste ia rsstreint a. es «gue l'-^utsur 6s i'insults Idits, soit xunl, et c^us les per»onns8 c>ui ont ets arrätesg, restent eri prison, gusigu' s cs c^ue LL 7cl^s8te trouvs bon, ^u'sllss soient wi8ss en Uberts." Den 27. verfügte sich der Ritter SchauS L7>L xvm Periode. 1692—l 788 . hieher. ') Er war der Sohn eines hiesigen Notarius, der sich aber in England ausgezeichnet hatte, und inr diplomatischen Fach angestellt war. Er rieth dem Land- vogt Frey sich nach Paris zu begeben. Diejcr willigte ein, und trat den 29ten Dezember vor den Großen Rath mit der Erklärung und Bitte: »Er habe sich entschlossen, sich ganz freywrllig für das gemeine Beste darzugeben. Er bethe, man möchte ihm erlauben, sich zu den Füßen des Cardinals fto bdeury- zu werfen, sich entweder bey Jhro Iftniner,? mit der bloßen Wahrheit zu vertheidige», oder wenn es demfttbe so gefällig, in ehrerbietigstem Stillschweigen und Gehorsam Schaub war Secmair des außerordentlichen Ge- sandten der Krone England in der protestantischen Schweiz, Abraham StadianS, und hernach ebenfalls Secretair des englischen AmbassadorS zu Wien, Lord Co lhanS, zuletzt aber großbrittanischcr Geschäftsträger daselbst gewesen. Im I. 1720. hatte Georg ihn zum Ritter geschlagen. In der Folge wurde er als Bevollmächtigter deS englischen Hofes, mit den wichtigsten Aufträgen nach Spanien , Frankreich und Pole» gesandt, und erwarb sich aller Orten durch seine Thätigkeit, seinen Scharfsinn und seine anmuthsvolle Beredsamkeit die größte Achtung. Im I. i74o. hcyrathcte er die Wittwe des Generals von St. Saphorin, und erzeugte mit ihr zwey Töchter. Er starb im Jahr 4758. in einem Alter von 68 Jahren. Siehe auch Herzog, 138. cis cruclilis bssüisusibus axuU extero?» Norentidus. 675 m. Kap- 1736 . zu erwarten, was ein so gerechter und großmüthiger MiniAer über ihn erkenn n werde. Jedoch alles mit klarem Vorbehalt / daß dieses sein eigenwilliges Unternehmen weder der hiesigen hohen Souveramitaet, noch den Resolutionen, welche eine ganze Löbl. Eidsgenossen- schaft ergreifen möchte, den geringste« ?raejuc1itL verursachen solle." Der Große Rath ertheilte einhel- l i g seine Einwilligung dazu. Schaub berichtete solches dem Cardinal mit folgenden Worten: „ d'avoue , ?-1o!>seixricui', 1 y 8eroit «atiLksit . . . . si , vutro la üe- tention des prisonniers, ls Laillit krs^ s'oifroit voioiitai. rement L teils puuition c^u'il xlalroit je Votre Illuiuenes de lui dieter. L'est es <;ue ze lui si eonseill^ eu ginl. II ^ s dekers seiis balaueer, st äs« liier rruitin il -> dsmandy tres in8tairuuent au xcandOoubei! !s xermisaion d'allsr ««Letter sux pisdsds Votre Lmincuce 8oit pour lui faire uu rsoitnatfds la verite, üi eile i'svoit ^our b§r eat>!e , soit xour atteudrs ei: sul>!r dans Is plus re8pectueux silsuee et la i>I»8 psrfaitsresi^- nstiori, ce <^ue votre ülruiuence voudra ordouncr de lui. 6etts I>ermis5iou lui aeteaecorde'e uusuimsmeut. ^taia il lui re8ts eucore s vliteuir cells de Votre ülminenoe d'aller 8s reiuettrs eutre 8er irisin8. d^e IsZuppiis tres - liurudleiueut de von- toir nie faire savoir sa volonte lk ds88us , par lXI^lord VV sl- de§rsve. I.e8 ordres de votre üliviueues 8ero»t i>one- luellenient obeis , et Vloubieur I? r e ^ oouuueucera L / rnsr^uer, 8vn entiere souu,i88oii xar s'ab8teuir des reinliless du Louseil. de tue Nstte, ^tou ssixneur, u' s prondrs Is psiue ds vsnir slrsL moi, L ^s sersi kort siss d'svoir I'Iionueur ds vous voir." Die Freude über diese Antwort und den überschickten Paß war so groß, daß man schon am löten Jenner dem Hl. Kap. 1736. §77 Sksvalier Schaub eine außerordentliche Stelle im Klei» nen und geheimen Rath dcrgestallen übertrug, daß wenn er fremder Herren Dienste verlassen und sich hier als ein anderer Bürger setzen würde, er diese Stellen ohne wciiers beziehen könne. Auch wurde ihm oder einer Person aus d r Verwandtschaft, die er nennen würde, auf Lebenslang das Lehen Ramstein ohne Eichgeld verliehen. Er nannte dazu seinen Schwager I. Heinrich W ttstein. ') Den I8ten schrieb der Rath an den König und an die Königinn von England, um die geleisteten Dienste Schaubs anzurühmen, zu verdanken und seine Reise nach Paris zu entschuldigen. Den I7ten war die Tagsatzung in Baden zusammen gekommen- Schwyz, Ury, Unterwalden, Zug, Appen. zell katholische und Viel erschienen nicht. Schwyz schützte die harte Witterung vor. Ein Empfehlungsschreiben an den König für den Landvogt Frey wurde aufgesetzt, und aä relerenäum genommen. Frey und Schaub verreiseten dann nach Paris. Es wurden viele Thränen vergossen, und ein Schulmeister nannte sogar den Landvogt Frey einen zweyten Re- gulus. Frey wurde vom Cardinal freundschaftlich em- ') Man ließ eS aber in der Folge dabey nicht bewenden, Wem, je Schaab die erwähnten NathSstellen beziehen sollte, so wurde festgesetzt, daß er vor allen Räthen, gleich nach den Häuptern, Sitz und Rang haben würde, VII. Band. Ov L78 xvm. Periode. 1692—1788. pfangen. Er kam im Hornung zurück und überbrachte zwey Schreiben vom 9ten, das eine vom Cardinal und das andere von S cd au b, auf welches der Cardinal sich bezog. In jenem stand unter anderm: . . . Lt qus vous SVSL permis su sieun ?rs^, votis sonseiller et tisillif, äs veuir ss Zettsr eutre les msius äu ktui xsr- inon entrsmise, st äs ns rnettre susuue tiorne ä ss soumission. 8s IVIs^este tou^ours portö L Is äouosur et L 1s clenssnos sprss svoir resu psr inou ss. nsl les sssursnsss les plus kormclles äs ss souruission L tout ss yu'slls vouäroit lui prsscrirs, s Kien voulu, psr un eKet äs ss xsnerosite uaturelle, oudlier tout ss ^ui s'est pssse, et vous 1s renvo^er äsus votre ville Sans sxi- §er äs lui uns plus sinple sstis5sstion. Die Folgen waren, daß man die zu Straß, bürg gefangen sitzenden Basier auf freyen Fuß stellte, und Handel und Wandel wieder ihren freyen Gang bekamen. Beyderseits wurden auch Commissarien ernannt, um das Fischrecht zu untersuchen, und die Gränzen auf der Käl. ber- oder Schuster-Jnsel zu bezeichnen. Dieses geschah im Heumonat als Schaub wieder kam, und es wurde festgesetzt, daß die Neudörfer sich der Lachsweide auf unserm Theil des Rheins enthalten würden, gleichwie aber hingegen die Basier auf dem französischen Theil : cjue 1e milieu 6u Kinn seroit clesorma^ la dorne im- muadle eutre les pecders äe Leearcl des rleux HuninAues, et c^ue sauk le mois cle Xovemdre 1a xscke clu R.din clemeureroit tout le rests, äe I'en- nr. Kap. 1737. L7S nee iibrs, somme eile I'a sts ^usuu'ü present. — Uebrigcns hatte sich der Cardinal in seinem Schreiben vorn 9- Hornung des Titels kuissantZ bedient, er sagte nicht lNLZrüü^ues seiZneurs, sondern Uis^ni6cir>68 st pulssants seiZneurs. Schaub bekam den Auftrag, uns darauf aufmerksam zu machen: . . . I7intentwn äs 80n eroinenee S8t c>os l'Lär688s äs 8L lettrs 8S0VL äorenLVLNt äs moäele st äs isZis a tou8 lsa mi- N!8trs8 st oKsiers äs Kranes «ncors rms sottlss, st vous voilö. eks5." Lv 2 §80 XVIII. Periode. 1692—1785. 1 7 3 8. Nikolaus Stupanus, Doktor oder Licenciat, streuete Exemplare von enem gedruckten Llbell aus, und da Awn Verdacht über ihn schöpfte/ mußte er sich aus dem Staube machen. Die benachbarte» Behörden wurden um seine Anbaitung ersucht, und zu Großhünntngen li ß ihn der domqe Commandant wirklich einziehen. Allein der Marschall 6e LorirZ, Gouverneur der Provinz Elsaß, schlug die Auslieferung ab. Der Kleine Rath brachte den 8. December das Geschäft vor den Großen Rath, in einer außerordentlichen Zusammenberufung. Der Große Rath erklärte das Libcll als famos, aufrührisch und Höchst verwerft ch, und überließ das Ganze den Derfü- Zungen -es Raths- Dreymal wurde Stupanus gestählt ') , und seine Schrift zuletzt auf dem heißen Steine durch den Scharfrichter öffentlich verbrannt. Erst im J 1755. den 15. Jenner wurde er begnadiget, und kam wieder zurück. Das Standeshaupt, so er vorzüglich im Auge gehabt hatte, lebte nicht mehr- Das Liberi, so alles damals in Bewegung setzte, bestand aus 37 Quartseiten, unter dem Titel: „Treue und wohl, meinende Erinnerung etlicher patriotischer Gemüther an eine hochanfthnliche Ehren Bürgerschaft der Stadt Basel ! In dieser Schrift übergehet er nichts- Nachdem er DaS ist, dreymal am Skublgericht, imHofedeS Rach- haaseS, zur persönlichen Stellung berufen. L81 M. Kay. 1738. die bittersten Vorwürfe über die Justitzplleqe, die Aemterbe« stellungen, die Bestechungen, die Verwaltungsart, den Hochmuth, die Rachgierde der Räthe zusammen ge ragen ruft er aus: „ Hernach kommen sie noch angestochen mit scharfenOrdnungen daß man Mantel, so Sommers als Win« terszeit in der Kirche tragen müsse, samt andern vielen gleich unvernünftigen Satzungen mehr, ohne Zweifel, um zu erfahren/ wie tief die armen Schafe sich doch werden in das Bockshorn h mein zwinge i lassen," Hier noch einige Stellen: »Eine unstreitige Probe der Freyheit ist, wenn man alles lese» und schreiben darf; finden fich bisweilen Verläumdungen, so hebt der Mißbrauch den Gebrauch nicht auf; und find diejenigen verbunden dafür zu stehen, welche fie böswillig ausstreuen, nehmlich vor einem gehörigen Tribunal, mit Nichten aber dadieAngeklagten stch selber zuRichtern auswerfen. — Das Lesen oder Druckender Schriften freyen Leuten untersagen, ist ein Mißbrauch der Gewalt.—Andrer Rache Vota werden ungescheut, ja offenbar (unter dem nichtigen Vorwande des neuen Jahres, Geschenke und s. w ) mit Wein, Zucker, Geld, Darlehen ohne Zins, Versprechungen,, Beschützunq, Hoffmnq, samt unzähligen andern Kunstgriffen, von gewissenlosen KleinRathen erkauft. — Solches giebt die erste Ursache des ganz unerträglichen Hochmuths der gemeinen KleinRäthe ab , von welchen diese merkwürdige Redensart gegen Bürger/ denen sie abgeneigt sind, oft mit hönischem Gelächter ge. hört wird: Er soll nur einen Prozeß haben." 582 XVIII Periode. 1692—1788. Ludwig von Vochat, ein Lausanner, gab in diesem Jahr zu Lausanne und zu Genf, über den fremden Kriegsdienst folgendes Werk heraus : » OnvrnAe pour et eontre les 8erviee8 milltsires etranAer8, eon8i- äere8 an eote c!u ckroit et 6e la rnorale." Der Landammann vdn Schwyz bath schriftlich unsern regierenden Bürgermeister, den Verkauf davon zu untersagen. Dieser entsprach dem Begehren nur in so weit, Laß kein Buchhändler es feil both. 1 7 3 9. An der Erneuerung des französischen Bundes wurde dieses Jahr minder gearbeitet, vonas war in dieser Absicht zurückberufen, und der cke Eourteills zum Ambassadoren nach der Schweiz gesandt worden. Auch hatte der Chevalier Schau b vom Cardinal kleuri den Anftrag, die Gemüther in den Kantonen dahin zu lenken. In einem Brief an seinen Freund den Meister und Landvogt Frey, bezeugte er aber wenig Hoffnung dazu: trouve en 8w88e, meldete er den 27. Februar , tant 6'aneiens prejnFes en mon efternin; taut ct'konnete8 ^en8 a ckemi ee1s.ire8 et roicles, czui 8'Le8arnent 83N8 8svoir pourquoi; tsnt 6e Zens 1c>id!e8 et t>mi6e8 ^ui n'osent 8'eio'iAner lieg no- tion s>tts>n!a>r68; tant ck'e8prit8 sactieux czni pren- nent in6i8tInet6Ment le eontre f>!ecl 6e Ienr8 rivoux en creclit; tant cke sripon8 c^n) elrerelient a se ^>re- valoir cle tont eeig, pour parvenir ft 8e ftnre Lefte- ter ätz reciies.— I-es ^rancks obzets ftsnt on cle- m. Kap. 4739. S83 vroit s'oeeuvsr sont: 1.) ä'exeiter, e. s. cl. cis n'a- voir pL8 uns exlstsncü üussl preLLire XVHl Periode. 1692 —1788. dergefttzten Commission waren der Oberstzunftmeister Fäsch, sechs andere Klein Räthe, der Stadtschreiber und sechs Groß-Räthe. Die dießortigen Actenstücke füllen einem Folio Band aus. ' ) Es war am I3ten Juny daß das Scnarium, aber nur im Allgemeinen für eini- ge Bestellungen, Dienste und Aemter erkannt wurde- Bey welchen Bestellungen aber, und wie es statt haben sollte, mußte die Commission naher untersuchen. Fol- gendes war das Resultat von ihren Arbeiten und den Beschlüssen des Großen Raths. Das lernm-ium be» hielt der Gesetzgeber für die Bestellungen der Professoren, Pfarrer, Schullehrer und Kanzley-Officianteu , nicht aber der Kanzley-Vorsteher bey. Für alle übrigen Aem- ter, doch mit Ausnahme der Stelle eines Bürgermeisters , zu welcher der Oberstzunftmeister von Rechtswegen gelangte, und mit Ausnahme fast aller Militär-Stellen führte der Große Rath das Terrarium ein. Im Grossen Rath ist die Hälfte der Wählenden, vermittelst weißer und schwarzer Kugeln, die sie unmittelbar vor jeder Bestellung aus einem Sack ziehen, von der Wahl ausgeschlossen, und die andere Hälfte theilt sich vermittelst der numerirten Kugeln in sechs Abtheilungen, de. ') Die Sitzungen des Großen Raths, die ein niedreres darüber angeben, sind folgende: 7te und löte April, 30re May, i3re und 20Ae Juny. i8Julv, isie Antust, 6, 19, 22 und 26ste September, 10, 17, und 24ste Oeto, der. 591 iv. Kap. ren jede nach einander durch die relative Mehrheit und mit geheimer Ablegung geschriebenen Zettel einen der sechs ernennt, unter welchen das Lvos entscheiden soll. Jn einem Sack werden die Namen der Vorgeschlagenen in eigene Capseln gethan, in einem andern Sack der Name des zu bestellenden Amts, und fünf andere weiße Zettel, alle in Capseln eingeschoben. Der Bürgermeister zieht aus dem ersten Sack eine Capsel nach der andern, und der Oberstzunftmeister die des zweyten Sacks. Wenn der Name des einen der vorgeschlagenen, gleichseitig mit dem Namen des Amts herausgezogen wird, so hat jener das Amt. Der Prästdent bekommt drey gute Kugeln, aber für verschiedene Nummern, die das Loos anweiset. Im Kleinen Rath werden zwey Ter« narien gemacht, für jedes derselben halb schwarze und halb weiße Kugeln besonders gezogen, und dann werden die durch die zwey Ternarien Vorgeschlagene« Sechs dem entscheidenden Loos übergeben. Bey jedem Ternarimn bekommt der Prästdent eine durch das Loos ihm angewiesene gute Kugel. Auf den Zünften giebt es keine schwarze Kugeln, und zwey Ternarien werden, wie im Kleinen Rath gemacht, so daß jeder Wählende zwey Stimmen hat. Anfangs blieben die Wahlen ') geheim; nackige* hends wurden Abschriften stillschweigend, und bald aus« ') Dieser Ausdruck bedeutet unter avderm bey uns das VerrrichniS »der Tableau, der in jeder Nummer r>r * -§92 xvlli Periode. 1692 —!788. drücklich erlaubt. ' ) Darauf folgte die Gewohnheit, sich für die erhaltene» Stimmen zu bedanken- ' ) Die Kundmachung der Wahlen wurde durch diejenigen veranlaßt/ die fälschlich dem Erwählten zu verstehen gaben, oder vielmehr weiß machten, als wenn sie ihm ihre Stimmen gegeben hätten, daraus entstand Streu, oder wenigstens Murren gegen diejenigen, von welchen einer Stimmen erwartete. Die Handhabung dieser Loosordnnnq wurde nach altern Beyspielen einem Collegium von sechs Klein-Rä- tben und sechs Groß-Rälhen, die alle Haib Jahre abwechselten , anvertraut. Das Collegium heißt die Vigi- lanz, von v^ileere, wachen; und die Mitglieder desselben Ligilarij- stimmen berechti gn Wählmäntrer, und die Namen der. jenigen, die Stimmen erhielten , nebst der Angabe der erhaltenen Stimmen. Also daß man vermittelst einiges NachforschcnS leicht wissen kann, von wem man Stirn, men erhalten habe. Die Entzifferung der Wahlen gibt oft Aufschluß über die DewungSart und die Verhältnisse der Wahlmänner. Doch muß auch hier vor verwegenen Urtheilen gewarnet werden. ») Diese Dankbarkcitsbesuche haken ihren guten Nutzen. Nicht nur geben sie dem Wahlrecht einen höher« Werth, sondern verschaffen nähere Berührungspunkte unter den Bürgern, und sind Anlaste für sie, einander besser zu kennen, und manches ungünstiges Vorurrheil abzulegen. 593 iv. Kap. 17^0. Mgilanz-Herren. Sie werden durch das blindeste Loos ohne Vorwahl erwählt. Es wurde auch eine Beloh- nung von hundert Gulden für denjenigen ausgesetzt) der das Beweisthum leisten würde, daß Einer, der m einer Wahl zu reden hatte, Wider seinen geschworneu Eid Geld oder Geldeswerth genommen, daß er äuge- sprechen, oder ihm etwas versprochen worden, ohne daß er es zur rechten Zeit angezeigt, oder daß Jemand, der nach einem Dienst oder Amt getrachtet, Geld oder Geldeswerth gegeben, oder versprochen , oder sonst angesprochen hätte- Die auf eine solche Ueber- tretung der Loosordnung gesetzte Strafe war Entsetzung der tragenden Aemter, lebenslängliche Unfähigkeit zu derselben, und Vorstellung in der Kirche vor der Ge. meinde. Diese Strafe ist aber, wo ich nicht irre niemals angewendet worden. So endigte sich ohne Gewaltthätigkeiten eine so wichtige Abänderung, und von dieser Zeit an hörten ') Sobald, sagt das Gesetz, der Angeber sein Beweis- rhum geleistet, sollen die hundert Gulden aus dem Fisco gereicht, das Bezahlte aber aus des Fehlbaren Mitteln wieder dem Fisto ersetzt, oder wenn er, der Fehlbare, solches zu bezahlen nicht im Stande seyn würde, ein solcher, neben der sonst auf ihn fallenden Strafe am Leibe mit dem Schettenwerk oder sonst bestraft werden, K p S 9 L XVIII. Periode- 1692-1733. alle Klagen über die Bestellungen auf. Vergessen können wir auch nicht, daß wir durch das Loos zu Sech« sen einen Rathschceiber Jsaac Jselin, einen Bürgermeister Debary, einen Dreyerherrn Münch, einen Bürgermeister Mitz, und so viele andere verdienstvolle Rache und Beamte bekamen. Es hatte, das vorige Jahr und im gegenwärti- gen, der Große Rath von den Deputaten einen Bericht über den Zustand der Universität, und über die Mittel sie wieder in Thätigkeit zu bringen verlangt. Dieser Bericht wurde den 16 . May eingegeben. In demselben drückten sich die Deputaten offenherzig aus, konnten aber wenig Hoffnung geben. ,, Wir können, sagten sie, zum voraus versichern, daß es bey der Universität an gelehrten und qualistcierten Professoren keinen Mangel habe, und daß die meisten wohl im Stande wären, die von ihren Professuren abhängenden Verrichtungen rühmlichst zu versehen. Wir haben aber bemerkt, daß in einigen Facultäten wenige Collegien gehalten werden, gewisse Txsreitla pudiica. abgeschafft sind, und überhaupt sehr Viele Ferien, über die bey Einrichtung der Universität bewilligte Anzahl eingeführt worden, welches die Thätigkeit nicht wenig hindere " Die Deputaten halten mit der Reqenz eine Unterredung gehabt. Die Antworten derselben waren aber abschreckend. Z. B. »Es sey noch eine Frage ob es der Universität gut seyn würde, V. Kap. 1741. SSL wenn zu viel Fremde hier wären, und ob nicht dadurch allerhand Unordnungen und ein wüstes Leben entstehen dürften. Die Professoren hätten ihre Stellen mit den bisherigen Ferien angetreten, und könnten nicht mit Recht ohne Vermehrung des Einkommens zu mehrerem angehalten werden. Die Professoren hatten andere wichtige Geschäfte bey -er Verwaltung ihrer I'isLoruM, Abhörung der Vogts-Rechnungen, .Erörterung der entstehenden Streitigkeiten n. s. w. weswegen öfters die Lektionen eingestellt werden müßten. " Fünftes Kapitel. 1741—1776. 17 4 1. Hieronimus Linder, als Hauptmann in Dienste» der Generat-Staaten, erhielt den Sten May die Erlaubniß, 200 Mann anzuwerben. IN Brachmonat schrieben uns die General-Staaten, daß diese Compagnie nie in das Künftige bey dem hiesigen Kanton verbleiben, und Meilen einem Ossicier von hier zu Theil werden, auch aller der Rechte genießen sollte, so die übrigen Compagnien in dem Hirzelischen Regiment genießen, auch daß von derselben ein mehreres nicht werde abge- P P 2 es 6 xvm Periode 17^1— 1788 . fordert werden, als von andern schweizerischen Völkern, in der Hoffnung, daß gleichwie der hiesige Stand die Anwerbung erleichtert habe, er sich auch entschließen werde die Ergänzung zu befördern. So lieb war damals dem Großen Rath diese Erklärung, daß er den Befehl gab das Schreiben wohl zu verwahren. Allein andere Grundsätze traten in der Folge ein. Am ^terr December 17^7. wurden die Werbungen abgeschlagen. Der französische Ambassodor eiferte wider diesen Dienst, so wie unsere Hauvtleute in Frankreich bittere Klagen führten, daß der holländische Dienst die Rekruten ver- theuerte. Das österreichische Haus sprach seit langem verschiedene Rechte in den badischen uns angrenzenden Ortschaften, wie zu Grenzach, Röteln, Schopfheim, an. Sie waren uns eigentlich nicht bekannt, veranlaßten aber in Kriegszeiten manche Verdrießlichkeiten, eben weil sie nur unbestimmt waren. Nun schloß der Marggraf einen Vertrag mit Maria Theresia, als Herzoginn von Oesterreich, und gab ihr, gegen Abtretung gedachter Rechte, 230 ,000 Gnlden. Die noch bestehende Fünfer-Ordnung wurde durch den Druck kund gemacht. Sie betrifft die Streitigkeiten über das Bauwesen, und wird Fünfer-Ordnung genannt , weil Las Gericht ursprünglich fünf Richter zählte. V. Kqp. 1742. SS7 17 4 2. Das im Jahr 1740. vorgefallene Absterbe» -es Kaisers Carl IV. -es letzten österreichischen Abkömmlings vom männlichen Stamme, und die darauf den 24te« Jenner 1742. auf Frankreichs Anstiften erfolgte Erwählung deS Churfürsten von Bayern, Carls des VII. zum Kaiser veranlaßte einen Krieg, der erst im I. 1748. durch den Achener-Feteden beygelegt wurde- Die Franzosen hatten schon eine Schiffbrücke von Großhirn ingen aus über den Rhein geschlagen , und Festungswerke, theils auf dem badischen Theil der Schu, -er Insel, Theils auf dem anderseiligen auch badischen Gestade, nebst einer kleinen Communications-Brücke aufgeworfen . Gegen Ende des Jahres stellte man das sogenannte von 4oo Mann, oder ersten Auszug der Miliz in Bereitschaft, weil die Spanier fich dem Genferfte näherten. 1 7 4 tz. Auf angelangte Klage der Königin und Erzherzogin Maria Theresia, wegen zwey Fäschen, dir für Spanien warben, wurden beyde nebst einem Mt- ville den 18. Febr-bestraft, und auf-ringende Vorstellungen deS östreichischen Bothschafters ihre Strafe den 20 . Februar verschärft. Da er aber noch nicht zufrieden es3 xvm. Periode 1741 —1788. war - erklärte man sie am ^ März des Bürgerrechts verlustig, und im May wurde ihnen die Vetretung des hiesigen Bodens untersagt. Allein sie erhielten im November selbst auf Empfehlung des Prinzen Carl von Lothringen, ihre Begnadigung. Im August und September waren die Armeen am Rhein und in unsern Gegenden. Der Prinz Carl von Lothringen wurde nun den 15. August in Freyburg be- Willkommt. Den 2-4ten kam er selber mit mehreren andern österreichischen Generälen hierher, aber incoZ- nito, und besuchte den österreichischen Bothschaftcr/ den klarHuis äe ? 1 I 6 . Von Seiten Frankreichs befanden sich den 2 . September in Hüningen der Marschall von SoiZni und der Prinz von Ooncke, die beyde auch vc- wikkommut wurden. Zwey außerordentliche Tagsatzungen wurden zu Ba- den gehalten, die eine am 8ten August, und die andere am Sten September. Die Cantone schickten auch im Augstmonat Repräsentanten und Zuzngrr hierher. Die Anzahl der Zuzü- ger bclief sich auf 20^0 Mann, ncmlich von Zürich 3 w, Bern 5oo, Luzern 300 , Basel 100 , Freyburg 200 , Solothurn 150, Schaff-ansen 100 , Abt St. Gallen 250 , Stadt St. Gallen 50 und Biet 50. Es wurden 615 in hie Stadt und 1-425 aufs Land ver- v. Kap. 17 ^ 4 . 699 legt. Im November blieben nur Zoo, die auch um das neue Jahr nach Hause kehrten. Die Repräsentanten entfernten sich im November, und Basel bekam von Zürich ein Patent, mit der Vollmacht im gemeinsamen Namen der Eidsgenoffenschaftzu handeln. Die ersten Repräsentanten waren von Freyburg und Solothurn, auf sie folgten zwey von Zürich und vom Abt St. Gallen. Im August hatte der General-Lieutenant Graf von LeLU8odre einen Verthetdigungsplan für die baselische Grenzen dem Herzog von Noeälles vorgelegt. Er brachte drey Linien an. Die erste an der Ergötz, von A ugst bis Wallenburg; die zweyte an der Birs von Basel bis auf Dellsperg; und die dritte an dem Birseck, und an dem voubs, von Basel, Bottmtngen, Landskron, Pfirdt ... bis auf Pruntrut und Zwischen den Linien sollten die Schlösser zur Unterstützung , Rückzug und Wiedervereinigung der Linien - Posten dienen. 17 44 . Repräsentanten von Lrrzerrr (Rathsherr Balthasar) und von der Stadt St. Gallen (Bürgermeister Girta- ner) langten gegen Ende -es März hier an. Sie reiseten den l8. May wieder weg. Auf der außerordentlichen Tagsatzung vom Sten Februar wurde das Begehren von Oesterreich zwey Regimenter zur Beschü- tzung der Waldstäsre anzuwerben, behandelt. Der Graf 600 XVIII. Periode. 17 - 41 — 1788 . von Frohberg, (Mony'oie) Bothschafter des Kaisers Carl des VII, und der französische Ambassador widersetzten sich diesem Begehren. Sie behaupteten/ daß mit der Erlöschung des österreichischen Mannesstammes/ die Erbverem aufgehört hätte. Basel hatte seine Gesandten zu Unterhandlungen bevollmächtiget. Den 9 ten November kam Ludwig XV. Nach' mittags um 3 Uhr in Hüningen a»/ und verreiste von dort den andern Morgen. Bey seiner Ankunft und Abreise ließ man zu Basel 50 Canouen dreymal los- drcnnen. Man hatte aber die Höflichkeit gehabt/ die ersten Schüsse nur alsdann abfeuern zu lassen, als der König dre Wälle von Hüningen besähe/ da, nach einer mit dem Commandanten getroffenen Abrede/ eine Rakete zum Zeichen aufgieng. Bey diesen Ehrenbezeugun- gen zersprang (aber ohne Schaden anzurichten) eine dretpfundrge Canons. Der König lehnte die ihm angetragene Bewillkommnung ab- Der Ambassador hatte schon der Tagsayung vom löten September von Straßburg aus geschrieben/ daß der König keine Deputaten von einzelnen Standen annehmen/ und daß er allgemeine Deputationen nur in soweit empfangen würde/ daß die Schweizer, in Ansehung des Ceremonicls vom Hut aufsetzen, abstehe» sollten. Der König ließ den lo. dem regierenden Bürgermeister durch seinen Introäueseur clL8 ^mdaskacleurs , 6e Marquis V erneut! mr!» 661 lV-Kqp. 17^5, den, ex hätte die Deputation nicht angenommen, weil er wie im Jahr 1631. empfangen seyn wolle, und nicht davon weichen könne; er hatte die hiesigen De» putirten gerne gesehen, er kenne die Gesinnungen jedes Cantons, er sey mit dem Canton Basel zufrieden, er werde ihm alle Erkenntlichkeit und königliches Wohlwollen bezeuge», und er hätte seinen Introäucteur des ^indL 882 ous enoore pqr ss boote et psr ss ssxesse iokoie ä'eo äirixer les irio^ens äv Is ivsniers s les fqire psrvenir ses Los. lelle, Xlsäsme, kut ssns äouts Is eonäuite äu taut ?uisssnt, et soo äessein, c^usnä en loemsnt Votre ^liesse ro/sle, i! peit plsisir äs lui ^eoä!§uer ses xrsees toute ä>. vioes, et äs I'onner äs mille vsetus eslstsotes, äs Is con- auire sa msin oelests su pieä äes sutels, pour l'uair v. Kap. 17^7 60 S L es Hsune Hera» tont clisiuosiit, <;ui äs^L ksit I'sämirs- tion 6e l'uuiver«, en suivsnt L zrsrxls xss les trssss xlo^ risuses 6s sou suxusls kere. Veuille Is zrsnU Dien presiäer psr ss xrscs tonte xuis- ssuts L nn li/meii illustre! Veuills is viel rejisnäre ses deueäiotions les plus prseieuses snr uoe ullisnes ^us Ini» Msme s kormes pour >e Iionlisur 6u inonäe, Le sout !L, ktsilüme, les voeux sussi srUeuts gu« «inosres ^ue tsit s sette xrsnUs ossssioir I'Ltst 6e Läle, supplisnt volre ^liesse ro^sle 6'svoir pour sxrcskles Is, teiNoi§r>s§es 6e son prokonck respeot et 6e lu! kiiire ls xrs- ee äs l konorsr 6e votre roysls protsction L uns Lour äont vous sller tsire 1'ornernent, l'srnour et les «leliees» Ehe aber -ie Abgeordneten, oder Lnvo/äs extra» oräinaires, wie sie im Creditiv genannt wurden, vor der Prinzessin erscheinen konmen, erhoben sich zwey Anstünde. Der erste, daß der Introäucteur 6es /tmbas- 8aäeur8 , I^ieutenant-Zeneral äes armees 6u Koi, Namens I>68 QranZeo, sich weigerte, sie vorzulassen, indem in seinen aufhabenden, von Paris mitgebrachten Instruktionen, sich nicht befände, daß er tue Gesandten von Basel zur Audienz empfangen sollte, daß ihm vielmehr empfohlen worden, keine fremden Fürsten oder deren Minister, anders als incognito vorzulassen. Folgenden Ausweg schlug er aber vor: man möchte ihm ein Schreiben vom Ambassadoren in der Schweiz vorweisen. Unsere Gesandten, die in Otmarsheim geblieben waren, schrieben an den Ambassadoren. Indessen hatte Oe8 6ran- xe8 den Befehl, die Abgeordneten von Basel zu empfang bo 6 xvm. Periode. 17^1— 1788 . gen, erhalte». Allem das Schreiben vom Ambassadoren veranlaßte einen zweyten Anstand, und zwar über den Titel. D«r« 6rrer>Z68 wollte sie nicht als Lnvo>'68 6X- tiÄ 0 räin 2 lre 8 anerkennen, sondern nur auf dem Fuße einer Deputation. Da legte» sich ins Mittel der Brigadier 6e la loucke, der Marschall äe lL kare, die Herzogin von LraneL8, und der Professor Schöpf, »in. Sie erhielten endlich folgendes: »Die Basier Ab- geordnete sollen als Lnvo>ä8 extraoräm-ül-es gehalten, in einer königlichen Kutsche von äe8 6ranZL3 z» der Audienz abgeholt, in den innersten Hof des Pallastes ge- führt, und bey der königlichen Tafel, wo der Marschall tle Is, bare speise, behalten werden." Dieß alles wur- de befolgt. Die Dauphine empsicng unsere Gesandten auf einem Fauteuil sitzend, zu der rechten Hand war die Herzogin von Bremer auf einem Tabourec, und hinter dem Fauteuil stand der Marschall äe !-r rare. Im Novenlber hatten dir Generalstaatcn unserm Stand vier Compagnien von täo, oder wenn man es vorzöge, von 100 Mann angetragen, und der Minister von Haaren halte sein Creditiv übergeben. Der Capital» Lieutenant Ioh. Rudolf Wettstein sollte eine Compagnie haben, gleichwie Hieronimus Linder, der außer seiner Compagnie, eine zweyte, als Obrtstlieutenant bekommen würde. Die vierte Compagnie behielt sich der Statthalter zu vergeben vor. Lukas Fäsch war dazu V. Kap. 1747. 607 bestimmt. Allein auf einen Rathsschlag der XII l, lehnte/ am 4. Dezember/ der große Rath den Antrag ab. Die Gründe des Rathschlags giengen kurz dahin: »Unsere Situation, bey dießmaligen Conjuncturen, gestatte nicht, aus verschiedenen Gründen, die in ehemaligen Zeiten gleichfalls obwalteten, und des Großen Raths hoher Einsicht nicht entfallen, in die Werbung einzuwilligen." Folgende Erzählung bietet einen seltenen Vorfall dar. Ein französischer Ausreisser von der Festung Hüningen war schon auf dem Basier Theil der Schuster Insel, und da sein Hauptmann den Degen gegen ihn zuckte; kehrte er wieder zurück. Der Rath beschwerte sich darüber, und erhielt vom Marschall äs dump Moueon- se'ü, daß der Ausreisser auf die Grenze von Kleinhürr^ ningen würde geführt, und uns ausgeliefert werden. — Der Landvogt und der Rathsherr Stupanus, so die Unterhandlungen mündlich gepflogen hatten, empßengen den Ausreißer, gaben ihm feyerlich die Freyheit zu gehen, wo es ihm gefallen werde, und ließen ihn Lurch Füsiliere, mit aufgepflanztem Bajonet, bis an den ba- bischen Grenzstein begleiten. Ein zweyter Vorfall dieser Art ereignete üch bald darauf. Ein anderer Ausreißer entrann durch das Wasser. Ein Offizier verfolgte ihn, aber ohne Erfolg mit 2 Füsilieren bis zu dem Schlagbaum von Kleinhünntngen, und folglich etwas auf unserm Boden. Der Lieutenant äu Lot zu Großhüningen, V08 XVIII. Periode. 17^1—1788. tl'^rimon, ließ -en Offizier einstecken, bis der Rath ihm seine Meynung würde wissen lassen. Diese Mey» nung war, wie leicht zu denke», Vefteyung des Ossi« ciers, Den lSten September ließ der Große Rath die revidierte Ehegerichts-Ordnung von l7i7. durch den Druck kund machen- Hiervon einige Bruchstücke: „Das Ehegericht besteht aus sieben Richtern, nemlich drey Klein.Räthen, zwey Geistlichen der Stadt und zwey Groß.Räthen. Die drey Klcin-Räthe hießen die Gehet, wen, und der erste unter ihnen Obmann, Richter, OberstEherichter. Diese sollen die Streitigkeiten unter den Eheleuten schlichten, und die verdächtige Aufführung eines Ehegatten ahnden. Sie geben aber, zur Ehre der Familien, und zur Beybehattung des Hausfriedens weiter, und sprechen über Ehebruchsfälle. — Ein uneheliches Kind f-lgt der Mutter. Sie verliert aber alles Recht auf eine Entschädigung für den Unterhalt des Kindes wenn der Schwan, gerer ein Ehemann war, oder wenn sich ihre Anklage nicht *) Art. 21. Z. 4 . ES war den römischen Gesetzen gemäß. sutd. ex eoinplexu Le. 6oN. Ue ineest. nupe., et Nov. 89 . o. 6 ». Allein im Jahr 1787 . (28. März) wurde ein juridisches Gutachten der Stadtconsulenten über diesen Gegenstand abgelesen, in welchem sie anrie. thrn , daß wenn die Mutter nicht am Leben, oder sehr arm wäre, der ehebrecherische Vater das Kind bis an das zwölfte Jahr seines Alters, mit nöthigen Alimenten ver« sehen sollte. Dieß war nach dem Geiste der kanonischen Rechte. 6 . X. a« es YIÜ lluxit. e. »-sei, Fto Nist. V. Kap. 17 ^ 7 . SOS nicht innert den sechs Monaten nach der Schwängerung angebracht hätte. — Unrer den Geschwister t Kindern ist die Ehe verboten, bey Verlust des Bürgerrechts und bey Strafe der Verweisung. Verboten ist eS auch einem Wittwer die Schwester sener verstorbenen Frau zu heyrathen; gleichwie einer Wittwe, sich mit dem Bruder ihres verstorbenen Ehemanns zu vermählen — Die Scheidung zu Tisch und Bett zieht die Abtheilung der Mittel nicht nach sich. — DaS Ehegericht kann die Ehescheidung erkennen , wegen Ehebruch, muihwilliget Verlassung, Versagung der ehelichen Pflichten, und wegen einer begangenen Missethat, die das Leben verwirket , und wovon der Thäter sich flüchtig gemacht. Das Gericht kann auch eine Ehe nichtig erkennen, wegen erwiesener Untüchttgkeit zu ehelichen Werken, wegen ansteckender Krankheiten, die vor der Ehe schon bestanden- In allen übrigen außerordentlichen Fällen soll das Ehegericht den Rath anfragen. — Wer Hvrerey begeht, soll für das erste Mal auf Wasser und Brod eingesetzt, und zehrn Pfund bezahlen: Ist eS eine Mannsperson, so kann sie innert einem Jahre zu keinem Amt gelassen werde«. Hat sie schon ein Amt, so wird sie für ein Jahr still gestellt. Ist es ein Geistlicher, so wird er en setzt, und zu einigem Kirchendienst unfähig erklärt. „ Sollten aber solche Perwn sich des vierten MalS übersehen, wollen wir, sagt der Rath, daß ein solcher oder eine solche an den Pranger gestellt, wir Ruthen ausgestri. 56. Jenes Gutachten wurde aber dem xinr. Rath überwiesen, der seine» Rathschlag nie eingab, oder «ach dem bey «nS üblichen Ausdruck, das Geschäft auf dar Schäftleiu legte. VII. Band- Q tz XVIII Periode. 17^1—1788. ölO chcn und verwiesen werde: und wo weiter des Verbrechens lein Ende wäre / selbige gar a» Leib und Leben gestraft wer« de " — Die Strafe des Ehebruchs ist für das erstemal fünfzig Gulden, und daß die veruilhciitc Person durch zwey Diener vom Ebcgenchr bis zur Kapelle auf der Rheinbrücke, und von da über den Kor»ma»ki t» die Gefangenschaft geführt , uud darin» drey Tage und drey Rächte auf Wasser und Brod gelassen werde; der Mann in des Wasserthurmi- Boden, und das Weib in den Hexen Käfig. - Man kann RcvistonLwcieinouil!e, welches das Königreich Neapolis ansprach, war, in Rücksicht desselben, mit dem Achcner Frieden nicht zufrieden, und schickte uns deßwegen eine Prötestation, die im Rath den 23ten November verlesen wurde. Sie beschäftigte , ihn aber weniger als die Paritätsfrage der Zunft zu Schmieden. Die Erkanntniß war: » Laßen es meine Gnädigen Herren dabey bewenden." i 7 ^ 9. Es wurde zu Bern eine Consxiration von Bürgern der Stadt wider die regierenden Geschlechter entdeckt. Drey Bürger, der Stadt,Lieutenant Fueter, der Hauptmann Samuel Henri, und einer Namens W e r- rr ie r wurden enthauptet, und mehrere mit andern Strafen belegt. Bern bath den hiesige» Rath drey Flüchtlinge Gabriel Fueter, Gottfried Kühn und Daniel Fueter anhalten, und ausliefern zu lassen. Bern versprach tausend Thaler dem.iemgen, der einen dieser drey liefern Q g 2 6l2 XVIII. Periode. 17 ^ 1 — 1788 . würde. Man erfuhr daß sie in Kleinhüningen waren. Die Häupter schickten in einer Nacht zwölf Soldaten mir einem Wachtmeister um sie aufzuheben. Sie hatten sich aber aus dem Staube gemacht. Ungern sahe man hier, daß die Bürger Vertheidigungs-Schriften für die Verschwörer austheilten, und man ließ unter der Hand diese Schriften so viel möglich einziehen- In einer derselben las man folgende Stellen: ,, Jeder Tropfen dieses kostbaren Bluts ( der Hingerichteten) wird in unsere Herzen rinnen, um daselbst unter -er Asche so lang belebt zu bleiben, bis eine andere günstigere Gelegenheit erscheint. — Wenn der Schweizer unter der Last seiner Ketten unempfindlich wird / so wird das Grab der Freyheit auch jenes von dem Glanz des Vaterlandes seyn." Die Schrift/ welche aber unsre Häupter am sorgfältigsten zu unterdrücken suchten/ war eine / im Grunde sehr abgeschmackte Beschreibung vom Ursprung der meisten Re- gterungs-Geschlechter. Bey unmittelbarem Verlust des Bürgerrechts wurde den 2 1. April verboten / mit fremden Staaten / Fürsten oder Herrn/ oder deren Ministern/ ohne Erlaubniß des Raths / einige Convention oder Capitulation zu errichten, oder Patenten anzunehmen um in der hiesigen Bothmäßigkeit ein Regiment, Compagnie oder sonst einiges Volk anzuwerben. 1 7 S o. Der Große Rath erlaubte den löten November/ V. Kap. 17S0—52. > 613 den Abtausch der anatomischen Professur, die Daniel Bernoullt versah, gegen den Lehrstuhl der Phystck nebst einer jährlichen Zulage von 210 Pfund, und der Beybehaltung des Ranges im EoUeZio nreäico, wie auch des Sitzes und Stimme beym Stift St- Peter. Zwey Jahre vorher hatte auch der Große Rath, für einen Bernoullt, einen andern Abtausch bestätiget. Johann Bernoullt war Professor der Wohlreden» heit und Doktor Ramspeck Professor der Mathematik durchs Loos ru Dreyen geworden. Beyde tauschte» ihre Lehrfächer mit einander. Der Große Rath erkannte, außerdem, dem Johann Bernoullt eine Zulage von 62 Pf. io ß., nebst ^ Viertel» Korn und ^ Saum Wein zu- Diese persönliche Zulage hatte sein Vater, auch Johannes genannt, im Jahr t70S erhalten. 1751 . Zu Ende dieses Jahres wurde» die FeffungS-Werke auf der Schuster-Jnsel, und auf dem badischen Gestade, Großhüningen gegenüber, niedergerissen. Die Fun» damente des Hornwerks auf der Insel ließen aber die Franzosen stehen- 1 7 5 2. Eine Bogtsverordnung für die Unterthanen beförder» te in diesem Jahre der Große Rath durch den Druck. Die Oberamtleute und die Landschretber ßnd Aufseher xvul. Periode. 17^—1758. 61 ^ der Waisen. Die Oöeramtleute ernennen die Vögte, und nehmen sie ins Gelübde. Die nächsten Anverwund- ten lassen solche , durch die' Unterbeamten den Sbecbe- muten vorschlagen. Bey den Landschretbern legen die Vager, in Gegenwart der nächsten Anverwandten, wenigstens aste drey Jahre ihre Rechnungen ab. BcvZg- tiget müssen werden die Wittwen, die unverheuratheten Tochter, die unverheuratheten Söhne unter 25 Ia'rcn, die Atbernen, und die Greise, die Alterswegen ihr Vermögen nicht verwalten können. Der jüngere Sohn bekommt einen besondern Vogt, in Rücksicht seines Vorzugsrechts auf das väterliche Haus- 1 7 5 3. Johann Carl von Mar schall wohnte zn Vasel als kaiserlicher Resident bis 1769, wo er Joseph von Nagel zum. Nachfolger bekam. Die Pietisten, insonderheit die Separatisten, zogen dir Aufmerksamkeit der Regierung nnd -er Geistlichkeit auf sich, um so viel mehr, da im Canton Bern eine gefährliche Sekte, die Drüggler-Sektc, aufgekommen war. Diese lehrte: „Wenn der Mensch einmal ein Kind Gottes geworden sey, so könne er nicht mehr sündigen. Es sey ihm dann nicht Sünde, wenn er schon Werke der Unmäßiqkeit und der Unreinigkeit verübe. Dieses seyen nur Handlungen des FleWes, woran die Seele keinen Theil habe, und die Eo,'t einen; nicht zurechnen werde." V. Kap. 17ZZ. Bey uns krackte man in Erfahrung , daß die Schwärmer zwey Leichname, den er en im Stadtbanne, den andern auf dem Lande verstohlener Weife beerdiget hätten. Mehrere wurden verwiesen, oder ins Zucht« hau» gethan- Der hartnäckigste war Hans Ulrich Mlville. Spreng, damals Prediger im Waisenhau- ft bekehrte ihn aber, und wurde dafür von der Obrigkeit belohnt. In der Folge trennten steh die sogenannten Pietisten selten von der hiesigen Kirche, und legren jene fanatische Lehren der Inspiration ab. Nur be« fremdet es, daß sie Fremde in ihren Versammlungen, zu ihren Vorstehern, Lesern oder Sprechern anstellen. Ue- brigens geschieht es mit Erlaubniß der Häupter, unter der BedingniK, daß sie alles vermeiden werden, waS Zwiespalt nach sich ziehen dürfte. Eine neue Kaufhaus Ordnung wurde kund gemacht. Zwey Punkte in derselben verdienen einige Erwähnung. Der erste betrifft den Pfnndzoll '), oder die Handels- Abgaben von Waaren und verfertigten Arbeiten, so Fremd; verkauften, oder für Fremde bestimmt stnd. Ueber viererlei) FÄle verfügt dießorrs das Gesetz. Im ersten Falle ist der Pfundzoll ein Kreuzer vom Gulden, oder vom Hundert des Werths- Im 2ten Fall ist *) ES gilt bey uns zweyerley Pfundzoll. Der eine ist jene HandlungSabgabe worüber die Kaufhausordnnng das nöthige bestimmt. Der andere wird vom verkauften Vieh bezogen, und ist also eine ViehmarktS-AbgahL. Sir, xvm. Periode- 1741— 1788 . er von einem halben vom Hundert. Im -ritten ein Viertel vom Hundert, und im letzten Falle wird kein Pfundzoll entrichtet. — Der zweyte Punkt betrifft die fremden Gesellschafter (^ 88 oeie 8 ), worüber das Gesetz folgendes verordnet: »Daß keinem Bürger erlaubt seyn soll, einigen Fremden der hier wohne, als Gewerb und Handels-Gemeinder anzunehmen. Diejenigen Bär» ger aber, die mit einem sich außerhalb aufhaltenden Fremden in Handlungsgemeinschaft stehen, sollten von alle», sowohl sich selber, als in fothanem gemeinsamen Gewinn und Verlust von hieraus an andre Orte schi- ckenden Waaren, für dieselben den alten ganzen Pfund- zoll vom Gulden einen Kreuzer bezahlen, was aber für einen solchen assostrten Bürger an Waaren allhier durchgehet, davon soll bis auf weitere Verordnung uur der Transitzoll genommen werden. " 17 5 - 4 . Der neue kaiserliche Resident, Marsch all, der Hier residirte, wurde bewillkomm. Den 24 tev April! ergieng ein Mandat über die verwiesenen Separatisten, und die fremden Lehrer und Leh- reri-.nen. Wer den verwiesenen Separatisten Unterschlcif giebt, oder Vorschub thut wird eine, nach Beschaffen- keit seines Vermögens und zum Besten eines Armenhauses aufzulegende Geldbuße erlegen, oder in Ansehung der Unvermögenden , eine empfindliche Lcibesstrafe verwirket haben. Wer fremde verdächtige Lehrer und V-Kap. 1756. ö!7 l Lehrerinnen beherberget oder begünstiget, wir- eine rmpsindliche Strafe zu erwarten haben. Derjenige, -er einen solchen verdächtigen Lehrer oder Lehrerinn entdeckt, und anhält, bekommt eine Belohnung von 50 Pf. 1 7 5 5. Der französische Ambaffador 6e cksv-ßn/ kam-e« 26 August in Hüningen an. Vier hiesige Rathe besuch- ten ihn dort, und luden ihn zu einem Mittagessen auf den folgenden Tag ein. Bey seiner Ankunft wurde aus 2^ Kanonen dreymal geschossen; zwey Quartiere para« dirten; keine Geschenke aber von Fischen, Haber, Weih u- s. w. wurden gemacht. Der Stadllieutenant begehrte von ihm die Parole, so er aber nicht geben wollte- An Trinkgeldern gab er den Kanonieren lo alte Louisd'or; den -4 Quartieren (2 bey der Ankunft, und 2 bey der Abreise) 26 alte Louisd'or; den Stadt-Soldaten , 6 dito; auf der Bibliothek zwey Thaler; zu Lte- stall 20 Wrllwns; im Waldenburger-Anft, 21 alte Duplonen; und den Dragonern 6 dito- 1 7 5 6. Das zwischen Frankreich und Oestreich im May- Monat errichtete Bündniß wurde von den Bothschaf- tern beyder Mächte, von und von Mar- schall mitgetheilt. Es sicherte diese Gegenden, während des siebenjährigen Krieges (1756—1763) vor allen Folgen unruhiger Auftritte, dessen ungeachtet wird in 618 xvm. Periode. 1 741 — 1788 . den Nathsbüchern von gefährlichen und betrübten Zeiten gesprochen. Es scheint daß man einige Besorgnisse in Ansehung dr Religion hegte. *) Im vorigen Jahre harte die evangelische Session, auf der Tagsatzunq sich üivr die Berfvlaunq der Reformirken inr Oesireichischen, Stcyrmark, Kami hen, und dem Land ob der EnS berathen. Man verbreitete amh nun das Gerücht, als wenn der König von Frankreich Welsctmeuenburgbefttzerr lassen wollte. Die evangelischen Orte waren mrmer noch ohne Bund mt Fra kreich, und einige katholische Orte sprachen lauter als jemals, von der Restitution -es ihnen im Jahr l/12 Entzogenen. Ein Grcnzstreit zwischen den Gianbündnern und deii Obcriierrn von Sargans, wurde als eure Religions-Sache von Seiten der Katholiken betrachtet. Unbesonnene Reden in einem Wirthshaus, wo einer von Schwyz sich rühmte, Schwyz und Zug würden bald Zürich belagern, und ein Priester wetten wollte, daß man in Kurzen! dort im Münster Messe lesen würde, machten tn Zürich einen lebhaften Eindruck. Sogar Verse die Voltaire über Bern Heraus gab, wurden, als etwas sehr bedenkliches, in Zu dem Werk : I'oliti^ns 6s tous leg Ost>!net8 tle i'Lur-ops, vom Grafen I>. ?. 8e'§ur, liest mau folgen, des: ,1 Oe ^Iii utrssiinit Iv pin8 l.ou',8 XV u 80 N siiisn- es uveo I'^utrioke, o'est k>u'i>8' irnuzenoit, r>ue pur cctts Union Is relixion oultioln^uo s'stenNroi't Nsns touts l'sIIemsAne, et kniroit pur ^ sneunlir js protestrii^ risms. " V. Kap. 1756. 619 eine Chronik aufgenommen, und die darauf erfolgte Ant» Wort eines Berner-Landvogts mit beruhigendem Beyfall beygefügt. Das Schicksal zeigte sich aber durch die Siege des großen Friedrichs/ und der Engländer günstiger/ als man es erwartete. Eben fs günstig zeigte sich selbiges auch schon in diesem Jahre/ da, ungeachtet des Looses zu sechsen die Stelle einer Rathschreibers / am 22ten Jenner / dem unvergeßlichen Jfaak Jselin zufiel. Er war Doktor beyder Rechts und hatte zu Göttingen studiert. Was konnte in FriedenSzeiten etwas erwünschteres geschehen, als den Verfasser der Geschichte der Menschheit / und jener nachhcrigen Schriften/ die nichts als Menschenliebe und Beglückseligung der Menschen lehrte»/ in einigen Versammlungen der Regierung zu besitzen/ seine Rathschläge anzuhören, und seine Feder gebrauchen zu können? Im Auqustmonat (16 und 25ten) wurde zwischen dem Marqgrafm von Baden-Dnrlack) un) unserm Rath folgender Vertrag geschlossen. Erstlich, sollen die jeweiligen Besitzer -er Mahle zu Werk das Wahr ') wodurch das Wasser in den Mühlk'Tcich ') Daß Wahr oder dieWuhr ist ein Wasscrwebr, wodurch das Wasser zurückgehalten, um an einem Ende, so tiefer lieat, das Wasser zu einem Canal den wir Teu ch, Tieh, Dich nennen, stießen läßt. Jeder Damm heißt aber auch Wuhr. 620 xvm. Periode. 17 ^ 1 —1788. geleitet wird, allezeit in ihren eigenen Kosten, nach Anlei- tung und Gutfinden der beiderseitigen Wuhrmeister machen, und also einrichten daß ein ziemlicher Theil des Wiesenflus- seS offen verbleibe, und dem gedachten Fluß der Wiese je- weilen der freie und ungehinderte Lauf, auch den Fischen der freye Zug gelassen werde. Zweyten-, soll dieser Mühle-Teuch, so geflissentlich als es immer seyn kann, in die ordentliche Waage gelegt werden, damit der Mühle das Wasser, bey genügsamem Wasser zu drey Rädern, mehrereS aber nicht, so dann bey mittelmäßigem Wasser zwey Rädern, und bey geringem Wasser zu einem Rade, zukomme All dieses auf die Weyler- Mühle laufende Wasser soll Drittens, gleich unterhalb der Mühle, durch den zu solchem Ende gemachten Graben wiederum in die Wiese geleitet , und demselben von da sein ungehinderter Lauf bis in das baselische Wuhr, und nach Basel gelassen werden. Je, doch ist Viertens der Wässerung halben, die Abrede genommen worden, daß, angesehen die Gemeinde Weyl von Alters her allezeit ihre Matten aus dem Weyler-Mühle-Teuch, mit ge. wisser Maaße, zu wässern gehabt, solches auch noch fürohln geschehen, und beyde Marken zu Weyl und zu Friedlingen inS- gesamt, dieser Wässerung solcher Gestalt gemessen sollen e -aß sie den benannten Mühle-Teuch allwegen von Samstag (Sonnabend) Abends um 4 Uhr, bis an den Montag Morgen- um 4 Uhr dahin richten. Außer jetzt bestimmter Zeit aber dessen gänzlich müßig stehen, und das Wasser ohne eini- ge Hinderung noch Aufhaltung wiederum seinen freyen Lauf V. Kap. 1766. 621 in die Wiest habe« und behalten solle; e6 wäre denn Sache, -aß in Zeit vollen Wassere, mehr Wässerung geschehen könn. te, welchenfalls eS ihnen nicht verwehrt sey. Außer solch vollem Wasser aber, es bey den obkehenden Maaßen limitier, rer WäfferungSzeit durchaus verbleiben solle. Zu diesem En. de, und damit alles in alle Wege ordentlich zugehe, sollen in dem Graben die nöthigen und bisher gebrauchten Schutz, brettcr, mit zwey differenten Mahlschlössern verschlossen, da. von ein Schlüssel den Wassermeisterk der mindern Stadt Basel, und der andere dem Vogt zu Weyl behändigrt, auch diejenigen, so mit Wässerung, Mehrung, oder auf andere Weise diesem Vertrag zuwider handeln , von eines jeden Obrigkeit auf das nachdrücklichste gestraft werden. Und gleich, wie zum Fünften, die Lehenleute der mindern Stadt Basel in uralter Uebung hergebracht haben, daß in Zeit großer Dürre, und Wassermangels, die von Basel die Wuhren bis nach Schopfheim öffnen, das Wasser von den Matten hinwegnch- Ken, und in die Wiese bis nach Basel auf ihre Mahlgewer. be leiten Möge», einfolglich in solcher Zeit unsre fürstliche» Angehörigen von der Wässerung ihrer Güter abzustehen haben ; als soll eS in dergleichen Fällen also gehalten werden, daß sodann die Wassermeister von Basel sich deßwegen bey unserm Oberamt Röteln anmelden; dieses aber denselben mit der obrigkeitlichen Hülfe also zu Statten kommen solle, damit in derselben Beyseyn das Wasser aus dem Wiestvthal nach Basel geleitet, dortige Ableitungen beschlossen, «nh hiemit da- Wasser wirklich in die Wiese gelassen werden möge; zumahl in solcher Dürre gleichfalls die Wässerung der Weyler und Friedlinger Matten eingestellt, und das Wasser aus dem Mühle-Teuch t« Weyl nirgendshin als stracken Lau- 622 xvm. Periode- 17^1—1788. fes in die Wiese geleitet werden solle. UebrlgcnS soll es bey den vorhergehenden Verträgen durchaus und nngedmdcrt verbleiben. (Einer dieser Verträge war vorn I4rca Oktober tüdL.) Mit eben diesem Marggrafcn Carl Friedrich, wurde am gleichen Tage ein andrer Vertrag über son- siige Ansiande errichtet. Er betraf einen Besam ,,, Lvr- rach; ein anderes das Dessenbacher Berain genannt; einen Aniheil am Weinzehittcn zu Ereuzach so dem Marfqraftn um fl. 3300, abgetragen wurde, a!S Wie. derlösung Den Brachzehnten so das Pfarramt zu Lerrach an- gesprochen hatte; das Collatur Recht der Bas.'er in mehren Kirchspielen '); den Holzcanal so durch die marggräfischen Lande gicng; ') die Freyheit des Handels und Wandels zwischen beyderfeitigen Landen, so noch um ein mehreres befördert werden soll. Die Coircurs- fälle, bey welchen die beyderfeitigen Crrditores durchgeht ) Aus nachbarlicher Lonsiäei-atton gestattete der Marg- gras, daß eiu jeweiliger neuer Geistlicher, wo dic Baölcr Stifte ooiiaturiun KenitiLii haben, neben dem, daß er sich mir dem aufhabenden XoütiL 2 livn 8 .Echrnben von dem Oberamt bey dem jewcilen regierenden Bürger- mcistcr melde, auch bey Antritt seines Dienstes dem Präsidenten des Collcgii, von welchem die Collamr abhängt , eine» Besuch abstatte. Die Stadt werde dafür sorge», daß das flessende Brenholz geschwind durch die marggräfischen Lande gebracht werde. V. Kap. I7öö. 62S hends den inländischen gleich gebaitcn werden sollen; den Wie cn Brückenzoll '); den Vischofhol; denKir- chemer Zehnten; den Weinzchnlen zu Weyl; und den Wartmann zu Eimeldingen ') Vor allem versprachen beyde Regierungen einander: »daß sie sich gememsamlich bestreben würden, die gute Nachbarschaft wie ehedessen je mehr und mehr zu unterhalten und fortzupflanzen, auch daher die beyderseits angehöriqcn Beamten zu befehligen , all dasjenige, was dieselbe bekrönten kann, sorgfältig zu vermeiden." Der Marggraf unterschrieb Die Dorfschaften Halringrn, Ertrügen, Markt, Wall- bach, Hammerstarr WinterSwerlcr, Maugcnhard, EgiS- holz, Mappach, Nebenan und Eiirietdingcrr, wenn sie nicht um den Lohn unr auf Meh> schätz fahren, bezahlen nicht den Wiesen-Brückenzoll. Sie sollen aber abführen was sie bisher ab Mattet haben, und zur repi-rsrion der Straße von der Ottmars - Brücke bis zur Wiesen- Drücke ferner behülflich seyn. Jenen Brückenzoll bezahlt auch weder der Marggraf, noch seine fürstlichen Bedienten. 2 ) Der Marggraf wird verordnen, daß die Stadt Baiek bey ihrer po8se«sion kräftigst beschützt werde, wenn sie sich darin« befindet, und solche m toro oomperents Nocirt haben wird. H In den Verträgen von 1522 und 1554 meinte die Stadt ein gegründetes Recht zu haben, einen Wartmann in Eimeldingen zu hatten. Der Marggraf will eS nicht behindern, aber sich nicht zu einem wettern erheischig machen. Der Rath behalf sich dießonü der Verträge. 62L xvm. Periode. 17 ^ 1 — 1738 . und ließ diesen Vertrag, der Receß genannt wird- besiegeln; gleich wie auch Bürgermeister und Rath der Stadt Basel denselben durch den Stadtschreiberbesiegeln und unterschreiben ließen. 1 7 5 7 . Ein Theil der Civil Ge eye -er Unterthanen wurde unter dem Namen von Landes-Ordnung, gedruckt ') der Appellarionsherr und Groß - Rath Schweighaustr, der, als Mitglied der Landeommission, die Redaction besorgte, bekam vom Grossen Rath htm- Lett Louisd'or. — „ Bey Erbfällen hat unter mehrern Söhnen der jüngere das Vorrecht auf das Haus, und wenn mehrere Häuser vorhanden sind, so hat er die Wahl. — Die Wittwe hat den Wittwensttz, den man Schließ nennt. — Sonderbar ist es, daß der Unterthan, der bey Lebzeiten mit seinem Vermögen, ohne Erlaubniß, nicht wegziehen darf, vermittelst eines Testaments, wenn er keine Notherben hat, befugt ist, sein Hab und Gut» liegend und fahrendes, das Minder In der Folge, 176 Z kam ein Anhang dazu; worin» alle Advocaten und Anwälde, nm Ausnahme der Schul- dentreiber an den Landgerichten abgeschafft werden. Wenn die Partheyen Fürsprech.r haben wollen, so sollen sie solche aus de^ Zahl der Richter nehmen. Die Landrichter sollen auch keine rechtlichen Gutachten einholen. und V. Kap. 1757. .625 und das Mehr, davon ganz nichts ausge- dingt, wem und wohin er will, zu vergeben, verwiedmen, verschenken, und für eigen vermachen, nach seinem Willen und Gefallen, unverhindert allerm änniglichs." — Ein Vater kann seine Kinder entczben, wie in der Stadt, allein er muß die Erlaubniß dazu vom Räch erhalten. Kinder aber können ihre Eltern nicht enterben- — Das Weibergut hat in Fallimentsfällen kein Vorrecht, wie es hingegen bey dem Stadtbürger statt hat. — Die versetzten Liegenschaften werden gerichtlich eingeschrieben, welches in der Stadt unbekannt ist- — Der Zins von geliehenem Gelde soll, fünf vom Hundert , und weder mehr noch weniger seyn. — Der Richter soll nach Sage dieser Landesordnung Recht spre- chen, und in andern Sachen, die darin» nicht begriffen sind, nach seinem besten Verständniß, Wissen und Gewissen. Das obgedachte Wort Schleiß führt zu einer Bemerkung für die Sammler der Ausdrücke des Schweizrr-Dialeckts- Sie sollten auch jene Wörter aufnehmen, die zwar wie das Hochdeutsche lauten, aber einen Nebenbegriffausdrücken, der in Sachsen ungewöhnlich ist. Von dieser Gattung ist z. V. das Wort aus- künden. Man kündet bey uns eine Person aus , damit ihre Gläubiger sich zu erkennen geben; man kündet . eine Liegenschaft aus, damit diejenigen sich melden, die Rr vil. Band. 626 XVIII. Periode. 17 ^ 1 —I 78 r. eine darauf haftende Schuld oder Dienstbarkeit anzuspre- chen haben. Endlich kündet man ein Amt aus, damit diejenigen sich angeben / die sich darum bewerben. Man kündet aber Verlobte nicht aus, sondern man verkündet sie; doch vor Zeiten wurde der Ausdruck auskün" den für Verlobte auch gebraucht. Die Rheinfelder sind nur Fischer und nicht Schiff, leute zugleich, wie die Lauffenburger. Da nun jene sich das Schtfffahrt-Recht anmaßten , klagten unsre Schiff, leure, und eine Conferenz hatte, von Seiten des Meisters Fürstenbergers und des Nathschreibers I seit n, mit dem kaiserlichen Residenten von Marsch all statt. Diesem entfielen Aeußerungen die etwas befrein- deten: »Die Sperrung der Schiffahrt gegen die Rheinfelder , sagte er, sey wider das Natur- und Völkerrecht; ja wider die Vernunft selbst. Die Flüsse und die Schiffahrt auf denselben sollen nach dem Völkerrecht frey seyn- — Uebungen, Gewohnheiten, Herkommen, ftycn nicht genugsam, die Freyheiten des Völkerrechts einzuschränken- Zwischen souverainen Staaten habe kei' ne Verjährung Statt- — Er kenne die Schiffleute.Zunft nicht- Man sey nicht verbunden unsre Constitution zu wissen, noch sich nach derselben zu richten. — Harte und unanständige Drohworte seyen ausgestoßen worden, so daß es ihnen, österreichischer Seits, übel anstehen würde, also groß zu sprechen, weil sie groß thun kon. nen. — Der Kaiser könne seine Unterthanen qualißci- Kap. 17 S 8 . 627 ren wie er wolle. Die Nheinfelder seyen jetzo nicht nur Fischer, sonder» auch Schiffleute- Es wäre nicht nöthig, daß wir wüßten, wenn und wie diese einen solchen Charakter bekommen hätten." 17 5 8 . Es wurde den 20. März im Großen Rath fest. gesetzt, daß man neue Bürger der Hauptstadt annehmen wolle. Auf eine nähere Berathung aber ließ man die Bestimmung der Bedingnisse ausgestellt sey». So ergicng bald (den 2^. April) unter anderm die Der- ordnung, daß Edelleute, zu keinen Zeiten, und unter keinem Vorwaude, das Bürgerrecht empfangen sollten, welches, wie leicht zu denken, von denen verstanden wurde, die Vorrechte, Rang oder Titel ansprechen wär- den. Gegen das Ende des I. 1768 . wurde schon die fernere Annahme neuer Bürger auf sechs Jahre ver. schoben. Sogar hatte der Rath, den 20. Jenner 1762 , eine kleine Schrift des Rathschreiöers Jselins, der für die Annahme sich eifrig erklärte, verbieten lassen: „Das Beginnen, sagte die Erkanntnlß, sey zwar nicht aus schlimmen Absichten geschehen; könne aber zu vielen Verdrießlichkeiten Anlaß geben. " Es frohlockte der Schuh, wacher Meyer, mit seiner Parthey im Rath. Indessen hatten 29 Personen das Bürgerrecht erhalten. Im Jahr 1770 wurde die Annahme neuer Bürger ferner bis auf 1780. ausgestellt. Im Jahr 178 1. setzte man Rr 2 - 628 XVIII. Periode. 17^1-1788. Bedlngnisse fest, und im I. 1782. gelangten 15. Per» fönen zum Bürgerrecht, worauf aber -er Zutritt wieder gesperrt wurde. 1 7 5 9 . Der Kroße Rath ließ die Kirchen« und Schulord- mrng für die Landschaft vom I. 1725. mit einigen Abänderungen kund machen. Sie war gleichfalls wider die Sektierer gerichtet. »Die bayerische Glaubensbe. kenntniß soll ferner zweymal im Jahre, 8 Tage vor Pfingsten und 8 Tage vor Weihnachten, von der Can- zel unverändert abgelesen werden."— „Weil auch einige unsrer Unterthanen ehemals ttt die irrigen Gedanken gerathen find, mit Versäumniß des öffentlichen Gottesdienstes, ihre besondern Versammlungen zu Hai- ten, an andere Orte sich zu begeben, und allda ent. weder selber zu lehren, oder die Reden solcher Lehrer anzuhören, die nicht dazu berufen sind, woraus bey den tm Glauben schwach begründeten, verschiedene Eckwärmereyen entstehen, so wollen wir... . daß unsre Unterthanen sich vielmehr befleißen, aufmerksame und andächtige Zuhörer ihrer öffentlichen Prediger abzugeben. Fremde Lehrer und Lehrerinnen aber, Schwärmer und alte Personen, so des Glaubens halber verdächtig sind, sollen bey einer Strafe von io Pfund und Empfindung unserer fernern Ungnade, von Niemand aufgenommen noch beherberget werden.— Ein jeder soll ohne besondere Ursache, nicht öfters in einem 62S v. Aap. 1760 . andern Orte, als in -er Kirche, wo er pfarrgenös. sig ist, dem Gottesdienst beywohnen. " — »Endlich wird von den anzustellenden Schulmeistern verlangt, daß sie durch irgend eine Gemeinschaft, oder anhängli« chen Umgang mit Sektierern und Jrrqeistero, sich niema« len, nur in dem Geringsten verdächtig gemacht haben." Was die Lehrfächer betrifft, so wurde die Rechen« kunst nur in der Schule zu Liestal gelehrt. Freylich verlangt diese erneuerte Schulordnung für das Land, von den Lehrern, daß sie die ersten Anfänge des Rechnens verstehen; allein im Stundenverzeichniß dieser Ordnung befindet sich keine Viertelstunde sogar für die Rechenkunst bestimmt. Daher glauben die Schul« Meister, daß wenn die Lehrlinge Ziffern schreiben und aussprechen können, sie ihnen die ersten Anfänge -es Rechnens beygebracht haben. 17 6a. Eine Commission wurde niedergesetzt, um den Zu« stand des Gymnasiums zu untersuchen, und Verbesse. rungs-Vorschläge einzugeben. Es erfolgte erst im Jahr 1766. eine neue Einrichtung, die aber schon im Jahr 177^. wieder abgestellt wurde- Doch im Jahr 1779. ließ man von neuem an Verbesserungs-Vorschlägen ar« Veiten. Allein, es kam eigentlich nichts erhebliches zu Stande. Ueber eine wichtige Frage ließ der Rathschreiber durch einen Freund folgenden Anzug einschreiben: »Da 630 xvur. Periode. 17 ^ 1 — 1788 . das Herkommen und Observan; so oft Wider die Giftetze angeführt werden, und auch über dieselben siegen, so sollte die Frage entschieden werden, wie viel Zeit es brauche, bis eine Gewohnheit die Kraft eines Gesetzes erhalten habe, und als ein solches angeführt werden könne." Allein, dieser Anzug wurde den 16 . Februar des folgenden Jahres dahin gestellt. Gottlieb Emanuel Haller von Bern hatte, (wie es hier die Sage war) eine kleine Schrift über Wilhelm Fell (LuillLume Teil, ssble clunoige,) in französischer Sprache herausgegeben. Ury ließ das Buch durch den Scharfrichter öffentlich verbrennen, und er. suchte uns ein gleiches zu thun- Der Rath begnügte sich aber damit, daß er den öffentlichen Verkauf desselben verbot. Die Regenz fcyerte die päbstliche Stiftung der Universität, nicht ohne beträchtliche Kosten. Der Rath ließ dem Rector Thür netz sen, zu Handen der Regen;, durch den Rathschreiber einen schönen Pocl'al überreiche»; der Rathschreiber hoffte, daß es eine Veranlassung zur Aufnahme dieser Lehranstalt abgeben würde , und ließ sogar, in eben diesem Jahre, einen Ver- besserungs-Plan handschriftlich umgehen- Die juridische - Facultät nahm aber es übel auf, und behauptete, daß ohne der Einwilligung der Regenz, nichts abgeändert werden könne. «3t V. Kap. 1761. 17 6 1 . Die Drucker-Presse ist, wie die Feder des Schrei« bers, und das Sprachorgan des Redners, ein morali« scher Hebel, -er keiner Regierung, noch keinem Bürger, gleichgültig seyn kann. Die erste Frage ist aber, ob der Gebrauch derselben von der Willkühr eines Censors abhängen, oder ob nur der Mißbrauch, ohne vorhergehende Censur, durch den Richter gestraft werden soll. Die zweyte Frage ist, wo eigentlich der freye Gebrauch Mißbrauch zu seyn anfange. Wenn wir schreiben wollen, so ist kein Censor da, der uns, nach seiner Laune, die Feder führt- Wenn wir reden wol« len, so ist kein Censor da, der unsre Zunge nach sei« nen Ansichten lenkt- Allein, falls die Gesetze über den Mißbrauch der Presse unbestimmt abgefaßt sind, un- einen ausgedehnten Spielraum dem Richter darbieten, so möchte ein vorurtheilloser Censor, dem leidenschaftlichen Richter weit vorzuziehen seyn- Uebrigens gewiß wird es immer bleiben, daß wenn der Mensch nie hätte frey reden, schreiben und drucken dürfen, wir in der dichtesten Finsterniß, und zwar in allen Fächern noch schweben, noch tappen würden. In diesem Jahre den 21. November ließ der Klei« ne Rath eine Verordnung über das Bücherwesen kund machen, woraus folgende Stellen es verdienen, angeführt zu werden:') ') Die ganze Censur bestehet a«S dem Reeror der Uni, 632 XVIII Periode. 1741—1788. „Wir versehen uns zu der Klugheit und Billigkeit unsrer geordneten Censoren/ daß dieselben den Buchdruckern und Buchhändlern keine »»nöthige Schwierigkeiten machen, und dadurch dieselben in ihrem nützlichen Berufe hindern werden. — Sie werden dabey wissen / die Vernünftige Mittelsrraße zwischen einer übertriebenen Scharfe und einer allzrigroßen Nachsicht zu beobachten. — Das Bücherwesen soll nur der Ausbreitung der Wahrheit und der Tugend gcheiliget seyn." > > > — - , > versitä't, dem Stadtschreiber/ als Censor der politischen Schriften und dann vier Deeanen. Sie dient auch zur ersten Instanz über Klagen eines Verfassers, Buchdruckers oder Buchhändlers wider den besondern Censor der censirten Schrift. Dieß bildet aber eine par- theyische Behörde, weil alle Mitglieder Censoren sind, oder eS werden können- Wer weiß nicht, daß zwey Professoren in der Arzneykunde, der Einimpfung eine Zeit lang zuwider waren? Hätte vor hundert und mehr Zähren, nach der Herausgabe des 8iii->bus controve^- sisi-nm, der Decanus der theologischen Faeultät eine Schrift drucken lassen dürfen, worinn gelehrt worden wäre, daß die Erde sich um die Sonne drehe? Sonderbar ist cS, was über den Druck der Schriften, die von römisch katholischen oder von andern solchen Schrift- steuern herrühren, verordnet wurde. Sie können hier gedruckt werden. Von der Censur mag aber aus g u- ten Gründen verboten werden, die hiesige Stadt als dem Ort des Drucks zu benennen- Schließlich bc- merken wr. daß die Verordnung keine Sylbe über den Nachdruck enthält- 633 v. Kap. 1762 . Der verdienstvolle General—Major Hieronimus Linder, verließ in diesem Jahre den holländischen Dienst, um die übrige Zeit seines Lebens in seiner Vaterstadt zuzubringen, wo er auch zwey Jahre spater im 81 teil Jahre seines Alters, mit Tode abgieng. Er vermachte feiner Zunft eine Summe, wovon die Zinsen jährlich «meine Mahlzeit zur Ehre des fürstlichen Haustsdes Scadlhalters verwendet werden sollten. Dreß nennt man das Oranten-Mähli. Am Nachtisch wird aus die Gesundheit des regierenden Fürsten, und zum Andenken des Verstorbenen getrunken; dann gehet eine Büchse für die Armen, zu freywilligen Beyträgen um. Linder ließ stch im I. 1699. als gemeiner Soldat, im Re. ginient des Marggrafen Albrecht von Brandenburg anwerben , und stieg bald, Lurch seine geleisteten Dienste, von Stufe zu Stufe. Folgendes Urtheil über ihn fällt May von Bern in seiner Militärgeschichte ( „D, II- pur;. ^10 und ^11. 1. VIII. 221.) „(Meier «l'un rare rnerite, hui ne devoit son Lvuneeinsnt sin'a, 8L bravoure , Points nux tulents ln'üitMres lea jo'u8 reeirerekss." 1 7 6 2. Die Frage über die Annahme neuer Bürger be« fchäftigte, wie wir es unterm Jahr 1758. gemeldet haben, im entgegengesetzten Sinne, alle Gemüther. So waren die, in einem den i2ten April eingegebenen Gutachten enthaltenen Gründe wider die Annahme; 634 XVIII Periode 1741—1788 a.) Man habe viele Hintersasse», Knechte und Mägde; d.) die Volkszahl nehme auf dem Lande zu ; e.) es sey beqnenr in seinem Hause allein zu wohnen; 6.) der wohlfeile Preis der Häuser sey ein Vortheil für die, welche Häuser kaufen wollen; e.) die Handlung blühe ohne neue Bürger; k.) man sehe einen schönen Auf- wachs von jungen Bürgern vor sich; ) Man sollte billig Bedenkens tragen, unser reines, edles, eidsgenös- sifch.s Geblüt mit Fremden zu vermischen; K.) das Beyspiel unsrer Altvordern beweise nichts, da die Stadt durch öftere Pesien verödet worden sey; i.) der Preis der Lebensrnittel sey hoch genug. Eine Frage über Ehescheidungen zwischen Ehcleutcn, wovon einer zu den Galeeren relegirt worden wäre, wurde den ersten März vorgelegt. Die Relegation sey keine muthwillige Verlassung; der andere Theil leide aber so viel und mehr, als wenn muthwillige Verlassung Statt gehabt hätte- Die Antwort war: »Es wird dem Ehegcricht überlassen, wenn einige Anstände sich ergeben, das Gut, finden des Raths einzuholen, welcher nach der Sache Beschaffenheit, wie er es für Recht und hitzig erachten, von dem Gesetz dispensiren wird-'' Während des siebenjährigen Kriegs wurde unser Kanton mit geringhaltiger Scheidemünze so überschwemmt, daß der französische Neuthaler, der sonst 36 gute Batzen galt, mehr als 36 von den schlechten Batzen nun werth ryar. Den 25. Oktober erkannte der Grosse Rath, 635 V. Kap. 1763. „daß Niemand den Neuthaler höher als zu Batzen einem aufdringen sollte." Seitdem find die Batzen nach diesem Verhältniß geprägt worden, und daher in den Anlagen und Schuldtiteln der Unterschied zwischen Neuthnlern zu 36, und Neuthalcru zu Batzen. Der Neuthaler bleibt zwar unverändert, aber die Pfunde die immer zu 12 Batzen gerechnet werden, gelten mehr, wenn 36 Batzen auf einen Neuthaler gehen sollten, als wenn Batzen dazu erforderlich sind. Dem Loos zu Sechsen hatte man zu verdanken haben können, daß der Rathschreiber Jsel n Obcrstzunftmeister geworden wäre- Der Bürgermeister Joh. Rudolf F ä sch war gestorben, der Oberstzunftmeister Hagenbqch wurde den Sten April, von Rechtswegen Bürgermeister , und die Erwählung seines Nachfolgers siel - also. aus. Lermrium. Hans Balthasar Burckhardt 6-s; Dreyer- Herr Ort mann Dreyerhcrr Fäsch ; Ve- ncditt Stahelin ; Rathschrciber Jsel in '"/,8; und Meister Lucas Fäsch Das Loos begünstigt? den Dreyerherrn Fäsch. 1 7 6 3, Die Eifersucht der Gerber der Stadt wider die Gerber des Landes veranlaßte seit mehrern Jahren zu Stadt und Land eine Gährung, die im Laufe dieses Jahres einen hohen Grad erreichte. Schon im Jahr i76r. (21. Dezember) unter dem Vorwand der Verbesserung der Landwirthschaft, war im Großen Rath 636 xvm. Periode- 1692—1788. angezogen worden, ob nicht alle werkende Professionen und Handwerker auf der Landschaft abgethan werden sollten. ' ) Die Gerber der Stadl stützten ihre Beschwer« den wider die des Landes auf folgende Gründe: » Ihre Häuser, Werkstätte, Gerälhschaften, Hauswesen, Nahrung, Kleidung und Dienstlohn kosten auf'm Lande weniger als in der Stadt; sie besuchen die benach- barten Jahrmärkte mit weniger Aufwand; sie geben ihr Leder wohlfeiler; sie mischen sich auch in den Han- dcl mit Schmacht-Preußleder, und mit Juchten; bey Viehseuchen und verbotener Einfuhr der Häute fetzen sie das ganze Land in Gefahr; ein rechter Gerber müsse aufstinen Beruf minder nicht als 6 bis 10 tausend itz anwen« den; für diese Summe könne er sich ein Bauerngewerb anschaffen, und die Viehzucht befördern. Die Stadt- gerber wollten nur 10 Gerbereyen, 6 zu Lieftal, jede mit 2 Gruben, und ^ in allem an den übrigen Orten, jede nur mit einer Grube gestatten, mit der Beding- mß, daß diese Landgerber keinen Handel mit Leder, so sie nicht verarbeitet hätten, treiben sollten- Die Land' gerber erwiederten unter anderm, daß schon im J. 1656. ihre Handwerks'Artikel wären erneuert worden, und daß ') Im gleichen Geiste geschah um diese Zeit der seltsame Slnzug, daß die Sennen keine Käse sondern But. irr machen sollten. Er blieb aber ohne Erfolg, ob er schon, bey Klagen über die Thenrung der Butter auf dem hiesigen Markt, wiederholt wurde. V. Kap. 1763. 637 sie damals 12 bis 15 Meister zählten; die Landgerber vom Kanton Solothurn verkauften auch Leder auf den benachbarten Märkten- Schließlich begehrten sie, bey einem Beschluß des Kleinen Raths vom töten April 17^9, geschützt zu werden- ') Hierüber gab die land- wirthschaftliche Commission dett S. Dezember ein Gut« achten ein. Sie rieth an , es bey dem Beschluß vom Jahr 17^9- bewenden zu lassen und bemerkte, -aß durch die Abschaffung der Landgerbereyen, nicht so sehr der hiesigen Stadt, als den benachbarten Gerbereyen der Nutzen zugewendet würde. Der Große Rath folg, te diesem Gutachten, trug aber dem Kleinen Räch auf, in Rücksicht der Anzahl der Gruben, eine billige Ein« rtchtung zu treffen— Bald darauf machte ein Mit- Dieser Beschluß bewilligte die Benbehaltung von S oder ä Gerbereyen zu Lieffal/ und von den zu Sissach, Waldenburg und Langenbruck bestehenden Gerbcrhäusern ohne Bestimmung der Anzahl der Gruben. Er schrieb aber den Landqerbern vor. sich auf der hiesigen Zunft einschreiben zu lassen, die Gebühren »u entrichten, so die Schuhmacher von Liestal der hiesigen Schuhmacher, zunft entrichteten, und die erforderliche Lohe sich außer Landes anzuschaffen. Betreffend diesen letzten Artikel, erhielten die Stadtgerber im Fahr 1751. (den I2ten Jnnv ) daß die Landgerber sich der französischen Lohe enthalten würden. ') Am gleichen Tage, «nd im gleichen Geiste würde ein Anzug wider den hohen Schutz gethan, so der Rath 633 xvm. Periode- iE— 1788 . ..glied des großen Raths, und Strumpffabrikant den Anzug: ob es nicht wider die Freyheit der Bürger nemlich der Hauptstadt) lauf« , daß die Landleute Strümpfe fabric«eren (das ist auf eigene Rechnung)? diese Frage wurde dem Entscheid des Kleinen Raths, vor welchem der Anzüger seine Klage anbringen möge, überwiesen. Zugleich aber bekamen die Xlllr. den Auftrag , einen Rathschlag über die Frage einzugeben: „Ob, und wie, Handlungen, Fabriken und Gewerbe auf hiesiger Landschaft ') erlaubt, oder verboten werden sollten." Der Rathschlag gieng dahin: „Man könne nichts allgemeines verordnen; es werde aber zum beständigen Grundsatz festgesetzt, daß die Fabriken, Handlungen und Gewerbe auf der Landschaft, keincsweges zum Schaden der Bürgerschaft begünstiget, sondern entweder verwehrt, oder nach der Billigkeit, und den darüber vorhandenen Erkanntnissen eingeschränkt werden einigen Landlcucen ertheilt hatte. Es schade, wurde gesagt, den Bürgern die Wein auszuschenken haben. Um dieses zu verstehen, muß man wissen, daß die Hintersäßen, die nicht unter dem sogenannten Schutz standen, ihren Wein am Zapfen holen mußten. Dagegen war die Gebühr des Schutzes höher als die des einfachen Aufenthalts. ') Das heißt: „Von Seiten der Unterthanen " Denn wenn diese sich auch in der Stadt niederlassen, so erhalten sie dennoch kein Recht mehr, als die übrigen Unterthanen. 63S V. Kap. 176 ^. sollen. Der Kleine Rath werde auf eingebrachte Klagen nach Recht und Billigkeit entscheiden. " Dieser Rathschlag wurde vom Großen Rath angenommen. 1 7 6 2l. Wir hatten 6 Compagnien im französischen Dienst, wovon vier zum Regiment Boccard (nachher Salis- Samade) und zwey zum Regiment Jenner (nachher Lüllin—Chateauvieux) gehörten. Johann Jakob Jse- lin wurde dieses Jahr zum Grade eines Brigadier erhoben, und starb in seiner Vaterstadt im Jahr 1772. Den 3ten November wurde eine neue Capirulation mit den katholischen Kantonen (Schwytz ausgenommen) und dem Abc St. Gallen, auf 2S Jahre errichtet. Bestimmt erhielt sie daß die Truppen nie eingeschifft wers den, und folglich nur auf dem festen Boden dienen sollten; und daß die Protestanten die freye Religions« Übung genießen würden. Die Schweizer behielten den Pabst, den apostolischen Stuhl, das römische Reich, das Haus Oesterreich, die Herrschaft Florenz, ihre Freyheiten, Bünde, Bürgerrechte aus. Eine Compag» nie zahlte Gemeine, konnte aber in Kriegszeiten, mit Einbegriff der Serganten u. s. w. auf 108 Mann gebracht werden. Die zwey Drittel mußten Schweizer seyn. Jeder Haummann bekam für die Werbungen 2000 Livrcs jährlich in Friedenszeiten, und 3000 in Kriegszeiten. Die Besoldung des Hauptmannes war in Friedenszeiten 3Lo Livres monatlich, und in Kriegs» xvm. Periode. 17 ^ 1 — 1788 . zeiten ^so; er mußte aber seine Unteroffiziere und Soldaten kleiden. Ein sehr verschiedener Gegenstand, die Beleuchtung -er Stadt beschäftigte in diesem Jahre den Großen Rath. Den 6ten November geschah der Anzug: ,, ob nicht zur Sicherheit der Stadt dienen könnte, wenn Nachtlaternen aufgestellt würden." Vierzehn Tage nach» her kam dieser Anzug in Berathung, und nach einer hitzigen und fast stürmischen Umfrage, überwies ihn die Mehrheit. . . . wer sollte es glauben ? . . . . dem Xlllr- Rath, und zwar mit einem Anhang, der ganz derisorisch war. Nemlich, daß die Xlllr. berathen sollten, ob und was dießorts, jedoch ohne Belästigung des Aerarinms, und einer E- Bürgerschaft vorzunehmen seyn möchte. Das deri- sorische davon gaben die Xlllr. in ihrem Rathschlag vom ^ten März des folgenden Jahres, deutlich zu verstehen, wenn sie darinn sagte» : i, diese Erkanntiiiß würde sogleich alle DeliberalioN hemmen, wenn nicht der verchrungswürdige und bekannte Eifer unserer gnädigen Herren und Obern für das allgemeine Beste, mehr in dem Sinne, als aber in dem bioßen Buchstab ben derselben zu finden wäre. In der That, wer würde wohl auf dem Gedanken beharren, daß der ernsthafte höchste Gesetzgeber demjenigen Collegium ein leeres Wortspiel zu entwickeln überwiesen habe, welches ursprünglich den wichtigsten Angelegenheiten des Staats gewidmet V. Kap. 1765. 641 widmet ist ? der Schluß war eine Lotterie und freywillige Bey» träge- Die Mehrheit des Großen Raths erkannte das Mittel der freywilligen Beyträge. Allein es blieb ohne Erfolg/ dazumal und noch jetzt. Indessen waren Ue. berschläge und Pläne vorgelegt worden. ') 1 7 6 5. Die Aufwandsgesetze haben in diesem Jahrhundert die Regierung oft beschäftiget, und find in den söge- nannten Reformations-Or-nungen enthalten. ') Oft waren die Berathungen über den Luxus ^) nicht nur langweilig / sondern uach gleichsam ärgerlich. Nicht selten blickte Neid, oder die Freude hervor, e> ') In der mehrern Stadt 170 Laternen, und 30 in der mindern Stadt. Entfernung von einer Laterne zur an- dern io» Schritte. Sieben Schuh von der Erde, auf einen eisernen Arm senkrecht befestiget. Der erste Aufwand wäre 1585 Pfund gewesen, und der jährliche 24Lo Pfund; nemlich 5oo Pfund für io Anzünder, 150 Pfund für Reparationen, und isoo Pfund für Oehl, nach Abzug der drey Sommermonate. -) Von 1704, 1715, 1747, 1750, 1754, 1758, 1765. Die späteren werden wir unten anführen. *) Süßmilch in seinem bekannten Werk über das mensch, liche Geschlecht, hat (2 Tbl- Pag. 7o ) alles znsam. Mengetrage«, was sich wider den Luxus sagen läßt. Der Baron von Bielfeld schreibt hingegen in seinem vii. Band- Ss analen/ von schwarzen Steine«/ oder von Perlenmuttcr verfertiget sind. Uebrigcns solle«/ wie die gurrn Steine / alle falsche / außer zu Hemder. Knv- pfen und Schnallen verbothen seyn." 5) » Wir verbiethen alle von Seide, von Faden oder von andern Stoffen verfertigte Spitzen oder Krönlein, was Namen sie haben möge«/ besonders/ oder auch auf andere Kleidung genährt/ zu tragen. Ta wir «wessen gern zugeben, daß mit Seide, Wolle oder Faden, keincSweges aber mit Gold oder Silber, gestickte Arbeit getragen werde... - Wir untersagen jedermann die doppelte» Manschetten zu tra. gen." 6) „Wir verbiethen den Mannspersonen alle sammele zind ganz seidene Röcke, wie auch alle sammeten «nd lasse, ne Rockfutter; zu Camisölcrn und Hosen aber soll solches für immerhin gestattet seyn." 7) »Unsern vcrbürgerten Weibspersonen gestatten wir fer. «er die Nachrröcke, jedoch nicht in der Kirche zu tragen, und von keinen ganz seidenen Stoffen, noch ?«uu->8e!ine, auch n cht mit allzukostbaren, oder von sonst verbothcnen Sachen verfertigten Garniurren besetzt. Ingleichcm sollen die MantilliS jedoch nur von Leinen, Wolle, Baumwolle, und einfärligem seidenen Zeuge , keineswegs aber von jciousseiiliv, 6ars oder Sammet, auch ebenfalls nicht mit V. Kap. 1765 647 allzu kostbaren oder verdorbenen Garnituren; und In densel- den keine Futter von Zobel oder anderem kostbarem Pelz. werk, in der Kirche aber keine andere als ganz schwarze zu tragen erlaubt seyn. — Wir wollen auch die Einführung neuer Kostbarkeiten und Kleidertrachren verbothen haben." 8) » Wir gestalten für Kinder unter sechs Jahren den Ge» brauch der seidenen und fadenrn Mühen auf den Köpfe»/ jedoch mit Empfehlung der Mäßigung " 9) »Falls hiesige Bürger, die sich ausserhalb, eS sey für sich selbst, oder in Kri.gS. «ud andern Diensten befinden, in unsre Stadt oder Landschaft kämen, um sich einige Zeit da- rinn aufzuhalten, so solle» dieselben, nach verstoßenen vierzehn Tagen, sich gleich andern unsern Bürgern, dieser, wie allen andern unsren Verordnungen gemäß verhalten. Den Ofsteieren von unsrer Landmilitz und der bürgerlichen Frey.Compagnie gestatten wir, j doch nur während ihrer Amtsverrichtungen, auf ihren Uniformen das dazu gehörige Silber oder Gold fernerhin zu tragen." 10) »Leid tragen werden nur die Verwandten in auf und absteigender Linie, die Bruder, Schwestern, Schwäge, n, Geschweyen, Gegenschwäher und Gegenschwieger. Doch wenn ein Verstorbener keinen Verwandten in diesem Grade hätte, so wird dem allernächsten andern Verwandten, oder dem Erben desselben gestattet, für ihn Leid zu tragen. Von den Dienstboten, und sonderlich den in den Fabriken arbeitenden Hintersassen. sollen nur die Leid tragen, so im Leidhause selbst stch aufhalten, oder höchstens ein außer demselben sich aufhaltender Handelsbedieoter und ein Knecht.'' 11) »Sollen alle Dienstmägde die nicht hiesige Bürgerin- nen find, auch aller Hintersassen Weiber und Töchter, weder seidene noch halbseidene Kleider tragen; die Haube» 6^8 XVIII. Periode. 17 ^ 1 —1788. und Halstücher allein ausgenommen, wozu sie dock weder Sammet noch Tassen gebrauchen, und weder Gold noch Silber darauf setzen sollen. '' 12) „Wir verbieten alle seidenen und sammerene Schnüren, auch alles Gold und Silber auf den Kleidern und Liberenen der Bedienten, inglcichcm die übermäßige Verbrämung der Röcke, obgleich mit erlaubten Schnüren, auch alles Pelz- werk auf den Kleidern." 1Z) „Bey allen öffentlichen Mahlzeiten verbiethen wir Mehr als fünfzig Personen einzuladen, und alle ausländische Berggeflügel, wie auch alle fremden Weine. '' Unter fremdem Wein war nicht der Marggräfische, noch der Sundgaucr Wein verstanden- 1^7 Dieß alles galt auch von den Hochzeikmählern. doch durften ausser den 60 Gästen, Fremde eingeladen werden, die hier durchreisten. Auf diese Worte d i.e hier durchreifen, bildete steh der Ratsherr, der he vorschlug, nicht wenig ein. Sonst, sagte er würde man außer den gesetzlichen 50 Gästen, das Oberamt Röteln (Lörrach) und alle Officiere von Großhüningcn einladen, um desto galantere Tänzer und Springer zu bekommen. " Ferner wurde verordnet daß zur Abholung der Gäste, wenn der Hochzeitcr ein Bürger ist, nicht über acht Kutschen, und wenn er ein Hinterlaß ist, nur zwey Kutschen gebraucht we ben sollen. 