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Jagdgeschi ch te.
nahm , weil entweder der Forstbann nicht hinreichendgewesen war, Fremde von der zu Eigen gemachtenJagd abzuhalten, oder weil er nicht hinreichendschien. Der Teutsche ließ sich von der Mode ver-leiten sich dem Heerbann zu entziehen, dem Kaiseroder den Grafen, welche in dieser Periode aus Be-amtem schon erbliche Herrn geworden waren, seinefreien Aloden zu Lehen aufzutragen, auch wohl ausden Altar eines Heiligen oder eines Gotteshausesniederzulegen, wodurch er ein Mann, homo, desGrafen, Heiligen oder Gotteshauses wurde, undbeim Räckempfang seines Gutes Alles als Lehenoder Precarei, mit einem Wort als Wohlthat, be-neficium, erhielt. Könige, Grafen, Bischöffe undAebte musten daher bald das Wild als ihr Eigen-thum betrachten, und es muste also, in der Folgedie Lehre von den Regalien desto bessern Eingangfinden. Daß aber die freien Gutsbesitzer die Jagdals Eigenthum besaßen, ergiebt sich deutlich aus denUrkunden jener Zeit... Sogar Weiber, wenn sieüber ihre Güter disponirten,, benannten 'die Jagdausdrücklich. Auch befand sich die Jagd selbst beikleinen Besitzungen.
§. 5 »
Indessen breitete sich der Wildbann, Wiltban*»um, Bannum bestiarum, immer mehr aus, be-sonders durch die unzählichen Schenkungen, welche
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