Schreiben ' an den Sachsmkoburgischen Herren geheimen Hofrath Christoph Girtanner/ über Lie Muthmaßung eines Deutschen: kdaß schweizerische Reichslehen zu Beyträgen „in deutschen Kriegen verpflichtet seyen.« St. Gallen, Sey Huber und Compagnie Helvetica vicinc» niliil commoälus, cui tu» 6untLX3t tueri, slicni nilril sLÄÄre, L xroässze xoüuZ ^u^ni nocere lex eü. ^/o/r^Lmö.rK«L. An An die Eidgenossen. .Feh widerlege hier eine nachteilige Behauptung, die dem schätzbaren Herausgeber der politischen Annalen eingesendet ward. Nachdrücklicheres hätte geantwortet werden können und nachdrücklicher; die gute Sache bedarf aber nicht immer des nachdrücklichsten; und für einen Mann, dessen ganze Seele das Vaterland erfüllt, ist es Nachfichts - voll , wenn er auch oft mit beschränkter Zeit, Kenntnissen und Hilfsquellen arbeitet. A s Auch IV Auch ich vermeine: solche Anfalle seyen Folgender/ darum aber nicht unwürdig der Aufmerksamkeit. Ich halte dafür: was immer die Eidgenossenschaft berühre, sey allen Eidgenossen interessant, und darum wollte ich diese wenige Blätter nicht bloß einer periodischen Schrift einrücken, die von zu wenigen gelesen wird. Eidgenoß! Nichts sey dir klein, was dein gutes ehrwürdiges Vaterland betrift: So hat es sich um dich verdient gemacht. Schau um dich her: Wo ist das Land, das alle Stände seiner Bewohner so ohne Unterbruch glücklich gemacht hat? zeige mir eine Verfassung ohne Mangel, wo Menschen sind. — Wehe den Mißvergnügten auf Gottes Erde, die das Gute wegen seiner Unvollkommenheit verkennen! Menschliche Stiftungen, modle sie wie du willst, heiligen sich nur durch Tugend; kein Menschenwerk heiligt sich selbst. Trau der Erfahrung von Jahrhunderte», Eidgenoß! Sehne dich nach keiner Vollkommenheit, V heit, deren Vorbild du noch nie sahst/ und fZrchte jeden Abgrund/ dessen Tiefe du nicht ergründet hast. Ehe du den Staat bessern wollest/ bessere dich selbst. Nähere dich allgemach der Stammsitte wieder und den Zeiten/ wo Tugend mehr galt als Gold/ Heimisches mehr als Fremdes/ Worte mehr als Schwüre.... dann ist es für dich vollbracht. Der Verfasser des Halles eines Eidgenossen. 1 Unftuchd Unfruchtbarer Mehrheit ist schon länger das Brandmaal Pcdantercy aufgedrückt. Wie lange wollen wir aber noch jener gleißnenden unsere Achtung gönnen, die bey ihrer düstern Lampe, nicht Wahrheitforschend, wohl aber wahrer Aufklärung Hohnsprechend, sich nur beschäftiget, das Wesen der Dinge zu verkehren, und den Brennstoff des Krieges oder andere Elemente des bürgerlichen Elendes zu bereiten. Ich spreche von jener feilen, falschen Gelehr, hcit, die an Höfen und in Volksstaaten leider zu lange und blind geehrt und besoldet, bald im Schutt vermoderter Urkunden und Register, bald unter den Trümmern des zerfallenen Lehcngebäudes wühlend, unaufhörlich bemüht ist, veralterte Ansprüche und morr- c / ) c 7 ) monstruose Rcchtstitel hcrvorzuscharren. Zwar haben weise Regenten diese schleichende Fröhnerinn des Ehrgeitzes schon oft mit Verachtung von sich gewiesen; allein der Menschenfreunde waren immer noch zu wenige, die diese Widersächerinn aller Völker-Ruhe, der gesunden Vernunft und der Gerechtigkeit mit jener Wärme angriffen und entlarvten, mit der die Sache der Menschheit begeistern sollte» Sie, Girtanner, Sie, Eidgenoß und von daher schon warmer Menschenfreund, auch Sie sind einer der Cosmopoliten, die ich auffordere, bey jedem Anlasse ein räthselhaftes Ungeheuer zu bekämpfen, das in finstern Schulen gebrütet ward, um sich von Menschenglücke zu nähren. Helfen auch Sie uns von einer trüben Sophistick retten, die so manch Hoffnungsvolles Talent verdarb, den Diensteifer irre leitete, die erste Scheidlinie zwischen dem Interesse der Herrscher und Beherrschten erfand, Regenten, die zu Antonincn gebohren waren, in Geißle» Gottes umschuf, ihnen die nothwendige Liebe c 8 ) Liebe ihres Volkes raubte, so manch friedlichem Volke seine verdiente, unbeleidigende Ruhe, und so vielen Millionen Menschen ihr häusliches Glück. Die Zeit ist gekommen, in welcher Schweigen den Rechtschaffenen Verbrechen ist. Die, welche an den Stufen der Thronen stehen, müssen