15 ) „Das Tanzen soll zu Stadt und Land an den Sonn- und Festtagen, wie auch an den Sonnabenden, und jeweilen V. Kap. 1765 6^S acht Tage vor und acht Tage nach den hohen Festtagen, ver- bothen seyn.'' Zu andern Zerren wurde es so erlaubt, daß länger nicht als bis Mitternacht, und nirgendswo als an öffentlichen Orten, und nicht in Privat.Häusern, getanzt werde, auch jeder Tänzer oder Gast um seine Irre, doch mit Ausnahme neuer Verlobtendie in ihren Kosten einen Ball in einem öffentlichen Hause geben können, gleich wie am Hochzeittage. DaS Kutschenfahren soll alsdann nur bey schlimmem Wetter für das Heimfahren gestattet seyn. Später als ein Uhr nach Mitternacht mußten die öffentlichen Häuser beschlossen seyn. Es soll kein Tanzboden zum Lehren, ohne obrigkeitliche Erlaubniß gehalten werden- 16 ) » Wir wollen alle MaSquirnngrn, Vermnmmungen «nd Verkleidungen ander Fastnacht, wie auch bey Hochzei- ien, Bällen und allen andernAnläßen verbothen haben." — 17) Das sogenannte Ehren-Schießen bey Hochzeiten und andern Anläßen, wird verbothen. 18) Gleichwie die Umzüge der Kinder zur Fastnachtzeit. »Falls aber erwaS erwachsene Knaben sich in den Waffen üben wollen, so werde der Rath ihnen in dem Monat nach Pfingsten Umgänge erlauben." 19) Die Strafen bestanden alle in Geld. Die Re« formations-Herren erhielten die Vollmacht, außer den obrigkeitlichen Dienern, besondere Leute zu bestellen, die ihnen alles anzeigen würden, was sie fehlbares entdeckt hätten. Die Hälfte der Strafen w-r für die Neforma- tions-Herren, ein Viertel für den Fiskus, und ein Viertel für den Angeber. H 5 o xvm. Periode. 17^1—1788. Fortsetzung des Textes. Nachträge bekamen diese Verordnungen, den2Uen Heu« monat: ,, Die Elementsteine sind, wie andere falsche Steine verboten.'' Den 24. Oktober und 6ten November: »Sollen die Nachtröcke in der Kirche zu tragen, wie die Verbürget, ten und Angehörigen, also auch allen Fremden hier in Dien. sten stehenden, sowohl deutschen als welschen Weibspersonen, verboten seyn. — Allen fremden Mannspersonen die sich hier in HandlungS-, Handwerks- oder andern Diensten befinden, und denjenigen, die künftig» hiehcr kommen werden, wurde eine Monatsfrist bewilliget, um sich nach der Kleider.Ord. nung einrichten zu können — Sollten die in dem mittlern Schutz stehenden Schirms-Derwandten in Ansehung der Klei. der.Ordnung den Hinterfüßen gleich gehalten seyn. — Die ContanS und Ohrcnbehünge wurden den Hinterfüßen verboten« Es wird erlaubt Lamenkrönlein, jedoch mehr nicht als zwey Finger breit und einfach, aber nicht auf Nachtröcke oder Kleider, zu «ähen und zu sitzen. Die sogenannten Tvchkröuleiu, so auf Stühlen gewoben werden, sind gestattet, insofern keine kostbare Pracht damit getrieben wird- — Das falsche Gold und Silber soll wie daS gute angesehen werden. — Soll der seidene Plüsch, und alle andern Zeuge von dieser Art, an welche» das xoil von Sei. de ist, in den Grad des Sammets, und nicht anders als wie derselbe erlaubt sinn. - Den 22 . Hornung §765. » Solle» die große» Pelzröcke oder sogenannte Tallars in der Kirche zu tragen nicht gestattet werden."— 4ie Februar S767. „Sollen die Fasanen als fremdes und in der Ord. nung verbotenes Geflügel angesehen werden.— Den 17. Iu» ny 1767. Sollen die Kleiu-Näthe und die Professoren, bey einer Strafe von einer Louisd or für das Waisenhaus, in V. Kap. 176Z. 651 ihrer Amtskleidung am Sonntag den Morgenpredi-gten bey. wohnen. Im Jahr 1768. wurde die Verordnung von 1765. wieder gedruckt/ und zwar mit den obigen und einigen andern Zusätzen. Z. B. die Gesundheitssteine/ welche von geschliffenem Stahl sind/ können getragen werden. — Die sogenannten Kodes L i'iliiAloise werden nur den jungen Töchtern/ die noch nicht eommunicirt habe»/ gestattet. Die übertriebenen allzuhohcn Frisuren der Haare. sowohl der Manns- als der Weibspersonen / wie auch überhaupt die allzugroßcn Arten von Kopfputz werden untersagt. Schon das folgende I. 1769. ließ der Große Rath die- se Gesetze mit einigen Abänderungen und Zusätzen kund machen. Z. B. Räch Verlauf von sechs Jahren sollen die Mar- caffiten und Gesundheitssteine bey einer Strafe von 50 Pf. untersagt seyn. — Die Räthe und Professoren / wenn sie in der französischen Kirche den Gottesdienst am Sonntag Morgen besuchen / brauchen nicht in ihrer Amtskleidung (in Kröse und Habit) zu erscheinen. — Belangend den Kopfputz der Weibspersonen/ so sollen unsre Bürgerinnen die commu- nicirt haben / in schwarzen Baselhauben/ oder in schwarzen co'ilkes, auf den weißen LoiMr-en, in der Kirche sich ein- sinden; die so nicht eommunicirt haben / sollen in den ihnen bewilligten gold oder silbernen Baselhauben / oder aber in weißen Coiffüren erscheinen. — An den Pelz-Mantillen wird alle Verbrämung verboten Wir verbieten den verbürgerten Weibspersonen sich durch Pcrükcnmacher frisiere» zu lassen. ') Man sprach viel von einem jungen / schönen / schlanken Gesellen, der seinem Meister viele Kunden verschaffte- HZZ XVIII. Periode. 17-L1—-1788. ES wird Jedermann verboten ' sich in ander» als in erlaubten Trachten ausser seinem Hause ) sehen zu lassen. — Das Leidtragen der Handlungs. und andern Bediente»/ auch Knechten und Mägden ist gänzlich aberkannt. -)- Die- jenigcn die unter dem Hoden- und Mittelschutz stehen ,. soll. len nebst den ihrigen in Ansehung der Kleidung, den Bür. gern gleich gehalten werden. Aller Sammet und Seide (die seidenen Umhänge von Tastet allein ausgenommen) an Kutschen und allen andern Equipagen wird verboten. Diese sollen mit Tuch, oder Plüsch auögefütert, ohne Vergoldung, eS sey gut oder falsch, ohne Bronziernng, ohne *) Daher geschieht es nicht selten, daß in einer Gesell, schaft die eingeladenen Weibspersonen, ehender für Kammerjungfern der Dame des Hauses, als für ihre Freun- binnen angesehen werden können. ?) Statt dessen gab man aber etwas in Geld. Daher wurde geklagt, daß vermittelst dieses Trauergcldes, die Wirthe und Weinschenken den Wollwebern, Tuchsche- rern und Tuchhändlern das Brod vor dem Maule entzogen hätten. >) Mancher Unterthan der die Geschäfte eines Bürgers besorgt, und zur Vermehrung oder Veybehallung seines Vermögens beygetragen, und deswegen auf per Herrn Empfehlung , den Hohen- oder Mittelschutz erhalten hatte, mußte eS tief empfinden, wenn jeder nichtSwürdige Bürger und dessen Weib und Kinder, in der Kirche, oder an andern öffentlichen Orten, ihn mit verächtlichem Seitenblick über die Achseln qnsahen. Aaher geschah die Abänderung. V. Kap. 1765/ 6S3 Gemälde und nur mit zwey Farben ohne kostbares Schnitzwerk. Die Kutschen sollen nur mit drey Gläsern versehen / das Geschirr weder vergoldet noch versilbert/ und die Leitseile nicht von Seide sev«. Die Srrafe war 30S Pfund und die Confiscation deS Gefährtes. — In der Stadt und ilm dieselbe/ sollen nur zwey Pferde/ und über Land in hiesiger Bothmäßigkeit / wenn eS eine oder mehrere Stunde« weit ist, nur drey Pferde angespannt werden.- Die Kleidung der Livreen soll von Halbleinen«, Zwilch, und Wol. lentuch sey»/ wovon der Staab höchstens auf vier Gulden zu stehen kommt. — Niemand, mit Ausnahme der Häupter, soll bey öffentlichen Mahlzeiten, feinen Bedienten zur Auf- wartung gebrauchen. — Das Aufstehen der Bedienten auf den Kutschen wollen wir, bey einer Strafe von 60 Pfund »erboten haben, mit Ausnahme der Bedienten der Häupter, wie auch des Falles, da einer unsrer Derbürgerten zur Hochzeit einladet, vnd seine Hochzeit hält. — Da§ Verbot ausländisches Berggeflügel und Fasanen, an öffentlichen Mahl. zelten aufzutischen, und fremde Weine zu gebe«, leidet die Ausnahme, wenn fremde Standrspersonen traerirt werden.— Wir verbieten alles Kutschenfabren nach eilf Uhr deS NachtS, es geschehe denn solches in einem erwiesenen Nothfall. In der Folge wurde, nochmals und zum letzten Mal, die Sammlung derartiger Gesetze tm Jahr 1780 , den 24. Heumonat, durch den Druck kund gemacht. Ein neuer Artikel, von Hochzeitgaben, Etn- ') Also sorgte man für die Flachmahler (L»rdol1il«uri) «nd nicht für die Kunstmahler. XVIII. Periode 17^1—1783. 65-1 bindeteu und Kindbettischicketen, kam zum Vorschein. ' ) ,, In Ansehung der Hochzeitgaben, soll von Niemand etwas an« dcreS in Geld/ und zwar höchstens eine neue Dublone (Louis« L'or) gegabt werden; von welchem aber die Eltern und Taufpathen der Verlobten, als welchen dießorrs nichts vor« geschrieben ist, wie auch die Handwerker, welche etwas von ihrer Berufsarbett vergaben wollen, ausgenommen sind. Auch sollen die Einbinderen in Geld bestehen, und aufs höchste «ine neue Duplone ausmachen. Die Kindbenifchicketen werden ganz verboten, doch ist den Gevattersleuren erlaubt, den dürftigen Kindbetterinnen, mit Gutthaten, auf Weise wie sie es gut finden, beyzustehen." Einige Anhange vcn diesem Jahre 1780 . -) und von I 78 L r) wurden noch zu jener Sammlung ge- 1) Diese Einschränkungen waren den Reichen und Wohl- habenen sehr willkommen, denn sie hemmten einen kostspieligen Wetteifer. Den 20. November erkannte der Große Rath: „Sind die kleinen Spitzlein, oder sogenannten Hahncnfiißlcin, in der Breite von höchstens einem Quarrzolle, jedoch nur an lVlsnLliettes, Osdots, ioni-8, Hauben und Halstüchern zu tragen erlaubt."— „Sollen diejenigen, welche aus Anlaß von Verlöbnissen, oder von Hochzei- ten vor oder nach der Hochzeit, den Neuverlobten Ge« schenke machen, als Nebertrctcr der Ordnung gestraft werden, und sollen auf gleiche Weise, die angesehen werden, welche anstatt der Kindbettischickeren , vor oder nach der Kindbette Geschenke machen. 2) Die Taufpathen sollen mit ihren Hochzcitgabcn die Sun». V. Kap. 1765. 655 schlage». Allein, als man weiter gehen wollte, bemerk, te, den isten März i7s>L, eine Commission in ihrem Gutachten: ,, Da wir von der Unzulänglichkeit aller menschlichen Gesetze überzeugt sind, so bleibt uns nicht- anders übrig, als den frommen Wunsch zu äußern, daß alle Stände, die im Eingang der Verordnung an den Tag gelegte Meinung beherzigen möchten. Die Bälle sind eine unschuldige Ersetzung u. s. w." Der gedachte Eingang enthielt eine bestgemeinte Ermahnung zur bürgerlichen Bescheidenheit, und an- ßändiger Mäßigung. Zu den Aufwandsgesetzen zahlen wir noch das Ver« bot des Caffee-Trinkens auf der Landschaft. Der Genuß dieses Getränkes war gewiß ein stärkerer Gegenstand von Luxus, weil er bald allgemeiner wurde, als die Fasanen , die man vielleicht mit der Zeit hier würde selber erzogen haben. — Den isten März 1769. geschah im Kleinen Rath der unerwartete Einzug: »Das Caffeetrinken auf der Landschaft sollte, als eine dem Landmann so kostbare als schädliche Sache, gleich dem Brandteweintrinken verboten werden. " Gleich wurde me von einer Louisd'or nicht übersteigen. — Die Hinter- säßen und Dienstboten sollen nicht mehr als drey bis höchstens fünf Pfund als Hochzeitgabe schenken; und bey Kindtaufen mehr nicht, als höchstens einen Neuen Thaler einbinden." «56 xvm Periode. 17^1—1788. der Canzley befohlen, nach Anleitung des Einzuges den Aufsatz eines Verbotes zu verfertigen, und nächsten Lstalhstaq vorzulegen. Den ^ten darauf ließ der Rath das Verbot kund machen. Die Strafe war von fünf Pfund, wovon ein Drittel dem Angeber; und die Landgeistlichen erhielten den Auftrag, ihre Psarrgenos- fen vom Caffee abzumahnen. Darauf wurde aber nicht lange gedrungen, indem der Unterschied zwischen der Stadt und der Landschaft zu auffallend war. Auch sagten die Landleute, ste tränken nicht, sondern äßen den Caffee. In der That, da ste den Caffee mit Milch, Brod oder Erdäpfel kochten, so bedienten ste sich des Suppenlöffels. In diesem Jahre 1765. wurden auch die Gebühren für das Bürgerrecht in den Landgemeinden durch den Rath, -er solches ertheilt, festgesetzt. Ein Aus- länder bezahlte dreyßig Pfund, wovon '/z dem Gemeinds- feckel und dem Armcnseckel. Außerdem entrichtet er zehn Pfund für das Aerarium, und fünf Pfund für den Lbervogt. Auch muß er einen Feuereimcr in Natura geben, dagegen von allem Wein- und Brodaustheilen befreyet werden. Was aber den Antheil am Weidgang und andern Gerechtsamen des Orts betrifft, so wurde die Bestimmung desselben den Gemeinden überlassen, ihnen aber Billigkeit empfohlen. Wenn es nun einen Einheimischen, V. Kap. 1766. 6L? Einheimischen, der aus einer Gemeine i» die andere zog, zu thun war, so behielt 'sich jeweils» der Rath die offene Hand vor. ,1 7 6 6. Eine Commission von Standesgliedern und Professoren gab über die Gemeinde-Schulen und das Gymnasium Vorschläge ein, die der Große Rath den loten März annahm Sie wurden unter dem Titel Schul« Ordnung der Stadt gedruckt. — In den Gemeinde - Schulen wurde gelesen , geschrieben, gerechnet und zum Unterricht in der Religion vorbereitet. Sonderbar ist es, daß die Methode im Lesen in der Stadt verschieden war, mit der auf dem Lande. Auf'm Lau« de sollte Kraft der KirchewOrdnung von 17Z9. mit dem Gedruckten, und jetzt in der Stadt mit dem Geschriebenen der Anfang gemacht werden. ') — Im ') In derKirchenordnung fürdieLandschaft von 174» wirb folgendes zur Ursache angegeben: „Die Schulmeister sollen nicht das Geschriebene allein, wie an etlichen Orten dieser böse und verkehrte Gebrauch einreisten will, sondern auch, und allervorderst, das Gedruckte lehren; damit die Leute die h. Bibel, die Psalmenbücher, das. Nachtmahlbiichlein und andere gottselige Bücher lesen lernen." VII. Band. Tt L58 XVIII. Periode- 1 741 — 1788 . Gymnasto lernte man, außer der Fortsetzung im Unterricht der Religion, Rechenkunst, Geographie, allgemeine Historie, Anfänge -er Sternkunde, Singkunst, lateinische Sprache, griechische Sprache und lateinische Dichtkunst- Uebungen in -er Muttersprache, nach Gottscheds Anweisung, wurden jetzt eingeführt. Es waren sechs blassen , in deren jeder der Schüler ein Jahr bleiben mußte. In allen diesen Classen wurde Latein geler» net- Nach. der Mvrgenpredigt im Sommer mußten die Schüler von einem der Lehrer erforschet werden, ob fic den Text, die Abtheilung der Predigt, und einen angezogenen Spruch behalten hatten. Laut wiederholten Auftragen über die Beförderung -er Studien auf der Universität, wurde den i. December ein Gutachten der Regcnz und der Deputaten im Großen Rath verlesen, über welches der Rathschreiber Js lin übel zu sprechen war. Die Professoren sagen nicht darin», was zur Aufnahme der Studien erforderlich wäre, und was sie dabey leisten würden , sondern sprechen von Ehre und Einkommen. „Dieß seyen, sagen sie, die zwey Dinge, wodurch die Menschen angetrieben werden. Wir wissen zwar wohl, daß das Gute, an und für sich selber liebenswürdig ist; wir finden aber unter, den Unsriqen, wenige dergleichen Leute, welche der strengen Sekte der alten Stoiker folgen, und die Tugend ohne alle Absichten lieben." Merkwürdig ist, was sie vorn Loo- se sagen: » Das heilsame Loos, ist der Augapfel unsers V. Kav. 1766. HZ9 Freystandes. — Das Loos ist bisher heilsam gewesen, auch der Universität selber nicht übel bekommen— Wir haben seit dem Loose eben so viele taugliche Männer, ja vielleicht noch mehrere in den öffentlichen Lehrstühlen gehabt , als vor desselben Einführung." Zur Ehre des verewigten Daniel Bernoulli, war es seine Meinung nicht, daß man ein solches Gutachten abfaßte. Uebrrhaupt war er kein Freund von den zeitverderbenden Beschäftigungen, die nur von dem Studium entfernten, undeineFol- ge von den Privilegien waren. Als man ihn einst fragte, warum die meisten seiner Collegen nicht so dächten — so war seine Antwort : Ouleius «8t imperrrrs, äiseers et äoesre , (befehlen ist süßer als lernen und lehren.) In diesem Jahre steng die Regierung an, einzusehen, wie gefährlich die Beerdigungen in den Kirchen für die Gesundheit waren. Den 6 ren Oktober erkannte der Große Rath: „Von nun an sollen weder die Collegien, noch die Partikularen, bis auf fernere Verordnung, keine Grabstätten mehr in den Kirchen und deren Chören, weder veralieuiercn, noch verkaufen oder sonst veräus- sern. 1 7 6 7 . Joseph von Nagel folgte, als kaiserlicher Resident, auf von Marsch all. Der katholische Gottesdienst in ihren Häusern, welchen einheimische und benachbarte Katholiken besuchten, veranlaßte einige Male »«gebühren- T t, 2 L60 xviii. Periode. 17^1—1788. Aber die Wachsamkeit -er Häupter legte alles bey. Zum Ruhm -es Antisies und der übrigen Geistlichen gereicht es auch, daß ihm in ihren Kanzelvortragen nichts ent. fiel, was unsere Bürger halte reißen können. 1 7 6 8 . Die Vorderöstreichische Regierung zu Freyburg belegte , auf allerhöchsten Befehl, unsere Besitzungen und Einkünfte, mit den sogenannten Dominikal und Ruri- kal-Steuern, und drohete, falls wir die Fassionen nicht frcvwlllig einlieferten '), solche durch bommissarien aufnehme» zu lassen. Vorstellungen halfen nichts. 1 7 6 9 . Der Große Rath beschäftigte sich mit der Verfertigung einer Gescheidsordnung für den Stadtbann. Das Gescheit» ist ein Feldgericht, das vorzüglich die Sehet, düngen der Güter, und die Schlichtung der dießörtigen Streitigkeiten besorgt. Andere Gegenstände gehören auch dahin. 2) Die Stadt hat zwey Gescheide, eines für die ') Oominiosi-Stener ( von Ooniinus , Herr, war die, fd die Herrschaften, zu welchen die fremden Staaten und Collegien bezahlt wurden, gezahlten. Die Bauern zahlten die Umi-si.Steuer, (von iius, Feld, Acker.) ksssion (von ksiere, bekennen), bedeutet die Erklä» rung der Besitzungen und Einkünfte, r) Die Haupumel der GeschetdSordnnngen sind folgende r Von der Gerichtsbarkeit und Pflichten der Gescheide V. Kap. 1769. 661 große Stadt, und eines für die kleine. Der Präsident der ersten heißt Gescheit»smey er. Die Landschaft hat gleichfalls ihre Gescheide. In den folgenden Stücken un- terscheiden sie sich von denen der Stadt. Die Gescheide der Landschaft richten auch über das Bauwesen, und folglich über die Gegenstände, so in der Stadt dem Fünferamt zukommen. Sie besorgen nicht gewisse Poli- zeyfälle, wie Schlaghändel, Beherbergung von Fremden, u. s. w-, welche in dem Stadtbann, außer der Stadt, vor die Gescheide gehören. Drittens haben sie kein Gesetzbuch, und richten bald nach örtlichen Uebungen, bald nach landvögtliche» Entscheidungen oder Crkanntnissen des Raths über besondere Fälle, bald nach Einsichten der Billigkeit. Endlich, wenn von ihren Sprüchen an den Rath recuriert wird, so ist das Gescheit» der mehrern Stadt der Revisor d. i-, es untersucht den Fall, und gibt dem Rath ein Gutachten ein. Sonderbar ist es, daß in einem Lande, wo das Quellwasser von großem Werth ist, keine Vorschriften.über das M genthum der Quellen vorhanden sind. Es gibt Beispiele, richt», von den Bannwarten, vom Feldmaaß, von den Straßen und Mmemen, von Flüssen, Wassern und Wässerungen, von Matten, Steckern und Reben, von den Bäumen, von Zäunen und Hägen, von den Landeren, von neuen Häuslinen, Einfassung mit Mauern, und Stöcklinen, von Gräben und Baugruben; von Schlaghändeln und Bannfteveln; von der Taxordnnng. ö62 XVIII. Periode. 1741—1783, wo Einer die auf seinem Gute entspringende Quelle nicht aussa^i! durfte, weil es den öffentlichen Brunnen hätte schaden können. Eine gleiche Bewandmiß hat es mit dem Graben des Lättes (Mergels) nicht selten gehabt. Im Jahr 1768. (23. März) verbot der Rath, ohne seine Einwilligung, auf dem Vrudcrholz, dem Margre- thenberg und in der Gegend des Mschwieler Weges, Latt zu graben, weil es den Quellen schaden könnte-— Die Beeidigungen der Rich'er haben etwas feyerliehes. Im Kreise der auf dem Felde stehenden Richter, schwört unter dem freyen Himmel, und vor einem großen Feuer, der neuerwählte Beysitzer seinen Amtseid. Das Feuer soll die Höllcnsiammen, oder wenigstens, vor altem, das Fcgfeuer vorgestellt haben. 1 77 0. Es herrschte eine große Fruchttbeure. Ein Sack Roggen wurde angeschlagen auf 13 Pf.; ein Vicrzel (2 Säcke) Haber, auf 10 Pf., und ein Vierzel Korn (epoLurre), auf l3Pf. Auf eine sehr edle Art betrug stch der Rath. Von seine» Vorrathen liehe er Brodfrüchte an Neuchatel, Locle, Lachaudefond, Viel, an den Bischof von Basel und an die Stadt Colmar. Der Meister','(äsch wurde nach Paris gesandt, um die Ausfuhr unserer Zehnten und Bodenzinse zu begehren. Er er. hielt eine gewisse Anzahl Zentner- Nach seiner Rückkunft gab man ihm eine außerordentliche Stelle im XlUr. Rath, die lebenslängliche Bewohnnng des Schlosses Rain- V. Kap. 177S. sss stein, und eine Pension von fünf und zwanzig LouiÄ' d'or. Im Weinmonat, den 8ten, wurde die Dauphine, Claris von Oestreich, zu Straßbnrg von einer hiesigen Deputation bewillkomme. Der Bürgermeister Debary, den drey geheime Rathe begleiteten, hielt folgende Anrede: 1^; äroit ie plus presieux äs Ir> xrsnäsur suprLrn« e«a seiui äs rs§nsr sur Iss sasurs. plus Iisuts nsisssnss , ornee äs zrscss touts äivines, sssurs i» votrs sltesss ro- ^»Is ^) cs ziorieux empire, sonäuite pur 1» niuiu sslests, pour kslrs ie bonbeur äes nutions, st unis pur un b/msa guxusts uu ^suus bsros, r;ui äs;it kalt Iss äeiioes st ?es- psrsnes äs is Brunos, en suivsnt Iss trsse» §lorieuses äu xrsnä monur^us bisn.^iins, son suxusts aioul. Vsuiile Is siel repsnärs sur cette ulliunss sssrse, toutes sss bäns- äictions, st iss psrpetusr par uns xiorisuss posterite. 6'sst en eile, Äluäsine, hus briileront L ^uinsis iss sublimes ') Unter der Hand hatte man vertraulich den Ambaffa. doren anfragen lassen, ob man die Dauphine kaiferli- che Hoheit nennen sollte, oder königliche Hoheit. Seine mündliche Antwort stimmte für das letztere. Die Dauphine müsse nicht glauben, daß sie mehr sey, als der Dauphin; die kaiserliche Würde sey im deutschen Reich nicht erblich; das französische KönigSthum gelte mehr als das teutsche Kaiserthum, das nicht viel mehr als ein Titel sey. 55-4 xvm. Periode i7-4i —1788. vertu« Iisi-sditsi'-es 6ans I'»u§usts ssnz 6s I» xrsuäe In)pe- r.itricv-I^eiiie, ntivii 6s I'univers. Votrs ^liesse ro^uls sst Is prscisux lies sntre tes plus xrun- 6es puissauoes 6s I'I'tuicips, 6unt l'lisuieuss uuiou ssser- iuit Is lioulieuu 6s leurs peuples st 6s leurs slllsz, psrmi lcscpiels 6s kssls so xlarikis 6'strs un 6es plus sn- clsus. Osiznsr., ^6-i6!>ms, sxrssr ses rsmoizu.ixss 6s xuu pixison6 rvspsct, st 6s sss vosux aüssi sr6eus ^ue sinss- rss, eu lui fsisiiut lu xrsvs 6s I'Uonorsr 6s ss bienveil- lsnse rc>) sie. Die Daupbine empsieng dj- Abgeordnete» auf das lieb- reichste.— Wem stößt hier die schmerzhafte Erinnerung an ihr uachherigeö grausames Schicksal nicht auf? — 17 7 1. Im April kam der regierende Fürst von Anhalt- Zerbst, Bruder der Kaiserinn von Rußland, mit seiner Gemahlin hierher, und schlug seine Wohnung bey uns auf- Er hatte vorgefaßte Meinungen wider den König von Preußen, und einige Sonderbarkeiten; sonst war er leutselig und eines fröhlichen Gemüths. Die vortreffliche Fürstin verließ uns im I. 1791. Sie war während ihres ganzen Aufenthalts der Gegenstand von Bewunderung, und von Empfindungen, die gleichsam an Anbetung gränzten. Huldreich geruhete sie die Zueignung dieses Werkes anzunehmen. Im Dezember wurde bey den Schweizerdiensteu in Frankreich, jede Compagnie um neun Mann herunter gesetzt. In Frankreich dientendamals 1559-4. Schweizer. L65 V. Kap. 1771. Ueber die Auswanderungen der Unterthanen ließ der Rath vom 2 S. März, eine Publication ausgehen. Sie enthielt vor allem Warnungen; dann setzte sie folgende Verfügungen fest. Die Werber sollen angehalten, und vom Rath befindetet Dingen nach, gestraft werden. Eben so in Ansehung derjenig n, die ohne Erlaubniß wegziehen wollen. Die Unterbcamten jedes Orts sollen die »erzeigen, die im Verdacht stehen ohne Erlaubniß wegziehen zu wollen- Wer ohne Erlaubniß wegzieht, wird als tod angesehen, und kann nichts erblich bekommen- Was er erbt, soll dem nächsten Anverwandten, oder falls deren keine vorhanden sind, dem Fiskus und dem Armenseckel zu Theil werden. Ist er aber mit Erlaubniß ausgewandert, so sollen die geerbten Mittel hinter einen Vogt gelegt, und von ihm besorgt werden, bis der Rath nach vorhergegangenem gehorsamen Anmelden, und gehöriger Untersuchung, die Auslieferung gegen den schul- digen Abzug bewillige, oder^ sonst das Gutstnden darüber verordne. Verboten ist es, den Wegziehn-Wollen- den, etwas auf ihr Erb hin voraus zu geben oder solches ihnen abzukaufen. Dergleichen Verträge sind uukräf. tig Alle Auswanderer mit oder ohne Erlaubniß, ver- lieren das Landrecht, und können niemals in dasselbe wieder aufgenommen werden. Sie sind den Landesverwiese- nen gleich geachtet. Nur Minderjährige, die das achtzehnte Jahr nicht erreicht haben, können begnadigt werden. -S66 xviri. Periode. 17^1—rrss» 1 7 7 2. Seit mehrern Jahren hatte man in Frankreich an« gefangen , das verhaßte 6i-oir ä'aubaine ^ gegen die evangelische Schweiz auszuüben. Dagegen warfen uns die Franzosen den Bbzug oder äroit äs traits lorains von zehn vom Hundert vor. Den 7. Dezember des vorigen Jahres wurde beydes durch eine Convention, die der Ambassador cle Llanlevills zu Solothuru unterschrieb , abgethan, und der König ließ den 20ten Jenner dieses Jahres seine I^sttrss 6s ikatikeatwn ergehen , weiche den ^ten April ju Colmar beym (ion- eeil Loriveraln ä'^isaee einregistrirt wurden. Doch befand sich eine Ausnahm» in denselben. Man behielt die besondern Rechte der Städte, und Herrschaften vor; und die kedproeltät, oder das Der- geltungsrecht wurde wider solche gegeben, falls sie sich Dergleichen Rechte nicht freywillig begeben sollten *) Vermöge desselben trat der König in die Rechte jedes fremden Erblassers, der sich in Frankreich niedergelassen hatte und dort gestorben war. ?) ... 82118 >irejiKlioisr eil rieii sux Uroits §ene> slement , ssssotes sux Uom<>ine 8 psrkiculicrs Uds villes, toi t 68, kief8 i>s :,ux 8vuvei»iri8 rsspeotif8 ta fsLiiIte 6'u8S>!' siu i-eoiiiro^us enver-« les äe 5 äites ville8, ter- rv8 ct Nv58 c^ui ns vouUpont se reiaclier Us8 6its gfoirb. V. Kap. 1774. Diese Ausnahme bezog sich vornemlich auf mehrere Städte und Edelleute im Elsaß, die den Abzug, gleich wie Basel, von langem her zu ihren Einkünften rechneten. Eine andere Ausnahme betraf die mit der In« penmr verbundenen Rechten. Im Dezember langte M Schreiben des Königs in Polen ein, der sich über die Theilung seines Vacer« landes beschwert. Es wurde ihm geantwortet: „ daß eine löbl. Eidsgenossenschaft nach der Maxime ihrer Altvordern in dergleichen Streitigkeiten nicht eintreten könne." 1 7 7 3. Gleich wie man im Jahr 1716. eine Commission niedergesetzt hatte, um das Finanzwesen, oder die Oe- conomie des Staats zu untersuchen, und Vorschlage zur Verbesserung derselben einzugeben, so wurde im J°. 1771. den löten Dezember zwey vereinigten Collegien aufgetragen, eine solche Untersuchung wieder vorzunehmen , und ein Bedenken abzu-assen, wie die Einnahme vermehrt und die Ausgaben vermindert werden könnten. *) ... ,,8ien entenNn Hn'il surn sts prss!»1>Iement k-tth inventsirs clsz clits« snccessioiis pur Iss znZS8 Nes lieux _ st «krönt tsnus nnx lois, korin-iüts« st Moits ets- Kli8 6r>ns Iss etst8 st i>a) 8 vü Iss Nitss snoossrion« su^ ront «ts ouvsrte8," 568 XVIII, Periode. 17^1—1738, Diese Collegien waren die Haushaltung und die Verordneten zum gemeinen Gut. ') Ihre Arbeit wurde den täten November dieses Jahres vorgelegt und beschäftigte mehrere Jahre den Großen Rath. In den Jahren 1761. bis und mit i77o. betrugen die außerordentliche» Baukosten 222000 W. Ueber die Frucht- Iheure waren in einem Jahre 108,000 Pfund darauf gegangen / und 30 bis ^oooo. Pf. gesteuert worden. Seit dem Jahr 17-iv hatten sich die Rathssteuern sehr vermehrt, Sie beliefen sich von I7^ii bis 1760 auf 8509 Pfund -), von 1761 bis 176o auf 35127 Pf. Die Rathssteuern waren außerordentliche Allmosen / die der Rath den Bürgern ') austheilen ließ/ welche außer dem Allmvsen-Amt/ dem Spital/ dem Waisenhauft/ den besondern Unterstützungen in jedem Kirchspiel und Es waren nur Zugeordnete von Klei», und Groß.Na- then , die bisweilen den Berathungen der Haushaltung beywohnten / und ohne welche die Haushaltung in das sogenannte obere Gewölbe nicht gehen konnte. r) ES war also im Durchschnitt jährlich nur 850 Pfund. Allein im I. 1787. beliefen sie sich auf mehr als 15,000 Pf. (fünfzehn tausend) jährlich / ohne was noch den geordneten Armen-Anstalten außerordentlich zugestellt wurde. H Wohlverstanden deg Bürgern der Hauptstadt/ und nicht den Unterthanen. V. Kap. 1773 ; 66A den Wohlthaten wohlhabender Bürger / hoch diese Quelle, das Aerariurn, sich von Jahr zu Jahr ergiebiger machten. Es herrschet hierinn ein großer Mißbrauch. Die Rathssteuern sind ein Mittel die Stimmen der Räthe und Groß. Räthe, an deren Verwandte lebenslängliche Pensionen zuerkannt werden, zu gewinnen. Sie pflanzen Müßiggang und Schwelgerey, da jede andere Ausgabe, so beträchtlich sie auch seyn mag, doch gegen Leute geschieht, die dafür arbeiten. Sie ersticken endlich bey den Kindern und nächsten Angehörigen alles Gefühl verwandtschaftlicher Pflichten. Das Gutachten der Oeconomischen Commission enthielt über diese» und andere Gegenstände; wie z. B. über die unnöthigen Dienste, die geheimen Ausgaben, und die allgemeinen Grundsätze einer guten Wirthschaft, nützliche Bemerkungen. Keine beißenden Vorwürfe kamen darinn vor, sondern nur die Sprache desjenigen, der wohlmeinend und von allen Extremen entfernt nur eine weise Zurathhaltung, ohne in die Kargheit eines Dorfs rück- zutreten, vorschlägt. Bey der Behandlung dieses Gutachtens zeigte sich aber kein sonderlicher Eifer im Grossen Rath. Die Sitzungen wurden wenig besucht, und es erfolgten keine wichtige Aenderungen. 17 7 4 Basel hatte sich über die Capitation oder Kopfsteuer beschwert, welcher ihre in Frankreich niedergelassenen Kaufleute unterworfen wurden. Schon im Jahx 670 XVIII. Periode. 17^1-1788. 1763. hatte die französiche Regierung es beschlossen, und den Befehl dazu im Jahr 176,7. kund machen lassen- Den Ren April 1774 schrieb der König an un. fern Rath. Das Schreiben war vom König selber/ und vom Herzog d'Aiguillon unterschrieben , und enthielt eine abschlägige Antwort auf unsere Klaaen / und eine einseitige Auslegung des Sten Artikels des ewigen Friedens von 1516.... Dann kamen darum folgende Stellen: 7 , I>er lettres pstsntes et eoneessions äs l.onis XI. lie 1481, et lie Ilenri IV, »Ie 1602, ns sont c^ue lies ellets mo- mentsnes «In von plsisir lies sonvera'ms, llont elles eminent, et eomme lies reoompenses on lies Iou8 svons pour -ippreeier Ir> lon^ue Possession nn mopen simple et llixns lie Il> Nonne loi, qui 6oit re§ner entre lies ailies iiäeles. 6'est In possession reciprorpie et ie traitsmvnt cjue nos Sujets epronvent en se liomioilient en Luisse. i_.es stipnlations lies traites etsnt exriles et mu. luelles, Ieur exeoution seroit Sims lionts In meine pait et li'antrs, si elles portoient elniremsnt I« sens ou'vn Ieur ,suppose. — Xous recevons lies reelnmntions sussi Dustes k^ns mnltipliees, in Hopaume. — Des ooncitopens r>ui s'expntrient, itinsi ns eoneourent en rien » la splenlieur, I» korss ni V. Kap. 177^. 57 t L ja «Kröte rte t»ur xatris, K lac^uelle ils ns tiennenL le xlu8 «ouvent kiue xar §nei' Sans 2u- I'IO'I ot I-L!NS N0N8 aui'oit inis n^ns nn gennä einl)Lr!Ms et mnoit loit le nlns m:nev^is ellot cne2 Vil'. Vaindass-vrlLur, cgni n'attenäoit nons ^onr Inirs partir Nr. son üls 5 lu Eour. Iliso Vl. Kap. 1777. 67S nnrtln II 8'est tsnri ensors uns 8S88ion 6s3 San- tons evanZsIlignsg, oü Lurisk st Lsrns ont rspe- ts Is8 raison 1silrs, 6s Alorrsieur st 6es l^ors susees- seurk." Die Geschenke welche der Ambassador im Namen des Königs, durch den Legations Seeretair austheilen ließ, waren: I.) jedem Gesandten der XIII. Cantone eine vierfache goldene Kette, sammt einer Medaille, die nebst dem Bildniß des Königs, zur Ueberschrist hatte: I'oeclu« euin Ilelvetüs rs8taurLtum st stLbri'rtrnn 177 7. I.ri6. XVl. Ilex lülrristrrrnis. 2.) Denen von Wallis uud vom Abt St. Gallen, eine dreyfache Kette mir der Medaille. 3.) Den Städten St Gallen, Müllhausen und Viel, jeder eine zweyfache Kette, sammt Medaille. -4.) Jedem Kanton zum Verschenken, vier kleine einfache goldene Ketten, mit einem kleinen Pfenning dar- r) „Wir die Kesindien der XIII Cantons und zugewandten One, im Namen unsrer sämimlichen gnädigen Herrn und Obern, schwören und versprechen diese Biindniß in allen ihren Theilen fest und unverbrüchlich zu halten, und nichts dawider zu thun, auf keine Weise noch Wege." Vl. Kap. 1777 . 681 an, eine große silberne Kette mit Medaille/ eine große und sechs kleine Medaillen ohne Ketten- Nach ihrer Rückkunft legten den iZ. September unsre Gesandten diese Ketten alle auf den Canzley Tisch des großen Raths, der ihnen aber solche zurück gab. Eine Deputation von zwey Räthen und zwey Großra- then wurde zum Bürgermeister Debary abgeordnet, um ihm den Dank -es Großen Raths zu bezeugen, und der Dreyerherr Münch erhielt eine außerordcntli» ehe Stelle im geheimen Rath. Es wird hier nicht undieniich seyn zu bemerken, -aß man seit einigen Jahren uns auf den Kaiser Joseph II. und seine angeblichen geheimen Absichten, irr Rücksicht der Schweiz, sehr aufmerksam machte/ Die bloße Nachricht in diesem Jahre, daß er durch die Schweiz reisen würde, erregte Besorgnisse, und half bey manchem nickn wenig, daß er die Veschließung des Bundes zu beschleunigen suchte. .Er kam den 19. Ju- ly von Genf her des Morgens um 9 Uhr hier an, unter dem Namen eines Grafen von Falkensteiu, und verreiste um 2 Uhr nach Freyburg. Er hatte zu Larr- genbruck übernachtet- Dort sprach er viel mit dem Meyer des Dorfes, und bezeugte seine Verwunderung, daß keiner von den Landleuten in den Räch gehen konnte. Er war der schweizerischen Aristocratie nicht geneigt. Hier cmpfieng er nur den Kupferstecher von Mechel, mit welchem er die Sarasinische Vandfabrick, H82 xvm. Periode. 17^1— 178 ?. lind die öffentliche Bibliothek besah- Man hatte ihm den Na lh schrei der Iselin geschickt, um seine Befehle emuiholen- Er empfienq ihn aber nicht. Vermuthlich begi ng der Wirth den Fehler, eine Rathsdepntution, anstatt Isaac Iselin an-.mneldeii. Denn Iselin war gewiß einer von denen, dre Joseph suchte. Den 25. fuhr der Kaiser wie. er hierdurch, aber ohne sich aufzuhalten Er kam von Freyburg über den Rhein, V enach und Hüningen, und begab sich nach Schaf- hansen. Von Mechel begleitete ihn von Waldehut bis zum Rheinfall und »ach Schaffhausen, wo der Kaiser ihn auf das liebreichste entließ- Die Hauptartickel des Bundes enthielten wesentlich folgendes: n . . . . Das gegenwärtige Vündniß hat keine andere Absicht, a!S den wechselwiligen Nutzen, Schutz und Sicherheit zn befördern. 0 hnejema » dzu beleidigen.') Der vorige Friede von iLi6. dient zur Grundlage des gegenwärtigen Bündnisses- mit Ausnahme derjenigen Arti« ckel, die wieder abgeändert worden seyn- Das Lündniß ist lediglich vertheidigend. (xurement arünilis.) Im Fall daß die Eidgenossenschaft, oder einige Staaten derselbe», von einer fremden Macht angegriffen würden, so werden seine Majestät mit seiner Macht, und auf seine Ko- . ^Ilirmce .... ^,ii ii'a poink «l'autre buk, ^ue 1'u- tllrtr:, In <1ekvii!ie et Irr 801-81« ^nutuelle Le gisnVrsIe, »niis L t'oFenrs cte ^ur cs zor'6. VI. Kap. 4 775. 683 sien ihnen bevstehen - doch nur wenn seine Majestät darum ersucht seyn werden- Sollten die Staaten des KönigS in Europa überfallen und angegriffen werden .... so ve: spricht die Schweiz neue Werbungen von ungezwungenen Soldaten zu bewillige«; nicht über sechstausend/ und nur zur Vertheidigung des Königreichs / wie auch in der Voraussetzung - daß die Eidgenos. senschaft in keinem Kriege verwickelt oder nicht in naher Gefahr seyn werde, in einen solchen -u verfallen. Der König und die Eidgenossen ... werden niemals leiden ( souLWii-) , daß ihre resvectivcn Feinde und Widersacher (ailvei-salres) sich in ihren Landen / Gebieten und Herrschaf, tcn festsetzen , noch ihnen Durchzug gestatten um den andern Verbündeten anzugreifen und zu beunruhigen (mowster), mit dem Versprechen, sich dawider mit bewaffneter Haas zu setzen, wenn die Noth es erfordert. Dieses Büneniß soll der Neutralität im geringsten nicht uachtheilig seyn, noch ihr et- was benehmen.') Die Eidgenossenschaft erklärt auf das nach, drücklichste, daß sie die Neutralität in allen Fällen, und ge, gen alle Mächte, ohne Unterschied, beobachten und behaup, tcn wolle. Die Zeitdauer des Bundes soll fünfzig Jahre seyn. Kein Theil soll ohne Vonvissen des andern Friede schließen, und soll ihn in den zu schließenden Waffenstillstand einschließen, falls dieser es verlangt. Die Schweizer Regimenter werden wie bisher die freye Ausübung der Religion und der RcchtSvsUge, gleichfalls auch alle andre Vorrechte, Befreynngen und Vortheile (pi-lviieges, ü-gNckises et avaritAZes ) genießen, so den eidsgenössischen I.S tinite Iie clolt prejllilleler III deroZer eil rleii il l» ileuwl'.lite des psetics. 68 ^ XVlil. Periode. 17 ^ 1 — 1788 , Kriegsvölkern in Folge der Traktaten und Capirulaiisnen zugesichert sind. i) Der xl. Artickek berührt die Civil.Ansprachen, und unterscheidet die persönlichen ron den Nealklagen. Bey den per. sönUüen Klagen muß der Kläger den Beklagten, vor dessen natürlichen Richter belangen, es wäre denn, das brvde Theile am Orte des Vertrags gegenwärtig wären, rder sich wegen des Richters verglichen härten, vor welchem sie ihre Streitig, ketten erö tern lassen wollten. Die Nealklagen gehören aber vor dcn Ntch er, unter dessen Gerichrszwang die Güter liegen. Ein wichtiger Zusatz ab^r war dieser: Falls ein Schweizer in Frankreich, ohne über seine dort befindlichen, beweglichen Güter verfügt zu haben - mit Tod abgienge, und seine nach. sie» Verwandten in der Schweiz wohnhaft wären, und wegen der Elbösähigkeil einiger Streit entstände, so soll diele NechtS. fache vor den natürlichen Richter solcher Verwandten gebracht werden. ') Was die Privilegien der übrigen in Frankreich wohnen, den Schweizer betrifft, so wurde dieser Gegenstand wei. tern Unterhandlungen überwiesen. a) l)sn8 le e->8 ii6-ivinoin8 , oü Un Luisse äe'ctzlleroit ea k^anee, 8 - 1 V 8 avoii' clisxoses cle» luerisineulileZ II ^ pos- Lelloit, et oü 868 plu8 xroelie» p-lren8 8eroient tnu8 lloiiii- ci1i68 ea 3ui8se, Io8 äissi6ul?s8 gui 8iii'vieiicl?c>ient entre le, ilit8 pÄi-ea- , ü rA8on 6e I'Iialiitetg s. 8uceeller rni lle- lurit, 8610 iit porte par 6ev:iiil le juge iiaturel et orclinLi- re 6e 868 lieriti'ees et p-iien8 ; et reciprogueiiient, 8i Irr HI6IN6 g„68tioil 8'eleve 6!ltr6 ll68 PL66N8 6t ll6rit>668 ll'un Iprsn^si8 (lecelle en 3ui886, 6l>6 86rri «lecjäee 16 juge NLtui'cl t6anx!ii8, äoiit ils ll6i>eni'ese»te ^lliiince, seront vcnle ge l'etrünxer. VI. Kap. 1778—80, 687 so ist ausdrücklich verabredet worden > daß , um aller will- kührlichen Auslegung zuvor zu komm». man sich hierüber freundschaftlich vrrglnchen werde , ohne dießorts etwas vorzunehmen/ oder abzuändern '), bis man den Sinn sol« cher Artikel gemeinsam wird bestimm haben. Siebentes Kapitel. 1778—1788. 1 7 7 8 und 1 779. In diesen zwey Jahren zog das Stundenwesek, wovon wir weiter oben gesprochen haben, wie auch der Ausgang der über die Privilegien der Schweizer in Frankreich versprochenen Uteri)-. Münzen, die allge- meme Aufmerksamkeit ruf sich. Uebertriebener Eifer der Richter zur Handhabung der Aufwandsgesetze / diente auch, in den Gesellschaftenzur Abwechslung; und je mehr mau klaate, je drohender zeigten sich einige Mitglieder der spaßwcise genannten EliÄNibre aräente. 1 7 8 0. Wie wahr es sey, daß veränderte Umstände auch in unsern Urtheilen Veränderungen hervorbringen, be- wieß der zwischen Ludwig XVI. und dem Bischof von Dreß ist in Sachen bey welchen Gefahr im Verzug liegt, unmöglich. 088 XVIII. Periode- 17^1—1788. Basel, den 20ten Vrachnwnat, errichtete Bund. Vor hundert Jahren hätte man in demselben , und nicht ohne Grund, eine Verschwörung wider unsern Glauben erblickt. Im Jahr 1739. wo auch ein Vertrag mit Ludwig XV. über die Auslieferung der Ausreißer geschlossen wurde, war man hier in einigen Sorgen, und behauptete, der Vertrag enthalten geheime Arcickel. Jetzt aber/ wo ein allgemeiner Bund alle Kantone mit dem König von Frankreich vereinigt hat/ sah man in dem Bund des Bischofs, wegen des 2ten Artickets, nur eine beruhigende Sichersteliung vor kaiserlichen Durch, Märschen. Gedachter Artickel verordnet unter anderm folgendes.... ... 81 les etai.8 cku Vrinee-evecure etoient iio8- tilement ateaciues par quelcpie8 ennemi8 etranxers, ou troubles p-rr cls8 8orilev emer>8 intei ieure8, 8» Magest« l'mciera, cle 868 5oree8 er ü 868 krai», g lg, Premiere rec^msitlon cpri lui en 8era faite, et sui- vant cpre Ie8 e'ereor»8tanLe8 I'exitzeront, 8oit pour Ie8 ^arantir cles NFres8ron8 do8tile8, 8oit pour ^ etablir le don oräre et la, trmrc^uillite. In dem ^rten Artickel versprach auch der Bischof die Neutralität. Der Vieomte äe ?o!i§nae überreichte den 18ten September, als französischer Ambassador, auf einer zu Solvihurn gehaltenen Legitimations-Tagsatzung sein Cre» ditiv/ und war beauftragt/ die Angelegenheiten der Schweizer - Privigelien in Frankreich zu unterhandeln. Folgendes VII. Kap. 1781 689 folgende Stellen aus seiner Anrede zeigten gleich aus welchem Geiste er das Geschäft leiten würde : „H est 6s8 ba868 8oIicle8 et insbrLnlabls8 6ar>3 Ig. iLcbs eon6ee s, no8 8oin8 et L noile 2 ele; gs n'sn nom- inerai c^uune, ie ciew»' ci'r»r e-rr-e,'X §rt/ei§. 6)ui 8s.it mieux cpis vous c^us !s sujet ^ui trsnsrnst 1s Iruit 6s 8vn trsvsil et 6s 8ori eeono- inis, pour pourvoir s ls sürete 6s son souversin et s seile 6s 80 N ro^sume, ne posrroit plus 8up- protsr ee Isräesu penible rnais inäispenssbls 6es impn8itic>n8, si psr 6es pre5erence8 ou 6es ^i'sces trop exa^erees, on rnsttoit 6e8 entrsves s son in- üustris? — ^.ursnt 1g. livslits 6sns le eonnneree exeite l'smulstion, sutsrit nn privilsA« exelusii' etonkke Is8 srts, ei ^etts l'bomnis 6sn8 le 6econ- rsAenient et 6sn8 le elesespoir. Es wurde aber auf der Tagsatzung nichts ausgerichtet. Schon ergab sich ein erster Anstand. Der Am- bassador wollte mit sämmtlichen Gesandten den Gegenstand der Privilegien verhandeln, und nicht vorher in einer vorbereitenden Conftrenz mit den Nachgesandten allein. 17 8 1 . Durch ein Edikt vom December bestimmte einseitig der König in Frankreich die Harrdlungs-Privilegien der in Frankreich wohnenden Schweizer. ') /) Läit rlu rol hui rexl« ies xrivils§es? ö90 xvm. Periode. i 7 ^i- 1788 . In dem Eingang wird gemeldet, daß diese Privilegien nach dem Geist und dem Buchstaben des ewigen Friedens von 1516. sich auf die Grundlage eines vollkommenen Gegenrechts gründeten, daß aber die Schweizer die Bedingnisse dieser Reciprocität nie erfüllt hätten —^ dennoch wolle der König gewisse Vortheile den Schwel- zcrn gewähren, ohne ein Gegenrecht von ihnen zu verlangen, so mit ihren Verfassungen nicht bestehen könne '). Der dritte Artickel lautete wie folgt: ,, Hs Luisses <^ui serorw clomiei1ie8 en I'ran- oe, niküs hui ne xo88eäeronl aueun bien-lonä8, et ^ui n/ exereeront, ou n'/auront exeree aueun eom- meree, P 088688 I 0 N, melier ou in6u8tri6,8ervntexeMpt8 l!e In eaMation et rmtreg eIiLr§e8 <^tieIeon^ue8 per 80 - r>el!e8. k).mi8 eette ela88e 8eroiit eompri8 eeux c>ni sejomneront c1rm8 notre ro^aume xour vaciuer ö. 1eur8 e1uäe8 , cle meme c^ue les mrirelmn^ a»ns le ro^sume les su^ets vsnts§eÄ üone nous ^ouirons fliire ^»uir les snisses N.ins notre rovsnms, eL-Ae-' -ieua: uie ^ar^i oclte eonstititkronz ne com^o^Siik VII. Kap. 1781 >691 Zuibses. cjui ^ visnäront pour ^ nulvrs Iss LMr- res 6s leur sommsres, mais 8UU8 ^ stablir un 60- mieils, et c^ui feront c^u'un sejour pL88LAsr... Xrt. IV. I^ss uutrs8 ssrout 8sulsmsnt exemptn 6s 1a rmÜLL, 6u ^uet et ^ar6e, et 6u loAsment 6ss Asus 6s §uerrs, 8auf ciu'vnt u eetts 6srn srs sx- emption, L etrs sn SL8 6s foule, U88ujetti8, eour- rns tou8 1e8 autrsn exempt8, uu 6it lozerueut 6es ASN8 6s Zusrrs. — Die Artickel IX. X. XI. XIH. betreffen die Einfuhr -er Schweizer-Käse, der Lein- und Hanftücher und des Eisen-raths, worüber bedeutende Erleichterungen bewilliget wurden. Das Forstwesen zog vorzüglich die Besorgnisse -er Regierung auf sich/ und es wurde eine neue Wald/ ordnung dem Druck übergeben, r) Sie bestätigte -en Satz, daß alles was.Waldung ist, Waldung bleiben soll. Sie verfügte auch, daß kein Holz ans den Hochwäldern, noch aus den Zinshölzern D für Sachen gegeben werden soll, die mit Mauer- ') Ein Anhang vom 22. Jenner 1783. betrifft die Pflanzung der Bäume, und das Waiden des Viehes an den Landstraßen. 2) Hochwälder find die obrigkeitlichen Waldungen. Die Zinshölzer gehören nicht dem Staat; allein weil ein Dodenzins davon entrichtet wird, so wird d er Staat M der DominuS directus derselben angesehen. X x 2 vss XVIII. Periode. 17^1-1788. werk oder mit Steinen gemacht werden können. Wir sehen im allgemeinen nicht genug ein, daß Holz eines unsrer nothwendigsten Lebcnsmittel sey.— Unsre großen Häuser, ihre Venafelunqen und Mräthschaflen, das Einheizen der vermehrten Anzahl von Zimmern, veranlaßten einen großen Aufwand an Hol;; geschweige denn der Wagner, Kiefer, Kübler, Hafner, Ziegler, Färber, Bleicher n- s w. Seit einigen Jahren sprechen wir viel von Brodfrüchten, allein der Müller braucht Holz für seine Mühle, und der Becker für seinen Backofen Man spricht auch viel von Anlegung der Wiesen zur Beförderung der Viehzucht und des HandelS mit Kaien: allein zur Ver- pstegung des Viehes braucht man Stallunqen und Melk« Hütten, folglich Bauholz; zur Aufbewahrung des Futters , Scheunen und Heuhäuslein, folglich auch Bauholz, und zur Verfertigung der Käse täglich Brennholz. — Einer der Rathe berechnete unlängst, daß von dem Holzland eines L-chens, wenn man es ausreuteke und urbar machte, sü und so viel vom hundert in Geld bezogen werden könnten-- Der Rathsherr Kuder, der sich mit Sachkenntniß und thätigem Eifer um das Forstwesen verdient gemacht, erwiederte: ,, Was hülfe uns der vermehrte Ertrag an Geld, wenn wir erfrören und nicht kochen könnten?"— Man hat die Frage aufgeworfen: wie viel von der Oberstäche des Kantons für die Be' Lürsnisse der Hanv stadt und der Landschaft zum Holzland bestimmt werden sollte. Zwey benachbarte Förster vn. Kap. 1782 . es5 haben sich hierüber in ihren Meynungen getheilt. Der Eine behauptete/ daß bey einer forstmaßigen Sorge wir Holzland genug haben sollten; der Andere hingegen gbmb- te, daß weil der Holzwuchs an den Berghalden sehr langsam von statten gehet/ und die Wasser-chaden sehr viel Holz erfordern, wir den vierten Theil unsers Kantons zu Waldungen einschlagen sollten.— Aus der ob- erwähnten Waldordnung bemerken wir schließlich, daß jeder Unterthan / der zum erstenmal in die Ehe tritt/ 3 Eichsprünge setzen/ und gehörig schirmen solle/ und zwar bey einer Strafe von zehrn Pfund. 1 7 8 2. Der Rathschreiber Isaae Iseltn starb im Heum- an einer Brustwassersucht. Als Denkmal hinterließ er die Gesellschaft zur Aufmunterung und Beförderung des Guten und Gemeinnützigen/ von welcher er im Jahre 1776. einer der ersten Stifter war. Jedes freywillige Mitglied derselben steuert jährlich zwey Neuethaler. Unbegreiflich ist es/ wie viel Gutes vermittelst dieser mäßigen jährlichen Steuer / und anderer zufälligen Beyträge bewirkt wird. Jselins Nachfolger wurde den 19. August Peter Ochs/ beyder Rechten Doktor / Gerichtsherr der meh- rern Stadt / und Verfasser dieser Geschichte. Das Sc- narium war folgendes: Rathsherr Emanuel Falkner -r/.z, Jngrossist Andreas Merlan ^z/ Alt Land- vogt Christ r°/iz/ Weinschreiber Math. Meria» xvm. Periode. 1741 — 1788 . 69 ^ Doktor und Gerichtsherr Peter Ochs , Heinrich Wieland "'/x. Die Anzahl der Mitwerber war drey- zehen. DerJnqrossist And. Merian erhielt den 10 . März vom Großen Rath, auf einen Anzug vom 2-4. Februar die Anwartschaft auf die Stadkschreibersielle, mit welcher das Amt eines Deputaten verbunden ist. Seit einigen Jahren beschädigte sich eire Commission mit der Ver» waltung der Deputaten, und er hatte d-bey die Feder geführt. Dieß diente demjenigen zum Verwände, der diese Abweichung von der Ordnung vorschlug. Es veranlaßte unter den Bürgern etwas Nahrung und lebhafte Verathschlagungen tm großen Rath. Bey einer derselben Verathschlagungen sagte der Rathschretber, das Loos sey das Palladium unserer Freyheit. Uebrigens verletzte diese Bestellung ohne Noth sieben Gesetze '), und war zweckwidrig, wie es 0 1 ) Die Anwartschaften sind verboten. 2.) Die Anzüge müssen bey Eröffnung der Sitzungen, in einer besondern Umfrage, und nicht zuletzt, wo kaum zwanzig Personen geblieben waren, geschehen. 3 ) Die Stadtschreiberstelle ist eine von denen, die man auSkünd.t, und für welche die Mitwerber sich einschreiben lassen- 4.) Sechs muß der Große Rar- erwählen und das Loos entscheidet. 5) Ein besonderer Eid >vird vor der Wahl abgelegt- 6.) Der Groß: Rath harre vor etlichen Jahren dem xiri. Narrte Berathung überwiesen, ob nicht der Rathschretber in die Stelle des Staktschrubers, bey Erledigungsfäl- len, rücken sollte. Endlich verfügte das Ersetz von, i. VII. Kap. 175-1. 695 die Folge zeigte. — Das wirkliche Uebel, so aber aus diesem allem entsprang/ war das wechselseitige Mißtrau» eri/ welches unter den Vorstehern der Kanzley von neuem herrschte- Es war handgreiflich die geheime Absicht der Erfinder und Betreiber des ganzen Anschlags. Einem Bürgermeister entfielen diese Worte: --Wenn Stadtschreiber und Rath schreibet' es mit einander hielte»/ so würden sie uns über den Kopf wachsen." Im Maycn wurde der Dreyerherr Fürsten berget'/ nebst dem Rathschreiber/ der das Wort führte, an den nenerwählken Fürst Bischof von Basel, Frey- hernl von Noggcnbach, nach Pruntrut abgeordnet, ::m ihm, nach alter Uebung zum Antritt feiner Regierung Glück zu wünschen, und einen schönen Pockal zum Zeichen der Freundschaft und -er guten Nachbarschaft zu überreichen. In seiner Anrede nannte der Rath- schreiber das Domkapitel, eine P flanzschule würdiger Fürsten. Diese Feyerlichkeit hatte zum letzten Male statt. 17 8 ^. An des verstorbenen Oberstzunftmcisters Leysler Stelle, wurde den löten April der Dreyerherr An- May 1724 , Laß das Verbot deS Ansprechens sich auf alle Bestellungen bezöge, sie möchten durch LaS LooS, oder ohne LooS geschehen, und wider dieses Gesetz wurde auf eine auffallende Weise gehandelt. öys xvm. Periode- i74i—1788. dreas Buxtorf Oberzunftmeister. Das Senarium war wie folgt: Rathsthreiber Ochs Meister Fä sch Buxtorf , Rathsherr Hieron imus Gemuseus V.z, Dreyerherr Manch '°/-s, und Rathsherr Falkner '^8- Der Bischof verlangte die Zoüfreyheit vom Salz das man ihm zuführte. Seine angebrachten Gründe wurden widerlegt , und die Zollfreyheit abgeschlagen, weil er mit dem Salz handelte / und solches durch Lohnfuhren herbeyfchaffen lasse. In Fallimentsfällen in der Schweiz wurden die französischen Gläubiger nicht überall mit den Einheimischen gleichschalten. Zu Schaffhauftn brach z. V. ein Falliment aus, bey welchem die Franzosen nichts bezogen , und die Schaffhauser hingegen bezahlt wurden. Darüber ließ Ludwig XVI. den 20ten August, eine Erklärung kund machen, die man zu Eolmar den 16. September cinregistrlrte. „Bey Fallimenten in Frankreich sollte» die Schaffhauser erst nach gänzlicher Bezahlung der französischen Gläubiger etwas beziehen, sollten jene auch das Recht des Unterpfandes ansprechen können. Die übrigen Skaaten der Schweiz werden mit den Franzo'en concurriren dürfen, doch nur gegen Vorweisung einer Urkunde, worinn die Regierungen versichern , daß die Franzosen bey ihnen, wie ihre Bürger und Unterthanen angesehen werden-" In Folge seines Amteidcs, that den 7 tcn Juny, im Grosien Rath der Rathschreiber folgende Anzeige: vil. Kap. IM. 697 «Ich habe nie so sehr empfunden, wie schwer und streng die Obliegenheiten meiner Stelle find, als in diesem Augenblicke , und zwar in einer Sache, die indirekte Personen betrifft, für welche ich einen großen Grad der Hochachtung oder der Freundschaft hege. Allein, eS gerührten Euer Gn. in Gott ruhende Amtsvsrfahren, unterm 7ren März i7Z5. zu verordnen, daß, falls eine Große Rachs-Erkanntniß umgestoßen werden sollte, es in Spione, vor MG Herren den Herrn Häuptern , dem Stadt- und Rakhschreiber geahndet, auch eine solche Umstoßnng für null und nichtig gehalten; jenige Herren, so dazu geholfen , aufgezeichnet, und ihre Namen Meinen Gn- Herren und Obern vorgelegt werden sollten." — Auf diese so bestimmte Verordnung schwören zwar Jhro Gnaden die Herren Häuptern keinen besondern Eid ab; dem Stadt- und Rathschreiber ist er aber auferlegt worden. Denselben habe ich auch in dieser feyerlichcn Versammlung abgelegt: ich bin ein Diener des StaatS und Sclave des Gesetzes. Nun hat sich , bey MGHerren den Klein-Rärhen, letzter« Mittwoch, in dem bekannten.... Rechtshänder , der Fall ereignet, in welchem ich durch mein Gc. wissen aufgefordert worden bin, die vorhabende Umstoßnng, Eue. Gn Erkanntniffe zufolge, nach meinen Amtspflichten zu ahnden. — Weil aber, dessen ungeachtet, durch ein Mehr von fünf Stimmen, diese Umstoßnng vor sich gegangen ist, ss sehe ich mich dermalen genöthiget, dem zweyten Theil meiner Obliegenheit Statt zu thun, und den Vorfall anzuzeigen. ES stehet also zu Eur. Gn. hohem Belieben > ob ich einen umständlicher» Bericht hierüber Hochdenselben unter die Angen dermalen setzen solle. Weswegen ich fernerer Befehle in aller Umerthänigkeit und tiefster Demuth gewärtig bin." 698 xvm. Periode 17^1— 1788 . Die Anzeige wurde auf acht Tage ausgestellt, und dabey verordnet / daß sie in einer beym Eide zusammen- berufene» Versammlung berathen werden sollte. Der Tag kam/ und nach einer langen Sitzung endigte sich alles mit der Erkanntniß: »Sehen Mn. Gn. Herren und Obern diese des Hrn. Doctor Rathfthreibcrs gethane Anzeige mit Vergnügen an; und ist dieselbe vor Meine Gn. Herren die Dreyzehen und die Herren Depu- tirten ad statuta gewiesen/ um einen Rathschlag einzugeben." Ein mchrercs geschah nicht. Nach dem Absterben des kaiserlichen Residenten von Nagel/ kam sein Nachfolger von Tassara/ im November hiehcr. Daniel Frisch mann / ein hiesiger Bürger hatte unter Lord Elive, in Diensten der englisch-ostindi- sehen Compagnie / den Krieg geführt/ und war zu -er Stelle eines Obersten gestiegen. Nach s-iner Rückkunft wurde er/ im I. 178 - 4 . Mitglied des Großen Raths. Daß er in einen nicht anerkannten Kriegsdienst ohne Erlaubniß getreten war/ wurde als ein Iugendfchler angesehen/ welchen das bisherige rühmliche Betragen desselben / und die Erwerbung eines schönen Vermögens / so jetzt seiner Vaterstadt zu Theil wurde/ wieder gut gemacht hatten. Im gleichen Falle befand sich sein getreuer Waffenbruder/ Hauptmann Gürtler. Mit ihnen kam auch hierher ein deutscher Oberstlieutenant Beck / der aus Freundschaft gegen beyde / sich hier an- VII. Kap. ,1784-1787. SS- siedelte, und ein Haus kaufte. Weil die'xeoi8 et is H'in- trstour, äe la mZmv inaniere ciue 8. >1. nou8 s s8Su^ re »)'8 üe notre : Ie8 8l>)et8 cle IL Visnoo ^ouiront 6>i 6roit <1e conoour8 6an8 iv8 6ecrst8, et 8eront tt-site8 vamme Is8 noti-88, et ceux-IL, commo coux-oj, 8eront ^»§88 8'iivsnt Ie8 Io>8 (Is notre pr>).8» «) Luzern spricht auch von 6ito)-e»8 et 8Het8 , Schwyz 70 » . ^1 Küp. j788, Urrterwalderr-Nidwald, Zug, Glarus Basel, Frey« bürg, Lchaffhausen, Willis, Stadt St. Gallen, Viel Müllhauftn, und der Bischof von Corrstanz z). Die zweyte Classe bestehet aus den Cautonen ttry und Appenzell, den italienischen Landvogteyerr, den freien Aemteui, Sargans, Thurgau, Grafschaft Baden und Rhemtha!- Die Angehörigen dieser Theile der Schweiz werden gegen VorweiMg einer Urkuuds von 6ito^eüs, klsUilsns et 8u^et», Unterwalden « Nid- Waid von l^striotes, vlsbitAns et wessoi tisssns, Zug V0N IZourxeoig, ?i>triotes et Kessortisssns. *) GlaruS spricht von Haditsns Lt 8Het8, macht aber zwey Ausnahmen, die uns hier zu weit führen würden. Basel sp icht von cito^ens, ttsbitrins et Sujets; gleichwie Freyburg und Schaffhauscn. Sollorhurn spricht nur von LoiirZeois et Lu^ets. WalliS V0N Oitoxens, Lot»-Zeois . Haditgns et 8tgst8. Stadt St. GülleN V 0 N 6our§eois , Mit Ausnahme des Weibergutes wie es auch in Frank, reich geschehe. Hier verfehlte Sr. Gallen den 8tstunr yusestionis. Bey dergleichen Coneordäten ist es nicht um die Aehnlichkeit der Gesetze, sondern um die gleiche Behandlung beidseitiger Gläubiger zu thun. 2) Biet sprach von 6lwxen8, lial-itsns et 8tysts, und Niühthansen vo»? Loui-§eoi8 et 8u^st5. r) Die Erklärung des Bischofs von Constanz bezog sich aus die Loui-?so!8 et u-iditsn8 der im Tburgau und Badt- schen gelegenen Städte und Gemeinden, wo er die niedern Civil-Gerichte besitzt, wie Orben, Bischofzell, Kaz» serstuhl, Klingnan, Zurzach rc. 7c>2 xvill Periode. 17 ^ 1 —1788. der Reciprocität, mit den Franzosen coneurriren könne». Die dritte Classe bestehet aus den Angehörigen des Kantons U-uerwalden Ob-Wald, des Abts St. Gallen, und aller Theile der Schweiz, die keine Paritäts- Uvkünden ausstellen würden. Die sollen von allem Con. curs ausgeschlossen seyn, und auf keine Schuldtitel, von welcher Art sie auch seyn mögen, wird man ehe und bevor Rücksicht nehmen, bis die Franzosen, und die zur Reciprocität fähigen Fremden werden bezahlt und befrie, diget worden seyn. Dieses Jahr ereignete sich das letzte Beyspiel, daß in einem Kriminal Prozeß , nach einer Meynung im Rath, dem Delinquenten mit dem ersten Grade terrkiom« (des Schreckens) gedrohet werden sollte. Die große Mehrheit stand aber davon ab. Es hatte nemlick, in einem abgelegene» Thal des Kantons, zu Rauch-Eptingen, einer, Namens Tschudin, nächtlicher Weile seinen Vater aus Eifersucht todgeschlagen. Seine Frau war schön ,' und er glaubte daß der Todtgeschlagene in dieselbe verliebt gewesen wäre. Uebrigens war er von ei- nem ungestümen und brausenden Charakter, konnte 'weder Ksen noch schreiben, und spielte so wohl den Heuchler, daß der Orts-Pfarrer ihn anfangs für unschuldig hielt. Er läuguete lang das Verbrechen ab, wurde aber durch ein ungewohntes Mittel zum Geständnisse gebracht. Der Examinator hörte auf, ihn zu be- 703 vii. Kap. 1783. fragen; erzählte ihm aber alles was er vor, wahrend und nach der Missethat gethan hatte. Die Kenntnisse aller dieser Umstände war das Resultat der ander- wattigen, und der eigenen Abhörnngen des Mörders, mit einer muthmaßlichen Verbindung unter gedachten Umstanden. Es war ihm als wenn ein unsichtbarer Geist ihn zwölf Stunden lang begleitet, nnd alles nachher dem Examinator geoffenbart hatte. Er siel auf die Kniee, rasselte nicht mehr wie vorher mit den Ketten, und gestand alles ein. Die rechte Hand wurde ihm im November Monat, auf'M Blutgeräste abgeschlagen, und er sogleich mit dem Schwerdt hingerichtet. Der Rath ließ auch sein Haus zu Eptingen niederreißen. An einer nützlichen Anstalt wurde dieses Jahr gearbeitet. Es war die Errichtung einer Armenkasse für die Vandfabrick-Arbeiter auf der Landschaft. Die darüber am i-I. Hornung des folgenden Jahres ergangene Kundmachung gibt das Umständliche darüber zu vernehmen. Der Rath befahl nsmlich, daß von jedem Pfund Arbeitslohn , entweder ein Rappen oder zwey Rp-, nach r) Der Umstand, auf dessen Meldung er vom Feuerroth, so er gewesen, plötzlich bleich wurde, war jener der Trauben, die er zu Basel gekauft, und in seinen Wagen sorgfältig gethan hatte. Nach dem Nachtessen, und da seine Frau schon im Bette lag, reichte er ihr die Trauben, und verließ dann das Zimmer, um den Mord zu begehen. xvm Periode 17 ^ 1 —1788 Maßgabe -er verarbeiteten Gattung inbehalten, und der Ertrag angelegt werden sollte. Der Rath werde in Fallen der Noth oder der Verdienstlosigkeit, das erforderliche nach Befinden der Umstände erkennen. Dieß machte aber auf dem Lande, die Anstalt etwas verdächtig. Es würden, sagten die Arbeiter, wo es um die Anwendung zu thun wäre, immer die Posamenter den Verzug haben, so für die Fabrikanten im Rath arbeiteten. Ende des 7ten Kapitels der xvm. Periode. 7 Ä ^ -V ; I7rüv6rsM.f.!--6'!dIior.d6k z 6^88^ k OssotisuL l?: ok/r. .LrE^>. ,,<'? E-7> WMp^'-- WGS^- ^ «SL-.. . X . NÄ^v der Stadt und Landschaft Basel, von Peter Ochs Oberstzunftmeister- 1 7 9 7 . Achter Band- Vasel, in der Schweighauser'schen Buchhandlung 1322, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel- Statistische Kapitel der achtzehnten Periode. 1692 — 1788 . -T tzr r OO r '6 ^ > Achtes Kapitel. Verzeichnis -er Häupter des xvmten Jahr. Hunderts. In diesem xvmten Jahrhunderte wurden zu Häup. lern erwählt, nemlich: Vor dem Loose. Zu Bürgermeistern. Zu Oberstzunstmeistern. 1722. 1717. 1724. 1705. Andreas Burckhardt.Z 1705. Joh. Jakob Merian. 1717. Joh. Rudolf Wmsteiu. ') Sein Vater, Andreas Burckhardt, war auch Bürgermeister gewesen. Man bemerkte, daß im November i7i7, das Alter der vier Häupter dreyhundert Jahre ausmachte. Bey diesem Anlaß drückt sich der AntisteS Burckbarvr, in der Leichenpredigt so aus. ,, Man sieht in unsrer Ratbs- stnbe deren mehr, die über sechszig Jahre auf sich haben, als deren die darunter sind. Aber, leider, man erkennt diesen Segen nicht, wie eS billig seyn sollte. Man re, spekkirr und ehret die Alten nicht mehr wie vorhin. Wir leben in solchen Zeiten, da eS bey vielen heißt: Kommt, laßt uns der grauen Haaren spotten, und der alten Greisen nichts achten. Der Rath der Alten muß bald nicht mehr gelten; die Licenz nimmt unter den Jungen je mehr und mehr überhand. ES gehet nachdem Ausspruch des heidnischen Poeren: die Jungen wollen die Alten nicht mehr gellen lassen. Wahrlich eine betrübte Sache.' Der Geist Gottes zieht es an, als ein Zeichen des Zorns Gottes, und ein Vorbote schwerer Gerichte, wenn der Jüngere 6 XVIII. Periode- 1692—1788. Z« Lverstrunftmeistern. Zu Bürgermeister«. Nach dem Loose zu dreyen. 1722. Nikolaus Harder, starb im I. 1730. 1724. Emanucl Falkner. ') 1784. 1730. Samuel Merian. 1731. 1731. Dietrich Foreard, starb im I. i74o. 1734. Joh. Heinrich Beck, starb im I. 1735. 1735. Joh. Rudolf Fiisch. 1769. Nach dem Loose zu sechscn. 1740. Felix Battier. 1760. 1760. Jobann Dcbary. 1767. 1760. Jsaak Hagenbach. 1762. 1762. Johannes Fäsch, starb im I. 1777. 1767. Achilles Leisler, starb im I. 1784. Stolz wird wider die Alten. — Wenn gleich die Regen, len ihre Schwachheiten an sich haben, so bat doch Gott sein Bild ihnen aufgeprägt, und wer die Gesalbten des Herr» verachtet, verachtet Gott selber." ') Er war aller Annahme neuer Bürger abgeneigt. Einst bediente er sich eines wohl auöaedachten Kunstgriffes, um die Mehrheit zu gewinnen. Er zog nämlich aus der Ta. sche und las bedächtlich ein langes Verzeichniß von denen, -je seit 1529 Töchter erzeugt, und mir Söhnen von andern Geschlechten vermählt hätten. Der Schluß war, -aß alle im Großen Rath sich unter einander verschwä- gert befanden, da sagte er ganz beweglich , und mit Thrä- nen in den Augen: ,, Wir sind alle vom gleichen Ge. bln»; laßt uns nicht dieses edcle, reine, basclische Blut mit fremdem Zusatz verunreinigen." Statt veru »rei- niaen soll er sogar verpesten gesagt haben. Man erzählt nock von ibm, daß ein GerichtSherr Nhl,. der sich gerne zum Anführer einer Opposition wider die Häupter auswarf, mit Ungestüm in einer Sitzung leS Großen 7 nx. Kap. Verzeichnis der Häupter. Zu Sberstzuuftmeistern. Zu Bürgermeistern. 1777. Daniel Mitz. 1777- Johann Ryhiner. 1784. Andreas Buxtorf. 1789- Peter Bnrckhardt. 1777. 1789- 1796. 1790. 1790. Andreas Merian, gab im 1.1793 seine Entlassung. 1796. Peter Ochs, den 22 . May. NeuntesKapitel. Universität im isten Jahrhundert. Außer den Professoren, die wir in der vorigen Periode erwähn« ten, lehrten in diesem Jahrhunderte und zwar in der theologische» Natbs gesagt hatte: ,» Wie kann der Waqrn ant fahren, wenn der Kutscher nichts taugt?" Er sogleich erwiderte: „ Was kann der Kutscher dafür, wenn man Schindmähren ansvannet?'' Leider, fallen die Berichte über seine Iustitzpflcge und die Anlässe von Wahlen nicht zu seinen Gunsten. Er besaß in einem hohen Grade, die schwere Kunst in den. verwickelten Fällen und aus weitläuftigen Akcen, den 8tstum ^ui»68tioni8 (Fragpnnkt) herauszubringen, denselben von allem zufälligen und fremdartigen zu be- sreven, ihn dann zu entwickeln, und entweder zu widerlegen oder zu beweisen- Mit Ernst handhabte er die Ordnung in den Nathsversammlungen. Er war übrigens ei» sehr belesener NechtSgclehrrer. 8 XVIU. Periode. 1692—17Y8> Fakultät Sammt Werenfels,') Hieroy. Burckbard,-) Joh. Ludwig Frey, S) Jakob Christos Beck/ Johannes ErynäuS, Joh. Balthasar Burckhardt/ Jakob Chri- stsph JseliN/ ') Emauuel Ryhiner, Johan» Werner Sohu des AntistcS Peter WerenselS, starb im I. l74o. Seme Disserkacioncu über die Logoniachren oder Work. strettigkeiten, und über den wahren und falschen Rcli- gionseifer 72°:, heu Doktorgrad in dieser Wissenschaft erhal- ten. Er wohnte einige Zeit ben Frcn (wo sich einst ein fremder , Namens Fahd , aus dem Morgenland, der nur arabisch konnre, eine Woche lang aufhielt. Diese drey unterhielten sich mit einander in der arabischen Sprache. Auf sein Zureden soll Auronius HolggeruS seine Biblio- IX Kap, Universität im Men Jahrhundert. 9 Herzog, ') Ioh. Rudolf Buxtorf, Jakob Meyer, alle Bürger von hier, In der juridischen Fakultät lehrten, nach Ioh. Jakob Burckhardt, Johannes Werkstein,-) Johannes Tonjola,d Ioh. Rudolf Tburneisen, Ioh. Heinrich David, Seba- stisn Fäsch, Bonifacjus Fäsch, Ioh. Jakob Battier, Nikolaus Bernoulli, Ioh Heinrich Falkner, Frau; Christ, 6) Ioh. Rudolf von Waldkirch, Ioh. Rudolf Jselin, und Ioh. Jakob Dannone. In der medicinischen Fakultät lehrten, nach einigen die schon in der vorigen Periode angestellt waren, Theodor thek der unsrigen vermacht haken. Sie wurde mehr als 14 bis t5 raufend französische Livres geschätzt. *) Er ist der Verfasser der ^.Oiense rsuriess. °) Als er Professor LtLiees (der Moral) war, gestattete die Regierung, daß.er das Ous nstursis et xentium lehrte. (1706.) s) Sein Vater war Prediger der wenigen italiänischen Reformieren, die hier wohnten. Von dieser Versammlung ist übrigens wenig bekannt. *) Im Jahr 1706 wurde er Stadtschreiber. Geboren 1687 und gestorben 17LS. Er starb ohne männliche Nachkommenschaft. Er war zugleich Rechtsgelehrter und MathematikuS. Seine Oheime waren Jakob und Johannes Bernoulli. Er war auch zu Padua Professor in der Mathematik gewesen, hier aber in der Jurisprudenz. *) Er wurde im I. 1722 Stadtschreiber, und starb im I. 1744, xvm. Periode. 1692—1-788. to Zwinger, * *) Ioh. NudolfZwinger,") AchillesMieg, H Joh. Jakob Harder, Emanuel König, Ioh. Rudolf Mieg Emanuel König Sohn, Friedrich Zwinger, Ioh. Rudolf Stähelin, Daniel Bernoulli, ') und Werner Belachen al. Er ist der erste der im 1.1687 die Experimental-Physik lehrte. -) Er starb im I. 1777, und war 65 Jahre lang Professor gewesen. 3) Er ist der erste, der die Einimpfung einführte. Im Jahre 1778 hatte er ungefähr hundert Personen ringe- impft. ») Er war ein berühmter Arzt. *) Daniel Bernoulli ward im I. 1700 zu Gröninge» geboren. Sein Vater, Johannes, lehrte dort die Arzneykunde und die Mathematik, kehrte aber im I. 1705 hirher zurück. Unser Daniel ist Einer der weltberühmte« Bernoulli. Er weihet? sich in seiner Jugend, wie sein Vater. der Arznevknnde und der Mathematik. Zur ersten Wissenschaft legte er bey den hiesigen Professoren den Grund brachte dann drey Jahre in Heidel. berg und Straßburg zu, und wurde hier im 1 .1521 Candidat in der Medicin. Er reiSre aber vorzüglich als Mathematiker, nach Italien, und nahm hieraus einen Ruf nach Petersburg an, wo er acht Jahre lehrte. Im Jahr 1733 wurde er hier Professor in der Anatomie rnd Botanik, fuhr aber fort den mathemati- sehen und physischen Wissenschaften obzuliegen. Merkenö- werth ist es, daß im 1.1734, er und sein Vater einen von der Pariser Akademie ausgeschriebenen Preis zugleich gewannen. Der Preis wurde folglich unter Vater und Sohn getheilt, und das Gerücht ergieng damals, daß der Barer einige Mißgunst darüber blicken ließ. Im I. 1750 übertrug man dem Sohn das Lehramt in der Physik. Er starb unverheiraihet, und erreichte ein hohes Alter. Da er die Botanik zu seiner Lieblingswissenschaft machte, IX. Kap. Universität im I 8 terr Jahrhundert. 11 In der philosophischen Fakultät lehrten die meisten,, so nachher in einer der höher« Fakultäten angestellt wurden. Die übrigen waren: Emanuel ZäSlin (ein Arzt;) Christas Eglinger (ein Arzt;) IeremiaS Raillard Doktor in den Rechten; Nikolaus Harscher (ein Arzt;) Johannes Bernonlli (beyder Rechte Doktor;') Jakob Christas R am- speck (ein Arzt;) Peter Nyhincr (ein Geistlicher;) Lvkas Leg rand (Doktor in den Rechten;) Johannes Bernoul. li Vater/ (ein Arzt; -) Samuel Battier (ein Arzt;) Joh. Jakob Wettstei«/ AnroniuS Birr (ein Arzt;) Joh. Jakob Spreng (ein Geistlicher;") Achilles Wierz und mit dem großen LinnäuS in Briefwechsel stand / so verrauche ich/ daß/ ihm zu Ehren, Limiäus ein Pflan- zengeschlecht mit seinem Namen bezeichnet habe. HLÜ3, ) ') Einer der weltberühmten Mathematiker dieses Namens. Sein Barer war Johannes Bernoulli, der Arzt. Da er Professor in der Beredsamkeit war, traf er, im I. 1748 , mit obrigkeitlicher Bewilligung einen Tausch mit Jakob Christas Ramspeck / Professor in der Mathematik. In seinem Hause starb im I. 1759 der berühmte keisu, jEUng, der zu Dornach begraben wurde. Er lehrte die Mathematik zu Gröningea von 1695 bis 1705 , und war Einer von den weltberühmten Gelehrten dieses Namens. -) Ein gelehrter Geistlicher. Er wurde Helfer zu St. Leon. bard, mußte aber schwere Verfolgungen von den Tbeo- logen ausstehen. Er wurde in der Folge zum Professor in der griechischen Sprache erwählt/ nahm aber den Ruf nicht an. «) Er hatte viel Witz / und sein Witz war oft etwas beißend. Er ist auch der einzige deutsche Dichter den Basel au:', weisen kann. Seine Uebersttzung der Psalmen ist bekannt. 12 xvm. Periode- 1692—1788, (ein Geistlicher) Matthäus Merian; Christes Legt'and (beyder Rechte Doktor;) Ioh. Heinrich Brucker (ein Geistlicher;) Ioh. Heinrich Gernler (ein Geistlicher;) Benedikt Stähelin (ein Arzt;) Jakob Hermann (ein Geistlicher; ') Andreas Weiß (beyder Rechte Doktor;') Ioh. Heinrich Ryhiner (ein Arzt;) Johannes Buxtorf (einGeistlicher;) Ioh.Rudolf Battier (ein Geistlicher,) und Jakob BaSler (ein Geistlicher.) Zu diesen Gelehrten, die Professoren waren oder noch stnd, gesellen sich mit allem Recht der Liccntiat und Archi- vist Daniel Druckn er, Verfasser der Merkwürdigkeiten der Landschaft Basel, Jsaak Jselin, Rathschreiber und beyder ES befinden fich aber unter seinen hinterlassenen Handschriften mehrere Gedichte von hohem Werth. Sein Va. ter, Lehrer im Gymnasium, hat sich um die Schreibe- kunst so verdient gemacht, daß noch die.Sprengische Schreibe«« allen andern vorgezogen wird. *) Er wiedmete fich aber der Mathematik, und wurde Professor in dieser Wissenschaft zu Padua, Frankfurt an der Oder und Petersburg. Im I. 1731 nahm er die Professur der Moral in feiner Vaterstadt an , starb aber im I. 1733. ?) Er wurde hier im 1.1734 Professor in der Moral und im Völkerrecht. Im Jahr 1747 wurde er als Professor im öffentlichen Recht nach Leiden berufen. Im I.. 1759 ernannte man ihn zum Lehrer des StadthonderS und Prinz von Oranien, Wilhelm des v. Die Rede, welche er, im Namen der Universität, an den Fürsten, bey erreichter Mehrjährigkeit hielt, ist ein Meisterstück von Klug. heit, Gedankenfülle und schöner Latinität- Er erhielt «ine jährliche Pension von tausend Ncuthalern. Nach sei. ner Rückkunft erwählte man ihn (1773) zum RachSherrn. tzx starb im April 179?, lX. Kap. Universität im I 8 tett Jahrhundert. 13 Rechte Doktor, der die Geschichte der Menschheit schrieb; und der Schuldheiß Emanuel Wolleb, beyder Rechte Doktor, der über die Gesetze und Uebungen des hiesigen bürgerlichen Rechts eine nützliche Anleitung, wie auch ksurici xoskio. »es sä rei» eriminslem herauSgilh. *) Obschon Leonhard Eurer und Nikolaus Fuß, unsere Stadt in ihrer Jugend verließen, und ihren Ruhm in Petersburg stifteten, so müssen sie doch hier genannt werden, denn sie legten Hilden Grund zu dem so beyde in der Folge geworden lind. Eüler ward hier im I. 1707 geboren, und verreiste erst im 1.1727 nach Petersburg, -) NiklauS Fuß/ hier im I. 1755 Mhoren, wurde erst im I. 177Z durch Euler nach Petersburg berufen. Als Künstler haben sich, in der Oehlmaltrey der Portraitmaler und RathSherr Joh. Rudolf Hüber, wie auch, in der Pettschirrstecherkunst, Ulrich Samso«, vorzüglich ausgezeichnet, was den RathSherrn und Kupferstecher Christian von Mechel betrift, so ist er ehender Kunstverständiger, als Künstler. Desto mehr verdiente diesen Namen der berühmte, im J- i7is verstorbene Kupferstecher, Joh. Jakob Thürneise». Vergessen sollen wir den geschickten Zeich- ner Büchel nicht, der seine Kunst mit dem Handwerk eines Beckers zu vereinigen wußte. In mehrrrn Sammlungen stn- Let man von seinen Zeichnungen. Er zeichnete auch die Kupfer- ') Diests Werk war wider die Folter gerichtet, und erschien zu Berlin im I. 1777 ohne des Verfassers Name. ES gewann einen guten Erfolg. Mancher Angeklagte wurde nicht auf die Folter geschlagen, dem es vorher widerfahren wäre. 2) Er fubr zu Wasser bis nach Mavnz, und gieng von Maynj bis nach Lübeck, wo er sich einschiffte, zu Fuße. XVIII. Periode. 1692—1788. sticht -er Brucknerischen Merkwürdigkeiten. Endlich können wir, als Künstler, den MechantkuS Jsaak Brückn er, des. sen weiter unten wird gedacht werden, so wenig als den Scbriftgießcr Wilhelm Haas mit Stillschweigen über« geben, der auch die praktische Geometrie gründlich verstehet, und als Commandant unsrer Artillerie dem Staat auSgezeich. tiete Dienst« leistete. Wir werden auch nicht den Kupferste. chcr Theodor Falkei sen, und den Perschierstechex und Gra» veur Friedrich Hub er vergessen. Die Versuche ihrer Jugend versprechen für die nahe Zukunft ausgezeichnete Künstler, zu diesen gesellt sich mit allem Recht, in einem andern Fach, Birrmann, der Land. schaftmaler. Obschon Wocher, ein Landschaft, und Minia. turmalcr, ein Fremderist, so gehörter doch zu unsern Kunst» lern da er eine hiesige Bürgerin geheirathet hat, nnd sich bey uns seit langem ansiedelte. 1692 . und 1693. Der Garten des Prediger. Klosters wurde zu einem botanischen Garten von der Regierung bestimmt. 1695. Das Einkommen der Professoren wurde erhöhet. 1705. Zum Ankauf der Bibliothek des verstorbene» Professor Jod. Jakob Buxtorf, der keine Söhne hinterließ, bewilligte der Rath am Merz einen Bevtrag von 200 i.oui«disno8. (4oo fl.) Sie war 300 werth. Der Verlust dieser Bibliothek würde zum Schaden der Erlernung der hebräischen Sprache und der Theologie gereichen. Größtenteils waren diese Bücher um kein Geld mehr zn be. kommen. 1706. Auf Vorschlag der Deputaten. Regen;, und nach eingeholtem Rathschlag der xm, wurden vier neue rX. Kap. Universität im Mm Jahrhundert, is Lehrfächer eingeführt, und mit andern vereiniget: Das ckus oanonioum mit den Pandecten; das >ius keu6»ie mit dem 6oäsx; das aus xudliouin mit den Instituten; und das aus ^rtur->e et gentiuui mit der Moral oder praktischen Philosophie. 1725.(7. Nov>) Das Lollexiuin meäioum erhielt, zum Behuf der Anatomie, daß den Mitgliedern desselben erlaubt werden möchte, die Körper derer, so etwan in der elenden Herberge, oder im Spinal Kerben, und unbekannt find, zu derselben Zergliederung entheben zu können. Nach der Verrichtung ließ das Colleginm sie ehrlich bestatten. ES erhielt übrigens dieses mit der Bedingniß, daß sie vorher an den Orten von welchen sie dergleichen Körper begehren würde», sich beym Präsidenten melden sollten. 1725. Der Rath ließ ein burgundischeö Monument aus dem ehemaligen Kloster der Carthäustr auf die össemli- che Bibliothek versetze«. ') ^ Dieses >iouumentum ist eine große Tafel von Er;, mit einer Inskription und mit Wappen. In der Jnscripnon vom Jahre 143 < wird gemeldet r » daß die Herzogin von Burgund, JsabeLe, Gemahlin des Herzoa» PhilippuS, und Tochter des KouigS Johannes von Portugal, im Kloster der Carrhäuser im klein Bakel, zwev Scetgeräthe für zwey Mönchen, die täglich eine Messe lesen werben, gestiftet habe. Sie habe zu diesem Ende siebenzehnhun- dert Kotdsguldeu rheinisch, und außer einer Capelle, alle zur Lesung der Messen erforderliche Geräthschaften und Geschirr dem Kloster verehrt Der Zweck gedachter Messen sey die Wahlmbrt ihres Gemahls und ihres SohnL Carls, so lange diese am Leben seyn werden; dann, nach ihrem Abstehen, derselben Seelenheil; ferner die Abkühlung der Seelen t retrixerium suiiusrum) ihrer verstorbenen Neuern des Königs und der Königin von Portugal; endlich Gebete für alle die, für welche bie XVIII. Periode. 1692—1788. 16 1743. Der Rath ließ Instrumente für die Experimental. Physik anschaffen. 1749. Der große Rath trug den Deputaten die Un» tersuchung auf, ob der Zweck, um dcssenrwillen die Besoldun. gen der Professoren im I. 1695 vermehrt murren, auch erreicht werde- 1751. Der große Nach bestätigte nach eingegebenem Rathschlag der xm, einen Beschluß der Deouta:en.Regenz, vermöge dessen, der Bewerber um eine hiesige Professur, der schon als wirklicher Professor außerhalb stehet, geachtet seyn solle, als wenn er um das nämliche Fach, so er außerhalb bedient, wirklich hier disputirt hätte. Im gleichen Jahre wurde erkannt, daß wenn die Uni. versität an den Verordnungen etwas abzuändern nützlich er. Herzogin wünscht, daß gebetet werde." Da ihr Sohn Carl, der nachgehend so bekannt gewordene Carl von Burgund, erst am 10. November 1433 geboren worden, so kann wohl die Stiftung nur im December geschehen seyn. UebriaenS werden gedachte zwey Mönchen inte,-, cessoi-es (Fürbitter) genannt. Ueber die Iabrzabl 1433 ließe sich einwenden, daß, nach dem Blich der Verga. düngen an das Kloster, die 1700 Gulden erst im Jahr 1438, und die Geräthschaftcn zur Messe erst im I. 1446 verehrt wurden. Zu bemerken ist es auch, daß, nach eben diesem Buch, die Carlhäuser nur jährlich (ann-.,->. ilm) zwey Messen lesen, da nach der obigen Inschrift sie täglich (c,bildet Nie) zwey solche lesen sollten; wie nicht weniger, daß die Carlhäuser die Vergabung der 1700 Gulden auf den Ankauf einer beträchtlichen Meve- rey mit Gütern in Egringen, badischer Herrschaft vcr. wendeten. (LNi'tis notadilis in cum Koni8.) Folglich werden unsre Geistlichen mir Einkünften bcsol. der, die ursprünglich zur Abkühlung des Fcgfeoerö für die Seelen eines KonigS und einer Königin in Portu, gal, theilsweift bestimmt waren. LX. Kap. Universität im Men Jahrhundert 17 achtet / sie es allervordrist den« Großen Rath vortragen solle. Zugleich wurden die Verordnungen aufgehoben , welche die Regen; wrder die obrigkeitlichen Gesetze gemacht hatte, wie auch ein Memorial von derselben beysetts gelegt. 1752. Der Rath verehrte -er Bibliothek eine schöne Erdkugel von vergoldetem Erz/ welche der geschickte Mecha- nikus von hier, Jsaar Bruckner, verfertigte/ und für welche der Rath ihm lausend Pfund gab. 1754. Der Rath ließ am botanischen Garten eine Wohnung für den Professor der Boranik bauen. 1755. Der Rath ließ einen schönen Magnet für den Physiksaal anschaffen. 1776—1781. Der Professor in der Botanik, Delache- nal, hatte in seinem Amtshause vieles verbessert und besaß eine schöne Bibliothek. Zum Ankauf derselben, und jur Entschädigung für jene Verbesserungen erhielt er vom Staat wenigstens dreytausend Neuthaler und jährlich hundert Neu- thaler zur Unterhaltung des Gartens. Der Große Rath erklärte dieß alles Eigenthum des Publikums / und übergab die Oberaufsicht der zu den Apotheken verordneten Commission. Der Rath ließ das berühmte Hoübeinische Gemälde von den Leiden Christi, das bisher ausm Nathhaüse aufbewahrt wurde, auf die öffentliche Bibliothek versetzen. Daran haben die Fremden nichts gewonnen. Vorher konnten diese, zu jeder Stunde des Tages, und in jeder Jahreszeit, gegen ein geringes Trinkgeld, jenes Meisterstück beaugenscheinigen. Jetzt ist es ein Wesen, ein hin. und herschicken, eine Art Gnade. 1777 und 1778. Des Rathssubstituten BruckuerS Ca- binet kaufte der Große Rath um tausend Neuthaler, und verehrte es der Bibliothek. ES war im Grunde nur ein Anlaß/ vm. Band. V 18 XVIII. Periode. 