Wahrhaffte mit) unverfälschte Übersetzung ORIGINAL- CONTRACTS, welcher zwüschen kn. Mbastian Auberbühler/ und ^ amuel irrn. aldo/ Inl^on^on, den ly.kcbruLrii^.v.^rlno Oornim 1741 * in Englischer Sprach errichtet: Und in beyseyn und Aeugfchafft Hochansehenlicher KeipeLver Herren, mit eigenhändiger Unterschrifft bestätiget, - Samt denen ^nexirten und beygefügten Lern6cLteNUNd Attestat io- nen auch kurtzer Beschreibung deß imLonrra^ assignir- ten Lands, SOtit nöhtigen zur Erlaüterung dienenden Anmerckungen versehen- ^ St. Gakken/ /?*/ Gedruckt bey Ruprecht Weniger, Anno mdcgxli. Und zufinden bey Herrn Bartholome^äff beym Ochsen wbhnhafft. -«zcs ) A-r- *** * * ZODW Zv. Zs SpwS Und und zu wüssen seye hiemit/ durch ge- genwartiges Instrument und öffentlicherem, allen und jeden, die nachstehenden eontl-aüzu- IWDMW^ sehen und zulesen bekommen, daß nämlichen an dem 7. Tag Mertz 1741. altenCalenders und indem 14. Jahr der Regierung unsers gnädig- sten Groß-Fürsten und Herren GEORG iU Von Gottes Gnaden König von Groß Brittanien, Franckreich und Irrland Beschützer deß Glaubens rc. Vor mir Samuel Martyn, untoc Königlicher rmlioritet,noch hiesigen Gesatzen rechtmäßig acimircierten, Geschwornen, und in Tonöon wohnhafften horario UNdTabellionkuhlieo persöhnlich erschienen seye, Christo- pher Kilby Ritter jetzmahliger Respectifcet Abgesandter der Hoch- ansehenlichen krovinr Neu Engeland, die Bay Massachusetts genannt , und Thomas Hutchinson Ritter, vormahlig Respestives Mitglied der Hochansehenlichen Oepmatschafft der Haupt-Stadt Boston in Neu Engeland, als welche einmüthig in Gegenwarth hienach bemeldter Persohnen äedariert und außgesagt, daß nämlichen Sie, den oberwehnten und Hiebey annexirtm auf Pergament verfasseten, und mit des Königs Stampfe! versehenen Con- tract persöhnlich gesehen haben, von dem Herren Samuel Waldo, Bürgern und Kauffmann der Haupt-Stadt Boston jn Neu Engeland unterzeichnen, bekrafftigen und überlieferen, und daß Sie als Zeugen dessen, auf ansuchen der kontrahierenden Partheyen^ denselben eigenhändig haben unterzeichnet und ssbsenbiert; Ob- bemette Herren thun ferners aussagen und äeoiarieren, daß das jenige Land, so von erwehntem Herren Waldo, in dem vermelten und hikbeygefügten Contraft ijj assigniftt worden, seye insgemein A 2 «.-B8 ( 4 ) 8^- in Neu Engeland »armiert als wahrhaftig, gut und fruchtbar Land, entwrders zu Pflantzung aller Gattung Getreyds, Vieh, zucht, oder Ackerbau, und daß ihnen wohl in müssen seye, wie daß Herr Waldo schon allbereith considerable Progressus m Anvölcke, rung und Anbauung anderer, diesem obenverzeichneten Land an- gräntzenden Oerceren gemacht habe, und daß Sie nicht zweifflen, Er werde wiederum nicht allein mit allen benöthigten Hülff-Mitt- len, denen jenigen so Vorhabens sind selbiges anzubauen, an die Hand zugehen, willig und fertig seyn, sondern auch insonderheit, allen und jeden Articuln und Bedingen, deren Er sich in dem Co n - tract verpstichtig gemacht hat,puncma!irer nachzukommen müssen, und gäntzliche Folge leisten werde. Zu Zeugnuß der Wahrheit und Bekrässtigung dessen , habe ich als Notarius und Tabellion Publicus' gegenwärtige Act^n und Instrument unter meinem Aurbori- llerten Infigel außfertigen lassen wollen. Geschehen in London in beyseyn und Gegenwatth unserer Eäwarä PanNcener- Christ r Kilby. Eustace Kintish, Thos: Huahinson "in Veritatis Testimonium Samuel Martyn Not*: & Tab: Pub s : 1741. (L.S.) Wir ends unterschriebene, thun gegenwärtig jedermänniglich versicheren und acrestieren, daß Samuel brartyn, der obige Asten und Jnstrumem eigenhändig unterschrieben , seye ein Gesatz mäßiger und Geschworner Notarius und TabelliOn Fulicus der Stadt London, dessen Asten vollkommen Glauben, Gewüßheit und gäntzliche Zu- verläßigkeit, vor dem Tribunal-Hofe, oder irgend anderswo, m und äussere dem Lande zugestellt und gegeben werden solle. Zu « der Wahrheit dessen, wir es eigenhändig unterschrieben, >st dM 7 * Tag MertzM Anno Domini 1741. Gyles