, E' ^ ^ ^ MU-vlk -q^i M - - H ^ ^^M'' .-Z» -r». ' ^A*-' -M t ^>L-^ - G/-< ^'F^r >H'« »' WEMW ML-LF s» E L! Geschichte des Lergbau's der östlichen Schweiz. Von Plaridus Ptattner, Mitglied der historisch-antiquarischen und der naturforschenden Gesellschaft Graubündens, sowie des historischen Vereins der V Orte. Clmr bei Zprecker L Maiiner, Dorreöe Vor mehreren Jahren nahm ich mir vor, sämmtliche churrätische Geschichtsquellm, so weit sie mir zugänglich sein würden, zu durchforschen, um das Alter, die Ausdehnung, volkswirthschaftliche Bedeutung und Betriebsart des Bergbau's in Churrätien, insbesondere in den Kantonen St. Gallen und Graubünden, kennen zu lernen. Indem ich diesen Gedanken beharrlich verfolgte, häufte sich nach und nach das gewonnene Material so an, daß es der Mühe werth schien, dasselbe chronologisch zu ordnen und in zusammenhängender Darstellung zu verarbeiten; denn so Tüchtiges auch von mehreren Forschern auf diesem Gebiete bereits geleistet worden, so beschränkten sich diese monographischen Vorarbeiten doch auf einzelne Perioden der Bergbau-Geschichte Graubündens. Einen geschichtlichen Ueberblick über das ganze Gebiet hat einzig Karl Ulysses v. Salis bereits am Anfange unsers Jahrhunderts im Sammler, II. Jahrgang 1806, zu geben versucht; allein es ist ihm ein großer Theil des vorhandenen Materials unbekannt oder unzugänglich geblieben. Seine Darstellung ist daher sehr lückenhaft. In einer Flugschrift über die Reichenauer Bergwerksgesellschaft hat derselbe Verfasser eine spezielle Unternehmung, an welche sich beim Beginn unsers Jahrhunderts hier zu Lande große Hoffnungen knüpften, namentlich in geognostischer Beziehung mit Gründlichkeit behandelt. IV Die Bergwerksgruppe im Albula-Gebiete und jene im Oberland während der Bcrgverwaltung Christ. Gadmer's, 1558—1618, wurde von Hrn. Pros. Dr. Christian Brügger in den Mittheilungen der Naturforschenden Gesellschaft Graubündens, 11. Jahresbericht, geschichtlich beleuchtet. Im IV. und VIII. Jahrgang derselben Mittheilungen hat Herr Oberingenieur Friedrich v. Salis eine treffliche Arbeit über den bündnerischen Bergbau im 19. Jahrhundert veröffentlicht. Von Herrn Lehrer Zweifel in Sargans, derzeit in St. Gallen, erhielt ich sehr verdankenswerthe Mittheilungen über das uralte Eisenwerk im Ganzen. Nicht minder zu Danke verpflichtet bin ich Herrn Hofkaplan Fetz in Vadutz, der mir aus dem Knillenberger Archive s^nnalss Ourisnsss) über den Bergbau Churrätiens im Mittelalter Manches mittheilte, sowie den HH. Hochstiftsarchivar Chr. Tuor und Kantonsarchivar Chr. Kind, die mich in meinen archivalischen Forschungen wesentlich förderten. Die ältern Geschichtschreiber Ulrich Campell und Fortunat v.-- Sprecher, der rätische Epiker Lemnius, Th. v. Moor's Ooäsx lliploumtians Uätias, Pros. Albert Jäger's Regesten und Enga- diner Krieg, Burglechner's kLtia austilg-oa, Th. v. Mohr's Regesten der Abtei Disentis, Wegelin's Regesten des Klosters Pfävers und P. Foffa's Münsterthal lieferten ein nicht unerhebliches Material. An der Hand dieser Quellen wurde es möglich, über ein bisher nur stellenweise beleuchtetes Gebiet Mischer Culturgeschichte das volle Licht historischer Forschung zu verbreiten und an die Stelle der Sage und des Märchens die Wahrheit der Thatsachen zu setzen. Nmr, im Juli 1878. Der Verfasser. Zu Helvetien und Noricum, den Nachbarländern Rätiens, ward schon zur Zeit der Nomer ein schwunghafter Bergbau, insbesondere auf Eisen, betrieben. Von bergmännischer Thätigkeit in Rätien ist aus so entlegener Zeit keine schriftliche Kunde auf uns gekommen. Römische Schmelztigel und uralte Schlacken wurden jedoch vor einigen Jahren durch die HH. I. A. Ratsch in Mels und Conservator Jmmler in St. Gallen auf dem Burghügel in Vilters, dieser ergiebigen Fundstätte keltischer und römischer Alterthümer, aufgefunden. Es ist dies ein Beweis, daß das in der Nähe von Vilters gelegene Eisenwerk im Ganzen, welches das ganze Mittelalter hindurch betrieben wurde und noch ab und zu im Gange ist, schon zu Ansang unserer Zeitrechnung bestand. Hr. I. A. Ratsch schreibt darüber im Anzeiger für schweizerische Alterthumskunde Es muß eine Zeit gegeben haben, in welcher das Erz vom Berge herabgeholt und an verschiedenen Punkten des Thales geschmolzen wurde. Auf der merkwürdigen, etwa eine Stunde vom Gonzen entfernten, „Burg" genannten Felshöhe bei Vilters hat nämlich Herr Jmmler Dinge aus der Stein-, Bronce- und der römischen Zeit zu Tage gefördert, unter denen sich mehrere Stücke Eisenerz befinden. Ich selbst habe an dieser Stelle ein Stück Eisenerz entdeckt, das von keinem andern Orte als vom Gonzen herstammen kann. Neben demselben lagen Eisenschlacken, verglaste Steine, Reste von Schmelztiegeln oder Oefen und Bruchstücke von Graphit und Specksteinschiefer, welche vermuthlich zum Schmelzen des Eisenerzes benutzt wurden. LHenige Minuten von Mels, auf der linken Seite des Seezflusses erhebt sich, durch ein kleines Thal vom 1 2 Gebirge getrennt, ein Felsrücken, der den Namen Castels trägt. Auf dem untern gratartigen Absätze des Hügels finden sich, wo immer man gräbt, Kohlen, Eisenschlacken und ungeschmolzenes Eisen, ferner Bruchstücke von Bronce- und Eisengeräthschafteu. Das- hier befindliche Erz wurde mithin oben am Gonzen gebrochen, auf den gegenüberliegenden Vilterser und Melser Burghügeln, bei den beiden Castellen an der alten Römerstraße, geschmolzen und verarbeitet. Die Thalgabelung von Sargans war in den Kriegen gegen die in Rätien einbrechenden Alemannen ein strategisch sehr wichtiger Punkt und der Eisenbedarf in Krieg und Frieden scheint für das nordwestliche Rätien hauptsächlich aus dem Gonzen gewonnen worden zu sein. Erwähnenswerth ist noch das Borkommen einer großen Masse von Schlacken etwa ^ Stunden von Mels, am Berge bei Mädris, welche einem Bergbache entlang einen über 110 Fuß langen und etwa 12—14 Fuß hohen Hügel bilden. Vor Zeiten hieß diese Gegend laut Urkunden „bei den Schmitten", obschon zur Zeit der Fertigung dieser Urkunden dort keine Schmiede mehr existirte. Gegenwärtig sind keine Erzgänge von irgend welchem Belange an gedachtem Berge bekannt, mit Ausnahme der Lager auf den mehreren Stunden weit entfernten Flumser- und noch viel weiter entfernten Mürtschen-Alpeu. Daß das Eisenerz von den Höhen des gegenüberstehenden Gonzen heruntergeholt, über das Thal transportirt und wieder ^ Stunden hoch an den Berg hinaufgebracht worden, klingt unglaublich, wenn man sich nicht den Zug der Römerstraße nach Zürich vergegenwärtigt, die eben in beträchtlicher Höhe an dem linkseitigen Thalgebirge vorbei führte. Die Schmieden des Bergwerkes im Gonzen lagen auch im Mittelalter an verschiedenen Punkten der Thalschaft, wohl wegen des Holz- und Kohlenbedarfs, der sich damals noch nicht so leicht auf einen Punkt schaffen ließ. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß selbst in einzelnen schwer zugänglichen Thälern des obern Nätiens schon in dieser Periode Eisenwerke in Betrieb waren. Spätlateinisch ist der Name des Weilers Canicul im Ferrera- Thal. Oanieulus heißt Erzgraben. Der Ausdruck eunionnis, dem wir im Testamente des Bischofs Tello, 766, begegnen, scheint eine 3 fehlerhafte Lesart für sunicmlis zu sein und auf Bergbau oder Bewässerungsgräben in den Besitzungen der Victoriden am Vorder- rhein, insbesondere in Obersaxen, Ruis und Waltensburg, hinzudeuten. Bestimmte Andeutungen, daß im 8. Jahrhundert in den genannten Gegenden wirklich Bergbau betrieben wurde, fehlen uns durchaus. Erst für das 10. Jahrhundert begegnen wir wieder einer Nackricht in der Schrift des St. Galler Mönchs Ekkehard des Jüngern äs oasibus Noimstsrii 8t. 6a11i ^), welcher zufolge die welfischen Grasen zu Altorf um den Julierberg herum Eisenbergwerke betreiben ließen. Wenn auch seither der Bergwerke am Julier nie mehr Erwähnung geschieht, so spricht doch noch heute der Ortsname Campfsr (Eisenfeld) deutlich genug für ehemaligen Bergbau, und so diel ist gewiß, daß sich sowohl aus einem Maiensüße zwischen Silvaplana und Campfer am Fuße des Julier, als auch auf den St. Moritzer Alpen, die nur durch Val Suvretta vvm Julier getrennt sind, häufige Spurm von Eisenerzen finden. Nicht minder deutet der Name Pizfsr aus Gebiet der Gemeinde Seanfs auf eine Eisengrube, was auch durch den Fund eines Berghammers bestätigt wird, der die Jahrzahl 1405 trügt. Nach Johannes von Müller'ch waren im eilften Jahrhundert in Räüen Bergwerke im Gange, und wurden kostbare Metalle in Bächen gesucht. Da wir die Quellen nicht kennen, aus welchen der Geschichtschreiber der schweizerischen Eidgenossenschaft diese Nachrichten geschöpft hat, so vermögen wir deren Richtigkeit nicht zu con- troliren, noch auch näher zu bestimmen, wo diese Bergwerke sich befanden. Was aber das Aufsuchen kostbaren Metalls betrifft, so ist bekannt, daß sowohl der Rhein als auch kleinere Bäche Gold führten. Scheuchzer^) sagt, daß der Rhein in Graubünden auch goldreich sei, denn, wie Halisäus Rvßlin schreibe, führe er einen reichen Goldschlich mit sich, den er auch an vielen Orten ausstoße. Dies sei für sich selbst gutes Ducatengold. Scheuchzer bemerkt ferner, er habe aus der Landschaft Schams in Graubünden von >) (juoä st Rnoeiollus xostss, Vollliuräi Ooirutis xutsr, eurn ssusüsin guicisin t?rosuxis,ö kusrit in Osnrm Oüulxbuin äs Llstclllis t'uuoimu llnliuruna tssit. 0 Geschichte Schweizerischer Eidgenossenschaft, Th. I., S. 332, 2. Anfl. 3) Naturgeschichte des Schweizerlandes, Th. II., S. 18. 4 Herrn Andrean, dem Inspektor der dortigen Bergwerke, im Jahre 1706 ein schönes Goldstüflein erhalten, welches letzterer bei Andeer aus dem Rhein habe waschen lassen. Auch Fortunat v. Sprecher') meldet, daß sich bei Truns ein Bach befinde, welcher Goldsand führe; in demselben seien vor Zeiten manchmal kleine Äügelchen feinen Goldes gefunden worden. Die ersten urkundlichen Nachrichten über den Bergbau in Rätien begegnen uns in der Mitte des eilften Jahrhunderts im Einkünfterodel des Hochstifts Chur''). In demselben befindet sich über das Eisenbergwerk im churrätischen Montavon folgende Stelle: Die Gewohnheit ist also die, daß jeder Mann, der dort auf Eisen arbeitet, mit Ausnahme des Geschlechtes Wanzaningen, den sechsten Theil als Frohn giebt. Dem Schultheißen aber gebühren sechsunddreißig Masseln (ruassus), wenn er dort Gericht hält. Jldephons v. Arx-i) meldet, daß im 11. Jahrhundert auch das Bergwerk im Gonzeu betrieben worden sei. Von der Mitte des 11. bis zum Beginnen des 12. Jahrhunderts begegnen wir keinen urkundlichen Belegen für den rütischen Bergbau. ' Im Jahre 1200 taucht derselbe plötzlich an der süblichen Abdachung der Mischen Alpen auf. Am 28. Mai dieses Jahres verpachtete Egino von Matsch dem Lanfraneus del Pesce und der Gemeinde Puschlav sämmtliche dortige Erzgruben ^). Der Umstand, daß um 1200 schon Erzgruben bestanden und verpachtet wurden, spricht für ein beträchtlich höheres Alter des dortigen Bergbaues. Der Pächter Lansranco del Pesce war ein Comasker. Egino von Matsch besaß die Metalladern in Pnschlav als Lehen vom Bischof Neinher in Chur. Der Pachtvertrag Eginos von Matsch wurde am 27. Juni 1201 in Bormio erneuere und zwar in der Weise, daß alle Metalladern zur Hälfte genanntem Lanfranco und zur Hälfte der Gemeinde Puschlav auf 29 Jahre und von da an für immer gehören sollten. Puschlav ist, so weit uns bekannt, die 0 Chronik S. 253. -) Mohr 6oä. Dich. Bd. I-, Nr. 193. Schw. Gesch.-Fr. IV-, C. 212. 3) beschichte St. Gallens. 0 Mohr, Ooä. Dich. I, Nr. 235. i) Mohr, Ooä. OixI. 1, Nr. 168. 5 einzige Gemeinde, die sich als solche in eine Gewerkschaft eingelassen, jedoch, wie es scheint, nicht mit dem besten Erfolge, denn schon nach dreizehnjährigem Betriebe in Gemeinschaft mit Lan- franco trat sie von der Gewerkschaft am 27. September 1213 zurück und überließ mit ihren Mitgewerken ihren Antheil an dem Silberbergwerke auf ihrem Gebiete ausschließlich an Lanfranco, so daß es ihr und ihren Mitgewerken von diesem Zeitpunkte an nicht mehr gestattet sein sollte, über diese Ader gemeinsam gegen ihn zu handeln, sondern daß sie ruhig und zufrieden bleiben mußten, machte er mit der Ader was immer er wollte. Die Cessionsur- kunde wurde ausgestellt in Puschlav >). Im Jahre 1243, am 24. November, gaben die Gebrüder Gebhard und Konrad, Söhne des weiland Gebhard von Benusta, in die Hände des Vogts Hartwig von Matsch alle Lehen, welche sie früher von ihm empfangen hatten, zurück, darunter auch Jagd, Fischenzen und Metalle im Gebiete von Bormio und Puschlav. Die Urkunde wurde ausgestellt auf Schloß Matsch. Von da an verschwindet wieder jede Kunde von den Bergwerken in Puschlav bis zum Jahre 1470, aus welchem uns der Bergwerksrodel über die Gruben an beiden Seiten des Bernina erhalten ist; doch von diesem wird weiter unten die Rede sein. Im 14. Jahrhundert tritt die Unter engadiner Bergwerksgruppe in die Geschichte ein. Im Jahre 1317, am Tage Allerheiligen, verlieh Herzog Heinrich von Kärnthen, König von Böhmen und Graf zu Tirol, an Konrad und Friedrich von Planta das Silberbergwcrk in Schars) (vallis saueti 6arc>Ii) zwischen Pontalt und Martinsbruck, und ebenso an St. Katha- rinen-Tag, 25. November 1332 zu Innsbruck, an Konrad von Planta und seine Söhne das Bergwerk V aldera'ft am Ofenberg. Fast zu gleicher Zeit begegnen wir auch einem Bergwerk in Tinzen im Ober-Halbstem, im Gebiete des Hochstifts Chur. Im Jahre 1338, am 17. Mai, schloß nämlich die Familie vonMar- >) Mobr, Archiv f. d. Gesch. Graub-, 1. Bd., Nr. 181. Mobr, 0. vixl., 2. B., Nr. 172. ') Mobr, 0. I)., 2. B. Nr. 238. 6 mels unter sich einen Vertrag über den Betrieb der Eisenwerke von Tinzen, welche damals wohl schon lange bestanden hatten. Einige Jahre später, den 20. Januar 1347, verliehen die Vögte Ulrich, Hans und Hartwig von Matsch an Ritter Ulrich von Planta und seine ehelichen Söhne das bereits erwähnte Eisenerz in Valdera, sammt Wasser und Holz von dem Joch zu Vall bis nach Zernetz, so weit ihre Grasschaft an des Landesherrn Gericht reichte. Die Urkunde ch ward ausgestellt zu Schluderns. Im Jahre 1349, am 27. Dezembers, bestätigte König Karl IV., von Dresden aus, dem Bischof Ulrich und der Kirche zu Chur alle Freiheiten, Privilegien, Rechte, Briefe u. s. w. der frühern Kaiser und Könige; das Gebiet von der Lanquart bis zum Lufer im Bergell, die Zölle daselbst, einen Zoll in der Stadt Chur, einen Zoll an dem Lufer bei Castelmur. Der König gibt den Bischöfen die Münze, die Wage, das Hochgericht, Stock und Galgen, den Wildbann, alles Eisen, Blei, Kupfer, Silber, Gold und alle andern Erze, sowie alle freien Leute indem erwähnten Gebiete. Dieser Lehnbries ist um so bedeutungsvoller für die Geschichte des Mischen Bergbaus, als in den frühern Belehnungsurkunden, welche die Könige und Kaiser an die Bischöfe von Chur ausstellten, von Erzen und Erzgruben nie etwas erwähnt wird. Unstreitig hatte der Bergbau im Gebiete des Bischofs von Chur um die Mitte des 14. Jahrhunderts bereits eine namhafte Ausdehnung erlangt; es würden sonst die Bischöfe von Chur von ihren Lehn- herren die ausdrückliche und detaillirte Ausführung der Bergwerksregalien nicht erwirkt haben. Es müssen insbesondere die Eisen- und Silberbergwerke im Oberhalbstcin, wie wir weiter unten sehen werden, für die bischöfliche Kammer nicht ohne Bedeutung gewesen sein. Im Jahre 1366, am 13. November, bestätigte Markgraf Ludwig von Brandenburg, Graf zu Tirol, dem bereits erwähnten Ritter Ulrich von Planta die Bergwerke zwischen Martinsbruck 0 Mohr, 0. I). II., 308. -) M., 0. v. II. 7 und Pontalt, im Scharlthal ^). Von diesen Bergwerken sollten die Planta von Gold und Silber den zehnten Theil und vorn Eisen jährlich 100 Roßeisen und 600 Nagel dem Lehnsherrn nach Tirol geben; dagegen sollten sie das Recht haben, alle die erwähnten Erze zu suchen, zu graben und zu bearbeiten, und Holz und Wasser und alle anderen Rechte haben, die dazu gehörten. Ulrich von Planta besaß somit sowohl die Bergwerke am Ofen (Valderen), als die im Scharlthal. Im Jahre 1434, am 15. Sept., bestätigte König Sigismund dem Bischof von Chur den Lehnbrief König Karls IV. auch wieder in Beziehung auf die Bergwerke. Dasselbe geschah-im Jahre 1459, den 2. Oktober, durch Friedrich III. gegenüber dem Bischof Ortlieb von Brandts und seinem Stift zu Chur, sowie am 16. Okt. desselben Jahres zu Wien, an welchem Tage Kaiser Friedrich III. den Bischof Ortlieb mit allen Gold-, Silber-, Kupfer- und Eisenbergwerken belehnte, die zu dem Hochstifte von altersher gehörten, sowie mit allen Bergwerken, die in den Herrschaften und Gebieten lagen, welche das Stift damals redlich besaß, wobei sich der Kaiser seine und des Hauses Oesterreich Rechte vorbehielt. Bischof Ortlieb ist der zweite Bischof von Chur, dem eine kaiserliche Bestätigung der Bergwerke zu Theil ward. Am meisten hat zur Förderung des Bergbaus in Churrätien unstreitig Ortlieb's Vorgänger, Bischof Leonhard Wißmayer, kaiserlicher Rath und gewesener Kanzler des Herzogs Sigmund in Tirol, beigetragen. Da derselbe mit der Verwaltung der Herrschaft Tirol vertraut war, konnte ihm die Wichtigkeit der Bergwerke dieser Grafschaft, namentlich derjenigen zu Schwatz und Gossenfaß, nicht entgehen. Schwatz war damals von wunderbarer Ergiebigkeit, welche die Bcrgwerks-Entdeckungssucht mächtig anregte. Die Märchen von den Bergmännchen im Munde des Volkes stammen Wohl größtentheils aus dieser Zeit. Ueberall spukten die klugen Zwerge mit ihren Schützen und unerforschlichen Zugängen in die Tiefe der Schachten. i) Mohr, 0. 1). II. 340. 8 Aber auch für die wirkliche Geschichte eröffnet sich ein neues Feld mit verständigen Knappenordnungen und Gesetzen, sowie für das Leben ein neuer Gegenstand zu Streit und Krieg'). So entstand um diese Zeit auch ein Span zwischen den Oberengadinern und dem Bischof Ortlieb bezüglich der Bergwerke. Am >8. Februar des Jahres 1460 kam hierüber zu Tinzen im Oberhalbstein ein Vergleich zu Stande. Es wird in der Urkunde bemerkt, daß die Gotteshausleute ehevor sich dazwischengelegt hätten, aber dieses Vorgehen habe doch nicht verfangen können; deßwegen hätten die Parten sich abermals nach Tinzen verfügt und mit Gunst und Willen des Bischofs einen Interimsvergleich geschlossen, laut dessen sich Hans Ringg, Bogt zu Für- stenau als Obmann, sowie Hans von Rotel, Janutt von Schauen- stein, Jos Allwhs, Viztum zu Chur, bischöslicherseits; Jan Dorten von Schuls, Andreas Grand von Zernetz und Janutt Blitschesöl von Valcava, engadinerseits, sich sobald möglich auf die Stöße verfügen sollten, um Erz, Bergwerk, Holz, Feld, Wunn und Weid zu besichtigen und hierauf den Parteien einen Tag zu bestimmen; was dann die Mehrheit entscheide, solle zu ewigen Zeiten gehalten werden. Inzwischen aber sollen beide Theile, insbesondere der Bischof wie zu Bischof Leonhards Zeiten Er; graben und schmelzen, dasselbe aber niemand anderm verleihen dürfen. Die Ansprüche der Plant« auf die besagten Bergwerke werden an das Pfalzgericht zu Chur gewiesen. Die Urkunde wurde gesiegelt einerseits von Bischof Ortlieb, anderseits von Hartmann v. Planta für Janutt Travers, Konrad Bernhard von Camogask, Hans Brischga, Ammann zu Samaden, Moritz Bischof von St. Moritz und Jakob Trusch von Sils, als Bevollmächtigte des Engadins. Wenn wir im Anfange des 13. Jahrhunderts die. Gemeinde Puschlav als Gewerkschaft an ihren Bergwerken sich betheiligen sahen, so tritt uns hier die Thalgemeinde des Oberengadins gegenüber dem geistlichen Oberherrn zu Chur und dessen Ministerialen, den Planta, entgegen und wir sehen, wie diese Thalgemeinde gegen» über ihrem Herren die Dazwischenkamst der Gotteshausleute anzu- >) Alb. Jäger, Engadiner Krieg. 9 rufen bestrebt war und wie dies Vorgehen als ein unberechtigtes zurückgewiesen ward. Am 30. Juli desselben Jahres 1460 kam sodann der Vergleich um die Ansprüche der Plant« auf die Oberengadiner Bergwerke vor das Pfalzgericht zu Chur. Hans Ringg, Vogt zu Fürstenau, Graf Hugo zu Montfort, Roland von Schlandersberg. Friedrich Fröwis von Feldkirch. Graf Georg von Werdenberg, Rudolf von Salis aus Bergell und Rudolf von Castelmur von daselbst waren Schiedsrichter der Parteien. Hans Ringg sollte den Tag nach Chur auf die Pfalz verkünden, der Bischof auch den besagten Zusatz, oder, bei Abgang derselben, andere Genehme bezeichnen und einberufen; was dann die Mehrzahl von ihnen rechtlich spreche, dabei solle es ewiglich bleiben. Wenn aber die genannten Zusatzmänner in der Sache zerfielen, und jeder ein besonderes Urtheil hätte, so sollte der Obmann dem Urtheile der Einen folgen oder ein eigenes sprechen und demselben solle dann nachgelebt werden. Der Bischof solle endlich den Plant« und Allen, welche die Tagfahrt machen, sicheres Geleite geben. Dies haben beide Theile in guten Treuen zu halten versprochen. Gesiegelt haben Bischof Ortlieb einerseits und Hartmann und Andreas Planta anderseits. Der Entscheid des Pfalzgerichtes zu Chur ist uns nicht bekannt. Aus dem ganzen Vorgehen in Sachen der Oberengadiner Bergwerke erhellt, daß dieselben damals von Bedeutung waren, wofür auch insbesondere der Bergrodel und das Knappenbuch, vom 2. Mai bis Oktober des Jahres 1481, in welchem die Gruben im Ober- engadin und in Puschlav verzeichnet sind, den besten Beleg liefern. Diese Verzeichnisse sind geführt von Jakob Hofmann am Ansang und von Paul Hofmann gegen das Ende. Laut diesem Tagebuch Hai der Knappe Claus am Hciligkrcuztag »ach Bergrecht empfangen eine neue Fundgrube, genannt zum heiligen Kreuz, auf dem Berge Montier. Die nächste Grube darunter empfing an demselben Tage Romedi von Lamaden; sie wurde „Gottberalh" genannl. Die nächste unler diesen, genannl die „Helferin', empfieng Jakob Fry. 10 Samstag nach dem heiligen Kreuztag empfieng die nächste Grube unter der Helferin Rupp Merll nach Gang und Fall und wie Bergwerksrecht ist. Am nämlichen Tage empfieng Hans Schlegel eine Grube, die nächste „Gerechtigkeit" nach der Helferin, genannt St. Philipp und Jakob. Obgenante Gruben waren gefreit, bis man die Arbeit beginnen konnte. Am Freitag Vormittag vor der Auffahrt unsers Herrn empfieng Nicv- lanS Sennhofer eine Grube auf dem Berge Llont sotwo torMa, genannt zum hl. Kreuz, Kluft, Gang und Fall nach Bergrecht. An demselben Tage empfieng der Erzknappe Claus wieder eine Fundgrube, die nächste Gerechtigkeit an der Fundgrube linker Hand, genannt zu St. Niclaus; ebenso Meister Anton die nächste an der Fundgrube zur rechten Seite/genannt St. Barbara; ferner zur Vesperzeit HansGrapp die nächste Gerechtigkeit au der Grube St. Niclaus, genannt St. Daniel; sodann nach Vesperzeit Claus Kromer die nächste Gerechtigkeit an St. Daniel, genannt St. Anna. Am Samstag vor der Auffahrt empfieng Romedi von Samaden wieder eine Grube, die nächste Gerechtigkeit an St. Anna, genannt St. Margaret!). Am Samstag vor St. Jakobstag empfieng Hans Rock eine Grube auf dem Berg Bernina in einem freien Feld, genannt zu unser Frauen. An des hl. Blutes Tag empfieng Ulrich Metzurny eine Fundgrube in Arissa bei dem Bach, genannt zum hl. Blut. Am Dienstag nach Pfingsten empfieng Lienhard Has von Fürstenau eine Grube auf Mont Sassilion, genannt zum hl. Geist; sie war gefreit bis zum St. Michaelstag. Die nächste Gerechtigkeit oberhalb dieser empfieng wieder Romedi; die Grube hieß zu St. Leonhai d. Am Freitag nach Jakobi empfieng Hans Grapp abermals eine Grube, am Eiseubühel oder Londsll ksrr, einen alten verlegenen Bau, genannt zum Gottberath. Auf St. Pantaleonstag empfieng der „lange Sigmund" eine Grube m Puschlav auf dem Berge Camplon, genannt zu St. Pantaleon; ebenso Kromer von Fürstenau eine Grube in Puschlav aus dem Berge Sassuwn, genannt zu den heiligen drei Königen, und zwar am Donnerstag nach St. Jakob und St. Christoph. Martin Walch empfieng eine Grube auf dem Berge Camplon, die nächste oberhalb St. Pantaleon, genannt zu unser Frauen, am Samstag nach St. Jakobi. Jakob Hofmann, der Schreiber des Tagebuches, empfieng eine Grube unterhalb St. Pantaleon, am Moutür, genannt zu St. Elsbeth. Der Empfang geschah an St. Pantaleonstag. Am Montag vor Bartholomäi empfieng Kaspar Hofmann eine Grube auf dem Berge Sassilion zu Puschlav unter der Grube Claus des Erzknappen, auf der linken Seite, genannt zu St. Christoph, und gefreit auf vier Wocben. An demselben Orte empfieng eine Grube, unter derjenigen zu St. Niclaus, Georg Wieland; dieselbe hieß zu St. Maria Magdalena. Zu gleicher Zeit empfieng auch Paul Hofmann, auf dem Berg Sassilion eine Grube auf einer schwarzen Kluft, oberhalb der Grube Claus des Erz- knappen; sie hieß zu St. Margareth und war gefreit auf vier Wochen. Gleichzeitig empfieng Kaspar Hofmann von Gall Kertschwcgcu eine Grube an der schwarzen Kluft, genannt zu St. Niclaus; ebendaselbst Georg Wreland eine solche, genannt zu St. Laurenzen Gottesgabe. Die nächste an der Grube zu den hl. drei Königen empfieng Jakob Fry, rechter Hand auf der obern Zeche bei Sassilion, auf Samstag vor St. Vercnatag; sie hieß zu St. Aegidius. 11 Georg Wieland empfieng ferner eine Grube auf Camplon im Puschlav, genannt zu den vierzehn Nothhelfern, auf Montag vor Maria Geburt. Auf diese Zeit empfieng auch Kaspar Hof mann die nächste an der obigen, genannt zu St. Helena; ebenso Georg Wie land im Namen Paul Hofmanns die nächste daran, genannt zu St. Maria Magdalena. Am Montag nach dem hl. Kreuztag empfieng Jakob Hofmann eine Grube auf der Alp Potzeyna oberhalb St. Maria, genannt zu St. Susanna; die nächste oberhalb' der letztern, genannt zu St. Moritz, empfieng Paul Hofmann. Hiemit ist das Tagebuch der Gebrüder Hofmann erschöpft. Die große Zahl der in dieser Urkunde erwähnten Gruben und Bergleute spricht klar für die Ausdehnung und Bedeutung, die gegen Ende des 15. Jahrhunderts der Bergbau am Bernina-Stock gewonnen hatte und nunmehr begreifen wir auch die Wichtigkeit, die demselben von den Thalbewohnern, der Familie Planta und dem Bischof von Chur beigelegt wurde und wie deßhalb Späne und Mißhelligkeiten entstanden, zu deren Austrag so bedeutende Hebel in Bewegung gesetzt wurden. Aus dem Verzeichniß der Grubenleute geht auch hervor, daß viele derselben Gotteshausleute waren und daß mithin dieser Erwerbszweig im Mischen Volke selbst Wurzel gefaßt hatte. Damals standen die Heilquellen Engadins noch öde und verlassen. Keine Urkunde thut ihrer, so viel uns bekannt, in so früher Zeit Erwähnung. Heute hingegen sind die alten Gruben längst verlegen. Die klugen Zwerge und Bergmännchen wurden abgelöst von den wohlthätigen Nymphen und Wassergeistern, von denen bereits Theophrastus Paracelsus Wunderdinge zu sagen wußte. An der Stelle der Knappen, Häuknechte und Hutleute, die edles und unedles Metall aus schwarzen Gängen und Klüften zu Tage förderten und an Bnufeiertagen schweigsam und forschend auf den Gottberath gierigen, um neue Fundgruben aufzuschürfen, sind in unsern Tagen Gasthofbesitzer, Kellner, Kutscher und all die zahlreichen dienenden Geister des modernen Bade- und Luftkurlebens getreten, welche bereits die ergiebigsten Fundgruben des Fremdenverkehrs aufgeschlagen und manches offene Feld erfolgreich aufgeschürft haben. Möge ihre geräuschvollere Thätigkeit mindestens ebensolange dauern als die der bescheidenen Bergleute in diesen Thälern'und Gebirgen gedauert hat! 12 Vom Bernina weg wenden wir uns zu einer andern Bergwerksgruppe, welche in der Mitte des 14. Jahrhunderts ebenfalls in Betrieb war. Es sind dies die Silbergruben am Mittelrhein im Medelser-Thal. Unter einigen Besitzungen, welche dem Abte von Disentis, Jakob von Planaterra (1354 bis 1366) entrissen wurden, befand sich auch das Silberbergwerk in Medels. Der Abt erlangte diesen Besitz wieder, auf Befehl des Papstes Urban, durch den Abt von St. Gallen, Georg von Wildenstein. Im Jahre 1366 verließ Abt Jakob dies Bergwerk an mehrere Eidgenossen aus Luzern, Uri, Schwy; und Unterwalden um einen gewissen jährlichen Zins in Pacht. Gegen Ende August des folgenden Jahres 1367 brach und annullirte jedoch sein Nachfolger, Abt Johann von Maladers, diesen Vertrag >). Die Disentiser Bergwerksgruppe umfaßt neben Medels auch die Eisengruben von Truns. Das Silberbergwerk von Medels taucht im Anfang des 17. Jahrhunderts wieder auf. Dasselbe wurde am St. Martinstag 1606 von dem Abte Jakob Bundi und dem Ammann zu Disentis an die Bergwerksgeseüschaft der Herren Johann Jakob Besserer von Rohr aus Ulm, dem wir auch in Bergün begegnen werden, sowie der Gebrüder Joh. Paul und Wilhelm Wertemati-Franchi und Caspar Diemar von Limacher verliehen. Im Jahre 1609 verlieh?) derselbe Abt Jacob Bundi alle und jede im Gebiete der Herrschaft Disentis gelegenen Metallgruben, seien sie aufgefunden oder würden sie noch aufgefunden, dem Graubündner Martin Camenisch und dem Zürcher Heinrich Huber um einen jährlichen Zins. Im October 1656 fand eine ähnliche Verpachtung statt, indem der Abt im Einverständniß mit dem Rath und der Gemeinde zu Disentis alle und jede Erzgruben, mit Ausnahme derjenigen von Camanillin, dem Landammann Michael Schorno und Lieutenant Karl Bühler von Schwyz um einen jährlichen Zins überließ. 0 E. u. v. Salis im Neuen Sammler, IV. S. 174. Eichhorn, Episc. Cur., S, 138. Mehr, Regesten des Klosters Disenlis 128, 129, 130. 0 I)r. E. Decurlins, Landrichter Nicolaus Maissen, in den Monatrosen des Scbweiz. Stud.-Vereins XXI. Jahrgang, 9. Heft, Juli 1877. 