darinn ihre Pflicht zuersehen haben : I. die Weiber gegen ihren Männeren. II. Die Männer gegen ihren Weiberen. III. Beyde zugleich gegen einander. IV. Die Kinder gegen ihren Elteren. V. Die Elteren gegen ihren Kinderen. VI. Die Knecht gegen ihren Herren. VII. Die Herren gegen ihren Knechten
Burkhard, Hans Konrad [1613-1681]
Getruckt zu Zürich : in Verlegung Michael Schaufelbergers, im Jahr 1665