X Einleitung.
menwirkcn und so die Geschichte gleichsam wie vor den Augen der Zuschauersich bilden lassen muß.
Nur auf diese Art und Weise ist es uns möglich geworden, eine schein-bare Verwirrung in der französischen Rcvolutionsgeschichte aufzulösen undden Versuch zu machen, Klarheit in selbe zu bringen. Denn wie wir unszur Auseinandersetzung einer Seite jener weltumwälzenden Geschichte, dieseit unserer ersten denkenden Jugendzeit unser ganzes geistiges Wesen nebendem Studium der Geschichte der neuern Philosophie seit Kant beinahe aus-schließlich in Anspruch genommen hat, entschlossen hatten, mußte uns da-ran gelegen sein, eine Darstellungsweise zu wählen, die in den, durch soviele Verfassungen als eben so viele Abschnitte unterbrochenen Lauf Zu-sammenhang bringen kann. Denn der Stoff, den wir uns zu behandelnvorsetzten, war der Art, daß er oft in den Artikeln der einzelnen Verfassungenwie die Atome eines zerfallenden Körpers sich aufzulösen und zu verlierendrohte.
Wir haben uns nämlich vorgesetzt, von der französischen Revolutions-geschichte diejenige Seite zu behandeln, die wir als die wichtigste Erschei-nung in der Neuzeit anzuerkennen genöthigt waren: die Geschichte der Ver-fassungen und der durch sie begründeten Einrichtungen im französischeni Staats- und Volksleben. Denn nachdem durch die Feudalherrschaft derStaat als eine Menge zusammenhangsloser Gliedmaßen sich zeigte, inder folgenden absoluten Monarchie aber ein Haupt erhielt, das mit GewaltEinheit in das Ganze zu bringen und einen factischen Zustand herzustellensuchte, so wurden durch die Philosophie des 18. Jahrhunderts, sowohl derMensch mit seinen Eigenschaften, als die Gesellschaft in ihren Grundlagenin der Art behandelt, daß der Staat nur als die freie vertragsmäßige Ver-einigung freier vernünftiger Wesen erscheinen konnte und die Aussprechungder Grundsätze, nach denen sie zusammenleben wollten, in der Verfassung,die eben der Staaksbürgervcrtrag ist, nöthig gemacht wurde. Seitdem istder Kampf um Verfassungen ein allgemeiner und noch nicht beendigter ge-worden und zwar ein um so wichtigerer, als in den Erörterungen in diesemKampfe und den verschiedensten Aeußerungen des Gcsellschaftslcbens dasWesen des Staates, seine Rechte und Pflichten immer mehr der Gegenstandder Besprechung und des Verlangens der Bürger werden. .Eune Verfassungs-geschichte wird daher immer um so wichtiger, als man der Verfassung unddem geordneten Staatsleben selbst eine größere Bedeutun g beilegt. EinWerk, das sie zum Gegenstand hat, muß somit jenen Theil her Revolutions-geschichte behandeln, der als die Grundlage der Revolution selbst angesehen