13 Im Jahre 1638 ist auch von Gruben in Tavetsch die Rede. Der Abt und die Gemeinde Disentis verliehen nämlich alle und jede Erzgruben daselbst um einen jährlichen Zins auf 101 Jahr dem Bannerherrn Soliva aus Tavetsch. Ein Jahr später wurden von Abt und Gemeinde zu Disentis andere Erzgruben, die im Somvixer Thale gelegen waren, auf ebenfalls 101 Jahr um einen jährlichen Zins an Landes- seckelmeister Benedikt Contrin verpachtet. Noch im Anfange unseres Jahrhunderts hat die Trunser Bergwerksgescllschaft auf der Alp Nadils am Eingang dieses Thales auf Bleierz gegraben und ebenso im Hintergründe des Thales, im Felsencircus der sogenannten Frontscha, welcher Name von der genannten französischen Gesellschaft herrühren mag, einen ca. 80 Fuß tiefen Stollen getrieben, der noch jetzt sichtbar ist. Was den Bergbau im Medelser Thal betrifft, so deutet noch jetzt der Name des' Weilers Fnorn (Hochofen) in diesem Thale auf ehemaligen bergmännischen Betrieb. Daß auch die übrigen Bergwerke des Oberlandes, namentlich die Gruppe von Obersaxen, Nuis und Waltensburg, sowie die in der Herrschaft Rhäzüns, schon im 15. Jahrhundert im Betrieb waren, erhellt aus der Bergordnung für die Herrschaft Rhäzüns und St. Jörgenberg, die aus dieser Zeit stammt, und die wir bald kennen lernen werden. Die Gruppe in der Landschaft Schams tritt uns hingegen erst im 16. Jahrhundert näher. Dafür geschieht der Eisenwerke in der churrätischen Grafschaft Sargans und in der Herrschaft Flums am Ende des 14. Jahrhunderts Erwähnung. Im Jahr 1396 (4. Oet.) verpfändete Graf Hans von Werdenberg-Sargans seine Grafschaft, Beste und Stadt mit allen Gefällen, mit Bergrechten, Eisenwerk und Schmieden, sowie mit dem Bauhof zu Sargans u. s. w. dem Herzog Leopold von Oesterreich. S. Tschudi 1. Theil, S. 592. Am 9. Juli 1410 verkauften Anton Jsenschmid, der Walch, Agnes Bidal, dessen Schwiegermutter, Anton Vidal, deren Sohn, dem Rudolf Kilchmattcr, Bürger in Zürich, ihre Behausung sammt 14 Garten in Flums, dazu auch die an dem Bach selbst gelegene Schmiede, die ihr Erblehen war von Peter von Griffensee, nebst all ihren Rechten an der Herrschaft Schmieden, mit dem zu der kleinen Schmiede gehörenden Geschirr und Werkzeug, desgleichen ihre Rechte an dem Schmelzofen, sammt allem Gezeug und Werkgeschirr, um 850 A Heller. Die Fertigung dieses Kaufes geschah an offenem, zu Flums im Dorf gehaltenen verbannten Gerichte, durch Heinrich von Grünenhag, Landammann zu Sargans, im Namen des Grafen Friedrich von Toggenburg st. Peter Kilchmatter, der Bruder des obgenannten Rudolf Kirch- matter, verkaufte die von seinem sel. Bruder ererbte Eisenschmiede zu Flums, zwischen der obern herrschaftlichen Schmiede und dem Dorf gelegen, nebst dem Schmelzofen daselbst, auch mit Bälgen, Hämmern und allem Werkgeschirr um 300 Rhein. Gulden an den obgenannten Peter von Griffensee in Flums'ch. Das Erz aus dem Bergwerk am Ganzen wurde zu dieser Zeit in Flums geschmolzen; die Hochöfen in Plons, näher am Gonzen, wurden erst viel später errichtet. Auch in den Flumser Alpen brach man Eisenerz. Die Grube am Gonzen wurde ursprünglich von oben herab und nicht von unten durch die Stollen ausgethan und sortbetrieben. In diesem obern Theile sind die hohlen Räume von ungeheurer Ausdehnung in Form von großen, hohen Gewölben. Die beschwerliche Förderung des Erzes konnte nur dadurch geschehen, daß man es in Gefäßen zu Tage trug. Dies beweisen die an vielen steilen Stellen in der obern Grube eingehauenen Tritte. Erst nachdem man mit der Zeit immer tiefer hinunter das abzubauende Erzlager verfolgt hatte, und das Hinaustragen des Erzes immer beschwerlicher werden mußte, sind die Alten wahrscheinlich auf den Gedanken gekommen, die Grube unterhalb mittelst eines horizontalen Stollens zu öffnen, von wo aus die Erz- sörderung viel leichter von Statten gehen konnte. Daß der Ein- 0 vs äg.t. Mittw. vor Marge. 0oä. Nr. 6ö9 d. St. Gell. Stiftsbibliothek. Wegeiln, Regelte» des Klosters Pfävers, 389. -) v-rt. an St. Ülr. Abend. OoL. Nr. SS9 der St. Galt. Stiftsbibliothek. Wegeiln, Reg. v. Pfavers. .> 15 gang der Grube lange Zeit durch die oberste, schachtförmige Oeff- nung stattfand, geht auch aus dem Umstände hervor, daß das uralte Knappenhaus in der Nähe desselben, unterhalb im Wald, woselbst noch einige Ruinen sind, gestanden hat. Der Stollenbetrieb muß schon vor Erfindung des Pulvers begonnen haben, da noch jetzt ersichtlich ist, daß die Alten denselben mit Hilfe des Zweispitzes in dem harten Kalkgestein zur Ausführung brachten. Vor Anwendung des Pulvers wurde das Erz durch Wegbrennen gewonnen. Es wurden an das Erzlager Holzstöße angesetzt und verbrannt. Während des Brandes entfernten sich die Knappen aus der Grube. Durch das starke Feuer wurde das Gestein und Erz klüftig, mürbe und ablösbar. Nachdem sich der Rauch verzogen, konnten die Bergleute dasselbe lösen, sammeln und zu Tage fördern. Durch dieses Verfahren entstanden die großen Räume, die Staub-, Asche- und Steinmassen, die gegenwärtig noch in diesen alten Gängen sich vorfinden. Die Grafen von Wcrdenberg-Sargans haben das Bergwerk mit den dazu gehörigen Rechten und Privilegien gegen einen jährlich zu entrichtenden Lehenzins von Fl. 4, unter Vorbehalt ihrer hoheitlichen Rechte, an Privaten, meist Landleute, zu Lehen gegeben. Unter den Holzrechten, die sich aus alle Frohn- oder Herrschaftsund Hochwaldungen der ganzen Landschaft erstreckten, verdient ganz besonders auch das außerordentliche Recht des dritten Baumes aus jedes Bauern Baumgarten, im Falle der Noth, hervorgehoben zu werden. Dies Recht ging später mit der Grafschaft auch an die 8 alten Orte der Eidgenossenschaft über. Vermöge dieser ausgedehnten Holzrechte konnte dies Bergwerk schwunghaft betrieben werden. Aus den Seitenthälern wurde das Holz herbeigeflößt. An schwer zugänglichen Stellen befanden sich Kohlenplätze. Die Kohlen wurden in Säcken auf Saumpferden oft stundenweit zur Hütte geschafft. Solche uralte Kohlenplätze finden sich jetzt noch an sehr vielen Orten des Landes, ein Beweis für eine sorgsame Waldwirthschaft im Interesse eines geregelten Bergbaues. Außer der belehnten Gewerkschaft durfte Niemand im Lande nach Erz graben oder Hammerschmieden errichten. 16 Laut einem Spruchbrief der 8vrtigen Gesandten vom Jahr 1550 war allen neu aufkommenden Hammerwerken im Sarganser- Land verboten, Er; zu graben und Eisen zu erzeugen; dieses Recht stehe einzig und allein den Besitzern des Bergwerks zu und zwar an allen Orten, wo es ihnen am füglichsten sei, wofür sie Schirm- , geld zahlten und wie denn die Landvögte hinwieder die „Eisenherren" bei dem Lehenbriefe und allen Freiheiten schützen und schirmen sollten. Das Werk stand somit unter fortwährendem obrigkeitlichem Schutz, der erst in spätern Zeiten geschmälert und endlich aufgehoben wurde. Sobald dieser Schutz aufhörte, begann das sonst so schwunghaft betriebene Werk zu erlahmen, bis es ganz eingestellt werden mußte. Im Jahre 1544 gingen zwei Drittheile des Bergwerks, die damals den Kindern des Prädikanten Janett gehörten, käuflich an Gott- hard Richmuth über. Schon 1545 kam das Werk an Junker Göldi und H. Lochmann. Dieser Kauf ist urkundlich bestätigt durch einen Lehenbrief, laut welchem der Belehnte einen jährlichen Zins von Fl. 4 dem Landvogte zu entrichten hatte. Laut Appel- lations-Spruch von 1549 war es den „Eisenherren" gestattet, nicht nur in der Gemeinde Berschis, die protestirt hatte, sondern in allen Gemeinden zu holzen und zu kohlen, nur die „nährhaften" Bäume seien zu schonen. Hiemit war das alte strenge Recht zur Benutzung der Obstbäume im Nothfall aufgehoben. Sollten aber die Gewerken die Abholzung allzu stark betreiben, so möge der Landvogt ein Einsehen thun. Die Bewohner von Berschis durften ihre Waldungen nicht verkaufen, sonst wären die Rechte des Werkes geschmälert worden. Die Gemeinden hatten damals überhaupt nur die Nutznießung ihres Bedarfs an den Wäldern. Das Eigenthumsrecht haftete an der Grafschaft. Im I. 1593 verkauften die Gebrüder Lochmann, die 1580 das ganze Werk an sich gebracht, dasselbe mit allen Rechten, Gebäuden und Vorräthen an Eisen um Fl. 16,500 an Hans Ulrich Wolf, Apotheker in Zürich, der es einer Frau Neidhart und diese an Jakob Wegerich, Münzmeister in Chur, verkauft, den wir 17 weiter unten auch als Grubenbesitzer in Graubünden kennen lernen werden. Von Wegerich kam es 1604 an Junker Hans Jakob Heintzell in Tägerstein. Aus dieser Zeit existiren eine Anzahl Urkunden, die Rechte der Besitzer, der Gemeinden und der Bergleute betreffend. So schreibt ein Spruchbrief vor: „Wegen der Kohlenführung, wofern die Einheimischen um billigen Lohn fahren, sollen die „Eisenherren" keine Fremden anstellen." Die Landleute müssen vor den Fremden empfohlen werden. Die Saumpserde sollen in den Flumser Alpen freie Atzung haben. Die Kergordititilgeil des 15. Jahrhunderts. Wir haben bereits wiederholt der Bergordnungen Erwähnung gethan, die um die Mitte des fünfzehnten Jahrhunderts erlassen wurden. Mehrere sind uns noch erhalten geblieben; sie liegen sämmtlich im Hochstiftsarchiv zu Chur, woselbst sie erst in den letzten Jahren anläßlich der neuen Ordnung und Registrirung desselben aufgefunden wurden. Diese Aktenstücke gewähren uns einen ziemlich klaren Einblick in die ehemalige gesetzliche Regelung und in den Betrieb des Bergwesens. Schon im Beginn des 15. Jahrhunderts waren von Herzog Sigmund für die Bergwerke in der Grafschaft Tirol Ordnungen erlassen worden. Gleichzeitig verlieh Bischof Johann von Chur nach der Bergordnung Herzog Sigmunds die Bergwerke seines Hochstifts. Ebenso fand das Tiroler Bergrecht auch in die Bergwerke auf Davos, im Albula-Thal, sowie im Prättigau Eingang, nachdem am Ende des 15. Jahrhunderts die 8 Gerichte durch Kauf an Oesterreich gekommen. Dasselbe war bezüglich der Bergwerke in der Herrschaft Rhäzüns und St. Jörgenberg der Fall. Der Lehenbrief Bischof Johann's lautet in dieser Beziehung wie folgt: Wir Johann von Gottesgnaden u. s. w. bekennen öffentlich, daß wir unsern Getreuen, sämmtlichen Bergleuten, aus besonderer Gnade und Gunst sämmtliche alte und neue Bergwerke, sie enthalten Gold, Silber, Kupfer oder Blei, wo sie sich in unserer Herrschaft 2 18 vorfinden oder erfahren werden möchten, kraft dieses Briefes verleihen und freien, so daß sie diese neuen Fundgruben oder alten Bergwerke aufschlagen, arbeiten oder bauen mögen, nach Bergrecht und Ausweis dieses Bergbriefs. Auch freien wir ihnen jede andere Nothdurft und Freiheit, die zum Bergwerksbetrieb gehört nach Bergrecht und altem Herkommen unsers lieben Herzog Sigmund. Den Nutzen, der ihnen aus diesen Bergwerken zufällt, sollen sie wechselfrei haben und verkaufen dürfen, wem sie wollen. Nur die Frohn sollen sie dem Bischof geben und ausrichten nach Bergrecht, und wenn er für seine Kammer oder Münzstätte Silber nöthig hat, so sollen sie ihm solches zum nämlichen Preise wie andern Leuten abtreten. Nach Ablauf dieser ersten Wechselfreien Verleihungsfrist sollen sie von all ihren Bergwerken sammt der Frohn einen gleichen Wechsel geben. Der Bischof gestattet den Bergleuten ferner den Bezug ihres Holzbedarfs und die Errichtung von Schmelzhütten und Kohlstätten an den freien Bächen. Zu den Holzlagern und Kohlenmeilern sollten sie auch Steg und Weg haben, sofern dies ohne merklichen Schaden für Dritt- leute geschehen konnte. Die erste Bergwerksordnung, die Herzog Sigmund erließ, ist datirt vom 16. Juli 1408. Dieselbe liegt abschriftlich im Hochstiftsarchiv zu Chur, ist der Auszug aus dem Berggerichtsbuch und trägt die Ueberschrift: Vermerkt etliche Punkte und Artikel, gezogen aus dem Gerichtsbuch über des Bergwerks Nothdurft, welche sämmtlich auf den Eid erkannt worden sind. Art. 1 enthält Bestimmungen über die Verleihung von Erzgruben an die Gewerken. Wer ein solches Lehen hinläßt, der soll es so halten, wie es ihm überlassen wurde. Auch der Lehnherr soll sich an den Vertrag halten. Lassen sich die Gewerken einen Bruch zu Schulden kommen, so sind die Arbeiter billig und mit Recht ledig. Art. 2 setzt fest, wie es zu halten sei, wenn ein Arbeiter zur Kundschaft auf einen Rechtstag biete. In diesem Falle soll derjenige, der andere vorgeboten hat, sofern er selbst nicht zur rechten Zeit erscheint, um die Kundschaft entgegenzunehmen und er dadurch die Arbeiter von ihrer Arbeit abhält, ihnen „12 Geschieht" Lohn geben 19 und ausrichten. Dafür sollen die Dargebotenen warten, so lange der Richter sitzt und bis er aufsteht. Art. 3 besagt: Wenn ein Schuldner seinem Gläubiger vor Recht nichts geben will und es findet sich, daß er ihm schuldig ist, so soll ihm der Schuldner Klagegeld, Botengeld und allen Schaden ersetzen und sammt dem Hauptpunkt erstatten. Für den Frevel, daß er seine Schuld nicht zahlen wollte, hat er an die gerichtliche Buße zu kommen. Art. 4 enthält die Bestimmung, wie es mit dem Zeug bei alten verlegenen Gruben zu halten sei. Empfängt Jemand eine solche, so sollen die frühern Gewerben den Zeug, den sie vorher bezahlt hatten, behalten und falls noch „alte Samkost", d. h. Unkosten als Ersatz für spätern Eintritt in eine Gewerkschaft, auf den Theilen ausstehe, so sollen die alten Gewerken diese ausrichten. Art. 5 seht die Buße für das Ausbleiben bei einer gerichtlichen Vorladung oder Tagfahrt fest und zwar auf fünf Pfund bernisch (Verona). Art. 6 spricht fünf Pfund bernisch als Buße aus für denjenigen, der einen andern zum Eide zwingt, so Laß er schwören und leugnen, oder gestehen muß. Art. 7 besagt: Wenn Einer dem Richter vor Recht auf den Stab gelobt und er kommt «dein Gelöbniß nicht nach, der ist dem Recht verfallen „den großen Wandel". Wer aber dem Richter außerhalb des Gerichts an den Stab oder an die Hand gelobt, und er hält es nicht, der ist verfallen in eine Buße von fünf Pfund bernisch; es wäre denn, daß Gottes Gewalt, Herrengeschäfte oder ehafte Noth ihn irret und er dies beweist; für diesen Fall ist er der Pön vertragen. Nach Art. 8 verfällt in fünf Pfund Buße, wer Urtel und Recht nicht hält und hierauf sollen Recht und Urtel gehalten werden und in Kraft verbleiben. Art. 9 enthält Bestimmungen über den Arrest. Wenn einer dem Andern sein Gut verlegen will und dem Frohnboten (Gerichtsdiener) seinen Lohn nicht gibt und wird dieser darum versäumt, so ist letzterer nicht schuldig. Gibt ihm aber Einer die festgesetzte Gebühr und der Frohnbote vollzieht die Verlegung des Gutes nicht so soll er den daraus erwachsenden Schaken ersetzen. Art. 10 bestimmt: Wenn Einer eine verlegene Grube empfängt und 14 Tage darin arbeitet und „rastet" und es kommt dann einer der alten Gewerken, der einstehen, aber die Samkost sür die 14 Tage nicht in Raitung geben will, so hat er an der Grube nicht mehr Theil. Und wollte ein ' alter Gewerke nach der Raitung einem andern daselbst Theil geben, so hat dies keine Kraft und soll der Richter den dabei halten, der die Grube empfangen hat. Art. 11. Wenn Einer einen Theil zum Pfand einsetzt um Geldschulden, so hat der „Gelter" (Gläubiger) die Wahl, auf den Theil Schätzung vornehmen zu lassen oder nicht. Will er die Theile nicht haben und sich damit nicht zahlen lassen, so soll ihm der Gelter anderes Pfand setzen; hätte er aber solche nicht, so soll sich Einer mit Theilen bezahlen lassen, da doch die Theile Geldeswerth sind. Art. 12. Klagt Einer gegen den Andern auf Theil um Samkost, so kann Einer sein Theil mit Erz oder andern, Pfand lösen, doch in solcher „Bescheidenheit", daß die Theile geschätzt werden um baares Geld, so viel sie werth sind. An der Schätzung soll der Theilpsennig abgehen und verloren sein. Nach der Schätzung soll das Pfand auf Lösung drei Tage liegen bleiben. « Wird es nicht eingelöst, so mag der Gläubiger darüber verfügen. 20 Art. 13. Werden zwei Gruben zusammengeschlagen, so soll man beide arbeiten und bauen nach Bergrecht und mit dem Hau nicht einhalten; oder aber der Richter soll diejenige, in welcher man nicht arbeitet, nach Recht einem Andern verleihen, damit er sie baue. Art. 14. Nimmt Einer Geding oder Lehenschaft auf, sei sie bös oder gut, so soll er sie halten, es sei denn, daß ihn die Gewerken ledig sagen. Wer dawider handelt, ist der Buße des Richters verfallen und soll das Geding dennoch halten. Sagen ihn aber die Gewerken ledig, so soll er ihnen ihren Theil frei und ledig wieder überantworten; dasselbe gilt von den Arbeitern gegenüber den Gewerken. Art. 18. Führt ein Hutmann einen Arbeiter um seinen Lohn auf seinen Gewerken und ist dieser dessen geständig, so soll der Arbeiter von dem Hutmann ein Genügen haben. Wäre aber der Gewerke nicht geständig, so soll ihn der Hutmann bezahlen. Art. 16. Wird Einem seine Sache verlegt, so soll das Verlegte 14 Tage liegen. Ist dann Jemand, der dawider zu reden hat, so geschehe, was Rechtens ist. Ist aber Niemand in Widerrede, so soll man dem, der verlegt hat, dasselbe Gut oder Geld ledig sagen, und ein jeder erste Verleger soll erste Gewähr haben, nur Lidlohn soll vorausgehen. Art. 17. Thut einer Grube „Förderniß" noth, so mag man einen Stollen ansetzen in einem andern „gemessenen Berg*, und mag man denselben eintreiben, jedoch der andern Grube und ihrem gemessenen Berg ohne Schaden. Art. 18. Ruft Einer den Richter an, damit der Frohnbote ihm sein Geld pfände, so soll ihm der Richter den Frohnboten erlauben nach Recht. Der Frohnbote soll gehen und Pfand fordern und nehmen. Ist der Gepfändete ein „gesessener" Mann oder Frau und giebt einen Vierer zu Pfand, so soll ihn der Frohnbote nehmen; sind dann die 14 Tage vorbei, so soll der Gepfändete bezahlen und zwar mit baarem Geld. Wäre Einer nicht ein gesessener Mann, sondern ein „lediger Gesell", so soll derselbe mit dem Boten gehen und ihn heißen für dasselbe Geld ein Genügen zu geben. Dasselbe gilt von einem gesessenen Mann, der nicht einen Vierer zum Pfand gibt. Die Pfänder sollen „hinter das Gericht gelegt werden" 14 Tage. Nach Ablauf dieser Frist soll Schätzung eintreten. Nach der Schätzung sind noch 30 Tage Lösungsfrist. Findet die Lösung nicht statt, so gehen die Pfänder an die Hände des „Gelters" über. Sind dieselben nicht genügend, so kann er ihn wieder um mehr Pfand „angreifen" nach dem Recht. Art. 19. Empfängt Einer eine Hütte um Zins und will darin schmelzen, so darf er auf den ersten und zweiten Tag von des Hüttherrn Schlacken so viel nehmen und schmelzen, bis er eigene Schlacken zur Genüge hat. Hört er dann aus zu schmelzen, so soll er von seinen Schlacken dem Hüttherrn so viel wieder hinschütten und soll dann seine Schlacken und „Kratz" und anders, was er zu messen weiß, besonders schichten und dem Hüttherrn sagen, daß man es ihm liegen lasse und läßt es dann liegen, so lang er will, bis auf 10 oder 20 Jahre. Schüttet er eS aber unter andere Schlacken oder Kratz, so ist man ihm nicht schuldig, wieder zu geben. Art. 20. Lassen etliche Gewerken eine Grube oder ein Geding hin gegen den Willen anderer Gewerken, so dürfen diejenigen, die mit der Verleihung 21 nicht einverstanden sind, seien sie die Mehrheit oder Minderheit, die Grube ide bauen auf ihre Kosten und sollen bei jeder Raitung den andern Gewerken der dafür baar Geld geben. em Art. 21. Wollen Einer oder Mehrere von dem Berggerichte eine Grube, einen Wald, eine Kohlengrube oder einen Hüttenschlag empfangen, so hat der rer Empfänger dafür dem Richter nicht mehr zu zahlen als zwei Gulden alte Münze. las Art. 22. Will man Wälder und Schläge Hinleihen, so soll man Einem oder einer Gesellschaft nicht mehr leihen als einen Schlag, der soll ganz gern schlagen werden von dem untersten bis zum obersten, klein und groß, was >er immer auf das „Riswerk" kommen mag. Ist dieser Schlag ausgearbeitet, so kann wieder ein anderer empfangen en werden. rt- Empfängt aber Jemand einen Schlag und läßt er das geschlagene Holz liegen, ohne es beförderlich zu arbeiten, so soll er keine Freiung haben und n. das geschlagene Holz und Rieswerk einem Andern verleihen, er behielte es ge denn mit des Richters Willen. Arbeitet aber Jemand jährlich einen Schlag Nutzholz, schichtet es auf und st. vermag es nicht zu vertreiben oder zu verkaufen, so hat er Freiung Jahr s- und Tag. e- Art. 23. Einem Hüttherrn darf man mehr Holzschläge verleihen als einem andern Arbeiter, er soll sie aber nach Vorschrift arbeiten, m Geschieht dies nicht, so ist er dem Richter verfallen um 7 Pfund bernisch. a. Diese Bergordnung, die in sehr verständiger Weise die Berg- " gerichtsbarkeit, den bergmännischen Betrieb und den Holzschlag in den Wäldern regelt, welche zu den Bergwerken gehörten, diente für '' die churrätischen Bergordnungen als Muster. Auf dieser Grundlage entwickelte sich das Bergwesen fort. o Unter den Bergschriften des bischöflichen Archivs in Chur befindet sich ferner ein Spruchbrief Lieuhardt Eykelzain's, ebenfalls " aus dem Jahr 1408. Derselbe lautet inhaltlich wie folgt: An St. Margrethen Tag dieses Jahres sind vor genanntem Lienhardt z Eykelzain, Bergrichter zu Schlading, auf das Recht erschienen der ganze ehrbare Rath und die Bürger, sowie sämmtliche Knappen und die ganze Ge- s meinde, Arm und Reich und haben alle mit dem Recht vor ihm auf offener Schranne erfunden, aufgebracht und ist geurtheilt worden, daß, künftighin von > dem Bergrichter einer und derselben Gesellschaft nicht mehr vom Bergwerk als drei Felder Bann verliehen werden soll, , Die Empfänger sollen mit einander die Bergmaße an dem Tag nehmen > nach dem Recht und getreulich und freundlich an dem Tag einander bescheiden und berichten, nach der Schnüre Sag' und Maaß, und wie sie die Markzeichen i mit einander an dem Tag nehmens schlagen oder geben, so sollen sie fürbaß unter sich, über sich und neben sich in ewige Grenze gehen, es seien stäche oder stehende Markscheiden, nach Bergrecht und altem Herkommen. Empfängt ein Mann drei Felder Ban und will dieselben arbeiten; kommt denn Einer nach ihm, der auch empfängt, so darf dieser Mann seinen Fromme» schaffen und dem erstem nachfahren, bis man ihn auf den Gangklüften wieder kehrt und ihm weiter zu gehen verbietet. Hierauf soll „Minne und Schied" geschehen, wie oben steht. 22 ES darf ferner Einer dem Andern nicht langer vorbauen als 14 Tage. Wer die Samkost nicht gewinnt, dem soll der Richter seinen Theil ein- antworten, freien und schirmen. Jeder Bau soll ein Recht haben für 14 Tage. An einem Baufeiertag soll keiner einen Bau gewinnen noch verlieren. Ein Feldbau, darin „Fach und Stempel" ist, hat 14 Tage Recht, ein „offener Schürf" nur bis an den dritten Tag. Verfängt einer einen Bau, es sei ein Stollen oder ein offener Schürf und sagt er, daß er sich verlegen habe, und hat er dafür zu Zeugen zwei fromme Männer, denen zu trauen und zu glauben ist, so soll er desselben genießen und des Eides überhoben und ledig sein. Empfängt Einer einen Bau, er sei alt oder neu, so soll er ihn in drei Tagen aufschlagen. Auch ist zu merken, daß der mehrere Theil den mindern Theil in alten wie in neuen Bauen zu dem, was demselben nützlich ist, anhalten und zwingen kann, wenn sie stößig werden. Es soll auch ein Bau dem andern mit dem Feuer warten von Michaelis bis auf St. Jörgen Tag und soll nicht anzünden, bis sich Tag und Nacht scheiden. Von St. Jörgen bis auf St. Michaelis Tag soll Einer dem Andern mit dem Feuer warten bis auf Vesperzeit. Es soll auch Einer dem Andern sagen, wann er anzünden will. Wer es nicht thut und dessen überführt wird, der soll dem Andern seinen Schaden anlegen, so weit dieser einen solchen mit zwei frommen Männern zu erweisen vermag. Dazu ist Jener dem Recht verfallen den „großen Wandel." Geht Einer auf den „Gottberath" und findet er einen Gang mit Erz oder mit Blei, und er hat ihn zu Lehn empfangen, und es käme ein Anderer und wollte ihn davon drängen, um selbst das Lehn zu nehmen, so soll ein Solcher kein Recht haben; der Richter darf den Fund ihm nicht verleihen, bis der kommt und empfängt, was er mit dem ersten oder zuerst gefunden und geöffnet hat. Geht ein Lohnarbeiter suchen, er sei Knapp' oder Knecht, der ist schuldig dem Grubenmeistcr Theil zu geben, ausgenommen an Baufeiertagen. Ferners sollen alle Bau-Freiung haben, welche man wegen ehafter Noth nicht arbeiten kann, sie seien hoch oder nieder an dem Berg, bis man die Arbeit wieder aufnehmen kann. Baue, die sich ohne Gefährde arbeiten lassen, soll man nicht länger inne haben als vier Wochen. Geschieht dies nicht, so soll ein Richter oder Wechsler dazu nöthigen und bieten, daß sie gearbeitet werden. Wird dann nicht Folge gegeben, so soll der Richter die Baue weiter verleihen und der neue Empfänger soll ihm das Bergwerk oder den Bau nennen; dann soll auch er keine Gefährde oder Verzug daran haben. Jeder kann in seinem Recht ansetzen oder aufschlagen, wo er will; will er aber über die Kreuze hinaussetzen, so soll er zum zweiten Mal zu Lehen empfangen, sonst hat es keine Kraft. Wer einen neuen Fund findet, der bloß an dem Tage liegt, dem soll man drei Felder Bau verleihen sammt zwei nachgehenden Bauen und einen Scherm. Daran soll die Herzogin einen neuen Theil haben und da soll sie alle Wochen zwei Pfund Samkost geben. Es soll auch Niemand „ungesrohnteS" Blei noch Erz weder bei Nacht noch bei Tag führen, weggeben oder kaufen, er habe denn des Frohnes Urlaub dazu. Wer gestohlenes Erz kauft, es sei am Berg oder in den Hütten, der ist der Herrschaft mit Leib und Gut verfallen. 23 Wer an dem Berg Holz oder Gestein ladet oder Zweige oder sonst was nimmt, das nicht sein ist, der ist dem Richter verfallen den „großen Wandel". Es soll auch Niemand am Berg eine Stube abbrechen, um sie zu verbrennen. Keiner soll dem Andern ohne sämmtlicher Grubenmeister Willen in seinen Bau fahren, wodurch er zu Schaden kommen könnte. Auch ist zu merken, daß ein Bergklafter ist sieben Daumellen und eine Spanne; vierthalb Klafter sind ein Lehen und ein solches hat „Zehrung" um sich. Es ist auch Berg- und Wassergrenze. Man kann die drei Baue, die zu einander gehören und in einander durchgeschlagen sind, in einen hineinfahren, die andern nicht. Es hat auch ein „Wachsgraben" Recht Jahr und Tag, dieweil er wächst, und zu jeder Seite ein Lehen und so viel „Gänge und Klüfte" er auswächst und so fern er sie entblößt, sind sie alle in seinem Recht. Es hat auch ein Erbstollen, den man Tag und Nacht arbeitet und einem Bau zu Hilfe bringen will, um Lust und Wasser zu nehmen, Jahr und Tag Freiung. Wer wider diesen Brief handelt oder redet, den soll ein jeder Richter mit Leib festnehmen zu des Fürsten Handen. Im Jahre 1424 an St. Antonstag gab Herzog Ernst von Oesterreich anläßlich der Entdeckung eines neuen Silberbergwerks auf dem Rechberg bei Sembnach auf Verlangen der Bergleute ebenfalls eine Bergwerksordnung, die noch abschriftlich im Hochstiftsarchiv zu Chur vorhanden ist. Dieser Umstand berechtigt zur Annahme, daß auch diese Bergordnung bei der gesetzlichen Nor- mirung des churrätischen Bergwesens, namentlich in Beziehung auf die Silberbergwerke des Hochstifts sei zu Rathe gezogen oder als Vorbild benutzt worden. Nebstdem ist diese Bergordnung auch technisch und sprachlich nicht ohne Interesse, Aus diesen Gründen lassen wir sie hier folgen, ob sie auch für ein steirisches Bergwerk erlassen war. Dieselbe wurde gegeben „durch Rath und Nach rath" der Bergleute bis auf Widerrufen und enthält folgende Bestimmungen: Art. 1. Jede Fundgrube soll auf den „Zug" und jeder Stollen aus des Zuges Länge „Ort" haben, auf jedes Stollen Ort zwei Lehen, auf „Hangendes ein Lehen und auf Liegendes ein Lehen"; und so viele Stollen eine Grube hat, sollen sie ungehindert gehen. Ein Jeder mag daselbst frei und ohne Irrung aufschlagen, doch soll er es vorher von dem Bergrichter empfangen. Auch soll Niemand gestattet fein, einen Bau oder mehrere niederzulegen, außer mit des Bergrichters Bewilligung, daß ein Jeder wohl arbeiten möge und ungehindert sei bis zu seinem Durchschlag in einen andern. Geschieht oer Durchschlag eine Kluft oder dagegen, nach Bergrecht, so mag Einer dem Andern daS Eisen wohl niederlegen nach Bergrecht. Wenn sie sich dann in drei Tagen nicht „verrichten und vereinen", so soll der Rieblcr von Gerichtswegen Leute dazn schassen, und auch geschworene Leute dazu stellen, die jeoen Theil in sein Recht weisen sollen. 24 Jeder Theil hat alsdann den Schiedsleuten als Dank ein halbes Pfund Pfennig zu geben. Fügt es sich aber, daß der Durchschlag in ödes Gestein geschieht, wo weder Gang noch Kluft ist, so sollen beide Theile von einander weichen und zwar jeglicher drei Viertel von einem Bergklafter von dem Durchschlag und sollen denselben „versetzen oder vermarchen" und wieder arbeiten, so lange als sie dessen genießen wollen. Art. 2. Jeder Erbstollen soll besondere Rechte haben. Demjenigen, welcher einem Andern Luft bringt und ihm das Wasser nimmt, ist das siebente Maß zu geben nach Bergrecht. Art. 3. Wo ein „Krughau" ist, soll Einer wider den Andern mit Rauch oder mit Wasser durch den öfteren Durchschlag sich nicht behelfen. Wer aber dies thäte, der soll treulos und ehrlos sein und zudem von dem Bergwerke vertrieben werden. Es sollen sich dann zwei Männer in jedwede Grube und zu dem Durchschlag begeben und sollen schauen, wohin der Wind drückt und Gang gewonnen hat. Derjenige, der sich in dieser Windrichtung befindet, soll dann fürbaß von demselben Gang entweichen und gehindert sein. Wer aber den Wind am freien Zuge hindert, der soll den Geschworenen verfallen sein 6 Mark Pfennig und dem Recht 4 Mark. Art. 4. Wo ein Erz im Lande zu Steir gefunden wird, das kann man in demselben führen und tragen mauthfrei und ohne alle Irrung, nach freiem Ermessen. Auch soll und mag man Blei, sei eö gebrannt oder an Stücken, von welchem Frohn und Recht abgegeben sind, von einem Berg zum andern führen, mauthfrei und ohne alle Irrung. Art. 5. Wo zwei Baue mit einander „verschieden" sind, von welchen der eine gebaut wird, der anvere nicht, da soll dasjenige, welches mit Schlägel oder Eisen vorkommt, unter sich, neben sich, um sieb haben, bis Einer mit einem offenen Durchschlag zu ihm kommt, und Ersterer ist nicht Pflichtig, Jemandem darum Schaden zu vergüten. Art. 6. Empfängt Einer einen neuen Bau und baut ihn nicht in drei Tagen und Nächten, der hat sein Recht daran verloren. Art. 7. Wer einen Bau „mit Kluft und hohem Joch" in dreimal vierzehn Tagen nicht baut, der hat sein Recht daran verloren. Art. 8. Wo ein Bau ist, von welchem dem Herzog Frohn und Recht zufällt, so hat derselbe zwei Monate Baufrist, binnen welcher ihn Niemand empfangen darf. Des Herzogs Frohner soll auch in keinen Bau gehen oder fahren, außer die Grubherrcn bedürften seiner und „böten" ihm darum. In diesem Falle soll er ohne Arbeit sein bei Tag oder bei Nacht. Er soll auch vor den Gruben unsers Frohnes warten. Will man theilen, so soll man es dem Frohner sagen; will aber er die Grubherrcn versammeln, so soll man ihm auf der Halde drei Mal rufen. Kommt er dann nicht, so sollen sie theilen und ihm die Frohn auf die Halde schütten. Verliert er dann etwas, so gehört der Schaden ihm. Was man an Erz um Gottes Lohn oder Ehren halber giebt, darauf soll der Frohner nicht „raiten". Es soll auch Niemand einen Richter setzen ohne der Geschworenen und gemeinen Rath; noch soll Einer dem Andern seinen Theil abgewinnen, außer allein nach Recht und es sollen die Theile erben. Art. 9. Wer einer Hütte bedarf, soll Freiung haben an Wegen, Stegen, Wasser, Land und an offenen Steinen zu der Hütte. 