Buch 
Ueber Wollhandel und Wollmanufaktur in Grossbritannien von frühester bis auf gegenwärtige Zeit / nach amtlichen Urkunden von Caesar Moreau
Entstehung
Seite
31
JPEG-Download
 

31

klamation zu erlassen, die Jedwedem verbot, weißes Tuch, gefärbtes Tuch, aus weiß gefärbtes undgepreßtes Tuch, spanisch Tuch, Bayes, Kerseys, Perpetuanos, Strick-Waaren oder irgend ein an-deres Wollen-Fabrikat nach irgend einem Theile Deutschlands oder der 17 Provinzen der Nie-derlande auszuführen; davon waren nur die Markte und Stapelplätze der besagten Kompagnieausgenommen. Den walloner, italienischen und holländischen Protestanten-Manufakturen, die sichin Norwich, Canterbury, Sandwich rc. niedergelassen hatten, war es bis dahin frei überlassenworden, ihrer eigenen Meinungen wegen, Religion und Gottesdienst beizubehalten, doch wurden jetztihre Kinder durch den Landes-Erzbischof von Canterbury-aufgefordert, in die Parochial-Kirchenzu gehen. Die Folge dieser Kirchen-Tyrannei war (nach Roger Coke's Geschichte des Hofesund Staates Englands), daß 140 Familien nach Holland auswanderten, wo sie demselben dieArt der Woll-Manufaktur lehrten, was den Engländern vielen Nachtheil brachte. Ohne Zwei-fel werden stets gleiche Ursachen gleiche Effekte hervorbringen.

1635. Der König verordnete, daß den Wollgarn-Webern rc. auf jeden ihm zukommendenSchilling zwei Pence vorgeschossen würden. Auch stellte er einen Beamten, an, um in jederGrafschaft die Garn-Winden aufzusuchen, Aufsicht darüber zu führen, sie zu versiegeln, unddie Namen der Eigenthümer in ein Buch einzutragen. Diese Winden sollten alle von gleicherGröße seyn, um die Güte oder die Fehler des Garnes gleich zu erkennen. (Foedcra Y. XIX.p. 730.)

1639. - Da der König erfuhr, daß verschiedene Kaufleute, trotz seiner Proklamation aus letz-tem Jahre, mit dem Handel von Wollen-Waaren nach anderen Häfen Deutschlands und derNiederlande, als die besagten Markt- und Stapelplätze der Handels-Kompagnie, fortfuhren, soerneuerte er diese Proklamation, und prolongirte die ihnen früher bewilligte Zeit, ihre Freiheitenin der Kompagnie beizubehalten; auch verbot er streng die Exportation von Wolle, Wollfellen undWollengarn, da die Wollen-Manufakturen in großem Verfall waren. (Foedera V. XX.p. 342.)

1647. Die Lords und die Gemeinen des englischen Parlaments verboten jetzt weislich dieExportation englischer Wolle. Auch erließen sie eine Proklamation- um die Privilegien der Han-dels-Kompagnie aufrecht zu erhalten.

Nicolas Cadeau.und andere Franzosen hatten Patente auf 20 Jahr, um in Sedan schwarzund gefärbt Tuch dem holländischen von spanischer Wolle gleich zu fabriciren.

1651. Dem englischen Unterhaufe ward in diesem Jahre ein Projekt vorgelegt, um vomspanischen Hofe den Ver- und Äkikauf aller spanischen Wolle zu erhalten. Der, welcher dasProjekt gemacht hatte, bemerkte, daß dieser Vorschlag zum alleinigen Ankauf die holländischen Woll-Manufakturcn total auflösen würde, da sie in den letzten Jahren durch die spanische Wolle be-trächtlich gestiegen waren, den Verkauf aller feinen englischen Tuche in Holland, Frankreichund den östlichen Ländern verhindert, und aus England eine große Anzahl Weber, Färber undTucharbeiter gezogen haben, die sich jetzt in Leyden und anderen holländischen Städten niedergelassen;