'ie M0N NN MNtt'lM in ihrem A e f e v cr L an die Jakob Ch ristlnqer, d. Z. PräMnt / Krauenseld. I. Huberts Bnchdruckerei. 1878 in ihrem NerlÄtmß zur Emälmmg iles Voklies. Hi e fe rr cr L an die ÄMgamsche gemeinnützige Gesellschaft vorr Jakob Christinger, d. Z. Präsident derselben. Urauenfeld. I. Huberts Buchdruckerei. 1878 . Die MMprollMon. im Tliurgau in ihrem Verhältnis; zur Ernährung des Volkes. Schon im Alterthum wurde die Milch von den kulturvollern als etwas überaus Köstliches und Edles betrachtet. Wo die Geschichtsschreiber Israels das gute Land preisen, das Gott dem Bolke bestimmte, nennen sie es „das Land, darinnen Milch und Honig fließt." Der Weise Sirach zählt unter die elf Dinge, deren der Mensch zum Leben nothwendig bedürfe, auch die Milch und nimmt an, daß sie den Frommen zu Gute geschaffen sei. Paulus, wo er von der einfachsten Gestalt des Evangeliums redet, in welcher er es den Griechen verkündigte, sagt: „Ich habe euch Milch zu trinken gegeben", d. h. eine geistige Kinderspeise, die eurer Natur gemäß ist. Der neuere Dichter endlich, indem er den ernsten, gottesfürchtigen Sinn unserer Vorfahren schildert, hat den Ausdruck: die „Milch der frommen Denkart" geschaffen, der dann ein geflügeltes Wort im deutschen Munde geworden ist. Ich führe solches an, damit man mich in meiner Stellung wegen der Wahl und Bearbeitung dieses Themas desto eher entschuldige; damit man sich desto bereitwilliger auch entschließe, die Milch als etwas Ehrwürdiges, für die Kraft der Völker 4 überaus Wichtiges zu betrachten. In unserer realistischen Zeit aber, da die Naturwissenschaft sich forschend und erkennend über alles Dasein zu verbreiten strebt, wird die geheimnißvolle Verehrung der Milch in eine naturwissenschaftliche Betrachtung und Schätzung derselben übergehen dürfen. Die Beobachtung des Volkslebens, mit dem ich in täglicher Berührung stehe, hat mich zu der Ueberzeugung geführt, daß die besten, gesundesten und naturgemäßesten Nährungsstoffc, welche unsere kräftig aufblühende Landwirthschaft erzeugt, so massenhaft zum Verkaufe gebracht und in's Ausland geführt werden, daß dadurch die Ernährung des eigenen Volkes und seine gesunde Kraft zu Schaden kommen muß, wenn nicht zur rechten Zeit die Augen der Einsicht, des Gewissens und der elterlichen Liebe geöffnet und Gegenmaßregeln getroffen werden. Wo die Milchproduktion am blühendsten steht und zum Wohlstände der landwirthschaftlichen Bevölkerung am kräftigsten mitwirkt, da ist eine solche Kargheit im Verbrauche der Milch als Nahrungsmittel eingetreten und wird selbst den Kindern gegenüber in einer Weise geübt, wie sie von der Naturwisscnschaft und Medizin des entschiedensten vcrurtheilt werden muß. Diese Thatsachen gaben die Veranlaßung zu einer genauern Untersuchung über den Umfang der Milchproduktion im Thurgau und ihre Verwerthung. Ich Hütte gerne die Arbeit einem andern Btann übertragen, der namentlich über größere technische Kenntnisse in dieser Sache verfügte, allein da sich niemand dazu bereit finden ließ, so mußte ich sie, wohl oder übel gethan, selbst an Hand nehmen. Doch habe ich rühmend anzuerkennen, daß ich nach Aussendung eines Zirkulars von vielen gemeinnützigen Männern durch Beiträge wirksam unterstützt und ermuntert worden bin, und habe hiefür mit besonderem Danke zu erwähnen die Herren Dr. Sonderegger in St. Gallen, Direktor Schatz- mann in Lausanne, Sekundarlehrer Schär in Bischofszell und Verwalter Blichi auf Kalchrain. Ich werde nun, zur Sache übergehend, vor Allem einiges Geschichtliche über die Milchproduktion im Thurgau mittheilen, sodann den gegenwärtigen Stand derselben etwas näher beleuchten und endlich einige Folgerungen daraus ziehen, welche, dann insbesondere an die Käsereigesellschaften und die land- wirthschaftliche Bevölkerung zur Erfüllung ihres Zweckes gelangen sollen. I. Geschichtliches. Die Milchproduktion im Thurgau war bis zum Anfange der sechsziger Jahre dieses Jahrhunderts von untergeordneter Bedeutung. Es fehlte an der Kenntniß ihrer großen ökonomischen Vortheile und ihrer geeigneten Verwerthung. Direktor Schatz- mann, damals noch Pfarrer in Vcchigen, redet in seiner trefflichen Broschüre: „Die Milchwirthschaft im Kanton Bern in historischer, technischer und statistischer Beziehung" schon von einem „großartigen Aufblühen der beimischen Milchwirthschaft von 1810—1800", während hier im Thurgau dieser Zweig der Landwirthschaft kaum als unscheinbare Knospe vorhanden war. Der thürgauischc Bauer pflanzte mit Vorliebe: Obst, Wein (wo Lage und Boden es erlaubten), Getreide, Kartoffeln, Hanf und Flachs. Er baute wesentlich diejenigen Kulturpflanzen, welche bestimmt waren, seine Familie zu ernähren und zu kleiden; erst in zweiter Linie diejenigen, welche zum Verkaufe gelangen und seine nicht sehr großen ökonomischen Bedürfnisse befriedigen sollten. Wenn es erlaubt ist, das bekannte Göthe'sche Gedicht auf den Thurgau umzubilden, so würde es etwa so lauten: Kennst Du das Land, wo die Kartoffeln blllh'n, Im dunkeln Laub die Goldreinetten glüh'n; Gin frischer Wind vom blauen Himmel weht, Die Rebe still und hoch der Birnbaum steht? Kennst Du es wol? dahin, dahin Möcht' ich mit Dir, o Freund des Guten, zieh'». 