Kant-Bibliothek THURGAU 1 i. KäRss* S»3r ^ 3 « mm *_**&-!> * • M &■**& £ .-A k. *». M > ... - WJt_ <.- >v ^ */ t> ■ ßgs: ■Asses ■ ^04 GESCHICHTE HERRSCHAFT GEIESSENBERG H. ZELLER-WERDMÜLLER. 1 Vorliegende Arbeit behandelt Angelegenheiten so rein örtlicher Art, dass der Verfasser ohne ausdrückliche Aufforderung von Seite der Redaction nicht gewagt haben würde, dieselbe zur Veröffentlichung im Jahrbuche anzubieten. — Der Stoff zur Geschichte Griessenberg’s findet sich für die spätere Zeit in dem reichhaltigen Herrschaftsarchive, gegenwärtig Eigenthum der Antiquarischen Gesellschaft in Zürich, für die frühem Jahrhunderte in dem St. Galler Urkundenbuche von Dr. Wartmann, in Conradus de Fabaria’s und Kuchimeister’s Chronik und dem Füi'stenbergischen Urkundenbuch von Dr. Riezler in Donau- eschingen. Im mittleren Thurgau, wo die Thur aus dem Berglande heraus in das obstreiche Hügelgelände tritt, dessen Mittelpunkt der Flecken Weinfelden bildet, liegen auf dem linken Flussufer, Weinfelden gegenüber, die Pfarrdörfer Bussnang und Lütmerken mit zahlreichen Nebengemeinden und Höfen. Der Anblick dieses Abschnittes zeigt einen rauhern Charakter als derjenige des rechten Thurufers. — Wie mit wenigen Ausnahmen die thur- gauischen Ortsbezeichnungen aus rein deutschen Namen hervorgegangen sind, so tragen auch diese Wohnstätten die Namen schwäbischer Ansiedler, welche nach Eroberung des Landes im Anfänge des 5. Jahrhunderts n. Chr. hier ihre Hofstätten errichteten. Die Gegend um Bussnang und Lütmerken wird zu Anfang des 9. Jahrhunderts zum ersten Mal in den Urkunden des Klosters St. Gallen erwähnt; sie wies damals schon im Wesentlichen die gleichen Ortsnamen auf, wie noch heute. Lütmerken (Liutmarinchova, bei den Höfen der Nachkommen des Liitmar), Bussnang (Bussenanc, Wangen des Buzzo) werden in den Jahren 4 Geschichte der Herrschaft Griessenberg 814 und 822 genannt, die Kirche Lütmerken im Jahre 834, und 15. April 886 (St. Galler Urkundenbuch Nr. 651) hören wir von der neugegründeten Basilica des h. Gallus zu Bussnang. Einen Einblick in die Besitzverhältnisse gewinnt man durch die Vergabungen eines thurgauischen Edeln (Nobilis), Diakons und Caplans des kaiserlichen Erzcaplans und Abts von St. Gallen Grimald. Es ist dies Adalhelm, der, ein angesehener Mann am Hofe Ludwig des Deutschen, später Bischof zu Worms, wurde. Im Jahre 853 erhielt er von Ludwig königliches Acker- und Wiesland zu Bussnang und Wichramsw’iler zum Geschenke; 857 vergabte er seine Eigengüter zu Rotahusen, Bussnang, Wenzines- husen, Wichramswiler, Hüninchova und Wininchova an St. Gallen, denen er 865 weitere Vergabungen an den gleichen Orten, so wie zu Stubinchova. beifügte. Er behält dabei seine Klosterlehen zu Stubinchova, Bussnang, Oberdorf, Lütmerken, Buwil, Fridolteswiler (Friltschen), Märwil, Brunau, Puppinchova, Rotahusen und Boltshusen (bei Weinfelden) 1 ). Wir finden also hier einen Edeln, der Allode, Königs- und Klosterlehen in seiner Hand vereinigt und dessen Familie in dieser Gegend zusammenhängende Erbgüter hatte. Doch werden daneben noch andere Grundeigenthümer genannt, so 838 Wolvin zu Weinfelden, Puppinchova, Buwile und andern Ortes, dessen Königslehen dann 853 an Adalhelm übergehen, und 878 Keren- bold zu Lütmerken, Oberdorf und Heschikofen. — Immerhin scheinen die Besitzungen Adalhelm’s weitaus die bedeutendsten gewesen zu sein, und es ist merkwürdig zu sehen, dass die Verbindung auf so verschiedenartiger rechtlicher Grundlage beruhender Besitzungen sich hier durch die Jahrhunderte, theilweise wohl ganz unverändert, bis zur Umwälzung von 1798 forterhalten hat. Noch erfahren wir aus dem Jahre 909 (28. Dee.), dass Bischof Salomon von Constanz die Abtei Pfävers an St. Gallen *) Siehe Meyer v. Knonau: St. Gallische Geschichtsquellen, Heft II, Excurs II, p. 118/119. im Thurgau. 5 überträgt, dagegen den Hof Bussnang sich zur lebenslänglichen Nutzniessung ausbedingt; — dann versiegen unsere Quellen für mehrere Jahrhunderte. Erst im Jahre 1158 finden sich wieder zwei Namen aus dieser Gegend, Berchtold von Bussnang, Domherr zu Constanz, und Adalbert von Bussnang, nobilis. Sie gehörten einem altfreien Geschlechte an, welches, wie aus den spätem Urkunden beinahe mit Sicherheit hervorgeht, im Besitz der Orte Bussnang, Liitmerken, Weinfelden und Umgebung sich befand. Gerne würde man dasselbe mit Adalhelm’s Geschlechte in Beziehung setzen, wenn nicht alle und jede verbindenden Anhaltspunkte fehlen würden. Berchtold soll (1174—1184) Bischof von Constanz geworden sein, was indessen durch neuere Forschung als ungewiss nachgewiesen ist 1 ), Thiotpert 1174 Abt zu St. Blasien. Im 12. Jahrhundert wird der Name Albertus de Bussnang noch mehrere Male genannt, wobei wohl Vater und Sohn wegen mangelnder näherer Bezeichung nicht gesondert werden können. Im Jahre 1209, den 24. Juni, ist Albertus de Bussnang „cum filio suo Alberto“ Zeuge in einer Urkunde (St. Gail. Nr. 838) und von hier aus kann mit annähernder Sicherheit der Stammbaum des Hauses festgestellt werden; allein es frägt sich noch, von welchem der Beiden die weitere Verzweigung der Familie ausgeht. Wohl eher (und hier weiche ich von Meyer v. Knonau’s Ansicht, St. Gail. Gesch.-Quellen Heft IV, [Conradus de Fabaria, p. 199 in Nota 182] ab) vom Vater, der mit seinem jungen, gleichnamigen Sohne hier auftritt und ganz wohl einige weitere, nicht urkundlich aufgeführte Kinder (Knaben) haben konnte, als vom jüngern Albrecht, von welchem doch kaum ein Sohn schon 1226 die Würde eines Abtes von St. Gallen (wenn auch „etate quidem juvenis“) erlangen konnte. — Es ist also wahrscheinlich dieser ältere Albrecht von 1209 der Vater Albrecht’s (des Jüngern), Stammvaters der Linie Bussnang (der 1228 zu Lütisburg ') Siehe Roth v. Schreckenstein: in der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins, Bd. 29, S. 279. ” 6 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Zeuge ist), Heinrich’s, des ersten Griessenbergers, und des berühmten Abtes Konrad von St. Gallen. Von diesem Zeitpunkt an trennt sich die Geschichte des Hauses Bussnang und mit ihr die Geschicke der verschiedenen, bisher in einer Hand vereinigten Besitzungen dieser Freien. — Die Familie spaltet sich in die Linie Albrecht’s, des Erstgebornen, welcher die väterliche Burg und deren Namen behielt, und diejenige Heinrich’s, welcher die Westhälfte der Besitzungen mit der Burg Griessenberg bei Lütmerken zufiel, deren Geschicke wir verfolgen wollen. — Vadian bemerkt (in der kleinen Chronik der Aebte von St. Gallen) über dieses Verhältniss, sei es nach Quellen, sei es aus eigener richtiger Auffassung: „und hat (Abt Konrad) einen bruder, hiess her Heinrich von Bussnang, der sass damalen auf Griessenberg, und hiess man in ouch von dem sitz her Heinrichen von Griessenberg“. Als bestimmte Beweise für die Richtigkeit der Annahme, dass der auch von Kuchimeister als Bruder des Abtes Konrad genannte Heinrich von Griessenberg des Abtes rechter Bruder von Vater und Mutter Seite gewesen, lassen sich aufführen: 1) die neben einander gelegenen Besitzungen der Bussnang und Griessenberg, 2) der Umstand, dass vor 1230 die Griessenberger überhaupt nicht erscheinen, 3) die beiden Linien gemeinsamen Vornamen Albrecht und Heinrich, 4) das gemeinsame W'appen, ein von gold und blau viermal sparrenförmig getheilter Schild (dagegen führten die Bussnang als Helmzierde den wachsenden Pfau, die Griessenberg eine gelbe, roth aufgestülpte, durch einen. Pfauenbusch geschmückte, spitze Mütze mit Wiederholung des Wappenschildes: Zürcher W'appenrolle Nr. 144). Diese Trennung in zwei Linien verschiedenen Namens wiederholt sich übrigens recht oft; so sind ja die Montfort und Werden- berg, die Habsburg-Laufenburg und jüngern Kiburger, die Neuenburg, Aarberg und Nidau, die Bechburg und Falkenstein im Jura, die Ramstein und Falkenstein im Schwarzwald, die Truch- burg und Hohenegg derart abgetheilte Familien. Das Nämliche könnte beim niedern Adel an Dutzenden von Beispielen nach- im Thurgau. 7 gewiesen werden: es seien nur noch die Rorschach und Rosenberg, die Ramswag, Schenken von Landegg und Sonnenberg erwähnt. Für den dritten Bussnanger, Konrad, konnte mit Rücksicht auf die Stellung der Familie wohl keine Besitzung abfallen; er wurde nach damaliger Sitte in’s Kloster gethan, mit Vadian zu sprechen, „nicht um andachtz willen, sonder dass er gut tag bi guter narung han möcht und sin brueder dester bass herren sin möchtend“. — Abt Konrad sorgte dann allerdings in jeder Beziehung dafür, dass seine Brüder als grosse Herren auftreten konnten. Der seit 1230 urkundlich genannte Freie Heinrich von Griessenberg, Lieblingsbruder des Abtes, kam durch denselben in sehr nahe Beziehungen zum Stifte St. Gallen und ein guter Theil der später zu nennenden St. Gallischen Lehen mag damals schon an die Griessenberger gelangt sein. Durch die Vergabungen des altern Grafen Diethelm von Toggenburg, nach dem Brudermorde von 1226, war Abt Konrad in den Stand gesetzt, reiche Lehen zu vergeben, welche wohl in erster Linie seinen Brüdern Heinrich von Griessenberg und Albrecht von Bussnang zu Gute kamen. Griessenberg, dessen Erbgüter keine zwei Stunden östlich von Renggerswil und Wengi, Hauptburgen Diethelm III. von Toggenburg, gelegen waren, musste dann wohl auch mit seinem Bruder Albrecht in Abwesenheit des Abtes im Jahre 1232 den Krieg um die toggen- burgische Vergabung als Hauptbetheiligter aufnehinen (Conr. de Fabaria, p. 219). Der Abt, selbst heimgekehrt, führte den Krieg mit Nachdruck weiter und im Friedensschluss von 1234 (Urk. St. G. Nr. 873) musste der Toggenburger versprechen, die Burgen des Abtes und seiner Helfer, sowie die Güter, welche der Abt oder seine Brüder oder die Ministerialen seiner Kirche in ihrer Gewalt halten, hinfort unbehelligt zu lassen. Als Testamentsvollstrecker des 1238 verstorbenen Abtes soll Heinrich (nach Kuchimeister) dessen letztwillige Vergabungen im Betrag von 1000 Mark Silber durch Zulagen aus eigenen Mitteln beträchtlich erhöht haben. 8 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Heinrich von Griessenberg überlebte den noch in jüngeren Jahren vom Tode ereilten Abt um viele Jahre. Er erscheint noch in einer Urkunde vom 12. Juni 1257 (St. G. 937) unter den „milites“ in erster Linie, wohl als der Aelteste unter denselben. Von seinen Söhnen Albrecht und Heinrich wird der ältere derselben, Albrecht, am 3. October 1258 (St. G. Nr. 943) als Ritter genannt. Er verheirathete sich 1269 mit der Tochter des Freien Lütold von Regensberg (wohl der 1253 genannten Gertrud), wobei er von seinem Vetter (consanguineus)'), dein St. Galler Abt Berchtold von Falkenstein, am 30. November (St. G. Nr. 982) eine Aussteuer von 40 Mark Silber für dieselbe erhielt. Albrecht starb jedenfalls frühe mit Hinterlassung eines nach dem Grossvater mütterlicherseits benannten Sohnes Lütold. Der jüngere Bruder, Heinrich, erscheint erst seit 1270 in den Urkunden. Er nimmt in der Geschichte seiner Zeit eine ganz bedeutende Stellung ein. Vetmählt mit Gräfin Adelheid von Montfort (Tochter des Grafen Rudolf zu Feldkirch), war er durch dieselbe Neffe des Abtes Wilhelm von St. Gallen und 1282 einer dessen Bürgen bei dem Uebereinkommen mit dem zurücktretenden Abt Rumo von Ramstein. Von nun an war er in Glück und Unglück seines Oheims treuer Anhänger. Als Abt Wilhelm im Jahre 1287 mit König Rudolf in Fehde gerieth und von demselben geächtet wurde, lag er mit ihm zu Wil und half bei Vertheidigung der Stadt gegen die zu Schwarzenbach liegenden Königlichen. Es wurde damals ein Anstands- • ] ) Abt Berchtold von Falkenstein ist wohl ein Schwestersohn Abt Konrad’s von Bussnang. Nach Kuchimeister (M. v. K. St. Gail. Geschichtsquellen, Heft V, p. 27) war eine Bussnang seine Muhme, der Griessen- herger sein Vetter. Zieht man in Betracht, dass seine Brüder (mit Ausnahme Eigilwart’s, welcher den väterlichen Stammnamen trug), wie die Bussnang, Konrad, Albrecht und Heinrich (auch der Name Berchtold selbst gehört dazu) benannt waren (M. v. K.’s Kuchimeister p. 23, Nota 45), so liegt die Vermuthung nahe, dass seine Mutter Junta (Judenta) eine Bussnang gewesen sei. im Thurgau. 