nen, und durch zu starken Trieb des Wassers schlak-terte immer seine Mühle/ und gieng doch nicht or-dentlich.
Von einigen Müllervervorcheilungen, die bis-weilen heimlich in Ausübung gebracht wer-den können.
Es möchte sehr nützlich sey»/ wenn Landes-herren durch ihre Herrn Beamte/ die die Oberauf-sicht mit der Guthsherrschaft auf Mühiordnungenhaben/ ausfolgende Müllermisbrauche, die baldmehr/ bald weniger/ hie und da ausgeübt werden,ein schärferes Augenmerk hatten/ als man bishergehabt hat. Zum Schluße dieser Schrift also fügeeinige der Misbrauche hinzu, auf deren Abstellungbey Mühlenvisitationen wo solche gefunden wer-den, man ernstlichen Bedacht nehmen sollte.
Wenn ein Müller:
i) ein löcherichtes Tuch, dort, wo der Beutelste-cken in Bcutelkasien geht, inwendig verborgenhangt; ingleichen, wenn er es gar über dieBeutel hinaushangt; dann stäubt ein Theil desMehls hinter den Bcutelkasten hinunter, undbleibt ihm allein, obgleich der Mühlgast beymaufschütten dabey ist.
s) Wenn er an den Säkgen, innwendig im Beu-telkasten, wo der Beutelstecken hindurch geht,ein Loch vorschlich läßt.
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