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Helvetia Sancta, H. Schweitzer-Land : das ist ein Heiliger lustiger Blumen-Garten, und Paradeiss der Heiligen; oder Beschreibung aller Heiligen, so von Anfang der Christenheit in Heiligkeit des Lebens, und mancherley Wunderwercken, nicht allein in Schweitzerland, sondern auch an angräntzenden Orthen geleuchtet samt einem Zusatz von dem Heiligen Maryrer Fideli, und der Feyrlichen Enthebung des Seeligen Bruder Clausen, wie auch mit einem ausführlichen Register aller Heiligen, und Seeligen / <<seu>> Paradisus Sanctorum Helvetiae florum zusammen gezogen, und beschriben durch weyland den ehrwürdigen, und wohlgelehrten Herren, P.F. Henricum Murer, der Carthauss Ittingen Profess, und Procurator, etc.
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z 68 Von dem seeligen Bruder Clausen /

in gedachtem Krieg eroberet/ nicht mitliebe theilen/ weil die Länder mit denStatten gleiche Portion haben wollen/die Stäkt aber ihnen selbst mehr zueyg-neten als den Ländern. Zu dem hieltendie Stätt Freyburg / und Solothurnan / daß sie zu oerthern der Eydgnoß-schafft angenommen wurden. DerenBitt zuwillfahren waren Zürich / Bern/und Lucern urbietig / und geneigt / a-ber die Länder Ury/ Schweitz/ Under-walden / Zug/ undGlaruswoltensol-ches keines wegs gestatten. Als der-halben die erstgemelren 5. Stätt gese-hen / daß sie die Länder gar nicht bere-den möchten / haben sie einen besondernBund zusamen gemacht / und Burg-recht mit einander aufgericht. Dessenwaren aber die Länder nicht zufriden/und unterstunden sich den Bund wide-rum abzuschaffen. Insonderheit ver-meinten die von Ury / Schweitz / undUkiderwalden / es hätten die von Lu-cern nicht Gewalt einigen Bund ohnihr wissen / und willen zumachen / undist diser Span auf vilen Lägen gehand-let /aber je länger/je grosser/ und ärgerworden. Über diß alles hatten die Eyd-gnosten in demselben Jahr von Königli-cher Majestät ausFranckreichein grossesGelt eingenommen / waren auch täglichmehr erwartent/ wiewohl nicht unverdie-net. Mit solchen Gelt aber schliche allge-mach in die Eydgnoßschafft frembde/ undunlöbliche Sitten/als Pracht/Unmäßig-keit / rc. Dise Ding nun mißfielen demfridsammen / und demüthigen B- Clau-sen / der sich auch in eygner Persohn( wie Peter Etterlein bezeuget) aus lie-be gemeines Vatterlands/ in die Sachgelegt/ und verschaffen / daß zuStantz,n Underwalden ein Tag gehalten wur-de / da dann erscheinen selten der 8.-Orthen Bottschafften / samt der Frey-burg / und Solothurner Legation/ wiebeschehen aus Sambstag vor S. Tho-mas Tag/in dem December /deß 1481.Jahrs. Bruder Claus käme auchgen Stantz (welcher Fleck fast 4. Stundweegs vom Ranfft ligt / ) redet dieEydgnossen an / straffte/lehrte/hatte/vermahnete / und wahrnete sie gantz vät-erlich/und treulich. Welches auch ohneFrucht/und Nutz nicht abgangen. Dalian demselbigen Tag haben wvhlgemelreacht alte Orth sich nicht allein mit ein-ander freundlich vertragen / und ver-glichen / sonder auch Freyburg / undSolothurn zu Oerther der Eydgnoß-schafft gantz einhelliglich auf-und ange-nommen. Man sagt für ein Wahrheit( welches auch die Freyburger / undSolothurner mit schuldiger Dancksa-gung bekennen) B. Claus habe dazu-mahl under andern auch dise Propheti-

sche Meynung geredt: Meine allerlieb-ste Eydgnossen aus den Ländern / ichrathe euch in guten treuen/ ja ich bitteeuch auch getrungentlich / ihr wöllendoch die 2^ Stätt Freyburg/ undSolo-thnrnzu Bundsgnossen annehmen/dannes wird ein Zeit kommen / daß ihr de-roselben Hilff/und Beystand manchen/oder bedörffcn werdet / rc. Welchesdann die Catholischen Eydgnossen ehtnddann jetzt erfahren/ und innen worden.Dieüberige Räth/ und Lehren / soB.Claus den Eydgnossen geben / werdenin den Schrifften M. Heinrichs vonGundelfingeN / und H. Johann Sa-lats glaubwürdig begriffen / wie folgtei. Liebe Eydgnossen./ sägt er: lassetnicht zu / daß Uneinigkeit / Neyv / Haß/Mißgunst / und Partheyen under euchaufkommen / und Wachsen / sonst isteUer Ding / Und Regiment aus. 2.Machet den Haag / oder Zaun der Eyd-gnoßschafft nicht zu weit / damit ihr irtdesto besserer Ruhe / und Friden euersäur eroberte Freyheit besitzen/ und ge-messen möget. z. Beladet euch nicht mitfrembden Sachen / und verbindet euchnicht mit frembder Herrschafft. 4. Ver-kauftet das Vatterland nicht Um Mieht/und Gaben / und hütet euch vor eyg-nem / unredlichem Nutz. 5. Beschirmeteuer Vatterland / und bleibet darbey:Auch nehmet frembde Schweriner / undBanditen nicht an zu Bürgern/unvLandleuthen. 6. ohn hochwichtigeUrsachen solt ihr niemand freundlich /und mit Gewalt überfallen. So maneuch aber undertrucken wolte/alsdannstreitet dapfferlich für euer Freyheit /und Vatterland. 7. Vor allen Din-gen aber habet GOtt vor Augen/ unvhaltet mit fleiß seine Gebott. 8. DenPriestern erzeiget gebührliche Ehr/ Undgehorchet ihren Vermahnungen/ ob sieschon nit unsträfstich / oder allfferbäu-lich leben : dann gleich wie ein frischesBronnenwasser eben fo gut / undWohlgeschmack / durch bleyene / oderkupffere / als durch silberne/ oder gul-dine Röhren läufst / also empfahet ihrdurch böse /und gute Priester einerley/und gleiche Gnad Gottes / wofernihr euch würdiglich darzu bereitet. 9.Endlich seynd beständig im Glaubender lieben Alten- dann es wird sich nachmeinem Todt ein grosser' Auffruhr er-heben in der Christenheit/ und alsdanhütet euch 0 lieben Kinder / daß ihrdurch Neuerung/ und Listigkeit nichtbetrogen werdet. Haltet euch zu-samen / bleibet in dem Weeg / und Fuß-stapffen unserer frommen Vorekteren.Behaltet/ und bestättiget es/ was sieuns gelehrt haben. Alsdann mageuch weder Anstoß / noch Sturmwind

nichts