rr Forst - Statistik des Kantons Zürich. Zusammengestellt im Jahre 1879 durch das Oberforstamt. Winterthur. Druck von Bloulcr-Hausheer & Co. 1880 . KSS*»iliai _ ! Forst - Statistik antons Züric Zusammengestellt im Jahre 1879 durch das Oberforstamt. Winterthur, Druck von Bleuler-Hausheer & Co. 1880 . I. Bodenoherfläclie. Der 1724, 75 Quadrat - Kilometer grosse Kanton Zürich nimmt einen Theil der sieh zwischen den Alpen und dem Jura einer- und dem Boden- und Genfersee anderseits ausbreitenden Hochebene ein und lehnt sich in seinem südöstlichen und südlichen Theil an die den Kordsaum der Alpen begleitenden Yorberge an. Zu den letztem gehört die Hörnlikette und die hohe Rhone. Erstere erreicht im Schneebelhorn mit 1295 Meter ihre grösste Höhe und der höchste Punkt der letztem beträgt 1232 Meter. Ueber den Rücken beider geht die Grenze zwischen dem Kanton Zürich einer-, Thurgau, St. Gallen, Schwyz und Zug anderseits. Die den Kanton durchschneidenden Höhenzüge verlaufen in ihrer Längenerstreckung von Südost gegen Kordwest; nur im nördlichen Theil des Kantons folgen sie der Richtung von Osten gegen Westen. Yon der Süd Westseite anfangend, trennt der A Ibishöhenzug das Reuss- und See- oder Limmatthal und wird selbst durch die Jone, Reppisch und Sihl der Länge nach durchschnitten. Die Bürglen mit 918 Meter und der Uto mit 873 Meter bilden die höchsten Punkte. Am östlichen Abhange des Mittelrückens (Albis) sind die obern Theile der Hänge sehr steil (70 und mehr %), ebenso steil ist auch ein Theil der unmittelbar in die Sihl und die Reppisch abfallenden Hänge. Die Plateau haben nur eine mässige Breite und fehlen stellenweise fast ganz. — Der Rücken zwischen Reppisch und Jone erreicht im Aeugsterberg mit 830 Meter seine grösste Höhe und fällt gegen die Reppisch steil, gegen die Jone sanft ab. Der Höhenzug zwischen See und Sihl bildet im südlichen Theil ein ausgedehntes, im Zimmerberg bis auf 773 Meter (Hochwacht) ansteigendes Hügelland, das im nördlichen Theil schmäler wird, an Höhe abnimmt, statt Hügeln lang gestreckte Rücken bildet und gegen die Sihl steil, gegen den See fanft abfällt. 4 Das rechte See- und Limmatufer wird durch einen zweiten Höhenzug begrenzt, der im Pfannenstiel und Adlisberg mit 853 Meter (Stollen) und 703 Meter die hervorragendsten Repräsentanten hat. Mit geringen Ausnahmen sind die Hänge dieses Höhenzuges nicht sehr steil und die Rücken abgerundet und breit.. Bis Regensdorf bildet derselbe die südwestliche Grenze des Glattgebietes und von da an bis an die Aargauer Grenze dm südliche des Furtthales. Rechts vom Furtthal sendet der Jura in der Lägern einen kurzen 856 Meter (Hochwacht) hohen Ausläufer mit steiler südlicher und massig steiler nördlicher Abdachung in den Kanton. Auf der Nordseite dieses Rückens liegt das kurze aber fruchtbare Surb- oder Wehnthal. Eine sich nur wenig über das flachhügelige Terrain des ohern Glattgebietes erhebende Hügelreihe trennt das Glatt- und Kemptthal. Sie beginnt hei Wetzikon und verliert sich bei Lindau in den Höhen auf der linken Seite des Tössthales und bei Kloten in der Ebene des untern Glatthales. Ihre grösste Erhebung beträgt 590 Meter nnd fällt in die Nähe von Wermatsweil. Die grösste Längenausdehnung hat die All mannkette und ihre westliche Fortsetzung bis an die Aargauer Grenze. Sie beginnt mit dem 1119 Meter hohen