Georg Thomas Flügel erklärte Colllszettt! der vornehmsten Handelspläze in Europa. Nebst andern in die Wechselgeschäfte einschlagenden Nachrichten, und Vergleichung des Gewichtes undEllenmaasses der europäischen Hauptstädte. Zehnte durchaus verbesserte Auflage. Mit einem Auszug des Wesentlichsten der hochobrigkcitlrch-- authorisirten Wechsel - ^rdnnn« dkn S t. Gallen 1796. bei Hübe» und Csmpaaui»- AJaf gegenwärtige neue Auflage wirklich verbessert sey/ wird der Gebrauch jeden überzeugen; wir haben es der Gefälligkeit einiger hiesigen, der Geschäfte kundigen Männer zu verdanken. Ueber Frankreich laßt sich bei gegenwärtigen Zeit- umständen, wie bekannt, nichts bestimmen, wir haben also die Course nach der vorigen Auflage unverändert abdrucken lassen. Da wir bemüht sind, das Buch immer brauchbarer zu machen, so werden jede Verbesserungen, die uns zukommen, dankbar annehmen, und bei einer künftigen Auflage benutzen. Die Verleger. Alieante, im Königreiche Valencia, in Spanien. Wechselt auf andere Plätze wie Madrid. Der Uso und die Respect - Tage sind ebenfalls wie in Madrid. Die Bücher und Rechnungen werden wie in Valencia, der Hauptstadt des gedachten Königreiches gehalten. Auch sind in Alieante die Spanischen Geldsorten in eben dem Werthe gangbar, wie in ermeldeter Hauptstadt Valencia. Gewicht. I Quinta! hat 4 Arrobas. 1 Arröba hat 24 grosse oder z 6 kleine 18. Das grosse 18 hat iL Onkaz, das kleine 18 Hat rr Onkas. j 94§ grosse 18 oder 142 kleine 18 sind 100 18 in Paris. Ellenmaas. 1565, Varas sind 100 pariser Stäve»- Alt 0 n a, in der Landschaft Stormarn, an der Elbe. Wechselt auf andere Plätze, und hat die Eintheilung der Münze, wie Hamburg. Der Umsatz einer Geldsorte gegen die andere, geschieht ebenfalls auf die Art und Weise, wie in Hamburg. In » £ Al t o na. In Altona werden die Bücher/ seit dem Anfange dei !777ten Jahres, der Königl. Dänischen Verordnung gemäß,, jn Mark, Schilling und Pfenningen Banco gehalten, i Mark ä 16 ß. und x ß. a 12 Den. B°. gerechnet. Der vestgesttzte Werth eines Königl. Dänischen Species - oder Banco - Rthlrs. ist, ; Mark Banco, oder; Mark u ß. Courant. Den rten Januar. 1/77. ist die Species - 6iro- und Lkih- Sank eröffnet worden. Alle Wechstibriefe oder andere Dsenmente, dieinAltonaer Banco - Geld ausgestellt sind, und über ioo Mark Species derragen, müssen durch die Species Oiro-Bank bezahlet werden. Die Bank wird alle Jahre auf 8 Tage, vom ixten Octob. inclusive gerechnet, geschloffen, und den l-ten Tag desselben MonatS wieder eröffnet. Wechfelbriefe, die zu einer solchen Zeit verfallen, daß die Respect-Tage während dem Bankschlusse ablaufen, müssen noch vor selbigem Schlüsse in der Bank abgeschrieben, oder protestier werden. Der Ufo und die Respect - Tage sind mie in Hamburg. Gewicht, x Schiffpsund hat zao ife i Centner hat ioo fö 98! it> sind IOO ft in Paris Ellenmaas. 188s Ellen sind ioo pariser Stäbe. Am- A B E B C B IV Sc D F' G G Hi Lei Lil Li 1 Lo Pa r il Ro Se Bei m Amsterdam. Amsterdam, m Süd - Holland. Empfangt in Bezahlt dafür Antwerpens Brüssel > 104 I.. Vls. Wechsels. Gent ) Breslau I L. Banco joo L. Vls. B 9 . 43 Etüber B°. Ducado deCamb. Cadix Bilbao \ Madrid { Sevilla ) Danzig 4Z5 Groschen Frankfurt 137 Rthlr. Wechselzahl. Geneve 1 Leu de z Liv. Cour. 9zDen. Vls.B®. i L. Vls. B®. 100 Rthl. Cour. 89 H Vls. B°. Genua i Pezza: von 5 s Lire fuori di Banco 86 detti » Hamburg I Thlr. ä 2 Mark B°. 33 Stüver Leipzig 1 Rthlr. Cour. oder auch L. d’or a 5 Rthlr. 36 StUb.Cour, Lissabon 1 1 Crusado 45 Vls. B®. Livorno 1 : Pezza d’Otto Rcali 87 detti t London 1 L. Sterling «5 ß. 3 Vls. Paris, unt) ÜN« dernPlätzen in Franke. 1 Ecu 54 ^ Vls. ä Rotterdam ioo| fl. B°. oderCour. 100 fl. B°. oder C. Seeland 102 ff. Cour. 100 fl. Cour. Venedig 1 Duc. di Banco 89 H. Vls. B®. Wien I Rthlr. Cour. 25 Stüber - « » Die 4 Amsterdam Die Bücher und Rechnungen werden in Gulden, Stübern und Pfennigen gehalten. i Rthlr. hat z\ fl. oder 8Z ß. Vls. oder 52 Stüber, oder ioo ^>. vis. ^ i fl. hat ß. Vls. oder 22 Stüber, oder 40 ^>. Vls. 1 L. Vls. hat 6 fl. oder 20 ß. Vls. oder 13» Stüber oder 240 Vls. 1 ß. Vls. hat 6 Stüber, oder 12 Vls. 1 Stüber hat 2 H. Vls. oder 16 Pfenninge. 1 H. Vls. hat 8 Pfenninge. 1 Goldgulden, worin die Preise bey dem Kornhandel bedungen werden , hat 28 Stüber Courant. Die Bezahlungen, welche in Amsterdam geschehen, be, stehen, entweder in Banco -oder Courant-@elN Das Banco - Geld ist 4 r>C. m. 0. w. besser als Courant- Geld, nämlich: 100 Banco sind ic>4 M. 0- W. Courant. Gedachten Unterschieb zwischen Banco -und Courant- Geld, nennet man den Banco - Agio. Der Cours der Souverains, Carl d’Or, neuen Louis d’Or, Guineen , Sonnens Louis d’Or, Spanischen Pistolen, alten Louis d 5 0r, Friderichs d’Or, Mirlitons und Ducaten, besteht in Gulden und Stübern -Couranr; der alten Französischen Kronen-und neuen Laubthaler aber, in Stübern Courant- Geld, pr. i Stück derselben. Bey dem'Umsätze folgender Silbersorten, wird der Cours auf Hundert bedungen, nämlich: i25 Rth. m. o. w. in alten groben ß-Stücken, thun ioo Rthlr. Cour. ioo Stück L.OMS blaue thun !OZz • * - m. 0 .W. 100 äl- Amsterdam. 5 100 ältere Kaiserliche Species - SJUljlf. 103s Cour. IN. 0. w. 120 alte Holländische - und X Thaler. ivz - * * * * 100 neue dergleichen - 124s **.»#-* Nach der Mark Brutto werden verhandelt: Feine Lüneburgcr, und Sächsische §- Stücke, wie auch verschiedene andere Silbersortcn, in st. und Stübern-Oou- rant, Piastres aber, in fl. und Stübern Banco. Geld. Gedachte Piastres oder Spanische Stücke Von Achten, Pi- laren und Mexicanen, werden in Säcke von i Mark abgewogen, und diesen noch 2 Stücke beygeleget; auf jeden dergleichen Sack alte Piastres, giebt die Banco einen Vorschuß von 2200 st. auf solchen Sack neue Piastres mit dem Königlichen Bildnisse aber, 21 ;o fl. mithin auf eine Mark der crsiern 22 fl. und auf die Mark der letzter» fl. auf 6 Monat, » ; pro Cento Interesse, nnd ertheilet dem Ein- bringcr eine» Schein darüber, welcher Recepisse gencnnet wird. Dergleichen Recepissen werden dann gelegentlich verhandelt, und für jede darin enthaltene Mark, 6 Stüber m. 0. w. Banco -Geld bedungen. Ermeldeter Vorschuß wird dem Einbringer in der Banco gutgeschrieben, als worüber derselbe disponier kann; dem Inhaber solcher Recepissen aber, werden die darin benamten Piastres, gegen Erstattung der Summe, so darauf genommen worden und der Interesse, von der Banen wieder ausgeliefert. Wenn indessen während gedachten 6 Monaten die Einlösung nicht geschieht ; so muß bey dem Ablaufe derselben, der Banco die Interesse vergütet, und die Recepisse prolongiret werden; unterbleibt aber solches Einlösen oder Prolongiert: so sah-. 8 Amftevdam ten die hinterlegten Piastres, der Banco für den Vorschuß anheim. Auf Gold - und andere Silbersorten, in Partheyen von 500 oder 1000 Stücken/ welche aber das bestimmte Gewicht haben müssen, giebt die Banco ebenfalls Vorschuß auf 6 Monat; und wird derselben ; pC. für Goldsorten, |pC, für Silbersorten, und ; für Ducatons, die man äsponirek hat, als eine Interesse vergütet. Leichte Ducaten, Louis d’Or und Dopple,, werden in st. und Stübern Loursnt - Geld, pr. I Once verhandelt. Der beständige Preis des Goldes in Barren ist st. pr. 1 Mark fein; diesen werden ; pC. m. 0. w. ^gio beige« füget, und der Betrag in Lonrant-Geld bezahlet. In Lrukaäen, welche man a 22 Karat fein rechnet, ist der beständige Preis der feinen Mark ebenfalls r;; st. mit r pC, m. 0. w. Agio, in Banco zahlbar- Silber in Barren, wird in fl. und Stübern Louranr- Geld, nach der feinen Mark verkauft. Der Uso in Amsterdam ist, bey Briefen aus ganz Deutschland und der Schweiz, 14 Tage nach Sicht. Aus andern Holländischen Platzen, wie auch aus ganz Brabant und Flandern, SGeneve, England und Frankreich, 1 Monat nach Dato des Briefes; f Ufo aber ist jederzeit Tage, obschon der Monat, in welchem der Brief verfällt , 28. ry. oder ;i Tage hat- Aus ganz Italien, Spanien und Portugaü list der Ufo, 3 i^onat nach Dato des Briefes. Aus Danzig, Königsberg und Riga, r Monat nach Sicht, Von Von Danzig wird gemeiniglich ä 40, von Königsberg L 41 Tage, und von Breslau 6 Wochen nach Dato auf Am» sterdam trafficet. Die Wcchlclbriefe haben nach dem Tage ihrer Verfallzeit noch 6 LstzsÄ-Tage/ worunter Sonn - und Fcyertage mit gezählet ivcrden. Fällt aber der letzte R.efxsch-,Tag auf einen Sonn-oder Festtag: so muß die Bezahlung an dem nächst vorhergehenden Tage geschehen, oder Moteüirer werden. Wenn bey Wechselbriefen, welche in Banco zahlbar, die LefpLÄ-Tage vor einem Schlüsse der Banco- noch nicht alle abgelaufen sind: so kann dir Einlösung derselben bis auf den dritten Tag nach Wiedereröffnung der Banco ausgese, tzet bleiben. Die Banco wird jährlich zweymal, nämlich den zweyten oder dritten Sonnabend im Monat Januar. und Jul. geschlossen , und gemeiniglich den zweyten Freytag hernach wieder eröffnet. Um Ostern, Pfingsten, die Amsterdamer Kirmis, als welche den 22ten Sept. einfällt, und um Weynachten, wird die Banco ebenfalls, jedoch nur auf ; bis 6 Tage gesperret» Die erstem beiden werden die grossen, die vier letzter» aber, die kleinen Banco - Sperrungen genennet. Die eigentliche Zeit solcher Sperrungen wird, was die zwo grossen betrist, jedesmal 4 a s Wochen, was aber die 4 kleinen anbelanget, einige Tage vorher, durch eine an der Thür der Banco angeschlagene Nachricht, bekannt gemacht. Gewicht. Das Handelsgewicht ist öeivahe Uettt Pariser gleich. 1 Ceirtnek hat iooift. ift hat % Markoder 32 £0% SL A s A st c o n a. 95 iß Troygewicht thun 100 iß Cöllnischgewicht. Ellemnaas. 172 Ellen sind 100 pariser Stäbe. A n c o n a , im Kirchen - Staate, in Italien. Empfängt in Bezahlet dafür Bologna 96 Bolognini 1 Scudo Moneta, Fiorenza xoo Scudi d’Oro 120 Detti » * Livorno 100 Pezze d’Otto 93 fi 9 0 # Novi 100 Sc. di Marco 174 t * * Roma 100 Sc. Moneta XOO - m. 0. w. Venedig xoo Duc, di Banco 96 0 0 » # Die Bücher und Rechnungen werden in Scudi, Soldi oder Grossl und Denari, wie auch tn Scudi, Giulii oder Paoli und Bajocchi, imgleichen in Scudi und Bajocchi gehalten. 1 Scudo Moneta oder Scudo Romano hat io Giulii oder Paoli, oder 20 Soldi oder Groffi, oder 100 Bajocchi, oder S40 Denari. 1 Giulie oder Paolo hat 2 Soldi oder GrofB, oder 10 Bt* jocchi, oder 24 Denari. 1 Soldo oder Grolle hat ; Bajocchi, oder 12 Denari, Die in Ancona gangbaren Geldsorten Haben Gourr, in Giulii oder Paoli und Bajocchi, pr. 1 Stück derselben. Der vto ist 14 Tage nach Sicht. Gewicht, i Centner Hat 100 üs i45§ iß sind 100 iß in Paris. EÜenmaas. 184^ Lraccia sind xoo pariser Stäbe. Ant- Antwerpen. 9 Antwerpen, im Herzogthume Brabant. (mpfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 100 L. Vls. B°. 104 L.VIs.W.G. Detto 101 fl. Courant 100 Gulden - • Cadix \ Madrid > Sevilla / 1 Duc. de Camb. 9? $*+ Vls. a Cölln 149 Rthlr.8pecies. oder 153 Rthlr.Lonr.inNthir. ä 2| fl. 100 Rthlr. * - Frankfurt 132 Rthlr. SBedjfcMl joo detti f t Hamburg 1 Thlr. a 2 Mr. B°. 34 Stüber » - Lissabon i Lrnsado 47 H. VIS. - 6 London 1 L. Sterling 36 ß. 8 - - Middelburg 102 fl. Cour. loo Gulden - - Milano 56 Soldi Corr. i detto - - Paris 1 Ecu 56 fy. Vls. a a Rotterdam 101 fl. Cour. 100 Gulden - * Ryffel l/2 L. Vls. 100 L. Vls. a * Venedig I Duc. di Banco 93 H». Vls. * • Wien xoo L0nv.TH.a2fl.6our.lOl Rthlr. - » Die Bücher und Rechnungen werden in I-. ß. und Den. Vls. oder in fl. Stübcrn und Brabantischen Den. gehalten. i L. Vls. hat r; Rthlr. oder 6 fl. oder 20 ß. Vls. oder »ro Stüber, oder 240 D» Vls. i Rthlr. oder Patacon hat a | fl. oder 8 ß. Vls. oder 4S Stüber/ oder 96 D. Vls. » fl. Antwerp en. i» i fl. hat ß- vis. oder 2» Stüber, oder 40®, vis. ödes izo Braban tische Den. 1 ß. vis, i)dt 6 Stüber, oder 12 D. Vis. oder 96. Bra. bantischc Den. i Stüber hat 2 D. Vis. oder 16 Brab. Den. i D. Vis. hat 8 Brab. Den. Die Bezahlungen in Antwerpen bestehen/ entweder in kermis-oder in Lourant - Geld. Das kermis . oder Wechsel - Geld ist beständig 16s pC. besser als Courant, nämlich: 108 Wechselgeld sind u6) pe. Courant. Die daselbst gangbaren Geldsortcn haben Cours in ß. und Stüb'.rn/ sowohl in kormis - als Courant-Geld ä Proportion, pr. 1 Stück derselben- In Antwerpen ist der Wo, wie in Amsterdam. Auch sind daselbst ? Respect, x^c, worunter man die Gönn - und Festtage mit zählet. Briefe, welche a Vifta zahlbar, oder auf Sicht gestcllet find, müssen innerhalb 24 Stunden bezahlet werden. Gewicht. Der Centner hat 120 itz. Das 2 Mark, 16 Unzen oder 32 Loth. 100 E machen 95 W in Paris. Ellenmaas. 173 Ellen machen 100 pariser Staöe. Archangel. ii Archangel/ in Rußland. Empfängt in Amsterdam Hamburg Detto Detto London Bezahlet dafür 45 Stüber Cour, i Rubel. x Rthlr. Banco. 114 Copeckeu. 42 ß. Lüb. Banco. I Rubel. X Rthlr. Cour. 93 Copeckeu. 48 Sterling. 1 Rubel. Die Bücher und Rechnungen werden in Rubel/ Grieven und Copeckeu / oder auch nur in Rubel und Copecken gehalten. 1 Rubel hat 10 Grieven, oder 100 Copecken. 1 Grieve hat xo Copeckeu. Die Geldsorten / welche in Rußland gangbar sind, haben Cours, in Rubel und Copeckeu, xr. I Stück derselben. Wechselbrieft, welche auf eine gewisse Anzahl Tage nach Dato zahlbar gesiellet sind, haben ic. und diejenigen, so » Vifta lauten, nur ; ldschser-Tage. Zu beiden wird sowohl der Verfalltag, als die Sonn-und Festtage gerechnet. Gedachte keicheL-Tage werden auch alsdann nachgegeben, wenn der Brief erst nach dessen Verfallzeit pradentirct wird. Diejenigen Briefe aber, welche auf bestimmte Tage nach Sicht zahlbar lauten, geniessen keine weitere R.s5psÄ-Tage. In Rußland bedient man sich bey der Zeitrechnung des Iulianifchen Calcnders oder allen Styls, nach welchem die Monatstage noch in diesem Jahrhundert, um xx. vom rrsien Manü a». igoo an , bis zu Ende des kebruarii k °. 1900 I* Archangel. A*. iy°o aber, um 12 Tage spater, als nach dem neuen Styl oder Reichs» Calendcr fallen. Gewicht» i ifc hac 32 Loth oder 96 Solotnik. 12-, ¥6 thun 100 K in Paris. Ellemnaas. 166 Arschinen thun 100 pariser Stäbe. Au g s p u rg, Reichs - Stadt in Schwaben. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam IOO Rthlr. Banco 113 Rthlr. Giro. Detto 100 SitfjU’. Courant 137 Rthlr. Cour. Botzen 100 st. Meß-Va!uta 99 st. Cour. Cadix 100 Duc. de Camb. 199 Detti * Frankfurt 104 st. in n. L. d’Or 1 a a 9f st. 100 - » IOO * 9 IOO - « Detto 120 st. Mz. inWaarenz. ioo - « Genua 63 Soldi f, di Banco 1 Detto - Hamburg 100 Rthlr. Banco 113 Rthlr. Giro. Leipzig 100 Rthlr. in L. d'Or 1 Detto i HZ Rthlr. Giro. a 5 Rthlr. ^ looRth.Gm.o.w. Livorno 62 Soldi M. bouna 1 st. Cour. London 1 L. Sterling 9 st. 2Xr.Cour. Milano 67 Soldi corr. 1 st. Cour. Nürnberg 100 st. Cour. IOO - - m. 0. w. 114 s Venedig 100 Duc. di Banco 101 Rthlr. Giro. Detto Augspurg. 13 Detto 500 Lire picc. corr. 100 fLCour.nt.O.W. Wien 100 fl. Cour. ico > * - * *■ Die Bücher und Rechnungen werden in fl. Xr. nnd gehalten. 1 Rlhlr. hat \\ fl. oder 90 Xr. 1 fl. hat 60 Xr. und ein Xr. 4 H. Die Augspurger Valuta besteht entweder in Giro- oder in Courant- Geld, oder in Münze. Das Giro- oder Wechselgeld ist beständig »7 ?L. besser als Courant:, nämlich: 100 Rthlr. Giro sind 127 Rthlr. Courant. Das Courant- Geld besteht in Kaiserlichen , Churfürstl. Bayerischen und andern, nach dem Gonvemions-Fuße ausgeprägten ganzen und halben Thalern r 2 und 1 fl. Die Münze, worunter kleinere Silbersortcn nach dem -4 Gulden -Fußeverstanden werden, besteht in 24, i»«und 6» Kreuzcrstückcn. Bey dem Verwechseln einer Gcldsorte gegen die andere, wird der Agio auf das Hundert bedungen. Z. E.für loo Gulden Couraut-Geld werden gegeben: 119 fl.M. 0 . W. iN Souverains d’Or . . ä 15 ff* I04 « IOOg» ioo|* ioo|i» 104s" 120 * 9! - . 7\ f . 7l - * - - neuen Louis d’Or . » * - ßUen Louis d’or . Spanischen vop., t * * Ducaten . . . . 4 | 6 t 0 , in n. Franz. Thlrn. . * c t ? Convendons- 2 )IÜlt$e, nach dem «4 Ä * Fuße. Oder, i4 Augspurg. Oder man giebt für ioo st. in folgenden Sorte», nämlich: in Carl d’Or ä 9$. . . in Max d’Or . 6 - . . in Ducaten .4. . in alten L. d’Or oder Span. Doppien a 75« . fl. io 2 g, m. 0.W. Cour. * 102-5. P P * P fl P 1004 . *$404 p loo|. p 0 4 4 4 Der Preiß des unverarbeiteten Silbers besteht in fl. und Xr. Courant- Geld, xr. eine Mark fein. Was die ^Lcsptauons-und Vezahlungszcit der Wechselbriefe , wie auch das 8eomrircn betrift, so ist davon in der erneuerten Augspnrger Wechselordnung cio Lnno 177g. Fol» gendes enthalten: » 3 a Sl a p t f f h 3 f Alle und jede Wcchselbricfe, welche Sonntags oder Montags hier ankommen, sollest an dem Montage; welche an § dem Dienstage mit der Ulmer, Schweizer, Französischen s< und Präger Post ankommen , längstens Mittwochs Vormit» d tags; die übrigen Wechselbrieft, so am Dienstage Nachmit» Z tag, wie auch Mittwochs und Donnerstags einlaufen, samt- si ltch an dem Donnerstage; jedoch die Venediger und Botze, n ner, wie auch sämtliche Tyrol-nnd Italienische, die ganze Woche hindurch eintreffende Briefe, worunter die von Turin und Mayland mit zu verstehen, wenn sie auch schon früher ankommen, an dem Sonnabend Vormittag, falls aber die Freytags eintreffende ordinari Post bis dahin noch nicht angelanget wäre - spätstens bis Nachmittags vier Uhr; die übrigen am Freytage und Sonnabend eintreffende Briefe, am Sonnabend scoexriret, oder im Verweigerungs- falle xrotettiret werden. Alle- Angspurg, *5 ff suttä das bis anhero Verordnete, versteht sich von den » Ufo und auf kürzere Sicht lautenden Briefen rc. Die Wechsclbriefe aber, so über die bestimmte ALceMtions-Zcit r * ausbleiben würden, werden sogleich bey der kiKlentarion « acceptiret. -» Briefe, so länger als ein Ufo oder 14 Tage, mithin auf unbestimmte Sicht gestcllet sind, werden zwar sogleich prasenti^t, jedoch soll der Bezogene nur das Datum prasen. h tationis darauf zu setzen verbunden seyn rc. die Acceptation. selbst aber, kann nicht eher als vierzehn; Tage vor der Ver- fallzeir gefordert werden re. f * Der Ufo ist hier, von allen und jeden Orten, Tage; E halb Ufo, 8 Tage; i\ Ufo, *3 Tage; doppio Ufo, 30 * Tage nach Sicht, und wird der Tag nach der Acceptation, für den ersten und so fort gerechnet- * Die Respect - Tage bleiben aufgehoben, und in jeder t Woche ist der Mittwoch zum Zahltage bestimmt- Ist die-- , ser ein Feycrtag: so zahlt man Dienstags; und da auch , dieser ein Fcyertag wäre, Montags; wenn auch dieser ein » Feyertag : so zahlet man Donnerstags; und wenn auch die- „ ser ein Feyertag wäre, wie zuweilen in den heiligen Weytz- , nachten geschieht: so wird folgenden Freytag bezahlet, f Wechselbricfe a Villa oder a piacere, oder auch schon ver-> ' fallen-, werden an dem erst kommenden Zahltage, und ^ wenn letztere, nämlich die schon verfallenen, an dem Zahl- ■ tage ankommen, noch an demselben Zahltage bezahlet; wo hingegen die an dem Zahltage selbst vorkommenden » ' Villa oder a piacere lautenden Wechselbriefe, erst de» ' folgenden Scontro bezahlet werden. Barcelona. \6 Das Scontircn geschieht wöchentlich DienstagS; was nun dabey im Rest verblieben ist, muß noch am Dienstage, längstens am Zahltage Mittags 12 Uhr, xr. Cassa affigieret, oder wenn dieses bis dahin nicht erfolget, gegen Assegno des Creditoris baar bezahlet werden. I Gewicht. Das grosse oder Frachtgewicht ist ungefär dem Pariser gleich. Das kleine oder Kramgewicht ist 3I p- § leichter, 100 iß groß Gewicht sind ivzZ Ife klein Gewicht. j Ellenmaas. Die Elle ist die Halste des Pariser Stavs. ...- Je je B arcelona, im Fürstenthume Catalonien, in Spanien. c< de Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 9Z #. Vls. Banco I vuc. von 375 Ma. (s rav. de Plata. 1 , Genua 23 L. 12S. f. diB°. 1 Doblon effectivo. J Hamburg 89 ü>- Vls. Banco 1 One. v.37§IVIarav. * de Plata. ”* London 38 Sterling I Peso von 8 Reales de Plata. Paris \ Lyon 15 Liv. 6 Söls 1 Doblon Mit 3 2Rea- ist Marseille ) les de Plata. Aufverschitdene Spanische Plätze wechselt Barcelona, wie Cadix. Kr Die Bücher und Rechnungen werden in Libras, Sueidos D und Dineros Catalonischer Währung gehalten. At r Li>- Barcelona. i? i Libra hat 20 Sueldos. 1 Sueldo hat 12 Dineros. 1 Peso oder Piastra corrente hat 8 Reales de Plata, oder 28 Sueldos. 1 Real de Plata 5öt 34 Maravedis, oder ZZ Sueldos. 1 Real de Ardites Hat 2 Sueldos. 1 Doblon effectivo, oder die einfache Spanisch^ Voppia gilt 40 Reales de Piata, oder 7 Libras. Nach diesem Verhältniß wird die Catalonische Valuta, ja Moneda de Plata Castilianischer Währung / und diese in jene reäueiret. Die übrigen Spanischen Gold * und Silbersorten haben Cours in Libras und Sueldos, oder in Dineros pr. 1 Etüch derselben. Der Ufo jst 60 Tage nach Dato des Briefes. Gewicht. Der Quinta! hat 4 Arrohen oder 104 its, 120 tb thun 100 tk in Paris. Ellenmaas. 1 Laune thut if pariser Stab. Basel, im Canton dieses Namens, in der Schwetz.' Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 89 Nthlr. Banco 100 Thlr. Wechsels. Detto X fl. Couraut 5l Xr.inNth.ä2§ff. Augfpurg !00 fl. Sour. 104 fi.inNth.Ü2ist. B Ler. Basel, 18 Bergamo i Lira Frankfurt ioa neue L. d’or Geneve ioc Ecus de 3 L. Cour. 88 Rthlr. Banco ico ßBc L. d’or 1 desto 12 Xr. tn Nth.a2M. 100 n. L.d'or M. 0 .W. a.m.v.w. Hamburg Leipzig Getto Livorno London Müano 100 Th .2 100 detti * - 100 alteL.d'orm.o.w. 7 fi, 52 Xr. inNthlr. ä 2| fl. 98 Thlr. Wechsels. l detto - - ? alten L. d’or. 100 Pezze d’otto 49 H. Stert. - 94 L. 6 S. corr, _.