1692—1788. ihn um andere Arbeiten zu belohnen. Das Cabinet bestand in Antiquitäten von Äugst, Versteinerungen, Malercyen und wichtigen seltenen Büchern. Ueber die Gelehrten von Basel die sich im Auslande theils auszeichneten theils angestellt wurden, hat er Pro. fessor Herzog, im I. 1780. ein nach alphabetischer Ordnung eingerichtetes Verzeichniß herausgegeben. ^ Wir verweisen den Leser auf dasselbe, und begnügen uns mit der bu-ßen Anführung der Namen jener Gelehrten. Historische Wörterbücher können auch über die wirklich berühmten nachgeschlagen werden. Reinhard Battier (1724—1779) Arzt in Schle. sien — Johann Bauhrn (1511-1552) Arzt -) — Ioh. Caspar Bau hin (1665—1705) Leibarzt des Herzogs von Würtemberg . Mömpelgard- — Nikolaus Bernoulli Li- eentiar in den Rechten (1695—1725 ) Professor der Mache, matik zu Petersburg. - Johannes Bernoulli, Licenciar in den Rechten (1744 geboren) Professor der Sternkunde zu Berlin. — Philipp Adam Bruck er, Hofprediger zu Bücken- bürg, und dann französischer Pfarrer zu Mona bey Hain. bürg (1676—1751.) - Jsaak Bruckner (16«6—1762) MechanikuS, Erdbeichreiber des KönigS von Frankreich, und Professor der Mechanik zu PeterSbu.g. — Nikolaus Copu S, Professor der Philosophie zu PariS, und bev Margaretba, Schwester des KönigS Franz des r. wohl angeschrieben. Den- lLruditorunl Ictsiliensiuin ineritis spuä ex» teros olim kroilieczue oeleliriuui? Er geborte nicht hieher, denn er war kein Basler, son. der» ein Franzose aus der Pieardte, der sich wegen der Religion, mit seiner Familie bieher flüchtete und in die medicinische Fakultät aufgenommen wurde. Er toll gesagt haben, daß er bey den Kranken mehr durch seine stle- bete, als durch die wirksamsten Arzeneyen, ausgewirkt habe. kX.Kap. Universität im isten Jahrhundert, is noch mußte er/ wegen der Religion, die Flucht ergreifen, und er wurde vogelfren erklärt. — Johannes CopuS, Bru- der dcö vorigen, und Professor der Rechte zu Paris. — Der unsterbliche Leonhard Euler (1707 geb.) Professor dcrMa- theniatik zu Petersburg. — Joh. Albrecht Euler, sein Sohn (1764 geb.) Professor der Physik zu Petersburg. —'Carl Euler, LeonhardS Sohn, (1740 geb.) Doktor in der Ar;, neykunde, kaiserlicher Leibarzt zu Pcrersburg. — Christof Euler, LeonhardS Sohn (1745 geb.) berühmt in der Na» turlcbre und Sternkunde. — Joh. Rudolf Fäsch, Licentiat, (1669—1751 ) in Diensten beym Marggrafen Friedrich und dessen Sohn, Carl Wilhelm, wie auch bey andern Fürsten. — Nikolaus Fuß (1755 geb.) zu Petersburg, berühmt in den mathematischen Wissenschaften. — Joh. Jakob GanteS- wile r (1526-1691) Professor der Theologie im Auslande. — Lukas Gern! er (1704 ged.) Pfarrer der reformirten Gemeinde zu Straßburg. — Job.Jakob Grasser (>579—i6c7) Professor der Theologie in Nimes, der mit den Titeln Pfalz- graf, Ritter und römischer Bürger zurückkam. ^ — Joh. Jakob Grasser (16 0—1676,) auch Pfalzgraf, der als Geistlicher im AuSland angestellt, und zuletzt eytseyt und verwiesen wurde. — Niklauö Gürtler, Doktor der Theologie (1654—1711,) der als Professor im Auslande Anstellungen erhielt. — Albrecht Friedrich Gut (>695—1775,) der Domherr zu Como wurde, und nicht verdiente genannt zu werden. — HieronimuS Harder (1648—1681) Professor der orientalischen Sprache» zu Leiden- — Samuel Heiland (1551-1592) Professor zu Tübingen. — Georg Andreas Hey, ein RechtLgelehrter (i7l2-i75i) Professor der Ma- thematik und der Sprachen zu Petersburg. — Joh Ulrich Seyd (1662-1727) Professor der Theologie zu Halle. — MaternuS Heyder (1574 geb.) Professor der Theologie zu 8k>ori pslstil et Oonsistorii imperislir ooines, Lgnss EÄtus et civis rom-iE. Er wurde Pfarrer zu Benn. weil, und dann zu St. Clara in der kleinen Stadt, mit der Bedingniß, daß er alle Rechte eines Pfalzgraftn dem Rath übergeben würde. B s 20 xvm. Periode. 1692—1788. Duisburg. — Johann Seynlin a i.apille, der im I. 1492 ein Cartbäuser zu Basel wurde, und eine schöne Biblia- td'k «nS Kloster mitbrachte. — Nikolaus -le HoUd^in, der im I 1480 als Abt zu St. Urban starb. — Ioh. Jakob Hub er (>7o7—1778) Arzt und Professor im AuSlande. — Ioh. Jakob Hubcr (1733 geb) königlicher Astronom zu Berlin. Peter Mangold (1n86-i758) Doktor der Rechte And d>r '.'rzncrkunde, der vom Markgrafen von Badcn-Durlach Anstellung erhielt. - Job Bernhard Merian, Professor zu Berlin (1713 geb.) ein in mehrcrn Fächern, so wie im gesellschaftlichen Umgang vortrefflicher Mann. Er heyrathete zu Berlin eine liebenswürdige Person der französischen Co- lonie. — Ludwig Heinrich Wieg (1662—1712) Hofprcdiger zu Berlin. — . oh.Heinrich Munzinger (16?2 geb.) Leibarzt des Bischofs von Eichstett. — Claudius Pässavant (1709-1778) Leibarzt des Markgrafen von Baden. — Da. viel Passavant <1722 geb.) Licentiat in der Arzneykunde, er wurde zu Berlin und zu Dresden angestellt- — Felix Plater, Licentiat in der Arzneykunde (i 632-1705,) be- kam im AuSlande mehrere Anstellungen. — Franz Plater Mediemä Doktor (1645—i71i) wurde Leibarzt mehrerer Bi. schöfe von Basel. — Sebastian Ramspeck (1615geb.) Pro» fessor der Philosophie zu Heidelberg. — Georg Rirrer ein Dominikaner (1381—1440,) der Bischof (in ge. Wesen seva soll. — Jakob Rvssinger, Licentiat in den Rechten (1568 geb. *) — Wernhcr Schaler (1273 geb.) wurde im I. 138.; zum Bischof von Basel ernannt, mußte aber seinem Mitwcrber, Immer von Ramstein. nachgeben. — Lukaö Schau b, Licentiat in den Rechten (16S0—1757 i) — Ioh. Schönauer (1615—1671.) zu Lausanne, Professor der Theologie und der hebräischen Sprache. — Ioh. Jakob Schrotberg (I66i—1732) Hofprediger zu Berlin. *) Vorher war er Pfarrer zu Lausen in unserm Kanton, wurde aber wegen unsittlichem Lebenswandel abgesetzt. °) Ob er in der Fremde gewesen, und was er dort verse» hen, ist unbekannt. s) Siehe das Jahr 1736. 21 ixi. Kap. Kircheusachen. — Übel So ein (1729 geb.) Leibarzt des Erbprinzen und Grafen von Hanau, und ein ausnehmend angenehmer Ge- scUschafter. Er beförderte bey uns die Lehre der Physik. —. Johann Steck, bender Rechte Doktor (1582 -1628) ,u Lausanne, Genf und an andern Orten, Professorin der Phi» losophie. — Johann Thür, wurde im I. 1408 Abt zu Wet- tingen. — Erni! Ludwig Sluckekberger (1706 geb.) Hosprediger deö Markgrafen von Baden. Durlach. — Leon. hard Thu rneisen oder Tburnhäuser (1531 geb.) Leibarzt des Bischofs von Munster, wie auch des Churfürsten von Brandenburg. — Daniel Tossanus <1590—1655, *) zu Heidelberg, Professor der Theologie. — Bernhard Verzasca (1628—1680.) RathSberr, Devutat und Sradrarzt wurde auch Leibarzt des KönigS von England, des Markgrafen von Baden und des Prinzen von Mömpelgard. — Caspar Werkstein (1695—1760) Hofprediger des Prinzen vonWalliS- — Daniel Wolleb (1692—1763) Hofprediger des Königs von Preussen. Zehntes Kapitel. Äirchensachen. Auf Oberstpfarrer Peter Werenfels, der am 23. May 1703 starb, folgte Joh. Rudolf Zwinger; dann im I. 1709, Hieronimus Burckhardt; im I. 1737, Johann Rudolf Merian, und im I. 1766, Emanuel Merian. Das erste Mal wo der hohe Donnerstag, wie der Sonntag gefeyert wurde, war im I. 1662. Der Beschluß des 3) Er war von Mömpelgard, erhielt aber zu Basel das Bür- gerrecht, und war einige Zeit Gymnasiarcha. Er ge. hörte also nicht hieher. 22 xvili. Periode- 1692—1788. Raths beweiset, daß vorher schon geprediget wurde. ') Aus demselben ist aber nicht ersichtlich ob man, wie jetzt, das Abendmahl auch genoß. Der Beweggrund ist unbekannt Die Veranlassung war ein Schreiben von Zürich/ in welchem aber/ so wenig als in der Antwort/ etwas von dem hohen Donner, stag sich findet. Im folgenden Jahre / den 11. April/ geschah ein Ein. zng hierüber; die Sache wurde aber ausgestellt. - Im I. I6e>§ / den 18. Merz / erneuerte man den Einzug; allein gleich, falls ohne Erfolg. Ungefähr 26 Jahre nachher/ den 12 . Feb. 1691 / erkannte der Große Rath: daß der hohe Donnerstag gefeyert werden sollte. Dieses Jahr wurde es aber noch nicht beobachtet. Erst den 19. Merz des folgenden Jahres 1692 erkannte der kleine Nach die Vollziehung des Gesetzes Allein, es war nur für die Stadt gemeint. Im I. 1694/ den 24. Merz, geschah im Nach der Einzug, daß dieser Tag auch auf der Landschaft gefeyert werden sollte. Die Landgeistli. chen wurden befragt, ob sie wieder dieses Jnstitutnm erhebliche Gravamina einzuwenden hätten. Den 9. Merz des folgenden Jahres 1695, berichteten die Deputaten, daß auf einem Landkapitcl zu Liestal einmüthig angemessen gefunden worden, daß der hohe Donnerstag, aller Orten auf der Land. schaft, gleich einem Sonntag gefeuert werden möchte, doch mit dem Unterschiede, daß in großen Gemeinden, wo es die Nochdurft erfordere, an solchem Tage auch die heilige Com. munion, wie es schon zu Riehen geschehe, gehalten werden '),, Die Zvnftkrrechte sollen von Haus zu Sause Umlagen, daß am Hoden Donnerstage keine Läden geöffnet, son. dein, daß dieser Tag, wie am Sonntag gefeyert werden solle." 23 IX!. Kap. Kirchensachen« sollte, i) Auf diese Weise wurde im Rath die Feyrmrg xis. ciäirt und bewilliget. Der AntisteS bekam den Auftrag es den Herren instribus zu noOKoii-en. Nirgends finde ich übrigens aufgezeichnet, warum der hohe Donnerstag dem Char- freytag vorgezogen wurde. 1695. Der Rath erkannte, daß dienet» eines General. Kapitels ihm zur obrigkeitlichen Ratifikation jeweilen vorgetragen werden sollen. Vor dem I. i7oo wurde nach beendigtem Gottesdienst und im Chor gerauft. Im December 1699, willigte aber der Rath ein, daß nach der Predigt, vor dem Gesang und dem Segen, nicht im Chor, sondern öffentlich vor dem Altar und im AngefiAt der Gemeinde getauft würde. DaS erste Mal wo es so beobachtet wurde, war am 2 . Ienner l7oo. 1707. Bey dem Markgrafen von Baden predigte ein lutherischer Pfarrer mit vieler Beredsamkeit. Der Zulauf an hiesigen Bürgern war groß. Auf zwey Kanzeln schon hörte man Klagen darüber führen. Der geheime Rath zog die Frage in Berathung, ob man dem Kleinen Rath ein dieß- örtigeS Verbot vorschlagen sollte. Doch wurde zuletzt rath- samer gefunden, mit solchem Verbot einzuhalten, und zuzusehen, wie sich die Sachen anlassen. 1709. Bey der Wahl des ersten Pfarrers im Münster , hielt der Stadtschreiber, als Deputat eine Rede über die geistliche und leibliche Freyheit- Hierauf ermähnte der regierende Bürgermeister Johann Balthasar Burck- r) Damit am Ostertage die Anzahl der Communikanten minder beträchtlich sey, wie eS auch in der Stadt der Fell ist. 24 xvm. Periode- 1692 —1788. hardt, jedermann seine Stimme, nach seinem guten Gewissen, demjenigen zu geben, den er für den tüchtigsten erachte. Die Wahl siel auf HieronimuS Burckhardt. 1709. (oder 1719) Die Frühpredigten im Münster und zu Barfüßern wurden abgestellt. 1712. Eine neue Orgel von der Arbeit hcs berühmten Andreas Silbermann von Straßburg, wurde in der St. PeterS Kirche aufgestellt. 1719- Ein Prediger bey St. Peter machte eine so scharfe Strafpredigt, daß der Nach sich genörhiget sah / ihn zur Verantwortung zu ziehen. ') Im Jahr 1725 wurden einige Räthe auf den wich, tiqen Umstand aufmerksam, daß die zu ewiger Gefangenschaft verurcheilten Personen nicht communicirlen, und bewogen ihre Miträthe (am 31. Oktober) ein Gutachten von den Geistlichen über die Frage einzuholen/ ob und wie derglei, chen Personen die heilige Communion zu reichen seye. Den 17. November kam das verlangte Gutachten ei»/ das der Erwartung des Raths nicht entsprach. Doch ging der Schluß dahin: Sollten aber E. Gn. / ungeachtet dieser Bedenk, lichkeilen/ -) dergleichen Personen der heiligen Gnadenzeichen -) Kl. R. Protokoll 1719/ 13, 16, 20 und 23. Sept. 7. Oktober, x. 399—408. °) Diese Bcdenklichkejten waren kürzlich folgende: Das Abendmahl gehöre Niemanden als den Gläubigen und Bußfertigen; schwer sey es über die Anfrichligkeit der Buße solcher Malefiz-Personen zu urtheilen; ihnen die Psandzeichen der Gnade GotteS geben, hieße das Hei- ligtbum den Hunden und die Perlen vor die Schweine werfen; das Abendmahl sev auch ein Licbeömal; der. gleichen Personen bleiben von andern abgesondert, und 26 LXI. Kav- Kirchmsachen. nicht gar berauben wollen, so würde nöthig seyn, daß der Prediger dcS Zuchthauses eine lange Zeit/ und gleichsam Jahr und Tag eines Solchen Buße prüfen und bewähren rhä're/ und nach verspiiyrter Aufrichtigkeit und sehnlichem Verlangen/ endlich und endlich / doch niemalen ohne Vermissen und Gutheißen des PrcdigtamtS in der mindern Scadt, das die heil. Sakramente reichen thäte/ und zwar im Zuchthaus selbst/ darin solche Leute verschlossen bleiben/'—DerRarh trug nun dem Vei'Sk-gmio Ol-ch'ni tlleotc>Li'llo die Sache ferner zu berathen auf/ ob und welcher Unterschied zwischen diesen Leuten zu machen und wie jede Classe derselben anzusehen wäre.—Der AntjsteS Hieron. Burckhardt, der auch Professor der Theologie war/ verfertigte den 5. Dec. / im Namen der zwey andern Professoren / und der drey andern Pastoren / das verlangte Gutachten. Der Schluß lautete also: >, Diesem nach wollten wir Ew. Gn./ in pn. terthänigkeit anrathen/ diese Sache so lang auszustellen bis etwa« eine oder andere Person/ die in solchem Stand sich findet/ ihren Prediger hierüber ernstlich ersuchen thäte / so werden wir nicht ermangeln / jemanden aus unserm Mittel zu derselben abzuordnen / ihren Zustand wohl zu erkundigen, und alsdann mit fernerm Rath dem an die Hand gehen. DerRathließ es bey diesem Gutachten bewenden. ') eingeschlossen-, sie können also weder mit der Obrigkeit, noch nur der Kirche ausgesöhnt seyn, endlich lasse man den znm Tode verurcheiltea Missethätern die Sakramente nicht zukommen. ') In demselben wurde wiederholt, daß es schwer sey über die Aufrichtigkeit der Buße zu urtheilen; daS Abendmahl sey keine Civil-Sache worüber man dispensiren könne; wenn auch ein solcher Sünder/ der in seinen Sünden fortleben thäte/ civiler begnadiget wäre, würden die 26 xvili. Periode. 1692 — 1788 . 1786. Ueber den Tausch der geistlichen Aemter wurde den 20 . und 23. Brachmonat verfügt. Beyde Räthe nämlich willigten ein, daß der Oberst- helfer Nippel, seinen Kirchendienst gegen die Leutpriester- Stelle zu Leestal mit dem bisherigen Leutpriester Brucker tausche. Diese geaen'eilige i'rsnsiocAtion geschah auf einen Rathschlag der xm uns der Deputaten, vor welchen beyde Geistliche waren an ehört worden. Anbey verordnete man, daß der versetzte Nippel nichts in das Kammergut beytragen werde. 1737. Bisher waren die Oberstpfarrer, nach ihrer Erwäblung zu Professoren in der Theologie ernannt worden. Als nun HierouimuS Burckhardt mit Tode abgegangen, wurde es nach einem Gutachten der Deputaten-Regenz, und einem Rathschlag der xm und der Deputaten abgeändert. 1738. Der Rath verordnete, daß der Gottesdienst am Sonntag des Morgens um s Uhr, statt 8, und des Nachmittags um 3 Uhr, statt 4, angehen sollte. 1740. Die Regierung errichtete Ormalingen mit Hem« miken zu einer Pfarrey, und ließ ein Pfarrhaus bauen. i756. Der Rath hatte unter andern Fragen, die dem Kirchenrarh zur Berathung überwiesen, ob nicht bey Er- wählung eines visconi (Helfers) in der Stadt, den Wahlmännern gestattet werden sollte, auch jene Lau-geistliche in dir Wahl zu ziehen, welche sich nicht angegeben hätten. Die Antwort war: „ Einige behaupten, daß wenn Einer Wider seinen Willen, oder ohne sein Begehren, in die Stadt be- Diener Gottes nimmermehr ihm die heil. Sakramente geben können. 27 ,rxi. Kap. Kirchensachen. rufen wird/ ihm dadurch nicht zu viel geschehe. Sie ziehen zu ihrem Behuf an, was Christus/ bey Math. ix. v. 33 sagt: Bittet den Herrn der Erudte / daß er Arbeiter in seine Erudte sende/ da dann das griechische Wort, so Lu- ther durch senden übersetzt, auch soviel als hinausstoffen bedeutet, daraus sie dann schließen, daß man gar wohl befugt, ja, in gewissen Fällen schuldig sey, einen Prediger, auch wider seinen Willen, an Ende und Ort hin zu berufe». Allein, man müsse einen Unterschied machen, zwischen einem Arbeiter, der noch in keiner Erndte stehet, und einem der bereits in einer arbeitet.'' Bey diesem Anlaß klagte der Kirchenralh, daß nicht vor langem die Hauptpfarrer (k'->5tors8 der Stadt) nur von 24, und die Disooni nur von 12 Personen erwählt wurden. Nachgehends sey die Zahl der e stern auf 36 und der letztem auf 24 gesetzt wor- den. Seit wenigen Jahren sey die Zahl nach und nach dermaßen vermehrt worden, daß nun bey dergleichen Wahlen der Eligenten gegen die 200 gezählt werden. 1758. Die Anwartschaften auf Pfründen wurden ab. gestellt. ') 1758. Die Aufhebung des Allmosens in den Kirchen hatte nur des Morgens statt. Nun wurde erkannt: daß sie auch in den Abendprcdigten vor sich gehen sollte. 1762. Es wurde verordnet, daß die Helfer in der Stadt, sich nicht vor zwey Jahren um einen andern Dienst bewerben sollen, so wenig als die Landgeistlichen, laut Er- kanmvß vom 16. Jenner 1758. warum die Geistlichkeit die Regierung zu dergleichen Einschränkungen des Wahlrechts ') Klein-Rath. 1758, 2 . Merz und23.Dee. — 1763, 1Z. Nov- 3. Der- - 1766. XVIII. Periode. 1692—1788, aufforderte, läßt sich nicht leicht ohne den Grundsatz erklä. ren, daß der Dienst für den Prediger/ und nicht der Prediger für den Dienst da sey. 1761. Die Pfarreyen Bretzweil und Reigoldswcil, die ein Pfarrer versah, wurden von einander getrennt/ und ein eigener Pfarrer zu NeigoldSweil angeordnet. 1773. Ueber hie Frühpredigten wurde den 9. Brach- monat verfügt. Eilfte s Kapitel. Peinliche Justitzpflege. Zu Anfang dieses Zeitraums waren, außer dem Daum- eisen und dem Strecken, ohne oder mit Gewicht, die Wanne und der Kranz als Werkzeuge der Folter, gebräuchlich. Die Wanne und der Kranz sind nicht mehr vorhanden, und unbekannt ist es, wer sie zerstören ließ. Der jetzige Scharfrichter weiß nicht einmal, was sie eigentlich gewesen sind. Wer sollte rö aber glauben? ES gab Leute, die, wenn Angeklagte gemartert werden sollten, sich in die Gefängnisse begaben, um an diesem schrecklichen Schauspiel ihre Augen zu Waiden, Zwermial mußte der Rath befehlen, daß, wenn man Gefangene peinlich bespreche, niemand auf die Thürme gelassen werden sollte. Ueber die Bestrafungsarten ist zu bemerken, daß die Republik Venedig seit 1769 keine fremden Missethäter mehr auf ihre Galeeren annahm. Wenn der Rath ein Todesurtheil fällt, so ist der folgende RathStaz^. der Tag der Vollstreckung des Urtheils. 29 IXI!. Kap. Peinliche Iustitzpflege. Tags vorher ober wird dem Missethäter das Urtheil abgelesen, und Geistliche verlassen ihn nicht mehr. ') Die alte Gewohnheit , daß er in den sogenannten Stock geführt wird, und daß Zuschauer zu ihm gelassen werden , iff leider beybehalten worden. Der Stock ist ein enges Gefängniß, an dessen Thüre eine vergitterte Oeffnung sich befindet. Am Tage der Hinrichtung wird folgendes auf'm Rath. Hause beobachtet. Um 9 Uhr soll der Oberfiknecht den Malesrkamett las. sen auf das Narhhaus führen, und befiehlt solches das prä. sidirende Ehren - Haupt. Wenn die dringendsten NathSgcschäfte vorbey sind, soll, anf Befehl des i^-ssLicin der Oberstkuecht dem Schuld, heiß anzeigen, anschlagen zu lassen, und die neuen Herren Richter sammt den vier Amtleuten in die RathKube mahnen. Im I. 1766, den 19. May, geschah im Großen Rath ein Anzug wider das Herkommen daß nur am Tage vor der Vollziehung das Todesurtheil verkündet werde. Den 5. July rieth der Kirchenrath dem Kleinen Rath an, am Tage nach dem gefällten Urtheil, dasselbe dem Missethäter ablesen zu lassen. Sogleich würde der AntisteS einen Diacon und einen Filialisten ernennen, die wech- selSweise, wie bisher, den Gefangenen desnchen sollten. Jeder derselben würde einen oder zwei' von den ältern Candidaren aussuchen und mitnehmen, die besonders deS Nachts dort würden gelassen werden. Der Rath überwies diesen Gegenstand den xm, um sich nicht nur hierüber, sondern auch zugleich, in Folge eines ältern Auftrages, über die Einrichtung des HofxroceffeS, z« berathschlagen. ES blieb aber dabey. Schwer fällt cS einigen zu erklären, daß der Hofproceß nur eine bedeu« tungslose Feyerlichkeit sey, und andern den Satz bestimmt anzusprechen, daß das Stublgerichk einen von» Rath znm Tode verurtheilken lossprechen könnte» 30 Xvm. Periode. 1622 — 1788 . Wenn sie vorhanden sind, sehen sich die Herren Richter auf den Bänken des alten Raths / die vier Amtleute aber bleiben hinter den Schranken gegen die Thüre stehen. Alsdann wird der Malefikant zwischen zwey Stadt- knechten hinter den Schranken gegen den Herrn AmtS-Bür« germeister geführt. Der Bürgermeister zeigt dem Malefikamcn an: ,> Man wird dir dein Verjücht vorlesen, du kannst darauf Acht ha- ben." Worauf dann das Verjücht abgelesen wird. Hierauf fällt der Malefikant auf die Kniee, und der Bürgermeister sagt zu ihm: ,> Du gegenwärtiger Malefikant, hast dein Verjücht angehört und verstanden. Bist du desselben durch, aus an red, jüchtig und bekanntlich, und taS alles ohne Fürwort. ') Auf dieses soll der Malefikant Ja sagen, und als- dann wird er aus der Rathöstube geführt. -) Nach diesem gehen die vier Amtleute vom untern Schranken zum obern, und der Bürgermeister sagt: „Statthalter des freyen Amts: Ihr habt verstanden, daß dieser Malefikant der ihm vorgelesene Verjücht durchaus anred, jüchtig und bekanntlich ist, und das alles ohne Fürwort. Wenn dieser sein Urtheil, so der RathSerkannt- *) Wie kann er die Wörter anred, jüchtig und Fürwort verstehen? 2) Er sagt nicht ja, sondern er nicket zu, weil die Stadt- knechte ihn am Kopf stoßen. Wenigstens verhielt eS sich so bey drey Missethätern. 31 lXH. Kap. Peinliche Justitzpflege. r.iß conkorm seyn muß, gegeben, ^ werden auch die übrigen Amtleute mit dem Taufnamen, und zwar ohne Mel. düng Herr befragt. Nach diesem treten die vier Amtleute ab, und fragt alsdann der Bürgermeister im neuen Rath, und dann auch bey den neuen Richtern mit dem Taufnamen um. Wenn diese Umfrage vorbey ist, treten die neuen Richter ab, und dann befiehlt man dem Oberstknecht, dem Schuld, heiß anzuzeigen, anschlagen zu lassen. AlSdann gehet mein Herr Oberstzunftmeister, sammt den neuen Räthen ohne den Bürgermeister, auch die so erst neu eingeführt worden, in den Hof hinunter- Dabey haben die Herren drey und die Herren fieben, welche die Besprechung vorgenommen, keine Stimme; gehen auch nicht hinunter. Den neu eingeführten Räthen und Ladenberren aber wird ihr Worum zu Verurrheilung eines Malefikanten gegeben, (Rathserkanntniß vom 11 . Nov. 177s.) Der Malefikant wird erst, wenn die Räthe und neuen Richter hinunter gegangen in die Schranken geführt. In dem Hof des Nathhautzs, wo Bänke und Schranken angebracht worden find, und wo Plätze für Schulknaben Vor Zeiten gaben diese Meynung der Schuldheiß und die Amtleute, nicht aber am Tage der Vollstreckung- sondern am Tage der Verunheilung, und zwar vor der. selben. -) Vor Zeiten waren die Ladenherren auf Geheis des Raths, die Ankläger, weil fie die ConfiSkationen und Strafgelder bezogen Jetzt beziehen die Dreverherren derartige Gelder, und haben daher kein Votum am Stuhlgericht. Im Rath selber können ste ihre Anfichten eröffnen; ihre Stimmen werden aber nicht gezählt. Z2 xvlii. Periode. 1692—1788. sich vorfinde« / bildet sich , im Angesicht einer Menge Zuschauer, die alle Treppen, Galerien und Fenster des RathhauseS ein. nehmen, bildet sich sagen wir, ein neues Gericht, welcher man Stuhlgericht, auch Hofgericht nennet. ^ Dem. selben stehet der Schuldheiß, statt des ehemaligen Reichs, vogts oder BlutvogtS, vor. Er und die Amtleute des Gerichts tragen einige veraltete Anfragen und Antworten vor, die wir in einer der vorhergehenden Perioden bereits mitge. theilt haben. Hierauf licSt der Nachschreibet öffentlich das Geständniß, und das TodeSurcheil, wenn der Verurcheiike das Geständniß bejahet hat.") Der Schuldheiß hält nun die Um. frage. Der Oberstzunfmicistcr, die Räthe und die GerichtS- herrcn, die bisher mit bedektem Haupte alles anhörten, be. stätigen, der eine nach dem ander», durch Abnehmung des AmtShutes, das Urtheil. Hierauf giebt der Schnlddeiß ein Zeichen. Vor Zeiten brach er einen kleinen Stab enrzwey. Sofort wird der Missethäter dem Scharfrichter überliefert, und unter dem Geläute der dumpftöncnden Pabstglocke, nach der Nichtstätte geführt. Die Mitglieder des GerichtS kehren nach Hause zurück, und di^Räthe verfügen sich wieder in die Rathsstube. Bey der HinauSführuug des armen Sünders, müssen der Schuldheiß und der Oberstknecht, jeder in scisser Amtsklcidung voran reiten. Sie bleiben bey der Nichtstätte bis nach Vollziehung des Urtheils, worauf der Scharfrichter den Schuldheiß anfragt: ob er recht gerichtet habe. End. lich läßt der Schuldheiß durch den Oberstknccht dem Rath be. ') Daher der Ausdruck einen stuhlen, d. i. einen ent. wichenen Angeklagten, an einem solchen Gericht, vorladen, daß er sich stelle. 2) Siehe die zweyte Rote. 33 xi. Kap. Peinliche Justitzpflege. richten, daß dem Gesetz Folge geleistet worden sey. Statt der Gerichrsherren der mehrern Stadt, wohnen dem Stuhl, gerichr die Gerichrsherren der mindern Stadt bey, wenn das Verbrechen dort, oder in ihrem Banne begangen wurde. Folgendes Nerzeichniß von den in diesem Zeitraum be. gangenen Verbrechen ist unvollständig, dennoch aber höchst traurig. ') 1692. Eine Diebin stürzte sich zum Gefängniß her- unter. 169s. Zwey Weiber ließen ihre Kinder vor Hunger sterbe». 169-1. Ein Jrrlehrer sagte bey einer Musterung: „ Er gehe mit dem Schwerdte des Geistes um, nicht mit dem leibli^ chen Schwerdt; er hoffe damit ein mehrereS auszurichten» Er gehörte zu denen die da sagten, sie wären in den Himmel und in die Hölle gefahren, und daß, wenn man sich nicht be. kehre (wohl verstanden nach ihrer Art) Gott werde alles ver« Heeren. Er kam an das Halseisen und wurde verwiesen. 1691. Eine von Nickenbach die ein Kind erstickt, und ein anderes von vier Jahren erwürgt hatte, wurde enr. hauptet. 1691. Eine Mordthat wurde begangen; gleichwie ein Kirchenraub aus dem Opferstock bey St. Peter. 1694- Eine Kindermörderin wurde durch drey Streiche hingerichtet. Auf der Erde mußte der Kopf vom Rumpfe ab. gehauen werden« H In den Kapiteln über die Begebenheiten, sind schon mehrere andere Verbrechen erwähnt worden, erstes Ka. pittl, Jahr Isis; drittes Kapitel, Jahr 1721; sieben, tes Kapitel, Jahr 1733. VIII. Band« C XVIII. Periode. 1692—1788. 1694. Ein hiesiger Pergamenter ermordet seine Frau mit zwanzig Streichen, springt über die Dächer, und entleibt sich. 1695. Ein hiesiger Wollweber begleitete seine Frau und seine Tochter in die Kirche, verließ sie aber und stürzte sich in den Rhein. Er wurde gerettet, und drey Male zu Ader gelassen, starb bald darauf. Ein Kirchenräubcr, Bürger von hier, wurde enthauptet. 1696. Eine Kindermörderin von hier wurde enthauptet. — Ein Hirtenbube von Maysprach, 16 Jahre alt, wurde wegen Sodomiterey enthauptet, und dann mit einer Ziege verbrannt. Ein großes Stück vom Rücken blieb am Kopf hangen, so theils abgesägt, theils abgeschlagen werden mnßre. — Eine Kindermörderin von Liestal wurde enthauptet. 1698.. Einer von Eptingen der mit seinem Bruder gestohlen, und zwey Häuser in Brand gesteckt hatte, wurde, Nachdem man ihm die rechte Hand abgeschlagen, enthauptet und verbrannt. DerBroder wurde auf die Galeeren geschickt. Dreyzehen Male hatte man ihn bey -er Folter aufgezogen. Er bekannte zuletzt nichts. — Eine Frau auf dem FarnSbur- ger Schloß stürzte sich über die Felsen in den Graben hinunter. 1699. Im Münster wurden zwey Gotteskästen ausgeleert. — Ein Dieb und Mörder wollte nichts bekennen und war drey Male gestreckt worden. An der Folter schlief er sogar ein. ES scheint, daß man dieses Einschlafen dem Teufel zuschrieb, denn man zog ihm andere Kleider an, und alles Haar wurde ihm vom Leibe abgeschnitten. Zuletzt schickte man ihn auf die Galeeren. Dahin wurde auch einer geschickt, der während des vorigen Processes, eine Balle Leintuch ge- stöhlen hatte, und ungeachtet der Folter, nichts bekennen wollte. 35 xi. Kap. Peinliche Justitzpflege. 1700. Ein junger Bürger, 20 Jahre alt, sprang aus Schwermuth, In seinem Mantel eingewickelt , des NachtS in den Rhein. — Ein hiesiger Becker begieng Knabcnschände. rey, machte sich aber aus dem Staube. — Ein Schlossergesell wurde wegen Diebstählcn enthauptet. Er hatte doch nicht recht bekannt, ob man ihm schon bey der Folter dop. pclte Gewichte angehcnkt hatte. — Eine Mutter von hier hatte zum dritten Male ein Kind umgebracht. t7oi. Eine von RamliSburg, die vieles gestohlen, und ein Haus angezündet hatte, wurde enthauptet. — Ein Gassenbesetzer, der obrigkeitliche Früchte und Wein gestohlen hatte, wurde gehenkt, 1702. Die Tochter eines Müllers wurde durch den der sie geschwängert hatte, und uun eine andere liebte, gerodet. — Einer, der 2000 Gulden gestohlen hatte, wurde enthaup. tet. — Eine junge Ehefrau von Zunzgen hatte ein todtes Kind hinter daS Strohküssen verborgen, und die Schwieger. mutter, Wirthin zu Sissach, hatte das Kind empfangen. Beyde wurden gefoltert, und sagten, daß das Kind todt auf die Welt gekommen wäre. Die Schwiegermutter wurde an das Halscisen gestellt, nrrb verwiesen; die Ehefrau vorge. stellt, und um ioo Thaler gestraft. — Ein hiesiger Bürger und Einzicher des Almosens hatte nach und nach, während 20 Jahre, 454 Vf. gestohlen. Er wurde vorgestellt, und in sein Haus eingegränzt. — Ein Dieb wurde geschleift und gehenkt. 1701. Eine hiesige, die über den Werth von Looo Pf. gestohlen hatte, wurde enthauptet- i7o4. Eine hiesige, 32 Jahre alt, Namens Maria Müller, wurde wegen nächtlicher Einbrüche, Bett'ügercyen, Verkuppelungen und Ehebruch enthauptet. C 2 XVIll. Periode. 1692—1788. Z6 1705. Ein alter Stadtknecht stürzte sich in den Rhein. 1707. Ein Knabe von zehrn Jahren von Binningcn, der auf entblößten jungen Mädchen von vier und fünf Iah. ren, auch entblößt/ liegend angetroffen worden, wurde ins Zuchthaus / statt in eine gewöhnliche Gefangenschaft/ geführt. Zwey geheime Räthe und der Nachschreibet bekamen den Auf. trag ihn zu besprechen. Nach verlesenem Examen erkannten die übrigen geheimen Räche, daß weil der Bube in seinen Aussagen variire, er mit Ruthen kastigirt werden sollte, um die Wahrheit um desto eher von ihm zu erhalten. Der geheime Rath ließ ihn im Zuchthanse, um dort zur Arbeit an. gehalten zu werden- Zu Zeiten züchtigte man ihn, und der Prediger und Präeeptor sorgten für seine Unterweisung. — Aus unserm Gebiet, gegen Hägenheim, wurde die Wittwe eines französischen Obersten in ihrer Senfte, durch ihren ei. genen Begleiter, Namens Ruffel, der in Einverständniß mit dem Maulesel. Treiber stand, mit 22 Wunden ermordet und beftohlen. Der Ruffel erhenkte sich im Gefängniß, und der Fuhrmann wurde lebendig geradbrechet. Dieser hatte nichts bekennen wollen, ob man ihn schon mit dem Aufsetzen der Krone folterte. Da wurde der Prediger der französischen Kirche, Rebulet, ersucht, ihm zuzusprechen, und der Mis. sethäter gestand alles ein. 1708. Einer fremden Weibsperson wurde bey Oltiu. gen die Gurgel abgeschnitten. — Ein hiesiger Metzger hatte einen Viehhirt vor dem Aeschemerthor todtgeschlagen; und sich flüchtig gemacht. An dem Orte der Mordthat wurde er zum ersten Male ge stuhlt, d. i. vorgeladen. 170S. Ein hiesiger Kiefer der sich in den Rhein zu stürze» drohete, verwundete einen Soldaten, wurde aber ins Zuchthaus gebracht. 37 Xl. Kap- Peinliche Justitzpflege. 1710. Ein hiesiger Metzger hatte die zwey Söhne eines Müllers so geschlagen, daß der eine daran starb, und der andere einen Fuß verlor. Er entwich und wurde dreymal gestählt. — Ein hiesiger Bürger schlug falsche Duplonen, und machte sich aus dem Staube. Die vorgefundenen Werkzeuge wurden nach Hüningen geliefert, wohin er sich geflüchtet hat- te- — Die Wittwe des NathschreiberS Gernler stürzte sich aus Schwermuth in einen Sodbrunnen zu Tode. Sie wurde auf dem Kirchhof begraben. — Ein Mörder wird gefoltert und läugnct alles. Man verurtheilet ihn auf die Galeeren. *) — Ein hiesiger Uhrenmacher Gugelmann, schoß in die Kutsche, in welcher sein Schwager, der Rathsherr Thurneisen, den er haßte, an eine Hochzeit fuhr. Die Kugel traf den Rücken, und man mußte Fleisch ausschneiden. Niemand ge- trauete sich den Thäter anzuhalten. Dieser gieng frevler Weise, und Schritt vor Schritt durch die Stadt, kam zum Bläsithor und entwich, — Ein Pfarrer wurde auf seiner Heimreise von Gelterkinden, durch einen Schuß von zerschnittenem Hassen. Schrot, so gefährlich verwundet, daß er den 4ten Tag darauf den Geist aufgab. Der Thäter war sein Schwager, ein junger Mensch, der Unvorsichtigkeit vor- schützte. 1711. Eine Frau stürzte sich in den Rhein. — Eine Ehebrecherin schnitt ihrem Kinde Kopf und Füße ab, that a>!e Theile desselben in ein Säcklein, und warf es in den Rhein beym Lochhrunnen zu St- Albgn. — In der Ergolz, unweit Frcnkendorf, fand man eine todte Weibsperson. — ^ Viele Beyspiele zeigen, daß wenn der Angeklagte nicht geständig, doch nach den Ansichten der Räthe, überwiesen war, so wurde er zwar nicht mit dem Tode gestraft, aber dennoch zu irgend einer Strafe verurtheilt. t 33 XVIII. Periode. 1692—1788. Ein Dieb wurde gehenkt. — Einer Kindermörderjn wurde die rechte Hand abgehauen, und sie nachgehendS enthauptet. Sie hatte ein Stück ihres Kindes in den Birsick geworfen, und ein anderes in den Rhein, worin sie sich auch stürzen wollte. — Eine Bürgerinn stürzte sich in den Rhein. — Ein Laden- diener wurde ermordet/ und die gefangenen Thäter entwichen aus der Gefangenschaft. — Ein hiesiger Bürger wurde we- geu Vorhaltungen, Ehebruch und andrer Laster vorgestellt und aus Schellenwerk geschlagen; bald aber begnadiget. 171Z. Ein gefangener Waüenburger erhenkte sich im Gefängniß, und wurde in ein Faß, mit den Worten an ei. nein Blech: Schalk fort, eingeschlagen, und in den Rhein geworfen. 1714. Ein junger Kiefer von hier erhenkte sich, nach. dem er sich im Bette vergeblich mit einem Messer in der Brust verwundet hatte. Er wurde zu St. Elsbcthen vergraben. — Eine Bürgerinn warf sich in den Birsick. — NiklauS ZäSlin wurde auf der Reise nach Zurzach, unweit Angst, mit fünf und zwanzig Wunden ermordet, und ihm fünfhundert Duplo. nen geraubt. — Eine neue Gattung von Vergehen wurde auf eine sonderbare Art gestraft. Ein hiesiger Spengler hatte in der Kirche, statt des Almosens in Geld, jervcilen in den Ai- ruosenbcutel nur ein kleines rundes Blechlein geschoben. Er mußte nun zur Strafe siebenzig Pfund für den Spirtal erlegen- 1717. Ein Kind wurde im Kreuzgang des Münsters ausgesetzt. — Ein Zimmermann, des Diebstahls angeklagt, der aber ungeachtet der Folter, nichts bekannte, wurde auf die Galeeren geschickt- Vorher aber deutete er seinem Sohn, daß er unter dem Dach ihrer Wohnung fuchsn sollte. Dort lagen 32 Duplsnen versteckt. XI. Kay. Peinliche Jusiitzpflege. 3st 1718. Der obrigkeitliche Kiefer, der dreyhundert Saum Wem entfremdet hatte, nahm die Flucht, wurde aber zu Riehen angehalten. Er erstach sich mit einem Nebmcsser, und starb in der Gefangenschaft, wo er stch noch die Gurget abschnitt. Man ließ ihn zu St. Elsbethen begraben. — Zwey nahe An« Verwandtestritten auf einer Zunft mit einander, und der eine stach den andern durch und durch. Zum Glück war der Such nicht tödtlich. — Eine Magd stürzte sich in den Rhein, weil ihr Freyer ihr abgesagt hatte. — Ein Bürger wollte sich aus Schwermurh die Gurgel abschneiden. Seine Magd ver. hinderte es. Die Verwandten ließen ihn, als einen Wahn. sinnigen Versorgen, und an Ketten legen. — Eine Bürgerinn stürzte sich aus Schwermurh in den Rhein. 1719. Zwey Stieftöchter von Riehen wurden vergiftet und begraben, dann wieder herauSgegraben. Die Aerzte er. klärten, daß Anzeigungen einer Vergiftung vorhanden wä« ren. Die Thäterinn war die Stiefmutter, mit ihrer Tochter. — Der Sohn eines Landvogts stürzte sich aus Schwer, muth in den Rhein. Der Bruder ertrank, da er bey der Hard im Rhein badete. Aus der Leichenpredigt vernimmt man, daß dieser glaubte, cS müsse, am Johannis des Täufers Tage, einer im Wasser ertrinken. 1721. Ein Bürger machte falsche Wechselbriefe, und entwich mit vielen tausend Thalern. — Ein Balbierergesell hatte Wasser zum Fenster hinausgeworfen, sein Meister schlug ihn so, daß er ein Auge verlor. Der Rath erkannte ihm eine Genugthuung von Mo Rcichsthalern zu. — Eine Werböper- son wurde todtgcschossen. 172Z. Eine Weibsperson von der Landschaft wurde, nebe» dem Mörder aus dem Solothurnischen, der sie angeklagt hatte, hingerichtet. XVIII. Periode. 1692—1788. ^0 1724. Ein hiesiger Metzger ermordete einen andern von Mülhausen. — Ein HandwcrkSgescll schlug einen andern mit einem Beil außer der Stadt, und nahm ihm Geld und Klei- der weg. — Ei» Ziegler schlug zu Binningcn einen andern zu Tode, und entflöhe. 1725. Einer von Pratteln schnitt dem Kinde seines Bruders, aus Schwcrmuth, die Gurgel ab. — Eine Bürgerin schnitt sich die Gurgel ab. 1726. Ein Soldat, der auf der Nheinhrücke um Mit. ternacht Schildwache stand, kleidete sich aus, und sprang in pen Rhein. 1727. Einer von BuuS wurde als Fruchtdieb gehenkt. — Ein hiesiger Kürschner stürzte sich aus Schwermmh vom Dach auf die Gasse. — Zwey Weiber wurden wegen viel- fälliger Einbrüche hingerichtet. — Eine Bürgerin und ihre Tochter wurden, als Diebinnen, mit Ruthen auSgestrichen. — Ein hiesiger Sensal stürzte sich in den Rhein. — Am Fasi- Bet. und Bußtag hielt der Professor Buxtorf zu St. Peter eine Predigt, die über zwey Stunden währte, und herrlich genannt wird. Nach derselben beweinte sich aber ein hiesiger Bürger so sehr, daß er Händel mit einem Wachtmeister au. sieng, den Degen zuckte, und ihm etliche Wunden inS Gesicht beybrachte. Der Wachtmeister gab ihm aber einen Stich, woran der Trunkenbold den folgenden Morgen starb. Der Wachtmeister wurde zwar in den Thurm geführt, aber nach dem ersten Verhör als unschuldig entlassen. — Ein Bürger durchstach sich die Gurgel. — Eine Bürgerin stürzte sich aus Schwermuth in den obern Kanal zu St. Alban. 1728. Dem Goldschmid Gut wurde ein Küstlrin 300 Pf. Werth von schöner Arbeit gestohlen. Gut verfügte sich nach ArleSheim zu den dortigen katholischen Geistlichen, um den XI. Kap. Peinliche Justitzpflege. chj Namen des Thäters in Erfahrung zu bringen. Sie wiesen ihm, in einem hellen Glase, das Bild eines hiesigen Gerichts, boten, der sonst der Galgenleitcr genannt wurde. Daraus ließ diesem der Goldschmid solches ansagen. Die Sache wurde aber aufgehoben, in Rücksicht deö abergläubischen Un- tcrnchmenS das Goldschmids. — Ejn hiesiger Bürger und Soldat, dessen Vacer auch vor Zeiten hingerichtet worden, ermordete einen andern Soldaten , und wurde enthauptet. — Ein angesehener Kaufmann erschoß sich, .wegen seiner Übeln Ehe. Er wurde den andern Tag zu St. Lconhard ehrlich be, staktet, doch in den andern Kirchen nicht verkündet. — Die Frau eines angesehenen HauplmannS stürzte sich, aus Schwer, muth in den Rhein. — Einer von Arisiorf, der erst vor vier Wochen Hochzeit gehalten, erhenkte sich. 1729. Der Candidat Bratschin H ertränkte sich auf den Abend bey Kleinhüningcn in dem Rhein. Er war in der Betstunde gewesen, und mau fand in der Tasche seines Rockes, so er vor der That an einen Weidenbaum aufhenkre, folgen, den Zettel: „ Ihr alle die von meinem unglücklichen Vornehmen höret, urtheilet nicht fälschlich über mich. Hierzu hat mich nicht etwa» eine besondere Sünde, sondern nur mein elendes Temperament und meine beständige Unruhe im Leibe und im Gemüthe gebracht. Ach vergebet mir, ihr die ich hiedurch beleidiget habe. Ich hoffe, ich werde meine Hölle auf dieser Erde gehabt haben. Ach Gott, mein Herr, per- zeihe mir meine Sünden, um Jesu Christi willen. Amen." — An eben diesem Orte ertränkte sich zwey Monate darauf ein junger Bürger. — Der Schulmeister zu Oberdorf, der schon lange melancholisch war, erschoß sich auf de;n Kirchthurm , und siel auf den Kirchhof zu Tode. *) Siehe den Zten Band x. 60!. ^2 XVIII. Pcriode. 1692 — 1788 . 17Z0. Ein Handschuhmacher der Miethzinse schuldig war, verwundete tödtlich den Eigenthümer des Hauses. — Ein anderer Bürger stürzte sich vom Dach in den Hof hinun- tcr- _ Eine Zürcherin, die hier Mutter und Pater mit Gift vergeben hatte/ wurde hingerichtet. 17Z1. Ein hiesiger Bürger ermordete seinen Bru. der. 17Z2. Zwey fremd? Diebe und Mörder wurden gehenkt/ und eine Weibsperson/ die zu ihrer Bande gehörte/ enrhaup- tel. — Eine Bürgerinn stürzte sich aus Schwermuth in den Rhein. 17ZZ. Ein Knabe von' 17 Jahren / der zu Diebstählcn und Mordthaten geholfen hatte/ wurde enthauptet/ und sein Kopf auf den Galgen gesteckt. ' 17ZZ. 2 Z. November. Ein hiesiger Bürger/ Niklaus Lulli/ der Hosenkoch / stand eine Nacht um 10 Uhr/ auf'm Kornmarkt Schildwache / als Jakob Fäsy / ein junger albcr- uer und stummer Kieferfnechl/ vorbey gieng. Bulli rief ihn dreymal a»/ und da dieser nicht antwortete/ schoß er auf ihn/ so daß Fäsy gleich darauf starb. Der Thäter wurde eingesetzt und durch die Sieben besprochen. Nach eingeholtem Gutachten von einer Commission die aus den Haupt- leuten der Quartiere und einem Obersten vom Rath bestand - fällte dieser folgendes Urtheil: ,, Soll N. B. zur Bczahluug aller dicßortS ergangenen Kosten angehalten / für ein Jahr lang in das Haus banisirt/ vor einen ehrw. Bann genommen/ und ihm allda das nöthige zugesprochen/ er anbey ehr.und wehrlos erklärt/ und ihm anbefohlen werden/ daß er in das künftige seine Wachten durch einen Lohnwächter versehen lasse." 17Z4. Zwey junge Leute von Neigoldsweil / die in XI. Kap. Peinliche Justitzpflege. ihrem Dorf einen Mann und eine Frau mit einer Axt ermordet halten, wurden lebendig geradbrechet.- 1735. Einer aus dem Amt Wallenburg und seine Toch. ter wurden/ wegen Blutschande/ hingerichtet. — Eine Kin- dermörderin / die ihr siebenwöchigeS Kind jn den Rhein geworfen harre/ wurde enthauptet. 1736. Ein fremder Schneidergesell ermordete einen ander»/ und wurde enthauptet. 17Z7. In einem Stall und Waschhaus war Feuer ausgegangen. Ein Mauergesell der dort Taback geraucht hatte/ wurde an's Schellenwerk geschlagen. 1738. Ein Rathsglied/ Meister zu Kürschner»/ hatte sein Haus vierzehn Male versetzt. Er wurde nur entsetzt. 1739- Eine Bürgerin schnitt sich/ aus Eifersucht die Gurgel ab. — Der Stadtkäufler und der GerichtS-SubstitUt/ die vielfältige Untreue bey den Fallimenten udd Ganten begangen hatte»/ wurden ins Zuchthaus gethan. 1740. Eine junge Soldatenfrau ertränkte sich im Rhein. — Ein Knäblein wurde ausgesetzt / mit einem Zettel / man solle das Kind wohl verpflegen / und am Kostgeld gar nicht zweifeln- 1741. Einer von Frenkendorf wurden zwey Kröpfe durch einen fremden Wundarzt abgehauen. Bey der zweyten Operation starb sie aber. Der Wundarzt wurde verwiesen. — Ein r von Zunzgen verwundete mit einem Beil eine hiesige Frau und ihre Magd. Er wurde hingerichtet , und sein Kopf auf das Hochgericht gesteckt. — Ein junger Bürger stach sich mit einem Messer in das Herz, und wurde zu St. Elsbethen begraben. — Eine Bürgerin stürzte sich in den Rhein. — Einer von Mutlenz ertränkte sich. ^ XVHI. Periode. 1692—1788. I7ä5. ES wurde ein Bürger, Namens Reinhard Gyger, und seines Handwerks ein Bader, enthauptet, weil er mit einem spitzen und scharfen Messer, eines Weinschenken Frau Lindenmcvcr, in ihrer Wohnung/ einen riefen Stich in den Bauch versetzt hatte, woran sie am 5len Tage darauf gestor- den war. Die Akten verdienen, wegen mehrerer außerordentlicher Umstände gelesen zu werden. Die NechtSgelehrten riechen die Folter ab, weil ein überwiesener Missethäter, der die Folter ohne Geständniß auöhält, nicht gestraft werden könne. Es wurde aber behauptet, daß der Thäter seiner Sinnen und Vernunft beraubt wäre. Hierüber setzten jene die verschiede- nen Grade des jähen Zornes, des Wahnsinnes, der Berau- schung auseinander, und veranlaßten viele eidliche Abhörun- gen. Das Todesurtheil wurde den 28. Äugst gefällt; die Voll- sircckung desselben geschah aber erst am 11 . September, da- mit die Geistlichen Zeit hätten den Ruchlosen zur Reue zu he- wegen, denn er bezeugte keine, und beschimpfte sogar die zu ihm geschickten Seelsorger. Am Tage der Hinrichtung wurde er nicht aufs NachhauS, sondern geraden Weges vom Gefängniß zur Richtstätte geführt; und man überließ dem Scharfrichter, ihm die Augen, schon im Ausführen zu verbinden. 1756. Ein neunzehnjähriger Knabe von Zeglingen, hatte Sodomiterey mit einer Kühe begangen, oder zu begehen versucht. ') Er wurde nicht auf die Folter geschlagen, sondern auf die Galeeren für lebenslang geschickt, und auf ewig bey Strafe des SchwerdteS verwiesen. Die Kühe wurde nicht verbrannt, sondern durch den Scharfrichter in der Stille todt- geschlagen und verlachet. Die Stadtkonsulcnren hatten vor- ') Zu Zeglingen hatte er die That selbst, hier nur den Versuch eingestanden. XI. Kap. Peinliche Iustltzpflege. ^5 geschlagen, die Kuh in aller Stille außer Lands zu verkaufen. Von dieser Zeit an ungefähr verminderte sich die Anzahl der wirklichen Verbrechen. An Gemüthskrankhciten aber die den Selbstmord zur Folge hatten, mögen außer den Fällen die unbekannt blieben, oder die man nur den Häuptern offenbarte, über vierzig Selbstmorde statt gehabt haben- Zu denselben zählen wir nicht ein oder zwey Beyspiele von Ge- angenen , die Hand an sich selbst legten. Doch muß erwähnt werden, daß im Jahre 1780 Verbrechen ') mit dem Strange gestraft wurden, die 29 Jahre vorher, also 9 Jahre über die Verjährungszeit, waren verübt worden- Man hat geglaubt, daß der Missethäter wegen seitheriger Verbrechen gestraft worden sey, allein daS Todesurtheil ist deutlich. 2 ) Der Name dieses Missethäters bringt uns folgende Antwort des Rathsherrn Weiß in Erinnerung. ES war einst um eine französische Schauspieler-Gesellschaft zu thun. Auf die Ein Heimatloser, Johannes Müller, den man den grossen Schwitzerhans nannte, hatte mit ander» Räubern , im I. 1751. in das Pfarrhaus zu Langenbruck des Nachts eingebrochen, die Magd im Keller angebunden, den Pfarrer Joh. Friedrich Weitstem, im Schornstein angeheftet, und alles, was von einigem Werth war geraubt- Erst am Morgen befreyere der Sicgrist die Unglücklichen, und zeigte er das Verbrechen an. -) So lautet solches; „ Soll I. M- als des im I. 1751 im Pfarrhause zu Langenbruck mit andern begangenen Raubes, Einbruchs und Vergewaltigung bekanntlich und überwiesen, zu gerechter Strafe, und andern Bösewich- icrn zum Schrecken, mit dem Strange vom Leben zum Tode gebracht werden," ^6 xvm. Penode. 1V92—1788. Einwendungen eines Eiferers der viel von den Spitzbubercyen der Valkts und 8oul»ettes sprach, erwiderte er: !1 Wir sind theils zur. Schwärmerey, theils zur Schwermuth geneigt; wir bedürfen Zerstreuung für den Geist; ftven sie ruhig, der Schwttzerhans besuchte kein Schauspiel."^) Zwölftes Kapitel. Stadtbürgerrecht. In diesem Zeitraum sind nicht viel mehr als achtzig treue Bürger angenommen worden. Für die bereits gebor, ne» Söhne mußte man eine besondere Annahme erhalten. Sie konnte auch abgeschlagen werden. ES wurde z B. dem Pfar. rer der französischen Kirche RocgueS und seinen Töchtern, nicht aber seinem Sohne, daö Bürgerrecht ertheilt. Unter den neuen Bürgern vom I. 1732 befindet sich ein Tochter, mann des sel. Rathschreibers Jselin, Hartman Köchlin von Müllhausen, dem der Große Rath, zu Ehre» des Schwä. Hers, die BürgerrcchtSgebühren von iso LouiSd'or nachließ. Der Tochtermann verehrte sie aber dem Waisrnhause. ') Dagegen, wenn er in einem katholischen Orte war, be. suchte er fleißig die Messe, nnd in einem reformieren One, wohnte er den Predigten mit heuchlerischer Andacht bey. Die Leute, in derGegend, die er am meisten durchstreifte, hielten ihn zwar für einen Gauner der von Almosen lebte, aber für einen ehrlichen Gauner. XU. Kap. Stadtbütgerrecht. -47 Von den erwähnten neuen Bürgern waren mehrere Abstämmlinge von ehemaligen Bürgern, welche sich im Aus. lande, ohne erhaltene Aufhaltung des hiesigen Bürgerrechts, niedergelassen hatten. Man hatte auch Bürger die nur für die -/z Bürger waren. Ein seltsamer Ausdruck, der nicht mehr üblich ist, und so viel bedeutete, daß die Mutter deS Zweydrittel Bürgers nicht Bürgerin war. Die Gebühren konnten aber nachgetragen werden. Ein «och üblicher Ausdruck ist der: » Bürger nach der gemilderten Ordnung." Wenn ein Bürger eine Person heyrachet, so die Prä stand a nicht darchnt,kann sie zwar Bürgerinn werden, der Ehemann aber verliert sein aktives Bürgerrecht, und ist aller Aemter unfähig. Wenn also der Nachschreibe« Jselin eine Fremde geheirachet hätte, die einige Thaler weniger besässen, als die Prästaw a bestimmen, so wäre er nicht Ratbschreiber geworden. Das sind die Folgen von Gesetzen dir nach einseitigen Rücksichten gemacht werden. Ueber das Verbot der doppelten Bürgerrechte können die zwey folgenden Beyspiele angeführt werden. Den Zo. Jenner 1696 ließ ein hiesiger Bürger, Namens Napster, der in Straßburg die Chirurgie ausübte, um das Bürgerrecht für seine Frau, die eine Fremde war, anhatten. Der Große Rath erkannte, daß er vor allem ein authentisches Attestat von der Stadt Straßburg beybringen sollte, daß er allda den Bür- eid nicht abgelegt, oder als Bürger angenommen worden sey.— ') Dir Präftanda sind was eine fremde Verlobte an ei- genem Vermögen besitzen soll um das Bürgerrecht zu erhalten. Anfangs wurde unter diesem Worte alle Be- dingnisse, wie die eheliche Geburt und ein guter Leumund verstanden, die vor der Ausnahme ins Bürgerrecht dargechan werden müssen. ^8 XVM. Periode. 1692 —1788. Im I. 1770 (den -1. Nov.) begehrte eine gewesene Bürgerin/ Anna Maria Baumgartncr, abgeschiedene Ehefrau eines Müll- hansers / in daS hiesige Bürgerrecht aufgenommen zu werden. Der Große Rath verlangte aber ein Attestat der Stadt Müllhausen / daß sie des dortigen Bürgerrechts entlassen sey. Doch machte der Große Rath im 1.1747 eine Ausnahme und zwar für einen Fall / wo der Bürger in der Fremde wohnte, und cS nur um die Aufhaltung des hiesigen Bürgerrechts zu thun war. Dergleichen Fälle wurden seither so bestimmt, daß der Abwesende, ohne einzuholende besondere Erlaubniß, gegen eine jährliche Gebühr, die man Bürgerrechts-Verlängerungs.Gebühr nennet, das hiesige Bürgerrecht beybehalten kann. ') Dreyzehiites Kapitel. Finanzen. Die Stadt - oder StaatSrcchnungen, welche die Haushaltung jährlich dem Großen Rath eingibt, werden nur in einem sehr eingeschränkten Verstände, also genannt; indem sie sich blos und allein auf die Bücher des Dreyer-Amts beziehen, Von dreyerley Gattung sind die Einnahmen und Aus- gaben, welche in denselben nicht erscheinen: der Leistungen nicht zu gedenken, welche die Frohnungen und die Miliy, theils durch persönlichen Dienst, theils durch wirkliche AuSla- gen, wie in Kleidung und Bewaffnung, veranlassen. *) Siehe die Gesetze von 1748 (4. Winlermonat) und 1752. (17. April.) xm. Kay. Finanzen. Zum ersten fehlen Harm alle Verwaltungen, die nicht unmittelbar unter der Aufsicht des Kleinen Raths stehen, und welche dennoch zum gemeinen Wesen gehören, als z. B. die der Universität, der Kirchenbänne, der Zünfte, der Gesellschaften, der Quartiere. Zweytens fehlen alle Verwaltungen, von welchen zwar Status oder Rechnungen theils dem Großen Rath, theils der Haushaltung, ^ theils dem xmr Rath, als Kriegörath, vorgelegt werden, von welchen aber weder Einnahme noch Ausgabe, noch Recesse in den Dreyerbüchern zum Vorschein kommen. Endlich fehlen alle Einnahmen und Ausgaben, die sogleich gegen einander aufgehoben werden, weil gewisse Unkosten «nd Besoldungen auf jene angewiesen worden sind. Und diese Gattung hat zwey Unterarten. Entweder wird von denselben gar nichts auf die Dreyer. Bücher gebracht, als z. B. von Seiten der Landschreibereyen, der Bestäter im Kaufhause, der dortigen Wäglinknechte; oder es wird nur in denselben der Neceß angegeben, wie es z. B. mit den Land- vögten geschieht. Unter den vielen Eigenheiten, die das Finanzwesen betreffen, wird auch bemerkt, daß die Verwaltungen des Ar- ') Das Salzamt gibt Rechnung und Status ein. Das Directorium der Kaufmannschaft und des PostwesenS aber nur einen Status. Das Zeugamt und das Commissanat. vm. Band. D 50 xvill. Periode- 1692—1788. menwesenS in der Stadt mit dem Kirchen, und Schulgut nicht vermengt sind, da auf der Landschaft, wenn man die besondern Armenseckel ansnimmt, die Verwaltung des Depu- tatenamts, für die Universität, für sechs Landschulen, für gewisse Geistliche, Pfarrhäuser und Kirchen, und demnach für die zwey Armenhäuser der Landleute, für die auf der Land- schaft durchreisende« Armen, für dir Unterthanen die in der Stadt wohnen, für andere bedürftige Landleute, und für arme Schüler, deren Aeltern den Schullohn nicht zahlen können , Ausgaben besireitet. Da wir keinen kennen, der über das Ganze, in oben- angedeutetem Verstände ausgelegten Finanzwesen, eine voll- ständige und richtige Arbeit verfertiget habe, so begnügen wir uns mit folgenden wenigen Mittheilungen vom Jahr 1783. Der Ertrag des Pfundzolls, oder der HandlungSab. gäbe war ungefähr 68-000 Pf. Die Kaufhaus-Entrichtungen als Hausgeld, Krangeld u. s. w. betrugen 3§ooo Pf. Der Hauslohn von den auf offenem Markte verkauften Früchten, 2200 Pf. Das Weinumgeld der Wirthe in der Stadt, 698 Pf. DaS Weinumgeld der Weinschenken und Weinzäpfer in der Stadt 10,000 Pf. Das Mehlumgcld in der Stadt 3000 P. Das Metzgerumgeld in der Stadt i4oo Pf. Das Bürger, rechtsgeld von neuen Bürgerinnen 1010 Pf. Die Aufenthalter- Gelder 2450 Pf. Die Abzüge 36io Pf. Das Weinumgeld aufder Landschaft I 8000 Pf. DaS dasige Metzgerumgeld 4oo Pf. Die dortigen Zölle 4ooo Pf. Die Necesse der oberamtlichen Rechnungen 4500 Pf. Die Freylassungen 195 Pf. Die italiänischen Landvogtryen 235 Pf. — Es kosteten hingegen die Besoldungen der Häupter, Räthe und geheimen Räthe ungefähr 16500 XIII. Kap. Finanzen. , L1 Pf. Das Bauwesen 4§ooo Pf. außer dem dahin gehörenden Fuhrwesen und den beträchtlichen Ausgaben sür Kirchen, Pfarrhäuser. Siegn,ienhäuser, Collegien, Schulhäuscr, Schul, lehrcrwohnungen und Armenhäuser. — Ueber die Verwaltung des DireetoriumS der Kaufmannschaft und des Postwesens macht man die üb.rtriebenstcn Berechnungen. Hier darf ich wohl offenherzig eröffnen was im I. 1754 diese Verwaltung besaß. Sie bestand nach Abzug von 12000 Gulden an Be. Häufung und Mobilien, in einem Vermögen von ungefähr hundert siebzehn tausend Gulden, und der Gewinn am Post. und Zeitungswesen betrug nur viertausend und acht bis neun. hundert Gulden. Es waren Ersparnisse, die sich von Jahr zu Jahr vermehrten. Die Directoren genießen kein anderes Einkommen, als die Mittheilung der Zeitungen und den Genuß einiger Mahlzeiten. Eine andere Ersparnißkasse ist die Kriegskasse. Sie ') Note vomJ. 1800 . Jetzt darf ich ein mehreres sagen. Diese Verwaltung die als ein Nothpfenning angesehen wur. de, und die jeweiligen Zinse, nebst dem Gewinn am Postwe. sen, jährlich zum Capital schlug, besaß im Jahre 1793, an wirklichem Vermögen, über 833 tausend Gulden. Das nenerbaute PosthauS wurde auf 30 tausend Gulden ange. schlagen, und die Mobilien auf 4 tausend. Der Ertrag des Postwesens war im I. 1790, 8900 fl. im I. l79i. 10 , 000 . und im 1. 1792 , mehr als 13600 fl. Die Un. ruhen in Frankreich hatten den Briefwechsel durch unsern Kanton vermehrt. . S2 XVIII. Periode. 1692—1788, bestehet in den Beyträgen derjenigen , die zu einem Amt ge- lange«. Der Beytrag ist ungefähr die Hälfte des bestimmten Einkommens. Einige Stellen die kein Einkomme» haben, aber doch gesucht werden, sind-um etwas angelegt worden. Mehrere Dienste der Landleute sind auch angelegt worden, allein die Beyträge fließen nicht in die Kriegskasse, sondern in die Armenseckel ihrer Gemeinden. Der Rath hatte vor Zeiten einen Stadtwechsel errich. ttt, die zu demselben Kerordneten versahen außer dem ei. gentlichsn Wechsel und dem Handel mit den edeln Metal. len, auch andere Verrichtungen. Sie prägten die neuen Mün. zen «Ud bezöget, für ihre Verwaltung den Gewinn davon. Sie zögen einige Zeit läng, die Salzgelder ein und bezahlten die Garnison. Vorzüglich aber liehen sie auf Wechsel- briefe , Faustpfänder und andere Sicherheiten Gelder gegen Zinse von L, 6, 7, 8 vom Hundert aus. DaS Vermögen des Etadtwechsels sollte auch zu einer Ersparnißanstalt dienen, -och mußten sie von den ihnen anvertrauten obrigkeitlichen Gelder» jährlich dem Dreveramt drey vom Hundert abstatten. Damit, sagte eine Verordnung, männiglich desto lustiger seyn möge, an den Städtwechsel zu handeln, seine Gelder dahin zu hinterlegen, so werde der Wechsel also befreyet, daß niemand Gewalt haben solle, jemanden, weder Fremden noch Einheimischen, Geistlichen noch Weltlichen, Freunde noch Widerwärtigen, so Geld am Stadtwechsel liegen hatte, solches zu verbieten noch zu arrestiren. Die Wechselhcrren stau- den unter den Häuptern und den Drcyerherren. UebrigcnS wurde im Laufe dieses Zeitraums in den 1.1746 und 1747, diese Anstalt aufgehoben. xm. Kap. Finanzen. S3 Eine fernere Art zu ersparen, welche wir aber nicht beloben können, bieten uns die sogenannten Gnadenjahre, oder Gnadenzeiren dar. Die Erben eines Beamtcn bitten z. B. um die einjährige Fortsetzung der Besoldung des Ber- storbenen. Die Regierung gewährt ihnen solche. Sie will aber, ohne Nachtheil des Fiskus, gnädig seyn, und wälzt die Wohlthat auf den Nachfolger, der nun ein Jahr lang dem Staat unentgeldlich dienen muß. Dieß wird dadurch beschöniget, daß die Erben des Nachfolgers auch seiner Zeit ei» solches Gnadenjahr erhalten können- Allein, hier hört es auf Gnadenzeit zu seyn, und wird Entschädi- gyngszeil. Die Entschädigung ist aber nicht vollkommen. Die Zinse des ersten Jahres gehen verloren. Denn, in diesem ohne Besoldung zugebrachten ersten Jahre, muß ein Pude- mittelter entweder Geld entlehnen, oder seine wenigen Capitalien angreifen. Für die Gnadenzeiren der Geistlichen bat der Rath im I. 1762 Vorschläge des Kirchenraths bestäti- get, die weitläufig abgefaßt, und etwas schwer zu verstehe» find. Vom Begriff einer Ersparnißanstalt war die der sogenannten obrigkeitlichen Handlungsfrüchte weit entfernt. Die in den wohlthätigsten Absichten erhandelten Früchte verursachten einen beträchtlichen Verlust. Um denselben zu vermin, der» > soltte eine Art Cirkulation statt haben. Bald die Armenhäuser, bald die Landmüller, bald die hiesigen Becker sollten eine gewisse Anzahl Säcke abkaufen- Allein, Müller und Becker verschrien alles was von der Fruchtkammer kam, und auf eine so übertriebene Weise, daß die Pftünder der Armenhäuser kein Brod von diesen Früchten essen wollten, jener Waizen oder Kernen sey schimmlig; dieses mit dem gif- 5 ^ xvm. Periode. 1692—1788. ligen Putzer (ooiium, Loch) vermischt/ u. s. w. Endlich fiel man auf den Gedanken die Frucht zu dörren / und die Versuche fielen gut aus. Ueberdieß kostet das dörren eines Sacks nur zwanzig Batzen. Vierzehntes Kapitel. Statistische Berechnungen. Für die Genauigkeit folgender Angaben stehen wir nicht ganz. denn wie leicht zu denken / wurden fie von uns selber nicht aufgenommen. Bandstühle. Im Jahre 1764 waren auf der Land- schaft 12Z8 Bandstühle. Auf 119 derselben wurde für aus. ländische Fabriken / mit Erlaubniß des RathS/ gearbeitet. Im Jahre 1756/ waren fie auf 2268 angewachsen/ wovon 166 für Fabrikanten von Arau und Zofingen. Reichth« m eines Bauern. Ein Bauer auf un. frer Landschaft konnte für reich angesehen werden / wenn er eigenthümlich und ohne Schulden besaß: Haus und Scheuer nebst Stallungen und Schöpf. ^ Fünf bis sechs Ta «en Matten mit Obstbäumen/ die Taue zu fünfhundert Pfund berechnet. Waidland von vier bis sechs Iuckiarten. — Vier und zwanzig Iucharten Ackerland/ in drey Zeigen / die Jucharte zu d evßig Pfund. — Zwey Iucharten Holzland / die Jucharte zu hundert bis hundert fünfzig Pfund. Ein Krautgarten und einige Bündten für XLV. Kap. Statistische Berechnungen, ss die kleine Kultur, wie für Erdapfel, Hanf u. s. w. — Einen Zug von vier Stieren. — Ein oder zwey Pferde. — Zwey Kühe; Gustvieh; Kleinvieh, als Schafe, Ziegen und Schweine zum Hausgebrauch; Geflügel. Einschläge. Vom Jahr 1760 bis Endes 176s, waren 247Z Jucharten Ackerland zu Matten (Wiesen) ringe- schlagen worden. Flächen-Jnhalt des Kantons. Laut einer Karte des KantonS von Jakob Meyer und einer Berechnung von Fechter, HaaS und Ryhiner enthält er 25 Quadratstundcn. Fleischbedarf. Wöchentlich werden in der Stadt ungefähr 50 Rinder und loo Kälber geschlachtet. Da das Gewicht eines Stücks sehr ungleich, und das Gewicht der Haut und dessen, so nicht gegessen wird, eben so ungleich heißen kann, so ist eS unmöglich zu berechnen, wie viel im Durchschnitt ein jeder an Fleisch verbrauche. Fruchtbedarf. Man schätzt den jährlichen Verbrauch an Brodfrüchten zu Stadt und Land, für Einwohner und Fremde auf 566oo Säcke Kernen oder Waizen. Der Verbrauch einer Person wird im Durchschnitt zu l'/z Sack Kernen gerechnet. Der Ertrag einer Jucharte gehet nicht bis auf Z Vr Viernzel Korn, und mag, nach Abzug der Saat, zu zwey Säcke Kernen gerechnet werden. Fünf Säcke Korn rennlen 2 Säcke Kernen. Eine Jucharte umgebrochenes Mattland bringt im obern Theil des KantonS, S bis 15 Säcke Kor» hervor. Die jährliche Erndte besteht, wie es einige berechnen, aus 56ooo Viernzel oder 112000 Säcke Sommer, uud Winter- 66 xvm. Periode. 1692—1788. ftüchte. Diese Zahl bestehet aus "/z Winter- oder Brodfrüch. ten größtentheils Korn, und '/z Sommerfrüchten, größten- theils Haber oder Gerste. Das übrige ist Somnierivaizen, Sommerksrn, Einkorn. Von dem allem müssen 6000 Säcke für dre Sau wieder abgezogen werden. Ein Landqeistlicher, Freund der Landwirthschaft, behauptet, daß der Getreidebau seit 17^0, um 6933 Viernzel Karg und Haber jährlich abgenommen habe. Es werde auf'm Lande mehr Fleisch gegessen, und mehr Milch wegen des Cgsse getrunken. Mehr Reitpferde, Kutschenpfcrde, und Pferde für die Güterwagen werden jetzt erfordert. Zahl der Häuser auf'm Lande. Aufder Land. schalt finden fich ungefähr 4600 L 4650 Häuser. Die Schätzung derselben ist zu willkührlich vorgenommen worden, als daß man darauf fußen könne. Holz bedarf. An Brennholz werden für die Stadt, ohne die Feuerungen der Fabriken, jährlich 12000 und für das Land 18000 Klafter erfordert. In einer unlängst her. ausgegebenen Abhandlung, behauptet der Verfasser, daß bey guten Forstanstaltev, die Stadt ihr meisteS Bauholz und den größten Theil des Brennholzes aus unsern Waldungen beziehen könnte. Kernen - Preise. Der höchste MttelpreiS des Ker. «ens war im Jahre i7io. den 3. Jenner, und zwar von 14 Pf. 10 ß. 10 d. 1720. den 19- April, 8 . 10 -- - , 17Z0. den 20 Jenner, 5 - 15 - L0 - i74o. den 4. November, 12 - — , — < 1750. den 20 Februar, 13 . 2 - 6 ^ 1760. den 25. Januar, 11 . . 12 «e () § 1770. den 14. December, 26 - '10 XIV. Kap. Statistische Berechnungen. 5' 1780 . den 14. Jenner, 10 Pf. 18 ß. 4 d. 1789. den 6 . November, 22 . 16 . 8 . Vom Anfang dieses Jahrhunderts bis 1789, ist der höchste MittelpreiS des Jahres, nie so niedrig gewesen als im I. 1730- K 0 rnpreife. Die Viernzel des Kornes Bodenzins. frncht wurde am niedrigsten, und zwar im I. 1707, um 8 Pf, 4 ß. und am höchsten im 1.1770, um 13 Pf. obrigkeit. lich angeschlagen. Liegenschaften auf der Landschaft mit Aus. nähme der Gebäude. Im Jahr 1774 zählte man auf her Landschaft, an Matten, 18640 Juch. 3 «/,« Viertel, Aeckern. 25546 - — Reben. 1951 . 3 -/-s Waldungen. 18469 - 3 V- Waiden. 8535 . — ^/z In allem 73141 Jucharten. Die besondere Vertheilung von dem allem zeigen folgende Tabellen. ') Ein Landgcistlicher muthmaßet, in einer Abhandlung über den Kanton , daß die Landleute theils aus Nnkunde, theils aus Furcht vor einer Landestaxe, die einzelnen Besitzungen zu niedrig angegeben haben. Er zählt auf jede Quadratstnnde 6200 Jucharten, macht zusammen 155000. Davon rechnet er, für Städte, Dörfer, Flüsse, Bäche, Landstraßen 17000 Jucharten ab; bleiben 138000 die, mit Einschluß der 8000 des Bannes der Hauptstadt, 130000 Jucharten betragen. Schließlich macht er doch die Be> snerkung, daß wahrscheinlicher Weise der Kanton nicht regelmäßig abgemessen, und sein Flächeninhalt zu hoch berechnet worden sey. Amt Licstal- Z5 XVIII. Periode. 1692—1788. » s . " ^ ^2 «1» x; (7? -0> >-2 N ' " oll >2» 2? §>2<2iQ«>^QÄc7>vc:8 LZ ^ Ä ^ o >2> ^ A ^ "2 <2, -21 c<> ^ ZF-r <21 SL 74 c«s '. '. '. Z, Q O ^2 *§--ü^o 74 « O »2> ^7>- ^274^0740^^^ ^2 ^ c<, ^ - >- - »; ->» r2<»!21—<—«r»^^(2qvQ^--<2» VO ^2O<^lO^L0^O0<2^O'^O ^ -^-i ^ -7-, 04 <» 5 d" " ^ s: ^ ^ --4» ^ ^' I ' ^ <74 74 ^ § 00 I ^ez 2) 74 I O ^ 20 d- ^ ^ -r-I ^ - ^ ^ - L . . . . L L, ce> ^2 D o ^ 27 O 1^- b* ^ ^ 2) QO ov s-r ^ ^S 20 2- <-^ N 74 74 ^ e7> I l l > > ^>' I <74 c§2VVez7^2)'Q2?2> Q I-, ^ ^ 2) 2) ^L» 74 -^r 74 ^ ^ ^' >7 o-) o <2 ^2 74 ^ ^ 2r^e^ «) rr ^ AL^ ^7.^, -<->i2S T ^2 « -r ^ — rr -2 ^' . rr « ^ r: «--- «r vvLvDZA NLüNNNK K L». L> S L »» L)- >§)' XIV. Kap. Statistische Berechnungen. SS L vA T rs 74 02 I-, O ^O 20 02 2^> 02 -<7 <7? 20 -X- <71 co 00 <74 U-2 02 o> 02 d-7 <0 <74 <2 '-O -^7 O -^7 s r>. 74 eo ro <74 2 <74 <-> - Ä <74 <74 ^O I 20 s kO ^2^ -74 s j "O i 04 ^-1 . <74 <°o 71 rr 04 -^7 20 <74 -o <^2 ro 70 20 ^0-i ^?«0 ^O 74 ro 20 <7 -^7 ^7 <74 20 40 -^7 74 <74 ^o ^O -74 O <74 -7-- <74 O . ^ » i _» » <70 ro <74 i I >^» d- rr -?7 > ! co <0 > <74 02 74 <74 s 74 O eo '20 ! O *o > -47 I <74 -v-I co l I O -O . i i <74 ^O e-0 »v-i i 'S -r I l D » 272 O <74 02 74 ro »o ov -^7 »O ^r 4^- -- <*5 <0 <°0 ^ >" -,4 ^ ^ kO ^-i <^> <74 kO «. rr , ?o oo 02 -?7 '.O 8 L7r 1- O <72 o> <^> O <^2 c) 20 8 <74 -47 <74 -74 <74 up <74 ur AH » rr s ^ ^ « Z r- ^ ^ ^LS- ^ « rr^^L —» . »sr-^^ 7 :, 74 0 02 74 ?^2 O Q 2^ ^ "--1^2 ^ "E 74 >.ee , . ^ I ^ ^ >? r" »r-I ^-4 74 ^ Q O) O 2 O -. »o ^v ^ ,-«r ^2 . , i-< , 02 ^ , I I I I I I « °° I i >vi >--^ ! ^ ^ «? ? >-' ' I 2 v 54 ^ -c, <74 74 ^ ^2 74 ^2 >^2 ^ ^ 7 » ^ 2 v ^ «S ^2 74 74 74 --? 74 74 ^ ^ ^2 k<) ' N ^ ^c. e-e) ^«2 I > O-^>-j7eio^-'o^4r>^-^ X^ 7 » k <2 02 2 k) 74 1 ^> .M» » 7 _ »O «^ ^ e-z >>.».' ^ 74 ^ ^ k^2 02 2Y ^2 74 ^ -^-e t.e 2 l ^2 ^2 i^ 7 > 54 ^2 ^ 74 74 27 ^7 L «2 « ^ L s> -ö L .Z L L ^ L ^ ^ ^ U ^ ^ « r- L L ^ .2 - « '^ -*-» E? ^7 s>Nsrsrs-«r«i«AZ8;oß;tz;KAc!cr . L « >2 L » ^ n» «» rr >-L> XIV. Kap. Statistische Bertchmüigm Z - i > « U . . . . ». c^r o, -?> "» « ^ »o ^ L,'? I I ^ so 70 so r^. .c» ^ ^x> -^-o co -öA s 8 ^ 8 ^ 70 O O O- d -r I > I 7 ov 77) ^ e« oq L «- ! , ^ ^ -r , 'tt N — . . . ^. . L 7 < I >c > c<> ^ Zd I I ^ > "" ^ « -d, >^> c^' -°^ s- . 77) 70 ^"1 so <72 s» 8 ^ -r «. - 8 «k rr rr «r rr rr ^ «» rr rr „ « L . -- L rr « .r» >S^ ^ »^-»- ^ T §»E-D'»IE« VVN^^ZZKK «r-L rr d -- « Z rL K N sr -- «! S .2 s N K «> 2 .« L 8 L d « L» tz 2 XVIII. Periode. 1692—1788. « L 24 u^> 2775 404 'l,«. O Waiden. 3»ch. sI . . I <2- ^ --V O 24 24 24 V-2 24 « rr ^ ^-i ^ 24 24 24 Stecker. Juch. 369. Z. 950. 3. --4« O e*s <^Z ^ 24 ^-, ^-> 24 02 24 » . I L T ' 8 ^ 2- O ^2 ev- ov 24 cO so 07» ^4 «r rr rr d rr s; rr L . >-» « ^ . I § sq S « « § L « U s sr -L UZ ZK . T Was den Bann der Stadt betrifft, so mag er sooo Jucharten betragen. XIV. Kap- Statistische Berechnungen. 63 Maas, Gewicht und Münze. Der hiesigt Werk- schuh ijb gleich 11 Zoll 7 Linien Rheinisch. Der Feldschuh ist gleich 10 Zoll s Linien Rheinisch. Eine Ruche hat-16 Feldschuh. Die Jucharte hat 140 Quadratruthen. Eine Taue hat 1 Jucharte. Das Klafter He« ist 2l6 kubische Schuh. Das Klafter Heu wiegt ungefähr 10 Centnek. Das Klafter Mauer hat 36 Kubikschuh. Ein Klafter Mauersteine 216 Kubikschuh. Das Klafter Holz hat 6 Werkschutz in der Höhe «n» 6 in der Breite. Ein Fuder Wein ist gleich 8 Saum. Ein Saum hat drey Ohm. Ein Ohm hat 32 MaaS. Die MaaS vier Schoppen- Vier alte MaaS sind gleich fünf neuen. Eine alte Maas wiegt ungefähr zwey Pfund. Die Oberämter Riehen, Kleinhüningen und Mönchen, -ein haben gleiches Weinmaaö wie Basel. In dem Liestaler« Wallenburger.Homburger.Aml, gleichwie indem Dorf Prallet», wird der Saum 14 bis 16 Maas stärker berechnet. DaS FarnSburger-Amt hat aber das Rheinfelder MaaS, so 1» MaaS stärker ist als das in Basel. Im Elsaß, in der Gegend von Mülhausen, ist der Saum 6 , in Rihenwihr 4 und in Colmar 12 Maaß stärker als hier. Das Margräfer Maas ist im obern Viertel um 2, und im untern Viertel um 6 MaaS stärker als in Basel. Der Sack bloße Frucht ist gleich vier großen Se-er», oder sechs Vierteln. Der große Erster hat zwey kleine Erster; xvm. Periode. 1692-1733. -er kleine Sester hat vier Küpflein, und das Kiipfiein zwey Becher. Ein Sack Kernen oder Waizen wiegt ungefähr 200 Pf. Ein Viernzel oder Stück Korn oder Haber hat zwey Säcke. Ein Viernzel ist gleich 12 Vierteln? und ein Viertel zwölf Bechern. Ein Viernzel Korn wiegt ungefähr 227 Pf. Ein Viernzel Haber wiegt ungefähr 247 Pf. DaS Getreide wird nach dreyerley Maas berechnet. Bür- germaas, Rittermaas und ViertclmaaS. Ein Sack Bürger, maas hat 32 Theile; ein Sack RittermaaS 35 Theile; und ein Sack ViertelmaaS 35 Theile. Die Elle ist gleich 239 französischen Linien. Der Stab ist gleich 2'/« Ellen. Das Handelsgewicht ist ganz dem französischen r>o:as a« ^li>re gleich. Das Pfund hat 32 Loth. Das Loth hat 4 Quintlein. Bey Gold und Silber wird die Köllnische Mark gebraucht!, und zu 16 Loth, oder 4352 Gram berechnet. 104 2/4 köllnisch ist gleich 100 Mark französisch. Die Mark hat 8 Unzen. Die Unze 2 Loth; das Lotb 4 Quintlein; das Quintlein 4 Pfennig, und der Pfennig 2 Heller. Beym Golde wird auch die Mark in 24 Karat ringe- XIV. Kap. Statistische Berechnungen. 65 Ein französischer 6 Liverthaler wiegt 544 Gran weil er aber nicht 16 sondern 14 Vr fein hält, so bestehet dieser Thaler nur aus 493 Gran fein Silber. Er gilt 2 Gulden 4o Kreuzer/ oder 40 Batzen. Der Gulden hat 184 Gran. Die Mark fein kommt auf 23 fl. 33 Kreutzer. ^ Die Dublone oder Louisd'or gilt 160 Batzen. Die Dukate 76 Batzen. Ein Baslcrrhalrr 30 Batzen. Man hat auch Thaler die 33 s/, Batzen gelten. Ein Batzen hat 10 Rappen. Ein Schilling oder Plappert gilt 6 RapperV Das Pfund ist eine ideale Münze und gilt 12 Batzen. ES wird in 20 Schillinge eingetheilt , und der Schilling, in 12 Pfenninge. Zwey Pfenninge machen einen Rappen. Jnr Jahr 1734 harre man zu Stadt und Land. zehntausend Pfund in Rappen. Nachdem sogenannten Wechselgeld, wird der französische sechs Liverthaler zu 2 Gulden 24 Kreützern berechnet.. Der französische 6 Liverthaler wird auch Neurhaler genannt. . . .. Spinal. Das Vermögen des Spittals wurde im I. 1785 auf 657814 Pf. geschätzt. Bey diesem Anschlag ca. pitalisirte man die meisten Einkünfte zu 3T>i vorn Hundert, andere zu 4 vorn Hundert, einige zu 5. Z. B. für die Lehen, zinse von eilf Alphöfen, die 6335 Pf. betrugen, seyre man ein Capital zu 3'/^ pr. Cent von i8iooo Pf. an. Diese Alphöfe heißen Schönthal, Nieder-Schöurhal, im Kaste, im Kirch. zimmer, im Bölchen, im Schatteuberg, im Wald, wieder iur VIII. Band. E 66 XVIII. Periode. 1692—1788. Wald, im Köllenberg, auf Ullmait, und im Bogenthal. — Für die zufälligen Einkünfte betrachtete man einen jährliche« Ertrag von 1323 Pfund und ein Capital von 26460 Pf. Viehbedarf in der Stadt. Aus einem Verzeichnis von 7 Jahren ergiebt sich, daß jährlich in der Stadt folgende Stück Vieh geschlachtet werden: Rinder 9576. Kälber 6463. Lämmer 357S. Schweine 262S. Außer dem was benachbarte Metzger hereinbringen, oder von Einheimischen aus der Nachbarschaft bestellt wird. Biehstanb. Man zählte im 1. 1794: 1033 Stieren, 5784 Kühe, 1696 Gostvieh , 1425 Pferde; und vor 90 I. im Jahr 1774, 1922 Stieren, 4508 Kühe, 1638 Pferde und 15000 Stück Schafe, Ziegen und Schweine. Acht Wage« Dung sind alle drey Jahre für eine Ju- charte Acker erforderlich; und eben so viel, alle vier Jahre für neue Auöbrüche von Wiese«, wie auch für eine Jucharte Reben. Von einer Kuh oder einem Stier soll man jährlich 12 Wägen Dung erhalten können. Mehrere aber bekomme» «ur 4 Wäge«, wegen Mangel an Stroh und schlechter Fütterung. Auf jedes Pferd rechnet man 5 Wägen, und von einem Schaf einen Wagen Dung jährlich. Vslkszahl der Stadt. Im I. 1779 zählte man in der Stadt 15040 Einwohner. Sie bildeten 3569 Haushaltungen , und bewohnten oder besaßen 2120 Häuser und andere Gebäude. Von jenen 15040 waren 7607 Bürger, und 7433 Hintersäßrn und andere Fremde; und von den Bürgern waren t XIV. Kap. Statistische Berechnungen. 67 3338 des männlichen Geschlechts, und 4269 des weiblichen Ge. schlecht. In der Stadt übersteigt die Zahl der Sterbefä?e, die der Geburten. Z. B. im I. 1773 zählte man 318 Geburten und 33i Sterbefälle; und im darauffolgenden Jahre, 341 Geburten und 350 Sterbefälle. Aufm Lande verhält es sich anders. Zm 1.1774 wurden z. B. 74t Kinder geboren , und es starben nur 485 Personen. Volkszahl auf der Landschaft. Im Jahr 1730 zählte man auf der Landschaft 18845 Seelen. Im I.. 1774 berief sich die Anzahl derselben aus23585, worunter 8Z6 Bauern- und 1333 Fabriken. Arbeiter. Familien sich befanden ? Und im 1. 1793 gab es 28193 Personen. Folglich hatte sich innert 64 Jahren die Bevölkerung um 9348 Seele« vermehrt. Al. lein, später zählte man, nach folgender Tabelle, nur 26217 Einwohner aufm Lande.. Seelen. Anweil. 181. Aristorf und Olsperg. , 638. Äugst. 130. Arboltsweil. 302. Senken/ 287. Bettingen. 260. Viel. 203. Binningen. -r- 482. Bottmkngen. 271- ') Vermuthlich wurden die ledigen fremde» Knechte und Mägde ausgelassen. E 2 XVIII. Periode. 1692 - 1788 , 68 Serien. Bubendorf. 786. Buns. 27o. Bennweil. 255. Lrrtzweil. 506. Bockten. 236. Bückten. 285. Diegten. 5S6. Diepfligcn. ii>8. Eptingen. 500. Freokendorf. 286. FiihlinSdorf. 236. Giebenach. i4s. Getterkinden. 790. Kleinhüningen. 407. Hersperg. «7. Höllstein. 245. Häfelfingen. 172. Hemmiken. 154. Jtigen. 275. Känerkinden. 163. Kilchberg. so. Lausen und Furlen. . 536. Liestal. 1575. Lupsingen. 226. Lampenberg. 275. Langenbruck und Bärenweil- 670. Lauweil. 206 . Liedertsweil. 120 . Läuselfingc». 341. Mönchenstein- 262 . Muttenz. 82 s. XIV. Kap. Statistische Berechnungen, es Seelen, Maysprach. 280. Nußhof. 126. Niederdorf. 260. Oltingen. 409. Ormalinge». ; 481. Oberdorf. 473. Pratteln. 795. Riehen. 1150. Ramlinspurz. 207. Neigoldsweil. S62. Rickenbach. 230. Rothenfiuh. i 521. Rümmlingen. 17Z. Rünenbnrg. » 219. Sissach. 1049. Seltisverg, 292. Tenniken. 215. Titterten. 200. Tecknau. 100. Thürnen. 175. Wintersingrn. 424. Waldenbürg. 284. WenSlingen. 277. Wittinsburg. 181. Zeglingrn. 205. Zyfe«. 642. Zunzgen. 261. Für das Waisenhaus der Stadt fiel an Weihnach» in den Kirchen der Stadt: 70 Xvm. Periode. 1692—1788. Im I. 1771. Pf. 755. - ? 1772. - 759. 1773. . 735. - - 1774. 1068- - - 1775. . 934. , - 1776. 1119. . - 1777. 1554. B - 1/ /8. 1482. * F 1779. 1766. . * - 1782. - 1785. Weinschlag. Der Saum Bodenzinswein von MLrr. chenstein und Muttenz, wurde am niedrigsten im I. 172!>, um 2 Pf. 8 ß. und am höchsten im 1.1771, um 17 Pf. 18 ß. obrigkeitlich angeschlagen. Wein für die Landschaft. Die Unterthanen dürfen keinen fremden Wein kaufen , oder aus der Fremde beziehen. Dem Weinbedarf dürfen aber die Stadtbürger auf folgende Weise begegnen. Sie dürfen nemlich selbst erzielten Wein,') Zehntenwein, Bodenzinswein, Compctenzwein, und Schuldwein den Landleuten verkaufen. Dafür müssen sie aber eidli. che Scheine ausstellen, daß eS ordnungsmäßige Weine seyen. Am Jahr 1782 wurde» 2863 Saum, - - 1781 » 2458 . - . 1782 . 1933 - an fremden Weinen, vermittelst eidlicher Scheine, auf die Landschaft verkauft. 3) kvjaentlich ist eS nur vom eigenen Gewächs im Stadt. Bann gemeint. Die vier andern Artikel betreffen aber den fremden Wein, wenn er auch Landwein heißt. Geistliche und andere Beamte bekomruen zur Besoldung XIV. Kap. Statistische Berechnungen. 71 Werth derGüter auf derLandfchaft. Man hat diesen Werth auf zwanzig Millionen Pfund geschätzt. In wie weit diese Berechnung richtig seyn möge, wäre schwer zu be. stimmen. Zehnten. Der Zehnten an Korn «nd Hafer, so im ganzen Kanton fällt, wurde einst im Durchschnitt auf mehr als Z2oo Viernzek, «ud der an Wein auf 400 S. berechnet. Ein ganz anderes Resultat zeigte eine spätere Berechnung, nämlich r an Korn «nd Haber 5000 Viernzel, und iZoo Saum Wein. Da doch beyde amtlich geschehen waren, so ist zu vermuthen, daß man bey der ersten alles ausiieß, waS die fremden Theilhaber am Zehnten, und mehrere OrtS- pfarrer bezogen. WaS den Heuzehnren berrist, so ist dieses etwas ganz verworrenes. Bald wird er in Natnra geliefert; bald jährlich in Geld bezahlt; bald wurde er in eine immerwährende Geldlcistung wirklich, oder anS ungerechtem Herkom- men, verwandelt; bald verwechselt man ihn mit dem Ein- schlagSgeld, und hierin wird noch ein Unterschied zwischen dem Unterthan und dem Bürger von Basel gemacht. Die untern Behörden tragen auch viel dazu bey, daß der Gegenstand im- mer verworrener werde. Die fremden Decimatoren, oder Theilhaber am Zehnten sind der Bischof von Basel, die Commenthur Beuggen, das Damenstifr Olsburg, das Chorsiift Rheinfelden, da- Solothurnische Kloster Maria-Stein, der dasige Probst zu St. Pantaleon, das Schloß Falkenstein im Solothurni« Einkommen oder Competenz, wke man hier zu sagen pflegt, Wein, so meistenrheils von Zehnten und Bodcnziose» herrührt, die in den benachbarten Staate» bezogen werde«. 72 xvm. Periode- 4692—1788 scheu, diePfarrey Grenzach im Badischen , die PfarreyMag« den im Frickthal, und fünf adcliche Familien. Das übrige besitzt der Staat, das Deputatenamt, die Domprobsrey, der hiesige Spittal, mehrere Ortspfarrer, ein Schuldienst, zwey hiesige Bürger, drey Gemeinden.H Fünfzehntes Kapitel- Nachlese. Aberglauben. 1772. Ein F^enkendörfer hatte per- mittelst dcü Umlaufes eines Siebes (Nädenö, Näucerö) sich abergläubisch überzeugt, daß drey andere seines Dorfes Felddiebe wären, und sie auch als solche angegeben. Er gestand ein , daß er diese Kunst, auch seinen Sohn gelehrt hätte. Der Rath überwies die Bestrafung dem Schultheißen, und trug dem Pfarrer die Ertheilung eines Zuspruchs auf. Armenanstalten. Die alte Ordnung des hiesigen Spittals von 1Z27 nennt die allein spittalfähig, die bett. rysen und die Steg und Weg nicht mehr brauchen tön- neu, und nur durch Unglück und nicht durch liederliches Haushalten, Prassen und Schwelgen in Armuth gerarycn. Der Große Rath erneuerte sie im I. 1723, und öffnete den Pflege n die Hand , des Spittals Unfähige auszuschaffen. Sie halten t85 Pfründen aufgenommen und man sollte nur 130 haben. — Im I. 1758 wurde bestätiget- daß das Tuch, so das Almosenamt austheilt von gelber Farbe sen, und daß diejenigen, du das Tuch empfangen, sich i» ihrer gelben Kleidung, innert einer gewissen Zeit zeigen sollten, wer keine gelbe Kleidung tragen würde, soll kein weiteres Almosen beziehen. Jährlich soll das Verzeichniß derer, denen Almosen gereicht wird, vor dem Großen Rath abgelesen werden. Das 73 xv. Kap. Nachlese. Almosenamt soll den Hinterfüßen kein Almosen, weder in Geld, noch in Tuch, zukbimuen lassen. — Die Ellendc He» berge empfieng durch Legalen, seit dem Anfang des Iah» Hunderts, bey 5äooo Pf. Der jährliche Beytrag der Ein. wohner, in den siebziger Jahren, war 2000 bis 2600 Pf. Ungefähr 7000 fremde Arme wurden jährlich theils Mittags, theils Abends, gespeiset. — Im I. 1694 trug der Räth den Deputaten auf, mit den Geistlichen zu reden, daß sie nicht nur auf den Kanzeln die Wohlthätigkeit empfehlen, sondern auch bey den Krankenbesuchen, an Legaten und milde Ga- ben für die Armenhäuser erinnern sollten. — In den Ar. menhäusern auf'm Lande befanden sich zu Anfang des Jahr. Hunderts 50 Pfründer; im I. 1750 mehr als löo, und im I. 1770, 160 . EmeS von diesen Armenhäusern- das Sie. chenhauS, wurde in den siebenziger Jahren von neuem auf. gebauet. Der Staat bezahlte an die Kosten, außer dem Holz, 5970 Pf. die Unterthanen 2500 Pf. und die Deputaten da§ übrige. Die Verwaltung der Deputaten nimmt immer mehr ab - und dazu tragen drey Sachen vorzüglich bey; die Vermehrung der Armen, der niedrige Zinsfuß und daß für Ki» chen, Pfarrhäuser und ändere Bauten immer mehr verlangt wird. Bandfabriken. Zwey ehemalige Unterthanen und Bandfabrikarbeiter warben in geheim, im I. 1752, andere Arbeiter für nach Berlin und Potsdam. Der eine Namens Thommen , hielt sich in der Nachbarschaft, im obern Elsaß auf. Deswegen schickte der geheime Rath den Rathschreiber nach Colmar, mit dem Auftrag zwey tausend Franken für die Anhaltung des Thommens zu versprechen. Zugleich erließ er den Befehl an das Postamt, alle Briefe ihm einzuliefern, die an gedachte Arbeiter kommen oder von denselben nach Berlin oder PotSdam abgehen sollten- In den Jahren 1758 und i75S wurde manches, besonders über das EllenmaaS verordnet. 1767. 21 . Merz. > Den Posamentern der Landschaft, die durch das Solothurnische (wie die von P-etzweil, Neigoldü- weil und Zyfen ) oder durch das Frickthgl (wie die von BuuS, Mansprach und Wintersingen,) ihre verarbeitete Waare, oder den Stoff zu ihrer Arbeit, nachher Stadt und von derselben brachten oder führten, wurde eü, in ihren BerufSgrschäften verboten, bey einer Strafe von 5 Pf. und im Wiederholung«-- 74 xvm. Periode. 