9 friede geschlossen, der im Sommer 1288 wieder ausging. Auch jetzt ergriff der Freiherr wieder das Schwert für den Abt, und als sich letzterer im Herbst von Wil nach der alten Toggen- burg zurückgezogen hatte, begleitete er einen andern Oheim, den Bischof Friedrich von Cur, auf einem Streifzug gegen die königlich gesinnten Grafen von Werdenberg. In einem Treffen bei Balzers im "Vorarlberg erlagen sie indessen den Werdenbergern und ihren Helfern, denen von Schellenberg, zu Fnde 1288 oder Anfangs 1289. Gefangen, wurden beide nach Werdenberg geführt, wo Bischof Friedrich am 3. Juni 1290 bei einem misslungenen Fluchtversuche zu Tode fiel, Heinrich von Griessenberg aber bis nach König Rudolfs Tod im Sommer 1291 in Gewahrsam verblieb. Im Jahre 1289 brachen die Königlichen und der Gegenabt Konrad von Gundelfingen eine klösterliche Burg nach der andern. Nach der Zerstörung der Burg zu Appenzell zogen sie mit der daselbst gebrauchten Wurfmaschine —Swenkel*)—vor die Veste Wiltberg bei Jonswil * 2 ), welche von den Knechten Hein- rich’s von Griessenberg vertheidigt wurde und wahrscheinlich dessen Lehen von St. Gallen war, da Wiltberg, das Gut, und die Leute 1324 unter den Griessenberger-Lehen von St. Gallen erscheint. Die Feinde fanden hier hartnäckigsten Widerstand, und erst nach siebenwöchiger Beschiessung und Untergrabung wurde die Burg übergeben und sodann gebrochen. Dann begann die bis in’s Frühjahr 1290 andauernde Belagerung von Iberg bei Wattwil, welche Burg ebenfalls dem Griessenberger ’) Die Abbildung eines solchen findet sich im Pariser Minnesängercodex in der Abbildung zum „Minnesänger von Trosberg“. 2 ) Ganz unrichtig wird dieses Wildberg von Vadian und noch in neuerer Zeit in Vogel’s Memorabilia Tigurina nach dem zürcherischen Wilberg (jetzt Wildberg) versetzt. Das in der Sammlung der zürcherischen Antiquarischen Gesellschaft in Zürich aufbewahrte Schwert und Panzerhemd, welches in den Ruinen Wilberg’s aufgefunden wurde, rührt demnach nicht von der Belagerung von 1289 her, sondern von dem Untergang der Burg durch Brandunglück im Jahre 1320. 10 Geschichte der Herrschaft Griessenberg anvertraut war, und wo ein Herr von Hewen für ihn den Befehl führte. Lange trotzte die Burg allen Anstrengungen der Gegner, und eine Zumuthung an Griessenberg, gegen seine Freilassung den Befehl zur Uebergabe Iberg’s zu ertheilen, wurde von demselben zurückgewiesen: „die bürg war syn nit, e er sie wölt antwurten, er wölt e sterben, wan sy war ym nun empfohlen — Schliesslich fiel Iberg doch. Abt Wilhelm, der sich auf Alt-Toggenburg nicht mehr länger hatte halten können, war schon im Frühjahr 1289 bei Nacht von da geflohen und hielt sich mit Heinrich von Güttingen eine Zeit lang in der Au an der Thur, unterhalb Griessen- berg’s, auf einer griessenbergischen Besitzung verborgen. (Diese Au ist ohne Zweifel das nämliche Gut Ow, auf der rechten Seite der Thur, zwischen dieser und dem bei Weinfelden herabfliessen- den Giessen, welches Gräfin Kunigund von Schwarzenberg am St. Thomas Abend 1458 der Gemeinde Märstetten schenkte.) — Dann gelang es dem Abte, über den Bodensee nach Sigmaringen, und von da nach Aspermont in Rhätien zu entkommen, wo er bis zu seiner Wiedereinsetzung und der Befreiung Heinrich’s von Griessenberg verblieb. Im Jahre 1289 ward dem Freien „och die alt Griessenberg zerbrochen, die lag ob der Tur“, sagt Kuchimeister. — Diese Alt-Griessenberg lag an der Thurhalde auf der Ostseite eines von Liitmerken nach der Thur hinabgehenden, tiefen Tobels, so dass selbe auf drei Seiten durch steile Abhänge geschützt war. Die einzig zugängliche Südseite war durch drei Gräben geschützt,' die zwei innern rasch aufeinander folgend, während zwischen diesen und dem äussersten Graben Raum genug für Vorburg und die Wohnungen des Hofgesindes vorhanden war. Auf diesem Abschnitt liegt jetzt der Hof Altenburg. Anstatt dieses alten Griessenberg, das nicht mehr aus den Trümmern erstehen sollte, wurde nunmehr Neu-Griessenberg — entweder von Heinrich’s Bruder, Albrecht, schon früher erbaut, oder erst nach dem Frieden von 1292 neu gegründet — Sitz der Herrschaft. Diese neue, bei dem Hofe Tümpfel gelegene im Thurgau. 11 Burg, welche von einem tiefen Tobel auf drei Seiten umgeben und nur auf einer Schmalseite zugänglich ist, eignete sich zur Vertheidigung noch besser, als die alte, befand sich aber ziemlich auf der Westgrenze der Herrschaft, zu welcher damals jenseits des Tobels höchstens die Höfe Buchschoren und Ochsenhard (letzteres mit einer Dienstmannenburg) gehörten. Es versteht sich wohl von selbst, dass Abt Wilhelm nach seiner Wiedereinsetzung seine Getreuen für die gehabten Verluste entschädigte, namentlich in Gestalt von Pfandschaften, von denen Batzenhaid und Rickenbach 1294 (St. G. 1085) genannt werden. Auch Abt Heinrich von Ramstein spricht in einer Urkunde vom 18. April 1302 (St. G. 1138) von den „pfender, dü sü (Heinrich und Lütold von Gr.) von Abt Wilhelm und andern iisern vordem liant gihept“. Selbst auf Stadt und Hof Wil hatten sie sich ein Anrecht erworben, wofür ihnen aber 1302 die Vogtei Bernhardzell überlassen wurde. — Ob Heinrich mit Abt Wilhelm die Schlacht bei Göllheim am Donnersberge 1298 auf Seite König Adolfs durchgefochten, wissen wir nicht. Als 1302 unter Abt Heinrich von Ramstein der Streit mit Oesterreich geschlichtet und das Städtchen Schwarzenbach, das Trutz-Wil, abgebrochen wurde, erwarb Heinrich von Griessen- berg das gleichnamige Schloss von Jakob dem Hofmeister von Frauenfeld um 200 Mark Silber, und machte so die ihm einst so feindselige Burg zum Mittelpunkte seines dortigen, reichen Besitzes. Gleich wie andere Edle und Städte aus Gegnern des Herzog Albrecht zu Freunden des zwar harten, aber auf Ordnung haltenden Königs wuirden, war dies auch bei Heinrich von Griessen- berg der Fall. Mit dem Sohne seines alten Feindes von 1287, Hartmann von Baldegg zu Elgg, erscheint er späterhin oft in den Urkunden der Herzoge von Oesterreich *). Und wie Baldegg ') Auch in dein um 1306 mit Wappen geschmückten Saale des Hauses zum Loch in Zürich waren die Wappen von Griessenberg und Baldegg unmittelbar neben einander angebracht. 12 Geschichte der Herrschaft Griessenberg sein St. Galler Lehen Elgg aufgegeben und als Afterlehen von Oesterreich wieder angenommen hatte, so scheinen auch die Griessenberger mit ihren freien Stammgütern die Herzoge als ihre Lehensherren anerkannt zu haaen. Nach der Ermordung König Albrecht’s am 1. Mai 1308 gelangte Freiherr Heinrich von Griessenberg in eine ganz hervorragende Stellung, da er nebst den Grafen von Hochberg und Strassberg dem jungen Herzog Leopold von Königin Elisabeth zu Rüthen und Amtleuten gegeben wurde. Bei der Fehde gegen ,die Königsmörder, als österreichischer Landvogt im Aargau sehr thätig (im Vertrage mit Zürich betreffend die Schnabel bürg, 1. August 1309, ist er einer der von Oesterreich bezeichneteu Schiedsrichter), erhielt er Güter des geächteten Rudolf von Balm zu Altishofen (Kirchensatz), Rota und Altbüren (s. Geschichtsfreund XXVII, p. 309/11, 2. Mai und 19. Juli 1310). Am 1. Mai 1310 ist er Bürge für Elisabeth von Oesterreich und ihren Sohn Leopold wegen der Rudolf von Aarburg versprochenen Aussteuer, neben den Grafen von Habsburg, Toggenburg, Fürstenberg und 8 Rittern (Fürstenb. Urkundenbuch). Er blieb indessen auch noch für St. Gallen besorgt. Am 12. October 1313 verpflichten sich Heinrich, Ritter, Lütold, Ritter, und Heinrich der jung von Griessenberg, den Abt von St. Gallen gegen gewisse Ansprüche Eberhard’s von Bichelsee auf den Kelnhof zu Wil zu beschützen. (Allerdings scheint das eigene Interesse hiebei mitgewirkt zu haben.) Ob der hier vorkommende Heinrich der Junge ein Sohn Heinrich’s oder Lütold’s war, ist nicht festzustellen: er muss früh gestorben sein, vor den beiden alten Herren. Pupikofer (Ritterburgen von Dalp, Bd. III, p. 185) nahm in früherer Zeit an, es sei dieser ein Sohn des ältern Heinrich gewesen und seinem Vater als Landvogt im Aargau gefolgt: — es ist dies gewiss unrichtig —, einem Jüngling wäre eine so wichtige Stelle nicht anvertraut worden. Noch 1318 schlossen Heinrich von Griessenberg, Rudolf von Aarburg und Hermann von Ruod als Pfleger und Amtleute der Herzoge von Oesterreich einen Anstandsfrieden mit den drei im Thurgau. 13 Landern und verlängerten denselben 1319, laut Urkunde von St. Ulrich’s Abend. Kitter Heinrich') scheint ohne Kinder gewesen zu sein; jedenfalls überlebten ihn dieselbeu nicht. Gemeinsam mit seinem Neffen und Erben, Ritter Lütold von Griessenberg, Sohn Al- brecht’s, vergabte er am 7. Mai 1316 (Geschichtsfreund III, p. 243) die Kirche und den Kirchensatz zu Affeltrangen an das Kloster Fischingen als Ersatz für den durch sie und ihre Vorfahren früher diesem Gotteshaus zugefügten Schaden. Er und der sehr oft mit ihm zusammen vorkommende Lütold werden noch 1320, Heinrich 1323 urkundlich genannt 2 ). Bald hernach müssen Onkel und Neffe kurz nacheinander verstorben sein, ersterer zwischen 7. October 1323 und 9. December 1324, als die letzten männlichen Träger eines Namens, der nicht einmal ein ganzes Jahrhundert, aber glänzend, in der St. Gallen’schen Geschichte auftritt 3 ). Der ganze Griessenbergische Besitz an Eigen- und Lehensgütern fiel nunmehr an Liitold's Tochter Adelheid, Gemahlin des Grafen Diethelm VIII. von Toggenburg, welche am 8. Dec. 1324 (St. G. Nr. 1296) von Abt Ililtpolt mit den St. Gallen’schen Lehen ihrer Familie in der Herrschaft Griessenberg, bei Wil und im Toggenburg belehnt wurde. Diese Lehen bestanden aus Konrad dem Sternegger und Heinrich von Leonberg (ihren Amtleuten), Leuten zu Fridoltshofen (Friltschen), den Höfen Junk- ') Deusen dreieckiges Siegel (an einer Urkunde von 1309) den Wappenschild von Griessenberg und die Umschrift S. Ilainrici Nobilis de Griezen- berg (in Majuskeln) zeigt. -) Beim Verkaufe von Neftenbach 1352 erwähnt Jakob von Wart den von Griessenberg als seinen Verwandten und Eigenthilmer des Kelnkofes Pfungen. War etwa Lütold mit einer von Wart verbeiratbet oder kommt die Verwandtschaft von den Hegensberg her? Jedenfalls war Lütold’s Tochter späterhin auch Besitzerin der Burg Pfungen. 