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ziehen. Im zweiten Falle giebt man einer mechanischen That-sache, einem Ereignisse des Zufalles, eine Bedeutung, die eskeineswegs verdient. Die Politiker äss lllits nocoiuplis sindAnhänger dieser Ansicht und zwar um so größete, je vollendeterdie That, der sie Weihrauch streuen, ist. Gerade gegen diesePolitiker, diese Menschen äu loucksius-iu, wie sie die Franzosensehr bezeichnend nennen, hat aber die Weltgeschichte der Artgesprochen, daß sich kein Mann, der sich noch von den Ideender Sitte und des Rechts beherrschen läßt, zu derselben bekennt.Im dritten Falle endlich sehen wir uns dadurch in die Engegetrieben, daß der Handelnde und der Richter in einer Personvereinigt sind, so daß wir uns auch hier genöthigt finden, unsanders umzusehen und die Frage zu stellen, ob nicht die Nach-welt zum Richteramte der Vorzeit berufen sei? Wir glaubendieß; aber dennoch muß die Vorzeit nicht zu sehr entrückt sein;der Richter muß die Wirkungen einer Handlung noch sehenund ermessen können, um im Stande zu sein, ein Urtheil zufällen.
Der so Vieles scheinende Satz, viel scheinend deßhalb,weil man ihm eine Menge verwirrter Begriffe untergeschobenhat, von der Vorsehung bis zum Zufall, reduzirt sich so aufden ganz einfachen, daß die Menschheit keinen andern Richterhat als sich selbst; die der Nachwelt sitzt über die der Vorzeitzu Gerichte. Zwei Bedingungen sind aber für die Richtigkeitdes Urtheiles unumgänglich nothwendig: einmal, daß maneinen Stoff aus einer Vorzeit vor sich habe, die nicht zu ent-fernt liegt, damit man von den Bedürfnissen und Erfordernissenseiner Zeit aus mit Kenntniß reden kann; — dann, daß dieVorzeit nicht zu nahe oder nicht zu sehr mit dem eigenen Leben