Wen 2 --W-VN • S* ' i * ' V 1 mm et* "Swyt : m RZH000117076 in 2Stirich. Sb Die Verwundeten in den Kriegen der alten Eidgenossenschaft. Geschichte des Heeressanitätswesens und der Kriegschirurgie in schweizerischen Landen bis zum Jahre 1798. Von Di. Conrad Brunner, Chefarzt des Kantonsspitals Münsterlingen. „Mut für alte Rechte kommt allen Völkern zu; Massregeln zu nehmen zu rechter Zeit, nur den verständigen. Wer bis auf die Not wartet, von dem geschieht alles leidenschaftlich, übereilt, übertrieben.“' Johann von Müller. Mit 13 Abbildungen im Text und einer Tafel. Tübingen Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung 1903. Der erste Teil des vorliegenden Werkes wurde auch in den „Beiträgen zur klinischen Chirurgie“ zum Abdruck gebracht , und zwar entsprechen die Seiten 1—174 der Separat-Ausgabe den Seiten 1—174 des XXXVII. Bandes genannter Zeitschrift. Druck von H. Lau pp jr in Tübingen. Herrn Dr. Elias Haffter gewidmet. VII Vor w o r t. Als Beitrag zur Geschichte der Wundarzneikunst in schweizerischen Landen habe ich im Jahre 1891 eine kleine Studie veröffentlicht 1 ), welche betitelt war: „Die Zunft der Schärer und ihre hervorragenden Vertreter unter den schweizerischen Wundärzten des XVI. Jahrhunderts. “ Ich habe dort einen Ueberblick gegeben über den Bildungsstand, über das Wissen und Können dieser mittelalterlichen Fachgenossen; ferner habe ich aus urkundlichen Quellen Notizen gesammelt Uber den Lebenslauf der berühmten, in unserem Vaterlande thätigen Chirurgen Felix Wirtz, Pierre Franco, und Jakob Ru ff. Seit der Zeit nun ging mein Streben dahin, die Spuren dieser Wundärzte auch in den ruhmvollen Feldzügen der eidgenössischen Heere zu verfolgen. Indem ich jetzt, 10 Jahre später, das Ergebnis meiner Forschungen herausgebe, hoffe ich nicht nur in den Annalen der Kriegschirurgie eine Lücke auszufüllen, sondern auch unsere vaterländische Geschichte in einer Richtung zu ergänzen, welche bis dato brach gelegen hat. Denn, wer die Werke über Schweizergeschichte durchliest, wird finden, dass von der Fürsorge für die Verwundeten in den eidgenössischen Kriegen darin so viel als Nichts enthalten ist. Meine Arbeit soll also nicht nur an die Aerzte und Chirurgen vom Fach gerichtet sein, sondern auch an die Geschichtsforscher und Kulturhistoriker und an die Geschichtsfreunde überhaupt. Zu einer Zeit, wo unser kleines Ländchen in den Wogen des Kosmopolitismus unterzutauchen droht und der alt - schweizerische Stammbaum dem Andrang der „auffrischenden“ Elemente nur mit Mühe Stand zu halten vermag, scheint es doppelt angezeigt, das nationale Bewusstsein zu heben, die ruhmreiche Geschichte hoch zu 1) Zürich, Albert Müller’s Verlag 1891. VIII halten und immer fort neu zu beleben. Die Wissenschaft ist international, das ist nicht zu leugnen, so auch die Medicin, und ein kleines, dabei gar noch vielsprachiges Ländchen, wie das unsrige, wird sich nicht vermessen können, sie aus sich heraus originell zu schaffen und zu nähren. Der Anteil aber, den unser Land an ihrer Entwicklung, als Teil des Ganzen genommen hat, darf als ein Stück nationalen Eigentums betrachtet werden; die unserem Boden entwachsenen Pannerträger der medicinischen Wissenschaft dürfen wir die unsrigen nennen, und da kein anderer Zweig der Wissenschaft inniger mit dem Schicksal von Land und Volk verwachsen ist, als die Medicin, so wird unsere kulturgeschichtliche Entwicklung auch in dieser Richtung eine eigenartige Färbung nicht verkennen lassen. Etwas Erdgerucli und Originalität wird nun gerade da am ehesten zu erwarten sein, wo ich die Feder ansetze, bei der Entwicklung des' Kriegsheilwesens ; das stimmt auch, wie man sehen wird, wenigstens für einen Teil unserer vaterländischen Geschichte, für die Glanzepoche der alten Eidgenossenschaft. Es sind meine Forschungen zum guten Teil aus schweizerischen Archivquellen geschöpft, und um zu diesen zu gelangen, bin ich von verschiedenen Geschichtskennern der Schweiz auf das bereitwilligste unterstützt worden. Dankerfüllt nenne ich die Namen der Herren Staatsarchivare Th. v. Lieben au in Luzern, Lab hart in Zürich, YVackernagel in Basel, Tftrler in Bern, Prof. Blösch f Stadtbibliothekarin Bern, Dr. Esch er, Stadtbibliothekar in Zürich, Dr. .T o h. Meyer in Frauenfeld. Meinen Dank überhaupt allen denen, die mich in irgend einer Weise bei der Arbeit unterstützten. Das urkundliche Rohmaterial glaubte ich nicht als unverdaulichen Ballast behandeln zu dürfen, sondern legte Wert darauf, dass die Sprache der Zeit mit den Thatsachen auf den Leser einwirke. Man wird daher die Aktenbelege im Texte selbst, oder in Fuss- noten finden und nicht hinten als Anhängsel. Nun ein Wort noch zur Geschichte der Medicin! Oft ist zu lesen, dass die Wenigen, die ihr Denken und Forschen dauernd oder vorübergehend vom Zauber dieses Wissenszweiges festhalten lassen, über die Indolenz jammern, mit welcher von der ärztlichen Welt das aufgenommen wird, was sie mit Feuereifer aus dem Schosse der Vergangenheit ans Licht des Tages bringen. Wozu das Lamento? Ein Jeder nach seiner Neigung! Wie kaum auf einem andern Gebiete liegt hier der Lohn der Arbeit in der Befriedigung, die das Forschen selbst dem Forscher bringt. Genussreich waren mir die Stunden, in denen ich, den Sorgen der Tagesarbeit entrückt, in die Vorzeit meines geliebten Vaterlandes mich vertiefen, und in seine Geschichte diejenige meines Faches liineimveben durfte. Mün Sterlingen im Januar 1903. Conrad Brunner. XI * Inhaltsübersicht. Seite Einleitung. Ueberblick über die Entwicklung der Kriegsheilkunst im Allgemeinen bis zum 14. Jahrhundert. Die Kriegsgegner der Eidgenossen im 14., 15. und 16. Jahrhundert. 1 Das Kriegs heil wesen des Auslandes im späteren Mitte 1- alter. 4 Oesterreich und Deutschland. Frankreich und Burgund. England. Italien. Spanien. Die Fürsorge für die Verwundeten bei den alten Eidgenossen ... 21 I. Zeitraum *). Vom Anfang der Eidgenossenschaft bis zum 17. Jahrhundert. 1. Die staatliche Für sorge für die Verwundeten. . 21 Quellen. Die verwundeten Feinde. Die eigenen Verwundeten: Morgarten 1315. Laupenkrieg 1339. Guglerkrieg 1375. Berner vor Burgdorf 1383. Sem pacherkrieg 1386. Appenzellerkrieg 1401—1411. Der alte Zürclierkrieg 1436 — 1450. Söldnerzug nach Nürnberg 1449. Solothurner gegen Plirter 1461. Müllhauserkrieg 1467. Burgunderzüge 1474—1477. Schwabenkrieg 1499. Italienische Feldzüge 1500—1529. Kappeierkrieg 1529—1531. Zeit nach Kappel 1531—1600. Kapitulationen. 2. T r u p p e n a u s h e b u n g. Militärische Stellung des Heilpersonales .58 Allgemein Militärisches über Truppenaushebung. Kranke Wehrpflichtige beim Aufgebot. Reisroedel. Organisation des Auszuges. Die Schürer in den Reisrödeln. Zahl der zugeteilten Schürer. Rangstufe. Militärische Ausrüstung. Löhnung und Soldverhältnisse. Unterhalt der Truppen überhaupt. Besoldung und Unterhalt der Schürer. 3. Die Sicherung der Verwundeten, ihre erste Behandlung und Pflege .72 Zahl der Verwundeten in verschiedenen Schlachten. Sicherung der Verwundeten während und nach der Schlacht. Selbsthilfe der Mannschaft, Heroismus der Verwundeten. Der erste Verband und die erste chirurgische Hilfe auf dem Schlachtfelde. Transport in 1) Während hier die Forschungsergebnisse aus 3 Jahrhunderten zusammengefasst geordnet sind, wird der umfangreichere Inhalt des II. Zeitraumes mehr chronologisch behandelt. XII Seite die Heimat. Urlaub — Passports. Unterkunft in, dem Schlacht- felde benachbarten Städten und Ortschaften. Mittel und Wege zum Transport der Verwundeten. 4. Die Arten der Verwundungen mit besonderer Berücksichtigung der Wunden durch Feuerwaffen 97 Bewaffnung der Heere und Art der Verwundungen. Erste Anwendung von Feuergeschützen überhaupt. Die ersten Büchsen in der Schweiz. Die erste Berner Artillerie. Geschossmaterial. Handfeuerwaffen. Verwendung der Feuerwaffen in den verschiedenen Kriegen der Eidgenossen. Historische Notizen über Effekte der verschiedenen Waffen. Wunden durch Feuerwaffen. 5. Die Leistungen der Kriegschirurgie .118 Quellengebiet. Fachtechnische Ausrüstung der Feldchirurgen. Das Verbandzeug. Instrumentarium. Blutstillung. Wundnaht. Geschossextraktion. Entfernung von Pfeilen und Lanzenspitzen. Schusswunden durch Feuerwaffen. Einheilung von Projektilen. Felix W i r t z über die Schusswunden. Verwundungen verschiedener Organe. Operative Eingriffe. Die Amputation. 6. Die T h ä t i g k e i t der Scherer 1 ) im Frieden. B i o graphisches über einzelne Feldschär er .134 Berner Scherer. Ergänzungen zum Lebenslauf Pierre Franc o’s. Zürcher Scherer — Hans Rüsegger. Haftpflichtprocesse. Schweizerisches Scherer-Atelier im 16. Jahrhundert. Nachtrag zur Biographie des Felix W i r t z. Scherer in andern Gegenden der Schweiz. Künstliche Glieder, Eiserne Hände. 7. Weiteres über die Funktionen und das Schicksal der Schärerim Felde .151 Barbierfunktionen im Felde. Anteil an der Beute. Tod auf dem Schlachtfelde. 8. Die gelehrten Aerzte, ihr Verhältnis zu den Schärern und ihr Verhalten im Kriegsfall .153 Basels medicinische Fakultät. Abgränzung des Arbeitsgebietes. Stadtärzte. Rivalität. Doctores als konsultierende Aerzte im Feld. Paracelsus. Conrad Gesner. 9. Anteil der Frauen und Priester an der Verwundeten pflege .161 10. Die Apotheker im Felde.163 11. Einiges über die Verpfl egung der Truppen im Felde 164 12. Bestattung der Toten.167 13. Epidemische Krankheiten im Heere.170 Rückblick auf den I. Zeitraum.172 II. Z e i t r a u m. 17. und 18. Jahrhundert. I. Stellung der Schweiz nach aussen. Lage im Innern . 175 II. Die Entwicklung des Kriegswesens im Auslande . 176 1) In den Schweizer-Urkunden bald mit „e“ bald mit „ä“ geschrieben. XIII Seite Fortschritte der Waffentechnik. Veränderung der Taktik. Entwicklung der Heeresorganisation. III. Das Heeres-Sanitätsweseniin Ausland .178 Preussen. Frankreich. Oestreich-Ungarn. Andere Staaten Europas. Konventionen zur Auswechslung kranker und verwundeter Gefangener. Unverletzlichkeit der Feldspitäler. IV. Das schweizerische Wehr wesen im 17. u n d 18. Jahrhundert .185 V. Das schweizerische Heeres-S anit ät s wesen im 17. und 18. Jahrhundert. Die Fürsorge für die Verwundeten in den Kriegen dieses Zeitraumes.191 17. Jahrhundert. 1. Organisation im Frieden. — Art der Zuteilung des Heilpersonales zum Heere .192 Zürich. Bern. Luzern. Basel. Centralschweiz. 2. Ausrüstung des Sanitätspersonals. Sanitäts-Material 198 Persönliche Ausrüstung. Die Zürcher Feldarzneikiste. 3. Besoldung und Rang.205 4. Instruktion.207 5. Sanitätswesen im Felde .207 Die Verwundeten im 1. Vilmergerkriege 1656 .... 207 Allg. Historisches. Verlustziffern. Die Verwundeten auf dem Schlachtfelde. Unterkunft, Fürsorge nach der Schlacht. Staatliche Auslagen für die Verwundeten. Arztkosten. Luzerner Scherer-Contos. Auslagen der Zürcher für die Wunden. Art der Wunden, Aerzt- liche Kuren, Kriegschirurgie. 18. Jahrhundert. 1. Der weitere Entwicklungsgang des Heeressanitäts- wesens. Das Sanitätspersonal und dessen Zuteilung zur Truppe .230 Berner Reglement die Herrn Feldmedicos und Chirurgos betreffend. Zürich. Luzern. Basel. Nidwalden. Schwyz. — Helvetische Armee 1798—1799. 2. Ausrüstung des S anitätspersonales. Sanitätsmaterial. Feldlazarette . 243 Persönliche Ausrüstung, Bekleidung und Bewaffnung. Medicinische Ausrüstung. Sanitäts - Material. Feldkisten, Feldapotheke. Instrumentarium. Ausrüstung der Feldspitäler. Feldlazarette. Blessierten-Wagen. 3. Besoldung des Heilpersonals.253 4. Pflichten und Befugnisse des Sanitätspersonales. Instruktion. Regiemente.256 5. Entlassung Wehrpflichtiger vom Kriegsdienst . . 258 6. Das Sanitäts wesen in den Kriegen des 18. Jahrhunderts 259 XIV Seite Die Verwundeten im 2. Villmcrgerkrieg 1712 .... 260 Allgemein-Historisches, Grösse der Heere, Verlustziffern, Zahl der Verwundeten. Bewaffnung der Heere. Taktik. Sicherung der Verwundeten. Vorbereitende Massregeln. Die Verwundeten während der Schlacht. Unterkunft nach der Schlacht. Art der Verletzungen. Aerztliche Behandlung. Das ärztliche Personal. Interne Therapie. Epidemische Ruhr im Heere der Zürcher. Entschädigung der Verwundeten, Invaliden, Wittwen und Waisen. Der Kampf gegen die französische Invasion 1798. Die letzten Tage Berns. . . . 1.278 Historische Einleitung. Vorbereitung von Sanitätsanstalten beim Aufmarsch der Bernertruppen. Kämpfe hei Neueneck und im Grauholz. Vorgänge im Hauptlazarett zu Bern während der Märztage. Freiwillige Hilfe. Staatliche Unterstützung der Verwundeten und deren Hinterlassenen. Der Aufstand der Nidwaldner.289 Französische Militär spitäler in der helvetischen Einheitsrepublik.294 Fach technische Behandlung der Verwundeten . 295 7. Nachrichten vom Sanitätswesen in Schweizer- Söldner-Regimentern des 17. und 18. Jahrhunderts 304 8. Zur kriegsrechtlichen Stellung der Verwundeten und Kranken sowie der Feldär zte. — Verbotene Geschosse.310 VI. Blick auf die wissenschaftliche Entwicklung der Chirurgie und ihre Hauptvertreter im 17. und 18. Jahrhundert. Der Anteil schweizerischer Ae r zte an den Fortschritten unseres Faches.312 17. J ahr h u nde r t.313 Stand der Chirurgie in verschiedenen Ländern. Der Berner Stadtarzt Fabricius Hildanus und sein Lehrer Griffon aus Genf. Johannes v. Mur alt Stadtarzt in Zürich. Die beiden Freytage. 18. Jahrhundert .320 Chirurgie in verschiedenen Ländern. Job. Ulrich Bilger aus Chur, Generalchirurg Friedrich des Grossen. VII. Die kriegschirurgische Therapie im II. Zeitraum . . 323 1. Fachtechnische Ausrüstung .324 Verbandzeug. Feldärztliches Instrumentarium. 2. Wundbehandlung .. . ■ 327 Wundtrank und Wundverband. Blutstillung. Wundvereinigung. Wundnaht. Die Schusswunden. Hildanus und Muralt über die Schusswunden. Allgemeine Grundsätze der Schusswundenbehandlung. XY Seite 3. Die kriegsehirurgischen Operationen.385 Die Amputation. Hildens Amputationstechnik. Die Amputations- wut itn 18. Jahrhundert und Bilgers Verdienst um die konservative Chirurgie. Kampf um die primäre und sekundäre Amputation. Exartikulation und Resektion. Trepanation. VIII. Her vo Tragende Schwei zerärzte des 18. Jahrhunderts und die wissenschaftliche Entwicklung der internen Medici n. — AlbrechtvonHaller.343 IX. Die allgemein civilärztlichenZustände in der Schweiz im II. Zeitraum .350 Des Scherers Studiengang. Scherer- Ordnungen und Zunftlehen. Durchschnittsniveau der Chirurgen vom Fach. Vom Scharfrichter als Chirurg, Volks- und Vieharzt. Graduierte Aerzte und Doctores. Amtliche Medicinalpersonen und Medicinaleinrichtungen. Kurpfuschertum. Von der Schnittkunst in den Spitälern. Der klinische Unterricht und die Chirurgie an Basels Hochschule. Privatunterricht. Bestrebungen nach Vereinigung der inneren Medicin und Chirurgie und nach besserer Ausbildung der Wundärzte. Das medicinisch-chirurgische Institut zu Zürich. Das medicinische Institut Bern. Dr. Abraham Schiferli. Schlussbetrachtung . •. 374 Inhalt des Anhanges zum I. Zeitraum. Einleitung.377 I. Das Buch der Bündtarznei des Heinrich vonPfol- speundt in 2 Handschriften der Stadtbibliothek Bern, sowie übe reine medicinische Handschrift schweizerischen Ursprungs ans dem XIV. (?) Jahrhundert 378 1. Zur Geschichte der bekannten Pfolspeundt’schen Handschrift .378 Manuskript I. Breslauer Handschrift. Copie des Hentze von 1519. Manuskript II. Stuttgarter Handschrift. Copie des von Balden- stetten 1520—1530. 2. Manuskript III. Berner Handschrift a. Copie des Hans von Toggenburg 1477 380 Herkunft der Handschrift. Alter der Handschrift und äusserer Charakter. Der Urheber der Handschrift. Biographisches über Hans von Toggenburg. Inhalt der Handschrift in toto. Vergleich von Manuskript III mit Manuskript I und II. 3. M a n u s k r i p t IV. Berner Handschrift p.395 II. Die Handschrift des Antoni Trutmann. Stadtbibliothek Bern.397 Herkunft der Handschrift. Der Urheber dev Handschrift und das Alter desselben. Aeusserer Charakter der Handschrift. Der Inhalt. Rückblick auf den Inhalt und Kritik desselben. III. Extrakte aus verschiedenen andern handschrift- liehen Arzneibüchern in schweizerischen Bibliotheken. Handschriften der Stiftsbibliothek St. Gallen, Universitätsbibliothek Basel, Stadtbibliothek Zürich (Das Buch des Meister Blumentrost.), Thurgauischen Kantonsbibliothek Frauenfeld. — Die Schusswunden durch Feuerwaffen in diesen Werken. Verzeichnis der Abbildungen. (Genauere Angaben über Herkunft der Bilder siehe im Text.) 1. Der durch eine Tarrasbüchsenkugel verwundete Hauptmann Aby- berg auf dem Flosse vor Rapperswyl im alten Züreherkriege. Aus Schodeler’s Chronik um 1515. Textbild. 2. Transport eines verwundeten Eidgenossen von Hand während des Gefechtes. Pfeilextraktion auf dem Schlachtfelde. —Aus Tschacht- 1 a n s Chronik. 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts, ca. 1470. Textbild 3. Transport des verwundeten Berner Heerführers Diesbach durch Rossbahre. —• Aus Diebold Schillings Berner Chronik. 1480. Textbild. 4. Schädel mit Splitterfrakturen von bei Sempach gefallenen, in Königsfelden ausgegrabenen Oestre i chis c he n Rittern. — Tafel zwischen.110 u. 5. Schweizerisches Schärer-Atelier von anno 1559. — Nach einer Schweizer-Glasscheibe im Musee de Cluny, Paris. Tafel zwischen 144 u. 6. Labung verwundeter Eidgenossen bei Sempach durch dem Heere folgende Frauen. — Nach R. Manuels Bild der Schlacht bei Sempach 1551. Textbild. 7. Priester geben verwundeten Eidgenossen die letzte Oelung. Scene aus dem alten Züreherkriege. — Aus Tschachtlan. Textbild 8. Feldscherer aus dem 17. Jahrhundert. —■ Originalbild auf einem alten Ofen im Landesmuseum, ca. 1680. Textbild. 9. Chirurgien militaire de Neuchatel fin du XVIII siede. — Nach Bachelin. Musee neuchatelois. Textbild. 10. Berner Blessiertenwagen nach Entwurf von Oberfeldarzt Wyss. 1793. Textbild. 11. Portrait von Joh. v. Mur alt. Stadtarzt in Zürich. — Nach Finaler „Leben Muralts“. Tafel zwischen.316 u. Zusätze und Berichtigungen .. Abkürzungen. St.B. = Stadtbibliothek. St.A. — Staatsarchiv. 413 83 84 95 113 147 162 163 198 245 252 317 417 1 Einleitung. Ueber blick über die Entwicklung der Kriegsheilkunde. Die Geschichte des Kriegsheilwesens reicht in die frühesten Zeiten der menschlichen Kulturentwicklung zurück x ). Wir wissen, dass schon die Völker des Altertums, die Aegypter, die Griechen und R ö m e r in ihren Kriegen zur Behandlung der Verwundeten Feldärzte in den Heeren führten. Es ist bekannt, dass die einzelnen Truppenkörper des römischen Heeres schon im 1. Jahrhundert nach Christus mit Aerzten versehen waren, und dass für die Gesundheit der Truppen, zur Verhütung von Krankheiten schon weitgehende hygienische Massregeln getroffen wurden. Ich habe den Beweis erbracht 1 2 3 * ), dass römische Legionsärzte auch auf dem Boden der Schweiz Denkmäler und Spuren ihrer Thätigkeit hinterlassen haben. Aus den klassischen Werken eines Celsus, Paulus von Aegina ersehen wir, wie erstaunlich ausgebildet schon die kriegschirurgische Therapie dieser frühen Epoche war. Ueberschreiten wir die Schwelle des Mittelalters, so finden wir nicht etwa vorgeschrittene Zustände der Kriegschirurgie, wir haben vielmehr eine Periode gewaltigen Rückschlages vor uns. Nach dem Zerfall des römischen Reiches musste, wie F r ö 1 i c h, der um die Geschichte des Militär-Sanitätswesens hochverdiente Forscher sagt 8 ), „der aus dem Altertum lierübergewehte Samen zu einer mili- 1) Ich schöpfe hier aus dem Werke von E. Knorr, Entwicklung und Gestaltung des Heeres-Sanitätswesens der europäischen Staaten. Hannover 1880. 2) Siehe meine Schrift: Die Spuren der römischen Aerzte auf dem Boden der Schweiz. Zürich 1893. 3) Knorr 1. c. S. 40. Brunner, Die Verwundeten. l 2 tarischen Sauitiitsverfassimg ersticken, und lange Zeiten gehörten dazu. dass ihm die Humanität einer höheren Kultur wieder Leben einhauchte, und ihn zu denselben Entwicklungsphasen trieb, wie sie uns das Altertum vorgeführt hat“. In der Geschichte der dem Untergange des römischen Reiches nächstfolgenden Jahrhunderte sollen sich nicht die geringsten Anzeichen irgend einer Art von Sanitätsdienst finden, selbst die sonst in der Ausübung der Heil Wissenschaften berühmten Araber kannten um diese Zeit, wie behauptet wird, eine Feldchirurgie nicht. Während der Kveuzzüge wurden die verwundeten Ritter in Schlössern untergebracht, wo sie von Frauen verpflegt wurden. Die gemeinen Krieger riefen in Spitälern und Siechenhäusern die Hilfe von arzneikundigen Ordensbrüdern an. Kranke und Verwundete flössten in dieser Periode brutaler Gewalt überhaupt nur wenig Mitleiden ein. (Knorr.) Wohl nahmen schon im frühen Mittelalter die Fürsten ihre Leibärzte mit ins Feld, die verwundete Mannschaft aber blieb meist ohne Fürsorge. Das Fussvolk und die Söldlinge wurden von den Rittern zu sehr verachtet, als dass diese um deren Gesundheitszustand sich gekümmert hätten. (T homa s. ’) Wollen wir die Verhältnisse überblicken, wie sie in den letzten Jahrhunderten des Mittelalters sich gestalteten, so betreten wir schon mit dem 14. Jahrhundert den Zeitraum meiner speciellen, vaterländischen Studien. Wir sehen uns in das Zeitalter der Empiriker versetzt; Scherer und Bader vertreten die Chirurgie im Frieden und im Kriege. Die Zustände, wie sie jetzt das Sanitätswesen der Heere darbot, betrachten wir am besten in jenen einzelnen Staaten gesondert, welche im Laufe des 14., 15. und 16. Jahrhunderts den schweizerischen Eidgenossen in ihren Befreiiuigs- und Eroberungskriegen gegenüberstanden. 1) Thomas, Lectures sur l’histoire de la medecine. Paris 1885. 8. 20. Nach ihm Gurlt, Geschichte der Chirurgie. Bd. 1. S. 678. Siehe weiter den trefflichen Aufsatz von H. Frölich, Ueber die Anfänge der Militär - medicin im Mittelalter. Deutsch. Arcli. f. Geschichte der Medicin. 5. Bd. 1. H. S. 75. — Wie viel Specialwerke über Kriegswesen von diesem Zweig der Heeresorganisation zu berichten wissen, zeigt das höchst umfangreiche dreibändige Werk von General K ö h 1 e r, „Die Entwicklung des Kriegswesens und der Kriegführung in der Ritterzeit von Mitte des 11. Jahrhunderts bis zu den Hussiten-Kriegen. Breslau 1889“. Da ist das gesamte Wissen in 15 Zeilen beisammen , die mit dem Satze beginnen: „ Für die Gesundheitspflege bei den Heeren des Mittelalters war in keiner Weise gesorgt“ (Bd. III, 2. S. 212). 3 Die Kriegsgegner der Eidgenossen im 14., 15. und 16. Jahrhundert. Nachdem zu Ende des 13. Jahrhunderts (1291) die Länder U r i, Schwyz und Unterwalde n ihren ewigen Bund geschlossen, liatte'n sie zu Anfang des 14. Jahrhunderts ihre Grenzmarken gegen die Macht Oestreichs zu verteidigen. Mit der Schlacht bei Morgarten (1315) beginnt der Waffengang der ersten Eidgenossen. Mit den Waldstätten vereint schlugen die Berner bei Laupen (1339) das Heer des westhelvetischen Adels. Wir sehen weiter die östreichischen Bitter bei Sempach (1386), bei Naefels (1388) den wuchtigen Hieben der Schweizer erliegen. Im Gu gl er kriege (1375) finden wir die Berner im Kampfe gegen englische Söldnerscharen. 1401—1411 kämpfen die Appenzeller gegen den Abt von St. Gallen und den östreichischen Adel. Um das Gebiet nach Süden zu erweitern, führen die Eidgenossen Krieg gegen das Herzogtum Mailand; sie kämpfen bei Arbedo 1422, und später bei Giornico 1478 gegen überlegene mailändische Heere. 1444 erfolgt die Invasion der aus allen Ländern zusammengelesenen Armagnaken unter dem Oberbefehl des Dauphins Ludwig von Frankreich. Schlacht bei St. Jakob an derBirs. In den Jahren 1475 und 1476 wird das trefflich organisierte Heer des Herzogs von Burgund aufs Haupt geschlagen. Grandson, Murten und Nancy. — 1499 stehen die Eidgenossen im Schwabenkriege den deutschen Landsknechten Maximilian’sI. siegreich gegenüber. Frastenz. Dörnach. — Zu Anfang des 16. Jahrhunderts treffen wir die auf der Höhe des Waffenruhms stehenden Schweizer im Solde fremder Herrscher; sie messen sich in den Schlachten von Novara (1513) und Ma- rignano (1515) mit den Truppen Ludwig XII. und Franz I. von Frankreich. Bei Bicocca (1522) und Pavia (1525) 1 * 4 streiten eidgenössische Söldnerscharen im Dienste Franz I. gegen die Armee Carls Y.; sie unterliegen im tollkühnen Kampfe der Taktik der ausgezeichneten spanischen Infanterie und der ebenbürtigen Tapferkeit der deutschen Landsknechte. — Es folgt jetzt die Zeit der Kapitulationen. Die Eidgenossenschaft wird zum Hauptwerbeplatz der europäischen Mächte und liefert in die zahlreichen Kriege des 16. Jahrhunderts viele Tausende von tapferen Söhnen. Aber nicht nur im Streite gegen äussere Feinde haben wir den Schweizer-Heeren zu folgen. Eidgenossen gegen Eidgenossen stehen sich in blutiger Fehde gegenüber im alten Zürclierkriege (1436—1450) und im Reformationskriege bei Kappel (1532). Mit dem 16. Jahrhundert scliliesse ich den I. Teil meiner Arbeit ab. Die nachfolgende Zeit weist keine nach aussen gerichtete grössere kriegerische Unternehmungen auf, und wird in einem 2. Abschnitt für sich behandelt werden. Wie stand es nun mit der Organisation des Sanitätswesens in den Heeren der gegen die Eidgenossen in diesem I. Zeitraum kämpfenden Mächte? Das Kriegsbeil wesen des Auslandes im späteren Mittelalter. XIV., XV. und XVI. Jahrhundert 1 ). Oe streich und Deutschland. Halten wir zuerst Nachfrage, wie es mit der Fürsorge für die Verwundeten in den Heeren des Erbfeindes der alten Eidgenossen, der Oest reich er bestellt war, so erfahren wir, dass sich die Anwesenheit eines ärztlichen Personals bei der kaiserlichen Armee nur bis an das Ende des 15. Jahrhunderts zurückverfolgen lässt 2 ). 1) Das XVI. Jahrhundert gehört eigentlich nach üblicher historischer Zeiteinteilung zur sogenannten R «n aissance. 2) Benutzte Quellen: Kirchen berge r, Geschichte des österreichisch- ungarischen Militärsanitätswesens. Handb. f. k. k. Militärärzte. 2. Bd. 3. H. Bei dieser Uebersicht über die Verhältnisse dev Sanitätsorganisation in den o Von einem geordneten Sanitätswesen aus früherer Zeit bringt uns keine Quelle Nachricht. Fürsten und Heerführer nahmen wie überall ihre Leibärzte mit sich; so begleitete in den B ur g u n d e r k r i e- gen Meister Nikolaus den Herzog Sigismund von Oest- reich. Der scheint sich aber, wie wir später hören werden, nicht etwa nur mit der ärztlichen Ueberwacliung seines fürstlichen Herrn befasst zu haben, sondern betliätigte sich als erfahrener Feldcliirurge bei der Verwundetenbehandlung überhaupt. Was von den Heeren Oestreiclis gesagt wird, das gilt auch von den übrigen Ländern des römischen Reiches deutscher Nation. Die ersten Anzeichen einer staatlichen Fürsorge für das Wohl des kranken und verwundeten Kriegers reichen nach übereinstimmenden Berichten * 1 ) auch hier in die Zeit Maximilian I. (1493—1519) zurück. Dass im 15. Jahrhundert in deutschen Kriegen nach geschehenem Kampfe Verwundete an einen geschützten Ort transportiert und behandelt wurden, dies geht aus einer Schilderung hervor, welche ich bei einem deutschen Chronisten dieser Zeit gefunden habe. Es handelt sich um eine Beschreibung der Schlacht bei Crossen (1476 ?) durch Wilwoltvon Schaumburg 2 ), Heeren der verschiedenen Staaten habe ich mich an die Hauptquellen gehalten. Alle Arbeiten zu durchgehen, aul' welche die umfassenden Werke sich stützen, war natürlich unmöglich. Im Ganzen ist auch mir die Dürftigkeit des Materiales aufgefallen. Tieferes Aktenstudium würde da gewiss viel mehr an den Tag bringen, als bekannt ist. Sehr gut sagt Frölich (Deutsche militärärztl. Zeitschr. 1874. S. 584) von diesen geschichtlichen Darstellungen: „sie gleichen künstlichen Ruinen ohne harmonischen Zusammenhang mit weitklaffenden Lücken; sie zeigen, dass wir zwar wohl eine Geschichte der Mili- tarmedicin besitzen, dass wir sie aber nicht kennen, und uns in der mühevollen Erwerbung ihrer Kenntnis und in der Deutung ihrer Nachrichten noch nicht weit von der Grenze des blossen Versuchs entfernt haben“. 1) Es liegen mir vor: Knorr 1. c. Zimmermann, Zur Geschichte des Kriegsheilwesens im 16. Jahrhundert. Annalen der gesamten Heilkunde. Bd. 30. S. 385. M y r d a c z, Das deutsche Militärsanitätswesen. Handb. der k. u. k. Militärärzte. 2. Bd. 6. H. F r ö 1 i c h 1. c. Der s., Die Grenzen der inilitärmedicinischen Litteratur. Der Militärarzt. 1873. Nr. 3. Thomas 1. c. Deuxieme lecture. La Chirurgie au XV e et au XVI e siede. Gurlt, Geschichte der Chirurgie. H a e s e r, Geschichte der Medicin. Geschichtliches über die Militärmedicin der Deutschen im Altertum und Mittelalter. Deutsch. Arch. f. Geschichte der Medicin. 3. Bd. H. 2. S. 222. 2) Die Geschichten und Sitten W i 1 w o 11 s vonSchaumburg, herausgegeben von A. v. Keller in Bibliothek des litterarischen Vereins in Stuttgart. 1889. S. 81. — Wilwolt focht unter Karl dem Kühnen, machte die Belagerung von Neuss mit. 6 einen Augenzeugen. Wie es da nach der Schlacht aussah, wird uns kurz, aber mit packend dramatischer Lebhaftigkeit vorgeführt. Ich gebe die Erzählung wieder, zumal sie in keine unserer Fachschriften übergegangen ist, und eine Bereicherung der Quellen hier not thut. Nachdem die Schlacht selbst sich abgespielt, heisst es „Her Diz Truchsess von Kottenstein und her Cristof Marschalk wurden mit einem schuss troffen, stürben baid und lagen baid, grafen, hern, ritter und knecht, bei einander in ainem grossen sal. Ainer liet ein Küssen, der ander sein rock oder kleider, was ein ider haben mocht, under sein liaubt gelegt; da zoch man einem ein pfil, da gewan man dem andern ein glott (wohl Kliiz oder Kugel!), disem gab man den heilig sacrament, da schrei man etlichen zu, got im herzen zu haben, so giengen ainem tail die seelen ans, darnach ein ider wunt, und was ein erschrockenlicher jamerlicher handel. Aber die knecht giengen mit iren trummen und pfeifen auf der gassen, waren ganz frölich, het kainer, den es nit angieng. mit dem andern mitleiden. li Das Bild, das hier entrollt ist, passt nicht nur zu dieser Scene und zu dieser Zeit, sondern es spiegelt uns Vorgänge, wie sie genau so in späteren Jahrhunderten sich wiederholen. Im Schlusssätze kommt drastisch der erbarmungslose Egoismus zum Ausdruck, wie er im Kriege, und auch sonst im Kampf ums Dasein oft genug sich offenbart. Mit Pfeifen und Trommelklang gehen die Knechte fröhlich an den Verwundeten und Sterbenden vorbei, „Het keiner, den es nit anging, mit dem anderen mitleiden“. Es ist dieselbe brutale Thatsache, wie wir sie von Teil in seinem Monologe ausgesprochen hören: „Jeder treibt sich an dem andern rasch und fremd vorüber, und fraget nicht nach seinem Schmerz“. Unter der Regierung des hochgesinnten Kaisers Maximilian I. begann in Deutschland eine durchgreifende Veränderung der Kriegsheere durch die Einführung des Lands knechtwe - s e n s. Dieses wurde zunächst durch den in der deutschen Kriegsgeschichte hochverehrten Georg von Frundsberg, den gefährlichen Gegner unserer Schweizer-Söldner ins Leben gerufen, und entwickelte sich noch weit mehr unter der Regierung Karls V. ( 1519 — 1556 ). Dass der umsichtige und gegen seine Landsknechte väterlich gesinnte, ungemein populäre Haudegen F r nndsberg für die Gesundheitspflege der Soldaten redlich besorgt war, bezeugen viele Zeitgenossen; ob er nun neben den vielen militärischen Reformen auch diejenigen des Sanitätswesens zuerst durcligefiihrt hat, ist ungewiss. Die mir bekannten Arbeiten, die mit diesem Stoffe sieb befassen, fangen alle mit den Schöpfungen dieser Zeit an, und halten sich durchwegs an die Beschreibung der Verhältnisse, wie sie in dem bekannten grossen Kriegsbuche des Leonh art Frons- p erg er, eines Freundes von unserem Landsknechtengeneral gegeben ■werden. Diese allgemein benutzte 1 ) Hauptquelle lag auch mir zum Studium vor. Das Werk stammt ans der Mitte des 16. Jahrhunderts. berücksichtigt aber zweifellos auch weiter zurückliegende Institutionen. An das Original dieser Ueberliefernng mich haltend, will ich nun im Folgenden in Kürze mitteilen, was über die Organisation des Sanitätsdienstes in den Landsknechtheeren gesagt ist. Wurde von einem Kriegsmann als Feldoberst „ein Haufen Landsknechte aufgerichtet“, so wurde dieser in „Fendlins“ (Fähnleins) eingeteilt, von denen jedes durchschnittlich aus 400 Mann bestand und einen Hauptmann zum Kommandanten hatte. Ein Regiment bestand gewöhnlich aus 10 bis 14. oft noch mehr Fähnleins. Zum Stahe einer solchen taktischen Einheit gehörte ausser dem Hauptmann ein Lieutenant, ein Fern!rieh, Kaplan, Schreiber; ferner halte der Hauptmann die Pflicht auch einen tüchtigen Feldscherr anzustellen. Letzteres geht aus der folgenden Instruktion hervor: „Feldscherers A m p t v n d B e f e 1 c h 2 ). Dieweil man vnder einem jeden Fendiin eins Feldschärers vnd Wundarzts notlitürftig ist, so sol ein jeder Hauptmann sehen, das er ime einen rechtschaffnen, kunstreichen, erfahrnen, vnd wolgeübten Mann zu einem Feldschärer erkiese, vn nit nur schlecht Bartscherer vnd Baderknecht wie vmb gunst willen zum öfftern mal beschicht. Dann warlich ein gross hieran gelegen, dann mancher ehrlicher Gesell etwan sterben oder erlamen muss, hette er ein recht geschaffenen erfahrenen vnd geübten Meister ob ime, er blibe bey leben vnd gerad. Also soll ein Feldschärer zur notturt't in einem Feldzug geriist seyn mit allerley nottwendiger Artzney vnd Instrument, was zu jeder notturft gehört, das auch der Hauptmann selbs besichtigen sol. Zu dem sol er auch haben ein geschickten Knecht der jme wo not liülff beweisen möge. 1) Ich habe die Ausgabe von 1595 aus der St.-B. Zürich vor mir. Knov r benützte eine Ausgabe von 1565, Zimmer mann eine solche von 1571. Der Titel des Buches lautet: „Von Keyserlichen Kriegsgerechten, Malefitz vnd Schuldhändler, Ordnung vnd Regiment, sampt derselben vnd andern hoch oder niedrig Befelcb, Bestallung, Recht oder Empter, zu Ross vnd Fuss, mit, schönen newen Figuren vnd einem ordentlichen Register etc. Frankf. a. M. 1595. 2) 1. c. 6. Buch fol. 86. 8 Sein Ampt und Befelch ist, dass er jederman doch zu vorderst und vor allen andern denjenigen so vnder seinem Fendiin liegen wo notli raht ufl hulff in allen anligen seinem Handwerk zugehörig erzeigen vnd beweisen sol vnd in demselbigen niemandt iibernemmen sonder einen jeden bey einem zimlichen und billichen sol bleiben lassen. Er sol all wegen sein Losement zu nacht bey dem Fendericli haben damit man jne jeder zeit wo not zu finden wisse, vnd wo man es gehaben mag, ist gut, dass man jne allwegen in ein Hauss losier von wegen der verwundten und kranken. Er hat sonst kein sondern Befelch dann das er dem Fendiein wie andere Kriegßleut nache zeucht vnd wird jme gegeben Doppelsold.“ Nicht nur den Landsknechten, sondern auch dem übrigen Kriegsvolk, den Reitern und der Artillerie wurden Feldscherer zugeteilt. Höhere Offiziere bekamen ausser solchen zu ihrem Gefolge noch Doktoren. Dem Obersten z. B. wird „weiter gehalten auss dem Koch, Ein Caplan, Ein Doctor, item ein Feldscherer“ ! ). Als oberste ärztliche Charge bei einem „Haufen“ fungierte ein „Oberster Feldarzt“. Seine Obliegenheiten sind wieder in einer besonderen sehr bemerkenswerten Instruktion a ) zusammengefasst : „Oberster Feldartzet. Eines Obersten Artzet befelch vnd ampt streckt sich dahin, das er etwan ein Doctor, oder sonst eins stattlichen an- sehens, ob allen andern Artzten oder Feldschärern, auch ein berhümmter, geschickter, betagter, erfahrner, fürsichtiger Mann sey, von welchem alle andere Balbierer, Schürer, oder sonst verletzte erlegte krancke Knecht, oder andere, sich solches wissen zu trösten, hiilff und Raht, in zeyt der not, bey jm zu suchen haben, sonderlich was geschossen, geliauwen, zerbrochen gestochen oder in ander weg an den fürfallenden eynreissenden krank- heiten, als an der Breune, Rühr, Febern vnd dergleichen gebrechen, welche sich dann in oder bei solchen Häuften on vnterlass begeben vnd zutragen. Sein Ampt belangt vnd ist weiter, das er zu anfang oder auffrichten der Regiment, vnd hernach so offt man mustert, oder alle Monat, den Feldschärern jr Instrument und wahr sampt dero nottdurfft besichtige, vnd wo er dess fehl, abgang oder mangel eründt oder spürt, solches sol er alsbald bey verlierung der Besoldung, auff erleg die nottdurfft zu erstatten. Wo aber solcher nit gesein oder müglich zu bekommen, daz sie solches bey jm oder andern in solchen feilen wissen zu finden. Im Zug heit er sich sonst fast bei seim Obersten. Auch wo not oder gefalir der Feindt im ziehen oder Schlachtordnungen, Scharmütztel und dergleichen, ist er 1) 1. c. S. 33. Copia eines Obersten Bestallung. 2) 1. c. Von Kriegsregiment statt und Ordnung. III. Buch. S. 53. 9 auch nit weit von seinem Obersten Feldherrn, so! auch etwan ab vnd zu andern Ärzten, Feldschärern, vnd sonderlich wo verwundte geschädigte Keuter oder Knecht, von oder durch die Feind angewendt, und erlegt oder gefeilt würden, darbey vnd mit sol er auch sich vor allen andern mit hiilff vnd raht, sampt beystand der geschicklicbkeit erzeigen und gebrauchen lassen, sonderlich dieweil er vor andern mit Instrumenten, Apo- tecken und Artzneyen, nicht allein zu innerlichen, sondern auch zur eusser- licher Verwundung oder Krankheiten versehen, auch mit allem fleiss und raht darfiir vnd daran seyn, ob Schenckel, Arm oder dergleichen abzu- nemmen, oder solches durch ander mittel zu fürkommen wer. Er sol auch weiter sein auffmercken geben, wo in schimpff vnd ernst, verletzte, erlegte oder beschädigte Knecht, dass man die nicht lang in den Ordnungen oder Hauifen ligen lass, sonder die als bald durch die SehärerKnecht und Jungen auss den Gliedern vnd Hauffen ausgeschleiffet, getragen und gezogen, auch die fürderlichen gebunden, oder geholfen werde. Wo nun solche Feldschärer in den laufen zu finden, oder bey der liand sein sollen, das ist bey der Zugordnung augenscheinlich Zusehen, wie solche zwischen den Kentern vnd Knechten, mit jrem werckzeug sich sollen finden lassen. Sonst im Läger oder Quartier heit sich jeder Schärer bey seynem Fendiein, welches dann bey jrem Ampt insonderheit ausgeführt ist worden etc.“ Wenn das Heer auf brach, so wurden „F ulir ie r s“, von jedem Fähnlein einer vorausgeschickt, um Quartiere zu besorgen, wobei darauf zu sehen war, dass der Feldschere r in ein Haus zu liegen kam wegen der Kranken, die eben dahin gelegt wurden. Bei Aufstellung in Schlachtordnung ward den Sanitätstruppen ein besonderer Platz angewiesen „neben der Fuss- kneclit grössten hindersten Haufen als angehengte Flügel Hackenschützen, auch F eidscher er oder B a 1 b i e r e r“. • Im Gefecht wurden, wie aus obiger Instruktion des Oberfeldarztes zu sehen ist, die Verwundeten „auss den Gliedern oder Haufen aussgeschleiffet“ , an einen sicheren Ort gebracht und verbunden. Weiter wurden sie nach Umständen dem Heere nachgeführt, oder ins Lager, in feste Städte oder Schlösser gebracht. Im Feld E r k r a nkte oder V erwundete erhielten ihren Sold. Was die Löhnung des Heilpersonals betrifft, so erhielt der Feldscherer Doppelsold, d. li. monatlich 4 Gulden; dabei aber durfte er ausserdem, wie die oberfeldärztliche Instruktion ersehen lässt, sich punkto Bezahlung an die kurierten Knechte halten. Die Kenntnis dieser Zustände der Militärmedicin in den Heeren der deutschen Landsknechte ist für uns deshalb von besonderer Wichtigkeit, weil bekanntermassen deren Heeresorganisation in vielen 10 Stücken der schweizerischen nachgebildet war. Wir werden später Gelegenheit haben, darüber Vergleiche anzostellen. In der 2. Hälfte des 15. und zn Anfang des 16. Jahrhunderts treten nun in Deutschland bereits auch kriegschirurgische Schriftsteller auf. Es entstehen teils als Manuskript, teils schon in Druck gesetzt die Feldbiicher eines P f o 1 s p e u n d t, Brnnsc li w i g, G e r s s- dorff. Wir werden im weiteren Gang dieser Studien mit denselben eingehend uns beschäftigen. Frankreich u n d Burg u n d. Aehnlich wie vor der Landsknecht-Zeit in Deutschland nahm in Frankreich noch während des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts ein jeder auf Kriegsthaten ausziehende Heerführer irgend einen Heilbeflissenen, den er nicht der Truppe, sondern seiner eigenen Person zugehörig betrachtete, mit ins Feld (Knorr) 1 ). Unter Carl VII. (1422 —1461) soll angeblich von Militärärzten nicht die Hede gewesen sein. Nur ein einziges Korps, das kein militärisches war, hatte das Privilegium einen „sirurgien“ zu halten, nämlich die 220 Sergenten des königlichen Gerichtshofes des Chatelet zu Paris (1405) 2 ). Auch unter Ludwig XI. (1461—1483) sei es nicht besser gestanden. „Les bandes de Picardie, constitues sur le modele des bataillons suis- ses“ hatten wahrscheinlich weder Barbiere noch Chirurgen bei sich. So berichtet Thomas in seiner Vorlesung über die Militärchirurgie im 15. und 16. Jahrhundert 3 ). Diese Angaben, die sich in die späteren Arbeiten Ubergepflanzt haben 4 ), können nun aber nicht in ihrem ganzen Umfange zutreffend sein. Bei der Quellenausbeutung, die ich zum Studium meines engeren Themas unternommen habe, fand ich Begebenheiten aufgezeichnet, die das bisher Bekannte berichtigen. Als im Jahre 1444, also ' zur Zeit Carls VII., das Heer der A r m a g n a k e n 1) I. c. S. 193. 2) Diese Angabe stammt nach dem Citat von Thomas, von Malgaigne, La Chirurgie du XI e au XVI e siede. Preface ä l’edition des oeuvres completes. 3) 1. c. S. 22. 4) So auch in Gurlt, Geschichte der Chirurgie. I. S. 692. Weitere benutzte Quellen: Molliere, De l’assistance aux blesses avant l’organisation des armees permanentes. Lyon 1888. — lieg in, Etudes sur le Service de sante militaire en France. Paris 1849. Enthält nichts aus früherer Zeit. — Myrdacz, Das französische Militär-Sanitiitswesen. Handbuch etc. II. Bd. 1. Heft. 11 unter der Führung des Dauphins von Frankreich, des späteren L u d- w i g XI. bei St. Jakob an der B i r s das Häuflein der Schweizer überwand, hatten sie Chirurgen bei sich, welche ihre zahlreichen Verwundeten behandelten 1 ). Von den Edlen, welche in der Schlacht verwundet wurden, transportierte man viele nach lasen li e i m, woselbst der Antoniterorden ein Krankenhaus besass 2 ). Aber auch später, als der Dauphin L u d w i g auf dem Throne sass, liess er in seinen vielen Feldzügen die Verwundeten keineswegs so ohne ärztliche Hilfe, wie dies in obigen Berichten dargestellt ist. Im Kriege gegen Carl den Iv ü h n e n wurde (1472) von letzterem das 20 Stunden nördlich von Paris gelegene Beau- vais belagert. Da wurde die Stadt von Paris aus zur Besorgung der Verwundeten mit mehreren cyrurgiens“ versehen 3 ). In der Kriegsgeschichte wiederholt sich die Thatsache, dass diejenigen Feldherrn, die in der Kriegskunst bahnbrechend waren, und in der Organisation ihrer Streitmacht Hervorragendes leisteten, auch den Sanitätsdienst nicht vernachlässigten, sondern sich die Sorge für die Kranken und Verwundeten angelegen sein liessen. Es geht dies durch alle Zeiten bis in die Gegenwart und lässt sich im Kleinen, wie im Grossen beobachten 4 ). 1) Unter den Quellen über die Schlacht bei St. Jakob befindet sich die Chronik des Franzosen Methieu de Coucy, verfasst um 1461. Hier heisst es: „Apres que les rnorts furent despouillez et desbaguiez, et que les nrenues gens eurent pris ce qu’ils avoient ainsi que hon leurs sernbla, ils se retirerent au logis d’ou ils estoient partis, et emporterent avec eux aucuns de leurs gens morts et blessez, puis firent enterrer honorablement les premiers e t firent visite r les aut res par leurs Chirurgie ns“. Die Stelle ist entnommen aus: „Die Schlacht bei St. Jakob an der Birs in den Berichten der Zeitgenossen“. Säkularschrift der histor. Gesellseh. Basel 1844. S. 108. 2) In einem Briefe des Vorstehers dieses Hospitals vom 5. Sept. 1444 an den Rat der Stadt Strassburg heisst es am Schlüsse: „Post aggressum Switensium ascenderunt in oppidis Sekingen, Loffemberg, et Waldshut circa tria milia de istis, et dominus Delphinus recessit de Waltcaffen et venit in Altkirch ut curarentur i n f i r m i“. Aus T u t e y, Les ecorcheurs. Bd. 2. S. 511. Vergl. hierüber ferner: Die Chronik des Erhards von Appenweiler. Basler Chroniken, herausgegeben von der histor. und antiq. Gesellschaft in Basel. Bd. IV. S. 231. Anmerkung des Herausgebers: „In Issen- heim, 4 Stunden unter Mülhausen, hatte der Antoniterorden ein Krankenhaus“. 3) v. Rodt, Die Feldzüge Karls des Kühnen. I. Bd. S. 142. Nach Cron. du roy Louis XI. 4) Bei modernen Friedensmanövern sieht der beobachtende Arzt öfters, 12 Als rühmliches Beispiel tritt in diesem Zeitraum Carl der Kühne, Herzog von Burgund, der erbitterte Gegner der Eidgenossen vor uns. Von ihm sagt Joha n n v. Müller in seiner Scliweizergeschichte r ) : „ Er liebte seine Leute, waren sie krank oder verwundet, so sorgte er für sie wie ein Vater. In Sorgfalt für gute Aerzte liess er einige hierin leichtsinnige, oder unmenschliche ökonomische Kriegführer unserer Zeit * 1 2 * ), weit hinter sich.“ Dass dies so sich verhielt, dafür sprechen verschiedene historisch verbürgte Nachrichten, die ich vorfand: In Carls glänzendem Hofstaate war die gesamte Oekonomie einem Gross-Hofmeister (Grandmaitre) untergeordnet. Der gleiche Oberbeamte führte auch die Oberaufsicht über das Sanitätspersonal des Hofes, welches aus 6 Medicinern und 4 Wundärzten bestand. Die Letzteren reichten mit 40 Gehilfen kaum hin, um die häufigen Wundfalle zu behandeln, die nicht bloss im Kriege, sondern auch bei Turnieren und sonstigen ritterlichen Uebungen sich ereigneten 8 ). Im Kriege hatten der Herzog selbst, sowie seine Vasallen Leibärzte zur Seite; so war Carl in der Schlacht von Montl’hery vom maistre Jean Cadet begleitet, dessen Sohn ihm hier das Leben rettete 4 ). Als er nach der Niederlage bei Murten halb- * wahnsinnig war, versuchten seine Medici alle möglichen Mittel, um ihn zu beruhigen 5 * * ). Was nun die unter Carl angeordnete Zuteilung von Aerzten zu den Truppen betrifft, so war jeder Kompagnie von 100 Lanzen ein Chirurg beigegeben. Da jede Lanze 8 Kombattanten hatte, so kam 1 Chirurg auf 800 Mann. Für eine Armee von un- dass der gediegene Truppenführer auch am meisten darum sich kümmert, wie der Sanitätsdienst gehaudhabt wird. Andere, freilich halten es für ziemlich gleiehgiltig, ob das Lazaret hinten nachkriecht oder nicht, „wenns nur nicht in den Weg kommt“. 1) Bd. IV. S. 635. 2) D. i. anno 1808! 8) Nach v. Rodt, 1. c. I. S. 48. 4) Commines, Memoires I. S. 28. St.-B. Zürich, v. Rodt, 1. c. S. 41. Geleistete Dienste wusste Carl schon als Prinz würdig zu belohnen, wie am Tage von Montl’hery, als er den Sohn seines Leibarztes Robert Cot- tereau, der ihn im Getümmel des Gefechts den Händen des Pein des entrissen, auf der Wahlstatt zum Ritter schlug. 5) „Lui firent user en son manger force conserves de roses pour le ra- fraiehir; on lui bailla ventouses ä l’endroit du coeur pour lui en retirer le sang; alors on lui ordonna du vin bien fort et sans eau.“ Joh. v. Müller 5a. S. 84 nach Commines. 13 getalir 20000 Mann waren demgemäss 22 Chirurgen bestimmt, ungerechnet diejenigen, welche sich in des Herzogs und der Vasallen Dienst befanden 1 ). Authentischen Bericht über die Zuteilung und Besoldung eines Militärarztes zu einem Truppenkontingent, das unter Carl von dem berüchtigten C am p o b a s s o gegen die Schweizer geführt wurde, fand ich in einer bei Com min es aufgeführten Quittung 2 ). Es ist darin die Besoldung von 376 Mann notiert. Jeder Lanzenreiter bezieht 12 „escus“ monatlich ; jeder F us sknecht 4 Tha- ler; der Furier, jeder der beiden Kaplane, und jeder Trompeter 5 escus, ebenso viel der diesem Kontingente zugeteilte ,, Me- d e c i n“. Kehren wir auf den Boden F rankreichs zurück, so erfahren wir Uber den Stand des Kriegsheilwesens in der Regierungsperiode Carls VIII. (1483—1498) nichts Besseres als aus der vorausgegangenen Zeit. Dasselbe gilt von den Heereseinrichtungen Ludwig XII. (1498—1515), der bei Novara durch die Schweizer eine furchtbare Niederlage erlitt, sowie von Franz I. (1515—1547), dem siegreichen Gegner der Eidgenossen bei Ma- rignano. ,,.11 n’existait rien, qui put meriter le nom d’assistance aux blesses“ heisst es bei Mollier e 3 ); „il n’y avait nulle part de corps de sante regulier“ sagt Thomas 1 ). Cliarlatans traktierten die Soldaten; hervorragende Aerzte und Chirurgen behandelten die Fürsten. Unter den französischen Leibärzten, welche von frühester Zeit an den Heereszügen folgten, befinden sich Männer, die in der Geschichte der Chirurgie berühmte Namen haben. Jehan Pitard und Henri de Mondeville begleiten Ludwig den Heiligen auf seinem Kreuzzuge 6 ) (1248—1254). Gabriel Miron folgt Carl 1) Nach Mollier e, 1. c. S. 34. Ueber die Leibärzte Carls citiert dieser aus Olivier de la Marche: „Ces derniers etaient au nombre de quatre pour lui tout seul, et ils ne prennent rien des povres (soldats), ni des com- paignons etrangiers qui sont au Service du prince, et s’attendent ä luy de la satisfaction de leurs ongueiuents et drogheries, et peuvent (venir) ä la chambre ä toute heure comme les medecins“. 2) Memoires de Co mm in es, I. III. S. 295. Quittance du comte de Campobasso de trois mois de paje des gens de guerre Italiens qu’il conduisait au service du Duc de Bourgogne. 17. Juni 1475. 3) 1. e. S. 43. 4) 1. c. S. 25. 5) Thomas 1. c. S. 19. Nach ihm Knorr, Gurlt u. A. 14 VIII. 1 2 ) nach Neapel (1494). Symphorien Champier befindet sich bei Marignano (1515) im Heere Franz I. und wird daselbst auf dem Schlachtfelde zum Ritter geschlagen ä ). Louis Debourges wohnt der Schlacht bei Pavia (1525) bei 3 ). Noch viele andere Koryphäen wären zu nennen. Hie Schweizer hatten unter ihren Gegnern auf den Schlachtfeldern Italiens die hoch- sten chirurgischen Autoritäten und zogen davon gerade so viel d. h. so wenig Gewinn, wie die Soldaten der französischen Heere selbst. Mit dem XVI. Jahrhundert geht das Gestirn A m b r o i s e P a- res, des berühmtesten Kriegschirurgen seiner Zeit auf. Vor dem ehemaligen Barbier beugten sich die Grossen der Erde 4 ). Geboren 1509 5 ) zu Laval macht er schon mit 19 Jahren als Barbierchirurgien unter dem M arschall von Montejean den Feldzug gegen Italien mit 6 ). Wenn also auch er im Gefolge grosser Herren die Kriegspfade betrat, so wandte er doch bald seine Thätigkeit dem gemeinen Soldaten zu, und ging sein Streben dahin, allen Verwundeten Hilfe zu leisten. Zu seiner Zeit gehörte es zu den Vorbereitungen für die Schlacht, dass Kisten mit Verbandzeug der Armee nachgeführt wurden 7 ). Ueber weitere organisatorische Neuerungen im Sanitätsdienst, die auf ihn zurückzuführen wären, finde ich in den mir vorliegenden Quellen nichts berichtet. Sein Licht leuchtet auf dem Gebiete der eigentlichen Kriegschirurgie: in der Förderung der operativen Kunst und Wundbehandlung 1) Molliere 1. c. S. 43. Nach ihm Knorr, letzterer irrtümlich Karl VII. 2) Interessant ist, dass Champier in der Schl acht als C o m b a 11 a n t e r, nicht als Arzt auftritt; er wollte zeigen, dass er den Degen ebenso gut wie die Feder und das Bistouri zu führen wisse. Nach P. Allut, Etüde bio- graphique et bibliographique sur Symphorien Champier. Lyon 1859. (Landesbibliothek Strassburg.} Champier berichtet über seine Erlebnisse in der Schlacht, die er an der Seite des Herzogs Anton von Lothringen mitkämpfte , in seiner Schrift: „Les (festes ensemble de la vie du preux Chevalier Bayard livre III. Chap. 2. 3) Nach Knorr S. 193. Quelle nicht angegeben. 4) V o 11 i e r e 1. c. S. 54. 5) Diese Jahreszahl giebt Molliere. Knorr hat „1517“, Gurlt „um das Jahr 1510“, Myrdacz 1510. 6) Molliere 1. e. S. 50. 7) M yrdacz 1. c. S. 7. Auf die weitere Biographie Pa res kann hier nicht eingegangen werden. Vergl. hierüber den Auszug in Gurlt II. S. 688 und die daselbst citierten Quellen. 15 im Felde liegen seine hohen Verdienste. Kurz nach dem im Jahre 1590 erfolgten Tode P a r e s vollzieht sich in der französischen Armee eine höchst bedeutsame Errungenschaft. Es werden (1597) unter Heinrich IV. (1589—1610) bei der Belagerung von Amiens durch den Minister Sullv die ersten Militärspitäler etabliert. Bewegliche Ambulanzen leisten den Verwundeten die erste Hilfe; stehende Spitäler nehmen sie zur weiteren Pflege auf 1 ). Das Ganze war so trefflich eingerichtet, dass höhere Offiziere sich in diesen Anstalten behandeln Hessen. 1591 schon hatte Sullv ein Dekret erlassen, nach welchem zu Gunsten der Verwundeten den Schenkwirten eine Steuer auf Wein und Cider auferlegt wurde 2 ). So tagte es hier am Ende des 16. Jahrhunderts! Es bedurfte der Einsicht eines menschenfreundlichen Herrschers, und der Tliat- kraft eines grossen Staatsmanns, um der Nacht des Elendes, wie sie bis anliin geherrscht hatte, ein Ende zu machen. Englan d. Zu den europäischen Staaten, deren Heeres-Sanitätswesen eine relativ frühzeitig beginnende Geschichte hat, gehört England. Englische Truppen standen auch den Schweizern wiederholt im Kampfe gegenüber. In dem 40 000 Mann starken Heere, welches im Jahre 1375 I n g e 1 r a m, Herr von Coucy gegen die vor- deröstreichisclien Staaten ins Feld führte, dienten unter zahlreichen englischen Kriegshelden 6000 wohlgerüstete Engländer, , schimmernd von vergoldeten Helmen und hohen eisernen Gugelhüten“ 3 ). Sie wurden im sogenannten Guglerkrieg von den Entlibuchern bei Büttisliolz, von den Bernern bei Fraubrunnen besiegt und zur Flucht genötigt. — In der Schlacht bei Murten warfen sich von den Truppen des burgundischen Heeres englische Bogenschützen unter Graf S o m m e r s e t den siegreich anstürm en - den Eidgenossen mutig, aber erfolglos entgegen 4 ). 1) So Molliere 1. o. S. 55, ebenso M y r d a c z 1. c. S. 7. Nach Knorr sollen bewegliche Ambulanzen erst 1630 unter Richelieu den stehenden Militär lazareten hinzugefügt worden sein (1. c. S. 195). Letzteres auch bei G u r 11 II. S. 272. 2) Mollier e, ebenda. 3) Joh. v. Müller, Schweizergeschichte 2. S. 411. 4) v. R o d t 1. c. 2. S. 273. — General Köhler behauptet irrtümlich in seinem citierten Werke (III s S. 382 Anm. 4), die englischen Bogenschützen seien nicht ins Gefecht gekommen. 16 Aus Smarts ausgezeichneter Quellen-Studie über die Geschichte des englischen Sanitätswesens im Mittelalter *) erfahren wir, dass sich schon im Gefolge Wilhelms des E r o b e r er s (1066 bis 1087) medicinische Begleiter befanden. Kob ert von der Normandie, Wilhelms ältester Sohn, musste während des 1. Kreuzzuges (1096—1099) in Folge einer Verwundung Palästina verlassen 1 2 ). Er schiffte sich nach Brindisi ein, und ging von hier nach Salerno, um den Rat der an dortiger Schule lehrenden berühmten Aerzte einzuholen. Im 3. Kreuzzuge, den Richard Lö- wenherz mit Philipp II. unternahm (1190), war das englische Heer bar aller ärztlichen Hilfe. Als Richard schwer erkrankte, sandte sein edelmütiger Gegner, der ungläubige Sa ladin auf der Ebene von Jaffa ihm nicht nur geschickte Aerzte, sondern auch zur Erquickung Früchte und kühlenden Schnee: Ein erhebender Beweis reinster und edelster Nächstenliebe, so glorreich wie die Geschichte kaum einen zweiten kennt, sagt Knorr 3 ) mit Recht. — Es steht nach Smarts Untersuchungen, denen ich nur das Wichtigste entnehme, weiter fest, dass unter Eduard I. (1272—1307) im englischen Heere ein Medizinalstab mit Rang und Einkünften bestand. Grossen Aufschwung nahm sodann das englische Ivriegs- heilwesen unter Heinrich V. (1413—1422). In seiner unmittelbaren Umgebung befanden sich im Felde die Aerzte Colnet und Thomas Morested e. Beide zogen mit dem Könige nach Frankreich und wohnten der Schlacht bei Azin court (1415) bei. In ihrem Dienste standen 12 Gehilfen, aus welchen ein chirurgischer Stab formiert wurde, dessen Leistungen während des blutigen Kampfes vortreffliche gewesen sein sollen. Mit diesem Zeitpunkt scliliessen die Untersuchungen Smarts ab. Unter E d u a r d IV. (1461 —1483) scheint die für die damalige Zeit schon bedeutend vorgeschrittene Organisation weiter bestanden zu haben. Als der König mit Carl dem Kühnen im Jahre 1475 gegen Ludwig XI. ins Feld zog, landete er in Frankreich mit einem trefflich ausgerüsteten Heere. Seinem Generalstab waren 1) Notes towards the history of the medical staff of the Englislx army prior to the accession of the Tudors. — The British medical journal 1873. Bd. I. Ich benutzte die Debersetzung von H. Frölich im Militärarzt 1874 u. 1875. Diese Quelle liegt allen späteren Bearbeitungen zu Grunde. Knorr, M y r d a c z, G u r 11 u. s. w. 2) Nach Knorr S. 325. 3) Ebenda S. 326. 17 ein Oberleibarzt, ein 2. Leibarzt, ein Chirurg mit 13 Unterchirurgen heigegeben 1 ). Aus dem 16. Jahrhundert sind nach den vorliegenden Berichten Fortschritte nicht zu verzeichnen. Im Gegenteil, es war noch zur Zeit der Elisabeth (1558—1603) um die Verwundeten höchst traurig bestellt, und zwar vor Allem wegen der erbärmlichen Qualität des verfügbaren ärztlichen Personals. Als im Jahre 1544 der Herzog von Norfolk ein englisches Korps in Frankreich ausgeschifft hatte, beauftragte er den berühmten Chirurgen Gale den Zustand des Sanitätswesens zu untersuchen. Nach dem Berichte des Letzteren gab es im Felde eine Masse von Individuen, die sich als Wundärzte ausgaben, doch waren es in der Mehrzahl nur rohe Gesellen aus verschiedensten Berufsklassen („des hongreurs, des barbiers ou des savetiers“) 2 3 ). Aehnlich lautet ein Rapport des unter Elisabeth lebenden Kriegschirurgen C 1 o w e s 8 ). Italien. Wir wenden uns nach Italien! Aus dem Konglomerate von Fürstentümern, die einst das heutige vereinigte Königreich zusammensetzten, ragten im Mittelalter 3 Staaten besonders hervor, Mailand. Venedig und Neapel. Früh schon hatten die Schweizer, indem sie ihr Gebiet jenseits der Alpen zu vergrössern suchten, mit dem benachbarten Herzogtum Mail and angebunden. Bei Arbedo (1422) und Giornico (1478) kamen sie ins Handgemenge mit lombardischen Scharen. In den Kriegsheeren dieser italienischen Kleinstaaten finden wir im 13. Jahrhundert schon ein chirurgisches Heilpersonal 4 * * * ), wenn auch freilich in sehr ungenügender Zahl. Als im Jahre 1260 eine in Flo r e n z errichtete Armee von 20 000 Mann gegen Siena rückte, wurden den die Florentiner- Milizen besorgenden Aerzten 2 Chirurgen mitgegeben, von denen jeder 40 Soldi Gehalt pro Tag erhielt. Ebenso wurde das Heer von F err a r a durch 2 „ inedici “ begleitet. Zu Verona war das Kollegium der Aerzte verpflichtet 1) Aus v. R o cl t 1. c. S. 462. 2) Thomas 1. c. S. 25. 3) Ebenda. 4) Ich folge hier der authentischen Quellenstudie von A. Chiappelli: Studi sull’ esercizio della Medicina in Italia negli Ultimi tre secoli del medio evo. — Giornale della reale societä italiana d’igiene. 1885. Nr. 8. S. 611. Knorr und Myrdacz beginnen ihre Geschichte erst mit der Erstehung der Grossmacht Italien. Brunner, Die Verwundeten. 2 18 im Kriegsfall ohne Anspruch auf Entschädigung genügend Aerzte zum Heere zu liefern, Von den Schiffen der Republiken Venedig und Genua ist es bekannt 1 ), dass sie schon sehr früh, mindestens um 1320 mit ärztlichem Personal versehen waren. So führten, nach einem Manuskript vom Jahre 1337. 40 Genuesische Galeeren, deren jede eine Besatzung von 210 Mann hatte, je 1 „barbiero“ und „barbicroto“, d. h. einen Chirurgen und dessen Gehilfen mit sich, während dem Admiral ein „maestro di cirur- gia“ beigegeben war. Am besten scheint die Fürsorge für die Verwundeten im Heere des Königs vonN eapel ausgebildet gewesen zu sein; hier waren die Feldärzte reich besoldet, und sogar mit Pferden versehen. Als im Jahre 1494 Carl VIII. von Frankreich an de}' Spitze eines gewaltigen Heeres zur Eroberung von Neapel durch Italien zog, bildeten 5000 Eidgenossen die schönste Zierde seiner Heeresmacht 2 ). Eidgenössische Söldner verteidigten während dieses Zuges mit dem grössten Heldenmut die Stadt Novara g e g en die Truppen Mailands und Venedigs. Unter den Belagerern befand sich hier im mailändischen Heere der berühmte italienische Chirurg Marcello Cumano 3 ), der erste Schriftsteller italienischer Zunge, der über Schusswunden berichtet. Als einer der ersten hat er ferner Aufzeichnungen über die „lues venerea“ gemacht, welche damals unter der Truppe grassierte, und welcher, wie wir später noch besonders hören werden, auch viele Schweizer-Söldner zum Opfer fielen. Zur nämlichen Zeit, als M. Cumano vor Novara lag, machte ein anderer bedeutender italienischer Kriegschirurg, Giovanni da Vigo, der spätere Leibarzt des Papstes Julius II. Beobachtungen über Schusswunden. Er war es, der diese Verletzungen als vergiftet ausgab , und die Behandlung mit Glüheisen und siedendem Oel einführte; eine barbarische Praktik, welcher dann Bartolomeo Maggi (1516—1552) entgegentrat, der in der Armee des Papstes Julius III. bei der Belagerung von Parma undMirandola Erfahrungen sammelte. Von hervorragenden italienischen Vertretern der Feldchirnrgie im 16. Jahrhundert nenne ich ausserdem die Namen Ferri, Rota, B o t a 11 o. 1) Smart, 1. e. Nach ihm Gurlt. I. S. 820. 2) Glutz-Blozheim, Geschichte der Eidgenossen. S. 52. 3) Vergl. Thomas, 1. c. S. 35. 19 S p a n i e n. Anfangs des 16. Jahrhunderts kam spanische Kriegskunst zu hohem Ansehen 1 ). Die Schweizer-Söldner lernten die bewegliche spanische Infanterie mit ihrer neuen Schützentaktik bei Bi- c o c c a und P a v i a als gefährlichen Gegner kennen. In Spanien erfreute sich die Heilkunst von jeher einer besonderen Pflege, und sehr frühzeitig wurden hier auch den Kriegsheeren Aerzte und Chirurgen zur Verfügung gestellt. Zu Ende des 14. Jahrhunderts zogen mit Medikamenten versehene, in der Behandlung von Kranken und Verwundeten erfahrene Mitglieder von Brüderschaften ins Feld. Während des 15. Jahrhunderts schon begegnen wir hier den erste}! Elementen beweglicher Feldlazarete (Ambu 1 ancias), sowie einesbei denselben an gestellten Personals 2 ). In den Feldzügen „Ihrer katholischen Majestäten“ in Andalusien fanden die Kranken und Verwundeten in einzelnen Gebäuden, Klöstern und sonstigen wohlthätigen Asjden Aufnahme und Pflege. Auf dem Schlachtfelde selbst wurden sie in zu diesem Zwecke besonders bereit gehaltenen, mit Betten ausgestatteten Karren aufgenommen. Bei der am Tage nach der Uebergabe von Malaga (1487) erfolgenden feierlichen Besitzergreifung dieser Stadt zog auch das aus 400 Karren bestehende sogenannte Hospital der Königin mit ein. Bei der Belagerung von Granada wurde dieses Hospital in eigens zu diesem Behufe bereit gehaltenen Zelten untergebracht. Um die Mitte des 16. Jahrhunderts gab es in der immer mehr sich entwickelnden Armee staatlich besoldete Sanitätspersonen. Die „Banden“, welche man von 1551 ab „Infanterie-Regimenter“ nannte (Tercios de infanteria) hatten je einen Arzt und einen Chirurgen zur Verfügung; jener erhielt monatlich 15, dieser 12 Eskudos, während der Kommandant des 3000 Mann starken Regimentes 40 Eskudos bezog. Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts wurde durch den Statthalter und Generalkapitän Vespasiano Gonzaga Colona ein ständiges Militärhospital zu Pamplona errichtet. Es ward dazu ein Haus benutzt, in welchem man eine Anzahl Betten auf- 1) Vergl. Hoyei', Geschichte der Kriegskunst in Geschichte der Künste und Wissenschaften. I. Bd. — Wir kommen darauf zurück. 2) Wörtlich nach Knorr, 1. c. S. 784. 9 * 20 stellen liess. Unter Philipp II. (1556—1598) wurde schon ein eigentliches Hospital-Reglement erlassen. Nicht nur das Landheer besass seine Garnisons- und Kriegsspitäler, auch die Flotte, die unüberwindliche Armada erhielt ein Hospitalschiff 1 ). Grosse Verdienste um die Fortschritte dieser Zeit erwarb sich der bedeutende spanische Kriegschirurg Daza Chacon, geboren um 1503 zu Valladolid. Derselbe machte im Heere Carls V. den Kriegszug nach Flandern als Feldarzt der Spanier mit 2 ), wohnte den Belagerungen von Landrecy und Saint-Dizier hei (1544), und hatte dabei Gelegenheit eine grosse Zahl von Verwundeten zu behandeln 3 ). In eben diesem Feldzuge, in welchem Heinrich VIII. von England, verbunden mit dem deutschen Kaiser Carl V. gegen Franz I. im Felde stand, traf es sich, dass die berühmtesten Chirurgen und Feldärzte derZeit sich zusammenfanden; nämlich Pare indem von den Engländern belagerten Boulogne, während Gale auf Seiten der Belagerer war, und in kaiserlichen Diensten Daza Chacon und Andreas Vesalius thätig waren 4 ). Im Vorausgeschickten suchte ich mein engeres Thema mit dem zu umrahmen, was zu seinem Verständnis und zur richtigen historischen Würdigung notwendig ist; denn die Zustände des Kriegs- lieilwesens, wie sie auf dem Boden unseres Heimatlandes sich gestalteten , müssen im Lichte der Zeit betrachtet und beurteilt werden, d. h. unter Berücksichtigung dessen, was rings um die Grenzen der Eidgenossenschaft in dieser Richtung vorging. Stand ja doch das kleine, Jahrhunderte hindurch in glorreichen Kriegen nach Unabhängigkeit ringende Ländchen unter den manigfachsten fremden Einflüssen, nicht nur in politischer, sondern auch in kultureller Beziehung. Durch diese Vorstudien nur wird es möglich sein, an dem nachfolgend auf Schweizerboden gesammelten Stoffe zu erkennen, was originell volkstümlich sich entwickelte, und was Kopie war. 1) Thomas, 1. c. S. 26. 2) Vierter Krieg Carls V. gegen Franz I. 1542—1544. — Vergl. Gurlt. III. S. 411. 3) Vor Saint-Dizier soll er 500 Verwundete behandelt haben, von denen 400 genasen. Thomas, 1. c. S. 42. 4) Ebenda, S. 44. — Ueber V e s a l’s Anteil an der Kiegscliirurgie vergl. M. Roth, Andreas Vesalius. S. 203 und 204. 21 Es war in dem bisher Vorgebrachten hauptsächlich von der Organisation der Hilfe die Rede, welche den Verwundeten in den spätmittelalterlichen Kriegen verschiedener europäischer Staaten zu Teil wurde. Die Art der ärztlichen Behandlung, die kriegschirurgischen Maximen dieser Zeit zu schildern sei einem späteren Abschnitte Vorbehalten. Betreten wir jetzt das Gebiet der alten Eidgenossenschaft! Die Fürsorge für die Verwundeten bei den alten Eidgenossen. I. Zeitraum. Vom Anfang der Eidgenossenschaft bis zum 17. Jahrhundert, 1. Die staatliche Fürsorge für die Verwundeten. Quellen. Was die Quellen meiner vaterländischen Studien betrifft, so fand ich an Vorarbeiten sehr wenig vor. Die Handbücher der Schweizergeschichte enthalten, wie schon das Vorwort sagt, so viel als nichts, v. Rodt 1 ) und v. Elgger 2 ) widmen in ihren Werken über schweizerische Kriegsgeschichte unserem Gegenstände kleine Abschnitte. M ey e r - Ahrens, der um die Geschichte der Medi- cin in schweizerischen Landen verdiente Forscher fasst in seiner trefflichen Arbeit „die Aerzte und das Medicinalwesen der Schweiz im Mittelalter“ 3 4 ) das gesamte Wissen auf einer Seite zusammen. Was er bringt, entspricht keineswegs den thatsächlichen Verhältnissen. Etwas eingehender ist schon die Darstellung, welche Bir- clier in der historischen Einleitung zu seinem Handbuch der Kriegsheilkunde giebt' 1 ). Von entsprechend spärlichem Gehalt sind denn 1) Geschichte des Bernischen Kriegswesens. Bd. 1. S. 141 ff. 2) Kriegswesen und Kriegskunst der schweizerischen Eidgenossen im 14., 15. und 16. Jahrhundert. S. 171. 3) Arch. f. path. Anat. Bd. 25. S. 90 u. s. w. 4) Handbuch der Kriegsheilkunde für die schweizerischen Sanitätsoffiziere. Basel 1888. 22 auch die Schilderungen ausländischer Werke, die an unsere nationalen Quellen sich halten (Knorr 1 2 ). Haeser®). Gr u r 11 3 ). Meine eigenen Studienergebnisse entstammen somit einem wenig kultivierten Boden, und es waren dieselben nur sehr mühsam durch Forschungen in den Archiven und durch Detailstudien schweizerischer Gescbichtsquellen zu gewinnen. Zerstreute Notizen in alten Chroniken, Rechnungen Uber erwachsene Kriegskosten, Ivriegsroedel, Rapporte der im Feld stehenden Hauptleute an die Räte ihres Ortes lieferten mir das Baumaterial, die Steinchen, aus denen ich das Mosaikbild zusammenzustellen versuchen werde. Die verwundeten Fein d e. Alles, was meine Studien aus der frühesten Zeit bis ins 16. Jahrhundert hinein zu Tage fördern, bestätigt die Thatsache, dass die alten Eidgenossen die Fürsorge für die Verwundeten als eine heilige Pflicht betrachteten. Diese Sorge bezieht sich aber, wohl bemerkt, nur auf die eigenen „wunden Leute“ und nicht auf die verwundeten Feinde. Letztere waren in den Kriegen des XIV. und XV. Jahrhunderts einem sicheren Tode verfallen, denn Gefangene wurden nur ausnahmsweise gemacht 4 ). Es forderte das rohe und grausame Kriegsgesetz jener Zeit den Tod eines jeden in ihre Hände fallenden Feindes, Darauf musste die Mannschaft sogar einen Eid schwören. „Soll jeder an die heiligen schweren, keiner unser Finden nit gefangen zu nehmen, sunder ze todt ersclilachen als unser Altvordern jeweiten bruclit haben.“ So heisst die Formel nach einem Tagsatzungsbeschlusse aus der Zeit des Schwabe n- k r i e g e s 5 ) (1499). 1) 1. c. S. 295. Aus der Zeit des Mittelaltern ist hier nichts zu finden. 2) II. Bd. 8. Aufl. S. 1066. 8) Bd. III. S. 212. Was hier angeführt ist, entspricht den Worten von Meyer-Ahr ens. 4) 1540 noch ist in einer bei Anlass einer Mobilmachung, der Stadt Rotweil zu Hilfe, in der Ordonnanz bemerkt „ Es soll auch in sollichem gefecht und striten keiner nit anfachen plündern, ouch kein gefangnen nit annemen“ etc. Eidgenössische Abschiede. Bd. 4. Abt. 1 c. S. 1275. 5) Tagsatzungsbeschluss vom 11. März 1499. Abschiede. III. 1. S. 600. Vergl. auch: Die Schlacht hei Frastenz in Arch. f. Schweizer-Gesch. Bd 14. S. 65. Glutz-Blozheim, Geschichte der Eidgenossen. S. 86. Im Sempacherb rief, der Grundlage der eidgenössischen Gesetzgebung, war dieses 23 Gefangene Besatzungen eingenommener Schlösser, Burgen, Städte, wurden, wenn sie durch tapfern Widerstand den Zorn der Sieger erregten, als warnendes Exempel, „auf dass Entsetzen vor ihren Scharen wandle“ * 1 ), durch das Schwert gerichtet. (Greifensee 1444.) Die erbarmungslose Roheit ging dabei so weit, dass auch darunter sich befindende Verwundete dem Henker überliefert wurden. Bei der Einnahme des Schlosses Heiligenkreuz in den Burgunder- ziigen (1475) war Einer der nach langem Widerstand zur Uebergabe genötigten Besatzung durch einen Pfeil in die Stirne geschossen, er wurde mit den andern enthauptet 2 3 ). Solche Unmenschlichkeit war nun aber nicht etwa eine Eigenschaft, welche die Eidgenossen allein besassen. Die Kriegsgebräuche waren rauh wie die damalige Zeit überhaupt und beruhten auf Gegenseitigkeit. Vom Feinde war ebensowenig Schonung zu erwarten; Aug um Auge, Zahn um Zahn hiess es da. Bei St. Jakob a n der B i r s (1444) wurden verwundeten Schweizern von den Av- magnaken die Kehlen durchschnitten 8 ) und von andern an Verwundeten und Toten verübten Gräueln ist in den Kriegsakten des 15. Jahrhunderts oft genug die Rede 4 * * ). Dieses wechselseitige Morden Gebot noch nicht aufgestellt. Dasselbe wurde erst bei Beginn der Burgunderkriege auf einem Tage zu Luzern dem Sempacherbrief hinzugefügt. So v. Elgger 1. c. S. 215. — Im Sempacherbrief heisst es nur, es sollen Priester und Frauen geschont werden, und keiner soll sie mit gewaffneter Hand anfallen, es wäre denn, dass sie sich zur Wehre setzten. Wir werden auf diese wichtige Kriegsordnung später zurüekkotnmen. Es scheinen auch bei Sempach verwundete östreichisclie Ritter noch lebend vom Kampfplatz davon g-ekommen zu sein, so der Ritter Heinrich von ßinaeh, der an seinen Wunden zu Hause starb. Vergl. Die Ritter von Rinach im Aargau, nach Urkunden dargestellt von W. Merz. Argovia. XX. Bd. S. 57 u. 62. 1) Joh. v. Müller. IV. 702. 2) Schreiben der Berner an die Räte aus dem Feld v. 24. Oktober 1475. Kidg. Abschiede. — Tn Joh. v. Müller Bd. IV. S. 760: „Es folgte der Hauptmann von St. Croix mit einer scharfen Kopfwunde.“ — Diebold Schilling giebt von der traurigen Scene eine Illustration in seiner Chronik (St. B. Bern). Der Mann erhält eben, den Pfeil noch in der Stirne, den Todesstreich. 3) Chronik des H. Fr Und (geschrieben 1476). Gedruckte Ausg. S. 208. „Und ein gros schantlich laster tatent die vyent, da sy den sig leider gewun- nent, das sy inen allensament, sy wärind dennocht lebend, wunt oder tot, die kelen abrissent etc.“ — 4) Heber die scheusslichen Verstümmelungen von Leichen gefallener Eidgenossen und auch von Verwundeten beim Zuge ins E s c h e n t a 1(1487) durch die „Walchen“ beschweren sich die Luzei'ner beim Herzog von Mailand. 24 der Verwundeten setzt sich fort bis auf die Schlachtfelder der italienischen Kriege zu Anfang des 16. Jahrhunderts, ja bis auf die Wahlstatt von Kappel (1531), auf welcher Eidgenossen gegen Eidgenossen mit grimmiger Erbitterung um den Glauben kämpften. Entsetzen und Entrüstung erfüllt uns, wenn wir hören, dass nach Mari gliano (1515) der Zürcherische Hauptmann Rahn, der das Schloss zu Mail a n d besetzt hielt, 4 0 0 e i g e n e verwundete und kranke Knechte a u s s t i e s s, um die noch zum Kampfe Fähigen speisen zu können. Alle diese Ausgestossenen wurden von den Feinden sofort niedergemacht * 1 ). Bei allem Abscheu vor solcher Grausamkeit dürfen wir dem fast beispiellosen Heroismus, wie er so oft in diesen Kriegen der Ruhmeszeit uns vor Augen tritt, die Bewunderung nicht versagen. Im Kampfe für das Vaterland, für Kriegsruhm und Ehre gilt das Beweisende Aktenstücke werden der Tagsatzung vorgelegt. Landesüblich war drüben das Herausscbneiden von Fett „ Schmer“ aus den Leibern zum Verkauf an die Apotheken. Vergl. Th. v. Liebe nau, Ueber Kriegssitten. Anzeiger f. Schweiz. Altertumskunde. Bd. III. 1901. Nr. 2 und 8. lieber den Gebrauch von Menschenfett in der Heilkunde ist im Anhang zu dieser Arbeit Verschiedenes erwähnt. Im alten Züricherkriege war in der östreichisch- zür che rische n Kriegsordnung ein besonderer Artikel, welcher diese Art von Verstümmelung der toden Feinde verbot: „Wenn ouch fürbashin unser vigend liblos getan werdent so sol nieman den totten lichnamen ir hertz uss- howen, ir buch uffschniden noch sy deheinen an den totten lib schweehen“. Briefliche Mitteilung von Herrn Archivar Dr. Job. Hän e in Zürich. Es muss daraus wieder geschlossen werden, dass das Aufsohneiden der feindlichen Leichname damals üblich war. Uebrigens sollen ja die Eidgenossen den bei St. Jacob an der Sihl gefallenen Zürcher Bürgermeister S t ü s s i dieser Sitte gemäss traktiert haben, indem sie mit dem Fette seines Bauches Stiefeln und Spiesse schmierten. Joli. v. Müller III. Teil. S. 706 nach Hemmerlin, Aeneas Syl- vius, Bullinger, Tschudi u. s. w. — Ebenso geschah dem A m mann Pün- tiner von Uri auf der Wahlstatt von Marignano durch die Landsknechte. Glutz, Geschichte der Eidgenossen. V. S. 422 nach Anslielm, Jovius. 1) Nach Anshelm’s Berner Chronik, geschrieben um 1526. Ausgabe des historischen Vereins Bern. Bd. IV. S. 142: „aber dennoeht so wurden vil Eidgenossen besunder krank vnd wund uf der strass erwürgt. Der lioptman im schloss Meyland Rudolf Ran von Zürich von wegen das übel gespist schloss zu behalten, stiess 400 wunder vnd kranker uss, wurden al bei der haselstuden erstochen.“ Schodeler bricht darüber in Wehklage aus: „0 weh dem untrüwen Hauptmann, der daran Schuld gewesen, weh auch dem, der Rath vnd That dazu geben hat, vnd aber weh denen , die sölich arm, wund, wehrlos Lüt umbracht, dann sie haben dran wenig Ehr inglegt.“ Cit. nach Glutz-Blozheim, Geschichte der Eidgenossen. S. 424. Anmerkung. 25 Leben des Einzelnen gleich nichts. Zaghaftigkeit vor dem Feinde wird mit dem Tode geahndet; der Verwundete kämpft, so lange er noch einen Arm rühren kann. Tollkühne Todesverachtung überall bis zum letzten Atemzug - ! Wer in die Urquellen der Schlachtenberichte sich vertieft, erkennt, dass das was er in der Schulstube vom Heldenmut der alten Eidgenossen erzählen hörte, kein leerer Wahn ist. Wenn ich oben sagte, dass auch bei Kappel Verwundete getötet wurden, so halte ich mich dabei an die Angaben der zeitgenössischen Chronisten B u llinge r 1 ) und Salat 2 ), von denen der erstere auf Seite der Z winglianer, letzterer auf derjenigen der Katholiken stand. Salat war als Feldschreiber unter den Truppen der 5 Orte. Nach übereinstimmendem Berichte beider Geschichtschreiber wurden viele verwundete Zürcher von den Siegern abgethan. Das Morden hörte erst auf, als die Panner der 5 Orte von der Verfolgung zurückgekehrt waren. Es Hessen jetzt die Hauptleute unter Trommelschlag bekannt geben, dass man weiter keine „Wunden“ mehr dürfe umbringen (Bullinger) 3 ). Nach Salat 4 ) wurden diese zum Beichten und Abschwören des 1) Heinrich B u 11 i n g e r’s Reformationsgeschichte. 2) J o b. S a 1 a t ’ s C h r o n i k i. Arcli. f. d. Schweizer. Reformationsgeschichte. Bd. I. 3) 1. c. III. Bd. S. 135: Als die Verfolger auf die Wahlstadt zurückgekehrt waren ging es an ein „vßziehn der todten und der wunden“. Viele Zürcher wurden totgeschlagen, die Verwundeten verhöhnt. — S. 138: „Alls aber die 5 panern wideruin vff die Wallstadt ab der Huser allmend kummen warend, liessend die Houptlut vmmscklahen vnd vßrufen, das man wyter keine wunden sollte vmmbringen oder töden.“ 4) Chronik. 1. c. S. 309: „Wie es die nacht gangen nach der schiacht. Vnd als dann die zyt eruordert, wurdend aber die wachten vf- gfüert gegen Zürich vnd anderschwo, vnd versechen nach noturft, inachtend ouch die kneclit vil fürer, fiengend an, suochtend mit füren vnd Rechtem vf der walstatt wider vnd für vnder den ligenden vyenden, die jetz eins teils* tod, etlicli in sterbender arbeit vnd angst, andre fast vbel wund, vnd frag- tend etwan, die also mit dem tod rungend, ob si begertend zuo bicliten vnd der h. sacramenten. Dero etlich antwurtend ja, vnd also nach cristenliclier Ordnung verwart, sturbend als frome Cristen, andre etwan dann, so gfragt, antwurtend vnd gabend Zeichen, nein, die liess man dann also wie ungloubig liund sterben, oder etwan gab inn einer ein stich oder streich, damit si dest ee zum tüfel, dahin si mit allen fieren fahtend, gfürdert wurdend.“ Nach einer weitern Quelle „Handschriftliche Chronik von Jakob Meyer“, angeführt in Conrad Gessner’s Lebensbeschreibung durch J. Hanhart. S. 12 soll der Scharfrichter von Zug den Befehl erhalten haben, die Verwundeten zu töten: „Andreas Gessner, ein Gewürzkrämer, empfing in während 26 Glaubens aufgefordert. Wer die heiligen Sakramente begehrte, starb als frommer Christ, wer sie verneinte, die liess man als „ungläubige Hunde“ sterben, oder gab ihnen „etwan“ einen Stich oder Streich, damit sie desto eher „mit allen Vieren“ dem Teufel zugingen. So ergieng es Z w i n g 1 i. Er wurde ini Kampfe verwundet. Seine Sturmhaube ist, wie im Landesmuseum zu sehen ist, perforiert. Hilflos lag er auf dem Schlachtfelde und wurde bei Fackelschein erkannt. Als er den Beichtvater verweigerte, gaben ihm Söldner den Todesstreich 1 ). Beide Chronisten, Bu llinge r und Salat geben sodann aber auch übereinstimmend an, dass von einem gewissen Zeitpunkte ab, das heisst nach der Rückkehr der Sieger auf das Schlachtfeld, an gegnerischen Verwundeten, d. h. an Zürchern Barmherzigkeit geübt wurde. Man führte sie zu den Wachtfeuern, speiste und verband sie. Bullinger bemerkt (1. c. S. 136): Nicht wenige aber der 5 Orte hatten bedauern „die namend die Ziirycher gefangen, waren inen friint- lich, verschuffends verbunden je werden, vnd leytend sy zft den fhuwren. Dann die selb nacht ein kallte nacht was“. Salat fl. c. S. 309) sagt weiter: „Dann rüef'tend etwan die wunden vm hilf vnd heil irs lebens vnd seelen, als zuo bichten, binden vnd dass man si gefangen nem. Ward warlich an dein ort die anererbt erberckeit vnser from altfordern triilich erstattet vnd gebracht, dass man nach er- haltnem sig vnd vertribnem vyend barmhertzigkeit mitteilt allen denen, die des begertend. Half man vilen Zürchern vnder den toten vnd jetz sterbenden vf, etwan bekannt man ir etlich, oder si fragtendet etwan eim nach, vnd suochtend die armen , erbermdhaften , elenden, beengstigten, durch den verräterschen Zwinglin vbelverfiierten lüt hilf vnd resusciti- rung irs lebens, schickt mans zuo den fuoren gen Cappel, gen Zug, vnd wie man moclit, ze erfristen vnd binden. Ir etlich stuondend oucli selb dem Konflikt zu Kappel 14 Wunden, lag auch sehr ausgeblutet mit unter allem Jammer. An den also halb Toten kam besagter Scharfrichter (der Scharfrichter von Zug, der alle Verwundeten enthaupten musste, tantum religio potuit suadere malorum) um auch seinen grausamen Befehl zu exe- quieren. Dem ruften die andern ortischen Knecht zu: Schone! schone! das ist unser Andresli Gessner, der uns Gewürz brachte. Wir wollen ihn nehmen. Er ward geheilt, lebte 14 Jahre hernach von seinen Zünften zur Saffran mit der Zunftmeisterstelle beehrt. Als er nun sterben sollte, schreibt man, habe er auf der Allment (Gemeindeweide) gesprochen: 0, verzeihende, Gott, meine Sünden, ich bin ein Krämer gsyn (gewesen), dessen der Nachrichter selbst gelacht habe.“ 1) Vergl. die unter Berücksichtigung aller Quellen gegebene Darstellung von E. Egli, Die Schlacht bei Kappel. Zürich 1873. S. 42. 27 vf, krachend all gm ach zno den fuoren, battend vm verziclmng vnd hilf irs lebens. Nit wenig fand man ir oncli, so niderkon, mit vnd vnder den toten vermischt, so nit wund noch gelernt, jedoch ward ir aller verschont, niemand me vmbracht, sunder ein gross zal gfangen, vnd darnach all gen Luzern geschickt. Also vollbracht man ein suochen bis gegen mitternacht, da stärkt man die wachten vnd zoch der huff and ruow“. Es fehlt auch nicht in andern Kriegen an Beispielen hohen Edelmuts, an rühmlichen Ausnahmen von der grausamen Regel. Die unbändig wilden Appenzeller Hessen in ihren Freiheitskriegen gar manchen Gefangenen um Lösegeld frei. Nach dem Treffen bei Vögelin sec k (1403) fanden ihrer zwei einen Bürger von St. Gallen, Hartmann Ringgli, der verwundet, aber noch am Leben war. Sie verbanden ihn und führten ihn unter den Armen bis zum Linsebühl, denn sie erkannten ihn, dass er sie oft beherbergt hatte 1 ). Aus dem Schwabenkrieg ist mir eine Aufzeichnung bekannt, nach welcher von den Schweizern verwundete Gefangene ärztlich behandelt wurden 2 ). Bei Marignano rettete B a y a r d, der berühmte französische Feldherr, den schwerverwundeten Anführer der Neuchateller im eidgenössischen Heere, Namens Claude Rollin, Hess ihn heilen und schickte ihn mit Reisegeld in die Heimat 3 ). Die eigenen Verwundete n. Wenden wir uns ab von dem traurigen Schicksal, welches der verwundete Feind in diesen männermordenden Schlachten zu erdulden hatte, und hören wir jetzt, rvas die Eidgenossen für die eigenen, im Dienste des Vaterlandes Verwundeten thaten. Morgarten 1315. Wir gehn zurück bis auf die Schlacht bei Morgarten (1315), in welcher die verbündeten Waldstätte zum ersten Mal den Ritterherren Oestreichs eine blutige Niederlage bereiteten und dadurch die Existenz des Schweizerbundes sicherten. — Die Forschungen unserer vaterländischen Historiker legen nahe, dass schon hier auf 1) Zellweger, Geschichte des Appenzellischen Volkes. 1. Bd. S. 342. Nach Vadians Thurgauer Geschichte. 2) Es ist davon später die Rede. 3) Aus Chroniques des Chanoines de Nenchatel publies par la Societe d’hi- stoire et d’archeologie du cantou de Neuchatel. 1884. S. 130. (Die Zuverlässigkeit dieser Quelle wird durch Tli. v. Lieben au in Frage gestellt.) 28 dem Kampfplätze nicht ungeübte Hirten nur mit primitiven Waffen auf die Feinde einhieben, sondern dass unter der kleinen Schar Kämpfer standen, die vor dieser Zeit schon in fremden Heeren mit der Führung der Waffen sich vertraut gemacht hatten 1 ). Es ist von vornherein die Vermutung berechtigt, dass in dieser frühen Zeit der ersten Freiheitskämpfe schon die verwundeten Eidgenossen nicht ohne jede Hilfe blieben. Nach dem was wir über die Verwundetenpflege in den Heeren der benachbarten Länder aus dieser Zeit gehört haben, dürfen wir freilich nicht erwarten, dass jene Söldner, die vor Morgarten schon in fremden Kriegen Feldtüchtigkeit sich aneigneten, von draussen auch in dieser Richtung viel nützliche Belehrung nach Hause brachten. Dagegen ist wahrscheinlich, dass eine im eigenen Lande von diesem Hirtenvolke geübte, wenn auch noch so primitive volkschirurgische Hilfe den verwundeten Kriegern zu Teil wurde. Urkunden, welche auf die wenigen bei M or garten verwundeten Schweizer sich beziehn, konnte ich trotz vielen Suchens nicht entdecken. Laupenerkrieg 1339. Der früheste Zeitpunkt, auf welchen die von mir gefundenen Nachrichten zurückgehen, ist das Jahr 1339 mit demLaupener- k r i e g. In seiner Beschreibung der Schlacht bei Laupen, in welcher die Berner mit Hilfe der W ald statte Uber den west- lielvetischen Adel siegten, sagt J u s t i n g e r in seiner Chronik 2 ), dass Rudolf von Erlach der Anführer der Berner nach dem Siege befohlen habe, es sollen die Verwundeten verbunden werden. „Er hies ouch zestunt die toten so uf der von bern teile 1) „Schon im XIII. Jahrhundert finden wir die Anfänge eines Gewerbes, das später für den Schweizer charakteristisch werden sollte, des R e i s 1 a u - fens, welches mithin so alt ist, als die Eidgenossenschaft.“ Oechsli, Die Anfänge der Schweiz. Eidgenossenschaft. S. 2‘29. Siehe auch Th. v. Lie- benau, Berichte über die Schlacht bei Morgarten. Mitteilungen des historischen Vereins des Kantons Schwyz. 1884, 3. H. Einleitung: 1253 stehen Urner und S c h w y z e r im Solddienst des Abts von St. Gallen gegen den Bischof Eberhard von Constanz. 1289 kämpfen Schwyzer unter R u - dolf von Habsburg gegen den Grafen von P f i r t. 2) Berner Chronik von Conrad Justinger (geschrieben um 1420). Ich benutzte die von D. G. S t u d e r emendierte Ausgabe, in welcher die oben gegebenen Citate S. 91 zu finden sind. Justinger ist 1400 Stadtschreiber zu Bern. Wyss, Historiographie. S. 110. 29 erslagen warent, der was bi zwen und zwentzigen, an ein ende tragen, vnd zu den wunden, der gar vil waz, lugen, daz si verbunden wurden vnd den rat beschech. “ Es blieben auch die Eidgenossen nach Gewohnheit der Sieger die Nacht über auf der Walstatt, nicht nur um den Platz zu behaupten, sondern auch, wie der Chronist sagt, zum Tröste für manchen wunden Mann, „vnd wan es vf den abende spät was, do belibend si vf der walstadt über nacht, ze tröste manigen wunden man, und ouch durch manheit vnd der ere willen, das man nach striten die walstat halten vnd beharren sol. “ Gu gier krieg 1875. Die zeitlich nächstfolgende Ueberlieferung, welche von Yerwun- detenpflege uns sichere Kunde giebt, stammt aus den Jahren 1875 und 1376. Ich fand sie in den ältesten Bernischen Stadtrechnungen 1 ); sie liefert den Beweis, dass der Staat, d. i. die Stadt Bern die im Guglerkrieg (1375) „in der burger dienst“ verwundeten Knechte auf ihre Kosten ärztlich behandeln 1 i e s s. Ich gebe die in diesen Rechnungen enthaltenen, beweisenden Eintragungen hier in extenso: Anno 1376. „1. Denn Johans von Woion unib die hite, die ze Vröwenbrünnen 2 ) gewirset wurden V lb. — 2. Denn Menlin dem juden umb die knecht, die in der burger dienst gewirsot 3 ) wurden VIII lb. III ß. — 3. Dem scherer am Stalden, umb artznon, och in der reiss, IHIlb.“ 4 ). Von diesen Rechnungsnotizen sagt die 2. uns, dass die im Feldzug- verwundeten Knechte durch einen jüdischen Arzt behandelt wurden. Letzterer wird dafür auf der Stadt Kosten entschädigt. Dieser Jude „Menlin“ wird nach denselben Rechnungen regelmässig besoldet, er war zweifellos von der Stadt Bern lix angestellt. Neben ihm stehen in der Besoldungsliste gewöhnlich der Siegrist, der Henker und andere städtische Beamte. Ob der Menlin die im Kriege Verwundeten schon draussen im Felde, oder erst zu Hause behandelt hat, geht aus dieser Buchung nicht hervor. Die 3. Notiz sagt deutlich aus, dass der genannte Scherer Stadlin draussen im Felde (!) „in der reiss“ ärztlich thätig war. 1) Die vier ältesten bernischen Stadtrechnungen, publiciert von Dr. E. Welti im Archiv des historischen Vereins des Kantons Bern. XIV. Bd. 3. H. S. 444. 445. 2) F r a u b r u n n e n. Im Kloster F r a u b r u n n e n wurde eine Schar t der Gr u g 1 e r von den Bernern überfallen und aufgerieben. 3) verwundet. 4) Die Rechnungen werden in Pfunden (lb.), Schillingen (ff) und Pfenningen (8) eingesetzt. 1 Pfund — 11,8080, 1 Schilling = 0,5904, 1 Pfenning = 0,0492 Franken. Nach Welti, 1.. c. S. 395. 30 Der in Notiz 1 genannte Joli. v. Woion, welcher für die bei Fraubrunnen verwundeten Leute ausbezahlt wird, bekam diesen Lohn ebenfalls für ärztliche Leistungen. Wir treffen den Namen später wieder. Werden nach diesen Urkunden die im Kriegsdienste Verwundeten von Staatswegen durch das ärztliche Personal der Stadt Bern behandelt, so sagen andere Eintragungen derselben Rechnungen weiter aus, dass diese staatliche Haftpflicht auch auf die in der Bürger Dienst krank ge wor denenP ferde sich erstreckte; es werden auch für solche Entschädigungen ausbezahlt: „Denn Jo. von Hurnberg von eim pherit, wart siech in der burger dienst gen Thuno VI 1b. 1 ) — Denn von Jöners pherit ze arznon nnd umb das geesse 2 ). VI 1b. XVIII ß.“ Die Berner vor B u r g d o r f 1383. Kurze Zeit, nachdem der Raubzug des Herrn Ingra m von C o u c y abgeschlagen worden war, belagern die Berner im Ky- burger Kriege das Städtchen Burgdorf (1383). 6 Wochen lang wurde der feste Ort mit „Blyden 3 ), Armbrusten und Büchsen (!) 4 ) genötigt. In den aus dieser Zeit stammenden 'Halbjahr- und Standesrechnungen 5 ) figurieren wieder die Ausgaben der Stadt Bern für ärztliche Behandlung derer, so bei der Belagerung „gewirset“ wurden. Anno 1383. Juni 24—Dez. 26: „1. Denne Hans von Woion als er die gewundeten Lut hat gearznot, so gewirset wurden vor Burgdorf, das costet 12 lb. — 2. Denne Henslin Scherer als er gearznet hat die so gewirset wurden, tut 11 lb. 10 ß. — 3. Denne aber Hans von Woion als er geartznet und geheilt hat den Monzendon Rudi Spiller und Retzen, das costet 5 lb. — 4. Denne einem knecht von Lutzerron, was gewirset schankten ime die burger X ß“. — 5. Denne als Bendolf ze Solotern am artzat lag, Messen ime die burger gen an sin kosten 2 lb. — 6. Denne meisten Jacob dem artzat von Betterlingen, als er geartzenat hat so gewirset wurden in den reisen 1III lb. IIII ß. — 7. Denne Syman dem juden 6 ), als er geartzenet hat so gewirset wurden, das gebürt IITI lb. — 1) 1. c. S. 409. 2) 1. c. S. 411. — „geesse* =: Futter. 3) Schleudermaschinen. 4) Wohl die erste Belagerung, bei welcher Schweizer der Feuergeschütze sich bedienten. Darüber später Ausführliches. 5) St.-A. Bern; von Herrn Archivar Türler mir gütigst übermittelt, später in die Publikation von F. E. Welti aufgenoinmen, „Die Stadtrechnungen von Bern 1375—1383.* Bern 1896. 6) Wieder ein Jude. Juden als Aerzte treffen wir überhaupt in der Schweiz zu dieser Zeit häufig. Wir finden später auch zu Freiburg einen solchen als F e 1 d a r z t bestimmt. 81 8. Denne dem sinid von Baltstal, als er pherit geartzenot hat, so im krieg gewirset wurden. VI 1b. — 9. Denne dem artzat von Solotern, ze artzenen Beodolf und Burgkeilin von Veltbaeli I lb. XIII /?.“ Diese Sorge Aller für Einen in den Tagen der Not, wie wir sie in dieser frühen Zeit schon hier von Staatswegen geordnet sehen, treffen wir nun nicht nur im Staate Bern, sondern wir können sie durch alle Zeiten hindurch auch bei den übrigen Orten der alten Eidgenossenschaft finden. Das Nachstehende bringt zur Kenntnis, was ich über diese staatliche Regelung d e s K r i e g s- lieilwesens im Laufe der Jahrhunderte weiter aus den Akten schöpfen konnte. S e m pacher krieg 1386. Mit dem Jahre 1386 stehn wir vor dem bedeutungsvollen Ereignis des Sem pacher kr ieges. Emsig bemühte ich mich, in den Quellen der Sem pacher schiacht Fragmente zu entdecken, die ich zu meinen Zwecken verwenden könnte. Meine Ausbeute war leider eine sehr spärliche. Nur ein viel späteres Aktenstück 1 ) enthält die Bemerkung, dass die Eidgenossen nach errungenem Siege die Verletzten „mit Flis“ verbunden haben. Dass dies thatsächlicli bei den ziemlich zahlreichen in der Schlacht Verwundeten so geschah, daran ist nach dem, w r as wir aus der vorausgehenden Zeit jetzt schon wissen, nicht zu zweifeln. Der Sem pacherbrief 1393. Der Sempacherkrieg gab bekanntlich Veranlassung dazu, dass die verbündeten Orte, die freien Städte und Länder Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Luzern, Bern, Zürich, Solothurn, Glarus die Verpflichtungen, welche sie sich gegenseitig im Kriege auferlegten, in einer Kriegsordnung, dem Sem- pacherbrief niederschrieben. Dies geschah im Jahre 1393. In diesem Bundesgesetz mit seinen, die Kriegszucht betreffenden Artikeln wird denn auch der Verwundeten gedacht. Es wird verein- Dieses Aktenstück wird erwähnt von Dr. H. v. Liebenau in dessen Schrift „Arnold Winkelried, seine Zeit und seine That. Aarau 1862“. Es handelt sich nach Angabe des genannten Autors um eine Papierhandschrift des anfangenden 16. Jahrhunderts. Daraus führt Liebenau (S. 133) an: (Die Eidgenossen nach der Schlacht) „knywtten Nider, vnd sagten got Danck, vmb seinen grosen Beystand, verbanden die Verletzten mit Flis vnd shuochten ire Dhoten zuosamen, deren als von Luzern 52 Mann, von Ury, Schwitz vnd Onderwalden 50 Mann“. 32 hart, d as s wer im Gefecht verwundet werde, nicht fliehen dürfe, sondern hei seinen Kriegsgefahrten verharren müsse, bis die Not ein Ende habe. Wer verwundet zurückbleibt, soll deshalb nicht als flüchtig geschätzt werden, man soll ihn unbekümmert lassen an Leib und Gut 1 ). — Diese Verordnung ist nur als eine strenge Massregel zur Aufrechthaltung der Kriegsdisziplin aufzufassen; sie wurde in den Vertrag eingefügt, weil durch Entfernung Verwundeter aus den Reihen der Kämpfer Anlass zu Schrecken oder Verwirrung gegeben werden konnte. Da. wer unverletzt von der Fahne wich, nach demselben Gesetz an Leib und Gut gestraft wurde 2 ), so mussten die zurückbleibenden Verwundeten in einem besonderen Satze als „nicht flüchtig“ qualifiziert werden 3 ). Wenn die bisher mitgeteilten Nachrichten uns lehren, dass schon in den Kriegszügen des 14. Jahrhunderts verwundete Eidgenossen auf Staatskosten durch das chirurgische Heilpersonal jener Zeit behandelt wurden, so sehn wir in den Kriegsakten des folgenden Jahrhunderts zunächst dieselben Leistungen verzeichnet: Appenzeller krieg 1401—1411. Im Appenzeller krieg (1401—1411) belagerten 1405 die verbündeten St. Galler und Appenzeller die Burgen zu Rheinegg. In den Seckelamtsreclmungen der Stadt St. Gallen ist die Notiz enthalten 4 ): 1) Der Passus lautet nach dem Facsimile des Originales im Werke des Herrn Staatsarchivar v. Liebenau „Die Schlacht bei Sempach“ im Urtext: „Darzu ist vnser aller meinung, ob einer verwundet, geschossen oder geworffen wurde, es were an eime gefechte oder an andern angriffen, oder wz im besc.hech . dz er vnnutz wer . sich selber ze werende oder andern ze helffende, der sol also beliben bi dien andern vntz dz dise not Ende hat, vnd sol darumb nit fluchtig sin geschetzet, dz er im selben noch nieman andern mag ze statten körnen, vnd sol man in darumb vnbekumbert lassen an sinern libe, vnd an sinem guote.“ 2) Schon in den ältesten Zeiten, und selbst vor Errichtung des Sempacher- briefes wurden Feldflüchtige mit dem Tode bestraft. S. v. Elgger, 1. c. S. 221. 3) ,T o h. v. M ü 11 e r denkt in seinem Kommentar zu diesem Teil des Gesetzes wohl mit Unrecht an „Drückeberger“: weil „selbstgemachte Wunden Untreu und Feigheit hätten entschuldigen können“. 4) Wegelin, Neue Beiträge zur Geschichte des sog. Appenzellerkrieges. S. 40. 33 „Dem Amel von Rheinegg werden II Pfd. Den. an die Kosten bezahlt „von Arznen der wunden Liit ze Rinegg“.“ Der alte Zürcherkrieg 1436—1450. Weiter finden wir im alten Z tt r c h e r k r i e g e wieder die Behandlung der Verwundeten durch staatlich entschädigte Schürer. Wieder sind es Rechnungen der Stadt Bern 1 ), welche aus dieser Epoche des erbitterten Bürgerkrieges die Belege liefern: In einer auf St. Johannis anno 1444 abgelegten Rechnung linden sich folgende Ausgaben: „Denne Heinrich im Gefell und Meister Tillmann als sie die Gesellen vor Laufenburg, so da wunt wurden, gearznet und verbunden hant, iren Lon, tut 10 Gulden, gebürt 17 lb. 10 ß. — Denne Burckart. Schürer von Baden von Henslin Henmann vnd Henslin Marteis ze arznen von der reis wegen wart Hemin Kemphen von Baden 7 Gulden, 17 Sch. tut 13 lb. 2 ß. u Anno 1 445: „Meister Tillmann an sine Schulden, do man ime schuldig ist, von den wunden Lüten wegen in den Velden 34 Pfd. 19 Sch. 4 Pf.“ — Derselbe Posten findet sich nochmals aufgeführt: „Denne Meister Tillmann, als er die wunden Gesellen in den Heren allenthalben gearz- nyet hat, hant mine Heren heissen geben 34. 19. 4.“ Denne einer frowen von zofingen von peter Bröselis ze arznen 4 Pfd. Laut derselben Eechnung erhält Hensli Scherer 2 Gld. = 3 1 /ä Pfd. fiir ärztliche Behandlung eines Garter von Giimlingen, „so vor Basel geschossen wart.“ Wohl ein Mitkämpfer und einer der wenigen Heber- lebenden aus der Schlacht bei St. Jakob 1 ). Mit Gewissheit entnehmen wir diesen Notizen, dass die Verwundeten des Bernerauszuges im alten Zürcherkrieg durch einen Berner-Scherer behandelt wurden, der mit den Truppen auszog und draussen „in den Fieren allenthalben“, so auch hei der Belagerung des Städtchens Laufen b u r g die Leute arznete. Der hier wiederholt genannte Feldchirurg Tillmann war, wie dieselben Rechnungen an andern Stellen beweisen, ein in der Stadt Bern sesshafter, vierteljährlich besoldeter Scherermeister. Ausser diesem Truppenärzte, wie wir ihn nennen dürfen, treten in 1) Im St.-A. Bern. Stadtrechnungen der Jahre 1443, 1444, 1445. Die Notizen sind z. Teil schon in Flückiger, Beiträge zur älteren Geschichte der Pliarmacie, Schaffhausen 1862, enthalten und stammen dort von Hidber. Ich habe die einzelnen Posten alle in den Originalreelmungen nachgesehen unter gütiger Wegleitung von Herrn Archivar Türler und Herrn Dr. Welti, der zu eben jener Zeit seine Rechnungsauszüge machte. (Januar 1896.) Brunner, Die Verwundeten. 3 34 demselben Feldzuge Scherer in Aktion, welche anderwärts, so in Baden wohnten. Auch diese wurden von der Stadt Bern für ihre Hilfeleistung an verwundeten Bernern entschädigt. Nach Baden wurden, wie wir später erfahren werden, in demselben Kriege die bei der Belagerung der Stadt Zürich verwundeten Eidgenossen transportiert. Belohnt wird für ärztliche Dienste auch eine Frau aus dem ebenfalls im Bereiche des Kriegsschauplatzes gelegenen Städtchen Zofingen 1 ). Wir dürfen annehmen, dass in demselben Feldzuge auch die übrigen Orte der Eidgenossenschaft, insbesondere die andern Städte in ähnlicher Weise der Verwundeten sich annahmen. Rechnungen anderer Stände würden wohl analoge Eintragungen aufweisen; wahrscheinlich wurde aber nicht überall so genau gebucht, wie im alten Ber n. Als neuer, wichtiger Erlass staatlicher Regelung der Verwundeten Fürsorge geht aus den Urkunden desselben Krieges hervor, dass der Rat von Luzern verfügte, es solle den Verwundeten der Sold so lange ausbezahlt werden, als die Panner im Felde stehen 2 ). Dass auch an Verwundete selbst schon Entschädigungen ausbezahlt wurden, giebt Flückiger an 3 ). Ich habe im Archiv zu Luzern ein aus dieser Zeit stammendes Schreiben gefunden, in welchem ein Luzerner Krieger den Rat um Unterstützung angeht wegen einer im Felde erlittenen Verletzung durch den Pfeil einer Armbrust 4 ). Der Brief lautet: „Min fruntlick dienst vor lieben heren! hans schilt der üwer soldner lang zit ist gesin nf dem 1ms (Festung Griiningen ?) der doch ouch geworben hat in der mass das ir sin nuz und er liand an allen zwit'el den hat nu leider ein annbrest ein damen hart und u e b e 1 g e w u e s t (verwundet) das er köstlich a r z n e n 1) Vielleicht wurden vor Bremgarten oder sonst wo verwundete Eidgenossen dorthin transportiert. — Undeutlich ist folgende von Flückiger (S. 8) gegebene Notiz: „Denne ein arzat, so in die Kävien (Gefängnisse) kommen, was verzart an grozen (?) hiessen min Herrn bezalen 11 Sch. 3 Pf.“ Handelte es sich hier um verwundete Kriegsgefangene? 2) Von Herrn St.-Archivar Th. v. Liebenau mir gütigst mitgeteilt aus Ratsprotokoll VB fol. 46. 1444 ante Galli „Ob man well den wunden luten als lang sold geben als die paner vif dem veld ist gesin“. 3) 1. c. S. 8 nach H i d b e r. 4) Der Brief trägt die Jahreszahl 1444 mit ?. 35 muoss, nu bitt er üvver wisheit fruntlicli und spricht er sig am dem herbst vor üwren gnaden gesin und hab mit üch gerechnet und- sigind ir im schuldig beliben nach aller rechnung 20 rhinisch guldin und bitt üvver wisheit fruntlicli das ir im sin grossen schaden ansächend und hat er um üch es nid verdienet, so well er es um üch noch verdienen bedürfend ir je liier eis armen knechts und im das geld wellend schicken vmb das er sin schaden und kosten dester sanfter nsrichten niiicht wenn er sin notdürftig ist.“ Ob lind wie von den Räten diesem Unterstützungsgesuch entsprochen wurde, ist mir nicht bekannt geworden. Söldnerzug nach Nürenberg 1449. Die Verordnung, dass die Ver wundeten ihren Sold weiter beziehen, und dass sie verpflegt werden, wiederholt sich in späteren Feldzügen, und gilt, wie angenommen werden darf, als feststehende Norm. Sie wird im Jahre 1449 als Forderung in einem Vertrage aufgestellt, der zwischen den Eidgenossen und der Stadt Nürenberg bei Anwerbung von 1000 Schweizersöldnern geschlossen wurde 1 ). Wir finden sie später wieder in den Burgunderzügen. Soloturner gegen Pfirter 1461 2 ). Die Ueberlieferungen aus den nächstfolgenden Jahren bieten keine wichtigen Neuerungen. Eine Urkunde aus Solothurn vom Jahre 1460 zeigt, dass auch hier der Staat für die Arzt- kosten seinerVerwundeten aufkommt. Zwischen einer Solothurner Freischar und einigen 100 Pfirtern war ein Scharmützel, wobei eine kleine Zahl Solothurner verwundet wurden. Ueber die erwachsene Kurquote wird in den Staatsausgaben von 1461 Rechnung abgelegt; laut dieser werden einem gewissen Conrad Nef 18 Gulden ausbezahlt 3 ). 1) v. Mülinen, Geschichte der Schweizersöldner S. 19. Die Nürenberg e r Reise. Werbung von 1000 Schweizern durch Hans Müllner im Aufträge des Rates von Nürenberg 1449. Der Vertrag ist abgedruckt in Bader, Quellen und Erörterungen zur bayrischen und deutschen Geschichte. VIII. 259—262. 2) Streifzug auf Flirt in östreicliisches Gebiet. Vergl. Job. v. Müller. IV. S. 443. Anmerk. 1090. 3) 8t.-A. Solothurn, „vnd ist damit der xviij guldin bezallt, als min heren mit Imm verkomen sind von der verwunten knechten wegen zu Rennen- dorff vnd der iij lb. von Schnellen wegen so oucli vns zereehnen gehörent als er daz achselbeio In miner heren dienst enzweywas gefallen“. Von mir ausgezogene Notiz. 3 * 36 Einnahme von Fass ach 1460. Im September 1460 nahmen die Luzernet Friss ach ein. 1461, Sabbato ante Michaelis zahlt der Umgeldner von Luzern 50 Pfund dem arzit von sant gallen von der gesellen wegen, die zu Fuessach wund geworden '). Müllhauser krieg 1467. 1467 wurde zum Müllhauserkrieg gerüstet. Da erging von der Obrigkeit zu Bern der Befehl an den Schultheiss und die Räte zu Thun, sie sollen mit 130 Mann wohlausgerüsteter Mannschaft auch Marcelin den Schürer mitnehmen 2 ). Ein weiterer Beweis dafür, dass schon beim Auszug in den Krieg für Zuteilung von Sanitätspersonal gesorgt wurde. Die wichtigsten Belege für diese Thatsache werde ich später aus den Mannschaftsverzeichnissen der Kriegsauszüge (Keisroedel) bringen. B ur gunder zü ge 1474—1477. Wir sind bei der ruhmvollen Zeit der Burgunderzüge angelangt und stossen hier auf ein ziemlich reichhaltiges, wichtiges Urkundenmaterial. Als Wiederholung früher schon festgestellter Thatsaehen erfahren wir aus den Anfängen dieses Krieges folgendes: Kaiser Friedrich III. sammelte zum Entsatz der von Karl dem Kühnen belagerten Stadt Neuss ein Reichsheer. Zu diesem lieferte Basel einen Zuzug von 200 Fussknechten. Die Stadt schloss zu diesem Zwecke mit einem berufsmässigen Söldner von Waldshut einen Vertrag zur Werbung einer Anzahl „verfenglicher, redlicher, endlicher vnd tapferer Knechten von Eidgenossen vnd suss. “ In diesen Vertrag wurde wieder die uns schon bekannte Bestimmung aufgenommen , dass diejenigen Knechte, die im Gefecht verwundet werden, g 1 eic h w o hl ih reu S o 1 d fortbeziehn; zu- 1) Umgeldbuch im St.-A. Luzern. Mitgeteilt von Herrn Dr. v. Liebenau. 2) Missivenbücher der Stadt Bern. 15 Juny 1467. — Der Brief ist abgedruckt in der historischen Zeitung, herausgegeben von der geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz 1853 und 54 S. 67; ferner ist im Schweiz. Geschichtsfreund Bd. 5. S. 464 eine Notiz. Es heisst am Schlüsse des Briefes: „Wir befehlen auch üch, daz ir Marcellen den Schäker mit üch nehmet.* Dat. uf Verena (1. Sept.) 1467. — Dieser obrigkeitliche Befehl wird auch von v. Rodt angeführt, Kriegswesen 1. c. S. 141, ebenso von v. Elgger (S. 171) und Bircher (S. 2); bei Letzteren irrtümlich das Jahr 1476. 87 gleich wird vereinbart, dass die ärztliche Behandlung der Verwundeten durch 2 dem Zuge mitgegebene Schärer- meister auf Kosten der Stadt zu geschehen habe 1 ). Es ist weiter zu konstatieren, dass in den aus den Burgunder- Zügen uns erhalten gebliebenen Mannschaftsaufgeboten verschiedener Orte der Eidgenossenschaft unter dem Personal, welches den Pan- nern zugeteilt ist, auch Schärer sich befinden. Ich werde diese Beisroedel später mit andern chronologisch zusammenstellen. Die in der Schlacht bei Grandson Verwundeten. Der erste grosse Sieg über Karl den Kühnen bei Grandson (2. März 1476) war errungen! Auf den der Schlacht folgenden Tagsatzungen der Eidgenossen finden wir die Fürsorge für die Verwundeten mit auf der Tagesord- n u n g. Am Tag vom 24. April zu Luzern wird beschlossen, dass auf die nächstfolgende Tagsatzung jeder Ort seine bevollmächtigten Boten da habe, damit über Gottesgaben und Arztlöhne Verwundeter sofort eine Abrechnung gemacht werden könne. Der Leute wegen, die in den Gefechten verwundet worden sind, was über sie mit Arzt- löhnen und andern Kosten ergangen ist, soll Jedermann die Sache heimbringen und schriftliche Verzeichnisse aller Anforderungen eingeben 2 ). An diesem festgesetzten Tag (15. Mai zu Luzern) wird sodann beschlossen, dass alles das, was an Kosten für Zehrung und ärztliche Behandlung der Verwundeten erwachsen sei, aus gemeinsamer Beute „in einer bescheiden- h e i t“ bezahlt werden solle 3 ). Daraufhin wurde nun ein 1) S. A. Bernoulli, Basels Anteil am Burgunderkriege. I. Teil. 1474 bis 75. — loh habe im Staatsarchiv Basel das Abkommen eingesehen und den mich interessierenden Passus kopiert aus Massiven 1474—1476. fol. 82. 1474. März 30. Auszug aus einem Bestellbrief: „Und oh ir eyner oder me, darvor gott sye, zu redlicher getatt in den scharmutzen, oder derglich gefecht oder sturmen wund wurd oder geschossen, denselben wollen wir desto minder nit, dwile der sold weret, den gantzen sold geben wie andern, uff das inen zwen meister scherer liandWerks zu ordnen und mitschicken sy ze heilen, wie vorher under uns gehalten, das ist in unsern kosten.“ 2) Sammlung eidgenössischer Abschiede. II. S. 587 u. 588. 3) Abschiede II. S. 594. Wortlaut: „Item von der wunden wegen, wz vfgangen ist von zerung vnd artzitlon, dz somlichs vs gemeiner bütting zalt sol werden in einer bescheidenbeit. Vnd ob jeman zu vil rechnen vnd vordren weit vnd dz die büttmeister bedunken sol wider an der eitgnossen botten 38 genaues Verzeichnis cler Verwundeten und der über sie ergangenen Kosten von jedem Orte eingereicht, und ebenso ein Rodel des bei Grandson erbeuteten Gutes. Dabei resultierte folgende Verwundetenliste : Was c o s t e n s ii bei - die wunden L ft t e allenthalben gegangen ist. Ttem von Zürich VII. cost xii Gldn. xvi ß. Schwitz lxx wund cost lxxxxvi Gl. vii ß. und aber iiij. Gl. Bern hent usgeben So die wunden die jren und andern Orten by Ihnen verzehrt hand und ze Artzet Lon gegeben gepiirt v i c lib. Hlr. xviii ß. Friburg xxii wund cost xxxiiii Gl. Von Uri viii wund cost xviiii Gulden. Zug xii wund cost xviii Gl. Basel xxx Gl. von wunden ze verbinden. Von Solotorn xiii wund cost xx Gldn. Von Glarus vii wund cost xviii Gldn. Von Underwalden ob und nid dem Wald v wund cost viii Gulden. Von sant Gallen ii wund cost viii Gldn. Von Lutzern lii wund eostend lxv Gldn. und xl Gldn. her haim ze fttren. Die Summ der Wunden ist ccclxxviiii Gulden. Nach diesem Protokoll erwuchsen den Eidgenossen an Kosten für ca. 200 Verwundete 300 Gulden. Der Verwundete kam auf 1—3 Gulden, d. b. nach heutigem Geldwert auf etwa 20—60 Frs. — Die Gesamtzahl der Verwundeten ist eine auffallend kleine. Es waren überhaupt die Verluste der Schweizer, wie wir später genauer feststellen werden, in diesen siegreichen Schlachten sehr gering, diejenigen der Feinde dagegen enorm gross. Aus diesen Tagsatzungsbeschlüssen ist uns bekannt geworden, dass jeder Ort der Eidgenossenschaft von sich aus für seine „Wunden“ zu sorgen hatte, dass aber die Auslagen von der Gesamtheit aus dem Ertrag der Beute bestritten wurden. Am Tag zu L uz e r n, den 27. Mai 1477 wird beschlossen: „Da der Küttiner von Heck- lingen, der vor Grandson verwundet worden ist, Zürich angehört, so soll Zürich ihm seine Heilungs- und Zehrungskosten und Schmerzen vergüten, kommt es dem nicht nach, so will man, wenn der gebracht werden, die sollen dann gewalt lian, darin zu liandlen nach gelegen- lieit der dingen. 