6 Das war eine Bodenkultur, welche manche schätzenswerte Vorzüge hatte; denn sie erzeugte so ziemlich Alles, was der einfache, sparsame und engbegrenzte Sinn jener Zeiten bedurfte. Der Obstbaum lieferte in verschiedenen Gütegraden den beliebten Most und füllte die Tröge mit getrockneten Birnen; der Weinstock, wenn ein sonniger Sommer seine Früchte zur Reise brachte, war die Quelle des Goldes oder doch des Silbers; denn sein Saft wurde in die Städte an Weinhändler oder reiche Leute verkauft und daraus Kapitalzinse bezahlt, Rechnungen berichtigt, Reparaturen und Neuanschaffungen ermöglicht, Grundstücke erworben, auch wohl die Last des Schuldkapitals allmälig vermindert. Zehn Jahre lang, so hieß es, kann der Bauer sich hinter seinen Rebstock verbergen. Nur in wohlhabenden Häusern wurde etwas Wein in den eigenen Keller gelegt. Beim Volke galt es als eine Sünde der Verschwendung, an gewöhnlichen Sonntagen oder gar Werktagen Wein zu trinken. Er blieb besonderen Freuden- und Traueranläßen vorbehalten, wo er dann um so kräftiger seine Wirkungen bewährte und das Wort bestätigte: „Gebet dem Betrübten Wein zu trinken, daß er seines Jammers vergesse." Das Getreide lieferte das liebe Brot, welches Jedermann selbst zu backen Pflegte; doch wurde auch dieses sehr in Ehren gehalten, weil aller Ueberfluß dazu dienen mußte, das nöthige Geld zu erlösen, das für den gemeinen Mann und verschuldeten Bauer überaus schwer zu gewinnen war. Das Hafermus mit Milch konnte jedoch die Fülle des Brotes und Kaffees reichlich ersetzen und ist mit großem Unrecht nach und nach fast außer Gebrauch gekommen. Außerdem reichte der knollige Nachtschatten (Kolonum tmbo- rosum) in seinen mehligen Wurzelknollen einen Hauptnahrungsstoff für Menschen und Hausthiere dar, der oft aus dem Tische der Armen nur zu sehr die Hauptrolle spielte. Die Gespinnst- pflanzen versahen das Haus mit den nöthigen Gewebestoffen, 7 die von der Hand der fleißigen Frauen und Töchter bis zum Webstuhl und nicht selten bis zur Scheere des Schneiders zubereitet wurden. Auch das Oel für die Lampe und den übrigen Bedarf wurde größtenteils selbst gepflanzt und gekeltert. Diese Produktionsweise hatte die offenbaren Vortheile einer manigfachen Thätigkeit, welche auch den Winter ausfüllte und alle Hände beschäftigte, sowie einer im Ganzen naturgemäßen Ernährung. Allein sie ließ nur einen sehr langsamen Fortschritt des Wohlstandes zu, und da die Bevölkerung des Landes sich fortwährend mehrte, schien es, besonders in mageren Jahren, als müßte sie immer mehr der Verarmung zugehen. Die Industrie bot dann freilich den besitzlosen Klassen neue und reichere Verdienstquellen dar, aber die Landwirthschaft hatte davon nur kleinen Gewinn, da ihr die Arbeitskräfte durch den Abgang vieler Hände vertheuert wurden. Erst mit der Ausbreitung der eisernen Schienenwege kam für die ackerbautreibende Bevölkerung eine bessere Zeit herbei: Die Werthe ihrer Produkte stiegen aus das Doppelte und Dreifache und behaupteten auch in den reichsten Jahren eine gewisse Höhe, weil der Ueberfluß leicht und rasch nach weiteren Märkten abgeführt werden konnte. Die großen Theuerungen verschwanden, weil die Länder ihre Produkte mit Leichtigkeit auszutauschen vermochten. Da kam nun auch im Anfange der sechsziger Jahre die Milchwirthschaft bei uns in Gebrauch. Sie hängt in ihrer Ausbreitung mit dem Eisenbahnverkehr zusammen; denn erst als der Bauer die Ueberzeugung gewonnen hatte, es sei nun nicht mehr nöthig, alle Bedürfnisse seines Hauses und Landes selbst zu pflanzen, konnte er es wagen, seine Produktionsthätigkeit auf ein Hauptgebiet zu beschränken und verschiedene Kulturen wesentlich zu reduziren oder gänzlich aufzugeben. Bis dahin hatte man es in der Weise der Väter als ein Vorrecht der Alpen- bewohner betrachtet, Käse zu produziren und auf den Markt der Städte oder in's Ausland zu bringen; auch wurde es 8 stillschweigend als heilige Pflicht des Bauers im ebenen Lande erachtet, alles das zu bauen, was zu des Volkes Nahrung, Kleidung, Obdach und Bequemlichkeit nöthig schien. Diese Anschauung ward nun mehr und mehr fallen gelassen, und es breiteten sich wie neue Fabriken des Bauernstandes die Käsereien über die landwirthschaftlichen Gegenden aus. Die müßig liegenden Brachzelgen oder Brachacker verschwanden, Kleefelder und Futtergewächse grünten an ihrer Stelle; die Ackerwirthschaft wurde eingeschränkt und eine sehr beträchtliche Vermehrung des Milchviehs trat ein, welches sich bald auch eines viel bessern und reichlichem Futters als früher erfreute. Vieler Orten wurden die Scheunen und Stallungen zu klein, sie mußten 'erweitert oder durch neue, größere und schönere ersetzt werden. Wo dies nicht Bedürfniß wurde, hatte man sich aus Liebe zum Herkommen nicht mit der Neuerung befreunden können. Wer etwa um die Zeit des Sonderbundskrieges unsern Kanton verlassen hätte und wäre nach 30 Jahren in die alte Heimat zurückgekehrt, der hätte die alte stabile Landwirthschaft nicht mehr gefunden, sondern eine neue von viel größerer Beweglichkeit viel mehr Produktionskraft, besserem Boden, reicheren Ernten, erhöhtem Wohlstände, und dieses Alles bei geringerem Auf- wande von Arbeitskraft. II. Statistisches. Wie man von der Kultur der Völker behauptet, daß sie von Osten nach Westen fortschreite, so ist die Milchproduktion als landwirthschaftliche Neuerung von der Ostseite her in den Thur- gau gedrungen. Dies hatte jedoch seinen Grund nicht in jenem Gesetze der Kulturbewegung, sondern in dem Beispiel der appen- zellischen und St. gallischen Nachbarn, welche durch die Natur ihres Bodens schon früher auf diesen Zweig der Landwirthschaft hingewiesen waren; vielleicht auch in den spekulativen Köpfen der Oberthurgauer, welche in Bezug auf Erwerbsthätigkeit durch 9 praktischen Blick und energische Erfassung der Gelegenheit mit den Nordamerikanern verwandt sein sollen. Bischofszell und Hauptweil waren unter den ersten, welche auf dem Wege der Assoziation Käsereien einrichteten und ihre Landwirthe zu vermehrter Milchproduktion und regelmäßiger Lieferung einluden. Bald wurde auch im Egnach, dann im mittlern und untern Thurgau nach jenem Beispiel vorgegangen. Meistens bildete sich zuerst eine Gesellschaft, erstellte mit oder ohne Gemeindehülfe die nöthigen Gebäulichkeiten, setzte einige Statuten auf und verkaufte für ein Jahr die Milch an einen Uebernehmer, Käser von Beruf, welcher nun das Geschäft auf eigene Rechnung und Gefahr betrieb. An einigen Orten richtete