Buch 
Beiträge zur Geschichte der Wissenschaften in der Mark Brandenburg von den ältesten Zeiten an bis zu Ende des sechszehnten Jahrhunderts ... / herausgegeben von J. C. W. Moehsen
Entstehung
Seite
165
JPEG-Download
 

mit Verlust des ganzen Vermögens. r 6z

neksser hätte bei ihrer Eheberedung versprochen, mit ihr zu Basel zu wohnen undaus des Churfürsten Dienst zu gehen; sie verlangte, er solte nun nach Basel körn-yien und ehelich mit ihr haushalten. Da nun beide Teile in diesem Verhör dieEhescheidung nicht verlangten: so bestätigte das Ehegerkcht den 2.7. Julius i;8r.die Ehe, Thurneksser solte nach Basel fordersamst kommen, seine Haushaltunganfangen; wolte Klägerin gutwillig, ungenötkgt, ungezwungen, zu ihm nachBerlin ziehen, so solte es ihr frei stehen.

Herbrot hatte den r;. April i ;82 bei dem Stadtgericht zu Basel vorgestellet:daß seine Tochter mit Thurneissern die Hochzeit zu Basel volzogen und 502 Gül-den zur Ehesteuer erhalten; neun Wochen hätte er mit ihr gelebt; nachher wäreer nach Berlin gezogen und sie endlich nachkommen lassen. Darauf hätte er siein Zeit von drei Wochen wieder fortgeschkkt und verstoßen. Die Ehe wäre nichtaufgelöset: und er verlangte aus dessen Vermögen ihren Unterhalt festzusetzen.Weil er sich, vor Schlußung der Ehe, Hundert tausend Gülden reich ausgegeben:so gebürten ihr drei und dreißig tausend, dreihundert und drei und dreißig Güldenfünf Batzen, für ihr zukommendes Drktteil. Ferner, da Thurneisser seinen Dienergeschikt, um einige kostbare Sachen wegholen zu lassen: so hofte sie, daß solchesnicht würde erlaubt werden, und daß die Schlüßerkn, so er im Hause gesezt, undlhr den Eiptrkt versagte; herausgewkesen und sie darin eingesezt werden möchte.THurneisser erschien hier, so wie bei dem Ehegericht, durch seine Anwalde; welchedie Verteidigung fürten. Nach dem Urteil der Stadtgerichte vom r.August i;8rwurde sie, nach eingelangter Sentenz des Ehegerichts, in sein Hab und Gut, kleinund groß, eingesezt, und daß sie mit solchem Gut, als einem frommen Eheweibszusteht und gebäret, zu schalten und zu walten Macht haben solle; doch solte eszuvor knventkrt werden. Es wurden ihr auch alle seine in Basel und in der Gegendausstehende Geldzinsen einzuziehen und die Gültebrkefe über Anken, Wein undKornzkns zuerkant; doch solte sie die Gerichtskosten, des Vaters Auslagen undandere festgesezte Forderungen und Rechnungen bezalen. Wie dieses Urteil

X 3 gesprochen,

') Diese Zoo Gulden hatte, nach Thurneissers Ausschreiben, ihr einer der Eheprokuratorenheimlich vorgeschossen, m. S. 134.