> -* -» . Geschichte des maligen Stiftes und der Landschaft St. Gatten unter den zween letzten ^LirBtäbten von St. Gallen, sonders während den Jahren der helvetischen Revolution bis zur Aufhebung des Stiftes. M Original-Aktenstücken, Korrespondenz-Auszügen und andern Beilagen. Von Franz Weidmann, senem Mitglied des ausgcs,»denen Stiftes St. Gallen und Vormaligem Bibliothekar an der kathvl. Kantonal-Bibliothek in St. Gallen. „Daß vielleicht das Meiste-was ich „vortragen werde, geringfügig, der Erwähnung unwerth erscheinen möge, ist mir nicht „unbewußt. --- uns ward eine „unbeschränkte rühmlose Arbeit.« C. C-Taeitus Annalen IV. Buch. Z2 St. Gallen, 1834. >g Von Weqelin und Wartmann. In Kommission bei L>uber und Comp. « MIi'iI »spi-un kslsi suässt, äslnäs nilrit vor« ««on »uäesk.» LI. I. 6icrso äs Or»k. II. »5. ^ «ksrL temporurn kelicitate^ u1>i ssntirs »^use «voll», st, cslis! «ontis«, äieeee liest.» 6. S. Oekonomie des Stiftes; Fehler derselben.32 10. Die Landeshoheit, eine Ursache der Schulden . . . . 33 II. Abschnitt. Politische Verwaltung des Fürstabts Beda. it. Uebersicht der hoheitlichcn Rechte des Stiftes St. Gallen; Größe der Landschaft; politische Verfassung; die vier Schirmorte; Militärpensiouen ........ 33 VlH 12. Erste Symptome des Mißvergnügens im St. Gallischen; entfernte Ursachen desselben; Volkscharakter ... 37 13. Nähere Ursachen des Mißvergnügens.39 14. Künzle, Konlamin nnd Bvffart voll Goßau; die ersten Landes-Ausschüsse.. 4o 15. Politische Lage von Ende 1794 bis den 3. Juni 1795; Tumultuanten; die Harten nnd Linden; BedaS Schmerz über die Unordnungen/ und Aufrüfe an das Volk .42 16. Die ein und sechSzig Klag-und Bittpunkte . . . .44 17. Verhandlungen des Kapitels über die 6i Bitt -,und Klag- punkte ................. 49' 18. Die Kapitels-Kommissarien ..51 19. Die St. Gallische LandgeiAlichkeit protestirt wider einige der 61 Bitt- und Klagpunkte ..53 20. Entlassung einiger Beamteten; gütlicher Vertrag . . 57 21. Politische Vortheile des gütlichen Vertrages für die Landschaft. 6o 22. Freude des Volkes über den gütlichen Vertrag; entgegengesetzte Stimmung des Kapitels.63 23. Die Landsgemeinde; Fürstabt Beda erscheint dabei . . 64 24. Neue Unruhen; das Kapitel will den gütlichen Vertrag nicht besiegeln; das Jubiläum.66 25. Tod des FürstabteS Beda ........... 69 III. Abschnitt. Von Fürstabt PankrazenS Regierungsantritt bis zum Auöbruche der helvetischen Revolution. 26. Interims--Regierung nach Bcdas Absterben; Blick auf den Geschäftskreis eine» Fürstabtes von St. Gallen 71 27. Blick auf dar Wahlkorpö oder das Kapitel des Stiftes St. Gallen . ..73 2S. P. Pankraz Vorster wird Fürstabt zu St. Gallen . . 74 29. Biographische Skizze von Fürstabt Pankraz .... 77 30. Fürstabt PankrazenS Charakter.so 31. Gesinnungen des Volkes gegen den neuen Abt ... . hi ?>2. Abt PankrazenS Regierungsantritt; Finanzoperationen . 83 33. Fürstabt Pankraz heißt die Ausschüsse auseinander gehen und reist in's k. k. Hauptquartier ....... 85 IX 34. Das LandSsigill; Unruhen; der Prozeß zu Frauenfeld . «7 35. Neue Unruhen; die Gesandten der IV Kantone in St. Gallen; Unterhandlungen daselbst . ..90 36. Der neue Landrath; Revision des Landmandates; die Stadt Wyl verlangt mehrere Freiheiten ..... 37. Die fränkischen Emigranten werden aus dem St. Gallischen weggeschickt ............. 96 38. Letzte Tagsatzung der ehevorigen Eidgenossenschaft; neue Beschwörung der alten Bünde ........ 97 39. Die Grafschaft Toggenburg fällt voM Stifte St. Gallen ab und setzt sich in Freiheit ......... 98 40. Die Landschaft St. Gallen fordert eine demokratische Verfassung; Abgabe der Regierung von Seite des Stiftes; die Landsgemeinde . ..100 41. Politische Veränderungen im Rheinthale; Deputirte von Basel kommen nach der Stadt St. Gallen . . . . 102 42. Protestation des Fürstabten Pankraz; unruhige Bewegungen nach dem Einmärsche der fränkischen Armee in die Schweiz.. . . . 104 43. Tumulcuarische Auftritte zu Arbon und Brügge»; feindselige Anschläge gegen die Stadt St. Gallen ... 108 44. Erklärungen geistlicher Behörden über die Helvetische Konstitution; diese wird zu Gvßau verworfen . . . m IV. Abschnitt. Von der allgemeinen Annahme der helvet. Konstitution bis zum Einmärsche derOesterrcicher in die Schweiz. 45. Die fränkische Armee besetzt Zürich und eine Kolonne dringt bis St. Gallen vor; Beitritt zur neuen Verfassung; Auswanderungen .......... 114 46. Die helvetische Regierung legt den Sequester auf das Eigenthum des Stiftes St. Gallen; Kriegskontribution 117 47. Urversammlung zu Apvenzell; Freiheitsfest; Unruhen im Wyleramte .. . 119 48. Der Fürstabt von St. Gallen in Wien; sein Proklam von daher; Bilderstürmerei in St. Gallen .... m 49. Der neue Kantons SäntiS; einige der konstitutionellen Behörden desselben ............ 12 s 30. Der Bürgereid; dessen Leistung in einigen Distrikten des Kantons SäntiS und im Stifte St. Gallen, 3». Augstm. 1798 .126 Li. Unruhige Auftritte im Appenzellerlande und zu Oberried; militärischer Aug dahin; der Eid wird auch dort geschworen .. 131 32. Aufhebung des Stiftes.133 33. Deportation mehrerer Mitglieder des Stiftes St. Gal-; len; der Fürstabt Pankraz im Kloster Mebrerau . . 134 34. Todesfcier Ludwigs XVI. vom fränkischen Militär in St. Gallen; Winterquartier derjFranken.138 33. Einnahme von Graubünden; fränkisches Hauptquartier im Stifte St. Gallen.i4s 36. Unruhen im Kanton SäntiS; Williams Flotille auf dem Bodensee; falsches Gerücht wegen der Guillotine . 121 V. Abschnitt, Vom Einmärsche der k. k. Armee in die Schweiz bis zu deren Rückzüge über den Rhein. 37. Die Franken räumen die östliche Schweiz; österreichische Truppen besetzen dieselbe; Aktion bei Fraucnfeld . . 143 38. Fürstabt Pankraz hält seinen Einzug in St. Gallen . . 144 39. Fürstabt Pankraz ergreift die Regierung wieder . . . i4L 60. Der Fürstabt von St. Sallen will für die kaiserliche Armee ein HilfSkorpS errichten.148 61. Der Fürstabt Pankraz besucht das k. k. Hauptquartier in Kloten; Abreise des Erzherzogs Karl aus der Schweiz 131 62. General HotzeS Tod; Wiedereinnähme von Zürich durch die Franken; Abt PankrazenS Flucht; Rückzug der Ocsterreicher und Russen. . . . 132 VI. Abschnitt. Von der Wiederbesitznahme desStiftesSt.Gallen durch die helvetische Regierung bis zur Aufhebung des St. Gallischen Ordinariates. 63. Die Franken wieder zu St. Gallen; Kommissär Wegmann 134 64. Veränderungen bei der helvetischen Regierung; neue Ver- waltuugskammer im Kanton SäntiS ...... 133 xr 65. Armenanstalten im Kanton SäntiS.156 66. Einsetzung eines Erziehungsrathes für den Kanton SäntiS 157 67. Der Abt vov St. Gallen flieht nach Tirol; die Archive und Bibliothek seines Stiftes fallen den Franken in die Hände ..i-B 68. Die Stadt St. Gallen sollte Exekutionstruppen erhalten; Veränderung in der helvetischen Regierung; Hauptquartier der fränkischen Reservearmee zu St. Gallen . 161 VII. Abschnitt. Von Aufhebung des St. Gallischen Ordinariates bis zur helvetischen Tagsatzung/ den 7>Herbst- monat 1801. 69. Etwas über das St. Gallische Ordinariat überhaupt . . i6z 70. Einige Aktenstücke in Betreff der Auflösung des St. Gallischen Ordinariates durch die helvetische Regierung . 167 71. Der Friede von Lüncville; Bewegungen in der Schweiz, besonders im Kanton Säntis.. . 17i 72. Der Abt von St. Gallen prvtestirt wider die Vollziehung des 11. Artikels des Lüneviller FriedenS.173 73. Die Kantonaltagsatzung von Appenzcll.174 VIII. Abschnitt. Bon der helvetischenTagsatzung isoi bis zurVer. ireibung der helvetischen Regierung vonBern, im Herbst 1802. 74. Die helvetische Tagsatzung; der Regierungsstatthalter Volt giebt seine Dimission ein ........ 176 75. Schreiben des Abtes von St. Gallen an die helvetische Tagsatzung und an die beiden Deputirtcn Volt und Reutti...176 76. Al 0 is Reding erster Landammann der Schweiz; aber- mal ein neuer Verfaffungscntwurf; Reding tritt von der Regierung ab.179 77. Die Notabeln; Abmarsch der fränkischen Truppen aus der Schweiz; Vertreibung der helvetischen Regierung von Bern.. . . 180 rn !X. Abschnitt. Ereignisse vom Herbste 1802 bis zur Einführung der MediarionSakte. 78. Tagsatzung zu Schwyz; politische Bewegungen imKanton SäntiS; Landsgemeindcn.. 181 79. Auflösung der Tagsatzung zu Schwyz und der Interims- Regierungen; die helvetischen Behörden treten wieder an ihre Stellen .183 80. Die helvetische Konsulta zu Paris; der Abt von St. Gallen hat auch einen Agenten daselbst ........ 183 X. Abschnitt. Von Einführung der MediarionSakte bis zur Auflösung des Stiftes Sr.Gallen, den 8 .Mai 1805 . 81. Einführung der Mediationsakte im neuen Kanton St. Gallen; Abt Pankra; erkennt die Vermittlungsakte nicht an 186 82. Erklärung des französischen Gesandten in der Schweiz über das Stift St. Gallen; die österreichischen Znkamera- tioncn.... 18S 83. Konvention der Kantonsregierung mit den Kapitularen des Stiftes in Betreff eines in St. Gallen zu errichtenden bischöflichen Sitzes ..188 84. Annahme der Konvention von Seite der Majorität der Kapitularen des Stiftes St. Gallen ...... tS8 83. Die Abgeordneten nach Ebringen; Auftritte daselbst . . 198 . 86. Benehmen öeS Fürstabtcn gegen die Konvention; noch andere Gegner derselben ... . 200 87. Die Mehrheit der St. Gallischen Kapitularen tritt von der Konvention ab; andere Anhänger des Abtes . ... 201 88. Adressen an Pabst Ptus VH.; Verhaftung zweier Kavi- tularen..'..202 89. Pius Vii- verwendet sich beim Kaiser Napoleon für das Stift Sr.Gallen; jedoch vergebens ...... 203 SO. Schreiben des Abtes Pankra; an die Stände der Eidgenossenschaft vor der Tagsatzuug 1803 .206 XUI 91. Einige Mitglieder des großen Rathes und des Appellations» gerichtS werden wegen Unterzeichnung der Adresse an den Pabst gerichtlich belangt.2o7 92. Das Gesetz vom 8. Mai über die Aufhebung de-L Stiftes St. Gallen ..208 XI. Abschnitt. Weitere Begebenheiten bis zum Tode des Fürst- abteS Pankraz. 93. Benehmen des Abtes und der Konventualen/ nach Aufstellung des GesetzeS vom 8. Mai 1803 ...... 2io 94. Fürstabt Pankraz unternimmt eine Reise nach Rom . . 211 §3. Schreiben desselben an B. G. über seine Schritte 1814 . 212 96. Der 9. Artikel der Erklärung des Wienerkongresses 1813 über die Angelegenheiten der Schweiz ...... 224 97. Drei Sendschreiben Pins vil. an die Tagsatzung 1816 und verschiedene Kantone der Schweiz ....... 223 98. Beschluß der eidgenössischen Tazsatzung 1817 in Betreff des Stiftes St. Gallen ........... 227 99. Des Fürstabtes Pankraz fromme Stiftungen und Tod . 231 100. GedankenüberdicWiederhcrstellungdeSStiftesSt.Gallen 234 D e i i a g e rr. 1. Eine Exkommunikationsgeschichte aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts.. 233 2. Der St. MagnuSstab in St. Gallen ........ 24o 3. Aufruhr einiger Laienbrüder im Kloster St. Gallen/ im Jahr 1773 . . . l.. 24o 4. Kampf des Fanatismus mit dem Lichte L,. Die Normalschule ..242 ' L. Der neue Katechismus ......... 244 3. AuSzug aus dem Programm einer feierlichen Prozession/ bei welcher das Leiden Jesu Christi vorgestellt und das heilige Kreuz in die neu erbaute Kirche auf dem Espen bei St. Gallen übersetzt wurde/ den 18. Oktober 1772 246 6. Auszug aus dem Programm der Uebersetzung des heiligen Leibes St. Clementiä röm. Märtyrin in die Kirche zu St. Georgen/ Ende Augustmonat 1769 . 248 XlV 7. Drei Sendschreiben vom Pabst PiuS Vl. .250 L.252 6.255 8. Schreiben deS Kardinal Staatssekretärs 3. 6. llt Luonaom- xngllis. ^.256 L. 257 6. .. 258 9. Auszug aus dem Schreiben des päbstlichen Nuntius, vom 5. Herbstmonat 1786 259 so. Schreiben an den Pabst vom 7. Weinmonat 1786 ... 260 ir. Aus dem Schreiben des FürstabtcS von PfäfcrS, den 26. Herbstmonat 1786 .. . 26r 12. Auszug aus einem Briefe P.Fintan Steineggers, Sub- priorS zu Einsiedeln, an P. Hcrrmann Gruber von St. Gallen.262 15. Erklärung der Unterzeichneten an den Dekan Cölest in von St. Gallen, Präsidenten des am 17. Herbstmonat 1788 gehaltenen großen Kapitels, in Betreff des in diesem Kapitel vorgelesenen apostolischen Breve . . 265 ist. Lieder über den gütlichen Vertrag zwischen dem Abt und der allen Landschaft St. Gallen, 1795 ^.26st L.266 6.. 267 0.268 L.269 ^.270 15. Sonderbarer Vorfall in der Stadt St. Gallen, am 24. März 1798 .271 16. Auflauf zu Bruggen, den io. April 1798 . 273 17. Urtheil des Kantonsgcrichts des Kanrons SäntiS vom ist. Juli 1798, gegen die, welche im Wyler Amte die FreiheitSbäume umgehauen hatten.. 27st 18. Note deS Kapitels des Stiftes St. Gallen, vom 50. März 1798, an die Regierung der alten Landschaft St. Gallen, über die Protestativn des FürstabtcS gegen die von Seite deS Stiftes abgetretenen hoheitliehen Rechte rc. 275 19. Ueber die Protestation des Fürstabtes Pankraz, ä.ä.Wicn 9. Juni 1798 . 278 20 , 21 . 22 . 23. 24. 25. 26» 27. 28. 29. 30. 31 . 32. 33. 34. 35. 36. 37. 38. 39. 40. 41. 42. 43. 44. 45 . 1798 Relation über Druck und Verbreitung dieser Protestation Relation über die StiftS-Bibliothck von St. Gallen im Sommer 1798 .. Briefe u. dgl. m.. Akkord wegen Silber mit Jud Levi . . . Brief von Metzger Anton an Bruder Mang Brief von Metzger Anton an denselben . . Brief Hrn. S. an N. N. vom 27. Juni 1798 DaS Verhör in St. Gallen . . . Brief des Baron W. an N. N. vom 28. Juni Brief von H. an R. N- vom 28. Juni 1798 . Brief von B. an H. vom 27. Juni 1798 . . Brief von S. an N. N. vom 29. Juni 1798 . Brief desselben an den Nämlichen/ vom 30. Juni 1798 . Politische Ansichten und Aeußerungen des Schultheiß von Steiger über die Schweiz im Frühling 1798 ... Schreiben des MarianuS Herzog/ der General im Chorhemd genannt/ von Einsiedeln, an Hrn. Ae.. Auszug aus dem Briefe Ebendesselben an den Nämliche»/ vom 11. Mai 1798. 278 282 283 284 285 285 286 289 290 290 291 292 292 294 Ueber die Zerstörung der Kapelle ic. ...... 299 AuSzug aus einem andern Briefe Ebendesselben an den Nämlichen/vom 22. Juni 1798 ........ 301 Brief Ebendesselben an R. N./ vom 22. Juni 1798 . . 303 Auszug aus einem Briefe Ebendesselben an N. R./ vom 9. Juni 1798 . 303 AuSzug aus einem Briefe deSvonRoverea/ vom 11. Juli 304 Brief des Fürstabtes von Muri an N- N./ vom 17. Juli 1798 304 Auszug aus einem Briefe des Pfr. Dudli zu Heiligkrcuj/ Vom 8. AugvstM. 1798 . 305 Auszug aus einem Schreibe« P. Maria» Herzogs an N.N./vom 17. Augustm. 1798 . ..306 Brief von Roverea an N. N./ vom 18. Augustmouat 1798 307 Auszug aus einem Briefe P. Maria» Herzogs an I. N. H./ V0M 23. Augustm. 1798 .. . 308 Note über den Verband des Stiftes St. Gallen mit dem römischen Reiche. Der Verwaltungskammer des Kantons Säntis eingegeben im Sommer 1798 ... 309 Schreiben an den Hrn. von S teinh err/ k. k. Regierungsrath/ zu Basel/ vom 24. Augustmonat 1798 . 312 XVI 46. krotoevlliun.. 313 H. Wegen jetztmaliger Helvetischer Regierung . . 313 m. Wegen den Pfarrkindern ... 3i7 47. 6v»keronL-Re8uI>Ät der St. Gallischen Geistlichkeit/ oder Vorstellung an das Direktorium in Aarau . . . . 318 48. Auszug aus dem Zirkular des St. Gallischen OfstziumS an die katholischen Geistliche»/ vom 26 . Juli 1798 . . 323 A a ch t r ä g e. i. Auszüge aus Schreiben des FürstabteS Pankraz. v. . ... 2. Das Stift St. Gallen entsagt allen seinen weltlichen Rech ten im Thurgau (Aktenstück).. . 3. Johannes Küenzle von Goßau.. , 32g' 327 328 323 329 329 Erster Abschnitt. Leda, Fürstabt ;u St. Gatten; seine Gekonomie- verivattung. 1. Bedas Charakter. ^!ttter mancherlei und oft sehr traurigen Schicksalen deS alten und einst so berühmten Stiftes St. Gallen war die Zahl seiner Aebte vom Jahre nach Christus 614/ oder wie Andere wollen 6 Z 0 , mit Cöleftin ll. auf 66 gestiegen. Da dieser sowohl in der Schweiz als im AuSlande hochgefeierte/ um sein Stift aber gar sehr verdiente Mann den 24. Hornung 1767 gestorben/ ward bald hernach/ am ii. März/ Beda Ungehru zu der damals in politischer und kirchlicher Hinsicht sehr ansehn- lichen Würde eines FürstabteS zum allgemeinen Jubel deS Stiftes und der demselben angehörenden Landschaften erhoben. Beda hatte den 7. Dezember 1725 zu Hagenwil/ einem Dorfe/ das zum Stift St. Gallischen Schlosse') und Herrschaft gleichen Namens gehörte/ das Licht der Welt erblickt. Sein Vater/ ein angesehener Wundarzt aus dem in dasiger Gegend sehr zahlreichen Geschlechte der Angehrn/ schickte den Knaben nach Konstanz, um ihn die Anfangsgründe der lateinischen Sprache bei den Jesuiten, deren Freund und Verehrer Beda sein ganzes Leben hindurch geblieben ist, erlernen zu lassen. Als Jüngling trat er in das Stift St. Gallen, um i) Liegt an der Grenze des Kantons St. Gallen und hatte früher eigene Herren im Thurgau. 1 r seine wissenschaftliche Bildung fortzusetzen und ward 1744 daselbst in den Orden und in die Zahl der Kapitularen aufgenommen. Nach einem mehrere Jahre «»gedauerten Kurse der Philosophie/ der GotteSgelehrtheit und beider Rechte, auf welche man sich in St. Gallen damals sehr eifrig verlegte, weil die Abtei Souveränitäts - und Ordinariatsrechte ausübte, erhielt Beda 1749 die Weihe zum Priesteramte, lehrte dann als ein heiterer und fähiger Kopf einige Jahre lang im Stifte die höher» Wissenschaften, bis er zur wichtigen Stelle eines Statthalters und Priors im Kloster Neu St. Johann, im obern Toggcnburg, an der Thür gelegen, befördert wurde. Hier gewann er sich durch schöne Kenntnisse, liberale und kluge Verwaltung, ganz besonders aber durch ein gefälliges und liebreiches Benehmen, die Achtung und Liebe seiner Mit- brüder sowohl, als der Anwohner beider Konfessionen in einem solchen Grade, daß letztere ihn auf seiner Hinreise zur Abtwahl 1767 laut als neuen Fürstabten begrüßten. Weder seine erste häusliche Erziehung, noch fernere Bildung in St. Gallen, konnten den vortrefflichen Charakter .ihm geben, den er durch sein ganzes segensvolleS Leben hindurch bewies. Ein gewisser Edelsinn und ein thcilnchmendeS sehr gefühlvolles Herz waren die Quellen der schönen, unvergeßlichen Handlungen, durch die er hernach Vater seines Volkes wurde. Heiter und offen war sein Blick, ohne Wolken die Stirne und weit entfernt von List oder Trug sein Herz. Als Mensch kannte Beda die seligen Gefühle von Freundschaft und Wohlthätigkeit und süß waren ihm die Augenblicke, in denen er Zähren trocknen und Leiden trösten konnte. Sein Antlitz, ganz der Spiegel des Innern, flößte Jedermann Zutrauen ein. In der Gesellschaft liebte er Frohsinn und muntere Laune; offenes, argloses Wesen blieb ein Hauptzug seines Charakters, bis die innern Zwistigkeiten im Stifte von 1785 bis Ende 1788 ihn mißstimmten, von welcher Zeit an er sein Vertrauen einigen Konventualen entzog, sich aber nur desto inniger an r 744 ruf- urse auf gte, ruS- hrte > im kelle .nn, >rde. und igeS Nit- ncm Abt- Bil- ihm mrch sehr tgeß. )lkeS kirne ensch >ohl- n er ganz In offe- terö, Lude auen r an andere/ besonders an bewährte Freunde/ unter denen ein Dekan Cölestin Schieß und Statthalter Magnus Hun- gerbühler zu Wyl obenan standen/ anschloß. Auch die 1794 entstandene Unruhe/ zuerst in einigen Gemeinden/ dann in der ganzen alten Landschaft/ hatte einen bösen Einfluß auf seine gewöhnliche heitere Stimmung und noch üblere Folgen für seine Gesundheit; nach den Geschäften zog er sich gern zurück und beschränkte stch Abends fast einzig auf den Umgang mit seinem Gehcimschrciber/ dem Archivar Deikola Kuftor/ zu welchem stch bisweilen noch der Bruder Thaddä gesellte/ der/ ein Mann von komischen Einfälle«/ dem lebensmüden Fürftabten oft ein Lächeln entlockte. Nie sah man an Beda/ auch in noch ungetrübte»/ glücklichen Tagen/ einen Stolz oder eine gebieterische Miene; mußte er bisweilen gegen Jemand strenge sei»/ so geschah eS immer mit väterlichem Zartsinne. Seine Gutmüthigkeit hatte beinahe keine Grenzen; empfindlich konnte er zwar auch sein / aber Groll und Bitterkeit blieben ihm fremd. Wohlwollend/ freundlich und herablassend gegen Alle/ schien er bisweilen etwas von seiner Würde zu vergebe»/ und Niemand schied von ihm/ ohne sein Verehrer geworden/ oder wenigstens von seiner HerzenSgüte gerührt zu sein. Diese gieng so weit/ „daß er Niemanden etwas versagen konnte" ^). Seine höhere Stellung über Andere legte er am liebsten durch Wohlthun an den Tag. Auch sein Kapitel/ das alle seine Schritte aufmerksam beobachtete/ fand an der Umfangslinie seines moralischen und religiösen Charakters keine Lücke ^). ES war nicht Schmeiche- „Gegen Andere wegen allzugroßer Gutmüthigkeit (ok MIÄIN kscNitkttem) ein nicht genug strenger Wächter der klösterlichen Zucht." Tagebuch P. GeroldBrandenbergS/I-TH. S. 232 . 2) «leiliil chuo laeilitas negsrs cul^usm vorerst.» Tagb. P. G. Br. I. Th. S. 246 . 2 ) „ Er beobachtete genau die Neligiofltät und klösterliche Zucht." Ebend. S. 232 . / 1 * 4 lei oder Heuchelst»«/ nicht leerer Popanz/ sondern redliche Anerkennung des ausgezeichneten Charakters seines Abtes/ als eS ihm schon in der ersten Hälfte seiner Regierung ein Denkmal öffentlicher Verehrung auf einem Gange der Abtei setzte/ mir der schönen Devise: »der liebenswürdige Beda« 2. Die Theurung von M»; Beda rettet sein Volk von HungcrSnoth. Beda hatte kaum im äten Jahre den Krummftab geführt/ alS die Theurung von 1770 hereinbrach. Anhaltende kalte Witterung auch in den Sommermonaten / und häufige Nebel / die stch in Regen auflösten/ hatten sie herbeigerufen; die Blüthe an den Bäumen und an dem Rebstocke verdarb/ die Erndte der Getreidearten wurde verspätet und fiel sehr karg aus/ und an einigen Orten gieng das Heu/ weil die Sonne zu dessen Sammlung fehlte/ zu Grunde. Bald wurde der durch Mißwachs entstandene Mangel an Früchten auch im St. Gallischen Lande empfindlich. Denn obwohl man da- selbst etwas Ackerbau treibt/ fo reicht doch dessen Ertrag auch in guten Jahren bei weitem nicht hitt/ die Bedürfnisse der Einwohner zu befriedigen; es muß also jährlich eine große Quantität an Korn von Schwaben her auf dem Markte zu Roschach bezogen werden. Aber schon im Herbste desselben Jahres wurde die Zufuhr von daher untersagt und es wurde den St. Gallischen Landleuten sogar verboten/ Korn zu BischofSzell/im Thurgau/ zukaufen. Der-Fürstabt Beda wandte sich an den Herzog von Würtembeeg; aber es ward nicht hinlänglich entsprochen. Die Theurung und Noth griff bald in einem furchtbaren Grade um sich und das Volk fieng zu murren an. ES äußerte seinen Unwillen zuerst gegen die fürstlichen Beamteten / den H Dieses Denkmal bestand in einer Ehren - und Gedächtniß- tafel mit allegorischen Figuren und Deutungen. Frühere Liebte hatten solche erst nach ihrem Tode erhalten. 5 Statthalter und Obervogt zu Roschach, und tadelte bald die Person des Fürsten selbst, weil nicht kräftige Maßregeln wider die heranziehende Geisel der HungerSnoth sogleich ge- troffen wurden. Die Stadt St. Gallen gab aber ein schönes Beispiel von kluger Mäßigung und nachbarlicher Freundschaft. Sie verbot nämlich allen ihren Bürgern unter schwerer Strafe, gegen die Regierung und Beamteten deS Stiftes ein Mißvergnügen zu äußern oder unglimpstiche Worte wider ste ;n brauchen. Dieses Verbot wurde in allen 4 Kirchen verlesen ' und an die Thore der Stadt angeschlagen. - Dieses beruhigte aber die Aufgebrachten in der Landschaft ' keineswegs. „ Das ist nämlich, wenn man die Wahrheit reden 1 „darf, der Charakter unsers Volkes und die Verblendung, ' „daß es, an die freigebigste Regierung gewohnt, sobald eine - „Theurung der Lebensmittel drohet, sogleich gegen seinen ' „ Fürsten sich mit der unverschämtesten Schmähsucht erhebt und ' „ die Schuld des Uebels ganz auf den wirft, dessen hilfreiche ) „Wohlthätigkeit es so oft erfahren hat«*). - Beda, als Vater seines Volkes, entschloß sich zu einem ) großen, ungewöhnliche» Mittel, dem Brodmangel in seinem r Lande zu steuern. Er versammelte am 17. Christmonat das e Kapitel und eröffnete seine Absicht, Früchte um jeden Preis r aus Italien kommen zu lassen. Einmürhig stimmte das Kapi- r tel diesem großherzigen Vorhaben bei, und sogleich wurde e Hr. Loren; Salvini, aus dem Tridentinischen gebürtig, n damals Buchhalter des Handelshauses von Bayer in Ro- a schach, nach Wclschland geschickt, der eine hinlängliche Menge d von Korn, sogar ägyptisches , dort fand, ankaufte und über die Alpen inS St. Gallische schickte. Dieses kostete die große n Summe von 200,000 st., welche Beda zu borgen gezwungen e war; aber cv rettete dadurch sein Volk von der Gefahr deS n Hungertodes l War das Opfer wohl zu theuer l- *) Tagcb. P. G. BrandenbergS, I. Th. S. 91. 2 D Eg sielen leider gar manche Opfer der Theurung im Appen- zellcrlande und die Geburts- und Strichlisten bewiesen ihre Fol- 6 3. Bau der neuen Straße und der Brücke zu Ober- büren/ wie auch des Salz- und WaaghauseS in Noschach. Während des Anfangs der Thenrung von 1770 begann Fürstabt Bcda den wichtigen Straßenbau durch die alte Landschaft/ von der Grenze des NheinthalS beim Dorfe Stad bis nach Wyl/ und sicherte dadurch so manchem armen Tag- löhner Verdienst und Nahrung. Eine gute Hauptstraße war im St. Gallischen schon lange ein Bedürfniß. Der Landmann daselbst zeichnete sich vor- theilhaft durch Fleiß/ Industrie / Viehzucht und etwas Ackerbau vor manchen seiner Schweizerbrüder auö/ die ihr ganzes Leben wie Arkadiens Schäfer sorglos mit ihren Hecrden dahin träumen. Wer weiß nicht/ wie musterhaft er den Flachs baut/ welcher/ durch die Hände seiner Gattinn und Töchter zum feinsten Garne gesponnen/ auf dem Webstuhle eine solche Zartheit und Festigkeit erhält/ daß die Tücher nicht nur mit andern die Konkurrenz/ sondern selbst den Vorzug behaupten? Der Absatz von Obst und Most nach der Stadt St. Gallen und den beiden Nhoden von Axpenzell ist auch nicht unbeträchtlich. Die bisherigen schlechten/ engen Wege/ die mehr Pfützesi als Straßen glichen/ erschwerten jedes wichtigere Unternehme»/ und mit dem Innern und dem Westen der Schweiz fand beinahe keine Kommunikation statt. Um zu Pferde durch die alten Hohlgüssen nur von St. Gallen nach Wyl zu kommen/ brauchte man gemeiniglich einen ganzen Tag.' — Die neue Straße beförderte den Verkehr und den Flor der ganzen Gegend. Seither ist der Marktflecken Noschach am kleinen deutschen Meere noch wichtiger als Stappclplatz für den Getreidehandel geworden/ und wie viel hat nicht das TyruS der östlichen Schweiz — die Stadt St. Gallen — dadurch gewonnen? Unter der Aegide des öffentlichen Wohls errichtete Beda gen. So starben in den Äußern Rhoden/ im I. 1771/ 4238 Personen/ da hingegen bloß M geboren wurden. 7 noch mehrere eben so wichtige als gemeinnützige Anstalten, z. B. die große Brücke zu Oberbürcn, das Salz- und Waag. hauö zu Roschach und die Kommunikationsstraße nach Herisau und Speicher im Appenzellerlande. Das alte Hofgebäude, der Sitz deö obersten DikastcriumS im Stifte Gallen, entsprach weder seiner Würde, noch dem Bedürfnisse. Aus dessen Schütte ließ Beda, bald nachdem er die Abtei erhalten, einen Flügel, die Pfalz (nach dem alten so geheißen), nach mehr modernem Style und von bedeutendem Umfange aufführen, der seit 1803 einen Theil deö Regierungsgebäudes deö KantonS St. Gallen auS- macht und den schönen Saal zur Versammlung des Großen Rathes enthält 2). 4. Schulverbesserungen; Kampf des Fanatismus dagegen. Seit frühern Zeiten hatte die Regierung deS Stiftes St. Gallen viel Sinn für Volksbildung durch Schulen gezeigt. ES gab in der alten Landschaft nicht eine einzige Gemeinde, die nicht eine solche Anstalt besaß. Die Satzungen und Vorschriften für diese Schulen waren im Allgemeinen gut, an einigen Orten sogar vortrefflich; aber selten kamen sie zur Ausführung, weil die Vollziehung bei den Pfarrern und den Vorgesetzten stand und jene im Durchschnitte zu sehr ihre Bequemlichkeit liebten, diese aber auS Unwissenheit nichts leisten konnten noch wollten. So blieb also, ungeachtet der vielen und schönen Verordnungen von Oben herab, das Schulwesen sehr mangelhaft und beschränkte sich kümmerlich auf etwas Lesen und Schreiben und auf die Erlernung deS Katechismus. ') Hr. Brandcnbcrg hält den Bau dieses Hauses für eine Haupt- ursache des Verfalls der Finanzen des Stiftes. Tagb. I. Th. 5. 136-137- 2) Man setzte den Straßenbau an die Summe von ff. 200 /M 0 : die Aufführung der Pfalz.« lLO,iXXt. P. Joachim EndraS, Subpriors: „meine Zweifel." s Sehr großes Aufsehen machte die Normalschule im achten und neunten Dezennium des verflossenen Jahrhunderts. Man fieng 178Z damit einen Versuch in Noschach an, und da dieser über alle Erwartung gelang, so wurde diese Anstalt auch an andere Ortschaften deS St. Gallischen Gebietes, z. B. St. Fiden, Goßau, Wyl, Waldkirch u. s. w. verpflanzt. Der Fürstabt Beda sah dieses Beginnen nicht nur mit Wohlgefallen, sondern unterstützte eS auch mit ansehnlichen Gaben, zeichnete die Lehrer ehrenvoll auS und bezahlte den Druck mehrerer tausend Elementarbücher, Schreib- und Aechnungs- tafeln u. dgl. mehr. Hätte nicht der FanatiSmuö sein Haupt gegen die junge Pflanze erhoben, so wäre sie bald zu einem starken Baume erwachsen und ein Segen für die Landschaft geworden. Aber Nachteuleu im Priester- und Laienrocke haßten daS Licht, witterten eine Annäherung, oder doch Sympathie, mit dem Protestantismus und wiegelten geheim und öffentlich daS Volk gegen die neue Lehranstalt auf. Umsonst setzte sich Beda solchen Umtrieben, die auch bald nachher bei Einführung des neuen Katechismus sich wiederholten, entgegen; daS Volk war einmal mißtrauisch geworden; eine offene Fehde gegen Dummheit und Aberglauben hätte es mehr erbittert als beruhiget; es blieb nur ein einziges Mittel: daS Gute im Stillen zu fördern und dessen allgemeine Verbreitung bessern Zeiten anheim zu stellen. So dauerte die Finsterniß fort, bis der Anfang des illten Jahrhunderts mitten unter großen politischen Wirren eine schöne Morgenröthe wichtiger Reformen im Lehrfache am vaterländischen Horizonte einher- sührte ^). Im Innern deü Stiftes blühten freilich nicht mehr die Schulen einer in ganz Europa berühmten Vorzeit; aber ein neuer Zweig von Litteratur und praktischer Anwendung, die Mathematik, erwachte wieder unter Beda und gedieh bald zu schönen Fortschritten, weil dieser zuerst den Eifer und die Kenntnisse deS P. Bernard HanneS, dann P. ,*) Siehe Beilage 4, und v- s Pankra; VorsterS beförderte und nicht geringe Summen für mathematische Instrumente/ für ein ^r-murium und dahin bezügliche Schriften und Werke ausgab. Überhaupt schätzte und liebte er die Wissenschaften/ ließ sich über den Fortgang in denselben jährlich Rechenschaft geben *)/ besuchte alle Prüfungen auö den höhern Fächern^)/ war meist glücklich in der Wahl der Lehrer/ am glücklichsten aber in jener der Bibliothekare M. Hungerbühler und I. N. Haun- ting er ^)/ welche die gelehrten Nachforschungen des hochverdienten Pius Kolb^) in Betreff der berühmten Handschriften-Sammlung theils fortsetzte« / theils den Büchersaal mit kostbaren Werken bereicherten. Noch in seinen letzten Lebensjahren sorgte Beda/ daß die hebräische und französische Sprache durch fremde Lehrer von jungen Leuten deö Stiftes erlernt wurde. H In den niedern Schulen/ die gewöhnlich nur 16 Zöglinge zählten und eine Art Seminar für das Kloster waren/ wurde das Lateinische und Griechische sammt etwas Geschichte und Erdbeschreibung gelehrt/ und viel auf schriftlichen Aufsätzen in Prosa und Versen in lateinischer Sprache gehalten; weniger verlegte man sich auf das Deutsche. 2) Die Philosophie wurde nach dem Jesuiten Horvath/ die Theologie nach ^ und Widmann/ die Abhandlungen -ls juro et iustitis und cle i-estckutione nach dem die Jurisprudenz aber nach dem handschriftlichen Lehrbuche des FürstabtS Cöle st in II- und nach I. ZallinaerS juo uswroo ot gentium gegeben. Später wurde auch Benedikt Stattler in der GotteSgclehrthcit und Kant in der Philosophie benutzt. Ist Verfasser einer St. Gallischen Diplomatik in Handschrift und eines gedruckten Pamphlets über die Beschwerdcpunkte der Landschaft gegen das Stift St. Gallen. Der größte Gelehrte des mehrbenannten Stiftes St. Gallen im I 8 tcn Jahrhundert und Freund Bodmers/ BreitingerS/ Pfarrer Ulrichs in Zürich/ Bürgermeister WegelinS in St. Gallen u. a. m. Er brachte zuerst die Handschriften in eine systematische Ordnung und verfaßte darüber einen geschätzten Katalog in zwei Foliobänden in Handschrift. Starb den 22. April 1762. 10 5. Militär-Organisation; Verdienste der Herren Müller von Friedbcrg um dieselbe. Die schweizerische Eidgenossenschaft hatte nach den Jahren der Theurung von 1770 manche wichtige Verbesserung in ihr Militärsystem gebracht. Das Stift St. Gallen alS erster zugewandter Ort sah sich dadurch aufgefordert, auch unter seiner Mannschaft bessere Dispositionen einzuführen. Beda zeichnete sich auch hierin vor manchem Kantone vorthcil- hast aus. Auf sein Geheiß erließ der von ihm niedergesetzte Kriegs- rath vortreffliche Reglemente, wodurch den bisherigen Miß- brauchen gesteuert, Ordnung und Festigkeit erreicht und das Ganze mit einem Eifer betrieben wurde, der den lautesten Beifall der Vaterlandsfreunde erhielt, obgleich der rohe Pöbel sehr dagegen aufgebracht war. ^.Die beiden talent- und verdienstvollen Herren Müller von Friedberg, Franz Joseph, Landshofmeifter- und sein Sohn Ritter Karl, damaliger Obervogt zu Oberberg, waren die Haupttriebfedern, die in das Militärfach Belebung, Kraft und Uebereinstimmung brachten. Der letztere schien eben so sehr mit den Kunsttheorien des KriegSgotteS vertraut zu sein, als er es mit den Musen in den hohem Nc- gionen der wissenschaftlichen Sfa're ist. Unter seiner kraftvollen Leitung erwachte bald militärischer Geist im stiftischcn Lande; jede Gemeinde hatte ihre besonders bestimmten Stunden und Plätze zu den Waffen. Übungen, und bald machte der sonst steife und unerfahrne Landmann so genügende Fortschritte, daß jährlich einige große Manövers aus zusammengesetzten Gemeinden mit Beifall der Kenner ausgeführt werden konnten. Ganz Helvetien war 1792 bei dem Zuge zur Gränzwache nach Basel Zeuge, wie sich daS Abt Sr. Gallische Kontingent, unter Anführung Hrn. Majors Müller von St. Georgen, an militärischer Haltung vor manchem andern KorpS herausnahm. Allein wer weiß nicht, daß, gleich wie Gold der Haupt- 1L vorwurf des Krieges ist, eben so dieses Metall der Sporn aller militärischen Vorübungen seie? Nur auf seinen klingen, den Ton rauschen die Trommeln, blitzen Bajonette und schwingt sich der Säbel; da hingegen beim Mangel dieses Zauber- mittelS alles erstarret und selbst der hehre Muth in der Brust des Jünglings erlöscht. Dem weltcrfahrnen Beda konnte dies Arkanum der Fortschritte in den KriegSübungen nicht verborgen sein. Er wies sehr ansehnliche Summen an; versah eine große An- zahl der Eliten mit Montur und Waffen; machte ihnen zum Zeichen seiner Zufriedenheit andere Geschenke; gab ihnen Freudenfeste und that alles, um den ächt schweizerischen Militärsinn unter seinem Volke zu beleben und zu erhöhen. Das war freilich wieder ein Verbrechen in den Augen seiner unpatriouschen Feinde. Aber that hierin Beda nicht, was jeder gutdenkende, großherzige Fürst an seiner Stelle würde gethan haben? Wer darf dieß, ohne von Leidenschaft oder Vorurtheil verblendet zu sein, in Zweifel ziehen? 6. Innere GährungimStifte,Beschuldigungencini. ger Mißvergnügten und Prozeß gegen Beda. Die Gegner LeS unvergeßlichen Fürftabtes Beda geste- hen selbst ein, daß das Stift St. Gallen von jeher, auch unter den sparsamsten Aebten Schulden hatte und es von dieser Plage seit i4oo nur drei einzige Male frei war- ^). Der Grund davon liegt darin», weil die StaatSauS- gaben, welche das Stift als Regem der alten und neuen Land. schaft (deS ToggenburgS) zu bestreiten hatte, die Einnahme der öffentlichen Abgaben und Gefällc weit überstiegen. Das Defizit mußte also durch die klösterlichen Nevenüen gedeckt und diese folglich geschwächt werden. ') S. „Ursachen der Aufhebung des Stiftes St. Gallen, in zwei Briefen- isoZ." Von I. v- Arx. Außerordentliche Zufälle nöthigten Beda zu außeror- deutlichen Ausgaben/ die er nicht anders, als durch Anlci- hen erschwingen konnte. Die während der Theurung von 1770 geborgten Gelder wurden von ihm nicht zurückbezahlt, weil der unmittelbar darauf folgende Straßenbau von Roschach bis Wyl, die ganz neue Aufführung der Pfalz oder deS Hof- gebäudeö in St. Gallen/ deS Salz- und Kaufhauses zu Roschach und der Brücke zu Oberbüren alle disponibeln Summen in Anspruch genommen hatten. Die jährlichen Zinse jener Schuld brachten natürlich eine Lücke in die Einnahme des Stiftes und man sah sich gezwungen, diese Zinse durch neue Anleihen abzutragen. Dieses erhöhte den Passivstand des Stiftes und verbreitete Schrecken unter einigen seiner Mitglieder, die engherzig mehr die Vortheile des Stiftes, als jene des Landes berechneten. Sie machten kräftige Vorstellungen an Beda, die dieser gütig aufnahm und zu berücksichtigen versprach. Da aber die Sache nicht rasch den Gang nahm, welchen die Mißvergnügten, an deren Spitze der nachherige Abt Pan- kraz stand, wünschten; so verklagten sie ihren Fürsten zu erst bei den Visitatoren der schweizerischen Benediktiner- Kongregation» den Aebtcn von Einsicdeln und Muri und auch bei andern Prälaten, dann bei der römischen Nuntia- tur in Luzcrn, und endlich bei Pabst PiuS VI. selbst. So entstand eine Art Prozeß zwischen Beda und einer Minorität seiner Konventualcn, der einige Jahre dauerte und zu Gunsten deS Erster» endete. Man warf dem Fürstabt Beda eigentlich vier Punkte vor: i) er habe große Schulden ge- macht; 2 ) die Rechte deS Kapitels verletzt; 3) die klösterliche Zucht habe unter ihm abgenommen, und 4) er schenke sein Zutrauen Leuten, denen er nicht sollte. Für den ersten Punkte waren Gründe vorhanden; der zweite bezog sich beinahe ganz auf den ersten; der dritte war von keiner Bedeutung und halte höchstens auf die Nachsicht und Güte BedaS gegen Fehlbare Bezug; der vierte endlich beruhte 1Z auf bloß persönlichen Ansichten/ die/ wie fast allezeit/ von Parteigeist/ Mißgunst/ Eifersucht/ Vorurtheilen geleitet werden. Die Gewalt der Aebte zu St. Gallen war früher im Oekonomischen sehr beschränkt; sie dursten ohne Vorwissen und Einwilligung des Kapitels über keine Summe disponi- ren/ die mehr als Loo fi. betrug. Noch bei Anfang deS i6ten Jahrhunderts wurden in diesem Sinne Satzungen vom Kapitel gemacht und beschworen/ die vom Pabst Julius n. am t5. Heumonat 1504 durch eine eigene Bulle auf „ewige künftige Zeiten« bestätigt worden sind. In diesen Satzungen heißt es unter anderm: ohne Einwilligung des Kapitels soll der Abt kein Gebäude aufführe»/ das über 500 fl. kostet; kein Abt soll ohne das Kapitel Geld aufnehme«/ Güter verpfänden oder veräußern; der Abt soll Rechnung gebe»/ so oft das Kapitel es verlangt/ u. s. w. Durch Errichtung der schweizerischen Benediktiner-Kongregation zu Anfang des i7ten Jahrhunderts ist dem St. Gallischen Kapitel der größte Stoß gegeben worden/ weil der Abt von der bisherigen unmittelbaren Aufsicht der Nuntia- tur hinweg und unter jene der Visitaroren/ d. i. schweizerischer Aebte/ kam/ von denen er als Vorstand der Kongregation eher Respekt/ als Befehle erwartete. Die Aebte von St. Gallen hatten also freiere Hände bekommen und glaubten frühere Satzungen wären aufgehoben; dennoch gab Abt Pius dem Kapitel jährlich Rechnung/ und sein Nachfolger Galt n./ der die Rechte des Kapitels hie und da ein wenig gekränkt hatte/ beschloß im I. 1669/ dem Konvent auch Rechnung zu gebe»/ was natürlich von letztem genehmiget wurde. Noch in jüngerer Zeit verlangte Abt Cölestin n. die Einwilligung des KapitelS/ als er der Königin von Ungarn Maria Theresia Subsidien schickte/ und auf Libinge»/ im Toggenburg/ eine Stiftung von iv/Ooo fl. machte. Selbst Fürstabt Beda hatte bei Anfang der Theurung 14 1770 die erste Summe mit Wissen und Beistimmung des Kapitels geborgt; später hielt er sich an ältere Vorschriften/ besonders in dringenden Fällen und zum Besten des Landes / nicht mehr gebunden und zeigte auf die Uebung anderer Aebte hin. Wird man es ihm verargen/ daß er z. B. den neuen Straßenbau gegen Herisau fortsetzte/ ungeachtet Manche im Kapitel sich dagegen erklärt hatten? u. s. f. AIS man der Schulden halber anfieng unruhig zu werde«/ so verordnete er/ den Wünschen entsprechend/ eine eigene Kommission/ um den Zustand des Stiftes zu untersuchen; sie bestand aus den Herren Dekan Schieß/ Statthalter Augu- ftin Schill/ Gerold Brandenberg/ Maurus Christen und P an kraz Borst er. Da aber diese den Fürstabten meistern wollten/ wie er glaubte/ und zwei Beamtete die Rech- nungöbücher nicht zu schicken gesinnt waren/ auch Hr. Sub- prior Joachim EndraS/ wie eS hieß/ zu Beda gesagt hatte: „so ferne die Kommission bleibe/ können Euer Hoch- „ fürstlich Gnaden hinter dem Ofen sitzen und den Rosenkranz beten/" — so hob der Fürstabt die Kommission nach einiger Zeit wieder auf/ theilte durch den Dekan den Aktiv- und Passivzustand des Stiftes dem Kapitel mit und ermähnte zur Ruhe/ weil seine Untersuchung der Finanzen auf befrie- vlgenve Resultate führe u. s. w. Aber umsonst! Schon früher hatte sich Beda im Unmuthe geäußert: der welsche R—r sei an Allem schuldig; alles sei kindisch und ungeschickt zugegangen. So kam eS dann/ wie schon gesagt/ zum Prozesse. Die Spannung war indessen innert den heiligen Mauern der St. Gallus-Zelle nicht geringer als im Kreise einer Familie / wenn Vater und Kinder mit einander entzweit sind/ und lebhaft wurde von beiden Seiten der Kampf geführt *) / besonders da Versuche zur Vermittlung fruchtlos geblieben waren. Beda hatte die große Mehrzahl des KapitelS/ einen an ') Man unterließ am i. Jenner t786 sogar die von jeher gewöhnlichen GlückSwünschc bei dem Fürstabte/ Dekan und Konvente. 15 Geist und Her; ausgezeichneten Rath der Treuen und die gerechte Sache für sich; wie konnte er an einem für ihn günstigen AuSgang der Fehde, welche ihn tief kränkte, zweifeln? Nicht mit wenigen Schwierigkeiten mußten anfänglich seine Gegner in diesem Zwiste kämpfen. Außerdem, daß ihnen als Mißvergnügten mit ihrem durch alle Gauen der Schweiz verehrten Obern ein ungünstiges Vorurtheil entgegen stand, wurden ihnen die Mittheilungen nach Außen bald sehr erschwert. Nach der Klosterregel durften keine Briefe von Partikularen an Auswärtige abgehen, noch von diesen empfangen oder erbrochen werden, ohne vorherige Einsicht oder Wissen des Obern; nur wenige Angestellte waren im Besitze von Siegeln, die sie aber nur für Geschäfte ihres AmteS brauchen durften. Die Unzufriedene» wandten allerlei Mittelchen an, um den Abten irre zu führen *); sie erschlichen also die Siegel der Angestellten, sandten ihre Briefschaften auf ungewöhnlichen Wegen, durch Küchenjungen und anderes Klostergesinde, sogar durch Betschwestern, geheim auf das Postamt der Stadt St. Gallen, und schrieben wohl auch an Vertraute in Ziffern?). Der Abt von Einsideln nahm ein Schreiben nicht an, weil ihm daS Konventsigill nicht aufgedrückt war. Strenge untersagten auch die Ordensgcsetze geheime Zusammenkünfte und Besuche; allein die Mißvergnügten 1) Einer der Mißvergnügten schrieb an einen andern: „Wenn „Sie es für gut fänden, den Fürsten mit unsern Briefen irre zu „machen und etwas zu schreiben, was Sie wünschten, daß er „lesen würde, so machen Sie außen auf die Aufschrift des Briefs „dieses Zeichen auf dem obersten linken Eck: 8.r. . . . So einen „gezeichneten Brief würde ich nicht eröffnen, sondern in die Prob- „stei tragen lassen, damit er dem Fürsten zukäme." 2 ) Hier ein Müsterchen oder vielmehr den Schlüssel zur geführten Zifferschrift aus Originalpapieren: „ 6 7 8 9 5 10 11 12 4 13 ist 15 16 3 17 18 19 2» „abcdefg hik lmnop q rs » 21 2 22 23 24 1 25 „ t u v w x y z." 16 setzten sich oft darüber hinweg, um Anhänger und Gönner für ihre Sache zu suchen. Bevor wir in ihre Hauptbeschwerden gegen Beda eintreten, sei hier die Stelle für einige von geringerem Belange. Man warf ihm eine zu große Prachtliebe vor. Aber worin that er mehr als andere gefürstete Aebte in Helvetien oder die Reichsprälaten in Schwaben? Findet man darin Luxus oder Verschwendung, wenn der ehemals so -angesehene Abt von St. Gallen sich ein paar Postzüge und Wagen für Reisen hielt? wenn er überhaupt, besonders aber bei öffentlichen Anläßen, die ihm erzeigten Dienste seinem Range und seiner Würde gemäß belohnte? Nie wagte man seine sogenannte Prachtliebe auf seine Wohnung, Tafel und Kleidung auszudehnen. Der geringste Neichsprälat in Schwaben lebte auf einem weit höher« Fuße. Vornehme Reisende fanden es auch unter der Würde eines Landesherr« und Abten eines so berühmten Stiftes, daß Beda diese Einfachheit in seinen Umgebungen und eine anderswo ungewöhnliche Frugalität beobachtete. Wahr ists, er verkaufte ein paar Bauerhöfe und handelte diesfallö klug; denn im Durchschnitte genommen, warfen die verpachteten Stiftsgüter kaum zwei Prozent reinen Ertrag ab und diese wurden noch oft durch Baulichkeiten, Reparaturen u. dgl. aufgezehrt. Das Kapital an baarem Gelde hatte also mehr Werth und gab höhere Interessen, als Grundstücke. „Nach einer jeden Zahl, die einen Buchstaben bedeutet, soll „ein Punkt gemacht werden, damit die einfachen und doppelten „nicht verwechselt werden : ist das Wort geendet, so mache man „zwei Punkte : Mariästein würde daher so geschrieben werden: „ 12. 6 . 19. 4 . 6 . 20. 21. 2. 4 . 16. Bei den doppelten Buchstaben „muß die nämliche Zahl doppelt gesetzt werden." Weiter liest man: „ L-äressii-en Sie die Briefe, welche ich gewiß selbst erhalten soll, „an BonifaziuS Gämperle, Schreiber und Schullehrer zu „Peterzell, oder an Dominikus Büchcler, Meßmer auf „dem Hemberg. Die Briefe an den erster» erhalte ich geschwinder, an den zweiten später." Noch sind zwei andere Alphabete vorhanden. 1 ? Man rügte an Beda die Freigebigkeit; aber gegen wen bewies er diese? Die ganze Schweiz und das benachbarte Germanien wußte eS: nur gegen sein liebes Volk/ gegen verdiente Männer des Staates und ihre Familie»/ gegen Kir- chen/ Schulen und andere öffentliche Anstalten/ bisweilen auch sogar im Auslande gegen Arme und Verunglückte. Sollte nicht das Vermögen der Klöster/ neben dem Unterhalte des eignen PersonalS/ so verwendet werden? Für mathematische Instrumente/ für die Bibliothek/ Kirchenzierden und religiöse Gegenstände gab Beda ansehnliche Summen her. So wuchs z. B. die alte berühmte Bibliothek unter ihm nur ,, in einem Zeitraume von nicht vollen 12 Jah- ,, ren (1780 — 1792) um mehr als 4ooo Bände an, worunter „sich nebst einer Menge seltener/ gesuchter, auch neuester »Werke, eine gute Anzahl nicht unbedeutender Handschriften » und eine Menge schätzbarer typographischer Alterthümer be- „ fand.-Ueberdieß wurde ein Anfang zu einem Natu- »ralienkabinet von einigen 1000 Stücken, worunter recht » viele seltene waren, und nicht zu verkennende Fortschritte »in der Numismatik und Artistik gemacht. »ES bleibt die ausgezeichnete Freigebigkeit des Ersten »Mäzenaten (Beda) unverkennbar; die leichten und an- »genehmen Schatten der kleinen Gutthäter taugen nur besser »dazu, die Großmuth des erhabensten Stifters in einem schö- »nern und glänzender« Lichte zu erheben. Sie schimmert als »Sonne unter den kleinen Gestirnen" u. s. w. *). Wir gehen nun zu den Hauptbeschuldigungen über, welche die Mißvergnügten gegen Beda erhoben. Nach ihnen war er ein übler Wirthschaftet' und Vergeuder, ein gar zu sorgloser und nachgiebiger Regent und ein willkührlicher Unterdrücker der Kapitelörechte. Auf diese Anschuldigungen bei den Visttato- ren u. s. w. wurde ihnen erwiedert, was folgt: ") S. Nr. 1285 der Handschriften der St. Gall. Bibliothek, Vorrede itcs und 2tes Blatt, von Joh. Nepomuk Hauntingcr. 2 18 Von Einsiedeln auS verlautete der Bescheid : „ die Miß- - vergnügten hätten ganz Unrecht sowohl in der Hauptsache/ „alS in der Art und Weise, wie sie selbe angiengen; man „habe die Klagpunkte und auch die fürstliche Antwort dar- „über, wodurch jene zu Boden geworfen werden, gelesen: „ — Die Unzufriedenen gäben der Welt allgemeines Aerger- „niß; bei allen Gesellschaften werde über St. Gallen ge- „ schmähet, in den Kantonen sei man wider die Ruhestörer „(dieß wäre der gelassenste Titel, den man ihnen gebe) entsetzlich aufgebracht, u. s. w." Auch der Abt zu Pfeffers, an den man sich in aller Stille von Seite der Minderheit gewendet hatte, erklärte ihren Häuptern geradezu: „Sie sollten sich zum Ziele legen; „ er wünschte, eS wäre weniger geschehen, als er hier und „dort ganz befremdet habe entnehmen müssen"^). und der päbftliche Botschafter sah die Klägden wider Beda für — „ ein Kinderspiel und niedrige Posse" an ^). Von Rom aus selbst, wohin man „über alle Alpenge- „ birge einen ungeheuern und unerhörten Sprung bis zum hl. „Stuhle gewagt hatte," — hieß eö schon früher: Nachdem PiuS Vl. Alles reiflich erwogen, habe er sein ernstes Mißfallen gegen die Schritte einiger Mönche geäußert^), solche Schreiben des Subpriors Fintan Steinegger zu Einsiedeln, vorn 6. Hcrbstm. 1786. Dekan Cölestin versuchte einen Vergleich (26. Wcinmonat 1786), der, obgleich von kurzer Dauer, doch die Folge hatte, daß die Mißvergnügten in der öffentlichen Meinung wieder etwas gewannen. «l7ori8 ociita lama, oonvenisso jain 8 . 6 aIIi Lapitnlares, non «niliil ^roknit eonum nomini ,'ic existimationi.» />. Le,-§. 2 ?. l. 173. 2) Schreiben vom 26. Herbstm. 1786. 3) «lnsnosnnzss,xueri1ssinextiss.» Schreiben vorn 6 . Herbstm. 1786. Brief FintanS Steinegger, wie oben. ?) Kon potuir non Arsvein esngare äisxlicentlain in aniina ttoinini nostri, eni statiin oommnnicaverain ultiinnin totinin ka- lersitstis vestrsc ücl. 17 . 3ulü, cnjus senss psrum aäeo acoeclunt „ungestümem Eifer" beigemeffen *) und die an Beda ge. machten Forderungen für so unschickliche und überspannte Anmaßungen erklärt ^), daß weder der Fürstabt je geneigt sein könnte, solche einzugehen, noch Seine Heiligkeit selbe zu unterstützen ^). Der heil. Vater rieth daher nachdrücklich zur Mäßigung, zu jenem Geiste deö Gehorsams und der Unterwürfigkeit, der ein Haupterforderniß für OrdenSmänner wäre, und daß sie durch ehrfurchtsvolle Willfährigkeit und Ergebenheit das Zutrauen ihres Obern und dadurch Eingang zu guten und nützlichen Rathschlägen zu gewinnen trachten sollten. Am Ende heißt es noch: „ Dieß ist der ernstliche Wunsch „und Willen Ihrer Heiligkeit, welche eS immer mißbilligen „würden, was man dem Geschäfte auch irgend für eine „ andere Richtung geben möchte" ^). ES war die Absicht der Mißvergnügten gewesen, vom llesiäeriis et intentionidn 8 8 anet.ini Katri 8 . Schreiben des Kardinals Staatssekretärs Lnoneompagni vom L. Augstm. 1786. « 2 vlu 8 iinportunn 8 .» Ebendaselbst. 2 ) «krMten 8 iono 8 contra krincipein ^dliateni kactB 8 nnt sileo «iinproprisü et exork>itante 8 , nt nuni^nain P088ent repvrire nee in « illo clispositionern , nt 8 ecnnclentur, nee pens 8 8 anctitatein 8 narn « patroeininin, nt exeentioni clentnr.» Ebendaselbst. ') Dieß kränkte die Mißvergnügten sehr, und G. Branden- berg schrieb daher: «Iloe etiain temporg llin8 veterem exelav!88s vigorem, cle8iclergri « vivscein illain et Itali8 eognatam aetivitstem, nee ni8i raro gpull « kceIo8iB l?roeere8 scele8!a8tiei 8piritu8 ve8tiAia et oxempla rops- «riri, ut aäeo miruin nnn 8it, laxato (liseiplinü: nsrvo, Ks8to- « rumcpis oe88snte vigilsntia , Orcline8 oinno8 ecele8ia8tico8 sreculi «liominik>u8 8ensim cls8pvctni lisberi escpi8se, äonee opinioni8 et «sntdoritatio ssctnra in apertain per8ecntionein Analem Iioclio «viäeinu8, eruinperet.» 1'. I. 166. «ksev S8t intentio et (les!n Knntiaturss tribunal, nee ^uantnin nobis a « congregationo et prreoertiin a Vi 8 itatoridus sponäere liesst, igno- 2 * so römischen Hofe aus eine apostolische Visitation zu erhalten. Diese sollte zwar durch die Acbte von Einsiedeln und Muri/ aber mit höherer Vollmacht/ als gewöhnlich/ vorgenommen und ihnen noch der Abt von Pfeffers beigegeben werden. Diesen letztem hatte P. Pankraz Vor- ster auf seiner Reise nach St. Morizen im Engadin den 4. Augftm. 1786 persönlich besucht und ihn für die Sache seiner Partei zu gewinnen getrachtet. Das Gleiche geschah auf der Rückreise nach St. Gallen. PiuS VI. hatte indessen dem Fürstabten Beda in einem eignen Breve den 10 . Juni 1786 eröffnet/ er hätte die Untersuchung der Beschwerden seiner Untergebenen dem Abte zu Einfiedeln aufgetragen. Dieser letztere befaßte sich wirklich mit dem Geschäfte und theilte Beda die Schriften und Briefe seiner Gegner mit. Der Bericht an den heil. Vater ist zwar dem wörtlichen Inhalte nach unbekannt geblieben; doch muß er für Beda günstig gelautet haben/ indem der Pabst die von diesem nachgesuchte Resignation von seiner Stelle in einem besondern Breve v. ii.Juli 1788 ablehnte^)/ den Mißvergnügten aber Stillschweigen gebot. So unterblieb also die so sehnlich gewünschte apostolische Visitation/ und den Mißvergnügten blieb keine andere Waffe mehr/ als gegen das Sendschreiben Sr. Heiligkeit/ welches ihnen Stillschweigen auferlegte / zu protestiren / weil es sub- und gegeben worden wäre. Während dieses vorgieng/ sprach sich der Unwille gegen die Handlungen der Mißvergnügten im Innern des Konvents sowohl unter denen zu St. Gallen als anderstwo befindlich «I-SMUS. Lt körte Iioc unum in lucri xgrts comxutsnäuin veeil. «kscein Interim composnlmns, smuistism-soeeptariinns.» -S-kr. />. 6. L. 1. I. 178. Als Ursache dieser Ablehnung wird zwar nur die Besorgniß vor unruhigen Bewegungen bei einer neuen Abtwahl angeführt; allein hätte der Pabst wirkliche Fehltritte im bisherigen Benehmen des Fürstabten gefunden/ so würde er dessen Resignation gewiß angenommen haben. 21 gewesenen Stiftsgeiftlichen laut aus. ES war den Unruhigen gelungen / durch Schleichwege und mancherlei ordnungswidrige i) Praktiken einige ihrer Mitbrüder zu ihrer Partei zu locken und für gewisse Adressen Namensunterzeichnungen zu sammeln, wodurch sie glaubten, den Sieg über Beda sehr leicht erringen zu können. Aber einige, z. B. P. MagsiuS HieronymuS und Wolfgang zogen ihre Unterschriften zurück, zürnend, daß man ihrechute Treue gemißbraucht hättet. Von gar keinem Gewichte können die Reflexionen deö Statthalters Auguftin Schill sein, auf welche sich I. von Arx als Beweise der Übeln Wirthschaft BedaS beruft^). Denn nebst dem, daß dieser A. Schill persönlich ein so großer Schuldenmacher war, daß man sich seine An- Wesenheit und Einmischung in einer öffentlichen Versammlung im Jahr 1785, 17. Augstm., verbat, so gestanden die Mißvergnügten in einer Denkschrift an ihren Fürstabten ja selbst; :,die Reflexionen haben gar zu harte Ausdrücke; sie wollen „nicht Alles, waS da gesagt wird, für richtig annehmen" u. s. w. ^). Und jetzt tritt man mit einem Aufsätze hervor, dessen Ton und Inhalt man früher theilweise gemißbilligt hat! Wie lächerlich ists, eben diese Männer, die durch ihre frühere Handlungsweise sich gegen alle klösterliche Ordnung so sehr verstießen, jetzt in selbstgefälligem Tone von — „klösterlicher Mannszucht" (Geschichten des Kant. St. Gallen, 3 . Thk. S. 193) und genauer Beobachtung der Regel» sprechen zu hören.' Uisiim teneotis amici! -) Unter Andern fuhren wir nur den Statthalter zu Ebrin- gen, Anton Gerig, an. Dieser erklärte : Der Aussatz an den Fürsten scheine ihm grell und stolz; er schäme sich, daß sein Name am Ende desselben stehe; in Zukunft wolle er nicht mehr, daß man seinen Namen brauche , u. s. f. />. «vlsm «nvsti-uin iriaguo c;uonäam ouiissoi'os Iiiatu ramissius «»galant, etism a^erto recossorant.» 6. öe,'A. IV I. 17^. Und früher an einer andern Stelle: «kriiicipi sssentauidu»» (!). Ebendaselbst, x. 137 . Gesch. des K. St. Gallen, 3. Thl. G. 633. Anmerk. 0. Memorial vom 3. Juni 1788, unterzeichnet: «^- /^O/?/rc-/r5rL§. v 22 Sehr merkwürdig ist die Unterredung, die Beda mit zween der Unzufriedenen hatte, weil sich sein sanftes Herz ganz charakteristisch dabei aussprach. „Ich bitte euch", sagte er ihnen, „plaget mich mit dieser Sache nicht; ihr möget aber machen, was ihr wollet, ihr werdet mich nicht mehr ungeduldig machen; ich glaube nach Christenpflicht und nach dem Evangelium (seerurcium Lbristianismom er LvsnAelium) zu handeln: wenn ein Opferthier „ für die Sünde soll geschlachtet werden, so will ichs sein" ^). — Einem solchen Obern konnte man seine Tage verbittern und auf seine Asche Schatten werfen! > Daß unter der Administration Bedas die Wirthschaft über alle Begriffe vernachläßigt worden, ist eine zu starke Behauptung, — ganz daö Seitenstück zu jener: daß in den letzten Jahren weder Einnahme noch Ausgabe mehr aufgeschrieben noch irgend eine Rechnung geführt worden sei. DaS so grell ausposaunte Defizit von 20,000 fl. war für einen neu angehenden Regenten doch kein so ungeheures Verbrechen; wenigstens hätte es, so wie die gehäßige Parallele zwischen Abt Kaspar und Beda, nicht mit so vieler Schadenfreude dem Publikum aufgetischt werden sollen. Warum macht aber I. von Arx gar keine Meldung der von Beda auf das Salz- und Waaghaus zn Roschach^), auf Kirchen und Pfründen ^), auf Kirchengeräthe ^), auf Unterstützung des ArmenwesenS und des katholischen Kultus in und außer seinem Lande, auf Pensionen verdienter Beam- «ügo volo bircos esse, si cxois gebet Iminolari pro peocsto.» Ib'arr'um Lpp, 17. 1786. 2 ) Selbst G. Brandenberg glaubt, Beda hätte ein besseres Schicksal verdient, und wirft die Schuld auf seine Rathgeber und Schmeichler. («Diginrs pro ioclols 8ua ineNore Sorte I'rineeps.») 1?. I. 233. D Dieses Gebäude hat wegen Mangel an Plan in der Anlegung und Ausführung mehr gekostet, als das schöne KornhauS. H Z. B. Engelburg, Heiligkreuz , Untereggcn, Ricken u,s. f> 5) Z. B. drei große Ornate, die sich auf-4o-5o,ooo fl. beließen. 23 teten, auf Bezahlung der von Konventualen herrührenden Schulden') u.s.w. verwendeten, höchst beträchtlichen Sum- mcn? Früher gestand man, daß auch KapitelSglicder das Schuldenmachen sich hätten beigehen lassen^); jetzt will man solches dem guten Beda allein aufbürden! — Warum sind die großen Verluste, die dieser Fürstabt außer Landes erlitt ^), nicht bestimmt angegeben? Die äußerst wohlthätigen Maßnahmen zur Zeit der Thcurung von 1771 ^), die Anlegung von Brücken und Stra- ßcn^), die Sorge für Verbesserung des öffentlichen Unterrichts durch die Normalanftalt, und so viele andere gemeinnützige Unternehmungen bilden einen scharf in die Augen fallenden Kontrast mit dem Gemälde selbst, welches ihn zu einem unthätigen, sorglosen Regenten stempelt. Daß er während 29 Jahren nicht über 37stl fl. für Prozesse ausgab, gereicht ihm gewiß mehr zur Ehre, als zum Nachtheile. Als Vater seines Völkgens hielt Beda alles auf dem Frieden, brachte ihm Opfer und behauptete dadurch dem Stifte Dasein und Besitzungen, welche späterhin durch Unnachgiebigkett und Streithändel höchst gefährdet, bald, da man sich einer neuen Gewalt trotzig entgegen stemmte, gänzlich zu Grunde giengen. Nur eine Handvoll Mißvergnügter, eben so unbekannt mit dem mächtigen Rufe der Zeit, als dem wahren Interesse des Stiftes, gierig so weit, ihn unter ^ Diese betrugen schon im 1.1785 die Summe von68,ooofl.! In diese Rubrik gehören auch die ii,»oo fl., welche wegen geleisteter Bürgschaft zum Behuf einer Fabrik in St. Georgen bezahlt werden mußten. S. SubPrior Joachims Aufsatz, betitelt: „Meine Zweifel", vom 15. Nov 1785. D «guiilom ininimo ignorent, 8L otism in parke eulpse e«8v.. Schreiben an Kardinal tt^oucempagni vom 25. März 1786. Z. B. am Grafen von Wolfcgg 80,000 fl., am Baron von Landscc 2.4,000 fl. H Der Ankauf fremden Getreides kostete, sammt dem Transport , 200,000 fl. Die Ausgaben für Brücken - und Straßenbau überstiegen obige Summe von 200,000 fl. 24 die weniger nützlichen Aebte zu zählen und ihm die verwirrte Lage von 1795 beizumessen. Es bedarf in der That einer nicht geringen Dosis von Selbstgefühl/ um die Privaturtheile einer Partei für die Stimme einer ganzen Korporation vor dem Publikum geltend machen zu wollen. Die gleiche Bcwandrniß hat eS mit der Anschuldigung: Beda sei ein willkürlicher Unterdrücker gewesen. Was dringende Umstände mit eisernem Zwange dem Fürsten bisweilen ohne allen Zeitverlust abnöthigten/ das nannte man eine Handlung von Willkühr / ja sogar Usurpation! Welcher Vernünftige wird es ihm aber als Mißgriff deuten / wenn er gewisse politische Gegenstände/ verworrene Rechtssachen/ zarte Verhältnisse/ die nur sehr leise und schonend behandelt werden durfte»/ lieber der Berathung einer aus den talentvollsten und im Staatsdienste größtentheils ergrauten Männern bestehenden Konferenz/ als jener des Kapitels unterwarf/ in welchem junge feurige Köpfe ohne Klugheit und Erfahrung/ ohne weltbürgerliche und Menschenkenntnisse/ eben so beengt im Geiste / als im Herzen / bereits anfiengen / den Ton angeben zu wollen. Erst alö diese Kleinmeister/ ermuntert durch den Beifall einiger Unmündigen / diktatorisch ihm Gesetze vorzuschreiben sich erkühnten ^); so begann er Mißtrauen / nie aber Haß / der bei ihm ein nonsens war / gegen das Kapitel/ dessen Firma seine Opposition aushieng/ zu hegen. So nannte P. Bernhard HanneS einen dem Fürsten vorgelegten Aufsatz, -v«-/-. L)/^. 2) Sie forderten von Beda hauptsächlich zwei Dinge: i) daß der Zustand des Stiftes untersucht/ dem Kapitel getreulich mitgetheilt/ und Verbesserung mit Uebereinstimmung des Fürstabtes und des gesetzlich zusammenbcrufenen Kapitels angewendet werden solle. 2) Daß die in den heil. Kanones / der Regel/ den Kongrega- tionS-Satzungen/ den Rczessen der Visitationen/ sowie in den vom heil. Stuhle auf ewige Zeiten gutgeheißenen Partikular-Stacuten des Klosters und durch die Ausübung früherer Aebte gegründeten und befestneten Rechte des Kapitels wieder hergestellt werden sollten und daß der Abt Kaution leiste/ sie nicht mehr zu verletzen. 25 Wiederholt rügt I. von Arx an Beda — „Sehnsucht nach Ruhe und Abscheu vor allen ernsthaften Geschäften/" deren er doch keines von sich wies / jedem Zeit und Ort bestimmte/ bis Altersschwäche und körperliche Beschwerden (das (Lir-ggr-s) hicvon/ jedoch selten/ eine Ausnahme machten. Allerdings räumte er Gunst und Gewalt einigen geift- und weltlichen Beamteten/ ja sogar Laienbrudern ei» / — aus dem einfachen Grunde: theils weil dieses sein Alter erheischte/ theils weil er sich auf einige der Konventualen nicht verlassen konnte. Falsch ist es aber/ daß er von dem Volke geringgeschätzt/ von seinen Vertrauten verachtet *) und zum Gegenstände der Klagen und Schimpfrcden gemacht worden sei. Nur der niedrigste Auswurf deS PöbelS / der eigentlich keine Erwähnung verdient / konnte im Sturme wilder Leidenschaft sich so weit vergehen. Warum erzählt aber I. von Arx gar nichts von Dankadressen an den geliebten Landesherrn von Seite des VolkeS/ von Freudegesängen und ländlichen Festen/ deren Held immer Beda war/ so wie auch von der allgemeinen Trauer/ die in Weheklagen und heiße Thränen übergieng bei dessen Ableben? — Er blieb ununterbrochen bis an sein Ende der Gegenstand allgemeiner Liebe seiner Unterthanen/ wenn gleich hier und da eine nicht geringe Abneigung gegen die bestehende Verfassung sich laut äußerte. Das alte gothische Gebäude/ ohnehin schon lange in seinen Grundpfeilern morsch- konnte ftärkerm Andringen der FreiheitSlust nicht länger widerstehen. Und Beda/ auch ohne Fürftenhut/ als bloßer Abt/ würde/ seine ehemaligen theuern LandeSkinder nie verlassend/ in ihrer Mitte sich bei allen Kriegsauftritten sicher und ruhig Wenn Beda von Gefühlen der Wehmuth überwältigt / die Leiden seines guten Herzens durch Zitate aus den Psalmen in seinem Tagebuchs auSspricht; so ist der Sinn dieser Zitate nicht immer buchstäblich zu deuten. Verachtet hat ihn schwerlich Jemand/ als der eine und andere seiner geistlichen Söhne! «koxulo tum »vriam cuin i-ekollsl-Lr, eximia csrus.» , T. I. x. 23a. 26 gefühlt — und an ihrem Schicksale warmen Antheil nehmend/ sein Stift durch weise Nachgiebigkeit für die Nachwelt gerettet haben. Wir ende»/ ohne unS noch an die Seitenhicbe zu halten/ ! die I. von Arx dem guten Beda allenthalben so kampflustig , ertheilt; z. B. da er das wichtige Unternehmen des Straßenbaues nur als eine Handlung der Eifersucht des letzter« gegen Fürstabt Cöleftins Ruhm und der Eitelkeit zuschreibt / und das Fahren über die neue Brücke zu Buren in einem sechsspännigen Wagen mit böswilliger Freude erzählt/ u. dgl. m. Das Publikum entscheide nun/ wie viel Glauben die Klägden und Beschwerden gegen Beda verdienen/ die von ganz unpartheiischen Männern und kompetenten Behörden j als unstatthaft/ sowohl in der Hauptsache/ als in der Art und Weift/ wie sie vorgetragen wurden/ abgewiesen und für " die Ausgeburt eines Komplottes angesehen worden; die/ statt j beim päbstlichen Legaten und beim hl. Vater selbst Eingang ^ zu findend/ vielmehr Schmerzen und peinliche Gefühle verursacht/ dessen Mißfallen in hohem Grade erregt haben/ und Gesch. des K. St. Gallen. 3 . Thl. S. 620. ! D Ebendaselbst / S. 622. > 3) „Dieß ist nicht nur mein Urtheil/ es ist auch der klevsi-s»- ^ „ klissimoruin Visitstoruin ihres." Brief?. Fintan Steineggcrs / ' wie oben. — Nur die Aebte von Rhein au und Mari aste in > schienen den Mißvergnügten günstig zu sein/ oder waren es wirk- > lich; Pankra; besuchte beide persönlich noch im Winter 1789. «Ipso «iusolitL 8irvisnte brums von Norrult sä keti-zm Usrisiism sx- «currerv, sum looi no!>i> smico äs ss i e trscwtiii'ns.» 6. S. r. I. x. 171. H «Non levitor expu^ugsrunt snimum mvxim vostrs äissiäla. «vostrrrius ^uerelsü, otisin 811«!i>8i!nuin Doininxim msxinie ! «excrucisveruiil.-Procter äiscor' «äiso inäsponäeiitise ssmins spargers xolet? Alvngzroi'luni «vestruin l>sctonu8 ^rLcIsri88iniuin ^ropter /i «Aloi-isin od8eui-gl>it.» Schreiben des päbstlichen Nuntius vom ! 6. Herbstm. 1786. i die von allen Rechtlichen im Lande selbst mit Abscheu sind aufgenommen worden! Weit zuträglicher der Ehre dieser letztem wäre eS gewesen/ wenn sie dem an Pius VI. gemachten Versprechen treu geblieben wären und ihre Sache wider Beda auf sich hätten beruhen lassen ^). Wir berufen uns deßhalb noch weiter und ganz vorzüglich auf die in den folgenden Blättern enthaltene Geschichte, die wichtige Aufschlüsse liefern wird. Bedas Name ist der Menschheit ehrwürdig, er gehört ihr an. Da besagte Herren heut zu Tage so gerne über die klösterliche Zucht/ als ihr Lieblingsfach, sprechen; so sei es uns erlaubt, Ihnen über eben diesen Gegenstand ein paar Worte in Erinnerung zu bringe»/ die sie ja nie hätten vergessen sollen: „Man übe jenen wahren Eifer für gute Ordnung im „Kloster, für regelmäßige Zucht und brüderliche Liebe an sich „selbst aus und lehre Andere jene Mäßigung, Unterwürfigkeit „und Gehorsam, welche einen wesentlichen Theil des Ordensbandes ausmachen, trachte durch aufrichtige Bereitwilligkeit „ und Dahingebung das Zutrauen seines Obern und dadurch „ Eingang zu guten und nützlichen Rathschlägen zu verdienen" ^). Nun urtheile jeder Unbefangene selbst über das Mißverständniß zwischen dem Abt Beda und einigen seiner Konven- tnalen; das Resultat wird folgendes sein: Ersterer that wohl, für große Zwecke zum Besten der Landschaft große Summen zu borgen, und letztere handelten aus Pflichtgefühl für ejrisäein Lminentisslmi epistols äoeemor, esse 8snc- « titrrtis 8ore Iisiie iilteirtioneio et inentvm , ut ne csussirr nostrsm « porro nrAeremos_Onon'mm pwcitum est ante oculos «tuos, ot omni <1e!nceps ^oNsitioiii rennnUemos v etc. Brief an den Pabfl vom 7. Oktob. 4786. -) «Venus sei vor, c^uem Iisl>et pro kono orcline in monriste- « rio, monnsticn cliscipliii-l et cNrrrltote IrLterns, prsetiest per se «ipsuin, et cloceat r>Iios moilernkionem illeiri et äspenäentisin et « okeäierltlsm , pors sodstsntiLlis est srue prolessioilis, et cum « sincers coinpl»centia et resignatione prvcuret promereri conti- «clentianr 8operiori8, et per Imne srmüem aclituiri bonis et utili- « Uns coiisiliis.» Schreiben des Kard. Luoiicoiiipggiii v. F. Aug^ 1786. 28 Erhaltung des Stiftes auch gut, indem sie ihren Fürstabtcn anhalten wollten/ die Schulden zu bezahlen / durch welche sie die Existenz des Stiftes gefährdet glaubten. Daß während der Spannung von beiden Seiten Schwachheiten vorfielen/ ist menschlich; daß eS aber nie zu roher Leidenschaftlichkeit und Pflichtverletzung gekommen/ ist Tugend. Beda hielt es für seine eigene und deö Stiftes Ruhe für zweckmäßig/ die vorzüglichsten seiner Gegner auf eine Zeit lang von St. Gallen zu entfernen. So wanderte bald nachher das Haupt der Opposition/ Pankraz Vorster/ begleitet von Gerold Brandenberg/ der so eben noch als Offizial der St. Gallischen Curia mit ihm einverstanden seine Sache befördert halte/ nach Ebrin- gen im BreiSgau/ einer Besitzung die damals noch dem Stifte St. Gallen angehörte. Etwas später folgte ihnen AmbrosiuS Epp von Rudenz und zuletzt Jldephonö ab Arx eben dahin/ wo alle vier in brüderlicher Eintracht mehrere Jahre eine Art freundlichen Exils verlebten. Launig hat sie einer aus ihnen in kurzen Umrissen so gezeichnet: „Vier sind der Brüder/ von verschiedener Neigung geleitet; Pferde erfreuen den Ersten 0/ schwer wandelnde Rinder den andern D / Hunde den Dritten b), — nichts durchaus liebet der Viertes/ Sondern er ist ein Feind und Hasser der Menschen und Thiere. S)" ^>) G- Brandenberg/ ein mit der altern klassischen Litteratur und der Geschichte vertraute" Mann und guter Redner; er hat ein geschätztes Tagebuch hinterlassen und eine Fortsetzung der StiftSckronik begonnen. 2 ) P. Vorster. 3) A. Epp/ ein frommer ASzet/ hat sich später als trefflicher Oekonom auf dem Hofe des Nonnenklosters zu Glattburg bewährt. I. ab Arx/ ein bei zunehmendem Alter überaus humaner und gefälliger Gelehrter. 5) 8unt kratrum guatiror älverals inolIln/8 acti, kriinus gsuäet oguis, vsecis ?!uclet alter o^tiinis, Tertius aätieitur esnidus; iiil ciiligit iisgue c^tmrtns er 08 t liomirinin, xeenclumgus inimleus Lt vsvr. ö. 6. 29 7 . Die Herren Statthalter des Stiftes. Unstreitig trugen die Herren Statthalter zur Zerrüttung der Finanzen des Stiftes viel bei ^). Diese geistlichen Beamtete«/ die als Konvcntualen nur nach ihren besondern Instruktionen und der obern Leitung Bedas sich hätten benehmen und nichts von Bedeutung weder im Politischen noch im Oekonomischen auf eigene Faust hin wagen sollen, handelten nur zu oft nach Willkühr. ES würde zu weit führe«/ ihre Mißgriffe in der'Administration hier vorzulegen; also nur etwas davon. Der eine führte zwecklose, kostspielige Gebäude auf und bisweilen an einer Stelle, wo ste niedergerissen und auf ein NeueS errichtet wurden; eine alte Burg erhielt neue Formen und ein Stall er» Schankhaus ^). Ein anderer vertrieb aus Anmaßung und Eigensinn reiche Handelsleute aus dem Lande und versetzte dadurch sowohl der öffentlichen Kasse, als dem Erwerb deö gemeinen Mannes einen bösen Streich ^). Ein dritter und vierter machten bedeutende Schulden ^). Ucberhaupt genommen waren diese Statthalter erbärmliche Oekonomen; konnte man aber auch, um aufrichtig zu reden, von ihnen erwarten, daß sie gebildete, einsichtsvolle HauS- und Land- 1 ) Die Einkünfte der Statthaltereien in runden Zahlen waren so berechnet : St. Gallen,.fl. 4 o,ooo. Wyl,.. 30 / 000 . Roschach,.. ,, 16,000. Neu St. Johann, .. „ 15.000. Ebringen, ... i5,ooo. Dazu kam noch das sogenannte Kelleramt mit „ 10,000. D 8- B. P. Beat Schumacher. 3 ) P. Honor at Peyer, der das Handelshaus AlbertiS von Roschach wegzuziehen bewog, wohin es spiiter von Arbon wieder zurückkehrte. H P. Augustin Schill, P. Desiderius Brentano, der die Schulden des PrioratS von Neu St. Johann mit 32 ,ooo fl. vermehrte; P. Joachim Endras trug auch sein Scherflein dazu bei; sogar Dekan C. Schieß machte Schulden. 30 Wirthe hätten sein sollen? Meistens wurden sie aus Konvent« obern und Professoren gewählt/ die in der Kasuistik und in dem kanonischen Rechte bewandert/ von Kameralsachen aber und den dahin bezüglichen Wissenschaften keine Kenntnisse besaßen und die wichtigen Fortschritte des Jahrhunderts kaum bemerkten i). Nicht selten beschränkte sich ein Statthalter auf die Führung eines Handbuches und überließ die Leitung ökonomischer Geschäfte einer Kreatur von Schaffner oder Verwalter. Fürftabt Beda rügte oft die Fehler dieser geistlichen Herren; aber sie strebten sich unabhängig von ihm zu machen; selbst seine ausdrücklichen Befehle mußten vorerst ihre eigensinnige Zensur passiven / ehe sie zur Vollziehung gelangten. 8. Der Offizial P. Jso Walser. Als ein Seitenstück zu den Herren Statthaltern verdient P. Jso Walser/ Offizial in geistlichen Sachen/ hier nothwendig eine Stelle. Lange war seine Name im St. Gallischen/ im Rheinthale und Toggenburg wegen seines Spionirungssystems über die Landgeiftlichen und wegen der lebhaften / oft rohen Ausbrüche seines Unwillens/ ein Schrecken. Unter ihm blühten für Frömmler und Betschwestern goldene Zeiten; aber wehe dem Freunde der Aufklärung/ der sich ihm/ ohne zu heucheln/ näherte! — Doch hier ist nicht die Rede von seiner geistlichen Amtsführung/ sondern von seinem nachtheiligen Wirken auf die Oekonomie des Stiftes St. Gallen. Sein Hang nach kostbaren Zeremonien/ religiösem Prunke/ Prozessionen/ Bruderschaften/ Reliquien/ Ablaßbriefen/ Wallfahrten u. dgl. m. kannte keine Grenzen und die Summen/ die dazu erfordert wurden/ stiegen bisweilen zu einer nicht unbeträchtlichen Höhe. So kostete die Enthebung der Reliquien von St. Othmar Abt/ auf Jsos Anregung unter- ') Einer pflanzte einen Weinberg am Schatten/ ein andrer wußte Hafer von Gerste nicht zu unterscheiden. Z1 nommen (i77fl), mit all' ihren Feierlichkeiten und Anhängseln ZO/OOO fl.! — Mit weniger Aufwand geschah 1786 die Ucbersetzung der Gebeine des hl. Eusebius von St. Viktorsberg im Vorarlbergischen nach St. Gallen, aus dem einfachen Grunde, weil man kein Seitenstück zur angeführten kostspieligen Feier zu geben Lust oder Vermögen hatte. Schon früher war die Errichtung einer ganz neuen Kirche des heil. Kreuzes auf dem Espen bei St. Gallen ein kostbares Unternehmen, welches I. Walfer, von Wunderglauben und Vorliebe zu Wallfahrten geleitet, ausführte. Dieser Bau fand auS begreiflichen Gründen vielen Widerspruch im Stifte un- Jso führte eine eigene Lifte „von den Feinden des heil. Kreuzes" — an deren Spitze der Statthalter Beat Schumacher und Andere standen. Nicht minder versetzte I. Walker durch seine Beiträge an die Gründung der Kirche und Pfründe in Nicken, im Toggenburg, dem Vermögen deS Stiftes eine bedeutende Wunde und vermochte den Fürsten Beda zu einer Stiftung von Lo fl. eben dahin *). In jünger» Jahren war Jso mit P. Antonin Rür- timann in Angelegenheiten eines zwischen dem Hochstifte Konstanz und der Abtei St. Gallen abzuschließenden Konkordates in Rom gewesen. Allein er brachte von da weder einen auch noch so geringen Anhauch vom Geiste der alten Klassiker, noch Kunst oder Alterthumssachen zurück; er selbst war der pcrsonifizirte UltramontanismuS geworden und ist es bis an sein Ende geblieben. Die vornehmste Ausbeute von seiner Reise nach der Tiber H „Und daß ich anderes mit Stillschweigen übergebe, so kam „die Heiligkeit des Pfarrers Helg (welcher die Gründung obiger „Kirche und Pfründe vorzüglich betrieben hatte) unserm Kloster „gar theuer zu stehen.-Um die abenteuerlichen Ein- „ fälle (Neisroclitss ooneeptuü) des Helg zu vollziehen, wurde eine „große Summe Geldes verwendet (ingeris pscmnio! v,.-> Lvorss)." Tagb. G. B r, I. Tb. S-iN. —Noch stärker drückt sich ein anderer Kapitular von St. Gallen gegen Helg aus: „Nachdem er die „Bischöfe von Chur und Constanz, die Acbtc von Aheinarr bestand in mehrern Skeletcn oder Gebeinen sogenannter römisch e r M ä r ty re r, deren er auch noch später einige kommen ließ. Die Uebersetzungen ('Hsimisriones) dieser Reliquien gierigen immer sehr feierlich durch Umzüge und stnnbildliche Darstellungen, wozu die Lebens - oder Todeögeschichte der Heiligen den Stoff hergab, vor sich ^). Man sah bei solchen Festen die verschiedensten Schattirungen von heidnischen und christlichen Rollen vorgestellt, Engel und Teufel, Kirchenvater und Götzenpriester, Kaiser und Waldbrüder, Henker und Jungfrauen, römische Liktoren und Mönche in langen Reihen einherziehen. Dabei gab es bisweilen einen lustigen Schwank, wie zu Brügge» mit einem Schuster, der St. Martin in xonMesliKus vorstellte, welchem der Ortspfarrer zurief: »Schuhmacher St. Martin, du »erst- Kalb, tritt hervor"! Manche Gemeinde verbat stch das Geschenk von heil. Körpern mit dem Verdeuten, ste seien mit den alten Heiligen und den Landespatronen GalluS und Othmar zufrieden. — Wem wird noch auffallen, daß I. Walser im Sommer 1770 zwei Landleute, die stch am Kaplan B. in Mörschweil nur sehr leicht vergriffen haben sollten, in Bann legtet und in gleichem Jahre den St. Magnuöstab von Füßen gegen die Mäuse kommen ließ ^). 9. Oekonomie des Stiftes; Fehler derselben. Die Oekonomie oder Hauswirthschaft im Stifte und den von ihm abhängenden Häusern war, wie in vielen andern Klöstern, seit langer Zeit her auffallend schlecht. Für daö zahlreiche und verschiedene Personale fanden »und Schussenried, ja denPabst selbst und besonders St. Gal- »len angeführt und in großen Schaden" (durch Erbauung von Kirchen und Klöstern auf fremde Kosten) »gebracht hatte, unter- » stund er stch nochmals. St. Gallen zu täuschen." Geschichtliche Darstellung, u. s. w. 2 ) Siehe Beilage 5. D Siehe Beilage i. D Siehe Beilage 2 . zr täglich acht gewöhnliche Tische oder Tafeln statt, die kleinern und besondern nicht mitgerechnet; man denke sich die starke Konsumtion! Zum Gebrauche der Küche wurde täglich ein Eimer (Z2 Maaß) Wein geholt; natürlich, daß dabei die Köche nicht, wie TantaluS, Durst litten. Hospi- talität, im weiter» Sinne des Wortes, war kaum in einem andern Kloster der Schweiz größer als hier, wo sich neben würdigen Ankömmlingen oft auch mancherlei AventürierS auf geraume Zeit einnisteten '). Wozu führte das tägliche offene Tafel halten in den Statthaltereien zu Wyl und Roschach? Wäre es nicht mit einem einzigen Kapitularen und einem Schreiber daselbst genug gewesen, und hätte man nicht den Pfarrer in'S Pfarrhaus , den Beichtiger aber in'S Nonnenkloster versetzen können? Aber man liebte mehr eine Art von Hofstaat, großes Personale, Livree und Equipagen. Von großen Vortheilen wäre eS gewesen, wenn daö Stift St. Gallen, anstatt so viele Individuen bloß dem Chöre zu wiedmen, die fähigsten aus ihnen zu Aufsehern über Bauerhöfe, Zehent-und Forstbezirke u. s. w. bestellt hätte. Dadurch hätten sich diese mit den Zweigen der Landwirthschaft bekannt gemacht, Güter und andere Dinge wären besser angebaut und die Gefällt richtiger bezogen worden. Durch übel verstandene Freigebigkeit pflanzte das Stift eigene Bettler. Es gab in den beiden Pfarreien des Gaiser- waldes, St. Josephen und Engelburg, Haushaltungen, die den sogenannten Klofterkübel oder Suppe für eine Art von Vermögen und Hcirathsgut, worauf sich wenigstens ein Mitglied, dem der Kübel zufiel, verehelichen durfte, als Aequivalent für ioo Thaler ansahen. So erzog sich das ') P. G. Br. klagt über den Kommandeur und Kanonikus Bitter von Rapperschwyl, der in dem Vorhaben eines zwischen Baiern und dem Abt zu St. Gallen abzuschließenden Salzkvntrak- te§ sich Monate lang in St. Gallen und Roschach aufhielt. I. I. »3S. 3 34 Stift eine Nage von Lazzaroni'S / welche ihm aber während der Gährung im Lande sehr schlechten Dank leisteten. Genug von einer Wirthschaft^), die dem Stalle deS Königs AugiaS glich, welchen nur der mächtige Arm des Sohnes der Alkmene zu säubern im Stande war. Dem Fürst, übten Pankra; gebührt das Lob, daß er Verbesserungen vor- nahm; aber lächerlich war's zu sehen, wie seine Kreatur, Th. W., 1799 während der Interimsregierung Statthalter in St. Gallen, nachdem er über starke Ausgaben eine kräftige Lektion von ihm erhalten, mit weinerlichen Augen bei Tische erschien und sein Brod unter Thränen genoß. 