Bachtel und endigt; im Sanzenberg bei Weiach und in der Egg nördlich von Nie- derweningen. Ihre bedeutendsten Höhen sind nach dem Bachtel der Allmann mit 1083 und der Stoffel mit 931 Meter. Bei First. beträgt die Höhe noch 691 Meter, bei Brütten 642 Meter,, auf dem Rheinsberg 569 Meter (Schanzhuck), auf dem Stadlerberg 632 Meter, und in der Egg 674 Meter (alte Platte). Abgesehen von vielen kleineren Bächen wird dieser Höhenzug von der Kempt und Glatt quer durchschnitten, von letzterer so, dass ein Zusammenhang zwischen der östlichen und westlichen Partie (Laubberg und Stadlerberg) nicht sichtbar hervortritt. Die Einhänge gegen das Tössthal sind zum grossem Theil sehr steil, ebenso sind die der Töss zufliessenden Bäche tief eingeschnitten; gegen das Kempt- und Glatthal fallen die Berge mit einzelnen Ausnahmen sanft ab und bieten daher der landwirthschaftlichen Benutzung des Bodens grosse Flächen. Aus den südlichen Partien der Allmann- und Hörnlikette und den bis zu 781 Meter ansteigenden Höhen des Batzenberges etc. sammelt die ziemlich tief eingeschnittene Jona, die nach kurzem Lauf oberhalb Rappersweil in den Zürichsee mündet, ihr Wasser. Die Hörnlikette enthält in ihrem südlichen Theil die höchsten Punkte, die steilsten, 50 bis 80 °/o Neigung besitzenden Hänge und die am tiefsten eingeschnittenen Seitenthäler. Neben dem 1295 Meter hohen Schneebelhorn sind der Hütt- kopf mit 1234 Meter, der Rothen mit 1150 Meter, das Hörnli mit 1135 Meter und der Schauberg mit 888 Meter die höchsten Punkte; vom Schauberg aus westlich sinkt der Höhenzug zum Hügelland herab, findet jedoch in dem 696 Meter hohen Trchel mit breitem, ebenem Plateau und steilem Absturz gegen den Rhein einen gut in die Augen fallenden Abschluss. Bei Turbenthal wird dieser Höhenzug durch das Neubrunner Thal mit breiter Sohle und einer nur 55 Meter über der Töss liegenden Wasserscheide (zwischen Töss und Murg) quer durchschnitten. Südlich von diesem Querthal bieten die Berge wenig zur Benutzung als Ackerfeld geeigneten Boden. Am linken Thurufer wird das Sammelgebiet dieses Flusses durch-einen flachen, sich nur wenig über 500 Meter erhebenden Höhenzug eng begrenzt, während auf der rechten Seite der 574 Meter hohe Kohlfirst und seine östliche Fortsetzung in etwas grösserer Entfernung die Grenze des Thurgebietes bildet. Beim Rheinfall wird das Zürcher - Gebiet nochmals durch einen Ausläufer des Jura berührt. In der nordöstlichen Ecke des Kantons endlich findet der thurgauische Seerücken im 640 Meter hohen Stammheim erborg mit breitem Rücken seinen Abschluss. Die Flusstliäler reihen sich von Südwesten gegen Norden wie folgt aneinander: Die Reuss mit dem untersten Theile der Lorze bildet auf kurze Strecke die Grenze gegen die Kantone Zug und Aargau und nimmt das Wasser von den westlichen Hängen des oberen Albis, des Aeugster- und Mühleberges und aus dem hügeligen Theile des Bezirkes Affoltern von der Bonstetter Grenze an südwuirts auf. Der bedeutendste Zufluss ist die Jone, welche zwischen Riffersweil und Affoltern ihr Bett tief in’s Terrain eingeschnitten hat und auch unterhalb Zwillikon 6 ein tiefes Tobel bildet. Erhebliche Schädigungen veranlassen die Bäche dieses Gebietes nicht. Das Flussgebiet der Limmat besteht aus drei Thälern, dem Reppischthal, dem Sihlthal und dem See- und Limmat- Thal. Die dem Türlersee