ein einzelner Landwirth die Käserei ein und übernahm selbst den Betrieb derselben, während seine Nachbarn sich an der Milchlieferung zu bestimmten Jahrespreisen betheiligten. Erst später kamen einzelne Produktiv- gesellschaften dazu, durch einen angestellten Käser unter Aufsicht einer Kommission auf ihre Rechnung Käse und Butter zu fabriziren. Ueber den Umfang der Milch- und Käseproduktion im Thurgau war bis jetzt weder von Vereinen, noch Privaten etwas Näheres ermittelt worden. Ich war daher, um wenigstens einige Einsicht davon zu gewinnen, genöthigt, durch Versendung eines Zirkulars mit einer Anzahl bezüglicher Fragen die nöthigen Erkundigungen einzuziehen. Daraus ergaben sich Resultate, die hier nur ganz summarisch aufgeführt werden sollen, da sie ausführlicher, wenn auch nicht mit der wünschenswerthen Vollständigkeit, in einem angefügten Tableau niedergelegt sind. Die Zähl und Namen der bestehenden Käsereien dürften zwar an Genauigkeit wenig zu wünschen übrig lassen, aber nicht zu allen wurde etwas über den Umfang des Geschäftes und den Inhalt der Statuten einberichtet. Da wir uns hier auf dem Grenzgebiete bewegen, wo unsere Gesellschaft sich mit dem landwtrthschaftlichen Vereine berührt, so wollen wir diesem letztem die Fortsetzung und Vervollständigung dieser Statistik neidlos überlassen und 10 geben uns gerne der Hoffnung hin, daß er sich des angefangenen Werkes annehmen werde. Nach unseren Erhebungen vertheilen sich die Käsereien auf die acht Bezirke folgendermaßen: Käsereien. Durchschnittszahl der eingeschriebenen Kühe. Total 1) Bezirk Frauenfeld . 8 90 730 2) „ Münchweilen 16 100 1,605 3) „ Weinfclden . 19 127 2,415 4) „ Bisch ofszell. 22 110 2,405 5) „ Arbon . . . 18 100 1,810 6) „ Kreuzlingen. 14 110 1,585 7) „ Steckborn. . 9 107 965 8) „ Dießcnhofen 4 135 542 110 879: 8 12,057 109,8 Im Anschluß an diese Zahlen haben wir sodann, gestützt auf mehrere Gutachten von Fachmännern, noch einige Fragen zu beantworten gesucht, wodurch es möglich sein sollte, genauern Einblick in die Verwerthung der Milch und ihrer Produkte zu gewinnen. 1) Welche Sorten von Käse werden im Thurgau produzirt? Im Sommer werden weitaus in den meisten Käsereien sog. Emmenthaler, d. h. ganz fette Käse, gemacht, für welche die Milch nicht abgerahmt werden darf. Die meisten Produzenten lassen sich's angelegen sein, möglichst gutes Fabrikat zu liefern. Die Qualität in den größeren Käsereien ist daher auch durchschnittlich eine gute und steht derjenigen des echten Emmenthalers nicht viel nach, vorausgesetzt immerhin, daß die Fabrikation gelungen ist. Der Verkaufspreis steht immer etwa Fr. 5 per Zentner unter den Berner Preisen. Im Winter und in den kleinen Geschäften auch im Sommer wird überall der sog. halbfette Käse fabrizirt, d. h. die Hälfte 11 der Milch wird zwölf Stunden aufgestellt und abgerahmt. Die hieraus sich ergebende Qualität ist, einige Pfuschereien abgerechnet, eine durchgehend gute und besser als das Wintersabrikat von Bern. Der Preis derselben hängt hauptsächlich von Frankreich und Italien ab, wo sie als Gruysre (Greierzer Käse) verkauft werden. Ein Theil dieses Produkts geht auch nach Deutschland, namentlich nach dem zollfreien Hamburg, wo es theils als Exportkäse, theils für den inländischen Gebrauch verwendet und dem bayerischen gleichgerechnet wird. Die sogenannten fetten „Winter-Emmenthaler" sind nie ganz fett und verdienen daher den Namen Emmenthaler nicht. Immerhin ist auch diese Produktion von ziemlichem Umfange, und das daherige Fabrikat geht als Sekunda zu guten Preisen*). Die Magerkäserei, wobei die Butterfabrikation eine sehr beträchtliche ist, wird gegenwärtig in Wigoltingen, Fischbach, Lieben- fels und Leimbach betrieben. Das Produkt, der Limburger- vder Backsteinkäse, wandert überall dahin, wo er sich zu Bier und Schwarzbrot gesellen kann, mit denen er eine heilige Allianz zur Stillung des Magenfriedens geschlossen hat. 2) Wie viel Käse wird auf das Stück der eingeschriebenen Kühe jährlich produzirt, wenn sämmtliche Milch in die Käserei geliefert wird? Man rechnet durchschnittlich per Kuh und per Tag 1 Pfund Käse, also 3—4 Zentner im Jahre. 12 Pfund Milch - 1 Pfund Käse. 3) Wie groß ist der durchschnittliche Ertrag von einer Kuh bei guter Fütterung? Nach jahrelangen Aufzeichnungen in der Anstalt Kalchrain *) Die Thnrganer Käse finden ihren Weg in alle Welt, doch nicht unter ihrem eigenen Namen, sondern unter den bekannten Titeln: „Emmcn- thaler" und „Greierzer" (Oru^dre). Deutschland, Italien und Frankreich sind die Hauptabsatzgebiet«; dann wird aber auch nach Oesterreich, Rußland, Griechenland, Kleinasien, Egypten, England, Nordamerika, Indien, Australien sehr viel versandt. 12 darf der Milchertrag einer mittlern Kuh auf 7 Liter per Tag berechnet werden; dies ergibt bei einem Preise von 15 Cts. — Fr. 1. 05 Cts. per Tag oder im Jahre ---- Fr. 383. 25 Cts., in runder Summe Fr. 375. Die Fachmänner unterlassen nicht, zu erwähnen, daß der Nutzen wesentlich von der Qualität der Kühe, ihrer Fütterung und Pflege abhängt und diese Faktoren sehr große Unterschiede bewirken können. Rechnet man, wie unsere Tabelle erzeigt, eine Durchschnittszahl von 12,057 Kühen, deren Milchertrag in die Käsereien wandert, so ergibt dies zu Gunsten der Produzenten einen Jahrcs- ertrag von 12,057 x 375 --- Fr. 4,521,375*). Dazu kommt dann noch der Ertrag derjenigen Milch, welche in die Städte und industriellen Ortschaften als tägliches Nahrungsmittel abgeliefert wird, und endlich derjenigen, welche zur Aufzucht und Mästung dient. Dieses Quantum zu beziffern fehlen uns die Mittel, doch dürfte es wahrscheinlich annähernd die Hälfte der obigen Summe betragen. 