1 V. Die Landeshoheit eine Ursache der Schulden. Als Landesherr des Mischen Gebietes, als erster Bundesgenosse und Mitstand der schweizerischen Eidgenossenschaft hatte Beda während seiner beinahe Zo jährigen Regierung sehr beträchtliche Summen für die Tagsatzungen oder Syndikate, für den Zug nach Basel 1792 um die Schweizergrenze zu schützen, für Besoldungen von Beamteten u. s. w. verwendet; Warum kamen diese nie in Berechnung? Und doch ergiebt sich aus der ältern und neuern Geschichte des Stiftes die unläugbare Thatsache, daß die Landeshoheit von jeher die Ursache seiner Schulden war. Es lohnt sich der Mühe, hierüber unsern F. ab Arx in seinen zwei Briefen über die Aufhebung des Stiftes St. Gallen selbst zu vernchmen. Seite 26 sagt er, daß die Landeshoheit in ältern Zeiten das Stift in Kriege und diese eö in Schulden verwickelt haben; wenn von der Zeit an, da es sich mit der Schweiz verbunden, die Kriege aufgehört, so seien immerwährende Prozesse an ihre Stelle gelangt, wobei man, um den Gründen des Stiftes Eingang zu verschaffen, Die Statthalterei Roschach allein hatte 16 für nothwendig gehaltene Dienstboten, deren Gebrauch an Wein jährlich auf i2§ Eimer stieg. Dazu kamen noch die Arbeiter während der Ernte U. s. w. Virrr. Innnis HValser. S5 bet vielen Kantonen erstaunliche Summen habe verwenden müssen, und daß es Maxime der Aebte gewesen sei, zur Behauptung ihrer Rechte kein Geld zu sparen; daß die Staatseinkünfte unbedeutend gewesen und darum das Stift seit fast 4oo Jahren alle StaatöauSgaben beinahe allein aus dem Seinen habe bestreiken müssen. Lweiter Abschnitt. politische Verwaltung des Fürstabtes 6eda. 11 . Uebersicht der boheitlichen Rechte des Stiftes St. Gallen; Größe der Landschaft; politische Verfassung; die vier Schirmorte; Militü'rpensioncn. Die Abtei St. Gallen leitete den Ursprung ihrer Souveränitätsrechte über die sogenannte alte Landschaft von ihrer Wiege, der ersten Hälfte des 7ten Jahrhunderts her. Ihr Gebiet ward von den Beherrschern desselben immer das Erb- theil des heil. Gallus geheißen. Seine Größe betrug in den spätern Zeiten etwa 7 ^ Quadratmeilen, welche eine Volkszahl von ungefähr 46,ooo Seelen bewohnte. Der Abt und das Kapitel stellten den Souverän vor; jener übte ausschließlich durch sich und seine Minister die vollziehende Gewalt aus, dieses sanktionirte Verträge, Beschlüsse und anderes von Wichtigkeit, wenn es nicht in's richterliche Fach einschlug. Es war das oberste Staatskonseil, ohne dessen Genehmigung keine öffentliche Akte Ansehen und Gültigkeit hatte. Die alte Landschaft war in vier Aemter oder Obervog- teien') eingetheilt, deren jede durch einen weltlichen Ober- Das Landshofmeisteramt und die Obervogteicn von Rolchach und Oberberg, nebst dem Wyleramte. Dazu kamen noch die Obervogtei von Romishorn im Thurgau, Rosenberg und Blatten im Rheinthale. Z* 36 vogt im Politische«/ und durch einen geistlichen Statthalter im Oekonomischen und Politischen zugleich verwaltet wurden. Nicht selten kam es zwischen den Obervögten und Statthaltern zu Kollisionen/ weil die Grenzlinie ihrer beiderseitigen AmtSsphäre nicht genau gezogen war. Das höchste Tribunal/ der sogenannte Pfalzrath/ bestand aus geistlichen und weltlichen Beamteten des Stiftes. Für minder wichtige Fälle der Polizei/ für ökonomische Sache«/ Verschreibungen/ hatten die Gemeinden ihre eignen Gerichte/ deren Ammänner oder Hauptleute von, Landcü- herrn gewählt und in Pflicht genommen wurden. In Kriminalfällen leitete eine Kommission aus Beamteten des Stiftes die Prozedur; das TodeSurrheil aber ward von einem besondern Blutgerichte/ zu welchem ein Ausschuß des obersten Tribunals und der niedern Landgerichte berufen wurde/ ausgesprochen. Der Abt als Souverän übte das Begnadigungsrecht aus. Kleinere Vergehen strafte ein besonderes Bußengericht. Die Grundlage dieser Verfassung beruhte noch immer auf dem Napperschwyler-Vertrag von 1525 zwischen Abt Franz und dem Lande/ bis Beda 1795/ den 23. November/ den sogenannten gütlichen Vertrag mit dem Lande errichtete/ von welchem einige Punkte unter Abt Pankra; 1797/ durch schied- richterlichen Spruch der 4 Schirmorte zu Frauenfeld/ rechtlich erläutert wurden. Diese 4 Schirmorte/ Zürich/ Luzern/ Schwyz und Glarus hatten die Garantie der Hoheitsrechte des Stiftes sowohl/ als der Freiheiten und Oeffnungen der Landschaft seit 1451 übernommen/ bis diese durch die helvetische Revolution 1798 aufhörten. Früher war das Stift ein Reichsstand des ehrwürdigen Germaniens gewesen. Abt Caspar von Brei- tenlandenberg verband sich aber in bemeldtem Jahre durch ein ewiges Burg - und Landrecht mit obigen Ständen/ und seit dieser Periode war der Abt von St. Gallen erster verbündeter oder zugewandter Ort der Eidgenossenschaft und bekam als solcher seit ( 166 s) auf den allgemeinen Tagsatzungcn Sitz und Stimme. Z7 Der St. Gallische Landmann hatte Fall, Ehrschatz, Fast- nachthenne, Hofstattgelder, Zehcnten, Grnndzinse u. s. w. zu entrichten und ward noch am Ende deö löten Jahrhunderts für leibeigen angesehen. Das Eigenthum des Stiftes an Gebäuden, Grundstücken u. s. f. durfte nicht in Landes- oder Gemeindsanlagen gezogen werden. Zwar wurde dieser Punkt schon früher dadurch gemildert, daß nur die alten Bcfitzungcn der Abtei Anlagen- frci, die seit 1525 an sich gebrachten aber denselben unterworfen sein sollten. Die Pensionen für auswärtige Kriegsdienste der Landleute bezog das Stift und vertheilte sie nach Belieben. Keine Gemeinde hatte das Recht, auch nur über ökonomische Gegenstände Versammlungen zu halten, eben so wenig durften sie ihre Vorgesetzten, ja die meisten auch nicht ihren Schulmeister wählen oder entlassen.. An der Verwaltung geistlicher Fonds und Stiftungen hatten sie zwar Antheil, der aber im Grunde wenig bedeutete. Unangenehm mußte es für die Gemeinden fein, daß das Stift fremde, herumgelausene Menschen oft zu GottShausleuten annahm und ihnen dieselben, aller Vorstellungen ungeachtet, aufbürdete. Doch genug von dieser Verfassung. Es war Beda vorbehalten, die morschen Grundpfeiler derselben sinken zu lassen und nach liberalem Grundsätzen einen ganz neuen StaatSvmrag zu errichten. 12. Erste Symptome des Mißvergnügens im St. Gallischen; entfernte Ursachen desselben. Volkscharakter. Die Mische NcgierungSform hatte von jeher eine fast ununterbrochene Fehde gegen Mißvergnügen und Volkszählungen zu bestehen. Die Annalen der Schweizergeschichte zeigen uns beinahe kein Jahrhundert, in welchem eS nicht zwischen dem Souverän und den Unterthanen von St. Gallen zu unruhigen, oft gewaltthätigen Schritten gekommen wäre. Der Brennstoff dieser Währungen lag in der verworrenen 38 Verfassung selbst'). Auf der einen Seite ließ sie der Wtllkühr des Landesherr» zu viel Spielraum/ ohne ihm genügsame Macht/ mit Energie handeln zu können/ darzubieten; auf der andern Seite hatte sie zur Gewährleistung der bürgerlichen Freiheiten der Unterthanen das Burg- und Landrecht mit den IV Kantonen aufgestellt/ dessen Rekurs aber durch den kostspieligen und langwierigen Gang der Deliberationen dem Privatbürger oder einzelnen Gemeinden beinahe unmöglich gemacht und nur in Fällen der höchsten Spannung ergriffen wurde. Die neuern ftipulirten Traktaten hatten meist solche Gebreche«/ daß sie entweder nur eine kurze Dauer versprachen oder,gar Stoff zu neuem wechselseitigen Mißvergnügen legten. Man konnte nie mit Gewißheit darauf zählen/ daß Fürst oder Volk auf der ihnen vorgezeichneten schwachen Grenzlinie ihrer politischen Verhältnisse fest einherschreiten würden. War e§ aber wohl von der Politik der ehemaligen Kantone und den meist sehr eingeschränkten Talenten ihrer Häupter zu erwarten/ daß sie ein dauerhaftes Werk von Staatskonkordat zwischen Abt und Land zu St. Gallen errichten wollten oder konnten? ES mochte ihrem Ehrgeize und Interesse schmeicheln/ sich recht oft in die St. Gallischen Angelegenheiten zu mischen; aber das Stift und Volk empfiengen für die Verwendung höchst ansehnlicher Summen nur sehr geringen Vortheil. Das Volk war lange argwöhnisch/ finster und schwer- müthig; eS trug in seinen Sitten/ Gebräuchen und Kleidern ganz den Stempel ungebildeter Vorzeit; in seiner religiösen Denkungsart war es bigott/ frömmelnd und für Schwärmerei sehr empfänglich. Aber die von 1770 an in manchen Zweigen der Landwirthschaft erhöhte Industrie/ der dadurch erweiterte Verkehr Der sogenannte Rapperschwyler-Vertrag von 1625 mit Abt Franz von Geisberg hatte dazu die Grundzüge gegeben. 39 und blühender gewordene Handel/ hatten den wohlthätigsten Einfluß auf die Bildung und häuslichen Umstände der St. Gallischen Landeöbewohncr. Die Denkkraft wurde rege und selbstthätig; man erkannte und rügte in Gesellschaften die Fehler einer Verfassung, die ihre Schwäche an der Stirne trug. Auch ausländische Ereignisse gaben Anlaß und Muth/ davon zu sprechen. 13. Nähere Ursachen des Mißvergnügens. Nicht der liebenswürdige Beda / welcher sein Völkchen so patriarchalisch regierte/ rief daS politische Ungewitter herbei/ welches 1796 an St. GallenS Horizont aufzog; er that vielmehr AlleS/ dasselbe noch in der Zeit zu beschwören / und bei dessen Auöbruche konnte nur seine HerzenSgüte tumultuarischen Auftritten und heftigen Explofionen einen Damm entgegensetzen. Aber jene unglücklichen Werkzeuge/ deren wir schon erwähnt? welche die Finanzen des Stiftes in Zerrüttung brachten / führten auch durch ihre politischen Mißgriffe daS öffentliche Mißvergnügen über die LandeSadministration herbei. ES gab einige Statthalter/ die Willkühr liebten und den Vorstehern der Gemeinden mit Trotz und Verachtung begegneten. P. Honorat Peyer/ der 1786als Statthalter von Roschach starb / äußerte sich oft mit dürren Worten: „Ich bin das Recht/ — daS Landmandat.' ich bin zu Ro- „ schach allein Herr; Andere sind nur Unterthanen und Leib- „ eigene des Stiftes." Auch pflegte er zu sagen: ,, Was „nützen wohl die Rechte/ wenn man sie nicht brauchen „darf?" Ein anderer/ vom kostspieligsten Baugciste ergriffe»/ führte zwecklose Gebäude auf/ stellte darin Wirthschaften zum Nachtheile der schon bestehenden Tavernwirthe an/ begünstigte sogar in Nebenzimmern von Ställen das Weinschenken und privilegirte die daselbst vorhandenen Klofterdiencr/ um das Volk hinzulocken/ an solchen Tagen tanzen zu lasse»/ an denen es andern Gastwirthc«/ die ihr Umgeld und 40 andere Abgaben bezahlen mußten, bei Strafe verboten war. Mußte ein solches Benehmen nicht lauten Unwillen erregen? Die oft grobe, heftige Behandlung und persönliche Insulten, durch welche der Offizial Jso Walser die ange- sehensten Männer unter Priestern und Laien erbitterte und zu Feinden des Stiftet- gemacht, hatten die Wirkung, daß Erstere beim AuSbruche der VolkSgährung in die gcweihete Faust lächelten und wohl auch Letzter» hinter den Coulissen halfen. Auch einige weltliche Minister luden während BedaS Regierung den Haß einer großen Volkszahl auf sich; allein man war zum Theil ungerecht gegen sie. Wodurch verloren ste die Pöbelgunft? Mitunter durch nothwendige Reformen im Civil- und Militärfache. Noch jetzt verdankt ihnen jeder einstchtsvolle Bewohner des ehemals stiftischen Gebietes die zweckmäßigsten Einrichtungen, durch welche der alte Schlendrian verdrängt und nach und nach bessern Anstalten Platz gemacht wurde. Eben so ungegründet war die Sage, die Regierung wolle die Rechte und Freiheiten des Volkes kränken: Beda erklärte fich in einem öffentlichen Aufrufe vom 1Z. Christin. L7S4 dagegen. 14. Künzlc, Contamin und Bossart, von Goßau, die ersten Landes-AuSschüsse. Zu Goßau, einem schönen Marktflecken, zwei Stunden von St. Gallen entfernt, fand das öffentliche Mißvergnügen seinen ersten Brennpunkt So wie im Kanton Zürich Pfenningcr, Bodmer und Billeter und im Waatlande Laharpe und le Cart, erklärten steh hier beinahe gleichzeitig Künzle, Contamin und Bossart gegen H Eine Beschwerde wegen einiger Zurückhaltung der Derlasscn- schast eines gewissen in Neapel verstorbenen Obersten Müller war nur zufällige Veranlassung der Unzufriedenheit mit dem Stifte St. Gallen. 41 eingeschlichene Mißbrauche und Fehler der Regierung, und forderten — zuerst bescheiden — dann mit Ernst, Rechte und Freiheiten, welche ihren Ansichten nach dem Volke vorenthalten würden. Diese drei Männer hatten sich durch öfter« Umgang mit benachbarten freien Schweizern, vorzüglich in der Gemeinde Herisau, in ihren Grundsätzen zu Demokraten gebildet. Kaum begann noch in der Stille — Freiheit das Losungswort in den ehemaligen schweizerischen Unterthanenlanden zu werden, als sie sich öffentlich hervorthaten und für Männer des Volkes berufen hielten, reine Demokratie zu erzielen. Vorerst wollten sie nur ihre Stimme gegen Beeinträchtigungen, über welche laut gemurrt wurde, erheben *). Sie blickten auf Beda hin und theilten ihre Hoffnungen und Ansichten mehrern geistesverwandten Männern mit. Diese erklärten sich sogleich mit eben der Wärme für Freiheit. So entstand in Goßau bald ein sehr bedeutender Verband von FreiheitSfreunden, mit denen sich die Vorgesetzten mancher benachbarten Gemeinden verknüpften, und diese vereint wählten Ausschüsse, welche die Wünsche und Beschwerden des Volkes dem Landesherr« vortragen sollten; bald gab es deren zwölf an der Zahl. Sie erschienen 1794 vor Beda. Er hörte sie mit der ihm eignen HerzeuSgüte an, erhöhte ihr Vertrauen auf seine wohlwollenden Gesinnungen, und entließ sie mit der Versicherung, daß alle ihre Wünsche und Beschwerden genau geprüft und ihre Rechte und Freiheiten pünktlich nach den bestehenden ^) Kanzle theilte in seiner Rede am 23. November das St. Gal- lischeVolk in zwei Klassen: „Es gab unter uns," sagte er, „rechtschaffene Männer, die ihren Stellvertretern, auch der rechtmäßi- „gen Obrigkeit, bisanhin treu verblieben, die indessen dennoch mit „Recht seufzten über Zerschiedenes und von der Gerechtigkeit Hülfe und Trost erwarteten; cS gab aber auch „andere (doch wenige), denen das Wohl des Vaterlandes min- „der, und jenes des Hochfurstlichcn Stiftes gar nicht „am Herzen lag." 42 Traktaten gehandhabt werden sollten. Die Gemeinden möchten nur ihre Bitten und Klagen in ein Ganzes zusammenstelle«/ gewissenhaft begründen und ihm vorlegen und dann in gesetzlicher Ordnung und Ruhe seine landcöväterliche Entschuldung abwarten. Kaum hörten die übrigen Gemeinden der alten Landschaft von dem glücklichen Erfolge des ersten Schrittes der Ausschüsse auö dem Goßaueramte / alö sie auch ihren Vorstehern Vollmacht gaben/ mit denselben gemeinsame Sache zu machen. Im Kapitel war man gegen die Ausschüsse nicht so günstig gesinnt/ wie der Fürstabt. Man hielt ihre Zusammenkünfte für ein gefährliches Komplott und riech zu scharfen Maßregel«/ die aber glücklicher Weise bei dem sanften/ menschenfreundlichen Beda kein Gehör fanden: — wohin hätten solche auch geführt? 15 . Politische Lage vom Ende 1794 bis 3. Juni 179-5; Tumult »anten; die Harten undLinden; BedaS Schmerz über die Unordnungen/ und Aufrüfe an das Volk. Ungeachtet der huldreichen Versicherungen BedaS zeigte sich bald unter einem Theile deö Volkes eine sehr nachtheilige Stimmung gegen das Stift. Die Landschaft glich in kurzer Zeit einem Vulkane/ der hier und da revolutionäre Funken sprühte: — eine Folge von Aufhetzungen und abentheuerlichen Gerüchten / wodurch exzentrische Köpfe das Publikum in Harnisch brachten. Nasch entwickelte sich eine gefährliche Krise nach der andern/ und was beim AuSbruche politischer Umwälzungen unvermeidlich ist/ — Leidenschaften/ Kabalen und kleinliche i Privatinteressen mischten sich in die wichtigsten Angelegen- , Heiken des Vaterlandes. Unter die warmen Freunde dieses letzter» drang sich eine zügellose Rotte Tumultuanten/ die für den stillen Bürger eine leidige Geisel waren/ auf Abentheuer auSgkengen/ und manche der rechtschaffensten Männer/ welche stich für den Umsturz der bisherigen Verfassung nicht mit solch' einer leidenschaftlichen Wuth wie fie/ erklärte«/ spöttisch die Linden/ d. h. dem Stifte Ergebene»/ hießen und alS solche mißhandelten; sich selbst nannten fie die Harten/ womit sie Patrioten von ächtem Korn und Schrote andeuten wollten. Diese Benennung theilte beinahe die ganze Landschaft in zwo einander feindselige Faktionen und richtete viel Unheil an. Wäre aber nicht eine Revolution / oder auch nur eine öffentlich gegen die alte Verfassung erklärte Abneigung/ ohne ruhestörende und gesetzwidrige Schritte/ ein bisher noch nie gesehenes Phänomen auf dem politischen Erdenrunde gewesen? — Bedaö Herz blutete bei dem Anblicke der immer mehr und mehr sich entwickelnden Auflösung der gesetzlichen Ordnung ; er forderte die Ausschüsse dringend auf/ all' ihr Ansehen zur Wiederherstellung der Ruhe und Besänftigung der Gemüther bis zur vollkommenen Ausgleichung der zwischen dem Stifte und Land obwaltenden streitigen Punkte anzuwenden. — Und er selbst wirkte am nachdrucksamsten durch seine väterlichen Zurüfe vom 19. April 1795. In letzterm verhieß er vollkommene Amnestie alles Vorgefallenen. Die LandeSauSschüsse — durchdrungen von der innersten Ueberzeugung/ daß Beda eS wahrhaft väterlich mit seinem Volke meinte / erließen am 29. Merz und 16. April ein Danksagungsschreiben/ wovon wir einige Stellen auSheben. „ Auf den väterlich liebevollen Zuruf vom 16. l. M. glau- „ ben die Vorgesetzte und Ausschüsse der Gemeinden der alten »Landschaft ihrer Pflicht gegen ihren so gnädig gefinnten „Landeövater sowohl/ als gegen das Volk dadurch zu ent- »sprechen/ daß ste im Namen aller Gemeinden in tiefster »Ehrfurcht bezeugen/ wie sehr dieser unverkennbare Schritt »deö Wohlwollens die Herzen an sich gezogen/ Ruhe und »Ordnung gesichert/ Ehrfurcht/ Treue/ Liebe und Zutrauen »erhöht und jeden über Höchstdero standhafte Huld und 44 „ Gerechtigkeit beruhiget haben. — DaS Volk hat sich an den „gehaltenen Gemeinden geäußert. ES verlangt nicht den „Umsturz der NegierungSform (!) — ja als ein Religion- „ und Ehrliebendeö Volk verabscheuet es im Ganzen, was wider „Gesetze und Ordnung ist; es klagt nur über Becinträchti- „gungen seiner Rechte, beschwert sich über noch nicht ver- »tragene Punkte und über nach Willkühr abänderlicke Gesetze! „dringt nur auf Herstellung ewiger Ruhe und Ordnung, auf „feierliche Bestimmung seiner Pflichten und Rechte, und „das alles nach gesetzlicher Form — gütlich oder rechtlich.« „ Doch wie konnte uns dieser Ausdruck bei Durchlcsung Höchstdero so huldvollen Versicherungen annoch entfallen?" — Die Ausschüsse hatten kein so leichtes Tagewerk auf sich genommen, die Wünsche und Beschwerden dcö Volkes — oder vielmehr der Männer einer freiheitöluftigen Partei — in ein Ganzes zu ordnen und einer, ihren Ansichten entsprechenden Verfassung die Bahn zu brechen. 16. Die ein und sechzig Klag- und Bittpunkte. ES wäre ««nöthig, hier das merkwürdige Aktenstück der 61 Klag - und Bittpunkte seinem ganzen Inhalte nach zu liefern, da eö durch den Druck in Jedermanns Hände gekommen ist. Wir beschränken unS daher auf den Hauptinhalt und beleuchten denselben mit einigen kurzen Bemerkungen. 1) Der Fall. Das Stift war in Bezug desselben, im Ganzen genommen, sehr gemäßigt und nachsichtig, und doch glaubte man hie und da Beschwerden dagegen führen zu dürfen. ES wurde also um Milderung und LoSkäuflichkeit dieser Feudallast angesucht. 2) Die Faftnachthenne war eine jährliche, ebenfalls unablösltche Abgabe. Man klagte über den seit einiger Zeit erhöhten Preis derselben und verlangte, daß sie loSkäuflich würde. 3) Die Kopulationsscheine. Vor der ehelichen Einsegnung mußte Jeder einen Revers aus der fürstl. Kanzlei 45 haben, daß er die durch das Militärreglemcnt vorgeschriebene Montur und Armatur besitze. Dieß schien Vielen zu hart und ein Hinderniß der Ehen zu sein; sie forderten daher Abschaffung dieser Scheine. 4) Die Leibeigenschaft. Unentgeltliche Aufhebung derselben war der allgemeine Wunsch des Volkes. 5) Der Zehenten von Neugereut, und der Klein- zeh enteil sollten auch abgeschafft werden. 6) Der Ehrschatz mußte von Häusern und Gebäuden, von Holz ab dem Stock und Torf auf Pflichtigem Boden entrichtet werden. Hierüber wurden sehr viele Klagen geführt. Man verlangte dessen Beschränkung nur auf Handänderungen bei Käufen oder Täuschen. 7) JnLehens-Sachen wurde auf Vereinfachung und Loökauf gedrungen. 8) Auslösung kleinerer Abgaben, z.B. des Vogt- huhnS, Henne, fliegender Henne, Hühnli, Eicrgeld, GottS- hauSgäbli, Blutzehenten, Stanffwein, Kälbli- und Füllen- geld u. dgl. Diese Abgaben mußten nicht allenthalben sammet- haft, sondern nur einzeln hie und da entrichtet werden. An den meisten Orten der Landschaft kannte man sie kaum dem Namen nach. 9) Nach dem st. Artikel deS Rapperschwylcr-Spruches sollten Badstuben, Metzgen, Bäckereien, Schmieden, welche nothwendig seien, unentgeltlich zu errichten erlaubt werden. 10) Von den seit 1750 errichteten Hofstätten sollen unablööliche Gebühren gefordert worden sein. 11) Laut Brief von 1628 sollten die Pensionen von auswärtigen Militärkapitulationen dem Lande zukommen. Dieses begehrte nun Rechnung darüber. 12 ) Man verlangte gleiche Austheilung deS Almosens aus dem Armenfond des SiechenhauseS zu Bruggen unter Nothleidende ohne Unterschied der Religion; denn einige paritätische Gemeinden im Thurgau hatten auch Antheil an diesem Fond. 46 I3undi4) Im St. Gallischen waren die Abzugsgelder von Kapitalien der anderswohin Ziehenden/ und auch die Einzugs- und Hintersaßen-Taxen noch üblich. Die Landschaft drang auf Verminderung der erster« und Vermehrung der letzter» in Rücksicht der Fremde»/ und verlangte das Recht/ die Einkaufssummen für GemeindSbürgerrcchte allein zu beziehen. 15) Rebst dem Stifte St. Gallen besaßen auch mehrere Frauenklöster Liegenschaften in der.alten Landschaft. Den Gemeinden lag daran daß keine Grundstücke mehr in todte Hände fielen. 16) Die Herren Weltgeistlichen / die Frauenklöster / öffentliche Beamtete und Offiziere/ und Waarenlager fremder Kaufleute/ sollen zu Steuern und Anlagen angehalten werden können. 17 und 18) Erinnerung an den Straßenbrief von 1781/ und daß derselbe erhalten werde. 19) Ueber die Unkosten deS bundcSgenösfischen Zuzuges nach Basel 1792/ wurde ein spezifizirter Etat begehrt. 20 ) In Militärsachen verlangte man die Ernennung der Offiziere/ eines KriegSrathes und das Recht/ andere Bestimmungen (?) zu treffen; das Mannschaftsrecht aber sollte wie bisanher dem Landesherr« verbleiben. 21) Bei Beförderungen der Hrrn. Offiziere in auswärtigen Kriegsdiensten/ glaubte man ein Gewisses von denselben für die Landschaft beziehen zu dürfen. 22 ) Angeworbene und reufällig gewordene Landeskinder solle«/ gegen Ersatz der Unkosten/ von dem Werber wieder frei gelassen werden. 23) Der Salz Handel soll der Landschaft überlassen sein. 24 bis 28 ) werden verschiedene.Beschwerden über das Zollwesen / Verantwortlichkeit der Zollcr und Kornmeister/ und über Weg - und Brückengelder geführt. 29) Auch die Leinwandfabrikanten machten in 47 diesem Punkte Ansuchen um Verbesserungen rücksichtlich ihres Haudelökrcifeö. zo) Man wünschte den Landesherr» nur von einheimischen Ministern und Räthen umgeben zu sehen. Aber beim bisherigen Mangel an wissenschaftlicher Bildung — woher solche nehmen? 31) Gleiches Verlangen waltete in Hinsicht der Kapillaren des Stiftes und der Pfrundherren. Noch i77o bestand die Halste des Kapitels aus Ausländern. Beda zog die Landessöhne und Schweizerbürger vor. Der Offizial Jso Walser schob mehrere Fremde auf Pfründe«/ zum Aerger der LandeS- geistlichkeit. 62 ) Gegen die dem allgemeinen Besten oft so nachtheilige Annahme der vielen Gotrshausleute/ d. i. solcher, die weder ein Landes- noch ein GemcindSbürgerrecht hatten, vom Stifte aber durch ein Patent autorisirt waren, im St. Gallischen wohnen zu dürfen, wurden die nachdrücklichsten Vorstellungen angebracht. ZZ) Die Wahl der Ammänner und Richter solle nicht mehr der Landeshoheit, sondern den betreffenden Gemeinden zustehen. Z4) Die Landschaft begehrt auch zu den fürstlichen Konferenzen zugelassen zu werden und dergleichen selbst abhalten zu dürfen. 25) In Fällen, wo ein Landmann vor der hohen Obrigkeit angeklagt wird, sollen ihm Kläger und Kundschaften gestellt werden. 26 ) Gemeindeversammlungen sollen frei abgehalten werden mögen. Z7) Die Wahl der Schulmeister und Pfleger geistlicher Fonds; wie auch 38) der unpartheiischen Richter in Streitigkeiten der Gemeinden, sollen diese selbst vornehmen. In Zwisten, bei denen das Stift Partei war, sprach der ledige Pfalz rath, d. h. die weltlichen Richter dieses Tribunals 48 » wurden für einen solchen Fall ihrer Pflichten gegen das Stift enthoben, um ohne allen Rückblick auf dessen Interesse Recht sprechen zu können. 39) Die bisherige Strenges?) der Konfiskationen in dem traurigen Falle der Selbstentleibung ward gerügt und liberalere Behandlung empfohlen. 4o bis 44) Man wollte mehrere Reformen in Hinsicht der Wasenmeifter/ derHatschiere, deren Bestellung von Seite des Landes; der Taxe für Pässe; der Schulen, über deren Einrichtung die Vorgesetzten und Pfarrer wachen und deren Aufnahme befördern sollen. 45) Den Frauenklöstern soll untersagt sein, für die Aufnahme der Novizen eine größere Summe zu verlangen, als die vom Fürsten und Volk zu bestimmende. 46) In Betreff der Zunftlibelle wurde theils auf Abschaffung, theils auf bessere Polizei angetragen. 47) Aufnahme von Kirchenopfern für die wahrhaft Armen des Landes. 48) DaS Stift soll das Recht der Verjährung gegen die Freiheiten und Rechte dcö Volkes nicht geltend machen dürfen. 49 und 50) ZugeschwemmteS Holz, wie auch die Fischenz und Jagdbarkeit, die dem Stifte allein gehörten , sollten nun auch der Landschaft zukommen. 51) Ohne Bewilligung der Gemeinden haben keine neue Tavernen oder Zapfenschenken zu entstehen. 52) Beschwerde über den Abzug bei Auslösung der Töchter, die sich außer Land verheirathen oder in ein Kloster treten. 53) Der Zug eines Gutes, auf welchem fremde Kapitalien haften, soll frei sein. 54) Das Stift und geistliche Personen mögen bei Ausfällen und Ganten kein Vorrecht haben, und 55) Keine Liegenschaften von Anfällen der Klostergeistlichen an sich bringen könne». 49 56 bis 58) betrafen die Sponsalien/ das Waidrecht und wesentliche Abänderungendes bisherigen Landmandateö. 59) Abänderungen im HuldigungS-Eide. 60 ) Partikularbeschwerden. Endlich 61) DaS Verlangen/ Konferenzen von Seite der Aus- schüsse und GemeindSvorfteher frei abhalten zu dürfen. Der unbefangene Leser ersieht aus dieser Skizze der Klag- und Bittpunkte/ daß die Forderungen in denselben weit höher gespannt waren/ als eS das Danksagungsschreiben vom 29 . April ahnen ließ; denn diese Forderungen giengeu nicht bloß auf Aufhebung der Leibeigenschaft/ aufLoökäus- lichkeit der Feudallasten/ Milderung anderer Gebühren, gleiche Ausdehnung der Abgaben / auf Polizeireformen und ökonomische Gegenstände/ sondern auf Mitregierung des Landes eigentlich aus! Dieß ist die offene Tendenz des größten Theiles obiger Punkte! — Man vergleiche das im vorigen Paragraphen angeführte Dankschreiben/ in welchem es unter andern» heißt : „ eS selbst / welcher weder irgend eine Kränkung persönlicher Frei in der Meinungsäußerung / noch eine Verletzung des AnstandeS bete- Man erinnere sich nur in letzterer Beziehung an den Auftr der im Mai 1792 bei einem großen Kapitel statt fand / da A. sich unanständige Ausdrücke wider den Subprior Joseph Block erlaubte und dafür strenge von Beda bestraft wurde. Daß über die- 6i benannten Punkte sich mehrere Redner/ als gewöhnlich und mit mehr Würde vernehmen ließen/ kam von daher/ weil diese Punkte beinahe Jedem Stoff genug zur Rede dar- 51 Partei sah die Beschwerden der Landschaft für treulose Machinationen/ für strafwürdige Verbrechen und dreiste Ausgeburten der Freimaurerei und deö JakobinismuS der Ausschüsse an; fie wollte sogar Beweise von Verbindung der Letzter» nicht nur mit den Insurgenten am Lemaner- und Zürichersee, sondern selbst mit dem Revolutionskomitöe in PariS in den Händen haben, u. dgl. m. Dann sprach ste wieder von Verpflichtungen gegen den heil. Stuhl, gegen den Kaiser und LaS Deutsche Reich; von Gefahr der katholischen Religion und Einfluß der Protestanten; von Verletzung der geistlichen Immunität u. s. w., wenn den Wünschen des Volkes entsprochen würde; nur von kraftvollem Festhalten der bisherigen Formen und thätigem Zusammenwirken von Seite deö Fürsten und Kapitels schien ihr das Heil des Stiftes abzuhängen. Ihre Anflehten und Gründe hatten aber auch viel Wahres. Natürlich, daß die Verhandlungen einen langsamen Gang nahmen, welchen zu beschleunigen mehrere Rücksichten keineswegs riechen. Wäre eS dem Stifte gelungen, Mißtrauen gegen die Ausschüsse dem Volke einzuflößen und eine Trennung zu bewirken, so würde die Partei der Jüngern im Kapitel siegreich aus dem Kampfe getreten sein. Aber die Aus- schüsse witterten deren Plan und wußten solchen zu vereiteln. 18. Die Kapitelskommissarien. Bald drangen die Führer des Volkes sehr lebhaft in Beda, um den Entscheid über die eingelegten Beschwerden boten, als eine Sacke, von der Alle mehr oder weniger Kenntniß haben konnten. Ganz anders verhielt es sich, wenn der Gegenstand der Vera-' thung eine den Meisten unbekannte Sache, z. B. die Militürka- pitulation mit Spanien und Sardinien, ein Lehen u. dgl. m. betraf: wer hätte hierüber aus dem Brevier, aus einem Aszeten oder Kasuisten mit Würde und Anstand sprechen können? — Wahr ists, daß das Volk das Ultimatum des Kapitels verworfen hat, aber unrichtig, daß die bald darauf erfolgte „Wyle- rischeAbhandlung" vonSeite desHerrnMagnus und AmbrosiuS „mit den Ausschüssen das ganze Spiel verdorben habe." Tagb. G. Br. 1792. S. 279. 4 * 52 und Wünsche. Der Fürstabt sah sich dadurch genöthigt, aus der Mitte seines Kapitels drei Kommissarien zu ernennen, welche vereint mit den weltlichen Ministern die Landesausschüsse anhöre»/ mit ihnen traktiren und ihre Verhandlungen der Sanktisn des Kapitels unterwerfen sollten. Aber laut erhob sich der Unwille der Opposition im Kapitel gegen die Personen/ welcheBeda als dessen Organe aufgestellt hatte. Man widersprach ihm zwar nicht öffentlich; allein kaum war die Sitznng aufgehoben/ so wurde diese Ernamsung der Kommissarien von Seite des FürstabteS allein/ als eine eigenmächtige Anmaßung und als gesetzwidriger Eingriff in die Rechte des Kapitels verschrieen. Natürlich/ daß es der Opposition wehe that/ keines ihrer Glieder unter den ernannten Kommissarien zu sehen. Diese waren: der Dechant Cölestin Schieß/ ein Mann von vieler Erfahrung und Kenntnisse«/ von scharfem Blick in politische Verhältnisse und solider Beurtheilungskraft/ Freund und Vertrauter Bcdas im schönsten Sinne des Wortes; Magnus Hungerbühler/ Statthalter zu Wyl/ ein unermüdeter Verehrer der schönen Wissenschaften und Menschenfreund / dem alle seine Untergeordneten ungeheuchKte Hochachtung und Liebe zollte«/ — und Blasius Müller/ Lehrer der Gottesgel'ehrtheit, ein junger talentvoller Mann / von sich rühmlich auszeichnender Beredsamkeit. Die Landschaft erkannte dankbar in dieser Ernennung den sichersten Beweis von ihres Landesherr» Wohlwollen; aber einige Kapitularen trauten den Kommissarien zu wenig Muth und Entschlossenheit z»/ nannten deren bisherige Mäßigung und Vorliebe zum Frieden, Geistesschwäche oder Mangel an Eifer für die Sache des Stiftes; es schien ihnen sehr gefährlich / Geschäfte von der höchsten Wichtigkeit nur Lurch drei Repräsentanten verhandeln zu lassen, deren individuelle Aeußerungen von den schlauen Männern des Volkes so leicht als amtlich angesehen werden könnten; man hielt 53 sogar die Kommissariat theils für unfähig zu ihrer wichtigen Stelle, theils selbst des Vertrauens des Kapitels unwürdig re. Indeß die drei Kommissarien mit den LandeSauSschüssen zusammen traten, bemühte man sich im Kapitel, der öffentlichen Meinung eine andere Wendung zu geben. Es erschienen zwei anonyme Flugschriften ^), die das Glück der bisherigen Verfassung, und die Verdienste und Wohlthaten des Stiftes gegen daö Land mit treffenden Farben schilderten; aber ohne Erfolg. 13. Die St. Gallische Landgeistlichkeit protestirt gegen einige der 61 Bitt- und Klagpunkte. Wir haben oben (unter 13.) bemerkt, daß einige der St. Gallischen Weltgeistlichen die Forderungen der Landschaft an das Stift nicht ungern sahen, ja wohl gar dieselben heimlich beförderten. Kaum aber traten die Ausschüsse mit ihren 61 Punkten (unter denen sich einige auf Zehenten, Grundzinse, Meßmer- und Schulmeisterwahlen bezogen) auf, so erhielt die Sache in ihren Augen eine ganz andere Gestalt. Um den Eingriff der Profanen in das Heiligtyum abzuwehren, wurde von ihnen an den Fürstabtcn Beda eine Denkschrift eingegeben, deren wesentlichen Inhalt wir hier mittheilen. Der erste Punkt dieser Denkschrift erklärt die von den Gemeinden geforderte freie Wahl der Meßmer und Schulmeister für ein dem Vaterland schädliches Vorrecht, und verlangt bei solchen sich ergebenden Dienstbcsetzungen ') i. „Wie entsprechen die ehrerbietigen Vorstellungen vom 3. JuniuS dem landcSvcitcrlichen Zurufe oom 16. April und dem Danksagungsschreiben aller Gemeinden der alten Landschaft an die Landeshoheit"; 8«, zwei Aussagen. Der Verfasser war der geschickte Bibliothekar I. Nep. Hauntinger. 2. „Patriotischer Zuruf eines alt St. Gallischen LandmanncS an feine Mitlandlcute bei Erwartung einer Antwort auf die den 3. Juni eingegebenen Vorstellungen. 8. 1793. Verfaßt vom Sub- vrior Joseph Bloch. 54 nicht bloß die Berathung der Pfarrer, sondern die Ausschließung der ihnen — „mißbcliebigen" Kompetenten. Warum? ») „Weil der Meßmerdienst ein pur kirchliches und geistliches (?) Amt ist. " L) „Weilder Meßmer, wenn er nicht reine Hände hat, „die Kirche an Oel, Wachs, Weißzeug, Paramentcn rc. „heimlich bestehlen kann und wird, ohne daß eS der wachsamste Pfarrer hindern kann; was wird erst geschehen, „wenn die Grobheit eines Kirchenpfiegcrü die Wachsamkeit „eines Pfarrers »«kräftig und unthätig macht?" u. s. w. <-) „Der Schulmeister aber, dessen Talente der erwäh- „ lende Pöbel nach der Stufe der Verwandtschaft abgemessen „und auf der Fleischwaage abgewogen hat, wird noch grö- „ßern Schaden anrichten, weil der Unterricht und die Sitten „ der lieben Jugend viel verlieren." „ Und waS können wir von Wahlen eines Volkes erwarben, daö die Verführung eine Aufklärung nennt? — den „Starrstnn und die Ungelehrigkeit als Vaterlandsliebe lobt? „Diese Wahlen werden geleitet werden von Partei- und „Lärmgeist; jakobinische Täuschungskunst wird das Präst- „dium führen unv die von Eigennutz bestochene Kabale den „Auöschlag geben." Der zweite Punkt drückt sein Erstaunen über die vermessene Forderung des Volkes, — „daß das Vermöge» „der Geistlichen, wie jenes anderer Bürger, öffentlichen „Anlagen unterworfen sein solle," — weitläufig auS: — „ Daß die katholischen Pfarrherren von einem geistlichen Für- „ sten aus dem uralten Besitzstände des Vorrechtes der lmmu- „nitss resiis soll gehoben werden, welches sogar die unkatho- „ lischen Wortsdiener unter der Hoheit eben desselben gnädig- „sten Fürsten gaudiren: dies setzt unö in Erstaunen.'" „WaS „immer die Ausschüsse für diese Neuerung auf die Bahn „bringe», wird nie die Prüfung der Wahrheit und Gerech- „ tigkcit aushalten.-Wo, in welchen Staaten ward „bisher jene Immunität aufgehoben? Nur in Staaten, wo „ein verderbter Hof für serblende Finanzen neue Hilft- „ quellen suchte; wo das Ansehen der kanonischen Rechte und „der kirchlichen Gewalt dem weltlichen Despotismus auf- geopfert ward." — „Unsere Umstände bilden einen Kontrast mit dem Vermögen dcS Volkes. Ein Volk/ dessen Wohlstand vorzüglich „blühet/ welches seinen Ueberfiuß an Einkünften für narrst- „sche und oft schädliche Bedürfnisse der Ueppigkeit ins Aus- „land liefert/ welches mit seiner unerhörten und unerträglichen Kleiderpracht (?) vor allen andern „Landvölkern Europens sich auszeichnet; wir sehen „Männer/ die in 8 Jahren nicht soviel an Gemeinds- und „ LandcSanlagen bezahlen/ wie viel ein einziger Kopfputz kostet/ „ den ihre Weiber am Sonntag zur G'schau herumtragen" „ — — u. s. s. Ferner heißt eS: Soll dann das Volk/ das gar nicht arme Volk/ seine Seelsorger in Kontribution setzen? „ Sollen „diese ihm die Zeche am Ende des verderblichen HandelS „zahlen helfen? — Wir hoffen also/ E. Hochfürstl. Gnaden „ werden aus dieser Betrachtung den Schluß machen: daß „ kein Klerus in der Welt besser als der St. Gallische verdiene/ bei dem Vorrechte der Immunität geschützt zu werden ^). Der dritte Punkt berührt das Opfer des Volkes bei der Messe/ das als ein Mißbrauch eingestellt und mit einem Acquivalent entschädigt werden sollte. Die Geistlichkeit drang aus theologischen Gründen auf die Beibehaltung des Opfers. H Wer lächelt nicht über diese Selbstgenügsamkeit/ womit die St. Gallischen Geistlichen sich nicht nur der Klerisei der ganzen Welt an die Seite setzen/ sondern sogar vorziehen? Haben sie sich etwa auf dem unermeßlichen Gebiete der Litteratur/ sittlich-religiöser Aufklärung/ DolkS- und Hugendbildung so sehr mit Ruhm und Verdiensten bedeckt/ daß ihnen (wie ehedem Kaiser Napoleon seine Truppen zu Fuß die erste Infanterie der ganzen Welt nannte) das Prädikat — der ersten Klerisei der ganzen Welt gebührte? 56 Der vierte Punkt betrifft die LoSkäuflichkeit der Zehcnte» und Grundzinse. »Wir getrosten unS/" heißt eS unter anderm, „daß unser gnädigste Ordinarius den Pfarrherren weder „Zwang auflegen/ noch solche Leute/ wie die Ausschüsse »sind/ als Vormünder aufdringen/ oder eö mit andern Worten »zu sagen/ die geistlichen Pfründen dem christlichen »Judenthum zinsbar machen werde. Was geht dieß »die herrschsüchtigen Ausschüsse an? Ihre 61 Ve- »schwerdepunktt/ ihre Kabalen/ die zur beabsichmen Umstim- »mung deö Volkes verschwendeten Mittel haben unö belehrt/ »wessen KatechiSmuSschüler sie seien." Im fünften Punkte eifert die Geistlichkeit wider den Vorschlag/ die Einkünfte aller Pfründen auf gleichen Fuß zu setzen. »WaS gewönne bei dieser Neuerung die Religion oder » daS gemeine Beste/ wenn das vorzügliche/ das mittelmäßige »und schlechte Verdienst gleich gehalten würden? Wenn jenen » Geistlichen ein — und zwar oft bei einem oder anderm viel »wirkender — Sporn der Nacheifcrung entzogen wird ? Wenn »der Hochwürdige Ordinarius ein Mittel weniger hat/ Ver- » dienste zu belohnen u. s. w. Am Ende wird nochmals über Vorenthaltung von Zehenten und Grundzinsen — »von dem jakobinisch gesinnten Theil »des verführten Volkes" — geklagt / — ja daß in einer gewissen Pfarre sogar die gesammelten Zehentgarben zu dreschen mit kanibalischer Bosheit gehindert und die theure »Frucht lieber den Mäusen/ als dem Seelsorger gegönnet »worden. Wohldenkende/ welche durch Abstattung derZehen- »ten gern ihr Gewissen beruhigen möchte»/ werden von Schreck- » Männern durch Gewalt und Drohung zurückgcscheucht; die »Belehrung und Protestation des Pfarrers dagegen/ auch »obrigkeitliche Befehle werden so wenig respektirt/ »als ein Kirchcngebot zu Pariö. »Möchte doch der gereizte Bär *) sich erheben/ mit Das Wappenzeichcn des Stiftes St. Gallen nach der Legende des heil. GalluS. 57 „ seinen starken Pratzen den Ueberrest der Anarchie zu Boden „schlagen/ die Fahne der alten Gerechtigkeit über St. Gal- „ lenö Gefilde schwingen und den getreuen Dienern deö heil. „ Gallus das gestohlene Brod wieder zustellen/ so zustellen/ 7 ,- daß die Diebe seounäum regularn juris nicht HUtä xro 1 U 0 „gebend/ aus ihrer Bosheit Nutzen ziehen/ sondern die „ Früchte der Dieberei verkosten müssen« u. s. f. Wohl den St. Gallischen Benefiziaten/ daß die Aus- schüsse von dieser Denkschrift keine Kenntniß erhielten! Jene erreichte indessen ihren Zweck nicht 'gänzlich. Die freie Wahl der Meßmer und Schulmeister ward den Gemeinden zugesprochen und die Steuerpflichtigkeit der Geistlichen von ihrem ererbten Vermögen anerkannt; doch in Hinsicht der Zehenten/ Grundzinse und Kirchenopfer blieb eS bei der bisherigen Uebung. Aber auch der gereizte GalluS-Bär verblieb bei allen noch so frommen Herausforderungen taub. Ohne Zweifel hatte er gute Ursachen dazu; Altersschwäche mochte ihn nicht bloß des Gehörs / sondern auch der Zähne und Krallen beraubt haben. 20. Entlassung einiger der ersten Beamteten; gütlicher Vertrag. Schon im Mai 1796 hatten der Landeshofmeister / Baron Müller von Friedberg/ und die Statthalter zu St.Gallen und Noschach/ Beat Schumacher und Jso Walser/ ihre Entlassuug gegeben/ weil das Volk/ dem sie sehr verhaßt waren/ dieselbe vom Fürstabten gefordert hatte ^). Indessen trug dieser Schritt/ welcher dem guten Beda sehr wehe that/ wenig zur Beruhigung der Landschaft bei. Die Ausschüsse glaubten/ nach so vielen Arbeiten/ die mehrere Monate dauerte«/ nach so ernsthaften Versuchen jeder «6o88>t vküeio, Huamvis non aovrbi88imo äolvre « krrckoctus. Oesserurlt 180 ot Roatus I!08tri, die 8. Oslli, «>8w Ilosaci Ooconoinus. Hlgus utinsm 1,1s initigata sscriücü« « rel/ollio otlsm cossiset!» 6. g?. I. 221 . 58 Art, daS Interesse des Stiftes mit jenem des Volkes in Uebereinstimmung bringen und dem letzter» wichtige Resultate vorlegen zu können, und doch war in der Hauptsache noch wenig geleistet worden. DaS Zögcrungssystem des Stiftes hatte jetzt eine Krise herbeigeführt, die sowohl ihm als der Landschaft mit den verderblichsten Folgen drohte. Bei politischen Ungewittern — Revolutionen — so wie bei physischen, muß rasch Schlag auf Schlag folgen, wenn Ruhe und gesetzliche Ordnung bald wieder eintreten sollen; 'jede zu lange Pause bringt die Masse in stärkere Gährung, und die Explosion wird desto verheerender, je länger sie eingezwängt gehalten wurde. Mit Anfang Oktobers 1795 brach der Unwille der Lan- dcsausschüsse und ihrer Anhänger aus, und ohne Augur zu sein, sah jeder denkende Beobachter jene traurigen Vorboten, die nahe bevorstehende Katastrophen bezeichnen. Die Harten und ihre Führer wollten nun durch Trotz und Ungestüm erzwingen, was sie durch Bitten und Vorstellungen zu erhalten verzweifelten. DaS Heil des Stiftes und der Landschaft war in äusserster Gefahr; eine längere Dauer der krampfhaften politischen Zuckungen hätte beide an den Rand des Verderbens geführt und jenes cher gänzlichen Auflösung, diese der Anarchie preisgegeben. Die Regierungen der helvetischen Kantone blickten mit Unruhe auf die verworrene Lage im St. Gallischen hin; denn wie leicht hätte die dasige Gährung der Brennpunkt einer allgemeinen Insurrektion im östlichen Theile der Eidgenossenschaft werden können, wie es die Gemeinden am Zürichersee im Herzen und das Waadtland im Westen dieses Bundesstaates wirklich schon waren. — Beda erhielt daher von mehreren Orten Winke und Aufforderungen, durch weise Nachgiebigkeit und zweckmäßige Reformen das Volk zu besänftigen und auf den Altar des Vaterlandes großmüthig 59 solche Opfer zulegen, wodurch Ruhe und gesetzliche Ordnung erziele würden. Die Nothwendigkeit eines solchen Benehmens sah jetzt das Kapitel selbst ein; cS wollte das ihm drohende Ungewitter beschwören und drang in seinen Fürstabten, ein sogenanntes Ultimatum herauszugeben, das kategorisch die Punkte enthielte , über welche steh das Stift mit dem Volke gütlich ein- verstehen wollte, sammt der strengen Aufforderung, daß die Ausschüsse auSeinandergehen sollten. Beda that diesen Schritt, jedoch ohne Erfolg. Es wurden eigenmächtige GemeindSversammlungen im Lande gehalten, die Ausschüsse in ihrem Wirkungskreise bestätigt, und die Abhaltung einer Landsgemeinde beschlossen. Nun war es hohe Zeit, durch gütliche Annäherung gegen das Volk noch etwas von den Rechten des Stiftes zu retten. Beda, der in so vielen Rücksichten sich den Namen eines Vaters des Volkes verdient harte, erwarb sich solchen nun auch als Friedensstifter, und setzte sich ein neues Denkmal der allgemeinen Dankbarkeit in den Herzen seiner Unterthanen. Er brachte den 28. Oktober in Beisein des Dekans Schieß und seines GchcimschreiberS P. Deikola Custor mit den Ausschüssen den sogenannten gütlichen Vertrag zu Stande, der theils als eine Erläuterung der ehemaligen politischen Verhältnisse, theils als neues Fundamentalgesetz angesehen werden mußteH. G. Vrandenberg jammert, daß der Fürstabt Beda es unternahm, nur mitZuzug des Dekans und des P. Deikola am 28. Okt. 1796 das ganze Geschäft mit den LandcSausschüsscn abzuthun — „ über St. Gallens Schicksal eigenmächtig zu schlichten und mit „Aufopferung vieler und wichtiger Rechte ein.n schmählichen Frie- ,, den zu erkaufen. Der heutige Tag — beginnt er — wird in den „ Jahrbüchern unsers Stifts dereinst merkwürdig und zum Schmerlen unvergeßlich werden." Er glaubt, man hätte mit männlicher Gtandhaltigkcit mehr, als mit Nachgeben, das nach seiner Ansicht nur Schwäche verrieth, ausgerichtet; aber das Jahr 1797 har unter Fürstabt Pankraz das Gegentheil bewiesen. Zuletzt beruft er sich auf den Ausspruch der Geschichte dieses 60 Während der Unterhandlungen hatte sich eine starke Rotte von Tumultuanten im StiftShofe gelagert, die durch Gewalt das erzwingen zu wollen schienen/ was ihren Führern nicht gutwillig verheißen würde; ihre ärgerlichen Reden und Handlungen verriethen zu deutlich ihren Sinn. 21. Politische Vortheile des gütlichen Vertrages für die Landschaft. Allerdings ist der gütliche Vertrag in den Annalen des Stiftes / die auf 1200 Jahre hinaufreichen/ eine der merkwürdigsten Akte»/ durch welche eö eine Menge politischökonomischer Rechte und Vortheile an die Landschaft abtrat. Roch nie hatte unter der langen Dynastie der Aebte die Sache des Volkes einen so vollständigen Sieg davon getragen; aber auch noch nie zeigten die Ereignisse von Innen und Außen/ die bereits ihre Zweige entwickelnde Revolution/ der Zeitgeist überhaupt und die täglich mehr über- Landsgeschäftes und führt eine kurze auf Befehl des Fürsten ihm zugesandte Nachricht an/ „daß wirklich das Geschäft glücklich gc- endiget und der Frieden mit dem Lande wieder hergestellt feie." Das Kapitel ließ durch eine Deputation von ä Mitgliedern aus seiner Mitte Vorstellungen gegen das am 28. Oktober Verhandelte deiBeda machen. „Der Fürst/ von dem H. Dekan vorher informirt/ „ empsteng uns (die Deputieren) zwar mit heiterer Miene/ aber von „dem/ was er ohne Zuzug des Kapitels mit den Ausschüßcn ?»- „ eiscii-t hat/ wich er keinen Nagel breit ab / und da er hierüber un- „ sere finstern Angeflehter bemerkte/ sagte er zuletzt ganz gleichgültig: „es stünde uns frei/ uns mit ihm in einen Prozeß einzulassen / wenn wir wollten. " „ Diesen Bericht überbrachten wir dem in der Rekreationsstube „versammelten Konvent und ich mußte auf Verlangen des Hrn. „ SubpriorS recht vieles deßhalben reden / damit die billig aufge- „ brachten Gemüther nicht in einen der Zeit angemessenen Eifer aus- „ brächen/ sondern/ da es nicht änderst zu machen war/ zu dem „unglücklichen Traktat wo nicht förmlich einwilligten/ doch einst- „ weilen ein religiöses Stillschweigen hielten. O! wer immer dcr- » einst diese Schriften lesen wird/ der bedauere/ wenn er Freund „ist/ die jetzmalige Lage der Erbschaft des heiligen Gallus/ wo „man mit dem besten Willen nicht helfen/ nur seufzen und nicht „einmal was zu schreiben wäre/ schreiben darf." 61 handnehmende Spannung zwischen den Kantonen selbst/ so nachdrücklich als diesmal den Regenten die Nothwendigkeit, Opfer und Verzichtleistungen ihren Völkern zu bringen. Mit einem Federzuge tilgte Fürstabt Beda daS Denkmal eiserner Vorzeit —die Leibeigenschaft und bewilligte den LoSkauf des Falles, der Faftnachthenne und kleinern Geldzinse für die Summe von 135,720 st. DaS Feudalwesen ward vereinfacht, verschiedene Gebühren vermindert, der kleine Zehent abgeschafft, und um den Fleiß des Land- mannes zum Ackerbau zu befördern, der Neubruch oder daS Neugereut auf mehrere Jahre hin vom großen Zehenten frei erklärt, der Ehrschatz von einigen Artikeln, so wie in gewissen Fällen der Auslösung von Töchtern und Erbschaften, wurde theils ganz nachgelassen, theils beträchtlich herabgesetzt ; ebenso mit den EhehaftSgeldern von Hofstätten und kleinern Abgaben, wurde auf einige Verzicht gethan, und andere zu geringem Werthe loskäuflich anerkannt. Der gütliche Vertrag scherte dem Landbürger künftige Pensionen von auswärtigen Militärdiensten, sowie auch eine unpartheiische Austheilung der Renten deö Armenfonds, ohne Rücksicht der Religion, zu. Jeder Bewohner der Landschaft erhielt das Recht, hinziehen zu dürfen wo er wollte; von den Abzugsgeldern der Weibspersonen behielt sich der Landesherr nur die Hälfte vor, die andere Hälfte sollte der Gemeinde zukommen, in welcher der Abzug fällt; von dem Einzugs - und Hintersaßgelde bezieht er nur einen Drittheil. In eben diesem Vertrage wird festgesetzt, daß denFrauen- klöstern keine neuen liegenden Gründe mehr zugelassen werden sollen, ohne ausdrückliche Bewilligung der Gemeinde, in der sie liegen; bei neuen Aequisitionen des fürstlichen Stiftes selbst von solchen Gütern, oder bei Verkäufen, soll das Zugrecht nach Landesübung statt haben. In Rücksicht der Anlagen ward stipulirt, daß alle Gründe und Gebäude, die seit Abt Franzens Zeit an das Stift gekommen, den Gemeindö- und Kriegsanlagen unterworfen sein sollen, nur die Gebäude 62 für öffentliche Anstalten und die Wohnungen der Beamteten ausgenommen; Frauenklöster, Weltgcistliche, Beamtete und Offiziere müssen nach ihrem Vermögen Anlagen entrichten; die Waarenlager fremder Handelsleute sind davon auch nicht mehr frei. Der Salzhandel wird unter dem Schutze und der Autorität des Fürsten dem Lande überlassen. Im Zollwesen wird manche Reform verheißen und die Kornmeister und Zoller sind verantwortlich gemacht. Das Militärfach gehört, unter dem Vorsitze deS Landesherrn, beinahe gänzlich der KriegSkommiffion zu, deren Glieder von den Vorgesetzten der Gemeinden auf drei Jahre erwählt und dann bestätigt oder abgeändert werden können. Diese Kommission, besteht aus 2 Landshauptmännern, 2 Kom- missarien und 5 Majoren; sie bestellt die vakanten Offiziersplätze, übernimmt alle Militärrechnungen, bestimmt die Aus- züge, die Anzahl der Landhatschiere, und trifft Verordnungen, die zur Verbesserung deS Militärwesens erforderlich sind. Der Landesherr behält sich nur die Ratifikation solcher Neglemente und das MannschaftSrecht vor. Das Stift ertheilt Keinem das GottshauSmannsrecht, wenn der Kompetent nicht ein Gemeind - oder Gerichtsrecht zu erhalten Sicherheit hat und 20N0 st. ausweisen kann. Sollte auch Jemand diese Eigenschaften darthun können, so steht es dem Landesherrn dennoch frei, ihn zum GotlShausmann anzunehmen oder nicht. Jede Gemeinde erwählt in Gegenwart einer obrigkeitlichen Person ihre Vorgesetzten; die Erwählten haben dem Landesherr» den gewöhnlichen Eid zu leisten; Meßmer, Schulmeister und die Pfleger geistlicher Fonds können frei gewählt werden. In Streitigkeiten zwischen Gemeinden können diese auf einen Schiedrichter kompromittiren. Bei traurigen Fällen, wo die Konfiskation eintritt, verspricht das Stift milde zu verfahren. 6Z In Betreff der Verjährung wird dem gütlichen Vertrage die Erklärung BcdaS vom 19. März l. I. beigerückt / worin er sagt: „ er wäre nie gesinnt gewesen, die geschriebenen „oder wohl hergebrachten Rechte des Landes, oder die von „seinen Vorfahren ertheilten Freiheiten zu schmälern, auch „hätte er dieselben, wenn sie ohne sein Wissen wirkliche Verminderung erlitten, keineswegs vorzuenthalten gedacht." Endlich : ganze Kirch- und GerichtSgemeindcn-Versamm- lungen sollen höher» Ortes angezeigt werden, u. s. w. 22. Freude des Volkes über den gütlichen Vertrag; entgegengesetzte Stimmung des Kapitels. Kaum verbreitete sich die Kunde von dem Dasein des gütlichen Vertrages unter dem Theile deö Volkes, der nach Freiheit lüstern war, alö sich diese Klasse ganz den lebhaftesten Empfindungen der Freude überließ. Man vereinigte sich in traute Zirkel, sang patriotische Hymnen in ungekünstelter Sprache, gab einander ländliche Feste, und wollte dadurch das Glück des Vaterlandes feiern. Die lieben Nachbarn der Stadt St. Gallen und.von Appenzell der äußern Nhoden nahmen großen Antheil an den neuerrungenen Vortheilen ihrer Bruder in der alten Landschaft, und glaubten sie bereits dem Ziele nahe stehend zu sehen, welches ihre Vater früher erreicht hatten. Dem kraftvollen Toggenburger schwoll von frohen Hoffnungen hoch der Busen, und von den Ufern des LemanS und dcS Zürichersees erschienen GlückwünschungS-Adressen an daS Volk und die Ausschüsse, und selbst in aristokratischen Kantonen athmete man wieder freier, als man die erfolgte Beilegung der Streitigkeiten zwischen Abt und Landschaft St. Gallen hörte. Eine ganz andere Sensation mußte der gütliche Vertrag unter den Gliedern des ehemals souveränen Kapitels erregen. Natürlich konnten sie sich nicht darüber freuen. Wer in der Welt tritt auch mit Vergnügen sein Eigenthum, Recht und Ansehen an Andere ab, die größtentheilS keine gesetzlichen 64 Ansprüche darauf haben und den Besitzstand auf eine unwürdige Weise ertrotzen? — Doch dieß gehörte unter die Zeichen der Zeit; nicht alle verstanden sie! Die Klägern / deren Blick das bereits sich öffnende Halbdunkel der Zukunft durchdrang/ sahen mitBeda den gütlichen Vertrag als das Resultat eiserner Nothwendigkeit a»/ fest überzeugt/ daß das Stift sein Heil einzig in einem weisen Systeme von Friedensliebe und Nachgiebigkeit gegen das Land fände. Bei drohender Gefahr eines SchiffSbrucheS/ meinten sie/ müsse man Manches/ oft Alles über Bord werfen/ um sein Dasein zu retten. Dieses sei nun durch den oft besagten Vertrag geborgen/ nämlich die gefährdete Souveränität sammt deren vorzüglichsten Attributen. Andere hätten den Entscheid über die Beschwerden des Volkes lieber einem schiedsrichterlichen Spruche der vier Schirmkantone überlassen. Aber was war von diesen letztem zum Vortheile des Stiftes zu erwarten? Schwy; und Glarus neigten sich mehr auf die Seite deS Volkes hin und die Antworten auf das unterm 17 . November an den Bürgermeister Wyß von Zürich und den Schultheiß Pfyffer von Luzern erlassene Schreiben waren auch keineswegs befriedigend ^). — Und was hätte man auch durch einen Prozeß gewonnen? Hätte nicht ein solcher die Agonie/ in welcher daö Stift schwebte/ verlängert/ große Summen zersplittert/ die Erbitterung des freisinnigen Theiles der Landesbewohner aufs höchste getrieben und die traurigsten Folgen herbeigeführt? DaS Jahr 1797 ist der Beweis davon. 2Z. Die Landögemeinde; Fürstabt Veda erscheint dabei. Die Ausschüsse wollten die Einführung des neuen Vertrages durch einen imposante» / in den St. Gallischen Annalen noch nie erhörten öffentlichen Akt merkwürdig machen. Dieß H et //6-c/eAF ü ergut, Nie I.eieei-n-r, ills « 4 'iguri pr-exoteiis, et ntercj-ue, nt oreäekatul-, nobis runicus. « tzuiä illi rssponäerint ioeeriiNve, milii lstet.» />. 6. K. 1. 229. 65 war eine Lands gemeinde im vollesien Sinne des Wortes. Der neue Traktat sollte auf derselben vom Fürsten und Volke feierlich beschworen werden. Auf eine solche Landsgemeinde wurde um so mehr Gewicht gelegt/ weil man dadurch die ganze Welt glauben machen wollte/ die neue Ordnung der Dinge wäre nicht bloß die Sache der Landeödcputirten und ihres Anhanges/ sondern des ganzen Volkes. Jenen war eö daher aus sehr ftaatsklugen Rücksichten vorzüglich darum zu thun/ dem gütlichen Vertrage die größtmöglichste Sanktion und Feierlichkeit zu geben. Sehr »»gerne ließ Beda sich berede»/ persönlich auf den Komitien zu erscheinen; doch da der erste Schritt durch den Abschluß der Verhandlungen einmal gethan war / so konnte der zweite/ welcher solchen die Vollendung aufdrückte / nicht wohl verweigert werden. Die LandSgemeinde gieng also den 23 . November zu Goßau vor sich. Der Anblick einer ungeheuern/ um ihren LandcSvater in tausendfachen bunten Reihen versammelten Volksmenge machte bei Jedermann einen tiefen Eindruck. Altersschwäche hinderte den guten Beda/ an sein liebes Volk zu sprechen; aber seine sanfte Miene/ der ihm ganz eigene heitere Blick voll Güte/ zeugte laut genug von seinen herzlichen Gesinnungen; dankbar brachten ihm die Anwesen- den durch allgemeines Frohlocken und Vivatrufen den Tribut öffentlicher Huldigung. Dieser Tag gewährte ihm von warmen Volksfrcunden die Apotheose ^). H „Nun endlich gieng die schon lang gesuchte/ zuletzt erzwungene LandSgemeinde zu Goßau vor sich. Der Fürst/ Dekan/ „Deikola/ Ofsizial/ Statthaltere von St. Gallen und Wyl/ wie «auch der Vizekanzler Gschwend und Reichsvogt Grübler waren «zugegen. Die Uebereinkommniß des Fürsten mit dem Lande wurde «verlesen/ Alles erwehret und wie einhellig angenommen/ darauf das ,,'re veum in der Kirche abgehalten/ wobei sich ein französischer «Emigrant sehr artig vernehmen ließ: Es wäre doch ein Wunderding/ daß der Fürst zu St. Gallen ein Danklied «anstimmen ließ/ um weil er den zehnten Theil seiner «Einkünfte verloren hätte." Tageb. G. Br. iM. S.287. 66 Aber ein Theil des Kapitels, welcher die Landsgemeinde für ein Auto-da-Fe der weltlichen Herrschaft des Stiftes an- sah, war sehr übel auf seinen Fürstabten zu sprechen. Man nannte seine Erscheinung an jener Versammlung eine öffentliche Beschimpfung deS Stiftes, eine pöbelhafte Fraternisi- rung mit den Rottenhäuptern, eine ärgerliche Farce u. s. w., ihn selbst aber einen treulosen Verräther! Ein lakonisches Briefchen eines Kapitularen, der in geheim der LandeSge- meinde beiwohnte, verdient, weil es so treu die DenkungSart dieser Partei ausdrückt, hier einen Platz: „Heute war ich auf einem Acker in Goßau bei der „ Beerdigung deS Stiftes St. Gallen gegenwärtig; — Fürst- „ abt Beda vertrat dabei die Stelle des auSsegnenden Prie- » stcrö und TodtengräberS. P. M. G." 24. Neue Unruhen; das Kapitel will den gütlichen Vertrag nicht besiegeln; das Jubiläum. Einem Theile deS Volkes, der seiner bisherigen Regie- rung immer treu geblieben, in einigen Gemeinden des Wyler- und Roschacher-AmteS, entgieng die Stimmung nicht, welche im Innern des Stiftes über den gütlichen Vertrag herrschte. Er sah diesen als ein durch Gewalt dem guten Fürstabten Beda abgedrungeneS Machwerk an, und äußerte laut seinen Unwillen gegen die Führer deS Geschäftes von Seite deS Landes. In der That waren die Ausschüsse in so mancher Hinsicht keineswegs die Männer, welche allgemeines Zutrauen einflößen konnten. Ihre Lage wurde bei den neuen unruhigen Auftritten immer bedenklicher, hätten sie nicht am Landesherr» selbst einen Beschützer gefunden, der zur Behauptung der öffentlichen Ruhe unterm 18. Dezember 1795 einen Aufruf erließ und solchen mit Androhung eines Ueberzugcs begleitete. WaS würde eö ihnen auch geholfen haben, in einer am t) «Vno boo aotn suprvin-c I'i-incipis poteststi vulnn8 inüietunr « 68t crneutum illuä, nee ullo üeincsx» moäo vel temxoro «snsn- « änia.» 6. F. 1°. I. »rg. 67 18. März 1796 zu Roschach gehaltenen Versammlung ihr Comite zu verstärken/ wenn nicht Bedas Dazwischenkunft früher ihre Gegner entwaffnet hätte? Und dann der gütliche Vertrag selbst — daS Erzeugniß zweier Tage — trug zu sehr die Spuren der Uebereilung auf der Stirne und bot zu unendlich vielen Kollisionen den Stoff. Was immer darin Verworrenes oder Zweideutiges lag/ sollte nach dem Sinne der Ausschüsse zu Gunsten des Volkes gedeutet werden. Man wies noch allezeit gern auf die Rotte von Tumultuanten im Hintergründe, wenn dem Verlangten nicht entsprochen würde *). Dieß erbitterte endlich um so mehr, da daS Kapitel dem gütlichen Vertrage seine Sanktion noch nicht ertheilt und jener folglich noch keine gesetzliche Gültigkeit hatte. Seit Abschluß des mehrgcnannten Vertrages war Beda nicht mehr persönlich bei den Sitzungen des Kapitels erschie- „Die Bauern zu Straubenzell und Gaiserwald siel« len seit einiger Zeit das muthwilligste Volk vor und arten bis „ zum förmlichen Aufruhr aus. Heut (3. April 1796) thaten es „ihnen die Eggersrieder und Gruber beinahe vor, da sie in „der Pfarrkirche, wo wegen der Ammann- und Richterwahl eine „Gerichtsgemeinde gehalten wurde, an wilder Wuth den Barbaren „ als Christen gleicher waren, keine Rücksicht weder auf die Hei» „ligkeit des OrtS, noch auf die Gegenwart der obrigkeitlichen „Person, oder der Ausschüsse hatten, Schlüge austheilten, Stühle „umwarfen, wobei eS nicht ohne Blutvergießung abliefe und im „Zweifel stunde, ob nicht die Kirche entheiliget feie? Da unge- „achtet der Beredsamkeit des Hrn. Obervogts Zweifel, der „alles mögliche that, mit diesen Tollhansen nichts gescheides zu „machen war, so hob selber die Gemeinde auf und man gieng „unvcrrichteter Sache aus einander. - Nicht bessern Erfolg hatte „eine spätere im Herbst gehaltene Gemeinde, die Wuth des Pöbels „brach aber diesesmal gegen das Haus des Hauptmanns tz. A.Heer „aus, den man jedoch zum Glücke nicht fand, sonst würe eS viel- „leicht um sein Leben geschehen gewesen." Tageb. P. G. Br. 3. April u. 18. Sept. 1796. Diese Tumultuanten waren eben das fromme Völkchen, welches die Bewohner von Arbon späterhin wegen vermutheter Annahme der helvetischen Konstitution für unwürdig hielt, länger im Besitze des alten gefeierten Bildes Christi am Kreuze zu bleibe«! i 5 * es - nen. Mit desto mehr Freimüthigkeit und Kraft sprach man daher gegen bemeldete Akte, so daß selbst die, welche, einstimmig mit dem Abte, sie als ein Produkt absoluter Nothwendigkeit, um die Gräuel der Anarchie zu verhüten, betrachteten, den Muth nicht hatten, für ihre Ratifikation zu sprechen. Man verweigerte also standhaft, ihr daß Konvent- stgill beizudrückcn,bisBcda, von den Ausschüssen gedrängt), solches mit allem Ernste forderte. Auf die Drohworte, welche er im ersten Momente gereizter Empfindlichkeit fallen ließ, hätte kein solches Gewicht gelegt werden sollen, als wenn denselben die am 20 . Jänner 1796 erfolgte Besieglung des Traktates von Seite des Kapitels einzig bcizumcssen wäre ^). Sehr wichtige politische Rücksichten hätten ohnehin die Mehrheit der Kapitularen bewogen, diesen Schritt zu thun. Was hätte auch eine längere Weigerung für Resultate herbeigeführt? Hätte sie nicht vollends Stift und Landschaft an den Rand deö Verderbens gebracht? Und jede einseitige Unter- nehmnng des Kapitels wäre von höher» auswärtigen Behör- H „Die Ausschüsse begriffen gar wohl, daß ohne das Siegel «des Kapitels das zwischen dem Fürsten und dem Lande errichtete, «von einer Seite schon besiegelte und von 33 Ausschüssen untcr- «zeichnete Instrument nimmer seine Gültigkeit erhalten würde, «wenn nicht zumal das Konventsiegel daran hienge. Dieses her- «zugeben weigerten sich bisdahin noch unsere Siegelbewahrer und «mit ihnen das fast einhellige Konvent. Dafür nun wurde daSheu- „tige 6 si>üulum angesagt.Tags zuvor hatte es gar nicht «den Anschein, daß sich das Konvent zur Signatur verstehen würde. „Nun aber wendete sich das Blatt, und sie gieng durch. Sämmt- ,, liehe Kapitularen begriffen gar wohl, wie äußerst nachtheilig der «ganze Traktat für das Stift wäre. Aber es war bereits zu weit „gekommen, und wir hatten nebst der Gefahr, uns noch großem «Uebeln bloß zu geben, nirgends in der ganzen Welt eine Stütze: «keine von den Kantonen, keine von der Kongregation (der Benediktiner in der Schweiz), von der Nuntiatur, Pabste. So muß- «ten wir endlich, um größeres Elend zu verhüten, das thun, was «wir nicht wollten." Tageb. G. Br. t 796 . S. 292 u. 293. ») Gesch. des Kant. St. Gallen, 3 ter Thl. S. 643 . den als ein unmächtigeS Wagestück eines mißvergnügten Mönchskomplottes angesehen und abgewiesen worden ^). Die Feier des Jubiläums (Jubelablaßes) im Frühling von 1796, welche Kaiser Franz !l. für seine vordcröfterreichi- schen Staaten veranstaltet hatte, wurde auch auf das St. Gallische Gebiet ausgedehnt. Die Zeit ihrer frommen Uebungen stoß in ruhiger Stille vorüber. Der Landmann widmete sich der Andacht; selbst solche, die im Ruft revolutionärer Gesinnungen standen, bewiesen sich im Oeffentlichen sehr religiös, und man sah eine neue Probe von dem, wenn schon nur auf eine sehr kurze Dauer, waö die Kirche über die Gemüther vermag. — Da starb unvermuthet der Fürstabt Beda. 25. Tod des Fürstabtes Beda. Am 19. Mai 1796 beschloß Beda die edle, wohlthätige Laufbahn seines verdienstvollen Lebens. Der gute Greis unterlag den Altersschwächen, Rheumatismen und andern krampfhaften Zufällen, die ihm seit einigen Jahren wechselweise hart zugesetzt hatten. Die kurz vorher in helle Flammen auflodernden Unruhen des Mischen Gebietes und die Spannung mit der Opposition im Kapitel wirkten aber noch weit gewattthätiger auf die geistige Masse deö FürstabteS, daß sie dahin welkte. Er, der im ganzen Lande nur Freunde, in den angrenzenden Staaten der Schweiz und Deutschlands wegen seines warmen Eifers und seiner beispiellosen Aufopferungen für da§ Beste seines Volkes, ungehcuchelte Verehrer zählte; Er, der *) Von der schon am 20 . Jänner erfolgten geheimen Erklärung und Protestation des Konvents wider den gütlichen Vertrag, kraft welcher „das St. Gallische Volk rebellische Unterthanen „betitelt und in ausdrücklichen Worten gesagt wird: daß sie, die „Konventualen, und ihre Nachkommen bei sich ergebender Gelegenheit und veränderten Zeitumstä'nden von den 6i Artikeln des gütlichen Vertrages ganz abgehen und dieselben nach Gefallen vernichten mögen" (Botschaft des Kl. Rathes des K. St. Gallen vom 6. Mai 1805) wußten die jünger» Konventglieder — Nichts. 70 so vortreffliche Mensch und Obere/ hatte in seinem letzter! Jahrzehent die einzigen Gegner an einigen seiner Kapitu- laren. Für das sanfte, gefühlvolle Herz BedaS waren dieß Leiden, die cS tief erschütterten und ihm tödtliche Wunden beibrachten. Eine düstere Schwermuth und tiefer Gram bemäch- tigte sich nach und nach seiner sonst so heitern, frohen Seele, und Er, der fromme Dulder, schlummerte hinüber in die bessern Regionen, wo Verdienst und Tugend nach ihrem wahren, innern Werthe, nicht nach blöder leidenschaftlicher Ansicht fader Sterblicher, gewürdigt wird. Dankbar mischte die große Mehrheit des Kapitels ihre Thrä- neu unter jene des tief gerührtes Volkes, das sich bei der Nach. richt von Bedas Absterben ganz den schmerzlichen Empfind»«- gen von innigster Wehmuth hingab. Wer verdiente aber auch aus allen Aebten St. Gallens mehr die Liebe seiner Untergc- benen, als Beda? Und das Volk wußte dessen große Seele und ausgezeichneten Charakter zu schätzen; denn selbst in den bedenk- lichsten Krisen zwischen Stift und Land verehrte es an ihm einen wohlthätigen Genius, der es von dem Irrwege der Anarchie mit edler Selbstopferung auf die Bahn gesetzlicher Ordnung sanft Hinleitete. Noch ist sein Name bei diesem biedern Volke nicht verhallet; noch lebt er in dessen dankbaren Herzen. Die 60,000 Einwohner, deren Freund und Vater er war, huldigen ihm noch jetzt, als eben so viele Priester der National-Erkenntlichkeit, am Altare des Vaterlandes. 71 Dritter Abschnitt. Hon Abt pankra;ens Regierungsantritt bis ;um Ausbruche der helvetischen Revolution. 26. Interimsregierung nach BedaS Absterben; Blick auf den Geschäftskreis eines Fürstabtes von St. Gallen. Sogleich nach Bedas Hintritte ernannte das Kapitel aus seiner Mitte Kommissarien/ welche die Geschäfte leiten und die nöthigen Vorkehrungen zu der neuen Abtwahl zu treffen hatten. Diese Kommissarien untersuchten nun die Finanzen des Stiftes und Miethen freilich auf traurige Resultate. Die Schuldenmasse war groß/ die Kasse erschöpft und ihr kleiner Bestand zur Bestreitung der Unkosten für die neue Abtwahl nicht hinreichend. Das Kapitel fand daher für gut/ allen kostbaren Prunk und eitles Zeremoniell zu vermeiden/ und selbst den päbstlichen Legaten ganz in der Stille/ ohne militärische Freudebezeugungen/ nur von ein paar Beamten begleitet/ nach St. Gallen kommen zu lassen. Die Todesepoche des unvergeßlichen Beda ward für die öffentliche Ruhe nicht ungünstig. Die Kapimlaren wollten daher keine Zeit verlieren/ einen neuen Abten an ihre Spitze zu stellen/ besorgend/ daß das Landvolk, oder vielmehr die Ausschüsse/ eS für gut finden möchten/ sich in die Wahl zu mischen. Der Wahltag blieb deßwegen dem Publikum ein Geheimniß; es wurden die nöthigen Veranstaltungen mit kluger Bedächtlichkeit getroffen und die exponirten KapitelS- glieder einberufen. Nicht jeder Alltagskopf/ sondern nur ein Mann von Geist und ausgebreiteten Kenntnissen konnte die Stelle eines Fürstabtes von St. Gallen mit Würde bekleiden; denn dieser 72 war nicht bloß Vorsteher eines Klosters/ wie andere Aebte in der Schweiz; sein Wirkungskreis dehnte sich beträchtlich/ sowohl über das Fach der weltlichen Jurisdiktion/ alS auch über jenes der> geistlichen Hierarchie aus. Als Fürst eines zwar kleinen/ aber wegen Kunstfleiß nnd Bevölkerung ansehnlichen LändchenS mußte er Lurch weise Anstalten Kultur befördern/ Handel und Gewerbe/ als die vornehmsten Vehikel dcs öffentlichen Wohlstandes/ erweitern/ durch wohlthätige Gesetze und weise Gerechtigkeitö- pflege das Glück des Volkes befestnen/ und durch strenge Handhabung einer vernünftigen Toleranz die Anhänger beider Konfessionen schützen. Als Nachbar und Verbündeter der schweizerischen Kantone hatte der Abt ein politisches System zu befolgen/ welches ihm nicht sowohl durch alte Traktaten mit einzelnen Stände»/ alö vielmehr durch die jedesmaligen Verhältnisse des ganzen BundeSvereineö vorgezcichnet war. AlS Oberhaupt eines in ganz Europa berühmten Stiftes - welches schon in den mittlern Jahrhunderte«/ wo Deutschland noch tief unter der Geistesbarbarei lag/ ein Sitz der römischen und attischen Musen war/ und welchem die litterarische Welt kostbare Ueberbleibsel der schönen Geister des Alterthums zn verdanken hat/ mußte er selbst Oberpriester der Musen sein / und dem heiligen Feuer ihres Heer- deS stets neue Nahrung ertheilen. Um den Glanz seines Stiftes zu erheben oder wenigstens zu behaupten / mußte eS für ihn von äußerster Wichtigkeit sei«/ brauchbare Männer für Kirche und Staat durch ächte Gelehrsamkeit nach höher» Ansichten zu bilden/ und den katholischen Kultus in die engste Verbindung mit reiner Moralität zu bringen. Denn alS Ordinarius hatte er auch die volle geistliche Jurisdiktion/ nicht nur über den Klerus und das gesammte Volk der weltlichen Besitzungen seines StifteS/ sondern auch über die meisten Pfarreien im Rheinthale / ja sogar über einige im Thurgau und selbst in Deutschland/ von welchen allen er zugleich beinahe der einzige Kollator war. Auf diese Weise hieng die sittlich-religiöse Bildung des Volkes vorzüglich von ihm ab. Schon diese kurze Uebersicht ist hinreichend/ eine Idee von dem wichtigen Tagewerke eines Fürstabtes von St. Gallen zu geben. Auch in den für das Stift günstigsten Zeitpunkten kam außerordentlich viel darauf an / daß es einen an Talenten und Energie ausgezeichneten Mann am Ruder seiner Geschäfte hatte. Die mehr als tausendjährige Geschichte dieser Abtei beweist / daß ihr Heil immerhin von geprüfter Mäßigung und Friedensliebe ihrer Prälaten abhieng. Und wer kennt nicht die mächtigste Stütze eines Regenten — das Zutrauen des Volkes? Wehe dem Fürsten/ dem das Volk diesen Tribut der Achtung und Liebe nicht schuldig zu sein glaubt.' — Für St. GallenS Aebte war dieses öffentliche Zutrauen von jeher um so nothwendiger / als ihnen in Kollisionsfällen mit dem Volke keine disponible Macht zu Gebote stand/ um dessen Trotz zu brechen/ oder ihr eignes Ansehen in die Länge zu behaupten. So oft das Volk gegen seinen geistlichen Beherrscher mißtrauisch ward / so zeigten sich bald die Symptome der Gährung, und der letztere sah sich allemal in die traurige Alternative versetzt / entweder mit seinen eigenen Unterthanen Prozesse zu führen / oder den Kürzern zu ziehen. Wenn aber je zu einer Zeit das Zutrauen des Volkes einem Abte von höchster Wichtigkeit war/ so wär dieß besonders in der Periode/ wo nach Bedas Tode ein Anderer die Zügel der Regierung ergreifen sollte. Denn noch immer waltete eine Spannung ob zwischen dem freiheitsluftigen Theile des Volkes und dem Stifte/ und in Rücksicht des gütlichen Vertrages waren die Grundlinien der wechselseitigen Verhältnisse noch nicht bestimmt genug abgemessen. 27. Blick auf das Wahlkorps oder das Kapitel des Stiftes St. Gallen. Noch zu Anfang der zweiten Hälfte des vorigen Jahr- 74 Hunderts bestand die Mehrzahl der Kapitularen deö Stiftes St. Gallen auö Ausländern vom deutschen Reiche/ dieMin- derheit hingegen theils aus Schweizerbürgern/ theils aus Landeskindern deS Gebietes der Abtei. Jene hatte bis auf den Fürstabten Beda den Meister gespielt; sie war aber auch der Minderheit nicht nur an der Zahl/ sondern an Talenten und Thätigkeit überlegen gewesen; diese gönnte dem Ver- dienste gerne den Vorzug. Faktionen und wechselseitige Reibungen gab eS keine; höchstens kam bisweilen eine Art von besonderer Zuneigung / die zwischen Landsleuten unwillkühr- lich entsteht/ zum Vorscheine / welche aber auf Aemterbesetz- ung u. dgl. keinen Einfluß äußerte. Bedas Wahl war die Folge brüderlichen Einverständnisses von beiden. Seit dieser Epoche wurden aber weit mehr Schweizer als Deutsche in das Kapitel aufgenommen/ so daß letztere im 1.1796 zu einer ganz unbedeutenden Minorität herabgesunken waren. Aber seit den 1780er Jahren hatte sich gegen B e d.a eine Opposition erhoben/ die daS Kapitel in zwei Parteien theilte und bis an das Lebensende des benannten FürstabteS dauerte. An dessen Gegner schloßen sich/ als Zöglinge derselben und bearbeitet von ihnen/ die jünger» Kapitularen an. Nach ihrer Idee sollte die neue Administration ganz das Gegentheil von der vorigen sein. Diese Partei hoffte zuversichtlich/ bei der bevorstehenden Abtwahl die Oberhand zu gewinnen/ — und sie täuschte sich nicht. 28. P. Pankraz Vorster wird Fürstabt zu St. Gallen. Schon am Vorabende des Wahltages begrüßten einige der Kapitularen ihren Mitbruder Pankraz Vorster alö neuen Fürsten; sie zeigten ihm den Anfangsbuchstaben seines Namens auf dem Kataloge/ wo der des FürstabteS zu stehen kommt/ bereits gedruckt/ und erlaubten sich mehrere auffallende Anspielungen auf die Würde/ die er Morgen erhalten würde / mit einer Zuvoreiligkeit / die sowohl dem 75 Anstande, als auch der Wichtigkeil deö WahlgeschäfteS znwi. der war/ und Manche beleidigte. Den i. Juni (1796) eröffnete der päbstliche Nuntius, Monsignor Gravina, die Wahlversammlung mit einer kurzen Anrede, worin er einige schöne Blumen auf des verewigten Bedas Urne streute und die Kapitularen zur Ernennung eines ihm würdigen Nachfolgers ermähnte. Hierauf wurde zur feierlichen Eidesleistung geschritten, und jeder Kapitular mußte schwören, nur denjenigen zu wählen, den er — ,, mit guter Treue und nach Gott in « geistlichen Sachen für den Bessern, und in zeitlichen Dingen »für den Nützlichern " — erachtete. Aber diese ,, zeitlichen Dinge« — lagen sie nicht dem größer« Theile des Wahlkorps zu sehr am Herzen?') Genug, schon das erste Skrutinium entschied zu Gunsten des P. Pankraz Dörflers, der 56 Stimmen erhalten hatte. Zur ganz einhelligen Wahl gingen ihm nur 12 Vota ab, indem an derselben 68 KapitelSglieder Theil nahmen. Diese bei einem zahlreichen WahlkorpS so ungewöhnlich große Zusammcnstimmung schien etwas Außerordentliches zu sein. Der päbstliche Botschafter witterte, nach ultramontanischer Sitte, eine Art höherer Einwirkung, und rief erstaunt: «Der Finger Gottes ist hier! « — Aber die Kapitularen, meistens aus Helvetiens kälteren Zonen, wo man sich nicht so leicht auf den Flügeln der Imagination in die Regionen der Mysterien emporschwingt, sahen Alles für sehr natürlich an. Pankraz war 1786 an der Spitze der schon oft berühr, ten Opposition gegen Fürstabt Beda gestanden und mußte folglich schon deßwegen der Held dieser Partei und ihrer jüngeren Kreaturen sein. Diese sprachen nun, wie I. v. Arx „ Weil Pankr. Vorster die Fehler der vorigen Regierung „aufs eifrigste von Allen angegriffen hatte, wurde er aus Allen «für den tüchtigsten gehalten, der unsern gesunkenen Der» „mögenSzustand durch seine Geschicklichkeit und Thätigkeit « wieder emporheben könnte." 6. §. r. l. ,Z§. 