25 Auch soll man allen Arbeitern, es seien Häuknechte oder wie sie genannt seien, welche in den Bergwerken arbeiten, ihren Lohn geben und ausrichten in vierzehn Tagen. Geschieht dies nicht, so mag der Arbeiter dem Richter klagen: dieser soll ihm dann von dem Andern, oder wer an seiner Statt ist, binnen acht Tagen Genüge leisten „mit Psand oder mit Pfennig." Wurde er aber bei dem Bau nicht so viel finden als seine Geldschuld beträgt, so soll der Richter ihn auf sein übriges Gut weisen, wo er solches findet. Art. 10. Wo sich ein Bau verlegen, den der alte Bauherr wieder angreifen und bauen wollte, da soll dieser die andern alten Bauherren, die ihn vorher gebaut haben, es wissen lassen. Wer dann seinen Theil nicht bauen will, der soll fürbaß an dem Bau kein Recht mehr haben. Art. 11. Wenn bei einem Bau mit Gesellen auch Grubherren find, so sollen sie freundlich mit einander arbeiten und keiner nach des andern Schaden trachten. Geschieht dies nicht und fährt Einer in eine Grube, die ihm und seinen Mitgesellen gehört, oder ob ein Fremder einem Andern in seinen Bau führe, um ihm zu schaden, so soll er diesen den Schaden ersetzen von seinem Gut. Hat er solches nicht, so mag er ihm „mit dem Rechte an dem Leib bessern". Art. 12. Wer auf das Bergwerk kommt,- der soll daselbst Freiung haben um alte Schuld, ausgenommen die Geldschuld, die er daselbst auf sich borgt, so weit das Bergwerk geht, und besonders auch bei den Hütten soll er Freiung haben um alte Feindschaft, so fern es ehrbare Sachen sind. Es sollen auch alle Arbeiter, die zu dem Bergwerk gehören, sicher sein und Freiung haben zu der Arbeit und wieder davon. Wer dawider handelt, ist um Leib und Gut verfallen. Kein Hauptmann, Pfleger, Burggraf, Landschreiber, noch Jemand von des Herzogs Larrdleuten, weder Edel noch Unedel, soll in dem Erz sich ein Recht anmaßen oder begehren mit Ausnahme dessen, was die Grubherren aus eigenem gutem Willen thun. Insbesondere wird des Herzogs Unterthanen empfohlen, die Bergleute bei den vorgenannten Gesetzen, Gnaden und Freiungen zu halten und bleiben zu lassen und ihnen daran keine Irrung noch Hinderniß zu thun, in keiner Weise, bis auf Widerrufen des Herzogs, ohne Gefährde. — Die hier mitgetheilten Handvesten geben uns ein getreues Bild von der Einrichtung und von dem Betriebe des Bergbaues im 15. Jahrhundert, wie sie auch als Rechtsalterthümer von Werth sind. In den Jahren 1447 und 1448 erließ Herzog Sigmund, dessen Bergordnung vom Jahre 1408 wir bereits kennen gelernt haben, abermals Bergbriefe für die Grafschaft Tirol; dieselben sind ebenfalls abschriftlich im Hochstiftsarchive zu Chur vorhanden, so wie ein solcher vom Jahre 1468. An demselben Orte liegt noch ein Aktenstück, das für die Geschichte des churrätischen Bergbaus eine weit unmittelbarere Be- 26 deutung hat. Es ist dies die Bergwerksordnung für die Herrschaften Rhäzüns und St. Jörgenberg im Bord er- rheinthale. Dieselbe stammt aus derselben Zeit und ist der einzige urkundliche Beleg, daß auch im Gebiete des Grauen Bundes im 15. Jahrhundert Bergbau getrieben wurde.' Diese Handveste lautet inhaltlich wie folgt: In dem Namen der heiligen Dreifaltigkeit. Amen. Wir die Bergwerke! gemeinlich des Bergwerks zu Churwalchen, in der Herrschaft zu Rhäzüns und St. Jörgenberg, bekennen alle gemeinsam und jeglicher insbesondere, daß wir diese nachgeschriebenen Kapitel, Ordnungen und Gesetze mit einhelligem Gemüth für uns und unsere Erben und Nachkommen gemacht, gesetzt und festigtich ein Jeder bei seinen guten Treuen gelobt und versprochen hat, getreulich und ohne Gefährde zu halten. Des Ersten, so nehmen wir zu rechtem Patron und Pfleger das heilige Frohnkreuz und die heilige Königin St. Helena, die dasselbe in der Erde gesunden hat, auf daß sie uns Gnade erwerbe, auch zu finden das, so wir vor uns haben und dasselbe mehr zur Ehre Gottes und unserer Seelen Heil friedlich zu genießen. 1. So theilen wir dies unser Bergwerk in zwei und dreißig gleiche Theile also, daß es keinem Theil minder oder mehr denn dem andern treffen soll. Den ersten und einen freien Theil geben wir Gott und seiner würdigen Mutter und Jungfrau Maria. Denselben Theil bauen wir frei und ohne alle Beschwerde; seine Nutzung soll, wie das durch uns oder den mehrern Theil angesehen wird, zu Gottes Dienst angelegt werden. 2. Von unserer Gesellschaft sollen alle Jahre nach St. Martin vier ehrbare Männer, die Bergmeister genannt, gesetzt werden. Wir sollen denselben volle Gewalt geben, zu allen Sachen des Bergwerks zu sehen, zu thun und zu handeln, Amtleute zu dem Bergwerk zu setzen und von denselben halbjährlich oder zu den vier Frohnfasten, wie sie gut dünkt, Rechnung zu nehmen und, ob es ihnen nothwendig scheint, einen andern zu setzen, Steuern anzulegen und Alles zu thun, was sie Gott und uns Allen löblich, nützlich und ehrlich zu sein bedünkt. 3. Ob uns Gott eines guten Erzes beriethe und dasselbe geschmelzt würde, so sollen die vier Bergmeister dabei und daran sein, damit der freie Gottestheil gesöndert und an seine Stelle komme, wo er hingeordnet und gewendet wird und daß nachher Jeder seinen Theil oder halben Theil, was er zu gut hat, nach jeglichem Loos ohne allen Vortheil ehrbar erhalte. 4. Ob der Vieren Einer auf den beschriebenen Tag nicht käme, waö ohne merkliche Ursache nicht geschehen soll, so mögen die andern Drei einen andern nach ihrem Gefallen zu ihnen nehmen oder allein die Sacken ausrichten, wie sie gut dünkt, doch sollen allweg drei und nicht minder sein. 5. Wenn Hinfür Zwietracht und Mißhellung entsteht zwischen den Personen, die zu unserm Bergwerk gehören, unser Bergwerk betreffend, sie seien Bergmcistcr, Bergwerker oder Knechte, so sollen jeweilen die vier Bcrgmcistcr vollkommene Macht und Gewalt haben, beide Parten zu gütlichem Ziel zu verhöre!! und sie freundlich unterstehen zu Ächten, und ob das nicht sein möchte, sie mit einem rechtlichen Spruch zu entscheiden ohne weitere Ersuchung 27 des Rechtes, und welcher Theil dawider redete oder thäte, der soll darum gestraft werden nach derselben Vier Erkanntniß. 6. Ein Jeder, der an diesem Bergwerk Theil hat, es sei wenig oder viel, mag solchen seinen Theil und Gerechtigkeit hingeben, versetzen, verkaufen oder sonst liegen lassen, wann und wo er will, doch mit dem Gcding und rechten Vorbehalt, daß der oder die, die zu solchen Theilen kommen, in welcher Weise dies geschehen mag, sich verschreiben und mit geziemenden Gelübden verbinden sollen, diese unsere Satzung und Ordnung, wie sie jetzt angesehen ist oder Hinfür gemehrt oder gemindert wird, getreulich zu halten, wie sich der oder die vor ihnen auch verschrieben gehabt haben und sonst soll er nicht Theil noch Gerechtigkeit in unserm Bergwerk haben und wer so zu einem Theil kommt, der soll einem Bergschreiber zwei Schilling Haller geben; dieser soll ihn dann in unsern Bergrodel einschreiben und den andern abthun, der von seinem Theil abgestanden ist. 7. Keiner soll dem Andern seinen Theil, es.sei wenig oder viel, in Theilsweise zufügen, sondern es sollen alle Gruben, die wir in der Herrschaft jetzt arbeiten oder die wir Hinfür noch bekommen, unzertrennlich sein und bleiben. 8. Alles Erz, welcher Art es sei, das wir Hinfür in unserm Lehen finden und überkommen, soll zusammengelegt werden und ungetheilt bleiben, bis es geschmolzen und auf seiner Stätte bereitet wird. Dort soll es Jeglichem nach seinem Antheil und Reche verabfolgt werden. 9. Ein jeder Schichtmeister, der je zu Zeiten gewählt wird, soll den Vieren mit gebührenden Treuen geloben, oder, wenn es ihnen nothwendig » scheint, mit gelehrtem Eide schwören, gemeiner Gesellschaft Nutzen und Ehre zu fördern, Schaden und Unglimpf zu wenden, Treue und Wahrheit zu halten, so fern er kann und mag, ohne Gefährde. 10. Ein jeder Knecht und Gesell, der in unserm Bergwerk Hinfür grabe» und arbeiten will, soll bei gegebenen Treuen, an geschworenen Eiden Statt geloben, einem Schichtmeister' gehorsam zu sein in Allem, was umsere Gesellschaft und unser Gewerbe betrifft, insbesondere was Jeder von gutem Erz, welcher Art es wäre, oder von anderer Materie, fände oder erführe, ohne jeglichen Verzug einem Schichtmeister zu sagen und zu zeigen und nicht zu verschweigen und vor Niemandem sonst irgend etwas zu sagen. 11. Kein Knecht, der in unserm Bergwerk arbeitet, soll einen Theil weder zu Gute kaufen, noch irgend etwas zu Lehen empfangen ohne gemeiner Gesellschaft oder der Vieren Wissen und Erlaubniß. 12. Wenn einem Schichtmeister Sachen zufallen, es sei eine Steuer anzulegen oder etwas Anderes, wofür es ihm nothwendig scheint, Rath und Hilfe zu suchen, so mag er den vier Bergmeistcrn anliegen und die Stellen beschreiben und auch auf gemeiner Gesellschaft Kosten deßbalb sich dahin verfügen und die Sachen und Gebresten, die an sie gelangen, nach bestem Verständniß ausrichten. ^ 13. Da Einige von unserer Gesellschaft zu entfernt in unsern Bergwerken sich aufhalten und es deßhalb nicht kommlich ober auch zu kostspielig wäre, sie zu allen Sachen zu berufen, so ordnen und setzen wir, daß, wenn sie je unseres Rathes und unserer Gewalt nothwendig bedürfen sollten, sie zu sich noch vier Mitglieder unserer Gesellschaft an einen gelegenen Ort und auf einen bestimmten Tag berufen mögen, um mit denselben solche Sachen vorzunehmen und nach ihrem besten Bedünkcn zu handeln, zu thun und zu lassen ohne Widerrede. Sollten jedoch von den Berufenen Einer oder Zwei ausbleiben und nicht kommen, so sollen die Neblige^ nichtsdestoweniger die Sachen auslichten und bei ihrer Handlung bleiben o^ne Eintrag und Widerrede. 28 14. Wenn Jemand von unserer Gesellschaft in unsern Gewerben und Sachen berufen, verschrieben oder sonst gebraucht wird, so soll das auf gemeiner Gesellschaft Kosten geschehen, jedoch nicht überflüssig, sondern mit Bescheidenheit. 15. Wenn ein Schichtmeister, Bergschreiber oder ein anderer Amtmann Jemanden angeht, gutes Erz oder andere nützliche Materie in unserer Nahe oder etwas weiter in der Eidgenossenschaft (im Gebiete der Gesellschaft) zu suchen, so mag er von sich aus erlesenen und sich selbst persönlich hinverfügen oder einen andern getreuen Knecht oder Mithaften dahin senden, die Dinge aus gemeinsame Kosten zu besichtigen. Was in solcher Weise gefunden wird, soll dann den gemeinen Bergwerken zugehören. Sollte aber Jemand unter uns die Kosten scheuen und sich nicht daran betheiligen wollen, so mag es ihm ein Schichtmeister in vierzehn Tagen ab- künden. Wenn es uns beliebt, so mögen wir alsdann denselben Theil selbst bauen, verleihen, verkaufen und damit thun und handeln nach unserm guten Willen und Gefallen. 16. Wird eine Steuer, die man einen Schnitz nennt, angelegt und verkündet, so soll ein Jeder sein Betressniß in dem nächsten Monat nach der Verkündung einem Schichtmeister oder wer dazu gesetzt wird, in gutem Geld oder in solcher Währung, die an den Enden des Bergwerks läufig ist, in seinen eigenen Kosten und auf seine Sorge leisten und bezahlen und wer ohne rechtlichen Grund in solcher Bezahlung säumig würde, der soll seinen Theil und Gerechtigkeit verloren haben, rechtliche Entschuldigung jedoch vorbehalten. 17. Alle gegenwärtigen oder künftigen Theilhaber an unserm Bergwerk sollen diese unsere Satzung und Ordnung Hinfür pünktlich halten und sich dessen in gemeinsamer Form, wie wir diese etwa beschließen werden, verschreiben und versiegelt einem Bergschreiber geben in Monatsfrist, wenn sie ihm abgefordert wird, bei Bezahlung einer halben Mark Silber oder fünf Pfund Haller für jeden Monat Verzug. 18. Dem heiligen Gottcskreuz und St. Helenen, der heiligen Königin, zu Lob und Ehre und auch zur Förderung unsers Glückes, verordnen wir, daß eine jegliche Person, die in unserer Gesellschaft jetzt oder noch in dieselbe kommen wird, alle Freitage zu einer Messe einen Angster Zürcher Währung beitragen soll, auf daß St. Helena, die das heilige Kreuz unter der Erde gefunden hat, auch uns erwerbe, das zu finden, was wir begehren, und daß dies geschehe nach Gottes Willen und zu unserer Seelen Heil. 19. Wir behalten uns selbst vor, alle abgeschriebenen Punkte und Kapitel zu allen Zeiten zu mehren, zu mindern, zu wandeln und zu ändern, so oft es uns gut dünkt, ohne männiglichen Widerrede und Eintrag. — Auf der Rückseite der Handschrift steht die Bemerkung: Hans Hesselpach, Pfand von gemeinen Gewerken in Churwalchen. Wer dieser Hans Hesselpach gewesen, dem diese Handveste als Pfand gegeben wurde und wann dies geschah, vermochten wir nicht in Erfahrung zu bringen. — Diese Bergordnung ist ein schönes Zeugniß für den klugen und frommen Sinn unserer Vorfahren und eine der werthvollsten Urkunden, die uns aus den ersten Zeiten des Grauen Bundes erhalten geblieben sind. 29 Wir werden aus der neuern Geschichte des Mischen Bergbaues ersehen, welche und wie viele Gruben und was für Erze im genannten Gebiete des Grauen Bundes vorkommen. In das Jahr 1490, 30. Jan., fällt die Verpfändung der Herrschaft Rhäzüns sammt Obersaxen und Tenna, nebst den Gülten auf St. Jörgenberg, seitens des Grafen Joh. Niclas von Zollern an Konradin von Marmels, in welcher ausdrücklich ausgenommen werden: die Bergwerke und Erze, es sei Gold, Silber, Kupfer, Blei oder andere Metalle'). Bevor wir das Rheingebiet verlassen und uns wieder zum- Jnngebiet wenden, sei hier noch erwähnt, daß gegen Ende des 15. Jahrhunderts auch schon die Metalle am Hinterrhein bekannt waren. Im Jahre 1475, Samstag vor Bartholomäi, verkaufte nämlich Graf Georg von Werdenberg dem Bischof Ortlieb seine Herrschaft Heinzenberg, Tschapina und Thusis mit allen Herrlichkeiten, insbesondere auch mit allen Metallen. Bei Tschapina wurde nämlich Bleierz gebrochen. In das Jahr 1470 fällt ein Brief Bischof Ortlieb's betreffend einen Span mit Herzog Sigmund von Oesterreich wegen eines Silberbergwerks. Der Bischof theilt mit, er habe sich behufs gütlicher Beilegung dieser Angelegenheit an die Stadt Zürich gewendet^), in deren Burgrecht er aufgenommen war. Ueber diese Angelegenheit» giebt ferner eine Urkunde ^) vorn 19. April desselben Jahres Aufschluß, laut welcher Herzog Sigmund von Kaiser Friedrich III. fordert, er möge den Bischöfen von Trient und Brixen und auch dem von Chur schaffen, daß sie dem Herzoge wegen der Bergwerke keine Irrung thuen, wozu sie wegen ihrer Regalien ein Recht zu haben glaubten, die aber mitsammt den dazu gehörigen Wäldern ihm, dem Herzog, als Herrn und Landesfürsten gehörten. Wir haben bereits weiter oben bemerkt, daß Herzog Heinrich von Kärnthen als Graf zu Tirol die Herren Konrad und Friedrich >) Burglechner. H Im Hochstiftsarchiv zu Chur. Im k. k. geheimen Archiv in Wien. 30 Planta schon im I. 1317 mit dem Silberbergwerk in Schart, zwischen Pontalt und Martinsbruck belehnt hatte. Ebenso hatten die Vögte von Matsch dem Ritter Ulrich von Planta und seinen Söhnen das Bergwerk zu Valdera am Ofenberg im I. 1347 zu Lehen gegeben. Im Gebiete dieser beiden Bergwerke waren die Hoheitsrechte und demgemäß auch die Bergwerke ein Gegenstand des Streites zwischen der Herrschaft Tirol und den Bischöfen von Chur. Um die Mitte des 15. Jahrhunderts begannen die Herzoge von Oesterreich ihre Herrschaft in Tirol zu erweitern und nach dem Zuge der Zeit sie in eine völlige Territorialherrschaft umzuwandeln. Nachdem sie den Adel unter ihre fürstliche Gewalt gebeugt hatten, machten sie sich nicht ohne Erfolg an die Bischöfe von Trient, Brixen und Chur. Zugleich erwarben sie sich im Bisthumssprengel von Chur im Jahre 1477 durch Kauf die Gerichte in der Thalschaft Prätigau, die Landschaft Davos und Belfort. Nach dieser Erwerbung glaubten sie um so sicherer den Bischof von Chur aus seinen Hoheitsrechten über den Vinstgau, das Münsterthal und Untereugadin verdrängen zu können. Die Streitigkeiten wegen dieser Rechte beginnen um diese Zeit, gipfeln im sog. Schwabenkriege und erreichen ihr Ende erst um die Mitte des' 17. Jahrhunderts durch den Loskauf genannter Landschaften von den Herrschaftsrechtew Oesterreichs. Im Juli 1479 ließ Herzog Sigmund für die Bergwerke im Vinstgau eine Bergwerksordnung entwerfen und zwar nach dem Muster derjenigen für Schwatz. Kundige Bergleute und Knappen zu Gossensaß mußten sich zu diesem Zwecke in den Vinstgau begeben'). Im Jahre 1485, den 2. Oktober, wurde sodann zwischen der Grafschaft Tirol und dem Hochstift Chur ein Vergleich angebahnt betreffend das Bergwerk zu Valdera im Münsterthal. Am Mittwoch nach Georgi 1486 fanden in Glurns in dieser Angelegenheit Verhandlungen statt. An denselben nahmen österreichischerseits Theil: Vogt Gaudenz von Matsch, Hofmeister Victor von Thun >) Im k. k. geh. Archiv in Wien. 31 und Hans Füeger; bischöflicherseits Konrad von Marmels, Domdekan, Paul von Capol und Hans Locher, Bürgermeister zu Chur, nebst a. m. Seitens der österreichischen Delegirten beklagte sich Dr. Konrad Stürzet, Kanzler des Herzogs, wider den Bischof von Chur wegen Eingriffen und Irrungen an dem Bergwerk Valdera, welches auf tirolischem Gebiet liege, zwischen der Landesgrenze bei Pontalt und dem Wormserjoch. Darin gehörten alle Hoheitsrechte, als: Geleit, Wildbann, Bergwerke u. s. w. dem Herzog, wie er denn auch dieselben besessen und genossen habe mit Zöllen/ Geleit, Wildbann und Federspiel. Zum Theil seien von ihm die Herren von Matsch mit denselben belehnt gewesen, sowie die von Schlandersberg. Die Münsterthaler anerkennten ebenfalls die Schirmherrschaft Oesterreichs, weßhalb sie derselben Freiheit wie die andern Leute der Grafschaft genössen; sie führen zollfrei, auch würden sie nicht ausgeschlossen, wenn die Ausfuhr von Getreide aus dem Lande verboten werde; wohl möge der Bischof von Chur Zwing und Pön und hohe Gerichtsbarkeit daselbst haben, darin sei aber die Landeshoheit nicht inbegriffen, die Kreuze seien auch leine Landesgrenzen, sondern nur Herrschafts- und Gerichts-Marken. Bischöflicherseits antwortete hierauf Konrad Schwend von Zürich; wir haben nämlich bereits mitgetheilt, daß Bischof Ortlieb in diesem Handel sich an die Stadt Zürich gewendet hatte, mit welcher er verburgrechtet war; Zürich unterstützte ihn und Bürgermeister Schwend übernahm die Vertretung des Bischofs bei den Unterhandlungen, indem er Folgendes anbrachte: er könne nicht zugestehen, daß Valdera in der Grafschaft Tirol liege; es liege vielmehr im Münsterthal. Grund und Boden, Zwing und Pön, hohe und niedere Gerichtsbarkeit daselbst gehörten dem Stift; also sei es in „Gewere" hergebracht, genutzt und genossen; man möge daher das Stift daran ungeirrt lassen. Dagegen wurde österreichischerseits eingewendet, der Bischof besitze keinen Rechtstitel, auch habe er nicht die Zeit für sich; erst seit kurzer Zeit hätte er sich dieser Ansprüche unterstanden; er sei auch nicht im Besitz; denn der Herzog als Graf von Tirol habe i 82 ebensowohl die Rechte eines Lehnherrn ausgeübt wie der Bischof, und sei also für und für in der „Gewere" gewesen. Als Beweismittel wurden angeführt: 1. Der Lehnbrief König Albrechts von Habsburg betreffend die Grafschaft Tirol, in welchem Pontalt als Grenze angegeben sei, welches zwei Meilen außerhalb Valdera liege. 2. Die Landsprachen zu Glurns, die die Landesmark von Pontalt bis zum Wormserjoch angeben. 3. Der Lehnbrief König Heinrichs von Kärnthen v. I. 1328, den wir oben angeführt. 4. König Heinrichs Entscheid zwischen den Vögten von Matsch und den Herren von Reichenberg wegen Waldungen, Pirsch, Jagd und Federspiel im Münsterthal, v. 23. Mai 1332. 5. König Heinrichs Lehnbrief um das Eisenerz in Valdera auf die Planta, v. I. 1332. 6. Besiegelte Kundschaften, einige von 40 Jahren her. 7. Der Gerichtsbann bei Fällen der Landesverweisung geht vom Wormserjoch über Valdera bis Pontalt. 8. Das Vidimus eines Vertrages, den der Herzog von Würtemberg zwischen Tirol und Chur gemacht, welcher besage, daß das Münsterthal in der Grafschaft Tirol liege. Trotz der Menge der produzirten Beweismittel zerschlugen sich die Unterhandlungen und Vermittlungsversuche. Die seitens der Grafschaft Tirol angeführten Gründe liefen sämmtlich darauf hinaus, daß die Grenze der Grafschaft vom Wormserjoch bis Pontalt gehe, womit im Grunde nichts gesagt war. Die Briefe Heinrichs von Kärnthen, der die Grafschaft Tirol innehatte, beweisen nur, daß die Grafen von Tirol und die Vogte von Matsch, schon im 14. Jahrhundert sich, in Beziehung auf den Vinstgau und das Unterengadin, gegenüber dem Hochstifte Chur, dessen Vasallen sie waren, in unklarer Stellung befanden ft. , Der Span wurde noch in demselben Jahre, wenigstens für einige Zeit, gütlich beigelegt durch Herzog Sigmunds Neffen, Albrecht von Baiern. Derselbe erzielte hinsichtlich der Bergwerke im Münsterthal sammt Berggericht und dazu gehörigen Waldungen zwischen den Parteien eine Verständigung und zwar in dem Sinne wie folgt: „Beiden Parteien zu gut und zur Vermeidung mehreren Ver- raths, der daraus hätte erwachsen können, haben sich die Parten gütlich vertragen" und zwar in der Weise, daß die berührten i) Siehe Alb. Jäger, „Verhältniß der Grafschaft Tirol zu dem Bisthum Chur" und „Engadiner Krieg." Innsbruck. 33 Bergwerke, Berggericht und Obrigkeit, auch Wälder und Hölzer, die von dem Bischof von Chur dazu geordnet sind, mit aller bisher gefallenen Frohn, Erzhütten, oder Hüttschlägen und überhaupt Alles, was zu solchem Bergwerk gehört, ungeirrt dem Herzoge verbleiben sollte; nur die peinliche Gerichtsbarkeit über dieselben soll den hohen Gerichten zustehen. Auch soll jede Belehnung mit dem berührten Bergwerk, die der Bischof von Chur etwa bisher vollzogen hat, nichtig und abgestellt sein. Diejenigen, welche solche Lehen von ihm empfangen haben, sollen dieselben nach Bergwerksordnung vor dem Herzog wieder empfangen, der sie ihnen nach des Bischofs Lehen- und Bergbüchern übertragen wird. Diese Bücher soll der Bischof dem Herzog überantworten und die Lehen sollen unter dem bisherigen Datum fortlaufen. Ferner war bedingt, daß der Bischof von Chur als erster Nachbar der tirolischen Lande und „getreuer Diener" des Herzogs auf 20 Jahre mit der österreichischen Herrschaft ein Schutz- und Trutzbünduiß schließe und dieselbe im Laufe dieser Jahre mit 500 Knechten unterstütze, dafür aber Oesterreich dem Hochstifte jährlich 1800 Gulden treulich und ohne Gefährde bezahle ^). Dieser Spruch Herzog Albrechts geschah um Michaelis zu Innsbruck. Aus dem Lehnherrn des Grafen von Tirol in Beziehung auf den Vinstgau wurde der Bischof von Chur nunmehr der „getreue Diener" und Söldner. Die Landesherrlichkeit der Herzoge rückte Schritt für Schritt vor, das Hochstift mußte weichen. Kaiser Friedrich III. bestätigte indessen laut Lehnbrief, ä. ll. 13. Dez. 1491 zu Linz, Ortlieb's Nachfolger, Bischof Heinrich von Chur, sämmtliche Regalien, auch Erze und Bergwerke des Hochslifts in gleicher Weise wie seine Vorgängers. Im Jahre 1493 entstanden neue Streitigkeiten in Scharl. Auf die Klage des Pflegers von Nauders über die Gewaltthat der Schulser, welche dem Bergrichter zu Scharl das Seinige weggenommen, antwortet Bischof Heinrich durch ein Schreiben voin ') Burglechuer, S. 568. Alb. Jäger, Engadiner Krieg, Urk. IV. 0 Hochstiftsarchiv. 3 34 22. Oktober von Fürstenau aus, in welchem er den Pfleger ersucht, die Sache ruhen zu lassen, bis er selbst nach Fürstenburg kommen werde; er hoffe, sie werden sich vergleichen. Uebrigens habe er die Schulser verhört, die nicht gefrevelt zu haben glaubten, indem sie sich auf frühere Entscheidungen beriefen'). Die Anstünde wegen Scharl sollten noch lange Gegenstand von Beschwerden und Verhandlungen zwischen der Herrschaft Tirol und den Mischen Bünden bleiben. Kaiser Max I. bestätigte inzwischen, 17. März 1494, von Innsbruck aus dem Bischöfe Heinrich die Regalien, Erze und Bergwerke des Hochstifts. Im folgenden Jahre entstanden etwelche Schwierigkeiten mit dem Bergrichter und den Geschwornen im Bergwerk Buffalora am Ofenberg. Der Bischof schrieb am 7. April von Reute aus und bemerkte dem Bergrichter, daß er ihn und die Geschwornen zwar aus besonderer Gnade wechselsrei gezählt habe, jedoch sei dies unter der Bedingung geschehen, daß sie ihm, falls er für seine Kammer und Münze innerhalb dieser Jahre Silbers bedürfte, solches um den Preis, den sie von andern lösen möchten, verabfolgen lassen sollten; widrigenfalls drohte er mit Zwangsmitteln ch. Zehn Jahre nach dem Schiedsspruch Albrechts von Baiern zwischen dem Herzog Sigmund und dem Bischof Ortlieb über das Bergwerk Valdera, laut welchem letzteres für ewige Zeiten der Herrschaft Oesterreich gehören sollte, gab Hans Planta von Zernetz, den 25. April 1496, dem Bischof Heinrich und dessen Hochstift zu rechtem, läutern Eigen alle seine Rechte und Gerechtigkeiten auf die nachbenannten Erze und Bergwerke, nämlich auf diejenigen im Thale Scharl, die er laut Brief König Heinrichs von Böhmen und Grafen zu Tirol vom Allcrheiligentag 1317 besaß; ferner das Bergwerk in dem Walde, genannt Valdera, das er laut Brief Heinrichs vom St. Katharinentag 1332 innehatte; ebenso das Erz und Bergwerk in der Tiroler Grafschaft von Martinsbruck bis Pontalt nach Inhalt des Briefes von Ludwig Markgrafen von Brandenburg und Grasen zu Tirol vom Jahre 1356, Mittwoch >) Our. und Alb. Jäger's Regesten. H Ebendaselbst. 35 nach St. Katharinentag, es sei an Gold, Silber, Eisen oder anderm Erz, mit Holz, Bergwasser, allen Rechten und Zugehörden, wie er sie von seinen Vordern erhalten habe'). Es ist auffällig, daß Hans Planta diese Lehen dem Bischof von Chur und nicht dem Grafen von Tirol zurückgibt, von welchem sie die Planta doch empfangen hatten. Dies ist jedoch dadurch erklärlich, daß Hans Planta als den eigentlichen Oberlehnsherrn den Bischof betrachtete und zwar mit um so größerm Recht, als die Planta durch den Schiedsspruch Albrechts von Baiern aus dem Besitze des Lehns von Valdera in sehr auffälliger Weise verdrängt worden waren. Die Gemüther erbitterten sich im Streite um die Hoheitsrechte im Unterengadin und im Vinstgau beiderseits mehr und mehr. Nur das Schwert konnte den Knoten lösen. Oesterreich bereitete den Krieg von langer Hand; deßhalb hatte es schon vor zehn Jahren den Bischof von Chur zu seinem getreuen Diener gemacht, ihm die Stellung von 500 Mann auferlegt und durch ein Jahrgeld ihn an seine Sache gefesselt. Es war das gegenüber den Mischen Bünden ein starkes Stück und Bischof Heinrich, Ortlieb's Nachfolger, mußte dafür bitter büßen. Noch fanden 1499, den 10. Januar, zwischen Kaiser Max und den Bünden zu Feldkirch Verhandlungen statt, um den Ausbruch des Krieges zu verhüten, allein ohne Erfolg. Das Bergwerk Buffalora (Valdera) betreffend war in diesen Verhandlungen ft, Art. 7, zwar festgestellt: das Bergwerk Buffalora gehört nicht, wie Maximilian glaubt, zu Engadiu, wo Oesterreich hohes und niederes Gericht habe, sondern zum Münsterthal und liegt innerhalb der Zwinge, Pönen, Marken, hohen und niedern Gerichte des Hochstifts; aber in den nächstfolgenden zwanzig Jahren hält Se. k. Majestät und der Bischof einen gemeinsamen Bergrichter, in gemeinschaftlichem Solde, beiden Theilen zu gleichem Gewinn und Verlust; doch sollte diese Entscheidung weder Maximilians Ansprüche noch des Bischofs Rechte schmälern. Wenn sie sich aber in diesen zwanzig Jahren nicht vertragen möchten und der Kaiser oder seine Erben von ihrer Forderung 0 Hochstiflsarchiv. ch Alb. Jäger, Engadmer Krieg, Urk. XVI. 36 nicht abstünden, so sollen sie dem Bischof von Chur um minderer Kosten willen in diesem Handel vier unparteiische Männer vorschlagen, aus denselben der Bischof einen Obmann bezeichnen, welch letzterer aus beider Parteien Ersuchen beförderlich einen Tag ansetzen und mitsammt den Zusätzen, deren jeder Theil zwei zu geben hat, Gewalt und Macht haben soll, sie nach Nothdurft zu verhören und gütlich oder rechtlich darüber zu entscheiden und wie das geschieht, sollen beide Theile ohne Weigerung dabei bleiben. Doch vor allen Dingen soll diese gütliche Entscheidung dem Kaiser oder seinen Erben in ihrer Anforderung nichts abbrechen, auch dem Bischof und seinem Stifte nichts mindern oder wegnehmen. Dieser Vergleich kam nicht zur Ausführung. Der Krieg brach aus. In diesem Kriege spielten auf Tiroler Seite die Bergknappen von Schwatz, Gossensaß und Sterzing eine nicht unwichtige Rolle. So wurde anläßlich des Tiroler Landsturmaufgebots dem Bergrichter zu Sterzing eingeschärft, mit den Knappen von Sterzing, Schneeberg und Gossensaß aufs stärkste aufzubrechen nach Glurns. Am 13. März führte Hans Freiherr von Wolkenstein eine auserlesene Schaar von 700 Bergknappen aus Schwatz durch das Oberinnthal heraus. Während der Schlacht an der Ealver Klause hielten 1500 Bergknappen aus Schwatz die Höhe des Berges oberhalb der Tirolerschanze besetzt; aber gegen die Mischen Bünde vermochten weder dieser stählerne Haufe noch die Tiroler- Schützen zu bestehen. Mit Beziehung auf die Bergwerke mag hier erwähnt werden, daß auf die Nachricht von der Einnahme des Klosters Münster durch die Tiroler sich alles bündnerische Kriegsvolk eiligst zu Val- cava und St. Maria sammelte und den Tirolern das Kloster wieder wegnahm. Auch rächte sich eine Schaar Engadiner durch einen Streiszug nach Scharl, wo sie mordeten und plünderten und alles im Bergwerke vorräthige Silber, im Werthe von 18,000 Gulden, wegnahmen. Der Mische Dichter Lemnius (si 1550), der diesen Krieg in einem lateinischen Epos im Stile von Virgils Aeneide besungen hat, schildert diesen Ueberfall wie folgt: 37 Auf geflügelten Winden erschien inzwischen vom Lande Scythien Mars im Schmucke der Waffen, dem Kriege zu folgen, Ließ auf's Gebirg sich herab mit dem Helm und der eisernen Lanze; Auf dem Buffalora saß schrecklich er unter den Felsen, Wo das Gebirge gen Abend gepeitscht wird vom sausenden Westwind. Als er vom Joche des Berges Herabstieg, kam er in's Scharlthal, Wo ein Haufe von Knappen, Chalybern gleich, in der Erde Wühlend, die Gruben durchsuchte nach Schätzen von bunkelm Metalle. Dort erglänzen die Adern vom Saamen des blonden Electrons Und es vermehret die Schrecken des Berges die Brüt der Chalyber: Tief hinab in den dunklen Schooß der zerrissenen Erde Tauchen begierig die Knappen und kehren zurück mit dem Erze, Welches an goldenem Glänze nicht weicht der Chalyber Metallen. Kaiser Max besaß allhier goldführende Gruben, Waffen und Kriegesbedarf und Mundvorrath und Getreide; Aufgestapelt lagen daselbst unzählige Lasten von Zufuhr. Hieher lockte nun sechzig Venonen der Krieg und die Hoffnung Reichlicher Beute in heimischen Waffen mit Männern des Jnnthals Ueber die Joche, die rings von körnigem Schnee schon erglänzten. Gleichwie das Waldthal hungrige Wölfe im Nebel durchirren, Also stürzt sich die rät sche Jugend zwischen den Felsen Und den Lawinen herab von den eisigen Jochen der Berge. Als die Feinde von ungefähr in der Nähe sie sahen, Nahmen sie eilig die Waffen zur Hand, doch geschah's nicht zum Heile; Sechzig Männern traten zum Streit zweihundert entgegen, Aber die Schaar aus dem Jnnthal warf sich auf sie wie die Löwen, Welche, begierig des Kampfes, im Wald auf Stiere sich stürzen. Greuliches Raufen entspinnt sich; geschlagen entfliehen die Feinde; Blutig verfolgt sie die Schaar, eilf strecket sie tödtlich zu Boden; Unter den Ersten befand sich mit flammendem Schwerte Dunanna, Welcher des nämlichen Stammes und Wappens sich rühmt wie die Stampa. Jan Dunanna war Führer der Schaar in dem Dienste des Kaisers; Als er zuvörderst den Männern vom Jnn entgegen sich stellte, Ward er zusammengehauen: es strömte sein Blut von den Waffen. Schätze erbeuteten hier die Sieger und reichlichen Verrath; Aber der Jubelnden Geist berückte hier wiederum Pallas, Die auf Antrieb Juno's den Männern feindlich gesinnt war; Uebel beräth das Vaterland fluchwürdiger Golddurst. Achtzehntausend Gulden (o Schmach!) von dem Silber des Bergwerks, Welches die Sieger erbeutet, wurden dem Feinde gegeben, Bündner geleiteten selbst die gewonnenen Schätze nach Täufers, Wo in den Feldern herum der Feind sich die Zelte errichtet. Aber es blieb nicht verborgen der Lohn des habgierigen Führers'). Nach dem Schwaben- und Tiroler Kriege bestätigte Kaiser Max, 1506 am 1. Juli, dem Bischöfe Paul von Chur die Regalien, Erze und Bergwerke des Hochstifts. Das Bergwerk in Scharl blieb aber in den Händen Oesterreichs. >) Im 1. Gesang der Raeteis von Simon Lcmnius, herausgegeben von P. Platlner, Chur 1874. Im Jahre 1575, den 4. Mai, richtete Erzherzog Ferdinand ein Schreiben i) an gemeine drei Bünde, betreffend die Anstände wegen Nauders, Tarasp, Schart rc. Am 16. Juni desselben Jahres traten die beiderseitigen Com- missarien in Innsbruck zu Unterhandlungen zusaimnenund zwar österreichischerseits Jakob Freiherr zu Boymundt und Payrberg, Franz Händl von Goldrain, Cyriak Heinrich von Prücknegg, Bal- thasar Scheck, B. Fröhlich, Zufromm und Leopold Stalburger; bündnerischerseits: Rudolf von Schauenstein, Sebastian