Lene Not*:Pub* * 174T. Abra*: Ogier Not«: Pub*; 1741. .Benr; Lonnet Not s ; Pub*: 1741* Kund >Und und zuwüssen seye hiemit, daß im 14. Jahr der Regieruna . unsers gnädigsten Groß-Fürsten und Herren, GEORG u* Von Gottes Gnaden König von Groß-Brttaniw, Franckreich, und Jrrland, Beschützer deß Glaubens rc. Und benantlichen am i 9 . TagHornung,deß ein tausent fiebenhundert und ein und vierzigsten Jahrs/nach der Menschwerdung und Geburt unsers Erlö- fers^zwüschen Hrn. Sebastian Zuberbuhler, auß dem Schweitze- rischen Canton Appenzell v. R. dißmahken in Engelland in der Stadt London sich aufhaltend eines; Und Hr. Samuel Walds Bürger undKauffMann inder Haupt Stadt Boston Graffschafft Siiffoick in der obermeldten Königl. Groß Brittannischen Majestät, Zugehörenden Neu Englischen Provinz, die Bay Massachusetts genant , dißmahlen ebenfahls in London sich aufhaltend, anderen theils; Hie nachfolgende Articul Puncten und Bedinge abgefas- ftt, verglichen und beschloßen worden. Erstlich verspricht Herr Sebastian Zuberbuhler drey hundert Familien Protestanten, die nicht mehr als zwey tausend, und nicht weniger als Vierzehenhundert Personen sManner,Weiber und Kinder mit eingerechnet ] ausmachen sollen, nach Neu Engelland (a) und benantlichen nach dem Fluß St. Georgs (b) benanter Provinz kommen und transportieren zulassen, zu diesem Transport sich keiner anderen Schiffen zubedienen, als deren, so Hr. Samuel Waldo sechsten herschaffen, und zudem Ende hin nach dem See- Hafen zu Rotterdam versenden wird; Bedeutete ZOO. Familien ss dann auf einem gewüssen vissri^ Lands von ohngcfähr stchzig- _ tausend la.') Neu Engelland die r weite Nördlichste Provinz/auf dem festen Land in Horst America , erstrecket sich dem Meer nach »hngefahr von dem vierriqsten bis in dem »«sten Grad Horst LatitustiniSj, ist «ine von den ältesten/ grössestm und VolckreichestenPnovinrier>,so Engellandin gan- Lmeric» beWt / alwo allbereit sehr »il« und schöne Städte, aufs prächtigste erbauen, und über die 350. Bfanetwn und Gemeinde» angeleget find/ die Haupt Stadt dieser Provinz ist Boston eine gross« wM)« Handels Stadt/ mit einem schönen Meer Hafen »ersehen und ligt unter dem Ersten Brich Horst Latitudinis. /b) 8 t, Geortts fflust ligt im Oestlichen Meil von Neu Engevand, unter dem »rssen Grad Norä ' Lat. ist nicht allein Liess genug, die grvssesten Schiff zu empfonaen. sondern auch von der Will «nd Tkvsse dev riii'Mtd deß Lluffes, für eine der stärksten Llvtttn Stncker in «ttfftti» \ -44? (L ) A*-» tausend Morgen (c). zwüschen denen Flüssen Muscongus und Pe- nobcott gelegen, und Hr. Waldo zuständig, eintweder auf einen Orth genannt lustiger Point, bey dem Eingang deß St. Georgen Flusses, von dannen sie alles unaußgemessenes Land, zwüschen denen beeden schon angelegten, und bewohnten Städten Lincolen und Leverett ( d ) genannt, aufnehmen, oder aber nach dero gefallen, höher in dem Land , je nach deme Hr. Sebastian Zuberbühler oder dessen Leuthe, und Hr. Waldo es gut achten werden, sich fetzen, u nd selbiges anbauen, und auf demselben auf hienachfol- ge Zeit und Weise, eine ordentliche Stadt anlegen zulassen, daß nämlich ein hundert, besagter drey hundert kämmen, auf den ersten Augusti dieses lösten Jahrs (e) tn bemeldten von Hr.Wal- dos Schiffen, und vorbedeutetem See-Haffen zu Rotta-dam em- barquict und von dar mit erstem gutem Wind abgeführt, und nach erwehntem Fluß St. Georgs in Neu Engelland transportirt werden, diese ioo Familien dann also bald nach ihrer Ankunfft sich aufhundert aneinanderstossendeund in obenangeregremBezirck (O Morgen/ Iuchart, «der Acker Land / haltet in sich i«r Geviert« zwey Hundert und acht Eng« tische Schuh, sie um ein nirrckliches grösser find, als her h«r bekanle Nürnberger Schuh l ■ s . ' ^ sö.d Die Stidte Pincolen und l-ev-rerr find v«n erwehntem Herren Waldo als Eigenthümliche» Tefitzer des randts, vor ohngefthr 8. 