- wenn Bafel auf MUano wechselt, und für 24Lire öSoldi corr. m. 0. w. einen allen Louisä'or gibt, so wird dieser Ld’or. zu fl. 7. kr. gerechnet und der Betrag in neuen Ld’or i fl. 9 t oder in Sui. it'. a fl. r- bezahlet. Nürnberg 126 Rthlr. Cour. 100 Thlr. Wechselg. Getto ico fl. Cour. 104 fl. inNthlr. ä 2| fl. Lyon^ ICO ^ivres 100 Liv. M. 0. lv. in Nihlr. a 6 Liv. Straßburg ico Nthlr. ico Nthlr. m. 0. w. Venedig I Lira picc. corr. 12 Xr. in Nth. a 2f fl. Wien 100 fl. Cour. 104 fl. in Nthlr. ä 2h fl. Zürich ico Nthlr. 100 Nthlr. m. 0. w. Die Bücher und Rechnungen werden tn Thalern, Sols und Deniers, oder in Livres, Sols und Deniers Wechselgeld oder in fl. Xr. und Den. gehalten. I Thaler hat z Livres oder 60 Sols. \ I Livre hat 20 Sols. ^Wechselgeld. 1 Sol hat 12 Deniers. J 1 fl. hat Co Xr. und 1 Xr. 5 A Die Bezahlungen • bestehen entweder in Wechsel - oder Lourant - Geld. 3 n In Wechselgeld gilt der neue Romsä'or, 14 Riv. 1; 8ols, oder - fl. ;6 Xr. Die eigentliche Reduction aber, der Livres Wechselgeld in fl. ist, daß man eine Spanische Doppia zu n Liv. x j Sois Wechselgeld, und zu 7 fl. ;8 Xr. in Nthlr. i 2| fl. zahlbar rechnet- Das Lourant-Geld besteht in ganzen, halben, drittel und sechstel Basler Thalern, wie auch in kleinern Silbersorten, welche die Stadt hat prägen lassen. Gedachter Thaler gilt in Courant - Geld 2 fl. der neue Französische oder Laubthaler aber 2 fl. 40 Xr. Es werden demnach 9 Gulden in Nthlr. ö z\ fl. für 10 fl. Courant. Geld gerechnet. Die übrigen in Basel gangbaren Geldsorten haben Cour? xr. i Stück derselben, in fl. und Xr. sowohl gegen Nthlr. Ä 2 \ fl. als gegen Counmt - Geld. Wechselbriefe, welche von andern Plätzen in Basel zahlbar ausgestellet werden, lauten gemeiniglich auf bestimmte Tage nach Dato oder Sicht. Es sind daselbst keine Respen-Tage verordnet. Gewicht. Das Gold - und StlSergewicht iA die Cöllnische Mark zu 16 Loth, das Loth zu i8Gran. 1044 Mark Cöllnisch thun ioo Mark Franz. Poids de Mark. Das Handelsgewicht ist dem Pariser gleich. EUenmaas. iz Basler Ellen thun 6 Pariser Stäbe. .20 Bergamo* Bergamo, in der Vemtianischen Lomvardey, in Italien. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam Augspurg Detto Votzen Genua Hamburg Livorno London Milano Napoli Paris \ Lyon / Roma Venedig Detto Wien x st. Banco 85 Soldi. 1 st. Courant 99 detti. l st. in Dop. 99 - - 1 st. Meß - Valuta 98 * 0 x Lira fuori diBanco 31 » (* 1 Mark LÜb. Banco 71 -> - 1 Pezza d’Otto 186 - X L. Sterling 45 Lire I2 Soldi- 7 Lire corr. 206 Soldi, M. t>» W» x Duc. dei Regno 1^2 detti. x Leu uz - F X 8c. IVloneta 223 » , x Duc. diBanco 792 - - *" 100 Lire picc. corr. xoo Lire M. 0 . w. x st. Gourant 99 Soldi. Die Bücher und Rechnungen werden in Lire., Soldi und Denari gehalten. 1 Lira hat 20 Soldi. x Soldo hat 12 Denari. Die allda gangbaren Geldsorten haben voms in Lir» Holdi und Denari pr. X Stück derselben., Der b e ti X 3 I vo /», st «/oio B e r g a ß) #. a t Der Ufo ist wie in Venedig. Bey Briefen, welche von Zürich s Ufo traffiret werden, ist die Verfallzeit i; Tage nach Sicht. Wechselbriefe, die 2 Vista zahlbar gestellet sind, müssen bey der Präsentation, und diejenige , so a Ufo , oder auf einige Tage nach Sicht lauten, an dem Verfalltage bezahlet werden. Die Briefe haben demnach keine Respect- Gewicht. 5 fö leicht Gewicht thun 2 iß schwer Gewicht. 150 leicht Gewicht thun 100 iß in Paris. Ellmmaas. 100 Braccie thun 55 pariser Stäbe, oder 94; Brabanter Ellen. Berlin/ die Königl. Preussische Residenz - Stadt, in der Mittelmark Brandenburg. Empfangt in ( 43 Stüher Banco Amsterdam00 Rthlr. Cour. ICO R.M.V.w.Fr.d’or ^00 Rchlr. Cour. 105 Rth.Preuß.Cour. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. Groschen und Den. entweder in Friedrichs d’or oder Lom ant - Geld, oder auch in Pfunden, Groschen und Den. -Banco-@clt> gehalten- 1 Rthl. hat 24 Groschens . ^ . , r _ * tn Fr. d’or, und IN Cour. Geld- 1 Groschen hat 12 Den./ r L. oder Pfund hat 24 Groschen \ Vznco-Geld. 1 Groschen hat 12 Den. ) In Berlin kommen dreierley Zahlungsarten vor, nämüch: 1) Banco - Geld. Dieses besteht in Banco - Pfunden.G Der eigentliche Werth eines-cholchen Banco-Pfundes ist der vierte Theil Theil eines Friedrichs d’or, von welchen ;; Stücke auf die rauhe Mark, a 21 Karat 9 Gran fein, gehen- Nach Maasgabe der Königlichen Verordnung sind 100 L. Banco, beständig 125 Rthlr' in Friedrichs d’or, oder ijif Rthlr. Courant- Geld. Bey dem Verwechseln der Gelder, werden für roo L. Banco gegeben r 121 Rthlr. m. v- w. in vucaten ä 2| Rthlr. 12; - » - - Louis d’or a ; Rthlr. Igl r - « - Preuß. Oourant-Geld. 2) Louis d’or. Unter diesen werden sowohl Königl. Preußische Friedrichs d'or, als französische alte Louis d’or, Sächs. ^ugutt-d’or, und Braunschw. Carl d'or ä 5 Rthlr. verstanden. Bey dem Verwechseln giebt man, für Ivo Rthlr. in Du- eatttl a 2| Rthlr. ro; m. 0. w. Rthlr. in Louisd'or. ;) Courant - Geld. Dieses besteht in Königl. Preußischen ganzen, halben, drittel, viertel, sechstel und zwölftel Thalern, ä 24. 12. g. 6. 4. und r Groschen. Wenn vucaten oder Louis d’or gegen Courant - Geld verwechselt werden, so gibt man, für 100 Rthlr. in vuc. »2^Rthlr. roy m. 0. w. RthlrLour. 200 Rthlr. in L. d’or a ; - , loä - - - - , p Auch wird der Preis dieser beiden Geldsorten, pr. I Stück derselben, in Rthlr. und Groschen Courant - Geld bedungen. 8 ouverarns werden ebenfalls nach dem Stück in Rthlr. und Groschen, sowohl gegen Louis d'or als Courant-Geld degeben.. 24 Berlin. Die Banco in Berlin besteht nach ihrer jetzigen Einrtch- tung aus dreierley Departemens, nämlich es ist: I) Das Banco-Depositorium. Darin werden sowohl die, bey Königlichen Gerichten und Aemtern stille liegenden Gelder, alS auch Capitals von Privatpersonen, gegen Obss- gatwnsZ, a 2 § pC. und die Baarfchaftcn der Pupillen a ; xO. jährliche Zinsen angenommen, und nach vorhergcschehe« ner achttägigen Aufkündigung wieder zurück bezahlet. Eine solche Obligation kann auch einem andern ecäss-et, im& gleich einem Wechsclbricfe endoffizct werden. -) Die Leihe-Banco. Diese giebt Vorschuß, von wenigstens 100 Rthlr. Courant, auf gute Pfänder und gegen ObliZationss auf liegende Güter, imgleichen auf ^ P r . 100 L. Banco, ausgegeben und angenommen. Die Provinzial-Banqiierj, welche ihrer Einrichtung nach, mit der Berliner Banco übereinkommen, und unter dem Haupt-virccwrio derselben stehen, sind: in Breslau, Eleve, Elbing, Emden, Frankfurt an der Oder, Königsberg, Magdeburg, Memel, Minden in Westphalen, nebst einem von von diesem Comptoir abhängenden Unter-Rombatä in Bielefeld , und in Stettin. Der Usi> in Berlin ist 14 Tage nach der Acceptation. Es sind daselbst 3 Respect -Sage; wenn aber der dritte Itcspcct-Tag auf einen Sonnabend fällt, muß die Bezahlung an dem vorhergehenden Tage geschehen. Sollte sich auch begeben, daß alle; Respect-Tage Feyertage waren: so muß die Bezahlung des Briefes an dem Verfalltage geleistet werden. Gewicht. Der Centner hat 110 tb. I02Z-1b thun 100 ifj in Paris. Ellenmaas. 178 Berliner Ellen sind ro» pariser Stäbe. Bologna, im Kirchenstaate, in Italien. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 1 fl. Banco 40 Bajocchi, Ancona 1 Scudo Moneta 96 detti. Botzen 1 fl. Meß - Valuta 47 4 4 Fiorenza x vuc. a 7 Lire 108 9 S Genua 6 Lire fuori di B°. 90 4 - m. 0. w Livorno x Pezza d’Otto 89 - 9 Lyon I Ecu 54 9 4 Milano 6 Lire corr. 84 s 9 m. 0. w, N apol; 1 Duc. del Regno 77 - 4 RoiNL Roma Venedig Detto Wien i Sc. IVToneta i Duc. picc. corr. 115 Marclietti di B°. i fl. Courant 96 Bajocchi 59 detti 1 Sc. a 4! LireJ 47 Bajocchi. ©cc Cours auf jeden von vorstehenden Plätzen, besteht in Banco-Valuta. Die Bücher und Rechnungen werden in Lire» Soldi und Denari gehalten. 1 Lira hat 20 Soldi, Bajocchi oder Bolognini. x Soldo hat 12 Denari. Die Bezahlungen in Bologna bestehen entweder in Banco-Valuta, welche das Wechselgeld ist, oder in bloneta lunga» worunter das Corrent-Geld verstanden wird. Die Banco-Valuta, worinn gedachtermassen der Cours auf jeden andern Platz geschlossen wird, und in welcher auch alle Wechftlbriefe, die nicht ausdrücklich in Aoneta cmrents gestellt sind, müssen bezahlet werden, ist 2-; pC. m. 0. w. besser als ermeldete Äloneta corrente. In ersterer Valuta gilt E. X 2echino di Roma IO Lire; in der letztern aber IS Lire ; Soldi, Andere daselbst gangbare Geldforten Haben ebenfalls Cours, pr. 1 Stück derselben in Lire und Soldi, sowohl in Banco - als Corrent-Geld, nach Broportion. Der Ufo in Bologna ist xo Tage Sicht, worunter der ^cceptations - und Verfalltag mit gerechnet wird. Es sind daselbst keine Respect-Tage; wenn aber ein Brief auf einen Sonn-und Festtag verfällig ist, so geschieht die Bezahlung an dem darauf folgenden Werktage. Gs- Botzen. 27 Gewicht. I ffi hat 12 Oncie. 135 thun 100 ¥6 in Paris. Ellenrnaas. 187 Grosse oder 199 kleine Braccie sind [00 pariser Stäbe. Mit der grossen Braccia werden Wollenwaaren, und mit der kleinen Scidenwaaren gemessen. Botzen, in der Grafschaft Tyrol, in Oesterreich. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam IOO Rthlr. Banco 2 IZ st. Meß-Val. Augspurg ioo fl. Courant ioo - m. 0. w. - Detto ioo $. in Dop. ä 7s fl, 100 - - - -> Bergamo 500 Lire 100 «< 1* * Bologna 1 8c. von looBolog. 2 st. 8 Xr. - Breslau IOO fl. Courant 95 - - - -- Frankfurt 100 fl.inCarld'orag^fl. IOO --m. 0. w. - Detto ioo fl. in dettiä9 5 7 5 t 96 * * t - Detto 100 fl. in dettiä 71 - 84 - - - # Hamburg IOO Rthlr. Banco 214 - - -- » Leipzig IOO fl. Courant 700 SS- - Detto IOO fl. in Dop. oder L. d’or ä 7^fl. 100 t t * f Livorno 1 Pezza d’OttoR. r fl.goXrMk London i L. Sterling pst. 4Xr. - t Nürnberg ioo fl. Courant IOO - Jtt.O.W.V -» Detto 100 fl, in Dop, ä 71(1, 100 - - - * * Prag 28 Botzen. / Prag 100 st. Courant loofl.m.v.w.M.V. Roma 1 Scudo Moneta 2 st. 6 Xr. - t St.Gallm 100 fl.tnDop. ä 7! st. 100 st. m. 0. w. * * Venedig 500 Lirepicc, corr. xoo - - - 9 * » Verona 500 Lirepicc. corr. IOO » » t * t Wien 100 st. Courant IOO 9 * * - - Vorstehende Course werden dermalen in Meß »Valuta geschlossen , welches ehedem in Moneta lunga geschehen ist- Die Bücher und Rechnungen werden in ff. Xr. und Den. gehalten. i fl. hat 60 Xr. und i Xr. 4. Den. Die Zahlungsarten in Botzen sind zweierlei: Patents nuova und Meß - Valuta. r) Patenta nuova besteht in Sorten zu folgenden Preisen: Zechini a Marco . . ü fl. 4 3 6 Xr. Neue Franz. Louis d’or . . a 9 9 9 39 ' Host. Ducaten . a e 4 9 41 I - Kayserl. detti . a 4 4 43| ' Cremnizcr detti . a 9 4 9 435 - Sovrani . a « 14 s Crofsetoni . a » 2 - 23 e Convention^* Thaler . ä * 2 s 6 » Neue Franz, oder Laubthaler . ä 9 2 s 24 9 Pezze Colonarie s altö . a 9 2 10 -- Dergleichen neue . . . a 6 % -r 9 * 8cuen. Detti neue . a 0 2 a 2 * ■Scudi Milano .. . . a F i 46 s Eonventionsthaler . . ä » 2 # — f Jedes Stück derselben darf gegen dem Vcneriani« scheu Marco -Gewichte r. ^ il Grani calipett. Bei dem Verwechseln gegen einander gibt man für fi. 100. Meß-Valuta fl. 106. katonta niiora m. 0. w. In Botzen sind die Zlrirten Wechselbriefe, vermöge dem 4'ten Cap. der dasigen Martt , und Wechselordnung, bey Strafe verboten- Es müssen demnach alle Briefe an den krLssntMten zahlbar lauten , oder es muß dieser, wenn der Brief endoffiret ist, noch mit einer besondern Vollmacht von dem Ausheller desselben versehen seyn, wenn er Accep- tation und Bezahlung erhalten soll. Es werden in Botzen jährlich vier berühmte Märkte ydw Messen gehalten, nämlich; t) La Fiera mezza Quarefima, der Mitfästen»Markt, fängt an den ersten Werktag nach dem Sonntage Ocuii. Ä *8 3 ° L> o tz en. 2 ) La Fiera Corpus Domini, der Fronleichnams. Markt, fängt den ersten Werktag nach diesem Feste an. ;) La Fiera di St. Bartholomeo , der Bartholomäi-oder Egydi - Markt fangt an den ersten Werktag nach Mariä Geburt. 4) La Fiera di St. Andrea, der Andrcä. Markt, fangt den ersten Decemb. oder, wenn dieser ein Sonntag ist, den darauf folgenden Montag an. Ein jeder dieser Märkte währet r; Tage. Am istm Tage desselben, werden die Wechfclbriefe, welche in einem solchen Markte zahlbar sind, aeeeptiret. Die Bezahlungen geschehen vom irren Tage an bis zu Ende des Marktes, oder in den daraus folgenden 2 Respect-Xagcn. Die Handlungs.AaZistrati können den Markt, wie auch die Zahlungs-unb Respect-Tage, aus erheblichen Ursachen verlängern. Von andern Plätzen auf Botzen wird vornemlich nur in den Märkten zahlbar gewechselt, und ist daher vom Ufo und von Respect- Tagen nichts verordnet. Gewicht. Der Centner hat ioo Itz. 9/ß itz sind l»o in Paris. Ellenmaas. 150 Grosse Ellen oder 216 Braccie i sind r so pariser Stäbe. Lour. ? I ►0 r 1 Bourdeaux. 31 ,rkt, oder arid den da- in Bebes ;cn. uch Hen in and Bourdeaux, iM Gouvernement Guienne in Frankreich. Empfängt in Bezahlt dafür Hamburg 36 st. Lüö. Banco I Ecu. Paris 1 ) i°o Livres ioo Liv. m. 0. W. Auf andere Plätze wird gewechselt, imgleichen Buch und Rechnung gehalten, wie in Paris. In Bourdeaux werden jährlich zwo ansehnliche Messen gehalten. Die erste fängt mit dem Monat März, und die zweyte den r;tcn Octob, an- Eine jede dieser Messen währet 1$ Tage. Der Ufo und die Respect -Sage sind wie in Paris. Das Gewicht - und Menmaas sind ebenfalls wie in Paris. Braunschweig, im Fürstenthume Wolfenbüttel, in Nieder- Sachsen, Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam ioo Nthlr. Banco 143 Rthlr. Detto 109 Rthlr. Couraal 136 , - Hamr 3 * Braunschweig. Hamburg ico Rthlr. Banco • 144 Rthlr. London 1 L. Sterling 6 Rthlr.sGgr. Der Lours auf jeden dieser Plätze wird in Herzoglich Braunschweigischen 5 Thalcrstückcn, als welche man Lad d'or nennet, geschlossen. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. guten Groschen und Den. oder in Rthlr. Marien-Groschen und Den. gehalten. 1 Rthlr. hat 24 gute Groschen, oder ;ü Marien»Groschen. 1 Ggr. hat 12 Den. und t Mgr. 8 Den. Das eoumnr - Geld besieht in ganzen, halben und Viertels 8 xecies- Thalern, a 48. 24 und 12 Marien-Groschen, wie auch in kleinern Silbcrsorten, welche alle nach dem Conventions - Fuße ausgepräget sind. Gegen dieses Courant - Geld stehen gemeiniglich .pari: Alte Franz. I.ouisä'or, krieäiicdsä'or, Larlä'or und andere 5 Thalerstücke. Aeltere nach dem ehemaligen Leipziger Fuße ausgeprag, te 8xecies-Reichsthaler und r. Stücke, »48 und 24 Mgr. gerechnet, werden zu > i pL. m- 0. w>, die vucarsn aber ä 2| Rthlr. zu ; xO. m. v. w. oder das Stück von erstern zu $4 und 27 Mgr. m. o- w. und von letztern zu 2 Rthlr. ;o Mgr. m. o- w. gegen dermaliges Louralw- Geld, oder gegen Louisd’or ä ^ Rthlr. begeben. In Braunschweig werden jährlich r grosse Messen gehalten, nämlich: 1) die Lichtmesie und 2) die Laurentii» Messe. Erstere fängt den Montag nach Maria-Lichtmeß, und u di d> A ai T ta tu U: lä ei! be ch Vi ge R nc 34 w a k s Braunschrveig. 33 und die letzte den Montag nach Laurcntii an. Eine jede dieser Messen währet 10 Tage. Die Acceptation eines auf die Messe gestellten Wechsel- briefes, muß längstens den Freitag Abend, in der ersten Mcßwoche geschehen; die Bezahlung aber, zum spatesten auf den Donnerstag in der zweyten Woche, an welchem Tage die Messe ohnehin ausgeläutet wird, geleistet werden. Der üso in Braunschweig ist 14 Tage nach der Accep. tation. Bey Wechselbriefcn, welche einige Tage oder Wochen nach Sicht, inglcichen bey solchen, fo ä f, i, oder doppi» Ufo zahlbar sind, kann der Prasentant dem Acceptanteit längstens ; Tage Frist nach dem Verfalltage, zur Bezahlung einräumen. Hingegen haben ü vato lautende, oder aufeine bestimmte Vcrfallzeit gestcllete Briefe, keine R.s 5 psÄ - Tage. Wenn ein Mcßwechftl erst nach der Verfallzeit, imglei« chen, wenn ein Brief zwischen den Messen einläuft, und » Vista lautet, oder ein von einem Ausgeber auf sich selbst gestcllecer Wechselbrief verfallen ist; wie auch, wenn ein Reisender einen Wechsel prWsnriret, worinn keine Zeit bk nennet ist, muß selbiger sogleich, oder längstens innerhalb S4 Stunden, wenn sich anders der Reisende so lange vers> weilen kann, bezahlet werden- Gewicht. Der Centner hat 114 Ä, 105 ttz sind 100 tb in Paris. Ellenmaas. 208 Ellen sind ioo- pariser Stäbe«, 34 B reinen. Bremen/ im Herzogthume dieses Namens, in Nieder- Sachsen. k Empfängt in Bezahle! dafür Amsterdam Oetto Frankfurt Hamburg Detto Detto Leipzig London Nürnberg knris Wien ioo Rthlr. Banco 143 Rthlr. 100 Svtfjlr. Courant 136 f loo Rth. in L. d’or a 5 R. xoo -» 100 Rthlr. Banco 143 t 100 Rthlr. Courant 116 100 N. in kleinDätt. Cour. 114 IOO Rth. in B. cl'or h, 5 R. 100 100 L. Sterling 608 100 Rthlr. Courant 100 1 Livre 100 RtÜir. Courant * * -m.o.w. -M.o.w. 18 Grote Der Cours auf jeden dieser bcuamtcn Plätze, besteht in wichtigen Louisd’or ä 5 Rthlr. worunter auch Preuß. Friedrichs d’or- Braunschlv. Carl d’or und!Sachs. August d’or verstanden werden. Die Bücher und Rechnungen werben in Rthlr., Groren «nd Schwären gehalten. a Rthlr. hat 72 Grote- iKGrot hat ; Schwären. Beydem Verwechseln folgender Sorten wird der Agi» auf Hundert bedungen, nämlich man giebt; r«k % n t< f( IV J 3 B d 5 a L tt e Für ioo Rth. in gutenStücken, m m. o. w. Rthlr. in L. d’or. - ioo * inLouisbl. a i|9?ts).iox * » * * t ioo - in Hannöv. Lalla G.10Z - -» t * t ioo , inholi.oer.Duc.aoM. IOZ« * t P - looR.in andern wicht. DuL.asM. IOI ftp t IOO - a 50Stbr. Holl.L. Geld IZ5 ftp t 100, 348 ß.Lüb.Hamb.S.Geld nr t t p t 100, in alten Bremer 6 -- Grot, stücken . . 106 - t p Conventions - g^unsc nach dem 20 Gulden Fuße gerech« tiet, wird gemeiniglich pari, oder mit einem geringen Un« terschied pro Cento, gegen Louis d’or » s Rthlr. verwechselt. Schild -Louisd'or aber, wie auch Laubthaler, Caroline, Maxd’or und Ouinesii werden pr. l Stück derselben, in Rthlr. und Grotcn bedungen, und gegen Louisd'or k - Rthlr. begeben. Der Ufo in Bremen ist, bey Briefen aus Deutschland 14 Tage nach Sicht; aus London aber, ein Monat nach Dato. Es sind daselbst 8 Respect- $«3«, worunter die Sonn« und Festtage mit gezählet werden. Fällt nun der letzte Visorerions-Tag auf einen Sonn« oder Feycrtag, so muß die Bezahlung an dem vorhergehenden Tage geschehen. Briefe aber welche auf den Ausgeber selbst, a Vife, oder auf 2, 4 Tage nach Sicht zahlbar lauten, haben kein« Respect. Tage zu gemessen. B r e s Ieru. s 6 Gewicht. Der Eentncr hat u6 iis. 98g ft find 100 iB irr Paris: Ellenmaas. 205^ Ellen sind 100 pariser Stäbe. B r e s l a u, die Hauptstadt im Fürstenthume dieses Namens, in Schlesien. Wechselt auf andere Platze, wie Berlin; auch ist die Banco in Breslau auf eben demselben Fuß, wie die Berli. „er Banque eingerichtet. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. Silber- groschen und Den. oder in Rthlr. guten Groschen und Pfenningen, oder auch in L. Groschen und Den. Banco - Seid gehalten. i Rthlr. hat i* fl. oder 24 gute Groschen, oder ;o Sil, bergroschen, oder 90 Xr. i fl.. hat,' 16 Ggr- oder 20 Silbergroschen, »der 60 Xr. ,1 Ggr. hat 12 gute Pfenninge- 1 Silbergr- hat 3 Xr. oder 13 Den. 1 Xr. hat 4 Den. Friedriclisd’or, alte louisd’or und andere e . Thalerstücke werden ü 6 xL. m- o. w. Agio, gegen Preussisch Courant- Geld verwechselt. Auch begiebt man sowohl diese, ais an. dere Gold-und Silbersorten gegen Preuss. Louranr, und bedingt den Werth in Rthlr. und Silbergr. loder auch nur in Silbergroschen allein, xr. i Stück derselben. 3 » Bres! au. 3 7 In Breslau werden jährlich z solenne freye Messen gehalten- Die erste fängt den Montag nach Lätare, und die zweyte den Montag vor Mariä Geburt an- Wenn aber dieses Fest auf einen Montag fällt, so nimmt die Messe sogleich ihren Anfang. Eine jede dieser Messen währet 8 Tage, hierauf folget die Zahlwoche, in welcher die Lconero-Tage sind. Die ^LLeptZrion-s der Wechselbriefe, die in einer Messe zahlbar grstellet sind, geschehen vvm Montage bis auf den Freytag Vormittags um io Uhr in der ersten Woche. Die Bezahlungen solcher Briefe aber, wie auch der Assignationcn fangen den Montag in der zweyten Woche an, und müssen bis den 4ten Tag derselben, nämlich den Donnerstag Morgens vor 9 Uhr erfolgen. Der uso in Breslau ist »4 Tage; ; UloMer 8 Tage nach der Aeosgratton. Briefe, welche nicht in einer Messe zahlbar lauten, haben ; kesxsÄ - Tage. Gewicht. Der Centner hat izr itz. 12 r K sind I0Q ii; in Paris. Ellenmaas. 216*- Nreslauer oder 206] schleßsche Ellen sind 100 pariser Stäve. Brüssch 28 Brüssel. Brüssel, im Herzogthum Brabant. Wechselt und hält Buch und Rechnung, wie Antwerpen. Gewicht-und Ellmmaas sind dieselben. C a d i x, im Königreiche Andalusia, in Spanien. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 93 $>«Vls. Banco I Duc. de Camb» Antwerpen 97 Vls. Wechselst, x detto. Oenua ioo Pezze von 5$ Lire fuoridi Banco 125 Pesos de Plata. 3 LisTabon 596 Rees, r detto. Livorno ioo Pezze d’Otto 129 detti* London ?8 #• Sterlinz x detto. Paris 79 Sols X detto, Wenn Cadix auf andere Spanische Handelsplätze wechselt, so geschieht solches zuweilen pari, mehrentheils aber mit z PC. m. o- w Agio, welchen entweder der Verkäufer oder der Käufer des Briefes erhält. In dem erster» dieser beiden Fälle, wenn nämlich ein Agio bedungen wird, empfängt z E Cadix einen Wcchsclbricf von voxpls auf Madrid, und bezahlet dafür ioof m. o. ». Doppie, Im andern Fallei empfängt Cadix einen Brief von ioof m. v. w. Doppie aus Madrid, und bezahlet ioo Doppie. dafür.^ Die Die Bücher und Rechnungen werden in Reales und Ma- ravedis de Plata gehalten. i Real de Plata hat 34 Maravedis de Plata, oder rL Quartos. 1 Doblon de Plata hat 4 Pesos de Plata, oder ?r Reale* de Plata, oder 512 Quartos, oder logg Maravedis de Plata* 1 Ducado de Plata hat n Reales, oder 374 Maravedis de Plata. 