1) Copie aus v. Rodt, Burgunderzüge. II. S. 610. Hier genannte Quelle : Copia Buch des St. Galler Stifts-Archivs I. 116 S. 150b. Dasselbe Verzeichniss in Abschiede II. S. 593. 39 Diamant und die Kleinodien verkauft werden, ihn daraus ausricliten und denen von Zürich den Betrag an ihrem Teil abziehn“ 1 ). Die Kriegsrechnungen der Stände geben nun wieder darüber Aufschluss, wie die Entschädigung an die Verwundeten im Einzelnen vor sich ging. Luzern berechnet folgende Einzel-Ausgaben 2 3 ): „Die von W i 11 i s o w vordem den wunden artzitlon vnd zering 1 IIII gülden. — Item wunden von Entlibuch vordrent VI gülden. Item zu Münster 1 wunder. — Item Peter von A 11 i k o n sol man by l 1 /2 gülden so die wunden by im verzert bat. — Item des von Sillinen wundetten. — Item IIII gülden von Munttigels wegen; ist ze Bern wund gelegen. — Item 1 von linense hat Vesperleder geartznett. — Item II wunden von W e g i s vnd die gefangenen hant by 1 gülden verzert. — Item Hofman von Underwalden dem sol man 1 gülden IIII ß zering vnd dann Petter Scherer sin Ion von Im ze artznen sol man noch. V über dem Sutter von Weggis als er zu Granson gestochen ward. (Aus Umgeldbuch 1480. Sabatto in der osterwuchen.) Der Seckeimeister von E rybourg trägt in seine Ausgaben ein s ): „A. Mtr. P. Bergeret Cirorgien Michel Scherer le barbier, pour plu- sieurs malades navres, quils aut visites et guirös les quels furent navrüs tant devant Grandson que devant Romont 40 Pfd.“ Die Scherer von Basel, die mit imFeld waren, liefern folgende Rechnung ab 4 ): Angeben der Scherer der unsern halb su in der schiacht zu Granson geheilot haben. Item Lienhardt der Schiiwe mach er von Wallenberg ist wont in ein hant da von zii heylen 5 gülden. Item Junker Thoman Sürlings knecht Mathis ist dorch eynen Schenkel gerent worden und sonst vier stieche jnn die Schenkel da von zii heilen 4 gülden. Item Meichel der karer ist in ein hellenbart gefallen ob Welschen Niiwen- 1) Abschiede II. S. 678. 2) Aus dem St. A. zu Luzern, von Herrn St. Archivar Th. v. Liebenau mir gütigst mitgeteilt. 3) Nach v. R o d t, Burgunderkriege. II S. 193 u. 194 Anmerkung. Hier entnommen aus Girard, Urkunden aus dem Archiv von Freiburg. 4) St. A. Basel, Kundschaften von des eroberten . Guts wegen an der schiacht zu Granson. 40 bürg in der nacht do man vigen bliesse (Feinde blies) dem liait man geben 8 hafften do von 2 gülden. Item Junker Bernhardt Schillingsknecht ist in das haupt wont worden da von 1 gülden zü heilen. Item von myner herrn heüptluden spisse meister. soldener koche und was in myner herrn dinst ist gesin da von zii scheren 2 phiint. Item here hans Schliegerbachs knabe liait ein roiss in das haupt geschlagen da von ein halben gülden. Item und sonst villerley mit nammen plaster und salbe die wir verbracht haben uff dem wege dar und dannen das den gesellen zu gefallen ist. Item Jost Hügels knabe ist ein schlieger gewailie (?) uff dem wege da von geben zii heilen 12 sh. Aus diesen Rechnungen geht wieder hervor, dass, wie dies schon vom 14. Jahrhundert an gehalten wurde, jeder Ort seine Schäre r und alle diejenigen, welche zugehörige Verwundete verpflegten, oder Auslagen (Transportkosten) für sie hatten, entschädigte. Auch wird an Verwundete selbst nach Jahren noch Unfallgeld a u s b e z a h 11. M u r t e n. Wie mit den Verwundeten von Grandson, so wurde es auch mit denen aus der M urtnerschlaclit (22. Juni 1476) gehalten. Auf der Tagsatzung zu Luzern am 12. Juli 1476 wurde „geratschlagt, dass man eine gemeine Beute machen wolle aus allem, was in dem Zug erobert worden, es sei im Streit zu Murten oder an andern Orten. Diesen Ratschlag soll man heimbringen und auf dem Tag zu Freiburg darüber völlig Antwort geben. Auch soll man das mit entscheiden, wüe man sich bezüglich der Verwundeten und bezüglich des Guts, das Jedermann verloren hat, halten, und was man dafür geben welle “ 1 ). Eine vollständige Liste aller zu Murten Verwundeten habe ich nicht finden können, auch konnte ich in den Verhandlungen des erwähnten Freibur ger Tages eine Abmachung über die Ver- wundeten-Entschädigung nicht entdecken; wohl aber giebt die Kriegs- rechnung Luzerns ein genaues Verzeichnis diesbezüglicher Unkosten unter dem Titel: „Dis sol man von wunden ze heilen. Item wir sond der rogwylerin ij gld. vnd j ortt vnd der wund hat verzerrt jj gld. xi plap. 1) Abschiede. II. S. 599. 41 Ist bezalt per petter Kündig. — Item w i 1H s 6 vv wunden zering vnd artzit ouch knechten Ion liij gld. Badenfarrt. Daran gewert per den statschriber xxxiiij bischleg ein für xviiii plaphart; aber gewert per schürpffen xij gnlden. — Item vesper leder XX gld. j ortt, ist bezalt von faßbinden. — Item vom scherer von reiden ij gld. hat vasbind bezalt. — Item hans rieh V glden. ist bezalt per petter Kündig. — Item Heini am Herweg iij gld. — Item rup von surse vordert XV gld. v n d die badfart. Dm vj gld. per die us surse. — Item vütteweger j gld. dtm niclaus Ritze. — Item ij von entlibuch wund haut j gld verzert; aber den vier wunden costen vj gld. dtm vier gld. per die von entlibuoch von schiflis Roß. — Item miinster j wund. — Item w a 1 d e n s p ii 1 ist geben j gld. j ortt für sin wundeten, dtm Ritze. Item ruodolf schnider ij gld. xj plaphart, ist bezalt bis an ein gld. den sol man ruodolf sidler per Ritze. — Item ij gld. petter am stalden per bodler“ l ). 1 gülden dem Stellin von Hochdorf glichen zu Hern, als er im veld wund worden vor Hurten 2 ). Auch Freiburger Rechnungen gehen wichtige Aufschlüsse 3 ): „Item a Hanns grünen walt, sudar (Soldat) de cellour de Strasburg, lequel cy tust naura en vne main de laquelle il se disoit estre depora, auquel mess rs ont ordonne de faire Esmender pour son smertzen VIII Pfd. — Item a vng barbier de Strasbourg pour sez peinez et labeurs, qu’il a eu a megier ledit grunenwalt II eseus de Roy qui valliont IIII Pfd. XIII S III den. — Item a pierre de la grange le barbier, qui est navre ou service de la ville, ordonne par mess rs en compunction de son domaige XLS.‘ : — Item a maistre pierre bergeret cirorgiens et michel Scherer 1 e barbier pour plusieurs malades naures, quil ont visite et guery XL Pfd. Auf die Garnison des belagerten Murtens beziehen sich die folgenden Eintragungen: „A JeanChappotat et son frere barbier pour avoir mfldicamentü Jacki Ilenni, qui a re<;u un coup de feu ä la jambe 2 fl. soit .4 Pfd. — A Stephan Bader de Morat pour les soins qu'il a donn6s 4 12 d e, nos gens, qui etant de garnison pour defendre Morat furent bless6s par les assiegeants 6 Pfd. — A la veuve de Conrad le ventuseur (Toriginal dit le bad stubarre) pour ce qu'on devait ä feu son, mari pour les ventouses appliquees en differentes occasions a ceux de nos messieux qui y allaient pour faire Compagnie ä des Seigneurs 1) Ochsenbein, Urkunden der Schlacht bei Murten S. 595. 2) Mitgeteilt von Herrn Th. v. Liebenau. 3) Ochsenbein, 1. c. (aus Akten des Freiburger Archivs Mission com- munal) S. 601. 603. 635. 645. 648. 651. etranges ou ä des deputes 60 S. — A J e a n C h a p p o t a t ponr les peines qu'il s'est donnes en sa qualite de Chirurgien ä la bataille de Morat 100 S.“ Gewiss sind auch in den andern Städten und Ländern die Ausgaben in ähnlicher Weise verrechnet worden. Im Wochenausgabenbuch und in den Frohnfastenrechnungen der Stadt Basel finden sich besonders aus der Zeit des Blamonter-Zuges zahlreiche Eintragungen 1 ). Es wiederholen sich in allen diesen urkundlichen Erhebungen: Staatliche Entschädigungen für Verpflegung der Verwundeten, Vergütung der Behandlungskosten an die Scliärer, Ausgaben von Geld an die Verwundeten selbst. Als uns neues interessantes Faktum geht aus den Luzernerrechnungen wiederholt hervor, dass der Staat einzelnen Verwundeten die Kosten für eine Badekur („Badfahrt, Badenfahrt“) 2 ) bestreitet. Angesichts dieser Thatsache dürfen wir von Neuem unserem Erstaunen darüber Ausdruck geben, wie weitgehend diese obrigkeitliche Fürsorge war, wie sehr Lehen und Gesundheit der tapferen Landesverteidiger geschätzt und behütet wurden. So wie der unversehrt Fahnenflüchtige ehrlos verdammt war 3 ), so ward der verwundet aus dem 1) St. A. Basel. Vgl. auch Bernoulli, Basels Antlieil 1. c., ferner P. Ochs, Geschichte Basels Bel. 4 S. 295. „Einem Knecht vor Blamont geworfen, ze heilen. 1 lb.“ 2) Die Bäder von Baden im Aargau waren bekanntlich zu dieser Zeit schon hoch frequentiert, nicht nur der Gesundheit, sondern auch des Vergnügens halber. Glutz-Blozheim schreibt darüber nach P o g g i o s gleichzeitiger Schilderung (S. 506): „Der Krieger, welcher den Zwischenraum von einem Feldzuge zum andern recht fröhlich zubringen wollte, begab sich nach Baden im Aargau. In einem engenThale, wo die wild rauschende Limmat durch Felsen sich Bahn gebrochen, in der Nähe blühender Wiesen und wohlgebauter Felder, am Fusse hoher Berge , deren Abhänge schöne Weinberge zieren, sprudeln viele heisse Quellen, mit wunderbarer Heilkraft begabten Wassers. In den zahlreichen Gasthöfen fanden Domherren, Aebte, Mönche, Nonnen, Hauptleute, Krieger, Staatsmänner und Handwerker sich ein, die Meisten ohne andere Absicht, als Traurigkeit zu verbannen, Vergnügen zu suchen und des Lebens froh zu werden u. s. w.“ B) T achudi spricht von einem aus Artli im Kanton Schwyz, der von St. Jakob an der Birs nach Hause kehrte und sein Leben lang verachtet wurde, weil er nicht verwundet war. Ein Gleiches meldet die Chronik der Domherren von Neuchätel von Einem aus Neuen bürg, namens Jehan F e v r e, der von seinen Landsleuten verflucht wurde, weil man ihn nach seiner Rückkehr ohne Wunde noch Quetschung fand. Aus P. Ochs, Geschichte von Basel. Bd. B. S. 385. 43 Felde lieimkehreude von seinen Mitbürgern zeitlebens geehrt 1 ). Sorge für Witwen und Waise n. Aber nicht nur auf die Wohlfahrt der Verwundeten selbst erstreckte sich zu dieser Zeit die staatliche Obhut. Auch die Familien, die Kinder der Invaliden und Gefallenen waren ihr anvertraut. Damals schon war der, Arnold von Winkelried in den Mund gelegte Mahnruf „Sorget für mein Weib und meine Kinder“ denen zur Pflicht gemacht, für welche die Gefallenen gestritten und gelitten hatten. Hievon legt sprechendes Zeugnis ab eine Luzerner-Ratserkenntnis aus dem Jahre 1476 2 ), durch welche bei Anlass des Zuges nach Grandson Folgendes bestimmt wird: Das Gut der Kinder von im Felde Gefallenen soll sorgfältig bevogtet, und darüber jährlich Rechnung abgelegt werden. Sollte dieses Vermögen von den Vögten verwahrlost werden, so hat der Staat dasselbe zu ersetzen. Wenn einer umkommt und Kinder ohne Vermögen hinterlässt, so dass das hinterlassene Kind nicht aus eigenem Gut erzogen werden kann, so hat der Staat dasselbe zu speisen und zu kleiden. Den Verwundeten, so er arm ist, soll der Staat („d. i. die Stadt, das Land oder das Amt“) samt seinen Kindern ernähren, bis er wieder arbeitsfähig ist. bis er, wie es heisst „wie vor gewerchen vnd sin narung gewonnen mag“. Auch der Arztlohn soll ihm bis zur Genesung „uss dem gemeinen nutz“ ersetzt werden 3 ). 1) Die Narben von in den Burgunderschlacliten erlittenen Wunden bewahrten den als Landesverräter verurteilten Peter Amstalden, den Anführer der Entlibucher in den Burgunderschlaehten vor dem schimpflichen Tode auf dem Rad. J o b. v. M ii 11 e r 5a. S. 244. 2) Rathserkeuntniss auf Donstag vor der alten vassnacht 1476. Annali- stisches aus dem nunmehr ältesten Bürgerbuch der Stadt Luzern, mitgeteilt von Stadtarchivar J. Schneller in Geschichtsfreund XXII. Bd., S. 151. 3) Hier der Wortlaut der Erkenntnis nach angegebener Quelle kopiert: „Des ersten setzen wir, ob vnnser dheiner vs vnnser Statt Lucern vnd vs andern vnnsern Stetten oder emptern jn vnnsern nöten vnd gehorsamkeit vff vnnser bevelcli jm veld liblos getan vnd vmbracht wurde, vnd der kinde vnd guot hinder jm lat, Ir seye einer oder me, da soll die statt oder das ampt, da der abgangen gesessen was, Syne Kind mit erbern lüten bevogten, jn so- lichen trüwen vnd in der mas, "wann die Kinde zu iren tage kommet, das sy dann ir vetterlich erb vnuertan findent, vnd ob solich guot von Vögten vertan oder venvarloset wirt, So sol die selbe statt oder das ampt den Kindern 44 Nachdem die Besatzung von Grandson durch Carl den Kühnen schändlich ermordet worden war, wurde zu Bern für die Hin- terlassenen gesorgt, indem die amtliche Weisung ergieng „nit zu gestatten, dass Jemand vff der umkomtuenden Guter, Wib, Kind oder Fr und mit Verkaufen, Vertriben, oder Veränderen, Beschwärung fürnehme“ 1 ). Aehnliche Verfügungen wurden zu Freiburg erlassen. Es wurde den Hinterlassenen der rückständige Sold der Ungerichteten Angehörigen aus der Stadtkasse ausbezahlt, ausserdem erhielten sie Spenden an Korn 2 ). — Wie für die Familie von bei Murten gefallenen Luzernern landesväterlich gesorgt wurde, zeigen folgende Beispiele 8 ): 1476. Als Meister Jakob sei. der Koch in unsern Nöten vor Murten nmkoimuen, hat man geordnet, daß man Ir (seiner Wittwe) und ihren kleinen Kindern zu Hilf alle Samstag vom Fmgeld 5 ß. geben sol, untz an unser widerrufen, und ob sie jetzt treit (schwanger geht) und semlich vertan guot vs Irem gemeinen guot erfollen vnd ersetzen, damit die kind des keinen abgang habend. Vnd so bald einer also vmbkumpt, Sol man die kinde wie vorstät bevogten vnd von stund an solich guot jn ge scbrift nemmen, daruinb jerlich Rechnung geben mit guten trüwen vnd vngefarlicb. Wir setzen ouoli, ob yeman der vnnsern *) vss vnser statt vnd vsa vnnsern stetten, landen ynd emptern also in vnsern nöten vnd gehorsamkeit vff vnser bevelch jm veld lib loss getan vnd vmb brächt wurd vnd kind hinder im lies, vnd aber als arm wer, daz sine kind vss sinem guot nit erzogen möchten werden, da sol die stat, daz land old das ampt, vnder denen der gesessen so allso liblos getan ist, dieselben Kind züchen, inen essen, trinken vnd beklei- dung geben, inen damit Hunger vnd Frost boessen vss dem gemeinen nutz, bis daz sy zu iren tagen kommen , das sy gedienen vnd ir libsnarung gewönnen mögen trülich, als ob die Kind ir eins weren. Desglicli ob ein söm- liclier wund wurd, vnd der ouch als arm wer, daz er nit spis hett sich selb, vnd ob er kind hett, sine kind erneren möcht, old den artzit Ion nit zu geben het, dat sol ouch die stat, daz land, old daz ampt da der wund gesessen ist, dem wunden man vnd sinen kinden, ob er die hat, essen und trinken geben, Hunger und frost boessen, so lang bis daz der wund aber wie vor gewerchen vnd sin narung gewönnen mag , vnd sollen ouch den artzit Ion geben ane des wunden schaden, obder wund sömlichen artzit Ion nit zu geben hatt, vnd daz sol beschechen vss dem gemeinen nutz, diewil doch sömlichs durch des gemeinen nutzes land vnd lütt ze schirmen das gelitten vnd jm veld gewes- sen vnd denen daheimen vor gestritten hatt. Und ob der so wund wer, kind hett, die jr narung wol gewönnen möchten, den sol man nit gebunden sin allso zu essen vnd trinken geben“. *) Von hier an des Stadtschreibers Melchior Russen Handschrift. 1) Nach v. Rodt, Bernisches Kriegswesen. I. S. 145. 2) v. Rodt, Burgunderzöge. 2. S. 104. 3) v. Elgger, 1. c. S. 173 aus Balthasar Ausg. S. 287. 45 ihr Gott hilft, so wollen wir Ir aber ihr Kindbetti ze Hülf kommen. — Und als Heini Bolzer sei. auch zu Murten umbkommen ist, will man sinen Kindern ze Hülf all Wuclien ein Halb Viertel Kernen geben. Wahrscheinlich hei Nancy wurde ein Luzerner „Lüttener“ verwundet, für dessen Behandlung 1478 der Rat dem Peter Koller 10 Pfund 10 Schilling zahlte 1 ). Damit ist das Forschungsmaterial aus derZeit der Burgunderz ü g e erschöpft. Folgen wir weiter dem Gang der Ereignisse, so begegnen wir wieder Aufzeichnungen über Venvundeten-Ent- scliädigung hei Anlass des Belle nzer zuges (1478) 2 ): „7/1 einem armen man von Wallis, der zu Rellenz geschossen ward. — XX lb. I'eten Koler und sinen gesellen artzitlon. IX lb. V ß von Wernis zu der kilchen wegen ze arznen“ 3 ). Schwabenkrieg 14 99. Dieselben gemeinsam geregelten Anordnungen, die wir bis jetzt auf dem Gebiete des Verwundeten-Fürsorge kennen gelernt haben, treffen wir wieder mit wenig Abänderung in der langen blutigen Fehde, welche von den Eidgenossen im Jahre 1499 mit dem schwäbischen Bunde ausgefochten wurde. Auf den Tagsatzungen während des Schwabenkrieges stehen wieder neben andern Tractanden die Verwundeten auf dem Programm. Es sollen je nach Vereinbarung die Kosten für dieselben von den einzelnen Orten oder gemeinsam bestritten werde n, lieisst es im Abschied vom 10. Juni 1499. „Von Adam Fluelers und Anderer wegen die in der Eidgenossen Nöthen wund geworden soll man heimbringen, und zu Tagen antworten, ob man gemeinlich oder jedes Ort für die Seinen die diestalligen Kosten tragen wolle“ 4 ). Nach der entscheidenden, für die Eidgenossen siegreichen Schlacht bei Dörnach (22. Sept. 1499) wird auf der Tagsatzung vom 7. Oktober vereinbart, an einen Schürer von Liestal für 1) St. A. Luzern. Mitgeteilt von Herrn v. Li eben au. 2) Der zweite mailändische Krieg. Uri im Bunde mit dem Pabst gegen die Mailänder. Schlacht bei Giornico. 3) Aus dem Umgeldbuch zu Luzern, sabatto post Jacobi. Von Herrn Arch. v. Liebenau freundlichst mitgeteilt. 4) Abschiede Bd. IU 1. S. 014. 46 Behandlung der Verwundeten 50 Gulden aus der eidgenössischen Kasse zu bezahlen x ): Abschied Montag vor Dionysii zu Zürich. „Dem Scherer ze Liechtstall Hanns Strnben, der die so in der slacht zu Dörnach wund worden sind, gearznet hat, deren ein grosse zal von allen orten gewesen, Ist geordnet fünfzig gülden zft geben, von dem gelt so zü Luzern lyt, das gemein Eydgenossen zugehört.“ Ebenso wird einem Schürer von Zürich eine Vergütung aus gemein eidgenössischen Geldern erstattet. Als aber der Gesandte von Bern in derselben Sitzung für den Berner Chirurgen Meister B e- n e d i k t K o 1 e r und für dessen Gehilfen ebenfalls Bezahlung aus eidgenössischer Kasse beantragte, ward dieses Begehren abgewiesen mit der Begründung, da jeder Ort seine Meister sonst selbst belohnt habe, solle Bern dies auch so halten 1 2 ). Wenn wir nun nach Anhören dieser Tagsatzungsbeschlüsse uns wieder darnach erkundigen. wie die einzelnen Orte mit ihren Entschädigungen an die „Wunden“ verfuhren, so vernehmen wir von den Bernern, dass sie den Beuteanteil von Dörnach anstatt ihn unter die Kinegskameraden ihres Auszuges zu verteilen, vollständig wolilthätigen Zwecken widmeten. Ihr Beuteanteil betrug an Geldwert 800 Pfd.; es wurde diese Summe, nachdem das Land sich li i e m i t einverstanden erklärt hatte, durch die Beutemeister unter die V e r w undete n, sowie unter die Witwe n u n d W a i s e n der U m gekommenen verteilt 3 ). Wiederum eine hochherzige Tliat! 1) Abschiede Bd. TU. S. 636. 2) T a g zu Basel. 25. November 1499. (uff sant Catharinentag.) Eidge Abschiede Bd. III. S. 651. „Ein ander Schürer, dann der so zu Zürich gewesen, vnd dem 50 gl. geben ist, ouch zu Liestal gesessen , ist vor Uns allen erschynen, mit merklicher klag, er liab nach gettaner schiacht bi Dörnach Miner Herren Lüt uf dem Huss Dörnach, vnd och ze Liestal mit M e i- ster Benedikt Koler, vnd anderen meisteren, on ze Bern gesessen, vnd durch ir bitt willen hülfen verbinden, vnd als si deheinen Zug hatten, allein Gezüg dargeben, vnd daruff begert, in abgetragen, vnd gevordert XIIII’gl. dem ist uss des von Baldek Gelt worden vür all sin Ansprach Ij gl. Vnd als ich (der Gesandte von Bern) nu Meister Benedikten vergunt, vnd sin Gsellen ouch anzogen, vnd gmeint, sie sollend uss söllichem Gelt ouch bezalt werden, ist durch gemeyner Eydgnossen anwält das abgeschlagen vnd gesagt, Jegkliches Ort habe sinen meistern selbs gelont, welche je die verbunden habend, das sollend mine Herren ouch tun.“ 3) Ans heim schreibt darüber in seiner Chronik (Bd. II, S. 254). „Wan nachdem ein löblich stat Bern die varende bnt in ir stat und land bi gswor- 47 Wie die Kosten, welche der Stadt Bern für die Verwundeten von Dornach erwuchsen, im Einzelnen bestritten wurden, darüber geben uns wieder Rechnungen Aufschluss. Antonin Archer, der Stadt Bern Seckeimeister, macht in seinem Rechenbuch von Weihnachten 1499 bis St. Johannis 1500 : ) allerlei Eintragungen, ans denen hervorgeht, dass Zehrungskosten und ärztliche Behandlung für diese Wunden aus der Staatskasse bestritten wurden. Das Dornacher Beutegeld, von welchem oben die Rede ist, wurde also hiezu nicht verwendet, sondern dasselbe kam wohl den Verwundeten ausserdem zu gute. — Ich fand in besagter Rechnung folgende uns interessierende Notizen: 3 Uß geben: Rogglin und Meister Beneditt von dem Zinnnermann von Balm so vor Dörnach wund ward, ze arznen 8 Pfd. Von dem Ross, so Hans Angelt in die Eidtgenossen von der Büchsen wegen geritten, und verderbt hat, für zerung und Arzatlon 4 Pfd. Conrad Sacker, dem Wirt von Liechtstal vmb zerrung so die Gewandten vor Dörnach verzert liand 44 Pfd. . Henggeier dem Wirt zum wilden Mann vmb zerung des Zimmermanns von Balm, so vor Dörnach wund ist worden 19 Pfd. Hannsen Scherer von Arow von etlichenn Gewandten von Dörnach zu arznen ö Pfd. Meister Beneditt von Spechten zu arznen, als er zu Tungen geschossen ward 3 Pfd. Dem Scherer von Baden von Spechten zu arznen 12 Pfd. neu eiden hat lassen ersfiehen, ist nit me denn 800 Pfund wert erfunden, welche uss rat und ansuclien der oberkeit sind den armen an diser schiacht verwundten und gelampten hienaeh uf den 8. tag Jenner durch butmeister usgeteilt worden“. Vielmehr am 9. Januar 1500 wurde den Amtleuten gemeldet, dass das Land dem Vorschlag des Rates beigestimmt habe, und die Verteilung vor sieh gehen könne. (Miss. J. 283 b). Anmerkung der Herausgeber der Chronik. — v. Rodt, Bernisches Kriegswesen. I. S. 142 citiert aus Tom. Miss. I. 1499: Von den zahlreichen Verwundeten der Dornachersehlacht heisst es in einem Schreiben der Regierung „wie sie (die Verwundeten) gegen Schärer, Wirthen und sust in ander weg guter stur und hülfe notliwendig seyen“. — v. Elgger und Biroher (1. e.) fassen irrtümlich die Sache so auf, als ob die ganze Beute von Dörnach an die verwundeten Eidgenossen verteilt worden wäre. — Gl u tz - Bl o z h e i m (1. c. S. 145) sagt: „Bern wendete die Beute am besten an; es teilte die von der Dornecker Schlacht erhaltenen 800 $ unter die Verwundeten aus. 1) Die Rechnungen sind abgedruckt in: Schweizerisches Museum. 1786. S. 138 u. ff.; ferner in Flückiger, 1. c.; auch v. Rodt, Kriegswesen enthält Einzelnes. 48 Strublin von Lieclitstal vmb zenmg so Gilian der Schumacher als er zu Dörnach wund ward verzert 2 Pfd.“ Wir erfahren aus diesen Rechnungen, dass die Verwundeten von Dörnach von Schürern behandelt wurden, die teils den einzelnen Mannschaftsauszügen zugeteilt mit in das Feld gezogen waren, teils in den dem Kampfplatz benachbarten Ortschaften (Liestal) ihren Wohnsitz hatten. Alle diese Chirurgen wurden aus der Staatskasse honoriert, ebenso werden daraus tierärztliche Rechnungen bestritten. Ausserdem finden wir Auslagen für Unterkunft und Verpflegung der Verwundeten in den Wirtshäusern Liestals. Wie Bern, so entschädigt auch Solothurn die Scliärer, welche die zu Dörnach verwundeten Burger arzneten : „Item Hanns Fischer von der Knecht wägen so an der Schlacht ge- schossenn und gestochenn sin wordenn, zu Arttzettlan VI. VI. s. VHId. Item Meister Jacoben dem Scherer von eines Knechts wegen uss der Herschaft Tierstein, den er geartznet hat, VI. 1.“ 1 ). Sehultheiss und Rätlie von Willisau gelangen an Solothurn wegen eines Burgers ihrer Stadt mit Namen Ulli Murer, der „zu Dornegg in der Vasten geschossen und von den Vygenden gar noch umbkomen wäre. Da er etwas verzert und villicht verartznot habe.“ 30. Juli 1499. 2 ) Nachdem wir dem Vorangehenden entnommen haben, dass der Anteil Berns am Beutegeld von D o r n a ch den Verwundeten geschenkt wurde, werden wir anlässlich einer anderen Episode des Schwabenkrieges inne, dass Verwundeten L ö s e g e 1 d f ü r Gefangene zuerkannt wurde. Bei der Einnahme des Städtchens T h i e n gen wurden ausser einigen adeligen Herrn auch 1 Schreiber, 1 Schuster und 1 Scliärer zu Gefangenen gemacht, und dieselben gegen Lösegeld frei gegeben. Für den Schuhmacher wurden 30 Gulden gelöst; die Hälfte davon wurde 2 verwundeten Eidgenossen an ihren Schaden gegeben. 3 ) Es waren 2 Brüder Matzinger, von denen einer 16 Wunden hatte, der andere durch den Schenkel geschossen war. 4 ) Dieselben geben auf den Tag zu Baden vom 10. Juni 1) Tatarinoff, Die Beteiligung Solothurns am Schwabenkrieg bis zur Schlacht bei Dornacli 22. Juli 1499. S. 11 und S. 18. Auszüge aus der Seckel- meisterrechnung 1498/99, soweit sie mit der Verteidigung des Landes in Verbindung stehen. 2) Ebenda S. 148. 8) Anshehn’s Chronik. Bd. II S. 188. Es wurde „der Schumacher um 30 gülden gefrigt, des gelds der halb teil zwen Matzingern brudern an iren wundschaden geben ward“. 4) Die Angabe über Art der Verwundung findet sich in Schaffhauser Neujahrsgeschenk. 1842. S. 16. — Nach einem Bericht der Luzerner Hauptleute 49 1499 ein Gesuch um Entschädigung ein * 1 ) und es wird diesem am 27. Juni entsprochen 2 ). Einen Beweis dafür, dass gelegentlich auch verwundete Feinde, wenn sie, wie dies ausnahmsweise geschah, zu Gefangenen gemacht wurden, von den Eidgenossen ärztliche Behandlung erfuhren, liefert Ende dieses Krieges ein Tagsatzungsbeschluss: „Die Gefangenen zu Sargans sollen nach Laut des Friedens auf eine Urfehde und gegen Ersatz der Arztkosten freigelassen werden“ 3 ). Dass später noch Invalidenentschädigungen ausbezahlt wurden, zeigt eine Notiz aus dem Luzerner Staatsarchiv 4 5 ), wonach der Landvogt von YVillisau (1500) „dem so das Bein vor Blumenfeld abgeschossen war 26 Pfd. 7 s. “ verabfolgt. Legt das bisher zusammengestellte Material Zeugnis davon ab. dass die staatliche Fürsorge für die Verwundeten als Pflicht betrachtet ward, der wo immer möglich nachgelebt wurde, so ist damit natürlich nicht gesagt, dass nicht auch Fälle von Vernachlässigung sich ereigneten. Das nachfolgend erzählte, aus der Zeit des Schwabenkrieges stammende Vorkommnis illustriert, dass zuweilen Verwundete Gefahr liefen, hilflos gelassen zu werden, wenn sie ausser ihres Heimatgebietes liegen blieben und selbst nicht die nötigen Mittel zum Bestreiten der ärztlichen Kosten besassen. Ein gewisser Hartmann, Bürger von Bern, wurde' bei einem Zug ins Hegau verwundet und hatte zu Sch aff hausen etliche Tage ohne Wundarzt gelegen. Auf von Schaff hausen eingelangte Nachricht hin schrieb der Rath zu Bern dem dortigen Stadtschreiber, er möchte sich gegen Vergütung der Auslagen des Verwundeten annehmen „da derselbe Armuths halber unvermögend seye, den Wundarzt, der ihn besorget zu belohnen“ 6 ). Italienische Feldzüge 1500 — 1529. Der nach den Siegen des Burg u n der- und Schwabenkrieges sich weit verbreitende Waffenruhm der Eidgenossen führte aus dem Feld vom 22. April 1499 ist Jörg Mattmann der junge von Sursee vor Thiengen durch einen Schuss in den Schenkel nicht tüdtlich verletzt. B ü c h i, Aktenstücke S. 518. 1) und 2 ) Abschiede Bd. III. 1. S. 612 und S. 618. 3) Tagsatzung vom 7. Oktober 1499 in Zürich. Abschiede Bd. III. 1. S. 637. 4) Von Herrn v. Lieben au mir mitgeteilt aus Titel: Pensionen an Invaliden. 5) v. Rodt, Kriegswesen I. S. 142 nach T. Miss. B. I. 1499. Brunner, Die Verwundeten. 4 50 zu Anfang des 16. Jahrhunderts ihre kamp fgewohnteil, kriegslustigen Scharen in den Dienst fremder Herrscher. Wir haben sie jetzt in die gewaltigen Schlachten zu begleiten, welche von ihnen vor den Thoren Mailands gegen die Söldnertruppen Frankreichs ausgefochten wurden. Es liegt nahe, anzunehmen, dass mit der Vervollkommnung der militärisch-taktischen Ausbildung, mit der Entwicklung der gesamten Heersorganisation auch die Organisation der Verwundetenpflege Fortschritte machte. Wir glauben uns zu der Erwartung berechtigt, dass von der Obrigkeit und den Truppenführern, deren energisches Bestreben für die Verwundeten zu sorgen, sich frühzeitig kund gegeben hat, immer planm'ässiger schon vor dem Auszug der Truppen in dieser Richtung vorgesorgt wurde. — Ich habe urkundlich nachgewiesen, dass schon zu Ende des 14. und Anfang des 15. Jahr- hunderts Schürer als Feldchirurgen mit auszogen und dass in allen folgenden Heereszügen solche Wundärzte von Staats wegen mitgeschickt wurden. Dass auch in dieser Periode der Ruhmeszeit dem Stabe der grösseren Mannschaftsauszüge als konstantes Ingrediens Feldchirurgen zugeteilt waren, ist aus den später zusammengestellten Reisrödeln zu ersehen. Wichtige, uns noch nicht bekannte staatliche Massregeln aus dieser Zeit konnte ich nicht entdecken; doch ist eine durch die verschiedene Art der Kriegsunternehmungen bedingte Neuerung zu konstatieren. Da in diesen Zügen die Kriegskosten insgesamt der Macht aufbedungen wurden, für welche das eidgenössische Heer im Felde stand, so mussten auch die Kosten für die Verwundeten aus deren Kasse bestritten werden. Im Pavierzuge (1512), in welchem von den Eidgenossen das Herzogtum Mailand dem rechtmässigen Fürsten gegen die Franzosen erstritten wurde, mussten die mailändischen Städte allein an das Bernische Kontingent des Schweizerheeres für 16 Verwundete 128 Pfd. d. h. pro Kopf 4 Pfd. bezahlen ’). Die Einnahme von Pavia kostete die Eidgenossen einige Hundert Tote und Verwundete; für jeden der letzteren bezogen die Hauptleute von dem Kardinal-Statthalter 4 Gld., um sie nach eines jeden Schaden unter sie zu verteilen. Das Bernische Contingent zählte deren 16, worunter „ Velly fogt, ins 1) v. Rodt, B. Kriegswesen. I. S. 148. Ders. , Auszug aus Burkhards von Erlach des Berner Hauptmanns Berichten und Rechnungen, den Pavier- zug von 1512 betreffend. Schweiz. Geschichtsforscher. 1. Bd. S. 193 u. ff. 51 „Haupt; Hans Richter, durch den Schenkel; Casper Scherer, in einen „Arm; Heinj Müller, ist in der schanz geschossen worden, vor der Stadt „in ein Arm; Peter seller, ist gestochen durch eine Hand am Donstag; „Albrecht Kuirsner, durch ein Arm geschossen; Hans Moßis, an der ersten „pasty; Tschang an der Leng, ist, wund in der ersten pasty; Gering an „der ersten pasty; Jakob Loch, durch den Schenkel, in der Stadt; Hans „Tek. ist wunt worden for der Stadt am Bollwerk am Donstag; Bend. „Willimis, ist wundt uf der Brugg; Bend. Berger ist wunt in der statt uf der Brugg.“ 0 Nach den blutigen Schlachten von Novara (1513) und Marigna.no (1515) hatte der Herzog von Mailand, Maximilian Sforza, der Schützling der Eidgenossen, für Pflege und Behandlung der vielen V erwundeten zu sorgen; wir werden davon später mehr hören. — Als Franz I. die heroische Tapferkeit seiner Gegner, der Eidgenossen bei Marignano kennen gelernt hatte, schloss er 1516 mit ihnen den ewigen Frieden, und 1521 Unterzeichneten alle Orte der Schweiz mit Ausnahme Zürichs einen Vertrag, wonach sie dem Könige gestatteten, so lange er lebte 6—16000 Mann eidgenössische Truppen anzuwerben. Beständig hatte Franz jetzt eine Garde von Schweizertruppen um sich; den Invaliden dieser Leibwache bewilligte er J a h rg e 1 de r a ). Kappeier krieg 1 529 —1531. In den Jahren 1529 und 1531 treffen wir die Eidgenossen um der Reformation willen im Bürgerkriege. Z ü ricli kämpft bei Kappel gegen die 5 katholischen Orte Uri, Schwyz, Unterwal d e n, Z u g, Inzer n, und wir vernahmen bereits, dass selbst in diesen Kämpfen noch zahlreiche Verwundete der Rache des erbitterten Siegers geopfert wurden. Im Züricher Mannschaftsauszuge zur Schlacht bei Kappel linden wir wieder 2 dem Banner zugeteilte Schärer. — Nach geschehener Schlacht (11. Oktober 1531) wird auf der Tagsatzung zu Zug am 1. Dezember 1531 1 2 3 ) ganz analog den uns von früher her bekannten Beschlüssen puncto Schärerlöhnung abgemacht, es soll 1) Erlach, Pavierzug. 1. c. 2) Stettiers Chronik I. S. 601 bei Anlass der Gesandtschaft der Eidgenossen nach Frankreich: „vnd bewilliget den alten vbelmögenden Eydge- nössischen Guardiknecliten gleichsam den Schottischen nothwendige Unterhaltungen“ Auch bei Hottin ge r, Geschichte der Eidgenossen. I. S. 43. 3) Tag der V Orte, ferner anwesend Zürich, Basel, Schaffhausen. Abschiede. Bd. 4. Abt. 1 C. S. 1229. 4 * 52 jeder Ort mit den Seimgen je nach Umständen sich abfmdcn. Wie nun dieses Abfinden stattfand, darüber sind wir, wenigstens was die Züricher betrifft, ziemlich genau durch die von mir aufgefundenen Quellen unterrichtet. Noch nicht angeführt und wichtig ist die Urkunde, dass der Rat der Stadt Zürich die unbemittelten Verwundeten, die man nicht weiter transportieren konnte, auf seine Kosten im Kloster Oetenbach verpflegen liess. Dieses Kloster wurde demgemäss in ein Notspital um gewandelt 1 ). Im Uebrigen werden wie früher die Schärer zu Stadt und Land für Behandlung der Verwundeten, sowie alle diejenigen, welche Verpflegungsunkosten hatten, aus dem Staatsseckel bezahlt, ebenso werden auch hier Entschädigungen an Verwundete selbst verabfolgt. Bullinger berechnet in seiner Reformationsgeschichte genau die Kosten der Stadt Zürich des Krieges halber und führt dabei an 2 ): „Den Schürern der statt, die wunden zu artznen 800 Pfd. Denen uff dem Land allenthalben 477 Pfd. 19 Sch. Denen Zug von wägen 6 gesellen 3 4 ) 16 Pfd.“ Wie sich im Einzelnen diese Schärerlöhnungen und Verwundeten-Honorare machten, sagen uns genau die Rechnungen des Züricher Seckeimeisters aus den Jahren 1531 und 1532 *) : Seckelamts-Rechnung 15 31. II s g e b e n a 11 e r 1 e y. Pag. 11. 33 gen Heister Ludwig Scherer, genant Harnascher uss er- kantnuss miner Herren, artzetlon eynem von Zug. (13. Hornung 1532.) ,, 13. 2 ß 17 /? 6 Hlr, gen Cftnrat Eulen als er des Landgraffen von Hessen buchsenmeister geartznet hat. (April 2. 1532.) Usgeben scherern, die wunden vnd Kranken zu artznen. Pag. 2. 10 &' Ulrichen Scherern von A11 o r f als er Irer ettlicher stich, wunden und schützen halb hat geartznet. 1) Bullinger, Reformationsgeschichte. III. S. 141. „Dann ein ersamer radt der statt Zurych geordnet hat daz welche wunde armm werend vnd kein radt oder pfläg hättend oder sunst nitt myt fertigen möchtend lassen an Oetembaeh erhalten vnd geneert wurdint“. 2) 1. c. Bd. III. S. 255. 3) Schärer von Zug, welche verwundete Zürcher Gefangene arzneten. Siehe im Folgenden. 4) Wortgetreue Abschrift von Herrn Archivar Lab hart. 53 Pag. 2 55 55 55 55 ") 55 *5 55 55 *5 *5 55 5 ) 55 55 55 ^ r> 55 55 55 75 55 5 ) » 75 55 55 75 75 55 *7 55 55 *5 55 55 12 ft Scherern von Bulach als er ettlich geartznet hat. 10 ft. 5 ß Lienhärten Schumacher von Egg etlich ze artznen. 8 ft Meister Steffann als er ettlich geartznet hat. 6 ft Bastian Meck von Herrliberg als er Iren 7 geartznet. 12 u Hans Schmiden von Stel'a für das er Ire 12 geartznet. 13 ft Jacoben Scherer und sinem sün als sy 17 geartznet hand. 22 ft dem Scherer von Küsnacht als er 23 gearznet. 10 ß Ulin Büman ab dem Horgerberg als er etlich hat verbunden. 100 fl 12 s. 6 Hlr Seckelmeisterm von Zug ü Meister Hansen Scherer von Zug artzatlon und zerung, lut unser herren er- kanntnuss. 40 ft Hansen Steinbrflchel ann Scherer zu Mettmenstetten, als er vil liit hat verbunden, lut unser herren erkanntnuss. 80 fl Dem Scherer von Meilan als er Iro by 40 und namt- lich ettlich gross schaden verbunden hat. 10 fl Lienharten Herzog von Stadel als er zu Cappel geschossen und sich zu Kayserstfihl hat lassen artznen. 4 fl Hans ü Heini Bümann von Wider sch wil (bei Bubikon) artzatlon. 23 ft Heini Scherer von Wedischweil als er einen gesellen von Stefa geartznet hat. 1 fl Claus Hotzen an sins sftns artzatlon. 3 « Hanns Caspar Murer von Dürnten hat ettlich zu Rapper- schwil geartznet. 3 fl Clein Heini Grübelman hat er zu Rapperswyl geartznet. 1 ft 10 ß Heini Müller von Hinwyl artzatlon von Ulin Apfeltrangen wegen. 60 ft Meister Hansen Brennwald artzatlon als er etlich in Griininger-Ampt geartznet hat. 8 fl. Rudolfen Sure von G r ü n i n g e n als er ettlich geartznet hat. 2 ft 5 ß Peter Kriesis wyb von Grüningen als sy ettlich (von) Zürich zur Kronen geartznet hat. 3 U Jacoben Mftggli zü Grünin gen als er zu Lfttzern ver- artznet hat. 3 U Hansen Müller des Schwitzers tochterman so er verartz- net hat. 18 ft 16 ß 6 Hlr Meister Hansen Scherer von Winterthur als er eben vil geartznet hat. 800 ft Gemeinen meistern den scherern in der statt us erkanntnuss unser Herren namtlich so volget hernach was jedem zü sinem teil worden ist. 120 ft Philip Guldinring 44 ft Rudolfen Weber, 102 ft dem Jenni, 30 ft dem 54 Paule Scherer, 60 ff dem Engelhart, 40 ff dem Heidegger, 6 ff dem Bremen, 80 ff Meister Ludwigen, 20 S' dem Bader, 14 ff dem Pfenninge r, 48 ff dem Jo der, 120 ff dem Stumpen, 102 ff dem Grimen. Sodanne drinck- gelt 2 ff Philippen Knecht, 2 ff Joders Knecht, 2 ff Meister Ludwigs knecht, 2 ff Stumpen und Jennis knechten. Pag. 2. 10 des jungen DübJis frowen. „ „ 100 ff dem Sifriden von Tallwyl uss erkanntnuss unser Herren, lut eines Zedels artzatlon. „ „ 4 ff Hansen Im Hof artzatlon so er verartznet hat. „ „ 1 ff Jenni Scherers Knechten zu drinckgelt als sollicher im Krieg verbunden hat. „ „ 1 ff Meister Hans Schwaben des Scherers wyb artzatlon. „ „ 1 ff 10 ß Webers Scherer knecht, als er gehulfen hat verbinden. „ „ 16 ff aber (wieder) gen Zug sechs gesellen, im Krieg wund worden, ze artznen, lut beider botten von Baden teding. „ ,, 7 ff Stottle Volkarten von Niderglatt als er an der schiacht wund und lam worden artzatlon in bysin meister Türnisen. Summa des Titels: 1358 U 19 ff. Seckeiamts Rechnung pro 153 2. Titel All erley. t, „ 8 Hannsen Müller von Husen und Hans Rutsche von Hengst (Heisch) an Iren costen ü zerüng als sy wund warend uss er- kenntnuss uns. Herren. „ „ 12 ff Marx Näfen ü Peter Mischer, desglichen Hansen Huber an iren artzatlon jedem 4 S actum 6. septembris. „ „ 15 ff Einer frouen umb zwey lilachen hat sy den scherern im Krieg, die wunden zu verbinden gegeben. „ „ 2 ff 10 ff sind worden zweyen von Grüningen artzatlon so im Krieg wund sind worden. ., „ 10 tt Caspar Meyer von Meila an sin badfart und artzatlon, lut U. H. Erkenntnüss. Laut diesen Rechnungen des Stadt-Seckelmeisters werden vom Rate Zürichs in summa 1358 Pfd. ausgegeben an die Scliärer zu Stadt und Land für „artzatlon“, ferner für Verpflegungskosten (zerung) der Verwundeten, Lieferung von Verbandzeug, Trinkgelder an die Gehilfen (Knechte) der Chirurgen, Honorare an die Verwundeten selbst; endlich sehen wir auch da wieder das Geld zu einer „badfahrt“ gespendet. Diese „badfahrt“, die eine besondere Vergünstigung gewesen zu sein scheint, ist auch Gegenstand der Verhandlung auf den der Schlacht bei Kappel folgenden Tagsatzungen. Auf den oben er- 55 wähnten Tag zu Zug (1. Dezember 1531) giebt ein gewisser H e u- berger, der im Kriege schwer verwundet worden, das Gesuch ein, es möchte ihm ein Geschenk („eerung“) zu einer Badenfahrt gewährt werden 1 ). Am nächstfolgenden Tag zu Baden (16. Dezbr., Samstag vor St. Thomas) wird vereinbart: „Betreifend den Heuberger, der laut des Abschieds von Zug um ein Geschenk zu einer Badekur nachsucht, zeigt Schultheiss Golder (von Luzern) an, dass derselbe zu Luzern 31 Gulden verzehrt habe, und der Scherer noch 10 Kronen Lohn fordere. Da er aller Orte Diener gewesen, w'eshalb sie billig diese Kosten miteinander tragen, die andern Luten aber hievon nichts gewusst haben, so wird dies in den Abschied genommen, um aut den Tag zu Frauenfeld Antwort zu bringen .“ 2 ) Mit verwundeten Gefangenen wurde es in diesem Kriege gehalten, wie ganz ausnahmsweise schon in früheren Feldzügen. Sie werden freigegeben, nachdem für sie Arztlohn und Zehrung vom Gegner bezahlt worden war. Lösegeld wird nicht verlangt. Es heisst in den Friedensbestimmungen zwischen Bern und den fünf Orten: „Zum einlifften sollend die gefangenen zft beiden teylen one alle engalltnus fry vssgelassen werden. Doch das ein ietlicher sin zerung- vnd artzlohn ab tragen sol“ 3 ). Dieselben Bestimmungen sind in den Landsfrieden zwischen S c h w y z und Toggenburg (1533) aufgenommen.: „ doch sollen! unser lieb Landlut von Toggenburg den Arzetlohn, Zehrung und anders uff sie gangen, abtragen, das sie ouch ze thun versprochen hand“ 4 5 ). In diesem eidgenössischen Bürgerkriege stossen wir somit schon auf eine Konvention zur Auswechslung von verwundeten und kranken Kriegsgefangenen „ohne Ranzion“. Welch ein fortschrittlicher Sprung der humanitären Gesinnung in so kurzer Frist! Auf dem Schlachtfeld zu Kappel das Töten der Verwundeten, kurz nachher dieses versöhnliche Abkommen. Nach Gnrlt 6 ) wäre eine solche Entlassung ohne Ranzion erst in Ver- 1) Abschiede. Bd. [V. lb. S. 1229. — Zur „Badenfahrt“ leistet der Rat von Bern im 16. Jahrhundert überhaupt vielen armen Kranken eine Beisteuer. Auch iu Pfäffers wird gebadet. Haller, Berner Ratsmanuale. 1. c. S. 424 ff. Zur Zeit der Villmergerkriege werden wir Schinznach treffen. 2) Abschiede. 1. c. S. 1237. 3) Bullinger 1. c. III. S. 274. 4) Helvetia von Balthasar II. Bd. S. 361; ferner Abschiede Bd. 4. Abt. 1 c. S. 1297. 5) (xurlt, Zur Geschichte der internationalen und freiwilligen Krankenpflege im Kriege. Leipzig 1873. 56 trägen des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts zu finden. Zwischen Zürich und Zug wurde man in Bezug auf die Entschädigung der Arzt- und Verpflegungskosten der nach Zug transportierten verwundeten Züricher Gefangenen nicht einig, d. h. der Rat von Zürich lehnte eine von Zug gestellte Forderung für Sehärerlöhne ab *). Zeit nach Kappel 1531 —1600. In dem nach dem Reformationsstreite folgenden Abschnitte des 16. Jahrhunderts spielen sich keine nationalen, das ganze Heer der Eidgenossen unter die Waffen rufenden Kriege mehr ab. Die Eidgenossenschaft tritt als vereinter Staatskörper vom europäischen Kriegsschauplätze ab. Es folgt die Zeit der Kapitulationen. Die Regierungen der verschiedenen Stände stellen traktatmässig Söldnerheere für fremden Kriegsdienst und ziehen aus derartigen Unternehmungen reichen Gewinn. Die Schweiz wird zum Hauptwerbe- platz der Staaten Mitteleuropas. Kapitulationen. In den verschiedenen Kapitulationsverträgen finden sich wieder Bestimmungen für die Verpflegung und Besoldung der Kranken und Verwundeten. 1) St. A. Z ü r i c h. Akten Kappelerkrieg. Verzeichnis gefangener Z ü r c h e r. Zug Januar 1532. I. (33 Personen). „Item und diewyl dann die vorgescirribnen personen der merenteil zuo Cappel gefangen und wund worden, sind sy gmeinlieh XIV tag, und etliche dry wuchen zuo Zug in ininer herren kosten gelegen in wivthshusern, uf dem ratshus und in dem spital, desslialben ein grossen Kosten ufgangen. Aber darmit mau gesäche, dass mine herren nüt unzhnliches be- gerend, hand sy einem jeden für sin zerung und kosten ufgeleit c c und ob sy gen Lueern komen syend, dry guldin zuger wärung“. II. (6 Personen von anfang bis ende des krieges in Zug gebliben). Für jede Person ist aufgelauf'en 6 Gulden. Burkhard Wirz, Unterschreiber hat für 12 tage im spital 2 guldin zu bezahlen, sig. Jacobus Koby. Bei den Akten liegen sodann 3 Stücke betreffend von Zug und Luzern geforderte Entschädigung: 1. 1532. 6. Januar. Derer von Zug geforderter Schärerlohn etlicher gefangenen halb. Unterzeichnet: Amman und Räthe der Stadt Zug. 2. 1532. 8. Februar. Amman und Rath Zug an Bürgermeister und Rath Zürich betreffend dieselbe Schuldforderung, auf welcher durchaus be- harrt wird. 3. 1532. 22. Januar. Spruch von Bürgermeister und Rath Zürich in obiger Angelegenheit, womit die Forderung abgelehnt wird. (Wortgetreuer Auszug von Herrn St. Archivar L a b h a r t.) 57 Bei den Aufbrüchen für Frankreich, Spanien etc. von 1532 bis 1600 mussten die Truppen jeweilen schon vor dem Auszuge aus der Schweiz gehörig bewaffnet werden. Der erste Monatssold wurde nach der ersten Musterung, mit der die Waffeninspektion verbunden war, ausbezahlt. Die Capitulation für die Garde in Turin von 1581 bestimmt, Kranke beziehen den Sold „so vern sy (die Krankheit) nit über 3 Monat ist“ 1 ). Die Capitulationen mit Frankreich von 1553 2 ) und 1556 3 ) enthalten die Bestimmung, dass die Hauptleute und Soldaten für 3 Monate ausbezahlt werden, ob sie gesund oder krank seien. Sterben Soldaten während dieser Zeit, so erhalten die Erben den Sold für den ganzen Monat, wenn der Verstorbene den 1. Tag des Monats erlebt hat. Es sollen auch die Kranken bezahlt werden, die nicht an der Revue erscheinen, jedoch sollen die Hauptleute den Musterungscommissären anzeigen, wo sie selbe besichtigen können, oder sie sollen einen Etat eingeben, der von der Obrigkeit der Orte beglaubigt sei, in welchen die Kranken sich befinden. (Letzteres nach Vertrag von 1567 *). Das unter Ludwig Pf y ff er in französischen Diensten stehende Regiment hatte 1569 einen so grossen Krankenstand, dass eine Zerstreuung in die Dörfer nöthig wurde. Pfyffer berichtet nach Hause, er glaube, das zu viele Trinken von trübem Wein, die Kälte und starke Züge (lange Märsche) seien das Gift gewesen; sie haben einen „Docter“ bei ihnen, der „wahrlich den Knechten redlich wieder geholfen habe“ 6 ). 1514 Bund der Eidgenossen nebst Wallis und Grau- Minden mit Leo X. Für die Schweizergarde ist ausbedungen: „Vnd als ouch zum dickernmal die knecht von vngewonheit des luffs mit krank- heyt beladen, ouch in dem gefechdt der kriegen wund werdent, Ist ab- geredt, das bäbstliche Heligkeit denselben, so lang sy in siner Heligkeit dienst vnd vff der vviderfart sind, Iren sold bezalen vnd sy nit minder noch anders dann die wolmögenden solle hallten“ ß ). In der Capitulation mit Spanien vom Jahre 1544 sind Wagen zum Transport der Kranken ausbedungen. „Dass die Truppen mit Geschütz, Munition und Proviant ausreichend versehen werden, auch mit Wagen zum Transport von Kranken“ 7 ). 1) Mitteilung von Herrn, v. Liebenau. 2) Zurlauben, Histoire militaire des suisses au Service de la Trance. IV. Bd. S. 535. Articies du Reglement fait eil la Diete annuelle de Baden 1553 avec M. l’Abbe de Bassefontaine Ambassadeur du Roy pres des Cantons, au sujet du service des Troupes de la Nation en France. 3) Eidg. Abschiede 1556—1586. Bd. 4. Abt. 1. S. 22. 4) Z u r 1 a u b e n 1. c. T. IV. S. 541. 5) Nach Bircher 1. c. S. 6. 6) Eidg. Abschiede. Bd. 32. S. 1367. 7) Bircher 1. c. S. 6. Quellen sind hier nicht citiert. 58 2. Truppenausliebung. Militärische Stellung des Heilpersonales. Aus dem bisher Vorgetragenen erhellt, dass die Eidgenossen * schon vom 14. Jahrhundert an ihren Heeren zur Verwundetenbehandlung jenes Heilpersonal mit ins Feld gaben, welches wie überall im Mittelalter so auch in der Schweiz die praktische Chirurgie in Krieg und Frieden ausübte. Ich habe nun weiter darüber nachgeforscht , welche militärische Stellung diesen Empirikern im Heere zukam, wie sie zugeteilt, wie ausgerüstet und wie besoldet wurden. Bevor ich wiedergebe, was mir hierüber bekannt wurde, ist es notwendig den Leser kurz darüber zu orientieren, wie die Eidgenossen ihre Mannschaftsaushebungen zum Kriege vollzogen, und wie sie die Auszüge organisierten. Ich halte mich dabei an die bekannten schon oft genannten kriegsgeschichtlichen Werke v. liodts und v. Elggers. Allgemein-Militärisches über Truppenaushebung. Im 14. und 15. Jahrhundert war die Mannschaft, Fussvolk und Reiterei, in den verschiedenen Orten der schweizerischen Eidgenossenschaft nicht wie heutzutage bleibend in verschiedene Aufgebote von bestimmter Stärke eingetheilt. Die Truppen, welche auszuziehen hatten, wurden erst im Falle eines Krieges und nach Bedarf der Umstände organisiert. Wenn der Feind plötzlich mit Macht in das Land fiel, dann fand ein allgemeiner Landsturm statt; hatte man Zeit, so wurde aus der tüchtigen Mannschaft ein geordneter Auszug gebildet. Bei längeren Fehden und Ivriegszügen in entfernte Länder formierte man oft besondere aus Freiwilligen bestehende Corps. Die freiwillig Angeworbenen liiess man nach damaligem Sprachgebrauche Söldner, diejenigen welche ausgehoben wurden Knechte. Als Ende des 15. und anfangs des 16. Jahrhunderts der fremde Kriegsdienst eine allgemeine Beschäftigung geworden war, fing man an, die Knechte auch Söldner zu nennen. Wurde ein schweizerisches Bundesheer aufgestellt, so wurde auf einer Tagsatzung die Stärke der Contingente, welche die Orte zu stellen hatten, bestimmt. Den einzelnen Orten blieb es dann überlassen, die Mannschaftszahl nach Ermessen auf Städte, Aemter und Herrschaften zu verteilen. Wenn die Regierung eines Ortes oder die gesamte Eidgenossenschaft mit einer fremden Macht einen Vertrag wegen Lieferung von Sold- ► truppen abschloss, so wurde die Summe der Söldner auf die. verschiedenen Orte verteilt; zu solchen Auszügen sollten nur -Freiwillige genommen werden. 59 Kranke Wehrpflichtige heim Aufgebot. Wenn der Sturm ins Land erging, musste bei allgemeinem Aufgebot jeder Wehrpflichtige zum Panner eilen, und nur ganz triftige Gründe wie Krankheit entschuldigten den Fehlenden. Im Appenzeller Landbuch vom Jahre 1409 ') ist eine „Ordinantz“ der Heeresorganisation enthalten, in welcher der Artikel 3 neben Anderem die Bedingung enthält, dass wer krankheitshalber dem Panner nicht „nach dien“ könne, entschuldigt sei, desgleichen wenn ein rechtsgültig begründetes Hindernis Jemanden abhalte, sofern der Rat dies richtig befunden habe. Reisroedel. — Organisation des Auszuges. Wurde die allgemeine Wehrpflicht nicht in Anspruch genommen, sondern nur ein Auszug nacli Massgabe des Bedürfnisses angeordnet, so beauftragte der Rath einige seiner Mitglieder, die Aushebung zu übernehmen , und die Reisroedel anzufertigen. Letztere enthielten die Namen der ausgehobenen Mannschaften und die Art der Bewaffnung. Dabei wurde so viel als möglich auf Freiwillige Bedacht genommen und selten Zwang ausgeübt. Bei Auszügen, wo nur eine geringe Mannschaftszahl in das Feld rückte, zog diese unter dem Fähnlein, grosse Aufgebote gingen unter dem Panner. Im Laufe des 16. Jahrhunderts wurde es üblich, die Mannschaft jährlich, mochte ein Auszug stattftnden oder nicht, in die Auszugsroedel einzutragen. Was nun die Organisation der Auszüge betrifft, so entnehme ich der Darstellung v. Elggers Folgendes: Im Auszug bildeten die Städte, Gesellschaften, Zünfte, Aemter und Herrschaften, welche berechtigt waren, eigene Zeichen und Panner und Fähnleins zu führen, die taktischen Einheiten. Diese wurden nach Massgabe ihrer Stärke wieder in kleinere Genossenschaften oder Rotten eingeteilt. In der ordre de bataille kam zuerst das Panner der landesherrlichen Stadt mit seiner Mannschaft, diesem schlossen sicli die Aufgebote der Gesellschaften, Zünfte, Quartiere und der zur Stadt gehörigen Umgebung in bestimmter Reihenfolge an. — Dem Panner der Hauptstadt folgten die Panner und Fähnlein der Aemter und Herrschaften, dann kamen die Scharen der zugewandten Orte. 1) Rusch, Appenzellisclies Landbuch vom Jahre 1409. Aeltestes Landbuch der schweizerischen Demokratie. Zürich 1869. S. 70 im Wortlaut: „vnnd wan dz Jeman von Krankhaitt sins libs old von Rechter Eehaffty nütt möcht nach Ilen, Wann Sich ain Radt darvm erkentt dz es also sy, der hat och gnug thun“. 60 Das Stabspersonal des Auszugs. Dasselbe bestand im XV. Jahrhundert aus dem Hauptmann zum Panner. des Zuges oberstem Hauptmann. Als Stellvertreter des Hauptmanns der Pannerlierr oder Yenner. Stellvertreter des letzteren der Untervenner oder Vor- trager. Der Pannerlierr schwur, von der Fahne nicht zu weichen bis in den Tod. Als Gehülfen des Hauptmanns treten von den Burgunderkriegen an die Yerordneten vom Ratli auf, welche mit den Hauptleuten und Vennern den Kriegsrath bilden. Weiter kommen hinzu der Priester (Kilchherr, Kaplan, Pfaff), der täglich Messe zu lesen hat; ihm steht der Siegrist zur Seite. Fiir die nöthigen Schreibereien war ein Schreiber da. Ausserdem linden wir: W e r k m e i s t e r, A r m b r u s t e r, Hämischer, Spielleute (Pfeiffer und Trommler), den Scliarfrich- ter, Läuffer, Weibel. den Koch. Die Vermehrung der Feuerwaffen im Heere rief weiteren militärischen Stellungen: S ch ii t z en m e ister, Biiclisenm eiste r, S c h ii t z e n h a u p t m a n n und Schiitzen- fenner. Von dev Zeit der mailändischen Feldzüge an wird der Stab noch komplicierter. Es treten auf: der Lieutenant als Stellvertreter des Hauptmanns, Wachtmeister, Proviantmeister u. s. w. Die Schürer in den Reisrödeln. Dem Stabe der Auszüge waren nun auch die Schürer zugeteilt, welche dazu bestimmt waren, als Feldchirurgen zu fungieren. Sie gehörten zum untergeordneten Stabspersonal 1 ), und finden sich in den Reisrödeln an verschiedenen Stellen aufgeführt. Meine Forschungen haben ergeben, dass schon im Gugler- kriege (1375) die verwundeten Berner durch Scliiirer behandelt wurden. Verzeichnisse von Mannschaftsauszügen aus dieser Zeit liegen mir nicht vor; dagegen erwähnt v. Elgger 2 ), dass in einem Schaffhauser Rodel von anno 1371 Rueger, der Arzt genannt werde. 1412 wird zu Freiburg der Jude Ackin de Vixon medecin et Chirurgien ansässig. Nach lOjähriger Thätigkeit desselben in der Stadt, erneuert der Rat mit ihm einen Kontrakt, in dem es unter Anderem heisst: „En cas de guerre, il devra ac- conrpagner nos troupes en personne, ou si cela ne lui con- vient pas, il se fera remplacer par un des siens a ses frais. Celui 1) v. Elgger sagt von den Schärern (S. 190): „Diese zählten aber wie die Armbruster, Hämischer u. s. w. nicht zum Stabe, sondern werden in älteren Auszugsroedeln unter den andern Kriegsleuten aufgeführt“. Und doch führt er sie (S. 187) unter dem Personal auf, welches dem Panner zugeteilt ist. — v. Rodt I. S. 121 zählt dieselben richtig zum untergeordneten Stabspersonal. 2) 1. c. S. 171. qui remplira cet office ä l’armee devra secourir les blesses et etre nmni de tont ce qui est necessaire pour l’exercice de son art. “ x ). Aus dem Jahre 1425 sind Luzerner Verzeichnisse für den Zug ins Eschenthal vorhanden. Nach Herrn v. Liebenau 1 2 ) nahm an diesem Zuge Meister Hans Hagen als Feldarzt teil. Dass im alten Ziiricherkriege (1444) Schürer von Bern draussen im Felde aktiv waren, wissen wir. Aufgebote aus dieser Zeit, die ich im Luzerner Archiv durchsah, enthalten keine besonders aufgeführten Heilbeflissenen, wohl aber findet sich in einem Rodel des T h u n e r kontingentes von 1445 unter den Ausgehobenen „Meister Anderes der Arzet“. „Die sind uszogen gan Rhynfelden, die Reis ze ziechen uf Samstag nach Sant Verenentag 1445.“ Darunter besagter „Meister Andres“. Derselbe wurde 1448 wegen Verraths zu Solothurn enthauptet. Tschudi T. 11. S. 524. Joh. v. Müller T. IV. S. 317. Von den Burgunderzügen an sind zahlreiche genaue Roedel. namentlich der Städteausziige, erhalten geblieben. Ich stelle fragmentarisch eine Anzahl solcher, soweit sie eine Zuteilung von Heilpersonal zeigen, in chronologischer Reihenfolge bis zum Ende des 16. Jahrhunderts zusammen : B u r g u n d e r z ii g e. Verzeichnis der zum Zuge nach Erikurt (Hericourt) ausgehobenen Luzerner. (1474.) 3 ) Der Houptman, hasfurt ludwig ruß, venrich hans ruß m eiste rjakob meister her m a n drey weibel drey pfiffer hans von rapperswil peter fankhuser Karer 2 hornbleser 2. (Es folgen die Mannschaften der Zünfte.) 1) Les medecins juifs ä. Fribourg dans les siecles passes par le D. Ant. Favre. Archives de la societe du canton de Fribourg 1900. Tome VII. 2) Briefliche Mitteilung an mich. 3) St.-A. Luzern. 62 Krieg gegen die St. Galler und Appenzeller. Eorscliacher Klosterhandel 148 9 — 90. — Koedel des Z ii r c li e r- A u s z u g e s 1 ). Uff den zug wider die unghorsamen gotzliuslut sant gallen und * appenzell im 1490. jar an mitwocli sant carolus abendt wardt zu hopt- mann gnomen u. s. w. Es folgt der Stab bestehend aus: Pannerherr, Hauptmann der schützen, Hauptmann der spießen. 1 Schriber. 2 Priester. „Zu Scherern und artzat: Pauly Vogt Hans E ü s e g g e r. “ Nach diesen sind aufgefiihrt: Ein Koch, Wachtmeister, Schmied, Armbruster, Büchsenmeister, Trompeter, Spilmann, Wagenknecht, Läufer, 4 Frauen, der Nachrichter. Schwabenkrieg 14 9 9. Zürcher- A u s z u g. 2 ) * 1. Zu den 400 knecht, so min herren von Zürich an die etsch schicken zu hilf den gotzliuslut von chur und dem grawen pund sind zugeordnet.“ Es folgen: Der Hauptmann, Venner, 2 Spilmann, 1 Pi’iester, 1 Schriber, „Gäff- n o w e r artzet.“ 2. Annsclilag zu der Statt panner die bescheiden sind zu wartten wahin, und uff wenn sy bescheiden werdenn das sy dann gerust sygenn, Beschach inn der Karwüchen anno 1499. t Zuerst sind die Mannschaften der Zünfte aufgeführt, darunter: 5 c h m i d , Scherer mit 22 Mann. Dann kommen die verschiedenen Ortschaften, die Edlen („Edling“), am Schlüsse des Kodels: 2 Frowen, Hanns von erlibach, statknecht. Mennher armbroster, Rüsegger sclierer, Spillüt, schriber, wagenmeister Hensli Koclili Wachtmeister. Italienische Feldzüge. Auszüge der Ziireher. 3 ) 1 5 0 3. 1. Fff den zug in meyland wider den küng von frankrich von Bel- lentz wägen anno 1503 uff' dienstag nach reminiscere. Dem Hanptmann werden zugeordnet: 2 vom kleinen rat, 2 vom grossen rat. 2 Priester. Hans Rüsegger. 1 Stadtknecht, 1 Läuffer, 1 Koch, 1 Schmied, 8 Spiellut. Ein armbruster, Pfiffer, Trommelschläger. Fraüen. Zuletzt der Nachrichter. Summa 1036 Mann. f 1) St.-A. Zürich. Reisroedel. 2) St.-A. Zürich. Reisroedel. 3) St.-A. Zürich. Reisroedel. 63 2. Verordnung 2000 Mann zu Entschüttung der Eidtgenossen in mey- land. 1503. Enter Hauptmann Bürgermeister Roist: t Scherer: Hans Scherer uff der Brugg selbander. 1 5 07. 3. Römerzug zur Kaiserlichen Krönung. Hauptmann Bürgermeister Roist. Unter den zugeordneten als Scherer: Hans Rftsegger Gr ä f f e n o w e r. 15 11 . 4. Uff den zug zu meyland ist Jacob Stapfer, Hoptman zugeordnet. Hans Rüsegger. Summa 1500 Mann. 15 12 . Her Pavierzug. 20000 Eidgenossen kommen dem Pabst Julius II. zu hilfe gegen Ludwig XII. von Frankreich und vertreiben die Franzosen aus der Lombardei. Erstürmung von Pavia. 5. „Harnach stand geschriben die so min Herren von Zürich in den ^ % zug wider den küng von Frankreich geordnet habent x ). Der Hoptman. Jacob Stapfer selb dritt zu ross und niin trabanten. Der artzet Meister Hanns Rftsegger zu ross und sin knecht. Jacob Swend. venner selbander. Rudolf Seng (?) vorvenner selbander. Geordnet Rät und Schriber. Meister Heinrich Wälder. Meister Heinrich Wyss. Conrat Engelhart. Heinrich Burkhart. Jacob Hab. Dero jeder selbander zu Ross. Zween priester Her Job Hab. Her Niclaus Eichhorn. Wachtmeister Oswald Schmid. Rudolf Reyg zu ross und der Knecht. Zween stattknecht. *) Loiffer. Koch und Pfister zu ross. Schmid. f Spiessen Hoptmann. 1) Abschrift durch Herrn St.-A. Lab hart. *) Die Namen sind von da an von mir weggelassen. 64 Haieparten Hoptmann. Fnrrier. Tolmetsch. Der Plattharnischer, 7 Spilman, zwo frowen, zwen biichsenmeister, 4 büclisenmeister zu den haggen und 4 Knecht. 2 Karrer. 72 somross so spis, buchsen, bulffer und stein ze tragen habent. Nachrichter zu Koss und sin Knecht. Lütiner, der richter am gericht, obrister gerichts wybel. (Folgt Yerzeichnis der Mannschaft.) 1513. 6. Di.joner Zug. 30000 Eidgenossen greifen Ludwig XII. im eigenen Land an und dringen in Hochburgund ein. Im aufgestellten Rodel ist Heinrich Winkler Hauptman zugeteilt: Hans Rusegger. 7. Uff den zug in Meyland (Novara?) unter Conrat Engelhart lioptman ist zugeordnet: Scherer Ulrich von dem Spital. 15 15 . 8. Marignano. — „Uff den zug so gemein Eidgenossen wider den küng von Frankrich in meiland zu tun willens sind haben min lierren von Zürich zu der statt fennli usgenomen.“ Summa der Mannschaft 1000 Mann. Im Stabe der dem Hauptmann Cunrat Engelhart zugeteilt ist, befinden sich: Meister Hans RÄsegger Meister Philipp 1 J Scherer selb dritt. 1521 . 9. Auszug von 1000 Zürcher Knechten zum Pabste. Dem Stabe zugeteilt: Zwen Scherer selb dritt: M. Ulrich Schwab. Hans Schnider. 1 52 4. 10. Aufgebot von 4000 Mann. Scherer: Hans Stumpf. Ulrich Schwab. 1 5 2 9. 11. Auszug zum andern Fähndli. Scherer: Hans uff d o r f. 65 Auszüge der Berner 1 ). 1507. 1. „Der vßzug der 400 knechten gan meyland vff beger des ktings von franckenrich, beschechen Mentag nach dem Sonntag reminiscere anno 1507.“ Hoptmann: Hans Linder. Liitiner. Vennlitrager. Caplan. Schriber. Weybel. Loiffer. Scherer: Meister Hans Wagner. Furier. 1512. 2. Pa vierzug. (Vergl. Zürcher Auszug Nr. 5.) Auszug von 1008 Mann unter Hauptmann Burkliardt von Erlach 2 ). „Das ist der stat, so min heren dem houptmann zu geben hand“ ; folgen Lütiner, Schriber, Caplan mit Sigrist. Der scherer Meister Niklaus selbander mit einem roß Furier, Dolmetsch, 2 Weiblen, 2 Läuffern, 3 Reuter, 4 Trabanten, Koch, Trummensehläger und 4 Pfiffer, 4 Säumer mit 6 Pferden. Auszug der L u z e r n e r 3 ). 1513. Dijonerzug. (Vergl. Zürcher Rodel 6 der ital. Züge.) Rodellins Feld gen bysantz. Vogt Marty, houptman selb dritt. fenrich, stattschriber, priester, stattknecht. Bedienungsmannschaft der Hagenbiichsen, Zimmerleute, Wagner. Am Schlüsse Scherer: Ludwig Koler, Baschian Fry. Auszug der S c h a f f h a u s e r 4 5 ). Anno ? Dem Hauptmann Eberhart von Fulach sind beigegeben: Liitiner, Ven- rich, Priester, vorfennrich, schriber, furrier, waibel, wachmeister, pfiffer, trummelschläger, vberriter, bott, Schäre r. K a p p e 1 e r k r i e g. Zürcher-Auszug 6 ). 1531. Unter Laffater Houptman folgen: Pannerherr, sin vortrager, schiitzen- fennrich, sin vortrager, schiitzenhoptman, schryber. Prediger. Scherer: Rudolf weher. Hanns S t u m p p. 1) St.-A. Bern. 2) Aus dem Original und n. v. Erlachs Pavierzug 1. c. S. 206 und 207. 3) St.-A. Luzern. 4) St.-A. Schaff hausen. 5) St.-A. Zürich. Brunner, Die Verwundeten. 5 66 Beisroedel des XVI. Jahrhunderts nach Cappel. Z ii r c h e r - A u f g e b o t e *). 1548. Auszug von 4000 Mann zu der Stadt Panner zur Beschirmung der Eidtgenossenschaft; sind dem Hauptinann Bernhart von Cham im Stahe zugeteilt: Scherer: Felix Wirt-z! Erhard Heid egg. 1560. Verordneter Auszug zur Beschirmung des Vaterlandes. Als Scherer: Jacob Mo r f. 15 6 7. Die zugetheilten Scherer: Peter Hafner Hottinge r. 1 5 72. Zugetheilte Scherer: Die obigen. 1582. Dem Auszug zugetheilt: Peter Hafner & Hottinger zu roß. Basler- Auszug a ). 1542. Ußzug zum panner auf 1542. Dem Hauptinann AdelberJmeier ist im Stabe zugeteilt als Veldscherer: Meister Klaus Hülst (?). Rerner-Aufgebot. 1584. Savoyerzug 1 2 3 1. Nach Rechnung des Veldt-Seckelmeisters Petter Koch nahmen an diesem Zuge tlieil und wurden besoldet: 1 Oberster Veldschärer (Abraham Brunner), 2 Veldschärer und 1 Veldtappotecker {Meister Simon Kling) mit 8 Kronen monatlicher Besoldung. Die aufgeführten Reisroedel beweisen klar, dass die Eidgenossen in den Kriegen des 15. und 16. Jahrhunderts regelmässig ihren Mannschaftsaufgeboten Wundärzte zuteilten, d. h. Schär er, die 1) St -A. Zürich. 2) St.-A. Basel. 3) St.-A. Bern. Savoyer Krieg. Kosten. Erwähnt auch bei v. Rodt, Kriegswesen. Bd. ‘2. S. 177, sowie bei Birclier und v. E 1 g g e r. 67 meist, wie wir später sehen werden, im civilen Leben als besonders erfahren bekannt waren. Zahl der zugeteilten Schäre r. Was die Zahl dieser ausgehobenen Chirurgen betrifft, so sehen wir, dass die einzelnen Orte ihren Auszügen, je nach der Stärke derselben 1—2 „Meister“ mitgaben; wir finden z. B. im Auszuge des Luzerner Panners nach Hericourt im Burgunderkriesfe 2 Schürer im Stabe. Die Z (i r c h e r gehen im Schwabenkrieg zu einem Aufgebot von 400 Mann 1 „artzet“. In die Schlacht bei Marignano ziehen mit dem 1000 Mann starken Kontingent des Zürcher Stadtfendlins 2 Scherer „ selb dritt “ d. h. mit ihren Gehilfen. Bei den Bernern rückt mit den zum Pavier-Zug aufgebotenen 1000 Mann nur 1 Scherer „selbander“ aus, d. h. begleitet von seinem Knechte. Da nun sicher anzunehmen ist, dass auch die meisten andern an diesen Feldzügen teilnehmenden Orte, von denen Auszugslisten mir nicht vorliegen, ihrer Mannschaft eigene „Meister“ mitgaben, so folgt daraus, dass mit dem ganzen eidgenössischen Heere eine recht ansehnliche Zahl solcher Feldchirurgen ausrückte. Vor Murten oder bei Marignano mochten bei einer Gesammtstärke des eidgenössischen Heeres von 20 000 Mann wohl an die 100 Vertreter dieses Sanitätspersonals, Meister und Gehilfen beisammen gewesen sein. In den Burgunderzügen brachten ausser den Eidgenossen vor allem die mit ihnen verbündeten Elsass-Lothringer, die Strassburger, ihre eigenen Wundärzte mit sich. Wirtreffen, wie später gezeigt wird, bei mehreren Kriegsanlässen, so vor Blamont, Nancy, Dörnach Schürer aus verschiedenen Gegenden in feldärztlicher Thätigkeit. Rangstufe. Von einer Rangstufe und Gradabteilung des zugeteilten Sanitätspersonals ist in den Heeresroedeln dieser Zeiten wenig bemerkt. Es werden meist nur die civilen Bezeichnungen „Meister“ und „Knechte“ d. h. Gehilfen gebraucht. Der Titel „Feldscher“ erscheint in den Aufgeboten Mitte des 16. .Jahrhunderts in einem Baslerrodel. (Auszug von anno 1542). Der nämliche Schärer- meister figuriert bald unter dem Prädikat „Scherer“, bald als „arzet“; letzterer Ausdruck ist seltener. Das Attribut „Oberster Feldschär“ finden wir im Berner Auszug gegen Savoyen, 1589. 5* I 68 ebenda taucht auch neben den „ Veldtschärern“ der „Appotecker“ auf 1 ). Militärische Ausrüstung. Die Auszugsroedel, welche nach dem Frühergesagten meist auch die Bewaffnung der ausgezogenen Mannschaft bestimmten, geben uns weiter einige Anhaltspunkte darüber, wie es mit der feldmassigen Ausrüstung der Scherer stand. Sie überliefern uns, dass die Meister der hauptstädtischen Auszüge, Basel, Bern, Zürich wenigstens zu den Mailänderzügen hoch zu Ross ausrückten. Es heisst z. B. in einem unserer Zürcher Koedel zum Pavievzug (1512) „der artzet meister Hans Rüsegger zu ross.“ Nach einer Basler Rathsurknnde aus der Zeit der italienischen Kriegszüge 2 3 ) war es den Scherern frei gestellt, sich beritten zu machen. Thaten sie dies, so wurden sie samt ihren Pferden von Rathswegen unterhalten. „Man sol zwen scherer ordnen, wollen die ir eigenen roß haben, das mögend sy tun, alsdann sol man sy vnd ire roß in vnsre lyferung haben by den houptlüten.“ Wieder ein exakter Beweis dafür, dass die Scherer dem Stabe zugeordnet waren. Einen weiteren solchen linden wir bei v. Rodt 8 ) aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Bei den Bernern warum 1560 das Stabspersonal in Bezug auf Einquartierung und Verpflegung in sogenannte B u r s e n (bourses) oder Kameradschaften eingeteilt. Da linden wir in der „I. Burß“ neben dem Obersten Hauptmann, dem Lieutenant und Anderen auch 1 F e 1 d- schärer, ebenso in der II. Burß in der Kameradschaft des Panner- Hauptmanns einen F e 1 d s c h ä r e r. Es ist von vornherein klar, dass in diesen Zeiten, wo jeder Eidgenosse auch im Frieden nur mit dem Schwert zur Seite ausging, das ärztliche Personal nicht unbewaffnet in den Krieg zog. In Z ii r i c li musste 1503 jeder Bader und Scherer als Bürger 4 * ) geloben, seinen eigenen Harnisch 1) Den Titel „oberster Feldscherer“ fand ich auch in folgender Quelle: Verzeichnis des Geschlechts der Bullinger, verfasst von Heinrich Bullinger. Pfarrer am Gross-Münster. Zürich. 1568. Helvetia v. Balthasar. Bd. I. S. 110. „Michael Hedinger-Bullinger war ein starker hübscher Mann, ein Scherer und Bruchschneider, zog in den Krieg, wo er in den Zügen mehrmals als oberster Feldscherer und ein berühmter Mann war“. Es handelt sich wohl um fremden Kriegsdienst. 2) St.-A. Basel. Kriegssachen Nr. 2. 3) 1. c. Zweiter Zeitraum. S. 182. 4) Es bestand bei den Eidgenossen der Grundsatz der Selbstbewaffnung. Vergl. v. E 1 g g e r S. 81 u. ff. 69 und sein eigen Gewehr zu halten 1 ). Diese Leute standen noch nicht unter dem Schutze der Genfer Konvention und hatten sich ihrer Haut zu wehren; es finden sich auch, wie wir später hören werden, ihrer verschiedene auf den Verlustlisten der Schlachten. Ich muss annehmen, dass bei grossen Auszügen des Panners der Hauptstädte, oder gar, wenn die ganze wehrfähige Mannschaft aufgeboten wurde, die nicht dem Stabe zugeteilten Schär er wie die andern Bürger als Kombattanten in das Heer sich einreihten. Da die Mannschaft des Stadtpanners in erster Linie aus den Aufgeboten der Zünfte sich zusannnensetzte, so hatte auch die Schererzunft ihre Mitglieder, von denen wir hörten, dass sie die vorgeschriebenen Kriegswehren halten mussten, zu stellen. In Zürcher Aufgeboten, so in unserem Rodel Nr. 2 des Schwabenkrieges repräsentiert die mit der Schmiedezunft vereinigte Schererzunft ein Kontingent von 22 Mann 2 ). In Basler roedeln 3 ) finden sie sich zusammen mit den Malern und Sattlern, bewaffnet mit Spiess, Helbarten und Büchsen auf’s Piquet gestellt. Ganz dieselben Verhältnisse fand ich vor in Mannschaftslisten der Stadt Strassburg aus der Zeit der Burgunderzüge 4 ). Ob die dem Stabe zugeteilten S cli ärer besondere Uniformierung oder bestimmte Abzeichen, die sie den Truppen kenntlich machten, trugen, ist mir nicht bekannt geworden. Ersteres ist deshalb unwahrscheinlich, weil in den eidgenössischen Heeren Uniformen überhaupt nur ausnahmsweise getragen wurden 5 ). Dass 1) Ordnung und Satzung der Gesellschaft der Schärer und Bader. Pergament-Manuskript in der med. Bibliothek Zürich: „Item es sol oucli ein jeder loben, sinen harnisch und gewer zu haben“. 2) Vergl. den später folgenden Abschnitt über das civile Leben der Feldchirurgen. 3) P. 0 c h s, Geschichte der Stadt und Landschaft Basel. II. Bd. S. 161. Zunft zu den Scherern, Malern und Sattlern ist eine gespaltene Zunft. Die eine Hälfte machen die Schärer aus und führen im Wappen einen goldenen Stern. 4) St.-A. Strass bürg. A. 298. Nr. 41 und 67. Schärer und Bader. In Roedeln aus der. Burgunderzeit fand ich hier folgende Mitglieder der Schererzunft mit Namen eingetragen: Jacob von Zabern 1 Hellebarten. Ott am Winmarkt 1 Hellebarten. Herman von Alzey 1 Stritax. Jeronimus Brunz- bug 1 Stritax. M. claus an dem fischmarkt 1 helle apart. M. Heinrich von Gerssdorf 1 Stritax. 5) „Mit seiner eisernen Rüstung geziert, welche die häusliche Kleidung beinahe ganz bedeckte, bedurfte der damalige Krieger keines durch Farbe und Schnitt sich auszeichnenden Rockes, um ihn vom friedlichen Bürger und 70 sie irgend ein Kennzeichen an sich hatten, muss angenommen werden. Von der fachtechnischen, d. h. feldchirurgischen Ausrüstung der Scherer erzählen die Geschichtsurkunden begreiflicherweise nichts. Wir wollen später sehen, was sich aus anderen Quellen hierüber erfahren lässt. Löhnungs- und Soldverhältnisse. Wie stand es mit den Löhnungs Verhältnissen des Heilpersonals ? — Die früher angeführten, meist aus Rechnungen geschöpften Thatsachen sagen darüber Vieles aus, was jetzt noch genauer zu betrachten ist. Vorher jedoch sollen einige Bemerkungen Uber den Unterhalt der eidgenössischen Truppen im Felde überhaupt vorausgeschickt werden r ). Unterhalt der Truppen überhaupt. Wenn ein allgemeines Aufgebot, oder der Landsturm erging, so musste nicht nur Jeder bewaffnet und bewehrt, sondern auch mit den nötigen Vorräten an Lebensmitteln und mit Geld auf eine bestimmte Zeit versehen, in das Feld rücken. Wenn nicht die ganze wehrhafte Bevölkerung unter die Waffen gerufen wurde, sondern ein regelmässiger Auszug von geringerer Stärke stattfand, so pflegten im 14. Jahrhundert die Bürger oder Landleute, die durch Aufgebot oder durch Aushebung zum Pannen verordnet waren und mit diesem in das Feld zogen, von denen welche nicht stritten, unterhalten zu werden. Bei einem Krieg hatten die Zünfte, Gesellschaften und Aemter, die von ihnen zu stellende Mannschaft mit Ausrüstungsgegenständen, Mundvorrat und R e i s g e 1 d zu versehen. Zur Bestreitung des Reisgeldes waren Kassen angelegt, in welche die Beiträge flössen, welche unter dem Namen Reissteuer erhoben wurden. Das Reisgeld wurde den Knechten beim Abmarsch für einen Monat von vornherein auf die Hand bezahlt. In der Folge wurde es dem Hauptmann oder dem den Zug begleitenden Seckeimeister zugesendet, und diese hatten es unter die Mannschaft zu verteilen. Landmann zu unterscheiden“ sagt v. Rodt, Bernisch. Kriegswesen. I. 8. 59. Vergleichen wir hiezu die Illustrationen in dem Feldbuch der Wundarznei von Meister Bans von Gerssdorff, Strassburg 1530, sowie die Illustrationen von Jost Amman zum Kriegsbuch Fronsbergers, so sehen wir die Schärer stets mit Dolch oder Seitengewehr bewaffnet. An der Kleidung fällt nichts Charakteristisches auf. Siehe darüber weiter den Abschnitt über die civile Thätigkeit der Scherer. Schweizerische Glasscheibe aus dem Jahr 1559. 1) Nach v. Elgger S. 158 ff. und v. Rodt, Kriegswesen. S. 128 ff. 71 Zu Anfang des 15. Jahrhunderts, als die Umstände es häufiger machten, dass die Truppen längere Zeit unter dem Panner gehalten, oder fern von der Heimat verwendet werden mussten, fingen die schweizerischen Orte an Sold auszubezahlen. Geworbene Söldner und fremde Hilfstruppen wurden schon im 14. Jahrhundert vom Staate besoldet. Hei Bundesverträgen mit fremden Mächten (Mailändische Feldzüge) wurde von den eidgenössischen Ständen die Besoldung der zugesagten Hilfsvölker, sowie die Vergütung sämtlicher Kriegskosten 1 ) ausbedungen. Die Besoldung war Gegenstand eines besonderen Vertrages. Die Bezahlung der Schweizertruppen, wenn sie in fremdem Solde standen, geschah in Monatssölden von dreierlei Art, nämlich in einfachen, in doppel- oder zweifachen Sölden, und in Uebersöl den. Den einfachen Sold bezog die ganze Mannschaft, der zweifache Sold kam den sogenannten Doppelsöldnern, d. h. den Offizieren, dem Personal des Stabes und den Rottmeistern zu. Die Uebersölde waren eine Gratifikation, deren Verteilung nach dem Guttinden des Hauptmanns und seiner Räte stattfand. Der Soldbetrag war durchschnittlich ein recht hoher, er stieg mit dem kriegerischen Ruhm der Schweizer. Wenn man, sagt v. Elgger, den Sold, den im Anfang des 16. Jahrhunderts ein gemeiner schweizerischer Knecht erhielt, mit dem damaligen Geldwert, d. h. dem Preis der Lebensmittel vergleicht, so sieht man, dass derselbe den Gehalt übersteigt-, welchen die Offiziere niederer Grade heutzutage (d. i. 1873) in den meisten Armeen erhalten. Besoldung und Unterhalt der Scherer. Wir kommen nach diesen allgemein orientierenden Bemerkungen auf den Bezahlungsmodus der ärztlichen Leistungen zu sprechen. Nach dem, was oben über die Besoldung der Truppen gesagt ist, würden die Scherer, als dem Stabe zugehörig, so lange sie im Felde standen, Anspruch auf Doppelsold gehabt haben. Ich habe nirgends eine Mitteilung gefunden, welche diese Annahme direkt bestätigt, wohl aber haben wir aus einer Basler Urkunde der Mail ä n derz Ii g e entnehmen können, dass der dortige Kat die Scherer samt ihren Pferden in seine „lyferung by den hauptlüten“ genommen hat. Dass an dieselben, während sie im Felde standen, Gratifikationen (Uebersold) verabreicht wurden, ist aus Notizen zu schliessen, die ich in Akten des Zürcher Archivs fand. Der in den Zürcher ßoedeln oft genannte Meister Hans R üs egg er z. B. erhält im Pavierzuge bei Pavia 1 Dukaten, ein ander Mal zu B i g e r e y (?) 2 Gulden 2 ). 1) v. Rodt, Kriegswesen. I. S. 135. 2) Notizen aus dem Pavier-Rodel. (Ital. Züge. Zürcher-Rodel Nr. 5.) 72 Die zahlreichen Schärerlöhnungen, wie wir sie in den Rechnungen der Seckeimeister aus den verschiedensten Kriegszeiten eingetragen sahen, wurden zum guten Teil für wundärztliche Behandlung nach schon ab gelaufenem Kriege ausbezahlt; denn dieselben Scherer, die im Felde thätig waren, hatten meist auch die in die Heimat transportierten Verwundeten dort weiter zu arznen. Dafür wurden sie wieder extra entschädigt. Die Bezahlung richtete sich dabei nach der Grösse der Arbeitsleistung; sie hattens „vom Stück“. Die Honorare fielen zu verschiedenen Zeiten und Gelegenheiten, auch je nach dem Fall verschieden aus. Ein Vergleich der Ziffern in den copierten Rechnungen giebt darüber den besten Aufschluss. In den italienischen Kriegsnnter- nehmungen und bei den Kapitulationen des spätem 16. Jahrhunderts waren andere Löhnungsbedingungen massgebend, als in den nationalen Kriegen früherer Zeiten; auch hielten es die verschiedenen Stände mit der Abfertigung der Heilbefliessenen verschieden. Nach einer schon früher citierten Erkenntnis der Rätlie Basels erhielten die zu dem betreffenden Mailänderzug ausgehobenen Scherer die Instruktion, sie sollen die Verwundeten getreulich heilen, aber puncto Scherlohn sich an eben dieselben halten und solchen nicht den Rathen aufhalsen 1 ). 8. Die Sicherung der Verwundeten; ihre erste Behandlung und Pflege. In diesem Abschnitte soll darüber berichtet werden, wie die Fürsorge für die Verwundeten draussen im Felde sich gestaltete, was auf dem Schlachtfelde und später mit ihnen geschah, wie und wo ihnen die erste und weitere Hilfe zu Teil wurde, und wie diese fachtechnisch ausgeführt wurde. Zahl der Verwundeten in verschiedenen Schlachten. Wir wissen aus dem früher Gesagten, dass es sich hier nur um die Besorgung der eigenen Verwundeten handeln kann. Was die Zahl derselben in den verschiedenen Schlachten und Gefechten der zahlreichen Kriege betrifft, so können wir uns darüber so weit genauer unterrichten, als die angeführten Rechnungen erwachsener Kriegskosten Aufschluss geben. Die Chronisten über- 1) „Doch solle man inen sagen, daß sy ob jemand wund, daß sy dieselben geträulicb heilen, das sy den scherlon von denselben wunden inzilien, vnd das vff ein Rath nit spilen, denn ein Rath wolle das nit bezaln“. 73 liefern wohl die Zahl der Toten, begnügen sich aber daneben meist mit der Bemerkung, es seien gar viele „übel wund“ geworden. Von den Leichtverwundeten ist natürlich hei ihnen gar nicht die Bede. Im Ganzen war, wie ich schon bemerkt habe, die Zahl der in den siegreichen Schlachten verwundeten und getöteten Eidgenossen eine sehr geringe, während die Verluste der Feinde enorm gross waren. Ich will im Folgenden einige Zahlen aus der Verlustliste grösserer Schlachten zusammenstellen; die dabei benutzten Quellen werden, wie ich hoffe, vor der Censur der Historiker Stand halten. Von der Schlacht bei Laupen (1339) überliefert Justinger an früher schon citierter Stelle, dass auf der Berner Seite 22 erschlagen waren. Von den „Wunden“ sagt er, dass ihrer „gar vil waz“. Die Feinde verloren Tausende 1 ). —Ungenau und widersprechend sind die Nachrichten über die Verluste bei Sempach. 200 erschlagene Eidgenossen sollen zu Luzern begraben worden sein. Von den östreichischen Rittern fielen an die 700, mit ihnen Tausende vom Fussvolk 2 3 ). Ueber die Zahl der verwundeten Schweizer verlautet gar nichts. — Bei St. Jakob an der Birs lagen von 1500 Eidgenossen wenigstens 1300 tot auf der Wahlstatt. Etwa 200 Ueberlebende waren verwundet. Von den Armagnaken wurden an die 2200 erschlagen und ca. 400 verwundet 8 ). — Bei Grandson kamen nach den glaubwürdigsten Quellen 4 ) 1000 Burgunder ums Leben. Ueber den Verlust der Eidgenossen an Toten liegen nur Angaben einzelner Orte vor. Dagegen sind wir hier genauer als irgendwo sonst über die Verwundeten unterrichtet; nach der vorn kopierten genauen Liste belief sich deren Zahl auf 400 Mann. — Bei Murten wurde unter den Burgundern derart gründlich aufgeräumt, dass nach amtlichen Anzeigen 5 ) die Gesamtzahl der Erschlagenen 14,000 6 ) 1) Nach J. v. Müller. II. S. 188 giebt Vitoduran die Zahl auf 1000 an, T s c h u d i auf 1500 Reiter und 3100 Mann Fussvolk. 2) J. v. Müller nach Königshofen. II. S. 478. — O. Hart mann in seiner kritischen Studie über die Schlacht hei Sempach (Frauenfeld 1886. S. 58): „der Verlust der Ritter ist etwa auf 670 Mann zu schätzen“. Nach H. v. Liebenau, Arnold v. Winkelried, seine Zeit und seine That (früher schon citiert) ist die Ehrentafel der gefallenen Luzerner „elend“ ausgestattet. Er giebt ein Verzeichnis gefallener Urner, Scliwyzer und Nidwaldner. 3) Bernoulli, Die Schlacht bei St. Jacob. 4) und 5) v. Rodt, Kriege Carls des Kühnen. I. S. 88 und 89. II. S. 287. 6) Nach Bernoulli, Basels Anteil am Burgunderkriege. III. Anmer- 74 Mann betrug. Verwundete blieben da wohl nicht am Leben. Wie es mit der Zahl getöteter und verwundeter Eidgenossen stand, darüber fehlen nach v. Rodt bestimmte Angaben. Bedeutend kann ihr Verlust nicht gewesen sein, kaum mag er die Zahl von 500 Toten überstiegen haben. Zahlreicher sind nach derselben Quelle wahrscheinlich die Verwundeten gewesen. Genaue Zahlen sind nicht erhalten. — Bei Frästenz im Schwabenkrieg betrug die Zahl der umgekommenen Feinde nach den Angaben der meisten Schweizer-Chroniken 8000 Erschlagene und 1300 Ertrunkene. Dagegen wird von nur 12 (! ?) toten und 60 verwundeten Eidgenossen berichtet * 1 ). Ungemein blutig waren für die Schweizer wie für ihre Gegner die grossen Schlachten der italienischen Kriege. Bei Novara zählten die Eidgenossen bei einer Gesamtstärke des Heeres von 5000 Mann 1500 Tote und ebensoviele Verwundete. 8000 erschlagene Feinde lagen auf dem Schlachtfelde. Marignano endlich, die Riesenschlacht kostete 12.000 Kriegern das Leben, davon die Mehrzahl, ca. 6—7000 Eidgenossen. Das ganze Heer der letzteren zählte 24,000 Mann. 1500 verwundete 2 ) Schweizer blieben in Mailand zurück. kung 16 zu S. 20 waren es 14000 und beruhen die 22000 v. Rodts auf Irrtum. 1) W. Meyer, Die Schlacht bei Frastenz. Arch. f. Schweiz. Geschichte. 1864. Bd. XIV. S. 111 und 112. 2) Gysi, Der Anteil der Eidgenossen an der europäischen Politik in den Jahren 1512—1516. Die Zahlen Gysi’s im Text basieren auf erschöpfenden Quellenangaben, die sich hinten in Anmerkungen vorfinden. Es ist eine bekannte Thatsache, dass die neueren Schlachten weniger Tote kosten, als die der früheren Jahrhunderte. Bei Cannae (216 vor Christus) fielen von 86000 Römern 70 000. Gross waren noch die Hekatomben der N a p o 1 e o n’schen Schlachten. Bei L e i p z i g 15 000 Tote auf Seite der Franzosen (J. Schert, Blücher und seine Zeit. Bd. 3. S. 218). — Im ganzen deutsch-französischen Kriege starben von der deutschen Armee auf dem Schlachtfelde bei einer Truppenstärke von 887876 Mann 17 570, also nicht viel mehr als Burgu n d e r in der einzigen Schlacht bei Murten. Dagegen aber hatten die Deutschen im ganzen Kriege 96 189 Verwundete. Ich stelle hier noch Verlustziffern der Deutschen aus einzelnen Schlachten desselben Krieges zusammen: Truppenstärke. Tote. Verwundete. Weissenburg 106 928 293 1082 Wörth 167 119 1 628 7 570 Gravelotte 278 131 4 449 15189 Die Zahlen sind entnommen aus H. Fischer, Handbuch der Kriegschirurgie. I. Bd. S. 21 ff. 75 Dieser kurze Ueberblick mag genügen, um einen Begriff davon zu haben, wie es mit der Menge der Verwundeten sich verhielt, denen die Fürsorge sich zuzuwenden hatte. Was geschah nun mit den verwundeten Eidgenossen auf dem Schlachtfelde? Sicherung der Verwundeten während u nd na c h der Schlacht. Wo nur immer, in frühester, wie in neuester Zeit den in der Feldschlacht Verletzten Hilfe geleistet wurde, bestand diese in erster Linie darin, die Verwundeten aus dem Getümmel des Kampfes an einen sichern Ort zu transportieren. Wir wissen, dass früh schon mit unseren Schweizerheeren Heilpersonal ins Feld zog, dass grösseren Auszügen zahlreiche Scherermeister samt Gehilfen zugeteilt waren. Dass nun diese schon während der Schlacht sich zusammenthaten, um die Sicherung, d. h. den Wegtransport der Verwundeten zu besorgen, davon fand ich nirgends etwas angedeutet. Es ist unwahrscheinlich, dass diese Sanitätstruppe schon während des Kampfes in Aktion treten konnte. Die massige Schlaclitordung der eidgenössischen Heerhaufen, die meist rasche Entscheidung Hessen diese Feldchirurgen wohl selten dazu kommen, schon während des wogenden Streites planlose oder organisierte Hilfe zu leisten. Ihre Thätigkeit konnte wohl erst nach der Schlacht und nur nach siegreichen Kämpfen beginnen. War das Gefecht verloren, so hatten auch sie nur die Wahl zu fliehen, oder von Feindeshand zu sterben. Laut Sempacherbrief durften die Verwundeten nicht vom Panner weichen, bis die Not ein Ende hatte, d. h. der Sieg gewonnen war. Leichtverwundete durften demgemäss nicht aus den Reihen laufen, schwerverwundete Knechte blieben wohl meist liegen, bis das Gefecht vorüber war. Oefters mag es vorgekommen sein, dass verwundete A n f (ihre r schon während des K ampfes weggetragen wurden. Dass dies in den Söldnerschlachten des 16. Jahrhunderts so geschah, werde icli später zeigen. Aus den Abbildungen des bekannten Feldbuclies der Wundarznei von Hans von Gerssdorff, welches 1517 zu Strassburg zuerst im Drucke herausgegeben wurde 1 ), wäre zu schliessen, dass die Feldchirurgen dieser Zeit doch schon während der Schlacht ihre Thätigkeit entfalteten. Der genannte Verf. hat auf eidgenössischer .Seite mit den Strassburgern die Burgunderziige mitgemacht und in 3 Feldschlachten, zu Grandson, Murten und Nancy, wie er sagt. 1) Vergl. Gurlt, Geschichte d. Ohir. Bd. 2. S. 222. 76 Erfahrungen gesammelt. Was er schreibt ist also für unsere Verhältnisse von grösster Wichtigkeit; wir werden deshalb auch in einem späteren Abschnitte sein Werk genauer betrachten müssen. In der mir vorliegenden Auflage 1 ) dieses Feldbuclies sind 2 Abbildungen enthalten, auf welchen die Schärer abseits vom Kampfgetümmel chirurgisch tliätig sind. Auf dem einen Bilde haben wir im Hintergrund eine offene Feldschlacht vor uns, auf dem andern stürmen die Kämpfenden zwischen brennenden Festungswerken einher. — Wir erfahren weiter aus Fronspergers früher erwähntem Kriegsbuch (1596) 2 ), dass in den Heeren der Landsknechte, denen die Schweizer das Modell stellten, bei Aufstellung in Schlachtordnung Feldscherer und Balbierer „neben der Fussknecht grössten hindersten häufen“ zu stehen kamen. Auf einer beigegebenen Illustration, welche eine Feldschlacht darstellt, ist auch ein Verbandplatz markiert. Die Scherer tragen Verwundete beiseits und verbinden dieselben. — Auch in dem Werke des italienischen Chirurgen G-iovan' Andrea della Croce 3 ) (1573) befindet sich ein Bild, auf welchem Chirurgen während des Kampfes mit Ausziehen von Projektilen beschäftigt sind. Von der Bergung der Verwundeten während eines Waffenstillstandes ist einmal die Rede. Bei Belagerung des Städtchens Thiengen im Schwabenkrieg wurde, während die Waffen ruhten, ein„Pf'aff“ an einem Seil über die Mauer gelassen, um die Schweizer zu bitten, beiderseits die Verwundeten auflesen zu lassen. Gleichzeitig suchte dieser Parlamentär einen Frieden zu erlangen, was wohl die Hauptsache war, allein die Eidgenossen wollten sich auf nichts einlassen, „ die edlen wärent denn nit dabi. “ 4 ). Selbsthilfe der Mannschaft, Heroismus der V e r w undete n. Ohne Zweifel kam bei der Sicherung der Verwundeten während der Schlacht und nach der Schlacht, bei verlorenem Kampfe auf dem Rückzuge, der Selbsthilfe der Mannschaft, dem Beistand der 1) Exemplar der Med. Bibliothek Zürich. 2) pag. 39. 3) Eine Reproduktion befindet sich in Molliere 1. c. als Titelbild; das Original lag mir nicht vor. Die Eeldchirurgen sind hier in türkische Gewänder gehüllt; vor ihnen liegen verschiedene Instrumente zur Extraktion von Geschossen. 4) Aussagen des Fähnrich Hans Rutsch aus Freiburg i. Br. über die Uebergabe von Thiengen. Aus Büchi, Aktenstücke zur Geschichte des Schwabenkrieges. S. 533. Quellen zur Schweizergeschichte. Bd. 20. Kameraden die Hauptaufgabe zu. „Von dem Geiste echter Waffenbrüderschaft , der in den Heeren der Schweizer herrschte, sagt y. Elgger, liefert uns der Umstand, dass dieselben, selbst mitten unter den Schrecken der Niederlage, nie ihre verwundeten Waffengefährten in die Hände des siegreichen Feindes fallen Hessen, den besten Beweis“. Wir finden in den historischen Ueberlieferungen von Einzelheiten aus dem Gang der Schlachten mancherlei Episoden geschildert, welche von oft rührender kameradschaftlicher Aufopferung Zeugnis ablegen. Es sind dies jene Momente, welche zeigen, dass nicht nur mörderische Wut und Grausamkeit der „bete humaine* im Kriege sich entfalten, sondern dass auch bessere Regungen des menschlichen Gemütes, ja die höchsten Männertugenden angesichts der Schrecken des Todes zur Geltung kommen. Hunderte von Beispielen berichten vom Heroismus der schwer verletzt weiter kämpfenden Verwundeten, ebenso viele vom Todesmut noch unversehrter Krieger, die im Augenblicke höchster Not und Gefahr verwundet niedergesunkene Brüder zu bergen suchen. Bei St. Jakob an der Birs, erzählt Aeneas Sylvius 1 ), verfolgten 4 Armagnaken einen Schweizer; schon haben sie ihn gefällt und werfen sich auf seinen Körper, da ergreift ein Genosse die Streitaxt, stürzt sich unter die 4, schlägt 2 nieder und verjagt die andern, dann nimmt er den halb entseelten Körper auf die Schultern und trägt ihn zu den S einigen 2 ). — Die Schweizer, sagt derselbe Chronist weiter, rissen die blutigen Pfeile aus ihrem Leibe und stürzten sich mit verstümmelten Händen in die Feinde. Einige, die schon von Spiessen durchbohrt und von Pfeilen wie bedeckt waren, liefen noch unter die Armagnaken, um ihren Tod zu rächen 3 ). Andreas B i 11 i u s 4 ) erwähnt einen Eidgenossen, der in der Schlacht bei Bellinzona, wo er viele Italiener umgebracht und endlich durchstochen wurde, noch stritt, als er schon die Lanze im Leib hatte. 1) Der spätere Papst Pius II., Zeitgenosse der Schlacht, vorher Teilnehmer am Concilium zu Basel, zur Zeit der Schlacht auf dem Reichstag zu Nürnberg. Vergl. Säkularschrift 1. c. S. 47 ff. 2) Im lateinischen Originaltext: „Erant quatuor Armeniaci qui Suitensein unum insequebantur. Jamque illi telis confossum strauerant, et supra corpus grassabantur, tum eius comes arrepta bipenni in quatuor illos fertur, ex quibus duos obtruncauit, alios uero in fugam dedit, ac deinde semianimum corpus super liumeris recepit et inuitis hostibus portauit ad suos“. 3) 1. c. „Euellebant sanguinolentas ex corporibus suis sagittas Suitenses, ac truncatis manibus in hostes irruerunt, nee prius animam exhalabant quam occisorem ipsi occidissent. Quidam liastis confossi et onusti telis, inter Armemil cos currentes necem suam uindicabant“. 4) J. v. Mülle r. Bd. 4. S. 225. 78 Am meisten Veranlassung boten zu diesem heldenmütigen Verhalten der Mannschaft die Schlachten, die mit Niederlagen endigten, denn hier galt es, die verwundeten Kameraden vor der Rache der Feinde zu schützen; nach siegreichen Kämpfen waren sie in den Händen der Ihrigen geborgen. So begegnen wir denn ähnlichen Scenen wie bei S t. J a k o b in dem furchtbaren Ringen bei Marignano. In dieser Schlacht, in welcher 24000 Eidgenossen gegen ein dreifach überlegenes Heer mit riesenhafter Anstrengung vergeblich um die Palme des Sieges rangen, war, wie bereits erwähnt worden ist, die Zahl der Verwundeten eine sehr grosse. Hier sehen wir im blutigen Gemetzel den Schwyzer Amman Kätzi mit mehreren Pfeilen in der Brust weiter kämpfen, dort reisst der schwerverwundete Moritz Gerber von Appenzell die Fahne von der Stange und verbirgt sie an seiner Brust; Hans Bär von Basel strengt, nachdem eine Kugel ihm beide Beine zerschmettert, die letzte Kraft an, um die Basler Fahne den Seinigen zu überreichen 1 ). Bekanntermassen verteilte sich die Schlacht bei Marignano auf 2 Tage. Der erste Angriff begann am 13. September abends, als die Sonne bereits sich zum Untergange neigte, und es dauerte das erste für die Schweizer siegreiche Schlachten bis gegen Mitternacht, bis die Dunkelheit der Blutarbeit ein Ende machte. Nach Anbruch des folgendes Tages begann der Angriff der Eidgenossen von Neuem und endigte gegen Mittag mit ihrem Rückzug. Wie schauervoll die zwischen diesen beiden Kampftagen gelegene Nacht besonders für die Verwundeten sich gestaltete, davon berichten übereinstimmend zeitgenössische Chronisten: „Was immer Noht und Angst die Eitgenossen in diesem elenden Sieg und sclnvehren Nacht liettind, ist gut zu bedenken“, sagt der Mitkämpfer 2 ) Wern- h e r Steiner in seinem Schlachtenbericht. G1 u t z giebt fussend auf den Angaben von Anslielm, Schodeler, Bullinger, Schweizer folgende packende Schilderung der ganzen Situation 3 ): „Im ersten Augenblicke musste Jeder, wie ihn die Nacht ergriffen hatte, stehen bleiben, Freunde und Feinde durch einander. Mancher, der in der Nähe eines Gefährten sich glaubend, ein freundliches Gespräch anknüpfen wollte, erhielt statt der Antwort den Todesstoss. Die furchtbare Stille unterbrachen Schimpfworte, Trompeten, Trommeln, Schlachthörner, zuweilen 1) Aus der Darstellung von G1 u t z - B1 o z h e i m. S. 409 ff. 2) Bericht über die Schlacht von Marignano von Wernher Steiner in seiner Zuger Chronik. Helvetia v. Balthasar. Bd. 7. S. 236 ff. Steiner zog 1515 als Feldprediger oder Freiwilliger mit dem Banner von Zug ins Mailändische. W y s s, Historiographie. S. 220. 3) 1. c. S. 415. 79 auch Schüsse. Am meisten litten die Eidgenossen; in der ersten, durch die Finsternis herbeigeführten Verwirrung töteten sie einander; Hunger, Durst und Frost quälten die grösstenteils Durchnässten; sechzehn, die bei den verbrannten Häusern sich wärmen wollten, erschlug eine ein- stiirzende Mauer; mehrere verirrten oder verliessen, wie der Herzog (von Mailand) und die Reiter ihre Kampfgenossen, und viele Hände entzog die Besorgung der Verwundete n“. Aus allen Berichten geht hervor-, dass von der Mannschaft alle Anstrengungen gemacht wurden, die Verwundeten während dieses nächtlichen Intervalls nach Mailand zu schaffen. Ja, die Führer beklagten sich darüber, dass mehr ihrer Freunde mitgegangen seien, als notwendig war. So sagt der oben schon genannte Augenzeuge W eruher Steiner „Und am Morgen etlich und eben vil die den Weg zur Statt wüstend, führtend die Ihren in die Stadt dick 4 ald 6 mit eim, da an minderen gnug gsin war“. In Bul- linger's Chronik 1 2 ) lesen wir: „Die Eydgenossen aber warend zerstr&wt, vyl vbel wund, die fürt man liinyri in die statt zu verbinden vnd volgten innen vil irer fründen“. S c h w i n k h a r t s ) betont, dass die Eidgenossen in dieser Nacht wegen der Verwundeten wenig Ruhe gefunden haben „vnd wie wol die Eydgenossen weder Spiß noch Narung haben moch- tend vnd die nacht vil Elentz liten, muedt vnd liällig warend, vnd dar- z u ni t vil Ru w haftend von denen Verwuiitten knechten“. Nach Schweitzer 3 ) wurden zurückbleibenden Verwundeten Speise und Trank aus der Stadt geholt: „schickten die verwundten hindersich in die Stadt Meyland, liessen ihnen speiß vnd trank auß der statt holen“. Wie sich Schwerverwundete selbst in dieser Not gegenseitig unterstützten, geht aus den Erlebnissen des Basler Fähndrichs Hans Lützelmann hervor, die in Grassers schweizerischem Heldenbuch 4 ) aufgezeichnet sind: „Hans Liitzelmau, Fähndrich von Basel, bekam in der Schlacht zu Marignano 13 Stich vnd Wunden, vnd lag die ganze Nacht auf der Wallstat vnder den Todten. Erholet sich gegen den tag, da sieht er einen von weitem, der sich vnder den erschlagenen auff die knye aufrichtet vnd erkennet auß seinem zusclireyen daß er ein Schleifer auß der minderen Statt Basel ist; da gab Gott beyden ehrlichen Männern so viel kraft, daß si allgemächlich zusammen krochen. Hans Liitzelman alß ein ansehnlicher Fähnrich war seiner guten kleydern vnd schuhen 1) Manuskript. St.-B. Zürich. S. 437. 2) Chronik. 66. Kapitel. Schweiz. Geschichtsforscher. Bd. 5. S. 235. 3) Joh. H. Schweitzer, Von den Kriegen so in ltalia fürnemlich im Fürstenthumb Meyland geführt worden. Manuskript. St.-B. Zürich. 11. Kap. 4) S. 199. In der Historiographie von Wyss suchte ich umsonst nach einer Kritik dieser Quelle; wahr wird deshalb die Erzählung doch sein. 80 beraubt, also daß er gar schwärlich paarfuß durch das Dorngestreuch gehn kondt. Der Schleiffer aber hatte noch sein alt breit Schweizer Schwerdt, das legt er dem Fähnrich offternialen, da es so gar dörnicht war, zum schirm vnder, daß er desto vnverlezter vber die spitzen dörn gehen kondt. Da ließ sich wahre freundschafft bey guten Landsleutlien sehen, daß sie endtlich zu dem Lager kommen, sind sie von den Eydge- nossen mit herzlichem frolocken empfangen worden. Es hatte sich aber der Fähndrich Liitzelmann dermaßen an so vil stich vnd wunden verblutet, da er von allen kräften kommen vnd sich in einer Senfften gehn Basel führen lassen. Da er heimb kommen, sprach er seiner Haußfrawen tröstlich zu, vnd war von seinem ehrsamen weisen Rath erfordert vmb Bericht, wie es in der Schlacht ergangen, dahin er sich auff einem sessel tragen lassen“. Zu einer erhaben grossartigen That gestaltete sich der Abzug der überwältigten Schweizer vom Schlachtfelde von Marignano vor Allem dadurch, dass sie ihre Verwundeten nicht den Feinden preisgaben, sondern hinter ihren bewehrten Reihen, in geschlossener Schlachtsä ule mit sich führten. Die Krieger im Gefühl ihrer Pflichten, sagt Glutz nach Jovius in derselben Schilderung, schrieben sich selbst vor, was zu thun sei, nahmen das Geschütz in die Mitte, die Verwundeten auf die Achseln 1 ), und traten dann langsamen Schrittes in fester, stolzer Haltung mit eroberten Büchsen, Fahnen und Pferden den Rückzug an. Rings umgeben mussten sie oft, über die Gräben zu setzen. Halt machen, viele der Ihrigen kämpfend und verwundet zurücklassen. So wie bei Marignano in der Kampfpause und nach dem Kampfe die Waffenbrüder den Verwundetentransport versahen, so geschah dies ohne Frage auch in anderen Schlachten. Eine besondere, eingedrillte Trägermannschaft gab es da nicht. Krieger, welche ihr Leben im Felde zubringen, lernen auch mit Verwundeten umzugehen, sagt v. E 1 g g e r mit Recht. Es wurde früher bemerkt, dass man während des Kampfes sich nur ausnahmsweise mit 1) Nach Schweitzer: „ machten einen beschlossenen Hauffen, in desse mitte sie ihre Verwundte sampt dem Geschütz mitnamen“. Jovius histo- riarum sui temporis tomus. I. S. 310. „In ea rerum iniquitate sibi quod agendum erat mira Constantia singularique peritia praescribebant. Nä sanc- torü cura habita ut quisque vulneribus debilitatua erat, bini milites summa pietate lacertis atq; humeris tulerüt“. 81 dem Wegtragen von Verwundeten befasste, wohl meist nur dann, wenn es um Anführer sich handelte. Eine Begebenheit aus den italienischen Söldnerschlachten bietet für Letzteres ein Beispiel und zeigt uns zugleich, dass zum Wegtransport vom Schlachtfelde S p i e s s t r ä g e r verwendet wurden. Es gab sich für die Krieger von selbst, mit dieser Waffe eine Notbahre 1 ) zu formieren und wir dürfen annehmen, dass diese naheliegende Improvisation eine schon in frühesten Zeiten allgemein übliche war, bildete doch der lange Spiess von ehedem eine Hauptwaffe der Eidgenossen. Die oben angedeutete Begebenheit betrifft eine Episode aus dem Leben des berühmten französischen Feldherrn Bayard, des „Chevalier sans peur et sans reproche“, d. h. es handelt sich um dessen Tod auf dem Schlachtfelde. Beim Rückzug des französischen Heeres nach dem Gefecht an der Sesia bildeten die Schweizer die Nachhut. Bayard wurde, als er gegen die andringenden Spanier einen Reiterangriff machte, durch eine Kugel tödlich an der Wirbelsäule verletzt. Da kam der Schweizer HauptmannDiesbach und w o 11t e i h n m i t 5 oder 6 seiner Leute auf Picken wegtragen: „Aussi y vint ung- capitaine de Suysses, nomme Jehan Dyesbac, qui l'avoit voulu empörter sur des picques avecques cinq ou six de ses gens, pour le cuyder sauver 2 ). Der erste Verband und die erste chirurgische Hilfe auf dem Schlachtfelde. Die Thätigkeit der Schürer auf dem Schlachtfelde, sagte ich früher, konnte wohl meist erst nach der Schlacht und nur nach siegreichem Kampfe beginnen. Dass in diesem letzteren Falle den verwundeten Eidgenossen schon auf der Wahlstatt chirurgische Hilfe geleistet wurde, geht aus urkundlichen Berichten hervor: Es ist bekannt, dass die Schweizer nach errungenem Sieg, einem alten Kriegsgebrauch folgend, 3 Tage und 3 Nächte auf dem Schlachtfelde zubrachten, um zu sehen, ob sich Jemand zeige, der ihnen den Sieg streitig mache. In dieser Zeit war es, da man vor Allem der Fürsorge für die „Wunden“ sich zuwandte. Wir hörten aus Justinge r’s Bericht über die Laupener - Schlacht (1339), dass die siegreichen Berner auf der Wahlstatt blieben „zum tröste manchem wunden man“, und dass man dafür sorgte, „dass die wunden, der gar v i 1 was, verbunden wurden.“ 1) Es ist der Urtyp der „W a f f e n b a h r e“, die wir später und heute noch aus Gewehren angefertigt sehen. Vergl. hiezu Bock und Hasenknopf, Kriegschirurgen und Feldärzte der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Taf. VII. 2) Hystoire du bon Chevalier in Collection complete des memoires relatifs ä l’histoire de France. Tome XVt. S. 129. B r uh u e r, Hie Verwundeten. 6 82 Aus dem alten Zürcher kriege (1445) ist mir eine historisch sicher verbürgte Episode bekannt geworden, welche das für die Geschichte der Kriegschirurgie interessante Faktum beweist, dass ein durch eine G e s c h ii t z k u g e 1 verwundeter Eidgenosse unmittelbar nach der Verwundung in chirurgische Behandlung genommen wird. Der Landamman A b y b e r g von Schwyz fuhr auf dem Zürcliersee mit einem Floss, auf welchem sich eine Büchse befand, zum Angriff vor das Städtchen Rapperswyl 1 ). Da wurde er von der Burg aus mit einer „ Tarrasbtichse “ 2 ) durch die Brust geschossen. Man schnitt ihm den „Klotz“ auf der andern Seite heraus. Der Landsmann und Freund des erschossenen A b y b e r g, Hans Fr lind, Landschreiber zu Schwyz, schildert die Scene, welcher er beiwohnte, in seiner Chronik 3 ), wie folgt: „Das Johannes Abyberj?, wil en d landamman z e S wy t z und hoptman ze Pfäffikon, min guot frund vorRappers- w y 1 u f e m s e w erschossen ward. Am mentag nach sant Peterstag im Ogsten (2. Aug. 144:5), da f'uor Johanns Abyberg, wilent annnan ze Swytz und derzyt hoptman ze Pfäffikon. mit dem flos und der grossen biixsen hinuf wider Raperswyl vast nach zuo der statt, und was er obnan uf by der minderen biixsen by dem kleinen schirm, und als er den ut'zoch, so schuss der ab der bürg ze Raperswyl herab mit der grossen tarrasbiixs durch den schirm in, und schoss den am man by dem achselbein in entwäris durch d e n r u g g e n, das man im den clotz uf der andern syten usschneid. Und dys gesach ich, und was oucli daby. Also fuort man in glich ze land und geschahent im alle sine gotzrecht und lept untz an den dritten tag und starb. Gott hab sin sei“. S c h o d c 1 e r’s Chronik 4 ) giebt zu dieser Scene eine Illustration, die ich photographisch reproducieren liess (Fig. 1). Man sieht hier, wie der auf dem Rücken liegende Verwundete verbunden wird. Daneben steht die Büchse 1) Die Zürcher und Eidgenossen bekämpften sich in diesem Krieg auch mit armierten Schiffen. Auf ein grosses Floss, welches die Schwyzer bauten, gingen 10 Mann mit ihren Handbücbsen, Steinbüchsen und Tarrasbiichsen. Damit fuhren sie wiederholt vor Rapperswyl. Vergl. v. Elgger (pag. 145) nach Fründ und T sch acht 1 an. 2) Siehe den späteren Abschnitt über Feuerwaffen. 3) Gedruckte Ausgabe. St.-B. Zürich. S. 237. Fründ machte den Krieg auf Seite der Eidgenossen als Schreiber mit. Vergl. Wyss, Historiographie. S. 116 ff. 4) Zu B r e m g a r t e n. Die Photographie verdanke ich der Freundlichkeit des Herrn Dr. W. Merz in Aarau. Die Chronik ist um 1515 begonnen. Siehe Wyss, 1. c. S. 155. 83 mit dem Schirmdach. Offenbar wurde das Projektil, der „clotz* von einem Waffengefährten excidiert; es ist nicht anzunehmen, dass zur Bemannung- dieses Kriegsschiffes auch ein Feldchirurg gehörte. Auch D i e- bold Schilling (Berner-Chronik) 1 ) illustriert das Ereignis; er lässt die Kugel durch den Schirm fliegen und den Hauptmann am Rücken treffen. Fig- 1- In noch andern Chroniken fand ich Scenen abgebildet, die erkennen lassen, dass den Verwundeten Hilfe geleistet wurde. Umstehende Reproduktion (Fig. 2) entstammt der berühmten illustrierten handschriftlichen Chronik Tschachtlans (1493 f) in der Stadtbibliothek Z ft r i c li. Wir sehen oben einen Transport von Hand, und an geschütztem Orte abseits unter Bäumen eine Pfeil- extraktion 2 ). Es handelt sich um eine Episode aus dem Appen- 1) St.-B. Bern. Diebold Schilling f spätestens 1486. Wyss 1. c. S. 135 2) Tschaclitlan pag. 379; leider ist das Bild an letztgenannter Stelle stark verblasst. 6 * 84 zellerkrieg; Ueberfall der Appenzeller vor Bregenz; die Schweizer tragen als Erkennungszeichen das weisse Kreuz. Dass die Verwundeten schon auf dem Schlachtfelde verbunden Fig. 2. 4xvv«v Jhwd avi «vk* /jpamr '(KV.MÜC'cAr irjcx yyvJtjp- vytftv ~ Yid 2*CXeW>WioaM'I WfW, <>*'F " .•-* >« A\* *> 1. * . *vi*. i "»^5* . t-'- •: 85 ■wurden, sagen ausser Justinger’s Chronik verschiedene der früher angegebenen Rechnungen, sowie andere Urkunden späterer Zeiten aus. Wir hörten von Bullinger, dass bei Kappel ein Teil der Sieger mit den verwundeten Zürchem Erbarmen hatte, dass man sie in der kalten Nacht zu den Feuern führte und verbinden liess. Dass Geschosse extrahiert wurden, giebt nicht nur Hans Fründ an, sondern wir erfahren darüber gelegentlich etwas aus brieflichen Rapporten der Hauptleute über das Befinden der Mannschaft: Ein Brief des Hauptmanns Hans von Hageneck an die Räte der Stadt Strassburg giebt kund 1 2 ), dass von seiner Mannschaft vor Nancy mehrere Knechte angeschossen worden seien, „vnder denselben ist der henker in ein Schenkel geschossen worden, das man im den klotz herausgeschnitten hat, und lit zu sant niclaus, sobald vnd der mag wil ich in heim fertigen“. Aus einem andern Briefe eines Melchior Horneck von Homberg an den Rat zu S t r a s s b u r g s ) ist zu ersehn, dass die Strassburger bei Nancy zahlreiche Verwundete hatten, so dass der Scherer von Strassburg sie nicht alle besorgen konnte. Bei einer schweren Schussverletzung eines Knechtes — „ein biicz hat ime ein beyn enzwey geschlagen“ — musste ein welscher Scherer zu Hilfe kommen, dem man die ersten 8 Tage „zwen gülden“ geben musste. In den Burgunderzügen war im eidgenössischen Heere, wie ich bereits erwähnte, mit dem Strassburger Kontingent als Feldchirurg Hans von Gerssdorff anwesend. Er war bei Murten, Grand- son, Nancy thätig. Auch Hyeronimus Brunschwig, der andere bekannte Strassburger Schriftsteller über Wundarznei, teilt kriegschirurgische Erlebnisse aus diesem Feldzug mit. Wir werden später ausführlich von ihm hören, dass hei der Belagerung der Veste Bla- mont bei schweren Fällen eine Konsultation verschiedener „Meister“ stattfand. Ich nehme an. dass diese chirurgischen Hilfeleistungen nach der Schlacht oder während Belagerungen an einem geschützten Orte im Freien, in Zelten, oder in benachbarten Gebäulichkeiten stattfanden. Transport der Verwundeten in die Heimat. Wo es immer anging, wurden nach der Schlacht die Verwundeten, nachdem sie verbunden worden, in die Heimat geführt und dort weiter behandelt und ver- 1) St.-A. Strassburg. A. A. 291. Brief vom 26. September 1476 aus dem Lager vor Nancy. 2) Ebenda, in Strassburg von mir kopiert. 86 pflegt. Dies geschah vor Allem dann, wenn dev Kampf in Feindesland statt hatte. Folgende Nachrichten bilden hiezu die Belege: Ueber die Schlacht bei St. Jakob an der S i h 1 im alten Zürcherkriege berichtet Hans Fründ 1 2 3 ): „ Vil guoter biixsen, die sy (die Zürcher) herus hattent gefüort uf das veld und den eidgenossen wurdent, die schickt man heim, o n c li die wunden und die toten, als man an der letzi ouch getan hatte“. Aus den Burgund erzii gen: Laut erwähntem Kapport des Hauptmanns Hans von Hageneck an den Kat zu Strassburg soll der in den Schenkel geschossene Henker „heinigefertigt“ werden, sobald „der mag“, d. h. im Stande sei. Schultheiss und Rat zu Bern schreiben nach Luzern den 13. Brachmonat 1476 -), die Burgunder haben zu Ross und zu Fuss dem Schlosse Laupen sich genähert und den ganzen Tag die Brücke gestürmt; es seien der Ihrigen viele geschädigt „der vff sint 15 wund in unser statt, gefürt vnd etlich vmkomen“. Aus der Kostenberechnung für die Wunden zu G r an d s o n erfuhren wir, wie viel Auslagen Luzern hatte, um die Verwundeten „heimzufertigen“. Von den B a s 1 e r- Söldnern wurden diejenigen, welche vor B 1 a- inont verwundet worden waren, in die Stadt Basel transportiert und hier auf Kosten der Stadt im Wirtshaus zum Rappen und in der Aeschen- vorstadt verpflegt 8 ). In seinem Gedichte über den Schwabenkrieg besingt der Schulmeister Lenz 4 ) auch die Schlacht bei Frastenz, und spricht da von viert- halbhundei’t Eidgenossen, „Die tod waren zu der stundt Und dartzu vil worden wundt Die totten tett man begrabenn Ins gewicht (geweihte Erde) . . . Die verwundten f u r t man h e y n, Die lantskneehten blyben vff der statt Weiss nit, ob mans begraben hatt“ 5 * * ). 