von Castel- berg, Joachim von Jochberg, Peter von Castelmur, Peter Guter und Rudolf v. Salis. Die österreichischen Commissarien brachten eine Beschwerde- schrift von 38 Artikeln vor, welche die Anstände in den Gemeinden des Unterengadins betrafen. Die bündnerischen Abgeordneten erklärten, zur Erledigung all dieser Punkte nicht kompetent zu sein und legten Verwahrung ein. Es wurde beschlossen, bis Austrags der Sache den Status guo aufrecht zu erhalten. Art. 26 der Beschwerdeschrift betraf den Anstand zwischen dem Bergrichter nnd der Bergwerksgesellschaft in Schar! gegen die Gemeinde Schulz wegen eines Marksteins auf Pratatsch. Art. 27 führte Beschwerde darüber, daß die Schulser in Forderungösachen gegenüber Bergleuten den Bcrgrichter nicht respektirten, und Statut- und andere Richter Boten nach Scharl schickten gegen alles Bergrecht, wodurch des Bergwerks Ordnung, Recht und Gerechtigkeit, sowie Frohn und Wechsel entzogen und die Gewerken an ihrer Arbeit verhindert würden, ganz entgegen dem Vertrage, nach welchem Alle und Jede, die in Scharl wohnen, dem Bergrichter gehorsam sein und die Schulser sie ungeirct und in Ruhe lassen sollten. Art. 28 bemerkt, obwohl nach genanntem Vertrag die Bergleute in Scharl mit ihrem Vieh, und die Schulser mit ihren Schafen, an und auf dem Berge, wo das Bergwerk liegt, weiden sollten, so unterstünden sich die Schulser dennoch beschwerlicher Pfändung. Art. 29 führt Beschwerde wegen zugemutheter Unterhaltung von Zäunung und Gattern. . Art. 30 bemerkt, Schuls komme auch der Vertragsbestimmung nicht nach, zur-Regelung des Viehtriebs in den Schulser Waldungen in Scharl, für letz- tergsheineu Dorfmeister zu setzen; Privatleute von Schuls unterstünden sich deßhalb, Scharler zu pfänden, wahrend laut Vertrag die gepfändeten Stücke dem Bergrichter ^zugeführt werden sollten, der über die Losung derselben zu entscheiden habe. ') Foffa, Münsterthal, S. 181, Nr. 56. H BUrgleckmer, S. 269 n- ff. 39 Art. 31 bringt an, obwohl die Gemeinde und Gesellschaft in Schar! für Wurm und Weid den Schulserm laut Vertrag jährlich zwanzig Gulden Zins gäben, so würden sie doch von den Schulserm in der Nutznießung dadurch gestört, daß dieselben beim Vorübertreiben ihre Schafe zu lange aufhielten und die Weide abätzten. Art. 32 besagt, obwohl nach Bergrecht kein Landrichter die Befugniß habe, Erzknappen, Köhler, Holzknechte oder andere Bergleute zu Bürgschaft zu bringen, so hätte sich der Statutrichter von SchulS dessen doch unterfangen. Art. 33 rügt, obwohl laut Vertrag die von Scharl an den Pfarrer zu Schuls Seelgeräth und Opfergeld zu entrichten gehabt hätten, wie die Schulser selbst, so hätten doch die Schulser zufolge der Reformation diese Leistungen für sich abgeschafft, forderten aber dieselben gleichwohl von Scharl. Art. 34 führt an, die Schulser erlaubten sich Eingriffe in die Nutznießung der Scharler, indem sie, ohne Wissen und Willen des Bergrichters, der Ge- werkcrr und der Gesellschaft, etliche Stück Boden verkauft und auSgemarkt hatten, wofür sie ihnen den Auftrieb von Kleinvieh an andern für Großvieh nicht zugänglichen Orten versprochen, das Versprechen aber nicht gehalten hätten. Art. 35 bemerkt, die von Scharl wünschten, wegen der großen Entfernung und dem namentlich zur Winterzeit gefährlichen Weg und Zeitversäumniß einen eigenen Begräbnißplatz in Scharl, da sie zur Zeit der Pest ihre Leichen auch daselbst bestattet hätten. Art. 36 lautet dahin, die Scharler wünschten ein billiges Brückengeld erheben zu dürfen wegen Unterhaltung des Passes über das Scharlerjoch und dem Schneebruch zur Winterzeit, da sie ihre Lebensmittel, sowie Unschlitt und Eisen, über diesen Paß beziehen müßten. Sie hätten mehrere Jahre bis 17 Gulden für die Unterhaltung des Weges leisten müssen; seit drei Jahren hätten sie aber wegen Armuth den Paß im Winter nicht mehr offen halten können, was für sie und das Bergwerk von großem Nachtheil gewesen sei. Wolle man ihnen das Brückengeld nicht bewilligen, so möchten doch die Schulser, so weit es ihnen gebühre, den Weg selbst unterhalten. Art. 37. Der Verglicht», die Schmelzherren, die Gewerben, die von den freien Gruben, und die ganze Gesellschaft in Scharl beschwerten sich gegenüber der Gemeinde Schuls, daß dieselbe die Wälder unschonlich verwüste, ohne Vorwissen des Bergrichters sie verschwende, und nach eigenem Gutdünken das schönste Holz schlage, reute, fälle und hinwegsühre, die Kohlenplätze zerreiße, zerbreche und verderbe; auch hätten sie im Sinn, sogar den Wald über dem Dörfchen anzugreifen und zu verhaften, wodurch für dasselbe und dessen Einwohner zur Winterzeit die größte Lawinengefahr entstünde, so daß sie Häuser verlassen müßten. Art. 38 beschwert sich darüber, Mang Salomon von Schuls, der bei Scharl einige ausgemarkte Grundstücke von der Gemeinde Schuls erworben habe, maße sich, obwohl innerhalb des Marksteins von Prätatsch kein Schulser Holz fällen dürfe, ausgenommen Zimmerholz, gleichwohl an, in unmittelbarer Nähe des DörfleinS Scharl, in einem schönen jungen Lärchenwald nach seinem Gefallen Holz zu schlagen, während doch dieser junge Wald für die Schmelzhütte und das Dörfchen mit besonderer Sorgfalt gehegt und gefreit worden sei und Niemand darin Hol, schlagen dürfe'). Schuls scheint es, nach all diesen Beschwerden, ganz darauf abgesehen zu haben, dem Bergwerk die nothwendigsten Bedingungen st Burglechuer. seiner Existenz zu entziehen. Der seit dem Tirolerkriege tief eingewurzelte Haß der Bevölkerung des Unterengadins gegen die österreichischen Nachbarn, welcher seit der Reformation durch den konfessionellen Gegensatz noch neue Nahrung erhalten hatte, ließ ein friedliches und gedeihliches Nebeneinanderleben nicht mehr bestehen. Dazu kam noch die ungeordnete Gemeindewirthschaft, die mit Weg und Steg, Wunn und Weid, Wald und Feld so un- schonlich als möglich umging. Zu Campell's Zeiten (1580), also kurz nach den Verhandlungen in Innsbruck, war das Bergwerk in Scharl stark im Abgang. Campell schreibt nämlich, Scharl sei einst durch seine Silbergruben berühmt gewesen, deren es dort mehrere gegeben habe, sammt den dazu gehörigen Schmelzwerken; auch hätten sich dort viele fremde Bergleute aufgehalten. Das Bergwerk muß aber dennoch, trotz aller Plackereien der Schulser, bis nach 1617 in Betrieb gewesen sein. F. v. Sprecher sagt in der Pallas rätica, die 1617 gedruckt wurde, daß der Erzherzog von Oesterreich dort einen Bergrichter gehabt habe, obwohl das Bergwerk in Abgang gekommen sei. Das Dörflein muß sammt den Erzgruben während der Wirren, die zur Zeit des dreißigjährigen Krieges den Freistaat der drei Bünde zerfleischten, in gänzlichen Verfall gerathen sein. Seither wurde der Bergbau in Scharl nie mehr in größerm Maßstabe und für längere Zeit aufgenommen. Wohl ward zu Zeiten noch etwas Raubbau getrieben und auch heute noch ist die bergmännische Thätigkeit daselbst nicht ganz erstürben, obwohl sie von keiner Bedeutung mehr ist. Dagegen blüht, ähnlich wie im Ober- engadin, Schuls mit dem benachbarten Curort Nairs-Tarasp rasch auf und hat letzteres bereits den Ruf eines europäischen Diplomatenbades gewonnen. Ueber das Schicksal der beiden Bergwerke im vordern und Hintern Ofen (Buffalora und Valdera) im 16. und 17. Jahrhundert sind uns nur spärliche Nachrichten erhalten geblieben. Wir wissen nicht, wie lange der Kaiser und der Bischof von Chur gemeinsam den Bergrichter daselbst setzten. Scheuchzer meint sogar, es sei Baldera erst im I. 1685 entdeckt worden. Schon zu Campell's Zeit war der Betrieb desselben eingestellt. Zu F. Sprecher's 41 Zeit war es wieder im Gange; daher die Bemerkung Scheuchzer's. Während der Parteikämpfe des 17. Jahrhunderts scheinen diese Bergwerke abermals geruht zu haben, nach dem westphälischen Frieden aber wieder in Betrieb gesetzt worden zu sein. Seit dem 18. Jahrhundert stehen sie verlassen. — Die Kergiverke in den Flußgebieten -er Albula «n- Lanquart. Nebst dem Engadin hat insbesondere das Flußgebiet der Albula eine Menge von Gruben auszuweisen. Im Oberhalbstein wurde, wie wir bereits gesehen haben, schon im 14. Jahrhundert Bergbau getrieben. Bergnn und Filisur treten um die Mitte des 16. Jahrhunderts in die Geschichte der Bergwerke ein; ebenso Alveneu, Schmitten, Wiesen, Erosen und Parpan und in hervorstechender Weise die Landschaft Davos. Campell berichtet in seiner Topographie, daß in Bergün zwar nur mittelmäßiges Eisen geschmolzen werde, aus welchem jedoch die Einwohner einen nicht unbeträchtlichen Vortheil zögen. Im Jahre 1568, den 4. Juli, hat Georg Besserer von Rohr, Elterherr der Stadt Ulm, in Gesellschaft mit Francesco Belinchetto und Francesco Luasello, zwei Bergamaskern, die in den Bünden seßhaft waren, von der Gemeinde Bergnn ihr Eisenbergwerk sammt dazu gehörigen und im Flecken Bergün gelegenen Schmelzhütten, Hammerwerken und Kohlhütten auf 50 Jahre hin in Pacht genommen. Die Eisengruben der Gemeinde Bergnn lagen im Tuorz-Thal. Die Silber-, Kupfer-, Blei- und Eisenminen von Filisur werden zuerst erwähnt von F. v. Sprecher. Sie lagen aus den Bergen zu beiden Seiten der Albula. Nach Sprecher hat Vicarius Joh. v. Salis nebst andern Mithaften im Anfang des 17. Jahrh, diesen Bergbau mit allem Fleiße betrieben. Aus einer Bergrelazion, die im Jahre 1683 von einem Tiroler Bergmeister verschiedenen Herren in Bünden über den damaligen Zustand einiger Bergwerke des Landes abgestattet wurde, ist zu ersehen, daß die Arbeiten da- 42 ^ mals, und wie es scheint, schon einige Zeit vorher, in völligem Stillstand waren. Es heißt daselbst, die Schmelzhalle neben Filisur sei auch dem Herrn Johann Fries in Chur zuständig, und von der Schmittener Grube, den Zilliser Bleigruben und von andern Gebirgen sei das Erz hieher geliesert worden; Holz sei genug vorhanden zum Schmelzen und Kohlen, und zwar in der Nähe und auf der Albula flößbar, auch wohlfeiler als in Schams. Das Wasser müsse drei Lachter im Steinwerk geführt werden, von Wasser und Schneelawinen sei keine Gefahr. Es seien zwei Schmelzöfen allda, vier Blasbälge, ein Röstofen eine Schmiede dabei, und zwei Behausungen aus einander; aber Alles zerrissen als wenn der Feind allda gewesen. Lehm und Letten sei auch nicht weit davon genug zu bekommen. Ein Herr Heidegger von Zürich hat dieses Bergwerk bei Filisur im Anfang des 18. Jahrhunderts wieder in Gang bringen wollen, allein sein Versuch wurde nicht mit gutem Erfolge gekrönt. — Weit ältere Nachrichten sind von den Bergwerken auf Davos vorhanden. Es beginnen dieselben im Jahre 1477, zur Zeit, als diese Landschaft sammt den Gerichten im Prätigau von Gaudenz von Matsch in den Besitz des Herzogs Sigmund von Oesterreich überging und zwar „mit allen besuchten und unbesuchten Bergwerken ob und unter der Erde." Wenn auch schon damals einige Erzadern ausgebeutet wurden, so steht doch fest, daß der Bergbau in dieser Gegend erst unter den Herzogen von Oesterreich, in deren ältern Besitzungen derselbe schon lange blühte, in größerm Maßstab und mit gutem Erfolg getrieben wurde. Es ward für die Bergwerke des Albula-Gebietes ein eigener Bergrichter eingesetzt. Davos erhob sich dadurch zum Mittelpunkt des ganzen bergmännischen Betriebs herwärts der Berge. Der erste Bergrichter aus Davos, der uns urkundlich begegnet, ist Ulrich Agten; derselbe stellte dem Kaiser Maximilian I., der ihm das Bergrichteramt zu Davos und in den 8 Gerichten übertragen hatte, im Juli 1613 einen Revers aus, in welchem er sagt, daß ihm der Kaiser als Gehalt bis auf Widerrufen die Gefälle genannter Bergwerke zugesichert, und er dem Kaiser hinwieder versprochen habe, jene auf Davos und in den 43 8 Gerichten getreulich und fleißig zu verwalten, zu den Wäldern und Holzwerken, sowie auch zu den Arbeitern ein getreues Aussehen zu halten, damit Wald und Holzwerk für den Bedarf des Bergwerks geschlagen, auch allenthalben gut Scheidwerk gemacht, die Schichten ordentlich gestanden, das Bergwerk in Schwung gebracht und Frohn und Wechsel gefördert würden. Im Weitern verspricht Agten, dem Kaiser aus dem Bergwerk folgen zu lassen was billig und Bergwerksrecht ist, sowie Frohn und Wechsel, Pön, Strafen und Bußen zu Handen seines Gebieters einzuziehen und auch der Rentkammer zu Innsbruck zu verraiten und auszurichten; endlich auch gleiches Gewicht zu führen für Arm und Reich, des Kaisers Nutzen zu fördern und Schaden zu wenden und überhaupt Alles zu thun, was zum Gedeihen des Bergwerks dienlich und was er seinem Herrn schuldig sei. Es ist sehr wahrscheinlich, daß schon damals auf Davos selbst und zwar vorab im Praunpenz oder Silberberg, zwischen Monstein und Iennisberg, den sog. Zügen gegenüber, ein schwunghafter Bergbau betrieben wurde. Vom 25. Febr. 1545 haben wir den Bestallungsbrief') des Davoser Bergrichters Arni, dessen Inhalt im Wesentlichen mit dem Revers Ulrich Agtens übereinstimmt. Aus demselben erfahren wir, daß der Sold des Bergrichters jährlich zwanzig rheinische Gulden betrug, welche Summe er aus den Einkünften des Bergwerks für sich erheben durfte. Was ihm etwa davon abgehen würde, soll ihm von der tirolischen Rentkammer erstattet werden. Das ReZal sämmtlicher Erzadern in den 8 Gerichten besaß der Herzog. Nach römischem Recht fällt dem Landesherrn der zehnte Theil vom Ertrag der Bergwerke zu; diesen Bergzehnten nannte man im Mittelalter die Frohn. Am Ende des l6. Jahrhunderts war der Bergrichter von Davos zugleich kaiserlicher Blutrichter und Einzieher des Lehenzinses in den 8 Gerichten. Im Jahre 1588, den 14. Dez., wurde vom Erzherzog Ferdinand von Oesterreich das Berg- und Blutrichteramt auf Davos C. U. v. SaliS im N. Sammler II, 514 und 515. 44 und in den 8 Gerichten bestellt in der Person des Christian Gadmer, dem am 30. Dezember sodann auch die Verwaltung des kaiserlichen Bergrichteramtes in der Herrschaft Rhäzüns und St. Iörgenberg übertragen wurde. Von Christian Gadmer haben wir noch aus demselben Jahre 1588 einen sehr schätzenswerthen Bericht über sämmtliche Erzgruben und Bergwerke seines Verwaltungsbezirks^). Der Berichterstatter hatte, wie er selbst angibt, alle Berg- gebäude seines Gerichtssprengels von einem Gericht zum andern, so weit er davon Kenntniß hatte, besucht und dieselben nach Namen und Lage der Reihe nach ausgezeichnet. Aus seinem Berichte vernehmen wir, daß in seinem Verwaltungsbezirke im Zeitraume von 1689 bis 1703 zehn Ausländer (Tiroler, Baiern und Schwaben)/ sowie der Münzmeister von Chur und etwa ein Dutzend Grau- bündner aus angesehenen Familien von Chur, Grüsch, Davos, Brienz, Thusis und aus dem Oberland sich mit dem Bergbau besaßt und im Ganzen 93 Erzgruben bearbeitet haben, wovon 14 allein aus Hauptmann Albert von Salis nnd 11 auf die Ausländer fallen. Von der Gesammtzahl der Gruben, die in Graubünden in diesem Zeitraum bearbeitet wurden, läßt sich auf die Bedeutung dieser Erwerbsquelle und auf das gewerbliche Leben damaliger Zeit in diesem Alpenlande schließen. Wir lassen deßhalb das Verzeichniß nach der genannten Quelle hier folgen. — Im Praunpenz oder am Silberberg waren folgende 17 Gruben: 1. St. Lucia, ein alter Stollen am Landwasser, außerhalb beim Bach. 2. Zuni „hohen Kreuz" am Landwasser, innerhalb „beim Egg". 3. Luuetnm IrmitAtem", mitten in den „Riifenen". 4. „Zur Gottesgabe", die Schachte oben auf der Kluft. 5. Der Wasserbau „Maximilian und Ferdinand". 6. „St. Mathias", eine alte Eisengrube vom genannten Wasserbau gegen den Bach hin. Von dem Wasser längs den alten Schachten hinaus lagen: 7. „St. Joseph", 8. „St. Daniel", 9. „Fuchsloch", 10. „St. Georg", 0 Im Jahresbericht XI der Naturf. Ges. Graub. mitgetheilt von Pros. Dr. Chr. Briigger. 45 11. „Paulsgrube". 12. Unter dem Wege „St. Helena". 13. „St. Johann", eine neue Einfahrt ob dem Wege. 14. „St. Lorenz", ein angefangener Stollen unter dem Wege, im Walde unten. 15. „St. Bartholomä", im Schwabentobel, bei der großen Kluft im Kohl. 16. „St. Nicolaus", bei der Stuben. 17. „St. Kilian" bei dem Silberbergbach, zunächst innerhalb St. Nico» laus, ob dem Wege. Außer Praunpenz gab es in der Landschaft Davos noch folgende Gruben: 18. „St. Andreas", im Krumm ob dem Gaden. 19. „St. Anna", im breiten Zug. 20. „St. Wilhelm"; ferner in der Spinen 21. „St. Marcuö", eine Alaun-Kiesgrube, im Ruoben-Tobel, in den Niedern. 22. „St. Thomas", im Tschuggen neben den Steinigen Matten beim Landwasser. 23. „Zu unser Frauen" und 24. „St. Martin", in „unser Frauen Tobel". Im Seitenthal Sartig waren drei Gruben, nämlich: 25. „St. Jakob", in den Schüpfeu auf den Platten, 26. „St. Johann", 27. „Zu unser Frauen", und 28. „St. Christoph", in der Sartiger Enge. Im HochthLlchen Latschüel am Kilcherbcrg ob dem Platz waren: die Grube 29. „Zu unser Frauen" und 30. „St. Jakob". Im Seitenthal DischmL lagen vier Gruben, nämlich: 31. „St. Johann", ob dem Dürnboden bei dem Steinigen Wang. 32. „Zur Gottesgabe", bei den großen Felsen ob dem Dürnboden. 33. „St. Michael" und 34. „St. Johann". Im Ganzen waren somit in der Landschaft Davos unter Chr. Gadmer's Verwaltung 34 Gruben im Gange. Dazu kamen noch vier Gruben in Erosen, welches damals ebenfalls zur Thalgemeinde Davos gehörte. In Erosen waren die Gruben: 35. „St. Jos", zum Hubel; 36. Die „weiße Grube", in den Alpen vor dem innern See; 37. „St. Maria"; 38. „St. Magdalena" ; 39. „Zum hl. Geist". Diese letzte Grube war am Erzhorn, einem der höchsten Gipfel des Nothhorns. Im Verwaltungsbezirk Chr. Gadmer's befanden sich ferner die Gruben im Prätigau, nämlich in den Gemeinden Klosters, Castels, Saas, Schiers, sowie diejenigen im Gerichte Belfort, nämlich, in den Gemeinden Alveneu, Brienz und L>chmitten. In Klosters, im Wald gegen die Mllnchalpen hinauf lagen die Gruben: 40. „St. Jakob" und 41. „St. Paul", über der Brücke; 42. „St. Johann" und 43. „unser Frauen", in den Oyen bei der Waldrüti. 44. „St. Andreas", in Gun in Schlapin. 45. „Zu unser Frauen". 46 Auf dem Gebiet der Gemeinde Saas waren: die Grube 46. „zum heil. Geist", in der Alp; 47. „St. Michael". 48. „St. Michael", ob dem Geißwege zu Saas, und 49. „St. Jakob", in Casanna, unter dem Wilden Mann. Nach C. U. v. Salis i) baute schon vor Campell's Zeit (1580) Peter Finer von Aspermont, Landvogt zu Castels, um 1570 in Küblis eine Schmelz- hütte, in welcher Eisenerz geschmolzen wurde. Salis bemerkt jedoch, weil Finer in Armuth gerathen, so habe derselbe sein Unternehmen wieder aufgeben müssen. Auch auf der Saaser-Alp Calanda befinden sich Spuren einstigen Bergbaus. ES ist möglich, daß seit der österreichischen Herrschaft über die 8 Gerichte an verschiedenen Orten Versuche bergmännischer Ausbeutung gemacht wurden; dieselben scheinen jedoch wegen mangelnder Bauwürdigkeit bald wieder aufgegeben worden zu sein. Dies war wohl auch mit der Grube auf der Alp Ealanda, im Prätigau, der Fall. In der Gemeinde Castels war unter Chr. Gadmer in den Bändern ob dem Schönenberge, in der Alp Gafisten, die zu St. Antönien gehört, die Grube 50. „St. Anton". Die Gemeinde Schiers hatte auf ihrem Gebiete drei Gruben, nämlich: 51. „St. Michael", im Grauen Tobel, beim Dreywald; 52. „St. Jakob", und endlich 53. „St. Anna", in Schuders, unter der Kirche beim Kalten Brunnen. — Das Gericht Belfort hatte zu dieser Zeit 2b Gruben, die sämmtlich ausgebeutet wurden. In der Alvaneuer-Alp Ramutz, hoch oben im Welschtobel, war die Grube 54. „Zu unser Frauen", in der Mitte des Tobels; 55. „St. Lncas", und zu Unterst 56. „St. Michael". Auf der Südseite des Rothhorns lag: - 57. „St. Margaretha," eine Eisengrube; S 7 A HA. „St. Barbara"; §5 59: „St. Jakob"; 5^ 60: „St. Christoph", und 6-1. „Zur Hoffnung". Auf der Lenzer-Alp Sanaspans zwischen J>em Parpaner Roihhorn, dem Erzhorn und dem Lenzerhorn, lagen: 6/ 5.? 63. „St. Michael", und 63 64. „zur Hoffnung". Oberhalb Brienz waren: 65: „St. Paulus", und 66. „St. Mcuia". Außerhalb dem Alvaneuer-Bad, Leim Kalkofen, war: 67. „St. Johann". Im Bleiberge bei Schmitten befand sich die Grube: „68. „zu unser Frauen", zu oberst aus dem Berge; zunächst darunter war die Grube: ^ LF6Z. „St. Michael," ob dem Dorf Schmitten; 6? 70: „St. Luzi", und im Tiefen Tobel, gar weit im Graben, beim Bach unten ?c>71. „St. Peter"; und zu äußerst im Tobel, unter der Straße, die Grube: ^5/72. „Ferdinand"; und oberhalb der Straße nach außen: i) N. Sammler II, S. 516. 47 7A 73. „Johann Florin"; und ob den Känneln einwärts: 74. „Alberten-Hoffnung"; und unter dem Wege daselbst: - v 75. „St. Christina"; in der Straße zunächst beim Bach war die Grube 76. „St. Helena"; außerhalb der Wiesener-Säge: 77. „St. Friedrich", und unter derselben - ^ ,/ 78. „St. Sophia". „ ?OL-r Zu diesen 78 Gruben in den MMriHm^hatte Chr7 Gadmer noch die Verwaltung und Gerichtsbarkeit über die Gruben der österreichischen Herrschaft Rhäzüns und St. Jörgenberg im Grauen Bunde. In diesem Gebiete befanden sich 14 Gruben. Obersaxen hatte deren zwei: 79. „St. Johann", am Rhein, und 80. „St. Peter". Die Gemeinde Nuis hatte: 81. „St. Johann"; 82. „St. Jakob"; 83. „St. Thomas"; 84. „St. Michael", und noch eine Namens 85. „St. Johann". In der Alp Ranasca, am Panirerpaß, war die Grube 86. „zum hl. Kreuz Auf dem Gebiet der Gemeinde Feldsberg, am Calanda, waren die Gruben 87-„zu unser Frauen"; 88. „St. Georg", beim Rothen Stein; 89. „beim Mayenloch": 90. „zum Trost"; 91. „zur Hoffnung", gegenüber Chur; 92. „zu unser Frauen", und endlich 93. „St. Barbara". Mit dem ausgedehnten Betrieb genannter 93 Gruben scheint Chr. Gadmer sich nicht begnügt zu haben. Er richtete sein Augenmerk auch auf die Bergwerke im Oberhalbstein. Wir erfahren aus dem Denkzeddel, den der umsichtige Mann, unter dem 25. Juli 1606, einem gewissen Jakob mitgegeben hat, es solle ihm letzterer aus der Grube zu Mons Krinnen Kupferkies bringen, das schon gehauen sei. Ferner theilt er ihm mit, in der Gemeinde Salux sei ebenfalls eine Grube, von welcher der Herr Landammann Gaudenz Steph. Sonder und der Schmied Kunde hätten. Er giebt ihm sodann den Auftrag, bei genannten Männern sich um die Grube zu erkundigen und in einem Säcklein zur Probe 3Vz Krinnen mitzunehmen; es solle, bemerkt er ferner, in Salux noch eine andere Grube sein, von welcher der Herr Landvogt Johann Fontana de Marmels Kenntniß habe. Auch von dieser erbittet er sich eine Probe; ebenso aus dem Seitenthal Andrö bei Schweiningen. 48 Demnach scheinen die Gruben im Thal Andrö, welche schon im 14. Jahrhundert ausgebeutet worden, zu dieser Zeit nicht mehr im Gange gewesen zu sein. Ueber seine weitere Amtsthätigkeit giebt uns Chr. Gadmer folgende Aufschlüsse: Den 3. Jan. 1589 verlieh er dem Mathis Pirkl eine alte verlegene Grube, St. Wilhelm, mitten im breiten Zug oberhalb Ardüs, nach Bergwerksbrauch, Nr. 20 des Verzeichnisses. Demselben Gewerken übergab er am 20. Februar desselben Jahres St. Mathias, Nr. 6, und am 7. Febr. St. Georg, Nr. 10, sammt der Stube auf der Egg dortselbst. Am 17. Febr. 1592 erhielt er die Grube St. Mathias am Silberberg abermals und am 1. Juli desselben Jahres zwei Gerechtigkeiten im Praunpenz. Dem Namen nach zu urtheilen ist dieser Math. Pirkl ein Tiroler gewesen. * Nächst ihm erscheint als Gewerke in den Gruben St. Helena, 12, und St. Johann, 13, am Silberberg, des Bergrichters Bruder, Kaspar Gadmer, welcher am 28. Dez. 1591 nebst den genannten Gruben auch noch St. Lorenz, 14, am Silberberg erhielt. Auf diesen Davoser folgt Chr. Riiesch, ebenfalls von Davos, welcher den 3. Jan. 1590 die von Math. Pirkl verlassene Grube St. Georg, 10, empfing. Am 4. Februar sodann erhielt ein Churer, Peter Sprecher, eine alte verlegene Grube zu Obersaxen im Grauen Bunde, nämlich St. Peter, 80. — An demselben Tage übernahm ein Augsburger, Leonhard Schleicher, die Grube St. Jakob, 82, im Berge zu Ruis im Grauen Bunde. Am 7. Februar sodann erhielt der Landrichter des Grauen Bundes, Julius Meisten oder Julius Weckher — er wird nur mit dem Vornamen genannt -- die Grube St. Johann, 85, im Ruiser-Tvbel. ' Am 9. Juni darauf übernahm der Ulmer Patrizier Johann Jakob Besserer drei verlegene Gruben im Tobel zu Ruis, nämlich St. Johann, 81, St. Jakob, 82, und St. Thomas, 83. 49 Am 25. Juni desselben Jahres empfieng des Bergrichters Frau in seiner Abwesenheit einen Bz. (Batzen?) auf die Grube St. Thomas, 22, in der Spinen. Es folgen die Verleihungen des Jahres 1591, soweit sie nicht bereits oben erwähnt sind. Am 12. März erhielt Peter aus dem Boden-zu-Davod einen Schurs im Tiefentobel, St. Peter, 76. ^ , e/rr Am 13. März wurden dem Herrn Haüptmann Albert von Salis drei neue Schürfe im Praunpenz am Silberberg verstehen, nämlich St. Helena, 12, zum hohen Kreuz, 2, und zur Gottesgabe, 4. Ferner hat derselbe von 1589 bis 1592 folgende Gruben empfangen und betreiben lassen: St. Lucia, 1, am hohen Kreuz, 2, St. Trinitas, 3, und zur Gottesgabe, 4, sodann den Wasserbau Ferdinand Maximilian, 5, die Gruben im Thälchen Sartig, St. Jakob, 25, St. Johann, 26; sowie in Sanaspans, Gemeinde Lenz, unser Frauen, 61, und St. Michael, 62; sodann im Rothhorn ob Parpan: St. Barbara, 58, und St. Jakob, 59; desgleichen im Bleiberge von Schmitten die Gruben: unser Frauen, 68, und St. Michael, 69; sowie im Tiefen-Tobel: Albertshoffnung, 74, und St. Christina, 75. Es ist dies für das 16. Jahrhundert das erste Beispiel eines so ausgedehnten Betriebs in den Händen eines Graubündners. Während im Mittelalter die Herren von Planta den Bergbau im Engadin betrieben, traten die Herren von Salis erst am Ende des 16. Jahrhunderts, jedoch sofort in bedeutendem Maß als bergmännische Unternehmer auf. Am 1. Juni 1591 erhielt Paul Sesser zu Brienz den Schurs ob dem Dorfe: St. Paul, 65. Nebst diesen Bündnern erscheint ferner Paul a Porta, welcher die Grube St. Maria ob dem Dorfe Brienz empfing. Am 10. Mai 1592 erhielten Hans Jakob Täber von der Reichenau im Bodensee und Haus Conrad Gunt von Zell am Untersee für sich und Genossen den neuen Schürf zum hohen Kreuz in Praunpenz beim Egg. 4 so Im Jahre 1592 haben ferner Michael Finker, ebenfalls von / Zell am Untersee und Jakob Veit von Constanz Praunpenzer Gruben innegehabt. Am 2. August 1593 empfieng Ammann Hans Enderli von Grüsch einen neuen Schürf zu Schubers, St. Anna, 53. Am 6. September darauf erhielten Lucas Purcher, ein Erzknappe, sammt Mitgewerken, darunter einer, der sich Doctor Planegg- steiner nannte, die Wassergrube am Silberberg. Es scheint dies eine Tiroler Gesellschaft gewesen zu sein. Am 15. Juni 1594 empfingen Hans Ambühl, Schneider auf Davos, und Martin Wenadür, von Thusis, die Kreuzgrube, 86, auf der Alp Ranaska im Gericht Waltensburg (St. Jörgenberg). Am 28. September desselben Jahres empfieng Simon Stiffler auf Davos, zu andern unbenannten Schürfen, die er bereits besessen, die Grube St. Kilian, 17. Am 6. Nov. 1602 empfieng der Münzmeister von Chstr die Wassergrube, am Silberberg, und am 29. April 1603 Christian Ardüser, Schulmeister, den Wasserbau Maximilian und Ferdinand, 5, am Silberberg. Am 1. Mai 1603 gab der Landweibel Georg Wildener im Namen des Münzmeisters von Chur dem Bergrichter Ehr. Gad- mer auf die Wassergrube am Silberberg 1 Bz. Hier bricht der Bericht des Davoser Berg- und Blutrichters ab. Es ist zu bedauern, daß derselbe nicht vollständig erhalten blieb. Wir besitzen jedoch noch andere Zeugnisse seiner Thätigkeit, so insbesondere einen Brief'), vom 14. März 1611, an den österreichischen Landvogt Georg von Altmannshausen auf Castels wegen Erzen, die man am Rothhorn zu Parpan neuerdings gefunden hatte. Er entschuldigt sich, daß er nicht einer Verabredung gemäß, nach Churwalden kommen konnte, indem er bemerkt, es hätten die Knappen der Herren Franchi ihm kurz zuvor mitgetheilt, wie sie den rechten alten Feldort oben im Rothhorn ob Parpan eröffnet und kürzlich einiges Erz oder Gespüre entdeckt hätten. Darüber sei sogleich ihren Herren nach Plurs geschrieben 9 C. U. v. Salis im N. Sammler II, S. 517. 