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Landrecht
nachdem die Holzschneidekunst zu einiger Vollkommenheitgediehen war. Darauf ließ man nur die, auf den Kar-ten vorkommenden Figuren und Zeichnungen inHolz schneiden, und da, wo die Schrift stehen sollte,nur Löcher in die Holzform machen, wo hierin derBuchdrucker die Namen mit den gewöhnlichen Lettern derBuchdruckercp steckte. Dadurch ward wohl die Schriftleserlich, aber die Karte bekam ein seltsames Ansehen.Endlich verdrängte die Kupferstecherkunst die Holzformen.In neuern Zeiten gerieth der Buchhändler und Buchdruk«ker Breitkvps zu Leipzig , auf den Einfall, Figurenzu eisinden, durch deren Zusammensetzung man allesausdrücken könnte, was außer den Namen auf den geo-graphischen Karten vorkömmt. Er machte auch wirklicheinen Versuch, und verschenkte davon einige Abdrücke,setzte aber die Sache nicht fort, bis ihn der Hofdiako-nus Preuschen zu Carlsruhe dazu veranlaßte. Dieserließ nemlich durch den geschickten Slempelschneidcr Wil-helm Haas zu Basel , den Versuch machen, auch eineKarte zu setzen; und dieser Haas hat wirklich nachherdie ersten Landkarten mit beweglichen Typen gesetzt. AberBreitkvps ist der Erfinder, und er hat sein Recht zudieser Erfindung im Jahre 1777 bekannt gemacht. —Gehler. H. 853. — Krünitz. I-X. 82 — 322.—Fischer. III. 22z. — Breitkvps üb. d. Druck. d.geogr. Karlen rc. Lpz. 1777. — Beckm. Bibl. VIII.59Z. XV. ZZ7. XVI. 548. — Busch Handb. d. Erf.VIII. 37. Vollbeding Archiv. 22z. Suppl. ny. —'Fabric. I. 228. Il- 192. Z30. 930.
Landrecht. Im XIV. Jahrhunderte sing man an, öf-fentliche Sammlungen der Landesgewohnhei«ten, unter dem Namen der Land rechte zu verferti-gen» Einö der wichtigsten ist das Bayrische Rechts-