1692—1788. fall von 10 Pf. Die angegebenen Gründe waren: Sie werden von Werbern in fremde Fabriken anaelokt; sie führen auf fremdem Boden ein schwelgerisches Leben; es schade den Land. Wirthen, und geschehe zum Nachtheil LeS obrigkeitlichen Um- gcldcs. Besoldungen. Seit 1727 < 1 . Februar) müssen die, so ein Amt bekommen, schwören, daß sie sich mit der gesetzten Competenz begnügen wollen. Birsick. Den 6, Julv 1701, Morgen- um drey Uhr schwoll der Birsick so hoch, daß man, als Zeichen der Was. sernoth, die Pabsiglocke etliche Stunden lang läuten ließ. Bürgerwacht. Im I, 1729 zählte man zur Bür. gerwacht 2477 Mann, Bürger und Hinterläßest. Darunter waren L16 Besteuere, 68 in der sogenannten I3ten Rotte, und 290 Ober. und Unteroffiziers der Bürgerwacht, mit Ein. schluß der Offiziers der Landmilitz. Die in Rotten eingetheil, ten Gemeinen, machten ungefähr I 600 Mann aus. Ueber die Univcrsirätöverwandten verfügten die xm im 1.1733 unter anderm folgendes: Der Gärtner des botanischen Gartens, die Siegristen, die nicht Magister sind und der Fechtmeister sollen zu einer ganzen Wacht gezögert »erde»; zwey Sprachmeistcr aber zu einer halben. Caffe. Im I 1708 ergieng in England das Verbot, ein fremdes Getränk, Caffee genannt zu bereiten, oder zu verkaufen, als der Gesundheit sehr nachtheilig; und zu unsern Zeiten sollen in London allein, mehr als neun tausend Caffe. Häuser gezählt werden. Wer sollte es glauben, daß im 1.1769 (4. Merz) das Caffetrinken auf unsrer Landschaft hätte verboten werden können ? Aus Gesundheitsrücksichten geschah eS richt, denn das Verbot betraf die Stadt nicht, und bekannt ist es, daß sehr längs der Caffe, als Przney in den Apotheken verkauft wurde, Cavitain - Commandant. Zwey hiesige Hauptleute in Frankreich, Sebastian Soein und .... Burckhardt, harren jeder einen Capitain-Commandant vom Herzog n» General,Obersten der Schweizer, bekomme«. Der eine war aber ein FranzoS, und der andere ein Bündtner. Obschon der Herzog versprochen hatte, daß sobald die Compagnien erlediget 7.5 xv. Kap. Nachlese. würden, sie BaSlern zukommen sollen, so schrieb dennoch der Rath (17^8. 4. Ieurrer) an den Herzog, um sich darüber zu beschweren. Beamte. Den Beamten auf'm Lande wurde 0700) verboten auf den Bestand des Zehnten zu biete», und etwas an den Ganten zu kaufen. Erdbeben. Im I. 1728, den Z. Äugst, zwischen 5 und 6 des Abends, versvürre man ein starkes Erdbeben. Die Glocken siengen an zu schlagen, und eine große Kugel fielvom Dach der Zunft zu Schmieden herunter. — Beym großen Erdbeben von Lissabon, im I.1755, verspürte man auch hier eine» bedeutenden Gegenstoß, bey welchem die Glocken sich einige Male hören ließen. — Sonst ereigneten sich in diesem Zeitraum mehrere Erberfchütterungen. Die vorletzte verursachte eine Art wackeln, und die letzte ein Auftupfen. Erzählungen, bin hiesiger Hauptmann speiste (l6g5) zur Hären mit guten Freunden zu Nacht. Ein Unbekannter klopfte um 10 Uhr an: „ Er wolle zum Hauplmann; er habe etwas mir ihm zu reden." Man ließ ihn vor den Tisch treten z und als der Hauptmann ihn fragte, was er wolle, so »er- schwand der Unbekannte. Der Hauptmann fiel in Ohnmacht, und wurde krank. Die Handschrift fügt hinzu. >> Gott ist gerecht. Der Haüptmann hatte sich oft im Fluche» und Schwören, dem bösen Feind ergeben." — Eine Bürgerin gicng mit dem ersten Kinde sechzig Wochen lang, und konnte nicht genesen. Nachgehend- starb sie. Die Handschrift meldet weiter: „ Man sagt, weil sie sich einst an ihrer Mutter ver. sündiget hatte." — Ein hiesiger Metzger (i7tsi) wurde beym Holee mit einem Mädchen unter einem Baum vom Strahl erschlagen. Die Handschrift bemerkt, er hätte oft vom Donner geschworen, daß er ihn erschlagen sollte. Das Everlaufen. So nennt man eine sonderbare Wette, so , am Ostermontag Vormittag, unter den Müllerknechten statt har. Auf dem Münsterplatz werden Eyer in einer graben Linie, ein Schritt weit von einander, auf den Boden gelegt, und vor dem ersten stehet ein mit Wasser angefüllter Züber- Ein Müllerknecht wettet um einen verabredeten Preis, daß er alle Eyer, das eine nach dem andern, besonders auf. 76 xvm. Periode- 1692-^-1788. heben, und in den Zuber, ohne solche zu brechen, legen wirb, ehe und bevor ein anderer Müllerknechl nach dem lviüctiiovuii, oder dem sogenannten Mäusthurm vor der Festung Hüningrn, gelaufen, und wieder zurück seyn wird. Für jedes Paar der- gleichen Wetter, wird eine besondere Linie angestellt. Bisweilen giebt es deren vier bis sünfe. Am ^isckioouii stehet ein »»parteyischer Zeuge, der jedem dorthin angekommenen Müller ein gewisses Zeichen zustellt, Unbekannt ist cS wenn, und wofür diese Lustbarkeit eingeführt wurde. So viel ist nur gewiß, daß wegen der vielen fremden Zuschauer, der Staat am Wein- und Mehl. Umgcld, und Wirthe und Weinschenken manchen Bayen gewinnen. Dessen ungeachtet eiferte im Großen Rath den 20. April 1789 ein Mitglied desselben, wider das unnütze Gelaufe. Doch wurde es am 15 Brachmonat ferner erlaubt, in so fern es die Häupter gestatten würden. Mit diesem Everlaufen stehet ein anderes Schauspiel in Verbi», düng, nämlich, das Ersteigen der Münsterlhürme. Zwey Maurer erheben sich, jeder bis auf den höchsten Gipfel eines dieser Thürme, leeren dort ein Glas Wein aus, werfen das GlaS von sich weg und lassen eine Pistole loSbrenuen. Da sie zum auf. und absteigen keine andere Staffeln haben, als die auswärts hervorragenden Käpfen, so hat der Anblick dessen etwas schauderhaftes an sich, Feldmäuse. Die Feldmäuse richteten im I. 1773 auf den Feldern sehr vielen Schaden an. Man verbot den 20. November, die Katzen unh hie Raben zu schießen. 1. Dee. Die landwirtschaftliche Commission schlug vor für ein Jahr lang das Schußgeld für Füchse, Katzen, Raub. vögel, mit Ausnahme gefährlicher Raubthiere, abzustellen. „ Wollen MGHerren dießorts von allem abstrahiren, und lassen es beym alten bewenden." Feuerbrünste. Im I. I6gz krach eine Feuerbrunst aus, die erschrecklich genannt wird. In derselben erstickte ein Meister Jseli». — Im 1.16S8 (24. Hornung,) zwichen 1 und 2 des Nachts, wurde der markgräfische Hof in der neuen Vor. stadt ei» Rqub der Flammen- Eine Kammermagd verbrannte. Der Markgraf und sein Bruder retteten sich in Nachtkleider«, 77 XV. Kap. Nachlese. in das nahe gelegene St. Peters StiftShans. Fässer voll Wein wurden zerschlagen/ und hundert Saum Wein liefen heraus. — Im I 1702, am 16 . Äugst, sprang die Pulvermühle vor dem Steinenthor in die Luft, welches aber keinen weiter» Schaden anrichtete. Im I. 1718, am 15 Merz, des Nach. mittags um 5 Uhr, entstand in der Gerbergaße ein fürchterlicher Brand, der neun Häuser angriff. Man flüchtete in die Baarfüßerkirche. Es wurde aber vieles entwendet, und über das Eigenthum des Geflüchtet«» fielen Streitigkeiten vor. Eine Brandsteuer ließ man ausschreiben. Im Münster war der Ertrag von 7Z56 Pf. bey St. Peter von 5665; bey St. Leon- hard von 1718; bey St. Theodoren von 968; und in der französischen Kirche von 624. Auf der Landschaft und von fremde» Orten bezog man bey 6000 Pf. — Im 1.1720, am loten Jenner, stand das Wirthshaus zum Wildenmann in vollen Flammen. Und da das Hintere Gebäude desselben unweit der Mucke, d. i. der öffentlichen Bibliothek, liegt, so begaben sich dorthin die Professoren, und retteten die vornehmsten Handschriften, welche in des Doktor Barkiers Haus, neben dein Rollerhof geflüchtet wurden. — Im I. 1721, den 29 September , sprang wieder die Pulvermühle vor dem Steinenthor in die Luft. Nicht nur entstand Feuer sondern eS verunglückten zehn Personen , und vier wurden verwundet, wovon zwey hernach an ihren Wunden starben. — Endlich wurde im I. 1775 das Zeughaus mit seinen Kornböden in die Asche gelegt. Dieser Brand verursachte einen beträchtlichen Verlust für die Regierung. Finsterniß. Den lAen May 1706, Morgens um halb zehrn Uhr, versetzte eine Sonnenfinsterntß, bey welcher man die Sterne am Himmel sehen konnte, viele Leute in Schrecken und Angst. Sie vermeinten, der jüngste Tag wäre vorhanden. Fische. Im I. i7oi (Iuny) fiengen die Fischer, bey der Salmenwage an der Pfalz, einen Stör auf. Er war 8 Schuh lang. Frohnungen. Im Jahr 1725 , 5. December. Der Landvogt von FarnSburg bath den Rath, den armen Leuten der Gemeinden Diegten und Springen, welche zu Erbauung der Kirche zu Epnngen frohnen mußten, auf den Mittag ein Glas Wein und etwas Brod aus Gnaden reichen zu lassen. 78 xvin. Periode. 1592-17 88 , Her Rath befahl, daß man jedem Fröhner täglich ein Pfund Brod und eine halbe Maas Wein austheilen sollte. Von dieser Erkanntniß schrieben sich die kleinen Entschädigungen für die Frondienste her. Gaben steigen. Im 1.1766 (den 14. Man) wurde daü Gadensteigen verboten. Man versteht darunter aufm Lande daS hineinsteigen der Jünglinge in das Zimmer (in den Ga- den) der jungen Mädchen. Viele behaupten, daß diese nächt. lichen Besuche in aller Zucht und Ehre statt haben. Oft ist es den Acltern bekannt. Gesellschaften. Die Gesellschaft zu den drey EidS- genossen, in der Acschemer Vorstadt, wurde im Jahr 1757 ausgerichtet. ') Hollbeinische Gemälde. Der Ureteur ro),ol in Grraßburg, Klinglin - ließ durch den Ratbschrcibcr nm die Erlaubniß bitten, daS auf dem Nathhause verwahrte Ge- mälde des Leidens Christi von Hollbein coptren zu lassen. Der Nathschreiber bekam den Auftrag das Begehren glimpf. lich abzulehnen. (I7l8. 10 . Februar xm.) Acht Tage später ließ Klinglin durch den Bürgermeister das Ansuchen wiederholen, mit dem Beyfügen, ein Bernoulli habe Copicn davon gezogen. Nun vernahm man, daß BcrnoulliS Scvwä- her, der Rathssubstitut Soein, ihm dazu behülflrch gewesen war. Sogleich wurde befohlen, alle gemachte Copien, während der Sitzung zu beziehen, und auf der Kanzlev mit dem Original wohl zu verwahren. ES ergieng dann der Befehl an die Mitglieder der Kanzley, bey höchster Ungnade, darauf zu sehen, daß weder vom Original, noch von den Co- pien, irgend eine Copie genommen werde. Kälte. Der Winter von 1729 und 1720 war drey. zehen Wochen lang so kalt, daß viele Leute todt und er- froren gefunden wurden. Kinde rzahl- Die Frau eines Hans Buser von Or. -) Siehe Rathsprotokolle 17S7/ 14. 22. Februar; 2 . Merz, und 1759. 9. Juny. XV. Kap. Nachlese. 79 malingen, gebar in einem Jahre (i74§) -as erste Mal zwey Knaben, und daö zweyte Mal wieder zw-v Knaben und ein Mädchen. Der Mann erhielt dreißig Pfand und fünf Säcke Korn; und der Schreiber nannte dieß prseiului» virilitstis- Korn Haus. Im Jahr i74» (Merz) wurde den Fremden verboten mehr als zwey Säcke an einem Marktlage im Kornhause zu kaufen. Zwey Jahre später wurden alle Weiber und Unterhändler aus dem Kernhause weggeschafft. Ja, im I. 1758 wurde den Bürger« gestattet, von einem verkauften Haufen Früchte etwas für ihre Hauehalmug zu ziehen. Ein solches Zugr«cht war unerhört. Was die Landmüller und übrigen Unterthanen betrifft, so wurde ihnen untersagt, andere Früchte im Kornhause zu kaufen, als Misch- leren und obrigkeitlichen Kernen (17^8 und 1771.) Landmilitz. Es wurde befohlen, daß die jungen Leute, an den Orten wo sie als Knechte dienen, exercieren sollen. Man hatte fie zum Dienste nicht eingeschrieben, weil sie dort das Bürgerrecht nicht genossen; und eben so wenig an den Orten wo fie es genossen, weil sie abwesend waren. (1792.) — ES wurde auch denjenigen, die nicht 35 Jadre alt waren, untersagt, sich als Schloßkanoniers anstellen zu lassen. So waren die reichsten und schönsten jungen Leute, aus Begün- stigung der Landvögte, der Landmilitz entzogen worden, — Man erneuerte auch die alte Verordnung, daß kein Land. mann eopulirt werden solle, er habe denn seine Uniform, und könne beweisen, daß sie seine Eigene und bezahlt sey, zu welchem Ende er am Hochzeittage in derselben erscheinen werde. Landmilitz. Die OffieierS, wenn sie in der Land- militz funktionirte« bekamen täglich' im Jahr 1734, nur einen halben Gulden. Diese elende Bezahlung rechtfertigt man damit, daß sie durch dergleichen Anstellungen auf immer von der Bürgerwacht befreyer sind. Landschreibereyen. Im Jahr 1739 wurden die Oberämter FarnSburg und Homburg von der Stadtschreiberey Liestal abgesondert, und sie bekamen einen eigenen Landschrci- ber der zu Sissach, ia einem besonder« Amshause, wohnt. 80 xvm. Periode- 1692—1788. Die Stadtschreiberey Liestal behielt die Landschreibereyen der Aemter Liestal und Wallendurg. Morgengabe. Einige Tage vor der Trauung starb eine Hochzeiten». Der Hochzeiter bekam dennoch die in den Ehepakten bestimmte Morgengabe (1694/ 22. May.) Musterplätze. Die Musterplätze der Landmilitz waren imJahr 1728: Riehen/ Bottmingen Muttenz, Primeln, Liestal/ Bubendorf/ Ziefen, NeigoldSweil, Oberdorf/ Höll- stein, Diegten, Bückten, Sissach, Gellerkinden/ Wcnslin- gen / Maysprach und Aristorf. Rorarii. JmJ. 1692 (80. April) wurde den hiesigen Notarien gestattet/ Obligationenauf'mLande/ und zwar unter dem Zinsfuß von 5 °/-> zu verfertigen. Dadurch wurden die Hypo- rhekenbücher reS Landes unvollständig / und schwer ist es zu erra. ihen / was der geheime Zweck davon gewesen seyn möge. In der Stadt werden die Versatzungen in kein GerichtSbuch eingetragen. Proceßschriften. Der Kleine Rath hakte (1756, 25. Febr.) verboten, während eines NechtShandclS/ die Pro- eeßschriften drucken zu lassen. Bald darauf (April, 19oder 29) erlaubte es der große Rath, jedoch aus eine anständige Weise, und ohne alle Anzüglichkeiten. Pulver mühle. Im OriSthal, oberhalb Liestal, wurde im Jahr 1788 die Erbauung einer Pnloermühle, auf 20 Jahre lang und mit gewissen Bedingniffeu, bewilliget. 1766, 15. Feb. Die Pulvermühle im Oristhalc, unweit Liestal, zersprang, obschon kein Pulver, sondern nur Staub vorhanden war, und der Pulvermacher, nebst zwey Zimmergesellen, wurden am Leibe ziemlich verbrannt und beschädiget. Als die Zimmergesellen eine eiserne Platte, aus dem Stampfloch heben wollten, und ein Hammer, so daS Leder, womit die Blatte umgeben gewesen, durchgeschlagen hatte, so faßte er Feuer, und das Feuer ergriff den Staub. Rieben. Daß Riehen und Betkingcn eine einzige ktzetneinde bilden sollen, verordnete ein Beschluß vom inen Merz 1760. Sauerbrunnen- Im Jahr 1705, im Augften, entdeckte man beym mittlern Gundeldingen, unweit der Stadt, eine Quelle von Sauerwasser. ES war ein klares und nach Tinte riechendes Wasser, welches schwarz wurde, wenn man Galt darin legte. Viele tausend Personen giengen dahin, um davon zu trinken. Alles ist aber vernachlässiget worden. 8t XV. Kap- Nachlese. Schatzgräber. Zwev Schatzgräber wollten in der Mauer eines Hauses der kleinen Stadt einen Schatz suchen , und gießen an einen kleinen Schrank des Nachbarn, wo sich wirklich Geld befand. Der Eigenthümer schrie Schelmen und Dieben. Die Sache wurde aber beygelegt (I69Z.) Französische Schauspieler. Im Jahr i7Z4, findet sich das erste Beyspiel, daß französische Theaterstücke hier vo gestellt wurden. Den t4ten July erhielt eine Gesellschaft von Z2 Comödianren die Erlaubniß für vier Wochen lang zu spielen, und diese Zeit wurde ihr nachgehendS noch verlängert. Schullohn Im Jahr 1749 ('2Ienner,) bestimmte der Rath, daß für die Kinder die zu Rieben in Nebrnschulen geschickt wurden, dem Schulmeister der Hauprschule der doppelte Schullohn entrichtet werden sollte. Schwarzes Buch *) Einige Handwerker hatten auch ein schwarzes Buch aber nicht im Sinne der hiesigen Kanzlev, sondern um die Leute, deren Namen, darin aufgezeichnet wurden, gleichsam zu brandmarken. Die Kübler hatten im Jahr 1756 einen fremden Gesellen, der zwölf Knutzer ihrer LandwerkSlade schuldig war, in ihr schwarzes Buch, eingeschrieben. Der Rath erkannte, den I7teu November: daß die Handwerker, ohne Vorwlssen der Vorgesetzten der Zünfte, niemanden in das schwarze Buch einschreiben sollten. Sonn- undFesttage. Da« Verbot, die Bürger an den Sonn-und Festtagen vor die Tbore hinaus zu lassen, wurde durch den Großen Nach aufaedoben: gleichwi, die Verpstich. tung ihre Namen anzugeben. (>754. den isien July ) Sprachen. Von dem veränderlichen Gang der Sprachen, mag die vor so Jahren (1717- io. December) auf den Bürgermeister Emanuel Sozin gehaltene Leichenpredigt zum Beweise dienen. Es wird nämlich in derselben von ihm folgendes gerühmt r „ Er war sonst gering und schlechte ') Siehe den ersten Band. Einleitung. 17 . vm. Band, F 82 xvm. Periode- 1692 —1788. als der weder seines Standes, noch seiner zeitlichen Güter sich nicht überhebt; sondern in Einfalt und Niederträchtigkeit, ohne Pomp und Pracht, nach dem Exempel der Alten und seiner Vorfahren, sein Hauöwesen geführt? Straßen. Seit dem Jahr 1740 wurde an der Verbesserung der Landstraßen des obern Theils des Kantons, besonders tm Buckremer Thal, so zum niedern Hauenstein führt, gearbeitet — In der Stadt ließ die Regierung an drey Orten, durch den Ankauf von Häusern und Niedcrretssung derselben , die engen Gassen um ein vieles erweitern, nämlich die jetzt sogenannte neue Straße, der Blumenrain unweit des Wirthshauses zu den drey Königen, und am Kohlischwibogen zwischen der Nittcrgasse und dem Münster. Auch wurde das Kaufhaus im Jahr i7§6 fast um die Hälfte vergrößert. Theurung. Im Jahr i6s4, wo eine Fruchtthcurung herrschte, geschah, von Haus zu Hause, durch die Quartier- Herren eine Untersuchung über die vorräthigcn Früchte; und wo Ueberfiuß sich zeigte, wurde geboten, so viel Frucht als man entbehren konnte, in das Kornhaus zu feilem Markte führen zu lasse«. Dadurch schlug der Sack um drey bis vier Pf. ab. Der Todten tanz. Die Gemälde des Todtentan. zes wurden im Jahr 1703 erneuert. Die zwey Gebrüder Becker übermalten solche, und ein Schulmeister von St. Peter (Philibert) schrieb die dazu gehörigen Verse mit Oehlfarbe. VoSteven. Ein Beschluß von 1707 (18. Oktober) verordnete, daß die außerhalb sitzenden Wittwen oder Kinder von verstorbenen Bürgern hier nicht bevögtiget werden sollen. Folglich eben zu der Zeit wo sie heimatliche Für. sorge am meisten bedurften, wurden sie aufs Gerarhewohl fremden Unterbehörden Preis gegeben. Der Beweggrund des BeschlußeS wird also angegeben r » ES sey weder billig noch ihunUch, daß hier gesessene Bürger mit Vogtcycn von ausländischen Wittwen und Kindern beschwert werden. Dieß sey der bisherige Gebrauch. Wenn sie aber Mittel hier liegen haben, soll darüber ein Vogt geordnet werden." Weinlese. Im Jahr 1693 war der Wein sehr gut; und seit 1686 war kein so guter gewachsen. Er war aber 83 XV. Kap. Nachlese. theuer. Von der Trotte weg bezahlte man 20 Gulden für den Saum. — Im Jahr 1699 wuchs sin Wem der Herr. lich genannt wurde, und den man dem Wein von 1599 gleich setzte. — Im I 1706 war der Wein köstlich, schrieb einer. — Im Jahr 708 war die Weinlese überaus reich — Im Jahr 1719 war cö gleichfalls so, und der Wein war köstlich und wohlfeil Alle Keller wurden angefüllt, und man hatte nicht Fässer genug. Ein Saum Faß wurde für einen Saum Wein gegeben. Der Rath verkaufte Wein (vermuthlich vom ältern) um achrzehen Batzen und ein Bürger um sechs Batzen (vermuthlich vom neuen ) — Im Jahr i7s7 fiel die Weinlese herrlich aus. An einem Rebstock zahlte man 27. und mehr Trauben Von einer Iuchart bezog mancher fünfzig Saum. Im Jahr 1753 war rer Wein sehr stark, und die Weinlese wäre überaus reich ausgefallen, wenn nicht der Reif im Mavmonai geschadet hätte. Doch erholten sich die Reben durch einen zweyten Trieb, und die Witterung war bis nach der Weinlese fortdauernd günstig. Wohlfeile. Das Jahr 17!8 wird als ein wohlfeiles Jahr gerühmt. Der Sack Kerne» kostete fünf Vf. das Pfund Fleisch einen Batzen, die MaaS Wein ein Schilling, das Pfund Butter drey Schilling und die Klafter Holz vier Pfund. Wohlstand. Im Jahr 1711 starb die Wittwe des Bürgermeister Brauirschweiler, und hinterließ hundert fünr und sechzig lausend Reichüthaler. Sie halle übrigens Mir lachende Erben, und ihr Testament veranlaßte Rechtshändel. — Aus Anlaß eines Feuerwerks auf der Schützenmatte, vor dem Spablcnthsr, wurde bemerkt, daß man 24 Kutschen vornehmer Leute zählte. Zinsfuß- Im Jahr 1692 (am 9. Merz) verordnete man, daß die Capitalien auf'm Lande nicht unter 5 vom Hundert angelegt werden sollen. Zugrecht. Im Jahr 1741 (säten Merz) versuchten eS die Apotheker ein Zugrecht gegen andere Apotheker auszuüben. F2 LL xvm. Periode. 1692 —.1788. Sechszehntes Kapitel. Note des Verlegers. Durch den Tod des geehrten Herrn Verfassers ist die Bearbeitung dieses Kapitels, die er sich in den letzten Jahren seines Lebens noch vorgenommen hatte/ unterblieben. Jedoch scheint es aus einer von seiner Hand schon früher der Aufzählung der Kapitel dieser Periode/ in dem Manustript au. gehängten Bemerkung/ welche sich auch im Buche befindet/ daß er diese für jeden BaSler so interessante Arbeit / schon damals für den Register.Band bestimmte/ der aber leider durch die gleiche Ursache ebenfalls wegbleiben wird. Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. Neunzehnte Periode. > Neunzehnte Periode. 1789 — 1797 . Zeitraum der französischen Revolution. Einleitung. 1. Kap. Das Jahr 1789. Ausbruch der französischen Revolution. 2. — — — 1720. Z. — — — 1791. 4. — — — 1702. Kriegserklärung, s. — — — 1793. 6. — — — 1794. 7. — — — 1796. Preussischer »nd spanischer Frieden. L. — — — 1796. 9 . — — — 1797 . Neunzehnte Periode. -17 8 9 — 1797 . Zeitraum -er französischen Revolution. Einleitung. Die amerikanische Revolution hatte wenigen Ein» -ruck bey uns gemacht, indem unsre freysinnigsten Bürger für die Verfassung von England eingenommen waren. Eine weit schwächere Theilnahme an den in Holland vorgefallenen Veränderungen verspürte man, weil meh» rere Bürger, die entweder auf den dortigen Universitäten oder in den Handelsstädten verschiedene Jahre zugebracht harten, nicht genug von dem Glück der Holländer und den Verdiensten des Statthalters, rühmen konnten- Was die Brabänter-Unruhen betrifft, so flößten sie nur Abscheu ein; denn sie waren durch fanatische Köpfe geleitet, und gegen den unsterblichen Joseph den Uten gerichtet. Allein- gleich nach dem Ausbruch der französischen Revolution, bildeten sich bey uns, zu Stadt und Land, Einleitung. drey besondere Abtheilungen, nämlich, die Neutralen, unv gegenüber zwey entgegengesetzte Parteyen. Diese Parteyen wurden mit den wenig passenden Benennungen von Aristokraten und Demokraten bezeichnet. Wenig passend waren die Benennungen, da man unter den Aristokraten Schneider, Schuster und Metzger zählte; und da keiner von den Demokraten Landsgemeinden ha re einführen wollen. Die Neutrale» machten das große Mehr in den Ratlisversamimmigen aus. Unter den Einwohnern der Stadt befanden sich am meisten Aristokraten; auf der Landschaft hingegen am meisten Demokraten. In dem Kreise der Neutralen erblickte man viele achkungswür- dige Männer, die ohne Eigensinn noch Leidenschqft sich Lurch nichts bethören ließen, sondern die obwaltenden Gründe und Gegengrstnde genau erwogen, und dann nach bestem Wissen und Gewissen ihren Entschluß eröffneten. An einigen Demokrqren tadelte man einen gewissen Geist von Unruhe und Uebertreibung, und an echt e» Aristokraten, außerdem, eine besondere Neigung zu unvorslcntigen Drohungen Unverkennbar war es gber bey mehreren von jeder dieser zwey Parteyen, daß hie reinsten Absichten ße beseelten. Dort war es, zu ihrem eigenen Nachtheil, die lebhafte Hoffnung, es werden doch zuletzt die liberalen Grundsätze obsiegen; hier war es, ohne Beweggründe des Stolzes oder des Eigennutzes, die nicht zu verdenkende Besorgniß vor einem Unglücklichen Ansgaug.. I. Kap. Das Jahr 1789. ss Erstes Kapitel. Das Jahr 1789. Der kalte Winter von Weißnachten 88 zeichnete den Anfang dieses Jahres aus. Einmal fiel der Thermometer nach Reaumür bis auf den 22ren Grad unter dem Ge» frierpunkt herunter. Es erfroren nicht nur Reben, sondern auch viele Nuß und Kirschbäume; doch ereignete sich letzteres im obern Theil des Kamons nicht, und ein gleiches bemerkte man auch vom Sundgau in den höher gelegenen Gegenden von Altkirch. Dieser Schaden war nicht so sehr eine Folge der Kälte, als des zu schnell in den wärmern Ebenen eingefallenen Tauwetters, das die zarten Fasen der Bäume zerriß. In der Nachbar» schaft, da es nur um Anhänger zu thun war, sie mochten seyn wie sie wollten, wurde dieser kalte Winter, gleich wie der vorjährige große Hagel um Paris nicht vergessen. Naturereignisse sind aber Delphische, das heißt, zweydeulige Orakel. Die einen legten sie als Vorboten von Begebenheiten aus, die der Himmel verabscheute , ob er sie schon nicht verhinderte. Die andern sahen in denselben Warnungen, daß mit der so lange schon versprochenen Abschaffung der Mißbrauche nicht so lange gezögert werden sollte. Eine solche Wendung des Geistes nahm immer mehr überstand, nicht nur in der Nachbarschaft, sondern auch bey uns. Als die milde Witterung der nachherigen Winter, durch die so XIX. Periode. 1789—'1797. daraus erfolgte Erleichterung des gemeinen Mannes günstige Winke der Vorsehung für die Revolution zu sey» schienen, waren mehrere Widersacher derselben nicht wenig verlegen, bis endlich nach dem ersten Feldzng eine Menge Feldmäuse, welche eben die gelinden Winter und die vielen Lager vermehrten, steh im ElsaH so zahlreich zeigte, daß man für die Ernte in wahrer Be- svrgniß stand. So bedient sich der Himmel, hörte man sagen, eines kleinen Feindes, um große Verbrecher zu strafen. Es gab Leute, die begierig nachfragten, ob man in Lothringen und in der Grafschaft Burgund, ungeachtet der dazwischenstehenden Vogesischen und Jura- Gebürge, schon elsäßische Mäuse verspürte. Es gab andere hingegen, die auf den Straßen nach Hüningen, St. Louis, Burgfelden Stundenlang mit Todtschlagen der hervorspringenden Mäuse verweilten, und bey jedem getroffene» Streich steh freuten, daß sie noch einen gefährlichen Feind der Demokraten zerschmettert hätten. Allein es bewährte sich bald, daß auf der deutschen Seite des Rheins mau von diesen Thieren auch nicht verschont war, und dann folgte in einem Winter, zu rechter Zeit, ein so schleuniges Thauwetter und Regen, daß sie in ihren Löchern ersoffen, und die Plage ein Ende nahm. Manche Vordeutungen und Vorsagungen dieser Art machten mehrere zu Schanden, und schadeten ihrer eigenen Sache. Ein Probst der Abtey St- Blasten hatte eine sehr gute Geschichte der Vordersstcrreichischen Lande i. Kap. Das I. 1789 . B 1792. 28 April 10 - F 31 Ienner 63 . 29 May 6 B 28 Febr. 53 B - 30 Juny 3 10 - 23 Merz 54 B - 30 July 3 5 27 April 59 S - 31 August 2 10 - 29 May 55 l lo - 30 Sept. 2 - 29 Juny 60 - 31 Okt. 1 5 31 July 60 15 Nov. 1 s 28 August 58 - - 15 Dee» « ^ 10 ' 71/2 29 31 Sept. Okt. 61 70 10 - 1796 . 30 Nov. 70 10 B 1 Ienner - ! 10 71/2 28 Dee. 63 - 1 Febr- - 10 F 102 XIX. Periode. 1789 — 1797 . waren unsrer Stadt sehr nachtheilig. *) Von der Nnck^ steUung der Zollstatte sah man wohl ein, daß die Gesetzgebung nicht abstehen werde/ weil sie der Einheit des Reichs zu sehr angemessen war- Eine andre Ve- wandtniß hatte es aber mit den Einkünften des Standes/ und daher wurde folgendes Schreiben an den König/ den s. May, abgegeben: Hil'L! memoit'L Is- ^este svec Ie5 Lsntons. I^s perts L Iskiuslls nous.serlons exposes sur un xsreil srtisls, kormeroit uns 6imlnution 6e rsvenus non in- 6illsrents xour nous, et ssroit 6'uns imporisncs prssc>us nulle pour Iss vsstes Htsts souinis s Votrs Xutorits ro^sle» II nous paroit, 8irs! impossil>ls 6e sroirs, c^u'il n'/slt pss mo^en 6s soiisiller Iss intsrsts rseipro^ues- l.'on ns nou» reproslisrs oertsinsmsnt pss, 6'svoir Sinais 6onns 6s l'sx« tention k nos 6roits, et il nous xsins 6e sonder, c^us nos lülto^ens 6evroient svoir L soussrir 6u donlreur 6es krsn^ois» t^usn6 6s tous Iss ootes 6u plus I>el Linxire 6u nron6s, s'elevsnt 6s8 cliilnts 6'«>Ilszrs88s, sn tribut 6e rseonnols- ssnee pour Votrs l?orsonne ssorse, ssrs-t-il 6it, c>us nous ns pourrons ooint »ussi melsr nos voix L es rsvis- sant soncsrt 6s la §rstitu6s pulilic^ue. I->'iIIustre ^sseinlrlee 6ss Hepresentants 6e I» Kation psrtszs Vos ten6res 8o!Iisitu6s8 et votrs smour pour Is keuple. Llle xsrtsZerL sureinent sussi les sentiments Iis. re6ltsirss 6s soniedsrLtion, 6e Iion voisinsZs et 6s liien- veillsncs, 6ont Vot r s IVI es t s nous a 6onns, psr Is renouvellsinent 6ss snoiennes sllisnoss, 6ss prsuves sizns- Iss. 6'est 6»ns sst espoir le'zitims c^ue nous osons Vous prisr 8irs! 6s vouloir disn or6onner, c^us nos reclams- tions lui soisnt eointnuni-iuses. 10^ XIX. Periode. 1789—1797. remi8 mgintvvaiit entre Ics maiiis 1io)i-8 , nou« les Li-ovuriz ASi--iiNi8 cie Ir, iNgniere lK plus favorgNIe pou>-notrs R.e. pukli^ue, et il ns nous rsrte 8ii-e, ^u'L Voiis osseir Ie8 Nommsxes cl'gcluiil'Ztiou et äe re8Vect, sveo lesc^uelb nour Louimes inviol-iNIemcnt. Oe Votrs ?»Iäjest6 Ie8 trLs-Iiumvtes etc. 6e 8. Itlsi 17V0. Auf dieses Schreiben erfolgte keine Antwort weder von Seiten des Königs, noch von Seiten des Ministers. Der Minister hatte es dem diplomatischen Ausschuß übergeben, und diesen den Deputierten des obern Elsasses, die uns richt gimstig waren. Der unerwartete Tod des Kaisers Joseph H, am 20. Hornung, auf welche» der Frieden mit den Türken lw.ld folgte, flößte bey vielen die Hoffnung ein, nun würde Oesterreich sich in das Mittel legen. So viel wir aber hier, aus manchen Umstanden schlies- sen konnten,, so war es wenigstens dieses Jahr nicht der Plan des Wiener Hofes. Eine andere Begebenheit, durch welche die Zukunft immer räthselhafter wurde, war die Abdankung Neckers, der hier den i 4 . September anlangte. Ei" 10S n. Kap. Das Jahr 179 S. nige Male behandelte man im geheimen Rath die Frage/ was für ein System, zum Besten des Kantons, die Regierung befolgen sollte. Allein, kein fortdauerndes Resultat konnte herausgebracht werden; das Feld der sich widersprechenden Probabilitaten war unermeßlich; und so ließ man indessen, und zwar nicht nngerne, die verschiedenen Parteyen sich bilden. - Der Vieoinke äs iVliradsLu, Bruder des berühmten Grafen, der bis auf seinen Tod eine so glänzende Stelle durch seine Beredsamkeit in der Nakional- Versammlung spielte, hatte seinen Wohnsitz bald hier, bald in den benachbarten deutschen Orten au'geschlagen, und machte sich durch seine Werbungen und Reden verschiedener Anschlage verdächtig. Die Anzahl der con- spirirenden Emigranten, die theils in Gasthöfen oder bey Partikularen wohnten, theils aus der Nachbarschaft täglich hieher kamen, vermehrte sich sehr. Sie standen in Einverstandniß mit dem Commandanten von Hünin- gen, dem Grafen von Lulksvent. Ihre Bedienten waren, dem Vernehmen nach Angeworbene. Man sprach von Waffen die sie in Kisten bekommen hatten. War. mmgen liefen ein, daß ste sich durch unsere Stadt der Festung Hüningen bemächtigen wollten, zu welchem Ende sie eine Nacht das hiesige Zeughaus einnehmen, und dann das Stadtthor mit Gewalt aufmachen würden. 106 XIX. Prr'ode. 17§9—1797. Ueberzeugt war jedermann«, daß sie etwas im Schilde führten- Der Rath begnügte sich aber einige Zeit mit der Wachsamkeit der strengsten Pvlizey. Der Bürgermeister Ryhiner starb, und der neu- erwahlte Oberstzunftmeister Peter Burckhardt, trat den 26 . May, von Rechts wegen, in seine Stelle. An desselben Statt wurde durch Wahl und Loos der Stadt- schreiber Andreas Merlan, Oberstzunftmeister. Das Senarium war wie folgt: Stadtschreiber Merlan, Rathschreiber Ochs,»/^ Dreyerherc Manch, v,» Chri- stof Burckhardt, und durch den Stich, Hteronimns Gemuseus, 7,7 und Meister Rosenburger, v, 8 - Nun wurde der Auftrag des Großen Raths vom 10. May 1779 über die Frage, ob nicht ein jeweili- ger Rathschretber in die erledigte Stelle eines Stadt» schreibers ohne Wahl rücken sollte, im Xllkr Rath vor die Hand genommen, und den 7. Juny im Großen Rath bejahend beantwortet. In Folge dieses Gesetzes wurde Rachschreiber Ochs, den 22 . July, Stadtschrciber, litt- bald darauf Licentiat Joh. Rud. Fasch, durch Wahl und Loos Rathschretber. Im Äugst ereigneten sich die traurigen Blutsrenen zu Nancy, wo man ein Schweizer-Regiment wider ein anderes, das von I-uilin-OhsreLuvieux, zur Dämpfung eines gefährlichen Aufstandes gebrauchen mußte. Wir zählten unter diesem Regiment zwey Compagnien. 107 n. Kap. Das Jahr 1790 . Die hatten sich erfrechet/ Theil an den politischen Veränderungen der Franzosen zu nehmen- Ein Soldat wurde lebendig geradbrechet, zwey und zwanzig aufgehängt, vierzig für dreyßig Jahre auf die Galeeren verurcheilt, und noch vier und siebenztg zu andern Strafen verfällt. Ein Bürger von hjer und zwey von unsern Landleuten waren unter der Zahl der Hingerichteten. Zwey andere ließ der Rath nachgehends aus -er ganzen Eidgenossenschaft verbannen- Wir hatten auch vier Compagnien zu Rouen, im Regiment Salis-Samade, die aber ihren Pflichten getreu blieben- Die Unterofficiere und Soldaten richteten an den Rath eine Adresse, in welcher sie unter anderm sagten: » Wir lieben und ehren unsere Chefs, wie Kinder ihre Vater, hingegen sind wir auch so von ihnen behandelt, daß wir ihnen billig und mit Recht den Namen eines Vaters beylegen können." Ueber diese Schrift, so dem Großen Rath, zi desselben Beruhigung, vorgelegt wurde, ergieng die Erkenntniß: » Haben meine gnädige Herren und Obern dem Herrn Ob-erstwachtmeistsr Christ und den Herren Hanptleuten ihr hohes Vergnügen, wie auch den Unter, ossiciercn und Gemeinen ihre Zufriedenheit bezeugt." Die Annahme neuer Bürger, welche bis auf 1790 war ausgestellt worden, wurde wieder bis auf 1799 ausgestellt- Der König hatte auf den i^. July ein Födera-- tionsftst im ganzen Reich ausgeschrieben, und die Straß- 108 XIX. Periode. 1789 — 1797 . burger luden das hiesige freye Corps ein, einige Mit. glteder desselben nach Straßburg zu schicken. Die ersten Ossiciere fanden es bedenklich, und lehnten die Einladung ab. Der Stadtschreiber wohnte den dortigen Feyerlichkeiten des Festes bey, nicht aber als Abgeordneter deß Raths, wie man es damals ausdeutete, sondern als Gast seines Schwagers, des Maires von Straßburg. Im Heumonat ließen die Liestaler dem regierenden Bürgermeister eine Btttschr.ft durch Ausschüsse zustellen, in welcher sie vom Großen Rath verschiedene Vorzüge für ihre Stadt begehrten, wie z. B., daß einer der Landvöqte oder Schuldheißen des ganzen Amts, der bisher ein Bürger von Basel seyn mußte, auS dem Mittel der Liestaler Bürgerschaft genommen, daß ihnen kein neuer Bürger noch Hinterlaß gegeben, und daß sie freyzügig erklärt werden möchten- Diese Begehren fanden keinen Eingang bey den Häuptern, und die Bittschrift wurde nicht einmal dem Großen Rath vorgelegt. Es wirkte doch insoweit, daß der überwieftne Anzug über die Leibeigenschaft endlich im XHIr Rath behandelt wurde. Die erste Sitzung, wo es geschah, war geheimnißvoll. Die Thüren zum Vorzimmer und die zur Kanzley ließen die Häupter zuriegeln, und doch bestand die ganze Berathung in den drey folgenden Punkten- Der erste betraf die Wahrscheinlichkeit einer li. Kap. Das Jahr i7so. Los- baldigen Veränderung in Frankreich, der zweyte bezog sich auf die Undankbarkeit der Bauern und der dritte berührte die Frage, ob nicht die Freylassung andere Wünsche nach sich ziehen würde. Bürgermeister Burck- hardt, Oberstznnftineister Vuxtorf, Deputat Gemüse u s, Dreyerherr Mönch und der Stadtschreiber verfochten die Sache der Freylassung. Münch zeichnete sich vorzüglich bey der Widerlegung - der Anklage von Undankbarkeit aus. Er entrollte alle Umstände des Zustandes eines Unterthanen bey uns, und warf, bey jeder Abtheilung, die Frage auf: „ Und sollte» sie dafür dankbar seyn?" Endlich vereinigte man sich dahin, -aß in den einzugebenden Vorschlägen, die Leibeigenschaft zwar aufgehoben, daß aber wenige Vorzüge damit verbunden werden sollten. Den 6. December wurde der so lange erwartete Rathschlag -) der Xlll im Großen Rath abgelesen, und den 20ten entließ er einhellig die Unterthanen der ') In demselben wurden mit Fleiß einige Ausdrücke angeführt, deren sich die Grundherren in Tiefland, auf einem zu Riga, im Jahr 1765 , gehaltenen Landtage, bedient hatten. Z. B. „ Wenn der Erbherr Bauern gepflanzt hat, oderkünstig pflanzet." .... »Alles, was der Bauer hat, so wie e r selbst, ist des Herrn wahres Eigenthum, mit welchen sein Erbherr in allein, nach seinem eigenen Gefallen, schalten und walten kann." 110 XIX. Periode. 1789—1797. Leibeigenschaft. Die folgende» vier Sitzungen bestimmte» die Vcdingiüsse. So lauten die dießortichen Erklärungen , welche durch den Druck kund gemacht wurden. Publikation- Wir Johannes Dcbary, der Bürgermeister, Klein-und Große Narbe der Sradr Basel, entbieten unsern getreuen, lieben Angehörigen unsern geneigten Willen, und geben hie- mit zu vernehmen, wie angenehm uns alle Anlaste sind und immer seyn werden, bey welchem Wir unsere landeSväterliche Absichten gegen unsre Unterthanen beweisen können, und daß wir von diesen Gesinnungen geleitet, und in Betrachtung der getreuen Dienste und des bisherigen Betragens derselben, wie auch zu Bezeugung unserer Zufriedenheit, Huld und Gnade, aus freyem Wille» und mit gutem Rath, in Ansehung der Leibeigenschaft und dcS AbzugS, verordnet haben: 1 °. Dast die Leibeigenschaft, mit welcher die Land- lerne der Stadt zugethan sind, aufgehoben und zernichtet, sie nebst ihren Nachkommen auf immer für leiböfreye Unterthanen erklärt sey» , und von denselben weder Freyla ssungö- Geb ühren >) noch Einsitz-Gcld, so eine Unterthani», die aus einem Amt in das andere zog, bisher abzuführen harre, ( welch' letztere Begünstigung aber erst unter nächstkünftigen ') Die Freylassungs- oder Mannmissions-Gebühren waren von zehn Pfund, außer den Kanzler),Sportcl» für den Manumissionsbrief selber. n. Kap. Das Jahr 1 790 . L1 r Oberbeamten ihren Anfang bar) gefordert noch bezogen werden sollen. Je dennoch haben Wir 2 °. Die übrigen bisherigen Verpflichtungen vollkommen vorbehalten/ und mit der Erläuterung bestätiget/ daß jeder wegziehende Unterthan/ theils zu Entrichtung dcS schuldigen AbzugS / theils damit nach Gestalt der Umstände, das Nothi- ge/ besonders wegen seiner Familie, verordnet werden könne , sich auf gewöhnliche Werfe melden und verschreiben lassen sollen. 3 °» Da unS sehr anliegt, von unsern getreuen. lieben Angehörigen so viel als möglich alles dasjenige zu entfernen/ was ihnen empfindlich fallen mag / so verbieten wir männig. lich bey ernstlicher Ahndung und Strafe / unsern Unterthanen die ehemalige Leibeigenschaft / es seye durch Schimpfworte, oder auf andere Weise, vorzuwerfen, in der gerechten Zuversicht/ daß sie durch fernere Treue/ Gehorsam gegen die Obrigkeit und gesittetes Benehme«, sich der ihnen erweisenden Wohlthat würdig erzeigen, und immer mehr bestreben werden/ unser liebevolles obrigkeitliches Zutrauen zu verdiene»/ und das Ihrige zur Sicherh-it und Wohlfahrt unsers gemeinsamen Vaterlandes mit auftrchcigem und warmem Eifer beyzutragen. 40. Betreffend den Abzug, so verordnen Wir r daß derselbe bey Nachlassenschaften der hier verstorbenen und un- ter hiesigem Schuh gestandenen Unterthanen nur von demjenigen Theil/ der den wirklichen Erben zufällt/ genommen, und wegen des Uebrigen der Fall abgewartet werden solle. Wofern auch erwiesen würde/ daß unter des Erblassers Vermögen sich einiges vorfinden sollte, welches berettScherabzügt 412 XIX. Periode. 1789 — 1797 . worden, soll dasselbe alsdann be» dem nächstfolgenden Fall nicht wieder berechnet, sondern dieses schon verabzügre abzngs« frey gelassen werden; solches aber sich nur auf die Kinder ersten Grades beschränken. 5°. Soll auch künstigS von Nachlassenschaften beben« lender hier verstorbenen Unterthanen, die unter hiesigem Schutz gestanden, von allen zur Zeit des Absterbcns im Lande besef. senen Liegenschaften der Abzug nachgelassen seyn. Endlich und 6°. Wollen Wir die Nachlassenschaften der unter hiesigem Schutz verstorbenen Unterthanen auch damit begünstigen, daß, wenn eine Nachlasscnschaft nicht zweyhun« dert Pfund übersteigt, diese 209 Pfund von dem Abzug be- freyet seyn, wenn sie sich aber höher belauft von dem Ueber« steigenden der bisherige Abzug auf hievorermeldte Weise be« zogen werden; diese Begünstigung aber nur die Nothcrben angeben, und übrigens diese Nachlassenschaften, wie bisher, von unsern Stadtgerichts Aemtern inveruirk, und dabey, nach bisher üblichmäßigem Anschlag der Fahrnuß, ferner verfahren werden solle. Welche nach Anlcit unsrer Erkanntnisse abgefaßte Verordnung gedruckt, und auf unsrer Landschaft am ersten Sonn. tag in nächstkünstigem Maymonat von den Kanzeln verlesen werden solle. Also beschloßen in Unsern Nathsversammlungen den 20 . und 27ten Christmonat 1790, 24. und Ziten Jenncrö, 2 s. HornungS und 4. Aprils 1791. Kanzley Basel. m. Kap- Das Jahr i 7 si. 113 Drittes Kapitel. Das Jahr 1791. Nach dem Plan des Visomils äs Nil-absau, der sich in der Nachbarschaft aufhielt, oft aber hießer kam, sollte Pruntrut einen Ring der großen Kette ab« geben, welche bestimmt war, Frankreichs Landgrenzen zu umgeben. Der Ort mußte ein sogenannter Rcr/au werden, an welchen sich die Mißvergnügten aus der Grasschaft Burgund, aus Lothringen und aus dem obern Elsaß anschließen sollten- Zwey Domherren von Arles- heim standen in enger Verbindung mit ihm. Es wurden im französischen Theil des Bistums von Pruntrut bis Dellsperg Unruhen unterhalten, Landstände versprochen und OMsrs äs äolkLnses (Beschwerden Hefte) eingefordert. Der Anfang dieser Unruhen bestand in ziemlich billigen Begehren, welche mit abwechselnder Nachgiebigkeit und Skandhaftigkeik, hätten leicht beygelegt werden können- Dee gegen uns liegende Theil des Bistums nahm so wenigen Antheil an diesem allem, daß die Dorfschaftsn desselben, als man Beschwerdenhefte von ihnen verlangte, sich sehr darüber verwunderten. Schon das vorige Jahr hatte der Fürstbischof m falschem Vertrauen an unsern geheimen Rath geschrieben, und um einen freundnachbarlichen Rath gebeten. Die Mehrheit des geheimen Raths begieng den Fehler, VIII. Band. H HL xix. Periode, -1789—1797. ihm einen Wink dahin zu geben, daß er sich an den Kaiser wenden sollte- Ueberdieß stritt ein solcher Ralf- wider den zwischen Frankreich und den Bischöfen seit 1780 bestehenden Bund. Der Bischof verstand den ge- gebenen Wink und den 4. Hormmg dieses Jahres langten zwey Deputierte von ihm hier an, mit dem Ansuchen, den Durchmarsch einiger kaiserlicher Exekutions- trupven zu gestatten. Sie sprachen als wenn sie glaubten , daß es ohne anders geschehen würde- Der geheime Rath wurde den Ren zuiammeuberufen. Während der Sitzung wiederholte ein Schreiben des kaiserlichen Residenten von Tassara das Ansuchen für eine oder höchstens zwey Compagnien. Der geheime Rath erklärte sich un« befugt, in ein solches Begehren einzutreten. Den folgenden Tag, Sten, geschah von Seiten des Kleinen Rarhs eine ähnliche Erklärung. Den Nachmittag lehnte der Größe Rath den verlangten Durchmarsch ab, und trug dem geheimen Rath auf, an den Kaiser und an den König in Frankreich zu schreiben. Des Abends berieth sich der geheime Rath über den Inhalt gedachter Schreiben, und den folgenden Morgen begnehmigte er nachstehende Aufsätze. Schreiben an den Kaiser Leopold n. Eine Begebenheit, welche eben so wichtige Folgen «ach sich ziehen könnte, als sie, dem ersten Anblick nach, von weniger Bedeutung zu seyn scheint, veranlaßt uns mit freymüthigem Gemüthe, und voll Vertrauens aus Ew. K. K> m. Kap. . Das Jahr 1791. 115 Majestät weltberühmte hohe Gesinnungen, uns ohne Anstand an Allerhöchstdieselben zu wenden. Im September des verflossenen Jahres eröffnete Herr Bischofs von Basel schriftlich unsern geheimen Räthen, daß ein Theil seiner Angehörigen um die Zusammenbcrusung der Stände seines FürstcuthumS ihn angegangen, und daß er ihnen solches nach der Stifts- und Reichs - Verfassung nicht platterdings abschlagen kövne. Er besorge aber, daß eine willfährige Entsprechung die Ruhe des Landes stören dürfte und bete also um Rath, thätliche Hülfe und freundnäch- barliche Unterstützung. - In dem ersten Abschnitt der abgelassenen Antwort wurde ihm auf die glimpflichste Art zu verstehen gegeben, daß die Wege der Minne immer vorzuziehen seyen, und daß er sich an einige benachbarte Orte, wie auch bey verwickelter» und dringenden Fällen an die Reichsfürsten und das Reich selbst wenden sollte. Welcher Rath, wie leicht zu denken, nie ei« uigen Bezug auf militärische Hülfe haben konnte. Der Haupt- anstand betraf die Zusammenberufung der Landstände, und unsre geheimen Räthe handelten mit gebührender Vorsicht, daß sie ohne höhcrn Auftrag sich in eine solche Frage des deutschen Staatsrechrs nicht einließe». In dem zweyten Abschnitt der gedachten Antwort wurde hingegen nach unsrer Verfassung das Begehren einiger thätlicher Hülfe von unsern geheimen Räthen pflichtschuldig abgelehnt, indem solche nur in der letzten Noth, nach erschöpften Mitteln der Güte, in gemeinschaftlichem Namen mit nn. H 2 LtS XIX. Periode. 1789—1797. fern Eidgenosse»/ und nicht anders als aus Befehl unsrer det Großen Raths'Versammlung bewilligt werde» kann. Nach diesem schienen die Sachen mebr als vier Monate laug zu ruhen. Unbekannt blieb es, ob der Herr Bischof seinen Unterthanen erwärm entsprechen «olle > oder sie von ih. ^ rem Begehren abgestanden seyen; ob er aus der Eidgenoff n- i schalt einige Abgeordnete beaevren/ oder vielmehr bey der al» lerhöchstcn Stelle im Reiche/ wre im I 1736 geschah/ um «ine hohe kaiserliche Commission anhalten würde? Mit der größten Bestürzung also emvsiengen Anfangs dieses MonatS unsere gehermcn Näwc nicht nur er» Schreiben von ihm / in welchem er die unerwartete Nachricht meldete, daß er von Ewr. Ä. Majestät eine Milttair Affigen; erhalten hätte-/ und zu diesem Ende den ungehinderten Durchzng über unser Ge- biet begehr», sondern auch über den gleichen Gegenstand das nämliche Begehren von Seiten Allerhöchst Dero Residenten Herrn von Tassara/ und auf ausdrücklichen BeM Ewr. K. Majestät selbst. Anfangs wurden schriftliche und mündliche Einwendungen dawider gemacht: endlich aber nach vergeblich versuchten Vorstellungen, das Geschäft voraus / als vor die höchste Gewalt unsers Standes gebracht. Ungesäumt hab.n wir die Berathung darübe: vorgenommen/ die Geschichte der ältern Zeiten zu Rathe gezogen/ die verschiedenen Verhältnisse des Herrn Bischofs / der Eidgenossenschaft und unsers KantonS, insbesondere als eines Grenz Ort» erwogen und auch nicht unterlassen können/ einige Rücksicht auf die jetzigen Zeitum. stände zu nehmen. m. Kap- Das Jahr i 7 s r. 117 Das Gebiet des Herrn Bischofs ist durch die alten mit mehr ober weniger» Orten der Eidgenossenschaft geschlof- senen Bünde, wie auch durch seine geographische Lage, und das in vielen Fallen gemeinschaftliche Interesse seit langem für einen Tbeil der Schweiz gleichsam gehalten worden. Diesen Verhältnissen bat das Bistum es zu verdanken, daß es unabhängig geblieben, und ben den ehemaligen Kriege» zwischen dem Reich und den Königen in Frankreich, wie eine Frevstätte, von allen Verheerungen und Brandschatznn- gen oft bewahrt worden ist. Kaum rückten französische Truppen den Rsein hinauf, als schon eidgenössische Gesandte sich in das Lager derselben begaben, und die bischöflichen Lande in das Reutralltäts. Distrikt begreifen ließen. Geneigtes Gehör fanden sie auch auf die gegebene Versicherung, daß den Reichs Völkern zu keiner Zeit einiger Dnrchzug in daS Bistum gestattet worden sey, noch gestaltet werden könne. Sollte nur ein einziges Mal dieser heilsame Grundsatz hintangesetzt werden, so verlöre dieses abgelegene Fürstemhum seine sicherste Stütze, und früh oder spät würden die Nach. kommen des jetzt regierenden Herrn Bischofs unsern Nachfahren vorwerfen, daß wir ihm so leichterdrugen entsprochen hätten. Daß aber der schweizerische Boden nicht von fremden Kriegsvölkern betreten werden könne, ist insonderheit für die Eidgenossenschaft eine unentbehrliche Erfordernd zu ihrer Sicherheit, die den Mangel an Festungen ersetzt, und sie sicherer schützet, als ihre Felsen und Gebirge. Ohne sie würde die Schweiz in einen Schauplatz fremder Kriege verwandelt werde», da sie bisher eine unübersteigliche Scheidewand zwi- 118 XIX. Periode. 1789—1797. Ichen dem Reich / Italien und Frankreich mehrenthcilS abgab. Wenn der Herr Bischof von Basel in Betrachtung seines ReichSfürstenstandes NeichSvölkcr über unsern Bode» durchzie. he» lassen darf, so dürfen mit mehreren. Rechte noch Ihr» K. Majestät der König von Preussen, auch Völker nach Reuen, bürg, seinem eigenthümlichen Fürsienthum senden. Doch über- flüssig wäre allerdings eine weitere Ausführung dieses Satzes. Die Erbvcrcin, welche uns seit Jahrhunderten die Zuneigung des höchstpreislichen crzhcrzoglichen Hauses Oestreich gewährte, und auf einer andern Seite der ewige Friede mit Frankreich zeugen unwidcrsprechlich für die Grundsätze, welche wir die Freyheit genommen haben anzuführen. Zu edel, zu großmüthig denken Eiyr. K. Majestät, als daß Allerhöchstdieselben uns in die Nothwendigkeit versetzen wollten, Grundsätze zu übertreten, von welchen die Ruhe, die Sicherheit und die politischen Verhältnisse der Schweiz und ihrer nächsten Nachbaren unmittelbar abhängen. In dieser irostvollen Zuversicht bitten wir inständigst Ewr. K. Majestät, die Befehle zum Abmarsch einiger Völker über unsern Boden zu widerrufen und dem Hrn. Bischof von Basel allergnädigst vorschlagen zu lassen, seine Angelegenheiten entweder einer kaiserlichen hohen Commission anheimzustellen, oder die gemein, schaftliche Verwendung einiger Kantone anzurufen. Wir ergreifen diesen höchstschätzbarcn Anlaß, Ewr. K. Majestät gnädigste Huld zu erstehen, und Allerhöchstder- selbcn die ehrfurchtsvollen und aufrichtigen Zusicherungen der unverbrüchlichsten Ergebenheit darzubringen, mit welchen wir die Ehre haben, uns zu nennen rc. Ä19 M. Kap. Das Jahr i7Zi. Schreiben an den König in Frankreich. Nous msaquerions L nos äevoirs les plus olrers, «omme les plus »sores, si nous taräions plus lonztems It instruire Votre Ääs^este ä'un ävensment c^ui nous sllsrm» inüniment. 8on Xltesse 1e krinos Lv^czus äs L^Is rr'siäsnt it korrentru^, s^snt cru äevoir sssoupir les äilüoultes c^ui ss «ont älevees entre lui et uns psrtie äs ses su^ets psr l'sp. xsrei! äs r^uelque, körne» militsires, 2 äemsnäe äes trouper lt 8» Vls^estä Imperisls, c^ui 2 2 N voit 8nn8 äouts d rs- xret c^us Is innllieur äcs circonstnnces I'sit nc'eessitä n knirs uns exseption nux nnsien8 principe8. II äoit n I'in, violnllilirs äu teiritairs Iielvsti^ne I'inäepenännso, st peut strs insins I'existsnss äs son Hveclie» ?-1on 8sule!nent ni»8> ponr notrs snrete pnrtienliers, znnis nussi pour I'nvnntgZS meine äs IVlonsieur I Lvscins äs Lnle, nous nvons retuss äs souserirs L ss äemnnäs, st sommunic>us snns äsln! notrs rssolution nux sutrss etnts äs In son5eäsrnt!on Iislvstii^uo, äs meine c^n'n IVIonsieur 1s OenernI ä'Hfr)' , commnnännt änns Is äspnrtement än Iinut llliin. i^ous nvons knit ä'nvnntnxs, -^iinnnt n sroirs c^ue sn IVln^jests imperinls n'n point ets somplsttement in, struits äs8 oiroonstnnses st 8nitv8 ä'un pnrsil svensinsnt, nous Ini nvons särsssü iinineäistsment nos Dustes rsoln- mntions, pour In oon^ursr äs rsvoc^uer nuplutotlss oräres äonnees n se sujet. Ln nttsnännt nous nvons knit cs uistuäes, ü.cs Iiruits r^ui re repnnäsnt st ss koriitient clrnc^ue ^our, st Iss mou, vsnisns exrrnoräinsirss st äiüioiles n sxpliriusr, <^ui ss mn- niksstsnt »u äslk äuHliiu, suzmentent nussi vlin^us ^our nos sllsrmss. Hecourir äireslsment L Votre I^äniestv stoit, nou? psons nous vn ünttsr, lui pronver In oontinncs c^uv ses vor- m. Kap. Das Jahr 1791. 121 rus ont inspir^e k oeux ciul ss tont xloiro 6'ötre iilviolÄdle- meiit et «>vsc !s rcspeet le plus prokonä 811°!: «ls votrs .^l.i^este les ti es-liuiiMIes et trss-lläeles sllies et eoiiksäeres, I.es Loui-Zeiuaitres, petit et Zi-aiM - (lonseils 6e Is vllle et republiipus r Is ZrsLk <1s Oisu et Is Ic»i Lonstitutioirells 6e 1'ILtst, Uvi äss Irös okers, gfilncls ^.mi8 , et küonse6sres. zil'es le Corps kelveticjire s'ostempi'esse Us nc>i>8 ksire V6n>r votle le^rs äix cls es mois, Nvu8 svon» XIX. Periode. 1789—1797. 424 xssonnu LVSO lins vsritttNIs 8 St! 8 fuctic>n, et votre pi-liNsnes oräiiiLlie, st I-t vonli-rnce rjui vou 8 poi'te s nous ksiie psrt «je >u oirsousiunce emkLrLS 8 i>ute, 6^118 Iscjuelle vou 8 vvus trouver, l-etLrivLMSNt su p388i<§L <>"> vous s ste 6 emsn 6 s poii»- » pviiioi- xauks 6 s I-orentnui. I.!> Lonnoi« 8 !in<:s czus nou 8 r>von 8 6 e I'squiks et 6 s i-1 8 SZS 88 S 6 s SS l'rinss, ns I10U8 petniet plis 6 s 6001 x 1 °, cju'instsuit p->r vou8 6s« >nonuvs»ien8 <;us vou8 sppsncsvsr a uns 6sinsi°oks , i8<>nss et 6e xnoteetivn enver8 un etst 6e j'Lmpies , il ne revoc^us Is8 or6l-S8 cjui. vous ont6onns 6s I'iacjuis'cuNs. /4» 8u>°p!u« vou8 ns 6evs/i p»8 6ouen8 c>ui 8udsi8tent 8i Neureu8sment entes Is ngtion krsii;oi8s et Is eoi ps Iieiveti^us ; 8ur ce iiour Orions I)isu ste» 1.0 1718. Lcrit ^ 1?aei8 ie 23. li'svrier 1791. ^lontMorin. Ungeachtet dieser Antwort/ die/ ohne Rücksicht auf den Bund von 1780 , dem Kaiser das Recht ein» räumte , Völker über den Rhein bis an die Grenzen von Lothrinaen und der Grafschaft Burgund zu schicken/ die aber d-rch die Umstände sieb erklären ließ / »ngeachlet dieser Antwort riechen die XIII an / auf den bisherigen Grundsätzen zu beharren / nicht davon abzuweichen, noch zu wanken. Unsern Gesandten in Prrmtrut wurde geschrieben: daß sie bey ihrer Instruktion bleiben sollten. m. Kap. Das Ialir t79l 12Z Man wolle die allgemeine SchluZnahme der eidsqenössi» schen Stände, und die Antwort des Kaisers abwarten. Diese Antwort kam bald darauf. Ehe wir sie aber mittheilen, muß angezeigt werden, daß ein Domherr von Arlesheim, Namens von Lieg ritz (oder Olniresse,) sich als Bevollmächtigter des Bischofs und des Dom- slifts zu Wien, befand, und daß der Geist, der in dieser Antwort herrschte, ihm größtemhcils beygemessen wurde. Antwort öes Kaisers. Gestrenge, Beste, Ehrsame besonders LiebeAus dem an uns unterm iOlcn dieses von Euch erlassenen Schreiben ersehen wir, wie Jbr beden^ich finden wollet, dem von Euerm Äacdbarcn, dem Fürstbischöfen von Basel, und von untrer Vorderöstreichischen Regierung freundnachbarlich ver. langten Durchmarsch einiges Miliiairg zu willfahren, und wie Ihr hieben voraussetzet, daß der von besagtem Fürfibi- schosen an uns und das Reich nehmende RecurS nie einen Bezug auf militairische Hütte haben könne, indem das Gebiet dieses Fürstbischöfen seit langem für einen Theil der Schweiz gleichsam Malten worden, auch eine unentbehrliche Erforder- niß der Eidgenossenschaft, daß der Schwcizerboöen nie von fremde« Kriegsvölkern betreten werde, indem sonst leichtlich die Schweiz in einen Schauplatz fremder Kriege verwandelt werde. Wannenher Jbr Euch gegen die geschehene Requisition auf die der Schweiz zustehende Freyheit beziehet. Obne uns darüber jetzt aufzuhalten, ob nicht auch selbst bisweilen ein und andrer zur Schweiz gehöriger Staat zur Erhaltungseiner innern Rnhe nöthig erachtet habe, in sei» L2S XIX. Periode. 1789—1797. Gebiet auswärtige Kriegövölker einzurufen, wollen Wir Euch dermalen nur so viel bcmerklich Machen, daß es bev gegenwärtiger Requisition niemand eingefallen sey, die der Schweiz selbst im Westfälischen Reichsfrieden befestigte Freyheit an- zusechten, daß hier nicht die Frage sey von dem Durchzrrg einer Armee, durch ein Territorium, wo Nachtquartier der Soldaten zu machen erforderlich, oder sonst eine Unbequemlichkeit zu besorgen wäre, sondern es sollen nur einige hundert Solda« ten durch eine kleine LandeSArecke von etwa zwey Stunden Weges marschieren, nicht zur Bekriegung oder Bekränkung irgend eines Staates, sondern lediglich, und auf Reichs- constitutionSmäßigeS Ersuchen des eigenen Landesherr», die innere Ruhe zu erhalten , einer besorglichen Empörung so mit einem Unglück, welches mit Empörungen verkauft ist, vorzubeugen. Zuversichtlich werdet Ihr selbst bey genauer Erwägung dieser Umstände fiiideu, daß dieser Trnppeneinmarsch in das fürstlich Baselischc löblich und gemeinnützlich, auch daß desselben Verhinderung bey niemanden einen Beyfall finden könne, als lediglich bey jenen, welche das Laster der Empörung bezielen, oder diesem etwa behülflich seyn möchten. Es ist bekannt, welche Währungen der Unterthanen dermalen in vielen Gegenden find verspürt worden, und selbst in der Schweiz dürfte man desfallS nicht ganz ohne Sorgen seyn. Aber auch eben deswegen sollet Ihr selbst äußerst be- denklich finden, den in Eurer Nachbarschaft auskeimenden Unruhen durch Zurückhaltung des erforderlichen ReichSmilitairs Raum zu verschaffen. In dem Westfälischen Frieden, in welchem die Stadt Basel und die Schweiz in dem Besitze der Freyheit und Epemplion von dem Reiche befestiget wird, ist auch festgesetzt: daß -er Bischof von Basel bey seiner Freyheit und dem Be- 127 Nr. Aav. Das Jabr 1791 . ^tz der ReichSobnmittelbarkeit zubelassen sey, daß in Neichs- landen der Landfrieden und öffentliche Ruhestand durch reichS- eonitttmionSniäßige« Zuzug und ohnschäLuchen Durchmarsch zu erhalten sen; da in dem I7ten Artikel des Westpbä itchen FricdeuS selbst die Schweizer Kantone als kscis con8orte» anerkannt werden so könnet IR' ohnehin nicht gemeynt ftnn, die Erfüllung oreseS RetchLftiedenS. Schlußcs zu behindern; vielmehr müsset Ihr rmsehea, daß selbst dem Hauptzweck de- schweizerischen Systems nichts gemäßer sey, als den innern Ruhe- und Friedensstand, sonderheitlich auch in der Nachbar- schüft zu erhalten, sich aller Erweiterungssucht seiner Grenzen zu ratschlagen, '- somit den Gedanken ganz aufzugeben, als ob die fürstl. Basclifchcn Lande als ein Theil der Schweiz dürften angesehen, und dieses Rcichsfürstenthtim etwa durch verhinderten Zuzug dessen, was zu desselben innerer Erhaltung nöthig ist, von dem Reiche losgerissen werden. Ihr werdet selbst einstchtlich ermesse» , daß wenn Ihr eine wechselseitige nachbarliche Fr.U'chschaft in Begünstigung Euerer nothwendigen Ein. und Ausführen wünschet; wenn Euch an dem geneigten Willen Euerer Nachb iren gelegen ist, Ihr ein gleichmäßiges freundnachbarlickcs Benehmen äußern müsset, zumalen wo Ihr um etwas freundschaftlich ersucht werdet, was gemein ersprießlich und bey den jetzigen Umständen nöthig , auch in allem Betracht Euch selbst uanz unschädlich ist. Ihr werdet Euch leichtlich selbst vorstelle» können, daß falls ') Wo diese Worte geschrieben wurde», wer hätte vorsehen können, daß eben dieses Bistum mit zwey Kantorren würde einst vereiniget, und also Schweizer Boden werden ? Note vorn I. L 83 S. 128 xix. Periode. 1789—1797, in dem NeichSfürstenthmn Basel eine Empörung wirklich aus- brechen sollte/ Wir als Reichs-Oberhaupt nicht umhin seyn könnte» / Churfürsten / Fürsten und Ständen bekannt zu mache»/ wie wir diesem Uebel in Zeiten haben reichSconstiturionSmäßig vorbeugen wollen / Ihr aber das gute/ dar löbliche gehindert/ sodurch das Uebel befördert habet. Wir überlassen Euch / selbst nachzudenken/ welchen Eindruck solches in dem gesummten Reiche / ia in ganz Europa wider Euch machen würde. Diesem allem nach versehen Wir Uns zu Euch gnädigst/ Ihr werdet bey näherer Erwägung alles dessen / das von Euerm Nachbar«/ dem Fürstbischöfen von Basel und von Unserer Vorderösterreichischen Regierung an Euch geschehene Ersuchen/ bey Euch eine", gefälligen Eingang finde» lassen sodurch zu- gleich uns als Reichsoberbaupt in Stand setzen / Euer» guten und sreundnachbarlichcn Willen Unsern allgemein versammele ten Neicheständen anzurühmen/ auch Euch mit allem guten nachbarlichen Willen hingegen gnädigst wohlgcwogen zu verbleiben. Gegeben zu Wien den 27. Februar 1791. Unserer Reiche des Römischen im ersten/ desHunga- Mischen und Böhmischen im zweyten. l.eopolll St. F. zu Collorcdo.Mannsfeld. /vll lVIaintstuni 8scrne lVIsgsstütis >)i-opriuni. Joh. Fhr- V0N Ilorix. Bey Uebergebullg dieser Antwort zeigte der kai. serliche Resident an/ daß / nach den ausdrücklichen Befehlen seines Hofes/ kein fremdes Corps sich an die kaiserliche 129 m. Kap. Das Jahr 1791. Mannschaft anschließen würde. Am 7. Merz theilte der Rath dem Vorort Zürich jene Antwort mit / nebst dem Wunsch, es möchte, falls der Durchzug geschehen sollte, die Sache in gemeineidgenössischem Namen ausgeführt werden, unter der Versicherung, daß wir, in dieser für uns so bedenklichen Lage, dem treuen und wohlmeinenden Rath unsrer Eidgenossen beyzustimmen , uns nicht entziehen würden. Der Rathsherr Cbrist, der schon vorher nach Zürich geschickt worden, wurde wieder dahin abgeordnet. Am löten, las man die Antwort von Zürich inr Großen Rath ab- Sie enthielt den Rarh, den Durchmarsch mit einigen Vorsichtsmaßregeln zu gestatten. Alle Stände der Schweiz, außer GlaruS, Schaffhausen und Appenzell Innern Rhoden, hatten für den Durchmarsch gestimmt, gleichwie auch bald daraufGlarus und Schaffhausen. In der gleichen Schling vom löten, willigte der Große Rath in den Durchmarsch ein. Bey der Berathung machte dcs Votum eines Nathsgltedes einen starken Eindruck. Er kündigte vieles an, das sich nachqehends ereignete; z. B. der Krieg sey unvermeidlich; das Erste, was geschehen werde, müsse nothwendig das Einrücken der Franzosen in das Bistum seyn; die Neutralität dieses Landes würde man Nicht mehr anrufen können; wir bekämen von Hüningen bis zu Arlesheim die Franzosen zu Nachbarn, u. s. w. Von diesem Entschluß gab man dem General von Affry sogleich Kenntniß. Er antwortete unter anderm: VM. Band. I 130 XIX. Periode. 1789—1797. « er wünsche mit uns, daß der Durchzug keine andere Folgen, als die Wiederherstellung -er Ordnung in dem Fürstenthum Pruntrut, haben möchte." Am löten wurden die Gesandten von Pruntrm zurückberufen, mit dem Ersuchen, sich alle Geschenke zu verbeten. Sie kamen den 23ten hieher, und rentierten über ihre Verrichtungen. Sie hatten vom 2t. Febru r bls zum 21. März, 23 Sitzungen mit den Gesandten von Bern und Solothurn gehalten. Nach der gegebenen Einwilligung zum Durchmarsch, schickte man eine« Offizier der Miliy, Namens Kolb, nach Freyburg, um es dort anzuzeigen- Mein der Commandant hakte noch keinen Befehl zum Abmarsch bekommen- Dieß schien dasjenige zu bestätigen, was Einer aus Wien vertraulich geschrieben hatte: Der Minister habe gesagt, man könne es den Basiern nicht verdenken, wenn sie sich wider den Durchmarsch sperrten. Wahr ist es hingegen, daß ein Brief des Domherrn von Ligritz in einem andern Sinne abgefaßt war- Kolb aber hatte eines der Häupter, seinen Verwandten, mit einer vidimirten Abschrift der Antwort des Kaisers versehen, um dem Commandanten in Fr^y- bürg zu beweisen, daß es der Wille des Hofes wäre; und da ihm zugleich versichert wurde, es läge Gefahr im Verzug, so entschloß sich der Commandant den Marsch anzutreten. Alle Anstalten dazu wurden gemeinschaftlich verabredet, und der 18. März zum Durchmarsch angesetzt. in. Kap. Das Iah? 1791. 131 Die Kaiserlichen kamen Lurch Rheinfelden und über Äugn bis an das St- Alban Thor. Dünn zogen sie längs dem Stadtgraben / bis an einen Weg , der in das Bistum nach Rheinach führte, und zwar mit hieß. gen Offizieren, die sie von einer Grenze zur andern be, gleiteten. Sie waren vom Gemminger - Regiment. Der commandirende Offizier hieß von Spermack- Man zählie 2 Hauvtleute, 2 Lieutenante, 2 Unterlieukenante > 2 Fahndriche, 2 Feldweiber, l6 Corporals, 8 Furier« Schützen, 6 Spiellertte, 2 ^ Gefreyte, ^ Zimmerleute, 3^0 Gemeine, i Unterchirurgus vom Stab, 8 Artillerie- Handlaug-r, 3 Wagenknechlc, 6 Artilleristen, 7 Artillerie- Fuhrleute, i Lieutenant, 2 Unteroffiziere und 30 Gemeine von der Cavalleris- Sie hatten i Kanone, i Pulverkarren, 2 Proviantwagen, 8 Pferde von der Artillerie und 8 vom Fuhrwesen. Den i8. April bewilligte man den Nachzug einer Compagnie und den Durchpaß für Msntierungswagen, Drey Tage vor dem ersten Durchmarsch hatte man an den Kaiser geschrieben, und die Ausdrücke aus seiner Antwort wiederholt, daß es nicht zur Bekriegung oder Bekrankung irgend eines Staates, sondern nur um einer besorglichen Empörung vorzubeugen, abgesehen sey. Da keine Antwort auf unser über die hiesige» I 2 S 32 xix. Periode. 1789—1796. Zehnten, und andere Gefälle im Elfaß abgegangenes Schreiben an den König eingekommen war, so beschloß der geheime Rath, den Stadtschreiver nach Paris abzuordnen, um eine Antwort auszuwirken, und bey diesem Anlaß Unterhandlungen über die Staatsschulden auf die Krone anzubahnen. Zu diesem Ende wurde vorher an den König und an die National-Versammlung geschrieben. Die Standes-Schuld belief sich, mit Inbegriff der Zinse, auf mehr als sieben Millionen, zweymal Hundert vier und neunzigtausend französische Livres, nämlich, wie folgt: 1°. Carl des Sten Schuld von 53000 v. ' Livres. Sonnenkronen, zu io L. 8. S. 551,200 162 Zinse, L 2650 v. jährlich, 429,000 v. . , 4,464,720 2°. Maximilians Schuld von 20000 fl. L 2 L. 14 S. 54 000 167 Zinse, 167,000 L. . .. 450,900 3°. Friedens, und Bundesg elder von 1681 bis 1723, thun 129,000 V. L 10L. 6S. . . ^ 1,341,600 Friedensgelder von 1724 bis 1777, 8..1,080,000 4 S. ... i 432,000 Liv. 7,294,420 Die Bundesgelder wurden nur bis auf 1723 berechnet, weil der Bund in diesem Jahre seine Endschafk erreichte, und die Friedensgelder nur bis auf 1777, weil unser Kanton auf dergleichen Entrichtungen für die Zukunft Verzicht gethan hatte. m. Kap. Das Jahr 1791. irä Außer der Probstey Entschingen, die der hiesige Stand vergab/ und mehreren Lehen und Erblehen, wie auch außer zweytausend Vrernzeln Früchte / die nach den französischen Dekreten abgeführt werden sollten/ besaß die Regierung in 21 Dorfschaften, bey tausend-Biernzel Früchte an Zehnten/ ') um welche es jetzt/ nach Abzug der Lasten von Bauten und Pfarrbesoldungen / vorzüglich zu thun war- Das Collaturrechl zu Neudorf, Stetten/ Grenzingen/ und abwechslungsweise mit dem Domstift von Arlesheim, zu Jettingen gebührte dem hiesigen Rath. Von den Zehnten und Vodenzinsen im Bistum wurde in der Folge nur oberflächlich gesprochen, damit es nicht das Ansehen bekäme, als wenn wir die französische Besitznahme desselben anerkennen wollten. Der Stadtschreiber verreiste den 29. April und kam erst den 29. Äugst zurück. Während seines Aufenthalts in Paris ereignete sich am 21. Brachmonats die Abreise des unglücklichen Königs, und bald darauf seine Rückkunft von Varennes. Ueber den Gegenstand der Zehnten trug der Minister äe lVlontmorin seinem ersten LKek Uu- 56 LU äe R-ermsval , auf, mit unserm Gesandten zu Im einzigen Neudorf gehörte uns der ganze Frucht- zehnteu, nämlich, der Verwaltung der Kjrchengüter und '/i° dem Spittal, 134 XIX. Periode. 1789 — 1797 . unterhandeln. Einen gleichen Auftrag erhielt über das Schuldenwesen der zweyte Elief äe Lureau, Henn'm. I-sIa^ette, kieteau, LroZIio, Xoai'I- lL8 und vancire nahmen sich, wie es schien, unsrer Angelegenheiten an vanclrs wollte aber wissen, was die oberrheinischen Deputierten, in Betreff unsrer Gefalle rm obern Elsaß, darüber dächten. Obschon unser Gesandter keinen davon kannte, so besuchte er sie dennoch, unter dem Vorwande der Nachbarschaft. Pflieger von Altkirch, zeigte sich sehr geneigt, und er war aufrichtig, wie es in der Folge seine vertrauliche Nachrichten und Warnungen sattsam bewiesen haben- Reu bell von Colmar fand es anfangs sonderbar, daß eine reformierte Regierung auf fr.mdcm und katholischen Boden ferner Zehnten beziehen wolle, die ursprünglich dem katholischen Gottesdienst gewiedmet waren. Zuletzt doch gab er ;u, in Rücksicht deS Westphalichen Friedens und der Bünde mit Frankreich, daß über eine Entschädigung mit dem Minister unterhandelt würbe. Diese zwey Deputierten verdienen das Lob, daß ste den Gedanken «iner Vereinigung unsrer Stadt mit Frankreich nie hegten, oder wenigstens nie äußerten, und derartige Gerüchte, die so oft zu Hmiingen oder Vourglibrc (St- LouiS- erneuert wurden, nachdrücklich tadelten. Bey diesem Anlaß wagte es unser Gesandter, über die mereamtlischen Interessen semes Kantons, laut 13s M. Kap. Das Jahr i rsR. Ansuchen des Directoriums der Kaufmannschaft/ die i» der Note mitgetheilte Schrift zu übergeben. ') 0 Xleinoii-tz relstik » ^uel<^ues srticles 6u Kommerse äs I» Hepu- dli-jue 6e RAIs, präsente L XI. XI, 6es Lomites 6'/V> xrisulturs st äs Oommerse» XIes8isNr8! IIn entretien c^us ^'eüs 6erniersment Äveo XI. 6ou» 6sr6, 8ur I'exportsrisn 6u tsa et en xensrsl 8ur IsS rspports sominsrsiLUX 6e 1s Vrsnse svss Is ssnton 6s Lsls, ss terrnins psr 1s 6ernsn6s, c^n'il voulut Iiisn ins Isirs äss reslsmstions r^us Is slismbr-e 6s sonimerss 6s ss ssnton ni's sIisrZs 6s sonmsttrs k votrs sttsn< tion, sussi-tot c^us 1'osossion s'en otkril'oit. L'e8t SS <;ui me xorts , XIe88>sur8, k vo»8 pre8sntsr ce inemoirs, en vous prisnt 6'stre psr8us6e8 c^ue^s vous psrle sves krsnvliise, 8SN8 xrejuxss nstionsux, et ssns sutre vuo k^Nelsonclus, ^us 6e sonsilier lss interets resixi' 0 us „XI. XI, 6s Is vills 6e LäIe, et lez bour- xsois et dsl>>tsn8 6'iceIIe, Houiroient en /Ilssse 6es nrH- inss 6roit8 , revenu8, rsntS8, trsncliisss et possessions 6ont ils svoisnt ^oui ^ ou xü et 6ü ^ouir si-6evsnt, st L36 XIX. Periode. 1789-1797. Nach gep,Iogenen Unterhandlungen, brachte -er cjn'ils reeevroient tous Iions et ksvoraliles trsitemens, antsnt et plus pu'ils I'svoient eü lies priness 6s Is inai- son 6'^utrieks." Lii t6ää I^onis XIV eonkrms oes pro, rnessss psr 6ss Isttpss-pstentes, 6sns Isspuelles il 6it exprsssemsnt! „ Vonlons et nous plsit leur ksjrs un trsitement sutsnt on plus ksvurslils, pue sein! c^u'ils ont retzu lies xrinses 6s Is rnsison 6'Xutricke." 6s ne slierolie point 6sns ess 6ispositions 6cs vues jiolitipnes, coprms seile 6e s'sttsslier peut-etrs un I2rst, <^ui, psr ss Situation, psut6even!r, en tsrns 6e xusrre, 6s puslpue iiuportanes, taut somins aussi 6'einpsclier rpl'il ps 6epen6s entierernent, pour ss suksistsnos et sa prosperitß, 6u corps xerrnanipus. I>ou!s XIV trouvs ssns 6outs 6i§ns 6e lui, 6e ns point faire servir ss puisssnos, s priver un voisin lailile 6'uns psrlis 6s scs rsssources« II 6üt lui paroitrs 6ur 6s 6stsrriorep Is sort 6'slü^s, pui a^sntservi 6sns ses srinees , ne pouvoient ^tre sensss avoir axi soutre leurs interets. II n'iZno- poit pss non plus que leur prosperite n'en keroit Damals 6es voisins 6snz;ereux, et ne pouvoit servir c^u's niul- tiplier leurs ^ouissanses, et pue ses^ouisssnces lorine- roienr sutsnt 6'od^sts 6'expnrtation pour Is comnscrcs 6s Is Vrsnce. V.ss Principes pue I'XsssmIiIss pstionals vieut 6'ets- I>Iir 6ans son tarik 6e 6ouans, ont sleve, enlre Is Kranes et Is 8uisss, et snrtont Is rspudlipus 6s Kaie, t-a rnur 6e Separation ^ui les ren6 oonnne etrsnxeres iii. Kap, Das Jahr i7gi. iZf Rathschreiber folgende Antwort des Ministers mit zurück : I'uns 5 I'iiutrs. II visndru SANS douts UII tems oü lA »A- tion trANsoiss Adousir» la rlZueur ds ses priusipss. lllir «ttendant, ne pu',8 sroirs ciu'il n'v -ut p 2 8 ino^eu ds rsndrs Is jissssze 6s I'Anclsn Slot des slroses ü ?et3- dlissentent du nouvsl ordre, inoiu? dekAvorslils pour rnss sonsit 0 )'en 8 , ssnL nuirs sux interets des frÄN^ois d'uns msnisre ssnsidls, Volsi Ie8 articlss cjui ras j'-t» roisssnt propres L sttei-idrs so dpt: I. Des rulrans ds ksIiriLstion dAloiss. I.'sntres ds sst Artlols L ton^ours sie lidrs dans Is« proviiicss d'XIsssö, ds l.orrsins, ^ compris Ie 8 trois evssliss st ds krANslis-Lornte, ssuk ä pAyer cjuslciues droits <^ui n'sllsisnt pas su-delü ds sluq sols I-i livre. (lusnd su rests ds Is krause, les rubans ds üeuret st soie sn noir, 50U8 Is denominstion ds rudsus st Isset 8 , st xausss s dres 8 er Is 8 clisvsux, n'ssltuittoisnt cius des tsxss exrremeruent rnoderesz st paus oe <^ui rsxsrdo les ruliaus ds soie, dsini-sois, (s'sst-s-dire sn ms- tieres inelees,) ds üeuret st ds vslours, ou etoit affreiiit s les laire passer exsiusivöinent psr Is pont ds kssu- voisiu L I.yon; inais tous lös droits d'sntres reunis us s'elevoient c^u's sspt pour sent ds Is valeur, pour ss kiui etoit taut soie , st s ls rnoitie pour ss qui etoit mi-soie, rnatieres ineless st üeuret) s quoi II cst Kon d's^outsr c§us les rukans ds vslours forinoient uri vb^st ds soMmsrss pour les ilcs st pour i'Lspaxns. 138 XIX. Periode. 1789—1797. Monsieur Ocii8 vous sura successivcment Oepuis Is i-soulernent äes barrieres , et suivsnt Is Nouvesu tseik äes 6ro!t8 6'enteee et jiiusisui's äsoeets k^ui / sont reislits, les fsbricsns 6s Lsie ns seront pss ssuleinent oblizes 6s psver environ qustorre pour eent xoue Ie8 rubsns 6s sois, et sspt pouv eent pour eeux 6e äeini-sois et üsuiet ; insis rnsins enoore 6s ksir-s pssser pse is pont 6e Lesuvoisin Ie8 ruksns c^u'ils ässtinent xoue Is Lrsnclie-Lornte, I'^Issee et Is Lorrsins. ^ss pisnäs Is liderte. IVIcssieuis, 6e soumettre L vo» äelibeestions les äeux rnoäigestions suivsntes: l". 2"^ Is8 fsdriesns 6s Lsie puissent ksirs pssser Is8 eubsns fsdri^ues poue Isur coinpte äsns leue vilie et esnton, jisr Is buresu 6s 8t. Louis, sussi Kien ^ue xsr eslui äu pont äs Lesuvoisin. 2°. (^u'ils n's^ent, penäsntun certsin nomlire ä'sn- rises, c>u'un 6i oit 6'snlese 6e six L sept pvur sent ä ps/er xoue leurs >ubsns äs sois, st 6e t> ois s cjusti e poue eent. poue les ruksns äerni-soie, ou mstiesss inelees. IIs psieront sxsetement 6es äeoits re§Iss sur es tsux, au lieu c^u'il est s oesinäre, c^us s'ils äeineuient sssu- ^sttis s Is routs 6u xiout 6e Lesuvoisin, et su tsrik cxor- lritsnt tjui a ete äeerete, ils ne inettent en usszs tous les rno^ens, rius Is loesl et Is nsturs äs cetts insr, plisnäise leur sournissent si kscilsinenl xonr eolispper h Is surveillsnee äes Iruresux. Ls commerosnt ss kens pn äsvoir äs pg^et äes äroits inoäeres, parce cju'il les rexs>-6s eoinme unß contridution 6ue xsr I'inäusteis etrsn^ere k Is ^irotection 6u LOuVerneinent. Alsis il ss m. Kap- Das Jahr i 7 si. 139 lenclu com^te c7e8 cjemarclies Hu'il L ksites pour I'ex- sroit sontrsire nutoriss n Irnuller Iss «lroits ^u! ec>u!^ vnlsnt k uns Prohibition , psreec^us In llelenss u! lrnvnilloient ponr plusicurs iinpriarsries en Misses et en Dorrnine^ et lenr lonrnissoient xur-tout 6es cgrnstervs n!Is- -i^v xix. Periode. 1739—1797. eeutiou des diWieutes commisslons dont vous I'svieir 6llLrZe et des circoustLnces qui ont ralleutl I'eik^t c^ue vous devier atteudre des I^ettres et me- rnoires >^ue vous sver adresses au Xoi, et de ce c^ue vous m'aver 5-üt 1'Irouueur de me ruauder sur les u-emez ob^ets. Vos reclLmations, Nessieurs, porteut sur insnäs: uns 6iminution 6e 6roits ssroit, pour ces »r- tistes 6istinxues, sussi dien peut-etrs c>us poup les iiupriineurs ^ui ksisoient ussxe 6e leurs esrrioteres , uq disnksit Hus leurs talens ineritent L tous e§sr6s« II est eneore plusieurs srtioles, eorniue toills« 6s eoton en lrlsne ou iinpriiusss, toilles 60 odsnvrs et 6e lin, Iin§s 6s tsdls, Stoffes 6e soie, kers et sutres. sur Iss^uel ls eomiueres 6s mss ooueito/ens souffre, psr le reoulsiuenr 6ss darrieres et le nouvesu tsrjk, uns psrts plus ou inoins körte ^ ^'si oru «lsvoir in'-trreter prineipalemsnt sux trois srticles ei.äessus. Veuiller:, Messieurs, les prenclrs en eonsi6srLtion, et en aeeusülant kavorsdleinent^ce meiuoirs, ne point 6outer 6ss sentimens- respectueux sveo lesizuelL ^'»i l'lionneur 6'stre, iVlessieurs. Votrs trss-liuiudle et tres-odeisssnt Lerviteur. ?-?ri8, es 8. ^out 1791 . ill. Kap. Das Jahr i79i. üLi rlcux Points, vos nnciennes creimces, er Iss 6roitS keo6aux 6ont vous ^ouissier 6nns 1a ci-clcvanr kro« vince ä'^Isnce. 8ur 1s Premier point ^'ai mis IVIonsieur Ockir 3 portee cle faire connoitrc 3 votrs Lonseil secret 6es armnASmens käits, il ^ 3 öeja «juelc^ue temps, 3uxyue1s l'3ssemblse nstionals 3 nutorisc lelVlinistre ^Ls oikaires etranZsrcs 3 cionner suite, ct 6ont le but est 6'acc^uitter en peu ä'unnses tout ce gui vous est 6ü. ^ugnt 3UX 1 seroit posslble ä vorre satislgctlon. I^orsczue vous vous serer clccicles, je ue prevols poiut ck'odstaclcs, cjui emp^cbent 6e rnettre la 6erniere maiu ä uu Arrau^ement clelinirik. le vous prie, IVIessieuis, 6'etre dien pcrsuacles , czu'll ne ckepoucliA Sinais cke moi, Hue touces Ie8 allUres c^ui vous intciessero>'t, n'avent 1e succes czus vous eces eu ckroit cl'en Ltleucire a tour e^arcks." Nach abgestaueter Relation -es Stadtschreibers, imd eingegebenen Rathschlägen der geheinien Rathe an -eu großen Rath bezeugt' ihm dieser, den 2 t. Novem» her, seine Dankbarkeit, in den verbindlichsten Ausdrücken, und gab ihm, statt des voiurn ckeliderrmvum , das votuin äeeisivum im geheimen Rath, als eine persönliche Belohnung. Allein die gehabten Bemühungen blieben ohne Erfolg. Eine der Ursachen findet sich in einem Rathschlag angeführt, wo die Mehrheit dahin des jährlich im Durchschnitt fallenden Zehntens, nach Abzug der darauf im Elsaß haftenden Lasten, bezahlen. Die Untersuchung über unsere Berechnungen sollte aber vorher von Seiten der örtlichen Behörde» vorgenommen werden." Wir harren uns mit dreymal hundert tausend Livres zuftichey fiellcn können. m. Kap. Das Jahr 1791. ^3 gestimmt hatte: ,, Frucht sey besser als Entschädiaunqen. Man sollte abwarten zuzusehen/ was die Geschäfte in Frankreich für eine Wendung nehmen würden " Dreß war damals nur die Meynung der mindern Zahl; sie wurde es bald der Mehrheit. Bisweilen sielen andere Bemerkungen: Man köyne nicht mit Ehre unsere Berechnungen dem Urtheil der örtlichen Behörden unterwerfen. Eben so wenig alle Zinse nachlassen, und dann auf Bausch und Bogen noch ein mehreres verlieren/ u- s. w. Der französische Ambassador Verae / gab um diese Zeit seine Entlassung/ und Bacher wurde Geschäfts, träger. Den 20. September trug ihm der Minister cls ^ontmorin auf/ die von Seiten des Königs geschehene Annahme der Constitution den Kantonen mitzutheilen. Jhro Durchlaucht/ die Fürstin von Anhalt-Zerbst, die sich seit mehr als zwanzig Jahren hier aufhielt/ verließ unsre Stadt. Sie war ein Muster aller Tugenden/ und eine Beförderinn der Wissenschaften und schöne» Künste. 444 xrx. Periode. 1759—1797^ Viertes Kapitel. Das Jahr 1792. Im Februar kam Barthelemy, als französischer Ambaffador an. Er blieb hier bey einer zweyten Reist/ vom 2ö. Februar bis auf den 7. Merz. Der geheime Rath lud ihn den 2. Merz, zu einem Gastmal ein, weiches ssn einigen Kantonen Aufsehen erregte, im Elfaß aber mit Freude vernommen wurde. Er residjrte nicht zu Solothurn, sondern zu Baden, so uncer der Herrschaft von Zürich, Bern und Glarus stehet. Nach vielen Widersprüchen wurde endlich im geheimen Rath beschlossen, die Unterhandlungen über unsere Einkünfte im Elsaß und die Standesschulden wieder anzuknüpfen; allein Mvntmori» war nicht mehr Mini. ster und sein Nachfolger Delessart antwortete auf unser Schreiben nicht- Dieser wurde aber im Merzen an- gehalten, und der General-Lieutenant von Dumourrier trat an seine Stelle. Laut Auftrag schrieb ihm, den 2Zten, der Stadtschreiber, und empfahl ihm die hiest- gen Angelegenheiten. In seiner Antwort vom 27ten meldete er unter anderm: -) »sse vair- ma Küre re- *) Notre »ncienne smitie versers äsnr tes sffuires Nie» äe I» kseilits. Votrs Lanton ns s'est xoint Isisre s6- iv. Kap. Das Jahr 1792. LL; präsenter sur le eknrep les 6eux aKkires 6ont vous nie pLiIe 2 , ße les suivrsl avee ^els, on veii '3 par 1a c^ue 1a Iranee libre est ^uste avee ses ^Ilies s ennsinis. Vou8 svsr vu sves plsisir ts liberte s'etaMir elier nons. lL!!s fers ts korss 6s I» votl-e. Ne ne pouvois 6svsn!l- ministi'S i^ns 6'un psupls IMre. tVls tets st inoii soeur svoient 6svoks t'tutsi'- st ins ^ie entisis ins preäisoit iiiis revolutioii.— revotution a entrsine 6ss torts reeij>ro^uss, eoin- ins 1'svsntnre 6'Lrnst . « . , il 5sut Iss rspsi-si-, vm. Band. K E xix. Periode. 1759—1797. Erklärung, ob wir uns jeder ttebertretung unsers Bodens widersetzen würden. Ein gleiches Begehren folgte in Kurzem von Seiten des Barons von Greiffeneck, Mitglied der Vorderöstreichischen Regierung zu Freyburg. Er war mit den bischöflichen Angelegenheiten beauftragt worden, und versah hier, seit dem Absterben des Residenten von Tassara, die schweizerischen Legationsgeschafte. Er warnte, daß die Truppen des Kaisers den Feind verfolgen würden, wo sie ihn antreffen sollten, und versprach freyen Handel und Wandel; wenn man die Passe verwahrte, und allen Durchmarsch verhinderte. Es wurden sogleich Sicherhcitsanstalten getroffen. Den 28ten versprach der Große Rath dem General Custine bundesmassige Neutralität. Er schickte seine Erklärung in die Stände, und begehrte eine Tagfatzung, das getreue Aufsehen, Bereitschaft thätlicher Hülfe, und Absendung von Repräsentanten. Den 29ten waren die zurückziehenden Kaiserlichen an früher Morgenszeit zum Theil schon zu Rei- nach, und wir ließen sie über St. Jakob und Äugst, ohne Gepräng begleiten. Der Herzog c!',U§uilIon, der unter Custine stand, hatte sie gern zu Gefangenen ge. macht, welches ein leichtes gewesen wäre. Einer seiner hiesigen Bekannten, den er hierüber zu Rathe zog, mißrieth es ihm aber im höchsten Grade. Sie seyen uicht über unsern Boden in feindseligen Absichten gegen iv. Kap. Das Jahr 1792. 