2 ihren «««legt , und meistens mit Englischen reuthen anbe- '.völckert morde«, muffen aber nicht als regulär erbaute und zu ordentlichen Gassen angelegte Stidte, sonder» mehr als Dorfffchaffien betrachtet werden. (e).Mer dienet |ut Nachricht, daß anstatt des rur Einschiffung der erste» Hundert Familien U* strutten Augusti 1741. durch Herren Zuderbübler von Herren Waldo ausgewürctt / und also zwss» schen Ihnen beeden auf- neue verglichen und beschlossen worden /den Einschiffung- termin auf 10. ; Monach, weiter hinauß, nämlich auf den 1. Jimy 174:. zu prolongiere,, und Best zusetzen, aus llr? .qach,flkilen Herr Zuberbühler bey scimr Ankunfft in der Schwritz, von denen nach Neu Siigclland^«, ziehen mclimerenden reukhen, um solches ersucht worden. Massen Sie voraeftelt 1 daß Sie in so kuc« tz« Zeit Ihre Sachen nicht können versilberen, und also biß Jahr verreisen und zwar soll diese Abän« ^dcruug.allen übrigen im contrE,v.erfaßt«nArticklen,Puncten und Bedinge» im gemigstm kein Abbruch Schwächung machen,sondern alle ohne ausnahm aufs krafftigste widerum erkennt und beßätigctseain ' * l me$mWMos Aa«n,f« in Zeug schafft dergleichen Repectiven Herren utib Notariis Publicis, f» e6wttCoiuract unterzeichnet und t atiftart haben, ruhandenHerrSubrrbüblrrs genugsam zeigen werden . -«$3 ( 7 ) Landes begriffene Lott, sa) jedes von einem vierten Theil eines Zuchartö , welche ihnen in Hr. WaldoS Kosten, zu ordentlichen Gassen, soll außgemessen und verzeigt werden/niderlassen, nnd sobald möglich auf jeglichem derselben ein ordmtlicheS Wohnhauß erbauen, die anderen und leisten 200. Familien aber, so bald die ersten hundert Familien im Stand sind, mit aller Nothdurfft ihnen an die Hand zugehen, eben auch in Hrn. Samuel Waldos Schiffen in Korerclam eingenommen, mit erstem guten Wind zur See, und nach gleichem Fluß St. Georgs in Neu Engelland gebracht werden, und sich so gleich nach ihrer dasigen Ankunfft, auf andere zweyhundert Viertheil-Acker Lotts, so denen ersten 100. anstößig seyn, setzen, und mit möglichster Geschwindigkeit, auf einem jeden derselben, ein ordentliches Wohnhauß aufführen sollen. Zweitens verpflichtet sich Hr. Zuberbühler,im Nammm der Leuthen Hr. Samuel Waldo,oder dessen Befehl-haberen, für die Ueberfahrt obbedeuteter 300. Familien in seinen Hrn. Samuels Waldos Schiffen, von jeder Person, so zur Zeit der Einschiffung iQ.Iahr altund darüber seyn wird, s. Pf. Sterling, (b^unt) von jedem Kopf unter zehen Jahr Alters, bis auf 2. Jahr 50. Schilling ( c) Sterling,an denOrth derEinschiffunq bezahlen oder bezahlen zulasse, fahls aber dieproviLone,oderLebens-Mtttel indemPreißzurZeitder Einkauffung höher angewachsen seyn sollen, als selbige den i. Augusti 1737. ( d) gewesen, und verkauftet worden, alsdann in solchem Fall, eine billiche Zugaab nach kropor»on der gantz und Halden Frachten, ihme Hrn. Waldo solle erlaubet und bezahlt werden. Solte es sich aber zutragen, daß besagte erste hundert Fami- lim oder ein Theil darvon auf den ersten Augusti nächst zukünftig («0 oder aber daß ein Theil von denen letst überbringenden 200. Familien, (a) Sott ist «in Stadt-Platz/ insgemein von der Griffe eine« IuchartS, so einem jeglickenHaußvalter oder Familien durchs Loos zugetheilet wird, damit aber die Häuser in der Stadt, nicht so weit von ein an« denn zuss-ben kommen/ al« hat man besser zu sey» erachtet/anstatt einer ganhen IuchartS, nur der, , vierte« Theil, einem jeden Haußvatter für dessen Stadt Lott anweisen zu lassen. sd.) Ein Pfund Sterling iß etwas besser als?. Gulden Reichs Valuten. ^ ^ , t (c.) Ein Schilling Sterling deren zwanzig auf ein Pfund gehen, betragt »7. Kr. Reichs Valuten. (.6, Die Ursach dieses «in gerückten ?aragrapkiist, weilen dieser coneraLl schon Anno 1737- angefangen und dieser Articul in Ansehung des Pafläge»@tUS nach den damahligen Schlägen undLausten der Provi. Konen verabredet / bey beffenvöüiger Errichtung aber also gelassen und bekatet worden, t« ) Kraffti bi« bevor schon gpMM« «MMUVU «jM-E/ZM, «ß hMittUvMbMb« %)f Jvai izib ■4*8 ■( O »§■ Familien, zu -er zu