entfliessende Reppisch hat bei einem Gefall von 262 Meter eine Länge von zirka 21,5 Kilometer und durchfliesst, die kesselförmige Erweiterung bei Birmensdorf und das Limmatthal bei Dietikon abgerechnet, ein ziemlich unwirthliches Thal, mit unten sanft, dann aber steil ansteigenden, stark verrutschten Einhängen und schmaler zum Theil versumpfter Sohle. Im obern Theil richtet sie keinen gar grossen Schaden an, wogegen sie im Jahr 1878 von Landikon abwärts grosse Zerstörungen veranlasste. Der bei Birmensdorf aus dem Bonstetter- und Wettsweiler - Moos in die Reppisch einmündende Bach, der seit der Entwässerung des Mooses rascher anschwillt sls früher, steigert die zerstörende Kraft der Reppisch. Die Sihl liegt bei ihrem Eintritt in den Kanton 711 Meter hoch und mündet bei 406 Meter Meereshöhe in die Limmat, sie hat somit bei einer Länge von zirka 36 Kilometer ein Gefäll vou 305 Meter. Ihre Zuflüsse haben bei kurzem Lauf ein sehr starkes Gefäll. Da die Sohle des Sihlthales erst im untersten Theil Erweiterungen zeigt und die Hänge aus demselben steil ansteigen, so bietet es der landwirthschaftlieben Benutzung des Bodens wenig Raum, es ist ein eigentliches Waldthal. In den Jahren 1876 und 1878 waren die Zerstörungen durch die Sihl nicht gar gross, während sie früher bedeutende Verheerungen anrichtete. Das dicht bevölkerte, freundliche, fruchtbare See- und Limmatthal mit seinen sanft bis massig steil ansteigenden Hängen leidet nur wenig von zerstörenden Wirkungen des Hauptgewässers, dagegen machen sich von Zeit zu Zeit einzelne Seitenbäche in unangenehmer Weise fühlbar. Ein Theil des Limmatthales leidet in Folge des hohen Wasserstandes der Limmat an Bodennässe; auch an den Ufern des Sees richtet der hohe Sommerwasserstand bisweilen einigen Schaden an. Das Sammelgebiet der Jona, das zum Seegebiet gehört, ist klein, es lehnt sich aber an die bedeutendsten Höhen des 7 Kantons an. Von der Yereinignng der Jona mit dem Schmit- tenbaeh bei Wald bis zum Austritt aus dem Kanton beträgt ihr Gefall bei einer Länge von zirka 8 Kilometer 167 Meter. Zwischen Wald und Rüti hat sie sich ein tiefes Bett gegraben. In den letzten Jahren — namentlich im Juni 1878 — machte sie sich in sehr unangenehmer Weise fühlbar. Das Glattthal mit seinem bedeutenden, dem Pfäffiker- See entströmenden Seitenzufluss, dem Aabach, liegt yon Anfang bis an’s Ende auf Zürcher Gebiet und schliesst die beiden grossen Wasserbecken Greifen- und Pfäffiker - See nebst ausgedehnten ebenen, zum Theil versumpften Flächen ein. Es bildet daher eine grosse, nur von niedrigen Hügeln durchsetzte Ebene mit sanft bis steil ansteigenden linksseitigen und flachen, niedrigen rechtsseitigen Einhängen. Der Aabach hat ein starkes, der Industrie gute Dienste leistendes Gefall. Obschon er ein kleines Flussgebiet ohne hohe Berge hat, einem See entfliesst und bis Uster in ein tief ein geschnittenes Thal mit schmaler Sohle eingeengt ist, richtete er doch in den letzten Jahren grosse Schädigungen an. Die Höhendifferenz zwischen dem Pfäffiker- und Greifen- See beträgt 102 Meter. Die übrigen Zuflüsse des Greifensees und der Glatt haben — einige von der linken Seite kommenden Bäche abgerechnet — einen trägen Lauf. Die Glatt selbst erlangt erst von Hoch- felden abwärts ein Gefall, bei dem die bewegende Kraft ihres Wassers Zerstörungen anrichten kann