3 ) Dass die im 15. Jahrhundert in Zürich vorkommendeu bürgerlichen und geistlichen Griessenberg keine verarmten, durch österreichische Unbill heruntergekommenen Sprossen der Freiherren waren, liegt klar am Tage. 14 Geschichte der Herrschaft Griessenberg holz, Egg, Blatten, Hofen, Bennikon, beide Eichrain, Binsegg, dem Kelnhof zu Bussnang, den Höfen in der Stöcken, zu Essen- rüti im Thurthal, zu Jonswil, Lutenried, Dietswil, Rickenbach, Sennhaus, Hüttistetten, Egg, Nord, Wittwil, Niederhofen im Rindal, den Huben und Zehnten in Zutzwil, VYeiern, dem Gute Wildberg, Kirchensatz und Zehnten zu Henau, den Vogteien Niederuzwil, Algetshusen, Stetten, Husen, Busswil, Rotahusen, Vogtei und Zehnten zu Ziiberwangen, dem dritten Theil des Burglehens des Steins der alten Toggenburg J ), den ihre Amtleute für sie angesprochen; der Hof zu Wii wurde ihr dagegen nicht verliehen. (Die Pfandlehen zu Bernhardzell, Morshub, Helfenswil, Rickenbach, Batzenhaid, Aadorf, der Oberhof zu Elgg, die Zehnten zu Maugwil, Bronshofen, zu Wyden und Zuzwil gingen als Witthum an Frau Adelheid von Griessenberg, ge- borne von Montfort, über und sollten laut Urkunde vom 20. October 1327 (St. G. 1318) auf ihre Brüder sich vererben.) Immerhin wird man, wenn man noch die Eigengüter, Reichen- auer- und österreichische Lehen, wie Burg und Gerichte Griessenberg, die Burg Schwarzenbach, die Kirchensätze Lütmerken und Weinfelden, Zwing und Bann zu Märwil, den Kelnhof Pfungen in’s Auge fasst, begreifen, wenn die Erbin eines so begüterten Hauses nicht nur wegen ihrer Herkunft, sondern auch ihres Besitzes halber von den ersten Dynasten der Umgegend umworben war. Graf Diethelm von Toggenburg, welchem sie ihre Hand reichte, war der einzige weltliche Sprosse seines t Hauses. Er konnte mittelst diesen griessenbergischen Erbes seine toggenburgischen Lande in willkommener Weise abrunden 0 Vgl. Wegelin, Geschichte des Toggenburg I, p. 134, der „den Stein“ als Stammsitz einer Dienstmannenfamilie betrachtet; es ist dies doch nicht ganz sicher : z. B. der „Stein“ zu Baden, der „Stein“ zu Rheinfelden bezeichnet die Burg selbst. Vielleicht war der „Stein“ die alte Toggenburg selbst oder Name eines bestimmten Gebäudes der Burg, wobei möglicherweise der Thurm verstanden ist, welcher in seinen Grundmauern noch jetzt sichtbar ist und ausserhalb der Gräben auf einer Felsenklippe sich erhob. im Thurgau. 15 und viele alttoggenburgische, seit dem Brudermorde seinem Hause entfremdete Besitzungen wenigstens als Lehen von St. Gallen an sich bringen. Diese bei Eingehung der Verbindung gehegten Erwartungen erfüllten sich nicht. Da Adelheid ihren Gatten nur mit einer einzigen Tochter (und zwar wohl erst spät) beschenkte, entsagte Diethelm’s Bruder Friedrich V. zur Erhaltung des Geschlechtes dem geistlichen Stande 1323, und aus seiner Ehe mit Kunigund von Vatz entsprossten die letzten Toggenburger. Diethelm, welcher mit seinem Bruder Friedrich 1334 „zu Schwarzenbach auf der Burg“ durch Vergabung eines Gutes zu Ochsenhard für beide und die Muhme von Griessenberg ein ewiges Oellicht vor dem Marterbild aussen am Chor der Kirche zu Lütmerken, und im Jahr 1336 für sich und Adelheid eine Jahrzeit im Kloster Rüti stiftete, fiel am 21. September 1337 als Anführer der Zürcher im Gefechte von Grvnau, und wurde wie seine Vorfahren im Erbbegräbnisse zu Rüti beigesetzt. Diethelm’s Wittwe J ) verheirathete sich nach einigen Jahren, wahrscheinlich 1341, mit dem Landgrafen Konrad von Fürstenberg, mit welchem sie in kinderloser Ehe lebte. Gegen ihren Schwager, Friedrich V. von Toggenburg, hatte sie wegen Herausgabe des Morgengutes ihres ersten Gemahls lange Zeit Streit zu führen; das Hofgericht Rottweil ächtete dafür den Grafen schon 1344, und aberächtete ihn 1358. In letztem Jahr entschied das Landgericht im Thurgau zu Adelheids Gunsten und durch einen 1359, 18. Juni, abgeschlossenen Vertrag kam auf Burg Schwarzenbach die Sache zu einem gütlichen Austrage. Mit dem Besitzthum von Gräfin Adelheid gingen allerlei Veränderungen vor, und es sprechen verschiedene Anzeichen dafür, dass das Griessenberger Erbe bei Geldverlegenheiten des Landgrafen aushelfcn musste. Nachdem schon 1346 Konrad von Fürstenberg Schloss und Herrschaft Pfungingen (Pfungen) J) Sie stiftete 1338 ihrem erschlagenen Gemahl eine Jahrzeit im Kloster Maggenau. 16 Geschichte der Herrschaft Griessenberg an Otto von Wellenberg verliehen 1 ), verkaufte er 1355 den Kirchensatz Weinfelden, damals Lehen von Oesterreich, an Hermann von Breitenlandenberg. Im Jahre 1367 (15. November) mussten Adelheid und ihre Tochter erster Ehe die Einwilligung dazu ertheilen, dass die Veste Griessenberg, Leute und Gut, um 2000 Pfund Pfennig an Heinrich, Ulrich und Rudolf die Harzer von Konstanz pfandweise verschrieben wurde. Dafür erhielt sie freilich für sich, ihre Tochter Clementia von Toggenburg, verehelichte Freiin von Hewen, und deren Kinder aus erster (mit Ulrich von Hohenklingen) und zweiter Ehe, die Burgen Alt- und Neu-Wartenberg und Geisingen, sowie die Städte Wolfach und Hausach zum Unterpfande. Schon früher waren ihr Wartenberg und Geisingen versetzt; aber sie hatte 1363 auf deren Pfandschaft, sowie auf die 1000 Mark Silber, wofür ihr selbe versetzt waren, verzichten müssen. — Landgraf Konrad von Fürstenberg starb den 15. März 1370, und Adelheid überlebte ihn nur kurze Zeit. Sie stiftete am 30. December 1370 zu Wil für sich selbst eine Samstag nach Katharina im Kloster Maggenau abzuhaltende Jahrzeit, und muss bald nachher gestorben sein, da 1373 auf St. Niklaus Abend Konrad von Filmemberg, Leutpriester zu Lütmerken, zu Liitisburg in der Veste beurkundet, dass in Folge der s. Z. gemachten Vergabungen die Jahrzeit von Graf Diethelm von Toggenburg selig, seiner Gemahlin Adelheid von Griessenberg selig, und deren Mutter Frau Agnes sei. von Griessenberg jährlich auf S. Fran- ciscus mit zwei Priestern begangen werden soll. Aus dem Privatleben der Gräfin Adelheid wissen wir nur, dass sich gegenwärtig in der grossherzoglichen Bibliothek in J) Diese Nachricht ist durch Leu’s Lexikon überliefert; die Urkunde selbst bis jetzt nicht beigebracht. Die Frage, wie Fürstenberg diese Besitzung aus den Wartischen Gütern erworben, löst sich einfach. Die Griessenberg, als Wartische Anverwandte, besassen 1322, wie oben erwähnt, den Kelnbof l’fungen und erhielten, wie es scheint, auch die Burg selbst, sei es durch Restitution, welche Jakob von Wart vergeblich nachsuchte, sei es als Belohnung für die Thätigkeit bei Bestrafung der Köuigsmörder. im Thurgau. 17 Karlsruhe ein Exemplar des „Marienlebens“ von Walther von Itheinau aus Bremgarten findet, welches auf der Innenseite des Vorderdeckels die Worte trägt: „Dis buch gab uns unser frow von Fürstenberg, die geboren ist von Griessenberg, da man zalt von gottes gebürt 1369“. Wer so beschenkt wurde, wissen wir nicht (vielleicht das Kloster Maggenau?). — Als Gräfin von Toggenburg führte die Gräfin in rundem Siegel die zwei Wappenschilde von Toggenburg und Griessenberg mit der Inschrift (in Majuskeln): S. Adelhaidis coinitisse de Toggeburg, als Landgräfin von Fürstenberg diejenigen von Fürstenberg und Griessenberg und die Legende: S. Adelhaid uxoris comitis d. Fürstenberg. Einzige Erbin Adelheids, der letzten Griessenbergerin, war ihre Tochter Clementia von Toggenburg, in erster Ehe mit dem Freien Ulrich von Hohenklingen (noch 1361), ein zweites Mal mit dem Freien Heinrich von Hewen (seit vor 1367) verheirathet. Ihre Kinder erster Ehe, Diethelm, Walter, Elisabeth und Adelhaid (1361), kommen nicht weiter in Betracht.' Griessenberg gelangte niemals in deren Hände, und St. Galler Lehen des Hauses Griessenberg wurden 1375 durch Clementia von ihrem Sohn erster Ehe, Walther von Hohenklingen, zurückgekauft, um dieselben ihren Kindern zweiter Ehe, Peter und Wolf von Hewen, abzutreten. — Diese Lehen lagen zu Schwarzenbach, Jonswil, Niederglatt, Niederbüren, Niederhelfenswil, Lenggen- wil und dem Berggericht. (Noch lange blieben ihre Nachkommen hier begütert und angesessen, und erst im Jahre 1483 verkaufte Freiherr Peter von Hewen, Herr zu Hohentrins, und sein Bruder Heinrich von Hewen, Dompropst zu Strassburg, die Veste Schwarzenbach und ihre Vogteien in der Umgegend ! ) an das Stift Sanct Gallen). >) Wenn man in’s Auge fasst, dass die Hewen im 15. Jahrhundert nicht mehr im Hegau, sondern bei Wil ihren Hauptsitz hatten, so erklärt sich ihre vermittelnde Stellung im alten Zürichkrieg von seihst; ebenso wird das Benehmen der Zürcher Aebtissin Anna von Hewen dadurch eher begreiflich. 2 18 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Griessenberg selbst behielt Clementia in ihren eigenen Händen, wie Urkunden Heinrich’s von Hewen aus den Jahren 1382 und 83 und nach seinem Tode eine solche von Clementia selbst (dat. Engen, Freitag nach Walpurgis) beweisen: „Mittwoch vor unser Frowen Tag ze Mitte Ogsten“. 1397 aber verkaufte Clementia, Gräfin von Toggenhurg, Wittwe Heinrich’s von Hewen (in Verhinderung ihres „Oheims“ I)onat von Toggen- burg durch Ritter Albrecht von Bürglen verbeiständet), die Veste Griessenberg mit Land und Leuten, Lehen von Oesterreich, Zwing und Banne zu Rotahusen und Märwile, ihre dazu gehörigen Lehen, z. B. den Tobelhof zu Hofen, die Reichenauer Lehen, bestehend in Kirche und Kelnhof Ltltnierken, der Mühle zu Griessenberg, den Höfen Filmensberg und Bowen, ausgenommen diejenigen Lehen, welche wappengenössig sind, sodann die Kast- vogtei des Klosters Wagenhausen bei Stein am Rhein um 2440 Pfund Heller Constanzer Währung an Konrad von Hoff, &ross- hansen Sohn, und seine Frau Anna, Bürger von Constanz. Die Urkunde ist von Gebhard Ehinger, Stadtammann zu Constanz, gefertigt. Cleinentia’s Söhne gaben in besonderer Urkunde ihre Zustimmung. So ging Griessenberg etwa 170 Jahre nach Trennung der Linien Bussnang und Griessenberg in fremde Hände über, und es tritt eine Zeit vielfachen Besitzwechsels ein. Wie lange Konrad von Hoff die Herrschaft inne ‘ hatte, können wir nicht genau feststellen. Im Jahr 1406, dem Jahr nach der Schlacht am Stoss (Vadian I., pag. 503), zerstörten ihm die Appenzeller die Burg, die aber bald sich wieder erhoben haben muss. — Im Jahre 1420 auf Matthiasabend fertigt v. Hoff zu Constanz noch einen Erbauskaufsvertrag zwischen verschiedenen seiner Eigenleute zu Filmensberg, muss aber die Herrschaft bald nachher an die Edeln von Klingenberg abgetreten haben, welche ihrerseits die Besitzung nebst Spiegelberg vor 1434 pfandweise an Elisabeth, geborne Gräfin von Montfort, im Thurgau. 