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12 (1860) Franz Baader's Erläuterungen zu sämmtlichen Schriften Louis Claude de Saint-Martin's / herausgegeben von Friedrich von Osten-Sacken
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erhebung musste sie schliessen. Das Radicalgefühl der Creatursoll das ihres Gesetzt-, Sustentirt-, Substanzirt- oder Genährtseinsvon Seite ihres ihr Höheren sein, somit ihres Untergebenseinsoder Gelassenseins diesem Hohem. Demi diese Untergebenheitbaut, so wie das Sicherheben (Verschliessen) gegen dieses Höhereverzehrt. Im ersten Falle bist du dem Holze zu vergleichen,welches, den Saft in sich ziehend, scheinend brennt, im zweiteneiner dürren nichtscheinenden Kohle. Halte dich also immer imAffect der Demuth (Tiefung) gegen dieses dir innerlich (wieäusserlich) präsente Höhere, so wird die verzehrende Hochfahrtin dir nicht brennend werden. So wie du aber von oben ge-nährt bist, so bist du doch Feuer gegen das dir Niedrigere.Denn nur das Genährte verzehrt, und nur das Verzehrende wirdgenährt.

P. 16. Z. 1324. Moralität ist Wahlfähigkeit. Die Frei-heit der Wahl ist hier die zwischen dem ersten und dem zweitenGesetze ( dem Gesetze des thierischen und dem des geistigenLebens).

P. 17. Z. I4. Freie Verbindung ist nicht unfreie Bindung.Nur Dienst (dem Guten) befreit vom Dienst (dem Schlechten,Falschen, Unwahren). Durch die wirklich getroffene Wahl ver-liert der Mensch die Wahlfreiheit nicht, wohl aber das Objectdes Wählens. Wem das Böse entrückt ist, der kann es nichtmehr wählen.

P. 17. Z. 914. Mit dieser zweiten Epoche (der derWahl) beginnt das Leben des freigelassenen Geschöpfs. Wirhaben aber nicht zwischen zweien oder mehren Objecten (z. B.Gott, Geist, Natur etc.) zu wählen, sondern nur zwischen derWeise der Subordination und Verbindung, und gut und böse istdie Weise der Relation, in welche ich dieselben Objecte bringe.

P. 17. Z. 1419. Frei von der Präsenz des Bösen binich befreit vom Wählen zwischen ihm und dem Guten, also freivon der Wahlfähigkeit des Bösen. Die Tilgung dieses Posse(des Wählenkönnens des Bösen) in uns ist Tilgung der Macht,die das Schlechte über uns hat.

P. 17. Z. 23 28. Im 1. Bande dieser Schrift heisst es,