und im Juni 1876 auch in reichem Maasse angerichtet hat. Im obern Theil wirkt sie durch zeitweises Austreten und die seitliche Yerbreitung ihres Horizontalwassers und desjenigen ihrer Seitenzuflüsse auf ein grosses Gebiet nachtheilig. Nächst dem Gebiet der Reuss, das nur zu 21,8 % bew'aldet ist, hat das Glattgebiet mit 23,5 °/& die geringste Waldfläche. Unter Wehnthal sind in vorliegender Arbeit vier grössere Bachgebiete: Furt-, Surb-, Fisi- und Weiacher- Bach zusammengefasst. Die Furt hat ein sehr geringes Gefall und in ihrem Gebiet viel versumpften, in neuerer Zeit jedoch entwässerten Boden. Die wenig Wasser führende Surb durch- fliesst ein sehr fruchtbares Thal (das eigentliche Wehnthal) mit mässigem Gefall. Der Fisibach hat ein stärkeres Gefäll, richtet jedoch keinen erheblichen Schaden an und der Wei- acherbach verliert sich im Aluvium des Rheinthaies ohne sichtbaren Abfluss. Die Lägern mit scharfem Grat ausgenommen, bilden die sich zwischen den Thälern erhebenden Höhen breite flache Plateau mit wenig Bacheinschnitten. Nächst dem obern Tössthal ist diese Gegend mit 35,9 % am stärksten bewaldet. Das Rafzerfeld mit Eglisau gehört unmittelbar zum Rheingebiet und ist wasserarm. Das von den, die schöne Ebene auf der Nord- und Westseite einschliessenden, sanft ansteigenden Höhen abfliessende Wasser sammelt sich im Landbach, verliert sich aber bei gewöhnlicher Witterung in den grossen Geschiebsanhäufungen der Ebene beinahe ganz. Die Kempt ist der stärkste Zufluss zur Töss. Im untern Theil fliesst sie durch ein tief eingeschnittenes, waldreiches Thal; ihr oberes Sammelgebiet liegt in einer waldreichen, hügeligen Gegend, während das mittlere Flussgebiet durch ein an Feld und Wiesen reiches Gelände (Fehraltorf und Illnau) gebildet wird. Im untern Theil hat sie einen raschen Lauf, grosse Yerheerungen richtet sie aber nicht an. Wenn auch das oberste Sammelgebiet der Töss im Kanton St. Gallen — zum Theil auch Thurgau — liegt, so müssen wir sie doch als einen rein zürcherischen Fluss betrachten. Das Tössgebiet nimmt, wie dasjenige der Glatt, nahezu den vierten Theil des Kantons ein, es unterscheidet sich aber vom letzteren wesentlich dadurch, dass es den gebirgigsten, von Seitenthälern am stärksten durchfurchten Theil des Kantons umfasst, während das Glattgebiet den flachsten Theil einnimmt. Ueber die Töss und ihre Verheerungen ist in neuerer Zeit so viel gesprochen und geschrieben worden, dass es genügt, zu sagen, sie habe auf eine Länge von zirka 54 Kilometer ein Gefall von 455 Meter, nehme eine grosse Zahl von Wildbächen auf und habe in der Eulach einen Zufluss, der durch eine an Ackerfeld reiche hügelige Gegend fliesst, während im obern Tössthal wenig zum Getreidebau geeigneter Boden vorhanden ist. Das obere Tössthal hat mit 45,2 % ain meisten Waldboden; vom untern Tössthal sind 34,4 % bewaldet. Zum Thurgebiet werden hier auch die Gegenden des Bezirkes Andelfingen gerechnet, welche ihr Wasser direkt dem Rhein zusenden (Flaach- und Stammheimer - Thal etc.). Es umfasst so nahezu den 9. Theil des Kantons und ist neben dem Rafzerfeld die wasserarmste Gegend des Kantons, die eigenen 9 Wasserzuflüsse zur Thur und zum Rhein sind daher sehr gering. Die Thur selbst hat in den letzten Jahren grossen Schaden angerichtet. Yon Andelfingen abwärts ist die Thalsohle weit, während die