die Hülle zerreißen dörfen, mit der oft gute Fürsten umschley- ert warben; Sie müssen ihnen mit Wärme von der Heiligkeit ihrer Pflichten, von den Uebeln im Staate und von den Wegen des allgemeinen Heils sprechen dörfen; und die, welche das Volk hört, können ihm nie mit zu starker Stimme einsprechen, daß keine menschliche Geftllschaft ohne Oberherrschaft bestehen kann, keine menschliche Einrichtung ohne cinschleichende Verderbnisse bleiben, daß aber gewaltsame Mittel oft ganze Generationen geschändet und zu Grunde gerichtet und die Schicksale der künftigen noch verschlimmert haben, und daß Mass ßgung der einzige Balsam der Menschheit sey. Wo ( 5 ) Wo gebildeten Redlichen Stummheit gebotte« ist, da drangen sich Wüthende in ihre Stelle, machen dem Menschen weise, daß sie ihn zum Engel erheben wollen, und er schwindelt, und sinkt zum Vieh herab; und ein neuer Stand der Wildheit und Barbaren übertrifft die rohesten Zeitalter um so viel, als der Mensch nun verdorbener und unersättlicher geworden ist, Aufklärung und Philosophie sind noch immer die einzige Wege die Menschen besser und glücklicher zu machen. Ihre Namen sind zwar entehrt und ihre gute Sache ist verdächtig gemacht worden; allein es gibt noch allenthalben, auch in Cabinetten, Rathstuben und Volksversammlungen billige Weise, welche ehrwürdige Rechte und Stiftungen von ihren Mißbräuchen, vernünftige Freyheit von wilder Ausgelassenheit und die Vernunft selbst von ihrem Götzenbild zu unterscheiden wissen, und welche von dem leidigen Camcralisten - und Juristen-Sinn so unan- gesteckt sind, als von der verderblichen Sucht dorrende ( ro ) »ende Freyhertsbaumr auf den Trümmern der Menschlichkeit aufzupflanzen, und alle Menschen-Ruhe umzuwühlen, damit aus dem Cahos ein höchst zweideutiges Mcnschenglück entstehe- An solchen. Männern ist es mit mildem Nachdruck auf das ganze zu wirken, und eine ihrer ersten Bemühungen dörfte wohl die seyn, alle Regierungen mit der Weisheitslehre vertraut zu machen: „der Werth einer Staatshandlung entscheide sich j,nur durch ihre Moralität; Gerechtigkeit allein sey „politische Moralität; aber noch nicht alles sey Gerechtigkeit, was mit halb erloschenen Buchstaben „auf alten Pergamentsrollen geschrieben steht.« Möchte es ihnen gelingen, uns mit sanften Zügen so an die gemeine Sache der Menschen zu fesseln, daß wir den Patriotismus selbst für eine gefährliche Leidenschaft hielten, so oft wir versucht wären, das Vaterland änderst als für den geliebten Theil des Erdenraums zu betrachten, in dem uns näher auf. erlegt ist, für das ganze Menschengeschlecht zu wirken. Doch Doch wohin führt mich mein drängendes Gk fühl, Girtannerl Wohin die zutrauliche Sprache meines Herzens zu dem ihrigen? Ich wollte für mein Vaterland sprechen, den Ungrund einer, glaublich, Folgenderen Anmassung aufdecken und ich komme auf die große Sache der Menschheit! Sie haben mich auf eine eingesendete Stelle in Ihren Annalen aufmerksam gemacht, und nicht die Stelle, sondern der Gesichtspunkt, aus dem sie zu beurtheilen ist, hat mich allein begeistert. Wie gcbietherisch mäh. nen die Zeiten die Uebel in ihren Quellen aufzu, suchen: Möchteiauch diese Ausschweifung ihren See, gen haben: Ich stimme mich nun auf meinen Gegenstand herab. Unter die gutartig Irrenden, die ein vermuthe, ter Vortheil ihres Vaterlandes und etwelche diplomatische Scheinbarkeit von tieferer Nachgründung abgehalten und über das Maas von Recht und Gerechtigkeit geblendet haben, auf dem jeder gesuchte Vortheil beruhen muß, zähle ich den Einsender einet < 12 5 «es Aufsatzes im ersten Aprilheft Wer politischen , Annalen, „in welchem die Pflicht der italienischen ^ «Lehen, zu Reichskricgen beyzusteuern, untersucht, «und auf die gleiche Pflicht in Ansehung der Schweizerischen abgeschlossen wird." § ! Giebt es aber noch Reichslehen in der ^ Eidgenossenschaft? Eine Grundfrage, mit deren unbedenklichen Verneinung alles gesagt wäre. Da es aber keinem Erdenmenschen mehr ein- , fallen kann, meinem Vaterlande tzueMvnem 8wwr zu machen, so will ich nicht so abbrechen, sondern dem Gang des Verfassers in allen Krümmungen folgen. Die Beantwortung der Vorfrage: «giebt «es noch Reichslehen in der Schweitz?