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1 (1830) Die Genesis der gegenwärtigen Rechtsphilosophie
Entstehung
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Einleitung.

System, Die Systeme haben daher gewechselt, so wie derFortgang der Geschichte eine verschiedene Beschaffenheit dcömenschlichen Geistes und verschiedene Motive desselben hervor-brachte. Das Interesse, welches eine Philosophie erzeugteund erhält, ist eben deshalb ein höheres als diese selbst; dennvon seinem Bestand hängt der ihrige ab. Sein Maasi istdaher auch das Maaß, das für sie gelten muß. Sein Maaßaber kann nur ein thatsächliches seyn. Daß z. B. das Gutedas Gute und das Böse das Böse ist, läßt sich nicht logischdarthun, sondern es ist nur dadurch wahr, daß die UrquelledcS Guter» zugleich die Allmacht besitzt. Könnte sich dieMenschheit von diesen Ideen und der Macht, welche sie erhält,in der That losreißen, so müßte ihre Unterscheidung auch inder Wissenschaft fallen. Der geschichtliche Verlauf, die reelleBeschaffenheit der Menschen ist das Gericht über die Motivealler Philosophie, und sohin über diese selbst. Die Wissen-schaft muß, wie der Heilige in der Legende, den stärkstenHerrn suchen.

Die verschiedenen Systeme lassen sich nun durchaus nichtvereinigen; weil Wahres und Falsches nicht zu vereinigen, undbei entgegengesetzten Grundannahmcn keine Gemeinschaft ist.Von dem Interesse aber, welches zu einer jeden Philosophiebestimmte, läßt es sich nicht im Voraus sagen, daß es seinerNatur nach jedes andere ausschließen müsse. Im Gegentheilsteht es zu vermuthen, daß jedes an sich selbst ein wahres sey;weil es ein menschliches ist, und die Geschichte seine Befriedi-gung wollte; daß es unwahr nur in seinem Produkt sey,welches es getrennt von den übrigen hervorbrachte. Fändesich nun ein tieferes volleres Interesse, das alle diese einzelnenin sich enthielte und allein erregt hätte, so würden durch seine