ihrem Hmkarguement bestimten Zeit, in dem Hafen zu Korceräam an Bord zu gehen, und ihre Reiß fortzusetzen nicht fertig und bereit waren , wordurch bemeldte Hr. WaldoS Schiffe, in besagtem Hafen aufgehalten wurden, soll Hr. Zuber- bühler verbunden seyn, ihme Hr. Waldo, oder dessen Befthl-ha- berenin ssonertlam, für solchen Aufzug, und Verzögerung von dem ersten Augusti an exciusive (a) biß zum Tag der Einschiffung tags lich I f. Pfund Srerllag bezahlen oder bezahlen zulassen. Solte sich aber zutragen, daß einige Personen, unter denen Ersten überzubringenden ioo. Familien, so fehrn selbige nicht mehr als 40. Personen ausi machen sollen, wegen Armuth oder sonst nicht im Stand wären, das Gelt für ihre Passage auf obigem Fuß, ehe und bevor sie zu Schiff gebracht werden, außzubezahlen, so ist durch gegenwerttgen Conrract, zwischen beeden contrahicreiw -en Partheyen, verglichen und außgemacht worden, daß in selbigem Fall, Hr. Zuberbühler, solche und so vile,von den erst überbringenden ioo. Familien oder Hauß-Volleren, die da ihr eigen Passagen werden bezahlt haben, als Hr. Waldo oder dessen Befehl- haber gut und nöthig erachten wird, dahin hallen solle, sich für die * Sicherheit der Bezahlung solcher unbemitelten Passagiers,ihres Pa 5 - sageGelts durch eine odermehrzmrrichtendeObiigarionen,gegenHr. Waldo förmlich und genugsam zuverschreiben, Er aber Hr. Waldo solche Obligationen salles dessen ohngeacht,was in dieser Schrifft deme entgegen zuseyn scheinen möchte, ] anzunehmen, verbunden seyn; da dann die eine helffte von bemeltem Passage Gelt, f. Iahtz, die andere aber 6. Jahr, nach solcher unbemiteltenPassagieren An- kUNfft M Neu Engelland samt behörigem Interesse a e. perCentp Jährlich abgetragen werden solle. (b) Solte es sich weitcrs zu tragen, daß einige unter denen letst zu transportierenden 200. Familien, so fehrn dieselben nicht mehr als i 6 o, Personen außmachen sollen, wegen Armuth oder sonst ' ■ ___nicht (a.) Hier ist widerum trofft schon bemerckter adänderunt, der erste Tag l»nü 1742. zu verstehen. ~~ Cb.) Fahls im ersten Transport so vll unbemitelte, nämlich 40. Personen sich finden sotten, thun Sie am besten,wann dieselben bey den hemitelte» Passagiers trachten werde» Dienst zu bekommen, d« dann ei» tederfür feine angenohmene Knecht oderMLgd, Herren Waldo wjllwe Caution Kisten wird. Und eine gleiche Brwandtmiß wird es mit den unbemittelten im -teni'ransxorc haben. , -W < 9 ) Rotlicht im Stand waren, das Gelt für ihre Paflagett auf obigem f Fuß / ehe und bevor sie zu Schiff gebracht wurden, außzubezahlen, j so ist durch gegenwärtigen Contract , zwüschen beeden comrahireti*' | den Partheyen verglichen und außgemacht worden, daß in selbigem Fall, Hr. Zuberbühler solche und so viele von denen letst zu überbringenden 220. Familien oder Hauß-Vättern, die da ihr Passagen werden bezahlt haben, alsHr. Waldo oder dessen Befehl-haber gut und nöhtig erachten wird, dahin halten solle, sich für die Sicherheit der Bezahlung solcher unbemitelten Leuthen, ihres Passage Gelts durch ein oder mehr zuerrichtende Obligationen gegen Hr. Waldo förmlich und genugsam zuverschreiben, Er aber Hr. Waldo, solche Obligationen [ a lles dessen ohngeacht, was in dieser Schrifft deme entgegen zu seyn scheinen möchte ^anzunehmen verbunden seyn, da dann die eine Helffte von bemeldtem Passage Gelt s. Jahr, die andere aber §. Jahr nach solcher unbemitelten Passagic- rer Ankunfft in Neu Engelland, samt behörigem Interesse a §. pr, Cenro, per Annum abgetragen werden solle. Item ist vorgesehen worden, daß im Fall das Alter derer unter denen 300. Familien befindlichen Kinderen, unter 10. Jahr streitig gemacht wurde, sothaner Kinderen Vätter und Mütter, oder deren nächste Verwandten darüber vernohmen und dero in allen treuen gegebener Außsag Glauben zugestelt werden solle, (a) Item ist zwüschen Hr. Zuberbühler und Hr. Waldo vestgestelt und beschlossen worden, daß dieser lestere, nämlich Hr. Waldo, zu transporuetung besagter 