1 Ducado de Cambio hat l 1 Reale* und 1 Marar« oder 375 Maravedis de Plata, Bey Summen, welche in Wechselbriefe gesetzt werden, pflegt man diesen Ducado de Cambio in 20 Sueldos k 12 Dincros einzutheilen. Z. E. Duc. 624,1». — de Cambio sind 624! Dueados de Cambio. Item , Ouc. *87» 13» 4, de Camb. sind 1 87 | Dueados de Cambio. Der Ducado, nach welchem die Frachten in Hamburg «ach Cadix bedungen werden, wird zu 12 Reales de Plata gerechnet. 1 Peso de Plata hat 8 Reales de Plata, oder i2Z Quartos, oder 272 Maravedis de Plata. Die einfache wirkliche Doblon oder Doppia gilt 4» Realer de Plata; die vierfache, doppelte und halbe aber, ^nach Pro. xortion. Wirkliche Piallrcs gelten 10^ Reales de Plata. auch werde» solche zu! 8 Reales mit 3; pC. m. 0. w. Aguy gegen Pesos dc Plata gerechnet. Der! Ufo in Cadix ist 60 Tage nach Dato.' des^BriefeS. ES find daselbst 6 ResxeÄ-Tage. Gewicht. Der Quinta! hat 4 Arrobas. Ein Arroba hat 25 K. 106M find 100L in Paris. Ellenmaas. 140 Varas find 102 pariser Stäbe. s y n, Reichsstadt imWestphälischen Kreist. Empfängt in Bezahlt dafür Amsterdam ioo Rthlr. Banco 166 R. inNth.a 2M. Vetto 122 Rthlr. Cour. 159 detti * - - Antwerpen 122 Rthlr. Wechsels. 15z * - -- - Augspurg 122 Rthlr. Courant 116 * - , - Frankfurt 122 Rthlr. 102 » * m. 0. w. Hamburg 122 Rthlr. Banco 168 R. in Nth. id2;st. Leipzig 102 R. Cour. oder 122 R.m.o.w. in alten jN a. L.d’orä 5 R. L.d’orä 5 Rthlr. London 1 L. Sterling 7^ R. in Rth. 2 2h fi. Nürnberg 122 Rth. Courant 116 detti - - . Detto 122; Rthlr. Münze 122 - in Conv. Thlr. ä 2^ st. Paris 122 Livres ioo Liv. m. 0 . w. ilt Nthlr. a 6 Liv. Wien 122 Rthlr. Cour. I l6 R. inNth. N2ß ff. Unter den Reichsthalern in Nthlr. ä 21 fl. worin der Cours «nf die mehresten der vorstehenden Plätze geschlossen wird, sind jedesmal Rthlr. Courant zu verstehen; eben dergleichen Rthlr. Conti. 4t Rthlr. werden auch darunter verstanden, wenn man solchen Cours, wie es zuweilen geschieht, in Nthlr. a z\ fl. schließt. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. Species, mchrentheils aber in Rthlr- Courant, Albus und Den. gehalten. r Rthlr. Species hat fl. r| Species, oder Räder fl. oder Cöün. fl. oder 8 Schillinge, oder 60 Clcv. Stüber, oder »o Aldus, oder 120 Fcttmännchen. 1 Rthlr. Courant hat ti si. Courant, oder CöLn. fl. oder 58; Clcv. Stüber, oder 7ZAldus, oder n? Fettmänn« ? chen. i fl. Species hat 40 Clcv. Stüber, oder ^lbus. 1 fl. Courant hat 39 Clcv. Stüber, oder 52 Aldus. i Räder fl. hat 48 Clcv. Stüber, oder 64 Aldus. < Cölln. fl. hat -8 Clcv. Siüber, oder 24 Aldus, ch» I Aldus hat -2 Den. ^ Die in (tolln gangbaren Geldsorten haben Cours in Rthlr. und Aldus, oder Gulden und Aldus, sowohl in Species - als Cou- rant- Geld ä Proportion; oder auch, besonders nur die Conv. Thlr. und Nthlr. nur in Stübern, pr. i Stück derselben. » Convention^ »Silbergeld nach dem 24 fl. - Fuße, rechnet !k. man zuweilen ä ; pC. m. 0. w. Agio, gegen Nthlr. ä 2 1 fl. nämlich. 100 Rthlr. in Conv. Geld, thun 10? m. 0. w. in Rthlr. Courant, in Nthlr. 2 2$ fl. 1V * Der Ufo wird für 14 Tage nach Sicht gerechnet- In Ansehung der Respect - ist verordnet, daß ein ars acceptirtcc Wechselbrief, Mangel der Zahlung, auf den rd, sechsten Tag nach dem Verfalltage, soll proteüiret werden, len Die Sonn - und Feyertage werden mit unter gedachte 6 Lage 42 Coustantinopel. Lage gerechnet; wenn aber der letzte Naspsat - Tag ein Sonn»oder Feycrtag ist, und deren noch mehrere darauf folgen: so muß die Proteähtion an dem ersten darnach fol« ® genden Werktage geschehen. W Gold - und Silbergewichk. i Mark hat 8 Unzen, i Unze 2 Loth. P 1 x Loth hat 4 Qumt. i Quint. 4 Pfenninge» 1 Mark hat 4352 Cöllmfche Eschen. 0] 4864 holländische Aß. 4400 französische Grairrs. 104I Mark Colln. Gewicht, oder 99§ Mark Hottend. Troy Gew. sind ,c-o Marks Franz. Poids de Mark. Handelsgewicht. * Der Centner hat 126 iL. 124? ttz sind 102 W in Paris. 8 Ellenmaas. Die Este ist die Vrabanter. 2 17z Ellen sind i22 pariser Stäbe. * t , I 11 ^ ^ f §onstantinopel, { die Residenzstadt des Türkischen Kaisers, l in Romanien. ' i Empfängt in Bezahlt dafür , Amsterdam I fl. Souranc z6 karir Livorno i Pezza d’Otto 80 Paras London j L. Sterling *>| Piastre» Mar. Conftantinopel. 4 ? Marseille loo Ecus 12g Piastre. Venedig I Zecchino Veneto* 190 Paras. Wien 1 fl. Courant 43 Paras. * Dieser Zechino gilt in Venedig 21 Lire Monett piccola corr. mit i pC. M- o- w. Agio. Die Bücher und Rechnungen zwerden in Piastre und Paras, oder in Piastre und Aspers gehalten. 1 Piastra hat 40 Paras, oder I2o Aspers, r Para hat 5 Aspers. I lux oder Juck ist icoooo Aspers. 1 Chise ist ein .Scutcl, roelcher ;oo 'Türkische Piastre enthält. In Lonstnntin-pel befindet sich kein vorgeschriebenes Wcchftlrccht; es ist daher weder von Ufo noch ponRespect- Tagcir etwas verordnet: die mehrcsten Tratten auf auswäck tige Plätze, werden L 1; Tage nach Sicht zahlbar gestellet, oder es wird eine andre Vcrfallzeir ausdrücklich bedungen. Von fremden Plätzen auf Constantinopel und die ganze Türkey, wird auch selten anders als ä ji Tage Sicht tras- stret. 5Bcc ntm punctuel ifi, bezahlet auf den Verfalltag ; v;ele aber bedienen sich der in ihren Ländern gewöhnlichen Respect. Tage- Z. E- die Franzosen richten sich nach dem Gebrauche in Frankreich rc. Dieses ist von den Franken (Christen) zu verstehen; die andern sind mit der Einlösung ihrer Briefe nicht so präcise, sondern lassen dieselben öfters 1. 2. j oder 4 Wochen anstehen; nnd bezahlen alsdann, mir oder ohnejVergütung der Interesse, für die überschritte» «e Zeit. <8sld- 44 Copenhagen. Gold - und Silbergewicht, i Cheky hat ioo Drachmen, i Drachma i6 Kara. i Kara 4 Gran. Handelsgewicht. 1 Cantaar hat 7s Batmans. 1 Batman 6 Okas. 1 Oka 2^ Rotteln. 1 Rottet iif Chekys. 1 Cheky 66| Metekals. 1 Metekal \\ Drachmen. 1 Cantaro thut uz K in Paris. Lllenmaas. Das Ellenmaas heißt Pik. 177 Pik sind 100 pariser Stäbe. § 0 penhageN/ die Hauptstadt des Königreichs Dännemark, auf der Insel Seeland. Empfängt in Altona 102 Rth. Banco Amsterdam IOO Rth. Courant Hamburg IOO Rth. Banco London i L. Sterling Paris 1 Livre Bezahlet dafür 123 Rth. Courant. Il 8 4 t t 124 t t * 5 R. 32 ß.Dan.C. 2l ß. Dan. Cour. E : Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlrn, Mar. ken und Schillingen Dänisch gehalten. 1 Rthlr. hak; Mark Lübisch, oder 6 Mark Dänisch« oder 48 ß. Lübisch, oder 96 ß. Dänisch. 1 1 ,3 1 ode ord JHfi Dä <■ ode C01 r» c Bai Rt che ba< lig Rt l bri Di der 8: ha 1 Mark rra. rk, r ant. t.C. )vr. Kar* oder -k Copenhagen. 45 V 1 " "" """ - ; — “ 1 Mark Lübisch hat 2 Mark Dänisch, oder 16 ß. Dänisch. 1 ß. Lüb. hat 2 Z. Dänisch, odcr 12 Den. Lübisch, oder 44 Den. Dänisch. 1 ß. Dänisch hat 6 Den. Lübisch, oder 12 Den. Dänisch. Die Währung in Dänemark ist entweder Kronen * Valuta, oder Courant - Geld. Erstere ist, vermöge Königlicher Verordnung, 6 | pC. besser als letztere. So gilt z. E. eine Dänische Krone 2 Mark in Kronen * Valuta, oder 2 Mark 2 tz. Dänisch Courant. Die Preise anderer Geldsorten bestehen in Mark und ß. odcr in ß. Dänisch Courant:, pr. 1 Stück derselben. Der Species. Rthlr. gilt gemeiniglich 7 Mark 4 ß. Dän. Couram, und wird bey der Bezahlung des Zolles im Sunde, zu ü Mark rr ß. Kronen - Valuta gerechnet. In Copenhagen ist eine Lssignatlonz, Wechsel - und Lcih- Banque. Die Banque - gcttd sind auf 100. 50. 10. 5 und i Rthlr. Courant eingerichtet, und gelten bey allen Königlichen Casscn, wie auch in allen .Königlichen Ländern als baares Geld. In der Leihe- Banque werden auf hinlängliches Unterpfand, alle Summen, welche nicht unter io-> Rthlr. sind, a 4 pC. jährliche Interesse gegeben. Es ist in Copenhagen kein Uso bestimmt; die Wechsel- briefe werden daher auf eine gewisse Zeit zahlbar gestellct. Diejenigen Briefe aber, welche auf Sicht lauten, müsse», bey dem Vorzeigen bezahlet werden. Es sind dafelbst 8 Rcspe&-!£a^. Wenn die Bezahlung eines acceptirten Wechsels innerhalb 8 Tagen nach derz Verfallzeit nicht geschieht, und der Inhaber desselben aufs längste am zehenten Tage, (worunter der 46 Danzig. Acceptador4,unb Protestationg wie auch die Sonn- und heilige» Tage mitgerechnet) nicht xrotllüirct: so ist er schuldig allen Schaden selbst zu leiden. Gewicht. Der Centner hat 100 ffi. Ein Schiffpfun- hat 3-20 lt». 98 sind 100 jtz in Paris. Ellenmaas. 189 Ellen sind ioo pariser Stäbe. Danzig, in Pohlnisch Preussen. Einpfängt in Bezahlt dafür Amsterdam 1 L.Vis. Banco 4Z5 Groschen. Hamburg I Rthlr. Lanco 182 detti. Königsberg 100 fi. Preuß. Lourunr 135 Gulden. Die Bücher und Rechnungen werde» in Gulden, Groschen und Pfenningen gehalten. x Rthlr. hat ; fl. oder 90 Groschen, l. , hat ;o Groschen. 1 Groschen hat irr Pfenninge. Der Lours her Geldsorten, welche in Danzig gangbar find, hrstkht in Gulden und Groschen, pr. i Stück derselben. Es werden allda jährlich zween Märkte gehalten, nämlich, Dominicus und Martini. Ersterer ist der ansehnlichste, und fällt den steti Auguiti ein. Für die Fremden währet selbiger r Tage; für die Einheimischen aber j Wochen. Der L E w eine Tae 8 den auf den gest S Ve noc die der G Ei 11 SE ni re< pt Dublin. 47 sonn- ist (8 IV den. Gro- Der Vso in Dauzig ist 14 Tage nach der Acceptation, Es sind daselbst ro Respect-Tage, die Sonn-und Feyer- iage mit eingeschlossen. Wenn aber der zehnte Tag auf einen Sonn - oder hohen Festtag fällt, muß an dem neunten Tage, wegen Mangel der Zahlung protesticct werden. Briefe, welche auf weniger als 14 Tage Sicht lauten/ haben nur ; Respect.Tage. Diejenigen aber, so A Vista oder auf Sicht zahlbar gestellt sind, müssen innerhalb 24 Stunden nach der Präsentation, die auch an Sonn-und Festtagen geschehen kann, bezahlet werden. Wenn ein Wcchsclbries erst nach der darin» bestimmten Veissallzcit prassentitet wird, hat sich der Acesptavt nur der noch übrigen viscretions« Tage zu bedienen; sind aber auch diese verSossen: so muß die Bezahlung innerhalb 24 Stunden geleistet werden. Gewicht. Der Centner hat 120 L. Ein Schiffpfund ist 322 fö. 112! ifc sind 100 iij in Paris. Ellenmaas. 207 Ellen sind 100 pariser Grab«. DtthlLn, sind, ' im Königreiche Irrland. ilich, und biger er Hält Buch und Rechnung in Pfund, Schilling und Pfenningen, das Pfund » 20 ß. und den ß. i i» Pfenning gerechnet, wie in London. Die Englischen Gcldsorten aber, sind in Dublin um 8! rL. höher, alt in London gangbar. So gilt j. H. 1 Genest ta 4 « F io tenü a. in London sr ß- Sterling; nnd in Dublin 22 ß. 9 Den. p a! Irrisch. Ly Item , 1 ß. Sterling , welcher in London Den. hat, Rc jilt in Dublin 13 Den. Irrisch. Das Gewicht - und Ellenmaas ist wie in London. Fiorenza, im Großherzogthum Florenz, in Italien. : Dc Empfängt in Bezahlet dafür in Amsterdam 88 Vls. Banco 1 Pezza d'Otto. : Augfpurg 186 st. Courant 100 dette. * 3 « Bologna 108 Bajocchi 1 Duc. a 7 Lire- we Votzen 1 st. SJief.Val. 61 Soldi comuni. fm Oadix \ Madrid ) 129 Pesos dePlata 100 Pezze d’Otto. Genua 116 Soldi fuori diB° x detta. na Hamburg 84 ^>. Vls. Banco I P e od Lissabon 760 Rees 1 a * Livorno x Pezza d’Otto 11 5 Soldi comunu äi London 50 Sterling 1 Pezza d’Otto. Messina \ Palermo J 11 Tari 9 Grani 1 detta. Mdano 126 Soldi corr. 1 detta» Co FJapoli 115 Duc. delRegno 100 Pezze d’Otto. fel Uovi, oder Biseoaone 109 Sc. di Marco *43 Scudi d’Oro. »1 Paris F i o r e n z a. 49 )cn. Paris Lyon J 99 Sols 1 Pezza d’Otto. hat, Roma 79 Sc, diStampa d’Oro 100 Sc. d’Oro. on. Detto 106 Scudi Moneta 100 Francesconi a 10 Paoli. tmmm Venedig 100 Duc. di Banco 79 Sc % d’Oro,m.| pO.beftändig ^§io. Wien 1 fl. Courarit 6a Soldi comuni. T* Die Bücher und Rechnungen werden in Scudi, Soldi und Dcnari d’Oro, oder in Ducati, Soldi und Denari, oder auch * in Lire, Soldi und Denari comuni gehalten- i Scudo d’Oro hat 2 o Soldi d’Oro, oder 7| Lire, oder ISO Soldi comuni; wird aber bev dem Cours auf Venedig, ; re . wegen vorgebuchtem dazu gehörigen halben pro Cento Agio, I für ISO*- Soldi comuni gerechnet. i Soldo d’Oro hat 12 Denari d’Oro, oder 7! Soldi comuni. 1 Ducato, Ducatone, Scudo corrente, oder auch Piastra genannt hat 7 Lire j oder 20 Soldi k ir Denari di Ducato, oder 140 Soldi comuni. 1 Pezza oder Pezza d’otto Reali hat 20 Soldi 4 it Denari Ifc di Pezza, oder $1 Lire, oder iis Soldi comuni. ' 1 Lira hat i| Paoli, oder 3o Soldi, und 1 Soldo 12 De* nari comuni. Die Geldforten, welche in Fiorenza gangbar sind, haben Cours jn Lire, Soldi und Denari comuni, pr. j Stück der« > selben. Der Uso ist daselbst wie in Ltvorno; ausser, daß bey Briefen von Venedig und Rom , die. Acceptation den ' D Sonn» Frankfurt am Mayn. 50 Sonnabend/ und die Bezahlung in der zweyten Woche hernach, am Sonnabend geschieht; ingleichem, daß die von Vologna gezogenen Briefe ebenfalls am Sonnabend »ccsx- tiret, 'und den darauf folgenden Sonnabend bezahlet werden. Es sind allda keine reZullrte Respect - Tage; indem ein verfallener Wcchfeldrief bezahlet oder proreRlrct werden muß, ehe die Post an denjenigen Ort abgeht, von welchem solcher Brief gezogen worden. Gewicht. 1 ffi bat 12 Onzien, 1 Onzla 24 Denart. i Lenaro 24 Gram. Das Handelsgewicht ist z pro Cento schwerer als das Gold - und Sllbergewicht. 141 tt- sind 220 ttz in Paris. EUemnaas. Die lange Canue hat 4 Brazzi, und die Brazzia * Palmt. Man mißt damit Wollenstoffe. Die kurze Canne hat 4 Vrazzi, und die Brazzia 2 Palmi, wie die lange. Man mißt damit Seidenstoffe. rov lange Cannen sind loiK kurze Cannen; 50^ lange oder 59^ kurze Cannen sind 100 pariser Stäbe. Frankfurt am Mayn, Reichsstadt im Oberrheinischen Kreise. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam 100 Rthlr.Lanco 142 Rthlr.Wechselz. vctto 100 Rthlk. Cour. 136 detti - Frankfurt am Mayn. Sl Brüsse?^") 100 Rth. Wechsels. ,32 Rthlr.Wechsel;. Augspurg 100 Rthlr. Cour. 99 * t * Bremen 100 Rth. in L. d'or s. 5 Rthlr. 100 - m. 0. W. Cölln 100 Nrhlr. io2 Nthlr. * * Hamburg 100 Rthr. Banco 142 Rthlr. Wechsel;. Leipzig 100 Rth. in L. d’or ä 5 Rthlr. 99 detti t " # London z%\ L. Sterling iZ 5 - - - oder: 1 L. Sterling 135 Batzen - -' IVlilano 1 Lira corr. i8X.m.o.w.Wechsel;. Nürnberg 100 Rthlr. Cour. 99 Rthlr. - - Paris ^ Lyon ) 100 Ecus 762 detti - » Prag 100 Rth. Courant 99 Rthlr. Wechsel;. Rotterdam 100 91 $. Courant 135 l- , - Straßburg 100 Nthlr. 100 Nthlr. m. 0. w. Wien 102 Rth» Courant 99 Rthlr. Wechsel;. Die Wechsclzahlnng, worinn der Cours auf jeden der ge« dachten Plätze (Cölln und Gtraßburg ausgenommen^ geschlossen wird, besteht in Carid’or ä 6 Rthlr. i» Xr. und zuweilen auch in Convention^ . Thalern a j Rthlr. ;er« SeiAmsterdam 90 Rthkr« Banco 1 ooEcus de zL.Gour. Augfpurg 128 Rthlr. Gourant 100 detti - - - nen Basel 100 Thlr. Weehselg. 100 0 m. 0. w. Frankfurt 100 neue L. d’or looneueE.d'orm.o.w. Genua 100 Pezze von 5|L. fuon di Banco 95 Ecusde zE.Gour. Hamburg 1 Mark Banco 22 80E /Den. Cour. Leipzig 1 alten L. d’or 11 Liv. 1 z Sols. - Detto 128 Rth.Gour.vd. in 1 L. d’or a g R. ioo Ecus de 3 L. C. -lbst Livorno 100 Pezze d’Otto 97 detti 0 » s London 50 Sterling 1 detto 0 e 0 e in Milano 100 Doppie ä 24 Lire corr. 98 Pistolesai i|L .. * an: Nürnberg 128 Rth. Couraat 100 Ecus dc 3 Liv. , Paris \ §6 G e n e v e. Lyon} *66 Ecus ioo Ec. de gLiv. Cour. Turin 85 SoJdi i detto * fi t gg Auf Zürich und andere Plätze in der Schweiz wird dergestalt gewechselt, daß daselbst ein alter oder neuer Louisd’or E emvfangcn/ und in Geneve der Cours in Livres, 8oIs und Deniers Courans dafür gegeben wird. Eben so geschieht solches auch zuweilen auf Auglpurg und Frankfurt. Die Bücher und Rechnungen werden von Handelsleuten in Livres, Sols und Deniers Courans , von der Regierung aber in Florins, Sols und Deniers Genfer -Valuta gehalten» Der neue Louisä'or gilt Ich Liv. io S. 6 Den. corr. Sonsten rechnet man im gemeinen Leben ; Liv. Genfer Corr. für ; Liv. franz. l Ecu hat J Livres, oder 6 o Sols Courans, oder io| Flo- eins. i Livre hat 2o Sols Courans, oder Florins. i Sol Courant hat >2 Deniers Courans, oder 2 / 3 Genfer Sols. i Florin hat 12 Sols , und i Sol ir Deniers Genfer Valuta. Die Preise der Geldsorten, welche in Geneve gangbar sind, bestehen in Livres, Sols und Deniers Courans, pr. i Stück derselben. Der Uso ist jo Tage nach Dato des Briefes. Es find daselbst $ Kespeet - Tage, unter welche der Sonn» C) tag nicht Mitgezählet wird. Gewicht. Potds fort, das grosse ife, zu grovert Waaren, hall Un-en.. Poids l irr 1 « i—i *» Poids foible, das kleine tb, zur Seide und andern feinen Waaren hält 15 Unzen. 88/^ib Poids fort oder xo6M it> Poids foible sind ico ffi in Paris. Ellenmaas. Man braucht mehrentheils den parifer Stab. Die Genfer Elle wird nur im kleinen Handel gebraucht. ioz^ Genfer Ellen sind 100 pariser Stäbe. Genua, die Hauptstadt der Republik dieses Namens, in Italien. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam 85 $Vls. Banco 1 Pezza von 5§ L. fuori di Banco. Augspurg 1 Courant 63 Soldi fuori diB°. Madrid} 648 Marav. de Plata 1 Scudo di Marco, Lissabon 736 Rees 1 Pezza von 5H L. fiiori di Banco. Livorno 1 Pezza d’Otto 117 Soldi fuori di B°. London 48 Sterling l Pezza von zß L. fuori di Banco. Padermo J ^ Cailini (*) 1 Scudo di Marco. Milano 99 Soldi correnti x Scudo di Camb. Napoli 1 Duc. del Regno 103 Soldi fuori di B°. (’) Wenn man in 6 enua Briefe aufMcssina oder Palermo beliebt/ so wird dem Käufer derselben 1 Carliw» pr. Oncia a Titulo di buon» Moneta verqütet; mithin jedesmal der bedungene Laura um den sechzigsten Lbeil desselben erhöhet. Oder, welches einerlei ist, es werden für 61 Carlini, des gewöhnlichen Gieilianischen Gelde», 60 Cariini gut Geld, al- worin eigentlich der Loun geschloffen wird, gerechnet. ^ . Novi sr G e n u a. Novi los Scudi di Marco 100 Sc. di Mc°m.O.W. Paris 'S Lyon ; >95 Sols t Pezza V0N 5| L. Marseille/ fuori di Banco, Roraa 1 Scudo Moneta 128 Soldi fuori di B°. Venedig 94 Marcnetti di ß°. 1 Scudo di Camb. Wien 1 st. Courant 63 Soldi fuori diB®. Die Bücher und Rechnungen werden in Lire, Soldi und Denari gehalten- I Lira hat 20 Soldi. 1 Soldo fyat 12 Denari. In Genua sind folgende Währungen zu bemerken: 1) Valuta äi Banco, worin chmüls alle Wechseibricft, die nicht ausdrücklich in Valuta luori di Banco lauteten, mußten bezahlet werden. Erstere war circa 2; pc. besser als letztere. 2) Valuta äi permesso, welche dermalen die Stelle des gedachte» Banco-Geldes vertritt, und ä 1; pc. besser als Valuta fuori di Banco oder Cement - Geld verordnet worden ist; daß also iuo Lire Valuta di permesso, beständig 115 Lire fuori di Banco sind- ;) Valuta fuori di Banco, oder Corrsnt- Geld, W 0 NNN die Bezahlungen für Waaren geschehen, und jetziger Zeit die Bücher und Rechnungen gehalten werden. 1 Pezza oder Piastra hat 5 Lire Valuta di permesso, oder Lire fuori di Banco. i Scudo d’Oro hat 9 Lire, z Soldi Valuta di permesso, oder 10 Lire i6f Soldi fuori di banco. 1 Scudo d’Argento hat 7 Lire, 12 Soldi Valuta di permesso, oder 8 Lire 14s Soldi fuori di Banco, oder 4 Lire, xo Soldi Moneta di Cartulario oder di Numerato, als worin der der Preis des Silbers in Barren bedungen, und der Zoll bezahlet wird; oder 7 Lire, 4 Soldi Moneta di paghe, in welcher Valuta die Spanischen Piastre verkauft werden. 1 Scudo di Cambio hat 4 Lire Val. di permesso, vder 4 Lire, 12 Soldi fuori di Banco. 100 Scudi di Marco werden für 122s Scudi d’Argento ge« rechnet. Eine jede von gedachten fünf Sorten pflegt in 10 Soldi ä. 12 Denari eingetheilet zu werden; letztem wird sodann der Name ihrer Hauptsorte beigefüget, um selbige von andern zu unterscheiden. Z. E- 1 Pezza hat 20 Soldi di Pezza. 1 Soldo di Pezza, hat 12 Denari di Pezza. Item 1 Saldo d’Argento ha! 20 Soldi ä 12 Denari d’Argento &c. Die Preise der wirklichen Gelbsortcn, welche in Genus gangbar sind, bestehen in Lire, Soldi und Denari fuori di Banco, pr. r Stück derselben. Der Uso daselbst, ist, bei Briefen von London ; Monat nach Dato; von Lissabon, Lad ix, Madrid und Amsterdam, 2 Monat nach Dato. Bei Briefen von Rom und Venedig re Taae; von Fiorenza, Livorno und Milano, 8 Tage, und von Napoli 22 Tage nach Sicht. Es sind allda ;v R.espeÄ-Tage verordnet; die Inhaber der Briefe aber können den folgenden Tag nach der Vcr- fallzeir protelllren lassen; man pflegt indessen gemeiniglich bis in die Woche hernach, vor Abgang der Post an denOtt, woher der Brief gekommen ist, damit zu warten. S 4 Frankfurt an der Oder. Der Uso ist allhier 14. Tage nach der Aooeptation.^ ta Es sind 4 ^ssx-a-Tage, worunter Ssnn,und Feyertage nicht mitgezählet werden. Diejenigen Briefe aber/ welche aVifta, wie auch solche, so nicht über 4 Tage nach Sicht ® oder Dato zahlbar lauten, gemessen keine Discrotions - Tage» sondern müssen nach der Acceptation und Vcrfallzeit. auf§ längste in 24 Stunden bezahlet werden. Gewicht. Das Gold-und Silbergewicht ist die Cöll- nische Mark. Das Handelsgewicht hat 32 Loth. Das Loth 4 Quint. Das Quintle 4 Pfen. 100 Iß Handelsgewicht, sind 109 iß Pfundgewicht. 91 iß Handelsgewicht, sind iooißüi Paris. Ellenmaas. Man hat hier die Frankfurter Elle zu Leinewaarcn; die Brabanter Elle zu den Niederländer - Waaren, und den Franz. Stab zu Sei- “ denwaaren, Tüchern rc. . . % s2o Frankfurter Ellen, oder 173 Brabanter Ellen 3 sind 100 pariser Stäbe. q ____ ( 4 Frankfurt an der Oder, s in der Mittelmark Brandenburg. 3 Wechselt, besonders während den j Messen, welche daselbst 3 jährlich gehalten werden, wie Berlin. 3 3 >e Bücher und Rechnungen werden ebenfalls wie in 3 Berlin gehalten. Gedachte Messen, deren jede 8 Tage währet, fangen an: ' i) Die 6o Gothenburg. Gewicht. Der Centnsr hat ioc> ib xc5o grosso. Der Rubbo 25 tb. Der Rotolo i| tb. 151| ib peso grosso stnd 100 ib in Paris. Ellenmaas. Die Brazzia hat 2s Paimi. 