« wird indessen jedem aufmerksamen Leser ein leichtes Re- , fultat werden. Da übrigens der Aufsatz im Allgemeinen spricht, glaube ich auch seltener Ausnahmen hier nicht erwähnen zu müssen, deren Verhältnisse und c iz ) und Steuerfreyheit ohnehin mit besondern Murr-, den noch weiter zu belegen wäre. Der Verfasser schreitet methodisch, aber mehr darstellend als beweisend vor, das doch bey Behandlung eines ähnlichen Gegenstandes, ohne besonders strenge zu heißen, gefordert werden dürfte, „Das deutsche Reich ist von drey Schattenreichen umgeben, spricht er, dem römischen, dem „Longobardischen und dem von Jerusalem." Das „Welsche hat noch die meiste Wirklichkeit, die den- „noch nur inDienstbarkciten und in Feudal. Rech- „ten besteht. Nebst den wenigen hicvon abflicssen- „den Einkünften erhaltet das deutsche Reich das Recht „von den italienischen Vasallen und Reichsuntcrtha- „nen Kriegssteuern zu fordern, und den wesentlichen „Vortheil, daß es den Kriegesschauplatz dicht an „die feindliche Gränzen an solche Stellen verlegen „mag, wo er nur ein bischen Lehenherrlichkeit zu vem »lieren wagt." Da? ( »4 ) DaS Kaiserliche BesteuerungS.Rescripk vom r?ten Christmonat i?-;. war auch — doch vielleicht nicht allgemein, und nicht ganz ohne Wider, spruch — von Erfolge. Ob aber die Noth und die Hoffnung geschützt zu werden für dießmal in Italien «icht wirksamer war als daSRescript, steht noch zu wissen, und ob die welschen Staaten in Fällen, wo sie nicht nur nicht zu Rath gezogen würden, sondern der Krieg ohne Zusammenhang mit ihrem Besten wäre, sich nicht auf ältere Beyspiele deruftn, und die Besteurung abzulehnen wissen würden: hievon scheint der Verfasser selbst nicht überzeugt. Wie konnte er denn die saure Mühe über sich nehmen , bey solcher Ungewißheit seine unfruchtbaren Demonstrationen bis auf mein Vaterland zu verfolgen, das sich vielleicht nie in dem Falle finden wird, zu dem Reichskrieg gerathen zu haben oder Vortheil von selbem zu ziehen? Noch größerem Zweifel ist unterworfen, ob die mächtige italienische Vasallen und die Oberherren ( rS ) n rm der mindermächtigen ihren Boden so kaltblütig l- ju einem Tummelplatz fremder Waffen darleihen ^ würden? Immer wird aber hier dem deutschen e Reiche eine gehässige Politik angestrichen; der Ver. " fasser mußte ganz in feine Feudalitet versunken, und ^ für alle Einfprcchungen natürlichen Rechts und e Billigkeit ganz ohne Sinn gewesen seyn, als er bey , Berechnung deutscher Vortheile das Interesse der k Stautest, auf deren Grund und aus deren Mark ' er Krieg führen will, gänzlich ausser Calcul ließ. > Doch folgen wir dem Faden des Aufsatzes wei- - ter. »Die Vasallen und Besitzer der unmittelbaren ^ Reichs - Allodien werden in drey Klassen getheilt, je > nachdem sie zu Italien und dem Longobardifchen Reich zugleich, oder zu Italien allein oder endlich bloß zum Longobardifchen Reich gehören, ohne in Italien zu liegen. In diese letzte Klasse reihet «ö nun die Reichslehenleuthe in der Schweitz." Zwar gesteht er, daß selbst der bcrühnrte Moser von keinen Longobarden ausser Italien wissen wolle, und demühk bemüht sich wenig diese willkürliche AnnehmuttA und diese Erweiterung der Longobardischen Gränzen, die von seiner Vorliebe zum Ausgedehnten zeugt/ durch Gründe zu rechtfertigen. Dagegen zeigt er bald darauf, in einer Strophe, auf der der Blick jedes Schweizers weilen wird, daß ihm doch an Präcision gelegen sey. Er bedau- ' ret es, daß es bey dem Wahlconvente im Jahr 179» nicht gelungen ist, einen Paragraph der Capitulation umzumodeln, der den Kaiser verpflichtet, über die in Italien und sonsten veräusserte Lehen Nachforschung anzustellen, und daß der Antrag durchgefal- !en ist, dem unbestimmten Ausdruck und sonsten den freylich bestimmtem, wenn schon minder gerechten und etwas unfreundlichen in der Schweig zu unterschieben. Bald siegt aber wieder seine Offenherzigkeit und «r gesteht, daß es bis dahin dem Reichshofrathe . selbst nicht möglich war, in Folge eröffterter Aufträge, ( ) trage, die dem deutschen und longobardischen