302. Familien von Korcerssam nach St. Georgs Fluß in Neu Enaellanb, zu der hier vor bestim- ten Zeit genügsame und gute Schiffe herschaffe und sommere, die-' se auch um den accordirtm Preist, mit allerley guten Provisionen und Lebens Mittlen,für solche Ueberfahrt genugsam versehen, und verproviantieren lassen, mit der beylaüffigen Meinung daß für ak- B ler- h ) Weiln» dieser Puncten Hauptsächlich wegen Derahlun« dergantzen und balbe» PasTagen @tUew» eingerückt werden müsse», st k!nte allen Streitigkeiten nist Schaden am richtigste« vorgebauet, werden, wann ein jeder Haußßvatter/«v nicht für alle dieseinigen- doch wenigst und gewußfuralleKmder, dir ro.Iadr nnd darunter «Umwi richtigen irauff-Scheiu den m«n «nfwersenkanMit sich bringt. -4HZ ( >o ) (et fceten -Passagiers Kinderm, so unter 2. Jahr alt, nichts ange- rechnet werden solle, worbey es weiter den Verstand hat, daß wo es sich zu tragen solle, daß bemeldte Passagiers, zu der, zu solch Ihrer Einschiffung bestimten Zeit, nicht fertig und bereit wären in dem Hafen zu Rotterdam sich an Bord zubegeben, dannzumahlen die Schiffe 8 . Tage in besagtem Hafen stille ligen, und sie gewärtigen sollen, vermitelst verabredeter 15. Pfund Sterling, welche gedachte saumselige Passagiers täglichen so lang als die Schiffe über den obgefttzten Termin, nämlich den I. Augusti nächst zu künfftig (a) zw Einnebmung der ersten IOO. Familien und den ^^11 Augusti 1744. (b) zur EiNNehMUNg der letst ZU transportierenden zoo, Familien werden harren müssen, für sothane Versaumnuß zu bezahlen haben werden: Wann aber im Gegentheil die Schiffe sich nicht parat finden sollen, in gedeutetem Haftn zu Rotterdam die 100. und nachwertö die 200. Familien,auf die htevor zu denen beeden Lmbar^nernents repestive bestimten Zeit Cin-und an Bord zu nehmen; in solchem Fall Hr. Waldo, Hr. Zuberbühler alltäglichen , so lang verdeutete Familien, nachdem obm schon bestimten Cinschiffungs Tag, auf solche fäumseelige Schiffe warten werden, zv. Pfund Sterling zu einer billichen Entschädnuß außzube- zahlen haben solle, welches sich aber so wol in Betrachtung der Passagiers, als aber deß Hr. Waldos, auf nicht mehr als 8 . Tag zeit verstehen last. Mehrers sind obbemekdte eontrabiexende Partheyen mit einander übereinkommen, daßHr. Waldo, dessen Erben, Nach- kommene und Befehl - habere , einer jeden von denen zoo. zu transportierenden Familien, bey ihrer Ankunfft in Nm Engclland, einen l->.) Derstehe hier widerum den r. 7»»^ 174,. (b) Hier di««ettur Nachrkckt,daßauch der tweitel'Exol-t vkmSs der gemachten Mr MSndermig ro. Monsth weiter bumuß,»«milch avfde« erSm ,745. und ftstgesttzt worden. c XI ) rim ordentlichen Bezirck Lands , je nach Beschaffenheit solcher Familien Grosse und Anzahl der inhaltenden Personen, jedoch nicht über ro. Morgen (a) auf jeden Kopf, obbedeutete viertherl Acker Stadt-Lotts nicht mit eingerechnet,zu gewiesen und zu getheilt werden solle; welches Land Ihnen in Hr. Waldos Kosten ins ge- vierte so weit es sich wird thun lassen, zwüschen denen Flüssen Pe- nobcott und Mu^congus, in dem Östlichen theil von Neu Engelland außgemeffen, und dessen Eigenthum denen zukünftigen Besitzeren, denen Erben und Nachkommenen, oder Gewalts-Haberen, durch genügsame und Gesiitzmätzrge (b) ohne deren Kosten und Entgelt auf ewig Übermacht, abgetretten, versichert und zu- gestelt werden solle; samt allem grossen und kleinen Gehöltze,Baü- men und Stauden, Seen und Weyeren, fliessenden und stillen Wasseren, in Summa mit allen dessen Nutzbarkeiten und zugehör- den, worinn selbige immer bestehen möchten, zusamt allen Iagd- und Fisch Rechten, wie auch allen Berg-WeMen und Mineralien, so sich in solchem Land befinden möchten, von welchem allem, Hr. Waldo sich lediglich den fünften Theil von allen Gold und Silber Aderen zu Handen Ihro Königl. Britanischen Majestät, für sich selbften aber einen jährlichen Grund und BodenZins, von zwey und ein halben Stuber ( c ) Sterling «von jedem Morgen, als