76 selbst erzählt?) zu einander: »Nur ein thätiger, kraftvoller »und haushälterischer neuer Abt kann der Zerrüttung (des »StifteS) Ziel und Maß stecken" — und erkannten diesen Zeus kx iliseiiinL in der Person PankrazenS in einer geheimen, am Vorabende des Wahltages gehaltenen Versammlung; daher der Morgens darauf erfolgten Wahl die Gültigkeit nach kanonischen Gesetzen hie und da im Stifte abgesprochen wurde. Andere Kapitularen, vom Faktionsgeiste nicht beseelt, hatten Pankrazen die Würde eines Fürstabtes wegen seiner ausgezeichneten Talente und Verdienste um die Wissenschaften, und vorzüglich wegen des rastlosen Eifers, mit dem er jedes seiner Geschäfte trieb, zugedacht, und noch Andere, weil ste glaubten, seine Erhebung wäre schon so gut als ausgemacht. Wer kann jetzt an seiner fast einhelligen Ernennung noch etwas Wunderbares entdecken? Der Neugewählte wurde nun aus dem Kreise seiner Mit- brüder vorgerufen; aber wie von einem elektrischen Schlage betroffen, stand Pankraz ganz in sich gekehrt, ohne einen Laut zu geben, unbeweglich da. Man drang in ihn, sich zu erklären; allein ihm gebrachen die Worte; endlich lehnte er rief schluchzend die ihm zugedachte Würde standhaft ab. Vielleicht hatte er traurige Vorgefühle — die unglück- schwangere Zukunft mochte sich ihm in diesem feierlichen Momente, enthüllt von ihrem schwarzen Schleier, dargestellt haben. .Und schon die kritische Lage des Stiftes in Rücksicht der politischen Verhältnisse mit der Landschaft und der Erschöpfung der Finanzen bot Ursache genug dar, die Abtei aus- zuschlagen. Den zudringlichen Kapitclsgliedern sagte Pankraz mit sichtbarer Bewegung : »Was wollt ihr mit mir? »—ferne sei von mir dieser Kelch; ich würde in einem „ halben Jahr eine Leiche sein l" — Endlich ergab er sich. ? Gesch. d. K. St. Gallen, 3ter Thl. S. 646, wo I. v.Arx, so wie an andern Stellen, seine und seiner Partei Meinung für die des Kapitels aussiebt. 77 29. Biographische Skizze von Fürstabt Pankraz. Pankra; Vorfter wurde 175Z zu Neapel gehören. Sein Vater/ ein Bürger aus dem St. Gallischen Städtchen Wyl/ bewies sich anfänglich alS treuer Anhänger deS Stiftes St. Gallen. Als dann aber zwischen diesem und dem benannten Städtchen Wyl Mißhelligkettcn auSbrachcn/ ergriff Vorfter die Partei seines Vaterortes und verließ/ da der Urtheilsspruch der Schirmkantone zum Nachtheile deS letzter» ausfiel/ aus Gram und Unwillen die Schweiz. Ein für ihn sehr glückliches Gestirn führte ihn nach Neapel/ wo er unter den königlichen Truppen eine Offizier-stelle erhielt und eine Gräfin BerniS zur Gattin nahm. Sein Sohn Pankraz wurde schon in der zartesten Kindheit mit einem fast eben so jungen Schwesterchen über die Appenninen und den Gotthard nach der Schweiz gesandt. 2Kas für Verhältnisse diese so auffallende Trennung der Kinder von den Eltern/ die einander nie wieder sahen/ nothwendig gemacht haben möge»/ ist unbekannt. Der junge Vorfter fand bei einem Geistliche«/ seinem Onkel von väterlicher Seite/ gute Aufnahme und eine seinem Alter und der damaligen Denkungsart angemessene Bildung. Nach einigen Jahren wurde er unter die studirenden Jünglinge ins Stift St. Gallen versetzt. Hier entwickelte er schöne Geistesanlagen und legte 1771 die Gelübde ab. , Von dieser Epoche an lernte man vorzüglich seine Talente schätzen. Ueber den Spekulationen der Metaphysik lag damals in St. Galle»/ so wie in den meisten Klöster»/ eine Art von geheimnißvollem Dunkel; Pankraz wagte sich daher an die Mathematik und Experimentalphysik und machte in beiden seltene Fortschritte. In der Theologie und in den Rechten erwarb er sich auch eine vorzügliche Stärke/ und galt für einen der hoffnungsvollsten Köpfe des Stiftes. Gleich nach Erhaltung der höher« Weihen wurde er zum Lehrer der Weltweisheit befördert. Bis dahin hielt man 78 in St. Gallen die Meßkunst und die Theorien über die AuS- dehnung und Größen der Körper entweder für ganz zwecklos für Klosterbcwohner und zu zerstreuend; oder die bisherigen Lehrer wagten nicht/ in das Heiligthum einer Wissenschaft einzudringen/ deren Außenseite ihnen schon so steil und unfruchtbar schien/ daß ihren Köpfen darüber schwin- delte. Selbst die Philosophie / diese Quelle und Krone alles vernünftigen Denkens und WissenS/ wurde größtemheils auf die praktischen Regeln der Dialektik beschränkt/ um sich ihrer zur Vertheidigung kirchlicher Orthodoxie bedienen zu können. Pankraz hatte den Muth/ sich einigen Fächern der Philosophie mit großer Anstrengung zu widmen/ und ein guter Erfolg krönte seinen Fleiß. Seine angenehmste Beschäftigung aber war/ trigonometrische Ausmessungen vorzunehmen/ die ihm um so mehr Beifall erwarben/ da er sich ganz allein dazu gebildet hatte. . Fürstabt Bcda belohnte diese Verdienste des noch jungen Mannes mit verschiedenen Auszeichnungen und ernannte ihn zum Mitgliede des Pfalzrathes. Auch hier zeigte er großen Scharfblick und Talente/ die ihm die Achtung seiner ältern Kollegen erwarben; selbst das Publikum nannte damals seinen Namen mit Verehrung. Diese glücklichen Eigenschaften würdigte aber sein Fürstabt nicht bloß mit Beifall/ sondern auch mit herzlicher Freundschaft. Von nun an lebten beide auf vertrautem Fuße/ sahen sich beinahe täglich / und setzten gemeinschaftlich einige der zweckmäßigsten Maßregeln in Rücksicht eines verbesserten StudienplaneS und anderer nützlichen Dinge durch. Aber diese schöne Harmonie der Gemüther war nicht von langer Dauer. Pankraz fieng an über die ökonomische Administration BedaS Mißtrauen zu schöpfe«/ und solches/ da letzterer den ihm gemachten Vorstellungen und Planen zu Reformen nicht sogleich entsprechen konnte oder wollte/ unter den Kapitelsgliedern zu verbreiten. So entstand zwischen 79 gedachtem Fürstabten und der Minderheit seiner Kapitularen jene berüchtigte Spannung, die zu verschiedenen Schritten, z. B. zu einer Visitation durch die Aebte von Einsiedeln und Muri, zum Rekurs an den päbftlichen Nuntius und an den römischen Hof unmittelbar selbst, und zu einer Gattung von innerer Revolution im Stifte St. Gallen führte. Pankraz war die Haupttricbfeder und die Seele aller Unternehmungen gegen den guten Beda, bis ihm und drei andern Mißvergnügten die Herrschaft Ebringcn im Breiögau zum Aufenthaltsorte angewiesen wurde, wohin er den 22 . des Herbstmondes 1788 abgieng *). Aber auch hier ruhte er noch nicht. Gleich Anfangs 1789 begab er sich persönlich zu den schweizerischen Aebten zu Mariastein und Rheinau, um solche für seine Partei zu gewinnen; doch vergebens. Glücklicher verlegte er sich zu Ebringcn auf die Land- wirthschaft, indem unter seiner Leitung ein vorher unergiebiges Terrain in eine gute Trifte umgewandelt und eine Art von kleiner Schweizerei errichtet wurde. So bekam er den Ruf eines guten Oekonomen. In stiller Muße stoßen ihm 7 Jahre geräuschlos dahin, bis ihn die Landesunruhen von 1795 wieder in Thätigkeit setzten, die sich jedoch nur auf einen Briefwechsel mit Vertrauten im Kapitel beschränkte. Ganz unvermuthet erschien Pankraz nach Ostern 1796 in St. Gallen. Der liebenswürdige Beda nahm ihn nicht nur gütig, sondern mit ehrenvoller Auszeichnung auf, und beide schienen jetzt miteinander gänzlich ausgesöhnt zu sein. Man drang in den Fürstabten, daß er sich entschließen möchte, jenem wieder im Stifte seine Wohnung anzuweisen; bereits schwankte der gute Greis: doch gab er ihm in sanften Ausdrücken die Weisung, nach Ebringcn zurückzukehren, ') Bei seiner und seines Gesellschafters Abreise sollen dem Fürsten die Worte entfallen sein: «dton vllloliUis lseism n>eom!» — Und doch fanden beide nachher väterliche Vergebung und Liebe bei ihm. 80 mit der Hoffnung, bald von da abberufen zu werde«/ welche bei des Fürftabtes Tode so schnell realisirt wurde. Die übrigen Lebenszüge und Schicksale des Abtes Pan- kraz werden theils im Verfolge gegenwärtiger Geschichte berührt werden/ theils sind solche schon zur größten Offenkundigkeit in ganz Europa gelangt. 30. Fürstabt Pankrazens Charakter. Pankraz war von Natur lebhaft/ kühn und umerneh- mend. Auf seiner großen Stirne malten sich Ernst und ein Zug von Schwermuth / welchen die stille Gluth des schwarzen AugenpaareS noch mehr heraushob/ über das ganze Antlitz eine Art von Würde verbreitend. Seine Miene/ um die selten ein schnell vorübergehendes Lächeln schwebte/ sein bedächtlicher Gang und der Ausdruck seines ganzen Wesens verkündeten den selbstständigen / in sich gekehrten und in mancher Hinsicht originellen Mann. Mit einer ausgezeichneten Stärke des Geistes im Denken verband er eine glückliche Darstellungsgabe/ die ihn nicht nur zum tüchtigen Geschäftsmanne / sondern auch zum angenehm unterhaltenden Gesellschafter bildete. Ganz im Einklänge mit der hohen Religiosität seines Gemüthes hielt er strenge auf den Grundsätzen und Uebungen des Ordenöstandeö / und weder sein mehrjähriger Aufenthalt in der Nähe des ersten Hofes von Europa/ noch der vom Zeitgeiste und großen Ereignissen bewirkte fast allgemeine Umschwung der Dinge vermochte in seinen Ansichten und in seiner einfachen Lebensweise die geringste Veränderung hervorzubringen. Fest in seinem Entschlüsse und rastlos thätig in Ausführung desselben/ faßte und hielt er den geringsten Funken eines zu hoffenden glücklichen Erfolges mit einer Beharrlichkeit/ die beinahe an das Exzentrische grenzte. Allerdings war der stärkste Hauptzug seines Charakters dieses Festhalten an- den einmal gefaßten Meinungen/ welches Viele eine Art von Eigensinn nennen/ — eine Eigenheit/ die bisher/ nach der - 81 Erfahrung, so manchem von Wyl gebürtigen Individuum zukam/ die sich vorzüglich in der Familie Vorster forterbte und die der Fürstabt Beda während der Spannung zwi- schen ihm und der Opposition im Kapitel 1786 in Hinsicht Pankrazenö so kurz als bündig bezeichnete/ da er sagte: „Er" (Pankraz) „ist ein Wyler und ein Vorster/ und er „ wird / so lang ich lebe / mir keine Stunde Ruhe mehr lassen." In der That schien Pankraz ein gewisses Gefühl der Überlegenheit an Talenten über Andere in sich zu haben; daher war ihm jede Ansicht der Dinge zuwider/ die nicht mit der seinigen übereinstimmte. Hastig griff er nach jeder noch so sonderbaren Idee und verzichtete lieber auf die Rathschläge seiner Freunde/ als auf seine Meinungen. In solchen Momenten schien er keine andern Verhältnisse zwischen seiner Umgebung und ihm zu kenne«/ als die des Gebietenö und der Unterwerfung. Kann man aber dieses dem Manne/ der als Knabe und Jüngling nur zwischen Klostermauern erzogen worden / verdenken? — Zu seiner Charakteristik gehört noch/ daß/ da er als Abt vorzog/ „Alles sehr voreilig zu behandeln und in Ge- „schäftcn eher mit Gewalt eine Bahn zu breche»/ als selbe „durch Zögern zu löse«/ er sogleich die Zuneigung von Vie- „len verlor "i). Von Nepotismus war kein Schatten an ihm zu entdecken; hatte er vielleicht die Maxime jenes Pabstes angenommen/ der auf seine Nepoten und sich den 14. VerS des 18. Psalms anwandte r «Si mei non kusrint « äonünsti tunL iiniiiL6u.lLtu8 ero, ot ewmiäukor a clelioto « wsximo.» 31. Gesinnungen des Volkes gegen den neuen Abt. Pankraz war dem Volke schon als ehemaliges Partei- Haupt gegen Beda verhaßt; sein mehrjähriger Aufenthalt zu Ebringen hatte diese nachtheilige Stimmung keineswegs ausgelöscht; man gab daher den Kapitelsgliedern von mehrern ') r. i. p. 234. 6 82 Seiten her Winke/ Pankrazcn ja nicht znm Fürsten zu wähle«/ wenn ihnen das Wohl des Stiftes und Landes theuer und wichtig sei. Sogar unter der niedern VolkSklassc hieß es: „nur diesen nicht." Man denke sich nun die große Sensation / die dessen Erhebung hervorbringen mußte. Bei der feierlichen Proklamation des Neugewählten in der Stiftskirche las man Betroffenheit auf allen Gesichtern; das Volk senkte seine Blicke und man sah endlich starr/ ohne ein Wort zu äußern/ einander an. Die dumpfe Stille/ die nun im Lande herrschte/ gieng aber bald in lautes Mißvergnügen über; keine sonst bei Abtswahlen gewöhnliche Freudenfeste fanden statt; man seufzte und fluchte vielmehr/ und es schien/ als wenn Jedermann zum Voraus eine Ahnung der Fehde gehabt hätte/ die Pankraz mit der Landschaft/ als Seitenstück jener frühern mit Beda/ bestehen würde ^). Die Währung der Gemüther stieg nun alle Tage. Es zirkulirren zweideutige Gerüchte über seine Geburt und selbst über seine Wahl/ gehäßige Anekdoten über seine Verhältnisse mit seinem Vorführer/ und man wollte schon Beweise seiner feindseligen Absichten in Betreff des gütlichen Vertrages wahrgenommen haben; so wie alle seine Aeußerungen und Schritte mit Argusaugen belauscht wurden/ so nahm der Brennstoff der Abneigung immer mehr z»/ bis er sich in einer Explosion Luft machte ^). Wann hat je ein Regent/ schon vor Ergreifung des StaätSruderS von öffentlichem Hasse verfolgt/ das Glück sei- *) Man erinnerte sich lebhaft der Worte Bedas über Pan- rra zen/ als jener einst befragt wurde - von wem er wohl glaube, daß erffcin Nachfolger werden würde ? „Hm, hm! antwortete Beda, „wer anders, als Pankraz; aber er ist ein Streiterlein/ ein Strci- „ terlein!" (d. i. er liebt Prozesse.) D Die Abneigung Vieler gegen ihn, durch falsche Anschuldi- „gungen Uebelwollender gesteigert, erregte einen so großen Haß des „Volkes wider ihn, daß es ohne Aerger seinen Namen nicht hören „mochte." Tageb. P. G. Br. I. Th. S. 2Z6. lies Volkes gemacht? Freilich zeigt uns die Geschichte Fürsten/ welche nachtheilige Eindrücke ihrer Völker gegen sie durch eine weise und wohlthätige Regierung glücklich auszulöschen wußten; aber diese waren dann von großherzigen Rücksichten geleitet; — Vater des Volkes zu sei»/ war ihr hohes Ziel/ dem sie mit Enthusiasmus alle Opfer brachten/ welche sie darzubringen nur immer vermögend waren; der Segen der Völker ruht darum auf ihrer Asche und die schönste Devise auf ihren Ruhm tragen die LandeSkinder in die Herzen der spätesten Nachkömmlinge hinüber. Hat es Pankrazen an dieser Geistesgröße oder an der Wärme des Herzens gefehlt/ um das schwere Problem zu lösen: wie er den Haß des Volkes gegen sich in Liebe verwandeln könnte? Vermuthlich glaubte er/ nichts zu Gunsten der Landschaft thun zu dürfen/ was dem Ansehen oder Interesse deS Stiftes einigen Nachtheil bringen könnte. 32. Abt Pankrazens Regierungsantritt; Finanzope- rationen. Wir sind nun mit dem Geschäftskreise eines FürstabteS von St. Gallen/ mit der Lage und den Verhältnissen/ in denen sich diese Abtei befand/ als sie zum letzten Male wieder besetzt wurde/ mit dem Charakter und den Talenten des Mannes/ der sie erhielt/ und mit dem was man vorläufig von ihm hoffte und fürchtete/ genugsam bekannt; es ist daher Zeit / Pankrazen als Fürftabt wirklich handeln zu sehen, und so den Faden der St. Gallischen Geschichte weiter zu verfolgen. Einige hielten dafür/ Pankraz*habe die Rolle schon lange durchgedacht/ die er als Abt spielen wollte. Sein erstes Benehmen gab zuverläßige Winke von dem System / das er gewählt zu haben schien; denn schon am Z. Juni/ da er noch nicht volle 48 Stunden Fürstabt war/ entsetzte er zwei Kapitularen ihrer Aemter/ und erregte so den Unwillen selbsi 6 * 84 derer/ die ihm sonst mit Leib und Seele zugethan waren. Verrieth dieses Verfahren nicht Mangel an Zartgefühl?') Bald verloren auch einige weltliche Beamtete, die bei der Landschaft in Kredit standen, ihren Einfluß in den Berathungen über öffentliche Angelegenheiten, aus dem einfachen Grunde, weil ihre Ansichten und Vorschläge mit jenen des neuen AbteS nicht übereinstimmten. Eine sehr angesehene Familie, die dem Stifte seit vielen Jahren wesentliche Dienste geleistet hatte, mußte bei verschiedenen Anläßen eS tief fühlen, daß die neue Regierung ihr gar nicht hold sei. Pankraz setzte eine Kommission aus KapitelSglicdern nieder, welche, unter seinem Vorsitze, sich mit Landes- und Finanzgeschäften befassen mußte. Ungern vermißte die Landschaft unter diesen ihre Lieblinge, den Statthalter Hungerhöhter und den Professor Müller; jener ward in seinem Wirkungskreise eingeschränkt, indem er an der Person eines Unterstatthalters einen Aufseher erhielt; dieser wurde auf eine mühselige Pfarrei versetzt, und den Dechant Schieß ließ man sonst nichts mehr gelten. Um das Stift von seinen Schulden zu erleichtern, traf Pankraz verschiedene Maßregeln. In Luzern trug er dem spanischen Gesandten eine Kapitulation an zur Errichtung eines St. Gallischen Korps im Dienste Sr. kathol. Majestät, um wo möglich durch Vermittlung des Nuntius von dem spanischen Hofe eine große Summe Geldes ohne Zins, als ein Anleihen wegen der zu schließenden Kapitulation, zu erlangen. Auch an das englische Ministerium wendete er sich, um vortheilhafte Anleihen zu negozircn, allein eS gelang ihm nur, von dem Kloster Salmansweiler solche *) „Am zweiten Tage nach seiner Wahl brach er sogleich in „Aemter-Abänderungcn aus und entsetzte zwei Kapitularen ihrer „Stellen; Niemand äußerte sich zwar dagegen, weil das Ansehen „(des Abts) noch neu und groß war. Aber er konnte dem Urtheile „Mehrerer keineswegs entgehen, die änderst dachten und aus der „GegenwartdieZukunftermaßcn." Tageb. P.G.Br. I-Th. S 23 s. z« geringen Interessen zu erhalten / mit denen manche Schuld- titel zu 6 Prozent getilgt werden konnte«! ^). Hätte er nur auch so viel Zutrauen und Liebe von Seite des Volkes / rvie Bcda/ in Hinsicht seiner politischen Administration zu gewinnen gesucht/ rvie manche Stürme wurde er sich und dem Volke erspart/ und dem Stifte die Existenz nach der Revolution gesichert haben! — 33 . Fürstabt Pankra; heißt die Ausschüsse auseinander gehen und reist ins k. k. östreichische Hauptquartier. Mit banger Besorgniß und Unruhe blickte der neue Regent auf daS noch immer bestehende Kommittce der Lan- deSausschüsse hin/ deren persönliche Abneigung gegen ihn sich bei jedem Anlaste ohne Rückhalt auösprach. DaS einzige Mittel/ ihren Verband zu lösen, schien ihm eine Genug- thuungsakte wider die Scheltungen zu sein/ welche die Partei der Linden gegen sie auSgcstoßen hatte. Wirklich verlangten die Ausschüsse eine Ehrenerklärung/ die der Fürst ihnen öffentlich ausstellte / mit dem ernsten Verdeutcn/ ihre Versammlungen aufzulösen und die Geschäfte den gesetzlich erwählten Ortövorgesetzten zur Leitung zu überlassen. Man unterwarf sich dem landesherrlichen Befehle/ nur die Aus- schüsse des Oberberger-Amtes kamen dagegen klagend bei dem Staude Zürich ein. Die Mißvergnügten verbreiteten indeß unter dem Volke das falsche Gerücht/ der neue Abt wolle den gütlichen Ver- trag nicht halten. Dieß empörte die ohnehin auf Pankra. zen sehr mißtrauischen und gereizten Gemüther. Man hielt hie und da stürmische Gemeinden, Gesetze und Obrigkeiten wurden verachtet, viele Unfugen getrieben/ und es drohte ') „Natürlich, daß Abt Pankraz die jährliche» Gnadengehalte „nicht mehr verabfolgen ließ/ die sein Vorfahrer einigen angese- „ henen französischen Ausgewanderten, z. B. dem Hrn. BartheSU. a. m. „bezahlt hatte." Lageb. P. G. Br. I- Th. S. 229. 86 die Anarchie mit allen ihren verwünschten Folgen loszubrechen/ als ein von der Regierung unterm L. Dezember 1796 erlas, sener Aufruf jenem schadenfrohen Gerüchte feierlich widersprach und die Ruhe einstweilen wieder herstellte; doch immerhin loderte eine Glut voll geheimer Gährung unter der Asche'). Der gütliche Vertrag bedurfte allerdings in manchem wesentlichen Punkte einer Erläuterung. Der Fürstabt ver- sprach diese als Landesvater zur Zufriedenheit des Volkes selbst geben zu wollen und die wechselseitigen Verhältnisse zwischen Stift und Land nach den wahren Interessen beider auf eine deutlich bestimmte Bafiö hin zu fixiren. Allein man traute Pankrazen nicht; selbst der für das Stift gutgesinnte Theil des Volkes schöpfte Verdacht gegen einsei" tige Erläuterungen eines Vertrages / den er als das letzte Vermächtniß vom unvergeßlichen Beda liebgewonnen hatte und daher für heilig und unverletzlich ansah. So waren die Gemüther gestimmt/ alS Pankraz noch im Dezember 1796 den Wanderftab ergriff/ um den Erzhcrzo- gen Karl von Oestreich in dem Heerlager zu Offenburg zu be- suchen. Die damalige Getreidesperre von Seite Deutschlands gegen die Schweiz war Ursache/ und die Erhaltung eines beträchtlichen Quantums Korn für die St. Gallische Land- schaft/ Zweck dieser Reise. Wirklich hatte er daö Glück/ daß ihm eine ansehnliche Portion Früchte verabfolget wurde. Dieser wahrhaft väterliche Schritt hätte ihm mit Recht -die Liebe seines Volkes erwerben sollen; allein man legte ihm geheime politische Zwecke unter und äußerte sich hie sind da im Lande naiv genug: man wolle — „ kein Brod vom »Prinzen Karl/ sondern vom himmlischen Vater." Was dem Argwohne einigen Schein gab/ war/ daß der Abt auf seiner Reise Zürich/ Luzern und Bern besucht ') »Im Pfarrdorfe Niederweil öffnete man den Knopf (die »Kapsel) des jüngst errichteten KirchthurmcS/ um nachzusehen/ ob «nichts NachtheiligeSgegen dieHarten darin niedergelegt worden »wäre. Tageb. P.G. Br. I- Th. S.24i. 87 hatte. Man glaubte also mit Grund ihm zumuthen zu dürfen, er habe bei den dortigen Regierungen um Beistand gegen seine mißvergnügten Unterthanen nachgesucht; aber noch Niemanden fiel eS ei»/ daß er im Sinne hätte/ das Gebiet der Abtei St. Gallen für ein ReichSlehen zu erklären und vom kaiserlichen Hofe Schutz gegen die Unruhe« stifter zu verlangen. Wahrscheinlich hat die ausgezeichnet gute Aufnahme im Hauptquartier in ihm diesen Gedanken und auch den Entschluß zu einer persönlichen Reise nach Wien erzeugt: er kam indessen am ik. Jenner 1797 wieder nach St. Gallen zurück. 34. Das Landessigill; Unruhen; der Prozeß zu Frauenfeld. Die widerspenstigen Ausschüsse von Goßau hatten in- zwischen ihr unausgesetztes Streben nach Mit - oder gar Al* leinherrschaft im St. Gallischen durch Verfertigung und Gebrauch eines sogenannten LandeSfigillS dreist genug verrathen: eö sollte dasselbe ein offenkundiges und amtliches Merkzeichen ihres fortdauernden politischen VereinS sein. Mit gerechtem Unwillen forderte der Landesherr dieses Sigill ab; jedoch vergebens/ denn Künzle von Goßau erklärte standhaft/ er würde solches nur denen auöltefern/ die eS ihm anvertraut hätten. Seine Entschlossenheit stützte sich auf einen Trupp.von fünfzig Mann / der ihn, so oft er vor der Regierung erschien / wie eine Art Wache umgab und dem rächenden Arme derselben entzog. Die Landschaft/ der ewigen Umtriebe müde,, sprach sich fast einhellig gegen die Beibehaltung des benannten Sigtlles aus/ nur drei Gemeinden ausgenommen/ bei deren Berathung Parteimänner und Tumultuanten die Oberhand gewonnen hatten. Man glaubte jetzt in St. Galle»/ eö wäre hohe Zeit/ gegen letztere einmal Strenge zu gebrauchen und gab Befehl/ deren zwei zu ergreifen/ von welchen der ejue nach dem Zuchthause zu Alt-Ravenö bürg abgeführt / der andere in St. Fiden in gefängliche Haft gesetzt wurde. 88 Aber sieh! Tages darauf ( 18 . Hornung) entstand da. rüber zu Goßau, Straubenzell und Gaiscrwald ein wilder Auflauf/ der sich / Wuth und Rache schnaubend/ nach St. Gallen wälzte/ um die Freilassung der Gefangenen zu er. trotzen. Allein dort waren schon kluge Vorsichtsmaßregeln getroffen und alle Zugänge in das Stift verschlossen worden. Muthlos wich der zügellose Haufe bis zur Kapelle auf Schönenwegen zurück/ wo er durch ein kurzes Gebet die himmlische Madonue berieth / ob er neuerdings vor die gesperrten Klosterthore treten und solche mit Gewalt erstürmen/ oder friedlich nach Hause ziehen sollte. Der Geist der Ordnung und Ruhe schien von oben herab die Rottirer in diesem Au- gcnblicke anzuwehen und begleitete sie nach ihrem Herde/ — als ein Gerücht vom Anrücken eines Trupps Bewaffneter das Feuer der erhitzten Köpfe zu neuen Flammen anfachte. Die Erbitterung gegen das Stift erstieg den höchsten Grad; man griff zu den Waffen/ ließ die Sturmglocken heulen/ gab Lärmzcichen mit Trommel»/ schickte Eilboten nach an- dern Gemeinden/ um schleunige Verstärkung zu erhalten; in ungestümmcn Wogen brauste der heftigste Lärm von der Sit- ^ tcr bis an die Thür hinab; bald standen ZOO Mann schlagfertig unter den Waffen; man war aufs Aeußerfte gefaßt; der Bürgerkrieg schien mit allen seinen Gräucln die schönen Gefilde bedecken zu wollen/ als jenes Gerücht sich dahin auf- löste/ daß eine kleine Mannschaft aus der Umgegend von Wyl/ zur Bewachung deö Stiftes einberufen, auf der Straße gesehen worden sei, die aber indessen in aller Eile die Weisung erhalten hatte, nach Hause zu gehen. Jetzt legte sich wieder Alles zur Ruhe. Die Klugheit gebot jedoch der Regierung auf ihrer Hut zu sein. Die Gemeinden Tübach und Steinach hatten sich bis dahin durch ihre Treue und Anhänglichkeit an das Stift Vortheilhaft ausgezeichnet und sandten jetzt auf den ersten Wink eine Kompagnie Eliten als Sauvegarde innert dessen Mauern. Diese Auftritte, weit entfernt die Ausgleichung der 89 obschwcbenden streitigen Punkte zwischen Lem Stifte und einigen Ortschaften des Landes zu erleichtern/ mußten solche nur noch mehr erschweren. Der Fürstabt sah sich also in die traurige Nothwendigkeit versetzt/ daö eidgenössische Recht anzurufen H. Seinen Sachwaltern gegenüber erschienen die Abgeordneten von 12 Gemeinden auf dem Tage zu Frauen- feld; er selbst leitete von Wyl auö den Gang deS Prozesses/ der für ihn eine günstige Wendung nahm. Denn nicht nur mußte daS LandeSsigill abgegeben werde«/ sondern eö wurden auch alle öffentliche und geheime Versammlungen aufs strengste untersagt / die zweideutigen Stellen deS gütlichen Vertrages zum Vortheile deS StiftcS erläutert/ manche Beschwerden und Forderungen abgewiesen und die Gemeinden zur Bezahlung der Prozeßkosten/ 16/281 st. 56 kr./ verurtheilt. Sieben der thätigsten Ausschüsse sollten an dieser Summe 3000 st. in Solidum abführen 2). Abt Pankrazens Freude über diesen Sieg vergällte die ihm von den Schirdrichtern der IV Kantone vorgeschlagene oder vielmehr abgedrungene Amnestie für die Ruhestörer und die Uebernahme der Hälfte der Taggelder ^). „ Um dem Volke einen Beweis seiner landesväterlichen „Gesinnungen und Versöhnung zu geben"/ ließ er sich beides gefallen. Und doch war im Grunde damit Nichts gethan/ denn diese erzwungene Nachgiebigkeit zeugte offenbar S. Fraucnfeldcr Spruchbrief vom I. 1797/ in St. Gallen gedruckt. 4°. S. 36. Die Regierung von Zürich erließ nun im Namen der IV Schirmorte einen Zuruf anS St. Gallische Volk und mahnte zur Ruhe. 8. März 1797. 3) Spruch der Abgesandten der IV Schirmorte/ vom 12 . April 1797. „Alle knirschten/ als sie diese gar schändliche Feigheit der „Richter vernahmen: zur Uebernahme eines Theiles der Unkosten/ „weil es anders nicht sein konnte / stimmten sie bei. Von der Am- „ nestie/ die / einmal ertheilet/ alle unsere Kraft zu regieren auf« „reiben würde/ wollten sie nicht einmal etwas hören. Allein/ was „wir damals mit dem offenbarsten Rechte verweigerten / das drang „uns bald die Unbild der Zeit ab.« Tageb. P. G. Br- I. Th. S. 260. 90 von Schwäche/ lind im Busen der Ausschüsse erglühte nur desto mehr Kampflust und Rache/ alS sie an der Regierung nur ein ohnmächtiges/ leereö Phantom erblickten. Dem aufmerksamen Beobachter entgiengen schon jetzt die Vorboten neuer Unruhen nicht; des Brennstoffes war zu viel; nur eine Reibung — und Alles stand wieder in Flammen. Leider trat diese Katastrophe sehr bald ein. 35. Neue Unruhen; die Gesandten der iv Kantone in St. Gallen; Unterhandlungen daselbst. Die Anarchie brach zuerst im ehemaligen Amte Ober- berg/ durch einen traurigen Vorfall veranlaßt/ aus. Zwischen einer Rotte der heftigsten Patrioten/ — Harten/ die am 2Z. Mai 1797 vom Jahrmärkte zu Bischofszell nach Hause kehrten/ und einigen Linden entspann sich zu Ar- negg ein hitziger Wortwechsel/ der bald in einen ungcstümmen Lärm und Thätlichkeiten übergieng; man griff im wilden Getümmel sogar zu den Waffen und unglücklicher Weise wurde einer der Harren getödtet und zwei Andere verwundet). Man bemächtigte sich zwar bald der rasenden Horde; aber die Harten/ dadurch biö zur äußersten Wuth erbittert/ beschuldigten die Linden eines meuchelmörderischen Anschlages auf ihr Leben und durchstreiften in starker Anzahl die benachbarten Gemeinden/ um jene zu entwaffnen. Der stille/ruhige Bürger hatte in diesen Tagen des Schreckens vieles zu leiden. Hoch loderte jetzt die Fackel der Zwietracht; St. Galliens gesegneten Fluren drohte namenloses Verderben; die Gesetze schwiegen/ weil die Obrigkeiten ohne Ansehen und Gewalt waren. Selbst zur Nachtzeit wurde hie und da der friedliebende Bewohner durch das rohe Geheul herumziehender Haufen aufgeweckt und gezwungen/ dem von blinder ') Im I. 1798/ am 1§. März/ wurde bei Lesung dcö Manifestes der neuen Regierung vom il. d. M./ ein Mann zu Roschach zur Nachtzeit ermordet. Es war der Bauer im Loch bei der ober» Bleiche in Roschach. Der Mörder entwich nachher aus der Haft in St. Fiden. 91 Parteiwuth geleiteten Trupp zu folgen. Der Fürstabt und einige Beamtete glaubten sich selbst im Stifte St. Gallen nicht mehr sicher; jener flüchtete durch Umwege uach seiner Vaterstadt Wyl/ auf einen entschlossenen Kreis dortiger Anhänger zählend/ und die vornehmsten Papiere und Kostbarkeiten wurden verborgen/ oder bereits anderswohin gebracht. Um die brausenden Stürme des Ungewitters zu beschwören/ gelangte Pankraz wieder an die Schirmkantone/ und diese sandten im Juni ihre Stellvertreter nach St. Gallen; nur Glarus hatte anfangs die Sendung eines Repräsentanten abgeschlagen/ doch endlich/ dem Bunde gemäß/ auch dazu eingewilligt *). Ueber alle Beschreibung groß war das Interesse/ welches das gereihte Völkchen der Harten an dem Gange der Unterhandlungen nahm. Während der Dauer derselben strömten mehrere Hunderte derselben/ oft im Begleite von Weibern und Mädchen/ nach dem Hofe des Stiftes. Hier gaben ihnen die Ausschüsse von dem Geländer des Brunnens/ oder der Treppe des Weinschenks herab täglich Rechenschaft über die Resultate ihrer Geschäftsführung; nicht selten schwang sich dann auch ein feuriger Kopf aus dem Pöbel/ kühn und fehdelustig/ mit trotzig rollendem Auge und schlagfertig auf, gestülpten AermelN/ nach der neuen Rednerbühne/ zügellos über die Regierung schimpfend oder die Handhabung älterer/ der Sache des Volkes günstiger Traktaten begehrend. Und alle diese empörenden Szenen geschahen unter den Augen deS wieder zurückgekehrten AbteS: — welche Kränkung für ihn i — Unter schändlichen Verwünschungen gegen seine Person flogen sogar Steine nach dem Fensterflügel/ an welchem er ') Die Glarner « schickten einen gewissen Mann mit Namen ,,Kubli/ von dem es für uns weit besser gewesen wäre/ wenn er 7, zu Hause geblieben wäre. Denn wir erfuhren / daß Niemand den «Bauern mehr ergeben und gegen uns mehr abgeneigt war/ als „er." Tagcb. P.G. Br. l- Th. S.2bS. 92 sich bisweilen zeigte, und die Verwegenen drohten laut, eher Gewalt brauchen zn wollen, als auseinander zu gehen, bis man ihnen von Seite des Stiftes gewisse Punkte zugc- sianden hätte. Zum Glücke bewiesen die Ruhestörer noch ei. nigen Respekt vor den mit den Standesfarben in ihrer Mitte erschienenen Gesandten der Kantone, so daß wenigstens Thätlichkeiten unterblieben. Die indessen gepflogenen Verhandlungen entschieden sich beinahe gänzlich zum Vortheile der Landschaft. Dazu trugen die Repräsentanten von Schwyz und Glarus, als Organe freier demokratischer Völker, und nach eigenen Grundsätzen eifrige Republikaner, wohl daS Meiste bet ^). Der Abt darüber unzufrieden, und um sein eigenes politisches TodeSur- theil nicht selbst unterschreiben zu müssen, suchte sein Heil in der Flucht, nachdem er die Leitung der mißlichen Angelegenheiten einem Dezcmvirate von Kapitularen und einigen weltlichen Beamteten übergeben hatte. Die Vollmachten dieser Zehnmänner waren aber zu beschränkt, und die kritische Lage der Dinge wurde dadurch noch schwieriger. Endlich mitten durch die Haufen der Tumultuanten überbrachte am 24 . Juli der Dechant Schieß den Gesandten der IV Orte das Ultimatum von Seite deS AbtS und Kapitels; allein diesen wurde nun eine Vermittlung aufgedrungen, und der neue Kriegörath legte 100 der erklärtesten Harten als Sauvegarde ins Stift, welche, so wenig Zutrauen sie auch einflößte, doch den Plan einer Ueberrumplung am 27 . Juli vereitelte ^). ') „Von nicht bcsserm Schrot" (als Kubli) „war der Graf „Weber, wie er sich selbst nennt, von Schwyz. Diese zwei „Volksmänner leisteten nichts weniger als das, wozu sie berufen „waren. Denn sie schämten sich nicht, die Rebellen öffentlich in „Schutz zu nehmen, die gerechte Sache herabzusetzen, und unsere „Rechte, wo es darauf ankam, zu schwächen. Gerechter waren „der von Zürich und Luzern, aber Gefahr und Furcht vor ihrer „eigenen Lage hemmte sie, daß sie nicht mit Muth und nach Pflicht „handelten." Tageb. P. G. Vr. l- Th. S. 26s. 2) Mehrere Mitglieder des Stiftes hatten aus Furcht St. Gal-- 9Z Die Abgesandten hatten Amtsgemeinden zu Noschach und Goßan vorgeschlagen/ welche auch ruhig vor sich gierigen/ — als auf einmal eine Protcstation gegen alles Ge- schchene vom Fürstabten/ der sich auf seiner Herrschaft Neu- NaveuSburg aufhielt/ eintraf. Pankraz erklärte darin Alles für nichtig/ was ohne Konsens eines vollzählig versammelten Kapitels und des deutschen Kaisers / als Lehen- herrn / bereits verfügt worden wäre/ oder in Zukunft noch beschlossen würde. Diese dem Kapitel nicht unerwartete Episode erregte bei den Kantonsrepräsentanten Erstaunen und Unwillen in solchem Grade/ daß sie auf der Stelle abzureisen gedachten. ^ Auf die dringendsten Vorstellungen deö Kapitels hin aber/ welches Abgeordnete an den Abcen sandte/ ließen sie sich bereden/ noch einige Tage zu verweilen *)/ und legten den Kapitularen 3 Instrumente der mit der Landschaft ins Reine gebrachten Verhandlungen — ganz das Gegenstück zu den Resultaten des Frauenfelder Prozesses — zur Unterzeichnung vor; aber diese wiesen jede Unterschrift oder Aufdrückung des Konventsigills standhaft von sich ab/ aus dem einfachen Grunde/ weil ein solcher Akt ohne Zustimmung und Siegel des Fürsten ohne verbindliche Kraft und Rechtsgültigkeit bliebe. — Man wandte sich also wiederholt au Pan kra zen; allein dieser hatte sich inzwischen nach seiner andern Herrschaft in Deutschland/ nach Ebringen im Breis gau begeben/ nm jeden Versuch zu seiner Einwilligung oder Unterschrift desto sicherer von sich ablehnen zu können. Doch er kehrte bald in seine Lande zurück/ ließ sich endlich zur Ratifikation der abgeschlossenen Verhandlungen bewege»/ übergab sogar eigenhändig das len verlassen; zn Mittend ach wurde noch spater einem Linden/ Jakob Ebcrlc/ von den Harten der Kopf ganz glatt geschoren. i) Ihr Aufenthalt in der Stadt St. Gallen kostete dem Stifte ägoofl, i Der Gesandte von Zürich hatte eine Rechnung von i4oo fl./ derjenige von Luzern von tsooff., derjenige von Schwyz von tvoo ff./ und der Glarnerschc von Loo ff. 94 unterzeichnete Instrument den Ausschüsse» / welche er an seinen Tisch lud und mit Beweisen von Wohlwollen sehr angenehm überraschte. Hätte er fortgefahren / so nach dem Sinne und Herzen des guten Beda zu handeln, wie bald hätte er sich im Besitze der Liebe und des Zutrauens seines VölkgenS glücklich fühlen können! — Aber dieses traute ihm nie, und ein Theil desselben überhäufte ihn bald wieder mit Schimpf und Lästerungen ^). 36. Der neue Landrath; Revision des Landmandates; dieStadtWyl verlangt mehrere Freiheiten. Vermöge letzterer Konvention erhielt die Alt-St. Gallische Landschaft das Recht/ einen Landrath von 51 Gliedern aufzustellen/ welche von den Amtsgemeinden der 5 Aemter durch freies Stimmenmehr je von 3 zu 3 Jahren gewählt werden sollten. Dieser Landrath ernannte dann aus seiner Mitte einen Landrathsobmann, einen engern AuSschuß von 11 Gliedern/ und einen Landesseckelmcister; ferner einen Landrathsschreiber und Weibel. — So war demnach das rastlose Streben der Ausschüsse nach demokratischen Formen guten Theiles befriedigt. Die Obliegenheit des Landratheö war/ für Aufrechthaltung der allgemeinen Rechte und Freiheiten des Landes und der besondern Rechtsamen der Gemeinden zu wachen, wie sie der Vertrag von 1795 und die nachherigen Erläuterungen desselben bestimmt und zugesichert hatten/ alles laut der Landrathsordnung/ welche mit den letzten Erläuterungen verfaßt und festgesetzt wurde. Schon unterm 13. August, einzig auf die Garantie der vermittelnden Schirmorte gestützt/ nahmen die Amtsgemein- den die Wahlen des Landrathes vor sich / und bei dessen erster Versammlung am 16. wurde Johannes Künzle ') „Es ist nicht leicht zu sagen, mit welcher Wuth, mit welschen Beschuldigungen und Schimpfreden böse Menschen gegen „den Abten loszogen." Tageb. P. G. Br. I. Th. S. 297. 95 von Goßau zum Obmanne erkiesen. Was wollte nun das Kapitel, welches erst den 22. desselben MonarS zu einer vollständigen Sitzung zusammentrat, anderes thun, als das Geschehene gutheißen? Der neue Landrath errichtete nun sogleich einen LandeSseckel, gefiel sich nach Art anderer schweizerischer Magistratspersonen in schwarzer AmtStracht und dann ganz besonders in Aufstellung hoher Bäume vor ihren Häusern; rothe und blaue Bänder, als eigens erkohrne Farben der zur gemischten Demokratie fich nun organisiren- den Landschaft, zierten die tannencn Piramiden, auf denen hie und da zweifarbige Fahnen wehten. Obmann Künzle erhielt von den Gemeinden sehr ansehnliche Geschenke an Geld und Kostbarkeiten zur Belohnung seiner geleisteten Dienste. Bei so veränderter Verfassung paßte das bisherige Ord- nungö-und Polizeireglement, Land m and at geheißen, nicht mehr. Einige geschickte Männer erhielten daher den Auftrag, es zu revidircn und abzuändern'). Aber mit allzu sichtbarer Eile vollendeten sie eine Arbeit, die jedem noch so geübten Civilisten eine weit längere Zeit der Anstrengung gekostet hätte; aber sie war, im Ganzen genommen, auch nur eine neue Edition des ältern Produktes. Fürstabt Pankraz bemerkte um diese Zeit nicht nur die sichersten Kennzeichen von Unzufriedenheit im Toggenburg, sondern hatte im Oktober auch den Schmerz, daß sein Vaterort und Lieblingsaufenthalt, die Stadt Whl, in ihrer Treue gegen ihn zu wanken anfieng und mit mancherlei Beschwerden und Forderungen vor ihn trat. Dieses Städtchen war bis- anhin von der Landschaft St. Gallen getrennt und hatte unter der Oberherrlichkeit der Aebte eine Art von gemischter Aristokratie und viele Privilegien; jetzt wehete aber auch rein demokratischer Geist unter seinen Bürgern. Man unter- *) Die Beauftragten waren die beiden Kaxitularen Joh. Nep. Hauntinger und Heinr. Müller v. Friedberg, der Hofkanzler Gschwend, und Obervogt Zweifel zu Roschach. handelte mit ihnen und eine im Dezember erfolgte Konvention entsprach größtenthcilS ihren Wünschen; dennoch schloß sich die Stadt bald darauf an die Landschaft an, welche ße unter billigen und für beide Theile vortheilhaften Bedingungen an der Landögemeinde zu Goßau, ist. Hornung 1798/ aufnahm. 37. Die fräIIkischen EmigranteII werden aus dem St. .Gallischen weggeschafft. Schon aus den bisherigen Vorfallen und Begebenheiten ist eö unverkennbar/ wie sehr die französische Revolution mittelst deS Beispiels auf die Schweiz gewirkt hatte; aber der Zeitpunkt / 'wo sie auch unmittelbar wirken wollte, näherte sich mit beflügelter Eile. Alö Vorbote diente unter anderm das am 25. November 1797 gemachte Ansinnen deS fränkischen Geschäftsträgers an alle Stände der Schweiz, alle Emigrirten und Verwiesenen seiner Nation auö ihrem Gebiete zu entfernen. Nicht alle Kantone waren so eifrig, Folge zu leisten, wie der Abt von St. Gallen. War er vielleicht froh, der ausgewanderten Priester, die sein Vorfahrer auS Mitleid einstweilen in sein Stift aufgenommen hatte, auf so leichte Art loö zu werden? Noch vor 1798 mußten die armen Flüchtlinge das St. Gallische Gebiet verlassen. Der Abt ahnete nicht, daß ihn bald auch das nämliche Schicksal treffen werde. In BedaS letzten NegierungSjahren war die Zahl der Emigranten im St. Gallischen oft beträchtlich. Bisweilen trafen kleine Häufchen von 10 bis 12 an einem Tage im Stifte ein, die alle hier auf ein paar Tage die gastfreundlichste Aufnahme fanden. Ucberdieß wurden mehrere auf den Statthaltereien Jahrelang verpflegt. Unter den weltlichen Emigrirten zeichneten sich vorzüglich der MarquiS von BombelleS, ehemaliger königlicher Gesandter zu Venedig, und Herr BartheS, zuvor Ge- sandtschafts-Sekretair in der Schweiz, anö. 97 38. Letzte Tagsatzung der ehevorigen Eidgenossenschaft; neue Beschwörung ihrer alten Bünde. Die ganze alte Eidgenossenschaft lag jetzt im Delirium der letzten Stunden ihres Lebens. Schon seit mehr als einem Jahrhunderte hatte zwischen den Kantonen selbst ein gewisses Mißtrauen, eine Kälte zu herrschen angefangen, welche die unglückliche Auflösung der brüderlichen Verhältnisse nur allzudeutlich verrieth. Jeder Stand isolirte sich immer mehr von den andern, und betrieb die eigenen Interessen weit angelegentlicher, als die deS gesammelt Vaterlandes. Die verschiedenen Völker der Schweiz wurden sich ganz fremde; die Regierungen neckten sich oft wechselweise; an den Geist der alten Bünde dachte man wenig mehr, und sogar die Beschlüsse der Zentralgewalt — der Tagsatzung — unterlagen oft der Willkühr einzelner Stände. Bei solchen Gebrechen und innern Zerwürfnissen dieses StaateS war es Frankreich ein Leichtes, die Grundpfeiler seiner morschen Verfassung umzustürzen und eine neue ihm aufzudringen. Die Vorbereitungen des fränkischen Direkte riumS bestanden darin, daß es die Unzufriedenen seine Geneigtheit sie zu unterstützen merken ließ, und die Sache einiger aristokratischen Regierungen geflissentlich von der des helvetischen Volkes trennte , dann gegen diese Regierungen eine Ueber- macht des Tones annahm, die fast allein sie schon zernichtete, und indem eS von friedlicher Ausgleichung sprach, seine Truppen immer auf solche Stellungen vorrücken ließ, von wo auö auf jeden Wink ein entscheidender Streich geführt werden konnte. Mehrere vaterländischgesinnte Männer und auch auswärtige Freunde der Schweiz suchten die Regierungen auf die Gefahr aufmerksam zu machen, welcher ganz Helvetien durch ihre Handlungsweise , sich dem Geiste der Zeit entgegen zu stemmen und kein Haar breit von ihren HerrschaftSrechten abweichen zu wollen, ausgesetzt sei. Umsonst! — Eine allgemeine außerordentliche Tagsatzung sollte das Gewitter 7 98 ableiten , das der Schwer; drohete. Sie wurde den 27. Dezember 1797 zu Aarau mit den gewöhnlichen Feierlichkeiten eröffnet. Ihre Berathschlagungen erzielten aber keineswegs eine Revision oder Vereinfachung politischer Formen, noch staatsrechtliche Verbesserungen der bisherigen Verhältnisse der Un- terthanen-Lande; nur die alten Bünde sollten neuerdings beschworen und auf ewige Zeiten bestätigt werden, was dann auch geschah, so sehr der Gesandte von Basel das Zwecklose und Unpassende jener Bünde bei den damaligen Verhältnissen und dem Geiste der Zeit ins Licht stellte. Auch der Fürstabt von St. Gallen sah diese Bundeserneuerung als eine heilbringende Demonstration von brüderlicher Eintracht aller Schweizerstände für das Ausland an und ließ durch seinen Abgeordneten mit den übrigen Gesandten feierlich schwören: „ alle die Bünde, welche zwischen den eidgenössischen Ständen und Orten geschlossen worden, fest, unverbrüchlich und stets zu erhalten, treulich zu handhaben und zu schützen." — Allein zu spät! -29. Die Grafschaft Toggenburg fällt vom Stifte St. Gallen ab und setzt sich in Freiheit- Die Bewohner von Toggenburg, ein thätiges und kraftvolles Bergvolk, das unter sich sehr gebildete und reiche Leute zählt, waren im Ganzen ruhige Zuschauer bei dem großen politischen Akt geblieben, den ihre Brüder in der alt.sttf- tischen Landschaft im Angesicht von ganz Helveüen aufführte». Zwar fehlte es auch dort nicht an Versuchen zur Erzielung neuer politischer Formen; allein solche Absichten und Unternehmungen waren biSdahin mehr die Sache einiger Privaten, als der Gesammtheit des, Volkes gewesen. Das Toggenburg hatte lange schon seinen eigenen Landrath und überhaupt mehr Rechte und Freiheiten als irgend ein anderes Unterthancn-Land in der alten Eidgenossenschaft; seine Verfassung stand unter der Garantie der mächtigsten Stände 99 der Schweiz/ Zürich und Bern/ die seit dem unseligen Zwiste von 1712 ihre Treue an den Interessen sowohl des Abteö, als Landesherr»/ als auch des VolkeS/ vielfach erprobten. Von Seite des Stiftes St. Gallen hatte man schon 1795 die Auslösung vom Fall und Fastnachtshuhn bewilligt; allein die Freiheitsmänncr von Toggenburg/ damit nicht zufrieden/ traten im Sommer 1797 mit starken Forderungen auf/ welche weder die zu Schwarzenbach noch zu Wyl eröffneten Konferenzen mit den St. Gallischen Abgeordneten zu beschwichtigen im Stande waren. Indessen zirkulirten revolutionäre Flugschriften; eö bildeten sich KlubbS/ die daS Volk bearbeiteten — und daS Resultat aller dieser Schritte war gänzliche Losreißung von allen Verbindungen mit dem bisherigen Landcöherrn. Schon am 27. Jenner 1798 errichteten einige Gemeinden FrcihcitSbäume und zwei Tage später wurde auf einer LandSgemeinde die völlige Unabhängigkeit der ganzen Landschaft ausgerufen. Doch nicht so leicht konnten sich die Führer des Volkes in die neuen politischen Verhältnisse finden; noch zoa die Reliaion eine Art Scheidewand zwischen den Anhängern beider Konfessionen/ und es kam den 29. März wirklich dahin / daß jede GlaubenSparthei für sich eigene Beamtete wählte. Indessen waren bereits am 10. Hornung vier Deputirte nach St. Gallen gekommen/ um vom Stifte eine förmliche UnabhängigkcitS-Erklärung zu verlangen-). DaS Kapitel stellte solche auch wirklich auS^); der Fürstabt aber war Das Stift St. Gallen solle keine Grundstücke mehr käuflich v an sich bringen können; das Mannschaftsrecht und die Besetzung des t- Landgerichts soll den Bewohnern des Landes zustehe» / u. dgl. m. ^ « krseten8!oiie8 putiNse !» Tageb. P. G. Bk. I-TH.303. 2 ) Der Kaufschilling / um welchen Abt Ulrich VIII. die Graf- . schaff Toggenburg im I. 1468 erworben/ wurde vom Lande an v das Stift zurückbczahlt: i4/äoo fl. rheinisch. ^ b) „Man behielt sich aber einige Bedingungen vor/ weil an- it „ders z» handeln damals kein Grund für uns vorhanden war." ,, Tageb. P. G. Br. l. Th. S. 308. 7 * 100 jetzt ganz tn der Stille über Einsiedcln nach Luzern und Bern abgereist, vermuthlich um da Nach und Hülfe zu su. chen*); aber zu spät! — Hannibal stand bereits vor den Thoren und nicht lange, so ward das Kleinod unter den helvetischen BundeSftaaten, das so mächtige und glänzende Bern, eine Beute der fränkischen Brigaden. 40. Die Landschaft St- Gallen fordert eine demokratische Verfassung; Abtretung derNegierung von Seite des Stiftes; die Landsgemeinde. Freudetrunken über die eben erzählten Auftritte im Tog- genburg, oder vielmehr im Einverständnisse mit den Häuptern dafiger sogenannter Patrioten, zogen die Landräthe im altstiftischen Gebiete endlich die Maöke ab, kühn entschlossen, gänzliche Unabhängigkeit von der bisherigen Regierung zu fordern. Um diesem dreisten Begehren Nachdruck zu geben, setzten sich am Schlüsse des JännerS 1798 stoo Mann gegen St. Gallen,in Marsch; aber eS gelang dem wüthigen Hofkanzler Gschwend von Altstädten, dessen Talente und Patriotismus das Volk allgemein verehrte, diesen Trupp zur friedlichen Heimkehr zu bereden. Allein schon am 3. Hornung wurde von den vorzüglichsten Gliedern des LandratheS dem Kapitel kategorisch erklärt: daS Volk begehre auf der Stelle eine Demokratie, und wenn dieß vom Stifte verweigert werden sollte, so würde Gewalt gebraucht werden. Die gleiche Eröffnung brachten 4 Abgeordnete dem Fürstabten nach Wyl — und er und sein Kapitel fanden endlich für gur, dem ungestümen Zubringen nachzugeben. Die hoheitlichen Rechte wurden also am 4. Hornung von Seite des Kapitels durch zwei Depmirte an die im Gasthofe zum Rößlein in der langen Gasse bei St. Gallen ') „Die Wuth des Volks ist nun ohne Zügel, und der Haß „gegen den Fürsten unaussprechlich." Tageb. P. G. Br. S. D P. Heinr. Müller v. Friedberg, KapirelSsekretär, und Hofkanzler Karl Heinr. Gschwend. 101 versammelten Landräthe und Ausschüsse in einem feierlichen Instrumente abgegeben. Der Abt bestätigte diese Akte^)/ jedoch mit der Aeußerung: er sehe sich gezwungen / das vom Kapitel Geschehene gut zu heißen; er müsse der Gewalt weichen u.dgl. m. (wie Stadt-Basel und Innerschwyz 1833.) So endeten sich die Unruhen im St. Gallischen zum gänz- liehen Vortheile der Harren oder Patrioten/ welche den ersten Schimmer ihrer Freiheit im Hochgefühle der lautesten Freude begrüßten/ und schnell flog diese Kunde zu den übrigen Schweizerbrüdern von Rhätiens Gebirgen an bis zum Jura über die segensreichen Gefilde der Reuß und Aar. Kaum war die Freiheitsurkunde in den Händendes Landrathes/so wurde(5.Hornung)zu Goßau/ auf dem Hauptplatze deS Marktfleckens/ mit großer Feierlichkeit ein Freihcitsbaum gepflanzt. Wie durch einen Zauberschlag stiegen dergleichen in mehrern Gemeinden empor/ mit bunten Fahnen/ Bändern und Aufschriften geziert. Den Freudentaumel über die politische Wiedergeburt schlug aber die Nähe eines fränkischen Heeres so ziemlich nieder. Nur zu bald erschien die verhäng- nißvolle Stunde/ in welcher die Formen auch der reinsten Demokratie aufgelöst wurden/ um einer Verfassung zu weichen/ welche das fränkische Direktorium mit Bajonetten aufdrang. Am 14. des oft erwähnten ereignißschweren Februars veranstaltete die St. Gallische Landschaft die erste allgemeine Feier ihrer Freiheit in einer Landsgemeinde zu Goßau/ auf welcher eine rein demokratische Verfassung angenommen und die konstitutionellen Behörden gewählt wurden. An die Spitze dieser kam Johannes Künzle als Landammann; Männer / fast durchgängig von gleicher Gesinnung/ wie dieser/ erhielten die andern Stellen'). ') »Diese Charte enthielt jedoch gewisse Vorbehalte; ob aber ,, auf erneu jede»/ so gerecht er auch immer ist / von den regierenden Bauern werde Rücksicht genommen werden / wird die Zeit lehren." Tageb. P. G.Br. I. Th.-S. 2) Zum Landammann und Panncrherrn vor der Sitter wurde ivr Dem ehemaligen Souverain, dem Stifte St. Gallen, wurde auf dieser Landsgemcinde durch eidliche Angelobung versprochen, daß alle seine damaligen Glieder als Landeskinder angesehen, sein Eigenthum an Gütern, Zehenten und Grundzinsen, sowie die Ordinariats- und Kollaturrechte als heilig und unverletzlich sollten respektirt werden. So trat also die uralte Abtei St. Gallen, nach Ausübung einer tausendjährigen Herrschaft über einen bedeutenden Strich Landes, bescheiden in die Klasse jener Klöster zurück, die ihr Ansehen und ihren Wohlstand nicht in weltlicher Gerichtsbarkeit, sondern in der Kultur der Wissenschaften, der Erziehung der Jugend und in der praktischen Seelsorge suchen und Segen über ihre Umgebungen verbreiten. Allein sie kämpfte bereits mit dem Tode; — noch ein Schlag, — und ihre gänzliche Auflösung war vollendet! — 41. Politische Veränderungen im Rheinthalez Depu- tirte von Basel kommen nach der Stadt St. Gallen. Das Rheinthal, an einer Spitze des östlichen HelvetienS, wo der mächtige Kamor sich nach der Fläche des Rheines hinabsenkt, und auf lachenden Hügeln der Wcingott den flechsigen Winzer mit reicher Ausbeute lohnet, diente in frühern Zeiten abwechselnd verschiedenen Herren, bis es am Ende deS 15. Jahrhunderts unter die Botmäßigkeit der 8 alten Orte der Eidgenossenschaft kam, die nachher auch Appcnzell in die Mitregierung wieder aufnahmen und es abwechselnd durch Landvögte regieren ließen, deren letzter Landammann Müller, von Uri, war. In diesem schönen Thale entwickelte sich mit einSmalS auch der Drang nach Demokratie. Schon am ii. Horn. wurde eine Laudsgemeinde gehalten, eine Volksregierung cinge- ernannt : Jost Anton Heer von Roschach; zum Landsstatthalter hinter der Gitter: I. A. Contamin von Goßau; zum Landsstatthalter vor der Gitter: I. A. Müller von St. Georgen, u. s w. Der beredte und kühne Gallus Schlmnpf ward zum Landschrciber gewählt. 10Z setzt und am Z. März die Freilassung von den regierenden Ständen nachgesucht, die man auch erhielt. Die Stadt St. Gallen allein war bisher ruhige Zu- schauen» bei allen politischen Ereignissen geblieben, die in ihrer Nachbarschaft mit Anfang von 1798 gleichsam an der Tagesordnung waren. Indessen hatte am 34. März daselbst ein Vorfall statt, der sehr großes Aufsehen machte. Es trafen nämlich von der neuen Nationalversammlung deS Karn tonS Basel die Bürger Stehlin, Fäsch und Erlacher als Deputiere ein, um die Stadt zur Abänderung ihrer bisherigen Negierungsform und zur Annahme einer neuen, auf Freiheit und Gleichheit gegründeten Verfassung einzuladen ^). Nach dem LieblingSausdrucke jener Tage nannte man dieß Fraternisieren. Der souveraine Rath wollte diesem Ansinnen vorerst noch kein Gehör geben und der größte Theil der Bürgerschaft pflichtete den Gesinnungen des Magistrates bet. Kaum verlautete etwas von der Baseler-Deputation unter dem Publikum, so strömten (es war gerade Markttag) Ap- penzcller, Thurgauer und St. Galler von Stadt und Land in Haufen nach dem Gasthofe zum Ochsen, wo sie abgestiegen war. Man setzte sogleich voraus, daß sie Emissarien Frankreichs und Verräther des Vaterlandes sein müßten. Der Haufe ficng an zu lärmen und zu drohen; da ließen die Gesandten dem Bürgermeister ihre bedenkliche Lage wissen, der sie ausgesetzt seien. Einige der Tumultuanten drangen bis in ihre Zimmer und nöthigten sie, ihr Vorhaben zuerst Dieses Triumvirat hatte zwar ein offenes Crcditiv und die schriftliche Erklärung gegeben, nur beauftragt zu sein, „in Vater« „kändischen Angelegenheiten zu reisen, die hauptsächlich dahin „gehen, um nicht nur die Kantone, sondern die jetzt frei ge« „ wordenen Länder, so vormals Unterthanen gewesen, zu einem „allgemeinen schweizerischen Congressc einzuladen, der ehestens „Platz haben wird, allwo die Angelegenheiten unsers lieben Vaterlandes besonders und allgemein behandelt werden können;" — allein man traute ihnen nicht. 104 im Speisesaale und sodann aus den Fenstern dem zusammen« gelaufenen Kolke zu eröffnen. Srehlin that es; aber einige seiner Ausdrücke erbitterten den Haufen noch mehr; man drang zahlreicher auf ihn los und zwang ihn zum Widerrufe und zur Abbitte. Der in Eile herbeigerufene Bürgermeister Steinlin und Joh. Künzle von Goßau/ nebst verschiedenen Bürgern von St. Gallen/ hatten große Mühe das Volk zu besänftigen und die Gesandten vor Mißhandlungen zu schützen. Froh noch mit heiler Haut davon gekommen zu sein/ reisten diese noch am nämlichen Abend zurück, ohne die Absicht ihrer Sendung erreicht zu haben *). (Siehe Beilage 15.) 42. Protestation des FürstabteS Pankraz; unruhige Bewegungen nach dem Einmärsche der fränkischen Armee in die Schweiz. Schon am Z. März ergriff Fürstabt Pankraz von Neu-Ravcnspurg aus jene Waffe der Schwache«/ die er nachhin so oft und immer ohne Erfolg führte, — er sandte eine Protestation an alle Kantone, worin er die neue politische Ordnung der Dinge, die man sich im St. Gallischen, im Toggenburg und Rheinthale gegeben hatte, mißbilligte und die Rechte seines Stiftes verwahrte. Dieses erbitterte die Regierung der neuen Republik der Landschaft St. Gallen so sehr, daß sie, von dem Kapitel eine Gegenerklärung zu erhalten, eine halbe Kompagnie der feurigsten Harten in daS Stift warf. Wie ein Lauffeuer hatte sich nämlich das Gerücht von den Schritten des Abtes durch das ganze Land verbreitet, und in der Nacht vom 25. März war in Roschach eine unruhvolle Bewegung gewesen. Pannerherr Heer hatte die Sache auf dem Wege jedem, den er antraf erzählt und sich die H „Da drei Emissaire von Basel die helvetische Konstitution „verkündeten und anriechen, brach das Volk in Wuth aus und „jene entkamen kaum mit heiler Laut durch eine schleunige Flucht." Tageb. P. G. Br. II. Th. S.io. 105 Aeußerung erlaubt, daß man den Fürsten vogelfrci machen müsse. Das Volk kam allenthalben in eine sichtbare Wuth, selbst im Kloster erlaubte man stch harte Ausdrücke. Man beschuldigte den Fürsten der größten Unvorsichtigkeit. Er hätte zuvor sich des Erfolgs versichern sollen, ehe er einen solchen Schritt wagte; nun sei das Stift in der augenscheinlichsten Gefahr, u. s. w. Die Moderirtcn wünschten, daß statt einer Protestation nur eine Simplex nsi-rstio tscti wäre in die Kantone erlassen worden. Kurz man erwartete in dem Stifte selbst nichts geringeres, als einen Ucbcrfall von dem Landvolke, oder aufS wenigste die Bewachung des Stiftes, des Klosters Mariaberg und des Hofes Wyl, da die jetzige Regierung seit dem 5 . März noch immer Loo Mann, die in Roschach, St. Fiden, Goßau und Wyl vertheilt waren, bewaffnet aufgestellt hielt. Noch am 28 . März verlangte die Regierung vom Kapitel, daß es sich durch eine gedruckte Schrift bei dem Volk legi- timire, daß es keinen Antheil an den Schritten seines Fürsten habe. Man entsprach in zwei Noten *). Und doch glaubte bald nachher auch das Kapitel gegen die Abtretung der Regierung an das Land protestiren zu dürfen, weil die ganze Landschaft an dem feierlich versicherten Eigenthum und andern vorbchaltenen Rcchtsamen des Stiftes eidbrüchig geworden : „Das Kapitel tritt ungeachtet des erzwungnen sogenannten freiwilligen LonseiE, des allenthalben verübten Meineids halben in seine Rechte zurück.« Da zudem die LandcShäupter sich schon hatten verlauten lassen, daß das Kapitel den Fürsten absetzen solle, so hatten die Deputieren des Kapitels auf den äußersten Fall die Instruktion dahin erhalten, daß selbiges eine Resignation, aber via esnonios er le^irirrm, zu bewirken trachten wolle. Unterm 29. März verlautete in St. Gallen, die alte Landschaft wolle selbst die Lehen vom Kaiser empfangen (?). Im Toggenburg schien man sich wenig um den Abten ') Die vom so. März siehe in Beilage 16. 106 von St. Gallen zu bekümmern, besonders da sich der Statthalter in Neu St. Johann auf den ersten Bericht von dem Briefe des Abtes an die Stände dahin erklärt hatte- daß man in St. Johann nicht nur keinen Antheil an diesem Schritte habe- sondern die Regierung nie wieder zurückfordern werde. Die Häupter der besagten Regierung der alten Landschaft standen aber bald hernach selbst für ihre persönliche Sicherheit in nicht geringen Sorgen. Landammann Künzle ließ auf die Höhe vor der Kräzcrn-Brücke zwei Kanonen bringen- um die Straubenzeller - die nicht seines Sinnes waren- im Zaum zuhalten. Der größere Theil des Volkes hielt sie für Freunde der neuen helvetischen Konstitution- ungeachtet ihre Abgeordneten sich am 11. Mär; zu Ap- penzell bei der Berathschlagung- ob man den eroberten Ständen Bern- Freiburg und Solochnrn nicht Hülfe schicken wolle, sich einfanden. An einen Sukkurs war setzt nicht mehr zu denken; aber eS waltete nun die wichtige Frage: wie Ruhe und Ordnung im Lande zu behaupten und der von Frankreich angedrohte Gewaltstreich abzuwenden wäre H. Um gegen die wilden Ausbrüche einer befürchteten Anarchie besser gedeckt zu sein- verlegte mehrbenannte Regierung ihren Sitz von Goßau nachdem Städtchen Wyl und pflog mit andern Dolksftänden wegen gemeinsamer Vertheidigung setzen das fränkische Heer lebhafte Unterhandlungen. Doch sie hatte das Zutrauen des Volkes gänzlich verloren. Eine sehr gefährliche Spannung brachte die Gemüther aufs äußerste; man hielt mehrere der Männer am Ruder im Verdachte einer Sympathie oder gar eines geheimen Einverständnisses mit den Fran- H An der Konferenz in Schwyz - vom i. bis L. April - wurden von den Kantonen Uri- Schwyz- Unterwalden - Zug-GlaruS, Appenzcll- Land und Stadt St. Gallen- Toggenburg - Rheinthal und SarganS eine Gesandtschaft an den französischen General- an den Geschäftsträger Mengaud und an das Direktorium in Paris abgeordnet- bestehend in den Personen N. N. von Uri, Altlandamm. Weber von Schwyz- Landannn. Zweifel von GlaruS- LandShaupt- mann Blum von Roschach- und PannerhcrrMcßmcr vonRhcincck- 107 zosen, die nun mit aller Macht auf die Einführung der neuen Konstitution für eine Eine und untheilbare helvetische Republik drangen; hier und da reizten Geistliche beider Konfessionen die ohnehin schon erhitzte Einbildungskraft des Volkes noch durch die Vorspieglung: die bemerkte Konstitution enthalte mehrere Punkte gegen die christliche Religion und ihre Annahme würde den Verfall der letztem unfehlbar zur Folge haben; selbst das Geistliche Ofsizium von St. Gallen führte in seinem Aufrufe vom 8. März eine Sprache, die den grossen Haufen das Politische beinahe ganz vergessen machen und die Fehde milden Franken — als Kampf für Gott und die Altäre angesehen wissen wollte. So hieß esB. darin: „Euch, tapfere Brüdcr, die ihr bereit steht für die heilige „Religion und für das Vaterland zu kämpfen — und zu sieben oder zu sterben; euch ermähnen wir zuerst: fanget daS „große'Werk mit Gott an!" u. s. w. Die Konferenz zu Brunnen am 2st. März und nachher am 2. April in Schwyz trug auch das ihrige bei, das Volk zum Widerstände gegen die Forderungen fränkischer Generale und Kommissärs noch mehr zu reizen. Die kleinen Kantone, im cdeln Gefühle der von ihren Ahnen ererbten Männerkraft, boten die waffenfähige Jugend zum Streit mit den Kriegern der großen Republik auf, wenn Liese es je wagen sollten, den klassischen Boden der Freiheit zu betreten oder verwegene Hand an das Heiligthum ihrer Verfassung zu legen. Krieg gegen die Franken ward nun auch in den neu geschaffenen Demokratien allgemeines Losungswort, das aber bald, sogar im Munde der hitzigsten Eiferer, kleinlaut verhallte H. Die Bande der kurz zuvor geknüpften gesellschaftlichen Ordnung wurden immer lockerer; Harte und Linde rieben sich Am kriegslustigsten war wohl das Völkchen im Rheinthale, denn Reisende sahen längs dem Ufer des Rheines bis zum Hir- schcnsprunge eine Anzahl von drei Würmern! die Flinten vom Roste säubern und andere Waffen bereiten! — 108 wieder feindselig; letztere schienen eine kurze Weile zu triumphiern, schalten jene mit dem gehäßigen Namen — „Franzosen" — und rächten sich hie und da an ihnen durch Wie- dervergeltung leidenschaftlicher Handlungen. Wie leicht mußte es jetzt einem auswärtigen Feinde werden, so viele kleine zersplitterte Staaten, die keinen festen Stützpunkt mehr hatten und deren Einwohner sich selbst unter einander befehdeten, zu unterjochen! — 4Z. Tumult» arische Auf tr ittezuArbon und B rüg gen; feindselige Anschläge gegen die Stadt St. Gallen. Je weiter, während dieser unseligen Spannung der Gc- müther in der östlichen Schweiz, die fränkische Armee gegen die Reuß und Limmath vorrückte, desto banger wurde es den Vaterlandsfreunden, die wahren Patriotismus mit kluger Besonnenheit paarten. Diese sahen beim heillosen Spiele der Faktionen keine andere Rettung, als in der Annahme der neuen helvetischen Konstitution, welche der kühne fränkische Befehlshaber an der Spitze sieggewohnter Truppen mit stolzem Uebermuthe gebot. Sie riechen also zur Mäßigung und Nachgiebigkeit, als dem einzigen Mittel des Heiles, um bei den damaligen kritischen Zeitumständcn von den Gräueln eines Krieges verschont zu bleiben. Allein dieß war schon ein Verbrechen und der schändlichste Verrath an Religion und Vaterland in den Augen solcher Menschen, die voll falschen Wahnes durch ohnmächtigen Trotz ein zermalmendes Ungewitter von sich entfernen zu können glaubten, daS bereits in düstern Wogen über sie schwebte. ES bildeten sich, vorzüglich im ehemaligen Ro- schacheramte, störrische Rotten, die eS unternahmen, Thätlichkeiten gegen solche zu verüben, die man für Freunde der so verhaßten Konstitution hielt. DaS Thurgauische Städtchen Arbon mußte ihre Wuth vorzüglich empfinden. Man hatte seine Bürger, besonders die Evangelischen, im Verdachte eines geheimen Beitrittes zum 109 mehr besagten helvetischmKonstitutionSplane/ und beschloß daher/ solche dafür zu züchtigen. Unter dem Verwände/ ein in dortiger Pfarrkirche wunderwirkendeS Kreuzbild abzuholen/ dessen Besitzes die treulosen/ unchristlichen Bürgernichtmehr werth wären/ wurde in den Gemeinden Grub / EggerSried und in den benachbarten Seegcmeinden der Landschaft St. Gallen die ganze Mannschaft auf den Ostermontag (9. April) dahin aufgeboten*). Diese/ mehrere hundert Köpfe stark/ umzingelte nun das Städtchen von der Landseite/ warf die kleine Wache am obern Thore und einige Wüthende drangen in die Wohnungen der sogenannten Französischgesinnten/ wo sie Thüren und Fenster einschlugen/ die Eigenthümer — die angesehensten und rechtlichsten Bürger — mit Gewalt herauörißen und unter abscheulichen Mißhandlungen nach der Behausung des KaplanS/ der eben abwesend war/ schleppten. Umsonst war die edle Bemühung deö kathol. Pfarrers Tschudi/ der als wahrer Priester/ wie ein Engel des Friedens/ sich in die tobenden Fluchen des gräßlichen Aufruhrs wagte/ um die Unglücklichen dem rasenden Pöbel zu entreis- sen; sie wurden mit Fußtritten und Faustschlägen so barbarisch mitgenommen/ daß man für ihr Leben zitterte; dann mußte der Konstitution feierlich abgeschworen werden und eine vom VolkShaufen ernannte Kommission sollte jetzt über die politischen Angelegenheiten Arbonö wachen. Der Schaden/ den diese Horde in den Wohnungen der Mißhandelten angerichtet hatte/ war beträchtlich. Aber großmüthig verziehen diese ihren Feinden und wollten weder von gerichtlicher Verfolgung derselben/ noch von Entschädigung etwas hören. So handelt der wahre Menschenfreund und Christ/ der das Böse/ welches ihm seine Bruder zufügte»/ vergißt und mit i) Die Hauptanstifter dieses Zuges kennt man nicht. „Man "sagte/ Hr. Ammann Hedinger/ ein sehr angesehener Mann/ ,, seyc gezwungen vom Volke bey diesem unsinnigen Zuge gewesen." Tageb. P. G. B r. II. Th. S- — Auf eben diesem Hedinger rührten noch Hoffnungen des Stiftes St. Gallen; aber vergebens. 110 sanftem Hä'ndedruck ihnen sagt: „Ihr wußtet nicht/ was ihr thatet!" — Am andern Tage (10. April) war Landrathssitzung zu Brügge«/ bei St. Gallen. Es erschien eine starke Anzahl der Ruhestörer von gestern/ vor Begierde brennend/ zur Arboner- Szene ein Seitenstückzu liefern. Schnell erwuchs die Gährung zu einem solchen Grade/ daß der Sitzungssaal des Landra- thes erstürmt wurde; Landammann Künzle und mehrere seiner Freunde/ deren gemäßigte Gestnnungen in Rücksicht der helvetischen Konstitution man kannte/ konnten persönlichen Insulten nicht entgehen ^)/ doch die Festigkeit/ mit welcher der versammelte Landrath sein Ansehen behauptete/ ließ cS nicht zu Thätlichkeiten kommen; bloß ein feuriger/ überspannter Harter mußte die Rache der Linden empfinde«/ welche bei ihrem Heimzuge triumphircnd den Freiheitöbaum zu St. Fiden niederhieben und tanzend um die Trümmer desselben schrieen: „Da liegt er nun/ der Franzose!" — Um solchen Aufläufen mit Nachdruck sich entgegensetzen zn können/ ließ die Regierung der Landschaft am 1Z. April alle Waffen und Munition/ die im St. Gallischen noch vorhanden wäre»/ nach Goßau abführen/ 4 Kanonen / Feldschlangen/ eine große Anzahl Flinten und andere Waffen u. dgl. Auch der biedern Stadt St. Gallen war ein arger Streich zugedacht. Sie wurde einer Zuneigung für die schon oft erwähnte Konstitution beschuldigt/ wobei man der weit überaus großen Mehrzahl ihrer Bürger unrecht that; aber dieß kam in keinen Betracht. Eine Rotte des benachbarten Pöbels entschloß sich/ dieselbe zu bekriegen; allein die Wachsamkeit der Bürger/ ihre Harmonie und zweckmäßige Vorkehrungen/ und ganz vorzüglich ihr wohlbestelltes Arsenal flößten den Unsinnigen Respekt ein/ daß sie diesen Anschlag aufgaben. Sie fielen indessen auf einen andern Gedanken/ der eben so H „Bald kam e§ zum Lärm - zum Zank und Schlägereien/und „kaum enthielten sich die Ruhestörer vom Blutvergießen und Morgen." Tageb. P. G. Br. n. Th. S. i4- 111 er r- a- re l- eß r- »/ m >er z« llc n- li- gl. ch r- eß ls eit »/ eil n. so >ld ,r- abenrheuerlich war: — der verwünschten Stadt sollten die Lebensrnittel/ sogar das Wasser abgeschnitten werden! — Man lachte über diesen drolligen Einfall/ den aber die Tollköpfe im Ernste auszuführen willens waren und daher daS Stift St. Gallen einluden/ eine Proviston an Wasser für ein paar Wochen zu sammeln/ weil eS sonst bald Mangel daran leiden dürfte!! — Der Stadtinagistrat erhielt schnell hievon die Kunde und ersuchte die Kapitttlaren/ die Waghälse i) von ihrem Vorhaben abzumahnen/ was jene gern thaten; — und diese störten von nun an die Ruhe nicht mehr durch feindselige Versuche. 14. Erklärungen geistlicher Beh örden über die helvetische Konstitution; diese wird zu Gößau verworfen. Schon mehrere der größer» Kantone hatten die neue/ von Frankreich aufgedrungene Verfassung angenommen/ und ihre Deputirren sich den 12. April zu Aar au zu einem gesetzgebenden Körper der Einen und untheilbaren Republik konstituier/ auch am 18 . desselben Monats ihr Vollziehungsdirektorium erwählt/ während in der östlichen Schweiz man sich über den Beitritt noch keineswegs vereinigen konnte. Man sah täglich Prozessionen/ Wallfahrten und andere Andachten in allen Gegenden der St. Gallischen Landschaft verrichten — zur Abwendung des »so schrecklichen Zeugs der Konstituz oder des Konstuzeö« — wie sich die Bauern ausdrückten. Die bischöfliche Kuria zu Konstanz hatte zwar durch ein öffentliches Zirkular die Besorgniß/ als wenn die neue Verfassung dem kathol. Kultus entgegen wäre/ für gänzlich nngegründet erklärt/ und alle ihrer geistlichen Obsorge Anvertrauten — um ja das Heil HelvetienS nicht auf daS Spiel zu setzen — zur Annahme derselben eingeladen. Ein H Diese hatten eine Art Hauptquartier in St. Fiden; dahin zogen die Deputirten des Stiftes und besänftigten sie. 112 vortrefflicher Beweis der Klugheit und Liberalität dieser geistlichen Behörde^). Das St. Gallische Offizium, an dessen Spitze nunmehr der Fiskal Jakob Germann stand, mißbilligte zwar diese Erklärung nicht; doch wollte es seinerseits mit der Sprache nicht heraus. Endlich nöthigte ihm die oberste Landesstelle ein Gutachten ab, indem sie ihm und der ganzen Geistlichkeit folgende zwei Punkte zur Entscheidung vorlegte: 1) Ob die neue Konstitution etwas gegen den kathol. Glauben enthalte? und 2) Ob dieselbe anzunehmen oder zu verwerfen sei?., Auf einer deßhalb gehaltenen Art von Synode, am 19. April, wurde Folgendes geantwortet, und durch den Druck bekannt gemacht: ,,i) Daß die neue bürgerliche, znr Annahme vorgelegte » Konstitution im 6. Artikel nach dem buchstäblichen Sinne »der Worte, wie sie wirklich da liefen" biSanhin nichts »enthalte, waS einem Glaubensartikel geradezu widerspreche, »oder die öffentliche Uebung der christkatholischen Religion »im Allgemeinen hindere. " '„ 2 ) Und weil uns durch benannte zur Annahme vorge- »legte Konstitution die freie ungehinderte Ausübung unserer » christkatholischen Religion zugesichert wird, der sechste »Artikel aber in Folge der Zeit verschiedener Auslegungen »fähig sein könnte, welche mit der Lehre und freien Ausübung »unserer heil. Religion eben sowohl als mit der feierlich zu- , gesicherten Gewissensfreiheit im Widersprüche stehen könnten, so ermähnen wir euch, wenn dieser nicht zu erwartende Fall je eintreten sollte, daß ihr euch nach der Vor- «vlovg Lonstitutio civilis IlelvediL rd'otgtg, Husin re^etita vice rvlegimus ot eju8 tenorem msture tentgvimiis, expressis «verbis nidil us^ue nunc contiiiet, k^iocl exercikdvn pudlicum « Religion,« edristisns, eatdolics inkideret. Rgnilein ergo er csusa «Religion!« repuäiare präsent! rernin kscie nee co»«nItni>,, nee «etiom Rrineipü« rvligioni« nostrse consentaneum toro orditra- «>nur,» ote. Erklärung des bischSfl. OfficiumS von Konstanz. »schrift deS göttliche» Stifters dieser heil. Religion/ an »die Lehre eurer rechtmäßig von Gott bestellten Hirten und »an die Einigkeit der Kirche haltet/ bei welcher bis anS »Ende der Zeiten zu verbleiben der göttliche Heiland feier- »lich versprochen hat« — u. s. w. ') Ueber den zweiten vorgelegten Fragepunkt fand das Oft fizium für gut/ — ein gänzliches Stillschweigen zu beobachten-). Dieses Stillschweigen und die bedenklichen Winke für die Zukunft waren gewiß nicht geeignet/ die bangen Besorgnisse in Rücksicht der Religion zu zerstreuen. WaS voraus zu sehen war/ geschah. Auf einer am 24. April zu Goßau abgehaltenen Landsgemeinde (wohin- die Bewohner des Roscha- cheramtes paarweise/ jeder in der rechten Hand einen derben Stock/ in der linken aber den Rosenkranz haltend/ unter lautem Gebete und abwechselnden Flüchen Wider Einheimische und auswärtige Franzosen) wurde daö teuflische Ding — Konstitution — fast einhellig verworfen. Roch am 6. Mai/ als die Franken nach Wyl kamen / verwarf die Gemeinde Tab - lat die Konstitution wieder. Zum Glücke äußerte sich der heilige Ingrimm nur durch Drohungen/ die aber bald wie Seifenblasen zerplatzten. ') Diese Erklärung ist unterschrieben: «?- klaoiäus OlLolsli« »in spiritualilins Zvnernlis. 20. April 1798." D Und doch hieß es in eben dieser Erklärung: »3) Da wir „nun durch diese Erklärung unserm Hirtenamte eine vollkommene „Genüge geleistet haben" (?) u.s.w. — „Der andern Frage/ weil „sie uns nichts angieng/ wichen wir absichtlich aus. Denn waS „wir auch geantwortet haben würde»/ so hätten wir durch Ver- „ neinung entweder beim Landrathe und den Franken/ oder durch „Bejahung bei dem Volke nothwendig anstoßen müßen. Daher „schickten wir diese verfängliche Frage dem Landrathe/ der uns -.eine Falle bereitet hatte/ billig zurück." Lageb.P.G.Br. H-Tht S. 19. 114 Vierter Abschnitt. von der allgemeinen Annahme der helvetischen Konstitution bis zum Einmärsche der (Oesterreichs in die -Schweiz. 45. Die fränkische Armee besetzt Zürich/ und eine Kolonne dringt bis St. Gallen vor; Beitritt zur neuen Verfassung; Auswanderungen. Auf die Stürme der Anarchie und die gewaltigen Reibungen der Parteien erfolgte an den Ufern des BodenseeS eine plötzliche Todesstille/ nachdem ein Theil der fränkischen Armee unter General Schauenburg am 27. April Zürich besetzt hatte und den 6. Mai die Vorposten derselben schon bis Wyl/ 6 Stunden von St. Gallem sich ausdehnten. Hastig griffe» die noch kurz vorher so kriegslustigen Gemeinden nach dem einzigen Balken ihrer Rettung — nach der helvetischen Konstitution *); alle orthodoxen Zweifel schienen jetzt verschwunden zu sein; Freiheitsbäume sproßten auf den herannahenden Schritt der republikanischen Truppen in üppiger Fülle/ mit dreifarbigen Bändern geziert / nicht nur in den Dörfern/ sondern auch vor einzelnen Häusern aus der Erde hervor; ja sogar Frauenklöster und selbst das Stift St. Gallen pflanzten — zum Zeichen des großen Patriotismus ihrer Bewohner — in unruhiger Eile halbnackte Fichten auf: eine komische Faroe/ deren Anblick Jedermann ein Lächeln abnöthigte. Auch die übrigen Landschaften der östlichen Schweiz beugten jetzt ihre Racken gutmüthig unter die Gesetze der neu O Die Stadt Wyl und das Land Toggenburg erklärten sich früher für dieselbe/ als das Gofi°auer-Amt/ welches sie am 24. April verwarf/ am 2. Mai darauf aber annahm. Wyl und der Schneckenbund trennten sich von der Landschaft St. Gallen und sandten zwei eigene Deputirte/ die Herren Grübler/ geheimer Rath / und Talk/ an den fränk. Obergeneral Schauenburg. 115 geschaffenen helvetischen Republik. Die Städte St. Gallen, Wyl, das Thurgau und Appenzell-Ausserrhoden hinter der Sitter hatten sich früher an dieselbe angeschlossen, und be- reitS den 9 . Mai waren die Deputirten von H erisau, welches die meisten Anhänger der Konstitution in dasigem Kantone zählte, in das gesetzgebende KorpS zu Aarau eingetreten. Der Zug deS fränkischen Generals Lauert nach St.Gal- >. len (10. Mai) glich einer militärischen Promenade; dennoch gicng ein panischer Schrecken den Truppen voran. Die tau- scndzüngige Fama hatte die abenteuerlichsten Sagen verbrei- i- tet und die Franken alö Ungeheuer geschildert, die, den Hunnen :s ähnlich, aufRaub und Schändung loSgehen und die feindlichen m Thäler Helvetiens in öde Steppen der Vendee umwandeln H würden. Daher flüchtete der Reiche seine Schätze, der Bürger is und Landmann aber das Theuerste, was er hatte — sein Weib » und seine Töchter — über den Rhein; für die Zurückgeblickt! bencn waren die provisorischen Magistrate so besorgt, daß in i- Publikationen gewarnt wurde, eS möchte sich, wo der n Truppcndurchzug vorbei käme, kein Frauenzimmer an den n Fenstern blicken lassen. Mehrere Männer, die sich zu heftig it gegen Frankreich und dessen Freunde erklärt hatten, folgten nun den weiblichen Karawanen nach Schwaben. Ohne a Ausschweifungen zu begehen, zog das fränkische KorpS über n die Thür und Sitter, und kehrte am 10. Mai wieder nach Wimerthur zurück. Lauer hatte sich in St. Gallen geäußert, c er sei nur auf dringendes Bitten der Demagogen über die Thür und Sitter vorgerückt. iz Seit Anfang deS Mai standen die Thore des Stiftes den u Mitgliedern desselben offen; wer Lust zur Auswanderung hegte, durfte sich über den Rhein nach Mehrerau begeben " und dort die Marschroute nach irgend einem schwäbischen " Kloster zum einstweiligen Aufenthalte abholen. Fürstabt Pan - " ') L a u e r war Generaladjutant und kommandirte den Vortrab der fränkischen Armee in der Schweiz unter dem Obergeuerat Schauenburg. 8 116 kraz legte auf die Entfernung der Mehrheit seiner Kapillaren darum einen politischen Werth/ damit er im Auslande gegen alles desto nachdrücklicher protestiren könnte/ was der in St. Gallen zurückgebliebenen Minderheit durch Drohungen oder Gewalt allfällig abgedrungen würde: eine Ansicht / die manche der Kapillaren mißbilligten und die ihren Zweck verfehlte. Ueberhaupt war man jetzt im Stift in der traurigsten Lage von der Welt/ worüber das in demselben geführte Tagebuch sich so ausdrückt: „Nun ist bei UnS Alles in größter Kon- ,, fusion! Niemand der befiehlt und anordnet/ oder vielmehr/ „Alles befiehlt und ordnet. Man weiß jetzt nicht/ ob man „bleiben oder fliehen soll. Die Alten scheinen bleibe» zu wol- „len; die nothwendigsten Subjekte wollen hingegen fort. Ge- „schieht die Dissolvirung/ so ist alles verlören! Jeder liebt „ das Leben."-Nirgends kein Rath / keine Hil- „ft/ keine AuSsicht! „Einige Pfarrer aus der Weltgeistlichkeit wollen die „Pfarreien verlassen. Die Klostergeistlichen sind zu sehr ge- „haßt/ als daß sie exponirt werden wollten/ und noch dazu „mangeln uns die Subjekte/ die man zu Hause entbehren „ und exponiren könnte." Später schlug man/ um der Unordnung im Stifte zu steuern/ eine Art Diktator vor/ dem Jeder gehorsamen müsse. Das Tagebuch fährt dann fort: „Die Verwirrung ist hier entsetzlich; Niemand weiß/ „wo man daran ist. — Das Kloster ganz zu verlasse»/ heisst „selbes verloren geben." — (!!)-Wir haben kei- „nen einzigen weltlichen Herrn bei Hofe und kein Bcamte- „rer wollte sich bereden lasse«/ in dieser dringenden Noth «uns seine Dienste zu wiedmen. Wir sind ganz verlassen" ^). ») visr. Ssngall. März und April 1798. 