Thaleinhänge aufwärts bis Gütighausen in der Regel direkt aus dem Flussbett aufsteigen; vom letzteren Orte aus erweitert sich die Thalsohle wieder. Das Thurgebiet enthält grosse annähernd ebene Flächen und wenig steile hohe Hänge. Der Rhein bildet eine kurze Strecke, bei Eglisau ausgenommen, wo er ganz im Kanton Zürich liegt, die nördliche Grenze des Kantons, nimmt neben mehreren kleinen Bächen die Thur, die Töss und die Glatt auf und liegt bei Langwiesen 393 und bei Kaiserstuhl 332 Meter hoch, sein Gefall beträgt demnach 61 Meter, wovon 20 Meter auf den Rheinfall beim Schloss Laufen fallen. Die geologischen Verhältnisse des Kantons Zürich sind, soweit sie in dieser Arbeit berücksichtigt werden müssen, sehr einfach: Die Lägern und die kleine Fläche auf der das Schloss Laufen am Rheinfall steht, gehören zum Jura. Die Südseite der Lägern wird durch stark aufgerichtete Schichten des weis- sen Jura gebildet, während an der Nordseite die Schichtenköpfe desselben und der darunter liegenden Schichten des braunen Jura anstehen. Beim Schloss Laufen steht der weisse Jura zu Tage. Im ganzen übrigen Theil des Kantons wechselt die Molasse mit Geschiebsablagerungen von Gletschern, Flüssen und Bächen, also mit Diluvionen und Aluvionen. Der südlichste Theil des Kantons, die hohe Rhone, gehört in die Zone der älteren Molasse und besteht aus sanft nördlich aufgerichteten Sandsteinschichten, zwischen denen sich Spuren von Steinkohlen zeigen. Im übrigen Theil des Kantons besteht die Molasse aus thonreichen Sandsteinen und Thonmergeln, die schichtenweise mit einander wechseln, im östlichen Kantonstheil auch Nagelfluhschichten einschliessen und in den höheren Lagen des ganzen Kantons mit solchen bedekt sind. Stellenweise, namentlich im untersten Theil des Töss- thales, tritt die marine Molasse zu Tag. Das Gebirg ist annähernd horizontal geschichtet und nur ausnahmsweise so hart, dass aus demselben ein brauchbares Baumaterial gewonnen werden kann, dagegen verwittert es 10 leicht und ist daher der Bodenbildung günstig. Bei der horizontalen Schichtung sind grössere Felsstürze selten, Abrutschungen dagegen, des Wechsels durchlassender und undurch- lassender Schichten und der starken Böschung der Hänge wegen, sehr häufig. Findlinge kommen vom Thal bis zu den höchsten Partien der Berge hinauf vor und zwar durch den ganzen Kanton. An den einen Orten liegen sie einzeln im thonigen, zum Theil durch die Verwitterung des Grundgebirges entstandenen Boden, an andern Orten bilden sie mit scharfkantigem, mehr oder weniger Lehm und Sand einschliessendem Schutt mächtige Seiten- und Endmoränen, die auf der Molasse ruhen. Unter den Findlingen des Reussthaies herrschen die dunkeln Kalksteine stark vor; im Gebiet der Limmat und Glatt spielt neben denselben der rothe Ackerstein eine grosse Rolle. Das Tössthal ist nicht reich an Findlingen, während sie im Gebiet der Thur und des Rheins wieder zahlreicher auftreten und zu einem nicht geringen Theil aus den kristallinischen Gebirgsformationen stammen. In den eigentlichen Moränengebieten wechseln Hügel und Rücken mit Mulden und Thälchen. Die erstem sind in der Regel trocken, die letzteren dagegen nass bis sumpfig, so dass sie nicht selten nutzbare Torflager von beträchtlicher Mächtigkeit einschliessen. Die mit Flussgeschieben angefüllten Gegenden bilden grössere und