1) 1. c. S. 159. 2) Zur Geschichte der Burgunderkriege. Mitteilungen von den Archivaren J. Bell und J. Schneller in Luzern. Geschichtsfreund 2. 3. S. 93. 3) Bernoulli, Basels Anteil. 1. c. S. 47. 4) Der Sclrwabenkrieg, besungen von einem Zeitgenossen Johann Lenz, Bürger von Freiburg. Zürich 1849. S. 114 und 115. 5) In der Festschrift zur Calvenfeier, Davos 1899, heisst es S. 81: „Die verwundeten Landsleute brachten sie (d. h. die Bündner) über die Berge“. Die von B ü c h i herausgegebene Freiburger Chronik des Schwabenkrieges meldet über die Verwundeten aus der Calvenschlacht (S. 608): „Und demnach zogen si wider an die letze und an die ort, do die schiacht 87 Benedikt H u g i, der tapfere Hauptmann der solothurnischenBesatzung auf Schloss Dörnach macht am 26. Hai 1499 Rapport an die Bäte Solothurns und berichtet unter Andern), wie es gesundheitlich mit seinen Leuten stehe; einige müsse er wegen Krankheit heimschicken: „Da han ich Tuber aoch heingeschickt, und der von Schmieden da ist gsin, hat die besen Platren (Syphilis!); und hand die Schumacher aoch einer hie, den müs ich aoch hinuf schiken, der hat aoch, und wan man ein fulen Man hat, den schickt man mir u. s. w.“ * 1 ). Mailänder Züge: Nach Marignano wurden viele z. Teil schwer verwundete Zürcher, nachdem sie, wie aus dem Nachfolgenden zu schliessen ist, einige Tage in Mailand zugebracht hatten, in die Heimat transportiert; Bürgermeister Max R o i s t, der trotz der erhaltenen Wunden in der Schlacht die Bewegungen leitete, wurde mit andern edlen Zürchern mittelst Bahren in die Stadt geführt. Wir lesen über den traurigen Heimzug in der handschriftlichen Chronik des ,T o h. H, Schweitzer 2 ) Folgendes: „Als die Eidgenossen auß Mejdand wider heimkommen, war grosses klagen und trawern von witwen vnd waißlins die ire mannen vnd vätter verlohren hatten, insonder sähe man großes leid in der statt vnd anif der landschaft Zürich, welche vber die 800 man an der schiacht vmbkommen, ohne andere die vbel verwandt vnd geschoßen nach ihrer heimkunft erst gestorben, mit treffentlichem ver- lurst vieler fürnemer vnd redlicher liithen. Denn als sie vms Mauritz den 22. Sept. gen Zürich heimkamen, warr kein fennerich so das fehnlein außgetragen, der es wider eingetragen liette. Denn Junkher Jacob Weiß der statt pannerherr war erschoße, zwischen seinem vortrager Hans Schwytzer vnd deßselben bruder Cünraht Schwyzer, Jörg Berger war sehr wündt vnd Felix Brennwald vbel geschoßen, die man au ff bahren genZürich eingeführt, samptdem Bürgermeister Rousten obersten hauptmann vnd anderen furnemen bürgern die krank vnd vbel wundt waren“. Kappeier krieg: Nach der Schlacht bei Kappel nahmen die fliehenden Zürcher einen Teil der Verwundeten mit, viele konnten sich selbst noch flüchten. Die Ankunft derselben in der Stadt bei Anbruch der Nacht wird von dem Augenzeugen Thomas Plater mit drastischer Anschaulichkeit geschildert 3 ): „Denn etlieh kamen, hatten nur ein hand. Einer bekam uns auch, dem liangeten d'kutlen aus, daß besehächen was, und suchten die iren, so von den vienden umbkomeu oder sust unz uf den tod wund waren, und flirten sie zusamen. Und morndes schicket man die gewundten jeden zum nechsten, da man mocht, heim oder an die ort, das si verseclien wurden, nachdem die notdurft erfordert; die toten, deren ein merklich zal was, Hessen si zu Lotscli zum ertricli bestatten“. 1) St.-A. Solothurn. Aus Tatarinoff 1. c. S. 77. 2) 1. c. Kapitel XIII. 3) Thomas Platers Leben, neu herausg. von Bai ding er. 1793. 88 ers auch in händen trug-, vnd gierigen mit ihnen die ihnen zündeten, dann es war finster“. L Unter den verwundeten Zürchern lag auch K a mU i, der Retter des Zürcher Banners. Als er in der Nacht wieder zu sich gekommen war, ging er nach dem Albis „Da ward er verbunden vnd in die statt hinzu gefertiget. Da er lang krank lag“ 1 ). Diese in die Heimat transportierten Verwundeten wurden dann zu Hause von den dortigen Scherern besorgt; letztere wurden, wie aus den mitgeteilten Rechnungen zu schliessen ist, für ihre Müh- waltung staatlich entschädigt. Urlaub. — P a s s p o r t s für Kranke und Wunde. Leicht transportable Verwundete und Kranke wurden oft schon während noch dauerndem Feldzug mit Urlaubsbewilligung (Passport) nach Hause entlassen. Darüber wurde von den im Feld stehenden Hauptleuten schriftlich Mitteilung an die Räte gemacht. So schon im alten Zürcher krieg. Das Thuner Kontingent Berns unter Hauptmann Schöpfer giebt Nachricht über den Stand der Dinge bei der Belagerung der Stadt Zürich 2 ). Laut Schreiben vom 21. August 1444 wird einem kranken Knecht Urlaub ertheilt: „Es hat sich gemachet, daß Hänslin Kören, dem Uewren, etwas Siechtags zugefallen ist, daß er vns unnutz -worden ist, als ihr das an ihm selbst sehen vnd vernehmen werdent, darumb wir ihn heimzeziechen ge- urloubet han d“. Zur Zeit der italienischen Feldzüge, am 7. Juli und 20. Oktober 1512 finden wir von der Tagsatzung angeordnet, es sollen „wenn Knechte wegen Krankheit oder Geschäften heimkehren müssten“, die betreffenden Hauptleute es ihren Oberen zu guter Zeit melden, damit für Ablösung gesorgt werden könne; die Knechte, die in solchem Falle sind, sollen nicht Weggehen, bevor Ersatzmannschaft eingetroffen sei. Wer wegen Krankheit heimmUsse, soll zuvor vom obersten Hauptmann „ein bassport“ erwerben, und den seinen Herren zeigen 3 ). Als Formel eines solchen Passports aus dieser Kriegszeit (1515) diene die folgende Urlaubsbewilligung, welche 3 kranken Soldaten der S o 1 o th urner-Mannschaft vom „lüttener“ d. h. dem Stellvertreter 1) Bullinger, Reformationsgeschichte. III. Bd. S. 132. 2) Missive aus der Zeit des alten Zürcherkrieges vom 13. Februar 1437 bis 24. Dezember 1450. Aus dem Staatsarchiv Thun mitgeteilt von C. Lo hner. Schweiz. Geschichtsforscher V. 3) Abschiede. III. 2. S. 656 und 629. 89 des Hauptmanns ausgestellt, und mit Siegel versehen, übergeben wurde 1 ): „Ich nigclaus Ochsenbein luttener von Solothurn mins her hoptmans ny- claus cuonratt Statthaider tliuon kund mitt dißer geschrifft das ich mitt guotz gunst wyssen und willen ein fruntlich urlob und passportt geben hab, ursach ir kranklieyt halb, mit namen Hans langemann, benedikt Koff- mel und uly gigy, und das dem also sy, so hab ich obgemelet nyclaus ocli- senbein min eigen Sygell getriicket zu End dißer geschrifft die geben ward vff Sonntag nach Sanct anna tag md XV“. Dass in diesen Söldnerkriegen gelegentlich auch „Drückeberger“ d. h. Gesunde mit den Verwundeten sich aus dem Felde machten, geht aus einer Mahnung der Basler Bäte- an die vor Xovara liegenden Truppen hervor. Es heisst in einem Schreiben 2 3 ), diejenigen „welche nit krank oder wund syend, oder mit kranken oder wunden heim zuehend“ sollen bestraft werden. Unterkunft der Verwundeten in dem Schlachtfelde benachbarten Städten und Ortschaften. Natürlich gab es in den vielen Kriegen oft Verhältnisse, die einen sofortigen oder raschen Abschub der Verwundeten in die Heimat nicht zuliessen. Tödlich Schwerverwundete transportierte man damals schon nicht unnötig weit. So sehen wir denn, dass öfters die Verwundeten nach der Schlacht in benachbarten Ortschaften, Städten, Schlössern untergebracht wurden, oder dass sie selbst sich hinschleppten. Bei St. Jakob an der Birs kamen von den 1500 Eidgenossen einige Verwundete mit dem Leben davon 8 ). Wir hörten früher, dass diejenigen, welche in Feindes Hand fielen, abgeschlachtet wurden. Einzelne blieben Tage lang unbeachtet liegen, und wurden dann aufgefunden, als der Dauphin den Baslern freies Geleite gab zur Bestattung der Toten. Die Basler nahmen diese Wenigen in die Stadt und Hessen sie artznen. In der Chronik des Heinrich Bein he im 4 5 ) ist zu lesen: „Wur- dent oucli zween inden bürsten (Stauden) lebendig gefunden, furt man ouch in die statt, stürben ouch bed“. Appenweiler giebt an“), es seien am 3. Tag noch Lebende gefunden worden. „Do ward maniger am 1) St.-A. Solothurn. Denkwürdige Sachen vom Jahre 1515. Vol. XXXIII. Fol. 25. 2) St.-A. Basel. Akten. Italienische Kriege Nr. 10. 3) Von solchen, welche ohne Wunden die Flucht ergriffen, sind ganz wenige bekannt; von diesen ist früher die Rede. 4) Säkularschrift 1. c. S. 14. 5) Ebenda. S. 12. 90 dritten tag brach lebendig do wurdend drige gruoben gemach dor jngleit alle gemeine“. Andere Verwundete suchten schon während der Schlacht in der nahen Stadt Basel Zuflucht. Es heisst in einem, 8 Tage nach der Schlacht von dort an die Reichsstädte gerichteten Brief 1 ): „Es ist ouch wol 200 von der Eidgenossenshat't wund zuo uns und ander ende komen, die wider heim gezogen sind“. Von diesen mögen, wie Bernoulli in seiner trefflichen Studie über die Schlacht bemerkt 2 ), die meisten schon Vormittags, als die Basler im Felde waren, um den Eidgenossen Zuzug zu leisten, die Stadt erreicht haben. Andern mochte es später noch gelungen sein, sich in dem Gesträuch zu verbergen, welches die Ufer und Inseln der B i r s bedeckte, und von hier aus — vielleicht erst am folgenden Tage — bis zur Stadt zu gelangen. Zu diesen 200 gehörten w r ohl jene 10 Verwundeten von Schwyz, welche Tschudi erwähnt, und ebenso IVernlier Aebli von Glarus, von welchem er sagt: „Derselbe hat siben grosse v'unden und stich, und ward ze Basel geartznet, und war hernach noch in diesem wärenden kriege vogt ze Grueningen, und darnach landtamman ze Glarus“. Im alten Z ii rclierkriege wurden bei der Belagerung Zürichs die Verwundeten von den Eidgenossen nach Baden und Bremgarten abgesclioben. So berichtet kurz die gleichzeitige handschriftliche Chronik E d 1 i- baclis 3 ). Es scheint sich da um eine Art von Feldspital gehandelt zu haben 4 ). Die beiden Städtchen lagen nahe dem Kriegsschauplatz und es ist anzunehmen, dass die hieher transportierten Verwundeten in bestimmten Gebäulichkeiten zusammen untergebracht und da behandelt wurden. Darauf weisen ausser der Stelle in E d- 1 i b a c h 2 Briefe hin, die der schon erwähnte Tliuner Hauptmann nach Hause schrieb 5 ): 1. Datum 1 2. Juli 1444. „Beim scharmitzen ward Guno H iiren- b e r g mit einem Pfyl geschossen unter das knöi in ein Waden, und ouch Einer von Undersewen ouch in ein Bein ob dem knöi; aber wir hoffen, der Unser sy bald genesen“. Da die in diesem ersten Briefe rapportierte Verwundung des Kuno Hiirenberg sich in den folgenden Tagen nicht gebessert hatte, oder noch nicht geheilt war, wird derselbe Mann laut folgendem 2. Schreiben „zu Denen in Baden geschickt“ d. h. wohl zu denen im Lazaret. 1) Bernoulli, Schlacht bei St. Jacob. S. 41. 2) Ebenda. 3) St.-B. Zürich. S. 118. Es ist davon die Rede, nachdem ein Hauptsturm abgeschlagen worden. 4) Dies nimmt schon v. Elgger an; auch B i r c h e r 1. c. 5) 1. c. 91 2. Datum 17. .Juli 1444. „Aber von Cuno Hürenberg wegen, den schicken wir ul' denselben Tag zu denen in Baden“. Dass Scherer von Baden sich an der Behandlung der Verwundeten beteiligten, wissen wir schon aus den angeführten Rechnungen der Stadt Bern aus der Zeit dieses Krieges. Nach der Schlacht hei Dörnach im Schwabenkriege dienten als Unterkunftsort der wunden Eidgenossen Schloss und Dorf Dörnach, sowie das nahe Liestal. Die citierten Rechnungen sagten uns, dass die Verwundeten in letzterem Dorfe in verschiedenen Wirtshäusern, so im „wilden Mann“ verpflegt wurden , und es vereinigten sich bei der Behandlung sowohl die Truppenschärer einzelner Orte, als auch die C i v i 1 s c h ii r e r des Dorfes. Die Berner Meister Benedikt Koler und R o gg 1 in standen neben Hans Stru- b en, dem Scherer von „Liechtstal“ in Funktion. In demselben Kriege öffnete Basel verwundeten Schweizern und Schwaben die Tliore: Nach Tschudy 1 ) wurden bei einem Streifzug der Eidgenossen ins Schwäbische viele verwundet; „es kament auch Wernli Saler, ein Haupt- niann, und etlich meh fast vbel wund, deßglichen der Schw'äbischen auch etlich wund in die Stadt Basel, die man beeder Sit inließ, sie verband und artznet, und mußtend in der stadt Fried halten, also daß eintweder Theil dem andern darin keinen Widerdienst zufiigen dorft“. D i e b o 1 d Schilling sagt von einem Ueberfall der Eidgenossen vor Walds- hut 2 ): „Es wurden auch der Fienden me dann sechzig wund gen Basel an die Arzat gefiirt, der stürben etwie menger“. In den italienischen Kriegen, die weit von der Heimat stattfanden, wurden die verwundeten Schweizer auf Kosten der Herrscher, in deren Dienst sie standen, in dortigen Städten versorgt und verpflegt, bis sie nach Hause ziehen konnten: Nach der Eroberung von Genua durch die Schweizer im Kriege zwischen Ludwig XII und den Genuesen (1507) liess der König „alle, die wundwarend, zu Genova in palast ligen und inen nach noturft uswarten, welcher aber wund was und nit blyben wolt, dem solt man sin sold schenken“ 3 ). — Nach erfochtenem Sieg zu Novara wurden die Verwundeten in der Stadt Novara untergebracht. Es diente dort hauptsächlich das Schloss als Lazaret, wie aus einem Aktenstück zu ersehen 1) Helvetia von Balthasar. Bd. IV. S. 535. 2) Gedruckte Chronik. S. 29. 3) Handschriftliche Chronik des Hans Füssli. St.-B. Zürich. 92 ist, das icli im Archiv zu Basel gefunden habe 1 ). Ein gewisser Eadeck, Messerschmied zu Basel, zog unter Hauptmann Meltinger nach No- vara; er erkrankte daselbst und wurde deshalb „zu anderen knechten so in die statt geschafft vnd in das schloss Novara gelegt warent, ge- fiirt“. Des andern Tages zogen seine Kameraden vor die Thore der Stadt, und als er das Schiessen der Franzosen hörte, da haben er und Hans Stvowhacker, der in den Schenkel geschossen war, und mit ihm im Schlosse lag, den Harnisch angelegt, und seien mit ins Feld gezogen. Bei Marignano sahen wir bereits in der grauenvollen Nacht zwischen den beiden Schlachttagen die Verwundeten in die Stadt Mailand geführt. Dasselbe geschah mit den nach verlorner Schlacht in die Mitte des abziehenden Heeres genommenen wunden Eidgenossen. Die „Gemeinen“ führte man in die Spitäler(l), die „Fürnemen“ (d. h. Hauptleute) ins Schloss zu Mailand. „AVer den grusamen Anblick und jämmerlich Gschrey gsehn hett, sölt daß billich nit vergehen, wie vil Iren, wie groß ir Wunden und Schmerzen“, berichtet der früher schon citierte Augenzeuge Wernher Steiner. Als das Heer der Eidgenossen von AI a i 1 a n d abzog, und teils über den Splügen, teils über den Gotthard in die Heimat marschierte, wurden viele Wunden mitgenommen. Unter diesen befanden sich wohl jene oben erwähnten Z ii r c h e r, deren traurige Heimkehr Schweitzer in seiner Chronik uns schildert. Bei der Eile des Marsches kamen nicht wenige unterwegs ums Leben, „stürben viel Verwunte mit dem ylen“ sagt Steiner. — 1500 Verwundete blieben in Alailand zurück und w'urden hier in den Spitälern verpflegt und behandelt. Wir lesen bei Schwinkhart 2 ): „ln denen dingen, alß die Eydgenossen von Aley- land zugend, da warend deren verwunten by fünf zähen hundert, die wurdend zu Meyland in dem Spital gleyt, da wurdend sy verbunden vnd gearznet, vnd von denen Lompartnern ire Narung gäben, vnd waß sy notürftig warend zu irein Lyb“. Nach der Erzählung desselben zeitgenössischen Chronisten gab der hochherzige Sieger König Franz I. von Frankreich diesen Verwundeten 600 Alann zum Schutz und zur Pflege „der k&ng gab ouch denen Eydgenossen in dem Spital sächshundert Alann zu, die iren pflägen söltend, daß da beschach vnd denen Eydgenossen da schon gewartet ward mit allen Truwen“. Als dann später die eidgenössische Besatzung, welche das Schloss zu Alailand verteidigt hatte, mit Wehr und AA r affen abzog, blieb wieder eine grössere Zahl von A r erwundeten und Kranken zurück, deren Loos sich nun recht traurig gestaltete. Auf der Tagsatznng zu Z ii r i c h 1) Akten der italienischen Kriege Nr. 10. Kundschaften aus der Schlacht von Novara bei einem Verhör. 2) Chronik. Schweiz. Geschichtsforscher. Bd. 5. S. 235. Schwinkhart focht in den italienischen Kriegen mit, Hel beißicocca. AVyss 1. c. S. 229. 93 vom 27. November 1515 ist von der tyrannischen Handlung die Rede, welche der Franzos an den Kranken und Verwundeten, so zu Meyland in dem Spital liegen, verübt habe 1 ). Am 15. Oktober 1515 benachrichtigen die 3 Orte Uri, Schwyz und Unterwalden den Abt Fra n- ciscus von St. Gallen über das Schicksal der Schweizer in Mailand, es seien diese aus dem Spital aufs Meer verkauft woi’den 2 3 ). Noch unterm 31. May 1516 schreiben Heinrich Wolf und Heinrich Hartmeyer von Zürich und Simon Tschiinon von Chur an die eidgenössischen Hauptleute: „Bitten, daß Ihr uns Barmherzigkeit erzeigen und uns erlösen uß unserm Elend, das wir nun by 8 Monaten gelitten hant, gelegen ohn Bett, olin Stroh, in stinkender Gefängnuß“ s ). Von der Schlacht beiKappel wissen wir schon aus dem früher Gesagten, dass nach der Rückkehr der Sieger von der Verfolgung auf die Wahlstatt unter Trommelschlag bekannt gegeben wurde, es sollen keine „Wunden“ mehr umgebracht werden. Nach diesem Zeitpunkt wurden von der Mannschaft der 5 Orte die eigenen Verwundeten und auch solche der geschlagenen Zürcher, nachdem sie, wie wir gehört, verbunden und an den Wachtfeuern gewärmt worden waren, zunächst in das benachbarte Kloster Kappe 1 gebracht, so dass das ganze Kloster, die Kirche und der Kreuz gang voll wurden 4 5 ). Dass verwundete Zürcher aber am Tage nach der Schlacht noch unverbunden auf dem Felde lagen, geht aus einer Kundschaft des Vogtes Leemann hervor, der zu dieser Zeit auf die Wahlstatt ging, weil er wusste „dass sin bruoder, vil siner friind und ander vil erlicher arntlüt also erbärmklich uff der walstatt unverbunden und ganz trostlos lägint. Und damit aber dieselben darab kämint, gienge er widerumb liinuf, und als er hinuf kommen, wärent sie schon von Gottes gnaden hinweg gefertiget“ 6 ). Beim Abzug des Heeres nahmen sodann die Sieger verwundete Zürcher als Gefangene mit, und brachten sie nach Zug und Luzern. In Zug blieben einzelne 14 Tage, andere 3 Wochen lang in Wirtshäusern, auf dem Rathaus und im Spital 6 ). 1) Abschied Zürich 27. Nov. 1515. Abschiede. Bd. III. 2. S. 938. Nach Bericht eines Mönches seien alle ermordet worden. 1. c. S. 922. 2) Abschiede 1500-1520. Bd. III. 2. S. 924. 3) Nach Glutz. 5b. S. 430. Quelle 7. St.-A. DLXXIX. s. 6. 4) Bu lling er, Reformationsgeschichte. III. S. 138. 5) St.-A. Zürich. Akten. Kundschaften und Nachgänge 1526/34 in Zwinglis Tod n. Prof. Egli. S. 41. 6) Aus den Akten Kappelerkrieg im St.-A. Zürich bereits mitgeteilt. 94 Es gelangte dafür, wie wir wissen, an Zürich eine Rechnung. Zu Luzern wurden 186 Gefangene. Gesunde und Verwundete in Gasthäusern „zum Rössli, zum gälen Crütz, zum Fritschy“ einlogiert 1 ). Von den Verwundeten, die sich in die Stadt Zürich retteten, haben wir erfahren, dass die Unbemittelten auf Kosten der Stadt im Kloster Oetenbach untergeb rächt wurden. Mittel und Wege zum Transport der Verwundeten. Wir haben früher bemerkt, es spreche Nichts für die Annahme, dass in den Heeren der Eidgenossen etwa eine besondere Verwundetenträger-Mannschaft organisiert war. Die Waffengefährten hatten sich gegenseitig selbst zu helfen und wurden dabei wohl von den Scherern und deren Knechten unterstützt. Das einfachste Transportmittel war von jeher das Tragen von Hand. Von Hand wurden die Verwundeten aus dem Getümmel der Schlacht an geschützte Orte gebracht; mit den Händen und auf den Schultern trugen sie die Eidgenossen bei dem Rückzug von Marignano 2 3 ). Dass zu Notbahren Spiesse verwendet wurden, sagt die citierte Episode aus dem Leben des edlen Ritters Bayard. Natürlich wurden zu weiteren Transporten wo möglich Pferde und Fuhrwerke, gelegentlich auch Schiffe benutzt. Bei Novara fanden sich zum Transport nicht genug Karren und Ochsen, man brauchte auch Leute 8 ). — Nach der Einnahme des Schlosses Blochmont im Kriege Basels gegen Oestreich (1445—1449) schickten die Basler ihre Verwundeten aut' 10 erbeuteten Bossen in die Stadt 4 5 ). — Nach der Schlacht bei Näfels (13881 belagerten die Glarner, Zürcher und Berner das Städtchen Rapperswvl; sie mussten aber ohne Erfolg abziehen, wobei die Berner „14 schiff mit Todten und verwundeten Leu- then“ mitnalimen 6 * ). Nach Murten langten die verwundeten B a s 1 e r zu Schiff am 7. Juli in der Stadt an 0 ); sie waren von Murten her über die 3 Seen und dann auf der Silil, der Aare und dem Rhein gell Arch. f. Schweiz. Reformationsgeschichte. Akten von 1531 aus dem Luzerner St.-A. 2) Jovius sagt, wie schon citiert: „bini milites summa pietate laeertis atque humeris tulerunt“. 3) Glutz. 5b. S. 437. Anmerkung. 4) Basel im Kriege mit Oestreich von A. Bernoulli. Basler Neujahrsblatt. 1883. S. 37. 5) G. Heer, Zur 500jährigen Gedächtnisfeier der Schlacht bei Näfels. Festschrift. Glarus 1888. S. 119 nach der Rapperswyler Chronik. 6) Ochs, Geschichte Basels. Bd. 4. S. 330; wohl entnommen aus Knebels Tagebuch, woselbst ich die lateinische Notiz sah. 95 gefahren, wobei sie bei Laufenburg' umsteigen mussten 1 ). —Bei Eroberung des Wadtlandes (1536) verwundete Berner wurden zu Schiff auf dem Genfersee nach Lausanne transportiert 2 ). Als besonders zum Verwundeten- und Krankentransport geeignetes Fuhrwerk diente die sogenannte Rossball re. Es war dies Fig. 3. Q>. «Hi AH tVvi (VV1 tCM -VW«ÄVMÖ ,-Vtn^ cVv* rtßdP WM fwvcF ’.- w u? (Mi ttevvt duAe v "‘ v "—^ ^ <**, ^ eM * ■>“)*”»« cW (V./W ä “*‘r*-"w-^ (w, CVM ^ «^v» cvM«m Äevv. ..... .. ^ « •VCXVWt ctf 1) ßernoulli, Basels Anteil. III. S. 22. 21 Nach einem später ausführlich angeführten Aktenstück aus den Manualen des liats von Lausanne, enthalten in: Mcmoires et Documents publies par la societe d’histoire de la suisse romande. Tome XXXVI. S. 250. 96 eine auf 2 Rädern angebrachte Bahre, an welcher vorn und hinten je ein Pferd angespannt werden konnte. Ich habe einen solchen Blessierten-Wagen hier abbilden lassen; das Original stammt ans Diebold Schillings Berner-Chronik 1 ). In der Bahre liegt der Berner Heerführer Schultheiss Nikolaus Diesbach, welcher im Burgunderkriege vor Blamont verwundet wurde, an einer pestartigen Seuche erkrankte, und deshalb aus dem Lager in einer ,, Rossparen “ nach Pruntrut transportiert wurde. Wir werden später auf dieses Ereignis zurückkommen. Im Appenzellerkriege wurde 1404 der appenzellische Hauptmann Löri durch einen „pfil“ schwer verwundet, „man fiirt In uff ainr Roßpär ze dem Hoff gen Appenzell“. Hier gab man ihm einen „artz“, der manche Kuh kostete, aber trotzdem den Verwundeten nicht zu heilen vermochte. Er starb nach 5 Wochen. Der Leichnam wurde „in ainen Gultar“ (Leder ?) eingenäht, in einen Sack gethan und zu Ross nach Einsiedeln transportiert s ). Es war diese Rossbahre übrigens nicht ein specinsch schweizerisches Vehikel, sondern ein im Mittelalter zu diesem Zwecke auch anderwärts gebrauchtes uraltes Fuhrwerk. Bei einem Zuge der Nürnberger vor Lichtenburg (1444) ist u. A. auch von tuchenen Pferdsbahren zur Fortschaffung von Verwundeten die Rede 3 ). Dass die Eidgenossen derartige Bahren im Kriege gebrauchten, geht noch aus andern Berichten hervor. Wir vernahmen aus Schweitzers Chronik, dass man nach Marignano die schwerverwundeten Zürcher auf Bahren in die Stadt „einführte“. In einer Rechnung des Hauptmanns v. Erlach, der, wie uns schon bekannt ist, die Berner im Pavierzug kommandierte, deutet eine Stelle darauf hin, dass man schon beim Auszug mit solchen Fuhrwerken sich versah. Die Notiz heisst 4 ): „Ussgen umb zwilcli zu einem Baren X btz.“ Nach einem Passus in Anshelms Chronik 5 ) scheinen auch, wenigstens in Friedenszeiten, Spital wägen „Spittelwägen“ zur Krankenbeförderung gedient zu haben. Anno 1516 wurden „zweihunderttausend Kronen“ französisches Geld von Genf aus in die Schweiz abge- 1) St.-B. Bern. Manuskript. 2) Reimchronik des Appenzellerkrieges. Von einem Augenzeugen verfasst und bis 1405 fortgesetzt, herausgegeben von J. von An. St. Gallen 1825. S. 192 ff. Nach diesem Zellwege r 1. c. Bd. I. S. 350. 3) Gurlt, Geschichte der Chirurgie. I. S. 681. — Schon die Römer benutzten die „lecticae“ zum Verwundeten-Transport. Siehe Wen dt, Geber Transportmittel der verwundeten und kranken Krieger. Kopenh. 1816. pag. 10. 4) Pavierzug 1. c. S. 243. 5) Glutz. 5b. S. 437. Anmerkung. 97 holt. „Wurden, sagt genannter Chronist, mit herrlicher Pracht uff gedeckten Spittel wägen ingeführt, damit ein Freud und Lust ze machen, dennoch sprachent Viel kläglich: Ey, y, dass Gott erbarm, das sind unsre Todten von Mailand, dass der Tiifel d'Franzosen und ir Geld hätte, y wo sind die alten frommen Eidgenossen!! —“ Im übrigen wurden requirierte Wagen aller Art, so wie auch die zu andern Zwecken dienenden Armee-Fuhrwerke, z. B. leere Proviantwagen, benutzt. Um der im Feld stehenden Mannschaft Lebensmittel, Ausrüstungs- gegenstände und Kriegsbedarf zuzusenden, benützten die Schweizer Landesfuhrwerke und die bereits bei dem Heere befindlichen Proviant- oder sogenannten S p i e s w a g e n. Oft wurde auf diese Weise ein eigentlicher Armee-Train gebildet. Dieser vermittelte den Nachschub zwischen den Orten und der Armee. Waren die Wagen ihres Inhalts erledigt, so wurden sie wieder heimwärts gesandt, um dann neuerdings zum Heer mit dem Nötigen zurückzukehren, (v. Elgger) 1 ). Die bei Grandson verwundeten Berner und wohl auch die der andern Orte wurden nach der am 2. März geschlagenen Schlacht zunächst in Murten untergebracht. Am 6. März schreibt dann der Rat von Bern „an vogt vnd Hauptman zu Murten, das si gütlich verfügen all wägen, so si haben zu weg zu rüsten“ damit die Wunden so den Transport ertragen nach Bern gebracht werden können 2 ). 4. Die Arten der Verwundung mit besonderer Berücksichtigung der Wunden durch Feuerwaffen. Da dem Leser im Vorausgegangenen so oft von der Hilfe die Rede war, welche den Verwundeten durch die Feldchirurgen dieser Zeit, d. h. die Schärermeister zu Teil wurde, so wird es ihn weiter interessieren, darüber Näheres zu erfahren, wie die Wunden verbunden, wie chirurgisch behandelt wurden. Bevor wir jedoch auf die feldärztlichen Leistungen eingehen, haben wir jetzt die Vorfrage zu beantworten: „Welcher Art waren die Verwundungen, mit welchen die eidgenössischen Chirurgen in den Kriegen bis zum 17. Jahrhundert es zu thun hatten? Wann machten sie zuerst mit den Schusswunden durch Feuerwaffen Bekanntschaft? 1) 1. c. S. 118/119. 2) Ochsenbein, Urkunden. 1. c. S. 18. Brunner, Die Verwundeten. 7 98 Die Bewaffnung der Heere und die Art der Ver- wundunge n. Natürlicherweise richtet sich die Art der Verwundung nach der Gestalt der Kriegs waffe, die sie setzt. Es gab in diesen Schweizerschlachten wie in allen Kriegen jener Zeit, von Morgarten bis Kappel: S t i c li w u n d e n durch S p i e s s e, Dolche; Schnitt- iiud Hiebwunden durch schneidende Waffen (Schwerter, Streitäxte); Quetsch-ßi s s w u n d e n durch alle möglichen stumpfen Schlagwaffen (Keulen, Streithämmer u. s. w.). Alle diese Instrumente, deren die Gegner der Eidgenossen im Nahkampfe sich bedienten, finden wir in reichster Auswahl in den vielen Museen unseres Landes als Trophäen aufbewahrt. Eine gelehrte Deskription derselben ist wohl hier nicht notwendig 1 ). Indem ich im Folgenden über die Bewaffnung der Eidgenossen selbst das Wichtigste mitteile, halte ich mich wieder an die Angaben v. E 1 g g e r s. Unter den N a li w a f f e n bildete das wichtigste und gefürchtetste Instrument des schweizerischen Fussvolks der lange Spiess. Auf einem 18 Schuh langen Schaft von Eschenholz trug dieser ein mehrere Zoll langes scharf zugespitztes Eisen. Im Handgemenge furchtbar war die Hellebarde. Der 8 Schuh lange Schaft hatte oben ein langes Eisen, welches in eine scharfe Spitze endigte, und dessen unterer Teil auf der einen Seite eine Axt, auf der andern einen Haken bildete. Weitere Stich - und Schlag Waffen waren der Morgenstern, die M o r d a x t, der Luzernerhamme r. Der grösste Teil der Fuss- knechte trug ein zweischneidiges Schwert als Nebenwaffe; ausser diesem stand der mächtige Zweihänder eine Zeit lang in Gebrauch. Als Schutz gegen Hieb und Stich, und gegen feindliche Geschosse dienten Helm, Eisenhut, Sturmhaube, Panzer, Panzerhemd, Harnisch, Arm- und Beinschienen. Schilde kommen noch im 14. Jahrhundert zur Anwendung, im 15. Jahrhundert verschwanden sie. Endlich die Fern waffen! Von solchen war die gebräuchlichste die Armbrust; sie vermochte ihr Geschoss auf 3—400 Schritte zu versenden, und ihre Triebkraft war so gross, dass der Pfeil ein schwächeres Panzerhemd zu durchbohren vermochte. Von besonderem Interesse ist die Frage: Wann machten dieEid genossen zuerstvonFeuerwaffen Gebrauch? 1) Ausführliches giebt Hoyer, Geschichte der Kriegskunst in „Geschichte der Künste und Wissenschaften. VII. 1.“ 99 Wann und wo hatten sie zum ersten Mal je» en Feinde zu kämpfen, die mit Feuerwaffen versehen waren? Ueber die Geschichte des Schiesspulvers und der Geschütze existiert bekanntermassen eine grosse Litteratur. Es reichen sich bei Erforschung dieses Gebietes Vertreter verschiedenster Disciplinen die Hand: Historiker vom Fach, Militärschriftsteller und Mediciner, speciell Chirurgen. Von letzteren hat in neuerer Zeit A. Ko eh ler sehr wertvolle Beiträge geliefert in seinen Studien: „Historische Untersuchungen über das Einheilen und Wandern von Gewehrkugeln“ 1 ), sowie „Weitere Beiträge zur Geschichte des Schiesspulvers und der Geschütze “ 2 ); vor allem aber sei auf die gründliche Zusammenstellung der Litteratur in dem monumentalen Werke von Gurlt „Geschichte der Chirurgie“ 3 ) verwiesen. Erste Anwendung von Feuergeschützen überhaupt. Sicher ist, dass zuerst die Feuerwaffen 4 5 ) in Form grober Geschütze bei Belagerungen zur Anwendung kamen. Es geht aus der übereinstimmenden Darstellung aller hierüber berichtenden Autoren hervor, dass in den Ländern Europas schon Mitte des 14. Jahrhunderts mit Büchsen bombardiert wurde. Von deutschen Städten besassen 1356 Nürnberg, 1371—73 Augsburg, 1374 Speyer grobes Geschütz. Nach A. K o e h 1 e r linden wir ausserhalb Deutschlands Pulver und Geschütz zuerst in Loe w e n (1370); um dieselbe Zeit in 11 a 1 i e n bei Gelegenheit einer Seeschlacht zwischen V e n e d i g und Genua. In E n g 1 a n d ca. 1380; in Frankreich und Schweden 1400; in Spanien zuerst um 1480; in Kussland 1475. Damit stimmen aber nicht die von Gurlt und H i d b e r ö ) gegebenen Daten überein. Nach H i d b e r waren 1325 in F 1 o r e n z schon Kanonen angeschafft; Brescia soll sich 1311 schon mit Büchsen verteidigt haben. Die erste Nachricht über Gebrauch von Schiesspulver und Geschützen aus Frankreich stammt aus dem Jahre 1338. Die Engländer bedienen sich der Geschütze 1346 in der Schlacht bei 1) Veröffentlichungen aus dem Gebiete des Militärsanitätswesens. H. 1. Berlin 1892. 2) Festschrift zur 100 jährigen Stiftungsfeier des medicinisch-chirurgischen Friedrich-Wilhelm-Instituts. Berlin 1895. 3) Bd. I. S. 686 ff. 4) Ich spreche hier nur von mit Schiesspulver geladenen Feuerwaffen, nicht von Feuerpfeilen und derartigen Schleudergeschossen, wie sie vorher schon gebraucht wurden. 5) Das erste Scbiesspulver und Geschütz in der Schweiz. Bern 1866. b. K. J. Wy s s. 7 * 100 C r e c y. H i d b e r nimmt an, dass unter den europäischen Staaten Italien zuerst die wichtige Erfindung sich zu Nutzen machte 1 ). Auch in Spanien soll man sie nach Höver 2 ) schon Mitte des 14. Jahrhunderts gekannt haben. Aus dem groben Geschütz entwickelten sich, anfangs plump und unhandlich die Handfeue r waffen 3 ). Eine der primitivsten Arten von solchen ist das in der Schlacht hei Crecy (1346) gebrauchte Handrohr. Es war ganz aus Eisen gefertigt mit einem Schweif, der auf die Schulter zu liegen kam. 1364 liess die Stadt Perugia 500 Büchsen verfertigen, die man in der Hand führte (Hoyer). Ein Fortschritt war das Handrohr mit hölzerner Stiitzgabel, dann die Handbüchse mit Holzfassung. 1393 wurde die Waffe durch Anbringen einer seitlichen Zündpfanne verbessert. Dazu hatte der Schütze eine Pulverflasche, eine Kugeltasche und einen Ziindstock mit Lunte. 1423 wurde der Hahn oder Drache, in welchen die Lunte eingeklemmt war, erfunden. Mit dem Luntenschloss entstand die Hakenbüchse, die ein längeres Rohr und grösseres Kaliber besass. Unter den Kolben kam ein Haken, der durch Anlehnen an Mauern, Brustwehren etc. den Kiickstoss verhindern sollte. Ein wichtiger Fortschritt für die Sicherheit des Schusses war die Erfindung des Schnappluntenschlosses und des Radschlosses (1517). Bei letzterem wurde durch rasche Umdrehung 1 des Rades an einem am Hahnen befestigten Feuersteine (aus Schwefelkies) Funken erzeugt, und dadurch die Zündung bewirkt. 1530 stand die mit Rad- sehloss versehene M u s k e t e allgemein in Gebrauch; sie war mit langem leichtem Rohr versehen, besser tragbar und handlicher als die Hakenbüchse. Nach diesem Rundblick auf die erste Verbreitung der Feuer- geschiitze in Europa kehren wir auf unser specielles Territorium zurück. Die ersten Büchsen in der Schweiz. Zu der Frage, woher die Schweizer das erste Schiesspulver, diesen höllischen Feuersamen erhalten haben, bemerkt Hidber: „ Sicher ist, dass sie es nicht selber erfunden haben, weder in Z ii- ricli, noch Bern, noch in Genf“. Urkundliche Notizen, die er in der genannten, diesem Thema gewidmeten Arbeit anführt, weisen daraufhin, dass es aus Italien herübergebracht worden sei. Nach 1) So auch Q. Koehler 1. c. Die Entwicklung des Kriegswesens etc. Bd. III. S. 225. 2) 1. c. S. 48 ff. 3) Quelle: Die Handfeuerwaffen, ihre Entstehung und technisch-historische Entwicklung von R. Schmidt, Major im Schweiz. Generalstab. Basel 1875. Höchst ausführliche Darstellung eines militärischen Fachmanns. 101 Fechter 1 ) hatte in der Schweiz die Stadt Basel das erste Schiesspulver. An Hand von Rechnungen hat der genannte Autor nachgewiesen, dass dort im Jahre 1371 Büchsen und Büchsenmacher Vorkommen. 1375 liess man hier mehrere Büchsen giessen. Nächst Basel finden wir die wichtige Handels- und Gewerbsstadt S t. Gallen mit Geschütz versehn. Dieselbebesass 1377 schon 2 stattliche Kanonen 2 3 ). Ungefähr um die gleiche Zeit hat auch Bern sein erstes Geschütz erhalten. Von dessen Anwendung im Gugler- krieg (1375—1376) ist Hidber keine Spur zu Gesicht gekommen; 1377 aber findet sich in einer der von Welti publicierten Stadtrechnungen bereits die Ausgabe notiert „ dermo umb bulver zu dien buchsen III1 lb. XVIII ß. “ s ). Ende des 14. Jahrhunderts scheinen die meisten grösseren Schweizerstädte mit Büchsen armiert gewesen zu sein. 1401 wird zu F r e i b u r g ein Büchsenmeister angestellt 4 ). Ausgiebigen Gebrauch machten schon die Berner und ihre Bundesgenossen von Luzern und Neuenburg von den Donnerbüchsen, als sie im Frühjahr 1383 Schloss und Stadt Bu r g- d o r f belagerten , und einige umliegende Burgen der gräflich-ky- burgischen Vasallen einnahmen. Hidber, der zuerst die später von Welti in extenso publicierten Stadtrechnungen in dieser Richtung' ausbeutete, giebt von dieser Belagerung folgende Schilderung: Die Belagerer schossen sog. Feuerpfeile von Zinn mit scharfgeschliffenen Metallspitzen und mit 2 Schwungfedern versehn. Man hing daran einen Ring aus Pech, Werg, Harz, Schwefel und Oel, und zündete ihn unmittelbar vor dem Abschiessen an. Zur Belagerung von Burgdorf wurden 4000 Feuerpfeile angefertigt. Solche Pechringe fanden sich in Burgdorf bis in die neueste Zeit vor. Schon im Laupenkriege 1339 werden derartige Feuerpfeile erwähnt. Ferner hatten sie grosse Mauerbrecher und Wurfgeschosse, mit welchen sie jedoch wegen der Lage der Burg und Stadt nicht viel ausrichteten, obwohl es ihnen an Mannschaft nicht fehlte. Da wendeten sie 1) Basler Historisches Taschenbuch. 1853. 2) We g e 1 i n, Neue Beiträge zur Geschichte des Appenzellerkrieges. S. 7. Anmerkung. Häne, üeber älteste Geschütze in der Schweiz. Anzeiger für schweizer. Altertumskunde. 1900. Bd. II. Nr. 3. 3) 1. c. S. 89. 4) Yergl. Stajessi, Les armes ä feu dans le passe ä Fribourg en Suisse. Archives de la Societe d’histoire du cantou de Fribourg 1900. Tom. VII. — Nach Hans Herzog wäre die Stadt Zofingen schon 1363 mit „Geschützen“ versehen. Anzeiger f. Schweiz. Altertumskunde. 1901. Bd. 3. S. 17. Ob mit diesen „Geschützen“ in der betreffenden Urkunde wirklich Feuergeschütze gemeint sind? 102 zum ersten Male die damals äusserst kostbaren „Buchsen“ an und erzielten damit allerdings einen besseren Erfolg, besonders bei der Einnahme einer Anzahl von Burgen in der Nähe Burgdorfs. Mehrere derselben, wie Friesenberg, Grimmenstein fielen so zu sagen auf den ersten Schuss in ihre Hände. Schrecken und Verwirrung überfiel 1 die Burgbewohner, wenn das durch die Luft schnurrende kugelige Ungetüm in die Fenster fuhr. Die erste Berner- Artillerie. Bei diesen ersten Büchsen. wie sie die Berner vor B u r g- d o r f brauchten, war das Geschützrohr aus Eisenstäben zusammengeschmiedet und mit eisernen Reifen gebunden. In Eintragungen eben derselben, schon öfters citier- ten Stadtrechnungen, ist von „tünchelisen“ die Rede, so wie von „isen werk di buchsen ze binden“. Das Schiesspulver wurde in Säcken verschlossen in die Geschützrohren gestossen, darauf kam ein hölzerner Klotz und dann der Büchsen stein. Der Pulversack wurde durchstochen, das Zündloch mit Zündpulver bestreut und mit einer glühenden Kohle losgebrannt, die zwischen dem oben gespaltenen Zündstock geklemmt war. Die Kugeln bestanden aus Sandstein, der in der Nähe Berns gebrochen wurde. Als Bezugsquelle des Pulvers wird in den Rechnungen hauptsächlich Luzern genannt, ferner Besant^on, Nürnberg, Ulm. Die Büchsen wurden auf Büchsenwagen transportiert und am Orte ihrer * Bestimmung auf „büchsenblöchern“ gelagert 1 ). Dass man hier in Bern im Geschütz wesen nicht etwa andern Staaten voran war, beweist die That- sache, dass fremde Büchsen meister in Dienst genommen werden musste n. Es werden in den Rechnungen solche von Besanijon, Pfullendorf, Konstanz, Rottweil genannt. Während der Fehden des Sempach erkrieges (1386) führten auch schon die Züricher zur Belagerung fester Orte „buchsen“ mit und beschossen damit die Burg Neu-Regensberg 2 ), 1) Zu dem Allem sind besagte Rechnungen die Quelle. Nach diesen Hidber, Welti, v. Rodt, r. Elgger n. s. w. Vergl. hiezu auch die Abbildungen der Geschütze und Handfeuerwaffen, wie sie, den Chroniken des 15. Jahrhunderts entnommen, dieser Arbeit beigegeben sind, so z. B. das ► später folgende Textbild von der Belagerung von Mellingen im Zürcherkrieg. 2) Chronik der Stadt Zürich, herausgegeben von J. Dierauer. Der Verfasser „lebte in der Sempacherzeit“. S. 131. 103 Gegossene Geschütze. Zu Anfang des 15. Jahrhunderts waren aus Metall ge- gossene Büchsen in der Schweiz keine Seltenheit mehr (v. Elgger). Die Berner haben ihr erstes gegossenes Geschütz in Nürnberg angekauft, woselbst die Kunst des Geschützgiessens Ende des 15. Jahrhunderts vielfältig betrieben wurde. Im Jahre 1375 wurden wohl die ersten Büchsen in der Schweiz zu Basel gegossen (B'echter). In Zürich errichtete 1430 Fiissli eine Giesshütte. 1454 hatten die Soloth urner einen ausgezeichneten Kanonengiesser, Meister Champlite aus Burgund (H i d b e r). Ein wichtiger Fortschritt in der Geschützkunst (v. Rodt) 1 ) war die Erfindung und Anwendung einer beweglicheren Geschützart, die sich nicht bloss wie die ungeheueren Steinbüchsen 2 * ) als „Mauerbrecher“ zum Belagerungskriege, sondern auch zum Felddienste eignete, zu welchem Zwecke man sie auf Räder stellte. Dieser Art waren die sogenannten T arras- oder Tarrisbüchsen, denen wir zu Anfang des 15. Jahrhunderts in der Schweiz begegnen. Im J ahre 1425 werden für Luzern, Uri, Unterwalden durch den Berner Büchsenmeister „T a r r es b ü c h s e n“ gegossen s ). Vielfach wird ihrer im alten Ziircherkriege Erwähnung gethan 4 ). Das Wort Tarras bedeutet in der damaligen Kriegssprache einen Erdauf- » wall, Wall, oder eine Verschanzung mit Brustwehr, hinter welcher das Stück aufgepfianzt wurde, und zu diesem Zweck mit einem auf Rädern ruhenden Gestell versehen war (v. Rodt). Um hei Belagerungen die Geschützbedienung gegen die Pfeile der Belagerten zu sichern, brachte man häufig vor dem Geschütz einen aus dicken Bohlen zusammengefügten Schirm an, welcher zwischen 2 Streben angebracht, aufgezogen und niedergelassen werden konnte. Bei den alten Tarrisbüchsen war ein solcher Schirm gewöhnlich dachförmig über dein Rohr des Geschützes, auf der Laffete angebracht, wo derselbe beliebig aufgestellt und niedergelassen werden konnte. (Vergl. hierzu die 1) Bernisches Kriegswesen. I. S. 86. 2) Die grösste Büchse der Basler, die „Meister Wernlier von prüssen“ gegossen hatte, wog 92 Centner und schoss einen Stein von 3 Centnern mit 26 Pfd. Pulver. Siehe auch im Museum zu Basel die alte Bombarde mit der Aufschrift ca. 1400; ferner im Landesmuseum das von Häne (1. c.) abgebildete Rohr aus derselben Zeit. ► 3) Nach Liebenau, Urkunden und Regesten zur Geschichte des St. Gotthardpasses. Arch. f. Schweizergeschichte. Bd. 18. S. 338, 372 und 373. 4) v. Elgger sagt unrichtig, dass sie das erste Mal in diesem Kriege genannt werden. 104 früher gegebene Abbildung (Fig. 1), welche den Tod des Hauptmanns A b y b e r g darstellt.) Neben den Tarrisbüchsen, welche gewöhnlich mittleren Kalibers waren, führten die Schweizer schon frühe eine Art leicht beweglicher Geschütze ähnlicher Konstruktion, doch kleineren Kalibers mit sich, welche sie auch im offenen Feld anwendeten, und die in den Burgunderkriegen häufig erwähnt, besonders in den Schlachten bei Grandson, Murten nützliche Dienste leisteten (v. Elgger). Geschoss material der Büchsen. Von besonderem kriegschirurgischen Interesse ist die Beschaffenheit des Geschossmaterials. Ich entnehme darüber den Angaben v. Elggers: Das Geschossmaterial, dessen man sich am häufigsten bediente, war Stein, Eisen oder Blei. Anfangs gab man den Geschossen häufig die Gestalt von Klötzen, später wurde die Kugel form allgemein gebräuchlich. In der ersten Zeit wurde auch der Versuch gemacht, Pfeile aus dem Feuergeschütz zu schiessen. Gewöhnlich schoss man aus den schweren Geschützen ein einziges Geschoss, doch waren Kartätschen, Hagelsteine genannt, schon im 15. Jahrhundert üblich. 1444 werden in den Basler-Rechnungen die Hagelsteine zu den Tarrisbüchsen erwähnt (Fechter). Nebst Kartätschen und Vollgeschossen wurden bei Belagerungen aus den grossen Büchsen auch Feuerwerkskörper, Brand- oder Feuerkugeln genannt, geworfen, welche zum Anzünden der Häuser belagerter Städte dienten. Handfeuerwaffen bei den Schweizern. Tragbare Feuerwaffen, Handbüchsen oder Handrohre genannt, fingen Ende des 14. Jahrhunderts an, in der Schweiz bekannt und gebräuchlich zu werden. Büchsenschützen werden in Z ii r i c li im Sempacher krieg und bei der Belagerung von Bapperswyl 1388 erwähnt 1 ). Joh. v. M ii Iler führt als Urkunde von 1393 an 2 ): „Dem Schneider Griininger 6 Schilling, dass er die von Höngk das Büchsenschiessen gelehrt.“ Die Einrichtung der ersten Handfeuerwaffen war sehr einfach. Ein kurzes, gegossenes oder geschmiedetes Rohr von Eisen war auf einem hölzernen Schaft mit eisernen Bändern oder Haken befestigt. Das Rohr hatte hinten ein Zündloch. Um zu schiessen wurde mit Pulver und Kugel geladen, dann schüttete der Schütze Pulver auf das Zündloch, legte 1) G-e r o 1 d - Me y e r, D. Kt. Zürich. II. S. 300. 2) Bd. II. S. 460. Anmerkung 50. 105 sich in Anschlag und während er mit der linken Hand die Büchse festhielt, brannte er mit der rechten durch eine brennende Lunte das auf der Zündpfanne befindliche Pulver ab. Ende des 15. Jahrhunderts waren bei den Schweizern schon ziemlich verbreitet die Handbiichsen mit Luntenschlössern, von denen früher die Rede ist. Im 16. Jahrhundert kamen Ketten und Radschlösser in Gebrauch, sowie Handfeuerwaffen schweren Kalibers, die H a k e n b ii c h s e n x ). Die Verwendung der Feuerwaffen in den verschiedenen Kriegen der Eidgenossen. Nachdem so die Frage, wann die Eidgenossen zuerst von Feuerwaffen Gebrauch machten, ihre Beantwortung gefunden hat, soll jetzt festgestellt werden, wann und wo sie zuerst mit Gegnern sich messen mussten, welche Feuerwaffen gegen sie in den Krieg führten und wie in den verschiedenen Kriegen die sich gegenüber stehenden Heere mit Feuergeschützen ausgerüstet waren und sich bekämpften. Wir sehen die Feuerwaffen in den Händen der Schweizer ungefähr zur gleichen Zeit, vielleicht etwas später als in andern europäischen Ländern. Wir haben gehört, dass' gegen Ende des 14. Jahrhunderts im Jahre 1388 bei der Belagerung von Burgdorf zum erstenmal Donnerbüchsen in Aktion traten. Andere Urkunden sagen uns, dass zur Zeit des Sempacherkrieges Feuerwaffen in Gebrauch standen. Wie verhält es sich nun mit der Anwendung der Feuergeschütze in der offenen Feldschlacht bei Sempach? Beim Studium der mir zugänglichen Quellen habe ich ersehen, dass nur eine in diese Zeit 1 2 ) zurückdatierte Nachricht die Annahme nahe legt, aber durchaus nicht b e w eist, dass auf österreichischer Seite Feuerwaffen in der Schlacht verwendet wurden. Es ist das Lied Halbsuters von der Sempacherschlaclit, in welchem es (Strophe 26) heisst: „Sie fingen an zu schiessen zu denen in der Tann, Man griff mit langen Spiessen die frommen Eidgenossen an, Hie, der Streit war nicht süss, Die Aest von hohen Bäumen fielen vor ihre Füss.“ 1) Vergl. die Abbildungen der ersten Schweizer-Handrolire bei Schmidt 1. o. Ueber die Zahl der Büchsensehützen: J. Hüne, Zum Wehr- und Kriegswesen in der Blütezeit der alten Eidgenossenschaft. Zürich, Verl. Schulthess, 1900. 2) Die Gleichzeitigkeit wird von verschiedenen Seiten in Frage resp. Abrede gestellt. 106 Hinweisend auf diese Verse sagt Th. v. Liebenau, einer der hervorragendsten Kenner der Schweizergeschichte, in seiner bekannten Schilderung der Schlacht bei Sempach 1 2 ): „Mit Armbrüsten und Tarrasbüchse n schossen die östreichisclien Schützen zu den im Schatten des Waldes sich lagernden Eidgenossen“. Ebenso nimmt H. von Liebenau in seiner Studie über den Sempacher- krieg s ) an, dass hier mit Feuerwaffen geschossen wurde, denn durch Pfeile allein wären wohl schwerlich Tannenäste weggerissen worden, v. Elgger 3 ) bemerkt hinblickend auf diese Strophe: „In dem Walde ob Sempach ordneten die Eigenossen ihre Schar zum Kampfe und scheinen dabei durch das Geschütz der Oestreicher beschossen worden zu sein“. Dem gegenüber wendet Hartmann ein, der über Sempach Quellenstudien gemacht 4 5 ), es sei ganz unwahrscheinlich, dass die schwerfälligen Büchsen, die man damals mit sich führte, in unserer Gegend schon als Feldgeschütze gebraucht worden seien. Diesem Einwurf darf entgegen gehalten werden, dass, wie wir oben hörten, Ende des 14. Jahrhunderts schon Handfeuerwaffen in Gebrauch standen, dass die Züricher gerade zu dieser Zeit vor Neu regensberg und Rapperswyl Büchsen ins Feld stellten. Um etwas „Absurdes“ kann es sich somit in den von den genannten Geschichtskennern gemachten Annahmen doch wohl nicht gerade handeln. Es deuten noch andere, freilich spätere Quellen daraufhin, dass Herzog Leopolds Heer mit Feuerwaffen versehen war. Dieb old Schilling schreibt in seiner Chronik, „dass von dem Heer Leopolds nur wenig heimgekommen und man gross Gut an Harnasch und Büchsen erbeutet habe“. Im Appenzeller kriege (1401—1411) wurden St. Gallische Büchsen an verschiedenen Orten verwendet. Im Juni 1405, zur Zeit der Schlacht am Stoss, wurde eine solche nach Gais geführt, andere wurden bei der Belagerung von Altstätten, Bregenz, vor der Burg Rh ein egg aufgestellt 6 ). Vor dem Zug ins Eschenthal im Jahre 1410 beraten sich die 1) 1. c. Luzern 1896. S. 86. 2) Die Schlacht bei Sempach und Arnold Winkelrieds Tod. Aarau 1862. S. 123. 3) 1. c. S. 294. 41 Die Schlacht bei Sempach. Frauenfeld 1886. S. 46. — Ablehnend äussert. sich auch Oberst Schweizer, Eine Studie zur Schlacht bei Sempach. Zürcher Neujahrsbl. d. Waisenhauses. 1902. 5) Wegelin 1. c.; nach ihm Hä ne 1. c. 107 eidgenössischen Boten auf einem Tage zu Luzern, „ob man Kosten haben wolle mit Büchsen, Böllern und andern Sachen“ 1 ). 1417 zogen die Züricher mit „ grossen Büchsen “ vor Feldkirch 2 ). Die Geschichte des alten Zürcherkrieges lehrt uns, dass zu dieser Zeit (1444) die Eidgenossen mit dem Gebrauch sowohl des groben Geschützes als der Handfeuerwaffen schon genau vertraut waren. Wir finden in diesem Kriege die festen Plätze Rapperswyl, Greife nsee, und vor Allem Zürich selbst mit Geschütz zur Verteidigung gegen die andringenden Eidgenossen wohl versehen. Letztere wiederum greifen Rappers wyl mit Belagerungsgeschützen vom Land her an; sie werfen Erdwälle und Geschützdämme für 2 Batterien auf 3 ), welche sie mit schweren Geschützen und Tarrisbüchsen versehen. Auf einer früher gegebenen Abbildung (Fig. 1) sieht man ferner den Angriff vom See her erfolgen durch Flösse, welche mit T a r r a s biichsen armiert sind. Bei St. Jakob an der Birs wurden gegen die im Garten des Siechenhauses sich verteidigenden Eidgenossen von den A r m a g n a k e n 4 Tarrisbüchsen losgelassen, welche durch Lücken in der Mauer viele „verwüsteten“ 4 ). Ueberall sehen wir in den illustrierten handschriftlichen Schweizer Chroniken aus dem 15. Jahrhundert vor Städten und Schlössern schweizerische Artillerie, d. h. Büchsen neben Wurfmaschinen alter Sorte in Thätigkeit, ebenso neben den mit der Armbrust Bewaffneten die Büchsenschützen. Während die Positions-Geschütze der Eidgenossen bei der Belagerung Zürichs sehr wenig ausrichteten, trat die Berner Artillerie vor Waldshut (1468) schon wirksamer auf. Nach Beendigung des Waldshuter Krieges geben sowohl Zürich als Bern zu Händen der Eidgenossen ihre Rechnungen ein, darunter die detaillierten Ausgaben für Geschützbedienung. Dabei steht von der grossen Büchse der Berner geschrieben: „It. des ersten ist geschechen uß der großen biichsen 78 schütz, hat ieglich schütz 18 Pfd. Bulfer tut 21 zentner. Da kost ein zentner uf 16 guldin, tut 336 guldin. 1t darzu 78 stein, cost ieglicher 1 guldin mit dem sacktuch etc.“ 5 ). 1) Amtl. Sammlung der älteren eidgenössischen Abschiede. S. 39. 2) Chronik der Stadt Zürich. 1. c. S. 182. 3) Vergl. die gleichzeitigen Chroniken von Edlibach, Tschachtlan, H. Fründ; die Schilderung v. Elggers über „Angriff und Verteidigung fester Plätze“. 1. c. S. 341 ff. 4) Ueber die Artillerie der Armagnaken giebt eine in Tutey 1. c. enthaltene Instruktion genauen Aufschluss. 5) T o b 1 e r, Aus den Anfängen des Bernischen Geschützwesens. Berner Taschenbuch. 1891. S. 99. 108 Zum ersten Mal in den Schweizer Kriegen hören wir in den Burgunderschlachten Artillerie und Handfeuerwaffen in offener Feld sch lacht ein kräftiges Wort mitreden. Bei Grandson fährt zur Seite des im Viereck aufgestellten eidgenössischen Schlachthaufens das Feldgeschütz der Berner auf 1 ). Karl von Burgund entwickelt seine Artillerie vor der Front; Geschützfeuer eröffnet die Schlacht. Wie gewaltig des Herzogs berühmte Artillerie war, ist aus dem Beuterodel von Grandson zu entnehmen 2 ). 419 Feuerschlünde zählte das eroberte Geschütz, darunter 350 Schlangen, 60 Stein- und 9 Hauptbüchsen von schwerem Kaliber. 800 Hakenbüchsen ffelen in die Hände der Sieger. Zur Murten schiacht führten die Eidgenossen selbst schon mehrere 1000 Büchsenschützen mit 3 ), die fast alle der Vorhut zugeteilt waren. Bekannt ist die gewaltige Kanonade, mit welcher die Burgunder erfolglos das Städtchen Murten bedrängten. Weiliger als in den Burgunderzügen kam das Feuergeschütz von Seite der Schweizer im Schwahenkrieg zur Geltung. Der König von Frankreich, Ludwig XI., schickte zwar den Eidgenossen schwere Artillerie, aber die kam nicht ins Feuer, da nach ihrer Ankunft zu S o 1 o t h u r n der Krieg bereits dem Ende zuging. Es war das nämliche Geschütz, welches KarlVIII. nach Neapel geführt hatte. „Des ersten 8 grosse Stuck, da schiessent sechs isni Klotz, die zwo steinen, versorgt mit 2000 Zentner Pulver, 12 Büchsenmeister, 2 Giesser und uff 50 Knecht, Gräber und Ander und ob 100 Pferden“ 4 5 ). Von denselben Büchsen heisst es in einem andern Bericht 6 ): „Es sind 6 Hauptstuck, mit aller Bereitschaft, man könne damit zerschiessen, was man wolle, uß einer großen Büchsen getruwen sie 30 Schütz (!) des Tags zu thun.“ Die grossen Fortschritte, die im Geschützwesen während des 16. Jahrhunderts gemacht wurden, fingen schon in den Schlachten der italienischen Feldzüge an deutlich bemerkbar zu werden. Gewaltig war die Artillerie, welche Franz I. bei Marignano gegen die Schweizer ins Feld führte. Auf die Ueberlegenheit des Geschützes setzte der Monarch seine Hoffnung. 74 Stück schweren Geschützes bestrichen aus wohlgebauten Batterien 1) v. Rodt, Burgunderkriege. 1. c. II. S. 76 und 77. 2) v. Rodt, 1. c. II. S. 98. 3) v. R o d t, 1. c. II. S. 266 u. 267. Nach Commines sollen es 10 000 (?) Büchsenschützen gewesen sein. Vergl. v. E 1 g g e r 1. c. S. 98. 4) Nach Glutz-Blozheim. 5b. S. 146. 5) Ebenda. 109 alle Zugänge zum befestigten Lager 1 2 ). Wie die Eidgenossen beim Ansturm auf die feindliche Stellung empfangen wurden, erzählt der Zeitgenosse Werner S ch o d e 1 e r lebhaft also: „so fachen die fyend an, und lassen all ir geschiitz, carthonen, schlangen, fackgunen, haggen und handgeschütz alles daher gan, das es ein sömlich ding ward, dass einer mocht gemeint haben, der hinnnel thäte sich uf und wäre aller furia.“ Der im Heere der Franzosen mitkämpfende, uns schon bekannte Chirurg Symphorien Champier lässt unter den einschlagenden Geschossen der königlichen Artillerie die Schweizer wie Staub in die Luft fliegen, „et flrent vn chemin si grand qu’on eust veu Suvsses en l'air corame poudre“ 3 ). Herr Champier scheint ein recht phantasiereicher Beobachter gewesen zu sein. Xiclit minder furchtbar war an Zahl und Wirkung die Artillerie, mit welcher das verbündete Heer den tollkühnen Frontangriff der Schweizer auf den befestigten Jagdpark zu Bicocca (1523) abwies. „Das Geschütz ging wie der Hagel“, singt der Mitkämpfer Manuel in seinem Bicoccalied 4 5 ). — Bei Pa via (1525) litten die Eidgenossen vor allem grosse Not unter dem mörderischen Feuer der spanischen Infanterie, die aus langen Büchsen schoss. „Es war eine blutige Schlacht, denn die geschwinden Hi- Spanier umgaben sie und haben allenthalben bleierne Kugeln unter sie geworfen und tödlich verwundet. Sie hatten nicht gemeine Handrohr, wie vor der Brauch, sondern lange Rohr, die man Haken nennt, haben in ein Schuss etlich Mann und Ross erschossen“, so heisst es in Frundsbergs Kriegsthaten 6 ). Auch im Kappeier Bürgerkriege fanden Büchsen und Handfeuerwaffen auf beiden Seiten Verwendung; doch wurde der Kampf durch das Handgemenge entschieden. Die Zürcher verloren bei Kappel 0 ) 18 Büchsen auf Rädern und über 30 Hakenbüchsen. 300 Mann der 5 Orte, meist Unter- waldner Büchsenschützen begannen die Schlacht durch einen Scheinangriff. Als die Haufen an einander geraten waren, kam es nach dem Berichte des auf Zürcher Seite mitkämpfenden Peter Fiissli zu einem „werfen gegen einandern, wie ein hagel, dessgleichen mit hauwen, stächen, 1) Gr 1 u t z 1. c. S. 390 und Sehlachtenbericht in Areh. f. schweizerische Geschichte. Bd. I. S. 159. 2) Werner Schodelers Beschreibung der Schlacht von Marignano von 1515. Th. v. Liebenau, Anzeiger f. Schweizergeschichte. Bd. IV. S. 361. 3) Histoire des Gestes du pveux et vaillant Chevalier. S. 97. 4) Baechtold, Niklaus Manuel. S. 25. 5) Vergl. Citat auf pag. 110. Adam Reissners historia etc. 6) Nach Egli, Schlacht bei Kappel. 1. c. 110 vnd schlachn, dass ich glaub dergleichen kaum gesehen sey.“ Nach alter Väter Brauch werden hier von den Kämpfenden auch noch grosse Steine als Wurfgeschosse verwendet 1 ). Ebenso sind bei dem Sturm auf B i c o c c a die ersten Reihen der auf die feindlichen Schützen eindringenden Schweizer mit Steinen bewaffnet 2 ). Historische Notizen über Effekte der verschie- d e n e n Waffen. Alis den gegebenen Notizen Uber die Verwendung der Feuergeschütze in den verschiedenen Schweizerkriegen geht hervor, dass schon von der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts an die Gelegenheit zur Verwundung durch Geschosse dieser Waffen gegeben war. Ich will nun aus den Geschichtsquellen etwas von dem zusammen- stellen, was da und dort Uber die Wirkung solcher Geschosse und über Verwundungen der Kämpfenden überhaupt gesagt wird. Manches ist schon in früher citierten Rechnungen oder in anderen, bereits verwerteten Akten enthalten. Es ist selbstverständlich, dass im Nahkampfe bei dem „Hauwen, stächen, schlaffen, Averfen“, wie der Hauptmann Füssli von Kappel berichtet, alle erdenklichen Wunden entstehen mussten. Der Tod hielt da in sehr vielfacher Gestalt seine blutige Ernte. Schlag-, Hieb- und Stichwunden. Was die Effekte der Hiebwaffen betrifft, so sind Avir in der Lage, dieselben an den 500 Jahre alten Schädeln jener ö s t - reichischen Ritter zu studieren, welche bei Sempach unter den Streichen der Eidgenossen fielen und nachher in der Gruft zu Königsfel den beigesetzt wurden. 4 solche Schädel sind, mit Gyps ausgegossen, trefflich konserviert in der Anstalt Königs- f e 1 d e n aufbewahrt 3 ), woselbst ich sie gesehen habe. Der Freundlichkeit des Herrn Spitaldirektor Bircher in Aar au verdanke ich die wohl gelungenen Photographien derselben, die hier reproduciert sind. Wilhelm von End, Friedrich von Gr e i f f e n s t e i n, Wilhelm der Tarant, Kuchimeister und Alb recht von Hohenrechberg heissen die Edlen, an denen die wuchtigen 1) Auch Zwingli wurde durch einen Steinwurf verwundet. 2) „ Die Schweizer hinter ihm (d. h. ihrem Anführer Albrechtvon Stein) trugen alle Steine in den Händen, die sie gegen Erundsberg und seinen Haufen warfen“. Adam R e i s s n e r’s Historia, Herrn George und Herrn Casparn Prundsberg. 3) Anmerkung bei der Korrektur: Jetzt im Museum zu Aarau. I Mg- 4. Fig. 4a. Wilhelm von End. Wilhelm von End. Fig. 4b Fig. 5. Wilhelm von End. Friedrich von G-reiffenstein. Fig. 6. NV k . Wilhelm der Tarant. Kuchimeister. Albreclit von Hohenrechberg. 113 Schläge der Schweizer-Bauern diese Spuren hinterlassen haben. Sie zeigen alle schwere Komminutivfrakturen; der Wilhelm der Tarant an 2 Stellen des Schädels. Von einem meist in viele Fragmente zerbrochenem Centrum aus strahlen klaffende und weitgehende Fissuren. Zweifellos sind diese tödlichen Splitterbrüche des Schädelgehäuses durch den Schlag schwerer Waffen, wahrscheinlich durch Hellebarden entstanden. Im Anzeiger für schweizerische Altertumskunde ') giebt E. A. Stiick.elberg. der den Ausgrabungen beiwohnte, folgende kurze Notizen: 1) Verwundeter Schädel (Greiffenstein); im oberen Teil des linken Scheitelbeins gegen die Medianlinie zu ein Defekt von 5,5 cm Länge und 3,0 cm Breite. 2) Neben Skelet Nr. 1 zweite Leiche mit verwundetem Schädel. Er zeigt einen Knochendefekt, der von der Grenze zwischen Stirnbein und rechtem Scheitelbein (der Sutur entlang) gegen die Mitte des Stirnbeins läuft. Die Länge des Defekts beträgt aussen an der Knochenwand 6,7 cm, innen 5,0 cm, die Breite 3,5 cm. Mit diesem kommunicierend ein zweiter Defekt, der weiter nach vorn unten gegen die Orbita liegt. Die Wunde zeigt deutlich die Wirkung eines scharfen Instrumentes (Schwert oder Mordaxt). Während diese Sempache r schädel unter allen Kautelen der Gruft enthoben wurden und zweifellos den ursprünglichen Aspekt darbieten, ist dies weniger gewiss von den zahlreichen Schädeln aus der D o r n a c h e r schiacht, die Massengräbern entnommen, im Beinhaus zu Dornach-Brugg auf bewahrt sind 1 2 ). Aehnliche Defekte zeigen auch diese; Stück- und Splitterbrüche, Eccope und Diacope! Von dem ebenfalls in der Schlacht bei Sempach getöteten Herzog Leopold sagt Haller 3 ), dass er im Jahre 1806 noch an dessen Schädel die von Hieben und Stichen herrührenden „Narben“ wahrnehmen konnte. Dass die Geschichtschreiber über das, was hervorragenden Persönlichkeiten, Fürsten, Heerführern in der Schlacht passierte, ausführlicher Bericht erstatten als über das Schicksal des gemeinen Mannes, ist begreiflich. Darum werden wir auch über V e r w u n- 1) Bd. 7. S. 275 ft'. 2) Vergl. Rahn, Die mittelalterlichen Kunstdenkmäler des Kantons Solothurn. S. 44. — Photographien solcher Schädel verdanke ich Herrn Dr. Gonser, ebenso ein prächtiges Exemplar selbst, mit Hiebwunde am Hinterhaupt. 3) Schweizerschlachten S. 208. — H. v. L i e b e n a u 1. c. S. 136. Die Gebeine des Herzogs wurden später nach St. Blasien übergeführt. Vergl. auch J. v. Mülle r. Bd. 2. S. 474. Brunner, Die Verwundeten. 8 114 d u n sc e n historisch bekannter Männer durch die Schlachtenberichte oft ganz genau unterrichtet, während das Andere summarisch abgehandelt oder übergangen wird. Ein genauer Befand liegt über die tödlichen Verletzungen Carls des Kühnen vor. Der Herzog wurde bekanntlich bei Nancy erschlagen. Die nackt ausgezogene Leiche wurde agnosciert unter anderem von seinem Caplan, seinem Kammerdiener, seinem Leibarzt (Matheo Lope) und einer Wäscherin. Unter den verschiedenen Merkmalen, mangelnde Zähne, alte Wundnarben, waren es vorzüglich die langen Nägel an den Fingern, eine Sonderbarkeit des Verblichenen, die ihn vor allen andern auszeichnete. Der amtlichen Erklärung des Leibarztes über die Identität der Leiche stimmten alle übrigen Zeugen bei (v. Rodt) 1 2 ). In den Memoiren von Commines 8 ) fand ich über diese Merkmale genauer folgende Angaben: Die Leiche war kenntlich: „1) Aux dents dessus lesqnelles il avait perdues. 2) A la cicatrice de la pla^fe qu'il avait eue au mont le Hery ä la gorge. 3) A ses grands ongles qu'il portait plus que nul homme de sa cour. 4) D'une playe qu'il avait en l'espaule, d'un char- bonel qu'il avait eu autresfois. 5) D'une iistule qu'il avait au bas ventre ä la peuillerie du ait coste dextre. 6) A un ongle qu'il avait retrait en tirant ä la char, en l'oreille senestre.“ An frischen Verletzungen zeigten sich an der Leiche ein Hieb, der die eine Seite des Hauptes vom Ohr bis an die Zähne gespalten hatte; ferner 2 Verletzungen, die von Lanzenstichen herzurühren schienen, wovon der eine durch den Oberschenkel, der andere in den After gedrungen war. Als ergötzliches Kuriosum aus der Pathologie der Stichwunden führe ich die Punktion einer Struma cystica durch einen Lanzenstich an. Es handelt sich um das Erlebnis eines berühmten Söldnerführers, des Herrn Ulrich von Hohensax. (.Trasse r berichtet darüber in seinem schweizerischen Heldenbuch 3 * * ): „Herr Ulrich Philip von Sax sein Sohn, ouch ein dapferer Held, ward anno 1543 in einer Schlacht zwischen den Frantzosen. auff deren seiten er Männlich gefochten, vnd Keyserischen mit einem Spieß in halß gestochen, daß ihm sein Kropff, der groß gewesen, außgeloffen vnd darauff also geheilet worden, daß er desselben gentzlich erlediget worden“. — 1) Burgunderkriege. Bd. II. S. 413. 2) Tom. III. S. 495. 3) 1. c. Basel 1624. S. 183. Auch in Y u 11 e m i n, Geschichte der Eidge- nossen während des 16. und 17. Jahrhunderts. Bd. 8. S. 231. Siehe ferner May, Histoire militaire de la suisse. T. V. S. 95. 115 Nicht uninteressant ist für die Geschichte der K r o p f e p i d e m i o- 1 o g i e in schweizerischen Landen , dass der vielgenannte D i e h o 1 d Schilling in seiner illustrierten handschriftlichen Chronik (Bern) konsequent die Krieger aus dem Kanton Wallis mit unverkennbarer Malice als mit stattlichen Kröpfen geziert, abbildet. Dass da, wo mit gewaltigem Schwung geführte Zweihänder aufschlugen, mächtige Wunden entstehen mussten, leuchtet ein. Die einzeitige Amputation von Extremitäten war dabei keine Seltenheit, ja sogar Köpfe flogen vom Rumpf; bei Kappel schlug der Zürcher Adam Naef einem Feinde, der das Zürcher Panner ergriffen hatte, das Haupt ab 1 ). W unden d u r c h Feuer w affen. In den Schweizerschlachten des XIV. und XV. Jahrhunderts führten durchweg die Nahwaffen den Kampf zur Entscheidung, wenn auch, wie wir wissen, Büchsen und Handfeuerwaffen schon vielfach zur Verwendung kamen. Wenn G. Koehler 2 ) sagt, dass im ganzen Laufe des 15. Jahrhunderts Bogen und Armbrust i m Felde ihre Ueberlegenheit gegen das Handrohr behaupteten, so stimmt das wohl auch für unsere Kriege dieser Zeit. Im XVI. Jahrhundert dagegen, so schon bei Marignan o, dann bei B i c o c c a und P a v i a brachte das in grosser Stärke auftretende feindliche Positions- und Handgeschütz den Eidgenossen Tod und Verderben. Es ist daraus zu schliessen, dass Wunden durch Feuerwaffen jetzt schon einen grossen Procentsatz auszumachen begannen. Während in den historischen Nachrichten aus dem 14. Jahrhundert Notizen über Schusswunden kaum auffindbar sind, werden sie vom 15. Jahrhundert an immer häufiger erwähnt. Aus dem alten Z ü r c h e r k r i e g e wird schon neben Verwundungen durch die Pfeile der Armbrust derjenigen durch Klötze von Tarrisbüchsen Erwähnung gethan. Ich erinnere an die früher beschriebene tätliche Verletzung des Schwyzer Hauptmanns Aby- berg auf dem Kriegsflossse vor Rapperswyl. Verheerend freilich war die Wirkung der Büchsen in diesem Feldzuge noch nicht. Nach Edlibach und Tschudy 3 ) geschahen bei der Belagerung 1) E g 1 i, Schlacht bei Kappel. S. 40. — Das betreffende Schwert, eine Familienreliquie des N a e f e r Geschlechtes ist 1901 in den Besitz des Landes- museums übergegangen. 2) 1. c. Bd. III. 1. S. 835. 3) J o h. v. M ü 11 e r. 4. S. 47. 8 * 116 Zürichs vornehmlich durch die Berner 750 Schüsse in die Stadt, durch welche ein Pfaffe am Grossmünster in seinem Hause, ein Turmwächter, ein Weib und eine Henne mit ihren Küchlein ihr Leben einbiissten. Besser scheinen schon die Belagerten getroffen zu haben. Nach der Schlacht bei St. Jakob an der Sihl schossen sie mit Büchsen und Handrohren auf die nahen und entfernten Eidgenossen. „Der erst Schuß 1 2 ) g'ieng durch eine Scheuer vor St. Jacob und schoß einem Pferd das hinter Theil gantz weg, daß man es nit wieder finden rnocht (! ?); der ander Schuß gieng in den Baumgarten, wo an einer langen Tafel vil Liit sassen von Glaris. denen warf er all Spysen um, tat aber sust niemen nüt, als daß er dem zu oberst am Tisch das Haupt wegschoß, als war er mit dem Schwert gerichtet“. Auch die Belagerten zu Greifensee, mit Büchsen wohl versehen, „schussend hantlich herus, also daß sie etwa mengen Knecht erschussend“ *). Wegen der Langsamkeit des Feuerns ward anfangs in der offenen Feldschlacht das feindliche Geschütz von den Eidgenossen wenig gefürchtet. Sie stürzten sich, die erste Salve aushaltend, auf die Batterien, rasch waren sie unter der Flugbahn der Geschosse und bemächtigten sich der Geschütze 3 ). Gleichwohl waren früh schon bei solchem Anstürmen ihre Verluste durch das Einschlagen von Geschossen in die dicht geschlossene Masse ihrer „ macedonischen Phalanx“ nicht unbedeutend, so in den B urgun der schlachten: Bei Grandson traf die erste Burgundisclie Kugel in den schweizerischen Haufen und warf 10 Mann nieder 4 5 ). Es thaten „die Stein- und Schlangenbüchsen, mit denen sie gar feindlich schossen, großen Schaden, daß gar mancher Biedermann umkam und auch viel verwüstet (verwundet) wurden“ 6 ). In der Schlacht bei Murten bestrich eine Batterie von 30 Feldschlangen die Wiese, auf der das eidgenössische Heer debouchieren musste. Dabei waren die Verluste erheblich; „denn“ erzählt ein Augenzeuge 0 ), „manchen Reisigen und Ritter habe er mitten entzwei schießen sehn, daß der Obertheil ganz weg kam, der Untertheil im Sattel blieb (! ?). Ebenso einigen den Kopf ab, andere sonst erschossen und verletzt wurden“. In den Rechnungen, Briefen der Hauptleute an die Räte, Städtechroniken etc. finden sich auch da und dort Berichte über die Verwundungen einzelner Knechte der Mannschaft durch Feuerwaffen. Aus den 1) Ebenda. 3. Bd. S. 706 nach E d 1 i b a c h. 2) J. v. Müller nach T s c h u d y. Bd. 4. S. 31. 3) Vergl. v. Elgg er 1. c. S. 288. 4) v. Rodt, Burgunderkriege. II. S. 77. 5) v. E1 g g e r. S. 284 nach D i e b o 1 d Schilling. 6) v. R o d t 1. c. II. S. 272 nach Etterlin. 117 früher citierten Freiburger Rechnungen z. B. ist zu entnehmen, dass einer von der Garnison Murten „a recu un coup de feu a la Jambe“. Knebel berichtet an einer .Stelle des schon citierten Tagebuches 4 ) von Grandson: ,.und junckker Lienhart Grieben knecht ist übel geschossen durch ein bein under dem knü mitt einer tarrasbüchsen, daz er niemand mag kommen“. Ich erinnere ferner an die durch Büchsen geschossenen Strassburger, von denen früher die Rede ist. Ungleich zahlreicher schon, und für den Erfolg ausschlaggebend waren, wie ich früher bemerkte, die Verwundungen durch Feuerwaffen in den Schlachten der italienischen Feldzüge. Jetzt lauten die Berichte der Eidgenossen nicht mehr verächtlich, auch nicht aus der siegreichen Schlacht von Novara. Von Novara überliefert Bullinger 8 ): „Es gab Schüsse, die 50 bis 60 Mann nahmen“. Wenn's vielleicht auch ein paar weniger waren, so ist doch, wie schon gesagt, zu bedenken, dass die oft sehr grossen Geschosse aus naher Distanz in den dicht gegliederten Haufen einschlugen. In einem Briefe des Solothurner Hauptmanns Niclaus Conrad 1 2 3 ) heisst es „und Schüssen ein Schütz 4 Roß ze todt“. In einer anderen Nachricht der Solothurner Hauptleute 4 ) wird gesagt: „l T nd hat uf Erden sölichs grusams ding von .Schiessen und von grosser noth nie kein Mann gehört“. Verhängnisvoll war für die Eidgenossen, wie schon ausgeführt wurde, die Wirkung der Feuergeschosse bei Marignano, Bicocca, Pavia. Wir kennen bereits W T erner Schodelers Schilderung von dem Höllenfeuer, das sich bei Marignano gegen sie aufthat. Von den Leichen der Schweizer, welche hier das Schlachtfeld bedeckten, sagt der französische Geschichtsschreiber M 6 z e r a y 6 ), dass sie in der grossen Mehrzahl von Geschützkugeln zerschmettert, oder von Pfeilen durchbohrt gewesen seien, während die Leiber ihrer Feinde durch furchtbare tiefe Wunden gespalten und zerhackt waren. In den zahlreichen Kriegen, an welchen in der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts eidgenössische Söldner sich beteiligen, nehmen Verletzungen durch Feuerwaffen immer mehr zu. Von den in französischen Diensten bei St. Drenx (1562) verwundeten Schweizern 1) Basler Chroniken. 2. S. 223; siehe auch Bernoulli, Basels Anteil. II. S. 26. 2) Glut z. 5 b. S. 320. Anmerkung. 3) und 4) Ebenda. Anhang S. 541 und 549. 5) Histoire de la France. II. Bd. S. 113: „II se trouva sur le chanip qua- torze mille Suisses morts et pres de quatre mille Franfois; ceux lä, pour la plus grande part brisez de coups de canons, ou percez de traits d’arbaleste; et ceux cy fendus et hachez par d’horribles et larges playes“. 118 heisst es in den Berichten 1 2 ), „die meisten Verwundeten hatten Schusswunden, sei es von den Arquebusiren, sei es von den mit Pistolen bewaffneten deutschen Reitern.“ 5. Die Leistungen der Kriegschirurgie. Quellengebiet. Begreiflicherweise enthalten die allgemein-historischen Quellen über dieses Thema keine speziellen Nachrichten; selten findet sich beiläufig eine in dieser Richtung verwertbare Notiz. Unter denjenigen schweizerischen Feldchirurgen des 14. und 15. Jahrhunderts, deren Namen wir in den Reis-Rodeln kennen lernten, fehlen die Schriftsteller. Ans dem 15. Jahrhundert ist eine Handschrift schweizerischen Ursprungs erhalten geblieben; dieselbe ist verfasst von einem Antoni Trutmann, und enthält neben vielem Anderem auch einige brauchbare Ueberlieferungen chirurgischen Inhalts. Ich werde darüber in einem Anhang besonders berichten. Weiter ist, wie schon betont wurde, in den Burgunderkriegen auf eidgenössischer Seite einer der ersten chirurgischen Schriftsteller deutscher Zunge, der Strassburger Hans von G e r s s d o r f f, mit ins Feld gezogen. Vor ihm schon hat ein anderer Strassburger, Hyeronimus Brunsc h w i g , von welchem die erste g e- druckte deutsche Chirurgie herrührt, Erfahrungen aus demselben Feldzuge verwertet. An den Inhalt dieser Bücher hauptsächlich müssen wir uns halten, wenn wir die Maximen der Kriegsheilkunde uns vorstellen wollen, welche in diesen Zeiten befolgt wurden. Tin 16. Jahrhundert sodann ist aus schweizerischen Landen ein Scherer-Meister hervorgegangen, der einer der berühmtesten "Wundärzte seiner Zeit wurde, und der ein Buch über Chirurgie verfasst hat, welches die grösste Verbreitung fand. Es ist Meister Felix W i r t z aus Zürich, dem ich früher schon eine kleine biographische Arbeit gewidmet habe. Auch er war, wie einer der au f- geführten Reisroedel beweist 3 ), dem Mann'schafts- anszuge seiner Vaterstadt als Scherer zu geteilt. Gelegenheit mit dem Panner ins Feld zu ziehen, scheint ihm nicht geboten worden zu sein, er muss seine reichen Erfahrungen in der Wundbehandlung anderwärts gesammelt haben. Dass ausser den 1) v. Segesser, Die Schweizer in den 3 ersten französischen Religionskriegen 1562—1570. Bd. I. S. 285. 2) S. 66 dieser Arbeit. 119 genannten Werken über Wundarzneikunst auch die älteste handschriftlich überlieferte deutsche Chirurgie das „Buch der Bündth-Ertznei“ von Heinrich von Pfolspeundt in der Schweiz Eingang gefunden hatte, werde ich im Späteren 1 ) nachweisen. Die Schilderungen der kriegschirurgischen Principien und praktischen Handleistungen. wie sie in diesen zeitgenössischen Schriftstellern enthalten sind, sollen zu den wenigen Aufzeichnungen den Kommentar liefern, welche ich aus den historischen Quellen zu schöpfen vermochte, und welche zur Kriegschirurgie in schweizerischen Landen direkten Bezug haben. Es liegt darin gerade ein Reiz dieser Forschungen, aus kleinen Fragmenten ein der Wirklichkeit nahe kommendes Bild zusammenzusetzen. Dabei heisst es freilich die Phantasie fest am Zügel halten! Es könnte sonst leicht dem Verfasser das Schicksal jener Geschichtschreiber zu Teil werden, denen später wohlwollende Kecensenten das Prädikat „Schlachtenmaler“ beilegen 2 ). Als wichtige Ergänzung der vorliegenden Quellen zur Erforschung der wundärztlichen Thätigkeit im Felde dienen Urkunden, welche auf die Ausübung der Civilpraxis dieser Chirurgen ein Licht werfen. Wir wissen ja, dass die kombattanten und nicht koin- battanten Teilnehmer an unsern Kriegen Milizen waren, wenigstens in der Zeit, da der Söldnerdienst sie nicht zu Berufssoldaten machte. Versuchen wir nun mit aller Vorsicht eine Rekonstruktion der kriegschirurgischen Leistungen dieser Zeit! Fach technische Ausrüstung der F e 1 d c li i r u r " 0*1 mm mm üs m . mm mm rnr.' Dem Stabspersonal der hauptstädtischen Panner waren auch, wie früher mitgeteilt wurde, Priester zugeteilt; wir finden deren z. B. 1—2 in den Ziiricher-Roedeln eingetragen 1 2 3 * ). Ihre Aufgabe war, Gottesdienst für die Truppen zu halten, Messe zu lesen und die Verwundeten zu trösten, sie mit den Sterbesakramenten zu versehen. Die beistehende Illustration aus Tscliacht- lans Chronik 8 ) zeigt uns eine Scene aus dem alten Züricherkriege. 1) Reproduktion nach dem Bilde in v. Liebenaus Schlacht bei Sempach. 2) Siehe Seite 63. Rodel zum Pavierzug. 3) S. 456. Die Photographie verdanke ich meinem Freunde Prof. Carl E g 1 i in Zürich. 168 Die Züricher belagern Mellingen J ); hinter Zelten sind Verwundete gelagert; Priester leisten ihnen Beistand. Fig. 10. *—"j j X,'** ***• «>tc v«m jwv v9 C r,X ' ' ZSCYWftMJ- &,ü6i4'^i <*u'ftrvt-vA OV^yrvüf »vf—-©vrß vvi *>u: tVon ^Wk-i^ *>u ü\ ■VfCYKAfifit-jl iffäüül 10. Die Apotheker im Felde. Die Apotheker 1 2 ) scheinen in den Kriegen des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts nicht als Heilpersonal, sondern als Combattanten mitgewirkt zu haben. Anton Klausel" von Zürich nahm am Zuge nach Dijon als Kriegsrat teil, und kam 1) Man beachte die primitive Form von Belagerungsgeschütz. 2) Näheres über diese bei Flückiger, Meyer- Ähren s. Das Ausführlichste bei Keller 1. c. 11 * in der Schlacht von Marignano ums Leben. Hart mann Klau ser fiel bei Kappel, wo er auf Seite der Züricher als Wachtmeister kämpfte. 1589 finden wir in einem Berner Auszugsrodel neben zwei Feldscherern einen Apotheker vor 1 ): demnach hat zu dieser Zeit eine Zuteilung solcher zum Sanitätspersonal stattgefunden. Der Apotheker erhielt im Savoyerzuge wie die beiden Feldschärer monatlich 8 Kronen Soldzulage. 11. Einiges über die Verpflegung der Truppen (Truppen- Hygiene) im Felde. Zum ärztlichen Interesse, und deshalb in den Bereich der me- dicinisch historischen Studien auf dem Gebiete des Kriegswesens gehört auch die Verpflegung der Truppen, die Truppenhygiene, soweit die letztere Bezeichnung hier überhaupt schon Anwendung finden darf. Der eingehenden Darstellung v. Rodt’s 2 3 ) und v. Elgger’s 8 ) entnehme ich Uber die Verpflegung Folgendes: Die damalige Kriegsordnung bestimmte, dass der Soldat seinen Unterhalt aus dem ihm verabreichten Solde oder Reisgeld bestreite. Da aber im Felde der Krieger oft auch um Geld nichts zu kaufen bekam, so war bei einem stattfindenden Auszug nach Beschaffenheit der Umstände zugleich bestimmt, auf wie lange Zeit sich die Mannschaft mit Lebensmitteln zu versehen habe. Insofern die Leute dieselben nicht selbst tragen konnten, hatten die pflichtigen Zünfte, Gesellschaften und Gemeinden die nötigen Transportmittel zu beschaffen. Da aber der Vorrat an Lebensmitteln, welcher den Knechten auf diese Weise in das Feld mitgegeben war und auf Wagen und Saumrossen nachgeführt wurde, nur für beschränkte Zeit ausreichen konnte, so wurde, wo es notwendig erschien, von Seite der Regierung auf den nötigen Nachschub Bedacht genommen. Besondere Rücksicht wurde stets auf jene gewohnten Lebensmittel genommen, welche man in Feindesland schwer zu finden vermeinte. Im Ziircherkrieg (1443) schrieb die Regierung von Bern an 1) Auf S. 66. — v. Rodt citiert in Anmerkung zu diesem Apotheker als Beleg: „ Auszug-Roedel 1582 und die folgenden Jahre, Herr J o h. Tour non, der Aruieien-Doktor, zu Pfisteren zünftig. Gesellseli. Rodel“. 2) Kriegswesen. I. S. 138 ff. 3) 1. e. S. 167 ff. den Magistrat von Thun, „seine Auszüger mit Ziger, Käs, Anken, ge- dignem Fleisch und Pfennigen zu versehn, denn ander äßig ding, getraue man, dass sie das zu kaufen wohl linden mögen 1 ). — Als 1468 der Abt von St. Gallen seine Mannschaft mit gegen W a 1 d sh u t ziehen liess, führte diese einen Vorrat von Hafermehl und 2 Fässer Thu- thalerkäs (?) und Glarnerzieger mit sich 2 ). Im Burgunder kriege wurde nach der Schlacht bei Grandson dem Anführer der Berner zu wiederwohlten Malen die Zusicherung gegeben: „man wolle Fleiß thun, ihnen Speis und anderes nachzufertigen, nur sollen sie dem Käthe Tag und Nacht verkünden, was Vorfälle, was Speis ihnen gebreste, oder an welche End man diese hinfertigen solle“ 3 ). Sehr detaillierte und interessante Notizen giebt B e r n o u 11 i 4 ) über die Verpflegung des Basler Auszuges nach Her i court“. Weit wichtiger als die Anschaffung neuer Feldzeichen, sagt er, war die Sorge für die Verpflegung, welche zwei Speisemeistern oblag. Unter den Lebensmitteln, welche diese für den Feldzug einkauften, und für die im Ganzen gegen 20(X) Gulden (frs. 60000) ausgegeben wurden, rinden wir neben grossen Mengen von Habermehl, Gerste, Haberkernen und Erbsen, auch Butter, Käse, Zwiebeln und gesalzenes Fleisch von Schweinen, Kindern und Hammeln, ferner Stockfische, Heringe und andere Fische. Wenn nun weiter auch allerlei Geschirr angeschafft wurde, wie Teller, Becher, Schüsseln, Trichter, Lichtstöcke u. s. w., ja selbst Tischtücher, so war dies wohl speciell für die Hauptleute und Katsglieder bestimmt, wie denn für deren Bedürfnisse ein besonderes Fuhrwerk vorhanden war, welches als „der Räte Reiswagen“ bezeichnet wurde. Wie väterlich aber für die Mannschaft auch in sanitarischer Hinsicht gesorgt wurde, das zeigen die Einkäufe von Senf und „gebranntem Wein“, ferner von „gesottenem Wein“, von Gewürznelken und andern G e w- ii r z e n, also von allerlei erwärmenden Medikamenten, welche offenbar als Heilmittel gegen die zahlreichen Erkältungen dienen sollten, die bei längerem Z e 111 eb en in kalter Jahreszeit zu gewärtigen waren. Ebenso wurde auch für die kirchlichen Bedürfnisse gesorgt, indem für den Feldkaplan, der immer beritten war, ein F e 1 d a 11 a r mitgenommen wurde. Der Alkohol spielte als Mittel zur „ Erwärmung “ und Begeisterung der Krieger, wie die eben geschilderte Verpflegung der Basler beweist, eine wichtige Rolle und wurde der Mann- 1) v. Rodt. S. 124. 2) v. E 1 g g e r. S. 168. 3) v. Rodt. S. 140. 4) Basels Anteil etc. I. S. 11. Schaft in verschiedener Form verabreicht. Nach v. Liebenau finden sich in den Umgeldbüchern von Luzern 1 ) aus der Zeit des Zürcher Krieges Ausgaben für Br anntwein, der an die Truppen im Feld abgegeben wurde. Dieses Verpflegungsmittel erklärt wohl auch, wie der geschätzte, um diese Studien sehr verdiente Geschichtsforscher bemerkt, die Rohheiten jener Tage. Gerne labten die alten Schweizer ihre durstigen Kehlen mit Rebensaft; der scheint auf ihre Muskelkraft nicht gerade sehr lähmend eingewirkt zu haben, wohl aber gelegentlich auf den Geist der Ordnung und der Disciplin. Die Landesväter schlugen denn auch dieses entfesselnde Moment, d. h. die Gefahr des Uebermasses gar nicht gering an; es erliess vielmehr die Tagsatzung wiederholt, so im Schwaben krieg 2 ) und in den italienischen Feldzügen 3 ) an die im Feld stehenden Hauptleute die Ordre, sie sollen in den Feldlagern das Unwesen des „ Zutrinkens “ verbieten. Wenn die Mannschaft nach langer Entbehrung gutes Quartier bezog, oder ein feindliches Lager mit reichen Speise- und Weinvorräten erbeutete, dann ward von den frommen Eidgenossen, die ausserhalb der Schlacht keineswegs immer straffe Zucht zusammenhielt, nicht selten schwer über die Schnur gehauen. So erzählen die Chronisten eine heitere Episode aus dem Zuge nach Nancy, die das Gesagte illustriert 4 ). Als die Eidgenossen in dem Dorfe St. Nicolas übernachteten, trieb sie der Hunger, dass sie in den Häusern jeden Winkel durchsuchten, wo sie etwas Essbares zu finden hofften. So brachen Luzerner Hauptleute einen verschlossenen Keller auf und waren erfreut, als sie da „eine große Zeinen (Korb) voll Koßfleisch, vil Brot, ein Väßli mit rotem Win und ein Logei (Fäßchen) mit Hong“ entdeckten. Gierig verschlang die Mannschaft das Gefundene und am allerwenigsten wurde der süsse Honig verschmäht. Daran nun aber „assend sich etlieh Gesellen so kranck, das man inen die Büch muost mit Strow und das Hong wider von inen riben“. Ob diese energische und wie es scheint erfolgreiche Bauchmassage von Kriegskameraden, oder vom Heilpersonal prakticiert wurde, sagt der 1) Briefliche Mitteilung. 2) Tag vom 9. April 1499: „Den Hauptleuten und Gemeinden der Feldlager ist geschrieben worden, dass sie das Unwesen des Zutrinkens abstellen und verbieten und Jeden heimschicken und ablösen lassen, der sich dessen schuldig mache“. Abschiede. III. 1. S. 605. 3) Tag vom 12. August 1513 in Zürich: „Es soll, wenn man ins Feld kommt, das Spielen und Zutrinken abgestellt werden“. 1. c. Bd. III. 2. S. 733. — Wiederholt sich 1524. Abschiede. Bd. IV. 1 a. S. 356, 4) Bernoulli, Anteil etc. III. S. 32, nach Etterlin und Schilling. 167 Chronist nicht, wohl aber schliesst er den Bericht mit einer Nutzanwendung auf die Diätetik „darumb sig iedermann gewarnet, an sollichen Enden Hong ze essen; wann es ist nit ein Spiß, so eim yeglichen wol tuot“. Zum Transport von Handproviant trug die Mannschaft, wie aus Abbildungen in den Chroniken zu ersehen ist, Taschen (Brotsäcke) angehängt; ferner sehen wir sie mit Feldflaschen ausgerüstet 1 ). Auch die mitziehenden Weiber sind mit Flaschen versehen, die sie an Riemen um die Schulter hängen, oder an Stöcken tragen (vergl. Fig. 9). Bei der sorgfältigen Teilnahme, wie sie nach unseren bisherigen Erhebungen den im Felde verunglückten Kriegern in jeder Situation zu teil wurde, dürfen wir annehmen, dass auch der auf dem Kriegsmarsche Marodgewordene nicht ohne Hilfe liegen blieb. Eine Begebenheit, die mir aus den Akten des Schwabenkrieges bekannt geworden ist, zeigt, dass auch da wieder in erster Linie die kameradschaftliche Hilfe sich bethätigte: Beim Anmarsche zur Schlacht bei Dörnach wurde der So lothur n e r Schuhmacher Vincenz Be hem vom Pferde eines Anführers geschlagen, so dass er ohnmächtig liegen blieb. Da gab ihm ein Waffengefährte eine Muskatnuss zur Erquickung' 2 ). — Derartige Anal ep- t i k a scheinen dazumal im Felde vielfach Verwendung gefunden zu haben; ich fand solche auch in dem uns schon bekannten Ernnsperg’schen Kriegsbuche erwähnt. Bei den Truppen, welche eine Belagerung auszuhalten hatten, wurde nicht nur für die Beschaffung des nötigen Proviantes, sondern auch für die von Arzneimitteln Sorge getragen; „item es soll auch eine Besazung mit allerley Gewürtz, als Ingwer, Xägelin, Zimmetrinden, Muscaten und Saffran von wegen der kranken leut versehen sein“- In Tschaclitlan 3 ) sah ich eine Illustration, welche die Labung eines auf einem Zuge der Zürcher über den Gotthard erschöpft nieder- gesunkenen Kriegers darstellt. 12. Bestattung der Toten. Homer führt uns vor Troja erbitterte Kämpfe vor, die zwischen Griechen und Trojanern um die Leichen gefallener Helden geführt wurden. Wenn.auch derartige Scenen in den Heldenschlachten der Eidgenossen uns nicht begegnen, so zeigte sich doch 1) Flaschen mit langen Hälsen, wie sie. im Landesmuseum zu sehen sind. 2) Historische Zeitung der geschichtsforschenden Gesellschaft der Schweiz. 1853 und 54. S. 74 und 75. „Do zuge er vss sinem seckel ein Muskatnuss vnd gab Im die“. 3) S. 410. 168 der Heroismus, der bei der Sicherung der Verwundeten zu Tage trat, gelegentlich auch bei der Bergung von Leichen Gefallener. Die Pietät, welche den verwundeten Waffenbrüdern gezollt wurde, ward auch auf die im Kampfe fürs Vaterland Getöteten übertragen. Nach einem siegreichen Gefechte, welches im S c h w a b e n k r i e g eine Zürcherische Schar bei einem Zuge ins Hegau nahe dem Hohen Krähen ausfocht, wurde ein Toter vermisst. Hie Schar kehrte wieder auf die Walstatt zurück, lud den Erschlagenen auf, und trat, denselben in der Mitte führend, den Heimweg an 1 ). Nach siegreicher Schlacht wurden die gefallenen Schweizer, wie der Schulmeister Lenz im Schwabenkriege singt 2 ), in geweihter Erde begraben. Die Leichen wurden entweder an Ort und Stelle, wo die Schlacht geschlagen wurde, beerdigt, oder aber in die Heimat gebracht, wo ein Jeder hingehörte. Das letztere geschah z. B. bei Sempac h. Wir lesen bei Twinger von Königshofen 3 ): ,, Do nun der strit ergangen was, do behubent die Switzer das velt untz an den driten dag, und lusend die iren erslagen us den andern und schichtend sy heim zu begrabende jeglichen do er hin gehörte“. Die 12—1300 Eidgenossen, welche bei St. Jakob an der B i r s gefallen waren, wurden von Barfüssern in Gruben beigesetzt. Die Armagnaken schickten die gefallenen Edlen in die Heimat nach Brabant, Frankreich u. s. w.; die Gemeinen wurden verbrannt, zum teil auch begraben 4 ). Bei Murten waren es wahrscheinlich die Kirchhöfe der benachbarten Ortschaften, welche die toten Eidgenossen aufnahmen. Nach v. Rodt wurde damals schon zur B esc h leun i gun g der Verwes u n g ungelöschter Kalk auf die Kadaver geschüttet 5 ). Dasselbe geschah bei Beerdigung der Gefallenen von D o r- 1) Anshclni. II. S. 205: .Zugend mitenander wider uf die walstat, einen umgebrachten was von Grueningen Bereichen und darnach ungeirt heim“. Auch in C a in p e 11 s Bücher rhätischer Geschichte, deutsch bearbeitet von Conradin v. Mohr. Arch. f. die Geschichte der Republik Graubünden. 2. Bd. S. 180. 2) Siehe im früheren (S. 86) den Abschnitt: Transport der Verwundeten in die Heimat. 3) Aus v. L i e b e n a u ’s Schlacht bei Sempach. 4) Hans Sperrers Bericht über den St. Jakober-Krieg 1445. Schweizer Geschichtsforscher. Bd. 12. S. 5. „Die übrigen fürten sy umben dem als gon Gundeldingen und gon Arlisen, gon Esch, gon Terwile und wo sy hinbringen mochten, und verbrannten sy, ein teil vergruben sy ouch“. 5) Burgunderzüge. Bd. II. S. 287. 169 nach. Es war „ein merklicher Kalcli uf den corpel in das grab geworfen“, heisst es in einem Berichte über die Bestattung des in der Schlacht gefallenen Edlen von Fürstenberg’). Die Bestattung der erschlagenen Feinde war nicht Sache des Siegers. Selbst den toten Gegnern gegenüber kannte man kein Erbarmen; man liess ihre Leichname, nachdem man sie ausgeplündert hatte, liegen wie tote Hunde. Sie blieben so lange auf dem Schlachtfelde, bis die Angehörigen nach eingeholter Erlaubnis sie abholten, oder andere gute Leute aus freiem Willen, oder auf Befehl sie beerdigten. Bei Sempach liessen die Eidgenossen erst am 3. Tage zu, dass die österreichischen Edlen, abgeholt wurden. Die während dieser Zeit nach Kriegsgebrauch auf dem Schlachtfeld bleibenden Sieger hatten unter dem Gestank der Verwesung zu leiden; „do worent die doten libe also sere smackende worden, wan es gar ein heisse zit was“ sagt Twinger von Königshofen 1 2 3 ). Bei Dörnach hielten es die Schweizer wegen des Gestankes auf der Walstatt nicht mehr aus 8 ); „ die edlen müssen bi den puren beliben “, lautete der Bescheid an die Basler Mönche, welche die erschlagenen Ritter vom Schlachtfelde abholen zu dürfen baten 4 5 ). Um kein Geld gab man sie heraus. Mehrere Tage noch nach der Schlacht bei Murten lagen die Leichen der erschlagenen Burgunder unbeerdigt auf dem Felde. Nun erst wurden von Bern aus Leute verordnet, die Toten überall herum aufzusuchen, auf dem Felde wie im Wasser, sie zusammenzutragen, zu zählen und in zwei grosse Gruben zu begraben. Was aber an Leichnamen auf den Strassen und sonst entfernten Stellen herumlag, mussten die Grundbesitzer bestatten, die Zahl jedoch ebenfalls der Behörde angeben. Nach dem Gefecht bei Schwaderloch im Schwabenkrieg erhielten die Kon stanz er Erlaubnis, die gefallenen Ihrigen in die Stadt zu führen und ihnen die letzte Ehre zu erweisen. Die übrigen Gefallenen blieben nackt ausgezogen liegen, den Vögeln und wilden Tieren zum Frasse 6 ). 1) Schreiben des Basler Rates an Fürst Wolfgang von Fürstenberg. 7. August 1499. Nach Büchi, Aktenstücke zum Schwabenkrieg. S. 404. 2) 1. c. 3) Tschudis Chronik. Helvetia Bd. 4. S. 565: „wan sie vor geschmaek nit mehr beliben möchtent“. 4) Schreiben der Berner Hauptleute vom 24. Juli 1499. Büchi 1. c. S. 391. 5) Glutz. 5b. S. 105 nach Anshelm und Tschudi. 170 13. Epidemische Krankheiten im Heere. Die eidgenössischen Heere blieben zu Zeiten namentlich, da sie in Italien kämpften, von Seuchen nicht verschont. Nach den Ueberlieferungen der Geschichtschreiber war es ausser der Pest vor allem die Syphilis, welche ihre Opfer forderte. Wir haben im Früheren von 5000 Schweizersöldnern gehört, welche im Jahre 1494 mit dem Heere Carls VIII. von Frankreich nach Italien zogen und wir vernahmen an derselben Stelle, dass bei Belagerung der Stadt Novara, in welcher auch Schweizer mit eingeschlossen waren, der Arzt Marcello Cumano im mailändischen ’) Heere seine Beobachtungen Uber „lues venerea“ machte. Wie durch die Ratten die Pest, so wurde durch die Reisläufer die Syphilis von den in diesem Feldzuge angestauten Infektionsherden aus nach allen Himmelsrichtungen verschleppt 1 2 ); die Schweizer trugen sie in ihr Heimatland. Unsägliches Elend war das Ende dieser Expedition und schrecklich das Los dieser stolzen und grausamen 3 ) Kriegerschar, vor der kein Feind lange Stand gehalten. Von 1500 Mann, welche in Neapel geblieben waren, kehrten kaum 100 zurück, und diejenigen, welche abgezehrt, den Freunden fast unkennbar, wie ,,sterbend hund“ 4 ) sich heimschleppten, vergifteten das Vaterland mit einer ekelhaften, ansteckenden, gefährlichen Krankheit. Die ganze Eidgenossenschaft erschrak ob derselben; denn sie griff bei der freien Lebensart und dem engen Beisammensein der Schweizer schnell um sich, und kein Arzt kannte die Gegenmittel. Man gab ihr den Namen „die bösen Blattern“, w 7 eil sie den Körper durch Geschwüre entstellte 5 ). Alle zeitgenössischen Schweizer Chronisten jammern ob dieser entsetzlichen Bescherung; „Gott 1) d. h. in dem, den Mailändern zu Hilfe gekommenen venetianischen Heere. 2) Ueber die Geschichte der Syphilis existiert bekanntlich eine gewaltige Litteratur. Nach einer neueren Arbeit von Prokscli (Gurlt. 8. S. 759) soll ihre Existenz bei den Indern vollständig, bei den Babyloniern und Assyrern fast vollständig erwiesen sein. Ohne weiter auf dieses Thema einzugehen, betone ich nur, dass ihre erste Verbreitung in Europa allgemein auf eben den Kriegszug Carl des VIII., also auf die Jahre 1494 und 95, zurückgeführt wird. Am genauesten informiert hierüber das hochinteressante Werk von Bloch, Der Ursprung der Syphilis. Jena 1901. 3) Sie sollen bei Belagerung von Rapallo die Kranken und Verwundeten des Hospitals massakriert haben. B 1 o c h 1. c. S. 145 nach Gherrier. 4) Glutz. S. 57 nach Anshelm, Schodeler. 5) So G 1 u t z 1. c. 171 nehrn sie uns gnädiglich wieder ab“, ruft Schodeler 1 ) aus. Nach Einschleppung der Seuche durch die Söldner wurden von der eidgenössischen Tagsatzung Massregeln gegen ihre weitere Ausbreitung getroffen. Es werden am 17. Mai 1496 die Gesandten beauftragt, „der Kriegsknechten halb, so jetzmalen mit den bösen Blattern beschwerd“ seien, von ihren Regierungen Instruktionen zu verlangen, damit man einen Beschluss fassen könne 2 ). Und bald nachher beschloss denn auch die Tagsatzung, dass die mit der Seuche behafteten in ihren Häusern bleiben, weder in der Kirche noch auf der Strasse, noch „ in wirtzhüsseren, in Bederen ald Scherstuben “ sich aufhalten dürfen 3 ). Man baute ihnen nach A n s h e 1 m eigene Feldhütten 4 ). Nach einer Notiz aus dem Luzerner Archiv 6 ) werden in demselben Jahr einer „fröwen so der armen platerhaften lütten pfligt für wuchenlon 3 Schilling“ gespendet. Oefters begegnen wir in den Kriegsakten aus dem letzten De- cennium des 15. Jahrhunderts Klagen über die Gegenwart syphilitischer Leute unter der Truppe; so rapportierte, wie wir wissen, der Hauptmann auf Schloss Dörnach am 26. Mai 1499 an die Räte Solothurns, es sei einer unter der Besatzung, der die „ besen Platren “ habe. Das Schauspiel, dass die Schweizer Söldner aus ihren Kriegszügen derart elend, durch Krankheiten decimiert in die Heimat zurückkehrten, wiederholt sich zu Anfang des 16. Jahrhunderts des öftern, so nach den Niederlagen des französischen Heeres in Italien im Jahre 1524. Am 24. Februar 1524 war die Schlacht bei Pa via geschlagen worden, in welcher König Franz I. gefangen, sein Heer vernichtet wurde und bei 6000 schweizerische Lohnkrieger das Leben einbtissten. In den letzten Tagen des Februar sahen die Bewohner von Como den traurigen Rückzug der Ueberlebenden ; waffenlos, zerlumpt, durch die Bewohner des Landes noch vollständig ausgeplündert, von Krankheit und Jammer erschöpft, wankten sie über das Gebirge, dem Yaterlande ein elend, trauriger, warnender Anblick. Stettier schreibt von den Heimkommenden 6 ): 1) Ebenda. S. 54. Anmerkung 192. 2) Eidg. Abschiede. III. 1. S. 505. 3) Ebenda. S. 506. 4) Glutz. S. 59. Anmerkung 191. 5) Mitteilung von Herrn v. Liebenau aus Umgeldbuch 1496 Samstag nach Nicolai. Ausführliches giebt Meyer-Ahrens in „Geschichtliche Notizen über das erste Auftreten der Lustseuche in der Schweiz“. Zürich 1841 6) Eidgenössische Chronik. I. S. 633. 172 „In disem abzug käme under die Eydgenossen ein solche verderbliche und tötliche Kranckheit, daß von zwölfftausend der ihren so underschie- denlich hingezogen waren, nicht under vier tausend anheimiseh werden mochten, auch die so ihr Vatterland erreichten waren so arbeitseelig, daß man sie zu Bern und Freyburg mit Leiterwagen kranck, sterbend, ja auch etliche todten under ihnen vermenget mit einem gantz kläglichen anblick heimfiihren, alle Spittäl unnd gemeine Herbergen überladen, sie artznen seubern beschützen unnd mit wolgeladenen Schiffen fortschicken mußte. Also daß ja menniglich vermeint, es sollte ein Eydgenosschaftt ab einen so grossen unwiderbringlichen schaden gewitziger worden sein und sich deßwegen der frömbden außländischen Kriegen gemüssiget, und ihren ehgenen nothwendigen geschafften abgewartet haben“. Aber der Strom der Reisläufer versiegte nicht! Auf das Elend der Niederlage folgt im Wechselspiel der endlosen Kriege wieder der Ruhmeskitzel des Sieges und immerfort winken die Kronen und Dukaten der Fürsten. Mit unwiderstehlichem Drang treibt der Hang zum Kriegsleben auch in den nächsten Jahrhunderten die Schweizer unter fremde Fahnen. Davon weiter im II. Teil. Rückblick auf den I. Zeitraum. Blickt der Leser zurück auf das, was meine Forschungen über die Verwundeten-Fiirsorge in diesem I. Zeitraum unserer vaterländischen Geschichte zu Tage gefördert haben, so wird er sich sagen müssen, dass da weit mehr gethan worden ist, als man bisher angenommen hat. Was der Staat, die Gemeinschaft des Volkes, was ausgezeichnete Staatsmänner in der rauhen Zeit, da die medicinische Wissenschaft auf einer sehr niedrigen Stufe stand und das Niveau der Kultur überhaupt ein tiefes war, auf diesem Gebiete des Wehrwesens geleistet haben, verdient, mag es nach heutigen Begriffen noch so gering erscheinen, alle Anerkennung. Vergleichen wir, was hier von Staats wegen schon im 15. Jahrhundert für die Verwundeten und ihre Angehörigen geschah mit dem, was in andern Ländern zur nämlichen Zeit unternommen wurde, so erkennen wir, dass die Leistungen der oft verachteten, aber schwer gefürchteten Schweizerbauern nicht etwa geringer, sondern vielmehr höher anzuschlagen sind, als diejenigen, welche die Adelsheere der monarchischen Länder aufzuweisen haben. Wo finden wir zu derselben Zeit in einem andern Staate derart treffliche Verfügungen, wie sie im Jahre 1476 nach der Schlacht bei Gr andson die Räte von Luzern für die Familien der in der Schlacht Getöteten und Verwundeten und für die letzteren selbst erliessen ? Nicht nur der Freiheitssinn und Heldenmut, mit dem die alten Schweizer dem mittelalterlichen „Feudalismus“ die Spitze brachen, fordern den Dank der Nachwelt, auch angesichts solcher Thaten dürfen wir mit Bewunderung auf sie zurückblicken. Ihre Grausamkeit dem Feinde gegenüber zu billigen, liegt uns fern; sie erhoben sich darin nicht über die Rohheit der Zeit. Im mörderischen Kampfe um das Dasein Böses mit Gutem zu vergelten, gleich den heutigen Buren, die mit zähester Tapferkeit vergeblich um die Freiheit rangen, war nicht ihre Gewohnheit. Wenn K norr in seinem von mir oft genannten, sonst vortrefflichen Werke sagt, dass die Heeresverfassung der Schweiz und in ihrem Rahmen die des Sanitätswesens „von jeher“ den Einrichtungen anderer Länder nachgebildet wurde, so ist diese Behauptung grundfalsch. Die Heeresverfassung der Eidgenossen war bis zum 16. Jahrhundert eine durchaus originelle. Ihre Taktik wurde nach den Burgunderschlachten mit ihrer welthistorischen Bedeutung von den Heeren anderer Staaten, so auch besonders von den Deutschen unter Maximilian I. zum Modell genommen J ). So und nicht umgekehrt verhielt es sich zu dieser Zeit! Wenn auch von einer Organisation des Sanitätsdienstes in den eidgenössischen Heeren nach heutigen Begriffen in diesem Zeitraum nicht die Rede sein kann, so gab es doch wenigstens hier staatlich besoldetes Heilpersonal f ü r die Tr u ppe, als anderswo immer nur den Grossen des Landes und ihren Feldherrn Leibärzte zur Hilfe bereit standen. Vom 16. Jahrhundert noch sagt Gurlt in seiner Geschichte der Chirurgie: „Ein eigentliches Sanitätspersonal gab es auch jetzt bei den Heeren noch nicht, wenn auch einzelne der Führer für sich selbst Aerzte mit ins Feld nahmen“. Ich sehe nicht ein, warum jene zahlreichen Sclierer-Meister, die schon im 14. und 15. Jahrhundert die eidgenössischen Heere in allen Feldzügen begleiteten, nicht den Titel „Sanitätspersonal“ verdienen sollen. Haben diese Leute auch in Friedenszeiten sich noch nicht in 1) Das ist nicht etwa nur meine Ansicht, d. h. diejenige eines Mediciners, der diese Dinge nicht besser versteht, sondern eine von allen Kennern der Verhältnisse zugegebene Thatsache. Vergl. z. B. Uli mann, Kaiser Maximilian I. Bd. I. S. 852; ferner General K o e h 1 e r s mehrfach citiertes Werk, Bd. III. 3. S. 510 ff. und andere nichtschweizerische Quellen. Von Schweizern hauptsächlich v. E 1 g g e r. 174 der Etablierung von Truppenverbandplätzen geübt, so eigneten sie sich dafür um so mehr Erfahrung in der Kriegspraxis selbst an. Freilich konnten sie diese nur mit all’ den Fehlern und Mängeln an den Mann bringen, wie sie damals dem chirurgischen Können und Wissen überall anhafteten. Mit ihrer Ausbildung stand es, wie uns bekannt ist, schlimm. Der Unwissenheit, der durch den Bann des Aberglaubens verdunkelten Einsicht, mag manch wunder Eidgenosse zum Opfer gefallen sein. Mit der Wundbehandlung, der Grundbedingung alles Erfolges in der Friedens- und Kriegschirurgie, war es nicht besser und nicht schlechter bestellt, als Jahrhunderte früher und Jahrhunderte später. Bevor List er s „Wundsegen“ gesprochen war, kam es ziemlich aufs Gleiche heraus, ob man im 14. oder 18. Jahrhundert mit tödlichen Keimen beladene „Charpie“ in die Wunden stopfte. Dass Männer wie Felix Wirtz, die bei ihrer Therapie in erster Linie den gesu n den Mensche n- verstand und die Reinlichkeit walten liessen, ganz respektable chirurgische Erfolge zu erzielen vermochten, ist nicht zweifelhaft. Im Ganzen kann man den Pessimismus, mit welchem Truppenführer dieser Zeit der Verwundetenbehandlung gegenüberstanden, nicht verargen. Wir begreifen die soldatische Resignation, welche in den Worten jenes französischen Capitains *) zum Ausdruck kommt: ,, Que le veritable lit d’honneur pour un blesse est. un bon fosse, ou une arquebusade l’aura jete'!“ 1) Molliere 1. c. 8. 45. 175 II. Zeitraum. 17. und 18. Jahrhundert. I. Stellung der Schweiz nach aussen. Lage im Innern. Wo ist der edle Geist, der nichts sein eigen nennet, Nichts wünschet für sich seihst und keinen Reichtum kennet als den des Vaterlands? Albreelit von Haller 1731 . Von düsterem Grunde hebt sich ab, was ich jetzt zu schildern beginne. Ungern nur wendet sich der Verfasser von der Rulnnes- epoclie des I. Zeitraums hinweg der neuen Aera zu; widerstrebend verfolgt er weiter sein Thema durch zwei Jahrhunderte, die das Vaterland in stetem Niedergang zeigen und dem Zerfall entgegenführen. Und doch ist am krankhaften Organismus für den Arzt mehr zu lernen als am gesunden! Koncentrieren wir unser Forschen auch nur auf einen Zweig der Kulturentwicklung in unserem Lande, so haben wir doch immerwährend den Blick auf das Ganze zu richten, und hei der notwendigen Betrachtung aller Lebenserschei- nungen des schweizerischen Staatskörpers in seinem Siechtum bis zur Agonie bietet sich der genetischen Forschung interessanter Stoff nach jeder Richtung, so auch in der von uns verfolgten. — Das Stadium der europäischen Grossmachtstellung der Eidgenossenschaft liegt hinter uns. Wohl war im westphälischen Frieden (1648) die Unabhängigkeit der Schweiz, welche seit dem Schwabenkriege thatsäclilich vom deutschen Reiche getrennt war, anerkannt, allein die ehedem so gefürchteten Eidgenossen, vor denen Könige sich beugten, waren im Ansehen gesunken. Wohl war im Ausland der schweizerische Söldling als derselbe tapfere Soldat gesucht wie ehedem, sein Vaterland aber, vom Parteihader zerrissen, war keine Macht mehr, deren Stimme im europäischen Staatenkoncerte Gewicht hatte. Das Gefühl der Gemeinschaft, welches die Eidgenossen in den Zeiten ihres Glanzes erfüllte, ist erloschen. Konfessioneller 176 Zwist entzweit das Land. Zwei durch die Religion getrennte Lager stehen permanent sich feindlich gegenüber. Daneben wuchert das verderbliche Unkraut des „ Kantönligeistes “, Sonderinteressen der kleinen Stätclien ersticken den Gedanken der Zusammengehörigkeit zum gemeinsamen Vaterland. Die Städte scliliessen sich gegen die Landschaft ab; Kastenwesen, Junker- und Patriziertum, Oligarchie und Untertlianenscliaft drücken dem Staatswesen die Signatur auf; Feilheit und Bestechlichkeit treten zuweilen bei den Machthabern an die Stelle alteidgenössischen Biedersinns. Ein Schwarm kleiner Tyrannen, die „gnädigen, Hochweis gebietenden Herrn“ regieren in ihren Ländchen über Unterthanen, wie draussen im Reich die Duo- dezfürstchen. Nicht siegreiche Freiheitskämpfe gegen äussere Feinde liefern diesmal den Stoff zu unseren Studien, wohl aber wiederholt sich das traurige Schauspiel des Religions- und Bürgerkrieges. Einmal noch folgen wir den Truppen einzelner Landesteile im heldenmütigen Ringen mit fremden Herren; allein die Häuflein der Tapfern, verlassen von den friedsamen, freundeidgenössischen Bundesbrüdern _ vermögen nur kurze Zeit die Fahne altschweizerischen Waffenruhms hoch zu halten. Das morsche Gebäude der alten Eidgenossenschaft sinkt unter dem Ansturm der Franken in Trümmer; das Land ist den Raubhorden der Sieger, den Abgesandten der ,, grossen Nation“ und „Trägern der Freiheitsidee“ preisgegeben. II. Die Entwicklung des Kriegswesens im Auslande. Während die Schweizer bis ins 16. Jahrhundert hinein als das beste Fussvolk ihrer Zeit die Lehrer und Vorbilder Europas im Kriegswesen geblieben waren, kehrt sich jetzt das Verhältnis um; sie werden die Schüler des Auslandes und seiner grossen Feldherrn : ). Bevor wir den Zustand des eidgenössischen Heerwesens in diesem II. Zeitraum betrachten, müssen wir daher über die Entwicklung des Kriegswesens insgesamt uns orientieren; es gehört eine kurze Uebersiclit dessen liieher, was dort sich zutrug, änderte und neu gestaltete, wo die Schweizer in die Lehre gingen. Die wesentlichsten Veränderungen, welche die Kriegswissen- schaft in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erlitt, fassen wir mit Oberst Wieland 2 ) in folgenden kurzen Zügen zusammen: 1) Nach K. Fisch, Das schweizerische Kriegswesen bis zum Untergang der alten Eidgenossenschaft. Aarau. 1893. S. 29. 2) Kriegsgeschichte der Eidgenossen. I. Bd. S. 499 u. 517. 177 Stehende Trappen, Verteilung der Schlachthaufen in kleinere Bataillons, Vermehrung der Feuergewehre beim Fussvolk, dünnere Aufstellung und Reiterschwadronen, bessere Bedienung des groben Geschützes, regelmässige Konstruktion der Befestigungswerke und der Belagerungsarbeiten bezeichnen diese Epoche der Militärgeschichte. In den Anfang des 18. Jahrhunderts datiert die allgemeine Einführung der modernen Kriegsorganisation zurück. Die Truppen wurden gleichförmig bekleidet und in bleibende Heerhaufen angeworben. Das Fussvolk, welches bis dahin immer noch aus 2 Dritt- teilen Musketiers und 1 Drittteil Pikeniers bestand, erhielt durchgängig das Schiessgewehr mit Bajonett. Die Regimenter wurden meistens in 2 Bataillons mit Grenadierkompagnien abgeteilt und hatten nebst dem kommandierenden Oberst 2 Stabsoffiziere, den Oberstlieutenant und den Major an der Spitze. Die Reiterei warf die schwere Rüstung und die Lanzen weg; das Geschütz wurde zum Gebrauch in Feldschlachten beweglicher gemacht. Fortschritte der Waffentechnik. Zu allen Zeiten stand die Entwickelung des Kriegswesens in erster Linie unter dem Einflüsse der Waffent. echni k. In unserem früheren Exkurs über die Entwicklung- der Feuerwaffen wurde konstatiert, dass 1530 schon die mit Radschloss versehene Muskete, allgemein in Gebrauch stand. In der Folge war es namentlich der 30jährige Krieg, der sich durch seinen Einfluss auf die Bewaffnung der Truppen nachhaltend bemerkbar machte. In seine Zeit fällt die Einführung des Steinschlosses (1635) und des Bajonetts (1640), Erfindungen, die beide in Frankreich gemacht wurden 1 ). Gustav Adolf schaffte die Pike ab und am Ende des 17. Jahrhunderts war das Gewehr mit dem Bajonett durchweg die Waffe der Infanterie. Bald folgten papierene Patronen und eine weitere Verbesserung bildete der eiserne Ladstock, der 1730 zuerst in der preussischen Armee Eingang fand. Die Geschütztechnik verdankt ebenfalls dem genialen Schwedenkönig bedeutende Fortschritte. Er führte leichtere Feldgeschütze, Vierpfünder ein, die mit Patronen geladen wurden und vermehrte gewaltig seine Artillerie. Veränderung der Taktik. Die Fortschritte in der Technik der Feuerwaffen hatten als nächste Folge eine Umgestaltung der Taktik der Infanterie. Die dichten und tiefen Schlachthaufen wurden durch breite und flache For- 1) Quellen: Fisch. 