19 und ihren Gemahl Wilhelm, Markgraf von Baden-IIochberg, über- liessen. Gleichzeitige Belege für diese Annahme fehlen allerdings; allein wir besitzen eine Urkunde von 1463, Mittwoch vor Sonntag Judica, worin die Gebrüder Eberhard und Kaspar von Klingenberg auf das Lösungsrecht der Herrschaften Spiegelberg und Griessenberg verzichteten, welches sie von ihrem Vater, Ritter Johann von Klingenberg, her gegenüber dem Markgrafen besassen. Auch wird in Documenten betreffend das Schlösschen Ochsenhard, das in die Herrschaft Griessenberg gehörte, von Lehensbriefen von Seite der Klingenberger gesprochen. Der Kauf Griessenberg’s stimmt auch ganz gut mit dem, was wir sonst von den Klingenbergern wissen, die im 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts einen recht ansehnlichen Landbesitz an sich gebracht hatten. Schon seit Mitte des 13. Jahrhunderts Herren zu Hohentwiel, hatten sie 1419 und 1433 die Stadt Stein und Hohenklingen erworben, auch 1384 Oberbussnang, Mettlen und Wertbühl von den Edeln von Bürglen erkauft. Dass Johann von Klingenberg, Ritter und Landvogt im Thurgau, auf Hohentwiel, seinen Besitz bei Bussnang um die Herrschaften Griessenberg und Spiegelberg erweiterte, entsprach den Traditionen der Klingenberg. Wenn Johann sodann seinen Erwerb der Gräfin Elisabeth von Montfort als Wittwensitz pfandweise überliess, so geschah diess wohl mit der Absicht, die Herrschaften nach ihrem Tode wieder zu lösen, was aber wegen des inzwischen eingetretenen ökonomischen Verfalles der Klingenberger nicht mehr geschah ! ). Wie gesagt, waren die Vesten und Herrschaften Griessenberg und Spiegelberg mindestens seit 1434 Besitzung Markgraf *) Ein Document aus der Klingenberger Zeit liegt noch im Griessen- berger Archiv, eine Urkunde der Hauptleute des St. Georgenbundes von Ober- und Niederschwaben, an der Donau und dem Hegau, datirt Dienstags vor Pfingsten 1431. Es geht aus derselben hervor, dass die der Ritterschaft gegebene, goldene Bulle König Sigismund’s und ein Vidimus des Briefes von König Heinrich (von England?) bei Caspar von Klingenberg auf Hohentwiel hinterlegt waren. 20 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Wilhelm’s von Baden-Hochberg und seiner Gemahlin Elisabeth von Montfort, verwittweter Gräfin von Nellenburg. l)a der Markgraf im alten Zürichkriege eine hervorragende Stellung auf österreichischer Seite als Landvogt im Eisass und oberster Befehlshaber zu Zürich einnahm, so konnte nicht ausbleiben, dass die schwyzerische Partei ihn auf alle Weise zu schädigen trachtete. Friind’s Chronik erzählt (S. 188 der Druckausgabc)zum Jahre 1444: „Am nächsten fritag fruo nach sant Jörgentag da luffent etlich guot gesellen von Wyl hinus und namend die zwo vestinen Spiegelberg und Griessenberg, die des vorgenanten margrafen von Röteln und siner frowen warent, mit gewalt in, wan niemand reisig züg daruf was, und verbrantend die, und zugend wydcr heim“. Wie lange die widerstandslos gebrochene Burg in Asche gelegen, lässt sich nicht genau sagen. Jedenfalls wurde dieselbe einstweilen nicht als Veste, sondern als blosser Edelsitz wieder hergestellt; denn noch 1478 wird sie als „Burgstall“ bezeichnet, obwohl längst wieder bewohnt. Nach dem Tode der Markgräfin Elisabeth, welche 1448 und 1450 mit ihrem Manne für sich, ihre Eltern (Graf Wilhelm von Montfort und Kunigund [von Toggenburg]), so wie für einen Sohn, Hugo von Höchberg, Jahrzeiten in der Kirche zu Lüt- merken gestiftet hatte, gingen die Herrschaften Griessenberg und Spiegelberg an ihre Tochter Kunigund von Schwarzenberg, geborne Gräfin von Nellenburg über. Diese, nebst ihrem Gemahl Johann, Freiherrn von Schwarzenberg, belehnte am St. Thomas Abend 1458 die Gemeinde Märstetten mit der Au an der Thur. Schon 1464 eine Wittwe, verkaufte sie im Jahre 1466 die Herrschaft Spiegelberg, mit Ausnahme des Dorfes Wulfikon und der Höfe zu Strubenwiler (jetzt Strohwilcn) und l Aerwile (jetzt Haarweilen!), welche sie mit Bewilligung Kaiser Friedrich III. (laut Urkunde Pfinztag vor S. Margarethen 1466, ausgestellt in Wiener Neustadt) der Herrschaft Griessenberg einverleibte. im Thurgau. 21 Die Gräfin Ivunigund muss eine sehr kirchlich gesinnte Frau gewesen sein. Denn nicht nur stiftete sie im Jahr 1471 die Caplaneipfrund U. L. Frauen zu Griessenberg in der Burg, und bewidmete dieselbe mit einem Zehnten und Hof zu Thundorf; nicht nur versah sie im Jahre 1473 die Kirche zu Märstetten *) mit einer Frühmesspfründe und St. Wendelinsaltar; sondern sie begabte auch (Osterabend 1471) die neugestiftete Pfründe zu Gündelhard bei Liebenfels mit 15 Stück Gelds, einem Versprechen gemäss, welches sie der Anna von Tetti- kofen, Frau des Hans Lantz, Hofmeister und Stadtammann zu Constanz, gemacht. Sie behielt sich dabei die lebenslängliche Collatur der Pfründe vor. Dagegen findet sich keine Angabe, dass sich Frau Kunigund auch an der Erneuerung der Kirche St. Peter und Paul in Lütmerken betheiligt hätte, für welche der Edle Ulrich Rugg von Tannegg (zu Ochsenhard) den 12. December 1472 einen Ablass auswirkte. Die Gräfin starb 1477/78. Ihr Bruder, Markgraf Rudolf von Baden-IIochberg, Graf zu Neuenburg, wurde ihr Nachfolger im Besitze Griessenberg’s, seines mütterlichen Erbes halber, worüber er sich mit seinem Schwager, Graf Ludwig von Oettingen, verständigt hatte. Da die Besitzung selbst für den Herren von Neuenburg wohl wenig unmittelbaren Nutzen haben konnte, so veräusserte der Markgraf schon Dienstag vor St. Katharina 1478 die Herrschaft und Burgstall Griessenberg, den Kirchensatz Lütmerken und die Caplaneipfründen Märstetten und Griessenberg um 3277 Gulden an Jakob von Helmstorf. Vierzig Jahre lang hatten die Helmstorf Griessenberg inne; dann verkauften auf St. Konrad 1519 Jakob’s Söhne, Jörg, ') Schon früher hatte sie der Gemeinde Märstetteu ihre Gewogenheit bezeugt, als sie, wie bereits bemerkt, im Jahre 1458 den dortigen Gemeindsgenossen das Gut Au an der Thur gegen einen Hins von 3 Mfttt Hafer als Erblehen abtrat, unter Vorbehalt, dass das zum Bau und Unterhalt der Schlösser Griessenberg und Spiegelberg nöthige Holz vom Lehensherrn im dortigen Walde geschlagen werden dürfe. 22 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Heinrich und Hans Jakob, sowie deren Mutter, Wittwe Walpurg von Helmstorf, geborne Muntprat, die Besitzung um 1875 Gulden an Balthasar Engeli von Constanz. Aber schon Montag nach Laetare 1529 traten Engeli’s Wittwe Anna, geborne Rugg von Tannegg, und ihre Tochter Anna ihrerseits die Herrschaft Griessenberg durch ihren Vogt Wilhelm von Fulach zu Laufen um 3201 fl. 8 fj. 9 d. an Heinrich von Ulm, Bürger zu Constanz, ab. Damit gelangte die Herrschaft wieder für lange Zeit in feste Hände. Da zugleich mit dieser Handänderung in Folge der Reformation ein ganz neuer Abschnitt in der innern Geschichte des Thurgaues beginnt, so ist es wohl an der Zeit, die rechtlichen Verhältnisse, wie sie vorher schon und nachher bis zur Staatsumwälzung von 1798 wesentlich unverändert bestanden, etwas näher ins Auge zu fassen. Die Herrschaft leitete die ihr zustehenden Rechte und Einkünfte von ganz verschiedenen Rechtstiteln her. Die Veste Griessenberg, so wie Twing und Bann der Herrschaft waren — wenigstens seit dem 14. Jahrhundert — Lehen von Oesterreich und seit 1460 der die Landgrafschaft Thurgau regierenden Stände. Kirche und Ivelnhof Lütmerken, die Mühle zu Griessenberg, das Fahr und die Vogtei zu Amlikon, die Höfe Filmens- berg und Bowen waren Erblehen von der Reichenau; andere Höfe, z. B. der Tobelhof zu Hofen, der Hof Hiinikon, später auch der Weiher zu Eppenstein, waren von St. Gallen verliehen. Zur Burg gehörende Schildlehen gingen im Jahre 1397 beim Verkaufe der Herrschaft nicht an den neuen Käufer über, und erst im Jahre 1538 wurde die dieser Classe ungehörige Ortschaft Buchschoren wieder mit Griessenberg vereinigt. — Die verschiedenen Lehenhöfe waren dann wieder als Afterlehen weiter vergeben. Indessen fanden sich innerhalb der Gerichts- marchen auch Unterthanen im Besitz unmittelbarer Lehen an Land und Zehnten, so wie von freiem Eigen. Die Leistungen im Thurgau. 23 der Lehensleute bestanden theils in Geld, theils in Naturalien; einmal sind „2 Bennen Buw“ (Mist) als Lehenszins genannt. Zur Bearbeitung der Schlossgüter konnten bis zu einem gewissen Masse Frohndienste gefordert werden. Dem Stande nach zerfielen die griessenbergischen Unter- thanen in freie Vogtleute und Eigenleute, welch’ letztere sei es dem Herrn, sei es den verschiedenen Gotteshäusern zu Fällen und Lassen pflichtig waren 1 ). Die hohe Gerichtsbarkeit zu Griessenberg gehörte dem Landgerichte der Grafschaft Thurgau, das bis 1499 der Stadt Constanz, nachher den X alten Orten zustand. Mit der Herrschaft war nur die niedere Gerichtsbarkeit verbunden, von welcher in vielen Fällen noch an das Landgericht appellirt werden konnte. — Das aus einem Vogt, als Vertreter des Herrn, und einer Anzahl Richter bestehende Gericht versammelte sich gewöhnlich, vom Waibel verbeiständet, unter der grossen Gerichtslinde vor dem Schlosse Griessenberg, woselbst auch von Zeit zu Zeit der ganzen Gemeinde die Gerichtsoffnung vorgelesen wurde. Wer zu angesagter Stunde nicht zum Jahr- oder Vogtgericht erschien, wurde bestraft. Die Befugnisse des Gerichtes betrafen die Bestrafung von Streithändeln und geringen Körperverletzungen (Blutruns), Ver- läumdung, Beschimpfung, wofür dem Herrn Busse zu bezahlen war. Ebenso gehörten vor das Gericht Uebertretungen der Verordnungen über Vieh- und Schweineweide, Jagdfrevel, unbefugtes Fischen, Holzfrevel, Beschädigung von Einzäunungen, Befahren verbotener Wege. Hart gebiisst wurde der Verkauf von Pfändern ohne Bewilligung des Gläubigers. Zur niedern ! ) I)a Ileirathen zwischen Hörigen verschiedener Herren oft zu Streitigkeiten über die Zugehörigkeit führten, und namentlich die geistlichen Stiftungen in dieser Beziehung grosse Ansprüche machten, so verdient Erwähnung, dass nach Entscheidung von 1568 eine Hofjüngerin von Griessenberg, welche einen Gotteshausmann heirathet, dem Gerichtsherrn gleichwohl eigen verbleibt. 24 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Gerichtsbarkeit gehörte auch die Fertiguug von Schuldbriefen und Verkäufen, ferner die Entscheidung von Civilprocessen, z. B. über Wegrecht, Weidtrieb, Anriss, über streitigen Grundbesitz und Leistungen aller Art. Die am 1. August 1475 ausgestellte, 1G05 erneuerte Ge- richtsoffnung (im Jahre 1877 aus anderer Quelle in den Mittheilungen zur Thurgauischen Geschichte abgedruckt) enthält folgende besonders bemerkenswerthe Bestimmungen. Wer sein Gut verkaufen will, soll dasselbe zuerst seinen nächsten Freunden, dann der Herrschaft Griessenberg anbieten, in dritter Linie einem Eigenmann der Herrschaft, dann wem er will. (Ein Entscheid der Tagsatzung von 1541 anerkennt auch das Recht des Herrn, Höfe, welche auswärtigen Personen gehören, die nicht auf denselben Wohnung nehmen wollen, um den Kaufschilling an sich zu ziehen.) Den Herrschaftsleuten war nicht nur die Jagd auf Hasen, Füchse und Dachse gänzlich untersagt; es sollten auch die grossen schädlichen Hunde, so wie auch die kleinen, welche dem Wilde nachstellen, abgethan werden 1 ). Vögel, Tauben, Fische, Hühner u. dgl. mussten zuerst der Herrschaft, dann den Wirthen angeboten werden, bevor dieselben ausser die Gerichte verkauft werden durften. Neue Häge, Zäune und Einfänge durften ohne Bewilligung der Herrschaft nicht gemacht werden. Es war untersagt, das Wasser des Mühlgrabens zu schwellen und auf die Wiesen zu leiten. Bei Verkäufen war es strenge verboten, mehr Weinkauf (Trinkgeld) als einen halben Gulden von hundert Gulden Kaufwerth zu geben. Der Preis des von den Wirthen auszuschenkenden Weines wurde von verordneten Schätzern festgestellt. — ') Diese Bestimmung hat 14 Jahre vor Waldmann’s Sturz grosse Ueber- einstimmung mit dem Hundeverbot von 1488, das ganz im Sinne der damaligen Gesetzgebung war und nur brutal durchgeführt werden sollte. im Tliurgau. 25 Während diese Gerichtsoffnung nur Strafen, Bussen, Verordnungen und Verbote enthält, finden sich in der Öffnung der Rechte und Gefälle des Spitals in der Reichenau für die Höfe Mettendorf, Lustorf und Heschikofen (Heschikofen wurde 1538 von den Herren zu Griessenberg gekauft), ausgestellt Dienstag vor Reminiscere 1456 (erneuert 1516), folgende auf die Verhältnisse und Gefälle der Reichenauer Hofjünger bezügliche Bestimmungen : Dreimal im Jahr, zu Mai, Martini und Lichtmess soll Gericht gehalten werden. Wenn der Herr selbst kommt, „mag er kommen seibdritt mit vierthalb rossen, mit zwei vogelhunden und einem wind, und mit einem habich, und soll der keller jedem pferd ein göw viertel haber, den hunden brod aus dem korbe und dem habich eine schwarze henne geben“. Dem Herrn und den Knechten wurde zu Maien Kraut und Fleisch, Muoss und Braten aufgestellt, dazu dem Herrn rother und weisser Wein, den Knechten Bier; zu Martini war das Kraut durch Räben (weisse Rüben), zu Lichtmess durch Gerste ersetzt. Der Herr hat das Recht, über Zwing und Bann zu richten, mit Ausnahme von „überfang der strass“, Diebstal und Frevel, über welche der Vogt des Kelnhofes zu richten hat. Die Bussen werden zwischen der Reichenau und dem Vogtherrn getheilt. Der Kelnhof Heschikofen hatte jährlich 11 Mütt Kernen altes Wiler Muss, und Eier und Hühner wie von Alters her, an Reichenau zu liefern. Der Kernen muss nach Feldbach an den See gebracht werden, und es sollen allda die Amtleute denr Keller und den Knechten zu essen geben, und den Rossen Heues genug. Wenn ein Waibel die Ostereier nach Reichenau trägt und so weit gekommen ist, dass er den See sieht, so soll, wenn er fällt und die Eier zerbrechen, der Zins für entrichtet gelten. Kommt er glücklich an, so soll ihn der Spitalherr über den See nach Reichenau und zurück führen lassen. Ist letzteres wegen Wind und Unwetter nicht möglich, so soll er dort beherbergt und verköstigt werden. 26 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Die Fastnacht- und Herbsthühner soll der Waibel einsammeln und dem Amtmann des Spttals übergeben; er selbst hat keines zu entrichten und darf sich ein beliebiges Huhn für sich auswählen. „Wär ouch sach, dass der waibel käme zu denselben zyten in einer frowen huss die ain kindbetterin wäre, so sol er im haissen das hun geben und sol im das hopt abwürgen und sol ir das hun wieder geben und sol dass selbig hopt einem ammen bringen. Derselbig ammen soll denne ainem her- ren das hopt für die hen und zu ainem warzeichen geben“. Wenn der Kernenzins acht Tage vor oder acht Tage nach St. Martin ausserhalb der vier Thore des Kelnhofes auf der Fertigung nach Feldbach dem Keller und seinen Knechten von des „gotteshuses krieg und spän wegen“ abgenommen wird, so gilt er für entrichtet. Bei „Landbrast“ sollen die Gefälle bei Unvermögen der Hofjünger bis nach der dritten Erndte nicht eingefordert werden. Erst dann hat der Spitalherr das Recht, auf die Erndte, nöthigenfalls die Güter selbst, zu greifen. Wer von den Hofjüngern ein Weib nahm, die nicht nach der Au gehörte, so musste er sie bei Strafe in deren Hörigkeit einkaufen. — Ueber Fälle und Lasse gibt die Öffnung folgende Vorschriften : Bei Todesfall des ältesten im Hause ist dem Herrn das beste Haupt Vieh verfallen; dieses kann aber von den Angehörigen um den dritten Pfennig gelöst werden. * Wenn eine Mannsperson ohne Söhne oder ohne Brüder mit ungetheiltem Erbe verstirbt, so verfällt dem Keller „das beste häss v'ie er zu kirchen und zu haimgarten gegangen ist“ und dem Waibel „das häss als er ann guttemtag zu holtz und wald gegangen ist“. Wenn ein Weib stirbt, das keine unverheiratete Tochter oder keine Schwester, mit der sie in Gütergemeinschaft lebte, hinterlässt, so ist dem Spitalherren das zweitbeste Bett, oder, wenn nur eines vorhanden, dieses verfallen, indessen nur, w r enn ihr Mann sich binnen Jahr und Tag wieder verheiratete. Dann im Thurgau. 27 soll der Ammann, wenn das neue Weib zur vordem Thiire eingeht, das Bett zur hintern Thiire ausziehen: mag es nicht ob der Schwelle durch, so soll er es unter der Schwelle hinaus- ' ziehen. Wenn eine Wittwe ohne unverheirathete Töchter oder Schwestern stirbt, so fällt dem Herrn das Bett, das Garn und das unzerschnittene Tuch, das sie hinterlässt, anheim. Ebenso verfällt dem Keller das Sonntagskleid, dem Waibel das Alltagskleid von Frauen, die weder unverheirathete Töchter noch Schwestern hinterlassen. Wenn ein Mann ohne Leibeserben stirbt, so verfällt der Au seine Fahrhabe, dem Keller das „fyrtägliche häss“ und geschliffene Waffen, dem Waibel das Werktagskleid. Doch sind aus der Fahrhabe voraus die Schulden zu tilgen. — Die Öffnung enthält viele mildernde Bestimmungen des strengen Rechts, und wenn der Wöchnerin das Fastnachtshuhn todt zurückgegeben wird, so liegt offenbar ein Wink für sie darin, sich mit demselben gütlich zu thun. Wie alle grösseren Freien, so hatten wohl auch die Griessen- berger ihre zu Rittern erhobenen reisigen Lehensmänner, die später, obwohl oft sogar Hörige, sich zum Adel rechneten. Es ist dabei gar nicht immer daran zu denken, dass solche ritterliche Dienstmannen immer eine eigene Burg oder Thurm besessen hätten; oftmals bew'ohnten sie gewiss einfache Lehenshöfe oder hatten in der Vorburg des Lehensherren ihren Sitz. — Pupikofer nennt als solche Dienstleute die Edelknechte von Tümpfel, Junkholz und Buchschoren, ohne nähere Angaben. Die Namen Junkholz und Buchschoren finden sich wirklich in dem Verzeichniss ausgestorbener thurgauischer Ritter und Edelknechte, welches in die ostschweizerischen Chroniken des 15. Jahrhunderts aufgenommen ist; allein wenigstens diejenigen Junkholz, deren Wappen Stumpff in seiner Chronik abbildet, gehören dem elsäs- sischen Adel an. Der Sitz der angeblichen Herren von Buchschoren, wie er von Pupikofer und Andern bezeichnet wird, war Standort einer 28 Geschichte der Herrschaft Griessenberg ganz andern Burg (Ochsenhard); indessen findet sich 1334 eine Guta von Buchschoren, deren ritterliche Abkunft zwar nicht festzustellen ist, im Besitz eines griessenbergischen Lehenshofes zu Ochsenhard. Möglicher Weise gah es griessenbergische Ministerialen von Lütmerken. Im Jahr 1334 ist Rudolf von Lütmerken neben Heinrich von Lönberg, einem Dienstmann aus dem St. Gallen’schen Lehensgebiet der Griessenberger, Zeuge bei der Vergabung der Toggenburger Grafen an die Kirche Lütmerken, und laut einer leider nur noch in Abschrift erhaltenen Urkunde von 1383 fügt ßerthold von Lütmerken (kein Geistlicher), bei Verkauf eines seiner Grundstücke daselbst, dem Siegel des Lehensherrn Heinrich von Hewen sein eigenes Siegel bei. Dies deutet allerdings auf Ritterbürtigkeit 1 ). Ganz bestimmt können dagegen die Ministerialen von Ochsen- nard nachgewiesen werden. Ihr Sitz lag Griessenberg gerade gegenüber, auf der linken Seite des Tobels bei dem jetzigen Hofe Burg, und wird 1484 ausdrücklich ein Lehen der Klingenberg genannt (von der Zeit um 1430 her, als die Klingenberg die Herrschaft Griessenberg inne hatten). In unseren Griessenberger Urkunden findet sich 1385 Ital Ochsenhard von Ochsenhard zu Wil als Verkäufer von Gütern zu Aerwile (sein Siegel zeigt im Wappen einen stehenden Ochsen); um 1415 machten nach Fupikofer Heinrich und Hermann von Ochsenhard mit Zustimmung von Hans von Bussnang und Konrad 4 ') Doch nicht mit völliger Sicherheit; denn die Siegelfähigkeit, welche im 12. Jahrhundert nur dem höchsten Adel zukam, hatte schon im 13. Jahrhundert bei Geistlichen und Weltlichen rasch überhand genommen, und im 15. Jahrhundert bediente sich nicht nur der gesummte Adel und die städtischen Bürger, auch die Juden, eigener Wappensiegel; sondern wir treffen in den Griessenberger Urkunden schon 1462 die herrschaftlichen, dem Bauernstände ungehörigen Untervögte im Besitz von Siegeln mit ihrem Privatwappen, so die Metzger von Strubenwiler, die Wetzel, die Kölbli, genannt Mansser, zu Griessenberg, die Näf zu Spiegelberg, die Heller zu Münchaffeltrangen. im Thurgau. 29 Rugg eine Vergabung an die neue Kirche in Hüttlingen. — Indessen sass schon 1393 und wohl geraume Zeit vorher Rudolf Rugg von Tannegg auf Burg Ochsenhard, und dieses Schlösslein nebst der Gerichtsbarkeit darüber verblieb seiner Familie bis zum Jahre 1484, als Heinrich Rugg von Tannegg das „Schloss* (Montag nach Fronleichnam) an Konrad Gurras, Schultheiss zu Wil, verkaufte. Nachdem 1533 „Haus und Burgsäss“ Ochsenhard von Hans Muntprat zu Wil an zwei Gebrüder Kollbrunner übergegangen war, verfiel das Bürglein mehr und mehr; die mit der Burg verbundene, auf deren Umkreis beschränkte, kleine Gerichtsbarkeit ging unter, und es bildete später der Hof „Burg“ ein streitiges Gebiet zwischen dem Landgericht und Griessenberg, da die niedern Gerichte als heimgefallen sowohl von dem Oberlehensherrn, als von der Herrschaft Griessenberg, die solche als Afterlehen abgetreten hatte, beansprucht wurden. Die Sache wurde den 20. Juni 1763 durch einen Vergleich erledigt, welcher die griessenbergischen Ansprüche im Wesentlichen anerkannte. Der Kirchensatz Lütmerken gehörte als Lehen von der Reichenau den Herren auf Griessenberg. Die Gefälle desselben, die Zehnten, so wie die Unterhaltungspflicht der Kirche standen indessen dem dortigen Leutpriester unmittelbar zu. Die Rechte des Herren beschränkten sich auf die Besetzung der Pfründe und auf das jus spolii, die Beerbung des Leutpriesters, falls er sich nicht bei Lebzeiten davon losgekauft hatte. Jahrzeiten wurden in der Kirche Lütmerken nicht nur von den Gerichtsherren, sondern auch noch Ende des 14. und Anfang des 15. Jahrhunderts von den Freien von Bussnang gestiftet. Auch die Rugg von Tannegg auf Ochsenhard nahmen sich 1472 der Kirche an, indem Ulrich Rugg von Guillermus, Cardinaldiakon, für die Erneuerung der Kirche St. Peter und Paul zu Lütmerken einen Ablass auswirkte. Als der Constanzer Patrizier und Rathsherr Heinrich von Ulm im Jahre 1528 Herr zu Griessenberg wurde, war in den 30 Geschichte der Herrschaft Griessenberg gemeinen Herrschaften die Reformation in siegreichem Fortgang begriffen, und es wurde auch in Liitmerken 1529 die Messe abgeschafft, da M. Alexander Schmutz, Leutpriester daselbst, auf die reformirte Seite übergetreten war. Da der Gerichtsherr, als Bürger von Constanz und Schwager des dortigen Reformators Ambrosius Blaarer, ohnehin zur erneuerten Glaubenslehre sich bekannte, so vollzog sich die Aenderung an und für sich ohne Anstand; dagegen erhoben sich Streitigkeiten zwischen den Betheiligten über die Verwendung verschiedener kirchlicher Stiftungen, namentlich der Jahrzeiten und Caplaneigüter. Die Bauern weigerten sich z. B., fernerhin Zinse für Jahrzeitstiftungen zu bezahlen, da ja doch keine Seelenmessen mehr gelesen werden. Dieser Ansicht stimmte nun freilich der Rath in Zürich nicht bei, welcher am 13. December 1529 verordnete, dass die Widums- güter der Pfründe zudienen, die Jahrzeiteinkünfte für die Armen verwendet werden sollen. Kelche und Messgewänder musste der Gerichtsherr zu Händen der Armen wieder herausgeben. Andrerseits suchte von Ulm als Collator der Caplaneipfründen Griessenberg und Märstetten deren Einkünfte an sich zu ziehen. Bezüglich der Caplanei Griessenberg wies Zürich zwar unterm 18. Januar 1530 die Ansprüche der Bewohner „des Fleckens“ Griesseuberg, welche Herausgabe des Pfrundgutes zu Armenzwecken verlangten, zurück; dagegen hatte der Collator dafür zu sorgen, dass die Caplanei künftig mit einem fähigen Prädi- canten versorgt werde. Die Besorgung des Gottesdienstes in dieser Capelle wurde dann dem Pfarrer zu Lütmerken übertragen. Betreffend der Caplaneipfrund Märstetten wurden •dem Herrn von Ulm laut Entscheid des zürcherischen Rathes vom 13. Juni 1531 erstens die Collaturrechtc überhaupt nur tlieil- weise zuerkannt, sodann deren Einkünfte theils dem Pfarrer von Märstetten, theils dem alten Pfarrer Stephan Meyer leibdingsweise überwiesen; nach dessen Tode oder anderweitiger Versorgung aber soll sein Antheil dem Armengute zufallen. Als dann nach der Schlacht bei Kappel ein Rückschlag in kirchlichen Dingen eintrat, und auch in Märstetten ein Tlieil der im Thurgau. 