1L7 Frankreich gezogen, clso müsse man ihnen den Rückmarsch gestatten. Es ihnen verwehren, würde eine feindselige Betretung unsers Gebietes nach sich ziehen; und eine solche Verletzung der Neutralität, bey der Eröffnung des Feldzuges, würde nicht zu berechnende Folgen haben, und vielleicht wider ihn selber." Er stand also davon ab. Um diese Zeit ungefähr kam Bacher, Legationssekretair, eilends von Baden, und eröffnete dem Skadtschreiber, daß falsche Freunde des Dumouriez ihn überredet hätten, eine Abänderung bey der französischen Ambassade zu machen, welche den Rückruf von Barkhe- lemy zur nothwendigen Folae haben würde. Sogleich schrieb der Skadtschreiber unter anderm an den Minister: „ Wenn sie ihren Plan ausführen, so sind sie in drey Monaten nicht mehr Minister." Er nahm den Rath so wohl auf, daß die Ambassade blieb, wie sie war. Indessen waren, den 3ten und den Ste.r May, eidgenössische Repräsentanten hier angekommen, nähmlich, Rathsherr Hirzel von Zürich und Nathsherr Balthasar von Luzern, die vieles znr Wiederherstel. lung der innern Eintracht beytrugen. Das Ceremoniale, welches mit ihnen und mit ihren Nachfolgern beobachtet wurde, war folgendes: Bey ihrer Ankunft im Kanton bewillksnimte sie eine K 2 lt^s xix. Periode. 1739-1797. Rathsdeputation und die Landvögte. Nach ihrer Ankunft in der Stadt ließen sie dem Amtsbürgermeister/ durch ihren ersten Legationssekretair, ihr Creditiv überreichen- Dann besuchten sie die vier Häupter/ und hierauf geschah die feyerliche Bewillkomniung des geheimen Raths, oder der sogenannten XHIr. Alle Staatöbedienlen giert- gen mit den Amtestaben und der Farbe voraus, diesen folgte die vergoldete und schwarze, ganz besonders eingerichtete Staatskutsche, wo die vier Häupter saßen. Dann kamen andere Wagen für die übrigen neun geheimen Räthe , den Stadtschreiber und den Rathschreiber. Alle erschienen in der Ralhsklcidung, ') mit dem Degen an -er Seite und mit weißen Handschuhen. Die Repräsentanten empfiengen sie auf der Straße, vor der Haus- thüre, in Begleitung ihrer Sekretairs, und des übrigen Gefolges mit der Farbe ihrer Kantone- Im Audienz- saal bildete man einen Kreis. Die Repräsentanten stan. -en oben an; an ihrer Rechte der neue Bürgermeister, -er neue Oberstzunftmeister, und einige geheime Räthe; an ihrer Linke die alten Häupter und die übrigen geheimen Räthe; gegenüber endlich der Stadtschreiber linder Rathschreiber. Auf gleiche Weise wurden die Ab- schtedsceremonien begangen. Der Stadtschreiber führte r) Das ist, ein weißer, zellenartiger Kragen um den Hals, gelockelte Haare, ein gefalteter schwarzer Rock, dicke Acrinel und ein sammms Baretlein. IV. Kap. Das Jahr 1792. 1.49 das Wort/ und der erste Repräsentant antwortete. Dann geschah die Umarmung und der eidsgenöffische Hand« schlag. Am gleichen Tage/ krönte ein fröhliches Gastmal die Handlung. Die Repräsentanten wurden übrigens mit ihren Sekretairs und ihrem Gefolge / wie auch mit ihren eingeladenen Gästen/ kostfrey gehalten/ welches eine ziemlich schwere Last für unsern Kantor; gewesen ist. Die Repräsentanten saßen im geheimen Rath/ wo der neue Bürgermeister das Präsidium führte. Die Umfrage geschah in folgender Ordnung. Die Repräsentanten stimmten zuerst; dann der neue Oberzunftmeister/ die alten Häupter/ die geheimen Räthe, der Stadtschreiber, der Rathschreibcr, und zuletzt der neue Bürgermeister. Hierauf trug der Rathschreiber die gefallenen Meynungen vor, und trachtete eine Vereinbarung unter denselben heraus zu bringen. Allein die Art, wie bey unmöglicher Vereinigung die Stimmen gezählt werden sollen, ist nie ausgemacht worden, insonderheit wenn die Repräsentanten selber von ungleicher Meynung waren. Die Repräsentanten wurden in allen Geschäften zum geheimen Rath gezogen, welche die Neutralität und die Vertheidigung der Grenzen berührten. Vieweilen schrieb man im Namen der mit den geheime» Rächen vereinigten Repräsentanten, bisweilen im Namen der Repräsentanten allein, bisweilen nur im Namen des hiesigen Standes. Wenn es um Kriegsanstalten zu thun löo xix. Periode- 1739—1797. war, so wohnten der Oberst von Zürich, -er Oberstlieutenant von Bern, der Major von Lncrrn, der Ar» tilleriehauptmair» von Basel, und andere Stabsossieie- re unsrer Milch, mit konsulätiver Stimme den Ve- rathschlagungen bey. Für daS Einzelne der Ausführung sorgte, unter dem Vorstand LeS alten Oberstzunftmei- sters, eine Miiicaireomnüssion von den Hauptofficieren der Contingente. Auf Hirzel und Baltbasar folgte» in diesem Jahre, als Repräsentanten, Stettlcr von Bern und Schmi- von Un; Weber von Sch'-vyz und Lochte r m a 11 n von Freyburg; v 0 n der Flühe von Unterwaiden Obwald, und Glutz von Solothurn. Die Vollmacht der Repräsentanten lautet wie folgt: Vollmacht der Repräsentanten. Wir Bürgermeister, Schultheiß, Landammann md Räche der eidgenössischen und zugewandten Orte, Zürich, Bern, Luecrn, Ury, Sehwyz, Unterwalden ob und nid dem Kernwald, Zug, ElaruS, Basel, Freyburg, Solothurn, Schaffhausen, Appenzell der innern und äußern Rhoden, Abc-und Stadt St. Gallen, WalliS imd Viel, Urkunden hie- mit öffentlich r Demnach wir bey gegenwärtigen Zeitnmstän- den nothwendig befunden, Repräsentanten nach Basel an die Grenzen abzuschicken, so haben wir in dieser Eigenschaft dabin gesandt unsere respektive geliebte Mtträkhe und getreue liebe Eidgenossen, Herrn Peter Jga; von Flühe, All-Land- ammann des löbl. Standes Unterwalden ob dein Kernwald, IV. Kap. Das Jahr 1792. iSt und neu erwählter Lasdvogt der obern freyen klemter, und Herr Frau; Philipp Igaz Glutz von Blotzheim des RalhS und Zeugherr löbl. Standes Solothura, mit dem Befehl und Gewalt, auf dastge Nachbarschaft fleißig zu vigiliren, auch falls sich einige fremde Kriegsvölker den Grenzen annähern sollten, sich zu den hohen Generalitäten, oder derselben kommandierenden Offieiere entweder selbst hinzubegeben, oder zu ihnen zu schicken, damit unsere Lande, alS die eines neutralen Staates in allweg respeetirt, und nichts widriges dagegen vorgenommen werde; derohalben dann an die hohe Generalitäten und männiglich, allwo sich diese unsere Repräsentanten anmelden werden, unser dienstfleißigeS und freundliches Belangen geschieht, ihnen als uns selbst nicht allem völligen Glauben bevzumessen, sondern auch in ihrem Vorbringen mit günstiger Willfahr zu entsprechen, wie wir hinwiederum beflißen seyn werden, ein solches mit Gegendienst- Gefälligkeiten gebührend zu erwiedern. In Kraft dieses PatentS', worauf wir, in unsrer aller Namen, unsrer getreuen lieben Eidgenossen der Stadt Zürich Secrct-Jnsirgel öffentlich haben drucken raffen, und das geben ist den 21. Win. termonat von der Gnaden. Geburt Christi unsers Herrn und Heilandes gezählt, eintausend siebenhundert neunzig und zwey Jahre. Eine außerordentliche Tagsatzung versammelte sich den i3ten zu Baden. Unsere Gesandte (Oberstzunft- meißer Buxtorf und Meister Rosen bürge r) sprachen mit so vielem Nachdruck, daß Zuzüger von allen i 52 xix. Periode. 1783 —1797. Orten im Brachmonat nach und nach hier anlangten. Doch widersetzte sich Schwyz einige Zeit, und Glarus katholisch, gleichwie Appenzell innern Moden, verzögerten mit ihrer Antwort. Die ersten Hülfevolker waren von Zürich, und trafen den 3. Brachmonat hier ein- Die höchste Anzahl der Zuzüger, die während des Krieges unsere Grenzen beschützten, belief sich aber nur einige Zeit, auf 20^0 Mann. -) An Kranken zählte man yom 3. Juny 1792 bis zum ersten Juny 1797 , cilf- hundert und vier Soldaten, davon -41 starben- Der allgemeine Befehl an unsere Leute war, daß sie steh al- Kurz nach ihrer Ankunft wurden sie so verlegt; 100 Man» in Äugst. 50 . Gubenach. 75 , Aristorf. 50 - FülinSdorf. 200 -r - Liestal. 100 - , Frenkendorf. 250 F , Prarreln. 75 - . Bottmingen. 75 « Binniiigeii. 150 - - Mönchenstcin. 100 - -- St. Jakober Schanz. 200 S» , Muttenz. 613 - Stadt- . M4o 152 IV- Kay. Das Jahr 1792. les dessen enthalten sollten, was zu Streitigkeiten reizen dürste. Als ein Zürcher bey seiner Ankunft gerühmt hatte, er würde bald die Franzosen fortjagen, so wurde einer von den mistigen eingesteckt, und für vier Wochen an das Schellenwerk geschlagen, weil er geantwortet hatte: » Es würde nicht so leicht geschehen; die Franzosen wüchsen wie Schmalen" (das ist, wie langes Gras,) und Bewegungen unter den Zuhörern darauf entstanden waren- In den ersten Tagen vom Augstmonat stand man in banger Erwartung wichtiger Begebenheiten zu Paris. In der That, eS schrieb einige Tage vor dem loren August, der Graf von Affry, Befehlshaber-er Schweizergarden, an die Kantone, man möchte in Ansehung des Schicksals der Garden, noch etwas Zeit zusehen; und einige Tage nach dem Empfang dieses Selmibens empsteng man die traurige Nachricht der Ereignisse vom 10 . Äugst. Die Schweizer stritten wie Löwen, unsteten als Opfer ihrer Treue gegen den König- Den 2Mu kam die bedenkliche Botschaft ein, daß das Regiment Lliarsauvieux, so in Busch im untern Eisaß lag, und den Befehl vom französischen General Luckner wiederholt erhalten hatte, sich auf Toul zu beaeben, nicht nur diesem Befehl keinen Gehorsam geleistet, sondern sogar, den 2 ^. Äugst, von Bitsch mit Waffen und Vagagen ausgerissen wäre, und sich nun XIX. Periode. 1739-1797. 15-4 auf deutschem Boden befände. Von dort schickten die Befehlshaber des Regimems zwey Officiere hichcr, und in andere Kantone/ um Veröaltungsbefehle eirrzuholm. Den 30. Äugst und den 3. September wurde großer Nach gehalten. Nach einer gründlichen Berathung über alle Gesichtspunkte, welche'der Gegenstand darbot, und ohne die geringsten Spuren der Par-eygeistes, erkannte der Gesetzgeber, daß die unsrigen, die in diesem Regiment dienten, bey Verlust des Bürgerrechts und Con- ßskation ih-es Vermögens, sich unverzüglich hieher begeben sollen. Dieß geschah auch den 1-4. September- wo das ganze Regiment in Basel einrückte. Im September wurde eine außerordentliche Tag- satzung zu Arau gehalten- Sie war eigentlich auf eine Kriegserklärung von einigen abgesehen. Alles schien für ein solches Vorhaben günstig zu seyn; insonderheit da der König von Preußen mit glücklichem Erfolg in Loth- ringen und Champagne eingefallen war. Das Vorhaben fand aber Hindernisse. Anstatt dessen wurde eine Proklamation gutbcfrmden, die in allen Gemeinden verlesen werden- und unter dem Vorwande der Vertheidigung, eine allgemeine Bewaffnung erzielen sollte. Kaum hatten aber unsere Gesandte den Abschied zur Bestätigung überschickt, als der große Rath zusammeuberuftn wurde. Es war am 15. September. Die Berathschla- grrngcu sielen etwas heftig aus. Der Oberstzunftmeister Buxtorf und die Räthe Bischer und Legrand ve- 1s» rv. Kap. Das Jahr 1792. wirkten es vorzüglich/ daß-er Abschied verworfen wurde. Froh war man besonders darüber / als die spätern Begebenheiten dieses Jahres eintrafen. Einige Tage später Sdkam ein Mitglied des geheimen Raths die vertrauliche Mittheilung eines Schreibens / so ein geheimer Agent des Königs von Preussen / Namens von Marval aus Neuschatel/ den 20ten an feinen König gerichtet hatte. Er berichtete ihm darin was für Instruktionen der Rath zu Bern seinen Gesandten zu Arau ertheilt hatte. Sie wären den Vorstellungen gemäß/ welche er in seinen Schreiben an die ausgezeichnetsten Magillratspersonen in der Schweiz wiederholt hatte. Diese Instruktionen giengen dahin: 1 °. Unterbrechung aller Communikation mit dem französischen AmbaffadoreN/ nebst der Insinuation/ daß man gerne sähe, wenn er/ seine Sckretairs und alle seine Leute den Schweizerboden bald verlassen möchten. 2°. Von den Franzosen verlangen, daß sie gänzlich und ohne Verzug das Bistum räumen, wo nicht, werde man den Ocsterreichern den Durchmarsch gestatten. 3°. Eine allgemeine Bewaffnung der Schweiz, zur BeschÜKung der Grenzen- Mehrere Verner, fügte Marval hinzu, waren des Dafürhaltens, daß man alsbald dem Kaiser und dem König erklären sollte, die Schweizer wären bereit, sich mit ihren Truppen zu vereinigen, wenn diese nur zur Vertheidigung der Schweiz mitwirken würden. 156 xix. Periode. 1789—1797. Er bemerkte aber zugleich, baß Zürich, Basel, Appcn- zell Innern Rhoden, St. Gallen und vielleicht Luccrn schwerlich dieses Siwem eingehen würden. Als nun diese Abschrift verlesen wurde, versprachen die geheimen Rathe einander, nichts davon zu offenbaren- Es wurde nicht einmal ins Protokoll eingetragen- Indessen hatte die Tagsatzunq beschlossen, daß man auf kein Schreiben des vollstreckenden Raths in Frankreich an'worten würde, und daß die eidsgenössi- schen Repräsentanten zu Basel, Raihsherr Skettler von Bern und Landammann Schmrd von Uri, den Befehlshabern der in unsrer Gegend befindlichen fran- zöfischen Truppen das Begehren zugehen lassen sollten, Las Bistum zu räumen. Zugleich bekamen wir ein Schreiben von unsern Gesandten aus Arau, in welchem zum großen Befremden der Räthe, fie gleichsam mit den andern Kantonen droheten. Dieß veranlaßte am 19. September, eine hikige Berathung des geheimen Raths mit den Repräsentanten, in welcher die Worte vernommen wurden: Man könnte uns wohl uns selbst überlassen" Die Anzeige an die französischen Befehlshaber geschah übrigens nicht, so viel wir wenigstens davon wissen; und was die unvermeidliche Correfpondenz mit Frankreich betrifft, so geschah fie bald mit der fran- 157 VI. Kav- Das Jahr 1792 . zöstschen Amvassade, bald mit den Generälen im Elsaß, bald mit den örtlichen Civil-Behörden. Drey Tage lang, den 22 , 23 und 23ten, besorgte man hier, daß die Oesterreicher über unsern Boden und durch unsere Stadt ziehen dürften. Man hatte bisher noch keine bestimmte Erklärung vom Kaiser, daß seine Truppen das Schweizergebiet nicht verletzen würden. Der Repräsentant Stell er und der Oberstzunft- metster Merlan, waren an den Prinzen Este'.'hazy, kaiserlicher kommandirender General, nach Freyburg abgeschickt worden, ohne etwas bestimmtes erhalten zu können. Der Prinz kam mit dem Fürst von Fürstenberg, am 23ten in Lörrach an. Sechstausend Mann waren in und um Rheinfelden; drcytausend, mit sechs und dreyßig bis vierzig Kanonen, nebst Bomben und Kessel» in Lörrach, und der Prinz von Conde mit sechs bis siebentausend Mann bey Krotzingen, unterhalb Kleirchünin- gen, wo er über den Rhein setzen sollte. Allein, in der Nacht vom 23. auf den 25ten kam Gegenbefehl von Freyburg aus, oder wenigstens Nachrichten, welche die Generäle bewogen, von dem vorhabenden Einfall ins Elsaß und Bistum abzustehen.. Ueber die eigentlichen Ursachen einer solchen Sinnesänderung waren die Kundschaften verschieden. Die eine» schrieben solche dem schlechten Wetter zu; und wahr ist 158 XIX. Periode. 1789 — 1797 . es, daß man sich von den damaligen anhaltenden Stürmen und Regel-fluten kaum einen Begriff machen kann, also daß für die Artillerie die Straßen unfahrbar geworden waren. Andere sagten, daß der Jntcrims- Residcnt von Greiffeneck in Erfahrung gebracht hatte, daß Truppen aus der Grafschaft Burgund heran kämen; daß die Oberelsaßer, Weiber sogar mit Spießen sich M Wehr stelle» wollen; daß Cüstine bey Speycr sich auf eine Unternehmung gefaßt machte, und daß die Sachen in der Champagne licht so gut standen, wie man es ausbreitete. Letzteres scheint doch nur eine Vermuthung gewesen zu seyn! denn am 29. September noch schrieb der König von Preussen, und zwar von Seins aus, an die Schweizer, und drückte sich in seinem Schreiben auf folgende Weise aus: » Der weisen und reifliche» Erwägung einer löbl. Eidsgenossenschaft können wir blos freundschaftlich anheim geben, welche Entschließungen und Maßregeln die Herren, bey dieser Lage der Sachen, und bey den siegreichen Fortschritten der kombinieren, immer mehr und mehr in das Innere des französischen Reichs eindringenden Armeen, ihrer Seits zu nehmen gut finden werden." In einem an- dern Schreiben vom gleichen Datum, aus dem Hauptquartier zu Seins, billigte der König unsere NeutralitatS, Erklärung, und verdankte die Verwendung zu Gunsten von Neufschatel und vom Bistum Basel (das hieß ver- IV. Kap. Das Jlchr 1792. 159 nruthlich des Münsterthalö, der Stadt Viel und des Jmberthals.) Den 27ten empßeng man hier die Nachricht von dem Einfall der Franzosen in Savoycn, wie auch von dem Dekret der Legislatur in Paris, welches den 21 . September, die republikanische Regierungsform einführte. Dann folgte der Bericht, daß die Schweizer, truppen in Frankreich verabschiedet worden wären. Alles sorgenvolle Ereignisse, insonderheit wenn man die Lage unsrer Stadt und Landschaft in Erwägung zieht- Da nun in den letzten Monaten des Jahres das Kriegsglück den Franzosen günstig war, so warnte uns der kaiserliche Resident angelegentlich vor jedem Durchmarsch über unsern Boden- Im November kommandierte zu Hüningen und in der umliegenden Gegend der General Ferner, ein gebildeter und schöner Mann- Er schickte zwey Offiziere Hieher, dir, gleichwie der Baron von Gresselsverg, und ein Ausgewanderter, für die militairischen Angelegenheiten des Kaisers sorgten, auch für Frankreich wachen sollten. Allein diese jungen feurigen Leute waren unbehutsam in ihren Reden, und der Stadtfchreiber wurde zum General abgesandt, um Klagen darüber zu führen, und den Rückruf dieser Offiziere zu verlangen. Als jener nun, zu Hüningen, in das Zimmer des Ge- 160 xix. Periode- i 789 — 17 S 7 , nerals trat/ fand er ihn von einem zahlreichen Stab umgeben / und als er ihm den Gegenstand seiner Sendung eröffnet hatte, bezeugte Ferrter seine Verwunderung, und schloß mit den Worten: ,, Votrs Lon^sil iAnore-t-iI c>ue Iü8 petite8 repudli^ues cloivent clu respect LUX Der Sradtschreiber erwiederte: ct les nouvelles aux aneienns». Kaum waren diese Worte gefallen, als der General den Stadkschreibcr sitzen ließ, sich «eben ihn feste, und nach aufmerksamer Anhörung des ganzen Vertrags, willfährig entsprach. Fünftes Kapitel. Das Jahr 1793. Ein Trauerstor verhüllte in diesem S'chreckeilsjahre die drey Namen Ludwig, Antoinelte und Elisabeth, und verbreitete über alles Todesstille. Die ungünstigen Berichte, die von denSchwel- zcrgrenzen, über die muthmaßlichen Absichten der eidgenössischen Regierungen nach Paris einkamen, veranlaß, ten das Vorhaben, diesseits Hüninqen, Vorwerke und Batterien zu errichten, die unsere Rheinbrücke bestreichcn V. Kap. Das Jahr 1793 . 161 sollten. Schon sieng man an, daran wirklich zu arbeiten. Vorstellungen bewirkten blos die Versicherung, daß die Batterien, nur im Falle eines Durchmarsches der Kaiserlichen, spielen würden. Allein Barthelemy kam von Baden nach Hüningen, und bewog den kommandierenden General, davon abzustehen. Im Merzmonat verließ uns der K. K. Interim- Resident von Greiffeneck. Auf ihn folgte der Freyherr von Buol.Schanenstein, nicht als Resident, sondern als Bevollmächtigter Minister. Daher wurdo er durch zwey Häupter, fünf andere geheime Räche, und einen Vorsteher der Kanzlei), den 12. April, be- willkommet, da ei» Resident nur durch fünf geheime Räche, ohne Standeshäuptcr, und einen Vorsteher der Kanzley bewillkommet wird. Ein Gegenstand von Besorgnissen für uns,. war der von einigen Höfen entworfene Plan, ganz Frankreich auszuhungern, und die Schweizer zu nöthigen, diesen Plan auf ihrer Seite ausführen zu helfen. ') Um ') Dieß berührte der Stadtschreikcr in einer seiner Anreden an die eidgenössischen Repräsentanten/ wenn er, von dem weit auSgedachtcn Plan einer allgemeinen Aushungerung von fünf und zwanzig Millionen Menschen sprach, und dann die Frage auswarf: „ Werden nicht durch Hunger und Roch getrieben, zahlreiche Horden, Vltt. Band. tz 162 xix. Periode. 1739-1797. allen Verkehr mit Frankreich zu hemmen, verlangte Oesterreich, -aß Waaren, die nie zur Contrebande gehörten, wie Arzneymittel, Seife und dergleichen, au keine Franzosen verkauft werden sollten- Hierüber mußte jeder Kaufmann einen besondern Eid beym Stadtschrei' her beschwören, daß es weder direkte noch indirekte ge' schehen werde, ehe die durch Vorderösterreich transitiren- dtn Waaren durchgelassen wurden. Wir trreben die Sache aufs höchste. Rathsglieder standen unter den Thoren, die nach dem Elsaß führten, um auf die Vollziehung des Verbotes zu wachen. Eine kleine Schachtel mit gedörrten Kirschen von hiesiger Erzeugniß, die für eine Wöchnerin bestimmt war / wurde einst konßscirt. Ein Rathsherr, der Reis ins Bistum versandt hatte, wurde abgesetzt, und überdieß in eine Geldstrafe verfällt. Die Coalition verfehlte aber darin ihren Zweck. Man hungerte die Franzosen nicht aus; man brachte sie aber in Verzweif» lung, und Verzweiflung gibt Waffen. Eine Frau aus Burgund, die sich mit ihrem Kinde bis hieher in der Hoffnung geschleppt hatte, Nahrungsmittel kaufen zu gleich einem brausenden Wal-strom, sich über ihre Gren- zen ergießen, und die Fluren und Speicher, oon wcl« chcn sie ausgeschlossen worden, verheeren und vernichten, oder, mit bewaffneter Hand, die ihnen versagte Speise selber holen, ihre trostlosen Mütter, ihre winselnden Weiber, ihre todesblcichen Säuglinge, mit unsrer Mütter, Weiber und Kinder Brot znm Leben zurückrufen?'' 'V- Kap. Das Jahr 1793. iü 3 können, warf, als sie zurückgestoßen wurde, ihr Kind in einen Graben, und sagte: lieber sterben, als die Unmenschen in unser Land herein zu lassen. Auffallend war es bey dem allein, daß hunga- risches Kuoftr öffentlich, durch die vorderösterreichischcn Lande, und durch unsere Stadt, nach Frankreich geführt werden konnte. Als dieses widersprechende Verfahren einem Deutschen vorgestellt wurde, gab er zur Antwort: „ Das macht nichts. Die Franzosen gießen Kanonen mit unserm bezahlten Kupfer; wir erobern solche, und gewinnen also noch die Facon dazu?' Den i7. September sollten bey Hüningen fränkische Truppen auf vier. Flößen über den Rhein gesetzt werden. Diese Unternehmung, von welcher die Absicht und die Unbedachtsamkeit ein Räthsel geblieben sind, schlug fehl. Viele fanden den Tod im Strom. Von denen, die sich aber retten konntenflüchte in bey hundert fünf. zig auf Baslerboden- Dieß feste den geheimen Rath in einige Verlegenheit. Endlich wurden sie entwaffnet, und nach Frankreich durchgelassen. Ihre Waffen blieben im hiesigen Zeughause in Verwahrung. > Im November verbreitete sich das Gerücht, als wenn Barthelemy zurückberufen, und ihm ein sehr brausender Nachfolger (welches wir am meisten befürchteten) gegeben werden sollte. Ickeraiw ue vous estimcr vous- msme si pcu. restc il m'EiZeroit inüniment 6s voir, c>ue votre Lantou c^ui pen6ant le cours 6e 1a Revolution s'est 6istinAue 6'unc mauiers siAnalee, et e^ui L LA1, 3UX epo^ues les plus critiques, avec uns saZesse 6iAne 6'a6miratiou, püt 6nir, au Moment inemc ou la R.epubliczue Irancoise triompke <1e ses cnnernis, 6'une maniere si peu pruäente, ^'allois prez- csue sirc, 6'une maniere Iiostils cnvers le Oouverne- ment kran^ois. Der neue kaiserliche bevollmächtigte Minister, der Baron von Degelmann, ein billig denkender Mann, wurde am is. Äugst von einer Deputation des geheimen Raths, bey welcher der Skadtschreiber das Wort führte, vewillkommt- Die Repräsentanten dieses Jahres waren «ach Stettler und Schmid, Weber von Schwyz und Maillardoz von Freyburg; von Flühe von Unter- walden und Glutz von Sololhurn, Blattmann von Zug und Müller von Friedberg vom Abt St- Gallen, Schindel er von Glarus und von Wieler von Stadt St. Gallen. Wir haben schon angezeigt, daß die Unterhandlungen des preussischen Friedens den ^ Äugst ihren ersten Anfang nahmen. An diesem Tage kam ein Herr rc-8 xn. Periode. 178s— 1797 . Schmerz vcn Kreuznach zum Stadtschreiber mit einem Auftrage vom General Kalkreuter. Er sprach von Auswechslung der Gefangenen, und von einem Waffenstillstand, och, das einzige Mittel, den allgemeinen Frieden nach i nd n ch herbeyzuführen; die deutschen Staaten waren erftlöpft, es müsse endlich einer den Anfang wachen. Bacher restdirte hier seit einigen Jahren, als französischer Geschäftsträger. Den folgenden Tag Hatten bende eir e Unterredung mit cinrndcr beym Stadt- schreiber, der zum Zeugen oder Mittelmann diente, und an Bekannte in Paris, wenn es vonnöthen war, schrieb. Die Theilnahme, welche der König vor Preussen an den Interessen der Reichsstände nahm, verzögerte nicht wenig den Haus des ganzen Geschäfts. Schmerz verreiste bald nach dem Hauptguartier der Generale von Mötlendorf und von Kal krcut er, kam aber wieder hieher. Den 12. November waren hier der Major yon Mayerink, Flügeladjutant des Feldmarschalls von Wöllendorf mit Herrn Harnier, als Sckretair, Und erklärte, daß er mit den gehörigen Instruktionen versehen wäre- ') Erst am 23ten empsieng Bacher seine Vollmacht aus Paris. Von nun an wurden die Unterredungen immer vertraulicher, und den l 6. D?-> eemver nach den von Potsdam empfangenen Depeschen, s) Harnier, her den ss. December von Berlin zurück, gekommen war. verreiste den 2 . Jenner nach Paris, von woher er den LZren ivierer kam. vil. Kap. Das Jahr 1795 . 169 konnte von Mayerink dem Stadtschreiber berichten; ,, ssi orcirs 6e vous 6irs, aix. On nommsra lusms sncore uu 6i- pIomÄde." Wirklich wurde bald auch die Absendrmg des Grafen von Golz, ehemaligen Bevollmächtigten Ministers in Paris, «»gekündet. Dieser langte hier den 28 ten an, und kehrte den Zoten beym Skadlschreiber ein. So wenig glaubte dennoch das Publikum an Friedens- ttntcrhaudlungen, daß noch den 15 . Ienner des folgenden Jahres, der Seckelmeister Frrsching von Bern an den Stadtschreiber schrieb: ,, O-era^-js vous prler 6s me 6ire si reellsmeut c»n rravaills clrer vous L uns pAix entrs la l^russe st kr^ncs? Ici ou noute absoluinen!: 6^ cetts neZociauon." Siebentes Kapitel. Das Jahr 1795. Der franz. Ambaffador V a r t h e l e m y war noch von keinem Kanton förmlich anerkannt worden, und dieß machte keine der geringsten Klagen Frankreichs aus. Die Nathsversammlungen schrieben ihm zwar, aber mcht unmittelbar, sondern jede derselben durch ihren Präsident, 170 X!X. Periode. 1789—1797. gleichwie die Tagsatzung sich des Namens -es Vürgermei- sters von Zürich allein bediente. Bafel war einen Schritt weiter gegangen/ und ließ die Schreiben im Namen des geheimen Raths ausfertigen. Nun war Bartbelemy vom Somite 6e salut xubüa ernannt worden, um die Unterhandlungen mit Golz fortzusetzen. Er wollte aber hier nicht residiren, ohne in der Eigenschaft eines anerkannten Ambassadoren erscheinen zu können. Nach einem hitzigen Wortwechsel im Rath wurde erkannt, Laß man ihn auf gleiche Weise, wie öffentlich anerkannte Ambassadoren, bewillkommen sollte- Er kam hier den 12. Jenner von Baden an, und den 22ten geschah, im Namen des Kleinen Raths, und von Seiten des geheimen Raths, die öffentliche Vewlilkommung. Hier folgt die Anrede des Stadt- schreibers : Votre Hxcelloncs! II füllt une 8ui886 öl I» I?rsiiLs, et une I'r-lnce s In Luisse. L est ainsi c^us s'est eoones envers nous un dss represeiitsns de I'HIustre Ilepudli^us Irsn^olse, et c'est L es Princips, msr^ue su coin d'une solide politik^ue, c^ue Iss deux nuiious out du des lonx-tems une gründe purtis de lsurs succes et ds leur prosperite. II eilet en cst et per- inis de supposer qus saus >a conlsderation Iielveticiue, les debris des ilncicns rozsumes ds I-orrains, ds Lour§oxne et d'^rles n'eussent point ete reunis ts dominstion Irsn- eolse; et II sst diDcils ds civile c^ue ssns Is puisssnte di- vu. Kay. Das Jahr 1795 . 171 verton st rintervention äseiäss äs la knanss, on ne küt xss enlin parvenu S stonä'ei' 1» lilierte lielveti^e äans son säolesoenos, ou 3 faire ret>oZr«äer iss ässtinses äs norrs existenoe politi>^ue. Oepenäant Sinais peut-öt>'e 1a verits äs es Princips salutains 11 s so rnanifsstii avco plus ä'sviäencs c;»L äans ls coiirs äss evsneniens nienioi-aliles äont nous somines, äs- xuis plnsi'eui-s annses, les paisibles spsotatsurs. Xlais c'est i> i'kistoil-s c^u'il appartientäs l evsisr nn ^our L I'inipgrtials posteritv Iss ras>j,ort8 rsoipl-oyues äs sause et ä'etket c>ui sudsistsrsnt entee oss evsneineus, notns nsutrslits st no- trs consetvarion. On aämirsna peut-stfs un ^our cs ssn^ timsnt äs ^ustise natui'clle , riui nous faisant ablioi-rei- touts inllusnss stnanxens äans Is slroix äss moäiücations äs nos koiunss äs zouvsrnsinent, nous inteiäisoit par.la inenis äs nous eriZer en ^u§es äu inoäs ä'säministnation x>ui>Ii<^us äs toutLtat quelsonHus. Xlos peres n'ont oensurs ni IsL Zranäs feuäatainss äs I'Lmpirs Zei-nianiqus. ä'avoii- rsvals la puis- xanos iinpsrisls, ni I'autoiits rovals sn k'l'anoe, ä'/ avoir sompr-ii-ne les Zranäs feuäataires. Ils ont vü sucsessiveinent iss liitats xensnaux rsjn'esentst- la Xaiion f, anooiss, lez K-isIielieu st Xlasaein ss saisit äu pouvoir alisolu , I.ouis XIV äsjiloue!' ^ lui ssul 1.1 puissanse eutiene äs la Xation, et les pa^lenisnz prstenäis parta^s,-, au noin äu peupls, l'autvi-ile pudiiijus: Xiais ^'ainais on ns Iss entenäit ä'uns voix isnisuaiec s'anroZer Is äioit äs rappe'lc.- Is ^ouverne- inent ftan^ois s teils ou teils perioäs äs son Iiistoirs. I.eus vosu 5üt Is Iionlienr äs la kranoe, lenr cspoir son unile ^ st leue spl>u> I'intsZiits äs son teeritoirs. Oepenckant, c^uelqu' alt tou^ours ets lo ;>encliant äs» 8uisses ä maosliss suc les ti'LLSS äss fonäatsur-s et oonser- xrx Periode. 1789—i7Sü. 172 vatsuss äs leur lidenls^ il f2ut sn convenir, ^lus ä'une fois on 2 orsint, äsns cs 8 teiN 8 äs psssions exsitees, äs les vois 8 'ss 2 > 7 tsr ä'uns routs 2U881 8 ÜSS, st 8 'üs ont scIi2p-> PS 2 se funeste ägnzes, I'opinion xubliczus, czuoi^ue V2- cäi2nts st Divises 8 u>- tsnt äs point 5 , ss rsunit pous en sttiü'ouer I'Ilonneur L vocre LxssIIenos st sux 6 äele 8 st rölss coiupsZnons äs sss in>jio>'t2us trsv^ux, *) ^Ilisr l'nrasnits äs s2r2Stsi'L , I» ss2ncln88s äs >2 pso^ Iriiö, st >2 moäesliv äu vrsi insiite, 2 I2 kermete äs 1 'Iioin- irss >>ub!>o, ^2loux äs I2 äi^nits äs 52 placs st äs I'Iionneus äs 8 a siatris; sonsiliss uns 82§s tcinpoi isstion 2vec I'2Ltivs r2^,Iäils äs» svsnsnicn 8 , 2is 8 , 2V6L >S 8 äi oits ä'un xsupls rs§snere, l^ui 8 ent P>II 8 ^us ^ 2 N! 2 i 8 SS ^us V 2 ut 8 SN 2 l>i 2 NLs, pi-evcnir Ie 8 in8inu2l>sn8 psskäes ou ex2§srec8 , 8 oit äs I2 rnalveil- Iqnss st äs I'nitr-i§us, 8 oit ä'un p2lsioti8ins 2vcu;Ie ou in- sonsiäers^ säouoir p2r I'esj-oir äs 8 äsäomw2xeinen8 8 äes ti2ite8 pur>üs 8 , ou äs; 2Ste8 2utksnticius8 8 enil>!oient äevoir xreniunls: 1 s 1 S 8 t 8 ubiims c>us Votro I^XssIIsnce 2 äeplo)s ä2ns son Aäi»! 8 ts>'e , paus ni2!ntcnir I2 p2ix , Isves tou 5 les ol-LtasIes , S 2 lmer >L 8 SS 88 SNtilNen 8 , rsIi 2 U 58 ci' >S 8 S 8 PSI- 2 NSS 8 , st 8 er- rer äs p >^8 juss Iss ^äiixixtrats i>ür 8 st 82N8 tuclie, sutour ä'un 8 cul poinl äs r2>Iisinsnt, >2 8 cru^uleu 8 s o1i8erv2tiou ä'uns 5 > 2 nclis neuts2>ite. Ilsursux äs äsvenir leg isrnoin 8 Hi2^ituel8 äs ventus LU 88 I sNöss 8 L tous >S 5 coeuns, Is 6 on 8 e:I 8 ecnet äs I» Ville ') Bacher, Laquiantt und Marander, alle drey Elsässer. vn. Kap. Das Jahr 1795, 173 «t Osiiloii äs Läls, su nom äs ^08 8ei^neurs RourZusmsl- tres et Lonseil äs eette Ilepulrlicjue, a i'Iionneur äs prier Votre Lxeellsnoe äs vouloir dien sxreer favoradlemsnt les sssurances äu rsspeetueux äevouement et äs I'emprssse- Ment Kien vik ä prsvenlr ses äesir8, äont cliaeuu äs lioit» «st slnesrement snims. ll>s se^jour äs Votre üxeellenes en notre ville snnones uns eontiancs äont nous seutons taut le prix. 6e fut sous les murs äs Laie k^us se formereni, ii ^ a 33o sns, Ie8 Premiers noeuäs c^ui unirent iios äesti- nees L sellss äs la krause; st e'est äsns les murs äs Läls riu'en es Moment, pour Is Premiere 5ois, les äeux K.epu- i>li<^ues s'sksuäonnent solemnellement aux epancliemens ä'u« ne äouee kraternits. 8'il sst xcrmis ä's^outer foi s^»x rap- port8 eonsolans äs l'ineertsins renommes, nn sutrs rsp'- xroelrement äe8 sneiens tem8 et äe8 nvtrss se präsente ü tous les esprits- (le fut sussl äans les mors äs Vals l^us es conelut oetts psix celebrs c^u! termin» la äcrnicrs lutts ranxlante, lpu'eursnt L soutenir le8 8u!sses pour !a eaUss sseres äs leur inäepenäance. kuisss uns paix äs es §enrs s^outsr lrisntot ä I» §Io!rs äs notrs patrie! kar uns kg- talite <^ui eonkonä la rsison lmmains, il fallut tou^ours c^us la xuerre konäst la liberts. lVIsis e'est la paix cjui ls con- soliäs par le vrsi äeveloppemeut äs son euerzis; e'est la paix <^ui l'ennodlit psr I'exereies äes vert»8 , e'est la paix ^ui I'smbellit psr le elmrns äs tous lesarts, et c^ui la fait uäorer äes ames sensibles st Zenereuses. Au'il cst beau äs presenter I'olivier äs la paix, ciuanä on a le front ceint äes Isuriers äs ls vietoire! l->s moäeration äsns !s vsin- Husur snclisins ls kortuns «> son clmr, et la fores äe l'sri- nemi est moins reäoutakle r>ue Is ässsspoir äu vainsu. lVIais l'importanee ä'sussi xranäs lnterets nous cntrsins au- äslit äes lrornsr äs nvtrs mission. 6.u'll nous soit eneors 17 ^ xix. Periode. 1789 — 17 S 7 . pkt'inls äs (lemLnäer L V'otrs Lxllellönce til plttllieuso con- tiiiugtion 6e ses buntes et Ne ss bienvei>I»nce, ninsi ^us sn puisssnte interventiou clsns toutcs les reclsinütions Son- äees , cjue cet Ltst ou ses cito^ens pournuient etre 6sns Is uss «l'Äiliesser sux ^utorites suj>rsmss ien le8 aZreer <äe 8a part. 1e rri'ne- cpritte äe cette eommi88ion a^readie, avee ä'au- tant plu8 6e p1ai8ir, c^u'ells me fournit l'oceaiüon ele vou8 reiterer l'assuranee üe8 8ent'imen8 cle 1g, con8iäeration tres-cliütinZuee. avee 1a quelle /ai 1'tiontieur cl'etre...... VII. Kap. Das Jahr 1 7SZ. 1 77 Auf Den Fried«, vom 6. April folgte der Ncu- tralitäts-Trakrat für eine» Theil des deutschen Reichs, längst einer sogenannten Demarkattons-Linie, welcher hier, am 17. May, von beyden Bevollmächtigten unterschrieben wurde. Unerwarteter aber war -er Frieden zwischen Avant reich und Spanien, den Larthelemy und der Ritter voinin§o chUiarte den 22 . Hcmnonat miteinander schlössen. Es war nämlich cl'DiLrte, der in Polen angestellt gewesen, am ch My hier angekommen. Er hatte kein Gefc-'g, und nicht einmal einen Schreiber. Er war kränklich, sprach viel von seinen Gesund- heitsumständen, und wurde bald für einen eingebildeten Kranken gehalten. Es verbreitete sich das Gerücht, daß er auf seiner Rückreise nach Spanien begriffen wäre, und hier nur bis zu seiner Genesung verweile. Zufälligerweise harte er vor Zeiten Varthelemy gekannkrt, wollte ihn aber nur an einem dritten Orte, wie von ungefähr, sehen. v'Vnarts mieihcte ein kleines abgelegenes Hans, dessen Garten an jenen des HauseS stieß, welches Varthelemy, den io. Heumsnat, bezogen hatte. Die Lage war so, daß dieser bald längst einem Rcbgeländer, bald von einer Terrassenmauer hinab, mit ihm reden, oder ihm zustellen konnte, was er wollte. Endlich in der Nacht vom 22. muf den 2Z. Heumonat, gegen zwölf Uhr, begab sich ä'^rchrt« zu Barchele- VIII. Band. M §78 xix. Periode 4739 — 1797. nry und unterschrieb bey ihm den Friedenstraktat. Dieser nächtliche Ausflug geschah etwas nach spanischer Art. Das Nebgeländer , so zur Scheidung der Besitzungen diente, wurde niedergehauen, und eine schmale, wackelnde Treppe, die zur Terrasse des Gartens selbst führte, bestieg In einem »verschlagenen Reuter- mantel eingehüllt, hielt er in einer Hand eine kleine Blendlaterne, und gieng mit lang ausgedehnten Schritten in dem Garten, bis an das Haus, wo die Lega- tions-Secretairs ihn empfiengen. Ein dritter Frieden zeichnete unsere Stadt aus. Es war der von Hessenkassel, welchen der Baron Wirz von Eschen, Bevollmächtigter des Landgrafen, den 28. Äugst hier unterschrieb. Im vorhergehenden Monat, den I5ten, hatte ein Wiener, Johann Baptist Jonak von Freyen. Wald, Ritter des heiligen Reichs und kaiserlicher Agent, vermittelst des Professor Leonhard Meister, an den hiesigen Stadtschreiber die Einladung zukommen lassen, es zu versuchen, daß einige Friedensvorschläge zwischen' Oesterreich und Frankreich angebahnt werden möchten. Er schrieb sogar: ,, Ich will das Sprachrohr unsers Ministers werden, der mir sehr wohl will- Man könn. te bey Nebennegociationen anfangen, und allmählig dem Zweck näher rücken. Zur Auswechslung der Prinzessin wäre unser Hof geneigt." — Dieser Umstand, der hier noch unbekannt war, schien auf etwas mehr zu deuten , 479 Kap. D als auf den bloßen Versuch eines wohlmeinenden, aber auftragSivftn Unberusenen. Den 29. July gieng die Antwort ab- Sie enthielt unter auderm folgendes: k'ruuco a fair pour aiusi dire le Premier p-as, er eela d'uue moniere solemnells (durch die ÜN-> getragene Au wechslnnq der Staatsgefangenen.) Oela iudiigue des di^positious fa'.orables. On devroit eu probrer. b' ^mbassade reside ich, er eile s^csr deßg. reudus celebre par deux paix memorables. <^ue ue pro6re-t-ou pas de cette occasiou! laus ceux qui la composent, veuleur le bleu, er l'ou perlt comptcr 8ur leur lo^aure er leurs senrimeuz d'e- czuire. bs boubeur de la 8uisse deoeud aussi d'u- ns prompte paix entre la maisou d'^urriobe er 1a Graues; car il u'est point de uotre interet de voir lss b'raucois en 8ouabs, non plus oue de voir les Louabes eu /^Is3Le." — Ueber dieses Wort erster Schritt (Premier pas) schien der Wiener unzufrieden zu seyn. ,) 8i ße vous ai emis !e voeu, erwiederte er an Leonhard Meister, gue ße desirsrois I'etar des cboses eban^e, er c^ue le üambeau de 1a Auerre ürrt ereiut eu üurope, ce u'erorr pas cjus ße voulusss, c^ue uorre Oabiuer Lr des demarcbes pres des krau« ^ois pour une paix probablemeut bouteusc. !7'^u- triebe a eucore trop de ressources pour meudier ls paix, ouoi8iüon8. 81 vouloit etre I'orgalie ds8 avances de 1'^rn- bassadeur de Vrance, re8idant en 8uisse, i! seroit proi)a1>ielrie»t 1)ien accueilli. IVlai8 nple3." Nach eingezogenen Erkundigungen gab die Antwort des Stadtschreibers/ vom 6 . September zu verstehen , daß alles der Ambassade übergeben worden sey. Herr von Witt, Minister der vereinigten Provinzen , kam im September an und restdierte hier. Anstünde wurden anfangs gemacht, bis man ihn förmlich erkenne» wollte. Es gab Leute, die zu glauben schienen, daß das Schicksal der Staaten von einigen Stimmen in unserm Rath abhienge. Der 26. December war ein Tag der Freude für Jedermann. Die Auswechslung der Tochter des Königs Ludwig des XVI gegen die französischen Staatsgefangenen Leinonville, klaret, Leurnonville, I^eeanius, (suchet, I^LWar^ue, Oiouet, Hanecü und einige Adjutanten und Schreiber wurde glücklich vollzogen- Der darüber gepflogene Briefwechsel zwischen dem Baron von Degelmann und Bacher gieng durch die Hand des Bürgermeisters Peter Burckhardt, der auch alle Anstalten zu dieser Answechslung anordnete. Die Prin- 481 vn. Kap. Das Jahr 1795 . zessirr langte den 25ten in Hüningen an, wo sie die Nacht und den folgenden Tag bis nach dem Mittagessen zubrachte. Den Nachmittag begab sie sich auf neutralen Boden, unweit der Stadt, in das Landhaus eines hiesigen Bürgers, Namens Reber. Als sie über die Grenze gefahren war, kehrte sie den Kopf zurück, und sagte: Ich verlasse mit Bedauern mein Vaterland, ich verzeihe meinen Feinden- Auf dem Reberschen Landgut wurde sie von Bacher, dem kaiserlichen Minister von Degelmann und dem besonders hieher abgeordneten Prinzen von Gavre übergeben- Sie sollte nicht durch die Stadt, sondern, längs, den äußern Graben, durch den Birsick, über die Birsbrücke und über Äugst nach Rßeinfelden fahren; allein der anhaltende Regen hatte den Btrsik zu hoch angeschwollen, und sie fuhr um halb sieben Uhr, durch die Stadt und die jenseitige Landstraße nach Rheinfelden. — Die Staatsgefangenen kamen des Nachmittags in Riehen an, und wurden durch einige österreichische Officiere dem Landvogt Legrand übergeben. Kurz darauf überbrachte Bacher eine Schrift vom Minister von Degelmann, daß sie nun frey wären, und sie langten noch am gleichen Tage hier an. Den folgenden Tag speißten sie beym Ambas- sadoren zu Mittag. — Der Kaiser ließ dem Bürgermeister Burckhardt, eine mit Brillanten besetzte Dose, Reber einen brillanten Ring, und dem Aide-Major Kolb, der die Bedeckung bis an die Grenzen anführt?, eine goldene Halskette zustellen. 182 xix. Periode. 1739 — 1797. Der; letzten December zeigte uns die französische Ambassade an, daß ein Waffenstillstand am Rhein geschloffen worden wäre. Alle diese Begebenheiten flößten Hoffnmig zum allgemeinen Frieden ein, und trösteten über den hohen Preis der Früchte. Der Sack Kernen kam oft auf mehr als drey Louisd'or zu stehen. Die Früchten, die man sich in dem Veucciainsven, aus der Barbarey, in Bayern und anderswo verschaffen konnte, mußten überhaupt über österreichische Botmaffigkeit, im Mailändischen, oder durch die Waldstädte und das Brcis- gau hieher geführt werden. Der Transit wurde aber theils erschwert, theils sehr eingeschränkt, und das immer unter dem Vvrwande, es möchte den Franzosen etwas davon zukommen- Brachte eine Elsässerin Gemüse oder anderes in die Stadt, und trug sie dagegen ein Paar Pfund Brot hinaus, so erfuhr es der kaiserliche Minister aus der Stelle Dir Fruchtkamurer machte steh, um Stadt und Land, durch ihre Sorgfalt und Thätigkeit höchst verdient. Auch wurde der Deputat Sarasin nach Ulm auf den Kreistag, und nach Frey- burg zum Präsidenten der Vorderoste reichischen Regierung abgeordnet. Bei) den für Arme errichteten Brod- anstalten bewiesen mehrere den wohlthätigsten Eifer. Sie verbesserten auch solche znm Vortheil des Staats, indem sie 27 7- Pf. Brod von jedem Sack Kernen mehr, als vorher, zu bekommen wußten. Bisher lieferte der Müller i7o Pf. Mehl aus einem Sack von ungefähr 200 Pf. L83 VII. Kap. Das Jahr I7S5. und der Becker verrechnete für -4 Pf. Mehl L Pf. Brod in fünfpfündigen Laiben. Nun lieferte der Müller 180 Pf. Mehl, und der Becker für 3 Pf. Mehl, ^ Pf. Brod. Der Rath und seine verschiedenen Verwaltun» gen besaßen Geldanlagen, aber wenig Vaarschaft mehr. Die Kriegsanstalten, die Zuzüger und andere außeror» dentliche Ausgaben hatten feinen Schatz bis auf etwa hundert, oder zweyhundert tausend Pfund erschöpft. Er eröffnete daher, den l3ten April, mit Gutheißen des Großen Raths, ein Anlehen von viermal hundert tausend Pfund zu drey vom Hundert. In kurzer Zeit wurde die ganze Summe aufgebracht. Die Repräsentanten dieses Jahres waren, nach Schindeler von Glarus, und von Wieler von Stadt St. Gallen, Pfister von Schaffhaufen mit Scheuß von Appenzell außer Rhoden, Gemufeus von Basel mit Moser, wie auch nach ihm, mit Haas von Viel, Pestaluz von Zürich mit Bal- thasar von Luzern, und Sinner von Bern mit Schmid von Ury. 18^ XIX. Periode. 17L9—1797. Achtes Kapitel. Das Jahr 1796. Frankreich hatte im September des voriqen Jahres eineCoustitution eingeführt, und nach und nach bildeten sich die neuen Behörden. Statt des Eomite cku snlut, xu'olie, leitete nun ein Direktorium die auswärtigen Geschäfte, und übte die vollzieh-übe Gewalt aus. Einst li.ß es sich rinen Bericht über die Verhältnisse der benachbarten Schweiz abstatten, und der Bericht fiel ungünstig aus- Der damalige Minister Lacroip, soll die Schweiz mit einem vielköpfigen Körper (Vvclrs) verglichen haben, der . beym geringsten Vortheil der Cvali- ti m, alle seine Köpfe aufrichtete, und gegen Frankreich zischte, wenn aber Kriegsglück für Frankreich wehete, (vem 6» pouos,) sie fast alle verbarg und nur einige hervorzog, welche die übrigen bedecken, und dein Sieger gleisnerische Worte vorsingen mußten. Es befanden sich hier, seit einiger Zeit, zwey französische Agenten, Bassal, ehemaliger Priester, und Sergent, gewesener MÜnicipMst von Paris. Sie pfiegten keinen eigcntlichen llingaüg mit der Ambassade, zogen aller Orten EMWgnützen ein, harten ihre be- 185 vn. Kap. Das Jahr 1796. sondern Späher im Bistum und im Elsaß, die unsern Kanton und einige andere durchwanderten. Sie standen bey vielen in Verdacht, als wenn sie gerne die Ambaffad.e aufgestochen hätten. Verdächtiaer war uns aber ein gewisser ehemaliger iVlKgui» cle kotera, den der Minister der auswärtige» Geschäfte hieher geschickt hatte. Den 5. April richtete Barthelenry folgender Schreien an den Rath: IVla^ni6c;ues 8s!Aneurz. 6 's> «r 6 rs 6 u Oireotoirs cxsoutik, 6 s vous rsmettrs srms 1 s moiu 6 re 6 e'I>ci !u uats oi-^oints. I.'extrsms impor!r>ncs, 6 out eile est pour Iss iute- rets 6 s I» K.epuMi^us w-lucoiss, st pour eeux 6 s vocrs propre Ltr>t, lVIu§uiüc^ues 8 ei§ueurs, ms fsit uu cisvoir 6 s vous prisr 6 s Is prsuctre 6 sus >u plus psrtisullers sousicls- ratiou. 6 e vous ssrai oMi^s äs ms eommunic^uer iss 6 s- terminutious promptes c^us le ssutimsnr 6 s votrs sursts et t! uuczuillile vous iuspirsrs, Vous 6 eve 2 ttrs bisu persusNe, VtazniNciuss 8 oi- Zueurs, 6 s l'empresssment czus ^js msttrsi L su iustruirs ie Oouveruemsut srLueois. ,Is pris Dieu c^u'il vous msiutienus 6r>us la pros- ptrits Us tvut es cpui peut vous strs Is plus svuutLZsux. lV6->z;n>6c;ues LeiZueurs Votirs trss «jrsstionns L vous scrvir I.'3mtz!»8SL6eur 6s !u wepukliipue fruucoise. LxurusLsviv. V r>?6s ts 16me Osrmüt!»! su c!s tu R.epu8!ic^u? krsutzviLe, ( 2. -vvril. 17öü. ) -186 xix. Periode. 1739-1797. Folgt hier die Beylage, auf welche Barthelemy sich bezog: l^sris Is 6> 6srrninsl sn 1. äs Is kc'p. kran^oise uns st Inälvlslois. l.s Oirsotoirs Hxscutif, s^snt sts Inkorins <^us l'an- nes äerniers il svoit exist^ un plan ä'sttsi^us oontrs Iss frontisres äs Is k-rsnoe, äont rollet svoit sts äs porter Is oorps äss Linizres aux orärss än I'rlnss äs 6onäs, ä's- Irorä äsns Is §ris!rtlial, sr äs ss point, trsversantz Is tsr- ritoire äu Lsnton äs Lsls, ä-sä-eotuer ensults uns Invasion ärins Is Departement äu Irsut kliin, än IVlontterrible, äu Douds st äu äurs. Aus cs plan loln ä'etre slisnäonns visnt ä'ötrs re- prls st d'ä 5sit insintensnt äs nouvcsux prspsrstik pour Is msttrs L exsoution. Ane Iss prsuves lusterieller äs oe kalt, ont sts inl- ses saus ses /eux, sveo Iss noms, ^uslites st protssslons äs plusisurs 6akltsns äs In äulsss, ^ul einploisnr svss uns sräsur trss ooupalilo, Isur Inüuencs st Isur srsäit, pour tsirs reussir un probet sussl contrslrs L 0siultis ciui äepuis si lonxtsms unit Iss äsux peuples. Aus Iss Intsntions sonnues ä'uns psrtls äss ^IsZIs- trsts st äss slto^ens Iss plus Inäuens äs Is vills äs 6s!e ns sont pss 5sltss pour rassurer Is Dirsstoirs, puisqu'II sst notoirs, c^u ils trsitent sves sutsnt äs äsksveur Iss sinis äs Is H.spudIIcp,s frsnroiss, u>IsIIcjUL ec>rresxou6unte8 su Lsutuu 6s Lslo, 6eclsrs sux Als§is- NatL 6s setts Vilie et 6sntau ejus, 6sns Is css aü I'eune- Uti sontiuuerolt s ksirs 6ss 6>sx>asition8 liostilss pour exs- Luter sou xlsu 6'iuvsslou, et oü IIs ne xrsuärolent ;iss 6cs preesutiou8 euerxiciue« suülsuntes et uon suspestes, Pour 6st'su6rs Isur propre tsriltoire, et rnsluteuir !e rc- üpLLt l^ui S8t 6ü » Is ueutrsüte, il -» rssolü 6s s>reu6rs tautss Ie8 russurss arteuieuts krantlsres 6s touts esi-ees 6'iusults, et yu'II Ie8 ren6 respoussdlss 6e8 suites Iselicuses <^>i> paurrolsut resulter 6ö8 operstious iui!its>rs8. I>s ;:re8ei!ts 6eolsrstiou ssrs remiss oiLsisIIeMent su tsouvsk-ueureut 6s RLIe, 6?our sxpe6itiou conkorius ^siZus) I-etourueur, presiäeut. l?sr Is Oirectolls Hxsoutlk^ I-e seLrstsiis Zsuersl (sixus) I-s§sr6s. I^our L 0 z>is conkorm« I^s ?»Iin>stre 6s8 rslatlc>u8 exterieurss, (ziLNs) 61i. OslLLroix. 183 XIX. Periode. 1789—1797. Den 6. April überwies -er Rath dieses Schreiben den geheimen Rathen, die den folgenden Tag sich darüber mit den Repräsentanten berathschlagten. Wahrend der Bcralhschlagung entwarf der Stadtschrciber, als Resultat seines Votums, nachstehende Antwort, die einmütig gutgeheißen, und am folgenden Tag auch ein- niüthlg im Kleinen Rath angenommen wurde: I.» Isttrs 6e votrs Lxcellencs 6u 16 Osrrninsl ^vril) »aus reinst uns piscs sntsnes 6u Oirectoirs sxssutik, l^ui ^larait strs un srrsts sxtrsit 6s ses rszistres- ^ouL pussons sur sötte korins inusits's, pnrcs <^u'il est L supposer, c)us s'est psr ine§sr6e ns Is pu1,!!s 6'un probst 6s es §enrs, st <^us nsuninoins il n'a ^'uinuis sts rnis ä sxecution, en sorts c^us nous sn soinptes ensors L suvoir, si Iss druits cju'on rc- pun6oit, n'stoit c^u'uns ruse 6s zuerrs, ou. si I'on uvoit re- nanss s un pureil Usssvin, soit pur I'incsrtitu6e 6'un suosös 6ssisik, soit pur Is 6esgnt 60 coinci6snos uves 6'uutres sve- nLtnens liui 6svoisnt / consourrip, soit enlin, st plus vr?i. vM. Kap. Das Jahr irss. L89 SeniI)Iemont, Psrlss orärss äs !s Lour äs Visnns, cjni sank äonts üäels L I'en§L§omeNt äs rs 8 peolen notks itsutnalits, »nru äeksnäu kPi'on tnoulolüt Ir> PaiL ä'un PSNPls inäspen- äsnt, ^ui äspnis plu 8 ieun 8 rieolsg oontent äs so» Innils 8 , n'-l pris sncnns Psrt anx äsinels 8 äos §nanäe 8 Puissanoes äs I'LunvPS. ^u re 8 ts nou 8 Pouvon 8 S 88 nnen 7 <^ue Ponr Is inoinsnt susnn äsn§en, 8 'il en Psut exi 8 tcn, ne Pznoit strs iinrninont. I>s oonP 8 äs 8 sini^nes S 8 t s nns äiZtancs » 88 S 2 i xrsnäs äs no 8 trontiere 8 . II ns torins Point snoors uns lorcs 8 nkÜ 8 kints, ponr 08 SN tonten nns invs 8 !on, st I'on n'gPPsr^oit poin 8 äs Prepsnstifr Prscun 8 enrs ä'lio 8 tilite 8 7 st inäisPSN 8 Ll>Ic 8 ponr Isur execution. I^s 8sconä Point äs la nots äu Oineotoins sxesntrk nonosrns lu ästsnss äs notrs ternitoins, st In äennrnäs ä'n- ne xzFsnris 8uZi8Lnts. ^ncnn penpls nsntrs n'en psnt äon- nsr äs Pureills, si Is8 Pui58unoss 1ieIIiZeruntS8, nveo lenrs Iortere38S8 , lenns liZnes, lenns »ninse8 , Isurs eilorts en tont Kenne, ns parvisnnent point s 8e prooursr lu Kunsn- tis,'cjus Isun ternitoins ne senn Point entsinn, Itisn inoin8 nu I2tst nsntrs 8sr»-t-il L insins äs lu Pnoonnen, st äs vssseinlilsr äs8 koncss, äont lu iN38se psut-etrs äonnsroit plus ä'omtinaKS c^n'ells n'insPireroit äs ssonnite. V'uillsurL Ie8 tnsix ciu'ooossionnsnoit I'etsIiIisssiNent ä'uns Pareills tonne, st Is8 SPPnovisionnsinents ciu'slls sxiKenoit, sont un- äs88«s äs NV8 NI0^SN8 <1NS Ic8 sirsonstrinLes äu teiNPS i>k- ^loidlissent snoors äs plus en plus. Läsis il / a nn uütrs Zsnrs äs Knrsntie, cjus noU8 oro^sns plus 8Ün <^u'un §nr>Nä rs88eml>lsinent äs troupes. L'est I-> proinesss äss I?ui8- s'snses en Kusnrs, st Isur intsröt Kien entenäui o'est I» tenins resolurion äs tous Ie8 gonvernsnients äs !u 8ui88s, äs ns pss s'eoartsr äs8 prinoipes äs neutrsiits <;u'ils ont livrites äs leurs »noetrss, st Is oonnoisssnos I>isn Positivs 190 XIX. Periode. 1789—1797. qu'en ont tous nos volsins; e'est ls Parole sscres c)u'cn ont äonnes les memdres äu eorps liel vetiilite. Vous äsns Is ssiu äs nos conseüs nous sornines uu pour tous ; et c'sst äsns Is insrns 8 eus hus nous cornp- tons , non ssulenient 8 ur tou 8 nos rs 58 ortis 8 snts, rnsis en- eors sur tous Iss insrnbrss äs Is conksäerstion Irelvetihus. I^s rssponsskilite ns pourrs ^sinsis sllsrnier hus ceux, hui Iirissnt Is 8 lisns hui ont uni äspuis plusieurs siscles Ie 8 äeux nstions , prepsreroient äes rnsllieurs, äout Is pruäsnce Iiu- nisins ne ssuroit prevoir I'issue pour Isurs suteurs. Des sentirnents Irien äisserents ont snirne Votrs Hx- eellenss penäsnt Is eours äs ss penible rnission. I>s Oi- rsctoire executik lui sn s rnsnikeste äsns Is rcnouvelleinent äs 8 S 8 Isttrss äs crssnce ss ^usts et nonorsüls sstisksction, 2 ^ous ns äoutons pss hu'il n'sccueills sveo äss äispositions tsvorsolss Is reponss hus nous svons I'Iionneur ä'säresser L Votrs Hxcellenc», sprss sn svoir äslibers äs conesrt svsb D 2 XIX. Periode. 1789-1797. ?e8 Aepresentrints Oonp8 Ü^Ivetic^ue. 8un c^uoi nvus pi'iSuS Dieu ciu'H l'rrit en 5a saint.6 6t puirssante §ar6e. Diese Antwort gieng den 9. April ab, Mv wurde den Kantonen mitgetheilt, die aste ihren B yfall ertheilten. Die geheimen Räche von Dem schrieben unter anderm: „ Sie haben die Art und Weise, wie dieses Geschäft behandelt worden ist, so zweckmässig, die Antwort selbst aber so bündig, und so ganz der Würde Und dem Ansehen der Eidsgcnossmschaft angemessen zu sinn befunden, daß sie das Geschäft ihrer höchsten Gewalt vorgelegt haben. Die bloße Ablesung der Schrift ten reichte dahin, die geheimen Rathe zu begwaltigen, hoch dcro allgemeinen und so wohl verdienten Beyfall über dieses Antwortschreiben zu bezeugen." Man hatte auch dem Minister von Deg ermann jene Akte» mitgetheilt. Er antwortete den 9» May: >- Dem Auftrage seines Hofes zufolge, tonne er zusichern, der Kaiser hege nicht den geringsten Gedanken , dein mit den Kantonen bestehenden guten und freundnachbarlichen Verhältniß, durch Verletzung des Neutraiitäts - Bodens, entgegen zu handeln, oder zuzugeben, daß dieses von den Emigrier, u geschehe. Sein» Majestät haben mit gnädigstem Beyfall gesehen, wie dir hiesige Regierung über diesen Punkt sich gegen die Franzose» geäußert habe. Allerhochstdieselben zweifeln nicht, es werde diese Regierung durch bundesgemaße Aufforderung des allenfalls nothwendige» Beystandes der übn- 193 vm. Kap. Das Jahr 1796. gen Kantone, ihrer edcln und würdigen Sprache einen imvonirenden 8ouüen zu geben bedacht seyn." Schließlich versprach er Hülfe, zur Behauptung der helvetischen Unabhängigkeit, falls die Franzosen sich beygehen liessen, unserer Souverainität zu nahe zu treten. Vorher schon, den 25. April, hatte man ein beruhigendes Schreiben des General-Feldmarschalls, Grafen von Wurmser, empfangen: » Er habe erfahren, was Frankreich uns geschrieben habe. Wir dürfen uns nicht beunruhigen. Das Prinz-Condeische Corps stehe unter seinem Commando. Es werde ohne sein Vorwiffen und ausdrücklichen Befehl keinen Schritt wagen dürfen, wodurch der anerkannten, und kaiserl. königl. Seits bisher sorgfältig beobachteten Neutralität zu nahe getreten werde. Nur in dem Falle würde er von diesem einmal festgesetzten System abzuweichen sich genöthiget sehen, wenn er eine Begünstigung oder Duldung bewaffneter feindlicher Mannschaft in den Bezirken der Eidgenossenschaft wahrzunehmen hätte." Die Sicherheitsanstalten wurden verdoppelt, und da die Franzosen sich im Bistum vermehrten, so wurde den 18. May, Deputat Gemuseus nach Zürich gesandt, um die Lage der Dinge vertraulich und umständlich dem Vororte zu beschreiben. Bey dieser Lage der Dinge schrieb der Stadt- schreiber den 9. May, an den Direktor Neubel, zu. VIII. Band. N 192 xix. Periode. 1789—1797. Handen seiner Collegen, um ihm Vorstellungen zu machen , and ihm zu beweisen / daß Frankreichs Feinde uns nur in den Krieg zu vrwickeln trachteten Nach der Hcrzahlung der Beweislhümer meldete er ferner: ^outer s tout cela Ics ai ticle? de vos fenil- les puLlicjuex, comme dsn^ cells« de I'-^rni des ioix, oü Ion prend la riefende des (louvernes conl.ro les 6ouvernans. fauler les discours de ce^ bran^ois, ue lu louclre peue 3 ebac^ue instant tomber sur vo- tre pa^s et qu'on ne laie ^u'attirer 1'oraZe , nu lien cke 1c con^urer. ^'si I'bvnneur. 10 . Den 21 . May legte der Bürgermeister De- bary, wegen Altersbeschwerden/ feine Würde nieder; ein seit Jahrhunderten unerhörtes Beyspiel. Am fol, qenden Tag trat Oberstzunftmeister Andreas Buxtorf, von Rechtswegen, in seine Stelle, und Stadtschreiber Peter Ochs, wurde durch Wahl und Loos Oberstzunft- meister. Das Senarium war, wie folgt: Deputat Gemuseus vi,; Meister Hagenbach 6 ,^; Stadtschreiber Ochs 7/2°; Dreyerherr Münch Meister Rosen bürg er '°/,z, und Stadtschreiber Fäsch Fasch rückte in die Stelle des Stadlschreibers, und I. I. Mtville, wurde durch Wahl und Loos Rath- schreiber. 19 ? vin. Kap. Das Jahr 1796 - Kurz daraui kam die Antwort der französischen Regierung, wie aus folgendem Schreiben -es Ambassa, doren zu ersehen ist. NaAlMhues 8ei§neurs. I^S8 orärez äu OIrsstoire execut>5 6s I 2 irepnkü^us kesn^olss m'okllxent äs rsppsller I attsntlon äs votes lou- bkls Ltst sur les sii'son 8 t 2 nee 8 et motiks, ont äicts I» äeclsrstlon <^ue ^'si ete sk 2 r§e äs vous reinsttrs äs 82 psrt Is 16 . 6ermin!ll äernlsr. 1^2 reponss <^us vous x aver fslts, IVIaxniü^uss Leixusurs, n's point veiupli son »ttents. Oksrxe äs I 2 äeksnss äu terrltoirs äs I 2 Ikspukli^us et äu soln äs «a Zlolre, Is Dlrectoli's exssutif 2 äs sller- suäsvuut äes sveuements! II 2 äü faire eckouer, en vous >S8 äenoncant, les projets äs8 snnemis äs la krause st äs 82 coustitution repuklicslne; II 2 äü vous invltsr ü prenäre äe8 rncsurss sapaklss äs Is rassurer, st ä'en faire rsspestsr votrs nsu- trallte, et II vous 2 äeruanäe äs lu! faire conuoltrs, gelles stoieut es8 mesure». 8> Ie8 terrues äs sa äsolsratlon stoieut ssvüres, c's8t c^us I'ob^et en etolt §rsvs; e'sst ar ä'outrAzesns 198 XIX. Periode. 1789—1797. riclieulss 6els>s, I^orsriu'un 6ouvernsrnsnt spssi puisssnt Hus sslui 6e Is Hepublic^us krsn^oise est sipsi inösonnu, lorshus sette inssonnoisssnss est kon6es sur Iss mens§e- inens c>u'on croit 6evoir s 6s eoupsbles kuxitiks 6ont tou- tss lss 6einsrc1ixs ns tsn6ent c>u'I> operer 6es 6scli!remsns 6aus leur pstris, sontrs Isc^uells ils sont en oonspirstion x.srinsoents, en meine teins qu'elles ns tsn6ent c^u'L entrsi- ner 6sns leur obuts Iss Ltsts sssss sveuxles pour ss Isis- ser sxsrer psr eux; lorsc^us 6ss 6sntons suisses, 6es sn- ciens slliss 6s Is I?rsnse, osent tenir uns son6uits s> re- prsbensibls, est-il 6ons si etrsn^s, ^ue Is Oirectoire sxs- eutik srrZts pour un inonient Ips rexar6s 6s Is bienveillsn. es, pourne parier sur vous Yue oeux 6s 1'inciuistu6s? II est encors 6'sutres sons!6erst!ons, Lur les^uelles ^s ns orois ps« svoir besoin 6s rn'sten6rs > 01 . LIIss sont penibles ssns 6oute, st tiennsnt s Is gsrsntis c^us Is ke- publiciue krsii^oise s besoin 6s trouver 6sns les slleetions <^es Oouverqellients 6es Ltats nsutrss. ^l?sllss sont, IVIs^nitirjues Zsixneurs, Iss vues siui snt snims st sniinent encors 1s Oirectoirs exssutil. II stten6 6e vous 6sns Is plus brsk 6'elsi uns SH- plisstion Irsnobo st siniosle, ospsbls 6s 6issiper ses 6ou- tes, st 6e rsinener sur votre Ltst Iss sentiinens 6s ss bisnveillsnoe. II in'a 6onne ses or6res, pour ins 6ireo- tipn ulterisurs, 6sns Is cqs oü votre rexopsy ns reryp!^ roit pss vs but. viü. Kap. Das Jahr 1796 . 199 cks pris Die» c;!i'll VOU8 Msintienns äsris 1s pr-osps. rit« äs tout ss c^ui psut vous sers 1s plus svsneszsu^. lVlsZnik^ues Lei^neurs. ^ Lals I« 20s kloreal, sn äs äs la ltepud11Iic^ue trsiihniks. L s r t Ii e I e m /. Der Inhalt dieses Schreibens, und einige Berichte der Polizey über ?otsra, -) und über Reden, die im Elsaß getrieben wurden, bewogen den geheimen Rath, den neuerwählten Oberstzunftmeister nach Paris zu schicken, um mit den Direktoren und dem Minister Laeroix eine vollständige Erklärung zu haben. In seinem CreditiV stand : n6n cju'i! süt aveo vous uns ex- x'iention krLneiis et amisals, sui' lss Frist» c^u'on Luroit pft avoir rnis n notrs eliarFs» lranelnss ^ui 6epuis si lonxteins vous unissent s Is I^rsnee» II en g lu svso plsisir I'sxprsssion 6sns Is lettre <^us vous lui s6rssss». II I's enten6us svee uns szsle ss- tisl'sstion 6e Is liouelis 6s ^lonsisur I'ierrs Oelrs, slisn- pelisr 6e votrs Hepudücjus. I.e olioix 6'un Oitoven sussi reoo>nluen6sdle psr les lonctions c^u'il sxsres , qus psr les Principes <^u'!I prokesse, nous est un sür xsrsnt 6s Isur sincerite. I.L reunion 6ss plus per66^s enneinis 6s Is §rsn- ee 6sus Is voisinsxs 6s votrs Vills, Is 6esssin qu'ils snnon^oient 6'sn violer Is territoirs, les intrixuss 6e Isurs ooinplisss, hus Is lousdls Lorps Irelveticzus souürs 6sns son sein, out 6u ksire orsin6rs su Dirsctoire, l^u'ils n's- liussssent, pour sttsc^uer les 6epsrternsns liinitropliss, 6s votrs neutrslits meine, et 6e Is ssourits ciu'ells inspirs. D'enerZis et Is krsnclnss c^u'il s cornployses , pour reclsiner 6s votrs psrt et 6s seile 6e vos LosIIies, Iss rno/ens 6s sürete r^ui seulent pouvoient Is xsrsntir, out6u ^trs pour vous uns preuvs nouvslls 6u 6ssir sincere c^u'il s 6s Is voir respectee. Des explicstions sstislsissntes qu's 6anness I^Ionsieur I'icrre Oelis sur les sixoonstsnoes ^te28 , 8 Ur votfs invitstisii , Is lousdle 0 orp 8 Ueivsti- II ne Iiii i° 68 ts xUis c^u's sxpi-imer I'sttaekement 8 in- eer'o qs'il s jiour vour, st Is 8 vosux ^u'il korrne x»ur vo-. tr°e i>ro 5 perjte, 6 s Vrssiäsni 6 u Oinsstc»,».« executik 6srn ot, 6rs8ickent. I'si' ts äiresisirs exes^nik, 6 s 8 es,e>sile xsiisrs! , 6 s üsrUs. Bey diesem Anlaß ließ dos Direktorium durch den Minister einen Thee-Service von Sevres Porcellan lms rm Gesandten zusenden, und zwar, wie er schrieb, als einen Beweis des Verlangens, das beste Vernehmen zw scheu beyden Staaten zu unterhalten. Vorher aber war, am Jnly, das Ansuchen des Direktoriums eingekommen , man möchte den Potera anhalten, und seine Schriften aurltefcrn; welches sogleich bewilliget, und ins Werk gefeit wurde, Es waren den 2 ^. Iu.iy bey Straßburg, und den l^i, 15, löte» July, bey Hüningen, die Franzosen über den Rhein gegangen. Den löten zogen sich die Kaiserlichen zurück , und die Waldstädte wurden bald von ihren Feinden besetzt. Diese schlugen, im Laufe des Sommers, eine Schiffbrücke bey Hüningen über den vm. Kap. Das Jahr irgü. 203 Rhein, und stellten die alten Festungswerke aus der Sehn- sterinsel und dem badischen Ufer wieder her. Es herrschte bald eine vollkommene Ruhe in der hiesigen Gegend; die Lebensmittel strömten von allen Seiten herbey, und der Schauplatz des Krieges entfernte sich immer mehr. Daher nahmen, am b. September, die Repräsentanten Zelger von Unterwalden, und Glutz von Solothurn Abschied, obfchon die Zeit ihrer dreymonarlichen Sendung noch nicht verflossen war. Ihre Vorgänger waren Weber von Schwyz und Odet von Freyburg gewesen- Den 2-äten und auch vorher, kehrten auch die Zuzüger in ihre betreffenden Kantone zurück. Außer der Ruhe, die einige Monate hier herrschte, war auch Einigkeit unter den Bürgern wieder eingetreten. Diese Umstände benutzte der Große Rath. Er hatte eine Schul-Commission niedergesetzt, wovon Meister Legrand und Schultheiß Wie land die thätigsten Mit» glieder waren. Oberstzunftmeister Ochs, wurde Präsident. Mehrere Gesetze ergiengen über die Verbesserung des Gymnasiums. Nun ereignete sich aber der berühmte Rückzug deS General Moreau. Dieser Rückzug veranlaßte von Seiten des kaiserlichen Generals, Grafen von Latour, ein drohendes Schreiben an die Schweizer. Der Sinn war/ daß keiner von Moreaus Armee, er möchte be- 209 XIX. Periode. 1789—1796.' waffuet oder ««bewaffnet, krank oder gesund, Ausreißer oder Flüchtling seyn, den Schwcizerboden betreten sollte; daß die neutrale Schweiz einer Mauer gleich seyn müsse, die alle Gemeinschaft mit Frankreich versage. Ein neutraler Staat, schrieb er ferner, soll sich ansehen, als wenn er in der physischen Welt nicht exisiirte- Zürich schickte einen Deputierten hicher, der den 3. Oktober, am Tage wo Larours Schreiben verlesen wurde, ankam, um sich über ein gewisses System zu vergleichen. Mein es wurde am obern Rhein ungleich gehalten. Indessen wurde unter andern: in der hiesigen Consigne verordnet: „ Sollte eine Truppe, um ihr Leben zu retten , die Waffm niederlegen wollen, so soll derselben angezeigt werden, daß man ihr dennoch den Dnrckzug nicht gestatten könne; man stelle ihnen frey, mit ihren Feinden , arttler unsern! Gebier, sich, entweder durch Fechten , oder durch negociren zu helfen- Würde sie sich aber dieser Vorstellungen ungeachtet, auf unser Territorium ziehen, oder auf demselben zu bleiben beharren wollen, so sollen sie sogleich die Waffen ablegen, und wofern ! keine bessere BedingniK vorn feindlichen Befehlshaber zu erhalten ist, sich zu Kriegsgefangenen ergeben, dock daß dieser sich verpflichte, sie menschlich und billig zu behan- ^ dein. Auf gleiche Weise soll gegen kleine Abtheilungen von 5, 6 oder 8 Mann verfahren werden, falls sie z poin Militair verfolgt würden." 205 vm. Kap. Das Jahr 1796. Den Ivtcn Oktober Abends, rückte die Avantgarde einer Colonne der französischen Armee über die Schiffsbrücke in Hüningen ein. Den i-Lrerr war Mo» reau in Frey bürg. Den 20rcn verbrannte emeColonne die Lauffenburger Brücke ouf ihrem Rückzug, und lagerte sich zwischen der Siffel und Stein am Rhein. Indessen hatte man am iten, den Deputat Gemüse us nach Zürich, und den Meister Rosenbu reger nach Bern abgeordnet, wir anch zugleich an die zwey Stande geschrieben, welche die Reihe traf, Reprä- sentanten zu ernennen. Weber von Zug kam den i Stm hier an. Der Abt von St. Gallen schrckkte uns seinen Hvfmarschall, Müller von Fried berg. Es langten auch Zuzüger von mchrern Kantonen an; von So- lothurn, den 23ten, 200 Mann, die nachgehends bis auf 22 zurückberufen wurden, und von Bern? den 25. 1000 Mann. Im folgenden Monat langten ferner von Zürich 100, von Frevburg so, von Schaffhausen 30, und von Abt St. Galle» 13 Mann an. Mit den 1000 Bernern kam als außerordentlicher Repräsentant und Kriegsrath der Pannerherr Fischer von Bern, der auch mit den zwey andern Repräsentanten, und zwar den 26ten zum ersten Male im geheimen Rath, nach dein Rang seines Clintons saß. Den 27ten wurde angezeigt, daß der Erzherzog Karl in Lörrach , und General Morea« in Hünin, 206 XIX. Periode. 1789—1797. gen ankommen sollten. Zur Deputation für den Erzherzog wurden ernannt, die zwey Repräsentanten Fischer und Müller-Friedberg, der Alt - Bürgermeister Burckhardl, und ein geheimer Rath. Allein, der Erzherzog blieb so kurze Zeit in Lörrach, daß die Deputation nicht abqieng. Dagegen besuchten den General Moreau vier geheime Räthe den folgenden Tag. Der Rückzug seiner Armee war mit einer so genauen Vermeidung der Schweizerbodens geschehen, daß die Deputation in Auftrag bekam, ihm dafür zu danken. Seine Truppen hatten nämlich, bey einem sehr starke» Regen- Metter, einen Umweg gemacht, um eine schmale Erdzunge des Baslergebiets bey Riehen zu vermeiden. Dieß wurde aber nicht mit Dank erwiedert. Kaum waren ste vorbeygezogen, als der schweizerische Vorposten zn Riehen zurücktrat, und die nachjagenden Kaiserlichen über diese Erdzunge zogen, doch ohne Erfolg. Um dieses zu beschönigen, sagte man, daß die Franzosen bey All- schwieler, diesseits des Rheins, an -er Grenze einen Weidebaüm umgehauen, und daß ste auf der Schusterinsel , an einem baselrschen Pappelbaum ein Seil ihrer Schiffbrücke angebunden hätten- Bacher zog die Sache ins lächerliche, und schrieb: „ cks me lellelte cls n'a.va>r patz ck'objet plu8 Arave a trucker czue eelui tl'un vieux saule er ckeini eoupä, eote 6'.4.Isek- >v'ielLr , ou 6'uns üeelle czui g, l'Mr tenir a un 6e vos ^euxlrers. L'est eertaineMent le plus bsl 207 VHI. Kap. Das Jahr 1796. Ao§s czue 1'on PUI886 iaii'L 6e N 08 tioup68. VIeu veuüle czu6 nou8 n'^'ons frrmrur- risn 6e plu8 86- rieux n traiter. 1.68 ^6i'8onn68 c>ui sont V6NU6S vous parl6r 6s 6ord68 sont cl 6806 uvr^ 8 , 6t r68- 86inbl6nt LUX pro6llr6urs c^ul 80Nt N!Llaä68 , t^ULnd il n'/ 3. P38 do pr0668. Da kriegerische Auftritte unsere Gegenden bedrohten, ließ man folgende Consigne aufsetzen: <üorl8;§ne wie sich die Herren Sfficiers, bey Versuchen, die fre;w de Truppen machen wollten, unsern Boden zu betreten, zu verhalten haben. Sobald eine Schildwache oder ein Posten gewahr wird, Laß fremde Kriegsvölker unsere Grenzen betreten wollen , oder sich denselben nähern, soll man die Wache herausrufen, einen Unteroffrcier und 4 Mann denselben entgegen senden, sie an. rufen und stellen, den Anführer zu sprechen verlangen, und dem standhaft vorstellen, daß er von seinem Vorhaben abstehe, indem man gemessene Befehle habe, sich allem Eindringen auf Schweizerboden zu widersetzen, daß er durch Vordringen in unser Territorium, die Ehre seines eigenen SouveraioS, der uns die feyerlichfte Neutralität zugesichert, verletze, und sich selbst gegen diesen nicht werde rechtfertigen können; daß wenn auf dieses hin dennoch der fremde Officrer ferner vordringen wollte, sollen alle in Handen habende Kräfte ange- 208 Xix. Periode. 178s—r7s7. wandt werden, solches zu hindern, sogleich die Ättarmzeichen gegeben werden, und sodann dem fremden Befehlshaber noch, malS dcclarirt werden, daß er sich für alles entstehende vcr, antwsrtlich mache, daß nach dem Beyspiel unsrer Altvordern und Vororte, man Gewalt mit Gewalt abzutreiben, und keine bewaffnete Truppen unser Gebiet betreten zu lasse», Befehl habe, und diesen auf ferneres Beharren , gegen beydseitige kriegführende Mächte, in Ausübung bringe» werde. Hier wird dann von der Klugheit des OffieierS abhängen, zu thun, waS er seinen Pflichten, dem Wohl deü Vaterlandes, seiner Ehre, und seinen Kräften angemessen glaubt, da sich alle Fälle nicht genau bestimmen lassen. Sollte aber eine Truppe, um ihr Leben zu retten, die Waffen niederlegen wollen, so soll derselben angezeigt werden, daß man ihr den Durchzug dennoch nicht gestatten könne; man stelle ihr frey, mit ihren Feinden, außer unserm Gebiet, sich entweder durch fechten, oder ncgozircu zu helfen; würde sie aber sich, dieser Vorstellung ungeachtet, auf unser Ter, ritorium ziehen, oder auf demselben zu bleiben beharren wol. lcn, so sollen sie sogleich die Waffen ablegen, und wofern keinen bessern Beding von» feindlichen Befehlshaber zu erhal. ten, sich zu Kriegsgefangenen, doch daß vieler sich verpflichte, sie menschlich und billig zu behandeln, ergeben. Was aber kleine Truppen von 6, 7 s 8 Mann betrifft, so können solche als Flüchtlinge angesehen, die Gcmei. nen und UnterofficierS entwaffnet, und wenn nicht mehrere Abtheilungen auf einander folgen, durchgclassen werden, eS wäre denn Sache, daß sie vom Militair verfolgt würden, in welchem Falle wie oben zu verfahren wäre. Blessirte sind in allweg als leidende Menschen zu be. VIII. Kap. Das Jahr 1796, 209 tracht;», und so zu behandeln, wie man wünschte, in diesem Fall selbst behandelt zu werden. Basel den 11. Oktober 1796. Den 11. Oktober 1796, ist diese Consigne von MGHerren den KriegSräthen abgefaßter Maßen gutgeheißen worden; ein solches bezeugt unter Vordrücknng des größer« Standes. JnsicgelS. 8>) 8ixn. I o h. R n do! f Fäsch , Stadtscyreibcr. Der englische Minister Wikham, der in Bern residirte, verfügte sich hieher in den ersten Tagen des Novcmbermonats; um einen Monat hier zu verweilen. Man kann sich leicht vorstellen, daß er in einem ander» Sinne arbeitete, als die französische Ambassade. Die Belagerung des Hüningcr Brückenkopfs, wider welchen die Kaiserlichen auf den Mischen Anhöhen Batterien errichteten, nahm um diese Zeit ihren Anfang. Am 28. Oktober war die Kanonade ziemlich heftig. Der Fürst von Fürstenberg kommandirte die Kaiserlichen, und der General Ferino die Franzosen. Dieser hatte unter sich Abakucei, Dufour und Desenfants. Die Belagerung währte bis auf den 1. Februar des folgenden Jahres. Ein fast ununterbrochenes Feuer versetzte die Basier in eine beständige Erwartung gefährlicher Auftritte. Oft zitterten alle Fenster eines großen VIII. Band. O 210 XIX. Periode. 1789—1797. Theils der Stadt. Es wurde» z. B. i» einer Nacht 7-10 Kanonenschüsse abgefeuert; und in einer einzigen Stunde, in der Nacht vorn 23. auf den 29. November 135 Schüsse. Eben so gefährlich war die Viehseuche, welche in Schwaben ansgebrochen war, nachgehends in's Elsaß überging, und sich endlich auch in unserm Kanton verspüren ließ. Die Regierung zeigte sich aber zum Glück unerbittlich wider die Eigenthümer des angesteckten Viehes, und erstickte dadurch das Uebel in seiner Geburt. Den 8 . November des Nachmittags, wurde die Hüninger Schiffbrücke abgeschossen. Der Brückenkopf bestand aus einem Hornwerk auf der Insel, und aus einem halben Monde auf dem rechten Rheinufer. Von der Insel trennt der Hauptsirom die Festung. Ein schmaler Arm des Rheins, der selten tief ist, und alter Rhein heißt, sondert die Insel von dem rechten Ufer ab. Eine Schiffbrücke führte von der Festung auf die Insel, und diese Brücke war es nun, die zerstört wurde- Von der Insel auf das rechte Ufer führte aber eine gewöhnliche Holzbrücke, die während der ganzen Belagerung siehe» blieb. Auf den Verlust der Schiffbrücke glaubte jedermann, die Franzosen würden den Brückenkopf übergeben. Sie machten aber Flöße, um die Besatzung des ! Hornwerks und des halben Mondes abzulösen, oder ihr das Venötbigte zuzuführen- Es geschah freylich keine 211 viil. Kap. Das Jahr 1796 . Ueberfo.hrt ohne die größte Gefahr, indem Kugeln rings um den Floß, sobald er vom Ufer abgelassen wurde, von den kaiserlichen Batterien herflogen. Mein, außer einem einzigen Male, begünstigte der Zufall jede Ueber- fahrt Die Kugeln fielen ins Wasser, und das allgemeine Gelächter der Franzosen, das steh dann oft gegen die Batterien erhob, wie auch die tiefen Dankverbeugungen gegen die Kugeln selbst, mit welchen der unerschrockene Krieger, IVlaäLme I'obuse oder lVIonsieur le baulet, Wie fie solche nannten, scherzend begrüßte, zeigte bald, daß die Zerstörung der Schiffbrücke die Franzosen nur beherzter gemacht hakte. Den 3». November wurden im kaiserlichen Lager Anstalten zu einem Sturm gemacht, und Leitern, Faschinen , Brandkewein in Bereitschaft gehalten. Die Artillerie feuerte den ganze» Nachmittag, in -er Absicht eine Bresche zu schießen. Der geheime Rath versammrl e sich mit den Repräsentanten, und schickte verschiedene Befehle nach Kleinhüningen, wo das Quartier des Schweizergrenzposten sich befand. Zwilchen zehn und silf des Nachts wurde der Angriff der Kaiserlichen vollzogen. Eine Colonne strich längs dem Dorfe Kleinhü- ningen, auf Vasler Boden, mit Faschinen und Leitern, gieng den Hügel vor dem Quartie. hause hinunter, durchwatete den sogenannten alten Rhein, vereinigte sich auf dem Dasleraulheil der Schnsterinsel, und wartete dort 212 xix. Periode. 1739-1797. auf ihren Obersten. Dieser sollte das Hornwerk besteigen lassen/ indem zwey andere Colonnen/ vom rechten Flügel/ und die vom Centrum den halben Mond bestürmen sollten. Diese zwey Colonnen griffen wirklich an/ und drangen in den halben Mond. Indessen war der Oberst der linken Colonne, Oberst Neßling, angekommen. Schon war eine Leiter an das Hornwerk angelegt worden / und schon fühlte sich ein französischer Kanonier/ der Schildwache stand/ und die Kaiserlichen für eine Schweizcrpatromlle hielt/ am Beine angepackt/ als dieser stch noch loswurden / und Granaten mit der Hand werfen konnte/ bis seine herbeygerufenen Mitge« selten eine mit Kartätschen geladene Kanone Schlag auf Schlag abfeuerten. Die Kolonne gerirth hierauf in Verwirrung/ und kehrte durch den gleichen Weg zurück/ den ste beym Anmarsch genommen hatte. Der Oberst büßte dabey das Leben ein / und sein Leichnam wurde ins kaiserliche Hauptquartier getragen. Verwundete von beyden Theilen verpflegte man zu Kleinhüningen aufs beste. Oesterreichische Flüchtlinge ließ man nach ihrem Hauptquartier begleiten / oder hinweisen. Gegen drey Uhr des Nachts/ vertrieben die Franzosen den Feind aus dem halben Mond/ und verfolgten ihn auf eine Strecke Weges; Abatucci bekam aber eine tödtliche Wunde. ') ') In der Folge ließ ihm General Moreau ein Denkmal/ auf der Landstraße von Huningen nach Basel aufrichten. vm. Kap- Das Jahr i7ss. 213 Während dessen hatte sich der geheime Rath mit den Repräsentanten nach eilf Uhr versammelt, und Lärm schlage» lassen. Die übrigen Klein-Räthe, rmd dieOffi- ciere der Militz, die in der Stadt waren, vereinigten sich aufm Rathhause. Man beorderte Hülfe nachKlein- hüningen, und ließ mehrere in Bereitschaft halten- Allein die eingesandten Berichte enthielten nichts beunrubi- gendes, so wenig als vvlir Durchmarsch und vom versuchten Sturm auf der Schusterinsel, und gegen vier Uhr des Morgens schied man von einander. Allein beym Andruck) des folgenden Tages (lten December) erschallte von den Wällen des Hornwerks und der Festung herab das Geschrey , §uerre aux 8uis- ses, und bald kamen von Seiten der militairischen Stellen förmliche Klagen ein- Dieß zog eine ernsthafte ttn' tersuchuug nach sich. Die Anklagen beschäftigten mehrere Behörden, wie auch den Großen Rath, und vorzüglich den Rath, bis zum 27. Februar. Ein Oberst, lieutenant der Militz wurde entlassen, ein Major stillge- stellt -) und ein Jägerhauptmann entsetzt. -) Der Rath ') Er war auch Mitglied des Großen Raths, behielt aber diese Stelle ohne Einschränkung. 2) Dieser war auch des Großen Raths. ES wurde ihm aber auferlegt, die Versammlungen desselben bis zwey Jahre nach dem Frieden nicht zu besuchen. 21^ XIX. Periode. 1789-1797. schrieb hierauf an den französischen General, und meldete zugleich, daß kein Einverstäudniß mit ihren Feinden statt gehabt, noch hätte haben können. ') In das einzelne des Processes tritt der Verfasser nicht ein, da s er einer der Richter war. Historische Gewissheit und richterliche Ueberzeugung können oft verschieden seyn. So Viel ist aber ausgemacht, Laß wenn die Beschuldigten fthlbar gewesen sind, sie es nicht allein waren, und unter eurem höher» bethörenden Einstuß handelten. Von dem fchlgcschlagcnen Angriff auf den Brückenkopf an, und schon vorher, bis auf die Uebergabe desselben, mußten wir weirläustge, bald mündliche, bald schriftliche Unterhandlungen über die neutrale Luft und Las neutrale Wasser pflegen- Der Ausdruck neutrale Luft wird befremden, muß also erklärt werden. Der Bann von Kleüchm'.ingen bildet eine Vertiefung im ba- dischen Gebiet, hinter welcher die Kaiserlichen ihre Artillerie und Kriegsvorräthe in Verwahrung hielten- Nun fiel es den Franzosen zu Sinne, von dem diesseitigen linken Ufer aus, Bomben über den Rhein und den Hü- pinger Bann hinüber zu werfen, um den gedachten Ar- ') Pssselt in seinen Annalen, nennet die d' ey Officicre, Csmniaadar.ten deF Grenzposten. Darin liegt ein Irr- thnm Der erste war es »nr und der dritte war weder in Kl inhinüngcn, noch anderswo angestellt. Jener ist übrigens ein neuer Bürger, ei» geborner Mannheimer. 215 Vill. Kap. Das Jahr i7sL. tilleriepark zu zerstören. Von diesen Bomben wurde also gesagt, daß sie unsere neutrale Luft durchschnitten hatten. Dieß war aber von keiner Dauer; denn es konnte den Franzosen leicht bewiesen werden / daß dergleichen feurige Luftfahrten feindselige Folgen für uns haben dürften. Eine andere Vewandniß hatte es mit dem neutralen Wasser. Die Flöße/ deren die Franzosen sich zur Ueberfahrt zum Hornwerk der Schusterinsel bedienten , fuhren vorn französischen Ufer etwas höher ab, als sonst nöthig gewesen wäre. Dann überliessen sich die Franzosen, in einer schrägen Richtung, dem Strom des Flusses, und berührten also etwas von der baselischen Oberfläche -es Wassers, ehe sie anlanden konnten. Der Genuß dieses Vortheils wurde ihnen streitig gemacht, um so mehr, da die Flöße, auf diese Weise, den Kugeln minder ausgesetzt waren. Man machte Vorstellungen hierüber beym General Ferino, den 30. November, und den 2 . December, und seine Antwort lautete wie folgt: I.S coiNMLNiIsnt I'sils ärvite k>nnes Lei^neurs, xrivsr I'silnes ki-Zn^oise du droit inoontsstslile ^u'elle u de navi§uer sur le Rliiu, et eueore inoins de connuunic>uer uvee lu tete du ^ont ds Is plsee äs Iluninxue. ^e vous lsisss L 1u§cr, lVIagniLc^ues Leixneurs, d's- pres cpt etst des olioses, quelle a du etre ins «u> prise , de voie nue vous syer Isisss srriver trgucjuillenisut Ie8 Iiou- 1st8 suirieliiens ls louz^ du Illiin, lus^us dsns Is IVicse, ssns en »vole yorte lusczu'ici I» nioiudre plsiute , et cjus vous rns Isssier. de8 eepresentstions sur I'exereice d'uu droit SN88I nsturel <1UL eelui du pssss^e de ls live Asuelie Irsn- eoise L ls tele du xont d'IIuuinAue. II ksüoit l'evenenicnt ds ls nuit d'svsut liier your in expücxuer oetts elonusnte ^srtislite. II vous est eouuü, yui vous sypsr- *) Ssttst Schuster'Insel. VIII. Kap. Das Jahr 1796 217 tisut, r>ouu tormeu-I'attsHus du Usno ds 1'ouvrsxs L oorns, L Is Suite 6s la violstion i-> plus lusnifests du territoirs liel- vspljus, lusis Hue vos oklioiers eomiusndunts out eneous Issilite pau votie territoite lu kuite des ^utr-ieliiens mis en dssouts. ^js vous lenai pssser inoess-uumeut les dspositious ueudu ooiupte su Oenersl eu Liier, dont^'attsuds les ordres xouu ms dirixer en con- seciuencs. rs^u Is lettre l^ue vou8 m'sver ksit I'Iionnsur 6s m'scrirs liier. H.s uouvelle batterie czus ^e Isi8 elevcr cutrs Is rcäouts 6s mssliieouli8 st votrs Iroutiers, psroit sttirer votrs 8oII>citu6e , tsu6>8 c^u'il en exists uns psrellle, su po- tesu 6s votrs krontlsrs (jmftttö) 6u säte 6s Is msi8on nsuve , 6out Ie8 Koulst8 sutrisliieus Isi>ourent^ouruellement votrs tsrritoire, 8sur <^us vou8 en sz'er porte ^U8k)u'ici Is. moiu6rs plsinte. Vou8 u'ixuorer ps8 , IVI. 8., cjus Is com- msn6emsut <^ui m's8t cou6e ms met 6si>8 I» neee88>!s 6s 6eulo^sr tous ius8 mo^eu8 6s 6eleu8e, msis c^uel^ue §rsu6s c^us 8oit ms rs8pon8sl>ilite, ^s 8sursi touzour8 soncilier I'od- 8srvst!ou 6e me8 6evo!rs svss votrs 6s8ir 6e msintsnir Is usutrslits, st votrs volonts l)!su pronoucss 6s 6eleu6re, soulormsmeiit L Is teusur expre88s 6e I'srt VI. 6u trsite 6s 1777 , msms L msin srmes I'iuviolsdilite 6s votrs ter- ritoirs. II ns 6s^su6 6ous t^us 6e vou8, IVI. 8. , 6s ms mettrs L portee, 6s ren6rs 6e nouvssu ^u8t>ss s votrs xs- trioti8ms. st sux 8oiu8 InIstiZskIes, l;ue vou8 sve? 6s- plo^s8 , 6epu>8 Is commsneemeut 6e Is xuerre, pour vcil- Isr s Is 8urete st s Is pro8psrite 6s votrs vills, 6s meme «iu's seile 6s tou8 V08 re880rti88sut8, 8entimen8 hui ont tou^our8 prevslu 6sn8 V08 0onseil8, ^usc^u'L ss c^u'une In- 6usnss etrsuxers 8oit vsnus s88s^sr 6s leur 6onner mo- meutsnemeut uns sutre 6!restiou. ^uelt^us oliscurs sn6 un xrsn6 ^our sur le8 6snZer8 6ont ou s slierclie, st 6ont on clicrclts ensors s vous enviroimer, I7.S8 rs3- 220 XIX. Periode. 