1. c. — Hoyer, Geschichte der Kriegskunst. 1. c. — Schmidt. 1. c. Brunner, Die Verwundeten. 12 178 mationen ersetzt. Gustav Adolf stellte den schwerfälligen Waffen T i 11 y‘s und W a 11 e n s t e i n's kleine bewegliche, künstlich geordnete Bataillone entgegen. Im 18. Jahrhundert wurde die dreigliedrige Aufstellung in der preussischen Infanterie die allein übliche; gleichzeitig entwickelte sich als taktische Einheit das Bataillon zu 6—800 Mann. Während die Kavallerie den bisher üblichen lockigen dichten Schlachthaufen gegenüber machtlos geworden war, erlangte sie jetzt bei der neuen, leichter durchstossbaren Formation des Fussvolkes wieder grosse Bedeutung. Als Bewaffnung traten bei ihr an Stelle der Lanze Degen und Pistole. Taktische Einheit wurde die Eskadron, welche unter Gustav Adolf 2—300 Pferde zählte. Mit Beginn des 18. Jahrhunderts machte die mit dem Bajonett ausgerüstete preussische Infanterie der Beiterei den Bang als Hauptwaffe wieder streitig. Entwicklung der Heeresorganisation. Die Bekleidung der Mannschaft wurde mehr und mehr eine gleichmässige. Auch da ging Gustav Adolf voran, indem er ganze Begimenter gleich uniformierte; ebendemselben grossen Feldherrn gebührt das Verdienst, für eine gute Verpflegung der Truppen besorgt gewesen zu sein. Jetzt kam auch das Exerzieren und E i n d r i 11 e n auf. Nach dem grossen Driller Friedrich Wilhelm I. (1713—1740) folgte der geniale Kriegsherr Friedrich der Grosse, der sein Heer zum Vorbild aller anderen machte; „Kolonnen, die ihrer Natur nach noch so schwer und unbehilflich schienen, sah man da sich mit einer Geschwindigkeit entwickeln und Linien formieren, die den Feind erstaunen machte“, sagt Hoyer. Nach und nach wurden jetzt zur Leitung der Armee die Stäbe organisiert. In erster Linie machte sich die Notwendigkeit einer regelmässigen Verpflegung und damit eines Kriegskommissariates geltend. III. Das Heeres-Sanitätswesen im Ausland. Wir müssen an dieser Stelle den Faden der Erzählung da wieder aufnelnnen, wo wir zu Anfang des I. Teils ihn fallen Hessen, d. h. wir haben den Fortgang der Entwicklung des Heeressanitätswesens in den Grossstaaten Europas vom Ende des 16. Jahrhunderts an weiter zu überblicken. Es kann sich dabei nur um eine gedrängte Wiedergabe der allerwichtigsten Daten handeln. Wie am Schlüsse des I. Zeitraumes, so sehen wir durchs 17. Jahrhundert hindurch bis zum Ende des 18. die kranken und verwundeten Soldaten der Kunst der Barbiere anvertraut. K o m- p a g n i e - und R e g i m e n t s f e 1 d s c h e r e r rasieren die Krieger 179 und behandeln ihre Wunden. Ueberall macht sich bis ins 19. Jahrhundert hinein die Trennung der Medicin von der Chirurgie unheilvoll geltend. Die Doktoren, voll Universitäts-Gelehrsamkeit, von der rohen Schnittkunst überhaupt und so auch von der Feldchirurgie sich meist fernhaltend; der grosse Haufen der Chirurgen als unwissende Bartputzer von niederer Herkunft verachtet. Erst gegen Ende der in Rede stehenden Zeitepoche machten die Organisation des Sanitätswesens und der Bildungsgrad des Personals allerorts, besonders aber in Frankreich, kräftige Fortschritte. Da und dort tauchen jetzt Anstalten auf, die der medicinisch-chirurgischen Ausbildung der Militärärzte dienen; die grössten Errungenschaften machen sich auf dem Gebiete der Lazarettanstalten bemerkbar. Wie in den verschiedenen Ländern diese kurz allgemein charakterisierten Zustände sich verhielten, soll der folgende Rundblick dem Leser zeigen: Wir beginnen mit dem buntscheckig zusammengesetzten Deutschen Reiche und halten uns hier an das vorbildliche P r e u s s e n 1 ). In der Mark Brandenburg hatte unter dem Kurfürsten Georg Wilhelm (1619—1640) jedes Regiment seinen dem Stabe zugeteilten Regiments-Feldscher er, jede Kompagnie zu Ross und zu Fuss ihren Feldscheer. Der erstere rasierte die Herren vom Stabe, der letztere die Mannschaft der Kompagnie: daneben lag in ihren Händen in Krieg und Frieden die Behandlung der Kranken und Verwundeten. Dem Solde nach rangierte der Feldscheer hinter dem Furier und vor dem Korporal. Unter dem Grossen Kurfürsten Friedrich Wilhelm (1640—1688), linden wir neben den gemeinen Feldscherern in den grossen Städten einen Garnison-Medicus und Garnison-Feldscherer. Tm Felde wurde dem Generalstabe ein Medicus de cornu und ein Stabst'eidscher er beigegeben. Die Arznei Verpflegung erfolgte ans einer Feldapotheke, der ein Stabsapotheker Vorstand. Während bis jetzt die Kompagniefeldscherer dem Hauptmann unterstellt waren, kommen sie zur Zeit Friedrich I. (1688—1713) unter die Aufsicht des Regimentsfeldscherers; wir treffen auch zu dieser Zeit Anordnungen 1) Benutzte Quellen: Knorr. 1. c. (Siehe im I. Teil.) A. L. Richter, Geschichte des Medizinal-Wesens der Königlichen preussischen Armee. Erlangen 1860. A. K o e h 1 e r , Kriegschirurgen und Feldärzte des 17. u. 18. Jahrhunderts. Veröff. a. d. Geb. des Mil. Sanitätswesens. Berlin. 1899. Bock u. Hasenknopf, Kriegschirurgen und Feldärzte der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1795—1848). Veröff. a. d. Geb. des Milit. Sanitätswesens H. 18. 1901. Myrdacz, Das deutsche Militärsanitätswesen. 1. c. 12 * 180 über besondere militärische Spitäler in Krieg und Frieden. Wichtige Fortschritte vollziehen sich unter Friedrich Wilhelm I. (1713—1740.) Die Rangstellung der Regiments-Feldscherer wird erhöht; sie werden unter die Subalternen gerechnet. Sämtliche Feldscherer werden als oberstem Vorgesetzten einem General-Chirurgen — Brand h orst-Holtzendorff — untergeordnet. 1724 erfolgt die Errichtung eines Collegium medico-chirurgicum zu Berlin, an welchem 8 Kompagnie-Feldscherer der Garde in allen Zweigen der Medicin und Chirurgie Unterricht erhielten, und einer Prüfung sich unterziehen mussten. Einlässliche Vorsorge für die Verwundeten und Kranken im Kriege dokumentiert ein vom Könige 1726 erlassenes „Reglement vor die Infanterie“, dem wir folgende wichtige Bestimmung entnehmen (Koehler): „Wenn die Bataile vorbei ist, soll ein jedes Regiment seine Blessirten sogleich aufsuchen und nach einem gewissen Ort bringen, damit sie können verbunden und in Acht genommen werden; während der Schlacht soll kein Blessirter wegge bracht werden.“ ln sehr ausführlicher Weise wird die Einrichtung und Thätigkeit eines grossen Feldlazaretts für 600 Kranke durch eine Instruktion von 1734 bestimmt. Friedrich der Grosse (1740—1786) baut auf der von seinem Vater geschaifenen Grundlage rüstig weiter 1 ). Die vielen Kriege, die er führte, waren besonders für die Heranbildung tüchtiger Feldchirurgen geeignet; „aber zu durchgreifenden Reformen an Personal und Material waren die Zeiten zu unruhig, die Finanzen zu knapp, und die unteren Chargen zu roh und ungebildet.“ (A. Koehler.) Angestellte französische Wundärzte entsprachen nicht seinen Erwartungen. Besonderes Augenmerk schenkte auch dieser geniale Monarch dem Feldlazarettwesen: Im 7jährigen Kriege dirigierte ein Generalstab s- feldmedicus (Cothenius) das gesamte Feldlazarettwesen. 3 Generalchirurgen — Schmucker, Bilguer, Theden— hatten den Dienst der Wundärzte und Feldscherer zu organisieren. Die Feldlazarette zerfielen in Hauptlazarette und das sogen. „Höpital ambulant,, oder volant; erstere waren in Städten fest stationiert, letztere begleiteten die Armeen auf dem Marsche sowie in die Schlacht und leisteten, an geschütztem Orte sich etablierend, die erste ärztliche Hilfe. Trotzdem blieb die letztere nach grösseren Gefechten und Schlachten ganz unzureichend. An Transportmitteln während der Schlacht fehlte es gänzlich; in der Regel konnte mit dem Wegtragen der Verwundeten erst begonnen werden, nachdem Victoria geschossen worden war; dann wurde Freund und Feind Hilfe geleistet (Knorr); bei Kunersdorf geschah dies schon vor Beendigung der Schlacht. Es war in diesem 1) Besonders ausführlich bei Knorr (S. 80 u. ff.) behandelt. 181 Kriege die Zahl der an den Wunden Gestorbenen enorm. Die armen Soldaten blieben Tage lang auf dem Schlachtfelde liegen, ehe sie ins Lazarett kamen, und hier war die Aussicht auf Heilung hei den traurigen Kenntnissen und der bedenklichen Kunstfertigkeit des unteren Personals eine sehr geringe. Eine von Friedrich dem Grossen geplante Reform des Lazarettwesens gelangte unter seinem Nachfolger Friedrich Wilhelm II. (1786—1797) zur Ausführung. Im Jahre 1787 wurde ein Feldlaza- rettreglement erlassen, welches die „gröbsten Mängel“ der bisherigen Einrichtungen beseitigte und neben anderen Neuerungen einen Regimentskrankenwagen vorsah. 1788 wurden die Feldscherer der elenden Aufgabe des Bartsclierens enthoben. 1790 ward der Name Feldscherer abgesehafft und dafür „Kompagnie-“ resp. „Regimentschirurg“ eingesetzt. 1795 erfolgte nach rastlosen Bemühungen des hochverdienten Goerke die Errichtung der sogen. Pepiniere, d. h. einer Lehranstalt zur Heranbildung tüchtiger Militärärzte, was einen hochwichtigen Wendepunkt in der Entwicklung des preussischen Militärsanitätswesens bedeutete. Frankreich *). In Frankreich sahen wir durch die verdienstvolle Fürsorge des vortrefflichen und gewaltigen Ministers Sully zu Ende des 16. Jahrhunderts bereits Feldspitäler im Heere eingeführt (1597). Diese Massnahmen scheinen in der nächstfolgenden Zeit der Vergessenheit anheimgefallen zu sein, bis Richelieu (1630) die Organisation der Spitäler wieder in die Hand nahm. 1629 wird bei jedem Regiment ein Regime n t s c h i ru r g angestellt; später erhält dieser den Namen „cliirur- gien-major“ und hat „chirurgiens aide-majors“ unter seinem Befehl. Im Feldzug in Italien (1630) wurden in den Städten stehende Spitäler errichtet, welche mit Ambulanzen der Armee in Verbindung standen. Zur Oberleitung wurden Armeechefärzte und Chef- chirnrgen, sowie konsultierende Chirurgen berufen. Zu Ende der Regierung Ludwig des XIV. (1643—1715) bereitet sich eine wichtige Umgestaltung vor. Es wird 1708 ein Dekret erlassen, welches als Ausgangspunkt der neueren Geschichte dieses Heeresdienstzweiges in Frankreich zu betrachten ist. Nach diesem wird das folgende Sanitätspersonal fest angestellt: „4 müdecins inspecteurs genüraux, 50 conseillers niedecins majors pour höpitaux, 4 conseillers chirurgiens inspecteurs genüraux, 4 ehirurgiens-majors des camps et des armees, 138 ehirurgiens-majors pour höpitaux et rügiments“ (Begin). 1) Benutzte Quellen: Begin, Etudes sur le Service de sante militaire en France. Paris 1849; eine Hauptgrundlage der meisten nicht französischen Darstellungen. Larrey, Memoires de Chirurgie militaire, et eampagnes. Paris 1812. Bock u. Hasenknopf 1. c. M y r d a e z 1. c. Knorr 1. c. Im Jahre 1718 erscheint das 1. S a n i t ä t s r e g 1 e m e n t für das französische Heer, die Grundlage alles späteren Aushaues; dasselbe ist mit peinlicher Genauigkeit abgefasst und spricht den Aerzten und Chirurgen unbeschränktes Verfiigungsrecht zu in allem, was den Sanitätsdienst, einschliesslich des Apothekerwesens betrifft. Der Zeitraum von 1747—1793 ist gekennzeichnet durch einen ununterbrochenen Kampf der Aerzte mit den Chirurgen, sowie beider mit dem Kriegskommissariat. 1775 wird durch eine königliche Ordre z u m Zwecke der Ausbildung von Militärärzten die Eröffnung von Hör Sälen in den Hospitälern zu Metz, Lille und Strassburg verfügt. Bei höchst unbeständiger Gesetzgebung bieten die folgenden Jahre keine stabilen Verordnungen; eine Verfügung stösst die andere über den Haufen. Die Verwaltung der militärischen Heilanstalten wird 1788 einem aus militärärztlichen und militärischen Mitgliedern gebildeten Direktorium übertragen und diesem ein Sanitätsrat zur Seite gestellt. Die bisherigen Militärspitäler werden aufgelöst; an ihre Stelle treten: 1) Regimentsspitäler; 2) grössere und kleinere Hilfsspitäler. Ueber die Stellung der Sanitätsoffiziere in der militärischen Hierarchie ist zu bemerken, d a s s dieselben stets als integrierender Teil des Offizierkorps überhaupt betrachtet wurden. Ein Dekret vom Jahre 1741 bezeichnet ausdrücklich den Stabschirurgus als zum Offizierkorps des Regiments gehörig. Mit dem Ausbruche der Revolution (1789) trat das französische Militärsanitätswesen in jene über ein Vierteljahrhundert andauernde Periode fast ununterbrochener Kriege ein, während welcher die vorzüglichsten, von den Heerführern rühmend anerkannten persönlichen Leistungen des Sanitäts-Offizierskorps auf ungezählten Schlachtfeldern doch nicht im Stande waren, das durch die mangelnde Voraussicht und unzeitige Sparsamkeit der Administratoren hervorgerufene furchtbare Elend der Verwundeten und Kranken erfolgreich zu bekämpfen. (Mvrdacz.) Unsterbliches Verdienst um das Heeres-Sanitätswesen aller Zeiten haben in dieser Periode die beiden berühmten Feldärzte Larrey und Per cy sich erworben. Der erstere formierte, als er 1792 zur Rheinarmee kommandiert wurde, seine mit bisher unbekannter Präcision funktionierenden Ambn- lances volantes, die mit besonderen Blessierten wagen versehen waren 1 ); der letztere organisierte bei der italienischen Armee ein Krankenwärter bataillon (Bataillon d’infirmiers), bestehend aus 120 Mann Brancardiers, die bis in die Feuerlinie Vorgehen und 1) Siehe Larrey’s Memoiren 1. c. Tome I pag. 65. Campagne du Rhin. Er sagt davon: „Cette institution fit une grande Sensation chez les soldats; ils etaient tous dejä persuades d’etre secourus au meine instant qu’ils seraient blesses“. Eine genaue Beschreibung folgt in „Campagne d’Italie“ (1797) S. 150 u. ff. 183 die Verwundeten sammeln mussten. Diese Formation der Sanitätsmannschaft leistete in Verbindung mit Larrey’s Krankentransportwagen ausserordentliche Dienste. Infolge der Bemühungen dieser beiden hervorragenden Organisatoren und Chirurgen gestaltete sich der Sanitätsdienst während und nach einer Schlacht so, dass die erste Hilfeleistung gleichzeitig den Chirurgen der Truppen und denjenigen der Ambulanz zufiel, welche in nächster Nähe des Schlachtfeldes oder auf diesem selbst sich befand. Bei der Ambulanz des Hauptquartiers vereinigten sich die geschicktesten Chirurgen; hier wirkten P e r c y und Larrey und leiteten den gesamten Sanitätsdienst auf dem Schlachtfelde. Oft mussten, während die Armee vorriiekte, Divisions-Ambulanzen als stehende Spitäler sich etablieren. Oester reich -Ungar n 1 ). Das Feldscherertum des Mittelalters pflanzt sich auch im stehenden Heere Oe st er reich-Ungar ns ins 17. Jahrhundert fortwährend des 30jährigen Krieges nahmen hier die Heeres-SanitätsVerhältnisse kaum eine günstigere Gestaltung an als zuvor. 1718 ging eine geringfügige Wandlung insofern vor, als die Kompagnie-Feldscherer abgeschafft und durch Regiments-F eldscherer ersetzt wurden; diese, dem Stabe zugeteilt, mussten vom F e 1 d m e d i c u s examiniert und approbiert sein und hatten das Recht, Gesellen zu halten. Nachdem bis jetzt die Feldärzte unter Offiziersrang gestanden, erhielt 1751 der Oberstabscliirurg den Rang des jüngsten Hauptmanns, der Stabs Chirurg den des jüngsten Oberleutnants. 1752 wird die Bezeichnung R e g i m e n t s f e 1 d s c h e r e r in „R e g i m e n t s c h i r u r g u s 1 - umgew'andelt. Bemerkenswerte Fortschritte sind aus derZeit des 7jährigen Krieges unter Maria Theresia (1740—1780) zu verzeichnen. Eine eigene Sanitätsmannschaft, d. h. Blessiertenträger, gab es zwar noch nicht, doch hielt man nicht nur das vorhandene Heilpersonal, sondern auch Wagen zur Fortschaffung der Verwundeten hinter de m 2. Treffen b e r e i t. Die Truppenärzte mussten nach stattgehabten Gefechten die Verwundeten bergen und sich so lange der Sorge für dieselben unterziehen, bis eine Ueberfiihrung der Pfleglinge in die Spitäler stattfinden konnte. Diese geschah entweder unter Benutzung der Regimentsfuhrwerke oder mittelst Vorgespann. Zur Unterstützung der Aerzte wurde Mannschaft aus Reih und Glied kommandiert. Um die Kranken und Verwundeten nicht zu langen Transporten auszusetzen, wurden im Feldzuge 1758 möglichst nahe der Armee Feldspitäler errichtet, welche 1759 unter das Kommando eines Spitalkommandanten kamen. Ein Reglement von 1769 verlangt vom Regiments!'eidscher er, dass er „ein ausgemachter 1) Nach K n o r r. 1. c. 184 Chirurgus und habiler Anatomicus sei.“ Auch hier war das wissenschaftliche Niveau des Personals ein äusserst missliches. Ein Fortschritt wird 1775 dadurch angebahnt, dass eine Lehranstalt für Militärchirurgen errichtet wurde, in welcher man auch innere f Medicin docierte. Weitere Massregeln zur Verbesserung traf der edle Menschenfreund Joseph II. (1756—1790). Er überzeugte sich mit eigenen Augen vom Elend und der Verlassenheit seiner verwundeten Soldaten und liess das Feldspital wesen reorganisieren. Es wurden vorgesehen: L ocospitäler für jedes Regiment, daneben fliegende Spitäler und Hauptspitäler. Die wichtigste der kaiserlichen Entscliliessungen war diejenige, welche eine eigene Bildungsanstalt für Militärärzte in Aussicht nahm. Es erfolgte 1784 unter der Direktion von Brambilla die Eröffnung einer chirurgischen Lehranstalt, welche 1786 zu der hochberühmten, segensreichen Josephsakademie erhoben wurde. Die Ueberbriickung der alles hemmenden Kluft zwischen Medicin und Chirurgie brachte aber auch dieses Institut nicht zu Stande. Auf ein Reglement für die k. k. Feldchirurgen in Kriegs- und Friedenszeiten, welches 1788 erschien, folgte 1799 eine neue Oganisation der Feldsanitätsanstalten. Jedes Regiment bekommt einen Sanitätswagen mit Bandagen und Medikamenten. Der Regimentsarzt befindet sich hinter der Front seiner Truppen und etabliert „den Platz des ersten Verbandes.“ Mobile Aufnahmespitäler werden mit gedeckten Blessiertenwagen versehen, daneben werden Unterlegs- und ^ Hauptspitäler eingerichtet. Andere Staaten Europas. Aehnlich wie in Deutschland und Oesterreich, nur langsamer zum Teil entwickelte sich in den Heeren der übrigen Staaten Europas das Sanitätswesen. Wirerfahren (Knorr), dass in England das Kriegsheilwesen erst im Jahre 1796 eine eigentliche Organisation erhalten hat. Es wurde jetzt aus dem medicinisch-chirurgischen Personal der Armee ein Korps gebildet, und dessen Leitung einem Sanitätsrat an vertraut. Bis über 1815 hinaus sollen hier weder ein besonderes Krankenträgerkorps, noch militärische Krankenwärter, weder ein ausreichend organisiertes Feldspital- und Transportwesen, noch besonders konstruierte Wagen für chirurgische Apparate oder Medikamente existiert haben. (Bock und H a s e n k n o p f. J ) In Schweden führten unter Gustav Adolf während des Krieges Feldmediker die Aufsicht über die Kompagnie- und Regimentsbarbiere. Die Verluste, welche das Heer unter diesem grossen Feld- ^ herrn, sowie unter seinen Nachfolgern Karl XII. und XIIL namentlich durch Seuchen erlitt, waren horrent. — In Russland ünden wir in 1) 1. c. S. 185 nach E. Richter u. Rust. / 185 der 2. Hälfte des 17. Jahrhunderts bei den Regimentern Feldapotheken eingerichtet. 1716 bestimmt ein Ukas, dass bei jeder Division 1 Medicus und 1 Stabsfeldscherer, bei jedem Regiment 1 Chirurgus und ^ bei jeder Kompagnie 1 Feldscherer vorhanden sein sollen; ferner wurden jeder Division 2 Apotheker zugeteilt. Gleichzeitig werden wohlorganisierte Feldlazarette errichtet. Unter Katharina II. entstehen 1785 zu Petersburg und Moskau medicinisch-chirurgische Militärspitäler. Konventionen zur Auswechselung kranker und verwundeter Gefangener. Unverletzlichkeit der Feldspitäler. Schon im I. Teil wurde kurz erwähnt 1 ) dass eine Entlassung verwundeter und kranker Kriegsgefangener ohne Eanzion, d. h. ohne Lösegeld erst in Verträgen des letzten Viertels des 17. Jahrhunderts vorge- kommen sei, und dass in einem Vertrage von 1673 zum ersten Mal Aerzte, Chirurgen, Feldscherer, Apotheker frei ausgingen. Am Schlüsse dieser jetzigen Uebersicht darf nicht vergessen werden, besonders hervorzuheben, dass schon in der Mitte des 18. Jahrhunderts vorübergehend, d. h. in einzelnen Feldzügen, die Unverletzlichkeit der Feldspitäler beschlossen worden ist. Am 18. Juli 1743 nach der Schlacht bei Dettingen schlug der englische Oberbefehlshaber, Graf von Stair dem französischen Anführer, Herzog von Noailles vor, dass die Lazarette beider Armeen als neutral gelten sollen 2 ). Dieses Frankfurter - Kartell jk von 1743 war in humanitärer Beziehung von grösster Tragweite und bildete die Grundlage für weitere Konventionen, deren oberster Grundsatz war, sich der in feindliche Hände geratenen Verwundeten auf das sorgsamste anzunehmen. IY. Das schweizerische Wehrwesen im 17. und 18. Jahrhundert 3 ). Im Jahre 1722 bemerkt ein schweizerischer Geschichtsschreiber 4 ) vom damaligen Kriegswesen der Eidgenossen, es seien Einige der Meinung, „als wann disere Nation viel von der ehmaligen Dapfer- keit und Kriegserfahrenheit verloren habe“. Wenn auch dieser Historiograph bei „unpassionierter Betrachtung“ der Dinge diese An- 1) 1. Teil. S. 55 u. 153 Anmerkung. 2) Haeser II. S. 1068. G u r 11, Geschichte der Krankenpflege 1. c. S. 9. 3) Benutzte Quellen: v. Rodt. 1. c. F is ch. 1. c. Wieland. 1. c. ^ A. Keller, Die 1. Schlacht bei Villmergen 1656, ein Beitrag zur Geschichte des eidgenössischen Kriegswesens im XVII. Jahrhundert. Argovia Bd. XXIII. S. 1 u. ff. — Neujahrsblätter der Zürcher Feuerwerker-Gesellschaft 1849—1860. 4) Jos. Simmlcrs, Regiment der löbl. Eidgenossenschaft, fortgesetzt von Hans Jacob Leu. Zürich 1722. i 186 sicht nicht teilt, so steht doch für uns spätere Generation fest, dass damals das schweizerische Heeres wesen weit unter der stolzen Höhe stand, die es zu Ende des 15. Jahrhunderts eingenommen hatte. Bei der Zerfahrenheit des Landes, wie wir in unserer Einleitung sie kurz gezeichnet haben, war jede gemeinsame Aktion unmöglich. Zehrend vom Kriegsruhm der Täter 1 ), den des Landes Söhne im Dienste fremder Herren stets erneuerten, glaubte man zur Verteidigung der Heimat nur geringer Mittel zu bedürfen und schon zeigte die Eidgenossenschaft sich unfähig, die Neutralität des Landes zu wahren, als während des 80jährigen Krieges fremde Heere die Grenzen verletzten. 17. J a h r h u n d e r t. Die Grundlage des alten Wehrsystems, die Allgemeine Wehrpflicht, blieb im 17. Jahrhundert bestehen; wehrpflichtig war jeder Eidgenosse vom 16. bis 60. Jahr. An Stelle der Kontingentspflicht der Aemter und Yogteien tritt die persönliche Wehrpflicht noch mehr in den Vordergrund als früher. Der Staat übernahm die Besoldung und Verpflegung der Truppen, während Bekleidung und Ausrüstung nach wie vor Sache des Einzelnen blieben. Während früher die Mannschaft erst auf den Kriegsfall eingezogen worden war, teilte man jetzt im Frieden schon die Dienstpflichtigen in drei Auszüge, formierte Kompagnien und Regimenter. Als Waffen blieben Hellebarde und Spiess noch lange neben der Muskete bestehen. Die Vorliebe für Schlag- und Stosswaffen lag im Schweizerblute, und es hielt schwer, das Schiessgewehr allgemein einzuführen. „Der Vorteil der Eidgenossen gegen andere Nationen“, hiess es, „liege in der Stärke des Leibes“; mit Stechen und Dreinschlagen hatten ja auch die frommen Altvordern „ihre herrlichen Victorien“ errungen 2 ). Im ersten Vi 11 mergerkrieg (1656) hatten die Berner ein Gewehr mit Luntenschloss, das zum Abfeuern auf eine Gabel gelegt wurde, die der Schütze mit sich trug. Erst zu Ende des 17. Jahrhunderts gelangte die Flinte bei der bernischen Infanterie zu allgemeiner Einführung. Eine besondere Uniform gab es 1656 noch nicht, sondern Jeder trug seine bessere bürgerliche Kleidung. 20 Jahre später erteilte der Rat von Bern den Amtleuten Befehl, die Wehrpflich- 1) Ich folge an dieser Stelle der vortrefflich übersichtlichen Darstellung F i s c h’s. 2) v. Rodt. 187 tigen zur Beschaffung von grauen, guttüclienen „Casaquen“ zu vermögen. Mit der Instruktion war es im 17. Jahrhundert schlecht bestellt; in der Hauptsache beruhte alles auf Freiwilligkeit. Verordnungen und periodische Waffenübungen wurden in den verschiedenen Aemtern nur lax betrieben. In Bern erschienen zuerst 1613 Exerciervorschriften für den Gebrauch der Musketen, nach welchen der Musketier 43 Kommandos kennen musste. In Luzern wurde das erste Exercierreglement 1652 gedruckt und es hatte hier zur Zeit des ersten Villmergerkrieges die Miliz den Vorteil, dass viele Offiziere und Unteroffiziere vorhanden waren, welche in fremden Diensten gestanden hatten. An Kavallerie stellten um 1656 die Berner 350, die Zürcher 326 Mann ins Feld; an Artillerie die Berner 16, die Zürcher 20, die Luzerner 6 Stücke; letztere schossen Vollkugeln von Stein und Eisen, daneben auch Kartätschen. An geordneter V e r p f 1 e g u n g fehlte es, wenn auch Pro- viautmeister ernannt waren. Was die Gefechtstaktik betrifft, so bewegte sich dieselbe in der ersten Schlacht bei Villmergen auf beiden Seiten noch in den Ueberlieferungen der mittelalterlichen Tiefen- und Massentaktik (Keller); man hatte sich die Lehren des 30 jährigen Krieges noch nicht zu Nutzen gezogen. Die Berner formierten als erstes Treffen drei Regimentshaufen von annähernd gleicher Breite und Tiefe. Die Musketiere bildeten die vorderen und seitlichen, die Spiessträger die inneren und hinteren Glieder. Das Gewehrfeuer leitete den Kampf ein, die Spiessträger hatten ihn durchzuführen. Der grösste einheitlich staatliche Fortschritt im Kriegswesen war das Verteidigungsabkommen, zu welchem die Orte der Eidgenossenschaft im Jahre 1668 sich aufrafften, als der hochmütige Despot und begehrliche Freund Ludwig XIV. die Freigrafschaft Burgund bedrohte. Es wurde jetzt im sogenannten D efensionale eine Vereinbarung für die Landesverteidigung getroffen, welche bestimmte 1 ) : Ein erster Auszug soll aus 13 400 Mann Infanterie, 16 Stücken und auf je 100 Mann 3 wohlausgeriisteten Reitern und 3 Dragonern, 1) Nach Eidgenössische Abschiede aus dem Zeiträume 1649—1680. Bd. 6. Abt. 1. S. 1675 u. ff. Eidgenössisches Defensionale (Wehrverfassung) vom 18. März 1668, nebst spätem Abänderungen und Zusätzen. 188 d. li. leichten Reitern mit Feuergewehr ohne Metallhaube und Kürass, bestehen; ausserdem hat jeder Ort nach Verhältnis Schanzzeug mitzunehmen. Für den zweiten und dritten Auszug soll jeder Ort noch zweimal so viel Mannschaft und Geschütz in Bereitschaft halten, womit die Sollstärke des ganzen Heeres sich auf 40200 Mann Infanterie, je 1206 Reiter und Dragoner und 48 Geschütze belaufen hätte. Als taktische Einheit wird die Kompagnie in der Stärke von 200 Mann bebestimmt, bestehend aus 120 Musketieren, 30 geharnischten Spiessknech- ten, 30 blossen Spiessern und 20 Hellebardieren. Jeder Auszug zerfällt in zwei „Armeen“. Die Besetzung der höheren Fülirerstellen erfolgt nach politischen, nicht nach militärischen Rücksichten. Das Oberkommando jeder Armee wechselt unter ihren beiden Obristfeldhauptleuten, die von Zürich, Bern, Luzern und Dri gestellt werden. Ein Kriegsrat, gebildet aus je einem Abgeordneten der Orte und je einem höheren Offizier, hat für Kriegszeiten volle Gewalt zu beschliessen und anzuordnen, was er dem Vaterlande für nützlich hält. Jeder Ort besoldet und verpflegt seine Truppen selbst; der Soldat erhält täglich l 1 /a Pfund Brot und wöchentlich 1 /2 Louisthaler im eidgenössischen Dienste. Alle Orte, zumal die an der Grenze, sollen sich mit Proviant nach Möglichkeit versehen. Die Rechtspflege über die Soldaten wird im Felde von allen unteren Offizieren des betreffenden Ortes ausgeübt, über die Offiziere von der kantonalen Obrigkeit. Zur Bildung einer gemeinsamen Kriegskasse soll jeder Ort für jeden Soldaten 1 /iThaler einzalilen. 18 . Jahrhundert. Die erste gemeinsame Militärorganisation vom Jahre 1674 wurde nicht weiter ausgebant. Es geschah im 18. Jahrhundert für die Entwicklung des Wehr Wesens von einheitlichem Gesichtspunkte aus nichts. Keine Centralgewalt war da, keine einheitliche Disposition für Mobilmachung, keine gemeinschaftliche Kasse. Jeder Ort schaltete mit seinem Militär nach Belieben; immerhin ist eine Aehnlich- keit der Organisation in einzelnen Kantonen nicht zu verkennen. Entschiedene Ueberlegenheit seines Milizwesens über dasjenige der anderen Orte zeigte Bern. Hier suchte man sich, wie v. Rodt’s treffliches Buch lehrt, jeder Zeit möglichst auf der Höhe zu halten; wir richten deshalb bei den folgenden Betrachtungen unser Auge in erster Linie auf diesen Vorort. Mit Bern wetteiferte Zürich und verbesserte namentlich unausgesetzt seine Artillerie 1 ). Die Wehrpflicht blieb in diesem Jahrhundert auf dieselbe Le- 1) Vergl. Neujahrsblätter der Feuerwerker 1. c. 189 benszeit ausgedehnt wie früher. Die waffenfähige Mannschaft wurde nach Gemeinden oder Bezirken in Stamm kompagnien oder Stammbataillone eingeteilt, welche in den grösseren Kan- * tonen zu Regimentern sich vereinigten und bestimmte Sammelplätze hatten 1 ). Waffen und Kleidung hatte der Soldat immer noch selbst anzuschaffen. Zu Anfang des Jahrhunderts wird die Steinschlossflinte mit aufsteck barem Bajonett bei der Infanterie eingeführt. Die Scharfschützen erhalten später gezogene Gewehre, sogenannte „Stutzer“. Einheit des Kalibers war in verschiedenen Kantonen nicht vorhanden. Im Weiteren wird der Mann mit Patronen und Patronentasche versehen; der Grenadier mit Handgranaten; ferner kommt es endlich auch zu einer Uniformierung der Mannschaft. Mit jährlichen Musterungen wurden Uebungen der wehrfähigen Krieger verbunden, ohne dass dabei Offiziere und Soldaten vom eigentlichen Eelddienst eine Idee bekamen. Mit „Haarzopf oder Kamaschendisciplin verlor man die Momente, welche den Kriegsübungen gewidmet sein sollten“ (Wieland). Die Rekruten wurden durch meist in fremden Diensten ergraute Offiziere (Trülinieist er) eingedrillt. Die Leitung des Kriegswesens war einem ständigen Kriegs rat übertragen, welcher womöglich aus solchen k Mitgliedern der Regierung bestand, die in ausländischen Heeren gedient hatten. Je nach dem Lande, in welchem diese massgebenden militärischen Persönlichkeiten ihre Erfahrung geholt, wurde die k Instruktion im einen Kanton nach französischem, im anderen nach preussischem, in einem dritten nach öst- reichischem Regiemente erteilt. Der fremde Kriegsdienst entzog der Landesverteidigung fast über die Hälfte der wehrfähigen Mannschaft. Ueberall standen Schweizer-Regimenter, überall, bei H ö c h s t e 11 (1704), Ouden- a r d e (1708) 2 ), M a 1 p 1 a q u e t (1709), unter den Fahnen Frankreichs, Oestreichs, Spaniens kämpften sie mit dem alten Löwenmute. Im östreic bischen Erbfolgekrieg, der 1740 ausbrach und fast alle Grossstaaten Europas in Anspruch nahm, standen 70—80 000 Schweizer im Felde ! Im s i e b e n j ä h- 1) Angaben über die Kriegsverfassung jedes einzelnen Kantons ums Jahr k 1766 finden sich in Joh. Conrad Päsi, Staats- und Erdbeschreibung der Eidgenossenschaft. Zürich 1766. 4 Bände. 2) Vulliemin, Geschichte der Eidgenossen im 17. u. 18. Jahrhundert. 4. T. S. 283—423. 190 r i g e n Kriege (1756 — 63) fechten die einen im Heere des grossen Fritz, die anderen decken bei Rossbach den Rückzug der geschlagenen Franzosen '). Nicht wenige Offiziere, die draussen in fremden Diensten Kriegserfahrungen gesammelt, stellten denn auch in den Bürgerkriegen des 17. und 18. Jahrhunderts den Heimatkantonen ihre Kenntnisse zur Verfügung; so geschah dies, wie wir hörten, bei den Luzernern im ersten Villmerger krieg, so auch bei den Bernern in der zweiten Villmerger sch lacht (1712). Hier trug neben anderen vielerfahrenen Führern zum Siege der heimischen Waffen nicht wenig bei der tapfere Generallieutenant v. Saccon- nay, der vorher 18 Schlachten und 10 Belagerungen mitgemacht hatte 1 2 ). ln dieser Schlacht zeigten die Berne r, dass sie auch in der Taktik etwas gelernt hatten; die Lineartaktik des 18. Jahrhunderts war jetzt an die Stelle der Massentaktik des 17. Jahrhunderts getreten. Statt der tiefen Regimentshaufen rückte ihr Heer mit hingen, schmalen Bataillonslinien auf, und statt des Lanzenwaldes inmitten des Kranzes von Musketen finden wir jetzt Mann für Mann mit dem Steinschlossgewehr und aufgepflanztem Bajonett bewaffnet 3 ). Umsonst tendierte die zu Ende des 18. Jahrhunderts (1779) gegründete helvetisch- militärische Gesellschaft nach einer gründlichen Remedur des Militärwesens im Sinne der Einheitlichkeit. Die Tagsatzung, der die Vorschläge zur Reform zugingen, war gegenüber den Sonderinteressen der kantonalen Machthaber ohnmächtig, und so musste es kommen, dass der im Jahre 1798 heranrückende Feind nicht ein eidgenössisches Heer kampfbereit an den Marken des Landes fand. Dass indessen die Hingabe für das Vaterland, die Opferfreudigkeit beim Volke nicht erloschen und den Bataillonen, die sich entgegenstellten, der tüchtige Kern nicht entschwunden war, zeigten die Berner Detachemente von N e u e n e g g und Laupen, die gegen eine dreifache Uebermacht der Franzosen einen glänzenden Sieg errangen; das zeigten die tapfern Schwyz er, welche unter A1 o y s Beding auf der Hochebene von R o t, li e n- t h u r m mit Wucht auf denselben überlegenen Feind sich warfen und ihn in die Flucht schlugen; das zeigten auch die heldenmütigen 1) Wiel and. L c. I. S. 538. 2) v. ßod t. 1. c. S. 464. 3) Kelle r. 1. c. S. 26. 191 Nidwaldner, die 3 Tage lang den Räuber-Brigaden Schauen- burg’s wütenden Widerstand leisteten. V. Das schweizerische Heeres-Sanitätswesen im 17. und 18. Jahrhundert. Die Fürsorge für die Verwundeten in den Kriegen dieses Zeitraumes. In den einleitenden Abschnitten dieses II. Teiles, die ich vorausschickte, um den Leser in diese Zeit und Zeitverhältnisse einzuführen, wurde aus fertigen Arbeiten anderer Autoren geschöpft. Wir setzen jetzt den Fuss wieder auf unbearbeitetes Feld; es beginnt von Neuem das Kämen, Zusammenlesen und Wiederbeleben toter Notizen, das Zusammenkitten von Ergebnissen des mühsamen Archivsstudiums. — Wo nur immer in den Abhandlungen über schweizerisches Kriegswesen angeklopft wird, heisst es auch von dieser Zeit, wie von der früheren meist nur „mit der Sanität war es schlimm bestellt“, oder „von Sanitätsanstalten keine Spur“, und man schoss mit diesen in der Luft schwebenden Urteilen nicht sehr weit vom Ziel. Nur v. Rodt’s ausgezeichnetes und vielseitiges, oft abgeschriebenes Werk lässt diese „Hilfsbranche“ auch jetzt nicht aus den Augen und bringt wertvolle Angaben. 17. Ja h r hunder t. So wie die Heeresorganisation in den einzelnen Orten der Eidgenossenschaft eigenmächtig sich abspielte, im Ganzen aber doch viel Aelmlichkeit darbot, so war dies naturgemäss auch mit dem Heeressanitätswesen der Fall. Unmöglich können wir uns darauf einlassen, die Entwicklung desselben, wo von einer solchen überhaupt gesprochen werden kann, in allen grossen und kleinen Bestandteilen der alten Eidgenossenschaft ins Detail zu verfolgen. Kann also die gegebene Schilderung nicht mit allen Lokalfarben ansgemalt werden, so wird ihr doch das, was über die Verhältnisse in den tonangebenden Orten Zürich, Bern, Luzern, sowie in einem der Urkantone, N i d w a 1 d e n, ausführlich berichtet wird, das wahre, den Stand der Dinge überall charakterisierende Gepräge geben. Es waren dies ja auch die Kantone, die an den Kriegen hauptsächlich beteiligt waren, welche in diese Zeit fallen. Wie geschah nun in diesem II. Zeitraum die Zuteilung von Heilpersonal zum Heere; welche Veränderungen vollziehen sich an diesem in qualitativer und quantitativer Hinsicht? 192 1. Organisation im Frieden. — Art der Zuteilung des Heilpersonals zum Heere. Aus clen Kriegsrödeln des I. Zeitraumes konnten wir ersehen, dass gegen Ende des 16. Jahrhunderts in den Etats der zur Be- schirniung des Vaterlandes ausgehobenen Mannschaften den einzelnen Bannern 1—2 Feldscherer zugeteilt wurden. Das Feldscherer- tum blüht im 17. und 18. Jahrhundert weiter, es wurde bei uns nicht früher und nicht später zu Grabe getragen als anderswo. Indem ich die Reisrödel des 17. Jahrhunderts durchging, fand, ich folgende Zuteilungen und Verfügungen: Z ü r i c h. Zu Anfang des Jahrhunderts sind den Auszügen unter dem Panner und F e n d 1 i n nach wie vor 1—2 Feldscherer zugeordnet. 16 19 !). Stab des Ellgeuwer (Elgg) Fendlis, so vnder der stadt Zürich Panner reißet: Hauptmann, Lütenant, Fendrich, Vorfendrich, Richter, Wachmeister, Schryber, Furier. V e 1 d s c h e r e r : Jakob M e c k. Profoß, Trabanten u. s. w. 1 6 22 1 2 ). Muster Rodel des Herrn Haubtmann Hans Rudolffen Lavaters. 12. Herbstmonat 1622. 8 Rotten Mannschaft. Stab: Hauptmann, Rvt- knecht, Laggey, Troßhauptmann, Lybschiitzen, Spillüth, Leutinant, Fänn- rich, Voriaurich, Schryber, Furier, Wachtmeister. Fäldscherer: C u n r a d S c h m i d 1 i von Ragatz u. s. w. 1 6 3 3 3 ). Unter Herrn Hauptmann Hans Jacob Weerly: Freyfahnen. Summe aller Soldaten 283. Stab: Hauptmann, Leutenampt, Fende- rich, Schriber, Vorfendrich. Feldschär er: Hans Lienhart und sin Diener. Wachtmeister, Spießhauptmann, Schützenhauptmann u. s. w. Die Aufgebote dieser Zeit bestanden oft aus Freiwilligen, d. h. man bestimmte die Kontingente, welche jede Zunft, Herrschaft u. s. w. zu stellen hatte, rief aber zuerst die Freiwilligen auf 4 ). 1) St. A. Zürich. Reisroedel. 2) 3) St. A. Zürich. Reisroedel. 4) Neujahrsbl. d. Feuerwerker 1852. S. 57. 198 1 6 44 1 ). Verzeichnis der Betelchs- und Ambtluten zu der statt Panner und Fendli. Unter dem Panner ist Bürgermeister Salomon Hirzel Hauptmann. Schürer: Hans Peter Loch man. Unter dem Fendli ist Hans Heinrich Escher Hauptmann. Schürer: Hans Jacob Amman. im Jahre 1646, im sogenannten Wiidens weilerkrieg, bestand die Truppenmacht Zürichs aus 24 Fahnen Infanterie, 12 Cornets (Abteilungen) Kavallerie und 24 Geschützen. Im Bauernkrieg (1653) wurden 2 Regimenter von geworbenen Soldaten formiert, das erste ans 4, das zweite aus 5 Kompagnien bestehend. Von den aufgebotenen Miliztruppen waren in einem ersten Auszug begriffen 4 Frevfahnen der Stadt Zürich und 6 Kompagnien aus den Quartieren. Jede Kompagnie bestand aus 150 Mann, darunter 70 Mann mit Musketen. 32 mit Spiessen, 24 mit Hel leb arten. Dazu kamen 7 Schwadronen Kavallerie und 13 Geschütze: 2 Viertels Carthaunen (12 Pfiinder), 2 Feldschlangen (8 Pfänder), 8 Feldstücke und 1 grosser Feuermörser. 1656, im ersten Villmergerkrieg, bestand die zürcherische Heeresmacht aus 7018 Mann Infanterie, 326 Mann Kavallerie und 19 Geschützen. Die Infanterie war zusammengesetzt aus Bataillons, von denen jedes 3 — 5 Kompagnien zu durchschnittlich 150 Mann hatte; die Kavallerie aus Eskadronen zu durchschnittlich 80 Mann 2 ). Jeder Kompagnie Infanterie ist zu dieser Zeit ein Feldscherer z u g e t e i 11. 1 657. Stab einer „Oompanei“: Hauptman, Leutenant, Fenderieh, Vorfende- rich, Vältschriber, Wachtmeister, Underwachtmeister, Furier, Vält- scherer: Martin Zender. Spiessenhauptmann, Gerichtsweibel, Pro- foß. Trummeischläger, Ptyfer 3 ). Ausser Kompagnie-Feldscherern sehen wir in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts Regim en t s f e 1 ds cher e r ernannt. Diese werden von der Gesellschaft der chirurgischen Meister zum schwarzen Garten vor geschlagen: 1) St. A. Zürich. A. 29. 2. 2) Neujahrsblatt der Feuerwerker 1. c. 3) St. A. Zürich. Reisroedel. Jintnner, Die Verwundeten. 13 194 Für schlag dry er Regiments-Feld schär er. 1682 1 ). Zuvolg Unserer Gn. Herrn gethan’en Erkhandtnuss, dass drey Regiments-Veld schär er zu dreyen Corporibus als nach Griiningen, Wädenschwyl und Cappel von einer Gesellschaft zum Schwarzen Garten uff gefallen deroselben ernamset werden sollind; wurdend von der Gesellschaft wegen hiezu turgeschlagen: Nemlich zu dem Corpore nach Griiningen: Hr. Capar Tommann; zu dem Anderen Corpore nach Cappel: Hr. Heinrich Wägmann, zu dem dritten Corpore nach Wädenschwyl: Hr. Stadtartzet Heg'i. Za solchen Regimentsfeldscherern wurden natürlich die besseren und erfahrensten Chirurgen auserwählt, so hier der damalige Stadtarzt und Operateur am Spital, Hegi, von dem wir später mehr hören werden. Als bei Anlass des sogenannten Wartauerhandels (1695) zwischen den katholischen Orten und Zürich ein neuer Religionskrieg auszubrechen drohte, fing man sich zu rüsten an, und es wurden aus den 6 bestehenden Militärbezirken 6 Kriegskorps aufs Piquet gestellt. Hiebei wurde von den Geheimen Kriegsräten wieder notwendig erfunden „dass Sechs wolerfahrne Regimentsfeld- scherer bestellt werdind, die im nothfall denen persohnen die im Krieg möchtend verwundt werden, mit heilsamen Artzneimitteln zu trost und hilf kommen könnind“. Diese 6 wurden wieder von der „Ehrengesellschaft zum schwarzen Garten“, an deren Spitze damals Dr. Joh. v. Mur alt als Obmann stand, vorgeschlagen 2 ). Nicht nur die 1 n fanterie, sondern auch die Artillerie wurde mit Sanitätspersonal versehen. 1681 besteht das zürcherische Artilleriekorps aus 5 Kompagnien mit 460 Mann. Zu diesen gehört im Etat „1 Feldarzt“ 3 ) (d. li. Feldscherer). 1699 rüstet Zürich im sogen. „Neuenburgergeschäfft“ ein Korps von 6000 Mann. Diesem wird als „Feldmedicus“ Herr Doctor Scheuchzer zugeordnet 4 ). Bern. Bei den Bernern sahen wir im Jahre 1589 beim Zuge gegen Savoyen neben den F eldschereru bereits einen Feld a p o- 1) St.A. Zürich. Reisrödei A. 29. 3. 2) St. A. Zürich. Bd. IV. 215. p. 633. Kriegs-Veranstaltungen in dem Wartauer-Geschäft a°. 1695. 3) Neujahrsbl. d. Feuerwerker 1. c. S. 123. 4) St. A. Zürich. Corp. milit. T. III. „So ist auch zu einem Feld-Medico etc. 195 t h e k e r im Heere ; schon war also hier der Anfang gemacht, dem Barbier-Cliirurgen den inneren Therapeuten hinzuzugesellen. Zu Anfang des 17. Jahrhunderts ist im bernischen Heere das alte Pannerwesen aufgehoben; es kommt zur Bildung von gleichmässigen Fahnen, dann von Regimentern und Kompagnien 1 ). Wie in Zürich wurden, wenn militärische Machtentfaltung notwendig war, neben Miliztruppen Söldner ausgehoben. 1612 befindet sich im Stabe eines 800 Mann starken „Fähnleins“ freiwilliger Knechte neben dem Hauptmann, Lieutenant, Fähnrich, Wachtmeister, Schreiber und Furier 1 Feldscherer 2 ). Zu dem Kriegszug der Berner, Zürcher und Grau- bündner nach dem V e 111 i n im Jahre 1620 stellten die Berner ein Regiment, bestehend aus 7 Fähnleins, jedes zu 300 Mann. Davon waren J / 3 mit Musketen, 2 / 3 mit Spiessen und „kurzen Weh- ren“ bewaffnet. Zu einem Fähnlein gehörten 1 Lieutenant, 1 Fähnrich , 1 Wachtmeister, 1 Furier, 1 Feldschreiber, 1 Vorfenner, 1 Hauptmann der kurzen Wehren, 1 Feldscherer, 1 Trosskarrer u. s. w. 3 ). Aus später folgenden Soldetats von 1653 und 1656 ist zu ersehen, dass auch der „Artillerey“ und „Cavallerey“ Veldschäre r 4 5 ) zugeteilt sind. 1655 gehört zum General st ab des Berner Heeres im 1. Vilmerger Krieg ein O b e r f e 1 d s c h ä r e r 6 ) 1683 ist dem Generalstab zugeteilt: Als Veldmedicus Hr. Dr. Steck. ,, Veldapotheker Hr. Niklaus Müller. „ Veldscherer Hr. Niklaus Wernier. Luzern. Wie Bern, so war auch der Stand Luzern schon einige Zeit vor dem ersten Villmerger Krieg von dem System der Stellung von Kontingenten durch die Aemter und Vogteien zur individuellen Dienstpflicht in gleich starken Kompagnien vorgeschritten. Jeder Wehrpflichtige wurde einer Kompagnie zugeteilt, welch letztere seit 1643 400 Mann zählte. 1655 bestand das Heer aus drei 1) v. Rodt I[. Zeitraum S. 224 ff. 2) Ebenda S. 109. 3) Neujahrsblatt der Feuerwerker 1901. S. 6. 4) Keller 1. c. S. 53. 5) St. A. Bern. Ordonanzbuch 1683 Nr. 7. 13 * 196 Auszügen oder Ehrenzeichen, nämlich dem grossen und dem kleinen Panner und der Stadtfahne, sowie der „übrigen Mannschaft. “ Jeder Auszug umfasste 5 Kompagnien, zu denen 4—6 Geschütze kamen. Administrativ bildeten die Kompagnien, welche jedes der 5 Aemter stellte, zusammen eine Br ig ade J ). Dem Stabe des grossen Panners von Luzern „Uss- zug der haupt-Ambtliithen vnd Soldaten zu dem Paner der grösseren statt Luzern gehörig, ernüweret ao 1655“ 1 2 3 ) sehen wir zugeteilt: 1 Doctor, 1 Veldscherer und 1 Apotekher. 1683 wird den Landräten anbefohlen: „die Schärer oder Wundartze in Ihren Vogtyen in schrifftliche Verzeichnuß ze nemmen. und fürderlich einzuegeben, damit alsdan die selbe mögen den Brigaden und C o m- pagnyen zubestelt werden“ 8 ). Somit sind auch hier die taktischen Einheiten, die Iv o m p a g- nien mit ihren Schürern versehen. Basel. Die Organisation des baslerischen Militärwesens in den letzten Jahrhunderten stand lange nicht auf der Höhe wie diejenige Z ü r i c h s und Berns; die Hauptmacht war die Landmiliz, d. h. die von den Unterthanen gestellten Streitkräfte. Bis zum Ende des 17. Jahrhunderts bestand die Mannschaft aus 2 Abteilungen. 600 Mann standen als „Ausschuss“ in steter Bereitschaft auf dem „ Piket “ und waren mit Feuerwaffen aller Art ausgerüstet. Militärische Organisation war bis zur Zeit des Defensionale keine vorhanden; erst 1668 wurde die Landschaft in 8 Militärbezirke, später in Departemente geteilt, von denen jedes 2 Kompagnien zu stellen hatte 4 5 ). Ueber die Art der Zuteilung des Heilpersonals im 17. Jahrhundert konnte ich im Basler Archiv folgendes finden: 1601 liefert die Schererzunft zum goldenen Stern 14 Mann zum Panner der Stadt, die teils mit Spieß und „Haiparten“, teils mit Büxen bewaffnet sind 6 ). 1) Keller. 1. c. S. 27. 2) St. A. Luzern. Reis-Roedel. 3) Ebenda: Auszug aus der Kriegs-Cantzelley der Statt Luzern. II. Teil. 1682-1708. 4) Carl Wieland, Ueber das baslerisehe Militiirwesen in den letzten Jahrhunderten. Basler Jahrbuch 1886. S. 79. 5) St. A. Basel. St. 91. 164. Nr. 15. 197 1611 . Uszug zu der statt Panner 1 ). Stab. Panei'herr, Vortrager, Mitträtt, Schriber, Predicant. Doetor H. I). Martin Chmielezius. Veldschär er Conrad Lang, Martin Wirt. Der hier dem Panner zugeteilte Doktor Martin C hinielezgi aus Polen war Professor II. Klasse an der Universität. Er wurde am 26. März 1612 in die medicinische Fakultät aufgenommen, nachdem er schon 22 Jahre an der philosophischen thätig gewesen war 2 ). C e n t r a 1 s c h w e i z. Aus dem Territorium der Centralschweiz ist mir so viel bekannt geworden, dass auch dort einzelnen Kontingenten Feldscherer zugeteilt wurden. Als im Jahre 1676 französische und kaiserliche Heere dem Schweizergebiete sich näherten, ging auch an Nidwalden die Mahnung zur Grenzbesetzung. Es wurden deshalb 33 Mann nach Basel beordert und denselben Jakob A k- kerman als Feldscherer beigegeben 3 ). Fassen wir das Wichtigste zusammen! was aus diesem Jahrhundert über die Zuteilung von Sanitätspersonal zu den einzelnen Heeren sich eruieren liess, so ergiebt sich: Den taktischen Einheiten, Fähnleins, Kompagnien, Regimentern werden Kompagnie- und Regimentsfeldscherer zu geteilt; daneben finden wir, wenigstens in den Stäben städtischer Auszugskontingente, Doktoren (in Basel einen Universitäts-Professor!) und Apotheker. Als höhere Chargen treten der Oberfeldscherer und Feld- medicus a u f. In der früher besprochenen eidgenössischen Wehrverfassung von 1668, dem Defensionale, fand ich kein Wort von Sanitätsorganisation erwähnt. Wohl sollte nach späterem Zusatze 4 ) „Auch 1) St. A. Basel. Muster-Roedel. 2) Thommen, Geschichte d. Universität Basel 1532—1632. Basel 1889. S. 361. 3) Deschwanden. 1. c. S. 29. 4) Eidgen. Abschiede. 1. c. Bd. 6. Abt. 1. S. 1691. Auch 1702 ist in der Wehrverfassung und Verwahrung „wider äussere Potenzen“ nichts zu finden. 1. c. Bd. 6. Abt. 2. S. 2288. 198 jedes Ort mit seinen Völkern Zimmerlüth, Schmieden, Wagner vnd Schlosser mitschicken “; wohl war auch „ darzu zu verordnen ein Munitions-Commissari, ein Wagen-Meister vnd Quarthier-Meister“; wohl ist des Ausführlichen von des Heeres „Justiz“ die Rede — über die Sanität aber herrscht Grabesstille. Das verlohnte sich nicht gemeinsam zu ordnen; man überliess es ruhig den einzelnen Orten. 2. Ausrüstung des Sanitätspersonals. Sanitäts-Material. Von einer Fig. 11. rr . SJoi/^>r4fetftrWf besonderen Uniformier u n g des Heilpersonals fand ich keine Notiz. Da eine, solche in diesem Jahrhundert auch hei den Kombattanten noch nicht eingeführt war, so kam sie wohl auch den Doktoren und Feldscherern schwerlich zu. Wir sahen im 1. Zeitraum die Feldscherer der städtischen Pannerausziige beritten; jetzt bei der neuen Truppeneinteilung konnte davon kaum mehr die Rede sein. Man konnte bei dem sonst herrschenden Mangel an Kavallerie nicht noch jeden „Feld- balbierer“ aufs Pferd setzen. Dagegen finden wir den zum Panner der Stadt Luzern (1655) ausgehobenen Doktor zu Ross 1 ). Unzweifelhaft gehörte zur persönlichen Ausrüstung auch jetzt wieder das Tragen von Waffen, findet sich doch dieses auch im nächsten Jahrhundert noch, wie wir sehen werden, vorgeschrieben. Auf einem ans dem Jahre 1680 stammenden' 2 ), im Landesmuseum zu Zürich aufgestellten Ofen ist neben andern Soldaten- u. Offizierstypen auch ein Feldscherer abgebildet, doch fällt nichts an ihm auf, das ihn in seiner Eigenschaft besonders kenntlich machen würde. Er trägt die Flinte und steht eben im Begriffe, dieselbe zu laden. Nur eine zu seinen Fiissen stehende Dichtung charakterisiert des Mannes eigentliche Bedeutung. (Vergl. Fig. 11.) Die medicinische Ausrüstung, das S a n i- 1) In dem schon citierten Rodel ist beigefügt: „ferner dem doctor 1 Rytpferd“. 2) Laut Mitteilung von Herrn R. Wegelin, Assistent a. Museum. 199 tätsmaterial wurde, in besonderen ,, F e 1 d k i s t e n“ verpackt, in den Zeughäusern 1 ) bereit gehalten, und im Ernstfall auf Wagen mitgefiilirt. Dem schon genannten. 1699 bestimmten Zürcher Feld- medicus Dr. Sch euch zer wird anbefohlen, „auf den Nothfall hin mit den HH. Zeugherren die Feldarzneikisten mit G’scliirr“ auszurüsten und „sampt dem Wagen“ in Bereitschaft zu stellen 2 ). Nach ebendemselben wiederholt citierten Pannerrodel der Stadt Luzern von 1655 werden dem Doktor Schreiber, S c h ä r e r und Apotheker zugeteilt: „1 Karrer, 1 Karrerknecht und 2 Zugpferde“. natürlich zum Mitführen des nötigen Materials; Federfuchser und Doktor gehörten ja zusammen. Die Zürcher F eldarzneikiste von 1687. Heber den Inhalt der auszurüstenden Feldkisten hatten die 1695 in Zürich vom Kriegsrat auserkorenen „ Regime nt s- Feld halbier er“ gemeinsam mit der obersten Medicinalbeliörde, den Herren von der „ Wundgschau“ 3 ) sich „in treu wen zu berath- sehlagen“. Es sollten besagte Kisten nach Meinung der Landesväter versehen werden „mit Blutstellung. Brandlöschung, Fahl- und Wundtränken; refrigerantiis, confortativis und anderen nöthigen Medica- menten, damit den Patienten in dem anfang also zu begegnen, dass nichts böses zu dem schaden schlagen könne“ etc. 4 ) Früher schon, im Jahre 1687. haben unter Mur alt’s Vorsitz „die Stadtaerzte, Chirurgi und Verordneten zu einer Lobl. Schau“ in Zürich auf hochobrigkeitlichen Befehl ein Gutachten darüber abgegeben 6 ), „was für Medicamente zu denen geschossenen und anderen Verwundungen in die Feld-Kisten nach dem Unterscheid der Ladung des Gesehoses, und der Verletzung“ zu ordnen seien. Dieses Gutachten folgt hier in extenso, als ein trefflicher Niveaumesser der damaligen Feldtherapie und kriegschirurgischen Pathologie: 1. Die Ladung geschihet mit bleyernen, oder mit andern von Metall gegossenen grossen oder kleinen Kugeln, von Werch oder Baumwolle gekeut und frischen Papeyrschiibling gefiltert, und vergiften Sachen. (!) 11 In Zürich im Leuenhofzeughauß. 1684. Neujahrsbl. d. Feuerwerker. 20 zinnerne Flaschen in 8 Feldarztkisten 5ö 1 /» fi im Gewicht kosteten 31 fl. 81 Sch. 3 Thlr. 2) Aus citierter Notiz des St. A. Zürich. 3) Wir kennen sie aus dem I. Teil und kommen später wieder auf sie zurück. 4) St. A. Zürich. Act. Freitags 20. Aug. 1695. Wartauergeschäft Bd. IV. 215. p. 633. 5) Anatomisches Collegium S. 82. 200 2. Das Geschoss geschiehet aus Stucken, Mörsslen, mit Hand- Granaten, Mussqueten, Bomben und Cardetschen. Gehirn, Cerebrum. Die Zufähl ändern sich, nach dem der Schuss tieft' in den Leib gehet, und einen Edlen oder andern Theil verletzet: dann wann die Hirnschalen, die Haut und Substanz des Gehirns getroffen wird, geschihet alsobald ein Erbrechen der Gallen, Bluten auss dem Mund, Nasen und Ohren, Beraubung der Sprach, Sinnen und Bewegung, Schwindel und Schlaffsucht, Schnarchen, Fieber, Verwirrung und Krampff etc. Lunge, Pulmo. Wann die Lungen getroffen, so gehet durch den Huste ein schaumicht Leibfarbes Geblüt, gleich wie durch die Wunden selbst mit Bläst, der Patient hat einen engen Athem, Sehmertzen in der Seiten, in dem Angesicht gewahret man bald ein durchfahrende Rothe, bald bleiche Färb, samt Hitzen und Frost. Hertz, Cor. Wann das Hertz verletzt ist, so fliesst sehr viel Blut zur Wunden heraus, der Puls und die Kräfften nemmen augenscheinlich ab, das Angesicht erblasset, die Ohnmächten vermehren sich, und fahrt der kalte Schweiss aus durch den gantzeu Leib. Zwerchfehl, Diaphragma. Ist das Zwerchfehl verletzt, so hat der Patient schwären Athem, mit vielem Husten, und ein continuirliches Drucken oder Last unter den Hippen, das Blut laufft schaumicht zur Wunden aus, und wird der Patient wahnsinnig. M a g e n, Ventriculus. Ist der Magen getroffen durch einen Schutz oder Stich, so gehet die Speiss mit dem Milchsafft zur Wunden heraus, das Gail erbrechen nimmt überhand, und verlieret sich aller Appetit. Därme, Intestina. Wann die Därme beschädiget, welche oberhalb dem Nabel ligen, gehet der Milchsafft mit der Gallen vermengt durch die Wunden; Ist aber ein starker Gestanck dabey, und spürt man f. h. den starek, auch Grimmen im Bauch, so sind die dicken Därm verletzet. Leber, Hepar. Wann die Kugel auf rechter Seiten, unden an den Rippen durc.h- passirt, und viel Blut durch die Wunden ausgehet, ein stechender Sehmertzen, ein Erbrechen, Harn und Unrath mit Blut gefärbt verspürt wird, so ist die Leber gefährlich verletzt. M i 11 z e, Lien. Ist aber der Schuss linker Seiten unden an den Rippen, mit gleichen Zutahlen, so zweifflen wir nicht daran, dass das Miltze verletzt seye. N ieren, Renes. Halb blutiges Harnen, Lendenschmertzen, welcher sich gegen der 201 Scham zeucht, bedeutet, dass die Nieren getroffen. Harnblase, Vesica. Die verletzte Harnblase gibt den blutigen Harn zur Wunden hinaus, mit schmertzen und spannen des Underbauchs. Verletzung der ausseren Gliederen. Membrorum laesiones. Wann in den Händen und Füssen ein Puls-Ader getroffen, pulsirt das Blut in allmacht heraus, der Patient fallt gech in Ohnmacht; Ist aber ein Blut-Ader getroffen, so geschieht allein ein Verblutung; Leidet ein Spann-Ader, ist der Schmertz sehr gross, die Bewegung selben Glieds verliehrt sich, es gibt Entzündungen, heisser Brand, Wund-Fieber, Gicht und andere Zufäll, darauff der Feldschärer Achtung haben muss. Diesem allem nun nach jetzt erzehltem Unterscheid, muss man ausser- liche und innerliche bequeme Mittel in der Feld-Kisten parat halten, damit ein jede Compagnie für den ersten Anlauff bedient werde wie folget: Pflaster, Emplastra. Empl. Diapalma ft vj 1 2 3 ) schön gestrichen Bruch-Pflaster S'vj. Bley- weiss-pflaster ft vj. Salbe, Unguenta. Ung. Basilic. ft iv. Munditicativum 3 ) ft iv. Apostolorum 4 ) fuscum Fel. Wiirtzii jedes ein Pfund. Aegyptiacum 5 6 ) Ti j. Album camphoratum °) Ti iij. Wund-Balsanr, D. Arcaei: Nimm Nierenf'eitäte der Widderen, Gummi elemi, St. Johans-Oelil, und warmen Terpentin. Es ist seine tugend in geschlossenen Wunden nicht genugsam zu loben, dieweil er reiniget, und alles Widrige auszeucht, das weiß Geäder stärckt, allen Schmertzen linderet und das Glied-Wasser vertreibt. Arcaei ft ij. Terpentin 6 Pfund, Unguentum Digestivum ft j. Pulveres. Armeni Boli gf j. Sanguinis Draconis ft ß. Myrrhae ft ß. Camphorae 1) Erläuterungen von Herrn Kantonsapotbeker Dr. Keller: ft ist das Zeichen für Pfund, libra, ursprünglich lb. J ist das Zeichen für Unze, Uncia, von welchen 12 auf das Pfund gingen. Das Apothekerpfund war ca. 350, die Unze ca. 29 g schwer. 2) Empl. Diapalmae: Ein gelinde adstringirend wirkendes Pflaster, zu dessen Bereitung erstlich Nussblätter mit Oel und Schweinefett gekocht, dann mittelst Bleiglätte unter Zusatz einer Zinksulfatlösung ein Pflaster dargestellt wurde. 3) Ungt. mundificans: eine Mischung von Schweinefett mit einem Amalgam aus Quecksilber und Blei, das zuerst mit Tripelerde fein gerieben worden. Gegen Krätze. 4) Unguentum Apostolorum F e 1. W ü r t z i i; Die bereits erwähnte brandstillende und die Vernarbung befördernde Salbe, nach Vorschrift des berühmten Wundarztes Felix Wirz bereitet. 5) Ungt. Aegyptiacum: Mischung von Grünspan mit Honig und Essig. 6) Ungt. album camphoratum: Mischung von Schweinefett mit Bleiweiss und Kampher. Bei Entzündungen angewendet. 202 unc. iij. Aluminis ust-i unc. iv. Merciu'ii sublimati corrosivi 5 iv. Mer- curii praecipitati U ß- Cyprischer Vitriol ein Pfund, Bovist u j- Hasenhaar ein Pfund. Colchothar 1 ) flf j. vier Töpff guten Branntenwein, zwey Töpff Kalclnvasser mit Mercurio sublimato, und ein wenig Branntenwein vermischt. Olea. Johannes-Oehl, oder ein ander Wund Balsam 3 Pfund, Kosenölil, fiinff Pfund, Baumöhl zehen Pfund. E 1 e c t u a r i a, Elect. Diaprunum 2 ), Diafaenicum aa. U iij. Honig 10 ft. Elec- tuarium catholicum 3 ) f? ij. Eosenhonig vier Pf. Theriacia 4 5 ) zwey Pfund, Diascord. Fracastor. ft i j 6 ). P u r g a n t. Holdermuß 6 Pfund, Keckholdermuß 7 Pfund, Sennetblätter 6 Pfund, Rhaharhari ft ß. Jalappa 2 Pfund, Pilul. Aloeticae. 5 r. Pil. Aureae 5 vj «). Herbae. Allerhand Wund-Tränker, insonderheit die Agrimoniam in zimlieher 1) Colchothar = Oolcothar: Das durch Erhitzen von Eisenvitriol erhaltene Eisenoxyd. 2) Electuarium Diaprunum Elect. Diafaenia. ää libras tres. Elect. Diaprunum = Elect. Sennae „ Diaphoenix: Eine Latwerge aus Feigen , Turpethwurzel, Scam- monium, Süssholz und Honig. 3) Electuar. catholicum: Kompliciert zusammengesetzte Latwerge, die neben Tamarinden und Zimtkassienmus Rhabarber, Engelsüss (Rad. Polypodii) Sennablätter, Süssholz und Veilchensirup enthielt. 4) Theriacia = Theriak. 5) Electuarium Diascordii Fracastorii, Einst ein berühmtes Präparat, dem schweisstreibende, giftwidrig, schmerzstillende und styptische Eigenschaften zugeschrieben wurden, hauptsächlich bei Diarrhöen und Ruhr angewendet. Als typisches Beispiel für die Therapie des 17. —18. Jahrhunderts mag hier die vollständige Vorschrift folgen: Rec. Radicum Bistortae, Tormentillae, Gentianae, Herbarum Dictamni Cretici ana unciam semis, Scordii nostri unciain unam, Seminis Acetosae drach- mam unam semis, Cinnamomi acuti, Cassiae ligneae ana unciam semis, Pi- peris longi. Zinziberis ana drachmas duas, Opii Thebaici drachmam unam semis, Gummi Arabici, Galbani, Styracis ana unciam semis, Boli Armenae unciam unam semis, Terrae Lemniae unciam semis, Conserva Rosarum rubra- rum libram unam. Mellis despumati uncias triginta. Misce, fiat lege artis electuarium. 6) Pillulae Aureae. Abführend wirkende Pillen, die Aloe, Scammonium, Safran, Coloquinthen, Mastix etc. enthielten. Sie sollten die „humores“ aus dem Kopfe ableiten und waren einst berühmt zur Erhaltung und Stärkung der Sehkraft 203 Quantitet: Specie zu dem Hölhvirckerischen Wundtrank, Bonenmähl 4 Pf. Hauptkräuter, aus Species zu Clystiren. Z u g e h ö r. Feber diß ist nohtwendig, daß man neben dieser Kisten, versehen seye mit Schieissen oder Carpey, alten Hembdern und Leinlachen; etlich Dot.zet Servietten, allerhand geschnittener Binden vor die Dicke der Schenckel, vier Finger breit; für die Schienbein drey Finger, für die Aerme drey Finger, für die Finger und Zehen ein Finger, und für die Weiche des Leibs fünft' Finger breit, und für das Haupt drey Finger breit. Etliche Schermesser, zwey Bistorti, ein geraden und ein krummen, etliche Lancetten, die scharpfe zu oeffnen und zu ritzten; Zwo Schären für die Binden, und Incisiones; Eine gute Bein-Sägen, Knipenförmiges Messer, Zangen, Eappenschnabel und Kugelzieher, Kornzange, allerhand Sonde- nadelen zum hefften, mit Seiden und Canell, Französische Clystier-Spriitzen, ein Trepan mit seinen Theilen, Schwämme, Mörsel und anderes; Etliche Dotzet Stecken, Krücken, zu samt dem Feldbettlein, darauff sie ligen und kommlich geführt werden können etc. Wann nun auf diese Weiß, die Feld-Kiste und anders wird eingerichtet seyn, so kann man dann bei vorfallender Notli, in allhiesiger Or- dinari-Apotheck, da man sich bey dem Stadt-Artzt wird anmelden, das Abgegangene ersetzen. Dem Reginients-Feldschärer aber wird frey gelassen, bey gegebenem Fahl nach seinem Gutdiincken ein und anders Medicamentum beyzusetzten, zu verändern, je nachdem er solches erstu- diert, und sein bestes mit dem Krancken im Verbinden nach Beschaft'en- lieit der Umbständen zu tliun. Zum Exempel. Z u f ä h 1 e. L'eau d'Arquebusade grad Anfangs ein Becher voll einzugeben; und die Wunden damit gedeckt, vergaumt die Zufähl. Clystier sind dienstlich. H e i ß - B r a n d. Ec. Fimi equini q. v. coq. in Aceto, Colaturae adde Micae panis ad consistent. cataplasmatis. Item Spirit. Vini camphoratus, innerlich khiih- lende Kräuterwein mit Schweißtreibendem Spießglaß. Brand-Salbe. Von Terpentin, Lein-öhl, Wachs-öhl, Holder-öhl und dem Weissen von Eyeren under einander geriihret. G1 i ed - W asser. Peruv. Bals. mit Ung. Fusc. w'arm applicirt. Wund-Fieber. Das Hallwylerisch Wund-tranck mit Krebsstein und praeparirten Oorallen. Verbluten. Adei'lassen, wann es die Kräfften zugeben. Croc. Mart, adstr. mit dem Pulv. Laudani opiati. 204 S c k m e r t z e n. 01. Lumbric und Alb. ovi übergeschlagen mit ein wenig Saffran. Kra m p f f. Terpentin-öhl, Branntenwein u. Pernv. Bals. under einander zu mischen. Die Verwundte hüten sich vor kaltem Lufft, damit kein Alteration zum Brand in der Wunden erwecket werde. Es sind ihnen schädlich alle scharffe, gesalzenen, sauren, gerauchten, gewürtzten und gar zu süssen Speisen. Die so sich des Weintrinkens gewohnt, können selbigen tem- periren mit gesottenem Brodt-Wasser, oder das Agrimonien-Wasser gebrauchen. Die Ruhe und mittelmäßiger Schlaff ist sehr dienstlich zu gliickhaffter Heilung; stäts Wachen macht das Wund-Fieber. Zorn und Traurigkeit müssen von Hertzen geschlagen werden, so viel möglich, und alle Tag richtige Oeffnung observirt werden. Diesen Rahtschlag haben wir zu Anordnung und Ausrüstung eines Feld-Kastens zusammen aufgesetzt, und also für gut angesehen. ln dem Hornung des 1687. Jahrs und nach der Geburt unseres HEerren und Heylands Christus. Zu Zürich. Johannes von Muralto und übrige Herren Verordnete zur Gscbau. „Der höchste verleihe uns Kühe und Frieden im Lande, dass wir alles dieses nicht gebrauchen“ fügt Mur alt im Anatomischen Colleg 1 ) seiner Erklärung dieses Feldkistleins, das er „aus Liehe gegen dem Vatterland neu aufgerichtet“, hinzu. Die Medikamente zur Feldarztkiste wurden von den Apothekern geliefert; 1628 werden letztere in Bern vom Kriegsrat gemahnt, sich mit allen „nothwendigen vnd zur artzney dienstlichen Sachen“ zu versehen, „damit im fahl der notli allerhand genugsam vorhanden. “ 2 ) Als V erbandstoff spazieren wieder die „ alten Lilachen “ auf, die wir im Kappeierkrieg gesehen, wie sie Felix Wirz empfiehlt, und wie sie vordem jedenfalls Jahrhunderte schon als schmiegsames billiges Material verwendet wurden. 1695 wird zu Luzern von der Kriegskanzlei aus angeordnet, „die Feldscherer mit alten Lilach zu versehen könnte der Spitahl Ihnen begegnen. “ 3 ) Was zu dieser Zeit an chirurgischem F e 1 d i n s t r u - 1) 1. c. S. 82. 2) St. A. Bei- n. K. R. Manual VI. S. 93. 3) St. A. Luzern. Auszug aus Kriegscanzley. II. Teil. 1682—1708. 205 mentarium für notwendig’erachtet wurde, ist ans der Ausstattung der Zürcher Feldkiste zu ersehen. 3. Besoldung und Rang. Aus den Besoldungsverhältnissen, auf die wir jetzt zu sprechen kommen, ist zugleich die Rangstellung des Heilpersonals zu erkennen. Wir gehen auf das Ende des 16. Jahrhunderts zurück und vernehmen hier, dass die Stadt Bern 1589 den Stab jener Soldtruppen, denen, wie früher erwähnt, 2 Feldscherer und 1 Apotheker zugeteilt waren, folgendermassen aus dem Stadtsäckel monatlich mit Soldzulagen honorierte J ) : Hauptlente in der Stadt Profus Quartiermeister Feldschärer und Apotheker Furier Harnister Predicanten Nachrichter Trummelschlaher Pfeiffer 1612 wird der Stab eines folgender Weise besoldet 1 2 3 ): Hauptmann Lieutenant Fähnrich Wachtmeister Schriber und Furier F e 1 d s c h ä r e r Vorfähnrich 1653 ist verfügt: „Bei den Feldscherern Jedem Monatlich neben doppeltem Commisbrot 20 Kronen monatlich vud von der Cur der Verletzten Soldaten sollen sv m. g. Herren Rechnung halten.“ 8 ) 20 Kronen. 20 „ 50 8 8 » 4 9 12 7 , 6 B erner F r e y f ä h n 1 e i n s in 60 Kronen. 25 20 18 15 10 8 1 6 5 3. E s t a t von der Ar t i 11 e r e y sub 21. 11 är z 1 6 5 3 4 ). Stück Lieutenant hat monatlich.25 Kronen Capitain de Guide und Quartiermeisters Lieutenant hat sampt doppeltem CommitS.30 Kronen 1) v. Rodt. 2. S. 196 und 197. 2) v. R o d t, 2. S. 199. 3) St.A. Ilern. K. R. Manual VIII. S. 92. 4) St.A. Bern. Ordonanzenbuch 1665 Nr. V. 206 Veldt Schärer neben doppeltem Commiß ... 20 Kronen Biichsenmeister neben doppeltem Commiß 1 6 5 6. . . . . 6 ,, u. s. \v. Sold der Cavallerey 1 2 ). Monatlich Oberster 1(X) Silberkronen. 55 Rittmeister 100 55 Lieutenant 50 n Cornet 30 55 Quartier-Meister 20 55 Corporal 12 n Veld Schärer 12 « Trompeter 10 n Gemeine Reiitter 10 Z ii rieh stellt 1633 hei Anlass j eines Grenzbesetzungszuges folgende Liste für die Stabsangehörigen auf 2 ): Hauptmann 30 fl. Leutenant 15 ,, Fendrich 12 ,, Vorfendricli 10 „ Schryber 12 „ Furier 10 ., Veldsclierer 10 „ Wachtmeister 12 ., 1655 im II apperäwylerkrieg gelten folgende Ansätze 3 4 ): Hauptmann monatlich 30 fl. Leutinant 55 20 „ Fendrich 55 15 „ Veldschryber 12 „ Wachtmeister *5 10 „ Vorfendricli 55 10 , F e 1 d s c h ä r e r 55 25 , Furier 55 10 „ Nach einer Kriegsordnung von 1682 erhalten zu Luzern 4 ): Der Brigade-Commandant.15 fl. — Major und Hauptmann.4 fl. 20 Leutenant neben Commisbrot.2 fl. — Wachtmeister, Constäbler, Feldschär er . 2 fl. — 1) St.A. Bern. Ordonanzenbuch 1. c. 2) St. A. Zürich. A. 29. 1. Verzeichnuß der Taxes und Besoldung u. s. w. 1 Goldkrone = 4 1 /a Gulden. 1 Gulden rheinisch = 2 frs. 10. Zürcher Gulden == 36 Schillinge. 3) Ebenda. Corp. milit. II. S. 225. 9. Ordinanz für die Offiziere und Soldaten im Rapperswylerkrieg. 1655. 4) St. A. Luzern. Acten Kriegscanzlei. 2. Teil 1682—1708. 207 Für 10000 Mann der Kriegsmacht sind 1693 25 Feldscherer zu 2 Gulden wöchentlich berechnet 1 ). Es resultiert aus diesen Zusammenstellungen, dass gemäss der Friedensbesoldungsliste der Feldscherer ungefähr gleichgestellt war dem Furier, Wachtmeister, Schreiber. 1589 stellt sich zu Bern der Scharfrichter im Feld besser als Fel dsc he rer und Apotheker. Wichtig ist es, zu konstatieren, dass in Zürich zu Kriegszeiten, d. h. während des 1. Vi 11 m e r g e r - oder Rapp erswylerkrieges der Feldchirurg bedeutend höher honoriert erscheint als sonst; er rangiert hier mit 25 Gulden monatlich gleich hinter dem Hauptmann. 4. Instruktion. Des Feldscherers Amt und Befehl. Ein besonderes Reglement für das feldärztliche Personal konnte icli in den Akten dieses Jahrhunderts nicht entdecken. Was vom Feldscherer verlangt wurde, was er sein sollte und zu thun hatte, findet sich kurz und bündig aufgeschrieben in dem im Jahre 1657 verfassten Kriegsbüchlein des Zürcherischen Hauptmanns Lavater: „Er sol ein in der Barbierkunst und in der Chirurgia wolerfahrener Meister und nicht nur ein gemeiner Bartbutzer oder Stutzer sein wie um gunst willen oft geschihet, sintemal vil daran gelegen: dann mancher guter Gesell etwann sterben und erlamen muß, der, so ein rechter Meister vorhanden, gesund und erhalten werden kann. Ein Feldscherer sol auch mit einer Feldkisten allerley Medicamenten samt anderer nohtdurt't genugsam versehen seyn. Er sol auch menniglichem mit artznen und sonderlich denen unter seiner Compagnie zu liiilff kommen, die armen Soldaten nicht übernemmen, sonder sich mit einem billichen contentieren lassen. Sein Quartier sol allernächst bei.dem Fahnen seyn, daß er desto eh gefunden werde. Er hat weiter keine Pflicht alß dem Fahnen nachzufolgen und sonderlich wann man scharmiitzelt sol er bey der Compagnie ein Fähnlein aufstecken und auf die Yerwundten achtung geben, sie auß der Ordnung zeuchen lassen und verbinden.“ 5. Saiiitiitsvvesen im Felde. Die Verwundeten im 1. Tillmergerkriege 1656. Allgemein- Historisch es. V e r 1 u s t z i f f e r n. Der religiöse Hader und Sondergeist, welcher seit dem Kappe- 1) St.A. Luzern. Acten Kriegswesen. 208 lerkrieg durch die eidgenössische Geschichte sich hinzog, beschwor im Jahre 1656 von neuem den Bürgerkrieg. Die evangelischen Orte Bern und Zürich stehen im 1. Vilmergerkriege dem katholischen Bunde der 5 Orte Uri, Schwyz, Unterwalden. Zug, Luzern gegenüber. Ein bernischer Heerhaufen von ca. 8000 Mann Stärke, bestehend aus 4 Regimentern Infanterie, 4 Kompagnien Kavallerie und 16 Geschützen, rückte unter dem Kommando v. Erlachs ins Freiamt ein. Ihm stellten sich bei V i 1 m e r g e n 1 ) 5000 Luzerner und Freiämter unter Chrystoph Pfyffer entgegen. Das Treffen endigte mit einer schweren Niederlage des herrischen Heeres 2 ). 573 Mann blieben ihrerseits tot auf dem Schlachtfelde; 396 wurden verwundet. 66 gefangen genommen. Die Verluste der Sieger waren relativ klein, sie zählten 44 Tote und ungefähr 300 Verwundete 3 ). Von der Taktik, welche in diesem, wie wir sehen, recht blutigen Rencontre auf der einen und andern Seite befolgt wurde, war bereits im Früheren die Rede. In Bezug auf die Art der Verwundungen ist es von Wichtigkeit hervorzuheben, dass die Hieb waffen den Ausschlag gaben. In geschlossenen Sturmkolonnen gingen die Luzerner Kompagnien auf die überraschten Berner los und im Kampfe Mann gegen Mann wurden nach alter Väter Weise die grimmigen Hiebe mit der schweren Hellebarte ausgeteilt 4 ). Es sollen nach einem Berichte auf der Walstatt nur 6 durch Schusswunden Getötete gefunden worden sein. Ich werde indessen gleich zeigen, dass auf Seite der Luzerner die Zahl der durch Musketen Verwundeten eine recht ansehnliche war, und dass auch V e r w u n d u n g e n durch S t ti c k k u g e 1 n nicht selten waren, wenn gleich nach den Schlachtenberichten anzunehmen ist, dass die Artillerie wenig Wirkung hatte. Etwas mehr Lärm scheint diese letztere auf einem anderen Territorium des Kriegsschauplatzes 1) Nach Prof. J o h. Meyer findet mail den Namen in alten Urkunden in der Form „Vilmaringen“ ; daher schreiben Historiker gerne mit einem 1. „Vil mergen“; im Ortslexikon steht aber auch „Vil 1 m er g e n“. 2) K e 11 e r. 1. c. V u 11 i e m i n. 1. c. 3) Kelle r. S. 106. 4) Keller. 1. c. S. 95. Ebenda (S. 94). Bericht eines Augenzeugen: „Die Unsrigen (Berner) litten den grössten Schaden im Dorf Villmergen, sollt heißen Vielmördern, denn was daselbst von unserer Religion angetroffen wurde, hieben und schlugen- sie mit M o r d a x e n , Musketen und Hai parten ohne Erbarmen nieder, einander auf'munternd mit den Lästerworten „Gend dem Ketzer, gend dem Ketzer“. 209 gemacht zu haben. Während die Berner bei Villmergen die Schlappe sich holten, zogen die Zürcher unter General Werd- niiiIler mit einem Heere, dessen Zusammensetzung wir schon kennen, vor das Städtchen Rapperswyl 1 ) und beschossen dasselbe lebhaft mit Vollkugeln, Granaten und Feuerkugeln (Bomben). Die Belagerten wiederum setzten sich intensiv zur Wehr und bei einem Ansturm von 300 Zürchern bewarfen sie diese so wirksam mit Handgranaten 2 ), dass sie mit einem Verlust von 10 Todten und 30—40 Verwundeten sich zuriickziehen mussten. Die Verwundeten auf dem S ch 1 acht f el de. Was wurde nun in diesem Feldzuge für die Verwundeten ge- tlian ? Es ist so viel sicher, dass beide Heere hei Villmergen eine grössere Zahl von F e 1 d s c h e r e r n mitführten ; im heroischen Generalstab war, wie aus K e 11 e u' s Studie hervorgeht, ein Obe r- feldscherer, und das Panner von Luzern war nach dem Rodel von anno 1655 neben dem „Väldschär“ mit einem Doktor und Apotheker versehen, die wohl auch mit ausriickten. Ferner geht aus den Kriegsakten hervor, dass die Berner eine Feldapotheke 3 ) hei sich hatten, die wahrscheinlich den Feinden zur Beute wurde. Aus den nämlichen Gründen, die wir für die Schlachten des 1) Neuj.bl. d. Feuerwerker. 1853. S. 107. 2) Hohlkugeln mit Pulver geladen kamen Ende des 16. Jahrhunderts auf. 1612 besass Bern einen Mörser, der eine Granate von 130 ft warf. Handgranaten von l'/j—6 ft Gewicht, die man von blosser Hand warf, wozu die Grenatiere, d. h. Granatenwerfer bestimmt waren, gab es ebenfalls schon im 16. Jahrhundert. Die Granaten waren mit einer Brandröhre versehen, die man mit der Lunte anzündete, worauf die Hohlkugel unter deu Feind geworfen wurde (v. Rodt, III. S. 224). Die Z ü r c h e r zogen auf Rapperswyl mit Not li schlau gen (16-Pfiin- der), halben Garthaunen (24-Pfünder), Mörsern u. s. w. „Es flogen Kieselsteine in ungeheurer Zahl, mit Feuerkugeln vermischt über die Stadt hinweg, ohne jedoch einen bedeutenden Schaden anzurichten.“ Neujahrsbl. I. c. 3) v. Rodt, III. S. 430. Auf diese Feldapotheke beziehen sich wohl die folgenden von mir in den Kriegsakten des St.A. Bern gefundenen Notizen: K. R. M. XT. S. 30. 10. April 1656. „Zedell an Hrn. Doctor Willi ehni und König. Innen der Apothekern Rechnung zu schicken mit be- velch selbige zu erduren vnd mg. li. die Kriegsrätlie darüber zu berichten, oucli zu sähen, was in den Kisten noch vorhanden sei. — K. R. M. X. S. 134. 24. Dez. 1656. Zedell a. Hrn. Zahlhr. von Gratfenriet, Ime die vßzug wegen der zur Veld Apotegk gemachten Kisten zu schicken. Ilruuner, Die Verwundeten. 14 1. Zeitraumes angeführt haben, kam es auch hier während des Kampfes wohl schwerlich zu einer Sicherung der Verwundeten. Die Feldscherer hatten zwar, wie Herr Hauptmann Lavater in seinem citierten Büchlein meint, die Pflicht, beim Scharmützeln ein Fähnlein aufzustecken und die Verwundeten aus der Ordnung . zeuchen “ zu lassen. Allein das hatte seine Haken, besonders für den Teil, der im Kampf den Kürzeren zog. Die Thatsache, dass der dem heroischen Stabe zugeteilte Feldscherer Aenishaensli ums Leben kam Q, beweist wieder, dass wie früher so auch jetzt, dem Heilpersonal der Besiegten gleich den Kriegern nur die Wahl blieb zwischen Tod oder Flucht. Die Verwundeten - Fürsorge und chirurgische Behandlung begann, als die Schlacht aus war, und zwar für die Sieger zum Teil an Ort und Stelle, wo der Kampf stattgefunden hatte, d. h. auf freiem Felde. Aus den Scherer-Rechnungen, die ich im Spätem in extenso wiedergehe, erfahren wir, dass die „bestellten Feldscherer“ Meister Hans Gurt)er von Ruswil und Batt von Wil von Altishofen zu Vi 11 m e r g e n „uf dem Fäld“ 18 Verwundete miteinander verbunden haben, bis die Nacht hereinbrach. Meister Adam Schaff- huser hat 6 „ u n d e r einem Birbau in“ verbunden. Meister Christof Möriger hat „ nach der schiacht büren und Soldaten uf etlichen Pletzen hin und wieder abends und morgens verbunden“ u. s. w. Unterkunft, Fürsorge nach der Schlacht. Vom Schlachtfelde weg wurden die verwundeten Luzern er zunächst in Gebäuden der Nachbarschaft untergebracht; so 73 Mann im Schloss Hilfikon, 19 Rothenburger mit Pulververbrennung im Quartier des Stadtfendrichs zu V i 11 m e r g e n , andere im „gotshus Muri“. Von hier aus erfolgte dann wohl am Tag nach der Schlacht der Heimtransport und die weitere Behandlung zu Hause, wovon wir später hören werden. Das Schicksal der verwundeten Berner war nach allen mir vorliegenden Schlachtenberichten ein elend trauriges; der Fanatismus scheint auch hier wie bei Kappel seine Opfer gefordert zu haben ! ). Bei. Keller lesen wir 1 2 3 ), dass General von Erlach 1) v. Ro d t, III. S. 430. 2) Zimmerli bei Vulliemin, Geschichte der Eidgenossen Bd. X. S. 120 u. ff., Anmerkung. „Die Katholischen hieben in ihrer Wuth selbst die Verwundeten nieder.“ 3) 1. c. S. 111 und 112. 211 nach der Schlacht mit Christoph Pfyffer in Korrespondenz getreten sei der Blessierten, Gefangenen und Totenbeerdigung wegen. B Ueber die Verwundeten“ sagt er, verlautet nichts; wahrscheinlich sind alle, soweit sie nicht nach Lenzlnirg entkommen oder durch einen glücklichen Umstand in Villmergen oder benachbarten Orten verborgene Unterkunft finden konnten, während der Nacht erfroren.“ Diese Urteile und Vermutungen der Historiker sind nach meinen Erhebungen einzuschränken. Aus später folgender Rechnung des Laxe r n e r Scherers Meister Christof M ö r i g e r geht hervor, dass er auf Befehl luzernischer Offiziere zu „Oberschongen“ 5 gefangene verwundete Berner in Behandlung genommen habe; es wurden diese nachher den Bernern zugeführt. Andere verwundete Berner fanden in den aargauischen Städten, so in Zofingen, Unterkunft und wurden von dortigen Chirurgen in die Kur genommen 1 ). Die im Zuge gegen Rapperswyl verwundeten Zürcher, an Zahl 198, wurden teils im Spital, teils im Oetenbach, teils da und dort zu Stadt und Land von den Schürern kuriert 2 ). Schon zu Beginn des Feldzuges sorgte man in der Stadt Zürich für geeignete Unterkunftsorte, und es wurden zu diesem Zwecke die Schulen zu Fraumünster visitiert. In dem erstatteten Inspektionsrapporte wird unter anderem als Uebelstand bemerkt, es seien „die Kranken zwei gäbe stegen hinauf zu tragen“, auch seien keine Küche und kein „gschirr“ vorhanden 3 ). Staatliche Auslagen für die Verwundeten. Arztkosten. Nach dem Heimtransport wurden viele Verwundete in ihren Wohnorten von dortigen Chirurgen auf Staatskosten in Behandlung genommen. Die hiefür von den Scherern an die Regierung abgegebenen Rechnungen gehören auch da wieder zu den wiclitig- 1) St.A. Bern. K. R. M. XI. S. 88. Dat. 24. Febr. 1656. „Zofingen Cons. Imme die Verzeichnuß derjenigen, so durch die Bruchschnyder zu Zoffingen curiert worden sind zu schicken, mit bevelch sich zu inquiriren, wie lang sy in der Chur gewäsen und ob sy Imme davon nüt bezalt haben“. Auch v. Rodt, III. S. 430. 2) Der Stadt Zürich Kriegskostenrechnung. I. Villmerger Krieg. Geschichtsfreund 38. Bd. S. 177. 3; St.A. Zürich. A. 235. 4. Bericht von den Schulen zu Fr. Münster betreffend den platz für Verwundete und Geschedigte. 2. Januar (?) 1656. 14* 212 sten Quellen meiner Nachforschungen; sie gaben uns bereits Aufschluss über das, was mit den Verwundeten auf dem Schlachtfelde zu Villmergen geschah, sie liefern weiter die Antwort auf die demnächst gestellten Fragen, welcher Art die Verletzungen waren, und wie sie behandelt wurden. Ich werde die gehaltvollsten dieser Urkunden in extenso publicieren; es handelt sich um Guthaben, welche die Luzerner Scherer ihren gnädigen Herren zur Begleichung vorlegten Q. Allem voran setze ich als kulturhistorisches Denkmal die R eeh- nung des Luzerner Scharfrichters Meister Baltzer Mengis. Diesem berühmten Staatschirurgen hat die Regierung eine grössere Zahl der verwundeten Krieger in Pflege und Behandlung gegeben. Einen Teil davon hat der Meister im Wirtshaus zum Adler, andere wohl in ihrer Behausung behandelt, wieder andere hat er selbst in seinem Haus verpflegt, denn er stellt, wie wir sehen werden, eine besondere Rechnung für Speis und Trank aus ; 1 . Verzeichnuß was ich für pacienten geheillet hab in Namen Miner gnedigen herren; ichniine auch über mich die Arzney, auch für in ii e und a r b e i t. Erstlich hab ich geheillet Heinrich .Tung uß dem Ambt Iiotten- burg wägen eines Schutzes in die Siten Jacob Knüsel von Meyerskappel hab ich geheillet Etliche wunden uff dem köpf und ein stich in den Arm Hans In Eichen in dem kilchgang Emen hab ich gehehlt wägen eines Schutzes durch die handt Hans Zing von Meggen hab icli geheillet wägen die musch- geten Ime zersprungen vnd Ime den dummen wäggeschlagen Hans Rümelli us dem Ambt Rottenburg hab ich geheillet wägen eines Schutzes durch die achslen Urach Zeyer us dem Ambt Rottenburg hab icli geheillet wegen einer biielis Ime gesprungen und Ime den dumen zerspalten Hans Krauwer welcher gestorben von Ime für miie und Arzney Claus Steiner von Dierikhen hab ich geheilt welcher durch ein Siten gescliosen Jacob Salzmann von Eschenbach hab ich geheillet welcher durch ein handt geschoßen Gl. Sch. 7 20 10 20 17 20 18 — 20 — 6 — 12 — 13 — 11 — 1) Sämtliches aus dem Staats-Archiv Luzern. 213 Gl. Sch. Hanß Höltschy von Eschenbach hab ich geheillet wägen eines schuzes durch den fuos 10 — Caspar Waldyspnel der Sattler von Bärteschwyl hab icli geheillet wägen Etlichen wunden vff dem köpf und ein dumen biß an das erst gleich wegehauwen und ein stich in den lingen Arm 20 — Baschy Steiner von Emen hab ich geheillet wägen eines schuzes durch den hals 18 20 Beter Wickyhalter us dem Ambt Rottenburg, sonst im kilch- gang Emen, hab ich geheillet wägen eines Schutzes in den köpf 15 — Jakob Steiner von Eschenbach hab ich geheillet wägen eines Schutzes dur den schenkhel durch und durch in der waden 20 20 Hans Schttrman von Waldtwil im kilehgang Emen hab ich geheillet wägen Eines Schutzes in den arm hinder der Elbogen 17 — Hans Waldyspüel von Eschenbach hab ich geheilet wägen eines Schutzes durch die handt 16 30 Jost Schwarzenberger von Adligenschwil hab ich geheillet wägen eines Schutzes in den Ruggen, liatt Im 2 ripy ab ein andern geschlagen 25 — Hans Koller von Megen hab ich pfiaster geben und salb wägen eines Schutzes 3 20 Beter Reichenbärger von Wolhusen us dem ambt Rußwil hab ich ein knglen u ß dem Rachen g e d a n und arzney dazu gäben zu heillen 3 30 Hans Keiser us dem Ambt Habspurg hab ich gäben pfiaster und salb wägen eines schuzes 1 20 Jost Im Htttli us dem ambt Rottenburg hab ich gäben Salb wägen eines Schutzes — 25 Summa 268 25 Mr. B a 11 z e r M e n g i s N a c h r i c h t e r. Steffen Kttng uß dem ambt Ruswil hab ich geheillet, von Ime zu heillen 7 20 Jacob Wimen uß dem Ambt Rußwil hab ich geheillet 6 — Der Eiitlibuocher hab ich geheillet 10 — Summa 23 — (?) 292 25 Verzeichn uss der pacienten zum Adler was Ich ge- 214 h eille t li ab, f ür A r z n ey, m iie und ar b e it und was ich mit Inen gebracht hab. Gl. Sch. Hanß Jacob Fluder von Ardligenschwil hab ich geheilet wägen eines Schutzes durch den schenckel 17 — Jost Keiser von Ardligenschwil hab ich geheillet wägen eines Schutzes durch die Siten durch und durch 15 25 Heinrich Schindler von Ardligenschwil hab ich geheillet wägen eines schuzes durch ein aug 13 — Hans Beterman von Eott hab ich geheillet wägen eines Schutzes in den köpf 11 — Jost Kost von Meyerskoppel hab ich geheillet wägen eines Schutzes durch den schenckhel 15 — Fridle Sigerist von Meggen hab ich geheillet wägen eines Schutzes in den fuoß, welchem ich uff das wenigest 20 Stuck bein samt der kuglen uß dem fuoß gedan hab ■ 20 — Caspar Beterman von Rott, der ist noch nit heil; von Ime biß dato den 4. Apperel, allwil er bey dem Adler gsin ist 25 — Summa gl. 111 sch. 25 M r. B a 11 z e r M e n g i s N a c h r i c h t e r. Es habetMin gnedig herren mir beuollen disenuach- genanten personen täglich jedem um 24 Schilling spiß und trankh zu gäben. Jacob Kniisel von Meyerskapel hab ich gespist 3 tag per 21 ß 1 Gl. 32 Sch. Hanß Ineichen von der Wehre uß dem kilchgang Emen hab ich gespist 2 tag 1 Gl. 8 Sch. Hans Zing von Meggen hab ich gespist 4 tag 2 Gl. 16 Sch. Hans Krauwer uß dem ambt Rottenburg hab ich gespist 20 tag 12 Gl. Clauß Steiner von Dierikhen hab ich gespist 25 tag 15 Gl. Jacob Salzman von Eschenbach hab ich gespist 31 tag 18 Gl. 24 Sch. Caspar Waldyspiil von Bärtenschwil hab ich gespist 35 tag 21 Gl. Baschy Steiner von Emen hab ich gespist 36 tag 21 Gl. 24 Sch. Better Wickhyhalter us dem kilchgang Emen hab ich gespist 48 tag 28 Gl. 35 Sch. Jakob Steiner von Eschenbach hab ich gespist 45 tag 27 Gl. Hans Schiirman von Emen hab ich gespist 57 tag 34 Gl. 8 Sch. Hans Waldyspüel von Eschenbach hab ich gespist 57 tag 34 Gl. 8 Sch. Jost Schwartzenbärger von Adligenschwyl hab ich gespist 64 tag 38 Gl. 16 Sch. Summa Gulden 256 Sch. 8. M r. B a 11 z e r M e n g i s , Nach richte r. Es folgen Rechnungen verschiedener Scherer auf der Landschaft : 2 . Rächnung wägen den verwundten von Meister Batt von 215 Wyl vonAltislioffen, Meister Hanli Gürber von Ruß- wy 1, Meister Adam Schaf huser von Pf ef fiko n. Die vervvunten was zu Filmärgen verletzt und im schlos Hilft k o n verbunden worden, ieder 2 mal von meistern: Batt von Wil von Altishofen, Hans Gürber von Ruswil, Adam Schafhuser von Pfäffiken. Item M. Adam liatt 6 under einem birbaum verbunden. Meister Hans Gürber und Batt von Wil liand uf dem fäld mit einandern 18 verbunden bis uns die naclit abthriben, deren namen wir nit wisen. l)a gingen wir in das schlos mit den pacienten und verbunden da was uns zu bänden kam am abent und am morgen, deren namen verzeichnet. (Folgen 73 Namen). Batt von Wil hat noch die par geheilet: Item meister Hans Brotzy an beden händen verbrünt. Jacob Säger durch den hals geschosen. Melchior ülurich. Marty Brotzy von Altishofen, bed in lib geschosen, summa 4. Die 3 hier genanten Meister waren, wie aus Folgendem erhellt, „bestellte Feldscherer“, also offenbar mit der Luzemer Armee aufs Schlachtfeld gerückt, ln einem weiteren Verzeichnis geben dieselben die Namen der von ihnen im Schloss Hilfikon verbundenen Verwundeten, von denen oben die Hede. Verzeichnus der venvundten so ich Meister Adam Sch aff huser von P f ä f f i k o n, Meister Hans G ii r b e r von Ruswil, Meister Batt v o n W i 11 von A11 i s h o f f e n uf den 24. tag Jänner nach der schiacht zu V i 1 m arge u gescheidigett worden und von den 3 bestellten fäldschäreren jm schlos Hilft'icon abens und morgens verbunden worden — folgen die Namen ohne weitere Notizen. 3. Item was ich Ulrich Weber, schmid von Getwensee in disem elenden Zürichkrieg venvundte gelieilet. Erstlich so liab ich gehabt den Hans Petter, wirt zuo Geuwensee, ist an einem arm geletzt von einem schütz, welcher 6 wuchen zuo mir in die Cur gangen und an sein eigen speis und trank gangen. Mer den Hans Wey, des Martins Sohn von Rickenbach, ist durch die liand geschossen gewesen, welcher 8 wuchen lang zuo mir gangen und aber in seine eignen kosten geessen und trunken. Mer den Heinrich Freffel durch den fuos geschossen, hab ich in 7 wuchen geheilet und an ihm selber spis und trank gehabt. 216 Mer den Hans Heinrich Buochman von Rikenbach ist ihm an der liand 2 linger schier abgehauvvet gewesen und auf dem köpf geletzt, welcher 5 wochen in die Cur zu mir gangen und hat bey sich selber gessen und getrunken. Mer Cristoffel im Bach, der kneclit bey Hans Wiiest zuo Russwil, ist durch die hand geschossen gewesen, welchem ich 3 helft geben und ist 5 wuclien in die artz gangen und bey im selber an speis und trank. Mer den Melchior Schürmann, welchem 3 linger mit einer gtückku- g 1 e n ab der hand geschossen worden, und hab in 7 wuchen geheilet, ist bey ihm selber geessen. Mer Hans Banwert von Bech, dem der fuos abeinander geschosen gewesen, und ist 7 wuchen zuo mir gangen und bei ihm selben an speis und tranck gangen. * Dise derhalben haben wellen ein hochweise oberkeit, als wie kinder ihren vatter gantz kindlich gebeten, das ihnen, weilen sie mer theil auch nit wol vermögen und daglöner sindt, auch etwas an ihren kosten gegeben werd. .Tedoch so wellen sie sein als underdänige kinder und sich ver- niiogen lassen. Hoffen derhalben ein hochweise oberkeit werde ihnen etwas schaffen und mitteilen. 4 . Scliiuid von Geuwensee für 12 so er uff die Schlacht verbunden und ettlich darnach; hat daran empfangen 6 gl. lösch. Von Geuensee an der schiacht verbunden. An der schiacht verbunden zum ersten Hans Furtter von Doken, im drey lieft in eine hand gedan und in 5 molen verbunden. Hans Müller von Hochdorf ist im ein wunden ins haubt gehauwen; einsmol verbunden. Yost Schürer zum Eigen z we lief ft an houbt gän und 2 mol verbunden. Säveris Wäber ns der surenlialden an einer hand zäclien dag verbunden und geheilet. Jörge Föuler an einem knöuw virmol verbunden und geheilet. Des Hansen sun von Blochwil an einem fus zweii mol verbunden. Yörge (?) in schwarzholz ist im eins bey abgeschossen, 2 mol verbunden, us dem Hapsburger amt 2 eins mol verbunden. Melcher von Burtten hatt ein büchs versprängt, an einer hand 8 dag verbunden und in gelieilet. To- beises Meyer us der Rämsern, ist im in ein fus geschosen worden, 2 mol verbunden. Kaspar Guntz von Amen an einem bein gelämbt worden und am hals; ich han in zähen dag verbunden und geheilet, aus dem freyen ambt ein mol verbunden, aus dem meyenbärger ambt eins mol verbunden. Ziperianus Steiner an einer zähen verbunden und geheilet. Melcher Schiir- man, knächt by dem hingen Stampfen, ist im eins bein in der dyke ab- geschosen, han ich drey wochen im hus gehan. V o n Ge u w e n s e e im Hus verbunden und geli e i 1 e t. im hus geheilet Stotel im Bach, ist an einer hand geschosen, das ich 217 im drey helft er han müsen gän, in 6 wuchen lang im hus gehan und geheilet. Des Hans Wüsten knächt zu Pfaffesehwand. Yost Giger us dem Stöublig, vier wuchen im hus gehan und ist er in ein achslen geschosen. han in alle dag driimal verbunden. Hans Bamvartt von Bach ist in einen full geschosen. Han in 8 wuchen im hus gehan und geheilet. Better Lin- deger von Schänken ist in ein arm geschosen worden, vier wuchen langen verbunden und geheilet. Hans Wey us den Stöken, des Martin sühn, ist durch ein liand geschosen worden, 8 wuchen lang verbunden und geheilt. Hans Heinrich Buchman von Rikenbach sind im schir 2 iinger abgehau- wen gesin, 6 wuchen lang verbunden und in geheillet. Hans Heinrich Fräsen von Rikenbach, ist im ein knoden an einem fus zerschosen gesin. Han in 8 wochen im hus gehan und geheilet. Melcher Schürman by der Dannen, sind im drey Iinger mit einem stük ab einer hand geschoßen worden. Han in 7 wuchen verbunden und geheillet. Lude Schiipfer von Huntzig ist an einer Hand und an einem bein geschlagen worden, ich han in vier wuchen lang verbunden und geheilet. Hans Better, wirt von Göuwensee, ist in ein arm geschosen worden. Han in 6 wuchen lang verbunden und in geheillet. Hans Marbbach von Göuwensee; ist im ein schütz in sin haubt gangen, Han in 2 wuchen lang verbunden. Du ist er gestorben. Daniel Steiner ist im ein schütz an sin härtz worden. Han in drey wuchen lang verbunden und geheilet. Melcher Schürman, knächt by der liiiwen stampfen, ist im eins bein in der dike abgeschosen worden. Han in drey wuchen im hus gehan und gros kosten mit ihm gehan. Dem Schmid von Geüwisee ist über den Cuonrad Giger und ein ledigen gesellen, so gestorben, von den usgeschosnen für übrig 10 Personen gesprochen worden 55 gülden und solle der 10 halber, wie auch der 12 halber, so im nachvolgenden zädel zu M u r i verbunden worden, nichts weiters ze vorderen haben. o. M : Bernard M e g 1 in g e r Zädel per 209 gl. ist mit 160 gl abgemacht. Erstlichen verbunden Jacob Uleymann uon Mentznaw in das bein geschossen ihme die kugel, und ein bein heraus genommen, von dem 28. Ja- nuary bis auff dat. den 6. .April 33 gl. Item Hans Heinrich im Bach von Mentznaw zween zächen hinweggeschossen worden, und noch ein kiigel diirch den fuos, den verbunden uom 28. Januarij bis auff den 4. April 18 gl. Item Peter Heini uon Rusw'yl, 13 wunden auff dem haupt, die hirn- schalen mehr als einer zw'ehr hand bloss, ihm zwey stück von der hirn- schalen herausgenommen, ein schuss über das aug, beide augendeckel weeg geschossen, die hand verrenckt, und 16 stich auff den ruggen verbunden uom 29. January bis auff dato 30 gl- 218 Item Hans Heini uon Riiswyl ein tinger entzwey geschossen, hab ihme etlicli beinli heraus genommen, ein stich am schiubein geheilett, darin der brandt schon obhand genommen, ihne uerbunden, uom 29. January bis den 7. Mertz 15 gl. Ttem Hans Weber von Riiswyl ein scbuss durch den arm, ihne uerbunden uom 29. January bis den 22. Hornung 6 gl. Item Jost Schürer uon Meggen denime die musquetten zersprungen ihme die hirnschalen bis auf das liirn zerschlagen, hab ihme über die 40 beinlin heraus genommen, uerbunden uom 27. January auf den 4. Aprill 30 gl. Item Hans Waller von Rottenburg ein schuss am bein die röhren entzwey geschossen, erstlichen uerbiinden den 2. hornung. bis auff dato 40 gl. Item Hans Tschan uon Emmen ein schiiss in den arm ihme ettliche bein heraus genommen, erstlichen verbünden den 31. January bis auff dato 15 gl- Item Steft'an Kiing uon Rüswyl zwey häifelin mit glidsalb und etliche pilaster. 1 gl- Item Jacob Leni von Ruswyl auch zwey häffelin voll glidsalb undt ettliche pilaster. 1 gl- B e r n h a r t M e g 1 i n g e r Den 4. Augst mit dank bezalt. 6 . Rechnung M e y s t e r C h r i s t o f M ö r i g e r, wägen den verwandten, inge händiget den 30. Mertz en 1(55(5. C ontto. den M. M. G. G. H. H. wegen der Y e r w u n t e n so ich ihm felldt curiert. Erstlich Melcher Schiirman kiirsner an einer haupt wunden 14 tag curiert 4 gl. Item zu Oberschongen 1 ) us befeleh H. Ritmeister und H. Waltert Pfiffer 5 gefangen plesiert darunder ein dischmacher von Bern, welchen ich 14 tag lang verbunden, war mit 2 kuglen gescliosen 5 gl. Item einen curiert der durch ein arm geschosen 3 gl. Item ein grose haupt wunden einen curiert 5 gl. Item ist einer durch ein bein geschosen curiert 4 gl. Diese sind durch Martin Suter oberschongen nach den 1 Berneren geführt worden. Item zu Muri einem dem die Hand abgehauen item 5 wunden im Kopf gehabt 5 wuchen lang verbunden 12 gl. Item zu Muri einen der durch den Lib und Rugrad und der schus 1) Ober Schongau? 219 bei dem hals usen gangen und auch ein schus durch den arm gehabt 4 wuchen lang curiert 9 gl. Item nach der schiacht buren und Soldaten uf etlichen pletzen hin und wider abends und morgens verbunden 6 gl. Item zu fylmärgen 19 Rotenburger von puluer verbrent händ und gesicht 2 molen fer bunden ins H: Statfenrichs quatier verbunden 5 gl. Item die verwundten so noch Lucern gefürt sind worden 4 mal 4 gl. Summa 57 gl. Christof Hörige r. [Diser ist usgewisen unnd bezalt mit 33 gl. 30 ß.] 7. Item was ich M. Andereß Morhart, Balbier er von Münster, unseren Gnädigen Herren und Oberen für verwundte curiert und geheilet hab, für mine gäng und artzney i e d e s tags 2 m a 1 z u o i e t w e d e r e m gangen. Erstlich Marty Kopp und Wilhelm Hertzog 6 wuchen iedes tags 2 mal, für gäng, artzney, für ieden 10 gülden ist 20 Gl. Me Frantz Tangei uf den tod vervvundt, 9 wuchen; iedes tags 2 gäng und artzney ist 15 Gl. Me Melcher Wyshaupt, iedes tags 2 mal 4 wuchen lang für gäng und artzney 7 Gl. 20/3. Me Jost am Rheyn, Christofei Wyshaupt und Heinrich Suter 10 tag, iedes tags 2 mal für gäng und artzney ist 7 Gl. 20 ß. Dise sind alle us dem Flecken Münster. Von Schongen: Hans Jörg Weibel, der gar ein bösen schaden, in die 6 W'uehen alle tag 2 mol für artzney und gäng ist 15 Gl. VonPfäfikon: Hans Purer, der noch nit vollkommen curiert ist, der schaden ist tödlich gsin. Von Ruswyl: Schurmacher durch das beyn geschosen, 2 tag für gäng artzney 1 Gl. 20 ß. Summa 81 Gl. 20 ß. A. A. G. H. W. D. Andereß Morhart Balbierer von Münster. 8 . Item ich M. Jacob Hartman z u o Rotenburg h a n verbunden an der s c h 1 a c h t zu Vilmergen Erstlich Jorg Leisebach zu Rotenburg, ist in das liaubt geschosen; dem 3 bend. Der schnider zu der denen 1 bend. Des Ambts venrieh sun Yneichen ist durch den bagen geschosen; den hab ich geheilet. Der Krämer zu Rotenburg ist in das härtz geschosen; dem ein voldrunck. Der Setler zuo Bertischwil ist geschlagen worden, dem 1 bend. Beter Huwiler zuo Otenhusen ist gestossen worden, dem ein vol drencklin und salben. Einer von Megen der dumen abgeschosen, das erste band. Mer einer von Wolhusen ist mit einer stuck kuglen hinden an ein bein geschosen worden, dem 2 ersten bend. Der schmid zuo Rot ist geschosen voren an «die brust, dem 1 band. Mer einer von Adelwil ist geschlagen 220 werden, dem selben . . mer Beter Erni in dem Heflin ist gar dief in den Stirn geschosen worden. Den liab ich geheilet. Yörg Biset ist verwundt in dem heubt, dem 3 bend. Rudi Baumgarter, der ist geschlagen, dem selben . . Mer Hans Siglin, zu Voswil an ein bein geschosen, ein band. Mer Odem Kaufman zu Metiwil ist in das bein geschosen. Item ich han noch siben verbunden an der Schlacht, ihr namen ist mir umbewüst. Disem ist gesprochen 7 gl. 20 ß. 9 . Meister Heinrich Wägmann z e W i 1 i s o u w. V e r z e i c h n u ß Mr. Hanß Heinrich Wägmanns, was Er in vergangnem Kriegswesen mit Medicamenten, Miihe und Arbeit, spyß und trankh gegen den Patienten verbrucht. Erstlich hat er uf befellch der Hrn. hauptliithen dem Balbierer zu Luthern geben nniessen für gl. 6. Item den Hanß Wirtz geheylet, fordert gl. 7 schill. 20. Item den Baltz Bosßart, dem die Musqueten ver- sprungen, geheilet, fordert gl. 6. Item mit dem alten Keller sei. gewesenen Constable verbrucht, und fordert dart'iir gl. 5. Item linder allen’Com- pagnien in gemein mit' synen Mittlen verbrucht, darfftr erfordert gl. 15. Item mit Galli Tannhuser von Ostergaw, deine syn versprungne Musqueten die liand weggeschlagen, der schaden durch etlich benampte besichtiget worden, und gar ein eilender Zuestand gewesen, und er den Mr. , Heinrich zuebezahlen nit vermag, wyl er schon by 4 woclien by dem Mr. Heinrich gewesen, und noch lang mit ihm ze thun wird haben, fordert Er für syn artzneyen, Mühe und arbeit, spyß und trankh, geliger und wäscherlohn in allen gl. 50. Summa so Er fordert gl. 89 ß 20. 10 . Zu Sursee verbunden! Wändel Bislig selig 4 dag an einem bey. Her Liitennampt Sefer etlich dag an beden beinen. Gaberiel Meier an einem schänkel 10 dag lang. Anderes zur Sunnen an 2 fingeren 14 dag. Her Joceb von Wils knab an einem finger; zu Muri 3 geschosne und 1 Verwundter 2 mal verbunden, das sind 9 parsonen und noch andere Soldaten und herren diener arzneien gäben und mit gedeilt. für dise patzienten häusch ich niit, die wil min gnädig Herrn mir byfolen, ich söl die artznei us den apentegen ne- inen. bin guter hoffnung sie wärdent es byzalen. Für das ander so hat ► mich Her Schultheis Doliger geschickt von Surse uf Filmergen mit 2 Soldaten und 1 pfärd. Hab usgäben an gält 3 gl. Das häusch ich. Ludwig Krügel S(ch)ärer. 221 11 . 1' er zeichnuß der p aci e nt en, welche mir mit einandern geheilt haben, wie min gnädig herrn wo 11 wiissen, wie gefährli die salben seyen gewässen. Gl. Soli. Item ist Fridli Khronenbärger von Damersellen in das bein geschossen worden zwiischen die röhren und schi- nen; haben mir darvon zu forden 18 Wittere ist Hans Heinrich Wissen’ Damersellen die mus- getten in der hand zersprungen und ist uns zu Idiomen mit dem kalten brand und liend im die hand a b g e n o m e n ; haben mir darvon zu fordern 28 Witters so ist Jost Giger von Kußwill in die achslen geschossen worden und ist uns für dodt in die hand gäben worden und ist mit brand und glidwasser ganz angeziindt gesin; hand mir darvon zu fordern für in- wändige und uswändige kuliren 65 Witters so ist Jogli Bub im Sclnvarzholltz mit einer s tuk h ku g 1 e n das bein zu vill stuckhen geschossen worden und ist 3 dag nach der schiacht zu uns ge- fiierdt worden, das mir vermeint haben, äs seye nit möglich das bein zu ehr-halten und haben im vill und grosse stukh ussen genomen und hand mir darvon zu fordern 96 20 30 10 Witters so ist Willem Meyer von Schütz, der noch zu Surse ist, mit einer v er gif ft en kuglen geschosen worden, ime 18 stiikli von den Rören und schinen usen genomen worden und 2 stiikhli geschrödt und liend mir darvon zu fordern 62 Summa 270 Gl. 20 Sch. Was Meister Hans Man giß und Meister Ralltz Bann war dt für inwändige und ußwändige arzneyen gebrucht haben, auch der abendeger ist bezalt worden von uns zu Surse. In allem überkommen 150 gl. 12 . Hochgeachte Wohledtell Gebohrne Gestrenge, ueste, fromme, notueste, tiirnemme, fürsichtige undt hochwise gnedig gepietende liebe Herren undt vätteren, dennselbigen syen unser in dieffester demueth gehorsamme under- thenigste dienst besten unsers Vermögens zueuor, Disemnach haben wir nit erinanglen khönnen E: Gn: in warheits grund underthenig zeberichten umb undt von wegen nachgenambseten 222 Verwundten ein Speciiication underschidlich ze übersenden, wie die Sachen bewandet, undt wie unsere arbeit undt lidlohn wohl by Ihnen verdienet, undt ohne ruehm zemelden unseren besten flyss angewendet haben, Erstlichen ist Steffen brändly von Ermensee mit einem falcunetlin durch die Aclislen geschossen undt sehr verlezt worden, Umb lieilung- undt der Chur wegen ist unser anprach 41 gl. [Der ist seidthero der schiacht geartznet, undt noch nit gar gehei- let, alle dag. 2. mohl verbunden]. Item ist Ulrich Ellmiger Hansen Kötschin Sohn zue gemeltem Armensee, auch mit einem falcunetlin durch den arm getroffen, denn wir auch geheilet ist unser ansprach 43 gl. [Dieser ist seithero der Schlacht geartznet, undt widerumb geheilet, alle dag 2 mahl verbunden]. Item ist Hanns Ellmiger des Kerbers Sohn zue Ermensee durch die syt.ten mit geschiitz tödtlich verwundt, darby die gefahr des todts naclie gestanden, den aber wie mit hilft Gottes auch widerumb curiert, ist unser ansprach an ihnne 33 gl. [Diesen haben wir 8 wuchen lang geartznet, alle dag 2. mahl verbunden.] Item .Jacob Erev denn moser schnider zue Ermensee, so mit einem. 4. eg- geten Stein getroffen durch die Hufft, ist unser lohn dass wir ihnne geheilet 48 gl. [Dem wir. 9. wuchen und. 3. dag lang geartznet.] Item Jacob Villingeren zue Wangen, ist das bein in der dickhin abge- schosen worden, undt oberhalb man Imme den Schenkhell hinweg thuen miiessen, wil alles verletzet gesin, der hat nach empfangung dises zue- gefiiegeten Schadens noch in ungeuohr 10. dag lang gelebt, ist unser lohn, 18 gl. Item der wagner Hanns zue Wangen, ist verwundt gesin, dass ihmme das eine bein gar hinweg, das ander aber halb durchschossen worden, denn wir 8V2 wuchen lang curiret, etliche dag. 3, etliche dag. 2. mahl verbunden, ist unser lohn 61 gl. [umb disen sind die schärer nit bezahlt, sondern an die erben ge- wisen]. Item denn Hansen Dschan von Emen, der in die achslen geschossen, haben wir 8 dag lang verbunden, ist unser lohn; 5 gl. Item ist Hans zum biiel von hochdorff, durch den Rist am fuess geschossen, den wir 9 wuchen lang geartznet, ist unser lohn 28 gl. Item hans Jörgen Krämeren zue hochdorff, ist vornen in die liand. undt damite.n inss gleich geschossen, undt der stein 14. dag lang im gleich verbliben, undt das gleich verschossen, auch der arm gespalten, dem wir seithero der schiacht geartznet, undt noch nit völlig gesundt ist, ist unser ansprach 53 gl, Item Hans Höltschin von Eschenbach, ist durch denn fuess geschossen, flenn wir 7 dag lang geartznett, undt alle dag. 2. mahl verbunden, ist unser lohn 2 gl. 10 ß. Item Wilhelm Meyer von Schötz, ist durch das bein geschossen, denn wir auch. 7. dag geartznett, er ligt anietzo zue Sursee in der Chur, ist unser lohn 2 gl. 10 ß. Item Hans Kreyenbiiel von Pfäffikhen der hat in der Ehrlosen ein arm abgel'allen, am samstag znacht vor der schiacht, denn wir 5 wuchen lang allhie zue hus gehabt unndt widerumb curiert, der auch an die schiacht wellen ziechen, für denn herr Kittmeister Pftffer versprochen, ist unser lohn 12 gl. [dises ist den schärern nit bezalt, sonder an den gefallnen gewisen, wil er nit an der schiacht, sonder us seiner unsorgsame geschediget.] Item Wilhelm X ? von Köinersc-hwyl, ist durch die dickhin dess beins geschossen, denn wir. 9. wuchen, undt. 3. dag geartznet. ist unser lohn 25 gl. Item m e i st e r Heinrich Wild von B a 1 d e gg, ist allhie zue Hitzkilch 9 wmchen lang wegen den Patienten bim wirdt inn sinem costen gesin, darfiir so er verbracht, ist 28 gl. Den meisteren Schär ereil von Hitzkirch unnd Bald egg ist für. 11. personen gut gemacht, und sy damit contentiert worden. 150 gl. 13. Hochgeachte, Wohledtellgeborne, Gestrenge, vegte frome fiirnemme, notueste wohlfiirsichtige undt wyse gnedige gebiettende liebe heren Vätte- ren, undt hochwyse Obrigkeit, E: gnäd: gestr: wysen syen unser in diefester demueth, undei'thenige gehorsamine dienst eiisersten Vermögens zuuor, l T mb undt von wegen Melchior Zimmermans von Eglitiswyl im Wili- souwer ampt, der an der schiacht in undt by Villmergen, durch undt durch noche bim hert.zen geschossen worden dass der blast auch herus gangen, er aller tödtlich verwundt, ouch am linggen arm die närfen weg- geschossen, undt lam ausgesehen, aber beforderist er vermitelst Göttlicher hilft', Mariae hochen fürbitt, undt unser endtsbenandten meisteren tieissi- ges zuethuen widerumb besten theilss curiert, undt geheilet worden, dar- fiir ist unser ansprach undt wohluerdienter Lidlohn. 16 Kronen. Demnach so hat er wytter am wnrdt in liizkilch verbracht 22 gl. minder 1 sch E: Gn: unss hiemitt zue beharrlichen Gnaden undt Gottes obhalt unss bester massen wohl anbefehlende, Datum Hizkirch morgens friie den 17. mertzen Ao. 1656. E: Gn: Und thenigstegehorsammiste diener M: Jacob Tennj, meister Heinrich Wild beed barbierer in Hizkirch. 224 14. Ad 30 Marty 165(5 Conto des Doct.or Oehen von Luzern. An Min hoc hehr enden grossgiinstigen herren h. Seckelm eiste r Wegen der Verw undten. Dem Jost Schürer von Meggen den 29. Jan. 1656 ein Wund- t.ranck 20 ß. Den 5. Febr. das Wundtranck 20 ß. Den 10. Febr. das Wundtrank 20 ß. Den 11. Febr. ein Hauptstark krafftwasser 18 ß. Den 14. Febr. das Krafftwasser 18 ß. Den 15. Febr. das AYundtrank. Denn 2. Febr. dem peter Heini von Ruswil so 13 Wunden ihm köpft' und ihm ruggen etlicli stich gehabt ein Churtrank 15 ß. Den 24 dito das trank 15 ß. Den 28 dito das trank 15 ß. Den 2. Märty das trank 15 ß. Den 4. Marty das trank 15 ß. Den 6. Marty das trank 15 ß. Den 8. Marty das trank 15 ß. Den 12. Marty das trank 15 ß. Item von dito bis den 30. Marty 10 Mas Churtrank 3 gl 30 ß. Dem Jacob Wyman von Menznaw der durch ein Schenkel geschossen und sonst krank lag den 4. Marty ein stark purgiertrank 28 ß. Item j mas gesotten wasser fiir die hiz und durst 14 ß. Den 7. Marty purgierpilule 15 ß. Den 9. Marty das wasser 14 ß. Dem Hans Waller von Rothenburg der neben seinen bösen schaden gar krank lag den 17. Marty ein trank für die geschwulst 18 ß. Item Erbsa- lenzeltli 12 ß. Den 18. dito ein krafftwasser 24 ß. Den 20. dito das trank 18(9. Den 23. Marty ein purgation 25 ß. Den 24. dito ein ander trank fiir Durst 15 ß. Den 25. Marty erbsalenzeltli 12 ß. Den 29. Marty das trank fiir Durst 15 ß. Den 30. dito die erbsalen zeltlin 12 ß. Ires gmein zum Köslin geben 4 mas Wundtrank 6 mas Churtrank a 20 ß und a 15 ß timt 4 g. 10(9 Item für die visita nach Sursee und Clewesee Item für 9 wochen ttlfeltig visita 4 g. 10 ß. Summa 23 g. 3 ß. Zahlt g 22 ß 20. Servus J o a n Oehen D r. Diese den wohledlen, hochweis gnädig gebietenden, notfesten 1 ) Herren zu Lu zern vorgelegten, z. T. recht hoch sich belaufenden Kontos, sind nun aber vom Seckeimeister nicht etwa sofort glatt ausbezahlt worden, sondern mit landesväterlicher Sparsamkeit wurden selbige zuerst von „verordneten Medicis“ geprüft, nach nötigem „märchten“ beträchtlich beschnitten, und dann erst ward „accor- diert. “ Als Revisoren erscheinen die Herren Doctoren Oehe n und C i s a t. Dem Nachrichter und Wundpfleger Mengis wird z. B. nicht wenig gestrichen; doch erhält er „ für sjne Patienten umb alles sowohl für spys und trank als für syn arzney“ das immerhin erkleckliche Sümmchen von 500 Gulden. 1) Yei-gl. Anrede zu Conto Nr. 12! 225 Noch ist zu bemerken, dass an die, dem 1 uzernischen Staate für die Verwundeten erwachsenen Kosten, die hier nur zum Teil aufgeführt sind, der päpstliche Nuntius Boromäus im Namen seiner Heiligkeit des Papstes 1500 Silberkronen bezahlte 1 ). Ueber die auf die Verwundeten sich beziehenden Kriegskosten der Berner ist im dortigen Archiv Aktenmaterial nicht zu entdecken. Auslagen der Zürcher für die Verwundeten. Der Staat Zürich bezahlte nach der Kriegskostenrechnung für die Wunden den Arztlohn und die Arzneien 2 ). Die Apotheke Holtzhalb erhält 48 fl. 28 ß „vmb Arzneyen“ für die Feldscherer. Dem Stadtarzt Engeier werden für seine Verdienste „im Krieg mit den verwundten Soldaten“ 150 fl. gegeben. Auch die „Uff- wärter“ d. h. Krankenwärter im Oetenbach und „Spitahl“ werden entschädigt. Weiter finden wir eine Vergütung eingetragen 3 ), welche einem Genfer „Chirurgienmajor“, der mit „Hilfsvölkern“ eintraf, verabfolgt wurde. Einzelnen Verwundeten liess man zum Lohn ihre Schulden nach, so dem Wernj Rüster von Husen „vmb dass er in dem Krieg übel geschossen worden, vnd vil artzetlohn vnd costen über ihn ergangen. “ Endlich werden Gelder ausbezahlt an die Hinterlassenen der Gefallenen, an „ihren Wittiben oder Armen Eltern“ 4 ). Art der Wunden. Aerztliche Kuren. Kriegs ch irur gie. Wir haben nunmehr aus den vorliegenden Rechnungen jene Daten noch zu extrahieren und zu kombiniren. welche von der Art der V er w nndungen und deren Bella n d 1 u n g uns Kunde geben. Es müssen solche abrupte Notizen die wissenschaftlichen Protokolle und Aufzeichnungen uns ersetzen. Bei Besprechung der Verlustziffern dieser ersten Villmerger- schlacht wurde schon bemerkt, es seien entgegen den geschichtlichen Angaben unter den Luzern er Verwundeten sehr viele Sc hu ss Verletzungen gewesen. Möglich ist, dass auf der Berner Seite deren weniger waren, dass bei den Unterliegenden 1) St.A. Luzern. Seckeiamtsrechnungsbuch 21, Fol. 153. Dat. 17. Juni 1657. 