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bloB Vereine zur Forderung ihrer Berufsinteressen sein, siebildeten zugleich die politisclie und militârische Einteilungder dem Handwerk angeliorigen Bürger. Die Genossen einerZunft zogen als Kriegskameraden unter einem eigenen Bannerins Feld. Jede Zunft wâhlte einen Zunftmeister, der ihreAngelegenheiten leitete. Die 13 Zunftmeister aber bildetenzugleich die Halfte des 26 Mitglieder zâhlenden stadtischenRates. Die andere Halfte dagegen wurde aus den Patrizierngenommen, die Brun ebenfalls zu einer groBen Gesellschaftvereinte, der sogenannten Ivonstaffel. Für sich selbstschuf er das neue Amt eines Bürgermeisters, demer groBe Gewalt verlieh. Wâhrend die Zunftmeister undRate jedes halbe Jahr neu gewâhlt wurden, bekleidete derBürgermeister seine Würde lebenslanglich, und aile BürgermuBten ihm Gehorsam schworen. Bürgermeister und Ratführten zusammen die Regierung. Doch zogen sie in wich-tigen Dingen eine grôBere Anzahl Bürger bei, mit denen siedann den GroBen Rat oder den Rat der „Zweihundert“bildeten.
5. Zürcher Mordnacht (23. Februar 1350). EwigerBund mit den Eidgenossen (1. Mai 1351). — Anfânglichschien es, als ob die Einführung der neuen Verfassung leichtund ruhig vor sich gehen werde. Die Bürgerschaft nahmsie feierlich an, und die Âbtissin, ’sowie der Kaiser er-teilten ihr auf das Ansuchen Bruns ihre Genehmigung. Alleindie gestürzten Patrizier konnten sich mit der Neuerungnicht versohnen. Nur wenige von den Mitgliedern des altenRates kamen namlich in den neuen. Die Mehrzahl wurde zurStrafe für ihre MiBregierung auf immer für unfahig erklârt,in den Rat gewahlt zu werden, und die schuldigsten sogarfür mehrere Jahre aus der Stadt verwiesen. Aile muBteneidlich geloben, weder heimlich noch offen etwas gegen die
Bader; 8. Gerbor, Pergamentcr etc.; 9. Metzger und Vieilhandler(Widdcr); 10. Schuhmacher; 11. Zimnicrleute, Maurer, Wagner,Prechslcr, llolzkiiufcr, FaBbinder, Ucblcutc; 12. Fischer, Schifflente,Karrer, Seiler und Trâger; 13. Gartner, Oler und Grempler (Kiimbel).Occhsli, Schweizergeschichte. 5