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Bericht des schweiz. Bundesrathes an die h. Bundesversammlung betreffend I. die Beiträge des Bundes an die Kantone Uri, Schwyz und Wallis für Erstellung der Furka-, Oberalp- und Axenstrasse; II. den Beitrag des Bundes an den Kanton Graubünden für das projektirte bündnerische Strassennez; III. die finanziellen Verhältnisse der Eidgenossenschaft :
(Vom 26. Juni 1861)
Entstehung
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mein schweizerischem Interesse zu unterstüzen, Beiträge aus der Bundes-kasse bewilligt oder in Aussicht gestellt worden, wie für die Juragewässer-korrektion, die Rheinkorrektion, die Brünigstraße, die St. Bernhardsstraße,die Reußwehrbaute in Luzern und die Achereggbrüke bei Stansstaad. Dasich nun das projektirte bündnerische Straßennez hinsichtlich seiner allge-mein schweizerischen Wichtigkeit nach unserer Ueberzeugung den angeführtenUnternehmungen füglich an die Seite stellen läßt, so nehmen wir keinenAnstand, das Gesuch des Standes Graubünden der hohen Bundesver-sammlung angelegentlich zur Genehmigung zu empfehlen.

In der Eingabe der Regierung von Graubünden , d. d. 27. Juni1860, ist das Beitragsgesuch in dem Sinne gestellt worden, daß sich derBund bei fraglicher Unternehmung mit einem Drittheil der Unkosten

betheiligen möchte.

Laut der aus Seite 80 des Expertenberichtes enthaltenen Zusammen-stellung der in Frage stehenden Linien ergibt sich für die oben bezeichnetenStraßen folgender Kostenvoranschlag:

Oberalp-Dissentis-Chnr . . . . Fr.

Flüela.

Ardetz-Martinsbruk..

Bernina .......

Landwasser von Davos bis Filisurerbrüke .

Schyn von Thusis nach Tiefenkaften . .

Münster ohne Abzweigung .... 536,900.

359,550.

460,000.

573,000.

445,000.

263,900.

318,000.

Summa des Voranschlages Fr. 2,956,350.

Unser Antrag geht nun dahin, dem Kanton Graubünden an obigeSumme eine Subsidie im Betrage von Fr. 1,000,000 zu bewilligen,zahlbar nach Maßgabe des Vorrükens der Arbeiten.

Unter dieses Verhältniß zu gehen, konnten wir deßwegen nichtempfehlen, weil zu befürchten steht, daß dadurch das Zustandekommen desganzen Unternehmens in Frage gestellt würde.

Es versteht sich von selbst, daß an die Bewilligung dieses Bundes-beitrages diejenigen Bedingungen geknüpft werden sollen, welche demBunde für die zwekmäßige Verwendung desselben, mit andern Worten fürdie gehörige Ausführung des Unternehmens die nöthigen Garantien bieten.Hierunter verstehen wir die Genehmigung der definitiven Plane durch denBundesrath, die Bestimmung über die für die Ausführung der Straßenzu beobachtende Prioritätsfolge rc. rc.

In Bezug aus die Bauzeit sind die Experten der Ansicht, daß die-selbe auf 7 Jahre reduzirt werden sollte. Wir sehen uns jedoch nicht imFalle, eine solche Aenderung zu beantragen, indem dieß den Finanzplan,den die Regierung von Graubünden dem Projekte zu Grunde gelegt hat,wahrscheinlich in einer Weise modistziren würde, daß dadurch leicht dieAusführung des Unternehmens selbst gefährdet werben könnte.