203 Brazzie oder 473I Paimi fmd ioo pariser Stäbe. Gothenburg, in West - Gochland, in Schweden. Daselbst wird auf andere Plätze gewechselt, ingleichem Buch und Rechnung in Königl. Schwedischen Rcichs-Lxe. eies»Silbergelde gehalten, wie in Stockholm. Gewicht - und EUenmaas ist wie w Stockholm. Hamburg, Reichsstadt in Niedersachftn. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 3z Stüber Banco 1 Thlr. ä 2 Mr. B". Detto 104 Rthlr. Cour. ioo Rthlr. Banco Augspurg 142 Rthlr. Cour. too - - - - - Breslau 1 L. Banco 42 ß. Lüb. B°„ Cadix,Ma-^ drid,Bilbao,) 1 Duc. de Camb. 89 Vls. 4 4 St. Sebastians Co. Hamburg. 6 t täve. chem iSpe. Kopenhagen !24 Rthlr. Lour. Joo Rthlr. Banco Frankfurt 142 N. Wechsel;. 100 Rthlr. Banco Leipzig V42 Rth.Lour. od. Naumburg/ jnB.d'oragR.ios - - - Bissabon i Crusado 44 Vls. Banco London 1 L. Sterling 34 ß. 4^-- VJ s. B°. Nürnberg 142 Rth. Cour. 100 Rthlr. Banco. Bourdeaux) 1 EcU Venedig i Duc. di B°. Prag ) 142 Ä Cour ‘ 25 ß. Lüb. B'. » 86 Vls. p * 100 Rthlr. Banco. Die Bücher und Rechnungen werden in Mark, Schilling und Den. Lübifch gehalten. 1 Rthlr- hat ; Mark, oder 48 ß- Lüdifch, ober 8 jj.VIs« der 96 Den. Vls. 1 Mark hat 10 ß. Lüb. oder %\ ß- Vls. oder zs'.Den- Vls. , 1 ß. Lüb. hat 11 Den. Lüb. oder a Den. Vls. 1 L, Vls. hat 20 ß. vls. oder 24s Den-Vls. oder 7rMark» oder -20 ß. Lübifch. .B°. 1 ß- Vls. hat -2 Den. Vls. oder 6 ß. Lübifch. ' » Den. Vls. hat 6 Den. Lübifch. Der Thaler, für welchen der Lours des Wechsels von Hamburg auf Amsterdam in Banco, mgleichem von Am- ^ sterdam und Antwerpen auf Hamburg bedungen wird, ist r Mark, oder ;r ß. Lübifch, oder 04 Den. Vls. Banco. 's- 2 » Hamburg kommen viererlei) Zahlungsarten vor: *) Species - Dieses besteht in Species - Reichsthalern, von welchen 8 Stücke auf die rauhe Cölluische Mark k 14 Loth 4 Gran fein gehen. Ein solcher Rcichsthaler wird in der Banco a ; Mark angenommen, und dem Ein- bringer i pr- Mille Agio vergütet ; bicsemnach werden demselben für 1000 Rthlr. Species, 500} Mark Banco gut geschrieben. Wenn man aber dergleichen Reichsthaler in der Banco empfängt, so werden i; pr. Mille Agio darauf gerechnet, und muß sich also derjenige, der looo Rthlr. Species empfangen soll, ;ov4 Mr. h ß. B°. dafür abschreiben lassen. 2) Banco -Valuta. Ist diejenige, worin die Rechnungen in den Büchern der Banane gehalten werden, und irr wel. cher der Cours auf jeglichen Platz, wohin Hamburg directe wechselt, geschlossen wird. Oourant-Geld. Heist dasjenige, dessen man sich bey täglichen Ausgaben in der Stadt bedienet. 4) Leicht Geld- Dieses besteht in folgenden Sorten zu den dabey angezeigten Preisen. Als in Alten Louisd’or, Doppien und Braunschw. Carld’or, ä 5 Rthlr. oder a Mark. vucaten » 2| Rthlr. oder a 8 i Mark. Goldgulden a 6 Mark. - Species - Banco - und Alberts - Thalern, wie auch Con* ventionä . Thalern und Louis Klane, ä 4 Mark. Alten Reichsgulden, neuen --Stücken, Couvemious-Gnl, den, und halben Louis blaue, a 2 Mark. H a m bu r I. 6 i tha- stark mlet Ein- >em- : ge« der ' zerschell 'gen wel. 'SÜS bey l zu a 5 Einzelnen i-Stücken und quai\(Jonventiong. Thalern oder halben Gulden, 2 , Mark. Die Gcldforten, welche in Hamburg gangbar sind, werden folgendermassen gegen Banco-Valma verwechselt: Species. Reichsrhaler rechnet man 2 l Mark, und vucn-, ten 2 6 Mark; auf diese wird 1 pC. m. o- w. Agio gegeben.. Selch mnach thun 100 Mark in S^ccics-Reichsthalern oder ch vucatcn, 101 m. ö. w. Mark Banco. Zuweilen sind auch die vucaren ü ü Mark gerechnet, 1 pC. m. 0. w. schlechter als Banco, und thun alsdann ivi. m. 0. w. Mark in vucaten, loo Mark Banco. Nachstehende Sorten sind ebenfalls schlechter als Banco, Geld, und giebt man für 100 Mark Banco: 123 m. 0. w. Mark Lüö. 122 * * » t a 124 0 - - 6 a 143 a * p ß fi *38 * * <* - 133 * * * » ° ' in Dänisch Lournnr-Geld» - Hamburger Lauranr. - in Holsteins u. Entmischen 6 - ß. Stücken, zu 5 ß. gerechnet. - in alten I.ou>5ä'or für voll,d. i. uzRthlr. od. ü -5 Mark. - in vucnren u 2Wthlr. oder ü 84- Mark. > in neuen ß-Stücken für voll, d. i. u 2 Mark. ÜON* > Alte Louisd’or, Friedrichsd’or und Braunschw- Carld’of werden auch in Mark und ß- Lüb. Banco, pr. 1 Stück der» selben begeben. Aus dem gedruckten Hamburger Geld-Lours, welcher wöchentlich zweimal ausgegeben wird, kann man das Ei? '-> gent- 64 Hamdurg. gentliche ersehen, zu wie viel pL. Agio fcas Banco - Geld, flehten jede der vorbenannien Sorten stehe; auch wie viel Mark und ß. Lüb. der Boriisä'or gelte; inglcichen, wie viel xO. einige Sorten schlechter als * - ß. Stücke und neue; Stücke seyen; wobey man zu merken hat, daß, wenn eine Geldsorte, z. E. 4l I'O. schlechter als eine andre ist, dieses als ein Azio auf Hundert des bessern Geldes zu verstehen sey. In gedachten Lours-Zetteln wird gleichermasscn der Preis eines Stückes, verschiedener Gold-und Silbermünzen, in Mark und ß. oder in ß. und Den. Lüb. Lomant-Geld angezeiget. Der Preis des Goldes besteht in ß. Lüb. Banco, pr. einen Ducaten, Es werden nämlich 67 vueaten für 2z; Karat fein gerechnet. Das Silber in Barren wird nach der feinen Cöllnifchen Mark, in Mark und ß. Lüb. Banco verkauft. In Spanischen Stücken von Achten wird die rauhe Cölln. Mark ä i 4 .| Loth fein gerechnet, und die feine Mark ebenfalls in Mark und ß. Lüb. Baaco bedungen; jedoch wird für die nach A* 172g ausgeprägten Piastres, weil selbige mir 14; Loth fein halten, ein geringerer Preis als für die ältern bezahlet. Diejenigen Piastres aber, welche jetziger Zeit meistens vorkommen, sind die neuern, worauf das Köttigl- Bildniß steht; diese rechnet man » ,4; Loth fein. Der Uso in Hamburg ist bei Briefen aus ganz Deutschland »4 Tage Sicht, und wird der Acceprations, Tag mitgerechnet. Aus Frankreich und London, r Monat nach Dato des Briefes; aus portugall, Spanien und Venedig -der, 2 Monat nach Dato des Briefes. < tag ] Ta ( Fei Ta cen fun den i ver Re: Wei den bis ode Gi In Bei IO< El 27 39 Hamburg. elp, Es sind daselbst -2 Rsspsct-Tage, worunter der Verfall, viel tag, wie auch die Sonn-und Festtage mitgerechnet werden. viel Medio Mense zahlbar lautende Briefe verfallen den i;ten u I Tag desselben Monats. TI Die Banco in &ambuv$ wird ausser den Sonn-und e e Festtagen nur einmal jährlich, nämlich ult. Decemb. auf 14 " Tage gcsperrct. Diejenigen Wcchfelbriefe nun, so vlr. 0-- cemb. oder einige Tage zuvor verfallen, müssen vor Schlie- re ^ sung der Banco bezahlet, oder am ersten Werktage nach dem Ende des Monats December xroteRret werden. Än " ; Ein Wechsclbrief, welcher während der Banco. Sperrung verfällt, hat nach Wiedereröfnung derselben nicht mehrere :nm Respect-jage zu genießen, als noch übrig seyn würden, Jra * wenn die Banco offen gewesen wäre. Verfällt aber ein Brief den i. 2. oder ;ten Januar, so muß die Bezahlung längstens chen bis den dritten Werktag nach Eröfnung der Banco geleistet, oder xrorekiret werden. 'lln. Gewicht. Das Gold -- und Silbergewicht ist die Cöll- ben- Nische Mark. vird 3 » Handelsgewicht sind 324K Hamb. zrz jtz Cölln. bigx oder i2O ttz Cölln. sind 96 \ M Hamb. die Bei Frachten wird die Schiffpfund zur Fuhr auf 320 iger ttz gerechnet, oder 22 Liespfund ü l6 ttz. das itz Hamb. betragen in Paris 99 Poid de Mare oder Haudelsgewicht. ifä, Ellmmaas. Die Hamburger Elle ist 254 stanz. Li-- 27 Elle Hamb. sind gleich 13 Auncs tn^Seide ) inPariS.' 29 d° d°-14- in Tuch KL- 66 Königsberg, Königsberg/ die Hauptstadt in Preussen. Empfangt in Bezahlt dafür Amsterdam I L. Vls. Courant 308 Gr. Preuß. Cour. Berlin 100 L. Banco ioo|L. Banco. Danztg 135 Gulden 100 st. Preuß. Cour. Hamburg 1 Rthlr. Banco 135 Gr. - - London i L. Sterling 1 8 st. 28 Gr. Die Bücher und Rechnungen werden in Gulden, Groschen und Den. Preußisch Courant-Geld gehalten. i Rthlr. hat 3 fl. oder 24 gute Groschen, oder 90 Groschen Preußisch. 1 fl. hat 8 gute Groschen, oder ;o Groschen Preußisch. 1 Groschen Preußisch hat >8 Den. Preußisch. Friedrichsd’or, öftc L'ouisd’or, Ducatcn, Alberts »Thaler und Rubel haben Cours in Gulden und Groschen Preuß. Courant, pr. i Stück derselben. Auch rechnet man Fried- lichsd’or und alte Louisd’or ä ; Rthlr. mit $ ü 6 pC, Agio, gegen Preuß. Courant Lanco- Pfunde werden ä ;i; pC. Agio in Rthlr. Preuß. Courant-Geld roduelret, wie solches bereits oben unter Berlin ist angezeigt worden. Danzig trastixet auf Rönigsberg 2 üso von 14 Tagen nach Sicht. Wenn von andern Plätzen dahin gewechselt wird, so werden die Briefe gemeiniglich auf eine bestimmte Zeit nach Dato, oder nach Sicht zahlbar gcstcllct. E« Es sind daselbst ; Respect -jage/ wie in Berlin. Gewicht. Das Schiffpfmd hat zCentner/ derCenb ner uo itz. 104 itz sind ioo itz in Paris. Eüenmaas. Die Elle ist die Berliner. 178 Ellen >ur. sind ioo pariser Stäbe. >ur. Leipzig , Hen im Marggrafchum Meissen, in Obersachsen. Zro- Empfängt in Bezahlet dafüv Amsterdam ioo Rthlr. Banco 143 Rthlr. K Dctto I oo Rthlr. Courant 136 - Augspurg ioo Rthlr. Courant 100 »m. 0. w. aler Botzen ioo R.iVlon.IunZa,oder euß. auch in Meß-Valma 99 - ied- Breslau I L. Banco 29 Groschen. g'°> Frankfurt IOO Rth. Wechselzahl I oo Rth. m. o. w. Hamburg ioo Rthlr. Banco 143 - cuß. London i L. Sterling 6 Rth. 3 Gr. Zer- Naumburg ioo R. Cour. oder in L.ö'or a g Rthl. ICO Rth. m. o. w» rgm Nürnberg Paris \ ioo Rthlr. Cour. ioo Ecus roo Rthlr. Courant ICO « 9 s ? verlach Lyon / Wien \ Prag ) 76 - 122 *> m. y. ch» H £ » Dre Der Cours auf jeden der vorstehenden Plätze wird in neu Lourom-Geld, welches in Churfürstlich Sächsischen/ nach dem Convsntions-Fusse ausgemünzten ganzen Lxeoiss-Tha, lern » rj Rthlr. Zweydrittelstücken ä x6 Groschen, und Ein« drittelstücken ü 8 Groschen besteht, geschlossen. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. Groschen, und Den. gehalten. i Rthlr- hat Reichs-fl. oder 24 Groschen, i Reichs-fl. hat 16 Groschen. j 1 Meißnischer fl. hat rr Groschen. j r Groschen hat 12 Den. Der Preis eines jeden Stückes, der in Leipzig gangbaren j Silbersorten ist, laut dem Königl. Pohln. und Churfürst!. Sächsischen Münz - Edict de A° 176;. gegen den Couv. Spe. cies - Thaler, in Rthlr- und Groschen oder in Groschen und Den. bestimmet, in Ansehung der Geldsortcn aber verordnet worden, wie viel das Stück einer jeglichen, sowohl nach dem ordentlichen oder niedrigsten als höchsten Preise gelten soll. Bey Verwechslung der Geldsorten gegen einander werden gegeben, für r oo Rth. in Ducaten ä 2 s Rth. 1 02 ! m. 0. w. Rth. C. Ferner giebt man für 100 Rthlr. Couram - Geld: ioo| m. 0. W. Rthlr. in alten Louisd’or n 5 Rthlr ioo| * * * , in SpanischenOoppieix a 5 * 102 * * t t inCarld’or . n6L fi 102 » * * » in Maxd’op 242 0 10 * * * * . in neuen l.ouiLä'or ä 6 | * IQ2 M. Leipzig. 6 s neu nach !ha» Ein- chen, aren j ürstl. Spe* und cdnet nach elten rden . 6 . rthlr * fi B F io3 m. o. w. Rthlr. in neuen Franz. Thalern, 4 Stücke . Ü 6 MH. Auch wird, und zwar jetziger Zeit meistens bey dem Umsätze der Gelder, der Lours auf Hundert, gegen alte Louis- d’or ä 5 Rthlr. also bedungen: ioo Rthlr. iN Ducaten a 2$ Rthlr. thun 103 M. y. W. Rthlr. in ßouigd or, 100 * in Sächf. Courant loo^Rth. - Ferner giebt man für 100 Rthlr. in Louisä'or: 102^ m. 0. W. Rthlr. in Carld'or a 6^ Rthlr. I 02 Z 102 ^ 100 ^ 102 ^ 105 IOl| t t $ $ 9 t in lieuettLouisd’or ä 6| - in Nthlrn. a f> in Sachs. Conv. Münz. in ausländischer Conv. Münze, in Preus. Couram- Geld. in leichten L.d’or ä 3 und 4 Ass. Souverains gelten 8 Rthlr. I0 Gr. m. v> w. gegen Louis- d’or. Bey dem Verkaufe des unverarbeiteten Goldes und Sil-> bers wird der Preis in Rthlr. Louram. Geld, oder in Louis, dor a ; Rthlr. für die feine Cöllnifche Mark bedungen. Leichte vuoatM und Louisä'or aber, werden nach der rauhen Cöllnischen Mark, ebenfalls in Rth. Louram-Geld, oder in Louisä'or ä ; Rthlr. verkauft. In Leipzig werden jährlich drey berühmte Messen ge» halten, als: i) Die Neujahrsmesse, fängt den erstendauuarjoder, wenn dieser ein Sonntag ist, den sten äauuar dtt der ite» und Michaelismcsse, vom Montage nach der Zahlwoche, und in der Neujahrsmessc, vom löten Januar an gerechnet. Die zwischen den Messen einlaufenden Wechselbriefe müssen wenigstens 6 Stunden vor Abgang der ersten Post, an den Ort, woher selbige gekommen sind, acceptiret oder pro. tEret werden; diejenigen Briefe aber, welche auf;, 4 oder ü Wochen nach Dato, oder gas den bestimmten Tag eines noch künftigen Monats zahlbar gestellet sind,, ist man niesn schuldig eher, als >4 Tage vor der Vcrsallzeit zu aceep- tiren. Der Verfalltag msäio Mense lautender Briefe, ist der r4te Tag desselben Monats. Wechfelbriefe, welche a Villa oder stracks auf Sicht zahlbar lauten, können auch an Sonn-und Festragen prassend- ret und acceptiret werden, und muß deren Bezahlung läng, stens innerhalb 24 Stunden geschehen. Diejenigen Briefe, so in einer Messe erst nach der gesetzten Verfallzeit ankom« men, müssen ebenfalls in 24 Stunden bezahlet werden. Äer Uso in Leipzig ist 14 Tage nach der Acceptation,; Es werden daselbst keine Respect-£age verstattet. Gewicht. Der Centnee hat noifc. 105 its sind 100 W in Paris. EUemnaas. 210 Ellen sind 100 pariser Stäbe. Lilie 73 Lilie, Lilie oder R y sseh im Französischen Flandern. Empfängt in Bezahlt dafür Amsterdam x Detta , r Antwerpen und s Lesterr.FlandernL London karis 122 st. Coura'nt 120 st. Banco "i 20 st. Wechselgeld joo st. Courant i L. Sterling i Ecu 170 - 172 - 148 * 178 st. 64 ß. Vls 96 $.Vls. Die Bücher und Rechnungen werden in st. Stübern und Pfenningen, oder in L. ß. und Den. Vls. oder auch in Livres, Sols und Deniers Französisch GeldUgehaltcn. 1 L. Vls. hat 20 ß. Vls. oder 6 fl. oder 7: Divres Fran- löflfch. I ß. Vls. hat I- Den. Vls. oder 7l Sols Französisch. I fl. hat ro Stüber, oder 40 Den. Vls. i Stüder hat 2 Den. Vls. oder >6 Pfenninge. I Livre hat 20 Sols, und - Sol n Deniers Französisch. Die wirklichen Münzen sind eben diejenigen, welche in Frankreich gangbar sind, und haben wie daselbst gleichen Cours. Es gilt demnach der neueD»uisä'or 14 Livres, oder 19 st. 4 Stüber, und der Mhlr. ßLiv. ober 4 st. 16 Stüber. Der Uso in Lilie wird bey allen Wcchselbrieftn und Handlungs« Billets für emen laufenden Monat nach Dato gerechnet. Lissabon. 73 Es sind daselbst 6 Respect-Sage, welche auch Briefe, die nach Sicht zahlbar lauten, zu gemessen haben; am sechsten Tage muß wegen Mangel der Bezahlung protesti- ret werden. Diejenigen Briefe aber, so auf eine bestimmte { Eicht zu bezahlen gestcllet sind, haben keine Respect -Tage Gewicht. 705^ f 6 schwer,, Gewicht, oder 7 74 K leicht Gewicht sind 120 itz in Paris. Ellenmaas. Die Elle ist die Brabanter. 77z Ellen sind 102 pariser Stäbe. Zls i_____ r ls, Inb Lissabon, in j in der Provinz Estrematura ) in Portngall. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam 45 Vls. Banco 1 Crusado Cadix ^ 1 Dop. ä Z2 Reales MadritJ de Plata 2375 Rees. Fiorenza 1 Scudo d’Oro 996 * 9 Genua 1 Pezza von 5s Lire fuori di Banco 740 - - in Hamburg 44 H>. Vls. Banco 7 Crusado en Livorno 1 Pezza d’Otto 764 Rees »er London 66 L. oder 5 ß. 6 L. Strl. 7 Brille Ree» tt. nd Messina ^ ' Palermo / 12 Garlini 1 Crusado to Oder: 7 Fiorino 402 Rees Paris \ Lyon ) 1 Ecu 470 * - Rom» > Roma i Sc. di Stampa d'Oro 1256 Rees. t 1 Scudo Moneta 824 - -- Venedig I Duc.di Banco 788 t -- Die Bücher und Rechnungen werden in Rses gehalten. Man ssxarirct die Tausende von den Hunderten, durch ein ^5 oder ein Comnia, die Millionen von den Tausenden aber durch zween Punkte. Z- E. 64: 548 $ y;ä. Oder : 64: 548, 936 Rees, sind vier und sechszig Millionen , fünf hundert acht und vierzig tausend, neun hundert sechs und drcissig Rees. 1 Mille Rees ist 10,00 Rees, 1 Crufado hat 400 Rees. Der Werth eines jeden Stückes der in Lissabon gangbaren Geldsorten, ist in Rees bestimmet. Der Uso daselbst wird bev Bneftn aus Spanien für 15 Tage nach Sicht; aus London für ;o Tage nach Sicht; aus Holland und Deutschland für 2 Monat nach Dato; aus Frankreich, für Tage nach Dato; aus Italien und Irland, für ? Monat nach Dato gerechnet- Briefe aus andern Plätzen des Königreiches, und den dahin gehörigen ausser Europa liegenden Ländern, haben - e, die von anderweitigen Orten trassirte aber, nur 6 Respect - Tage, wenn selbige aeeeptiret sind, und wo dieses nicht ist, muß an dem Verfalltage pwtelliret werden. . Gewicht. DerCentner (jat 4 Arrobas, oder 128 18 . 1 Arroba hat 32 18. io6| 18 sind xoo 18 in Paris. ^ Ellenmaas. 128^ Varas sind 102 pariser Stäbe. L i v o r n ©. n n. h ein aber sind icrzig raren 'iv i; acht; )nw; rtten n bare, peöt- 't ist, 8 «. täbe. ^ L i v ornorm Großherzogchume Florenz, in Italien. Empfangt in Bezahlet Hafür Amsterdam 88 H- Vls. Banco 1 Pezzad’Otto. Ancona 93 Scudi Moneta ioo dette , P .. Augspurg 187 st Courant ioo fi • 9 , * - Bologna 89 Soldi 1 9 • Cadix \ Madrid ß 129 Pesos de Plata IOO "t 0 Fiorenza 116 Soldi comuni I Pezza d’Otto Geneve. 97 Ec., de äLiv.Cour. IOO dette S c Genua 118 Soldi fuori di B° I dette- fi Hamburg 84 H>. Vls. Banco I S; ■ jj ■ e- Lissabon 762 Rees I • - ' ‘ A. 0 > - London 50 Sterling I 0 0 . 9 - Messina Palermo ] ^ I I Tari 9 Grani I * * 9 ' t Milano 126 Soldi corr. I ? 0 9 9 Napoli 115 Duc. del Regno IOO 9 0 9 4 Novi 100 Sc. di Marco 187 0 * '9 4 Paris Marseille Lyon ^ 98 Sols 1 0 V ' 0 4 Roma 124 Pezze a |Bajocchi 1 - $ 0 9 Turin 83 Soldi 1 0 0 0 4 Venedig 97 Duc. di Banco IOO 0 0 0 Wien r st. Courant 62 ■Saldi JYL b. 76 L i v o r n o. Die Bücher und Rechnungen werden in kszze d’Otto, j Soldi und Denari d’Oro gehalten. i Pezza d’Otto hat 20 Soldi d’Oro , oder 6 Lire Moneta lnnga, oder S| Lire Moneta buona. i Soldi d’Oro hat 12 Denari d’Oro. 1 Lira, sowohl Moneta lunga als Moneta buona, wird in 30 Soldi ä 72 Denari comuni eingetheilet- Die Geldsorten/ welche inLivorno gangbar sind/ haben Courc in Lire, Soldi Denari Moneta buona, wie auch in Pezze d’Otto, Soldi unb Denari d’Oro, pr. 1 Stück derselben; ausgenommen die neuen Oestcrreichischen Thaler/ von denen man für ro» Stücke/ 108 m- 0. w. Pezze d’Otto rechnet. Der Uso daselbst wird bey. Briefen von nachstehenden Plätzen gerechnet, wie folgt: Von Amsterdam/ Hamburg, Cadix und Madrid für r Monat nach Dato. Von Paris, Lyon und Marseille, ;o Tage nach Dato. Von Lissabon und London, j Monat nach Dato. Von Napoli, Venedig und Bergamo, 20 Tage nach Dato. Von Palermo und Messina, 7 Monat nach Sicht, oder 2 Monat nach Dato. Von Rom 10 Tage nach Sicht, oder 7; Tage nach Dato. Von Ancona i» Tage nach Sicht- Von Genua, Milans und Turin, wie auch aus dek ganzen Schweiz, 8 Tage nach Sicht. Von Bologna und Ftorenza ; Tage nach Sicht- ES ( gen wo ein mü sell Stt G 1 D, m E AI Al Al C K B D G 4 London. 77 Es sind in Livorno keine KcsxeÄ-Tage bestimmt; die gewöhnlichen Zahltage aber sind, der Montag, die Mittwoche und der Freitag. Diejenigen Briefe nun, welche auf einen dieser Tage, oder nächst vor demselben verfallen, müssen an solchem Zahltage eingelöset werden, und wenn selbiger ein Festtag ist, muß die Bezahlung an dem vorher« geheudcn Werktage geschehen. Gewicht, i Centner hat iooib, i 1b 12 Onzie- 1 Onzia 12 Denari. 1 Denaro 24 Grani. Das Handelsgewicht ist i pro Conto schwerer als das Gold - und Stlbergewicht. I4zz ib sind 100 ib in Paris. Ellmmaas. Die Canna ist circa 2 pariser Stäbe.' L o n d o n, in England. Empfängt in Altona Bezahlet dafür 34 §. 6$. Vis. Bco. i L.Sterling, Amsterdam 35 si. 2$. Vis. Bco. i - - - - Antwerpen z6ß. KH. Vir. Wechsels, r - - , - i Peso de Plata. Dublin 108 L. Jrrisch ioo L. Genua 1 Pezza W>n5 JLire Sterling * * » fuori di Banco 47 H. - - Hamburg 34 ß. 5 Vlz. Banco » L. t 0 P Li& 7 * London, / Lissabon ^ Port a Port/ Livorno Napoli Paris "N Bourdeauxj i Mille Rees i Pezza d’Otto l Duc. del Regno x Ecu 70 Sterling 49 H>. Sterling. 43 » * * * 30 * * 9 * Rotterdam 35 ß. 3 ijk Vls. Banco i L. * * t Venedig 1 Duc. di Banco 50 - I» * Die Bücher und Rechnungen werden in L. ß. und Den. Sterling gehalten. i L. hat 20 ß. oder 240 Den. Sterling. , 1 ß. hat 12 Den. Sterling. Die Geldsorten, welche in Bonden gangbar sind, haken Cours in L- und ß. oder in ß. und Den. Sterling, xr. 1 Stück derselben. Gold und Silber, sowohl in Barren als in fremden Geldsorten, wird nach der Once verkauft. I Once Standard -@o!D, das Pf. ä 22 Karat fein, gilt 4» Barren ; B. 17 ß. 6 Den. Stcrl. m. 0. w. und in Portugiesischen gemünzten Sorten, welche man ebenfalls ä 22 Karat fein rechnet, 3 L, is ß. 3 Den. Steel, m- 0. w. 1 Once Standard - Silber, das Pf. K nA Onces fein, gilt in Barren 5 ß. 7 Den. Sterb m. o- w. in Spanischen kiallres aber, von den ältern gilt die Once ; ß. Den. Sterl. und von den neuen ; ß- 4; Den. Srerl- m. 0. w. Die Bezahlungen in der Banco geschehen entweder durch Haares Geld , oder durch Banco-Noten, die an den Inhaber zahlbar lauten, oder durch das Ab - und Zuschreiben, von einer Rechnung auf die andere. Der Lüb eck. 7 9 Der Uso in London ist, bey Wtchsclbriefcn aus Deutschland- Frankreich, Holland und Brabant, Tage; aus Spanien und Portuzall 60 Tage; und aus Italien 90 Tage nach Dato. Es sind daselbst ; RsspsÄ-Tage; bey denjenigen Briefen, die auf etliche Tage nach Sicht, oder auf eine bestimmte Zeir oder auf ein oder mehr Uso lauten. Die Bezahlung muß an dem dritten Respect - Tage geleistet oder protestiret werden; und wenn solcher dritte Tag ein Sonntag ist, muß die Bezahlung oder Protestation an dem vorhergehenden Ta» ge geschehen. Diejenige Wechselbriefe aber, welche a Vista zahsibar gestellt! sind, müssen bey der Präsentation bezahlet, oder an j demselbigen Tage protestiert werden. 