Reich entzogene Güter zu nennen, und die wahre« Grün. zen deeder Reiche zu bestimmen. Zum Troste gereicht ihm aber, daß er -7- freylich durch wenigere Rücksichten gebunden als das Wahlconvent — laut und Heer versichern darf: „unter dem berüchtigten und sonsten stecken, nebst »den von Italien abgerissenen, keine andere als „jene Reichsiehen, die ausser Italien, z. B. in der „Schweitz, gelegen find, ohne daß man sie doch zum „longobardischen Reich ziehen möge." Wer des »Verfassers frühere Abtheilung der Reichsallodien „wohlerdauret hat, kann berVermuthung nicht widerstehen : Er habe hier durch einen glücklichen Zufall eine neue Quelle von Vasallen entdeckt, vielleicht gar ein viertes Schattenreich stiften wollen. Es bedarf überhaupt des bloßen gegen einander Haltens, um zu fühlen, wie wenig consequent diese skeleliertr Sätze aufeinander passen; zu einer nähe- B ren ( i8 ) ren Zergliederung der longobardischen Gränzen würde mich aber auch der Besitz des Rcichsarchives nicht in Versuchung führen. Die Vertheidigung welscher Lehen überlasse ich welscher Feder; nur für die gute klare Sache meines Vaterlandes sey mir ein Wort an unbefangene biedere Deutsche erlaubt. Vorhin aber eine Frage an meinen unbekannten Gegner: Ist es möglich, daß er den Geist der Weisheit übersehen habe, der in den Wahlcapitulationen herrscht, — und was für einen Begriff macht er sich von dem Ruhm und dem Interesse des deutschen Reichs? Bis auf das Jahr 1764 lauten die Capitulatio, nen: „Der Kaiser wolle in und ausser des Reichs „niemanden mit Contributionen über die Gebühr „beschweren." Habe man nun schon den bloßen Gedanken einer möglichen Beschwerung für schimpflich geachtet, oder eine Mahnung zu genauerer Eintreibung als nöthig angesehen: Kurz auf churböh- mischen . ( 19 ) mischen Antrag ward die Formul abgeändert, und dem Kaiser aufgetragen, die Contribulion so zu bc» ziehen, »wie vormalen auch geschehen." Das Reich wollre alw sein Steuerwcftn nicht auf stau- bigte Urkunden oder spitzfündige Grübelcyen, sondern auf das gute Herkommen gründen. Eine Mäs- stgung, eine Gerechtigkeit, die des deutschen Reichs würdig ist und allen Fürsten zum Vorbild dienen sollte. Besteht denn aber auch die Glorie des Reichs in solchem Spielzeuge? Muß sein Interesse mit so.chen Nichtigkeiten behelfen werden? oder ist es — etwa durch sein Kriegesglück oder seine politische oder militärische Verfassung — ein so kriegerischer Staat, daß es sich nach Stoff zu Kämpfen und Fehden sehnen müßte, um seine gährende Kräfte versprudeln zu können, und daß es eine eigene Classe Gelehrter und Juristen besolden sollte, die immer fertig stünden veralterte und unsichere Ansprüche auszuhecken, deren Nichtbehauptung Schwäche verrathen, deren , B 2 Behaup- ( 20 ) Behauptung aber bey dem glücklichsten Erfolge verderblicher Kriege nur unwesentliche Vortheile oder etwas erbärmlichen Schimmers einbringen würbe? Was für einen Endzweck hat nun der Einsender besonders dem Theil seines Aufsatzes voraus gesetzt, der die Schweitz betrift; denn es wäre unbillich einen vernünftigen Mann ohne Zweck zu vermuthen, wenn er seinem Vaterlande die Rechtmäjstgkeit einer weit aussehenden, mistischcn Forderung an einen friedlichen Nachbarn, von dem es nie den minde. sten Stoff zu Klage erhalten, demonstrieren, und es in den Fall setzen will ein nützliches Einverständniß von Jahrhunderten zu trüben. Wollte er das deutsche Aerarium behelfen, so bedaure ich ihn, daß er gerade auf eine höchst unergiebige Quelle gefallen ist. Trieb ihn aber sein Patriotismus, wie seine Sorgfalt um die veräus- serte Reichslehen vermuthen läßt, einen Faden aufzusuchen, der auf wichtigere, in seinen Augen vielleicht nur eingeschlummcrte, Reichsrechte zurückführen ( 21 ) ren könnte, so hat er es zu bescheiden angestimmt. Er hatte ungesehener der längst verhallten Stimme der Ludewig, Zschackwiz, Obrccht, oder Sprenger, Bilderbeck und Conring nachtönen sollen. Immer kann es die Absicht eines deutschen A^mies nicht seyn, sein Vaterland zu einigen Ansprüchen zu bewegen, auf die es, stünden sie auch sonst im hcllesten Lichte, im gegenwärtigen Kriege