31 Einwohner zur alten Kirche zurückkehrte, wurde Donnerstags vor der alten Fastnacht 1534 ein Vertrag zwischen Heinrich von Ulm und der Gemeinde Märstetten abgeschlossen, dahin gehend, dass diejenigen Gemeindsgenossen, welche einen Messpriester haben wollen, die Caplnneipfründc daselbst nach Belieben verleihen sollen, vorbehältlich der Hechte von Griessen- berg. (Diese Rechte wurden dann später von den Söhnen von Ulm’s am 9. Juli 1593 dem Stifte Kreuzlingen abgetreten.) Die Gesinnungen Heinrich von Ulm’s, als eines reformirten Constanzer Patriziers, gegenüber dem nach Meersburg ausge- wanderten Bischöfe, spiegeln sich in einer Urkunde von 1537, wonach ihm vom Bischof von Constanz als Herrn der Reichenau Bestätigung seiner Lehen verweigert wurde, da er nicht schwören wollte, des Bischofs und des Domcapitels Nutzen zu fördern und Schaden zu wenden. Er Hess sich dann einen notarialischen Revers darüber ausstellen, dass er die Bestätigung nachgesucht. Die Herrschaft Griessenberg vergrösserte er im Jahre 1538 um die Höfe zu Heschikofen und Buchschoren, letzteres Schildlehen von Reichenau, so wie die Weiher zu Eppenstein und Marpach, Lehen von St. Gallen, welche er von seinem Bruder Gregor von Ulm erwarb, der in diesem Jahre die benachbarte Herrschaft Wellenberg gekauft hatte und nun diese besser zur Herrschaft Griessenberg passenden Theile seines Erwerbes an Heinrich abtrat. Heinrich von Ulm starb im Jahre 1547 mit Hinterlassung einer Wittwe Barbara, geb. Binarer, und minderjähriger Kinder, darunter drei Söhne, Hans Walther, Heinrich und Achior, welche den Oheim Gregor auf Wellenberg zum Vormund erhielten. — Im folgenden Jahr (August 1548) wurde Constanz von den kaiserlichen Truppen besetzt, Bischof und Messe mit Gewalt wieder eingeführt, und die Häupter der Evangelischen vertrieben, vorab der Reformator Ambrosius Blaarer. Er flüchtete sich nun am 24. August mit seiner Familie zunächst unter das gastliche Dach des Hauses Griessenberg, auf Einladung seiner Schwester, Frau Barbara von Ulm, ,einem gar treuen Weib“, wie Antistes 32 Geschichte der Herrschaft Griessenherg Bullinger sie nennt. Hier weilte er bis zum Herbst 1549, siedelte dann aber am 28. October nach Winterthur über, da inzwischen König Ferdinand geradezu seine Ausweisung aus dem Thurgau verlangt hatte. — Später im Herbste 1562 übernahm er auf Bitte seiner Schwester die Pfarrstelle zu Lütmerken, bis zur Rückkehr seines Neffen Diethelm Blaarer, dem die Pfründe von den von Ulm zugedacht war. Er führte daselbst eine sehr strenge Kirchenzucht ein; aber zu Lichtmess 1564 wurde aus Missgunst der benachbarten Geistlichen, denen wegen der grossen Anziehungskraft des greisen Reformators nur wenige Zuhörer verblieben, eine Weisung der regierenden sieben Orte an die Herrschaft gerichtet, sie möge die Pfarre mit einem andern Prediger besetzen. Dem gegenüber zog sich Blaarer im September 1564 wieder nach Winterthur zurück. Es erhielten dann zwei junge Neffen Blaarer’s, Söhne von Thomas, hinter einander die Pfründe. — Es ist natürlich, dass bei so engen Beziehungen zu einem hervorragenden Manne der Reformationszeit die Herrschaft Gries- senberg in streng protestantischem Sinne geleitet wurde. Im Jahre 1553 übernahm Hans Walther, der älteste Sohn Heinrich’s von Ulm, die Verwaltung des gemeinsamen Erbes, während die jüngern Brüder, Heinrich und Achior, unter Anleitung ihres rechtsgelehrten Oheims Thomas Blaarer von Gyrs- berg ihren juristischen Studien oblagen. Heinrich, geh. 1537, studirte im Jahre 1556 mit seinen Freunden J. J. von Mandach und Gerold Escher an der damals berühmten Rechtsschule in Orleans, laut Eintrag in die Matrikel der dortigen deutschen Nation. Als gebildeter Jurist bekleidete er später das Amt eines Landvogtes der damals einem protestantischen Herrn gehörenden Landgrafschaft Stühlingen. Er war mit Margaretha Escher vom Luchs verheirathet, und erwarb 1577 das Bürgerrecht der Stadt Zürich. Als im Jahr 1580 der mit Anna Lantz von Liebenfels vermählte Hans Walther von Ulm kinderlos starb, verblieb Griessen- berg gemeinsames Eigenthum der Brüder Heinrich und Achior, im Thurgau. 33 aus deren Zeit unsere Acten nichts besonders Erwähnenswertlies zu berichten haben. Dagegen ging im ersten Jahrzehnt des siebzehnten Jahrhunderts eine wichtige Veränderung in den Verhältnissen der Herrschaft vor sich. Heinrich von Ulm war mit Hinterlassung eines Sohnes, Marx, und sechs Töchtern ! ) im Jahre 1601 gestorben, und der Sohn hatte sich 1604 in Folge eines Vertrages mit dem Onkel Achior von Ulm in den Alleinbesitz der Herrschaft gesetzt * 2 ). — Es war die Zeit, wo die von den Jesuiten geleitete Gegenreformation im Reiche draussen grosse Fortschritte machte und auch im Thurgau von Seite der fünf mitregierenden katholischen Orte Alles aufgeboten wurde, um ohne offene Verletzung des Landfriedens die Ausübung des reformirten Gottesdienstes und den Einfluss des neben dem paritätischen Glarus einzig mitregierenden reformirten Standes Zürich zu beschränken. Namentlich wurde versucht, durch die Gerichtsherren die Messe in reformirten Gegenden wieder herzustellen und reformirte Gerichtsherren sei es zur Verläugnung ihres Glaubens, sei es durch Nergeleien zum Verkauf ihrer Güter an Katholiken zu veranlassen. Wir erinnern in ersterer Beziehung an den Gach- nanger Handel von 1614 und an die Gegenreformation in Mam- mern durch den Stephaniterritter Hans Walther Roll von Bernau. Bestrebungen der andern Art vereitelte Zürich 1614 durch Ankauf der Herrschaften Weinfelden (von den von Gemmingen) und Pfyn (von den Wamboldt). — Der junge Gerichtsherr von Griessenberg erschien der katholischen Partei als eine für ihre Zwecke zu bearbeitende Persönlichkeit. Dass dieselbe hierin nicht fehlgriff, zeigt uns schon ein Brief, ausgestellt in Zürich den 16. Januar 1607, worin von Ulm’s Oheime Hans Escher und Hans Georg Grebel ihm „uss veterlicher trüw und wol- meinung auch schuldiger pfiicht“ mittheilen, es heisse in Zürich: *) Anna, Ursula, Barbara, Margaretha, Katharina, Anna Maria. 2 ) Die Schwestern erhielten dabei als Erbtheil 12,000 Gulden, eingerechnet das zu 3000 Gulden gewerthete Haus zum rothen Bad an der obem Kirchgasse in Zürich. 3 34 Geschichte der Herrschaft Griessenberg „das sich bim vetern etwas unbestendigkeit in der religion erzeigen welle“ —: „Inn dem das er synen wände lund vil khundsckaft zu den Jesuitern zu Constantz habe, und das er gesinnet syn solle in der kapellen zu Griessenberg einen altar ufrichten zu lassen. Darzu dan der veter einsteils von den Jesuitern beredt und anderteils auch um anderer Ursachen willen bewegt worden syn möchte. Damit er dardurch an ort und enden, darvon wir gehört, desto besser in ein hyrat khome“ (am Rande fügen sie bei: „zu wellichem wir dem vetern, wann es syn fortgang ge- wündt, vil glucks wünschen“). Sie beschwören dann ihren jungen Vetter, von der wahren evangelischen Religion nicht abzuweichen. Auf eine ausweichende Antwort berichteten sämmtliche Verwandte, Hans und Marx Escher, Hans Georg Grebel, Hans Rudolf, Hans, Hans Friderich und Hans Hartmann Meiss neuerdings unterm 23. Hornung 1607, die Sache sei wider ihr Wissen vor Rath gekommen, und sie ersuchen den Vetter, nächsten Sonntag behufs Besprechung der Angelegenheit nach Zürich zu kommen. Diese Schritte der Angehörigen und andere Vorstellungen blieben umsonst; denn im Laufe des Jahres trat Junker Marx von Ulm zur römischen Kirche über und verheiratete sich mit einem katholischen Fräulein, Barbara Reichlin von Meldegg, worauf die Verwandten unterm 7. März 1608 ihren Schwager Gregor von Ulm zu Wellenberg aufforderten, die jüngste, noch minderjährige Schwester des Abgefallenen nach Wellenberg hinüber zu nehmen. Auf Schloss Griessenberg wurde inzwischen die Kapelle für den katholischen Gottesdienst in Anspruch genommen, und auch in der Pfarrkirche zu Lütmerken sollte wieder ein Altar aufgerichtet werden. Dies veranlasste den Zürcher Rath, seinen Bürger unterm 27. September 1608 zu einer Besprechung nach Winterthur einzuladen, welche aber erst am 17. Mai 1609 stattfand und bei welcher ein Vergleich zu Stande kam, der folgende Hauptbestimmungen enthielt: 1. Die Kapelle der Kirche zu Lütmerken, in welcher sich das Erbbegräbniss der Herren von Griessenberg befindet, soll im Thurgau. 35 dem von Ulm zu freier Benutzung aushin gegeben werden. Dagegen soll nicht gestattet sein, in der Kirche selbst einen Altar zu errichten. Bei Begräbnissen von Katholiken darf der Messpriester von Griessenberg die Leichenrede zu Ltltmerken von der Kanzel halten; es soll bei der Beerdigung geläutet werden dürfen, und erlaubt sein, die Gräber von Katholiken mit Kreuzen zu schmücken. . 2. Der Zehnten der zum Schloss gehörenden Güter soll von der Kirche Lütmerken nebst einigen andern Leistungen auf den Messpriester zu Griessenberg übergehen. Im Uebrigen kann der Herr von Ulm aus dem Kirchengut die Besoldung des Priesters aufbessern. 