147 46. Die helvetische Regierung legt Sequester auf das Eigenthum des Stiftes St. Gallen; K-riegS« kontribution. Gleich deS andern TagcS nach Ankunft der fränki- schcn Truppen zu St. Galle»/ erschien im Stifte GalluS Schlumpf mit einer Verordnung deö helvetischen Voll- zichungödirektoriumS, kraft welcher alles bewegliche und un- bewegliche Eigenthum deS Stiftes in Sequester genommen wurde. Der Regierungskommissär Er lach er, von Basel, ein feuriger Republikaner und ein roher, heftiger Mann, voll- zog diesen Beschluß und schritt sogleich zur Untersuchung deS Aktiv- und Passtv-Zustandes, der Urbare und RcchnungS- bücher; allein diese letzter» waren nicht vorhanden, und der Bürger Kommissär schimpfte darüber in den pöbelhaftesten Ausdrücken, welche ihm, alö einem Küfer- (Kübler-) Meister, sehr geläufig waren. Die in St. Gallen zurückgebliebenen Kapitularen hatten nach der Abreise deS Abtcö der Schulden wegen oft einen harten Stand. ES erschienen die zahlreichen Kreditoren einer nach dem andern, Bezahlung oder Verschrei- bung gewisser Grundstücke verlangend. Man zog sich meistens durch letzteres Mittel aus der Klemme. So wurde die Hälfte der Besitzungen deS Klosters Mariaberg zu Noschach verpfändet. Den Statthaltern zu Wyl und Neu St. Johann im Toggenburg wurde, weil man vorhersah, daß durch Annahme der helvetischen Konstitution alles Eigenthum der Klöster als Nationalgut würde erklärt werden, die Vollmacht ertheilt, Gelder aufliegende Güter aufzunehmen, so daß das Gut dem Kreditor zur Hypothek, und der abfallende Nutzen statt deS Zinses dienen solle. Aber auch die Kostbarkeiten deö Stiftes, das Silbcrgeräthe und waS von Meublcn nur immer einigen Werth hatte, vorzüglich die berühmte Handschriftensammlung und die besten Werke der Bibliothek u. dgl. m. befanden sich jenseits deS Rheines in Sicher- 118 heil i). Auch andere Habseligkeitcn, besonders Wein, wur. den nach dem Oesterreichischen gebracht, waö die neuen Re- gierungen sehr ungerne sahen. Zu Bernegg im Nhcinthal entstand im März ein Auflauf, als daS Stift seine Weine wollte abführen lassen. Der Landvogt in Bregcnz erklärte solches Verfahren (daö Widersetzen gegen die AnSfuhr) alö dem Völkerrechte zuwider, drohete, daß er kein Korn mehr herüber lassen und die Sache sogleich seinem Hofe einberich- ren werde. Unterdessen blieb es in «tstu ^uo. Unterm 5. April war in St. Gallen ein Schreiben deS LandvogteS zu Bregen;, v. Vikari, angekommen, worin gegen alles Inventiren und Zurückfordern der geflüchrcten Waaren des Stiftes protestirt wurde. Als nachher der helvetische Kommissär Erlacher durch einen nach dem Kloster Mehrerau bei Bregenz abgeordneten Kapitularen (P. JldcphonS ab Arx) die geflüchteten Schriften, Dokumente n. s. w. zurückfordern ließ, wurde vom k. k. Kreisamte der Bescheid ertheilt: eS würde „ohne ausdrückliches Vorrviffen, Einwilligung und „schriftliche Weisung des regierenden Herrn Fürsten von „ St. Gallen und diesseitige schriftliche Notifikation darüber, „ nicht daS Geringste verabfolget werden, weil das gesammte „Vermögen des Stiftes St. Gallen unter dem Schutze Sr. „ K. K. Apostolischen Majestät, als obersten Lehnsherrn steht, „und daher alle und jede ohne Ausnahme, welche sich dieses „ Vermögen zueignen, oder zu desselben Verschleppung mitwirken „würden, dafür verantwortlich sein werden^). Erlacher *) Das FlüchtungSsystem wurde so weit getrieben, daß jetzt vor dem Hochaltare ein hölzernes Lampengeföß hieng — und eine Monstranz von Eisenblech die Stelle der silbernen mit reichen Der« goldungen vertrat. D Die Masse Silber an Kirchen- und HauSgera'the, über welche Abt Pankraz zum Einschmelzen verfügte, stieg auf 2000 Mark (die Mark ä 18 fl. 24 kr). „Die schon getrennten Perlen, „heißt eS im Tagebuche, sollten sehr ergiebig ausfallen, indem sie „just am höchsten stehen; aber Edelsteine sind in solchem Unwcrth, „daß man sie glatthin jetzt nicht veräussern kann. Vom Silber behiel- 119 begehrte nun AuSzüge aus den verlangten Papieren; aber ebenfalls / und zwar aus mehr alö Einem Grunde/ umsonst. Dieß verdroß Erlachernum so mehr / da eben jetzt dem Stift eine KriegSkontribution von 200/000 Franken auferlegt wurde. Voll Unwillen sandte er zwei Kapitularcn nach dem frän. tischen Hauptquartier in Zürich/ um bei dem bekannten Ober. kriegSkommissär Rapinat dringende Vorstellungen dagegen zu machen. Diese blieben nicht unbeachtet; die Kontribution wurde gemildert und der Termin zur Bezahlung verlängert; nur mußte eine gewisse Summe sogleich vorgeschossen werden. Das Stift kam nun unter Administration; man verpach. tete die Güter/ überließ eine Menge Gerärhschaften sammt dem vorhandenen Vieh den Meistbietenden und verabschiedete mehrere Klosterdiener. 47. Urvcrsammlung zu Appenzell; Frciheitsfest; Unruhen im Wyleramte. Bürger Erlacher/ auch beauftragt/ den Organismus der neuen republikanischen Staatsmaschine i.n Bewegung zu setzen / schrieb die erste Urvcrsammlung der Wahlmänner von Stadt und Landschaft St. Gallen/ Toggenburg, Appenzell und Rheinthal auf den 31 . Mai nach Appenzell aus, dem Hauptflccken von Inner-Rhodcn. Es erschienen 360 Wahlmänner; von diesen wurden die Mitglieder in die ge- setzgebenden Räthe und in den obersten Gerichtshof nach Aa- rau/ so wie in die VerwaltungSkammer und daS Kantons. »ten wir, was auch im Fall einer-zu hoffenden Restitution fast «unumgänglich nothwendig, oder doch ohne den Anstand zu der- «letzen, nicht wohl veräußert seyn darf. Von jedem, nämlich T«. «fel-, Hof- und Äirchenstlber, für St. Gallen etwas, aber für Ex. «Posituren nichts. " viar. 8ang. 22. lVlaji 1798. r) P. Gcrold Brandenbcrg und P. Joseph Vloch, Unterstatt. Halter zu Wyl. Rapinat sagte ihnen: «Habe ich nicht Erla» „chern verboten, mit dem Sequestriern der Stiftsgütcr fortzufah« „ren?" Dann mit gelassenerer Stimme: «Wir Franken üben «keine Tirannei aus und drücken Niemand mehr, als er'S zu dul- »den vermag" (?) u. s. w. gericht gewählt. Ueber den Namen, welchen der neue Karr- ton führen sollte, war man noch nicht einstimmig, noch weniger aber über den künftigen Hauptort desselben, da St. Gallen, Herisau und Appenzell auf diese Ehre sich gleich eifersüchtig zeigten und vorzüglich letzterer Ort mit besondern Ansprüchen auftrat. Die neue Ordnung der Dinge wurde am 21. Juni durch eine öffentliche Feier proklamirt. Erlacher suchte sich einen gelehrten Redner aus *), um das Volk zu seiner politischen Wiedergeburt, oder nach der Phrase des Tages, zur Erhaltung aller Menschenrechte und unbedingter Freiheit und Gleichheit zu beglückwünschen; doch konnte er sich nicht enthalten, auch noch nach seiner Art dazu zu sprechen 2). Seinen Ruf: »es lebe die Republik!" erwiederten größtentheilS nur die neuen Behörden; dann folgte Musik und Kanonendonner, auch ein festliches Mahl für Alle, welche bei dieser Szene auch nur eine stumme amtliche Rolle gespielt hatten. Ein von Knaben und Mädchen gesungenes Lied von geringem innern Werthe enthielt größtentheils das Lob des Regicrungsstatthalters Volt; auch Erlachers wurde darin gedacht: „Heil Erlacherni der uns, uns Alpen-Söhnen, Dieß große Fest Lurch Bruderlieb' erhöht. Zhm lispelt noch in sanften Silbcrtönen Der Bürger wärmstes Dankgebet." (?) Der größere Theil des Volkes, welchem solche Auftritte zuwider waren, blieb ein stiller, gutmüthiger Zuschauer, nur mit dem Unterschiede, daß Protestanten mehr Interesse dafür äußerten, als Katholiken. »Nicht sto Personen aus »dem ganzen Lande und nicht 6 aus der Stadt nahmen daran »freiwilligen Antheil. Nur etwa 6 in allem schwangen »die Hüte beim Rufe: es lebe die Republik! und Gesundheiten wollte fast Niemand trinken," erzählt fromm Las *) Den Professor Joh. Michael Fels von St. Gallen. 2 ) «Declsina^Lt er äolis Lrlaelierus ävliürius.» 6. 121 St. Gall. Tagebuch. Die Katholiken hatten im Wyler- amte die Freiheitsbäume niedergehauen, und sieh! die neue Regierung sandte 200 Kantons--Eliten nach den Gemeinden, wo der schreckliche Frevel begangen worden, und selbst die fränkischen Truppen rückten näher heran. Solche ernstliche Demonstrationen und die Drohungen des Anführers der letzter», jeden Ort, wo ein Freiheitsbaum verletzt würde, mit Feuer und Schwert zu vertilgen, machten nicht geringen Eindruck und verhinderten thörichte Unternehmungen dieser Art, so lange die gefürchmen Franken im Lande waren 18. Der Fürstabt von St. Gallen in Wien; sein Pro- klam von daher; Bilderstürmerei in St. Gallen. Während in ganz Helvetica eine neue Ordnung der Dinge vorgicng, war Fürstabt Pankraz bei dem k. k. Hoflager zu Wien eingetroffen. Er hatte sehr ftaatSklug berechnet, daß das österreichische Kabinet die Eroberung der Schweiz durch Frankreich, dessen mächtigen Einfluß auf die neue helvetische Regierung und die Gefahr, die nun der Provinz Vorarlberg drohe, nicht gleichgültig ansehen könne. Außerdem war es kein Geheimniß, daß der deutsche Kaiser den Kampf mit der großen Republik erneuern wollte. Nur der Mangel eigener Hilfsmittel zu einem neuen Kriege verzögerten ihn; jetzt aber sollten englische Subsidien jene ersetzen. Schultheiß Steiger von Bern und der Abt von St. Gallen bauten hierauf ihre Hoffnungen. Bei der kriegerischen Stimmung des Wienerhofes mußten diese zwei Fremdlinge von so energischem Charakter um so mehr willkommen sein, da es dessen Interesse erforderte, in der Schweiz eine starke Opposition gegen Frankreich zu bilden und nach er- zweckren Gährungen selbst Truppen zu werben, die vereint Die Goßauer hatten am 29 . April (1798) die Gemeinden Zuzweil und Zuberwangen besetzt; ob^ um selbe gegen die Wyler zu schützen, oder zur Annahme der Konstitution zu zwingen, ist unbekannt, visr. ösngsll. 122 mit den deutschen Völkern den Feind vom vaterländischen Boden vertreiben und ihre siegreichen Fahnen bis in das Herz Frankreichs hineintragen würden. Der Minister Wick- ham theilte zu diesem Zwecke seine englischen Guincen mit beiden Händen aus. Nach seinen Instruktionen/ welche die nachherigen Ereignisse bestimmt genug offenbarten/ sollte Hel« vetien zum Fcuerheerd einer Kontrerevolution gemacht und von da auS der tödtlichste Streich gegen Frankreich geführt werden. Furstalt Pankraz fand bei den Prinzen und andern Großen deS Kaiserhofcs gute Aufnahme. Das ganz Einfache in seinem Anzüge/ seine Bedienung und Lebensweise nahmen sehr Vortheilhaft für ihn ei»/ weil es mit dem höfischen Prunke und Luxus der deutschen Reichsprälaten gewaltig kontrastirte. Man wunderte sich nicht wenig/ einen der an« gesehensten Acbte Europas die Gassen WienS zu Fuße durch« wandern und sein Absteigquartier in einer Klosterzelle neh« wen zu sehen; denn mitten in der hochverfeinerten Hauptstadt blieb Pankraz der strengen Mönchssitte/ wie in St. Gal« len/ getreu. Am 24 . Juni erschien ein gedrucktes Proklam oder Manifest von ihm ^)/ in welchem er wider Alles seit AuSbruch der Revolution in — „seinen Landen Geschehenes feierlich protestirtt/ sein Eigenthum und die hoheitlichcn Rechte re« klamirte und mit der höchsten Ungnade Sr. k. k. Majestät drohte/ welche bereit wären / daS ihm zugefügte Unrecht zu bestrafen und ihn in den Besitz aller Gerechtsamen deS Stif« tes wieder einzusetzen"/ u. s. f. Dieses Aktenstück wurde in der alten Landschaft ') Unterm Datum Wien/ 9. Juni 1798. D Unter anderm hieß es darin: „Da das Bündniß/ in welchem „das Stift mit 4 schweizerischen Kantonen stand/ durch die Umwälzung der Verfassung gänzlich gehoben sei/ so bleibe das fürst- „liche Stift als ein exemter Reichsstand in seiner ehemaligen und «bisherigen Verbindung mit dem heiligen römischen Reiche u. s. i-" 12Z n St. Gallen, im Toggcnburg und Rheinthake an Einem Tage S von beinahe allen Kanzeln herab verkündet; doch blieb eS ohne - Wirkung. Die zwei Laienbruder'), welche dasselbe nach it St. Gallen gebracht und allenthalben hin versandt hatten, muß- ten von Glück reden, daß sie unter dem Schutze der Nacht l- und auf Nebenwegen in aller Eise nach dem Nheine sich d retten konnten. Denn die helvetischen Behörden, über den -t Schritt deS AbteS äußerst erbittert, legten sogleich eine Wache von 24 Mann in daS Stift und nahmen mit mehre- n rcn Personen desselben ein strenges Verhör auf, welches in- !e deß keine schlimmern Resultate nach sich zog. n Eine schlimme Folge war jedoch diese, daß die Män- n ner, welche am Ruder standen, den Stiftsherren nicht mehr g trauten und sie insgesammt für Feinde der neuen Republik i- hielten, die man sich vom Halse schaffen müßte. Ohne eben auf dem Dreifüße von Delphi zu sitzen, konnte der Subprior B. GalluS seinem Korrespondenten in der Mehrerau » weissagen: die Protestation des AbteS gebe den Konventualen - den letzten Stoß und sie werden nun bald auch Emigranten werden! r Die Freunde des Stiftes hatten gewünscht, daß die h mehrbesagte Proteftation mit österreichischen Waffen unter- h stützt würde; ohne diese hatte sie ihnen ein gefährliches Wa- > gcstück geschienen. So ließ die Stadt Wyl an die StiftS- t Herren in St. Gallen schreiben: »man bitte von Seite der a »Stadt inständig, daß man mit Austheilung solcher Publi- »kate und Proteftationen möchte inne halten und Stadt und »Land schonen: gewiß müßte die Protestation die gefährlich- t »sten Folgen haben« u. dgl. m. -^) ') Die Bruder Magnus Julian und P. E. 2) St. Galt. Tageb. Schreiben v. 20. Brachm. 1798. li 3) Glücklicher Weife blieb'S von Seite der Freunde der neuen . Freiheit im St. Gallischen und Toggenburg nur bet harten Aus- - drücken gegen den Abt. »Der Afterfürst," hieß es in einem setz druckten Pamphlet, »darf es noch wagen, freien Boden Helve- " «tiens als kaiserliches Lehen zu reklamiren?-Bürger 124 Aber der Abt/ getäuscht durch die Traumbilder/ auf die seine Proklamation sich stützte/ vergaß die Kombinationen einer bessern Politik und seine eigene Stellung gegen die Schweiz so sehr/ daß er dach hernach/ um daS Erbtheil (ksvimviiium) des heiligen Gallus vor den Franken und Hclvetiern sicher zu stelle»/ daS Lustschloß von Besetzung desselben durch österreichische Truppen baute/ oder es we- nigstenS als kaiserliches Gebiet erklären lassen wollte. Seine Kapitularen widersetzten fjch aber und hatten wohl dazu ihre wichtigen Gründe y. Im Stifte St. Gallen selbst war indeß etwas vorgefallen/ daS unter dem großen Haufen weit mehr Sensation erregt hatte, als alle Reaktionöversuche des AbteS. Der Kommissär Erlacher verordnete nicht nur die Hinwegschaffung der äbtischcn Wappenschilde an öffentlichen Gebäuden/ sondern auch der beiden Statuen des heil. Gallus und Oth- mar/ die über dem sogenannten Hofthore angebracht waren. Was bei dieser Handlung vorzüglich empörte/ war: man schlug den aus Sandstein verfertigten Bildnissen/ ehe sie ganz zertrümmert wurden/ die Köpfe ab/ und ließ den Rumpf zum Hohngelächter des protestantischen Pöbels / der sich zahlreich bei dieser niedrigen Scene unduldsamen Sek- tengcistes versammelt hatte/ ein paar Stunden lang am gleichen Orte stehen. Tief schmerzte die Katholiken diese Art neuer Bilderstürmer« und manche unter ihnen hielten das Andenken ihrer Schutzheiligen dadurch nicht bloß für beschimpft/ sondern glaubten die Religion selbst in Gefahr. „von Goßau und Toggcnburg/ blind müsset ihr seyn/ wenn „ihr an diesem empörenden Schritte euren vorigen Despoten nicht „erkanntet" u. s. w. Der Hauptmann H. zu Mitten dach „nannte den Abt einen Rebellen und dessen Proklama ein Lumpcn- „und Gch-Manifest. St. Gall- Tagcb. Dagegen glaubte der Pfarrer Dudli zum heiligen Kreuz, die Besetzung des St. Gallischen und des ThurgauS durch Oesterreicher — „wäre weiter nichts, als eine SicherhcitSanstalt „gegen drohende Gefahr für die kaiserlichen Lande selbst." Ebcud. 1?s Aber Er lach er war zu roh, um einige Rücksichten auf fromme Gemüthlichkeit oder kirchliche Begriffe zu nehmen, es hielt sogar schwer, die Kunstarbeit oberhalb des äusser» Bogens des St. KarlSthorö vor seinem Wandalismus zu retten H. 49. Der neue Kanton Säntis; einige der konstitutionellen Behörden desselben. Die oben bezeichneten Landschaften/ deren Deputirte zur ersten Urversammlung nach Appcnzell berufen worden, erhielten nun den Namen SäntiS, von der höchsten Spitze des Appeuzeller-AlpgebirgeS, und dieser Kanton wurde durch ein Gesetz vom 5. Juli provisorisch in 13 Distrikte eingetheilt: 8. Teufen. 9. Wald. 10 . Appenzell. 11 . Oberrhcinthal. 12 . Untcrrheinthal. 13. Roschach. 1. Stadt St. Gallen. 2 . Goßau. 3. Wyl. 4. Lichtensteig. 6. Flawil. 6. MoSnang. 7. Herisau. Die Anzahl der Bewohner des Kantonö schätzte man beiläufig auf 140,860 Seelen; und alS Hauptort desselben ward die Stadt St. Gallen erklärt. Die wichtige Stelle eines Regierungsstatthalters hatte vr. Joh. Kaspar Bolt, von Neu St.Johann, ein Mann, der mit großer Freiheitsliebe feine Sitten und einen sanften, menschenfreundlichen Charakter verband, erhalten. Unter feierlichem Jubel, mit einem Ehrenbegleite von 26 Kutschen und 160 Reitern, theils Militär, theils Bürgern, zog er H Das Verdienst der Erhaltung dieses Kunstwerkes vom 8-1270/ das Christus am Kreuze und andere Figuren, wie auch das schön ausgearbeitete kaiserliche und päbstliche Wappen, sammt jenem des Abtes Othmar IN in der Mirre u. a. m., enthält, gehört zween damals jungen Kapitularen D. S. und F. W-, die sich an gewisse Herren der Stadt St. Gallen wandten, um durch sie die Zerstörung bei Erlachern zu hintertreiben, was auch gelang. 126 erst den 21. Augustmonat in St. Gallen ein, dessen Bewohner ihn mit aller Herzlichkeit empstengen und bald hernach mit ihrem Stadtbürgerrechte beschenkten *). An der Spitze der Verwaltungskammer erblickte man den bekannten Joh. Künzle; im KantonSgerichte saßen mehrere sowohl durch Talente, als Bürgertugendcn und Erfahrung ausgezeichnete Männer, z. B. Alt-Hofkanzler Gschwend von Altstädten, Bischofberger, Alt-Land- ammann von Appenzell u. a. m.; unter den Distriktsstatthal- tcrn waren Ambühl zu Altstädten, und Reutti zu Wyl, die vorzüglichsten ?). Die neue Staatsmaschine bewegte sich in ihren Abtheilungen sehr langsam und mit harter Mühe; jugendliche Kraft und Enthusiasmus kamen nur in republikanischen Phrasen und bei einigen wenigen Beamceten, meistens Emporkömmlingen, zum Vorscheine. Das Volk sah in dumpfer Stille auf die Maßnahmen der neuen Regierung hin, sehnte sich laut nach den alten Verfassungen; die häufigen Einquartirungen, Kriegs- steuern und der hohe Preis der LebenSmittel vermehrten noch dessen Abneigung gegen die verhaßte Konstitution und mehrere ihrer Behörden; nur der militärische Druck von Seite Frankreichs erhielt eine erzwungene Ruhe, die aber jeden Augenblick in öffentliche Währung überzugehen drohte. Die Eidesleistung gab den Anlaß dazu. 59 . Der Bürgereid; dessen Leistung in einigen Distrikten des Kantons Säntis und im Stifte St. Gallen. 30 . Augustm. 1798 . Wenn NUN auch die Bewohner des nunmehrigen Kantons SäntiS — der Gewalt weichend—die neue Verfassung sich Volt starb gegen Ende von 1808 als Mitglied des Kleinen Rathes vom Kanton St. Gallen. 2) Der Vers. des St. Gallischen Tagebuches macht steh lustig über die neuen helvetischen Behörden, „alle hohe und niedere Häup- „ter des Kantons SöntiS. ES ist eine wahre Freude, eine ganze „Galerie solcher republikanischer Halbgötter auf einmal (in einem „Blatte) paradircn zu sehen! und wenn noch obendrein ihre Ge- 127 hatten aufzwingen lassen; so schien doch die Mehrheit derselben fest entschlösse«/ den sogenannten Bürgereid nicht zu schwören. Man traute diesem Eide anfänglich alles Schlimme z»/ vorzüglich in Rücksicht der katholischen Religion/ obgleich die geistliche Oberbchörde zu Konstanz erklärte: besagter Eid fordere ausdrücklich nichts gegen die katholische Glaubenslehre; er sei ein bloß bürgerliches Versprechen und dürfe unter dem Vorbehalte — „ der Religion ohne Gefährde" (s-üva reliZlone ) geleistet werden. Das St. Gallische Offizium hatte zwei Abgeordnete/ den Heinrich Müller von Friedberg/ Kapitularen und geistlichen Rath/ und den Pfarrer I. Pfister zu Sommert an die Kuria zu Konstanz geschickt, um deren Gesinnungen in Betreff des Bürgereideö zu erfahren. Man antwortete ihnen: die Verweigerung des Bürgereideö/ welcher direkte die Religion nicht antaste / wäre gefährlich sind vielleicht der nächste Anlaß / gute Pfarrer zu vertreiben und die Religion auszurotten; dieß müsse man verhüten/ so lange dem Wesentlichen der Religion kein Nachtheil geschehe u. s. w. Wider Gesetze/ die der Religion schädlich wären/ würde sich der Bischof selbst bei der Regierung in Aarau erklären. Weil im Eide selbst keine Meldung von der Religion vorkam/ so schwor man ihn ganz einfach und ohne Vorbe- halt; an der Grenze drS St. Gallische»/ zu Arbon/ gicng Pfarrer Tschudi mit dem Beispiel voran; ein gleiches that das Kloster Fischingen und das gesammte KorpS der Kapuziner auf Geheiß seines Provinzialen. Sogar der alte Fürstabt von Einsiedeln hatte seinen wenigen, in der Schweiz befindlichen Religiösen den Bürgereid für ganz erlaubt erklärt. Viele Gewissenszweifel/ Reden und Schritte verursachte der mehrbenannte bürgerliche Eid- Man sprach schon von 7,üchtSzüge und Charaktere dem Zuschauer bekannt sind / so weißt „man sich vor Freude wohl gar nicht mehr zu besitze», kolices xo- „znilos, ksnikns In>ec nsseuntiir in ggl-is dkuinins!" beeidigten und unbceidigten Priestern/ vonSchis- ma u. dgl. m. Die Pfarrer Köchl zu Jonschweil und S chärtler zu Goldach baten den Reg. Statthalter Volt «m Aufschub de6 Eides bis auf die Ankunft einer Antwort von Aarau; allein sie richteten nichts aus. Am gleichen Tage Abends machte ihm Fridolin Brägger von Herüber g kräftige Vorstellungen und erhielt endlich die Antwort/ daß er mit dem Eide/ wenn immer möglich/ zuwarten wolle/ bis die katholischen Abgeordneten von Aarau zurückgekommen wären/ waS jedoch nicht geschah. Die Eidesformel lautete so: »Wir schwören dem Vater- »lande zu dienen und der Sache der Freiheit und Gleichheit »alö gute und getreue Bürger mit aller Pünktlichkeit und »allem Eifer/ so wir vermöge»/ und mit einem gerechten »Haß gegen die Anarchie oder Zügellosigkcit anzuhangen"H. Weil nun diese Formel nicht nach der gewohnten Weife tönte/ so hielten Manche unter dem Volke den Eid keineswegs für eine religiöse Handlung / sondern höchstens für ein bürgerliches Ehrenwort/ dessen Verbindlichkeit sich aber nicht auf das Gewissen erstrecke. Welche Begriffe! welch'eine trüge« rische Moral! Die Nähe fränkischer Truppen bewirkte/ daß der mehr- besagte Eid am bestimmten Tage/ ZO. Augustmonat/ in den 1) Die Geistlichkeit des St. Gallischen Ordinariates wendete sich an das helvetische VollziehnngS-Direktorium mit einer Denkschrift/ auf die sie großes Gewicht legte/ die aber weder in Mehrcrau noch Wien gefiel. Daher schrieb Hr. Subprior B. G. an A. H.: »Ihr Urtheil über unsere Konferenz t3. Augstm. »und das Memorial an Aarau habe ich keinem Menschen gesagt: «Sie würden als die ungeschicktesien und unbescheidensten Leute »auSgeschrien werden. Wenn man gedrückt wird/ muß man sich »zu dem wenden/ der uns drückt/ um davon befreyt zu werden/ »und es ist noch Niemand eingefallen / daß man deshalb jenen als »einen r echtmäßig e n Obern anerkenne/ wenn ers nicht ist. »Nach diesem Urtheil hätte man gar Nichts thun dürfen; man „müßte die Hände in den Sack stecken und ich für meine Person »käme wahrlich mit diesem Prinzip in vielen Fällen nicht durch " 129 meisten Distrikten des Kantons Säntis ruhig geleistet wurde. Wie wenig Antheil das Volk an dieser Handlung und den sie begleitenden Feierlichkeiten werde genommen haben/ kann man bereits aus dem Erzählten schließen. Man hörte von Vielen — anstatt „wir schwörens" — rufen: „wir Hörens/« oder: „wir wehrens/" und: „wir sperrcns" u. dgl. So wenig hatte das Gastmahl von i8«o Gedecken in St. Gallen auf dem Brüel die Leute begeistertl Komische Auftritte gab es bei diesem Anlaße im Stifte St. Gallen. Anfangs sahen einige der Kapitularen obigen Eid für unerlaubt an/ wagten jedoch nicht/ dieses auch Andern beizubringen. Natürlich erforschten sie die Gesinnungen ihres Fürstabten hierüber; aber zum Unglücke traf keine Ant- Wort ein. Der NegierungSftatthalter ließ alle im Stifte befindlichen Geistlichen den 29. August durch ein besonderes/ vou seinem ersten Sekretär überbrachteS Schreiben/ sehr höflich einladen/ den Eid bei der allgemeinen Volksversammlung zu schwö- ren/ mit dem Beisätze: daß er dieß um so mehr erwarte/ weil sich die protestantischen Geistlichen auch dabei einfänden; die Gegenwart der Religionslehrer beider Konfessionen müßte sehr vortheilhaft auf das Volk wirken u. s. w. Allein die Kapitularen verbaten sich ihre öffentliche Erscheinung aus allen Kräfte«/ verhießen jedoch/ den Eid innert den Mauern ihres Stiftes schwören zu wollen. Aber zur Nachtzeit langte ein geheimer Eilbote deS Ab- teS an/ der ihnen die Leistung des Eides untersagte. Die Weisung enthielt Folgendes: „ i. Unsere Kapitularen soll- ütcn auf keinen Fall schwören. 2. Man sollte eben wegen „der Lage der Dinge wo möglich Verschub verlangen." (Hier werden aus den letzten Schreiben des Abtes nach Mehre- rau wegen der kaiserlichen Intervention AuSzüge gegeben.) „3. Endlich sollten sich die Pfarrherrcn kein Bedenken machen/ „es laut zu sage«/ St. Gallen habe ihnen das Schwören vcr- „boten." ,. 9 Jetzt war guter Rath theuer! — Die Zurücknahme -es dem Regierungsstatthalter gegebnen Ehrenwortes konnte für die Personen des Stiftes die traurigsten Folgen haben; auf -er andern Seite wollte man aber Pankraren auch nicht vor den Kopf stoßen. Wie gerne hätte man das Beispiel der Augustiner zu Freiburg nachgeahmt, die zum nämlichen Eide aufgefordert, ihrem Winzer in Leman den Auftrag gaben, solchen für fie zu schwören. In dieser Klemme riechen den Kapitularen die Kantons, richtet Dudli und Bräggcr, als Männer von Ehre und Freunde des Stiftes, den Gesetzen des neuen Staates zu gehör, sauren, mit dem Beifügen: ihre Vertreibung aus Helvetien wäre, im Weigerungsfälle, unwiderruflich beschlossen. Dieß entschied — und bald begann das eigentliche komische Schau, spiel. Denn kaum eine Stunde hernach erschien der Unter, statthalter Halber*), von einigen Neuangcstcllten begleitet, im Stifte. Man führte ihn nach dem Erholungssaale, M der Akt deS Eidschwures in aller Stille vorgicng. Und stehe, majestätischen Schrittes näherte stch Halder voll gemiith, licher Feier dem gegenwärtigen Konventsobern, P. Beda GalluS, und ertheilte ihm mit dem Bruderkusse die Weihe deS Freiheitsfinnes! In warmer Begeisterung ergoß stch nun Agent Niet, mann in folgende neurepublikanische Floskeln: „Hörst du »den Schwur, theures Vaterland, Land der Freiheit! »Hört ihr ihn, ihr Berge und Thäler, wo einst die Helden, »unsere Väter wohnten — deine Söhne schwuren frei zu »sein und zu bleiben — die freie Republik lebt, wächst und »blüht im Sonnenlichte der Vernunft — geht nun Bürger, freut euch deS TageS!"-— während einige der Kapitularen den geheimen Aerger verbissen, und andere schwere Mühe hatten, nicht in schallendes Lachen auszubrechen; an dcni ») »Ein gegen uns sehr feindselig gesinnter Mann." Tageb. P. G. Br. U Th. S. 62. 131 c§ Beifalle der neuen Republik war allen wohl wenig gelegen, lir Nur die von St. Gallen exponirten Pfarrgeistlichen in A lt- uf städtenundNoschach hatten Verschub zur Eidesleistung ht verlangt. Die andern Geistlichen des Bezirks Roschach ^ legten im Pfarrhause zu Roschach den Eid privat dem linde terftatthalter Heerab / der dann mit allen auf den Kirchen- platz herausgieng und dem Volke das Schwören der Geistlichen anzeigte. Dann haranguirte er das Volk/ das mit S, seiner elenden Rede sehr übel zufrieden war; nachher rief id er den Pfarrer (Federer) von Tübach auf zu rede«/ r, der es übernahm/ und es wurde geschworen/ jedoch nur von en einem kleinen Theile: einige trieben Possen/ andere hoben cß . statt der Finger die Fäuste empor und sagten/ ste wären u. damit fast zu weit gekommen/ u. s. f. 51. Unruhige Auftritte im Appenzellerlande und zu t- Oberried; militärischer Zug dahin; der Eid !l, wird auch dort geschworen, so Das Bergvolk von Appenzell schien jetzt wieder einmal Muth und Charakterstärke beweisen zu wollen- Die Verfas- h- sung war weder auf seine einfachen Sitten noch Bedürfnisse a berechnet; wie konnte es dieselbe liebgewinnen oder auch he nur leidend eine Zeit lang dulden? Und nun sollte eö ihr den Eid der Treue schwören l — Dieß mußte nothwendig den l- unter der Asche glimmenden Gährungsftoff hoch auflodern >u machen. t! ' An dem zum Eidschwur bestimmten Tage wurden im p Distrikte Appenzell/ zu Oberegg und zu Oberried/ !» im Rheinthale / die Freiheitsbäume umgehauen; das nämliche >d geschah zu Gais und an andern Orten/ wo man noch die r, neuen Beamteten mißhandelte und ernstliche VertheidigungS« § maßregeln traf. st So schien der Dämon des Bürgerkrieges entfesselt/ mit ni allen Gräueln in den sonst friedlichen Thälern am Fuße des ^ Sämis wüthen zu wollen / als es dem Regierungsstatthalter Volt glücklicherweise gelang/ ihm durch klug getroffene 9* 132 Militäranstalten die Fackel der Zwietracht mit der Mordkeule zu entwinden. V Er ließ nämlich am 2. Herbstmond zwei Kolonnen Kam lo tons- Elitem 1L00 Mann stark/ theils nach Appcnzell, theils he nach dem Rheinthale ziehen, wo, zu Rhein eck, noch 200 K Mann zu ihnen stieße«. ni Die Gemeinden Speicher nnd Trogen, sobald sie hi Ernst sahen, hielten es für klüger, zu schwören; GaiS und ^ de Büeler verweigerten den Eid auch nicht länger; aber die Oberrieder zogen beim Anblicke der Truppen die Sturm- E> glocke und sammelten sich in solcher Menge, daß eine gegen fr sie zu weit vorgedrungene Kompagnie ihr Heil im Rückzüge t e auf Krießern suchen mußte. Von einem Hofe zu Oberegg tci ward auf die Eliten geschossen, jedoch ohne Nachtheil; diese vemeisterten sich sogleich des Ortes, entwaffneten die Mann- kr schuft, welche drei Verwundete zählte, und nahmen drei ru kleine Kanonen weg. ^ zu Das Dorf Oberried wurde am 3 . September, ohne ge daß ein Schuß siel, gleichfalls eingenommen; man fand ^ hier schwedische Schwerter, Musketen und Bündnerknebel, auch eine Art selbstfabrizirter hölzerner Feldschlangen: der ganze bunte Vorrath sammt den Häuptern der Jnsurgirm , mußte ausgeliefert werden. Eine sehr französisch gesinnte Kom- H pagnie Herisauer ließ die armen Bewohner anfänglich re fühlen, daß sie Besiegte wären; doch geschahen keine Excesse, , di ausser daß einige Dutzend Gänse und Enten enthauptet wurden, K um mit ihrem Blute die Sühne für ihre Besitzer zu bringen. ho Die andere Kolonne erschien erst den 8 . September vor C dem Hauptflecken Appenzell. Die gutmüthigen Natursöhnc sti daselbst reichten den Truppen freundlich die Hand zur neuen zu Verbrüderung. Aecht appenzellerisch hatte vorher der pro- ke viforische Landammann sein Hirtenvolk bei einer Laudsge- w «winde aufgefordert: „Wem's wohlg'fallt si z'ergeh', der heb es „si Hand uff", — uud Tausende erhoben sich, den Eid zu leisten. — H 1 ZZ le Die Regierung hatte die Kapuziner zu Appenzell im Verdacht der Aufwieglung der dortigen Bewohner und Help legte daher mehrere mit Klosterarrest. Sechs von ihnen wurden l§ hernach ins Verhör nach St. Gallen berufen und aus dem )0 Kanton weggeschickt; ihr Antheil an den Unruhen konnte aber nicht förmlich erwiesen werden. Die übrigen Arretirten erste hielten meist ihre Freiheit sehr bald wieder; nur wenige wur- id ^ den andcrstwohin abgeführt. ie Wohl dem biedern Appenzcller- Völkchen, daß es sich der »- Eidesleistung gutwillig unterwarf! Denn schon empfiengen e» fremde Truppen Befehl zum Aufbruche, und dann hätte Unze terwaldenS blutiges Schicksal auch seine Söhne und Töch- ,g ter gleichzeitig getroffen- fe Die gesetzgebenden Räthe der helvetischen Republik dein kretirten unterm 22. September Ehrenmeldung des Regieei rungsstatthalters Volt und der Kantonsgcmeinden, welche ; zur Wiederherstellung der Ruhe in bemeldtem Distrikte beize getragen hatten. ^ 52. Der §. 16 . desGcsctzeS vorn 17. Herbst m. 1798, laut ^ welchem das Stift St. Gallen als aufgehoben er angesehen wurde. ui . Das Emigrationösystem des Fürstabten Pankraz sowohl in Hinsicht seiner eignen Person, als derjenigen seiner Kapitula- ch ren, zog schnell die widerwärtigsten Folgen nach sich. AuS 'r, , diesem und der damit verbundenen Wegschaffung der Effekten, i/ Kostbarkeiten, Papiere u. dgl. nach dem AuSlande, gieng »- hauptsächlich die Aufhebung des Stiftes St. Gallen hervor, sr Schon den 2st. Juli forderte die helvetische Regierung alles ge- tt stiichtete Eigenthum von den im Stifte befindlichen Kapitularen zurück, lud auch daselbst die abwesenden Mitglieder zur Heim- ^ kehr ein; aber jenem Verlangen konnte keineswegs entsprochen e- , werden und letztere blieben nicht nur in Deutschland, sondern ck es folgten ihnen noch mehrere ihrer Mitbrüder dahin nach. r" ' Was geschah? Die gesetzgebenden Räthe erließen den 17 . Herbstmonat ( 1798 ) ein Gesetz, vermöge dessen §. 16. jene 1Z4 Mannöklöster, die ihre Kostbarkeiten weggeschickt oder deren Vorsteher und Mitglieder stch entfernt hatten/ als aufgehoben und ihre Besitzungen als StaatSeigenthum erklärt wurden. — Dadurch hatte das Stift St. Gallen in den Augen der helvetischen Regierung und ihrer Anhänger zu existiren aufgehört. Das helvetische Direktorium zögerte mit der Bekanntmachung dieses Gesetzes in Rücksicht auf St. Gallen bis den 18. Oktober. Nun setzte eS durch die Verwaltungskammer von Säntis eine peremtorische Frist von vier Wochen zur Zurück- bringung der in Sicherheit verwahrten Sachen fest/ untersagte aber zugleich den in St. Gallen anwesenden Kapitularen jede Art von Briefwechsel mit dem Abte auf das schärfste. Und doch hatte dieser die Gesammtheit alles geflüchteten Stiftsgutes unter seiner Aufsicht und veranstaltete/ daß dasselbe von den österreichischen Landesstellen als unter kaiserlichem Schutze stehend erklärt wurde. Natürlich verstrich nun die anberaumte Frist ohne Erfolg; man bewilligte eine neue/ und zwar vorzüglich auf Verwendung des Negierungsstatthaltcrs Bolt und des Präsidenten Joh. Künzle/ doch mit dem ernstlichen Beifügen: daß/ wenn während dieses letzten TerminS der Forderung deS Direktoriums nicht entsprochen würde/ alle Mitglieder bes Stiftes ohne Nachsicht über die Gränzen der Schweiz würden gebracht werden. Die Kapitularen trauten aber der neuen Republik zur Ausführung dieser gewaltsamen Maßregel weder Muth noch Kraft zu und zählten im äußersten Falle auf thätiges Einwirken von Seite des katholischen Volkes; allein sie täuschten sich / indem zu Anfang von 1799 jene Drohung in Erfüllung gieng. 53. Deportation mehrerer Mitglieder des Stiftes St. Gallen; der Fürstabt Pankraz im Kloster Mehrerau. Kaum graute am 2. Jänner der Abend/ als der Unter- statthalter Halber von St.Gallen ander Spitze von 50 Eliten 1ZS akle Zugänge deS Stiftes besetzte, selbst in das Innere desselben Mannschaft legte und die Zimmer der beiden Obern mit Auf. driickung deö SiegelS der Republik verschloß. Jede Kom. munikation der Kapitularen mit dem Landvolke ward ab. geschnitten; sogar in der Kirche marschirten Wachen auf und ab, um jeden etwa unter dem Vorwande des Gottesdienstes zu machenden Versuch eines mündlichen oder schriftlichen Ver. kehrS zu vereiteln. So verflossen zwei Tage in gespannter Erwartung.—Am 4. Jänner gegen 7 Uhr in der Frühe kam ein Befehl vom Regierungsstatthalter an alle geistlichen Bewohner des Stiftes, sich zu versammeln. — Das Schreiben, in welchem der Befehl enthalten war, lautete so: „Bürger! „Das VollziehungS-Direktorium der Einen und untheil- baren helvetischen Republik — In Erwägung, daß Ihr durch > ansehnliche Veräußerungen von Büchern und Kostbarkeiten § des Klosters Euch an dem National-Eigenthum vergangen; I „ Jq Erwägung, daß Ihr durch sträfliche Verbindungen ' mit dem AuSlande Euch gegen den Staat und die öffentliche ^ Ruhe schuldig gemacht — hat in Folge deS 16. Artikels deS Gesetzes vom 17. Herbstmonat vorigen JahrS, dem bis anhin von Euch kein Genüge geleistet wurde, — mir den gemessenen Auftrag ertheilt, Euch seinen Willen dahin bekannt zu machen, daß Ihr alle ohne Ausnahme und ungesäumt daS Gebiet der Re- publik zu verlassen gehalten seyn sollet; jedoch werden 15 bis auf weitere Verfügung zur Besorgung des Gottesdienstes verbleiben. „ Mit der genauesten Vollziehung dieses Befehles beauf. tragt, ladeich Euch, Bürger! insgesamt ein, demselben ohne Anstand ein volles Genüge zu leisten, und sind zu diesem Ende hin die nöthigen Vorbereitungen getroffen und die tzrforder- lichen Kutschen bereit, um Euch sogleich aufzunehmen und an die Grenze zu bringen. „Republikanischer Gruß! „ Der Regierungsstatthalter vom Kanton Säntis: „Joh. Kaspar Bolt." Nun gierigen diesen die Augen auf; schon sah man den Klostcrhof voll Reuter und Wagen/ bestimmt/ ste über die Grenzen des Vaterlandes zu bringen! Der RegicrungSstatthalter Volt/ begleitet von den Mit- gliedern der Verwaltungskammer und andern Zivil- und Militärpersonen/ zeigte steh bald hernach im Stifte / hielt den Kapitularen eine Strafrede über ihre Weigerung/ die gesiüchteten Effekten des Stiftes zurück zu bringen/ über den Briefwechsel mit dem Abte und andern Feinden der Republik/ und eröffnete auch mündlich den Beschluß des Voll- ziehungsdirektoriums/ kraft welchem alle dermalen im Stifte befindlichen Personen aus dem Gebiete HclvetienS verwiesen und über die Grenzen geführt werden sollten ^). Die darüber äußerst betroffenen Geistlichen machten kräftige Vorstellungen dagegen/ verlangten Verhöre über die ' ihnen zur Last gelegten sogenannten Verbrechen / appellirten ! wohl auch an die gesetzgebenden Räthe u. s. f.; allein vergebens. Man erklärte ihnen: der Befehl des Direktoriums leide keinen Aufschub; alle Mittel der Güte und ' Nachsicht wären bisher umsonst an ihnen verschwendet worden; ihr gesetzwidriges Betragen hätte ihnen das Schicksal bereitet/ welches sie nun treffe/ u. dgl. m. Nach langem und sehr lebhaftem Wortwechsel ergaben sich endlich die Ka- pitularen/ die es äußerst schmerzte/ ohne gerichtliche Untersuchung des Vaterlandes und der bürgerlichen Rechte beraubt , zu werden — gewiß eine revolutionäre Gewaltthat/ die ^ sich gegen die Grundsätze von Freiheit und Gleichheit der Rechte für alle Individuen eines republikanischen Staates § sehr verstieß.' ^ Nach anderhalb Stunden gieng die Deportation unter *) Die auf Pfründen und anderstwo versetzten Kapitularen blieben von der Deportation frei/ nur JldefonS ab Arx war dazu von Grub Herbeschieden. Volt gab in einem eignen Zurufe an das Volk Belehrung über diese Maßregel und ermähnte zur Ruhe und zum Vertrauen auf die Regierung (4. Jänner 1799). militärischer Bedeckung vor sich. Zu St. Margrethen/ am Nheine/ empfieng jeder der Priester 32 Franke»/ die Laienbruder aber 16 als Reisegeld; man hatte ihnen auch ihre Kleider und Bücher mitzunehmen gestattet; der Deportirten waren 19. Im Stifte, Su Gallen blieben nur einige abgelebte Greise und die drei jüngsten Kapitularen zurück/ um den katholischen Gottesdienst und die Pfarrgeschäfte zu besorgen. Obschon dem anwohnenden katholischen Volke die Verbannung eines so beträchtlichen Theiles derStiftöherren sehr wehe that/ so wurde doch die öffentliche Ruhe keinen Augenblick gestört. Wen mußte der feindselige Schritt der helvetischen Regierung mehr erbittern/ als den Fürstabten Pankraz? Nur desto thätiger suchte er neue Verbindungen in der Schweiz anzuknüpfen und das Volk auf den von Seite Oesterreichs gegen daö fränkische Heer daselbst bald auszuführenden Schlag vorzubereiten. Er war im Wintermonde 1798/ voll der schmeichelhaftesten Hoffnungen von bald wieder zu erlangender Landeshoheit im ehemaligen Gebiete seines Stiftes/ von der Kaiserstadt Wien nach dem Kloster Mehreren» gekommen/ entschlossen/ mit den deutschen Truppen Helvetiens Boden unmittelbar selbst zu betreten. Kaum hatte wohl Jakob n. von England 1689 mit größerer Zuversicht vom Hofe Ludwigs XIV. nach Instand sich eingeschifft/ als jetzt Pankraz/ inderun- bezweifeltftcn Erwartung deö nahen Umschwungs der Dinge in der Schweiz/ an deren Grenze harrte. Sein Empfang daselbst von Seite der St. Gallischen Kapitularen war freudig und herzlich; sie sahen in ihm einen höhern Genius/ der durch die Wunder eigener Kraft und StaatSklugheit das Erbtheil deS heil. Gallus aus den Händen der Usurpatoren schon gerettet hätte. Die späteren Ereignisse im Mai 1799 schienen diese Ansichten vollends zu rechtfertigen; aber nicht lange. Die Nachtheile/ welche die kombinirte austro-russische Armee im Herbste bei Zürich erlitt/ zersplitterte auf ein neues ihre Hoffnungen. 138 54 . TodeSfeier Ludwigs XVl. vom fränkischen Militär in St. Gallen begangen; Winterquartier der Franken. Nachdem den 20. Herbstmonat 1798 österreichische Trup- pen Graubünden besetzt hatten/ rückten mehrere fränkische KorpS in die Kantone Linth und SäntiS ei»/ um gegen jene eine ObservationSarmce zu bilden. Vom 1Z. Dezember an hatte der auS den italienischen Feldzügen berühmt ge- ! wordene General Massen» den Oberbefehl über daS fränkische Heer in Helvetien erhalten. Unter ihm kommaudirte Gen. Xaintrailles zu St. Gallen. Dieser wollte seinen Truppen und den konstitutionellen Behörden von Säntis ein republikanisches Fest nach französischer Sitte geben und bestimmte dazu den Todestag Ludwigs xvl. (21. Jänner.) Es wurde zu diesem Behufe in dem StiftShofe ein Ge- ^ rüste aufgeführt / Ehrenpforten / Arkaden / Pyramiden ^) und andere Dekorationen angebracht/ und mit Enblemen und ! Inschriften (von dem gelehrten Kapitän Ich« verfaßt) ^) geziert. Nach 10 Uhr Vormittags begab sich das in und um St. Gallen kantonirende Militär mit klingendem Spiele nach j diesem Platze/ ein doppeltes Spalier um daS Gerüste ziehend. Dann erschien der General mit einem jungen Frauenzimmer r) An der vierten Pyramide las man: «Vil vrsi liepudlicsiu n's xour iievo et xour Nlz «<)ue Is vertu, Iss äioux, los loix et son pg) 8. «1>es bommes sont eZsux, ce u'ost zioiut Is usisssuce, «6'est Is seulo vertu, czui kalt 1s llilkereuce!» D Ichs war vorher ein Benediktiner von St. Maur. Er starb nachher an den Folgen einer Amputation seiner rechten Hand und schrieb kurz vor seinem Tode einem Freunde: «Aorior clu-isusnu«, einvusclius, iniles so plulosoz>lius. » Man setzte seinen Leichnam im Stifte St. Galle»/ wo er krank lang und in frommen/ von der katholischen Kirche vorgeschriebenen Uebungen den Geist aufgab/ in der St. GalluS Kapelle aus'/ um ihn nachher in St. Fiden feierlich zu beerdigen. Aber stehe/ der fränkische Stadtkommandant ließ ihn NachtS wegholen und bei St. Mangen innert der Stadt ganz stille beerdigen. - 1ZS (Mad. W— von Herisa») am Arme; ihm folgte ein zahlreicher Stab und die obersten Beamteten des KantonS. Xaintrailles stellte seine Schöne —als Sinnbild der Göttin Freiheit — in die oberste Nische einer Art von Rotunda, welche/ mit einer Glorie umgeben / das Allerheiligste des republikanischen Tempels sein sollte; er selbst nahm seine Stellung zu den Füßen der Dame/ die Zivil- und Militär- beamteten aber auf tiefern Stufen des Theaters. Nun begann das Orchester ein schmelzendes Adagio/ das am Ende in hohe Begeisterung übergieng; alSdann hielt der General eine pathetische Rede über den Sturz des Königthums und des Despotismus und haranguirte das schweizerische Volk über sein dermaligeS Glück/ über die trauten Verhältnisse mit der großen Nation und die süßen Früchte der Freiheit und Gleichheit. Auch Regierungsstatthalter Volt sprach EinigeS/ das aber wegen der schwachen Stimme des Redners nicht verstanden wurde. Während des ganzen AkteS/ der beinahe eine Stunde dauerte/ waren die Augen der Zuschauer auf die Grazie unter dem Thronhimmel gerichtet. In leichtem griechischen Anzüge von weißem Atlas/ mit schwarzem Gürtel/ mußte sie die strenge Kälte des Tages derb empfinden; vielleicht/ daß die spielenden Genien der Freiheit sie vor dem feindseligen Hauche des starrenden Frostes schützten; sie kam mit einem unbedeutenden Anfalle von Rheumatismus aus der höher» Region einer Göttin als Sterbliche wieder zur Erde. Die Feier schloß mit dem Rufe: „ eS lebe die Republik!" unter hoch rauschender Musik und Abends mit einem Balle im Salon des Pfalz- gcbäudeö/ wo bunte Reihen von Stadt- und Land-Nymfen am Arme fränkischer Krieger in frohen Tänzen sich herumtrieben/ bis der Purpurschimmer am Horizonte den neuen Tag verkündigte. Man war mit der Mannszucht dieser Truppen im Ganzen wohl zufrieden; Exzesse geschahen selten und dann meist auf hämisches Anstiften feindselig gegen einander gesinnter Nachbarn. 140 Die Schweizer zeigten eine besondere Neugierde in Rücksicht der Gesinnungen dieses Militärs auf die Religion und den äußern Kultus; denn man hatte dasselbe in ganz Europa als ein Heer von Atheisten verschrieen. Unter den Zivilgewalthabcrn Frankreichs und manchen Gelehrten und Gecken war Philan- tropie Mode; bei den Armeen herrschte größtentheils Naturalismus und Deismus. Die neurepublikanischen Waffenbruder wußten von keiner Kirchenparade mehr; sehr selten wohnten Offiziere dem öffentlichen Kultus der schweizerischen Konfessionen bei/ desto häufiger aber Gemeine als ruhige Zuschauer. Im Ganzen schienen sich diese mehr zum Katholizismus hinzuneigen/ welches jedoch nicht sowohl von Grundsätzen/ als von der Erziehung und früherer Gewohnheit herrührte. 55. Einnahme von Graubünden; fränkisches Hauptquartier im Stifte St. Gallen. DaS fränkische Direktorium ließ bei Anfang deS MonatS März (1799) den Oberbefehlshaber der österreichischen Truppen in Graubünden, Gen. Hotze/ auffordern/ jenes Land als einen Theil der helvetischen Republik zu räumen; cS wurde abgeschlagen. Schon den 6. des nämlichen MonatS begannen von fränkischer Seite die Feindseligkeiten; Massena erstürmte den wichtigen Paß bei St. Luziensteig; auf dem linken Flügel schlug Gen. Oudinot den Feldmarschall-Licut. Hotze selbst und am 7. war das fränkische Hauptquartier schon in Chur/ vor dessen Thoren sich der Gen. Major Aussenb erg nach tapferer Gegenwehr mit seinem Corps ergeben mußte. I» wenigen Tagen war ganz Rhätien eine Eroberung der Franken/ die es als einen Kanton von Hclvetien-erklärten und die neue Konstitution auch daselbst einführten. Aber bald änderte sich das Kriegsglück. Der Erzherzog Karl drängte noch gegen das Ende deS mehr benannten Märzes den fränkischen Gen. Iourd an, nach einer starken ihm beigebrachten Niederlage/ aus Schwaben nach dem Schwarzwalde zurück und die österreichische Armee näherte sich mit 141 große» Schritten der Schweiz. Masse na verlegte deßwegen sein Hauptquartier von Zürich nach St. Gallen, wo er den L. April eintraf und die äußern Wohnungen deS Stifts, gebäudcs bezog. Allein nach ein paar Tagen begab er sich nach Basel und Straßburg, um das Oberkommando über die vereinigte Schweizer- und Donau-Armee zu übernehmen. Inzwischen blieb eine Abtheilung des KriegSbüreaus in St. Gallen zurück, wo die Generale Menard und Ferino nach einander befehligten. Den abgehenden helvetischen RegierungS- kommiffär für die östliche Schweiz, Herzog von Effingen, ersetzte nun Vonflüe daselbst. 56. Unruhen im Kanton Säntis; Williams Flottille auf dem Vodensee; falsches Gerücht wegen der Guillotine. Je mehr Frankreich im Anfange des Frühlings 1799 seine Streitkräfte von den Mündungen des Rheines an biS an den Main hinab zu vertheilen gezwungen war, desto wüthiger erhoben die Mißvergnügten in der Schweiz ihre Köpftc Dieß geschah auch in einigen Distrikten des ToggenburgS und des Appenzellerlandes. Dort, vorzüglich in den Gemeinden MoSnang und Flawyl, widersetzte man sich der von der helvetischen Regierung befohlenen Organisation des Elitenkorps; man zerriß die Papiere des Quartierhauptmanns Serwert, beschimpfte die helvetische Kokarde, hielt zu Batzen- heid unter freiem Himmel eine Gemeinde, setzte verschiedene Punkte durch offenes Handmehr fest und verband sich, dieselben mit Leib und Leben zu vertheidigen, auch keine Franzosen ihren Boden mehr betreten zu lassen und anstatt der neuen Beamteten die alten wieder einzusetzen. —Auf die erste Kunde hievon sandte das Vollziehungsdirektorium 1000 Mann, aus Berneru, Lemanern und Zürichern bestehend, nach den insnrgirtcn Gemeinden, die keinen Widerstand leisteten; denn auch Masseu a hatte gegen sie eine scharfe Warnung erlassen. Zu Bütsch weil führten die helvetischen Söldner eine neurepublikanische Faroe auf. Sie zwangen (29. März) die 142 Einwohner besagten Ortes mit entblößtem Haupte wieder einen FreiheitSbaum zu errichten, hernach um denselben her- um zu tanzen (selbst die beiden Geistlichen daselbst wurden angehalten, dreimal um denselben herum zu gehen) und — „eS lebe die helvetische Republik" — zurufen; dann wur- den die Morgensterne oder Bündnerknebel verbrannt und am 2. April 17 der thätigsten Mißvergnügten nach Zürich und weiter abgeführt. Weit bedenklicher sah es mit der Gährung im Appen- zellerlande aus; sie war mit dem gleichzeitigen Aufstande in den kleinen Kantonen und den revolutionären Bewegungen in den Ständen Bern, Luzern und Solochurn in genauer Vcr- bindung. In Graubünden und auch anderswo hatte die Abneigung gegen die Franken einen solchen Grad erreicht, daß einzelne Soldaten gemordet und kleine Abtheilungen derselben entwaffnet wurden. Die Proklamation des Erzherzogs Karl vom 30. März und die nachhcrige Besetzung von Schaffhausen durch kaiserliche Truppen machten auf alle Gemüther tiefen Eindruck; man sah dem baldigen Einmärsche eben dieser Völker in die östlichen Kantone der Schweiz mit völliger Gewißheit entgegen. Vergebens strengte die helvetische Regierung die äußersten Kräfte der Republik an; vergebens rief sie alle Eliten sämmtlicher Kantone zu -den Fahnen und erklärte sogar ganz Hel- vetien zu einem stehenden Heerlager; der Schlag von Seite des mächtigen Oesterreichs war einmal, besonders durch ungeübte Eliten, nicht mehr abzuwenden. Man brachte zwar aus verschiedenen Kantonen eine zusammengeraffte Masse von 2L,ooo Mann unter dem Befehle des Gen. Keller auf die Beine; allein was war dieses gegen die kriegsgewandten Schaaren des Kaisers, die, in drei starke CorpS vereint, jeden Augenblick über den Rhein zu setzen bereit waren, — und wie wenig konnte die Regierung ihren Leuten trauen.' Minder Besorgniß erregte deS Obristlieutenant Williams Flottille auf dem Bodensee, die große Summen kostete 14Z und nichts leistete; der brittische Seeheld beschoß ein paar Male das Städchen Arbon und andere wehrlose Orte. Kaum zeigte er sich einmal vor Roschach, — und eilte mit großer Anstrengung «ach der Höhe des Sees/ weil fränkische Pon- tonniers/ in leichte Barken sich werfend/ ihm muthig nachjagten. Unter die Gerüchte/ welche zu dieser Zeit ausgestreut wurden/ gehörte jenes von Einführung des TerroriSmuS mittelst der Guillotine/ die von Straßburg in Geheim nach St. Gallen angekommen sein sollte/ um in jeder Gemeinde diejenigen Personen zu morden, die auf bereits ausgefertigten Listen als Schlachtopfer bezeichnet wären. Das Mährchen widerlegte sich nachhin selbst. Allerdings wurde hin und wie- der mit Strenge gegen jene verfahren/ welche sich unvorsichtige Reden gegen die helvetischen Behörden und Truppen erlaubt hatten ; aber an blutige Exekutionen dachte wohl Niemand von den Gewalthabcnden in der Republik. fünfter Abschnitt. Hon dem Einmärsche der k. k. Armee irr die Lehrvei; bis zu deren Rückzüge über den Rhein. 57. Die Franken räumen die östliche Schweiz; österreichische Truppen besetzen dieselbe; Aktion bei Frauenfeld. Oesterreich eröffnete den Kriegsschauplatz gegen die Schweiz sowohl von Deutschland/ als von Nhätien her. Der Aufstand gegen die Franken in letzterm Lande wurde bei Anfang des Mai fast allgemein. Man organisirte den Landsturm / welcher oft in H Am Mai wurden zwei Kapuziner von Appenzell in einem Wirthshause aufgehoben und in enge Haft gebracht/ weil Vereinte derselben von den Luzerncr sehen Eliten war denunziert worden. 144 -einer Anzahl von ein paar 1000 Mann die zerstreut liegenden fränkischen KorpS überfiel und die Absicht hatte/ die wichtige Position von Luziensteig den Kaiserlichen in die Hände zu spielen. Die Franken / an deren Seite auch einige Kompagnien schweizerischer Eliten fochten/ schlugen sich eine Weile mit denselben herum/ räumten aber nach und nach ganz Graubünden und vom 21. Mai an auch die Gegenden des östlichen Hel- vcticns. Ihnen folgten die Oefterreicher/ ohne von den sogenannten Vaterlandsvcrtheidigern — den helvetischen Milizen—aufgehalten zu werden; diese flohen schaarenweift/ ihre Fahnen verlassend/ nach Hause; daher fiel jenen am 22. Mai bei Rofchach und nachhin bei Diessenhofen ein beträchtlicher Theil des Artillerieparks in die Hände. - > Massen« erwartete die heranrückenden kaiserlichen Truppen in einer konzentrieren Stellung hinter der Thür/ und brachte ihnen bei Frauenfeld eine bedeutende Einbuße bei; doch zog er sich bald nach einigen kleinern Gefechten vor der Armee des Erzherzogs Karl und Gen. Hotze nach Zürich zurück. Letzterer führte jenem über St. Gallen ein Korps von 40/000 Mann zu. 58. FürstabtPankraz hält seinenEinzug inSt.Gallen. Die Kantone SäntiS und Thurgau waren also bereits völlig in der Gewalt des österreichischen Heeres/ wodurch der Fürstabt Pankra; das Ziel seiner Wünsche endlich erreicht zu haben schien. Schon am 2 Z. Mai nahmen seine Abgeordneten das Stift St. Gallen wieder in Besitz; er selbst wollte am 26./ obgleich man es ihm von verschiedenen Seiten und aus wichtigen Gründen widerrieth/ daselbst eintreffen. Seine Reise dahin glich von dem Augenblicke/ da er den ehevor stiftischen Boden betrat/ dem Triumphzuge eines Der fränkische Gen. Sorge rühmt in einem Berichte an die helvetische Regierung die Tapferkeit der ersten Kompagnie Tog' genburger/ der zweiten halben Kompagnie des DistrikS Schwanden und der 6. Kompagnie des Distrikts Mels. 145 Retters seines Stiftes *). Zu Staad/ an der Grenze vom Rheinthal/ empfiengen ihn Deputationen und eine Ehrenwache; in Noschach brachten ihm seine ehemaligen Beamteten und der Adel ihre Huldigungen dar. Feierlich erhob sich dann der Zug in mehreren prächtigen Wagen nach St. Galli Zelle; lausende von Zuschauern bedeckten die Wege. Nach einer majestätisch langsamen Fahrt sah man endlich die vergoldeten Kuppeln des StiftSdomeS traulich winken; daS k. k. Militär stellte sich in Parade auf; am innern Thore wartete die Geistlichkeit mit von Freude hochgeschwcllter Brust und große Reihen festlich gekleideter Jungfrauen zierten den Einzug. Unter einem köstlichen Baldachine trat nun Pankraz durch Ehrenpforte«/ mit Blumen/ Guirlanden und Inschriften geschmückt/ bei rauschendem Spiele der Kriegömusik/ dem Geläute aller Glocken und Absingung von Hymnen nach der Stiftskirche/ wo ein TeDeum fromm durch die Gewölbe hallend die Feier schloß. In deS Fürstabten Gefolge befanden sich kaiserliche Offiziere von hohem Range und der Abt von Mehrcrau. Bald ward aber die Freude des Tages auf eine unangenehme Weise gestört; Furcht und bange Besorgnisse traten an ihre Stelle. ES traf gegen Abend eine starke Menge von mit Verwundeten beladcnen Wagen von der Aktion bei Frauen- seld/ wo das Bataillon der Luzerner-Eliten unter Kommando des tapfernGeneraladjuianten Weber von Bern/ im Glauben/ den schönen Tod für das Vaterland zu sterben/ wie eine Schaar grimmiger Löwen gefochten, in St. Gallenein. Doch die Hoffnung auf die erprobte Heldenkraft deS Prinzen Karl und die Uebermacht seiner Völker verscheuchten die Wolken von trüber Ahnung/ obgleich der kühne Feind in entschlossener Stellung an der Limmat/ gleichsam vor den Thoren/ harrte. Während seines Aufenthaltes in Wien drangen die Aebte von Einsiedeln undMuri/ auch die Aebtiffin von Münster- lin gen in ihn/ die Interessen ihrer Klöster am k. k. Hofe zu besorgen. 10 46 59. Fürstabt Pankraz ergreift die Regierung wieder. Auf mehr als tausendjährigen Besitzstand der Hoheit- lichen Rechte des Stiftes St. Gallen über einige Landschaften gestützt/ übernahm Fürst Pankraz bei seiner Ankunft sogleich wieder die Regierung über das alt St. Gallisch« , Gebiet/ das Toggenburg und einige Bezirke im Rheinthal und Thurgau/ die Freilassung benannter Landschaften für nichtig ansehend/ weil den von seinem Kapitel darüber öffentlich ausgestellten Akten entweder seine persönliche Zustimmung fehlte/ oder dieselbe nur mit Gewalt erzwungen worden feie. Vielleicht/ daß er diese Länder für eine Eroberung dnrch fremde Waffen/ und die Regierung darüber als ein ihm von ! Sr. k. k. Majestät gemachtes Geschenk hielt. Genug/ er fieng unter den Augen des Erzherzogs Karl und von seinen Leuten unterstützt/ alle Rechte seines Stiftes nach den Verhältnissen von 1796 und den Erläuterungen von 1797 auszuüben an. Man behauptete zwar/ dieser Schritt hätte ebengedach- ! tem Prinzen mißfallen; allein hierüber ist nichts Zuverläßigcs bekannt. Die weitaus größere Mehrheit des Volkes gab seine Freude über die Herstellung der alten Ordnung der ! Dinge unzweideutig zu erkenne«/ indessen das Rhcinthal/ ! Toggenburg und Thurgau lieber zur reinen Demokratie über- ! getreten wären/ welches ihnen aber vom kaiserlichen Ober- ! kommando nicht gestattet wurde; provisorische Landvogtei- Verwalter besorgten einstweilen die Geschäfte. Die Papiere der ehevorigen Regierung zu Goßau wurden nach dem Stifte St. Gallen gebracht ; die Häupter s derselben/ z. B. Ioh. Künzle/ u. a. m. hatten sich nach dem Innern der Schweiz begeben; die Gemeinden erhielte» ! vom Abte gewählte Vorsteher/ und Alles bekam wieder den ^ Stempel alter Zeit/ wenn nicht die Anwesenheit österreichi- H Obervogt Ehrat von Neu-Ravensburg nahm unter Drohun- gen alle auf die vormalige Freiwerdung der Alt St. Gallischen Landschaft sich beziehende» Schriften weg. 147 scher Truppen an neue Ereignisse der Gegenwart unwillkührlich erinnert hätte. Pankra; hatte sich mit einigender geschicktesten Köpfe aus dem Kapitel und seinen weltlichen Beamteten umgeben; man konnte diesen Männern weder Talent noch Gewandtheit in den Geschäften absprechen; allein ste kannten zu wenig das Zeichen der Zeit und ergriffen daher manche schiefe Maßregel; überdieß hatte der Fürstabt die Gewohnheit/ ihre Vorschläge zwar anzuhören/ aber doch nach seinen An- sichten zu handeln. Mehrere der übrigen weltlichen Beamtete«/ die weder ihre Entlassung gegeben/ noch vom Stifte erhalten hatten/ erkannte Pankraz nicht mehr als in ihrer vorigen Charge Angestellte; ste empficngen von ihm auch weder eine Entschädigung/ noch Pension. Diese Härte erbitterte die Gemüther und machte die eifrigsten Freunde des Stiftes zu dessen Feinden. Und daö Volk selbst/ so gern eS die Regierung wieder in der Gewalt deS Stiftes sah/ hegte doch für die Person des AbteS weder Liebe/ noch Zutrauen. So groß die Frcudebezcugung bei dessen Rückkehr im Mai war, so gleichgültig sah man ihn nach einer viermonatlichen Ad- . ministration zu Ende Septembers das Land wieder verlassen. Und wenn es seither ein paar Male schien/ daß man' sich nach ihm sehnte/ so ist dieß nur auf die chevorige wohlfeile Regierung des Stiftes/ nicht aber auf sein Individuum zu deuten. Pankraz hatte im Sommer 1799 die innern Klostergebäude/ welche seit Ausbruch des KricgeS zu einem Lazarethe für Kranke und Verwundete dienen mußte«/ mit einem Auf- wande von 20/000 st. zur Bewohnung der Religiösen wieder einrichten lassen/ deren größter Theil auf das Fest des hl. GalluS dieselben hätte beziehen sollen. Er gedachte ihre Zahl beträchtlich zu vermehre»/ ließ nach einigen Lyzäen Deutschlands schreiben/ um Kandidaten zu bekommen; aber es erschienen kaum zwei biö drei/ die wegen ihrer schlechten Zeugnisse fortgcwiesen wurden. Selbst die bekannten Lehrer zu 10 * 148 St. Salvator in Augsburg, die sonst immerhin unter der ihrer Bildung anvertrauten Jugend ein zahlreiches Depot für den Mönchsstand aller Schattirungen bereit hielten, ^ konnten jetzt keine Sprößlinge nach St. Gallen liefern. 60. Der Fürstabt von St. Gallen will für die kaiser- ^ liehe Armee ein HülfSkorps errichten. Theils auS Dankbarkeit für Oesterreich, theils aus Eifer für die gute Sache wollte Fürstabt Pankraz im St. Gallischen ein HülfSkorpS errichten, das vereint mit den kaiserlichen Truppen gegen den gemeinsamen Feind kämpfen sollte. Ein Hr. Bartheö war von ihm als Oberster, und Hr. Baron von T h u rn zu Blidegg alö Major bezeichnet; sie sollten die Werbung von Freiwilligen leiten, welche aber keinen Erfolg hatte i). Schon im vorigen Jahre 1798 bestand auch eine Verbindung zwischen dem Abt Pankraz und dem Obristen Ro- ^ verea. Dieser nahm anfänglich seinen Aufenthalt zu M eh- > rerau, dann zuNeu-NavenSburg, einer damals noch St. Gallischen Besitzung, wo er sogar einen Konventualen Th. K. zum Geheimschreiber hatte, endlich im Städtchen Wangen, und unterhielt einen lebhaften Briefwechsel mit den Agenten des AbteS. Merkwürdig sind die Winke über eine geheime Gesell- schaft, welcheimSt. GallischenTagebucheMonatJuli 1798 vorkommen. So heißt eS dort unter anderm: »Ich hatte »nun Gelegenheit, durch N. an Hrn. Baron von Roverea „alles das gelangen zu lassen, was uns letzthin von E. H. Gn- ! „(dem Abte) in Rücksicht jener bekannten Gesellschaft ^ „anbefohlen worden und harre nun seiner Antwort. Er hinter- 1 „ließ unS auch einiges Geld auf Spcdirung der Briefe, Bezahlung der Expressen und Abschreiber." Auch nicht viel besser gicng es mit den Waffenübungen, die der Abt angeordnet hatte. Andere Anstalten, z. B. dreimaliges Läuten beim Anrücken der Franken, bewaffnetes Entgegentreten «. dgl. waren ganz unnütz. 149 Daß P. Maria» Herzog — „unter den nämlichen „Bedilignisseii/ wie es uns vorgeschrieben worden/'in die beut a n n t e G e se l l sch a f t sich begeben hat«—fällt nicht auf ^). Der österreichische General Auffenberg erhielt durch die Emigranten von St. Gallen zu Mehrerau einen Spion in der Schweiz mit Namen Augustin Engelek/ vormalS Bäcker in der Statthalterei zu Roschach. Dieser machte von seiner Reise unterm 14. Augustmonat den Rapport/ er wäre in Zürich/ Bern/ Luzern/ Solo thurn/ Zug und Ein- siedeln gewesen/ inZürich sei Lauer mit 1500 Mann; in Bern kampire Schauenburg mit sooo —Luzern habe 7oo bi6 1200; vom Vorrücken sei keine Rede; die Franken in der ganzen Schweiz seien keine Z0/000 Mann stark; nichts als pfiffige Märsche und Kontremärsche; in Aarau fürchte man sich vor Krieg; er habe dort denF. undGermann gesprochen/ sei einigemal ausvisitirt worden/ aber immer glücklich gewesen; die Stimmung des schweizerischen Volkes auf dem Lande sei überhaupt sicher ^ gut/ in den Städten Nicht mit Glück arbeitete Gen. Hotze an der Aufstellung ansehnlicher Schwcizerlegionen in den von den Kaiserlichen nun besetzten Kantonen. Gleich nach seinem Eintritte in die Schweiz waren in St. Gallen viele tausend Zettelchen gedruckt und unter das Volk vertheilt worden; auf der einen Seite las man: »Für Gott und Vaterlandl Hotze/ kaiserl. königl. ') Eben dieser lüftet ein wenig das Dunkel unterm 13. August an A cm. H. „Unsre Gesellschaft ist übel gewählt; Sie auSgenom- «men vertraue ich mich Niemanden mehr/ die Ursachen aber bin ich „mir sechsten schuldig. Kann ich dem Volke nicht schleunigst authen- «thische Versicherung einer Hilfe geben/ so mache ich mich aus „diesem Chaos und aus der Gefahr/ mich vielleicht mit der Zeit verantwortlich zu machen.-Ist keine Hoffnung einer Hilfe da/ „ genug/ wenn man e§ nur sagte/ sonst würde mir bald der Verdacht bei- «gehen/ unsre Gesellschaft sei nur ein Verzögcrungs- «Komplott. Wenn ein Freund mich im äußersten Elende seine «Hilfe erst erwarten ließe/ wenn ihm alles kommlich und gelegen «wäre / so würde er mir als ein kaltblütiger und eigennütziger Freund «verdächtig werden." Lr/r^-r/e. S. 36L. 150 Feldmarschall-.Lieutenant:" auf der andern: „Freundschaft und Liebe dem gutgesinnten Volk!" Die emigrirten Schweizer hatten dem Erzherzog Karl immer vorgespiegelt/ Alles würde beim-Anblicke seiner Armee zu dieser gegen die Franzosen stoßen; nun aber zeigte sich'S/ wie übel sie kalkulirt hatten. Man war im Innern HelvetienS gar nicht kriegerisch gesinnt und der erlauchte Held wollte durch gewaltsame Auöhebung seine Strcitkräfte nicht vermehren. Anstatt einer Truppcnzahl von 30/000 — st 0/000 rüstigen Kämpfern/ wie man sich geschmeichelt hatte/ wurden kaum 3000 aufgebracht/ die noch dazu schlechte Dienste leistete« / da z. B. die st6o Mann von Appenzcll/ der äußern Nhoden/ bei der Affaire zu Utznach im Herbste 1799 auf den ersten Schuß nach Hause liefen. Die Uebergabe von Mantua an die Oesterreicher wurde im Stifte St. Gallen von den k. k. Offizieren sehr hoch und vorzüglich mit einem glänzenden Balle gefeiert. General von Hiller/ ein zwar kleiner/ aber talentvoller und feuriger Mann/ hatte daselbst/ seit er im Treffen vor Zürich verwundet worden/ sein Hauptquartier und war im eigentlichen Sinne PankrazenS rechte Hand in Ausführung seiner Absichten ^). Ein Hr. Raff von Altstädten hatte die Ehre/ einiger Aeußerungen wegen/ die dem Fürstabten sehr mißfielen/ von Sr. Exzellenz dem General eigenhändig durchgeprügelt zu werden. Hingegen zauderte der Platzkommandant von St. Gallen / Rittmeister von Kapaun/ bisweilen in Vollstreckung der Befehle deö AbteS; dieser lag daher Hillern beständig in den Ohren/ solchen zu entfernen; aber es wollte erst mit Ende Augusts gelingen. H So ließ er auf des Abts Verlangen eine vom Stift St. Gallischen Kapitel am 22. Mürz 1798 den oberrheinthalischen Unterthanen ertheilte Befrciungsurkunde durch k. k. Dragoner wegnehmen und jenem zur Hand stellen. Merkwürdig ist's/ daß diese Urkunde bei dcS AbtS nachherigcr Flucht zurückblicb. 151 61. Der Fürstabt Pankraz besucht das k. k. Haupt« quartier in Kloten; Abreise des Erzherzog- Karl aus der Schweiz. Indessen wurde Abt Pankraz durch die lange Unthätig- kett' der kaiftrl. Armee bei Zürich, Noch mehr aber durch daS Vorrücken der Franken den i5. und 16 . Augustm., vomGott- hard bis an die Ufer der Linth, und wegen deS fehlgeschla- genen Versuchs der Oesterreicher, über die Aare zu setzen (den 17. Augustm.), aufs lebhafteste beunruhigt. Noch zum größer» Schrecken mußte er vernehmen, der Erzherzog Karl werde mit einem beträchtlichen Theile deö Heeres die Schweiz verlassen , um dem bei Kehl und Mannheim auf daö rechte Rheinufer übergesetzten Feinde, der ihn und seine Magazine im Rücken bedrohte, entgegen zu eilen. Alles dieses erschütterte die sonst so feste Entschlossenheit deS AbteS und erfüllte ihn mit trüben Ahnungen einer schwarzen Zukunft. Manches schien ihm zwar räthselhaft nnd unbegreiflich, und selbst Gen. Hiller konnte ihm keine beruhigende Aufschlüsse geben; da entschloß er sich zu einer Reise in'S Hauptquartier nach Kloten, um selbst zu sehen, zu hören und zu prüfen, was das Schicksal über ihn verhängen möchte. Im Heerlager kaum angekommen, fand er die Verhältnisse der Dinge noch weit bedenklicher, als er srch'S vorgestellt hatte. Er sah den Prinzen schon bereit zur Abreise, die den 28. Augustm. auch wirklich erfolgte; er hörte, daß der fränkische FabiuS täglich große Verstärkungen an sich ziehe, und bemerkte deutlich, daß Oesterreich für dieses Mal wenig Gewicht mehr auf den Besitz der Schweiz legte. Bei diesen verzweiflungövollen Aussichten graute eS ihm vor den Augen; er fühlte sich plötzlich aus den Regionen seiner schönsten Hoffnungen nach den düstern Hallen hingeworfen, wo Götter unerbittlich über daS Schicksal der Sterblichen schalten; er sah das zauberische Drama, dessen erster Akt einer wahren Epopäe für ihn glich, in ein tragisches Ende sich auflösen, und theilte die Empfindungen mit beklommener isr Brust schon auf dem Rückwege seinen Freunden mit; er vcr- hehlte auch keineswegs die Wahrscheinlichkeit der gänzlichen Wiedereinnähme der Schweiz durch die Franken: kurz, mit der Abreise Karls von Oesterreich war ihm der einzige Stern der Hoffnung verschwunden; selbst der eiserne Held aus dem starrenden Norden — Souwarow — konnte ihm von der Spitze des GotthardS herab keine feste Zuversicht mehr einflößen, und Gen. Hotze schien ihm mehr bedacht zu sein, das kleine österreichische Heer an der Linth, alö sein Vaterland retten zu wollen. 62. General Hohes Tod; Wiedereinnähme von Zürich durch die Franken; Abt Pankrazens Flucht; Rückzug der Oesterreicher und Russen. Unter diesen bangen Vorgefühlen erschienen die Tage des 25. und 26. Herbstmonats. Schon an dem erster« erbebten mit dem Morgengrau die Fenster im Stifte St. Gallen von heftigem Kanonendonner in der Richtung von Utznach her; man schwebte den ganzen Tag in peinlicher Ungewißheit, — als Abends die traurige Kunde erscholl: Gen. Hotze sei mit Oberst Ploun- quet beim Rekognosziren gefallen, sein Korps geschlagen und unter den Befehlen des Gen. Petrasch in vollem Rückzüge! Mehrere versprengte Offiziere bestätigten diese Schreckensnachricht. Indessen wußte man in St. Gallen noch nichts von dem, was an eben diesem Tage vor Zürich vorgefallen, und vertröstete sich auf günstige Berichte von daher um so mehr, weil die Hauptmacht der verbündeten Austro-Russen dort postirt war und man alle Tage den neu gefürsteten Helden ItalinSky im Hintergründe des Kriegstheaters mit siegreichem Ucber- gewichte auftreten zu sehen erwartete. Aber der 26. September entschied über Zürich und das Schicksal von ganz Helvetien; die Verbündeten traten den Rückzug nach den nördlichen Gefilden der Thür und nach dem Osten hin an. Mit anbrechender Nacht traf ein Theil des Vomabeö der kaiserlichen Armee 15Z in Unordnung zu St. Gallen ein; aber Tags darauf/ den 27./ enthüllte sich vollends erst die grauenvolle Szene der Retirade. Man sah Krieger von beinahe allen Nationen Europenö/ sogar Asiaten/ in wilder Eile vorbeiziehen/ die schönsten Korps von Hunger und Mattigkeit erschöpft; man sah mitten unter den Soldatenzügen inländische Familien/ Jung und Alt/ mit ihrer kleinen Habe und etwa einer Kuh oder Ziege u. dgl. m. einherwandern; alle Seitenwege waren mit flüchtigen Priestern und Laie«/ Greisen und Weibern bedeckt; ein panischer Schrecken trieb alle diese Leute von ihrem stillen Herde nach dem Auölande/ wo einigen namenloses Elend zu Theil ward. Fürstabt Pankraz war an diesem Morgen vor Tagesanbruch mit Gen. Hiller nach dem Kloster Mehrerau gefahren/ wohin auch einige Kapitularen folgten ^); abermals eine ganz verkehrte Maßregel/ die das beinahe ganz verlassene Stift St. Gallen als ein erobertes Gut neuerdings den Franken und der helvetischen Republik überlieferte. Am 28. Herbstm. sah man fränkische PiquetS in St. Galle«/ die bis Roschach streiften. General Soult verlegte sein Hauptquartier nach Lichtensteig und debouchirte bis an den Rhein/ dessen Kommunikation mit der Schweiz von deutscher Seite schon den 27. Abends geschlossen worden. Massena lieferte in den ersten Tagen des Oktobers noch die berühmten Gefechte gegen Souwarow im Muottathale/ und zwang die bei Zürich geschlagenen Austro-Russen durch die Aktionen bei Andclfingen/ Benken/ Schlatt und Rudolfingen/ sich nach Schwaben zu werfe«/ so daß am 18. Oktober die verbündete Armee Helveticn ganz geräumt hatte. ') Den wenigen Zurückbleibenden sagte er: der Uebergang der Franken sei nur eine kurze Diversion; er werde binnen drei Wochen wieder in Et. Gallen sein/ u. dgl. m. Als jene ihm die Schwierigkeiten des Zurückbleibens ohne Kasse vorstellten/ nahm er Rück- 'Vrache mit seinem Aufseher der Finanzen P. A. H./ und dieser reichte dann jedem die Summe von 33 ss. ab! Eine schöne Provision auf alle Gefahren der Zeit und auf die Ungewißheit der Versorgung hin! 154 Diese Thaten des fränkischen Heeres gaben dem schwan- kenden Waffenglücke der sogenannten großen Republik in Holland und Italien einen neuen Schwung , der Sieg folgte ihren Fahnen wieder. Sechster Abschnitt. Üon der iviederüesihncchme des Ltiktes -6t. Gallen durch die helvet. Regierung, bis ;ur Äukhebung des -6t. Gallischen Ordinariates. 63. Die Franken wieder zu St. Gallen; Kommissär W egmann. Den 7 . Oktober zog eine Abtheilung des fränkischen Heeres zum dritten Male in St. Gallen ein; die Kolonne war an Anzahl der Mannschaft und Verschiedenheit der Waffengattungen weit beträchtlicher, als je eine der frühern. Ungefähr 12 bis 1600 Krieger schlugen rechts und links auf den Anhöhen der Stadt ihren Bivouak auf; die Wachtfeuer gewährten einen malerisch-schönen Anblick, nur Schade, daß die Anwohner Besuche aus diesen Lagern erhielten, die ihnen nicht erfreulich sein konnten. Ueberhaupt hörte man nun aus mehrern Distrikten häufige Klagen über daS Betragen des fränkischen Militärs. Der Stadt St. Gallen wurde ein Anleihen von 200,000 Livres auferlegt, und der Kanton harre beinahe unerschwingliche Requisitionen zu leisten. Noch lag eine bedeutende Macht von Oesterreichern jenseits des Rheines; es war ihr jedoch keineswegs um einen neuen Einfall in die Schweiz zu thun; nur gefiel sie sich bisweilen in kleinen Neckereien gegen die Franken und Williams spielte neuerdings seine Harlcquinaden auf dem 155 Bodensee; die Beschießung des friedlichen Städtchens Arbon und einige verbrannte Nachen waren auch dieseömal seine glänzenden Trophäen; ein am 10. Nov. zu Oberried über den. Rhein gesetztes Detachement von Kaiserlichen wurde am gleichen Tage durch die Franken zurückgeworfen. Im Gefolge der fränkischen Truppen war auch der Kommissär Wegmann in St. Gallen eingetroffen/ um von dem dortigen Stifte/ dessen Rechten/ Gütern u. s. w. im Namen der helvetischen Regierung förmlich Besitz zu nehmen. Er erklärte dasselbe mit Zubehördcn feierlich alS Staatsgut? und schritt sogleich zur Veräußerung von Mobiliarschaften/ Werden u. dgl. Auch anderswo / z. B. auf den Statthal- tereien zu Wyl, Neu-St. Johann/ wurden die Fährnisse versteigert. Die zurückgebliebenen Geistlichen erhielten eine Pension; in St. Gallen selbst besorgten die drei ältesten und die drei jüngsten der ehemaligen Kapitularen in brüderlichem Einklänge die gotteSdienstlichen Verrichtungen. 64. Veränderungen bei der helvetischen Regierung; neue Verwaltungska innrer im Kanton Säntis. DaS Jahr 1800 zeichnete sich gleich Anfangs durch eine wichtige Veränderung bei der helvetischen Regierung auS/ die ihren Sitz von Luzern nach Bern verlegt hatte. Nach einer langen Spannung zwischen den gesetzgebenden Räthen und dem Vollziehungsdirektorium/ wurde letzteres den 7 . Jenner aufgelöst/ Dolder und Savary einstweilen mit der vollziehenden Gewalt beauftragt/ Laharpe/ Sekretan und Oberlin entlassen und zwei Tage später ein Vollziehungsausschuß von 7 Gliedern gewählt/ unter denen Gschwend von Altstädten/ Präsident des KantonsgerichteS von Säntis/ eines der vorzüglichsten war. Die Bewohner deö benannten Kantons nahmen wenig Antheil an dieser / unter den obersten Staatsbehörden erfolgten Revolution. Im Namen Aller äußerte der Regierungsstatthalter Bolt an die neuen Gewalthaber den freimüthigen Wunsch: 156 i, Daß die Stellvertreter deS Volkes und die vollziehende „ Gewalt sich mit den Quellen des Elendes und der Unzufriedenheit des Volkes bekannt machen/ durch mäßige/ „weise und mit Gerechtigkeit gestempelte Gesetze das Wohl „ desselben gründen und befestigen möchten." Zu gleicher Zeit erhielt der Kanton SäntiS eine ganz neue VerwaltungSkammer unter dem Vorsitze I. I. Meß- mers von Rheineck. Der bisherige Präsident derselben/ Joh. Knnzlei)/ wurde Luden Senat der helvetischen Republik gewählt. Die damals obschwebende Streitfrage: ob für die Schweiz das EinhcitS - oder das Bundessystcm besser tauge/ beschäftigte im Kanton SäntiS nur die Angestellten und müßige Köpfe; das Volk hingegen seufzte allgemein nach Verminderung der Abgaben / der Befreiung von fremden Truppen/ nach dem Frieden und einer glücklichern Verfassung. 65. Armen an st alten im Kanton SäntiS. Die Armuth und das Elend der Bewohner vom Kanton SäntiS war in mchrern Distrikten durch überhäufte Einquar- tirungen und starke Requisitionen schon im Spätjahre von 1799 auf den höchsten Grad gestiegen. „Ich kenne«/ schrieb der Nnterstatthalter Ri ermann an die Stadtgemeinde St. Gallen/ „ganze Gemeinden und Dörfer im Rheinthal/ „die nicht für zwei Tage ohne Unterstützung Anderer zu „leben haben/ denen nicht so viel bleibt/ um sich/ ihre „Weiber und Kinder zu decken- in harter Winterkälte zu „wärmen/ oder sich anders als auf den harten/ unbestrohten „Boden zu legen" u. s. w. Dieses wahre und schreckliche Gemälde machte auf die ohnehin zur Wohlthätigkeit geneigten Bürger von St. Gallen den glücklichsten Eindruck. In kurzer Zeit war die Summe von 1266 st. io kr. an baarem Gelde / und Lebensrnittel und Kleider von nicht geringerm Werthe für die Nothlei- -) Er trat bald in den Privatstand und zu seinem frühern Berufe eines Boten (von Hcrisau nach Goßau) zurück. 15 ? dcnden zusammengebracht. Die Gemeinde Wittenb ach trug, auf Antrieb ihres vortrefflichen Pfarrers I. A. Blattmann, auch ihr Scherflcin mit Z 5 fl., nebst einigen Säcken Hafer und Kleidungsstücken bei. Unterm i. Hornung 1800 eröffnete auch die Verwaltungskammer in einem Zirkular an die Unterstatthalter ihren Wunsch über die Errichtung einer Hülfögesellschaft im Kanton SäntiS, daß nämlich in jedem Bezirke, in jeder ansehnlichen Gemeinde stch Männer hervorthun möchten, die, vereint mit einem Zentralkomite am Hauptorte, auf Unterstützung der Armuth hinwirken möchten; sie verhieß zugleich, alle von der Regierung zur Erleichterung der unter den Kriegsdrangsalen leidenden Einwohner bestimmten Gelder zur Verfügung dieser Gesellschaft zu stellen, auch in Verbindung mit dem Minister des Innern jede Gelegenheit zu benutzen, um die Wünsche und den Zweck dieser Gesellschaft kräftig zu befördern. Allein nur am Hauptorte bildete stch ein Verein von Menschenfreunden, welcher mehrern Hunderten der Unglücklichen theils Speise, Kleidung und Arbeit, theils Versorgung, Arzneien u. dgl. verschaffte. Wie mancher hoffnungsvolle Knabe, wie manches Mädchen wurde durch die hochherzigen Männer dieser Anstalt — der Pfütze deS Lasters, dem müßigen Bettel entzogen! Auch in andern Gemeinden geschah etwas zur Unterstützung der Hülfsbedürftigen, aber nicht in dem Umfang und Geiste, wie zu St. Gallen. Erst im Mai sandte die französische Regierung — durch ihre ungerechten Kriege die Haupturhcberin aller dieser Uebel — 20,000 Zentner Waizen, jeden zu 19 LivreS s Sous, nach der Schweiz; 4000 wurden dem Kanton Sän- tis überlassen. 