2) St.A. Zürich. Corp. milit. I. III. S. 212. 3) und 4) Kriegskostenrechnung 1. c. S. 177 und 185. Brunner, Die Verwundeten. 15 226 die Verletzungen durch Hieb und Stich vorherrschten. Durchgehen wir die einzelnen Kurberichte der Luzerner Scherer, so finden wir in weit überwiegender Mehrzahl Schusswunden; z. B. der Scharfrichter M e n g i s hat unter seinen im Adler behandelten 7 Patienten, 6 Schüsse; unter den 21 der anderen Rechnung 16 Schuss Verletzungen. Unter den 14 Verwundeten der Chirurgen von Hitzkirch und Bald egg sind 11 Geschossene; ähnlich lautet es überall. Bei den meisten Geschossenen handelt es sich um Handgewehr-, d. h. M u s k e t e n schüsse; andere sind durch „ F alcu netlins“ 1 ) getroffen, verschiedene „mit Geschtitz.“ Die Projektile werden als „kugeln“, „stückkugeln“, öfters als „Steine 2 )“ bezeichnet. Einmal ist von „gschröt“ (Schrot) die Rede. Einer hat einen „viereggeten Stein“ durch die Hüfte gekriegt, ln einem Fall wird von einer „vergifften kugeln“ gesprochen. Einmal bleibt das Projektil „der stein“ 14 Tage lang im „gleich“ d. h. Gelenk. Von der trefflichen Qualität der Luzerner Musketenrohre legt Zeugnis ab, dass 6 schwere Verletzungen aufgezeichnet sind, welche durch Zerspringen des Laufes entstanden; einem Träger zerschlug’s das Schädeldach. Ueber die Art der Schusswunden erfahren wir, dass alle möglichen Körperregionen getroffen wurden; sehr oft figurieren neben W e i c h t e i 1 s c h ü s s e n Splitter frakturen der Extremitäten, z. B. einer ist in das Bein geschossen „ zwii- schen die röhren und schienen“ (Tibia und Fibula): einem anderen waren diese Knochen derart zertrümmert, dass „ime 18 stücklin“ herausgenommen werden mussten. Exempel von Bauch-, Brust- Kopfschüssen sind nicht wenige: Einem geht der Schuss „durch den lib und Rugrad (Rückgrat) und bei dem Hals usen“; der Melchior Zimmermann von Eglitiswjl wird „durch und durch nahe beim artzen (anus) geschossen, dass der blast auch herusgan- 1) Die Berner Artillerie bestand aus 16 leichten Feldgeschützen. Zwei 12-Pfündern, zwei 6-Pfündern und 12 Feldstücklein von 3, 2 oder s /4 ff Geschossgewicht. Zum leichten Geschütz gehörten die Falkonetten. 2) Die Geschütze schossen ausser derYollkugel von Stein oder Bisen auch bereits Kartätschen. Keller, 1. c. S. 23. In keinem Zeughausinventar des 17. und zu Anfang des 18. Jahrhunderts fehlen nach Herrn v. L i e b e n a u’s Mitteilung an mich sogenannte „schussfeste brüste“. Unter den Soldaten spielte die sogenannte „Passauerkunst“, eine Rolle. Nach v. Liebenau hatten die Berner beim Zuge nach Ti- r a n o einen Mann im Heere, der vorgab, er könne die Leute schussfest machen. gen. “ Schwere Z e r t r ii m m erungen und Zerreissun- gen entstehen durch die Stiickkugeln. Einem ist das „eine Bein gar hinweg, das andre aber halb“; dem „Jogli Bub im Schwartzhollz “ ist „mit einer stuckhkugeln das bein zu vill Stückchen geschossen worden“ u. s. w. Neben den Schusswunden sind solche aufgezeichnet, die „ge- stossen, geschlagen, gestochen“ wurden. Eine böse Kombination zeigt der Peter Heini von Ruswjl; der hat „13 wunden auff dem haupt, die hirnschalen mehr als zweehr hand J ) bloss, ihm zwey stück von der hirnschalen herausgenommen“, weiter „ein schuss über das aug, beide augendeckel wegg geschossen“, sodann „die hand verrenkt und 16 stich auff dem ruggen.“ Nun zur Therapie! Was sagen die Rechnungen mit ihren lapidaren und doch inhaltsreichen Sätzen in dieser Richtung aus ? Beachten wir nochmals das behandelnde Personal, so sehen wir da als merkwürdigste Figur den Sch arfrichter Meister Mengis von Luzern hervorragen. Wir werden diesen Vertreter des Standes der Henker und Volksärzte noch besonders betrachten in einem späteren Abschnitte, den wir den civil e n Medicinverliältnissen in schweizerischen Landen während dieses Zeitraumes widmen. Uebrigens wird uns der Nachrichter als Feldwundarzt am Ende des 18. Jahrhunderts noch auf Schweizerboden begegnen. Neben dem Meister M e n g i s melden sich die verschiedensten Chirurgen der Landschaft mit Namen. Von den internen Aerz- ten, den Doctores, giebt nur einer in bezeichnenderweise eine Rechnung für innerliche Medikamente, nicht aber für chirurgische Hilfeleistungen ein. Wurde, wie wir gehört, den Verwundeten schon auf dem Schlachtfelde ein 1. Verband von den Feldscherern angelegt, so erfolgte nachher die Hauptbehandlung der Heimtransportierten zu Hause in der Wohnung des Patienten, oder in Wirtshäusern. Von Spital - behaudlung ist hier nichts angegeben, dafür aber nahmen so wie Meister M e n g i s auch andere Chirurgen Patienten in ihre Privatklinik auf und traktierten sie da. Es unterscheidet der Meister S c li m i d von Geuwensee in seiner Rechnung zwischen Patienten, die er „an der schiacht“ verbunden und solchen, die er z. T. viele Wochen lang „im hus gehan“. 1) Flache Hand. 15 * 228 Was die fach technischen Leistungen der Chirurgen betrifft, so sagen die Kontos auch darüber Verschiedenes aus. E s wurden Geschosse extrahiert und öfters Splitterextraktionen bei Schussfrakturen vorgenommen; so hat Meister Mengis, der Nachrichter, dem Fridli Sigerist von Meggen „uff das wenigst 20 Stuck bein, samt der kugeln uß dem fuoß ge- dan“ , einem andern zog er „ein kugeln aus dem Rachen.“ Mit Nachdruck wird von den Herren Kollegen jeweils die grosse Zahl der entfernten Beinclien betont, als ob ein jedes einzelne ein paar Gulden Honorar aufwiegen könnte. Einer bringts auf 40 Splitter! Dem Jost Scherer von Meggen hat die zerspringende Muskete die Hirnschale „bis aufs hirn verschlagen“; dem werden „Uber die 40 beinlein“ herausgenommen. Amputiert wird wiederholt und zwar 1. primär wegen Zertrümmerung und Zerfetz ung von Extremitäten durch Stückkugeln. Einem von Wangen „ist das bein in der dickhin abgeschosen worden, undt oberhalb man Imme den Schenkhell hinweg thuon müessen, wil alles verfetzet gesin.“ 2. Sekundär wegen kalten Brands: Einem von Dagmersellen ist die Muskete in der Hand zersprungen „und ist uns zukhommen mit dem kalten brand und hand im die hand abgenommen. “ Dass bei solch schweren komplicierten Schussfrakturen die Grenzen der konservativen Chirurgie von diesen „Ignoranten“ recht weit gezogen wurden, beweist der schon citierte Fall des Jogli Bub im Scliwarzholtz, dem „mit einer stukh- kugeln das bein zu vill stuekhen geschossen worden und ist 3 dag nach der schiacht zu uns gefuerdt worden, das mir vermeint haben, es seye nit möglich das bein zu ehrhalten und haben im vill und grosse stuckh ussen genommen.“ Im übrigen bestanden kleinere chirurgische Handleistungen im Nähen und Verbinden der Wunden, wobei jeweils die Zahl der „Heffter“ (Nähte) fast so genau angegeben wird, wie heute bei den Studentenmensuren. Neben der äusseren Kur ging oft eine innere einher und da kam das zur Anwendung, was der Doctor Oehen in seiner Rechnung aufschreibt, nämlich: Wundtrank, Churtrank, Purgiertrank und Kraftwasser; daneben sind oft „Erbsalenzeltin“ genannt, über deren Bedeutung und Zweck mir Herr Kantonsapotheker Dr. Keller in Zürich Folgendes mitteilt: 229 .Erbselen Messen die Früchte des Sauerdorns, Berberis vulgaris. Aus dem sauren Safte dieser Früchte wurden mit Zucker Pastillen („Zeltli“) bereitet, die als durstlöschendes Mittel im Gebrauche waren. Die Bezeichnung Erbselenzeltli für säuerliche Zuckerplätzchen ist im Volksmunde noch heute gebräuchlich.“ Wie stand es mit den Heilerfolgen? Die Resultate der ausgezeichneten Kuren sind in den Rechnungen nur bei einem Teil der Fälle angegeben; eine Statistik lässt sich da nicht aüf- stellen. Immerhin ersehen wir, dass viele und zwar auch schwere Fälle geheilt worden sind „ durch Gottes Hilf, Mariae Fürbitte “ und der „Meisteren fleißiges Zuthuen“, wie in Bescheidenheit einer der letzteren von seinen Erfolgen berichtet. Von tödlichem Ausgang giebt uns da und dort der Zusatz Kunde, es seien die Schürer „an die Erben gewiesen“, so bei dem Fall mit Zertrümmerung beider Beine. Jene primäre Schenkelamputation, von der oben die Rede ist, führte am 10. Tag den Tod herbei. So liegt denn hier ein Blatt altschweizerischer Kriegschirurgie zwar nicht ausführlich, aber doch deutlich beschrieben vor uns. Es sind beredte Zeugen einer 200jährigen Vergangenheit unseres Faches, diese ärztlichen Rechnungen! Die chirurgische Kunst, die hier an den Kriegsverwundeten entfaltet wurde, das war die Kriegschirurgie des 17. Jahrhunderts; so war sie damals allen kultivierten Kationen zugeteilt. Der Henker als Wundarzt war nicht etwa eine schwei- zerische Kuriosität, und für die Zustände unseres Landes pathogno- misch, sondern wir finden seine Kunst ein Säkulum später noch, im Jahrhundert der Aufklärung, unter der erlauchten Protektion des grossen Fritz im Königreich Preussen hoch in Ansehen 1 ). Darüber, und wie die Chirurgie insgesamt theoretisch und praktisch in diesem Zeitraum sich bethätigte und erweiterte, werden wir später mehr hören. 1) Ks konnte dem ärztlichen Stande keine grössere Schmach angethan werden, sagt G. Fischer in seiner Chirurgie vor 100 Jahren, als dass Friedrich I. von Preussen den Scharfrichter Coblenz in Berlin, der in seiner Berufszeit an die 100 Köpfe amputierte, zum H o f - und Leibniedicus ernannte! Als 1744 Friedrich der Grosse den Scharfrichtern das Prakticieren von neuem erlaubte, beschwerten sich die Berliner Wundärzte darüber; die Beschwerde wurde durch eine Ordre des Monarchen abgewiesen, in der es unter anderem lautete: „Und also sollen sich die Chi- rurgi nur erst alle recht geschickt machen und liabilitiren , so werden die Kuren derer Scharfrichter von selbsten und ohne Verbot aufhören.“ 230 18. Jahrhundert. 1. Der weitere Entwicklungsgang des Heeressanitätswesens. Das Sanitätspersonal und dessen Zuteilung zur Truppe. Zu Ende des vorigen Jahrhunderts sehen wir den taktischen Einheiten der verschiedenen kantonalen Armeen Kompagnie- und Regimentsfeldscherer zugeteilt, sowie den Stäben einzelner städtischer Auszüge Apotheker und Doktoren. Als höhere Grade begegneten uns Oberfeldscherer und Feldmedicus. Das 18. Jahrhundert bietet zunächst, wie wir sehen werden, dieselben Zustände. Betrachten wir die Verhältnisse wieder bei den nämlichen Kantonen und beginnen wir mit dem vorbildlichen Staate Bern. Bern. Die Bernische Milizinfanterie hatte zur Zeit des Toggen- O o burger Krieges 1712 folgenden Bestand 1 ): Sechs alte Auszüger-Regimenter 13 200 Mann Das genferische Succurs-Regiment 1000 „ z' V gj yyg'isßhg 6 jAusschuss-Regimenter 4000 „ An übriger Mannschaft 118 Compagnien von ungleicher Stärke 26800 „ Summa 45 000 Mann Im Laufe des Jahrhunderts unterliegt dann die Organisation den verschiedensten Schwankungen und Provisorien, doch bleiben als Einheiten bis zu Ende Kompagnien, Bataillone und Regimenter bestehen. 1760 bestellt das Regiment aus 4 Bataillonen zu 4 Compagnien ä 150 Mann, ebenso 1782. 1786 werden Grenadier-, Musketier- und Füsiliercompagnien unterschieden; dazu kommen Jäger- und Scharfschützen-Compagnien. — Caval- lerie und Artillerie zeigen ebenfalls Compagnien und Regimenter als Einheiten. 1792 fing man an, die aufzustellende Kriegsmacht in gleichmässige Divisionen zu ordnen; in Divisionen war auch die 1798 gegen die Franzosen ausgehobene Armee geteilt. 1) v. Rodt, s. S. 13. 28. 47. 371 u. s. w. Erkundigen wir uns nach den Sanitätseinrichtungen, so stossen wir zu Anfang des Jahrhunderts d. h. 1713 auf das 1. Sanitäts- Reglement. Dasselbe, als Manuskript im Berner Staatsarchiv aufbewahrt J ), giebt den Schlüssel zur gesamten Organisation des Heeres-Sanitätswesens dieser Zeit; es folgt hier eine Kopie in extenso: Reglement die Herren Feld Medicos und Chirurgos betreffend. 1. Soll ein jedes Regiment seinen wohlerfahrnen Regiments- F e 1 d s c h ä r e v haben, bey denen die übrigen Compagney Feldscherer in schweren casibus sich raths erholen können. 2. Soll in jeglichem Bataillon zwey Feldscherer sein, also dass in einem Bataillon Fusilierer allein die 2 ersten Compagneyen deren haben sollen, die Soldaten allzeit sauber zu halten, zu rasieren 1 2 ), item in vorfällenden geringeren Zuf'ählen zu bedienen 3 ), besonders in den actionen selbige auf das wenigste das erste und andere mahl zu verbinden, biss die blessierten in die Spitähl geschickt werden können. 3. (Soll) ein Stabs Chirurgus ernaiuset sein, welcher bey auf- brucli der trouppen samt dem 0 b e r f e 1 d Medico die Feldkisten oder apothec (welche in oberkeitl. kosten ausgerüstet werden soll) quoad quan- ' titatem et qualitatem wohl examinierte und in eint und anderem Fall reinedierte, damit nit in Zeit der Noth das eint oder andere fehlete, oder ein unnöthiger Überfluss vorhanden wäre: Aus diser leisten solten die Feldscherer die Mittel nemmen, darfiir aber so vihl bezahlen, als selbige die Obrigkeit anliget; sintemahl ihnen ihre Curen extra bezahlt werden; dass aber alles treulich und in aufriclitigkeit hergehe, solte sowohl der Überfeld-Medicus als Stabs Chirurgus mit einem eyd sowohl ihren Beruf als die Feldkisten (über welche sie die Inspection haben sollen) betreffend beleget werden; nach geendetem Krieg aber soll, was von der kisten noch übrig bleibet 4 ), derjenigen apothec, aus deren sy genommen, wider zurukgeben werden und zwar in gleichem prys wie sy die Oberkeit anliget 5 ). 1) Manual der Militärkommission Nr. 1, pag. 47. Es handelt sich dabei um eine Revision des schon bestehenden Reglements. Zu revidierung des Doct. und Chirurg. Reglement sind den 10. xber 1715 geordnet H. L. V. M ii 11 er, H. v. Mühl inen und H. Lud. von W a 11 e n w e i 1. NB. Dasjenige, so auf dem Rand verzeichnet ist, sind Correctionen , so durch die Committierten darzu gesetzt worden. 2) Ohne der. Soldaten Entgelt. Der Compagney-Schärer aber soll darfür anstatt einer einfachen doplete ration Brot haben. 3) Für das erste Band mehr nicht als 5 bz zu forderen. 4) Soviel als noch Simplicia vorhanden. 5) Die vermischten Mitei aber sollen zu handen ihr Gnaden Insul ge- 232 4. Sollen in den Spitählen in den Stätten und im Feld keine Feldscherer admittiert werden, als solche, derer capacitet halb man versicheret ist; in den Regimenteren aber werden sich die H. Obersten Selbsten angelegen sein lassen, tüchtige Subjecte zu Regiments Feldschereren zu er- namsen. 5. Sollen die 1 ) Feldscherer vor eräugenden Gefahren und vorstehenden actionen sich miteinander berathen, wie die Sachen zu bestellen; in währender action aber soll ein jeglicher hinder seinem Regiment bleiben und allda seines Commandanten ordres erwarten. 6. Vor dem Treffen sollte der Oberfeld Medicus und Stabs-Chirurgus bey der Generalität und wo die meisten trouppen sind sich auf halten; naehwerts aber bey den meisten und grösten Spitählen, dort die erforderliche räth und consilia zuertheilen, und ob die Kranken recht tractiert werdind fleissig acht zu geben, und wann es umb operationes zu tliun, erstlich zu consultieren, naehwerts wo von nöthen die operationes insonderheit die wichtigsten selbst vorzunemmen a ). 7. Damit aber in den Spitählen wegen annehm- und dimittierung der kranknen und blessierten kein Missbrauch underlaufen könne, soll für keinen nichts bezahlt werden, es wäre dann Sach, dass eines solchen blessierten Ankunft wie auch der Tag der dimittierung durch recipisse 3 ) entweders von dem Oberfeld-Medico oder Chyrurgo beschirmen werden könne; wurde aber bey ankunf't eines blessierten niemand verhanden sein, der das recipisse geben könnte, soll ein solcher doch angenommen und das recipisse naehwerts zur liand gebracht werden; welches wohl zu observieren, sowohl der Oberfeld-Medicus als Chvrurgus eydlich versprechen soll, sintemahl dardurch grosse kosten gespart werden können. 8. Ein Oberfeld-Medicus mit dem StabsChyrurgo soll kein Spitahl für sich zu versehen haben; weil sy mit der Aufsicht der Spithäler insgemein genugsam occupiert sein werden. 9. Sollte der Oberfeld-Medicus mit dem StabsChyrurgo vor allem aus in dem Anfang der Campagne an den nächstgelegnesten und sichersten Ortlien und Stätten wohl bestellte Spitähl under Gutachten der Genera- litet helfen anfrichten, auf dass sowohl blessiert — als kranken also bald dorthin gebracht werden können; weil in dem Feld auch die besten Mittel nommen werden und soll von denen Sachen, so aus der apothek genomen werden, eine speciflcierte Liste dem Kriegsrath eingehändigt werden mit ver- zeichnus jeder Troguen (und) preises. 1) Regiments- und Compagnie-. 2) Weil liecht zu erachten, dass an denen Ohrten, wo Spital sich befinden werden, nit gnug experimentierte Feldscherer sich befinden, also deren von anderen Ohrten beschickt werden müssen, also sollte einem solchen per Monat 20 Kronen geben werden, falls aber sie an diesen Ohrten selbs wohnhaft wären, sollen sie sich an denen ordinari Emolumenten vernüegen. 3) Mit Vernamsung des Namens, Heimath, Regiments und Compagney. 233 ohne erforderliche und gelegene Ruhe und Unterhalt umsonst angewendet, die Krankheiten und zufähl nur verlängert werden. 10. Damit obiges alles in guter Harmoney und Verständnuss hergehe, ist ihr Rang also regliert worden, dass der OberFeldMedicus dem Stabs Chyrurgo vor, die Regiments-Feldscherer aber ihme nachgehen sollen; die Regiments- und Compag.-Feldscherer aber haben den Rang nach den Regimenteren und Compagneyen, in welchen sy dinen; wie solches allbereit ohne Disputatz observiert worden. 11. Dem Oberfeldmedico und StabsOhyrurgo soll obliegen bei Can- tonierung der Trouppen in den Spitählen ihr Underhalt und nahrung quoad qualitatem zu verordnen, damit nit die ungesunden Speisen die kranknen in ihrer Cur aufhaltind; item mit den an denen Orten, da die Spitähl aufgerichtet, sich befindenden herren Medicis und Chyrurgis der Krank- und Blessierten-Cnren und Artzetlohn halb zu tractieren auf Approbation der Generalitet. 12. Weil auch ordinarie vor dem marschieren von schlechtem Weg und Wetter auch schlechter Nahrung bissweilen auch aus forcht, insonderheit wann es um Stösse zu thuen, die Soldaten entweders in der That erkranknen oder krankheiten fingieren, ist höchst nöthig, dass beyde sowohl der Feldmedicus als Feld Chyrurgus, wo nämlich vihl Völker bey- samen und Gefahr vorhanden, bey der Stell seyen, nicht nur wie gemelt alles zu veranstalten, sonder auch den kranknen zu helfen und ob sy in der That krank seyen zu entdeken. 13. Soll kein Feldscherer-Oonten aus den Regimenteren von dem com- missario bezahlt werden, sy seyen dann bevorderst von dem Hauptmann und Oberst aus deren Comp, und Regiment der krankne oder blessierte sich befindet, auch von dem Oberfeld Medico und Stabs Chyrurgo unterschrieben, die Conten aus den Spitählen aber müssen allein von Oberfeld Medico und Chyrurgo 1 ) underzeichnet und gutgeheissen sein. 14. Die Belohnung der Chyrurgorum betreffend werden die kleinen Wunden, so nur etwa ein ipflaster manglen für nichts gezellt, sonder den H. Chyrurgis so das Nahrere verrichten, als ein Zugab ihrer Arbeit zuzuschreiben; die rechtschaffenen Fleischwunden, wenn schon mit oder andere accidentzien darzukommen, per drey Cronen; die Wunden aber, welche durch den holen Leib oder in denselben gehen, Beyn entzwei geschlagen oder gesplitteret und die Abnemmung der Glideren per sechs Cronen gleich Ew. Gn(aden) Insul regiement gesetzet, dennoch dass die patienten vor der erlassung von dem Oberfeld Medico und Stabs Chyrurgo bey Eyden visitiert w r erdind. 15. Das Ausweichen aus den Spitählen ist eines theils der patienten Heimwee, andertheils deren inobservantz zuzuschreiben, welches am ersten zu hemmen, wann den Regiments-Stab-Chyrurgis anbefohlen wird, zu 1) Mit Namen und Heimath underzeichnet. ihren patienten wolil sorg zn tragen und durch Edict publiciert wird 1 ), dem abgehenden noch annemmenden Chyrurgo kein Lohn zu geben, also dass ein patient die Cur bey einem anfangen und enden miiesste. Datum 19. Dec. 1713 erkennt und den 5. Maii 1714 darüber wieder reflectiert und wie obbeschrieben, gutgeheissen worden. P r o j e c t wie des 0 b e r M e d i c i u n d S t a b s C h y r u r g i Eyd einzurichten. Schwert ein Ober Feld Medicus und Stabs Chyrurgus einer Statt Bern treiiw und warheit zu leisten, ihren nutzen zu förderen und schaden zu wenden; ihrer Instruction treiiwlich nachzugehen, eine fleissige Inspection über die übrigen medicos und chyrurgos zu haben, dem Feldobersten, Commandanten oder demjenigen der in ihrem Namen das Commando hätte, zu gehorsamen, auch alles das zu erstatten, was ge- treuwen und gewissenhaften medicis und chyrurgis obliget. Alle Geferd ver mitten. Tax für geringe Sachen beschlossen am 30. Dec. 1713. Einem zur Ader zu lassen 1 batzen für ein Vomitif oder purgatz, das eine durch das andere gerechnet 4 batzen Wann es aber Blessierte betreffen thäte, sollen dergleichen Sachen in die Cur gehen und diss orths nicht bezalt werden. Besoldungsetat... Ein Hauptmann einer Compagnie Auszüger 40 krönen monatlich Einem Feldmedico 40 „ „ Einem Oberfeldscherer 40 ,, T Einem Feldapotheker 20 „ „ Einem Regimentsfeldscherer 20 „ ,, Einem Comp. „ 6 „ „ Diesem 1. Sanitätsregiemente entnehmen wir vorläufig, dass wie im vorhergehenden Jahrhundert jedes Regiment seinen Regimentsfeldscherer hat, und dass in jedem Bataillon 2 Kompagnien mit Feldscherern versehen sind. Die Aufsicht über das Sanitätspersonal, sowie über das ihm zur Verfügung gestellte Material und die Feldspitäler führen ein Oberfeld medicus und ein Stabschirurgus. 1) Falls ein Patient von dem ersten fortgienge, soll gleichwohl dem ersten das billiche bezalt, falls er nemlich die evasion alsobald anzeigte, deren nach- gehenderen aber soll nichts bezalt werden, es wäre denn sach, dass er den patient aus befelch der Oberfeldscherern angenommen hätte. Aus einer später folgenden Besoldungsliste von 1715 erhellt, dass sowohl Infanterie, als Artillerie und Kavallerie Feld- schärer haben und dass im Generalstab ein Feldmedicus, ein Oberstfeldschärer und 1 Feldapotheker sich befinden. Fast das ganze Jahrhundert hindurch hat sich dieser Status erhalten ; Kompagnie- und Regimentsfeldscherer blieben bis gegen 1798 am Ruder. 1782 wurde das höhere armeeärztliche Stabspersonal vermehrt auf 2 Feldmedici, 2 Feldchirurgen und 1 Feldapotheker mit 4 Aides 1 ). — Der Kompagniefeldscherer erscheint jetzt unter dem Namen Frater 2 ). Eine grössere Ausdehnung und zeitgemässere Organisation erhielt der ganze Heeressanitätszweig im Jahre 1797 infolge eines Dekrets der höchsten Staatsbehörde, nachdem der Gegenstand von den Kriegsräten sowohl als dem Sanitätsrat vorberaten worden 3 ). Statt dass wie bisher zu den Stellen der Kompagniescherer patentierte Chirurgen genommen wurden, nahm man jetzt die „Subjekte“ zu diesem Dienste aus der Mannschaft, es entstand der Kompagniefrater, wie er weit hinein ins 19. Jahrhundert noch existiert hat. Also der Anfang zur Formierung einer Sanitäts m a n n- schaft! Während der Kriegsrüstungen gegen die Franzosen wird am 14. Januar 1798 von den Gnädigen Herren erkannt 4 5 ): „Jedes Regiment soll 3 patentirt e^A e r z t e als Chirurgien s- Major haben, nämlich einen fürs 1. und 2., einen fiir’s 3. und 4. Bataillon und einen fiir's Lazarett oder die Füsiliere des Regiments. — Jede Compagnie einen Frater, der Bartputzen und zu Ader lassen kann.“ Nach v. Rodt 6 ) bestand um 1798 das zum Felddienst gehörige Personal aus den 22 Regimentswundärzten, 1 Regimentswundarzt der Artillerie, 30 Bataillonswundärzten und 26 sogenannten Sur- nummerärwundärzten. Die Oberdirektion und Verwaltung des ganzen Medicinalwesens wurde nun einem besonderen Kommissariat übertragen, dem ein Kriegskommissär Vorstand und ein medicinischer Zeugwart nebst einem Sekretär beigeordnet waren. 1) v. Rodt, III. S. 386 ff. 2) St.A. Bern. Gedruckte Instruction über die neue Formation bey den Musterungen. Mandatensammlung Nr. 62. 3) v. Rodt, III. S. 386 ff. 4) v. Erlach, Zur Bernischen Kriegsgeschichte des Jahres 1798. Sammlung meist ungedruckter Aktenstücke. S. 120, Nr. 145. 5) 1. c. 236 Wir haben bis jetzt nur von der Zuteilung des Trupp en-Sani- tätspersonals gesprochen; in die beiden letzten Jahrzehnte dieses Jahrhunderts fällt nun aber auch die Errichtung von beweglichen Spitälern, Ambulanzen, und stehenden Feldlazaretten, für deren Bedarf schon im Frieden, wie ich zeigen werde, das Material aus gerüstet und bereit gehalten wurde. 1782 sind im Etat der zum Felddienst ausgezogenen 27 000 Mann starken Armee 3 0 Krankenwärter für das Feldhospital eingetragen J ). 1797 wurden zum Dienste bei den Lazaretten bestimmt 1 2 ): „3 Oberfeldärzte und Lazarettchefs, eben so viele Feldärzte und Feld Wundärzte, ferner 9 Unterlazarett Wundärzte, 18 Lazarettwundarztgehülfen, 3 Feldapotheker, 3 Unterfeldapotheker, 3 Lazarettökonomen. “ Zürich. Zu Anfang des Jahres 1712, vor Beginn des Toggenburger Krieges, wurde die Zürcher Heeresmacht in 5 Armeekorps eingeteilt, welche zusammen 98 Kompagnien Infanterie umfassten, jede zu 200 Mann gerechnet. Dazu kamen 13 Kompagnien Kavallerie zu 120—200 Mann; 5 Kompagnien Artillerie, jede zu ca. 16 Geschützen 3 ). Jeder Infanteriekompagnie ist ein Feldscherer zugeteilt 4 ), auch die K a vall eri e ko mpagni e erhält einen 1) v. Rodt, S. 186. 2) 1. c. S. 387. 3) Neujahrsblatt der Feuerwerker 1856, S. 209. 4) St.A. Zürich. Kriegs-Manual. Bd. III. 217. Erkanntnuss wegen Bestellung eines Feldschärers zu jeder Comp agnj. „Aus Befehl Herrn Statthalter und Ober - Commandant Landolten und übriger Herrn Kriegsräthen, wird Hr. Rathsherr und Commandant Escher denen 4 unter seinem Commando zu Ottenbach stehenden HH. Haubtleuthen ohnverweilt ansagen , dass ein jeder derselben sich urnb einen guten Feld- schärer für seine Compagnie (wann er noch keinen hat), damit die kranken oder sich begebend blessirte auf keine weis noch Wäg versäumt werdend, alsbald umbsehen solle.“ Actum, Mittwochs am 18. Maji 1712. Kriegskanzley des Freyambts Corps im Hauptquartir zu Mettmenstetten. solchen 1 ). Ausnahmsweise wird gestattet, dass der Meister sich durch einen Gesellen vertreten lässt 2 3 ). In demselben Feldzuge von 1712 fungieren als höchste feldärztliche Instanzen ein F e 1 d m e d i c u s und ein Generale hi- rurgus 8 ). Um 1740 ist die ganze Mannschaft zu Stadt und Land in Regimenter nach Quartieren eingeteilt, von denen jedes 1000 Mann zählt und aus 10 Kompagnien besteht. Für den Regimentsstab ist ein Regimentsfeldscherer, für die Infanterie- und Kavalleriekompagnien je 1 Feldscherer bestimmt 4 5 ). 1743 liefern die Zürcher zu einer eidgenössischen Grenzbesetzung ein Kontingent von 1400 Mann Infanterie. Diesem Regiment sind beigeordnet „1 Oberfeldarzt“ und „6 Unterärzte“ auch die 60 Mann starke Dragonerkompagnie erhält ihren „ F e 1 d- arz t“ 6 * ). Nach der gedruckten Ordonanz von 1770°) ist die Infanterie eingeteilt in Brigaden. Jede Brigade zerfällt in 5 Quartiers oder Regimenter zu 2 Bataillons. Jedes Bataillon zu 5 Kompagnien, von welchen die erste Frei-Kompagnie benannt ist. Zum Etat-Major jedes Regiments gehört 1 Regimentsfeldscherer, jedes Bataillon hat 2 Feldscher er, jede Artilleriekompagnie und jedeEska- dron Dragoner 1 Feldscherer. 1) Ebenda: „Es haben M. Gn. Herrn erkennt, dass einem Underleutenant und Wachtmeister von der Cavallerie an Bold soviel gegeben werden, als demjenigen von der Infanterie, und dass jede Compagnie zu Pferd auch mit einem Feldschärer und Feldschreiber versehen , zugleich diesen beyden derjenige Sold wie denen von der Infanterie bezalt werden solle! Actum, Freytags den 18. Maji 1712. Corarn Senatu, Underschreiber. 2) Ebenda. A. 236. 7. Schreiben des Herrn Hauptmann Nüscheller aus Maschwanden dat. vom 18. Mai 1712. 3) St.A. Zürich. A. 236. 20, ohne Datum. Des Feldmedici und Chirurgi zu Rüti verlangende Reit- und Postpferd. (Wird später genauer eitiert.) 4) Beschreibung wie das Milizwesen der löbl. Stadt Zürich dermalen eingerichtet sein. a. 1740. Manuscript d. Stadtbibliothek Zürich. H. 434. 5) Neujahrsbl. der Feuerwerker 1857, S. 290. Es heisst hier immer Feldarzt statt Feldscherer. 6) Militär-Ordonnanz für die Land-Miliz der Republik Zürich. Hornung 1770. 238 Die Wahl der Regimentsfeldscherer und der Feldscherer ist den Quartierhauptleuten und Rittmeistern zuständig. Als nach dem siebenjährigen Kriege Preussens Kriegsruhm alle Welt erfüllte und alle Mächte sein Heereswesen nachahmten, da machten auch die Schweizer mit. Später, gegen Ende des Jahrhunderts, waren die F ranzosen obenan, nun wurden diese zum | Vorbild. Während 1770 die Kriegsübungen der Zürchermiliz j durch ein Reglement nach preussischem Exempel geregelt wurden, ist 1791 ein neues Reglement auf ein französisches Muster zugeschnitten. Französischer Einfluss macht sich nun auch im Sanitätswesen geltend. Am 31. Mai 1792 geht zur gemeineidgenössischen Bewachung der Baslergrenze ein Zürcher Kontingent von 193 Mann ab J ). In diesem befindet sich 1 Chirurgien-Major; wir haben also eine französische Rangbezeichnung. 1798 besitzt die Zürcher Armee neben den Feldscherern einen Ober stabs- und Unterstabschirurgen. Es geht dies aus folgendem Protokoll des Kriegsrates hervor 1 2 ). „datum Freytags v. 16. Febr. 1798. Prstbs. Hr. Praesident und Ver- ordnete d. E. Kriegsrathskommission. Auf die von hrn Stadtarzt Meyer aus einem von hrn. Ober Stabschirurgus Locher erhaltenen Schreiben eröffneten Bitten theils um Vermehrung seiner unterhabenen * Chirurgen wegen ITnzulänglichkeit und Unbrauchbarkeit derselben, theils um Nachsendung der 3 grossen Medicinkisten wurde gut befunden, sowohl die beyden zum 3. Bataillon hier anwesenden 2 Schäre r und den sich zum Regiments-F eidschär er mit 3 fl. 30 S. (für 1 Pferd in begriffen) an Besoldung und Rang Unter Stabschirurg anerbotenen hrn. Operator Fries von hier abzuschicken, als auch mit der übermorgen abgehenden Trainpferde-Ablösung die begehrten Kisten nachzufiihren.“ L u z e r n. Dass 1733 in Luzern die Brigaden mit Feldscherern versorgt waren, zeigt folgende Ernennung 3 ): Kriegs-Cantzley der statt Lucern 1733. „In der Brigade Rottenburg under hern Brigadier Ludwig Cysatt ist von M. Gl. Hhh. denen geheimbden Kriegsrähten der statt Lucern alss 1) Neujahrsblatt der Feuerwerker 1859, S. 351. 2) St.A. Zürich, K. M. Bd. III. 221, p. 16. Dez. 1797 bis März 1798. 3) St.A. Luzern. O Feldscherer Ernamset worden: Herr Ruodolff Wäber von Rottenburg Statthalter, Welcher sich aut' allstündigen Bet'elch mit allen Nottwendig- keiten bestens versehen sich parat halten solle. Das Reitpferd gibt Ihme der besitzet’ des Leuwenhofes aus der Compagnie hochdorff und Berg- höölf. “ Als höherer Grad erscheint 1781 der Chirurgenmajor 1 2 ) oder Feldscherer-Major 8 ). Auszug aus der Kriegs Canzley der Stadt Luzern I. Th eil 1682—1792. 1792. ..In Rücksicht auf gegenwärtige critische Zeit-Umstände haben U. G . G. H. H. und Obern die H. Herren Kriegs-Räthe erkennt, dass dem löblichen Collegio-Medico aufgetragen seyn solle [: wie per Recessum geschehen :] fiirdersamst ein tauglich- und anständiges Subject von ihrem incor- porirten Chirurgis Hochdenselben zu einem Feldschärer- Major in den Auszug darzuschlagen, und zugleich die behürige Anstallten zu treffen, dass desselben Feld Apothec mit all nöthigen Instrumenten, und Medicinen unter behöriger Aufsicht des wohlennelten Collegii gebührend und schleunigst versehen werden. Zufolge dieses Auftrags ist dann Herr Doctor und Chirurgus Joseph Anton W i 11 i m a n n zum Feldschärer- Major dieses Auszugs von einem Löblichen Collegio-Medico dargeschlagen, und nachwärts unterm 10. laufenden Monats von M. G. G. Herren den H. Herren Kriegs Rätlien genehmiget worden. “ 1795 wird von demselben Collegiuin-medicum den Herrn Kriegsräten der Vorschlag zur Wiederbesetzung der Stelle eines „ersten Fel d Wundarztes oder Chir ur gen-Maj or“ gemacht, und zwar wird vorgeschlagen Herr Joseph Anton Mengis „graduierter Medicinae Doktor und in corp o r i er t e r Chirurgus“ 3 ). Neben dem Feldscher-Major werden 1792 Unterfel d- scherer 1., 2. und 3. Klasse unterschieden 4 * ). 1) St.A. Luzern. Nach Mitteilung von v. Liebena u. Siehe später unter Besoldung. 2) Ebenda. 3) St.A. Luzern. Erkenntniß des löblichen Collegii Medico Chirurgici die Bestellung des Platzes eines ersten Feld-Wundarztes betreffend de anno 1795. 4) Ebenda. Mitteilung von Herrn v. Liebena u. Vergleiche Abschnitt Besoldung. 240 Dass 1798 nocli das Regiment seinen Regime ntsfeld- scherer hat, geht aus dem folgenden Patent hervor 1 ): Wir Schultheiss und Kriegsrätlie der Stadt und Republik Luzern urkunden hiemit: dass wir den Herrn Aloys Schnieper unsern getreuen lieben Stadthindersässen zum Feldschä- rer der I. Class des II. Regiments ernannt und verordnet haben, mit ernstlichem Befehl, dass alle diejenige, so es sich gebührt, Ihn in dieser Eigenschaft erkennen, und die Untergebne Ihm den schuldigen Gehorsam erweisen sollen. In Urkund haben Wir gegenwärtiges mit nnserm gewohnten Insigill und unsers Secretarij eigenhändigen Unterschrift bewahrt geben lassen: den 2. März 1798. Loco sigilli. ,T. K. Amrhyn Kriegs Ratsschreiber. Der 1798 den Bernern geleistete Zuzug gegen die Franzosen bestand aus 1 Regiment von 1200 Mann. Dieses war zusammengesetzt aus 2 Bataillons zu 5 Kompagnien. In jeder Kompagnie war 1 Frater. Im Regimentsstab 1 Chirurgien- Major und 3 Sous - C hir u r gien s 2 ). Auch da also jetzt französische Rangbezeichnungen. Basel. In Basel wurden 1713 zwei Regimenter zu je 9 Kompagnien formiert. In der 2. Hälfte des Jahrhunderts war jedes Regiment in 2 Bataillone geteilt, jedem Bataillon wurde 1 Grenadierkompagnie beigegeben. Ausser der Landmiliz bestand eine Stadtgarnison. Laut Rodel vom Juli 1751 bis Juli 1752 befindet sich im Garnisonsstab 1 Garnison-Doktor und ein Garnison-Barbierer 3 ). Dem Stabe der beiden Landniiliz-Regimenter sind in der 2. Hälfte des Jahrhunderts je 1 Regimentsfeldscherer beigeordnet. 1796 kommt dazu 1 Feldmedicus. 1798 ist der Regimentsstab formiert wie folgt 4 ): 1) Ebenda. 2) v. Erlach. 1. c. S. 481. Formationstabelle des Zuzugs von Luzern. 3) St.A. Basel. St. 92. A. 47. 4) Neues Kriegsbüchlein oder Verzeichnis der Vorgesetzten etc. der löbl. Stadt Basel. 1798. 241 Landmiliz. 1. Regiment. E t a t - M a j o r. Obrist. Obrist-Lieutenant. Obrist-Wachtmeister. Aide-Majo'r. Unter- Aide-Major. Feldmedicus Herr Joh. Jacob Stiickelberger. M. I). Regimentsfeldscherer Herr Franz Werenfels des gr. Raths. Im 2. Regiment ist nur ein Regimentsfeldscherer, kein Feldmedicus. Mit Feldscherern waren auch die Miliztruppen der Landkantone im 17. wie im 18. Jahrhundert versehen. Von Nidwalden werden wir aus der Zeit des Kampfes gegen die Franzosen im Jahre 1798 ausführliches erfahren. Als in demselben Jahre die U rner einen Zuzug zu Hilfe der Berner mobilisierten, wurde vom Kriegsrat ein „oberster Feldarzt“ ernannt 1 2 ). In Schwyz nahm die Regierung 1714, d. h. nach dem 2. Vill- mergerkrieg eine Reorganisation des Militär wesens vor. Das Land wurde in Militärquartier e eingeteilt; jedes Quartier lieferte 2 Kompagnien. Jeder Kompagnie ist 1 Feldscherer zugeordnet*). Zuteilung von Sanitätspersonal in der helvetischen Armee 1798—1799. Ueber der Zeitgrenze, die dieser Arbeit gesetzt ist, liegt das, was nach dem Zusammenbruch der alten Eidgenossenschaft auf dem Gebiete der Heeresorganisation in schweizerischen Landen geschah. Ich will aber doch, um das Jahrhundert in dieser Richtung zu erschöpfen, noch kurz erwähnen, was ich über Zuteilung von Sanitätspersonal zu der helvetischen Armee aufgezeichnet fand 3 ). Die am 12. April 1798 ins Leben gerufene helvetische Republik musste unter dem Drucke der Fremdherrschaft die Schöpfung einer nationalen Armee versuchen. In jeder Beziehung gehemmt, sagt Frey, „durch Kriegsnot und Raubsucht der Franken aller Hilfsmittel entblösst, hat sie ihren Zweck doch einigermassen erreicht, und die von ihr geschaffene Armee war auf den Schlachtfeldern des Völkerkampfes nicht ganz bedeutungslos. Ohne Hoffnung und gezwungen mit dem Erdrücker Schulter an Schulter zu 1) Hoppeier. Der Anteil des Urner Kontingentes an den Kämpfen der Berner in den Märztagen 1798. S. 12 nach Schilderung von Joh. Conrad F ä s i. Staats- und Erdbeschreibung der Eidgenossenschaft. 2. Bd. S. 165. 2) C. S t y g e r. Die Militärmusterung zu Lachen vom 9. Oktober 1729. Mitteil, des histor. Vereins Schwyz. 6. Heft. S. 125 ff. 3) Ich beschränke mich dabei auf eine Quelle: Die helvetische Armee und ihr Generalstabschef etc. vom Jahre 1799 von A d o f Frey. Aarau 1888. lirunner, Die Verwundeten. 16 242 kämpfen, hat sie den Ruhm der schweizerischen Tapferkeit aufrecht erhalten und erneut. Aber sie erwarb sich in der Geschichte keinen Namen, weil der Fremde die Lorbeeren ihrer Thaten pflückte.“ In der laut Beschluss vom 17. August 1798 errichteten h e 1- vetischen Legion, die anfangs aus 100 Mann Artillerie, 400 Husaren, 600 Linieninfanterie und 400 Jägern bestand, und nachher vergrössert wurde, waren dem Stabe zugeteilt: 1 Feldscherermajor und 3 Unterfeldscherer, alle 4 mit Lieutenant s r a n g. Weitere Bestandteile der helvetischen Militärmacht bildeten die Hilfsbrigaden und die Miliz. Letztere war in Auszüge r- (Eliten-)Korps und Reservekorps eingeteilt. Das Elitebataillon zu ca. 1000 Mann hatte in seinem Stabe 1 Bataillons- feldscherer, 2 Aide Chirurgen oder Unter Chirurgen. Anfangs Hornung 1799 erschienen 2 Verordnungen über Prüfung und Anstellung von Wundärzten für die Auxiliärbrigaden und Feldscherermajors. In der für den Generalstab einer Armee von 20000 Mann aufgestellten monatlichen Soldtabelle figurieren unter dem Titel „Spitäler“: 1 Kriegskommissär, der die obere Polizey der Spitäler besorgt. 1 Oberfeldarzt 1 Oberfeldwundarzt 1 Oberfeldapotheker Geliülfen, deren Anzahl und Besoldungen die Chefs nach Verhältnis ihrer Dienste bestimmen können. Nach der Soldliste der Auszügerbataillons erhalten der 1. W und- arzt monatlich 100, der 2. = 50 frs. Als Ober Chirurgen der helvetischen Truppen finden wilden verdienten Dr. Abraham Schiferli, auf den wir später zu- rückkommen werden. Die wichtigsten Ergebnisse unserer Nachforschungen über die Zuteilung des ärztlichen Personals zur Truppe im 18. Jahrhundert lauten zusammengefasst: Die taktischen Einheiten der kantonalen Heere und Auszüge, die Kompagnien und Regimenter der Infanterie erhalten nach wie vor ihre Kompagnie- und Regimentsfeldscherer. Feldscherer sind auch den Ein- 243 li eiten der Special truppen, den Dragoner- und Artilleriekompagnien zugeteilt. Dieselben werden meist nach Vorschlag eines medicinisch-chirurgischen Kollegiums von den Militärbehörden ernannt. Wie im 17. Jahrhundert treffen wir Feldapotheker und als höhere Vorgesetzte Oberfeldscherer und Feldmedicus. Diesen gesellen sich später als neue feldärztliche Instanzen Feldschärer- Major, C h ir u r gen-M a j o r, Stabschirurg und Oberstabschirurg hinzu. Am Schlüsse des Jahrhunderts wird der Anfang zur Aushebung einer nicht aus patentierten Chirurgen, sondern aus der Mannschaft ausgezogenen Sanitätstruppe, Fraters, gemacht. Neben der Truppensanität finden wir zu derselben Zeit im Staate Bern ein Sanitätspersonal für den Spitaldienst, d. h. für mobile Ambulanzen und Feldlazarette organisiert und formiert, bestehend aus Aerzten, Chirurgen, Apothekern, Arztgehilfen und Verwaltungsbeamten. 2. Ausrüstung des Sanitiitspersonales. Sanitätsinaterial. Feldlazarette. Persönliche Ausrüstung. Bekleidung und Bewaffnung. In unserer Uebersiclit Uber den Stand des schweizerischen Kriegs- wesens steht geschrieben, dass man auch in der Schweiz erst im Laufe des 18. Jahrhunderts anfing, die Soldaten zu uniformieren. Das machte sich ganz allmählich, einige Orte gingen voran, die andern blieben zurück; jeder Kanton kleidete seine Krieger nach eigenem Geschmack mit eigener Tracht. Ein gar buntes, maskeradenhaftes Bild muss der Zusammenzug jener eidgenössischen Truppen dargeboten haben, welche im Jahre 1743 zur Formierung eines Cordons an die Grenze gegen Miillhausen rückten. Die Zürcher Truppen hatten ungleiche Röcke, bekamen aber in Basel blaue Aufschläge auf alle Kleider; die Offiziere hatten graue Kleider mit roten Aufschlägen; die Berner-Offiziere trugen weissgraue Kleidung, rotes Kamisol und Hosen; die Gemeinen graue Röcke mit roten Aufschlägen. Die Offiziere von Luzern ohne Uniform; die Soldaten mit roten Wollhemden. Offiziere und Gemeine von Glarus ohne Uniformen. 80 Mann von der Basler Stadtwache mit grauen Rücken, blauem Kamisol. Dazu kamen, jedes wieder in besonderen Farben prangend, F r e i b u r g, Solothurn, S c li a f f h a u s e n, S t. G a 11 e n, Biel 1 )- — Famoses föderalistisches Tableau! 1) Neujahrsbl. d. Feuerw. 1857, S. 287. 16 * 244 Das Heilpersonal scheint eine besondere Uniform erst spät erhalten zu haben, durch besondere Abzeichen war es wohl längst schon kenntlich gemacht. Zu Bern tritt 1710 der Feld schär er mit der Flinte bewaffnet bei der Musterung an; sein besonderes Kennzeichen ist das „Schärbecki“ d. h. die liasierschüssel'). Im Projekt einer Ordonanz von 1758 heisst es in Art. 17 von den Pflichten des Ko mp agnie- Sc hä r e rs unter Anderem: er soll „im Feld die Soldaten rasieren und in der Uniform nur mit dem seithengew ehr Musterung passieren“ 1 2 3 ). Das Sanitätspersonal der Zü r cher-Armee trägt 1770 laut uns bekannter Ordonanz 8 ) folgende „Montour und Armatur“: Der Regiments-Feldschärer der verschiedenen Corps. Sollen in der Färb, Faccm und allem, derjenigen Uniformen gleich seyn, welche den Of'ficieren 'jeden Corps vorgeschrieben ist, aussert mit dem Unterschied, dass ihnen kein Brustblatt und Degenquaste zuständig ist, und dass sie die Aufschlag und Kragen von gleicher Färb und Tuch des Rocks haben sollen 4 ). Also Offiziersuniform! Der Feldschärer. Soll ebenfalls in der Färb, Fagon und allem mit derjenigen Uniforme gleich seyn, welche den Soldaten vorgeschrieben ist, aussert dass sie auch wie die Regiments-Feldschärer, Aufschlag und Kragen von gleicher Färb und Tuch des Rocks haben, und dass ihnen wie den Unter- officiers, silberne oder goldene Bordierung der Hüthen zu tragen bewilliget ist, auch dass sie anstatt Säbel, Unterofficiers-Degen, aber ohne Quaste haben sollen. Nach v. Rodt 5 ) erhielt im heimischen Heere das Personal des Medizinalwesens 1797 eine unterscheidende Kleidung: „heiter grauer Mischei mit schwarzen Aufschläge und gelben Knöpfen.“ 1) St.A. Bern. K. R. Manual XXXIII. Dat. 19. Mai 1710. So stolzierte der Chirurg der damaligen Zeit auch in kaiserlichen Kompagnien einher. Nach Hardmeyer’s Soldatenspiegel, Zürich 1702, kamen an der Spitze der Zugordnung 1. die beyden Zimmerleute, 2. „der Feldscherer, Furier und Musterschreiber in einem Glied, jeder eine Flinte über den linken Arm tragende, da der erstere sein Scherbeke, der letster aber den Schreibzeug vorsichtragend hat.“ 2) St.A. Bern. Kriegsordonanzen Nr. 11. 3) 1. c. S. 90. 4) Unter dem „Grossen Fritz“ waren die Regimentsfeldscherer aller Waffen durch die „rothe Weste“ kenntlich. A. Koehler, 1. c. S. 30. 5) 1. c. III. S. 249. 245 Die Chirurgen im Heere Neuenbürgs waren den Bataillonen mit Offiziersgrad zugeteilt und hatten das Recht, den Degen zu tragen. Ihre Uniform unterschied von den Kombattanten deutlich: sich Fi g . 12. „II etait de drap gris de t'er clair, avec boutons dords, collet et parements de velours ainarante bordes de petites feuilles soutachees d'or. II fut en usage jusqu'ä la lin du XVIIIme siede, puis remplace par l’habit gris bleu, ä parements et collet de velours noir.“ Nebenstehend die Reproduktion eines Portraits nach B a c li e 1 in 1 ). Wie mit der Uniformierung, so ward es mit dem Be ritten machen ganz ungleich gehalten. Aus einer früher schon gebrachten Notiz vom Jahre 1733 über Zuteilung eines Feldscherers zu einer Luzer- ner-Brigade haben wir erfahren, dass dem Manne ein Reitpferd zur Verfügung gestellt wurde. Beritten waren jedenfalls die höheren Sanitätsoffiziere im Feld, so bei den Z U rchern während des II. Villmerger- krieges die Herren General Feld- Chirurgus Weg m a n n und Fel d- medicus Ziegler, nachdem sie bei der Regierung darum eingekommen 2 ). Zum Transport der Feld leisten wird von eben denselben Feldärzten laut unten stehendem Brief ein Postpferd verlangt, ln einem vom 27. April 1712 aus dem Haupt- 1) Musee neuckatelois 26. Jahrg. S. 244. Die Photographie verdanke ich meinem Freunde Dr. Carl Meyer in Zürich. 2) St.A. Zürich. A. 236. 20. Schon citiertes Schreiben: „Nebstdem ist nicht verborgen , wie dass de r Feldmedicus als General Chirurg u s samt ihren Feldkisten nicht stets an einem orth stehen können, sonder bald da bald dort die inspection der Kranken als dero an- liegen nehmen müsse, und folglich unmöglich fallet, zu Fuss ihr gebühr zu erstatten, deswegen wir demüthig bittend uns auch mit zwei Reitpferden samt einemPostpferdt auf alleFähl zu versehen, damit wir in allen stucken unsere devoir praestieren könnend, und kein Verantwortung gegen Gott als gegen Euch, Hochgeachte Herren, erwarten müssend. Dis ist was wir Euch Hochgeachte Herren , dermahlen mit aller ge- 246 quartier zu Cappel datierten Schreiben r ) wird , den Herren Geistlichen und Medicis“ überlassen, sich um 6 Pferde „umbzuschauen, weilen solche hier rar.“ Medicinische Ausrüstung. Material des Truppen-Sanitätspersonals. F eldkisten. F eldapotheke. An der medicinischen Ausrüstung des Truppen-Sanitäts- personales hat sich im Laufe dieses Jahrhunderts nicht viel geändert. Feldkisten und Feldapotheken lieferten nach wie vor dem im Felde stehenden Schürer und Medicus, was er für innerliche und äusserliche Kuren nach damaligen Heilbegriffen nötig hatte. So wie heute der Bataillonsarzt seine Sanitätskiste auf dem Batail- lonsfourgon nachführen lässt, und auf deren Inhalt zunächst mit seinen Bedürfnissen angewiesen ist, so war dies damals der Fall * 1 2 3 * ). Wir wissen aus dem Berner Sanitäts-Reglement, dass es dem Stabschirurg und Oberfeldmedicus oblag, die Feldkisten und Feldapotheke bei dem Aufbruch der Truppen „quoad quantitatem et qualitatem“ wohl zu examinieren und zu remedieren. Aus dieser Kisten, heisst es, sollen die Feldscherer die Mittel nehmen. Nach beendigtem Kriege ist aus der Kiste, was noch übrig geblieben, derjenigen Apothek, aus der es bezogen, zurückzugehen „und zwar in gleichem preis, wie sie der obrigkeit anlieget“. Nach Ordonanz von 1774 8 ) hat hei den Basler Dragonern der Feldscherer Wachtmeisters Rang und Uniform und „führet sein Bindzeug und Feldapothek in dazu gemachten Säcken neben den Pistolen-Halftern. “ ziemmtheit vorstellen wollen, die wir Gott bitten, dass Er etc. Eure, Unsere Hochgeacliten u. Hochgeehrten Herren Underthenigste (Sig.) Adrian Ziegler JVI. Heinrich Wägmann. 1) St.A. Zürich. A. 236. 5. 2) Ueber Medicamente, die nicht aus der Feldapotheke bezogen wurden, musste Rechnung abgelegt werden; so im Kriege 1712 bei den Zürchern. St.A. Zürich. A. 236. 20: „F e 1 d s c h ä r e r s J o h anne s Ilegnauwers fordernde Artzet-Löhn. sine dato „Folgend allhier die Patienten (21) „welchen ich Medicanienten geben hab under Hr. Haubtmann Spöndlis Com- „pagnie, erstlichen zu Lommis, ehe und bevor die Feldapothek ankommen ist, und zu Frauenfeld ausgeben. Sa. 11 fl. 27 s.“ 3) Basel. Copie der Regiemente betreffend Uniformen. Bibliothek des Landesmuseums. 247 1782 werden „zu einem allfälligen Genferzug“ 6000 Berner aufgeboten. 2000 Mann sollen alsobald an die Grenzen verlegt werden. Jeder Kompagnie zu 108 Mann ist ein Frater zugeteilt. „Jeder Frater oder Compagnie-Feldschärer soll in seiner kleinen Feldapottek mit sich tragen: 1 Flasche Spiritus vini, 1 Flasche Magentinctur, 1 Flasche Essig, einige niederschlagende Pulver, 12 Verbandbinden, 1 Pfund Charpy, ein gutes Bind- und Aderlasszeug, Tuch zu Compressen und sein Rasirzeug“ *). 1793 werden zu Bern 6 Regimentsfeldscherer- und 10 Ba- taillonsfeldscliererkisten angefertigt 1 2 ). In Zürich trifft bei Ausbruch des 2. Villmergerkrieges der Kriegsrat folgende Verfügung 3 ). Rath schlag wegen des Feld Medici und Feld C h i r u r g i. 11 . Apr. 1702. „Des Ersten, den Verordneten Herren Feld Medien m Herr Heinrich Hottinger M. D. belangend, so ist selbem gäntzlich überlassen, die Feldkisten, so Ihme aus dem Zeughaus verabfolget werden wird, nach best beywohnender Erfahrenheit, sowohl mit benöt.higten Medicamentis aus sein selbsteigener Apothec anzufüllen, als auch die Ihme dienliche Instrument anzuschaffen. — Desglichen wird sich Herr Feld C h i r u r- gns H. Hess mit deine was Ihme nötliig von Medicamenten mit geaacli- tem Herr Doetor Hottinger unterreden, und selbige aus dessen Apothec trachten zu versehen, damit allenfalles auch Er mit seiner Feldkiste parat seye. u In Nidwalden verordnete 1707 der Rat 4 ), dass im Zeughaus (Stans) 1 Doctorwagen gehalten werde. Also auch die Land- und Gebirgskantone sahen sich im Frieden vor! 1798 befindet sich daselbst an Feldgerätschaften neben dem Feldaltar die Apotheke 5 6 ). Der Inhalt der Feldkisten ändert sich wie derjenige der Köpfe mit dem Fortschreiten der Zeit nur ganz- gemächlich. Als Verbandmaterial dient durchweg wie im vorigen und in früheren Jahrhunderten die alte Leinwand. Die Feldschärerkisten sind laut Beschluss des Berner Kriegsrates vom 23. März 1795 °). 1) St.A. Bern. Kriegscanzley Bern. Mandatensammlung 3. Datum 13. Merz 1782. 2) St.A. Bern. K. R. M. LXXXI. S. 477 u. 522. 3) St. A. Zürich. A. 236. 4. 4) Descliwanden 1. c. S. 31. 5) Gut, Der Ueberfall in Nidwalden. Stans 1862. S. 112. 6) St.A. Bern. K. R. M. LXXXV. S. 346. 248 mit einem Vorrat von alter Leinwand zum Verbinden zu versehen. Wie in den Kriegsjahren 1798 und 1799 aus alten Linnen Charpie gezupft wurde, davon werden wir später Ausführliches vernehmen. Dass der Arzneischatz, der in den Kisten untergebracht * wurde, zu Anfang des Jahrhunderts so ziemlich die nämliche kom- plicierte Beschaffenheit darbot, wie sie M u r a 11 für die Zürcher Feldkiste vorschlug, werden uns die Apothekerrechnungen des 2. Villmergerkrieges bis in die kleinsten Einzelheiten zeigen. Chirurgisches Instrumentariu m. Auf das chirurgische Instrumentarium, welches in dieser Zeit den ins Feld ziehenden Chirurgen zur Verfügung stand, beziehen sich folgende Notizen : Das Zeugliausinventariuin Z ii r c li s weist 1711 auf') : „10 neue ausgerüstete Feldarzneikisten, jede mit ihres Arztes oder Wundarztes Namen bezeichnet. 1 Futter zu chirurgischen Instrumenten.“ Aus der oben gegebenen Verfügung des Kriegsrates von 1712 vernehmen wir, dass der F e 1 d m e d i c u s Hottinge r mit den dienlichen Instrumenten“ sich zu versehen hatte. 1716 befindet sich im Zeughaus „zum Leuenliof“ 2 ) „1 Futer mit chirurgischen Messern und Sc beeren samt beyliegendem Spaten und Kluppen. 1 klein ^ Feldkistlein mit allerhand alten nunmehr unbrauchbar scheinenden Arzneien und Pflastern angefüllt. “ Zu Luzern macht 1795 3 ) das löbliche Collegium medico-chi- rurgicum den Kriegsrat darauf aufmerksam, „dass wirklich der nötliige Vorrath von chirurgischen Instrumenten und eine Feld- Apotheke noch nicht angeschafft worden, weil Herr Doctor Will i- m a n n ein eigentümliches Etui, so er mit sich aus Spanien nach haus gebracht, gehabt hat.“ Ausrüstung der Militär spitäler- Feldlazarette. Es ist im Früheren festgestellt worden, dass im Heere Berns gegen Ende des 18. Jahrhunderts nicht nur ein Sanitätspersonal für die einzelnen Truppenteile, sondern auch ein solches für die Besorgung von F eldspitälern ausgehoben war. Es soll jetzt 1) Neujahrsbl. f. Feuerw. 1855. S. 191. ^ 2) St.A. Zürich. Zeugliausarchiv. Signiert 170 QQ. 3) St.A. Luzern. In dem schon citierten Erlass. Erkanntniß des löblichen Collegii etc. 249 das mitgeteilt werden, was ich über die Ausrüstung der Feldlazarette in Erfahrung bringen konnte. Ans dem I. Zeitraum wissen wir, dass die Eidgenossen schon t im alten Ziircherkriege bei der Belagerung Zürichs die Kranken und Verwundeten in den benachbarten Städten Baden und Bre m- garten unterbrachten. Ob dort schon eigentliche Feldspitäler organisiert waren, musste ich in Ermangelung genauer Urkunden dahingestellt sein lassen. Nach dem Berner Sanitäts-Reglement von anno 1713 hatten die Herren Feldärzte die Instruktion, „in dem Anfang der Campagne an den nächstgelegenen und sichersten Orten und Stätten wohl bestellte spitähl under Gutachten der Generalitaet helfen aufrichten, auf daß sowohl Blessirte als Kranken alsobald dorthin gebracht werden können. “ Wir werden denn auch später sehen, dass 1712 nach der 2. Villmergerschlacht bereits solche Spitäler bezogen wurden. Ueber die Einrichtung dieser Lazarette konnte ich nichts in Erfahrung bringen. Die frühesten mir bekannten Nachrichten der Kriegsmanuale, welche die Zurüstung von Feldlazaretteinrichtungeu zur Friedenszeit beweisen, datieren in die 80er und 90 er Jahre. Nach den Etats vom Jahre 1786 waren für die Berner Ar- k mee 50 Hospital wagen zu 4 Pferden vorgesehen 1 ). Um die Installation eines Armeelazarettes machte sich nach den Akten des Bernischeu Kriegsrates hauptsächlich der damalige Oberfeldarzt Dr. Wyss verdient. Ihm wurde am 3. November 1792 für seine seit 2 Jahren stattgehabten Bemühungen vom Kriegsrat „ein Fass guten alten Weins“ dediciert 2 ). Getreulich helfend stand ihm zur Seite der Feldcliirurgus G a u d a r d 3 ). 1793 legt Wyss im Namen der „F e 1 d 1 a z a r e 11 c omni i s s i o n “ den Räten ein genaues Projekt für die Gerätschaften des Lazarettes vor 4 ). Diese prüfen die Vorlage, finden aber die Kosten von 3206 Kronen zu hoch. Um die Ausgaben zu reducieren wird beschlossen, alles das nicht anzuschaffen, was im Notfall leicht zu bekommen sei. In dem Verzeichnis des wirklich Nötigen befinden sich unter Anderem „12 Sitze zu Krankenwagen.“ ► ’ 1) v. Ro dt, III. S. 278. -2) St.A. Bern. K. R. II. LXXXI. S. 148. 3) Ibid. S. 352. 4) St.A. Bern. Iv. R. 41. LXXXIII. S. 193. k 250 Bei der üblichen Sparsamkeit der Herren Kriegsräte konnte die F eldlazarettkommission ihre Forderungen nur schrittweise durchsetzen. Am 5. Dezember 1793 wird ein neues Begehren nur teilweise erfüllt 1 ). Von „Strohsäcken, Streumatrazen, Kopfkissen“ wird in diesem Zeitpunkt Umgang genommen, indem derlei Vehikels im Notfall bald bei der Hand seien. Die angescbafften Geräte wurden zu Bern in einem „ F e 1 d- lazarettdepot“ aufbewahrt 2 ). 1796 und 1797 liegt dieses Depot in der Insel unter Aufsicht des Oberfeldarztes Wyss 3 ); es enthält die Effekten zu einem Lazarett für 5000 Mann. Da aber daselbst die Räumlichkeiten für Kranke reserviert werden müssen, wird später das Depot im sogenannten Kommerzienliaus eingerichtet imd zugleich die alte Bibliothek als „schicklicher Ort“ in Aussicht genommen 1 ). Nach v. Rodt 6 ) wurde 1797 die Einrichtung der Feldlazarette auf ein Corps von 28 000 Mann berechnet. Ausser den nötigen Lazarettutensilien hatte der rührige Dr. W y s s auch eine kleine militär ärztliche Bibliothek für das Depot angeschafft °) : Aus diesem Vorratshaus wurden nun, wenigstens zum Teil, wenn die Truppen ins Feld zogen, die Feldspitaleinrichtungen bezogen. Die Spitäler traten, wie wir wissen, in Form von mobilen 1) Ibid. S. 262. 2) St.A. Bern. K. R. M. LXXX1. S. 352. 14. Januar 1793. „IC. R. an Dr. Tribolet als gewesenen Feldarzt. Derselbe soll die von Herrn Dr. Wyss erhaltenen Effecten aus dem Feldlazarettdepot wieder zustellen und ihm auch diejenigen übergeben, welche er für das Feldhospital in Neus angekauft und allher gebracht hat.“ 3) Darauf beziehen sich folgende Notizen in den Manualen des Kriegs- rathes: (St.A. Bern) K. R. M. LXXXVIII. S. 173. 4. Juli 1796. Ein Teil der Effekten, welche zu dem Feldspital des Regiments von Wattenwyl zu Aarberg gehörten, sind von da in die Insel transportiert worden und stark mit Wanzen inficiert. Anordnung, dass solche vernichtet werden. — K. R. M. LXXXIX. S. 88. 27. Oct. 1796. Ibid. 17. Nov. 1796: Kriegsrath an Dr. Wyss. Wird ersucht den gewesenen Feldärzten und Chirurgis der 1. und 2. Division die ihnen aus hiesigem Lazarettdepot verabfolgten Effekten wieder abzunehmen und ebendort wieder aufzubewahren. — K. R. M. XCI. S. 147 u. 148. 11. Dez. 1797. Ibid. 2. Nov. 1797. 4) St.A. Bern. Erkenntnißbueh VII. f. 428. 5) 1. c. III. S. 188. Anmerkung. 6) St.A. Bern. K. R. M. LXXXVI. S. 3. Kriegsrath an Wyss. Die von letzterem angeschafften Bücher der Militärarzneikunde, die im Feldlazarettdepot liegen, sollen in die Communalbibliothek gebracht werden. 251 Ambulanzen sowohl, als von stehenden Lazaretten in Aktion. Wir werden im Kriege gegen die Franzosen weiter von denselben hören. Als im Jahre 1747 der bernische Kriegsrat das Proviantwesen im Heere reorganisierte, wurden unter dem Befehl des Oberkriegs- kommissärs stehende Distrikts- und Departementskommissäre ernannt. Unter der Aufsicht der letzteren stand auch das Lazarettwesen, die Ambulanzen sowohl wie die stehenden Spitäler 1 ). Blessierten -Wagen. Mit der Ausbildung des Lazarettwesens wurde zu Bern auch auf die modernen Y orke h r ungen für de n V e r w u n - detentransport das Augenmerk gerichtet. Laut Etat vom Jahre 1786 waren für die Armee, wie wir durch v. Rodt vernommen, 50 Hospitalwagen zu je 4 Pferden vorgesehen. Wozu diese Wagen speciell dienen sollten, 'ist dort nicht gesagt, doch dürfte die Vermutung zutreffen, dass sie hauptsächlich für den Transport von Spitalutensilien, zum Teil aber auch für denjenigen der Verwundeten bestimmt waren. Mit der Einführung eigentlicher Blessi erten- und Krankenwagen für das Feld von besonderer Konstruktion befasste man sich in Bern 1793. Man hielt sich dabei an französische Modelle; hatte doch ein Jahr vorher, wie wir wissen, der grosse Larrey seine „voitures legeres suspendues“ für den Verwundetentransport im Felde erprobt 2 ). Am 24. Januar 1793 ersucht der Kriegsrat den Herren Milet, gewesenen Chirurgien -Major des vormaligen französischen Schweizer-Regiments v. Vigier „einen Wagen zur Fortbringung von gefährlich Kranken und stark Blessierten , wie er in seinem Memoire sub Nr. 3 bezeichnet und beschrieben ist, unter seiner Aufsicht anfertigen zu lassen, welcher dann zu einem Modell dienen könnte 3 ).“ In demselben Jahre (19. Sept.) ergeht vom Kriegsrat an Oberfeldarzt W y s s die Aufforderung, er möchte, „anstatt eines Modells zu einem Krankenwagen eine ausgeführte Zeichnung davon machen lassen, welche so abgemessen und ausgeführt wäre, dass ein verständiger Arbeiter 1) v. Rodt, III. S. 384 u. 85. 2) Siehe p. 182 dieser Arbeit. Larrey bildet seine Blessierten wagen zu 2 und 4 Rädern, sowie die „Ambulance du Baron P e r cy“ im I. Bande seiner Memoiren ab. Taf. III—Y. — Die Zeichnung von Wyss verrät originelle Abänderungen. 3) St.A. Bern. K. R. M. LXXXI. S. 372. 252 darnach arbeiten könne I ). Dass man ähnliche Transportwagen wirklich anzuschaffen beschloss, geht aus einem hier schon citierten Protokoll des Kriegsrates hervor, nach welchem in dem Verzeichnis der anzuschaffenden Lazarettutensilien auch „12 Sitze zu 2 Krankenwagen “ figurieren. Die von Oberfeldarzt Wyss auf Ansuchen des Rats entworfene Zeichnung des Blessiertenwagens liegt im Staatsarchiv B e r n. Ich gebe davon beistehend {Fig. 13) eine Reproduktion, angefertigt nach einer von Herrn Staatsarchivar T tt r 1 e r mir gütigst geschenkten Photographie. Fig. 18. inü c ‘-* t Der Wagen ist für Sitzende und Liegende eingerichtet und enthält ausserdem eine grössere Anzahl von Kisten, die Spitalmaterial, Verbandstoffe etc. mitführen sollen; eine anscheinend geschickte Kombination von Fourgon und Blessierten wagen. Mit diesen schon im Frieden zugerüsteten Lazaretteinrichtungen und Vorkehrungen für den Verwundetentransport scheint Bern im 18. Jahrhundert allein vorgegangen zu sein. In den Akten aus anderen Kantonen fand ich nichts dergleichen erwähnt. Für die „auf dem Marsch fallenden kranken Soldaten“ ist nach der Zürcher Ordonnanz von 1770 2 ) auf einem der 2 Bataillons-Ba- 1) Ebenda. K. R. M. LXXXIIL S. 98. 2) 1. c. S. 210. — Im Bündnis zwischen Zürich und den gemeinen III Bünden von Hohenriitien vom 5. Mai 1707 heisst es „Zehentens soll man auf den 253 gagewagen „jederzeit etwas Platz“ zu reservieren. Yon Feldlazaretten oder Blessiertenwagen ist nirgends die Rede. 3. Besoldung des Heilpersonals. Dass zu Anfang des 18. Jahrhunderts für die Feldscherer ungefähr dieselben Soldansätze wie im vorigen Jahrhundert gelten, zeigen die folgenden Listen: Zürich 1708 D Hauptmann fl. 5 Wachtmeister n 1.32 Oberlieutenant 7> 3 Furier V 1.32 Unterlieutenant r> 2.20 Capitain d’Armes „ 1.32 Fehndrich y> 2.10 Soldat 11 -.20 Schreiber ii 2 Und das Commiss täglich P/2 U F eidschär er 11 2 Brodt. Yorfehndrich n 1.32 Bern 1715 2 ). Infanterie. Compagnieschreiber 6 „ n Oberst 80 Crn. Feldschär er 6 * n Oberstlieutenant 50 Korporal 3 » 5 Major 55 Aidemajor 10 Gefreiter 2 , 20 „ » Spielmann 2 „ 20 „ Regimentssekretär 10 Regimentsfeld- 11 Gemeiner n 10 „ s c h ä r e r 20 n Reiter und Dragoner. Regimentstambour 6 n Oberst 60 Crn. Hauptmann 40 r> Oberstlieutenant 50 „ Capitainlieutenant 30 » Major 45 ,, Oberlieutenant 25 » Rittmeister od. Hauptmann 40 „ Erster UnterlieuOberlieutenant 25 „ tenant 20 r> Cornet od. Fähnrich 18 „ Zweiter UnterlieuQuartier meister 8 » tenant 18 11 Wachtmeister 8 „ Fähnrich 16 D Korporal 6 ,, Wachtmeister 6 11 Feldschärer 6 „ Fourier 4 » 20 Btz. Trompeter od. Tambour 8 „ ünterofficier 4 20 „ Gemeiner 4 » Märschen zu besserer Fortbringung der Bagagen und Kranken die benötigten Vorspann und Fuhren etc. verschaffen.“ Eidg. Abschiede Bd. 6, Abt. 2. S. 2327. 1) St.A. Zürich A. 29. 4. 2) v. Rodt, III. S. 414 u. 415. 254 Artillerie. Commandant 80 Crn. Major 55 „ Aidemajor 30 „ Quartier- Kanonier od. Stückmeister 6 Handlanger 4 Generalstab. meister 20 55 Feldkriegsrath 120 Crn. Feldzeugwart 10 55 Generallieutenant 200 Unterfeldzeug- Oberstquartiermeister 140 3 wart 8 55 Generalauditor 160 7 Wagenmeister 6 55 Oberzahlherr 80 15 Arbeitermeister 6 7) Proviantmeister 80 7> Zeugdiener 5 55 Unterzahlherr 60 55 Karrer 3 55 U nterpr oviant-herr 60 55 Spelter 2 ,, 12Btz. 2 Kr. Musterherr 60 55 Arbeitergesell 4 7! OberstquartiermeisterStück- od. Bomlieutenant 50 55 bardierhauptFeldkriegsrathsschreiber 40 55 mann 50 7) Dessen Substitut 20 55 Oberlieutenant 30 7> Eines Feldobersten Aide Unterlieude Camp 40 5 ? tenant 25 7) Feldprediger 40 55 QuartierF eldmedikus 40 55 meister 20 7) Oberstfeldschär er 40 55 Korporal 10 7) F eldapotheker 20 55 Feld- Oapitän der Guiden 30 55 sc h ä r e r 20 55 Oberstwagenmeister 30 55 Gefreiter 7 n Oberstprovos 25 55 Dass die Schürer ausser durch den Sold noch in anderer, den Staat entlastender, aber wenig nobler Weise gratiticiert wurden, geht aus einem Schreiben der Kriegsräte Berns vom 14. August 1713 an „Herrn Hauptmann Kienberger“ hervor, der mit einer Kompagnie ins Baslerische geschickt wurde. Nach diesem erhielt der zugeteilte Chirurg wöchentlich von jedem Soldaten „1 Creutzer b eck igelt“ d. h. Honorar für das Rasieren; ausserdem aber ist verfügt, und das ist weniger schön, dass die kranken Soldaten von ihrem Sold dem Schürer die Medikamente zu bezahlen haben 1 ). Aehnlich wurde es auch im 2. Yillmergerkriesr in der O O 1) St.A. Bern. K. R. M. XXXVI. S. 93. „Was aber die medikamente anlangt, welche er den erkrankten Soldaten fournieret, finden wir billich, weilen sie den Sold beziehn, daß sie selbige auch bezahlen. Dennoch soll der Herr Obsicht haben, daß alles nach billigkeit eingerichtet und nicht nach des schärers eigener willkühr procediert werde.' Zürcher Armee gehalten. Laut Schreiben vom 5. Januar 1713 „habend M. Gn. Herren erkannt, dass die Soldaten fürohin Ihre medicamenta und Arztet-Lohn bezahlen und M. Gn. Herren solches nicht mein - bonificiren werden '). Im Felde hatten die Chirurgen auch Anspruch auf Entschädigung für chirurgische Einzelleistungen; es giebt uns darüber das Berner Reglement von 1713 in § 14 „Die Belohnung der Chirur- gonun“ betreffend detaillierten Aufschluss. Der Paragraph, auf den ich zurückweise, zeigt eine köstliche ins Materielle übersetzte Abstufung der kriegschirurgischen Kunstleistungen dieser Zeit. 3 Wundstufen sind da der Wertung unterworfen: „Kleine Wunden, so nur ein Pflaster ermangeln“ sind Zugaben zur Arbeit und nicht besonderer Löhnung wert, während „ rechtschaffene Fleischwunden, Wunden durch den hohlen Lib“ und Frakturen schon 3 — 6 Kronen Zulage erheischen. 1798 werden die heim Feldlazarett tliätigen Aerzte nach Sold und Rang folgendermassen gestellt 2 ): ..Dem H. Doktor Lind zu Nydau die Besoldung eines Infanterie- hauptmanns. Dem H. Wundarzt Wolf die Besoldung eines Regiment- Wundarztes. Denen HH. Gobi, welche die Besorgung des Lazarettes in Aarberg haben, von der Zeit an, da sie Kranke haben, die Besoldung eines Ober-Regimentschirurgi.“ (Chirurgien-Major.) Luzern. Besoldung der Feldscherer 3 ). 1712 per Woche 2 Gulden neben dem Oommisbrod. 1755 per Monat 8 Thaler. 1781 der Chirurgien-major per Monat 40 Gulden. 1792 bei einem Regiment von 1211 Mann bezieht der Feldscherer-Major täglich 1 Gld. 13 Schilling 2 Angster. Jeder der 2 Unterfeldscherer 1. Klasse 2 Schilling 4 Angster; jeder der 2 Unterfeldscherer 2. Klasse 12 Schilling; jeder der 2 Unterfeldscherer 3. Klasse 12 Schilling; nebst P/2 8 Brod und 1 /a & Fleisch. Nidwalden 4 ). 1796. — Unterlieutenant 1 Gl. 10 ß, Oberlieutenant 1 Gl. 20 ß, Feldscherer 1 Gl. 30 ß, Feldprediger 1 Gl. 30 ß, Hauptmann 2 Gl., Lan- desfähndrich 2 Gl. 30 ß, Kommandant 3 Gl. 30 ß. 1) St.A. Zürich. A. 236. 18. 2) v. Krlach. 1. c. S. 80. Nr. 68. 3) St.A. Luzern. Mitgeteilt von Herrn Dr. v. L i e b e n a u. 4) Gut, Der Uebertäll in Nidwalden 1793. 1. c. S. 111. 256 Aus dem Allem wäre zu schliessen, dass der Compagnie- Feldscherer im Rang ungefähr dem Wachtmeister, Korporal, also dem Unteroffizier gleichgestellt war, während Regimentsfeldscherer, Chirurgien-Major, und die höheren Chargen nach Uniformierung und Besoldung Offiziersrang hatten. Beim „Campiren“, d. h. im Lager waren laut Zürcher Ordonnanz von 1770 Q hei der Infanterie auf jedes Bataillon 1 Zelt für Feldprediger, Feldschärer- Major, Quartier - Meister, Tambour-Major und die Feldschärers; bei der Artillerie auf jede Compagnie 1 Zelt für Feldschärer und Schreiber: bei den Dragonern auf jede Escadron 2 Zelte für Feldschärer, Schmied, Sattler und Standartenführer. 4. Pflichten und Befugnisse des Sanitätspersonales. Instruktion. Wie es zu Anfang des 18. Jahrhunderts mit den Pflichten und Obliegenheiten des feldärztlichen Personales bestellt war, sagt uns unser Berner-Reglement von 1713. Wir rekapitulieren hier aus demselben, dass dem Compagnie- Feldschärer vorgeschrieben war, „ die Soldaten allzeit sauber zu halten und zu rasieren.“ Im Ernstfall, bei „den Actionen“ hatten sie die Verwundeten zu verbinden und zu behandeln, bis dieselbigen in die Spitäler geschickt werden konnten. In „schweren casibus“ waren die Compagnie-Feldscliärer angewiesen, bei ihren Vorgesetzten, den Regimentsfeldscherern sich Rat zu holen. Dem Oberfeld medic us und Stabschirurg, die dem Generalstab zugeteilt waren, lag die Aufsicht über das ganze Sanitätswesen, das Personal und Material ob; speciell auch waren sie bei Ausbruch der Feindseligkeiten mit der Inspektion der Feldkisten und der Feldapotheke betraut. Bei beginnendem Feldzuge hatten sie die Dispositionen für die Errichtung der Feldspitäler zu treffen. Kam es zum Gefecht, so hatten die Feldscherer, ein jeglicher hinter seinem Regiment zu bleiben, um die Befehle des Kommandanten zu erwarten. Stabschirurg und Feld- medicus blieben bei der Generalität. Nach dem Treffen hatten die letzteren in den Feldspitälern „ Rätli und Consilia“ zu ertheilen, die Behandlung der Kranken durch die Feldschärer zu beaufsichtigen und die Operationen „insonderheit die wichtigsten selbst vorzu- 1) S. 210. 257 nehmen “! Sie selbst sollen kein Spital führen, sondern nur die Aufsicht über solche haben, die Verpflegung der Kranken überwachen, auch auf Simulanten ein Auge richten, sowie die Conti der Feldscherer visieren. Um dieselbe Zeit wie zu Bern (d. h. um 1713) existierte, wie aus einem Aktenverzeichnis im Staatsarchiv zu ersehen ist, auch in Z ü r i c li ein Feldschererreglement, Leider gelang es den Bemühungen des allezeit hilfreichen Herrn Staatsarchivar L a b h a r t nicht, dasselbe ausfindig zu machen. Eine ungedruckte Kriegsordonanz der Bernerischen Landmiliz von 1762 ') enthält über die Pflichten der Feldscherer folgende Paragraphen: Pflichten des Regiment-F eidschäre rs. Art. 56. Von diesem wird erfordert, dass er ein geschickter und mit allen nöthigen Medicamenten und Instrumenten wolil versehener Wundarzt seve. Art. 57. Bey allen Kranken oder blessierten so seiner Sorge anvertraut sind, soll er durch fleissige Besorgung und Anwendung der nötlii- gen Medicamenten ohne Ausnahme noch Underschied alles dasjenige Vorkehren, was zu ihrer förderlichen und dauerhaften Genesung oder sonsten zu ihrem Trost gereichen mag. Art. 58. Die Compagnie Feldschärer, welche semtlich unter seiner Direction stehn, sollen ihm von ihren besorgenden Kranken und Bles- sirten sowohl von denen Umständen worin sie sich befinden, als von den zu ihrer Genesung angewendeten Mitteln täglich Rapport abstatten, damit er ihnen wo vonnöthen, darüber die behürige Wegweisung erthei- len könne. Er aber wird den ferneren Rapport hierüber täglich dem Regimentsmajoren abstatten. Pflichten eines Compagnie Feldschär er s. Art. 107. Von ihm wird erfordert, dass er ein guter Wundarzt seye, der seine Kunst wohl verstehe, auch mit guten Medicamenten sowohl als mit allen nöthigen Instrumenten versehen seye; Art. 108. Die Kranken und blessirten oder andere Patienten so ihm anvertraut, soll er auf das sorgfältigste in guten Treuen besorgen, und wenn selbige in den Spitälern, oder sonsten verlegt sich befinden, fleissig besuchen, auch alles dasjenige vorkehren, was zu deren Genesung dienen mag. Art. 109. s Wenn ein R e g i in e n t s f e 1 d s c h e r e r bey dem Regiment ist, soll 1) St.A. Bern. Kriegsordonanz 1762. Nr. 9. Brunner, Die Verwundeten. 17 258 er selbigem täglich den Rapport von seinen unterhabenden Kranken machen, mit selbigem über Ihren Zustand consultiren und von ihm Rath und Wegweisung empfangen. Art. 110. Soll er auch täglich dem Hauptmann und dem Offizier von der Wachen von seinen unterhabenden Kranken einen umständlichen Rapport machen. Die Zürcher gedruckte Ordonanz von 1770 giebt den Feldsclnirern und Regimentsfeldschärern folgende Instruktion 1 2 ): Feldschäre r. Stehen unter Befehl der Regiments-Feldschärer, und sind in allen vorkommenden Fällen ihnen bey Bedienung der Kranken, in Quartieren, und Verschickung derselben in den Spitthai behiilflieh; desswegen auch eine ordentliche Kenntniss und Praxis der Chirurgie von ihnen gefordert wird; Benebens ist ihre Pflicht, die Unter-Officiers und Soldaten wöchentlich zweymal zu rasieren. Regiments-Feldschärer. Sollen solche dienen bey den Regimentern oder bei dem Feldspithal, in der Medicin sowohl als Chirurgie, vollkommen wohlerfahren seyn, mit möglichstem Fleiss und Gewissenhaft besorgen; Mit guten Medicamenten und nöthigen Instrumenten wohl versehen seyn. Bey Auswahl der unter ihrem Befehl stehenden Feldschärer dem Quartier-Hauptmann und Rittmeister, tüchtige und erfahrne Subjecte belieben, auf selbige genaue Aufsicht haben, und sie zu Erstattung ihrer "Pflicht genauest anhalten; dem Commandanten des Regiments, Escadrons oder Compagnie, täglich schriftlichen Rapport von dem Zustand und der Anzahl der Kranken machen; In während einer Action sich an einem bedeckten ihnen assignirten Ort aufhalten, und die ihnen untergebenen Feldschärer zur Htilf im Verbinden bey ihnen haben, und unter keinem Vorwand, aussert es erhalte einer Befehl von dem Commandanten seines Regiments, von da sich entfernen. Die F e 1 d predigen sollen „ die Kranken im Quartier und Spitälern täglich besuchen und besonders bei Sterbenden sich einzufinden, so w r enig als möglich versäumen“. 5. Entlassung Wehrpflichtiger vom Kriegsdienst. Das Zürcher Reglement (1770) erlässt darüber folgende Vorschriften s ), die von Interesse sind: 1) S. 81. 2) S. 29. 259 „Alle, welche das 60ste Jahr zurück gelegt, oder während ihren Dienstjahren mit Krankheiten und Gebrechen befallen worden, dass sie zum Dienst untüchtig sind. In Ansehen der erstem ist wohl zu gewahren, dass niemandem die begehrende Dimißion ertheilt werde, er habe dann einen von dem Pfarrherrn seiner Gemeind unterschriebenen Auszug aus dem Taufbuch vorzu weisen; bey den andern aber ist mit Sorgfalt darauf zu achten, ob ihre Presten von solcher Art, dass sie für lebenslänglich unheilbar, oder ob mit der Zeit Besserung zu hoffen seye; in dem ersten Fall werden sie für immerdar in dem Quartier-Buch durchgestrichen; in dem zweyten Fall werden sie nur für einige Jahre abgeschrieben; nach welcher Yerfluss sie sich dann vor dem Quartier-Haupt- mann wieder stellen, und von demselben das billige verordnet werden solle; Wären aber ihre Krankheiten Leibesumstände und Presten von solche]' Art, dass es zweifelhaft seyn würde, ob sie zu Kriegsdiensten tüchtig wären, so sollen sie an Lobl. Wundgeschau gewiesen, und von selbiger ein Parrere verlangt werden. Niemand soll um desswillen, dass er durcli Krankheit oder einen andern unglücklichen Zufall ein Auge verlohren, des Dienstes, wohl aber wann er das rechte Aug verlohren des Schiessens nach der Scheibe entlassen werden.“ 6. Das Sanitätsweseii in (len Kriegen des 18. Jahrhunderts. Zweimal bietet das 18. Jahrhundert uns Gelegenheit, nach der Tlnitigkeit des ärztlichen Personals im Kriege und dem Schicksal der Verwundeten uns umzusehn. Eine längere Friedenszeit, man mag sie eine segensreiche nennen, wurde nach dem Jahre 1656 dem Schweizerlande zu Teil. Die konfessionelle Spannung aber zwischen den Kantonen hatte mittlerweile sich nicht gelöst; es bedurfte nur eines neuen Anstosses, um die verhaltene, immer frisch geschürte Feindschaft wieder zum Ausbruch gelangen zu lassen. Der Anlass dazu bot sich, als bei den Zwistigkeiten zwischen dem Abt von St. Gallen und dessen Unterthanen aus der Grafschaft 'Poggenburg die 5 katholischen Orte Luzern, Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug für den ersteren, die beiden evangelischen Stände Zürich und Bern für letztere Partei nahmen. So entstand der nach dieser Veranlassung benannte Toggenburger- oder 2. Vi 11- mergerkrieg. Wie sich in diesem Feldzuge das Los der Verwundeten gestaltete, soll aufzudecken unsere nächste Aufgabe sein. 17 * 260 Die Verwundeten im 2. Tillmergerkrieg 1712. Allgemein Historisches. Grösse der Heere, Ver- lustziffern, Zahl der Verwundeten. Skizzieren wir kurz den Gang' der Kriegsereignisse 1 ), die Grösse der Armeen und die erlittenen Verluste dabei feststellend. Während ein Zürcherisches Heer ins T o g g e n b u r g einbrach, und Wyl, den Hauptwaffenplatz des Abtes von St. Gallen, eroberte, rückte eine verbündete Armee von Zürich und Bern ins Freiamt ein und besetzte Mellingen. Die Berner marschierten auf B rem gart en und es kam in der Nähe dieses Städtchens zu einem ersten Zusammenstoss mit dem Feinde. In der sogenannten „Staudenschlacht“ standen ca. 5000 Luzerner gegen 7000 B e r- ner und nach zweistündigem Waldkampf und blutigem Handgemenge blieben die letzteren Sieger. Die Verluste wurden wie gewöhnlich von jeder Partei zum Nachteil der andern übertrieben. Nach dem officiellen Etat hatten die Berner 83 Tote und 187 Verwundete 2 ); die andern gaben ihren Verlust auf 300 Mann an 3 ). Durch achttägige Belagerung und Bombardierung wurde jetzt das Städtchen Baden zur Kapitulation gezwungen; diese erfolgte am 1. Juni. Am 25. Juli 1712 rückt ein Heer der V Orte, 10—12000 Mann stark, durch das Freiamt vor und greift 8—9000 Berner an, welche bei Villmergen Stellung genommen. Der Angriff erfolgt um 1 Uhr mittags und die Schlacht endigt gegen 6 Uhr mit einer vollständigen Niederlage der Katholiken. Es war keine Spielerei, dieses 2. Treffen von Villmergen, sondern ein grimmig blutiger Kampf. Die Verluste überragen, wenn wir die Zahl der Streitenden berücksichtigen, manch moderne Schlacht. die man zu den grossen zählt, um ein gewaltiges 4 ). 206 Berner waren tot, 401 verwundet. Auf Seite der Katholischen belief sich der Verlust auf mehr als 3000 Tote, welche teils auf dem Schlachtfelde 1) Ich halte mich an v. R o d t, Vulliemin, Wieland 1. c., L.Meyer von Knonau, Geschichte der Eidgenossenschaft. Bd. 2. 2) v. R o d t, III. S. 492. 3) Vulliemin 1. c. S. 548. Anmerkung. 4) Vgl. hiezu I. Zeitraum S. 74 Anm. Ich füge hier noch zum Vergleich die Verluste von Königsgrätz hinzu nach Fischers Tabelle 1. c. Bd. I. S. 22. Engagierte Truppen Getötet Verwundet 129 000 1929 6948 150 000 5793 17805 Preussen Oesterreicher 261 blieben, teils in der Biiiiz ertranken, und auf 552 Gefangene, worunter 500 Verwundete ’). Sehr gross ist, wie wir sahen, auch da wieder der Procentsatz der Getöteten. Bewaffnung der Heere. T a k t i k. Wollen wir von der Art der Verletzungen, welche „des frommen Wahnsinns fürchterliche Waffen“ hier erzeugten, eine Vorstellung bekommen, so müssen wir wissen, wie diese Waffen beschaffen waren und wie sie verwendet wurden; ferner haben wir über die in der Schlacht befolgten Regeln der Taktik uns zu orientieren. Statt des Lanzenwaldes in Mitten des Kranzes von Musketen a ), sagten wir früher in Wiederholung der Worte Oberst Kellers, finden wir jetzt bei den Bernern jeden Mann der Infanterie mit Steinschloss- f 1 i n t e und auf gepflanztem Bajonett versehen. Im Gegensatz hiezu fehlte bei den Gegnern eine einheitliche Bewaffnung. Als der Scliult- heiss Schweizer die Armee der Luzern er musterte „da sah man alles vereinigt, was man auf früheren Siegesfeldern wallen und blitzen sah, die alten Fahnen, die Schlachthörner von Uri, Morgensterne neben Feuerwaffen“ 3 ). Auch die Zürcher, die an der Schlacht von Villiner- g e n nicht Teil nahmen, standen in ihrer Ausrüstung weit hinter den Bernern zurück. Bei einem Besuch, den die bernerische Generalitaet im Zürcherischen Lager bei Mellingen abstattete, konnte sie sich nicht genug wundern über den schlechten Zustand derselben: Statt guter, zeit- gemässerArmatur sah man da in den Händen der Mannschaft Knittel, Hellbarten und ungleiche S p i e s s e neben untauglichen Musketen, wenige und schlechte Fusils von ungleichem Kaliber und gänzlich ohne Bajonett 4 ). Sowohl das öortische Heer als die Berner führten bei V i 11 m e r- gen eine schwache aber nicht unwirksame Artillerie ins Gefecht; letztere verfügten über 8 Feldstücke. Von der Gefechtstaktik, wie sie auf Seite der Berner zur Anwendung kam, erführen wir schon aus der competenten Feder Kellers, dass jetzt an Stelle der Massentaktik des 17. Jahrhunderts, die Lineartaktik getreten war. Es standen, wie Wieland in seiner Kriegsgeschichte ausführt 6 ), die 24 Bernerbataillons 3 Mann hoch in 2 Treffen und deckten ihre Flanken mit 6 Dragonercompagnien. Die Män- 1) v. Rodt, III. S. 554 und 555. 2) Ygl. das Gemälde der Schlacht im Waffensaal des Schweiz. Landes- museums. 5) V u 11 i e m i n, S. 580. 4) v. Rodt, III. S. 471. 5) 1. c. S. 532. 262 ner aus der Urschweiz dagegen konnten, zu unbehilflichen Klumpen von 12—16 Mann Tiefe geordnet, ihre Feuerwaffen nicht gut gebrauchen; sie litten ungemein viel von den einschlagenden Kanonenkugeln und konnten, einmal in Verwirrung gebracht, sich nicht sammeln. Nach v. Rodts Schlachtenbericht 1 ) richteten die dem Boden nachstreichenden Ricochet- sehüsse der Berner Artillerie in den dichten Haufen der anstürmenden Feinde grosse Verheerung an. Die noch ungewohnten Wirkungen des vervollkommneten Schiessgewehres und des dreifachen Gliederfeuerns machten auf die Miliz der katholischen Kantone einen solchen Eindruck, dass sie dieselben einer neu erfundenen Maschine zuschrieben 2 ). Das Flintenfeuer der Berner wurde von den Musketen und Hackenbüchsen der Gegner bestmöglich erwidert 3 ). Zum Nahkampfe kam es hauptsächlich im Tannenwald bei Herrliberg, woselbst die aufgepflanzten Bajonette der Berner „nach grossem Gemetzel“ die Feinde zum Weichen brachten 4 ). Diese über die Bewaffnung und Gefeclitstaktik gemachten Erhebungen sagen uns schon, dass in dieser 2. Villmergerschlaclit Flintenschüsse und Bajonettstiche an den Leibern der Miteidgenossen den Fortschritt der Waffentechnik markierten. Man braucht dann nur weiter die Schilderungen vom Gange der Schlacht zu lesen, um von der energischen Wirkung des Infanterie-Feuers einen Begriff zu bekommen, es wird ein Tapferer nach dem anderen durch das tödliche Blei zu Boden gestreckt. Da erhält im Gewühl des Kampfes der Berner General Sacconnay einen Schuss in die Schulter und gleich darauf einen zweiten, dort wird der Oberstquartiermeister Tscharner tödlich getroffen u. s. w. Sicherung der Verwundeten. Vorbereitende M a s s r e g e 1 n. Die Nachrichten lauten im Ganzen lange nicht so trostlos wie aus der 1. Villmergerschlaclit; die mittelalterliche Barbarei scheint vorüber, es ist eine humanere Zeit vor allem auch für die Verwundeten des besiegten Heeres angebrochen. Schon verlautet auch mehr von Vorbereitungen für die Sicherung und Pflege der blessierten und kranken Soldaten. In den ersten Tagen des Mai 1712 erging vom Kriegsrat Bern der Befehl an die 4 evangelischen Städte im Aargau, die Spitäler „also parat zu halten, dass im nohtfall Sie die kranken Soldaten losiren können, wie auch Ihren apothekern zu insinuiren, mit allen nohtwendigen medicamenten sich zu versehen, sintemal eint und 1) 2) 3) 4) v. Rodt, 1. c. S. 541. 307. '540. 549. 263 anderes nach billigkeit bezahlt werden soll. Wie auch, So haben wir, damit nichts ermangle, auch einen Chirurgum von einem höheren Rang hinunder zu schicken gut befunden“ 1 ). Am 2. Mai wird an die Herren zu Bern von Lenzburg aus rapportiert, e s seien 3 Spitäler zu Königs felden, Brugg und Aarau „geordnet 2 ).“ Bei Zeiten wird auch für Absendung eines tüchtigen chirurgischen Heilpersonals auf den Kriegsschauplatz gesorgt. Es wurde laut Actum vom 27. Mai „dem Collegio Insulauo 3 ) befohlen, zwey gute chirurgos, 4 Gsellen , 4 mittler und 4 Jungen zu bestellen, damit auf begehren sie schleunig zu der armee geschickt werden können. “ Mit Dank wird ferner das Anerbieten eines Doctor R u- b i n angenommen, „ ohne Besoldung sich zur Armee zu verfügen, um daselbst seine Kunst bei vorfallenden Krankheiten zu üben 4 5 ).“ Auch Zürich blieb nicht müssig. Hier ergeht nach Schreiben vom 12. April an Herren Stadtarzt Dr. v. Muralt das Gesuch, er möchte „mit zuzug zweyer oder dreyer Herren zusammentreten und ftirdersamst einen Rathschlag abfassen, wie es der Feldapotheken Artzneyen halber könnte eingerichtet werden, und obe in allem Fahl, den Gott abwende, die Patienten in dem Spital auch könnten versorget werden“ 6 ). Nach dem Angriff der 5 Orte auf die von den Zürchern verteidigte Bellenschanze wird vom Senate verfügt c ), es sollen die Blessierten, wenn im Spital kein Platz mehr sei, im Waisenhaus oder S e 1 n a u 7 ) untergebracht werden, und sollen deshalb die Yerordneten 8 ) eine Visitation vornehmen „zumalen alles zu re- ception dieser blessirten praeparieren, und dieselben mit aller noth- wendigkeit sorgfältig verpflegen lassen.“ 1) St.A. Bern. K. R. M. XXXIII. S. 608. Dat. 5. May 1712. 2) St.A. Bern. Akten Toggenburgerkrieg. Tom. II. p. ? 3) St.A. Bern. K. R. M. XXXIV. S. 142. Vergl. auch v. Rodt III. S.481. Ueber das Collegium Insulanum siehe später. 4) v. Rodt, III. S. 431. 5) St.A. Zürich. K. R. Manual. Bd. III. 217. 12. April 1712. 6) Ebenda. S. 202. — Die Zürcher hatten 41 Verwundete. Meyer v. Kno- nau 1. c. S. 197. 7) Ueberrest eines nach der Reformation aufgehobenen Frauenklosters, später Pestlazarett, dann Aufenthalt für epidemisch Kranke aller Art, im 18. Jahrhundert für durchreisende Bettler und vertriebene Protestanten. Existiert seit 1767 nicht mehr. 8) d. h. die Verordneten zur Gschau. Siehe später Abschnitt Civilärzt- liche Zustände u. s. w. 264 Die Verwundeten während der Schlacht. Es fielen, wie wir hörten, hei Vi 11 m e r g e n 552 Gefangene, darunter 500 Verwundete in die Hände der siegreichen Berner. 300 derselben wurden während der Schlacht gefangen genommen, mehrere 100 hei der Verfolgung in Muri 1 ); sie wurden nach v. Rodt 2 ) von den Siegern „gut behandelt“, einige darunter befindliche Offiziere ausgewechselt. Nachrichten, die sich auf ärztlichen Beistand w ä h- rend der Schlacht beziehen, finden sich vereinzelt in den all- gemeinhistorischen Quellen. Generallieutnant Sacconnay 3 ), haben wir früher gemeldet, wurde anfangs der Schlacht durch einen Schuss in die Schulter getroffen; er liess sich verbinden und setzte sich wieder zu Pferd. Nachdem er einen 2. Schuss erhalten, wurde er vom Schlachtfelde hinweg nach Lenzburg geführt 4 ). Der verwundete General v. lliessbach wurde von Soldaten vom Kampfplatz hinweg in Sicherheit gebracht. Sonnen b erg, der Luzer- nische Anführer, liess sich, ohne das Feld zu verlassen, eine Wunde am Arm mit dem „Schnupftuch“ verbinden 5 ). Dass auf der Berner Seite schon w ähre n d d e r Schlacht die Chirurgen ihre Arbeit begannen, beweist eine Bemerkung in der Rechnung des Nicolaus VV e r n i e r , C h i r u r g u s der Artollery 6 ): „Auf St. Jakobitag als d. 25. Juli vor Villmergen gegebene Blessirte habe i n der Aktion und nach der Aktion mein Gesell und jung verbunden 136 Blessierte.“ Unterkunft nach der Schlacht. Am Abend nach der Schlacht wurden die verwundeten Berner zu Villmergen und Muri untergebracht 7 ). In besagter Rechnung des Artollerey-Chirurgen Wernier heisst es weiter „habe sambt meinen Asosirten viel Blessierte, so im Schützenhaus, Hüsern, Schulen und Stellen wahren theils 3, 4, 5 thage verbunden, hiß selbige in die Spitheler versendet worden, vnd die Chirurgi von Bern nacher Lenzburg gekommen sind. “ Die Spitäler, 1) Meyer von Ktionan 1. c. II. S. 201. 2) III. S. 554. 3) Vergl. früher „Kriegswesen der Eidgenossen im II. Zeitraum.“ S. 190. 4) v. Rodt, III. S. 545. ¥ ulliemin, S. 592. 5) Vulliemin, S. 591. 6) St.A. Bern; ohne mir bekannte weitere Signatur. 7) Vulliemin, S. 548. Anmerkung. 265 von denen liier die Rede, befanden sich, wie uns schon bekannt ist, zu Lenzburg, Brugg, Aarau. Am 24. August lagen daselbst noch Berner-Verwundete; es wird dieser wegen unter genanntem Datum vom Kriegsrat nach Lenzburg geschrieben, man solle sie gut kurieren und nicht zu früh entlassen, ausser wenn sie Heimweh haben; in diesem Fall soll man sie „mit einer attestation vnd einem viatico nach Bern schicken, da sie sich bei dem Collegio Insulano anmelden sollen 1 2 ). “ Der Inspektor der Insel wird ersucht, die ankommenden Blessierten verpflegen und kurieren zu lassen. Sollte hier nicht genügend Platz sein, so sollen sie zusammen „an ein ander ort losiert und mit medicamenten gleich den in der Insul gehalten werden. Ihrer Underhaltung halb aber müsste mit dem Wirth accordiert werden“ *). Ebenda wird bemerkt, es liege ein unbemittelter blessierter Offizier im Wirtbshaus zum Schlüssel, man soll „ seiner halb vorsorg thun und zwar also daß er etwaß besser als ein Soldat gehalten werde.“ Nach beendigtem Kriege erstattet 1713 der Zahlherr des Bernisclien Heeres 3 ) einen Bericht über verschiedenerlei administrative Mängel, die er während des Feldzuges beobachtete, und gab punkto Spital wesen folgende Ratschläge für die Zukunft: Es sollen die Herrn F eldmedicus und Obristfeld- schere r nach Einrichtung der Spitäler einen „ speciflcirlichen bericht “ abgeben über die verschiedensten Punkte, unter Anderem, wie die Säuberung der Leinwand zu geschehen habe; welchen Kranken Wein gegeben werden soll; wie viel dem S p i t a 1 m e d i c u s , dem C h i- rtirgus, den Wirthen von jedem Kranken bezahlt werde; es soll der Spital medicus von Ankunft und Abreiß der Kranken eine exakte Registratur halten, alle Wochen ein Verzeichnis der Kranken dem Zahlherren einschicken. Wie in früheren Jahrhunderten, so stehen auch jetzt die H e i 1- qu eilen des Landes den Verwundeten offen. Am 6. März 1713 ergeht von Königsfel den ein Dankschreiben für Besorgung der zu B r u g g liegenden Blessierten. Die Kurierten sollen sie mit „Viaticum in ihren Pass-Porten“ heimschicken. Die einer Badekur bedürfen, sollen nach Schinznacli g e - 1) St.A, Bern. K. K. Manual. XXXV. S. 86. Erkenntnißbueli. II. S. 67. Dat. 123. Aug. 1712. 2) Ebenda. K. R. M. XXXV. S. 87. 3) Ebenda. Einrichtung des Militaris. Tom. I. i 266 bracht werden, man soll sie dort „ so wohlfeil möglich verdingen 1 ). “ Wir sehen, immer noch dieselbe väterliche, aber auf die Staatsfinanzen ängstlich Rücksicht nehmende Fürsorge der Landeshäupter bei wohlgeordneter Ueberwachung des Heeres-Gesundheitswesens! Wohin gelangten nun die 500 Verwundeten der 5 Orte':' Von den verwundeten Luzernern scheint eine grosse Zahl wahrscheinlich leichter Verletzter vom geschlagenen Heere mitgenommen worden zu sein, wenigstens hat der Schärer von Hochdorf deren 284 „im Durchmarsch“ verbunden 2 3 ). Die Heimtransportierten wurden, wie dies in früheren Kriegen geschah, zu Stadt und Land in ihren Wohnungen, oder in Wirtshäusern, oder, was jetzt häufiger als früher der Fall war, in Spitälern untergebracht, so vor allem im Spital zu Luzern. Eine mir in extenso vorliegende, später genauer zu besprechende Rechnung des Herren Apotheker Cvsat trägt den Titel „Conto der Blessirten in dem Spitthall“. In einer anderen Apothekerrechnung 8 ) sind Medikamente verrechnet, vornehmlich für die Blessierten „in der vorderen Gastkannner, in der Kindbetenstube, in der wiberstuben, im bloter- hus, in sclilapfers lins“ u. s. w., manscheint sie also in allen möglichen verfügbaren öffentlichen und privaten Lokalen einlogiert zu haben. Nach der Kriegsrechnung des Seckeimeisters Meier wer- den der „ Mührenwirthin “ wegen Blessierten 7 Gulden ausbezahlt 4 5 ). Auch in Spitälern der Provinz wurden welche versorgt, so wird namentlich das zu Sursee in den Rechnungen oft genannt 6 ). Auch die verwundeten Nidwaldner wurden, wie uns Descli- w a n d e n erzählt, in die Heimat transportiert; manche starben auf dem Transport. Die Schwerverwundeten kamen ins Spital zu Stans, die leicht Verwundeten verpflegte man in ihren Gemeinden. Eine Liste der nach Hanse gebrachten Zuger giebt Stadlin 7 ); 18 Ungenannte kamen beim Rat um Vergütung des Arztlohnes ein. 1) St.A. Bern. K. B, M. XXXV. S. 425. 6. März 1713. 2) St.A. Luzern. Ratsprotokoll. XC. Fol. 293. Dat. 1714. 3. August. 3) St.A. Luzern. L. Jörg. Adam Schmidt sälligen Erben. Ibid. 4) Datiert in der Rechnung auf 12. Jauuar 1713. Ibid. 5) Seckeimeister Meiers Rechnung. Auszug aus der Rechnung der Compagnie Willisau. 1712. 6) 1. e. S. 32. 7) Geschichte des Kantons Zug. IX. S, 745. 267 Von den auf der Bellenschanze verwundeten Ziircliern ist nachzutragen, dass sie an demselben Abend ins Spital der Stadt gefahren, zum Teil auch im „Gesellenhaus“ einquartiert wurden 1 ). Art der Verletzungen. Aerztliche Behandlung - . Dass in dieser 2. Villmergersclilacht die Wirkung des I n f a n- teriefeuers eine recht ausgiebige war, erfuhren wir schon aus den Schilderungen vom Hergange der Schlacht. Während die Lu- zerner Rechnungen von anno 1656 über die Art der Verwundungen und deren chirurgische Behandlung uns sehr wertvolle Aufschlüsse gaben, mangeln diese von solcher Seite hier fast ganz. Es ist wohl alle ärztliche Arbeit von des Seckeimeisters Feder genau gebucht und gewertet, aber es fehlen jene detaillirten fachtechnischen Angaben der Schärer. Bemerkenswert ist die Eingabe des schon erwähnten Schärers von Hochdorf, dass er „für 100 Moofi wein, 4 und l /a Mofi Essig“ gebraucht habe zu „Ueherschlegen“ bei den „ pläßirten Soldaten. “ Man kann also nicht sagen, dass die zu Ende des 19. Jahrhunderts empfohlene Alkoholbehandlung der Wunden etwas Neues sei. Wein war übrigens schon desHippo- krates gebräuchlichstes ,, Antisepticum“ 2 ). Nicht alles, aber sehr vieles ist in der Medicin schon da gewesen; wer „Neues“ will bringen, lerne zuerst das Alte kennen! Besser unterrichtet sind wir über die Verletzungen auf Seiten der Berner. In der Kriegsrechnung des Emanuel Wurstenberger 3 ) sind unter dem Titel „Ausgaben für die Blessirten Soldaten“ alle Entschädigten mit Namen aufgeführt unter Hinzufügung der Art der Verwundung, dabei figurieren in grosser Ueberzalil die Schuss- w unden. Von der Dimension der Schussö ffnungen und S c li u s s- k a n ä 1 e können wir uns eine Vorstellung machen, wenn wir vernehmen 4 ), dass das Projektil der von den Bernern gebrauchten Steinschlossflinte 2 Lot (ca. 30 Gramm) wog; über die Bajonett for m erfahren wir, dass 1696 solche von der Gattung, so man Säbel nennt, angeschafft wurden, nachher solche mit 3 e c k i g e r K 1 i n g e. Für die „gute Behandlung“ der Berner Verwundeten lässt 1) Neujahrsbl. der Feuerwerker. Heft 7. S. 244. 2) Vergl. darüber den Aufsatz von Marcuse, „Antisepsis und Asepsis im Alterthum“. Münch, med. Wochenschrift. 1900. Nr. 47. 3) St.A. Bern. Kriegsrechnung vom 23. Aprilis 1712 bis den 18. Aprilis 1714. 4) v. Rodt, Hl. S. 218. 268 v. i; o fl t r | die Thatsaclie zeugen, dass nach 3 blutigen Treffen die Zahl der unheilbar verletzten und verstümmelten Soldaten nicht höher als auf 109 Köpfe anstieg. Das ärztliche Personal. Halten wir jetzt Appell beim ärztlichen Personal der beiden gegnerischen Lager, und lassen wir zuerst die Luzerner Wundärzte antreten. Ihre Namen sind in des Seckeimeisters Rechnungen genannt; sie alle hier zu wiederholen, hat keinen Zweck; die Individuen haben gewechselt, die Gattung ist dieselbe geblieben, ihre Durchschnittscpralität wohl ziemlich gleich wie anno 1656. Es fungieren als Chirnree n die verschiedensten Scherer von Stadt und Landschaft; neben ihnen finden wir wieder den Scharfrichter von Luzern 2 ), und jetzt zudem noch dessen Kollegen von S ursee 3 4 ) und Breragarten 1 ). Die interne Therapie der nach Haus gebrachten und im Spital versorgten Blessierten übernahmen die Doctores Mahler, Kapeller 5 ), Corangione 6 ). Als Lieferanten der Medikamente figurieren die städtischen Apotheker: C y s a t, P f i f f e r , Schmid 7 ). Neben diesen einheimischen Kräften hatte sich zu Luzern auch fremde chirurgische Hilfe eingefunden. Der Chirurgus Joseph Müller aus dem Eisass stellte seine Kunst in den Dienst des Landes. Als er aber „nach gestillten Kriegstrublen“ zu Malters sesshaft werden wollte, da eilten die Herren Landes- schärer, solch gefährliche Konkurrenz sich vom Halse zu schaffen. Es gelangte zu diesem Belnif ein „Untertänig bittliches Memorial der Bruder- und Meisterschaft der Wundarzney an die gnädig ge- 1) Ibid. S. 431. 2) St.A. Luzern. Rechnung des Seckelmeisters Meier. Dat. Jan. 17. 1712. „Dem hiesigen Nachrichter wegen Blessirten“. 3) St. A. Luzern. Rechnung des Seckelmeisters Meier Dat. Jahr 17. „Dem Nachrichter von S ursee wegen blessierten 33 Gl. 30 Sch.“. 4) Ibid. Dat. 5. Mai 1713 „dem Scharfrichter zu Bremgarten 52 Gl. 30 Sch.“. 5) Ibid. Dat. 12. Jenner 1713 „Hr. Doctor Mahler 121 Gl. 30 Sch. Hr. Doctor Kapeller 112 G. 2 Sch. Dieser Doctor Cappeler war Arzt und Ingenieur zugleich, wiederholt in fremden Kriegsdiensten, dabei viel naturwissenschaftlich thiitig. Wolf widmet ihm eine Lebensbeschreibung. Biographien zur Culturgeschichte der Schweiz III. Cyklus S. 133. 6) Ibid. 7) Schon citierte Apothekerrechnungen. 269 bietenden Herren Obern und Vättern“, worin gebeten wird, es möchte besagter Josephus Müller „in sein hochberülimtes Vaterland“ verwiesen werden, da Luzern mit Wundärzten im Ueberfluss versehen sei. so dass es einem jeden Meister schwer falle, „sein kleines Hauswesen mit Ehren fortzubringen“ - 1 ). Das feldärztliche Personal der Berner lernen wir aus Wurstemberger’s genannter Kriegsrechnung kennen. Als Feld- Medicus erhält Dr. Wyttenbach für Monatssold und Gratifikation 60 Tlialer. Unter dem Titel „Außgeben für den Feld- Chirurgis und ihren Gesellen“ sind Gelder verabfolgt an „Chirurgis, Schärer, Operatores, Gsellen, Jungen.“ Der welsche „Chirurgien-Major Dillisier, so sich nacher Zug, umb den dorten gefangenen und blessirten herrn Obrist Monnier zu curiren begeben“, erhält 20 Thaler. Nicht alle diese Feldchirurgen haben durch Pflichteifer das Lob der Obrigkeit verdient. Am 20. August 1712 heisst es in einem Erlass der Kriegsräte, der Operator zum Brun habe 40 Thaler Lohn empfangen; da er aber der Blessierten „ sich nichts angenommen“, soll er das Geld wieder zurückzahlen 2 ). Von den verwundeten Nidwaldnern lagen im Frühling 1713 noch viele an ihren Wunden darnieder. Es hatten nach D e s c h w a n d e n’s Bericht 3 ) die Doktoren Br umb ach, Vater und Sohn vollauf zu thun, da sie die einzigen waren, welche chirurgische Operationen verrichteten. Später kam Hilfe in der Person eines renommierten bernisclien Feldscherers Namens Billichodi. Es unterliegt, meint Deschwanden. keinem Zweifel, dass dieser geschickte Operateur aus Bern, vielleicht etwas misstrauisch auf die Geschicklichkeit der damaligen Chirurgen in den Ländern, sich aus freiem Willen entschlossen hatte, im Interesse der Wissenschaft und der leidenden Menschheit einen Teil unserer verwundeten Soldaten unentgeltlich in Behandlung zu nehmen. In richtiger Würdigung seiner Verdienste erkannte der Landrat wie folgt: „Es tlmn M. H. den bekannten Feldscliärer us dem Bernerbiet von Yverdon, Namens Emmanuel B i 11 i c h o d i, wegen seinen vielseitigen kurirten Soldaten, die Zeit seines hierseins gänzlich gastfrei halten und für seine heimreis für ein wohlverdientes Regal 30 Thaler Baar- geld verrechnen.“ 1) St. A. Luzern. Schreiben ohne weitere Signatur. 2) St. A. Bern. K. R. M. XXXV. S. 75. 3) 1. c. S. 33. 270 Interne Therapie. Auf die k r i e g s c h i r n r g i s c h e Therapie bezügliche Dokumente fand ich weiter keine vor. Was die Luzerne r Feldscherer an Medikamenten in ihren Kisten mit in den Krieg führten, sagt die citierte Apothekerrechnung des L. J ö r g. Es sei daraus in extenso das hier aufgeführt, was einer der Feld- schärer — es ist genug daran — der Chimrgus Halter in seine Bulge bekam. Verzeiclinnss was den Hhr. Fäldscliäreren fiir medicamenta in ihre feld kästen geben hab 1(1. April 1712. Dem Hr. Frantz Halter Emp Stip Crolli 3 ff 9.— Oxi Croci * 1 ) 2 ff’ 6.— Spermat ranar 4 ff 6.— Dia coli Simplex 2 ) 3. ft. a 1 gl 10 3.30 Gerat de Betonica nervin 3 ) 3. ft. a 10.20 Opoteldos 3 fl a 3. gl 9.— Empl Apostollic 4 ) 2 ff a 20 1z 3.— 01 Camomill hypericon : Lillior albor rosar in allem 3 ff (1.— Xitrum pptum 1 ji —.15 Saccarum Saturni 5 6 ) 2 unzias 1.20 Aluminis tincti °) 2 unzias 1.20 Radix violar: 2 sanguis Dracon. in Carimjs(f) 2 unzias, 2.10 Gummi Ephorby 2 unzias —.20 Unguent Apostel 7 ): 1 m 1.20 Cornn Cervi ppte : oculi canchri ppti. Goralrub: ppte jedes 8 ) 1 ff 2.— Empl defensio virid 4 ff 6.— Erläuterungen nach Dr. Keller: 1) Empl. Oxycroceum. 2) Empl. Diachylon Simpl. 3) Pflaster aus verschiedenen Kräutern; bei Kopfwunden gebraucht. 4) Gleichfalls sehr kompliciert zusammengesetztes Pflaster aus Harzen und Oelen. 5) Saceharum Saturni-Plumb. acetic. 6) Alumen tinctum. Mischung von Alaun mit Drachenblut. 7) Unguentum Apostolorum. Salbe von ähnlich komplicierter Zusammensetzung wie Empl. Apostolic. Galt als austrocknend, brandstillend und die Vernarbung befördernd. 8) Cornu Cervi praeparatum, Gebranntes Hirschhorn. Oculi Cancrorum, Krebsaugen, Krebssteine. Corallium rubrum, Rote Koralle. 271 Conserua rosav 1 ) 8 unz 1. 8 Magisterium .Talapae 3 /ä unz 1.— Theriaca veneta \l± unz 2.20 Unguentum Digestivum 2 ) 2 unz 3.— Empl Nervin 3 ) 2 unz 4.— Santollin 2 4 ) unz 3.— Sperma ranar 2 unz 3.— Latus 86.23 Stip Crolli 2 ß 6.— Brand Salben 2 fi 2.20 Wiss Gilgen, und Carmillen Öhl St Johanns Öhl jedes 3 /4 1.20 Kriiter und wurtzel zum fahltrankh 1. ß 1.10 Spirit vini rectilicat ein maas in einer Häschen 3.12 Spirit vini Oamphorat: 1 ji 1. 5 Terra sigillat, bolus armeus subtil pulverisirt 1. 5 1t. Namb Er hier fiir die Blessierten Empl opoteldos 3 u 9.— Oxi croci 1 % 3.— Ad rupturam 5 ) 2 ft 2.20 Sperma ranar 2 Tt 3.— Sqirit vini rectilicat 1 /a mass 1.26 Cerussa 2 2? 1.— Latus 36.38 Entstehendes Latus 86.23 Summa 123.21 (?) In die Details der internen Behandlung und in die V er Ordnungen der Herrn D o c t o r e s werden wir durch die früher citierte bandwurmlange Apothekerrechnung eingeweiht, die überschrieben ist: „Conto der Bliissierten in dem Spitthai um Medicamenta, Wundtränkher, und Flastern, so von den Herren 1) Conserva rosarum; Mit Zucker zu einem Brei von Latwergenkonsistenz zerstossene Rosenblätter. 2) Unguentum digestivum; Salbe aus Terpentin, Eigelb und Johanniskrautöl; wurde angewendet zur Verteilung von Geschwüren und zur Beförderung der Neubildung des Muskelfleisches. 3) Empl. nervinum. Pflaster aus verschiedenen Harzen (Mastix, Animo- niacum, Takamahaea, Caranna, Bernstein) mit Terpentin, Elemi und Wachs. Wurde u. a. bei Luxationen angewendet. 4) Wahrscheinlich Herba Santolinae, Cypressenkraut (von Santolina Chamae- cyparissus L.). Als Nervinum und Anthelmisticum gebraucht. 5) Emplastrum ad rupturam. Bruchpflaster von ähnlicher Komposition wie Empl. Opodeldoc. 272 Doctoribus ordiniert worden.“ Aus den vielen Folioseiten eine kleine Probe zur Einsicht: Gl. Sch. 1712. 26. Mai. Erstlichen ein besundere Mixtur ist 3 mahl gemacht 1.20 Item ziig zum gesotten Wasser —.12 Item 6 lott purgier Rosensaft —.18 Item ein dränkli —.21 Item ein halb Mooss krafft wasser mit perli 1 ) 1.36 Item ein Abendt milch —.10 Item 8 lott Salpetter Zeltli —.16 Item sperma Ceti —.12 Item 3 G fröschleich pflaster 4.20 Item 2 ft grüöns defensiv pflaster-) 3.— 1. Juni. Item 3 Clystieren 2.10 Item ein besunders laxierents Wunddrankh ist 20 mahl gäben 25.— Mer ein Mixtur ist 3 Mahl gäben 1.20 Item ein gebrönts liirschliorn —.20 Item ein besundere salben 3.12 Item 1 % fröschleich pflaster 1.20 Item 1 ft defensiv pflaster 1.20 Item 1 % Sticticum Crolli®) 3.— Item 6 lott Siiös Mandel öhl —.24 Item gebrönten Allet 4 ) —. 4 2. dito. Mer 2 1 /4 ft defensiv pflaster 3.15 Item 6 pulluer von Sperma Cetj 1.26 Item geraspet Hirschhorn undt helffen bein —.18 Latus 57.26 Item ein vermischt wundtöhl —.35 Item ein pfund fröschleich pflaster 1.20 Item defensiv pflaster 1.20 Item Eyer öhl —.36 Item das krafft wasser mit pärli, ist 3 mahl 3.30 Item ein Abendt Milch ist 10 mahl gemacht 2.10 4 dito. Item 6 purgier puluer 1.20 u. s. w. Erläuterungen nach Dr. Keller: 1) Perlen (Margaritae vel Perlae officinales) wurden im Mittelalter häufig verwendet; man schrieb ihnen herzstärkende Eigenschaften zu. 2) Empl. defensivum viride. Pflaster aus Wachs, Harz, Talg, Terpentin und Löwenfuss. 3) Empl. sticticum sive stypticum Crollii aus ca. 20 Bestandteilen. 4) Alumen ustum. 273 Nehmen wir einige Postchen aus dieser Pharmakopoe als Blumenlese heraus, so fällt uns besonders das sehr oft wiederkehrende „Fröschleichpflaster“ auf; Froschlaich wird zu vielen Pfunden abgegeben. Wir treffen da wieder ein Ueberbleibsel aus früheren Jahrhunderten; ein offenbar uralt abergläubisches Mittel, dessen Wirkung kühlend, brandlöschend sein sollte. Paracelsus empfiehlt es oft, so unter anderem mit Krebssaft als „leschung“ bei Verbrennung mit Büchsenpulver und „straalfewer“ (Blitzschlag) 1 ). Dr. Keller schreibt mir darüber: „Fröschlaichpflaster, Emplastrum de Spermate Eanarum. Froschlaich, Olivenöl und Bleiwasser wurden unter Zusatz von Wachs, Alaun, Terpentin und Campher zu einem Pflaster gekocht, dem austrocknende und schmerzstillende Eigenschaften zugeschrieben wurden. Schon gegen Ende des 18. Jahrh. obsolet geworden, während der Name im Volksmunde noch heute fortlebt.“ Im Uebrigen wiederholt sich vieles von dem, was uns aus der L u z e r n e r Doctorrechnung von ao. 1656 bekannt ist, und von dem, was Mu r a 1 1 für die Zürcher Feldkiste zusammengestellt hat; es rücken allerlei „Krafftwasser, Erbrecli-, Purgier-, Kühl- und Wundtränker auf, daneben Cataplasmen, Latwergen, viel Campher, Branntwein, Perubalsam u. s. w. — Mit überlegenem Lächeln kehren wir uns ab von dieser Froschlaich-Therapie; allein man wird dereinst auch das belächeln, was unsere heutigen Medicinkasten fassen. Die Zeit wird kommen, wo unsere jetzigen Fourgons als „vorsintflutliche Möbel“ in den Zeughäusern stehen; nach darwinistischen Principien kann ja auch da nur das beste übrig bleiben. Epidemische Ruhr im Heere der Zürcher. Im Zürcherischen Heere hatten die Aerzte in diesem Feldzuge mehr Gelegenheit mit inneren Krankheiten, als mit Verwundeten sich zu befassen. Die „rote Ruhr“ war in die Armee eingebrochen, und es finden sich über die Verbreitung und Bekämpfung dieser Epidemie mancherlei nicht uninteressante Meldungen und Anordnungen in den Kriegsakten des Zürcher-Archivs. Mitte Juli 1712 meldet einer der Hauptleute des Freiamtcorps laut Rapport seines Feldscherers nach Zürich 2 ), „dass seine Soldaten anfangend ganz mager zu werden, und dass ein Tlieil davon an- 1) Grosse Wundarzney C und CI. 2) St.A. Zürich. A. 236. 12. Joh. Escher’s Schreiben vom 13. Juli 1712 aus Brenigarten. Brunner, Die „Verwundeten. 18 274 fangind das Heimbweh zu bekommen, auch lasse sieb die rote Ruhr dann und wann ein wenig spüren.“ Am 2. August berichten Feldoberst und Kriegsrat des Freyamtcorps aus dem Hauptquartier zu Cappel an Bürgermeister und Rat zu Zürich 1 ), die Kranken nehmen mehr und mehr zu unter ihrer Truppe, sie wünschen Ordre, ob man selbige ,, nacher haus zu dimittiren, oder allhier zu verpflegen habe“; im letzteren Fall, welche Dispositionen sie zur Verhinderung der Ansteckung treffen sollen. Auf diese Meldung hin wendet sich die Obrigkeit an die Herrn Ver ordneten zur G s c h a w, welche, wie uns bekannt, mit der Aufsicht über die ansteckenden Krankheiten betraut waren, und lässt sich von diesen Weisung geben. Darauf erging am 9. August ein Oirkular an die Feldobersten der Truppencorps zu Cappel, Rüti und Wädenswyl, worin folgende Massregeln erteilt werden 2 ): Circular an die FeldObersten in Cappel, Rüti und Wädenswyl tetr. Versorgung und Verpflegung deren an der Rothen Ruhr erkrankten Soldaten. Tit. „Demnach auf abgelesene Weisung- der Herren Verordneten an der Gschauw, welcher gestalten zu Statt und Land, sonderheitlich by unseren Trouppen im Feld, die r o t h e Ruhr sehr stark g r a s- s i r e n t h ii g e, und auf was Weise dergleichen Krankem heilsamlieh zu versorgen sein möchten, wir unsere reyfliche reflexiones hariiber walten lassen. Als haben wir für gut angesehen und Erkennt, Euch, Unsere geliebte Mit- und Kriegsräthe, wie hiemit beschiehet, dahin günstig anzusinnen, dass Ihr Euch aufs sorgfältigste angelegen sein lassen thiiget, die vorsichtigen anstalten zu verfügen, dass diese Krank ne abgesondert, und zu dem end hin, Häuser und Ohrt auszusuchen, a 11 wo dieselben komm1ich einquartiert werden können. Demnach werdet Ihr denen Medicis und Chirurgie wol insinu- iren, dass sie diser Kranknen halb sorgfältige und getreüe Rechnung tragen, denenselben alle möglichste hilf und assistenz angedeyen lassen, und die erforderlichen Artzneyen aus der Statt beschicken thiigend. Wann auch, wie wol zu vermuthen, es am Gliger (Bett) erwinden sollte, so werdet Ihr Euch umb das benöthigte Zeug zu Säcken allhier anmelden, und alsdann dieselben verfertigen, und mit Stroh zu füllen lassen. Insonderheit aber versehen wir uns, dass mehrbesagte Krankne, zu ihrem Trost und Leibsstärkung mit einer ohnentbehr- lichen Fleischbrühen, je nach erheuschender Nothurft, werdind ver- 1) Ibid. A. 236. 15. Dat. 2. August 1712. 2) St.A. Zürich. A. 236. 15. 