olles Gnaden M Fürst, Abt des Fürstl. Stiftes St. Gallen, und Gotteshauses St. Johann im Thur- ! thal, Graf in Toggenburg, Ritter des Königl. Ordens der jungfräulichen Verkündigung Ma- riä rc. rc. ! Entbieten allen Unsern Angehörigen der Landgrasschaft Tvggen- . bürg den gnädigste» Gruß, und alles Gute zuvor: Liebe, Getreue! - ^»iisrc landcchenliche Verwilligung des neuen Strassenbaues . durch Unsre Grafschaft Toggenburg hatte keinen andern Gegen- ' stand, als das gemeinnützige Wohlergehen, und den Vortheil al- ' ler und jeder Unserer lieben und getreuen Angehörigen. Zum starkem dessen Beweise ließen Wir Uns überöas noch erbitten, diesen neuzuerbauenden toggenburgischen Landstrassen auch mit ganz neuen sonst unerforderlichen Khauffeen entgegenzukommen. Wir übernahmen diese Beschwerde zum beträchtlichen Nachstünde Unserer eigenen Vortheile, und gegen eine im Vergleich des Uns daher zuwachsenden Kostenaufwandes sehr geringe Auslosungssumme von Seiten der unteren Gemeinden. Wir glaubten mit dem allem zum gemeinen Beßten nichts Fruchtbares gethan zu haben, wenn nicht zugleich der weitere Unterhalt dieser kostbaren Strassen in landesväterlichen sorgfältigen Bedacht genommen wurde. Bei der ersten Ueberlegung war Uns die große Beschwerde der vielfältigen _drückenden Frohndienste auffallend, mit welchen die Gemeinden, und vorzüglich der arme Landmann unter der feierlichen Verheißung, daß ihnen äußert dem Straßenbau für die Zukunft nichts weiteres aufgebürdet werden sollte, sich beinahe über Vermögen erschöpfet, einer, dann andrerseits, daß die geänderte Lage der Straffen die Anstösser von all - bishiniger Beschwerde von selbst erlediget hätte. Daher müßte nothwendig das Augenmerk auf jenen Theil des Volkes fallen, der mit einer etwa billigen Abgabe sich nicht über Bedrückung klagen könnte Dieser Theil ist kein anderer, als die Fremden und die Landfuhrleute, die nach Abrechnung solcher Abgaben noch den größten Gewinn von der Straffe ziehen und dieselbe am meisten beschädigen. X Hiezu Hiezu kam noch die unterthanigste Vorstellung der beider unrrn Quartiere — Ausschüße, daß die toggenburgjschen Landstrassen nicht duch eine allgemeine Landanlage, sondern auf Unkosten der Quartiere, derer jedem sein Strassenbezirk angewiesen worden, in den iztmaligen schönen Starb hergestellt waren; sie seyn demnach des unterthänigsten Bittens: Wr möchten ihnen nach dem Uns zur Einsicht und gnädigster Genehmigunz vorgelegten Entwurf gegen obgedachte Fuhrleute ein billiges Weggeld urr destoeher landesherrlich verwilligen, als sie mit jedermann, der diesen Weg- geldesbezug änderst, als eine Quartiersache anzusehen vermeinte, an das Recht zu stehen erbietig waren. Diesem ehrerbietigen Nachwerben unbedenklich zu entsprechen, haben Wir keinen Anstand gefunden; jedoch nur in der Meinung und mit dem Beding, daß dieses Weggeld nicht von dem Hausgebrauch; sondern nur von jenen Waaren und Lebensmitteln, die auf Gewinn und Mehrschatz hin in das Land, oder durch dasselbe anderwartig geführt werden, auch nur solange zu beziehen sey, bis sich ein solcher Vorschlag zeigte, aus dem der Strassenunterhalt ohne einige Beschwerde sämtlich - toggenburgischer Angehörigen bestritten werden könnte. Diesen erwünschlichen Endzweck destobalder und gewißer