51 worden. Er habe auf wettern Bescheid von ihnen gewartet, aber keinen andern Bericht erhalten, als daß sich in einer Zeche im Rothhorn ein schönes Erz erzeigt habe. Wenn die Sache von Nachhaltigkeit und Bestand sei, so werde er bei Zeiten darüber weiter Bericht erstatten, damit die noch streitigen Angelegenheiten hinsichtlich dieses Fundes geregelt werden könnten. Schließlich gibt der Bergrichter der Hoffnung Raum, man werde wohl die Ausrichtung seines schwachen Gehalts nicht abermals vergessen. Aus diesem Brief geht hervor, daß die Herren Wertemate-Franchi, welche, wie wir bereits gesehen, die Bergwerke des Abtes von Disentis, besonders die Silbergruben in Wedels innehatten, auch am Rothhorn thätig waren. Wie die Sage zu melden weiß, haben die Herren Franchi sehr beträchtliche Reichthümer aus den graubünd- nerischen Bergwerken gezogen. Zu Anfang des Jahres 1605 bildete sich eine neue Gewerkschaft zur Ausbeutung der Erzminen in den drei Bünden und den umliegenden Revieren, in welcher die Herren Wertemate-Franchi eine bedeutende Rolle spielten. An der Spitze dieser Gewerkschaft stand Peter Wägerich von Bernau, Bürger und Münzmeister zu Chnr und zu Schaffhausen, den wir bereits als Besitzer des Eisenwerkes im Ganzen kennen gelernt haben. Mit ihm verbanden sich Vicarius Johann von Salis und Hans Empl, der Stifte Murbach und Lüders Bergvogt zu Pländtschier. Dieser Hans Empl, welcher sich auch der fürstlichen Durchlaucht zu Lothringen Superintendant zu der Linden nannte, wurde zum obersten Bergwerksfaktor bestimmt, während die Verwaltung der Bergwerke dem Christoph Empl übertragen werden sollte. Man hatte die Ausbeutung der Bergwerke zu Davos, Montavon und Sargans, sowie derjenigen von Filisur, Bergell und anderer Orte im Auge. Die neue Gewerkschaft wendete sich durch Vermittlung des Bergrichters von Davos im April 1605 an die Regierung des Erzherzogs Maximilian in Innsbruck, um dieselbe zur Mitbe- theiligung an dem Unternehmen zu bestimmen, sowie von ihr für die Minen, die auf ihrem Gebiete lagen, Freiung von Frohn und Ü2 Wechsel, nebst unentgeltlicher Benutzung der nöthigen Waldungen auf zehn Jahre hin zu erlangen. Aus dieses Gesuch antwortete die Jnnsbrucker Regierung durch Schreiben v. 28. Juni gl. I. an den Bergrichter Chr. Gadmer, indem sie sich bereit erklärte, den Herren Joh. v. Salis, Münz- meister Wägerich und ihren Mitgewerken, unter Vorbehalt der Genehmigung seitens des Erzherzogs, die Befreiung von Frohn und Wechsel auf die nächstfolgenden fünf Jahre hin zu gewähren, auch die Waldungen, soweit sie solche für den Betrieb nöthig hätten, aus vorangegangene Anzeige benutzen zu lassen, unter der Bedingung, daß sich die Gewerkschaft der Bergwerksordnung gemäß verhalte, nichts gegen dieselbe vornehme, sich banlustig erweise, neue Baue suche und sie erwerke. Was die Betheiligung der Regierung an diesen Unternehmungen betreffe, so stelle sie eine solche der Zeit anheim; dermalen wollte sie darauf nicht eintreten; die Gewerkschaft möge von ihren wettern Entschließungen ihr Nachricht geben. Die Gewerkschaft kam zu Stande; allein vor Jahresfrist wurde ihr durch den Tod des Münzmeisters P. Wägerich ein unerwartetes Ziel gesetzt. Sie löste sich auf. Vicarius Joh. v. Salis hielt jedoch das Unternehmen aufrecht und suchte zu dessen Fortführung eine neue Gesellschaft zusammenzubringen. Er wendete sich an den Bergrichter Gadmer, um in Tirol bergverständige Knappen und Arbeiter zu gewinnen und von der Regierung in Innsbruck die Bestätigung der früher zugesagten Begünstigungen zu erlangen. In diesem Sinne richtete Gadmer am 22. Juli 1606 ein empfehlendes Schreiber! an den Präsidenten und die Kammerräthe der obern österreichischen Lande zu Innsbruck, in welchem er eine zehnjährige Freiung von Frohn und Wechsel befürwortet und den Vicarius Johann von Salis als einen frommen, baulustigen, gütigen Herrn empfiehlt. Welchen Erfolg dieses Gesuch gehabt hat, vermochten wir nicht zu ermitteln. Von langer Dauer war das Unternehmen, auch wenn es zu Stande kam, jedenfalls nicht, denn schon mit dem Jahre 1607 begannen in den Bünden die Vorboten jener Ausläuse und Unruhen, die während des ganzen dreißigjährigen Krieges 53 die kleine Mische Republik zerfleischten und jede größere industrielle Unternehmung unmöglich machten. Daß auf Davvs namentlich im Silberberg unter Monstein ein sehr beträchtlicher Bergbau getrieben wurde, bezeugt Scheuchzer in seiner Naturgeschichte, wo er vom Blei sagt, es sei in Davos vor Zeiten eine mächtige Arbeit geschehen, und der Berg über 400 Klafter tief ausgehauen, desgleichen sich in Bünden sonst nirgends zeige. Daß die Herren Vertemate-Franchi sehr beträchtliche Reichthümer aus den Bergwerken gezogen, die sie in den Gebirgen Graubündens bearbeiten ließen, ist nicht nur eine allgemeine Sage, sondern es wird dies auch von verschiedenen Schriftstellern behauptet. Daß nach dem Untergang von Plurs, der Heimath dieser Familie, im Jahre 1618, bei welchem auch die meisten Mitglieder derselben umkamen, und dieselbe, wie es scheint, einen großen Theil ihres Reichthums eingebüßt hat, auch ihre Bergwerksunternehmungen in Graubünden verlassen worden seien, ist sehr wahrscheinlich ; denn später findet man von ihnen keine Nachrichten mehr. Ueber die Bergwerke im Gericht Belfort bemerkt Scheuchzer nur, daß in derselben Gegend Eisen und Bleierz gefunden werden. Die vorerwähnte Bergrelation gibt nach C. U. v. Salis folgende Nachrichten über die Beschaffenheit der dortigen Bergwerke: es müsse dasjenige auf der Alp Ramutz von der gesammten Alveneuer Landschaft von der Waldung verliehen werden und es liege vier Stunden vonr Land hinauf gar hoch im Gebirge; es seien sieben große und kleine Zechen auf 12 Uhr Mittags verhauen worden, es falle noch in einer Zeche an Tag ein Finger dicker und Däumli langer Gang auf sechs Uhr Abend und Morgen in einem grauen eisenschüssigen Kalkgebirg auseinander; alles in den Köpfen sei durch verhauen, so daß es jetzt ein unsicheres Gebirge sei; in seiner Nähe sei somit nicht rathsam, dort etwas anzuordnen. Was sodann das Bergwerk in Schnitten betrifft, so bemerkt die Relation, dasselbe sei von der Schmittner Landschaft sammt der Waldung zu verleihen; es liege drei Stunden vom Dorfe entfernt hoch oben im Gebirg, in einem Vorberg von Tag hinein 54 vier Zechen wieder über sich; am Tage hinauf sei eine ziemlich große Zeche auf 12 Uhr Mittnacht, es sielen noch schmale Spuren in einem grauen und mit rothem Eisenbrand vermischten Kalkgebirge auf sechs Uhr Abends und Morgens auseinander, und es verflache sich die Zeche auf 12 Uhr Mittags unter sich. Auf der linken Seite daselbst sei gewiesen worden, daß es unter sich auf 9 Morgen 37 Klafter verbaut sein solle und ziemlich viel Erz verlesen, jetzt aber sei es voll Wasser und Gebirg, so daß man nichts habe suchen können. Man könnte zwar dieser Zeche dem Augenschein nach am Tag mit einem Zubau beikommen, den man um drei Zechen niederer ansetzen müßte. Man würde beiläufig 16 Klafter zu bauen haben auf 9 Uhr Abends, es sei aber zu beachten, daß man nur 5 Klafter nieder komme und der Gang sein Fallen unter sich haben würde, so daß dieser Zubau in kurzer Zeit keinen Nutzen mehr brächte und die Förderniß über sich so schwer sein würde, daß die Gewerkschaft sammt den Gesellen davon keinen Nutzen hätte. Das Holzwerk müßte man ebenfalls weit aufwärts bringen. Im Winter würde man allda schwerlich arbeiten, weil schon eine alte Stube da gestanden und vergangenen Winter durch eine Schneelawine weggedrängt worden sei. Für den Zentner Erz habe man daselbst sechszehn Batzen Kostung gegeben und der Fuhrlohn in die Filisurer Schmelzhütte habe vier Batzen betragen, aber dem jetzigen Augenschein nach würden die Kosten größer als, die Losung sein. Soweit die Bergrelation, nach welcher sich schließen läßt, daß diese Gruben ungefähr um die Mitte des 17. Jahrhunderts noch mögen bearbeitet worden sein und daß wenigstens damals bei dem Dorfe Schmitten kein Schmelzofen gewesen, sondern die Erze auf die Filisurer Schmelzhütten geführt worden sind. Nicht weit von der Straße, die von Wiesen nach Schmitten führt, war eine Kupfergrube, von der die Bergrelation meldet, es sei eine halbe Stunde von dem Dorfe Schmitten hinauf bei der (alten) Straße auf der linken Seite am Tag eine kleine Zeche auf schmale Spuren auf 6 Uhr Abends und Morgens auseinander verhauen und noch weiter allda ein schönes Gedingort auf 12 Uhr Mittnacht gebaut worden, allwo noch grüne Farben vorhanden seien; 55 I es wäre allda dem Gebirg und den Spuren nach gute Hoffnung, wenn man sich besser auf 6 Uhr Morgens dem Gebirge zuwenden würde; auch seien Kluft und Gang zum Bauen und alle guten bergmännischen Mittel allda zur Hand. Wie wir erfahren, wurden diese Bergwerke im Gerichte Belfort zur Zeit der Abfassung dieser Bergrelation von den betreffenden Gemeinden vergeben; es war dies somit nach dem Loskaus der 10 Gerichte von der österreichischen Herrschaft, welcher im Jahre 1649 erfolgte. Kraft dieses Loskaufs hörte der bergmännische Betrieb Oesterreichs in Graubünden auf und besaßen fortan die Gemeinden und Gerichte das Bergregal auf ihren Territorien. Daß dieser Umstand einem größer» rationellen Bergwerksbetrieb nicht günstig war, ist leicht erklärlich, auch wenn wir das Verhalten der Gemeinde Schuls gegenüber der Gewerkschaft in Scharl nicht kennen würden. Die Kergmrke in der Landschaft Schams. Neben den bereits genannten Bergwerken tritt gegen Ende des 16. Jahrhunderts auch die Gruppe in der Landschaft Schams hervor. Dieselbe scheint erst seit 1570 in Betrieb gesetzt zu sein; es geht dies aus dem Umstände hervor, daß anläßlich des Verkaufs der Herrschaft Schams seitens des Grasen Georg von Werdenberg an den Bischof Leonhard von Chur, vom Jahre 1456, trotz der sorgfältigen Auszählung sämmtlicher Regalien und Herrschaftsrechte, von Bergwerken nichts erwähnt wird. Auch Campell meldet nichts von solchen in dieser Landschaft. Seit 1570 aber sind vier Bergwerke daselbst im Gang gewesen, nämlich dasjenige oberhalb Zillis in der Alp Daspin, das von Andeer, das Eisenbergwerk in Ferrera und das Silberbergwerk daselbst, welches jedoch aus der andern Seite des Thalwassers lag, dem Eisenwerk gegenüber. Die älteste Nachricht hierüber giebt F. v. Sprecher I, welcher meldet, es gebe in >) Pallas, S. 211. 56 Schams sehr reiche Silber-, Kupfer- und Bleiminen, welche der Baron Thomas von Ehrensels, Herr zu Haldenstein, bearbeiten lasse. Es ist wahrscheinlich, daß es die Erze oberhalb Zillis waren, welche der Baron Thomas von Haldenstein herausfördern ließ, denn nach Scheuchzer wurden um die nämliche Zeit die Gruben oberhalb Andrer von Zürichern, und noch sieben Gruben von den Herren Franchi in der Schamser Landschaft benutzt. Von Baron Thomas von Haldenstein sagt der freilich nicht sehr zuverlässige Lehman»^), daß jener die genannten Gruben mit großem Nutzen bearbeiten ließ, und es sei die Menge von Thalern und Dicken, die er zwischen 1611, da er das Münzrecht erhielt, und 1623 habe schlagen lassen, aus diesen Bergwerken gekommen. Von den Erzadern oberhalb Zillis hat man keine bestimmten Nachrichten auszuweisen, daß sie nach besagtem Freiherrn im 17. Jahrhundert wieder ausgenommen worden sind. In der mehrfach erwähnten Bergrelation fand C. U. v. Salis jedoch eine Bemerkung über diese Minen, wornach auch im Jahre 1685 daselbst gearbeitet wurde. Die Relation meldet, daß alle diese Gebirge und die Waldung von der gesammten Schamser Landschaft verliehen würden; dieselben liegen von dem Thal hinauf drei Stunden hoch im Gebirge, wo bei 30 große und kleine Zechen, theils ein wenig höher, theils übereinander verbaut worden, allwo noch überall schmale grumsige Gänge und Spuren vor Augen seien; unter derselben aber sei in der obersten Zeche, welche vor einem Jahr (1684) in Arbeit gewesen, ein Handdicker Gang, woselbst die Probe gehauen worden sei, theils verfahren in ein grau gneißiges und mit weißbleichem Schiefer vermischtes Kalkgebirg, drei Klafter auseinander aus sechs Uhr Abends und Morgens verhauen worden und es verflache sich auf 12 Uhr Mittags steil unter sich. Es habe auch Martin, Lärch genannt, der zuletzt dort gearbeitet habe, gewiesen, daß es um ein Klafter tiefer noch einen Gang habe, handdick ganz Erz. Weil dasselbe aber über sich voll Schnee, altes Holz und Gebirg gewesen, so habe man es nicht sehen können; es könnte jedoch Sommer und Winter in Arbeit 0 Die Republik Graubünden, Thl. I, S. 464. 57 sein; das Holz müßte man eine Stunde weit aufwärts bringen; von Schneelawinen und Wasser sei keine Gefahr. Wenn gute Gesellen den mehrern Theil mit Schießen in einer Naitung 60 Zentner hauen würden, so könnten ihnen dafür höchstens 30 Gulden Löhnung bezahlt werden. Das Erz sammt Lohn könnte in die Schmelzhütte nach Andrer oder Filisur um 15 Kreuzer geliefert werden. Der Transport nach Filisur hätte demnach über den Gebirgskamm, der Schams vom Oberhalbstein trennt, nach Filisur stattzufinden gehabt. Deßhalb sind die Transportkosten nach Andrer und nach letzterem Orte gleich angegeben. Es würden, bemerkt die Relation weiter, die genannten Gebäue, die meistens Zechen seien, weil die Gänge ihren Fall unter sich hätten, mit der Zeit schweres Hinderniß über sich verursachen. Man hätte alle gute Gelegenheit, beiläufig bei 80 Klafter tiefer mit einem Zubau anzusetzen, woselbst schon vor vielen Jahren ein alter Stollen auf eilf Uhr Mittag gebaut worden sei, wie tief, wisse man nicht, es sei daselbst keine gar große Halde. Es würde aber ziemlich große Kosten geben, weil der Gang sich stark vorne an den Berg hinaus verflache; man dürfte aber gute Hoffnung haben, inzwischen Kluft und Gänge besser und edler in der Tiefe anzutreffen, auch könnte man mit besserer Förderniß und geringern Kosten zu Hilfe kommen, wenn ein Klafter per Stunde auf 11 Uhr Mittag aufgehackt worden. Es sei auch eine Stunde weit unten am Gebirge ein Pochwerk gestanden, woran man noch einen alten „Stuck" sehen könne, in welchem acht Schießer ganz seien. Wenn es vonnöthen wäre, könnte man Wasser und Holz haben, ein Pochwerk, eine Schmiede und eine Säge bauen, weil daselbst die Waldung besser vorhanden wäre. Ob auf diese Relation hin eine neue Unternehmung gegründet wurde, ist unermittelt. Von dem Bergwerk oberhalb Andeer gibt Scheuchzer') folgende Nachricht: „Diesmalen (1706) wurden noch die Gruben im Schamser- thale ob Andecr gebaut; nicht aber mit solchem Glück wie zu An- 0 Naturgesch. 2. Bd., S. 27. 58 fang des jüngstverwichenen Jahrhunderts in Bestand der Herren Holzhalb und Nüscheler von Zürich. Diese waren so glücklich, daß sie alle vierzehn Tage ein Stück Silber gegossen, so schwer, daß der stärkste Mann genug daran zu tragen hatte; die Baukosten bezahlten sie aus dem Blei und Kupfer. Die Gänge in den Gruben waren so reich, daß die Knappen, wenn sie am Abend aus der Grube gegangen und ein Feuer darein gemacht, am Morgen ein ziemlich Stück rein ausgegossen Silber darin gefunden. Sie theilten aber den Armen große Almosen aus, und jemehr sie gaben, desto reichern Segen genossen sie im Bergwerk. Sonderlich wird in den Annalibus des Orts eine Frau Regula Nüscheler als eine rechte Mutter der Armen, welche sie alle Freitag mit Fleisch, Suppen und Brod gespiesen, gerühmt. Nach dem Tod hörten die Almosen auf, und mit ihnen der Bergsegen, es entstunden allerhand Mißhelligkeiten und ging alles zu Grund." Von dem nämlichen Bergwerk redet Lehmann in der bereits angeführten Stelle, indem er sagt, man habe in vierzehn Tagen oft 125 K Silber geschmolzen. Nach C. U. v. Salis sind unter diesen so ergiebigen Gruben die gemeint, welche in der mehrfach erwähnten Bergrelation beschriebM werden. Dieselbe bemerkt, die Silbergrube liege hoch am Gebirg; die Verleihung sei von der Landschaft Schams ausgegangen; es seien allda eilf Zechen am Tag, fast ringweise über einander, auf das Tiefste ein oder zwei Klafter unter der Humusschicht; zwei Gruben führen in einem harten, grauen und mit weißbleichem Schiefer vermischten Kalk- gebirg, die Kluft sei auf 12 Uhr Abend und Morgen auseinander verhauen worden; sie verflächen sich auf 6 Uhr Abends am Tag unter sich bei 30 Klafter, weil es aber voll Wasser, altes Holz und Gebirg gewesen, habe man daselbst nicht suchen können, als zwei Klafter in das Wasser auf das alte Holz vom Berg hinab gesteigert worden. Wolle daselbst ein Gebäu vorgenommen werden, so wäre, weil die Klüfte in den alten Zechen dermalen so hart, grenzig und schmal seien, daß kein ganzer Grad zu einer Probe habe gebaut werden können, es sehr nöthig, daß man in der Tiefe, 59 weil man um drei Gruben Gerechtigkeit entsetzen könnte, auf sechs Uhr Morgens dem obern Wassersteiger noch einen zubauen würde. Daselbst sei Hoffnung, auf gegebenen Bericht, daß in dem Wasser noch viel Erz verlassen worden, daß in dieser und andern Zechen die Klüfte besser und edler anzutreffen und das Wasser zu fällen wäre. Grubenholz sei genug zu bekommen, auch könnte man Sommer und Winter arbeiten, es sei auch von Wasser und Schnee- lawinen keine Gefahr. Der größte Theil müsse mit Schwemmen und Schießen gearbeitet werden; bei einer jeden Zeche befänden sich große und kleine Halden und es seien darin Stufen nach vorgewiesenem Muster gefunden worden. Von der Schmelzhütte gibt die Bergrelation folgende Beschreibung : Zu Andeer in Schams ist die Schmelzhüte, allda wo die Erze von den alten Silbergruben, Zilliser Bleigruben und ob dem Ciampin zu obengemeldeter Taxe könnten geliefert werden; sie ist dem Ioh. Fries von Chur gehörig. Holz könnte auf Ries geführt und in den Rhein und alsdann nicht weit auf dem Wasser zu der Schmelze und Kohlstätte gebracht werden; auch ist weder Wasser- noch Lawinengefahr. Lehm und Letten ist nicht weit von dem Werk genug zu haben, und Wasser wird, in dem Rhein ein- gefacht, bei 15 Klafter in dem Steinwerk geführt. Vorrathschlacken sind vorhanden (wie das Muster) und ebenso Bleiplatten. Gemachtes Bleierz ist noch nicht aufgeschmolzen worden. Für den Sack Kohlen mußten 30 Kreuzer bezahlt werden. Nach C. U. v. Salis soll diese Schmelzhütte nicht bei dem Dorfe Andeer, sondern bei der ersten Brücke gestanden haben, die man in der Rofla auf der Straße von Andeer nach Splügen antraf. Zu seiner Zeit waren dort noch Ueberbleibsel und Schlacken zu sehen. Das Silber jedoch soll selbst noch zu Anfang des 18. Jahrhunderts in einem Hause zu Andeer geschmolzen worden sein, das später in die Werkstätte eines Färbers verwandelt wurde. Daß übrigens diese Bergwerke auch in der Mitte des 17. Jahrhunderts in vollem Gange waren, beweist ein Tagebuch oder Ausgabenrodel von 1658, den C. U. von Salis als zu seiner 60 Zeit in einem Hause in Andeer befindlich erwähnt und in welchem die Ausgaben an die Arbeitsleute täglich aufgezeichnet sind. Diesem Verzeichmß zufolge kostete 1 Krinne (48 Loth) Salz 6 Kreuzer, 1 Kr. Mehl 7 Kr., t. Kr. Fleisch 8 Kr., 4 Kr. Eisen 7>/r Kr., 1 Kr. grobes Eisen 7 Kr., 4 Kr. Schmalz 42 Kr., 4 Kr. Käse 8 Kr., 4 Kr. geräuchertes Fleisch 40 Kr., 4 Elle braunes Landtuch 48 Kr., 4 Elle weißer Zwillich 24 Kr., 1 Kr. Kesseleisen 8 Kr., 4000 Schuhnägel 4 Gulden, 4 Elle grau Tuch 36 Kr., 1 Quartane Kernen 22 Kr. Ein Dukaten war 3 Gulden und 30 Kreuzer Bündner Währung. Im Anfange des 18. Jahrhunderts versuchte es eine Gesellschaft, die alten Silbergruben oberhalb Andeer wieder zu bauen. Sie ließ einen Herrn Andre aus Halle kommen und übergab ihm die Direktion. Näheres über den Erfolg und die Dauer dieses Unternehmens sowie über die Mitglieder der Gesellschaft ist nicht bekannt. Ueber die Bergwerke in Ferrera sagt schon Wagner (1680), daß man im Ferrerathal Silbererze antreffe. Nach Scheuchzer ließen die Herren Franchi de Wertemate sieben Gruben vor 1618 in der Landschaft Schams bearbeiten, aus welchen sie sich sehr bereichert haben sollen, die aber nach 1618 wieder verfielen. Da andere Unternehmer zu gleicher Zeit in Zillis und Andeer auftreten, so scheinen diese Gruben der Herren Franchi diejenigen im Ferrerathal gewesen zu sein. Für die Bedeutung dieser Gruben spricht der Umstand, daß in Ferrera für sie eine eigene Schmelzhütte gebaut wurde. Hierüber meldet die Bergrelation, es sei in Ferrera neben der Eisenschmelze eine alte Silberschmelzhütte gestanden, von welcher man noch das alte Gemäuer sehe und Schlacken- haufen von mehr als 1000 K- Nebenbei stehe auch ein Pochwerk, in welchem neun Schießer in Gang gewesen; jetzt aber sei Alles zerrissen, so daß bedeutende Reparaturen nöthig wären; das Pochwerk könnte von den alten Silbergruben in einer Stunde, von dem Campin herab in 4 Stunden um eine billige Taxe geliefert werden. Alles gehöre dem Herrn Joh. Fries in Chur. C. U. v. Salis sah noch gegenüber der Eisenschmelze, auf der andern Seite des Averser Baches die Ruinen dieser Schmelze und will auch die Spuren einer Brücke bemerkt haben, die vielleicht 0 Ilistor. nnturrelis UsIvstiÄS, Hß'uri 1680. 61 den Namen der Silberbrücke trug, welchen Lehmann derjenigen in der Rofla gibt, bei der sich, wie bereits bemerkt, ebenfalls Ueber- bleibsel einer Schmelzhütte befinden. Ueber das Eisenwerk im Ferrera-Thal haben wir keine nähere Kunde. F. v. Sprecher meldet zuerst, daß nicht weit von Schams, gegen Splügen, Eisenminen gefunden wurden. Im Jahre 1682 stand daselbst schon die Schmelzhütte. Scheuchzer sagt in seinen Alpenreisen'), daß Churer diese Eisenminen bis im Jahr 1696 benutzt und sie damals wegen des hohen Kornpreises verlassen hätten. In seiner Naturgeschichte des Schweizerlandes 2 ) aber meldet er, die drei Mischen Bünde hätten in ihren Landen ziemlich viel Eisen, als: in den Thälern Filisur, Schart, Ferrera, welches ebendaher auch seinen Namen trage und ein köstliches Eisenerz in großer Menge, insbesondere auf dem Gebirge Finell, besitze. Erst im Jahre 1730 unternahm eine Gesellschaft dieses Bergwerk wieder in Aufnahme zu bringen. Sie soll bis 1746 gearbeitet haben. Anstatt aber im Ferrera-Thal zu schmelzen, ließ sie eine Schmclzhütte zu Sils im Domleschg, beim Zusammenfluß des Rheins und der Albula bauen, und das im Sommer bereitete Erz im Winter aus Schlitten hinausführen. Im Jahre 1762 wurde dieselbe ein Opfer des damaligen außerordentlichen Hochwassers. Sererhard meldet darüber in seiner Topographie: „Zu Sils ist eben jetzt (1742) seit drei Jahren eine Eisenschmelze im Gang. Dazu führt man das Erz aus Oberhalbstein oder aus Schams und schmelzt es allhiev. Es soll gut Eisen und Stahl liefern, und bisher die Unkosten wohl verdient haben. Patron dieser Eisenschmelze ist Herr Bundslandammann Buol von Parpan." Im Jahre 1770 bildete sich wieder eine andere Gesellschaft zur Betreibung dieses Bergwerks, deren Mitglieder aus den ersten Familien des Schamser Thales und aus zwei Ausländern bestanden. Jede Aktie betrug anfänglich 500, später 800 Gulden. Der Land- >) Bd. I., S. 98. Bd. 2-, S. 31. schast Schanis mußte sie jährlich 300 Gulden geben, so daß auf jede Stimme, deren man dazumal 600 zählte, 30 Kreuzer kamen. Diesen Betrag konnte man in Geld beziehen oder dafür Eisen nehmen zum Preise von 12 Kreuzer die Krinne (48 Loth). Wenn man aber noch mehr Eisen kaufen wollte, so mußte man es wie der Ausländer bezahlen. Diese Gesellschaft fing damit an, die Gebäude im Thal Ferrera selbst, ungefähr eine Viertelstunde außer dem Dörfchen, wieder aufzurichten und neue anzulegen. Man hielt im Anfang überall dafür, daß sie sehr gute Geschäfte mache und doch gab sie im Jahre 1768 dieses Bergwerk wieder auf. Eines ihrer Mitglieder, welches allein 20 Aktien genommen, und die Gewerkschaft mit Korn, Reis und anderen Bedürfnissen versah, übernahm dafür, wie es scheint, alles Eisen, so daß wohl dieses Mitglied, nicht aber die Gesellschaft den Nutzen zog. Nach C. U. v. Salis hatte jedoch der Verfall dieses Unternehmens ganz andere Ursachen, insbesondere schreibt er denselben der fehlerhaften Betriebseinrichtung und den Gebäuden zu und führt den Pros. Hacquet*) als Gewährsmann für seine Ansicht an. Derselbe schreibt: „Bevor ich Sesam (Schams) erreichte, blieb mir dieses schöne Gebirg gegen Osten zurück, und ich kam wieder zu Schiefer- und Granitbergen, es war eben der Felsschiefer, wovon ich zuletzt erwähnt habe. Ein paar Mal fand ich schöne Klüfte von Lawezstein am Tage ausbeißen; im Anbruch ist er jederzeit sehr weich, aber wenn er eine Zeit am Tag ist, so wird er fester. Sesam (Schams) oder Schmölz (die Schmelze), wie die -Teutschen zu sagen Pflegen, ist nichts als ein einschichtiges Eisenwerk, wo ich einen Hochofen, ein paar Zerr- und andere kleine Feuer antraf. Da wir hier sehr abgemattet, und unsere Pferde ohne Eisen hinkamen, so brauchten wir einige Hülfe, allein hier war ums Geld nichts zu haben. Ich wandte mich gleich zu dem Inhaber, der eben im Werke ankam, 0 Physikalisch-politische Reisen aus den Dinarischen durch die Julischen, Carnischen, Rhätischeu in die Norischen Alpen im Jahre 1781 und 1783. II. Bd., S. 5S. 63 mit der Erklärung, daß ich ein Hüttenmann sei; auf dieses wurden wir alle drei wohl aufgenommen, und man führte mich gleich zu dem Hochofen, welcher Verbesserung brauchte; man richtete an mich verschiedene Fragen, um zu wissen, ob mein Vorgeben wahr sei; als ich nun den Inhaber befriedigte, so wollte man auch haben, ich sollte sehen, was an dem Ofen gefehlt sei, daß er so schlecht ging. Allein der Fehler war bald entdeckt, indem die Sturze mit dem Sumpf kein Verhältniß hatte, wo man dann sich vornahm, solches gleich abzuändern. Allein der Hauptumstand war, einen guten, feuerfesten Stein zu nehmen. Man hatte den Versuch mit vielen gemacht, allein keiner war tauglich, indem es lauter grober Granit war, und die Leute von Steinen nicht die geringste Kenntniß hatten. Indessen legte man mir doch einige andere Steinarten vor, womit sie Proben gemacht hatten, und nun sollte ich ihnen sagen, welchen ich für den tauglichsten hielt. Da alles Granit war, aber einer aus mehr als zwei Drittel grünem Speckstein bestand, und das übrige klein weißkubischer Speckspath, etwas Glimmer und körniger Quarz war, den man nur vom Feldspath ausnehmen konnte, wenn man den Stein naß machte, so griff ich zum letztem, daß man diesen zum Ofenfutter anwenden solle. Dieses befriedigte den'Inhaber sehr. Obleich ein junger Mensch einen schlechten Granit für den ganzen Ofen schon hatte zurichten lassen, so achtete er doch diese Unkosten nicht, indem er aus seinen kleinen Feuerproben, die er mit den Steinen gemacht hatte, für besser ersannt, und meine Bestätigung hierüber erhielt, und sogleich gab er den Gebrauch des ersteren für diesen auf. Da ich an einem Sonntag hieher kam, so fand ich kein einziges Feuer, aber alle Vorkehrung schien mir so übel getroffen zu sein, daß wenig oder kein Nutzen herauskommen kann. „Die Erzeugnis vermöge der Menge der Erze, könnte auf ein paar tausend Zentner Gareisen des Jahres gebracht werden, wo hingegen die Inhaber solches nur auf einige hundert trieben. Alles ist auf brescianische Art, ja auch selbst die Arbeiter sind von daher, über welche man sich sehr beklagte. Der Hochofen wird, ohne Bälge, mit einer Wassertrommel getrieben, und so sind auch alle Feuer ohne gehörige Einschränkung. 64 „Die Gruben sind nur eine Stunde vom Werke entlegen, in den Verbergen des Albin ft. Die Erze brechen in Klüften in dem grünen Felsschiefer ein, sie gehören unter die schwarzen Eisen- glimmer-Erze, ksrrum wieuosum der Mineralogen. Man hat mich versichert, sie hielten im Durchschnitt 40 vom Hundert." Herr Pfarrer Pool in seiner Darstellung des Thales Ferrera?) vermuthet noch andere Ursachen des Verfalls dieses Bergwerks. Er sagt von demselben: „An einem gäh' herabstürzenden Bache sind die Wasserschmieden angebaut. Es sind hier zwei Hammer, einer zu grobem, der andere zu dünnerm Eisen; vier Schmiede arbeiteten noch; sonst beschäftigte dies Eisenbergwerk den Sommer über gewöhnlich 100 Arbeiter. Verschiedene Gebäude sind verfallen, der Ofen ist halb ruinirt. Nach dem Zeugniß unserer Schlosser übertrifft das Ferrera-Eisen an Dehnbarkeit, Zähigkeit und Geschmeidigkeit alle andern Eisen- arten, die vom Auslande her in Bünden eingeführt werden. Allein seit einigen Jahren ist kein Eisen hier geschmolzen worden, auch werden keine Anstalten zu neuen Schmelzungen gemacht. Die Erze wurden des Winters, wenn der Schnee die Höhlungen der Felsen ausgefüllt, zwei Stunden weit vom Gipfel des Berges herunter geführt, in Säcken, die mit Schweinshäuten belegt waren. Das Aussprengen, Stampfen, Erlesen, Herbeischaffen der Erze war so kostspielig, daß dies wahrscheinlich die Ursache des Versalls der ganzen Unternehmung ist, denn an Holz zu Kohlen wäre kein Mangel." Die Gesellschaft hatte in den letzten Jahren ihres Bestandes einen Herrn Perini von Scanfs, der die Bergbaukunde praktisch im sächsischen Erzgebirge erlernt hatte, zum Oberaufseher des Bergwerks erwählt. Er fand nicht nur den Ofen, die Gebäude, alle Einrichtungen, sondern die ganze Organisation der Gewerkschaft ganz fehlerhaft, und machte daher den Umständen angemessene Vorschläge, die vermuthlich dem Bergwerk wieder aufgeholfen 0 Sie brechen eigentlich im Berg Fianell ob der Alp Albin und sind nicht eine, sondern beinahe drei, wenigstens zwei starke Stunden entfernt. 2 ) In FLsi's Bibliothek der schweiz. Staatskunde, 2. Bd., S. 392. hätten. Allein die Mitglieder derselben konnten sich darüber nicht vereinigen, und das Unternehmen gerieth ins Stocken. Herr Bundslandammann Buol hatte auch Versuche zu Truns und ob Felsberg gemacht; dieselben waren jedoch ohne glücklichen Erfolg. Im Beginn des 17. Jahrhunderts war, wie bereits weiter oben mitgetheilt wurde, Junker Hans Jakob Heintzel von Täger- stein im Besitze des Bergwerkrechts in der Grafschaft Sargans. Aus dem Jahre 1624 besteht noch ein „Feiertagsbries," laut welchem die Bergleute wegen allen und jeden Feiertagen befreit sind. Es muß zur Zeit des dreißigjährigen Krieges der Eisenbedarf ein sehr großer gewesen sein, und auch die Nachfrage um so größer, als damals der Betrieb der deutschen und österreichischen Bergwerke häufigen Störungen unterworfen sein mochte, was in der Schweiz, mit Ausnahme Graubündens, nicht der Fall war. Daher mag denn auch obige Befreiung von allen und jeden Feiertagen ihren Grund in einem sehr schwunghaften Betriebe des Eisenwerks am Ganzen haben. Im Jahre 1651 kaufte Schaufelberger in Zürich das Werk. Da trat nach seinem Tode der Fall ein, daß die Bergleute ihren Lohn nicht mehr erhielten. Sie wurden von den Erben abgewiesen, bis ihnen vor Rath (ooram sonatn) in Zürich das Bergwerk als Unterpfand zuerkannt wurde. Der häufige Besitzeswechsel von 1544—1654 (in 110 Jahren 8 Besitzer) war für das Werk nicht ersprießlich. Laut Lehenbries von 1654 ging dasselbe von den Schaufelberger'schen Erben an den Herrn Landammann und Pannerherr Good in Mels über. Dieser im „hohen Befehl" ausgefertigte Brief enthält auch die Schmelze zu Murg, sammt allen übrigen „von minen gnädigen Herren ertheilten Freiheitsbriefen und zwahren obigen Gooden und all ihren ewigen Nachkommen." 5 66 Diese Belehnung wurde von den 8 Orten genehmigt, Schwyz ermäßigte den Stahl-Zoll in Wesen auf einen guten Batzen vom „Saum" oder 3 Lägeli und im Jahre 1681 nahm der Stand Zürich, nebst andern Ständen, die Hoch- und Frohnwaldungen „des köstlichen Eisenbergwerkes" in besonderen Schutz. Die Familie Gvod besaß das Werk bis 1767 und betrieb es sehr schwunghaft bis 1734, also 80 Jahre lang. Später starben von der Direktion mehrere Glieder hinweg und das Werk kam wegen Unmündigkeit der Erben unter vogteiliche Verwaltung, unter welcher es mehr und mehr litt. Die Direktion gerieth in unkundige Hände, es wurden zu viele und dazu unzuverlässige Meister angestellt. Das Unternehmen wurde in Prozesse mit den Gemeinden verwickelt, von denen die meisten zu seinen Ungnnsten ausfielen. Diese Prozesse verschlangen große Summen; so kostete sie der letzte, in Frauenfeld Verlorne, allein fl. 30,000. In den meisten Rechtshändeln spielten fremdartige, oft auch konfessionelle Motive mit; Neid und Mißgunst seitens der Gemeinden und politischer Gegner, Willkür und Ungesetzlichkeit seitens der Behörden vereinigten sich zur Schädigung des Werks. Als dasselbe 1767 verkauft wurde, war es schon in gänzlichem Zerfall, so daß alle Gebäude und sonstigen Einrichtungen frisch aufgeführt werden mußten. Die Käufer waren Hr. L. Bernold, alt Landammann von Glarus und Herr Hans Heinrich Schultheß, Quartiermeister zur Limmatburg in Zürich, die es um die Summe von fl. 40,000 an sich brachten und auf dem Schlößchen Nidberg mit einander den Gesellschaftsvertrag abschlössen. -Die Hüttenwerke sind in früherer Zeit, je nach dem Vorrath des Holzes, in den Waldungen bald da, bald dort errichtet worden. Einmal war der Schmelzofen in Murg am Walensee; unter der Familie Good war derselbe in Flums und als das Flumserthal abgeholzt war, wurde in Plans, unterhalb Mels, ein Hochofen und Eisenhammer erstellt. Den neuen Besitzern gingen die nöthigen fachmännischen Kenntnisse ab; sie führten allzu kostspielige Bauten auf und überließen die Leitung fremden Leuten und den Arbeitern 67 li selbst. Bald überstiegen die Ausgaben die Einnahmen; sie brachten bald schlechte Produkte in den Handel. Auch wollten sie die ältern urkundlichen Rechte wieder geltend machen und verwickelten sich dadurch in unheilvolle Prozesse. Endlich faßten die Besitzer 1774 den Entschluß, das Unternehmen aufzugeben, um zu den bereits erlittenen Verlusten nicht noch weitere hinzuzufügen. Die Vorräthe wurden veräußert und die Taggebäude auf den Abbruch verkauft. Das ganze Unternehmen war großartig angelegt; es bestand 1771 aus dem Schmelzofen, dem Pochhammer, zwei Röstöfen, einer Huf-, Zein- und Großhammerschmiede, mehreren Hütten, nebst der Erzgrube mit dem Knappenhause, einer Schmiede und Kohlenscheuer, sammt 8 großen Waldstücken. Das Erz ward aus drei Gruben zu Tage gefördert: aus dem sogenannten „tiefen Loch", aus dem schwarzen, obern Loch und aus dem Mehli-Werk. Am meisten, ca. ?/z, brach man aus der schwarzen Grube, von dem rothen am wenigsten. Schwefelkies wurde niemals benutzt. Als Flußmittel bediente man sich rothen Sandes aus dem See, rother Platten aus dem Flumser- Bach und zwar nahm man eine Schaufel voll auf einen Satz; jede Stunde sei ein Satz hinabgebrannt. Eine Schmelzcampagne von 8 Monaten kam auf fl. 10,000 zu stehen. Der hohe Ofen warf 52°/g ab und der Verkauf an Eisen war außerordentlich groß. Zu kostspielige Einrichtung, schlechte Verwaltung und Un- kenntniß des berg- und hüttenmännischen Betriebes waren einzig Ursache des Verfalls. Hierüber gibt ein Aktenstück Aufschluß, in welchem es heißt: „Es ist unstreitig und gewiß, daß seit einiger Zeit in unserm neu errichteten Bergwerk die gute Ordnung geschwunden ist. Es wäre darum gut, wenn alle Meister: die Schmelzer, Zimmermeister Hammermeister und Steiger, die Köhlermeister, Waldmeister und Platzmeister, im Beisitz des Direktors und Buchhalters einen Rath bildeten, um sich zu berathen, wie dem Werk der Schaden abzuwenden und der Nutzen zu fördern sei." Es schrieb Schultheß an Bernold, daß sie das Eisen, welches sie fabriziren, fast noch einmal so theuer zu stehen komme, als sie es verkaufen, auch wenn sie die Gebäude und den Zins nicht rechnen. 68 Im Jahre 1777 kam es zur Theilung. Schultheß trat aus. Die Vorräthe wurden gewerthet wie folgt: 1 Ctr. Roheisen 31 Kr., geröstetes 45 Kr., 1 Ctr. Gußeisen fl. 6, Stabeisen fl. 10, 1 A Stahl 20 Kr., ein Klafter Tannenholz fl. 1—3, 1 K Pulver 18 Kr. Die Sprengung und Förderung von 1 Ctr. kostete 19 Kr., 140 L geröstetes Rotheisen nahmen sie für 1 Ctr., geröstetes und gewaschenes Erz für 125 L per Ctr. Nach der Trennung zeigte Herr Bernold Lust zum Fortbetrieb der Stahlfabrikation, kam aber nicht zur Ausführung. Zur Zeit der helvetischen Republik machte er unter Anderm einer einflußreichen schweizerischen Persönlichkeit den Vorschlag, bei der Centralregierung den Ankauf des Werkes als Eigenthum der helvetischen Nation in Anregung zu bringen. Es wollte sich 49 Jahre lang Niemand in das Unternehmen einlassen. Man hielt einen rentablen Betrieb für unmöglich. Das Werk gerieth in gänzlichen Zerfall. Im Jahr 1823, d. 11. Dez., ging endlich das Geschäft von der Familie Bernold in Mels käuflich an die Familie Neher in Schaffhausen über, die jetzt noch im Besitze desselben ist. Diese letzte Betriebsperiode werden wir weiter unten beleuchten. Der zrailbiindnerische Bergbau im 19. Jahrhundert. Am Anfange dieses Jahrhunderts regte sich die bergmännische Unternehmungslust in Graubünden aufs Neue. Als Urheber der Wiederaufnahme des bündnerischen Bergbaues, jedoch nicht als Bergbaukundige, sondern als durch Krieg und Revolutionen in ihren Vermögensverhältnissen zurückgebrachte Bauersleute, welche durch fabelhafte und abergläubische volksthüm- liche Ueberlieferungen zum Goldsuchen verleitet wurden, kennt man vom Jahre 1804 an, wo sie in der Person des Alt-Landammann Peter Demenga von Misox, der sich damals von mehrern Spezerei- handlungen auf die letzte in Jlanz herabgesetzt fand, und mit ihnen gleiches Bedürfniß fühlte, eine Art Nothhelfer fanden, folgende Individuen: 69 1. Hans Ulrich Tschalär von Pfävers, Fleischhacker in Reichenau. 2. Stephan Hitz, Bauer und Landschuster in Churwalden. 3. Fidel Brunold, Schmied von Parpan. 4. Martin Tamin, Bauer und Schuster in Filisur. In Parpan befand sich der damals in seinen Vermögensum- ständen auch schon schwankende Hauptmann Buol als Beschützer des Rothen Horns, von dem die alte Sage auch Wunderdinge erzählte. Demenga gelangte durch kaufmännische Verbindung zur Bekanntschaft des Probirmeisters Martin Schützer in Bregeuz und dieser war damals Direktor eines Steinkohlenbergwerks daselbst, im Betrieb für Herrn Jsaak Näf von Wattwyl. Schnizer zeigte ihm die Erze von Demenga. Das erste war vermeintes Golderz von Tiesenkasten, dann folgte Fahlerz vom rothen Horn, auf welches man von 1805 bis 1806 fl. 4000 umsonst verwendete, dann das Fahlerz von Ober- saxen, und fast gleichzeitig die Bleiglanze mit und ohne Gelbkupfererz von den Rheingruben bei Ruis. Mit so glänzender Lockspeise gewann Näf ohne Mühe seine Landsleute, Herrn Obereinnehmer Zuber, dann nach ihm Herrn Oberst Meier bei Lichtensteig, den reichen Schoch von St. Gallen, Tobler in Speicher, Bankier Meier, Speditor Zyli, Doktor Ober- teusfer und dieser wieder andere Herisauer und Toggenburger Fabrikanten, Handwerker, Landsleute, überhaupt mehr oder weniger Vermögliche aus allen Ständen und beiderlei Geschlechts, bis sich eine Gesellschaft von ziemlicher Anzahl und Kraft gebildet hatte. Im Jahr 1804 wandte sich Landammann Demenga an den Großen Rath des Kantons Graubünden um die Erlaubniß, die Erzgänge des Landes bearbeiten zu lassen, und sie wurde ihm mit der Bedingung zugestanden, sich mit denjenigen Hochgerichten und Gemeinden einzuverstehen, in deren Gebiet er eine Erzlage zu miethen gedenke. C. U. v. Salis rügt es als einen volkswirth- schastlicheu Irrthum, daß der Staat damals das Bergregal nicht an sich gerissen habe, um das Bergwesen auf dem Wege der Gesetzgebung von sich aus zu ordnen. Ein derartiger Versuch wäre 70 jedoch damals, weil verfassungswidrig, bei dem Volk auf unüberwindliche Schwierigkeiten gestoßen. Demenga bildete nun die Gewerkschaft von Tiefenkasten, wie man sie damals nannte, und schon den 27. October 1804 wurde in einer allgemeinen Versammlung derselben zu Chur der Vertrag der Bergbaugesellschaft von Tiefenkasten in Graubünden, d. h. ihre Gründungsurkunde errichtet, und zwei Jahre hernach (1806) gedruckt. Die Versammlung hatte im Mai 1804 im Steinbock zu Chur stattgefunden und Herr Obereinnehmer Jos. Huber hatte die Verfassung der Gewerkschaft entworfen, welche von demselben zwar ohne alle Kenntniß des Bedürfnisses, jedoch einhellig angenommen wurde. Nach Schnizers ersten Anleitungen theilten die Goldmänner ihre Entdeckungen unter sich, später verkauften sie ihre Antheile als Actien an neue Unternehmer mit großem Gewinn. Da war Geld genug für den glänzenden Bergbau in Graubünden. Die Gesellschaft fing an in verschiedenen Gegenden des Landes theils zu schürfen, theils aufgelassene Gruben wieder zu belegen, theils neue Baue zu unternehmen. Bald zeichneten sich einige Gegenden sehr vor andern durch vielversprechende Anbräche aus, besonders Obersaxen und Schams. Der Muth der Gewerkschaft wurde immmer mehr angefeuert. Die Anzahl ihrer Arbeiter mehrte sich täglich, und sie setzte für dieselben den 1. Mai 1808 eine eigene Bergwerksverordnung auf. Da sich aber immer deutlicher ergab, daß der Bergbau im Oberlande und in der Landschaft Schams am Vortheilhastesten ausfallen würde, so dachte d'.e Gesellschaft an einen bequemen Sitz für das Direktorium, für die Schmelzgebäude und für die Erzniederlagen. Sie wählte dazu die vormalige Herrschaft Reichenau, zwei Stunden ob Chur, am Zusammenfluß beider Rheine und am Hauptpasse sowohl aus dem Oberland als der Splügenstraße, die durch Schams läuft. Sie kaufte die Herrschaft Reichenau für 74,000 Gulden Reichswährung, ließ alle Gebäude ausbessern, Schmelzhütten errichten, und anstatt der im Jahr 1799 von den Franzosen verbrannten prächtigen Grubermann'schen Bogenbrücke, eine neue beinahe ebenso dauerhafte erbauen. Hinsichtlich der Lage besaß Reichenau unstreitig große Vorzüge ; denn sehr leicht konnte das Direktorium von dort, als einem Centralpunkt, alle Geschäfte, sowohl im Oberland als in der Landschaft Schams, leiten, indem die Gemeinschaft mit beiden Thälern stets offen und bequem war. Nicht weniger konnte sie aus beiden Flüssen Holz genug zum Schmelzen erhalten, und endlich konnte man von Reichenau auf Flößen die Schmelzprodukte weiter verführen. Bald gelangten jedoch allerlei Gerüchte über die Beschaffenheit der Arbeiten dieser Gesellschaft in Umlauf. Hierdurch sah sich C. U. v. Salis veranlaßt eine „kurze aber wahre Beschreibung derselben" im Druck erscheinen zu lassen, „um so viel möglich edel denkende Vaterlandsfreunde für die Wohlfahrt dieses Unternehmens zu interessiren Während jene nützlichen Einrichtungen in Reichenau getroffen wurden, zeigten sich nach diesem Berichte in den mit stets steigender Thätigkeit betriebenen Bergwerken immer schönere Aussichten. Der Bericht gibt im Fernern Aufschluß über den Zustand derselben im Sommer 1810 und zwar auf Grund der Beschreibung eines der geschicktesten Bergmänner Deutschlands, wie C. U. v. Salis versichert. Die Arbeiten der Gesellschaft wurden theils im Oberlande, theils in der Landschaft Schams betrieben. Im Oberlande geschahen dieselben theils unter Ober- saxen, theils ob Ruis, theils bei Andest. s. Gkersaxen. Zwei Stunden ob Jlanz, am linken Rheinufer unter dem Plateau, auf welchem das Dorf Obersaxen zerstreut liegt, befindet Nachricht von dem dermrligen Bestand und den Arbeiten der Gewerkschaft von Reichenau in Graubnnden von Karl Ulysses von Salis-Marschlins; 1. Bog. ohne Angabe des Druckorts und des Datums. 72 sich eine steile, kahle Felswand, in welcher sich die Erzlager befinden, auf welche gebaut wurde. Mittelst eines Einfahrtschachtes, der von besagtem Plateau aus 3V- Lachter seiger niederging, und einer söhligen Ausführung von IV- Lachter hatte man das Lager ausgerichtet, den Bau von dem äußersten nördlichen Punkt des Schachtes an nach Suden verführt, und das Feld auf der obern Strecke auf 33 Lachter erbrochen. Vor Ort dieser Strecke stunden am Juli 1810 zwei Zoll mächtige Fahlerze in körnigem Barit an; sie wurden verfolgt und versprachen Ausdauer. Tiefer unten, wozu das Lager durch Erzverhaue, die theils von den Alten, theils in neuern Zeiten unternommen worden, zugänglich wurde, war das südliche Feld noch weiter 17 Lachter erlängt; man brach daselbst östlich gegen das Erzlager hinaus, und hatte bereits Spuren von Erzen. Rückwärts vom südlichen Ort der untern Strecke, ungefähr in der Mitte des Bandes, hatte man zu Tag aus gegen jene erwähnte steile Felswand hinausgebrochen, und daselbst durch Erweiterung des Gebirgs einen Platz zur Aufbereitung und Scheidung der Erze vorgerichtet. Man konnte diese Tagvffnung als den obern Stollen ansehen, der die Hängebank des Eingangschachtes 35 Lachter unterteufte. Rückwärts von diesem Stollen in der Richtung nach Süden, in ungefähr 10 Lachter söhliger Entfernung, wurde das Lager nunmehr streckenweise nach dem westlichen Abfall verhauen, und es wurden daselbst derbe, starke, vier Zoll mächtige Fahlerze in beinahe ununterbrochener Einlagerung gewonnen. In 14 Lachter seiger Teufe vor genannter obere Scheidbank hatte man von Tag aus in eben jener Felswand, die hier beinahe senkrecht abfällt, und wohin man nur mit vieler Mühe und Gefahr gelangen konnte, zwei Versuche gegen das Erzlager unternommen, und auf einem derselben nach einer kurzen Erlängerung des Feldes von zwei bis drei Lachter die Lager mit zwei Zoll mächtigen Fahlcrzen edel erbrochen. In abermaliger ungefähr 14 Lachter seiger Teufe von eben besagtem mittlern Stollen war Stunde 3Vs ein tiefer Stollen gegen das Erzlager eingetrieben, und das Gebirg damit auf 22 Lachter Feldes Länge aufgeschlossen worden. Von dem damaligen Feldorte dieses Querstollens sollte 73 man nach den Markscheiderissen bis auf das Erzlager noch 18 Lachter aufzufahren haben. Man hielt diese Grube für eine der edelsten, und auf eine lange Reihe von Jahren gesichert. Der Bericht meldet: „auch abgesehen von diesem erwünschten, doch noch nicht entschiedenen Ereigniß, ist die zur Zeit erwiesene Ausdauer und Mächtigkeit der Erzanbrüche, des für diese Gattung Erz zwar nicht bedeutenden, inzwischen immer reichlichen Gehalts an Kupfers in Verbindung mit einem nicht unbedeutenden Gehalt an Silber, und vorzüglich der Umstand, daß das Erzlager, durch jene kleinen Versucharbeiten, die seiner Zeit zu einem mittlern Stollen die Anlage gaben, und die von dem Fahrschacht an 64, von der Scheidebank Stollen aber 14 Lachter beinahe noch ganz unverrückter Feldteufe einbringen, bereits edel erfunden worden, von solchem Gewicht, daß insofern Aufbereitungs- und Schmelzarbeiten, vornehmlich letztere, in zweckmäßiger Uebereinstimmung mit einem wirthschaftlichen Baue stehen, und sich die Angabe bestätigt, daß sich die Erze gegen die Teufe zu in Silber angereichert haben sollen, man sich in einigen Jahren von dieser Grube auf ungezweifelte Ausbeute Rechnung machen darf." C. U. v. Salis bemerkt noch hiezu, daß sich, laut einem Berichte vom Dezember 1810, die Arbeiten in Obersaxen über alle Erwartung bewiesen hätten. Das Lager gewinne an Mächtigkeit und an Silbergehalt mit jedem abteufenden Lachter. b. Äuis. Die St. Johann-Gruben. Auf der rechten Seite des Rheins, zunächst hinter Ruis, zieht sich ein Thal in verschiedenen Krümmungen, aber in der Hauptrichtung nach Nordwesten hin, und läuft gegen Panix in die Glarner Berge aus. In einer dieser Krümmungen, da wo sich das Thal mehr nördlich hineinzieht, am östlichen Abhang des Gebirges, eine starke halbe Stunde von Ruis entfernt, befanden sich die Gruben 1, 2 und 3 St. Johann. 0 Sie enthielt von diesem Metall bei einem starken lleberschuß an Eisen 20 — 100 . 74 Nr. 3, als die zu oberst am Gebirge befindliche Grube, war durch eine Stunde IVs nördlich eingetriebene Querstollen geöffnet. Damit richtete man in 24 Lachter Feldeslänge ein in Glimmerschiefer abgesetztes 6Vs Ost streichendes, mit 33 Grad nach Süden flächendes Quarzlager aus, woselbst man bei einem, dem Ver- flächen nach angetriebenen Ausbruch bald eingesprengten, zum Theil auch derben Bleiglanz erbrochen. Man setzte diese Arbeit fort und gewann unter abwechselnden, bald mehr, bald weniger günstigen Verhältnissen, immerhin etwas von Erzen. Von da an in weiterer Einlängung des Feldes nach Osten, und in höhliger Entfernung von 15 Lachter, ward ein zweites Stück 4'Vg streichendes mit 33 Grad nach Osten flächendes Lager erbrochen. Dies erzeigte bereits Quarz und schöne Kupferkiese, obschon es im Juli 1810 noch nicht ganz durchbrochen war. Auch fand man ehemals am Tag gleich unter dem Stollen mächtige Blöcke von mit Kupferkies gemengtem Quarz, welche die Zeit und Naturrevolutionen von höhern Gebirgen von dem zu Tag ausgehenden Erzlager abgerissen und dahin geführt haben mußten, wenn es nicht wenigstens zum Theil Ueberreste des schon im 15. Jahrhundert daselbst betriebenen Bergbaues waren, von dem der Berichterstatter freilich nichts wissen mochte. Um dieser Arbeit Wasser zu lösen und die Erzlager in mehrere Teufe zu untersuchen, ward in höhliger Entfernung von 60 Lachter und 13 Lachter seiger Teufe von obgenanntem obern Stollen der mittlere Stollen Nr. 2 angelegt. Er war am nämlichen Abhang des Gebirgs Stund zwei nördlich in einem talkreichen Glimmerschiefer angetrieben. Mittels desselben erbrach man in 54 Lachter Feldeslänge vom Windloch an ein Quarzlager, das unter wenigen Abänderungen des Verflächens mit jenem, zuerst im obern Stollen erbrochenen, übereinkam. Allein man fand es faul oder taub. Beinahe in der nämlichen Richtung des angetriebenen Stollens verfolgte man nach Durchbrechung des ersten Lagers den Ort weiter nordöstlich, und traf in 26 Lachter Feldeslänge abermal auf ein Stund 5V8 östlich streichendes, mit 41 Grad nach Süden flächendes Quarzlager, das sich hei seiner Erbrechung edel anließ, 75 und eingesprengten, zum Theil mit brauner Blende vermengten Bleiglanz und bei weiterer Aufführung auch Kupferkiese wahrnehmen ließ. Indessen war das Lager zur Zeit der Abfassung des Berichtes noch nicht ganz durchbrochen, folglich auch noch nicht ganz entschieden, ob die Anbräche ausdauern und sich veredeln würden. Weiter unten im Thale gegen den Fuß des Gebirges in 320 Lachter söhliger Entfernung von oberwähntem mittlern Stollen war der tiefe Querstollen Nr. 1 Stund Nord in der Hoffnung angetrieben, alle aus dem westlichen Abhänge des Gebirges abgesetzten Erzlager damit zu überkreuzen. Der ganze Bau, der bereits eine Strecke weit im Feld verführt worden ist, stand in Holz, hatte wegen des faulen Gebirgs ungeheuern Druck und starke Wasserzugiinge, auch drohte es in der Folge an Wetter zu mangeln. o. Nullest. Eine reichere Formation, als jene aus der östlichen Seite, schien dem westlichen Abhänge des Gebirges im Panixer-Thal eigen zu sein. Edlere Geschicke von silberreichem Fahl- und auch Bunt- kupsererz, sowie eine eigenthümliche Art außerordentlich reicher Kupferkiese begleiteten dort dem Berichte zufolge den gewöhnlichen Bleiglanz. Man theilte den Bau, der auf diesen Erzen verführt ward, in den neuen und alten Bau. Der oberste Stollen, womit ersterer aufgeschlossen war, lag gegenüber den obern Bauten von St. Johann. Er war auf dem Erzlager selbst, das in einem quarzreichen Glimmerschiefer Stund 4°/s mit einem Verflachen von 45 Grad nach Westen aufsah, angetrieben, und mittelst zweier Arbeiter ungefähr 10 Lachter in's Feld verfolgt. Auf beiden, besonders auf der rechter Hand oder mehr nördlich betriebenen Arbeit, bewies sich das Lager mit Quarz, Kalkspath, eingesprengtem und derbem Fahlerz und dergleichen Kupferkies. Beiderlei Erze kamen wohl auch häufig dicht unter einander verwachsen vor; auch soll zunächst dem Stollen Mundloch von Tage weg mächtige Fälle Fahlerz erbeutet haben. Die Fahlerze enthielten nach der Angabe der dortigen Probierer 10 Loth an Silber und 10 kk an Kupfer. Die Kupferkiese selbst 6 Loth an Silber und 40 A an Kupfer. 76 Ein Gehalt, der in jeder Hinsicht äußerst selten ist, da man sie gewöhnlich von 15 bis 20, und höchstens 90 bis 100 an Kupfer, und säst niemals von einem die Seigerungskosten belohnenden Silbergehalt, meistens ohne Spur von selbem findet. Außer den bereits angezeigten Arbeiten machte man auch niederwärts auf dem Lager Versuche. Besonders fing man an, von der Bemerkung geleitet, daß noch mehrere am Tage mit Erzen beweisende Lager unter einem solchen Steigerungswinkel der Teufe zusetzten, daß sie die Sohlen des mittlern Stollens vielleicht im weitesten Feld erst, oder wohl gar nie berühren würden, in einer söhligen Entfernung von 35 Lachter und einer Seigerteufe von 36 Lachter am Fuß des Gebirges, etwas über dem Bette des Panixer Waldbachs einen dritten Stund 7^8 westlich vorgeschlagenen Stollen quer nach dem Lager hin zu betreiben. Nach den Markscheiderissen betrug die Entfernung vom Mundloch bis dahin ungefähr 52 Lachter, wovon zur Zeit der Abfassung des genannten Berichtes bereits 12 herausgeschlagen worden. Der alte Andester Bau war ein Stollen, der nur wenige Lachter tiefer, aber in etwas mehr als 40 Lachter söhliger Entfernung von dem eben genannten tiefen Stollen des neuen Baues aus der nämlichen Seite des Thals gegen ein am Tag mit Bleiglanz ausweisendes, einige Zoll mächtiges Lager erbrochen worden. Allein Lager und Erze zeigten so wenig Ausdauer, daß man nach hinreichend scheinenden Versuchen, die alle Hoffnung abschnitten, sich hier mit Vortheil setzen zu können, die Arbeit einstellte. Es wurden im Ganzen im Andester Tobel auf Ruiser Seite 85 Lachter durch das verschobene Gebirge aufgefahren und in's Holz gestellt. Im Frühling 1809 drückte die vom Schneewasser schwer gewordene Erdmasse den Bau zusammen und der Direktor ließ ihn, ungeachtet man noch kein festes Gestein, geschweige denn ein erzführendes Lager erreicht hätte, auf's Neue wieder herstellen und verbauen. Jetzt würde man Mühe haben, Noch eine Spur davon zu finden. 77 Die Schmuser Gruden. In der Landschaft Schanis hat die Bergbaugesellschaft von Reichenau diejenigen Erzlager in Arbeit genommen, welche sich auf dem Gebirge befinden, das sich hinter dem Dorfe Zillis erhebt, und von dem Despiner-Horn gekrönt wird. Da man im hohen und im Mittelgebirge die bauwürdigsten Erzlager gefunden, dieses zwei Stunden von Zillis, und jenes noch zwei Stunden zu ersteigen erfordert, und in jeder dieser Höhen besondere Baue verführt worden, so theilte man diese in Gruben vom hohen Gebirge mit fortlaufenden Zahlen Nr. 1 bis 6, und in solche vom Mittelgebirge. g. Gruben im lieben Gebirge. Nr. 6, als der am höchsten drei Viertelstunden über dem Holz, und in einer Höhe von ca. 4000 Fuß über dem Schamser- Thal, war Stund 7 Oft auf eine Stunde 11 streichendes mit 39 Grad nach Osten flächendes Lager 6 Lachter in's Feld angetrieben. Das Lager war in mit Talk vermengtem Glimmerschiefer abgesetzt und bestand aus körnigem Baryt, ein bis zwei Schuh, oft noch mächtiger, mit mehr oder minder dicht eingesprengtem Bleiglanz. Schon die Alten hatten hier mehrere Verhaue von Tag nieder auf Erz gemacht, deren Bau aber, wie es scheint, nicht lohnend gefunden. Bei der neuen Gewältigung ging man die Arbeiten der Alten zum Theil durch, untersuchte das Feld im Ganzen, und fand das Urtheil derselben bestätigt. Man führte daher, und zwar allein in den Sommermonaten, weil zu Winterszeit da schlechterdings nicht gearbeitet werden konnte, eigentlich einen Raub- oder Abbau der noch vorhandenen edeln Mittel, der sich vielleicht noch einigermaßen gelohnt haben würde, wenn Zu- und Abfuhr der Bergmaterialien und der gewonnenen Erze von und auf den hohen Punkt des Gebirges nicht mit allzu großen Kosten verbunden gewesen wäre. Die Grube Nr. 5 lag von Nr. 6 östlich in 230 Lachter söhliger Entfernung und 30 Lachter seiger Teufe am nämlichen Ge- 78 birgszuge. Auch die Gebirgsart war die nämliche, Glimmerschiefer mit Talk gemengt. Zwei Stollen Stund 12 Mittag angesetzt, 2 Lachter söhlig und 1 Lichter seiger von einander entfernt, waren daselbst mittelbar auf einem Erz führenden Barhtlager angetrieben, der obere ungefähr 7, der andere 6 Lachter in's Feld erlängt: man verhaute sich auf beiden niederwärts, und es standen sowohl auf der Sohle als vor Ort dicht eingesprengter Bleiglanz mit Spuren von Kupferkiesen an. Das Lager war zwei bis drei Fuß weit ausgedehnt und wurde gegen die Tiefe mächtiger. Auch bemerkte man, jedoch noch seltene, Spuren von Fahlerz. Grube 4. In weiterer 32 Lachter söhliger und 15 Lachter seigerer Entfernung, ebenfalls östlich, war eine Stunde IV- N. angesetzter Querstollen gegen ein Stund 10 südöstlich flächendes mit 41 Grad gegen SW. fallendes Barytlager, das auch hier in talkigen Glimmerschiefer abgesetzt war, vorgeschlagen. Schon im dritten Lachter erbrach man dasselbe, und verhaute es ungefähr 6 Lachter zu beiden Seiten in's Feld, wobei artige Anbräche von silberhaltigem Buntkupsererz und Fahlerze zum Vorschein kamen. Besagter Stollen war an einer steilen, beinahe unzugänglichen Felswand gelegen. Der Punkt war inzwischen bereits angegeben, wo mittels eines tiefen Nr. 4, um neun, Nr. 5 Grube um 24 Lachter unterteufenden Stollens beide in Nr. 4 und. 5 streichende Lager, die sich nach Norden hin schaarten, erbrochen wurden. Die Markscheiderisse bestimmten hiezu, und zwar bis zu dem in Nr. 4 aufsitzenden Lager 7, und bis zu dem zweiten etwas über 40 Lachter. Nr. 3 waren Versuchsarbeiten, deren weiter unten Erwähnung geschehen wird. Nr. 2 Grube. Noch weiter östlich in 150 Lachter söhliger Entfernung von Nr. 4, und ungefähr in gleicher Höhe mit Nr. 5, lag Nr. 2. Dieser Stollen war unmittelbar auf einem Stunde 1217 mitt. streichenden mit 60 Grad gegen Osten flächenden Barytlager angetrieben, bereits 4 Lachter in's Feld erlängt, und niederwärts untersucht. Es zeigten sich auch hier silberhaltige Buntkupfererze, Fahlerz, Bleiglanz, theils jedes für sich einzeln, theils in derber Einlagerung unter einander verwachsen. Auch 79 betrieb man etwas höher im Gebirge drei Versuchsstollen, die ehemals unter der Arbeit Nr. 3 bekannt waren, auf eben diesem edlen Erzlager, und fand überall Erze zu Tage anstehend. Auf der Halde vor dem Stollen-Mundloch wurden die vormals auf dieser Arbeit gewonnenen Erze aufgeküttet, und zu dem gleich darunter befindlichen Pochwerk abgegeben. Alle diese Arbeiten von Nr. 2 an aufwärts standen zur Zeit des Berichts außer Betrieb, weil man auch hier einen mit Nr. 1 bezeichneten tiefen Bau mittels eines Stollens zu öffnen angefangen hatte. Dieser Stollen drang 16 Lachter tief gegen vorerwähnte Grube Nr. 2 ein, und war 37 Lachter söhlig von da entfernt. Er lag zunächst dem dortigen von der Viehalp herabströmenden Bach, der nicht weit darob fünfzehn Pochstempel zur nassen Aufbereitung der Erze in Bewegung setzte, und mittelst einer Wassertrommel den benöthigten Wind in eine Bergschmiede führte, so tief als möglich angesetzt, und Stund 2'/s quer gegen das Erzlager, das in 6 Lachter erbrochen werden sollte, angetrieben. Unstreitig waren Nr. 2 und 4 die zweckmäßigsten Arbeiten unter den obern Bauten. Ein Vorkommniß, das Graubünden und vielleicht allein diesem Revier eigenthümlich ist, war der Silbergehalt eines der reichsten Kupfererze, nämlich des Buntkupfererzes. Auch die Fahlerze von dieser und der darob befindlichen Nr. 4 Grube kamen in Kupser- und Silbergehalt gerade um das Doppelte höher, als jene in Obersaxen, die doch 8 Loth im Zentner hielten. Solche Geschicke schienen wirklich die größte Aufmerksamkeit und den schwunghaftesten Betrieb zu verdienen. b. Gruben, im Mittelgebirge. Nordöstlich von dem tiefen Stollen Nr. 1 im hohen Gebirge, und dem dortigen Pochwerke ungefähr in 200 Lachter söhliger Entfernung von da, lag die Grube St. Anna. Diese Grube hätte bei einer natürlichen Eintheilung nach Vegetations- und Witterungsverhältnissen füglicher zu den Bauten in hohen Gebirgen gezählt werden können, wenn sie nicht in Hinsicht des Baues mit tiefer gelegenen Stollen, die unstreitig dem Mittelgebirge angehörten, in Verbindung gestanden Ware. 80 Zwei Stollen waren daselbst bereits von den Alten auf ein Stund 9 streichendes mit 50 Grad gegen NO. fallendes, in einem talkschiefrigen mit starken Partien gräulich blauen Quarzes gemengten Gesteins abgesetztes, einige Fuß mächtiges Barytlager angetrieben worden. Diese zwei Stollen waren nur 3 Lachter söhlig und zwei seiger von einander entfernt und gegen einander durchschlägige. Die Erze in dem obern Stollen bestehen allein aus einem mehr oder minder dicht eingesprengten Bleiglanz, während man auf der Alten Halden des untern rechts oder südöstlich gelegenen Baues neben Kupferkiesen Erze von ediern Geschicken als Buntkupfererze und Fahlerze wahrgenommen haben will. Vor dem Ort des obern Stollens war eine so mächtige Barytwand mit dicht eingesprengtem Bleiglanz hereingeschlossen, daß sie den Stollen mehr als zur Hälfte anfüllte, den Zugang nach dem Ort versperrte, und um verkleinert werden zu können, mit einem Bohrloch gesprengt werden mußte, ein Beweis, in welcher Mächtigkeit sich das Lager hier edel anließ. Zur linken Seite des obern Stollens, etwa ein Lachter darob, befanden sich noch einige Versuche, die aus zu Tage aus anstehenden schmalen Erzlagern gemacht wurden; sie waren gewissermaßen die Gefährten des Hauptlagers, die oft fleckweise Baryt mit Erzen gemengt, meistens ohne bestimmte Richtung zu- und abfielen, und wahrscheinlich von keiner ausdauernden Erstreckung waren. Unter der St. Anna-Grube, etwas mehr nördlich in 320 Lachter söhliger Entfernung und bei 154 Lachter seiger Teufe war der Kohlplatz- Stollen Nr. 2. Der Stollen war 12^2 mitt. angesetzt, in Quarzgestein auf 108 Lachter gegen das St. Anna Erzlager angetrieben, und dasselbe bereits damit erbrochen. Das angefahrene Lager bewies sich mit eingesprengten Bleierzen, auch entdeckte man die Spuren des Trüms von Buntkupfererz der obern Lager; jedoch der Bau blieb unbedeutend. Von einem ganzen Feld, das in 154 Lachter seiger Teufe aufgeschlossen wurde, was bei 50 Grad Steigungswinkel etwas über 200 Lachter nach der Verflächungslinie betrug, erwartete man unberechenbaren Reichthum. 81 Dieser Stollen erhielt durch zwei Umbrüche, wovon der eine zu Tag ausging, der andere halbkreisförmig in einer Entfernung von 15 Lachter vom Stollen-Mundloch weg, bis etwas mehr als 40 Lachter vom Feldort aufwärts erlangt war, den nöthigen Wetterzug. Ein noch tieferer bei 91 Lachter söhliger Entfernung 11 Lachter seiger Teufe eindringender Stollen, der aber zu weniger günstigen Aussichten als der obige, Hoffnung gab, war unter dem Namen Waldstollen sub. Nr. 1 angelegt. Die Veranlassung dazu gab eigentlich ein am Tag aufgeschürftes, mit Erzspuren sich beweisendes Lager, das man eine Strecke weit untersuchte, und als sich dies nicht bauwürdig wies, vorgclegene mit dem Kohlplatzstollen einst zu erbrechende Erzlager auszurichten hoffte; aber auch diese Hoffnung täuschte, und man verfolgte nunmehr den Stollen in der Absicht, dem darob gelegenen Kohlplatzstollen Wetter und Wasser zu lösen. Der Waldstollen war Stunde 3 angesetzt, bereits 84 Lachter ins Feld erlangt, und dabei mit zwei rechts und links ausgehauenen Versuchsbauen erweitert. Oestlich von dem erwähnten Waldstollen in 85 Lachter söhliger Entfernung und ungefähr in gleicher Höhe mit dem Kohlplatzstollen befand sich der untere, und in weiterer 70 Lachter söhliger Entfernung und 34 Lachter seiger Teufe der obere Kalkwandstollen. Die Alten führten hier nach zwei bis drei Lachter erlangtem Zubau auf einem erzführenden Stund 5^/g streichenden mit 61 Grad nach Norden fallenden Lager ungefähr 7 Lachter auf gewonnene Erze, und verhauten sich darauf niederwärts, welche Arbeiten aber damals verstürzt waren. In neuern Zeiten setzte man sich etwas tiefer unten mit einer Arbeit fest, teufte auch den Stollen, wo die Arbeit der Alten das Feldort war, ungefähr 6 Lachter seiger aus anstehenden Bleiglanz, die so allgemein in dem Lager verbreitet waren, ab, daß die Bühnlöcher zu den Stempeln des Schachtgerinns in dicht eingesprengten Bleiglanz gehauen wurden, wovon auch noch welche im Sumpfe des Schachtes anstehend gefunden wurden. Da sich jedoch das Lager gegen Norden in etwas verunedelte, so brach man gegen Süden aus, um zugleich weiter am Tag 6 82 wahrgenommene Erzlager damit auszurichten; allein da man späterhin durch einen vorgenommenen Markscheiderzug von den nähern Verhältnissen unterrichtet wurde, zeigte es sich, daß die Lager für diese Arbeit noch allzuweit entfernt lagen. Um dem mittelst eines Schachtes untersuchten edlen Punkt des Feldes die Wasser zu lösen, wurde sodann der untere Kalkwandstollen, der den obern um 34 Lachter unterteufte, angelegt. Er war in Kalkstein vorgeschlagen, und in diesem Gebirge ungefähr 7 Lachter verfolgt, woraus man sich sodann etwas rechts wandte, und das Talkschiefergebirg, ungefähr das nämliche, das man auf St. Anna wahrnahm, und worin auf den obern Arbeiten das Erzlager abgesetzt war, erbrach. Dieses Gebirg war nunmehr 29 Lachter aufgeschlossen. Bis an das Erzlager waren noch ungefähr 20 Lachter aufzufahren. Die tiefste Arbeit in diesem Revier war der sogenannte Bach st ollen, der jenseits einer von West nach Osten anseigenden Schlucht und des von der Höhe des Gebirgs herabströmenden Baches am nördlichen Abhang des Gebirgs gelegen war. Man fand oben im Gebirge, in einem hinten angelehnten mergelartigcn Kalktuff, abgesetzte Lager zersetzter Glimmerschiefer, knollige Stücke Glimmerschiefer von festem Zusammenhang mit damit verwachsenem derben, etwas grobkörnigen Bleiglanz. Die Erze waren zu schön (man traf in diesem Revier und in Ruis nicht schönere und gehaltreichere an), als daß man der Verführung widerstehen konnte, auch hier mit Arbeiten einzuschlagen. Diese beschränkten sich anfänglich auf kleine Versuche, die man von Tag aus auf dem Erzlager selbst vornahm; in der Folge ging man aber mit einem 48 Lachter seiger teuf eindringenden Stollen zu Feld. Man erlängte ihn in einem leicht zu bearbeitenden faulen Gestein eine Strecke weit; da man aber das erzführende Lager nicht erbrach, und das Gebirg überhaupt keine Aenderung bewies, so überzeugte man sich nun selbst, daß mit dieser Arbeit wenig auszurichten sein dürste, und stellte sie demnach wieder ein. Im Ganzen ließ die Gewerkschaft von Reichenau unter der Direktion von I. Wart. Schnizer in Tiefenkasten, Ruis, Andest, Obersaxen und aus Despin bei Ziüis 3000 Lachter auffahren, ohne daß jedoch ein einziges bauwürdiges Erzlager ausgemittelt worden wäre. 83 Nachdem abwechselnd bald an der einen, bald an der andern Baustelle init wenig bergmännischen und mit noch weniger hüttenmännischen Kenntnissen gearbeitet und große Kapitalien aufgezehrt worden waren, verloren die meisten der herbeigelockten Interessenten, die augenblicklichen Gewinn hofften, die Ausdauer, und die Rei- chenauer-Gesellschaft löste sich im Jahr 1812 auf. Es bleiben uns noch die Taggebäude zu erwähnen, welche diese Gesellschaft hatte erbauen lassen, und die Waldungen, welche sie besaß. In Reichenau besaß sie eine Schmelzhütte mit zwei Oefen, einem Treibherd und einem massiv bedeckten gewölbten Stoßgebäude; im Oberland ein ganz neues Gewerkenhaus mit vier Wohnungen und einem Magazin; eine Schmelzhütte mit Blei- und Kupferöfen, ein Pochwerk mit 10 Stempeln, vier Stoßherden und einer neugebauten Brettersäge; auf den St. Johannis- Gruben eine Grubenhütte mit einer Schmiede; aufObersaxen eine Schmiede; die Knappen wohnten bei Bauern. Was die Waldungen betrifft, so hatte die Gewerkschaft einen Vertrag mit der Gemeinde Ruis, kraft dessen sie das nöthige Gruben- und Brennholz aus der Gemeindewaldung frei nach Bedürfniß nehmen durfte. Ueberdies besaß sie daselbst ein großes Stück Wald, das für den Nothfall aufbewahrt wurde. In der Gemeinde Waltensburg gehörten ihr zwei große Wälder, deren Kohlenertrag auf 20 Jahre hinaus für genügend erachtet wurde; der eine lag unter Obersaxen, so daß man sich aus demselben für die dortigen Bedürfnisse bedienen konnte. Die Gegend war damals überhaupt noch sehr Holzreich und mit einem kleinen Kapital konnten die ausgedehntesten Waldungen gekauft werden. In der Landschaft Schams besaß die Gesellschaft ein Maiensäß, wo eine gewerkschaftliche Wohnung, Magazin und Stallung gebaut war und das Gut hinreichendes Futter für das Fuhrvieh lieferte. Außerdem befanden sich auf dem Hochgebirg ein Knappenhaus mit einer Schmiede, einer Pochwerkhütte mit 10 Stempeln und vier Stoßherden im Wald, und einem Pochwerk mit 5 Stempeln 84 und vier Stoßherden eine Stunde ob der Holzregion, dabei eine Knappenhütte und mehrere bedeckte Scheidehütten. In Daspin bestand eine ungeheure Waldung, die sich beinahe bis in's Thal herabzog, und welche die Gesellschaft kontraktmäßig frei benutzen konnte. Sie schien den Grubenbau aus lange Zeit zu sichern. Mit Taggebäuden war die Gesellschaft aus viele Jahre hin versehen. Zur Zeit der Abfassung des Berichtes von C. U. v. Salis fehlte ihr nur noch eine Knappenhütte auf Obersaxen und in Reichenau vollständiger eingerichtete Schmelzhütten, die in ein paar Jahren hätten aufgeführt werden sollen. Zu den eben angeführten Taggebäuden und Waldungen kam noch das Schloß Reichenau sammt den vielen Nebengebäuden in Reichenau, dem ergiebigen Zolle daselbst und den zur Herrschaft gehörigen schönen Gütern, so daß das gesammte Eigenthum der Gewerkschaft ein sehr ansehnliches war. Trotzdem gingen ihre Hoffnungen, sowie die Erwartungen aller derjenigen, welche dem Bergbau in Graubünden aus volks- wirthschaftlichen Gründen günstig gestimmt waren, nicht in Erfüllung, und der im Ganzen zu optimistisch gefärbte Bericht von C. U. v. Salis war nicht vermögend, das sinkende Vertrauen in die großartig angelegte Unternehmung aufrecht zu erhalten. Sechs Jahre später, 1818, bildete sich die sogenannte Bündner- Gesellschaft, meistens aus Oberländer Herren bestehend, welche auf der Alp Ponteglias ob Truns das Eisen ausbeuten wollten. Unter der unverständigen Leitung von Domenga und Staffoni erlag auch diese Gesellschaft bald den ungeheuren Verlusten. Um das Jahr 1825 unternahm Hr. H. Schöpfer, ein ziemlich unbemittelter aber tüchtig geschulter und praktisch gebildeter Bergmann von St. Gallen, den Bau einer Vitriolhütte in der Nähe von Ruis und beutete die dortigen Kupfererze zur Gewinnung von Kupfervitriol aus'). Im Jahre 1826 gingen die Bergwerke im Oberland u. s. w. an eine französische Gesellschaftsgruppe über, die unter häufi- i) Friedrich v. Salis im Jahresbericht der Naturf. Gesellschaft Grau- bündens, Neue Folge. VIII. Jahrgang, S. 178. Chur, bei L. Hitz, 1863. _ 85 ^ gern Direktionswechsel es sich zur Aufgabe machte, die Werke auf Obersaxen und Ponteglias wieder aufzunehmen. Ihr Hauptquartier hatte sie in Ruis. In Truns kam abermals der Bau eines Hochofens zu Stande. Da das Produkt der schwefel- und kupferhaltigen Erze von Ponteglias nach Fr. v. Salis je länger je mehr als schlechtes Eisen sich zu erkennen gab, so wurde abgesehen von der großen Entfernung und der geringen Reichhaltigkeit vom Jahr 1834 Obersaxer Erz, das höchstens 15"/» Eisen, und aus geringer Entfernung von Truns grauer kieseliger Talkschiefcr mit sparsam eingesprengten Eisenoktoedern, kaum 5°/» haltend, aufgegeben, wovon man alle 6 Stunden 2 Masseln gutes Roheisen, 4 ä 5 Ctr. schwer, erzeugte, was also eine tägliche Produktion von 25 Ctr. ausmachen würde, wobei ein so entlegenes Eisenwerk, das Fl. 200,000 Ankauf und Fl. 50,000 Reparatur gekostet hat, um so weniger gedeihen konnte, als der Transport der Obersaxer Erze, bei den schlechten Verkehrsmitteln, sehr theuer zu stehen kam. Im August 1841 soll wider alles Erwarten der Hochofen in Truns das von Hrn. Tr6maud berechnete Erzengniß von täglich 40 Ctr. Roheisen erreicht haben. Es wurde jedoch von Seiten der Direktoren viel Blendwerk getrieben und auch von Truns Roheisen abgeführt, das in Schams (Andeer) producirt und, nach dem Oberlande geschafft worden war! Ende der 30ger Jahre wurde dann auch noch der Bau eines Hochofens bei Ruis angeordnet und zu diesem Zwecke wurde dann das Obersaxer Eisenerz gegen Flond und innerhalb dieses Dorfes aus Schlitten gerade dem Rhein zu gefördert. Der Hochofen in Ruis kam jedoch nie zum Betrieb und so blieb denn auch noch aufbereitetes und bei den Gruben gerüstetes Erz bis aus den heutigen Tag daselbst in Haufen liegen. Anfangs der 40ger Jahre gerieth auch diese Gesellschaft in Konkurs. Ihr letzter Vertreter war Decurdanay. Im Jahr 1845 gingen aus dieser Konkursmasse die an der Straße bei Truns gelegenen Realitäten nebst Hütten käuflich, nach gerichtlicher Schätzung, an die Herren Advokaten Sprecher und' Easparis über, welche die hüttenmännischen Gebäulichkciten und den 86 Boden, auf dem sie standen, sowie die Eisenbestandtheile einzeln wieder veräußerten. Das Material davon, wie die Triesner Steine des Hochofens und das Holz, wurde im Laufe der Zeit zu Stall- und andern Bauten verwendet, und nun sind die Ueberreste des ungeheure Summen verzehrenden Unternehmens, das durch mehr als 30 Jahre sich hindurchgeschleppt hat, kaum mehr bemerklich. Heinrich Schöpfer hinterließ in einem von Hrn. Oberingenieur Friedrich von Salis in den Mittheilungen der Naturforschenden Gesellschaft Graubündens veröffentlichten Manuscripte eine interessante Schilderung des Unternehmens in Truns und der dabei betheiligten Persönlichkeiten, insbesondere der verschiedenen französischen Direktionen. Wir lassen diesen Bericht hier folgen: „Die Erzlagerstätte auf der Alp Ponteglias ob Truns war schon seit der Revolution (1798) ein Gegenstand der Aufmerksamkeit des Herrn Laudammann Peter Demenga von Misox (als Spezereihändler in Jlanz wohnhaft, war er oft im Falle, das Oberland nach allen Richtungen zu durchreisen); in ganz Graubünden bekannt mit Leuten aller Stände, gab er Anno 1804 in Verbindung mit Herrn Martin Schinzer, Probiermeister in Bregen;, und Hrn. Jsaak Näf von Wattwhl, Kaufmann in St. Gallen, die ersten Veranlassungen zur Gründung der Bergbaugesellschaft von Reichmau, konstituirt in Chur, etablirt in Reichenau 1808, welche anfänglich die Gruben in Tiefenkasten, dann die am rechten Rheinufer bei Ruis, gleichzeitig die von Obersaxen, 1807, die im Aridester Tobel und auf Unter-Daspin in Schams, 1808 die auf Ober-Daspin betrieb. Aber erst 1811 gelang es ihm als Mitglied und Tit. Kassier eine Inspektion auf der Alp Ponteglias auszuwirken. An der Spitze der Untersuchungskommission war der Hof- und Bergrath Selb von Wolfach und sein Vertrauter C. A. Rösler von Alpirsbach (Bergmeister in Ruis), Bergdirektor Schnizer folgte ihm mit dem Verwalter Joseph Zuber von Wattwhl, Präsident I. Näf, Josua Scherer, mall. Dr. von Peterzell, und Oberteuffer Sohn, msä. Dr. von Herisau. 87 Man denke sich eine solche Anzahl solcher lebensfrohen Herren, die müde und erschöpft von der mühsamen Reise zu Pferde in Truns ankamen, am folgenden Tag in aller Frühe nach der Alp aufbrechen, dort ermattet angekommen, mit kalter Küche vorlieb nehmen, dann die zunächst auffallenden Erzpunkte besichtigen, und zeitlich wieder die Rückreise antreten mußten, um sich mit der Abendmahlzeit nicht zu verspäten, und man wird von selbst begreifen, daß das Gebirge keine sehr strenge geologische und geo- gnostische Prüfung zu erdulden hatte, sondern daß man sich unbedingt dem Urtheil des Anführers und Tongebers fügte, wenn man auch nicht wußte, daß er über 60 Jahre alt und mit dem Podagra behaftet war. Der Ausspruch der beiden Experten hieß, das Erz sei ein Gemenge von Magnet-Eisenstein, Kupfer- und Schwefelkies, unzertrennliche Substanzen, von denen man keine für sich benutzen könne, und Anno 1812 löste sich die Gesellschaft auf; von Schützern zum Troste unterrichtet, beschäftigte sich Demenga /in paar Jahre mit Alchymie, die ihn noch vollends um den Rest seines Vermögens brachte. Die Idee des Vorherrschens von Magnet-Eisenstein im Erzlager von Ponteglias lebte wieder in ihm auf; er gerieth auf den Einfall, daß wenn man die Erze auf den Kern pochen und ein mit Magneten besetztes Rad in Bewegung setzen würde, von dem vermittelst eines andern Mechanismus das angezogene Eisen wieder abgestreift würde, man im Stande wäre, dieses ohne Kohlen mit dem großen Brennglase in drei Sommermonaten zu schmelzen. Ehe aber dieser Plan zur Reife kam, erschien Peter Heinrich Krag von Bregenz, entdeckte aus Ponteglias ein mächtiges Erzlager, nahm es von der Gemeinde in Pacht, schlug Lärm, wurde Kux- kränzler, verkaufte und verzehrte Aktien, gewann 1818 den Oberländer Adel für seine Sache, Oberst Lombriser, Landrichter de Latour, Landammann Schmid, Lieutenant Caprez, k. Placidus (a Spescha) und noch viele Andere, die ich zum Theil kannte. Im ersten Freudetaumel schenkte ihm die Gemeinde Truns das Bürger- recht. Aber bald erhob sich die stärkere Partie über die schwächere, Demenga brachte Staffoni als Direktor, wurde selbst Verwalter, 88 und sein Neffe, ein Krämer, Kontrolleur, ein verlaufener Piemon- tese zeigte sich als Schmelzer mit dem Vorgeben, er könne das Kupfer und den Schwefel in die Schlacken treiben. Krag wurde überstimmt und beseitigt. Staffoni verschwendete in roher berg- und hüttenmännischer Unwissenheit Fl. 141,000. — Die Gewerkschaft erlag dem Verluste. Der Arzt Bodmer wurde herbeigerufen, allein der Patient war zu sehr entkräftet, er erklärte, daß eine Radikalkur Fl. 276,000 koste und versprach, sich in England darum zu bewerben. Allein es erfolgte nichts. Der alte Landthaler machte auch noch einige vergebliche Experimente. Im Sommer 1825 versprach mir der Landrichter de Latour 100 Louisd'or, wenn ich für's Trunser Werk einen Unternehmer finde. Im August schrieb David von Bellenz aus an Bavier-Planta und stellte verschiedene Fragen über's Trunser Werk, die dieses Haus mir zur Beantwortung übergab, meldete auch, daß er auf befriedigende Nachricht über Truns nach Chur kommen werde. Ich mußte mich also dorthin begeben, um den Empfang vorzubereiten. Ich stieg also auf Ponteglias und nahm dort 32 Erd- und Gesteinsabänderungen wahr, die ich bei Hrn. Caprüz aufstellte und bezeichnete. Am 29. September Abends erschien David unter heftigem Regenwetter; den 30. früh mußte ich mit ihm, Hrn. Capräz und Casparis durch tiefen Schnee und Lawinen nach Ponteglias. David war unter Napoleon Direktor der Eisenwerke in Val Camonica — später für Rechnung von Baron Gramer in Val Marobbia, wo dieser zu Grunde ging, weil es mit dem Erze die gleiche Bewandtniß wie auf Ponteglias hatte, und nur rothbrüchiges Eisen erzeugt werden konnte. Volle 3 Monate habe ich mit ihm im Interesse des Bergbaues und sämmtlicher Gewerkschaften gearbeitet. Zuerst ordnete ich ihm eine Sammlung aller mir bekannten Erze; dann zeichnete ich nach Amstein eine Bündnerkarte mit Angabe aller Erzpunkte, verfaßte über jedes Werk: Goldgrube am Calanda, silberhaltige Blei- und Kupfererze von Tamins, Fahlerze auf Vättis, die Blei- und Kupfergruben von Ruis und Andest, die Schwefel-, Eisen- und Kupfergruben von Ponteglias, die Blei- und Kupfergruben von Nadils, die Blei-, Kupfer- und Goldkieslager von Lombrein 89 und Vrin, die Blei-, Buntkupfer- und Fahlerze von Daspin und Ursöra in Schams, und die von Sufers (Wang) im Rheinwald, die Kupfererze aus ganz Oberhalbstein (Tinzen rc.), die Blei- und Kupfersahlerzgruben von Alveneu-Schmitten, Filisur, Bellaluna und Bergiin, die Blei- und Zinkerze von Davvs und die Silberund Bleierze von Scarl, ausführliche Beschreibungen in geognosti- scher, berg- und hüttenmännischer Hinsicht, Betriebsberechnungen und Pläne; mittlerweile schätzte er als Bergwerkskommissär die ängstlichen Inventarien zum Vortheil der Gewerkschaften, und die eigenthümlichen sowie die noch disponiblen Waldungen aufs Höchste. Mit alle dem und mit Vollmachten, die vom Kantonsnotar und von der Regierungskanzlei legalisirt wurden, und mit Fr. 3200 trat er am Neujahrstag 1826 die Reise an, nicht nach Paris, wo ihm's Cadräz schon verdorben hatte, sondern nach Holland, wo er von den Ministern und vom Könige, Präsident der Industrie- Gesellschaft, sehr gut aufgenommen wurde, und den Entschluß bewirkte, daß dieser sogleich einen Bergbeamten nach Brüssel beorderte, um dann von dort mit David nach Bünden zu reisen; dieser aber, um nicht lange auf den Experten zu warten, reiste unterdessen nach London, wo er ungeachtet der schon früher angeknüpften Verbindung nichts ausrichtete, sondern arm und verlassen in Schulden und Kerker gerieth, von wo er durch Hilfe eines Schiffskapitäns anstatt nach Brüssel, sich nach Amerika retten konnte. Der holländische Kommissär verfehlte ihn und kehrte zurück. David war übrigens ein tüchtiger und thätiger Geschäftsmann, an dessen Seite ich nicht ungernc den Bergbau betrieben hätte. Cadrsz (ein Jesuite, später Kaufmann), der als Vorkäufer erschien, merkte sogleich, daß ich im Interesse der Bündner Gewerkschaften arbeite, und wollte mich auf seine Seite gewinnen; er sagte mir öfters: „Vous travaiilos ponr äss inZrat8." In persönlicher Beziehung hatte er Recht, aber mir war's nicht um Gewinn, sondern um die Sache des Bergbaues zu thun. Truns sollte Fl. 60- ä 70,000 gelten, er schätzte es nur Fl. 6000. — Auf Veranlassung des Hrn. Sim. Damur kam Nousselot, Maire von Beaumont, und ward sein Mitbewerber, jener kaufte, um ihm zuvorzukommen, gewisse Aktien, dieser unterhandelte mit 90 der Gesellschaft, weil aber ihre Mitglieder meistens im Oberland wohnten, so wurde eine Zusammenkunft in Ilanz beschlossen und gehalten, Verkäufer und Bewerber erschienen mit Advokaten, die natürlich vom Werth der Dinge nichts kannten. Weil dem Cadrsz daran lag, das Werk ganz zu besitzen, Rousselot nebst der Direktion aber wenigstens Vs haben wollte und darauf beharrte, so bot jener ihm Fr. 20,000 an, wenn er zurücktrete, Rousselot schlug den Antrag aus und ging dafür die Bedingung ein, bis auf Fr. 20,000 alle Zahlungen zu leisten, welche seine Direktion erheischte; dann sollte Cadrsz einschreiten; weil aber dieser hörte, daß Rousselot am Werk mehr verdarb als verbesserte, so zog er oder vielmehr sein Committent seine Creditive zurück, Rousselot forderte ihn vor Gericht und ließ ihn sogar durch Polizei bei entsetzlicher Witterung nach Truns führen. Der Prozeß dauerte lange, ein französischer Schuster unterstützte den armen Rousselot, Cadrsz war auch entwaffnet, hinterließ im weißen Kreuz eine Schuld von Fl. 800 und entwich. Rive kam nach Truns, De Pau 1827 zu Herrn Abys nach Chur, dem er in meiner Gegenwart mit beispielloser Wichtigkeit empfahl, ihm ein behagliches Quartier zu verschaffen. ,11 kaut un llötsl äsesnt, ou on psut aboräsr eowmoäswsnt su voiturss ü 6 obsvaux." Dabei erzählte ihm der 60jährige Windbeutel viel von der Herzogin von Duras, dem Marschall Marmont, dem General Lauriston und andern Großen, die ihn und Hrn. Levrat besuchen werden. Es kam aber außer Levrat Niemand, und dieser blieb nicht lange. Wo ich nicht irre, so trat er an die Stelle von Rive in Truns, wenigstens erinnert Man sich noch lebhaft der Einweihung des Hochofens, den er mit Trisner Steinen gebaut hatte und um den er izt in der Nacht mit Buben und Mädchen bacchantisch tanzte. So viel ich weiß, kam auch im Jahr 1826 der Handel um's Tinzner Werk für I. F. Levrat L Comp. zu Stande; ein gewisser Herr Baude, solider als jener, war aber nicht lange sein Mitbewerber. Er entsagte unbedingt. Von den anwesenden Franzosen war je einer des andern Nebenbuhler, Gegner und Ankläger in Paris. Nur in Reichenau lebte Jahr und Tag ein Seeoffizier mit einem Weihe aus Cadix und mehreren Kindern, als Abgeord- 9l neter einer Gesellschaftsgruppe, der sich aber um ihre Werke und Angelegenheiten nichts bekümmerte, sondern nur die Fischerei im Auge hatte. Die Herzogin von Duras hatte den Graf Goissons nach Bünden gesandt, um für ihr Interesse zu wachen, wozu sie ihn geeignet fand, weil er alle 4 Welttheile, und namentlich die Berg- und Hüttenwerke fast aller Lander Europa's und Amerika's bereist hatte; allein er blieb in Chur und zeigte keine Lust, auch nur eines der Werke zu besuchen. Nachdem man in Paris theils durch Briefe, noch mehr aber durch die schnellen und gräßlichen Wirkungen von De Pau's Mißgriffen und Albernheiten unterrichtet war, kam auch Hr. Gärard, ein abgedankter Offizier von der Armee Napoleon's; allein zwischen Kriegführen und Bergbautreiben ist ein so großer Unterschied, daß man sich vor Verwechselungen nicht genug hüten kann. Das war nicht das Feld, auf dem sich unser Held Lorbeeren erwerben konnte, er kostete viel Geld und verbesserte am Zustand der Dinge nichts. Um einen Begriff zu geben, was man von einem visoipio äo l'Loolo xoiitsoniguo in Paris zu erwarten habe, muß ich noch Einiges von Quettel nachholen, der mehr Kenntniß besaß als alle andern ... und doch nichts nützte. Am Abend bei Herrn Abys angekommen, wies ihn dieser früh Morgens zu mir, um in meiner Sammlung die Mannigfaltigkeit unserer Bündnererze kennen zu lernen. Nach einem kurzen Ueber- blick ergriff er den Alophan von Tinzen und erklärte ihn für das Allerbeste. Dieses Fossil hat vermöge seines negativen Metallreichthums eine solche Eigenschwere, daß es mit dem Bimsstein in die Wette schwimmen kann. Um ihn eines bessern zu belehren, schob ich ihm derbe Fahlerze von Vättis, von Urssra, Sufers und eine Stufe von K 12 ü 15 derbes Buntkupfererz von Ponteglias vor. Wie behandeln sie denn diese? Silberhaltige Kupfererze schmelzen wir in's silberhaltige Blei, worin sie sich entsilbern, das angereicherte Blei wird abgetrieben, vermittelst dieser Arbeit erhält man das Silber von beiden und das Blei hat sich in Glätte rc. verwandelt. Das beim Schmelzen vom Vortigel abgehbare Schwarzkupfer 92 wird im Garofen roth und verkäuflich. Ueber diese altmodische Methode zuckte er verächtlich die Achseln und erklärte mir, daß man solche Erze nach der neuern Chemie in Säuren auflöse! Welch ein wunderliches Hüttenwesen würde das erfordern? Den Braunstein (Mangan) von Tinzen analysirte er und fand zuerst 6, zuletzt 60"/» Eisengehalt. Darauf gründete sich die zwar schöne, aber doch unsinnige Hüttenanlage im Thale; wie lassen sich alle Erfordernisse eines Eisenschmelzwerks unter das Bohlendach einer Kvhlhntte von 80^ Pariser-Länge und 40^ Breite zusammenpressen? rc. Wenn ich diese Blätter zum Schauplatze gerechten Tadels machen wollte, so wüßte ich hier noch mehr Rügen. Das Tollste aber von Allem, was in den verrückten Köpfen eigensinniger Franzosen stecken konnte und wozu denn doch eine absolute Hirnwuth gehörte, war, daß sie auf Truns aus Schwefel-Eisen und Kupferkies und auf Tinzen aus Braunstein durchaus und mit einem ungeheuren Kostenaufwand und Kohlenverbrand Eisen machen wollten, wovon der Zentner im 4. Feuer zu Nagelzein ausgestreckt Fl. 16 gilt, währenddem sich ihnen auf beiden „Gebirgen" erweislich silberhaltige mächtige Kupfererzlager darboten, die sich mit dem lOOsten Theil Anlags- und Betriebskosten als Münzkupfer darstellen lassen, das vor dem Schmelzofen schon Fl. 62, Fl. 74 u Fl. 86 Werth ist, der Zentner Kupfer nur Fl. 50 angenommen, während hier das A ä Fl. 1 bezahlt wird. Hätte Quettel, dem gleich anfangs ein Probier-Apparat von Paris für Fl. 6000 angeschafft wurde, das nicht merken, nicht erörtern sollen?H Aber das war nicht seine Sache, und um so weniger, weil gleichzeitig ein junger Fourier in Paris den Hauptmann erstochen hatte, bei Levrat Schutz vor dem Kriegsgericht fand, und von ihm an Hrn. Abys empfohlen wurde, um deutsch und das bergmännische Rechnungswesen zu lernen; das war ihm aber zuwider, beide verlegten sich auf die H .... jagd; nach dieser nahm der Fourier neapolitanische Dienste und Quettel kehrte zurück in sein unver 0 Nachdem ich ihn im Cabinete und der Verwalter Dautewitz i»i Huthause ob Tinzen nnd Levrat und De Pan in seiner Gegenwart daraus aufmerksam gemacht hatten. 93 geßliches Paris, das für ihn viel mehr Reiz hatte, als sein Laboratorium im einsamen Rens*). Dngeville, als nachheriger Sachwalter der Herzogin von Duras, vor 1840 gestorben, spielte schon frühzeitig und bis jetzt eine sehr intrigante Advokatenrolle. Nach Levrats Bankerott fiel die Gesellschaft auseinander, ein Theil davon verlegte sich auf den Holzhandel, baute in Reichenau (Farsch) für Fr. 70,000 eine Schneidemühle, wo mit senkrecht und wagrecht laufenden Blättern gearbeitet wird. Der Besitzthums^ und Direltionswechsel gleicht hier dem Ministerwechsel in Paris und London, gleichwohl erlangte Rousselot schon anfänglich eine Anstellung, die ihn noch jetzt Werk- thätig beschäftiget und mit seiner Familie reichlich ernährt. Der letzthinige Direktor und Rechnungsführer Dacouvrant ist durch Hrn. Guge für Rechnung der Herren Bourgeois und Comp. in Hünnigen ersetzt. Mittlerweile aber eine Eisenhütte, zwischen Truns und Tavanasa erbaut, anno 1834 von der ungeheuren Muth bis auf die letzte Spur fortgerissen wurde, während dem das alte Hüttenwerk bei Truns in Verfall gerathen war, und selbst das neue, ungeachtet noch kein Feuer in den Ofen gekommen, theilweise und zwar hauptsächlich am Trommelgebläse der Hammerwerke durch Bosheit Noth gelitten hat, traf die Holzfrevler (Waldschänder) auch manche ernste Züchtigung. Durch sie und ihr gewaltiges Umsichgreifen nach allen Wäldern im Oberlande und selbst im Prättigau entstand eine zahlreiche Mitbewerbung, dadurch häufte sich das Holz in allen Formen auf den Lagerplätzen so unmäßig an, daß z. B. in Zürich der Preis per Klafter um 2ftz st. sank; sogleich war der Gewinn dahin." Kehren wir wieder zum Bergbauwesen zurück, so muß bemerkt werden, daß in diesem Jahrhundert auf keiner von all den vielen bündnerischen Erzlagerstätten ununterbrochen durch 40 Jahre übst Als De Pau in Verlegenheit gerieth und immer mehr in's Gedränge kam, machte ich ihm niedrere wohlfeile und heilsame Nettungövorschläge, die aber sein französischer Weisheitshochmuth und seine Unwissenheit sämmtlich verwarf. 64 gebaut, und mit Ausnahme des Silberberges auf DavoS, streifte die Art und Weise der Erzgewinnung und Hüttenanlage überall stark nur an den sogenannten Raubbau. Die wenigsten Unternehmungen und diese nur auf sehr kurze Zeit waren wirklich rentabel, weil für geregelten Versuchsbau im Allgemeinen wenig geschah und oft die nöthige Sachkenntniß fehlte. Ueber den Silberberg auf Davos hat Hr. Oberingenieur Friedrich von Salis nach den Aufzeichnungen seines Vaters, des Hrn. Landammann Bapt. v. Salis, der durch 20 Jahre der stärkst betheiligte Mitgewerke am Silberberg zu Davos war, interessante Mittheilungen im Jahresbericht der Naturforschenden Gesellschaft Graubündens, Jahrgang 1861, veröffentlicht. Wir besitzen zudem über den Silberberg zu Davos noch zwei gedruckte Abhandlungen: 1. Den Bericht von Rathsherr Esther. Zürich 1806. 2. Den Bericht von Bergrath Tscharner. Bern 1809. Oberingenieur Fr. v. Salis entwirft auf Grund des eben erwähnten Materials von dem Silberberg folgendes interessante Bild: Der nordwestliche Abhang desjenigen Gebirges der Landschaft Davos, der durch das Monsteiner Tobel, das Tiefe Tobe! (nach Düfours Karte Thäli-Tobel) und das Davoser Landwasser begränzt wird, heißt Silberberg. Dieses Bergrevier besteht aus einem schwärzlichen, grauen, dichten, zwischen Grauwacke eingelagerten Kalkstein, seine Schichten sind unter einem Winkel von 65—75 Grad gegen Mittag-Morgen eingesenkt, und streichen also von Mittag-Abend nach Mitternacht- Morgen. Ein erzführendes Lager zeichnet sich, mit kenntlicher Ablösung von allen übrigen Schichten des Gebirges durch häufig eingesprengte Kalkspatkörner aus, es ist 4—5 Fuß mächtig, und enthält in Gängen und Trümmern von verschiedener, auch bis 4 Zoll Mächtigkeit, Bleiglanz in mannigfaltiger Abänderung, meist sehr feinkörnig, mit häufig eingesprengter gelber, brauner, auch schwarzer Blende. Diese Gänge und Trümmer setzten sehr selten in die ob- und unterliegenden Schichten, oder das Hangende und Liegende aus, sondern lenken sogleich wieder ein, oder verlieren sich bei solcher Ausweichung ganz; dieses Verhältniß macht den Bergbau in Davos in Begleichung mit dem Bauen auf andern Erzgängen sehr einfach. Dieses erzführende Lager geht an verschiedenen Stellen zu Tage aus. im Tiefen Tobel 150 Lachter über dem Davoser Landwasser sichtbar; längs dem Bergrücken vermehrt sich dessen Höhe bis aus 240 Lachter. Je tiefer gegen dem Landwasser man einsetzt, desto weiter müßte man durch Quergesteine einbrechen, um das wahre Lager zu finden. Die Sagen der Vorzeit, wie die aus authentischen Quellen geschöpfte Geschichte sprechen aus einem Munde über die Ergiebigkeit dieses Reviers. Hier soll die Familie Vertemate-Franchi von Chiavenna ihre Reichthümer durch schwunghaften Betrieb im 16. und zum Theil 17. Jahrhundert vermehrt haben. Durch den Untergang von Plurs 1618, oder vielleicht auch in Folge von Resormationskämpfen, tritt dann aus längere Zeit eine Unterbrechung im Abbau ein. Später unternahmen Fries, Bürger von Chur, und Heidecker von Zürich Versuche, deren Erfolg und Dauer unbekannt sind. > Im Anfange dieses Jahrhunderts wurden die Bleierze im Monsteiner Walde durch zwei Jäger von Dalvazza (Prättigau) wieder entdeckt. Sie hatte der Name Silberberg dahin gelockt. Allein man fand über Tage am Erzlager beim alten Schachte nur feinkörnige Bleierze und Blende, hoffte aber Silber oder silberhaltige Erze in der Tiefe zu erschroten. Es wurde dann, nachdem durch Herrn Bundslandammann I. Ulr. v. Sprecher in Jenins eine Gesellschaft gebildet war, ein Stollen angelegt, dem man zum Andenken an die Entdecker des Erzlagers den Namen Dalvazzer- stollen gab. Diese im Jahre 1805 gegründete Gesellschaft aus 128 Küxen bestehend, wovon aber bis zum Jahre 1818 nur 80 ausgegeben wgren, machte es sich zur Aufgabe, den Grubenbau am Silberberg wieder aufzunehmen, war damit von der Landschaft Davos laut Vertrag vom Jahre 1807 belehnt, und ließ es sich angelegen sein, den Betrieb mit möglichster Gründlichkeit einzuleiten. Vom Jahre 1805 bis 1809 beschränkte sie sich meist auf Versuchsbau im Kleinen und auf Berufung sachkundiger Bergleute. In diese Periode fallen auch Waldankäufe u. s. w. 96 lÄ2- 1 Vom Jahr 1809 bis 1872 schwunghafter Betrieb der Ver- suchsbaue, Anlegung von Poche und Wasche, Huthäusern, Schmelzhütte mit den nöthigen Vorrichtungen, Schmiede und andern erforderlichen Taggebäuden. — 1811 begann der Hüttenbetrieb in Hoffnungsau, wo die vorzüglichsten Taggebäude standen, als großes Wohnhaus, wo der Verwalter und andere Wohnung fanden, und für das Grubenpersonal und Durchreisende als Wirthshaus diente, ein Krumm-, Rüst- und Zinkofen, ferner ein Schmelzofen, mit 2 Flamm- und 6 Dörröfen nebst Hafnerstube, einem Kohlmagazin und andern kleinen Gebäuden. 1812 bis 1818 wurde an der Vereinfachung und Vervollkommnung des Gruben- und Hüttenwesens an dem Ausbringen des Zinks aus der Blende, erst im Kleinen, dann im Großen gearbeitet. Im Jahre 1813 bildete sich aus den Mitgliedern der Gewerkschaft am Silberberg eine eigene Zinkgewerkschaft, die den Bau eines großen Zinkofens (Zinkhütte) in Klosters beschloß, der dann im Jahre 1816 vollendet dastand. Der Beförderer und zugleich Meistbetheiligte war Herr Land- ammann B. v. Salis. Es genügte der Zinkofen in Hoffnungsan nicht, und um das Holz in der Nähe der Gruben zu schonen, sollte von nun an die aufbereitete Blende nach Klosters geschafft und dort destiüirt werden. Zu den Muffeln und später zu den Röhren, wurde Lang- nauer- und Memminger-Thon oder Hauberde nebst gebranntem Thon verwendet und jene wurden in Klosters selbst bereitet. Im Jahre 1822 wurden täglich 107, Ctr. Zink ausgebracht. Das Gesammtquantum des gewonnenen regulinischen Zinkes kann nicht mehr genau ermittelt werden. Vom März 1818 bis Ende October 1822 wurde in die Zinkhütte nach Klosters etwas über 18,000 Ctr. Blende geschafft. An regulinischem Zink brachte man ungefähr Vg, wenn es hoch kam VZ des Blendegewichtes heraus. Der Verkaufspreis des Zinkes franko Chur anfänglich pro Ctr. fl. 39, sank trotz der Güte des Metalls nach und nach immer mehr und stund 1828 noch fl. 28, und im Jahr 1833 auf fl. 20. 67 Die Zinkhütte in Klosters blieb, wenn auch nicht ohne Unterbrechungen, bis zum Jahre 1833 im Gange und wurde dann im Herbst gleichen Jahres von den Herren Albertini und Abhs an Wilhelm Graß und Joh. Brosi für st. 100 verkauft. Um wieder zum Grubenbau von Davos zurückzukehren, soll hier eine kurze Beschreibung der vorzüglichsten Abbaue in der Reihenfolge von Oben nach Unten Platz finden. Der Gruben-Riß zeigt uns: 1) Einen alten Abbau Anna. 2) Den tiefer liegenden Httttenst ollen. Dieser wurde in den ersten Jahren gewerkschaftlicher Thätigkeit in Bewältigung eines alten Abbaues hineingetrieben und später aufgegeben. Die vor dem Mundloche dieses Stollens vorgefundene Halde zeigte noch schöne Pochgänge. 3) Der Neuhoffnungsstollen. 12 Lachter seigerer Tiefe unter dem soeben genannten Hüttenstollen fand sich ein alter Stollen, der von dem Bergabhange durch's Quergestein wahrscheinlich auf's Lager hätte hineingetrieben werden sollen, den aber die Alten unvollendet gelassen hatten. In der Absicht, den alten höher liegenden Abbau zu unterfahren, wurde er im Jahre 1808 in gerader Richtung auf das Lager hineingetrieben: durch Mißgriff in Beurtheilung des Gesteins glaubte man das Lager angefahren, lenkte gegen Mg. Mtg. 24 Lachter und gegen M. A. 28 Lachter aus, fand aber — da man auf dem unächten Lager angesetzt hatte — nirgends Spuren von Erz, so daß man die Arbeit hoffnungslos verließ, nachdem man den Stollen in seiner geraden Richtung einige Lachter fortgetrieben und dadurch in einen sehr mächtigen alten Abbau durchgeschlagen hatte. Im Jahre 1818 faßte man erst den Entschluß, diesen alten Abbau näher zu untersuchen, und den Plan, diesen Stollen durch Abteufen mit dem im Verfolg zu beschreibenden Hilfsstollen zu verbinden. Man erfuhr dadurch, daß die Alten in M. A. längs einer ihnen sehr flach entgegenfallenden Kluft in eine noch unersorschliche Tiefe niedergegangen und gegen M. M. mehr wie 15 Lachter das Feld ob sich und 5 Lachter unter sich abgebaut haben, zugleich aber 7 . 