275 sehen werden. Gott wende in Gnaden ah alles fehrnere Olingemacli! Datum, d. 9ten Augusti ao 1712 Bürgermeister u. Rath d. Statt Zürich. Ein Feldspital für die erkrankten Soldaten war in Heiscli etabliert 1 ). Wenige Tage später wird von Cappel aus an den Bürgermeister zu Zürich der folgende günstige Rapport abgestattet 2 ): Mathias Landolt für sich und im Namen der Feldobersten im Freyamts Corps. Cappel, den 13. Aug. 1712. Gnädiger Herr Bürgermeister etc. „Mit beyschliissigem Memoriali von denen H. H. Feld-Medieo und Chirurgis wird Euch, F. Gn. Herren, ehrenbietigst notiticirt, die grad anfänglich der eingerissenen Krankheit und vor Empfang Euer I T . Gn. Herren Schreiben sub 6. hujus durch Unsere Sorgfalt verfügte Veranstaltung, dass die Krankne nach möglichster Komlichkeit und Erforderen verpfleget werden können. Wobey dann aber auch vordeutete H. H. Feld-Medicus und Chirurgi zu unserer vollkommenen Satisfaction und am Tage der Kranknen, weder an Mühe, Sorg noch Arzneyen mit dero grosser Beschwerd etwas erwinden lassen, dass dero Cur iibergebne Krankne mit aller erforderlichen Nothwendigkeit, so an Speis und Trank als Arzneyen erquickt werden können, und zwaren vermittelst Göttlicher Mit- würkung mit solch erwünschtem Success, dass von mehr dann 600 aussert einem, der von dem Munitions-Wagen verharret worden, w r iderum alle glücklich genesen, danebent zwaren aber zimlicli vil sind, davon bedeuten Herren Medico und Chirurgis keine Nachsicht gegeben werden, andere aber mit keinen Gründen von dem Heinigehen abgehalten werden mögen, derohalben weder Cura noch Ratio zu halten gewesen, etc. Um diesem gefährlichen Feinde der r o t h e n Ruhr Einhalt zu thun, überhaupt um die Gesundheit der Truppe so viel als möglich zu erhalten, liess Dr. J oh. v. M u r a 11, von dessen Bemühungen um die Ausrüstung des Heeres mit Sanitätsmaterial wir im früheren schon gesprochen haben, und von dem wir später noch Ausführlicheres vernehmen werden, 2 für ihre Zeit aller Beachtung und Anerkennung werte Druckschriften erscheinen: 1) Sichere Anleitung was Gestalten oder Geness-Mittel wider den dissmal grassir enden Rothen Schaden zu gebrauchen. Zürich 1712. 1) Diese Notiz fand ich in der Chronik der Gemeinde Obfelden. Zürich 1897. S. 123. — Heisch im Bez. Affoltern am Albis. 2) St.A. Zürich. A. 236. 15. 18 * 276 2) Kriegs- und Soldaten-Diaet. Das ist, wie sich unsere im Feld liegende Soldaten verhalten müssen, damit sie gesund bleiben. Zürich b. J. Lindinner 1712. Aus letzterem Büchlein liier einige Proben; wird doch selten einer meiner Generation und der kommenden dasselbe zur Hand nehmen und selbst hineinschauen. Sie werden dem Leser komisch Vorkommen, diese diätetischen Grundsätze, die Empfehlung des » Branntweins bei Erhitzung, die Anpreisung des Tabaks als Seuchen-Präservativ u. s. w. Die Hygiene war damals noch keine Wissenschaft; es klingt das Vorgebrachte recht primitiv, in mancher Hinsicht aber äusserst vernünftig. Trefflich ist der derbe Soldatenton getroffen, die ganze Ausdrucksweise mit den vielen fremden Terminis im Stile der Zeit. „Weilen gantz Europa, liebt die Einleitung an, mit Krieg entzündet, und unser geliebtes Vatterland denselben auch empfindet, bin ich, krafft meiner Pflicht obligirt, ein Kriegs-Medicum zu agiren, und folgende Instructionen zu geben: Affe Hohe Generals-Persohnen haben vornemlich dahin zu sehen, dass das Campement an einem gesunden ürthe, da es keine böse Luft, dicke arsenicalisclie und sulpliurische Nebel und Dämpffe, ungesunde und vergiff'te Wasser und Ströme, oder auch morastige und sumpfichte Oerter gibet, formiret und die Armeen logiret werden.“- l’m die Soldaten vor den schädlichen Einflüssen der Atmosphäre zu bewahren, schlägt er folgende Mittel vor: „so ist das erste Mittel dass er seinen Leib, Haubt, Hände und Fiisse, mit Ober- und Unter-Kleideren, Mäntlen und Böcken, warmen Mützen, Brustthiicheren, Handschuh, Strümpfen, Stiefflen und Schuhen wol bedecke und bewahre, auch diss wol in acht nehme; dann es solche liederliche Bursch gibet, die, so bald sie einen Bock oder paar Striimpff zu viel haben, selbige alsobald verspielen, ver- deboscliieren und versauffen, und kan diesem Uebel durch gute Aufsicht der Under-Offieiereren wol gewehret werden. Das zweyte Mittel ist, dass, wann man sich erliizet, alsobald, und auf stehenden Fusses einen Trunck Brandtenwein oder Kirschwasser trincke, weil dardurch das zum stremmen 1 ) geneigte Geblüt wiederum in seinen Lauff gebracht wird; oder da man solchen nicht haben könnte, den Wein so wann trincke, als mans ertragen kan; auf diese Weis kan kein Hitz nicht schaden, man muss aber, wie schon gemeldet, den Leib durchauss nicht entblössen, oder sich an kalte Luft begeben. Hohe Officier, und die Mittel haben, können sich des T h e e - G e t r a n c k s, Gaffe e, oder eines Truncks Spanischen- oder Lacoten- Weins bedienen. 1) sich zusammenziehn. 277 Das dritte Mittel, um sich wol in Kälte, nassem Gewitter, als auch bey allen vergiften Nehlen und Dämpfen zu praeserviren, ist der edle Taback, als welcher wegen seines bey sich führenden herrlichen, flüchtigen Saltzes, allen Gift vertreibet, und unser umlaufendes, und von aller Kälte zur Verdickerung inclinirendes Geblüt wiederum erwärmet, dünne und fliessbar machet, oder auch die von feuchter Kälte und nasser Luft und Kegen in unserem Leib von aussen eindringende Säure, dämpftet, und stumpft machet; insonderheit ist der Taback vast das grösste Praeservatif in Pestzeiten, Flecken-Fieber, stinckenden und schweffelichten Neblen und Dämpften; dann man hat vor etlichen Jahren, da in Amsterdam eine Pest grassieret, angemercket, dass nicht ein eintziger Taback-Krämer, deren doch etliche hundert daselbst sind, von der Pest ist inficiert worden, sondern auch alle, die starck Taback gesehmauehet haben, und allbereit mit Pest-Beulen behaftet gewesen, salviert worden.“ u. s. w. Dass zu Zeiten, da Seuchen das Land bedrohten, wenn das Gespenst der Pestgefahr lauerte, sanitarische Massregeln getroffen wurden, um die Gefahr von der unter Waffen stehenden Mannschaft abzulenken, darauf deutet folgende Notiz hin: In einem Vergleich zwischen Zürich und Bern und dem Fürstabt von St. Gallen ist bemerkt: „Die Sanitetsanstalten in Contagionszeiten zu machen wird der Fürst, soweith Sie in das Militare einlaufen, dem Kriegs-Ratli auftragen“ 1 2 * ). Das bernische Heer wurde zur selben Zeit nicht nur durch die rote Ruhr, sondern auch durch das Ungeziefer sehr belästigt. Es geht deshalb vom Kriegsrat ein „ Zedel “ an das Collegium insulanum mit der Aufforderung, ein Mittel anzugeben „und hinunter zu communiciren, wodurch ohne gefalir der gesundlieit“ dieser Plage abzuhelfen sei a ). Entschädigung der Verwundeten, Invaliden, Witwen und Waisen. Den Verwundeten und Verstümmelten, sowüe den Witwen und Waisen der Gefallenen kam der Staat Bern mit recht ansehnlichen Unterstützungen zu Hilfe; vorerst durch eine Steuer, welche die Regierung für die Blessierten in allen Kirchen der Hauptstadt sammeln liess, und die damals schöne Summe von 2096 Kronen ab- warf 8 ). Nach geendigtem Kriege erliess die Regierung sodann den 1) Eidgen. Abschiede. Bd. 7, Abt II. S. 1251. 2) St.A. Bern. K. R. M. XXXIV. S. 454. 29. Juli 1712. 8) v. R o d t. 1. c. S. 436. 278 Beschluss ! ), „dass alle unheilbar Verwundete und Verstümmelte lebenslänglich, ferner die Witwen der Totgebliebenen bis zur Wiederverehelichung oder, wenn sie im Witwenstande bleiben, lebenslänglich, und die hinterlassenen Waisen bis zu ihrem sechzehnten Jahre auf Kosten des Staats ernährt und versorgt werden sollen. Diesem Beschlüsse zufolge wurden auf Kosten des Staats versorgt: 109 Verwundete und Verstümmelte, 245 Witwen und 392 Waisenkinder, die zusammen jährlich vom Staate 4398 Mass Mistelkorn, 5105 Pfund an Geld bezogen. Im Jahre 1736 waren noch 75 Verstümmelte und 80 Witwen übrig, die zusammen jährlich 1001 Mass Mistelkorn und 1087 Pfund an Geld erhielten.“ In Zürich wurde 1713 eine lOgliedrige Kommission ernannt, um die Invalidenentschädigung der Blessierten festzustellen; sie hatte Kompetenz, Entschädigungen bis zu 100 Kronen zu verabfolgen 1 2 ). Unter den Verwundeten, welche man zu befriedigen hatte, waren wieder solche, die durch Zerspringen von Flinten verstümmelt worden waren; andere hatten Schusswunden, einer war bei der Belagerung von Baden durch eine Kanonenkugel am Rücken getroffen worden. Die Chronik von Obfelden meldet (S. 123) unterm 3. Nov. 1712: Johannes Schneebeli von Ottenbach, Soldat in der Compagnie Hegetschwiler hat auf der Sieli-Allmend bei einer Schiessiibung durch Zerspringen des Flintenrohrs 2 Finger verloren. Er erhält 36 Tt (126 fr.) Entschädigung und der Arzt Hegetschwiler 50 fl. (350 fr.) mit der Verpflichtung, die Wunden ganz zu heilen, dito Nov. 24. Jacob Studer, der ebenfalls beim Platzen seines Fiisils einen Finger eingebiisst hat, bekommt 50 $ (175 fr.), muss aber den Arzt Näf in Heisch, der 40 U (140 fr.) für die Heilung verlangt, von sich aus befriedigen. Ebenda sub 24. Nov. Zubier von Affol- tern, dem bei Ebertswil ein Schenkel so zerschossen worden, dass um die 20 Splitter entfernt werden mussten, ist i m Spital zu Zürich notdürftig geheilt worden. Er wird mit 50 U entlassen, kann aber im Frühjahr noch eine Kur i n B a d e n auf obrigkeitliche Kosten machen. Der Kampf gegen die französische Invasion 1798. Die letzten Tage Berns. Vom Anfang zum Ende des 18. Jahrhunderts, zum Ende auch 1) Helvetia. Denkwürdigkeiten etc. 1. Bd. 1823. S. 128. Verzeichnis der bernerischen Truppen im Bürgerkriege von 1712. 2) St. A. Zürich. A. 236. 20. Erkanntnuß betreffend die blessierten Soldaten. Dat. 26. Okt. 1714. 279 der alten Eidgenossenschaft! Wollt ihr von Bern nur eine Verfassungsänderung, so ist dies „ohne Schwertstreich“ zu erhalten, schrieb General Brun e, welcher den Oberbefehl Uber die nach der Schweiz abgeschickten französischen Truppen übernommen hatte, nach Paris. Allein der Rauhzug war beschlossene Sache. Das Direktorium, lüstern nach den gefüllten Schatzkammern Berns, gab den Befehl zum Angriff und die fränkische Armee setzte sich von Norden und Süden her gegen die Hauptstadt in Bewegung. Umsonst war General v. Erlach’s energischer Offensivplan, umsonst die Opferfreudigkeit des von den Miteidgenossen im Stiche gelassenen Bernervolkes. Alles wurde matt gesetzt durch die elende Zerfahrenheit der entarteten Regierung. In den revolutionären Klubs und auf den Ratsstuben ward dem Vaterland der Untergang gebracht J ), und — vae victis! tönts uns entgegen, wohin wir unsere Schritte wenden. Vorbereitung von Sanitätsanstalten beim Aufmarsch der Bernertruppen. In der früheren Uebersicht über die Organisation des bernischen Kriegswesens wurde bemerkt, dass 1798 die gegen die eindringenden Franzosen aufgestellte bernische Heeresmacht in Divisionen eingeteilt ward. Oberste Kriegsbehörde waren die vereinigten Geheim- und Kriegs rate, d. h. ein aus dem grossen und kleinen Rate gewähltes Kollegium. Dieser Kriegsrat wählte aus seiner Mitte als vorberatende Behörde eine ständige militärische K ommissio n und betrachtete sich über den ernannten Oberbefehlshaber hinweg als verantwortlichen Leiter der militärischen Operationen. Diesem Mangel in der Organisation der Befehlsgebung ist es zum guten Teil zuzuschreiben, dass gegen Ende der Ereignisse ein Wirrwarr entstand, bei welchem ein anderes Ergebnis als die Niederlage kaum zu erwarten war 2 ). Dass nun trotz der herrschenden Konfusion und schlechten Kriegsbereitschaft, trotz der hin und her fliegenden Ordres und Gontreordres im raschen Gange der Ereignisse die Fürsorge für die Verwundeten, die Vorbereitungen für deren Unterkunft, Dank der Umsicht der Truppenkommandanten nicht vergessen wurden, zeigen die folgenden, den Akten entnommenen 1) v. R o d t 1. c. III. S. 594. 2) Ich halte mich an die aktengemässe Darstellung v. Itodt’s, sowie v. Erlach’s. Zur bernischen Kriegsgeschichte 1. c. 280 chronologisch geordneten Aufzeichnungen x ): Am 16. Dezember 1797 wurden, nachdem von den Franzosen schon die Jurapässe, das Münsterthal und Erguel besetzt worden waren, zur Deckung der Grenzen Anstalten getroffen, indem ein schwaches Korps von 5 Va Bataillonen Infanterie und 15 Geschützen unter dem Oberbefehl des Generalmajor v. Erlach teils nach Büren, Nydau, Erlach, Aarberg, teils nach Ber n verlegt wurden. Am 21. Dez. 1797 beschliesst der kleine Rat den Ankauf verschiedener Lazarettgegenstände und erlässt einen Aufruf zur Lieferung alter Linnen 1 2 ). Am 24. Dezember schlägt der Kriegsrat vor, das von Herrn Oberfeldarzt Wyss „versehene“ Feldlazarett mit dem Ober- Kriegskommissariat zu verbind e n 3 ). Wir wüssen, dass schon von 1792 an eine Feldlazarett- k ommissio n unter dem Vorsitz des Oberfeldarztes Wyss alle Anstrengungen machte, das Feldhospitahvesen zu organisieren und für den Kriegsfall in Bereitschaft zu setzen. Diese Kommission tritt jetzt in bitterer Ernstlage in Funktion und scheint, soweit ihre Kompetenzen und ihr Einfluss reichten, eine rührige Thätigkeit entfaltet zu haben. Wir erfahren jetzt, dass das Feldlazarett, in mehrere „kleine Lazarette“ geteilt, in eben jene Ortschaften verlegt wurde, wo die Truppen hauptsächlich ihren Stützpunkt hatten, d. h. nach Erlach, Nydau, Büren und Aarberg. Am 26. Dez. 1797 heisst es 4 ): Es haben Me. H. gg. HH. die Kriegsräthe erkennt, dass die kleinen Lazareths in Erlach, Büren und Nydau als gegenwärtig überflüssig redu- cirt und bloß das zu Arberg voreinst beybehalten werden solle. Die Ge- räthschaften in denjenigen Feldlazaretli, so aufgehoben werden und Mn. g. H. H. angehören, sollen an den betreffenden Oertern aufbewahrt, diejenigen effecten dann, so Partikularen angehören, ihren Eigenthiimern wieder zugestellt werden. 1) Teils nach v. Erlach, teils direkt nach den Manualen des Kriegsrats im Berner St. A. 2) v. Erlach. 1. c. S. 75. Nr. 48. 3) Ibid. S. 79. Nr. 60. 4) Ibid. S. 81. Nr. 68. 281 Ihr Mein Hochgeachter Herr erhaltet hievon den erforderlichen Bericht zur beliörigen Wissenschaft. Actum d. 26. Decemb. 1797. Kriegskanzley Bern. Aufschrift: An Meinen Hochgeacliten Herrn General Major von Erlach.“ Aus dem Feldlazarett zu Aarberg datiert vom 30. Dezember 1797 das folgende ärztliche Zeugnis 1 ): Jakob Vogt, Canonier, Compagnie Strauß, ist wegen sehr stark vari- cosen Gefässen an beyden Beinen und bedrohendem Aufbruch derselben, besonders bei naßkalter Witterung, zum Dienst, und vorzüglich zum Marsch untüchtig. Bescheint, zu Xidau den 30. December 1797. Dr. Lindt. Obiges gleich befunden, welches bescheint J. J. Rufli Arberg, d. 31. Dec. 1797. Chirurgen-Major beim Bataillon Hünerw. Ende Januar rückt der französische General Menard mit einer Division ins W aadtland ein, und diese ganze Provinz geht ohne Schwertstreich für Bern verloren. Jetzt, am 29. Januar, trifft der Kriegsrat Anstalten, das bedrohte M u r t e n zu verteidigen. Es sammelt sich daselbst unter General v. Erlach ein Corps von einigen tausend Mann. v. Erlach ist nun auch für Einrichtung eines Feldlazarettes auf diesem Platze besorgt. Er schreibt unterm 1. Februar 1798 an die Kriegsräte 2 ): „Einstimmig mit Mm. h. Hr. Kriegsrath Tscharner, welcher letzte Nacht hier angelangt ist, nehme ich die Freiheit, Euer Gnaden ehrerbietig anzuzeigen, daß hier noch nicht die geringste Anstalt zu einem Feldlazareth gemacht worden ist, und da solches bei einem allfälligen Angriffe von unaussprechlichen Folgen sein würde, so bitten wir Euer Gnaden, dero Befehle zu ertheilen, daß mit Beförderung allhier ein Feldlazareth eingerichtet werde, zu welchem Ende wir den Wunsch äussern, daß solches durch Herrn Professor Jurine und die ihm benüthigten Leute möchte org anisirt werde, denn kein Bataillon hat einen Chirurg i e n m a j o r bei sich. “ Am 2. Februar wird die Mahnung dringend wiederholt 3 ): 1) 'v, Erlach. S. 105. Nr. 106. 2) Ibid. S. 213. Nr. 338. 3) Ibid. S. 234 und 35. Nr. 371. 282 „Wohlgeborner, hochgeachteter Herr. Ich muß die Freiheit nehmen, Euer Wohlgeboren vorzustellen, daß wir immer noch ohne die geringste Anstalt von Hospital oder L a z a- reth noch Medicament uns befinden, obschon dieses einer der wesentlichsten Theile der militärischen Anstalten ist. Heute ist zwar Herr Doctor Tri holet hier angelangt, allein da er ohne die benöthig- ten Materialien und Httlfsmittel angelangt ist, so habe ich ihn alsobald wieder nach Bern beordert, um das Benöthigte hieher zu versenden. Damit aber solches mit Gewißheit geschehe, so habe die Ehre, Euer Wohlgeboren so höflich als inständig zu ersuchen, dero Befehle zu er- theilen, daß die Lazareth mit möglichster Beschleunigung, mit allem Noth- wendigen versehen, allhero gesandt und etabliert werden.“ Laut Schreiben der Kriegskanzlei vom 3. Februar an General v. E r 1 a c h soll nun, wie gewünscht, Prof. J u r i n e das Feldlazarett zu Murten einrichten; sobald derselbe dies ausgeführt habe, soll er nach Bern zurückkehren, weil er dort „zur Errichtung des grossen Lazarettes unumgänglich nötig “ sei ] ). Während der französche Obergeneral Brune die heimische Regierung mit Scheinunterhandlungen hinhielt, um zur Herbeiziehung von Verstärkungen Zeit zu gewinnen, bezogen im Laufe des Februar 4 Divisionen der bernisclien Heeresmacht die ihnen angewiesene Stellung der Defensionslinie. Eine 1. Division unter v. Erlach bildete den linken Flügel an der waadtländisclien Grenze und bei Murten. Zur Deckung der nördlichen und nordwestlichen Grenze des Kantons wurden 2 Divisionen bestimmt, von denen die eine unter v. Graffenried, die andere unter Oberst v. Büren stand; eine 4., kommandiert von Oberst v. Wattenwyl, besetzte den Aargau 1 2 ). An den Hauptstandorten dieser Divisionen werden wieder Lazarette eingerichtet. Es verwenden sich dafür die Kommandanten beim Kriegsrate und dieser disponiert von Bern aus, die gemachten Vorschläge gutheissend oder abändernd. Am 7. Februar 1798 verlangt Oberst v. Büren vom Generalquartier zu W an gen aus, es möchte ungesäumt für seine Division daselbst „ein Höpital ambulant“ errichtet werden 3 ). Der 1) V. Erlach. S. 250. Nr. 400. 2) Nach v. R o d t, v. E r 1 a c h , sowie Carl Müller. Die letzten Tage des alten Bern. 3) St.A. Bern. Aktensamml. Revolution. T. III. 1798. Dat. 7. Februar v. Erlach. Nr. 500. 283 Kriegsrat findet am 15. Februar, es sei nicht nötig, ein solches „allda zu etabliren“, dagegen soll sich eines zu Aarberg befinden; dem Kriegskommissariat sei indessen aufgetragen worden, „die Feldscherer eures unterhabenden Corps mit dem nöthigen zu versehen“ 1 ). Laut Schreiben vom 13. Februar an General v. Erlach geht die Ansicht der Kriegsräte dahin, zu A a r b e r g nicht „ ein beträchtliches“ Lazarett einzurichten, hingegen haben Me h. gg. H. H. dem Herrn Lazaretts-Kriegskonnnissarius W yss anbefohlen, also gleich die nötigen Anstalten zu treffen, damit zu T h u n ein Hauptlazarett etabliert werde. Unterm 18. Februar meldet Oberst v. Büren dem Kriegsrat von Schloss Wangen aus, dass Dr. Wyss als Lazarettort Utze n- storf gewählt und Dr. Tribolet die Kirche daselbst als einzig dienliches Lokal bezeichnet habe, doch müsse diese mit 3 eisernen Oefen und mit Pritschen versehen werden 2 ). Darauf der Kriegsrat am 19. Februar: „Lazarett von Utzistorf. Kirche nicht, sollen was anderes ausfindig machen “ 3 ). So gelits weiter! Was Truppenführer und Armeeärzte draussen im Felde, die Situation vor Augen, vom Sattel aus disponieren, wird hinterm grünen Tisch weggewischt und besser gemacht. Ein Vorgang , wie er in der Kriegsgeschichte bekanntermaassen oft genug sich wiederholt. Ueber den Krankenstand der einzelnen Divisionen in diesem Zeitpunkt geben die Etats Auskunft. Am 21. Februar 1798 hat die Division von G r a f f e n r i e d : Kranke im Quartier 34 „ „ Spital 24 4 ). Wie’s mit der Besorgung der Patienten da und dort bestellt war, erhellt aus einem Rapporte des Oberstlieutenant Thormann (3. und 4. Bataillon zu Wangen) an Schultlieiss und Kriegsräte zu Bern: „Ans dem letzthin an die Kriegs - Canzley abgesandten Bataillonsrapport erhellet, daß ein der allerwichtigsten Gegenstände, nemlich die Verpflegung der Kranken nicht gehörig besorgt seye, und dieß aus Mangel an Unter Chirurgy 5 )“. Dat. 15. Febr. 1798. 1) St. A. Bern. 1. c. T. V. 15. Febr. 1798. v. Erlach Nr. 720. v. Rodt III. S. 432 Anmerkung. 2) V. Erlach. S. 480. Nr. 786. 3) Ibid. S. 499. Nr. 806. 4) Ibid. S. 529. 5) St.A. Bern. Aktensammlung Revolution. T. V. Febr. 1798. 284 Indessen naht die Katastrophe! Die Lazarette sind in Bereitschaft gesetzt für die verwundeten — Sieger. Am 26. Februar erscheint der tapfere General v. Erlach vor den Räten zu Bern und verlangt in begeisterter Rede entweder Entlassung oder Vollmacht zum Angriff. Er erhält letztere; doch kaum hat er seine Truppen in Bewegung gesetzt, kommt Contre- ordre. Mit dem Vertrauen und der Disciplin unter der Mannschaft war’s damit, wie begreiflich, aus; General Brune aber sah jetzt den Augenblick zum Losschlagen gekommen. Am 2. März fallen Solothurn und Fr ei bürg ohne Widerstand in seine Hand. Am 5. März stellen sich todesmutig bei Laupen, Neueneck und im Grauholz einige Bataillone und zusammengelesene Haufen dem Feinde entgegen. Kämpfe beiNeueneck und im Granholz. Verluste. Besorgung der Verwundeten. Bei Neueneck werfen 2300 Berner unter v. Graffenried die dreifach überlegenen Franken mit Bajonett und Flintenkolben über die Sense zurück. Den vom Feinde erlittenen Menschenverlust bezeugten sowohl die mit dessen Leichen besäte Wahlstatt, als die 400 Verwundeten, die er nach Freiburg transportieren liess 1 ). Gefangene waren in dem erbitterten Kampfe auf keiner Seite gemacht worden. Von den verwundeten Bernern schreibt der Anführer v. Graffenried: „ Sobald nun der Befehl ankam, mit allen Tliätlichkeiten aufzuhören, so habe sogleich Patrouillen ausgesandt, unsere Blessirten aufzusuchen und sie auf Wägen fortgesandt; von beiden Affairen konnten es ungefähr 40 an der Zahl sein“ 2 ). 135 Tote wurden zu Neueneck begraben. Nach v. Rodt sind 50 Verwundete nach Bern transportiert 3 ) worden. Zu derselben Zeit war im Norden der Stadt Bern die Entscheidung gefallen. Im Grauholz wurde früh morgens das kleine Heer v. Erlach’s, aus einigen Bataillonen und Landsturmhaufen bestehend , von der Division Schauenbur g’s geworfen. Bern kapituliert; 2 Uhr mittags reitet Schauenburg in die nie zuvor von Feinden betretene Hauptstadt ein. Ueber die Verluste der Berner im Grau holz lassen sich 1) und 2) v.Erlac h nach v. Gr affen rie d’s eigenhändigem Schreiben S. 859. 3) 1. c. S. 684. keine bestimmten Angaben machen, da hiezu alle Anhaltspunkte fehlen. Eine Kettung verwundeter Berner fand da wohl nicht statt; wer sich nicht selbst wegschleppen konnte, war verloren. Wie die Mordbande der Sieger mit den wehrlos Darniederliegenden verfuhr, ergiebt sich aus den folgenden Aussagen eines später um Pension einkommenden Invaliden 1 ): Jakob Vogel von H e r b 1 i g e n marschierte am 2. März 1798 mit dem ersten Landsturm aus und befand sich am 5. im Granholz. Hier war den Soldaten bewilligt, sich ihre Hauptleute selbst zu wählen, und einstimmig fiel ihre Wahl auf Benedicht Schindler von Oberwichtrag. Unter diesem stand die Compagnie der Kirchgemeine Oberdießbach und in derselben waren die drey Brüder Vogel. — „Bereits“, heisst es weiter im Protokoll, „hatte Jacob Vogel seine ganze Munition verschossen, als eine Kugel ihm durch die Achsel fuhr und den Arm lähmte, daß das Gewehr zu Boden fiel und sich das Blut stromweise ergoß. Entkräftet sank er nieder nahe bey Niklaus Vügeli von Herbligen, der tüdtlich blessiert auf der Erde lag-, als ein Schwarm der sogenannten Schwarzen Chasseurs der 14. Halbbrigade über sie marschierte, einer von ihnen obgenanntem Vögeli etliche Stiche mit dem Bajonnet in Hals versetzte und vollends den Garaus machte, ein anderer ihm, Jacob Vogel, mit dem Säbel über die Stirne hieb, andere über ihn her fielen und alles plünderten, w-as sie bei ihm fanden, und wäre sein Kleid nicht über und übervoll Blut gewesen, sie würden es ihm vom Leibe gerissen haben, wie dem ob- besagten Benedicht Schindler geschah, der im Blute liegend, bis aufs Hemd ausgezogen ward und lange noch mit dem Tode rang ehe er sterben konnte... Nachdem Jacob Vogel die ganze Nacht über im Gr au holz auf der Erde gelegen, konnte er sich kaum aufraffen und mit großer Mühe zum Siechenhause gelangen, dieß mit Hülfe eines Mannes von Wichtrach, der gleichfalls die Nacht im Grauholz zugebracht. Wie er sich mit genauer Noth aus dem Walde schleppte, kam ein französischer Husar gesprengt und wollte ihn übern Haufen rennen; dreymal gab er seinem Pferd die Spornen, doch jedesmal sprang dasselbe seitwärts und verschonte ihn, worauf der Husar sein Vorhaben aufgab u. s. w.“ Betreffend den Gesamtverlust der Berner während dieser Märztage ist nach v. Erlach folgendes sicher; „In den Jahren 1821—24 veranstaltete die Regierung von Bern eine genaue, amtliche Zählung aller Berner, welche im März 1798 als 1) St.A. Bern. Akten der Invaliden-Pensionskonimission. Dat. 1830. August 21. 286 Opfer des Einbruchs der Franzosen auf irgend eine Weise den Tod gefunden haben. Das Ergebnis war ein Verzeichnis von 19 Offizieren und 683 Unteroffizieren und Soldaten, deren Namen auf 6 schwarze Mar- mortafeln gegraben wurden, welche seither die Münsterkirche in Bern zieren. Hiermit sind Brun e‘s Aufschneidereien am schlagendsten widerlegt. Rechnet man zu obigen Bernern (worunter übrigens auch die von den aufständischen Milizen ermordeten Offiziere, sowie diejenigen Soldaten und Bürger begriffen sind, die an Wunden oder Unfällen starben oder einzeln in Häusern oder auf dem Feld etc. niedergemacht worden) noch etwa 100 Nichtberner, so ist dies gewiss das Maximum aller im März 1798 Umgekommenen.“ Thätigkeit und Vorgänge im Hauptlazarett zu Bern während der Märztage. Freiwillige Hilfe. Es ist uns aus einem Schreiben der Kriegskanzlei vom 3. Fehl - , her bekannt, dass damals schon in Bern ein grosses Lazarett eingerichtet wurde, bei dessen Etablierung Prof. Jur ine aus Genf mitbeteiligt war, der mit seinem Sohne sich freiwillig in den Dienst Berns gestellt hatte 1 ). Seit Jahren schon wurde, wie wir wissen, für die Einrichtung dieses Lazarettes ein Depot bereit gehalten. Die ökonomische Verwaltung des Lazarettes, sowie die Zubereitung der Materialien, Verbandzeug etc., hatte eine Anzahl gemeinnütziger und patriotischer Frauen Berns übernommen, an ihrer Spitze die Gemahlin des Hauptmanns Kirchberger 2 ). Das Insellazarett war anfangs nur mit verwundeten Bernern besetzt. Am 15. März aber schreibt das Inselkollegium 3 ) an den provisorischen Begierungsrat, dass dieser Tage die verwundeten Vaterlands Verteidiger genötigt worden seien, das ihnen zugewiesene Zimmer zu räumen und den blessierten Franzosen zu überlassen. In demselben Briefe wird mitgeteilt, es sei beim Einmärsche der Franken die Verwaltung des äusseren Krankenhauses auf dem Breitfelde sehr hart mitgenommen worden; sie haben „dem 1) v. R o d t. S. 432. 2) St.A. Bern. Verhandlungen der provisorischen Militärkommission. Aktensamml. Tom. VII. 15. März. v. Rodt S. 433. Anmerkung; hier irrtümlich „Gemahlin des Dr. Tribolet“. 3) Archiv der Insel in Bern. Kollegiums Manual 1793—1802. — Mitglieder des „Insul-Collegiums“ dieser Zeit: Ratsherr von Erlach. Präses. Niklaus Herzog med. Doct. Samuel Rosseiet med. doct. Daniel Lang- hans med. Doct. Abraham Steck med. Doct. Albrecht Tribolet med. doct. Friedr. Hartmann med. Doct. Ludwig Brunner, Chirurgus. Job. Isenschmid, Operator. Niklaus König, Chirurgus. Verwalter die Kasse mit etwann 2000 Kronen baren Geldes, dem Chirurgus unter anderem auch seine Instrumente fortgenommen, und sehr oft bald auf diese, bald auf jene Persohnen geschossen, ohne dabei der Kranken im geringsten zu schonen,“ Der ärztliche Dienst im Lazarett scheint, anfangs unter Aufsicht des Kriegskommissarius Wyss, nachher unter Dr. Tribolet, ein gut organisierter gewesen zu sein. Es waren für 250 verwundete Soldaten, welche Mitte März sich dort befanden, 5 Chirurgen, „chirurgiens en chef“ bestimmt. Jeder von diesen hatte 50 Betten in 3 Zimmern zu besorgen, und jedem war zur Unterstützung „un Chirurgien en second et un aide Chirurgien“ beigegeben. Die Chefchirurgen erhielten eine genaue Instruktion: Jeder hatte morgens und abends eine Visite zu machen und zu verbinden, ohne dass die andern sich einmisclien; bei grösseren Operationen mussten die übrigen beigezogen werden. Jede Nacht war eine Wache zu bestimmen, jeden Morgen musste Rapport an den Kommissär erstattet werden 1 ). Als Chefchirurgen waren angestellt: Prof. Juri n e , Operator K o e n i g und Isensclimied mit einem täglichen Gehalt von 1 Krone, 24 Batzen. Die Doktoren Ivasthofer und Scliiferli mit 1 Krone, 16 Batzen 2 ). Ohne Reibungen ging's aber nicht ab, und die Akten enthüllen da ein nicht gerade erfreulich kollegiales Dienstverhältnis. Feldlazarett- kommissarius Dr. Wyss beklagt sich unterm 14. März bei der Regierung über Pflichtvernachlässigung des Prof. Juri ne 3 ). Dr. Scliiferli, lnselvikar und Feldwundarzt hatte rapportiert, dass er in der Nacht vom 11. auf den 12. März als Nachtoffizier zu einem Kranken des Herrn J u- rine gerufen worden, der eine starke Verblutung hatte. Von dessen Gehilfen war keiner im Spital. Von den Kranken u. Wärterinnen erfuhr er, dass der Betreffende 2 Tage nicht verbunden worden sei, nun legte er einen anderen Verband an 4 ). Die Patienten des Prof. Jurine verwenden sich darauf für den letzteren und gaben eine Petition mit Unterschriften ein, an deren Spitze ein Artillerieoffizier und ein Lieutenant 1) St. A. Bern. Aktensamml. Revolution. Tom. VII. 16. März 1798. Ordre des provisorischen Militärcomites vom 16. März 1798 an Dr. Tribolet „com- missaire de guerre ayant Tlntendance en chef des hopitaux militaires concer- nant les arrangements de Thöpital militaire etabli ä l’Isle“. 2) St.A. Bern. Revolution T. VII. Verhandl. der prov. Milit. kommiss. 12. März an das Kriegskommissariat. 3f Ebenda 14. März. 4) St.A. Bern. Akt. Revolut. T. VII. Verhandlungen der Militärkommission. 13. März 1798. 288 stehen*)• Das Ende vom Lied war, dass W y s s um seine Entlassung einkam und an seine Stelle Dr. Tribolet trat 1 2 3 ). S t a a 11 i c li e Unterstützung der verwundeten W ehrmänner und deren Hinter lasse ne n. Hören wir jetzt noch, wie die im unglücklichen Kampfe für das zusammenbrechende Vaterland verstümmelten Wehrmänner und deren Hinterlassene vom Staate Bern unterstützt wurden, v. Bo d t sagt darüber s ) : „Für die Opfer des kurzen, aber blutigen Kampfes von 1798, konnte die gestürzte Regierung der Stadt und Republik Bern nicht mehr sorgen, und vergebens hatte sich die nachmalige Kantonsbehörde deshalb an die helvetische Republik gewendet, als nach Einsetzung der mediationsmässigen Regierung der kleine Rat durch einen Beschluss vom 2. November 1806, die Unterstützung der schwer Verwundeten sow r ohl als der Nachgelassenen umgekommener Wehrmänner, aus der Staatskasse übernahm, wobei die Verzeichne- ten je nach ihren häuslichen Umständen in drei Klassen abgeteilt und nach solcher Massgabe pensioniert wurden. Auf ungefähr 400 stieg die Zahl der unterstützten Verwundeten an, und auf 700 beläuft sich diejenige der Umgekommenen, deren Namen durch die Denktafeln im grossen Münster der Hauptstadt verewigt worden sind. “ Behufs Invaliditätsentschädigung hatten die Verwundeten einen Bericht nebst ärztlichem Zeugnis und Arztrechnung einzugeben, die alle im Staatsarchiv Bern auf bewahrt sind. Die Durchsicht dieser Zeugnisse ist recht amüsant. Nicht nur Schuss- Stich- und Hiebwunden aller Art sind aufgezeichnet, sondern auch mehr civile Gebresten werden gemeldet, so hat ein Ulrich Baumann aus Lauterbrunnen „bey der Batalie bey Langnau einen linken Leistenbruch bekommen“ 4 ). 1) Ibid. 2) Ibid. 15. März 1798. Im Berner Taschenbuch 1853 S. 313 finde ich über Dr. Samuel Wyss folgende Notizen: Er lebte 1757 — 1834, wurde nach seiner Rückkunft von Göttingen und Montpellier Stadtphysicus und Inselarzt, erwarb sich als Mitglied der obersten Sanitätsbehörde grosses Verdienst um Verbesserung der Spitäler, Gründung einer Hebammenschule, Stiftung der medicinischen Bibliothek, ferner wird seiner Thätigkeit als Oberfeldarzt gedacht, über die hier mehr ans Licht gezogen ist. 3) 1. c. S. 436. 4) St.A. Bern. Akten der Invaliden-Pensionskommission. 289 Der Aufstand der Nidwaldner. Allerorts sind Freilieitsbäume aufgepflanzt! Die alte Eidgenossenschaft ist aufgelöst. Gemeine Herrschaften und Unterthanen- lande freuen sich der ersehnten Erlösung von der Knechtschaft. Verschwunden sind die „hoch gebieten den gnädigen Herren“; „citoyen“ und „Bürger“ lautet jetzt die Anrede unter den Eidgenossen. Die Freude ob der durch die fränkischen Apostel gebrachten „Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit“ ist aber eine sehr geteilte. Als im August 1798 die helvetische Regierung von allen Einwohnern den Eid auf die neue helvetische Einheitsverfassung verlangte, da flammte in dem kleinen Volke der Nidwaldner der Groll gegen das Geschenk der Tyrannen in offener Empörung auf. Das helvetische Direktorium beauftragte den General Schauenburg das Völk- lein mit Gewalt zur raison zu bringen; es „ klopfte die Tyrannei in der Maske der Freiheit mit eiserner Hand an das Felsenthor des Hirtenvolkes“ ‘). 12 000 Franzosen setzten sich gegen das Alpenthal von Luzern aus in Bewegung. Eine Abteilung marschierte über den Brünig gegen den Kernwald, die andere sollte auf Schiffen über den Vierwaldstättersee die Dorfschaften Stansstad und Kehrsiten erreichen 1 2 ). Diesen kriegsgewohnten Truppen stellten sich kaum 1600 Hirten mit Flinten, Stutzen, Schlagwaffen aller Art und mit 8 Kanonen bewaffnet entgegen. 1 Bataillon von 600 Mann mit 2 Feidstücken lagerte bei Enetmoos an den Grenzen gegen Obwalden, eine 2. Abteilung hatte den Posten bei Stansstad, eine 3. die Landspitze bei Buochs besetzt, 6 Kanonen waren bei Kehrsiten aufgepflanzt. Am 9. September früh morgens geschah der allgemeine Angriff Schauenburgs vom See und von Obwalden her. 6 Uhr abends ist nach heldenmütigem Widerstand das Ländchen bezwungen. Ein gräuelhaf'tes Morden Wehrloser 3 ) krönte den rühmlosen Sieg. 1) Sagt Gottfried Keller in einem Juwel seiner Erzählungen „ Verschiedene Freiheitskämpfer“ in Nachgelassene Schriften S. 272. 2) Nach Wielan d’s Kriegsgeschichte S. 50 und 51. Ich gebe auch hier von allgemein historischen Daten nur so viel, als zum Verständnis dessen gehört, was im Folgenden über den Sanitätsdienst gesagt ist. 3) Man lese die schauervollen Details in dem früher citierten, 800 Seiten starken Buche des Pfarrhelfers Gut „Der Ueberfall in Nidwalden im Jahre 1798“.' Stans 1862. Anhang: Verzeichnis der im Jahre 1798 am 9. Herbstmonat in Nidwalden Umgekommenen und ihrer Todesarten. Die Feder sträubt sich, die hier aufgezeichneten Schandthaten zu wiederholen. Brunner Die Verwundeten. 19 290 Der Aufgabe, durch mühsames Aktenstudium festzustellen, was in diesen Schreckenstagen für die verwundeten Nidwaldner gethan wurde, enthebt mich die wiederholt citierte Studie I) e - schwandens. Ich gebe aus letzterer 1 ) das hierauf bezügliche wörtlich wieder: „Der neunte Herbstmonat, jener verhängnisvolle Tag des Jahres 1798 bringt uns wieder einige Namen von Aerzten ins Gedächtnis, die diesem blutigen Drama ihre Dienste weihten. Die Regierung, die dieser herannahenden Katastrophe nicht ohne Bangen entgegensah, machte ihre Anstalten zur Versorgung von Verwundeten. Schon den 29. August 1798 erkannte der neue Kriegs-Rat in seiner ersten Sitzung, den Spital zu Stans und in jeder Gemeinde ein Haus für allfällige Verwundete einzurichten. Auf alle Posten wurden Feldpriester und Feldärzte gesendet und die Aerzte angewiesen, sich rechtzeitig mit Verbandzeug zu versehen. In vielen hab- lichen Häusern wurde altes Leinenzeug hervorgesucht und gesammelt und zu Verbandmitteln bereitet, auch hatten sich einzelne Leute gefunden. die bereits bezogenen Wachtposten mit Lebensmitteln zu versehen. So gerüstet, um wo möglich auch in dieser Richtung des Krieges Unglück zu lindern, fand der blutig aufdämmernde Morgen des 9. Herbstmonat das Land Nidwalden. An der March, wo das Gefechtsfeld die meisten Kämpfenden erforderte, und es an Verwundeten nicht fehlen mochte, war der berühmte Arzt und Wundarzt, Herr Landesfähnrich Kaspar Joseph Käslin unter den Waffen und zugleich als Feldarzt thätig. Er hatte an der March ungefähr 450 Mann ärztlich zu besorgen, soll aber schon beim ersten Rückzuge auf der Flucht umgekommen sein ; seine Todesart ist uns nicht bekannt geworden. Er wurde in der Bieliweid begraben und später auf dem Kirchhof in Buochs, wo er gewohnt hatte, beigesetzt. Joseph Egger von Wolfenschiessen war einer Mannschaft von ungefähr 100 Mann auf Grossächerli zugeteilt, half dort den Weibern Schanzen bauen und hatte seinen Verbandplatz in einer Alphütte und etwas später in dem Madgädelein. wo er mehrere Blessierte verpflegte. In Stansstad war der dortigen Mannschaft, die die Aufgabe hatte, den feindlichen Landungstruppen Widerstand zu leisten, als Feld- schärer Wundarzt Fluri beigegeben, der auch die Wachtposten im Rotzloch, Kehrsiten und am Lopper unter seiner ärztlichen Pflege hatte. An der untern March war ein Herr Kaspar Rothenfluh als 1) S. 40-44. 291 Feldarzt angestellt. Der Verbandplatz der in Ennetmoos Verwundeten war auf dem Allweg, wo im Anfang der Schlacht die meisten verbunden worden. Auch für den damaligen Scharfrichter, Meister Dismas Bikel, ward eine Feldarztstelle ausersehen, er fand sich auf der Flucht in Alpnach und wurde deshalb durch Kriegsratserkanntnis zurückberufen. So hatte denn der Kriegsrat auf die entferntesten und gefährlichsten Gefechtsposten vier Feldärzte verteilt und für den Unterhalt der Mannschaft eigene Proviantträger angeordnet. Was noch vom ärztlichen Personale übrig blieb und nicht die Flucht ergriffen, wurde für den Spitaldienst in Stans verwendet. Die damaligen Wundärzte, Franz Rothenfluh und Egger waren geflohen, auch die Herren Doktoren Flühler und Franz Odermatt, Aelplersmatt, waren nicht mehr zu sehen, letzterer soll in einer Alphütte in Arni versteckt gewesen sein. Die ganze Pflege der an diesem Tage in den Spital eingebrachten Verwundeten blieb dem zurückgebliebenen Wundärzte Franz Joseph Blättler und Wundarzt Fluri anheim gestellt, wo auch französische Feldärzte nicht unwichtige Dienste leisteten. Viele Verwundete wurden, wo immer möglich in ihren eigenen Wohnungen oder bei ihren Verwandten untergebracht. Auf dem Schlachtfelde selber wurden die ersten Verbände in einem nahegelegenen Lokale angelegt. So brachten die Franzosen ihre Verwundeten zuerst nach der Kapelle Wysserlen zum Verbände, wo sie von da immer weiter auf neutralen Boden zur ferneren Verpflegung abgeführt wurden. Desgleichen wurden die verwundeten Franken in Stansstad und Kehrsiten gesammelt und nach Luzern in die dort eingerichteten Lazarette abgeliefert. Um den gesundheitspolizeilichen Forderungen auf dem Schlachtfelde selber zu genügen, so war das einfachste Verfahren gegeben, die Toten da zu begraben, wo man sie fand. Da ist jedes Plätzchen zur geweihten Erde geworden; viele wurden nachher wieder ausgegraben und auf dem Gottesacker beigesetzt. Wie viel Verwundete und Tote Nidwalden zählte, ist nie ganz ausgemittelt worden; der obrigkeitliche Aufsatz, der alljährlich von der Kanzel verlesen wird, giebt selber zu, dass im wirklichen Treffen dem Feinde gegenüber kaum 100 Mann gefallen seien; andere wollten nach, eingezogenen Erkundigungen wissen, dass eigentlich Kämpfende nur 52 umgekommen wären. Doch wissen wir so ziemlich genau, dass an diesem Tage 414 Menschen das Leben verloren haben. Der 19 * 292 Verlust der Franken wurde damals auf 3 bis 4000 Tote und 900 Schwer- und Leichtverwundete berechnet; Zahlenverhältnisse die mit den Erfahrungen in den neuesten Kriegsereignissen lange nicht übereinstimmen. Hingegen, was die Zahl der im Kampfe verwundeten Nidwaldner betrifft, stimmt sie so ziemlich mit den damaligen Zählungen überein. Ein Bericht vom 6. Weinmonat wegen Sendung von Unterstützung giebt 50 Verwundete an, von denen 30 im Spital zu Stans gute Verpflegung erhielten und noch keine gestorben seien. Die Uebrigen mögen in ihren Heimstätten untergebracht worden sein, auch einige wurden in den Spitälern von Luzern geheilt. Da hier die Zahl der im Kampfe Gefallenen um die Hälfte grösser erscheint, als die Zahl der Verwundeten, so haben wir hier wieder das umgekehrte Verhältnis zu den neuem Schlachten, wo die Verwundeten die Toten um mehrere Prozent übersteigen 1 ). Der Spital in Stans also versorgte die meisten Verwundeten, die Aerzte hatten vollauf zu thun; jeder Krankenwärter erhielt 20 Schilling per Tag. Aus einer in Hr. Pfarrhelfer Guts „Ueber- fall“ erschienenen Spitalrechnung ergiebt sich, dass der Chirurg Franz Joseph Blättler die grösste Zahl der Verwundeten behandelte. Seine Rechnung belief sich auf 310 Gl., diejenige des Wundarztes Fluri auf 80 Gl. Sämtliche Ausgaben für die Blessierten, Spitaleinrichtung, Anschaffung von Medikamenten und Lebensmittel, beliefen sich vom 9. Herbstmonat bis zum 13. Wintermonat 1798 auf 1045 Gl. Was die Art der Verwundungen anbelangt, so mögen selbe meistens in Streifschüssen, Bajonetstichen, Säbelhieben und Quetschungen von Gewehrkolben bestanden haben. Die Gelenkschüsse und Schusswunden mit Knochenbrüchen schienen zu keinen Amputationen Veranlassung gegeben zu haben, da nicht bekannt ist, dass später jemand mit Verlust eines seiner Glieder gesehen worden wäre. Wenige sind im Spital gestorben. Nach der Aufzählung von Hrn. Pfarrhelfer Gut wurden im Ganzen 6 Personen vermisst. So ist das Unglück über das Land gekommen. An einem einzigen Tage war das unglückliche Volk überfallen, geschlagen, beraubt, geplündert, ein grosser Teil seiner Habe verbrannt oder zernichtet. Es musste die Folgen, die in mancherlei Gestalten dem Kriege an der blutigen Ferse haften, schmerzlich genug empfinden. Die Familienbande wurden zerissen, so viele Eltern getötet und die Kinder zu Waisen gemacht, so dass es kaum eine Heimstätte gab, die nicht einen Ver- 1) Deckt sich mit dem von mir früher Gesagten. 293 lusfc zu beklagen gehabt hätte und noch obendrein die sechzehn Wochen dauernde französische Besatzung unter General Loison. Die Lebensmittel waren teuer geworden, das Vieh musste sein Futter mit den fränkischen Rossen teilen, Nahrung und Kleidung für die ärmere Klasse ungenügend, der Winter vor der Thiire, der sehr kalt anfing, mit ungewöhnlicher Schneemasse noch lange in das andere Jahr hinüber dauerte und dennoch trotz alledem vernehmen wir von keinen ansteckenden Krankheiten, die nicht selten den Heerzügen folgen, oder von einer ungewöhnlichen Sterblichkeit aus allgemeiner Not, so dass damals die Regierung veranlasst gewesen wäre, gesundheitspolizeiliche Verordnungen zu treffen.“ Zur Ergänzung dieses Berichtes seien dem Buche Guts 1 2 ) noch einige Meldungen über die verwundeten Franzosen entnommen. Von den Nidwaldnern wurde grösstenteils aus Stutzern, aus 800 neuen Geradezuggewehren, aus ungefähr 80 Berg- musketen, aus gezogenen Thier rohren u. s. w. geschossen ä ), und zwar mit einer erstaunlichen Treffsicherheit, daher die relativ enormen Verluste der Franzosen 3 ). Man schoss aus den Musketen mit einfacher und mehrfacher Kugelladung, und als bei Keh r- siten die mit Feinden gefüllten Schiffe näher kamen, ward mit „ Fuchsenbollen und G’schröt“ geladen. Von den Bergen herab donnerten Felsblöcke und Baumstämme. Die an der March verwundeten Franzosen wurden zuerst in die Kapelle von WisSerien getragen, allda von den Feldärzten verbunden, und dann sofort nach Sarnen geliefert. Nach dem Berichte des, Marquard Andacher, Krankenwärter in Sarnen wurden daselbst 180 Verwundete in das Kollegium, in den Grundacker (doppeltes stattliches Haus ausser dem Flecken) und die sogenannte Tanzlaube des Rathauses gebracht. . Etwelche wurden in der Scheune der Klosterfrauen abgelegt, andere auf dem Landenberg und im Magazin unten im Flecken. „Einige wurden geführt, andere getragen und viele gezogen.“ Als Transportmittel 1) S. 289, Anmerkung 3. 2) 1. c. S. 450. 3) Donnerstags den 6. Herbstmonat rückte Nachmittags die erste Vorwache der Franzosen an die March und bestund aus 72 Grenadieren. 70 davon wurden in wenigen Stunden niedergeschossen und 2, die nach Kerns und Sarnen zurückkehrten, sagten dort: „Nur guckt, ist schon kaput“. Gut. S. 451. 294 dienten im gebirgigen Terrain Sessel 1 ) und Leitern 2 ). Vom Kriegsrate in Obwalden waren 100 Weibsbilder aufgeboten, für die Blessierten Stroh zu holen. Auch in Hergiswil, Horn und in der Nähe der Stadt Luzern lagen verwundete Feinde in Verpflegung. Die Spitäler zu Luzern, das grosse Salzmagazin bei der Schiffhütte, die Hallen des Gottesackers im Hof und viele Häuser von „Partikularen“ waren von solchen überfüllt. Ganze Transporte wurden nach Bern und Solothurn gebracht, Leichtverwundete in die Heimat abgeschoben. Viele blessierte Franken starben nach Aussage des oben genannten Krankenwärters an „Brand“. Französische Militärspitäler in der helvetischen Einheitsrepublik. Blessierte Franzosen gab es in den beschriebenen blutigen Kämpfen des Jahres 1798 eine grosse Zahl. Wir wissen, dass bei Neueneck deren 400 nach Freiburg transportiert, und dass nach der Einnahme Berns dort in der Insel die Einheimischen an die Luft gesetzt wurden, um den wunden Siegern Platz zu machen. Im September desselben Jahres finden wir zu Bern noch ein französisches Militärspital. Laut einem Schreiben vom 17. genannten Monats fordert der fränkische Kriegskommissär Barbier von der Insel 3 geschickte Chirurgen zur Bedienung des hiesigen militärischen Spitals. Diesem Begehren wird entsprochen und es werden dazu 3 „Bürger“ beordert 3 ). Von D es ch wanden erfuhren wir, dass im Kampfe gegen Nidwalden der Verlust der Franzosen auf 3 — 40Q0 Tote, 900 Schwer- und leicht Verwundete sich belief 4 * ), und dass die Blessierten in Stansstad und Kehrsiten gesammelt wurden, um nach Luzern in die dort eingerichteten Lazarette transportiert zu werden. Ein französisches „liöpital militaire ambulant“ war 1798 auch in Zürich stationiert. Am 28. April 1798 6 ) wurde von der Ver- 1) und 2) Ebenda S. 460 und 415. 3) Insel-Archiv. Kollegium Manual 1793—1802. 4) Schauenburg schreibt: „Wir haben viele Leute verloren, es war der heisseste Tag, welchen ich jemals gesehen“. Wieland 1. c. S. 53 Anmerkung. 5) Neujahrsbl. des Waisenhauses in Zürich 1872 S. 31. 1858 S. 7. 295 waltungskammer die Municipalität Zürichs aufgefordert, zur Errichtung eines Militärspitals in dem ehemaligen Frauenkloster am Oetenbach, woselbst schon bei Kappel verwundete Zürcher verpflegt worden waren, so rasch als möglich durch das Bauamt die nötigen Anordnungen treffen zu lassen, und schon am 1. Mai 1798 kamen 5 Schiffe mit Verwundeten aus den Kämpfen der Schwyzer bei Wollerau und R i c h t e r s c h w y 1 an, deren andere in der Nacht und am 2. Mai folgten. Es waren Franzosen und gefangene Schwyzer. Aus dem 1768 neu eingerichteten Lazarett für epidemisch Kranke „zum Schimmel“ in Ausser- sibl wurde in aller Eile das vorhandene Mobiliar ausgeräumt und ins Spital geflüchtet 4 ). Im Staatsarchiv 1 2 ) Zürich liegt ein Etat „des personnes qui ont soignez et servit l’hopital depuis le 8 Floreal jusque e avec le Prairial au 6° de la Republique“. Das ärztliche Personal bestand aus Hirzel medecin-Directeur, Römer Medecin, Waser Chir.- Major, Tliomann Aide Chirurgien. In Basel war in den Jahren 1793—96 für die Mannschaften der zu den verschiedenen Grenzbesetezungen zusammengezogenen Kan- tonsskontingente ein ständiges Militärspital „Zuzüger- Spital“ errichtet unter Leitung des Feldmedicus S t ti ck e 1 b e r g e r 3 ). Fachtechnische Behandlung der Verwundeten. Was Uber die Natur der Verwundungen im 2. Vill- mergerkriege gesagt wurde, trifft bei indessen vervollkommneter Bewaffnung jetzt in erhöhtem Masse zu. Schusswunden und Bajonettstiche, dürfen wir annehmen , bildeten das Gros der Verletzungen. Aus gezogenen Stutzen versandten die N idwaldner Scharfschützen das tödliche Blei 4 ); ausserdem mögen an den Köpfen der „Chasseurs“ Kolbenhiebe und Landsturmschlagwaffen aller Art ihre Effekte hinterlassen haben. 1) Schrämli, Beiträge z. Gesell, des Medicinal wesens in Zürich. Denkschrift d. med. chir. Ges. ). c. S. 60. 2) Titel, Militärspitäler. Yergl. auch Meyer-Ahrens, Geschichte des med. Unterrichts in Zürich. Denkschrift 1. c. B) St. A. Basel. St. 91/164 Nr. 16. 41 Die Stutzen der be mischen Scharfschützen sind laut Reglement 1780 mit „Stechern“ versehen und schossen l‘/a lötige Kugeln. Das französische Infanteriegewehr Modell 1777/1800 war ein Steinschlossgewehr mit dreikantigem Bajonett. Kaliber der Kugel 16,4 mm. Schmidt 1. c. 296 Welches Sa nitäts material den schweizerischen Feldärzten in diesen Feldzügen zur Verfügung stand, wie die alte Leinwand das Hauptverbandmittel geblieben ist, wurde im Früheren schon erwähnt. Hier sei noch als Denkwürdigkeit ein Ruf nach C h a r p i e abgedruckt, den 1799 das fränkische Militärspital in Zürich an dessen Bewohner ergehen Hess ] ): Die Munizipalität der S t. a d t g e m e i n d e Zürich an i h r e lieben Mitbürger und Mitbürgerinnen. Der fränkische Aufseher des hiesigen Militairhospitals hat uns abermal auf das dringende Bedürfniss von Oharpien, oder ausgezupfter Leinwand, aufmerksam gemacht. Da die Befriedigung desselben zur Erleichterung des Elends dienet, so säumen wir keinen Augenblick, unsre menschenfreundlichen Mitbürger und Mitbürgerinnen davon zu benachrichtigen. Von der bemittelten Classe dürfen wir diese Beschäftigung in Stunden der Müsse unentgeltlich erwarten — denen Personen aber, denen diese Arbeit unbezahlt nicht zu zumuthen ist, wird versichert, dass sie für jedes Pfund ä 32 Lotli Oharpien 12 tf. zu erhalten haben. Alle diese verarbeitete Charpie aber ist man so gütig auf die Munizipalität zu bringen, um Aufsicht darüber halten zu können. Zürich, den lOten Wintermonat 1799. Im Namen der Munizipalität. Das Sekretariat. Nach einer früher citierten Quelle 1 2 ) gebrach es 1799 der französischen Armee derart an Verbandzeug, dass — horribile dictu — „die französischen Aerzte die gebrauchte, mit Eiter getränkte Charpie nach notdürftigem Auswaschen aufs Neue in Gebrauch zu ziehen sich veranlasst sahen“ (!). In welchen Grenzen jetzt am Ende des 18. Jahrhunderts das chirurgisch praktische Können der Aerzte sich bewegte und welche Höhe das wissenschaftliche Niveau erreicht hatte, soll aus nachfolgenden Blättern klar werden, auf denen die Entwicklung der Chirurgie in diesem Zeitraum skizziert ist. Aerztliclie Berichte über Verwundeten und Kranken beh an dl u n g Hegen vor aus dem erwähnten Z u Züge r -Militärspital in Basel. Feldmedicus S t ü c k e 1- 1) St.A. Zürich. Akten Militärspitäler. 2) Neujahrsblatt des Waisenhauses 1872. S. 31. 297 b e r g e r erstattete an die Regierung detaillierte Rapporte, die im Basler Archiv aufbewahrt sind 1 ). Die Kranken und Blessirten waren theils in der „Herberg“, theils in der Kaserne und im Bürgerspital untergebracht. Das Material war ein sehr vielgestaltiges. Rauffereien lieferten ziemlich viel Chirurgisches, z. B. wird einem vom Bemercontingente „im Faustkampf“ (!) die Nase abgebissen, andere sind im Duell verwundet, ein aus Frankreich zurückkommender preussischer Soldat ist venerisch 2 ) und dergleichen mehr. Ausführliche Krankengeschichten über 3 von den Franzosen 1798 schwer verwundete Zürcher Milizen fand ich im Zürcher Archiv 3 ). Diese Dokumente zeigen auf das lebendigste wie man vor 100 Jahren bei uns chirurgisch beobachtete, dachte und handelte; zum anderen beleuchten sie wieder grell die Bestien-Roheit der von der „Schwesterrepublik“ ausgesandten Soldateska. Diese Protokolle, ausgezeichnet abgefasst, sind so lehrreich, dass ich sie den Fachgenossen nicht vorenthalten mag, sie folgen hier in extenso. Erste Beobachtung, Von einer Stichwunden durch die rechte Nieren und L e b e r f 1 ii g e 1. Ein starker robuster Mann von 32 Jahren, Heinrich Weber von . V . hatte mit anderen das Unglück bey der Wache in Hü listein als Wachtmeister zu sein; Als nun zwischen 11 und 12 Uhr Mittags den 1. März 1798 die Franken plötzlich einbrachen, diesen Wachtposten auseinander sprengten, ein Geschrey anhoben, entvvafneten und plünderten, in welcher Zeit unsere Leuthe um Schonung des Lebens baten, drängte sich dieser Wachtmeister dem reitenden Offizier zu, in der Meinung, ums Leben zu bitten. Allein der reitende Franken Offizier konnte oder -wollte den Wachtmeister nicht verstehen; je mehr und dringlicherer sich dem Offizier näherte, je mehr musste er Säbelstösse und Hieb von dem reitenden Offizier aushalten. Und da diese auf den Wachtmeister nichts vermögen, ergrimmt ein Franken Soldat, stiess mit aller Force sein aufgepflanztes Bajonet in den Rücken des Wachtmeisters. Er sank und lag ohnmächtig in seinem Blut. Ein anderer Franke könnt doch so viel Deutsch sagen: du hast genug. Sobald dieser Sturm vorüber und die Franken sich entfernt hatten, hebten Freunde den Patient auf und suchten ihne zu laben und zu 1) St.A. Basel. 91/164. Nr. 16. 2) 'Rapport vom 9. August 1794 bis 9. August 1795. 8) St.A. Zürich. Akten Militärspitäler 1798. Der Name des behandelnden Chirurgen geht aus dem Aktenstück nicht hervor. 298 reinigen, allein das Blut floss in menge aufs neue, in welcher Zeit mein Bruder aus Abwesenheit meiner gerufen wurde. Am Abend bey Ankunft meines Bruders war Patient wegen Verblutung sehr entkräftet; hatte dennoch guten Verstand, klagte keine Schmerzen und begehrte allen gemachten Vorstellungen entgegen naher Haus zu seiner Frau und Hinderen. Es wurde ilnne aus einer Mischung aus Hitrum, syr. papav. rh. und aq. Kubjdai gegeben. Compressen mit Ess. Myrrhae und Weingeist befeuchtet aufgelegt, mit einer Circularbinde be- vestet und seinem Begehren entsprochen. Hach dem Transport genoss Patient etwas Haberschleim und Thee, die übrige Mischung wurde fortgebraucht, zugleich befohlen, die Com- presse öfters zu wechseln und den Patient übrigens ruhig zu halten. Den 2. Maij als ich den Patient besuchte , war er äusserst entkräftet, hatte ein blasses Aussehn und kaum fühlbaren Puls, aus der Stichwunde floss kein Blut mehr. Dagegen hatte Pat. die Haclit über, welche meistens schlaflos vorüber gegangen, ohngefehr eine Maass blutigen Urins ohne Schmerzen abgelassen. Als der Verband abgenohmen sähe die Wunde in der rechten Lendengegend ein Zoll lang und drey viertel Zoll breit, ganz zusammengefallen. weder die Fingerspitze noch eine Sonde konnte wegen heftiger Empfindlichkeit eingebracht werden, zu dem wussten von dem keinen Nutzen (!'). weil ich durch eben dieses Lokale, dem blutigen Urin und den Aussagen der Augenzeugen vernohmen, dass das Bajonet über die Helfte in Leib gestossen worden, die rechte Hiere müssen durchstochen seyn, suchte a 1 s o d i e W u n d e, wann es möglich ohne Eyter z u h e i 1 e n (!), legte einen Karpiebausclien mit Essent. succini alcoholica (?) bereitet und verschiedene Compressen mit schwach saturierte ess. Myrrhae befeuchtet auf und befestigte den Verband mit einer Circularbinde, befahl den Verband beständig mit ess. Myrrhae feucht zu behalten und dem Pat. ruhig zu ligen. Innerlich wurde gestriger Mischung Tinct. cinam. be 3 r gesetzt und folgendes Pulver bereitet: Rp. Pulv. sem. foenic. aquat. ziii apobals. siccum zi M. f. pulv. d. ad. Chart, sig in 3 Tagen zu nehmen. Den 3. zeigten sich das Blutharnen wie vor und ob Pat. gleich ordentlich geschlafen und des morgens Oeffnung gehabt, ein hart gespannter besonders in Regione Hypochondriaca dextra aufgeblasener Bauch und reiz zum Erbrechen, die Ctesichtstärbe blass. Diesen Anzeigen wegen muthmasste auf Verwundung und Anschwellung des grossen Leber- 1) Die Recepte sind (durch einen Kopisten ?) oft unverständlich wiedergegeben ; Herrn Dr. Keller, Kantonsapotheker in Zürich, verdanke ich deren Korrektur und Erläuterung. 299 fliigels, Hesse desswegen öhliclite einreibungen auf den bauch machen und den baucli wohl bedeckt halten, den Dannkanal mit Essig und Honig Glistieren auslehren und um weyche Oeffnungen beyzubelialten täglich zweymahl in zimmlicker Portion Tinctur. Rhabarbarina aquosa V nehmen, zugleich vorige Inn- und äusserliche Arzneymittel fortsetzen. Den 4. zeigt sich nichts besonderes. Vom 5. bis zum 8. zeigte sich nichts besonders, verminderten sich alle Uebelen anzeigen, der Reiz zum Erbrechen blieb aus, der Baucli wurde klein und weich, Pat. hatte Täglich weiche aber leimichte Oeffnungen. Der Puls etwas erhabener, die Gesichtsfarbe etwas natürlicher und das Blutharnen war gänzlich verschwunden. Nur zeigte sich noch ein purulenter Urin der ohne wiedrige Empfindung abgieng. Der Verband wurde einmal abgenommen, es zeigte sich weder Entzündung noch Eyter. desswegen wurde solcher wie vor angelegt, dem Pat. Ruhe empfohlen, zugleich alle vorigen Inn- und äusserlichen Arzneymittel fortgesetzt. Den 10. hatte Pat.. da alle Schmerzen verschwunden, lange Zeit, weil er häuslich und arbeitsam war, schickte er sich zum Spinnen an und kaum hatte er sich gesetzt, so empfand er einen reiz zum Urin lassen, welcher wie im Anfang blutig gewesen, desswegen hatte Pat. nichts als einen Yerweiss und die fleissigste Fortsetzung oben angezeygter Arzney- mittel nothwendig. Von eben der Zeit an zeigten sich keine üblen Folgen mehr, die Genesung nahm täglich zu. So dass Pat. in der fünften Wochen geheilet ward, bis jetzt lebt er recht gesund und verrichtet alle Arbeit wie vorhin ohne die geringste Hindernuss. Z w e yt e Beobachtung, V o n d r e y Schusswunden, wovon eine durch die Brust und Lungen gegangen. Ein Soldat von 31 Jahren, Heinrich Pfister von Fegschwvl hatte 1798, d. 1. May die Wache bey dem baurenhof Hullistein, bekäme, nachdem Er rein ausgepliinderet und entwafnet gewesen, von hinten 3 Schüsse. Der erste durch das musskelfleisch des rechten Oberarms, der zweite streifte auf der fünften wahren Rippen rechter Seiten, und zerrisse ohn- gefehre Zoll lang die Bedekungen. Der dritte, drang unter der rechten scapula hinein, zerschmetterte die sechste wahre Rippe, gieng durch die Lungen, und zwüschet der vierten und fünften wahren Rippe nahe am sterno wieder heraus. Dieser weil er sich durch die Flucht retten wollen, käme an ein abgelegenes ort, musste desswegen ohne menschliche Hilfe 6 bis 7 Stunden lang ohne bewusstsein in seinem blute ligen. Da mein Bruder zur Besorgung dieser Kranken gegenwärtig, und dieser noch vermisst, wurde 1) = Tinct. Rhei aquosa. ihm nachgespiirt lind gefunden. Bey der Untersuchung glaubte mein Bruder nun nichts zu seiner Erretung beytragen zu können — liesse ihn so sanft als möglich auf ein Bette bringen, bedeckte die Wunden mit ThedischemWnndivasser 1 ) befeuchteten Compressen, verordnete ein julapium acidulatum 2 ). Und weil die Verblutung aus der Brust bey der geringsten Bewegung, ausserordentlich gross geworden, legte er keinen Verband an — befahl nur die Compressen öfters zu befeuchten. Ueberliesse also den Pat. einem abwarth und seinem eigenen Schicksall, in Hoffnung das der pat. morgen todes verblichen seyn werde. Morgen den 2. May da ich den pat. besuchte, erzehlten mir die anwesenden, dass pat. die ganze Nacht über, in einem röchlenden Schlummer gelegen, der Pulss war tremulans. jntermittierte jeden 5. u. 6. Schlag. Der Athem röchlend und öfters Hustenreiz vorhanden. Das Bett war durch und durch mit Blutwasser durchnetzt. Die Brustwunden fände so weit, dass ich sie leicht mit den Fingern untersuchen können. So bald ich aber meinen Finger wegnahm schlürfte die Luft mit einem Geräusche durch beyde Whinden aus und ein — musste also die nicht zu untersuchenden Wunden durch einen Gehalten bedeckt halten lassen. Deutlich konnte von vornen und hinten, die wechselweise Bewegung der Lunge wahmehmen. In der hintern Wunden bemerkte Spliter, welche alsobald vermög des Fingers und einer Pincetten wegnahm, in welcher Zeit eine menge hellrothes Blut flösse. — In der vorderen Wunde konnte keinen Splitter wahrnehmen, gösse durch dieselbe liquamen myrrh. d. in die verwundete Lunge, verband beyde Wunden mit balsamischer digestiv Salbe bestrichenen Turunden, Plumaeeaus und Compressen mit Weingeist befeuchtet, worüber eine 6 Ellen lange und querhandbreite Binde anlegte. Innerlich liesse ein infusum chinatum cum nitro nebst einer mischung aus Sir. diacodii capill. Veneris mit obigem jnfuso abwechselnd nehmen, als Getränke liesse dem pat. öfters hollunder und chammomillblüthe- thee geben, ob er gleich wegen beständigem Schlummer nichts forderte. D. 3ten des mittags besuchte den pat. fände ihn aussert wenn er geweckt wurde in beständigem sopore und gichterischen Zuckungen. Den Puls etwas erhobener, den 9. oder 10. Schlag intermittierend, die Haut feucht, und ob pat. gleich keine Öffnung gehabt den Bauch weich. Bei der Untersuchung des Verbands, den Verband und das Bett mit Blutwasser durchnetzt, begösse den Verband mit E s s. Myrrhae und Weingeist, liesse den pat. in ein trokenes Bette auf die verwundete Seiten legen, 1) Mischung von Essig, verdünnter Schwefelsäure, Honig und Weingeist. 2) Mischung von Gerstenschleim mit Spiritus Aetheris nitrosi und Citro- nensyrup. 301 und Stuhlzäpflein beybringen, dem vorigen medic. setzte etwas mehr Ni- trum bey. D. 4. fände beynahe alle Umstände gleich des vorigen Tages, aussert, weil pat. keine Oeffnung gehabt, den Bauch etwas gespannt. Das Bette abermal mit Blutwasser stark benetzt, nahm den Verband ab, aus der hinteren Oeffnung flösse in zimmlicher Menge blutwasser, die Wunde hatte kein Eytter, konnte dennoch nichts Übels an derselben wahrnemmen, verband wie vorhin, aussert das hinten eine kleinere Turunden beibrachte, Hesse benebst den vorigen arznevmittlen Clistier aus Chammomilleblu- men decoct, haferschleim und glaubersalz beybringen. D. 5. fände einen schwachen, nicht mehr Unterlassenden Puls, die Haut feucht, den Bauch weich, pat. hatte Oeffnung gehabt, abermal war eine Menge Blutwasser geflossen. Die Wunden hatte etwas Eytter, den Verband legte wie gestern an, pat. nähme etwas Speise zu sich. D. 6. fühlte pat. einen reiz zum Erbrechen, liesse desswegen die Mischung der Säfte beyseits setzen, und anstatt derren Mixt. Rhabarbarina aquos. nehmen. Bis den 10. verminderte sich allmählich das Ausfliessen des Blutwassers, die Wunden hatten guten Eyter, pat. erwachte aus seinem Schlummer, antwortete auf alle Fragen, nahm etwas mehr Speise zu sich, bekam jeden andern Tag weiche Oeffnung, klagte nichts als ein stechen bey der hinteren Wunde, wann er hustete. Bey eben diesem Verband konnte ein Rippenstücke 2 3 /h Zoll lang aus der hinteren Wunden ziehen, mehrere kleinen Stücke giengen vermittelst des Eyters aus der vorderen und hinteren Wunden weg. Von eben dieser Zeit an, zeigte sich nichts besonders merkwürdiges, freylich wurde genöthigt, verschiedene kleine Abänderungen der Inn- und äusserlichen Arznevmittlen, wegen Vielheit und fliissigkeit des Eyters, Husten und Auswurf zu machen, allein die Hauptsach blieb doch immer. D. 20. schlürfte keine Luft mehr mit Gereusch durch die Brustwunden, folglich musste annehmen, dass die Lunge geheilet seye. Von eben der Zeit an suchte die vordere Wunde schliessen zu lassen, die hintere oder untere aber behielte offen, weillen sich da bey jedem Verband Eyter auslehrte. Die Wunden des Oberarms und Brustseiten, wurden bis den 26ten mit digestivsalb und Pflaster geheilt. Den 4. transportierte den pat. um mehrere mühe abzuheben in mein haus, täglich nahmen appetit munterkeit und Kräfte zu, bis auch die hintere Wunde sich zu benarben suchte. D. 7. Jul. entstünde bey der geringsten Bewegung des Arms, ein Schmerz in der hinteren Brustwunde, und als ich diesem nachsuchte, kam ein beträchtlicher Splitter zum Vorschein. Je mehr die Benarbung vor sich gieng, zeigte sich ein schwinden der Schulter und des Arms, welches nun aber beynahe, indem ich dieses schreibe, gehoben ist. Beyde Brust- wunden machen vertieffungen, gleich als wann sie iistelgeschwiiren gewesen wären, fliessen nun nicht mehr, und sind mit einer Crusten bedeckt. 302 L> r i t e Beobachtung, Von einer Schusswunde durch das Ellbogen gelenk. Bei der bekannten Geschichte d. 1. May 1798 hatte Johannes Brändli von Tann, ein starker robuster Mann von 31 Jahren die Wache in Untennooss einem Bauernhof in der Gemeinde Riiti. Als nun die Franken mittags um 12 Ehr daselbst angekommen sammelte sich diese Wache in der Stube des Bauren. auf dem Fusse folgten die Franke n nach, entwaffneten und plünderten, schleppten einige aus dem Haus und als nun einer aussert dem Hause getödet, durch mehrere Schüsse, widersetzten sich die andern hinauszugehn, flugs wurde einer in der Stube erschossen. Dieser Brändli, da er keinen Zufluchtsort wusste, wurde willig zum hinausgehn, und da man ihm vor dem Haus den Eock abforderte, zöge er ihn aus, im abgeben des Rocks ergriefe er die Flucht, es folgten verschiedene Schüsse nach, wovon eine Kugel von hinten durch seinen linken Ellbogen gelauffen, während der Flucht achtete er weder Verblutung noch Schmerz, da er sich in einem Gebüsche versteckt und weder mit der Halsbinde noch Schnupftuch um sich vor der Verblutung verwahren können, wurde er genöthigt andere Hilfe zu suchen. Es Messe der Fried sey nun wiederhergestellt, pat. wurde auf Riiti begleitet und von einem fränkischen Feldscherer verbunden. Diser Feldscherer und andere Anwesende riethen dem Pat. das Lazarett in Zürich an. Als am Abend die Franken sich entfernt, liess Pat. anstatt auf Zürich sich nacher Haus begleiten. Am morgen d. 2. März da ich zu dem Pat. gerufen, fände einen harten mit Blut verpapten verband, den arm aufgedunsen und missfarbig. Uebrigens sähe Pat. gut aus. Den verband feuchtete mit Branntwein und nahm ihn bis auf die Plumaceaux weg, weillen diese so fest anklebten, und um Reiz, Luft und neue Verblutung abzuheben, Hesse sie liegen, befeuchtete die Plumaceaux mit Ess. balsamica 1 ), die Compressen mit schwach saturierten Ess. Myrrh. um welche eine Circularbinde wickelte. Um den arm verband ein mit Brandtenwein befeuchtetes Tuch, Hesse solches beständig feucht unterhalten und den Arm vor der Brust bewahren. Innerlich verordnet.e Potio temperans, . . und aq. flor. sambuc. Den 3. May fände einen erhobenen Puls. pat. klagte über Durst, der Arm hatte das gleiche Ansehen wie gestern, deswegen Hesse ein Infus. Chinae cum Nitro abwechselnd nehmen und ein Aufguss von Hollunderblüte trinken, äusserliche Mittel wurden fortgesetzt. Den 4. zeigte sich nichts neues. Den 5. hatte pat. ein wenig Ausdünstung, der Puls zeigte etwas Fieber an, die Geschwulst am Arm verminderte sich, durch den Geruch konnte man Eyter wahrnehmen, desswegen nahm den Verband ab. Bey 1) Tinct. Balsami peruviani; wurde angewendet bei übelriechenden Wunden und Geschwüren. 303 der Untersuchung zeigte es sich, dass die Kugel hei der Cavitas poste- riora ossis liumeri eingedrungen, den Condylum externum gänzlich zersplittert und von dem processus anconei Cubiti ein Stück losgetränt habe, verschiedene Knochenstiicke von Linsen und Erbsen Grösse konnten leicht weggenohmen werden, die andern iiberliesse, um das Eindringen der Luft in die Wunde zu verhüten, der Abblätterung und Eyterung. Die Wunde wurde mit Balsamischer Digestivsalbe und mit Ess. Myrrhae befeuchteten Compressen verbunden. Den 6. Da wenig Eyter vorhanden legte über die Plumaceaux ein Album coctum Pflaster 1 ). Die Eyterung nahm zusehends zu, täglich gierigen vermittelst des Eyters Knochenstiicke in verschiedener Grösse ab. D. 19. könnt das losgetrennte Knochenstück von dem processus a n c o n e o wegnehmen. Ob pat. gleich guten appetit hatte, und der gebrauch der China fortgesetzt wurde, nahm er täglich sowie am Eyter zu, an Fleisch und Kräften ab — wobey sich schweiss und kleiner Pulss zeigte. D. 20, Hesse ein Aufguss von Glaubersalz und Chamomill- blumen nehmen, durch welches viele Unreinigkeiten ausgelehrt wurden. Der Gebrauch der China wurde vermehrt, das Pflaster w’eggelassen, dagegen mehrere Spirita gebraucht, täglich konnte noch Knochenstiicke unter dem Eiter wegnehmen. Von der Zeit an und über den Monat Juny erholte sich pat. gut. Den 5. Juli keine Turunden mehr in die Wunde gebracht, legte dess- wegen in die hintere und vordere Wunde Plumaceaux mit obiger Digestivsalbe bestrichen, die befeuchteten Compressen wie vor, der gebrauch der China wurde fortgesetzt. Täglich suchte durch das bewegen des Vorderarmes wärend der Heilung das Gelenk wieder herzustellen, welches von so grossem Nuzen gewesen, das pat. dato indem ich dieses schreibe den arm etwas mehr als die hälfte ausstrecken und alle Verrichtungen, da die Wunde vollkommen geheilet, wie vor zu machen vermögend ist. Um das Ausstrecken des Armes so viel möglich zu bewirken, lasse annocli eine Solutio de Balsam, vitae extern. Tlied. 2 ) brauchen. Wir werden später auf eine Epikrise dieser Beobachtungen ein- treten. Ueber die Behandlung der Schusswunden durch die französischen Militärärzte in den erwähnten Kriegslazaretten zu Zürich während der Jahre 1798 und 1799 liegt ein kurzer Bericht vor, der von einem ärztlichen Augenzeugen stammt 3 ). Nach diesem wur- 1) Emplastrum Cerussae. 2) Mischung aus Terebinthina, Elemi, Adeps, Sebum und 01. Hyperici. 3) Neujalirsbl. des Waisenhauses Zürich. 1872. Die Aerzte Zürichs II 304 den die Schusswunden mittelst Auflegen von warmen Kataplasmen behandelt, wobei sie in übelriechende Eiterung übergingen. Da die Entfernung der fremden Körper vernachlässigt wurde, heisst es, so entstand eine „verderbenbringende“ Verunreinigung der Luft in den Krankenräumen. Mit Uebernalime der Behandlung durch den Zürcher Stadtwundarzt Meyer trat ein Umschwung in der Behandlung ein. Grosse Reinlichkeit, Entfernung der Kugeln, der Knochensplitter und anderer fremder Körper durch operatives Eingreifen, und an Stelle der übelriechenden Kataplasmen Behandlung mit Thedens Schusswasser, bestehend aus Essig, Alkohol, Schwefelsäure, Honig. (Vgl. die Krankengeschichten!) brachten die „günstigsten Veränderungen“ an den Wunden hervor. Letztere, vorher schmutzig und einen üblen Geruch verbreitend, nahmen jetzt ein frisches Aussehen an. 7. Nachrichten vom Sanitätswesen in Schweizer Söldner- Regimentern des 17. und 18. Jahrhunderts. Der fremde Kriegsdienst, hiess es in einem früheren, dem schweizerischen Kriegswesen unseres II. Zeitraumes gewidmeten Abschnitte, entzog der Landesverteidigung besonders im 18. Jahrhundert fast über die Hälfte der wehrfähigen Mannschaft. Schweizer- Regimenter und Garde-Kompagnien standen im Solde der meisten Herrscher Europas; Scharen über Scharen wurden vor Allem von Frankreich verschlungen ’). 1683, im Kriege gegen Spanien waren unter Ludwig dem XIV. 25000 Mann; bei den Spaniern 3000 * 1 2 ). Die evangelischen Orte Bern, Zürich, Graubünden gaben 1698 3 ) an die holländischen Generalstaaten 12000 Mann ab u. s. w. 1748, zur Zeit des 2. Friedens von Aachen, standen 75000 Schweizer in ausländischem Dienst, 10 Regimenter in Frankreich, 6 in Spanien, 6 in Sardinien, 9 in Holland, 4 in Neapel, 4 Kompagnien in päpstlichen Diensten, 1 in Oester- Als Originalquelle ist hier S. 32 Anmerkung angegeben „Erfahrungen gemacht in den 1798 und 1799 in Zürich angelegten Militärspitälern von Spitalarzt Ludwig Meyer, (Manuskript) Mitteilung an die naturforschende Gesellschaft“. Bemühungen dieses Manuskript zu entdecken blieben erfolglos. Ludwig Meyer ist der Bruder des obigen Hans C. Meyer. Ve’rgl. Meyer-Ahrens, Geschichte des med. Unterrichts. 1. c. S. 22 u. 23. Anmerkung. 1) Quelle: Zurlauben, Histoire militaire des Sui3ses au Service de la France. 2) und 3) Wieland, Kriegsgeschichte. I. Bd. S. 512 und S. 517. 305 reich 1 2 ). So gehts weiter bis ins 19. Jahrhundert hinein, bis in die 50iger Jahre. Es würde eine Studie für sich sein, die Schicksale dieser Truppen in den vielen Kriegen auf fremder Erde, speciell in Bezug auf den Sanitätsdienst zu verfolgen. Da dieselben jedoch den Verbänden und der Organisation der betreffenden Armeen einverleibt wurden, so wurden für sie auch die dort herrschenden Zustände auf dem Gebiete des Kriegsheilwesens geltend; es kann sich also da nicht mehr um Verhältnisse von national-schweizerischer Eigentümlichkeit handeln, sondern es dürfte für sie das massgebend sein, was eingangs im Kapitel über das Heeressanitätswesen im Ausland kurz geschildert wurde. Von hierher gehörendem Interesse sind dagegen Mitteilungen, die sich auf Zuteilung des Sanitätspersonals bei Formierung der Regimenter auf Schweizerboden beziehen und auf das, was in Hinsicht auf die Besorgung der Kranken und Blessierten in den Kapitulationsverträgen ausbedungen wird. Aus im 17. Jahrhundert abgeschlossenen Kapitulationen sind folgende Notizen genommen, welche zeigen, dass man in besonderen Paragraphen für die kranken Soldaten Soldauszahlung, Spitalverpflegung und Lieferung der Medikamente zu fordern pflegte: Bündnis zwischen den III Bünden in Hohen-Khätien und der Herrschaft Venedig. 1603 11. „Die Khriegskhnechten, so khrankh werden möchten, sollent vf ein gans Monat vnd bis auf ein newen Monat bezahlt werden, sollendt inen noch darzue zechen Tag nach Anzahl iehres Soldes für iehren Abzug zue hus widerumb zue reyssen bezalt werden.“ Capitulation mit Spanien 1607 3 ). 26. BVbr. Art. 7. „Zum 7. das sy allzyt sich dahin bearbeitend, das die Kranken unser Nation in wärendem Krieg in gute sichere Ort und Spital der Stetten gefiirt und anhalten das sy daselbsten uffgenommen werdent.“ Capitulation mit Johann Georg Kurfürst, Herzog zu Sachsen. 1656 4 ). Es ist einbegriffen, dass die geworbenen schweizerischen Leibgrenadiere wenn sie krank seien, die nothwendigen Medica- mente haben. 1) Wieland, Geschichte der Kriegsbegebenheiten in Helvetien u. s. w. Cit. bei N. Meister, Militärisch-politische Beiträge zur Geschichte des Unterganges der XIII örtigen Eidgenossenschaft. Neujahrsbl. d. Feuerwerker. 1891. S. 23. 2) Eidg. Abschiede Bd. 51. S. 1909. 3) Mitgeteilt von Herrn Archivar v. Liebenau. 4) St. B. Zürich. Corpor. militaris T. II. S. 2264. B r unuer, Die Verwundeten. 20 306 Bündniss der eidgenössischen Orte und ihrer zugewandten mit der Krone Frankreich. 1663 1 ). „Sie sollend auch aufgenommen werden in die Spittal vnserer armeen vnndt andere, gleich wie andere Eidtgnossische Soldaten ohne einiche Zumutung an Sachen wider Ihren glauben vnndt religion.“ Kapitulation mit Lothringen vom 20. Sept. 1698 2 ). 6. „Kranke Soldaten werden in den herzoglichen Spitälern verpflegt; was über Wochensold hiefiir verausgabt wird, übernimmt der Herzog.“ Auch die nötigen Transportfuhrwerke für die Kranken wurden zur' Bedingung gemacht: Capitulation der Städte Zürich und Bern mit der Herrschaft Venedig, anno 1648 3 ): 17. Tractament der Kranken. „Die Kranknen werden so freunt- lich tractirt vnd gehalten werden als der gemeinen liehe nach gegen allen anderen Nationen man zu thun pflegt. Und was die wägen für dero Fuhr vnd anders derglichen mehr betrifft, wirt man gegen dissem Be- giment alles dass thun, vnd halten, wass gegen andern auch beschicht.“ In der Schweizergarde Ludwig XIII. von Frankreich figuriert 1615 auf der Besoldungsliste ein Chirurgienmajor mit 100 1. Gehalt „par mois 4 5 ).“ Dieser Titel, den wir, Frankreich entlehnt, bei unseren Milizen zu Ende des 18. Jahrhunderts öfters getroffen, wäre somit schon ein recht alter. Die Sanität in des Hauptmanns Wirz Tractat über ein Eidgenössisches Regiment zu Fuss und zu Pferd 1758. Eine höchst detaillierte gedruckte Schilderung der Dienstverhältnisse, wie sie Mitte des 18. Jahrhunderts bei den Söldner- Regimentern sich gestalteten, hat der Zürcher Hauptmann Job. Heinrich Wirz uns hinterlassen 6 ). Es ist ein aus mehreren Bänden bestehendes, mit guten nnd schlechten Soldatenwitzen gespicktes „Tractat“, in welchem der erfahrene Krieger, der „sein Lebtag keine Stund in den Schulen zugebracht“ 6 ), dafür aber von Jugend auf im Felde sich getummelt, in Dalmatien, Deutschland, Italien, Holland gedient und zahlreiche Feldzüge mitgemacht hat, gründliche Anweisung giebt: „Wie ein Eidgenössisches Regiment 1) Abschiede. Bd. 1 S. 1866. 2) Th. v. Lieb en au, Lothringen und die Schweiz. Kath. Schweizer- blätter 1847. S. 263. 3) St. A. Zürich. Corp. militaris T. II. S. 2199. 4) Zurlauben. 1. c. ßd. II. S. 325. 5) Zürich, gedruckt bei S. K. Ziegler 1758. 6) 1. c. Vorbericht. 307 Cavallerie und Infanterie capitulirt, angeworben, montirt, armirt, beritten gemacht, verpflegt und die ganze Oeconomie bey demselben eingericht werden müsse.“ Dabei ist denn auch recht ausführlich der Sanitätseinrichtungen gedacht und ist deshalb das weitläufige Werk als Spiegel dieser Zustände für uns von besonderem Werte. Es setzt zusammen, was die Akten verstückelt melden, und lässt durchblicken, wie überall in den Armeeen dieser Zeit der Stand des Kriegsheilwesens so ziemlich derselbe war. Wir erhalten Aufschluss über die Sanitarische Eintrittsmusterung, die Sanitätsausrüstung, die Pflichten des Sanitätspersonals, das Rapportwesen, die Besoldung und über den Dienst in den Spitälern. Vieles stimmt mit schon Bekanntem überein, manches ist noch nicht erwähnt. Bei der Anwerbung von Rekruten verfugen sich ausser den bestellten Werbeoftieieren auch Feldscherer auf den Sammelplatz. Man hat darauf zu sehen, ob die Leute, welche man engagieren will, „von gutem Ansehn, gesunden Gliedmassen seyen, keine Rupturen, oder unheilbare Schäden haben, oder sonst ungestalt seyen u. s. w.“ Das Regiment hat überall seinen Regimentsfeldscherer (Chi- rurgus-Major), die Kompagnie den Kompagniefeld scherer. In ihrem Pflichtenhefte steht ungefähr das, was wir aus dem Berner-Reglement von 1713 und dem Zürcher-Reglement 1770 kennen. Ein Übrister Feld-Chirurgus im Generalstab der Armee hat seine Augen neben Anderem darauf zu richten, dass die Feldscherer nicht „ohne Noth mit dem Messer und Amputations-Instrumenten darinfahren wie die Mezger in die Kühe“. Das hatte seinen guten Grund! Es grassierte im 18. Jahrhundert die Amputationswut, wie ein späteres Kapitel zeigen wird. Die Kompagniefeldscherer haben „in theils diensten“ ihre fixe Besoldung, aus welcher sie die Medikamente selbst anschaft'en müssen, deshalb sollen die Regimentsfeldscherer genaue Visitation der Feldkiste vornehmen. Gegen niemand soll man weniger Kargheit zeigen als gegen die Feldscherer, und hierinn werde „heut zu Tag sonderlich bey den Schweizern auf eine höchst schädliche Weise gefehlt“ (!). Man solle die Feldscherer des Rasierens entheben, sie seien auch nicht dazu da, den Soldaten den Schnauz abzuhauen, sondern sollen ihnen denselben „zierlich pflanzen“. Die Besoldung des K o in p a g n i e f e 1 d s c h e r e r s ist monatlich in verschiedenen Diensten angesetzt wie folgt: Monatliche coinplete Zahlung. Kayserliche Schweizer . . . . 20 Gulden Französische „ . . . . 20 „ Sardinisclie „ . . . . 9 „ 20 * 308 Neapolitanische Schweizer ... 15 Gulden Holländische „ ... 38 „ Von besonderer Wichtigkeit ist das, was über die Arbeit des Sanitätspersonales im Gefechte, den Transport und die Bergung der Blessierten berichtet wird. Aus Allem geht wieder hervor, dass zu dieser Zeit nirgends in den Regimentern eine besonders instruierte Verwundetenträger-Mannschaft vorhanden war 1 ) und dass besonders construierte, im Frieden vorbereitete B 1 e s s i e r t e n w a- gen nicht existierten. ,Uebercomplete‘, d. h. überzählige Soldaten mussten bei der „Action“ die Blessierten zu den Feldscherern tragen 2 3 ). Letztere, d. h. die Compagniefeldscherer unter dem Commando des Regimentsfeldscherers halten sich an einem „assignirten Orte“ bereit 8 ). Ebenda findet der F e 1 d p r e d i g e r sich ein, tröstet die Blessierten und bereitet sie auf einen „seligen Hinscheid“ vor 4 ). Vor der Action „solle man alle Fuhren, so im Lande zu bekommen zusammenbringen und nebst den M u n i t i o n - und Proviant- Wägen an dem Ort, wo die Geistlichen und Feldscherer sich befinden, parat halten, damit die arme Blessirte, so ihnen durch express darzu bestellte, zugetragen werden, oder noch selbst dahin gehen können, wenn sie verbunden, so geschwind als möglich nach den nächsten Spitälern gebracht werden können.“ Sehr ausführlich verbreitet sich Wirz, der für alles ein offenes und auch kritisches Auge hat, über das Hospitalwesen. Er beschreibt dabei besonders die Garnisons-Spitaleinrichtung, wie er sie in den Campagnen von 1744 in dem „Feld Marschall de Tschudi unterhabenden Eydgenöss ischen Garde-Regiment“ beobachtet hat. Spitalinventar, Speisezeddel, Spitalhygiene, Dienst des Personals, alles wird mit derselben Akkuratesse geschildert. Im Felde wird „in der nächst gelegenen Stadt“ ein Spital errichtet und die Kranken der ganzen Armee werden von Zeit zu Zeit dahin spedirt. Als Begleitung gehen von jedem Bataillon 1 Unteroffizier und Feldscherer mit, daneben „soviel Abwart als nöthig“. Zum Transport dienen wieder Proviant-, Munition- und Bagagewagen. Beim Marsch der Armee werden die Maroden zur Bagage comman- dirt. 1) In der preussischen Armee erst 1813! eingeführt. Bock und Hasenknopf 1. c. S. 182 und 188. 2) 1. c. I. S. 854. 3) I. S. 306. 4) I. S. 303. 309 Ist man vom stehenden Feldspital zu weit entfernt, „so werden im Lager zwischen denMarquetentern undBagage so viel grosse Zelten aufgeschlagen, als die Anzahl der Kranken erfordert und selbe mit aller Sorgfalt darinnen logirt“. Die Feldscherer, Kranken-Koch und Abwart campiren auch gleich neben den Kranken- Zelten. Eine Schildwacht soll verhüten, „dass den Kranken Niemand Obs oder andere schädliche Speisen“ zutrage. Die Kranken-Eapportformulare sind nicht von heute! Es mag den schweizerischen Militärarzt interessiren, wie vor 150 Jahren ein solches beschaffen war, d. h. von W i r z offenbar nach bekannten Mustern für das eidgenössische Regiment aufgestellt wurde: Formular eines Kranken -Rapports. Kranke Abgegangen Verblieben dato £ a> Rapport von dem Hospital] £ QJ £ £ CD £ CD £ o des Löbl. Eidgenössischen Cav. (Inf.) Regim. N. N. j & u CD -4-3 CO £ O o ae£ _ 'tief f Wsmt ttM aaaa T 317 Jahren nie an irgend einem Kriege teilgenommen hat. Auf seine in den genannten Schriften niedergelegten kriegschirurgischen Prin- cipien werden wir nachher zu sprechen kommen, wir werden unter anderem auch die von ihm angegebene Einrichtung einer Feldkiste 1 ) besichtigen. Johannes v. Muralt, Stadtarzt in Zürich. — Die beiden Freitage. Zu den verdientesten Wundärzten des 17. Jahrhunderts gehört ferner Johannes v. Muralt aus Zürich (1645—1733). Wir kennen diesen ausgezeichneten Mann, welchem mit liecht in der Geschichte der Medicin ein ehrenvoller Platz eingeräumt ist 2 3 ), schon aus unsern Studien über das Züricher-Heeressanitätswesen. Auch von ihm hat Meyer -Ahrens ein für die Kulturgeschichte unseres Landes hochinteressantes Lebensbild entworfen s ). Es seien hier kurz die wichtigsten Begebenheiten nach dieser Darstellung erzählt, und daran anschliessend die Verdienste Muralt’s um die Wissenschaft, die Kriegschirurgie und das Heeressanitätswesen gewürdigt. J o h. v. M u r a 11 wurde als der älteste Sohn J o h. M e 1 c h. v. M u- ralts im Jahre 1645 in Zürich geboren. Seine humanistischen Studien machte er in Z ü r i c h am Gymnasium Carolinum. 1665 begab er sich auf die Universität Basel, woselbst er 1 Jahr lang studierte, neben andern Professoren auch B a u li i n hörte. Hierauf besuchte er eine Reihe der ersten Hochschulen Europas. Zu Leyden trieb er namentlich Anatomie, ging dann nach London, Oxford, Paris und Montpellier, überall auf das intensivste studierend und auch bereits forschend. 1671 kehrte er nach Basel zurück, promovierte hier und liess sich dann 1672 in seiner Vaterstadt als hochgebildeter Arzt nieder, „durchgeübt“ in Physik, Anatomie, Botanik, Chemie und Chirurgie. Indem nun dieser vielseitig gebildete Doctor die Praxis in Z ii- r i c h auszuüben begann, entspann sich zwischen ihm und der Zürcher Chirurgen-Innung ein Streit, der so recht dazu angethan ist, den medi- cinischen Zopf der Jahrhunderte, den Streit zwischen Meistern und Doctoren von hinten und von vorn zu beleuchten. Ich werde in einem späteren Abschnitte auf diese Verhältnisse zurückkommen und will hier nur so viel bemerken, dass M u r a 11 als zum Doctor der Chirurgie promovierter 1) S. Anhang zum Werke über Wundarznei. 2) Siehe Haeser II. S. 443 3) Die Arztfamilie von Mnralt insbesondere J o h. v. Mural t, Arzt in Zürich. Schweiz. Zeitschrift f. Heilkunde. — Das Portrait Muralt’s, welches hier reproduciert ist, entstammt der Schrift von J. Finsler. ,Bemerkungen aus dem Leben des J o h. v. M uralt“. Med. Bibi. Zürich. 318 Arzt sich einer Prüfung durch die Herrn Meister der Chirurgie begreiflicherweise nicht unterziehen wollte und deshalb Jahre lang mit ihnen im Streite stand. Neben ausgedehnter praktischer Thätigkeit liess M u r a 11 keine Gelegenheit voi’bei, seine anatomischen und physiologischen Kenntnisse zu vermehren. 1677 erlaubt ihm die Regierung auf sein Gesuch die Anatomie öffentlich zu iiben, aber nur an den Körpern der Maleficanten und solcher Personen, die mit merkwürdigen Krankheiten behaftet waren. Durch vielfältige Arbeiten hatte er sich einen Namen in der Wissenschaft erworben, wovon die Thatsache zeugt, dass ihn 1681 die Akademie der deutschen Naturforscher zum Mitglied ernannte. Im nämlichen Jahre wurde er Stadtarzt in Zürich und 1691 Mitglied des Chorherrenstiftes zum grossen Münster; daneben hatte er Anteil an einer Professur für Physik am Gymnasium. Er scheint auch den Operationen im Spital beigewohnt zu haben, denn er erzählt von einer Herniotomie, die der Stadtschnittarzt Freitag 1707 in seiner Gegenwart machte; es wurde dabei nach Reposition der Contenta der Bruchsackhals unterbunden. 88 Jahre alt beschloss der verdiente Arzt im Jahre 1733 sein tha- tenreiches Leben. Wenn auch M u r a 11 nicht mit neuen wichtigen Entdeckungen in die Entwicklung der Wissenschaft besonders hineingegriffen hat, so hat er doch, wie Meyer-Ahrens schön von ihm sagt, „das unbestreitbare Verdienst, mit Händen und Füssen, mit Kopf und Herz gegen die rohe Empirie, welche er noch in seiner Vaterstadt traf, gekämpft und in seinem Kanton ein Licht aufgestellt zu haben, das nicht mehr erlöschen wird.“ Von den zahlreichen wissenschaftlichen Arbeiten dieses edlen Mannes sind uns einige schon bekannt. Wir kennen seine m i 1 i- tär- hygienische Abhandlung über die Ruhr, sowie seine Soldaten diät, ferner haben wir ausführlich die von ihm angegebene „Zurüstung und Anordnung einer chirurgischen Feldkisten“ besprochen. Sein wichtigstes Werk chirurgischen Inhalts sind die „Schriften von der Wundarzney“. Basel 1691. Des Verfassers hier geäusserte Ansichten über Wundbehandlung und chirurgische Technik werden zum Teil in einem nächstfolgenden Abschnitte zur Sprache kommen. Der Wundarzney ist angehängt eine „Wohlbewährte F eld- schererkunst“, aus der ich kurz eine Uebersicht des Inhalts folgen lasse. Kriegschirurgische Erfahrungen selbst zu sammeln, hatte Muralt wenig Gelegenheit. Wohl mag er den vor Rappers- wyl verwundeten Zürcher Milizen im 2. Vilmergerkrieg direkte oder 319 konsultative Hilfe geleistet und dabei seine Beobachtungen gemacht haben, in- den Krieg gezogen ist er nicht. Indem er nun daran ging, den Feldscherern seines Heimatkantons ein chirurgisches Vademecum zu widmen, hielt er als gewissenhafter Arzt es für notwendig, die Erfahrungen geübter Feldchirurgen sich zu Nutzen zu ziehen; er schrieb seine populäre Abhandlung „Nach Anleitung Jan. Abra- hami ä G e h e m a , J o h. Agricolae, Fel. W ü r t z , J o h. Purmanni“ 1 ). In urwüchsig volkstümlicher Sprache giebt der Verfasser den Herrn Feld Chirurgen zuerst eine Uebersicht über die Physiologie des Kreislaufs und der V e r d a u u n g s s ä f t e, und kommt dann auf die Behandlung- der Wunden zu sprechen. Er warnt nicht weniger derb und mit ähnlich sarkastischer Würze wie Meister Felix, den er, wie oben steht, mit zu Rate zieht, vor allerlei Missbrauchen, so vor zu straff angelegten Verbänden und vor dem „Meissein“; ist sich aber dabei wohl bewusst, geneigte Ohren nicht gar viel zu linden. „Aber ich trage Sorg, meint er, ich werde mit dieser Vermahnung bey vielen wenig ausrichten, weil alte Hunde selten bendig werden, denn sie werden sagen, ich habs also von meinem Meister gelehrnet, der ist auch kein Narr gewesen und bleibet ein Ignorant und Unerfahrner wie der andere.“ — Bei den Verrenkungen, sagt er, werden auch grosse Fehler gemacht „und zwar aus einer allgemeinen Unwissenheit, dass man dieAna- tomie nicht gründlich verstehet und nicht weisst, an welchem Ort diese oder jene Bänder oder Spannadern gelegen sind . . . Derohalben hat sich allhie ein Chirurgus einer grossen circumspection und Behutsamkeit zu befleissen u. s. f.“ — Die weiter folgenden Vorschriften über Diät kennen wir teilweise aus dem Soldaten-Diätbiichlein. Nach einer Therapie der Krätze und der Frostbeulen ist in einer „anderen Abhandlung“ von den Wunden die Rede. Ein Abschnitt ist einer besonderen Amputationsmethode, einem Lappenschnitt gewidmet, auf den wir später zurückkommen werden. Dass M u r a 11 das Kind einer Zeit war, in welcher die damals mögliche Naturerkenntnis und Gelelir- 1) A. Koetler macht in seiner Monographie in einer Fussnote (S. 72) auf die häufigen Plagiate d. h. „Nachdrucke“ dieser Zeit aufmerksam und sagt dabei „ausserdem erzählt Goelicke in seiner Historia Chirurgiae (Halae, Magd. 1703), dass Mur alt’s Chirurgia militaris aus Ge- hema u. s. w. zusammengesetzt sei“. Meine Darstellung zeigt, dass es bei Mur alt nicht um verschwiegene Copie, sondern um ehrlich angekündigte Quellenbenutzung sich handelt. Das stand dem Manne fern! und bin ich froh, diesen Vorwurf als null und nichtig erklären zu können. 320 samkeit noch nicht vor Aber-, Hexen- und Teufelsglauben schützte 1 ), zeigt uns das seiner Chirurgie 'beigefügte Capitel „Von Heilung der zauberischen Schäden“. „Hie grössten Menschen hängen immer mit ihrem Jahrhundert durch eine Schwachheit zusammen“, sagt Goethe. Das jetzt und früher Angeführte muss zur Charakteristik von Mur alts Persönlichkeit und von dem, was er für Wissenschaft und Kultur unserem Vaterlande geleistet hat, genügen. Wer diesen Eidgenossen genauer noch kennen lernen und verstehen w r ill, muss in den Originalwerken selbst und bei dem ausgezeichneten Interpreten Meyer-A Irrens Einkehr halten. Was der letztere aus Quellenstudien geschöpft und zu einem scharf gezeichneten Bilde vereinigt liat, ist von mir in Umrissen nur auf anderem Grunde aufgezogen und für einige Zeit vielleicht wieder der Vergessenheit entrissen worden. Ausser M u r a 11 haben 2 andere zu Ende des 17. und Anfang des 18. Jahrhunderts lebende Zürcher Chirurgen ihren Namen zu einem bleibenden gemacht. Es sind J o h. Konrad Freitag, der Vater, und dessen Sohn Heinrich Freitag. Auch ihnen hat Meyer-A hr ens nachgeforscht 2 ); sie waren Hernio- tomisten und Staar Operateure von Ruf, der erstere wurde — nach H a e s e r 3 ) mit Unrecht — früher der Erfinder der Extraktion genannt. Die Entfernung des Kapselnachstaares durch die Sclera ist der ihm eigentümliche operative Eingrilf 4 ). 18. Jahr li u ndev t,. Im „Jahrhundert der Aufklärung“, in welchem alles geistige Leben, die gesamte Litteratur zu neuer Blüte erwachte, nahm die Chirurgie, innig verbunden mit der Anatomie und der rasch 1) Wohlbemerkt! die letzte Hexenhinrichtung im schweizerischen Freistaate fand anno 1782 (!) zu Glarus statt. Davon ist mehr zu lesen in Johannes Seherr. Deutsche Kultur- und Sittengeschichte S. 396 und im Anhang. — Ueber den „ Hexenprozess und seine Anwendung in Zürich“ und über die Gutachten Muralt’s bei solchen berichtet P. Schweizer im Züricher Taschenbuch 1902. 2) J oh. Conrad Freitag und sein Sohn Joh. Hch. Freitag von Zürich. Ein Beitrag zur Geschichte der Chirurgie, namentlich der Augen- und Bruchoperationen am Ende des 17. und am Anfänge des 18. Jahrhunderts. Arch. f. klin. Chirurgie. Bd. III. S. 37. 3) Bd. II. S. 710 (Ausgabe 1881). — Sprengel Gesch. d. Chir. I S. 59. 4) Vergl. auch Neujahrsblatt zum besten des Waisenhauses 1871. Die Aerzte Zürichs I. Hier ist das Instrument abgebildet. 321 fortschreitenden Physiologie bedeutenden Aufschwung. Vor allem erhob sich die französische Chirurgie infolge der im Jahre 1731 durch Mareschal bewirkten Umgestaltung der wundärztlichen Schule zur Akademie auf die höchste Stufe des Glanzes. Aus dieser Bildungsstätte, die in andern Ländern ihres Gleichen nicht fand, ging eine Elitenreihe bedeutender Chirurgen hervor, deren Namen unauslöschlich eingeschrieben sind in die Tafeln der medicinischen Geschichte. Als kühner und genialer Operateur muss vor allem Jean Louis Petit (1674 1750) genannt werden, der Verfasser einer trefflichen Abhandlung über F rakturen und Luxationen, der Erfinder des Schrauben-Tourni- quets, eines damals und auch jetzt noch wichtigen kriegschirurgischen Instrumentes. Als Kriegschirurg bedeutend ist ferner der hochbegabte H. F. Le Dran (1685—1770). An die unvergänglichen Namen Chopart, Desault sind die bekannten durch sie gebrachten Neuerungen der chirurgischen Technik geknüpft. Die berühmtesten Militärchirurgen ihrer Zeit, Larrey und P e r c y, die Begleiter der Napoleonischen Heere, sind schon in unserer Ueber- sicht über die Entwicklung des Heeressanitätswesens in diesem Zeitraum als leuchtende Sterne erwähnt worden. Während die italienische Chirurgie im 18. J alirhundert immer mehr zurückging, wird in England durch John Hunter (1728—1793) ein neuer Abschnitt nicht nur der Chirurgie, sondern der ganzen wissenschaftlichen Medicin angebahnt. Er brachte in seinem klassischen Werke „Vom Blute, der Entzündung und den Schusswunden“, die bisher fast nur empirisch bearbeitete Chirurgie in engste Verbindung mit der Physiologie und bereicherte den praktischen Teil unseres Faches mit einer Fülle neuer Thatsachen. In Deutschland, wo die praktische Wundarznei während des grössten Teils des 18. Jahrhunderts wie früher fortwährend in den Händen der Barbiere lag, ging die wissenschaftliche Pflege der Chirurgie von einigen akademischen Lehrern aus, unter denen Lorenz Heister (1683—1758) durch sein hochangesehenes, weit verbreitetes Lehrbuch zum Begründer der wissenschaftlichen Chirurgie wurde: er zeichnete sich auch durch kurze, aber intensive feldärztliche Tliätigkeit aus 1 ). Weitaus den entscheidendsten Einfluss auf die deutsche Chirurgie dieser Zeit hatte August Gottlob Richter (1742—1812), Professor zu Göttin gen. Seine „An- fangsgründe der Wundarzneikunst“ sind die Grundlage der neueren 1) S. A. K o e h 1 e r 1. c. S. 114. Brunner, Die Verwundeten. 21 322 deutschen Chirurgie; in Wort und Schrift arbeitete er auf die Verschmelzung der Chirurgie mit der wissenschaftlichen Medicin hin. Unter den Lehrern an der neu gegründeten Josephsakademie in Wien ragt Alexander von Brambilla (1728—1800) hervor, von dessen Verdiensten um das Militärsanitätswesen wir früher schon gesprochen haben. Job. Ulrich B i 1 g e r aus Cliur, Generalchirurg Friedrichs des Grossen. Für die praktische Ausbildung der deutschen Chirurgie ergab sich auch im 18. Jahrhundert aus unablässiger Kriegsnot reicher Gewinn. In den Kriegen Friedrichs des Grossen wurden eine grosse Anzahl bedeutender Militärchirurgen, von denen wir Cothenius, Schmucker, Bilge r und Theden schon genannt haben, und hier besonders noch Mursinna 1 ) (1744 bis 1823) hinzufügen, gross gezogen. Einer dieser Männer, Job. Ulrich Bil ger (1720—1796), ist Schweizer, und wenn auch sein Wirken nicht dem Vaterlande gehörte, ich ihn somit nicht als Förderer der einheimischen Chirurgie feiern kann, so will ich doch von diesem hervorragenden Repräsentanten deutscher Kriegschirurgie nach der von A. Koehler entworfenen Lebensbeschreibung etwas mehr mitteilen: J o h. Ulrich B i 1 g e r 2 ) wurde am 1. Mai 1720 in C h u r als Sohn des Chirurgen und Zunftmeisters Joh. Lucius Bil ger geboren. Er besuchte das Gymnasium seiner Vaterstadt und vom 17. Jahre an die Universität Basel, wo er sich Zwinger anschloss. 1738 ging er nach S t r a s bürg, wohnte daselbst 3 Jahre, hauptsächlich der Wundarzneikunst sich widmend. Um sich in dieser weiter zu vervollkommnen, ging er nach Paris, folgte aber schon 1741 einem Ruf als Regimentsfeldscherer (Chirurgien-Major) des Reiterregiments Herzogin von Württemberg (nachdem er in Tübingen examinirt worden war). Sein Regiment wurde der preussischen Armee einverleibt und im 2. schlesischen Kriege begann sein Wirken als Feldarzt. Nach der Schlacht bei Kesselsdorf (1745) hatte er zusammen mit Pro bisch in Meissen die Behandlung der Kranken und Verwundeten zu beaufsichtigen und alle wichtigen Operationen zu machen. 1785 W'urde er zweiter Generalchirurg und als solcher entfaltete er im 7jährigen Kriege nach den 1) Seine „Biographie“ bei Bock und Hasenknopf 1. c. 2) Das Churer Geschlecht heisst „Bilger“ nicht „Bilguer“, wie mir vom Staatsarchiv Graubünden gütigst mitgeteilt wird. Dasselbe ist in Chur ausgestorben. In den Werken finde ich Bilguer, ebenso überall in der Litteratur. 323 grossen Schlachten bei Kunersdorf, Kossbach, Torgau u. a. seine Thätigkeit. Mitten im Kriegsgetümmel schrieb er auf dem Marsche seine Dissertation „de amputatione membrorum carissime administranda aut quasi abroganda“ (1761), die ihn in kurzer Zeit berühmt machte und ihm eine ganze Reihe von Titeln einbrachte; unter anderem wurde er Mitglied der Akademie der Naturforscher. Auf die Bedeutung dieser Schrift werden wir später zurückkoinmen. Während seiner Tliätigkeit in T o r g a u und L e i p z i g schrieb B i 1 g e r eine „Anweisung zur ausübenden Wundarzneikunst in Feldlazar ethen“. 1763 widmet er Friedrich dem (.Trossen seine „Chirurgischen Wahrnehmungen“, die er in den königl. preussischen Feldlazaretten gemacht hatte. Im bayrischen Erbfolgekrieg (1778) nahm er in der Armee des Prinzen Heinrich an dem Feldzug nach Sachsen und Boehmen Teil. 1783 gab er den 1. Teil einer „Practischen Anweisung für Feldwundärzte“ heraus, und als 71,jähriger Mann widmet er Friedrich Willi e 1 m TI. eine „Erinnerung für die Bemerkungen zur Erweiterung der medicinischen und chirurgischen Erkenntniss; nebst einer Abhandlung vom Hundskrampfe (Spasmus cynicus) bei Wunden“ (1791). Im 55. Dienstjahre starb Bilger im Alter von 76 Jahren, nachdem er 12 Feldzüge, 3 als Eegimentsfeldscherer, 9 als Generalchirur- g u s mitgemacht hatte. Dies die wichtigsten Züge aus dem thatenreichen und bewegten Leben des von hoher Energie durchdrungenen Mannes; sein Einfluss auf die Kriegschirurgie wird im folgenden Kapitel noch besonders gewürdigt werden. Um die operative Augenheilkunde, die zu dieser Zeit noch nicht vom Hauptstamme abgetrennt war, hat zu Ende des 18. Jahrhunderts der Berner Chirurg und Militärarzt Rudolf, Abraham Schi- f e r 1 i durch Einführung der Reklination 1 2 ) sich verdient gemacht. Wir trafen ihn schon 1798 im Inselspital Bern, als er bei Behandlung der dort untergebrachten Verwundeten sich beteiligte, und werden später noch mehr von ihm hören. VII. Die kriegschirurgische Therapie im II. Zeitraum. In welch kleinem Kreise die ärztliche Gedankenarbeit sich bewegen musste, als noch kein Licht gefallen war auf die natürlichsten Vorgänge im menschlichen Körper, als H a r v e y seinen grossen Wurf noch nicht gethan hatte; wie engbegrenzt die chirurgische 1) Die Dissertation „de Cataracta“ erschien 1797 in Wien. Vergl. den später citierten Nekrolog. Sprengel, Geschichte d. Chirurgie. I. S. 100. Haeser, II. S. 711. 21 * Heilkunst war, bevor die Anatomen als Pioniere der Chirurgie die zu betretenden Bahnen vorgeschrieben hatten, dies alles konnten wir in unserem 1. Abschnitte an den chirurgischen Errungenschaften des I. Zeitraums wohl erkennen. Indem wir dort die Leistungen der Krieaschirurgie beschrieben, betrachteten wir im Einzelnen die fachtechnische Ausrüstung der damaligen Chirurgen, ihre Methoden der Wundbehandlung, und die zu jener Zeit schon üblichen kriegschirurgischen Operationen. Um die Fortschritte im 17. und 18. Jahrhundert überschauen zu können, wird es gut sein, wenn wir denselben Gang der Darstellung beibehalten. 1. Fachtecknische Ausrüstung. Die Quellen der Ueberlieferung fliessen um so reichlicher, unser einschlägiger Arbeitsstoff wird um so umfangreicher, je mehr die Zeit und die Kultur vorrücken. Daher sind wir denn, wie in jeder Richtung, so auch in Bezug auf die Ausrüstung der schweizerischen Feldwundärzte in diesem II. Zeitraum genauer unterrichtet als dies früher der Fall war. Das Verbandzeug. Ueber die Art des im Felde verwendeten Verbandmateriales erfahren wir Neues im 17. und 18. Jahrhundert nicht viel. Die „alten Lilachen “, wie wir sie im Kappeier kriege benützt sahen, und wie sie Felix Wirtz im Kapitel „übers Binden“ bespricht, bleiben als Hauptverbandmittel bis ins 19. Jahrhundert hinein auf dem Etat. Ich erinnere an die „Schieissen oder Carpey, alten Hemden und Leinlachen“ wie sie Mur alt im Jahre 1687 in die Zürcher Feldkiste packt und an den 100 Jahre später von der Municipalität Zürich erlassenen Aufruf „zerzupfte Leinwand“ zu liefern. Die Charpie war der überall gebrauchte, keimbeladene Stoff, mit dem die Wunden bedeckt und — inficiert wurden. Doch wir dürfen da nicht streng urteilen, sagt A. Köhler 1 ) mit Recht; es ist gar nicht solange her, da wurden auch bei uns noch lebhaft alte Hemden ausgefädelt. „Die Mildthätigkeit zupft gegenwärtig zentnerweise Charpie“, schreibt am 16. November 1847 während des S o n derbu n d krie- ges der Studiosus medicinae Laurenz Sonderegger von Zürich aus nach Hause 2 ). 1) 1. c. S. 50. 2 ) Dr. L. Sonderegger in seiner Selbstbiographie und in seinen Briefen. Herausgegeben von E. HafFter, Frauenfeld 1898 S. 146. 325 Nach Fabricius Hilda nus 1 2 ) mussten in einer gut ausgerüsteten Feldkiste folgende Verbandstoffe vorhanden sein : Bänder die gross, klein, und inittelmässig sind. T ii c h e r die gedoppelt, die sie Compressen nennen, welche auch gross, klein und inittelmässig sollen seyn. M e y s e 1, aus lindem reinem Werck gemacht. Schieissen von zarter reiner Leinwath, die man in die Wunden gebraucht, die Artzneyen darin zubelialten, und dadurch zu verhüten dass die Lippen der Wunden, nicht zu bald ehe es rathsamb, zusammen wachsen. Meysel aus Leinwath, bereiten Schwämmen, Gentian Wurtzeln, und dergleichen, deren etliche gross, etliche inittelmässig, etliche klein, etliche gar klein sollen seyn zu den allerengesten Wunden, solche sollen bey Zeit, und wann man etwan Weil hat, zwischen den andern Geschafften gemacht werden, dass sie im Nothfall in Bereitschafft seye. Es sollen auch S c li w ä m m und etliche Rinder blasen vorhanden seyn. die Gläser damit zu verbinden, und nach Abnehmen der Glieder den Stumpff damit zu verbinden oder anzulegen. Zur Behandlung von Frakturen und Luxationen soll der Wundarzt „allerley Schienen bey sich haben, grosse, kleine, mittel- mässige, nach der Grösse des gebrochenen Glieds, auss leichtem Holtz“ . . Etliche gebrauchen an statt der Schienen die frischen Rinden der Bäume u. s. w. Von Pflastern fanden wir bei Muralt nur ein Bruch- und Bleiweisspilaster angegeben. H i 1 d a n u s zählt ein ganzes Dutzend auf, darunter Diachylon Simplex und compositum. In den Villmerger- kriegen fand, wie wir wissen, „Froschleichpflaster“ die häutigste Anwendung. Was der Chirurg im 18. Jahrhundert in Krieg und Frieden „zum Verbinden nötig hatte“, findet sich in Lorenz Heisters schon erwähnter Chirurgie (1793) ä ) ausführlich abgehandelt. In erster Linie wird auch da die Carpey oder Carpie genannt: Es ist dies nichts anderes „als ausgefädentes oder geschabtes Leinwand, aus säubern abgetragenen und linden Leinwand zubereitet.“ Diese Fäden wurden in verschiedene Figuren zusammengelegt und geordnet. Es entstanden so Tampons verschiedener Form, von den Franzosen Plu- maceaux, B o u r d o n n e t s u. s. w. genannt. Sie dienten zur Blutstillung, bestreut mit styptischen Pulvern; zur Heilung der Wunden, getränkt mit Wundwasser, bedeckt mit Digestivsalben etc.; zum Verhindern, dass die Wunde zusammenwuchs und „zum Defendiren wider Luft und 1) Wundarzney. S. 1337 Feldkast. 2) Ich benutze die Ausgabe dieses Jahres; hier S. 20 ff. 326 Kälte“. Am anschaulichsten wird uns deren Zweck und Gebrauch in den Krankengeschichten der verwundeten Zürcher Soldaten von anno 1798 geschildert. Wicken und II e i s s e 1 werden ebenfalls aus Carpie gemacht und hauptsächlich für „gestochene und geschossene Wunden und tiefe Geschwüre“ gebraucht, Quellen meissei aus Enzian oder Calm us wurzel oder Schwamm dienen zur Dilatation der Wunden; Pflaster zum Hefften und Heilen derselben, zum Festhalten der Car - pey, zum Heilen von Knochenbrüchen n. s. w. Hören wir noch kurz, was unser enorm erfahrener Kriegschirurg Bilger in seiner „Anweisung zur ausübenden Wundarzneikunst in Feldlazaretten“ (1763) 1 ) von Verbandstoffen für notwendig findet: Er widmet daselbst den 6. sehr ausführlichen Abschnitt dem V e r- bandmateria.1. „Von Plumaceaux, Bourdonnets etc., Pflastern etc., Compressen und Binden“ 2 ). Die Wunde mag auf die eine oder andere Art beschaffen und zu behandeln sein, „so ist die C a r p e y für alle Zeit als ein allgemeines Wundmittel zu betrachten, welches in oder auf die Wunde gebracht werden muss“. In wenigen Fällen kann sie ersetzt werden durch „Goldschläger blase oder sog. englischen T a f- fent“. Die Carpey wird festgehalten durch Compressen, Binden u. s. w. Das feldärztliche Instrumentarium. Komplicierter wird in diesem Zeitraum schon das feldärztliche Instrumentarium. Wir kennen genau dessen Zusammensetzung in den Feldkisten der Züricher Armee nach Mur alt’s Vorschlag (1687). Ausser verschiedenen schneidenden Instrumenten („Schermesser, Bistorti, Lanzetten“) Scheren, Sondennadeln, finden sich hier Instrumente zur Geschossextraktion, Amputation und Trepanation. In der Kiste des Fabricius ist der operative Apparat noch bedeutend reichhaltiger, wie der Autor selbst ja in der Instrumententechnik sehr erfinderisch war. 1) Glogau und Leipzig 1763. „Dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn Friedrich Heinrich Ludwig, königlichem Prinzen zu Preussen gewidmet von seinen unterthänigst treugehorsamen Knecht. “ So lautet die Widmung. Der ehemalige freie R b ä t i e r und Republikaner brauchte sich dabei keinen Zwang anzuthun; in der Heimat tönte es ganz ähnlich; die Wirbelsäulen waren dazumal überall sehr biegsam.— „Ich ersterbe in tiefster Devotion. Ew. königl. Majestaet allerunterthänigster Knecht.“ Mit diesen Worten legt zu eben derselben Zeit (1755) ein Fürst im Reiche des Geistes, Ima- manuel Kant sein unsterbliches Werklein „Allgemeine Naturgeschichte und Theorie des Himmels“ Friedrich dem Grossen zu Füssen. 2) S. 257 ff. 327 Mit der Erweiterung der operativen Technik, von der nachher die Rede ist, wird im 18. Jahrhundert das „ Wundarzneiische Zeughaus“ immer inhaltsschwerer. Nach Bilger (1763) werden im F eldlazaret alle diejenigen Instrumente erfordert 1 ) welche „jeder Wundarzt wie gewöhnlich und bekannt, in seinem bei sich habenden Besteck — oder Taschenfutteral befindlich hat“; nämlich: „Verschiedene biegsame und unbiegsame, stärkere, schwächere, längere und kürzere, ganz runde und nicht ganz runde, sondern auf der einen Seite ausgehohlte, oder hohle und nicht hohle Sonden; ein scharfes und ein nicht ganz scharfes Myrthenblatt mit einer Schraubesonde; verschiedene krumme und gerade Scheren, die an dem einen Arm anstatt der Spitze stumpf oder mit einem Knopf versehen seyn; grössere und kleine Lanzetten; grössere und kleinere, spitzige und nicht spitzige Bistouris; verschiedene gerade und krumme Nadeln mit Faden; ein Behältniss, worinnen Lapis infernalis aufbehalten werden kann; verschiedene grade und krumme Pincetten, ein Pflasterspatel u. s. w. Ausserdem sind noch insbesondere bey Verwundeten verschiedene Spritzen, Perforativsonden, verschiedene kleine S ä- gen, Radiermesser, ein oder andre Tourniquet, die bekannten „Instrumente zum Trepaniren und Amputiren.