66. Einsetzung eines Erziehungsrathes für den Kanton Säntis. Unstreitig hatte die helvetische Konstitution manchen Keim des Guten in stch, der, gehörig entwickelt, auf Beförderung von physischer und moralischer Kultur den wohlthu- 158 tigsten Einfluß würde gehabt haben. Hierunter zeichnet sich vorzüglich der Direktorialbeschluß vom 24 . Juni 1798 zur Aufstellung eines ErziehungSrathes für jeden Kamon aus. Im K. SäntiS konnte diese Anstalt verschiedener Hindernisse wegen nicht eingeführt werden bis 1800/ und noch damals zeigten sich rücksichtlich der zu wählenden Mitglieder aus beiden Religionsverwandten nicht geringe Schwierigkeiten. Der Minister der Wissenschaften drückte sich in einem Schreiben hierüber an die Verwaltungskammer aus: »Ich „ wünsche nichts so sehr/ als die engeste Harmonie beider „ Glaubensverwandten und ein gleichförmiges Fortschreiten „auf dem Wege der Aufklärung." Den gleichen Wunsch hegten auch helldenkende Katholiken/ um so mehr/ da die Protestanten hie und da im Schulwesen voraus waren und sich durch gemeinschaftliche Verbindung mit ihnen mancher Vortheil erwarten ließ; aber der große Haufe witterte hierin Annäherung zu reformieren Grundsätzen und Gefahr für den kathol. Glauben; mancher unduldsame Priester stärkte das Volk in diesem nachtheiligen Irrthume/ der selbst für die öffentliche Ruhe von schlimmen Folgen hätte sein können. Lant sprachen viele für einen gesonderten Erziehungsrath für jede der beiden Konfessionen; allein die Regierung wollte dieses nicht zugeben. Sie beschränkte sich also nur auf die oft wiederholte feierliche Versicherung: daß der Erziehungsrath sich keineswegs mit NeligionSsachen oder was Bezug dahin hätte/ befassen/ sondern sich lediglich mit dem Schulwesen des Kantons abgeben würde. So kam also ein paritätisches Schulkollegium zu Stande/ welches unter seinen Gliedern mehrere wegen reiner Vaterlandsliebe/ schöner Geistesbildung und liebenswürdigem Charakter hochgeschätzte Männer/ z. B. die Herren Kämmerer Scherrer in St. Gallen und Pfarrer Blattmann in Wittenbach, die durch Schriften rühmlichst bekannten G. L. H artmann von St. Galle»/ Gregor Grob vonLichtensteig; Ambühls DistnktSstatthalter zu Altstädten; I. R. Steinmüller/ 15S Pfarrer in GaiS u. a. m. zählte. Die Einsetzung des Erzie- hungSratheS gieng am Z. März 1800 feierlich vor sich. Thätig schritt nun diese Behörde an ihre wichtige Arbeit; sie fand daS Schulwesen fast überall in dem erbärmlichsten Zustande und hatte darüberhin mit Vorurtheilcn/ bösem Willen und dem Eigennutze nicht nur einzelner Bürger/ sondern ganzer Gemeinden zu kämpfen; dessen ungeachtet per- loren diese cdeldenkenden Männer den Muth nicht. Die Regierung konnte ihnen bei fortwährender Anwesenheit fränkischer Truppen, Erschöpfung der Kassen und manch' anderer Klemme der härtesten Zeitumstände sehr schwache Unterstützung reichen; aber jener Männer Eifer für die gute Sache verdoppelte sich und der wahre Vaterlands freund/ von frohen Hoffnungen in der Brust gehoben/ sah mit warmem Danke voll Rührung auf sie hin. 67. Der Abt von St. Gallen flicht nach dem Tirol; die Archive und Bibliothek sein es Stiftes fa llen den Franken in die Hände. Fürstabt Pankraz hatte seit den unglücklichen Tagen des HcrbstmondeS 1799 daS seinem Stifte damals noch gehörige Schloß Neu-NavenSburg/ an der Straße von Lindau nach Wangen gelegen/ bezogen. Hier arbeitete er wieder rastlos für seine Zwecke/ bis von dem Oberbefehlshaber der deutschen Armee die strenge Weisung kam/ daß alle schweizerischen Ausgewanderten/ die sich an den jenseitigen Ufern des Rheines und BodcnseeS zahlreich herumtrieben- hinter den ! Lech sich begeben sollten. Dieß war für letztere ein Donner- > schlag/ besonders für Abt Pankraz/ welchem die Nähe der Schweiz so viele Vortheile zur Ausführung seiner Plane darbot. Er eilte -daher ungesäumt nach dem kaiserl. Hauptquartier, erhielt aber bloß für sich und seine Geistlichen die Bewilligung/ auf ihren damaligen Standorten bleiben zu dürfen. Aber nicht lange genoß er dieser Ruhe. Die Anstalten der Franken zum Fcldzuge von isoo und ihr Vorrücken auf deutschem Boden nöthigten ihn neuerdings / sein Heil in der 160 Flucht zu suchen. Ihn quälte jetzt wieder eine trübe Ahnung von neuen Unglücksfällen/ weil der Erzherzog Karl vom Kriegsschauplätze abgetreten und Gen. Kray im Haupt- kommando ihm gefolgt war; erst in den Schluchten der Tiroler- gebirge glaubte er sich einstweilen vor dem Feinde geborgen. Indessen lag das Archiv und ein Theil der Bibliothek des Stiftes St. Galle«/ in mehr als 150 Kisten eingepackt/ im Kloster Füssen. Beim schnellen Vordringen der fränkischen KriegSvölker Miethen die Aufseher dieser litterarischen Schätze in die größte Verlegenheit. Die Mönchszellen und verborgensten Winkel mußten in aller Eile die herrlichen Produkte des Alterthums und der Musen aufnehmen; da§ Kostbarste wurde aber unterm 30. Mai in 19 Kisten nach Im st abgeführt. Den 11 . Juli zogen die Franken zu Füssen ein und Gen. Leeourbe verlangte aus dasiger Bibliothek drei St. Gallische Manuskripte/ die dort aufgestellt waren — eine Unvorsichtigkeit/ die die nachtheiligsten Folgen hätte haben können. Denn nun argwohnte der Feind die Anwesenheit mehrerer solcher Schätze; Alles wurde hervorgesucht und mußte eine gewaltsame Musterung aushalten; ein Glück war'S/ daß nicht die ganze Sammlung Ordre bekam/ nach den Ufern der Seine zu wandern. Inzwischen hatte man das Glück / abermals eine beträchtliche Anzahl benannter Merkwürdigkeiten hinter den Rücken des feindlichen HeereS/ nach Neu-RavenSburg, zu liefern/ und die zu Füssen zurückgebliebenen nahm der fränkische Gen. Molitor auf dem Zuge nach Baiern durch eine offene Erklärung in besondern Schutz. So ward die berühmte Handschriften- und Urkundensammlung für den nachherigen Kanton St. Gallen erhalten. Die Fortschritte des fränkischen HeereS im deutschen Reiche wurden in der Schweiz/ besonders in deren östlichen Kantonen- dadurch fühlbar/ daß nicht nur der Unterhalt eine» Theiles desselben aufhörte/ sondern die Getreidesperre von 161 Schwaben und Baiern her und die daraus erfolgte Theurung ein Ende nahm und freier Verkehr wieder den Handel belebte. Der Stiftskirche zu St. Gallen drohte in Folge dieser Ereignisse eine große Gefahr. ES waren am 29 . Juni 1800 starke Rotten deutscher Kriegsgefangener/ meist aus ReichS- truppen bestehend, daselbst angelangt; man schätzte ihre Anzahl auf Zooo Mann; kaum vermochte der Klosterhof ste alle zu fassen. Und stehe, es fiel den gefangenen Kriegern ein, in der geräumigen Stiftskirche stch anzusiedeln. Schon lagerte sich eine Kolonie darin; eS knisterte Feuer unter mehrern Kochtöpfen — alS die Geistlichen des Stiftes voll banger Besorg- mß herbei eilten und mit Hülfe der Polizei den prächtigen Tempel von den gefährdenden Ankömmlingen säuberten. Minder nachtheilig, aber eben so empörend waren andere Auftritte von Seite dieser Leute, z. B. daß Männer und Weiber ohne Scheu ganz nackt herumgiengen und auf öffentlichem Platze am hellen Tage stch beiwohnten! — Man führte ste erst den 2 . Juli nach ihrer wettern Bestimmung nach Frankreich ab; andere Transporte von Kriegsgefangenen mußten nachhin St. Gallens Stadtgräben beziehen. 68. Die Stadt St. Gallen sollte Exekutionstruppen erhalten; Veränderung in der helvetischen Regierung; Haupquartier der fränkischen Reservearmee zu St. Gallen. Unter der Leitung staatökluger und friedliebender Vorsteher hatte die Stadt St. Gallen bis dahin mit einer seltenen Mäßigung die Unbill der Zeit und die Lasten des Krieges ertragen, auch nur mir gar zu pünktlicher Folgsamkeit den Forderungen der helvetischen Regierung entsprochen, alö ste nun (isoo) auf einmal in Hinsicht der letztem des Gegentheils beschuldigt wurde. Die Sache verhielt stch so. Der Obereinnehmer Zuber verlangte von dieser Gemeinde die Entrichtung der Staatsabgaben schon im Monat April, bevor diese Forderung an andere Ortschaften des Kantons gemacht worden war. Die Munizipalität von St. Gal- ii 162 len erklärte daher: die Bürgerschaft wäre bereit die Abgaben zu entrichte»/ sobald eS im ganzen Kanton geschehe. Diese auf gleichzeitige Behandlung mit andern Gemeinden sich gründende Aeußerung war doch wohl keine Widersetzlichkeit; dennoch wurde die Stadt angeklagt: „sieverwci- „ gere auf wiederholte gütliche Aufforderung die Entrichtung »der Staatsauflagen, welcher sich die öffentlichen Beamteten „hauptsächlich widersetzen sollen; ihr Beispiel habe nachchei- „ligen Einfluß auf benachbarte Gemeinden, u. s. w." Auf Liese Beschuldigung hin erließ der Dollziehungsrarh den 8 . Mai einen Beschluß, kraft dessen die geforderten Abgaben unverzüglich durch EpekutionStruppen von der Stadt St. Gallen eingetrieben werden sollten. Allein drei wegen andern Geschäften zu Bern eben anwesende Deputiere benannter Stadt machten der obersten Behörde solche kräftige Vorstellungen, daß der Trnppenmarsch am folgenden Tage widerrufen wurde. Die helvetische Regierung, in Faktionen getheilt, entwickelte weder Einheit in StaatSgrundsätzen, noch Kraft in ihren Maßregeln. Am 7 . August theilte der Voüziehungsrath eine mit zwar grellen, aber den Verhältnissen angemessenen Farben entworfene Schilderung der Lage Helveticas den gesetzgebenden Räthen amtlich mit und trug auf die Errichtung einer neuen Gesetzgebung von nur 4 Z Mitgliedern an. Diese Veränderung ward schnell und ohne großes Aufsehen bewirkt, und hatte für die Schweiz wenigstens diese wohlthätige Folge, daß durch die Reduktion des vorher mehr als soo Köpft starken Personals große Summen an Besoldung erspart wurden. Aber unglücklicher Weise häuften sich neuerdings die allgemeinen Beschwerden durch fränkisches Kriegsvolk; man mußte die Verpflegung von 10,000 Mann der Reservearmee gegen ausgestellte Gutscheine (Lons) übernehmen. Der Oberbefehlshaber dieser Truppen, Gen. Macdv- nald, ßchlug den 21. Herbstmonats sein Hauptquartier zu St. Gallen auf; erst im folgenden Dezember erstieg er die rhätischen Gebirge, umgieng die furchtbaren Linien a>u 163 Minzio und der Etsch und besetzte/ gemäß den Bedingungen eines Waffenstillstandes mit Oesterreich/ den schönsten Theil von Tirol. Siebenter Abschnitt. Von Aushebung des Lt. Gallischen Ordinariates bis pir helvetischen Tagsatzung den 7. Herbst- ^ monat 1801. 69. Etwas über das St. Gallische Ordinariat überhaupt. Das Stift St. Gallen / welchem die helvetische Regierung 1798 seine politisch-ökonomische Existenz entrissen hatte/ sollte nun auch die geistlichen oder Ordinariatsrcchte einbüßen. ES schien benannter Regierung / die Politik erheische / daß dem Abte noch der letzte Zweig seiner Einwirkung auf das Volk entwunden werden müsse/ weil er sich durch eine Reihe von Thatsachen als ihren erklärtesten Gegner ausgesprochen hätte. ' Bevor wir die hierüber erlassenen Verordnungen des helvetischen VollziehungsdircktoriumS anführen/ mag hier ein Blick aufden Ursprung und Bevestigung bemeldcterOrdinariatsrechte vielleicht nicht unpassend angebracht sein. I. von Arx erzählt ^)/ daß die Errichtung eines BisthumS — „schon lange »des Stiftes Wunsch und Zweck gewesen/ auf den dasselbe »schon seit zweihundert Jahren her gearbeitet hatte. Nämlich »bald nach der Reformation fingen die Aebte an / in geistlichen »Dingen zerschiedene Verordnungen zu machen/ welches fie als »Kirchcnprälaten/ Landesherren/ Patronen/ noch mehr aber »Die Ursachen der Aufhebung des Stiftes St. Gallen/" Seite V und 4o. 11 * 164 »als Pfarrherren so vieler einverleibten Pfründen wohl thun »mochten. Nicht lange darauf machten sie/ durch manche solche »geistlicheJnrisdiktionsakteunterstützt, Anspruchaufdiegeist- »liche Gerichtsbarkeit selbst. Da von dieser nur noch ein Schritt »zu einem Bisthume zu thun würde gewesen sein, so setzte sich »der Bischof von Konstanz / so viel er mochte, dagegen, und »zwar eben aus der Ursache, damit nicht dadurch der Grund »zu einem neuen Bisthume in der Schweiz gelegt würde. Aber »das Stift erwarb diese Gerichtsbarkeit durch kostspielige »Prozesse doch. »Zu einem Bisthume sich zu erheben, wollte es dem Stifte »nicht gelingen, obschon dieses immer desselben heimlicher »Wunsch und Plan war. Nur einmal that sich, wie man mich »versicherte, dazu eine günstige Gelegenheit hervor, nämlich »damals, als Cölestin Sfondrati aus einem Abte von St. Galten ein Kardinal (1695) geworden war. Aber eben als man »anfing dieselbe zu benutzen, verschwand sie durch den Tod »(1696) dieses gekehrten Herrn und kam ssither nicht wieder. »Freilich dachte man da nur die Abtei zu erheben, nicht aber »selbe dadurch aufzulösen, u. s. wch Kraft des letzten Konkordats zwischen St. Gallen und dem Hochstifte Konstanz blieb zwar der Bischof von da kanonischer Oberhirt des Volkes und der Weltgeistlichkeit im ganzen Gebiete der Abtei; hingegen gehörte die eigentliche geistliche Gerichtsbarkeit und das Visitationsrecht dem Abte; nur in Ehesachen sprach der St. Gallische Offizial im Name» des Bischofs, der ihn besonders dafür beeidigte; alles Andere behandelte die geistliche Kuria und das Konsistorium zu St. Gallen ausschließlich aus der vom heil. Stuhle zu Rom übertragenen Vollmacht. Die Staatsumwälzung von 1798, noch mehr aber die Entfernung des FürstabteS aus Helvetien, unterbrach diese Ver-° haltnisse — noch das einzige letzte Band, durch welches das Stift St. Gallen mit einem Theile der neuen Republik zusam- menhieng und durch welches dasselbe bei vernünftiger Mäßigung 165 und liberalen Ansichten als ein pur geistliches Institut hätte fortbestehen können. Mein auch dieser Faden/ inS Politische verflochten / wurde durch eiu beharrliches System von entgegengesetzter Stellung gegen die helvetische Regierung und gegen jene des nachherigen Kantons St. Gallen endlich gar zerrissen. Selbst dem freisinnigern Theile des Volkes entgieng die Wichtigkeit nicht, welche dem Stifte St. Gallen die Behauptung seiner Ordinariatsrechte auch in dem für dessen Dasein gefährlichsten Zeitpunkt verlieh. Schon den 19. Mai 1798 versuchten zwei nach Aarau geschickte Deputiere dem helvetischen Direktorium die Zweckmäßigkeit der Beibehaltung der bisherigen Ordnung der Dinge in geistlichen Sachen im Kanton SäntiS begreiflich zu machen *). Im Juli darauf bildete sich eine besondere Kommission von Katholiken aus der ehemaligen alten und neuen Landschaft und dem Nhemthale/ die sich die Erhaltung der Ordinariats- und Kollaturrechte beim benannten Stifte zum Zweck gesetzt hatte. Sie bestand aus den Herren Müllervon St.George»/ Stadtammann Ritter von Altstädten, Obervogt Dudlt von Schwarzenbach, Verwalter Reutti von Wyl, und Amman» Falk von Peter- zcll. Diese Kommission, die geistliche genannt, wollte dem Ordinariate ein Vermögen von einer Million aussetzen und bestimmte unterm 19. und 20. Juli 1798 für jährliche Gehalte und Ausgaben folgende Summen: n- für den Ordinarius. 6600 fl. b» 1, ,, Ossizial ...... 2200 - 0- u ,, Fiskal ...... 1100 - ä- » « Sekretär...... 550 - v- „ >, Expeditor...... 275 - Transport 10,725 fi. Am 2L. Juni wurde in Brugg en eine Zusammenkunft von tü Deputirten, des St. Gallischen Ordinariats wegen, gehalten. HiNK. S. 166 Transport 10/725 fl. für den Consistorialrath .... 1100 - 8- !, „ Unterhalt von Benefiziaten (Portherren) im Seminarium. ^ . stO/000 - SUMMa 51/825 fl. Den Gesammtbetrag dessen/ was das Stift St. Gallen jährlich an geistliche Pfründen an Geld/ Wein / Kernen und andern Naturalien ablieferte/ berechnete man auf die Kapital- fUMMe von 166/44L fl. Der Plan eben benannter Kommission/ zur Beibehaltung deö Ordinariates / zur Erziehung und zum Unterhalt der Geistlichen u. s. w./ auf ungefähr eine Million von StiftSvermögcn als Schuldfordcrung Anspruch zu machen/ wodurch der Verkauf der SriftSgüter wenigstens auf eine Zeitlang schien gehindert werden zu können/ fand aber bei den Agenten deS AbteS jenseits deö NheinS wenig Beifall. „ Der Plan kann nicht in den Gesinnungen deöOrdin a- ,, riuS liegen und wir können unö hier von ihm nicht daö ge- »ringste Gute versprechen." ES kam auch nichts zu Stande/ obwohl ein eigener Aus- schuß von Ritter/ Dudli und Müller die Sache bei der NerwaltungSkammer und in Aarau in Anregung brachten. Eine neue Deputation von sechs angesehenen Männern erhielt zwar im August bei den Gewalthabern HelvctienS eine günstigeAufnahme/ jedoch wahrscheinlich bloß aus dem Grunde/ daß die Katholiken im Kanton SäntiS zur bevorstehenden Eidesleistung desto geneigter würden. Denn noch im gleichen Monate untersagte der Unterstatthalter Halber im Namen der helvetischen Regierung dem P. Subprior Bcda Gallns und dem Fiskal Ja ko b Germann jede Einmischung in kirchliche oder geistliche Dinge/ und schon früher hatte die VerwaltungS- kammcr das Kollaturrccht des AbteS an sich gezogen. Die eben bezeichneten zwei Geistlichen wirkten indessen als Bevollmächtigte deS AbteS im Stillen fort/ bis der erstere mit mchrern 167 seiner Mitbrüder aus der Schweiz deportier wurde. Am Ende von 1798 lud die oberste Staatsgewalt in Helvetica den Bischof von Konstanz ein, die Besorgung geistlicher Dinge statt deS Abtes von St. Gallen in d,en betreffenden Bezirken des Kantons Säntis zu übernehmen, was aber erst im Oktober von 1800- geschah. Und auch jetzt hörte I. Germann, ein zwar frommer und allgemein geachteter Priester, jedoch sehr ängstlich und von beschränktem Geiste, nicht auf, nach hierarchischen Grundsätzen ganz geheim im Namen deS Abtes zu handeln. 70. EinigeAktenstückeinBetreffderAufhebung des St. Gallischen Ordinariates von Seite der helvetisch e n R eg i e ru ng. Auszug aus dem Schreiben des Ministers Stopfer an den Bischof zu Konstanz. Eben als die helvetische Regierung den Befehl zur Deportation der Stiftsgeistlichen auS der Schweiz gegeben hatte, ließ ste durch ihren Minister Stapfer den Bischof zu Konstanz zur Uebernahme der geistlichen Gerichtsbarkeit in den ehemals St. Gallischen Bezirken einladen. DaS Schreiben ist vom Zi. Dezember und in sehr harten Ausdrücken verfaßt; hier einige Stellen desselben: „Ungern ergriff die helvetische Regierung die Strenge „gegen die Klostergeistlichcn von St. Gallen. Allein sie gläubt „eS der Nation und ihren Rechten schuldig zu sein, und „überdicß hofft sie, daß die bisherigen geistlichen Rechte des „Abtes von St. Gallen in ihren Händen besser werden aufgehoben sein. Ich soll Sie einladen, dieselben ungesäumt zu „übernehmen. DaS helvetische VollziehungS-Direktorium kann „weder einer ganzen geistlichen Kongregation, noch einzelnen „Gliedern sein Zutrauen länger schenken, nachdem dieselbe daS „Eigenthum der Nation so frech geschmälert hat, und überdieß „so oft und auf alle Weise den FanatiSmuS zu unterhalten sucht. „Ich habe von Vergehen der letztem Art mancherlei Belege, „leider! schreiben sie sich sogar aus den letzten Tagen her. „Es scheint, das Kloster von St. Gallen habe seine 168 „Bewohner gleichsam dazu geeignet/ den Saamen der religiösen „Zwietracht in Helvetien auszustreuen. Die Geschichte hat da- „von Spuren auszuweisen/ welche mit Bürgerblut bezeichnet sind. „Hochwürdiger Herr! Ihnen kömmt eS zu/ die Waffen „abzustumpfen / deren sich auch jetzt der Fanatismus gegen die „bürgerlichen Rechte zu bedienen wagt. Man vermengt die politischen Maßregeln/ welche die helvetische Regierung gegen „die St. Gallischen Mönche nimmt/ mit der Religion; man „schildert jene alö eben so viele Eingriffe in die angelobte „Gewissensfreiheit und sucht so anarchische Auftritte einzukeilen/ indem man schon schändliche Gerüchte/ die Mord und „Brand drohe»/ verbreitet." „Das bischöfliche Ansehen/ welches das Ordinariat von „St. Gallen bisher genoß / darf nicht in so treulosen Händen „ruhen. Die helvetische Regierung will nicht die Rechte der „Kirche lahmen; aber sie will/ und hat dazu alle Befugnisse vor „Gott und Menschen/ sie will/daß keine kirchliche Autorität die „politische Ruhe ihres Volkes erschüttere/ u. s. w. „Ich habe die Aktenstücke gelesen / welche mich hinlänglich „überzeugen / daß eine kühne Usurpation allmählich das Ordi- „nariat von St. Gallen auf Unkosten Ihrer bischöflichen Rechte „erhobenhat. Ich weißeS/ daß eben diese Usurpation die Quelle „der bedeutendsten Streitigkeiten war/ bei denen Ihre Vorfah- „ren der List und der Bestechung der Aebte eine mildere Nachgiebigkeit entgegen setzten. „Die Zeit ist gekommen/ diese Anmaßung zu enden und „Sie erhalten wieder/ was man in früheren Zeiten Ihnen entrissen hat. — Die Sache leidet keinen Aufschub. Ich erwarte „eine Antwort/ welche meiner Regierung zeige / daß die geistlichen Bande/ welche Sie an Helvetien binde»/ Ihnen „heiliger sind/ als Rücksichten der Gefälligkeit gegen einen „AmtSgenossen/ der seine Heerde treulos verließ und seine „Mitbrüder inS Unglück stürzt. „Sollten päpstliche Verfügungen von Ihrer Gewissenhaf- 169 „tigkcit verlangt werden / so werden Sie dieselben zu seiner Zeit „leicht auswirken können. Vor jetzt werden Sie diesen Umstand „nicht zu einem Grund des AufschubeS werden lassen - u. s. f." „Wenn sich künftig Ihr bischöflicher Sprengel nahe an die „Thore Ihrer Residenz anschließt/ so hofft die Regierung dadurch nicht weniger gewonnen zu haben / als wenn sie in Lu- „zern einen bischöflichen KommissariuS sich nahe weiß/ und daS „geistliche Wohl des Volkes wird noch besser dabei berathen „sein/ u. s. w.« Die kluge Bedächtlichkeit der bischöflichen Stelle von Konstanz/ und noch mehr die Ereignisse vom Sommer 17 Z 9 verzögerten den Gang dießfallstger Unterhandlungen; erst im Oktober 1800 schritt der Bischof Karl v. Dalberg zur wirklichen Uebernahme der geistlichen Gerichtsbarkeit in den bezeichneten Distrikten / wie schon gemeldet worden/ wobei folgende Aktenstücke erschienen: L. „Der Vollziehungsrath der einen und untheilbaren helvetischen Republik." „Nach angehörtem Berichte seines Ministers der Künste „und Wissenschaften über die OrdinariatSgewalt/ die sich der „ehemalige Fürstabt von St. Gallen durch Aufstellung eines „Fiskals in der Person deö Bürgers Germann/ unbefugt „anmaßt. „Erwägend / daß die Abtei St. Gallen mit allen ihren Gütern und Rechten Staatöeigenthum geworden ist und daß „seitdem für Helvetien kein Fürstabt/ also auch kein Ordinarius „von St. Gallen mehr existirt; „Erwägend, daß die zwischen dem BiSthume Konstanz und „der Abtei mit päpstlicher Bestätigung geschlossene Konkordaten „durch die gänzliche Auflösung deö Stiftes von selbst ihre End- „schaft erreicht haben und daß bei Aufhebung aller Bedingungen / unter denen der ehemalige Fürstabt einige Ordinariatö- „rechte ausübte/ diese Rechte an ihren allen Inhaber/ den „Bischof von Konstanz/ zurückkehren; 170 „beschließt: l. Dem Fiskal Germann wird von nun an alle Ausübung einer Ordinariatsgewalt im Namen deö gewesenen „Fürstabtes von St. Gallen in Hclvctien gemessenst untersagt. „2. Dem Minister der Künste und Wissenschaften ist die „Bekanntmachung dieses Beschlusses aufgetragen. „Bern den 24 . September isoo. „Der Präsident des VollziehnngSratheö/ „Frisching." V. Zirkular des Bischofes von Konstanz an das kathol. Volk der alt St. Gallischen Lande. „Wir Karl Theodor/ Bischof zu Konstanz re. rc. „Nachdem uns von der helvct. Regierung der Wunsch „zu erkennen gegeben worden ist / daß wir als bischöfl. Ordina- „riuS/ nach dem Beispiele unsers in Gott ruhenden Herrn „VorfahrcrS/ den Angehörigen der St. Gallischen Lande un- „sere unmittelbare obcrhirtliche Sorge zuwenden und denselben „die nöthige religiöse Hilfe zusichern möchten: so haben wir „in Erwägung/ daß diese Lande kundiger Dingen in unserm „bischöfl. Kirchensprcngel gelegen sind; daß der Herr Fürstabt „von St. Gallen dermalen weder selbst/ noch durch seine „Kommissarien von der vertragsmäßigen Autorität in geistlichen Sachen Gebrauch machen kann; daß die katholischen „Einwohner erwähnter Lande dergeistl. Hilfe nicht entbehren/ „noch die dortige Geistlichkeit ohne Leitung und Aufsicht belassen werden können/ UnS nach den kanonischen Satzungen „der kathol. Kirche und deren Verfassung aufgefordert und be- „ wogen gesunde«/ von bischöfl. Macht und Oberhirtenamt wegen „diese eingetretene Hindernisse und Mängel zu ersetzen/ sohitt „unter gegenwärtigen Umständen die provisorisch geistl. Be- „sorgung des kathol. Volkes sammt der Aufsicht und Leitung „der gesummten Klerisei der St. Gallischen Lande unmittelbar „zu übernehmen. „Wir machen demnach diese Unsere zur Beförderung deS 171 „Seelenheils gefaßte Entschließung allen und jeden zu dem „Ende bekannt/ daß dieselben sich in religiösen und gcistl. „Angelegenheiten an UnS und Unsre bischöfi. Stelle zu Kon- „stanz wenden/ besonders aber die Geistlichen bet unserm „ Ordinariate die zur Ausübung der Seclsorge und anderer „gcistl. Verrichtungen nöthige Gewalt und Instruktion gebührend nachwerben und Unsere/ auch Unsrer Stelle Befehle „und Weisungen in gcistl. Sachen befolgen sollen: worin „wir UnS von allen lieben Angehörigen erwähnter Lande/ „vorzüglich von der Geistlichkeit daS Vertrauen/ Gehorsam „und Treue versprechen und denselben Unsern väterlichen „ bischöfl. Segen ertheilen. „Konstanz/ den 24 . Oktober 1800. „I. Th. Fid. Neutemann/ „ Offizial." Der Eindruck/ den diese Übertragung der geistlichen Gerichtsbarkeit an den berühmten Karl von Dalberg hervorbrachte/ war ungleich. Früher hätte eine solche Maßnahme wichtige Folgen haben können; jetzt zeigten sich in den Aeußerungen darüber nur leise/ kaum merkbare Spuren des Beifalls oder Mißvergnügens. DaS Volk/ unbekannt mit dem Verhältnisse geistlicher Macht und Gewalt/ nahm/ im Ganze»/ keinen Antheil daran; die Gebildeten freuten sich/ unter die Leitung eines der ersten Weisen.Deutschlands gekommen zu sein; aber der größere Theil der Geistlichkeit sah diesen Schritt deS Bischofes von Konstanz für eine widerrechtliche Handlung an und hielt sich nach wie vor in aller Stille an Fiskal Germann/ als den Kanonisch-Bevollmächtigten des rechtmäßigen Ordinarius — deS FürstabtcS von St. Gallen/ indessen die konstanzische Kuria alle öffentlichen Akten der Jurisdiktion ausübte. 71. Der Friede vonLüneville; Bewegungen in der Schweiz/ besonders im Kanton Säntis. Helvetica / in seinem provisorischen Zustande von Furcht 172 und Hoffnung herum gewiegt/ nicht wissend/ dauftwelchem Punkt es seine Ruhe finden werde, kgm dem 19. Jahrhunderte (1801) mit seiner Bewillkommung nur schwermuthSvoll entgegen. Die Fehde zwischen den Anhängern des Einheits- und des Bundessystems wurde immer leidenschaftlicher; die obersten Staatsbehörden waren ohne Kredit und Ansehen; unter dem Volke herrschte Gemeingeist nur im Streben nach einer bessern Verfassung und hie und da in bestimmter Weigerung, die Abgaben zu entrichten; starke Lieferungen H an die fränkische Armee in Graubünden gaben dem zerrütteten Zustande des öffentlichen Schatzes vollends den tödtlichen Stoß; die Geistlichen und Kantonsbcamteten blieben ohne Besoldung, und allerlei nach- theilige Gerüchte über das künftige Schicksal HelvetienS setzten die Gemüther in Schrecken. Dieß war die traurige Lage der Dinge in der Schweiz, als der am 9. Hornung 1801 zwischen Oesterreich und Frankreich zu Lüneville geschlossene Friede die Hoffnung der Vatcr- landsfreunde wieder hob. Beide Mächte garantirten fich gegenseitig die Unabhängigkeit der helvet. Republik, nebst der Be- sugniß für letztere, fich selbst eine beliebige NegierungSform zu geben. Muthig traten nun Männer von allen Partheien hervor, um eine ihrem Wunsche oder Interesse angemessene Verfassung zu erzielen. Wie oft ward die heiligste Sache des Vaterlandes unedeln, kleinlichen Privatabsichten unterschoben l Dieß trübte die Rationalfeier über den besagten Frieden in der Schweiz; nur die kleinen Kantone beseelte ein Geist: das heilige Erbtheil ihrer Värer, die rein demokratische Verfassung wieder hervorzurufen; in dieser Absicht wurden Zusammenkünfte gehalten, Plane verabredet und Vorbereitungen zu LandSgemeinden getroffen; besonders lebhaft gieng es im Distrikt Appenzell zu. H Vom August 1800 bis den 1. März 1801 lieferte die helvetische Regierung nur der fränkischen Armee in Graubünden 4/112,700 LivrcSl 173 An der Spitze eines zahlreichen Hansens überreichte der unerschrockene Munizipalschreiber FüchSli dem Diftrikts- statthalter Krüsi die kraftvolle Adresse der freisinnigen Männer von Schwyz mit der Erklärung: daß Appenzell gleiche Ge- sinnungen und Entschlossenheit theile- Nach mehrern Berathungen ward endlich beschlossen: der helvet. Regierung das allgemeine Mißvergnügen über das neue Finanzsystem und den Wunsch nach der Wiedereinführung von LandSgemeindcn auszudrücken / sammt der Frage: Wer vermöge des 11. Artikels des Lüneviller--Friedens der Schweiz eine Verfassung zu geben berechtigt sei? Ob dem Volke dieses Recht zukomme? — Die helvetische Regierung antwortete hierauf durch — Abschickung von 1600 Man» fränkischer und eigener Truppen; aber diese vermochten keineswegs den Drang nach Wiederherstellung der ehevorigen glücklichen Verhältnisse zu ersticken und verließen bald wieder die friedlichen Thäler der Sitter. 7?. Der Abt von St. Gallen protestirt wiöer die Vollziehung des li. Artikels des Lüneviller-Frie- densschlusseS. ES war voraus zu sehen/ daß der Fürstabt Pankraz von St. Galle»/ bei seinem einmal angenommenen politischen Systeme und daraus sich ergebenden strengen Ideenfolge/ bei Bekanntwerdung des Lüneviller-Traktates nicht stillschweigen würde/ noch könne. Aus Besorgniß/ das ehemals Mische Gebiet möchte als ein integrirender Theil der Schweiz angesehen und mit einer neuen Verfassung bedacht werden/ erklärte er in einem gedruckten Manifest vom 20. Mai isoi sich dahin: Er habe seinen Rechten und Gerichtsbarkeiten nie entsagt; er behalte sich vor/ dieselben früher oder später/ sowie er es gutfinden würde/ geltend zu machen; er sei ein unabhängiger RcichSfürst/ und sein Land ein von dem Schwei- zcrbunde ganz unabhängiger Staat; eS sei dem deutschen Reiche durch Lehenschaft einverleibt; seine Unterthanen seien nicht als Schweizer und Eidgenossen zu betrachten; die 174 Grenzen der Schweiz seien noch nicht bestimmt; der Linie- viller-Friede gehe seine Lande nichts an; sein Volk sei Unterthan wie vorher/ n. s. w. Hierüber spotteten die helvetischen Behörden; die Freunde des Stiftes zuckten mistmuthig die Achsel/ und daS Volk blieb gleichgültig und ruhig. 73. Die Kantonal-Tagsatzung zu Appenzell. Die Einseitigkeit und Schwäche der helvct. Regierung/ ihre halben Maßregeln und ihre knechtische Abhängigkeit von Frankreich hatten daö öffentliche Mißtrauen gegen sie auf einen furchtbaren Grad gesteigert. Jetzt glaubte sie auf einmal/ ihr Heil in einem neuen/ den 29. Mai 1801 bekannt gemachten Verfassungsplane gefunden zu haben. Gemäß diesem Entwürfe wählte man im Kanton Säntis den 15 . Juli Deputiere zu einer Tagsatzung nach Appenzell/ die am 1. August eröffnet wurde. DaS Resultat dieser Versammlung war theils die Annahme einer neuen Konstitution für den nunmehr sogenannten Kanton Appenzell/ theils die Wahl von Abgeordneten auf eine allgemeine helvetische Taglcistung; unter letztem zeichneten sich der Rcgic- rungSftatthalter Volt/ Jakob Zellwegcr von Trogen und KantonSgerichtSpräsident Reutti aus. Die neue Verfassung enthielt wesentlich Folgendes: der Kanton sollte anS 14 Distrikten bestehen und die Stadt St. Gallen sein Hauptort sein; Gemeindra'the/ BezirkSbehör- deii/ ein KainonS- und Verwaltungsrath sollten die gesetzlichen Autoritäten ausmachen; der KantonSrath/ 29 Köpfe stark/ sollte sich ordentlicher Weise alle 3 Monate einmal versammeln und jährlich um ein Drittel erneuert werden; der Verwal- tnngsrath soll aus 7 vom KantonSrathe aus seiner Mitte gewählten und jährlich auch zum Drittheile zu erneuernden Mitgliedern bestehen; die Leitung des Schulwesens soll einem Er- ziehungSrathe/ sowie die Gesundheitöanstalten einem Sani- tätSkollegium übertragen werden; die Geistlichen sollen alle politischen und bürgerlichen Rechte genießen/ nur können sie nicht zugleich ihren geistlichen Beruf ausüben und ein weltliches Amt bekleide«/ u. s. w. Zuletzt erklärten die tagenden Herren ganz naiv / daß sie diesen Entwurf keineswegs für etwas Vollendetes hielten; daß sich ihnen manche Lücke darin aufdringe/ die erst mit der Zeit und bei andern Verhältnissen könnte ausgeglichen werden. So manches Gute dieser neue Plan im Vergleich mir seinen frühern Vorgängern auswies/ so war er doch weder mit den Wünschen noch Bedürfnissen deö Volkes übereinstimmend. Leider wurde seit der helvetischen StaatSumwälzung die eigentliche Stimme und Sache deS Volkes wenig berücksichtigt; denn bei den Berathungen gaben feile Anhänger der Regierung immer den Ton an/ um sich zu empfehlen und bei einträglicher Stelle und Besoldung sich zu behaupten. Achter Abschnitt. Lau der allgemeinen Tagsatzung am 7. Herlrstmouat l80l bis zur Vertreibung der helvetischen Legierung von Lern. 74. Die allgemeine helvetische Tagsahung; der Reg. Statthalter Volt giebt seine Di mission ein. Unter sehr ungünstigen Aussichten begann die helvetische Tagsatzung zu Bern ihre Arbeiten. Sie sollte sowohl den neuen allgemeinen KonstitutionSplan alö die verschiedenen Kantonalorganisationcn entweder annehmen oder verwerfen und im ersten Falle die Stellen der obersten Gewalt mit tüchtigen Subjekten besetzen. Allein gleich Anfangs herrschten unter den TagsatzungS- ^ . gliedern große Spaltungen/ indem die einen sich nur zur 176 unbedingten Annahme oder Verwerfung des Verfassungsentwurfes, andere aber zu bedeutenden Modifikationen, die fie Verbesserungen hießen, berufen zu sein glaubten. Der Geist dcS Widerspruches entzweite bald die ganze Versammlung, und da bei so getheiltem Streben unmöglich etwas zum Besten des armen Vaterlandes geleistet werden konnte, so verließen nach und nach mehrere der Depmirten die Sitzungen, bis endlich den 28. Oktober die Vollziehungö- räthe Dolder und Savary die Tagsatzung durch einen Ge. waltSftreich auflösten. So wurde Helvetien neuerdings in den provisorischen Zustand zurückgeworfen und allen Parteien der weiteste Spielraum zu kecken Umtrieben eröffnet. Von Bern aus erklärte der Rcgierungsstatthalter Volt: daß die Ereignisse vom 28. Oktober ihm, als einem Mitgliede der gesetzlich zusammenberufenen helvetischen Tagsatzung, die Pflicht auflegten, seine Entlassung alö Neg. Statthalter einzugeben. Ihn ersetzte der ehemalige VollziehungSrath Gschwend. 75. Schreiben des Abtes von St. Gallen an die helvetische Tagsatzung und an die beiden Deputirten Volt und Neutti. Gemäß der Protestation gegen den 11. Art. des Lüne- viller - Friedens sandte der Fürstabt Pankra; von Ebringen aus gedruckte Schreiben sowohl an die allgemeine Tagsatzung nach Bern, als an die beiden Mitglieder derselben, Bolt und Reutti. Wir rücken diese zwei Aktenstücke ihrem wesentlichen Inhalte nach ein. An die Tagsatzung schrieb der Abt: „ Wir wollen nicht „daran zweifeln, daß Sie den an uns und unserm Stifte „bisher verübten Gewaltthätig- und Ungerechtigkeiten ein „ schnelles Ende machen — unö unsre Lande und Gerichtsbarkeiten, Herrlichkeiten und Gefälle, sammt allen Zugehörden „zurückgeben und vollends restituiren werden, wie wir selbe „ vor den in der Schweiz ausgebrochenen Unruhen und Resolutionen in der alten Landschaft, in der Grafschaft 177 »Toggcnburg, im Thurgau und Rheinthal, so wie auch die »Gefalle im Kanton Zürich, im Utznachischen u. s. f. inne «hatten, und deßhalben sre auch den zur Raiionaltagfatzung »aus den unserem Stifte unterworfenen und zugehörigen »Landen und Gerichten Abgeordneten zu Ihren über die An- »nähme einer neuen Konstitution vorzunehmenden Delibera- »tionen und Verhandlungen keinen Zutritt gestatten, sondern »ste vielmehr zum Gehorsame gegen ihren rechtmäßigen Fürftek »und Landesherr» anweisen werden. »Sollte wider unser Erwarten das Gegentheil eintreten; »so finden wir uns genöthiget, uns wirklich schon und zwar »bestimmt zu erklären: daß wir gegen alle weitere Vorent- »Haltung, Schmälerung, Eingriffe und Beraubungen unserer »StiftSgerechtsamen feierlich und vor dem ganzen Publiko »protestiren und uns dadurch bestmöglich verwahren. »Und da wir Uns wider die offenbare, stärkere Gewalt »für jetzt nicht hinlänglich schützen können, so behalten wir »Uns vor, über unsere Rechte und Ansprüche früher oder »später zu disponiren, wie wir es gut finden werden" u. s. f. Dieses Schreiben bleibt immerhin deßwegen bemerkms- werth, weil Fürstabt Pankraz seine Wiedereinsetzung von den schweizerischen Kantonen fordert und über den ReichSver- band seiner Mischen Lande ein gänzliches Stillschweigen be- obachtet. Vielleicht hoffte er dadurch, daß er seiner Sön- derungspolitik von der Schweiz gar nicht erwähnt, mehr Eingang bei der Tagsatzung zu finden, welche, so wie die Freunde und Glieder des Stiftes St. Gallen, dem Jsoli- rungssysteme von dem gemeinsamen Vaterlande ihren Beifall nicht geben konnte. Der Inhalt des Schreibens an Volt und Reutti war unter anderm folgender: »Da es den Anschein gewinnen »will, daß auch in Unsere Stiftölande die neue Konstitution »eingeführt werden und dieß die Absicht Euerer Sendung »wyn soll; so können wir nicht umhin, Euch zwar wohlmeinend, aber doch zugleich mit allem Ernste zu warnen und 12 L78 „vorzustellen: daß wenn Ihr znr Erfüllung dieser Absicht „mitzuwirken es Euch beigehen lasset, solches geradehin dem „Gehorsam und der Treue, die Ihr Uns, alö Euerem „rechtmäßigen Landesherr« schuldig seyd, zuwiderlaufe und „demnach Euch zur schweren Verantwortung gereichen müsse. „Hingegen werdet Ihr als rechtschaffene und psiicht- „ getreue Männer handeln, wenn Ihr bei erwähntem Anlasse „ einzig und allein dahin arbeitet: daß Euerem Landesherr» „seine Lande und Besitzungen u. s. f. gänzlich zurückgegeben „und die alte Ordnung der Dinge in unseren Stiftslanden „und Gerichten hergestellt werde. — Dieses ist auch was „Wir von Euch hoffen, was Wir Euch zu befehlen und von „Euch zu erwarten das Recht haben. Dieses wird Euch „unser Wohlgefallen, unsere Danknehmigung und dieSegcnS- „ wünsche des größten Theiles unseres St. Gallischen Volkes „ erwerben" u. s. w. Die Tagsatzung, welcher diese beiden Schreiben, nach Leon. Meisters Ausdrucke, „ein kleines Lustspiel" gewährten, trat darüber gar nicht ein und verlangte vom Vollziehungsrathe, daß gegen die Agenten des Abtes zweckmäßige Anstalten getroffen würden. Bald ergab eS sich, daß selbst ein Bruder des Abtes, Karl Forst er, ehemals neapolitanischer Offizier, unter dem Namen Gilly sich in Bern aufhielt und Pan- krazens Unterhändler machte; seine Papiere fielen alle der helvetischen Regierung in die Hände und er selbst «wurde über die Grenzen der Republik hinaus geführt. Dem Hrn. Müller, einem Ausgewanderten aus Elfaß und seit 1798 Sekretär deS Abtes, der ihn unter dem Titel eines Hofrathes zu verschiedenen Sendungen brauchte, war eS inzwischen zu Paris gelungen, den spanischen LegationS- rath d'Ayllon in das Interesse Pankrazens zu ziehen; allein auch ohne weiter« Erfolg. Denn wo in aller Welt, fragte man sich allenthalben, macht der Lüneviller Friede zu Gunsten deS Abtes von St. Gallen eine Ausnahme oder besondere Verfügung? Ein ganz anderes Verhältniß wäre es 179 gewesen, wenn die ehemals Mische Landschaft von den kontrahirenden Mächten, so wie andere Theile der Schweiz, für frei und unabhängig anerkannt, den Abten wieder als ihren Landesherr« begrüßt und in seine Rechtsame eingesetzt hätte. Aber würde Frankreich die Wiedereinsetzung deö AbteS gebilligt haben? 76. Alois Reding erster Landammann der Schweiz; abermals ein neuerVerfassungSentwurf; Reding tritt von der Regierung ab. Der neue Senat und der von ihm den 21 . Wintermonat erwählte erste Landammann der Schweiz, AloiS Reding, flößten dem großem Theile der Bewohner Helveticas mehr Zutrauen ein, als die vorige provisorische Regierung. Jener war von dem gesetzgebenden Rathe aus einer ihm vorgelegten . Liste ernannt, meistens aus Oppositionsmännern der aufgelösten Tagsatzung und ehemaligen Regierungsgliedern aristokratischer Kantone. Reding, der Retter deö Kriegs- ruhmcS unserer Väter im Frühling 1798 , berechtigte zur ! Hoffnung, daß er auch daS Steuerruder der Republik mit Kraft und Würde zu führen verstünde. Wirklich that er mehrere Schritte von großer Wichtigkeit für daS allgemeine Wohl; allein nur zu frühe scheiterten seine ächt patriotischen Plane an den schlauen Kunstgriffen deö französischen Kabinettes und der gereizten Eifersucht helvetischer Einheitsfreunde. Redingö Periode wäre für die Wiederherstellung des Stiftes St. Gallen äußerst günstig gewesen, wenn Abt Pan- kraz dieselbe durch aufrichtige Verzichtleistung auf landesherrliche Rechte zu benutzen verstanden hätte. Sowie der fromme und stille Fürstabt zu Einsicdeln, mit Hintansetzung politischer Rechte seines Klosters, das Eigenthum desselben wieder erhielt und am 12. Jänner 1802 seinen Einzug in solches feierte, so würde Pankraz den gleichen Zweck erreicht haben, wenn er von seinen Ansprüchen auf Landeshoheit zurückgekommen wäre. Erst im Herbste 1802 schien er einmal diese Gesinnung zu 12 * 180 haben, indem er von Ebringen aus bloß das Eigenthum des Klosters begehrte. Aber bald darauf wurde ein Aufruf an die alte Landschaft, das Nheinthal und Toggcn- bürg bei einem Vertrauten des Abtes entdeckt, worin diese GebietStheile ermähnt wurden, in die frühern Verhältnisse von Unterthanen zurückzutreten, im Weigerungsfälle aber mit frein- der Gewalt gedroht ward. Dies schadete dem Abte ungemein. Die Stunde der Rettung hatte für St. Gallen umsonst geschlagen, bald trübte sich Helvetiens Horizont wieder; ein neuer Verfassungsentwurf vom 26 .Hornung 1802 machte so wenig Glück, als sein Vorgänger vom 29. Mai 1801; es fielen am 17 . April revolutionäre Ereignisse unter dem Personale der obersten Rc- gierungöglieder vor und der hochherzige Reding legte seine Stelle nieder. 77. Die Notabeln; Abmarsch der fränkischen Trup- pen aus der Schweiz; Vertreibung der helvetische» Legierung von Bern. Ein Dekret vom 17 . April berief nun eine gewisse Anzahl von Bürgern aus allen Kantonen nach Bern, um sich über den VerfassungsPlan vom 29. Mai 1801 und die allenfalls damit vorzunehmenden Abänderungen mit der Regierung zu berathen, und endlich eine Schöpfung von Dauer zur Welt zu bringen. Bald erschien ein neuer Embryo von Konstitution ans Licht deS Tages; an ihm schien die Regierung den Stein der Weisen gefunden zu haben: so groß war der Jubel. Run wurden allenthalben Register zu ihrer Annahme oder Verwerfung vom 8 . bis 11. Brachmonat offen gehalten; allein in den Städten unterschrieben nur Wenige, auf dem Lande und in den kleinen Kantonen fast Niemand, und weil man den Grundsatz aufgestellt hatte, daß alle Nichteiuschrei- bende als Annehmende angesehen werden sollten, so ergab sich natürlich eine Mehrheit für die Konstitution. Kaum hatte sich aber die neue Regierung auf ihrer Stelle ein wenig umgesehen, als ihr der nahe Abmarsch der noch in 181 der Schweiz stationieren fränkischer! Truppen amtlich angekün- det wurde. Dieß setzte sie in große Verlegenheit uud gab An- laß zu einer fast allgemeinen Insurrektion. Denn die ächten Vaterlandsfreunde/ vorzüglich in den Urkantoncii/ des unwürdige« Treibens der FaktionShäupter der Regierung schon lange müde/ ermannten sich zum Hochgefühle von Kraft ihrer Väter/ fest entschlossen/ nach dem Abzüge der fremden Söldner LeS Despotismus ein Joch zu brechen/ das den Namen der Schweizer entehrte. Unterwalden steckte zuerst sein Panier aus; an der Rengg stoß Lürgerblm; auch in den Städten erwachte alter Schweizersinn; das Bombardement von Zürich erfüllte alle Gemüther mit Abscheu — uud Schaaren von Tausenden wälzten sich in militärischer Haltung nach Bern/ «meine Regierung zu stürzen/ die bisdahin nur das Spiel- werk einer fremden Macht gewesen war. Am 19. Herbstmonat flohen die selbstsüchtigen Herrscher vor den Söhnen des Vaterlandes bis an die äußersten Gränzen der Waat. Neunter Abschnitt. Ereignisse vmn Herbst 18 02 bis zur GmkührunA der Mediatiousakte. 78. Tagsatzung zu Schwyz; politische Bewegungen im Kanton Säntis; Landsgemcinden. Die eben erzählten wichtigen Auftritte waren die Resultate einer von den Standeshäuptern der Urkantone besuchten Konferenz zu Brunnen am Vierwaldstädtersee; uun bildete sich ein größerer Verein an dem Orte Schwyz, wohin die vorzüglichsten Männer, bekannt wegen ihrer Vorliebe für die alteidgenössische Verfassung/ auö den mehrsten Kantonen eingeladen wurden. Bald fand man aus wichtigen Gründen es 182 Vortheilhaft/ auch die ehevortgen Unterthanenländer zutu Beitritte aufzufordern/ und so wie sich eine bedeutende Anzahl Deputirter versammelt hatte/ bildete sich den 27. Herbftmonat unter dem Vorsitze des Landammanns Rcding eine eidgenössische Tagsatzung / die näch der schönen Sitte der Vater die eben bewirkte Wiedergeburt der Schweiz mit gemüthlichem Brudergruße feierte. Im Kanton Säntis fühlte sich das biedere Appenzcller- völkchen der innern Rhoden zuerst erwärmt durch den Sonnenschein von Schwyz; eS hielt eine LandSgemeinde und sandte Abgeordnete nach erwähntem Orte. In den übrigen Distrikten blieb daS Volk einstweilen ruhiger Zuschauer und den konstitutionellen Behörden der helvetischen Regierung noch gehorsam. Erst nachdem alles den Anschein von gänzlicher Auflösung der Zentralgewalt hatte und man auf die Tagleistung nach Schwyz einberufen worden / traten rechtliche Männer in LandeSkommiffionen zusammen/ um eine den Zeitumständen angemessene Partei zu ergreifen. Der Hang nach der demokratischen Verfassung erwachte im Alt-St. Gallischen/ im Rheinthale und Toggenburg wieder aufs Neue. Allein man war hie und da in der Schweiz bereits bedacht/ die ehevorigen Unterthancnverhältnisse herzustellen/ und auch der Abt von St. Gallen machte Versuche/ zu seinen frühern landesherrlichen Rechten zu gelangen. Indessen meldete er sich durch seine zahlreich aus dem Auslande zurückgekehrten Kapitularen nur um das Eigenthum seines StifteS/ welches ihm auf den Landsgemeinden zu Altstädten im Rheinthal (den 2Z. Herbstmonat)/ zu Bruggen (den Zo. desselben MonatS) und zu Lichten steig (den 6. Oktober) feierlich Die Hauptresultate dieser Landsgemeinde auf Schönenwegen bei Bruggen waren unter andern: eine gänzliche Amnestie alles Geschehenen / Anschließung an die demokratischen Kantone, unbedingte Vollmacht des Landrathes für ein Jahr in in- und ausländischen Angelegenheiten, die Wahl Hrn. Joseph Sch kk- hausers von Andweil zum regierenden Landammann, u.s> f- 183 zugesichert wurde. Aber schon lag von ihm eine gedruckte, >l auskündungsfertige und vom gleichen Monat September aus t * dem Schlosse Ebringen datirte Proklamation bei seinen Vertrauten in Bereitschaft, durch welche die Angehörigen der r i alten Landschaft, Toggenburg, Rheinthal und Thurgau auf- n gemahnt und mit auswärtiger Gewalt bedroh! wurden, um sich wieder in die alte Unterwürfigkeit zu begeben. Doch ge- ^ ^ traute sich Niemand, auf den Landögemeinden einen öffent- lichen Vorschlag zu Gunsten Pankrazens anzubringen, und ^ in einer Versammlung der neuen Behörden der alten Land- l, schaft ward sogar der Antrag gemacht, dem Stifte die kaum i, ,, vor einigen Tagen zugestandene freie Verwaltung seines Eigen- e- thumS wieder zu entziehen. j. Eben erwähnte Proklamation hatte noch deßwegen einige H Wichtigkeit, weil der Fürstabt mit fremder Gewalt darin n drohte, da er doch vor Kurzem seine gänzliche Wiedereinsetzung n i von den Kantonen wieder verlangt hatte. Mußte dieß nicht erbittern? m - 79. Auflösung der Tagsatzung zu Schwyz und der Lnterims-Negterungen; die helvetischen Behör- ^ den treten wieder an ihre Stelle. >d , j. Während man noch in dem nordöstlichen Helvetien die te Feier der wieder erstandenen Demokratien begieng und Ab- „ geordnete nach dem eidgenössischen Tage zu Schwyz sandte, .§ hatte die Ankunft des Generals Napp, Adjutanten des Oberes ^ konsulS Bon aparte, schon den 4. Oktober dem großen poli- ^ ^ tischen Drama in der Schweiz eine ganz unerwartete Wendung ch gegeben. Rapp kündete den Tagherren zu Schwyz den gebieteri- ^ scheu Befehl seines Konsuls zum schleunigen Auseinandergehen, oder im Weigerungsfälle 4o,ooo fränkische Krieger an. WaS a- war zu thun? Man wich der Gewalt mit der Erklärung voll ^ Würde: „ daß Niemand daran denke, mit der Macht des ersten -.KonsulS zu ringen, daß aber ihn zu bewegen noch Waffen 184 »übrig seyen, die er selbst achte: die Gerechtigkeit der Sache/ »die Stimme des Volkes und der Nachwelt.« Den 12. Oktober gab die Tagsatzung eine Relation an die gesammte Schweizernation herauS/ worin ste von ihren Verrichtungen Rechenschaft ablegte und sodann beim Einrücken der fränkischen Truppen unter General Rey/ welcher auch den diplomatischen Karakter eines Gesandten führte/ still anSeinander gieng. Ihrem Beispiele folgten die Interimsregierungen der Kantone und Landschaften; jene des Alt-St. Gallischen Gebietes nahm unterm 28. Oktober durch ein gedrucktes Proklama von ihren Mitbürgern förmlich Abschied. Die helvetische Regierung/ durch die Gewalt Bonapar- reS wieder provisorisch eingesetzt/ berief sogleich ihre Unter- beamteren in den Kantonen an die konstitutionellen Stellen zurück. So sah man im Kanton SäntiS den Regierungsstatthalter Gschwend und alle übrigen Behörden neuerdings in Aktivität trete»/ ohne daß das Mißvergnügen hierüber die öffentliche Ruhe gefährdete. Überhaupt beurtheilten hier die Gebildeten die helvetische Regierung gemäßigter/ alö anderswo. ES war ihnen nicht entgangen, daß die bis dahin erduldeten Leiden/ Requisitionen/ Plünderungen/ Einquartie- rungSlasten u. dgl. nicht ihr / sondern dem fränkischen Direktorium und dessen Zivil- und Militäragenten beizumessen seien. Man erblickte sie voll Mitleid zum bloßen Organ der letzter« herabgewürdigt; hingegen erkannte man dankbar ihre Verdienste um Beförderung mehrerer Zweige des allgemeinen moralischen und physischen Wohls/ z. B. der Erziehungs-/ Gesundheits- und Polizeianstalten. Wo hatten diese bei demokratischen Verfassungen bisdahin recht gediehen? Man rügte aber auch ihre Umtriebe und ihren hartnäckigen Egoismus/ um sich am Ruder zu behaupten und dem Vaterlande eine Verfassung aufzudringen, gegen die sich die Mehrheit deS Volkes wiederholt stark genug erklärt hatte, und bedauerte eS daher auch nicht, sie von der Bühne abtreten zu sehen. 185 80. Die helvetische Konsulta in PariS; der Abt von St. Gallen hat auch einen Agenten daselbst. Die Berufung einer helvet. Konsulta nach Paris machte in der Schweiz eine sehr verschiedenartige Sensation. Tief gebeugt über die Zerrüttung deS Vaterlandes/ sahen ächte Patrioten mit Schmerz das Heiligste einer freien Nation — das Recht/ sich selbst eine Verfassung zu geben — in den Händen einer fremden Macht; die Freunde der helvetischen Regierung hofften / die Aristokraten sürchteten/ und die Ur- kantone waren in bangen Sorgen. Nur mit zu großer Gutmüthigkeit sich auf den Buchstaben des 11. Artikels des Lüneviller-Friedens verlassend/ konnten sich letztere anfänglich kaum entschließen/ einen Abgeordneten an den Hof der Tuilerien zu senden/ während jene alles aufboten/ den Gang der Verhandlungen daselbst nach ihren Absichten zu leiten. Unter den Deputieren vom Kanton SäntiS bemerken wir den ehemaligen Finanzminister Custer von Rheineck und den Doktor Blum von Nosch'ach/ ehedeffen Mitglied deS helvetischen KlubbS zu Paris; der Obereinnehmer Zuber befand sich im Namen einiger Privaten daselbst; Zellweger von Trogen und Herrsche von Appenzell waren erst auf der Reise dahin/ als die Konsulta schon ihr Ende erreicht hatte. Einige wollten es auffallend finden/ daß auch der Abt von St. Gallen einen eigenen Bevollmächtigten zu PariS unterhielt. Allein wer die Thätigkeit PankrazenS kannte/ wußte sich diese Erscheinung gut zu erklären/ ja sogar sie bestimmt vorauszusagen / obgleich sie dem Ansehen nach mit dem von ihm bisher befolgten politischen Systeme zu kontrafti- ren schien. Und dieses Mal wäre er gewiß zum Ziele gelangt/ wenn es ihm einzig nur um die Wiedereinsetzung in sein Stift und dessen Eigenthum zu thun gewesen wäre. Schon früher hatten ihm redlich gesinnte Freunde gerathen/ Frankreichs Hülfe anzurufen; allein bet seinem rastlosen Streben nach L86 Wiedererhaltung der landeShohettlichen Rechte konnte er sich keinen günstigen Eingang versprechen; jetzt aber wollte er > doch einen Versuch wagen. Sein Agent/ der schon erwähnte Hofrath Müller/ hatte zwar keinen Zutritt zu den Verhandlungen der Konsulta; indeß sah er den Gang der Sache/ beurtheilte ihn richtig und gab seinem Kommittenten ohne Zweifel bedeutende Winke über die Schritte/ die er zur Rettung seiner Abtei zu thun hätte. Lehnter Abschnitt. Von Ginkührung der Mediatiousakte bis ;ur Ausheilung des LtiLtes -St. Gallen, den 8. Mai 1805. 81. Einführung der Mediationsakte im treuen Kanton St. Gallen; Abt Pankraz erkennt die Vermittlungsakte nicht an. In den letzten Tagen des Februars 180Z langte von den Ufern der Seine „der Balken der Rettung von HelvetienS politischem Schiffbruche«— oder die Vermittlung 6 akte— an der Thür und Gitter an. Durch dieselbe erhielt der neue Kanton St. Gallen einen Zuwachs an den Distrikten Utznach und Sarganö/ die Landschaft Appenzcll aber ihre ehevorige selbstständige Verfassung mit geringen Modifikationen. Am 10. März löste sich die helvetische Regierung mit allen ihren Unterbehörden auf/ und am iff. desselben Monats trat die durch den Vermittler ernannte RegieruugS- tvmmission für den Kanton St. Gallen ihre Funktionen an; an der Spitze derselben stand einer der geschicktesten Staatsmänner der Schweiz/ Karl Müller von Friedberg/ ehemals St. Gallischer Landvogt im Toggenburg/ nun Bürger des Städtchens Lichtensteig. In der kurzen Frist 187 eines MonatS wurden die Hauptgrundzüge der Kamonal- organisation entworfen/ und am 15. April begann sehr feierlich die neue Ordnung der Dinge durch die Konstituirung des Großen und Kleinen NatheS u. s. w. DaS Volk/ des ewigen Schwankens in provisorischem Zustande schon lange müde/ faßte Vertrauen/ eine väterliche Regierung und Festigkeit bleibender Formen erwartend. Aber wie sehr mußte es den Abt Pankraz schmerze«/ seine Absichten neuerdings vereitelt/ und die kostspielige Ambassade nach Pariö ohne Wirkung zu sehen! Auf den Nichtbcstaud der mediationSmäßigen Regierung mit Gewißheit zählend/ hielt er für daö beste Mittel/ seine Rechte zu sichern/ die Vermittlungsurkunde nicht anzuerkennen. Er vermied also/ mit der neuen Regierung des Kantons St. Gallen Unterhandlungen anzuknüpfen/ durch die er in den Besitz des Eigenthums der Abtei/ der geistlichen Jurisdiktion und Kollaturen hätte kommen können; ihm schien eS unter seiner Würbe zu sein/ „mit ehemaligen Unterthanen zu trak- tiren ch oder er ließ seine Kommittirten ohne bestimmte Vollmachten und setzte zur Basis jeder Konvention: Ersatz aller seiner gekränkten Rechte/ vorenthaltenen Einkünfte und sonstigen durch die Revolution erlittenen Schadens. Da aber eine offene Erklärung von endlicher Abtrerung aller landeShoheitli- chen Ansprüche von ihm nicht zu erhalten war/ so zerschlug sich jede Verhandlung. Die Mediationsregierung beschränkte sich nur darauf/ den zurückgekehrten Konventualen — mit Umgehung des AbteS — das Nothwendige zum Lebensunterhalte auszusetzen/ jedoch mit der ausdrücklichen Bedingniß/ daß alle nach dem Auslande geflüchteten Effekten/ Kostbarkeiten, Papiere/ besonders daö Archiv und die Bibliothek/ nach St. Gallen zu Handen der Regierung sollten ausgeliefert werden. Dieß geschah mit Bewilligung des k. k. Hofes; allein Abt Pankraz protestirte dawider in einem lateinisch und deutsch verfaßten Zirkular von Ebringen/ 26 .Dez. 180Z/ doch vergebens. 188 82. Erklärung des französischen Gesandten in der Schweiz über das Stift St. Gallen; die österreichischen Jnkamerationen. ES war für die KantonSregicrimg von St. Gallen von der größten Wichtigkeit/ die Gesinnungen des französischen KabineteS in Betreff deö Stiftes St. Gallen mit voller Bestimmtheit zu erfahren. Sie wandte sich demnach an den Gesandten erwähnten HofeS in der Schweiz/ den General Ney/ und dieser stellte ihr unterm 12. Nov. 180Z folgende Erklärung zu r „DaS Stift St. Gallen ist aufgehoben; die zerstreuten -> Religiösen bilden keine Korporation mehr; die Vermittlungs- „atte wirkt nicht zurück/ und Frankreich wird dieöfallö nie „den Sinn ändern. ES wäre gefährlich/ den alten Souve- „rän mit dem neuen in Gegenwart zu stellen; eö ist aber „hohe Zeit/ den Schuldenstand desselben zu liquidiren/ und „den Religiösen/ welche sich ergeben werde»/ Pensionen zu „versichern.^ Dieses Schreibe»/ welches zu Jedermanns Einsicht auf der Regierungskanzlei vorlag/ war ein Donnerschlag für die Freunde benannten StifteS; aber der Eindruck davon hatte keine Dauer. Bald zweifelten Einige an der Aechtheit obiger Erklärung; Andere hielten sie für daö Resultat geheimer Ränke/ und noch Andere deuteten deren Sinn sogar günstig für daö Dasein des StifteS/ indem nur der Aufhebung durch die helvetische Regierung/ keineswegs aber eines Macht- sprucheö deö französischen Herrschers erwähnt wurde/und hoffte»/ letzterer würde den Kleinen Rath deö Kantons endlich noch zur Wiedereinsetzung deö AbteS zu bewegen wissen. 8Z. Konvention der Kantonsrcgierung mit den Kapitelsgliedern des Stiftes in Betreff eines zu St. Gallen zu errichtenden bischöflichen Sitzes. Wir liefern hier ein großentheilö unbekannt gebliebenes Aktenstück/ die Konvention der Regierung mit der Mehrheit deS Kapitels wegen Errichtung eines bischöflichen Sitzes in St. Gal- 18S « lcn/ dem ganzen Inhalte nach. Dasselbe ist in verschiedener Hinsicht von Wichtigkeit und beweist, daß die Regierung, noch in einer Ungewißheit über die Absichten Frankreichs rücksichtlich des erwähnten Stiftes, sich nicht getraute, solches als aufgehoben zu behandeln, sondern dessen Auflösung ersi durch eine Ucbereinkunft mit dem Kapitel bewirken und ihr dadurch den Karakter einer gesetzlichen Akte geben wollte. Oder war es vielmehr die Absicht des Kleinen Rathes, das Kapitel von dem Abte zu trennen und durch die Beihülfe des erstern einen andern Zweck — die Zurückbringung der nach dem Auslande in Sicherheit gebrachten kirchlichen und litterarischen Schätze — zu erreichen? Genug, beides gelang und vermuthlich galt cö mit einem BiSlhume nie recht Ernst, was den hellsehenden Kapitularen nicht entgieng. Der folgende Vertrag sollte eine Art von Mittelding zwischen gänzlichem Erlöschen und neuem Dasein deS Stiftes St. Gallen gründen und dessen kirchliche und politische Verhältnisse zum Kanton festsetzen; er datirte sich vom 10 . Dezember 180Z und lautete also: l. Die versammelten Kapitularen des Stiftes St. Gallen, überzeugt, daß Pflicht und Klugheit erheischen, dem gemeinen Besten jene Aufopferungen zu bringen, welche dem Zeiterfordernisse angemessen und mit dem Wesen der Religion vereinbarlich sind, verheißen nachstehende Ucbereinkunft ihrem ganzen Inhalte nach getreulich zu halten, nie, weder heimlich noch öffentlich, im Gegensinn zu handeln und wenn sie von der Regierung aufgefordert würden, die freiwillige Annahme derselben beharrlich zu erklären; sie entsagen allen Exzeptionell gegen die Gültigkeit dieser Verheißung, gegen welche sie auch nie eine Protestation weder anerkennen noch befolgen werden. In dem zu errichtenden Hauptinstrumente wird die Regierung ebenfalls sich getreuer Beobachtung und Handhabung der Uebereinkunft verbindlich machen und es über sich nehmen, die geforderte Gutheißung und Sanktion zu erwerben. 190 n. Sie wiederholen alle bereits geleisteten Verzichten, entsagen für alle Zukunft jeder Anmaßung und Ansprache, welche gegenwärtiger Machenschaft nicht ausdrücklich vorbehalten wäre, und erkennen alles ihnen in selber nicht bestimmt Zugesagte für abgetreten. m. Sie verpflichten sich daher, alle Titel und Effekten, welche noch vorfindlich gemacht werden könnten, der Kantonsregierung zu extradiren, und werden diese Verpflichtung bei guten Treuen erfüllen; hierunter sind vorzüglich verstanden: Die Archive, wovon ihnen entgegen überlassen wird, was religiösen und disziplinarischen Inhalts ist. K) Die Bibliothek und Manuskripte, wovon ihnen der Gebrauch , doch ungehindert eines zweckmäßig anzuordnenden MitgebrauchS, offen bleibt. c) Die Kostbarkeiten, Kustorei, die Kapitalbriefe und andere auf das Ockonomische Bezug habende Schriften, von welch' erster« aber zum Gebrauch des Gottesdienstes unter ihrer Besorgung alles dasjenige verbleibt, was demselben ehehin gewidmet war. IV. Die Regierung übernimmt die Liquidation deS Schuldenwesens des Stiftes und wird dieselbe ohne Anstand folgendermaßen ins Werk setzen: g) Alle zu besondern Zwecken gewidmete Güter, Kapitalien und Einkünfte werden vorerst gesöndcrt, und nur im Abgänge anderer gcnüglicher Mittel in die Liquidation gezogen. Die Regierung besorgt und garantirt die zweckmäßige Verwendung derselben. Die der Regierung und dem öffentlichen Gebrauche dienenden Gebäude, Gefalle, Güter und Kapitalien, welche zur Besoldung der Beamteten und Ausübung der Jurisdiktion erforderlich waren, und die Regalien im Allgemeinen, verbleiben nur zu den öffentlichen Bedürfnissen anwendbar. K) Hingegen werden alle übrigen Liegenschaften, Kapitalien 191 und Gefalle, ohne Rücksicht ihrer Beziehung auf Kau. tonsgut, Ankauf unter Landesherrlichem Namen und andere Bestimmungen des Gesetzes, vorerst auf Tilgung der Passiven verwendet. c) In Hinsicht auf den auswärtigen Aktivstand und die im AuSlande kontrahirte Schulden, behält sich die Regierung jene Bestimmungen vor, welche mit der diplomatischen Behandlung dieser Gegenstände und dem Interesse deS Kantons die vereinbarlichstcn sein werden, ä) DaS sich erzeigende Guthaben wird von der Regierung in folgender Gradation verwendet werden: 1 ) Aufstellung eines bischöflichen und dem ganzen Kanton angehörigen Kapitels, hinreichende Dotation der Kirchenfabrik und Versorgung der HH. Kapitula- ren, in Gemäßheit nachstehender Erläuterungen. 2) Errichtung eines bischöfl. ScminariumS, wozu aber der Portherrenfond und jener deS Offizialatö vorläufig zu verwenden ist. 3) Errichtung eines allgemeinen KantonalinstituteS unter unmittelbarer Direktion der Regierung, zu dessen erster Stiftung der Betrag des Guthabens von Neu St. Johann sammt Zugehörden den Grund legt. st) Wenn noch etwas erübriget würde, verbindet sich die Regierung, dasselbe nur zu gemeinnützigen moralischen und religiösen Zwecken zu verwenden. V. Die dermal existirenden Mitglieder des Stiftes St. Gallen werden von der Regierung im bischöfl. Kapitel, dem Kan- tonalinstitut oder auf Pfründen anständig versorgt, oder auf eine sichere und zureichende Weise pensionirt. Den auf Pfründen zu versorgenden wird je nach Bedürfniß zu ihrer ersten Einrichtung ein Beitrag gemacht. Die Maßregeln und Bestimmungen, welche zu Ausführung dieses §. statt haben werden, sind der Großmuth und Gerechtigkeit deS Kleinen Rathes anheimgestellt, welcher auf 192 Befriedigung der Mehrheit und die ihm zutraulich zukom- menden Jndividualwüusche möglichste Rücksicht nehmen wird. Alle Mitglieder des Stiftes verbleiben aber/ ungeachtet der Verschiedenheit ihrer Bestimmungen/ lebenslängliche Kapitularen/ tragen die von den Mitgliedern deS Kapitels anzunehmende Kleidung und genießen/ wenn sie im Kanton wohnen/ die Rechte/ welche in den spätern den auswärtigen Kanonikern (6snonici8 iorensikus) eingeräumt werden. Vl. Da die Stärke des KapitelS/ der Ertrag der Präbenden und das Einkommen des Bischofes mit dem Erfolge der Liquidation in Verbindung stehen / so bleiben sie der Regierung anheimgestellt und sind mit den nöthigen Rücksichten auf Hinlänglichkeit und Würde anzuordnen. Vil. Eben so verhält sich's mit dem bischöfl. Seminar. Das Maximum der Alumnen wird in 12 und das Minimum in 8 bestehe«/ welche zugleich als Kapläne dienen. Die dis- ziplinarische und Unterrichtseinrichtung desselben steht dem Bischöfe zu/ so wie die Direktion/ womit er ein der Regierung gefälliges Mitglied des Kapitels beauftragt. VIII. Der Bischof ernennt den Generalvikar/ der zugleich Weihbischof ist/ wenn ein solcher erforderlich ist/ die Ossi- zianten der Kuria/ und die Kuria selbst aus der Mitte des Kapitels; dieses erwählt hingegen/ ohne Einfluß deö Bischofes/ den Probstcn/ Dekan und die Dignitarien. IX. Die übrigen Verhältnisse zwischen Bischof und Kapitel sind zwischen denselben unter dem Ansehen der Regierung zu konkordiren. x. Der Bischof ernennt aus den Gliedern der Kuria st Konsistorialräthe/ welcher die Regierung 2 Weltliche und 2 aus dem Sekularklerus gezogene Räthe beigesellet. Der Generalvikar präsidirt dieses Konsistorium/ vor welches alle Streitsachen gehöre«/ die ihrer Natur nach geistlicher Kompetenz sind. XI. Ueber die Versprechungen vor der wirklichen sakra- mentalischen Ehe entscheidet das weltliche Gesetz und eS darf keine Kopulation verhindert werde»/ welche den Gesetzen des Kantons nicht zuwider ist. xn. Der Bischof kann eS nicht verweigern/ wenn die Regierung mit Rücksicht auf die obliegenden Beschwerden eine Peräquation oder Annäherung deö Einkommens zwischen den Pfründen vorzunehmen gutfindet/ und er unterstützt die Regierung, wenn sie zur Verbesserung der Pfründen und anderer milden Zwecke seiner Einwirkung bedarf. xm. Die Klerisei im Kanton ist fürohin invcftirt. Um einer Pfründe im Umfange des BisthumS fähig zu sey«/ wird ein bischöfl. Zeugniß der nothwendigen Kenntnisse, und nach der Wahl die bischöfl. Bestätigung erfordert/ die aber ohne Ursache nicht verweigert werden kann. Uebrigens tritt in Absicht der Kollaturen die Regierung an die S telle aller ehevorigen Souverains/ und die Ausübung des KollaturrcchtS wird sowohl für dieselbe/ als andere Kollatoren nach gesetzlichen Formen bestimmt. xiv. Die bischöfl. Verordnungen sind des in andern katholischen Staaten erforderlichen Plazets benöthigt/ um kund gemacht zu werden/ und der Bischof befolgt in Dispen- sationssachen die gelinder» in solchen Staaten üblichen Grundsätze; so wie überhaupt von seiner Weisheit erwartet wird, daß er Liberalität mit Religiosität zu verbinden sich beeifern werde. xv. Die erste Wahl des Bischofs geschieht durch vertrautes Verkommniß mit dem Kleinen Rathe, dessen Beifall aber zu erwarten ist, wenn die Wahl auf solche Mitglieder fällt, von welchen man die Herstellung des nöthigen Zutrauens und Wohlvernehmens gcwärtigt; die ganze Verhandlung ist geheim und eben so werden auch das erstemal die Dignitarien des Kapitels gewählt. Für künftige Bischofswahlen ist Folgendes die bleibende Form: das Kapitel wird an dem ersten Mäßigen Tage nach dem Tode des Bischofes und nach vorläufiger Anzeige an die 194 Regierung vollständig versammelt/ und erwählt/ mit BeibelM tung aller üblichen kanonischen Forme»/ 4 Kandidaten/ deren Namen dasselbe sammt dem Verbalprozeß der Wahl an den Kleinen Rath Übermacht/ welcher einen der 4 Vorgeschlagenen als Bischof designirt und den Designirten dem Großen Rathe zur Bestätigung empfiehlt. XVI. Im Falle die Regierung zur Erweiterung des BisthumS außer die Grenzen des KantonS Hand bieten würde/ können obige Formen nicht ohne Einwilligung des Kapitels zu dessen allfälligem Nachtheile abgeändert werden. XVH. Der Bischof ist verpflichtet/ jährlich 4 Mal im bischöflichen Münster zu pontifiziren. Er entfernt sich ohne Einstimmung der Regierung nie über eine Woche aus seinem Kirchensprengel / und dieselbe weiset ihm eine geziemende Wohnung an. xvm. Die Mitglieder deS bischöfliche» Kapitels werden/ so lange sie ein reguläres Institut vorziehe»/ reguliere Kanoniker sein- ihre Kleidung auf eine diesem Stande angemessene Weise einrichten/ auf den Wunsch der Regierung ein geziemendes KapitelSzeichen annehmen/ sich ein gefälliges Institut wähle»/ das gleichwohl mit keiner der nachstehenden Verordnungen im Widersprüche stehen darf/ und sie müssen überdies den Kamonscid geschworen habe«/ den der Bischof jedesmal unmittelbar nach der Wahl wieder zu leisten hat. XIX. Außer den residirenden Kapitularen können noch (un- einbegriffen die beim Kantonalinstitut angestellten Kapitularen) 12 auswärtige (koi-onses) Kanoniker sein/ die bei der Bischofswahl aktive und passive Stimmen haben und das Stimmrecht bei wichtigen Gegenständen nach der Bestimmung ausübe»/ welche das Kapitel selbst mit Gutheißung der Regierung festsetzen wird. Die auswärtigen Kanoniker sind gehalten/ den nämliche» gotteödienstlichen Verrichtungen beizuwohnen/ zu welchen auch der Bischof verpflichtet ist; sie sind aber den Verfügungen des folgenden §. nicht unterworfen. 195 XX. Bei Erledigung einer die Residenz erfordernden Präbende nimmt das Kapitel einen Exspektanten an, der ein Jahr lang kein Stimmrecht ausübt und während der Dauer desselben sich zurückziehen oder vom Kapitel weggeschickt werden kann, während des Exspektantenjahrö aber die Präbcnde genießt. Das Kapitel kann noch zwei Exspektanten zulassen, welche aber weder der Regierung noch dem Kapitel zur Last fallen dürfen, sondern sich selbst unterhalten müssen, dagegen aber nach erledigter Präbende kein Exspektanzjahr zu halten haben. Exspektanten, die keine Kantonsbürger wären, können nur nach vorläufig eingeholtem Konsen^ der Regierung angenommen werden. xxi. Dem Bischöfe werden nebst der Pfarre des Münsters, die aus der Mitte der Residirenden besetzt wird, 6 der ehemals inkorporirten Pfarrpfründen überlassen, deren Pfarrer aus dem Kapitel oder aus Weltgeistlichen des Kantons besetzt werden mögen. Diese 6 Pfarrer sind dann obbestimmter Massen auswärtige Kanoniker, zugleich aber investirt und haben nur Ansprüche auf das Pfrundeinkommen, das der Pfarrverweser wirklich bezieht; daS Uebrige wird zur Dotation der Fabrik des Münsters gezogen. xxn. Die Regierung ernennt ebenfalls 4 um die Seel- sorge verdiente Pfarrer des Kantons als auswärtige Kanoniker, die auf ihren Pfründen bleiben, aber eine von der Regierung zu bestimmende Zulage erhalten. xxm. Zur Vermehrung des Eifers in der Seelsorge ist der Regierung vorbehalten, noch 2 Präbenden auswärtiger Kanoniker zu stiften, die sie emeritirten Männern aus dem Weltpriesterstande ertheilen mag, welche entweder für sich oder gegen eine billige Verköftigung in Gemeinheit leben könnten. Außer diesem Falle, oder bis dahin, kann sie die Zahl der im vorigen §. benamseten auswärtigen Kanoniker von 4 auf 6 vermehren. xxvi. Die Kanoniker, welche die Regierung in das 13 * 196 Kantonalinstitut beruft/ werden auswärtige Kanoniker. Die zwei ersten Dignitarien können aber den Ruf auSschlagen; ebenso jene Kapitularcn/ die das LO Jahr erreicht haben. Emeritirt erklärten Professoren steht eS bei der ersten ergebenden Vakatur frei/ wieder als residirende Domherren einzutreten. XXV- Die Regierung sorgt für die anständige Wohnung dcr rcsidirenden Domherren und für den Sitzungsort der Kuria und des Konsistoriums. Der Betrag der Präbcnden wird dem Probsten überantwortet/ insofern das Kapitel ein reguläres Institut beibehält. Die Kanoniker müssen aber in Rücksicht ihres Unterhaltes auf die möglichst liberale Weise behandelt werden und nebst den Meßstipendien ein Pekulium für ihre Rebenausgaben erhalten. xxvi. Der Bischof und das Kapitel hangen in allem/ wo die Regierung nicht selbst den gesetzlichen Tribunalien unterworfen ist/ unmittelbar von der Jurisdiktion der Regierung ab. xxvil. ES wird Fürsorge geschehen / daß die Laienbruder außer Unterhaltungssorgen gesetzt werden. Die HH. Kapitularen/ wenn sie gegenwärtige Einrichtung in ihrer Gesammtheit werden angenommen haben/ sind berechtiget / 2 —z Deputirte zu ernennen / welche mit schriftlicher Vollmacht versehen sein müssen/ das zu errichtende Haupt- instrumcnt definitiv und ohne Bedürfniß fernerer Ratifikation mit den Kommissärs der Regierung zu unterzeichnen und auf diese Grundlagen in die wettern Verabredungen einzutreten/ welche zur Ausführung dieser Uebcreinkunft erforderlich sein können. Anhang zum Entwurf dieses Vorkommnisses. I. Das mit der Regierung getroffene Verkommniß wird allseitig geheim gehalten/ bis den HH. Kapitularen die Nachricht der erhaltenen oder versicherten Sanktion/ woher selbe 197 immer erforderlich sein wird/ von der Regierung ertheilt werden kann. II. Die HH. Kapitularen begleiten die Annahme dcS Vorkommnisses mit einem Schreiben/ worin sie die Regierung in einfachen Ausdrücken ersuchen/ auch in ihrem Namen die päbstliche Sanktion zu sollizitiren. in. Die Regierung verspricht mit besten Treuen? jede erforderliche Gutheißung der Verkommniß nach ihrem ganze» Inhalte zu betreiben; sollte sie aber in dem einen und andern derjenigen Punkte? die in den Wünschen der HH. Ka- pitularen liegen? uncrhältlich sein; so verbleibt die Machenschaft in allem Uebrigen nicht minder in ihrer Kraft. IV. Die politischen Umstände und die Stellung? welche der Hr. Abt bis dahin beibehalten hat? werden der Regierung nicht erlauben? ihn in dieses Verkommniß einzuschlies- sen. Da ihm aber offen bleibt? sich auf eine mit der nothwendigen Würde der Kantonsregierung verträglichen Weise wegen Bestimmung eines mit Anstand verbundenen Unterhaltes an dieselbe zu wenden? so ist auch zu erwarten? daß sie in diesem Falle mit Vergnügen zn einer solchen Bestimmung Hand bieten werde — wenn die mit den HH. Kapitularen abzuschließenden Artikel ganz unberührt bleiben. Da dieses Verkommniß ohne Erfolg blieb? so wäre es zwecklos? selbes mit Bemerkungen zu begleiten. Wenn auch einige Winke von liberalen Grundsätzen darin vorkommen? so mußte cS doch sehr auffallen? daß so viel kleinliches Detail aufgenommen wurde? höhere Ansichten hingegen unbeachtet blieben- Und hätte wohl ein gekröntes Haupt von bedeutender Macht seinem Bischöfe so enge Schranken gesetzt? alö es eine ganz neue Popular-Regierung eines schweizerischen KantonS dem ihrigen zu thun Willens war ? Und der gar zu arge Verstoß gegen die in der katholischen Kirche üblichen kanonischen Formen? rücksichtlich der Wahl des Bischofs und seiner und der Domherren Abhängigkeit von. Kleinen Rathe — hätte er 198 nicht ihrer Würde nachtheilige Eindrücke und Folgen verursacht? u. s. w. 84. Annahme -er Konvention von Seite der Majori« rät der Kapitularen des Stiftes St. Gallen. Die Konvention ward den 12. Dezember 1803 einer zahlreichen nach St. Gallen einberufenen Versammlung von Kapitularen des Stiftes vorgelegt. War eS aus Ueberra- schung oder aus Verzweiflung/ das Dasein des Stiftes auf eine andere Weise zu retten/ — genug/ erwähnte Ueberein- kunft ward angenommen/ weil man in ihr zum Theile ein glorreiches Grab/ das die Schulden verschlänge/ und eine neue/ festere und gloreichere Existenz zu finden glaubte. Die Versammlung ernannte aus ihrer Mitte zwei Deputirtt/ welche mit den Kommissarien der Regierung das Weitere verabreden sollten. Man kam auch übereiN/ den Fürstabten Pankrazzu Ebringen durch zwei Abgeordnete von dieser Verhandlung in Kenntniß zu setzen / und ihn im Namen des Kapitels aufzufor- der»/ mit der Kantonöregierung freundschaftliche Verhältnisse anzuknüpfen/ um auf diesem Wege Mitgenuß an den Vortheilen obiger Konvention für fich zu erzielen. 85. Die Abgeordneten nach Ebringen; Auftritte d «selbst. Mit dem Vorgefühle des schlechten Erfolges ihrer Sendung reisten die beiden abgeordneten Kapitularen noch im Laufe des Christmondes nach Ebringen im BreiSgau. Schon der Empfang daselbst entsprach ihren Ahnungen/ denn er war mehr als kalt und voll verbissenen Unwillens. Man nannte fie höhnisch »Domizellaren«/ legte ihnen eine Art von kurzer Quarantäne auf/ indem ihnen strenge verboten wurde/ ihren dortigen Mtbrüdern Eröffnungen ihres Auftrages zu machen/ und ließ fie überhaupt fühle»/ daß man fie als Verräther der heiligsten Interessen des Stiftes 199 ansehe. Dann sprach Abr Pankraz zuerst ganz allein mit A. H., seinem sonstigen Vertrauten und Bevollmächtigten/ und legte die bekannte Konvention einer Berathung der zu Ebringen befindlichen Kapitelsglieder vor: sie wurde einstimmig verworfen. Denn in des Abten und seiner Gesellschafter Augen war diese Konvention das Produkt der schwärzesten Politik von Seite der KantonSregierung und ihre Annahme ein unauslöschlicher Schandfleck von Treulosigkeit sowohl am Ordensstande/ als an der Sache des Stiftes. Anstatt aller Antwort wurden diese Ansuchten den Abgeordneten auf ihre Aufträge mitgetheilt; da aber diese noch keine Lust zeigten/ Proselyten zu werden/ so machte ihnen Pankraz bittere Vorwürfe über die Verhandlung vom 12. Dezember/ nannte jene Sitzung ein Komplott/ ein verbrecherisches Attentat/ eine Winkelversammlung („eoncilia- buium«)/ weilKapitelSglieder ohneEinwiüigung ihres Haup- teö/ deS AbtS/ sich weder versammeln/ noch weniger über Gegenstände von höchster Wichtigkeit berathen dürften ')/ und schloß dann mit großer Bewegung gegen A. H. mit jenen so tragischen Worten: „Und auch Du unter ihnen/ mein Sohn!" — Dem zweiten Abgeordnetem Martin Gresser/ erklärte er offen: er und seine Kommitteuten hätten schon lange den Bannfluch verdient/ und wären bereits damit geächtet worden/ wenn nicht Frankreichs Schutz solches verhindert hätte; „ihrseid „entweder"/ fuhr der Abt fort/ „Verführte oder Treulose „an eucrn Pflichten; kehret zu diesen zurück; nie werde ich „eure sogenannte Konvention anerkennen/ sondern ich prote- „ stire jetzt schon feierlich dagegen/ und werde nichts unversucht lassen/ ste ganz zu hintertreiben; nie werde ich unter „einem andern Namen/ noch in einem andern Kleide/ als „ich wirklich trage/ zu St. Gallen erscheinen" u. dgl. m. Was doch bcideS gegen den guten Abt B ed«/ aufPankrazcns Antrieb / so oft geschehen war! 200 Da M. G. Einwendungen dagegen vorbrachte, so überließ sich Pankraz ohne Rückhalt seiner gereizten Empfindung und rief voll Wehmuth: „Unter allen Tagen meiner Leiden „ist der heutige für mich der schmerzlichstel" — So schied man gar unfreundlich von einander, und die Trennung zwischen dem Abt und der Mehrheit deö Kapitels schien von längerer Dauer sein zu wollen. 