4) Zu welchen Preisen werden die Thurgauer Käse gewerthet? Der Preis für sog. Emmenthaler, d. h. Fettkäse vom Sommer, betrug im letzten Jahr (1877) Fr. 80—84, netto gerechnet. Von den gewöhnlichen bekannten Preisen sind immer 6 °/o Gutgewicht abzurechnen. Für die Winterkäse wurden Fr. 75—80 per 50 Kilo bezahlt. Im letztvergangenen Winter (1877/78) sind die Preise in Folge der industriellen Stockung und des gestörten Weltfriedens bedeutend in's Sinken gekommen, unter welchen Verhältnissen die Käser und Milchproduzenten bereits zu leiden haben. Die überaus günstigen ökonomischen Ergebnisse der Milchproduktion in den letzten Jahren haben aber nicht bloß Vortheile, sondern auch Nachtheile von sehr bemerkcnswerther Natur *) Die kleine Gemeinde Dettigkofen mit 35 Häusern hatte beispielsweise 1876 einen Milchertrag aus der Käserei Liebenfels von Fr. 12,000. 13 zur Folge gehabt. Die Bauern wünschten einen möglichst großen Milchkonto per Jahr zu erzielen; die Käser selbst drangen mit rücksichtsloser Strenge darauf, daß ihre Lieferanten alle Milch, die sie nicht zur Ernährung der Familie brauchten, an die Käserei abgaben und ließen darüber peinliche Bestimmungen in den Statuten feststellen. Das schöne Stück Geld, welches in halbjährlichen Zahlungen aus der Käserei in die Kasse des Produzenten floß, wurde zur lockenden Versuchung und bewirkte, daß die Milch selbst den Kindern und Erwachsenen des eigenen Hauses spärlicher zugemessen wurde, und daß arme Familien große Noth hatten, für ihre Kinder überhaupt den hinreichenden Milchbedarf zu verschaffen, und solchen für gutes Geld wie ein Gnadengeschenk erbetteln mußten; daß der Verbrauch des werthvollsten Nahrungsmittels, welches Blut und Kraft des heranwachsenden Geschlechtes wesentlich bilden hilft, weit über Gebühr eingeschränkt wurde und schlechte Ersatzmittel, wie namentlich schwarzer Kaffee, Most, künstlicher Wein u. a., an seine Stelle treten mußten. In unserem Zirkular an sämmtliche Käsereigesellschaften des Kantons haben wir daher, um diesen Mißstand genügend klar zu legen, auch über folgende Fragen Auskunft verlangt: Welche Bestimmungen hat die Gesellschaft in ihren Statuten in Bezug auf den Ausschank der Milch durch den Käser, nämlich: a. Ist über die dem Käser erlaubte Provision per Liter etwas festgesetzt? 1). Wie groß ist die zulässige Provision? a. Wie groß ist die bezogene Provision per Liter von der ausgeschenkten Milch, wo nichts darüber festgesetzt ist? ä. Ist der Käser verpflichtet, allen Familien seines Produktionsgebietes gegen Baarzahlung die zur Ernährung derselben nöthige Milch zu verabreichen, oder ist dies in sein Belieben gestellt: Die Antworten, welche wir daraus erhielten, bestätigten, daß unsere Sorge um die ärmeren Klassen und namentlich um die zarten Kinder vollkommen gerechtfertigt war. u wurde geantwortet: An den meisten Orten ist zwar der Käser verpflichtet, dem milchbedürftigen Publikum die nöthige Milch zu verabreichen; aber dem Wucher ist damit keineswegs der Riegel gesteckt, indem bei weitem nicht an allen Orten die zuläßige Provision festgesetzt ist. ^cl b> wurde berichtet: Wo die Statuten etwas enthalten, gestatten sie in der Regel 2—3 Cts. per Liter. e: Wo nichts durch die Gesellschaft festgesetzt ist, nimmt der Käser eine Provision von 4—6 Cts. per Liter. Ein Referent bemerkt hiezu: „In den meisten Käsereien wird von den milchbedürftigen Leuten eine Provision von 25—30 "/<> des Ankaufspreises genommen, was ein großer Nachtheil ist. Im Kanton Bern existirt kaum eine Käserei, die hierüber nicht bindende Vorschriften aufgestellt Hütte, und dort ist die erlaubte Provision nie mehr als 10 da mit dem Ausschank auch keine nennens- werthe Mühewaltung oder Gefahr verbunden ist." Eine Regulirung dieser Verhältnisse etwa auf dem Wege einer Regierungsverordnung erscheint unzuläßig, weil solche in das Recht des Eigenthums und der freien Erwerbsthätigkeit eingreifen müßte und nicht ohne Revision des thurgauischen Privatrechtes möglich ist. Aber der Weg der Belehrung und Anregung steht offen und wird bei dem jetzigen Stande der allgemeinen Volksbildung gewiß nicht ohne Nutzen betreten werden. III. Folgerungen und Schlußsätze. Nachdem wir versucht haben, die thurgauische Milchproduktion in ihrer Entwicklung, Umfang und Wirkungen in gedrängten Zügen darzustellen, bleibt uns übrig, unserem Thema gemäß noch diejenigen Folgerungen daraus zu ziehen, welche die Ernährung des Volkes, seine Gesundheit und sein physisches Wohlsein betreffen, womit dann wiederum noch höhere Interessen, die 15 sittlichen und idealen, in innigem Zusammenhange stehen. Wir müssen dabei ausgehen von dem wissenschaftlich vollkommen feststehenden Satze: daß die Milch für das frühere Kindesalter geradezu ein Lebensbedürsniß und auch für das reifere Alter noch eines der naturgemäßsten und wohlthätigsten Nahrungsmittel ist, welches durch kein anderes völlig und ohne Schaden ersetzt werden kann. Einer Anzahl Familien mit ihren Kindern die Milch zu entziehen, wäre eben so inhuman, als einer belagerten Stadt das Quellwasser abzuschneiden, welche Maßregel schon das gebildete Alterthum als eine höchst verwerfliche, ja gottlose erkannt hat. Wir könnten die Zeugnisse wissenschaftlicher Autoritäten für obigen Satz geradezu häufen, begnügen uns jedoch, die Aeußerungen zweier Männer anzuführen, welche als hochgebildete Aerzte und Menschenfreunde dem schweizerischen und deutschen Volke bekannt sind. Dr. Sonderegger sagt in seinem ausgezeichneten Buche, Vorposten der Gesundheitspflege: „Das Ideal aller Nahrungsmittel ist die Milch." Und IU. Hermann Klenke in seinem Hauslexikon: „Die Milch ist ein unentbehrliches Nahrungsmittel und kann bei Kindern, schwächlichen Leuten und zahlreichen chronischen Kranken durch kein anderes ersetzt werden." Abgesehen von der Wohlfahrt des einzelnen Kindes, dessen Lebensglück sehr wesentlich von einer naturgemäßen Ernährung in seiner frühen Jugend abhängt, kommt hier die nationale Wohlfahrt in Betracht. Es ist vergeblich, durch