“ Weitere Aufzählungen sind überflüssig; es ist anzunehmen, dass es in den Feldscher-Bestecken anderer Nationen ähnlich ausgesehen hat. 2. Wundbehandlung. Kaum auf einem anderen Gebiete menschlicher Kultur zeigt sich die Tradition von Aberglauben und Mystik so zähe -wie in der Me- dicin. Bei aller Volksaufklärung und Versamaritierung der Neuzeit haben sich die Spuren der mittelalterlichen Therapeutik bis zur Gegenwart auch in der Wundbehandlung erhalten; ihre Recepte sind aus der Hand des Arztes in die Volkschirurgie Ubergewandert und leben im medicinischen Hausschatz und als Kurpfuschertränklein weiter. Von der Dummheit, vom Hang zum Aberglauben lebt der Kurpfuscher zu Anfang des 20. Jahrhunderts wie ehedem 2 ) und 1) Anweisung 1. c. S. 260 ff'. 2) In einer Apotheke einer grösseren Schweizerstadt fand ich „Regenwurm- oel“ im prächtig modernen Glasschrank stehn. Auf meine Frage „wozu dies?“ wurde mir geantwortet, „man verlange es für Wunden!“ — Ein hochangesehener Universitätsprofessor in der Vollkraft des Geistes schmierte in derselben Stadt seinen eingeklemmten Bruch mit „Fuchsschmalz“ ein, bevor er einen Chirurgen konsultierte. So viel aus meiner städtischen Erinnerung, vom Lande wäre noch allerlei zu erzählen. 328 immerfort, denn die Dummheit wiihret ewiglich. Würden jetzt noch Scharfrichter ärztliche Sprechstunden ankündigen, es fehlte ihnen wie Meister Mengis in Luzern nicht an Kundschaft 1 2 ). So dürfen wir uns denn nicht darüber wundern, wenn wir im 17. Jahrhundert noch gar vieles von dem wieder treffen, was wir vor der Reformation bei P f o 1 s p e u n d t, bei unserem Trntmann und Andern mehr gesehen haben. Wundtrank und Wundverband. Zur Wundkur gehört nach wie vor der Wund trank. Muralt empfiehlt in seiner Feldkiste den „Hallwylerisch -) Wundtrank mit Krebssteinen und präparierten Korallen*. Die Wundsalben seiner Feldschärerkunst zeigen dieselben an den mittelalterlichen Hexenkessel erinnernden Bestandteile wie Balsam von Menschenfleisch, Regenwurmöl, pulverisierte Kröten , Hammel-, Igel- und Fuchsschmalz. Aehnliclie Ragouts bieten P u r m a n n und andere berühmte Zeitgenossen, sowie unsere Luzerner Apotheker, Feldscherer und Doctores von anno 1656 und 1712. Als das tollste Produkt erwähnt A. Köhler 3 ) des Severin i oder Paracelsi Waffensalbe, ein Compositum, in welchem Moos vom Schädel eines Hingerichteten, der schon eine Zeit lang am Wetter gehangen, nicht fehlen durfte. Damit genug des Hocuspocus! Im 18. Jahrhundert wurde die Sache besser; der Mist verschwand mehr und mehr, die Kur der Wunden wurde einfacher und auch reinlicher. Wasser und Alkohol wurden als Verbandmittel wieder entdeckt. Wasserumschläge , Charpie in warmen Wein oder Branntwein getaucht, kamen auf die Wunden. Bi lg er wusch sie mit Spiritus vini aus und tränkte den Charpieverband klaffender Wunden täglich mit solchem 4 ). Wir erinnern uns, dass der Luzerner Scherer zu Hochdorf 100 Mass Wein und Mass Essig zu Umschlägen 1) Der Leser vergleiche weiter hinten im Kapitel „ Civilärztliche Zustände 1 das Anekdötchen vom Doctor und Scharfrichter bei der Wahl des Landesphysicus auf der Landgemeinde zu A 11 d o r f. 2) Die Berner Stadtbibliothek enthält unter IX. 38 des Katalogs ein handschriftliches Arzneibuch aus dem 16. Jahrundert von Burkhardt v. Hall- wyl. Es ist darin nichts Chirurgisches, was näherer Besprechung wert wäre, wohl aber ein Wust von Recepten. Daraus mag obiger „Hallwylerischer Wundtrank“ geschöpft sein. Dasselbe ist auch vom Arzneibuch des Ten- ners von Gr affen ried (III. 243. 13) zu sagen. 3) S. 44. 4) Anweisung. S. 355. 329 für die Blesierten von Villmergen (1712) verrechnete. Die Wundbehandlung war damit unbewusst antiseptisch geworden! Wer nach divinatorischen Vorahnungen und der Zeit weit vorauseilenden Aeusserungen, nach Vorboten von Listers antiseptischer Wundbehandlung fahnden will, der müsste, schon in den vorigen Zeitraum zurückgehend, die Reinlichkeitsmahnungen des Felix W i r t z , sowie die Meinung P a r e 's, dass die Luft der gefährlichste Feind der Wunde sei, als Aeusserungen instinctiver Bakterienfurcht auffassen. Diese Furcht vor dem schädlichen Einfluss der Atmosphäre ist unter den Chirurgen des 18. Jahrhunderts, John Hunter ausgenommen, allgemein verbreitet; sie kommt auch in den gegebenen Krankengeschichten der 3 angeschossenen Züricliermilizen vom Jahre 1798 deutlich zum Ausdruck. Blutstillung. Im 17. Jahrhundert gelits auch nach dieser Richtung sehr langsam vorwärts. Sachte, sachte rückt der Fortschritt von Geschlecht zu Geschlecht, von Ort zu Ort; der Stein des Sisyphos rollt von Zeit zu Zeit wieder zurück. Styptica, Compression, Kauterisation bilden wie im 15. und 16. Jahrhundert die Stillungsmittel. Die von Pare neu empfohlene und energisch verteidigte Gefässunterbindung bei der Amputation, fand erst im 18. Jahrhundert mehr Verbreitung, keineswegs aber schon allgemeine Geltung. M u r a 11 — ich erwähne stets in erster Linie die Maximen unserer einheimischen Chirurgen — sagt in seiner Wundarznei ') im Kapitel „Von dem Blute der Wunden“ kein Wort von der Ligatur. Ein Pulver aus Weyrauch und Drackenblut, nebst anderen Bestandteilen „ist denen Soldaten im Krieg das vornehmste Mittel“. Bei Verblutung sollen die Feldscherer, wenn es die Kräfte erlauben, einen Aderlass machen. Dafür ist bekanntermassen der andere berühmte Chirurg auf Schweizerboden, F a b r i z von Hilden ein Verfechter der Unterbindung, wie sie von Galen us, Avicenna, Celsus schon „ als sehr tau- gentliche weiss“ gebraucht worden sei 2 ). Zum Fassen der Gefässe konstruierte er wie schon Pare eine besondere Klemmzange, ein grobes Modell, aus dem man sich alles später Verbesserte und Verfeinerte bis zum gezähnelten oder nicht gezähnelten „Pean“ heraus entwickelt denken kann. Und obwohl, meint der Erfinder, dieses Instrument „gleich etwas Fleisch mit sampt der Ader ergriffen wurde, 1) S. 36. 2) Wundarznei. S. 1064 und 65. 330 ist doch gleich wohl daraus keine Gefahr zu fürchten“. Im 18. Jahrhundert sehen wir, dass Heister (1739) bei der Amputation so wie dies jetzt geschieht, „als sicherste Methode“ die grossen Gefässe mit der Arterienzange fasst und unterbindet 1 ). Dem entgegen hören wir mit Staunen 1771 den preussischen Generalchirurgen Theden also reden 2 ): „Die famöse Arterienzange hatte ich noch genug brauchen sehen. Mir schaudert noch die Haut wenn ich daran denke. Seitdem man so glücklich ist, das Bluten der Pulsadern ohne Unterbindung zu stillen, seitdem ist auch deren Gebrauch ziemlich aus der Mode gekommen“. Bilger unterbindet, wo Kompression nicht ausreicht, mit Nadel und Faden. Prophylaktisch wird das schon 1674 von Morel erfundene Knebeltourniquet angelegt 3 ). Wundvereinigung. W nndnah t. Wir nannten schon Hunters berühmte Abhandlung über „Blut, Entzündung und Schusswunden“ (1794). Bevor dieses klassische Werk die ersten theoretischen Untersuchungen über den Naturvorgang der Wundheilung brachte, war das Disputieren der Chirurgen über den Nutzen und Schaden der Wundnaht meist scholastisches Geflunker und Tappen im Finstern. Wie im 15. und 16. Jahrhundert ging es im 17. weiter. Der Eine „heftet“ nur hier, der Andere nur dort, der Dritte gar nicht. Aber auch, nachdem mit wunderbarer Beobachtungsgabe Hunter seine Zeitgenossen über die Bedeutung der Entzündung, Eiterung, Granulation, Narbenbildung, und über die Prima intentio aufgeklärt hatte, und A. G. Richter auf diesen fundamentalen Untersuchungen fussend, die Indikationen zur Wundnaht genau festgestellt hatte 4 ), hörte die Polemik Uber diesen Gegenstand nicht etwa auf, sondern lange noch gab es solche, welche die blutige Naht ganz verwarfen. Sehr begreiflich ! Damals vegetierte auf den operativen und accidentellen Wunden eine gewiss üppige, höchst wahrscheinlich Speciesreichere (Hospitalbrand!) und in grösserer Virulenz aufgezüchtete 1) Chirurgie. S. 446. 2) Neue Bemerkungen und Erfahrungen zur Bereicherung der Wundarzneikunst. Abschnitt „Von überflüssigen und schädlichen chirurgischen Instrumenten“. S. 123. 3) 1. c. 5. Abschnitt. Von der Blutung bei Wunden und bei Aderbrüchen. 4) Man lese in seinen „Anfangsgründen der Wundarznei“ das Kapitel 10 „Von den Mitteln zur geschwinden Vereinigung der Wunden, vergleiche damit die im ersten Zeitraum citierten Schriftsteller, und der jetzt durch Hunter gebrachte enorme Fortschritt wird klar. 331 Mikrobienflora, als sie heute bei der weit gediehenen Keimprophylaxis auf günstige Gelegenheit zur Ansiedlung lauert; sehr viele genähte Wunden gingen unter der Infektion, bei der Eiterung auf und da gab sich das Oflenlassen, die Aerobiose als nötige Konsequenz von selbst. Die Schusswunden. Indem im Laufe des 17. Jahrhunderts in allen Armeen, so auch bei uns, die Infanterie durchwegs mit der Flinte bewaffnet wurde, nahm, wie unsere Villmergerschlachten schon zeigen, die Zahl der durch Kleingewehr entstandenen Schussverletzungen immer mehr zu. Die meist ans glatten, noch nicht gezogenen Rohren versandten Bleigeschosse hatten indessen eine geringe Durchschlagskraft, deformierten sich relativ wenig und blieben häufig stecken. Wie man sich jetzt gegenüber diesen zurückgebliebenen Projektilen und den durch sie verursachten Wunden verhielt, soll im Folgenden in gedrängter Kürze mitgeteilt werden. Der Fachkollege, der umfassend Ausführliches über dieses historisch vielfach durchforschte Thema erfahren will, findet unten einige der wichtigsten Quellen aufgezeichnet 1 ). Wie im 15. und 16. Jahrhundert Pfolspeundt, Brun- s c h wi g, G e r s s d o r f f, die „ Klötze“ auszogen, wie Felix W 7 irtz. Vigo, Maggi über die Schusswunden dachten und sie behandelten, haben wir im ersten Teil dieser Arbeit vernommen. Der Ansicht, dass dieselben vergiftet seien, traten im 16. Jahrhundert Maggi. B o t a 11 o und vor Allen Pare entgegen; ihnen stellte sich im 17. Jahrhundert Fabricius Hildanus im Kampf gegen die Irrlehre zur Seite: Fabricius ist der Ansicht 2 * ), dass die geschossenen Wunden „weder wegen des Bleys, noch wegen des Schiesspulvers“ vergiftet seien, wohl aber giebt er zu, dass die Kugeln vergiftet werden können. Das erste, was der Wundarzt bei Behandlung der Schusswunden zu thun habe, sei die Entfernung „alles fremde, so in der wunden steckt“, der Kugel, loser Knochensplitter, dann Wiedereinrichtung des gebrochenen Knochens 1) Es liegen mir vor: Billroth’s schon genannte Studien. A. Köhler. 1. c. Kapitel IX. Schusswaffen und Wundbehandlung. E. Richter. Allgemeine Chirurgie der Schussverletzungen. S. 689. Gr. Fische r. 1. c. Kapitel XX. Schusswunden etc., lebendig geschrieben, wie alles Andere. Haeser II. 2) Wundarzney. S. 1224 u. ff. Traetatus „Von Heylung der geschossenen AVunden. 332 unter möglichster Verhütung der Schmerzen. Heftige Blutung wird mit dem „Pulver zur Blutstillung“ gestillt; sind Splitter zurückgeblieben, so soll man die Extraktionsversuche nicht zu lange fortsetzen, sondern die Entfernung durch Eiterung befördern, indem Meissei, mit einem Sälb- lein beschmiert, in dieselben eingelegt worden. Ist ein Glied von der Kugel ganz durchbohrt, „so muss man nit auff beiden siten Meissei ein- schieben“, sondern man zieht eine Seidenschnur durch dieselbe, bis die Wunde gereinigt ist, und legt erst dann in beide Oeffnungen Meissei, wenn sich der Kanal von der Mitte aus sehliesst. Auch unser M u r a 11 bekämpft den alten Irrtum von der Giftigkeit der Schusswunden und sucht darzuthun, dass die Komplikationen, die bei solchen auftreten, nur Folge der Quetschung seien : „Bey denen geschossenen Wunden“, sagt er in seiner Feldschäre r k u n s t 1 ), „hat man bisshero in einem grossen Irrthumb gestecket, als ob nemlich die Kugeln gifftig wären, und einigen Brand in den Wunden verursacheten, weil sich dabei allerley gefährliche Zufälle als Gichter, Fieber, der kalte Brand, Ohnmächten und dergleichen einfinden.“ Diese Ansicht sei eine „läppische“. Alle diese genannten Zufälle „entstehen durchaus nicht von einer vergifften und feurigen Kugel, sondern weil von der grossen Zerquetschunge viel Kölirlein, Sehnen, und Membranen zerrissen, verletzet und ganz zerstücket werden, welche alsdann faulen, und einen heissen Brand oder Gangraen verursachen“. Anderseits glaubt auch er wie Hilden, dass man Kugeln und Gewehr absichtlich vergifte. Bei durchgehenden Schüssen empfiehlt er desgleichen in beide Oeffnungen Meissei mit Salben einznbringen 2 ). So schrieben wissenschaftliche Koryphäen, hervorragende Führer der deutschen Chirurgie im 17. Jahrhundert über die Schusswunden. In welcher Weise der gewöhnliche Barbier-Chirurg, der Scherermeister vom Handwerk bei uns zu Lande mit den Schussfrakturen umging, wie er Kugeln und Splitter entfernte und die Indikationen zur Amputation aufstellte, darauf werfen meine gesammelten Nachrichten über die erste Villmergerschlacht vom Jahre 1656 einiges Licht. Allgemein anerkannt sehen wir zu dieser Zeit den Grundsatz der frühzeitigen Kugel- und Fremdkörperextraktion 3 ). Zu diesem 1) 1. c. S. 776. 2) Er behält also hier (3. Abhandlung. Von den geschossenen Wunden Feldschärer-Kunst S. 821) den Meissei bei, wie Billroth richtig sagt, und Meyer-Ahrens ist in diesem Punkte (Muralt S. 33) im Irrtum. 3) Ein historischer Exkurs über die Fremdkörper in Schusswunden findet 333 Zwecke werden zahlreiche neue Instrumente empfohlen. Um die Geschosse extrahieren zu können, wurden die Schusskanäle mit Quellmeisseln oder durch Incision erweitert. Ueber Blutstillung und Wundverband gilt das in vorangehenden Abschnitten Gesagte. Unter Berücksichtigung der Maximen der bedeutendsten Kriegschirurgen aller Länder lassen sich nach Billrot h * 1 ) die im 18. Jahrhundert befolgten Principien der Schusswundenbehandlung folgendermassen zusammenfassen : Die blutige Erweiterung der Schusskanäle wird bis ins Extrem getrieben durch Le Dran, B i 1 g e r u. A., auf engere Grenzen zurückgeführt durch Rav a- t o n und besonders durch Hunter. Man lernt die Unterschiede der Aus- und Eingangsöffnung kennen. Die Existenz der Luftstreifschüsse wird widerlegt (Levacher, Richte r), und mehr Rücksicht auf Richtung und Kraft der Geschosse und der Widerstände durch die verschiedenen Körperteile genommen (Schmidt Hunte r). Die Instrumente zur Extraktion der Kugeln vereinfachen sich mehr und mehr; man braucht nur noch schmale Kugelzangen. Kugellöffel und Bohrer (P e r c y). Die Nachkrankheiten bei schweren Schussfrakturen und Amputationen sind im Allgemeinen bekannt, doch sind dieselben noch nicht zu einem bestimmten Krankheitsbilde zusammengefasst. Lehrreicher als alle historischen Extrakte von späterer Hand ist stets der Einblick in die Aufzeichnungen unmittelbarer Beobachtung am Krankenbett, aus denen jene abstrahiert sind; sagt ja schon Felix Wirtz: „das Wasser man nicht süsser trinkt als am Brunnen, da es entspringt. “ Als Ergebnis solcher direkter Wahrnehmung liegen die Krankengeschichten jener von den Franzosen angeschossenen und bajonettierten Zürcher Milizen aus dem Jahre 1798 vor uns. Sie geben in ausgezeichneter Weise detaillierten Aufschluss über die Behandlung der Schusswunden, wie sie zu Ende des 18. Jahrhunderts von schweizerischen Wundärzten geleistet wurde. Ein klinisch-therapeutisches Resume dieser Fälle ist da wohl angezeigt: Betrachten wir zuerst die 3. B e o b a c li t u n g. Es handelt sich um eine penetrierende Schussfraktur des Ellbogengelenks mit Splitterung. Die Fremdkörper, d. h. die losen abgesprengten Knochenstücke werden entfernt, andere werden „der Abblätterung und sich in meiner Arbeit: Ueber die Infektion der Schusswunden durch mitgerissene Kleiderfetzen. Correspondenzbl. f. Schweizer Aerzte. 1896. Nr. 5. 1) Aphorismen. 334 Eiterung“ überlassen. Verband der Wunden mit Plumaceaux und Turunden-Cliarpiebäuschchen (vergl. das vom Verbandmaterial Gesagte), die mit „Digestivsalben“ bestrichen sind; darüber Kompressen mit Essentia Myrrhae befeuchtet. Die Luft sucht der Wundarzt ängstlich fernzu halten! Daneben innerliche Ordination verschiedener Mittel, so u. a. China und Hollunderthee. Nachdem sich mehrere Splitter abgestossen, erfolgt langsam Vernarbung. Jetzt passive Bewegungen, um die Funktion des Gelenkes herzustellen. 2. Beobachtung. 1. Weichteilschuss am Oberarm. 2. Streifschuss am Thorax. 3. Penetrierender Lungenschuss. Koncentrieren wir unsere Aufmerksamkeit auf den Lungenschuss! Die Di a g n o s e auf diese Organverletzung wird gestellt, indem konstatiert wird, dass „die Luft mit Geräusch durch beide Wunden ein- und ausschlürft“, und indem durch die offenbar weite Ein- und Ausschussöffnung „die wechselweise Bewegung der Lunge“ wahrgenommen wird. Die Wunde wird mit dem Finger untersucht! abgesprengte Rippensplitter werden mit den Fingern und mittelst Pincette entfernt. In die vordere Oeffnung wird „liquamen Myrrhae“ gegossen. Verband: Plumaceaux und Turunden mit Digestiv salbe, darüber Kompressen mit Weingeist befeuchtet, Befestigung mit Binde. Am folgenden Tag bleibt der Verband liegen, wird aber mit Alkohol befeuchtet (so schon B i 1 g e r, wie wir gesehen!). Ferner Anwendung des antiseptisch wirkenden T h e d e n'schen Wundwassers (wir kennen seine Zusammensetzung). Am 2 . Tag Verbandwechsel; kein Eiter: Verband wie vorher. In den folgenden Tagen etwas Eiterung; sekundäre Splitt erextraktion aus der hinteren Wunde. Das Schlürfen der Luft mit Geräusch hört auf. Die vordere Wunde lässt man sich schliessen, die hintere wird noch offen gehalten. 1. Beobachtung. Bei dieser schweren Stichverletzung, bei der das fränkische Bajonett seiner halben Länge nach eingedrungen war, wird die Diagnose Nieren Verletzung gestellt aus der Lage der Wunde und aus der Beobachtungsthatsache, dass der Urin blutig abläuft. Als höchst bemerkenswert muss uns hier auf fallen, dass der Versuch gemacht wird, „die Wunde wann es möglich, ohne Eyter zu heylen“; es wird also die prima intentio angestrebt! Im Harn trat dann aber Eiter auf. Heilung in 5 Wochen. Den Aseptiker des 20. Jahrhunderts muss ein Gefühl von Schauder ergreifen, wenn er vernimmt, wie hier beim 2. Fall der undesinficierte Finger ohne Kautschuck- oder Firnisdecke in den Lnngenschnssk anal hineingesteckt wird; allein daran muss der sich gewöhnen und seine Empfindung abstumpfen, der die Lehre von der Schusswundenbehandlung bis zum Jahre 1867 ver- 335 folgen will. 1864 schreibt der berühmte Pirogoff in seinen Grundzügen der allgemeinen Kriegschirurgie ! ), dass er in den ersten Monaten seines Aufenthalts in der Krim noch „alle Brustwunden mit dem Finger untersucht habe. “ Und doch steht in Hunters unsterblichem Werke schon geschrieben 2 ): „bei den Schusswunden der Brust hat der Arzt im Allgemeinen nichts weiter zu tlmn, als die Wunden oberflächlich zu verbinden und dem Kranken Ruhe zu empfehlen. “ So gings auch da im Kreise herum, bis die unsichtbaren Feinde endlich erkannt waren und zielbewusst der Kampf gegen sie beginnen konnte. Wie bei den 3 beschriebenen prächtigen Heilresultaten, so bewährte sich zu dieser Zeit tausendfach an anderen Kriegsverletzungen gegenüber dem Bakterienimport die vis medicatrix naturae, das grosse Wehrvermögen des Organismus! Andere Tausende freilich von „befingerten“ und „nicht befingerten“ Verwundeten wurden die Beute der acciden teilen Wundkran k h e i t e n. Am Tetanus z. B., dem „ Hundskrampf“, wie man ihn damals nannte, starben laut B i 1 g e r 3 ), nach der Schlacht bei Prag (1757) einige tausend Soldaten mit leichten Wunden! Ich kann über dieses Kapitel, so gern ich es thäte. nicht weiter ausholen. Sunt certe denique fines. Das war der Krieg, „das wilde eiserne Würfelspiel“, wie es der Chirurg im 18. Jahrhundert sah! Er ist jetzt, 100 Jahre später, dank vor allem der weit vorgeschrittenen chirurgischen Kunst f ü r die Verwundeten milder geworden. Die Kriegsursachen, die Motive zu all’ dem namenlosen Elend, dessen Details Niemand besser als der Arzt beobachten kann, sind dieselben traurigen, allen Kulturfortschritten hohnsprechenden geblieben. Dass die Kriege meistenteils Raubziige geblieben sind, und das, was die Menschen Weltgeschichte nennen, nach Voltaires Ausspruch eine Kette von Verbrechen ist, illustriert in der Jetztzeit aufs beste die auf den Friedenskongress folgende Vergewaltigung Transvaals durch die Engländer und die Kriegführung der letzteren, welche mit ihrem Sengen und Brennen an die Zeit der Appenzeller Kriege, d. h. an den Anfang des 15. Jahrhunderts erinnert. 3. Die kriegschirurgischen Operationen. Zur Ausrüstung unserer schweizerischen Feldärzte des 17. Jahr- 1) S. 535. 2) ir. Bd. S. 923. 3) In seiner Abhandlung vom Hundskrampf, Spasmus cynicus. Berlin 1791; auch A. Köhler spricht davon S. 196. G. Fischer S. 453. 336 hunderts gehörten, wie wir wissen, auch die Instrumente für Amputation und Trepanation. Die Amputation. Die Amputation erfuhr während des 17. Jahrhunderts bedeutende Verbesserungen; sie fand nach besserer' Beherrschung der Blutstillung durch Einführung des Tourniquets häufigere Anwendung als früher, namentlich bei Verletzungen. Zu Anfang unseres II. Zeitraumes verschoben bei dieser Indikation die meisten Chirurgen die Ausführung derselben bis zum Eintritt des Brandes, es handelte sich fast stets nur um Sekundäramputation bei Gangrän. Wegen Brand sahen wir schon Gerssdorff im St. Antonienhof zu S t r a s s b u r g unter Anwendung einer noch recht rohen Technik amputieren; wegen Brand nahmen auch unsere Schärer zu Bern und Zürich im 15. und 16. Jahrhundert die Schenkel weg. Durch den englischen Kriegschirurgen Wies e- m ann — wir sprachen schon von ihm — fand die prim är e Amputation mein - Eingang: es wuchs die Zahl der Indikationen hiezu. Verletzungen, welche eine frühzeitige Entfernung des Gliedes verlangten, schwere Schussfrakturen und Gelenkschüsse lieferten in den vielen Kriegen Material genug. Von den Amputationen, welche die Luzerner Chirurgen nach der 1. V i 11 mer- gersclilaclit (1656) ausführten, konnten wir erfahren, dass eine solche primär wegen Zertrümmerung einer Extremität durch eine Geschützkugel ausgeführt wurde, eine andere sekundär wegen „kaltem Brand“, der bei einer Musketenverletzung der Hand aufgetreten war. Um die Entwicklung der Amputationstechnik 1 ) im 17. Jahrhundert hat sich vor Allen wieder Fabrizius Hilda nus verdient gemacht. Auch er verschiebt den Eingriff in der Regel bis zum Eintritt des Brandes, dann aber soll im Gesunden amputiert werden. Ueber die Art und Weise, wie dieser vielerfahrene und gewandte Operateur bei der Procedur vorging, entnehmen wir seiner Schilderung einer U nterschenkelamputation, deren er von Bern aus manche unternahm, Folgendes 2 ): Viel Gewicht wird auf die Vorbereitung zur Operation gelegt. Die 1) Vergl. Haeser II. S. 447. F. Hebra, Geschichtliche Darstellung der grösseren chirurgischen Operationen. Wien 1842. 2) Wundarzney. Vom heissen und kalten Brand S. 1045 u. ff. 337 Instrumente sollen in genügendem Vorrat bereit gelegt sein, „dass in der Verrichtung keines das andere hindere“. Die Säge soll man doppelt haben, damit es Einem nicht gehe, wie jenem fahrlässigen Scherer in der französischen Schweiz: der hatte das Unglück, dass ihm bei der Amputation eines Unterschenkels die Säge entzweibrach; schnell lief er zu einem Schreiner, um eine andere Säge zu entlehnen; dieser, ein sehr geschickter Mann, lief herbei „vnd hat selbst das bevn vollends abgeschnitten“, und den vom vielen Illuten halb toten Kranken wieder „zu recht gebracht“. — Der zu amputierende Kranke betindet sich in sitzender Stellung auf einem Stuhl, das Bein auf einem Schemel festgebunden. Die Weichteile werden vom Assistenten stark in die Höhe gezogen, und dann mit einer Schnur, „welche die Weiber das Haar anzubinden gebrauchen“, oberhalb der Stelle, wo amputiert werden soll, scharf umwickelt, teils um den Blutverlust geringer zu machen, teils um die Empfindlichkeit abzustumpfen. Um die Weichteile nach gemachtem Schnitt zurückzuziehn, und den Knochen isoliert zu durchsägen, wendet Hilden eine von ihm erfundene SchnUrhose aus Leder an. Tst alles in Bereitschaft, so macht er mit einem bauchigen zweischneidigen Messer den Cirkelschnitt; mittelst eines spitzen Messers werden die Tnterosseal- weichteile durchtrennt. Sowie alles bis auf den Knochen durchschnitten ist, zieht der Gehilfe die Weichteile des Stumpfes in die Höhe, dann folgt die Durchtrennung des Knochens. Um die Blutung zu stillen, werden kleine rundliche G1 ii h e i s e n von flacher und konischer Form auf die Mündungen der Gefässe und den Knochen gebracht. Die Unterbindung, von der wir oben sprachen, hält F. nur für angemessen bei kräftigen und vollblütigen Individuen. Nach Stillung der Blutung wird die Ligatur vom Stumpfe gelöst, dann werden Bäusche aus Werg, die zuerst mit Oxvcrat, dann mit Eiweiss und blutstillendem Wasser getränkt sind, aufgelegt. Der Stumpf wird mit einer festanliegenden Rindsblase bedeckt, diese mit Binden befestigt. W ährend F a b r i c i u s die Methode mit einzeitigem Zirkel - schnitt nach C e 1 s n s ausbildete, haben die beiden Schweizer Chirurgen Pierre Sabourin in Genf und Joh. v. Muralt die Einführung der Lappen schnitt-Technik gefördert. Die erste Mitteilung über diese Methode stammt nach Haeser ') von Lowdham; demnächst wurde sie im Jahre 1696 von Sabourin und bald darauf von Mur alt empfohlen. Letzterer giebt davon in seiner Feldschärerkunst eine ausführliche Beschreibung unter dem Titel „Bericht von einer neuen Methode die Glieder abzunehmen, welche viel tunlicher als die bib daliero in Übung gewesen“. 1) II. S. 447. Brunner, Die Verwundeten. 22 338 Im 18. Jahrhundert wurden dann weitere Amputationsmethoden vorgeschlagen, von denen als wichtigste der zweizeitige Cir- k eischnitt von Clieselden und J. L. P e t i t, der doppelte Lappenschnitt von Ravaton und der Trichterschnitt von Alans on (1779) zu nennen sind. Die Amputationswut im 18. Jahrhundert und Bilge 1 *’s Verdienst um die konservative Chirurgie. Die Verbesserung der Technik und Erleichterung des Eingriffs brachten es mit sich, dass die Amputation auf den Schlachtfeldern und in den Kriegslazaretten zu Anfang und Mitte des 18. Jahrhunderts namentlich von den französischen Chirurgen und auch von den unter dem Einfluss der französischen Schule stehenden preussischen Feldärzten unglaublich häufig und ungerechtfertigt vorgenommen wurde. X .T. L. Petit (f 1750), der Erfinder des Schrauben- tourniquets, hatte die Regel aufgestellt, dass jedes Glied mit zerschmettertem Knochen oder mit Verletzung eines Gelenkes die Amputation erheische, und nun begann ein fleischhauermässiges Abhauen der Extremitäten, ein „ dutzendweisses Abschneiden von Arm und Bein“, wie Friedrich der Grosse sich ausdrückte, gegen welches anzukämpfen nur allzu nötig war. Im Lager der sich erhebenden Reaktion stand neben dem französischen Boucheru. A. als Hauptstreiter unser Bilger; es galt, sagt er 1 ), „einem gefährlich herrschenden Wahn“ heroisch zu begegnen und wir kennen schon die Hauptschrift, in welcher er gegen die entsetzlichen Missbrauche kühn und erfolgreich ins Feld zog. Auch die schwersten Schussfrakturen und Gelenkschüsse wollte er konservativ behandelt wissen, die Amputation nur als seltene Ausnahme betrachten. Niemals, verlangt er, soll eine Extremität, auch die durch eine Kanonenkugel schwerst zermalmte primär amputiert werden, da es leichter sei, den drohenden Folgen der Verletzung durch konservatives Verfahren vorzubeugen, als die Amputationswunde zu heilen. Glieder, welche zerschmettert und zerquetscht, aber „mit denen übrigen Gliedern in Haut und Fleisch wenigstens zur Hälfte Zusammenhängen“ 2 ), werden nicht amputiert, sondern es werden die losgeschlagenen Ivnochenstücke entfernt, lange und tiefe Einschnitte gemacht, und alle Winkel und Höhlen „mit trockener Carpey“ ausgefiillt. — Wenn von Fleisch und Haut nur noch einige wenige Partien geblieben 3 ), wird abgewartet. Muss die Abtren- 1) Anweisung z. Wundarznei. Abschnitt von den gequetschten Wunden und von Gliederstümpfen S. 649. 2) und 8) 1. c. S. 649 662 664. Es ist schwer sich durch die endlosen 339 nung vollends geschehen, so soll man nicht versäumen, vom abgetrennten Teil, wenn immer möglich „Fleischlappen“ zur Bedeckung des Stumpfes zu verwenden. Aus dem Mitgeteilten ist zu ersehen, wie weit B i 1 g e r in seinen Forderungen ging. Ob nun die Erfolge seinen Standpunkt rechtfertigten, darüber ist schwer zu urteilen, denn mit der Statistik liat’s zu allen Zeiten und damals besonders gehapert. Es schadete ihm, sagt G. Fischer, dass er fast nur Heilungen und keine Todesfälle veröffentlichte. Ich halte dafür, dass seine rücksichtslosen und grausamen Incisionen für das Gelingen seiner konservativen Behandlung eine wichtige Bedingung waren, denn infi- ciert, meist schwer inficiert mussten wohl sehr viele dieser accidentellen Wunden werden, dafür sorgte schon das Vollstopfen mit der „ Carpey “: da war die Sorge für genügenden Sekretabfluss recht gut angebracht. Bilger’s Fehler war die Uebertreibung; aber wenn er nun auch über’s Ziel hinausgeschossen hat, so wird ihm doch sein Verdienst um die konservative Chirurgie — man nennt ihn den Vater derselben — zu allen Zeiten hoch angerechnet werden müssen. Der von Bilger hingeworfene Fehdehandschuh blieb nicht lange liegen: von allen Seiten fiel man über ihn her. Die Fran- zosen Le Dran und Morand, die Engländer White und Pott erhoben ihre Stimme gegen ihn. Es fehlte aber auch nicht an gewichtigen Verteidigern seines Standpunktes; Schmucker unterstützt ihn, will aber mit Recht für gewisse Fälle die Amputation reserviert wissen. Neben dem Engländer Kirkland u. A. tritt auch der Schweizer T i s s o t auf seine Seite und trägt durch die Uebersetzung ins Französische ') zur weiteren Verbreitung seiner Alarmschrift bei. Lange währte der Streit um die primäre und sekundäre Amputation. Hunter wieder schränkte das Gebiet der ersteren ein, und es bedurfte des Gewichtes und der Ungeheuern Erfahrung Larrey’s, um die ihr gebührenden Rechte sicher zu stellen. Damals indessen, wie jetzt und immer giebt es in Krieg und Frieden Fälle, wo nicht die Regel entscheidet, sondern die Auffassungsgabe, der „Takt“ des Chirurgen. Satzperioden durchzuschlängeln. Billroth nennt das Buch „bis zur allerhöchsten Potenz langweilig“. 1) Sur l’inutilite de l’amputation des membres par Mr. Bilguer traduite et augmentee de quelques remarques, par M. Tissot. 22 * 340 Exartikulation und Resektion. Die verbesserte Technik der Blutstillung, die Ausbildung der Lappensclmitte gaben allmählich den Chirurgen den Mut, auch die Absetzung der Extremitäten in den Gelenken, die Exartikulation, welche schon im Altertum von Galen u. A. prakticiert worden war, häufiger anzuwenden und in der Kriegschirurgie einzubürgern. Hildanus gab schon 1610 Anleitung zur Exartikulation im Handgelenk 1 ). Le Dran der ältere führt 1718 die Exartikulation der Schulter aus, ihm folgt Morand 2 ). Nach viel wechselnder Methodik lassen Poyet (1759) und nach ihm Desault schon, wie es heute geschieht, den Lappen mit der Arterie komprimieren, und Larrey hauptsächlich führte die Operation in die Kriegschirurgie ein. Die Httftgelenkexartikulation wurde nach G. F i- scher zuerst von 2 Schülern Morand’s, dem dänischen Militärchirurgen VV o h 1 e r und dem Schweizer Puthod an Leichen geübt und in einem Bericht an die Academie de Chirurgie beschrieben. Wer sie zuerst am Lebenden vornahm, ist streitig. Im Kriege soll sie Larrey zuerst und zwar 8mal in seinen 25 Feldzügen mit einem Erfolg ausgeführt haben. Die partielle Exartikulation im Fussgelenk erhielt 1791 durch Chop art ihre allgemein bekannte jetzige Gestalt. Noch waren nicht alle Methoden der Amputation und Exartikulation ersonnen, als auch schon im Jahre 1768 der Engländer White mit der Wiederaufnahme der schon in der römischen Kaiserzeit zu hoher Ausbildung gebrachten Resektion voranging. Des hohen Wertes dieser Operation wurden bald auch die Kriegschirurgen sich bewusst; Bilger, Percy, Larrey bemächtigten sich ihrer, die Blütezeit aber erlebte sie erst im 19. Jahrhundert. Die Trepanation. Die Trepanation war unter den Kriegschirurgen des Mittel- 1) „Wie man die Hand abschneiden soll.“ Im nämlichen Kapitel wie die Amputation. (S. 575.) 2) So H a e s e r, H e b r a 1. c. Nach G. Fischer ist Morand mit dem Jahre 1710 der erste, dann folgen Le Dran und De La F a y e. Wer Recht hat, kann ich nicht entscheiden; Fischer giebt leider, um sein vortreffliches Buch, wie er meint, nicht langweilig zu machen, keine Citate. 341 alters hauptsächlich von Pare wieder zu Ehren gezogen und in der Instrumentaltechnik vervollkommnet worden. Gerssdorff ele- vierte eingeschlagene Schädelstücke mit dem D r e i f u s s b o h r e r; von Wirtz hörten wir, dass er auf das „Schraufzeug“ nicht gut zu sprechen war, dass er nicht bei jeder eingeschlagenen Hirnschale mit allerlei Instrumenten manipuliert wissen wollte, sondern wo keine Splitterung vorhanden war, an die Heilkraft der Natur appellierte. Im 17. Jahrhundert war es wieder Fabrizius Hildanus, der sich, wie fast in allen Teilen der praktischen Chirurgie, auch hier fördernd hervorthat. Er ist entschiedener Anhänger der Trepanation bei Depressionsfraktur und Blutextravasaten und wendet sich gegen die oben erwähnte „gefährliche“ Ansicht des Felix Wirtz, den seine Meinung „ so wol in disem als in noch vil an- derm sehr betrogen“ habe 1 ); denn das Gehirn ertrage solchen Druck, wie jeder, der Anatomie verstehe, sich erklären könne, nicht. So fanden wir denn auch in Hilden’s Feldkiste ein „Trepanirzeug“ oder Bohrer, die Hirnschale damit aufzuziehn, oder Luft zu machen u. s. w.; natürlich bereicherte und modificierte er auch hier wieder das Instrumentarium. Im ganzen wurde zu dieser Zeit die einfachere Art zu trepanieren beliebter; man suchte den Kronen-Trepanen eine bessere Gestalt zu geben und vorzüglich die Elevatorien schicklicher einzurichten 2 ). Auch Muralt's Feldkiste enthielt, wie wir wissen, „ein Tre- pan mit seinen Theilen“. Er selbst giebt in seiner Wundarznei 3 ) die Krankengeschichte eines Falles von Trepanation bei snbk u- taner Schädelfissur und supraduraler Blutan- sammlung, die ich hier in extenso folgen lasse, damit der Leser über die Indikation, das benutzte Instrumentarium, die Technik und Wundbehandlung sich informieren kann: , „Ein fünfjährig Kind, nacli dem es auf den harten Boden gefallen, verletzte die Hirnschale, erbrach sich, und blutete starck zur Nasen auss, das Ort des Fallens war geschwollen, darauf kam Sclimertzen und Klopfen daselbst mit einem Fieber. Nach dem die Hirnschal durch einen Schnitt entblösset und aufgedeckt worden, fände man einen zwerch über gelegenen Spalt, bey derKronfuge, auf rechter Seite des Stirnbeins. Da applicirte ich das so genannte Männlein des Bohrers bey dem 1) Wundarznei S. 101. 2) Siehe Sprengel, Geschichte der cliirurg. Operationen Bd. I. S. 21. 3) S. 162. 342 Spalt, hernach das andere Krönlein ohne ein Spitzlein, und führte selbiges so lang herumb, biss ich das andere Taffelwerok der Hirnschal erreicht. Damit habe ich allgemach das gebohrte Beinlein heraus heben können, nach dem nun solches geschehen, seind ungefehr drey Löffel voll Blut, die auf dem harten Hirnhäutlein gelegen, ausgeilossen mit Linderung der Schmertzen. Darauf hab ich die Boort an der Hirnschalen glatt gemacht, und auf die Duram-Matrem Schleisslein mit Eosenhonig impraegnirt, auch darüber ein wenig Maturir-Sälblein nnd das Betonien- Pliaster gelegt. Am zwanzigsten Tage hatte das Fieber den Krancken verlassen, es flösse ein gut Eyter, und ist zu recht kommen, ausser, dass er im Vollmond schlechter als im Neumond gewesen.“ Dieselbe Indikation bestimmt auch Muralt’s berühmten Zeitgenossen und Landsmann, den früher schon genannten Jo h. Jacob Wepfer, Stadtphysicus in Schaff hausen, durch den „Chirur- gns“ trepanieren zu lassen, ohne dabei selbst Hand anzulegen. „ Trepana non prosunt nisi sanguis sit extravasatus intra cranium“ lautet die Epikrise zu einer seiner „ observationes “ x ); er weiss über zahlreiche Fälle von „trepani applicatio felix“ zu berichten. Erkundigen wir uns bei einem erfahrenen Kriegschirurgen des 17. Jahrhunderts nach den Anzeigen zur Trepanation, so erfahren wir vom brandenburgischen Regimentsfeldscherer Pur mann, dass er hauptsächlich „2 Principalursachen“ gelten liess 1 2 ), Depressionsfrakturen und Splitterbrüche des Schädels, wobei „Schieffer und Beinlein“ unter der Hirnschale stecken, sodann das Vorhandensein von Eiter und Blut unter der Hirnschale. Bei grenzenloser Unbestimmtheit dehnen sich die Indikationen zu dieser Operation im 18. Jahrhundert zu einem geradezu grauenhaften Umfang aus. Ihre Geschichte, die Wandlungen der Ansichten lullen Bücher aus; die Kasuistik, die bei dieser Durchlöche- rungswuit resultierte, decken wir lieber mit dem Mantel der Vergessenheit. Es mag genügen anzuführen, dass nicht etwa bloss „stockendes Geblüt“ oder „truckende Stucke der Hirnschale“ (Heister) die Ursache boten, sondern auch Fissuren und Gehirnerschütterung (Le Dran), und dass man sich weder vor einer grossen Anzahl applicierter Kronen, noch vor irgend einem gefährlichen Orte der Applikation fürchtete. Heister, der übrigens mahnt, nicht „so 1) Joh. Jac. Wepferi observationes medico-practicae de affectibus capitis internis et externis. Schaffhausen 1727 S. 3. Mit den citierten Worten im Register. 2) Chirurgia curiosa. Köhler, Billroth. 1. c. 343 jählings anzubohren“, berichtet von einem Graten von Nassau, der „sieben und zwanzigmal seye trepaniert worden, und davon gekommen“. Pott trepanierte präventiv jeden, auch den einfachsten Schädelbruch, nicht wegen der Fraktur, sondern wegen der daraus hervorgehenden Zufälle, besonders der Eiterung. Eifrig waren auch unsere deutschen Kriegschirurgen Schmucker, Theden, Bil- ger bei der Arbeit; doch hat der Erstgenannte durch Einführung der kalten U m s c h 1 ä g e (!) bei Kopfverletzungen eine Behandlungsweise wachgerufen, die dem Trepanationswahn eine Grenze zu setzen begann. Die Reaktion konnte auch da nicht ausbleiben; sie fand zu Ende des Jahrhunderts in Deutschland in Richter, in Frankreich in Desault hervorragende Vertreter und allmählich ward auch dieser Eingriff in die richtige Bahn gelenkt. Vor unserem Rundblick nimmt die Kurve des Fortschrittes der chirurgischen Wissenschaft ein zunehmend höheres Niveau ein, wenn sie auch steigt und fällt, nach Wellenbergen oft ein tiefes Thal darbietend. Wie nie zuvor schnellt sie in die Höhe, weit alle früheren Höhen dominierend im 19. Jahrhundert — nach Pasteurs und Liste r’s unvergänglichen Entdeckungen. Ich zeige damit dem Leser, der mit mir den langen Weg der Sonne entgegen durchlaufen hat, noch flüchtig das entfernte hohe Ziel: die Strecke, die von ihm uns trennt, den Zwischenraum beschauend zu durchmessen, kann nicht mehr unser Vorsatz sein. Beim entfernten Anblicke des hellstrahlenden Lichtes machen wir Halt; ein zuletzt kommender Abschnitt wird auf wenig erleuchteten Pfaden uns wieder zurückführen. VIII. Hervorragende Schweizer-Aerzte des 18. Jahrhunderts und die wissenschaftliche Entwicklung der internen Medicin. — Albreclit von Haller. — „Als die Schweizer tugendhaft waren, kannten sie die Wissenschaften und Künste nicht; als sie anfingen, ihre alten Sitten zu verlieren, erschienen die H a 11 e r , die Ti s s o t, die Gess- n e r, die havater.“ Chateaubriand. Im Bestreben, den Lesern dieser Arbeit den Stoff meines engeren Themas im Widerschein der gesamten fachhistorischen Entwicklung, als Teil des Ganzen und in seinen Beziehungen zum Ganzen vorzuführen, habe ich im Vorhergehenden aus der grossen Zahl verdienstvoller Chirurgen des Auslandes, an deren Namen der Fort- 344 schritt dieser Zeit sich knüpft, die klassischen Grössen, die Grundpfeiler alles weiteren Aufbaus der Chirurgie hervortreten lassen. Die Kundschau weiter auszudehnen, den Blick tiefer in fernerliegende Einzelheiten zu versenken, würde zu weit ab vom verfolgten Ziel uns führen. Unerschöpflich ist in diesem Zeitbruchstück die Flut der Begebenheiten; der Historiker muss sich hüten, dass beim Abschweifen nicht endlos „Welle sich an Welle reihe“. Ein Streiflicht muss aber doch noch über die Grenzpfähle hinaus geworfen werden und hineinleuchten in das verwickelte Labyrinth des wissenschaftlichen Entwicklungsganges der internen Medicin dieser Zeit. Wir erinnern uns an den früher citierten Ausspruch B i 11- rotli’s, dass sich die deutsche Chirurgie bis zum Ende des 17. Jahrhunderts fast ganz auf die Schweiz und das Elsass koncentriert habe. Im 18. Jahrhundert hörte unser Land auf, eine chirurgische Kraftstation zu sein, die fernhin ihr Licht abgab; es emptieng von jetzt an auf diesem Gebiete weit mehr als es geben konnte, war aber dafür in anderer Richtung produktiv. Ueber die allgemein civilärztlichen Zustände der praktischen Heilkunde, wie sie während des II. Zeitraumes in der Schweiz sich gestalteten, über den Bildungsgang und Bildungsgrad der Wundärzte und Doktoren, über das Verhältnis der graduierten Aerzte zu den „Balbierern“ und über die Bestrebungen nach Vereinigung der inneren Medicin mit der Chirurgie, sowie nach besserer Ausbildung des Heilpersonals, werden wir in einem letzten Kapitel ausführlicher zu sprechen kommen. Wir wissen schon und werden dort weiter sehen, dass die Herrn Doctores nach wie vor auf die profane Handarbeit der Chirurgie verzichteten oder verzichten mussten und das inferiore Genus der Scherer wie in früheren Jahrhunderten unter’m Daumen hielten. Zu stolzer Ueberhebung war nun freilich bei den Durchschnittsköpfen der Medici wenig Grund vorhanden. Statt der Fertigkeit in den Händen trugen sie unter den Perücken — Paracelsus nannte sie einst die „Baretlins- leute “ — einen kleineren oder grösseren Vorrat von Gelehrsamkeit, von zum Disputieren und Spekulieren aufgespeicherter Bücherweisheit, für den Heilberuf am Krankenbett aber wenig brauchbares Wissen und Können. Sie konnten nicht mehr besitzen, als die Wissenschaft ihrer Zeit ihnen geben konnte, schätzten aber offenbar dieses bescheidene Besitztum sehr hoch ein. Aus dem Gros, das ich hier im Auge habe, ragten nun hoch empor jene Köpfe, die nicht nur von anderen Sonnen sich wärmen Hessen, sondern selbst Licht aus- 345 strahlten, weithin den Erdball erleuchtend. Mit Stolz nennen wir Alb recht v. Haller (1708—1777) den unsrigen, der, man darf sagen eine neue Epoche der ganzen wissenschaftlichen Medicin herbeiführte, in sich selbst ein grosses Stück Wissenschaft repräsentierte. Wir bewundern in ihm den gründlichen Kenner des Altertums, den fleissigen Historiker, den unermüdlichen Bibliographen und Dichter, den rastlosen Anatomen und scharfsinnigen physiologischen Experimentator. Auf den Pfeilern, die er aufrichtete, ruht, wie im Jahre 1887 der Berner Physiologe V a 1 e n t i n von ihm sagt J ), die ganze moderne Physiologie. Wo er eingriff, förderte er Neues zu Tage! seine Werke tragen, nach H a es er’s Urteil, „den Stempel der Vollendung; mehrere sind ewige Denkmäler seines Ruhmes, viele werden stets unentbehrlich bleiben“. Leben und Thaten dieses Riesengeistes sind nach allen Richtungen erschöpfend erforscht und beschrieben; hier kann es nur um eine Charakteristik seiner allgemeinen Bedeutung sich handeln ; in den engen Raum meiner Uebersicht lässt sich eine ausführliche Schilderung seiner grossartigen Leistungen nicht hineinzwängen. Auf Haller’s Wirken in Bern werden wir später noch zurückkommen; in Götti ngen bekleidete er die Professur der Anatomie, Physiologie, gerichtlichen Medicin, der medicinischen Litte- raturgeschichte und der — Chirurgie. In allen diesen Disciplinen leistete er Ausgezeichnetes, wenig in der Chirurgie; es war ihm nie möglich, eine Operation am Lebenden auszuführen! „Obgleich ich“, schreibt er 1755 1 2 ), „17 Jahre hindurch den Lehrstuhl der Chirurgie ein genommen und häufig am Kadaver die schwierigsten chirurgischen Operationen öffentlich gelehrt habe, so habe ich es doch nie gewagt, am lebenden Menschen einen Schnitt zu thun, aus Furcht, ihm Schaden zuzufügen.“ Dafür ist er der erste gewesen, welcher auf experimentellem Wege, d. h. durch Injektion in die Venen von Versuchstieren die für die Lehre vom Wundfieber wichtige Thatsache der Schädlichkeit fauliger Substanzen nach wies 3 ). Die Spuren seines Forschergenies sind also, wenn 1) Albrecht von Haller. Denkschrift Bern 1877. Zusammenfassende Würdigung durch mehrere Autoren; in medizinischer Hinsicht durch Y alentin. Haeser nennt sie „das Hauptwerk über Haller“. 2) Ebenda S. 65. 3) In Part, corp.' hum. fabrica pag. 153. Cit. n. Gussenbauer, Sept- haemie, Pyoliaemie etc. in Deutsche Chirurgie Lief. 4. 1882. S. 9 und 10. 346 nicht auf dem Gebiete der speciellen, so doch auf demjenigen der allgemeinen Chirurgie zu finden, übrigens hat er auch mehrere Themata bearbeitet, die der speciellen chirurgischen Pathologie angehören: De vulnere sinus frontalis. Göttingen 1738. — De gibbo. idem. De herniis congenitis. Göttingen 1749’). „Herr Haller ist ein grosser Theoreticus, aber dennoch kein Practicus, so habe ich wahrlich mehr als tausend male in Bern sprechen gehöret“, schreibt sein Biograph und Mitbürger, der Stadt- physicus J o h. Georg Zimmermann aus Brugg 1 2 ), dazumal im Kanton Bern. Richtig ist, dass Halleres Thätigkeit im Ganzen auf das rein Wissenschaftliche gerichtet war, und dadurch unterscheidet sich der Schöpfer der Irritabilitätslehre von seinem Lehrer, dem gefeierten Arzte Boerliaave (1668—1738), der, mehr am Krankenbette und auf praktischem Standpunkte stehend, eine praktische Schule gründete, während Haller eine physiologische schuf. Wo die bahnbrechenden Lehren dieser Männer sich einreihten in die Kette der zu dieser Zeit sich jagenden und verdrängenden Systeme, wie H a 11 e r ’s Entdeckungen einschlugen ins Chaos der leeren Spekulationen, wie „der Herren Geist“ beschaffen war, in welchem diese medicinisclie Aera sich spiegelt, sei jetzt kurz betrachtet. Seltsame Früchte waren aus den Saaten aufgegangen, die im 16. Jahrhundert Paracelsus ausgestreut hatte und heiss war der Kampf um die von ihm ausgegangenen kühnen Ideen. Von denen, die in seinen Fussstapfen wanderten, suchte ein Teil seine theoretischen Lehren mit dem hergebrachten System des Galenismus wieder in Uebereinstimmung zu bringen; unter diesen erfreuten sich die beiden Basler Professoren Theodor und Jacob Zwinger eines grossen Ansehens. Unter den Gegnern tliat sich der Streithahn Thomas Erastus aus Baden im Aargau hervor. Wir sprachen schon von den grossartigen Bereicherungen, welche das 17. Jahrhundert der Anatomie und Physiologie brachte. Mit diesen hielt die praktische Heilkunde keineswegs Schritt; der Geist der freien Beobachtung wurde durch die Truggebilde der Systematik aus den ärztlichen Schulen verdrängt, und scharf markierte sich zu Anfang dieses Jahrhunderts der Zwiespalt, welcher die 1) Verzeichnis seiner Werke in Denkschrift 1. c. S. 115 und 116. 2) Das Leben des Herrn von Haller von Dr. Joh. G. Zimmermann, Stadt- Physicus in Brugg. Zürich 1755. S. 102. 347 Aerzte von jeher in Dogmatiker nnd Empiriker schied. Die Erfolge, welche der rein empirische Weg der Forschung seit Yesal der Heilkunde gebracht, der Triumph, welchen diese Methode durch Harvey’s unsterbliche Entdeckung errungen hatte, die grossen Fortschritte der Physik durch Copernicus, Kepler, Galilei, die Ausbildung der Chemie durch Helmont, GTauber u. A. führten Sylvius (1614—1672) zu einer exklusiv materialistischen Richtung; er machte das Leben zum „Spiel einiger chemischer Stoffe in einem mechanischen Apparate“ (Haeser). Während auf die chenriatrische Schule die i a t r o m e- clianische folgte und dabei trotz den rühmlichen Bestrebungen, der Medicin durch die Naturwissenschaften, durch die Entdeckungen der Chemie und jetzt hauptsächlich der Physik, eine sichere Grundlage zu gehen, die Wissenschaft in Hypothesen zerfloss, gingen mitten im unfruchtbaren Gewühl stets neu ausgegrübelter, fruchtloser Theorien ausgezeichnete Praktiker ihren eigenen Weg. Grosses Verdienst erwarb sich vor allem der Britte Sydenham (1624— 1689) durch Wiedereinführung der Hippokratischen Beobachtung nnd Wiedereinsetzung der Naturheilkraft als ersten Grundsatz der Therapie. In demselben Geiste wirkten die Schweizer Wepfer, Peyer, Brunner, die nicht nur, wie früher erwähnt wurde, die Physiologie und Anatomie durch neue Entdeckungen bereicherten, sondern auch sehr gute pathologische Anatomen und scharfe Beobachter am Krankenbett waren 1 ). Im 18. Jahrhundert gings weiter mit den Systemen, von denen jedes im Besitze der Walirheit zu sein wähnte und die nach einander zusammenstürzten wie Kartenhäuser. Auf das mechanisch- dynamische des Friedrich Hoffmann (1660—1742) folgte der Animismus des Stahl (1660—1734). Der erstere nahm als Träger des Lebens den im ganzen Weltall verbreiteten „Aether“ an, der auch im menschlichen Körper das bewegende Agens sei und dessen Nerven durchströme; die Hauptlehre des letzteren bestand darin, dass der Körper als solcher keine Kraft besitze, sich zu bewegen, sondern dass seine ganze Lebensthätigkeit durch die S e e 1 e, die schützende und erhaltende „anima“ bedingt sei. Diese beiden Hauptsysteme, daneben andere, philosophischem Dilettantismus entsprungene Truggebilde, kämpften mit B o e r h a a v e ’s Lehren in Deutschland 2 ) um die Ehre des Tages und der grosse Haufe betete 1) Vergl. meinen citierten Vortrag über Brunner. 2) Vergl. das Kapitel XIII. „Deutsche Medicin“ bei Fischer 1. c. ihnen nach. — Da kam nun Haller und setzte experimentelle Thatsachen gegen Hypothesen. 1739 schon machte er, anknüpfend an die Lehre Glisson’s (geh. 1597), auf die Reizbarkeit als eine selbständige Kraft der Muskeln aufmerksam und 1752 legte er der Göttinger Societät seine berühmten 190 Experimente vor, in denen die verschiedenen Teile des Körpers auf Reizbarkeit und Nerven- kraft geprüft waren 3 ). Er kam dabei zu dem Schlüsse, dass manchen Teilen und vor allen den nach seiner Ansicht nervenlosen, die Empfindung abgehe, so den Sehnen und Bändern, der Dura mater, den Knochen, der Iris, den Gefässen. Demnach war die Sensibilität eine Eigenschaft der Nerven; sie erlosch, wie er bei seinen Versuchen sah, mit Zerstörung derselben. Anders glaubte er die Bewegung auffassen zu müssen. Weil er überall, wo Bewegung stattfand, Muskelfasern nacliweisen konnte, so glaubte er in der Beweglichkeit eine ganz neue, allen Kräften fernstehende, vitale Kraft erkennen zu müssen, die den Muskeln eigentümlich sei, und die er im Anschluss an eine von Glisson aufgestellte Bezeichnung Irritabilität, Reizbarkeit, nannte. Haller’s Entdeckungen machten gewaltiges Aufsehen, und die Irritabiltätslehre drang in alle pathologischen Anschauungen ein. Angriffe, berechtigte und unberechtigte, blieben natürlich nicht aus, fehlte es doch nicht an der kritischen Sonde zugänglichen Punkten, war doch auch diese grosse Tliat nur „ ein glänzender Durchgangspunkt in der ihrem unendlichen Ziele unablässig sich nähernden, und nie es erreichenden Wissenschaft“ (Haeser). Einen warmen Verteidiger seiner Lehren fand Haller in August Tissot 1 2 ) aus Lausanne (1728—1797), einem der berühmtesten Praktiker seiner Zeit, der wie Haller kurze Zeit im Ausland, zu Pa via, eine Professur bekleidete, aber wie jener vom Heimweh in die Vaterstadt zurückgetrieben wurde. Er ist bemerkenswert als Verfasser tüchtiger epidemiographischer Arbeiten und war einer der feurigsten Verteidiger der Impfung. Er trat auch für kriegschirurgische Eragen in die Schranken und übersetzte, wie wir schon wissen, Bilger’s Abhandlung Uber die Amputation der Gliedmassen ins Französiche. Ungemein populär wurde er durch seine 1) Nach Valentin 1. c. und Haeser. 2 ) Benutzte Quellen: K. Eynard, Des grossen Arztes August Tissot’s Leben. Aus dem Französischen 1843. Verzeichnis seiner Arbeiten bei Haeser II. S. 606. 349 Schrift „Anleitung für das Volk in Betreff seiner Gesundheit.“ Neben Haller und T i s s o t muss als dritter, wissenschaftlich und schriftstellerisch hervorragender Schweizerarzt des 18. Jahrhunderts deren Zeitgenosse J o h. Georg Zimmerma n n (1728 bis 1795) genannt werden. Wir kennen ihn schon als Biographen Halle r’s, dessen Schüler er war. 1768 wurde er nach W e r 1 h o f s Tod Leibarzt in Hannover 1 ) und machte sich berühmt und populär hauptsächlich durch seine geistreich schön geschriebenen, auch heute noch sehr interessant zu lesenden Werke „Von der Einsamkeit“ (1763) und „Erfahrung in der Arzneykunst“ (1788). Eine wissenschaftlich sehr tüchtige und gehaltvolle Arbeit ist sein Buch „Von der Ruhr unter dem Volke im Jahre 1765.“ Wir haben schon gehört, dass zur Zeit des 2. Villmergerkrieges im Jahre 1712 die sogenannte „rote Ruhr“ epidemisch in der Zürcher-Armee auftrat, und dass schon Muralt darüber eine kleine militär-hygienische Abhandlung schrieb. 1765 stellte sich eine höchst bösartig kontagiöse Dysenterie im Kanton Bern (Aargau) und in der Landgrafschaft Thurgau ein; in den thurgauischen Kirchgemeinden S u 1 g e n und Berg allein „starben vom achten Herbstmonat Iris den achten Wintermonat zusammen hundert und achtzehn Personen. “ Z i m m e r m a n n beschreibt auf das genaueste und anschaulichste die unter Frost, Fieber, Erbrechen, blutigen Stühlen auftretende gefährliche Krankheit, sowie deren Therapie, bekämpft die Vorurteile der beim „Brandtweinsaufen“ versumpften Bevölkerung und geisselt das erbärmlich grassierende Kurpfuschertum, das mit der Seuche seine Opfer forderte. Wir werden auf seine drastische Schilderung dieser Zustände zurückkommen. „Grenzenlose Selbstsucht und ungewöhnliche Gunst des Schicksals verwandelten den ehemaligen Republikaner in einen fanatischen Reactionär, eiteln Höfling und niedrigen Schmeichler der Grossen. Seinen anfangs von ihm vergötterten Lehrer und Wohlthäter Haller verfolgte er später mit dem bittersten Hass.“ So urteilt der objektive und zuverlässige fl a e s e r über Z i m m erma n 2 ), nachdem er vorher seinen Verdiensten gerecht geworden; zu untersuchen und hier zu begründen, wodurch dies harte Urteil verdient ist, kann nicht meine Aufgabe sein. 1) Von den Biographien, deren verschiedene bei Haeser .II S. 614 aufgeführt sind, benutzte ich diejenige T i s s o t ’s ; J. G. Zimmermann’s Lebensgeschichte. Zürich 1797. 2) 1. c. Anmerkung. Kopf uncl Herz harmonieren nicht überall so schön wie bei Haller! Charaktergrösse und wissenschaftlicher Ruhm sind nicht immer beisammen; der Revers der Medaille entbehrt sehr oft des Glanzes. Neid, Eigensinn, Borniertheit, die Sucht, anderer Verdienst zu verkleinern, und nicht am wenigsten das Cliquentum haben zu allen Zeiten auch in der Medicin den Siegeslauf der Wahrheit gehemmt. talentvollen Köpfen und genialen Kräften das Emporkommen erschwert, aber — über alle die Neider und nivellierenden kleinen Seelen hinweg rollt unaufhaltsam das Rad des Fortschritts! Damit nehmen wir Abschied von diesen am Firmament der Wissenschaft leuchtenden Grössen unter den medicinischen Heerführern unseres Landes; andere tüchtige und verdienstvolle Vertreter des ärztlichen Standes werden im letzten Abschnitte, der das medi- cinisch-vaterländische Zeitbild weiter ergänzen soll, noch genannt werden. In kaleidoskopisch rascher Folge führte ich mit wenigen Strichen skizzierte Gestalten dem Leser vor, wo die Beschreibung eines Lebens Bände füllt; episodenhaft musste meine Darstellung sein, wo nur pragmatisch breite Schilderung der Fülle des Geschehenen gerecht werden kann. IX. Die allgemein civilärztlichen Zustände in der Schweiz im II. Zeitraum. In den Zeiten des 15. und zu Anfang des 16. Jahrhunderts, als die Banner der Eidgenossen mehr im Felde flatterten, als dass sie in den Winkeln der Ratstuben und Zeughäuser standen, war die Thätigkeit unserer Feldchirurgen ähnlich derjenigen eines ständigen Truppenpersonals — der Krieg war ihr Handwerk. In unserem II. Zeitraum tritt die civile Kehrseite des Milizen mehr in den Vordergrund, und deren Schilderung bietet, wie wir sehen werden, des erfreulichen Fortschrittes wenig dar. Bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts treffen wir, wie wiederholt schon gezeigt wurde, in der Eidgenossenschaft dieselbe scharfe Trennung der Chirurgie von der inneren Medicin wie früher. Der Begriff des Wundarztes bleibt wie in Deutschland mit dem des Barbiers verwachsen; das Gros der Chirurgen, besonders der Landwundärzte, besteht nach wie vor aus sesshaften Empirikern. Neben diesen betreiben die Scharfrichter als Hauptkonkurrenten die 351 Wundarzuei, und wimmelt es yon Vaganten Winkel- und Wanderchirurgen, Bruch- und anderen Schneidern. Aerzte mit wissenschaftlicher Bildung vom Schlage Muralt’s, welche innerliche Schäden kurieren und gleichzeitig die Chirurgie ausüben, sind seltene, Aufsehen und Widerspruch erregende Erscheinungen. Des Scherers Studiengang. Derselbe dornenvolle Pfad, den einst in Zürich Meister Felix Wirtz durchlaufen hat, führt auch den „Scliärer“ des 17. und 18. Jahrhunderts durch die Lehr- und Wanderjahre hindurch zur Meisterschaft. Was Georg Fischer in seinem vielcitierten Buche von der „trostlosen Erziehung“ des deutschen Wundarztes im 18. Jahrhunderts erzählt 1 ), passt in der Hauptsache auch auf unsere Yerhältnisse und findet ein scharfes Echo in einer Schilderung, welche im Jahre 1783 vom Studiengang und Kulturgrade eines schweizerischen Wundarztes auf der Landschaft Zürich entworfen wird 2 ): „Ein Junge von 14 -16 Jahren, der kaum Lesen und Schreiben gelernt hat, kommt hei einem zunftmässigen Barbierer auf 4 Wochen lang in die Probezeit. Dann wird er den Meistern vorgestellt und aufgedungen oder eingeschrieben. Diess kostet bei fünf und mehr Gulden, und an einem Orte noch eine kleine Mahlzeit. — Oft hat der Lehrmeister mit seinen Jungen 8—10 Stunden, und noch weiter zu der Lade zu reisen, muss dabei die Zeit versäumen, und sein Geld verzehren, und kömmt also der Junge bei diesem Anlass nicht unter 10—12 Gulden durch. Nun muss er lernen den Bart scheeren, Aderlässen, Pflasterstreichen, Kräuter und Wurzeln suchen, Wasser brennen, und dabei die geringsten Hausgeschäfte eines Knechtes oder einer Magd verrichten. — Ist er in solchen Geschäften fleissig, so hat er das Wohlgefallen seines Lehrmeisters. Zum Lesen bekömmt er etwann, wenn's wohl gehet, Kiel’s Handbuch, oder Geh in e n’s Feldscherer, oder Bürge r's chirurgischen Candidat, oder ein anderes Buch, das diesen gleichet. Nach zwei und einem halben Jahr bezahlt er dem Meister sein Lehrgeld von zwei- bis vierhundert Gulden, kommt wieder zur Lade, wird den Meistern vorgestellt, muss wieder seine 5—6 Gulden erlegen, und erhält nun einen Lehrbrief. Nun gehet er zu einem andern Bar- 1) S. 34 u. ff. 2) Nach H. Rahn, „Anfrage an das Publikum und besonders an die Subseri- benten auf das gemeinnützige Magazin“. Zürich 1783. Abgedruckt in Meyer- Ahrens, Geschichte des Medicinalwesens 1838. 2. Teil. 1. Abschnitt. Bildung der Menschenärzte. S. 3 u. ff. 352 biermeister, entweder als Gesell, und verschafft sich seinen Unterhalt mit Bartputzen, Aderlässen und Umherlaufen, oder er kommt unter die Soldaten als Feldscherer, oder er bezahlt eine Kost in Strassburg, und verwendet hier für den Titel Studieren, und um einst seinen Bauern sagen zu können, er seie in fremden Landen gewesen, eine ziemliche Summe Geld. Kommt er nach verflossenen dreien Jahren wieder zurück, so muss er sich, ehe er praktizieren darf, zuerst von den Meistern bei der Lade examinieren lassen.-und dann ist er Meister, darf Lehr jungen und Gesellen halten, und praktizieren so gut er kann und wie er will.“ Scherer- Ordnungen und Zunftleben. Wir wissen 1 ), dass früh schon, nachdem man die Wundarzneikunst als „zünftig ehrliches Handwerk“ gelten zu lassen anfing, die Meister der Chirurgie wie anderwärts, so auch in den grossem Schweizerstädten zum Schutze ihrer Standesinteressen zu geschlossenen Gesellschaften sich zusammenthaten. In Bern scharten sie sich 1502 schon zu einer vom Rate genehmigten „Fryung“; in Zürich gründeten sie 1534 die Gesellschaft zumschwarzenGarten; in Basel war es die Zunft zum goldenen Stern, welche sie vereinigte. Wie sich diese Zünfte im 17. und 18. Jahrhundert entwickelten, wie sie ihre Statuten handhabten und reorganisierten, wie sie mit Eifersucht ihre Rechte wahrten und die Mitglieder unter kollegialer Zucht hielten, dies Alles erfahren wir des ausführlichsten in Bezug auf die Zürcher Verhältnisse durch die uns bekannten Forschungen von Meyer-Ahrens 2 3 ), und in Hinsicht auf die Berner Zustände durch einen kürzlich erschienenen trefflichen Aufsatz von Dr. Phil. Heine mann über „ die Zunft der Barbiere und Schärer, genannt „Chirurgische Societaet“ der Stadt und Landschaft Bern vom 16.—19. Jahrhundert“ s ). Es lohnt sich, aus der Arbeit Einiges hier mitzuteilen: Im Jahre 1628 erschienen vor dem Rate zu Bern der Stadtme- dicus, die beiden Stadt- und Inselärzte, der Blattern- und Franzosenarzt, der B r u c h s c h n e i d e r, um im Namen der Schnitt- und Wundärzte ein neues Zunftreglement zur Bestätigung vorzulegen. Dasselbe wird gutgeheissen und mit dem Stadtsigil versehen. 1) Vergl. meine Schrift „Die Zunft der Schärer etc.“ 1. c., sowie das im I. Teil dieses Buches über das civile Leben der Feldchirurgen Gesagte. 2) Geschichte des Züricher Medicinalwesens etc. 3) Neues Berner Taschenbuch auf das Jahr 1900 Bern. K. J. Wyss 1899. 353 In diesem neuen Reglement war das Verhältnis der Lehrknaben zum Sehärerhandwerk folgendermassen geordnet: Der Lehrling, der „den Schnitt“ lernen wollte, musste bei einem Meister „verdingt“ werden, 3 volle Jahre bei diesem verbleiben, und dann als Geselle 6 Jahre wandern. Wer nicht bloss den Steinschnitt, sondern auch die übrigen Verrichtungen des Handwerks, als Aderlass, Barbieren, Schröpfen etc. erlernen wollte, musste 4 Jahre Lehrzeit aus- halten. Zur Aufnahme der Gesellen in die Bruderschaft der Meister war das Meisterexamen notwendig, bei welchem Wanderschaftsschein und Lehrbrief vorgewiesen werden mussten. Die Statuten der Berne r-Societät, durchaus ähnlich denjenigen der Zürcher Meister vom schwarzen Garten, enthalten Vorschriften zum Nutzen der Gesellschaft und des Publikums und sind in mancher Hinsicht die Vorbilder unserer modernen Standesordnungen. Bei Strafe von 3 Pt'd. soll kein Meister die Wundbehandlung eines Kollegen der Kritik unterziehen, weder offen noch geheim, noch darf er aus Verdienstneid einen Kollegen bei dessen Patienten zu verkleinern suchen. Hat er in der Behandlung eines Kollegen etwas Fehlbares gefunden, so soll er in „camera amicitiae“ denselben darüber aufklären. Wünscht ein Patient eine Konsultation, so soll der behandelnde Meister bereitwillig mit dem Vorschläge einverstanden sein, ansonst er mit 2 Pfd. gebiisst wird. Ruft ein Patient ohne Wissen des behandelnden Chirurgen einen andern Meister, so hat dieser dem Rufe nicht Folge zu leisten, ausser der Patient habe zuvor die Kosten für die bisherige Behandlung dem ersten Meister bezahlt. Viel zu kämpfen hatte die Meisterschaft gegen die fahrende Konkurrenz, gegen das „Hudel und Lumpengesind“ der Vaganten „Stümpler“ mit ihrem frevelhaften Treiben. 1663 kam es zu einer Reorganisation der Schärer- und Steinschneiderzunft, wobei besonders das Verhältnis von Meistern und Gesellen abgegrenzt wurde. Im Pflichtenheft des Gesellen heisst es nnter anderem, er solle alle Vierteljahre 1 mal (!) die chirurgischen Bestecke, auch die Becken und Geschirre so zu den Schär- stuben gehören, entweder selbst putzen oder auf eigene Kosten reinigen lassen, doch so dass weder die Gefässe, noch ihr Medikamenteninhalt darunter leide. Auch im Sanitiits wesen machte sich zu dieser Zeit die städtische Vorherrschaft geltend. Die Landärzte wurden gegenüber den Kollegen in der Stadt nicht als vollwertig anerkannt; nur die letzteren durften vor Gericht begutachten. Durchschnittsniveau der Chirurgen von Fach. Wie traurig es im allgemeinen mit dem Können und Wissen Brunner, Die Verwundeten. 28 354 des Wundarztes bei dem geschilderten Stndiengang, bei dem miserablen praktischen und theoretischen Rasierstubenunterricht bis gegen Ende des 18. Jahrhunderts bestellt sein musste, wird aus diesen Belegen klar, und wenn wir nun bedenken, dass denselben Fachmännern, deren civiles Walten wir hier geschildert sehen, auch die Kriegschirurgie anvertraut war, so können wir nur mit tiefem Mitleid von unserem jetzigen Standpunkt herab an das Los jener Verwundeten zurückdenken, die zur Zeit der V i 11 in e r g e r k r i e g e in chirurgische Behandlung kamen, gleichviel, ob der Henker Mengis von Luzern oder einer von der „Societaet“ sie in die Hände bekam. Mochten auch Manche in gewissen chirurgischen Handleistungen und Griffen Routine sich aneignen, mochte auch dann und wann ein vom Schicksal begünstigstes Talent aus diesen Niederungen sich emporarbeiten, so musste doch bei den in der Regel fehlenden oder ungenügenden anatomischen Kenntnissen, das in summa gestiftete Unheil gross sein. Hildanus und Muralt waren Zeugen, wie da bei krasser Unwissenheit, gepaart mit bodenlosem Leichtsinn, gelegentlich hantiert wurde, und wir begreifen ihren heiligen Zorn, wenn wir Stücklein mit anhören, wie das Folgende von Hilden erzählte r ): Ein Tischler, der bei einer sogenannten „Musterung“ den Schiess- iibungen der Soldaten zusah, erhielt einen Schuss Pulver (ohne Kugel) in die Brust, durch welchen die Bedeckung der Brust bis auf die Rippen zerrissen wurde. Ein hinzugerufener Barbier, der eine entblösste Rippe sah, fasste sie mit der Zange und versuchte mit der grössten Gewalt sie herauszuziehn, in der Meinung, es sei der Ladestock. Trotz alledem wäre aus unseren Luzerner-Rechnungen vom 1. Villmerger-Krieg zu schliessen, dass die kriegschirurgischen Resultate der damaligen Meister nicht so übel waren, Es kamen, wenn jene Rechnungsstatistik nicht lügt, eine recht schöne Zahl von kom- plicierten Schussfrakturen durch ihre Behandlung oder — trotz derselben zur Heilung. Dass gegen Ende des 18. Jahrhunderts von einzelnen Chirurgen schon mit besserem Verständnis, und mit Sachkenntnis, die auf bessere Ausbildung schliessen lässt, gearbeitet wurde, geben die besprochenen Krankengeschichten der Zürcher-Verwundeten von 1798 zu erkennen. — Vom Scharfrichter als Chirurg, Volks- und Vieharzt. Als im Früheren von Meister Mengis, Scharfrichter 1) Nach Meyer-Ahrens. Biographie von Wilhelm Fabry 1. c. Bd. VI. S. 63. 355 za Luzern, dem Wundarzt der Luzerner Blessierten von anno 1656 die Rede war, wurde in Aussicht gestellt, vom civilen Treiben dieser Chirurgenspecies im Schweizer Lande später etwas zu berichten. Längst schon ist bekannt, dass Jahrhunderte hindurch der Henker zum privilegierten Heilpersonal niederster Ordnung gehörte; er richtete die bei der Tortur aus den Gelenken gerissenen Glieder wieder ein, machte in der Behandlung von Frakturen und Luxationen, sowie durch Verkauf wunderthätiger, geheimnisvoller Arze- neien und Latwergen den Doktoren und Barbieren scharfe Konkurrenz. Darüber berichten eingehend schon G. Fischer 1 ), Ha es er 2 ) und A. Eine speciell hoch interessante Arbeit widmet neuerdings diesem Thema Heinemann 3 ), der als Historiograph auf dem Gebiete der schweizerischen Medicinalgeschichte uns schon einmal begegnet ist. Was von seiner Schilderung Bezug hat auf unser Land und Volk, soll hier Gegenstand eines kurzen Referates sein. Zunächst etwas mehr von Meister Mengis. Wir erfahren, dass seine bürgerliche Thätigkeit als Wundpfleger Uber die Kantonsgrenzen hinaus sich erstreckte, und dass er bei der starken Nachfrage, auch in Friedenszeiten — wir kennen seine Kriegspreise — recht hohe Taxen sich erlaubte. So arznete er im Kanton Schwyz eine „prest- hafte Tochter“, und machte im Conto eine, wie es heisst, ziemlich grosse Anforderung, so dass die Behörden von Schwyz sich veranlasst sahen, an die Herren von Luzern zu schreiben, sie möchten mit dem Nachrichter reden, auf dass er „in Ansechung der tochter arrnudt“ die Rechnung um „ein par Kronen“ herabsetzen möge — Dieweilen der an Rücksichten wenig gewöhnte Henker seine Praxis unter Hintansetzung kollegialer Standesregeln betrieb, kam es in Luzern zu Konflikt mit den staatlich anerkannten Medicis. Laut einer wahrscheinlich aus der 1. Hälfte des 17. Jahrhunderts stammenden Eintragung des Luzerner Archivs, wird dem Nachrichter vom Rate ein Verweis erteilt, weil er den „verordneten Statt Physicis ueber jhre churen und bender“ (Verbände) gieng. Die wahnsinnige Grausamkeit der mittelalterlichen Justiz war bei uns wie anderwärts zu Hause; vom „peinlichen Wechselspiel“ von Verwundung und Heilung durch die Hand des Folterknechtes geben Aufzeichnungen der Seckeimeister — und Staatsrechnungen 1) 1. c. S. 62. 2) Bd. I. S. 848. 3) Die Henker und Scharfrichter als Volks- und Viehärzte seit Ausgang des Mittelalters. Schweizer Archiv für Volkskunde 1900. Heft 1. 23 * der Städte Bern, Freiburg, Lausanne etc. Kunde, indem sie Ausgabeposten für Medikamente und Salben enthalten, die dem Henker oder Nachrichter auf Staatskosten zur Heilung und Pflege Gefolterter oder sonst Verstümmelter 1 2 ) verabreicht wurden. Der Henker und Scharfrichter war aber, führt Heine mann weiter aus, nicht nur Volks-, sondern auch V i e h a r z t. Sein Nebengeschäft als Wasenmeister, Schinder oder Abdecker einerseits, die damalige Vermischung von Menschen und Tierheilpflege anderseits, machen diese Doppelstellung zum voraus begreiflich. Die offi- cielle Stellung, die er als Tierarzt einnahm, geht aus einem Aktenstück der Luzerner Sanitätskammer von 1775 hervor. Bei Ausbruch eines „ Viehprestens“ auf der Bernerseite des Kantons Luzern schickten die Behörden von Bern den luzernischen Räten ihre Scharfrichter von Bern und Aarau unter dem Amtstitel „unsere Viehärzte“ zur Konsultation und Visitation in die verseuchte Gegend. Graduierte Aerzte und Doktor es. Amtliche Medi- cinalpersonen undMedicinaleinriehtungen. Kurpfuschertu in. Neben Afterärzten, Pfuschern, Scharfrichtern und zünftigen Chirurgen wirkten in der Schweiz wie in früheren Jahrhunderten, so auch jetzt die gelehrten Doktoren, die ihre Bildung an den Universitäten holten, in den Städten und Hauptorten ansässig waren, hier wie ehedem die amtlichen Medicinalstellungen, so besonders diejenige des Stadtarztes (Stadtphysikus) innehatten, in der Regel von der Chirurgie sich fern hielten oder nichts davon verstunden, und aufs Receptieren sich beschränkten. In Zürich scheint ihnen (Meyer-Ahrens) die medicinische Praxis und Geburtshilfe ohne weiteres Examen gestattet gewesen zu sein, während sie — wir erinnern uns an den Streit Muralt’s — ohne die Zustimmung der Chirurgenzunft chirurgische Thätigkeit nicht ausüben konnten. Von den Funktionen dieser graduierten Aerzte und den gesamten Medicinaleinrichtungen, wie sie zu Muralts Zeit und später in Z ü r i c h s Mauern existierten, entrollt Meyer-Ahrens ein genaues Bild ®): 1) In einer Scharfrichtertaxe von anno 1729 finde ich unter Anderm erwähnt „eine Hand abzuhauen 10 Pfd.; das Zungenschlitzen, Ohren- oder Nasenabhauen 5 Pfd.“. Eidg. Abschiede. 7. I. 1065. Dasselbe noch 1781 ! Abschiede Bd. 8. S. 600. 2) Biographie Muralt’s. 1. c. S. 429. 357 Von den in Zürich doraicilierenden Doktoren bezogen in der Regel 4, zuweilen auch 6 Wartgelder, sogenannte Stipendien, die zur Hälfte von der Regierung, zur Hälfte (d. h. je 2 und 2 oder 3 und 3) vom Chorherrenstift zum grossen Münster bezahlt und so lange ausbezahlt wurden, als die Betreffenden nicht eine fixe und besoldete amtliche Anstellung erhielten. Für diese Wartgelder hatten sie jede amtliche, z. B. sanitätspolizeiliche oder ärztliche Funktion zu übernehmen, die man ihnen unter Umständen aufzutragen für gut fand. Die sanitätspolizeilichen und gerichtlich medicinischen Funktionen teilten sich zunächst zwischen der Gesellschaft der Chirurgen oder ihren Delegierten, den geschworenen Meistern, und der medicinischen Aufsicht«- und Aufnahmsbehörde der Kantonalkrankenanstalten (der eigentliche Spital, das Siechenhaus an der Spannweid und das sogenannte Blatternhaus, eine Heilanstalt fiir Syphilitische), der sogenannten Wundschau, welche im Jahr 1576 errichtet worden war. Die amtlichen Medicin alpe rsonen bestanden aus den beiden Stadtärzten, dem Stadtschnittarzt (erstem), dem Spitalarzt (zweitem Spital Chirurgen), welche jedoch trotz des verschiedenen Ranges in den ärztlichen Funktionen koordiniert waren und von denen der erstere die Bruch-, Stein- und Staroperationen, der letztere die übrigen blutigen Operationen (z. B. Trepanationen, Amputationen u. s. w.) zu machen, Verrenkungen und Knochenbrüche u. s. w. zu behandeln hatte, dem Arzt am Blatternhause, den Doktoren mit W a r t g e 1 d e r n, den geschworenen Meistern und den geschworenen Hebammen. Einen eigenen Staatsapotheker gab es nicht, sondern die Arzneien für die öffentlichen Anstalten und die Armen wurden nach einer Kehrordnung aus einer der Stadtapotheke, n genommen. Wie schon bemerkt, wurde ein Teil der medicinisch-forensischen und medicinal-polizeiliehen Thätig- keit, und zwar der wesentlichste von der Wundgschau ausgeübt, indem der Gesellschaft der Chirurgen nur die Prüfungen der Chirurgen, die Ueberwacliung der chirurgischen Marktschreier und Pfuscher durch die sogenannten „Schreyer, Vertryber“ (s. oben) und den geschworenen Meistern, die medicinisch-forensischen Untersuchungen bei Verwundungen, Selbstmord, Todschlag u. s. w. zustanden. An der Spitze der Wundgschau oder Medicinalbehörde standen zwei Mitglieder der Regierung, die beiden Stadtärzte, von denen der erste präsidierte, dann folgte ein geschworener Meister, den man Gscliaumeister nannte, dann der Stadtschnittarzt und zwei Doktoren mit Wartgeldern, der Spitalmeister ; der Pfleger an der Spannweid, der Amtmann am Oeten- bach, einem aufgehobenen Kloster, in dem sich das Rlatternhaus befand, und der Amtmann an dem aufgehobenen Augustinerkloster, dessen Fonds zu Armenzwecken verwendet wurden, alle mit beratender und beschliessender Stimme, endlich der Spitalarzt, der Arzt von Oetenbacli, der Arzt an der Spannweid und ihre Stellver- 358 treter ohne beratende sowohl als beschliessende Stimme. Diese Behörde, welcher die Aufnahme der Kranken in den Spital und die Beratung aller auf die im Spital befindlichen Kranken bezüglichen medicinischen und chirurgischen Angelegenheiten zustand, übte, wie schon angedeutet wurde, die oberste medicinal-polizeiliche Thätigkeit im Kanton aus, indem sie namentlich in allen dahineinschlagenden Gegenständen ihr Gutachten an die Regierung abzugeben hatte. Aehnlichen Verhältnissen wie in Zürich begegnen wir in den andern Städte-Kantonen, so in B e r n und Solothurn. In letzterer Stadt 1 ) waren vermöge einer 1638 sanktionierten, 1697 und 1710 revidierten Ordnung die Aerzte, Chirurgen und Apotheker zu Stadt und Land in einer Bruderschaft vereinigt. Das Aufsichts- und Examinierkollegium (die Fakultät) bildeten unter Vorstand eines Stadt- physikus die Aerzte und Wundärzte der Stadt. Hebammen, Bader, Schröpfer, sowie die vagierenden Operatoren und Marktschreier waren ihrer Aufsicht unterworfen, Von der Landschaft Nidwalden berichtet D es ch wanden 2 ), dass hier 1731 ein von der Regierung besoldeter „Landesphysik us“ mit 50 Pfd. Gehalt (Wartgeld) angestellt war. Bei Mangel an einheimischen Aerzten waren vielfach Fremde eingestellt. 1649 sind neben 2 Doktoren 2 Feldscherer auf „Jahrlöhne“ in Amt. 1782 werden diese staatlichen Medicinalpersonen einem Sanitätsrat einverleibt. 1798, beim Einfall der Franzosen hatte man, wie wir gehört, für den damaligen Scharfrichter Meister D i s- mas Bickel eine „Feldarztstelle“ ausersehn; es ist klar, dass er auch „in Civil“ arznete. — Im Kanton Uri standen sich zu Anfang des 19. Jahrhunderts (! !) bei der Wahl des „Landes- physicus“ 2 Bewerber gegenüber, ein studierter Arzt und — der Scharfrichter. Da für letzteren Kandidaten die zahlreich anwesende Bauersame eingenommen war, sah der damalige Landammann, dass er nur durch einen Witz dem Doctor zum Siege verhelfen könne. Er stellte daher die Frage an die Landsgemeinde; „Stimmt Ihr demjenigen, der hindersi und firsi git, oder dem, der obsi und nidsi git ? “ 3 ). Wie es in den gemeinen Herrschaften, so z. B. in der Land- 1) Kottmann. Geschichte des Medicinalwesens im Kanton Solothurn in den letzen 6 Jahrhunderten. Solothurn 1829. 2) 1. c. 3) So Heinemann a. a. 0. 359 grafschaft Thurgau, zu Ende des 18. Jahrhunderts auf dem Gebiete des Medicinalwesens aussah, schildert 1788 der vorzügliche Diessenh ofener Arzt Melchior Aeppli 1 ): „Da habe ich, sagt er, gar keine Spur von einer Medizinalordnung entdecken, gar nichts von Gesetzen und Ordnungen finden können. Da ist kein Spithal, keine milde Stiftung für arme Kranke, kein Land- physikus, kein geschworner Meister, keine Zunft, noch Lade, keine Hebammenunterweisung . . . Da ist kein Unterschied zwischen Doktor, Arzt, Operator, einem examinierten und gelehrten oder un- gelehrten Wundarzt, Bader und Vieharzt. Jeder darf practiziren und operiren so gut er kann und mag, gleich frey und ungehindert in der Arznevkunst, wie in der Chirurgie, Apotheker-, und Hebammenkunst.“ Unter seinen Forderungen zur Verbesserung des Medicinalwesens, zur Aufhebung der Anarchie — wir werden später darauf zurückkommen — ruft aüch Aep p li noch nach Schutz „vor der Kunst der Urinärzte und der Scharfrichter“! Wie an den Ufern des Bodensees und im Herzen der Schweiz, so sah es auch an den Gestaden des Leman aus. Der Genfer Arzt T r o n c h i n schreibt 1751 an T i s s o t 2 ) von den Zuständen im Waadtland: „ der Zahn der Zeit und die Araber haben den Ruinen von Palmyra weniger Schaden zugefügt, als die Unwissenheit der Aerzte hier der Medicin gebracht hat“ u. s. w. Vom Kanton Aargau resp. damals Bern erzählt Zimmer mann 1765 in seiner uns bekannten Schrift von der Ruhr ebenbürtige Dinge, so unter anderem 3 ): „Man sah einen gewissen Henker aus dem Canton Bern, dem sonst die Ausübung der Arzneykunst von unserer Regierung ernstlich verboten worden, während der Epidemie von 1765 seinen medicinischen Kramladen in dem Canton Solothum dichte an den Bernerischen Grenzen halten, und unsre an der Ruhr krank liegende Bauern stromsweise ihren Harn an diesen Würgengel schicken“. Unter den Klauen der Dorfbarbiere, Viehärzte 1) Antireimarus oder von der Notwendigkeit einer Verbesserung des Medicinalwesens in der Schweiz von Doctor Johann Melchior Aeppli in Diessenhofen. Winterthur 1788. — Aeppli lebte, wie es in Wolf’s Biographien zur Kulturgeschichte der Schweiz (JV. S. 49 Anmerkung) heisst: „von 1744—1813, war ein sehr beliebter praktischer Arzt, verfasste viele nützliche Schriften und Beiträge für die Sammlungen von Rahn, Hufeland etc. und leistete auch beim Uebergang des Thurgaus in einen selbständigen Kanton in verschiedenen Beamtungen grosse Dienste“. 2) Eynard, Leben Tissot’s. S. 13. 3) 1. c. S. 241. 360 und Scharfrichter starben die Ruhrkranken wie die Fliegen. Trotz aller Regierungsedikte prakticierten solche „privilegirte Würgengel“ frank und frei, weil eben das Volk der Meinung war, „dass jeder Schweizer seine Haut gerben lassen könne, von wem er wolle“. Im Winter, Frühling und Anfangs des Sommers 1766, erzählt Z i m- mer m ann weiter, schwärmte eine Bande von Quacksalbern im Kanton Bern herum, „richteten in den Dörfern ordentliche Theater auf, wo sie Oomüdien spielten, um dem häutig zusammengeloffenen Landvolke ihre Mittel zu verkaufen; sie stellten sich sogar mit ihrem Kram vor die Kirchthiiren hin, damit die zur öffentlichen Andacht zusammengedrängten Bauern um so viel gewisser in ihr Netz fallen. In einem mir bekannten Dorfe des Cantons Bern trat nach vollendetem Gottesdienst, in der Ueber- zeugung, dass nunmehr die Reihe an ihm sey, der leibliche Arzt, der Hans Wurst, mit seiner Trompete in der gleichen Minute auf, als der geistliche Arzt, der wohlehrwürdige Herr Pfarrer, von seiner Kanzel her- nnterstieg. Die vorzüglichsten Gründe, womit sodann der leibliche Arzt unsern Bauern seine Wissenschaft beliebt machte, waren weiter nichts, als dass er und sein Herr Principal vierzehn Todte lebendig gemacht. Die in den meisten innerlichen Krankheiten angewandte Arzneyen dieser Quacksalberbande bestunden übrigens in Gummigut, Scammonium, und dem verglasten Spiessglase; die alle mehrentheils, in solchen Händen, tötende Gifte sind.“ „Nichts ist beständiger als der Wechsel!“ Das gilt vom Leben des Einzelnen wie von der Geschichte der Völker. Wer auf einem sonnigen Punkte des Lebensweges angelangt ist, blickt mit innerer Genugthuung auf die Mühsale verflossener Tage zurück, durch die er sich hindurchgewunden. Im Vergleich der düsteren Gegenwart mit vergangenen Zeiten, da der Horizont dunkler noch behängen war, liegt ein gewisser Trost, während Wehmut das Gemüt beschleicht bei der Erinnerung an bessere entschwundene Tage. Der Arzt von heute, der bei der jetzigen Ueberproduktion an gut und schlecht ausgebildeten Kräften im Schweisse der modernen „Sklavenarbeit “ um seine Existenz ringt, mag bei dem wenig rosigen Lichte, in welchem die Vergangenheit ihm hier erscheint, mit der durch die vorgeschrittene Wissenschaft hell erleuchteten Gegenwart seines Berufes sich aussöhnen. Der Sturm des Ignorantentums gegen die wissenschaftliche Medicin, den die Reformatoren der Gegenwart, die „Naturärzte“, neuerdings auch bei uns anblasen wollen, der Versuch, durch Frei- gebung der ärztlichen Praxis auch den Universitätskanton Zürich 361 gleich Glarus und Appenzell A.R. zur Blutegel-Oase des Quacksalber- tums zu machen, wird — hoffentlich — vom gesunden Sinn des Volkes abgewiesen werden. Warnend hebt auch hier die grosse Lehrmeisterin Geschichte ihre Stimme, indem sie die oben geschilderten barbarischen Zustände überwundener Zeiten vor Augen führt. Noch ist indessen der civilärztliche Hintergrund unseres II. Zeitraumes nicht fertig ausgemalt. Im Folgenden will ich den Leser einen Blick werfen lassen in . die öffentlichen Werkstätten der operativen Chirurgie, in die damalige Tliätigkeit unserer Spitäler. Von der Schnittkunst an den Spitälern. Aus dem Mittelalter ist uns bekannt, dass die St.adtschärer zu Zürich und Bern von Staatswegen arme Leute operativ behandelten, dass sie, wie jene von mir citierten Rechnungen beweisen, amputierten, castrierten und herniotomierten. Diese officielle, besoldete chirurgische Tliätigkeit vollzog sich in den bei uns in der Schweiz schon sehr früh errichteten Spitälern. In Zürich wurde das im Niederdorf gelegene älteste Krankenspital schon im 12. Jahrhundert von den Herzogen von Zähringen erbaut; es trug den Namen Heiligengeistspital 1 ). Zu Solothurn ist 1347 ein Armenspital des Chorherrenstiftes urkundlich nachgewiesen 2 ). Stans errichtet im 16. Jahrhundert ein Krankenhaus 3 ). Das Seilerinspital, später Inselspital in Bern stammt aus dem 14. Jahrhundert 4 ). Ebenso frühzeitig entstanden Heilanstalten in vielen andern schweizerischen Hauptorten 5 ). Wir dürfen annehmen, dass von den Räten jeweils nur die besten und geschicktesten Chirurgen zu Spital-Schnittärzten auserkoren wurden. Mit welchem Erfolge an Zürichs Krankenhaus gegen Ende des 17. und zu Anfang des 18. Jahrhunderts operiert wurde, und welchen Rufes diese Schnittkunst sich erfreute, erzählt uns ausführlich Meyer-Ahrens in seiner Geschichte der beiden Freytage 6 ): 1) Ausführliche Geschichte im Züricher Neujahrsblatt der Hilfsgesellschaft 1831. 2) Kottmann, 1. c. S. 6. 3) Deschwanden, 1. c. 4) Das Inselbuch von Imobersteg. Bern 1878. 5) Meyer-Ahrens, Aerzte und Medicinalwesen. 1. e. Bd. 25. S. 52 u. ff. 6) 1. c. 362 Spital Zürich. Es bestand hier die Einrichtung-, dass die sogenannte W u n d g s c h a u, von der im Früheren die Rede ist, als medicinische Aufsichtskommission zu begutachten hatte, ob eine Operation indiciert sei. Sonderbar war, dass derjenige Spitalchirurg, welcher die Amputationen, Trepanationen zu machen, Frakturen und Luxationen zu behandeln hatte, und Spitalarzt genannt wurde, dem Range nach unter dem Stadtschnittarzt, dem S t e i n- und Bruchschneider stand. Beide waren dem Stadtarzt unterstellt, welcher die innere Behandlung auch der chirurgischen Patienten zu besorgen hatte. Zu Mura 11s Zeit wurde die Würde des Stadtschnittarztes von einem gewissen H e g i bekleidet, den wir früher schon als Regimentsfeldschär er nennen hörten; der musste nach 10jährigem Dienste, weil er infolge von Trunkenheit unglücklich operiert haben soll, zu nüchternem Leben ermahnt werden. Die Regierung liess zweimal (1693 und 1704) eine Untersuchung über dessen Schnittergebnisse anstellen, das Resultat war aber für den Operateur nicht im mindesten belastend. Im Gegenteil! Nach einem Berichte Muralts hat dieser Hegi in 20 Jahren (1674—1693) 117 Bruch kranke operiert, von denen 18 gestorben sind! Der Leser hätte wohl mit mir eine weit höhere Mortalitätsziffer erwartet 1 ). Aus den damaligen amtlichen Gutachten geht hervor, dass bei diesen Herniotomien in der Regel die Kastration mit verbunden war. Gleichwohl scheint man oben und im Publikum mit diesen Resultaten nicht zufrieden gewesen zu sein, und es wurde der zu Operierende der Verpflichtung, sich vom Spitaloperateur operieren zu lassen, entbunden und ihm gestattet, einen andern in Zürich verbiirgerten, „des Schnittes verständigen Meister“ zu wählen; ferner wurden Leute, „welche nur aus Lebensüberdruss“ die Herniotomie an sich vornehmen lassen wollen, mit Freundlichkeit ab und zur Geduld gewiesen. Insul Bern. Im Jahre 1645 wurde zu Bern eine „Nüwe Ordnung und Regel, wie sich die bestellten Doctores, Apotheker, Schär er und Bruc lisch neide r der Insul zu verhalten haben“ erlassen 2 ). Bei Verteilung der Krankheitsgattungen fallen den Schürern zu: Allerlei Wunden, Ge- schwer, Geschwülsten, Briich (Gliederbrüche), entsatzte Glieder u. s. w. Dem Bruchschneider der Stein- und Bruchschnitt und etliche Augenprästen, 1) So schrecklich wie im Jahre 1902 Otto Lanz in seiner Antrittsrede „Ueber präventive Chirurgie“ (Corresp.-Bl. f. Schweiz. 1903. Nr. 1) die chirurgisch-operative vorantiseptische Vergangenheit schildert, war sie denn doch nicht immer und überall. 2) Inselbuch S. 44 u. ff. I 363 sonderlich die Ab wiirkung der Staren. Beide Chirurgenspeci.es, die Schärer und der Bruchschneider stehn unter der Oberaufsicht der Doctores Medicinae. „Der Bruchschneider soll keinen Bruch ze schneiden vornemmen, eh und bevor er mit den Doctoren darüber die Nothwendigkeit consultirt.“ Das Honorar der Chirurgen wurde anfangs pro Fall berechnet, das kam aber zu teuer. Eine neue Taxe von 1658 stellte fest: Die Schärer sollen „für aller Gattung Hauptwunden, Verrenkungen, Bein- und Armbrüche, Gliedeinzeuchungen fiirohin nit mehr zu verrechnen haben als 3 Kronen; denne von einem Glied abgenommen, als Arm- und Beinschnitt, item von Schlitzbrüchen, den man die Beiner mit gvviissen Instrumenten ussher nemmen muss, von jeder dergleichen Curen 6 Kronen“ . . . Der Bruchschneider hat von einem Leistenbruch 3, bei extra schweren Fällen 4 Kronen. Für „Abwiir- kung eines Starren“ von einem Aug 5, von beiden 10 Pfund. Von einer Hasenscharte 5 Pfund. Für Lieferung und Anlegung eines Bruchbandes 1 Krone. Die Krebsschäden sind auf 6 Wochenanzunehmen; ergiebt sich keine Heilung, so ist der Patient fortzuschicken. Die Operationen sollen die Schärer und der Bruchschneider selbst vollziehen, die Lelir- jungen haben zuzusehen, damit sie „gelehrt“ werden. Gemäss Revision des Reglementes von 1714 sollen die Insel-Chirurgen und der Operator „dem Medico ordinario vor under- nehmender Operation die Instrumente vorweisen, umb ze sehen, ob sie darmit nothdiirftig versechen und solche wohl geschliffen, sauber und rein gehalten werden.“ — Die Stellung der Berner Spitalchirurgen bleibt durch das ganze 18. Jahrhundert hindurch dieselbe subordinierte b arbiermässige, ja zu Anfang des 19. Jahrhunderts noch, im Jahre 1809 ist laut I nselbuch keine Reform in dieser Richtung bemerkbar. Die chirurgische Besorgung aller Inselkranken ist nach derzeitiger Medicinalordnung 2 Wundärzten übertragen, die beide gleichen Rang und gleiche Besoldung haben. Dieselben sind dem M e d i- cus Ordinarius untergeordnet; einer der beiden ist zugleich Accou- c li e u r. Von jedem chirurgischen Patienten erhalten sie per Woche 12 Bazen, 2 Krz., für „schwierige Fälle und wichtige schöne Kuren eine Remuneration von höchstens 500 Fr. jährlich“. Weder der eine, noch der andere nimmt eine wichtige Operation vor, ohne das Inselcollegium oder den andern Wundarzt consultiert zu haben. Sie halten auf eigene Rechnung wenigstens einen Gehülfen, vollziehen die Sectionen der medizinisch Kranken, besorgen das Rasieren (!) ihrer Kranken und derjenigen der Aerzte. Die Geheilten stellen sie dem Inselcollegium vor. Mit dem soeben Erzählten ist festgelegt, dass in diesem II. Zeitraum noch auch jene wohlgeiibten Chirurgen, die der Staat bei uns an die Spitäler stellte, keine selbständige Thätigkeit entfalten 364 konnten, sondern nur unter Consens der Doctores ihr Messer aus dem Etui nehmen durften. So war der Wundarzt immer noch der Handwerker, Künstler vielleicht, dabei aber das Instrument, die technische Hand des Medicus, dem letzteren zur Bewachung übergeben. Der Medicus nur verfügte über jene höhere Bildung, die in die Tiefen des Mikrokosmus zu blicken befähigte und die Krankheitsvorgänge zu erkennen erlaubte, bei denen das Messer anzusetzen war. Der klinische Unterricht und die Chirurgie an Basels Hochschule. Wie war es nun zu dieser Zeit mit den Quellen der höheren medicinischen Bildung auf Schweizerboden bestellt? Was war an Basels Hochschule, der damals einzigen Schweizer-Universität, in der Wundarznei zu profitieren? Wir haben dort kurz Einkehr gehalten, als bald nach ihrer Gründung, es war im Jahre 1475, der erste medicinische Professor, Herr Wernlier Wölfflin im Burgunderkriege zum Berner Feldherrn Diesbach an’s Krankenbett konsultiert wurde, und später um 1527, als Theophrastus seine Vorlesungen anhub. Leider reicht die Geschichte der Basler Universität, dli. speciell diejenige ihrer medicinischen Fakultät, soweit sie bis jetzt ausführlich bearbeitet worden ist, nur bis kurz ins 17. Jahrhundert hinein '). Aus dem, was bis jetzt von der Fakultätsgeschichte gedruckt steht, ist iiher den Unterricht in der Wundarznei an der Hochschule so viel als nichts zu entnehmen. Was die Leistungen der Medicinprofessoren überhaupt betrifft, so waren dieselben im Mittelalter, wie Meyer-Ahrens sagt 2 ), „auf dem Gebiete der Wissenschaft so unbedeutend, dass wir von keinem Einzigen derselben eine medicinische Schrift aufzuzählen im Stande sind“. Später freilich erfuhr an dieser Stätte die Chirurgie eine mächtige indirekte Förderung, indem durch den Ausbau der Anatomie und die Einführung eines geordneten anatomischen Unterrichtes ihr Fundament befestigt wurde. An die Namen Vesal, Felix Plater (1536—1614), 1) Am weitesten geht: Miesche r, Die med. Facultät in Basel und ihr Aufschwung unter E. Plater und C. Bauhin. Basel 1860, im I. Teil bereits citiertund benutzt; die ebenfalls schon citierte Geschichte von Vis eher reicht nur bis 1529. Lutz s. im Folgenden pag. 366. Neueres als M i e - scher, giebt es, wie Herr Archivar Dr. Wackernagel mich versichert, nicht im gleichen Sinn antworten mir andere Basler Historiker. 2) Aerzte und Medicinalwesen etc. 1. c. Bd. 24. S. 465. 365 Caspar Bauhinus (1560 —1624) knüpft sich die Ruhmeszeit der medicinisclien Fakultät. PI ater vor Allen war, nach dem Urteil Miescher’s *), „der Hebel, durch welchen gegen das Ende des 16. und zu Anfang des 17. Jahrhunderts die medizinische Schule von Basel in die Reihe der ersten medizinischen Schulen Europas emporgehoben wurde, und zu einem Ruhme gelangte, den sie vor ihm nie erreicht hatte und nach ihm nicht lange zu erhalten wusste“. Ueber den Modus des klinischen Unterrichtes, d. h. die Unterweisung des Arztes am Krankenbett, wie er an der Universität im 16. und 17. Jahrhundert sich gestaltete, giebt Mie- scher’s Arbeit folgende Auskunft: Das, was wir jetzt mit dem Namen Physiologie und allgemeine Pathologie bezeichnen, bildete nebst der materia me- d i c a, die Aufgabe der m e d i c i n a t h eo r i c a; die sp e ci e 11 e Pathologie mit Einschluss der Chirurgie diejenige der medicina practica. Der Unterricht in den praktischen Fächern geschah nach altgewohnter Sitte einmal in der Weise, dass die Jünger Aesculaps sich einem praktischen Arzte als Gehilfen näher anschlossen, und auf diese Weise Zutritt zum Krankenbett erhielten; eine Sitte, die sich bekanntlich bis in dieses Jahrhundert hinein fortgepflanzt hat. Nach den Statuten kam den älteren Studierenden das Recht zu, unter Aufsicht der Lehrer Arzneien zu verordnen. Vorzüglich aber war es das Krankenhaus, in welchem der junge Arzt Gelegenheit fand, Kranke zu beobachten. Dasselbe stand sowie das Siechenhaus zu St. Jacob unter dem Stadtarzt, A r c h i a t e r, und hatte zu P1 a t e r 's Zeit schon eine ziemlich bedeutende Entwicklung erlangt. In der Zeit von 1609—1611 wurden darin 687 Pestkranke behandelt. Die Stelle eines Archiaters oder Poliaters wurde durch den Magistratus politicus besetzt und der Universität kam bei dessen Wahl keine Stimme zu; da aber alle Aerzte unter dem Gesetze der medicinisclien Fakultät standen, so blieb die Benutzung des Spitals fiir den klinischen Unterricht gesichert und in Wirklichkeit gestaltete sich in der Folge das Verhältnis so, dass in der Regel das Amt des Archiaters dem Professor p r a x e o s übergeben wurde. Wir treffen also hier in B a s e 1 immerhin schon relativ früh 1 2 ) 1) 1. c. S. 20. 2) A. Köhler schreibt 1. c. S. 14 von der deutschen Medicin im 18. Jahrhundert: „Krankenbeobachtung gabs nicht; erst in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts wurden hier und da Hospitäler an den Universitäten gegründet“. Nach Billroth, Lehren und Lernen S. 41 wären die ersten „stationären klinischen Unterrichtsanstalten in Leyden 366 neben Kathederweisheit, Heftdiktat, Auswendiglernen der „Verba ma- gistri“ den Unterricht in der praktischen Medicin am Spital- Krankenbett. Im Jahre 1760, zu einer Zeit, als die B a s i 1 e a , wie Lutz * 1 ) sich ausdrückt, „unter der Stufe der Mittelmässigkeit“ stand, wurde durch den Staatsmann Isak Jselin eine Reform angestrebt, und dabei für die Fakultät der Aerzte in Aussicht genommen, dieselbe müsse mit einer vierten Professur, nämlich jener der Wundarzneikunst vermehrt werden. Demnach wäre also in Basel die Chirurgie bis zur zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts zu keinem besonderen Universitäts-Lehrsessel gekommen. An Basel’s Universität, oder an fremden Hochschulen 2 ) studierten jene hochgebildeten Schweizerärzte, die wir in früheren Abschnitten genannt haben ; es studierten dort Muralt, W e p f e r, Haller, Bilge r, und neben diesen berühmten Männern auch viele der Doctores und Stadtpliysici, deren Namen, wenn nicht in der Geschichte der Medicin, so doch in unseren Stadtchroniken erhalten geblieben sind 3 ). Es studierte aber dort nicht das in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts unter Boerhaave entstanden, von dort übertrug sie van Swieten nach Wien. Das Ausführlichste und Neueste hierüber siehe bei Puschmann, Geschichte des med. Unterrichts. Leipzig 1889. Kapitel „Der klinische Unterricht im 17. und 18. Jahrhundert.' 1 Die hier angeführten Thatsachen beweisen, „dass die in den med. Geschichts- werken bis zum Ueberdruss wiederholte Ansicht, dass vor der Gründung klinischer Lehranstalten die jungen Aerzte ihre fachmännischen Kenntnisse lediglich nur aus Büchern und theoretischen Vorlesungen erlangt hätten, in dieser Allgemeinheit jedenfalls unrichtig ist“. 1) Markus Lutz, Geschichte der Universität Basel. Von ihrer Gründung bis zu ihrer neuesten Umgestaltung. Aarau 1826. S. 245. 2) Die Berner Regierung unterstützt 1482 einen Studenten in P a v i a, im 16. Jahrhundert verschiedene zu Paris, Strassburg, Marburg, die meisten in Paris. Haller, Manuale 1. c. S. 468. 1555 hat die Regierung Zürichs 2 strebsame Jünglinge auf ihre Kosten an ausländische Universitäten geschickt; den einen Caspar Wolf nach dem altberühmten Montpellier, den andern Georg Keller nach Padua. Einer sollte die Leibarzneikunst, der andere die Wundarzneikunst erlernen. Conrad Gesner hat den beiden einen Studienplan auf den Weg gegeben. Meyer-Ahrens, Geschichte des Schweiz. Medic. W. 1. c. S. 3; nach ihm Gurlt, Geschichte der Chirurgie. Bd. III. S. 212. 3) In W o 1 f’s schon genannten Biographien sind (Bd. IV S. 38 u. ff. Anmerkungen) eine grosse Reihe verdienter Schweizerärzte unter Beigabe einiger Lebensnotizen aufgeführt. Ich nenne nach dieser Quelle aus dem 17. und 18. Jahrhundert: die Genfer B o n e t, B e d d e v o 1 e, Ledere, Troncliin, 367 Gros derjenigen, welche die Chirurgie ausflbten; diese gingen, wie wir wissen, bei den einheimischen Barbierern in die Schule, oder sie nahmen, wenn es hoch ging, „eine Kost in S t r a s s b urg“. Diese Stätte, wo G e r s s d o r f f und Brunschwig für ihre Zeit Grosses wirkten, zu welcher es im 16. Jahrhundert die Schweizer FelixWirtz und den Wandervogel Paracelsus hinzog 1 ), übte noch bis ins 18. Jahrhundert als Chirurgen schule ihre Anziehungskraft auf die Praktiker der Wundarznei aus. Privatunterricht. Nicht bei der Alma mater allein holten die Schweizer Doc- toren im 17. und 18. Jahrhundert ihre Wissenschaft. Der Privatunterricht bildete auch für sie, wie für die Chirurgen eine wichtige Quelle der Belehrung. Aber während die letzteren den Barbiermeistern sich verschreiben mussten, gingen jene bei erfahrenen und bekannten Medicis in die Lehre. An Männer wie Wepfer, Brunner, Peyer kristallisierte sich im 17. Jahrhundert eine grosse Zahl wissensbegieriger Studenten und jüngerer Aerzte an, die durch freie Belehrung in persönlichem Umgänge bei diesen trefflichen Forschern und Praktikern Anregung und Wissen suchten. Schaffh ausen und das kleine Diessenhofen wurden Pflegestätten der medicinischen Forschung, das erstere eine eigentliche freie medicinische Schule 2 ). die Bündner Joh. Bawier von Chur, Gross von Thusis; die Schaffhauser Konrad Ammann, Balthasar Pfister, die Berner Herren- schwand, Denn ler, den Zürcher Joh. Hotz, die Wadtländer Gal - landot, Yenei; nicht vergessen ist „der spitzbübische Empiriker“ und Wunderdoktor M i ch ael Scliüppach zu Langnau. Wer eine Geschichte der Medicin in der Schweiz schreiben will, muss mehr von diesen trefflichen Männern berichten und wohl dazu noch Andere nennen. — Das Sammeln „berühmter Aerzte“ ist immer eine heikle Aufgabe; es giebt, um einen Ausspruch Lessing’s zu gebrauchen, solche, die berühmt sind und solche die es verdienten, berühmt zu sein. Die bei Lebzeiten in die Galerie kommen, werden z. T. später, wenn die Weihrauchwolken verweht und die Weihrauchspender verduftet sind, wieder hinausgeworfen. 1) Vgl. das 1901 erschienene, im I. Teil noch nicht citierte Werk Theo- phrastus Paracelsus. Das Wissenswerteste über dessen Leben, Lehre und Schriften. Nach seinen Schriften und den neuesten Paracelsus-Forschungen (S u d h o f f!) von P. R. N e t z h a m m e r Verl. Benziger, Einsiedeln, pag. 35. Paracelsus kauft in Basel 1526 das Bürgerrecht und gesellt sich der Chirurgenzunft zu, bleibt aber kaum 1 Jahr. 2) Nacn A e p p 1 i’s Biographien von Wepfer und Brunner in Rahn’s Archiv gemeinnütziger Kenntnisse. II. Bd. Zürich. 1788. 368 Bestrebungen nach Vereinigung der inneren Medicin und Chirurgie und nach besserer Ausbildung der Wundärzte. Die Deutsche Chirurgie entwickelte sich innerhalb des Barbiertuins neben der inneren Medicin; zur Blüte kam sie erst nach der Vereinigung mit der letzteren zu einer Zeit, als auch die Universitäten ihr eine bessere Pflege angedeihen Hessen. Diese Vereinigung wurde früh schon von einsichtigen Chirurgen und Doctoren angestrebt, so, wie wir wissen, von Vesal und Paracelsus. Von Späteren traten Abraham a Gehema, Purmann, Heister, Schmucker, A. G. Richter u. A. für die Verschmelzung ein; allein noch Ende des 18. Jahrhunderts war es eine gefährliche Sache, diese Ueberzeugung zu verfechten und gegen den Strom zu schwimmen. Als im Jahre 1774 Mederer, Professor der Chirurgie zu Freiburg im Breisgau, in seiner Antrittsrede über die Notwendigkeit der Vereinigung sprach, drohten die Studenten, aufgewiegelt von den Aerzten, sein Haus zu stürmen 1 ). Zu den aufgeklärten, mutigen Vorkämpfern des Fortschrittes gehört in der Schweiz Mur alt; er ging, wie wir uns erinnern, den gelehrten Perückenärzten als leuchtendes Beispiel darin voran, dass er in Zürich, anstatt nur ellenlange Recepte zu schreiben, die Chirurgie selbst auszuüben begann, zum grossen Aerger freilich der Schärersippe, der so etwas noch nie passiert. „Es steht somit fest“, schreibt er im Jahre 1675 2 ), „dass die Medizin mit der Chirurgie so innig verknüpft ist, dass wer Arzt sein will, auch Chirurg sein muss.“ Allein die Kraftanstrengungen Muralt’s, den Karren aus dem tiefen alten Geleise lierauszuziehn. in dem er so lange schon gefahren, waren nur von temporärem Erfolg begleitet; der Erfolg scheint auch nur ein lokaler, auf seine Person und seinen Wirkungskreis beschränkter gewesen zu sein. Der kernige Mann imponierte offenbar seiner Umgebung und drückte in der Republik Zürich gesunde, zopfabschneidende Ansichten durch. Nach seinem Tode blieb’s beim Alten. Man war in der Schweiz zu dieser Zeit ebensowenig wie in Deutschland reif für solche Neuerung, und auch 100 Jahre später ist das Ziel noch nicht erreicht, vollzog sich doch 1) Haeser. II. S. 649, auch Fischer a. a. 0. S. 44. 2) Exercitationes medicae. Vorrede. Im lateinischen Originaltext: „Con- stat his Medicinae Chirurgiam tarn firmo nexu con.junctam esse, ut qui Medi- cus audit, eundein et Chirurgum esse necessum sit“. 369 in den letzten Jahren des 18. Jahrhunderts die Ausbildung des Zürcher Land- und Wundarztes, wie wir eingangs dieses Abschnittes schildern hörten, in derselben traurig unwissenschaftlichen Weise, wie Jahrhunderte früher; sahn wir doch zu Anfang des 19. (!) Jahrhunderts die Spitalchirurgen zu Bern als technische Handlanger den Doktoren unterthan! „Die allgemeine Anerkennung der Chirurgie als ein der internen Medicin gleichwertiger Teil der ärztlichen Wissenschaften ist in Deutschland kaum älter als 50 Jahre“, schreibt Billrotli 1876 J ); das gilt auch von der Schweiz. Neue Mahnrufe einflussreicher Aerzte, neue satirische Peitschenhiebe waren nötig, uni die erstarrten Zustände aufzurütteln und in Fluss zu bringen. Einer von den Rufern im Streit war der schon genannte treffliche Diessenliofener Arzt .Joh. Melchior Aeppli; der richtete im Jahre 1788 an die gnädigen, lieben Landesväter einen energischen Appell um Abschaffung der Scharfrichter- und Bart- putzercbirurgie und forderte aiif das Entschiedenste die Vereinigung der Disciplinen. Die 1. Bitte, die er in seiner citierten Brochure 1) Lehren und Lernen der med. Wissenschaften. Mai 1876. S. 45. An der Neige des 19. Jahrhunderts giebt sich das Bestreben kund, die innere Medicin mit der hoch ausgebildeten Chirurgie in möglichst innigen Contact zu bringen. „Mitteilungen aus den Grenzgebieten der inneren Medicin und Chirurgie“ heisst eine in dieser löblichen Tendenz gegründete neue Zeitschrift. Es wird mit Recht an die mit grossem Gewinn für den Ausbau unserer Wissenschaft arbeitenden Specialitäten der Mahnruf erlassen, die Fühlung mit dem Stamme nicht zu verlieren. Man sammelt an den Naturforscherversammlungen die getrennt marschierenden Disciplinen, um vereint zu tagen, um zu- sammenzuarheiten; mau will die Forschung vor Einseitigkeit bewahren. So ist es ein erhebendes Schauspiel, die vielen Räder des Getriebes in einandergreifen und das Ganze in raschem Fortschreiten begriffen zu sehen. Vielseitigkeit, weiter Horizont sollen den Arzt und Forscher der Gegenwart auszeichnen! Von den Hilfswissenschaften strömen der Zukunftschirurgie die neuen fortschrittlichen Ideen zu, denn dank den gewaltigen Fortschritten im vergangenen Jahrhundert, welche Pasteur, List er, Koch durch die Erkenntnis der Ursachen der Wundkrankheiten angebahnt haben, ist das Feld der operativen Kunst schon so weit ausgebaut, dass da gar viele Columbus- eier nicht mehr auf die Spitze zu stellen sind. Die Organe, die bis jetzt aus dem Körper noch nicht herausgeschnitten werden konnten, werden vermutlich auch im 20. Jahrhundert drin bleiben müssen. Die Technik, in der Hauptsache ja bereits in die feinen Details ausgebildet, verliert sich vielfach schon in kleinlichen, sehr oft wertlosen „Verbesserungen“. Die aufstrebenden Generationen sehen bei der herrschenden Sucht nach „neuen Methoden“ auf Wiederentdeckung alter Operationen, oder die Erfindung von Modifikatiönclien sich angewiesen und da sieht man denn nur zu oft, dass derjenige, der an einem hohen originellen Bau noch ein Dachfähnchen aufsetzt, den Namen des Architekten tragen will, oder trägt. Ji r u n n e r , Die Verwundeten. 24 370 äussert, geht dahin, es möchte „die Handwerkslade der Herren Wundärzte, Operatoren und Praktikanten, denn das sind die Meistere der Barbierer zun ft, grösstentheils auf ge hebt werden“, und das begründet er in klarster, einleuchtendster Weise wie folgt: „Die Chirurgie ist einer der wichtigsten Theile der wahren eigentlichen Arzneykunst. Sie ist auf das gleiche Fundament, wie diese, auf die Naturlehre, auf die Anatomie, Physiologie, auf die Kenntniss der Krankheiten und der Hiilfsmittel gegründet, sie erfordert den gleichen Scharfsinn, die gleiche richtige Beurteilungskraft und Fertigkeit im Denken, wie die Arzneykunst. Die Chirurgie ist zweytens ganz unzertrennlich mit der Arzneykunst verbunden, denn eben so viele chirurgische Krankheiten haben ihre Quelle, ihre nächsten Ursachen im Leibe, als aussert demselben u. s. w. Diese wenigen Gründe beweisen also unwidersprechlich, „dass das Geschäft des Wundarztes kein handwerksmässiges, sondern ein wissenschaftliches Geschäft seye; er muss also nicht liandwerksmässig, sondern wie der Arzt wissenschaftlich erzogen werden. Seine Lehrmeister müssen kunstverständige, geschickte und erfahrne Männer seyn, nicht aber unwissende Bartputzer und Pflasterstreicher. Die Schule muss die Anatomie, der Hörsaal, die Apothek, der Spithal seyn, nicht aber die Bartstuben.“ Wessen Erinnerung nicht mehr in die 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts zurückreicht, wer nur den gewaltig umgeänderten Status der Neuzeit kennt, dem fällt es schwer, in die Verhältnisse sich hineinzudenken, gegen welche Aeppli hier vor 100 Jahren die Geissei schwingt, den mutet es komisch an, dass der Mann in seiner Schrift des langen und breiten mit erstens, zweitens, drittens begründen muss, es sei das Bartputzen „eine unanständige, dem wahren Wundarzt unwürdige Sache“, die den Badern und Perückenmachern überlassen werden solle, denn es streite „wider die Ehre eines geschickten und gelehrten Mannes, ganze Tage lang in die Häuser zu lauffen, um den Bart zu schären, und jedes schmutzige und russige Gesicht zu säubern, welches im Felde jeder Bediente, und bei grossen Herren jeder Kammerdiener versehen muss“. Wie viel Aeppli mit seinem Memorandum erreicht hat, war mir zu verfolgen nicht mehr möglich; was er in der Landgrafschaft Thurgau erreicht hat, kam jedenfalls erst im nachfolgenden Jahrhundert zum Vorschein. 371 An Versuchen und energischen Thaten, die Lage der Chirurgen zu verbessern, sie auf eine höhere Bildungsstufe zu versetzen, ihrer Schnittkunst die wissenschaftliche Grundlage zu verschaffen, fehlte es nun nicht im Schweizerlande. Die Städtekantone mit ihren Bil- dungscentren waren im Ganzen besser dran, als die Länder, und es darf vor allem hier der Stadt Zürich verdientes Lob nicht vorenthalten werden. Was da für die Fortbildung des Wundarztes ge- tlian wurde, behandelt ausführlich und mit gewohnter Sorgfalt Meyer-Alirens in seiner Festschrift „Geschichte des medizinischen Unterrichts in Zürich“ J ). Wir kennen schon den Ursprung dieser Bestrebungen, er geht auf Muralt zurück. Die Gründung einer anatomischen Lehranstalt durch ihn bedeutet den ersten Anfang der medicinischen Fakultät unserer spätem Zürcher Hochschule. Mur alt docierte in dem, 1686 ins Lehen gerufenen „Anatomischen Collegium“ die Anatomie in deutscher Sprache, und hob in seinen Vorlesungen auch aus der Physiologie, Arzneimittellehre, Pathologie und Therapie, Chirurgie und Geburtshilfe das Wichtigste und Wissenswürdigste hervor. — Von der Unterweisung in der Chirurgie erfahren wir, dass 1704 dem Spitalarzt (zweiter Chirurg am Spital) befohlen wurde, den Studierenden der Medicin, den Gesellen. Lehrknaben und seinen Mitmeistern den Zutritt zu seinen Operationen nicht zu verwehren. Desgleichen war im Jahre 1716 dem neuerwählten Stadtschnittarzt Freytag — wir kennen ihn — aufgetragen worden, zu seinen Operationen auch lernbegierige Chirurgen zuzuzielm. 