durch Anerkennung schweitzerischer Neuträlttät^ Verzicht, gethan hat- Und eben so wenig läßt es sich von den Eidgenossen muthmasscn, daß sie nicht das äusserste wagen würden, ehe sie sich zu einem Wortbruche nöthigen, oder auch für die Zukunft von dem angeerbten Neutralität - System abtreiben liessen. Wie aber vertrügen sich Kriegsbeyträge und Neutralität? Sind Beyträge nicht unmittelbare Theilnahmen an Kriegen? und ließe es sich's dann noch fragen, ob wir Deutschlands Krieg zu unserm Krieg gemacht haben? Unter, ( 22 ) Untersuchen wir aber die Gründe näher, durch die man Deutschland verleiten will, den Eidgenossen eine Beyhilfe in Reichskriegen zuzumuthen; da sie im Kurzen stehen und damit ich den Argwohn flr geschwächt zu haben,, ablehne, folgen sie hier wörtlich: »Es fehlt an einer Menge Beyspielen »nicht, daß die Schweitzer an Reichskriegen Theil »genommen, und daß fle sogar durch Neichsgcsetze »zu dieser Theilnahme verpflichtet worden sind. So »sollen z. B. nach den Reichsabschieden von izgr. »§. ;9. 60. die Eidgenossen mit zu dem Türkcn- »anschlag gezogen werden, und sie sollen helfen und »fördern, daß der Reichsstände Unterthanen in der »Eidgenossenschaft gesessen, ihren Herren zu dem »Türkcnkriege ihre gebührende Anlagen auch entrichten und folgen lassen. Sogar der Rcichsabschied »von >641, §. 88, aus welchem doch die in Frage »stehende Stelle der Wahlcapirulation geflossen zu „seyn scheint, erwähnt uneer der Zahl derjenigen, »die zum Rci'chskrieg comribuiren sollen, auch der »Eidgenossen." Die ( 2Z ) Die Wahlcapitulation bezicht sich in den allge- meinstcn Ausdrücken auf das, was vormals auch beschehen; und der Herr Einsender hat schon zeitlich die richtige Bemerkung gemacht: „die Capitula- tion als ein InstrumewuM imsr i^iios habe für den Drittmann keine verbindende Kraft; die Pflicht zum contribuiren gründe sich nicht in der Capitulation, und das Vermögen der Capitulation selbst beruhe nur auf der alten Observanz." Ein deutliches Ge- standniß: an Erweisung dieser Observanz sey alles gelegen und nun waren freilich Beyspiele als die Hauptwaffen zu erwarten. Merkwürdig ist es aber allerdings, daß es der Verfasser der Mühe nicht werth achtete von dieserMenge Beyspielen seinem Vaterland auch nur ein einziges an die Hand zu geben. — Merkwürdiger noch, daß er durch die Angabe auch eines einzigen Beyspiels -aß die Eidgenossen an einem Reichskriege Theil genommen, einen äusserst interessanten und unerwarteten Beytrag'zur schweitzerischen Geschichte lie- licfem ( 24 ) fern würde, indem wir sink den unglücklichen Ita, jjenischcn Kriegen, d. i. vom I. an, von gar keinem fremden Kriege mehr wissen, den wir zu dem Unsrigen gemacht hätten, und da wir von jener Epoche an von ganz Europa als ein ewig neutrales Volk betrachtet warben. — Und eben so merkwür, big ist es, daß bey der Menge Truppen, die wir in ftemdcnSold überließen, das deutsche Reich gerade das einzige ist, das nie einen Mann von uns empfieng. — Wahrlich ! Es wird eine seltene und sehr dreiste Zuversicht auf die Unwissenheit seines ganzen Publici erfordert, ehe man ihm so im Allgemeinen eine Voile von Beyspielen aufbinden darf, da der sinnreichste Träumer nicht einmal Anlaß zur Vision eines einzelnen finden würde. Reichsabschicde, nach großen und gänzlichen politischen Umschaffungen, aus vorübergegangenen Jahrhunderten hergeholt, find an sich selbst schon eine »«kräftige Speise. Wenn ihr dann vollends die Würze der Beyspiele mangelt, wenn nicht einmal ( 25 ) mal Rudea ihrer einstmaligen Kraft ausgewiesen werden mögen, so ist man berechtiget sie für leere, schlgeschiagcne, längst aufgegebene Versuche zu halten. Da nun der Verfasser den Türkcnanschlag zu dem uns der Abschied vom I. 1541. zu zie. hcn vermeinte, mit der gleichen Leichtigkeit übcr- hüvft, mit welcher er über unserer Theilnahme an Reichskriegen üderbauvt hinglitschte, so bleibt sein mühseliger Fund unfruchtbare Entdeckung. Auch kann hiw die Bemerkung nicht übel angebracht seyn, daß diese abgeschätzte Abschiede, ohne mindeste Erwähnung der Rcichslehcn, auf die Eidgenossen insgesamt gemünzt waren, folglich für