kleinere Ebenen, deren Fruchtbarkeit von der stärkern oder schwachem Beimengung von thonigen Bestand- theilen von der mächtigem oder weniger mächtigen Ueber- lagerung mit Dammerde und vom Feuchtigkeitsgrad abhängig ist. Im Boden herrschen Thon und Lehm entschieden vor. Die aus der Verwitterung der Molasse hervorgegangenen Böden sind im Allgemeinen hindig und zäh und daher schwer zu bearbeiten. Da sie aber mit geringer Ausnahme reich an Kalk und Alkalien sind, so besitzen sie — die selten in grosser Ausdehnung vorkommenden flachgründigen, humusarmen Stellen abgerechnet —- eine grosse Fruchtbarkeit. Auf der Nagelfluh zeigt — namentlich im südlichen Theil des Kantons — der Boden auch an flachgründigen Stellen eine grosse Ertrags- 11 fähigkeit. Im nördlichen Theil des Kantons ist der Molasseboden lockerer, sandiger und trockener als im mittlern und südlichen. Soweit der Molassehoden — ohne eigentliche Moränenbildung — mit Findlingen gemengt ist, besitzt er eine sehr grosse Fruchtbarkeit, während die Moränenrücken und -Hügel in der Regel nur mit einer flachen Erdschicht bedeckt sind, und unter dem Mangel an Feuchtigkeit um so mehr leiden, je steiler sie ansteigen, je weniger thonige Bestand- theile der Schutt enthält und je trockener die Luft in der betreffenden Gegend ist. Auf den Fluss geschieben zeigt der Boden alle Ueber- gänge vom trockenen, flachgründigen armen Kies- und Sandboden bis zum fruchtbaren, frischen Lehmboden und von diesem bis zum Sumpf, der nur einen geringen Streuertrag gibt. Die Mächtigkeit und Zusammensetzung der Dammerdeschicht, die Beschaffenheit des Untergrundes und der Stand des Horizontalwassers geben hier den Ausschlag. Die Torf- und Moorerde enthaltenden Flächen haben eine beträchtliche Ausdehnung, jedoch nur selten eine Mächtigkeit von 3 Meter oder mehr. Die Torflager sind zum grossem Theil ausgebeutet. Die grössten Moorflächen liegen im obern Glattthal und am Pfäffikersee, viele kleinere zwischen den Moränen am linken Seeufer und im Weinland, sowie in den muldenförmigen Thälchen des Molassegebietes. II. Klima und Vegetation. Der bedeutenden 962 Meter betragenden Höhendifferenz und ungleichen Exposition wegen zeigt das Klima des Kantons Zürich so beträchtliche Unterschiede, dass in den geschützten, tiefen Lagen der Weinbau mit gutem Erfolg betrieben werden kann, während die Bewohner der höchst gelegenen Gegenden beinahe ganz auf den Futterbau angewiesen sind, ihr Brodkorn also nicht selbst pflanzen können. Auf den Wald üben diese Unterschiede nur einen massigen Einfluss, wofür der beste Beweis darin liegt, dass Buchen, Eschen, Ahornen, Ulmen und Weisstannen im geschlossenen Wald auch in den obern Lagen noch ganz befriedigend gedeihen. Die gefährlichste Schneebruchregion liegt zwischen 550 und 700 Meter Höhe und es sind die Schädigungen an den östlichen und nordöstlichen Hängen grösser als an den westlichen und südwestlichen. Spätfröste richten in allen Höhenregionen Schaden an, die Wirkungen derselben sind jedoch nur ausnahmsweise für ältere Bäume verderblich. Früh- und Winterfröste schaden selten und Baarfröste in der Hegel nur in Saaten. Bedeutende Insektenverheerungen kamen seit Anfangs des laufenden Jahrhunderts, wo der Borkenkäfer grossen Schaden anrichtete, nicht vor; am fühlbarsten macht sich der Maikäfer und zwar bis zur Höhe von 700 Meter. