ben unter dem Haus, 2 Jucharten Reben ob der oberen Scheuneund Neusatz, die Wigerwies 8 Mannsmad, die Wies ob der Scheune7 Mannsmad, unter derselben 4 Mannsmad, und 1 Mannsmadneben der Ratwiese. In der Oberzelg hat der Hof 26, in derNiederzelg 29, in der Zeig unter und ob den Häusern 25 Jucharten,dazu 30 Jucharten Holz und Boden. Außer einigen Grundzinsenhaben die Lehenleute zu entrichten 7 Mit. Kernen, 8 Mtt. Haberund 2 Gulden Heugeld. Allsällige Eicheln im Eichwald dienen ge-meinsam den Schweinen des Herrn und der Lehenleute. Werdendie Eicheln geschüttelt, so werden sie gleich geteilt. Der Hof darfgeteilt, doch muß ein Lehenträger gestellt werden, der dem Herrngefällig ist. (Kanzleireg. B. VIII, pag. 47—54.)
Im Mai 1561 verleiht Vogt Kyd dem Rennhart auch 2Jucharten Egerten, damit er darauf Haus und Hofstatt errichte, undverlangt dafür ein halb Viertel Grund- und ein Mtt. Lehenzins.
Vom Mittwoch nach St. Othmarstag 1564 liegt ein soge-nannter „Schadlosbrief" vor, nach welchem Vogt Kyd gestattet,daß Hans Rennhart 100 Gulden zu 5 Prozent auf den Hof auf-nehme, aber mit der Verpflichtung, in den nächsten drei Jahrenden Hos ledig zu machen von Schuld und Zins. (Nr. 96.)
Am 6. November 1567 gestattete Vogt Jakob Kyd dem EliasBornhauser, Besitzer des Wolferholz oder Heinrichsgütli, unter demHagholz am Ottenberg (siehe oben), das früher Egerten gewesen,„da etlich Rain, daran nichts gewachsen", unter dem Haus zu denanderen Reben noch 2 Manngrab zu pflanzen. Davon habe er derHerrschaft den dritten Teil des Ertrages zu geben. (Nr. 188.) AlsAnmerkung steht unter der Urkunde, daß am 29. November 1834alt Ratsschreiber Hafter, Kaspar Bornhauser, Daniel Keller undSalomon Bornhauser den Erblehenzins von 5 Mtt. Kernen, 2Herbsthühner und von 30 Manngrab Reben den dritten Eimermit 1168 Gulden abgelöst haben und der Lehensrevers des EliasBornhauser vom 26. März 1625 aushingegeben wurde.
Am 8. September 1619 ward das Wolferholz von ObervogtHartmann Escher dem Adam Rennhart verliehen um das halbeViertel Kernen an die Herrschaft. (Nr. 186.) Inhaber des Strauß-bergs waren am 20. Dezember 1608 (Nr. 194) Ulrich Sprengerund Hans Thuner.
2. Der Boltshauserhof.
Ueber denselben entnehmen wir einer Urkunde (Nr. 103), daßer anno 1568 in vier Teile geteilt wurde. Anno 1588 waren dieBesitzer die beiden Witwen Ursula Ausderau-Meier und UrsulaAusderau-Schönholzer, ferner Heinrich Huber und Bastian Wachter.Sie hatten gegen den Lehenbrief aus eigener Gewalt Wald ge-rodet und in Ackerland umgewandelt, und darob waren sie in Zwistmit der Herrschaft gekommen. Durch Vermittlung des VogtesHans Wiedenhuber zu Bürgten und des Ammanns Jakob Etter
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