1769—1797. sorts czu'on g küit inouvoin »lors , ^euvsrit smeiier' 6e nou, vesux svsnemens. O'sst ä votis ssxe8ss 6s Iss pi^voil', st k votrs vizil-inLs 6s >68 pievenin. 6->i 1'lionneui- 6'strs svsc uns oonsi6si'stioii tiss-6i8tinguss V. t. 1i. s. t. o. 8. ^srino. rzusrlisr »snsi^I L IZIot^.Neim, 1s 8. 1?Iuvio8s sn V 6s Is w. I?. (27. Jenaer 1797.) Bald gieng aber alle Gefahr vorüber. Den 31. Jenner war -er Erzherzog Carl in Lörrach, um über den Brückenkopf Unterredungen zu pflegen, und Ferino wurde bevollmächtiget zu schließen. Der Erzherzog enr- psieng sehr liebreich eine Deputation von hier, die ihn Lewillkommle, und bey welcher der Repräsentant Kübli das Wort führte- Den 1. Hormmg geschah die Unterschrist des Vertrags; und die Uebergabe selbst hatte den ^ten statt. Als der Erzherzog etwas Verwunderung bezeugte, daß der Brückenkopf, der in einem Haufen Sand und Kieselsteine bestand, so hartnäckig vertheidigt worden wäre, sagte Ferino: ,, Ich gebe Er. 'K. Durchlaucht vieles: Himmel und Erde." Einige Tage hierauf langte die Nachricht der Einnahme von Mantua hier an. Durch den langen Widerstand von Kehl und vom Hüninger Brückenkopf, der den Erzherzog den Winter am Rhein aufhielt, entstand die Rede: ,, Mantua sey am Rhein frobert worden." Auf dieses folgte für uns bey acht 221 Kap. Das Führ 1797. Monate Ruhe/ und die Regierung hatte nicht vielmehr: als die gewöhnlichen Geschäfte zu behandeln. Der bisherige kaiserliche Minister von Degel- mann, verließ uns den 2 ^. May- Der Legationsss» kretair von Greiffeneck/ setzte die Behandlung eines Theils der Geschäfte fort/ und der Rittmeister von Gresselsberg / der sich seit dem Ausbruch des Krieges hier befand, besorgte öffentlich das Desertionswesen, in Geheim aber die militairischen Auskundschaften. Ein Herr von Wachenbürg/ der theils hier/ theils zu Rheinfelden/ oder sonst in der Nachbarschaft sich aufhielt/ war für die Auswechslung der Gefangenen bestimmt. Mit diesen Gefangenen hatte es aber folgende Beschaffenheit. Außer dur Ausgewechselten kamen viele, bald als Ausreisser aus Frankreich, bald als selbst ran- zionirte. Die Anzahl derer, die so ohne Auswechslung hierdurch entkamen, belief sich schon im Oktober des vorigen Jahres auf 8o»o Man». Man hat berechnet, daß vom iü. Juny-1793 bis den 28 . Juny 1797 an Ausretssern, Ausgewechselten und Selöstranzionirten von mehrern Nationen -47,242 durch unsere Stadt zogen: von Oesterreichern 3o,682, von Franzosen 9282 u. s. w. Den 2ten Juny verreiste der französische Am- -assador Barthelemy, der in das Direktorium 222 xix. Per'vde. 1739-1797. war befördert worden. Bacher blieb als Geschäftsträger. Die Schweiz fand nützlich / außerordentliche Repräsentanten nach Lugano zu schicken/ und der hiesige Große Rath ernannte dazu imAugstmonat den Deputat Sarasin/ der zu Anfang September in Lugano eintraf- Zur Pflanzung guter Nachbarschaft besuchte er in Mayland den General Bona parte/ und speiste bey ihm zu Mittag. Er erhielt von ihm beruhigende Aeuft serungcn. Es war am s. September/ daß man hier die weit aussehenden Begebenheiten des sogenannten täten Fructidor vernahm. Die Absendung des CommissariuS lVleriALuä, der hier am 23 ten ankam / war eine Folge davon. Doch entwickelte sich nicht sogleich der eigentliche geheime Zweck seiner Ankunft. In diesem letzten Monat der gegenwärtigen Periode (September) richtete vorzüglich das Schulwesen die Aufmerksamkeit unsrer Bürger auf sich. Die Commission/ deren wir schon gedacht haben, hatte sich unter vielen Hindernissen endlich so weit durchgeschlagen, daß eine neue Einrichtung im Gymnasium/ als ein erster Versuch zu künftigen Verbesserungen ') vor einem Jahre *) Dieser Versuch sollte auch als eine Anbahnung zur Auf. 223 IX. Kap. Das Jähr 1797. war eingeführt worden. Das erste Probjahr fiel nun zur allgemeinen Zufriedenheit aus, und veranlaßte im Chor des Münsters/ am 26teN/ und bey einem unbeschreiblichen Zulauf von Zuhörern, eine rührende Feyer- lichkeit. nähme der Universität dienen. Allein/ im Laufe der Berathungen mußte man von Seiten der bey der Commission fitzenden zwey Professoren/ die einige Male von der päbstlichen Bulle von 1460 sprachen/ vernehmen/ daß ohne Einwilligung der Regen; nichts zu »erhoffen war- Ende der neunzehnten Periode. Den i« Oktober 1797. t I U»j- i'kzSS -^r>r.-7^ Ll --»-i-i'? - / '-.«U r:-. . . -s , ü-i>! Geschichte « d e r Stadt und Landschaft Basel. Zwanzigste Periode. P vm. Band. Zwanzigste Periode. Baseltsche Revolution. Vom 23. September 1797 bis zum 12 . April i7sr- Einleitung.' 1. Sa». LZten Sept-Li7s7 bis zum 30. Nvv. Mengaud, Bonaparte, Gesandtsebaft nach Paris. 2. — D^r dte December. Entscheidender Tag. 3. — Der achtzehnte Dcc. Anzug im Großen Rath. 4. — Tagft.hung zu Arau: 26. Dcc. 179' bis zum 80. Jenncr 1798. L. — Der 20. Jenncr 1798. GleichheitSkundc für die Unterthanen. 6. — Der 6. Februar. Die Nationalversammlung. 7. — Die Pariser-Verfassung. L. — Besorgniß vor einem gefährlichen Auflauf. 5. —> Rückkunft unsers Gesandten von Paris, ro — Abänderungen an der Pariser-Verfassung. 41. — Die BaSler »vollen Frieden stiften. 12. — Berichte über verschiedene Sitzungen der Nationalversammlung. 13. — Plan von drey Republiken in der Schweiz. 14. — Le Carlicr/ stanz. Regierung« - Commissair. 16. — Verkündung der helvetische» Republik. Zwanzigste Periode. -ö Baselische Revolution. ! Vom 23. September 1797 bis zum 12. April 1793. 1 - > Einleitung. Alle Kantone, ohne Ausnahme, wie auch WalliS !! und Vündten, hatten, eben so wohl als der Abt von ! St. Gallen, Unterthanen, Land und Leute. Dießorts > hegte man fast allgemein im Auslande die irrige Met« ! nung, als wenn'die sogeheissenen demokratischen Kantone, 1 seit ihrer Entstehung, der politischen Gleichheit unverändert gehuldiget hätten. Groß war der Irrthum. Der > Kanton Ury hatte, zum Beyspiel, unmittelbare und mit- ! telbare Unterthanen. Er beherrschte ausschließlich das ! Liviner und das Urseren Thal, und er beherrschte mit P 2 Einleitung. andern Kantonen die Landvogteyen Bellinzona, Riviera und Valbrenna für ein Drittel, die Landvogteyen Ln» gano, Mendrisio, Locarno und Valmaggia für ein Zwölftel, den Thurgau theils für ein Zehntel, theils für ein Achtel, die obern freyen Aemter für ein Achtel, und endlich das Rheinthal für ein Neuntel. Die Kantone waren also wahre Aristokratien. Denn, in jedem derselben befand steh eine erbliche Classe, die über andere Schweizer ausschließlich^ herrschte, oder ausschließlich zum Besitz dieser Herrschaft gelangen konnte. Das Schicksal der Unterthanen war aber verschieden. Die verwahrlosesten waren die mittelbaren, d. i. die von mehrern Ständen gemeinschaftlich besessenen Unterthanen. Unter den unmittelbaren litten die von Zürich und von Basel am meisten von den Privilegien der Bürger der Hauptstadt. Die Verhältnisse zwischen Stadt und Land waren dort von einer einpörenden Ungerechtigkeit; und nichts beweiset mehr, wie sehr durch Erziehung, Gewohnheit und angerrbte Vorurtheile, die Begriffe der natürlichen Billigkeit und der wahren Religion verfälschet werden können, als die Betrachtung, daß wenige Bürger zu Basel die Ungerechtigkeit ihrer Vorrechte fühlten- Der selige Jsaak Jselin, sprach oft davon, und bedauerte sehr, daß er in seinen vaterländischen Ab- Einleitung. sichten keinen Ausweg fände. In seinen Augen war der kleine Haufen der Bevorrechteten nichts weniger als das Vaterland. Wie tieferes empfand/ mag folgende merk» würdige Stelle aus einem Briefe beweisen/ den er vor dreyßig Jahren (i^. April i770) an seinen Freund/ den Oberstlieutenant Joh. Rudolf Frey schrieb: „ Je ! mehr / meldete er/ je mehr ich nachsinne / je abscheulicher finde ich den Zustand und die Verfassung unsers Vaterlandes. ... Sie wissen / daß ich seit langem mit Herrn ** rc. über die Ungerechtigkeit der aristokratischen Regiernngsfor- men streite. Er h«t mir unlängst eine lange Epistel zugeschickt/ in welcher er mir darthun will/ daß nichts so gerecht sey, als die Verfassung seines Kantons / und daß es keine glücklichere Menschen gebe / als die Unterthanen dieser Republik, Ich habe mir vorgenommen/ ihm nächstens/ in einer/ obgleich kurz gefaßten Antwort/ dennoch zu melde«/ daß meiner Meynung nach / die UnterthanenJhro Gnaden aller Kantone nicht glücklich seyn werde«/ bis ein mächtiger Nachbar gnädig geruhen ! wolle/ sie zu erobern." ') Das in französischer Sprache abgefaßte / und von Jse- lins eigener Hand geschriebene Original befindet sich unter den Schriften der Freyischen Erben: ,, i>Ssi8 msi- tieureussment plus incciits leurs Principes (ewiger vorhergenannler Schriftsteller/) ^eirouvs strs s»s. Einleitung. Dieser von Jsclin gleichsam geweissagte Nachbar zeigte sich gegen das Ende des Jahres 1767 , und zwar zur Bestürzung Aller, ohne Unterschied; besonders aber derjenigen, die einige Jahre vorher noch, diesen Nach' barn aus der Zahl der europäischen Mächte verschwunden glaubten. Er erschien, und alle Knechtschaft hörte für immer auf; *) von innen, nämlich. Ob von aus- si les rniens, plus js trouvs (ls'testslzles l'sist et la sonstitution 6e ma I^utris. 6es liommes vrsnusnt §s- nersux, vrsimsnt viri tortes ni'ant ren6u Is sou- rs§e, et m'ont sppris s enviss§er svss plus 6s t'sr- invts rnss propres inuux et ssux 6s ML llstris. Vous save 2 c>ue 6epuls lonztems ^s controverss sveslVIon, sisur^^* sur l'in^ustiss 6es §ouvsrusmens sristoorsli- c^uss. Il rn'u eerit 6srnieremsnt uns lor.zus epitre, pour nie prouver, hue rlen n'est plus ^usts, c^us Is sonstitution 6s etc. et ^u'ii n'/ s pas 6'iioinmss plus lieureux, liue les Sujets 6s eetts R.epulili^uo. -Is ms proposs 6s lui ruire 6sns peu uns rsponse ssscs sus- tinote, 6ans ls^uslle ^je lui 6irs> cepen6snt, <^us, se- lon inoi, les su^ets 6slsursLx seile ncss 6s tous les Lsntons ns serontlrsureux, c^us lors- r^ue ciuelciue voisin puisssut vou 6 rg ölen leur 0airs I a xrqse 6 ß les suncjuerir. Nach einer Straßburger Zeitung, die der Moniteur ab- schrieb soll RatySherr Peter Vischer / mit seinem Schwa. ger, Oberstzunftmeistcr Ochs, eine allgemeine Verlas, sung für die Schweiz verabredet haben. ES ist eine Er- dichtung. Ich würde solche mit Stillschweigen übcrgc- i. Kap. Das Jahr 1797 . 23 r sen 7. . . . . Das werden die Zeit/ und die Bedtngnisse des allgemeinen Friedens lehren. Erstes Kapitel. Vorn 23. September bis zirm 30. November 1797 . Mengaud. Bonaparte. Gesandtschaft nach Paris. Vor dem Ende des Septembermonats dachte Niemand, so viel uns bewußt ist, an die Möglichkeit einer Revolution; und als bloße Träume -es Zeitver. treibes kamen alle hierüber geäußerten Gedanken vor. Gewisse Schriften -es Obersten La Harpe, aus dem Wadtland, ehemaligen Lehrers der russischen Großfürsten Alexander und Constantins, hatten zwar einiges hen (denn wer kanp alles lesen und alles keanrworten,) wenn nicht mein bisheriger Freund, Leonhard Meister, ohne ßch dessen zuvor bey mir zu erkundigen, diese Lüge in seine kleine Geschichte der Schweiz anfgenommev hätte. 232 XX. Periode. 1797—1798. Aussehen bey den gebildeten Classen erregt, r) Das Volk wußte aber wenig von ihrem Inhalt, und man sah eigentlich nicht ein, wie er, ohne fremde Unterstützung, etwas ausrichten sollte. Dennoch konnte manchem nicht entgehen, daß er, durch die Abschilderung der Oligarchien in der Schweiz, Frankreich vor solchen gefährlichen Nachbarn gleichsam warnte; und -aß, durch die Erwähnung der vor Zerren von Frankreich garamirten Freyheiten des Waadtlandes, er den Vorwand zu einer Dazwischenkunft dieser Macht bereitete, indem er ihr auch zugleich, durch einige, über die von Sriten der Berner emhobenen Einkünfte, angestellte Rechnungen, eine Lockspeise darreichte- Allein wichtiger schienen die Vorgänge mit dem Velt- li'i zu seyn. Diese Landschaft hatte sich wider die Vünd- rrcr, ihre Beherrscher, aufgelehnt, und General Vona- I^sttres 6s INtilAutrope et Us tlelvettt8 en ->n§rc>is. — Okseevruions s,ir la p>-osLrcht,'on 6u xeueen! ^mec»!i'^ et ->i su>- In ooit8titution c!u cls Vau6. 1797. — I)e8 iutei'et8 Ne I« ee>>iiNHszus 5t.tneol«e, eousi-Ieee« r-elriti- vement »ux »HAiU>'otiie8 Iielveticj>ie8. — Keponse Uu 6oI->nei 1.» ^ De8vi^ne8, 6ei§neiir' Ne Livrins. 233 s. Kap. 23 . Sept- vis 3o. Nov- parte zum Schiedsrichter angerufen, der auch, am 22 . Irmy, zu Montcbello, nach einer langen Unterredung mit den Deputierten beyder Theile, die angetragene Mediation , im Namen der französischen Republik, annahm. Schon den 8. July verlangten die Veltiiner und die Clevencr, wie auch den 16. Äugst darauf, die Worm- ser, ihre Vereinigung mit Cisalpinien. Das stille Zuschauen dieses Schrittes verrieth die Schwache der Schweiz; denn die Bündkner waren seit 1602 und 1607 mit Zü, rieh und Bern auf immer und aufs engste verbunden. Doch bald hoffte man auf eine Conire-Revolution zu Paris, oder auf die Verhandlungen eines allgemeinen Friedens; bald tröstete man sich mit der Betrachtung, daß Veltlin eine abgelegene Landschaft sey, aus welcher die Kantone weder Vortheil noch Hülfe zögen. E-onaporte gienq nur stufenweise zu Werke. Er willigte noch nicht in die angesuchte Vereinigung mit Cisalpinien, soe-dcrn ließ, den 23. Äugst, durch Comeyras, französischen Gesandten zu Chur, die dortige Regierung auffordern, ihm vor dem 10 . September Abgeordnete zu senden Dieß unterließen die Bündtner und erst den 10 . Oktober er- gieng der Spruch, dessen weiter unten gedacht werden soll. Inzwischen hatte Bonaparte von der Republik Wallis, die Einwilligung verlangt, eine Heerstraße über den Simplon anzulegen und zu gebrauchen. Die geheimsten Berathschlagungen wurden in etlichen Kantonen 23 ^ xx. Periode. 1797—1789. über diese unerwartete Zumuthung gehalten. Bald aber schien Vonaparte davon abzustehen, als die auf den Augenschein beorderten Ingenieurs ihm über die Schwierigkeiten der Anlegung uud über den dazu erforderlichen Aufwand ihren Bericht abgestattet hatten. Die Sage war, daß geheime Gelder von Bern hier wirkten. Klug gemeynt war gewiß die Ausgabe. Der achtzehnte Fructidor, worauf sogleich allerley Gerüchte, besonders zu Großhüning-n und zu Bourglt- Ver herumgetragen wurden, und Mengauds Sendung nach der Schweiz dienten bald für Mehrere zu Vorboten wichtiger Ereignisse. Mengaud hatte die Revolution m Holland geleitet und ausgeführt. Er kam hier den 23 . September, nicht als Geschäftsträger, viel weniger als Gesandter an, sondern als bloßer Commisswins; und ein vom Präsidenten des französischen Direktoriums, I-L R.eveil'chi-e, unterschriebener offener Brief machte zugleich seinen Paß und seine Vollmacht aus. Sei» erster Auftrag war die Schriften der franz. Legation zu besiegeln, und dann sollte er die Entfernung des in Bern residirenden englische» Ministers, Wtkham, verlangen. Mengaud verfügte fich den 10. Oktober zu diesem Ende nach Bern, wie auch von dort nach Zürich, und traf hier den 21. Oktober wieder ein. Die Zumuthung war neutralitätswidrig; umsonst stützte sich der Cymmissair auf einen Artikel des i. Kav- 23 . Sept. bis 30 . Nov. 235 ! ewigen Friedens; dieser Artikel bezog sich auf Feinde, nicht aber auf diplomatische Agenten. Dessen ungeachtet l trat Wikham eine Reise nach Deutschland an, ließ ^ aber seinen Sekretair, den bekannte» schlauen und ge. wandten Tal bot, als Geschäftsträger in Bern zurück. ^ Allein Mengaud bekam bald einen Brief von Paris, in welchem gemeldet wurde: ,, Lerne st Luriek ver- ! ront bientot ^us I'allmrs äs 'VVilcirLin n'est pns ! uns eonisäis." ! Dieses für die Regierungen in der Schweiz belei- ^ digende Ansinnen; der Titel eines Commissarius, der, ^ wenn nichts wechselseitig verabredet wurde, nur gegen Untergeordnete üblich ist; die Erinnerung an Mengauds ältere Aufträge in Holland; seine feurige und dennoch ! zweydeutige Aeußerungen; endlich die zu gleicher Zeit in Erfahrung gebrachten Voranstalten zur Besitznahme des Münsterthals und übriger frey gebliebener Theile des Vi- j stums: dieß alles kündigte zwar weit aussehende Absich« ten an, bestimmte aber nicht welche. Da erschöpfte man, j in banger Erwartung, den ganzen Vorrath möglicher Muthmaßungen. Will die französische Regierung, fragte ! man einander ängstlich an, die Schweiz mit einer Brand- schatzung belegen, oder sie bekriegen und unterjochen, ! oder neue Regierungsformen aufdringen, oder, was das i traurigste wäre, und worüber die Hüninger schon froh« locken, unsere Stadt bis an die Birs mit Frankreich vereinigen. «L 236 xx. Periode- i 7 s 7 —l 78 s. So behutsam war hierüber Mengaud, daß ungeachtet aller Versuche, ihm das Geheimniß herauszulocken, er sich weder bestimmt, noch gleichförmig erklärte- Einmal wurde ihm die Ambassade in der Schweiz, als seine künftige Bestimmung vorgespiegelt, und von einer anständigen Wohnung schon gesprochen; allein, er merkte bald die Falle. Ein anderes Mal siel die Unterredung auf die verschiedene» Arten, nach welchen die Staatsverfassungen in der Schweiz eingerichtet werden könnten, um mehr Einklang zu erzielen. Hier auch schlug der Versuch fehl, eines Abends aber, bey einem Mitglied der hiesigen Regierung, und nachdem er manche Droh- ivorte wieder die aristokratische Partey ausgestoßen hatte, sprach er etwas bestimmter als bis dahin, und es entfiel ihm das Wort, r,n mouvement (eine Bewegung, das ist, der Anfang eines Austaufes, eines Aufstandes.) Bey diesem Worte crschrack gedachte Magistratsperson, stand auf, und sagte: „ Ein Austauf würde ohne Nutzen die Herzhaftesten aufopfern; ich selber müßte sie ver- urtheilen helfen." Er stand auch auf, lächelte etwas höhnisch, murmelte unter deu Zähnen die Worte: ^on 86 xaKSLi-A äs vous, und nahm Abschied. Der Schlcyer, der die eigentlichen Absichten seiner Regierung bedeckte, brachte Ochs auf den Gcdan- ke», außer mehrern Briefen an seine Bekannten in Paris, auch an den Oberst La Harpe, den 12 . Oktober, zu schreiben, ob er schon in keiner Verbindung mit ihm I. Kap. 23. Sept. bis 3v. Nov. 237 stand, und ihn nur ein einziges Mal, in einer großen Gesellschaft zu Basel von weitem erblickt hatte. Das Resultat aller Antworten war, daß Müllhansen und Genf vermuthlich mit Frankreich würden vereinigt werben , und daß die Waadtlander nicht ohne Hoffnung wären, Landstände wieder zu bekommen. Mein, andere Schweizer erhielten bestimmtere Berichte. Ein deutscher Arzt, Doktor Ebel, der seit mehrern Jahren zu Paris wohnte, und viele Freunde in der Schweiz hatte, versuchte es, die Regierungen bereden zu lassen, eine Revolution selber anzustellen, und schrieb zu diesem Ende die dringendsten Briefe- Sie blieben aber ohne den mindesten Erfolg. Der Eine fand, daß Ebel keinen Auftrag hätte, stch in unsere Geschäfte zu mengen; ein anderer wollte wissen, wie er zum Vertrauten der stanz. Machthaber geworden wäre; ein dritter nannte ihn einen Propagandist, der nur, vermittelst übertriebener Schreckbilder, die Verbreitung seiner Grundsätze in der Schweiz erzwingen wollte- Ein angesehener Bürger von Appenzeü schrieb unterm löten November folgendes : Eine Revolution stehet uns bevor; das ist aus- ! gemacht. Ebel berichtet seine Freunde, iu einem Brief ^ vvm dien dieses, von einer politischen Reformation, die s geschehen muß und wird. Er mahnet, sich alle Mühe j zu geben, die politischen Abänderungen selber vorzuneh- i men, weil es ohnehin geschehen wird. Aber, was kann man wohl von verrosteten Aristokraten erwar- 238 XX. Periode. 1797—1798, ten? ') Daß sie nichts wissen wolle«/ was ihnen znm Nachtheil seyn kann, und daß sie ihre Gewalt bis auf den äußersten Augenblick in Handen behalten werden." Inzwischen hatten die Bündtner ihre Unterthanen verlöre»/ weil sie denselben Gleichheit der Rechte verweigerten. Am lo. Oktober sprach Bonaparte, als Schiedsrichter über das Schicksal der Landschaften Velt- 1iN/ Eleven und Worms, und erklärte, daß es ihnen freygesiellt wäre, sich mit Eisalpinien zu vereinigen. In dem Eingang des Spruchs las man: „ Xous 80 MMSS au 19. Venckemiaire, ct lez Ocj)ure8 Orions ns sond pa8 arrives, ma>5 il est constam, c^u'au cle 1a mL^iaeion acce^tee par 1a R,e^ud1i^ut: kiancoiss, les k.i§ue8 Orisons orit 1a <^ue5Üon, et c>ue le reku8 6'snvo^er äcs De^ute8 ticnt a c1e8 intriAueg pui88anee8. — II e8t con8tant, ijue Ie8 Srizons ont viole Ie8 capitulak- ^u'il8 eroient sl)1i§e8 6'oli8erver a 1'cZarci öe la Val- teliue, Lliiavenne et Lormio. — k//r /re/eur //as L///ee ck'u/r ar//^e /'erz/z/e sazzr pz'o/ez- ^, ///- c.^z§§ ckzz ckz'ozt ^zrzK/z'c er zratzz/'e/. — I.e voeu cku ^eu- ') Jeder Zeitraum der Vorwelt hat seine besondern Far- ben, sein eigenes Kolorit, so die Geschichte auffassen muß, um ein treues Gemälde der vergangenen Zeiten ru seyn. I. Kap. 23. Sept. bis 30 . Nov. 23 s ple cle la V^lteiine, Liiiüvenne et Lormio e8d dien conrLSr»: ^our sa reunion a R.e^ublic;rie cisrrlpi- i>e. — Ees trois pa)'§ en svrit äHileurs 6'Lnciens clememlzreivens." Alle diese Stellen nun konnten anf die italienischen Vogteyen, das untere Wallis, die WaaSt, einen Theil des Kantons Freyburg, und sogar, vermittelst einer ausgedehnten Auslegung auf die unmittelbaren Unterthanen der Kantone angewendet werden. Ein solcher bedenklicher Vorgang veranlaßte zu Paris das traurige Wort: Die Schweiz sey entzaubert (äesenekanrse.") Außerdem war auch die von Bon aparte den Cisalpinern vorgeschriebene Eidesformel mehr als auffallend. Der Abschwörung des Königthums ließ er, ov- schon Mayland keine Aristokratie gewesen, dennoch Haß gegen Aristokratie und Oligarchie beyfügen. Letzterer Ausdruck befremdete vornemlich, weil er eben derjenige war, dessen man sich in Paris, nach Laharpes Beyspiel, zur Bezeichnung der Regiermrgsformen des größten Theils der Schweiz bediente. Es war den 27. Oktober, als die zuverlässige Nachricht des am i7terr zu Campo.Formio unterschriebenen Friedens hier erschallte. Widersprechend wirkte bey uns und in der übrigen Schweiz diese Botschaft. Es gab Regenten, die ihre Herrschaft dadurch gesichert glaubten, und sich sogar Drohworte erlaubten; es gab 2^0 XX. Periode. 1797 — 1798 . hingegen Unterthanen, die sich eine baldige Erlösung, wie sie es nannten, dara -s versprachen. Und wcMbloßcr Argwohn in der Geschichte Statt haben dürfte, so glaubten wir, daß unter der Hand, von der gleichen Seite her, Hoffnung gegeben wurde. Geschah es aber in Folge eines durchgedachten Plans, oder weil die damaligen Mächtigen der Erde, und ihre Untergeordneten , in ihren geheimen Absichten noch nicht durchaus mit einander einverstanden waren? Dieß ist eine Frage, die wir seitdem vergeblich aufzulösen suchten. Unerwartet und geheimnißvoll brachte der berühmte Geschichtschreiber, Johannes von Müller, kaiserlicher Hofrath, den 10. und 11 . November zu Basel zu. Bey nächtlicher Weile, besuchte er außer der Stadt den Oberstzunftmeistcr Merian. Er theilte ihm den Aufsatz eines Schreibens der geheimen Räthe von Bern an den kaiserlichen Staatsminister von Thugut mit, und holte seine Einwilligung ein- Gedachte geheime Rathe ließen nämlich ein wohl stylistrtes Schreiben an Thugut abgehe», in welchem sie nicht nur um den Einschluß der Eidgenossenschaft in den zu Rastadt zu schließenden Frieden, sondern auch um die Rückgabe des Veltlins, und, im Namen der ganzen Eidgenossenschaft, um die Beybehaltung und Sicher- stellurrg der bisherigen Verfassungen aiihiek- I. Kap. 23 . Scpt. bis 30 . Nsv. 1797 . 2-il ten. r) Ob sie nun schon, als vermeinte Bevollmächtigte unsers Kantons, das Wort führten, so schickten sie-nicht einmal dem hiesigen geheimen Räch eine Abschrift vom angeführte» Schreiben- Bürgermeister Burtorf bekam eine solche von einem Freund aus Solothurn, Und Tags vorher hatte schon Mengaud eine, wie er sagte, aus Arau von einem Unbenannten erhalten. Während nutt eine kleine Anzahl Regenten in der Schweiz, auf die bloße Voraussetzung einer zu vermuthenden Einwilligung ( eoliLLQtement presn- Mg olü,) im Namen aller Schweizer, die Fortdauer der Aristokratie, durch Oesterreichs Einmischung, und künftige Hülffeistung fremder Machte, zu sichern trachtete, wagte es zu Paris eine kleine Anzahl verwiesener Un- ! terthanen aus der Schweiz, und gleichfalls auf die bloße ! Voraussetzung einer zu vermuthenden Einwilligung der übri- „ 1.8 wspiilillhue keUsl-Jtivs 6s8 8ui88S8 ...., vouloit rsste,- cs czu'ells eioit, iÄ8lntsni!, !'ir!teZ8-ii6 6s 8S8 po8- 8 S 88 I 0 N 8 , st 88 lorms 6s §nnvsr-n6i!ient..... 0'S8t 18 00N8SI-V3tion 6s SS 8 8V8Nt8AS8 l-ssivro- (1US8 Pli 581t 8s!uel!smsl>t Vollst 6SS voeux 6s tou8 Is8 Oantons Iielvsticjus8. . . . » . ^uZoui-6'Iiiii qu'un son§i es V8 lixer-Is8 ints>-st8 6ir Loritinsnt, qu'un nonvel oi-gls 6s oNv8S8 s'rinlionos ..... il e8t 5>ieir inisioi tsnt ;>0UI >8 8u>88S, 8i-risrs8 , st >8 8Ürcts üs Iss soii^ rtitutior>8 ns soutfreut xas 6s sss 8rr8nxvincn8." VIll. Band. " Q 24 L xx. Periode. 17 S 7 —r 7 ss. gen Unterthanen , die franz. Regierung um die Abschaffung der Aristokratie/ und um die Vollziehung einer fast ver- jäm-m, Garantie anzurufen. Laharpe schrieb den 5. Frimaire (^b. Nov.) ,, Dnns c^velcjuez gours irous rrllons prcsenrer nu Aouvernem< 2 nl: krao^oi; uns pc- tieioir renckante ii goliiciter E „r^- , Lt 8'il le baut , pour obtcnir irr rc^utUtion 6c uos 6roies zrnliti^ues. Leere Petition rera siAnec 6e c^uel^ue5 in6ivi6us, 6u irombre 6es- czuels ge suis. On mn promis ^ue le te-ut seroir rrp- pu)te. ^insi voilä le Premier eou^> 6c massue j)orce su remple" Im Grunde benutzten beyde Parteyen den bekannten / aber mißlichen Satz/ daß der Zweck die Mittel heilige/ oder, wie der Diakonus Joh. Rud. Werkstein sich einst ausdrückte: « Daß es allezeit besser sey, man brauche ein gefährliches Mittel, als gar kein Mittel." -) *) In einer über die RefornmionSfeyer, im I. 1719, zu St. Leonhard gehaltenen Predigt r „ Wenn die ordentlichen Mittel, fuhr er fort, nicht anschlagen, so muß man stärkere und außerordentliche Mittel ergreifen. W°nn eine Brunst entsteht, und man die, welche zum Feuer verordnet sind, nicht aufwecken kann so müssen darum die übrigen die Hände nicht in .den Schoos legen, und des Nachbars, ja ihre eigenen Häuser nach einander »er- I. Kap. 23. Sept. bis 30. Nov- i797.- 2-43 Falls der oberwähuke Johannes von Müller, noch am 11. Nov., das .für Thu gut bestimmte Memorial der Berner gebilligt, oder befördert hatte, so änderteu steh in kurzer Zeit seine Gesinnungen und sein Betragen, oder, was wahrscheinlicher ist, die Verhal- tungsbefehle des Wienerhofes. Er traf hier den 28 ten Nov. wieder ein, besuchte Ochs, und sprach, wie vor Zeiten, mit seinem angewöhnten Tone der Freundschaft, und mit fröhlicher Lebhaftigkeit. Er bekannte, daß er auf seinen verschiedenen jüngsten Reisen in den Kantonen sich überzeugt hätte, wie sehr das Volk zu einer Revolution reif wären. Er tadelte das Verfahren der meisten Regierungen, und besonders das der Berner wider Laharpe und desselben Verwandte- Er beharrte sol- brennen lassen, sondern ein jeder muß löschen, so gur er kann, und helfen, so gut er es versteht. Hätten die ersten Christen warten müssen, bis die Hohenpriester und Aeltcsten, die Obersten der Pharisäer und Schriftgelehr- ten dem Herrn Jesu zugefallen, so wären sie niemals Christen geworden. Hätten die ersten Eidsgenossen müf- sen warten, bis die llandvogte von ihrer Tyranney abge- standen, oder bis der Kaiser sie darin gestraft hätte, so wären sie noch in der Dienstbarkeit. Hätten unsere in Gott ruhende Vorfahren müssen warten- bis der Bischof und das Domkapitel, der Adel und die Häupter reformiern wollen, so wären sie gewiß jetzt tiefer im Pabst- thum, als sie jemals gewesen sind." Q 2 244 xx. Periode- 1797—1798. ebermasien in diesen Gesinnungen/ -aß er den 13 . Dee. einen merkwürdig n Brief an seinen Freund , den Professor Fäsi in Zürich, über die Nothwendigkeit von Aö, änderungen in den Bünden, aufsetzte und umgehen lisi. „ Nur so etwas, meldete ?*, kann ,:nS retten; das ist daS wahre - das e,inz-..:r. Rvr »och erneu Zusatz zu völliger B. fticdiguug der Unterthanen (oder vielmehr der Landleiitt,) nebst Festsetzung einer wahrhaft uvpaerheischen Rcchrsform zu Ausgleichung der sich zwischen Swdl und Land ergeben könnenden Dlfferenzien. Aber es ist die höchste Zeit. Mit Feinheiten, mir Staatrimriguen, ist es nicht gethan; dadurch gingen wir verloren. Auch dir Gesandtschaft nach Nastadr hilft nichts. Erstlich sagt man mir, der Gesandte sey hrczu nicht der Mann; dieses weiß ich nicht; ich kenne ihn nicht- Aber zwey. tens wozu eine Gesandtschaft? Um die Aristokratien? Ist eS nicht, als anerkennten sie, ein von der übrigen Schweiz getheiltes Interesse zu haben? Welchen Eindruck kann die. fes machen? Und glaube mir, cS wäre zu helfen, man müßte nur wollen. Ich bin mit den Franzosen, seit dem ich fthe» was sie denn eigentlich wollen, nicht unzufrie« den. Vielmehr sebe ich, daß sehr vortreffliche Dinge sich machen. und unsere Existenz sich mehr befestigen ließe. Aber, um Gottes willen, um unsrer Vater und der Nachwelt, und unsrer Frevheit und EidSgenossrnschaft willen, so sey man doch einmal offen, wahr, nicht einseitig > nicht ver stellt. Frey, müthigkeit mit unserm Volke, Frcymüthigkeit mit allen Mäch. tcn, vollkommene Publicität, bürgerliche Begeisterung für das Allgemeine, daS kann uns retten, das sey unsere Politik. Auf offenem Markte werde der geheime Rath gehalten ! Was i. Kap. 23 . Scpt. bis 30. Nov,-t7s7. 2.15 brauchen wir zu verhehlen' daß wir bleiben wollen ? Jener ! Gerst des vierzehnten Jahrhunderts erwache in dieiem Augen, blicke, und mache vergessen , daß zwischen Kantone» Märchen sind, daß zwischen Stadt und Land Mauer» stehen. Denn jetzt handelt eS sich wahrhaftig nicht, um dieß oder das, ,cher um Alles: to ks, or not to l,e, tiist 18 tlis cjiiestion ( sevii oder Nicht seyn, darum ist es zu thun.) Der große ewige Bund gemeiner Eidgenossenschaft in hochdeutschen Landen sey , vom Staube der engen Politik neuerer Zeiten gereinigt! Er sey unsere Aegide, aber eine allumfassende, alle drevzebn zugewandten Orte; aber eine für den Laniserj und Steffener ! nicht weniger, als siir den Zürcher oder Sckasshauser wohl- ! thätige Aegide. Das ist die Instruktion, welche man Tschar- > «er hätte geben sollen: wir die drcyzebn und zugewandten ^ Orte, Räthe, Bürger und Landleute, alle insgemein, ent- i bieten allen Mächten Friede und Freundschaft, und was un« sere Värer beschworen, und wir in Liesen Tagen erneuen ba- ben, das wollen wir halten und Schweizer bleiben. Oder, redete Rudolf Bru», 1ZL4, anders? Lies diese Stelle in meiner Geschichte. Schreibe mir posttägltch. Ich dir auch. Schreibe mir, ist Hoffnung, daß man aufwache? Macke von meinen Briefen den Gebrauch, welchen du willst. Ich fürchte nichts, denn ich habe Recht, und will alles, was ich habe und bin, aufopfern, wenn dem Vaterlande geholfen werden kann. Vielleicht wird man meine Briefe erbrechen- Gut.' So lese man darin, daß wenn die Herren ferner pliissän- zelen, und sich gar nicht erinnern wollen, was die Schweiz» welche ihre Grundfeste, und was die einzige und geziemende Politik ist, so werde auch ich philippische Reden in die Welt senden, vor Leren Inhalt sie erzittern sollen, zumal da es Unterstützung finden wird. Adic». Gruß allen Guten und Eseln, die mein gedenken. Müller." 246 XX. Periode. i7s7—i7s§. In einem andern Brief an den gleichen Fäsi, vom 10. December/ findet man: » Ich habe mich an die franz. Geschäftsmänner (d. i. zu Basel) gewendet. ES ist nicht wahr/ daß man Theilungen vorhabe. Die Schiveit soll blei« Len. Mehr / man wünscht/ baß wir ohne fremde Einwirkung uns rcformircn. Aber geschehen muß es. Kann denn die Stimme des Geistes der Zeiten gar nicht durchdringen? Dem deutschen Reich steht offenbar eine gänzliche Umwandlung be- vor. Sie werden es erleben. Die ganze Welt wird anders. Und wir sollen unsere veraltete Formen behaupten kön- reu? — Die Vesitznehmung aller Bischof, Baselischcn Güter und Rechte im Münsterthal u. s. w. ist unwiderruflich beschlos. scn, und wirb nächstens vor fich gehen. — Wenn man die Schweiz retten will, so müssen ganz andere Maßregeln genom. men werden." — Im gleichen Briefe nennt Müller / aus Anlaß der Bundener / die EidSgenossenschast einen zerbrochenen Nohrstab. Inzwischen hatte Bonapartc Italien verlasse»/ Lird sich über Genf/ Lansanne/ Bern, Solothurn und Bafel/ nach Rastadt und von dort nach Paris begeben. Vor Lausanne kamen ihm mehrere Töchter von Patrioten entgegen / die ihm Blumen und Verse überreichten. In Lausanne/ während man die Pferde wechselte / stand fast unbeweglich vor seinem Wagen ein Beamter- Da fragte diesen Lonaparte um die Namen jener artigen Bürgerinnen. Der Beamte/ der, wie es scheint, schon besorgte, es möchte der General sie aus Höflichkeit besuchen, antwortete, daß es keine Bürgerinnen, sondern verkleidete Knaben waren. Erst nach sci- L> D v st' i. Kap. 2Z. Si-'pt. bis Zo. Nov- 1797 . 2.17 »er Abreise von Lausanne erfuhr Bonaparte von einem der begleitenden Reiter, den Unrund der Angabe. Diese Anekdote, so er uns selber erzählte/ mag in der Folge das Vorgeben veranlaßt haben, als wenn das Ehrengeleit, so ihm von Genf bis nach Basel gegeben worden, nur zur Absicht gehabt hätte, ihn auszukund- schaKen, also, daß er gleichsam als Staatsgefangener durchgeführt worden wäre. Er hielt sich weder zu Bern, noch zu Solothuru auf. In dieser Stadt würd ein Artillerieofficier, Zeller, der wider den crm Milch:» Sinn seiner Consigne, bey Bon apart e's Ankunft ' ne Kanone abfeuern lassen, in Arrest gethan. Das Abfeuern sollte, wie man sagte, nur Statt haben, falls Bonaparte sich in Solothuru verweilen würde. Er langte hier den 23. November gegen 12 Uhr an- Zu Liestal, und in der ganzen Gegend, war er mit den lebhaftesten Bezeugungen der Freude empfange» worden. Votre I^i68lrü 68t dien patriots, bemerkte er nachgehends mit frohem Lächeln. Hier erwies man ihm alle militärische Ehre: Abfeurung -es groben Geschützes , Parade, ^hrenfahne, Ehrenwache. Er nahm die Vewikkommung einer Deputation des geheimen Raths von zwey Standeshäuptern, Bürgermeister Buxtorf und Oberstzunftmeistcr Ochs, nebst vier andern Mitgliedern , wie auch eine öffentliche Mahlzeit an. Bey der Bewillkommung führte Buxtorf, statt des Stadtschreibers , das Wort. 2^8 xx. Periode. 1797—179s. Seine Gegenäußernngen verursachten einiges Mißfallen. ,, Die Basier, sagte er, hatten, gleichwie die Genfer, in Rücksicht ihrer demokratischen Gesinnungen, ei» näheres Recht auf die Freundschaft der französischen Republik erworben." Diese Vergleichung mit z Genf, das ist, mit einer Stadt, an deren Einverleibung ! in das französische Gebiet eben zu dieser Zeit gearbeitet wurde, war nicht tröstlich. Er fügte aber hinzu: „ Wären die Feinde glücklich gewesen, so würde Basel ein ; Reich sieben (un ües äs l'Lmpirs) geworden seyn; und diese Worte ließen hoffen, daß er jede Trennung unsers Kantons von der übrigen Schweiz mißbillige. Vor dem Mittagessen empfieng er mit einer ganz besondern Leutseligkeit, und zwar in der angeblichen Eigenschaft von Verwandtschaft, einen alten hiesigen Bürger, den Pastetenbccker Fasch. Mit dieser Verwandt, schüft hat es folgende Bcwandkniß. Die Großmutter des Generals Bonaparte, eine Korsikanerin, gebar aus einer ersten Ehe mit einem Ragniolini seine leibliche Mutter, Lutetia Ragniolini, die im I. 1767Carl Bonaparte zu Ajaecio heirathete, und mit ihm acht Kinder erzeugte: Napoleon, Joseph, Ludwig, Lucjan, Hierommus, Adele, Mathilde und Carolina. Gedachte Großmutter aber vermählte sich in zweyter Eho, im I. t757, mit Franz Fäsch von Basel, Lieutenant im Schweizer-Regiment Boecard, und erzeugte einen Sohn, der in der katholischen Religion erzogen wurde, i Kap. 23. Srpt. bis 30. Nov- 1797. 24g und sich dem Priestersiand widmete. Jener Lieutenant Fasch war Bruder des erwähnten Pastetenbeckers, wie auch eine Anna Sacharins Fasch, die den Specieree Leonhard Bürgt heirathete. An der Tafel saß der General zwischen den Häuptern, und sprach von dem Frickihal: » Oue NOU8 c 1 onn 6 i' 62 -vous pour 1 s I'riLictli-ft"? sagte er : „ II 68 t Ä NOU 8 ; 6 t II VOU8 nonvienclroit." l) Die Antwort bestand in einem Zulächeln; denn die Frage: Ou 6 nous «Ionn6r62-v0U8 , konnte im Sinne der hie» figcn Regierung nicht liegen. Die Zahl der Zuschauer war beträchtlich, und Des Frickthals Flächeninhalt besteht in 4 ^ Quadratmeilen , und zählt 17,760 Seelen, oder 3372 Familien, Kornfelder und Waldungen find der Reichthum des Lan. des. Die Stadt Rheiflfelden hat 1213 Seelen und 25? Häuser. Die Stadt Laufenburg zählt 965 See,lcy und 221 Häuser. Dieses Thal gehört zur Dtöcese des Bi- schofs von Basel. In demselben finden sich das Damen- stisl zu Olsperg (1 Aebtissin, 6 Stiftsdamen und einige Expectaminnen;) das Collegiatstift zu Rheinfelden (ein Probst, 6 Chorherren und 4 Caplänr;) 2 Kapu- zinerklöster, 23 Pfarrpfründen und das JohannirerhauS zu Rheinfelden. Außerdem besitzen Liegenschaften, Ge- fälle und andere Rechte in diesem Lande das Deucsch- srdenshauS Beuggen, und das Domstift Seckingen, 220 XX. Periode. 1797—1793. mit wahrer Zufriedenheit sah der General jene Bürger, die, um ihn eine Zeitlang besser sehen zu können, mit den Bedienten an der Tafel aufwarteten. Nach dem Mittagessen unterhielt er sich, in einem besondern Zimmer, und über eine halbe Stunde, mit Meng and. Bald darauf verreiste er, nachdem er sich für die Art des Empfanges mit Nachdruck bedankt hatte. Seinen Weg nach Rastadt nahm er jenseits , auf der deutschen Seite. Die Rhcinbrücke erlag gleichsam unter der Zahl der herbeyströmenden Zuschauer, und erschallte von Jubelgefchrey. Auf unserer Landschaft gab man ihm den Veynamen von Erlöser; und folgende Reimen wurden herum getragen : Man spricht wohl stark in fernem Land, Hie Schweiz sey ein beglückter Stand. Jedoch sie haben's nicht verstandt. Die Städt' sind frey und nicht das Land. Von Schwyz, Uri ist lauter Tand; Ihr Unterthan liegt auch im Band." Den vorhergehenden Tag, am 22. November, hatte Mengaud folgenden Auftrag von Paris empfangen : „ II laut sichre entenclre a Vdle, ! ir e a L 5 ir r c i. Kap. 23. Sept. bis 30 . Nov. 1797 . 25 1 nach Bonaparte's Abreise, über diesen Gedanken, jemanden nach Paris zu schicken, die gehöpige Eröffnung an den geheimen Rath gelangen lassen, faßte dieser den Entschluß dem Großen Rath vorzuschlagen, daß der Oberstzunftmeister Ochs mit dem Auftrag, dahin ah- geordert werden sollte, die alten Schulden der Krone, und die Entschädigungen für die im Elsaß aufgehobenen Zehnten, wie im I. 1791 geschehen war, wieder in Anregung zu bringen. Die Mehrheit glaubte, daß man uns gegen gedachte Anforderungen das Frickthal ohne weitere Vedingmffs überlassen würde. Am 28ten November genehmigte der Große Rath den eingegebenen Rathschlag, und den 30wn verreiste der Gesandte. Vorher aber verabredete er mit dem Bürgermeister Peter Vurckhardt, als diesjährigem Präsidenten, ein gewisses Zeichen für seinen Briefwechsel. Die Art, wie das Datum der Briefe geschrieben wäre, sollte die eigentlichen Absichten der franz. Regierung angeben. Der gewöhnliche Kalender würde lediglich Unterhandlungen über das Frickthal bezeichnen. Der franz. Kalender mit Zahlen würde Muthmaßungen von politischen Aenderungen besorgen lassen; und der franz. Kalender mit Buchstaben würde ganz bestimmt auf eine Revolution deuten- Kur; vor der Abreise erzählte dem Gesandten einer seiner Bekannten, daß Mengaud gesagt hatte, das Frickthal wäre nur ein Verwand- Er antwortete: „ Wohlan! so werde ich allein vor den Riß treten, 252 XX. Periode. 1 797—1798. damit gewissen-Personell/ die mein Zutrauen nicht verdienen/ die Leitung der Sacke enrzogen werde." Un- bedachtsam war die Antwort; denn Mengaud, dem man sie unvorsichtiger Weift hinterbrachte/ wendete solche auf sich an/ und ergrimmte. Zweytes Kapirel. Der achte December / entscheidender Tag. Kaum war unser Gesandter vier bis fünf Tage in Paris gewesen/ und httte sich / außer den officlest len Besuchen/ mt einigen Vertrauten und Verwandten unterredet/ so sah er wohl ein/ -aß man etwas mehr por harte / als bloße Verhandlungen über das Frickthal. In einem der officiellen Besuche sagte ihm/ zum Beyspiel, der Direktor Neu bell: »Die Berner wollen die Oligarchie -er Schweiz zu Rastadt garantircn lassen; die stanz. Minister werden dagegen die Rechte des Volks vorbehalten." Auf einer andern Seite wurde Ochs über das so oft wiederholte Gerücht einer Emvcrleiblmg unsrer Stadt bis an die Birs mit Frankreich/ vollkommen beruhiget. Der Minister der auswärtigen Geschäfte/ Tal- i II. Kap. Der achte Dec., entscheidender Tag. 253 t leyrand, versicherte ihm, daß man nie daran gedacht t hätte/ (on n'v » 80NAL;) der Direktor M er- c lin sagte ungefähr das nämliche und Reubell be- i theuerte, daß dieses ungegründete Gericht von ihren Fein- j den herkäme/ oder vieüercht auch von Franzosen in un- : serer Nachöarfchaft, die es gerne wünichlerr. ! In Folge einer Einladung zum Mittagessen stellte sich unser Gesandter/ am s. Dec. bey Reu bell em. Außer Bonaparte, waren Vertier, Mürat, Champtonet, Colbert und andere Militärs unter den Gästen. Bonaparte saß an der Tafel neben der Gemahlin des Direktors und gegenüber saß unser Gesandter neben dem Direktor selber. Bonaparte führte bittere Klagen über die Aristokratie der Schweiz, und war sehr gesprächig- Zweymal mit leiser Stimme ließ Reubell die Worte fallen: Sie werden es bereuen. (.IIs s'en repsntiront. ) Kaum konnte Ochs dieses anbringen: » Durch euere Siege wird diese Aristokratie wenig gefährlich." (Vo8 viewlre8 la rentlerttpeu äanAereuse.) Man erwiederte aber: I, Ungleich ist das Waffenglück-" (D«s armes sank res.) Nach aufgehobener Tafel, und nachdem steh die Gesellschaft in den Hauptsaal begeben, ersuchte Reubell unsern Gesandten ihm zu folgen. In einem Win- kel des gleichen Saals standen schon drey Lehnsessel für Bonaparte, Reubell und Ochs in-Bereitschaft. 25 -! XX. Periode- 1797—1739. Sie setzten sich nieder, und Bonn parte führte das Wort, doch so, daß die übrige vor dem Kaminfeuer vereinigte Gesellschaft wenig vernahm. „Könnten nicht, sagte er, die Patrioten in der Schweiz eine Revolution unternehmen, wenn die Franzosen in zweyter Linie stau- den?" ') Ochs stutzte bey Liesen Worten, und zwar darüber,' daß man ihn durch kein einziges Wort zu einer solchen Unterredung vorbereitet hätte. Bonaparte bemerkte seine Verlegenheit, und wiederholte die Anfrage. Ochs antwortete ohne Rückhalt, „ Nein".— „Und warum nicht"? — »Weil die Patrioten nichts aus- richten würden." — „ Wie so?" — Da sprach Ochs von der Wachsamkeit der Polizey, der Landvögte und der geheimen Rathe; von den engen und vertraulichen Verhältnissen der Regierungen unter einander; von der Uneingeschränkten Ausübung der Strafgerechtigkeit; von Vernicht abgeschafften Folter. Hierauf sagte Neubell: » Nun so wird man den Henker todten müssen." -) Bald wich die Unterredung in etwas von der Hauptsache ab, und dann kam folgende Aeußerung von Neubell: »Man erzählt vieles bey ihnen von einer Uneinigkeit zwi- „ I-es xstriotes sn Luigss ns pourroient-ils p-,8 ^utns xronäre uns rsvolution, si nous nous tvnious en sr- riere-Iizrie " ? ") LL dien, U kauiZra tusr le bourresu. n. Kap. Der achte Dee. entscheidender Tag. 25Z sehen dem Bürger General und mir- Fragen sie ihn selber, ob wir heute Morgen uneinig gewesen lind." ') Bon aparte antwortete in dem Sinn Reubells, und sprach wieder von einnr Revolution, mit dem Zusatz , sie müsse doch geschehen, und dieses bald. 2 ) Ochs erwiederte: „ Wenn es denn seyn müsse, so geschehe es nicht durch das Vo!?, sondern von oben herab. Im I. 1691 erhielt, in meinem Kanton, der Große Rath die BefugniZ, das Standes-Fundamentalgesetz von neuem anzuordnen- Ich werde einen Versuch wagen, und am nächsten großen Nathstag, den 6. Jenner, einen Anzug zu diesem Ende machen lassen." 3 ) Dieses Versprechen nahmen beyde an. Man würde Laharpe unterstützen; Mengaud sollte die wettern Instruktionen bekommen *) Oli parls dsaueoup elier voüs Wune mesintelliZenoe eutre Is Oito^en Ocneral et luoi. Oemaude? lui , ä IM niZnae, s> ee rnatin nous svons ete desuuis. II laut oexendsut tzu'ells se lasse: et cela 0ieutot. 8'II laut yu'ells ss lasse, c^u^elle ns se lasse yoint xar le ?euple, msis par les preiuiöres (Hasses. l.e xrsnd Oonseil de ruon Oanton küt revetu eu 16Z1 du droit äs laire k neuk la loi loudamslitales ds I'stat. 0s Iia- rarderai uu esssi, et lerai laire L cet eilet L I» xro- vlrsius seanes, Is 6, danvier, uue motiou. L6ü XX. Periode. 1797— 1793 . und was die italienische Schweiz betrifft, so wolle es Bon aparte besorgen. -) Den folgenden Tag verabredete TaUeyrand mit unserm Gesandten die Art und Weise, wie er ihn dem versammelten Direktorium, zur Uebergabe seines Creditivs, vorstellen möchte. Es sollte den andern Tag, inn 10. Dec. geschehen, nämlich am Tage der Feuerlichkeit, wo Vonaparte das ausgewechselte Friedensinstrumenk überreichen würde. Als steh Ochs am loten vor dec Mittagsstunde, in die Dorsale des Direktoriums verfügt hatte, wurde die Ankunft Vonaparte's angezeigt Sogleich trat TaUeyrand zum Audienzsaal heraus, gieng ihm entgegen, Und begleitete ihn, nicht in der Eigenschaft eines Generals, sondern in der eines Frie- densbotschafters, in den Audienzsaal, zu den Direktoren, AuÄNt 3 Is 8u>888 iesüonnL, H'sn l!>i8 INV!I slHil's. Es geschah aber nicht, oder seine Weisungen wurden im verkehrten Verstände befolgt. Dieser Umstand mit dem von gewissen Briefen, die nach Bern, auch im entgegen, gesetzten Sinne geschickt wurden, bieten eine Art Räth. sel dar. ES war gleichsam, als wenn ein unsichtbarer Einfluß die Sachen dahin lenkte, daß im Süden die ira. kienischen Vsgteyen einst mit Cisalpinien einverleibet, und im Westen die Schätze von Bern, als SiegeSbcure trobcrt werden sollten. Tiefer Einfluß rührte vielleicht von Bona Parte selber her. n. Kap. Verachte Dce-, entscheidender Tag. 257 die in ihrer Amtstracht an einem Tisch saßen, und von ihren Ministern umgeben waren. Barras führte damals das Präsidium. Bald darauf kam Talleyrand wieder heraus, und holte den preussischen Minister, von Sandoz-Ro-l l in ab. Dieser hatte das Beglaubigungsschreiben des neuen Königs von Preussen zu übergeben. Nach einer kurzen Zeitfrist erschien Tülley. rand zum dritten Mal im Vorsaal, begleitete unsern Gesandten in den Audienzsaal, und führte ihn zum Prä-, stdcnten, dem er sein Creditiv mir den Worten, und nebst einem auf Bon aparte gewendeten Blick, überreichte: » cks 8LN8 tont le prix cle8 eireonstkuiestz, üuxcpiLÜ68 le Directoire 5 dien voulu reunir ms reoeption. Hierauf wurde er eingeladen , sich niederzusetzen. Es erfolgte eine gesellschaftliche Unterredung j über allgemeine Gegenstände, und nach Verlauf einer ! halben Stunde, gieng die Feyerlichkeit an. ! Am gleichen Tage, des Abends, beym Minister ^ des Innern, fragte Ochs den General: „ Ob die Schweiz, nach eingeführter Gleichheit der Rechte, bestimmt wäre, das föderative System zu behalten, oder j einen Staat zu bilden." Er antwortete: »Eine einzige Republik. Es wäre der Wunsch von mehrern Patrio- ! ten, und Laharpe hätte die gegründete Bemerkung gemacht, daß ohne Einheit, ohne Zusammenhang des Ganzen, die Oligarchen der Schweiz bald alle politische Ml. Land- R 268 xx. Periode. 1797—1793. Gleichheit verdrängen würden." Dennoch machte Ochs Einwendungen über die Schwierigkeit der Unternehmung. Allein Bonaparte wiederholte: rme K6pu- diiciue UN6 et inäivisidle , und was ihn sehr befremdete, ersuchte er ihn, ein Gutachten über die besten Mittel, es zu bewerkstelligen, abzufassen, und dieses Begehren erneuerte er schriftlich am 22ten Frimairc. Die darauf erfolgten Antworten konnten aber nicht viel mehr als Wiederholungen desjenigen enthalten, was an; 8ten December war beydsetts vorgetragen worden. Ue- brigens hatte am Morgen, im Audienzfaal des Direktoriums, der Direktor Merlin, öffentlich gefragt. Wenn wird man in der Schweiz ein Direktorium haben ? ') Wenige Tage hierauf sagte auch Neubell: „ Wenn ich mir die in kleine unabhängige demokratische Republiken getheilte Schweiz vorstelle, so scheint mir, ich sehe eine Schüssel voll kleinen Pasteten, von welchen man, ohne desgleichen zu thun («E 6ire §a- ie,) die eine nach der andern wegknarpelt" (ero^ue.) I» einer ernsthaften Unterredung über diesen wichtigen Gegenstand der Einheit sagte einst La Reveillere- LepaItp: I-a neukralite lle Irr Suisse n'est. un rrvan- pour Is Irancs, hue Ior8<^ue eha Lu-wig JseliN/ Wirth zu -rey Königen nn- -ie ^ zwey Kaufleute Christof Burckhardt und Joh. Jakob I Vurckhardt/ alle bevorrechtete Bürger -er Stadt. ! Bald aber wurden fie zu mehrerm aufgefordert/ ^ als Nachrichten einzusammeln. Verdientes Lob gebührt ' ihnen / daß sie sich willfährig erzeigten. Wenn wichtige Veränderungen einem Staat bevorstehen/ so wäre es Unsinn / die Leitung davon Taglöhnern, Fischweibern, Trödlern zu überlassen. ^ Die stürmische Sitzung des Großen Raths vom 18. December so wenig, als die mit unvorsichtigen Droh» Worte» begleitete Ankündigung einer Tagsatzung, erschreckte sie im geringsten nicht- Sie stellten auf den Neujahrs- Abend i798 ein zahlreiches Gastmal an, welchem hiesige Landleute, Solothurner und franz. Ossiciere beywohnten. Einer schrieb nach Paris: ,, Aller Augen funkelten von edlem Geiste; jeder Handdruck war Ergießung des Herzens ; jeder Gedanke war Wunsch für Menschenglück." Dieses Fest, das im Grunde nichts bedeutete, schlug einen großen Theil der Aristokraten gleichsam nieder. Ohne die Versicherung, sagten sie, einen Rückhalt zu haben, würden diese Saufgelage nicht statt gehabt haben- V. K. Der 20 Jen. Gleichhcitäurkunde der Unterth. 27 1 Den 5 . Ienncr versammelte sich der Große Rath/ als am ersten Montag des Monats, und auch außerordentlich, den 8 ten darauf. Bon der Sinnesänderung der Mehrheit desselben haben wir im vorhergehend.» Kapitel, bey Anlaß des Bundesschwurs, Beweise abgelegt. Sie zeigte sich aber auch durch verschiedene Anzüge, die zur wettern Berathung eingeschrieben wurden. Rathsherr Christ schlug vor: daß eine Commission niedergesetzt werden sollte, bey welcher jeder Bürger, ohne sich verantwortlich zu machen, eingeben könnte, was er zum Heil der Bürger verträglich erachte. Rachs- herr Bischer trug an, die Versammlungen des Großen Raths Sey offenen Thüren zuhalten. Meister Legrarrd zog an, daß noch vor der Eröffnung der B-ürgeran- nahme'von 1800 billige Bedrngniffe für die Schirm s- verwandten festgesetzt werden sollten- Meyer wünschte, daß die Vorgesetzten der Zünfte von allen Zunstdrüdern erwählt würden. Oberstlieutenant Oser wollte die m unsere Verfassung eingeschlichenen Mißbrauche- untersucht haben. Lukas Preiswerk sagte, daß kein Contingent gegen Frankreich gestellt werden sollte; und, da auf bttt- ltches Ansuchen eines Hauptes, er den Anzug zurücknahm, ließ er einen andern einschreiben, nämlich, daß der Vorschlag des Ratbshcrrn Bischer vom 18 . Der« über die Verbesserung des Zustandes des Landmanns, vor allen andern Anzügen behandelt werden sollte. 272 xx. Periode- i 797 —1798. Den gegebenen Schwung benutzten einige Freygesinnte, und schon den 9ten wurde ein anonymer Ausruf hier gedruckt, öffentlich ausgetheilt, und bey einem hiesigen Buchhändler (Sam. Flick) feilgeboten. Hier folgen einige Auszüge: Freyheit und Gleichheit, und der Gehorsam gegen die moralischen und bürgerlichen Gesetze, ist keine neue Lehre. Der Stifter unsrer göttlichen Religion hatte sie anfänglich eingeführt. Sie ist aber in einer Reihe von 48 hundert Jahren durch stolze, ehrsüchtige, eigenmächtige, ungerechte Menschen, theils mit Gewalt, theils durch List, dem größern Theil geraubt worden. Ein Volk also, das wieder in den Besitz seiner natürlichen Rechte tritt, huldiget dem Willen Gottes, und erfüllt seine Pflichten gegen die Nachkommenschaft- Dieser glückliche Zeitpunkt scheint gekommen zu seyn,.da menschenliebende Mitglieder unsrer jetzigeir'Negierung unsern Wünschen zuvorkommen; da diese Edeldenkendcn bereit sind, uns Beystand zu leisten, und uns zu dem Ge. miß unsrer angebornen Rechte und Freyheiten zu verhelfen, willig sind. Waren wir nicht strafbare Menschen, wenn wir dieftn großmüthigen Wink unbenutzt ließen? Alle patriotischgestnnte Bürger der Stadt und der Landschaft .... werden aufgefordert, nach ihre» Einsichten, Kräften und Talenten, mit etwanigen Aufopferungen mitzuwirken, daß eine dem Geiste unsers Zeitalters angemessene Verfassung eingeführt werde. V. K- Der 20 Jen- Gleichheitsurkunde d. Uttterch. 273 Am vorhergehenden Tags/ den 8. Jenner, hatten sich Bürger von Aristorf, bey fünfzig an der Zahl, auf das Schloß Farnsburg begeben und dir Herausgabe von Urkunden über vermeinte besondere Rechte verlan. t. Der erschrockene Landvogt, Namens Ha genbach, bot ihnen Wein an. Sie schlugen es aber aus, und sagten, sie waren nur wegen ihrem Titel gekommen. Sie fanden aber nichts als etwan ein Protokoll von 1585, das übrigens nicht enth.elt, was sie suchten. Der Urheber dieses Zusammenlanfes war ein Schuhknecht, der auf der Landstraße, als Mengaud mit einer dreyfar- Ligen Fahne nach Arau fuhr, von einem der begleitenden Reuter gehört hatte, Mengaud gehe zur Tag- fatzung um zu begehren, daß das Volk in seine Rechte wieder eingesetzt werde. UeberdieK hatte sich des Gerücht verbreitet, als wenn die Liestaler die Zunückgabe von wichtigen Schriften erhalten hätten. Den folgenden Tag ordneten die Räthe Deputat Bernhard Sa- rasin und Rathsherrn Martin Wenk nach Aristorf ab. Diese beruhigten die Gemeinde und mahnen sie zu fernerer Ruhe- Am gleichen 8. Jenner kam Hans Georg Steh! in VUl. Band. S 27-4 , XX. Periode. 1797-179s. von Denken r) nach Liestal, und hatte eine vertrauliche Unterredung mit Joh. Jakob Schäfer von Seltisberg, dem Orismüller, und Wilhelm Hoch von Liestal, dem Uhrcnmacher. In derselben versprachen sie einander ^ gleichsam eidlich, -) die Wiedererhaltung der Men- schem'echle, so viel von ihnen abhängen möchte, zu be- ! Wirten. Nur wußten ße nicht recht ftie das Vclk im ! übrigen Baselbiet gestimmt war. Um dieses nun aus' zuforschen, giengen den nämlichen Tag, unter dem Vor, wände eines Kornankanfs, Schäfer und des Hoch Bruder nach Gelterkmden. Sie brachten günstige Berichte zurück. Sonderbar ist es, daß eben der Hoch und Schäfer, die zum Gastmal des neuen Jahres wa- ren eingeladen worden, die Einladung ablehnten; da Brodbeck -er Zuckerbecker, und Heintmann der Landarzt, beyde von Liestal, dem Gastmal beywohnten, und doch zu jener Unterredung nicht gezogen wurden. Hoch ist von einem kalten und behutsamen Charakter, und Schäfer etwas schlau; hingegen sind Brodbeck und Heinimann von einer feurigen Gemüthsart. Ein 0 Wird wie Stöhli ausgesprochen. -) Es sind die Worte des Wilhelm Hoch selbst in einer Handschrift von ihm. v.K- Der 20 Jen. Gleichheitsurkunöc derUnterth 27Z neuer Beweis, daß man den Kaltblütigen und Verschwiegenen nicht immer trauen darf. Den 10. Jenner fand der Rath nothwendig, eine zweyte Deputation aufs Land und zuerst nach Liestal zu schicken, mit einer allgemeinen Proklamation, in welcher Jedermann der etwas zu klagen hätte, aufgefordert wurde, steh an die Oberveamte zu wenden und seine Klagpunktcn verschreiben zu lassen. Das letztere machte einen widrigen Eindruck, weil in einigen Aemtern mehrere Klagpunkten eben wider die Oberbeamten gerichtet waren. Rathsherr Christ, ein thätiger und erfahrener aber rascher Mann, bot stch selber zu dieser Deputation mit der Zusage an, er wolle schon mit diesen Leuten reden. Einige glaubten sogar verstanden zu haben: er fände, daß die nach Aristorf gesandten Räthe mit zn vieler Milde gehandelt hätten. Man ernannte zum zweyten Deputierten den Meister Rudolf Merian, dessen sanfter Charakter und Wohlmeinenheit die Gemüther beruhigen sollten. Den gleichen Abend hielten die Liestaler Gemeinde. Da warfen einige die Frage auf, was man den angekündigten Abgeordneten zur Antwort geben wolle. Ein jeder rief: „ Freyheit und Gleichheit, wie die Bürger von Basel; das wollen wir haben." S 2 276 XX. Periode.' 1797—1789. Den 11. Jenaer um 1 o Uhr, kamen die Deputier- i ten mit einem Schreiben zu Liestal an. Sie ließen die Gemeinde auf i Uhr in die Kirche zusammenrufen, und speisten indessen zu Mittag. Während dessen kamen viele ^ Bürger zu Wilhelm Hoch und nöthigten ihn das Wort zu führen. In der Kirche wurde von Seiten des ersten De- ! putierten eine Anrede gehalten, und dann vom dortigen I Stadtschreiber Heinrich Wieland, beyder Rechte Doktor, mit besonderm Nachdruck die Proklamation, im Namen des Raths verlesen. Hierauf bat Nikolaus Brodb eck um die Erlaubniß, daß ein Bürger, anstatt Aller, antworten dürfte. Nach erhaltener Erlaubniß dazu, sagten mehrere Bürger, Wilhelm Hoch soll vor ! den Altar treten. Er that es und trug folgendes vor: „ Hochgeachte Herren; So wie ich Sie, zu Handen der Obrigkeit, von Seiten der, Gemeinde Liestal, ver« ^ sichern kann, daß Ruhe, Ordnung und Unverletzbarkeit ! der Personen und des Eigenthums beybehalten werden sollen, so verlange ich auch von ihrer Seite: daß Sie mir Namens der Obrigkeit versichern möchten, daß ich auch meiner Person halben, Versicherung erhalte, es werde mir alles was ich rede, keinen Schaden bringen." Nach diesem kurzen Vortrag reichte er die Hand, um die Deputierten durch einen Handschlag ins Gelübde zu nehmen. Sie wollten es aber nicht. Hierauf erhob Hoch die Stimme und sagte mit abgemessener Alis- V. K Der 20 Jett. Gleichheitsrrrkunde d. Uttterch. 277 spräche: „ So werde ich auch nicht reden." Diese wenigen Worte wirkten so viel, daß jeder der Deputierten ihm versprach, es sollte ihm kein Leid geschehen. Nach dieser gegebenen Zusicherung erhob Wilhelm Hoch wieder die Stimme, und sprach langsam und mit Nachdruck folgendes aus: ,, Wir verlangen nichts als die unverjährbaren Rechte des Menschen, Freyheit und Gleichheit der Rechte, so wie sie der Bürger von Baiel genießt, und dieses müsse durch eine repräsentative Regie- rnngsform gesichert werden." Christ fiel ihm ins Wort, und fragte, ob er wisse, was er mit einer repräsentativen Regierung sagen wolle. Hoch antwortete Ja- Nun entstand eine Stille. Christ aber unterbrach solche und sagte unter andern,, und etwas gebieterisch: „ Die Wollust, die Ueppigkeit, der Uebermuth, der Stolz, die Kleiderpracht seyen Ursache daran, daß sie dergleichen Sachen verlangten. Zum Beweise diene, daß vor dreyßig Jahren keine Häuser in der vordem Gasse feil gewesen , und daß man jetzt ein halbes Dutzend kaufen könnte." Mit Murren und Geschrey wurde er unterbrochen. Der eine nannte ihn einen Lügner; der andere sagte: dieser Rock ist mein; ein dritter stieß Schimpfworte aus- Indessen hatten mehrere Bürger, unter der Anführung des Schlüsselwirthes Vrodbeck, und mit Apten und Buckeln bewaffnet, ein Grabmal aufm Kirchhof zerschlagen. Es war jenes eines Sohns oder Abkomme 278 xx. Periode- 1797—1798. lings des Schultheißen Jmhof von Liestal, der es im I. 1653 mit der Obrigkeit gehalten hatte. Mit jedem Hiebe ertönte das Geschrey: Hinunter mit den Tyran. nen. Hoch und seine Freunde mußte» die Deputierten in Schutz nehmen, und sie durch das Gedränge zur Kirche hinaus bis zum Wirthshause begleiten. In dieser Zwischenzeit halten die Unterbeamtcn, als Beysitzer und Ge- j richtsmänner, die kein Wort zu diesem allem geredet hat- ! ten vieles auszustehen, und sogar von ihren nächsten Anverwandten. Sie wurden feige Memmen, nichtswür- ! -ige Leute gescholten. Die Deputierten, die von Liestal nach Lausen sah- ! ren sollte», ließen sich nach Bubendorf führen, in der Meynung daß die Auftritte von Liestal dort nicht all- ^ gemein bekannt seyn würden. Kaum waren sie aber in der Kirche eine Weile gewesen, als Einer, Namens ^ Schneider, der in Liestal zugegen war, ihnen, nebst Klagen über den Landvogt das nämliche vortrug, so Wilhelm Hoch begehrt hatte. Da es Abend wurde, ließen sich die Deputierten etwas zum Nachtessen geben, und kehrten um 3 Uhr des Nachts, unvermuthet nach Basel zurück. Der Ueberreuter (Vorreuter,) der die Farbe trug (d. i. einen halbschwarzen und halbweißen Mantel,) mußte zu Liestal den Mantel umkehren, damit die Wächt-r ihn nicht erkennen möchten. Der erstattete Bericht verursachte im Rath einige V. K Der 20 Im. Gleichheitsm'kilnds d. u-rterth. 27 s Bestürzung, insonderheit bey der Mehrheit der Drey» zehnerherren, die kurz vorher unserm Gesandten in Paris gemeldet hatten, es wäre das Landvolk mit seinem Schicksal zufrieden. Eine nochmalige Deputation wurde gut- befundcn, und Legrand, Dreycrhcrr Stadelin, nebst Nechenrath Minder und einen, Schreiber bekamen den Auftrag, sich nach Licstal zu verfügen. Schon den Abend waren sie dort und besprachen sich »nie den Ausschüssen, welche die Gemeinde aus Mißtrauen gegen ihre Unkerbeamte, bereits ernannt hatte. Die Gemeinde selber ließen die Abgeordneten am folgenden Tage, den 13. des Morgens, in der Kirche zu^mmermeten. Legrand hielt mtt weinenden Augen eine Anrede, in welcher er zeigte, wie weit eine in Zügellosigkeit ausgeartete Freyheit ein Volk führen könne. Hierauf übergaben die Ausschüsse eins so eben unterschriebene Note, und baten um Beförderung. Die Note lautete wie folgt : „ Dieß sind die Erklärungen, welche die Bürger von Licstal und Scltisperg den Herren Deputierten von Basel, Herm Meister Legrand und Herrn Dreyerhern Stähelin, schriftlich eingegeben haben, nachdem sie vorher, auf dem Altare Gottes, von sieben Ausschüssen im Namen der Gemeinden feyerlichst unterschrieben wo.den sind. Erstlich sind wir entschlossen, Schweizer zu bleiben. 280 XX. Periode. 1797 - 1798 . Zwevtcns wollen wir Frevhcit, Gleichheit, die heiligen unoerj ihrbaren Rechte des Menschen, und eine Vcrfas, fung, wozu Repräsentanten aus dem Volke gewählt werden. Drittens, enge Vereinigung der Stadtbürger mit den Landbürgern, als zu einem Körper gehörend, welche gleiche Siechte und gleiche Frevh.it zu genießen haben. Endlich begehren wir unverzüglich eine Volksversammlung , wozu von Sradt und Land, nach zu bestimmenden Re- gcln, z. B von 50 Bürgern einer erwählt würde, welche den zu bestimmenden Gesetzen für die Zukunft, vorläufig bey- wohnen könnten. Jede Verzögerung könnte Schaden bringen." Unterschrieben, Liestal den 13. Ienner I7ss. Don Liestal: Wilhelm Hoch, Artillerie Feldweibel- Nikolaus Bro beck. Daniel Heinimann. Nikolaus Pfaff. Michel Sing ei seit. Michel Strüb in. Von Seltisverg: Hans J'.tob Schäfer, Orismüüer. *) Seltispcrg gehört zum Kirchspiel Liestal. ?. K Der 20 Jeir- G!eichheitsur?unde- Unterth. 281 Nach der Deputierten Rückkunft fand der Rath verträglich, einen neuen Versuch zu wagen. D- eyer- herr Stahelin uiro Rarhsherr Wenk sollten Montage den löten das ganze La d durchreisen. Allein schon am A' end des Sonnabends, wo der Versuch er- kanut wurde, li ß es Stehlin von Denken dem Wilhelm Hoch schriftlich berichten und Sonmaq, den i^ten um to Uhr, kam Erlacher nach Lreftal ge- ritten und fragte Hoch, ob es nicht möglich wäre in alle Dörfer des Bafelg.?iets heute noch d:e Einladung ergehen zulassen, Mey Ausschüsse mchLiesal zuschicken. Hoch nahm den Auftrag an. Er schickte bey dreißig Bürger von Liestal, mit d.n vier oberwähntsn Artikeln in die Dörfer. Schon um ein Uhr des Nachts waren die Ausschüsse bey Hoch angekommen. Er, mit Schäfer, Br 0 dbeck und Heinimann legten abwechs- lun^sweife den Ausschüssen aus, was dieß alles zu bedeuten hätte. Durch einen außerordentlichen Reucer ließ Hoch dem Erlacher den Erfolg des gegebenen Auftrages beichten. Montag d u täten, kamen nun die Abgeordneten der dritte» Deput.ckwa i - L-estai an. Sie hatten schon die Gemeinden Muttuiz und Prcnkekn vernommen , dce gleichen Erklärungen aber von ihnen, wie von den Liestalern, empfangen. Als sie in Li stak eintraft» verwunderten sie sich, daß so viele Landratte dort waren und fragten Hoch und Schäfer freundschaftlich.. 282 xx. Periode. 1797—1798. was es bedeuten wolle. Die Antwort war: „ Sie hätten geglaubt es seo besser, wenn die Deputierten der Obrigkeit die Ausgeschossencn sämmtlicher Gemein, den an einem Orte beysammen fanden, als wenn sie der Gefahr ausgesetzt worden wären, von einigen Gemein- den mißhandelt zu werden. Daudrch werde übcrdieß viele Mühe und Zeit erspart." Noch vor dem Essen hörte man die Ausschüsse ab, und alle gaben die mehr erwähnten vier Artikel schriftlich ein. Doch sagten zugleich die Ausschüsse einer Gemeinde, daß sie mit der Obrigkeit zufrieden wären, wenn sie nur das Tannenreis im Berge und Wald Blomd zu Nutze ziehen dürsten. Hierauf kehrten die Deputier- ^ ten nach Basel zurück. Den löten zeigte sich der Große Rath für die Unterthanen günstig gestimmt. Er erkannte nämlich, daß die Ausschüsse der Landgemeinden sich den 22ten zuLie- stal versammeln und dort fünfzehn engere Ausschüsse ernennen sollten, damit den 29tcn die nähere Bestimmung der eingelegten Begehren in gemeinschaftliche Berathung gezogen werden möchte. Er erkannte ferner, daß die Stadcbürger den l8tcn angefragt werden soll- ten, ob man eine Commission bevollmächtigen wolle, ! mit jenen Ausschüssen in nähere Unterhandlung zu treten. So günstig auch alles zu seyn schien, so fanden doch mehrere Patrioten, die verschiedene Umstände V. K. Der 29 Jen. GleichhbitöM'kunde d- Unterth. 283 in Erwägung zogen, daß diese Beschlüsse auf Verzögerungen zielten. Um diese Zeit stifteten, mit Vorwissen des Bürgermeisters Burckhardt, achtzig hiesige Bürger worunter die kleine Gesellschaft bey der Rheinbrücke, einen besondern Verein. Er nannte sich die Gesellschaft zu Beförderung bürgerlicher Eintracht, versammelte sich auf der Zunft zum Bären und hielt öffentliche Sitzungen. In demselben wurden, außer den erklärten Patrioten, Neutrale und mäßige Aristokraten aufgenommen. Am i7ken setzte er eine dirigircnde Commission nieder, deren Mitglieder waren: Wilhelm Haas, Oberstlieutenant, Stückelberger Arzt, Wernhard Hub er des Stadtgerichts, Joh. Jakob Thurn eisen, Buxtorf, gewesener Hauptmann im franz. Dienste, Hagenbach, Arzt, Samuel Ryhiner, des Großen Raths und Tochtermann des Bürgermeisters Burckhardt, I rüst of, Rathsredner und Dienast, Sch-frier des Stifts St. Peter. In.der Eröffnungsrede des Doktor Hagenbach bemerkte man folgende scharfe Stellen: „ Gesunken ist die Wagschake, in der das Recht der Menschen liegt, und unverrückt wird sie durch keines Frevlers Hand mehr steigen. Nur ein Rasender kann dein unaufhaltsamen Strome entgegenarbeiten, der alle Dämme der Aristokratie mit sich fortreißt. ...... Wer verkennt in dem großen thatenreiche» Gange der Dinge die Leitung einer höhern Macht, und wer wird ihrem Willen trotzen? . . . . . 284 xx. Periode. 1797—179?. Auch für dich / Helvetica! ertönt nun laut die Stimme der Vorsehung; auch du bist verwebt in ihrem großen Plan;.... Die Menschheit fängt an auch bev uns in den vollen Besitz ihrer ^ Rechte zu treten / und die Zeit der Oligarchie ist vorbey/ die Zeit ist vorbey wo Vorrecht der Geburt und Reichthum allein geltende Vorzüge in unserm Staate waren; wo Selbstsucht/ Eigen- ^ nutz/ Stolz und Nepotismus überall sich hervordrängtcn; wo ! hingegen wahres Verdienst mit Armuth meistens verwaiset blieb / und Kopf und Herz ohne Familienanhang feile Münze waren; wo ein blindes LooS den Dummen zur Griffet der l Vernunft bestimmte; wo dem Genie auf der Landschaft jedes ^ Mittel vorenthalten blieb / den Keim zu entwickeln/ den die ^ Natur in dasselbe hineinlegte; wo jeder Funke der Aufklärung in seinem ersten Entstehen erstickt, und jeder Gedanke zu irgend einer Verbesserung von dem Schlendrian zu Boden ^ gedrückt wurde. .... Und wer ist denn noch verstockt ge- nng/ eine Krisis hemmen zn wolle»/ die mit Ricsengange dem Ziele ihrer Vollendung entgegen eilet? Nur Schwach- köpfe, die nicht wissen, was ist / und Nichtwissen/ was seyn muß; nur Feige/ die vor jedem Hindernisse zittern; nur Eigennützige, die nichts aufopfern wollen; nur Träge, die gern ewig fortschlummertcn, und nur Egoisten, denen Gleich, heit ein Greuel ist." Die Gesellschaft ließ diese und andere Reden drucken, und leistete übrigens dem gemeinen Wesen wichtige Dienste, indem sie Meilen die wahre Lage der Dinge erforschte, und nach sorgfältiger Berathung, beschleunigende Vorschläge eingab. ! v.K.Der20Jm.Gleichl)cjtsurkMded.Untcrth.285 Durch die aus Basel eingekommenen Berichte auf- ! gemuntert, richteten die Licstaler am I7ten um 2 Uhr eine» Frepheitsbaum auf, und freneten sich sehr darüber, ! daß es der erste in der Schweiz wäre. Damit nicht ! zufrieden, warfen sie die obrigkeitliche Fahne vom Ge- meindehause zu den Fenstern hinunter und zerrissen solche in kleine Stücke. Dabey hörte man mehrere schreyen: Nehmt die Fahne des Despotismus und der Unterdrückung weg. An derselben Statt wehete bald eine dreyfarbige, schwarz, roth und weiß; ') und gleichfarbige Cocarden steckte jeder auf seinen Hut. Von dieser Zeit an führten die Liestaler und Ausschüsse eine Art von provisorischer Regierung ein, die alles im obern Theil des Gebiets, bis an die Birs, leitete. Nun folgten aber einige Auftritte, über welche uns bisher unmöglich geworden ist ein richtiges Urtheil zu fällen. Da Arau, wo die Tagsatzung versammelt war, kaum drey Stunden von unsern Grenzen liegt, so bekamen die Landleute vielfältige Berichte von dort her. In wie weit sie alle gegründet waren, ist schwer zu r) Schwarz ist die Farbe des Stabes der Stadt Basel; roth ist die Farbe des Stabes von Liestal; und weiß ist die Farbe beyder Schilde. 286 XX. Periode. 1797 — 1798 . entscheiden. So viel ist aber ausgemacht/ daß mancher von den dortigen Gesandten, bald an -er Tafel, bald auf Spazierqängen, Drohworte fallen ließ, und vorzüglich seitdem zwölf Kantone in die Beschwörung der alten Bünde eingewilliget hatten und der dafür angesetzte Tag sich näherte. Das Gerücht verbreitete sich seit etwas Zeit, als wenn Berner und Solothurner einige Schlösser unserer Landvügte besetzen und mehrere in der Stadt in Einverständniß mit ihnen stehen sollte». Zwischen 5 und 6 Uhr des Abends, eben an dem Tage der Errichtung des Freyheitsbaums zu Liestal, wurde zur Zerstörung des Schlosses Waldenburg durch das Feuer die vorläusige Anstalt getroffen. Der Landvogt, Bürger von Basel. ein ehemaliger Rathshcrr und Metzger seines Handwerks, mit welchem die Unterthanen sehr unzufrieden waren, hatte sich schon vorher zum Pfarrer geflüchtet. Ehe aber das Feuer angelegt wurde, ließ man den Bewohnern des Schlosses anzeigen, sich mit allen ihren Effekten und den obrigkeitlichen Schriften zu entfernen. Die Landleute halfen sogar die zu rettenden Sachen tragen, und in Sicherheit setzen, ohne daß irgend etwas entfremdet worden wäre- Ein gleiches Schicksal traf auch kurz darauf die Schlösser Farnsburg und Homburg, ') mit den nämlichen Vorsichtmaßregeln zur ') Farnsburg, in der Nacht vom 21 . auf den 22ken und V. K. Der 2oIm. Glerchsheitsurkrnrde d Unterth. 287 Rettung der Personen/ des Eigenthums und derSchrif. tM/ obschon über den Landvogt von Homburg/ einen Arzt seines Berufs/ seine Amtsangehsrige übel zu sprechen waren. Nichts geschah an den Schlössern Ram- steiu und Wildenstein, weil die dortigen Lehenleute keinen Verdacht erregten; eben so wenig an der obrigkeitlichen Wohnung des Schultheißen des Amts Liestal, und an den Schlossern der Landvögte Monchenstein/ Riehen und Kleinhünmgcn. Das Schloß Monchenstein wurde nachgehends der Gemeinde Mönchenstein verkauft/ und ! von derselben abgetragen. Was aber die Landhäuser ! und übrigen Landgüter der Bürger von Basel betrifft/ ! so war kein Gedanke/ daß etwas daran verderbt wür- ! de- Dieß alles beweiset/ daß die Zerstörung der Mauer- stöcke jener drey Schlösser planmässig/ und blos zur Ab- , Wendung einer wirklichen oder nur möglichen Gefahr abgesehen war. Die eigentlichen Urheber sind unbekannt i geblieben. Doch mag wohl die provisorische Regierung ! zu Liestal großen Antheil daran gehabt haben. Ein ! Mitglied derselben schrieb: „ Nachts um eilf Uhr bekam man vom Schloßschre.ber den Bericht/ daß das Schloß Walleuburg in Brand sey/ welches wir aber Homburg in der Nacht vom 23 . auf bett 2-ften / nach. dem aber die brauchbaren Baumaterialien unter den Helfern der Zerstörung warm vertheile worden. 288 XX. Periode. ^ 1797—1798. wohl wußten; den» wir hatten ihm und einem Namens Schneider aufgetragen, alles in Sicherheit zu nehmen und Ruhe und Ordnung in seiner Gegend zu erhalten.'' Eine andere Folge der obenerwähnten Ge ächte, war das Vorhaben der Landleute, die Milch zu bewaffnen und hm I9ten nach Basel ziehen zu lassen- Die einen sagten, um dem Einmarsch der Solothurner und Berner zuvorzukommen; andere, um den Patrioten der S'adt zu Hülfe zu eilen; andere noch, um den Großen Rath zur Annahme der mchrgedachten vier Artikel zu zwingen. Dieses wurde durch die Bemühungen des Li- cencial Schmid und des Scehlin (von Beuten,) die den I8tcn des Nachts nach Licstal geritten waren, glücklicher Weift abgewendet. Eine aridere Ursache, die zur Vereitlung des gefährlichen Anschlages beytrug, war auch der Mangel an Munition. Wilhelm Hoch schrieb: „ Ich untersuchte die Munition. Allem, wie erschrack ich , da ich für zweytausend Mann nur zwcytauseud fünfhundert Patronen fand, und sori? nichts." Den gleichen Nachmittag, wo die Nachricht von den lichterlohen Flammen des Schlosses Walienburg in der Stadt erschallte und mancher schon in Gedanken sein Landhaus dem Feuer preis gegeben gl übte, ver- Lr-itete sich ein allgemeiner Schrecken. Dieß benutzte die Gesellschaft zum Bären. Am r ütcn ließ ße den Räch V. K. Der 20 Ien. Gleichheitsurkuttde-. Unterth. 269 ersuchen, es möchte jedes Rathsqlied eidlich erklären, ob er Truppen von andern Kantonen verlangt habe. Am gleichen Tage begehrte der Oberstzrrnftmeister Andr eas Merlan seine Entlassung, erhielt sie aber erst den fol- geuden Tag. Die Gesellschaft erließ eine Adresse an Stadt und Land, worin alle zur Eintracht eingeladen wurden. Zugleich erhielt sie zur Beybehaltung der innern Ruhe in der Stadt, die Hereinberufung einer Garnison von sechshundert Landlenten und die Ernennung des in franz. Diensten gestandenen Hauptmanns Buxtorf, zmn Commandanten derselben, so wie auch der bewaffneten Bürgerschaft. Hierauf ließ sie eine gedruckte Aufforderung an die Bürgerschaft, zur Bereithaltung der Ein- qnartierungen, austheilen. Die 600 Mann Landmilitz rückten den löten in die Stadt, und ihre vier Anführer erließen den folgenden Tag eine Adresse an die übrigen Landleute, Vor ihrer Ankunft hakte schon die Gesellschaft zum Bären den Entschluß gefaßt, ihnen mit der neuen Cocarde, als Verbrüderungszeichen, entgegen zn gehen. Zugleich lud sie die übrigen Stadtbürger ein, die gleiche Cocarde aufzustecken, welches fast allgemein befolgt wurde. Auch fand man angemessen, die 6 < o Landleute auf Zunft-und Gefellfchaftshäuser, und nicht in Bürgershänfer zu verlegen. Die gedruckte Anzeige davon gab zwar zum Beweggründe an, daß die Land- VC?!. Band- ' L 2yo xx. Periode. 1797—1798. bürget keine Unbequemlichkeiten verursachen wollten; die wahre Ursache war aber , daß man sie dem Einfluß der entschiedenen Aristokraten entziehen wollte, und die Zunft- rmd Gesellschaftshäuser gerne von denselben bewachet sahe. Indessen hatte der Rath die Stadtbürger auf den Zünften, den Gesellschaften der kleinen Stadt und der Universität versammeln lassen , welches seit 1691 nicht geschehen war. Die anwesenden Bürger willigten in die Revolution ein- Am 20 . Jenaer statteten die von Arau zurückberufenen Gesandten, Bürgermeister Andreas Bnxtorf und Dreyerherr Friedrich Münch im Kleinen Rath, einen vorläufigen Bericht ab- Dieser Bericht wurde ge- druckt, und so lautete das Ende desselben: „ Zwischen Liestal und Basel erhielten wir durch einen Neuter ein Schreiben, so uns eigentlich in Läufeisingen härte übergeben werden sollen. ES war eine sehr verbindliche Zu. schritt des würdigen Vorstehers der Gesellschaft zn Beförderung bürgerlicher Eintracht, meines theuern Freundes Oberftlieu- tenant Haas, der uns, im Namen dieser Gesellschaft, ein Geschenke von Cceardc» und von einer FrevhcitSfahne mach. te. Ich behalte mir vor, dieser Gesellschaft für dieses Zei. chen von Achtung und Liebe mündlich zu danken. Die Cocar. den kamen zu spät; wir und unsere Leute waren schon damit geziert. Die Fahne ließ ich aber sogleich auf unsern Reise- wagen aufstecken, und so langten wir mit freudigem Herzen, V. K- Der 20 Jen. Gleichhemurkunded. Unterth. 291 und Danke zu Gott. der alles so weislich leitete / daß Ruhe/ Friede und Einigkeit überall zwischen Stadt und Land hergestellt war / gestern Abends wohl und glücklich in unserer lie- den Vaterstadt an." Hierauf versammelte sich der Große Rath/ dem es zukam/ nach der Verkommmß von 1691, das Fundamentalgesetz des Standes von neuem anzuordnen/ und sanctionirte einhellig/ durch folgende Urkunde ') die neuen Verhältnisse der Stadt zur Landschaft- „ Wir Bürgermeister / Klein- und Große Rathe des eidsgenössischen Freystandeä Basel, geben hieinil zu vernehmen: Demnach die sämmtlichen Gemeinden der Landschaft Basel, aus Gefühl ihrer Menschenwürde/ und aus innigem Triebe nach wahrer Freyheit/ deren reinen Genuß dieselben mit unserer ganzen Bürgerschaft, deren Stelle wir vertreten, als biedere Schweizer z» theilen wünschen, sich bewogen ge. funden, die Grundsätze einer glücklichen Freyheit und Gleichheit jedermann inS Herz zu rufen, zu dem Ende durch eh. rende Ausschüsse im Namen der Gemeinden auf dem Altare Gottes folgende vier Punkten und Erklärungen umerschrie. r) Zu Anfang steht das Bild von Wilhelm Tell und sei. nem Sohn, zwischen den Worten: Freyheit, Gleichheit, Einigkeit. Zutrauen. 292 XX. Periode 1797 — 1798. beu, und zur Annahme der E. Bürgerschaft allhier vorgelegt haben, als nämlich: 1°. Daß sie entschlossen sind Schweizer zu bleiben- 2°. Daß sie wollen Freyheit, Gleichheit, die heiligen ittiverjährbaren Rechte des Menschen, und eine Verfassung, wozu Repräsentanten aus dem Volk gewählt werden. 3°. Enge Vereinigung der Stadlbürger mit den Land- bürgern, als zu einem Körper gehörend, welche gleiche Rechte und gleiche Freyheit zu genießen haben, und 4°. Unverzüglich eine Volksversammlung begehren, wozu von Stadt und Land, nach zu bestimmenden Regeln, z. B. von fünfzig Bürgern einer erwählt würde, welche den zu bestimmenden Gesetzen für dir Zukunft vorläufig beywohnen könnten. Daß daraufhin wir eine gesummte E. Bürgerschaft auf ihren Zünften, Gesellschaftshäusern der mindern Stadt, so wie auch die bürgerlichen UniverfitätSangehörigen beför- derlichst versammeln lassen, wo dann zum Besten des Vater- landcS allgemein mitgewirkt, und in die von der Landschaft vorgelegten Erklärungen und Punkten vorermeldt, nachdem ein jeder namentlich darüber angefragt worden , einhellig eingestimmt, und dieselben angenommen worden. Wir bezeugen diese vollkommene Annahme, und gänzliche Einstimmung anmit auf das feyerlichste, erklären in Folge dessen die ehevorigcn Verhältnisse zwischen Stadt und Land durchaus und also zernichtet, daß in ewigen Zeiten dieselben nie mehr zum Vorschein kommen, noch angeführt werden sollen; erfreuen uns hingegen grundmmhigst, daß hinfort Stadt und Landschaft alS ein Körper in brüderlicher V. K. Der20 Ien.Gleichheitsurkunded. Unter"). 29 3 Eintracht mit einander leben- Religion und Tugend ehren, und das gemeine Wesen unter der Leitung nur solcher Männer- welche sich durch Kenntnisse und warme Vaterlandsliebe des Vertrauens vom Volke würdig gemacht haben- stehen und gedeihen werde. Der Allmächtige verleihe dazu seinen reichen Segen. Urkundlich dessen haben wir Gegenwartw-s mir unsrer Sradt größerm Insiegel verwahren und von unserm Stadtschreiber unterfertigen lassen. Gegeben in Unserer Großen RathSversammlung, den 20 . Jenaer 1796. (l.. 8.) Zoh. Rud. Fäsch, Stadtschreiber. Von dieser wichtigen Veränderung wurde unserm Gesandten in Paris, vermittelst folgenden Schreibens, ungesäumt Nachricht gegeben: „ Der glückliche Zeitpunkt der engsten Vereinigung zwischen Stadt- und Landbürgern ist nun eingetroffen. Freyheil und Gleichheit, die heiligen unverjährbaren Rechte deg Menschen- haben wir und sämmtliche Bürger- durch benge- hende Urkunde, seyerlich anerkannt. Was für eine frohe Aussicht eröffnet sich nun unserm werthen Vaterlande; Was für Beyspiele von reinem Patriotismus werden wir unsern republikanischen Rachbaren geben können! Wie wird der Eifer, die Thätigkeit für das allgemeine Beste belebr werden ! Dank Ihnen- theuerster LandcSvater, für ihre unverbrüchliche Beharrlichkeit und Standhaftigkeit - womit Sie, bey jedem sich ergebenden Anlaß, Ihre auf Menschenrechte sich gründende Gesinnungen, mit vollster Ueberzeu^ 294 xx. Periode. 