Verbesserung und Erweiterung der Volksschule, durch Fabrikgesetze und Militär- organisationen die Tüchtigkeit des Volkes erhöhen zu wollen, wenn man ihm nicht die Grundbedingungen des natürlichen Gedeihens von seiner Kindheit auf zukommen läßt, beziehungsweise dafür sorgt, daß sie ihm zu Theil werden können. Alle Bildung, die körperliche im Turnunterricht und in den militärischen Uebungen, wie die geistige in den wissenschaftlichen 16 Schulfüchern, muß ein gewisses Maß von gesunder Körperkraft und richtiger physischer Entwicklung zur Voraussetzung haben; sonst wird sie der Thätigkeit eines Künstlers gleichen, der mit großem Fleiß ein Kunstwerk zu schaffen bemüht ist, aber schadhaftes, hinfälliges Material dazu nimmt. Ein Volk, dessen Kinder mit reichlicher Milchnahrung versehen sind und nicht durch mangelhafte oder schädliche Ersatznahrungsmittel in ihrer Blüthezeit schon verwelken müssen, darf mit Recht hoffen, daß es im friedlichen Wettkampfe der Nationen auf dem Gebiete der Arbeit, wie im ernsten Kampfe der Waffen erfolgreich und rühmlich seine Stellung behaupten werde. Ein Volk dagegen, welches aus Mangel an Einsicht oder aus Geiz und Engherzigkeit die Kraft des heranwachsenden Geschlechtes schwächen läßt, wird bei allem Wohlstände einer traurigen Zukunft entgegengehen. Die überreizende, zu wenig milchhaltige Ernährung der Jugend wird namentlich auch dadurch verhängniß- voll, daß sie beim erwachsenen Geschlechte die Trunksucht begünstigt, nach dem Gesetze, daß schwache und aufgeregte Nerven am leidenschaftlichsten nach den Wirkungen des Alkohols verlangen. Es soll daher die Milchwirthschaft, welche gegenwärtig so namhaft zum Wohlstände der landwirthschaftlichen Bevölkerung und damit des ganzen Volkes beiträgt, nirgends in der Weise betrieben werden, daß dadurch in der Hütte des Armen oder im Hause des sparsamen Bauers die Kinder Schaden an ihrer Gesundheit und kräftigen Entwicklung nehmen. Es sollen nicht die gesundesten Nahrungsmittel, welche das Land hervorbringt, massenhaft in den Handel und in's Ausland abgehen und dafür die inländische Bevölkerung mit schlechten Ersatzmitteln abgefunden werden. Die Mahnung und Bitte eines beimischen „Gemeinnützigen" muß daher auch an unsere Landwirthe gerichtet werden: Wir bitten das landwirthschaftliche Publikum und die Käser hin und her, die Hausordnung und die Käsereireglemente gütigst 17 so einrichten zu wollen, daß die eigenen Kinder und Hausgenossen genug Milch auf dem Tische haben und die armen Leute leicht und billig Milch in der Käserei kaufen können. Eure Milch ist nur um so gesegneter, je wohlfeiler ihr den Armen ihren Antheil laßt. Glaubt es nur: „Wer sich des Armen erbarmt, der leiht dem Herrn." Wir freuen uns, in dieser Sache auch den ersten Fachmann unseres Landes, Direktor Sch atzmann in Lausanne, ganz entschieden auf unserer Seite zu haben. In seinem Berichte über die internationale Molkereiausstellung in Hamburg an den hohen Bundesrath lobt er besonders die Völker des Norden: Schweden, Dänemark und Norddeutschland, weil sie vom Standpunkt einer gesunden Volksernährung aus produziren und in erster Linie für das eigene Land sorgen, wo Butter und Käse tägliche Nahrungsmittel beinahe aller Klassen der Bevölkerung sind. Und in dem Jahresberichte der schweizerischen Milchversuchsstation vom gleichen Jahre äußert derselbe den gleichen Gedanken noch bestimmter: „Wir sprechen uns neuerdings unumwunden dahin aus, daß wir in vielen Gegenden der Schweiz den Export der Milchprodukte auf Kosten einer gesunden und kräftigen Volksernährung zu sehr bevorzugen, daß die zu hohen Preise für Milch, Butter und Käse namentlich die arbeitende Klasse schwer treffen und auch eine bessere Theilung der Arbeit sehr wünschbar ist." Unter dieser letztem versteht er, daß ein Theil der Produzenten sich der Berücksichtigung der Landesbedürfnisse durch Butter- und Magerkäsefabrikation zuwenden sollte. In Ermanglung derselben sei es vorgekommen, daß die Schweiz 1876 neben ihrem großen Milchproduktenexport wieder 25,000 Zentner Käse und 81,000 Zentner Butter einführen mußte. So lautet das Urtheil des Nationalökonomen und gemeinnützigen Mannes, der seit einem halben Menschenälter unter unserem Volke, in verschiedenen Theilen des Landes, für Hebung einer rationellen Landwirthschaft gewirkt hat und der über eine 2 18 so gut ausgearbeitete und tiefgehende Sachkenntniß verfügt, wie sie auf diesem Gebiete kaum ein Zweiter besitzen dürfte. Das Urtheil des Arztes aber und des naturwissenschaftlich gelehrten Volksfreundes lautet noch strenger. Es weist hin auf die Ziffern der Kindersterblichkeit und auf die hohen Prozente der Dienstuntauglichen an allen Orten, wo es an reichlicher Milchnahrung für das junge Geschlecht fehlt; auf die Entartung der Volksernährung überhaupt, welche von den milden und kräftigen Nahrungsstoffen abgekommen ist und sich mehr und mehr den nur scheinbar nährenden Reiz- und Genußmitteln zuwendet. (Man vergleiche den nachfolgenden Brief von Dr. Sonder- egger an den Verfasser.) Und dieses Urtheil deutet warnend.auf die Folgen hin, welche nicht bloß für einzelne Familien, Klassen, Landesgegenden, sondern für das gesummte Volk, das in seinen Hauptinteressen immer solidarisch verbunden ist, daraus erwachsen müssen. Wir kommen zum Schlüsse, Tit., und erlauben uns, gestützt auf die angeführten Thatsachen und weiteren Ausführungen, nachfolgende Schlußsätze zu ziehen, deren Anerkennung und empfehlende Verbreitung wir Ihnen vorschlagen möchten: u. Es ist durch Belehrung in Wort und Schrift darauf hinzuwirken, daß das Verständniß für eine gesunde und kräftige Volksernährung sich mehre und die volkswirthschaftlichen Bedingungen derselben thunlichst erfüllt, beziehungsweise ihre Hindernisse beseitigt werden. In Die Provisionen, welche beim Ausschank der Milch in den Käsereien zu Lasten des milchbcdürftigen Publikums bezogen werden, sollen durch die Produktivgesellschaften regulirt sein und 20 °/o nirgends überschreiten, o. Die Käsereien sollen sich überall verpflichten, allen Familien innerhalb ihres Produktionsgebietes den zur menschlichen Nahrung benöthigten Milchbedarf gegen Baarzahlung zu verabreichen. 