1 Gewicht. In Gold - Silber - und Edelsteingewicht hat 1 ffi 12 Onces. i3°iöö K sind 100 ib in Paris. Beim Handelsgewicht hat der Ceniner 112 !% und * jtz 16 Onces. 108 sind xoo ft in Paris. Ellenmaas. l29Zg sind roo pariser Stäbe. Reichsstadt in Riedersachsen^ Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam 100 Rthlr. Oovranr 117 Rthlr. Oour. Hamburg 100 Rthlr. Lanco 122 ,> , - Detto 100 Rthlr. Courant I02z t e 6 Wen» Lübeck Wenn Lübeck auf andre Plätze wechselt, so geschieht solches von Hamburg aus; rmluxen aber auswärtige Orte auf Lübeck, so werden die Briefe auf Hamburg in Banco zahl» bar gcstellet, und von Lübeck die Anschaffung besorget. Die Bücher und Rechnungen werden in Mark, ß. und Den. Lübrsch Courant-Geld gehalten. i Rthlr. hat; Mark, oder 48 ß- Lübisch. ' Mark hat 16 ß. und i ß- hat i- Den- Lübisch. Die Preise der Geldsorten, welche in Lübeck gangbar sind, j stehen in Mark und ß. oder in ß. und Den. Lübisch Cou- rant, xr. i Stück derselben. Bey deren Verwechslung aber . wird der Cours auf Hundert bedungen. Man gibt z. E. i für IOO Mark Courant: j H7 m. o. w. Mark in alten Louisd'or, Spanischen vox- j pien, Preuß. Friedrichsd’or und BwUNschw. Carld’or, a ; Rth. oder 2 i; Mark. na 9 # » Mark tu Ducaccn ä z\ Rth. oder ä g| Mark. 11; 9*99999 in Louis blanc a 4 Mark. Verschiedene Sorten Species - Reichsthaler werden ä , Mark gerechnet, und für looMark in solchen Reichsthalern, 114 bis hundert etliche und zwanzig Mark Courant- Geld gegeben. j In Lübeck sind io FespeÄ-Tage, worunter Sonn.und Feiertage mitgezählet werden. j Gewicht. Der Centner hat m K, sind i°® ■ Ife in Paris, t i EUenmaas. 205s Ellen sind 1 00 pariser Stäbe. . LüLtich, im Westfälischen Kreist. Empfängt in Bezahlt dafür Amsterdam 122 st. Courant 174 Francs. 125 Patacons. 49 Sols. ^ 122 Rth. Wechsel-, Paris I Ecu -Oder: 122 Fcu« 122 39 , r. i. 61 Patacons. Die Bücher und Rechnungen werden in Gulden oder Franc, Sols und Liards gehalten. 1 Thaler oder Patacon hat 4 Francs, oder 8 Schillinge, »der 80 Sols. 1 Gulden oder Franc hat r Schillinge, oder ro Sols, 1 Sol hat 4 Liards, Die allda gangbaren Geldsorten haben Cour* in Francs,, Sols und Liards, pr. I Stück derselben. Es ist in Lüttich kein Uso reguliret. Gewicht. Der Centner hat 122 L. rsz^ W sind 122 K in Paris. Ellemnaas. sizZ Ellen sind 122 pariftr Stäbe. £you s Sr Lyon. Lyon, im Gouvernement dieses Namens m Frankreich. Empfängt in Bezahlet dafür Augspurg Cadix \ Madrid / Milano Wien 1 (I. Courant x Peso de Plata 54| Soldi Imperiali i fl. Courant 52 1 Sols. 76 t x Ecu S2I Sols. Auf!andere Plätze wird gewechselt, ingleichem Buch und Rechnung gehalten wie in Pari,. Die Spanischen Piastres werden nach der rauhen Franzö« fischen Mark verkauft. Eine selche rauhe Mark Piastres rechnet man für 1» Denier? 20 Gvains fein , dafür werden ,0 Livrc? 10 Sols m. o. w. bezahlet. Weil aber die neuen piastres geringhaltiger sind: so werden selbige erst in gedach» ten Gehalt des Verkaufes reckwiret, und alsdann zu Gelde berechnet. Z. E. 142 Marcs, 3 Gnces, 16 Denier? Piastres, nach ihrem wirklichen Gehalt, ü 10 Deniers 13 Grains, sind in dem Gehalte des Verkaufes, ü 10 Denier? Iv Grains, IZ, Kares, 3 Onees, >8 Deniers. Diese betragen i $o Liv. il L. 3 Den. . . . Lir. 7064. iv- 7. Bey dergleichen, ^Berechnungen ist folgendes zu wissen nöthig: ff' In Frankreich wird das' Silber auf Denier? und Grast» Probieret, und die feine Mark .in r» Denier» » 24 Gram? ein? ein sei ( jed fan M All! t der 5 zeit 1 2 «er 3 K fein nar 2 ftch lun daü nig 2 der Lyon. 8z r und mzö« ilres rdcn euttt )ach« )elde nach d in . ii »issen rsinr rains j n? eingetheilet. In dem Gewichte, womit das Silber gewogen wird, hat I Marc 8 Onces; und I Once 24. Deniers, In Lyon werden jährlich 4 grosse Messen gehalten, eine jede derselben währet i; Werktage- Als: 1) La Foire des Rois, die drey Königsmesse, fängt den Montag nach dem 6ten Januar an. 2) La Foire de Päques , die Ostermesse, nimmt ihren Anfang Montags nach Quasimodo, oder 8 Tage nach dem zweyten Ostertagc- ;) La Foire d'Aoüt, die Augusti, Messe, fängt den 4te» Aug. an. 4) La Foire des Saints, die Allerheiligen Messe, nimmt den ;tcn Nov. ihren Anfang. Auf eine jegliche Messe folget ein Payement (Bezahlung«» zeit) so den Namen solcher Messe führet, als: 1) Le Payemen* des Rois, fangt den ersten Martii an. 2) Le Payement de Paques, nimmt den erste» Junü ftj» «en Anfang. ;) Le Payement d’Aout, fängt an den ersten Lextembt!» 4) Le Payement des Samts, nimmt den erste» veeembn« feinen Anfang, wenn nämlich sowohl in diesem als vorbe- nannten Monaten der er>re Tag ein Werktag ist- Die in jedes Payement lautenden Briefe sollen in de» ftchs ersten Tagen desselben acceptim werden- In Ermanglung der Aceextation kann der Jnnhaber nach Verlaus gk dachtcr 6 Tage pwtekircn lassen; man pflegt über -einer- niglich bis auf den toten damit zu warten. Den löten Tag in jedem Payement fangen die Virememr der Partien, oder das Sconto» an, und währen b-s z» F % Endr Ende des Monats. Diejenigen Briefe nun, die dadurch nicht eingelöset werden, müssen in den drey ersten Lagen des nächstfolgenden Monats, al§ welche Zeit das Comptant genennct wird, daar bezahlet, oder bis zu Sonuen-Unter» gang bcö dritten Tages protesticct werden. Wechfelbriefe, die nicht in einem Payement zahlbar ge. stellet sind, werden gewönlich nicht acceptiva • auf diesem, gen aber, welche gewisse Tage nach Sicht lauten, wird bey der Präsentation das Wort: Vü (gesehen) nebst dem Dato gesetzct. Dieses Vü verbindet den Bezogenen zu keiner Bezahlung, wenn schon derselbe seine Unterschrift beifüget, s» doch gemeiniglich nicht geschieht, sondern dienet nur zur Bestimmung der Verfallzcit eines solchen Wechsels. Der Usb in Lyon ist je Tage nach Dato des BricfeS. ES sind daselbst keine Raupen-Tage, indem ein jeder Wechselbricf, der nicht in einem Payement zahlbar gcstcllct ist, auf den Verfalltag eingelöset werden muß, obschon seidiger in die Zeit eines Payemsnts fällt. Gewicht. Das Stadtgewicht halt 16 Onccs, wiegt aber nur 14 Ouces Poids de Marc. ' Das Seideugewicht ist 8 pC. schwerer als das Stadtgewicht. *15 18 Stadtgewichr, oder lvü^ K Seidengewicht sind 100 18 in Paris. KUenmaaö. Der.Lyonerstab ist r ?. 6. kürzer als der Pariser. Madrid. urch »gen ;tant ute«* g<. jeni. ) bey Dato Be« / s» zur :S. jeder iicllet i feie CCS , larc. das dicht ? als fi Madrid, im Königreiche Neu-Castilim, in Spanien. Empfangt in Bezahlt dafür Fiorenza i Scudo d’Oro 456 Marav. de Plata. Genua 23 L. 12S. f. di B° x Dop. a4oR.dePl, Hamburg 89 Vls. Banco 1 Duc.de Camb. Lissabon 2Z7Z Rees l Dop.tt.32R.dePl* Napoli 1 Duc.delRegno 305 Marav. de Plata Novi 1 Sc. di Marco 634 dctti • 0 Paris 15 Liv. 6Sols 1 D0p.V-Z2R.de?!. Roma 1 Sc. di St.d’Oro 575 Marav. de Pla;a. Venedig I Duc. di Banco 360 detti 0 • Auf Amsterdam, Livorno und London, wie auch auf andere Spanische Handelsplätze wird gewechselt, ingleichem Buch und Rechnung in Moneda de Plata gehalten, wie m Cadix. Die Finanzrechnungen aber werden in Dseuäc,, äs Vollon zu 10 Reales k 34 Marav. de Vellon gehalten. Die Vergleichung der Moneda äe Plata vder Silber» münze gegen Moneda de Vellon oder Kupfermünze ist diese r 17 Reale» de Plata sind beständig J2 Reales de Vellon. Der Uso in Madrid ist bey Briefen von Amsterdam r Monat nach Dato; von Rom r Monat nach vato; von Paris, London und Genua, 6» Tage nach Dato der Briefes; von Alicante, Barcelona, Ladip, Sevilla und. Valencia aber 8 Tage nach Sicht. Be» Bey Briefen von ‘Ulicantc, Barcelona, Ladix, Sevil» !a und Valencia werden 8- und von Bilbao 19 Respect. Lage gerechnet. Briefe von Amsterdam, Genua, London .und Paris haben 14. und die von Rom keine Respect. Xoge. Wenn die Acceptation eines Briefes nicht erfolget ist, so muß man an dem Verfalltage desselben , wegen Mangel der Zahlung xroteüiren lassen, und also keine Respect -Tage abwarten. Die Bezahlung der Briefe, welche auf Sicht lauten, muß bei deren Präsentation geleistet werden. Eewicht. i Quinta! hat 4 Arrobas oder 109 Libras. 1 Arroba hat 25 tt>. io 6 ^tb sind 100 tö in Paris. Ellemnaas. 140 Varas sind IOO pariser Stäbe. M a 11 a g a, im Königreiche Granada, in Spanien. Wechselt auf verschiedene Plätze in Moneda de Plata, dai ist, in Silbcrmünze, wie Ladix. Wenn in Mallaga auf andere Spanische Plätze gewech« f lt wird, so geschieht solches ebenfalls wie in Ladix. Die Bücher und Rechnungen werden in Reales und Ma- täv;< Is de Vellon, d. i. in Kupfermünze gehalten. 1 Real hat ?4 NaraveälL. i Ducado de Cambio hat J 7 % Maravedis de Plata, und Wird jN 703» Maravedis de Vellon gerechnet. Die, Diestmiiach thun 8 tteslsk oder Maravedis4.e Plata, ij R eales oder Maravedis de Vellon, Gewicht»und Ellenmaas ist das Castilianische^ wie in Madrid. NLr § e 111 e » in der Provence, in Frankreich. Empfängt in Bezahlet dafür Constanttnppel 100 Plastres xoo — to d. i. 8<2 m. v. w. Lcur. X Ouc. delR. g6 Sols. Auf Paris und Lyon wird a | pC. w. o. w. Gewinn «der Verlust , und auf andere Plätze, wie in Paris oder Lyon gewechselt. Eben so werden auch die Bücher uM Rechnungen in Marseille gehalten. Gewicht, rar tK sind xoo ib in Paris. Ellenmaas. Die Canne hat 8 Palmes. 5g| Csut. nes sind xoo pariser Stäbe. BLes*. 88 M e s * i n a. M e s s i n a , vie Hauptstadt im Königreiche Sicilien. Emvfängt in Bezahlet dafür Amsterdam i st. Banco 105 Grani. Fiorenza i Scudo d’Oro 30 Carlini. Genua i Sc. di Marco 41 detti. Deito I Lira f. di Banco 39 Grani. Lissabon i Crusado 12 Carlini. Dstto 401 Rees 1 Fiorino. Livorno ' l Pezza d’Otto 11 Tari yGrani. LeSidon 1 L. Sterling 54 TariiöGrsnit Detto 10 f. 11 Sterl. I Oncia. I^apoli I20 Duc. del Reguo 10O Scudi. Detto l detto - - - 9 Tari i8Grani. Novi 1 Sc. di Marco 41 Carlini. Paris ^ / 1 Livre 47 Grani. Lyon ) \ 100 Ecus 23 Oncie. Roma 1 Sc. Moneta 12 Tari 6 Grani. Venedig 1 Duc. di Banco 11 Tari 15 Grani. Detto l Duc. picc. corr. 7 » 12 * Messina wechselt aufTalermo „ und dieser Platz auf \u Jim , a i x>0. m. 0 . w. Gewinn oder Verlust. Die Bücher und Rechnungen werden in Oncic, Tari und Grani gehalten. i O icia hat Tari, -her 6o Carlim. * Taro hat * Carlini, oder i$ Ponti, oder *o Grani. M c s 9 i n a. 8 - i Carlino hat i« Grans. j\ i Scudo hat n Tari, e^CC 24. Carlini. 1 Fiorino hat L Tari, oder s2 Carlini. Die übrigen allda gangbaren Geldsorten, haben Cours- fn Tari, pr. 1 Stück derselben. | Der Uso in Messina und Palermo ist bey Briefen von j fremden Plätzen, 20 Tage nach Sicht; am 2-ten Tage, den ! Acceptations - sjag mitgerechnet, muß die Bezahlung ge. > schchen, oder protsüirer werden. Von Meftma aus Palermo, und von diesem auf jenen Platz wird aUso von 4. Tagen Sicht gewechselt, und am fünften Tage die Bezahlung geleistet. Die auf bestimmte Tage nach Sicht oder Dato gestellten Briefe werden auf den Verfalltag, und die » Villa lauten' den, bey der Präsentation bezahlet. Es sind demnach in Mesflna wie auch in Palermo keine k-spes-Tage. Gewicht. Das Gewicht ist beinahe 50 pC. leichter als das Pariser, nemlich 152 ifc thun 100 ttz in Paris, r hat 12 Oncie. Ellenmaas. 1 Canna hat 8 Palmi, z Canna» sind 5 pariser Stäbe. 1 » Milane. M i 1 a n o > im Herzogthume dieses Namens, in Italien. Empfängt in % Bezahlet dafür Amsterdam 1 st. Banco 58 Soldi correnti, Antwerpen i st. Wechselgeld 56 detti » - Augfpurg 1 st. Courant 67 s » » Detto 1 st. in Dop. a^fl. 66 - « *. Votzen 1 st. Giro 64 Soldi Imp. Geneve 1 Ecu de 3 L. Cour. 130 Soldi corr. Genua 4 Lire f. di Banco 86 — .—„ Hamburg 1 Mark Lüb. L-» 48 Soldi corr. Leipzig 1 st. in L.d'or ä 7I st. 66 detti . Livorno 1 Pezza d’Otto 126 detti » * London 1 L. Sterling 29 L. 18 8. » Lyon\ Paris / 1 Ecu 55 Soldi Imp. Napoli 1 Duc. delRegno 110 Soldi corr. Novi 1 Scudo di Marco 167 Soldi Imp. Nürnberg 1 st. Courant 67 Soldi corr. Rom» 1 Scudo Moneta 137 detti - • Venedig 1 Duc. picc, corr. 84 $ * Wien 1 st. Courant 67 4*4 Im] f pfl- 3t' ] Ne di ( L \ un Ta 20 I G 64 E Die Bücher und Rechnungen werden in I-ire, Soldl «n> Denari correnti gehalten- 1 Liia hat So Soldi, und 1 Solds hat xs Denari correnffc I Scud* Milano. i Scudo Imperiale oder Scudo di Cambio hak 117 Soldi Imperiali. Bey Summen, welche in Wcchselbriefe gefetzt jwerden, pflegt man diesen Scudo in 20 und r» einzutheilen. Z. E- So. 4.26, 15, — Imp. sind 4Scudi Imperiali, ^ Item, Sc. Jig, i;- 4. Imp. sind ;i8i Scudi Imperiali. Filippo hat 106 Soldi Imperiali, oder 150 Soldi correnti. Nach diesem Verhältniß wird das Lorrent-Geld in Älouec- Impsrials, und diese in jenes rsäueixet. Die allda gangbaren Geldsorten haben Cours in Lire, Soldi und Denari correnti, pr. 1 Stück derselben. Der üso in Milans ist bey Briefen von Amsterdam s Monat nach Dato; von Augfpurg , Wien, Livorno und Rom 15 Tage nach der Acceptation; von Genua 8 Tage nach der Acceptation; von Bergamo und Venedig »o Tage nach Dato des BrieftS. Man hat daselbst keine HespsÄ-Tage. Gewicht. 1 Peso grosso hat *8 Oncie ! jtz Peso sottile, 13 Oncie. > 64^5 Hö Peso grosso oder 149I Peso sottile sind 102 K in Paris. Ellenmaas. 176 Wollen-Rraccis oder sriZ Sei-» iien s-ßracde sind 100 pariser Stäbe. Mont* 92 Montpc liier. Montpellier, im Gouvernement Langue^oc, in Frankreich. Wechselt auf verschiedene Plätze, hält Buch und Rech« tm»g, und hat den Uso wie Paris- Auf partsMnd Lyon wird ö; xO. m. o. w. Gewinn oder Verlust gewechselt. Briefe, welche a Vue gestellt sind, müssen bey ihrer Prx- •entation, und diejenigen, deren Vcrfallzcit bestimmet ist, an dem darauf folgenden Tage bezahlet werden- Gleichwohl ist es in Ansehung der letztern gewöhnlich, 10 Rc- »peÄ - Tage zu verwilligen; man muß aber vor solchem roten Tage, wegen Mangel der Zahlung, protestircK lassen. Gewicht. 120 W sind xoo ifc t« Paris. Ellenmcm irc# ibe. I M, bete Hrn rel. Nancy, in Lothringen. ' Wechselt auf verschiedene Plätze in Frankreich, und empfängt daselbst ico Livres, bezahlet sodann dafür Ivo Livrer m- o. w. in Französischer Valuta, Auf einige andre Plätze wird allda gewechselt, wie in Paris. Die Bücher und Rechnungen werden in Livres, Sols und Deniers , von einigen in Lothringer - und von andern in Französischer Valuta gehalten. In beiden Währungen wird i Livre in 2o Sols ä 12 Deniers eingetheilet. Um die Französischen Livres von den Lothringer Liv. zu unterscheiden, pflegt man die crstern Ftancs zu nennen. In französischer Valuta gilt der neue Louisä'or »4 Livres, in Lothringer Währung aber, ;i Livres, und so die übrigen Französischen Gcldsortcn ö Proportion, Hieraus ergiebt sich das Verhältniß pro Leute, dieser beiden Währungen gegen einander, daß nämlich Livres Französisch, 119s Livree Lothringer Valuta sind. Der Uso in Nancy ist ;c> Tage nach Dato des BriestS. Es find daselbst keine ResxeÄ-Tage. Die Billets oder Scheine, welche über den Werth empfa«. -euer Waaren ausgestellet werden, sind nicht wie in Paris einen Monat nach der darin bestimmten Verfaüzeit, sondern sogleich wann dieselbe verflossen ist, zahlbar. Das Gewicht ist dem Pariser gleich. Menmaas. *88 Ellen sind ioo parisek Stave. Nan- Nantes » im Gouvernement Bretagne, in Frankreich Wechselt auf verschiedene Plötze, und hält Buch und Rechnung wie Paris oder Lyon. Auf Paris wird daselbst ä f pC. m. o. w- Gewinn oder Verlust gewechselt. Der Uso und die Respea. Tage sind wie in Parts. Das Gewicht - und EUenmaas sind wie in Paris. Napoli, ohev Neapoli, Lie Hauptstadt im Königreiche dieses Namens. Empfangt in Bezahlet dafür Aquila \ Bari I Cosenza > Ioo Duc. delRegno 99 Duc. dcl R. Lccce I Salerno / Genua l vz Soldi fuori di B* Livorno 100 Pezze d’Otto I detto , * I14 detti F 4 JVIessina Palermo ^ ioo Scudi Roma 100 Scudi Moneta 124 t * -- Venedig IOO Duc. diBanco 119 * * « N a p o 1 i. 95 Aquila, Bari, Losenza, Lecce und Salerno sind Städte, welche im Königreiche Napoli liegen, und gleiche ich» Münzen wie odenbenannte Hauptstadt haben. Der Cours des Wechsels von einer auf die andere, ist i pC. m. o. w. und Gewinn oder Verlust. Dir Bücher und Rechnungen werden in Ducati, Carlini und Grani del Regno, oder auch nur in besagten vuLLti und Gram gehalten. ^ i Ducato del Regno hat 10 Carlini, oder ioo Grani, i Carlino hat io Grani, Die allda gangbaren Geldsorten haben Cours in Carlini und Grani, pr. i Stück derselben. In Napoli sind verschiedene Banqucn. Alle Wechselbriefe und andere Schulden, die über r° Ducati betragen, müssen auf eine von solchen Banden affigniret , und durch selbige bezahlet werden, als welches entweder mit baarem Gelde, oder durch das Ab-und Zuschreiben geschieht. Zu den Be. zahlungen ist der Sonnabend in jeder Woche bestimmet: diejenigen Briefe aber, so a Villa lauten, werden gleich nach ihrer Präsentation bezahlet. Der Uso daselbst ist bey Briefen von London 3 Monat, und aus Spanien i Monat oder 6o Tage nach Dato; t>on Genua und Livorno, r- Tage nach Sicht; von Floren» za, 2 o Tage nach Dato oder i; Tage nach Sicht; v»li Venedig -; Tage, und von Rom 8 Tage nach Sicht. Briefe» Vist» haben keine, andre aber j Respect-£«3*. Gs» 96 Naumburg. Gewicht. Bey feinen Waaren und Gold und Sil- der bedient man sich des Pfundgewichts. I ffi hat 12 Onzie. I Onzie 30 Trapesi. 1 Trat. peso 20 Azine. Im Handel hat man zweyer« ley Gewicht. Der Cantaro grosso hat iooRottoli. Der Cantaro penolo hat 100 ffi di Napoli. 9 Cantari grossi sind 25 Cantari penoli. §z R.0N0Ü oder 152 lt> sind 100 ifc in Paris. Ebenmass. 56| Cannes sind ioo pariser Stäbe. Naumvurg, - imMarggrafthum Müssen, in Obersachftn. Wechselt auf verschiedene Plätze, und hält Buch und Rechnung wie Leipzig. Es wird in Naumburg jährlich eine berühmte Messe gehalten, welche auf Pctrr.und Paulk.Tag anfangt. Die Acceptationcs der auf die Messe gestellten Briefe, nehmen an gedachtem Tage, alsbald nach eingeläutetem Markte ihren Anfang, und währen bis den -ten Jul. zu Mittage um " Uhr- Das Scontriten geschieht auf der Börse, den ,ten und 4ten äul. Vormittags von » bis -r. und Nachmittags von 4 bis; Uhr. Der ;te ^ul. ist zur endlichen ZahlungSzeit verordnet, dergestalt, daß bis Mittags um r Uhr, nach Ausläutung des MarkteS, die Proteste der Wech- frlbriefe 'palvren, die AMZnation-s aber selbiges Tages, längstens Abends um 8 Uhr, ihre Richtigkeit erlange« mögen. Gewicht * und Ellmmaas ist wie iu Leipzig. N o v i. 9 ? N o v i, im Genuesischen Gebiete. Empfängt in Bezahlt dafür Amsterdam 165 Vls. Banco I Sc. di Marco. Ancona 174 Sc. Moneta 100 detti - 0 Antwerpen 172 VL. Wechfelg. - detto -- 0 Augspurg 183 Rthlr. Giro 100 detti 0 0 Barcelona 67 Sueldos 6 Din. I detto p 0 Bergamo 248 Sc. di 7 Lire 100 detti 0 0 Bologna I94 Sc, di 4J Lire 100 0 0 0 Botzen 165 Xr. Giro x detto 0 0 Cadix 654 Marav. de Plata 1 0 0 0 Fiorenza 143 Sc. d’Oro 1 00 detti * 0 Frankfurt 208 Xr. Wechsel;. 1 detto - 0 Genua ,123 Sc. d’Argento xoo detti - 0 Hamburg 15 8 H. Vls. Banco 1 detto » 0 Livorno 187 Pezze d’Otto 100 detti - 0 London 94 fy. SterlMg l detto * 0 Lyon 305 Ecus 100 detti - 9 Messina"\ r r - Palermo) 43 Carl,lu 1 detto » 0 Milano 167 Soldi Imp. 1 0 - 0 NapolA Bari 315 Duc. del R. 100 detti 0 S Lecce ) Nürnberg 232 Rth. Cour. 100 0 0 9 Roma 114 Sc. di St. d’Oro 100 0 0 0 G Ve- N o v i. sr Venedig 181 Duc.di Banco ioo Sc. di Marco. Wien 2zs Rthlr. Lour. roo - - - Die Bücher und Rechnungen werden in Scndi, Soldi und Denari di Marco gehalten. i Scudo hat 3o Soldi, und i Soldo hat 12 Denari di Marco. Dieser Scudo di Marco ist finget, und ist eben derselbe/ wovon unter den Genuesischen Geldern Meldung gethan worden. Die berühmten/ und mehrentheils wegen den Wechselge- schasten angelegten Messen/ weiche ehemals unter dem Namen Fiere di Bisenzone bekannt gewesen / werden in Novi oder anderwärts/ wo es der Senat verordnet/ gehalten. Dieser Messen sind jährlich vier/ nämlich: i) La Fiera d’Apparitione. die Erscheinungs-Messe. In selbiger nehmen die Accoptationcs den ersten/ und die Handlungen den ;ten Febr. ihren Alisang. i) La. Fiera di Pasqua, die Ostermesse. In dieser fangen die Accepcationes ten sten / und die Handlungen den 4ten Maji an. 3) La Fiera d’Agosto, die August-Messe. In derselben wird mit dem Acceptiren den ersten / und mit den Handlungen den zten Augusti der Anfang gemacht. 4) La Fiera di Santi, die Allerheiligen - Messe. In selbiger fangen die Acceptationes den -den, und die Handlungen den 4ten Novemb. an. Wenn aber einer von erwähnten Tagen auf einen verordneten Feyertag fällt:' so nehmen die Acceptationes und Handlungen den darauf folgenden Werktag ihren Anfang- Eine Eir juwei Di, soll it gerech protefi Na- tiong s rel. So! stellet indem ftieet 91 auch h Gl Eml Amste Bctw 'lugsp Frank Eine jede von gedachten Messen währet 8 Tage, auch zuweilen einen oder zween Tage länger- Die Acceptation eines auf die Messe lautenden BriefcZ soll in 24 Stunden, vom Anfange der dazu bestimmten Zeit gerechnet, erfolgen, ober es kann der Inhaber desselben protestifcn lassen. Nach Verflicssung 8 Tage, von der verordneten Accepta. 60ns -Zeit an, werden die Briefe Mangel Zahlung protesti. ret. Solche Wechsclbriefe, welche auf eine Messe zahlbar ge- siellet sind, dürfen nicht mehr als ein Lnäosssmem haben, indem sonst keine Bezahlung dafür geleistet, sondern prors. üirct werden muß. Ausser den Messen wird in Novi nicht gewechselt; auch hat man daselbst keine Kespea - Tage. Gewicht-und Ellmmaas ist wie in Genua. Nürnberg, Reichsstadt in Franken. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam IOO Rthlr. Banco 143 Rthlr. CouranL Detto 400 Rlh. Conrane 137 t t - Augspurg 100 Courant ico fl. Cour. nt. O.W. Frankfurt 100 fl. in Carld’or ico fl. m. 0. w. in u II fl. Carld’or auf. I *oo Nürnberg. Hamburg IOO Rthlr. Lanco Leipzig ioo Rth. in L. d’or ä 5 Nlhir. London r L. Sterling Prag ioo st. Courant Venebig 500 Lire picc. corr. Wien IOO Courant 143 Rth. Courant 100 - M. 0 . w. - 9 st. 4X0. Cour. 100 st. C. M. 0 . w. 100 st.Cour.M.o.w. 1 00 f t s f > Die Bücher und Rechnungen werben in st. Xr. u»d Den. gehalten. i Rthlr. hat ij st. oder 90 Xr, Für N gen i pC A Gest und roo 1 fl. hat 60 Xr. 1 Xr. hat 4 Den. Die Bezahlungen in Nürnberg bestehen entweder ist > Courant oder in Münze. Unter dem erster» werten' ganze und halbe Convendons-Thaler » 2 und .1 si., unm der letzter« aber, ganze und Halde, nach dem Convention^» | Fusse ausgeprägte Äopfsrücke, ä rg. und uxr. gerechnet, verstanden. Das Verhältniß des Courant-Geldes gege» ' Münze «st demnach jdiese: 2 si. des erstem sind 2 si- 24 Xr. j der letztem. Der Preis einer jeden, daselbst gangbaren Geldsorte, besteht in si. und xr. sowohl Conram- Geld als Münze» Proportion, pr. i Stück derselben. Bey dem Verwechseln der Gelder wird auf Hundert gegen Münze geschlossen,. Man giebt z. E. Jür IOO st. inCarld’or ä 11 st. IQI^M o.w. st.Mi' IOO f inSchiidL.d'ora. II - loo^- * » t i Für' T Tag copt E so i hab, den § Sv veri Sp rps< der Tai Lan hen st unl ma s urane v. - 3 our. o. w. .0.W. . und der ik>! lvcrdeu ^ unm ltiong* cchnct, gegrn; 24 Xr, I dsorte, Utnjc » icct ge- t i Für' Für 100 fl. iN Maxd’or ä >j\ st. ioo| M 0 .W. fl. Mj. i 100 ^ in Souverains ä 15 s iot| 5 * » * * t 100 - in Ducateti a 5 -- io2§ « « * t 0 * ISO - iitaltenL.d’or a 9 - 1001 ------- Neue Französische Thaler ä 2z fl. stehen entweder paii gegen Münze, oder man giebt auf eine von beiden Sorten ; xL. m. 0. w. Agio, gegen die andere. Alle Wechselbriefe, wie auch die Affignationes, si> die Gestalt und Kraft eines Wechselbricfes haben, welche50 fl. und darüber, ingleichem alle Waarenposten, die nicht unter reo fl. sind, müssen durch die Banco bezahlet werden. Der Uso in Nürnberg ist 15 Tage; voppio Uso, 30 Tage; i| Uso, 1; Tage, und ! Uso, 8 Tage nach der Ac« ceptatian. Es sind daselbst 6 BespsÄ-Tage; diejenigen Briefe aber, so unter dem halben Uso, oder a Vista zahlbar lauten, haben keine derselben. Letztere müssen innerhalb 24 Stunden bezahlet werden. Diejenigen Briefe, so vor den jährlichen zwo Banco - Sverrnngen, als welche ulr. Apr. und nie Oct, geschehen, verfallen, müssen noch an dem letzten Schreibkage vorder Sperre bezahlet oder xrotcsticet werden, objchon die Bc- rpsü-Tage noch nicht verflossen sind- Wenn auch ausser der Zeit, gedachter beiden Sperrungen, der letzte Respect - Tag eines Briefes, auf einen solchen Tag fällt, da in der Banco nicht geschrieben wird, muß man an dem vorherge-, henden Tage schreiben lassen. Briefe, die - Vista oder einige Tage nach Sicht lauten, und den halben Uso nicht erreichen, haben vorerwähnter- Massen keine Respectgemessen, und müssen an. dem 102 Palermo. dem Verfalltage, ober wenn selbiger ein Sonn-Feycr- vder Bettag ist, an dem folgenden Werktage in Banco geschrieben werden: wenn aber an diesem oder an jenem Verfalltage kein Banco. Schreibtag wäre: so soll man die Bezahlung x>r. Cassa leisten, und solche Cassa -Zahlung in der Banco anzeigen. Gewicht, i Centner hat iooiB* i Schiffpfund hat 300 ii 5 . 96 itz sind 102 W in Paris. Ellenmaas. 180 Ellen sind 102 pariser Stäbe. Palermo, im Königreiche Sieilien, in Italien. Wechselt, und hält Buch und Rechnung, wie Messina. So ist auch Gewicht - und Ellmmaas wie in Messina. ? cd r i s , die Hauptstadt in Frankreich. Empfangt in Bezahlt dafür Amsterdam 54 Vls. Banco i Ecu Antwerpen 56 H. VB. Wechsels. 4 6etto Bafel 190 Thlr. Wechsels- 165 Ecus Ca- I Paris. io 3 Cadix ^ 1 Dop. a 32 Reales , Madrid ) de Plata 15 Liv. 4S. 6 Den Frankfurt iqo Rthlr. Wechsel;. 130 Ecus Geneve ioo Ec. de 3 L. Cour. 166 detti Genua 1 Pezza von 5| Lire fuoridi Banco 94 Sols Hamburg 102 Rthlr. Banco 186 Ecus Lilie 100 Liv. oder 80 st. ioo Liv. M. 0. M Lissabon 470 Rees 1 Ecu Livorno 1 Pezza d’otto 97 Sols London 30 Sterling 1 Ecu Nancy 129 Liv. Lothring. ioo Livres j Roma 1 ScudoMoneta 107 Sols Turin 51 Soldi 1 Ecu Venedig 60 Duc. di Banco 102 detti Von Paris auf andere Plätze in Frankreich, und von diesen dorthin, wird entweder al pari , oder mit wenigem pC, Gewinn oder Verlust gewechselt. Man giebt z. E. für JOO Livres in Lyon, ioo IN- o. w. Livres in Paris. Die Bücher und Rechnungen werden in Livres, Sols und Deniers Toumois gehalten. i Ecu hat 3 Livres, oder 60 Sols Toumois. Man pflegt auch diesen Leu tu 20 Sols, a 11 Deniers d’or, einzutheilen. Wenn aber in Frankreich auf auswärtige Plätze, oder von diesen auf einen Französischen Platz gewechselt, und der Cours in Sols geschlossen wird : so such jedesmal Sols Toumois darunter zu verstehen- I Livre hat 10 Sols, 1 Sol hat 12 Deniers Toumois. DiL Pari*. *04 Die Geldfortcn, womit al!c Bezahlungen in ganz Frankreich geschehen, sind: Doppelte, einfache und halbe neue Louisd’or, a 4 g , 24 lind i-z Livres. Doppelte und einfache Ecus oder neue Thaler, ä 6 und j Livres. Stücke von -4, 12 , 6 , 2, i| und 1 Sols. Doppelte und einfache Liards, a 6 und ? Denier*. Der Uso tu Paris ist 50 Tage nach Dato des Briefes. Es sind daselbst, wie in ganz Frankreich, (Lyon und Montpellier ausgenommen) nach der Berfallzeik noch 10 Respect-jage. Diejenigen Briefe aber, so st Vue gestellt sind, müssen bey der Präsentation, oder längstens in 24 Stunden bezahlet werden. Die auf einen bcnamkcn Tag zahlbar stehenden Briefe, acnicsfcn ebenfalls gedachte ro' Respect* Sage; wenn aber solchem bestimmten Zahltage das Wort: prefix, angefüget ist, muß die Bezahlung zur Vcr- allzeit geschehen, oder protsLrct werden. Ein Wcchftlbrief, der in einem ganzen laufenden Monat zahlbar lauret, verfällt, mit Jubegrif der Respect-Tage, den roten Tag des nächstfolgenden Monats. Die Billets oder Scheine, so über den Werth empfangener Waaren ausgestellt werden, sind einen Monat nach der darin bestimmten Verfallzeit zahlbar. Gewicht. Das Gold * und Silberqewrcht heißt Poiciz de Marc. Die Mark Gold wird in 24 Karat eingetheilt. Die Mark Silber in 12 De- niers 24 Grains. UeSrigerrs hat die französische Mark s Onces. 1 On- Prag. i®5 I Once hat 24 Dealers. 1 Denier 24 Grains. 100 Marc Poids de Marc sind 995 Mark Hvlländ. Troygew. oder 104z Mark Cdllnisch. Im Haw- delsgewicht hat , ttz 2 Mark. Ellenmaas. Der Stab zur Seidenwaar mißt 527Z franz. Linien. Der Stab zu Tuch mißt 526s franz. Linien. ■-zu Leinwand — 524 —- - 100 Pariser Stäbe sind 129 engl. Yards oder 173 Brabanter Ellen. Prag, im Königreiche Böhmen. Daselbst wird gewechselt, ingleichem Buch und Rechnung gehalten, wie in Wien- Der Uso und Me Respect -Jage sind ebenfalls wie in Wien. In Prag wechselt man auf Wien, a l pC. m. 0. w. Gewinn oder Verlust. Gewicht. Der Centner hat 122 K. 9ZZ W sind io2 jtz in Paris. Ellenmaas. 2 Ellen sind 1 pariser Stab. t Wmt, Empfängt i« Bezahlet öafür Amsterdam i Rthlr. Gouranr no Copecken. Hamburg T Rthlr. Banco 1 15 detti Lübeck i Rthlr. Courant 94 -- - Die Bücher und Rechnungen werden in Rubel/ Grieven und Copecken/ oder in Rthlr. und Copeckcn gdhalten. i Rubel hat i| Rthlr. oder iq Grieven / oder io® Co- pecken. i Rthlr. hat 8 Grievew oder 8® Copeckcn. i Grieve hat i® Copeckcn. Die Geldsortcn/ welche allda gangbar sind/ haben Cours in Copeckcn/ xr. i Stück derselben. Reval bedienet sich in der Zeitrechnung des alten Styls/ oder Julianlschen Calcnbcrs. Gewicht. n3| tb sind ioo ife in Paris. Ellmmaas. 22if Ellen sind 100 pariser Stäbe. Riga, Riga, 107 Riga, in Liefland. Empfängt in Bezahlet dafüv Amsterdam 10z Courant 100 Albertsthlr. Danzig 180 Groschen 1 detto Hamburg 100 Rthlr. Banco 104 Albertsthlr. Königsberg 130 Gr. Preuß. Cour. 1 detto Lübeck ioo Rthlr. Banco, in Hamburg zahlbar 124 detti. Zuweilen werden im Wechsel auf Hamburg und Lübeck für 102. m. 0. w. Rthlr. Banco, 100 Albertsthlr- gegeben. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. und Groschen Alberrs gehalten- i Rthlr. Albcrts hat Thaler Courant, oder 3 fl. oder 1? Mark Rigisch, oder 40 Mark Ferdings, oder 80 Ferdinge, oder 90 Groschen Alberts/ oder Groschen Courant, 1 Rthlr. Courant hat fl. Rigisch, oder u; Mark Rigisch, oder 30 Mark Ferdings, oder 60 Ferdinge, oder 67I Groschen Alberts, oder 90 Groschen Courant. 1 fl. hat ; Mark Rigisch, oder i;s Mark Ferdings, oder 26s Ferdinge, oder 30 Grojchen Albcrts, oder 40 Groschen Courant. I Mark Rigisch hat 2\ Mark Ferdings, oder Ferdinge, oder 6 Groschen Alberts, oder 8 Groschen Courant. 1 Mark Ferdings hat 2 Ferdinge, oder 2? Groschen Stfe dem, oder 3 Groschen Courant. 1 Fer- io8 R i g a. i Ferding hat e; Groschen Alberts, oder i; Groschen Courant. » Groschen Alberts hat if Groschen Courant. Die Valuta in Riga besteht entweder in Alberts, oder in Niglsch Courant-Geld- Unter dem crstcrn, a!s worin alle Wechsel bezahlet, und die Waaren in Partheyen verhandelt werden, sind Holländisch Albcrts-und Comant- Thaler, a 90. wie auch dergleichen Löwcnkhalcr, 2 7^ Groschen Alberts zu verstehen- Letzteres aber ist, die daselbst gangbare Fcrdingsmünze, gegen welche gedachtermasscn die Alberts- Ihaler, 4» Mark Fcrdings gilt, und dabey noch mit 2 xO. m. 0. w. Agio, gegen ? - Ferdingsstückc verwechselt wird. vucaten haben Cours pr. i Stück, in Rthlr. und Groschen Alberts; ingleichcm in Mark Fcrdings, oder in Fcr- dingcn Courant. Das Russische Silbergeld wird nach Copeckcn und das Pohlnische xr. 1 Albertsthaler gerechnet- Beides hat ebenfalls Cours, in Mark Fcrdings, oder in Fcrdingen Courant. In Benennung der Zeit ist in Riga der alte Styl im G brauche- Gewicht. Der Centner hat 100 K. n^Msind 1 00 tb in Paris. Ellmmaas. 2165 Ellen sind io-> pariser Stäbe. La Ro- La Rochelle, im Gouvernement von Orleans, in Frankreich. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam ioo st. Banco 223 Livres. London 10 L. Sterling 240 « * Auch wird auf London und verschiedene andere Plätze gewechselt, ingleichem Buch und Rechnung gehalten, wie in Paris. Der Uso und die Respect- jage sind ebenfalls wie in Paris. So ist auch Gewicht - uttd Ellenmaas gleich. Roma, im Kirchenstaate in Italien. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam t fl. Banco 42 Bajocchi. Ancona 100 8c. Moneta 100 8c. Mon. M. 0 .M. Bologna rvo BoIoZnini 104 Bajocchi. Fiorenza 100 Scudi d’oro 79 8c. di St. d’oro. Genua 128 Soldi fuoridi Bo 1 Scudo Moneta» Livorno 100 Pezza d’Otto 93 detti * * M*. il'O Rom Madrid 575 Marav. de Plata 1 Sc. di St. d’oro. Milano ico Scudo Imperiali 79 detti t i Napoli 125 Duc. delRegno 100 ScudiMoneta. Novi oder Bisenzone 100 Sc, di Marco 114 Sc. di St. d’oro. Paris 107 Sols 1 ScudoMoaeta. Aenedig (ioo Duc. di Banco 62 Sc. di St. d'oro. Die Bücher und Rechnungen werden in Scudi Moneta, Paoli und Bajocchi gehalten. 1 Scudo Moneta oder Scudo Romano hat 10 Paoli, oder 100 Bajocchi, oder 500 Quattrini, oder 1000 Mezzi Quat- trini, i Paolo oder Giulio hat 10 Bajocchi. j Bajocco hat s Qunttrini, oder 10 Mezzi ^uattrini. Der Scudo di Stampa d'oro wird, so man von Rom auf andere Plätze wechselt, für 1515, wenn aber andre Plätze auf Rom wechseln, für i;2? Mezzi Quattrini gerechnet- Die allda gangbaren Geldsorten haben Cours in Paoli und Bajocchi, pr. I Stück derselben. Der Uso in Rom ist bei Briefen von Plätzen ausser dem Päbstlichen Gebiete, 3 Wochen; von solchen aber, innerhalb erwähnten Gebietes, nur 2 Wochen nach der Accep- tation, Wechselbriefe, welche aus dem Königreiche Neapoli» Vrv auf Rom gezogen werden, acceptiret man Freytags, und die von andern Plätzen ausser dem Päbstlichen Gebiete, am Sonnabend in derselben Woche, da sie einlaufen. Tiere- Rotterdam. ITl jenigen Briefe aber, so in dem Staate des Pabstes ausgestellet, oder nur darin» encioüiret worden sind, werden am Mittwochen und auch am Sonnabend acccptiret. Es sind daselbst keine Respect- Tage. Der Sonnabend in der Woche ist zwar der bestimmte Zahltag; man pflegt aber diesen nicht abzuwarten, sondern die Bezahlung an dem Tage nach der Vcrfaüzeit des Briefes zu leisten. Die Bezahlungen, welche >o Scudi Moneta und darüber sind, geschehen mit Credit - Billets o&Ct Aflignationes aufbstS Leihhaus, oder auf die Banco del Spirito Santo, was aber unter i° Scudi Moneta ist, wird baar entrichtet. Gewicht, i ib hat 12 Unzen, i Unze 24D& nari, i Denaro 24 Grani. 143 ßnd 100 in Paris. EUenMttttS. 60 Cannes ober 140 Braccie sind 100 pariser Stäbe. . Rotterdam, in Südholland. Empfängt in Amsterdarn >00 fl. Banco oder Couram, und bezahlet dafür 100-’- fl. m. 0. w- Banco oder Courant. Auf verschiedene andere Plätze wird gewechselt, ingleichem Buch und Rechnung gehalten, wie in Amsterdam. Der Uso und die Respect -Jage sind ebenfalls wie in Amsterdam. Den Handelsleuten ist es erlaubt, in den Büchern der Rvtterdamer Banco zweierlei Rechnungen zu haben, näm, Ach: lief): eine in Banco . und die andere in Courant - Gcid. Ersteres'ist 4 ä 5 pC. besser als das letztere- Gewicht. Das schwere Gewicht ist dem Amsterdamer gleich und wird im Handel ins Grosse gebraucht. Das leichte Gewicht ist 5 pC. leichter und wird beim Waarenverkauf im Kleinen gebraucht. Ellenmaas. 172 Ellen stnd ico pariser Stäbe. Rouen, in her Normandie, in Frankreich. Wechselt, und hält Buch und Rechnung, wie Paris. Der Uso und die Respect-jage sind ebenfalls wie in Parts. Gewicht. Man hat hier zweierley Gewicht, das Poids de Marc und das Poids de Vicomte* welches 6 pC. schwerer ist. Ellenmaas. Das Ellenmaas ist zweierley. 1° Die Anne zu Tuch - und Seidenwaaren. 2° Die Avne zu, Leinwand. Leztere ist 20 pC. starker als erstere. «rar Tuch-Auues oder 85 Leinwand-Furier sind coo pariser Stäbe. Sanct S t. Gallen. uz S t Gallen, in der Schweiz. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam l Rthlr. Banco 153 Xs. in n. Ld’ot ä II fl. Detto i st. Banco 61 Xr. in dctti anst. Detto i st. Courant 58 -- * « - Augspurg 100 fj. Courant 119 st. » * . p BotzeN iso st. Meß- Valuta iiF - - - - Cadix 1 Peso di Plata ioi Xr. - - - Frankfurt 100 st. in bestimmten iso si. m. o. w. in Sorten gleichen Sorten^ Gencvc 1 Liic Courant 45 Xr. ist st. Ld’or k 11 st . Genua 1 Lirefuori di B° 22 - M dctti -- f Hambnrg 1 Rthlr. Banco 153 Xr. in lt. Ld’or a li st. Leipzig 1 alten Ld’or 9 st. zXr. - ar r st. Lissabon 1 Crusado 64 Xr. - t - Livorno 1 Pezza d’otto 132 Xr. in dctti - - London X L. Sterling lost. 48 Xr. in dctti. Milano i Lira corr. 21 Xr. p p p Napoli I Duc. delRegnoi2o Xr. NÜrnöerg 100 < 1 . Courant 119 st. - p ( Palermo 1 Orrcia 5 st. 5;? Xr. H Paris St. Gatten, i >4 Paris too Livres ioo L. m. 0. W. M N> L. d’or a 24 L. Roma 1 Scudo moneta 140 Xr. Turin 1 Lira 32 Xr. Venedig 500 Lirepicc. aorr. 119 fl. in ||, L. d’ora 11 ff. Detto 1 Duc. picc. corr. 89 Xr. in detti f Wien 100 fl. Courant 119 fl. . * - Zürich 100 fl. in Nth.Ü2^ fl. no - - - Das Wechselgeld, oder die St. Galler -VÄuta, worin rhedem der Uours auf Amsterdam und Hamburg in Banco geschlossen/ und der Preis bey Erkaufung der Leinwand bedungen wurde/ da man nämlich die Spanische Doppia oder den alten Franz. Lomsd’or zu 6 fl. ;6f Xr. rechnete/ auf 7 fl. 4 * Xr. reducirtc, und in alten Louisd’or k 7 fl. 1; Xr. bezahlte/ ist schon seit langer Zeit in der Handlung nicht mehr gebräuchlich. Die Bücher und Rechnungen werden in fl. xr. und Den. n- I-ü'or k fl. ii. oder Ncuthaler k fl. 3. 4; kr. gehalten- I fl. hat 60 xr. i Xr. hat 4 Den. Der Uso in St. Gallen ist Tage; Doppio Uso, Tage; Uso, 23 Tage; unb j Uso, 8 Tage nach Sicht/ den Tag der Präsentation für den ersten gerechnet. Brieft/ die a Uso lauten/ haben feine Respect-jage; diejenigen aber, so auf eine kürzere oder längere Zeit ge- stcllet sind/ haben nur » derselben, und wird der Sonntag mit gezählet. Gewicht. Das Gewicht ist zweierlei, das schwere rrvd das leichte. •83s Ä3f 18 schwer Gewicht oder iosH 18 leicht Gewicht sind ioo 18 in Paris. Ellenmaas. 148 Leinwand-Ellen oder 192 Wol- lenwaaren - Ellen sind 100 pariser Stäbe. St. Petersburg, in Rußland. Wechselt, hält Buch und Rechnung, und bedienet sich des Julianischen Calenders, wie Archangel. Gewicht - und Ellenmaas ist ebenfalls wie in Archangel. 8 evilla, im Königreiche Andalusia, in Spanien. Wechselt und hält Buch und Rechnung, wie Cadix vdcr Madrid. Der Uso ist wie in Madrid. Ausländische Wechsclbriefe haben in Sevilla »4 Respect" Tage. Gewicht und Ellmmaas ist wie in Cadtx» H * Stet- Stettin, 116 Stettin, in Pommern. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam ioo Rthlr. Banco 150 Rth. Pr. Cour. Detto 100 Rthlr. Courant 14z - - t Bourdeaux 100 Ecus gi * - - Copenhügen 100 Rthlr. Lourant 122 - * * Hamburg IOO Rthlr. Banco 150 9 -- - London 1 L. Sterling 6 Rth. 9 Gr. Die Bücher und Rechnungen werden in Rthlr. Groschen «nd Den. gehalten. i Rthlr. hat 24 Groschen. 1 Groschen hat 12 Den. Die Geldsortcn, welche allhier ooursiren, sind eben diejenigen/ so unter Berlin angezeiget worden; die Verwechselung einer Sorte gegen die andere, geschieht, ebenfalls auf Li: Art und Weise, wie in Berlin. Dänisch Courant- Geld und dergleichen Banco-Noten aber, werden in Stettin a 20 pC. m. 0,; w. Agio, gegen Preussisch Courant gegeben. Die Banco daselbst ist eben so, wie die Berliner Banc« eingerichtet. Gewicht. Der Centner hat noifi, 104! iß sind 100 ib in Paris. Ellmmaas. 182I Ellen sind no parifer Stäbe. Ar D< Ca Co He Ich LI^ Lc ka ! E! des uw ] % Stock- < «m Th im Königreiche Schweden. Empfängt in Bezahlet dafüe Amsterdam 1 Rth. Banco 47 st. Species. Detto x Rth. Courant 45 detti - i Cadix 1 Duc. di Camb. 43 - -- - - Copenhagm 127 Rth. Courant 1 00 Rth. Species. Hamburg I Rth. Banco 47 ß. - - Lissabon I Crusado 21 detti t « Livorno i Pezza qotto 40 t * * t London i L. Sterling 4 Rth. 5 ß. Paris und andern Platzen in Frankreich 1 Ecn 25 st. Species^ Dder : 1 Livre -8^ detti - * Stralsund 132 Rthlr. ico Rth. Species. Die Bücher und Rechnungen werden seit dem Anfange des >777tcn Jahres, in 8 pcc!s«-Reichsthalcrn, Schillinge» und Oehren gehalten. i Rthlr. hat 48 ß. I ß. hat 12 Oehre Speck:«. Von diesen Species -Reichsthalcrn sind ausgemünzet r Ganze , §, f, £ und L Stücke. Ein solcher Species -ReichSthlc. hält nach dfr Münzsrd- «ung von A° 1664., 5j 4 | Ass (*) fein Silber, und gilt gen nach der Präsentation zahlbar, gcstcllet ist, hat keine Respect;- Tage, sondern muß nach dessen Inhalt, zum läng- -cn aber in »4 Stunden hernach, bezahlet werden. Die Die in der Mitte eines Monats zahlbar lautenden Briefe, verfallen den -?tcn Tag desselben , und haben annoch vorerwähnte 6 Respect -Sage zu gemessen. Wenn Wechselbriefe nach ihrer Verfallzeit anlangen, so kommen ihnen nur die alsdann noch übrigen Respects Tarn gut. Gewicht, i Schiffvfund hat 40° E. t Ctk. 120 ffi, 1155fö sind toolistn Paris. | Ellenmaas. s Ellen sind i pariser Stab. Stralsund- in Pommern. Bezahlt dafup I Z 2 Rth. Coiir^nfc 126 detfci s> * Empfängt in Amsterdam IOO Rth. Zarrc«, Oetto 700 Rth. Courant Hamburg IOO 9itf). Banco Stockholm IOO Species Die Bücher und Rechnungen werden in Thalern, ß.und Den. oder in Gulden Pommerisch, ß- und Den. gehalten. 132 132 1 Thlr. hat * st. Pommerisch, oder 6 Mark Sundifch,, oder 48 ß. 1 fl. Pommerisch hat r Mark Sundifch, oder. 24 f. 1 Mark Sundifch hat.8 ß. oder §6 Den. r ß. hat ir Den. % Reichs« 120 Gtraßbrrrg. i Reichs - Gulden oder Z - Stück hat 4 Mark Sun- dtsch, oder 16 Groschen, oder 32 ß. 1 Groschen hat aß. Aeltcre nach dem Leipziger Fusse ausgemünzte 4. - und s gute Groschenstückc, sind a 8 und 4 ß. Courant gangbar. Verschiedene Sorten ß-und ^-Stücke rechnet man A Z pC. Agio, gegen Courant-®eU). Vollwichtige Ducaten, alte Franz. Louis-d’Or, Sächsische August -d’Or und andere Fünfthalerstücke, werden nach dem Cours, wie diese Gelder in Hamburger Lanco-Geld stehen, berechnet, und als derselben Betrag a 132 pC. m. 0. w. in Mhiesiges Courant - Geld reduoirt. Gewicht, I Centner hüt H2 jtz. 1OIZ W sind 102 L in Paris. Ellenmaas. 20z | Ellen sind 100 pariser Stäbe. Straßburg in der Lanögrafschaft Elsaß. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam loo Rth. Banco 185 Ecus. Detto 100 Rth. Courant 177 detti. Augspurg 100 Rth. Courant IZI - - Oder: 1O0 st. Courant 262 Livres, Dctio „ 100 Rth.inNch.Ü 2 M. 125 Ecus. Oder Straß bürg. izt Oder: ioo Nthlr ioo Nth. m.o.w. Base! 100 Nthlr. ioo detti * t * ioo Rthlr. Wechsel;, izo Ecus. 100 Rth.inNth.A2M. . 125 detti. IOO fl. in Nth. a 2-fl. 250 Livres. ioo Mark Banco 185 detti. 100 Rth.6our.oder in 6. d' 0 rü§Rth. IZI Ecu§. 1 L Sterling 23 Liv.igSols. 30 A. Sterling i Ecu. 100 Nth. Sourant izi detti. loo RH.inMH.a2M. I2A - -- 100 ß in Nth. b|f, 250 Livres* ioo Livres 100 detti.m.o.w» 100 Sifölr. Courant 131 Ecus. ioo sl. Courant 262 Livres. Die Bücher und Rechnungen werden auf den mehreren Stadtämtern in Pfund, ß. und Den. und auf einigen derselben, wie auch von verschiedenen Handelsleuten in Gulden, ß. und Den. von letztem aber in Livres, Sols und De- wers gehalten. 