86. Benehmen desFürstabtcn gegen dieKonvention; noch andere Gegner derselben. Abt Pankraz hielt Wort; er sandte sogleich den ihm vertrautesten Kapitularen an den päbstlichen Botschafter zu Luzern, protestirte feierlich zu Handen der römischen Ku- ria gegen die oft erwähnte Konvention und setzte Alles, so viel von ihm abhieng, dawider in Bewegung. Es unterliegt keinem Zweifel, daß der Abt, nach seinem schon bekannten Charakter zu urtheilen, selbst dann noch allen Triebfedern gegen die Konvention würde aufgeboten haben, wenn ihm auch die Bischofswürde bestimmt zuge- sichert worden wäre; denn gewiß wäre er nie zur Leistung des Kantonseides, zur Beobachtung der vorgeschriebenen engen Verhältnisse mit der Regierung, und zur Sanktion ihrer sittlich - religiösen Verordnungen, wenn diese mit seinen strengen theologischen Ansichten kontraftirt hätten, zu bereden gewesen. Die Erhebung seines Stiftes zu einem Episkopate mißfiel ihm auch, theils aus Grundsätzen des MönchSthums, theils weil er darin eine Kompensation für die Abtretung der Landeshoheit erblickte und bestimmt genug berechnete, daß eS sich weit leichter über Mönche, alö über Domherren verfügen lasse« — Natürlich erweckte die Konvention auch die Eifersucht deS Bischofs von Konstanz, da ihm durch dieselbe einer der schönsten Bezirke der Diözese entzogen werden sollte. Sogar ein Theil der St. Gallischen Weltgeistlichkeit erklärte stch dawider. Schon lange hatten die Landkapitel oder ihre 201 Obern ein scheeles Auge auf die Glieder des Stiftes als ihre geistlichen Gebieter geworfen; darum ward ihnen der Gedanke/ sie mit größerm Ansehen bekleidet zu sehen, un- auSstehlich. ES entspannen sich geheime Umtriebe/ deren Wirkungen bald sich äußerten. Sonst sahen die Gebildeten im Lande mit Wohlgefallen auf die Konvention hin / weil sich daraus kein Zerstreuungsgeist/ sondern im Ganzen die Absicht auSsprach/ die ehemals so fruchtbare und berühmte Pflanzschule deö hl. GalluS nicht sowohl aufzuheben/ als ihr vielmehr eine ehrenvollere und zeitgemäßere Form zu geben. Der französische Gesandte in der Schweiz schien dieser Idee sehr günstig zu sein; aber Abt Pankraz wußte sie zu vereiteln. 87. Die Mehrheit der St. Gallischen Kapitularen tritt von der Konvention ab; andere Anhänger des AbteS. ES war dem thätigen Fürstabten gelungen/ den Plan einer Verwandlung seines Stiftes in ein BiSthum dem heil. Vater nicht als ein Verkommniß der Mehrzahl des Kapitels/ sondern alS das Werk eines Privaten mit wenigen Religiösen darzustellen/ und eine Säkularisation vorzugeben/ welche weder in den Absichten / noch im Texte deS Entwurfes lag. Diese Darstellung machte in Rom sehr Übeln Eindruck/ und es verlauteten von daher bald Gerüchte/ welche die Mehrheit der Kapitularen bewog/ von der Konvention abzuweichen. Man erzählte sich nämlich in allem Ernste: der heil. Vater wäre über die Kapitularen sehr aufgebracht/ weil cS unerhört sei/ daß eine ganze Korporation die Säkularisation verlange/ und ihre rechtmäßigen Obern und Gelübde hintansetzte; er betrachte dieß als einen großen Schandfleck/ und werde zu einem so ärgerlichen Schritte niemals die Hand bieten; die Konvention selbst mißfiele ihm als ein den kanonischen Kirchcnsatzungen zuwiderlaufendes und die Würde 202 eines Bischofes herabsetzendes Machwerk höchlich; er wünsche, daß die Kapitularen durch schleunige Zurücknahme des der Regierung gegebenen Wortes den Skandal hebe«/ und als gehorsame Ordensmänncr sich an ihren rechtmäßigen Abt anschließen möchten; nur auf diese Bcdingniß hin, deren Erfüllung ihnen Pflicht und Ehre geböten, könnten fle der väterlichen Güte Sr. Heiligkeit sich neuerdings würdig machen u. s. w. *). Dieß und ein paar beißende Anekdoten von Seite der Nuntiatur zu Luzern brachten die gewünschte Wirkung hervor: Abt Pankraz, der in seinen bisherigen Fehden immer den Kürzern ^gezogen hatte, trat jetzt endlich einmal als Sieger auf. Zu seiner Parthei giengen insgeheim mehrere Mitglieder des Großen Rathes vom Kanton St. Gallen über, sich für die Wiederherstellung deS Stiftes und der Person deS AbteS thätig verwendend. Die Geistlichkeit der alten Landschaft und des Toggen- burgs arbeitete noch wirksamer auf den gleichen Zweck hin; sie schickte eine eigene Gesandtschaft nach Ebringen, und . drückte ihr Verlangen nach dem alten Ordinarius und ihren ^ Schmerz und Abscheu gegen die Eingriffe in ihre Kapitels- , rechte und gegen die konstanzischen Neuerungen aus; die Haltung der Pastoralkonferenzen bot ihr hie und da die erwünschteste Gelegenheit, um Plane und Adressen zu Gunsten deS AbteS zu entwerfen. 88. Adressen an Pabst Pius Vll.; Verhaftung zweier Kapitularen. Kaum erscholl von der Tiber her die Kunde, daß der Vater der Christenheit nach der damaligen Hauptstadt der 4 Welt sich begeben werde, um Galliens Cäsar, Napoleon, mit dem hl. Oele zu salben, so erwachte stärker, alS je, in Abt P a n- r) Wer erkennt hier nicht von Rom aus eben dieselbe Sprache, welche für den guten Beda 1786 gegen Pankraz und feinen Anhang geführt worden war? 2VZ krazenS Busen die Hoffnung seiner baldigen Wiedereinsetzung durch die Dazwischenkunft PiuS Vli. am neuen Kaiserhofe. Um den Zweck sicherer zu erreichen/ sollten förmliche/ von Priestern und angesehenen Laien unterzeichnete Bittschriften an den hl. Vater gelangen. Bald zirkulirten wirklich zwei Adressen für Namensunterschriften/ die hernach durch den Fürstabten nach Paris befördert wurden. In der ersten thun die Kapitularen wegen ihres Fehltrittes — der Annahme mehr besagter Konvention—feierliche Abbitte/ pro- testiren gegen die Säkularisation/ und flehen den Pabst um thätiges Verwenden für Wiederherstellung des Stiftes und Abtes an. Die zweite/ von der Klerisei unterzeichnet/ zählt die Verdienste jener Abtei um die kathol. Religion und deren Gefahren beim Erlöschen auf/ und dringt auf ihr neues Aufleben mit den geistlichen Ordinariatsrechten unter der Leitung des gegenwärtigen Abtes. Noch wurde unter den Kapitularen eine eigene Adresse an ihren Obern Pankraz herumgeboten/ in der sie Reue über ihre Unterhandlung mit der Regierung bezeugen und jenem mit unverletzlicher Treue anzuhangen versprechen. Diese Zuschrift erhielt aber aus verschiedenen Gründen nicht so viele Namensunterschriften/ als jene an den hl. Vater. Wenn auch alle Mitglieder des Stiftes die Abtei zurückwünschten/ so glaubten doch einige mit der Person Pan- krazenS eine Ausnahme machen zu dürfen. Die eben erzählten Schritte konnten der Wachsamkeit der Regierung nicht entgehen. Dazu kam noch/ daß der Sachwalter des AbteS und, einige andere der Kapitularen von einem Abentheurer/ der Oestreichs kräftiges Einwirken zu Gunsten des Stiftes fälschlich vorschützte/ geprellt wurden; der Betrüger fiel der Polizei in die Hände und gestand Alles. Bald wurden auch zwei der Kapitularen/ die zur Unter- zeichnung erwähnter Adressen das Meiste beigetragen hatte»/ in Verhaft genommen/ und nicht lange hernach unter die 20t Aufsicht des Bischofes von Konstanz nach dem Semtnarium zu Meersburg gebracht *). Die päbstliche Nuntiatur in der Schweiz, welche seit Abschlicßung oftbenanntcr Konvention die Parthei deö AbteS ergriffen und sogar mit dem Blitze des Bannstrahls gedroht hatte, änderte jetzt seltsam genug plötzlich ihre Sprache, und gebot beiden im Verwahr befindlichen Konventualen in sehr harten Ausdrücken, die gegen die rechtmäßige Obrigkeit mrd öffentliche Ruhe gethanen strafwürdigen Schritte zu bereuen, dafür im bischöfl. Seminar zu büßen, der Regierung zu gehorsamen, und allen gesetzwidrigen Verbindungen zu entsagen, — >, sonst würden sie sich die schwersten kanonischen Strafen und den höchsten Zorn des allmächtigen Gottes, wie auch die Ungnade der heil. Apostel Peter und Paul unfehlbar zuziehen!" — Wer wußte nicht einen solchen Ton zu werthen? Die Regierung dcS KantonS St. Gallen, welche jetzt durch mehrere Verhöre und Untersuchungen den ganzen Faden deö Einverständnisses mehrerer Einwohner mit dem Abten kannte, und dadurch zu bedeutenden Aufschlüssen gelangt war, schien nun eine bisher ungewohnte Strenge und Festigkeit ausüben zu wollen. In ihrem Aufruf vom 27 . Dez. 1804 erklärte sie: sie würde Alle, die sich mit dem Abte oder dessen Unterhändlern in gesetzwidrige Verhältnisse einlassen, als Störer der Ruhe des Vaterlandes ansehen und behandeln, n. s. w. Auch die bischöst. Stelle zu Konstanz erließ ( 5 . Jänner 1805 ) an die Geistlichen der beiden Kapitel Wyl und St. Gallen ein Umlaufschreiben, worin sie denselben ihre Theilnahme an Verhandlungen politisch-kirchlicher Gegenstände , als eine ordnungswidrige Handlung, die ganz außer der Sphäre der AmtSbcfugnisse eines Seelsorgers liege, verweist, u. s. f. ES waren die Hrn. Kon r ab Scherrcr und Thomas Vrändl c. 205 89. PiusVIl. verwendet sich bei dem Kaiser Napoleon für das Stift St. Gallen; jedoch vergebens. DaS Interesse/ welches Piuö VH. an dem Dasein des Stiftes St. Gallen und der Wiedereinsetzung dcö Abteö Pan- kratiuS nahm/ war so groß/ daß er zu PariS sich mündlich mit dem Kaiser der Franzosen über die Verhältnisse dieses Stiftes besprach, und ihn dringend um die Erhaltung desselben bat. Napoleon, nicht gewöhnt über irgend eine Sache ohne Kenntniß der dahin abzweckendcn Details einen Entscheid zu geben, ließ von seinem Minister der auswärtigen Angelegenheiten sich einen ausführlichen Bericht vorlegen. Und da dieser eine gedrängte Uebersicht der Geschichte der Abtei, besonders der durch ste veranlaßten innern Fehden in der Schweiz, ihre Aufhebung durch die helvetische Regierung, die politischen Schritte deö AbteS und die Jnkonvenienz entwickelte, wenn der alte Souverän dem neuen in Einem Hause gegenübergestellt würde, so wurde benanntes Stift alö bereits früher aufgelöst, und aus der VcrmittlungSakte, welche keine rückwirkende Kraft äußere, ausgeschlossen ange- sehen. Nach Einigen soll der Abt in eben diesem Zeitpunkte, in welchem die Angelegenheiten St. GallenS vor dem Hofe der Tuilerien schwebten, dem Vermittler den Antrag zu einer Verfassung für den Kanton oder die alte Landschaft gleichen Namens gemacht haben, nach welcher Er, der Abt, der Oberhcrr, Er der Stand der Eidgenossenschaft und das Land für ewig dem deutschen Reiche lehnbar und unterworfen sein sollte. Dieses mußte auf Napoleon einen schlimmen Eindruck machen. Sein Gesandter in der Schweiz, Gen. Vial, erklärte, unterm 8 . April 1806, zu Bern den Deputieren der Regierung von St. Gallen: die Abtei sei alö aufgehoben anzusehen; der für die Klöster günstige Artikel der Vermitt- lungSurkuude erstrecke steh nicht auf St. Gallen, weil jene Akte auf schon erloschene geistliche Korporationen keine rück- 206 wirkende Kraft äußere; die Ansprüche des AbteS wären als »»gegründet und seine angesuchte Vermittlung als unzuläßig erkannt worden. Napoleon soll sich hernach zu Chambery, auf einer Reise nach Italien/ gegen seinen Botschafter auf eine eben so über- § einstimmende Weise über diesen Gegenstand ausgesprochen haben. 90 . Schreiben des Abtes Pankraz an die Stände der Eidgenossenschaft vor der Tagsatzung 1806. Der Fürstabt Pankraz/ von neuem in die weiten Sphären einer trüben Ungewißheit hinausgeworfen / theilte seinen Unmuth zutrauenövoll den Eidgenossen mit und trat in einem Schreiben vom 19. April klagend gegen die Regierung des Kantons St. Gallen auf. „Ungeachtet der bestimmten Verfügung des MediationS- aktes/« heißt eS darin/ „ungeachtet des wohlthätigen/ von der eidgenößischen Tagsatzung im I. isoz gegebenen Dekretes, hat gleichwohl der Kleine Rath des Kantons St. Gallen die Zurückgabe des Stift St. Gallischen Eigenthums biSauhiu auch auf unser wiederholtes Ansuchen verweigert. Nie wollte er eine Korporation oder die Versammlung unserer Religiösen unter der Leitung eines Obern gestatte«/ schlug vielmehr verschiedene Wege ein / um den Umsturz dieses um die Aufnahme der Religion, um das Wohl der Menschheit und um die Beförderung der Wissenschaften sehr verdienten Benediktinerklosters zu erzielen. „Wir melden nichts von den »«gegründeten, durch Proklamationen und öffentliche Zeitungen verbreiteten Vorwürfen. Man trug sogar kein Bedenken, beim kais. französ. Hofe mit überstimmten/erdichteten und falschen Anklagen uns anzuschwärzen, und zugleich die Unterdrückung unseres Stiftes ^ zu betreiben. „ Alles dieses geschah ohne Auftrag und ohne Wissen des souveränen Gr. Rathes des Kantons St. Gallen. Mit gleich willkürlichem Verfahren wurden mehrere geistliche und weltliche im Kanton angesehene Personen/ bloß weil ste dem hl. Vater die Erhaltung des Stiftes schriftlich anempfohlen hatten/ als Staatsverbrecher angeklagt/ untersucht und den Richter, stuhlen übergeben/ und müssen jetzt noch harten und unverdienten Plackereien unterliegen." Dann ersucht der Abt die Kantone um ihr Zuthun: „daß sowohl die Vorschrift des MediationSakteS/ als das Dekret der eidgenössischen Tagsatzung auch in Rücksicht deS Gotteshauses St. Gallen vollzogen werden sollen." Auch dieses Schreiben ist darum bemerkenswert!)/ weil eS/ in einem bittenden Tone abgefaßt/ den Titel eines FürstabtcS wegläßt/ und die Vermittlungöurkunde sowohl als einen souveränen Großen Rath deS KantonS St. Gallen anerkennt/ und auf letztem seine Hoffnung zu begründen scheint. Der Abt ließ hernach dieses schriftliche Begehren bei der Tagsatzung selbst durch seinen Sachwalter A. Haffner mündlich wiederhole»/ erhielt aber keine Unterstützung. Da inzwischen durch daS Gesetz vom 8. Mai der souveräne KantonS- rath daS Stift St. Gallen für aufgehoben erklärt hatte/ so äußerten sich angesehene Kantone/ daß damit alles abgethan sei und man aus wichtigen Gründen nicht weiter eintreten könne. 91. Einige Mitglieder des Großen Rathes und deS Appellationsgerichtes werden wegenUnterzeich- nung der Adresse an den Pabst gerichtlich belangt. Aus den Untersuchungen der für den Abt an den Pabst gerichteten Adressen ergab sich / daß einige Mitglieder des Großen NatheS und deS AppellationSgerichtcS solche unterzeichnet hatten. Diese achtbaren Bürger/ theils von dem Wahne einer gänzlichen Verzichtleistung deS Abtes auf alle politischen Rechte/ theils vom lebhaftesten Wunsche für Erhaltung des 208 Stiftes in Hinsicht der katholischen Religion geleitet/ scheinen in der Unterzeichnung jener Adresse nichts Strafwürdiges geahnet zu haben. Der Kleine Rath sah jedoch dieselbe für verfassungswidrig an/ da vermöge der Konstitution nur die Regierung/ als das Organ deö Souveräns oder des gesummten Großen Rathes / befugt war/ mit auswärtigen Stellen in was immer für eine Art von Mittheilungen zu treten. Die Regierung forderte daher die Unterzeichner besagter Adresse im Namen des Staates zu gerichtlicher Verantwortung auf/ ließ ihnen aber frei/ von 3 vorgeschlagenen/ nicht mitbetheiligten DiftriktStribunalen nach Belieben eines zu wähle«/ vor dem sie erscheinen sollren. Sie entschieden sich für daS Bezirksgericht vom Rheinthal; allein Niemand erschien auf die geschehene Vorladung; nur wurde von ihnen die Erklärung ausgestellt, daß sie die Kompetenz dieses Tribunals- nicht anerkennen und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder deö souveränen KantonSratheS verlangen/ daß die Sache vor allem aus diesem zur Beurtheilung vorgelegt werde. Noch erschien eine zweite Vorladung ; da aber inzwischen das Gesetz vom 8. Mai 1805 eintrat, so ließ man, um das gute Einverständniß zwischen den Mitgliedern beider Räthe desto gewisser zu erzielen, die Sache auf sich beruhen. 92. DaS Gesetz vom 8. Mai über die Aufhebung des Stiftes St. Gallen. Nach allen diesen Vorfällen glaubte die Kantonsregierung, die Gemüther der Mitglieder des Großen Rathes wären vorbereitet genug, um die Erklärung der Aufhebung des Stiftes St. Gallen auszusprechen. Sie Hellte also in einer Botschaft vom 8. Mai 1805 dem Großen Rathe vor: der Abt hätte seinem Stifte die Auflösung selbst zugezogen; er und die an ihn sich anschließenden Kapitularen hätten die Wiederherstellung deö Stiftes beharrlich behindert und endlich ganz unmöglich gemacht; die Regierung hätte bei dem geneigtesten Willen deßwegen keinen günstigen Schritt für sie mehr thun dürfen, ros ohne der förmlichsten Untreue gegen den Kanton sich schul- dig zu machen und zu dessen Untergang an der Vermittlungsakte selbst sich zu vergreifen. In den Erwägungsgründen des GesctzeSvorschlags ward der frühern Aufhebung des Stiftes durch die helvetische Regierung/ der Behandlung seines Eigenthums als Staats-' gutes und der Stellung -des Abtes sowohl gegen den Lünevillerfrieden, als gegen die Mediationsurkunde und deren Resultate im Kanton St. Gallen gedacht. Dann hieß es wieder: »In dervsllständigtenGewißheit/ daß die Vermiitlungs- äkte nicht nur keine rückgreifende Kraft auf ein damals nicht mehr existirendes Kloster hatte/ sondern daß die Herstellung deS Klosters St. Gallen den wesentlichsten Grundlagen derselben und den Gesinnungen des glorreichen Vermittlers entgegengesetzt gewesen wäre und noch ist"/ re. Etwa 9 KantonSräthe wollten die Aufhebung deS Stiftes durch die helvetische Regierung bezweifeln; man legte ihnen die Gesetze/ Beschlüsse u. f. w. vor; hierauf ward ein Kommissionsantrag gemacht/ aber verworfen und die Mehrheit beschloß/ sogleich einzutreten. Die Opposition verlangte Vor- legung kais. französischer Erklärung; der Kleine Rath erinnerte aber, daß sich der Gesetzesvorschlag zwar auf die Vermittlung/ aber auf keine Erklärung des Vermittlers gründe. Nach einer kurzen Diskussion schritt man zum Abstimmen. Drei Mitglieder traten aus dem Saale; einige wenige stimmten für keine der beiden Meinungen und etwa 4 für Beibehaltung deS Stiftes; die Mehrheit sanktionirte den Gesetzesentwurf. Tages darauf wurde der Antrag einiger Oppositionsglieder, welche ihre Namen zu Protokoll geben wollten, verworfen; eben so ward das Dekret über die Sönderung des Staatsgutes vom Klostergut angenommen/ so wie auch ein paar Tage später die Dekrete über die Pensionirung der Konventualen/ über die Verwendung des Vermögens und die Liquidation deS Schuldenwesens. Alle diese Dekrete 14 rio wurden erst durch Kommissionen untersucht / in welchen auch die Opponenten Platz nahmen. ^). Eilfter UbBchrrLtt. Weitere Begebenheiten bis ;um Tode des Fürstabtes P a n k r a 93. Benehmen des AbteS und derKonventualen vo» St. Gallen nach Aufstellung des Gesetzes von, 8. Mai 1802. Auf den Fürstabten Pankraz wirkten die Nachrichten von den gesetzlichen Verordnungen deö Großen Rathes in Betreff seines Stiftes wie ein elektrischer Schlag; — sie betäubten ihn ganz! — So viel Muth hatte er einerseits der KantonSregierung, und so viel Schwäche anderseits seinem Anhange nie zugetraut. Doch auch jetzt harrte er, obschon mit leiser Hoffnung, einer glücklichern Zukunft entgegen. Im Juni 1806 wandte er sich an den Landammann Merian in Basel, um durch ihn von der Regierung deS KantonS St. Gallen den Besitz der Herrschaft Ebringen und stooofl., ohne Rechnung darüber, lebenslänglich zu erhalten; die Angelegenheiten deS Stiftes aber behielt er dem Pabste vor. Aber auch diese Unterhandlung zerschlug sich, wett der Abt weder alle weltlichen Ansprüche aufgeben, noch die verlangten Schuldtitel, Urkunden u. s. w. an den Kanton ausliefern wollte. Die Kriege zwischen dem deutschen und französischen Kaiser nährten seine Erwartungen, denen er selbst in einem Winkel von Ungarn, an Kroatiens Grenzen, wohin ihn die Strenge seines eisernen Schicksals sich zu flüchten zwang, nie entsagte. Die glorreichen Feldzüge der Deutschen, welche den fränkischen Koloß stürzten, schienen ihm endlich zuverläßig den ') Den ganzen Inhalt des Gesetzes von, 8. Mai und besagter Dekrete giebt das KantonSblatt von , 80 ä- 211 Weg zu seiner Abtei zu bahne«/ und er würde diese erhalten haben/ wenn er auf die Landeshoheit Verzicht geleistet hätte. Seine Reisen nach dem kaiserlichen Heerlager der verbündeten Monarchen zu TroycS und nach dem Kongresse zu Wien blieben also fruchtlos/ und der heil. Vater konnte jetzt/ ungeachtet Pankraz alle Ansprüche auf weltliche Herrschaft aufgegeben/ durch ernst- und zmrauensvolle Sendschreiben an die Eidgenossen ihm nicht mehr zum Besitze seines Klosters verhelfen: es war zu spät! Die Kapitularen sahen zwar auch mit schmerzlichem Kummer daö mehr alS tausendjährige/ ehrwürdige Gebäude ihres Stiftes zusammenstürzen; aber mit stiller Resignation traten sie den Verfügungen der KamonSgcsetze bei/ und trachteten durch Verwendung ihrer Kräfte dem Staate und der Kirche alS gute Bürger und Seelsorger nützlich zu sein. 94. Fürstabt Pankraz unternimmt eine Reise nach Rom. In dem Gemüthe des FürsiabteS Pankraz war eine Idee vorherrschend: die der Wiederherstellung seines Stiftes. Um diese ins Werk zu setzen/ brachte er alle ihm zu Gebote stehenden erlaubten Triebfedern in Bewegung. Selbst der Einfluß der obersten Gewalt im moralischen Reiche der katholischen Welt — des sichtbaren Chefs der Kirche —ward von ihm in Anspruch genommen/ um desto gewisser seinen Zweck zu erreichen. Er unternahm persönlich eine Reise nach Rom und fand warme Theilnahme an seinem frommen Bestreben/ und Verheiß sungen fernern kräftigen Einschreitens für sein Stift/ sowohl bei den hohen Mächten alö bei der Eidgenossenschaft. Der römische Hof hielt Wort/ jedoch ohne Erfolg für den Abt/ wie bald wird erzählt werden. Nicht ohne Interesse wird man lesen/ was Pankraz an einen seiner Vertrauten über die Reise nach Rom schrieb H. ') Aus einem Briefe N. R. an den Pfr. Beda Galluck in Z ü b c r w an g e n. 14 * „Schon in Bologna empfieng ihn der velegsw »xos- loliea, NonsiZnore i8 voir äsii8 es moinsiit-si. II s ^>rs8Slit s ltlr. Is Lomts «äs (ls^o-ä'wtris, soii dliiiistrs en 8ui886, äs 8oiAsee Vos « üiisi st8 st äs pi siiäes en conttäsi'stion Iss äemsnäv8 c^us « Vou8 croü -62 svoir s Isirs sux 8ouversin8 sllis8.» Vor meiner Abreise den 11 . war ich noch beim öst erreich. Kaiser; auch dießmal konnte ich nicht sehen, daß eine Unterstützung von seiner Seite zu hoffen, doch sagte der Kaiser, ich solle mich in der Schweiz wehren, eS könne noch Verschiedenes geschehen. Der Kaiser war nicht in guter Laune, weil die Friedensunterhandlungen in Cherlitt on sich eben zerschlagen hatten. Nachdem ich den 19- Merz in Zürich wieder angekommen war, übergab ich, zufolge der Weisung des Grafen Resselrode, eine Note an die auswärtigen Gesandten; diese luden mich noch den nämlichen Abend zu einer Conferenz ein, wobei auch der preußische Gesandte erschien. Sir wandten alle ihre Beredsamkeit an, mir die Unmöglichkeit der ris Wiederherstellung deS Stiftes glauben zu machen, und woll, ttn mich bereden, eine große, von den Mächten und nicht von dem Kanton zu bestimmende Pension anzunehmen; allein umsonst; nach einer Stunde dauernden Zudringlichkeit giengen wir auseinander. Den nächsten Tag überreichte ich abermals eine Note, worin ich meine Weigerung schriftlich wiederholte, meine Gründe angab und neuerdings die Rechte des Stiftes reklamirte. Den 25. reiSte ich nach Luzern zum Hrn. Nuntius, den ich, weil er tödtlich krank war, nicht sprechen konnte, wohl aber Cherubini, der außerordentlich höflich war und mir von dem Biöthum Sr. Gallen und Chur sprach. Ich zeigte ihm meine Abneigung, besonders wegen Vereinigung Churs mit St. Gallen. Hier in Luzern fand ich noch die Gesandten von Bern, Freiburg und Solothurn, die mich ihrer besten Gesinnungen versicherten. Den 27. traf ich in Muri ein und schrieb an alle alten 13 Kantone äll. Muri 30. März. Ich forderte die Kantone auf, ihrem alten Verbündeten zur Erhaltung seiner Rechte verhülflich zu sein. Die Kantone antworteten meistens sehr günstig. Dem Kanton Zürich schickte ich mit einem höflichen Begleitschreiben seinen Brief un eröffnet zurück, weil auf der Inschrift »dem gewesenen Abt Leö ehemaligen Stiftes« stund. Den 30. traf ich wieder in Zürich ein, theilte den 31. den auswärtigen Gesandten eine Abschrift meines Schreibens an die 13 alten Kantone, nebst einer begleitenden Note mit. Ich besuchte in den nächstfolgenden Tagen alle Gesandten der 13 Kantone, die den Besuch erwiederten, H eer von Glarus ausgenommen. Beinahe alle versicherten mich der günstigen Gesinnungen ihrer respektive» Kantone und wie sie bereits von diesen gute Instruktionen erhalten hätten. Den 6. April begab ich mich nach Muri, um dort die hl. Zeit zuzubringen. „Den 10. erließ ich ein Schreiben an die Gesandten der Alliieren, um ihnen wegen der Besitznahme von Paris 217 Glück zu wünschen, erhielt darüber keine Antwort. Den 13. kehrte ich wieder nach Zürich, schrieb heute, wie auch den 17., an den hl. Vater, und beschrieb ihm alles, u.s.w. Die Briefe sind durch sichern Weg eingesandt worden. „Den 13. erhielt ich abcrmal vom Fürsten Metter- nich eine Zusicherung. Den 15. stellte ich dem Eapo L'Jstria vor, daß sowohl Graf Nessel rode ihm, alS Fürst Metternich dem Hrn. Lebzeltern die Angelegenheiten St. Gallens empfohlen hätten. „Wir haben keine Ordre, St. Gallen zu restitniren," war die Antwort. Kurz, diese zwei Herren haben keinen guten Willen gegen das Stift. Ich bin außer Stande, den Wagen zuschmieren, wie mir der Nuntius gerathen hat. Bei diesem Anlaß sagte mir Capo d'Jftria: wenn ich das Bisthum zu St. Gal- len annehme, werde die Sache sogleich ausgeglichen sein. Ich erwiederte, daß ich ohne Wiederherstellung deö Stiftes nie das BiSthum annehmen werde. Nach der Abreise des Hrn. v. Lebzeltern sprach ich den 19. mit Hrn. v. Schraut seinem Nachfolger, der mich zwar höflich empfing, aber nur von Pension redete. Den 20. reifere ich nach Einsicdeln, wo ich den 23. Briefe von Hrn-erhielt, worin mir die gute Stimmung des Landes gemeldet wurde, und über Zerschiedenes gefragt wurde; ich gab Antwort; aber da geschah keine Meldung von Entsagung. Den 28. traf ich abermal in Zürich ein, schrieb verschiedene Briefe, nämlich an beide Kaiser, an den König von Frankreich, seinen Bruder den und an die o-El-essö von Angou leine, die mich von Wien aus kennt, und auch aus Mietau an mich geschrieben hat. Ich übergab diese Briese dem rechtschaffenen Grafen Salis - S 0 gli 0, dem besten und gescheidesten Freunde, den ich kenne, um sie Ucher an ihre Behörde zu bringen, und wartete sodann die Ankunft des Hrn. Nuntius in Zürich ab. Den 3. Mai kam endlich der Hr. Nuntius; ich war der erste bei ihm. Er war 2L8 sehr höflich und zeigte den besten Wille»/ dem Stifte zu helfen. Die Unterredung mit ihm veranlaßte mich den 4./ ihm einige ^orsmin« zu gebe»/ worin ich die Gründe anbrachte/ warum ich an die gegenwärtige Tagsatzung/ ohne mir selbst zu widersprechen/ kein Memorial/ wie er mir zumuthete/ eingeben könne. Ich setzte auch auseinander - waS zum Vermögen des Stiftes gehörte und demselben müßte reftituirt werden; die landesherrlichen R e chte behielt ich derEntscheidungdeöPabsteö vor (W. ich hatte schon darüber dem Pabste zum Vortheile dcS Stiftes geschrieben). Weil der Hr. Nuntius in der abermaligen Unterredung vom 4. sagte: es würde dem Kanton nichts hleiben/ wenn er alles Eigenthum des Stiftes zurückgeben müßte- überreichte ich den 5. wieder-XomwlnÄ und bemerkte- daß wenn dieser Grund angienge- die meisten Kantone müßten mit Kirchengütern dotirt werden; ich bewies - daß daö Stift mit einer Million lHäng nicht bestehen könne. Den 6. kam Hr. G. mit Briefen von-- der mir anzeigte- daß eine Deputation an die Gesandten der Alliirten kommen werde, um auf Verlangen mehrerer Gemeinden die fürstliche Regierung zu begehren. Ich speiste heut bei Hrn. Nuntius; nach dem Tische nahm er und Cherubini mich auf die Seite und sagten- daß die auswärtigen Gesandten ihnen die Hoffnung der Restitution der Abtei St. Gallen genommen und mir das Bis thum Chur und St. Gallen antrügen. Hr. Nuntius, besonders aber der feine Cheru- Lini, drangen mit vieler Zudringlichkeit auf mich- das Bisthum anzunehmen. Ich schlug es rund ab- und wollte von dem Bisthum mit Vcrlurst und Zernichtung des Klosters nichts wissen. Den 7. kam Hr. Nuntius, sein Cherubini und Sekretär Wulli zu mir- in der Absicht mich zu überreden - daS Bisthum anzunehmen. Ich ließ mich keineswegs bereden - berief mich auf den heil. Vater- dem ich darüber geschrieben hätte. Weil Hr. Nuntius mir gerathen - bei Ankunft der St. Gallischen Deputirren nicht in Zürich zu 219 bleibe«/ um keinem Verdacht Platz zu gebe«/ wie der Capo d'Jstria ihm schon gesagt hatte/ ich hetze die Angehörigen auf/ nahm ich Abschied vom Hr. Nuntius am 8. dieses. Bei diesem Anlaß sagte der ehrliche Wulli in Gegenwart deS Hrn. Nuntius und Cherubini/ an meiner Stelle hätte er auch so gehandelt; ich hätte mich rechtschaffen benommen/ ich solle standhaft sein. Hr. Nuntius wünschte/ daß ich zu ihm nach Einsiede ln kommen möchte / das ich versprach. Hr. Nuntius gab wegen den Klöstern ein Memorial der Tagsatzung ein; eS erhielt den Beifall der fremden Gesandten und in der Tagsatzung giengen alle seine kerlts glücklich durch mit 12 Stimmen. Die Klöster sind also gesichert. Von St. Gallen durfte Hr. Nuntius nichts melden / um nicht den auswärti- gen Gesandten zu mißfallen. So geschah es auch 1804. Nun steht St. Gallen allein auf dem Kampfplätze. Den 9. verließ ich Zürich und den 13. kam-und S. in Muri zu mir. Hr.—— hatte Gelegenheit mich zu warnen/ nicht zu weit mich herauszulassen. S. führte das Wort und sprach nur von Wiederherstellung der Abtei oder deS Klosters. Ich bemerkte ihm die Schwierigkeiten wegen Zurückerstattung des Eigenthums; ich zeigte ihm die Nichtigkeit des Tituls der Staatsgüter; ich berechnete die Nothwendigkeiten des Stiftes und die Unzulänglichkeit einer Million ich machte ihn aufmerksam auf die Folgen/ auf die Neckereien von Seite der Regierung und die vielen Zwi- stigkeitcn/ die bei Ausübung der geistlichen Gerichtsbarkeiten und Kollaturrechte entstehen würden/ u. s. w. Ueber die Landesherrlichkeiten sagte ich dann Folgendes: An sich selbst suche'ich die Landesherrlichkeit nicht/ ich und meine Kapitularen begreifen eö wohl/ daß dieselbe zur Last ist; aber sie schützet uns in unserm Eigenthum/ sie befreit uns von tausend Neckereien. Wenn das Stift eine ehrenhafte/ sichere Existenz haben/ wenn eS seine geistliche Jurisdiktion ungehindert nach den geistlichen Rechte»/ nach 220 Ausweis der Protokolle deS Offizialates und des Konststori- «ms ausüben kann und in Allem diesem garantier wird, ist es besser, keine weltliche Jurisdiktion zu haben; indessen könnte das Stift selbe nicht abgeben, ohne Einwilligung deS Pab- steö; im klebrigen glaube ich, daß eS das Beste deS Landes wäre, wenn das Stift die Regierung härte. Dieß ist, was ich gesagt habe: man wird doch darin keine wirkliche Entsagung finden, fie ist nur projektier, aber mir Bcdingnissen, die zu erfüllen Manchem bedenklich sein wird. Ich werde doch die Unterhandlung nicht mit vorläufiger Verzichtleistung anfangen. Beide Herren reiferen noch am nämlichen Tage nach Zürich ab; waS fie dort ausgerichtet, hat mir Hr. —— geschrieben;-er hat mir sodann alle Un- terschviften von 20 Gemeinden gezeigt, welche die fürstlich e Regierung verlangen; um so weniger kann ich begreifen, daß Er solle gesagt haben, ich habe der Regierung entsagt. AlS ich den 22. Iiusiis zu Hr. Nuntius nach Ein- fiedeln kam, sagte dieser Herr, daß Capo d'Jstria auch dahin gekommen wäre; allein er wurde gählings nach PariS abgerufen und schrieb deßwegen dem Hr. Nuntius und bat ihn, mich zu bereden, daß ich nicht nach St. Gallen mich verfüge, sondern alles bis zu seiner Rückkunft in »rsw guo belassen solle. Die Furcht deS Capo d'Jstria hatte keinen Grund. Ich schrieb den 19. dieses auch an den Kardinal Staats-Sekretär, meldete ihm alles Geschehene und die Lage der Dinge, schloß auch die Copieen meiner zwei Briefe au den Pabst vom 13. und 17. April bei. Vor 23 Tagen ist der Baron Salis-ZizerS, ein Vetter des Salis-Soglio, mit meinen abgedachten Briefen nach Paris verreiset. Er hat auch eine Vollmacht von mir. Don einem Züricher, einem sehr guten Freunde, habe ich Nachricht, daß die Kabincte rücksichtlich der Schweiz ihr System abändern dürften. Capo d'Jstria machte diesem Freunde Hoffnung dazu; es ist auch wahrscheinlich, weil die ersten Konzepte der Alliirten vielen Widerstand finden. 221 Nun haben Sie den bisherigen Hergang der Sachen; aus diesem ist Folgendes zu entnehmen: bisher waren die auswärtigen Gesandte Uns zuwider/ vielleicht werden sie bald besser denken; die neueren Briefe an die Kaiser u. s. f. nach Paris könnten etwa bei verändertem System gegen die Schweiz etwas bewirke»/ besonders wenn der Pabst/ den ich darum gebeten/ seine Vorstellungen bei den Kaisern macht; die katholischen Schweizerkantone sind gut gesinnt/ das St. Gallische Volk überhaupt auch; hiemit ' ist nicht alle Hoffnung aufzugeben. Der Pabst war immer unbeweglich für die Erhaltung der Abtei und hat nun ein sicheres Mittel in der Hand/ wenn er nämlich bei Errichtung der BiSthümer in der Schweiz festsetzet/ daß im St.Gallischen kein andrer/ als ein jeweiliger Abt des Stiftes die geistlichen Gerichtsbarkeiten auszuüben habe: die Regierung müßte sodann volon» nolens die Abtei herstellen. Ich habe dieses dem Nuntius/ wie auch dem Kardinal-Staatssekretär bemerkt. So liegen die Angelegenheiten; nun muß ich auf die Punkte Ihres Schreibens antworten. Das Memorial (an den Pabst) ist ganz gut verfaßt und verdiente zu seiner Bestimmung zu gelangen; allein es ist nicht rarhsam/ eS in derer Namen zu übergebe«/ die nichts davon wissen; es könnte Ihnen/ mein lieber Mitbruder/ frühe oder spät/ Verdrießlichkeiten zuziehen; in solchen Geschäften und besonders da man so viele Widersacher hat/ muß man lausch uud sicher fahren. Es ist aber auch nicht rathsam/ die Einwilligung oder Unterschriften zu sammeln/ wenn man nicht die Geschichte von Hr. Konrad und Thomas i) wiederholen will. Der Pabst ist ohnedem hinlänglich unterrichtet; hiemit lasse ich die Schrift einst- weilen hier liegen. Zwei Konventualen von St. Gallen/ die wegen Sammlung von Unterschriften an den Pabst Eg arretirr und in's bischöffiche Seminar zu Mörsburg eine Zeitlang waren gesetzt worden. V 222 Von der Regierung habe ich bisher noch nichts erhalten, ich werde sehen, was sie uns anzutragen gut finden wird; man müßte auf den Kopf gefallen sein, um den Plan vom 20. und 21. anzunehmen. Wenn meine lieben Mitbrüder standhaft bleiben und steh nicht verführen lassen, hoffe ich doch am Ende, daß eine ehrenhafte und solide Existenz deö Stiftes kann erreicht werden. Und sollte das Land auch standhaft die fürstliche Regierung verlangen, so wird auch dieses geschehen.--- Sie wünschen mit mir zu reden und ich wünsche es auch sehnlich; allein meine Annäherung würde Aufsehen machen und ich würde dem Wunsche des Capo d^Jstria und des Hrn. Nuntius zuwider handeln; was immer erfolgen würde, müßte ich die Schuld tragen; auch könnte es dem Stifte mehr nachtheilig älS nützlich sein; ohnedem kann ich indessen nicht mehr thun, habe nur abzuwarten, was von Rom, was von Pariö kommt, und was Capo d'Jstria mit sich bringt. Die gute Stimmung im Lande zu vermehren und zu verbreiten, wäre zum Zwecke das Dienlichste; aber ich fordere Niemand auf, es zu thun, weil ich Niemand der geringsten Gefahr aussetzen will. Daß das Stift wieder hergestellt werde, kann man mit vielem Grunde hoffen, weil es der Pabst, die Katholiken im Lande und die katholischen Kantone haben wollen; wie aber, daS ist eine andere Frage. Nach meinen Kräften werde ich sorgen, daß es kein Kapuzinerkloster, und daß es vor den Neckereien der weltlichen Macht sicher gestellt werde: die Unterstützung meiner Mitbrüder wird das Meiste dazu beitragen. W dieses thun zu können, müssen wir täglich den Herrn bitten. Ich umarme Sie und harre mit wahrer Liebe und herzlicher Zuneigung re. Muri, den i. Juni isifi. Pankraziuö, Abt. r?3 »Im gegenwärtigen Jahre wird das 12.8-rculum unserer Stiftung erfüllt ^); gebe Gott/ daß wir das Jubiläum in St. Gallen feiern können!" In eben diesem Jahre 1814 erschien auch eine kleine Druckschrift von 16 Seiten: „ Das Stift St. Gallen in dem ueucrstandenen Kanton St. Gallen." Der Abt sprach darin die Mitregierung des Landes an/ nachdem er eine kurze geschichtliche Darstellung der Ereignisse seit 1798 voraus geschickt hatte. Auf den Einwurf/ daß in der Schweiz keine Unterthanen- lande mehr bestehen sollen/ laut der Bundesbedingniß der neuen Eidgenossenschaft/ und daß nach diesem Grundsätze die Verfassungen aller Kantone und ihrer Landschaften eingerichtet werden müssen/ wird S. 13 so geantwortet: „Hieraus ergiebt sich nun freilich/ daß die ausschließliche Landeöherrlichkeit des Stift es nicht ferner be- „ stehen könne/ aber nur die ausschließliche. Mehr wollte „man von dem Landesherr« doch nicht fordern/ als daß er inZu- „kunft die Landeshcrrlichkeit nicht mehr allein/ sondern ge- „meinschaftlich mit dem Volke ausübe. Er hört nicht auf „Landesherr zu sei»/ nur ist er es nicht mehr im aus- „schließlichen Besitze/ und muß steh über die künftige „Ausübung der Landesherrlichkeit mit dem Volke dermaßen „in Einverständniß setze»/ daß das Volk im Antheile an der „höchsten Gewalt/ also mitregierend und nicht ferner als „Unterthan erscheine. Nur Unfinn und Leidenschaft können „aus der Aufhebung der Unterthanenschaft den falschen „Schluß folgern/ daß damit die gänzliche Landesherrlichkeit des Stiftes aufgehoben/ und dieses hingegen „zum Unterthan des Volkes herabgesetzt/ und seiner „Willkür preisgegeben feie." So bescheiden das Verlangen der Mitregierung in den D Seit6i4. I. Mabillon setzt aber die Ankunft des heil. Gallus in dem Lande/ das seinen Namen führt/ erst auf das Jahr üzo. 224 Augen des Abtes war, so führte es ihn doch auch nicht zum Ziele, weil es den Beifall der Gesandten der Alliirtcn nicht hatte. Und in welche Verwickelungen wäre daS Stift alS Mitrcgent, besonders unter einem Abte wie Pankraz, mit dem Lande gerathen? Wahrlich, großartiger als diese Idee, war sein Wahlspruch: „entweder Cäsar oder gar Nichts!" Die schweizerische Tagsatzung von 1814 wies alle seine Forderungen ab. 96. Der9te Artikel der Erklärung des Kongresses zu Wien i8iä über die Angelegenheiten der Schweiz. Noch glänzte dem Fürstabten Pankraz 1815 ein Stern der Hoffnung am Horizonte von Wien, wo sich ein großer europäischer Kongreß versammelt halte, um die Verhältnisse verschiedener Staaten zu ordnen und fesizusetzen. Aber die alliirten Mächte hatten ihr System in Betreff der Schweiz nicht geändert und auch ihnen, wie dem frühern Herrscher im Palafte der Tuilerien, kam eö unthunlich vor, den ehemaligen Souverän neben die neue Kantonsregierung von St. Gallen hinzusetzen. ES erschien von ihnen unterm 20. März 1815 eine Erklärung über die politischen Angelegenheiten der Schweiz; der 9. Artikel lautete also: „die dazwischenkommenden Mächte, anerkennend, daß die Gerechtigkeit er- „ heische, dem Fürstabt von St. Gallen ein ehrenvolles und „unabhängiges Dasein zu sichern, verordnen: der Kanton „ St. Gallen wird ihm einen lebenslänglichen Jahrgehalt von „6000 Reichsgulden, und seinen Beamteten einen lebens- „ länglichen Jahrgchalt von 2000 Reichsgulden bezahlen. Diese „Jahrgehalte sollen, vom 1. Januar 1815 an gerechnet, „vierteljährlich.dem Dircktorialkanton zugestellt werden, „welcher dieselben nach obigem Verhältnisse an die Verfügung „des Fürftabtes von St. Gallen und seiner Beamteten wird „auszählen lassen." — So war also die Aufhebung deS Stiftes St. Gallen als etwas faktisch Geschehenes von den 225 hohen Mächten anerkannt, und dadurch diesem alten In- stitute der letzte Todesstoß gegeben worden. Der Abt scheint von der Erklärung des Kongresses einige > Tage früher Kenntniß erhalten zu haben; denn schon unterm 1Z. März protestirte er feierlich gegen jede eintretende Kränkung oder Verletzung der Rechte seines Stiftes und lehnte zugleich jede Bestimmung von Jahrgehalten oder Entschädigung für seine Person ab. j 97. Drei Sendschreiben PiuS VII. an die Tagsatzung voni8i6und an verschiedene Kantone der Schweiz. Run sollte der heilige Vater auf dem Stuhle Petrk durch das moralische Gewicht seiner hohen Stellung beim Hirtenvolke der Schweiz das bewirken, was die christlichen Mächte zu verordnen nicht für gut fanden — die Wiederherstellung des Stiftes St. Gallen. Pius vn. lag das Wiederaufleben dieser Abtei sehr am Herzen. Er sandte deßhalb im Jahr 1816 an die Tagsatzung und an verschiedene Kantone der Schweiz drei Sendschreiben, gegeben unterm 12. Juni des nämlichen JahreS. In jenem an die Tagsatzung drückt sich der heilige Vater, nachdem er die Redlichkeit und Gerechtigkeit der schweizerischen Ration hoch angerühmt hatte, so auS: „Um destoweniger schien es demnach zu erwarten, und „mir desto größerm Schmerzen durchdrang cS Uns, daß die „ Regierung von St. Gallen im Jahr 1805, zwar ohne Er- „lassung eines förmlichen Beschlusses, jedoch durch die „That jenes uralte und in der Schweiz vornehmste Kloster „des heiligen GalluS gleichsam aufgehoben und über seine „Güter und Einkünfte theils nach Willkür verfüget, theils „sich dieselben, unter dem Verwände von Staatsgütern, „unrechtmäßig zugeeignet hat. Und dies wurde ausgeführt „zuwider der helvetischen Verfassung von 1803 selbst, in „welcher verordnet war, daß den Klöstern ihre Güter wieder „zurückgegeben werden, zuwider den in den schweizerischen 15 226 „ Tagsatzungeu der Jahre 1803 und 1804 festgestellten Grund, „sätzen, zuwider den Beispielen aller übrigen Kantone, welche „jedem Kloster seine Güter zurückgaben, und zum Trotze deS „Bundes, durch welchen das Kloster mit den Schweizer, „kantonen vereint war, und um dessentwillen es auch höchst „würdig schien, daß diesem Kloster größere Rechnung ge- „ tragen werden sollte. „Wir konnten nicht und werden nie eine solche angemaßte „Aushebung der Abtei St. Gallen als rechtmäßig oder gültig „anerkennen: denn außerdem, daß jene Aufhebung alle „Gesetze der Gerechtigkeit, alle Vorschriften des kanoni. „sehen Rechtes verletzt, so kann sie durch keinen, weder aus „der in der Schweiz angenommenen Verfassung, noch auch „aus den bei den Tagsatzungen aufgestellten Grundsätzen, noch „ aus den Beispielen der übrigen Schwcizerkantone hergehol. „ten Vorwand entschuldiget werden: alle diese sind eben durch, „aus, wie wir gesagt haben, dem Kloster St.Gallen günstig. „Auch konnte die St. Gallische Regierung nicht vor- „ schützen, daß jene Abtei schon von dem Jahr 1798 an Lurch „die helvetische Regierung aufgehoben worden sei: denn es „ist bekannt, daß jene von der fränkischen Republik aufge- „drungcne Gewalt zwar einen Beschluß oder Warnung habe „ergehen lassen, durch welche mchrern Klöstern die Allste- „bung angekündigt wurde; daß aber ein Beschluß dieser Art „weder Kraft Noch Wirkung gehabt habe. „ Viel weniger spricht aber dasjenige, was auf dem Wie- „nerkongresse verfügt worden, die St. Gallische Regierung „von Rückerstattung der Güter der Abtei los: weil die dem „Abte angewiesene Pension als irgend ein Ersatz für den „Verlust seiner landesherrlichen Rechte betrachtet werden „muß. Von dem Dasein oder Nichtdasein der Abtei, oder „von den Gütern des Klosters geschah übrigens bei dem „ Wienerkongresse keine Meldung." Dann bittet der heil. Vater die Mitglieder der Tag- satziing, sich für die Wiederherstellung deS Stiftes St. Gal- 227 len und seiner Güter zu verwenden, bestätigt und'erweitert dessen Ordinariatsrechte, und verspricht den Abt zum Bischof („wenn dieses vortheilhafter scheinen wird") weihen zu lassen, — «jedoch unter dem Bedinge, daß die Beobachtung der Regulär-Disziplin, die vormals war, «ihren Bestand behalte." Aehnlichen Inhaltes war ein anderes, vom Pabste an die von der Konstanzer Diözese gesonderten katholischen Kantone der Schweiz erlassenes Schreiben. In dem dritten, an die katholischen Mitglieder des Großen und des Kleinen Rathes des Kantons St. Gallen, hält der heil. Vater zuerst eine ernste Strafrede an diese, und ermähnet sie dann eifrigst, daß sie, »mit Hintansetzung aller zeitlichen oder politischen Gründe, sich dahin verwenden, damit der «Abtei daS »Ihrige, wie eS die Rechte der Religion, der Gerechtigkeit, «und selbst ihre Ehre erheischt, und Wir nach Unsern väterlichen Pflichten dringend fordern, allerdings wieder zurück- „gestellt werde." Hierauf folgt die Zusicherung deS Fortbestandes der geistlichen Ordinariatsrechte des Abtes in der bisherigen Ausdehnung, und der Antrag, diese Rechte auch auf die übrigen Gegenden deS KantonS St. Gallen, die ehemals zur Konstanzer Diözese gehörten, und auf den Kanton Thurgau zu verpflanzen. Allein alle diese, und auch später, 1817, wiederholte Wünsche, Bitten und Ermahnungen des römischen Hofeö scheiterten fruchtlos an der Festigkeit der St. Gallischen Regierung, welche ihrer Politik gemäß die Abtei St. Gallen für aufgehoben und auf immer erloschen ansah. 98. Beschluß der eidgenößischcn Tagsatzung von 1817 in Betreff des Stiftes St. Gallen. Auf der Tagsatznug zu Bern 1817 erklärten sich Uri, Schwyz, Zug, Freiburg, Nidwalden und Appenzell J.NH. nur für die bloß religiöse Wiederherstellung des Stiftes St. Gallen; Bern, Tessin und Obwalden wiesen diese Angelegenheit 15 * 228 an die Regierung von Sl. Gallen; WalliS hatte keine Instruktion, alle andern Stände aber bekräftigten das im 1.1816 gefaßte Conclusum, und beschloßen: »daß in Betrachtung »aller Ereignisse, welche fich seit 1798 in Betreff des Klo. »stcrS St. Gallen zugetragen haben, und gegründet auf die »Bundesverfassung und auf den Entscheid des Wienerkon- »gresses, die von dem römischen Hofe gegen den Stand »St. Gallen zu Wiederherstellung dieses Klosters verlangte »eidgcnößische Verwendung, zwar mit aller Ehrerbietung »gegen Se. päbstl. Heiligkeit aber eben so bestimmt abgelehnt »und dieser Beschluß durch den löbl. Vorort dem römischen » Hofe eröffnet werden solle *). Dieser Beschluß überraschte wohl Niemand, als nur den Abt selbst. Von den protestantischen und neuen Kantonen war voraus zu sehen, daß sie fich gegen seine Forderungen erklären würden, besonders von Zürich, welches seit der Neforma- tion sehr ungern an dem Kloster St. Gallen ein Gegengewicht deS Katholizismus gegen den Protestantismus in der östlichen Schweiz erblickte. Auch war überhaupt seit den zwei lehren Dc- zennien des 18. Jahrhunderts die Stimmung in der Schweiz den Klöstern nicht mehr günstig; man ficng damals schon an, sie für alte Ruinen anzusehen, die ihrem Zerfalle nahe wären, welchen sodann die französische, noch mehr aber die belve» tische Revolution beschleunigen sollte; wie hätte man nun später noch im Ernste an die Wiederherstellung eines dieser Institute, das als ein der Politik und dem Zeiigeiste gebrachtes Opfer zu existiren aufgehört hatte, glauben können? Gegen die Abtei St. Gallen waltete insbesondere das Vorurthcil, daß sie die Landesregierung bei sich ergebenden Anlässen, und besonders unter einem Vorsteher wie Pan- kraz war, wieder an sich ziehen wolle. Solche günstige Umstände waren 1801 und 1814 eingetreten. Hätte der Abt den Muth gehabt, während dieser H S. »Lebensgeschichle Pankratius Vorsters, Fiirstabts zu St. Gallen. St. Gallen, 1830.» S. 19 und 2 «. Jahre nach St. Gallen zrr kommen und eine Restauration zu versuchen, der Besitz des Stiftes und der weltlichen Regierung wäre ihm unstreitig, wenigstens ersterer auf eine Zeit lang, wieder zu Theile geworden. Denn die größere Anzahl deü Volkes hieng noch immer des Altherkömmlichen wegen an dem Stifte, welches zwölf Jahrhunderte lang dasselbe beherrscht hatte; ein anderer nicht unbedeutender Theil würde sich leidend gehalten, die Republikanischgesinnten aber, aus Schwäche ihrer Partei, nichts auszurichten vermocht haben. Im Nheinthal und Toggenburg hätten freilich die Reformirtcn den Abt sehr ungern gesehen; allein ihr Widerstand wäre erfolglos geblieben, weil sie selbst unter einander in ihren politischen Gesinnungen getheilt waren. Ucberhaupt hatte aber der Abt einen großen Fehler begangen, daß er seine Wiedereinsetzung auö eigensinniger Verblendung durch die Dazwischenkunft fremder Höfe lieber erzwingen, als durch ein einfaches, offenes Benehmen bei dem Kanton St. Gallen nachsuchen wollte. Dieser hätte ihn auf redliche und unumwundene Verzichtleistung auf alle landesherrliche Rechte und auf daS Anerbieten, für das Beste dcS Landes nach den Bedürfnissen der Zeit mit seiner Korporation gemeinnützig wirken zu wollen, in seinen Schooß aufgenommen. Ein Unglück für den Abten war es auch, daß er den weisen Rath des Kaisers von Oesterreich, — er solle sich in der Schweiz wehren ^), — d.i. sich Freunde und Gönner suchen, weder begriff, noch befolgte. Nur von der Eidgenossenschaft und vom eigenen Kanton konnte ihm Restauration werden! Mangel an Politik war'S, daß er in seiner Weigerung, die landesherrlichen Rechte niederzulegen, steh immer auf das Verbot des heiligen Stuhles zu Rom berief. Nach seiner eigenen Versicherung noch 1827, hatte er drei Male die Entsagung aller weltlichen Rechte dem Pabste Abt PankcazenS Brief vom i. tzuni 18M. 2Z0 vorgeschlagen, aber immer die Antwort erhalten: der päbst- liehe Stuhl könne seine Zustimmung zu keinen Zessionen gebe»! — Warum schwebte ihm ein Beispiel besserer StaatSklughcit eines seiner Vorfahren aus jüngerer Zeit nicht vor den Augen? Der römische Hof hatte in den unseligen Wirren von 1712 dem damaligen Abte Leodegar strenge untersagt, mit Zürich und Bern zu unterhandeln, und etwas von den Rechten des Stiftes abzutreten. Leodegar gehorchte und starb im Schlosse Neu-RavenSburg im Elende, den 28. November 1717. Aber sein Nachfolger, Abt Joseph (erwählt den 16. Dezember 1717) handelte ganz anders. Er machte schleunig mit Zürich und Bern Frieden, und sagte, mit Rom wolle er schon in'ö Reine kommen, was auch wirklich geschah, indem der römische Hof über alles, was verhandelt worden, stillschwieg. Abt Pankraz hatte eS seit 1803 mit einem sehr gewandten, thätigen und mit allen Künsten der Diplomatik vertrauten Gegner, dem Hrn. Müller von Frtedberg, nachmaligen Landammann des Kantons St. Gallen, zu thun, der genau jedes Terrain kannte, von dem auü er seine öftcrn und abwechselnden Versuche machte. Die Regierung, an deren Spitze Müller von Fricdberg beinahe Z0 Jahre stand, wollte sich den Abt al§ Prätendenten oder nachjagenden Herrn vom Halse schaffen, und es gelang so, daß Hr. Müller in seinen schweizerischen Annalen von sich selbst sagt: „Die Kraft eines einzelnen Mannes genügte, die heftigen „Angriffe des AbteS von St. Gallen, der in den Jahren 1802 „und 1803 einen Bevollmächtigten in Pariö hielt, und von „dem Pabstc mit großem Nachdrucke und selbst persönlich „unterstützt wurde, zu vereiteln" *). Aber warum wandte Pankraz dawider nicht ein Mittel an, dessen sich seine Vorfahren, alö eines erlaubten Dinges in gerechten Sachen, oft mit Glück bedienten, und auf welches ihn der pä östliche ') Schweiz. Annalen. II. Bd. 2s Heft. Seite 103. Amncrk. 2. 2Z1 Nuntius aufmerksam machte, — reichliche Spenden an Geld ')? Er entschuldigte sich zwar deßhalb mit dem Mangel klingender Baarschaft; allein vermuthlich hatte er in Zürich, Basel oder anderswo Kredit gefunden; aber Abscheu vor Schulden und Liebe zur Sparsamkeit bildeten einen Hauptzug in feinem Charakter. 99. Des FürAabteS Pankraz fromme Stiftungen und Tod. Der Fürstabt Pankraz hatte sich nach dem Beschlusse der Tagfatzung von 1817 in Rücksicht der Hauptsache — der Wiederherstellung des Stiftes St. Gallen — zur Ruhe begeben; aber bald machte er wieder neues Aufsehen in Betreff seines Iahr- gchalteS von booofi. Der Wienerkongreß hatte ihm dessen Bezug vom i. Jenncr isiL an festgesetzt; allein da er einige Jahre ihn nicht erhob und gänzlich davon schwieg, so glaubte man, er habe gemäß seiner Protestation gegen die Verfügungen benannten Kongresses darauf verzichtet. Nun trat er aber im Jahr ists mit einer Forderung von 33,ooo st. auf und bestimmte diese Summe zur Stiftung von ewigen Jahrzeiten für die Ruhe der verstorbenen Aebte, Kapitularcn, Brüder, Stifter und Gutthätcr des Gotteshauses St. Gallen. Diese Jahrzeiten sollten an 8 katholischen Hauptorten der Schweiz, Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Luzern, Freiburg und zu Sitten in Wallis gehalten werden. Die Erklärung des AbteS über die Verfügung obiger Summe war: er erkenne bloß die Verordnung des Wicnerkongresses in Hinsicht der Bezahlung der Gelder und des Rechtes, darüber frei zu walten, an. ES entstand darüber ein lebhafter Briefwechsel zwischen dem Vororte der Schweiz, der Regierung von St. Gallen und dem Abte, welchem man endlich nachgab -). Unterm l. Juni 1821 bestimmte er in seinem Testamente ') „Den Wage» zu schmieren." Brief des AbteS Pankraz vom i.Juni 18:1. -) Siehe „ LebenSgeschichtc Pankraz VorsterS, FürstabtS zu St. Gallen", wo diese Sache u. a. m. weitläufiger behandelt wird- 232 die Summe von 29,000 Schweizerfranken zu 7 ewigen Jahr. zeiten an verschiedenen Orten des Kantons St. Gallen, z.B. Roschach, Goßau, Wyl, Bütschwyl u.s.w., für oben bezeichnete Aebte, Stifter, Gutthäter und Mitglieder des Klosters St. Gallen; dabei sollten auch die Armen eine milde Gabe erhalten; für zwei Studierende ohne Vermö- gen wurde von ihm ein Stipendium ausgesetzt, jedoch mit der Bedingniß, daß sie die Theologie bei den Jesuiten in Frei- bürg hören müßten. BcmerkenSwerth ist die der Stiftung der Jahrzeiten angc- hängte Klausel, daß daS Kapital für diese Jahrzeiten unangetastet bleibe, und dem Kloster St. Gallen, wenn es sollte wieder hergestellt werden, anheimfalle. Daraus ersieht man wenigstens, daß der Abt die Hoffnnng des Wieder- auficbenS seines Stiftes nicht aufgab. Einige wollten in den Instrumenten dieser Fahrzeiten solche Ausdrücke finden, durch die der Abt nicht unzweideutige Ansprüche auf verlorene Besitzungen und Gerichtsbarkeiten des Stiftes zu erkennen gebe: vorsichtige Politik auf die Zukunft l ES mußte auffallen, daß der Abt die Stiftskirche in St. Gallen mit keinem Anniversarium bedacht hat. Man erinnerte ihn bisweilen daran, aber er pflegte zn sagen: »cS entspricht ja die Regierung und katholische Administra- „tion deS KantonS St. Gallen, welche das Gesammtgut des n Stiftes an sich gezogen hat, ältern Verpflichtungen für „Gutthäter und Stifter nicht; wie ist zu erwarten, daß neue „Verbindlichkeiten gewissenhafter werden vollzogen werden?" Ueber die Vermächnisse zu Fahrzeiten herrschten verschiedene Ansichten. Wohl nicht ohne Grund glaubten einige, der Abt hätte besser gethan, die dafür bestimmten Summen zu einem Priester, oder Waisen- oder Kranken- oder ArbeitShause und dergleichen mehr im Kanton St. Gallen auszusetzen: wozu so viel Geld nach allen Ecken der Schweiz schicken, da eö doch St. Gallisches Geld war, und im eigenen Kanton das Nämliche, wie anderswo, hätte 2Z3 geleistet werden können, oder etwas weit Besseres? Wahrlich, i. Geistliche in einem Kranken- oder Jnvalidenhanse für Prie- r ster würden mit mehr Andacht die Messen und Gebete für - l Abgestorbene verrichtet haben/ alö es jetzt gemeiniglich gell schieht. Solche Tage von Jahrzcitcn sind gewöhnlich für - Geistliche/ die auö der Nachbarschaft dazu berufen werden/ t Tage deS Frohsinnes und der Erholung/ an denen die höhere - Weihe des Geistes zum Göttlichen und Ewigen etwas Seltenes oder nur von kurzer Dauer ist. Hätte nicht der letzte Abt - von St. Gallen durch Gründung irgend einer wohlthätigen - Anstalt für die Menschheit sich eben so unsterblich machen » können/ als der erste/ St. Othmar mit Namen/ der c neben seinem Kloster einen Spital für Arme und Kranke . errichtet/ und diese oft selbst verpflegt hat ? Glänzen würde er > auf immer als Vater und Freund deö St. Gallischen Volkes in , dessen Annalen / und späte Geschlechter würden feinen Namen, ! mit Ehrfurcht ausgesprochen habe»/ während er nun bloß im dumpfen Choralgcsange ernst und düster verhallet. Seinen Verwandten/ obwohl einige dürftig wäre»/ hinterließ Abt Pankraz von seinem Jahrgchalte und Meubeln nichts; die Verwaltungen der Kirchen von Lichtensteig/ Wyl u. s. w. fanden cS aber nach seinem Tode für billig/ ihnen aus dem vorgefundenen Gelde und auö dem Erlös der zwei goldenen Ketten des Ritterordens von der Verkündigung Mariä/ äs Loth an Gewicht/ eine Gabe zu reichen. Auch feine Mitbrüder giengen im Testamente leer aus; dagegen verordnete er drei Brustkreuze mit Steinen und zwei Ringe/ die alle der Abtei St. Gallen gehörten / dahin zurück / im Falle daselbst ein Abt oder Bischof entstehen würde. Großmüthig bedachte er daS reiche Kloster Muri. Seit der Zurückkunft vom Wiencrkongresse lebte Abt Pankraz drei Jahre lang in dem Pfarrhause zu Arth/ im Kanton Schwyz/ bei einem seiner Mitbrüder und spendete wohlthätig 1817 unter die dortigen Armen 1000 fl. Von da wanderte er nach dem Kloster Muri/ wo ihm in frommer i 231 l Stille und Abgeschiedenheit die Lebenslage ruhig dahin flößen, bis er nach lange anhaltender Schwäche, den 9. Juli 1829, 76 Jahre alt, daö Zeitliche daselbst verließ, und auch die Grabstätte erhielt. Weder er selbst, noch Jemand anders hatte > sein Lebensalter auf so viele Jahre berechnet; denn er war schwach von Körperbau, und litt in jüngcrn Jahren stark an Schwindel und Kopfschmerzen; aber die öfter» und großen Reisen, die er machte und die Hoffnung vom Wic- deraufblühen seines ihm so theuern Stiftes verliehen ihm Kraft und Muth, und verlängerten seine Lebensbahn. »Man wartet mit Sehnsucht auf meinen Tod", — sagte er bisweilen lächelnd, »darum lebe ich so lange"! — 100. Gedanken über die Wiederherstellung des Stiftes St. Gallen. Man hat in jüngster Zeit Manches über die Wiederherstellung der Abtei St. Gallen hie und da gesprochen und geschrieben, wohl gar auch behauptet, cö sei bereits ingchcim ein neuer Abt von den Kapitularen erwählt oder wenigstens bezeichnet worden; eS seien auch unter der St. Gallischen Geistlichkeit Leute vorhanden, die man Novizen nennen könnte, und die sogleich auf eine» gegebenen Wink alS Benediktiner auftreten würden, u. dgl. m. Darüber nur WcnigeS- Von einer stattgehabten Wahl eines neuen AbteS kann wohl im Ernste keine Rede sein; denn diese hätte nach kanonischen Formen und von allen stimmfähigen Kapillaren geschehen müssen; nun weiß aber wenigstens ein großer Theil der Kapitelöglicder nichts von einer solchen Wahl, oder man sage von wem, wann und wo sie geschehen sei? Ebenso ohne Grund ist eS, daß mau den neuen Abt schon bezeichnet habe. Wer kann einen solchen bezeichnen? Nur die Mehrheit dcS Kapitels. Ein solches Bezeichnen zum Voraus würde aber im Grunde noch zu Nichts führen, indem der Bezeichnete einer kanonischen Wahl steh unterziehen müßte und Umstände eintreten könutcu, daß er durchfallcn würde. Auch an der 235 ^ Bezeichnung eines neuen AbrcS ist nichts Wahres in Bezug ^ auf die Majorität der Kapitularen, höchstens mag etwa der eine oder andere sich an einem Subjekte gefallen, dem er bei einer -e > öffentlich (nicht ingeheim) vorzunehmenden Abtwahl seine ^ Stimme geben würde. Die Sage von Novizen unter den " Landgcistlichen ist zu abgeschmackt, alö daß man ihr etwas ^ erwiedere. WaS die Wiederherstellung dcS Klosters selbst be- ^ trifft, so wäre diese jetzt noch in ökonomischer Hinsicht mit ^ einem Fond von beinahe einer Million, mit Inbegriff der " bischöflichen Gelder, Grundstücke und Bodenzinse, sowie der ^ Zehenten, die noch in Natura entrichtet werden, möglich, der Vorsteher möchte dann nur Abt oder Bischof zugleich sein. Man hat oben gesehen, daß die sogenannte katholicheKom Mission 1798 zur Bestreitung der Ausgaben für das St. Gallische Ordinariat, und Abt Pankraz I8i4fürdie Subsistcnz deS Klosters und Ausübung der Kollatur- und geistlichen d Rechte, eine Million Gulden verlangten. " Aber interessanter ist es, die Aufmerksamkeit dahin zu 6 lenken, was für eine Form und Einrichtung das Kloster St. Gallen im Falle seiner Wiederherstellung unter eben bell nannten: Abte erhalten hätte. — Wer sollte cS glauben? ES wäre Alles beim Alten geblieben! Deutliche Spuren davon " findet man in einer Stelle des oben angeführten Briefes des u AbteS von: i. Juni 1814, wo eö heißt: Sie sagen, daß meine Religiösen (wenigstens einige) „die Wiederherstellung des Stiftes herzlich wünschen; von l' »Ihnen glaube ich eS, mein Lieber! und auch von Einigen, r » aber letzthin schrieb Hr. I.an Hrn. Kolumban: § »» sie hören, meine Absicht wäre nur für den Chor und daß k :„> Sie in der Zelle sitzen sollten: wenn wir keinen größern ^ „»Nutzen schaffen sollten, alö wir eS ehemals thaten, lohne ^ »»eS nicht der Mühe, sich so zu verwenden."" »Ich will ' »keinen Kommentar darüber machen, doch werden Sie sich »sechsten vorstellen, daß solche Aeusserungen keineswegs tröstlich r »sind. Hr. I.fügte noch hinzu, daß dieses überhaupt 2Z6 ,, ihre Meinung (nämlich der (lonli-gti-un,) wäre. Der Nämliche schrieb an Jemanden, das Stift könnte von keiner „Dauer sein, wenn cö die Landesherrlichkeit nicht erhalte, „ An einen Andern schrieb er, man müsse die Landesherrlich- „ keit nicht suchen, sie wäre nur zur Beschwerde." „Ich wünsche, mein lieber Bruder, und ich wünsche cS „von Herzen, daß daö Stift wieder hergestellt werde; aber „ich kann mich des Gedankens nicht enlwchren, daß dieses „Ereigniß für mich ein großes Unglück ist. Die Menge der „Schwierigkeiten wird mich zu Boden drücken; ich bin ihnen ,, nicht gewachsen; wie froh werde ich sein, wenn die lieben „Mitbrüder mir ihre Hand bieten! Vorzüglich müssen wir „unsere Hoffnung auf Gott setzen, u. s. w." Das Chorsingcn und das Führen eines halb beschau- liehen Lebens, nebst einigem Antheile an der Seclsorge und dem Unterrichte wenig zahlreicher junger Leute wäre also für den großem Theil der wieder eingesetzten Korporation daS Resultat so großer Bemühungen während so vielen Jahren gewesenHätte man dadurch den Bedürfnissen der Zeit und den Wünschen des neuen KantouS entsprochen? Klöster, und besonders solche, die bischöfliche Institute sein wollen, müssen auf höhere wissenschaftliche Bildung Anspruch machen und ihren Mitmenschen nützlich werden. WaS ist-erbärmlichcr, alS ein Viöthum oder Kloster,, in welchem es noch so dunkel aussieht, wie im finstern Mittelalrer? Als PiuS VII. sich antrug, den Abt von St. Gallen zum Bischof weihen zu lassen, freuten sich nur wenige aus den Geistlichen, unter den Gebilde- teil wohlNiemand, weil man von letzterm als Abtbischofe keine bessere Leitung der Diözese erwarten konnte, alS die, welche unter dem St. Gallischen Ordinariate statt fand: daS Volk nahm keinen Antheil. Die ersten Bewohner St. Gallerts waren Apostel und Pflanzer, und vorn Ende deS 9 . bis ins 12. Jahrhundert Gelehrte: hätte man nicht mit Ehre zum schönen Berufe der letztem zurückkehren sollen? Aber dann härte man junge 2Z7 Leute nach Hochschulen schicken, einen den Forderungen der Zeit angemessenen Studicnplan entwerfen und aus dem Kloster selbst eine Bildungsanstalt machen müssen. Ehre der stillen Abgeschiedenheit von der Welt, der frommen Betrachtung und dem Gebete als Erhebung zum Ucbersinnlichen; aber in frommes Hinbrüten und Unthätigkeit sollen diese Mittel zur Tugend nicht ausarten: eifriges Streben und thätiges Wirken zum allgemeinen Besten der Gesellschaft, ist die Bc- stimmnng des Menschen. Hätte man nicht mit mehreren Klostergeistlichen dem Beispiele deS berühmten Ratpert, LehrerS der äußern Schulen zu St. Gallen im 9. Jahrhunderte, folgen können, — „der, so lange er lebte, der Schule vorstand, und »zwar mit solchem Fleiße und unermüdctem Eifer, daß er ,, sich weder durch die Sorge, seine Gesundheit durch eine ,i Leibesbewegnng zu erhalten, noch durch Krankheiten, auch »nicht einmal durch die klösterlichen Tagzeiten und Chorsmgen »in seinem Lehramts stören ließ. Sein Grundsatz war: er »verrichte dann die beste Messe, wenn er Andere solche gut. »zu halten unterrichtete" >). WaS hat nicht St. Gallen durch solche freisinnige Männer für die Wissenschaften im Mittelalter geleistet i und was ist später sowohl daselbst, als in andern Benediktiner-Klöstern der Schweiz in litterarischer Beziehung gethan worden? Spärlich glänzte hie und da ein Mann im historischen und diplomatischen Fache alS ein Stern bedeutender Größe, während gesummte Korporationen im Dunkel finsterer Zeiten begraben lagen und zum Theile noch liegen- *) S. „Gesch. des Kantons St. Gallen, von I. v. Arx." Bd.!. S. 96 / und Vorrede zu Lusus inonaororii 8. OMIi, zu „Pcrtz Aoiium. Oerm. Iiistor." w. II. p. LA. Kollagen. 1. Eine Exkommunikationsgeschichte aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. (Aus dem Tagebuch P. Geralds Branden berg/ den 10 . Brachmonat i77o.) . » E ' ^ Es ereignete sich/daß dem Hrn.B. —'-/ Kaplan zu Morsch weil/ auf seiner Heimkehr von Noschach zwei Bauern begegnete»/ die sehr betrunken waren. Sie fingen den Priester mit Stichreden zu necken an und stießen ihn auch von ungefähr mit den Ellbogen. Dieser hingegen vergalt Gleiches mit Gleichem / und da er noch jung und rüstig war / warf er den einen zu Boden. ES war ein komischer/ und wenn er sich unter SeineSgleich-n ereignet hätte / ein lächerlicher Kampf. Der Auftritt hätte verschwiegen werden können/ weil er Niemand nachtheilig war/ auch zur Nachtzeit und ohne Zeugen statt gehabt hatte. Aber der Kaplan drohte den Bauern und brachte eine Klage bei dem geistlichen Offizium in St. Gallen an. Hier stand sogleich das HauS in Flammen. Der Offizial Jsv/ ein kräftiger Auwald und Hort der Geistlichen/ hielt augenblicklich dafür/ das Ansehen deö Priester- standcS sei durch ein gräßliches Verbrechen verletzt worden/ welches nur durch eine exemplarische und aller Strenge der kanonischen Strafen angemessene Züchtigung könnte ausgesöhnt werden. Er urtheilte also/ beide Männer wären in die Exkommunikation gefallen/ und da der eine aus ihnen bald nachher/ auf christliche Weise mit den Sakramenten versehen/ gestorben und auf dem Gottesacker zu Roschach, wohin er gehörte/ begraben worden war, so tobte er dagegen und glaubte, der Gottesacker wäre entweiht und der Leichnam müßte auSgegraben werden, und er hätte es auch dahingebracht, wenn es nicht der Pfarrer des Ortes, P. Anton Gehrig, ihm rund abgeschlagen und vernunftgemäß ihn daran gehindert härte. Denn die Angeklagten waren weder verhört worden, noch war entschieden, daß sie die Kirchenstrafe sich zugezogen hätten. Da also der Todte frei blieb, so dachte der Offizial auf die Bestrafung des noch Lebenden, und er brachte e§ durch seine UeberredungSkünste bei dem Fürftabten (Beda) dahin, daß ihm eine öffentliche Kirchcnbuße zu thun auferlegt wurde. Der Auftritt sollte feierlich und nach kirchlichen Gebräuchen vorgenommen werden. ES wurde verordnet, daß der Angeklagte am Drcifaltig- keitö-Sonntage sich vor der Thüre der Pfarrkirche zu M ör. schweil stellen, dort auf den Knieen den Kaplan um Verzeihung bitte», darauf die Lossprechung vom Banne von einem eigens dazu Bevollmächtigten, der sich in einen Armsessel zu setzen hatte, erhalten, nachher in die Kirche treten, nnd der Kanzel gegenüber stehend, eine brennende Kerze in der Hand halten solle, während eine ganze Predigt über die den Geistlichen zu erweisende Ehre würde gehalten werden. Nach diesen Vorgängen mußte er endlich eine Beichte ablegen , und aus den Händen des Bevollmächtigten daS Abendmahl empfangen, um so wieder zur Vereinigung mit der Kirche zu gelangen, was alles genau beobachtet wurde. - Der Bevollmächtigte, P. Gerold Brandenberg, vollzog den ihm unangenehmen Auftrag human und gelinde, und ermunterte den Beschuldigten, welcher bebte und weinte, 240 als wenn er nach Menschengedenken die schrecklichste That verübt hätte. Seine Zerknirschung oder Beschämung gieng so weit, daß er unter der Kirchenporte vor Schluchzen nicht im Stande war, ein Wort zu sprechen. Der Kaplan bot ihm auf den Wink dcS Bevollmächtigten freundlich die Hand, mit der Versicherung gänzlicher Aussöhnung. Sehr geschickt lenkte mehrbesagter Bevollmächtigter seine Rede von der Kanzel dahin: der Priefterstand sei allerdings ehrwürdig; aber die Geistlichen sollen sich befleißen, — daß auch sie per- sönlich Ehre verdienen. s. Der St. Magnus-Stab in St. Gallen. Im Sommer i77o kam, auf Verlangen, P. Ig naz, ein Benediktiner auS dem Kloster Fließen, im Allgäu, mit dem Stäbe des heiligen Abtes Magnns, um Felder, Weinberge, Heerden u. s. w. damit zu segnen. Dieser Stab soll nämlich die Kraft haben, Mäuse, Ratten, Würmer und andere schädliche Insekten zu vertreiben. 3. Aufruhr einiger Laienbrüder im Kloster St.Gal- len im Jahr 1775 . (Aus P. Joseph Blochs nötig sä Uistorisrn llosxitsli« Der neue Kirchenbau.im Stifte St. Gallen war 1767 vollendet. Kühn erhoben sich zwei nach den Regeln der schönsten Symmetrie erbaute majestätische Thürme weit über die Zinnen des herrlichen Tempels nach dem Aether; aber erst Fürstabt Bcda schmückte sie mit einem harmonischen Geläute, das ernst und feierlich über Gefilde und Thäler hin bis zu den glänzenden Fluchen des Bodensees die Stunden der Andacht zur hohern Weihe des Geistes verkündete. Die Ordnung dieses Geläutes zu bestimmten Zeiten zu beobachten, lag in St. Gallen einer nicht geringen Anzahl von Laienbrudern ob. Die vermehrte Menge der Glocken erforderte mehrere Arme als vorhin, um sie in Bewegung zu bringen, und es war deßhalb eine eigene Verordnung erschienen, die vom Fürstabten 241 selbst die Gutheißung erhalten hatte. Wer hatte nun glauben sollen / daß dieses Anlaß zu Mißvergnügen und einer Art von Revolution unter den Laienbrudern geben könnte? *) Diese, aufgebracht über die neue Läuterordnung, gaben vor, der Abt habe keine Gewalt, ihnen durch eine neue Bestallung etwas vorzuschreiben, was in der alten nicht ent- halten wäre; daö Konvent esse von den Gütern der Laienbruder und verzehre ihr Eigenthum; eö sei der Unterstützung und den Gütern der Laicnbrüder zu verdanken, daß daö Stift St. Gallen nicht zu Grunde gegangen, da selbigeS in ein so großes Elend versunken gewesen, daß man ihm mit den Ein- künften des Brüderhauses habe zu Hülfe eilen müssen, u. s. f. ES waren der Mißvergnügten nur vier. Einer von ihnen hatte sich nicht gescheut, öffentlich zu sagen: es sei gut, daß der König von Frankreich noch Soldaten vonnöthen habe; er würde die Gelübde nicht abgelegt haben, wenn er gewußt hätte, daß er läuten müßte. Ein anderer äußerte sich, er möchte einen mit dem Messer, daö er in der Hand hielt, erstechen, indem er zugleich das Messer mit Wuth auf den Boden warf, daß es darin stecken blieb. Eben dieser erklärte, er wolle fort, er wolle nach Rom und Diöpcnsation vom Orden verlangen. Ein dritter erfrechte sich zu behaupten, die Herren im Konvente »fressen und saufe»" dasjenige, waö für die Brüder gestiftet worden sei, u. s. w. Unterm 27. Jenner 1775 beschied der Fürstabt die Mißvergnügten und auch die andern Laienbrüder in Gegenwart mehrerer Konventherren zu sich, verwies ihnen in einer kräftigen Strafrede ihr pflichtwidriges Benehmen, entfernte drei von ihren Plätzen und ArbeitSboutiken und legte allen vieren eine Züchtigung auf, die nach Bedaö gutem Herzen gclind ausfiel. Damit hatte die Sache ein Ende. Anmerkung. In St. Gallen wurden erst um die Mitte des i7ten Jahrhunderts die Laienbrüder als OrdenSleute in's Kloster aufgenommen. Vorher lebten sie als bloße Kirchendiener neben dem Münster St. Gallen unter einem sogenann- ') «Vsriss in Lnporiores etkstreg, so in totnin rnvnssterinn, «yuerelss sipsrZero so redellsro croporunt.» 16 212 ten Allvater/ ihrem Vorsteher/ im Bruderhause aus deu Stiftungen der Aebte und anderer frommer Mitthäter. Zu »Abt Ulrichs VM. Zeiten" (nach der Mitte dcö iLten Jahrhunderts) »sind nur Z Bruder gewesen/ und diese drei haben »sich nicht mehr erhalten können/ also daß daö Konvent mit »dem Abt Ulrich ihnen hat aufhelfen müssen/ damit sie nicht »gar verlumpeten/ und durch diese Hilfe sind die Bruder wie- »der aufgekommen. Hiemit wenn das Konvent/ wie dieser un- »verschämte Bruder gercdt/ etwas von deu Brudern ißt/ so »ißt eS seine Sache und giebt den Brudern sonst zu essen/ daß »sie sich billig nicht klagen können und auch keiner aus den »guten und frommen Brudern klagt" H. 4. Kampf des Fanatismus mit dem Lichte. rL. Die Uormalschulc. Es war im Jahr 1783/ als einige angesehene Bürger von Roschach sich entschlossen/ ihre Kinder privat in der Normalschule unterrichten zu lassen. Der dortige Pfarrer/ P. Ge- rold Brand enberg/ ein vernünftiger und helldenkender Mann/ beförderte dieses Vorhaben aus allen Kräften und sah sich nach einem geschickten Lehrerum. Im Sommer eben dieses JahreS war der Abt von Nc- reSheim^)/ Benedikt Angehrn/ ein Verwandter des Fürstabtes Bedg/ auf Besuch nach St. Gallen gekommen, und sogleich hatte sich der Pfarrer von Roschach an ihn gewandt/ um einen Lehrer aus seinem Kloster/ wo damals die Normalschule vorzüglich blühte/ zu verlangen. Der freundliche Abt willfahrte gern diesem Begehren und schickte schon den 4. Augustmonat desselben JahreS einen der geschicktesten Vorsteher der Normalschnle/ den P. Beda Pracher nach Roschach. Sogleich eröffnete dieser in einem Privathause den Kurs; die neue Methode gewann Beifall/ und hatte bald durch zahlreichen Besuch von Zöglingen das Ansehen einer AuS der Rede Fürstabt Bcdas an die Laienbruder/ den 27. Jänner i77ä. D Ehemals eine Abtei im Fürstenthum Oettingen in Schwaben. 24Z öffentlichen Schule. ES war noch kein Monat verflossen/ als diese neue Anstalt auf Befehl des FürstabteS Beda (den 12. Herbstmonat) mit der bisherigen Schule vereint und in das öffentliche Schulhauö versetzt wurde. Bald hernach fand in der Pfarrkirche eine feierliche Prüfung über die Fortschritte des MonatS statt/ und Fürstabt Beda selbst/ mit dem Dekan und den Honoratioren des OrteS/ wohnte (den 29. Herbstmonat) dieser Handlung bei. Dies war der Anfang derNormalschulc im St. Gallischen; bald wurde sie auch nach dem Städtchen Wyl/ dann nach St. Fiden/ Goß au und andern größer» Ortschaften des Landes verpflanzt. Man betrieb eifrig die Sache und glaubte/ daß durch das Gute dieser Anstalt die Jugend binnen kurzer Zeit in schönen , nützlichen Kenntnissen aufblühe«/ undRoh- heit und krasse Unwissenheit auch bei der untersten Volksklasse sich entfernen würden. Aber sieh! auf einmal gerieth die Arbeit in'S Stocke«/ der Eifer erkaltete/ eine Schwierigkeit zeigte sich nach der andern; das Volk fieng an Argwohn gegen die Normalschule zu hegen und bald in öffentliches Klagen und Murren auSzubrechen. Um aufrichtig zu sein, muß man die Ursache dieser Erscheinung im Stifte St. Gallen selbst aufsuchen. Sowohl der Fürstabt und der Dekan, als auch alle klug und vernünftig denkende Konventualen waren Freunde und Gönner der neuen Schule; — »aber feindselig allein stand Vulkan diesem Troja »gegenüber, und damit ich'S einmal ansspreche, — Offi- »zial Jso verfolgte die Anstalt auf alle Weise. Was den »Mann bewogen habe, einem allgemein anerkannten über- »aus heilsamen Unternehmen mit Segel und Ruder entgegen zu arbeiten, ist unbegreiflich« y. — Vielleicht fürch- tete er, das Volk möchte, wenn es besser unterrichtet und aufgeklärt würde, der Obrigkeit den Gehorsam aufkünden wollen: dafür ward er wenigstens in einer beißenden Satyre gegeißelt, und da ihm der Verfasser unbekannt blieb, so warf «8e»1 uniens in Hojsn, Iigne Aluleider stgkst, et nt seine! «llienin, Ison ONieisüs senolru niodis oinnidus sclvoesabslur» oto. b. VI. p. 182. 16 * er lange seinen Haß auf den Oberlehrer von NereSheim P. Beda Pracher. So sehr sich nun Einige für den guten Fortgang der Normalschule verwendeten, eben so setzte sich Iso geheim und öffentlich entgegen, donnerte von der Kanzel herab dawider und ermähnte daö Volk, von der alten Lehrweise ja keineswegs abzuweichen. Zum Unglücke kam noch, daß der Fürstabt Beda 1784 einen neuen Katechismus zudrücken und in alten Pfarren seiner Landschaft auszutheilen befahl. Obgleich dieses Lehrbuch sich vom ältern keineswegs in Glaubenssätzen, sondern nur durch eine bessere Darstellung und reinere Sprache unterschied, so argwohnte doch daS Volk eine zweideutige Neuerung darin, und weigerte sich hartnäckig an vielen Orten, selbes anzunehmen. Aber auch der Vorsteher der neuen Normalschule hatte einige Schuld an deren früherm Abnehmen. Als er dem Rufe gemäß mehrere Orte der Landschaft besuchte, erhielt weder sein Anzug, noch sein Benehmen und Miene den Beifall deS Landvolkes; ja einige haßten ihn in solchem Grade, daß sie schrien, man müsse ihn als einen Mann, der dem Luther ähnlich wäre, mit Steinen auö dem Lande vertreiben. Alö er dieses selbst wahrnahm und einsah, daß sein Handel nichts mehr frommte, so kehrte er nach Verstuß eines JahreS wieder in sein Kloster zurück. So hörte die Normalschule — ein vortreffliches Mittel zur Geistesentwickelung und Bildung der Jugend, im St. Gallischen wieder auf, also daß man nach einigen Jahren kaum hie und da, z. B. zu Roschach und Wald- kirch, noch Spuren von ihr antraf. L. Der neue Katechismus. Aus wichtigen Gründen erschien der neue Katechismus, der seiner Form nach größer, dem Inhalte nach aber deutlicher war, alö der ältere, und den Geistlichen im ganzen St. Gallischen wurde dessen Einführung in den Pfarreien befohlen. Allein da er nach einer etwas bessern deutschen Schreibart verfaßt war, so wollten ihn einige unwissende und starrköpfige Leute nicht annehmen, unter dem Vorgeben, er ent- 245 halle ich weiß nicht was für eine unkatholifche Lehre. Man wollte sie gelinde und durch Ueberzeugung eines andern belehren; jedoch vergebens. Man mußte also hie und da Zwangmittel brauchen und die eigensinnigen Bauern mit Nachdruck zu dem, was recht und vernünftig war, anhalten. Der Fürstabt Beda erwählte deßwegen eine besondere Kommissiou, die theils aus geistlichen? theils weltlichen Räthen bestand: ein so großes Gewicht wurde auf den Gegenstand dieses Lehrbuches gelegt. Nun ergab sich, daß ein gewisser Baner in der Pfarre Grub den Kopf erhob und vernünftigen Vorstellungen kein Gehör geben wollte. Emmüthig wurde daher beschlossen, den halsstarrigen Menschen mürbe zu machen und zur Ordnung zu bringen. Als der Tag zur Vollziehung bald anbrach, bemühte sich P. Ulrich immer gleich nachdrücklich, das beim Fürsten zu vereiteln, waö durch gemeinschaftlichen Beschluß verordnet worden war. Als dieses der damalige Offizial P. G. Brandenberg (1787) erfuhr? wandte er sich an den Präsidenten obiger Kommission, den Dekan Schieß, und stellte ihm vor, wenn eS dem P. Ulrich gelänge, den Beschluß gegen den Landmann in Grub zu hintertreiben, was dann zu Henau und anderswo geschehen würde? Das Ansehen des Landesherr« und der Kommission müßte öffentlich zum Spotte werden; die Pfarrhcrren müßten in Verlegenheit kommen, und das Offi- zium selbst und die Regierung würden kraftlos zum Nichts Herabsinken, u. dgl. m. Diese Gründe bewogen den Dekan, daß er den Fürsten beredete, die Verfügung gegen den Mann zu Grub vollziehen zu lassen, was auch geschah. Dem ungeachtet verflossen noch mehrere Jahre, bis das Berchtald, von Augsburg gebürtig, ein beim Volke gefeierter Mann, der Gestchrsbildung nach fast dem SokrateS ähnlich, mit schönen Kenntnissen ausgerüstet, aber dabei schlau und intrigant. Ausgezeichnet war er besonders durch das Zutraue», welches jede Art von Verbrecher ihm bewies, und in der Regel begleitete er alle Uebclthätcr zur Hinrichtung, daher man ihn den Galgen-Pater hieß. Noch in hohem Alter reiste er nach Rom, und starb in St. Gallen den 25. Nov. 1797. 