1797—1793. gung und lebhaftestem Nachdruck äußerten und diesem großen Werk der politischen Umschaltung eine so kluge Einleitung gaben. Empfangen Sie nun in der Beglückung unserer Mitbürger Ihre Belohnung, und genehmigen Sie die Versicherung unserer wahren Hochachtung. Euer Hochwoblgeborn Unsers hochzuverehrcnden Herrn Obersizunftmeisters Dienstbereitwillige Bürgermeister Klein- und Großräthe der Stadt Basel." Den 20. Jcnner 1798. Einen so schleunigen Erfolg erwartete Ochs nicht. Daher ließ er, auf die Einladung einiger Basler, daß er mit Nachdruck an den Rath schreiben sollte, am 21. Ienner, ein etwas scharfes Schreiben abgehen. ') Sol- *) Es ist gedruckt worden. In demselben liest man: „ Drohungen, Großsprechereyen und unregelmäßige Maaßnah- men, welche man klug und kühn auSgedacht glauben wird; kleinltchtc Spitzfindigkeiten, erbärmliche Zittrigen» können vielleicht die CristS verfpäugcn, und mühsam machen. Allein diele abgenutzten Mittel werden nicht vrr- bindern, daß die Revolution zu Stande komme. — Wenn nun Jemand aus Hanr.äckigkcit, aus einer Folge eingegangener verwegener Verbindungen, oder aus Grundsätzen von Stolz und Selbstsucht sich gedrungen fühlte, dem Sreon entgegen zu arbeiten, die Gemüther zu erbittern, -u Thätlichkeiten aufzufordern, den Uebcrgang von der V-K Der 20 Jen. Gleichheitsurkunde d-Untenh. 29l> ches wurde dm 29teu im Großen Rath verlesen, und im gleichen Sinne, wie das vorhergehende, braut, wortet- Den 22ten ließ der Rath durch drey Abgeordnete, Deputat Gemuseus vom Kleinen Rath, Zäßliu vom Großen Rath, und Sulger von der Sm-tge- meinds, den zu Licstal versammelten Landausschüffen, die erlassene Gleichheitsurkunde zustellen. Jeder von ihnen hielt bey diesem Anlaß mit warmer Theilnahme eine angemessene Rede- Am gleichen Tage ( 22 . Jenner) wurde ein Freyheitsbaum in der mehrern Stadt, auf dem Münsterplatz, aufgerichtet. Job- Jakob F ä sch , Diaeon bey St-Theodor, hielt im Münster eine höchst paffende Predigt, die gedruckt wurde. -) Chöre von jungen Töchtern veralten Regierungsform zur neuen Ordnung der Dinge zu beflecken, der entferne sich ehestens von unsern Grenzen. Er Wird sich Gewissensbisse, und uns Bedauern sparen." ^ Hievon einige Stellen: „ Welcher Freund des Vaterlandes fühlt sich nicht gedrungen, vor dem Thron des All- gütigen niederzuknieen, der diese große Veränderung unter uns bewirkt hat, ohne den gewöhnlichen, fchaudcr- voüen Gang der Revolutionen uns zuzuführen, ohne einen Tropfen Bürgerblut zu vergießen. Wahrlich von allen 296 XX. Periode. 1797—1798. schönettell die Aufrichtung/ Kanonen ließ man abfeuern/ Freyheitsbäumen sind die unsrigen beynahe die einzigen / die im Schatten der Menschenliebe und Gerechtigkeit aufgepflanzt worden.Hütet euch, diesen schönen / himmlischen Namen/ Freyheit/ zu mißbrauchen. Frey. heir ist nicht Gesetzlosigkeit, nicht Zügellosigkeit/ nicht Tilgung aller Auflage»/ nicht Wegsetzung über alles an- ständige und ehrwürdige, über alle Religion und Tugend. Gleichheit ist nicht jenes Näubersystem, dem kein Ei. genthnm heilig ist, daö den Reichen plündert, den Re. Miten verhöhnt, den Lehrer des VoltS verspottet. Ihr fühlet eS mit mir, daß wenn der freye Mann thun kann was er will, er doch nichts will, als was gut, edel, rühmlich und gemeinnützig ist. .... . Ihr suchet nur jene Freyheit und Gleichheit, bey welcher man nicht erst nach dem Namen eines Bürgers fragen darf, um über den Werth oder Unwerth, das Verdienst oder die Strafbarkcit seiner Handlungen zu entscheiden. - . . Man zeige mir eine einzige Stelle in der heiligen Schrift, die auch nur den fernsten Anlaß zur Behauptung geben kön. ne: der Landmann sey blos zum gehorchen, der Städter allein zum herrschen bestimmt? . . . Im Gegentheil, schon im alten Kunde sagt ein Prophet sMaleachi 2, v. 10 ,) „ Haben wir nicht alle einen Vater? Hat uns nicht ein Gott geschaffen? Warum verachten wir denn einer den andern?" Und was lehrt Paulus? ,) Gott bar gemäht , daß von einem Blute alle Meuschenge. schlechte auf dem Erdboden wohnen. Ja, wir sind alle göttlichen GeschlechrS; und vor Gott ist kein Ansehen der Person." (Apost. Eesch. XVII. v. 26, 29. Nöm, U, o. li.) V.K. Der 20 Ien-Gleichheitsurkunde d-Unterth-297 und ein Ball bey Lukas Sarasin, -es Großen Raths, krönte diesen Tag. Drey Tage später, den 25ten liessen auch die Kleinbasler einen Frercheitsbaum aufrichte», und Fäfch Hielt in seiner Kirche zu St. Theodor, im gleichen Sinne wie vorher im Münster, eins salbungsvolle Predigt. Wie groß die Freude war, bewiesen viele Briefe, die uns zu Gesichte kamen, und in welchen die edelsten und reinsten Gesinnungen herrschten. So endigte sich unsere Revolution, ohne fremde Hcercsmachi, ohne Vrandschatzungcn eines Siegers, ohne Trauerscenen, ohne Gewaltthätigkeiten gegen irgend jemand. Dabey behielt man die Güter der Kirche, der Schule und der Armen, das Zeughaus, die Ersparnisse der Post, die Fruchtspeicher, die Salzlager, das persönliche Eigenthum der Einwohner; und die Basier, die so viele ängstigende Gerüchte schon zu französischen Angehörigen machten, blieben Schweizer. Dank denen, die dazu beytrugen! Wie viel Fehler hatte man begehen können, die uns auf immer in den Abgrund gestürzt hätten, und die man dadurch vermied! Wie verschieden sah es in mehrern andern Kantonen aus! Am 23. Jenner war General Menard zu Fernex in der Landschaft Gex, und schrieb von dorr aus an die Wadtlander, daß er in Befehl härte, ihnen Schutz und Hülfe anzubieten. Den 25ten schickte er den Mm- Mt Autier, unter Bedeckung, an den Bernerische» 298 XX. Periode. 1797—1798. Befehlshaber, d r zur Bezwingung der Waadtländer, Truppen zust.inr.ien gezogen Hatte. Bey Thierens schoß ein Berner - Vorposten auf Autiers Wagen, und zwey von den begleitenden Husaren wurden erschossen. Den 2 bten rückte Menard mit einer Division insWadtland ein / und der Krieg wurde zu Paris/ auf eine dem Gesetzgeber eingegebene Botschaft/ von Seite des Direktoriums/ erklärt. Sechstes Kapitel. Die National-Versammlung. Den 29. Ienner wurden Ausschüsse von Stadt- und Landbürgcrn in die Versammlung des Großen Raths eingeführt. Nach einer freundschaftlichen Anrede des Bürgermeisters Burckhardt/ antwortete Stehliu > *) Den 26ren Merz ertheilte ihm die Versammlung, so wie seinem Vater und dessen übrigen Kindern, dasBür- gerrecht der Hauptstadt, welches seit eingeführter Gleich, heit zwischen Stall, und Landbürgern, manchen befremdete. vr. Kap. Die Nationalversammlung. 207 Wieland. Es wurden 9 Commissionen ernannt/ und zwar für die Regierung im allgemeine»/ die Polizey/ die Finanzen, die Oekonomie, das Mililaik/die Rechtspflege , die Armen- und Waisen - Anstalten/ das Erzie- himgswcsen, und die Constitutions - Gegenstände. Die Präsidenten derselben blieben unverändert/ und waren Ich- Rudolf Fäsch, Peter Bischer/ Johann Jakob Thurneise»/ RudolfStäheliN/ Hs. Georg Steh» lin, Martin Wenk und Johann Lukas Legrand. Mit kluger Vorsicht wurden einstweilen fast alle Kammern oder Collegien der vorigen Regierung beybehalte»/ und solche nur den obgedachte» Commissionen, zur Aufsicht und Anleitung, untergeordnet. Auf diese Weise litten die laufenden Geschaffte keine Verzögerung. Sehr weislich enthielt sich auch die Versammlung aller inquist. Mischen Rügen über die aufgelöste Regierung. Zu Zeiten geschahen zwar einige Ausfälle, sie halten aber kerne Folgen. Einmal gerieth doch die Versammlung in Verlegenheit. Mengaud suchte die Geschichte des Hüninger Brückenkopfes von 1796 hervor, und verlangte in einer Note eine Untersuchung wider die damaligen Angeklagten und wider die Richter selber. Ungerecht war es im höchsten Grade, daß abgethane Sachen in frische Anregung gebracht werden sollten. Allein, Vertraute erfuhren von ihm, daß es ihm nicht Ernst war. Da die Sitzungen öffentlich Statt hatten, so wollte er U 2 308 Kx. Periode. 1797—i7ss> nur, daß gewisse Personen, die falsche Gerüchte ausstreuten und die Leute aufwickelten, durch seine Note erschreckt steh von der Stadt entfernen möchten- Es wurde also viel Lernten in der Versammlung gemacht und eine nach seinen Absichten abgefaßte Antwort öffentlich verlesen. Hierauf begaben' sich die im Auge gehabten Personen in die Nachbarschaft und das ganze Geschäft kam bald in Vergessenheit. Den 7. Hornung geschah ausm Petersplatz, von Seiten der Repräsentanten und dagegen von Seiten der hier säßhaften Stadt-und Landbürger, die Wechsel, fettige Eidesleistung. Man ließ die Glocken läuten und die Kanonen abfeuern. Die Repräsentanten zogen je zwey und zwey vom Rathhause anf den Pet-rsplatz. Der Präsident (Huber) qieng an ihrer Spn;e zwischen Mengaud und Adelasio, und die kaiserlichen und franz. Legations-Sekretairs folgten dem Zuge nach Vor der Eidesleistung hielt Huber eine Anrede an das Volk; der Diacon Fäsch predigte zu St. Peter nach der Feyerlichkeit, und eine angemessene Instrumental - Musik nebst Gesängen schloß die ganze Handlung. Zum Mittag speisten die Repräsentanten beysammen, und Men- gaud,Adelasio, Greiffeneck,Vignon, wieauch der zu Hüningen kommandirende General nebst seinen Etaabsoff.eieren, wohnten dem Gastmal bey. VI. Kap. Die Nationalversammlung. 309 Der Eid der Repräsentanten lautete wie folgt: » Wir schwören freye und unabhängige Schweizer zu bleiben. Wir schwören Religion und Tugend zu ehren und zu schützen. Wir schwören die Souvcrainirät des Volkes anzuerkennen. Wir schwören Freyheit und Gleichheit der bürgerlichen Rechte zu behaupten, die Gesetze der Nationalversammlung zu handhaben und denselben zu gehorchen. Wir schworen eine demokratisch, repräsentative StaatSverfassung zn entwerfen und solche dem Volke zur Sanction vorzulegen. Das schwören wir / so wahr uns Gott helfe." Der Eid des Volks lautet wie folgt: ,, Wir schwören freye und unabhängige Schweizer zu bleiben. Wir schwören Religion und Tugend zu ehren und zu schützen. Wir schwören die Souverainität des Volks anzuer- kennen. Wir schwören auf Freyheit und Gleichheit der bürgerlichen Rechte zu halten. Wir schwören den von den Wahl- männern des Volks erwählten Repräsentanten und den noch zu wählenden obrigkeitlichen Personen und ihre« Verordnungen zu gehorchen, so wie den verfassungsmässig gewählten militai- rischen Commandanten. DaS schwören wir, so wahr UNS Gort helfe." Für die Wiedertäufer, die statt eines Eides, ein Gelübde ablegen sollten, hatte man diese Formel aufgesetzt: „ Wir geloben, die Nationalversammlung als unsere rechtmässige Obrigkeit zn erkennen, ihre Verordnungen getreulich zu halten - auch allem gehorsam nachzukommen, was uns von derselben und den von ihr angestellten obrigkeitlichen Personen wird befohlen werden? 310 XX. Periode. 1797—1795. Uebrigens waren die Wiedertäufer angesiedelte oder als Pächter angestellte Fremde. Siebentes Kapitel- Die Pariser. Verfassung. In den ersten Tagen des Jenners 1798 -, verfügte sich unser Gesandter in Paris, nach wiederholten Einladungen , und höchst ungern, zum Direktor Larevcillere- ! Lepaux, um sich über eine Staatsverfassung für die ganze Schweiz, nach dem System der Einheit, zu berathschlagen. Dort hatte sich auch zu gleichem Zweck der gelehrte und geschätzte Daunou, Mitglied des Raths der Nettesten, eingestellt. Der umständliche und etwas weitschweifige Vortrag des Direktors, berührte eigentlich zwey Hauptgegenstän- ds. Der erste bestand in bittern Klagen wider die meisten Regierungen in der Schweiz. Diese wollte man strafen und zu diesem Ende die allgemeine sowohl als die besondern Verfassungen ändern- Frankreich müsse von Staaten auf welche es sich verlassen könne, umgeben werden. Der zweyte Gegenstand bezog sich auf die Nothwendigkeit, daß für einige Jahre, eine bereits vil. Kap. Die Pariser.Verfassung. 3t 1 verfertigte Verfassung angenommen werde. Im Anfang würde eine stamsbildende Convention einen Tummelplatz für England und Oestreich abgeben/ wie es unlängst in Holland der Fall gewesen sey. Auf diesen Vertrag folgten wechselseitige Vorschlage/ die alle geprüft/ und von Larevcillere theils angenommen wurden / theils nicht- Er billigte z- B., daß ein abtretender Direktor ohne weirers, lebenslängliches Mitglied des Senats seyn würde, ') wie auch, daß in jedem Kanton/ außer einerVerwaltuugskammer, ei» vom Direktorium zu ernennender Präfekt angestellr werden sollte. -) Er verwarf hingegen z. B. die Dazwt- schenkunft des Loofes zu drey, für die Stellen der zwey Kammern und des Direktoriums, wie auch alle Classi- -kationen zur Leitung der Wahlmanner. r) Er erhob r) „Damitzum ersten, er, während feiner fünfAmtsjahre im Direktorium, allen Kantonal. Geist ablege, und er zu einer ferner» Anstellung nicht von den Wahlmanner» seines Kamons abhängen wird, damit zwevtenS die Masse der Erfahrungen im Senat vermehrt werde." ') Frankreich hatte damals keine Präfekren. H Die Wahlmänner jedes Kantons sollen in den Großen Rath (d. i. in die untere Kammer) zwey MilitairS von der Miliy oder von Linientruppen, zwey Gelehrte oder Künstler, zwey vom Handels-und Gewcrbsstamm, und zwey Landwirthe befördern, wie auch die Hälfte da- 312 XX. Periode. 1797—1798. sich vorzüglich Wider den dießoriigen Vorschlag, daß Militairs aus jedem Kanton zwey angewiesene Plätze im Großen Rath, einen im Senat, und einen oder zwey im Direktorium bekommen sollten, und stützte sich auf Bon aparte selbst, der einst die Regierung vor jedem überwiegenden Einfluß der Kriegsleute bey den ersten Gewalten, gcwarnet hatte. -) Was die Eintheilung der Schweiz in Kantone betraf, so hatte Reubeü die Vorschläge dazu übernommen und unserm Gesandten diese Arbeit mit der Erklärung aufgetragen, aus dem Bernergebiet drey beson- dere Kantone zu bilden. B,ey der Verfertigung der Arbeit vereinigte Ochs das Frickthal mit dem Kanton Basel, und schickte den Entwurf dem Direktor R en- vell, der ihm solchen drey Tage nachher selber zu- rückgabr und dabey sagte: „ Das ist gut, man ist damit zufrieden." Den i s. Jenncr bekam das Direktorium den Aufsatz der Verfassung. Solches änderte aber vieles darin, von in den Senat i. in die obere Kammer.) Im Direktorium sollte gleichfalls einer von jeder tiefer vier Classen sitzen. Für den fünften Direkror würde man freye Wahl haben. ') War es ihm Ernst? Und - falls eS ihm Ernst war, in welchem Verstände? V!I. Kap. Die Pariser - Versammlung. 313 und statt der Vereinigung des ganzen Frickthals mit im. serm Kanton, setzte es, oder vielmehr Bonaparte, die Worte: „ Llanton ön!e , / compri.8 ce (jui pourroit lui etre cette cinns le kriclerlinl " (milJnbe. griff dessen, so ihm vom Frickthai abgetreten werden könnte ) Die Direktoren ließen hierauf den Entwurf ins deutsche ') und italienische übersetzen und drucken, °) wie auch Exemplarien davon unserm Gesandten, der von diesem allem nichts wußte, ;) zustellen, und nach ') Die Ueberseynng war erbärmlich ausgefallen, z. B. ein ganzer Theil, für psrtis intezi -mte ; — ohne Wissen leitete, für, xuiltoit 3N ; — man war schwach, da das ganze einzelne schwach war, für, on sk->,t towis ß!g geschehen , sük, la pro>>cntinn ne peutelie ^»'uppi-oxiina- live, und so weiter in vielen Stellen mehr. 2 ) An groben Druckfehlern , ohne Bevfiignng der ü>r--ua, fehlte eö auch nicht. li-m-, für 8,anr; für ^i. tork; ^ViiiterMcim, für aVinterliiur; >exu!i?i', sük > e- ZZüen z remi8s en amutsiion Ne ^>L>!ie, für o » eoinmutation ile peine ; luzes <1 e 8 3!t sns, für usus in8 U s. W Zwey Direktoren warten die Schuld davon, als bloßer Versehen, auf den Generalietmair i^L»rüs. 214 xx. Periode. 1797—1793. Lausanne, an den französischen General / und nach Basel an Mengaud abgehen. ') Von allen Aenderungen im Aufsatz , war nach dem Artikel über das Frickthal / die Auslassung folgender Stelle, worüber Ochs sich am incisien beschwerte. ^ Premier 3Lte clu corpz le- K'isiLtif upres 8on ir>5tullurioii seru I'envoi cl'uir mes- suAe 3ux nssemlilees primriiren, pur lstguel rl les invileru u clorrrier leurx xu§ru§es »ur lu question ku> 'ante: nution veut-eile lu convocarion cl'une assembiee cori?ueuur>te, c^ui lui preserite le plan rl'une uukre conseiturion c^ue celle-ci." ') Diese Verfassung findet sich in den Sammlungen der Gesetze des KamonS Leman oder Waadt, und in PoffcltS europäischen Annalen. (Jahrgang 1798, 2ter Theil, x!,§. 18 L.) ') »Die erste Verhandlung der gesetzgebenden Räthe wird, nach ihrer Einsetzung, eine Botschaft an die Urversamm- lnngen seyn, in welcher fie solche einladen werden, die Frage zu beantworten: Will die Nation die Zusam. tnenberufuttg einer staatäbildenden Versammlung, die ihr den Entwurf einer andern Verfassung vorlege?'' vm. Aap Bckorgniß von einemgefährl- Auflauf. 31S Achtes Kapitel. Besorgniß von einem gefährlichen Austauf. Den 1. Merz fiel in unserer Gegend der erste Kriegsvorfall wider die Solothurner vor. Die Franzosen hatten nämlich das Dorf Dornach und die dasige Brücke, bey früher Morgenszeit eingenommen, und das Schloß angegriffen. Vor einigen Tagen aber hatten hier gewisse Aufwiegler die Leute zu einer innern Gährung wider Frankreich verabredet. Schimpfliche Reden waren wider die Legation ausgestoßen worden. Gegen mehrere Repräsentanten vom Lande sah man, daß von verschiedenen Fenstern aus, bekannte Leute sich verächtliche Geberden, Fingerzeigen, Husten erlaubten, die kurz vorher sich demüthig stellten oder wenigstens still fassen- Die Gerüchte erneuerten sich, daß der Krieg mit dem Kaiser nächstens wieder angehen, der Rastakter« Congreß sich auflösen, und eine östreichische Armee anrücken würde. Die gegen.England zu einer Ueberfahrt vorgenommenen Kriegsanstalten ließ man überall ins lächerliche ziehen, und schon als ein Raub der Walisische die französischen Truppen darstellen. Nun am Tage deS oberwähnten Angriffs verbreitete sich die falsche Mähre, daß die Franzosen mit einem starken Verlust zurückgeschls- 316 xx. Periode. 1797—1798. gen worden wären; und eine Menge Leute eilten auf den Kornmarkt zusammen, theils aus bloßer Neugierde, theils in andern Absichten. Da drangen vierzig bis fünfzig wüthende Menschen auf das Nachhalls, und nach. dem sie eine der Tbüren eingestoßen hatten, in den Saal der Nationalversammlung selbst. Sie hofften auf Anhänger unter den Zuhörern. Sie lärmten, reizten an, trotzten und schrien laut: Die Thore zu! die Thore zu; nämlich die Stadtthore. Denn zweyerley Gerüchte waren schon seit kaum einer Viertelstunde in Umgang gekommen. Das eine, daß die geschlagenen Franzosen sich höher flüchten und sich an uns entschädigen wollten; das andere, welches gegründet war, daß Mengaud, erzürnt über die sert einigen Tagen verspürte Stimmung eines Theils der Stadtbürger, eine Garnison von meh- rern Tausenden, zur Bcschützung der Nationalversammlung hieher zu berufen gedacht hätte. Bey diesem unvermutheten Ueberfall, liefen die Zuhörer bestürzt durch einander, und die Repräsentanten standenauf. Bischer, Legrand, Frey,Erlacher, Jselin und andere traten zu den Zuhörern, und zu denen die da raseten hin, und fragten um die Ursache dieses Lärmens. Münch, als Statthalter des augenblicklich abwesenden Präsidenten, gebot Ruhe uud Stille. Der Lärm wurde aber nur immer stärker. Bischer stellte vor daß Begehren, welcher Art sie seyen, nicht auf eine solche tumultuarische Weise vorgebracht werden vm. Kap. Besorgnis von einem gefährl. Uuflauf. 3 l7 sollten. Als nun ein Hutmacher, Namens Keßler, sich ihm entgegenstemmte, trat Bischer näher und hieß die Wache ihn anhalten. Keßler aber entriß der Wache das Gewehr, kehrte das Dajonet gegen Vischer und orv- hete mit seinen Mitgesellen die Nationalversammlung ausein- der zu sprengen. Es eilten aber zu rechter Zeit mehrere Officiere, die ganze Wache mit ihrem Anführer und das Militair-Comilte herzu. Die Ruhestörer zer- streueten sich und die Wache wurde außer drey Mann entlassen. Stehlin, der diese Sicherheitsanstalten angeordnet hatte, und mit dem Militair-Comitte herein gekommen war, redete als damaliger Präsident, die Nationalversammlung so an: DirÄolksrepräsentanten sind, von Seiten der Anhänger der alte» Aristokratie, in der größten Gefahr gewesen. Allein, die mögen nur alles an uns versuchen, so werden wir standhaft in unsern Anstrengungen bleiben. In jedem Falle will ich gerne sterben, aber ich will zuerst meinem Vaterlands dienen, und auch mein Sterben soll ihm nützlich seyn. Hierauf setzte die Versammlung ihre Berathschlagungen fort. Indem dieß alles auf dem NalhlMse geschah, war es auf dem Kornmarkt, wo das Rathhans steht, nicht ruhiger. Die Leute strömten schaarenweise zusammen; die meisten doch ohne eigentlichen bestimmten Zweck. Auf einer Seite stand ein in den todten Sprachen sehr gelehrter Mann, der wider den Oberstzunftmeister zu 318 XX. Periode. 1797 — 1798 . Paris die Zuhörer aufhetzte und von einer vorhabenden Vereinigung mit Frankreich viel unsinniges vorschwatzte. Auf der andern Seite sah man eine wohlgekleidete Weibsperson, welche die Krauterweiber zum Widerstand anzufeuern trachtete. Allein die neuerrtchtete Polizey hatte bald die Gefahr in ihrer Geburt erstickt. Der Gelehrte wurde in die Gewahrsame geführt; die wohlgekleidete Frauensperson verschwand, dir Menge lachte laut, und die Krämer, die aus Vorsorge ihre Läden geschlossen hatten, thaten nun solche wieder auf. Die Beruhigung war aber von kurzer Dauer. Es langte ein Schreiben von Meugaud an, worin er den Durchzug französischer Truppen gegen die lolo- thurniscben Grenzen begehrte, um meldete er, die halsstarrige Regierung desto schleuniger von allm Seiten her einschließen zu können. Er versprach Sicherheit der Personen und des Eigenthums. Er wollte sich selber als Geißel hergeben. Im Weigerungsfälle würde man zu ernsthaften Mitteln schreiten, und eine Garnison von sechstausend Mann in die Stadt legen müssen. Es war aber ein bloßes Schreckbitd , das er im ersten Anfang des Aufruhrs erdacht hatte. Das Ansinnen wurde ihm abgeschlagen. Das Militair-Comitte erhielt volle Gewalt, die Stadtthore schließen zu lassen und alle zur Sicherheit der Stadt erforderlichen Anstalt n zu treffen. Menqaud versprach den an ihn abgeordneten Mitgliedern Legrand, Bischer, Haas und Drodbeck vul. Kap. Beforgniß von einem gefährl. Auflauf. 219 von seinem Vorhaben abzustehen / und ein ihm überqe- krnes Schreiben für seine Regierung an dieselbe abgehen zu lassen. Er eröffnete ihnen aber zugleich, daß ihm Briefe zugekommen wären, welche Basier an Berner geschrieben hatten, um ße aufzumuntern, in ihrem Widerstand fortzufahren, mit der Versicherung, daß hier viele Freunde wären, welche sie unterstützen würden. Nachdem sie nun über dieses alles ihren Bericht abgestattet hatten, folgte eine ernsthafte Berathung. Der gewesene Stadtschreiber Fasch sagte: „ Er bedaure nur, daß die National - Versammlung Ottern und Schlan' gen genährt, die zu vergiften drohen, die aber in ihrem Entstehen erstickt werden müssen. Er als ein freyer Mann,' werde feine Meynung auch mitten unter Mördern mit Dolchen bewaffnet, immer frey gestehen. Er wolle alles aufbieten um die Strafbaren zu entdecken. Selbst seiner Verwandten wolle er nicht schonen, noch andrer ihres Ansehens halben." Hierauf ergieng nachstehender Beschluß: » Die National - Versammlung erklä t , daß sie einen jeden, der dem feyerlich geschwornen Eide für Freyheit, Gleichheit und demokratisch - repräsentative Re. gierung, sey es durch Reden oder Thaten, zuwiderhandelt, als einen Verrather des Vaterlandes ansieht, und als einen solchen dem Ob§r-Criminal-Gerichtshöfe zur gerechten Bestrafung überliefern wird. Die Nationalversammlung erklärt, daß sie alle Projekte dieser Verräthrr aufzu- '320 XX. Periode- 1797—1789. decken wissen, und die Hydra der Aristokratie/ unter welcher Gestalt sie auch ihr Haupt empor hebe, mit Mache und Strenge zertreten werde. Deshalben ist dem Poiizey Comitte aufgetragen, sowohl über die heutigen Ereignisse, als über die Anzeigen des Bürgers Men- qaud die schärfsten und genauesten Untersuchungen anzustellen; auch nöthigen Falls militairische Gewalt zu gebrauche», um dergleichen Landesverräther zu entdecken, und in Folge dieses Dekrels dem Ober Criminal-Ee- richtshvfe zu überlt.fern." Neuntes Kapitel. Rückkunft unsers Gesandten von Paris. Den 4tcn Merz. Die National - Versammlung fand inzwischen an« gemessen, ein Dankschreibcn an das Direktorium durch zwey Abgeordnete, Joh. Jakob Bischer und Remigius Frey, überbringen zulassen. Den 16. Hornung langte» sie an, wurden den folgenden Tag von den drey Direktoren die ste bey Hause antrafen, freundschaftlich empfangen und spetseten. beym Minister Talleyrand zu Mittage; Frey blieb in Parts, um unsern Kanton falls man denselben anjchwarzen sollte, zu vertheidigen. !X- Kap- Rückkunft unsers Gesandten von Paris- 321 Als unser bisheriger Gesandter je ne Abschiedsbesuchs bey den Direktoren abstattete, sagte ihm Merlint K.eco-->manc!ex ä vo8 arnis In moUerMion. (Elllpfeß» len sie ihren Z-eunden Mäßigung.) Reu bell sagte: Dciivrer vous cle^ /Vn^Iomsnes et iious keions un don trnire 6e commerce. (BefreyeN sie UNs VSN Englands Toll freunden, und wir werden einen guten Hand- lungstraktat initeinander schließen.) l.sl^vsi!IiLre-b.epLux: sagte : )'e8s>sre cjuc biemür tnutes les 8ectes er» 8ui8se fr.iterm8eront en5emble. (Ich hoffe es Werden bald alle Seeten in der Schweiz sich miteinander verbrüdern > lrrLncois äe IseusL^Leeau sagte: ds'oublier pg5 vo- Ire lsnivsr^ite. (Vergessen sie ihre Universität nicht ) Barras war nicht Sey Hause Talleyrand stellte ihm die zwey folgenden Recredikive zu, das eine für, ihn selber und Las andere für Bischer, zu Handcu der National-Versammlung- kcins l. VentoLL an 6. l 19 . kevrier t796.) che ^linistre 6es relations exterieurss ->U Li. to^en kierre Oclis. chui regu, (üiw^en, votre leetre clü 29- iClu- vic>5e; fs m'erüprerse ct'^ iLrionclre. il'ai z>!?.ce sou8 leg ),eux ^ue vouü m'avex remiss. I! 3 1 ecu avec uns paikaitc sntissLcuo» !es VH!. Band. X 323 XX. Periode. 1797—17SS. expressions 6e la reconnoisrance ^uc vos Sonci- to/ens ont crü 6evoir su Aran6 cxempie c;ui ieur tut 6onne par la R.ejiublic;sue Iran^oise, et c^ui esc 6evcnu t'oriZine et ie mo6c!e 6e tcur re^enera- tion. laut annoncc zueile sera complettc, et c^ue 6e 5i dcurcux cornmencemens ameneront i'encier »ccor6 6cs Helveticas, cjui rcunis en uns seule Lamille, rallics a la m^me constitution, ^ouiront sous un seul Zouvcrnement 6c taute la lorcc 6e I'in6epen6ancc er 6e tous ics avanta^es 6u Systeme rcpresentatik. II vous reste sang 6oute cncorc 6es obsracles ä valncre, 6es ennemis L conkon6re, 6cs rnecontents, 6es loibies a ramener, mair ia resolu- tion et 1a saxesrc viennent a baut 6e taut, er vous »ver aussi, a i'ajrpui 6e ces xarants, ia prome^se rassurante l^ui vous a etc 6onnce, 6'etre proreZc contre taute persecution, c^ui porteroit le caractere 6'kostilits cnvcrs la R^epublicjue fran^oise, en se 6iri§eant contre ccux 6'cntrs vous, le nationale 6e ja lie- publicjus 6e Laie- Lito/ens. ^e suis ckarze par Ic Oirectoire cxecutik 6e Vou5 exprimer ja ^oic ^»'il a ressentie a 1a nou- velle 6es elranZemens Ireureux, c>ui par I'enerAie reuls 6es patriotes Kälois, sansinüuence etrangere, et sans aucune Alteration 6e 1a tranyuillite publi- «zue, se sont oberes parmi vous. Se que le coura^e a si ^loricusement com- rnence, la saZesse sans 6outc le consoli6cra, et cet exemple »ussi ne sera pas per6u pour les peu- plcs. <üro)rer, (üito/ens, ^ue le (Gouvernement fran- ^ois, c;ui a suivi avec taut 6'interet ces Premier» clans 6e votre patriotisme, sera l^eureux 6c tour les succes ue sa i)ien- vicillsnte amitie Vous est ac^uise a Damals. 8alut et kraternite. <7lr. IVlax. ^LLLLVttLXv. X. K- HiesigeAbändermrg. a d. Partserverfassung. 22ö Den -L. Merz langten beyde in Basel an, und den 6tcn stattete Ochs seine Relation in der Nationalversammlung ab, und wurde zum Präsidenten erwählt. Die Relation be» stand in Glückwünschen zur Erlangung der Gleichheit der Rechte/ und in der Entwicklung des damaligen Systems der stanz Regierung. Die Versammlung faßte einmü- thig folgenden Schluß: ,, Wird dem Bürger Ochs einstweilen, durch die ehrenvollste Meldung im Protokoll/ derjenige Dank vorbereitet/ den ihm einst das ganze helvetische Vaterland bringen wird / wenn durch die Zerstörung aller Aristo. kratien in der Schweiz, für welche sich nun ein biederes aber irregeführtes Volk als Schlachtopfer hingibt, die gesammte, in einem einzigen Staatskörper vereinigte Eidsgenossenschaft zu dem Genusse einer auf höhere Grundsätze gegründeten Freyheit erhoben seyn wird." Zehntes Kapitel- Hiesige Abänderungen an der Pariferverfassung. Als die Exemplare der Pariserverfassunq in Lau» sänne angekommen waren, wurde sie sogleich zu einem Gegenstand allgemeiner Prüfung. Laharpe empfahl in seinen Briefen besch eunigte Annahme. Die stanz. Officrere äußerten sich dahin, daß ihre Regierung zwar 226 XX. Periode. 1797—1798. nichts vorschreiben wolle, daß sie aber für rathsam halte, wen», sobald möglich, die bereits entworfene Verfassung in Ausübung gebracht werde. Die Nationalversammlung des Kantons Leman hatte sich schon in Berath- schlagungen dieser Art eingelassen, und bloß über einige allgemeine Betrachtungen mehrere Sitzungen zugebracht. Daher sahen die Lemaner bald ein, daß wenn über jeden Punkt weitschweifige Reden vorgetragen würden, bis eine solche Arbeit vorüber, das Resultat davon den übrigen Theilen der Schweiz mitgetheilt, ihre Bemerkungen abgewartet, und solche geprüft worden wären, nichts als Zeitverlust, Widersprüche und Zwietracht entstehen müßte. Uebrigens könne man, in Folge der Verfassung selber, in fünf Jahren Abänderungen erkennen, und inzwischen dürsten wohl die Befugnisse einer kraftvollen Regierung nothwendig sey». Nach einer kernhaf- ten Anrede von Glatre, Präsident einer dirigircndcn Behörde, wurde die Verfassung am 9. Februar zu Lausanne, und dann am loten im ganzen Kanton angenommen, und solches sogleich nach Paris berichtet. In Basel fand man Anstand , so schleunig zu Werke zu gehen. 0 In den Augen der Patrioten war die vor- Wie verschieden sind die Urtheile der Menschen! Der bekannte ^rir-ien iie meldete z. B. an seine Gemahlin in Parts, die ihm ein Exemplar des Entwurfs X. K. Hiesige Abänderung, a. d- Pariserverfassung. 327 geschlagene Verfassung nicht populär genug. Es bestem- dete sie insonderheit, daß ein Direktorium in der Schweiz mehr Gewalt haben sollte, als jenes in Frankreich / wie z. B- das in England bestehende Vertagungsrecht der Regierung. Auch sahen sie ungern, daß der Präfekt eines Kantons aus einem andern Kanton sollte genommen werden können. Ueberdieß verhielt sich Mengaud ganz passiv in diesem Geschäft, weil, sagte er, seine Regierung ihm ohne wettern Auftrag, die Exemplare zum Austheilen überschickt hatte. Außerdem hegte er eine sonderbare Vorliebe für die Regierungsform der Bündner. Nach Ochsens Zurückkunft von Paris schritt man znr Prüfung gedachter Verfassung, und die Eonstitrrtions- Commiffion, wovon er auch Mitglied war, machte meh» geschickt hatte. 6'est le xlrisbeLU ptsn, qrii «utZ-m»,» Sts forme pour 1s kelieilö N un peupls, Mld entwickelte bann dieses Urtheil. Von Bonstetten, ehemaliger Berner.Landvogt zu Nion, schrieb einst dem Verfasser: ,, l'out 8uisse vous äoit 6e nouvesux dommsxes. Vo- trs enkiint «ouvesu »e s äeZs ^toutfe snn rivsl L troie istsi. l.» Suisse vou8 cksvr» cle repsrsttrs un Zour, eom- ms natio» , sur le ide'stre riu molicie." Der dkLyköpstge Nebenbuhler war eine Anspielung auf die brünische drey- spiiltige Schweiz, wovon bald ein mehreres. 328 xx. Periode. 1797—17^9. nre Abänderungen an derselben Einige waren nützlich; einige verfehlter, durch ihre Modifikationen den Zweck der Vorschrift; andere waren ziemlich gleichgültig. Wie dem auch sey, so hatten seit der Besitznahme der westlichen Schwel;/ die Verhältnisse gege« Frankreich eine andere Gestalt gewonnen. In; Hormmg sprach Las Direktorium als Rathge- her; jeyt konnte es als Sieger befehlen, so ungerecht man sich auch den Sieg vorstellen möchte. Die abgeänderte Verfassung wurde am 15. Merz von unsrer Nationalversammlung angenommen, mit der Unterschritt des Präsidenten v eschen, gedruckt nach Paris gesandt, und in die Kantone ausgetheilt. In Paris machte sie einen widrigen Eindruck, und Remiqius Frey, der noch druck war, konnte nicht genug davon schreiben. Insonderheit wollte man nicht begreifen, wie der Präsident dazu geholfen, und sie hatte unterschreiben mögen, da er mehrere Liste von einigen Direktoren vernommen hatte, warum die Sache Beschleunigung erforderte. Laharpe, der in Pari . geblieben war. misste sich außerdem beleidiget siudeu. daß ein Entwurf. dem er beygestimmt hatte, und der auf seinen Ruth hin, in seinem Kanton war ang'nommcii worden, so einseitig ,-nd ohne Vollmacht abgeändert worden war. Damit nicht zufrieden, stellten Wir zwey Deputationen an, die in der SchWr di? X. K. HiesigMbanderung. a. h. Pariserverfassung. 322 Annahme unserer Abänderungen zu Wege bringen soll» kcn- Zu der ersten, so die östliche Schweiz bereisen sollte, wurden Fä seh, Stehlt und Erlacher ernannt. Sie waren mit ihrer Reise zinnUch zufrieden. Nur mußten sie, zu Sk. Gallen, vou einem Haufen hergestrirnuer katholischer Nachbarn, die vom Büchlein, wie sie den Entwurf der Constitution nannten, nichts hören wollten, einige Beleidigungen er" leiden- Zu der zweyten Deputation ernannte man den Präsidenten, wie auch Wiela » d und Huber. Sie sollten nicht nur in Sotothurn, Bern und Lausanne die Annahme der abgeänderten Verfassung empfehle»/ sondern auch beym General Schauen bürg zu Solo- thurn, und benm Oöergeneral Brüne in Bern unser Betragen rechtfertigen. X.X. Periode. 1797—1798. Eilftes Kapitel. Die Baslrr wollen Frieden stiften. 33» Dem hatte thätliche Hülfe wider die Franzosen begehrt, und nach dem angenommenen Grundsatz der Neutralität, und bey -er topographischen Lage unsrer Sradr, konnte es durchaus nicht geschehen. Allein am 21 . Februar wurde gutbefunden, Huber, Legrand, Schäfer und Schmid, mit welchen drey Schaffhau- ser sich vereinigten, nach Solokhurn und nach Bern zu senden, um die dortigen Regierungen zu bereden, eine auf Freyheit und Gleichheit gegründete Verfassung zu errichten. Sie wurden den Februar im Großen Rath zu Bern angehört, und führten demselben alles zu Ge, müthe, was der Zweck ihrer Sendung mit sich brachte. Die Regierung blieb standhaft bey ihrem gefaßten Entschluß, und in ihrem Recredittv meldete sie: » Daß -e einmüthig beschloßen hatte, bey ihrem Dekret vom 3ten fest zu verbleiben, und von demselben nicht abzuweichen." ') Irgend eine Nachgcbung hätte überdieß, Dieses Dekret war doch eine wirkliche Annäherung zum repräsentativen System. Die Großräthe von Bern hatten uns kurz darauf berichtet, daß sie, mit Zustimmung ? XI. Kay. Die Basier wollen Frieden stiften. S3! ^ sagte man zu Bern, dem Erfolg der angeknüpften Un- - terhandlungen mit Brüne schaden können." Unsere De- i pütierten kamen den 27. Februar zurück und zeigten an, ! daß alles sich zu einem kriegerischen Auöbruche anließe, j Hierauf wurden an den General B r ü n e nach Peterlin- j gen Hub er und Schmtd abgeordnet, wie auch nach Zürich Andreas Buxtorf und Wilhelm Hoch, und j «ach Lueern Martin Wenck und Schafe r. Zugleich beorderte man die Bereithaltung eines Corps von boo Mann, 200 aus der Stadt und -ioo von der Land- ^ schaft, nicht um Antheil an den Kriegsauftritten zu rieh. wen, sondern um den hiesigen Boden von Parteygän» gern zu verwahren, und Ordnung im Innern zu erhalten. Hub er und Schund wurden von Brüne auf das freundschaftlichste empfangen; aber an eine Aussoh- ihrer Ausschüsse von Stadt und Land, in ihrer StaarS- Verfassung eine solche Veränderung vorzunehmen sich eut- schlössen hätten, wozu eine vom Volk gewählte Repräftn. ration als Grundlage diene» sollte. Sie hofften durch diesen Entschluß, und durch die Hülfe ihrer Verbündeten, jeder fremden Einmischung widerstehe» zu können. Diese Staatsveränderung hätten sie dem General Menü r d, mit dem Ersuchen mitgetheilt, die in ihrem Lande stehenden stanz. Truppen sogleich zurückzuziehen. Allein man trauere diesem Versprechen nicht, und eS war schon zu Paris festgesetzt, daß das Waahtlanh. tzrm Kantou Bern abgerissen werden sollte, 332 XX. Periode. 1797—1798. uunq war nicht zudenken. Ergab ihnen eine schriftliche Antwort für unsere Nacionalversammlung. Sie war vom 12. Vcnkose dalirt, eben von dem Tage, wo die Feindselig- ketten ihren Anfang wieder genommen hakten. Aus derselben heben wir folgendes aas: ,, Genehmigen sie meine aufrichtigsten Glückwünsche zu ihren weisen Arbeiten. Die Basier haben ihre Oligarchie gestürzt, und ihre Rechte wider eingenommen. Sie verdienen Hechelten» Dank, und die Achtung freyer Boiler. Wenn ich nach den zu mir gesandten Deputierten zu urtheilen habe, so muß die baslerische Nationalversammlung eine schone Bereinigung von Einsichten und Tugenden darstellen; und ich zweifle nicht, daß sie vieles beytragen werde, um die Organistrung einer helvetischen unthcilba- ren Verfassung zu beschleunigen." Am 2ten Merz fielen Freyvmg und Solothurn, und am ^terr Bcrn. Jedem Basier, ohne Unterschied der politischen Ansichten, beklemmte es das Herz; und da das eroberte Geschütz, als Siegcsbeute, durch um'ere Stadt nach dem Elsaß geführt wurde, entfielen manchem heiße Thränen. XU. K> Berichte über verschiedene Sitzungenre. 333 Zwölftes Kapitel. Berichte über verschiedene Sitzungen der National- VerftiMMtung. Die bewaffnete Macht wurde, außer einem ArMerle- und einem Genie-Corps, in drey Regimenter, zweyen ' der Landschaft und eines von der Stadt eingetheilt. Zu Obersten derselben ernannte die Nationalversammlung Jakob Christof Oser, AmbrostuS Brod beck (vonLie- stak,) und Daniel Nyhiner; zu Oberstrieutena-ittn, I. I. Bischer, I- I. Jselin und Haus Georg Weber; und zu Oberstwachtumstern Wilhelm Oser, Rudolf Burckhardt und Hans Rudolf Stahelin. Es standen der Artillerie Wilhelm Haas und Ioh. Georg SteHirn (von Benken) vor, und dem Genie» Corps I. I. Schäfer (von Seltisxerg) und Daniel H i» b e r- Die Rechtspflege wurde, obschon einstweilig, ganz umgeschaffen, und neuerrichtete gerichtliche Behörden verwalteten die Justitz. Man stellte öffentliche Ankläger an, und gestattete dem Angeklagten, Vertheidiger anzunehmen. Es wurde auch verfügt, daß in Ermanglung eines Strafge'etzbuches, die Richter nach bisheriger Uebung , und nach den durch die Sitten gemilderten Grundsätzen des peinlichen Rechts sprechen sollten; wie auch s3^ XX. Periode. 17S7—1793. ferner, daß Todesurtheile nicht ohne Bestätigung der Nationalversammlung vollzogen werden sollten- Verschiedene Nationalgüter wurden veräußert, so das landvögtliche Schloßgut zu Mönchenstetn, ') und das zu Kleinhüningen; ferner im Elsaß das Gut Michelfeldcn bey Bourglibre (8e. L-ouis, -) die Reben zu Habsheim, 0 und die sogenannten Lostshen Güter bey Neudorf und Großhüningen. ») Die während des Krieges zum Ankauf von Früchten entlehnten Gelder ließ die Versammlung abzahlen- Daß die Pferde und der Staatöwagen, welche die vorige Regierung zum Gebrauch der Standeshäupter unterhielt, abgeschafft wurden, läßt sich leicht begreifen. Nur hatte man gern gesehen daß dieser Wagen (Herrenkutsche,) als ein Denkmal der alten Feyerlichkeiten, wäre aufbehalten worden. Bedauern muß man, daß die Posamenter auf'm Lande die Rückgabe ihrer Beyträge zur Casse der verarmten Posamenter abforderten, und daß die Nationalversammlung ') Für 4Z260i-ivre8 ui ^ouit äs irr bisnvieillancs äs 1a ^ran- äs LeMbliczus. 8alut st respect Rs^resentant äu f-supls et somrnanäant ä'artilleris. Den folgendeil Tag schickte aber Meng and Z .12 xx. Periode. 1797 — 1798 . nachstehende beißende Antwort, so die Sache in Vergessenheit brachte. LLIs 1e 17. Ventoss 3N 6. (7. Usrs 1798.) Oito^ens. - Ln reponse n Votre lettre 6 e ce ^our, par Liguelle vous reclamer uns cert3ine ^uantite 6 e me- tal, envo)?ee, 6 ites vous, ä Lerne, pour ^ scrvir n uue baLrication 6 e Lanons pour votre btt 3 t, ^e vous 5erui 6 ' 3 Lor 6 mes compUmens zur Votre atten- tion precipitee u tout ce cjui peut concerner les in- terets 6 e votre Oanton, et peut-etre ceux 6 e Lerne, 83N8 vous ernLarasscr aucunement 6 s ce c^ui Interesse la R.epuLlic>ue kran^oise. Lnsuite ^e vous pricrai 6 e rne 6 ire, si I'oLtin.ition 3 vec Li^uelle en s'est resusc ici 3 toutes ines 6em3n6es, non pour facilitcr 1c triompLe 6 e nos troupes, mais bien pour epaiAner -I'eKusion 6 u ssnA, est un titre suktisant, pour c^ue ssaille 6 etourner nos §ener3ux 6 u soin 6 e coupcr les LIs 6 e la-trame oliAJrclncjue, pour s'occuper .inssi prompteinent czue Vous le 6 es'rc 2 , 6 'un od^et, 6 ont les troupes L 3 nc.oi.se; uuront L'eilleurs plus Lesoin cjue Vous pour la con^ucte ct le in3intien 6e l.T Leerte Lelveti^ue, Die Adresse wart I^c 0Ii3rAe 6'VKHres 6c la R-epuLIic^uc kran^oise pres les Santons Lclvetigues XII. K- Berichte über verschiedrm Sitzungcn rc. 333 Aux Lito^erlS composnm !s LoiNite ririlitnire äu Danton cie 6ä!e. Den 9. Merz erschienen wieder in der Nationalversammlung drey Schaffhauser, nämlich Stefan Maurer/ Wildberger und Stockar. Den löten hielt Begos/ Abgeordneter der Lema- ner (Waadtländer /) eine mit vielem Beyfall aufgenommene Anrede. Den 27ten wurden, als Abgeordnete der Zürcher, Koller (aus der Stadt) und Pfenninger (vom Lande) in die Versammlung eingeführt. Am gleichen Tage verehrte die Nationalversammlung dem Geschäftsträger Mengaud, als ein Zeichen ihrer Hochachtung und Erkenntlichkeit, ein ausgerüstetes Reitpferd. Sie hielt ihn nicht gaftfrey, welches er, wie es die Folge zeigte, erwartete. ') ') Der Wirth Jselin zu drey Königen, machte in einem her folgenden Jahre eine beträchtliche Anforderung auf ihn. — Mengaud harte doch, unter dem Vorwande des Dienstes seiner Regierung, von einem auögewander. ten Grafen von Verrami, der mit seiner Gemahlin hier auf seine Radiation warme, tausend LouiSd'or entlehnt, die im Jahr 1619 noch nicht bezahlt waren. Note von l 820 . Die Wittwe hat es von Paris aus selber geschrieben. XIX. Periode. 1759 — 1797 , 3^ Endlich erkannte auch die Nationalversammlung auf ein eingekommenes Schreiben von Frey aus Paris, daß die Präsenten der, zur Annahme der hier abgeänderten Pariser- Verfassung angestellten Urversammlungen, bey Vorlegung derselben, den Anhang beyfügen sollten: „ Die von der ersten Versammlung der helvetischen Gesetzgebung gutbe- fundcnen Abänderungen zu genehmigen." . Dreyzehntes Kapitel. Plan von drey Republiken in der Schweiz. Kaum wollte die im 10. Kapitel erwähnte Deputation ihre Reise nach Solothurn, Bern und Lausanne antreten, als das Gerücht sich verbreitete, die Schweiz sollte jetzt in drey Republiken eingetheilt werden. In der That, hatte Vrüne am löten und qm 19 . Merz diesen niederschlagenden Plan kund gemacht. Er nannte die drey Abtheilungen: die rhodanische Republik, die helvetische Republik und das Tellgau, bis die Bestandtheile des letztem sich freywillig zu einer der zwey andern geschlagen hätten. Die Rhodanische Republik sollte die Waadt, Xlil.. K- Planv. drey Republiken in d. Schweiz. 3L5 bis an Ntdau, ferner Freyburq, das Saanerland, das Siebenthal, das Oberland, Wallis und die ilaiie« Nischen Vogteyen in sich begreifen. — Die Helvetisch e Republik sollte als Bestandtheile, Basel, Arqau, Baden, Schaffhausen, Zünch, Thurgau, St. Gallen, Appenzell mit dem Rheinthal, Sargans, Lnzern, Bern und Solothurn zahlen. Basel würde der Hauplort seyn, und die dort abgeänderte Verfassung in dieser zweyten Republik herrschen. — Für das Tellgau waren Ury, Schwyz, Unterwalden, Zug und Glarus einstweilen bestimmt. Ueber die Beweggründe zu diesem allem erschöpfte man sich an Muthmaßungen, und im Hintergründe ') Nidau geh'rte nie zum Waadtland. Aber diese rhoda« Nische Republik sollte mit Viel und dem Bistum Basel in Verbindung stehen, und das Fürstenthum Neufchatel gleichsam einschließe». -) Ein franz. Hauptmanu erzählte ««-s in der Folge nachstehendes : » Nach der Einnahme von Bern sollte Brüne sogleich nach Luzern ziehen, und die erste Bestürzung benutzen , um die Constikution von den vier Waldstädten am nehmen zu lassen. Er that es aber nicht, und vernahm, daß die kleinen Kantone neuen Muth geschöpft hätten. Inzwischen drang Bon aparte, der, in Ansehung des Schatzes und des Geschützes von Bern, seinen Zweck er- 3^6 xx. Periode. 1797—1798. glaubte man den heimlichen Zweck einer Einverleibung der rhodonischen Republik, theils mit Frankreich und theils mit Cisalpinien, zu erblicken. Seltsam fanden auch die Basier selber, daß die Regierung der neuen helvetischen Republik zu Basel, und folglich unter den Kanonen der Festung Hüningen ihren Sitz haben sollte. Viele, die Freunde oder Bekannte in Paris hatten, schrieben mit allem möglichen Nachdruck wider den rreuew Plan. Zu Bern gab Brüne unsrer Deputation einige Hoffnung zur Aufhebung der dreyspaltigen Abtheilung. Er begehrte aber, daß ohne Zeitverlust zur Ernennung der Mitglieder der gesetzgebenden Versammlungen in unserm Kanton geschritten würde. Zn diesem Ende mußte einer von der Deputation, zur Betreibung -er Sache zurückkehren. Der Präsident derselben, Bürger Ochs/ reicht sah, darauf, daß Brüne die Schweiz verlassen, und dem General Schauenburgdas Commando abtreten sollte. Zudem fleug man schon an in Gesellschaften zu Paris und in öffentlichen Blättern zu verstehen zu geben , daß die Vereinigung der ganzen Schweiz in einen Staat, sür Frankreich sowohl als für Cisalpinien, gefährlich werden konnte. Brüne, im Einverständniß mit Bonaparte, habe auf Bestätigung des Direktoriums, die dreyspaltige Theilung versucht. XIII. K- Plan von drey Republiken in d. Schweiz. 32/7 zog vor, die Reift nach Lausanne mit Wieland, der bey gleichen Talente»/ mehr Kenntnisse, Lebensart, Wetton und empfehlendem Gesichtszüge hat als Huber, fortzusetzen, und der darüber mißvergnügte Huber » nahm Innen Abschied und verreiste nach Vase! zurück. Kaum waren am 21. Merz, die zwey Abgeordneten in Lausanne angekommen, als sie die erfreuliche Bot" schüft erhielten, es habe das französische Direktorium Brüne's Klan nicht bestätiget oder aufgehoben. Ocft ftntliche Anreden und Mahlzeiten zeichneten die auftrags-- massige Verbrüderung mir den Lemanern aus. Als aber der Antrag, die zu Bafel abgeänderte Verfassung anzunehmen, auch auftragsmäßig geschehen war, so lautete die Antwort verneinend. Glaire drückte stch dabey mit Würde und Freundschaft aus, und nicht ohne trif. tige Gründe anzugeben. Folglich kamen unsere Deputierte mit der Ungewißheit zurück, unter welcher Verfassung man eigentlich leben würde. Indessen hatte Mengaud zu Vase! die Nationalversammlung am 22. Merz, schriftlich ersucht, es zu gestatten daß Huber, dem er über alles gewogen war, ihn mit Letz r and nach So'otlmrn und Bern begleiten möchten. Man erwartete zu Bern einen mit uneingeschränkten Vollmachten versehenen Neg-.erungsCommiffair (tfts Larlier) von Paris, und Meng and wollte sie dem- Z^s XX. Periode. l7s7—179s. selbe» vorstellen, auch sollten sie dagegen den Mengand / als den Beschützer und Freund -er Patrioten rühmen, und ihn entschuldigen, daß er nicht getrachtet habe, die Pariser Verfassung hier durchzusetzen- Er schützte aber zum Vorwande vor, daß sie ihm, durch ihre Kenntnisse über die schweizerischen Angelegenheiten behülstich seyn würden. Allem, den Tagdsrauf, zeigte Legrand der Versammlung an, -aß er, in einer mit Meng and gepflogenen Unterredung, demselben Bemerkungen mitgetheilt hätte, daß er ihn nicht wohl bey seiner Reise begleiten könne und Huber reiste mit Mengaud al- lein- Vierzehntes Kapitel- Wahlen- Den 26 . Merz wurde die Art und Weise festgesetzt, wie die abgeänderte Pariser. Verfassung, doch mit -mr erkannten, und weiter oben angeführten Anhang, vom Volk sanctiontrt, und wie dann zu den Wahlen geschritten werden sollte. Den 28 ten vereinigten sich in Urversairmrlungen alle zwanzigjährige Bürger des Kantons , in der Stadt quartiersweise, und aufm Lande an den O-ten, wo es hundert stimmfähige Bürger gab. Die Ortschaften aber, wo nicht so viele vorhanden wa- XIV. Kap. Wühlen. Z^s ren, vereinigten sich mit dem nächstgelegenen wenig bevölkerten Orte. Die Verfassung wurde von den Anwesenden fast einmüthig angenommen/ worauf die Leistung eines besondern Constitutionseides in jeder Ur Versammlung erfolgte. Man beschäftigte sich nun mit der Ernennung der Wahlmänner. Zum voraus aber hatte die Nationalversammlung von der Wahlfähigkeit/ sowie von den Urversammlungen selbst/ eine ehemalige Magistratsperson/ aus wichtt- gen Gründen/ wie jene sich ausdrückte/ sowohl aktive als passive ausgeschlossen. Je von hundert bis hundert und fünfzig Bürgern wurde Einer/ durch das relative geheime Mehr/ zum Wahlmann erwählt. Sämmtliche Wahlmänner traten den 29ten nicht zu Basel/ sondern, aus vielen Rücksichten, sagte das Gesetz, zu Liestal zusammen. ') Dort ernannten sie, nach abgelegtem Wahleide, -) zu Senatoren der In Folge dieses Gesetzes, wurde auch der strengste Befehl abgegeben, daß kem Bürger von Basel/ noch aus andern Gemeinden, der nicht Wahlmann / oder in Liestal haushäblich war, sich dort, so lange die Wahlen dauerten, aushalten sollte. ») Er enthielt das Versprechen, einen zu ernennen, den Rechrschaffenheit und Talente zur Stelle tüchtig machen, 3Zo xx. Periode. 1797—1798. helvetischen Republik Peter Ochs, Johann Zäslin, Johann Buxtorf und Wilhelm Hoch von Liestal; dann zu Mitgliedern des großen Raths, Joh- Jakob Erlacher, Wilhelm Haas, Heinrich Hng (von Sissach,) Wernhard Huber, Johann Gysin (von Liestal) Johann Schwob (.von Pratleln) und Johann Schneider (von Vubendorf.) Hierauf ernannten sie zu Mitgliedern der Verwaltungs Kammer des Kantons, Doktor Ich. Heinrich Wieland, Joh. Rudolf Stähelin, Lieenciat Joh. Rudolf Fäsch, Hans Georg Steh!in (von Senken) und Schäfer (von Seltisperg.) In der Folge, nach Einsetzung des Direktoriums, wurde auf desselben Ernennung Li- ccnciat Schmrd, Präfekt oder Regierungs-Statthalter. Allein, während der Zusammenkunft der Wahl- männer zu Liestal kamen folgende drey traurige Nach. richten ein. Zum ersten bestätigte sich ossiciel, daß das fran- zöstsche Direktorium eine Commission zu den Armeen nach der Schweiz geschickt hätte, welches das gewöhnliche keinem Verwandten seine Stimme zu geben, und keine Geschenke anzunehmen noch anzutragen. XV. Kap. Wahlen. 25L Zeichen einer Eroberung war. Dieser Commissör hieß Ls Carlier, und sein Sekeetair imerpreee Rapi- nar. Zweytens, sollte eine Contribntion von fünfzehn Millionen Livres von den Regierungen Bern, Freyburg, Solothurn, Luzern und Zürich, wie auch von einer Million von dem Stift in Luzern, der Abtey St. Ur- ban und der Abtey Ansiedeln zur Unterhaltung der französischen Armee, innert drey Monaten bezogen werden. Der Beytrag von Bern betrug sechs Millionen, von ^ Diesem Sekretair hat sein Name (wspinrit von wsxine. Räuberen) mehr geschadet, als seine Handlungen. Nirgends hat wider ihn etwas bewiesen werden können- Der gewesene RalhSherr von Erlach, Herr zu Spiest, schrieb einst dem Verfasser, daß er mit ihm sehr wohl zufrieden wäre. Ein General Ordonnateur, der sich über die Rückstände der Brandschatzungen in der Schweiz sehr vcrwun- derre, sagte, daß wenn Rapinat fein Handwerk verstände, er nicht nur die Rückstände lange eingezogen, sondern noch etwas darüber für sich bekommen hätte. Endlich wie- Verholte mehrere Male Rapinat, daß, da er nur ein Kind, eine Tochter hätte, er sich mit der Besoldung seiner Regierung sehr wohl begnügen könne. Er war aber schwach, und wollte sich mit andern, die zu Pariö Freunde hatten, nicht überwerfest. 352 xx. Periode. i7p7—-1798. Freyburg zwey, von Solothurn zwey/ von Luzern zwey und von Zürich drey. Es ist richtig berechnet worden/ daß die sechs Millionen/ so Bern bey einer Bevölkerung von zwölftansend Einwohnern entrichtete/ verhältnißmäs. siq eben so viel ausmachten / als wenn man auf Paris dreihundert Millionen gelegt hätte. Die dritte Botschaft war'/ daß die Pariser - Ver- -sassniiq, mit Auslassung aller Abänderungen/ die der eine oder andere Kanton möchte einführen wollen / befolgt werden sollte/ doch so daß man aus dem gebir. gtgken Theil des Kantons Der»/ unter dem Namen Oberland/ einen besondern Kanton bilden würde. Die erste Nachricht war nicht unerwartet, und sogar schon berichtet worden. Die dritte erbitterte im höchsten Grade mehrere/ unter welchen einige fich nicht ausreden ließe»/ Ochs habe unter der Hand daran in Paris getrieben; welches ein großer Irrthum war. Die zweyte Nachricht aber empörte, ohne Ansnah. me, die ganze Versammlung, um so vielmehr, da die FranzolH von Bern allein, außer einem Werth von drey Millionen im Zeuqhause, und dem Werth der Kornböden schon aus dem öffentlichen Schatz mehr als sieden Millionen Schweizer-Pfund an Baarschaft, und 3Z3 XlV. Kap. Wahlen. zwölf Millionen an Schuldritcln erbeutet hatten. Der größte Theil -es Geldes war über Genf nach Toulorr, zu einer weiten Unternehmung, der des ägyptischen'Men- thcuers / und ein anderer Theil nach Setz im Nieder- Ellaß, zu diplomatischen Unterhandlungen geführt worden. Ob es wahr sey, daß ein gewisser Feldherr seiner Regierung geschrieben, oder gesagt habe : Starke Aderlässe seyen erforderlich, um die Oligarchen außer Stand zu setzen, die Sicherheit der Armee zu gefährden, ') können wir nicht entscheiden. So viel ist gewiß, daß einige Direktoren, worunter Merlin zu zählen ist, wider das Plünderungs-System aufgebracht waren, und daß solche Brandschatzungen nicht nur ungerecht sondern auch unpolitisch r) genannt werden können. II leur fsut Ne tortes ssiznees, pour ts8 empßLliep Ne rewricr, et >ie eompromettre l» süirte cle I'sr» >nes. r) Sie waren ungerecht, weil ein Theil derselben auf Personen lästere, die in den Rath-versammlungen die Neutralität und gemäßigte Grundsätze immer verfochten harren, und aufden Kaufleuten, Handwerkern und Bauern, welche als Schuldner den Besteuerten, durch die plötzli- chen Abänderungen der Schulde« an den Rand des Verderbens gebracht wurden. S) Sie waren unpolitisch, weil sie die Anzahl der innern Vlir. Band. Z 3 ZL XX. Periode- 1797—1798. Fünfzehntes Kapitel- Verkündung der helvetischen Republik- Die erwählten Senatoren und Großräthe begaben sich den 3ten April nach Arau, einstweiligem Sitz der Regierungsbehörden. Dort langten nach einander dir Abgeordneten von zehn Kantonen an, nämlich von Argau, Basel, Bern, Freyburg, Leman, Luzern, Oberland , Schaffhausen, Solothurn und Zürich. Sie vereinigten sich am I2ten in eine allgemeine Zusammenkunft, nachdem sie einige Tage vorher, die Art der Einsetzung freundschaftlich miteinander verabredet hatten. Bodmer von Stäfa im Kanton Zürich, wurde einige Augenblicke, in Folge seines Alters, >) der erste Feinde in der Schweiz vermehrten, weil die Erschöpfung der Schweiz Frankreich selbst nachteilig ist, weil ein solches Benagen gegen sie die öffentliche Meynung in Eu- ropa wider Frankreich nothwendig stimmen mußte- *) Er war eigentlich nicht der älteste, sondern eS war einer, Namens Brunn er von Balstall im Kanton Solothurn. Wer ersnchren ihn aber, auf das Vorrecht seines Alter- Verzicht zu thun. 325 XV, Kap. Verkülidung dev helvet. Republik. Präsident dieser ersten Versammlung allgemeiner helve« tischer Gesetzgeber. Er bot ein merkwürdiges Beyspiel des Wechsels der Dinge dar. Vor einigen Jahren hatte ihn die Regierung von Zürich zu einer lebenslänglichen harten Gefangenschaft verurtheilt, und es wurde ihm dreymal des Scharfrichters Schwert über den Kopf ge- schwungen. Sein Verbrechen war voreiliger Versuch nach Freyheit. Als er nun die Versammlung zur Wahl eines wirklichen Präsidenten aufgefordert hatte, wurde Senator Ochs einmüthig als solcher ernannt- Dieser lud die Versammlung ein, sich in zwey Kammern zu theilen, die den Senat und den großen Rath bildeten. Der Senat erwählte Ochs zu seinem Präsidenten, und der große Rath erwählte Kühn von Bern, einen gebildeten und geschickten Advokat. Beyde Präsidenten vereinigten sich dann, und traten zu den Fenstern hervor. Dort lasen sie abwechs- lungsweise die Hauptartikel der Verfassung ab, und Ochs verkündete, unter dem Getöse der Artillerie, dem Wiederhall patriotischer Lieder und dem Zujauchzen der Bürger, die Entstehung und die Unabhängigkeit der neuerrichteten helvetischen Republik. Ein zahlreiches Gast- rnal krönte die Feyerlichkeit, bey welchem Ochs, unter den zugetrunkenen Gesundheiten, folgende ausbrachte: S26 XX. Periode 1797 — 1798. „ Es leben diejenigen, die heute den Muth hatten, mit Speicher» ohne Frucht / Zeughäusern ohne Geschütz und Schätzen ohne Geld , ihre Unabhängigkeit zu verkünden " Diese unschuldigen Worte wurden bey Lecarlier in Bern sehr ungünstig ausgelegt. Mengaud, der seit einigen Tagen von Bern zurück war, wolu te der Mahlzeit bey , und horchte auf alles. Der General Schauend urg, der Commissaip Lecarlier und sein Dyllmctscher Napinak kamen aber mit sechshundert Mann, erst den täten in Arau an, um, wie man sagte, dafür zu sorgen, daß die wichtige Besetzung des Direktoriums mit Ruhe, Ord- nung und freyer Wahl vorgenommen werde. Die Nationalversammlung zu Basel gie g erst den 18 ten auseinander, indem sie auf die Ernennung des Direktoriums gewartet hatte. Als ste nun die Botschaft bekam, daß eins ihrer Mitglieder, Johann Lvkas Legraud, in das Direktorium a'm I 7 ten war befördert worden, so begaben sich die noch übrig bleibenden Repräsentanten zu demselben, um ihm Glück zu wünschen , versammelte» sich dann wieder. und erkannten selber die Beendigung ihrer Geschäfte. Ihr Präsident Weeland schloß dicke 4 ^le und letzte Sitzung mit einer angemessenen Rede. Bon nun an härte unser Kanton mit feiner Herrschaft auf. Seine Grenze» verschwand.»; feine Stadt- XV. Kap. Verkündung der helvet. Republik. 357 und Landbürger' wurden helvetische Bürg-r, und seme Geschichte kann von der Geschichte des Ganz n rächt mehr getrennt werden. Glücklicher Zeitpunkt der unter Pein Einstich liberaler Grundsätze, mehr als zwölf hundert tausend Unterthanen zu freyen Männern erklärte, und abgesonderte, ortssüchtige Einwohner zu Mitbüraeris und wirklichen Mitgliedern eines einzigen Volkes ep- hob. Ende der zwanzigsten und letzten Periode, s . 5 ^ / ^ -;W ^ ^. .- .',.» . ? . -, ^ . ,, »*-» -' ' V7-.' --- - v '- § ' » > »7«f>;M;'chrM -! ?< «-LS ^ U-'1Ü4 MYs! ?tt^ "s ^ >'L7 '77 7" 7 7-7- -..' ^:-rk8»r; .. «is i'.- 2t4 ^ tzkOs^E rnH«: ü^r q.?» ^ »I . 7 » (,! '»» > ^ 6^>» '- .-LrrsLlK L^äirr «r ssME^ri' prr-'vrL ?iktz»s rsr rrrr » errs rZMNl-'M ;DÄwüch LE, rxA r.'7L-; -> rrrÄrrrrs »j>t. rr- -5.'7 -''^'"">7 >'7 )--rv^ WAr - ;nßcÄM»L S ch l u ß - W o r L k. Nun sey es mir verstattet/ Wohlweiser Herd Bürgermeister / theure Miträthe und werthgeschägte Mit. bürger/ nun sey es mir verstattet/ mich an Euch ehr« erbietigst zu wenden. Seit dem jene letzten Zeilen geschrieben wur- den / ereignete sich vieles. Allein, eine wesentliche Wohlthat unserer Verfassung, die Aushebung des ehemaligen Unterschiedes zwischen Stadtbürgern und Landleuten ist uns geblieben; manches das man vor dreyßig Jahren nicht hätte einmal zu versuchen getrachtet/ konnte jetzt theils angebahnt / theils ausgeführt werde»/ und die gütige Vorsehung lenkte die Herzen der edeln Beherrscher Z6a Sck)luß-Worte. Errropens dahin, -aß sie uns -te Neutralität zusicherten. Fahret fort überzeugt zu fern, -aß wir eine gute Vcrf stang haben. Alles kommt nur darauf an, daß Ihr bey den Wahlen redliche und verständige Regenten und Deamre ernennen möget. Fahret fort euer Vaterland mit dem bisherigen Eifer zu lieben; denn, liebenswenh sind gewiß unsere theure Mitbürger. Daher verachtet nichts, -äs diese Liebe an den Tag legen soll. Unter diesem Gesichtspunkt wage ich es, Euch -as gegenwärtige Werk zu empfehlen. Seit dem Früh, jähr 1779, wenn ich ungefähr zwey bis drey Jahre von Reisen, oder von vorübergegangenen Unruhen aus, nehme, habe ich alle freyen Stunden meiner besten Jahre darauf verwendet, meine Lieblingsstudien und Erholungen beyseit gelegt, und keine Auslagen zu den erforderlichen Hülfsmitteln erspart. Und doch war ich überzeugt, daß diese Arbeit weder allgemeinen Beyfall, noch Dank, weder Ersatz noch Gewinn zur Folge haben würde. In dieser Ueberzeugung stand ich vom ersten Augenblick an, und blieb in derselben, wenn auch Jsaak Jselin, Emanuel von Haller ') Zurlauben, Leorchard *) Z. B. im 4ten Theil seiner Bibliothek ?. 3S7. L. 771. Schluß - Worte. 3hi Meister Und Johannes von Müller, es an Aufmunterun» gen und Nachsicht nicht ermangeln ließen- Was konnte Mich denn zu einer solche» Unter» Nehmung und zum ausharren bewegen? Es war nichts anders als die schwache Hoffnung, bey dem einen oder dem ändern Nathsglied, Beamten, Mitbürger einigen Nutzen zu stiften. Im Jahr 1779 war ich, nach der Vollendeten Laufbahn der Universität, ohne Beruf noch Amt; und die Worte: inuüls lerroe ponäus ( unnütze Bürde der Erde) ertönten ohne Unterlaß in meinen Ohren. Als ich damals meine PAegestadt, Hamburg verließ, und mich in meiner Vaterstadt ansiedelte, mußte ich bald wahrnehmen, daß eS uns an einer gründlichen Geschichte unsers Kantons fehlte. Nun wollte der Zufall, daß zwey beträchtliche Sammlungen von Büchern und Handschrift ten feil geboten, und mein EigeNthuM wurden. Räch gemachtem Gebrauch davon wollte drey Jahre später ein anderer Zufall, daß ich auf den sei. Rathschreiber Iselin in seinem Amte folgte, und also mancher Behälter des Archivs meinem Nachforschen offen zu stehen kam. j So ebnete sich der Weg zur Verfertigung dieser Geschichte. Tue von Juqend auf angenommene Gewohnheit die frühen Stunden desN orge- s zu benutzen, und die entstandene letdeiischi'ftljche NkigUng zu dem einmal erfaßten ! Entschluß, machten es, daß ungeachtet der obgelegenen VaU. Band. Aa 262 Schluß-Worte. Amtsgeschafte, das Werk/ unter dem Vorbehalte künftiger Nachträge, schon im Jahr 1801 hätte erscheinen können. Seit dem sind Ergänzungen, Berichtigungen und Vergleichungen die Arbeit der meisten Stunden der Muse gewesen. Aus dem allem ergicbt sich, daß eine gute Absicht, eine sorgfältige Anwendung der Zeit, und ein gewisser Grad von Beharrlichkeit manche Hindernisse übersteigen. Mochte dieß Jedermann, und besonders unsere Jugend beherzigen- Ueberhaupt erstrecken sich meine Wünsche für Euch alle auf Euern verdienten Wohlstand, und mit einem Worte, auf alles was Euch glücklich machen kan- Der Allerhöchste wolle Sie mit seinem reichsten Segen kröne», und es dahin fügen, daß wir bleiben was wir sind. Glücklich schon schätze ich mich, daß ich Kim der und Enkel habe, die zu Euren Mitbürgern gezählt werden. Geruhet mit Nachsicht die Zusicherung meiner Ehrfurcht und meiner grenzenlosen Ergebenheit zu genehmigen. Hochdero eifrigster Diener Der Verfasser- WWD WWW 8^ '-DM WMK UWW« MM MMM MM „..„W 8^8L;_. Ossodsulr a^. .c^... L<, »-/ — j MMÄ Namen- und Sach-Register zur Geschichte Stadt und Landschaft Basel von Peter Ochs. Basel, in der Schweighauser'schen Buchhandlung 1832 . Anmerkung. Die Unvollständigkeit dieses Registers hat die Nachsicht der Besitzer besonders darum in Anspruch zu nehmen, daß es nie die Absicht des Verfassers gewesen war, es zur Oeffentlichkett zu bestimmen, und dasselbe blos um dem Wunsche einiger Freunde der baslerschen Geschichte zu entsprechen, der Presse übergeben wurde. Um bei der Mannigfaltigkeit -es Inhaltes und der oft planlosen Anordnung des Ochsischen Werks den Lesern das Nachschlagen zu erleichtern, dienen die angenommenen allgemeinen Bezeichnungen, als: Abgaben, Basel, Bischöfe (wo das alphabetische Na- mensverzeichniß derselben), Bürgermeister und Zunftmeister, (wo ebenfalls das alphabetische Na- mensverzeichniß), Bürgerrecht, Bünde, Ehe, Eide, Friedensschlüsse, Geistlichkeit (wo die kirchlichen Angelegenheiten im Allgemeinen), Gesandtschaften, Haushaltung des Staats (d. h. Finanzsachen), Kirche (d. h. Liturgie und andere kirch- rv liche Anordnungen), Kriege, Kriegsdienste, Kriegszüge (d. h. kleinere Fehhen, Ausfälle u. s. w.), Münzwesen, Rath (d. h. Regierung, als großer und kleiner Rath, Geschäftskreis, reglementarische Verfügungen u. s. w.), Rechtspflege (wo die Gesetze über bürgerliche und peinliche Rechtspflege, Prozeßgang u. s. w. geordnet sind), Reformation (hier folgen die Hauptmomente chronologisch), Schlachten größere und kleinere Treffen in alphabetischer Ordnung), Universität (Stiftung, Statuten, Vermögen u. s. w. derselben), Unruhen, bürgerliche, Zünfte. Die große römische Zahl bezeichnet den Band, die arabische die Seite, die kleinere römische die Einleitung. Basel den 31 . Dezember 1831 . 1 A. Abatucei, französischer General VHI 209 Abendmahl/ das heilige, (AuStheilung desselben betref- send) V490, 512/ 563. VI 31, 758. VII 341, 344. VIII 24 , Aberglaube/ merkwürdige Beispiele von m 17/ 230/ 555. VI 358, 502, 771, 809. VIII 72, 75 Abgaben überhaupt I 294, 400. II 25/ 282, 334. III 8, 160, 190, 249, 478 insbesondere: — vom Wein, siehe Ohmgeld, Pfenning böser. — vom Fleisch, s. Metzgerumgeld. — vom Mehl, s. Umgeld. — vom Vermögen, Einkommen und Erwerb, s. Band- siuhlabgabe, Frohnfastensteuer, Gewerf, Grundruhre, Markzahl, Pfenning (gemeiner), Pfundzoll, Rappen,kcuer, SchillingSsieuer, Vermögenssteuer, Vog- teien, Vorgeld. Ablaß, päbstlichcr V 284, 435 Abkürzungen, der Schreibart V 218 Abordnungen, s. Gesandtschaften. Abtgott, Engelbrecht, Büchsenmeister III 38 Abtritt, oder Austritt im Rath V 17, 590 Abtritts-Täselein, die sogenannten VII 286 Abzugsfreiheit für Geistliche VII 341 1 2 Abzngsrecht (gabella Iiereclitaria) Vl 664, 262. VII 288, VIII m — emiArstiouis) VII 288 Acht, oder Interdikt I 263. II 247. IV 210 Achtbürger, die I 476. n 105 Aeronius, Johann, Professor vi 387 Loncilii, s. Kirchcnversammlung baselische. Adalasio, ciSalpinischer Minister vm 306, 337 Adel, dessen Einfluß in Regierungssachen iv 730 — der hohe und niedere, im allgemeinen i 424, 427. IV 602, 722 Adelsbriefe an baselische Familien vi 229 , 203, 241, 646, 814 Aemter, können auch Fremde erhalten V 172 , 412 — Anwartschaften auf vii 209 — erbetene v 4ti Aemlerbestellung betreffende Gesetze m i67. VI 192 , 102 , 140, 164, 213 Aemtertausch, der Geistlichen ^Aeschenmittwoch, Festlichkeiten Agendebuch der Kanzler V^ri, cleeumstes Aichnunger, werden Bürger Alban, St., das Kloster betreffend V 180, VIII 26 424. VII 633 VI 438 III 282 I 76 VI 201 232, 260, 268, 296. V 434 IV 37, 140. VI 346 II 14, 16 VII 114 VII 122 Albrecht, Erzherzog von Oestreich Albrecht 1 . Kaiser Allamont, Baron von Allarmfälle, Verfügungen deßhalb Allemannier, ihre Einfälle in Gallien u. Helvetien 162 , 62, 118 — ihre Verfassung und Sitten 1 130 Allmosen (Allmosenaint) V 176 , 272. VI39. 204. 809. VIII 27 Allumnen (Collegium), s. Collegium. MEM LW-^' >5 .'.^-N KSWM'' Alt, wird Bürger Altkluger, kaiserlicher Feldherr Amcrbach, Buchdrucker — BonifaziuS von Basel Amerbach'sche Sammlung Ammeisterthum, das II 284, 321. m 32 , Amtseid, der, Andlo, Peter, Professor — Georg, von, Professor — Härtung, Ritter — werden Bürger Andreas, Erzbischof zu Krain Andreas-Kapelle, die, Angeli, St. Julian, Kardinal Angouleme, die Herzogin von Anhalt-Zerbst, die Fürstin von Anlehn des Standes, s. Geldanlehn, Anna, die Kaiserin — deren Gruft im Münster IN 487 VI 614 V 128 VI 33, 386 VII 319 67, 103, 123 VII 92 V 131, 133 IV 98 IV 409 VI 302, 804 IV 383, 403 V 43 III 239 VIII 180 VII 664. VIII 143 Haushaltung. 1 427 V 406, 409 AntisteS, NamenSverzeichniß VII 323, VIII 21 Antistirum, das Amt überhaupt VI 447, 734 — wird vereinigt mit der theologischen Professur Vii 326 — — — — mit der Pfarrei im Münster und dem Archidekanat Vii 327 » Anzüge, im Rath betreffend III 162 — im Kleinen und Großen Rath, merkwürdige Vii 46o, 571, 630. VIII 261, 271 « Apotheken, polizeiliche Verfügungen deßhalb m 193 Appellations-Tribunal V 48 Appellationen in Rechtssachen, überhaupt und insbe- sondere IV 339 . V 30, 32, 324. VII 289 Appenzell, den Stand betreffend V 293 Appollo, die Gottheit I 26 Ardisäus, Virus, Professor . VI387 Areal, des baselischen Gebiets vm 33, 57 4 Arelat, Ludwig/ Kardinal m 241 LriiiUiillum (Binningen) I 98 / 110 Ariovift i 44/ 50 Arisdorf, das Dorf VI 80 Arlesheim, Sitz des Domkapitels vn 140 Armagnaken / die III 272/ 820/ 428/ 454 Arinbrustschützen-Gesellschaft, die V 88/ 91 Armenkasse der Fabrikarbeiter VII 708 » Armenwesen VI 809. vm 72 Arnulf I 167 Arragosis/ Wilhelm/ Professor vi 753 Arreftanlegungen n 86 Arsent/ Wilhelm VI 122 Artolfuö/ Hierouymus, Professor vi 886 Arx, von/ wird Bürger Vi 498 Assignaten/ französische vm 100 LkH-Il, jus, das IV 412. V 218 /VOtenX raurioiv V 145 Attila/ König der Hunnen I 122 Aufklärung / Begriff der I Aufruhr/ s. Unruhen. Aufwandgesetze IH 181/ 586. IV 179. VII 855/ 856/ 443/ 505/ 641/ 658, 687 Augstergau/ das i 156. Vii 80 — mühle iv 9 /luAustL rauraoorum I 78/ 82/ 128/ 225, III 280 Augustiner/ das Kloster I 441/ 452. II 181 III 157 Ausbürgerrecht/ das vn 854 Aussatz/ der/ eine Krankheit Vi 505 Austrasiia I 158 Auslieferungen/ baselischcr Angehörigen an Fremde VI 670. VII 181, 186, 259, 612 Ausreißer, fremde Verfügungen deßhalb vn 294 Auswanderungen I 89, 46. V 665. VI 14, VII 284, 668 Autorität, Begriff von i MM -SE kWLÄ Ä>-'7?'»^'./ --- 'ErÄ L-jiL-7^ 5 B. Baarfüßer Bacher, französ. Geschäftsträger Bachofen, werden Bürger Baden, Markgraf Bernhard I 306. III 32 VIII 143, 147, 180, 222 VI 496 VI 191 — Markgraf Friedrich — Markgraf Karl Bader, wo sie zünftig sind Bäder, öffentliche Baer, Hans — Ludwig, Professor — Oswald, Professor Baerenfels, Junker von Ballenhaus Ballot, das sogenannte Bandfabriken Bandstuhlabgabe Bann, die Behörde — der Stadt oder Weichbild —-Brüder auf der Landschaft — päbstlicher VI 206, 650. VII 9, 86, 170 VI 596. VII555 VII 356 III 564 V 296 V 382, 749 V 748. VI 386 VI 672 VII 357 VII 18, 103, 164, 418 VII 357, 358 VII 358. VIII 54, 73, 165 VI 31, 35 III 570 VI 358 I 262. II 56. IV 386, 391 --Ritt, der sogenannte, s. Gescheide. --Streitigkeiten, s. Gescheide. --Wein, der sogenannte n 182, 419 Bartenschlag, Joh. Jakob vn 208 Barth, werden Bürger m 56. V 4l3. vi 496 Barthelemy, französ. Geschäftsträger vm 144, 169, 177, 221 Bartholomäusnacht, die vi 262 Basel, das BiSthum betreffend: — Schenkungen an dasselbe i 234, 242 — Bestätigungsbulle 1 253 — Prälaten des Kapitels i 452 — Verhältniß der Domherren zum Bürgerstand, s. Domherren. — darf nicht entfremdet werden 11 275 6 Basel, das Bisthum betreffend: — Eigenthumö-Ansprachen, s. Eigenthum, die große Stadt betreffend: — Stiftung l 34 — unter den Römern i 98 — Alterthümer i 104 — Namens'Etymologie i 106 — Gau, das I 155 — ob sie zum burgundischen oder deutschen Reich gehört habe I 177 — Zerstörung i 185. n 6i, 97 — Wiederherstellung ».Vergrößerung i 187, 230, 243. II 296 — kömmt an den Bischof 1 210 — -anS deutsche Reich I 215 — Vereinigung der mehrern und mindern Stadt n 327 — Beschreibungen m 528, 549. vi 405, 5>6 — Verschönerung v 200, 202 — Babel, ein Buch vn 193, 282 — Beleuchtung vn 640 k — Bevölkerung viii 66, 67 , >- Verfassung s. Verfassung. — Befestigung s. Festungswerke. — die kleine Stadt betreffend i 398, 431. 11 202 208, 232, 307, 319. 