1 Pfund hat 2 Gulden, oder 4 Livres, oder 2° ß. oder So Sols. 1 Gulden hat 2 livres, oder ie ß. oder 40 Sols. 1 Ecu hat ; Livres, oder 60 Sols. 1 Livre hat 20 Sols. 1 Sol hat 12 Denier*'. Die Frankfurt Dctto Oder: HamSurg London Detto Nürnberg Detto Oder: Paris ^ LyonJ Wien Oder: 122 Straßburg. Die daselbst gangbaren Gcldsorten sind eben diejenigen, welche unter dem Artikel Paris, angezeiget worden. j Zu einem vollständigen Unterrichte vom Ufo, den Refpes- Tagen und Messen in Straßburg, dienet folgender Ab. druck, von der dieftrhalben ergangenen Verordnung: „ Zu wissen feye hiermit mäniglichen: Demnach bey E- Löbl. Corps äss Narcbanäs von verschiedenen allhicsigen Kauff-und Handels - Leuten vvr-und angebracht worden, > wie daß dem Commeroio sehr sürträglich wäre, wann die in Annis 169}. und 1747- ergangcne Wechselordnungen er« frijcht, und in Ansehung der Verfall - und Lrotskations-Zeii derer, so in-als ausser denen beyden Messen, zahlbaren Wechsel-Briefen einige ^Veränderung vorgekehret, auch dieselbe auf eine, sowohl fremden als hiesigen. Kaufleuten, bequemere Zeit bestimmet würde; Als hat gedachtes Corps de* Marchands, auf die von Unseren Gnädigen Herren den Fünf- zehen zuvor erhaltene Confirmation, folgendes Reglement abfassen, und in Druck bringen wollen : als nemlichen 1 ) Daß beyde Johannis- und Weynacht-Messen länger : nicht als 14 Tage dauren, und denen fremden Kaufleuthen ihre Waaren drey Tage zuvor aus dem Kauffhaus gefolgt, auch sie dieselbige auf das längste drey Tage hernach wieder dahin zu liefern, bey würklichcr Confiscation, solcher Waaren, angehalten werden möchten. e) Soll die Johannis - Meß mit der gewöhnlichen Ein- läutung ihren Anfang, und den vierzehenden Tag hernach, ! als den achten Julii. ihr Ende nehmen; Dieweilen aber auf Wcynachten keine Einläutung der Meß geschieht, soll solche auf den Christ-Tag, als den fünf und zwanzigsten Decembris, anfangen, und den folgenden vierzeheuden Tag, nem» nemlich den achten Ienner, denen alten ^Verordnungen ge. i mäß, sich endigen- ;) Was die Acceptation derer Wechsel-Btiefen betrift, soll niemand einen auf die Meß gestellten Wechsel-Brief vor Anfang dcrselbigen zu accepsiren schuldig seyn: So bald sie aber eingeläutet worden- oder vorbcsagter Massen ihren An» fang genommen, soll man die Acceptation j„ denen ersten sieben Tagen zu thun gehalten seyn, oder leiden, daß den ein und dreysigsien Decembris und dreysigsten Junii, in Ermanglung der Acceptation , die Wechsel - Brief proteüicet werden. Die Zahlungs - Zeit aber solcher auf bic Messen ausgestellten Wechselbriefe anlangend, soll dieselbe also vcst gc, stellet seyn, baß nehmlich die in der Johannis-Meß zahlbare, ! den zehcnden sulü, diejenige aber, welche auf die Wcynacht« Meß ausgestellet sind, den zchcnden sanuarü längstens, und wann solche Läge auf einen Sonntag sielen, den vorhergehenden Tag entweder bezahlt oder protefrirt werden müssen. Zumalen die bey anderen Wechsel-Briefen vergönnte zehrn RespsL-Tage, wenn je einige in denen Messen Platz haben könnten, als allschon unter obiger Zeit begriffen, angesehen werden sollen. Was ferner die in denen Messen lzu bezahlende ausgeborgte Waaren anbelangt, sollen solche, wann deswegen nicht ausdruckentliche Conventionen zwischen dem Käuf-und Verkäufer getroffen worden, ebenfalls längstens , den zehenden sulii für die Johannis-Meß, und den zehen* ^ den Januarii für die Wcyhnacht-Meß abgeführet werden. s) Werden die Billets und Wechsel - Brief, welche ausser denen Messen und auf einen gewissen Tag zahlbar ausge- tcüt sind, zehen Lehen-Täge gemessen, die Sonn-Feyer- und und hohe Fest - Tägc mit einbegriffen Würde aber die Bezahlung nicht erfolgen, so sollen solche eben den zehenden ' Tag, und wann dieser auf einen Sonn - oder Feycrtag fallen würde, den Tag vorher protesti«t werden, also und dergcstalren, daß ein auf den zehenden Augusti zu bezahlen ausgestellter Wechsel-Brief den zwanzigsten ejusdem, aus Mangel der Zahlung, protestirt werden, oder, bey Unterlassung, der Schade auf Gefahr des Jnnhabcrs seyn solle. I 6) Sollen diejenige Billets, worinnen stipuiirct ist, daß ' der Werth in Waaren empfangen worden, einen Monat als Respect- Tag zu geniessen haben, also daß ein solches Billet, welches den ein und dreysigsten Becembris verfallen, nicht «hendcr als den ein und dreysigsten sanuarü eingefordert werden könne. 7) Sollen alle Wechsel-Vricfe, diejenige ausgenommen ! welche auf Sicht gezogen sind, der Acceptation 'unterworfen seyn, und des Briefs -Innhaderen frei stehen, dieselbe, aus Mangel der Acceptation, protestircn zu lassen. ,, 8) Die Usances zu Bezahlung derer Wechsel-Briefe, sie mögen auch von einem Ort, woher sie wollen gezogen seyn, sollen aühier, wie in dem Rest des Königreichs, zu dreysig Tagen gerechnet werden, die Monat mögen sodann mehr oder weniger Tägc haben. y) Soll, was in Wechsel-Handlungen vorgehet, man kein Geld über zwey, oder höchstens drey Tag ausstehen lassen, es wäre dann, baß man einen Schein oder Billet von dem Patronen sechsten und nicht von dem Bedienten zur Hand gebracht hätte. Turin, 125 Endlichen und nv Soli diese gegenwärtige Verordnung, in Ansehung der lauffendcn und die Messen nicht angehenden Wechsel-Sachen, von dem Tag der Verkündigung derselben an gerechnet, beobachtet werden, in Ansehung derer auf beide Messen stipulirtcn Zahlungen aber, erst bis künftige Wcyhnachtcn zum crstcnmahi Kraft haben. So geschehen Straßburg den sechsten Julii 1757. Lea.um & Confirmatum bey obwohlgedachten Unseren Gnädige» Herren den Fünfzehen, Samstag den neunten ejusdem Menüs & Anni. cc Gewicht. Im Großhandel bedient man sich des Polds de Marc, im kleinen aber des Straßbrm ger Gewichts, so 4 pC« leichter ist. Ellenmaas. Man bedient sich des pariser Stabs und der Straßburgcr Elle. 221 Straßburger Ellen sind joo pariser Stäbe. T urin, int Herzogchmne Piemont, in Italien. Empfängt in Bezahlet dafür Amsterdam Augspurg Oenevs Ceuna 1 st. Bancq 37 Soldi. • ; 1 st. Courant 44 detti. x Ecu de 3 L. Cour. 85 t ? i Zechino, a 13 | L. fuori di Banco 304 Soldi. 6 I>. Li- Turi n. Livorno 1 Pczza d’Otto 98 \ Soldi. London 1 L. Sterling 220 Soldi. 6 D. IYlilano 100 Dop, ä 24Lir.com 97 Dop. alöLire. Oder: 1 Filippo 97 Soldi. Paris ^ Lyon/ i Ecu 5 1 detti. Roma 1 Scudo Moncta 89 * * Venedig 1 Duc. picc. corr. 55 - * Wien I ss. Courant 44 * * Die Bücher und Rechnungen werden in Lir-, Soldi und Denari gehalten. i Lira hat 20 Soldi, i Soldo hat n Denari* In diesen Lire, Soldi und Denari Piemonteftr Courant, haben die allda gangbaren Gelsorten Cours, pr. i Stück de> >elben. Der VL, in lurln ist, bey Briefen aus England/ ; Monat Dato; aus Holland, 2 Monat Dato; aus Frankreich, j Monat Dato. Ferner: Bey Briefen von Geneve, Genua und Milans, 8Tage Sicht; von Venedig, Fiorenza. Ltvorno und Roma, >» Tage Sicht; von Augjpurg, wien und andern deutschen Plätzen, i; Tage Sicht. Der Tag, an welchem ein Brief datiret ist, wird mit zu derjenigen Zeit gerechnet, die derselbe zu laufen bat. Was die Kslpeet-Tage betrift, deren fünfe sind, so steht es in dem Willen des Inhabers eines Wechsels, entweder an dem Verfalltag, oder am fünften Tage hernach, protesti- Ien ?u lasse». Unter gedachte fünf Tage werden dieSenn- «nd Festtage mitgezählet; wenn aber der letzte ein Feiertag ist, wird an dem. darauf folgenden Werktage xroteliieet. Die- V a 1 e n z i a 127 und ant, tück tl« Diejenigen B;-icfe, so a Villa oder auf bestimmte Tage zahlbar gestcllct sind, baden keine Respect- Sage, Gewicht. 133s ife sind 100 K in Paris. Ellenm. 196 ß sind : 00 pariser Stäbe. Valencia, die Haupt- Stadt des Königreiches dieses Namens/ in Spanien. Wechselt auf verschiedene Plätze, in Moneda de Plata Ca- stilianifcher Währung; und har den Ufo und die Respect - Tage, wie Nadrid. Die Bücher und Rechnungen aber werden in Libras, Su- «ldos und Dineros, oder auch in Reales ä 24 Dineros Va- lencianische Währung gehalten. , Dibra hat 10 Reales, oder 20 8ueldos, oder s ;6 Dm»- ros, 1 Real hat 2 Sueldos, oder r; \ Dineros, 1 Sueldo hat 11 f Dineros. Die einfache Doblon gilt in Valenciamfcher Währung ; Ribras ober ?o Reales; in Castilianischer aber 40 Reales de klata. Hieraus erfolget, daß I Ribra oder ic> Reales der erstem Valuta, 8 Reales der letztem sind. Die Preise der übrigen Spanischen Geldsorten sind in Ribras oder Reales, wie auch in Sutläes oder Dineros, pr. ? Stück derselben bestimmet. <£* 128 Venedig. Gewicht. I Quinta! bat 4 Arrobas. 1 Arroba hat 24 grosse oder 36 kleine ffi. 137 ^ kleine K sind ipo ife m Paris. Ellenmaas. 129? Varas sind 100 pariser Stahe. Venedig im Herzogthmne diefts Namens, in Italien. Empfangt in Bezahlt dafür Amsterdam 90 J^.Vls. Banco 1 Duc. di Banco. Ancona 96 Scudi Moneta 100 detti - - Antwerpen 94 ^>Vis.Wechselg. 1 detto -- - Augspurg 102 Rlhlr. Giro 100 detti ? f Bvtzen 1 Rth.a93Xr.Oir0 132 Match etti Constantinopel I Praüra 4 L. 1 2S.picc.c0rr. Fiorcnza 79 Scudi d’Oro : f 00 Duc. di Banco, Genua . 1 Scudo di Camb. 93 Marchetti Hamvurg 86 v (^>. Vis. Banco. i Duc. di Banco. Livorno " 103 JPczze d'Otto 100 detti * - London 51 & Sterling 1 detto f - Lyonk Paris/ 100 Heus 60 detti t --- Milano 1 Scudo Imper'ale 157 Marchetti Venedig 129 Napoli^ Bari y 119 Duc, delRegno 100Due. diBanco, Lecce ) Novi, oder Bisenzone ioo Sc. di Marco 18 t detti « t Roma 6z Sc. diStd’Oro 100 * * 0 Wien 194 st Courant 100 » t * Die Bücher und Rechnungen der Handelsleute, werden in Ducati, Grofli und Piccoli oder Groffetti di Banco, wie auch in Ducati, Grofli „Nd Piccoli oder Groffetti Moneta piccola eorrente, ingleichen in Bire, Soldi undDenari moneta piccola corrente gehalten' i Ducato di Banco hat 24 Groffl, oder 124 Soldi, geNSNN! Marchetti di Banco, oder in Wien ist 14 Tage; I Ufo» 7 Tage; r| Ufo, rr Tage, und voxxio Ufo, 28 Tage nach der ^ccextattsn. Es Fiorenza Frankfurt Hamburg Leipzig Livorno London Milano Nürnberg Paris'j LyonJ Prag Roma Venedia Es sind daselbst ; Respect - Tage nach der Versallzeit eines Briefes. Hiervon «der sind diejenigen Wechsclbrieft ausgenommen, so a Vista, oder auf 2 oder ; Tage Sicht, oder aus einen bestimmten Tag zahlbar lauten; wie auch solche. die erst nach der Verfallzcit und den verstrichenen Respect-Tagen ankommen; indem dieselben nach der Präsentation oder Verfallzcit, längstens innerhalb 24 Stunden bezahlet werden müssen. Unter vorgcdachte ; Respect - Tage, werden auch die Sonn-und Feycriage gerechnet; fällt aber die Bczahlungs- zeit eines Briefes auf einen Sonn-oder Festtag: so wird selbiger erst an dem darauf folgenden Werktage eingelöset oder in Ermangelung dessen, proteMsr. Die a Ufo von Venedig gezogenen Briefe, als welche Sonnabends ankommen, werden gewöhnlichermassen erst den darauf folgenden Frcytag acceptlrct. Die Bezahlung ge, schreht am ,4tcn Tag hernach, nämlich Frcytags, oder eS wird Mangel dcrftlbcn, an dem Samstage protsKiret. Wenn aber solcher Frcytag oder Sonnabend ein Feycrtag isi. muß die Bezahlung oder Prctestation an dem vorherge henden Werktage geschehen. Llsäio Nenss zahlbar gestellte Briefe, verfallen den I tten Lag desselben Monats, und genießen auch oben gedachte Respect - Tage; wenn anders in dem Wechsel nicht deutlich entln-l cn ist, daß selbiger präcise medio des Monats, oder ohne Respect- Tage bezahlet werden soll. Ee.kLPt. 1 Centner hat 100W. 87^ ifc sind 100 jtz in Paris. Kletirmaas. 152/^ Ellen sind 100 pariser Stäbe. Zürich Mvich 135 llzeit rieft i$t, auch cnen Prae- »den die ngs- lvird löset Zürich im Cmton dieses Namens, in der Schweiz. Empfangt in Bezahlet dafür Amsterdam Detto Augsvurg Basel Bergamo Botzen Frankfurt Geneve Genua Detto Hamburg Leipzig London Milano Nürnberg Paris^ LyonJ 89 Vls. Banco 1 Thlr. Wechselgeld^ 1 fl. Courant 53 Xr. Courant. 100 fl. Courant 107 jt, » » 100 fl. in bestimmten Sorten ivo fl. m. o. w. in gleichen Sorten. 1 Lira n! Xr. Wechselgeld. IOO fl. Meß- Valuta ic>6 fl. Courant. 100 si.itt bestimmten Sorten ivo fl.m. o w. in gleichen Sorten. 11 Liv. 12 Sols C. 1 alten L. d’Ör. 100 Pezzefcon 5? Lire suori cii Banco 95 Thl.Wechselgeld 1 Lira f. di Banco 20 Xr. Courant. 100 Rttz. Banco -r fl. 36 Xr. NkUgeld M. 0. w. 1 Oo fl. in L. d’Or. a 7\ fl. 1 L. Sterling I L. corr. ioofl. Cour. 100 Livres 107 fl. Cdurant. 9fl. 45 Xr. Cour. 18 Xr. mit 7 |pC. agio. m. 0. w. 107 fl. Courant. IO0 Livres m. 0. w. in Nthlr. a 6 Liv. St. St. Gallen ioo fl. in bestimmten Sorten ioo st. m. o. w. in gleichen Sorten. Turin i Lira 30 Xr. Courant. Venedig I Lirapicc. corr. 1 Xr. mit 9 pC* agio M. 0 . w. Wien ioo fl. Courant 107 fl. Courant. Die Bücher und Rechnungen werden von einigen Handelsleuten in fl- ß. und Hellern, von den mchrcstcn aber in fl. Xr. und Hellern gehalten. Der Thaler, dessen man flch im Wechseln auf etliche Plätze bedienet, wird zu if fl. oder iog xr. Wechselgeld gerechnet. 1 fl. hat 40 ß- oder 60 xr. 1 Z. hat i| Xr. oder rr Heller. > >xr. hat 8 Heller. Man hat in Zürich zwcyerley Wahrungen, nämlich: Wechsel - und Ccmrant - Geld. Das Wechselgeld besteht in alten Louis d’Or L 7 fl. In Courant- Geld sollten, der Obrigkeitlichen Verordnungen gemäß, gelten: Alte Louis d’Or, 7 fl. 4; xr. neue Louis d’Or, 9 fl. 4? Xr.: und Mhlr. 2 fl. 26-' Xr. Es sind aber schon seit vielen Jahren diese Sorten in der Handlung, und zwar die alten Louis d'Or auf 8 fl. die neuen Louis d'Or auf ro fl. und die Nthlr. auf 2 } fl. gestiegen. Unter dem fetzigen Courant - Geld werden demnach gedachte Sorten, zu den letzter» Preisen gerechnet, verstanden. Bey See Reduction des Wechselgeldes in Courant- Geld rechnet man den alten Louis d'Or ü 7; fl. gegen den neue» Louis j Louis d’Orä 9’ fl pari, und daher 27; ss. Wechselgelds oder ! in alten Louis d’Or S 7 fl. für 310 jj. Courant, oder in neuen Louis d’Or ü iv ß. Der Uso in Zürich ist r^Tage nach Sicht. Es sind daselbst feine Respect - £age nach der Verfall- zeit eines Wcchsclbriefcs gebräuchlich. Gewicht. Das leichte oder Antorfer - Gewicht hält 16 Unzen und wird bey der Seidenhandlung gebraucht. Das schwere oder Kramergewicht hat Unzen. r o4D iß Antorfer - Gewicht oder 92^, iß schwer Gewicht sind iQO iß in Paris. Ellemnaas. 197? Ellen sind i02 pariser Stäbe. Z u r z a ch. Ein Flecken in der Grafschaft Baden in der Schweiz. Richtet sich im Wechseln nach Basel und Zürich. Die Geldsorten sind ebenfalls die in gedachten Plazen gangbare. Während denen Messen aber courüren noch viele andere Geidsorten. Die Pfingsimeß fangt am Pfingstdienstag an. Die Verenameß sangt den 22. Augustmonat an. Jede Meß wahret acht Tage. Gewicht. Das Zurzacher Gewicht ist 8 pC. schwerer als das Basler. Ms- rz8 Auszug d e s Wesentlichste» der Hvchobrigkeitlich authorisirten Wechsel- Ordnung der Stadt St. Gallen. Von Prasmtirung der Wechsel- Briefe zur Aeeeptation. §- r. Prastntirung eines Wechsel - Briefs bestehet in einer Anfrage, da der Innhaber des Wechsel - Briefs solchen demjenigen, der ihn bezahlen soll, im Original vorzeiget, und von ihme vernimmt, ob er selbigen acceptiren und zu seiner Zeit bezahlen wolle. §. 2. Es ist aber die Prasentirung der Wechsel - Briefe bald nach deren Empfang, und vor deren Vcrfallzeit zu bewerkstelligen, nach folgender Weise: Alle am Sonntag oder Montag hier ankommende Wechsel-Briefe, von was Sicht sie seyen, mögen am Montag oder längstens bis nächstfolgenden Dienstag Mittags um 12 Uhr; die so am Dienstag ankommen, bis Mittwoch Abends; die am Mittwoch, bis Donnerstag Abends; die am Donnerstag, bis Freytag Abends; die 139 die am Freytaq, bis Samstag Abends; und die am Samstag ankommende bis Montag Abends, und zwar an jedem dieser Tage bis ? Uhr den Bezogenen zur Acceptation vorgezeigt, und in deren Verweigerungs-Fall protestirt werden, §. Z. Wenn aber der Bezogene, wegen Mangel Avis, bis zum nächsten Posttag Aufschub verlangte, so mag ihme der Jnn- haber des Wechsel - Briefs darinn willfahren, nur muß er solchen in diesem Fall an seiner Behörde notircn lassen, und hat der Bezogene, wenn er noch acceptiren will, die Kosten der Annotation zu tragen, und die Acceptation unter dem Datum der ersten Präsentation zu leisten. §. 4 - Antidatirte oder postdatirte Wechsel - Briefe sollen in der Zeit, wo sie nach ihrem wahren Datum hier seyn könnten, nach obbeschriebener Ordnung zur Acceptation präsen, tirt werden. Von der Acceptation der Wechselbriefe. §. 1. Die Acceptirung eines solchen Wechsel - Briefs ist zdie schriftliche Erklärung, die der Bezogene dem Wechsel-Brief selbst hinzufügt, daß er den Betrag desselben zu gehöriger Zeit bezahlen wolle. §. 2, 142 Z. 2. Wer also einen Wechsel, Brief acceptirt, der macht sich dadurch zum Schuldner, und ohne Ausflucht zur Bezahlung desselben verbindlich. §. Z. Die Wechsel-Briefe so in hier zahlbar, müssen von dem Bezogenen eigenhändig mit der Unterschrift seines Namens, und wenn sie auf Sicht lauten, mit Anmerkung des Datums acceptirt, und diese Acceptation auf den Wechsel-Brief selbst geschrieben werden. Alle andere entweder mündlich, oder durch Billets, oder Briefe gegebene Acceptationcn sollen keineswegs die Verbindlichkeit einer würklichcn Acceptation haben. 4 . Die Acceptation der Wechsel-Briefe soll pure und ohne einige Bedingung oder Vorbehalt geschehen; würde aber der Accevtant irgend ein Beding oder Vorbehalt ohne Genehmigung des Innhabers hinzusetzen, so ist dieser berechtigt, den Wechsel, Brief alsobald und auf gleiche Weise, als wenn die Acceptation wäre abgeschlagen worden, zu prote- fiiren. §. 5 . Die Wechselbriefe sollen in der ncmlichen Zeit, die die oben S- r;8 §- 2 . zur Präsentation bestimmt ist, accep- tirt werden, und der Innhaber derselben ist wider seinen Willen, nicht verbunden, solche in des Bezogenen Hanvcn, ober im Fall dieser nicht anzutreffen wäre, in dessen Behausung zurückzulassen. §- 6 - §. 6 . Wenn ein Wechsel-Briefnur zum Theil, oder in an, dern Geldsorten, als er lautet, acccptirt werden wollte, so mag zwar der Janhaber die Acceptation gleichwohl annehmen, aber wegen des Ucberrefts oder der Differenz des Gelds soll er, um sich nicht verantwortlich zu machen, den Priest leviren, wenn er keine andere Ordre hat- §. 7* Wenn ein Gewalthaber, er sey wer er wolle, fremd oder einheimisch, einen Wechsel-Brief acccptirt, so muß er dabey bemerken, daß es aus Vollmacht, oder per Prokura seines Principalen geschehe, und dann solches auch mit seinem eignen Namen unterzeichnen. Damit aber ein solcher Gewalthaber desto eher bekannt seyn möge, solle sein Principal gleich Anfangs dem Löbl. Direktorio es bekannt machen, daß er ihm diese Vollmacht ertheilt habe; ein gleiches hat er auch hernach bey Aufhebung dieser Vollmacht zu beobachten, damit solches alles ad protocollumfonnne genommen und den Sensalen angezeigt werden, welche dann jedem Kaufmann, der es zu wissen verlangt, Bericht davon zu ertheilen haben. §. 8 . Werden prima oder fola Wechsel. Briefe zur Accepta- lion anhero gesandt, so kann man diese vermittelst Vorweisung der girirtcn Secnnda-Briefe oder Copien abfordern. §. 9. Wird ein Wechsel-Brief auf einen der in hier wohnhaft ist, gezogen, um an einem dritten Ort bezahlt zu werden, so ist der Bezogene schuldig, in dem Wechsel- Brief, bey dessen Acceptation zugleich denjenigen zu benennen, der solchen bezahlen sott; im Verweigerungs-Faü hat die Pro- testa- »42 ttstation statt. Desgleichen soll auch, wenn die Zahlung bey Verfall-Zeit am angewiesenen Ork nicht erfolgt, daselbst vrotestirt werden.! §. 12 . Eigene Wechsel-Briefe, die ncmlich der Schuldner seinem Gläubiger auf sich selbst ausstellt, und womit er die empfangene Summe wieder zu bezahlen sich anheischig gemacht, bedürfen der Acceptation nicht, sondern sind ohne diese zur Verfallzcit der Execurion unterworfen, weil des Schuldn-evS Unterschrift so gut alö feine Acceptation zu hakten ist. ii. Trafsirt ein Auswärtiger auf sich selbst in hier zahlbar, es sey mit oder ohne Domicilium, so ist er, im Fall er sich hier befindet, schuldig, auf Begehren den von ihme oder seiner Raggion ausgestellten Wechsclbrief, vbfchon er beydes Aussteller und Bezogener zugleich ist, zu accepeiren. Ein Domiciliant aber ist zur Acceptation nicht gehalten, sondern der Wechselbrief muß nur bey verweigerter Bezahlung zur Verfaüzeit protestirt werden. §. 12 . r Hat ein Wechselbrief eine oder mehrere Recommcnda- tionen, so ist der Jnichaber desselben schuldig, wenn der Bezogene die Acceptation verweigert, auch bey denen, an welche der Wechselbricf recommendirt ist, sich um die Acceptation zu melden, und im Fall auch diese sich weigerten, hat der Notarius die von ihnen erhaltene Antworten in den Protest einzurücken. §. lZ. *43 §. IZ. Wenn ein acccptirter Wechsclbrief vcrlohren geht, der Acceptant aber kann überwiesen werden, daß er solchen acceptirt habe, so bleibt gegen diesen das Wechselrccht in seiner vollen Kraft, und er muß, wofern er die Execution vermeiden will, den verlohrnen Brief auf gleiche Art und Weise bezahlen, als wenn er nicht wäre verlohren worden. Jedoch soll der Foderer dem Zahler, statt dieses verlohrnen Wechsel-Briefs einen Rechtsgültigen Mortifications-Schein bey Beziehung des Betrags ausliefern, und wenn der Bezogene sich damit nicht begnügt, demselben dafür genügsame Caution auf 6 Jahr lang stellen. Gleiche Vorschrift hat auch statt gegen denjenigen, der einen Wechsel-Brief auf sich selbstgestellt, wenn dieser Wechsel-Brief verlohren geht, der Aussteller aber dennoch seiner Schuld überwiesen wird. Von der Bezahlung der Wechsel - Briefe. §. l. Der Ufo bleibt hier von allen und jeden Orten i? Tag; halb Ufo 8- Tag; i \ Ufo 2 5 Tag; 2 Ufo 30 Tag nach Sicht, und wird der Tag nach crfolgtcr Acceptation für den ersten u. s. f. gerechnet; mithin wenn ein Brief » Ufc lautet und den >. May acceptirt wird, so verfallt er dm 16. May; ist er aber auf 4. Tag Sicht oder nach Sicht gestellt, so verfallt er den May Ein Wechsel-Brief auf Ende des Monats gestellt, verfallt an dessen lcztem Tag, K und 144 und wenn er auf Mitte des Monats lautet, so ist sein Verfall-Tag der i;. desselben Monats, ob dieser gleich mehr oder weniger Lage hätte. So verfallt auch ein Bries auf 2 Monate gestellt auf den gleichen Tag des zweyten Monats, wenn schon die Monate nicht gleich viele Tage hätten, z. B. die vvm 6. April verfallen auf den 6. Iunii. ' §. 