welcher Grund und Boden Zins ihme Hr. Waldo, seinen Erben und Nachkommenen, für ein und allezeit, von obgesagten zoo. Familien ( nach deme Sie sothanes Land die ersten io. Jahr frey und ohne einiche Auflag oder Zins werden besessen haben) bezahltwer- den solle, vorbehaltet, (. Familien, in seinen eigenen Kosten nachfolgende Provisionen und Lebens Mittel säumten und zu kommen lassen solle; Als nämlich 120000. Pfund Rindfleisch 20000. Pfund Schweinfleisch, 60000. Pfund gut Mehl, und eine gleiche Quantität Ker- nenMehl zu einem Zug gemahlen, 4000. Büschel Türcken Korn 420. Büschel ( 2 )Saltz, von welchem allem die eineHelffte ihnen gleich bey ihrer Ankunfft, und dem Anfang ihres Etablissements, die andereHelfte aber 6.Monat hernach,aufhiernach stehendeWeife auß- und zugetheilet werden solle, nämlich jederPerson,die da 10. Jahr alt ist und darüber, zoo.Pf. Rindfleisch,52. PfundSchweinfleisch, 1 so. Pf. gut Mehl, und eine gleiche Quantität Kernen Mehl, i o. Büschel Türcken Korn , oder an statt eines Theils dessen, nach belieben Pa- utoes ("b) und Rüben, und ein Büschel Saltz , und einer jeden Person unter 10. Jahr alters, bis auf 2. Jahr hinunter, den halben Theil, von allen diesen eben jetz erwehnten spcdebus der Pro- ■vision und Lebens Mittlen. Mehrers ist Lpuiirt und verabredet worden, daß Hr. Waldo, dessen Erben und Befehlshabere, alsobald nach Ankunfft der ersten 100. Familien, einer jeden derselben in seinen Kosten z. Arsen , 4. Hauen, und eine Hand-Sage, wie auch alsobald nach dero Ankunfft oder wenigst in 6. Monaten hernach, einer jeglichen Familien ein Kuh, ein Kalb, und ein Schwein, geben und zustellen solle; Worbey es aber den Verstand hat, das fahls die Anzahl deren,in denen ersten 120. Familien begriffenen Personen, denen Hr. Waldo obbefchriebene Lebens Mittel und Werckzeuge zukommen zulassen sich verpflichtet, mehr als den dritten Theil, von allen denen zu überbringenden 320. Familien außmachen wurden, besag- remHr. Waldo, was über solchen dritten Theil hinaus gehmwird, zurück (».) Ein Dusche! i- a. BUS oder St. Saller Diertliel. v>.) Patatoes. Eine Sattnng Erd Aepfel, «eiche sehr gut undschmackbafft, sodorten Ordinari tät 8m ' «M gidmcht, m wn m gMondrW mi M di» m dMttnmuß zwar dise Verzeichnuß auch erst auf den r. April 1742 . in Rotterdam ffpn / es werden aber alle und jede znverrciftn gefliinct« Leuty erluLt/ so wol die Listen / alsdie fcnibe Fracht wenigstem Monath vorher rn Handen Hr Znberbühiers ober einer vvn Ihm anweisenden Kauffmariß ruftellcn. *m ( i*) Fehmers f stipulirt und verabredet zwüschen denen con~ crLkierenden Partheyen, daß Hr. Zuberbühler alle die Unkosten die bey Außwürckung einer Erlaudnuß,von denen Hr. General Staaten in Holland für deren Leuthen ohnverhinterten Durchmarsch nach RoK« 6 am, und daselbstigen Einschiffung, in denen von Hr. Wal- do verordneten Schiffen auflauffen möchten, selbst abzutragen, und an Hr. W ard Stanton Kauffmann zu Rotterdam der solche Permission auszuwürcken übernehmen hat, außzubezahlen, ver- pflichtig seyn solle, (a) Item haben die beeden contraliierenden Partheyen abge- fasset, vergliechen und beschlossen,daß so bald mehr gedachte 100. erste Familien, in dem Fluß St. Georgs in Neu Engelland angekommen seyn, und sich fest zu setzen angefangen haben werden, oder doch aufdas späteß inert Jahrs fristHr.Waldo, dessen Erben,Nach- kommene oder Befehlhabere zu Verrichtung deß Gottesdienst^ nicht nur eine gute Kirche von Holtz, nach dastger Lands art in sehnen eigenen Kosten, und die aufs wenigste 200. Pfund Sterling wahrt seyn, erbauen, (b ) sondern auch für den zu künfftigen Pfarrer und Schulmeister dieser Oioney zusammen i oo. Pfund Sterling alljährlich und für ia. Jahr lang angedeyen zu lassen; Herr Zuberbühler aber zu solchem End und Zweck einen Ehrbaren und Ortboäoxen oder rechtglaübigen Mann, zu einem Vorsteher dieser Kirchen und ein verständiges und tüchtiges Subjectum, damit die Jugend wok und treulich unterwiesen werden möge , zu einem Schick sr.) Mit der vonHk. Ward Stanton («Rotterdam übernobnienenkermMvn hat ti alstereit schon setz sein» kfiichtigkeit und ist dieselbe schon vollkommen archgewürcket. (b.) Hier dienet zur Nachricht/baß wann unter denm ersten i°o. Familien erfahrne Zimmerleutb > Schrei» neru»d andere tüchtige ArbeitsLeutb ein solches Gebäu aufzuführen sich finden sotten, so offerirr Herr Waide dencnftldige«, sie t» ifinn dieser Kirchen w gebrauchen »der Ihnen selbiges Verdi« »rn rulafien. 