3. An den Bau eines katholischen Pfarrhauses soll das Kirchengut Lütmerken zweihundert Gulden beitragen, zahlbar in zehn Jahren in Raten von je zwanzig Gulden. Dieses Abkommen wurde hinterher von Marx von Ulm nicht in urkundlicher Weise bestätigt. Als er dann wider Abrede, gedeckt durch einen Abschied der katholischen Orte vom 19. October 1609, zu Anfang des Jahres 1610 Anstalten traf, um in der Kirche zu Lütmerken einen Altar aufzustellen, und Zürich dagegen Einsprache that, wurde ihm durch gleichlautende Zuschriften der Orte Uri, Schwyz, Nidwalden, Obwalden, Luzern und Zug deren Schutz gegenüber Zürich bei seinen Neuerungen zugesagt. Die Aufstellung eines Altars in der Pfarrkirche zu Lütmerken erfolgte im Mai 1612, angeblich, damit die Seelenmessen für die zur Pestzeit des Jahres 1611 verstorbenen Katholiken am Orte ihrer Bestattung abgehalten werden können. Durch Besiedelung der verödeten Höfe mit Katholiken aus Schwaben und dem St. Gallischen hatte er eine katholische Mehrheit im Pfarrdorfe zu Stande gebracht und die Evangelischen eingeschüchtert. Der beleidigte Rath von Zürich liess nunmehr dem Gerichtsherrn durch Seckeimeister Johannes Kambli ünd Rathsherrn Heinrich Schneeberger den 19./29. Mai 1612 unter Vermeidung höchster Ungnade persönlich das Bürgerrecht aufkünden. Dies 36 Geschichte der Herrschaft Griessenberg wurde nicht rückgängig gemacht, obwohl Marx von Ulm versicherte, es falle ihm nicht ein, den reformirten Gottesdienst, Taufstein und Tisch des Herrn aus der Kirche Lütmerken zu verdrängen. Dagegen schenkte ihm die Stadt Luzern unterm 27. Dezember 1612 ihr Bürgerrecht, was den Junker 1614 ver- anlasste, seinen neuen Mitbürgern durch seinen Schreiber ein Trinkgeschirr als Zeichen der Dankbarkeit überreichen zu lassen J ). Ein neuer Anlass zu Reibereien entstand im Jahre 1614. Mit Bezug auf das Pfrundeinkommen der Pfarre Lütmerken war es bis jetzt nach dem Vertrag von 1609 gehalten worden; nunmehr aber ging der Collator in einer für den Pfarrer Onofrius Seemann sehr empfindlichen Weise vor. Die Pest von 1611 hatte auch in der Herrschaft Griessenberg mit entsetzlicher Heftigkeit gewiithet, und eine Menge Güter waren in Folge Todesfalles verkäuflich und fällig geworden. Dieselben wurden vom Gerichtsherren theils an Katholiken vergeben, theils für geringes Geld erworben und mit den Schlossgütern vereinigt. Von diesen neuen Erwerbungen verweigerte nun von Ulm den Zehnten an die reformirte Pfarre, da im zweiten Artikel des Abkommens von 1609 die Zehnten der Schlossgüter ausdrücklich dem Messpriester Vorbehalten seien. Auf Verwahrung Seemann’s und des Raths von Zürich nahm sich Luzern seines Bürgers an, und schliesslich wurden durch Vergleich vom 17./27. November 1614 die Pfrundeinkünfte zu gleichen Theilen ausgeschieden; sonst blieben die Verhältnisse der beiden Confessionen im Wesentlichen beim Alten. Der Pfarrer Onofrius Seemann, welcher seit 1592 die Pfarre inne hatte, war überhaupt zu dieser Zeit nicht auf Rosen gebettet. Er hatte im Jahre 1611 (4. Mai) nach Zürich berichtet, *) Bezüglich dieses Geschirres bemerkt die Weisung an den Abgesandten: „Zu Zürich von dem Goldschmid Georg Hamberger die zwei Wäplein erfordern, mit nacher Lutzern nehmen und darmit verrichten in massen mir günstig anbevohlen worden uff das Lutzerner geschürr unden uff den Fuss von färben schmeltzen, dem Würth die Schiltlein geben, und wo er will abmahlen lassen“. im Thurgau. 37 wie der Comthur des Johanniterhauses Tobel, Hans Walther von Roll, Stephaniterritter, einen den Evangelischen freundlichen Ordensstatthalter verjagt, und wie der Pfarrer von Bussnang, welcher auch die Seelsorge zu Tobel versah, um eines Zehntens willen in der Comthurei den Ohrenbläser und Saufbruder mache. Es sei dies namentlich für die Evangelischen sehr schädlich, da bei solchem Benehmen der Geistlichen der gemeine Mann nicht einzusehen vermöge, welchen Vorzug die reformirte Kirche vor der katholischen verdiene und so leichter zum Abfall gebracht werde. Roll gelangte 1614 in Besitz einer Abschrift dieses Briefes, worauf ein schweres Ungewitter über den Pfarrer hereinbrach, der schliesslich froh sein musste, mit Ausstellung einer Ehrenerklärung, die ihn nicht zu sehr demüthigte, und Bezahlung der aufgelaufenen Kosten davon zu kommen. Seemann, der s. Z. an der Vermählung von Ulm persönlich theilgenommen, scheint übrigens von seinem ehemaligen Zögling und Patronatsherrn auf Schloss Griessenberg persönlich nicht verfolgt worden zu sein; denn er erhielt von demselben bis zu seinem seligen Ende (1641) alljährlich „aus Gnaden“ zehn Eimer Wein in den Pfarrkeller, wie auch später seine Nachfolger. Marx von Ulm, „Herr zu Griessenberg und Liebburg, fürstlich St. Gallischer Rath und Landeshofmeister“, war jedenfalls ein ganz gewandter Mann, der seine materiellen Interessen durchaus nicht vernachlässigte. Von Seite seiner Frau war er in Besitz des Schlosses Liebburg bei Constanz gelangt; die Pestzeit von 1611 hatte er, wie schon erwähnt, zur Abrundung seiner Schlossgüter benutzt; er liess das Archiv der Herrschaft ordnen und theilweise mit Copialbüchern versehen; die alten Öffnungen wurden erneuert. Seine Stellung als Landeshofmeister des Abtes von St. Gallen von 1616—1646 und 1653 war jedenfalls eben so einträglich, als einflussreich, und gewiss fiel die Aussicht auf Erlangung dergleichen Stellen bei Uebertritten zum Katholizismus schwer in’s Gewicht, da ja reformirte Gerichtsherren der Unterthanenlande keinerlei Aussicht hatten, zu Amt und Würden zu gelangen. Er war natürlich um so mehr per- 38 Geschichte der Herrschaft Griessenberg sona grata, als der Abt von St. Gallen die Gegenreformation mit grossem Nachdruck betrieb, und er selbst mit achtem Con- vertiteneifer die gleichen Wege wandelte. Es ging zwar mit der Katholisirung der Herrschaftsleute nicht ganz nach Wunsch — die versuchte Katholisirung der Kirchgemeinde Lustorf, zu welcher das Dorf Wulfikon gehörte, hatte gar keinen Erfolg, und die Katholiken zu Ltltmerken zählten 1633 nur 55 zur Communion gehende Personen —; aber es wurde wenigstens der katholische Cultusapparat in vollen Gang gebracht. Nachdem Junker Marx von Ulm am 9. Dezember 1638 unter Leitung der Dominicaner zu Constanz die Erzbruderschaft zum Rosenkranz in der Kapelle zu Griessenberg gestiftet, wurde 1639 die Weihung der Kirche Lütmerken und der Kapelle Griessenberg') mit grossem Gepränge vorgenommen. — Wir folgen bei Beschreibung dieser Weihe einem gleichzeitigen Berichte. Am 5. November 1639 ritt „ihre fürstliche Gnaden, Herr Johann von Hornstein, Bischof von Constanz“, mit grossem Gefolge von seinem Bischofsitz ab; dasselbe bestand aus Oberst H. Keller von Schleitheim, Hauptmann zu Constanz, dem Beichtiger Pater Daniel, Societatis Jesu, Matthias Walser, Obervogt zu Meersburg, dem Leibarzt Philipp Müller, Wilhelm Hund von Lauterbach, Obervogt zu Balingen, W. Chr. von Bernhausen, Obervogt zu Güttingen, Johann Franz von Bodmann zu Mückin- gen, sodann dem Stadtammann von Constanz, einem Hofjunker, dem Hofkaplan, dem Ceremoniarius, einem Kaplan, zwei Kammerdienern und zwei Lakeien. Dieser „Cavalcade“ ritten um zwei Uhr von Griessenberg aus entgegen: Marx von Ulm mit seinen drei Söhnen, Jakob Werner von Ulm, fürstl. St. Gallischer Rath, Heinrich Christoph und Franz Rafael von Ulm, begleitet von Hans Ludwig von Heidenheim zu Klingenberg, Wolf Dietrich von Hallwil zu Blidegg, Johann Wilhelm von Bernhausen zu Hagenwyl. Sie empfingen J ) Welche 1638 mit zwei Glocken versehen worden war. im Thurgau. 39 den Bischof an der Grenze der Herrschaft und geleiteten denselben auf die Burg. Am folgenden Tage, Sonntag 6. November, nach Celebration einer Messe in der Schlosskapelle, fuhr der Bischof um sieben Uhr nach Liitmerken, wo Abt Pius von St. Gallen von Wil her ebenfalls anlangte, in Begleit des Stadthauptmanns von Wil, Rathsherr Johann Pfyffer von Luzern, und einem Gefolge von 10 Pferden. Sie waren an der Grenze von drei Adelichen empfangen worden. — Der Bischof weihte nun in vierstündiger Ceremonie, assistirt von den Pfarrern von Sitterdorf und Tobel, die Kirche mit vier Altären, las eine Messe und ertheilte die Firmung. Nachher ritten sie nach Griessenberg zurück. „Zu gemainer Tafel, so auf dem Saal zubereit gewest, sind so wol baide Fürsten, als ander Herren gesessen und haben mit einander zu Mittag gessen“, — währenddem der Capucinerguardian von . Frauenfeld in der Schlosskapelle für das gemeine Volk eine Predigt hielt. — „Zur Nacht haben baide Fürsten sambt Ihren Beichtvättern in Ihro fürstl. Gnaden von Costanz Zimmer allein mit einanderen gessen, die übrigen Herren aber sind zur Taftei gangen“. Montag den 7. November früh nahm der Abt von St. Gallen Abschied, während der Bischof die Schlosskapelle mit drei Altären weihte, was bis 11 Uhr währte. Vor und nach dem Essen ertheilte der Bischof die Confirmation, im Ganzen an beiden Tagen an vierzig Personen. „Als nun diese solennitet genzlich vollendet worden, ist ir fürstl. Gnaden den 8 diess zu morgens bei gutter zeit, nach zuvor gehürdter heiligen Mess und folgender eingenommenen morgensuppen, sambt der ganzen Adenlichen Cavalleria aufgebrochen und sehr wohl content, wie zuvor bis an die Thur be- gleittet, nacher Costanz gezogen“. Die reformirten Herrschaftsangehörigen konnten sich in diesen Tagen damit trösten, dass der äussern Machtentfaltung der innere Erfolg durchaus nicht entsprach und die Katholiken der Herrschaft meist aus fremden Ansässen bestanden. whmw 40 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Aus Briefen des katholischen Geistlichen zu Griessenberg ist ersichtlich, dass er im Jahr 1641 die nöthige Ausstattung der neugeweihten Altäre mit bedeutendem Aufwand in Constanz anfertigen liess, und um den Evangelischen die bevorzugte Stellung des Katholizismus noch mehr fühlen zu lassen, musste im gleichen Jahre nach dem Tode von Pfarrer Seemann der neue Geistliche auf das bisherige Pfarrhaus zu Gunsten der Katholiken verzichten, wogegen auf gemeinsame Kosten ein neues Haus für den Geistlichen erstellt wurde. Indessen wurden den Evangelischen bei diesem Anlass die ihnen laut des Landfriedens zustehenden Rechte bestätigt, auch dem Rathe zu Zürich das Versprechen gegeben, hei Erledigung der Pfarrstelle dessen Vorschlag berücksichtigen zu wollen. Gegen Ende seines Lebens sicherte Junker Marx von Ulm, „der von dem allgütigen Gott aus der dicken Finsterniss der zwinglischen Secten zu dem Licht der allein seligmachenden katholischen Religion berufen worden“ und letztere auch bei seinen Untertbanen einzuführen beflissen ist, mit Urkunde von Martini 1651 der katholischen Pfründe Liitmerken vermehrte Einkünfte zu, unter Stiftung ewiger Messen für die Familie von Ulm. Ebenso erneuerte er die Stiftung der Sta. Maria und St. Marcus geweihten Schlosskapelle. Er starb 1654. Ueber seine Privatverhältnisse melden unsere Quellen wenig. Er war seit 1606 mit einer Reichlin von Meldegg verheirathet und hatte drei, oben genannte, Söhne. Als Landeshofmeister des Abts von St. Gallen, mit welcher Stelle die Obervogtei iiji Tablat verbunden war, hielt er sich von Amtswegen sehr oft, wohl meistens, bei St. Gallen auf. Wie andere Amtspersonen seiner Zeit, unterbrach er gern die Geschäfte etwa durch eine Badenerfahrt. — Politische Neuigkeiten erfuhren die Schlossbewohner theils brieflich, theils aus der (Augsburger) Ordinari Post Zeitung, von welcher sich Bruchstücke, in verschiedenen Copialbänden zerstreut, vorgefunden haben. — Hie und da, bei adelichem oder geistlichem Besuch, mag es auf Griessenberg im Thurgau. 