111 475, 535. IV 359 Baseler, werden Bürger n 334. m 21, 56. vi 496. V 413. VIII 12 Basilisk, der Bassal, französ. Agent Bassompierre, lothringischer Gesandte Ballier, werden Bürger — Johann Rudolf, Professor — Reinhard, Professor — Samuel, Professor — Simon Bauhin, Caspar, Professor — Johann, Professor III 216. V 217 VIII 184 IV 324 VI 496 VIII 12 VIII 18 VIII 11 VII 300 VI 386, 750 VI 387, VII 305 > MMU Nr^^WMM^Ä ,>S*S' »MWN III 242 die unter ihrer VII 566. VIII 75 Baumgartner, werden Bürger vi 497 Bauern-Ausstand s. Unruhen. Bayern, Wilhelm von Beamte, dürfen keine Güter kaufen Verwaltung stehen Bearus, der heilige, s. Heilige. Beausobre, dessen Verthridigungsplan Vii 599 Bebelin, werden Bürger v 752 Beck, werden Bürger m 41. V 414. vi 496 — Christof Vii 602 — Jakob Christof viii 8 — Sebastian Vi 748 — Oberstlieutenant Vii 698 Becker, s. Brodbäcker vi 506 Weckten, das Dorf iv 144 Beerdigungen in den Kirchen eingeschränkt VH509. Vii 659 Bedienungen, fremde v 19 * Beginen, die, eine Sekte m 24 Begnadigungsrecht V 359 Beichtgelder n 426 Beinwell, Ansprachen des Gotteshauses v 272 Bellenz v 257 Beleuchtung der Stadt, s. Basel. Benken, das Dorf V 555 Berainsachen mit Baden Vii 622 Bergmann, Buchdrucker v 128 Bergwerke i 305, 446. v 417 Berkheim, wird Bürger vi 498 Bern, wider das Bisthum iv 409, 410. vi 565 — will die helvetische Verfassung nicht annehmen vm 33« — politische Verhältnisse im allgemeinen iv 249, 4io Bernhardus, der heilige, s. Heilige. Bernhard, Abt zu Clairvaux i 255 Bcrnoldt, Georg, Professor V 152, 383 Bernoulli, werden Bürger vi 805 — Daniel, Professor vm 10 — Jakob, Professor vii 302 8 VH Z02. VIII 11 VII 302. VIII 9 Bernoulli, Johannes, Professor — NiklauS, Professor , Berufe, s. Zünfte. Befallen IV Z63 Besoldungen von Behörden und Beamten n 432. m 207 , 564. VIII 74 Besoldt, wird Bürger Betulejus, XystuS, Professor Bettagöfeyer, die Bettingcn, das Dorf v » Beuggen Bey, Professor Beuil Johann e Bevölkerung Bibliothek, öffentliche VI 419 . VII 316 VI 501 VI 387 VI 757. VII 118 286, 445. VIII 80 VI 648 V 152, 383 III 345 VI 525, 560 , 320, VIII 14, 17 Biderthal, dqS Schloß 1 395. m 271. V 342 Biderthal, KlauS IV 199 Viel, daS Dorf V 555 Vieler, wird Bürger vi 496 Biermann, wird Bürger VI 501 Bikoke, die Schlacht bei, s. Schlacht. Bildersturm, der sogenannte, zu Stadt «.Land V599, 606, 614, 626, 648, 650, 651, 657, 660, 669 Bildhauer Michel, s. Michel. Bingen, von, wird Bürger m 157 Binningen, das Dorf m 480. IV ii. VI 116 Binzheim, das Dorf IV io Biron, Herzog Karl VI 539 Birr, Anton, Professor vm ii Birrmann, Maler vm 14 Birs, die, Brücke, Rechte, Zoll n 5. m 233. VI 644 Birseck, das Schloß VI 212 Birssg-Gewölbe I 10 Z —.Ucberschwcmmungen n 182 . vi 15, 27 Bischof, werdenBürger n 554. m 147, 148, 153 , 314. IV 759. V 415. VI 496 9 Bischöfe von Basel, überhaupt i 73, 151. n 32. IV 408, 415, VII 86, 104, 105, 156 Bischöfe von Basel, NamenSverzeichniß r — Adalberus I 174 — Adalberus von Froburg I 252 — Adelphinus I 147, 154 — Arberg s. Lütold. — Arnold von Roiberg IV 37, 50 — L. der unbekannte I 266 — Baldebertus I 150 — Baldenstein, von VI 299 — Berchtold m. I 282 — Berchtold, Graf zu Pfirt I 327, 362 — Berchioldus, Graf von Neuchatel I 249 — Beringer I 230 — Blarer von Wartensee VI 272 — Bruno I 224 — Burkardus von Hasenburg I 230, 247 — Caspar ze Rhyn IV 360, 728. V 255 — Chalons, s. Johann. — Christes von Uttenheim IV 726. V 255, 566 — Conrad, Münch von Landökron II 331 — Fleckcnstein, Johann III 144 — Fridebcrtus I 154 — Friedrich von Blankenheim II 324 — Friedrich ze Rhyn III 268. IV 36, 448 — Froberg von VI 299 — Froburg, s. Adalberus. — Froburg, s. Ortlieb. — Garwart, Ludwig I 262 — Gebitzo I 175 — Gerhard von Wippingen II 20, 32 — Gerung I 173 — Granson, Otto von II 14, 20 — Guilhelmus I 175 Bischöfe von Basel, als: — EundelSheim, Philipp von V 568 — Haitto I 150 — Hartmann, Münch III 129 — Härtung, Münch II 52 - Hasenburg, s. Burkhard. — Heieo I 150 — Heinrich von Horburg I 267 — Heinrich von Jscna (Gürtelknopf) I 417, 437 — Heinrich von Neuchatel I 264, 4l6 — Heinrich von Tbun I 284, 300, 311 — Homburg, Rudolf von I 248 — Hugo von Hasenburg ^ I 264 — Humbrecht von Neuchatel 11 336 — Immer von Ramftein II 269, 324 — Johannes von ChalonS II 32, 38 — Johannes Senn II 41 — Johannes von Venningen iv 52 , 170, 227, 342, 345, 359 — Johannes von Vienne II 207, 266 — Jringus I 173, 174 — Jftna, s. Heinrich von — JustinianuS I 73, 75 — Landeolus I 175 — Landökron, s. Conrad Münch — LichtenfelS, Melchior VI 299, 272 — Ludwig von Pfirt I 249 — Lütold von Arberg I 312, 327 — Lütold von Röteln I 274, 280 — Neuchatel, s. BerchtolduS. —-s. Heinrich. — ,-s. Humbrecht. — Ortlieb von Froburg I 252 — Ostein, Heinrich VI 299 — PantaluS I 75, 401 — Peter von Asphelt II 6 11 Bischöfe von Basel/ als: — Peter Reich — Pfirt/ s. Berchtold. -s. Ludwig. I 443, 448, 449. n 6 — RamsteiN/ von VI 298 — Neinach/ von VI 299. VII 411 — RiecuniuS — Röteln/ s. Liitold. I 173 — Roggenbach / von — Rolberg/ s. Arnold. VI 299. VII 695 — RudolphnS I 154, 173 — Nhyn/ ze/ s. Caspar und Friedrich. — Schönau, von — Senn/ s. Johann. VI 299 — Theodoricus — Thun/ s. Heinrich. I 154, 225 — Udalricus — UttenheiM/ s. Christof I 154, 224 — Valaus I 141 , 148 — ValdrikuS I 281 — Vichardus — Vienne/ s. Johannes. I 154, 175 — Waldo I 150 — Wange«/ von — Wartensee/ s. Blarer — Wippingen.. s. Gerhard. VI 299 Bischsfshof/ das Haus betreffend BiSthum Basel, s. Basel. IV 403 Bisthümer am Rhein V 219 Blamont, das Schloß II 72. IV 15, 293 Blaffen, St., das Kloster III 133 Blech, werden Bürger III 314. VI 496 Blotzheim, daö Dorf und Au betreffend vii 16 Z Blnm, werden Bürger III 41. V 752. VI 496 Blumcneck, Balthasar von IV 9, 12 Bock, der Maler V 400 Bodenstein, Andreas, Professor Bodenzinse, bischöfliche betreffend — verjähren nicht — Loökauf Bodmer von Stäfa Boldonis, wird Bürger Bolsenheim, Hans von Bolz, Valentin, ein Prediger Bom, s. Gesellschaften die drei jenseits Bordelle, s. Unzucht öffentliche. Borhaus, Martin, Professor Brallus, Vinzenz, Professor Brand, werden Bürger — Bernhard, Professor - — Sebastian, Professor Brandenburg, Markgraf Albrecht von Brändlein, werben Bürger Brandmüller, werden Bürger — Gregorius, Maler — Jakob, Professor — Johannes, Professor Braun, werden Bürger Breidinger, wird Bürger Breisach, die Stadt Breitenstein, wird Bürger Bremgarten, Schlacht bei, Brenner, werden Bürger Bretzwyl, das Dorf Breuil, de, Graf von Broglio Bricfcr, Niklaus, Professor VI 385 II 182 VII 288 V 580 VIII 354 III 228 IV 9 VI 206 Brodtbäcker, die Brodtmeisteramt Brodtschau, die, Bruck, die Stadt Brucker, werden Bürger — Joh. Heinrich, Pros. VI 385 VI 387 III 41. VI 496 VI 386 V 153. V 164 V 475 III 41 VI 501. VII 195 VII 306 VI 387, 750. VII 300 VI 386 III 314, 487. VI 496 VI 805 I 331. IV 6, 14, 20 VI 496 s. Schlacht. II 334. III 41. V 413. VI 496 V 455. VIII 28 VII 131 V 386, 749. VI 386 II 390. V 132, 536. VI 506 III 23 II 388. V 35 III 326 II 334. III 21. VI 496 VIII 12 13 Bruckner, Daniel VIII 12 — Jsaak, Pros. VIII 14 , 17 — Philipp, Prof. VII 302 Bruderholz, das, IV 541 Brüderordnung, die der Geistlichen VI 585 Brüglingen IV 456 Brüne eine Krankheit V 420 Brüne, französischer General Vlll 329, 344 Brunn, von, werden Bürger III 314. IV 20 — Ioh. Jakob, Professor VI 750 Brunnen, die der Stadt 11 426, 454. III 564 — das Haus zum II 103. V 36 — die der Partikularen V 201 —-Meistaramt V 220 Buch, das älteste in Basel gedruckt V 131 — das blaue V 56 — das schwarze VIII 81 — das weiße I 295. V 23 Buchbinder, wo sie zünftig sind V 40 Buchdrucker, ausgezeichnete V 127 Buchdruckerkunst im Allgemeinen v 129 , 393, 467. VI 360 Buchdruckerpressen auf der Landschaft. V 13l, 393 Büchel, werden Bürger III 314. VI 496 — Architekt VIII 13 Büchsenmeister III 38 Büchsenschützcn, s. Feuerschützen. Bündten (Rhätien) VI 545, 586, 595 Bürger, Begriff und politisches Verhältniß 1 371. VI 489 Bürgerannahmen (collectiv) n 334. m 21 , 56, 153, 157. IV 20 , 739 . V 413, 752. VI 151, 161, 495, 556, 804 Bürgerausschüße, s. Unruhen bürgerliche (das Einund- neunzigerwescn.) Bürgereid, der, s. Eid. Bürgermeister, und Oberstzunftmeister-Amt imAllqemei- neu 1327 , 376. II 298, 346, 349 . III68, 14 164. IV 369/ 684. V369 / 370. VII 44t, 585. VIII 95, 106, 196 Bürgermeister und Oberstzunftmeifter, Namens- Verzeichniß: Andlo, Härtung von VI 353 BärenfelS, Arnold von III 87 Battier, Felix VII 585. VIII 6 Beck, Joh- Heinrich VIII 6 — Sebastian VI 739 Brand, Bernhard VI 353, 736, 740 — Theodor VI 178, 352 Brunn, von, Bonaventura VI 353, 739 Buchbart, Hemmann III 105 Bunschwyler, Franz Robert VI 741. VII 194 Burckhardt, Andreas VI 740. VIII 5 — Christes VI 740 — Hans Balthasar VI 741 — Johann Rudolf VI 740 — LukaS VI 741 — Peter VIII 7 Buxrorf, Andreas VII 696 Debary, Johann VIII 6 Doppcnstein, Sebastian VI 353 Eptingen, von, Mathias I 416 — Puliant, von II 319 Faesch, Hans Rudolf VI 739 — Johannes VIII 6 — Johann Rudolf VI 736. VIII 6 — RemigiuS VI 353 Falkner, Emanuel VIII 6 — Hans Heinrich VI 740 — Ulrich VI 353 Forkart, Dietrich VIII 6 Fürfelder, Christmann VI 739 Gebhard, LukaS VI 353 Gilgenberg, von, Immer VI 353 15 Bürgermeister und Oberstzunftmeister: — Götz, Jakob VI 739 — Grieb, Leonhard VI 852 — Hagenbach, Jsaak VII 635. VIII 6 — Harder, RiklauS VIII 6 — Hartmann, Friedrich VI Z52 — Heer, Johannes VI 739 — Heidclin, Marx V 626. VI 178, 353 — Hildebrandt, Balthasar VI 853 — Huber, Hans Rudolf VI 853 — Hummel, Hans Jakob VI 743 -Jakob VI 736 — Hornlocher, Melchior VI 789 — Jctingen, Ulrich III 68 — Keller, Andreas VI 853 Kilchmann, Ludwig IV 731. VI 852 — Leister, Achilles VII 695. VIII 6 — Liitzelmann, Leonhardt VI 740 — Marschalk, Günther ; III 68, 95 — Maurer, Klaus III 105, 117 — Meltinger, Heinrich V 434, 446, 528, 562, 599, 625, 638. VI 352 — Mendelin, Hieronymus VI 739 — Merian, Andreas VIII 7 -Johann Jakob VIII 5 -Samuel VIII 6 — Meyer, Adelberg V 434, 446, 528, 562, 599. VI 178 I > 434, 446, 528, 562, 599 — Mitz, Daniel VIII 7 — Oberried, Franz VI 853 -Jakob VI 853 — OchS, Peter VIII 7 — Offenburg, Hemmann III 102, 115. VI 853 -Peter IV 731. VI 352, 354 — Pfirdtcr, Lienhard III 115 — Ramstein, von, Cunzmann III 115 16 Bürgermeister und Oberstzunftmeister: — Ramftein, von, Hannemann — Rebburger, Franz — Ringler, Johann Werner — Rosegg, Heinrich — Ruedy, Jakob — Rych, Heinrich — Ryhiner, Johannes -Johann Friedr- — Ryne, ze, Burkhard — Schölly, BlastuS — Schultheiß, Ulrich — Socin, Emanuel -Benedikt -Joseph — Sonnen, zur, Conrad — Spitz, Hemmann — Spörlin, Hans Heinrich — Stähelin, Martin — Steiger, HanS Heinrich — Steinlin, Heinrich — Sürlin, Dietrich — — Lorenz — Tagstern, zum Johannes — Trutomann, Johannes — Wartenbcrg, Oswald — Wenz, Leonhard — Werkstein, Joh. Rudolf VI 766, 740. Vii 46, — Wilcr, Hans — Wißcnhorn, Walther — ZäSlin, Johann Heinrich — Ziboll, Jakob — Ziegler, Lukas — Ziegler, Wilhelm V 446, 528, I 376 VI 656 VI 769 II 2S8, 618 VI 856 II 298 VIII 7 VI 769 III 105, 117 VI 178, 656 VI 652 VI 740. VII 266 VI 740 VI 740 II 612 III 95 VI 769 VI 741. VII 266 VI 769 I 662 II 618 VI 652 II 612 VI 652 III 87 VI 740 72. VIII 5 III 117 II 615 VI 741. VII 262 II 615 562, 599, 669 VI 652 Bürgerrecht, baSlerisches, Gesetze überhaupt 1 245. ii 442 III 106, 565. V 168 «Z 17 » Bürgerrecht: — akademisches — Annahme und Aufgabe betreffend — Ausbürgerrecht — als Auszeichnung — mit dem BiSthum — christliches — der Edelleute V 377/ 664. VI io, V 258. VII 306, 31t V 416, 604, 622 VI 495 V 415, 416 VI 273 VI 13 151, 161. VII 627, VIII 165 Erfordernisse zur Erlangung VII 352, 394, 399. VIII48 Ertheilung u. Unterhaltung v 4i4. vi 493. vn 284, 351, 413, 468, 627, 633. VIII 46, 107 — an Frauen V 414 — Gebühren auf der Landschaft Vii 656 — an Minderjährige V 4i5 — an Mönche V 579 — nach der gemilderten Ordnung vili 47 — mit andern Städten V 612 — nicht zwei zugleich VIII 47 Bürgschaftsleistung vii 285 Buldeftorf, Niklaus von m 487 Bullen, päbstliche IV 130, 390 Bund mit Badcn-Durlach VI 562 — zwischen Bern und Solothurn II 341. III 301, 565 — des Bischofs mit den katholischen Orten vi 279 — Burgrechl genannt V 675 — eidgenössischer mit Basel IV 404, 552, 714, 7i9, 751, 755, 761, 764 — der Faymbund genannt II 309 — mit Frankreich IV 508. V 258. VI 204, 234, 288, 536. VII 42, 61, 62, 73, 79, 84, 123, 443, 528, 582, 673, 676, 678, 682, 687 — der sogenannte St. Georgs iv 420 , 432 — mit Karl dem vm. IV 42 , 406 — der sogenannte Löffelbund vi 23 2 Bund, der sogenannte Löwenbund n 253 — mit Ludwig IX. IV 138, 216, 279 , 402 — mit Oestreich II 40, 199. III 88, 96. IV 225. VII 531 — mit Rheinfelden III 440 — savoyscher V 285 — der Schmalkalder VI 20 — der schwäbischen Städte 11 281 , 3i7. m 35 — der Städte am Rhein 1 330, 359 . n 8, 36 , 37, 55, 340. III 23, 35, 48, 137 — der sogenannte niedere Verein iv 258 , 326, 332, 357 — die Um» oder i'>ga genannt VI 565 — mit Zürich II 30, 36 BundeSschwur zu Aarau VIII 266, 305 Bundschuh, der V 292 Buol-Schauenstein, kaiserlicher Resident VIII 161 Buonaparte, französischer General viii 222 , 233, 246 Burckhardt werden Bürger m 487. v 413, 753 — Balthasar Johann, Professor VIII 8 — Christoph, Professor VI 751 — Friedrich, Pros. VII 302 — HieronymuS, Pros. VIII 8 — Johannes, Pros. V 521 — Johann Jakob, Pros. VII 300. VIII 9 — Lukaö, Pros. VI 750. VII 300 — Rudolf, Pros. VI 752. VII 301 — Theodor VII 208 — Burckhardtin, die, geborne Schönauer VII 225 Burg, auf Burgschule, die, s. Gymnasium. III 31 Burgund, der, eine Kanone IV 319 — das Herzogthum im Allgemeinen l 138, 169. IV 188 , 191, 210 , 214, 255, 267, 273, 305, 314, 333, 340, 357, 363, 381 Burgunderkriege, s. Kriege. Bursen, s. Universität. Buxtorf, die, werden Bürger VII 351 Buxtorf, Johann, Pros. VI688, 749, 762. VH 299 . vm 12 — Johann Jakob — Johann Rudolf VII 603 VIII 9 C. > Caffetrinken, das VII 656 Calender, der gregorianische VI 292 . Canonikate, päbstliche Cantiuncula, KlaudiuS, Professor V Canzlei des Raths II 266, 462. III 566. VI VII 695. Capelle, die des St. Andreas — die zum elenden Kreuzgen Capellen. alte der Stadt — alte, der Landschaft Capitel, das, im Allgemeinen s. Geistlichkeit. — sein Verhältniß zum Bürgerstand —--Streitigkeiten mit dem Bischof Capito (Köpflein), Wolfgang, Professor Capnio (Reuchlin), Johannes Carl, der Dicke — der Große — der Kahle — der Kühne, Herzog von Burgund iv iss, 228 265, 268, 240, 246, 250, — Martcll — IV. — VIII. — Erzherzog vou Oesterreich Carlmann Carolinger s. Franken. Carthäuser, der Orden Castellio, Friedrich, Professor — Sebastian, Pros. Catechisation I II 59, IV 406, 412, III 222. V VI VII 2 * VIII 74 . VII 699 V 283 686, 749 816. VIII 105 V 43 IN 223 VI 513 VI 80 II 49 IV 342 V 382 V 154 I 145 I 141 I 143 , 260, 314, 366 141, 149 192, 217 440, 453 VIII 206 I 145 220, 481 687, 750 VI 687 162, 662 20 Katechismus, der vi 444. v 694 Ccllarius (Borhaus genannt), Martin, Pros. vi Z86 — (Keller genannt), Jsaak, Pros. vi 386 Celten, die, ihre vorgeblichen Könige i 29 Celtgallier, ihre Auswanderungen - i 39 Censur der Presse vn 631 --Predigten, die vi 766 Ceremonie! im Rath, s. Rath. Chenal, de la, Bürger vn 362 — Professor vm io Chiperwein 1460 ChloviS I 126 , 146 Chmielecius, Martin, Pros. vi 387 Chrischona, die Kirche Vi 6r6 Christ, die, werden Bürger vn 361 Christen, wird Bürger Vi 496 Christenthum, s. Religion. Chroniken zur BaSlerischen Geschichte, s. Geschichte. Cimbern, die 142 Cinus, Johann, Pros. V 386 Civilrecht, s. Rechtspflege bürgerliche. Clarakloster, das I 441 Clemens vn., Pabst v 662 , 664 Clingenberg, Johannes von n 24 Clingemhal, das Kloster i 439. IV 374, 382, 401 Clubb, politischer vm 269, 283 Coearde, die vm 289 Coceius, Samuel, Pros. Vi 387 — Thomas, Pros. VI 387, 760 — Ulrich, Pros. VI 386 (lolleetores, päpstliche IV 416 Coligni, der Admiral Vi 264 Collegien der Regierung im Allgemeinen vn 666 Collegium, das der m. s. Dreierherren. — das der vn. v 32 — das der ix. v 26 21 Collegium, das der xm. V 22. VI 366 IV Z67. V 20 IV 441. V 20 VI 76, 429 — das der xv. — das der XXII. — Xllninnorum — das untere und obere, s. Universität (Ankauf v. Gebäuden.) CollibuS, Hippolit, Professor Cometen VI 386 VI 513, 810. VII 363, 364 Commissionen der Regierung, s. namentl. Communion, die heil., s. Abendmahl. Comödianten, s. Schau vieler. Competenzen, f. Besoldungen. Complimentirung, s. Gesandtschaften. Concilium, s. Kirchenversammlung. Concordienbuch, das VI 274 Concursfälle mit Baden Vii 622 Conde, der Prinz von VI 269 Confession, baölerische v 685. VI 87, 93 — helvetische VI 234 Confiskationen überhaupt ii 378, 426 Conrad i. i 168 — II. I 169, 212 — III. I 172 , 223 Conradinus I 390 Conservatorium, das, ein PäbstlicheS Gericht V 84 Consiftorium, s. Universität Constanz IV 188 Consulent, der Rath nimmt einen an IV 402, V 35 — der Stadt VII 562 Contrebande, s. Sperrsystem. Contributionen an Frankreich VIII 351, 352 CopuS, Johannes, Professor vm 19 — NiklauS vm 18 — Wilhelm, Arzt v 751 Coucy, de 11 238 Craneck, wird Bürger vi 502 Creidenweiß, Adam, Pros. v 152 22 Creuzer, Johannes, Professor v 149 - CriminalrechtSpflcge und Criminalstrafen, s. Rechtspflege peinliche. Cromer, wird Bürger vi 496 Cromwell, Protektor vii 42 ^ »Cultur, Begriff davon I xxiv - — s. Gottesdienst. Cunigunda, die heilige, s. Heilige. Curia (Jmhof), Gerhardt, Pros. v 152 Curio, Augustin, Pros. VI 687 — CöliuS, Pros. vi 387 D. Dammartin, Feldherr der Armagnaken m 645 Danone, wird Bürger vi 496 — II-, Pros. vm 9 Dauphin, der von Frankreich (Ludwig xi.) m 332, 394 David, wird Bürger VI 4S6 — Johann Heinrich, Pros. vm 9 Debary, wird Bürger vi 805 — Johannes vii 208, 281 . Decane der Universität, s. Universität. Decker, wird Bürger V 752 Dedikationen, schriftstellerische an den Rath Vii 321, 322 Defensionale, das sogenannte, s. Kriegswesen eidgenössisches. Degelmann, Baron von, kaiserlicher Resident vm i67, 180, 192, 221 Delphin, der des Ritters HanS von Eptingen iv 16 Delsperq betreffend m 42 Denkmünzen vi 332. vii i47 Denkmäler, öffentliche VI 332. vm 15 Deputaten (Oexut-lli sä Stuäis) IV 99, 101. VII 359 vesenkrnts, französischer General VIII 209 Dichtkunst, Lehrstuhl derselben V iv4 Dickenman«, wird Bürger vi 496 Dieck, Johannes, Professor v 381 Dieöold, Graf von Nenscharel Diebsbanden Diegten, das Dorf Dienstag/ der sogenannte wilde —Predigten Dienste/ obrigkeitliche, s. Aemter. Dicnstmannen Olinisterales,) s. Adel. Dicpflingen, das Dorf Dietiger, wird Bürger Dietrich, werden Bürger Dietschin, werden Bürger m 147, III 148/ 151, 155, 158 VI 778 IV 415 VII 221 VII 843 III 545 III 148 III 41, 94. VI 496 153, 314. VI 496. V 413 VI 496. VII 351 V 46 Dieß, werden Bürger Dingstätle, bei Landgerichten Disciplin, s. Kriegswesen. Disputationen, die Badische — die Berner — die Schweizerische — die Marburger Dolder, die Gesellschaft zum hohen, der Vorstädte. Dole, die Stadt IV 364 Domherren, schließen den Bürgerstand v. Kapitel aus 1149 --Pfründen II 335, 338 Dominikanerkloster 1306 Domprobstei, die V 485 Domstift, das, zieht nach Freiburg im Breisgau V 66i Donalionen, s. Schenkungen. V 544 V 599 VI 125 VI 12 s. Gesellschaften Donnerstag, der hohe Dornach, Schloß und Dorf — Schlacht bei, s Schlacht Drach, der sogenannte Dreierherren, die Dreizehnerrath, der, s. Rath. DriaudruS, Franz, kaiserlicher Agent Dudenheim, wird Bürger VII 333. VIII 21 IV 393, 535. VIII 315 IV 132 II 403. V 34, 453, 454 VI 203 VI 500 24 Duelle VI 772 Dufour, französischer General vm 209, 260 Durchzöge fremder Kricgsvölker s. Neutralität. DuräuS, Johannes Durlach, Professor, s. Consulent. Durner, wird Bürger VII 44 VI 496 E. Eblinger, Johannes, Professor vi 387 Echallans, daö Schloß IV 285 Eck, Doktor, disputirr mit Ockolampad v 545 Eckenstein, wird Bürger vi 496 Edelleute, s. Adel. Edikt, das von Nantes, s. Religionsverfolgung in Frankreich. Eglin, werden Bürger m 157. V 752. VI 496. vn 352 Eglinger, wird Bürger — Christof, Pros. — Niklauö, — — Samuel, — Ehe, betreffende Poltzeiverordnungen --Abreden --Einsegnungen —-Gericht --Gerichtsordnung —-Haft der Stadt Basel — zwischen geschwisterten Kindern --Recht überhaupt 111 175, --Versprechen — der Wittwen Ehinger, werden Bürger VI 806 VIII 11 VII 301 VII 302 III 182 V 744 VII 291 V 53. VII 359 VII 461, 608 V 21 VI 743 183, 185. VI 53. VIII 80 VI 366 VI 742 III 487. VI 496 Ehrenbezeigungen, s. Gesandtschaften, Mahlzeiten, Geschenke. Eid, der AmtSeid VII 92 — der adelichen Bürger v 169, i7o — der Bischöfe 1 496 — der Bürger 1 383, 495. II210. ill 166. VI 70. Vii 483 — der Hintersäßen v 170 25 Eid, der Kiefer i 373 - der sogenannte PaeifikationSeid v 672, 674 - des Raths I 382. V 170 — der sogenannte Reinigungseid M 181 — bei Wahlen (Wahleid) vn 167 Eidesleistungen, öffentliche VIII 309 Eidgenossenschaft, die schweizerische, nimmt Basel in ihren Bund, s. Bund. Eigenössische Kriege, s. Kriegszüge. — Neutralität, s. Neutralität. — Rechte im Elsaß VII 68 — Verfassung VIII 310, 325, 344, 352, 354 , Eicrlaufen, das VIII 75 Eigenthums-Ansprachen, bischöfliche VI 281, 288, 293, 296, 299 Eimeldingen VII 623 Einfluß, der öffentliche I i,vn Einkünfte des Standes, s. Haushaltung. Einsegnungen der Geistlichen vi 453 Einschläge VIII 55 Einung, die sogenannte II 53, 83 Eiscntransit und Handel v 120 Elicourt, das Schloß m 155 Elisabeth, die heilige, s. Heilige. Ellenweiler, das Dorf H 10 Emigration, französische vm 91 , 93 , 105, 121 , 188 Endingen II 212 Enetbürgischen Vogteien, s. Vogteien- Engel, werden Bürger II 334. lll 41, 314 Engelländer oder Englische, deren Einfall 11 201 , 203, 233 Engethal, Buchdruckerei allda, s. Buchdruckereien auf der Landschaft. Engler, wird Bürger vn 35i Enkel, deren Erbrecht an den Großältern betr. v 374 EnsiSheim IV 261 , 290 Enterbung der Kinder v 745 Eptingen, Herrmann von IV 9, 15, 20, 52, 263, 362. — Dorf und Schloß IV 415 Erasmus, DefideriuS V 388, 663 ErastuS, Thomas Ponto VI 388 Erbrecht überhaupt, s. Rechtspflege bürgerliche. Erdbeben n 61, 97, 454. m 232. v 209, 744, 754. VI 5,3. VII 11, 359. VIII 75 Erbverein, ein Vertrag mit Oesterreich iv 256, 355 , Erlacher, wird Bürger 736. VI 122. VII 405 VI 499 Ernst, wird Bürger VI 496 Erzberger, Heinrich, Pros. VI 387 — Scverinus, Pros. VI 387 Erzgraben, s. Bergwerke. Escher, wird Bürger VI 498 Essigbaum, der sogenannte V 75 Ltals ^eiieraux, die VIII 91 Ettenheim, Johannes, Professor V 153 Etter, s. Bannbehörde. Etzelin, Stifter der St. Leonhardskirche i 196 Eugen, Pabst III 292 Euler, werden Bürger V 413. VI 806 — Carl, Professor VIII 19 — Chriftof VIII 19 — Johann Albrecht VIII 19 — Leonhard VII 699. VIII 13, 19 Ewig, wird Bürger VII 351 F. Fabry, vr. Hans V 610 Fackunly, eine Büchse VI 53 Faesch, wird Bürger III 57 — Bonifaciuö, Professor VIII 9 — Christes, Pros. VI 751. VII 302 MWMWMDM 27 Faesch, Joh. Jakob,ssPros. — Joh. Rudolf, Pros. — Remigius, Pros — Sebastian, Pros. Fakrionen unter der Ritterschaft VI 386, 749 VII 302 VI 750 VII 300. VII 9 I 329, 403, 412, 4l6>, 445. II 15. III 102 Fakultäten wissenschaftliche, s. Universität. Falkeisen, Peter, Professor VI 751. VII 302 — Theodor vii 107. vm 14 Falkener, wird Bürger II 334. m 147, 487. IV 739, 740 — Andreas m 383 -- Daniel VII 193, 196 Falkenstein, das Schloß n 228 — Thomann von iv 9, 115 — Thomas von m 326 Fallimente, Konkordat in Conkurssachen Vii 431, 696 , 700 FanaliSmuS VI 28 FarelluS, Wilhelm V 459 Farnöburg, daS Schloß m 324, 327, 389. IV 44, 114, 119, 380. VIII 273, 286 Fastenspeisen V 473, 489 Fastenzeit V 542 Fastnächten, die sogenannten bösen I 388. II 241 Fastnachtpossen Fatio, wird Bürger — Lieä. voct. (Empörer) Faymgrafen, die Fechtschule Feer, Ritter, Hauptmann Fehden, s. Kriegszüge. Feiertage betreffend Felder, wird Bürger Feldmaaß, das Feldmäuse Felix v. Pabst V 270 VI 806 VII 195 , 269 , 274 II 309 V 94 IV 641 V 570. VII 333 VI 496 V 22Z VIII 76, 90 III 285, 294 Ferdinand, Kaiser VI 226 Ferino, französischer General VIII 209 Ferner, — —- VIII 159 Festungswerke der Stadt und ihrer Umgebungen m 34o, 564. VI 43, 323, 586, 587, 596. VII 431 , 434 Feuerabend, wird Bürger VI 496 Feueröbrünste i 347. m 123 , 572 . v 112 , 222 , 754. VI 223, 508. VII 361. VIII 76 Feuerglocke V 222 Feuerschauer V 80 Feuerschützen und Schießend betreffend Finanzen des Standes, s. Haushaltung. V 91, 455 Findelkinder V 174 Finninger, Mauriz, Professor V 151, 381 Finsternisse VIII 77 Fischer, werden Bürger Fischerenzunft, s. Zunft. V 414. VI 496 Fischerordnung V 135 Fischfang betreffend m 136, 207 . iv 320 . vn 36i, 366, 567 , 578. VIII 77 Fischhandel V 42 Fischschauer V 81 Flachöland, werden Bürger III 227. VI 804 — von, eine Nonne V 442 Fleischschau, Fleischsteuer, s. Metzgerumgeld- III 199 Fleischverbrauch VIII 55, 66 Fliegen, merkwürdige VI 514 Flüche, in GcrichtShändeln verboten VI 368 Flüh, Claus von, seine Kapelle. V 219 Foederationsfest, das französische VIII 107 Folter, das Institut betreffend V 57, 747 Forkart, wird Bürger VI 806 Vormula oonseusus, die VII 124, 484 Forstwesen, das VI 381. VII 691 Foffa, wird Bürger VI 502 Franken/ die/ ihre Monarchie und Verwaltung i 137, 1L7 Frankreich/ (Subsidien) IV 643 Franziskaner/ der Orden I 306. m 32 Französische Gemeinde betreffend VII 338, 344 Frasienz/ Schlacht bei (s. Schlacht) Frauen/ öffentliche/ s. Unzucht. 314. VI 496 VIII 8 VI 387 VII 574 VII 137 IV 381 V 413 VII1178 IV 110 I XXIX 295, 297 Frei, werden Bürger ii 334. m 21 , 56, 148, IV 739. V 413. — Johann Ludwig, Pros. — Johann Thomas, Pros. — Landvogt zu Kleinhüningen Freiburg, im Breisgau — in der Schweiz Freiburger, wird Bürger Freienwald, Joh. Bapt. Ritter von Freigrafen Freiheit, Begriff der Freiheiten oder Freibeitsknaben, s. Sackträger. FreiheitSbäume viii 285, FreiheitSbriefe, kaiserliche ii 192 , 208 , 214, 246. III 107, 252. IV 417. V 276. VI 206, 259 Freikompagnie, s. Kriegswesen baSlerischeS. Fremde, politische Rechte derselben vn 417, 556 , 603. V 172, 415 Freudenzüge, schweizerische V 418, 472. VI 30, 150 III 314 V 229 561. VIII 249 VII 436 VII 439 IV 21, 28 IV 357 VIII 239 III 405 V 317 V 314 Freuler, wird Bürger Frick, das Dorf Frickrhal, das VI 115, 567. VII 186, Friede, der Arauer — mit Baden im Argau — der Breisacher — der Burgunder — von Lampo lorrmo — der Ensisheimer — mit Frankreich, der ewige — mit Frankreich zu Geuf 30 Friede, der Hessenkassel - französische VIII 173 — der Nymwegcr VII 140 — der zwanzigjährige mit Oestreich II 335 — mit Oestreich der 15jährige IV 104, 105 — der österreichisch, französische VIII 178 — der preußisch-französische VIII 165, 168 — der Ryßwicker VII 395 — der spanisch - französische VIII 177 — der Utrechter VII 437 — der westphälische VI 676, 689, 691 , 692, 698, 725. VII 7 Friedensgelder, die V 317 Fridlingen, das Dorf VII 401, 402 Friedrich I- (Orirdaroksa) I 223 -II. 1 280, 284, 300, 312, 327 — III. III 800. IV 39, 126, 138, 205, 216, 222, 370, 4i7, 439 — Herzog von Oestreich II 23, 30 — Markgraf von Baden VII 9 Frischmann, werden Bürger VI 496, 806 — Daniel, Oberst VII 698 — französischer Abgeordneter VII 81 Fritschin, wird Bürger VI 496 Frobenius, Hieronimuü IV 757 — Johannes V 127, 392 Froburg, von Freiherr, wird Bürger III 46 Froescheneck, der III 41 Frohndienste VIII 77 Frohnfastenftener, die' IV 462 593 Fronk, wird Bürger V 128 Früchte, Ausfuhr aus den Nachbarländern iv 736. VII 8, 400. VIII 164 Früchte, Bedarf VIII 55 — obrigkeitliche - Theurung, s. Theurung. VIII 53 31 Früchtepreise, s. Preise. Früchtehandel, s- Handel, Kornkauf. Frühpredigken VIII 24, 28 Fuchs, werden Bürger » 334. m 148. VI 4s6 Fueter, Buchdrucker V 127 Fülinsdorf, das Dorf m 269. IV 668 Fürkauf, s. Erämper. Fürstenberg, die Fürsten von, Oefterreichische Feldherren IV 582, 638, 639, 643, 645. VIII 209 Fürftenberger, werden Bürger V 413. VI 496. vn 351 Fürstenstein, das Schloß 11 15, 15 FuigliuS, Ioh. Professor Vi 387 Fünferamt Fünfzehner-Collegium, III 179, 536. V 59. VII 596 s. Collegium. Fuß, wird Bürger II 334 — NiklauS, Professor VIII 13 G. Gabely, wird Bürger III 148 Gadensteigen auf der Landschaft VIII 78 Gärrnernzunft, s. Zunft. Gallern, (Gallerte, geiee) V 180 Gallier, s. Rauracher. Ganteswyler, Ioh. Jakob, Professor VII 19 Garnison der Stadt betreffend VI 588, 669. VII 361, 396 Garren, botanischer, s. Universität. Gajus, Peter, Professor VI 387 Gasthof zu den drei Königen I 218 — zum Storchen VI 822 Gastmäler, s. Mahlzeiten. Gebhardt, wird Bürger III 41 Gebietsverletzung, s. Neutralität. Geborgelder, die sogenannten III 173 Gebräuche, alte V 180. VI 417 — auf Zünften, s. Zünfte. 32 Geburten, merkwürdige vm 79 - Geißler, die, eine Sekte n 63 Geistlichkeit, allgemeine Verfügungen dieselbe betreffend VI 125, 341, 447, 451 — persönliche und sächliche Verhältnisse m 573. IV 9 , 756. V 575, 576. VI 470. VII 342. VIII 26 — richterliche Verhältnisse iv 35 , 52 , 344. v §4. vi — politisches Verhältniß 450, 755 VI 307 Gefecht, der Maaße V 126 Geld-Anlehnen des Standes II 345. III 128 , 448 --Bußen, Vertheilung VII 286 —Darlehen ins Ausland in 149, 153, 160. IV 138. VI 215, 217, 260, 550, 261 l, 334, 550. VIII 132 —-Sorren-Legierung, s. Münzwesen. Geleit, das, wird den Juden versagt VI 163 GeleitSbriefe I 394. III 523. V 223 Geleitsrecht II 218 Gelten, die Zunft, s. Zunft zu Weinleuien. Gemälde, holbeinische VII 468. VIII 17, 78 Gemuseus, wird Bürger VI 496 — HieronymuS, Professor VI 387 Genfs Ueberrumpelung (Lsesiaäo) VI 542, 544 Gengenbach, wird Bürger VI 496 — Ioh. Mathias, Pros. V 153, 154 Genua, die Stadt V 268 Georg, wird Bürger VI 500 — David, ein Sektirer VI 220 Georgenbund, s. Bünde. Gerbereien zu Stadt und Land VII 635 Gerichte, dieß- und jenseits in bürgerlichen RechtSsa- chen, s. Rechtspflege bürgerliche. — heimliche, s Vehmgerichte. — das römische V 284 Gerichtsbarkeit der Stadt betreffend IV 139 Gerichtsbarkeit -er Kohleberger/ s. Kohleberger V 69/77 — im Sisgau V 44, 62 Gerichtsordnung, s. Rechtspflege bürgerliche. Gernler, Johann Heinrich, Pros. vii 19. vm 12 — Lukas VII 19 Gescheit», das, die Behörde m 556. vm 559 — im Allgemeinen v 61, 62 --Ordnung, die vii 560 Geschenke an fremde Fürsten, Botschafter u. s. w. m 116, 127. VI 185, 288, 354, 571, 610. VII 87, 410, 504, 555, 557, 695 — von fremden Fürsten u. s. w. an Basier m 489. VI255, 541. VII 75, 85, 115, 142, 152, 155, 190, 247, 617- 630. VIII 176, 181, 202 Geschichte, baselersche litterarische Quellen derselben. I, XI, III 569 Geschlechter, die alt-adelichen von Basel 1 450, 476, 480, 487. 11 15 Gesandschaften, Allgemeine Verfügungen deßhalb, vii 295, 294, 509 — an Marschall Berwyk VII 555 — an Erzherzog Carl VIII 206 — an Kaiser Friedrich m. IV 129 — an Ludwig XIV. VII 115, 152, 155, 190, 191, 250 — Ludwig XV. VII 600 — Marie Anioinette von Frankreich Vii 563 — Maria Josepha von Polen Vii 604 — nach Paris in der Nevolutions Periode vm 199, 251, 310, 320 Gesellschaften, als Corporationen überhaupt V 402, 405 Gesellschaft zur Aufmunterung des Guten und Gemein, nützigen Vii 693 — die zur Beförderung bürgerlicher Eintracht vm 285 289 — die drey jenseits 111 155, v 402 — den drey Eidgenossen vm 78 — die Gelehrten v 588 3 Gesellschaft/ die sogenannte schwarze und rothe li — die der Vorstädte Gesetzgebung im Allgemeinen — admistrative/ s. Verfassung. — bürgerliche/ s. Rechtspflege. — kirchliche/ s. Geistlichkeit Geßler/ werden Bürger Gevatterschaften / betreffend Gewalt/ öffentliche/ Begriff derselben Gewehre (Schieß) 325 V 402 VI 459/ VII 297 III 94 / 147. IV 7Z9 VI 74Z I I.VII V 87 Gewerbe/ Berufe im Allgemeinen s. Zünfte Einrichtn«. gen insbesondere s. Zünfte die einzelnen. Gewerf/ eine Abgabe i 4oo Gewerff/ eine Maschine m 450 GewichtSkunde VIII 63 Gewitter/ merkwürdige v 209/ 560 Geyler/ Johannes Professor - vn 438 Giesperg/ Wilhelm von m 95 Giftmischerinn / Schaub Vii 438 Eilen / der sogenannte m 134 / v 73 Gilgenberg / Jmer von iv 445 Glareanus/ Heinrich/ Professor v 750 Glaser/ wird Bürger n 334 Glaser, Johann Heinrich Professor vn 301 Glashandel Vii 362 Glaubensbekenntnisse/ s. Confessionen. GleichheitS-Urkunde/ s. Rechtsgleichheit. Glockenläuten/ deö ^ 569 Gliers / Johannes / wird Bürger m 46 Gnadenjahre vm 53 Gnadenthal/ d. Kloster i 452/ m 488 Goldy/ Hauptmann IV 638 Golz/ Graf von VIII 169/ 170 / 174 Gomaristen/ die Sekte iv 573 Götz/ werden Bürger m 487/ VI 496 Gottesdienst. Siehe Kirche u. Kirchenwesen überhaupt. 35 Gottesheim, Jakob V 386 Gonrnay, Marquis von Vii 395 Grabstein, EtzelinS VN 333 Graf, Ioh. LukaS Professor VI 751 Grafenried, wird Bürger VI 805 Grammont IV 294 Grämper m 199, V 132 Grangi IV 292 Granson IV 283, 314, 415, 316, 318, 319 Grasser, Jakob Professor Vii 19 — Johannes Professor Vii 19 — Oberstwachtmeister VI 628 Gratasolus, Wilhelm Professor VI 386 Greifen, die Gesellschaft zum, s- Gesellschaften. Greifenegg, Baron von vm 146, 161, 221, 306 Greifcnsee m 326 Grenzach iv 9 Grenzacherhorn 1 362, Vii, 185 Grenzen, Vertheidigung derselben, s. Neutralität. Grenzstreitigkeiten VI 45 Gresselsberg, Baron von VIII 159, 221 Ereter, wird Bürger VI 496 Grieb, Wilhelm, Professor V 153, 383 Griechen, d. h. die Griechische Kirche betr- 111 264 Grinäus, Jakob Professor — Johannes — Samuel — Simon — Thomas . Groß, Johannes — Johann Georg Grünenberg, Wilhelm Grulsch, Johannes Professor Grün, wird Bürger Grundrühre, eine Abgabe Grüninger, wird Bürger VI 307, 386 vm 8 VI 386 V 750, 386, 388 VI 386 VI 749, 752 VI 387 VI 6, 9 V 150 VI 498 III 19 VI 496 Grüninger, Johannes Professor V 150 Gürtler, werden Bürger n 334. in 56. vi 496 — Hauptmann VII 698 — NiclauS Professor VII 19 Guarletis, Friedrich, Professor V 150, 385 Gumpenberg, AmbrosiuS von V 486 Gut, wird Bürger VI 496 Gut, Albert Friedrich, Professor VII 19 — Johannes, Professor VI 386, 749 Gürerbesitz im Elsaß VII 428 Güterwerth auf der Landschaft VIII 71 Gyger, Buchdrucker V 127 Gyger, wird Bürger VI 496 Gymnasium VI 421, 423. VII 320, 504, 508, 629, 657, VIII 205, 225. Gysin, Wird Bürger VI 498 Gyffendörfer, wird Bürger VI 806 Gyssler, wird Bürger H. Haas, Wilhelm, Schriftgicßer IV 759 VIII 14 HabSburg, Rudolf, Graf von i 114, 116 , 551, 359, 586, 59t, 402, 407, 409, 450, 455. Hänsly, werden Bürger IN 21, 127 Häre, die Gesellschaft zur, s. Gesellschaften d. drei. Häringsschauer V 55 Häsingen, das Dorf IV 527 Häupter, s. Bürgermeister Häuserbesitz können nur Bürger erlangen V 520 --Sturz V 224 --Zahl VIII 56 Häußler werden Bürger V 415, VI 496 Hag, werden Bürger UI 148, 17, 496 Hager, wird Bürger V 752 Hagelschäden V 209, 559 Hagenbach, werden Bürger mi 48, 514. V 414. vi 806 . VII 352. — Johann Jakob Professor VI 7S1 MDM Hagenbach, Peter, Landvogi in, Elsaß IV 189, 194, 195, 223, 241, 251, 261, 265. Halle, Elisabeth von H 251 Halter wird Bürger VI 496 Handelschaft im Allgem. m ii, Vii 135, V 120 — wo sie zünftig, (Zunft zum Schlüßel.) Handelsverhättnisse mit den Nachbarstaaten vii 622 — Direktorium VIII 135 Handlungs-Abgaben m 10 --Verordnungen über: — einzelne Zweige derselben m 194, 195, 196, 200. VII 622. VIII 56. s. Verfassung. Handveste, die sogenannte, Hardenbcrg, Herr von Harder, werden Bürger — HieronimuS Professor — Jakob — Johann Jakob - Harscher, werden Bürger — Mathias Professor — Niklaus Harschierer, die Hart, das Dorf, s- Schlacht Hase, wird Bürger Hasenjagd, die sogenannte Hattstatterlehen Häuser, werden Bürger Hausgenossen, s. Zunft der Haushaltung deö Staats im Allgemeinen II 266, 402, III 204. 448. IV 295, 301, 313. VIII 175 III 147, VI 496 VIII 19 VII 301 VIII 10 III 147, VI 496 VI 751, VII 302 VIII 11 V 96 III 148 VII 198 VI 301 III 314, VI 496, VII 351 — ins Besondere, (Einkünfte u. Ausgaben) des StaatS.' II 2o4, 404, III 536, IV 295, 301, 405, V 97, 113 108, 412, VII 94, 458, 483, 567, VIII48, 102, 183 —.Schulden des StaatS II 296- 309, 326, 344, III 128, 205. Hebammen V 225 Heerschilde, die I 484 Hegau, des VI 594 Hehl, (Hähling) der IV 405. v 17, 556. VI 223. VII 285 Heid, Johann Ulrich Professor VII 19 Heidelin, Johannes VII 20 Heider, Mardin VII 19 Heiland, Samuel VII 19 Heilige, der Beatus I 70 — Bernhardt III 571 — Chrischona I 75 — Cunigunda I 169 — Elisabetha I 74 — Linus I 70 — Maternus I 70 — Ursula I 70 — Valerius I 70 — 70 , 000 , die Jungfrauen I 73 Heiligen Bilder, die am Spalenthor V 650 Heiligen Creuz, im Elsaß Heimlicher, die (Behörde) n 314, IV 338 V 53, 112. VII 205 Heinrich i Kaiser I 168, 189 — ii I 169, 198, 202 — III IV. V. I 222, 228, 231, 245, 247 — VI. I 269 — VII. I 295, 306, II 19 Heiz, wird Bürger VI 496 —Geld der Zünfte VI 747 Helfer, das der Pfarrei des Münsters VI 450 Helius, Joh. Beat. Professor VI 387, 751 Helmich, Johannes Pros. V 151 Helmuth, Andreas Pros. V 153 Helvetien, der Name I 24 Helvetier, die Alten, deren Auswanderung i 46 — dir neuen s. Eydgenossenschaft. Herme Petri, Adam Pros. VI 386 I 39 Henne Petri, Jakob Pros. Herault Sechelles Herberge, die elende Herbster Hericourt, das Schloß Herold, wird Bürger Herr, den Titel betr. Herrenhuter, s. Pimesten. Herrenkutsche, die Herrenftuben Herrmann, wird Bürger -- Jakob Professor Herrwagen, wird Bürger — Heinrich Pros. Herw, (genannt Sternseher), wird Bürger V 752 Herzog, werden Bürger H 334. m 56/ 3i4, 487, VI 496 VI 387, 750 VIII 164 IH 224, 559. VI 805. VIII 73 VII 251 IV 275 279 VI 498 I 489. II 113. VII 862 VI 670 VIII 834 V 36 V 413 VIII 12 V 752 VI 386 56 s. — Johann Werner Herzogcnbuchse Heß, werden Bürger in 41, Hcßen-RheinfelS Hexen. (Meister, Prozeße u. Hey, Georg Andreas Pros. Heydeck. Freyherr von Hinrichtung, geheime Hinterfüßen, ihr politisches Verhältniß Hochberg, Marggraf Philipp HochenkungSberg, das Schloß Hochwachten, s. Wachten. Hochzeiten, Mandade deßhalb Hoellstein, das Dorf Hoelderlin, Mathias Pros. Hofgericht, das Hofmann, werden Bürger — Joh. Jakob Pros. Hofmeister, Rudolf, dessen Gattin betr. Holbein, AmbrosiuS und Hans, Maler Hollstein Niklaus Professor VIII 9 VII 32 , 157, 487. VI496. V 752 VII 504 W-) V 56, 57. VI 83 VII 19 VI 189 VII 107 VI 489 IV 423 IV 131 VII 293, 356 VI 260 V 883 VIII 32 VI 496. V 413 VI 302, 750 IV 35 V 394, 395 VII 20 III 41, 314. Holzach, Samuel Professor Holzmüller, Bürger Holzhandel Holzpreise Homburg, daS Schloß II 5, VI 687 V 4l4 III 200. VII 622. VIII 56 VI 517 10, 3-45. III 118. Honigkauf, betn, Verfügungen Hopperus, Maximilian Pros. Horn, wird Bürger Hosch, wird Bürger HoSpinianuS, Ioh. Pros. Huber, werden Bürger — Ioh. Pros. — I. I- Pros. — Ioh. Rudolf, Maler — Martin Pros. — Martin Wernhardl Dr. Hubmeyer, D. Wiedertäufer Hug, werden Bürger — Ioh. Heinrich Rathsherr iv i4o V 134 VI 386 VI 496 VI 496 VI 387 III 21. IV 740. V 413. VI 496 VI 386 Hugkel, Ioh. Jakob, Professor VII 20 VIII 13 VI 386 - 388 V 510 III 56, 148. IV 740. VI 496 VI 130 VI 387 VI 387 III 314. VI 496 Hugobaldus, Ulrich, Professor Hübscher, werden Bürger Hülfstruppen, Eidsgen. s. Zuzügen Hülftenschanze vn 187 Hüningen, groß, daS Dorf m 543. V 355. VI 224, 544 547, 554, 589, 676, 679. VII 163, 260, 292. Hüningen, die Festung VII 54, 115, 132, 134, 141, 161 168 , -248, 258, 359, 392, 395, 402, 440, 553, 613 607. VIII 160, 163, 202. Hüninger, der Brückenkopf VII 209, 218, 220, 307 Hüningen, klein, das Dorf IV 423. VI 116, 657, 663. VII 321 , 428. Hüningergau, das . I 15-5, 185 Hüningerzinse H 425 Humanität, f. Sitten Hummel, werden Bürger ui 41, 757 41 Hunnen, die Huß, Johann Hussinen Hutmacherhandwerk Hungersnoth Hypotekenwcsen l 122, 184,190 III 116 III 134, 258, 260 VII 361 VI 641 vm 80 I. Jäcklin, wird Bürger Jäger, werden Bürger Jakob St. bei Basel Schlacht s. Schlacht. —-berkrieg, s. Krieg der Armagnaken. —-Schanze --Zoll Jeckelmann, Heinrich Pros. Jenninger, wird Bürger Jesuiten Jlzich Jmhof, werden Bürger n 334- m 21, 4t, V 413. VI 496. VII 351. Jnjuriensachen, s. Rechtspflege peinliche Jnnozenz VIII Pabst Interdikt päbstl. s. Bann Interim das sogenannte Inschriften Jnsiegel, das 6c>n. siv. Las. —Depuratenamls, s. Deputatenamt. — der Stadt dießeitS -jenseits VI 496 V 414. IN 56 VII 139, 187 VI 525 VI 751 VI 501 VI 273 II 75 147, 314 94, IV 406 VI 192 VII 148 III 221 — des sogenannte Secret. Jnsula Doktor äs — Melchior Professor Jochiner, wird Bürger Johaniterorden Joigne, das Schloß Joseph, il Kaiser III 218 I 400. II 217. III 218 I 169. III 218. V 20 VI 596, 693 VI 750 VI 498 V 195. VI 558, 23 IV 585 VII 681 42 III 21, 148- Jourdain Jrmy Balthasar — Niklaus Iselin, werden Bürger — Jakob Christof Pros — Johann Rudolf — Johann LukaS — Jsaak Rathschbr. — Ludwig Pros. — Reinhardt Pros. — Ulrich Pros. Mein Jttingen, das Dorf Juden, die i 298- H 64, 201, VI 161, 207, 677, 754. Junker, den Titel i 491 luramentum purAatorlum daS, s- Eyd (ReiMgUNgs-). Justitz, s. Rechtspflege. Justitzmord VI 482 Justus, Heinrich vi 387, 75o III 594 IV 417 VI 209 153. V Z7 VIII 8 VIII 9 VII 208 VII 619, 682, 693. VIII 12, 229 VI 386 VII 303 VI 386 II 220. III 55, 57, 268. IV 362 IV 146 231, 322, 425. III 22, 566 K. Kälberinsel, die VII 261 Kälte, merkwürdige III 232, 233. V 421. VI 518. VIII 78, 89 Kämmerlin, die sogenannten vii 374 Käser, wird Bürger VI 502 Kaiserwahl, die streitige I 309 Kalköfen H 425 Kallenberg, das Schloß n 289, IV 286 Kammergericht, das vi 196, 717. vn 10, 11, 14, 59 Kampf, gerichtlicher (Gottesurthel). v 59 Kapctinger, s. Franken. Kartenspiel, daS n 451 Kaufhaus, daS II III, 191, 284. IV 309. V 116. VII 615 Kauf, v- Liegenschaften, wird Fremden verboten, s. fremde. Kaufmannschaft, s. Handelschaft im Allgemeinen. 43 Kaufleutezunft, s. Schlüßelzunft und Hausgenossen- Kegelschieber:, das VII 337 Keller, werden Bürgern 334. m 41, 56, 314,-487, IV740 Kellner, werden Bürger Kembsergau, des Kembserzoll, s. Zoll. Keßler, Buchdrucker Keßlerhandwerk Ketzer und Ketzereyen Kieserwahlen Kilch von, wird Bürger Kindwiler, wird Bürger Kirchen der Stadt, s. namentlich. —-Gesang --Güter --Höfe, (Gottesacker). --Ordnungen —Schatz im Münster --Sitze m 2t, 487 I 155 V 127 IV 735 III 487. V 491. VI 29 I 372 VI 807 VI 496 V 548. VI 442 VI 473. VII 390 VII 344 V 686. VII 628 VI 9- VII 86, 104, 156, 478 VII 330 —-Versammlungen überhaupt VI 47i ---zu Basel I 230. III 159, 237, 487, 573, 598 -- — Constan; m 105, 115 — --Dortrecht VI 573 — --Monspellier VI 170, 182, 184 , 208, 232 — --Tridcnt VI 170 , 340 --Visitationen VI 466. vii 333 —Wesen polizeil. Verfügungen überhaupt VI 264, 434, 439 760. VII 334, 337, 659, 628. VIII 26. --Zwang Kißelbach, Heinrich Professor Klauber, Joh. Rudolf Pros. Kleidung, s. Auswandgesetze. Klein, Hüningen s. Hüningen. Klett, LukaS Professor Klöster der Stadt, s. namentlich. —-Bestcuruug VI 437 VI 751. VII 302 VI 753 V 385 III 12- 44 Klöster-Güter , ---Moralischer Zustand —-Säcularisierung Klosterfrauen, heirathen — zum rothen Hause Knecht, der Oberste Koch, wird Bürger Köche, Ordnung Köllner, werden Bürger Köllner, ein Empörer V 575, 576 V 442 V 483, 490, 683 V 578 V 553 III 567 VI 500 VI 143 III 56. VI 496 VII 24Z König, werden Bürger VI 496.' II 334. m 4i, Zt4, 487 — Emanuel Professor VII io Kohleberger, Gerichtsbarkeit derselben v 69, 77 Kolliker, Buchdrucker V 127 Konstantin, Kaiser i 7i Kopfsteuer, s. SchillingSsteuer. Kopfsteuer in Frankreich Vii 569, 690 Kopp, wird Bürger m 66 Kornkauf V 134, 745 Kornpreise, s. Preise von LebenSmitteln. Krähe, die Gesellschaft zur, s. Gesellschaften der Vorstädte, das HauS zur v 65 Krämer, s. Zunft zu Saffran. Kraft Ulrich, Professor v 455 Krankheiten, merkwürdige m 233. V 224, 75Z, 4.0. vi 815, 625, 814- IV 198 IV 402 I 257, 270, 300, 312, 396 III350, 423, 430, 454 I 420 151 , 155, 158. IV 270, 273 Kratzer, Anton Kreideweiß, Doktor Kreuzzüge Krieg, der Armagnaken — der böhmische — der burgunder m 148, 305, 309, 310, 312,313,319, 333, 338, 357,V292 — der dreisigjährige VI 58-, 624, 631, 644, 669, 672 — eidSgenössische VI 11. III 22, 309, 324. VII 57, 433 — sogenannte Eierkrieg vi 550 45 Krieg Französisch-Oestreichischer vn 553, 5S7 — der sogenannte Galgenkrieg VI 46 — Hußitten III 134 — Italiänischer IV 666. V 362, 443, 454, 469, 470, 556 557. VI 604. — Kappeler VI 47 — Oeftreichische IV 8, 129, 131, 256 — Mälzer VII 168 — Rappenkricg VI 318, 323, 327 — Schmalkalder VI 185, 188 — der Revolution VII1144, 202, 264, 298, 315, 332, 340,351 — der Schwäbische IV 459, 461, 463, 466, 524, 540 566, 567, 594, 482, 5l6, 666, 686, 621, 679. — spannischer Erbfolge VII 400 — türkischer IV 371, 381. VI 44, 161 , 334. VII 87, 153 Kriegsdienste im Allgemeinen V 25. vi i65, 258. VII 103, 582, 697, 612. — englische VII 603 — französische III 557. IV 406, 729. VI 120, 210, 216 271, 306, 312, 345, 541, 549, 566, 569, 570, 604 655, 670, 690. VII 73, 88,106, 112, 134, 145, 187 390, 393, 561, 639, 564. VIII 106, 153, 159. — lothringsche — niederländische — Oesterreichische — sardinische — schwedische — venetianische VII 95, 104 VII 596, 606, 610, 633 VI 120, VII 188, 40t, 559, 599 VII 559 VI 608 VI 571 Kriegssteuern, s. Eontributionen. Kriegswesen Evdgenössisches, (Militair Organisation). IV 321, 327. VII 171, 100, 119, 170, 404. Kriegswesen, baselerischeS 11 392. in 63, 103, 150, 151 340, 437, 450, 564. V 87. VI 43, 287, 586, 587, 596 323. VII 155 , 375 , 512 , 604. VIII 79, 80, 333. Kriegszüge, (Fehden) unerlaubte. iv 364, 366, 371 — inS BisthUM II 225. III 40, 437 46 Kriegszüge ins BriSgau n 210. m 146, 455/ 479. IV 425/ 427 429 — nach dem Elsaß li 4/ 216. m 21, 130, 160, 437/ 44o IV 213, 214. V 273. VI 259. — eidgenössische li 39 — Geroldecker n 39 — Italienische Vogteien VI 34s — Lanserer i 313 — Mömpelgader i 447 — Müßer VI 45 — Oestreichische Land m 47, 58. 80, 112, 471, 479 — Rheinfelder, s. Rheinfelden. — Nöteler n 39 — St. Gallen iv 428 — Savoyer VI 120 , 224, 230, 231, 234 — StraSburger n 52, 220 — Tricffierberger iv 283 — Zürich li 73 Kromer, wird Bürger m 227 Krug, wird Bürger vi 496 Kruß, wird Bürger vr 496 Kuder, wird Bürger Vi 496 Kugeln, schwarze und weiße, s. LooS. Kühn, wird Bürger Vi 496 Kumlv, wird Bürger m 314 Kündig, wird Bürger vi 496 Kundschafter, fremde Vii 372 Knug, wird Bürger iv 20 Künstler, berühmte, s. namentlich. Kursner, wird Bürger m 487 L. Labarum, der sogenannte I 73 Lachöfang, s. Fischfang. Ladenherren, (Ladenamt) vi 375 Laufte, wilde, Vorkehrungen deßhalb iv 210 Laharpe, der General vm 239, 242, 243, 257, 263 MM IV 174. Landeron Landesordnung, die Landfriede, erster — zweiter Landgerichte, s. Gerichte. Landleute, Abgaben derselben, s. Abgaben. — Aufstand derselben, s. Unruhen. Landschreibereien Landskron, das Schloß Landstraßen, s. Straßen. Landvögte Langmeßer, werden Bürger Lanze, die Heilige Latour, Johannes as Laufenburg, die Stadt Laufenthal, das LauwiS, schweizersche Landvogtey Lebensmittelpreise, s. Preise. Lecarlier, französischer General Legate, s. Vermächtnisse. Legrand, wird Bürger — Christas Professor — LukaS Lehen, einzelne, s. Hattstatt. Lehensverhältnisse, überhaupt i 473, 482. V 3L2. Leibeigenschaft i 431. n 283. IV 59 VIII 96, 108. Leibrenten Leichenbegängnisse —.predigten Leisler, wird Bürger Lellenkönig, der sogenannte Leo, (Löw) Georg Pros. Leonhards Kirche, die Leontoroius, Conrad II 36 VII 624 VI 8, 12 172. IV 59 VIII 79 VI 260, 310 VII 285 IV 739. VI 496 I 180, 186 IV Z18 III 306, 311. IV 36 VI 21 V 279 VII 351 VI 806 VIII 12 VIII 11 459, 488. III 166 , 43§ V 172. VI 373, 678 II 434 VII 318, 355, 363 VI 446, VII 508 VII 351 III 231 VI 387, 761 I 196, 307. II 179 V 393 48 Leopold, Erzherzog von Oestreich vi 598 LepuüculuS, Sebastian Pros. VI 387 Leucht, wird Bürger VI 501 Lettner, der im Münster vn 341 Leutienseö, s. Allemannen. Libelle, s. Schmähschriften. Lichlenhahn, wird Bürger VI 496 Liebe, kindliche, Beispiel von IV 814 Liegenschaften der Collegien, s. Collegien im Allgemeinen. LiegenschaftSkäufe, im Allgemeinen 1 335, 3951111 Liel, der Ort V 472 Liegritz, Domherr VIII 125 Liestal, das Städtchen II 5, 10, 343 III 20, 118 , 167 IV 10, 505, 507, 676. VII 39. VIII 108, 275, 285 Lilie, (Ruiffel) IV 292 Ltnipinger, Telamonius V 668 Lindenmeyer, wird Bürger 111 41 Linder, werden Bürger m 148 . iv 739. v 413. Vi 496 Linder, HieronimuS VII 633 Linus der heilige, s. Heiliger. Lipvile, des Bischoffs Lippe, wird Bürger Lithurgie, s. Agcndebuch. Locupatcr, Buchdrucker Löffelbund, s. Bund. Loew, wird Bürger Löwenbund, s. Bund. Lohen, geheime Grenzzeichcn v 377 Longuewille, Herzog von VI 710, 573 L 00 S daS, im Allgemeinen VII 466 — zu dreien VII 440, 461 -sechsen VII 585, 586 LooSordnugs-Commission, s. Vigilanzherren. Loriius, Heinrich Pros. V 387 Lothar i i 142 — II II 223, 250 IV 361 VI 496 V 127 VI 496 49 Lotz, wird Bürger VI 496 Ludwig, genannt Germaniens I 143 — genannt xuei- I 168 — iv. der Baier II 3 — xi. von Frankreich IV 138, 246, 279, 402 — XII. — — IV 454, 459 — XIV. VI 655 — XV. VII 600 —. XV., s. Revolution. Lüdin, wird Bürger III 314 Luft, Arnold zum IV 8 , 12 — Professor V 384 — Peter V 151 Luggaris, die Landvogtei V 297 LupabuS, vr. Gerhardt V 259, 383 Lupstngen, das Dorf IV 11 Luterburger, wird Bürger V 413 Luther, vr. Martin VI 127 Lutheraner, die VI 349 Lutz, werden Bürger 11 334. m 41. V 413. VI 496 — Ludwig, Professor V! 751 Luxröcke, die II 190 Luxus, s. Aufwand Lycosthenes, Konrad, Professor VI 386 M. Maassystem, das Mader, TheophiluS, Pros. Mäckler Mägd, die Gesellschaft zur, VIII 63 VI 388 II 384. III 192 s. Gesellschaften der Vorstädte. Mahlzeiten (Ehrengastmähler) VI520. vii 75, 87, 102 , 117, 158, 333, 359, 390, 512, 555, 601, 617. VIII 144, 148, 247 Mailand, Händel mit IV 661 , 662 , 666, 718, 728. V 276, 287 4 50 Maler, ausgezeichnete, s. namentl. Mallus oder Geding i 158 Malserheide, Schlacht an der, s. Schlacht. Mangold, werden Bürger II 334. m 153, 487 — Johann Georg, Professor vii 302 — Peter, Professor vm 20 Männer, Kaspar Pros. V 149 Marandel, GesandlschaftSsekrctair vm 195 Marbach, wird Bürger n 334 Margarethen, St. iv ii Maria Magdalenakloster, das i 247, 33t. m 225. v 487 Marignano, die Schlacht, s. Schlacht. Markgräfischer Hof v 20p. vii 396 Markzahl oder Vermögenssteuer iv 298 Marschall, Hug, Ritter 1 4io — Johann Carl von Vii 614 Martin, Pabst m 238 Martinskirche, die I 147, 308, 451. m 572 Märtyrer, s. Heilige. Marval, Agent des Königs von Preussen vm 155 MaSmünster, AnShelm von iv i?7 Masson, wird Bürger VI 502 Maternuö, der heilige s. Heiliger. Mathias, Erzherzog — König von Ungarn Mathis, werden Bürger Matzinger, werden Bürger Maximimilian, Kaiser iv 409, VI 335 IV 407, 408 III 314. V 413. VI 496 III 148. VI 496 433, 435, 436, 439, 442. V 326 May, Reinhard ^ 109 Mayerink, von, Adjutant des FeldmarschallS Möllendorf VIII 168, 175 Mazarin, Herzog von vn 75. VI 679, 680, 713 Mechel, Chr. v. Kupferstecher vm 13 Medaillen, s. Denkmünzen und Geschenke fremder Herren. Megerlin, Peter, Pros. vn 502 t. 51 Mehlverkauf Meister-Bestätigung --Gebote — in Rath —Titel --Wahlen — der Zünfte, s. Zunft. Meltinger, wird Bürger MendriS, die Vogtei VI 520 V 16 II 354 II 2L7, 352 I 489. II 113, 347. VII 362 III 14. VII 88 III 56 V 279 Mengaud, französiischer CommissariuS vm 222, 234, 236, 265, 302, 305, 307, 314, 316, 335, 342, 343, 347, 356 Merean, wird Bürger VI 498 Merian, das Geschlecht der m 383 — Andreas vn 694 — Johann Bernhardt vm 20 — Matlheus VI 815. VIII 12 Merkelin, wird Bürger 11 334. m 56 Merkt, wird Bürger 11 334 Mcrlo, Don Juan, Ritter m 229 Merowinger, s. Franken. Messe (die Basler), Recht sie zu halten IV 205 — Polizeiliche Verfügungen deßwegen VI 203, 439. VI 80 Meß-Lesen, daS V 490, 584. VI 116 Messer, lange, tragen derselben 11 421 Meteore V 209, 420, 754. VII 364 Metzgd, die VII 30, 370 Metzger-Aufßand, s. Unruhen bürgerliche. —Ordnung —Umgeld --Zunft, s. Zunft. Meville, wird Bürger Meienthal, die Vogtei Meier, werden Bürger — Jakob — MattheuS — Wolfgang II 386. III 196. V 136 IV 20, 40, 298, 380 VI 806 V 279 II 334, III 2t. V 413 V 449- VIII 9 VI 387 VI 495 52 Mcyerrock, wird Bürger Michel, Bildhauer Michelfcldcn, das Dorf Mieg, Achilles, Professor — Ludwig Heinrich Militairwesen, s. Kriegswesen. Mirabcau, Viconite dc Mißgeburten Miy, werden Bürger — HieronymuS Mörnach, Johannes, Professor Mömpelgard, Händel mit VI 496 VI 510 V 522, 421 VIII 10 VIII 20 VIII 105 VII 562 VI 496, 806 VI 520 V 585 III 95. IV 2/1, 282, 540 Mönchenstein, das Dorf und Schloß m 46. IV 197, 198, 199, 200, 204, 595. V 525. VIII 287 Mohler, wird Bürger 111 228 Molitor (Müller), Mattheus, Professor v 152 Monopole VI 629 Montago, MattheuS » 111 555 Mord, Bestrafung des, s. Rechtspflege peinliche. —Thaten, merkwürdige V 225. VI 85 Moreau, französischer General vm 206 MorstanuS, Christian, Professor VI 587 Morgengabe, die, s. Rechtspflege bürgerliche. Moseö, ein Empörer VII 207, 278 Mücke, das Hans zur i 829. n 101. v 56. vn 520 Müge, wird Bürger 111 41 Mühl, von der, wird Bürger VII 552 Mühle-Umgeld, s. Umgeld. Mühlen, die, als Gewerbe 111 190, 568 Mühlhausen, die Stadt 1 401. IV 175, 185. V 295. VI 505, 516, 540, 545, 556, 629 Müller, werden Bürger II 884. III 56, 487. IV 740. V 415 — ein Empörer VII 207, 278 — Johannes von, der Geschichtschreiber vm 240,245, 250 — Theobald, Professor VI 587 — die der Stadt betreffend vi 521 58 Müller-Ordnung v 81 / 186/ 187 Mönch/ werden Bürger n 884. m 56/ 487 — Burckhard von Landskron m 389/ 375 — von Lowenburg V 297 München/ die/ das Achtbürgergeschlecht i 828. n 15/ 17 Münster/ die Kirche: — Bau derselben und Renovation I 200 / 204. n 97. V 202/ 209. VI 521. VIII 77 --Schätze/ s. Kirchenschatz. —-Vergabungen I 205/ 218. n 178 — in Granfeld I 198 Münster/ Sebastian/ Professor v 749/ vi 385 Münzwesen überhaupt i 152/ 256, 258. n 182 , 228 / 896/ 425. III 21/ 212/ 545. V 97/ 113/ 282, 820, 876. VII 501, 511, 684. VIII 63 Mulberg, Johannes m 26 Mullenberg, Adam, Professor v 884 Mundmänner 1804 Munzinger, werden Bürger II 884. VI 496. vn 851 — Johann Heinrich, Professor vm 20 Murren, Schlacht bei, s. Schlacht. Musterung, die sogenannte christliche vi 24 Musterungen, militairische, s. Kriegswesen baslerisches. Musterplätze, s. Kriegswesen baslerisches. Muttenz, das Dorf IV 200. V 828 MyconiuS, Oswald, Prof. VI 886 R- NachmittagSzeit, von 12 Uhr angerechnet v 182 Nagel von, wird Bürger VI 805 — kaiserl. Resident VII 614, 659, 689 Namen, von den V 218 Nan (Nan-Laroche), die Stadt IV 292 Nancycr-Händel IV 388, 885, 887 --Schlacht, s. Schlacht. Narrenschiff, das, ein Gedicht V 164 §4 Nasenfang, s. Fischfang. Nassau, Adolf von IV 130 Nationalversammlung, baslerische vm 298, 303, 305 , 306, 316, 319, 339, 343, 356 Naturereignisse, s. Cometcn, Erdbeben, Finsternisse, Ge- Witter, Hagelschäden, Kälte, Meteore, Wasserschäden, Witterungs-Phänomene. Naturrecht, das Necker, französischer Minister Nemours, Herzog Heinrich Neuschatel, s. Neuenburg. Neuenburg, die Grafschaft Ncuenftein, Rudolf von — Veltlin, von Neuner, die, eine Behörde Neustria, die gallische Provinz Neutralität des baSlcrischen Gebiets I XX VIII 91, 104 VI 270 V 290. VI 11. VII 414 III 133, 271 IV 336 V 25 I 138 III 63. IV 177, 563. VI 187, 309, 536, 5L0, 603, 639, 621,638, 642, 646, 654, 661, 675. VII 67, 101, 112, 113, 1l4, 120, 138, 405, 418, 427. VIII 114, 146, 187, 203, 207, 211, 269, 302, 318, 339, 341 — der Eidgenossenschaft VIII 154, 2L8 — der Waldstätte VII 138 Neutralitäts-Traktat von 1795 VIII 177 Neust (Nyon) IV 280, 281 Neuiviler, das Dorf V 625 Ninus, König I 34 Nisäus, Johann, Professor VI 387 Noldt, Heinrich, Professor V 150 Nonnen, s. Klöster und Klosterfrauen. Notarien, die sogenannten kaiserlichen. Novarra, die Stadt IV 729 Novi, belagert IV 666 Nunningen, daS Dorf VII 156 O. Oberlin, werden Bürger m 4i, 153. iv 20 Oberott, Thomas von 111 122 Oberthuren, s. Lotterien. Obligationen, s. Schuldverschreibungen. Obstbäume, Verfügungen deßhalb vn 365 Ochs, wird Bürger Vi 806 — Peter, Verfasser der Geschichte der Stadt und Landschaft Basel VII 693. VIII 106, 196, 199 , 251, 355 OecolampadiuS, Johann, Reformator m 284. v 298 , 439, 448, 463, 490, 514, 554, 749. VI 57 Oeglin, Bernhard, Professor V 153 Oesterreichs, Anforderungen an Basel 11 332 . iv 45 , 131, 192 , 195 — Kriege mit den Eidgenossen, s. Kriege. — Kriege mit der Stadt, s. Kriegszüge. — Verhältnisse mit der Eidgenossenschaft iv 131 , 173, 186 , 187, 255, 600 Offenburg von, das Geschlecht der vi 223 Officialgericht, das v 81 Ohmgeld, das, eine Abgabe von Wein und andern Ge- tränken I 294. 11 11 , 334, 404. m 204. iv 32 . V 108. VII 115, 288, 344 Olino, römische Kolonie I 112 Olsberg, das Kloster vn 88 Ölten, die Stadt m 41, 159 Oltingen, das Dorf vn 156 Ondorp, Andreas, Professor V 154 Oporcinus, Johannes, Professor Vi 387 Oranien, der Prinz von iv 363 --Mähly, das sogenannte Vii 633 Orbe, das Schloß iv 284 Orden, der deutsche u. Johanniter 1 442. v 195 , 197, 198 d'Oreille, Rigault, französischer Botschafter iv 509 Orell, wird Bürger vi 499 Orgel, die erste n 178 66 Orgel/ die zu St. Peter VIII 24 —/ die im Münster VI 435 Ormalingen/ das Dorf VIII 26 Osterlämmcr, die II 432 Ostheini/ wird Bürger VI 498 Oswald/ wird Bürger III 41. VI 496 Ott/ wird Bürger VI 496 Otttlldat'f/ werden Bürger II 335 Otto i. der Große I 168, 191 — I- und n. I 169 Ottokar, König von Böhmen I 420 P. Pabstglocke, die III 300. V 203, 205 Pacifikations-Eid, s. Eid. I^oUiiri perpetuum succe8soi16ii8 IV 42 Pädagogium/ das VI 412 Palm , Rudolf von I 17 Panncr / baSlerisches V 280 Pamaleon, Heinrich, Professor VI 386 Papageien/ die/ s- Faklionen der Ritterschaft. Papierfabriken III 569 Papistcn-AuSschaffung VII 332 ParacelsuS, TheophrastuS V 749 Paravicini/ werden Bürger VI 806. VII 351, 352 Parmentier, wird Bürger V 752 Partheyen / s. Faktionen. Pasquille/ s. Schmähjchriften. Passavant/ wird Bürger VI 496 — ClaudiuS/ Professor VIII 20 — Daniel, Professor VIII 20 — Riklaus, Professor VII 300 Pastetenbäckcr-Haudwerk VII 365 Pastor, Johannes III 31 Patin, Karl, Professor VII 303 Patriotismus, Begriff von I XXVII 67 Patrizier I 492 Pavia, Schlacht bei, s. Schlacht. Pelicanuö, Konrad / Professor V 383, 749 Pensionen/ französische V 344, 367 Pcrrückcnmacher-Handwerk VII 5i6 Pest, die n 22, 62, 452. III 279. V 253, 557. VI 160/ 206, 232, 292, 522, 559 , 600, 603, VII 99, 102 Peterskirche, die I 307 Petersplatz, der IV 222 Petri, der Buchdrucker V 127 — Verfasser der Basel Babel und Empörer VII 19Z, Peyerus, Martin, Professor 196, 282 VI 386 Pfalz, die, hinter dem Münster Pfeffingcn, Dorf und Schloß V 212. V 401. VII 366 III 40, 438, 475. IV 15s. V sät, 444 Pfenning, böser (Abgabe von Wein) IV 34, 304 — gemeiner (Abgabe) IV 441 Pfirdt, die Grafschaft I 402, 405 Psister, Konrad, Professor VI 751 Pforzer, Buchdrucker V 127 Pfründen, geistliche V 475. VIII 27 Pfnndzoll, der (Abgabe) I 402, 405 Philipp, Markgraf von Baden V 256 lOiiliderti, Lis8urius IV 106 Phrygio, Constantin, Professor VI 385 Piccolomini, AeneaS SylviuS IV 68. III 246, 334, 528 PicelliuS, Peter, Professor VI 387 Piereus, Peter, Professor VI 386 Pietisten, religiöse Sekte VII 455, 602, 614, 628 Pilgeri von Heudorf IV 184 Pipin I 141 1?Isncu8, I.IIL. lVIunsoius I 90 Plarer, Felix, Professor VIII 20. VI 386 , 751 — Franz, Professor VIII 20 — Thomas, Professor VI 387 58 Pocken, die, s. Krankheiten. Poesie, s. Dichtkunst. PoggiuS Polanus, Amadeus, Professor Polens Theilungen Polizei, überhaupt III 124 VI 386 VII 567 V 379 — der Berufe, s. Zünfte, Brodschau, Fischschau, Fleischschau, Häringschau. — der Straßen m 187 Pontarede, die Stadt v 292 Posamenten, s. Bandfabriken. Postfond, s. Haushaltung. Postwesen, das VII 293, 866 Porera, Marquis de vm i8§, 199, 202 Portwyl, von, wird Bürger vi 805 Prättiken, oder Präticieren vii 92, 96, 339, 418, 44o, 462, 585 Pratteln, das Dorf und Schloß n 278. vi 119. v 226, 527. VII 367 Predtgerorden, s. Dominikaner. Predigten bei Leichenbestatlungen, s. Leichenpredigten. — sogenannte zwiespältige v 550, 636 — strenge vm 24 Preise der Lebensmittel re. n isi, 437. m 203. v 190. 191, 194 , 423 , 755. VI 813, 515, 821. VIII 56, 83, 182 VI 496 VII 559 V 461, 462 VII 688 416. II 192, 246. III 18, 102, 249, 252. IV 39 — päbstliche, s. Canonikate päbstliche und Ablaß. — der Universität, s. Universität. Privilegium wegen 8uksl3. IV 63 Proklamationen, revolutionäre, s. Revolution baslerische. PreiSwerk, wird Bürger ?rle, Nar^uis cle Priesterehen Privilegium in Frankreich — kaiserliche I 360, 59 Vrocopius rosvis Professoren der Universität/ s. namentlich Prozeßgang, s. Rechtspflege. Prozeßschriften/ Druck derselben ?ruäoius8, die sogenannten Pruntrut, die Stadt Psalmen/ verdeutscht Pulvermühlen m 2co VIII 80 I 309 I 402, 430. IV 52 V 668 VIII 80 R. Raillard, werden Bürger — JeremiaS, Professor Namen der Schlüsselzunft Ramspeck, Jakob Christoph, Pros. — Sebastian, Pros. Ramstein, Heinrich von VI 806. VII 351 VIII 11 V 42 VIII 20 VIII 11 III 229 — daS Schloß II 9- III L59. V 324, 455. VII 287 Nanconi, Ingenieur VI 323 Rangordnung iv 753 Rapinat VIII 351, 356 Rapp, werden Bürger m 314- IV 739- Vi 496. Vii 351 Rappenkrieg, s. Krieg. Rappensteuer, eine Abgabe V 108 Ratb, der XIII III 440. IV 410, 733, 762. V22. VII284 Rath (Regierung) im Allgemeinen: — Besetzung (Ritter, Zünfte, Achtbürger) I 372.11 18, 257 , 260 , 344. III 164, 260, 445, 446 — bischöflicher Einfluß I 284 — Canzlei, s Canzlei. — Geschäftskreis II 355. VII 249 , 283 , 460 , 563 , 583 — Reglemenrarische Verfügungen 1 449- n 162, 218, 291 , 354. III 162, 534. V 371, 372 — Verfassungsgesetze, s. Verfassung. — (der Große) insbesondere: — Besetzung desselben v 5, 6 — Besoldung V 464 60 Rath (der Große) insbesondere: — Geschäftskreis V7. VI381. VII563, 564, 697. VIII305 — reglementarische Verfügungen v 5. vi 370, 819. vn 389, 469, 471, 515. VIII 271 — (der Kleine) Besetzung, Alter ». Neuer V 8, 369, 739. VI 84. VII 82 — Besoldung VI 523 — Ceremoniel VI 524. VII 296. VIII 305 — Collegien desselben, s. Collegien. — Geschäftskreis VII 563, 583, 566 — reglementarische Verfügungen IV 382. V 9, 170, 568, 672. VI 26. VII 295 Rathhaus, Antiquitäten desselben i 384. m 572. v 54 --Bau V 397, 399. VI 818 — Denkstube VI 784 — Kunstwerke, Gemählde, Inschriften rc. v 275, W9, 400, 401. VI 16 , 818, 510 —.Uhr VI 818 Rauracher, die, ihr Gebiet i 76 — Namen und Ursprung i 1 , 5, 22 — ihre Sitten und Cultur r 7, 9, 12, 16, 17, 24, 7o — ihre Verfassung — ihre Wanderung l 41, 46 Rebellion, s. Unruhe». Nebenkultur, s. Weinbau. Rebmeffer, s. Gesellschaften jenseits. Nebhauö, s. Gesellschaften jenseits. Rechnungen des Standes, s. Haushaltung. Rechberg, Hans von m 309. iv 14 , 914 Rechte, kanonische und römische i 364 RechtS-Gleichheit, die politische, zwischen Stadt und Landschaft VIII 261 , 269, 281 , 291, 295 Rechtspflege, baSlerische, im Allgemeinen i 308, 325, 336. II 23, 31, 36, 46. III 535 61 Rechtspflege, baslerische. — insbesondere: ->. Bürgerliche (Civil.) Gesetze über: — Eherecht, Ehe, Heirathen, Vormundschaft und väter. terliche Gewalt. vii 4i7, 6io, 629. vm 82 — Erbrecht H 172, 2Z8, 377, 379, 381. III 172, 178, V 375, 445. VI 234, 477. VII 287, 292, 295, 374, 396 — Fallimente, s. Fallimente. — Forderungen u. Verträge H 36. m 177, 184. V 44. VII 292, 235, 294, 566 — Hypotheken, s. Hypothckenwcsen. — Schenkungen v 43. VI 381 — Servituren m 179, 536. V 59, 61, 62 . VII 560, 596. VIII 359 — Zugrechr, s. Zugrecht. 6. Peinliche (kriminelle.) — überhaupt n 190 , 293 , 355. m 168 , i7o. v 32 , 55, 56, 58, 379. VI 168, 479, 762, 782. VII 345, 438, 441, 502, 702. VIII 82 — (insbesondere) Gesetze über: — Diebstahl 111 187 — Injurien Vii 470 — Meineid 111 is7 — Todtschlag in 185. v 758 Behörden richterliche. — s. Appellation, Ehegericht, Fünfcramt, Gerichte, Gescheide, Reichsvogt, StadtgerichlSvogt, Schult, heißenamt, Siebneramt. 3. Statuten. — Gerichtsordnung der Stadt Basel n 364, 376, 379- VI 369 — LaudcSordnung iv 327. vii 47i. vm 333 <;. Prozeßgang. — — III 180. V 57, 747. VI 368. VII 530 Rektoren der Universität, s. Universität. 62 Reformation, baslcrische. — Allgemeine Ansichten V 430, 431 — K. Hauptmomente ihrer Geschichte (in chron. Reihenfolge:) — Wilhelm Rüblin V 357, 436 — Pfarrer Weißcnburgcr V 436, 438, 449 — Oecolampadius kommt nach Basel V 439 -predigt zu St. Martin V 449 -seine Helfer V 450, 463 — Partheiung v 452 — Tagsatzung zu Luzern v 458 — Wilhelm Farrell v 459 — Priesterehen V 461, 462 — ZinSpfenning, bischöflicher V 469 — Fastenspeisen v 473 — Pfleger für die Stifte v 478 — Stift St. Leonhard aufgehoben v 479 — Taufe in deutscher Sprache V 490 — Abendmahl und Messe, s. diese Artikel. — Gährungen V 491, 526, 614, 626, 636, 644 — Wiedertäufer, s. Wiedertäufer. — badische Disputation, s. Disputation. — Predigten, s- Predigten. — Kirchen, gotteSdienstl. Einrichtungen, s. Kirchen. — Katechismus, s. Katechismus. — Bilderstrm V 599, 606, 614, 626, 651, 657, 660, 668 — Auswanderungen V <,65 — Oecolampadius wird Pfarrer im Münster v 668, 685 — Confcssion, die erste, s. Confession baSlerische. — Kirchenordnung vom 1. April 1529 V 686, 727 — Sittenmandate, s. diesen Artikel. — Marburger-Disputation, s. Disputation. — Reichstag zu Augsburg VI ks — Schmalkalder-Bund, s. Bund. — Musterung, die christliche, s- Musterung. — Confession vom 21. Jenner 1534, s. Confession baölcr. ReformationS'Iubelfeier vn ^0 Neformations-Ordnungen, s. Sittenmandate. —.Ordnung der Zünfte, s. Zünfte im Allgemeinen. Reformirte, s. Reformation. Refugianten, s. Religionöverfolgnngen in Frankreich. Regen;, s. Universität. Regierung, provisorische, s. Nationalversammlung. NegicrungSformen überhaupt I xi,m 444 Regierungsform, Abänderungen der baölerischen, s. Verfassung. Regiment, das neue V 25 > Reigoldswyl, das Dorf VIII 28 Reich, das deutsche, dessen staatsrechtliches Verhältniß zu Basel betreffend in 18. VI 707. VII lio. V 26t -zur Eidgenossenschaft iv 5iZ, 6oo. vn iio. vi 4Z Reichshofer, Händel ll 340 Reichspfenning, Enthebung desselben IV 452 ReichSvogtei, die Reichthum, der Stadtbürger — der Landleute Neinach, Jost von, Domherr Reischacher, wird Bürger NeiSlaufen, das sogenannte Reitschule, die Religion, heidnische — christliche Religionöänderung (convertiren) NeligionSfriede, der Religionswesen, s. Geistlichkeit, Kirchenwesen, Reformation. ReligionSsireitigkeitcn zwischen Protestanten und Katholiken VII 104, 149, 413, 332 Religionsverfolgungen in Frankreich vn 156, 158 — in Oestreich vn 618 — in Piemont vn 55, 160 Reliquien I 401. n 178 Renat ii., Herzog von Lothringen IV 282, 336 Remissionen, s. Appellationen. I 290. II 18, 59, 304 III 662 VIII 54 V 464 VI 496 IV 444, 446. V 362 VII 321 I 69, 70 I 70, 146 V 436 VI 214 64 Nemonstrantensekte vi 220 Repräsentanten, die eidgenössische» vm 148, 165, 167 , 183, 2<3, 205, 218 Repressalien ausgeübt vn 415 , 596 Republiken, die drei neuen schweizerischen vm Z44 Respinger, wird Bürger V 413 Reubel, Direktor der französ. Republik vm 191 , 252, 258 Reversbricfe der Geistlichen vi 454 Revolution, baölerische vm 225, 272, 281 , 290 französische VIII 87 — schweizerische vm 253, 264, 339 Rhein, der, merkwürdige Höhe m 232 — dessen Gerichtsbarkeit n 218 —Brücke i 299 . v 200 —Fahrt, Streitigkeiten IV 35 Rheinfelden, die Stadt und Schloß, Händel mit dersel- 1 392. III455, 461. IV 6, 12, 31, 133, 151, 152, 189, 194, 617. VI 589. VII 626 Rheinfelder-Nichtung, die m 316 Rheinmaucrn, beim IohanniterhauS vi 522 . vn 367 Rheinsprung, der 11 181 klienanus, Loatus V 751 Rich, s. Nych. RichiluS, Andreas Richelt, Buchdrucker Richtung, die Breisacher — die sogenannte letzte — die Rheinfelder Riechen, das Dorf IV Riecher, Heinrich Niedmüller, Professor Riff, werden Bürger — Peter, Professor Rinove Ritter, werden Bürger — Georg, Professor III 563 V 127 IV 6 IV 45 III 316 10. V 445. VI 744, 182. VIII 80 IV 451 V 150 II 334. III 56, 147, 314. VI 496 VI 387, 751 II 334 III 56, 148, 314. VI 496. V 413 III 11 65 Ritter, Israel, Professor Ritterschaft, die, im Allgemeinen I 457 , 470, 028 — Faktionen derselben, Ritterspiele Robur, römische Kolonie Rohner, werden Bürger Rokyezena, Johannes Römer, Herrschaft derselben VI 087 427, 290 s. Faktionen. II 20. III 229 I 106 VI 496. VII 051 III 260 I 57, 60, 68, 276 II 21, 06. III 251, 469 III 469 Römerin, die sogenannte Römerziige Roques, wird Bürger Rosch, 'wird Bürger Nosegg, Heinrich Röscher, wird Bürger Roßstimmer, Rot, HanS, wird Bürger Roiberg, Arnold von, s. Bischöfe. — Sophia, von Notwyl Roth, werden Bürger — Jakob, Professor Rothberg, Arnold von, Ritter Rothenfiuch, das Dorf Rudin, wird Bürger — Joh. Jakob, wird Professor Rüed, eine Maschine Rudolf i. Graf von Burgund — il. und III. — von Habsburg, s. Habsburg. RumerSheim, s. Schlacht. Rupf, Gesellschaft zum h., s. Gesellschaften r. Vorstädte- — das Gebäude V 65 Ruppel, Buchdrucker V 127 Rußiger, Jakob, Pros. vm n 5 VI 09 ' VIII 46 V 752 II 285, 018 VI 806 V 81 III 21, 41 IV 419 V 025 V 410. VI 496 VII 001 IV 018 VI 182 III 227 VII 002 IV 275 I 171 I 172, 185. VI 524 66 Rych, wird Bürger VI LO t --von Reichenstein, Pros. V ,52 Ryhiner, werden Bürger vn 36 . V 4l6 — Emanuel, Pros. vm 8 — Johann Heinrich, Pros. VIII 12 — Peter, Pros. VIII 11 Ryhne, ze, Friedrich, s. Bischof. -Caspar, s. Bischof. S. Sackträger, die V 71 Säckingen, die Stadt I 408. m 449, 471. V 262 Safrankultur III 189 Safranzunft, s. Zunft. 8sint Lonie^io, IVlar^uls de VII 439 Salazar, Tristan de IV 509 Salmen, s. Fischfang. Salzwesen n 4li, 424- V 376- Vii 699 Samson, päbstlicher Legat V 436 — Graveur VIII 13 Sanfermo, Graf von VIII 174 Sancy, de VI 311 Sarasin, wird Bürger VI 807 Sattler, Johannes, Prof. V 381 Sattlerhandwcrk V 137. vii 367 Sauerbrunnen VIII 80 Savoyen III 78 8caklni oder Schöppen, s. Schoppen. Schafschauer V 36 Schalmeien, die VII 368 Schaler, das Geschlecht derselben i 328. n 15, 17 — Wernhard VIII 20 Schaltenbrand VI 496 Schardt, wird Bürger III 167 Scharfrichleramt, das VII 502 Schatzgräberei " 374. vm 81 Schaub, Lukas, Professor VIII 20 «kDr.^ tz-G Schaub (Ritter) VII 673 Schauenburg, französischer General vm 32 s, 356 Schauspiele, sogenannte englische vn 322 -hochdeutsche vii Z2Z -französische vm 81 Schauspieler, berühmte vii 324 Scheckenbürlin, Hieronymns, der Kartheuser v 418 Scheidemünzen, s. Münzwescn. Schenkungen betreffend, im Allgemeinen n 381 — an Klöster v 43 Scherb, werden Bürger V 752 — Philipp VI 387 Scherrcr, werden Bürger m 56, 314, 487. IV 739. VI 500 Scherrcrn.Zunft, s. Zunft. SchiedSrichreramt Schiffahrt auf dem Rhein — auf dem Zürchersee Schiffern.Zunft, s. Zunft. Schilling, werden Bürger — Christoph, Professor — Claus — Bernhard, Ritter — Schillingssteuer Schinder, die, deren Einfall Schlacht bei: — Amagetobriga — Bikoke — Bremgartcn — auf dem Bruderholz — C.I'.'Oans sur IVIsrne V 17 VI 119 VII 677 II 334. III 41, 56. VI 496 VI 387 II 298 IV 336 IV 298. V 108 III 271 I 45 V 444 VII 32, 43Z VI 541 I 124 IV 622 , 631, 647 , 660 , 670 Dornach Frästen; Friedlingen Ganserfeld Granson Hart IV 566, 622, 631, 647, 660 , VII 401, I IV IV 68 Schlacht bei: — St. Jakob — Laupen — Malserheide — Marignano — Murten — Näfels — Nancy — Pavia — Rumershcim — Schwaderloch — Sempach — Senef — Tolbucum — Tiirkheim — Vilmergen — am Zugerberg Schlauch, das Haus zum Schlierbach, Hans von Schlosser werden Bürger Schlüsselzunft, s. Zunft. Schmähschriften Schmalkalderkrieg, s. Krieg. --Bündnis, f- Bund. Schmiedezunft, s. Zunft. Schmidt, wird Bürger — Geschichtschreiber Schnebelin, Gredane Schneiderzunft, s. Zunft. Schnell, werden Bürger Schneulin, wird Bürger SekolsrobN, s. Deputaten. Schol (die Metzgd), s. Metzgd. Scholle, wird Bürger Schönauer, werden Bürger — JahanneS, Professor III 826, 849, 866 II 54 IV 594 V 296 IV 827, 829 II 814 IV 885 V 47», 474 VII 42» VI 185, 188. IV 567 II 862 VII 12» I 125 VII 12» VII 57, 488 VI 58 I 825 V 818 IV 789. VI 496 VII 9, 580 V 418 VI 522 IV 18 II 88-4. III 21, 57. VI 496 III 41, 56. VI 496 III 41 VII 352. VI 496 VIII 20 69 Schönbrunner IV 643 Schönthal, daS Kloster m 117. V 496. VI 525 Schoppen I 158 Schorlin, Heinrich I 4o4 Schörtlin, ein Geächteter Vl 189 Schreckenfuchs, Oswald, Professor vi Z87 Schreinerwaaren, fremde vn 370 Schrolbcrg, Jakob VIII 20 Schützengesellschaft, die, s. Armbrustschützen, Feuerschützen. Schulden des Standes, s. Haushaltung. Schuldforderungen an Frankreich vn 64, 84, 675. VIII 132, 144, 251 — Lothringen IV 339 — an Oestreich IV 173, 189, 193, 195 — Würtemberg und Baden vii 62 , 73 , 584 Schuldthurm, der V 44 Schuldverschreibungen, s. Rechtspflege, Forderungen. Schulen, niedere, der Stadt und Landschaft vi 430 , 432, 754. VII 657. VIII 81 — höhere, s. Universität, Pädagogium, Gymnasium. Schüler werden Bürger Schultheißenamt Schusterinsel, die Schwabenkrieg, s. Krieg. Schwarzwald, der Schweden, die, in Basels Nähe Schweighauser wird Bürger Schweiz, s. Eidgenossenschaft Schwizer, Peter Schwörgelder Schyben, das Schlagen auf dieselben verboten Sechser, s. Rath Großer, Besetzung. Seelgeräth Seevogel, Hemmann Seidenhof, der Seiler, werden Bürger Skminsigel s. Insigel. V 413. VI 496 II 279. IV 376, 387 VII 154 IV 136 VI 607 , 610, §13, §25 VI 496 V 94 II 421 V 181 IV 381 III 328 V 162 II 334. VII 351. VI 496 70 Sekte», religiöse, s. Beginnen, Gcißler, Gomeristen, monstrancen, Pietisten, Separatisten. Nc. Seklirer, einzelne Selbstmorde Semperleute Senn, wird Bürger Senna, die Stadt Separatisten, Sekte Serin, wird Bürger VI 27» VI 487, 762. VII 846. VIIl 28 I 484 VI 496 V 814 VII 614, 6!» VI 496 VIII !84 IV 44 j V 750 Sergent, französischer Agent Sforza, Ludw. MoruS, Herzog von Mailand SicharduS, Joh. Professor Sibneramt, das n 7e>, Sicchenhäuser Sigfried, wird Bürger Sigille, s. Jnsiegel. Sigismund, Kaiser il — Erzherzog !V 108, 149 Siegrift, wird Bürger Silberbergwerke, s. Bergwerke- 81IIaI>>is ooiUrWveisiariim Sinkcler, Sebastian, Pros. Sissach, das Dorf Sißgau, das i 66. Sitten, —,Gerichte —Mandate 4»8. V 82 V 175 IV 20 1 257, 287 , 166, 428 IV 21 VII 76 VI 886 VI 142 IV 1>9, 12>. V 274 Beiträge z. Geschichte derselben n 456. m 549, 56». VI 8! 9- VII 876, 879 VI 81 VI 8',, 114 / 8/1. VII 448, II 190. V 182, 727. Sixtus iv. Pabst Socin, wird Bürger — Abel, Professor Sodomiterei, s. Unzucht. Solothurn, der Stand, Händel mit demselben iv 159 , 505, 644 IV 406 VI 499 VIII 21 71 198, 204, 34t, 393, 413, 618. VI 46, 164, 381, 393, 572, 5S6 Solz, wird Bürger VI 498 Sonntag, Heiligung desselben v 176 , 673 Sornegau, das I 155 Souveränität, Begriff der I xxxv Sperrsystem gegen Nachbarstaaten vi 48. vn 408 Speyr, von, werden Bürger n 334. m 147, 148, 487 Spezierer.Bcruf m 194. V 375 SphyrakteS, Johann, Professor Vi 386 Spiegelbcrg, das Schloß n 289 Spielen, Mandate deßhalb v 179, 181 Spindler, Professor V 127 Spinnwetterzunft, s. Zunft. Spione, s. Kundschafter. Spital der Stadt m 226. V 174, 424. VIII 65 Spörlin, Georg, Professor Spranglin, Buchdrucker Spreng, wird Bürger — Spreng, Joh. Jakob, Professor Staatsgütcr-Veräußerung Staatsumwälzang, f. Revolution- Staatsverfassung, s. Verfassung. Stachelschützen, s. Armbrustschützen. Stadt-Consulent, s. Consulent. Stadtfrieden, der Stadtmauren Stadtthore, s. Thore. Stadtwechsel, der Stähelin werden Bürger — Benedikt, Professor Statistik des Kantons VI 752 V 127 VI 807 VIII 11 VIII 534 H 82, III 168 II 297 VI 86. VIII 52 III 41. V 413. VI 496 VIII 12 VIII 54 8t-,tma, s. Rechtspflege, Gerichtsordnung. Steck, Johannes, Professor vm 21 Stehlin, Hans Georg Vill 273, 288, 298, 317 Steiger, wird Bürger m 227 Stein, der heiße VII 281 Stcinenkloster, s. Maria Magdalencnklostcr. Stcinenthor, das VI 204 Steiner, der Hauptmann VI 641 Steingewerfe III 150 Stcrnenberger, wird Bürger V 413 Sternenträger, s. Faktionen der Ritterschaft. Steuern, s. Abgaben. — d- h. Unterstützungen. VI 643 Steuerfreiheit, baslcrifchcr Grundstücke im Ausland II! 250. VII 560 Steuerpflichtigkcit des Adels Stich/ der/ s. LooS. Stifter, die/erhalten Pfleger 8li>iel>o Stipendien Siirnstößer, die sogenannten Stockfischhandcl Stöcklin, werden Bürgex m Stör/ Stephan Strafford, wird Bürger StraSburg, das Banner von — die Stadt Straße»/ öffentliche i 114. IV 735. Strauß, der sogenannte Streckeisen, wird Bürger Strijbin, Heinrich Strumpffabrikation Stube, die hohe I 32.9/ 476, 480. i> Studenten/ f. Universität. Stuhlgericht, s- Hofgericht. Stükelberger, werden Bürgep — E. Ludwig, Professor Stupa, wird Bürger StupanuS, werden Bürger IV 722 V 478 I 67 V 424 V 74 V 122 157, Zt4. VI 496 V 461, 506 VI 499 IV 642 VII 150 . VII 76. VIII 82 IV Z19 III 314 IV 337 VII 638, 372 100. V 301. VI 173, 173 VI 806 VIII 21 VII 351 VI 496 Stupanuö, v-. VII 580 — Johann NiklauS VI 386 Stüßy, Rudolf, Bürgermeister von Zürich Substdien, französische, s. Frankreich, III 307 Succnmbenzgeld, das VII 551, 566 Sulger, wird Bürger VI 807 Sulzer, Albrecht, Professor VI 387 — Simon, Professor VI 355 Sundgau, daS IV 649 --Fehden, s. Kriegszüge inö Elsaß. Surgant, Joh. Ulr. V 152, 383 SylviuS, Aeneas, s. Piccolomini. Synode, s- Kirchenverfammlung. T. Tabackrauchcn, Las vii 373 Vllbuls Vbeoäo5igng, die I 4 Tagsatzung, die erste, welche die Basler besuchen v 215 Tagüern, Johannes II 312 Tanzen, d«S, Verfügungen deßhalb Vii 372 Taßarra- kaiserlicher Resident vii 698 . vm 146 Taufe, die heilige V 490 . VII 398. vm 23 Tarteuried, das Schloß IV 270 TanrelluS, Niklauö, Professor VI 3r7 Taxordnung VI 744 Teil, Wilhelm VII 630 Testament, d. h. die h. Schrift V 442, 451, 452, 466 — das des Pfalzgrafen VII 72 Testamente überhaupt , s. Rechtspflege (Erbfolge.) Tetzcl, verkauft Ablaß V 434 TeufelSbanner Vii 284 TeufelSbesessene VII 284 Teutonen, die I 4z Texror (Weber), Johannes, Professor V 385 Theurungen n 24. m 226 , 277, 561. VI 17 , 27, 305, 559, 587, 594, 636. VII 562. VIII 82, 182. Thiere in den Stadtgräben 111 234 — wilde vi 816 Thierstein, das Schloß — Oswald von IV Thore der Stadt Thorinus (Thorer), Adam, Pros ThoßanuS, Daniel, Professor Thugut, östreichischer Minister Thürring, wird Bürger Thurneisen, wird Bürger — I- I- Kupferstecher — I. Rudolf, Professor — Leonhard, Professor Tilly, kaiserlicher Feldherr Tirmenach Titulatur, der Regierung n Titel, fremde, verboten Todtenbuch, das Todtcntanz, der Platz Todtschlag, das Verbrechen des, Töchterschulen, die Tonjola, Johannes, Professor Transitzölle, s. Zölle. Transumptum, das ll'remouille, la V 24o 158, 164, 288, 890, 422 V 96. IV 557 VI 286 VIII 21 VIII 240, 242 VI 496 VI 501 VIII 12 VIII 9 VIII 21 VI 594 II 74 117, 454. IV 401. V 226 VII 481 III 171 III 282 - VIII 82 s. Rechtspflege peinliche. VI 754 VI 752. VIII 9 III 602 IV 728 VII 611 Tridentiner-Concilium, s. Kirchenversammlung. Trier, die Stadt IV 227 Triffierberg, der, s. Kriegszug Triltharfür, HanS V 57 Truchseß, wird Bürger VI 500 Tschudy, ein Vatermörder vn 702 Tuchfabrikalion v 129 Tuchhandel vn 375 Tuchwalken, die l 362 Tuffenftein, daS Schloß 1 402, 408 Tumulte, kriegerische in der Stadt, s. Unruhen, Fastnächten böse. Tunsel, Joh., gen. Silberbergcr, Pros. v 152, 282, 749 VI 674 Türeline, >i<-, der Feldherr Türkenkriege, s. Kriege. Türkheim, Schlacht bei- s. Schlacht. Turniere, s. Nitterspiele. U- IV 164 III 526. VII 571, 687. VIII Z05 Ueberfälle, feindliche Uhren, der Stadt Ulysses l 28 Ulnchcr, LadiSlauü, Professor V 381 Umgeld, eine Abgabe II 282 — vom Fleisch, s. Metzger-Umgeld. — daö sogenannte große n 345, 410 — vom Mehl II 334, 405. III 204, 228 Umzüge, die der Gesellschaften VH 375 Universität, die: — Begünstigungen für Lehrer und Studirende iv 79, 81, 82, 90, 512. VI 122. VII 309, 440, 612 — Besoldungen vi 4o4. vm 14, 16 — Bibliothek, s. Bibliothek — Bürgerrecht, akademisches, s. Bürgerrecht- V 159 IV 97. VII 307 IV 99 IV 92. V 424, 664. VI 347. VII 319. VIII 15 VIII 14, 17 IV 102 V 419 — Burscn — Consitorium und Regen; — Dekanate — Deputate, s. Devutaten- — Fakultäten und Jnsiegel — Garten, botanischer — Gebäude — Gebräuche und Feierlichkeiten vi 417. vii 74, 630, 317 — Kanzler VI 409 — Professoren der verschiedenen Fakultäten, f. namentlich. — verschiedene Reformen V 169, 238. vi 61 — Rektorate iv 98. vi 75 — Statuten Vi 63 — Stiftung IV 53, 68 — Studentenunfuge» vii 309, 315 76 Universität, die: — Verhältniß zur Kirche VI izo, 135. vn 307, . 116 . VIII 26 — Verhältniß zur Regierung VI 414. vn 75, 313 . vm 7 — Weibel und Stab iv 97 Unruhen, bürgerliche. in der Stadt: wegen Wilhelm Arsent vi 122 — Burgunderhändel iv 381 das sogenannte Einundneunziger-Wesen 1691 vn 191 — wegen Fleischmangel vi 59, 571 — wegen der Geistlichkeit n 53 — der sogenannte Rappenkrieg, s. Krieg. — der Reformation V 491 , 616, 666 auf der Landschaft: — der Bauernaufstand vn 19 — in der Eidgenossenschaft und Biöthum v 291 . vn 611 . vm 13 — aus verschiedenen Ursachen n 16, 67, 243. 111 21 Unmcnschlichkeit, Beispiele von v 228 Unschlitt, das VI 528 Unsmlichkeiten, von Geistlichen begangen Vii 334 Unterkäufer, s. Mäckler. Unterthanen, baölerische, Gleichheit der Rechte dersel- ben, s. Rechte. — Insurrektion derselben, s. Revolution. Unzucht, öffentlich geduldet n 451. in 228, 609. V 177 — wider die Natur VI 762 Unzüchtcr, die (Behörde) n 358, 421. m 168 , 535. VI 81 Urkunden zur baslerischen Geschichte, s. Geschichte- Ursitz, St. ii 288 UrstisiuS (Wurstcisen), Christian vi 385 Urversammlungen vm 349 Uttenheim, wird Bürger vi 498 Christoph, Professor V 153 st» ' L 77 Vsäo meeum, das VI 509 ValertuS, der heilige, s. Heilige. Vaumareus, das Schloß iv 316 Vehmgerichte iv 110 . v 54 Veitstanz, der, eine Krankheit, s. Krankheiten. Veltsiche, die sogenannte m 23 z Veltlin, das vi 585. vm 232 , 238 Verbrechen, merkwürdige v 752. vn 479 Vereingetorix 152 Verfassung, des Standes im Allgemeinen i xi.. i 290 . 300, 303, 324, 327, 365, 444 . II 46, 18 , 76, 107, 207, 264, 314, 346. III 14. IV 358, 457. V 647, 655, 676. VI 82. VII 92. VIII 326, 328, 348, 352 — HelvetienS, s. Eidgenossenschaft. Verjährungen, s. Rechtspflege Forderungen. Verkommniß, das sogenannte, s. Rath im Allgemeinen. (Geschäftskreis) Vermächtnisse «3 xios usus VI 234 Vermögensschatzungen m 12 Vermögenssteuer IV 41, 462, 593 Vermögenssteuer, genannt Markzahl, s. Markzahl. Vertheidigungsanstalten, s. Festungswerke, Neutralität, ZlizÜge, Leausskre. Vertrag zu Verdun, der VerzaSca, Bernhard, Pros. Vesalius, Andreas, Professor Viktualien, s. Lebensmittel. Vtehhandel Viehmärkte Viehstand Vilars, Marschall de Vigilanzherren, die Vinstingen, Johann von Virobcnt, wird Bürger I 142 VIII 21 VI 386 V 139 II 420 VIII 66 VII 186 VII 592 III 271 III 147 Bischer, werden Bürger II 334. III 148, 157, 314. VI 496 78 Vitzthnm, das, Rechte desselben I 34». III 23 Vivianus I 4 '4 Vogtcien, eine Abgabe V 1,5 Vogteyen, ennetbürgische im Allgemeinen VI 367, 373. VII 676- VIII 33! — insbesondere, s. LauiS, Luggaris, Mendris, Meyenthal. Volsins, clu, wird Bürger VI 555, 556 Völkerwanderung, die große I 60 Volkszählung, s. Bevölkerung Vorgeld, eine Abgabe III 10 Vormundschaft, s. Rechtspflege. Vuisso, Lucius de III 245 W. Waadt, die VI 292. VIII 263, 297, 326 Waarenausfuhr, s. Sperrsystcm. Wachcnburg, von, östreichischer Agent VIII 221 Wachdienst, in der Stadt iv 757- V 94, 517, 543. VI 820. VII 288, 335. VIII 74 Wachter, Florian VI 696. VII 12, 44, 59 Wänger, wird Bürger V 752 Waffentragen, der Räthe, s. Rath kleiner (Ceremoniel.) Waffenübungen, s. Kriegswesen baSlerischeö. Wagner, wird Bürger IV 496 Wahleid, s. Eid. Wahlen, für geistliche Aemter, s. Geistlichkeit. — für weltliche, s. Aemterbestellung, Ballot, Kiefer. Wahrzeichen VI 784 Waibel der Universität, s. Universität. Waidgang, der v 64. vn 50 Waiftn-Versorgungsanstalt v 175. vi 382. vii 292, 376, 610 Walch, Adam IV 394, 403 Waldenburg, das Städtchen n 118, 343, 479. iv 709. VIII 286 Waldenser, die, s. ReligionSverfolgnngen in Picmont. MW WW 79 Waldungen, die des Standes, s. Forstwesen. Waldkirch, Ioh. Rudolf, Professor vm 9 Waldmann, HanS, von Zürich iv 372 , 427 Waldner, werden Bürger m 227. vi 498 Waldöhut, die Stadt iv 186 Waldstätte, die, im Allgemeinen iv 136 Wappen, das der Stadt m 214 — der Webernzunft vn 232 Wappenbücher, die i 450 — der Geschlechter Vi Li4 Warst, Buchdrucker v 127 Wart, Gertrud von ii 17 Wartenberge, die Schlösser n 38. iv 200 . v 270 , 323. VI Z8I Warmbach, das Dorf VII 138 Wasenbollwerk, das, s. Festungswerke. Wasserleitungen, römische l 102 Wasserschäden H 182, 454. VII 189, 364 , 400 Wasserwehren Vli 6l9 Wecker, Ioh. Jakob, Professor VI 387 Weber, das Handwerk der — wird Bürger Weil, das Dorf Weiler, Johannes Weinnbann Weinbau Weinhandel Weininger, Johannes Weinlesen Weinleutenzunft, s. Zunft. Weinohmgeld (Abgabe), Weinpreise (Weinschlag) Weinschenken Weiusperg, Konrad von Weisheit, der Titel Weiß, Andreas, Professor V 12t VI 497 IV 673 III 68 V 141 VII 367 III 195. VI 821 VI 349 III 232. VII 379. VIII 82 s. Ohmgeld. V 423. VI L29, 821. VIII 70 V 40, 104 III 242 II 348 VIII 12 80 Weiß/ wird Bürger IV 497 Weißenburger, werden Bürger — Pfarrer/ s. Reformarion. II 335. IV 497 — Wolfgang/ Professor V 751. VI 386, 75 t Weißenhorn II 315 WeitnaU/ daS Dorf V 229 Wettnauer/ werden Bürger VI 497. VII 351 Wenck, wird Bürger VI 807 Wendingen/ wird Bürger VI 500 Wenz, JohanneS/ Professor Werbungen/ s. Kriegsdienste. V 385 Werdmüller/ Otto/ Prof. VI 387 Werra, das Schloß I 403 WerrenfelS/ wird Bürger VI 498 — Johann Rudolf/ Künstler VI 815 — Peter/ Professor VII 300 — Samuel, Professor VIII 80 Wmenberg, werden Bürger III 153. VII 351 — Graf von IV 425, 427, 429 — Johann Friedrich/ Professor VI 751 Werth der Dinge, Begriff des I I.XVII -politische I LXX - schuldige I I.XIX -zufällige I I.xxvir Werthemann/ werden Bürger VI 501, 502 Wessenberg, Anton IV 646 Weltingen/ das Kloster VI 151 Wettrennen IV 207 Wettsteiri/ werden Bürger VI 497, 807 — CaSpar/ Professor VIII 21 — Daniel/ Professor VIII 21 — Johannes, Professor VII 302. VIII9 — Joh. Jakob, Geistlicher VII 516 — Joh. Jakob, Professor VIII 11 — Johann Rudolf, Bürgermeister, s. Bürgermeister. — Joh. Rudolf, Professor VII ZOO 81 Wettstein, Peter, Geistlicher — Rudolf, Professor Widert, wird Bürger Wick, wird Bürger Wickham, englischer Minister Widersprüche, politische VII 516 VI 749 VI 807 III 314 VIII 209, 234 I I.XIH Wiedertäufer V 510, 547, 583, 605. VI 24, 83, 381. VII 338, 393. VIII 309 Wieland, werden Bürger — Ioh. Heinrich Wiesen, das Dorf —Brücke Wien, die Stadt Wihlcn, das Dorf Wild, wird Bürger — Anton, Professor Wildeck, Michael Wildenstein, das Schloß Wiler, werden Bürger Windeck, von, wird Bürger Winkelblech, wird Bürger Winster, Buchdrucker Wtrtemberg, Graf Heinrich von — der Herzog von führt Beschwerde — Ulrich von Wirthe, die Wirthshäuser, s. Gasthöfe. Wirz von Eschen, Baron — wird Bürger — Achilles, Professor Wiß, werden Bürger Witt, von, niederländischer Minister III 94, 148. IV 497 VIII 347, 356 IV 341, 529. VI 124 III 504. VII 623 IV 133 IV 10 III 57 VI 387 V 381 IV 738 IV 739. VI 498 VI 498 VII 351 V 127 IV 272 VI 117 V 471 III 11. V 143 VIII 178 VII 352 VIII 11 III 57, 314 VIII 180 V 381 Wittenbach, Thomas, Professor Witterungs-Phänomene m 232, 233. V 209, 420. VII 364 Wocher, Marquard, Maler vm 14 Wölfe vi 17 6 ^2 Wolflin, Wernhard, Pros. v 15z Wohl, das allgemeine, Begriff I I.XXIX — der Mehrheit 1 I.XXXII — der Menschheit I I.XXXVII — der Minderheit I 11)13. — der Nachkommenschaft I 1.VXXX11 — des StaatSkörperS I l.XXXI — das Univcrsalwohl I LXXXIV Wohlstand, bürgerlicher, Beispiele von VIII 83 Wohnlich, werden Bürger m 228. IV 497 Wolleb, Daniel, Professor VIII 21 — Emanuel, Pros. VIII 13 — Johannes, Pros. VI 748 — Theodor, Pros. VII 302 Wonnecker, Romanus, Pros. V 386 Wunderzeichen V 254 Wnndschau, die III 535 Wurstisen, s Urstisen- N. Menthol, das Dorf IV 140 Uriarte, Domingo, spanischer Abgeordneter VIII 177 Mengraben, s. Münzwesen. Assenheim, das Schloß IV 104 Uverdcn, die Stadt IV 312 Z- Zabern, das Schloß. V 504 Zäslin, Emanuel, Pros. VIII 10 Zahnweh V 421 Zänker, Prediger V 446 Zasius, Joh. Ulrich VI 386 Zauberei VI 41 Zehntenwcsen VI 9, 382. VII 628. VIH 71, 133, 251 Zeitungen VII 160 Zeller, wird Bürger VI 497 Zenonin, Hicronimus VI 751 83 Zerrbilder (Karrikaturen) Zeughaus, das Ziegel, der Dächer Zielschießen, das Zigeuner VI 609 V 86 m 567 VII 155 III 141 Zinse ewige IV 381 Zinsfuß VI 742. VII 292, 294, 565. VIII 83 ZinSpfenning, bischöflicher V 466 Zölle, als StaalSeinkommen II 411 Zoll aus der BirSbrücke, s. Birs. — bischöflicher II 222. Vii 478 — zu Diepfligen III 545 — von durchgehenden Waaren (Transitzoll) i 297. II 214, 247. V 119 — zu KembS II 340. III 132. VI 128 — der Weißwiler — auf der Wiesenbrücke Zollfreiheit, verschiedener Gegenstände — Holz --Streitigkeiten — Verhälrnisse m. d. Nachbarstaaten Zufluchtsrecht, s. jns. Zugerberg, die Schlacht am, s. Schlacht. Zugrechl, der Apotheker — beim Fruchlverkauf — bei Ganten Zürich, die Stadt Zünfte, deren Errichtung im Allgemeinen 3§5. II 107, 115, 174 , 320. VI 744 — Gebräuche derselben V 180 , 424. VII 93 , 633 — politische Verhälinisse u. Rechte derselben n 3, 44, m 14, 99, 131. V37, 38, 40. VI 53l. VII 391, 396 — technisches Verhältniß V 116 , 123, 528, 538. VI 383. VII 476 Zunftgeldcr vi 747 VII 106 III 540. VII 623 II 339. VII 696 I 426 II 339 66, 533 VII 54, VIII 83 VIII 79 VII 294, 566 III 324. IV 401 I 276, 312, 84 Zunftmeister, s. Bürgermeister. Zunft zum Bären, s. Hausgenossen. — zu Becken i 34t. n 141, — der Fischer und Schiffleute — zu Gärtnern — der Gerber und Schuhmacher — der Hausgenossen — zu Metzgern — zu Rebleuten — zu Saffran — zu Schäreren — zum Schlüßel — zu Schmieden I 316. 390. V 132, 536 II 76, 170. III 201 I 347. H 152 II 146. V 537 II 127. V 535 II 156. IV 623 II 136 II 134. II! 94. V 121, 536, 425 II 161. VII 370 II 123. III 94. V 42. VII 375 I 347. II 144. V 137, 536. VII 611 der Schneider und Kürschner II 146. V 137, 357 — zu Spinnwettern i 320 , 403. ii 159. m 200. v 537 — zu Webern I 392. 11 163. vii 699 — zu Weinleuten Zuchthaus, das Zunzgen, das Dorf Zutrinken, das Zuzüge, sog. (HülfStruppen Eidgenössische) VII 117, 119 , 134, 139, 151, II 132. V 535 VII 378 IV 140 V 189 IV 225. 186, 403, 437, Zwillich, Fabrikation Zwinger, werden Bürger — Friedrich, Pros. — Jakob, Pros. — Johannes, Pros. — Johann Rudolf — Theodor Zwing», der Reformator 553, 598. VIII 182, 203, 205 III 190. V 122 III 41, 314 VIII 10 VI 387, 751 VII 300 VII 300. VIII 10 VI 386, 749 V 325 UnIveiÄM voss! IXI>0^ cligilsiiZisl'ls Lsiisn 3>>">6 >SSsS LsiWsl >m 0s>g>H3> MW WM