4*8 ( r* ) W- Schulmeister anzuschaffen, und Ihnen beyden, aus denen von Hr. Waldo jährlich angedeyen lassenden 102. Pfund Sterling, die Salaria jedem zu ernennen, sächliche Vollmacht haben solle, (c) WeiterS ist stipuiirt und beschlossen wor den, daßHr. Waldo, dessen Erben und Nachkommene oder Befehlshabere, einem Erfahrnen Feldmesser, den Hr. Zuberbühler anzuschaffen bevollmächtiget ist, jährlichen und für 2. Jahr lang 152. Pfund Sterling oder aber für z. Jahr lang 122. Pfund Sterling zu dessen Besoldung bezahlen solle. Item verpflichtet sich Herr Waldo, dessen Erben und Be- fehlhabere, für einen erfahrnen Medicum und Chimrgum, welche Herr Zuberbühler darzu tüchtig finden und ernamsen wird, jähr- uch und für e. Jahr lang, beyden zusammen 122. Pfund Sterling, als ein Wart-Gelt angedeyen zulassen, Selbige aber, nämlich- der Medicus , chimrgus , so wol als der Land-Aus - Messer,Pfarrer und Schulmeister, mit denen ersten 122. Familien übergebracht und daselbst so lang Sie die Salaria beziehen, wohnhafft verbleiben, auch Ihre verschiedene Capacketett zum besten der Loioriey, nach eines jeden Character und Beruff geflissen anwenden, deren verschiedene Respective Salaria aber,von dem Tag ihrer Ankunfft an, auf demjenigen Land, allwo die Leuth sich haußhablich niderschen, ihren Anfang nehmen, und Ihnen entweders selbsten, oder deren Befehlshaberen,alleviertteil oder halbJahr, von dem Herr Waldo (c,) Die Distribution befj Salary zwuschm einem Pfarrer n,,d Schulmeister f» den ersten 10. Jahren be« treffend, so wirtder Pfarrer 70. und der Schulmeister 30. Pfund Sterling zubeziehen haben/ damit aberdestv ehender wackere LubjeLta erraouraZirt und dieGemeinvzu auten und nutzllchenPsarreren und Schulmeisteren Hoffnung haben könne, so rst man bedacht nach Verfluß der ro Jahren, «der wann «S der Bemeind ehender möglich oder beliebig einen Fond, und Capital zu Unterhaltung der Küchen, > Pfrund, Schule«, Armen, u. s. f. also zusammen legen zulassen, daß jeder Haußvatter von jedem Ju- etiart,Land so Trmit denseinigen besitzt,Jährlich anderthalben ÄuberStttlinq aufs höchste, oder je nach dem die Anzahl der GemeindSgenossen starck werden solle weniger erlege, und solches nach der Art, wie e« im «chweizerland und anderen Orten gebräuchlich für Eirund IhreNachkomenen,als «in Ewiges, ein« genthümliche« Gemein» urch Kirchen Gut verbleiben/ zu dem End von der Gemeind selbst, tüchtige und »streue Aufseher und Esniieher erweblt und gesetzt / auch steiM« «cchnungen darÄer grbaltmwerden. "4HZ C 17 ) 8^- dessen Erben, Nach kommenen und Gewaltshaberen richtig abgegeben und bezahlt werden solle. 00 ^Zchließlichen ist Lpuhrr,und verabredet worden, daß Hr. Waldo, dessen Erben und Nachkommme , auf dem jenigenOrth, allwo die Leuth sich niderlassen werden, in seinen eigenen Kosten 2. grosse Häuser solle herstellen, deren einßegliches 42. odernufs wenigst z e. Fusi ins Gevierte und von zweyen Böden hoch erbauet seyn solle, um die ersten 122 . Familien, gleich anfänglich noch Ih< rer Ankunfft, unter Dach und Gemach zu bringen, und in solchen zu verbleiben, so lang bis sie Ihre eigene Wohnungen errichtet haben, hernach aber diese 2. Gebaü zu fehrnerem Nutzen und Gebrauch der kespectiven Geweind überlassen werden, worbey es aber den Verstand hat, daß Fahls die 2. Haüsermehr als 222. Pfund 8rer!m§ zusammen kosten, besagtem Hr. Waldo,was über solche 5mrmi aufgehen möchte., zurück gegeben und vergütet werden solle- In Krafft dessen, haben beyde Parteyen » gegenwärtigen Contract unterzeichnet, und mit ihren aufgedruckten Pitschafften bevestiget und bestätiget, Actum uc supra* Sign, Sam. Waldo (L.S.