das Thema des Aufsatzes nichts beweisen, weil sie zu viel beweisen würden. Ucbrigens wären die verwitterten Paragraphen ohne den kleinen Verrath des Verfassers den Eidgenossen noch jetzt eine Heimlichkeit geblieben. Allerdings wäre also von seiner Bil- lichkeit «zu erwarten gewesen, daß er die auf die Wahl- ( 26 ) Wahlcapitulation so treffend angebrachte Bemerkung : Sie sey ein Inlkumsmum imsr sUos, auch den Reichsabscheiden anpassen würde. Wer sollte es nicht unbescheiden oder gar lächerlich finden, wenn eidgenössische Abscheide/ oder schwedische/ oder polnische Rcichstagsschlüsse auch dem mindesten deutschen Reichsstand ;ur Verbindlichkeit aufgedrungen werden wollten! Was aber/ wenn ich auch schwiege/ Tausenden meiner Landcsleuthe auffallen würde/ ist die gänzliche Vergessenheit eines deutschen Publicisten auf den spätheren westphälischen Frieden/ auf diese große Acte des deutschen Reiches, die seine Gestalt umformte, und so vieles vorgegangene zur Nullitet verdammte. Zwar bin ich ferne davon, daß ich die Unabhängigkeit meines Vaterlandes von dem westphälischen Frieden ableiten wollte; die öffentlichen Acten dieses ( 27 ) scs berühmten Vertrags sind uns zu bekannt: (-) die Denkschriften und Schreiben der Eidgenossen sprachen zu laut: „Man solle sie in ihrem freyen Souveränen Stand und Herkommen fürbas ruhig und unturbiert lassen." (2) „Sie seyen entschlossen sich bey erlangter Freyheit, Souverainctet und Herkommen durch Gottes Gnad selbst zu schirmen und Gewalt mit Gewalt abzutreiben " (z) „Sie haben bey den Friedensverhandlungen keine neue Eremp- tion verlangt, die von dem Friedensschluß ihren Anfang nehmen sollte, sondern eine bloße Declara- tion derselben und des freyen Standes, in dem sie sich li) Die kurzen Auszüge derselben, die liier angeführt wer« den, hätten zwar wohl ausbleiben mögen; was aber immer auf den abgebrochenen Nexus mit dem Reiche Bezug hat, ist dem Gegenstände nicht fremd. (r) Kaiserl. ExemptionS-DeclarationS» Dekret, Wien vo« röten May 1647. (z) ?ro inemoriL der Eidgenössischen Gesandten an die Kaiserl. kiealpoteutiarios, Osnabrück vom rgten Hör« NUNg l647. ( 28 ) sich durch Gottes Gnade schon lange Jahre befun. den und erhalten haben." s 4 ) So lautete auch die Sprache der Bottschaftcr der pacisciercnden Mächte (;); so jene des französischen Monarchen (6); Selbst die Kaiserliche Bottschaftcr hatten schon frühe erklärt: »Basel sey flnt 140 Jahren m polsss- sions vel gunli OMnimoäL libertatis , für ein Glied der Eidgenossenschaft gehalten,und zu keinen Dienss- barkeiten des Reichs mehr gezogen worden; auch sey nicht zu gedenken, daß die Schweizer dergestalt (4) Schreiben von gemeiner Eidgenossenschafts-Rathsbot« ten zu Baden an Churmainz, Baden vom igten April 16; 1. (;) ou xicsv6icc 6e lenrr llberte. souverxinete L exsmp« tioii: Declrirstion lies xmbrtlbäsnrs äe Trance s Nnu- kcr -in 29. 8extsmbre 1647. Das war auch der Ton der schwedischen Bottschafter. (6) l^s trcite reconnoit 1c5 cantons en polte ginn ä'nne xteine liberte, L liiciepenclrmee 6c l'empire. I.ettrs äu koi aux Deüours 6e L Ircvc;, 6e krris 6u r. moy i6;i. ( 29 ) gestalt einen Bruch und Eingriff in ihren freyen Stand werden machen lassen," (7) und letziich stimmten selbst die Kaiserliche Rescripte beharrlich dahin, »daß der Friedensschluß nur als eine Bestätigung ihrer Freyheit von dem heil. Reiche und dessen Tribunalien zu achten sey". ( 8 ) Gründe drängen sich da auf Gründe; Kein Rcichsncxus, keine Lehenschaft, keine Gattung von Ansprache ist vorbehalten und alles zeugt von gänzlicher Unabhängigkeit, Loszählung von allen Dienst- barkeitcn, und dem alten, allgemein anerkannten und nun fcyerlich declaricrren Recht eines freyen, souveraincn Standes. Ich weile Hiebey nicht, weil die Vertheidigung meines Gegenstandes dieser Gründe <7) Schreiben an das chmmainzische Reichsdirectorium, Osnabrück vom -;ten Ienner 1647. (8) Kaiser!. Reseript an den CammergerMs«Fiskalen, Wien vom zisten Christmonat i6;o, an das Reich vom gleichen Tag «nd an Churmainz, Wien vom 4ten Merz i6;i. ( zo ) He nicht dürftig ist; indessen ist der wcstphälische Friede eine für Europcn und Deutschland besonders so ftycrliche Urkunde, und die ihn betreffende Acten, und die darauf gewalme Obftrvanz sind von so entscheidender Bedeutung, daß ihre völlige Vergessenheit mit dem ängstlichen Aufklaube» der alten, einseitigen und ohne einige Wirkung erloschenen Reichs Abscheids Paragraphen von 154.