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umsausten. Endlich zwang eine Umgehung das kleine Heer,seine Stellung vor der Übermacht zu verlassen. Vor denToren Berns suchte Erlach die Flüchtigen noch einmdS zusammeln. Da überbrachte ein Abgeordneter der Stadt durch dasKreuzfeuer der Kanonen hindurcb Schauenburg ein Schreiben,durcli welches sie sicb gegen Sicherheit der Personen und desEigentums übergab. Uni halb 2. Uhr rückte Schauenburg indie Stadt ein. Was noch an bernischen Truppen im Feldestand, lôste sich in wilden Verwünschungen gegen die Führerauf. Der unglückliche Erlach, der den Widerstand im Ober-land fortsetzen wollte, wurde in der Nahe von ïhun von be-trunkenen Landstürmern in grafîlicher Weise ermordet, undmit Not entging der ehrwürdige Steiger dem gleiclien Schicksal.So fiel das alte Bern und mit ihm die alte Eidgenossenschaft.
§ 34. Die helvetische Republik, 1798—1803.
1. Die helvetische Einheitsverfassung. — Trotzder Freiheitsbaume, die sich nach franzosischem Braucheallerorten in der Schweiz erhoben, sollte diese alsbald er-fahren, dafi sie jetzt ein erobertes Land, die wehrlose Beuteeiner hab- und herrschgierigen fremden Macht geworden war.Der franzosische Obergeneral hatte vor dem Angi'iff auf Bernin gedruckten Bekanntmachungen versichert, dafi die fran-zosische Republik nicht daran denke, die Unabhângigkeit, dasGebiet und das Eigentum der Schweiz anzutasten. Sein Ver-halten nach dem Siégé zeigte, wie viel solche Versiclierungenwert waren. Gleich nach seinem Einzug in Bern nahm Bruneden Staatsschatz und aile ôffentlichen Kassen in Beschlag.2 Millionen Franken flossen in seine Taschen oder diejenigenseiner Umgebung; 8 Millionen in bar und 18 Millionen anguten Wertpapieren wanderten nach Frankreich 1 ). In gleicher
') Spater gelang es dem sclilauen Berner Jenner, mittelst 1,060,000Franken Bestecliungsgeldern in Paris einen Vertrag zustamle zu bringcn,wodurch Bern gegen ein Lëscgcld von 2 Millionen an bar seine Schuld-titcl, mit Ansnalime dorer, die auf Frankreich lauteten, zuriiekerhielt.Oochsli, ^chwoizergeschichte. 20