1774 werden die „Landchirurgen“ eingeladen, sich von den städtischen „Hebammenärzten“ den nötigen Unterricht in der Geburtshilfe erteilen zu lassen. Das medicinisch-chirurgische Institut zu Zürich. Aus dem anatomischen Colleg Muralt’s erwuchs im Laufe der Jahre eine staatlich subventionierte anatomische Anstalt, und im Jahre 1782 endlich gründeten Dr. Johann Heinrich Bahn und Dr. Salomon Schinz in Verbindung mit 6 Kollegen unter dem Namen „medizinisch- chirurgisch es Institut“ eine Schule zur Bildung von Aerzten und Wundärzten, die von der Regierung unterstützt, im Jahre 1804 zur Kantonalanstalt erhoben wurde, und bis zur Errichtung der Hochschule Zürichs im Jahre 1833 fortbestand. 1) 1. c. 24 * 372 Nach dem Plane sollte in der neuen Anstalt über alle T heile der Medicin und Chirurgie Unterricht erteilt werden. Der Eintritt wurde auf einen Neuthaler und das Honorar auf 120 Gulden festgesetzt. Gesellen und Lehrlinge zahlten die Hälfte. Auf dem Lehrprogramm standen folgende Fächer: Propädeutik zum Studium der Medicin, Naturgeschichte, Anatomie mit Präparierübungen, Physiologie, Chemie und Pharmacie, Arznei- und Nahi'ungsinittellehre, Arzneiverordnungslehre, Diätetik, allgemeine Pathologie und Therapie, specielle Pathologie und Therapie, Chirurgie mit Op er ations Übungen an Leichen und klinischen Hebungen, gerichtliche Medicin, Geburtshilfe mit Hebungen am Phantom und in der Gebärstube des Spitals, medicinische Klinik in einer Privatkrankenanstalt, welche gegründet werden sollte und im Spital. Ausserdem wurde den Studierenden der Besuch der Vorlesungen über Logik, Metaphysik, Physik, Mathematik u. s. w. am Gymnasium gestattet. Mit diesem Unternehmen war ein bedeutsamer Schritt vorwärts gethan, eine gemeinsame, einheitliche Ausbildung der Aerzte aber ohne Scheidung in Chirurgen und Medici war damit noch lange nicht erreicht; das Lehrlingswesen, das Verdingen an Meister war noch nicht aus der Welt geschafft. Die Studienkosten an der neuen Lehranstalt waren für die Landleute zu hoch; durch Rahn’s Bemühungen wurde deshalb neben der medicinischen Schule ein S e- m i n a r geschaffen, in welchem einer gewissen Zahl unbemittelter talentvoller Jünglinge von der Landschaft wie aus der Stadt unentgeltliche Verpflegung und unentgeltlicher Unterricht am medicinischen Institut zu Teil wurde. Deutlich kommt in den Aufnahmsbedingungen für dieses Seminar die Abzweigung der beiden Disci- plinen und die Inferiorität der Chirurgie wieder zum Ausdruck: „ Wer Medicin und Chirurgie studieren wollte, musste, um in die Anstalt aufgenonnnen werden zu können, Kenntnisse in der lateinischen Sprache und den humanistischen Wissenschaften besitzen; wer sich hingegen bloss der Chirurgie widmen wollte, musste lesen und schreiben können und die Elemente der lateinischen Sprache kennen, die Lehrlingszeit von 3 Jahren überstanden haben und abgedungen sein. “ Das medicinische Institut Bern. D r. Abraliam Schiferli. Auch im alten Bern, dessen chirurgisches Zunftleben und spitalchirurgische Zustände im II. Zeitraum im Vorhergehenden uns geschildert wurden, mangelt es im 18. Jahrhundert nicht an Im- 373 pulsen zur Verbesserung der ärztlichen Bildung. Was Muralt in Zürich schon zu Ende des 17. Jahrhunderts erwirkt hatte, nämlich die Anatomie öffentlich üben und lehren zu dürfen, ward hier 1734 dem grossen Haller vergönnt. Nachdem er 1729 von Basels Universität in seine Vaterstadt zurückgekehrt war, errichtete ihm die Regierung ein anatomisches Theater 1 2 3 4 ), wo er mit obrigkeitlicher Bewilligung die Leichname der zum Tode verurteilten Verbrecher secierte. — Im letzten Dezennium des Jahrhunderts rief das Wiederaufwachen wissenschaftlicher Bestrebungen auch hier mehrere Schöpfungen zur Hebung der Geistesbildung ins Leben. 1779 wurde die Kunstschule gestiftet, 1787 das politische Institut und 1798. mitten in den Kriegswirren, ward durch die Gemeinnützigkeit und den wissenschaftlichen Eifer einiger Aerzte und Naturforscher ein medicinisches Institut gegründet 2 * * ). Ein Hauptverdienst an der Errichtung dieser Lehranstalt gebührt einem Manne, der in dieser Arbeit wiederholt schon genannt worden ist, es ist Dr. Abraham Schiferli von Thun. Wir trafen ihn zuerst im Inselspital zu Bern, als er unter Wyss an der Behandlung der Verwundeten sich beteiligte und hörten später, dass er in der Geschichte der Augenheilkunde sich einen Namen gemacht habe. Im Kriegsjahre 1798 noch, erfahren wir weiter von ihm, ernannte man ihn zum m e d i c i n i s c h e n E e 1 d z e u g wart der bernischen Truppen, und in den folgenden Jahren, die jenseits der diesem Werke gezogenen Grenzen liegen, nahm er die Reorganisation des Heeressanitätswesens an die Hand. 1799 ward er mit Majorsrang zum Oberchirurg derHelvetischenLegion, später zum Generalchirurg der helvetischen Truppen ernannt 8 ). —Am 11. November 1799 eröffnete Schiferli das ärztliche Lehrinstitut mit einer Hede „über einen Gegenstand von allgemeinem Interesse“ 4 ) und docierte 1) Auf der grossen Schanze. Siehe Albrecht v. Haller, Denkschrift. Bern 12. Dez. 1877. S. 7. 2) Benutzte Quellen: v. Greyerz, Geschichte der Akademie in Bern. E. Müller; Die Hochschule Bern in den Jahren 1834—1884. 3) Nach dem Nekrologe in schweizerische Zeitschrift für Medicin, Chirurgie und Geburtshülfe. 1842 S. 93. Eine kurze Biographie S c h i f e r 1 i’s findet sich im Berner Taschenbuch 1855 S. 243. Er wurde später noch russischer Hofrat und geadelt. 4) Nach Helvetische Neuigkeiten Nr. 68 vom 6. Nov. 1799 von Herrn Archivar Türler mir nebst andern hieher gehörenden Notizen gütigst mitgeteilt. —■ Die Inauguralversammlung fand im Kaufhaus statt, und die Verwaltungskammer des Kantons Bern schickte dazu eine Abordnung. Am 23. 374 sodann an demselben Chirurgie und Geburtshilfe. Die Anstalt bestand bis 1805 und wurde zu dieser Zeit durch die „medicinische Fakultät“ der Akademie ersetzt; letztere wird 1834 zur Hochschule umgewandelt. Schon haben wir damit die Schwelle des 19. Jahrhunderts überschritten. Eine neue Zeit ist angebrochen ! Auch sie wird wohl auf diesem Felde dereinst ihren Historiographen finden, und der wird’s leichter haben mit den Quellen als ich. Das Ganze noch einmal zu überschauen, am Ende der Arbeit die Bilanz zu ziehen, wird jetzt des Verfassers letztes Mühen sein. Schlussbetraclitung. Geschichtliche Arbeiten bleiben, mag noch so viel Fleiss auf sie verwendet werden, unfertige Gebilde. Wir reihen Stoff an Stoff, es wird ein Ganzes, ein Gewebe, das aus seinen Maschen Gestalten und Begebenheiten in Umrissen deutlich oder verschwommen hervortreten lässt; zwischen hinein aber bleiben, mag man das Gewebe noch so fein auszuspinnen sich bemühen , unzählbare Felder unausgefüllt. Aus dem, was in dieser Arbeit lückenhaft zusammengefügt ist, dürfte der Leser die Ueberzeugung gewonnen haben, dass, wie das Vorwort sagt, kaum ein anderes Gebiet der Wissenschaft, so innig verknüpft mit dem Schicksal von Land und Volk, eine derart reiche Geschichte aufweist, wie die Medicin. Wie immer für den Geschichtsforscher das Aufsuchen der Anfänge und der ersten Entwicklung eines Volkes von grösserem Interesse ist, als die Schilderung des vollendeten Staatsorganimus, so koncentrierten auch des Verfassers Forschungen sich mit Vorliebe auf die Jahrhunderte des Aufbaus und schlossen mit dem Zeitpunkte ab, da auf den Trümmern der zusammengebrochenen Eidgenossenschaft ein neues Staatswesen allmählich sich erhob und im Laufe eines weiteren Jahrhunderts zur jetzigen Gestalt emporwuchs. Das Princip der Entwicklung zum Besseren wird auf dem hier beleuchteten Gebiete nicht zur Chimäre, wenn es auch sehr schwer und langsam sich Bahn bricht. Der Stand der Friedenskultur und ihr Fortschritt, das höher sich erhebende Durchschnittsniveau der Gesittung einer Nation machen sich zweifellos auch im Kriege be- Nov. 1798 gab die Verwaltungskammer gemäss einem Aufträge des Ministers des Innern der Finanzkommission den Auftrag der medicinischen Gesellschaft an die Kosten der von dieser zu veranstaltenden Vorlesungen einen Beitrag von 800 frs. zu leisten. 375 merkbar und zwar liier besonders den Wehrlosen und Verwundeten gegenüber. Was das Los der letzteren in unserem II. Zeitraum be- trifft, so begegneten wir auf dem Schlachtfelde zu Villmergen in Mitte des 17. Jahrhunderts der alten Barbarei wie zu Anfang des 16. Jahrhunderts bei Kappel. Besser gestaltete sich ihr Schicksal schon 50 Jahre später in der 2. Villmergerschlacht; hier ist der Fortschritt humaner Gesinnung und Denkart den gegnerischen Kriegsopfern gegenüber beim Sieger offenkundig. Die tierischen Rückschläge, die VeiTohung der Gemüter ] ). wie sie lange Feldzüge stets und überall zur Folge haben, kommen zu Ende des 18. Jahrhunderts bei der Kriegführung der Franzosen in grauenerregender Weise zum Vorschein. Das Abmessen dessen, was in der von mir durchforschten Zeit auf dem Gebiete des schweizerischen Heeres-Sanitätswesens sich zutrug, lässt nur ein sehr langsames Fortschreiten vom Primitiven zum höchst Unvollkommenen erkennen. — Die Praxis ist der Prüfstein der Theorie, der Krieg hier die Probe aufs Exempel! in ihm bewährt sich oder rächt sich, was im Frieden gelernt und vorbereitet, oder versäumt wurde. Das gilt von keinem Zweige des Heerwesens mehr, als von der Sanität. In unserem I. Zeitraum war der Krieg fast die Regel, der Friede die Ausnahme; was sich entwickelte, entwickelte sich im Kriege und der früher geworfene Rückblick auf die I. Zeitepoche lehrt, dass man damals bei uns puncto Kriegsheilwesen auf der geringen Höhe der Zeit stand, in einer Beziehung, der staatlichen Fürsorge für die Verwundeten, wohl vielen andern Staaten vorausgeeilt war. Im II. Zeitraum verhält es sich insofern umgekehrt, als man während der langen Friedenszeiten wie im Kriegswesen überhaupt, so auch mit Vorbereitungen für die Verwundetenpflege in der Eidgenossenschaft zurückblieb. Aus urwüchsig eigener Kraft und eigener Praxis originell herausgewachsene Fortschritte der Organisation fehlen; das spärlich Neue ist von draussen entlehnt, angeklebt. Schweizerische Feldärzte und Offiziere in fremden Diensten machen Anstrengungen, das was sie bei ihren Söldnerregimentern erprobt sahen, auch zu Hause zu verwerten, doch fanden sie nur an wenigen Orten Gehör. Am meisten noch suchte inmitten der elend zerfahrenen Kleinstaaterei und Kraftzersplitterung das alte Bern sich oben zu halten. Durch 4 Jahrhunderte hindurch- vertritt wie überall so auch bei uns als fast unwandelbarer Typus der Feldscherer die Chirur- 1) „Der Krieg ist darin schlimm, dass er mehr böse Leute macht, als er deren wegnimmt“. Kant, Zum ewigen Frieden. S. 31. gie im Felde. An ihm hat die „Transformation der Species“ wenig ausgerichtet; er ändert wohl im Laufe der Zeit sein äusseres Gewand, wenig seinen geistigen Gehalt. Wir sehen im 18. Jahrhundert den Feldchirurgen mit Flinte und „Scherbecki“ einhermarschieren — die komische Figur der Armee! Das erste der beiden Attribute nur unterscheidet ihn äusserlich vom Vertreter der Schärer- gattung, wie schon das 15. Jahrhundert sie stellt; die Flinte trägt den Fortschritt der Kultur zur Schau, die R a s i e r s c h ii s s e 1 ist als Emblem der Bartputzerchirurgie geblieben. Im 19. Jahrhundert erst verabschiedet sich diese Species, das frühere „Phantom“ abstreifend, von der Armee. Das Rudiment bleibt in Gestalt des civilen Dorfbarbiers, der unter gesetzlichem Schutze heute noch die „niedere Chirurgie“ betreibt. Erst am Ende unserer Zeitepoche glänzt heller das Morgenrot einer besseren Zeit. Die wachsende Wissenschaft führt zur besseren Ausbildung der Wundärzte überhaupt und damit auch der Feldchirurgen. Die Zeit der Vereinigung von Chirurgie und innerer Me- dicin ist näher gerückt. Wir werfen einen Blick noch über die Scheidewand, die das 18. vom 19. Jahrhundert trennt, und sehen drüben eine lange, einmal nur vom Getöse des Bürgerkrieges unterbrochene Periode friedlicher Entwicklung; ein Jahrhundert, in welchem auch bei uns mit all den gewaltigen, nie geahnten Fortschritten der Wissen- schäften, Technik und Industrie, die Medicin, vor allem aber die Chirurgie mit Riesenschritten vorwärts eilt. — Bei all den mächtigen Errungenschaften der Kultur aber, und diesen zum Hohn, vollenden rings um uns die Völker mit ihrem Egoismus und Rassenhass des Daseins Kreise nach jenen ehernen Gesetzen, welche den Kampf um die Existenz beherrschen. Wie einst, so jetzt und wohl immerdar, ist der Starke des Schwachen Feind. Das Land, welches an das „si vis pacem, para bellum“ sich nicht kehrt, das nicht unablässig auf den Massenmord sich rüstet, wird gelegentlich von der Karte weggewischt. Das 19. Säkulum brachte der Eidgenossenschaft wieder ein Volk und eine Armee; dem folgend eine originelle Organisation und Entwicklung des Heerwesens und damit auch eine den Fortschritten der Zeit angemessene Ausbildung des Heeressanitätswesens. Möge, wenn es je sein sollte, „die Probe aufs Exempel“ gut bestanden werden. Wie man es nicht machen soll, dafür bietet unsere vaterländische Geschichte samt der kleinen ihr hier beigelegten Ergänzung der Lehren genug. 377 Anhang zum I. Z e i t r a u m. Das Buch der Bftiidtarznei des Heinrich von Pfolspeuudt in 2 Handschriften der Berner Stadthibliotliek, sowie über eine Handschrift der Wundarznei schweizerischen Ursprungs aus dem XIV (?) Jahrhundert. Indem ich die Spuren der schweizerischen Feldärzte in dieser Zeit verfolgte, durchstöberte ich auch die Handschriftensammlungen unserer vaterländischen Bibliotheken, um hier vielleicht von eigenen Aufzeichnungen dieser Altvordern etwas zu entdecken. Allein, die alten Schweizer waren, wie Heinrich Leuthold singt, „keine Griechen in Wissenschaft und Kunst“; sie waren ein grobes Volk der That, und es scheinen auch unsere Kriegschirurgen mit anderen Instrumenten besser vertraut gewesen zu sein, als mit dem Federkiel. Und doch, wie interessant wäre es, sagte ich früher schon, wenn jener Veteran des 15. Jahrhunderts, Meister Rtisegger, der das Zürcher Panner in so manche Schlacht begleitete, in einem Tagebuch uns seine Erlebnisse erzählen würde! Ganz ohne Erfolg waren nun aber doch, wie die folgenden Mitteilungen zeigen, meine Nachforschungen nicht. Ist das, was ich fand, auch nicht von überraschender Bedeutung, so werden doch dadurch neue Streiflichter auf die Geschichte unserer Wissenschaft geworfen. Wie’s oft geht, kommen beim Graben nach verborgenen Schätzen des Wissens statt dessen, was man sucht, andere nicht minder wertvolle Dinge zum Vorschein. Man sieht vom geöffneten Schacht aus Adern sich liinzielm, deren Ausbeutung neue Seitengänge erfordert. Vielleicht werden andere Kräfte den Spaten da ansetzen, wo ich ihn weglegte. Dieses historische Graben ist nicht, wie Manche meinen, denen der Sinn dafür abgeht, sterile Arbeit, verschwendete Kraft. Diese bescheidenen Erzeugnisse stiller Mühe sind nicht mit Maulwurfshügeln zu vergleichen, die bald auf immer verschwinden, nachdem sie aufgeworfen worden, sondern notwendige Bausteine sind auch sie am Werke der wissenschaftlichen Kulturarbeit. Auch das Vergangene und Geschehene will bewältigt, geordnet, zugänglich gemacht sein, damit es der Nachwelt nützen kann. 378 Die Funde, über die ich zunächst berichte, beweisen, dass, wie das schon im 1. Teil der Arbeit gesagt wurde, das älteste Denkmal der Litteratur deutscher Chirurgie, das Buch derBündtarznei des Heinrich vonPfolspeundt zur Zeit da es auftauchte, auch auf schweizerischem Boden Eingang gefunden hat. Bevor ich den Bericht anhebe, richte ich noch ein Wort an die Leser zu meiner Entschuldigung. In einer sonst durchaus anerkennenden Kritik meiner Studie über „Die Spuren der römischen Aerzte, auf dem Boden der Schweiz “ ist mir seiner Zeit von philologischer Seite der Rat erteilt worden, ich möchte in Zukunft bei derartigen Arbeiten, die viele Citate aus alten Klassikern erfordern, einen sattelfesten Philologen zu Hilfe nehmen. Dankbar das Gute dieses Rates einsehend, muss ich bemerken, dass ich beim Studium der nachfolgend behandelten mittelalterlichen Handschriften es sehr begrüsst hätte, wenn ich einen solchen Helfer d. h. hier einen Germanisten stets zur Seite gehabt hätte; allein zu den Zeiten, die ich mir in meinen Ferien stehlen musste, um überhaupt das kleine Werk allmählich, d. h. im Laufe von 10 Jahren, anf bauen zu können, und um die Manuskripte an Ort und Stelle, wo sie aufbewahrt werden '), zu studieren, musste ich der betreffenden philologischen Assistenz entbehren. Ich habe mich allein durchgeschlagen, kann nun aber den Herrn Philologen 1 2 ) nur empfehlen, diese Schriften, so sie es für wert halten, eigens von ihrem wissenschaftlichen Standpunkte aus sich anzuselm, wie dies seiner Zeit mit der von Haeser und M i d - deldorpf publicierten Handschrift geschehen ist 3 ). I. Das Buch der Bttudtarznei des Heinrich von Pfolspeundt in 2 Handschriften der Stadtbibliotliek Bern, 1 . Zur Geschichte der bekanntenPfolspeundt’schen Handschrift. Manuskript I, Breslauer Handschrift. Kopie des Hentze von 1519. Es war im Jahre 1868 4 ), als Haeser und Mi d deldorpf eine Handschrift abdrucken liessen, welche aus dem Besitze eines Dr. Heu- 1) Manuskripte werden nicht nach Hause ausgeliehen. 2) Kümmelspalter und Silbenstecher werden natürlich auch da ihr Futter finden; die sind hier nicht gemeint. 3) Strobl. Germania, Vierteljahrsschrift f. deutsche Altertumskunde. Jahrg. 14. 1869. S. 116. Gurlt 2. S. 187. 4) Nach der Einleitung zur Handschrift. 379 s e r zu G n a d e n b e r g in Schlesien in ihre Hände gelangt war. Die Vergangenheit dieser Handschrift ist unbekannt geblieben. Der Name des Verfassers und das Jahr, da das Werk im Original zu schreiben angefangen wurde, werden zu Anfang des Manuskriptes in dem Satze kundgegeben, „Dieszes nachgeschrebben buch angehoben der biindthertznei, als man tzald nach gebürt christi M° cccc. vnd jm lx jar, hab ich Henrich von Pfolsprundt, bruder deutsch ordens dießes buch auß meyner kunsth getzogen u. s. w. “ In der H a es er-Mi d de ld orp f’schen Ausgabe liegt eine Kopie dieses im Jahre 1460 abgefassten Werkes vor, welche 1519 von einem Kaplan Hentze auf Befehl seines Gebieters, des Herrn von Greussen, angefertigt wurde. Ob dieser Kaplan bei seiner Abschrift „ das Original, oder nur eine Kopie benutzte, bleibt völlig im Dunkeln“, sagen die Herausgeber. (S. X.) Diese Hentze’sche Kopie ist im 1 ) Besitze der Universitäts-Bibliothek zu Breslau. Ich nenne dieselbe im Folgenden kurzweg Breslauer Handschrift, oder M an u s kr i p t I. Bald nach dem Erscheinen dieses Werkes zeigte Muffat 2 ), dass der richtige Name nicht, wie in diesem Manuskript I steht, „Pfolsprundt, sondern „ P f o 1 s p e u n d t“ ist. Ferner hat derselbe Autor wahrscheinlich gemacht, dass dieser Pfolspeundt einem adeligen Geschlechte angehörte, welches in dem gleichnamigen Orte, gegenwärtig Pfalzspaint an der Altmühl, unterhalb Eichstädt angesessen war, und dass derselbe identisch ist mit H. von Pfalspewnter, welcher vor dem Jahre 1465 in den deutschen Orden trat, und seine Besitzungen zu Pfalspeundt seiner Schwester Margaretha vermachte. Manuskript II, Stuttgarter Handschrift. Kopie des von Baldenstetten 1520 — 153 0. Im Jahre 1874 hat sodann H a e s e r in der königlichen Bibliothek zu Stuttgart einen aus dem Anfänge des 16. Jahrhunderts datierenden Auszug der Bündtarznei entdeckt 3 ), welcher offenbar auf einer anderen und besseren, als der von Hentze benutzten Handschrift beruhe; diese Handschrift trägt die Kennzeichen der Jahre 1520—1530. Als ihr Urheber giebt sich ein Ordensgenosse 1) d. h. sie war es zur Zeit der Herausgabe. 2) Nach Haeser, Geschichte der Medicin I. S. 789. 3) Ebenda. 380 und Zögling Pfolspeundts, Heinrich von Bälden- stetten zu erkennen. Diesem lag das Buch seines Lehrers vor. Der daraus entnommene Auszug beschränkt sich aber lediglich auf die Mitteilung von Wundmitteln; die eigentlichen chirurgischen Abschnitte sind weggelassen. Zwei weitere Kopien nun der Pfolspeundt’schen Wundarznei sind von mir unter den Handschriften der Berner Stadtbibliothek gefunden worden. Befassen wir uns zuerst mit der einen derselben, die ich als Manuskript III oder Berner-Handschrift x bezeichnen will. 2 . Manuskript III. Berner-Handschrift x. Kopie des Hans von 'Poggenburg 147 7. O o o Im Katalog der Handschriften zur Schweizergeschichte der Stadtbibliothek Bern wird dieses Manuskript von Herrn Prof. Blösch (p. 293) signiert wie folgt: „VII. 118 (früher VII. 88) Leder-Bd in Fol. 19 unnummerierte und 101 nummerierte Blätter. Geschenk des Herrn Fr. B ü r k i, früher im Besitze des Herrn Dr. v. Liebenau in Luzern. Zuerst 19 unpag. Blätter. Nach einer Einleitung Kapitel I—LXXXX. Am Schluss ein Register und einige weitere Recepte. Nachher fol. 2 bis 100. Die Blätter sind vielfach beim Binden versetzt. Auf leeren Blättern Eintragungen aus dem 16. und 17. Jahrhundert. Das Ganze ist aus verschiedenen Stücken zusammengesetzt, die datierte Handschrift nicht die älteste.“ Herkunft der Handschrift. Laut brieflicher Mitteilung des Herrn Archivar T li. v. L i e b e- n a u in Luzern wurde diese Handschrift von seinem Vater Herrn Dr. H. v. Liebenau im Wallis erworben. Wer dieselbe dort besass, wo sie vorher war, ist mir nicht bekannt geworden. Durch Herrn Th. v. Liebenau gelangte sie in den Besitz des Herrn Grossrat Bttrki in Bern und durch diesen in die Stadtbibliothek Bern. Herr Dr. H. v. Liebenau hat als Beitrag zur Schweizer-Kulturgeschichte unter dem Titel „Ein Vorläufer des Paracelsus von Hohenheim“ in der illustrierten Schweiz 1 ) über dieses Manuskript 1) Jahrgang? S. 131. 381 eine kurze Mitteilung gemacht, in welcher er als den Urheber des Werkes den Ritter Hans vonToggenburg betrachtet, der auch in der Handschrift als solcher genannt wird. Welche Bewandtnis es damit hat, werden wir gleich nachher sehen. „Arzneibücher, sagt H. v. Li eben au, gab es damals viele; der Deutsche Orden hatte bereits eines im Drucke ausgeben lassen, das mir leider nicht zur Hand ist, sonst würde ich es mit dem unseres Landsmanns vergleichen.“ Hätte der geschätzte Verfasser dieses Buch des Deutschen Ordens, mit dem offenbar das handschriftliche, nicht gedruckte Werk des deutschen Ordensbruders Pfolspeundt gemeint ist, zur Verfügung gehabt, so hätte wohl e r schon und nicht ich jetzt den Beweis geleistet, dass wir in der Schrift des Hans von Toggen- burg eine Kopie des Pfolspeund tischen Buches vor uns haben. Alter der Handschrift und äusserer Charakter. Was das Alter unserer Handschrift betrifft, so erfahren wir aus ihr selbst (fol. 21) d. h. zu Beginn des der Wundarznei gewidmeten Abschnittes, dass dieselbe im Jahre 14 7 7 begonnen wurde. „In deme namen denfi herren ame Dit nochgeschribin buch ist angehaben von der wunt artzne also man zelet noch gotes gepurt tusent virhundert vnd in dem lxxvii 0 iare am fritage noch quasi modo geniti. “ In Manuskript I heisst der Anfang, wie hier bereits citiert. ist: „In nomine doinini amen. Dieszes „nachgeschrebben buch angehoben der bündtlierznei u. s. w. “ Die Handschrift ist durchweg auf Papier geschrieben. Der braune Einband von Leder stammt wohl aus späterer Zeit. Auf einem Blatt vorn steht von der Hand B ü r k i’s die Bemerkung : „Diese Handschrift medicinischen Inhalts aus dem 15. Jahrhundert gehörte dem Herrn vonLiebenau in Luzern. Laut folio 21b datiert sie von Freitag nach quasi modo geniti 1477. Laut folio 28a hat Herr Hans von Toggenburg, Ritter, ein Landmann zu Schwitz, diss Buch machen lassen und werden darin alle(P) berühmten Aerzte des 15. Jahrhunderts, darunter viele Schweizer, besonders Basler und Berner erwähnt.“ In Mitte jedes Blattes ist deutlich die Wassermarke zu erkennen. Genau so, wie dies H a e s e r (Vorwort IX) von Manuskript I berichtet, stellt diese auch hier den Ochsenkopf dar „in der Form, dass zwischen den Hörnern sich ein von einer Schlange umwun- 382 dener Stab erbebt“, der liier oben eine blvimenälinliche Zierart trägt. Die Blätter sind zum Teil auf einer Seite an den Ecken mit arabischen Zahlen von späterer Hand nummeriert. Die Schrift ist in gotischen Buchstaben mit Tinte geschrieben. Die Ueberschriften sind mit grösseren Buchstaben und roter Tinte gegeben. Die Anfangsbuchstaben des ersten Wortes neuer Sätze sind fast durchwegs mit roter Tinte durchstrichen, meist von oben nach unten; ganz wie Haeser und Middeldorpf von Manuskript I berichten (S.X). Der grösste Teil der Handschrift ist von derselben Hand geschrieben. Einzelne Zusätze datieren, wie aus folgender Besprechung des Inhaltes erhellt, von späterer Hand. Nach übereinstimmendem Urteil von Kennern (Herr Archivar v. Liebenauin Luzern, Prof. Sch w ei z e r in Zürich, Dr. Escher in Zürich , Prof. B1 ö s c h in Bern) , trägt die Handschrift den Charakter der Schriften aus dem 15. Jahrhundert. Da die von Haeser bekannt gegebenen Kopien des Pfolspeundt’schen Werkes, d. h. diejenigen von Hentze 1519, und diejenige von Bälden stetten um 1520 — 1530 angefertigt wurden, so ist die hier besprochene Toggenburg’sche Kopie die älteste der bisher bekannten Abschriften; sie ist auch älter als das nachfolgend besprochene Manu skript IV. Das Pfol sp eun dt’sche Original stammt von 1460, unser Manuskript III von 1477. Der Urheber der Handschrift. Im Vorausgehenden ist als Verfasser der Handschrift schon wiederholt der Ritter Hans von Toggenburg genannt worden. Derselbe wird auf Blatt 28 des Manuskriptes von anderer Hand als solcher bezeichnet: „Dan der rechte Meister der dises buch geschrieben vnd gemacht hat, Der wirt zu dem allerbesten sten. vnd vil ander kunst mer sezen . . . Herr Hans von togkenburg ritter ein lantmann zu schwiz hat diss büch lassen machen, der weit erkanntist wund artzet der da jetzund lebat der keiser vnd küngen grob gedienet hatt. “ Dass es um keine Originalarbeit dieses Autors sich handeln kann, ist bereits gesagt worden, und wird aus dem Vergleich der Handschrift mit Manuskript I und II vollends klar werden. Wenn 383 in der That Herr Hans von Toggenburg, wie es hier heisst, dies Buch machen liess, so hat er eine Kopie des Pfolspeundt’scheu Werkes anfertigen lassen mit Aenderungen und Zusätzen, ohne den Schöpfer des Originales zu nennen. Biographisches über Hans von Toggenburg. Wer war nun dieser Hans von Toggenburg? Wir haben bereits in unserer Abhandlung über die Verwundeten in den eidgenössischen Kriegen gehört 1 ), dass ein Wundarzt dieses Namens sich durch glückliche Behandlung des verwundeten Königs Mathias von Ungarn einen berühmten Namen machte. Im Folgenden seien einige von mir gesammelte Notizen mitgeteilt, aus welchen hervorgeht, dass es um einen in der schweizerischen Eidgenossenschaft nicht unbekannten Mann sich handelt. Was anno 1497 der Strassburger Brunschwig in seiner Wundarznei an der von mir früher genannten Stelle von dem geadelten Chirurgen „Hans von Dockenburg“ und seinem an Mathias Corvinus ausgeführten Meisterstück der Pfeilextraktion erzählt, ist Alles, was bis zum jetzigen Zeitpunkte von dieser Persönlichkeit bekannt geworden ist. Genau dasselbe wird von S p r e ng e 1 2 ), B i 11- roth 3 ), Gurlt 4 ) wieder erwähnt. Während in allen diesen Quellen gesagt ist, er stamme aus dem Eis a s s , heisst es in unserer Handschrift, dass er ein Landmann zu Schwyz war. Die von derselben Hand gegebene Notiz, er habe Kaiser und Königen grob ge- dienet, bezieht sich zum Teil gewiss auf ebendieselbe Konsultation beim ungarischen Könige, und es besteht wohl kein Zweifel, dass der angebliche Schöpfer unserer Handschrift der Wundarznei und der Chirurg von Toggenburg, der den König von Ungarn kurierte, eine und dieselbe Persönlichkeit waren. Nachforschungen, die ich in schweizerischen Geschichtsquellen anstellte, führten zu den folgenden chronologisch geordneten Daten, die sich wohl zweifellos auf denselben Dockenburg beziehen: 1475 wird Hans von Toggenburg als eidgenössischer Gesandter zum deutschen Kaiser genannt. „Herr Hans von Toggenburg berichtet, was er unsertwegen mit dem Kaiser geredet habe und was des Kaisers Wille sei. Er räth uns sehr, 1) Vgl. S. 127. 2) Geschichte der Arzneikunde II. Teil. S. 630. 3) Studien über Schusswunden S. 7. 4) Bd. 2. S. 200. 384 den Schein des Ungehorsams zu vermeiden und einiges Volk, sei es auch nur 1000 Mann zu schicken. In diesem Falle glaube er, würden uns unsere Freiheiten bestätigt werden und anderes Gute uns begegnen.“ Eidgenössische Abschiede Bd. II S. 538. 1476 ist H. v. Toggenburg an einer Fehde gegen das Schloss Liebenfels im Thurgau beteiligt. Als der Besitzer des Schlosses im Kirchenbann war, wurde dasselbe von Knechten der X Orte eingenommen 1 ). Diesen kaufte Toggenburg das Schloss ab. „welch schloss die gsellen so es ingenommen Graf Fridrichs selig von Toggenburg vnelichem sune Johans genant einem Kitter ze koufen ga- bend.“ Dokumente aus der Tscliudischen Sammlung B. VIII 268. St. Arcli. Zürich. Von Tschudis eigener Hand geschriebene Notiz. 1476. 18. Jan. 1480. Hans v. Toggenburg bewirbt sich für den Markgrafen von Brandenburg um ein Bündnis mit den Eidgenossen und hat auch von Grafen Hugo von Montfort Auftrag zu bewirken, dass sie mit dem Herzog Maximilian in Nied er bürg und eine Verbindung eingehe. — Antwort: Man wolle zur Zeit über diese Begehren nicht eintreten. Eidgenössische Abschiede Bd. III S. 57. 1481. H. v. Toggenburg scheint mit einer Kemptnerin verheiratet gewesen und von dieser in Kempten verklagt, bezw. betrieben worden zu sein. Eidg. Absch. Bd. III. S. 110. Stans 1481. 22. Dezember. „Die Boten von Schwyz sollen die Rechtbote heimbringen, so die von Kempten dem Grafen von Toggenburg von seiner Hausfrau wegen gethan haben, und mit ihm reden, dass er eines derselben aufnehme.“ Er scheint also zu dieser Zeit in Schwyz sich aufgehalten zu haben. 1484 wird H. v. T. an den Rechtsgelehrten Gua rieten empfohlen. Abschiede III S. 175. „An Doctor Friedrich von Guarleten soll geschrieben werden wegen Hans von Toggenburg.“ Es scheint sich dabei um einen Process gehandelt zu haben. 1491 pilgert H. v. T. nach Tours zum Grabe des heiligen Martin. Darüber ist berichtet in: Die Glaubensboten der Sclnveiz vor St. Gallus von A. Liitolf. Luzern 1876 p. 310: „Sprechend für die hohe Verehrung, die dem hl. Martin fortwährend gezollt wurde, ist die folgende Thatsache: Ritter J o h. von Toggenburg pilgerte zum Grabe des hl. Martin nach Tours und erbat sich vom Domkapitel für 1) Vgl. Pupikofer, Geschichte des Thurgau II. pag. 31 und 32. Hans von Toggenburg ist hier nicht genannt. Am 20. Mai 1476 kam durch die eidgenössischen Ratsboten ein Schiedsgericht zu Stande, durch welches Anna von Tettikofen, die Frau des vertriebenen Besitzers in ihr väterliches Erbe wieder eingesetzt wurde. — Demnach würde v. Toggenburg sein Rittergut wieder verloren haben. 385 die Kircli e zu Schwyz, wo dieser Heilige hoch verehrt wurde, Reliquien.“ Hierüber gab das Domkapitel unter dem Datum vom 11. Mai 1491 eine Urkunde, die im Archiv zu Schwyz liegt. Diese Urkunde habe ich am 15. Aug. 1896 dort eingesehn. Dieselbe ist lateinisch geschrieben und Toggenburg wird angeführt als „vir Joli. Toggenburg miles in vila Constant . .“ (Das Folgende war für mich nicht leserlich.) — Eine Notiz über diese Wallfahrt findet sich auch in: Mitteilungen des liistor. Vereins des Kantons Schwyz. 6. Heft. S. 145. Die hier angeführten Notizen entstammen dem Zeitraum zwischen 1475 und 1491. In diese Zeit, d. li. in das Jahr 1477, wird auch unsere, dem Toggenburg zugeschriebene Handschrift datiert. Die Konsultation bei König Mathias muss früher, d. h. in den 60iger Jahren stattgefunden haben, denn nach den Geschichtsquellen wurde der König im Kriege mit den Moldauern (Valachen) verwundet; er trug nach Bonfinus 1 2 ) die Pfeilspitze 4 Jahre im Leib. Sprengel giebt als Zeitpunkt der Konsultation das Jahr 1468 an 3 ). Aus diesen wenigen vorhandenen Urkunden ist folgendes biographische Resume zu kombinieren: Hans von Toggenburg war ein Schweizer, ein Landmann zu S c li w y z; nach T s c h u d y ein unehelicher Sohn Friedrichs VII., des letzten Grafen von Toggenburg. Er scheint sich als Wundarzt im Eisass aufgehalten zu haben, jedenfalls machte er mit Brunschwig Bekanntschaft. Letzterer erfuhr die Geschichte mit Mathias Corvinus aus Toggenburg’s eigenem Munde und erzählt sie im Jahre 1497 in seiner Wundarznei. Um 1468 behandelte Toggenburg den ungarischen König und wurde von diesem zu einem Grafen und Ritter gemacht. (Als unehelicher Sohn dürfte er wohl kaum den erblichen Adelstitel der von Toggenburg geführt haben.) 1475 tritt er als eidgenössischer Gesandter beim deutschen Kaiser auf, und 1476 bewirbt er sich um ein Rittergut, das Schloss Liebenfels im Thurgau. 1491 unternahm er eine Wall- 1) Reruni ungaricarum decades IV. lib. I. S. 548 „Quin et rex ea nocte haud procul a spina dorsi sagitta Getica confossus est: ubi cum excussa fer- rum basta altius inhaesisset, quatuor annos non sine grani molestia pertulit. — Et cum ubi insederat tabescente plaga remitteretur: deinde repellente natura sensim excussum est“. 2) 1. c. Brunner, l)ie Verwundeten. 25 fahrt nach Tours und beschenkte die Kirche seines Heimatortes mit einer Reliquie. Das Leben Toggenburg’s fällt somit in die nämliche Zeit, wie dasjenige des Heinrich von Pfolspeundt. Vielleicht haben sich die beiden gekannt. Die Thatsache, dass er als eidgenössischer Gesandter fungierte, beweist, dass er in seinem Vaterlande eines gewissen Ansehens sich erfreute und im Verkehr mit grossen Herrn Uebung hesass. Die Bemerkung unserer Handschrift, er habe Kaisern und Königen „grob gedienet“, bezieht sich wohl nicht nur, wie früher gesagt, auf seine Thätigkeit als Wundarzt, sondern auch auf diejenige als Gesandter. Inhalt der Handschrift in toto. Die von Herrn Prof. B 1 ö s c h gegebene , eingangs erwähnte Katalog-Signatur giebt an, dass unser in Rede stellendes Manuskript ausser der Wundarznei noch andere, kleinere, damit nicht in Zusammenhang stehende Kapitel medicinischen Inhalts enthält. Wir wollen im Folgenden eine Uebersicbt über die gesamte Materie geben, dann die Wundarznei uns genauer betrachten und mit den andern, schon besprochenen Kopien vergleichen; letzteres wird unsere Hauptaufgabe sein. 1. Die ersten 7 Blätter von derselben Hand haben zum Gegenstände eine „Har ng sch au“, d. i. eine genaue Beschreibung der Harnbeschaffenheit bei verschiedensten Leiden, jeweils iiberschrieben mit dem Alter und Geschlecht des Patienten, z. B. „femina 30 annorum, vir, virgo“ etc. 2. Es folgt ein vereinzeltes Blatt, welches Anatomie enthält und ohne Zweifel zu einem am Ende stehenden Kapitel über Anatomie gehört. 3. Hierauf 12 Blätter, enthaltend eine Arzneikunst, besser gesagt allgemeine Therapie. Der Titel lautet: „Die nach volgend etlich kunst der ertznig“. Ohne System werden für alle erdenklichen Krankheiten ltecepte gegeben. Krasser Aberglauben bei naiv populärer Darstellung. Mittel für Kropf, Krebs, Hai'nstein, Flechten, „für das gelid aqua“ (Glidwasser), „nota wan ein mensch beseieht wird von einer mus vnd fulet darnoch“. Sodann Wundsalben, Wundtränke; unter anderem „ein wundtrank des grafen von Helfenstein“. Ein Schlaftrunk aus Mohnsamen: „Wein, papa- veris nigri, papaveris albi, seminis lactuce.“ Ausführlich seien hier einige Proben wiedergegeben, die sich auf die Behandlung chirurgischer Leiden beziehen: Behandlung des eingeklemmten Bruches: „ W er gebrochen ist. Item wen einer gebrochen ist. vnd es kumpt im harus das es erhertet vnd gestat vnd will nit widere in lib vnd es ist 387 erst geschechen in ainem tag oder zweien so nym ein linde salb die da gut ist für die geswulst es sey was salb es denn well, hettest aber kein salb so nemest ein altz sclnner vnd salb im den brück vnd lioden wol damit. Ynd nym den hoden in die ein hand vnd den bruch in die andrn hannd vnd welkli also mit der hannd am bruch bis es woll erwarmpt vnd trucks dann liubsclilieh also darhin in bis das dus hin ein bringest also darnach mocht man ein schnyden oder ein pundt machen wie man es dann will haben aber wan man es nit hin ein bringen möcht vnd es gefast erkaltet wer so hilfft kein schniden noch mit er mus sterben got well im dann helffen maria.“ Resume: Der Bruch wird erwärmt, dann zu reponieren versucht. Gelingt die Reposition nicht, so muss Pat. sterben. Behandlung von Fisteln. Kauterisieren und Aetzen. Item wildu fisteln heylen. Item nym alnmen zucker vnd sey- ffen vnd allun vnd terpentin vnd mach darus ein salb darmit heilstus wider w y as du vor hast us geetzt mit dem operment. Wiltu kauterisiren oder etzenn. Darnach nym als ein linten operment vnd leg es daruff so etzt es also tieff als ein dumen wildu dann ein gross loch machen, so nym dest mere vil operment. zu den wunden. Item als gross als ein nuss terbentia vnd zer- schlachs gar w r oll mit eyr klar-wildu aber das die wund swere oder eytrig werd, so nym für das eyr klar den totter vnd schlachs ouch vndereinand. Beinbrüche und Kontrakturen. Ein gute kunst für erlamung der glider. So nym die inner rindn oder past von lindenboum vnd zerhacks klein vnd thuli in einen haften voller w'asser vnd lass sydn so wirt es glich als ein mus, so nym es dann also warm als du es erlidn magst vnd schlachs vmb die krummen gelider aber du solt vffschawn das das nit zu oft ufflegest w 7 ann es macht das geäder zu vast reckn (?) vnd pinds al- wegn mit schindeln das du als lang bis eins genist. (genesst.) Zum beinbruc h. wen einer ein bein abbriclit so soll er nur ein mal diz pand daruff binden vnd bunden lassen achtag so heylt es gantz. It ein liirn von einem grossen lmnd vnd-. 4. Von anderer Hand geschrieben ist ein weiterer Abschnitt, umfassend 27 Blätter samt genauem Register und gereimter Vorrede. Inhalt: Eine Pharmakognosie, d. i. Kräuter buch. Jedes der Kapitel behandelt ein Kraut und seine heilsamen Wirkungen. Das Kraut wird lateinisch und deutsch benannt, dann folgen Angaben über Zubereitung und Anwendung bei verschiedenen Krankheiten. Auf ein eingehenderes Referat muss ich verzichten; es fehlt mir hiezu Zeit und Interesse. 5. 18 folgende Blätter bieten wieder Mittel für alle möglichen Leiden z. B.: Verschiedene Wund tränke, darunter einer zubereitet aus 25 * 388 30 Krebsaugen verstoßen und mit gutem Wein gemischt (!). Als Verfasser dieses „buches“ wird meister Bartolomeus genannt: Dit buch tichte ein meist’ der his bartolomeus das nam er zu Krichen (Griechen!) us (d. h. entnahm er griechischen Autoren) Item bartholemeus der meister hat vns an disem puch gelart alle die dinck die er vorsuchte das sie war sint in kriclischen buchern die sie geschriben haben die krichschen aerzte, also Ypokras, galienus u. s. w. Merkwürdig sind die P f e i 1-, W u n d- und Buntsegen: Dit ist der pt'ilsegen, nicodemus d’jodde (Jude) zoüch vnserem herren iesu cristo drei naile (Nägel) aus henden vnd fussen also war also das ist also war helf mir got vnd maria die heilige iükfraue das ich di- sen menschen dit holz vnd eisen aus den fleische gezihen möge. In deine namen des vaters vnd des sons vnd des heiligen geistes amen. Ein wii nt segen. Crist wart verbünt auf ertriche (Erden) das ver want (überwand) er in dem himelriche das geswal noch calmy (?) noch geswor noch slugny kein vnglucke zu also muse oucli dise wunde thu in dem namen des vaters vnd des sons vnd des heiligen geistes ame. Aber ein b iin t s e g e n. Godt waldes (walte es) vnd die heiligen fünf wunden Crist wart gefunden Der pflege diser wunde vnd heilige si auf von gründe ane schasse (?) ane slasse (?), ane (?) sere vnd ane swere vnd ane wee. Das werde in dem namen dens vaters vnd dens sons vnd dens heiligen geistes amen. Diese „Segen“ sind in niederdeutscher Sprache geschrieben, offenbar z. T. unrichtige Abschriften aus andern Werken (Dr. Es eher, Stadtbibliothek Zürich). Zu erwähnen sind aus demselben 5. Teil Vorschriften über den Aderlass: „Nu will ich auch sagn von dem plute der Odern wan gut lassen ist. Zu dem ersten wan du gelest so saltu das blut lassen sten also lange als man mochte ein messe gelesen.“ Zuerst werden aus dem Aussehen des Blutes diagnostische Schlüsse gezogen, dann werden Vorschriften gegeben, an welcher Stelle bei verschiedenen Affektionen, ob am Haupte, am Ellbogen, oder an der grossen Zehe zu Ader gelassen werden soll. 1) Ganz ähnlich klingt der im Anzeiger für die Kunde deutscher Vorzeit 1872. S. 262 publicierte „Wundsegen“, auf den Haeser I. S. 793 aufmerksam macht. Es heisst darin von den Wunden Christi „die enswuren noch enfaulten noch enflussen noch ensmekchten noch eitroten (lies: eitroten), da- geslug nie kain vngelükch zfl also mus heut der wunden geschehen die ich hie gesegent han u. s. w. “. Der Segen ist enthalten in einer Papierhandschrift aus der 2. Hälfte des 16. Jahrhunderts. — Wir werden in weiteren Handschriften auf dieselben wohl weit verbreiteten und lange Zeit sich haltenden Formeln stossen. 389 Zahlreiche Recepte gelten der Pestilenz; besondere davon sind für die „armen litte“ empfohlen. Als 6. Teil folgt nun unsere W undarzney. Vergleich von Manuskript III mit Manuskript I und II. In einem jetzt angestellten Vergleich mit den beiden schon besprochenen Kopien des Pfolspeund t’schen Werkes, speciell mit Manuskript I, sollen die Identität des Inhaltes bewiesen und Abweichungen klar gestellt werden. Ein Gegenüberstellen des ganzen Textes hat keinen Zweck, es würde dieser Aufwand von Mühe zur Wichtigkeit der Sache nicht im richtigen Verhältnis stehen. Dagegen ist zur Kontrolle meiner Erörterungen notwendig, das Manuskript I in der Haeser-Middeldorpfsehen Ausgabe vor sich zu legen. Nach der Ueberschrift, die wir bereits im Wortlaut kennen, folgt in unserem Manuskripte eine Einleitung, welche lautet: „Das habe ich aufgeschriben aus den bestin vnd nützten stucken vnd die aller trefflichsten stucke von allen schaden darmite zu heilene vnd d’ meist’ hat si zusampne proch vnd geholt aus duzschin vnd welschin landen von den aller hostin vnd bestin meistern die auf der zeit in dem landen lebiten Vnd mit solcher Kunst hat er in dem lande zu prusen in dem grossen kriegen mehr wan dri tuset menschen geheilit Die gar swerlichin geschossen vnd gestossen vnd geslagen vorwfint sint vnd sust auch vil grosser alder vnd framder schaden vnd suche Das danne manchen guten mane wol wissentlich ist der auf die zeit in dem lande zu prussen gewest ist vnd hat solche konste nymande so grüntlichen gelernet wan zwein pruddere Dutzes Ordens vnd hat vns gebeten ab wir solche konst vorbas lernen werden andere leute solche wie von vns zu gebene also her vns gelernet hat auch einen ider man zu lernen also er vns gelart hat.“ Vergleichen wir diese Einleitung mit derjenigen von Manuskript I und II, so haben wir folgende Differenzen zu notieren: Während in der Breslauer Handschrift Heinrich von Pfolspeundt sich selbst nennt, und während in der Stuttgarter Handschrift Heinrich von Bälden stetten sich als Verfasser zu erkennen giebt, nennt sich hier der Autor nicht, sondern er wird in einem späteren, schon citierten Abschnitte von anderer Hand genannt. Hier in der Einleitung heisst es nur, wie oben steht, „der Meister“ habe die „stücke“ zusammengebracht 390 und geholt etc. Der Verfasser spricht nicht selbst zum Leser, sondern es wird in indirekter Rede referiert. Der Schlusssatz der Einleitung „vnd hat solche Kunst“ u. s. w. ist wie in der Breslauer Handschrift ohne Angabe der Namen der beiden Ordensbrüder mitgeteilt. Dafür werden diese beiden Brüder an späterer Stelle mit Namen aufgeführt als: „Hans t i f e n “ und „Heinrich von Waidestetten“ (statt B a 1- denstetten in Manuskript II). In der Breslauer Kopie werden die Beiden überhaupt nicht, auch nicht an späterer Stelle genannt. Der oben kopierte Abschnitt stimmt auch in andern Punkten nicht überein mit der Einleitung in Manuskript I; so heisst es z. B. hier nur „in dem grossen Kriegen“, und nicht wie dort „im Kriege zwischen dem deutschen Orden und dem Könige von Polen. “ Es ist, als ob alles das. was das Original resp. dessen Urheber signalisiert, absichtlich wesrnelassen worden wäre. Während in Manuskript I die verschiedenen Kapitel durch Ueber- schriften angekündigt werden, sind Titel hier viel seltener. In dem jetzt kommenden Paragraphen, der dem Arzte Ver- haltungsmassregeln erteilt, deckt sich der Text im Ganzen genau. Als Differenz notiere ich: Wo es in AI. I heisst: „auch soll der Arzt gerne um gotts willen heilen, so er vermag“, lesen wir hier: „sondern auch rate ich einem ieg- lichen wer mit diser kunst heilen will, das er zu geziten ouch gerne ahne lute heile so gibt im got dester mehr gluck macht vnd kraft die andern zu heilen“. Nach Kapitel IV in Manuskript I folgt in unserer Kopie ein anderer kleiner Passus, betitelt: „hy finstu von den bundin zu helfn“ „Item ouch so ündestu in disem buche wie du einer bunden helfen salt ab du an dersselb en helfen wilt. Aber diser meister der hefte kein bunden vnd sint der zit wir siner künst auch gebruch habin so haften wir auch keine wunden as tete dan gar grosse not. Item auch so fin- destu in disem buch wie du salbe hefte machin solt die sint besser dan das hefften den inan bedarf nit d’ nodel nit der heften“ u. s. w. Wo in Manuskript I nach IX 25—30 Kapitel X folgt, beginnend: „Auch wie lange man sol etc.“ ist hier ein anderer Abschnitt eingeschaltet, in welchem die Namen der oben schon erwähnten Ordensbrüder angeführt sind. Der Inhalt entspricht ziem- 891 lieh genau der von H a e s e r aus Manuskript II Blatt 6 citierten Stelle 1 ): „Item so habe ich mir zwei stucke behaldin die ich in dit buch nicht schribin wil vnd die ich auch nymandt gelart habe danne zwen brudere meynes Ordens. Der eine heiset hans tiffen der andere heist heinrich von waidestete vnd hab sie glart das sie können gesehin wan in ein gewonter zu kompt“ u. s. w. Ausführlicher als in Manuskript I ist das, was in unserer Schrift, vom Ausziehen der Pfeile handelnd, sich anreiht. — Es fährt jetzt eine andere Hand im Abschreiben weiter. Die Stelle Manuskript I. XI. 5—10, wo das Register des „Johann von Birer“ angeführt wird, lautet hier: „Und wil anhebn an maister hansen von pariss konst. u. s. w. “; also auch hier wie in Manuskript II Johann von Paris. Von diesem Meister ist in Manuskript I ebendaselbst gesagt, dass er „in Lottringen gesessen unweit von Metz. “ Manuskript III macht diese Angabe später. Da vom Kopisten des I. Manuskripts der Name Johann von Paris, wie er offenbar im Original figuriert, ganz verunstaltet herübergenommen wurde, so ist es begreiflich, dass Haeser und Middeldorpf umsonst sich bemühten, über diesen Lehrer P f o 1 s p e u n d t’s biographisch etwas zu erfahren. Ich selbst konnte es nicht unternehmen, demselben nachzuspüren, will aber darauf hinweisen, dass zu S t r a s s- burg anfangs des 16. (?) Jahrhunderts eine kleine Wundarznei im Drucke erschienen ist, welche auf diesen von Pfolspenndt oft genannten Autor zurückzuführen ist. Pfolspeundt giebt selbst an 2 ), derselbe habe eine Kunst verfasst. Das Büchlein führt den Titel: „Ein new WundArtznei M. Jolians von Parisys“ und wurde „getruckt zu Strassburg beim J. Cammerlander.“ Eine Jahreszahl der Ausgabe 3 ) konnte ich nirgends finden. In der „Vorred“ ist gesagt „Deshalben binn ich verursacht worden diss Buchlein in Truck zu fflrden, dweil Meyster Johan von Pariss“ wundartzt, alle 1) Vgl. Sitzungsbericht der Akademie S. 230. 2) M. I. S. 90 „vmd disßer wundtrang steet inn meister Johan von Birers kunst“. 3) (1 u r 11 führt das Buch an (Bd. 3. S. 205), ohne von Beziehungen zu Pfolspeundt zu sprechen. Es handelt sich hier offenbar um eine bedeutend spätere Ausgabe, die nicht aus Strassburg, sondern aus Frankfurt stammt. 1549. Auch Wieg er bringt es in einem Nachtrag S. 125 seiner Geschichte der Medicin in Strassburg. Mir selbst ist es durch Herrn Dr. Veihinger in Schramberg gütigst zugestellt worden. 392 ding ihm vnd andern so ordenlich züsamen geschrieben, vnd gebraucht mit seiner eygenen handt. “ Es finden sich hierin mancherlei Anklänge an Pfolspeundt, auch an Brunschwig und G e r s s d o r f f, und ist es wahrscheinlich, dass dieser Druck nach einem schon viel früher verfassten Manuskript erfolgte, lag ja eine „Kunst“ des Hans von Paris dem Pfolspeundt 1460 schon vor. Es ist in diesem Werkchen auch kurz wie bei Pfolspeundt von den Schusswunden durch Büchsen die Rede, nämlich in Kapitel 29: „Wie man wunden, geschossen mit büchsen oder pfei- 1 e n, h a n d 1 e n soll. Ist einer geschossen mit einer büchsen, so sol mann ihm auff stundt das puluer aussdreiben, vnd thun wie hernach geschrieben, vnnd dann heilen mit der wundtsalben. Nimb beit'uss, fünff stengel maiss- lieben kraut mit den blumen, stoss es vnder ein inn eim mörserstein, den safft gibe dem verwundten menschen zütrincken, so ghet das puluer von stunden zu der wunden auss.“ Gehen wir weiter in unserem Vergleich von Manuskript I und III, so gelangen wir jetzt beiderorts zu dem Verzeichnis der namhaften chirurgischen Meister jener Zeit. Während in unserer Schrift die in I und II verewigten internationalen Berühmtheiten alle auch genannt werden, wird die Liste ausserdem noch kompletiert durch Aufzählen hervorragender Scliärer schweizerischer Nationalität. Letztere haben wir im ersten Teil dieser Arbeit schon herausgeschrieben. Hier folgt die ganze Liste wortgetreu: Item Meister Hans grob zu wien in östrich ein ritter. „ „ Hans von Pariss in lutteringen. „ „ Christoff von Ministern vnd zu münchen gesessen. „ „ hans von beyern. „ „ Jörg von jerusalem zu brug in flandern. „ „ andreas von napuls (Neapel). „ „ herman von Zürich. „ „ ott zu lantzhut. „ „ jsack ein jud des grossen cam zu tattay (Tartarei) vnd des Königs zu persean artzat. „ , Salomon jud des Künges zu Ungarn artzat. „ „ petter von Lindow. „ „ hans von tegerschen ‘). „ „ mattem zu bern. 1) Besitzung der Comturey Tobel im Thurgau. 393 Item Meister cunradtt von nornberg (Nürnberg). „ „ niclaus zu regenspurg. „ ,, lians zu nürlingen (Nördlingen). „ lienbart von schope (Schöpfen) bie basle gesessin. , , bans von halberstad. „ „ Otto von heydelbergk zu wissenburg gesessin. „ lienhart von Lowertz (Lugano) in lamparten. ,, „ erhärt von jfardon (Jverdon) in saffoy. Von allen diesen wird Hans von Paris am höchsten gestellt: „Item meister Hansen von parifs sol die erst konst syn noch deine registere vnd keine andere dar zwischen.“ Daraufhin giebt nun der Kopist den Hans von T o g g e n- burg als denjenigen zu erkennen, der dieses Buch machen liess. Den Wortlaut dieser Verkündigung kennen wir. Anschliessend daran kommt die Bemerkung von den beiden Hauptspecialisten für Knochenbrüche: ,och sind das die liüpschisten meister zwen zu beinbrüchen als ich sy gesechen bab, meister scbrantz von frutti- gen vnd der besy zu schwitz.“ Wir haben hievon ebenfalls schon Notiz genommen. Es handelt sich um 2 Schweizer Bekanntschaften des Kopisten, der wohl ein engerer Landsmann des von Toggen- b urg, d. h. ein Schwyzer gewesen sein mag und mit seiner dialektischen Färbung den P f o 1 s p e u n d t’sclien Text übertrug. Bemerkenswerte Umänderungen in dem hier zunächst anschliessenden Texte sind nicht zu konstatieren; dagegen habe ich zu dem was über Schlafmittel berichtet wird, eine Bemerkung zu machen. Haeser und M i d d e 1 d or p f sagen zu M. I (Einl. XL): „Charakteristisch für die isolierte Stellung, welche die Wundärzte zur Zeit P f o 1 s p e u n d t’s einnehmen, ist, dass in der Schrift von dem Beistand eines Apothekers nirgends gesprochen w i r d. Der Wundarzt verschaffte sich die Arzneistoffe in rohem Zustand etc.“. Dies ist nicht zutreffend. Es findet sich in M. III, sowie auch in M. I, LXXXI 5—10 der Satz: „vnd findest den bey den aptekern.“ Das wichtige Kapitel über Rhinoplastik zeigt in I u. III genaue, fast durchwegs wörtliche Kongruenz. Es macht den Eindruck, als sei in M. III die Abschrift noch exakter. Der, welcher ihn die Kunst lehrt, wird in M. III „wale“ genannt, in M. I „wall“, in M. II „wallach“. In M. III heisst es deutlicher „Vor war ich rate eyne iglichen das er sich heylen laß wan es vorstellet den 394 menschen gantz wan er nicli liat. “ In M. I ist nur gesagt: „ Ich rathe einem ittzlichen gantz, wen er der nasse nicht habe“. Von der ebenso wichtigen als inhaltsreichen Abhandlung über die Pfeil Verletzungen ist nachzutragen, dass in M. III die primitiven Zeichnungen der Instrumente fehlen. Desgleichen mangeln die Abbildungen der Bandage zur K o r- r e k t i o n krummer Glieder (M. I CL 1—10 und CLI), sowie das gepolsterte Holz zum Verband bei Achselbein- f r a k t u ren, bei sonst genau gleicher Beschreibung. In beiden Schriften ist zum Einziehn der Achsel ein Holzstück mit dem Satze empfohlen: „Item daß ist das moster do mitte du on richte ader zihen salt. “ In M. III ist aber wieder die Skizze dieses Musters weggelassen. Bezeichnend ist abermals, dass in der Anleitung zum Iv r ä u- terb rechen (M. I CLXXXIII) in unserem Manuskript die Stelle, wo von „Preussen“ die Rede ist, eliminiert wurde. Ueber Schusswunden mit Feuerwaffen bringt M. III nichts Neues, keinen Zusatz, sondern in wörtlicher Folge wird das Procedere empfohlen, um „büchsenpulver us wunden zu triben“. (Vergl. M. I S. 135.) Ich weise darauf hin, dass in dem genannten Büchlein des Hans von Paris an schon citierter Stelle derselbe Wundtrank zum Austreiben des Biichsenpulvers empfohlen wird. Es heisst dort: „Nimb beif'uss fiinff Stengel maisslieben kraut mit den blumen, stoss es vnder ein inn eim mörserstein, den saft't gibe dem verwundten menschen zu trincken“ u. s. w. Pfolspeundt hat (M. I S. 135 CCLXXIX) „vnnd den wundtrang vonn dem beiuoss vnd von der buchspitz getrunken das treib sso lang bis das puluer auss kompt“. Nach einem nicht alphabetisch geordneten Iv r ä u t e r Verzeichnis, reiht sich gegen Ende unseres Werkes nochmals ein Convolut schrecklicher Recepte an: „ für den wolf an den beyn, für pestilenz, für die wundsucht, für den kröpf, zum hertzen wee, zum zan we, für die figwartzen am ars“ u. s. w., u. s. w. Mitunter wird „Galienus“ citiert, daneben kommt: „Das ist des Keysers Kunst, Item des Juden Kunst zum brucb.“ Durch eine Reihe leerer Blätter getrennt folgt zum Schlüsse 'eine kurze Anatomie. Welchen Ursprungs diese ist, wo sie co- piert wurde, weiss ich nicht Zusagen; originell dürfte sie kaum sein. Ein Vergleich, den ich mit dem Traktat der Anatomie in 395 Gerssdorff, die von Guido stammen soll, sowie mit der Anatomie in Brunschwig anstellte, ergab, dass sie damit niclit identisch ist. In der Einleitung ist wie bei Brunschwig auf Galen Bezug genommen. Pfolspeundts Werk ist in M. I und II eine Anatomie nicht beigegeben. H a e s e r und Middeldorpf sagen von ihm auch 1 ) „er besitze nicht die mindesten anatomischen Kenntnisse“. Hat v. T oggenburg diesen Anhang hinzugefugt, so trifft ihn dieses Urteil nicht. 3. Manuskript IY. Berner Handschrift (3. Dieses Manuskript trägt im Handschriftenkatalog der Stad t- bibliotkek Bern folgende Signatur: „VII. 119. Gepresster Leder-Bd. in fol. mit Metallbeschlägen und abgerissenen Schliessen. Unpag. Geschenk des Herrn Friedr. B ü r k i. Früher im Besitze des Herrn Dr. v. L i e b e n a u in Luzern. Medicinische Becepte. Sammlung medicinischer und haus wirtschaftlicher Vorschriften. Schrift vom Ende des 15. oder Anfang des 16. Jahrh. ohne Namen. Auf dem Deckel in moderner Schrift 1482. Inwendig; Im 1549 jar hab ich min liusfrown Margaret uff der mur genommen.“ Mein Wissen über die Herkunft dieser Handschrift beschränkt sich auf das eben Mitgeteilte. Die letzt erwähnte familiengeschichtliche Notiz innen auf dem Deckel, d. h. die Nennung des Geschlechtes „uff der mur“ dürfte darauf hinweisen, dass der damalige Besitzer im Lande Schwyz wohnte, woselbst heute noch meines Wissens dieses Geschlecht, dem seine Frau entstammte, existiert. Was das Alter des Manuskriptes betrifft, so ist die vorn auf dem Deckel angebrachte Jahreszahl 1482 dem Inhalt des Werkes entnommen und zwar einem darin enthaltenen Kalender. Letzterer ist anscheinend von derselben Hand angefertigt, wie die Wundarznei. Die Handschrift ist auf Papier geschrieben. Das Wasserzeichen wechselt. Meist ist es der Ochsenkopf, der zwischen den Hörnern einen Stern trägt; seltener ein Kreuz. Blätter nicht 1) Einleitung. S. XIX. 396 nummeriert. Weitaus der grösste Teil von der nämlichen Hand geschrieben. Vorn und hinten, selten zwischen hinein, spätere Zusätze. Die Schrift, gleichmässig, überall mit schwarzer Tinte, keine roten Anfangsbuchstaben. Inhalt. 1. Nach einigen Recepten von späterer Hand folgt wie bei M. III eine Hamgschau. 2. Hernach wieder llecepte gegen schwinende Glieder, Gicht, Roten Schaden, Podagra, Pestilentz u. s. w. 3. Oben erwähnter Kalender. 4. Mittel gegen Frauenkrankheiten. 5. Als Hauptteil: Die C o p i e IV der Pfolspeundtschen W undarznei. Ueber diese 4. Kopie kann ich mich ganz kurz äussern, d. h. das Ergebnis der genauen Durchsicht zusammenfassend mitteilen. Es sind hier die einzelnen Kapitel des Pfolspeundt’sehen Werkes bunt durchein an der gewürfelt, von Kopie I—III in der Reihenfolge total abweichend. Dabei stimmt der Inhalt der verstellten Teile im wesentlichen genau überein. Kleinere vorhandene Differenzen zu notieren, hat wenig Wert. Hervorzuheben ist, dass alle die Stellen, die auf den Ursprung der Handschrift, d. h. auf das Original hindeuten, weggelassen sind. Es fehlt die Einleitung, es fehlen jene Sätze, wo in den andern Manuskripten die beiden Ordensbrüder des Pfolspeundt angeführt werden, es fehlt auch die Liste der berühmten Wundärzte. Im Abschnitt über Pfeilextraktion ist ein Pfeilsegen angegeben, der mit dem in Kopie III nicht vollständig gleichlautet, aber sehr ähnlich ist; die Mundart ist eine andere. Bei einem Rückblick auf die beiden hier ans Licht gezogenen und beleuchteten Kopien des P f o 1 s p e u n d t'sehen Werkes, konstatieren wir nochmals, dass diese Abschriften, datierend aus den Jahren 1 4 7 7 und 1482 älter sind, - als die bisher bekannten zu Anfang des 16. Jahrhunderts hergestellten Breslauer- und Stuttgarter Handschriften. Ob zu unseren Kopien das Original, oder wieder schon Abschriften benutzt wurden, ist auch da völlig dunkel. Wir wissen also nicht, wo das Original, wenn es überhaupt noch existiert, liegt, und dürfen zugleich der Vermutung Raum geben, dass noch verschiedene andere Reproduktionen desselben in Bibliotheken herumliegen. Es ist anzunehmen, dass dieses 397 deutsch verfasste Wundarzneibuch grössere Verbreitung fand, als wir zur Stunde übersehen. Bruchstückweise und veränderten Inhaltes mag Vieles daraus in Kräuterbücher aller Art übergegangen sein. II. Die Handschrift des Antoni Trutmann. Stadtbibliothek Bern. Es lautet die Signatur des jetzt zur Sprache kommenden wunderlichen Denkmals einheimischer medicinischer Kunst im erwähnten Handschriftenkatalog wie folgt: „XI. 61. Pergt. Bd. 8° Unpag. 14. Jahrli. Geschenk von Herrn Fr. Bürki. Arzneibuch von Anthoni Trnthmann. Zusammenstellung medicinischer Recepte, im 14. Jahrhundert von Anton Trnthmann zu Luzern verfasst. Original. Auf dem äussern Deckel urkundliche Notizen über Namen und Familie des Verfassers, vom früheren Eigentümer Dr. H. v. Liebenau.“ Herkunft der Handschrift. Wie obige Signatur sagt, stammt auch dieses interessante mittelalterliche Compendium schweizerischen Ursprungs aus dem Besitze des Herrn Th. v. Liebenau, Staatsarchivar in Luzern. Nach seiner Mitteilung an mich ! ) wurde es von seinem Vater Dr. med H. v o n Liebenau im W a 11 i s erworben. Es steht auch vorne die Bemerkung „21. August „Brige in valesia“ Herr Dr. Th. v. Liebenau tauschte dasselbe aus und es gelangte dann durch Herrn Bürki an die Stadtbibliothek“. Vorn auf dem ersten leeren Blatt ist unter Mai 1876 gesagt: „Dieses im 14. Jahrhundert verfasste Arzneibuch gehörte früher dem H. v. Liebenau in Luzern. Als Verfasser desselben nennt sich auf der ersten Seite des Registers unten: Anthoni Trutma n n. Es enthält viele sehr sonderbare Recepte. F. Bürki“. Weiter zurück gehen die Spuren nicht. Wo mag das kleine Brevier die langen Jahrhunderte früher gelegen haben? Der Urheber der Handschrift und das Alter derselben. Als Verfasser der Handschrift giebt sich in derselben, wie im Vorstehenden gesagt ist, Antoni Trutmann zu erkennen. Ueber das Geschlecht dieses Namens giebt H. v. Liebenau folgende genealogische Notizen * 2 ): „Trutmann ist ein Geschlecht, das im IjÜrief. Juli 1895. 2) Auf dem Deckel der Handschrift, sowie in dem Buche Arnold Winkelried, seine Zeit und seine That. Aarau 1862. S. 183 u. ff. 398 18. und 14. Jahrhundert häufig genannt wird; solche sind in Säe hingen, Beromünster, Aarau von Oestreich belehnt, und in Luzern 1328 im Anselm. Arnold Trutmaun hatte zur Frau Verena von Litt au (Tochter Bitter Notkers und der Sophia von Rued), welche Verena 1345—46 noch lebt und vielleicht Antons Mutter sein dürfte.“ In der Handschrift selbst ist eine Zeit der Abfassung nicht genannt. Aus den vorstehenden urkundlichen Notizen wäre zu schliessen, dass das Lehen Trutmanns und somit die Abfassung der Hand- schrift ins 14. Jahrhundert fällt, ja, H. v. Li eben au nimmt an, dass derselbe ein zur Zeit des Sempacherkrieges lebender F eldarzt gewesen sei, dessen „ Taschenbuch “ hier vorliege. „Die Pflege der Verwundeten, sagt er in seiner Abhandlung über Arnold v. Winkelried 1 ), war nicht so schlimm, als man sichs in dieser Zeit vorstellen sollte; das beweiset u. a. meine gleichzeitige Handschrift A n t o n i Trutmanns. welcher die damaligen Heilmethoden und Heilmittel mit Angabe der Meister aufzeichnete, und vom Herzoge (d. i. der bei Sempach gefallene Herzog Leopold) als seinem gnädigen Herrn spricht.“ Ist diese Annahme v. Lieben aus zutreffend? In der obigen Genealogie des Trutmann’ sehen Stammbaumes ist A n t o n i selbst nicht nachgewiesen. Giebt uns der Inhalt des Werkes Anhaltspunkte zur Bestimmung des Alters? Wie aus obigem Citate erhellt, findet H. v. L i e b e n a u einen solchen in der Stelle, wo Trutma n n vom Herzog von Oestreich als von seinem „gnädigen Herrn“ spricht. Es handelt sich um das Recept eines Wundtrankes, das unter dem hochtönenden Titel aufgeführt wird: „ Diss ist minss genedigen Herren von Oesterichs Trank “ ; wir werden darauf später zurückkommen. Indem der Verfasser den Herzog von Oestreich seinen gnädigen Herrn nennt, liegt allerdings der Schluss nahe, dass es hier um Herzog Leopold III. sich handelt, der bei Sempach den Heldentod erlitt; denn unterdessen Regierung noch, später nicht mehr, wäre Trutmann als Luzerner östreichischer Unterthan gewesen. Durch den Sempacher- krieg entledigten sich ja die verbündeten alten Orte der habsburgischen Oberhoheit. Denkbar ist, dass Trutmann jenen Wundtrank einem andern früheren Autoren entlehnt, für den der Titel passt; oder aber, dass er das Werk im 14. Jahrhundert schrieb, 1) 1. c. 399 wir aber eine Kopie aus dem 15. Jahrhundert vor uns haben, in welche Rezepte aus dieser Zeit eingeflochten wurden. Dabei muss aber bemerkt werden, dass das ganze Manuskript von derselben Hand geschrieben erscheint; dass das Ganze gleichwohl eine kritiklose Kompilation ist, ergiebt sich aus der Besprechung des Inhaltes. Giebt es andere inhaltliche Momente, die hinsichtlich des Alters der Handschrift uns Winke geben? Seite 116 wird ein Recept aufgeführt unter dem Titel „Dez von Dockenburg Stück contra pestem“. Damit könnte unser berühmter Hans von Toggenburg gemeint sein, der um Mitte des 15. Jahrhunderts lebende, angebliche Urheber von Kopie III. der Pfolspeundt’sehen Wundarznei. Nach Herrn Staatsarchivar Th. v. Liebenau dagegen ist es wahrscheinlicher, dass es hier um den 1352 beurkundeten Spitaler „Bruder Diethelm von Toggenburg zu Hohenrain“ sich handelt. Einmal nennt Trutmann das Jahr „90“. Es heisst S. 106: „Item das ist Franz Hagen stuck (der) an gross weit vif komen ist zu Strossburg anno XC.“ Das dürfte wohl auf das Jahr 1390 sich beziehen! Es sind, wie wir sehen werden, noch verschiedenerlei berühmte und unberühmte Autoren und Meister citiert. ohne dass daraus zeitlich etwas gefolgert werden könnte. Dass nirgends von Schusswunden durch Feuerwaffen, sondern nur von Pfeilen die Rede ist, spricht ebenfalls für das 14., jedenfalls gegen die 2. Hälfte des 15. Jahrhunderts. Wohin deutet das Gepräge der Handschrift? Darüber sind die Handschriftenkenner nicht einig. Nach Herrn Archivar Th. v. Liebenau spricht der Schriftcharakter der Handschrift entschieden für das 14. Jahrhundert; im 15. Jahrhundert, schreibt er mir, hätte man auch nicht mehr auf Pergament geschrieben. Prof. Paul Schweizer in Zürich glaubt, dass ein Erzeugnis des 15. Jahrhunderts vorliege. Aeusserer Charakter der Handschrift. Wie H. v. Lieb enau von dem „kleinen aber sauber geschriebenen Taschenbuch dieses Feldarztes“ sagt, zählt dasselbe ausser dem Register 141 Blätter, teils Pergament, teils Papier mit dem Wasserzeichen eines lateinischen P in 16 dz zu 30—32 Linien auf der Seite, in lateinischer und deutscher Sprache. Letztere zeigt, wie ich hinzufüge, deutliche dialektische Färbung (z. B. „nummen“ statt „nur“, wie heute im Berner-Luzerner-Aargauer Dialekt). Die Ueberschriften sind grösser, mit roter Farbe geschrieben. Die gros- sen Anfangsbuchstaben neuer Sätze mit roten Schnörkeln verziert oder durchstrichen. Endungen „en“ und „ ein “ sind mit — über dem „1“ ausgedrückt, auch „n“ und „m“ im Wort durch Striche bezeichnet; r durch ’. Der Inhal t. Zur Herausgabe der Handschrift in toto eignet sich der Inhalt nicht; es ist zu viel Spreu bei den Kernen. Das Interessante und geschichtlich Wertvolle soll herausgelesen und für sich betrachtet werden, Wir werden zuerst den Inhalt insgesamt charakterisieren und sonach das Chirurgische genauer analysieren und z. Teil auch kopieren. Durchgehn wir das alphabetische Register, in welchem Trut- mann sich nennt, so sehen wir da in grässlichem Durcheinander Remedien für Mensch und Vieh angekündigt. Ohne System, ohne Einteilung wird sodann bald in Deutsch, bald in Latein, ein Wust von Rezepten, oft sonderbarsten Inhaltes mitgeteilt. Da sind Wundtränke, Salben, Pflaster, Pillen, Oblaten (Ofleten), Dekokte, Cola- turen in buntem Chaos verschrieben. Alle medicinischen Disciplinen sind bedacht: Innere Medicin, Ophthalmologie, Gynaekologie, Chirurgie, Veterinärmedicin, daneben Kosmetik, Alchemie, sowie Mysti- cismen aller Art, Kurpfuscherstücklein, wie sie ähnlich heutzutage in den Landen der freien Praxis geliefert werden. Vieles entspringt krassem Aberglauben, manches macht den Eindruck pfiffiger Betrügerei, Charlatanerie! Die Substanzen seiner Heilmittel gehören dem Pflanzenreich, dem Mineral reich und nicht zum kleineren Teil dem Tierreich an. Seine Pharmakopoe umfasst eine Unmasse von Kräutern, die oft zu Dutzenden zusammengekocht werden. Ich nenne von den oft wiederkehrenden: Capsella bursa Pastoris, das lieidisch Wundkraut, Mangold, Granatwurzel, Muskatnuss (ein viel gebrauchtes Analeptikum 1 ), Osterlucei, Wegerich, Myrrhen, Millefolium, Pfeffer, Walwurz. Bald werden die Kräuter mit Wein gekocht, bald mit Honig zusammen, oder mit Essig, Rosenöl, Harz. Dem Mineralreich entnimmt er häufig lebendigen (ungelöschten) Kalk zum Aetzen, W e i n s t e i n, Alaun, Antimon u. s. w. — Von den Mitteln aus dem Tierreich spielen die Regenwür m e r eine grosse Rolle, daneben Bocksblut, Schweins blut, Bibergeil, Dachsenschmalz, nicht 1) Vgl. im I. Teil der Arbeit den Abschnitt: Verpflegung der Truppen. zu vergessen Eselskot und dergleichen Fäkalien mehr. Das Gebräu der Arzeneien, wie es mit Dutzend heimlich gewonnenen Bestandteilen unter gewissen Sternzeichen oder Mondesphasen bereitet werden soll, erinnert an das Kochen der Höllenbrühe durch die Hexen in Macbeth: „Froschzehn thun wir auch daran, Fledermaushaare, Hundeszahn, Otterzungen, Stacheligel, Eidechspt'oten, Eulenihigel u. s. w.“ Hier eine kleine Musterkarte von Recepttiteln zunächst für innere „Gebresten“: Contra Diabetica, de lepra, für Wassersucht, apoplexia, contra venena, für stechen im lib, de febre acuta continua, cottidiana. Zahlreich sind Ordinationen gegen Pestilenz; es erscheinen hier jene „höllischen Latwergen“ von denen Faust sagt, dass er mit ihnen in diesen Thälern, diesen Bergen weit schlimmer als die Pest getobt habe. Yon Frauenkrankheiten ist angekündigt: „für die bermut’, so ein frau erbricht nach der gebürt, fürs wiss der frowen, für brust swere der frouwen.“ — 0 phthalmologisclies: Das Augenwasser von trier, für Starplindheit. — Veterinäres: „Vo swine so si sterben, ein ross das dämpfig oder rotzig.“ Daneben zahlreiche Vorschriften für Fischköder. — Varia: Dass dich kein Imb (Bienen) stechen mag. Das dich di Hund nith anbelle. Do dir ein friind gefangen. Das einem ein Drinkgeschirr am Mund klebe.“ Alchemistische Gaunerei: „Ein Kiss- ling (Kieselstein) weich zu machen. Kupfer von golt ze scheiden“ u. s. w. u. s. w. Das Chirurgische. Dem Zwecke, den ich in diesen Arbeiten vor Augen habe, nachgehend, will ich jetzt die Aufmerksamkeit auf den in der Handschrift zerstreuten chirurgischen Inhalt koncentrieren. Damit soll nicht etwa gesagt sein, dass alles Uebrige des Interesses ganz ermangle. Es dürfte vielmehr eine Aufgabe für sich sein, das was ins Gebiet anderer Disciplinen gehört, zu sichten, das Originelle lierauszuziehn, Vergleiche damit anzustellen, kurz, einen der Sache angemessenen Kommentar zu liefern. So schnell wird sich freilich kaum Jemand finden, der wie ich für solch „alte Schmöker“, wie man solche Bücher zu nennen pflegt, Zeit übrig hat, d. h. — sich nimmt. Einige 100 Jährchen, und auch unsere Weisheit ruht in Scharteken! Wundheilung, Wundpathologie, Wundbehandlung. Im Ganzen macht es den Eindruck, als ob Trutinann sich 26 Brunner, Die Verwundeten. 402 oft mit Wundkuren befasst und in der Verwendung der dazu gehörenden Materia medica Routine besessen habe, wenigstens kehren Wundrezepte sehr oft wieder. Er spricht von „gestochenen, gehauenen und g e- schossenen“ Wunden. Unter letzteren sind offenbar nur Pfei 1- wunden verstanden, denn von Pfeilen ist öfters die Rede, n i r- gends aber von Schusswunden durch Feuerwaffen. Es mag dies, wie schon gesagt, für ein früheres Alter der Handschrift, als Mitte des 15. Jahrhunderts sprechen. fol. 83. „Item für werd geschossen, gestochen, oder ge- hawen.j So nim dz wild Xegelcrut mit dem wisse negel ... Es wird aus verschiedensten Ingredienzen ein Wundwasser t'abriciert und applieiert. „So truck er den meissei in dz selb wasser vnd tueg in drin vnd weschs euch vs mit vnd dunk den ey diichel drin vnd legs ouch obe driber vnd verbind in also vnd darff im sust nit tbün. Er heilt in kurzem, er sig wie wund er will. fol. 3. „Item zu wunden si si gehowen geschossen oder gestochen ein wasser.“ fol. 14. Item do ein wund durch die ander gehowen ist oder die oder verschnitten sind. Folgt ein Eecept aus Regenwürmern und Honig. Es wird unterschieden zwischen „frischen“ Wunden, und ,un säubern“, die nicht heilen wollen: fol. 16b. Ist für frische gehowen oder gestochen wunden. Recept aus Unschiit, wundoel, millefoliumsaft u. s. w. durch ein „düchlin gesibt“. fol. 102. „Item für ein wund die unsuber ist vnd nit heilen will.“ Recept aus Wegerichsaft und Honig. Weiter ist die Rede von Wunden, die „schweren“ (Fol. 126) (geschwiirig sind). „Dem sin wunde swert vnd im nit wol thut.“ Wunden die „stark eitern“ (Fol. 128). „Du solst ouch merken ob ein man an dem houpt wundt wirt vnd die wunt stark eytert daz du si truckest mit einem weichen duoch daz der eyter die wunt nit füle.“ „Wildes Fleisch“ in Wunden. fol. 93. „Item für dz wild fleisch in d’ wunden mach ey kiechel (?) vö semel mel mit lutere honig vn bachs in ey offen vnd bren in den in eim nassen duch zu pulver.“ Ein anderes Recept gilt „fulem“ Fleisch in der Wunde. Fol. 102. „So nim birbom mistel und breß zuo puluer vnd misches vnd ein ander vnd zetz drin. Item der birbome mistel gebret zu buluer behalt wunde vast rein vber die moße.“ Wie stillt Trutmann die Blutung? Von Ligatur keine blasse Ahnung, dagegen wendet er die Kompression an: fol. 121. Kompression durch Filz und manuel. „Do ein wund ze stark blutet So nim dise artzny: Recept aus Weihrauch und Myrrhen und „Attra- ment“ zu einem Pulver bereitet „vnd tu im ein wenig in die wunden. Darnoch so press ein filz vnd leg in also heyß dar vff vnd binds im vast zuo. Dar noch truck si mit zwei fingere nyder dass sich die ader der wmnd zuosame trucke. Und w r yß sicher es ward nie artzny besser.“ In einem anderen Recept werden Scheiben aus Capselia bursa pasto- ris aufgelegt: fol. 118. „So de ein od’ wirt v’how’en vn ser blutet dz das blät nie- mant v’stellen mag. So ni pursä pastore vn snid da’ uß schibe als die oflat vnd leg es vff die od’. so v’stellet es dz blüt zu hand“ Wieder an anderer Stelle lässt er die Blutung stillen, indem er ein durch Zauberformeln geweihtes Wasser trinken lässt. Dabei sei es nicht einmal nötig, dass der Blutende selbst dies thue, sondern es genüge, wenn der meldende Bote den Trank nehme! fol. 16 b. „Item daz blut zuo stillen. Item w r en dir geseit wirt daz ein rnensck vest bluotet, so send denselben boten noch fließendem wasser vnd verbitt dem boten daß er nutzit undenvegs rede vnd so das wasser kompt, so sige es durch die hand in ein ander faß oder ge- schir vnd sprich — kommt eine lateinische Zauberformel mit unverständlichem Hocuspocus „cara caritate“ etc. — daz sprich ze drey mole vnd gibs dem boten ze trinken ob der do bluotet nit do ist. Ist er aber do, so gibs dem der do bluotet ze trinken.“ Als besondere Komplikation gilt, wenn bei Stichwunden die Blutung nach innen erfolgt, statt nach aussen. Dafür ein besonderer Wundtrank: fol. 40. „Item wo ein mensch gestochen ist, dz er in sich bluotet. Der sol neme 1 muscatnuß vnd sol si stossen vnd mit gftttem win vß megen vnd dz trincke er wurt blute zu de' wund vß.“ Aus dem bisher Mitgeteilten ist zu ersehen, dass sich T r u t- m an n sowohl zur Blutstillung als zur lokalen Behandlung frischer und unsauberer Wunden der Wundwässer und Wundpulver bedient, die aus den verschiedensten Ingredienzen 26* 404 des Tier- und Pflanzenreiches bereitet werden. Unter den ersteren werden namentlich die Regen w ü r m e r nicht gespart. Zum W undwasser dient als Vehikel Wein und Wasser, zum Wund- p u 1 v e r hauptsächlich Honig. Die genannten Mittel werden in Meissein“ und „Tüchlein“ suspendiert in die Wunden gebracht. Eiternde Wunden -werden mit einem weichen Badeschwamm oder einem weichen Tuche ausgedrückt, denn der Eiter wird als Ursache der Wundfäulnis betrachtet und darum entfernt. Zu den wundtherapeutischen Massnahmen gehört auch das Baden, wobei die Wunde zu bedecken ist. fol. 126. „Du solt merken wan du den wuntten badest, so netz ein linig tuch in essig vnd slag es im rin die wunde vnd bad in dan.“ Wundsegen. W u n d t r a n lr. Bei Anlegung der W und verbände wird der W u n d s e g e n gesprochen, und zwar finden wir hier einen durchaus ähnlichen Wortlaut, und zum Teil dieselbe von T r utma n n ’s Provinzialismen abweichende Mundart (Niederdeutsch?), wie bei Pfolspeundt Kopie III. Es heist Fol. 3 von der Wunde, die Christus in die Seite gestochen wurde: „si geswar nit vnd gesw'al nit un ward nit eitrichg vnd schlug kein vnglück darzu weder von regen noch von lufft, noch keinerley sucht daz der wund gescbade möcht also sol das wasser ouch thuon“. Es erhebt sich angesichts dieser Stelle die Frage, ob der Kopist von Pfolspeundt M. III den Segen aus Trutmann, oder ob dieser aus einer noch altern Schrift, die jedenfalls uralte Formel entnahm 1 ). Eine Hauptrolle spielt auch da wieder der W undtrank, und zwar hörten wir schon, dass ein Special-Trunk dem gnädigen Herrn von Oestrich gewidmet ist. Seine Zubereitung lautet: fol. 85. „D i ß ist minß genedigen Herren von Oeste- richs Trank. Nimm rot Bucken, groß heldisches wundcrut deß roten vnd spitz oder toldin von dem Ebhew vnd roten Mangold der gesayt ist gsin an sant Urbans tag bi wachsendem Mon oder im ersten viertel vnd desglichen gewunnen also geseyt zwischen den zweien vnser frowen tag. Und dise stuck alle s&d wol in eim niiwen wolverdekten hafen mit wissem Win. Dz dringt zur Wunden uss.“ Ueber die Wirkung des in diesem Recept genannten „grossen 1) Ygl. hiezu die früher gegebene Anmerkung. Wir hätten damit bereits 3 aus verschiedenen Handschriften herrührende Formeln und werden später noch andere kennen lernen. 405 heidi sch en Wnndkrautes“ ‘) heist es an anderer Stelle: fol. 45. „Item dz groß heidisch wundcriit. In \vz träck maß tut des’elb träck suffetz (ein öfters vorkommendes Wort, dessen Sinn y mir nicht klar ist) 2 ) vnd reinigitz vö alle vnflat vnd bricht de eitt : vß wie vil sin ist.“ Das Kraut hat also eine die Wunde reinigende, den Eiter aus- treibende Kraft. Ueber die Wund tränke in der mittelalterlichen Chirurgie mit besonderer Berücksichtigung Mondevilles“ hat Reinbach aufPa- g e 1 s Anregung eine interessante Dissertation geschrieben (Berlin 1899). Es seien derselben folgende Daten entnommen, die zum Verständnis obigen Abschnittes beitragen: Die Verabreichung der Wundtränke spielte bei der Behandlung der Wunden eine grosse Rolle. In den chirurgischen Lehrbüchern wird ihnen meist ein besonderes Kapitel gewidmet. In Brunos (Bruno von Longoburgo 1252) Werken fehlt allerdings ein solches. Aber schon bei T h e o d o r i c h (1205—1298) begegnen wir ihm. Bei Saliceto und Lanfranchi fehlen besondere Mitteilungen darüber, dagegen wird der allgemeine Gebrauch wieder von Mond e- ville bestätigt. Auch bei Guy de Chauliac findet sich ein Abschnitt darüber. „Wenn man liest,“ sagt Reinbach, „dass die Prognose bei der Verabreichung des Wundtranks ungünstig ist, wenn er erbrochen ward, dass er an der verletzten Stelle in seiner eigenen Farbe wieder erscheint und ähnliches, so kann man sich des Gedankens nicht envebren, dass diesen Tränken, ähnlich wie den philtra, den Zauber- und Liebestränken eine Art von specifischer Wirkung auf die Wunden zugeschrieben wurde. Damit hätten wir einen neuen Beweis dafür, dass auch die Alten schon rein intuitiv und empirisch die Keime der Organo- und Serumtherapie entwickelt haben, ähnlich wie das thatsächlich und unzweideutig beim Theriak der Fall ist.“ Von der W u n d n a li t spricht Trutmann nur an einer Stelle und zwar ist hier nicht von seiner eigenen Erfahrung und Kunst die Rede, sondern von derjenigen eines Meister Jost von Underwalden. Dieser nähe keine frischen Wunden, sondern drücke sie zusammen, und verbinde sie. fol. 136. „Item der selb meist' Jost vö vnderwalden h e f t kein frisch wund. Sund' er drickt si numen wol zame vnd v'bint si wol vnd nimpt fetzen zum ersten vnd netz in ei gute papoliü.“ Was die Wundkomplikationen betrifft, so haben wir * aus der Mitteilung des W undsegens vernommen, dass hier von 1) solidago virgaurea (= auf der Heide gewachsen). 2) Nach Prof. J. Meyer vielleicht wie altdeutsch süfen = sürpfle , aufsaugen, resorbieren. •t 406 allerlei „Zufällen“ der Wunde die Rede ist. Jener Segensspruch soll verhüten, dass die Wunde „geswar“ d. h. geschwürig werde, „geswal“ d. i. schwelle, dazu kommt das „eitrig werden“, ferner die „Sucht “. Früher schon an anderer Stelle haben wir die Bezeichnungen „fules“ und „wildes fleisch“ in der Wunde kennen gelernt. Fremdkörper in W unden. Dass nirgends in der Schrift von Geschossen der Feuerwaffen, wohl aber von Pfeilen abgehandelt wird, ist anfangs schon betont worden. Was Trutmann hier leistet, respektive an Räten erteilt, ist ungemein primitiv und unchirurgisch. Gesottene Kräuter und Wundtränke ersetzen die manuelle Technik. fol. 79. „Item we' ein pfil in sine lib hat. De’ ne bede oste’luci vnd diptanum arj vnd siid diß in güte win vnd siche den win durch ein rein düch vnd drinck de des obes vnd mo’ges (abends und morgens) vnd leg die gesotten ernte’ vff dz loch do der pfil in ist. Es zucht in he’ uß senftikliche vnd heilet die wund zu hand.“ Ein weiteres Recept wird lateinisch gegeben unter dem Titel: Ad pilos auferedos. Fol. 99. Während bei dieser rein internen Therapie der Pfeil von selbst sich „ senftiglich “ aus seinem Loche macht, wird bei andern Fremdkörpern z. B. Spindeln, Dornen doch wenigstens neben dem Verabreichen des obligaten Trankes Hand angelegt, d. h. das corpus alienum mit den Fingern herausgezogen: fol. 85. „Item do eim ein spindelod’dorn durch ein glid ist gangen dz bald vsse ze bringe on schade vnd sme’tze so nim d’ voringe rott mangold blett’ die bestelt sind wie vo’ stot vnd deß hei- disch wunderut mit de rote stegel vo siid ein tranck do’ vo’ vnd trinks de mensch Es wirt eißwegs ledig dz duß mit de zweye goldfing’ vsser zihest.“ Um Knochen aus einer Wunde zu ziehen, werden wieder Regenwürmer in Pulverform verschrieben: fol. 73. „Item bein vsser einer wild ze ziehe nl wiirm vnd bre die zu bulu’ u. s. w.“ Verletzungen innerer Organe. Darmnaht. Wir stossen hier auf die interessanteste und wertvollste Stelle des ganzen Manuskriptes, nämlich auf die Behandlung der Darmwunden. Trutmann referiert dabei wieder nicht Uber eigene Behandlungsmethoden und Erfahrungen, sondern über die- 407 jenigen seines schon genannten Landsmannes Meister Jost von Unde r w a 1 d e n. Der scheint ein Chirug von achtem Schrot und Korn nach damaligem Schärerstyl gewesen zu sein, der nicht nur mit Kräutern kurierte, sondern auch manuell gehörig Zugriff, vermutlich auch bei der Underwaldener Mannschaft im Felde thätig war, und chirurgische Thaten vollbrachte, die, wie Trutmann meint „al weit vnmöglichen schätzt“. Hören wir, wie der nach Trutmann’s Schilderung bei D a r m v e r 1 e t zu n g e n vorging: fol. 135. „Item also heilt Meister Jost von Unterwalden einen wenn er durchstochen was durch ein dann oder zwey. Ist denn de’ mensch vast 1er in derme dz er blost het vnden vß so git er im nummen ein wundtranck ynd sig wie dieff es welle so macht er numen vornen ein kurz meissei eines halben gleiclis (Fingerglied) lang vnd alweg ussin ein pflaster driber. Und ging es durch vnd durch so macht er ouch ein sollich meissei vff d’ ander sitt vnd gab im nit zessen den diin spiß wol gesotten hüner vnd zu mftß gestossen, 14 tag darnoch gab er im diin vnd licht spissen das es diin durch die denn ging. Und in den ersten 14 tagen so wen der mensch wolt liungers sterben er liß in zürn ersten keinerley dick spiß essen. Und heilt ouch yeg- lichen also. Was den ein mensch gantz vol in dermen vnd si im herussen möchten gon, so lert er die derm ein spann lang hinden vnd vornen wertz by der effnung vnd hafftz den subtil. Und etlich nemmen ein zwirnfaden vnd binden uff yeder siten bim loch en zwen finger breit darvon ein faden vm den darin vnd knüpfens dass es nit vff gang vnd ein wenig enger den sust der darin do selb sig vmb deß willen dz d’ vnflat nit vö ein and’ mag drenne bitz wol gefassert,. So fult den der fad by lange selb danne vnd enweg vnd mit warmer milch vnd warme diichern dett er dz gederm wider Jne vnd i XV tag gab er im nut zessen den dz er in (?) — möcht stopfen. Dz er wol hungerich vnd dun in derme blib. Und het also groß ding geheilt die alwelt vn- m&glichen schätzt. Er gäbe im den wundtranck vö anfang bitz end. l; Die hier empfohlene operative Behandlung der Darmwunden besteht also darin, dass bei vollem Darm der letztere central und peripher von der Wunde geleert und dann die Oeffnung subtil genäht wird. Um die genähte Stelle vor dem Andringen der Faeces und dem Platzen zu schützen, werden ober- und unterhalb der Nahtstelle zwei Fingerbreit davon Fäden um die Schlinge gelegt und etwas angezogen. Der Darm wird mit warmer Milch und warmen Tüchern reponiert. 408 So weit ich die Geschichte der Behandlung von Darmwunden übersehen kann (siehe auch die Angaben Gurlt’s 1 ), findet sich dieser Schutz der Naht durch Einschnüren des Darmrohres oberund unterhalb der Nahtstelle sonst nirgends angegeben. Weit zurück reicht bekanntermassen das gegenwärtig nach Murphy ausgebildete Princip, den Darm über einem Fremdkörper zum Verschluss zu bringen. Pf'olspeundt verwendet hiezu ein silbernes Rohr. Johann von Paris 2 ) nimmt Hollundermarkcylinder. Das letztere Verfahren wird, wie Brunschwig angiebt 3 ), schon von Eogerius und Theodoricus geübt: „legent in die denn vnder die haffte holder rorlin, das die helft nit ful werden.“ Dasselbe erwähnt auch Gers s- dorff 4 ). Wilhelm von S a 1 i c et o benutzt, wie Brunschwig ebenfalls referiert, ein Stück T i e r d a r in. Die 4 Meister der Schule von Salerno empfehlen Luftröhrenstücke 5 ). Beinbrüche. Zu dem, was eingangs in der Gesamtcharakteristik des Buches von Kurpfuscherstückleins gesagt wurde, bieten sich hier bedenkliche Illustrationen. Wundtränke ekelhafter Komposition und ebenso unappetitliche Salben sollen das „bein wider an sin statt“ bringen. fol. 33. „Item w i 11 u eim h e 1 f f e dem dz bein gebroche i st. So nim vil wurm in der erde vnd zebrich si mit ey lofiel in einer schüflen vnd nim den win dazuo vnd gib es dem menschen ze trinken so setzet sich dz bein wider an sin statt.“ fol. 90. „Item dem ein Schenkel oder ein achsel oder ein arm enzwey wer. Wieder Regenwürmer, dazu Wallwurz zu einer Salbe „vnd klopf es under einander vnd strich den schaden wol damit vnd bind im vil driber yber den schad vnd lo im dz xiiii tag darob vnd binds im frolich dor vif.“ fol. 37. „Item d’ im 1 i b zerquetz ist oder beinbrüchig i s t der soll muüorlin mit win vnd pfeffer stosse vnd sol dz trincke 14 tag dz hilffet de zerbroehe beine.“ Kontrakturen. Während bei den Beinbrüchen von Redressement und Immobilisierung nicht die Rede ist, wird solches bei „s win den Glidern“, womit offenbar atrophische und in Kontraktur Stellung 1) Bd. 3. S. 726. 2) 1. c. S. 9. 3) 1. c. S. 79. 4) 1. c. S. 37. 5) Nach G u r 11. 1. c. 409 befindliche Extremitäten gemeint sind, angewendet. Es wird dabei das Verfahren eines Meister Jacob empfohlen: Nach einem Bad in der Badstube wird J akobs „Weichung“, d. h. eine Salbe appliciert (fol. 44a). Darauf wird das Glied gerichtet: „Dar- noch rieht mä im das glid vnd we de dz glid wid’ recht stand“ wird eine „Hertüng“ angebracht. — Also Korrektur der Stellung und immobilisierender Verband! Verschiedene chirurgische Krankheiten. Entzündung. Gangrän. Heilung ohne operativen Eingriff ist die Losung! Wo „alle Schärer verzagt“ und zur Amputation, „zum Abhauen“ bereit sind, weiss er noch, wo ein konservierendes Kraut gewachsen ist: fol. 56. „Item Eim sig ein glid enzundt wie es wel od’ wo es wel vnd we’ es so swa’tz als ein kol (Kohle) vnd maß halt eim vnder- stand in zweie od iii tage ab zu howe. so lestu es bald also hie noch stot dz mä nit darf abhowe on zwifel vnd were halt alli schere drä v'zagt.“ Folgt das Mittel: Kräutersaft mit Weinwasser damit eine „henfin diechli genetzt“ und um das Bein geschlagen. fol. 6. Faule Beine und Schenkel. Er unterscheidet „vnd ist dz bein vast ful“ und „Ist aber der sehad niiw vnd nit vast ful“. Im letztem Fall verordnet er: „vn nl ein binde od’ heilend vnd bind im dz bein vast zu vnd bad in alli tag 1 stund vnd leg im ein pflaste’ vber den schade vnd strich im wiße salb dar vmb vnd bind es hert zu vnd wen es heil ist, so leg im ein blyn pflaster dar vber dün geschlagen bitz dz die roti ve’gang.“ fol. 134. Meister Jost gegen „fule Schenkel“. „Ouch der- selb meiste’ Jost mit de fule schencklen der brucht wol vff ey mol in ey offe schade zwey od’ drige’ley bulu’. An eim ort do es suffe't am and’n etzt am dritte heilt vn v’bintz alweg wol mit bende drob vnd drude’ vnd dz vsse’t pflaster dz er drib’ leit dz ist vö dez rechte gele harz gemacht als den hie vo'ne stot gescliribe. Item er brucht vast de calmi (?) gepul’ert vn de gebret alü de er etzt in etliche weg mit dez bret alü vnd heilt ouch vast mit abe’ er bret I ein sch’ebe od’ kachel gar lang dz er glich swartz für wirt vn ye lege’ er in I für hat ston je me druß wirt.“ E r f r i e r u n g. fol. 456. „Item do einß erfroren ist od’ do eim die bein erfröre sint.“ Folgt ein Recept aus Hülmennist und Wasser. Fisteln, böser F1 u s s, Wolf. fol. 118. „Item het d’ me sch ein böse fliiß od' fistel od’ ein böse wunde od' de wol ff dem soltu also helffe. Ist dz die 410 wund dieff ist vnd also dz die artzny da’ in nit enmag so ni die edel salb apostolicü vnd bestrich de raeissel do mit vnd stoß . . . (unleserlich!) vnd strowe dz vff de meissei vnd tribe de meissei in die wunde so du best magst so wytet de’ die wunde dz die artznig dar in magk.“ Fisteln und Krebs. fol. 57. „Item ein pul v’ zu etze für die fistel vndkrebs.“ lebedig kalch, goldwurtzsafft u. s. w. dz stoß vnd'einand’ vnd mach kiige- lin druß vnd truck es an de schade. Warzen, Hühneraugen, Feigwarzen. Wie in den vorigen Recepten wird auch da zur Aetzung lebendiger, d. h. ungelöschter Kalk empfohlen-. fol. 38. „Item agriste ouge vn wartze“ Lebedig kalch vnd weidesche vnd sftd es mit lauge vnd schum es bitz vff vnd sibe durch ein duch vnd tu dz vff.“ fol. 29. „Item z a p f f e n o d’ wigwarzen e n w e g zu etze. So ni winstel öl vnd vngelesten kalk vnd mach ein teiglin do mit vnd sesz es da' vff es etzetz enweg.“ Ekzem (?). fol. 31. „Item für den böse dicke flüssende grind uff dem houpt wie dick vnd vnrein er ouch sig.“ Abschneiden der Haare und Auflegen von Leinöl, „vnd sehe’ man dz hör ab vnd ni den lin öl vnd w’emß wol vnd netz den ein wiillin düch drin vnd leigs de so warm vffs houpt so wit de grind got vnd laß also vbe’ nacht drob so erweicht es vber alli moß.“ Syphilis (?). fol. 44b. „Item Er heig loche' im gemech wie vilerwel.“ Ordiniert: Rinde von Granatapfel gedörrt und zu Pulver gemacht. Harnstein in der Blase. fol. 49. „Item für de Harnstein in de’ blotte’ de mä sust nit breche mag. So lag de siche vff ein disch mit de lende hoch vnd die fuß an sich ziehe. Mach ein silberin rörlin dz diin sig wie ein bappier vßwen- dig gar glat am spitz gewelbt hinde breit wie ein pfennig dz es nit zuo ser hin in ge. Stoß im dz zuo wasser rörlin hinin darnach stoss die spritz in das rörlin vnd spritz dz wasser hie noch geschribe hinin daz in die blotte’ kum vnd dz rörlin sol einß fing’ lag sin. Das wasser mach also: ni bocks bluot vnd distelli’s durch ey allebig (?) od’ hüt vnd wen daß wasser ein moß ist so tu 1 lot salamancar (?) drin vnd so ist das wasser bereit. Wenn de dz wasse’ zu im gespritzt wirt so sol ma in losse lige am rucke bitz im not wirt zü ha’ne de sol mä de harn sehe in ey glaß do litt alli mol sand am bode. Dz sol mä als [offt vnd dick thu bitz im harn kein sand me vö im gang u. s. w.“ Es folgt noch eine Nachkur, dass der Stein nicht wieder wächst. H ä m o r r h o i de n. fol. 76. „Item die meist’ spreche welche’ do liett Emdroydes dz ist 411 ein fluß in dez afftere do vo de entspringe die vigblattere. De’ ne anti- moniü vnd pulv’ de vnd strowe dz in de brest es hilffet zuo band.“ Yon weiteren Krankheiten, die Gegenstand der Therapie sind, führe ich kurz noch folgende an: Kropf. „Itein für den kropff on alliß snide. — Geschwulst. A b s c e s s. (fol. 101 b.) „Item wiltu ein geswe' od' gesclnvulst lind mache.“ An anderer Stelle „Item wiltu geswe' vßlon on ysen.“ Item für groß geswulst.“ Wird empfohlen „wysser hundsdreck vnd suwdreck.“ — Geschwollene Testikel (fol. 106). „Ad inflatos testiclos.“ — Darm- p r o 1 ap s (fol. 36) „Item dz eim daß gederm wider in sin gemecht gang.“ Verschiedentlich kommt natürlich der Aderlass zu seinem Rechte z. B. (fol. 66) „Wirt abe‘ ein mesch von falle od’ vö schiege in dez houpt we od’ siechtag vnd hat nit vil geblutet so ist im nit so gut als losse vff de’ hand zü de' houpt ode’.“ Rückblick auf den Inhalt und Kritik desselben. Wer die gegebenen Proben liest, wird einen Begriff davon erhalten, wes Geistes Kind die chirurgische Therapie Trutmann’s ist. Der Ansicht H. v. L i e b e n a u’s , dass hier das Taschenbuch eines Feldarztes vorliege, kann ich nicht beipflichten. Feldarzt mag wohl der citierte Meister Jost von Underwalden gewesen sein, bei Trutmann selbst aber fehlt zu sehr die „Hant- wirkung“, als dass wir dieses Prädikat ihm beilegen könnten. Wenn wir mit dem, was Johann von Paris, Pfolspeundt, Brun- schwig, Gerssdorff über die Entfernung von Kriegsgeschossen aus eigener Erfahrung berichten, das vergleichen, was Trutmann auf diesem Gebiete leistet, so wird das Vergleichsergebnis allein schon genügen, dem letzteren den Titel „Kriegschirurg“ abzusprechen. Chirurgisches Blut steckt überhaupt wenig in unserem Verfasser, d. h. auch für seine Zeit zu wenig. Es prävaliert die Losung: Heilung aller Schäden auf unblutigem Weg, „on alliß sniden“, wie er sich ausdrückt. Das Buch ist darum auch nicht ein Spiegel des praktischen chirurgischen Könnens jener Zeit, weder des 14. noch des 15. Jahrhunderts. Wollen wir die medicinische Bildung Trutmann’s, seinen wissenschaftlichen Horizont beurteilen, so kann uns dabei als Fingerzeig das dienen, was von Kenntnis anderer medicinischer Werke in seinem Opus enthalten ist. Er benutzt Arnoldus de villa nova (fol. 17), Meister Rasis (fol. 10), Avicenna („auicea“ fol. 120), Hip- pocrates (ypokvas. fol. 73), d. h. er schreibt ihnen Recepte fehlerhaft ab und giebt sich damit den Schein der Gelehrsamkeit. Im übrigen huldigt er wie Paracelsus dem Grundsatz das Gute zu nehmen, wo es sich findet. Darum hält er sich nicht nur an die Klassiker, sondern sammelt seine Recepte von berühmten und unberühmten Meistern aller Himmelsgegenden. Von Schweizer- Kollegen haben wir bereits den Jost von Underwalden kennen gelernt; ausser diesem nennt er einen Meister von Art (fol. 135). Ein besonders wirksames einheimisches Stuck bezieht er von Einem zu Glarus. „ Item das ist das stuck contra pestem des von G1 a- ritz“ (fol. 11a). Oft spricht er von einem „Sehe rrhans“, wiederholt von Meister Jacob. Heilmittel fremdländischer Herkunft knüpfen sich an folgende Ortsnamen: „Ite diß ist dz ougen wasser vö trier“. Ein wunderthuendes Elixir stammt von „altkirch“, eine berühmte ,,oflet“ aus Venedig. Nicht nur Berufsmeistern sieht er die Kuren ab, sondern auch namhaften Quacksalberinnen und Kurpfuschern aus dem Laientum, natürlich fehlt auch der Henker nicht. Neben Vater Hippokras spazieren die Wirtin von Michelbach und der Scharfrichter von Strassburg auf: „Item diß ist de’ wirtin salb zft michelbach do mit si alle’ley wunde’ heilt“ (fol. 41) — „ vnd ist deß nochrichters heimlich stuck zu Strassburg“ (fol. 13 b). Wie die Kurpfuscher von heute mit geheimen Specialitäten, sei es nun ein Wunderbalsam oder ein probates Hühneraugenmitte], die besten Geschäfte machen, so erfreute sich damals obscure Ware des grössten Zutrauens und Absatzes. Nicht wenig gesucht waren die mit Menschenfett versetzten Schmieren der „Scharpfrichter“ Q. So galt auch viel das „heimlich stuck“ des von Strassburg, „der so gross gelt mit gewint vnd gewunne hett’, wie unser Trutma n n bemerkt. Sonst ist aus der ganzen Schreib- und Darstellungsweise der Handschrift für die Charakteristik der Trutmann’sehen Persönlichkeit wenig zu folgern. In seine eigene Gedankenwelt gewährt er nicht viel Einblick, denn reflektierend und kritisierend tritt er nicht 1) In einer in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts erschienenen Schrift v. Hörnigks heisst es: „Nachrichter, Hencker, Scharpfrichter sampt ihrer Gesellschaft, welche nicht allein das Menschenfett oder Schmaltz, sondern auch manchmal viel andere Salben vnd Mittel den Leuten verkauften, sollen sich dessen zuenthalten schuldig sein“. Gurlt. 3. S. 27. Dazu vergleiche was über die Scharfrichter- Chirurgie früher gesagt ist und über die Kriegssitte, den Leichnamen gefallener Feinde Fett zu entnehmen. 418 auf, sondern nur kompilierend und kolportierend. Mitunter rafft er sich zu einer volkstümlich humoristischen Bemerkung auf, z. B. sagt er zu dem erwähnten Pestrecept des von Glaris, es habe schon Leuten geholfen, „den man het wellen die kerzen anzünden“ '). III. Chirurgische Extrakte aus verschiedenen anderen handschriftlichen Arzneibüchern in schweizerischen Bibliotheken. Ausser den 3 im bisherigen ausführlich besprochenen Handschriften liegen in unsern vaterländischen Bibliotheken noch eine An- zahl handschriftlicher Arzneibücher, deren Herkunft meist unbekannt ist. Dieselben bieten zum grossen Teil wenig chirurgisches Interesse, ich begnüge mich daher sie kurz anzuführen. Ich habe sie durchgesehen, hauptsächlich um zu erfahren, ob sie der Schusswunden durch Feuerwaffen Erwähnung thun. Diesbezügliche Ergebnisse sind im Folgenden mitgeteilt. Handschriften der S t if ts b ib liotli ek St. Gallen. „Katalog No. 754. Papier vom Jahr 1466. No. 117 des Tschudi’sehen Nachlasses.“ pag. 87. ,Ton den wunden des schosses. Für die wunden dess schosses nim polipedium zitlosse heisset ein krut wen ein schosß in dem inenschen gestecket, so nim das selbe krut mit wmrtzen vnd mit all vnd stoß das in ein mörsel vnd bind das vber die wunden des andern tages findest du das issen ob der wunden die selben wurz findet die tier die von jägern geschossen werden so si di vvurtz essend so werdent sy des schosses“ u. s. w. Katalog No. 755. Deutsches Arzneibuch. No. 118 des Tschudi’sclien Nachlasses. pag. 87. „Dis ist gutt so ainer geschossen ist mit ainem pfil oder mit ainer s t r a 1 vnd das nit herus mag noch w r il“; folgt Recept. lieber das hier vorkommende Wort „stral“ konsultierte ich folgende Werke: 1. Lexer. Mittelhochdeutsches Handwörterbuch II S. 1222. 2. Heyne. Deutsches Wörterbuch 3 S. 850. Beiderseits wird es als gleichbedeutend mit Pfeil angegeben, doch findet sich auch die Wortfolge citiert „mit strälen vnd mit philen“, woraus man schliessen könnte, dass es doch um zwei nicht identische Dinge sich handle. 1) Wie etwa jetzt im Volksmund der Spruch : „Matthäi am letzten“. 414 3. Müller. Mittelhochdeutsches Wörterbuch. Buchstabens. S. 672 citiert: „schiuz den pfil und auch die sträle die vil manegen hat verwunt.“ Auch hier also getrennte Begriffe. Von Feuergeschoss ist nichts gesagt. Universitätsbibliothek Basel. Handschriften-Katalog. D. IV. 1. Arzneibüchli anno 145 5 geschrieben. „ Was gebranntes Wasser vnd ander mittel wider die Krankheiten. Item was schieß vnd büchsenpulver zu bereiten.“ Leider ist das Dokument abhanden gekommen. Stadtbibliothek Zürich. Manuskripten-Katalog 245. Das Buch des Meister Blumentrost. Gross-Quart mit Pappdeckeleinband aus späterer Zeit. Papier. Wasserzeichen eine Traube. 166 Blätter mit arabischen Ziffern von späterer Hand nummeriert. Nach Dr. Escher anscheinend vom Ende des XV. Jahrhunderts. Auf Folio 1 die Bemerkung: „Con- radi Gessneri emptu 1548 maio“. Das , Artzetbuch “ zeigt eine sehr schöne sorgfältige Schrift. Titel in roter Farbe, ebenso Anfangsbuchstaben. Vorn ein Register vielleicht von der Hand Gesners. Hinten Anhänge aus späterer Zeit. Der Verfasser bekennt sich fol. 1: „ Dorum b will ich Meister blumentrost von Beyerlant gebo’n ein artzt in würzburg ein tewtsch büch machen vs Allen artzbüchern die ich in latein ye v’nam“. Aus dieser Ankündigung geht hervor, dass es um eine Kompilation d. h. um ein deutsches Extrakt aus lateinischen Büchern sich handelt. Es werden alle möglichen Leiden besprochen, zum kleinen Teil Chirurgisches. Von Schusswunden durch Feuerwaffen ist nichts ausdrücklich gesagt, sondern nur von Verletzungen durch Pfeile. Die Regeln der Therapie stimmen dabei mit denen Gerssdorffs und Consorten überein. Hier ein damit sich befassender Paragraph: „Ist ein mensch geschossen mit einem pi'eyl vnder die ougen oder anderswo so zeuch das holtz nicht herauß das du den pfyl nicht v’lissest vnd wissest nicht wie du sollst schneiden. Ist aber das holz dorauß so nym einen suchel vnd var im in die wonden als weyt dz du es heraus gewinnen mögest mocht aber du sein nicht gewinnen, das er also tieff ist das du des lebens vorchtest so ist besser du zihest sein nicht uz. So leg enzian in die wunden das das Joch weyt werde. So get er gern heruz ny ouch apti... (?) vnd du ein wenig magnetis des steins dor zu der ge- gestossen sey vnd mach ein pflaster dovon leg es vber die wonden. So zeucht es das eysen gegen im heruß. Steck aber er in dem pein oder 415 anderswo das er valent (fast ?) durch ist gangen vnd steckt das holz noch dynne so slog in durch darnach mach einen meissein in die wunden vnd hevl si als ein ander wunde.“ An dieses anschliessend, gebe ich einen Passus, der wieder 1 ) zeigt, dass die Ligatur respektive Umstechung verletzter grosser Gefässe in dieser mittelalterlichen Zeit doch nicht so ganz vergessen sein konnte, wie man anzunehmen geneigt ist. Wie oft trifft man die Meinung, die Ge- fässligatur sei von Pa re „erfunden“ worden! „Seint die adern v’liauwe am hals. Ist ein grosse oder au dem hals verhawen das man dem plut nicht geweren kon so nym ein nodel vnd eine faden vnd hefft sie vnd sewe das rot puluers doron vnd mach ein pflaster mit eyer dar vnd mit werk dor vber bis an dem dritten tag dornach heill sie als ein ander wunden. “ Zur Narkose werden die schon im höchsten Altertum gebrauchten 2 ), auch von Pfolspeundt ordinierten 3 ) Schlummersäfte aus Mandragora, Pilsenkraut und Opium bereitet: „V on dem sneyd dem menschen. Wollstu eine menschen schneyden so mach dz er sloff vnd dz er nit entpfind was du im dust. Du solt neme opii eyn mohß vnd pilsen pletter 1 moß vnd vnzeyttigen Dolder ouch ein moß das soltu allz thon in ein erin was (Gefäß) vnd wurff eyn sch wo in dorein den die moller haben des ist eyn bodswam vnd so die hundstag in dem äugst seynd so setz dz vahs an die sunnen vnd loß es also ste vntz die sonne das saffts allz in sich zieh. So thu darnach den menschen wollest schneyd so leg den sch warn dem menschen für die na- sen so entschlefft der mensch in hant dz du mochst in gehandeln wie du wylt das er seyn nit gewar wurt noch enwyß. So du in wylt weken so nym eyne swam vnd leg in guten essig vnd so der swam des essigs vol sy, so nym den selben swam vnd leg in dem menschen für die nasen so erwacht er wider.“ Ein ander Narcoticum: ,, Wilt.u machen dz einer sloffen muß so nym olhaupt somen 7 lot vnd mandragora 7 lot vnd Stoßes in eime morse' vnd ny als vil weyns als des ist vnd thu es sieden bis dz dritteyl eingesudt vnd thu es ye ein wenig in guthe wein vnd gib es im zu trincke so muß er sloffen wiltu das er wider erwach so geuhs im ehsig in naslocher.“ 1) Vgl. meinen Exkurs über Blutstillung im I. Teil dieses Buches. Umfassendes bei G u r 11 8. S. 539 u. ff. 2) Umfassendes bei Gurlt III. S. 621. 3) M. I. S. 21. 416 Thurgauische Kantonsbibliothek Frauenfeld. Katalog 1886. S. 185. Arzneibuch. Handschrift aus dem 15. Jahrhundert. Voran ein jüngerer Index. Das Buch fängt an: „Von dem Nutz des gepranten Weins.“ 179 Blätter ohne In- dices. Im Index: „Wan ainer geschossen ist worden vnd das pfeil im od’ kügel hininnen verbleibt.“ S. 132 und 134. Auf Seite 132 fehlt die Hälfte des Blattes, sonst ist nur von Pfeilen die Rede. Es wird (S. 134) ein Kraut auf die Wunde gelegt „so findestu des andern tag das ysen vor der wunden“. Wie bei Trut- mann! Wir finden in diesen, dem 15. Jahrhundert entstammenden embryonalen Erzeugnissen der medicinischen Wissenschaft zunächst wieder eine Bestätigung dafür, dass die Feuerwaffen in der Kriegsund Fremdkörperchirurgie dieser Zeit eine grosse Rolle noch nicht spielten; überall stehn die Pfeilwunden im Vordergrund. Im Uebrigen vervollständigt dieser Anhang in mancher Hinsicht das Bild, welches im ersten Teil meiner Arbeit von der wissenschaftlichen Stufe der schweizerischen und deutschen, sowie der Chirurgie des Mittelalters überhaupt entworfen ist. Es spricht aus den hier entrollten „würdigen Pergamenten“ über die gähnende Kluft der Jahrhunderte die Sprache einer Zeit zu uns, in welcher, verglichen mit der Glanzepoche des klassischen Altertums, die Medicin in Barbarei versunken war. In der Therapie, mit der diese Schriften sich fast ausschliesslich befassen, ist das Chirurgisch-technische, das Manuelle noch das beste; das intern und extern Arzneiliche aber füllt mit seinem abergläubischen Wust und den vielen ekelhaften Mitteln ein grosses Kehrichtfass, so dass es schwer hält, Nützliches und Geniessbares, bewusst oder unbewusst Gutes, herauszulesen. Zusätze und Berichtigungen. Zu Seite 3 Zeile 5 von oben: ihren ewigen Bund „erneuert“ statt „geschlossen“. Zu Seite 3 Zeile 13. Nach Berner „und Entlibucher“. Zu Seite 3 Zeile 11 von unten. Oberbefehl des Jean von Armagnac. Zu Seite 11 Anmerkung 1. Statt Methieu „Mathieu“. Zu Seite 15 Zeile 4 v. u. „Buttisholz“ statt Büttisholz. Zu Seite 23 Anmerkung 3. 1446 statt 1476. Zu Seite 27 Anmerkung 3. Herr von Liebenau macht mich darauf aufmerksam, dass er nicht nur die Zuverlässigkeit dieser Quelle nachgewiesen habe, sondern die direkte Fälschung derselben. Zu Seite 35. Titel „Solothurner“ statt Soloturner. Zu Seite 43. Sorge für Witwen und Waisen. Schon 1422 nach dem Treffen zu Beilenz (Arbedo), wo die Luzemer so schwere Verluste erlitten hatten, wurden Verordnungen zum Schutze der Witwen und Waisen erlassen. Der Kat von Luzern verordnete, dass das ganze Vermögen der Waisenkinder und Witwen verzeichnet und von den Vögten Rechnung über alle jährlichen Einnahmen und Ausgaben abgelegt werden soll. v. Liebenau aus Vogtkinder Rechnungsbuch Nr. 1 fol. 2 und 3. St. A. Luzern. Zu Seite 43, Anmerkung 1. Nach v. Liebenau, Actensammlung über den Amstalden-Handel Geschichtsfreund XXXVII 95 u. s. f., bewahrte die Fürbitte der Verwandten den Amstalden vor der Vierteilung. Zu Seite 44. Auch Hans Halbsuter von Luzern bezog seit der Schlacht bei Murten eine wöchentliche Unterstützung vom Rate bis zu seinem Tode. v. Liebenau. Zu Seite 51 ff. Kappeierkrieg. 1532 schenkt die Landsgemeinde von Uri das Landrecht dem Vit Schmidt, den man nennt Scherer von Stein „um dass er im krieg das best thun mit verbinden“. Hanli Steifen uß Curwal wird das Landrecht geschenkt; dem ward uff dem Ried (bei Cappel) ein Hand abgeschossen, v. Liebenau. Zu Seite 101 Anmerkung 4. Ilr. H. Herzog hat später seine Mitteilung dahin berichtigt, dass es sich um „Wurfgeschosse“ gehandelt habe. Zu Seite 106. Dass die Oesterreicher zur Zeit der Sempacherschlaeht schon Feuergeschütze mitführten, ergiebt sich nach v. Liebenau aus der Brunner, Die Verwundeten. 27 418 von Cysat erwähnten Thatsache. dass zu seiner Zeit in den Ru- inen der Burg von Lutliern, die 1386 zerstört wurde, ein Geschütz gefunden wurde. Zum Abschnitt „Thätigkeit der Scliärer im Frieden“. Als der Erste, welcher (um das Jahr 1500) einen eigentlichen Kaiserschnitt mit glücklichem Ausgange für Mutter und Kind an einer Lebenden, und zwar an seiner eigenen Frau unternahm, wird von Caspar Bauhin der Scherer Jacob Nufer zu Siegers hausen im Kanton Thurgau genannt. Haeser II S. 210. Zu Seite 162. Die Pflege der Verwundeten bei Sempach wird ausserdem bildlich dargestellt in Diebold Schillings Chronik (1512), sowie auf dem alten Schlachtenbild in der Schlachtkapelle zu Sempach. Zu Seite 367. 4. Zeile von unten; statt Basel, Strassburg. Zu Seite 384. Hans von T o g g e n b u r g. 1482. Sept. 17 (== Zinstag nach des h. Crüztag Exaltationis) wird die Stadt Leutkirch vor den Rath zu St. Gallen geladen zur Entscheidung des Streites über eine Forderung, welche Bürgermeister und Rath jener Stadt an Frau Martha v. Bätzenhausen und ihren Gemahl Hans v. Tockeu- bürg, Ritter, stellten; der Rechtstag soll statttinden frytag vor S Gallentag nächstkiinftig (= 11. Oktober). Notiz von Prof. J. Meyer aus Stadtarchiv zu St. Gallen. Zu Seite 385. Anmerkung 2. Zeile 3 von unten. Statt grani, gravi. Zu Seite 413. Anmerkung; lies Matthäi. »M ~ s ■