246 neue Lehrbuch in allen Gemeinden des St. Gallischen festen Fuß erhielt; ungewiß ist'S, ob dieser Aufschub mehr der Nachgiebigkeit der Regierung/ oder dem Trotze und Starr- sinn des Landvolkes und dem politischen Laviren einiger Geistlichen beizmnessen sei. 5. Auszug aus dem Programm einer feierlichen Prozession / bei welcher das Leiden Jesu Christi vorgestellt und das heilige Kreuz in die neuerbaute Kirche auf dem Espen bei St. Gallen übergesetzt wurde, den k8. Oktober 1772. Die Prozession hatte einen Eingang und 5 Theile; alles durch Personen und symbolische Zeichen vorgestellt. E-ingang. Die Ursache deö Leidens und Todes Christi. 1. — 4. Ein Anführer zu Pferd in einem Küraß mit einer Hellbarte; ein Paukenschläger/ zwei Trompeter und ein Ritter mit der Fahne/ deren Aufschrift: das Leiden U. H. I. Christi; alle zu Pferde. 7. und s. Adam mit seinen 2Söhnen Abel und Cain; der Krieg/ die Pest und der Hunger mit einem Schilde und Aufschrift: die Straf der Sund. 9. Die göttliche Gerechtigkeit mit der Waage; in der einten Schale der Apfel Adamö, in der andern daö Kreuz Christi/ den Apfel überwiegend. 10. Die menschliche Seele auf einem Wagen, von der Welt und ihrem Anhang geführt; mit dem Schilde: Anfechtung der Eitelkeir. 11. Der Tod und der Teufel u. s. w. I. Theil. Die Angst und Gefangennehmung Christi im Garten. 1. Traggerüste, vorstellend Christus am Oelberg. 2. Der ägyptische Joseph von seinen io Brudern gebunden. Z. und4. Judas, der Verrather Christi, mit 30 Sicherungen und MalchuS mit einer großen Laterne zwischen 4 Soldaten mit Ketten und Stricken u. s. w. 217 H. Theil. Christus wird aus Neid des Todes schuldig erklärt und von HcrodeS verspottet. I. Petrus mit dem Hahn und St. Johannes mildem Evangelium. 2. Ein Engel mit entblößtem Schwert. L und 5. Der büßende König David und 2 Edelknaben mit der Harfe, der Krone und dem Szepter. 6. und 7. Der Verräther Judas mit den 30 Silber- lingen und einem Stricke; ihm folgen 2 Teufel, einer mit dem Blaöbalg, der andere mit einem Baume. 9. und io. Die verführerische Dalila; Samson von den Philistern verspottet. 12. —15. Herodianischer Hofmarschall, zwei Höflinge deSHcrodes; HerodeS, sein Hofgesinde, alle zuPferde, u.s.w. m. Theil. Die Geißelung und Krönung Christi. 1. Der Patriarch Jakob, dem ein ^ohn das mit Blut besprengte Kleid deS Josephs vorweiset, u.s. w. 5. und 6. Der König Salomon mit Krone und Szepter; die Königin Saba mit ihrem Ehrengefolge, u. s. w. IV. Theil. Die Krcuztragung und Kreuzigung Christi. i. und 2. Isak, ein Büscheln» Holz tragend, und Abraham mit entblößtem Schwerte. 3. — 13. Ein Kriegsoffizier und 2 Kriegsknechte mit der Fahne: S.r.^.n.; ein Paukenschläger und 2 Trompeter, alle zu Pferde; 2 römische Liktoren mit den Faöccs und Beilen; 2 Edelknaben mit Lavor und Handtuchc; 2 Hofherrendes Pilatus zu Pferd; PilatuS in einem offenen Wagen fahrend; neben ihm 4 Soldaten in Panzer; Annas und KaiphaS zu Pferde; deö Pilatus Hofstaat; ein Kriegsoffizier mit der Standarte: 3. vl. n. 3-; eine Notte zu Pferde. 14. Die weinenden Töchter Sions u. s. w. V. Theil. Die glorreiche Erhöhung de§ Kreuzes Christi. 1. Ein Herold zu Pferd mit der Standarte und Aufschrift: die Herrlichkeit des Kreuzes. 2. -7. Einige Hofherren des Kaisers Herakliuö; der Patriarch von Jerusalem mit seiner Klerisei; 4 Edelknaben mit den kaiserlichen Jnsignien; der Kaiser Heraklius in bloßen Füßen und schlechter Kleidung, mit einer Dornkronc, 248 ras Kreuz Christi tragend, einige Hofherren; ein Theil des FrauenvolkeS. 8. und S. Hofdamen der Kaiserin Helena; ein Trag. gerüste/ worauf das heil. Kreuz erhöhet und von der Kaiserin Helena, von Europa, Asia, Afrika und Amerika an. gebetet wird, u. s. w. Die Anzahl der Personen betrug ungefähr 220. 6. Auszug aus dem Programm der Übersetzung des heiligen Leibes St. Clementiä, röm. Märtyrin, in die Kirche zu St. Georgen / Ende Auguftmonats 1769. Ordnung der Prozession i). Eingang. 1.-7. Ein Genius mit Kreuz und Schild; 2 Männer in Harnisch; eine Kriegöfahne, 2 Trompeter, die Kreuzfahne; Knaben und Mädchen mit Kränzchen geziert, i. Theil. Die streitende heilige Clementiä vorstellend. 1.—3. Ein Herold mit der Standarte und Aufschrift: StreitdeS Glaubens und der Keuschheit; die weiße Fahne; Jungfrauen mit Lilien, u. s. w. 8. und 9. Eine Kriegsfahne und ein Hauptmann mit 40 Grenadieren. 10. Der Teufel. 41. Die Welt mit Kleinodien auf einer 'Platte; neben ihr Eupido mit Köcher, Pfeilen und Bogen. 12. St. Clementiä mit Fesseln an den Armen, von 2 Henkersknechten geführt, u. s. w. n. Theil. Die überwindende heilige Clementiä vorstellend. 1. Ein Herold mit der Standarte und Inschrift: Sieg des Glaubens. 2. Zwei römische Soldaten mit bloßen Schwertern u. s. w. 9. Der heilige Ritter und Martyr GeorgiuS als Patron der Kirche u. s. w. ") Zu dies» Prozession waren 4 benachbarte Gemeinden ein« geladen worden. 249 11. und 12. Ein Fähndrich mit der Fahne «nd ein Hauptmann mit 4o Mann. 13. — 15. Die 4 sittlichen und 3 theologischen Tugenden mit ihren Kennzeichen. 15. und i7. Ein römischer Ritter und ein Engel. 18. Die heilige Clcmentia mit blutigem HalS und Kleidern u. s. w. in. Theil. Die gekrönte heilige Clementia vorstellend. i. und 2. Ein Herold und 2 römische Soldaten mit bloßen Schwertern. 5. Der heilige Joseph mit einer Lilie u. s. w. IV. Die triumphirende heilige Clementia vor- stellend. i. — 3. Herold/ 2 römische Soldaten und 2 Genien mit Schilden und Aufschrift. 6. Der heilige Bischof Ulrich u. s. w. 9. Ein Engel/ der den Teufel gebunden führt. 10. Ein Engel / der die Welt gebunden führt. ii. Ein Engel/ der den Wüthrich gebunden führt. 12. Ein Hauptmann in Schweizer-Montur vor dem Triumphwagen einhcrgehend. 13. Der Triumphwagen/ auf dem St. Clementia mit einer Krone, Palmzweige und Schwert siyet; neben ihr die heilige Wiborada und Scholastik«. 14. Der Triumphwagen wird von 8 Mann in Schweizer- montur gezogen. 15. —18. Die Heiligen Gall/ Othmar, Notker und Euseb; ein Fähndrich mit der Leibfahne und ein Hauptmann mit 30 Reutern in Leder-Göllern u. s. w. 23. Ein Traggcrüste/ worauf der heilige Leib von St. Clementia kostbar in Gold und Silber bekleidet und knieend getragen wird von 4 geistlichen Herren in vslmsriols u. s. w. 25. — 29. Die hohe und niedere Clerisei u. s. w. 35. Ein Hauptmann mit äo Grenadieren. 36. Die Weiber. 250 7. Drei Sendschreiben von Pabft Pins vi. Dem geliebte» Sohne Beda/ Abt zu St. Galle»/ PiuS VI- Pabft/ Gruß und apostolischen Segen. Da ein Gerücht und auch Klagen der Mönche über den Zustand deiner berühmten Abtei bis zu uns gelaugt sind/ die so beschaffen waren/ daß fte weder eine Zügellosigkeit in der klösterlichen Lebensweise bezichtet«:/ noch deine Frömmigkeit und Religiosität auf irgend eine Weise in Zweifel zogen/ sondern was geschehen wäre/ eher der Güte deines Hcrzenö/ als einerPflichtversäumniß beimaßen; so habenWir geglaubt, nicht unterlassen zu müssen/ so wie Wir jenen Gerüchten nicht sogleich und ohne Grund Glauben beimessen wollte»/ einige Wachsamkeit anzuwenden / durch welche deine Sache Unsern Beifall erhalten könnte/ damit Wir eben so von der UnS beigebrachten Sorge befreiet werden. Denn gemäß der Liebe und Achtung / welche Wir gegen dich / geliebter Sohn/ und deine Abrei hege«/ mußten Wir besorgt sein/ da durch jcneGe- rüchte ein/ obgleich leichter Verdacht auf deine Regierung geworfen wurde. Deßwegen ließen Wir den geliebten Söhn/ den Abt von Einsiedeln in Unserm Namen nachforschen/ damit Wir durch ihn von der Wahrheit dieser Sachen unterrichtet würden. Wir hielten ihn wahrlich für tauglich/ weil er zur nämlichen Schweizer-Kongregation gehörte/ und auch wegen der Nähe für geeignet / um die Dinge / um welche eS sich handelt/ zu untersuchen; dieser wird dir keineswegs entgegen und feindselig / sondern sehr erwünscht und sogar Willkomm sein/ um ihm ohne Schwierigkeit und freundschaftlich daS Befinden deiner Angelegenheiten mitzutheilen. Indessen Wir von demselben einen Bericht erwarten/ brachte man UnS dein Schreiben vom 24. Mär; / in welchem du die gegen dich angebrachten Klagen anführst und wichtige Gründe zur Vertheidigung deiner Sache anbringst. Nach ihrer Durchlesung sind wir von einem großen Theile Unsers Kummers befreit worden und Wir hoffen sehr/ es werden auch anderswoher deiner Sache und Unsern Wünschen angemessene S51 Zeugnisse an Uns gelangen, vermöge deren Wir Unsere bis« anhin noch unentschiedene Bcrathschlagung gänzlich niederzulegen im Stande sind. Aber auch dann noch, wann dieser Unsrer Sorgfalt um Euch wird ein Genüge geleistet worden sein, wird Uns doch noch etwas zu wünschen übrig bleiben: daß nicht bloß die Klagen der Mönche beseitiget, sondern daß auch der Saame und die Wurzel der Klagen ausgerottet werden, und daß Ihr alle miteinander unter Euch zur Eintracht und Ruhe zurückkehret. Dieses muß von beiden Seiten um so eifriger geleistet werden, weil cö um die öffentliche Ehre von Euch allen und um die gemeinsame Wohlfahrt der Abtei geht, welche zu dieser Zeit, wer steht es nicht? durch eine solche Uneinigkeit unter Euch, in welch eine große Gefahr oder vielmehr Schaden versetzt würde! Daher, wenn du sowohl selbst die Gesinnungen der Mäßigung und der väterlichen Liebe und Nachsicht, alö auch jene Mönche die der Gelehrigkeit und Willfährigkeit annehmen werden, und wenn Ihr dann zu gemeinschaftlichen Freunden Euch wendet, die mit einem Rathe voll Klugheit und Billigkeit zwischen Euch treten, so zweifeln wir keineswegs, daß kommliche Wege gefunden werden können, um Frieden und Ruhe unter Euch festzusetzen. Du ersiehst aus diesem, geliebter Sohn, wie sehr UnS am Herzen liege, daß euere Abtei deS heiligen Galluö durch Euch selbst den frühern Zustand deS Friedens und der Ruhe erhalte und daß diese hervorbrechenden Gerüchte von Zwist und Feindschaft in ihrem Entstehen selbst von Euch gänzlich unterdrückt werden. Auf diese Weise wirst du dich nicht nur von mehrern Bedrängnissen des Herzens, die erfolgen würden, befreien, sondern du wirft auch Uns der sehr beschwerlichen Berathung, ein Mittel wider euere Zwistigkeiten zu suchen, überheben. Wir bitten den allgütigen Gott, daß er daS Kloster euerer Abtei in seinem Geiste deS ehevorigen Friedens und der Eintracht dauerhaft mache und fortfahre, dir, der du schon von so vielen Jahren her an dessen Ruder sitzest, jenen Schutz ertheile, durch welchen du den drohenden Gefahren ausweichen und den Stürmen entgehen mögest. Und zum glücklichen Vorzeichen der göttlichen Güte und zum 252 Pfande Unsers väterlichen Wohlwollens, ertheilen Wir dir, .qelicbrer Sohn, und allen deinen Mönchen sehr liebreich den aus dem innersten Herzen geschöpften apostolischen Segen. Gegeben zu Rom bei St. Peter unter dem Fischerringe, den 10 . Juni 1786, Unsers PabstthumS im zwölften Jahre. Benedikt Stap. B. Dem geliebten Sohne Beda, Abt zu St. Gallen, Pins Vi. Pabst. Geliebter Sohn, Gruß und apostolischen Segen! Die widerwärtigen Umstände, in welchen du dich befin- dcst, und auch dein vorgerücktes Alter, haben dich, geliebter Sohn, wie Wir aus deinem Schreiben entnehmen, den Entschluß zu fassen genöthigt, die AbtSwürde niederzulegen und dich von dem öffentlichen Amte der Regierung deiner Kongregation zur Ruhe deS Privatlebens zurückzuziehen; denn auf diese Weise glaubst du, eö werde geschehen, daß auch die Gefahr der Störung deö Friedens und der klösterlichen Zucht, welche biö anhin im Kloster St. Gallen immer geblühet hat, abgewendet werde. Du verlangst daher von Uns, daß Wir diesen deinen Wünschen entsprechen und dir durch die aposts- lische Gewalt die Befugniß ertheilen sollen, deine Abtei abzudanken. Nachdem Wir alles, was von dir angeführt wird, erwo' gen und hinwieder aufmerksam den gegenwärtigen Zustand deiner Kongregation überdacht haben, so können Wir, ob- schon Wir nach Unserm Wohlwollen gegen dich wünschten, dir zu willfahren, indem Wir befürchten, daß, wenn du zu dieser Zeit von deiner Stellung zurücktrittst, bei der Wahl deS neuen AbteS selbst, wegen noch obwaltender Uneinigkeit der Gemüther, einige Bewegungen entstehen und euer Gemeinwesen in die Gefahr von Unruhe falle, keineswegs dahin gebracht werden, daß Wir dir das, waS du verlangst, ertheilen. Der Grund deiner Privatruhe kann nicht so groß sein/ daß man ihn dey Gründen der ganzen Kongregation vorziehen soll. Diese müssen Wir vorzüglich in unsrer Beschlußnahme wegen dir inS Aug' fassen; da Wir dieses thun, sehen Wir, daß nichts so noth thut, als zu verhüten, daß nicht Anlaß zu Unruhen eröffnet werde und deßwegen, daß du selbst, der du dich in der Leitung deiner Kongregation durch so viele Jahre geübst hast, derselben noch vorzustehen fortfahrest und deren Bedürfnissen deine nicht so nothwendige Muße nachzusetzen. Ihr hast du alle deine Gedanken und Sorgen und dich selbsten angelobt, ihren Vortheilen mußt du einzig dienen und für ihr Heil sogar daS Leben, wenn eS nöthig ist, aufopfern. Lege also, geliebter Sohn, die Willensmeinung, die du angenommen hast, ab und erhalte dich und deine Kräfte mit großem Herzen und führe muthig das Amt, welches dir schon lange nach GotteS Willen auferlegt worden ist; auf ihn setze deine Hoffnungen und höre nicht auf, Hülfsmittel zu Arbeiten für seine Ehre zu erflehen. Auch daS gönne UnS, die Wir dich lieben, die Wir wünschen, daß deine Kongregation im Wohlstände und blühend sei, daß Wir in Rückstcht derselben ohne Sorgen sein können. Daher ertheilen Wir dir sehr liebevoll den Vorboten jedes besten Erfolges, den anS väterlichem Herzen geschöpften apostolischen Segen. Gegeben zu Rom bei der heiligen Maria der größer» unter dem Fischerringc, den 11 . Juli 1788, Unsers Pabstthumö im 14. Jahre. Benedikt Stay. e. Den geliebten Söhnen, den Kapitularcn und dem Kapitel deö Klosters St. Gallen, Pius VI. Pabst. Geliebte Söhne, Gruß und apostolischen Segen! Unsere väterliche Gesinnung gegen Euch und die besondere Liebe, die Wir für euer Kloster hegen, treibt UnS dieses Schreiben zu erlassen, durch welches Wir Euch, geliebte Söhne, den nicht geringen Kummer, der UnS quält, mittheilen sollen. Schon von einigen Jahren her haben Wir vernommen, daß unter Euch Auftritte von Zwist und Uneinigkeiten entstanden sind, und daß eö daher zu einer großen Störung cuerer religiösen Verbindung gekommen feie. Da damals durch UnS, soviel eS füglich geschehen konnte, solchen 254 Uneinigkeiten entgegen geschritten worden/ so freuten Wir UnS/ als Wir hörte«/ daß jene Bewegungen sich gelegt hätte«/ und daß jene Flammen durch das Stillschweigen wie durch Asche unterdrückt worden wären. Aber wollte Gott/ daß sie damals ganz ausgelöscht worden wären/ und daß Wir jetzt nicht eine neue Ursache hätten zu besorgen/ daß sie wieder angefacht werden. Denn eS solle» von Einigen Zusammenkünfte und Unternehmungen geschehen/ von welchen dann sehr großer Anstoß/ Gefahren und Nachtheile hervorbrechen. Entschlossen also/ der Gefahr eines so großen Uebels entgegen zu trete»/ wenden Wir UnS an Euch selbst/ geliebte Söhne/ und ermähnen und bitten Euch in dem Herr»/ daß jeder die Kraft seiner Seele den Kunstgriffen der Widerstrebenden entgegensetze/ und daß jeder/ so theuer ihm sein Orden/ sein Stand religiösen Lebens sein soll/ er ebenso zur Erhaltung und Behauptung desselben mit allen Gutgesinnten übereinstimme. Was den Frieden störet/ waS der Ruhe nachtheilig ist/ bemühet Euch durch alle Mittel und Arbeit / daß eS nicht überhandnehme/ daß es nicht unter daS Publikum komme/ daß eS nicht Euch und euerem Kloster einen Schandfleck bei den Schweizern bringe; waö dieses auch für einen großen Schaden der katholischen Religion alldork/ besonders bei dieser Zeit/ verursachen würde/ kann Euch selbsten keineswegs unbekannt sein. Ihr habet einen Abt/ der schon lange der Regierung deS Klosters vorsteht/ und dessen Eifer zur Erhaltung der regelmäßigen Zucht Uns wohl bekannt ist; ergreifet mit ihm heilsame / der Sache und der Zeit angemessene Rathschläge und solche Wege/ welche/ nm die Dinge in Ordnung zu bringen/ Euch die tauglichsten zu sein scheinen werden. Wir sagen dieses nicht deßwegen/ daß/ wenn noch einige bei Euch fortfahren unruhig zu sei»/ Ihr gegen sie erbittert sein sollet. Besieget im Guten das Böse/ Ihr Klägern unterrichtet die Unerfahrncn/ thut jede» Anlaß zn Klage»/ soviel eS geschehen kann / hinweg und erzeiget in der nothwendigen Zurechtweisung nicht Zorn/ nicht Haß/ sondern die Mäßigung eueres Herzenö/ die Nachsicht und Sanftmuth. Aber damit zu diesen Ermahnungen noch ein größeres 255 Gewicht Unseres Ansehens hinzukomme/ so legen Wir allen und jeden Kapitularen des Klosters St- Gallen und dem Kapitel selbst durch dieses Unser Schreiben — Stillschweigen auf über alles dasjenige/ was biSanhin Gerüchte/ Unruhen, Feindseligkeiten erzeugt hat; Wir verbieten Klagen und geheime Umtriebe der Parteien/ auS denen nichts alö Aergerniß bei den Auswärtigen und sogar Nachtheile gegen die rechtgläubige Religion zum Schandflecke des Klosters entstehen; Wir gebieten aber und befehlen durchaus, daß dem Abte der schuldige Gehorsam und Ehrfurcht geleistet werde, wodurch einzig Friede und Ruhe in einer religiösen Gemeinde wird zurückkehren und wiederhergestellt werden können. Glaubet, daß diese Unsere Vorschriften nicht von einer Strenge Unsers Herzens, sondern von der überaus vielen Liebe gegen Euch hergekommen, und daß von Uns nichts anderes beabsichtet 'werde, als Euer und dieses Klosters Wohl. Entsprechet dieser UnsererZuneigung und Liebe gegen Euch, und befreiet UnS nicht nur von dem Kummer wegen diesem cuerm gestörten und gefahrvollen Zustande, sondern machet auch die Hoffnung, daß es sich ereignen werde, daß alsobald nach wieder hergestellter Vereinigung der Gemüther die vorige Ruhe im Kloster, und der Eifer in der Beobachtung deS religiösen Institutes mit der größten Zunahme der Gottesverehrung und aller Tugenden, und mit der Hochschätzung euerö Namens wieder aufblühe. Damit Ihr dieses mit Gottes Hülfe besser erlangen könnet, erbitten Wir Euch von ihm den Geist des Rathes und der Eintracht durch den apostolischen Segen, den Wir allen Kapitularen und dem Kapitel, wie auch dem Kloster St. Gallen von Herzen und ganz liebevoll ertheilen. Gegeben zu Rom bei der heiligen Maria der größer» unter dem Fischerringe, den 16 . Augustmonat 1788, Unsers Pabstthumö im 14 . Jahre. Benedikt Stay. 256 8. Schreiben des Kardinal Staatssekretärs >l. L. I?. Luoneomjon«ni L.. DaS letzte Schreiben Euer Hochwürden vom verflossenen Monat 28. März und die beigelegte Liste der ganzen Familie jenes berühmten Klosters, so wie sie in zwei Parteien getheilt ist/ haben unS mit aller Gewißheit und zu eben so großem Schmerzen bekannt gemacht/ daß dort die Flammen der Zwietracht brennen. Es giebt/ und eö kann bei diesen sehr Unglück- lichen Zeiten für Ordenölcute kein größeres Unheil- als dieses gebe«/ und in Vergleich mit diesem, jedes andere Uebel, obgleich man eS nicht hintansetzen sollet, erheischet jedoch/ daß man eS mit vieler Behutsamkeit und aller Ruhe verbessere^). Sie selbst können wohl überlegen, daß die Absenkung einer söm- lichen Visitation unter klösterlichem Stillschweigen nie statthaben könnte/ und daß/ wenn die Sache zur öffentliche» Kenntniß gelangte/ die Folgen sammt dem Aergerniß sehr traurig und unausweichlich wären. Zudem würde die Unehre nicht bloß auf den Fiirstabten fallen/ sondern die Zelantcn würden ebenfalls nicht ohne einen Schandfleck wegkomme», daß sie nämlich Vcranlaßung zu schlimmern Uebeln gegeben haben/ als das ist/ welches sie verwünschen. Der Unfriede würde indessen nicht aufhören und die vermißte gute Ordnung nicht wieder hergestellt werden/ und vielleicht würden innerliche Unruhen und Abneigung der Gemüther unter den Religiösen vergrößert werden. In Hinsicht also dieser Gefahren kann man nicht in Zweifel ziehen / daß eö besser ist/ etwas zu dulden und auf freundschaftlichem Wege - so viel es geschehen kann, und ohne Lärm zu trachten, daß der Obere erleuchtet werde und daß i) Dieses Schreiben und folgende sind an P. G. Brandcnbcrg erlassen worden. r) Ist undeutlich und eS scheint in der Abschrift etwas zu fehlen. «Lt in comjior.ilioiie liujus oniuo »Null inuluiu, licet uegw «genäuin uon 8it, exigit tamvn ut euiu inulta cautola et omui guieU: «rexsretur.» 257 er sich durch die Mäßigung und den guten Willen der Religiösen besiegt/ dem Mittel gegen dortige Unordnungen ergebe / und eS sollen Dieser und Jene mit gemeinschaftlicher Sorgfalt und gegenseitiger Liebe zur empfehlcnswerthenAuSsöhnung hinarbeiten. DaS sind die Gesinnungen und das Verlangen des heil. VaterS/ um nachtheiligere Gefahren zu vermeiden/ die von einem stürmischen Temperament («uno strexiwso temxors- menw») entstehen könnten. Eben das ist es auch / was ich Ihnen/ als einer geschicktem Person/ beibringen soll/ die geeignet ist/ den andern Mitbrüdern zum Wohl und Frommen Aller eine vortheilhafte Ueberzeugung zu geben. Mit Erfüllung dieses meines Auftrages bin ich endlich und unterzeichne mich geharrend/ Euer Hochwürden Ergebener Rom/ 22. April 1786. <7. /I lr. Sehr ehrwürdiger Pater! Ich konnte nicht ohne besonderes Vergnügen auS Ihrem Schreiben vom st. d. M. entnehmen / daß Sie mit meinem Briefe vom 22. April zufrieden gewesen sind. Ich bin also gezwungen/ da eS mir jetzt mehr am Herzen liegt / ebendieselben Reflexionen zu wiederholen/ die ich Ihnen darin vorgelegt habe/ daß nämlich Unfriede und Mangel an schuldiger regelmäßiger Subordination das größte Uebel in einem Kloster seien. Die innere Gährung in einem Kloster konnte betrübende Folgen («6on8egsuenris8 sKUorivss») mit sich führen. Man wird ein Mittel gegen die Unordnungen/ wenn solche dort sind/ anwenden. Aber es sei genug zu wiederholen/ daß es besser ist/ eine derselben mit Klugheit und Mäßigung zu dulde«/ als den Weg zu weit größeren zu eröffnen. . Ich weiß/ daß ich zu dem spreche/ der Eifer für das Wohl des Klosters hat/ und will mir schmeicheln (« er miiu blsnäiri volo »), daß er das Angemessene des Rathes erkenne. Ich bin indeß der/ den ich zu meinem Vergnügen mich bekräftige/ Ergebenster Rom / 28. Brachin. 1786. 17 ?58 Sehr ehrwürdiger Pater! ^ I Ihr letztes Schreiben vom 17. Juli konnte nicht anders als ein schweres Mißfallen im Herzen des Heiligen Vaters, welchem ich cS sogleich mittheilte, erregen, weil die darin ausgedrückten Gesinnungen so gar wenig mit den Wünschen und den Absichten Sr. Heiligkeit übereinstimmen. Diese will nur Frieden und Ruhe unter den Personen jenes Klosters, g welcher Friede, wie Sie wohl einsehen werden, nie stattfinden wird, wenn es mit dem ungestümen Eifer dahin kommt, daß jene Subordination verabsäumt wird, welche besonders daS stärkste Band jeder regulären Gesellschaft ist. Die gegen den Fürstabten gemachten Forderungen (« xr-»- hj tensiones») sind so sehr ungeeignet und übertrieben (" iwjiro. ^ xrin er exorkiraiites»), daß sie niemals weder bei jenem eine A Geneigtheit finden können, daß ihnen willfahrt werde, noch ^ ,,, bei Sr. Heiligkeit eine Unterstützung, daß man sie in Vollzie- ^ sx hung setze. Sie selbst müssen also erkennen, daß diese nicht die ^ Mittel sind noch sein können, um das Feuer der Uneinigkeit ^ im Innern zu stillen und um zu verhindern, daß dieses nicht ^ von Außen wahrgenommen werde, zum großen Aergerniß der Nachbarn und Auswärtigen, und mit Gefahr der verderblich- ^ sten und traurigsten Folgen. F, Wenn Sie wünschen, daß der wahre Eifer stattfinde, da den Sie für die gute Ordnung im Kloster, für die klösterliche ur Zucht und brüderliche Liebe haben, so üben Sie ihn durch in Ihre eigene Erfahrung durch sich selbst aus und lehren Sie K Andere jene Mäßigung, Abhängigkeit und Gehorsam, der ein N wesentlicher Theil Ihres Berufes ist, und trachten Sie mit ft aufrichtiger Gefälligkeit und Ergebung das Zutrauen deS n> Obern, und durch dieses einen günstigen Zutritt zu guten und nützlichen Räthen zu verdienen. Das ist die Willensmeinnng und das Verlangen Ihrer „t Heiligkeit, und weder kann ich, Noch werde ich je etwas mehr sagen können, als, daß jede andere Wendung, die man die- sem Geschäfte geben wollte, Unserm Heiligen Vater miau- ^ 259 genehm sein und niemals dessen Beifall wird e'rhalten können. Ich bin indessen der, für den ich mich erkläre/ Ihr Rom / L. Augustm. 1786. Ergebenster Card. 9. Auszug aus dem Schreiben des päbstlichen Nuntius/ vom s. Herbstmonat 1786. Sehr ehrwürdige Vater l Nicht wenig haben mein Herz durchbohrt/ ehrwürdige Vater/ euere Zwistigkeüen und euere Klagen / die auch den heiligen Vater ungemein geschmerzt habe»/ dem euer Kloster/ daS vorzüglichste Licht der Religion und Weisheit unter allen Klöstern der Schweiz/ sehr am Herzen liegt/ dessen durchlauchtigster und hochwürdigster Fürst und Abt täglich besorgt ist/ die Ehre Gottes nicht blos zu erhalten/ sondern auch durch seine Frömmigkeit/ Gelehrtheit und Klugheit zu vermehren.- Daher beschwöre ich euch/ ehrwürdige Va'ter/ gar sehr/ daß ihr den Tit. Abte«/ als den liebenswürdigsten Vater/ euerS Fehlers wegen um Verzeihung bittet ^)/ und ich versichere euch/ daß er diese Verzeihung euch sehr gerne ertheilen wird/ und so werden die geschwätzigen Reden der Zwietracht auf immer verstummen/ der holde Friede wird in euer ehrwürdiges Kloster zurückkehre»/ ich werde mit meinem nicht erfolglosen Rathe zufrieden / und Se. Heiligkeit selbst wird sich überaus freuen / da Sie steht/ daß dieses ehrwürdige Kloster/ gegen welches Sie eine besondere Liebe trägt/ zu seinem frühern „Schon glaubten sie" (Abt Beda und seine Anhänger)/ „wir „würden bald vor ihren Füßen liege«/ und uns nach ihren Wün- „schen schmucken müssen." — „Den 27. Herbstmonat hielten wir „im Zimmer des Hrn. Seniors Anselm general conseil, wobei eilf „Patres waren." Man kam ubereins/nicht abzubitten. Der Fürstabt „hatte die Abbitte auch nicht verlangt. Geschichtliche Darstellung u. s. w. 17 * 260 Ruhme und Glänze wieder hergestellt sei, über dessen Unglück Sie nun, gleichsam als über Ihr eigenes, weint und trauert. Luzern, den 5. Herbstmonat 1786. Ergebenster I. Erzbischof von BerytuS. 10. Schreiben an den Pabft vom 7. Weinmonat 1786. Allerheiligster Vater! Nach demüthigstem Kusse der Füße! Nachdem unö der gnädigste Wille Deiner Heiligkeit eröffnet worden, mußte unö nichts Vorzüglicheres sein, als daß wir Deiner Heiligkeit für die bisher erwiesene Güte und Gnade Dank sagen, und demüthigst abbitten, daß wir eö wagten, uns mit unserem Schreiben an Deine Heiligkeit zu wenden. Seine Eminenz der Kardinal Staatssekretär hat unö zwar zu unserer unglaublichen Freude berichtet, daß dieses Schreiben von D. H. sehr gnädig aufgenommen worden sei. Allein wir vernehmen nun aus einem andern Briefe derselben Eminenz, es sei die Willensmeinung und Gesinnung D. H., daß wir unsere Sache forthin nicht betreiben sollen; indem wir diesen Auöspruch als Söhne des Gehorsams sogleich anhören, w stimmen demselben nicht bloß wir, die wir uns unterzeichnen, sondern alle vollkommen bei, welche wie wir gesinnt sind, und den Verfall deS Klosters und die daher in diesen Gegenden sehr betrübten Folgen für die katholische Religion abwenden wollten. Wir thaten indessen was unS unser Gewissen gebot. Mit guter Treue und redlicher Gesinnung handelten wir in unserer Sache. Da wir den beweinenöwerthen Zustand unseres Klosters und die Rechte deS Kapitels schwer verletzt sahen, begaben wir uns zuerst mit wiederholten Bittschriften zu unserm hochwürdigsten Abte, und da wir keineswegs angehört wurden, auch von den hochwürdigen Visitatorcn n-chtS hoffen konnten; so thaten wir, was unser Erlöser befiehlt, waS die heiligen Canones ermähnen, obgleich man eS uns hier nun für einen Fehltritt anrechnet: wir sagten eS der 261 ck t. aß de n. zu cn ,ir l!/ >it cn 1» !l, d/ !N- >b- en cn nd Pt e» >n- ItS lt, nS >er Kirche und flehten das Amt («olLcium») und die Hülfe des obersten Hirten Aller an. Allein weil eS vor den Augen D. H. so gefiel/ daß wir von nun an alle Untersuchung aufgebe«/ so schien uns sogleich Gehorsam besser als Opfer/ und wir sammeln unsere bangen Herzen zum Stillschweigen und zur Ruhe/ und trauern zwar über die Lage unseres ehemals sehr blühenden KlosterS/ trösten «nS aber zugleich mit dem Gedanken/ daß wir das/ waS unsere Pflichten erforderten/ treu geleistet haben/ und daß/ obschon der Erfolg unsern Unternehmungen nicht entsprochen hat / weder das Gewissen etwas befürchtet/ was uns mit Recht kann vorgeworfen werden/ noch unsere Nachkommen etwas finden werden. Dich aber/ Heiligster Vater! bitten wir abermals mit größter Demuth / daß deine Güte darüber nicht zürne / daß wir uns unterstanden haben/ mit unserm Schreiben zu Deiner Heiligkeit zu treten. Wir/ die wir Greise von Jahren und dem Grabe nahe find/ auch bald vor dem strengen Richter erscheinen werden / hätten dieses nie gewagt/ wenn wir nicht durch die wichtigsten Gründe dazu bewogen worden wären. Wir empfehlen daher das Wohl dieses unsers KlosterS einzig dem göttlichen Schutze und dann auch der Vorsicht D. H. / und flehen mit höchster und tiefster Bitte («summis xreoikus») darum/ daß Sie mit eben der Vorsicht gernhe zu verhindern/ daß dies unser Stillschweigen für die Zukunft nachtheilig sei / und daß Sie zum Troste unserer Betrübniß uns gnädigst den apostolischen Segen ertheilen möge. Im Kloster St. Gallen, 7.Okt. 1786. Dero Heiligkeit wahre und demüthigste Diener/ k'. Anselm. lss. Benedikt. lss. Tutilo. u. Auszug aus dem Schreiben des Fürstabtes von Pfäfers, den 26. Herbftmonat 1786. Hochwürdige Herren ^onü'str^! Leicht werden Sie sich vorstellen / daß bei diesem Anlaß 262 Se. Liebden der Hr. Fürst von Einstedeln mit mir über die Wichtigkeit dieses Geschäfts und über Dero Betragen/ den Fortgang und die wettern Aussichten gesprochen habe. Ich besitze nun die ganze Kenntniß der Lage, und Alles, was ich, als Freund von Ihren Personen, rathen kann, besteht darin, daß Sie sich zum Ziel legen, gegen Ihren gn. Fürsten die Pflichten guter Söhne ausüben und die wettern Sorgen den hochw. Visitatoren überlassen, die, ich weiß es, keine müßigen Zuschauer über so viel Wichtiges sein werden. Ohnehin verpflichten sich Se. Liebden, Dero Gn. Fürst, zu wichtigen Remeduren, und eS läßt sich gründlich hoffen, daß bei erfolgendem kindlichem Betragen alles' besser erzielet werde, als bei fruchtlosem, gerichtlichem, aber bei diesen unschicklichen Zeiten gefährlich angebrachten Bestreben. Sie haben mehr gethan, als Ihre Pflichten erheischen, und ich wünsche, es wäre weniger geschehen, als ich hie und dort ganz befremdet habe vernehmen müssen. PfäferS, am 26. Sept. 1786. Ganz gerviedmeter 12. Auszug aus einem Briefe P. Fiutan Slei- neggers, Subpriors zuEinsiedeln/ an P.Hew mann Gruber von St. Gallen. Der sistus csusse und die esxita waren zweifelsohne gänzlich in einer Schrift entworfen, welche die agirendc Partei (schreckliches Wort für ein Gotteshaus, für Religiösen!) an den Hrn. Nuntius hat ergehen lassen; diese habe ich nun gelesen; ich habe aber auch die Hochfürstliche Antwort darüber gelesen, wodurch jene recht auffallend zu Boden geworfen wird; und das ist nicht nur mein Urtheil, es ist auch der hochwürdigen Visitatoren ihres, weßwegen diese einstimmig vom Hrn. Nuntius begehrt und nachdruck- samst in ihn gedrungen, daß er beide diese Schriften nach Rom überschicken mochte. Den inoäuin xroooclencli betreffend, so ist dieser recht außerordentlich. Kaum waren drei Monate nach der Visim- 26Z tion verflossen, wobei die hochrv. Visitatoren gewiß ihre Schuldigkeit gethan hatten, schlug sich schon zu St. Gallen, weil nicht alsogleich alle Ofstzialen durch die Musterung gejagt wurden, wider den Fürsten eine Partei zusammen, und weil die Visttatoren und die Kongregation ihr zu schwach zu sein schienen, wagte man über alle Alpengcbirge einen ungeheuern und unerhörten Sprung bis nach Rom; dadurch ward die Visitation, die Kongregation uud die Nuntiatur auf die Seite gesetzt. Nach langer Zeit wurden endlich die Klagpunkte auch in die Nuntiatur zur Information, wie man sagte, und zum Blendwerk an die hochw. Visitatoren geschickt. Denn merken Sie wohl: es lag bei der in die Nuntiatur abgeschickten Klagschrift noch ein Brief, worin gemeldet wurde, daß nur Rom und Luzern helfen und den Fürsten zum Traktiren anhalten könne, u. s. w. Man hoffte und verlangte also von Seite aller übrigen GerichtSorte weder Hülfe noch Vermittelung , u. s. f. Anmerkung. Die Kopie dieses BriefeS ist ohne Datum; der Brief selbst gehört in's Spätjahr von 1786. 13 . Erklärung der Unterzeichneten an den Hrn. Dekan Cölestin von St. Gallen, Präsidenten des am 17 . Herbftmonat 1788 gehaltenen großen Kapitels, in Betreff des in diesem Kapitel vorgelesenen apostolischen Breve. Das apostolische Breve, welches der Heiligste Vater an das ehrw. Kapitel des Klosters St. Gallen geschickt hat, verehren wir mit der dem höchsten Stuhle schuldigen Ehrfurcht. Allein, weil eö scheint, daß es Einiges enthalte, was uns, ohne uns anzuhören, zugemuthet worden, und von dem wir durchaus nichts wissen, und weil wir bisher keinen andern Weg als den, welchen unsere Statuten erlauben, so viel wir im Herrn vertrauen, betreten haben; da ferner dieses Breve sich offenbar gegen die Satzungen unserer Kongregation ver- 264 stößt, denen jedoch, so viel wir aus der eilfertigen Lesung bemerken konnten, durch dieses Schreiben kein Abbruch geschieht, und da keine Meldung weder eigener Anregung, noch einer gewissen Kenntniß gemacht geworden, so halten wir, auf wichtige Gründe gestützt, dafür, dieses Breve sei außer der Regel des Rechtes («ot>- er oudoextitie») verlangt worden. Wir können daher nicht unterlassen, inständig zu bitten mnd zu beschwören, daß man uns eine Abschrift, oder, wie man sagt, eine vidimirte Kopie dieses apostolischen Breve gebe, damit wir dessen Zusammenhang näher einsehen und reifer erwägen mögen, weil uns nichts so sehr am Herzen liegt, als daß die Rechte des Kapitels von St. Gallen aufrecht und unverletzt erhalten werden. Wir behalten unö also durch diese Exzeption die Rechte des Kapitels und die unsrigen auf die beste Art vor, was wir ohne Zweifel während der Abhaltung des Kapitels selbst mit unsern Worten gethan hätten, wenn uns eine Erlaubniß zu reden wäre ertheilt worden. Gegeben 22. Hcrbftm. 4788. Die zur Erhaltung einer Visitation an die hochw. Hrrn. Visitatoren rckurrirenden > Kapitularen von St. Gallen. ! 14. Lieder über den gütlichen Vertrag zwischen dem Abt und der alten Landschaft St. Gallen, 1795. .4. 1. Den Stein der Weisen, den die mdisten im Convent Ein Jahrlang gesucht und doch nicht gekeimt, Hat Beda und Cölestin^) in wenigen Stunden Richtig, glücklich und rühmlich gefunden. H Dekan Schieß, von Stauffen aus Schwaben / Bevollmächtigter des Stiftes/ nebst den zwei Nachfolgenden/ mit den Ausschüssen des Landes zu unterhandeln. 2S5 2 . Uns brachten sie Fried' in zwei einzigen. TägeN/ Sich selbst aber Lieb' und Ruhm ewig zuwegen; Und ihr/ ihr Magnus^) und Blasig ihr Männer/ Die ihr mit andern die ersten Erkennet. 3 . Ihr/ die ihr von Männern im Lande erbaut/ Und nachwertö auf Künz le ^)/ Heer ^)/ Müller vertraut/ Kommt/ erntet die Früchte vom Frieden und Heil/ Unsterblicher Dank/ das wird euch zum Theil. Ihr Völker der Erde/ bewundert ein Land/ DaS mitten in Gährung noch Liebe empfand; Der Vater blieb Vater/ daö Volk wurde frei/ Das sucht die Ersten/ die Männer die Drei. 5. Heil Euch / ihr Ausfchüß', ihr Volksvertreter/ Ihr wäret es alle/ Stifts-Landeserretter; Heil Euch/ ihr Glarner/ ihr Schwyzer ^)/ ihr Edle/ Wir rufen Euch alle: ihr Edle/ ihr Edle! 6 . Ihr gäbet uns Räthe zum Frieden und Heil/ D rum habt ihr jetzt Ehre auf ewig zum Theil: Eidg'nöffische Treue/ das sei euer Lohn/ Volks Achtung und Liebe/ daS habet ihr schon. Hungerbühlcr von Sommeri im Thurgau/ Statthalter im Hofe zu Wyl. 2) Müller von Wyl / Professor der Gottesgelehrtheit. Johannes von Goßau. H I. Anton von Roschach. H Jos. Anton von St. George»/ bei St. Gallen/ der als Major r?S2 den Zuzug der St. Gallischen Landleute nach Basel anführte; diese drei waren Ausschüsse der Landschaft. H Schwyz und Glarus/ neben Zürich und Luzern/ Schirmkantone des Stiftes und Landes St. Gallen seit dem 16 . Augustmonat 1461. 266 7 . Vereinigt mit Goßau, mit Aemter *) und Land/ Verbleibet St. Gallen ein mächtiger Stand; Heil singet jetzt Alle/ auch Zürich/ Luzern ^), Ja singet jetzt Alle/ man höret'S ja gern. 8 . Vereinigtes Volk/ wie glücklich bist du/ Der LandSherr zufrieden/ was noch mehr dazu; Vernünftige Freiheit/ die wohnet nun da/ Kommt singt nun ihr Brüder und saget ja/ ja ^). L. 1 . Erfreut euch/ liebe Bruder und biedern Leut'/ Weil Beda jetzt alle Herzen erfreut; Cöleftin als wirklicher Dekan Hat auch sein Bestes gethan. 2 . Wenn wär' Meister worden das junge Convent/ So hätte die Sache gewiß noch kein End'; Weil aber Beda noch über sie thut walten/ Darum woll' Gott Höchstselben noch länger erhalten.' 3 . Er wolle ihm geben Fried' und Ruh'/ Und ewiges Glück und Heil dazu/ Daß er noch lang mög' führen den Hirtenstab, Damit er nicht komme inS Convent herab. 4 . Fürst Beda und Dekan Cölestin allein Machen den Friedensschluß klar und rein: Ihnen schwört das Volk Treu' auf immerhin. Und giebt zum Dank Leib und Leben hin. *) DieLandschaftSt. Gallen war ehemals in Aemter eingetheilt. 2) Ebenfalls Schirmorte wie die obigen zwei. b) Dieses Lied ist gedruckt worden und hat eine bcsondereMclodie. 267 5 . Fürst Beda und Dekan Cölestin Machen mit unS Fried' auf immerhin, Ja nur diese, — nicht der Convent, Haben unS den Frieden geschenkt: Doch Magnus und BlasiuS Verdienen auch den Friedenskuß. L. 1 . Sprecht hier dem edeln Held Lob, Ehre, Lieb' und Ruhm! Ruft vor der ganzen Welt': Dir bleib' noch lang das Fürstenthum 2 . Auch Cölestin, der Herr Dekan Stimmt jetzt zum Frieden ein; Er nahm sich Unser tapfer an, D'rum soll sein Lob auch ewig sein! 3 . Ihr Magnus und BlasiuS, Ihr wäret uns auch hold; So machten's Ihr nicht wie Pius *), Auch nicht wie Gerold ^). 4 . Ihr wäret nicht wie Bloch und Holz, So hart wie EiS und Stein, Nicht also hoch, nicht gar so stolz, Ihr gehet auch den Frieden ein. ') Nieriker von Baden, damals Statthalter in St.Gallen. 2) Brandenberg von Aug/damals Statthalter zu Roschach. Joseph Bloch von Oberbuchsiten, Kanton Solothurn/ damals Subprior in St. Gallen, Verfasser einer kleinen Schrift für die Rechte des Stiftes. 268 5 . Nun Alle andern im Konvent Kehret auch wieder um/ Seyd nicht so blind/ nicht so verblendt/ Sonst kriegt ihr nie ein Fürstenthum. 6 . Ruft Fried' dem ganzen Land'/ Stimmt freudig All' zusammen; ES g'reicht Euch nicht zur Schand'/ Dann rufen wir alle Amen! v. 4 . Erfreue dich St. Gallisch Land/ Fürst Beda siegt/ Der Konvent erliegt; Ertönt Triumphgesang/ Ruft Pauken/ Trompeten/ Schallmeien/ Klarinetten. 2 . Der Landshofmeister i) ist nicht mehr/ Statt ihm ein Küenzle/ Müller und Heer! Ruhet nur Blöcher/ Nieriker und Brandenberg er/ Fürsten werdet ihr nimmermehr. D'rum stimmt ihr St. Gallische Männer/ Weiber und Kinder/ Jauchzet dem Greisen Beda Viktoria! 3 . St. Gallische Männer schlagt Hand in Hand/ Fürst Beda macht, frei unser Vaterland! Opfert ihm jauchzende Lieder/ Tönet dem würdigsten Beda/ Singet ihm Lob und Dank. H Baron Müller von Friedberg von Näfcls/ Kant. Glarus/ hatte auf Begehren der Landesausschüffe die Entlassung von der Stelle eines Landshofmeisters/ d. h. des ersten weit« liehen Beamteten des StifteS/ erhalten. 26S - 4 . Groß ist sein Geist, edel sein Herz, Freund dem Freunde und aller Rechtschaffenen, Der würdigste Mann ist Er! Blindes Konvent, was willst du mehr? Brandenberger und ihr Blöcher, Schweigt nun still, sonst lacht Euer alle Welt, Da ihr wäret so blind, Staunt über dieses edle Bild. L. 1 . Freut Euch, werthe Landesbrüder! Heute in vereinter Zahl, Singet frohe Jubellieder, Stimmt zusammen überall. Denn wie bald war eS gescheh'n, Daß wir uns gedrückt müßt' seh'n; Daß wir jenen Sklaven gleich Wären im Despoten Reich. 2 . Vrüdcr! hört an diesem Tage, Was für Freiheit ihr erlangt; Hebt dieß nicht so manche Klage? Die euch Stille oft verbannt, — Schmerzend war es euch zu tragen, Und ihr dürft es laut nicht sagen: O! wie oft in solchem Drang', War eS Euch, ihr Vater, bang! 3. Wann ihr denkt, von Jahr zu Jahren, Müßtcn's unsre Söhne noch Leider! gleich wie wir erfahren, Tragen dieses Sklavenjoch. Aber seht, die Lasten-Bürde Wurde durch die Mannheits-Würde Leicht und milder uns gemacht: Q! wer hätt' daran gedacht? 4 . Männer! — die so edel denken/ Ihr, ihr fühltet unsre Last; Diese that es schmerzlich kränken. Hatten jenen Schluß gefaßt; Trotz den drohenden Gefahren Keine Mühe sie nicht sparen, Lauften, reuten Tag und Rächt, Bis sie eS zum Ziel gebracht, u. s. w. 7 . Landes-Brüder! blickt und sehet, Unsern Landes-Vater dort; Glaubts, gerührt — Er vor euch stehet, Er giebt euch als Fürst sein Wort. Was er wird anheut zusagen, Werden wir in künft'gcn Tagen, Gleich als wie ein Testament G'siegelt legen — Euch in die Händ', u. s. w> (Dieses Lied ist auch gedruckt worden.) I'. 1 . Frisch und munter, brave Brüder, Die Fortuna lachet wieder Uns aufs neue lieblich zu, Bringt uns lauter Glück und Segen, Frohen Muth und Freud' zuwegen, Und den Frieden auch dazu. 2 . Ihr getreuen Deputieren, Welche das Geschäft anführten, Euch sei ewig's Wohl und Heil; Bis in ew'ge späte Zeiten Wird sich euer Ruhm verbreiten, Lob und Ehr wird Euch zu Theil. 271 4 . Und du Goß au wirft vor allen Unsern Herzen nie entfallen/ Haft zuerst den Muth gefaßt/ Uns den Fingerzeig gegeben/ Schwere Lasten abzuheben/ Die der Landmann so gehaßt. 7. Ueber Drückungen und Plagen Dörfen wir nun nicht mehr klage»/ Beda uns befreit davon. Beda/ Cölestin! unsere Vater/ Unsers Landes auch Erretter/ Ihnen sei des Himmels Lohn. 8 . Blast/ Magni! unsre Freunde/ Sie erkennet jede G'meinde; Denn es wurde bald bekannt/ Daß sie unsre Mittler waren Bei androhenden Gefahren Für das Stift und für das Land/ u.s. f. 15. Sonderbarer Vorfall in der Stadt Sr. Gallen/ am 27,. März 1798 <). SamftagS den 24. März/ um halb 11 Uhr Mittags/ langten drei Deputiere von Basel in dieser Stadt an. Sie hatten über Nachts in Hauptweil bei Junker Gonzenbach logirt. Ihre Ankunft mußte entweder schon vorher angesagt/ oder die dreifarbige französische Kokarde/ die sie trugen/ muß ein Aufsehen erregt haben. ES mag dem sei» / wie es wolle. Sie'konnten beim Ochsen (Wirthshaus) nicht zum Auösteigen kommen/ so viel Volk ') Zur Vervollständigung des S. 203 dieses Werkes von BaSler Abgeordneten in St. Gallen Erzählten/ wörtlich aus dem gezogen. / 272 hatte sich sogleich zusammengedrängt, und sie mit allerhand Beschimpfungen überhäuft. Appenzcller, Thurgauer, Bürger und Landleute sirömtcn vom Markte zusammen, und Augenzeugen versichern, daß der Tumult noch größer gewesen, als er im verflossenen Sommer im SttftShofe war. Einer der BaSler Deputieren versicherte daS Volk, daß er vom Fenster herab die Absicht ihrer Sendung erklären wolle, man solle sie doch nur auösteigen lassen. DaS geschah. Die De- Mitten stiegen aus, und einer aus ihnen, Fäsch, redete zum Volk und wollte selbes von den guten Gesinnungen der Franzosen überzeugen, indem er versicherte, daß sie gegen Niemanden etwas Feindseliges unternehmen würden, der nicht zur Unterstützung der Aristokratie von Bern gezogen wäre. Kaum hatten solches einige von den Bürgern verstanden, die den Bernern zugezogen waren, so durchrannten sie die ganze Stadt, zogen und rüsten alle Bürger auS den Häusern, sprengten hierauf die Thüre beim Ochsen ein, zwangen nicht nur den Sprecher, bei dem Volk zu rcvoziren, sondern er mußte diele Revokation auch schriftlich ausstellen. Der Tumult wurde deßwegen nicht gestillt; daS Volk lärmte immerfort. Der Bürgermeister der Stadt mußte dem Volke verheißen, daß die BaSler Deputieren noch heute abreisen werden. AuchHr. LandammannKüenzle und Panucr- herr Heer redeten zu den anwesenden Landleutcn und suchten sie von allen Beschimpfungen der Deputirtcn abzuhalten. Der Lärm dauerte einige Stunden fort. Abends um 6 Uhr, wo sich der größte Theil des Volkes verlaufen hatte, reisten die Deputieren aus der Stadt ab. Die Stadt war bei allen Thoren bewacht; der Magistrat ließ sie bis an die Grenzen begleiten. ES sollen ihnen dennoch Koch, Steine und Stecken nachgeworfen worden sein. Sonderbar ist's, daß Hr. Landammann Kücnzle, Hase li und Nütti sie begleiteten; daß ihnen in Goßa« die anwesende Miliz paradirte, und daß an diesem Tage beinahe alle LandeShäupter (sogar von Wyl) in der Stadt St. Gallen eintrafen. r?r 16 . Auflauf zu Bruggen, den io.April 1793 . Amman» Hedinger von Steinach wurde nach Brügge«, wo sich der Gr. Rath der Landschaft St. Gallen den 10. April versammelte/ vorgeladen/ um sich wegen deö Vorfalls in Arbon zu verantworten. Das Gerücht hievon verbreitete sich schnell in mehrern Gemeinden des Noschachcr Amteg, wo man auf die neue Regierung aus verschiedenen Ursachen, besonders aber wegen deS Franzosen-Geschäftes, nicht gut zu s prechen war. Ammann Hedinger erschien, von Zoo — 4 oo Mann begleitet. Dieser Auftritt war ganz unerwartet. Landammann Küenzle laS dem Volke den Brief deS fränkischen Generals Schauenburgvor, worin dieser zur schleunigen Annahme der helvetischen Konstitution die Regierung deS Landes St. Gallen aufforderte; daS Volk aber zeigte wenig Aufmerksamkeit dabei. Hedinger trat nachher auf, sprach lang vor dem Volke, laS eine Schrift ab, deren Inhalt noch nicht ganz bekannt ist, und nahm das Mehr auf, ob nicht daS die Gesinnungen des Volkes seien?-und daS Mehr war einhellig. Er soll viel von Religion gesprochen haben. Landammann Küenzle wollte ihn unterbrechen, indem es ihm als Landammann zustehe, das Wort zu führen. Aber man rief ihm zu, daß eö nun an den Ehrenmännern sei, zu reden. Er erinnerte an den Eid, den man an der Landsgcmeinde geschworen; allein man warf ihm vor, daß er drei Eidschwüre hinter einander gebrochen hätte. ES entstand großer Lärm und es kam zu einigen Schlägereien. Das Volk wollte besonders den Pannerherrn Heer heraus haben, dem auf den heutigen Tag soll Tod geschworen worden sein. Zum Glück fand er sich nicht in Brügge« ein, und er wurde durch einen Expressen gewarnt, sich in Sicherheit zu begeben. Der größte Vorwurf gegen die Regierung bestand darin, haß die Mitglieder derselben immer beisammen seien, Kosten verursachen und dem Volke nichts offenbaren, was wegen und mit den Franzosen verhandelt werde bis jetzt, wo nur 18 271 noch 6 Tage Bedenkzeit gegeben werde u. s. w. Er, Land- ammann, den man immer per Du titulirte/ hätte/ statt daö Kloster und die Herren zu bewachen/ die Soldaren gegen, die Feinde schicken sollen u. s. w. Der Schluß dieser Szene war/ daß der gesammte Landra'th das gutheißen mußte/ was die Steinacher u. a. m. TagS zuvor in Arbon verübt harren/ und sogar solches schriftlich herauszugeben genöthiger wurde. Ammann He ding er zog hierauf mit seinen Leuten ab und der Gr. Rath begab sich um größerer Sicherheit willen nach Goßau/ wo er zu seiner Bedeckung bewaffnete Mannschaft hatte. Die Bauern rissen bei ihrem Rückzüge den FrcihcirS- baum in St. Fidcn in tausend Stücke/ und bedrohten allenthalben die Französischgesinnten. Hedinger wurde nachher durch einen LandrathSschluß vom 16. März dazu verurtheilt/ daß er in allen Kirchhörinnen als ein Meineidiger sollte verrufen werden; daß er zwanzig Louisdor in den LandeSseckel und 10 dem Panncrherrn Heer geben/ und überdieß die starke Wache/ die diesem ^ gegeben worden / bezahlen sollte. 17. Urtheil des Kantonsgerichts des Kantons ^ Sautis vom is.Juli l798, gegen die/ welche im Wyler Amte die Freiheitsbäume unn gehauen hatten. Die Thäter/ welche drei Freiheitöbäume niedergehauen/ sollten: 1) An die Orte abgeführt werde»/ wo der Frevel begangen worden; 2) Dort Abbitte thun / und Z) Räch Maaß des Vergehens eine Anzahl Stockschläge empfangen. So erhielt einer 60 / ein anderer sto und ein dritter 25 Streiche. Die zwei ersten waren aus dem Untertoggcn- burg/ und dienten im Wyler Anne. Es wurden noch mehrere Angeklagte (meistens wegen antikonstitutioneller Rede«/ Betragen u. dgl.) im Klosterhoft von den Stadthatschieren mit einer konstitutionellen Prügelsuppe abgespiesrn. 275 18 . Note des Kapitels des Stiftes S't. Gallen, vorn Zo. März 1798, an die Regierung der alten Landschaft St. Gallen, über die Protestation des Fürftabtes gegen die von Seite des Stiftes abgetretenen hoheitlichen Rechtere. Hochlöbliche Landes-Negierung! So drückend die Umstände unsers Stiftes sind, und so gefährlich die Aussichten für unS von Tage zu Tage zu werden beginnen, so glauben wir doch nicht, daß es uns als Männern von Ehre gezieme, etwas freiwilligzu versprechen, oder wohl gar zu thun, was mit unsern Pflichten und Obliegenheiten im Gegensatze stünde. Mit Heucheln kann einer hohen Obrigkeit eines freien Landes nicht gedient sein, und wir glauben uns vor allen unsern Mitlandlemen herabzusetzen und zu entehren, wenn wir nicht alö freie Landleute unsere Gesinnungen gerade so, wie sie uns am Herzen liegen, dock mit allschuldiger Ehrerbietung gegen eine hohe Landesregierung äußerten. Immer wird unS das Zeugniß unsers Gewissens beruhigen, daß wir uns vom Unglücke nicht zu etwas verleiten ließen, waS uns vor dem ganzen ehrbaren Publikum Vorwürfe zuziehen könnte. Auf diese Grundsätze hin nehmen wir die Freiheit, die durch den hochg. Hrn. Landesstatthalter *) und Hr. Landrath Jak. Anton Egger^) von hoher Regierung wegen am 27 . oui-r. eingereichten Rote zu beantworten, und dabei, wie immer bis anhin, unsere Bereitwilligkeit zu allem, waS wir thun können, zu bezeugen. Wir setzen den wörtlichen Inhalt dcS Befehls voraus und dann unsere Antwort hinzu. 1. Schon auf die erste Anzeige, daß man von Obrigkeitswegen auf das Stift den Verdacht hatte, alö wenn das Kapitel mit seinem Fürsten einverstanden wäre, hat man von Seite der Kommission (des KapitelS) den 24 . curr. an eine hochlöbliche Landesregierung eine Note eingegeben, darin auf strengen Untersuch gedrungen, sich demselben, seiner Unschuld Jos. Ant. Müller von St. Georgen. 2) Von Wiesen auf Notkersegg. 18 * 276 bewußt, zu unterziehen versprochen. Wir waren aber nicht so glücklich / darüber eine Antwort zu erhalten/ sondern wur. den darüber/ ohne daß wir nur Gegengründe eingeben oder Verzögerung erhalten konnten/ mit 50 Mann Militär un. untersucht und »«verhört versehen. Das hochw. Kapitel erklärt hicmit noch einmal öffentlich, daß an dasselbe von seines Fürsten Gesinnungen/ Ab. stcht seiner Reift/ der Reise selbst Nichts von Hochselben ge. langet ist. — Daß oberwähnteS Kapitel also zu was immer für Absichten / die Regierung wieder an sich zu bringen/ oder die Abgabe derselben zurückzufordern, nie seine Einwilligung odcr Einverständniß gegeben habe, oder je geben werde, sondern pünktlich bei jenem Inhalte zu bleiben und zu verharren ge. denke, welcher in den zwei Deputationen mündlich und schrift. lich von seiner Seite geäußert wurde. — ES trägt sich an, die Rechtfertigung seiner Nichttheilnahme öffentlich zur Be. ruhigung dcS Landes bekannt zu machen. Daß wir aber keine Macht haben, als Untergebene unsere hohe geistliche Obrigkeit peremtorisch zurück zu fordern, das liegt zu helle am Tage, als daß eö eines Beweises bedürfte. Daß aber eine hohe Landesregierung Kinder auffordern wolle, von dem Vater in öffentlichen Zeitungen mit Hintansetzung der schuldigen Ehrerbietung unrühmliche Meldung zum all. gemeinen Anstoße zu thun, darüber hoffen wir, daß es nicht in der Gesinnung einer hohen Regierung liege, uns zu solch einem Schritte, der unserer Ehre eben sosehr als unserem Ge- wissen nachrheilig wäre, verleiten zu wollen. Die hohe Obrigkeit für sich mag thun, was sie für gerecht hält; aber Kindern kann dieß gegen den Vater nicht zugcmuthtt werden. ^<1 2 er 3. (Die Regierung hatte ein Inventarium, sowohl über die im Lande befindlichen Aktiva und Passiva, als auch über die außer Landes geschickte Waaren und wo solche sich befinden, vom Stifte verlangt und dasselbe zugleich aufgefordert/ den Kreditoren im Lande, welche es begehren, unverzüglich für ihre Forderungen hinlängliche Kaution zu leisten.) DaS Stift hat sich nie geweigert, den im Lande be. findlichen Kreditoren nicht nur Kaution, sondern sogar genügsame Hupotbeken zu gestatten, und läßt sich das um so 277 eher gefalle»/ da eS demselben äußerst wehe thun würde/ wen» andere Unschuldige an seinem Unglücke unverdienten Theil nehmen müßten. Da aber dasjenige/ waS im Lande sich nur an Unbeweglichem befindet/ alle Passiven im Lande außerordentlich übersteigt/ so hoffen wir laut den Bedingniffen und feierlichem Vorbehalt/ unter denen wir dem Lande die Freiheit und Unabhängigkeit zusicherten/ in so ferne der Gleichheit unserer andern Mitlandleute genießen zu dörfen/ daß wir in Rücksicht unserer MeubleS und anderer in'S AuSland geflüchteten Sachen so lange von der Inventur verschont bleiben dörfen / als eS im ähnlichen Falle jeder andere Landmann bleibt. Wir hoffe»/ daß wir ohne JemandS Einrede so lange können mit unserm eidlich anerkannten Eigenthum frei schalten und walten/ bis man uns darüber überweisen wird/ daß wir unS der anerkannten Gleichheit durch Verbrechen von waS immer für einer Art schuldig gemacht haben. 4. (Die Regierung hatte auf erhaltene Notiz von der Protestation des AbteS dem Kapitel angezeigt/ sie würde eine Wache von so Mann in das Stift St. Galle» / den Hof Wyl und in das Kloster Mariaberg zu Rorschach legen.) Wegen der militärischen Wache können wir nichts anders entgegensetzen / als daß wir «nS mit unserem innersten Bewußtsein beruhigen/ dieselbe nicht durch schlechte Thaten verdient zu haben / und daö Zutrauen zu einer hohen Landesregierung zu äußern / daß Hochselbige unsere Vertheidigung nach strengster vorhergegangener Untersuchung überzeugend finden und dann darüber beschließen werde/ waS Rechtens ist. Wir empfehlen indessen unS und das in unaussprechlichem Unglücke haftende Stift Hochdero milden und billigen Gesinnungen / und bleiben mit schuldigster Ehrerbietung und Respekt Einer hochlöbl. Landesregierung Stift St. Gallen, 30. März 1798. Ergebenste Dekan und Kapitel'). visi-ium 8sriA!>IIen,s, 30. Mürz 1798. Diese Note, von I. Nep. Hauntinger verfaßt/ obschon fie Einigen im Kapitel zu kriechend schien/ wurde durch zwei Abgeordnete der Regierung eingehändigt. 278 19 . Ueber die Proteftation des Fürstabtes Pan- kraz, 6. ä. Wien 9. Juni 1798 y. (Auszug aus einem Briefe an CelsissimuS/ vom 19. Juni 1798.) Mit der Proteftation muß eS einmal vorwärts gehen. Freilich werden unsere lieben Herren (Mitbrüder in St. Gallen) darüber riökiren. Allein ich halte mich an das Resultat E. Hochfürftl. Gn. in einem der letzten Schreiben. Durch Nachgeben wird ihr Schicksal nicht verbessert/ nur verlängert. Wenn irgend ein Theil der Schweiz als Compen- sation vergeben Werden soll/ —so werden wohl noch Manche ihr Schicksal mit uns theilen/ und dann haben doch E. H. Gn. unsere Existenz einstweilen erhalten und wird auch im schlimmsten Falle für die Existenz der Individuen reell gesorgt werden müssen. Freilich eine kleine Tröstung/ doch immer besser/ als National-Penston. Die Briefe von E. H. Gn. lassen wir allemal von un- serm Bedienten/ dem Schneider/ etwas früher/ als die Post ankommt/ so wie bewachen/ —und er bringt und trägt auch alle selbst zurück. Auch ist uns der hiesige k. k. Postkontrolleur von Huber sehr geneigt/ u. s. w. I. N. H. so. Relation über Druck und Verbreitung dieser Protestation y. Den 20. Juni ward der Druck der anbefohlenen Protc- stätion besorgt und das Setzexemplar von Hrn. KreiShaupt- mann eigenhändig unterschrieben und bcgnehmiget. Wir lassen einstweilen nur soo Stücke in Bregenz abziehe»/ weil binnen kurzer Zeit diese Stücke in die Moysche Augsburg er/ und auch in die Konftanzer Zeitung gesetzt und also genug werden verbreitet werden. Den 21 . Juni beriethen wir unö lange/ wie eS möglich werden konnte/ diese Protestation inö Land (die Schweiz) i) vi'ar. Sangs! lenso, S. 17L und ISl. -) Ebcnd. 27S zu bringen. Durch die ordinäre Post war es unmöglich, — Pfarrhcrrcn und treue Landsleute dörsten wir der schlimmen Folgen wegen nicht kompromittircn, — unsere im Stifte Wohnenden am allerwenigsten. Wir machten also unsere von E. H. Gn. anbefohlene Paquete zusammen, reiheten sie Amtö- wcise, und schickten die beiden KonverSbrüder Mang und Peter, den ersten durch Altstädten oben ins Land, den zweiten Noschach zu. Wir gaben ihnen die nöthigen Ver- haltungSbefehle zu ihrer Sicherheit und richteten es so ein, daß sie wieder außer Gefahr sein mußten, ehe die Exemplare vertheilt sein und Rumor machen könnten. Die AuStheilung wird meist durch hiesige Leute an Knaben, Weibsbilder re. geschehen, die sie ohne Argwohn an die bestimmten Orte tragen werden. Dann sind die ersten Ueberbringer undUeberge- bcr theils schon unsichtbar und auch unbekannt. Hr. H. — Th. — Br. Paul waren auch angewiesen, den zwei Brü- dern mit ihrem Rathe an die Hand zu gehen, aber ganz unsichtbar und ohne daß auch nur ein Argwohn auf sie fallen könnte, sonst sollten sie sich nicht damit abgeben. Diese Bruder weigerten sich nicht im geringsten, diesen Auftrag auf sich zu nehmen, sie versprachen sogar, es dahin zu bringen und einzurichten, daß einige der Patente an Kirch- thüren, auch etwa an öffentlichen Gebäuden, besonders herrschaftlichen, hangen sollten. Die Bekanntmachung im ganzen Lande soll, wo möglich, auf einmal geschehen, etwa Samstags Nachmittag, oder erst am Sonntag: .Die hier näher liegenden Aemter bekommen sie erst im Rückwege, die entfernter« um einen halben Tag früher. Ans Direktorium (das helvetische), den Kantonsstatthaltcr (von SäntiS) und übrige FreiheitS- götzen werden sie mit der Post folgen. Die Bruder gicngen Donnerstags etwa halb 3 Uhr beim elendesten Wetter (die Sache litt keinen Verschub) aufSt.Jo- Hann-Hö chst und Roschach, unterredeten sich da mit T. und Br. Paul und trafen Maßregeln üher die Verbreitung , des Publikats im Roschacher- und Romishorner-Amte, setzten zugleich den Termin der Publikation auf Samstag Abends, in welcher Zeit es an allen Orten und Aemtern zugleich sollte bekannt werden. Von dort reiferen sie bei Nacht noch auf 280 St. Gallen, wo sie nach Mitternacht circa halb 2 Uhr am Freitage eintrafen. Die Erscheinung des Publikats machte unsre lieben Hrn. Mitbrüder betroffen; das ist ihnen wobl zu verzeihen/ sie wünschten meist/ derselben überhoben zu sein; allein dem Befehle Se. H. Gn. wollte man sich nicht entgegensetze«/ hielten sich bei der ganzen Sache leidend und riechen den Brüdern/ den Moment ihrer Abreise nicht zu verspäten/ ehe sie gegriffen würden. Die Brüder machten also solche gute Anstalten/ und brachten eö durch geheime Expresse in's Wyler-, Goßauer- und LandsHofmeister-Amt dahin/ daß die Publirate alle so zu sagen auf einmal erschienen. In's Toggenburg wurden sie theils durch die zwei ordinari SamstagSboten/ theils durch Expresse geliefert/ so daß Samstags Abend circa 4 Uhr alles an seiner Stelle war. Die Exemplare wurden von den Expressen erst auf der Rückreise ausgetheilt/ am weit entferntesten Orte etwas früher/ an den nahen später/ damit nichts vorder Zeit durchblicken könnte. Das Rheinthal versahen sie in der Rückreise selbst auf verschiedene Weise. Freitags um Z Uhr Nachmittag verließen sie das Stift wieder/ giengen unter allerlei Verwänden in der Gemeinde Tablat/ St. George»/ Notkersegg u. s. w. herum und steckten den bekannt Getreuen manche Exemplare zu. Unterdessen zeichneten sich vorzüglich Hr. Pfarrer in St. Georgen und Altlandammann Locher auS; überhaupt glaubt man/ diese Protestation werde bei Gutgesinnten die schönste Wirkung mache«/ wenn sie nicht unterm Drucke stünden. Allgemein seufzet das Land nach Erlösung durch kaiserliche Truppen und sehnet sich wieder nach seinem Landesvatcr. Einige hüpften vor Freuden beim Anblicke des PublikatS; nun/ hieß eS/ man giebt doch noch ein Lebenszeichen und daS schon freut alle Guten und Getreuen. Sonst ist man über die Wirkung dieser Protestation getrennt. Einige (hier zu Hause) glauben, das Direktorium und seine Knechte werden stolz auf dieselbe herabsehen, sie vielleicht gar ignoriren oder höchstens nach Ablesung derselben zur Tagesordnung schreiten, inzwischen aber ihr boshaftes Tagwerk rascher beginnen und fortsetzen. Einige glauben. 281 dieses Publikat würde ihm und seinen Kommissarien die schon lange gewünschte Gelegenheit geben, daS Stift ganz zu eva- cuiren, und mit seinen Individuen noch tyrannischer zu verfahren. — Der ersten Gemeinde, T ab lat, wollten sie Äne Ehre anthun, und richteten eS also die Brüder, daß die Protestation Samstag Nachts auf den Sonntag zu St. Fiden, St. Georgen, Heiligkreuz und den Bildstöcken bei Benjamins und Schmidte und noch einem andern an der Heerstraße angepappt wurde, damit sie nicht sogleich weggezchrt, sondern mit Mühe müsse weggewaschen werden. Zu dieser Arbeit trug sich eine Tochter des alten ehrlichen Goldschmieds Bersin- ger an. Dieser Mann hat sich seit einiger Zeit außerordentlich ausgezeichnet. Innert diesem kurzen Zeitpunkte waren sie (die beiden Laienbruder) noch so glücklich, manch wichtiges Stück unsrer Habe zu retten und zu packen.- Den 23. Morgens gierigen die Brüder über die Berge hin- auf nach Altstädtcn, hinterließen beim Bären ein Päckchen Publikate an Ammann E. zurück-sammt einem Begleitbriefe, worin die Schuldlosigkeit der in St. Gallen wohnenden Herren angezogen ward — giengen nach Altstädten, verrichteten auch dort ihre Mission und im Rückwege theilten sie die übrigen Konvolute, inMarbach, Balgach selbst, an andern Orten durch Expresse aus, und kamen so glücklich hiehcr nach Hause. Auf dem Wege theilten sie bei 75 Exemplare aus (ohne die ex olllcio) und hätten noch mehr anbringen können. Die Zeit wirds nun lehren, ob wir noch mehr in torms xsrenri jn's Land schicken dörsen. Unter den von den Brüdern geflüchteten Sachen sind mitunter wichtige; z. B. daS Herz unsers fürstlichen Kardinals Sfondrati, das mittlere Kapitelsiegel und manche andere brauchbare Stücke. Auch für den Rest der noch wenigen guten Bibliothekbücher, die wir nicht alle fiüchten konnten, habe ich Hoffnung, denselben zu retten. Im Roschacher-Amte gieng mit der Protestation alles glücklich von statten. In Mörschweil, wohin 7 Pfarreien 282 am 24 . Juni ihre Kreuzfahrt hielten, und in Goldach wur- den sie öffentlich von der Kanzel herabgelcsen. JmTablat, Straubenzell und ganz Toggenburg hingegen wurden alle Exemplare von E r lach er und Kücnzle durch Kuriere zu Pferde abgefordert und eingebracht; der nach dem Goßauer- und Wyler-Amte geschickte Expresse er- schien auch mit allen ihm Vergebenen Stücken in St. Gallen wieder zurück. Ein Bleichcrknecht erkühnte sich, die Protestation öffent« lich im Klosterhofe zu St. Gallen zu verlesen, wo ihm eine große Menge Volkes mit Freuden zuhorchte. Später wurden noch Sendungen der Publikate von Mehre rau aus nach der Schweiz durch verschiedene Wege gemacht. 20. Relation über die Stifts-Bibliothek von St. Gallen im Sommer l7S8 9. Der Anlaß, warum die Archonten in Aarau eben jetzt die Bibliothek requirirten, war dieser. Kommissär Erlacher, NegierungöstatthaltcrBolt, und Unterstatth.Halder hatten schon mehrere Male unsere Herren (in St. Gallen) zwingen wollen, einen Katalog über unsere noch in St. Gallen liegende Bibliothek zu stellen. Ich vor meiner Abreise und die Zurückgebliebenen nach meiner Abwesenheit hatten es durch eine künstliche Unordnung unmöglich gemacht, ein Verzcichniß zu verfassen, so Laß eö die gleichfalls dazu verordneten Stadt- prediger Scherrer (ein Ehrenmann) und Wetter (ein I-) auch unmöglich fanden. Sie schrieben nun auf Aarau, daß es sich nicht der unbegreiflichen Mühe lohnte, daS ChaoS von alten Predigten, Aözetcn, Juristen und Theologen aus einander zu klauben und daß die Rational-Bibliorhek hier keine würdige Ausbeute erhielte. Diese Relation brachte die Archonten auf und war ihnen in Rücksicht der Impressen ncul Denn man hatte von unserer Seite alle Lücken, die auö der Flüchtling guter Bücher entstanden waren, mit aller Orten zusammen gesuchten Schlechtigkeiten so ersetzt, daß die Bibliothek für nur äußern Anblick wie vormal brillirte. Diarium LanZsIlouss. S. 314. 283 Nun erst entdeckte man den Spaß und machte die Requisition — die Vorläufer«! von mehrcrn dieser Art, die wir aber auf die nämliche Weise, und soferne unS die Geduld auszugehen anfangen sollte, — etwas schärfer beantworten werden. Anmerkung. Auf die öftern Aufforderungen der helvetischen Behörden an die St. Gallischen Ausgewanderten zur Auslieferung von Dokumenten, Effekten u. dgl. m., bezogen sich letztere immer und glücklich auf kaiserlichen Schutz und das Verbot, etwas in die Sclnveiz verabfolgen zu lassen. Der Bibliothekar Hauntinger drückte sich so aus: ,-Die „Bibliothckschätze sind alle schon im August k797 bis Jenner „und Februar 1798 geflüchtet worden, zu einer Zeit wo in „der Schweiz von einer gemeinsamen Regierung nur keine „ Rede war; ohne eigenen Befehl meines gnädigsten Fürsten „darf ich von dem Geflüchteten nichts nach Hause schaffen „lassen; laut kreisamtlicher Resolution vom 22. Mai steht „ alles Vermögen unseres Stiftes unter k. k. Schutze« ^). 22. Briefe u. dgl. m. Freiheit. Gleichheit. Erlacher RegierungS-Commiffair an die Bürger Aemilian Hafner Finanz-Commiss. und I. N. Hauntinger Com- niiss. Mit vielem Vergnügen ersehe ich auö Ihrem gestrigen an mich ergangenen, daß Sie verlangen etwas von mir zu wissen, welches ich Sie selbst befragen muß. Meines Erach- tcnS gehören die Dokumente, betreffend Häuser, Güter, Zinse, Kapitalien u. s. w. zum Inventarium, so ich wirklich angefangen. Sie werden laut inliegender daS Mehrere ersehen. Durch Zurückhaltung der Schriften wird meine Arbeit erschwert, aber dennoch vollendet. Freudig würde es für mich sein, so friedsam als nur immer möglich dieses Geschäft zu beendigen. Hr. JldcphonS wollte cS haben, wie er es bekommen. Er hat auch den Ruhm aller Orten. Vielleicht von seinen eignen Kollegen dürfte er Diarium Laugallvuss. S. 324. 284 wenig geschätzt sein. Ich werde in allen meinen Handlungen mich jederzeit auf Zeugen berufen können. Was sämmtliche übrige Bürger des Klosters betrifft, so seien Sie nur versichert, daß niemand in Schaden wird gesetzt werden, und der Respekt der ihnen gebührt gewiß jederzeit wird gegeben werden. Der ich mit aller Hochachtung bin, St. Gallen, den 23. Mai 17S8. Der Obige. 23 . Akkord wegen Silber mit Iud Levk. Zwischen dem Bruder MagnuS Julian,mit Vollmacht und im Namen des Klosters St. Gallen, und dem k. k. Herrn Hoffaktor Wolf, Levi und Kompagnie aus Hohenems, alS k. eS verkauft Hr. Bruder Mang an die Levi und Kompagnie 2ooo Mark Augsburg» Silber, die Mark AugSburger Gewicht per 18 st. 24 kr. Reichswährung. 2. Es sind auch heute schon 432 Mark und 13 Loth Silber nach der Köllnischen Mark des Hrn. Bruder Mang sein angeben mit ein quint per Mark gegen AugSburger Gewicht Ersatz gewogen worden. Das weitere Silber verspricht Hr. Bruder Mang gelegentlich vorzuwagen. Zur sichern Festhaltung sind zwei gleichlautende Akkord verfertiget worden, und einem jeden einer zugestellt worden. So geschehen, Mer er au, den 3. Mai 1798. N. B. Diese gewogene 432 Mark und 13 Loth Silber stehen in zwei Kisten vcrpetschicrt mit deren Levi ihr Pett- schaft in Handen deS Hrn. Bruder MagnuS. BruderMangnustzulian im Namen Wolfl-evi etOomx. des fürstlichen Stiftes St. Gallen. k. k. Hoffaktor von HohenemS. Ob die 100 Mark Silber von Neu-St. Johann in obiger Rechnung mitbegriffen sind, ist unbekannt. Im Hofe zu Wyl fand man noch am 19. Juli drei Dutzend Becher, 30 Bestecke und Löffel und anderes mehr von Silber, und kam der Verwaltungökammer von SäntiS in die Hände. L85 24 . Brief von Metzger Anton an Bruder Mang. Bester Bruder! Diese Nacht ungefähr um 10 Uhr bekam dieses Bricfle; es sollte in Eile fort, weil die Lage gefährlich ist, und ich bin selbst im Verdacht wegen der Boten Bezahlung. Die Herren sind auf's Schärfste bewacht, daß keiner weder aus noch ein kann. Was die Sache für einen AuSgang nehmen wird, weiß ich nicht. ES scheint sehr schlimm. Das beigelegte Bricfle ist von N. Heut den 26. (Juni) Abends ist die Wache ange- kommen. Anmerkung. Dieser Brief datirt sich von Bekannt- machung der Protestation des Abtes Pankraz vom 9. Juni 1793. 25. Brief von Metzger Anton an denselben. Bruder Mang! Diese Woche machst du den Herren und vielen Leuten bang. JmNoschacher undLandShofmeifteramt ist die Sache gut und recht ausgerichtet worden. An dem Boten im Landshofmeifteramt hat es nicht gefehlt, er hat seine Sache ausgeführet, wie ein wahrer Bot. Jedem, dem er'S geben mußte, hat er eS eigenhändig gegeben. Der Hauptmann auf dem Rotmonten war der letzte, der es empfieng, nur wünschet Alles mit Sehnsucht, daß der österreichische Wind den Himmel in Bälde ganz aufheitern werde und den Regenwind mit seinem garstigen Nebel vertreiben würde, damit die Bauern wieder ihre Früchte sammeln können wie ehe und allzeit. Wirklich geht es den hiesigen Leuten, wie jenen, die vor Uebermuth nicht mehr wissen, was sie speisen mögen. Man darf sie nur ein paar Tage bei Wasser und Brod , einsperren und sie nehmen alles mit Dank an, was man giebt. Er mag heißen, wie er will, wenn er nur F. — (fürst- lich?) heißt. Der Bot ins Wyleramt -ist der einte so geschickt als der andere, der Statthalters und der Bot. In St. Fi- H P. MagnuS Hungerbühler, Statthalter in Wyl, hatte das ihm zugesandte Paket Protestationcn nach St. Gallen zurück- 286 den ist es an das Schnlhaus und die Kirche angeschlagen worden. Aber morgen halb 6 Uhr ist das am SchulhauS durch den D. und Schlosser verwischen worden/ das andere an der Kirche etwas später durch den Weibel weggethan worden. Hat nichts zu sagen/ eS erfahrtS die ganze Schweiz/ nicht nur daS St.Gallische/ weil noch genug sind/ die eS einander bieten wie die Schuhe. Die Soldaten/ die jetzt die Wache im Kloster halten, sind recht braf. Wenn schon Städtler darunter sind/ so verlangen sie am Fasttag doch kein Fleisch *) und sind mit allem zufrieden/ auch nicht scharf mit passiren lassen. Meine Examen werde ich mit der Zeit mündlich erzählen. Der letzte Brief vom Samstag würde sehr erfreuen/ wenn er wahr wäre; ich dachte, er ist halt/ er ist vom Br. Mang. Die übrige Brief hat HrS. am Morgen frühe durch die Stofflerin erhalten. Ich ende mit unterthäniger Empfehlung an meine Herren/ wie auch an P. Großkeller, saget ihm/ diese Woche habe Las Teufcl- holen wollen angehen. A. L. M. 36 . Brief Hrn. S. an N. N. vom 27. Juni i7S8. Das Verhör in St. Gallen. Gestern ward ich vom Nachtessen durch Hr. Präsident Küenzle wegberufen. Er zeigte mir an/ daß Militär vor das Stift kommen werde/ und die strengste Inquisition über die Publikation des Proklamaö werde gehalten. Ich fragte/ wann es kommen würde? Antw. Er wisse eS selbst nicht recht gewiß/ vielleicht heut Abend noch — (v!L. er bestimmte eö präzise auf 7 Uhr Abends/ wie ich sicher geschickt. Dafür erhielt er natürlich schlechten Dank und ward in einem nach Mehrerau bestimmten Briefe/ der so anfangt: „ i" „Wyl wird eine HundSfuderei über die andere ge> „spielt" — ein Grillenfänger/ Projektmacher/ ein engherziger/ niederträchtiger/ übermüthiger Mann geheißen. View- 8sng»ü- S. 2l4, 2IL. ') Eine frühere Wache / von Wick aus Niederbüren kom- mandirt/ hatte am Freitag und Samstag Fleisch zu essen verlangt/ wa» damals im Stifte St. Gallen eine noch unerhörte Sache war. Ebend. S. 13. 287 weiß. Ich sagte ihm nur, daß ich ein gutes Gewissen hätte, so wie meine übrigen Mitbrüdcr; ich werde daS Militär unerschrocken abwarten, wenn auch Franzosen kommen sollten. Küenzle sagte hierüber: eS wäre aber gut, daß jene, die kein gutes Gewisses hätten, sich noch bei Zeiten davon machten. (Es hätte kein einziger mehr entfliehen können, weil die Wache in der Stadt schon Niemand mehr herausließ.) Hcul.° frühe wurden also vor das KantonSgerichr (?), das aus Unterstatthalter Halder aus der Stadt, Br. Grob von Wattweil, reformirker Religion, als Präsident, Br. Egger, und Zollikofer als Sekretair, bestand ^), berufen: Portner Joseph, der Untcrportner, der Portenbub, Metzger Anton, die Bruder Thadde, Othmar und Kaspar, und Hr. Benedikt, weil dieser von Mehr er au her gekommen sei rc. und dann endlich meine Person. Br. Unterstatthalter sagte, er habe nach genauem Untersuch bemerkt, daß ich ihm letzthin nicht alles so genau angezeigt, wie ich hätte können und sollen. Ich werde also) um größeres Uebel zu verhüten, eine treue Relation vom ganzen Hergänge der Sache geben; man habe sich auf mich ' berufen, der ich alles am besten wüßte re. ^). Eben so der Länge nach Br. Grob, und ich hätte gerne gesagt, ich könne besser predigen als sie. Ein bis- gen unwillig über diese lange Predigten sagte ich endlich: ! es seie mir ganz auffallend, daß man mir Vorwürfe mache, I als hätte ich letzthin die Wahrheit nicht geredet; eS sei nicht meines Thuns, Unwahrheiten vorzubringen; ich erkläre mich wie vorgestern, daß ich von diesem Prokltnna (des Abtes Pan- kraz ä. <1. Wien 9. Juni 1798) nichts gewußt, keinen Antheil daran habe, auch nicht das Geringste an der Publika- tion desselben beigetragen habe; das kann ich aufrichtig sagen; weiter lasse ich mich nicht quästionircn. Dieses beleidigte die Herren sehr. „Warum, hieß eS, sollte man Sie nicht quä- H Nach einem andern Briefe gehörte auch noch Küenzle und Lendenmann von Trogen zu dieser Kommission, auch ein Falk. 2) Die oben bezeichneten, früher verhörten Personen müssen sich ohne Zweifel auf den Briefsteller S. berufen haben. 288 stioniren dürfen? Da Sie Obrigkeit sind/ist es doch unglaublich/ daß Sie von der Sache nichts gewußt! Bruder kommen nächtlich wider alle Ordnung inS Kloster/ bleiben dort mehrere Stunde» / und Sie sollen nichts mit ihnen geredt haben? sollten nichts von der Sache wissen? — Ich wollte mich verantworten; aber eS ward dazwischen geredet und man schritt weitere. Nun sagte Br. Halber: „ES ist bekannt/ daß sie die Korrespondenz nach Mehrerau führen; hat man ihnen nichts von dieser Sache zugeschrieben?« (Man drohte nun dem Briefsteller seine Papiere untersuchen zu wollen/ waS aber auf seine muthige Unerschrockcnheit hin unterblieb.) Nach einem langen fast unerträglichen Zuspruch entließen sie mich. — Ich wünschte einmal von einem österreichischen Husarenregimente Anführer zu sein; ich wollte diesen Herren ei «anderes Examen machen. Von den übrigen Herren ward Niemand berufen. Die Morsch weil er sollen auch Militär bekommen haben und auch dort soll ein strenges Examen vorgegangen scin^). Weitere Frucht dieses ProklamaS weiß ich keine — sehen Sie z»/ daß cS eine bessere habe/ sonst- Unsere Wache besteht aus 24 Man«/ 12 aus der Stadt und 12 vom Lande; sie betragen sich sehr höflich und stille. Hr. Mang schreibt mir heute/ er habe vom Schlat- ter von Bischofszell vernommen/ daß Hr. Dalberg ein gleiches Proklama wegen Bischofszell und Arbon herausgeben werde/ aber vielleicht mit befferm Erfolge. Der Name des Herrn sei gebenedeit! Wir sind für die Ewigkeit gemacht und die Zeit geht geschwind vorüber.- P. B. N. S. Ihren Brief habe ich heute richtig erhalten: Ihr Trost ist — so — so! — ei n 2 n li A 0 d n L 6 S tt L m L a lr z> N n il 1 d h d ') Weil mehrbenannter Aufruf des AbteS Pankra; bei der u Kreuzfahrt von 7 Gemeinden daselbst öffentlich von der Kanzel be- Z kannt gemacht worden war. ^ S89 27. Brief des Baron W. an N. N., vom 28 . Juni 1798 . — —Ich berichte Sie, daß das letzten Samstag in einigen Gemeinden verlesene Mandat oisissiini bei der der- maligen Regierung nicht wenig Sensation gemacht hat. Die Bauern scheinen im Durchschnitte gut gesinnt; desto schlimmer ist aber ksr» ooZnita hierüber zu sprechen. Das fürstliche Stift ist mit 6o Mann bewachet und keinem der Hrrn. Kapitularen der Ausgang gestattet. Blum ist gestern oder vorgestern nach Paris verreiset, ob aus Furcht vor möglicher Ahndung, oder aus Aufträgen der Landesregierung? ist mir unbewußt. Letzteres scheint mir wahrscheinlicher, wenn ich darin den gewagten Schritt der Bewachung des fürstlichen Stiftes beherzige. Auch solle der Sekretär des letzten Sonntag abgereisten ErlacherS in Roschuch wirklich zum Verkauf der Mischen Güter schreiten, u. s. w. Von den Franzosen bemerkt man zur Zeit noch keine Bewegung, welches mich vermuthen läßt, daß sie entweder mit Sr. (kaiserlichen?) Majestät wegen der St. Gallischen Landen im Einverftändniße stehen, oder, daß sie durch ihr allfalsiges Vorrücken die Oesterreich er ebenfalls herüber zu locken fürchten und sich zu einem kräftigen Widerstände noch zu geringzählig und zu schwach fühlen. Ersteres wäre sehr zu wünschen. Dadurch würde das fürstliche Stift und das Land mancher Gräuel-Scene überhoben. Wenn aber dieses nicht ist, so ist jede Minute Versäumniß von Seite österreichischer Unterstützung Gewinnst für die Franzosen und ihre Anhänger dieser Erde. Die Regierung beschäftigt sich mit Konstituirung der hochw. Hrrn. Konvemualen zu Sr. Gallen, über den Urheber des fürstlichen Proklamas (denn allenthalben wird es als unterschoben von der Regierung ausgeschrieen) und über die Art, wie es den Gemeinden zugeschickt worden — und wahrscheinlich werden diese Quäftionen zuerst aufgelöst sein müssen, bevor die Franken mit Thätigkeit eintreten werden. 