19 Scheint auch mit der Gutheißung dieser Sätze einstweilen nur wenig geleistet, so dürften sie doch das Erreichbare enthalten und werden, im Namen Ihrer Gesellschaft veröffentlicht, ihre Wirkung im thurgauischen Volke gewiß nicht verfehlen. Mit der statistischen Erhebung über die Milchproduktion im Thurgau und ihre Wirkungen auf die Ernährung des Volkes beschäftigt, sah sich der Referent veranlaßt, Herrn Dr. Sonder- egger in St, Gallen um ein Gutachten über die sanitarische Seite der Sache anzugehen und wurde von demselben durch eine gedankenreiche und freudig zustimmende Antwort ermuntert, welche mit Erlaubniß des Verfassers hiemit in axtanso der Oeffentlichkeit übergeben wird, in der Hoffnung, daß sie den freundlichen Lesern willkommen sein und ihre volle Beachtung und Beherzigung finden werde. „Herrn Pfarrer I. Christinger, Präsident der thurgauischen gemeinnützigen Gesellschaft. St. Gallen, 12. Februar 1878. Verehrter Herr! Sie wollen über Milch- und Käseproduktion schreiben und haben die große Bescheidenheit, mich über ihre Schlußsätze um meine Meinung zu fragen. Anstatt aller Kritik meinen herzlichen Dank! Nicht nur am Krankenbette, sondern auch auf dem Gebiete der Gesundheitspflege sind Priester und Aerzte Bundesgenossen. Ein religiös und sittlich verkommenes Volk ist auch körperlich nicht stark, und für ein armes, schlecht genährtes, an Krankheiten und Erwerbsunfähigkeit leidendes Volk ist die Religion ein Formalismus und die Freiheit eine Phrase. Ich hoffe, Ihr Beispiel werde Nachfolger erwecken, und es werden immer mehr der Geistliche und der Arzt, der Industrielle und » 20 der Staatsmann, das liebenswürdige Wort vernehmen und verstehen: „Ihn erbarmete des Volkes." Wir sprechen auf Rednerbühuen uud in Rathssälcn viel vom lieben Volke und vom souveränen Volke; wir schwärmen für seine Bildung und für seinen Wohlstand: aber für die Grundlage von allem dem, für das Leben und die Gesundheit — nationalökonomischer gesprochen: für die Arbeitsfähigkeit des Volkes — haben wir von Amtes wegen sehr wenig Sinn. Wir versuchen, die Gesundheit der Fabrikarbeiter zu schützen, aber für alle übrige Volksgesundhcitspflege haben wir nicht einmal so viel im eidgenössischen Büdget als wir für den Schutz des Hochwildes auswerfen. Höchstens wenn Seuchen uns aus unserem Bildungsrausche aufrütteln, sind wir zu verspäteten und lückenhaften Maßregeln berechtigt. Wie leicht tröstet sich der unchristliche Stümper in der Nationalökonomie über die hohe Sterblichkeitsziffcr der Kinder! Aber hinter dieser steht und mit ihr steigt die Zahl der Dienstuntauglichen, der nur theilweise Erwerbsfähigen und der gänzlich Unnützen. Das ist kein leidiger Zufall, sondern ein ehernes Naturgesetz, welches auch die nationalökonomischen und diätetischen Sünden vergilt bis in das dritte und vierte Geschlecht. Die erste und größte dieser Sünden ist die Verachtung und Verschleuderung der Milch. Zuerst bringt man mit Milchsurrogaten (Nahrungsersatzmitteln) die kleinen Kinder um; dann füttert man mit Schotte (Mölke) die größeren zu einem blutleeren, bleichen Geschlechte auf; dann speist man die Erwachsenen mit Reizmitteln statt mit Nährstoffen ab. Die Chemiker sagen: die Milch ist das reichhaltigste, das zweckmäßigste und immer noch das wohlfeilste unserer sämmtlichen Nahrungsmittel. Die Militärärzte sagen: wo die Milch noch eine allgemeine Speise des Volkes ist, haben wir 20 "/<, Kindersterblichkeit und 25 °/ö dienstuntaugliche Rekruten, wo aber die Milch seltener geworden, zählen wir 40—50 °/o Kindersterbefälle 21 und bis zu 75 °/» Dienstuntauglicher. (Viäs auch Schneeberger's gekrönte Preisschrift über Ernährung des bernischen Volkes.) Der gebildete und wohlhabende Alaun aber, der ganz leicht öffentliche Meinung machen kann, wenn er nämlich will, sagt: „das geht mich nichts an," obschon er doch morgen oder übermorgen bei Armensteuern und bei Staatsumwülzungen die Suppe ausesscn muß, die er herzlos und kurzsichtig Anderen, aber auch sich selbst angerichtet hat. Im Kanton Bern war eine Folge der massenhaften Käserei eine stellenweise Verarmung des Landes, mehr baares Geld, aber viel schlechtere Ernährung des Volkes, Zunahme des Branntweinverbrauches und Abnahme der Diensttauglichen und Vollkräftigen. Die zweite nationalökonomische Versündigung ist eine Folge der ersten und heißt: Verachtung und Vernachläßigung einer milden, kräftigen Kost. Das Volk verlangt immer mehr das, waS augenblicklich reizt: Wein, Kaffee und Branntwein, und kennt die milden, starken Nahrungsstoffe: Weizen und Mais, Hafer und Bohnen, gar nicht mehr nach ihrem wahren Werthe. Die Vermöglichen gleichen das bequem mit Fleisch und Kartoffeln aus; den Armen aber bleiben Kartoffeln ohne Fleisch, Cichorien ohne Milch, Schnaps ohne Verstand — aber nicht ohne soziale Rache. Tit.! Nehmen Sie sich unseres vielgeschmeichelten, aber kärglich lebenden Schweizervolkes freundlich an, und wenn Sie bei ihm das alte klassische „Thurgauer Habermus mit Milch" wieder zu Ehren bringen und erreichbar machen, so haben Sie mehr gethan, als wenn Sie die schönste neue Kantons- vcrfassung erfunden hätten. Genehmigen Sie, verehrter Herr Pfarrer, meine hochachtungs- vollstcn Grüße! Ihr ergebener Vr. Sonderegger." 