41 hoch hergegangen sein; — von der Liebburg, wo damals der älteste Sohn weilte, schreibt am 20. April 1640 der katholische Pfarrer von Liitmerken, Christoph Keller: „Vorschein noch am Dornstag sindt beide Herren von Montfort und beide von Königsegg, wie auch Thumherr Brümssi by uns auf der Liebburg ge- wessen, sich lustig auf dem Saal gemacht, aber unser Fässlin hat ein guets Loch bekommen“. — Ob den Jagdfreuden gehuldigt wurde, findet sich nicht aufgezeichnet. Gelegenheit dazu war vorhanden; denn Wolfstreiben und Wildschweinschaden werden öfters erwähnt. Als Hans Caspar von Ulm zu Ilüttlingen 1619 Wildschweine im Jagdeifer bis auf Griessenberger Gebiet verfolgen und schiessen liess, entschuldigte er sich beim Vetter durch Uebersendung eines Beuteantheils, womit er das Gesuch verband, nächster Tage anlässlich einer Jagd die Griessenberger Forsten mit fremden Hunden betreten zu dürfen. Jakob Werner von Ulm, fürstl. St. Gallischer Rath und Landeshauptmann der Grafschaft Thurgau, vermählt mit Clara von Bodmann, welcher nach des Vaters Tode die Herrschaft antrat, scheint der Geistlichkeit, wenn nicht das Herz, so doch den Geldbeutel mehr verschlossen gehalten zu haben, als der Vater; so hinterhielt er wenigstens der Rosenkranzbrüderschaft zu Griessenberg die Zinsen von Capitalien, welche die von Uhn’sche Familie derselben übergeben hatte. — Er starb schon 1664; sein Sohn Marx Antonin von Ulm (Gemahlin Maria Francisca von Bodmann) genoss dagegen seines Besitzes bis 1704. Sei es durch seine Mutter, sei es durch seine Frau, gelangte dieser in Besitz des Schlosses Langenrain bei Bodmann am Ueberlingersee, wo sich die Familie später meistens aufhielt. Er wurde gegen Ende des 17. Jahrhunderts in den Reichsfreiherrenstand erhoben. Im Anfänge des 18. Jahrhunderts erhoben sich wieder Anstände, die reformirte Pfarre betreffend. Das 1642 neu erbaute Pfarrhaus war ganz baufällig, und die Gutsherrschaft weigerte sich, dasselbe herzustellen. Nach schleppenden Verhandlungen, seit 1704, zwischen dem zürcherischen Obervogte zuWeinfelden 42 Geschichte der Herrschaft Griessenberg und der verwittweten Freifrau Maria Francisca von Ulm, kam im März 1712 ein Vertrag zwischen Zürich und ihrem Sohne Franz Wernher Johann von Ulm, fürstl. St. Gallischem Rath und Obervogt zu Rosenberg, zu Stande, kraft welchem der Stand Zürich den Umbau des Pfarrhauses übernahm, dagegen der Freiherr sich verpflichtete, die Pfründe jeweilen nach Massgabe eines von Zürich einzureichenden Dreiervorschlages neu zu besetzen, und zwar das nächste Mal mit einem Stadtbürger von Zürich. Bald nach diesem Vergleich brachte der Toggenburgerkrieg von 1712 eine Veränderung der politischen und confessionellen Verhältnisse. Zürich, durch seine Besitzungen und die Verbindung mit den aufständischen Toggenburgern vollkommen Herr der Lage im Thurgau, entbot den 29. April, dem Tag der Besetzung Frauenfeld’s, zwei Männer im Namen der ganzen Gemeinde Griessenberg durch den Quartierhauptmann auf das Schloss Weinfelden, wo ihnen eröffnet wurde, es solle die Gemeinde dem Stande Zürich den Eid der Treue leisten und vier Mann nach Frauenfeld zur Armee abgeben. Der Eid wurde am nämlichen Abend noch unter der Gerichtslinde zu Griessenberg abgelegt — dem den regierenden sieben Orten geschwornen Eide unschädlich — und die verlangten vier Mann nach Frauenfeld gesandt. Der Freiherr war abwesend, sei es beim Abte, sei es in Deutschland. — Der weitere Verlauf der Dinge während des Krieges ging hier offenbar ganz ruhig vorüber, und es sicherte dann der Landfrieden von 1713 für immer die Rechte der evangelischen, wie der katholischen Herrschaftsangehörigen. — Neben allerlei Festsetzungen über Benutzung des Kirchhofes, Wahl des Mess-* mers und Vorsingers, bestimmte der am 3. April 1713 zu Stande gekommene Specialvertrag über Ausführung des Landfriedens in der Herrschaft Griessenberg, abgeschlossen zwischen Joh. Ludwig Hirzel (von Zürich), Abraham Tscharner (von Bern) und Joh. Ignaz Rüpplin (von Frauenfeld) einerseits, und Franz Wernher Johann, Freiherr von Ulm, anderseits, dass der Vogt abwechselnd aus den Evangelischen und Katholischen zu erwählen, und das Gericht je nach Ergebniss einer vorzunehmenden im Thurgau. 43 Zählung zu zwei Dritteln oder zur Hälfte mit Evangelischen zu besetzen sei 1 ). Es folgte nun eine Zeit der Ruhe; zwar beschwerten sich noch 1733 die Evangelischen, dass an der paritätischen Kanzel ein katholisches Abzeichen (das Monogramm Jesus, oben ein Kreuz, unten drei Nägel, in einem Strahlenkränze) angebracht worden sei. Sonst hört man nichts mehr von Bedrückungen; dagegen mehren sich die Anzeichen materiellen Aufschwungs der Gegend. Im Jahr 1727 erhielt das Wirthshaus zu Amlikon die landvögtliche Concession einer Bäckerei, 1739 diejenige einer Schmiede (schon 1524 war eine solche in Griessenberg durch einen Schmid aus Bozen errichtet worden), und aus einer Urkunde aus 1763 ergibt sich, dass das Fahr zu Amlikon schon vor geraumer Zeit durch eine Thurbrücke ersetzt worden war. Am 2. December 1742 wurde von den Katholiken der Pfarre Lütinerken und der Höfe Bennikon, Hub und Vogelsang eine katholische Freischule gestiftet, welche allerdings nur im Winter offen stand, und zwar zwölf Wochen vom ersten Sonntag Advent an. Es geschah dies im Wetteifer mit den evangelischen Schulen, welche Zürich im ganzen Thurgau kräftig unterstützte. Während der Wohlstand der Unterthanen wuchs, scheint bei der Familie von Ulm das Gegentheil eingetreten zu sein. Nachdem schon 1742 Johann Franz von Ulm zu Langenrain, bei Belehnung mit der von seinem Onkel Franz Werner Johann auf ihn übergegangenen Herrschaft Griessenberg, vom Landvogte im Thurgau die Bewilligung erhalten hatte, Geld auf die Herrschaft aufzunehmen, suchte er dann in den Fünfziger Jahren bei steigender Finanznoth seine Besitzung zu verkaufen. Lange 9 Gleichzeitig, 2. Mai 1713, erfolgte auch eine Verständigung zwischen dem Freiherrn und seinen Unterthanen betreffend das Tavernenrecht, das der Herrschaft gemäss Urkunde von 1492 ungeschmälert verblieb. Dagegen durfte ein Jeder das eigene Gewächs an Wein ohne Entrichtung eines Tavernengeldes ausschenken. Auch sollten die Herrschaftsangehörigen in Zukunft sich verheirathen dürfen, ohne Bezahlung einer Gebühr für die Bewilligung hiezu. 44 ' Geschichte der Herrschaft Griessenberg unterhandelte er darüber mit Luzern. Nach langem Schwanken überwogen confessionelle Gründe (die Befürchtung, es möchte Zürich, welches schon Weinfelden, Pfyn, Hüttlingen und Wellenberg besass, auch dieses Gebiet erwerben) die finanziellen Bedenken *), und so übernahm die Stadt Luzern laut Urkunde vom 2. April 1759 die Herrschaft Griessenberg um 84,000 Gulden und tausend Gulden Trinkgeld an die Frau Baronin. Die Herrschaft blieb also in katholischen Händen und wurde von luzernischen Obervögten (der erste war Jost Heinrich Ranuti Segesser von Brunegg) verwaltet. Allein es ergab sich bald, dass der Ertrag der Güter unter obervögtlicher Verwaltung nicht befriedigen konnte, und da einerseits gegen Ende des vorigen Jahrhunderts der confessionelle Hader so ziemlich erloschen war, andrerseits die französische Revolution den alten Zuständen bedrohlich wurde, so veräusserte Luzern durch Obervogt Joseph Egidius Balthasar am 29. November 1793 die Herrschaft um achttausend neue französische Louisd’ors an den Juden Wolf Dreyfus von Endingen zu Händen' von Karl Anton von Kraft, österr. Oberamtmann zu Stockaclu Es lässt sich schwer sagen, ob Dreyfus der Agent Kraft’s war, oder ob Kraft nur (gegen Vergütung) seinen Namen zum Güterschacher des Juden hergab. — Im Jahr 1795 ging die Herrschaft schon wieder in neue Hände über, und zwar, am 18. März, die halben Gerichte zu Heschikofen und Hüseren, einige Güter zu Griessenberg und der katholische Kirchensatz Lütmerken an Joseph Pankratius Grübler, St. Gallischen Geheimrath zu Wil, Herrschaft und Schlossgut Griessenberg dagegen laut Kaufbrief vom 28. August- 1795 um sechstausendfünfhundert franz. Louisd’ors an die Gebrüder Rathsherr Johannes und Stadtfähnrich Heinrich Schult- hess von Zürich. Dieselben erwarben dann am 14. November 1796 (gefertigt 11. Februar 1797) von Grübler dessen Antheil an der Herrschaft, mit Ausnahme der katholischen Collatur, um achtzehntausendfünfhundert Gulden Reichsgeld. !) Nach gütiger Mittheilung von Herrn Staatsarchivar Dr. Theodor von Liebenau in Luzern. im Thurgau. 45 Unter diesen letzten Gerichtsherren Griessenberg’s lösten sich die althergebrachten, theilweise bis zur Besiedelung des Landes von Seite unseres deutschen Stammes hinaufreichenden Verhältnisse. Zuerst wurden im Jahre 1795 die Leibeigenschaftsgefälle in der ganzen Landgrafschaft Thurgau aufgehoben. Dieselben waren längst zur blossen Formalität geworden, und trugen im ganzen Lande jährlich nicht mehr als tausend Gulden ein. Dieser Ausgleichung der Standesverhältnisse der Unterthanen folgte im Jahre 1798 der Untergang der niedern Gerichtsbarkeit und die Erstellung selbständiger Gemeinden, zugleich mit der Erhebung des Thurgau zu einem gleichberechtigten Glied der Eidgenossenschaft, was, wie bekannt, im Februar 1798 in bester Ordnung unter Zustimmung der regierenden Orte vor sich ging. — Dann folgte die Zeit des Umsturzes, der Helvetik und des Krieges, wobei dann freilieh Alles darunter und darüber ging. In den Griessenberger Acten findet sich einzig eine Zuschrift der Verwaltungskammer des Cantons Thurgau vom 17. März 1799, worin der Bürger Oberhensli, Verwalter der ehemaligen Herrschaft Griessenberg, ersucht wird, alle auf Zehnten, Bodenzins, Territorial- und Domanialrechte bezüglichen Acten und Pläne gegen Bescheinigung zur Einsicht vorzulegen. Die einstweilige Aufhebung der Lehenszinse, wie der Zehnten, war ein schwerer Schlag für die damaligen Gerichtsherren; weit mehr noch litten Gemeinde und Schlossherr unter den schweren Kriegszeiten und Requisitionen, welche im April 1800 die Ausschreibung einer Vermögenssteuer von 7 1 /«°/oo (was damals noch für enorm galt) von Seite der Municipalität Lütmerken zur Folge hatte. Das Schlossgut Griessenberg sank in Folge dieser Vorfälle so sehr im Werthe, dass bei Uebernahme desselben durch Herrn Major Schulthess allein, am 2. Februar 1802, dasselbe mit den dazu gehörenden Rechten nicht mehr der Summe der darauf haftenden Schulden entsprach (fl. 40,000 bei Leu & Cie., — fl. 10,000 bei der Stadt Luzern) und die Erben der übrigen Antheilhaber dem Uebernehmer noch fl. 4600 Aufgeld geben mussten. 46 Geschichte der Herrschaft Griessenberg Bei wieder eintretenden ruhigeren Verhältnissen löste Major Schulthess durch schiedsrichterliche Vergleiche 1803 und 1811 die Beziehungen zum Collator der katholischen Plärre Lütmerken und zur Kaplaneipfrund Griessenberg, welche zu Quellen vielen Verdrusses geworden waren. Er kaufte den Pfrundinhabern die verschiedenen Gefälle derselben und den Zehnten zu Thundorf ab. Nachdem Alles geregelt, verkaufte späterhin Herr Schulthess die Güter in Abtheilungen, schliesslich auch den Rest mit dem Schloss. Schon im 18. Jahrhundert war das im 15. Jahrhundert aufgeführte Schloss (eine geringe Abbildung desselben gibt Herrliberger) w r egen Zerbröckeln des Felsens in Folge Unterwaschung durch den Bach abgebrochen 1 ) und durch eine im Burggraben (!) aufgeführte Herrschaftswohnung ersetzt worden. Dieselbe, ein anspruchsloses Gebäude, besteht jetzt noch; Schloss und Herrschaft aber gehören nur mehr der Vergangenheit an. Das Archiv der Herrschaft moderte auf einem Dachboden Zürich’s, bis im Jahre 1875 der Enkel des letzten Gerichtsherrn, Herr Fr. Schulthess-Pestalozzi, dasselbe in zuvorkommender Weise der Antiquarischen Gesellschaft abtrat. ') Herr Dr. J. A. Pupikofer schrieb mir am 4. Mai 1879: „Von der Burgfeste ist keine Spur mehr erhalten. Mein sei. Vater erzählte mir, dass er, als Knabe (um 1770) bei Wigoltingen beschäftigt, den furchtbaren Schall hörte und den entsetzlichen Staubwirbel sah, mit welchem der Felsenhügel der Ruine Griessenberg in das Tobel hinunterstürzte“. („Da haben wir“ fügt er bei, „werden die Kritiker sagen, eine offenbare historische Unmöglichkeit, — einen Zeitraum von 109 Jahren, über den der Zeuge hinüberspringt, als läge nur ein schmaler Mühlbach dazwischen. Glücklicher Weise kann ich aber die historische Möglichkeit mit Civilstands- zeugnissen belegen“.) •080 Stammtafel des Hauses Cjiriessenberg. im Thurgau. Ci l> w »ft 05 eo O ift > oi *-3 C/J S e 0) 03 qj ho o CO Herren von Hewen. ■*■ ■ d£> *■.. *> '%*•'. '4 \