zu erreichen, sind an behörigen Qrten Weggeldseinnehmer, als Strassenaufse- yer mit der gleichen Exekuzionsgewalt versehen, wie es die sogenannten Wegmeister von altemher, und laut Landmandats schon im Jahre 1666. gewesen, ausgestellt worden, die Uns, und auf Erfodern auch den Quartiers - und Gemeindeausschüßen vermittelst spezifizierlicher, richtiger Rechnung alljährlich zu verzeigen hätten, daß dieser Weggeldsbetrag zu keinem andern Gebrauch, als zum Unterhalt der Strassen verwendet worden. Ißt kömmt Uns zu Unserm besondern Leidwesen und gerechtestem Mißfallen befremdlich zu vernehmen, daß böswillige Aufwickler, worunter besonders einige Fuhrleute vermeint, es wagen dörfen, Unsere landesvä- terlichen, wohlthätigen Absichten dahin zu verunstalten, und das gemeine Landvolk zu seinem eigenen Nachtheile, aus purem Eigennutz mit dem zu blenden: ob wäre dieser Weggeldsbezug nur auf gute Lage — Essen und Trinken der Vorgesetzten — zum großem Druck des armen Landmannes — oder auf Bezahlung des ersten Strassenbaues — oder gar zu Tilgung der obbemerkten kleinen Auslosungssumme abgesehen rc. rc. Wenn nun vermittelst derlei unwahrhaften — boshaftausgeöach- Len — eigennützigen Ausstreuungen der irrgeführte Landmann zum unverdienten Mißtrauen, Unwillen, Streit und Mißhelligkeiten, oder gar zu öffentlichem Tumultuiren — wie erst neuerlich auf eine sehr sträfliche Weise zu Liechtensteig geschehen — gereitzet und aufgewecket wird: Erachten Wir Unsre landesherrliche Pflicht ZU seyn, alle Unsere lieben und getreuen Angehörigen dahin aufzumuntern, daß sie forthin auf Unsre landesväterltche Liebe und Sorgfalt schuldigermaßen und mit vollem Vertrauen sich verlassen; und selbe vor all weiteren Unfugen, Zänkereien und Gewaltthätigkeiten mit landesfürstlichem Ernst zu verwarnen, und besonders die Landfuhrleute einsweilen, und bis zu gütlich - oder rechtlichem ,-kem Alistrag der Sache zu williger und ruhiger Abführung des bestimm- tin WeB°ld-s ernstlich anzuweisen, damit sie mit Wetters fortgetriebener WidwB'chk-'t Uns nicht zu anderen zweckmäßigen Maßregeln verleiten mS-ltteN- Selten keineswegs erduldet werden kann, daß diese Landstras- in »gang, oder gar in chevorigen Zerfall gerathen, und die von Uns, Unsrer Stadt Wil und Rickenbach dahin verwendeten großen Unkosten unnütz gemacht werden. Wir wiederholen hiemit, wie schon öfters beschehen , das landes- berrliche wohlgemeinte Ansinnen, unter steh selbst, oder unerhaltlichen Falls Mer Vermittlung einer schon mehrmal vergeblich angebothenen tandesherr- IMeen KommMon sich gütlich zu benehmen, oder endlich das angetragene Recht »u anrauchen: womit unter Unsern lieben getreuen Landgrafschafts- angehör?qen das bisherig-so erwünschliche gute Vernehmen Fried und Eintracht fernerhin ungestört bleiben mögen. - Dieses zu männiglichem Wissen und gehorsamstem Verhalt. Gegeben in Unserm fürstlichen Stifte St. Gallen, den i. Merz 1791. A'L stand vor and jedem bauest, un bc Allem kehen, wo lenen Man ilusschusses Als er ch ernstlich Mannschaft üglich über r - auch etn efehlen W irilttair V erzeuge, zr hne mindef Damit )en mögen Uebrigc en lassen, > Erstlicl ehalten we »eniger eine inen, der! Die nu nd Gemein s solle dahe nlligen ledic Wir v leinds, unl ann auch st! ieses Unser, Gegebe,