- und 1641 im abcnthcuerlichsten Contraste steht. AuS dieser bedachrlich. oder unbedächtlichen Uebergehung des wichtigsten, bekanntesten Actcn- stücks, des wesentlichsten Umstandes könnte um so eher ein nicht vortheilhafter Schatten auf die Gesinnungen des Verfassers geworfen werden, als er statt den ihm, ihm als Ansprccher, obliegenden Beweis zu führen, überhaupt nur bedacht ist nachthei. lige Vermuthungen zu erregen. Allein ich will sein Amt weiter fortsetzen, und aus tiefer Achtung für das theure Freundschaftliche Emverständniß, das mein Vaterland mit dem deutschen Staate verbindet, ( Zi ) det, noch gedrängt das wenige erzählen, was zwischen beeden (in so weit unsere Geschichte spricht) über Reichskriege und Türkcnsteuren vorgeschwebet hat. (9) In (?) Im Punkt diese Bogen abzusenden, werden mir noch häufige entscheidende Aktenstücke bekannt, die aber theils als entbehrliche Verstärkungen meiner Beweise, theils weil ich doch gesinnt war mich am allgemeinsten zu halten, füglich wegbleiben können. So z. V. schrieben die Eidgenossen schon lange vor dem Westphäl. Frieden zu Gunsten einzelner Stände aus dem Grunde allgemeiner Befreyung an Reich und Kammergericht. — So beschrankte der Schwäbische Kreis damals schon die Forderung des gemeinen Pfennings auf eidgenössische Stände, Leute und Güter in Achwaben gelegen. — So wurde einzelnen. Ständen, die man ehehin aus son- derheitlichen Gründen mit Monitsrien zu behellige» sich berechtigt glaubte, sint dem W-F. mit Reichsanlagen und Türkensteuern nicht blos nicht mehr zugesetzt, sondern, wenn etwa einer aus besonders freundlichem Willen einen freywilligen Beytrag leistete, reversierten die ( Z2 ) In den Jahren ^20 und ri, kurz nachdem sich die Schweißer aus den welschen Handeln gezogen und das System eines ewigen Friedens angenommen hatten, bestrebten sich die Bcttschattcr Carl des fünften, Heinrich der Herzog zu Mecklenburg und Hugo vonLandenberg Bischof zu Constanz um eine Hilfsleistung von 1000 Mann für den Kaiser, für ihn, der die Ehre des deutschen Reichs zu verfechten habe. Karl selbst warnte aber in angelegenen Schreiben gegen einen Bund mit Frankreich. Die Botttchaftcr verfehlten ihren Zweck; Frankreich aber, erhielt ein Schutzbündniß und 18000 Eidgenossen in Sold. Im Jahr wanderte, ihres Geschäfts gewisser zu seyn, eine andere Kaiserliche Boltschaft, der die Kaiser kräftig seine uralte Freyheit und Epemp« tisn und daß solches Oonum grotuitnm ihm unpre- judicierlich seyn, und zu Ikeiner verfänglichen Nachfolge gereichen solle. — Derley Urkunden erigieren mehrere, und in solchen Verhallen. < 3 Z ) der Graf von Lüpfen, die Freyherren von Reischach und Gundelfingen, und der gewandte Dockor Stürze! von Canto» zu Canton. Sie verstanden die Kunst zu begeistern; die Gemüther waren in der vortheilhafttsten Wallung und es war daran, daß die Taglcistung zu Baden Carl dem Fünften i5»o„ Mann gegen Soliman bewilligen würde. Aber nun vernahmen die Eidgenossen: das Cammerge« richt habe sich unterfangen, auch Sie eigenmächtig zum Türkenanschlage zu ziehen; augenblicklich zerschlug sich in gerechtem Unwillen die glücklich angebahnte Unterhandlung, und die Steuer ward nicht bezahlt. — So dachten in jenen früheren Zeiten schon die Eidsgenossen über ähnliche Gegenstände. Bey künftigen Türkenkriegen schwieg da» Lammergericht, trotz dem cntzwischen erfolgten Abscheid vom Iahr 154-1. Die Kaiserliche Gesandten aber begnügten sich freiwillige Hilfsleistung an Truppen und Geld durch den Weg der Berednng zu C ncgo- ( 34 ) riegozieren; doch warben ihre Erwartungen immer sehr herabgesetzt- Im Jahr 1595 erhielt Hugo Dietrich von Hohen - Landenderg, und im Jahr '597 Friedrich Graf von Fürstcnberg jeder rzoZent. ner Pulver. Im Jahr 1601 Johann Ludwig von Heidcgg ein Geschenk an Geld. Im Jahr 