98 auch, daß die Alten auf sehr schöne Erze gebaut haben müssen, weil noch an den Wänden des Abbaues bauwürdige Erzstufen geblieben sind. Durch das Abteufen hätte die erwähnte Kluft durchführen, und unter derselben niedergegangen werden müssen, und da ein Querschlag auf dem Flügelstollen in M. A. das wahre Lager taub anfuhr, so hat man dieses Abteufen ganz aufgegeben, in der hoffnungslosen Voraussetzung, die bekannt gewordene flache Kluft trage die Erze auf ihrem Rücken, und das ganze große Feld hinter derselben in M. A. müsse daher taub sein. 4) Die Fundgrube und der Schafstollen sind alte unaufgeräumte Gruben, die beurkunden, daß die Alten auch hier nachspürten und Abbau trieben. 5) Der Geiststollen ist ebenfalls eine zum Theil ältere Arbeit. 6) Der Hilfs st ollen dringt seigere Tiefe 35 Lachter gegen den Neuhoffnungsftollen, ein. Er ist mit ungleichem Eifer fortgetrieben worden. 7) Der Dalvazzer-Stollen liegt in seigerer Tiefe 27 Lachter unter dem Hilfsstollen, er ist gleichmäßig und auf dem wahren Lager, das in seiner ganzen Mächtigkeit abgebaut ist, ca. 92 Lachter erlangt. 8) Der Tiefe Stollen 20 Lachter unter dem Dalvazzer- stollen geht in mehrerer Tiefe vom Abhang des Tobels ganz nahe am Tvbelwasser an, wurde schon von den Alten durchs Quer- gestein aufs Lager getrieben, indem solche ob und unter sich zusammenhängend mit einem im Dalvazzerstollen bemerkten alten Abbau ein großes Feld abgebaut hatten, und die hereinbrechenden Wasser durch diesen Stollen abzuführen genöthigt waren. Dieser Stollen wurde von der Gewerkschaft erlangt und darauf Firstenbau angelegt, der in den Jahren 4812—14 unter abwechselnden Erzanbrüchen stark betrieben wurde. In frühern Jahren, besonders aber seit 1815 bis Ende 1816, verlegte man sich auf Begwältigung der unter der Sohle des tiefen Stollen von den Alten zurückgelassenen Abbaue; man fand an den 99 Wänden noch schöne Erze, welche zu gut gemacht wurden, aber nicht die großen Kosten austragen konnten. Zu Begwältigung der Wasser wurde 1815 ein kleines Kunst- gezeuge über den Tiefen Stollen eingebaut, das sein Aufschlagwasser durch große Teuchel von der am Dalvazzer-Stollen-Mundloch angebrachten Poch und Wasche erhielt. Derselbe war aber gar nicht hinreichend, ohne Nachhilfe von Handpumpen die sehr stark einbrechenden Wasser zu Sumpfe zu halten, daher die Arbeiten in der Tiefe häufige Unterbrechungen erfuhren. 1820 wurde auf demselben Stollen ein größeres Kunstgezeuge (ein oberschlächtiges Wasserrad von 28^ Höhe) eingebaut; allein auch dieses konnte wegen öfters nöthig gewordenen Reparaturen, vorzüglich im Sommer und bei den in mehrerer Tiefe zunehmenden Wassern nicht stets vor dem Versaufen schützen. 9) Endlich ist noch des neuesten Hilssbaues oder Andreasstollens zu erwähnen, der vom Tiefen Tobet durchs Quergestein hineingetrieben wurde, und nach Durchführung von 138 Lachter in einer Tiefe von 36 Lachter unter der Tiefenstollen-Sohle eingekommen und dazu dienen sollte, in den tiefen Bauen allen den einbrechenden Wassern Abzug zu verschaffen und die Wetterwechsel zu befördern. Dieser Stollen ist 1813 angefangen und 13 Lachter aufgefahren worden; erst im Jahre 1819 wurde er fortgesetzt und ist -Ende 1824 oder Anfangs 25 mit dem Abteufen aus dem Tiefen Stollen durchschlägig geworden; Kosten fl. 12,000. Außer diesen genannten vom Tag eingetriebenen Stollen haben wir noch mehrere halbe und ganze Gezeugsstrecken, und mehrere die oben genannten Stollen in vertikalem Sinne verbindende Schächte. Die Förderung der Erze geschah von den Firstenbauen durch Rollschächte bis auf die Strecke, von da auf Karren und Hundeläufern theils auf die Pochrollen, theils auf die Scheidebank, theils über die Halden! Aus den Tiefm-Bauen durch Haspelznge. Die aufbereiteteten Erze, Bleiglanz und Blende, wurden mittelst einer Treibmaschine 44 Lachter hoch von der Pochwasche an die Straße getrieben und von da mit einspännigen Wagen zur Hütte gefahren. 100 Das gesammte Bergpersonal belief sich auf 100—150 Mann, mit welchen der Grubenbau, das Schmelzen und die übrige Tagesarbeit bewerkstelligt worden war. Es waren namentlich in den spätern Jahren meist inländische Arbeiter, die man im Ganzen vorzog, weil sie viel mehr Geschick- lichkeit an den Gruben zeigten, als z. B. die Tiroler. Im März 1818 wurde der ganze Grubenbetrieb am Silberberg von der Gewerkschaft an Verwalter I. Hitz auf 4 Jahre, also bis zum Jahre 1822 verpachtet. In diesen Zeitabschnitt fällt der von der Gewerkschaft zu Davos im Jahre 1821 beschlossene Bau eines zweiten Zinkvfens in Bella- luna (bei Filisur), wohin der Ueberschuß an Blende geschafft und zu gute gemacht wurde. Die Zinkhütte in Klosters konnte jährlich nicht mehr als 3—4000 Ctr. Blende verarbeiten, und dies entsprach bei weitem nicht dem Blendevorrath. Der Zinkofen in Bellaluna blieb im Gange bis zum Jahre 1829. In Verbindung mit obiger Gewerkschaft kam zu gleicher Zeit auch das Walzwerk in Chur zu Stande, das zu leichtern! Absätze, namentlich des Zinkes dienen sollte. Es kann hier ferner bemerkt werden, daß die Gewerkschaft zu Davos den Grubenbau in Scarl bald nach ihrem Entstehen 1811, auf 80 Jahre gepachtet hatte, gegen ein Aufgeld von fl. 300 und jährliches Lehngeld von st. 325, Wohl hauptsächlich um einer Konkurrenz auszuweichen. Um indessen das Glück auch dort zu versuchen — wohl vorzüglich des Silbers wegen —, ließ Verwalter Hitz im Anfange der 20ger Jahre das Aufräumen zweier zu Bruche gegangener Stollen in „Unter-Madleina" anfangen u. s. w. und nebenbei alte Halden auskutten, wo er mehr Blei und Silber gewonnen haben soll, als in angestandenen Erzlagern. Es fallen ferner ebenfalls in diese Periode von 1818—22 nebst einigen Versuchen in Scarl die ersten von Bergverwalter Hitz auf somnambülischc Andeutungen hin unternommenen Versuche an der Goldenen Sonne am Calanda. Man brachte Stollen ein, schenkte dabei den obwaltenden Gangverhältnissen wenig, aber um so mehr Aufmerksamkeit den vermeintlich hellsehenden Ein- 101 flüsterungen der Frau Schichtmeister H . . . ., verausgabte über 12,000 st., fand zwar wirklich Gold, aber dies kam sehr theuer zu stehen. Aus dem gewonnenen Golde wurden 70 Bündner Dublonen geprägt, die bereits als numismatische Rarität gelten. Nachdem Bcrgverwalter Hitz am Silberberg zu Dabos im Winter 1821 und 22 mit den größten Schwierigkeiten in Begwäl- tigung der einbrechenden Wasser unter großem Kostenaufwand zu kämpfen hatte, wofür er sich aber am Erzlager rächte, indem er im Jahre 1822 anstatt 1000 Ctr. 1500 Ctr. Blei in den Handel brachte, kam zwischen ihm und der Gewerkschaft zu Davos im Jahre 1822 ein zweiter Pachtvertrag zu Stande. Dieser sollte auf zehn Jahre dauern und Hitz jährlich nicht nur fl. 4000, sondern sl. 5000 Pachtgeld zahlen, wobei übrigens der Pächter wie beim frühern Vertrag, für den Versuchsbau und die Vollendung des Andreasstollens von der Gewerkschaft entschädigt werden sollte. Wie wir oben gesehen haben, erfolgte der Durchschlag des Andreas-Stollens im Winter 1824—25. Die Schwierigkeiten der Wasserbegwältigung waren von nun an gehoben, und das für das Kunstrad verwendete Aufschlagwasser konnte mittelst eines Göppels zur Hebung der Erze benutzt werden. ' Zu derselben Zeit ließ Hitz in dem ebenfalls von der Gewerkschaft zu Davos gepachteten Revier von Alp Tiana Versuchsbau auffahren. Daselbst befindet sich Bleierz, Kupferlasnr und Eisen. Unter Teraillon, einem tüchtigen Scheidekünstler, wurde im Jahr 1827 in Hoffnungsau ein Hochofen zum Ausschmelzen des Bleies gebaut. Es gelang ihm dadurch mehr Blei auszubringen, als je vorher, allein das Blei war wegen dem starken Zinkgehalt sehr spröde. Das ebenfalls im Hochofen versuchte Ausbringen des Zinkes aus der Blende mißglückte aber gänzlich, und es gerieth dabei das Walzwerk in Chur wegen Mangel an Zink in Verlegenheit. Im Juli des Jahres 1829 gerieth Verwalter Hitz in Konkurs, die Direktion ging an die ebenfalls betheiligten Gewerben Bürgermeister Albertini und R. Abys über. Es wurden von nun an die aufbereiteten Erze noch zu Gute gemacht, im Grubenbetrieb trat jedoch bald eine Unterbrechung ein. 102 Das Quantum des von 1811 bis und mit 1830, also durch 20 Jahre gewonnenen Bleies war folgendes: Jahr Block Gewicht Ctr. 1811 648 69S 1812 1043 1165 1813 374 385 1814 S41 596 1815 824 882 1816 966 1050 1817 66 73 1818 503 599 1819 / 1820 j 1030 1367 1821 728 967 1822 1064 1451 1823 868 1168 1824 S2S 698 1825 134 178 1826 303 393 1827 296 343 1828 77 89 1829 361 442 1830 93 94 10444 1263S Zum Schmelzen von 20 Ctr. Blei im Flammofen waren 3 Klafter Holz erforderlich, das Scheit zu 4 Fuß Länge. Die Preise des Bleies variirten von fl. 15—20 B. W. Bei Blei und Zink blieb es, denn der Silbergehalt in den Erzen des Silberberges (wenige Lothe auf den Ctr. Werkblei) war zu gering, um die Abtreibkosten zu decken. Wenn der Silberberg einstmals dem regen Treiben eines Ameisenhaufens zu vergleichen war, so sieht er vom Jahre 1830 an todt und verlassen aus. Nur unter Mstr. Tufli's Leitung ging später in Hoffnungsau aus den dortigen Blendevorräthen die Zinkabtropfung noch vorwärts. Seit im Jahr 1833 die Aussicht auf den Betrieb durch Albertini und Abys verschwand, setzten die Bewohner der Umgegend die Beraubung der Poche und Wasche im Berge in solchem Maße fort, daß zur Wiederaufnahme des Betriebes die neue Erbauung jener Poche und Wasche nöthig wurde. Im Jahre 1836 im Dezember verkauften die Herren Albertini und Abys den Silberberg und Gruben über Schmitten auf etwelchen Umwegen an den Bcrgverein der östlichen Schweiz, dessen 103 Vertreter und nachheriger Bergdirektor, wenn nicht Eigenthümer, Hr. Baumann, und der Verein nur Pächter war, für wenig mehr als fl. 5000. Dieser Verein bestand aus 400 Antheilen, die zusammen L. 80,000 vorstellten. Herr Baumann ließ die nöthigen Taggebäude, den Gruben- weg, die Wasserleitung zu Poche und Wasche wieder in Stand setzen, und war im Sommer 1837 durch einen Querschlag im Neuhoffnungs-Stollen so glücklich, in ein altes Verhau und dann aus ein altes Lager zu stoßen, welches nach seiner eigenen Aussage sich der Gestalt eines Ellipsoid's von 40—50 Fuß Länge und 25—30 Fuß größtem Durchmesser annäherte. Der alte Stollen mußte neu in's Holz gestellt werden. Von dem ehemals Hitz'schen Grubenpersonale, was dieser nicht schon nach Amerika gelockt hatte, war bald wieder eine Kolonie beisammen. Mit Hülfe dieser ließ Herr Baumann einen neuen Bleiofen (Flammofen) aufführen, der sehr gut ausfiel. Die alten Schmelzofen waren nämlich mittlerweile von Albertini und Abys zerstört und die noch brauchbaren Ziegel nach Bellaluna geschafft worden. Wöchentlich wurden ca. 540 Ctr. Erze gepocht und gewaschen. Diese gaben ca. 10 Ctr. Glanz und 110 Blende. Von dem gewaschenen Glanz wurde der Bleiofen mit 179 Pfund beschickt und durchgeschmolzen, wozu 5 Stunden Zeit und Vi Klafter Holz erforderlich waren. Durchschnittlich war das Ergebniß 105 K Blei von jeder Beschickung. Der Ofen lieferte damals, Sept. 1837, in 18 Tagen 57Vs Ctr. Blei. Nach der Schmittner Alp wurde ein Sträßchen gebaut, die dortige alte Zeche mit einigen Knappen belegt und ein kleines Huthaus errichtet. Die Bleierze von Schmitten waren noch reicher an Blende als diejenigen vom Silberberg und mochten, des weiten Transportes wegen, die Kosten kaum austragen. Im Huthause bei der Grube Neuhossnung brach im Jahre 1838 Feuer aus; dabei entzündeten sich zwei Faß Pulver, das man nicht die Geistesgegenwart hatte, den Berg hinunter zu rollen, und das nun Alles zertrümmerte. Kümmerlich wurde die Sache wieder hergestellt. 104 Es muß hier auch noch erwähnt werden, daß unter Baumann eine Abänderung in dem für die Gewerkschaft ohnehin sehr günstigen Vertrage mit der Landschaft Davos zu Stande kam. Es würde zu weit führen, den ganzen, übrigens interessanten Vertrag hier wieder zu geben, so viel jedoch sei bemerkt, daß die Landschaft Davos sich 6"/g vom Netto-Gewinn des Unternehmens ausbedungm hatte. Mein bei dem immer negativen Ergebniß floß bis anher in die Landschaftskasse gar nichts. Beiden Theilen zu Gefallen wurde unter Bekräftigung des alten Vertrages der einschlägige Artikel dahin abgeändert, daß Herr Baumann an die Landschaft fl. 1000 als einmalige Zahlung zu entrichten habe, wogegen das bisherige Lehensrecht in wirkliches Eigenthumsrecht übergehen solle. Seither ist der jeweilige Besitzer Eigenthümer des Silberberges, der darauf stehenden Waldung mit Ausschluß des Weiderechts eines dritten, sämmtlicher Gebäulichkeiten und des Kulturbodens für 3—4 Kühe Winterung. Anfang des Jahres 1839 veräußerte Hr. Baumann wieder das Werk auf Davos und Schmitten an eine französische Gesellschaft, welche durch die Herren Petitgrand und Pelissier vertreten war. Die Kaussumme betrug fl. 42,000 B. W. Nach französischer Art fanden die neuen Besitzer den vorhandenen Bleiofen unbrauchbar, ließen neue errichten und das von Baumann aufgedeckte Lager im Neuhoffnungsstollen noch vollends ausrauben. Gleichzeitig wurde jedoch auch in einem Abteufen des Hüttenstollens abgebaut und im Juni 1839 war der Hüttenstollen mit dem Neuhoffnungsstollen durchschlägig geworden. > Ein Zinkofen, der Herrn Baumann noch gefehlt, wurde nun auch gebaut, und nebst der Bleigewinnung auch die Zinkabtropfung in Hoffnungsau wieder ausgenommen. Ebenso der Abbau in der Zeche der Schmittner-Alp, wohl namentlich um der Blende willen, wieder fortgesetzt. Pelissier war übrigens nicht der Mann, ökonomisch zu arbeiten, sondern stand im entgegengesetzt lautenden Rufe und entfernte bald auf nicht mehr loyale Weise den ohnehin kränklichen Petitgrand von der Direktion. 105 Pelissier ließ es daran nicht fehlen, in Paris über die Ausgiebigkeit des Silberberges Lärm zu schlagen, die gute Qualität des dahin gesandten Zinkes sprach auch dafür, so daß in weiter« Kreisen die Untersuchung des Werkes durch einige Minen-Jngenieurs angeordnet wurde. Herrlich und in Freuden wurde dann in Hoffnungsau mehr denn zwei Monate gelebt und Untersuchungen im Bergrevier gepflogen. Die Quintessenz dieser im Jahre 1847 vorgenommenen französischen Expertise ging auf den Vorschlag hinaus, ganz tief am Landwasser den Silberberg zu unterfahren, wozu, um aus das Lager zu kommen, 2 Jahre Zeit und ein bedeutender Kostenaufwand erforderlich sei. Durch diesen Stollen wären dann die gewonnenen Erze zu fördern und von da zur Schmelze zu fahren. Bald darauf wurde Pelissier eiligst nach Paris berufen, angeblich um die Bildung einer Gesellschaft mit 1 Million Franken Betriebskapital zum Abschlüsse zu bringen, welch' letzteres aber unterblieb, weil, 2 Tage nach dessen Ankunft in Paris, daselbst Revolution ausbrach, König Ludwig Philipp vom Throne gestürzt wurde und bei der Ungewißheit der politischen Situation Niemand von Bergbau wissen wollte. Pelissier kam nicht wieder. Die Stellung der Gesellschaft blieb dieselbe, der Besitz des Silberberges zu Davos blieb in Händen der nämlichen 3 Pariser Herren, wovon Herr Rousselle-Charlard Chef war, und der jedes Jahr sein Eigenthum am Silberberg besichtigte, dem dortigen Wärter Steiger Wehrli monatlich Fr. 68 pünktlich ausbezahlen ließ, und ihn mit Reden über Wiederaufnahme des Bergbau's tröstete. Im Jahre 1847 hörte die Zinkausbringung auf und 1848 wurde das letzte Blei in Hoffnungsau geschmolzen. Seither ist der Bergbau daselbst auflässig. Ueber das seit dem Jahre 1830 produzirte Blei und Zink läßt sich nichts genaues angeben. Pelissier versandte viel Zink nach Paris, wo es seiner Güte und Reinheit halber beliebt war. Ueber den seitherigen Zustand des Werkes am Silberberg führt Oberingenieur Fr. v. Salis theils auf Aussagen von Steiger Wehrli hin, theils nach eigener Anschauung vom Jahre 1860 Folgendes an: 106 „Die Grubenzimmerungen sind Meistens verfallen, und die Einfahrt in die Gruben nur an Orten möglich, wo keine Zimmerung erforderlich war, wie z. B. im Hilfsstellen, Tiefen- und Andreas-Stollen und auch in den Bleigruben am Schmittenberg, welche noch offen und fahrbar sind. Die Gebäulichkeiten in den Gruben sind im Verfall, hingegen diejenigen in Hoffnungsau stehen noch in ziemlich gutem Zustande da, so auch die Zink- und Bleiöfen. Ferner sind am Gruben- oder Erz-Wege sämmtliche Ueberbrückungen, kurz Holztheile aller Art verfault und zusammengestürzt." Herr Oberingenieur Fr. v. Salis, dem wir diesen vortrefflichen Bericht zu verdanken haben, gibt schließlich der Hoffnung Raum, es dürfte die Wiederaufnahme des Betriebes im Silberberg nicht allzu fern liegen; die Preise des Holzes hätten sich zwar seit den letzten 40 Jahren verdreifacht und die Taglöhne gesteigert, dagegen sei zu bedenken, daß die Blei- und Zinkprokuktion nicht sehr viel Holz erheischen, auch habe sich der zum Silberberg gehörige Wald wieder ziemlich erholt und es könnten zudem die Eigenthümer laut Pachtvertrag mit Wiesen und Schmitten bei allen Waldverkäufen das Vorkaufsrecht in Anwendung bringen. Dabei seien die Preise des Bleies jetzt eher höher. Es haben sich mittlerweile namentlich die Verkehrsmittel beträchtlich verbessert, indem jetzt an den Taggebäuden in Hoffnungsau die neue, kunstgerecht ausgeführte Landwasserstraße vorbeiführt. Nach der Ansicht unseres Gewährsmannes ist ferner die Wiederaufnahme des Bergbaues zu Davos an folgende Bedingungen geknüpft: Rationeller Betrieb in den Tiefbauen, Förderung der gewonnenen Erze, anstatt nach Oben, nach Unten, längs dem Tiefen Tobel, mit Vermeidung des Lawinenzuges, bis an das Landwaffer, Erbauung einer Schmelzhütte in dem Holzreichen Albula-Thal. Zur Zeit ist keine einzige Grube in ganz Graubünden mehr in 'Betrieb. In den letzten Jahren arbeitete noch eine englische Gesellschaft in den Bergwerken der Landschaft Schams, die 1872 ihren Betrieb ebenfalls wieder eingestellt hat. Ueber dies Unternehmen theilt Hr. Präsident G. Fravi in Andeer in Nr. 2, Jahrgang 1872 der Schweizerischen Alpenpost Folgendes mit: ^ 107 „Nach ca. 40jährigem Stillstände (des Bergbaues) cedirte die Landschaft Schams, als Inhaberin sämmtlicher aus ihrem Gebiete vorfindlichen Mineralien und Erze, das Betriebsrecht aus diese Minen einem gewissen Herrn Baglioni aus Paris, der, nachdem er kurze Zeit auf eigene Rechnung gearbeitet, die betreffende Concession im Jahr 1865 an eine größere englische Gesellschaft abtrat, die unter der Firma Val Lassain UM68 Oompanv heute noch im Besitze derselben ist. Leider aber ruhen die Arbeiten nach einem vierjährigen, schwunghaften und zum Theil von glänzenden Erfolgen begleiteten Betriebe nun ganz, indem, dank der großen Konkurrenz, die Metallpreise derart gesunken, daß man es vorzog, das ganze Unternehmen bis zum Eintritt besserer Zeiten einzustellen. Um indessen einen Begriff von dessen zeitweiliger Rentabilität zu geben, bemerke ich, daß eine Anzahl Arbeiter, die einen Mrnengang in Accord übernommen, um im Verhältniß zur Ausgiebigkeit der Erze entschädigt zu werden, längere Zeit hindurch Tag für Tag Fr. 19 jeder verdienten; selbstverständlich waren dies Ausnahmen, immerhin aber bot das Geschäft der arbeitenden Klasse längere Zeit reichlichen Verdienst und war daher das Bedauern über die Einstellung desselben ein allgemeines. Es bleibt aber außer Zweifel, daß, sofern die Splügenbahn je zu Stande kommen sollte, auch dieses Unternehmen wieder neu aufleben würde. Die Bergwerke von Urssra lieferten Kupfer und Blei, in welchen Proportionen kann ich nicht genau angeben, indem es mir nicht möglich war, nähere Analysen zu Gesichte zu bekommen; soviel steht indessen fest, daß deren Betrieb, besonders unter einer sparsamen Verwaltung und nicht zu englisch gehaltenen Gratifikationen der Angestellten, von denen einzelne unter der letzten Gesellschaft über Fr. 10,000 Jahresgehalt bezogen, entschieden günstigere Resultate ausgewiesen hätte. Die Ausbeutung der Gruben fand so zu sagen durchwegs unter Anwendung sog. Gallerien statt, von denen einzelne bis 500 Meter lang und tief sind; die Erze selbst liegen meistens in einer Mischung von Quarz und Schiefer, weßhalb man sie zuerst grob brechen, dann zu Pulver stampfen und endlich auöwaschen mußte, eine Manipulation, die in der 108 sog. „Schmelze", südlich von Andeer vorgenommen wurde, wo man zu diesem Zwecke hart an der nach Avers führenden Straße einen größern Complex von Gebäuden und Maschinerien ausgeführt, die mit den ca. 2000 ^ höher liegenden Minen durch eine an und für sich sehr sehenswerthe schwebende Eisenbahn in Verbindung standen; die so gewonnenen Erze wurden nach Belgien und England ex- portirt. In der letzten Zeit hatte man versuchsweise hier einen Schmel- ofen eingerichtet, der aber seinem Zwecke deßhalb nicht dienen konnte, weil eben der gute Wille der englischen Unternehmer erkaltete. Es möge übrigens als rühmliche Erscheinung bemerkt werden, daß die erwähnte Gesellschaft nicht etwa das ganze Unternehmen im Stiche ließ, sondern daß sie ihren Verpflichtungen bis auf den letzten Heller nachkam. Sie hatte auch die Gruben in Daspin in Betrieb gesetzt; dieselben scheinen aber schon in den ersten Anfängen ungünstige Ergebnisse geliefert zu haben, indem der Transport der Erze mit allzu großen Schwierigkeiten und Auslagen verbunden war. Die Eisengruben im Fianell, rechts oben zwischen den beiden Ortschaften Außer- und Jnnerferrera, standen von der Mitte der 20ger Jahre bis 1845 im Betriebe einer italienischen Gesellschaft, die, dank der damaligen Waldwirthschast und der anerkannt ausgezeichneten Qualität der Erze, eine seltene Rentabilität erzielte. Im Besitze einer Concession, wonach der Stamm Lärchen- oder Tannenholz nicht mehr als 3—4 Rappen kostete, und mehrerer Erzgruben, die 80—90 Procent Eisen lieferten, verlegte genannte Gesellschaft sich darauf, die ihr zu Gebote stehenden Vortheile nach Kräften auszunutzen und zog nach abgelaufener Concession mit gespickten Taschen von bannen; uns blieb das Nachsehen und ringsumher kahlgeschlagene Felsabhänge, die nun aber, dank der bessern Einsicht und vernünftigern Försterei, sich wieder mit frischem Nachwuchs bedecken." Der nunmehr vom Großen Rath beschlossene Bau eines Sträßchens nach Avers dürste, sofern einmal die Splügenbahn zu Stande kommen sollte, diesen Gruben wieder neue Bedeutung verleihen und nebst der reichen Therme dieses Thales, die ebenfalls 109 noch der Benutzung harrt, dürsten dieselben dieser ganzen Gegend einen neuen wirtschaftlichen Aufschwung geben. Wir kehren wieder von den verlegenen Gruben Graubündens zu dem benachbarten Ganzen zurück, mit welchem wir unsere Arbeit begonnen haben. Die neuen Besitzer, Herren Neher von Schaffhausen, begannen nach dem käuflichen Erwerbe dieses Eisenwerks schnell mit der Wiederherstellung der alten und dem Bau der nöthigen neuen Gebäulichkeiten. Im Jahre 1824 wurde die noch jetzt stehende Schmelzhütte in Plons gebaut. Das Unternehmen wurde 1825 auf 1826 in Betrieb gesetzt und bis 1868 ohne Unterbrechung fortgeführt. Damals ward der Ofen ausgeblasen wegen der zu hohen Kohlen- und Erzpreise im Verhältniß zu den damals sehr niedrigen Eisenpreisen. Das Gonzen-Eisen erlag in Folge der Eisenbahnen der Konkurrenz des englischen und schwedischen Eisens. Der Direktor in Plons rechnete jedoch beim Auslöschen des Ofens den Besitzern aus, daß dieselben immerhin noch mit einem Netto-Gewinn von Fr. 6000 hätten fortfahren können, was ihnen aber zu geringfügig schien. Bald fingen aber die Eisenpreise wieder an zu steigen und erreichten beinahe den doppelten Werth. Als die Herren Neher für ihr Etablissement in Laufen keinen Vorrath von eigenen Masseln mehr besaßen und solche sehr theuer kaufen mußten, reute sie, das Werk eingestellt zu haben und sie faßten daher den Entschluß, die Minen am Ganzen den Knappen wieder zu öffnen und die Schmelze in Plons abermals einzurichten, jedoch nur versuchsweise; im Falle des Gelingens sollte auch ein Walzwerk, eine Hammerschmiede und Eisengießerei mit der Schmelze verbunden werden. An der hiezu nöthigen Wasserkraft fehlt es nicht. Im Jahre 1873 wurde der Schmelzofen wieder neu aufgebaut; aber schon nach lOjährigem Gebrauch ward er untauglich, so daß er einer Reparatur unterworfen werden mußte. Das Material war nicht dauerhaft genug, um dem neuen Heizungsmaterial, Coaks, zu widerstehen, auch wurde er gesprengt durch die neu angebrachte Gaseinrichtung, mit der man zwei nebenstehende Röstöfen heizen wollte. Zur Reservirung des Gases mußte auf dem Ofen 119 ein Deckel angebracht werden. Wurde derselbe zugedeckt, so hob ihn der Dampf trotz seines Gewichtes von 5 Ctr. in die Höhe. Unter diesem Druck litten auch die aus Melser Rothschiefer bestehenden Wandungen des Ofens. Da derselbe jedoch bald wieder arbeitsfähig wurde, hat man die Arbeit im Ganzen fleißig sort- betrieben. Der Eingang in's Bergwerk oder das Mundloch des Stollens befindet sich bei dem Knappenhause, hoch oben am Ganzen. Der Stollen ist ganz eben und geht mehr als 800 ^ in ziemlich gerader Richtung vorwärts; dann theilt er sich in zwei Arme. Bei dem obern Schachte kann man durch einen alten Felsengang, der beinahe 100 Klafter vom Eingang entfernt ist, ebenfalls an'S Tageslicht gelangen und zwar auf der nordwestlichen Seite. Wo die Stollen gar geräumig sind, lassen die Knappen sog. Erzsäulen stehen. Die Mächtigkeit des Erzlagers nimmt fortwährend zu. Der untere Stollen, wo zuletzt gearbeitet wurde, hat die Ausdehnung einer größern Wohnstube und die Höhe mag 6 bis 7 ^ betragen. Das Erz, das sich beim Sprengen sehr schön von den Kalkgängen ablöst, wurde aus kleinen Karren, die man Hasen oder auch Hunde nennt, zu Tage gefördert. Vor dem Eingänge wurde das Erz ge- söndert. Die Knappen arbeiteten unter einzelnen Mkordanten, die meist aus dem Sarganserland waren. Sie arbeiteten wechselweise von Abends sechs bis Morgens sechs Uhr und umgekehrt. Jeden Abend beteten sie gemeinsam in ihrer Hütte um den Schutz des Allmächtigen. Am Gonzenwege im Buchenwalds steht auf kleiner Anhöhe eine alterthnmliche Kapelle, genannt das Erzbild zu den 14 Nothhelfern, den alten Schutzheiligen der Bergleute, denen wir auch in den alten Grubennamen Graubündens begegnen. Alljährlich am 2. Dezb. feierten die Knappen das Fest ihrer Patronin St. Barbara mit feierlichem Gottesdienst und zwar das eine Jahr in der Pfarrkirche zu Mels, das andere in derjenigen von Sargans. Nach Schluß der religiösen Feier begann die Unterhaltung mit einem Festessen. Das Erz des Ganzen besteht vorherrschend aus Rotheisenstein oder Eisenoxyd von 50—60"/o, dann aus Halbrotheisenstein von 111 30—500/g, in tafelförmigen, auch unregelmäßigen Stücken; auch erdiges Rotheisenerz oder Rotheisenocker kommt vor. Häufig findet sich Magneteisenstein in dichten Massen; derselbe hat 60—70—78 und mehr Prozent und eignet sich vorzüglich zur Stahlbereitung. Der Ganzen enthält auch Mangan-Erz und zwar Schwarz- und Weiß- oder Graumanganerz. Letzteres ist 30—38 prozentig und wird auch Mehli-Erz genannt. Der Name Mehli-Erz stammt von einem frühern Besitzer, Herrn alt-Landammann Nie. Mehli. Pfandverschreibung vom Jahre 1850. Auch Eisen- und Schwefelkies kommt daneben vor und zwar in Krystallform und in derben Massen. Vom Bergwerk bis zur Schmelze in Plons sind gut 2 Stunden. Auf dieser Strecke wurde das Erz in dreifacher Weise gefahren. Die erste Stunde von oben herab gelangte es auf schweren Schlitten mit je zwei und zwei Mann und einem Esel. Das Erz war in Säcke gepackt. Es wurden ca. 28 Ctr. auf einen Schlitten geladen. Die Arbeiter erhielten per Ctr. 18 Rappen Fuhrlohn. Es waren ihrer 10 Mann, welche täglich Morgens um 3 Uhr und Vormittags um 10 Uhr fuhren. Am Nachmittag ruhten sie von ihrer beschwerlichen Arbeit aus. Die zweite Strecke Weges, ^ Stunden weit, wurde mit zweiadrigen Karren befahren, deren jeder mit ca. 40 Ctr. beladen ward. Diese Karren haben zwei kurze Handdeichseln und ganz niedrige Räder. Zwischen die Deichseln stellt sich ein Mann zur Lenkung des Fuhrwerks, vor welches ein Esel gespannt ist, der dasselbe zieht. Auch diese Fuhr wurde per Ctr. bezahlt und zwar mit 8—10 Rappen. Die letzte Strecke beträgt nur eine Viertelstunde querfeldüber; sie wird mit Pferdegespann befahren; die Fuhrlast beträgt je 50 Ctr. Die Arbeit geschah im Taglohn. In Plons wanderte das Erz in die Wasche, in den Röstofen, in die Poche und sodann in den Hochofen, in welchen es schichtweise eingelassen wurde. Jede Schicht oder Satz enthielt 4—5 Ctr. und zwischen diese Sätze brachte man entweder 250 L Kohle oder 225 L Kohle und 25 Ä Coaks. Als „Fluß", der jeder Schichtung beigemengt wurde, kam Talkerde von Flums zur Verwendung. 112 Zur Erzielung einer richtigen Mischung wurden alle Sorten mit Ausnahme des Schwefelkieses gemengt. Der Ofen hielt 14 Sätze und dauerte bis zur gänzlichen Ausbrennung in der Regel drei Jahre. Die Schlacken wurden zur Ausfüllung und Fütterung der Seez- Korrektionswuhre verwendet. Die Masseln, die je ein Gewicht von 2—3 und auch von 5—6 Ctr. hatten, gingen nach Laufen in die große Eisenfabrik der Herren Neher. Das Bergwerk beschäftigte 70—80 Mann. In den letzten Betriebsjahren produzirte es 20—25,000 Ctr. Weißes Roh- und Spiegeleisen per Jahr und das Eisenwerk in Laufen fertigte ca. 30,000 Ctr. gewalztes und geschmiedetes Eisen. Der frühere Direktor war Herr Wencelius von Niederbrunn im Elsaß, ein sehr tüchtiger Chemiker und Mineraloge. Zuletzt stand an der Spitze des Unternehmens Herr Emil Neher, der zugleich Miteigentümer des Werkes ist. Dermalen ist es wieder auflässig. Aus den Schlacken wird jedoch jetzt die sog. Eisenwolle fabrizirt. Möge dies uralte Werk bald wieder betriebsfähig werden und auch für die Gruben zu Davos und in der Landschaft Schams, die an Bauwürdigkeit hinter dem Gonzen nicht zurückstehen, einst wieder der Tag anbrechen, an welchem von Neuem der bergmännische Ruf: „Glück auf!" durch Klüfte und Gänge hallt. Eine geregelte Forstwirthschaft, verbunden mit der fortschreitenden Verbesserung der Verkehrsmittel, wird es hoffentlich einer nicht zu fernen Zukunft ermöglichen, wieder an die Ausbeutung dieser Schätze zu gehen. Vielleicht wird man dann nicht ohne Interesse diese Geschichte der Mischen Bergbaubestrebungen zur Hand nehmen und aus derselben Wohl auch einigen Nutzen schöpfen. Der gegenwärtigen Generation möge diese Darstellung eines nicht unbedeutenden und bisher wenig gewürdigten Gebietes unserer Kulturgeschichte diejenige Befriedigung gewähren, die wir bei der Erforschung desselben empfunden haben. Krmtonsbibliotkiek 6rsubün6en dkur LxsNPl3l--dki7. 23520 2 ^ S 2Z^ ! / ^---> <- ^ . * » >-s«r »- >1 G - - i,k' L' ' M? ! ^ » » L-,., 'dM" E ^ »--'S -^«», ^ - H» l ->«- > ^«,- i ^ «S- L