22 Aus der Diskussion. Dr. Walter in Münsterlingen erklärt sich mit den Grundgedanken des Referats einverstanden und findet, das; die medizinische Seite der Frage in dem Briefe von Dr. Sonderegger an den Referenten in ausgezeichneter Weise beleuchtet sei. Dekan Kreis von Sulgen Hält die gemachten Anregungen als durch die Verhältnisse durchaus gerechtfertigt. Es werden zwar von der Landwirthschaft gegenüber früher beträchtlich größere Einnahmen erzielt, aber der Milchkonsum im Volke hat abgenommen, und zwar nicht bloß bei den ärmeren Klassen, sondern im Bauernstande selbst, wo an dem naturgemäßesten Nahrungsmittel eine übertriebene Sparsamkeit geübt wird. Auch ist es nicht in der Ordnung, daß die ärmeren Leute ihren Milchbedarf so theuer einkaufen müssen und ihnen die Preise von den Käsereien ganz willkürlich gesetzt werden können. In dieser Beziehung sollte die Gesetzgebung einschreiten und schützende Bestimmungen aufstellen. Verwalter Büchi von Kalchrain gibt zu. daß allerdings auf diesem Gebiete der Egoismus des Bauernstandes in Verbindung mit den Käsern ziemlich uneingeschränkt wirthschafte; allein auch die Arbeiter könnten vernünftiger und besser handeln, wenn sie ihre sauer verdienten Franken weniger für Wein und Bier in's Wirthshaus trügen und dafür ihren Kindern reichlicher Milch kaufen würden. Es sind übrigens entschiedene Mißstände vorhanden; denn es gibt z. B. Ortschaften, wo der Käser das halbe Quantum der eingehenden Milch an die Konsumenten verkauft und davon eine Provision von 6—7 Cts. per Maß bezieht. Der Staat sollte geeignete Maßregeln dagegen treffen, was am besten durch Normalstatuten für die Käsereien geschehen könnte, wie solche schon seit einiger Zeit im Kanton Bern aufgestellt sind. Es sollte den Bauern, welche die Milch in die Käserei liefern, auch gestattet sein. ihren Butterbedarf selbst zu 23 bereiten. Im Wettern würde es zweckmäßig sein, in größeren Ortschaften Lebensmittelvereinc zn gründen, welche sich die Aufgabe stellten, gesunde und unverfälschte Nahrungsmittel zu mäßigen Preisen für einen größer» Kreis von Familien zu b e- schaffen. Die Lieferung von zum Theil abgerahmter Milch in die Städte und andere Mißbräuche könnten damit abgestellt werden. Professor Michel von Neukirch erklärt, daß er die beste Wirkung in Bezug aus die Volksernährung nicht von staatlichen Maßregeln, sondern von populär-wissenschaftlicher Belehrung erwarte, welchen Weg auch der Referent betreten habe; stellt daher den Antrag, das Referat auf Kosten der Gesellschaft dem Drucke zu übergeben und demselben eine möglichst ausreichende Verbreitung im thurgauischen Volke zu verschaffen. Regierungsrath Haffter von Frauenfeld stimmt diesem Antrage bei und betont gleichzeitig, daß van Staatshülfe für den in Rede stehenden Zweck nichts zu erwarten sei. Es können überhaupt die Lebensmittelpreise nicht durch den Staat regulirt werden, wenn man sich nicht in unabsehbare Konsequenzen verlieren will. Ohne Abänderung des privatrechtlichen Gesetzbuches läßt sich auf dem Wege der Gesetzgebung oder Administration hier nicht vorgehen und zu.eingreifenden Gesetzesünderungen ist jetzt erfahrungsgemäß nicht die Zeit. Belehrung und Selbsthülfe sollten indeß zur Erreichung des Zweckes vollständig genügen. Dr. Fehr stellt den Antrag, der vorliegenden Arbeit des Referenten, wenn sie zur Publikation gelange, auch den Brief von Dr. Sonderegger und einen Entwurf von lll^rmalstatuten für Käsereien beizugeben. Pfarrer Thurnheer von Scherzingen beantragt, das Referat in der „Thurgauer Zeitung", in dem Vereinsheft und in Separatabdrücken zu publiziren; Verwalter B ü ch i eröffnet, daß der landwirthschaftliche Verein 600—700 Exemplare übernehmen werde; Statthalter Egloff in Tägcrweilen spricht sich ebenfalls für möglichste Verbreitung des Referats aus. 24 Die Gesellschaft erklärt hierauf einstimmig ihre Zustimmung zu den Schlußsätzen des Referenten und beauftragt die Direktionskommission, das Referat nebst der Zuschrift von Or. Sonderegger und Normalstatutcn im nächsten Gesellschaftshefte, sowie durch eine angemessene Anzahl von Separatabdrücken zur Publikation zu bringen, auch die Redaktion der „Thurgauer Zeitung" zu ersuchen, davon einen umfassenden Auszug in ihrem Feuilleton zu veröffentlichen. Der Antrag Büchi, durch Gründung von Lebensmittelvereinen für Beschaffung guter und unverfälschter Lebensmittcl zu sorgen, wird erheblich erklärt und an die Direktionskommission gewiesen. LtatlitkNkiltuiilrf für Milchlieferungsverträge im Kanton Thurgau. Berathen und festgestellt von der nnter'm 5. Februar 1874 in Weinfeldcn abgehaltenen Versammlung einer größcrn Zahl Milchlieferantcn und Käser, mitgetheilt von Verwalter Büchi in Kalchrain. 8 l-' Zum Zwecke einer gleichmäßigen Behandlung von vorkommenden Streitigkeiten zwischen Milchlieferanten und Käsern sollen die abzuschließenden Milchlieferungsverträge auf einer für Alle rechts^rbindlichen Basis beruhen. 8 2 . Die sämmtlichen Milchlicferanten, welche ihre Milch in eine Käserei abgeben, sind verpflichtet, für ein Jahr, in welchem sie mit dem Käser einen Milchlieferungsvertrag abgeschlossen, sämmtliche Milch von ihren Kühen in die Sennhütte zu liefern, mit Ausnahme derjenigen, welche sie für ihre eigene Haushaltung bedürfen. Der Käser ist verpflichtet, die vvn den Lieferanten bezogene Milch vierteljährlich oder wenigstens vom betreffenden Tage an innert Monatsfrist auszubezahlen, wird dies nicht innegehalten, so steht den Lieferanten nicht nur das Recht der Betreibung zu, sondern sie haben überdies ein Recht auf Entschädigung, wenn nachgewiesen werden kann, das; Einzelne hiedurch Schaden, resp. Verlegenheiten bekommen. In Zeiten einer allgemein eintretenden Krisis, wo der Käser nachweisen kann, das; er sein Fabrikat momentan nur mit großem Verluste verkaufen könnte, kann ausnahmsweise halbjährige Zahlung stattfinden. 8 Die Milch muß jeden Morgen und Abend in der von der Kommission im Einverständnis; mit dein Sem; festgesetzten Zeit in die Hütte gebracht werden. 