1664 sendete Leopold I. den Freyherren Schmidt von Schwarzenhorn, einen Schweitzcr und Bürger zu Stein und im Jahr 1684 den Freyherren Raßler von Gammerschwang um Hilfsleistung an.Truppen gegen die Pforte. Beedcn schlug es die Tagleistung zu Baden ab, vcrwilligte aber jedem ein Geschenk von looo Centnern Pulver. So eigenwillig handelten die Eidgenossen auch, wenn sie gewahrten. In dem Kriege, der dem Westfälischen Frieden vorgieng, liefen alle Versuche der Kaiserlichen Bottschafter fruchtlos ab Umsonst bemühte sich der Freyherr von Schwarzcnberg im Jahr -6;8 um elwelcheHilfe gegen Bernard von Sachsen-Weimar; umsonst wiederholten der Freyherr von Schönau im ( Z5 ) Im I- i6;x>, und der Graf von Lüpfen im I. »64c» ähnliche Anfuchen; umfonst beschränkte sich der letzte im I. 1641, gerade im Zeitpunkt des zweenten angeführten Reichsabfcheides, auf die bloße Sicherung der Neutralität von Burgund; da hingegen Frankreich weit über das Erheischen der Bünde, auch Spanien, Savoyen, Venedig, selbst Schweden mit Truppenleistungen begünstiget warben. Anderemal hatte das Erzhaus Oesterreich, als Erzhaus, nicht zwar in Kraft, wohl aber in freundlicher Rücksicht auf die Erbvereinigung zu Deckung einiger Vorlande, oder zu Handhabung der von den Eidgenossen vermittelten Neutralität derselben', Truppen erhalten, anderemal aber die Eidgenossen auch durch die ansehnlichste Botlfchaften zu nicht- vermögen können. Für das Reich aber, so viele Schonung und Achtung zwar die Eidgenossen bey jeder Unterhandlung mit fremden Mächten für dasselbe bezeugten, ist ( 3 § ) ist nie die entfernteste Theilnahme an seinen Kriegen erzielet worden. Den überzeugendsten Beweis, daZ sich dasReich nie zu Ansprüchen solcher Arr berechtiget hielt, fin, der man aber in den französischen Kriegen, die un. mittelbar auf den westvhälischen Frieden folgten, wo der Reichstag zu Regcnspurg die Eidgenossen auf alle erdenkliche Weise, doch nie aus Gründen der Pflicht, sondern des eigenen eidgenössischen Interesse und guten nachbarlichen Willens, und immer ohne Erfolg zu einiger Theilnahme zu bewegen, oder doch von Frankreich abzuleiten versucht Ixrt. (i°> Nicht (ich Die zwischen dem Reichstage und den Lidgenossen gewechselte Schriften finden sich in LünigS Reichs - Canz- ley III. Theil, S. z6k, 416, 7-1, und 724, und IV. Theil, S. 6s-,. 696. 647. ( Z7 ) Nicht mit der Muße, also auch nicht mit dem reifen Nachdenken, das der Gegenstand verdiente und vielleicht im Mangel wesentlicher Urkunden ist diese kleine Schutzschrift für mein gutes unbeleidi- gendes Vaterland abgefaßt; doch kleckt sie anschaulich darzuthun; der Einsender des Aufsatzes habe auf ein unbestimmtes Raisonement über die ungewisse ehemahlige deutsche und longobardische Gränzen, auf eine unbegründete Versicherung von Beyspielen, auf a.te einseitige, nie wirksame, nie verbindende Reichsabscheide, ohne alle Rücksicht auf die großen Ereignisse, auf die feierlichsten Sraatshandlungen, die sie herabgewürdiget, und die politische Verhält, nisse verändert haben, sein Vaterland den rhrwür, digen deutschen Staat zu einer Forderung von geringem Vortheil und bedenklichen Folgen verleiten wollen, zu einer Forderung, die mit Sinn nnd Worten alt - und neuer Wahlcapitulationen, mit der diplomatisch gewissen, und durch Jahrhunderte standhaften Observanz, mit dem westphälischen Frieden und seinen öffentlichen Acten, mit dem beharr- ( 38 ) herrlichen Betragen des Reichs/ seines Oberhaupts, und seiner höchsten Stellen, mit der Unabhängigkeit und dem ewigen Ncutralitäts - System der Eidgenossenschaft, und mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit, und dem wahren Interesse des deutschen Reichs in offenbarem Widersprüche steht. Nehmen Sie, schätzbarer Girtanner, diese kleine Schrift, ein Merkmal meiner Hochachtung mit dem gleichen Gemüthe an, mit der ich ste Ichrieb und sende. Nehmen und benutzen sie solche mit den gleichen Gesinnungen, mit jenen eines Mannes, der den Frieden der Welt wünscht, der jedem Mitmenschen sein kurzes Lebensglück unver- bittert gönnt, und da, wo er zu wirken beruffen ist, beede aufrichtig bewirken hilft.