2 . Bey Wechsel-Briefen, die aus Ländern, wo die alte Zeit-Rechnung noch beybehalten wird, aufaühiesigen Plaz gezogen werden, wird der Unterschied der alten und neuen Zeit-Rechnung, mit eilfTagen beygezählt, um derenVer. fall - Zeit nach neuer Zeit - Rechnung zu bestimmen. Z. B. ein Wechselbrief vvm u. Merz alter Z. R. auf 2 Monat nach dato verfallt hier, die Respekt-Tage nicht mitgerechnet, den 22. May. §. 3. Ein Wechsel-Brief der ü piacere oder nach Belieben zu zahlen gestellt ist, soll zwar gleich andern acceptirt werden, es steht aber, nach dem Ausdruck des Briefs, allein bey dem Bezogenen, ob er den Brief sogleich einlösen, oder den Zahltag erst durch seine Acceptalion festsetzen will. i 4. Alle Wechsel-Briefe von welcher Verfall-Zeit fie seyn mögen, genieffen hier c. Respekt-Tage, ausgenommen die ,gnf Sicht lauten, als welche gleich am Tag nach ihrer Vorweisung zu bezahlen sind; und diejenigen in hiesige Jahrmärkte, die spätestens am Jahr-Markt - Dienstag bezahlt werden müssen. 1 5 . Die Respekt - Tage der Wechsel - Briefe, die erst «ach ihrer Verfall-Zeit eingcloffen und präftntirt worden, wcr- wei I zäh vde bey oct: dig er des sich in Bcz den zu i We neu crh, die in i odci Fre Zeit es <1 dar« I werden nichts desto weniger von der Verfall - Zeit an ge. 1 zählt. §. 6 . Den Betrag derer in hier zahlbaren Wechsel-Briefe, oder Afstgnationcn ist nicht allein jeder Jnnhaber gehalten bey dem Bezogenen abholen zu lassen, und wenn es dieser verlangt, den Wechsel-Brief oder die Assignation eigenhändig oder durch seinen Gewalthaber zu aquittiren, sondern > er haftet auch dem Zahler dafür, daß er das Eigenthum des bezahlten Briefs oder Affegno auf rechtmäßige Art an sich gebracht habe. §. 7 ♦ Hat ein Auswärtiger Wechsel - Briefe oder Asflgnationcn j in Handen, die hier zahlbar sind, und verlangt von dem Bezogenen Baarfcndung, so stehet es diesem frey, entweder den Betrag dem auswärtigen Förderer auf dessen Gefahr zu übersenden, oder von ihme zu verlangen, daß er den Wechsel-Brief oder die Assignation an einen hier angesessenen Bürger endossire und durch diesen den Betrag davon erheben lasse; eben so ist auch ein hiesiger Bezogener die gleiche Bedingung, wenn er will, zu machen berechtigt, in dem Fall, wo ihm die Bezahlung eines Wechsel - Briefs oder einer Assignation hier auf dem Plaze selbst von einem Fremden abgefordert wird- §. 8 . ! Wer einen Wechsel-Brief vor dessen eigentlicher Verfall.- Zeit bozaMchdte Respekt - Tage nicht gerechnet,) der thut es auf seine Gefahr, wenn hernach Schaden oder Prozeß daraus entsteht. 146 §. 9 * Wenn in einem Wechsel-Brief Worte eingeschoben oder «usgestrichen und radirt befunden werden, so ist solcher nicht für gültig zu erkennen, und der Bezogene befügt selbigen abzuweisen; zahlt er aber dennoch, so muß er um alles was daraus entsteht haften, ohne einigen Regreß zu haben. Von Protestirung der Wechsel-Briefe. §. r. Ein Protest ist ein durch einen ordentlichen Notarius rechtsförmig verfertigtes Instrument, wodurch derjenige, dem die Accepkation oder Zahlung verweigert wird, sich einstweilen xrotsstnnclo verwahrt, und sich selbst, oder denen so eS angehet, alle Rechtsbefugfame vorbehält, mithin gegen einen jeden sich icgitimirt, feines Orts nichts versäumt zu haben. Es liege demnach dem Notarius ov, auf alles dabey vorgehende wohl Acht zu geben, und es nicht nur dem Protest, sondern auch seiuem Protocoll einzuverleiben, damit man bey ihme erforderlichen Falls, wenn ein Protest verlohren gienge, eine oder mehrere Abschriften davon haben könne. §. 2. Wegen nicht erfolgter Accevration eines Wechsel-BriefS muß der Protest zu der obenbestimmten Aeceptations-Zeit verfertiget, und wenn es einen Auswärtigen angehet, mit der erstenÄrdinarr-Psst oderBotten an ihn versandt werden- §, 3. §. 3 * Wegen nicht ersetzter Zahlung soff längstens am 6t«n Respekt- Tag, bis Nachmittags um ; Uhr, und wenn dieser ein Sonn-oder Fest-Tag wäre, an dem darauf folgenden Werk-Tag Vormittags der Protest levirt, und abgedachter« Massen ohne Anstand an seine Behörde verschickt werden. §. 4. Wenn ein Wechsel- Brief zur Verfallzeit nicht eingelöset wird, so ist dessen Innhaber, obschon der Brief eine eigene Tratta des Bezogenen auf sich selbst, oder von ihm accepttrt wäre, zu nichts weiter gehalten, als den Wechselbrief samt dem Protest an seinen Cedenken mit erster Gelegenheit zu versenden, es wäre denn, daß er ausdrückliche Ordre zur Execution erhalten und solche angenommen hätte. §. 5 . Wird ein Wechselbrief Mangel Zahlung protestirt, ss bleibt zwar, wenn solcher acceptirt gewesen, dem Innhaber sein Recht gegen den AcceKanten, er kann aber vermittelst des Protests seinen Regreß auch an dem Trassanten und jedem der Giranten nehmen, wofern nicht der ein oder andere von ihnen mit ausgeschriebenen Worten: Ohne mein Obligo, indossirt hätte, in welchem Fast derselbe nicht belangt werden kann. §. 6 . Wenn der Girant, oder der Trassant, oder auch der Ac- oeptant eines solchen protestirtcn WcchselbriefsFallit würde, so mag dessen Innhaber, in so fern der Protest in gehöriger Ordnung levirt worden, bey jedem der übrigen, bey welchem er will nach aller Schärfe des Wechselreckts seine Bezahlung suchen, und wenn alle diejenige, die für besagten Wechselbrief in Obligo sind, zu Falle kommen sollten, so empfangt dessen Jnn- J4* Innhaber van diesem und jenem so viel er bekommen kann, bis er für den Betrag des Wechsels, mit Rükwechsel und Unkosten befriedige! ist. Bey der Ausübung dieses Rechts hat der Innhaber des Wechselbriefs nur darauf zu sehen, daß es zu rechter Zeit und in gehöriger Ordnung geschehe, denn von dem Aussteller oder ersten Giranten kann er nicht mehr zurück an die weiter unten stehende, wohl aber von diesen hinauf gehen. Zur nähern Erläuterung dieses Satzes dienet folgendes Beyspiel: Ein Wechselbrief gezogen vonA. an die Ordre 8. ccdirt an C. und von diesem an D. kommt dem lczten unbezahlt zurück. A. B. C. haben Banqucroute gemacht, und zwar ein jeder macht 50 proCento verlieren, was für ein Recht hat nun D, und wie muß er sich bezahlt machen? Er empfang! bey der Massa des 6. für L. y?„. Capital und 8. Spesen, also für L. 1000. ä raison de <;o °so . . . . . L, 50©. — Er wendet sich hernach an die Massa des 8. und bezieht von dieser aufB. ;c>o. wiederum eo 0/0 , 35 ®. _ Er verlangt endlich von derMassa des A.aufdie zhmeannochgebührende 8.2;©. auch.. 12?. — mithin empfang: D. in allem . . . L. 87?- — und verliert also nur . . . . . - 125. — so viel war der Betrag des Wechsels mit den Spesen L. 1000— §< 7 . Die so genannten Proteste de Perquisition oder der Nachforschung haben nur in dem Fall statt, wenn ein Auswärtiger auf jemand in hier trasfict, der nicht mehr cxistirte oder wohl gar niunal cxistirt hätte, oder wenn ein Fremder <{n£ii W.chftlbrief auf sich selbst ausstellt, in hier zahlbar, ohnc 149 ohne ein Domicilium dabey zu bemerken, der Träger eines solchen Wechftlbriefs aber bey dessen Verfallzeit den Bezogenen nicht ausfindig machen kann, alsdann läßt er einen Protest von dieser Art ausfertigen, worinn der Notarius bezeugt, daß er auf geschehene Requisition des N. N> sich auf der Post, bey den vornehmsten Kaufleuten hiesiger Stadt rc sorgfältig erkundiget habe, ob dieser Bezogene in hier sich befinden mögte? allein da durchgehends nicht die geringste Kenntniß von ihme zu erlangen gewesen, so habe er hierauf dem Träger des Wechselbriefs, um denselben Rechtsförmig xroteÜAüäo zu verwahren , diesen Acten ausgefertiget, rc. Uebrigens find bey einem solchen Protest die nämlichen Formalitäten, die oben bey den andern Protesten angemerkt worden, zu beobachten. Von Honorirung oder Verehrung und Einlösung der protestirten Wechsel- Briefe. §. i ♦ Die Honorirung oder Verehrung eines protestirten Wech- selbricfs geschiehet, wenn auf die von dem Bezogenen geschehene Verweigerung der Acceptation oder der Zahlung, ein anderer solche zu Ehren des Ausstellers oder eines,der Giranten leistet. §. 2. Diese Verehrung protestirter Wechsel-Briefe und deren Bezahlung hat die Abkürzung des Rükgangs und die Erspa- rung der Kosten zum Zweck, und gebührt also nach der Ord- Ordnung wie diese Absicht am besten erreicht wird/ zuerst demjenigen, der zu Ehren des Ausstellers, und hernach dem, der zu Ehren des ersten, zweyten und folgenden Giran- . len honoriren will; doch wenn auf dem Wcchselbrief seihst xcine Honorantcn durch Addrcssen angezeigt sind, so steht es dem Jnnhaber frey, zu deren Aufsindung mehr oder weniger Mühe zu nehmen, und bey gleichen Vortheilen für den Rükgang gebührt ihm selbst der Vorzug. §» 3 * Wer vermittelst der Acccptation einen Wcchselbrief ho, norirt, hat die Provision zu geniessen, und wenn derjenige, aufweichen der'Wechselbrief lautet, oder ein anderer erst nach der Hand sich zu der Bezahlung verstehen wollte, so mag es der erstere zugeben, doch soll ihm vom keztern nebst den j Protestköstcn die Provision mit f bis; pro Cento vergütet J werden. §. 4 * Wenn ein protestirter Wechselbrief solcher Gestalten von einem andern honorirt wird, muß es dem Protest angehängt, und dieser dem Honoranten, gegen Vergütung der Protest, Spesen zugestellt werden. §. 5 . Bey einem solchen Wechsel-Brief, der von einem andern als dem Bezogenen, zur Ehre des Ausstellers oder eines der Giranten eingelöset wird, soll auch der Jnnhaber, der die Zahlung empfangt, gehalten seyn, bey dem Aquir des Briefs den Namen des Horonanrcn oder des Zahlers -eyzusezen. §. 6 . Wenn von aussen her für Rechnung eines dritten gezogen, und eine solche Tratta nicht für Rechnung dieses dritten, son- dern zur Ehre des Trassanten oder eines der Giranten aa- ceptirt wird, soll sogleich von den Acccptanten Bericht demjenigen, sür den er honorirt hat, gegeben, hernach bey Ver- fallzeit protestirt, und der Protest mit angehängter Hono- ration an seinen Mann zurückgesandt werden. Von hier geschlossenen Wechsel-Verkehren auf fremde Pläze und Girirung der Wechsel - Briefe. §. 7 . Die auf hiesigem Plaz gegen baar verhandelte Wech- selbricfe sollen folgender Massen bezahlt werden: Was am Montag und Dienstag traktirt wird, bis Mittwoch Mittags; was am Frcytag, bis Samstag Mittags um i- Uhr; und zwar sollen die Gelder in die Schreibstuben oder Häuser nach Belieben versigclt oder unversigclt gesandt, und wenn solche in Gold oder Thalern bestünden, bis auf nächst folgenden Mittag, waren aber kleinere Geldsorten, längstens in zwey Tagen Zeit überzählt werden, und die Bezahler nachher keine Red noch Antwort mehr darum zu geben schuldig seyn. Wenn aber die Bezahlung auf oben bestimmte Zeit nicht erfolgt, so steht es dem Geber frey, sich der Exe- cution des Wechselrcchts zu bedienen. Eine gleiche, Be, -wandniß hat es mit Wechselbriefcn, die auf 8 -i 4 . Tag, mehr oder weniger Zeit verkauft werden. / §. 2 . Derjenige der Geld angenommen um auf Messen auszuzahlen, soll seinem Creduorcn, wenn dieser cS verlangt, ein Obligo bis zur Auslieferung der Wechselbriefe oder der Bezahlung zustellen, und dieses Obligo die Kraft eines Wechselbriefs haben. §. Z. Wechselbriefe, die an Ordre lauten, werden fernerhin, wie nunmehro aller Orten gebräuchlich, weiter girirt, nur die nach Bozcn ausgenommen, bis ctwan auch dorten das Giriren der Wechselbriefe eingeführt und erlaubt wird. Wechselbriefe und Giri hingegen, worinn das Wort Ordre nicht ausgedrückt ist, können nicht endosstrt werben. §. 4. Wann aber gleichwol jemand Wechselbriefe auf Bozen, wo besagter Massen, keine Giri gelten, verhandelt, soll derselbe dafür, obfthon es nicht seine eigene Tratten sind, dennoch wie für seine eigene haften. §- 5 . Alle Wechselbriefe die in hier ausgestellt oder erhandelt werden, und auf ein oder mehr Ufo, oder auf viel oder wenig Tage Sicht lauten, ist der Wechselnehmer nicht schuldig, ohne ausdrükliche Ordre des Gebers, zur Acceptatio» zu senden, hingegen aber ist dieser, oder der Geber gehalten, auf Verlangen sccnnda und tcrtia, wenn er damit versehen, oder ihme solche anzuschaffen möglich ist, auszuliefern. §. 6 . Wer Wechselbriefe in Bianca gjrirt, oder das Datum nicht bcysezt, der thut es auf seine Gefahr, wenn der Wcch- stlbrief hernach verrohren geht, oder in unrechte Hände kommt; kommt; es steht aber dem Abnehmer frey, die Ausfüllung zu begehre»/ oder sie selbst darauf zu setzen- Del credere stehen, will sagen für einen girirten Wech- stlbrief haften, denn für selbst ausgestellte Wechfelbrieft haftet man ohnehin. Wer sich nun nicht ausdrücklich vorbehält, nicht del credere zu stehen, der haftet stillschweigend für seinen Giro. Hingegen wo del credere nicht zu stehen bedungen wird, hat zwar derjenige, mit dem also contrahirt worden, keinen Regreß an seinen Giranten, wenn dieser nämlich auf der Stelle beweisen kann, daß er nicht del credere gestanden, er kann sich aber doch damit gegen weiter unten stehende Giranten der Exeeutionsmässigen Zah. lung, in Kraft seines Giro nicht entledigen, und bliebe ihm nur, falls er mittelst solchen übergangenen Giranten die Zahlung hätte leisten müssen, der Regreß mit der nemlichen Ereeutions-Schärfe gegen den, mit welchem er nicht del credere zu stehen, ausdrüklich bedungen hat. . §- 8 , Wenn auf einem Wechselbrief bereits so viele Endosse- mens stehen, daß der ganze Rücken desselben damit angefüllt, und zu mehrern kein Raum übrig ist, der Wechsel- brief aber dennoch weiter verhandelt werden sollte, so wird an das lezre Endoffement eine Allonge, das will sagen, ein Stück weiß Papier mit Qbladen angehängt, auf welchem dann die übrigen Endoisemens, so viel es deren annoch nöthig hat, fortgeftzt werden. Um aber Hiebey allen Betrug und Irrthum mir möglichster Sorgfalt auszuweichen, muß entweder auf der andern Seite dieses angehängten Stücks weissen Aaviers, der wesentliche Innhalt des damit verbundenen Wechsels, als nemlich die Summe, das Datum wenn 154 wenn er ausgestellt und welche Zeit er zu bezahlen scye, die Personen durch wen er gezogen worden, an wessen Ordre er lautet und wer solchen zu bezahlen habe, bemerkt, oder aber wenn dies nicht geschieht, zum wenigsten die weisse Seite dieser Allonge paraphirt werden. Von der Rükkunft mit Protest der hier gestellten oder girirten Wechsel - Briefe. §> i* Wenn von aussenher ein Protest Mangel Acceptation kommt, so ist der hiesige Aussteller oder Girant des Wech- selbricfs schuldig, dem Innhabcr für das Capital in zwey Tagen Frist annehmliche Bürgschaft zu leisten. Wenn aber der Wechselbricf mit Protest, Mangel Zahlung zurükkommt, alsdann ist er, der Aussteller oder Girant gehalten, denselben mit Capital, Rükwechsel, Protest und andern Kosten, samt der hiefigen Provision von r ü ; per Cento, längstens in Zeit von 24. Stunden baar zu bezahlen, oder sich sonst mit dem Innhabcr abzufinden, und zwar steht es allein in des Inn- habers Willkühr, die baare Wiederbezahlung der im Wechsel begriffenen Summe, samt Protestkösten, Provision, Sen, sarie, Briefporti und Rückwcchsel zu fordern, oder sich mit anderer annehmlicher Vergütung zu begnügen ; der Rükwech, sel darf aber von allen Orten, woher es auch wäre, nur einfach berechnet werden. §. 2. Wenn jedoch der Girant eines unbezahlt zurükgekom- menen Wechselbriefs oder Billets glaubt erweisen zu können, daß die Forderung der Zahlung, als auch die Erhebung des Protests später als die Verfallzeit, mit Zuzählung der 1 55 der Respekttage, gemäß den Gcsezen des Orts, wo derWech- sclbrief oder das Billet zahlbar ist, oder sonst nicht in gehöriger Ordnung gemacht worden; daß ihm dadurch einiger Schade zuwachsen möchte, so soll derselbe, auf Begehren des Inhabers dieses Wcchselbricfs' oder Billets, nur den Betrag desselben in 24. Stunden entweder in unpartheyische Hände hinterlegen, oder genügsame Caution dafür leisten, und sodann die Ursache der Verspätung, oder was hierüber nöthig wäre, sogleich allhier an Behörde untersuchen lassen. Findet sich nun, daß durch die geschehene Negligence er oder mehrere Giranten zu Schaden kämen, oder er deswegen von seinem Ccdenten die Zahlung nicht erhalten könnte, so soll derselbe alsdann eines solchen Wechselbrjcfs oder Billets sich weiter anzunehmen nicht schuldig seyn, noch unter keinem Vorwand zum Rembourscment angehalten werden, sondern sein hinterlegtes Geld zurücknehmen und von dem Protest-Innhabcr den Zins dafür mit $ per Cento für das Jahr beziehen mögen- Indessen bleibt dem Jnnhaber dieses protestirtcn Wechsel-Briefs oder Billets fein Regreß an den - oder diejenigen, so den Fehler gemacht, und an die auswärtigen Giranten, oder auch an den Aussteller allerdings unbenommen, in so fern dieser leztere nicht erweise» kann, daß ihme durch diese Vecsäumniß ein würklicher Schaden erwachsen sey. §. 3. Für alle hier ausgestellte oder girirte Wechsel -Briefe die in Frankreich, Teurschland oder Italien zahlbar sind, soll, wenn sie protcstirt werden, die Wiedcrbezahlung längstens in Zeit drey Monaten, von dem Tag des Protests an gerechnet, für diejenige aber, die in Holland, England, Ponugall, Spanien, Dänemark, Norwegen, Schweden, Rußland, Polen und Ungarn zu zahlen sind, längstens in Seit Zeit vier Monaten, von, gleichen Tag an gerechnet, bey den hiesigen Trassanten oder Giranten gefordert werden, und diese weiter hinaus nicht mehr darum zu haften schul, dig seyn. Es hat aber gar nicht die Meinung., daß vermittelst dieser Zeit-Bestimmung irgend eine Saumseligkeit, in Uebersendung der Protesten ausgeübt werden dörfe, sondern deren schleunigste Beförderung, die sich jeder billig denkende ohnehin zur Pflicht macht, wird von jedem Protest Jnnhader zuversichtlich erwartet. Von der Verjährung der Wechsel-Briefe. Von und auf sich selbst ausgestellte Wechsel- Briefe, sie feven protcstirt worden oder nicht, bleiben -in Jahr lang, pom Verfall-Tag an gerechnet, in ihrer vollständigen Kraft gegen den Aussteller, und folglich dieser der Exccution nach Wechsel-Recht unterworfen, nach Verfluß des bestimmten Jahrs aber haben solche Wechsel-Briefe nicht mehrere Kraft und Gültigkeit als bloße Schuld, Scheine oder Obligationen. Falls aber ein oder mehrere Giri auf dergleichen Wechsel- Briefen sich befänden, fo gehet, in Ermanglung der erforderlichen Protestations-Bcsorgung bey Verfallzeit, der Regreß an die Giranten verlohren. Von Assignationen oder Anweisungen. T *Jr * 1* Assignationen oder Anweisungen sind solche Handlungen, ha ein Schuldner seinen Gläubiger an einen andern hinweiset , von welchem er die Bezahlung empfangen soll. §. 2 . *57 §. 2 . Affinationen die von auswärtigen Orten her anhero gezogen werden, wenn selbe gleich girirt oder endossirt sind^ sie mögen nun gerade zu, oder über andere Pläze anhero taufen, gemessen hier kein Wechsel-Recht und werden auch nicht acccptirt. Wenn aber dergleichen auf mehr oder weniger Tage Sicht lauten, so ist der Bezogene gehalten, den Tag der Präsentation, der denn die Verfall-Zeit bestimmt, darauf zu setzen. Und da der Bezogene zur Bezahlung ei. ner solchen Assignation nicht nach Wechsel-Recht kann angehalten werden, so ist der Innhaber derselben auch nicht berechtiget, einen Protest darüber zu leviren, wohl aber mag er in solchem fall, auf ausdrücklich erhaltene Ordre des As- signanten oder Ccdenten, ein Attestat hierüber in der Canz, ley ausfertigen lassen. §. 3 - Fremde Assignationen aber, oder sogenannte: Billets a ordre, die in hier girirt worden und auf fremde Plätze lau. ten, sind, wenn sie unbezahlt mit Protest zurückkommen, gleich den Wechsel-Briefen, dem Wechsel-Recht und der Erecution desselben unterworfen' Vorn gerichtlichen Verfahren in Wechsel- Sachm. §. i. Die besondere Eigenschaft des Wechsel-Rechts beruhet auf einer schleunigen Justiz, und daß diese vermittelst unverzüglicher Execution ausgeübt werde. §. 2 . Es soll demnach bey einem regierenden Herrn Bürgermeister, als der ersten Instanz, wenn Wechsel-Klagen an Ihn Ihn gelange»/ also gehalten werden: daß der von dem Beklagten auf sich selbst ausgestellte/ oder acceptirte/ oder gi- rirtc und Mangel Zahlung mit Protest zurückgekommene Wechsel-Brief von dem Kläger im Original vorgelegt/ hierauf der Beklagte sogleich vorbcschieden/ und ihm zur Zahlung eine Frist von 24 Stunden und nicht länger anberaumt werde- §. 3. Würde nun der Beklagte bey dem Herrn Amts-Bürgermeister behaupten, daß er den vorgelegten Wechsel- Brief weder geschrieben noch unterschrieben/ auch nicht acceptirt oder girirt habe/ und daß er solchen eben so wenig in seinem Nahmen durch andere habe schreiben noch unterschreiben, noch acccptiren, noch giriren lassen, so soll, wenn es ein Fremder wäre, derselbe den Betrag des Wechsels sogleich hinterlegen , oder Caution dafür stellen, ein Bürger aber entweder bey dem Herrn Amts-Bürgermeister an Eides statt anloben, oder wenn er lieber wollte, den Betrag des Wechsel-Briefes so lange hinterlegen, bis in dieser Sache der rechtliche Entscheid, der auf das schleunigste erfolgen soll, Mheill worden. §. 4. Hat aber der Schuldner den Wechsel für richtig erkannt, so soll er denselben ohne anders in obgemelter Frist zahlen, widrigenfalls wenn solches nicht erfolgte, oder er flüchtigen Fuß gcsezt hätte, die gerichtliche Obsignation aller ferner Effekten ohne Verzug veranstaltet werden. er gi- rnetie hier- v'*-;' '*'.' -' -•>*/ ' .„.'dH' j“>v’c: ; ". ■•; '^7c^.>Lrr-' M'-'^F' WÄ^< ^ Zk sy ?• • vmssfax,. mm - ^ ! . ' • d ; MM r-,* a mm SStS: 'KLW mmm MW MLK -NW« i^a&äa^- M-K7M NEW 'MMM Mv.&'ii IA MDMWW ssassö E ML isüiL