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Drey Fragen über die Berggerichtsbarkeit im Königreich Sachsen, nach den Landesgesetzen und der Verfassung beantwortet / von Gotthelf Benjamin Bernhardi
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Johann Georg, der Ander, rc. Chur-fürst rc. rc.

8iebe getreue. Uns ist euer in lujuriensachen, UnsernCanzley- 8ocretarium, Tobien Uchkeneggcrn, Klägern,eines- Wolf Carl Braunen, Vice-Hüttenreutern zuFrey-berg, Beklagten andern Theils, betreffend, sub 65.ro den7. jsanuruzc dieses Jahres eingeschickter unterthänigsterBericht gebührend vorgetragen, auch aus denen hierbeywieder zurückkommenden ^clen die Nothdurft zur Gnügeverlesen worden.

Wann wir dann befinden, daß dieses eine jsuxtitien-und nicht Bergwerkssache seye, indem es blosumb die Injurien zu thun ist, welche Beklagter ausge-sioßen hahen soll; Alß ist hiermit Unser Begehren,ihr wollet die rVclln förderlichst in Unsern Schöppenstuhlnach Leipzigk verschicken, allda über denen geklagten Inju-rien rechtlich erkennen laßen, und das erfolgende Urtekdenen Parteyen gebührend xublioiren. Mochten Wireuch, neben Zusendung des Klägers übergebenen8u^z>Iica-rionen, nicht bergen, und geschieht daran Unsere Meinung.Datum Dresden, am 6 Ivlart/ ^IMO 1674.

R. D. Frh. von Taube,An

den Rath zu Freyberg.

W. Hölzel.

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