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Darstellung der Handelsverhältnisse zwischen der Schweiz und Oesterreich in den Jahren 1840 und 1845 / bearbeitet von Dr. A. v. Gonzenbach
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Vor 50 Jahren traf man in wenig Bürgerhäusern gepolsterte Ruhebetten (Kanapes), jetzt sindsolche in vielen Bauernhäusern.

Barfuß geht auch der Aermste selten mehr. Selbst im täglichen Leben, namentlich aber beifestlichen Anlässen und welches Volk feiert so viele und so verschiedenartige Feste wie die Schweiz?begnügen sich Viele mit inländischen Weinen nicht mehr! was die oben erwähnte so starke Einfuhrfremder Weine erklärt.

Betrachten wir aber die Vermögen der Einzelnen. Am Ende des fünfzehnten Jahrhundertswurden in Zürcher-Mandaten gegen den Lurus, Bürger die 1000 Gl. besaßen zu den reichen ge-zählt. Waldmann, der 24,000 Gl. besaß, galt als einer der reichsten Eidgenossen. Am Ende dessechszehnten Jahrhunderts wurde Bürgermeister Thomann/ der 40,000 Gl. hinterließ, für den reichstenBürger von Zürich gehalten. Wie unbedeutend sind nicht diese Summen im Vergleich zu dem Vermögenjetzt lebender Privaten in Basel, Genf, Neuenburg, Zürich und Bern!! und diese Vermögen sindnicht etwa alte, im Laufe der Zeiten nach und nach gesammelte, sondern großentheils selbst erwor-bene durch deren jetzige Besitzer oder ihre Väter. Merian, Eynard, Pourtales, Rougemont,Hottinger, Escher, Kunz u. s. w. sind Namen, die der jetzigen Handelswelt wohl bekannt sind unddie man vor 100 Jahren auf den Börsen kaum nennen hörte. Sprechen die vielen neuen Bauten,

Bei einer Bevölkerung von 2,200,000 Seelen bringt ein jährlicher Verkehr von 176 Millionen Guldenein Ergebniß von 80 Gl. per Kopf. Diese Berechnung stimmt ziemlich mit derjenigen Franscini's zusammen,der (IVuovu 8tuii8tiou, Seite 260) den Handel der Schweiz mit dem Ausland zu 450,000,000 franz. Frkn. an-nimmt, also per Kopf zu 190195 franz. Frkn.

Der Handel Belgiens wird zu 430 Millionen franz. Frkn. angegeben, was per Kopf der Bevölkerung 107 franz.Franken bringt.

Es ist hieraus klar, daß hinsichtlich der Lebhaftigkeit des Handels mit dem Ausland die Schweiz die Ver-gleichung ihrer Lage mit derjenigen anderer Staaten, welche sogenannte Schutzzölle besitzen, wahrlich nicht zuscheuen hat.

Anders verhält es sich freilich, wenn man sich auf den fiskalischen Standpunkt der Staatseinnahmen stellt.

Tegoborsky berechnet in dem fünfjährigen Zeitraum von 18371841 den jährlichen Zollertrag:

in Oesterreich zu . . . . Gl. 15,278,953 oder per Kopf zu Gl. Kr. 25

in Frankreich zu. 44,009,937 1 16

im Zollverein zu. 29,631,940 1 06

In der Schweiz hat der eidgenössische Gränzzoll in derselben fünfjährigen Periode im Durchschnitt jährlich229,430 Schweizer Franken oder beiläufig 4 Kr. per Kopf abgeworfen.

Die Vermehrung des auswärtigen Handels berechnet Tegoborsky, das Jahr 1840 verglichen mit dem Jahr 1831,

in Oesterreich zu 48in Frankreich zu 74ffg

Der Zollertrag stieg in derselben Zeit

in Oesterreich um 48sts>in Frankreich um 24 s^ff^.

In der Schweiz stieg der Zollertrag, das Jahr 1831 mit dem Jahr 1841 verglichen, um 67ffs> und da in demZolltarif keinerlei Veränderung vorgenommen worden ist, so darf wohl ähnlich wie bei Oesterreich eine gleich-mäßige Vermehrung des schweizerischen Handels um 67ffy angenommen werden.

Die Produktivkräfte der schweizerischen Industrie ist daher meiner innigsten Ueberzeugung nach nicht wieeinige vermuthen im Abnehmen begriffen, sondern es nimmt dieselbe jährlich zu; daher ein Aufgeben desFreihandelssystems von diesem Standpunkt aus schwerlich motivirt werden könnte.

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