^ Sign. Seb. Zuberbuhler {LS.) C Dieser k s^ Hi'er iß nach anzureizen, daß alleEhrenermridte Personen / Pfarrer »ffeldmesser/Tchulmeißer/^s. äicurund Lkirurxua/nebst ihre» tmCoritract einem iedem fixirt(tiSalariis, aUtPrivi!egjautib35or<()^l* »«sich und ihre Famiiien/in Aufnahm deß Lands, Genuß der Provisionen und Leben« Mitlen. rms allen anderen DiNM, Mch «NkkMMM MMN daben tvtffttn -m c is) m* r"' Dieser Contra# , nach deme selbiger mit deß Königs Stampf fen versehen, ist in beysein und Zeugschafft unserer nachstehenden Personen unterzeichnet, bestätiget, und nach hiesigen Gebräuchen /und Rechten außgelieftrer worden «vieren wären, findet man fast aller Orthen in den Wälderen, in Summa das Land ist von solcherGüte,daß es angcwandterMüh und Arbeit reichlich entspricht. David Du »bar. Weilelz.'jNvilewEtädtcn Neu Engellands, wegeu fcharffen Mnteren, wegen contmuirlicherErbaui - ungvil^HüKMnns Schiffen, undalljädrlicher Abfuhr viler anderen ju reparietunsbet Kriegs-Gchif- fen in EngeuaG gewidmeten Bauhöltzercn-daßHoltz dergestaiten aufgesucht wird,daß man es schon jetz» ' «on eben so elnlegenen Oerkheren,a!S Gt. Georgs Fluß herholen muß so konnten folglich neue Linwohr nerdaseldst, sitz dieses Stucks mit vilcm Nutzen und Vortheil bedienen / mid das Holtz so sie ohne dem zu Anrüstung des Lands »iderhauen müssen, nicht wie in anderen Provinjen geschihet, verbrennen, son dem «m einen ^ erklecklichen Preiß 'mhußett. (b,; Nachdem» bisher eine erstaummgswürdig« quantitätHanffundFlachsundsmiderheitlich des ersteren in Eng! Uans.zu Verarbeitung so viler Segcltüchern/ Ancker-Srilen, Strickenl und andererzur Schiffarth . vebönger Oingen gegen baare Bezahlung aus Rigattt Äff-Land aufgekaust,«nd alljährlich über 1,2000. Pfund Sterling damit consumirt worden , laut obiger Beschreibung aber das Land in neu Engelland und londrrlich um St. Georgs Fluß herum zu Pflantzung desselbengar bequem, als hat das Parlament alle Einwohner dasei ist hierzu zu encourazieren verordnet, njchtallem einen hohenPreiß fürdenhaseibst. proclaeierendenHaiifnnd FIachszu bezablen sondern auch noch über das ein «rkUckiichesPrasmium odek' Derehrung aufjeden Ceniner zugeben beschlossen, damitknnfflig solch gkoffrGllMMM Gtzitobev b«k LllK lischen Union verbiklbm, und ur;wiie»n möchte *44? ( so ) M.0 Ich JohnPerkins Hochoberkeitlich Lämittirter und geschwsul Mk Notarius Publicus der Stadt London thue gegenwärtig atre> Lieren, und jedermäniglich versicheren, daß David Ounbar Littet, vireÄeur General der Feld -Mefferey, von gatttz Ihro Königl .1 Groß-Brttan.-Maj. zugehörenden Nord America und Oouverneur! der Königl.ProvinLNeu »ampledire in Neu Engelland, in meiner! Gegenwart, obiges den 9 . Mertz 174 l. drittes OertiLcat oderLaw! des-Beschreibung,als seine eigene Handschrifft zuftyn bezeuget und erkannt habe; Und selbiges heute als den 1 1. Tag Mertz 1741. vor | tneinen Augen, zu desto mehrerer Bekrafftigung eigenhändig unterzeichnet. Zu Zeugnuß der Wahrheit dessen, Habe ich mein Nota- J mi Form und Sigell hierunten auftmckenund eigenhändig Füb> «cribieren wollen. London den n. Mech. AnnoOomini 1741. 'In Testimonium Veritatis John Perkins Not s . Publ s , 1741.» Wir Unterschriedene thun gegenwärtig alle und jede, hohe und nidere Stands- Personen versicheren -und darbey attestieren, daß der oben unterschriedene Herr loh. Perkins, ein rechtmäßiger,ge- schworner und wahchaffter Notarius Publicus der Stadt London seye, dessen OertiLcaten und allen von Ihm unterzeichneten Instrumenten und A^en, es seye vor einer hohen Obrigkeit, bey Hoffe, oder irgends anderswo vollkomener Glauben und Gewüßheit zugestellt werden solle. Zu Zeugnuß der Wahrheit dessen, wir es ei- Lmhandig unterschrieben. London dett n. Mektz. 'Anno Donstni 174 s. Thos.Provvne Not 5 . PabKJ , '■Abrah*, Ogier Nots, Publ s .j '«