19 290 Im Ganze» herrscht die gespannteste Erwartung und Jeder- mann seufzt nach Rettung. Die Guten wünschen sie von Nord und Ost, die ungleich schwächer« Bösen von Westen zu erhalten. Wenn Sie Sr. hochfürstlichen Gnaden schreiben, so bitte ich Höchstselben dringendst anzugehen, von Sr. Maj. die schleunigste Hülfe zu erwirken zu suchen; denn daS Wohl drö fürstlichen Stiftcö und so vieler rechtschaffen denkender und von Blindheit wieder ganz zurückgekehrter treuer Unterthanen hängt einzig von österreichischem Schutz, welchen der gütevolle Allvater segnen wolle, ab, u. s. w. R. S. Dürfte ich Sie wohl noch beineben bitten, mich nur mit Wenigem von der wahren Lage der Sachen freundschaftlich zu unterrichten, ob wirklich Rettung nicht nur zu hoffen, sondern auch nahe sei? Ob man wirklich auf thätige Hülfe bestimmt zählen könne? u. s. f. 28. Brief von H. an N. N., vom 28 . Juni 1798. -Streng sind unsre Hrn. Mitbrüder bewachet. -Ich besorge die Deportation einiger unserer Mitbrüder—und vielleicht bald einen Priestereid, der die Emigration mehrerer bewirken wird. Wäre das fürstliche Proklama durch 10,000 Oesterreichs publizirt worden, wäre es freilich für uns weniger folgevoll und nachdrücklicher gewesen. ES wird sich zeigen, — was Schauen bürg und Napinat dazu sprechen werden. Viele sehen das Proklama als ein unterschobenes Stück von den Hrn. Emigranten in der Mehrerau an. Sie sehen, daß nun Hülfe und Nachdruck — und zwar eilige, nöthig ist. — Ob nicht ein Kurier au den Fürsten abzusenden? — 29. Brief von B. an H., vom 27. Juni 179 8 . DaS Publikat Se. H. Gn. ist für uns ein fataler Streich. Warum, wozu so voreilig?«Jst die Verheißung des zu an- gedeihendeu Schutzes, die Erfüllung desselben will ich sagen, ist sie nahe? Ist dieses, — dann ohne Sorgen! Ist sie aber noch ferne, was wird unterdessen, und was muß mit uns und , 291 aus uns geschehen? Wenn die Franken kommen/ welches von den weltlichen Herren allgemein gesagt wird/ — wie wird man uns ^handeln? Erlacher sagte schon Sonntags morgen vor seiner gleich darauf erfolgenden Abreise nach Zürich und Aarau: er wolle sich den Tod trinken (erfrühstückte)/ wenn nicht alle Pfaffen/ die noch im Kloster sind/ nach Aarau geführt und dieKöpfe verlieren würden! Das Nämliche sagte sein Bedienter an verschiedenen Orten. Zwar Drohungen/ — aber wenn nur etwas davon in Erfüllung gicnge!-- Erlacher schrieb zurück und verordnete uns auf das strengste zu bewachen/ sonst müßten und würden die Franzosen kommen. Er sagte in seinem Schreiben zuverläßig/ er könnte nicht ruhig sein/ so lange die Pfaffen noch im Kloster wären oder noch Köpfe hätten.--- Indessen sagten die Städter/ sie wollten um daö Leben der Herren (im Kloster) keinen — mehr gebe»/ wir würden nur bewacht/ um für die Franzosen aufbewahrt zu werden/ nach Aarau-. ES war sogar der Antrag/ eine Schildwache in die Kirche zu stelle«/ um uns die Kommunikation gänzlich abzuschneiden: Volt auö wichtigen Gründen widersetzte sich. Indessen suchten wir/ wie immer/ eine Nachricht mündlich auf Mehre rau zu schicken noch selbe Nacht. Löcher finden wir/ die uns im Fall der Noth dienen könnte«/ mir wenigstens ! — doch werden sie nicht gebraucht. Wir fanden Gelegenheit/ es noch um 10 Uhr nach St. Fiden zu berichten durch den Tafelkoch/ der endlich wie die übrigen ausgelassen wurde/ die sonst nicht im Kloster zu schlafen pflegen/ u. s. w. 30. Brief von S. an N. N., vorn 29 . Juni 1798. Heute Abends gegen 7 Uhr ist das Militär vom Stifte wieder abgezogen. Es betrug sich gut.-Ich kann Ihnen von hier aus nichts Neues schreiben seit vorgestern. Von Wyl läßt mir Hr. I. sage»/ daß die Franzosen die ganze Höhe vom Wylerberge bis auf Oberbüren aufgenommen hätten. 19 * 292 31. Brief desselben an den Nämlichen, vom 30. Juni 1798. Ich erwarte bis jetzt/ cS ist bereits 4 Uhr und habe Ihre» Brief noch nicht empfangen.-Eben jetzt kömmt Hr. Benedikt zu mir und sagte/ Br. Küenzle habe seinen Vater ermähnt/ ihn mit sich nach Hause zu nehmen; dieser war wirklich in dieser Absicht hier (schon zum dritten Mal hat Küenzle die Ermahnung an ihn ergehen lassen): die Nr» fache ist/ weil die Franzosen nächstens kommen dörftn, die l?3tre8 nach Aarau zu führen ^). Küenzle sagte mir vor einigen Tage»/ daß/ wenn eine fremde Macht kommen sollte/ wir daS erste Opfer sein müßten. Das sind freilich eitle Drohungen; da aber Küenzle seine Drohungen gewöhnlich auszuführen pflog/ so läßt sich die Sache überdenken/ u. s. w. 32. Politische Ansichten und Aeußerungen des Schultheiß von Steiger über die Schweiz ^ im Frühling 1798 Von sich oder auch nur von seinem Kanton (Bern) sprach Herr von Steiger keine Sylbe/ nur vom gemeinsamen Vaterlande. Er glaubte/ die Geistlichen könnten und sollten durch Religionsbegriffe auf die wahren im Lande zurückgebliebenen Patrioten und durch politische Grundsätze aus das Volk wirken. ES müßte aber sehr vorsichtig dabei zu Werke gegangen werden. Nichts wäre schädlicher, als partielle/ kleine Explosionen/ — das Ganze müßte zuerst organisirt/ und auf den größten Theil sicher gerechnet 1) Auch Ammann Egg er und Ztprian von Goßau verlangten ihre Söhne/ die noch in Schwaben waren, zurück; aber diese erschienen noch eine geraume Zeit lang nicht, theils um ihre Studien zu vollenden, theils um dem Willen deSAbtes zu entsprechen. 2) Wörtlich aus der Relation einer Unterredung gezogen, welche Lr.v. Srerger m Bregen; auf seiner Reise nach Wien mit drei St. Gallischen Geistlichen hatte. viar.SsiigsilLnss, d. 23. Mai Es- werden können, ehe eine Komrerevolution von der Nation zum Ausbrnch kommen dürfte. Die französischen Plackereien, Requisitionen aller Art, Aushebung und Unrersieckung unter das Militär und andere Sachen, die nun bald ihren raschen Gang nehmen würden, könnten und würden das Volk nur zu gut daran erinnern, was es verloren und nun dafür eingetauscht hat. Ohnehin glaubte er, daß eS unmöglich sei, daß die Schweiz in diesem KonstitutionSftande verbleiben könnte, und wenn auch der Friede zu Nastadt sollte beschlossen werden, so möchte dennoch dieser Friede einen Krieg alsobald nach sich ziehen, so wie jener von Camps-Formio den Krieg mit der Schweiz nach sich gezogen hätte. Dann aber müßten die Schweizer um so weniger müßige Zuschauer bleiben, weil sich sonst ihrer beim Frieden Niemand interessiren werde, und wenn dann von den koalisirten Mächten ihre alte Ordnung der Dinge sollte zurückgestellt und garantirt werden, so müßten sie dieses auch mit etwas Großem verdient haben. Ohnehin wäre die > Schweiz der beste Kriegsschauplatz gegen Frankreich, weil ! dieses einzig gegen die Schweiz einige offene Grenzen hätte. Krieg müßten die Franken von Außen haben, weil sonst bürgerliche Kriege von Innen bei der Rückkehr der Armeen entstehen könnten, und auch darum müßten, weil sie ihre Armeen nicht besolden, viel weniger die verheißene Milliarde bezahlen könnten, und so lange Frankreich nicht gedemüthigt wäre, wären alle Thronen seiner heimlich-schleichenden Untergrabung ausgesetzt. Er mahnte uns, daß wir mit Briefen und Depeschen, welche über andere, als kaiserliche Posten müssen, sehr vorsichtig zu Werke gehen und bewies es aus seinem Beispiele, daß Briefe an ihn und von ihm öfters unterschlagen worden. -— Am Ende fragte er noch mit aller Ehrerbietung dem Muttergottesbilde von Einstedeln nach, und zeigte Freude, als wir ihn richtig versichern konnten, daß daö ächte gerettet worden sei, u. s. w. 33. Schreiben desMarianus Herzog, der Ge- ! neral im Chorhemd genannt/ von Ein- ^ siedeln, an Hrn. Ae-^). > Dieser Brief ist merkwürdig wegen der Schilderung der Stimmung in einigen Kantonen der Schweiz im Frühling 1798/ wegen Erzählung der Gefechte der Franken gegen den Kanton Schwyz u. s. f. Ich bin durch Widriggesinnte beinahe aus meinem Wirkungskreise gesetzt. Denn i) hat Schauen bürg auf mei- i nen Kopf 200 LouiS d'o r geschlagen; und 2 ) hat man mich bei meinen Obern als die nächste Ursache von Einsiedelns Unglücke angeschrieben. Doch ich bin unccr Gottes Leitung ! schon so vielen Verläumdungen entgangen/ und bei schon so lange dauernder Todesgefahr immer sicher erhalten worden. Ich bin also noch immer entschlossen/ für Religion und Vaterland alles zu thun, was immer rechtschaffen Denkende von mir fordern. Die Unglücke Einsiedelnö und des gutdenkcnden Schwcizer- volkeS sind Ihnen bekannt/ aber die wahre Lage ist Ihnen gewiß nicht bekannt. Man wird Ihnen sage»/ die innern ! Kantone hätten die französische Konstitution angenommen; ^ Sie wissen aber/ daß die Verbreitung dieser Sage schon lange eine Finte der französischen Proselytenmacher ist. ES geschah in den innern Kantonen nichts anders / als daß durch den französischen TerrorismuS daS Volk zum Schweigen gebracht wurde/ und die Despoten der Schweiz zum lange gewünschten Endzwecke gelangte« / eine provisorische Regierung -) Dieser Beief wurde für so wichtig gehalten/ daß man glaubte, der Landvogt in Bregenz sollte eine Kopie davon an den k. k. Gesandten zu Rastadt, Grafen vonLehrbach, schicken. Olsrium Lsugallense. Vom Briefsteller Mar. Herzog heißt es ebendaselbst: »er „scheint über den Charakter mancher wichtiger Männer Kenntniß „zu haben-, weißt durch immer unterh altene und wöchentlich durch Expresse wiederholte Korrespondenz die „Stimmung der innern Kantone vielleicht besser, als immer Je- «mand in diesen Gegenden." 295 einzuführen, deren Häupter oder Triebfedern anS den Schlimmsten bestehen , die aber an ihre Spitze, um daS Volk zu täuschen/ einfältige/ aber ehrliche Männer stellen/ mit denen sie, wie mit Marionetten-Figuren spielen. Um Witzigere und Eutdcnkende zu entfernen/, erwählt man Wahlmänncr/ die man einstweilen unter den Zwang der Direktoren als Geiseln nach Aarau schickt. Uebrigenö wird öffentlich an der schweizerischen StaatSverfassung nicht geändert/ heimlich aber wird die Freiheit und daS Wirken des Volkes entkräftet. Das/ werden Sie sage» / ist schon übel genug. Ich aber bin einer ganz andern Meinung und halte diese Aenderung für eine glückliche Krisis, obschon sie wehe thut. Denn die Bösdcnkenden/ die ohne selbe noch immer im Busen, wie eine verborgene Schlange, würden genagt haben, werden entdeckt und diese vergifteten Säste werden, obschon gewaltsam, von den guten einmal abgesondert. Ohne selbe würde das Mitwirken einer fremden Macht immer verdächtig gewesen sein, und selbst der Kaiser, wenn durch selben dem Volke die Vorurtheile seiner wankenden Freiheit nicht wären benommen worden, würde als ein Feind durch die Intriguen der Franken betrachtet worden sein. Wie denkt aber das Volk? werden Sie fragen. DaS gemeine Volk überhaupt in Schwyz, Uri, Unterwalden, - in den 2 Gemeinden von Zug, Aegeri und Menzingen, im Oberland, in den freien Aemtern, im Gasier und Utznach, selbst in der March, sogar ein ziemlicher Theil der reformirten Glarner wünscht nichts so sehr, als unter dem sanften Szepter deS Kaisers seiner Religion getreu zu sein, und die ihm durch die Huld Sr. K. Majestät zugestandenen Freiheiten mit treuer Ergebenheit an das Haus Oesterreich zu genießen. (??) DaS Volk, daö unter dem Drucke der provisorischen Regierung schmachtet: sobald eö treues Kommando, Hülfe an Munition und Waffen, auch Unterstützung von Truppen erhält, so lebt eö gewiß wieder auf und zu den vorgemeldten schlagen sich ungezweifelt die von Luzern, Solothurn, Freiburg und ein großer Theil vonBern. Die von Zürich haben mit sich selbften genug zu thun, 296 und waS widrig ist, ist nicht zu fürchten. Freilich ist die arme Schweiz und sonderbar das Volk nicht mehr im Stande/ durch Geld Hilfötruppen zu vergüten, wohl aber durch für daS Haus Oesterreich vortheilhafte Verträge. Wie muß man dieses heickliche Geschäft anfangen? Sie werden denke»/ es könne nicht anders/ als durch Krieg geschehen. ES ist wahr/ wenn der Krieg zwischen dem Kaiser und Frankreich auöbricht/ so ist die Schweiz ohne Krieg nicht zu retten/ und sollte cS Krieg geben/ so glaubte ich/ cö wäre sehr glücklich/ wenn er unmittelbar in der Schweiz eröffnet würde/ und zwar so/ wenn die Hauptmacht/ die in der Schweiz agiren sollte/ durch das Thurgau nach Zürich vordringen würde/ da unterdessen ein KorpS von etwa 6000 Mann/ besonders Scharfschützen/ etwas Husaren durch daS Sarganserland in die innern Kantone hilfSwcise eindringe»/ und mit sich nebst etwas Kanonen/, besonders für die entwaffneten Schweizer nebst Munition/ die man noch gerne zu seiner Zeit bezahlen würde/ auch Waffen mit sich führen würdet. Die Pässe gegen Veltlin und Bünden/ nicht wegen den Bündnern/ die überhaupt gut sind/ sondernden Cisalpinern/ sollten genau verwahrt werden. Sonst wüßte man schon sichere Wege diesen HülfStruppen sichern Durchpaß zu verschaffe«/ und die Vereinigung der schweizerischen Völker vorzubereiten. Sollte aber der Frieden gesetzt bleibe«/ so bin ich noch besser getröstet; denn ich habe nicht bloß Nachrichten/ sondern untrügliche Beweise/ daß durch den Frieden der unsrtge Theil der Schweiz an den Kaiser fallen werde. In welchem Falle es unglücklich wäre/ wenn diese Theilung noch so lange verborgen bleiben würde/ bis der seinem Auöbruche so nahe und schreckliche Bürgerkrieg in der Schweiz ausbrechen würde. ES ist zwar das Volk einzeln durch die Regierung gedrängt/ aber allenthalben aufgebracht/ und fängt sich nach und nach wieder zu verbinden an. Bricht der Krieg/ der Bürgerkrieg in volle Flammen Oesterreich hat den Krieg in der Schweiz im Sommer 1799 zum Theile nach diesem Plane geführt. 297 aus, dann weiß ich nicht, ob sich nicht wieder die Thronen, nebst den Franken noch ein neuer und weit um sich fressender Feind entspinnen werde. Denn ich sehe Alles auf die Regierungen mißtrauisch, und weiß nicht, ob man daS Zaudern nicht auch zu weit treiben könne. Das Volk, wenn cS einmal Meister wird, fürchte ich, findet in diesen Zeiten allenthalben Nachahmer. Denn allenthalben höre ich, ist man gleich sehr über falsche Politik aufgebracht; leitet man aber bei Zeiten daS noch gute Schweizervolk, mißbraucht der Wien er Hof seine aufrichtige Neigung nicht, schließt er ein Bündniß mit ihm, so erhält er ein treues, verbündetes Volk. Im widrigen Falle möchte den Cisalpinern, Venc- tianern, selbst deutschen, mißvergnügten Völkern eine schreckliche Fackel des Aufruhrs vorgezündct werden. ES brauchte freilich auch im FriedenSfallc etwas Truppen zur Exekution; aber vielleicht wenn die Sache schleunig und vernünftig eingeleitet würde, brauchte eS wenig feindliche Schüsse. Sie werden aber sagen, wie cS doch zugieng, daß die Schweiz sobald die fränkische Konstitution annahm? — Sehen Sie, durch geheime militärische Einrichtungen wurde selbe schon vor 5 Jahren gegründet. Es waren in der Schweiz nebst gefährlichen Militär-, Litterar- und zwei politischen Gesellschaften besonders 2 KlubS: ein politischer im Kanton Kuzern, Unterwalden und denselben Gegenden, unter denen sich besonders viele Geistliche befanden, und ein terrorirender im Zürichergebiete und dasigen Gegenden. Man sah schon lange vor, daß sich die innern Kantone widersetzen würden; man suchte sie also schon lange durch kostspielige KriegöauSzüge y und Gesandtschaften theils zu entkräften, theils ihre Leute zu verführen. Am letzten NeujahrStage wurde die Annahme der provisorischen Regierung festgesetzt, alsobald wurden beliebige Gesandte nach Bern begehrt, wo die Mittel verabredet ') Ist hier etwa der Zug an die Grenzen »ach Basel, 1792, gemeint? wurden. Im Hornung wurden auS den innern Kantonen Truppen nach Bern geschickt/ die daselbst sollten gefangen werde»/ und für die Anuahme der Konstitution alö Geißel in den Händen der FranMn bleiben. Allein eS geschah nicht- Unterdessen kapitulirtedoch Bern/ Freiburg undSo- lothurn. Basel fiel ab. Zürich war zertheilt/ St. Gallen gegen seinen Fürsten aufrührerisch/ die March im Kanton Schwyz rebellisch re. Unterdessen ließen sich die übrigen Kantone nicht erschrecken. Die zwei Städte Luzern und Zug allein waren fränkisch gesinnt/ das übrige Volk aber verband steh durch heilige Eide wider die Konstitution. Die Truppen/ um die Kriegsmacht der Kantone zu zertheilen/ wurden wie- ^ der aufgehoben/ wider Luzern zum Scheine geführt/ wo eine falsche Kapitulation zu Stande kam. Ein Theil gieng ^ auf den Brünig hin, um die Vereinigung der Häßler,- Emmenthaler und Entlebucher mit den Unterwald- nern uud übrigen Luzernern zu bewirken. Unterdessen gewann Schauen bürg Zeit/ Truppen noch Zürich/ und von da auS nach Richterschweil und i» die Gegenden von Rapperschweil zu bringen. Am llo. April > geschah die erste Schlacht an beiden Seiten des Zürich sces. , Die von der Napperschweiler Seite dauerte nicht lange/ ! die aber von der Rieh tersch weiler Seite dauerte von 8 bis 1 Uhr Nachmittag. Einige Glarner und die Einsiedler fochten und erlegten nebst wichtigen Offiziers gegen 600 Feinde. Sie die Einsiedler behaupteten ihre Posten uud zogen von allen verlassen zwei Stunden nach der Schlacht vom Schlachtfclde H. Am ersten Maitage wurden die March nlid die Höfe von den Franken eingenommen. Am 2. Mai kapitulirte Ein- ficdeln; daö Volk/ weil eS verlassen war/ und die Vorgesetztem ') Mit dem Rufe: - „eS fliehe/ was fliehen kann!" ergriff der kommandirendeHr. General im Chorhemde/ M. Herzog/ vom Ehe! zuerst das Haasen-Panier! Warum schweigt er von AloiS Reding / der sich in diese» Tagen unsterblichen Ruhm an der Spitze seiner Tapfern erwarb ? 299 weil sie es schon lange wünschten Am nämlichen Tage schlug ein Trupp Hosner und machte sich wider Jene/ die die Franken so förchten/ Ehre. Am 3. und 4. Mai wurden die Völker von Schwy; an 4 Orten von den Franken angegriffen und allemal wurden selbe so geschlagen/ daß die Franken gegen 3000 Mann verloren und Schauenburg gezwungen wurde/ die Schwy zer unangefochten zu lasse»/ weil seine Truppen nicht mehr wider sie kämpfen wollten. Zug und Baar nahmen den 29. April die Franken freiwillig am welche in der Nacht auf den 30. durch Vcrräther nach Menzingen und endlich auch auf Aegeri geführt wurden. Zu Küßnacht wurden die Franken am 30. April ebenfalls geschlagen; doch wurde es eingerichtet / daß sich dieser Ort am 1. Mai ergab. Sie kennen mein Herz und meine Hand / u. s. w. 3^. Auszug aus dem Briefe Ebendesselben an den Nämlichen, vom li.Mai 1795. Ueber die Zerstörung der Kapelle rc. Sie erstaunen gewiß/ wenn Sie die Hergangenheit in ihrem Bezug, und in ihren Folgen betrachten. Die fremden Franken erstaunten über diese anbefohlene Unternehmung (die Schleifung der Kapelle in Einsiedeln). Der Chef in Einsiedeln weinte und betheuerte/ noch keine Unternehmung wäre ihm härter gefallen/ als die Zerstörung der heiligen Kapelle in Einsiedeln. Die französischen Soldaten wollten lieber drei mal 24 Stunden an einander Schildwache stehe»/ alö Hand an die heil. Kapelle anlegen. Katholiken und Einheimische betrieben dieses Werk und mietheten dazu reformirte Handwerkslcute. Warum thaten sie es? Die Trümmer der heiligen Kapelle EinsiedelnS sind das ewige Denkmal/ daß nicht so fast die Franke«/ sondern die schlcchtdenkendcn Schweizer/ Eine dreiste Behauptung! Wohl war man des TerroriSmuS müde/ welchen M. Herzog von einer Bauernhorde/ wie von einer vriitorianischen Kohorte umgeben / ausübte/ aber die Franken wünschte doch Niemand / als ei» Beat Stein auer- sonderbar die Vorgesetzten, die Feinde des Volkes und des Klosters seien. Glauben Sie eS, Katholiken und selbst Geist- liche sind gewiß schlimmer, alS selbst die Reformirten. Die Einfälle der Franken waren freilich Geisel Gottes; aber am Ende nützten sie dem Volke, und die einzige Ursache der Uebel war die gottlose Politik der Vorgesetzten in der Schweiz. Schauenburg sagte eö öfters, man habe ihn gerufen. Doch ich schweife auS. Warum drangen Katholiken auf die Zerstörung der einsiedlischen Kapelle? Weil geistliche und weltliche Schweizer auf die Vertilgung der Klöster dringen. Denn so lange die Kapelle stund, war unser Dasein noch gewissermaßen nöthig. Man hatte für uns schon Weltpriefter und Kapuziner eingesetzt. Allein daS Volk rüste nach uns. Damit wir also in Ansiedeln weder nützlich noch nothwendig sein möchten, so mußte die Ursache der Wallfahrt gehoben werden. Wie muß man helfen? Wir müssen nothwendig unsere Sachen so einrichten, daß unsere Anliegenheiten mit jenen des Volkes gemeinschaftlich betrieben werden. Der Krieg mit den Franzosen ist unser Unglück: denn wenn die kaiserlichen Truppen, so die Schweizcrtyrannen allein und sehr fürchten, sich mit den Franken schlagen, erhalten sie jenen Nachdruck, den sie jetzt noch nicht haben und nie erhalten werden. Sie müssen alles anwenden, daß die Franken die Schweiz verlassen, welches gewiß nicht geschieht, weil die französische Regierung ihre Truppen gewiß eben so gerne auö der Schweiz (ernährt), als dieselben aus derselben gehen. Ist mit den Franken Friede, so muß man die weltliche Regierung angreifen, und die Proklama nicht an daS Volk, sondern unmittelbar an die Regierung richten und ihr befehlen, ihre Gewalt niederzulegen.- Ucberdicß muß man den Herrn von Dalberg, unser» Bischof, zu bereden suchen, daß er etnDtozesankonzilium versammle, die der Religion so nachtheilige Konstitution untersuchet, und beurtheilen lasse, die schlechtdenkenden Priester und Pfarrer entweder zurechtweise oder absetze, und seine bischöfliche geistliche Gewalt wider die. ungerechten Eingriffe der Despoten in der Schweiz wieder herstelle, im au de S de Le 3k > stö ! H< au ! de! di de üb oh de! i bli mi wi K, S in kci S lic sie zu de sie de m sti ai >v auf die Abschaffung der während der geistlichen Anarchie in der Schweiz eingeschlichenen Unordnungen, so unS die Strafe Gottes zugezogen, mit Ernste und gottseligem Eifer denke. Wo Sie mich brauchen können, koste es Blut und Leben, gebe» Sie mir nur einen Wink, Fingerzeig u.s. w. 35. Auszug aus einem andern Briefe Ebendesselben an den Nämlichen / vom 22 . Juni 1798. Da unS Alles geraubt, wir Alle verfolgt, Alles ver- > stört ist, sehen Sie von selbst ein, daß wir weder Lust noch , Hoffnung auf Einsiedeln mehr haben können. Würden wir auch alles dieses nicht achten, so sind die Neformirten in ! der Schweiz, vor allen aber unsere ehemaligen Schutzherrcn, die von Schwyz, unsere unversöhnliche Feinde. Schon von der Zeit, da der Kaiser SigiSmund die Schutzherrlichkeit über Einsiedeln an die von Schwyz übertragen, waren sie ohne Unterlaß die Ursache unserer größten Drangsalen. Von dem Jahre 176Z bis 1767 wußten wir beinahe keinen Augen- i blick, wenn sie daS Kloster heimlich überfallen, die Religiösen mißhandeln und alles in Brand stecken würden. Erst am ver- ^ wichenen 1 . Mai war ich Ohrenzeuge in dem gewalthabenden KriegSrathc, wie man sich entschlossen hatte, Einsiedeln seinem Schicksale zu überlassen, aus Verursache, weil daS Kloster in den Gebirgen weiterö zu nichts diene, als für stooo Fran- kcn zu einer Berg fest» ng.-Wirklich arbeiten die Schwyzer selbsten an der Zerstörung deö Gotteshauses. Ja noch mehr: da noch drei von unsern Pfarrherrn pflichtmäßig sich in Einsiedeln verborgen aufhielten, um dem Volke bei- zustehen, schickten die von Schwyz, sowohl die Regierung alS der bischöfliche Kommissär Steckbriefe an die Kuria von Konstanz und von Chur, sie erdichteten Briefe von unS, die sie dem Schauenburg wiesen, und nicht nachgaben, bis alle mit Gewalt weggetrieben, die Kapelle und daS Kloster zerstört wurden, wie eS aus ihren eigenen Briefen, die hiehcr auf Feldkirch geschickt wurden, erhellet. AuS solchen Briefen weißt man, daß die von Schwyz keine Ordenögeistliche mehr 302 in Schwyz gedulden wollen und damit umgehen, sich die Güter des Klosters von den Franken zueignen zu lassen. Wenn also Einstedeln wieder müßte hergestellt werden, so ist unumgänglich nothwendig, daß wir von der tyrannischen Advokatie derer von Schwyz müssen befreiet und wider ihre Nachstellungen müssen geschützt werden. Ohne dieses muß das so berühmte Heiligthmn und dieses einst so ansehnliche Stift des Erzhauses Oesterreich, wo so viele seiner berühmten Ahnen im Rufe der Heiligkeit glänzten, wo so viele seiner Ahnen und Vertheidiger ruhen, nothwendig zu Grunde gehen: die oft wiederholten feierlichen Verheißungen so vieler Kaiser, die unsern Fürsten ertheilten ReichS-Negalien, und die damit verbundenen SchutzeSzusicherungen nothwendig vereitelt werden. — Ein leichtes Mittel wäre gut, wenn eS bald angewendet würde. Die Franken verlassen bald daö verstörte Einstedeln und machen wenig Ansprüche an selbes. Einstedeln ist eine Stiftung und ein von den Urbesttzungen des Erz Hauses Oesterreich gekauftes Land, so daß man uns versicherte, Se. Majestät der Kaiser habe sich vor Jahren geäußert, — wenn Einstedeln den Religiösen nicht mehr zugehörte, so wäre eö Eigenthum des Erzhauseö Oesterreich. Wenn nun der Hof von Wien eine Aufforderung an die von Schwyz machen, die Bullen der übertragenen Advokatie zurück fordern, und die Rechte sammt den Gütern des Stiftes alS Eigenthum anverlangen würde unter Drohung; so würden die Franken lachen und kein Mensch dörfte sich regen.-Das Volk von Einstedeln ist sehr gut, und wenn eS einen sichern Rücken hat, voll Muth. Man dörfte also nur Einstedeln sechs Kanonen alö ein Opfer, und da die Einwohner entwaffnet sind, Waffen verehren, mit Dank würden sie bezahlt werden. Vier tausend Tyroler, wenn sie dieses Opfer mit höchster Erlaubniß nach Einstedeln bringen börsten, würden gerne eine Wallfahrt dahin anstellen, und so in diesen Bergen in der Schweiz auf jeden Fall hin den kaiserlichen Truppen einen sichern Ort vorbereiten. da Ak gu ir :il r- n - ZOZ Machen Sie doch, Laß ich gütig über diese meine Gedanken eine Antwort erhalte. I'. Li. II. 36. Brief Ebendesselben an N. N., vom 22. JUM 1798. Aus der Beilage sehen Sie unsere traurige Lage. Unsere Absicht ist, uns ganz mit St. Gallen zu vereinigen. Sehr gut wäre eS, wenn Sie, da Sie Alles bei unserm Fürsten (dem Abte von Einsiedeln) vermögen, auf einige Augenblicke zu uns kommen würden, um unö gemeinschaftlich miteinander unterreden zu können. ES leidet aber die Sache l wenig Aufschub; denn es walten Gedanken ob, die unsere künftige Existenz in der Schweiz, und folglich alle gemein- ! schaftlichen Unterhandlungen hindern würden. Ich bin re. ^ Feldkirch, 22 Juni, wie oben. > 37. Auszug aus einem Briefe Ebendesselben an j N. N., vom 9. Juli 1798. l Wollten die Oesterreich er auf ihrem Plan, der schon so oft mißlungen, nicht fortfahren, und den Schlag zuschließen, wenn der Vogel schon daraus ist, so wäre erst jetzt die beste Zeit, aber keinen Augenblick zu versäumen, etwas Gutes zu richten. Ich bitte Sie dringend > lesen Sie diesen Brief dem General v. Auffenberg vor, denn ich stehe dasmal für Alles gut.-Sagen Sie ihm, nach meiner Kriegs- erfahrung und der Sache Kenntniß dienen die bloß theoretischen Projekte von dieser Seite bei der gewaltsamen Thätigkeit der Franken zu nichts, als daß die Oefterreicher, wie immer, und wie die Schweizer, zu spät kommen. Und dann werden Leute gebraucht und Mittel ergriffen, über die man im Geheim erstaunen muß. Sollte weitere Auskunft nöthig sein, so befehlen Sie, u. s. w. Z04 38. Auszug aus einem Briefe desvonRoverea, vorn 11 . Juli. Auf den Abend bekam ich von Hrn. Noverea auf mein letztes Schreiben folgende Antwort/ die ich Auszugsweise hersetze: 1) Dank für ihren interessanten Brief. 2) Hr. Mar. Herzog dörfen die Sachen kommunizirt werden; Er könnte erfüllen/ waö Ihnen nicht möglich — und durch ihn kann das Projekt an H. M. in U. am besten gelangen; wählen Sie sich auf meine Spesen einen Sekretär; ich nehme einSweilen mit H. A. Willen/ um Kosten zu spare«/ Hrn. Chrysostomus ^). 3) Auf Mehrerau werde ich vermuthlich nicht mehr kommen; — die Korrespondenz über N. Navensburg gefällt mir — auf meine Kosten. 4) Von Wien weiß ich nichts — deswegen erwarte ich meinen Freund General Hotze alle Tage bei mir zu sehen. 5) Von Solothurn/ Basel/ Bern und Paris/ cke habe ich sehr gute Nachrichten; für den Brief von Feldkirch dank! und Hoffnung/ die Schweizer werden sich nicht entwaffnen lassen/ und. ihre Regierung werde sich an den Kaiser anschließen. Leo/ri. (Unterm 26.Juli berichtete von Noverea nach Mch- rerau/ die Stimmung in den kleinern innern Kantonen sei gut.) 39. Brief des Fürstabtes von Muri an N. N.r vom 17. Juli 1798. Für die gehabte Mühewaltung und gute Besorgung der von Ihrem Gn. Fürsten an mich erlassenen Schriften bin ich Ihnen sehr verpflichtet und eben so Dankes verbunden machen Sie mich/ wenn Sie diesen Anschluß an seine hohe Behörde sicher befördern. Koller vou Neu-St. Johann/ ausgewanderter Konvcntual von St. Gallen. Die Versammlung zu Aar au geht immer weiter und mein Gotteshaus steht wirklich ebenfalls unter einem weltlichen Administrator in der Person meines ehemaligen Kammer- ! dieners Faller mit Namen, und wer weiß, wie lange eS noch ansteht, biS eine allgemeine Plünderung und Wegführung i aller Kirchen- und anderer Pretiosen nach Aarau über mein Stift verhängt wird. Wenigstens hat man diesen Raub zwei bis dreimal versucht, und nur durch ein glückliches Ohngefähr ist selbes bis dahin noch verspätet worden. Dermalen befinde ich mich zwar aufweinen Herrschaften im Reiche; allein auch diese liegen an dem FreiheitSschwindel gefährlich krank, empören sich gegen ihre rechtmäßigeOberherren und ^ verweigern bald alle schuldigen Dienste und Abgaben. Ich ver- j suche mit Nachsicht und Gelindigkeit, ja mit Anerkennung großer Opfer, fie wieder auf bessere Wege zurückzuführen; ob ich ' es glücklich durchsetzen werde, muß ich erst noch erwarten. In dieser mißlichen Lage geschieht mir wohl die größte Gnade, wenn durch wiederholtes Bestreben Ihres Gn. Fürsten den allerhöchsten Schutz Se. Majestät des Kaisers betreffend die Murischen Herrschaften, meine und der Meinigcn Personen, Effekten und Habseligkciten in Bälde erhalten würde, denn vielleicht werde ich genöthiget, auch von meinen hiefigen Herrschaften mich zu entfernen, um tiefer in den österreichischen Landen, vielleicht gar in Wien selbst bei ^ meinem hohen Alter mehrere Ruhe und Sicherheit zu finden. ^nAusrise sunt milli uncli^ne. IntLi irn Lül volnntss Dornini, in oujus, msnibus sunt omnes terrss. Ich gehakre mit vorzüglicher Achtung und Ergebenheit, Glatt am Neckar, den 17. Juli 1798. rev. kst. vestrss sällictisgimus tüonki'. 40. Auszug aus einem Briefe des Pfr. Dttdli ' zu Heiligkreuz')/vom 8. Auguftm. 1798. Die Häupter der Rebellion muß man nicht entwischen, H Pfr. Dudli ist bekannt durch mehrere Flugschriften; z. B. -ie verdeckte Jakobiner Brüt, über den Loskauf der Zehnten u. s. w. 20 Z06 so wenig als die jetzigen Gewalthaber/ ihre zusammengeraubt ten Gelder u. s. w. in's AuSland wandern lassen. Ihre Schriften und Personen können Aufschlüsse geben/ die dem Fürsten, dem Vaterlande und ganz Helvctien/ ja selbst vielleicht dem Kaiser wichtig sein könnte«/ und dem Vaterlande ist daran gelegen/ daß den Verbrechern ihre gebührende Strafe werde und nicht auf dem Volke liegen bleibe. Die Anstalten zu diesem Fange wären leicht. Die Kaise» tichcn müßten in der Nacht in mehreren Kolonnen marschieren/ Laß die Vorposten am folgenden Morgen auf den bestimmten Punkten stünden. Die Vertrautesten von der getreuen Partei würden avisirt/ um kräftig mitwirken zu können. Eine Kolonne über Werdenberg/ Lichrensteig/ Wyl u.s. w./ 2tenö über St. Gallen, Gossau, — ZtenöNogg- weil/ BischofSzell, — sttcnS über Konstanz. Eine Umlaufschrift dürfte nicht »»dienlich/ vielleicht nöthig sein/ die von EmmissärS und Verräthern gemachte Mißstimmung zu verbessern/ und falsche Berichte der Schlechten zu berichtigen. Eine solche habe dato in Bereitschaft von etwa 6 — 8 Bögen/ welche auf 2 — 8 reduzirt werden kann, in welcher dem Volke die schrecklichen und unvermeidlichen Folgender jakobinischen Konstitution gezeigt und an'S Herz gelegt/ auch die Beweggründe und Absichten Se. kaise» lichen Majestät zu Jedermanns Beruhigung und muth- voller Mitwirkung an'S Licht gestellt werden. Aber jetzt noch/ bevor ich die Zeit deö TruppeneinmarscheS zuverläßig und sicherlich weiß/ wage ich'S nicht/ selbe herauszugeben/ mein Leben wäre in Gefahr; 2 — 8 Tage vor dem Einmärsche wäre das Beste. Jetzt aber könnte sie schon gedruckt werden/ wenn ich einen vertrauten Buchdrucker hätte/ u. s. w. S seh ist, Rc ha! Z-- Ei! fei! get au, ein ! Si ^ der ! dar ! fel , hal ! har ! ant j W, crh St «ie ,,E »H »ni ' No- ! 42 , 41 . Auszug aus einem Schreiben P. Maria» Herzogs an N. N., vom i 7 . Augustm. 1798. Wirken Sie mir einen Brief aus/ koste eö was eS wolle, vom Kreisame (in Bregenz) an Aug. Gyr, Distriktsstatthalter in EinsiedelN/ sonst meinen Freund/ wohldenkend jetzt für die gute Sache/ aber ohne Rücken schwach, dieses Inhaltes.- nie! Hei l die I Nei 'i 307 Se. Majestät der Kaiser werde eS nicht gleichgültig ansehen, wenn Einsiedeln, das ein kaiserliches Lehen ist, wider den Willen des Kaisers seinen alten Eid gegen den Rcichsfürsten von Einsiedet», der sich, um seine Rechte zu behaupten an die höchste Behörde gewendet, und von da auö alle Znsicherung des Schutzes erhalten hat, breche und einen neuen Eid auf eine fremde Sache ablege. Dieses möchte üble Folgen seiner Zeit nach sich ziehen; hingegen wenn sie ihren Pflichten getreu blieben, dürften sie auf geziemende Anforderung hin auch höher» Schutz hoffen. Dieser Brief macht für unsere Sache so viel, als eine Anzahl Truppen. So einen Brief, aber mit einem großen j Sigill, muß ich nothwendig und schleunig haben. Diesen Brief, der viel Figur macht, aber in sich ein bloßer Rapport ist, darf ja das Kreisamt ertheilen. Setzen Sie alle Trieb- ! federn in Bewegung, daß ich schleunigst so einen Brief erhalte, ich beschwöre Sie recht, sonst bleibt alles unglücklich hangen.-Um mich wegen meinem Verlangen verantwortlich zu machen, schicken Sie meinen Brief nur nach Wien; wenn ich nur morgens einen Brief vom Kreiöamt erhalte, u. s. w. (Ueber dieses Schreiben drückt sich der Verfasser deS St. Gallischen Tagebuches so auS: „Natürlich konnte „ich von allem Verlangten nichts thun, als den Brief an „E. H. Gn. einsenden. — Schwärmerische Streiche sind nicht „Herrn von Vikari" (des Landvogtes zu Bregenz), „und auch „nicht meine Sache; ich werde diesem Herrn schon noch ! Notiz von dieser Sache geben.") ! 42 . Brief von Roverea an N. N., vom in. Au- gUftMVNat 1798. ! Es war mir sehr leid, mein Herr, daß ich das Vergnügen nicht haben konnte, Sie in Neu-Ravensburg zu sehen. Heute habe ich wieder Ursachen genug Ihnen zu danken für die mir mitgetheilten Nachrichten. Haben Sie wieder was , Neues, so lassen Sie's mich wissen, ich bitte darum. In Graubündten gehen unsere Sachen so gut al§ 20 * ZV8 möglich; also ist eS ferner unnöthig, daß sich Hr. Marian (Herzog) für jene Gegenden ferner Mühe mache. Mithin übermache ich Ihnen 8 Louiöd'or oder acht und achtzig Gulden, wovon ich diesem Herrn sein Memorial zu bezahlen bitte, den Rest aber auf Ihre eigene Rechnung zu behalten. Ich glaube selbst, dieser brave Mann (M. Herzog), seinen Stand ausgenommen, würde sich keinen schicklichern Schauplatz finden, als das Schlachtfeld <). Zu hitzig, zu ungeduldig ist er, vielleicht auch zu mißtrauisch, um stille und langsame Negotiationen ausführen zu können. Von Wien haben wir nichts bedeutendes; vermuthlich wird die Niederlage des Bonaparre wichtige Folgen nach sich ziehen. Von Aarau meldet man mir: le vii-estoir« a invite I« ooi'^s Isgislstik s »'oesupsl' xromptsment äs I'orAgiässtion äs is lorcs srinss äs I» Rs^nläiHuo vu ss Position intsrisure st extsiisurs-insis sur i^uel xisä? — I-nesiao est elloisis cllek-Iisu äs 1s Iksziubli^us llslvsli^us. Der Hr. General (Hotze) läßt fich Ihnen empfehlen. Ich bitte Sie, meinen Respekt Se. H. Gn. zu meldem Mit dem Hrn. Müller von Uri wird nicht viel zu thun sein, mit Hrn. Junker Scherrcr auch nicht. Aber wenn unsere Sache einmal anfängt, hoffe ich, es werde überall gut aus- lärmen (?) Ihr ergebenster Diener Roverea. 43. Auszug aus einem Briefe P. Marian Herzogs an I. N. H./ V 0 M 23.AUgUstm. 1798. Am 21. waren schon drei Abgeordnete (von Schwyz) hier in Feldkirch, um zu sehen, ob man, wenn s« nicht sollten aushalten können, fich auf kaiserliche Hülfe verlassen dürfte. Ich schickte fie sogleich nach Bregen; M Hrn. General von Aussen berg, der fie ermunterte und tröstete. -) Sie irren sich, Hr. Oberst! Wer floh am Etzel zuerü, als M. Herzog? Braucht man wohl auf dem Schlachtfelde solch Leute, die zum Kriege reizen - und im Augenblicke des Treffen fliehen? Z09 NI »in alte, ), »rn M >lle ich ach ite !on ire est eil. )!ii M, Am 22. August kam ein Abgeordneter von Unterm ald en, um zu erfahren/ ob man keine kaiserliche Hülfe hoffen dörfe, im Falle sie allein nicht im Stande wäre»/ den Franken zu widerstehen. Die Unterm aldner nämlich hatten am 18. ihren Distriktöstatthaltcr nebst 6 Andern in Verhaft gesetzt; am 19. nach der alten Verfassung eine Landsgemeinde gehalten, und schon die Anstalten der Gegenwehr gegen die Franzosen getroffen. Die Urner sind mit Schwyz und Untermalden einverstanden. Auch die von Zug. Der Eid ist schon bereits in mehreren Kantonen abgelegt; waö er sei und bedeute wird bald der Erfolg zeigen. Im Nheinthale sind für Zwo — 4 ooo Franken Quartiere angesagt worden, um den Leuten Schrecken einzujagen, und so den Eid abzubringen. In der Büttdt ist man auch bedacht, das Volk zu erschrecken. Man drohet ihm deswegen offiziell, 12,wo Mann einrücken zu lassen. In Chur ist wirklich schon vieles dadurch wanket- müthig geworden. Mehr als 12,000 Franken sind nicht in der Schweiz. Aber es ist ein Komplott, und wenn man nicht vorsichtig wäre, so könnte es auf französische Art noch Uebels stiften. ere gs 44. Note über den Verband des Stiftes St. Gallen mit dem römischen Reiche. Der Verwaltungs- kammer des Kantons Säntis eingegeben im Sommer 1798 '). Da die Verwaltungskammer des KantonS Säntis die »;) l Verhältnisse, in denen die Abtei St. Gallen mit dem sie deutschen Ncich'e steht, und auch alle die GerichtS- er- Herrlichkeiten und Feudalrechte, die der gefürstete M Abt biSanhero besessen, näher zu kennen wünscht, und mich ,B ! in dieser Rücksicht aufgefordert hat, etwaigen Aufschluß zu geben, so muß ich zum Voraus gestehen, daß ich von l solchen Gegenständen nur geringe Kenntnisse habe, indem ^ > sie nie meine Beschäftigung ausmachten; zudem mangeln ^ > ') Der Verfasser dieses Aufsatzes ist der Subprior P. Vcda GalluS. Die Verwaltungskammcr wurde über diese Schrift sehr aufgebracht. viur. 8. Oall., p. 303. 310 mir die Urkunden/ um so einem Ansuchen nach Wunsche entsprechen zu können. Ich werde also daS/ waS ich nur obenhin von der Sache weiß/ ins Kurze fassen. I. Verhältnisse. Die Abtei St. Gallen war von vielen Jahrhunderten her ein NcichSstift/ und die Aebte derselben alS ReichSprälatcn und nachgehcndS als RcichS- surften angesehen. So wie andere Fürften wohnten sie den Reichstagen bei/ trugen die Beschwerden sowohl als Vortheile („Linoluinenw"), die mit dieser Würde verbunden waren. Noch 1662 und 63 ward der Abt Gallus n. vom römischen Kaiser Leopold zu dem Regensburger-Konvent berufen. Nur in spätern Zeiten entzogen sich nach und nach die Fürften von St. Gallen den Ncichskonventen wegen allzugroßcn Kosten. Sie hörten aber dadurch nicht auf/ wahre Reichssürsten zu sein/ wurden immer als solche vom römischen Kaiser/ vom Reiche/ ja von der ganzen löblichen Eidgenossenschaft selbst betrachtet und angesehen/ auch nachdem das Stift St. Gallen der Eidsgenossenschaft zugewandt worden/ welches nicht anders geschah/ als vermittelst deS Bündnisses/ welches dasselbe mit den vier löblichen Kantonen Zürich/ Luzern, Schwyz und Glaruö geschloffen/ und zwar mit ausdrücklichem Bedingniffe — der Lehen pflichten und Rechten/ die eS gegen das römischeReich und den Kaiser hat/ unversehrt. St. Gallen blieb auch den Pflichten gegen daS Reich immer getreu. ES wollte weder bei der Wettsteinischen Gesandtschaft nach Münster 1646/ noch an der Zweier- und Wettsteinischen Gesandtschaft nach Wien 1650/ wo die gänzliche Unabhängigkeit der 13 Kantone vom Reiche betrieben wurde/ Antheil nehmen. Es blieb auch wirklich nach dem westphalischcn Frieden, in seiner ehevorigen Verbindung mit dem Reiche/ wie aus einem Reskripte Kaiser Friedrich m. s-wo 1656 an die löbliche Eidsgenossenschaft erhellet. Daß die Eidsgenossenschaft selbst dazumal noch die Abhängigkeit deS Stifts St. Gallen vom Reiche anerkannt habe/ beweiset daS Betragen des löbl. Vororts Zürich/ welches ^o. 1656 den Hrn. Waser/ Landvogt zu Kyburg, nach St. Gallen geschickt/ und sich anheischig gemacht hatte/ dem Stifte C lo di so ai V m tt ti D ft sl it » ii ii ii ii ii » a st st v t ö c k Z11 St. Gallen verhtlflich zu sein, um sich vom Reiche gänzlich loszuziehen. Allein der Abt und das gesammte Konvent schlug diesen Antrag aus und beschloß/ dem Betragen seiner Vor- fahren getreulich nachzuwandcln. Wie sich aber das fürstliche Stift immer an den Kaiser anschloß/ so glaubte eS auch berechtiget zu sein/ in allen Vorfaüenheitcn um den kaiserlichen Schutz anflehen zu dürfen. -Es geschah dieses (um nur ein Beispiel zu nehmen) von Abt Kilian und nach seinem Tode von dem Ka^ pitel an Kaiser KarlV-/ welches durch die damalige betrübte Zeimmstände gehindert wurde / einen Abt zu wählen. Der Hauptgrund/ warum sich dieses (d. Kapitel) berechtiget zu sein glaubte/ den Schutz und die Hilfe Se. k. k. Majestät anzurufen/ war/ wie es zu wiederholten Malen in seinen Schreiben heißt: weil daS Gotteshaus dem römischen Reiche zugehörig und unterworfen ist. Merkwürdig sind die Ausdrücke/ deren sich Kaiser KarlV. in seiner Rückantwort an das Konventzu St. Gallen bedienet: „Damit dann der Titel/ äbtliche und fürstliche Gerechtigkeit/ der Orden/ auch unser und des Reiches Eigenthum „deshalb erhalten werde; so befehlen wir auch von römisch „kaiserlicher Macht hiermit ernstlich/ und wollen, daß ihr „ eurer Freiheit und Gebrauch nach eine andere taugliche „Person aus euch zum.Abt erwählet/ damit derselbe dann Titel „und Aebtlich Amt/ auch unser und des Reiches fürstliches „Stift und Eigenthum/ wie sich gebührt/ verwalte." — Fast der nämlichen Worte bediente sich gemeldeter Kaiser an den König Ferdinand/ dem er auftrug/ sich des Stiftes St. Gallen anzunehmen. Aus diesem Wenigen läßt sich daS Verhältniß deS Stiftes St. Gallen mit dem Reiche schließen. il. Feudalrechte. Wenn unter diesen Worten (lW. man verstand hierunter weiß Gott waS!) die Lehen und Feuden? die theils der Fürst von St. Gallen verlieh/ theils selbst vom Kaiser empsieng/ verstanden werden/ so kann ich so vieles sagen: Im St. Gallischen Lande ist fast Alles lehenbar/ so auch im Toggenburg/ vieles im Rheinthal und Thur- gau/ auch ein und anderes Ort im Züricher Kanton. Z12 Im Auslande empfiengen auch einige Herrschaften l Lehen vom Fürsten zu St. Gallen. Ich habe aber keine genug. r same Kenntniß vom Halben/ um etwas Bestimmtes sagen zu k können. s Was die Lehen betrifft/ die der Fürst von St. Gallen r von Sr. kaiserlichen Maj. empfängt/ läßt sich aus beiliegendem l Lehenbriefe (Abt GotthardS) sehe»/ aus welchem auch r noch das Verhältuiß dcö Stiftes St. Gallen mit dem Reiche i erhellet. i m. Herrlichkeiten. Der Fürst von St. Gallen hat I die obere und niedere GerichtSherrlichkcit im St. Gallischen i Lande/ im Toggenburg, die niedergcrichtSherrlichen Rechte im Oberrheinthal/ an manchen Orten deö ThurgauS, I die obere und niedere GerichtSherrlichkcit cumuiLrivo mit den ! Kantonen in Oberriedt. > Anmerkung. Wenn schon dieser Aufsatz sich nicht ganz ! auf Urkunden stützt/ so ist er doch in der Hinsicht nicht um ! wichtig/ weil er zeigt/ woran man sich 1798 in St. Gallen noch hielt. Am 1§. Augustmonat kam der Bürger Stockar von Aarau nach St. Gallen. Er zeigte viele Aufmerksamkeit auf obige Schrift/ die doch von der Verwaltungskammer des Kamonö SäntiS nur mit Verachtung angesehen wurde. . Stockar wunderte sich/ daß sie ihm/ da er doch zu diesen ^ Geschäfte bestimmt war/ nicht zugeschickt worden/ und forderte sogleich Kopiern. 45. Schreiben an den Hrn. von Steinherr, k. k. Regierungsrath, zu Basel, vom 2 ^. Am gustmonat 1798. Ueberzeugt von der gütigen Zuneigung / womit sich Euer ^ Hochwoblgebohren gegen unser bedrängtes Stift jüngfthin ^ an das helvetische Direktorium auszuzeichnen beliebten, gab ^ uns unser Gn. Fürst von Wien aus die Weisung/ uns an Euer Hochwohlbohren zu wenden, und Sie in seinem Namen Lringendst zu ersuchen, Sie möchten des nun in Bälde abzufordernden Eides halben auf die nämliche Art, an dem schick- lichen Orte kräftige Vorstellungen machen , indem bekanntermaßen alle Stift St. Gallische Gerichtsbarkeiten kaiserliche Lehen wären/ und auch Se. k. k. Majestät sich unter dem 9. Juli inrerponirt hätte / zudem von der helvetischen Regierung versprochen worden wäre, auf die kaiserliche Verwendung ehrfurchtsvolle Rücksicht zu nehmen, so möchte in Rücksicht der St. Gallischen Lande so lange mit Ablegung des Eides inne gehalten werden, bis alles mit dem kaiserlichen Hofe ausgetragen wäre, indem ohnehin ohne Beleidigung des kaiserlichen Hofes der Eid nicht könnte geleistet werden. Eigentlich hätte dieses Ansuchen durch unser noch in St.Gal- len befindliches Kapitel an Euer Hochwohlgebohren gelangen sollen; allein diese zurückgebliebenen Herren sind nur nicht vermögend ein Schreiben sicher auf Basel abgehen zu lassen. Wir hoffen also, Euer Hochwohlgebohren werden sich dennoch, wenn es schon nicht vom Kapitel aus an Sie gelangen kann, um diese wichtige Sache desto eher zu verwenden belieben, als wir von Wien aus die Anzeige von unserem Fürsten haben, daß darüber von der höchsten Stelle das Nothwendige an Euer Hochwohlgebohren einkommen wird. Euer Hochwohlgebohren werden dadurch sich unserem Fürsten und dem gesammten Stifte noch inniger zur immerwäh- kommen Dankbarkeit verbinden. Wir geharren indeß mit voll- rcndcn ster Hochachtung u. s. w. Stift Mehrerau bei Bregenz, den 24. August 1798. N. N. 46 - 1798 den I9ten ffunil ist in der (lonloi-enL des Rhein- thalisch-St. Gallischen 6leri unter Beiwohnung Sr. Hochwürden Herrn OsLoislon klseiclus , Hrn. Heinrich und Hrn. Pfr. von Altstädten, vorgebracht, und abgehandelt worden wie folgt: 1) Wegen Sr. Hochfürstl. Gnaden zu St. Gallen, oder seinem Hochwürdigen Olkcinm. 2) Wegen jetzmaliger Helvetischer Regierung. 3) Wegen den Pfarrkindern. 4) Wegen dem St. Gallischen Rural-Capitel. Zir Wegen Sr. Hochfürstl. Gnaden unsers Gnädigsten Herrn 6ollswr und Geistl. Hohen Obrigkeit/ erfordert unsre schuldigste Pflicht in gegenwärtigen betrübten Zeiten/ zu welchen die katholische Religion gedrücket wird/ und noch größere Gefahr laufen möchte / in wahrer Devotion unser Zutrauen zu nehmen und Höchstsclbe unterthänigft zu bitten / uns gnädigst zu verdeuten/ wie der Rheinthalisch unterworfene (llevuz sich zu verhalten habe. 1) Erstlich in Ansehung einer etwann ankommenden clonnnission von Seiten der Weltl. Regierung/ wann ein tbssion der Pfrund-Einkünften sollte begehrt werden/ ob wir solche ohne Widerred einzugeben habe«/ oder nicht? Die eonlereor; giebt hierüber die Meinung: Die ksssioo bei unausweichlichem Dränge soll eingegeben werde»/ und zwar treulich / jedoch mit vorangcsetztcr Di-otes- tstion, daß diese weder Sr. Hochs. Gnaden/ als unserm Gnädigsten (iollatoi-eir, weder den bisherigen Pfrunds-Rechtcn für jetzt / noch ins künftige solle xisejullioirlich oder nach- thcilig sein. In die Lssion soll eingerückt werde« / daß ein Loaellciuin inooi porirt feie / wenn es also ist. Die Drbarien sollen nicht in Gefahr der Wegnahme gesctzct/ sondern an einen sichern Ort-gebracht werden. Die Unkösten/ die ein DoneiiciÄt haben muß / und die besondern Oners müssen in der l'sssion nicht vergessen werden. 3) Wenn uns ein Eid zu schwören sollte aufgedrungen werden aus die jctzmalige bekannte (lonstirurion, ob ein solcher sslvs ooiisoieiitia könne abgeleget werden/ besonders in Ansehung des 6. ArtikulS/ welcher also anfängt: Die Gewissensfreiheit ist uneingeschränkt u. s. w. Dieser Satz/ wie er liegt/ hat eine'renitorische (?) Form / und wird dadurch wörtlich festgesetzt: daß es eine Gewissensfreiheit gebe. Welches aller ll'Kooiogio widerspricht - und kann dieser Satz in seinem Veillsl-Verstände von Niemand gemacht/ noch angenommen werden/ als von einen,/ der alle Religionen ohne Ausnahme für eitel/ und fanatisch hält. Sollte aber dieser Satz nach seiner neumodischen Schreibart in einem verschönten Sinne zu nehmen sein. sollte er eine tropische Bedeutung haben- sollte die Gewissensfreiheit so viel sagen- 315 als eine freie Glanbenöwahl/ so darf man ohne «ci-u- l'oi, daß eS der neuen (lonsUturion nachthcilig feie, die Worte also setzen die Glaubcnswahl soll jedermann frei gelassen sein; damit die Leute nicht verwirret werden/ und die gute Neigung/ (wann eS eine giebt) zur (lonsilrulion nicht verliere'»/ zu welchem die Freiheit nothwendig helfen muß. Man sollte sich dann billig um die Um- schaffung dieses Artikels/ weil er darneben durchgehend S anstößig ist/ mit Ernst bewerben. Wie kann dieses füglich geschehen? —- (lonkdi-önri Meinung, Keiner auS den venolloisren soll den Eid schwöre»/ bevor die EideSmaterie/ und lorm von dem Hochwürdigen OKiero untersucht/ und zuläßig wird erkannt worden sein. Ein Hochwürdigeö Olllcium wird dringend erbeten / nach befundener Guterkennung eS behende der Cleristi zur rukllicitser zu befördern, killet Meinung wie die Umschaltung des 6ten Artikels zu bewirken feie: alle hohe Geist!. Obrigkeiten in der ganzen Schweiz sollten einstimmig bei der Weltl. Regierung auf die Umschaltung dringen/ weil eS ein für allemal daran gelegen ist. 3) Wenn die gewaltsame Drängniß uns von unsrer rechtmäßigen hohen Obrigkeit dem gnädigsten Fürsten von St. Gallen trennen / daö Lolistui- Recht sich sechsten anmaßten/ und unter einen Bischof setzen wollte / waS wir in diesen Fällen zu thun hätten? Wir verlangen alle gemäß unsers geleisteten Eides / unsrer gnädigen Obrigkeit und (lollstsrei» in allen Stücken getreu zu verbleiben. (lonlei'ens Meinung. ES darf keiner einen andern (loilAtoien erkenne»/ weder einem andern Oräinsrio den Eid ; eS wäre dann / Sr. sürstl. Gnaden oder sein hochwürdiges OllllLium gäbe seinen (lon8sn» dazu. ii. Wegen jetztmaliger Helvetischer Regierung. Erstens. Wie haben wir uns zu verhalte«/ wenn die Regierung unsere Pfründgüter/ Zehcnd/ andere Gefalle/ und Renten zu diütiousi-Gnt machen will/ und uns nur einen 316 gewissen 6-»,llsii ^otostatv co- setivs; lloLtrin-'l, er exomplo auö allen Kräften schützen. Drittens. Wenn sie von unS Requisitionen, Contri- butionen, Brandsteuer fodern sollte, waS giebt cS für ein schickliches Mittel uns frei zu halten? tlonlerenx Meinung. Keiner soll sich reicher zeigen als er ist. Ein jeder hat Ursache auf die Zukunft zusehen, damit kein Mensch an ihm Verlurst leiden müsse, und er ehrlich möge verstattet werden. Auf dieses darf ein jeglicher betracht machen, damit er wisse, was er für allen Fall leiden möge. Sonften man sich ohne Anstand beim Hochw. Oülcio melden, und zu Rathe schlagen; 317 p!'iv->nm soll keiner was vornehmen, sondern cumulstive die Sache geschlichtet werden. Viertens. Wenn sie unsre Grund- und ««Kstsnüc-liL Lehr, daß die Römisch Katholische Kirche allein die Wahre sei, die zur Seligkeit führet, durch ihren xr-vrenüiiwn un- rersuchS Gewalt verbiethen, und bestrafen sollte? (lauteren^ Meinung. Alles, was in unserer Religion 8ub>5ranri6l ist, muß ge- handhabt und gelehret werden. Außer der Kirche, in Gesellschaften oder Umgang, soll man sich nach den'Gesetzcn wie bis anhin verhalten. i>i. Wegen den Pfarrkindern. Wann die Pfarrkinder die Wichten der Katholischen Kirche nicht erfüllen, den Gehorsam, und Respekt gegen ihrem Seelsorger auSschlagen, was hat man in dieser Zeit mit ihnen vorzunehmen? (lonkoreni- Meinung. Es sollen die Seelsorger bei jetzigen gefährlichen Zeiten ihre Amtspflichten mit besondern! Fleiße verrichten, für Ihre anvertraute Heerde wachen und betten; selbe zu einem frommen und gottessürchtigen Wandel, wie auch zum eifrigen Betten eorsm 88M0. aufmuntern, welches Gott noch allzeit erhöret hat; die Fehlbaren mit Liebe und Sanftmuth in Geheim ermähnen und bestrafen. So werden die Herzen gewonnen, und ist vieler.Nutzen zu erwarten. Im Falle der Widersetzung kann man auch die weltlichen Vorsteher zur Hilfe anrufen. IV- Wegen dem St. Gallischen Uur-ül Lsxitel. Itenö läßt sich fragen, warum Heuer kein Capitel sei gehalten worden, da es doch der Verfluß Z Jahre erfoderte? StenS. Ob man von Seiten der Nheinthalischen Sext eines zu halten verlangen solle? 3 tens. Ob man zu diesen Zeiten für den esxiwlftinäum genugsam besorgt feie? oder 4 tens. Ob eS uns Rheinthalern gleichgültig darum sein soll, oder nichts davon wissen sollen? (lonterenL Meinung. Weilen es am meisten an Versicherung der Oxiwlien gelegen, so ist für gut erkannt Tit. Hr. O-rwEi-ei-zu ersuchen, 318 er möchte von allen «exten eine Loinmission ehestens zusammen berufen, damit man berathschlage, ob und wie man noch in dieser Sache helfen könne? Dieses sind nun ohngefähr die Gedanken der Conferenz schlechthin niedergeschrieben, welche wir das hochwürdigste OLoium gehorsamst bitten zu verbessern, zu korrigieren, und das abgängige hinzu zu setzen, wie auch dasselbe uns baldigst wissen zu lassen. In welcher Erwartung wir die Ehre haben uns gehör, samst zu Gnaden zu empfehlen, und in tiefem Respect« zu verbleiben. Eines Hochwürdigcn OKcü Aoinine omnium gehorsamster Diener losLk» S^RI'ORI, Raioclius 6t in Iinc cansa nctnrins. 47. Lonsei-enr-Resultat der St. Gallischen Geistlichkeit/ oder Vorstellung an das Direktorium in Aarau. Freiheit! Gleichheit! Bürger Oii'ecroren! Wir haben Pflichten sowohl gegen den Staat, als ge- gen unsere hl. Religion; diese stehen nicht nur in keinem Wi. derspruche gegen einander: vielmehr werden jene durch diese uns noch theuer, heilig, unverletzlich. — Sein sie versichert, Bürger vireowren! Sollten wir an Gott, Gewissen, Religion treulos werden, würden wir bald auch aufhören, gute, ge. treue, rechtschaffene Staatsbürger zu sein. Beides, die Pflichten gegen unsere heil. Religion und den Staat, fodern uns Unterzeichnete auf, Ihnen gegenwär. tige dringende Vorstellungen zu übergeben; doch mit aller Hochachtung, die Ihnen gebührt, aber auch mit aller der Freimüthigkeit, die unö als Dienern der Religion und freien Staatsbürgern nicht kann verdenket werden. Denn soll ein Staat glückselig sein, — so müssen Güte, die jede Beschwerde der Bürger ohne Unterschied höret, — und Gerechtigkeit, die dieselbe, wenn sie begründet sind, eben so gerne hebt, die 319 ersten Eigenschaften seiner Regenten sein; — in dieser Zu- verficht erwarten wir nun den besten und erwünschten Erfolg unsrer ehrerbiethigen und pflichtmäßigen Vorstellungen. — -Der Eid, Bürger vll-vcwren! den fie von jedem Staatsbürger ohne Ausnahme beschworen wissen wollen, — und dessen Inhalt uns nur durch öffentliche Blätter bekannt wurde, erregte unsere Aufmerksamkeit, — und mußte selbe um so reger machen, da die neuesten Gesetze, vorzüglich jene vom 28. Juni und vom 21. Hcumonat nicht unbegründete Besorgnisse in Ansehung unseres Religionssystcms cinflösten. -Die Konstitution sichert die freie Ausübung der Religion jedem ReligionSvcrwandten zu; daS heißt: fie verheißet die Unverletzbarkeit jedes Religionssystcms, — und folglich, daß sowohl die Diener jeder Religion, als ihre Anhänger in Ausübung derselben, in fester Anhänglichkeit an Ihre Dogmen und Beobachtung Ihrer Gesetze nicht sollen gekränkt oder gestört werden. >-Aus diesem Grundsätze quoll, Bürger vireowren > jene Ihre so rühmliche, als feierliche Erklärung vom 24. April 1798 — die so lautet: „Wie! oder ist „euch vielleicht bange, man möchte den Glauben euerer bic- „dern Ahnen antasten? spricht doch eucre Konstitution so laut, „und so stark dawider! Offenbahrung sowohl, als eucre „Kirchensysteme haben keinen andern Zweck, als die Erhaltung und Vervollkommnung des Menschen auf der Tugend- „ bahn. O! bleibet nur auf diesem Pfade. Liebet Gott über „alles und den Nächsten wie euch selbst, so werden wir euch „im ruhigen Genuß euerer religiösen Mittel gegen jede „Gewaltthätigkeit auf das Nachdrücklichste zu vertheidigen „ wissen."---- Gewiß, Bürger vireowi e»! Konnten, und wollten fie in einer Sache vom größten Einflüsse auf Menschen- glück durch diesen lauten Zuruf ein gutes biederes Volk nicht täuschen, — ihm nicht bloße Worte geben, — sondern ihr Herz, sprach so zu selbem, — und in dieser Ueberzeugung ward es über die neu einzuführende Verfassung beruhiget, und bewogen zu ihrer Annahme.-In dieser Ueberzeugung bemerken wir nun auch ganz freimüthig, daß mehrere , vorzüglich aber die neuesten Gesetze vom 28. Juni und 5. Heumonat das Religionssyftem der Katholiken nicht nur 326 kränken, sondern gänzlich untergraben würden.- Daher muß uns jede Eidesformel, in welcher das katholische RcligionSsystem nicht deutlich und offenbar vorbehalten wird, höchst bedenklich und unzulässig fallen.-Der Gedanke indessen, daß gedachte Dekrete vom Br. Minister des öffentlichen Unterrichtes, dem cS nicht zu verdenken, wenn er auch mit unserem RcligionSsystem nicht nahe genug bekannt ist, herrühren, richtete uns wieder auf, fiöSte uns Hoffnung ein, daß wir durch begründete Vorstellungen hierinnen die unserm Religionssystem angemessene Abänderungen und eine Eidesformel erhalten, wodurch weder unsere Würde beflecket, noch unser Gewissen verletzet wird .... Erlauben Sie also, Bürger vlreowren! daß wir eine Pa- rallelle zwischen unserm RcligionSsystem und den Gesetzen vom 28. Brachmonate und L. Heumonate ziehen, — Sie werden' daraus selbst die Begründnisse unserer Besorgnisse einsehen und ermessen können.-Nach dem katholischen Religionssysteme ist eS ein Glaubenssatz, daß der Kirche von Ihrem göttlichen Stifter die Gewalt (von jeder andern Gewalt unabhängig) verliehen worden, Gesetze und Verordnungen zu machen. Der tridentintische Kirchenrath belegt jene, welche dieses läugnen, mit dem Bannflüche. 8 ess. 6 . oaa. »».Durch die erwähnten Gesetze wird diese Gewalt auf.die Admi- nistrationSkammern übertragen, — oder wenigstens selben unterworfen; indem ihr die Oberaufsicht über die Kirchen- polizei, die Diener deS Gottesdienstes, und die Gegenstände ihrer Verrichtungen unmittelbar eingeräumet wird. Dadurch wird unS zu unserm Leidwesen der bezweckte Sinn jener Stelle des 6. Art. tlonsrimr. deutlich, worin alle Herrschaft der Religion verworfen wird. Der nämliche Kirchenrath von Trient fordert nebst den heiligen Weihen zur Ausübung seelsorgerlicher Amtöverrich- tungcn einen besondern Beruf und Sendung von der Kirche. 8v8s. 2g. vsn.7: Einsetzung oder Jnstallirung-solle durch den Oberhirten oder einen von Ihm Bevollmächtigten geschehen... Die besagten Dekrete übergeben aber die Wiederbesetzung der Diener der Kirche wiederum den Administrationskammern; und bevollmächtigen zum Akte der Jnstallirung den benachbarten 321 Pfarrer in Beisein des UnterftatkhalterS des Distrikts.- -Nach dem katholischen ReligionSsystem können Abänderungen in der Kirchcnzucht nur alleinig durch die größere Gewalt vorgenommen werden; und auö dem Bannflüche wider diejenigen/ welche verschiedene Stücke der Kirchcnzucht anfeinden/ erhellet/ daß die Kirche dieselben als mit den Lehrsätzen auf's innigste verbunden ansehe. — — So werden z. B. 56.-i8. 24. äs 5SLi'3ln. Usw. ssn. 4. diejenigen mit dem Banne belegt/ welche behaupten/ die Kirche könne die Ehehindernisse nicht bestimme»/ oder in deren Bestimmung fehlen. »2. Sttäsi» 8688. st Hüt. werden diejenigen eben der Strafe unterworfen / welche sagen / die Rechtshändel der Ehen gehören nicht vor den geistlichen Richter.-- Nach dem katholischen ReligionSsystem sind die Bischöfe/ Ordinarien/ - und ihre geistlichen Kurien die eigentlichen und einzigen Richter der Geistlichkeit und ihrer Vergebungen in ihren Amtsverrichtungen. --Und das Gesetz vom 28. giebt oft berührten Kammern die Gewalt über die Gesetzlichkeit und Begründnisse der Klägden der Gemeinden gegen die Kirchendiener abzusprechen. — Nach Dem katholischen System ist die Einigkeit der Kirche/ das ist die geistliche Hierarchie, ein Grund und GlaubenSgesetz; vermöge dessen die Gläubigen durch Ihre Seelsorger/ diese durch Ihre Bischöfe mit dem höchsten Oberhaupte der Kirche/ dem römischen Pabste vereiniget und verbunden sind; sollte dieses Band zertrümmert und zerrissen werden, so würde die Religion in ihrem Wesen angegriffen.-Die neuesten Dekrete, und besonders die Weise, selbe der Geistlichkeit mit Uebergehung deS Ordinariates mitzutheilen, machten uns wenigstens nicht ohne Grund über diesen Punkt schüchtern, und besorgt, eS möchte der Stelle,, mit welcher der 6. Art. der Constitution endet, eine Mächte, den katholischen Grundsätzen zuwiderlaufende Erklärung und Ausdehnung gegeben werden... Dieses bisher nur zu weitläufig angeführte bewog unS einstimmig, Bürger Direktoren! Sie dringendst zu bitten, er- meldete Dekrete, als wodurch die freie Ausübung unserer heiligen Religion gekränket, und das katholische ReligionSsystem untergraben wird, zurückzunehmen, und es bei der 21 322 alten Ordnung der Dinge nach Erfordernis unseres Kirchen« systems gütigst zu belassen; auch uns mit einem Eide zu ver- schonen/ den wir ohne gerechtes Besorgniß / unserer Religion und Gewissen zuwider zu Handel«/ nicht leisten könnten. Wir sind bereit dem Vaterlande nach unserm Berufe zu dienen; bereit der Sache der Freiheit und Gleichheit- die sich aber über Neligionsgegenftände nicht ausdehnen darf/ und also mit Vorbehalt unserer heiligen Religion/ deS Gehorsams/ den wir dem heiligen Stuhl und unserm hohen Ordinarius schuldig sind- und unserer geistlichen Verrichtungen/ anzuhangen, und dann Anarchie und Zügellosigkeit von ganzer Seele zu hassen. Nachmalen, Bürger Direktoren! nehmen Sie diese unsere Vorstellungen für das an- was sie sind; — als einen Beweis unserer Hochachtung gegen Sie und unsers Zutrauens gegen Ihre kluge und gerechte Denkungsart/ aber auch als einen Beweis, daß, wenn wir den Werth freier Bürger fühlen, wir noch weit mehr von Religion, Gewissen und Pflicht durchdrungen sind, daß es Fälle gebe, in welchen mau eher Gott, als den Menschen gehorchen müsse re. Beherzigen Sie unsere Vorstellungen und denken Sie auch jenes hinzu, was wir noch sagen könnten, ohne eS zu sagen; Beherzigen Sie die Anheile der Spaltung, die sich daraus ergeben würden, wenn von uns ein Eid sollte gefo- dert werden, den wir nicht schwören könnten, und daher nicht wollten; beherzigen Sie aber auch, daß, wofern sie unsrer gerechten Bitte entsprechen, Sie sich dadurch Achtung und Ruhm bei dem Auslande, bei dem katholischen Volke Zutrauen, so wie auch unsere Erkenntlichkeit in vollstem Maaße erwerben würden. — Noch mehr, sie werden dadurch daS Wohl deö Staates fest und dauerhaft gründen, — denn nur alsdann ist ein Staat wahrhaft glücklich, wenn die geistliche und weltliche Macht sich gegenseitig ehren, Religion handhaben und vereint am Glücke der Völker arbeiten. — Gruß und Hochachtung. 323 48. Auszug aus dem Zirkular des St. Gallischen Offiziums an die katholischen Geistlichen vom 26. Juli 1798. ') Der ehrwürdigen St. Gallischen Geistlichkeit Gruß in dem Herrn und Beobachtung dessen/ was folgt: 1) Im Falle der Bürgeret!» von weltlicher Behörde gefordert würde/ soll eS Niemand aus Euch erlaubt sein/ selben zu leiste»/ ohne daß vorher ein Verschub von wenigstens einem Monate verlangt und der hochw. Hr. Ordinarius S. H. Gn. davon unterrichtet werde/ und er seine Einwilligung dazu ertheile. 2) Im Falle/ wenn die weltliche Obrigkeit einen andern Ordinarius/ Qffizialen oder geistlichen Rath einsetzen oder aufdringen will/ soll ein Jeder solche/ wer sie immer sein möge«/ für Eingedrungene und Usurpatoren halte»/ und sich nicht unterstehen/ ihnen zu gehorchen. 3) Allen und jeglichen Pfarrern und Vikarien wird kraft des geleisteten EidcS und des kanonischen Gesetzes verboten/ zur Unterschlagung oder Beraubung der Zeheuren und Einkünfte an Naturalien oder auch der Zinse einzuwilligen oder darüber zu unterhandeln/ ohne Vorwissen S. H. Gn. des Ordinarius/ von welchem der erforderliche Entscheid abzuwarten ist. Sollte etwas mit Gewalt oder Unrecht weggenommen werden/ so muß man dagegen eine gesetzliche Protestation einlegen. 4) Wenn etwa einer aus den Geistlichen als Beschuldigter vor eine weltliche Stelle zitm und gerufen würde/soll er die Sache mit priesterlicher Standhaftigkeit vor den gehörigen Gerichtshof und den gesetzlichen Richter nach Vermögen und Pflicht bringen. Im Falle eines Zwanges, soll gegen die angelegte Gewalt protestirt werden. 5) Da es offenkundig ist/ daß das Kollaturrecht zu den meisten Pfründen im St. Gallischen Ordinariate dem hochw. Hrn. Ordinarius und Abten zu St. Gallen zustehe/ so wird H Aus dem Lateinischen wörtlich übersetzt. Nur der Eingang und einige Ermahnungen (loci communo«) am Ende sind ausgelassen worden. 21 * 324 allen und jeden Herren Geistlichen eingeschärfet/ daß sich keiner unterstehe/ was immer für eine Pfründe/ mit oder ohne Seelsorge/ von einer weltlichen Behörde/ oder von einer Gemeinde/ die das Patronarrecht nicht besitzt/ zu verlangen oder nachzusuchen. Wenn aber Jemanden ohne sein pcrsön- liches Zuthun ein rechtmäßig vakantes Bcnesizium angetragen würde, soll er sich deßhalb an den St. Gallischen geistlichen Rath wenden und sich erkundige»/ was ihm zu thun feie. 6) Wenn Personen verschiedener Religion sich ehelichen wollten / soll der Pfarrer alle Sorgfalt anwenden / daß solche Leute sowohl wegen dem Aergerniß, als wegen der Gefahr, vom Vorhaben abstehen; sollten sie aber alle Warnungen und Sorgfalt nicht achten, so sind sie dem Offizium oder der geistlichen Kuria unverzüglich anzuzeigen. Wenn, was ferne sei, eine weltliche Behörde Ehesachen sich aneignen wollte, oder Ehescheidungen durch richterlichen Spruch vorzunehmen sich anmaßen würde, so soll Alles als ungültig und unerlaubt angesehen werden. Und kein Pfarrer unterfange sich, solche streitende Eheleute vor eine weltliche Stelle zu schicken, sondern weise sie sogleich an den rechtmäßigen Richter oder an das Konsistorium. 7) Oeffentliche Aergernisse sollen wie biSanhin zur Kenntniß deS Ossiziums gelangen, und wenn Fälle von großer Dringlichkeit sich ereignen würden, so haben, sich bis auf weitere Verordnung, die Herren Pfarrer im Toggenburg an den Hrn. Dekan zu Kirchberg und an den Hrn. Deputaten zu Jo lisch weilH, die im Rheinthal an die Pfarrer zu Altstädten und Bernang zu wenden und zu berathen. Die Uebrigen aber sollen, wie gewöhnlich, ihre Zuflucht zur geistlichen Kuria von St. Gallen nehmen. Gegeben zu Reu-Ravensburg, den 26 . Juli 1798. I. PlaziduS, Offizialis. Dieses sogenannte ,Msnä6v»Lnrws müßte ich dasjenige gutheißen und unwiderruflich machen, was den 4. Hornung so unbesonnen und zum Aergerniß der ehrlich-denkenden Welt geschehen ist.- Hr. Nuntius stimmt meiner Heimreise gar nicht bei, vielmehr verlangt Er von mir, daß ich eine »olemnem krote- 8rstion6ln über das Geschehene ihm zustellen soll, um mit selbiger zu seiner Zeit den gehörigen Gebrauch machen zu könnnen. Ich muß einstweilen den HH. Kapitularen in St. Gallen das weitere Benehmen mit dem Lande überlassen, ohne doch darüber einen Auftrag zu geben, oder meinen Namen brauchen zu lassen, eben so wenig daS Gemachte mit meiner Unterschrift jemals ratifiziern zu wollen. Man wird also die Mühe nicht nehmen, mir eine Verhandlung zur Unterschrift ,einzusenden oder zu überbringen. ES würde mit der Zeit 328 sehr hart fallen, dasjenige zu ändern, was der Fürst selbst durch seine Unterschrift bekräftiget hat " u. s. w. G.. Weingarten, 8. März ->798. ,, Um für die Erhaltung des mir anvertrauten Stiftes das Möglichste zu thun, habe ich mich entschlossen, nach Erdaurung aller Umstände und eingesehener Nothwendigkeit die beschwerliche Reise nach Wien zu unternehmen; noch in diesem Monat werde ich mit Gottes Hilfe alldort eintreffen.- Meine Resignation belangend, wird die Zeit und der Gang der Geschäfte zeigen, ob sie erfolgen soll oder nicht; ich werde auch da das Beste des Stiftes in Betrachtung ziehen. Sollte ich mit Tod abgehen, sollen h'umoraim keine Kosten gemacht werden " u. s. w. v. Lienz, 27. März t798. »Gestern, den 26. Kusu», trafen wir H glücklich hier , ein; Alles blieb bis jetzt gesund, obschon wir sehr schlim- meS und kaltes Wetter hatten. Uebermorgcns sollten wir mit Gottes Hilfe in Wien anlangen, wo, wie ich hoffe, wir so gute Geschäfte, als eS in gegenwärtigen Umständen möglich sein wird, machen werden. Der hier von unserm Agent in Wien empfangene Brief giebt mir Anlaß, alles Gute zu erwarten; wenigstens wird in Wien meine Reise dahin sehr gut, zweckmäßig und meinen Absichten nützlich angesehen; auch dem Hofe scheint selbe nicht unangenehm zu sein, da wir ohne Hinderniß von hier aus die Reise fortsetzen können, da hingegen andere Fremde und mit diesen auch zwei aus der Stadt St. Gallen, nämlich Junker Scherrer und Hr. Petersen zurückbleiben müssen, bis von Wien die Erlaubniß ankommen wird, weiterS reisen zu dürfen. Der hiesige Regierungspräsident muß also von Wien aus die Anweisung erhalten haben, mich nicht aufzuhalten" u. s. w. ') Abt Pankraz hatte zwei Reisegefährten, den P. Znnozenz Vernarb und den Hrn. Sekretär von Müller, einen Elsaßcr, bei sich. 329 2 . Das Stift St. Gallen entsagt allen seinen weltlichen Rechren im Thurgau. Aktenstück. Da wir Doc-sn, und Kapitul dcs Fürstlichen Stifts St. Gallen von einer löbl. Thurgauischen Landes - Lommis- 8ion sind angegangen worden, allen unsern im Thurgau gelegenen NiedergrichtSherrlichen Rechtsamcn auf immer zu entsagen, und mithin dieselbe zu Handen einer beständigen Vol- kcs-Regierung von nun an gänzlich niederzulegen, so wollen wir dieser von da aus uns geäußerten Willens-Meinung, und gethanem Anverlangcn mit dem Vorbehalt entsprechen, daß wir bei unsern wohlhergebrachten Rechten, als auch Zehen- den, Grundzinsen, Zinsen, Leheu und all anderen Eigen- thümeren, und derenselbcn Gefühlen von einer jeweiligen hohen Landesregierung, so wie eS von denen ehemals regierenden hohen Standen beschehcn ist, bestens belassen, dabei kräftigst beschützet, und in all übrigem gleich anderen Landesbürgern behandelt werden. Zu dessen Urkund haben wir unser gewöhnliches Konventdekret-Jnsiegel hierauf gedruckt, so gegeben und beschehen Stift St. Gallen, den 21 . März i79S. 3. Johannes Küenzle von Goßan. Welchem Zeitgenossen der letzten zehn Jahre dcs vorigen Jahrhunderts ist nicht der Name Johannes Küenzle in frischem Andenken, der als kühner VolkSmann gegen die tausendjährige Dynastie der Abtei St. Gallcu, — ein abgewelktes Institut des MittelaltcrS mit einigen neuern Zuwüchsen, das wie ein nerv- und markloscS Gerippe schon lange den Keim der Auflösung in sich trug, und endlich vor dem stärker» Hauche des Geistes jüngerer Zeit in Trümmer zerfallen mußte— siegreich auftrat, der bei Einigen im Sonnenlichte hohen Ruhmes strahlte, von Andern in die Klaffe der Empörer gesetzt wurde, dessen Bildniß die Wand so mancher stillen Wohnung auf dem Lande deckte, und der als Held des Tages in Volksliedern besungen wurde? Möchte es sich nicht der Mühe lohnen, einen Versuch zu 330 mache»/ von ihm ein kleines Gemäße in gedrängten Umrissen hier zu entwerfen? ObEhrgeitz/ oder angeborne Neigung zur Freiheit/ oder Grundsätze/ oder irgend eine andere Triebfeder ihn bewogen/ sich ohne amtliche Stellung') aus der Mitte des Volkes alö Gegner zum Kampfe wider das Stift St. Gallen / seinen Landesherr» zu erheben und das Haupt der Mißvergnügten zu werden/ kann hier nicht bestimmt werden. Es scheint/ daß er alö Bote nach dem benachbarten Flecken Herisau im Umgänge mit den heitern Appcnzellern freisinnige Ideen angenommen habe/ die nach und nach in seiner Brust einen starken Hang nach reiner Demokratie anfachten und ihn zur Erreichung dieses Zweckes bis zu einem Grade begeisterte«/ daß er weder Arbeiten/ noch Gefahren und Hindernisse jeder Art scheute; gewiß ist eS aber/ daß er ganz vorzügliche Anlagen besaß/ eine wichtige politische Rolle zu spiele»/ und daß er durch feineren Sittenanstand/ Geistesgegenwart/ Scharfblick und Talente weit über den gemeinen Haufen hervorragte. Er klagte zuerst nur über Mißbräuche und Verletzungen altherkömmlicher Rechte von Seite der Regierung und schien ganz bescheiden seine Wünsche auf Abschaffung der erster« und Wicderherrstellnng der frühern zwischen dem Stifte und der alten Landschaft bestandenen Verhältnisse/ die er genau zu kennen sich daö Ansehen gab/ zu beschränken. Seine zuerst mit vieler Umsicht und Mäßigung hierüber gemachten Aeußerungen fanden bald bei mehreren Privatpersonen in Goßau/And weil und Waldkirch Anklang; diese sahen sich öfter/ trugen Beschwcrdcpunkte zusammen/ und so wurde nach und nach die Sache einzelner Männer jene ganzer Gemeinden und endlich des gesammelt Landes. Küenzle war das Haupt und der Stützpunkt aller dieser Bewegungen; aus seinem Munde erscholl nun der an dem Ufer der Seine allgewaltig gewordene Name und Wille des Volkes und unter dieser Egide begann die Revolution von Roschach bis Wyl siegreich ihren Gang/ der zur vollkom- ') Er bekleidete kein bürgerliches Amt; nur in der Landmiliz war er zum Aidemajor gestiegen. mencn Demokratie führte. Küenzle verstand aber auch das Volk zu leiten. Thätig / unternehmend und sein Ziel rastlos verfolgend/ bewies er sich gegen alle freundlich/ zuvorkommend/ geschmeidig und offen / doch blickte ein Zug von Schlauheit und Zuriickhaltuug aus seinem Gesichte/ das sonst etwas einnehmendes hatte. Mit einem gewissen seltenen Grade von Gelassenheit im Aeußern verband er gewöhnlich einen stillen Ernst/ Vernicht abstieß/ sondern vieles Nachdenken verrieth/ und bei heitern Anlässen gern in kurz dauerndes Lächeln über- gieng; der bisweilen unftäre Blick jedoch / das öftere Hin- und Hcrschaukeln des Kopfes/ ein plötzliches Stillschweigen mitten in der Unterhaltung/ und dann wieder ein gewisses sich Ermannen und in die Brust werfe«/ zeugten von inncrm Kampfe und Unruhe. Gewöhnlich sprach er wenig/ aber sinnig und kräftig; wollte er aber Jemand für seinen Zweck gewinnen/ so siegte feine Beredsamkeit fast immer. Groß war besonders die Macht seines Wortes bei Volksversammlungen. Wenn Parteisucht und Lcidenschafcn brausend heranschwollen und die Zwietracht ihre Fackel schwang/ so vermochte er schnell durch die Kraft seiner Rede die Stürme zu beschwöre«/ und Ruhe und Ordnung wieder herzustellen ^). Nur ein einziges Mal/ am ungestümen Tage zu Brügge«/ im Frühling 1798/ blieb der Zauber seiner Popularität an den rohen Horden von Grub und Eggersriedt/ die kurz vorher sich zu Rittern des heiligen Kreuzes in Arbon aufgeworfen hatte» / ohne Wirkung. In seinem erweiterten Wirkungskreise/ als crsterAusschuß des Landes und nachher als Landammann selbst/ nahm man nicht die geringste Veränderung an ihm wahr; er fuhr fort Küenzle's Gegner warfen ihm vor/ daß er bei zahlreichen Zusammenkünften durch gewisse/ verabredete Zeichen unter einem Trosse von sio —so Männern/ der ihn auf seinen Wink begleitete/ so oft etwas durch Lärm und Wühlen durchgesetzt werden sollte / absichtlich Währung zu erwecken und zu stillen pflegte. So soll/ wenn er bei'm Auftreten sich bedenklich die Stirne rieb/ dieß die Losung zum Schreien und Tumultuircn gewesen sein; schwang er zwei bis drei Male seinen Hut/ den Dreispitzer/ und salutirte damit die Versammlung / so soll dieß Aufforderung zur Ruhe und Stillschweigen/ was bald erfolgte/ bedeutet haben. 332 der einfache/ schlichte und genügsame Bürger zu seyn/ wie vorher und suchte nur daS Interesse seiner Komittenten: daß er es mit diesen bieder und ehrlich meinte und aus Ueberzeu- gung handelte/ ist kein Zweifel. Seine glänzcnftcn Epochen waren die Tage der Lands- gemeinde«/ zur Annahme und Beschwörung des gütlichen Vertrags und seiner eigenen Wahl zum ersten Magistraten der neuen St. Gallischen Republik auf dem Lande. DerUeber- gang in die helvetische Ordnung der Dinge schwächte seine große Popularität in etwas. Wenn ihn aber als Präsidenten der Verwaltungskammer vom Kanton Säntis und nach- herigeu Senator der helvetischen Republick nicht mehr der frühere Nimbus umgab/ so lag der Grund theils darin/ weil die Ernennung zu diesen Stellen nicht unmittelbar vom Volke ausgegangen und daher nicht volköthümlich war/ theils weil der Geschäftskreis jener Stellen über die Ssäre von Küenz- le'ö geistigen Anlagen und Kenntnissen hinausgieng / und theils auch weil Männer von wciterm Umfange der Geistcögaben ihm zur Seite saßen/ die ihn verdunkelten. Bald nach den Jahren der helvetischen Republik sank er beim großen Hausen deS Volkes in Vergessenheit/ ergriff aber frohmüthig den Botenstab nach Herisau wieder und genoß das Zutrauen und die Achtung aller die ihn kannte»/ bis an sein Lebensende. Er hatte sich in den Tagen der Ehre und des Glanzes kein Vermögen gesammelt/ war immer »neigen- nützig geblieben und starb daher arm. Seinen beiden Kindern hatte er eine treffliche Erziehung gegeben/ wie es besonders die schöne Geistesbildung seiner Tochter bewies. Als Greis warnte er sorgfältig vor Ungehorsam und Aufstand gegen die gesetzliche Obrigkeit und ermähnte/ der Gunst des Pöbels nicht zu traue»/ weil dieser unbeständig und undankbar sei. Küenzle starb im November 1820. Verbesserungen, Seite II, Zelle 14, stakt „freilich wieder," lies: oder freilich. — 1l>, Anmerkg. Zeile 11/ statt «exclavissel.: exoluisse. — A, Zeile 25/ statt „gegeben," l. erhalten. — Z0, — 17, — „seine," l. fein. — 31, Anmerkg. Zeile 5, statt „Iisteroclites, l. Iietsraclltos. — ZZ, Zeile Z, statt „täglich," l. wöchentlich. — 71, — 81, — „Geschäfte leiten, l. Geschäfte zu leiten. — 71, — 18, — „Freudebezeugungen," l. Ehrenbezeugungen. — 72, — 20, — „unter," l. in. — 115, — 24, — „am 10. Mai," l. 12. Mai. — 148, — 1'1, — „Tb. K/," l. Ch. K. — 211, — 32, — „schrieb," l. schreiben ließ. — 2Z0, — 15, — „still schwieg", l. sich bald zufrieden gab. — 244, — 22, — „Handel," l. Handeln. — 245, — 15, — „immer gleich," l. sich immer gleich. — 250, — 17, — „da," l. daß. — 244, — 5, — „verlangt worden," l. erhalten worden. — 274, — 16, — „März," l. Avril. — 280, — 25, — „Altlandammann," l. Altammaun. *6N000V1941* ' *