8 5 - Wird nachgewiesen, daß der Käser vom Milchlieferanten mehr als das gesetzliche Blaß oder Gewicht verlangt, so wird Ersterer zu Gunsten der Gesellschaft mit Fr. 20 gebüßt. Den Milchlieferanten ist der Verkauf von Milch und Butter an Drittpersonen bei einer Buße von Fr. 5 bis Fr. 20 zu Gunsten des Käsers untersagt. 8 6 . Die Nachzucht von Kälbern ist gestattet, ebenso die Mästung eigener Kälber bis zum Alter von 6 Wochen, dagegen dürfen zu letzterem Zwecke keine Kälber angekauft werden. Kälber, die über 6 Wochen gehalten sind, dürfen innerhalb Jahresfrist nicht verkauft werden; in; Uebertretungssalle ist eine Buße von Fr. 30 bis Fr. 50 zu Gunsten des Käsers festgesetzt. Der Milchlieferant hat das Kalben einer Kuh dem Aktuar der Sennereigesellschaft innert 24 Stunden anzuzeigen, und es hat Letzterer am Protokoll hievon Notiz zu nehmen. Im Unterlassungsfälle hat der Betreffende dem Käser Fr. 5 zu bezahlen. 2 «; 8 "- (5s darf nur Kuhmilch in die Hütte geliefert werden; diese soll gesund, rein, frischgemolken, unverfälscht und ungeseiht sein. Die Milch darf nur bis auf 5 Wochen vor dem Kalben und erst am zehnten Tage nach dem Kalben in die Sennerei abgegeben werden. Das Füttern von Reblaub, Rübenkraut, Oel- brot, Schotten und Malz oder anderen zum Käsen nachtheiligcn Substanzen ist für Kühe, von denen Milch geliefert wird, während der Sommerszeit, von Anfang Mai bis Ende Oktober untersagt. 8 8 . Sobald ein Lieferant selbst wahrnimmt, das; eine Kuh krank ist, oder durch jemand andern hierauf aufmerksam gemacht wird, so ist er verpflichtet, sofort durch einen Arzt das betreffende Stück Vieh untersuchen zu lassen und dem Präsidenten der Kommission Anzeige zu geben, sowie bis zur vollständigen Genesung keine Milch in die Hütte zu liefern. 8 Die Kommission, resp. der Käser ist berechtigt, die Kühe eines Lieferanten beliebig zu melken, das Milchgeschirr und die Stallungen zu untersuchen, überhaupt Alles anzuwenden, was zur Prüfung der Milch nothwendig ist. Ebenso steht es der Kommission frei, die Ordnung in der Käserei jederzeit zu untersuchen. Wenn beim Betriebe der Käserei Unordnungen, beziehungsweise Unreinlichkeitcn vorkommen, so wird der Käser mit Fr. 30 bis Fr. 50 zu Gunsten der Gesellschaftskasse gebüsit. 8 10 . Die Milch soll alljährlich wenigstens viermal unter Aufsicht eines Kommissions- oder Gemeinderathsmitgliedes geprobt werden, und es ist das Resultat der Probung jeweils an der nächsten Versammlung zu veröffentlichen. Das Proben geschieht sowohl mit der Stallmilch als mit der Hüttenmilch und zwar nach 27 Anleitung des Herrn Apotheker Müller in Bern mit Milchprobe, Thermometer und Rahmmeter; das Ergebniß bei Untersuch von Milchfälschung ist nach den gegebenen Tabellen maßgebend. 8 n. Der Lieferant von krankhafter oder unreiner Milch ist für den verursachten Schaden verantwortlich, oder wenn dergleichen Milch abgeliefert und der Käse an diesem Tage schadhaft geworden ist, so soll der Lieferant gehalten sein, denselben zum gleichen Preise, wie die anderen Käse verkauft werden, anzunehmen. 8 12 . Wer verfälschte Milch in die Käserei liefert, ist nach der Größe des Schadens verantwortlich; als Norm wird dreimonatliche Fälschung angenommen; mit anderen Worten, der durch die Probung ermittelte Wasserzusatz oder Rahmentzug rc. ist 180fach zu vergüten. Neberdies hat der Milchfülscher eine Kon- ventionalbuße von Fr. 50 bis Fr. 500 zu bezahlen und zwar nach dem Ermessen eines Schiedsgerichtes, welches aus drei Mitgliedern besteht, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu ernennen sind. Bei Festsetzung der Buße soll namentlich in Betracht fallen, ob eine absichtliche Fälschung vorliege oder nur eine fahrlößige. Bei Rückfällen darf das Minimum nicht mehr platzgreifcn. Die ausgesprochene Kouventionalbuße fällt zu ^ dem Käser und zu V» der Gesellschaft zu. Die Kosten des Schiedsgerichtes sind vom fehlenden Theile zu tragen. 8 13 . Wenn offenbarer Betrug vorliegt, so ist neben der Kon- ventionalbuße die Sache überdies noch dem Strafrichter zu überweisen, welcher selbstverständlich nur noch die Strafe aus- zusprechen hat, indem Buße und Entschädigung durch das in 8 l2 vorgesehene Schiedsgericht geregelt sind. 28 8 14. Der Käser muß die Milch auf Verlangen an Privatleute zu eigenem Gebrauch abgeben und darf den Preis derselben nicht höher als 3—4 Cts. Per Maß (2—3 Cts. per Liter) über den Ankaufspreis stellen. 8 15 . Ein allfälliger Gntsverkauf entbindet den eingezeichneten Lieferanten nur dann von weiterer Milchlieferung, wenn von jeder gezeichneten Kuh 900 Blas; bereits geliefert sind oder die Lieferung durch einen Andern unter den im Vertrage festgesetzten Bedingungen geschieht. 8 16. Wer Milch in die Hütte liefert, tritt ohne weiters in die Rechte und Pflichten, welche die Statuten festsetzen, ein, und namentlich hat er bei Uebertretung derselben die darin enthaltenen Strafbestimmungen als rechtsverbindlich angenommen. ?. 8. Die Direktion des Innern des Kantons Bern ertheilte auf geschehene Anfrage des Referenten über die bezüglichen Verhältnisse im dortigen Kanton folgenden Aufschluß: „Daß zwar eine Gesetzesbestimmung über den Ausschank der Milch in den Käsereien in der beimischen Gesetzgebung nicht besteht, dagegen vom Regierungsrathe bei der Genehmigung von Käsereistatuten regelmäßig der Vorbehalt gemacht wird: daß die Gesellschaft den Einwohnern des Käsereibezirkes die zum Hausbedarf erforderliche Milch für eine den Küsepreisen entsprechende Gegenleistung zu verabfolgen habe." ^ ^ §r ^2 ^ o O ^ O O ^ ^ r^O cr> O c^ O O Q U7> O : t_-7> o -2> c^ c^. ^ c^ '—' w <70 l.— 20 ^ ^2 « ?L 8 s <-»NSG^GKKKc8 c>n c-7> ^ >) In Klingcnberg wird Spala- oder Mailänder-Käse pr°d»;iri, in Fischdach und «iebensels iimburger m» Bntiersadrikaiion. ^ »2 8 K Z-M > 8^3 2 ". SSSSV -er ro -O -2^ o ^ SSL' 'LZ 8 3 rr 2< 2^ 26 -^ SDK ZZ 3 '^. 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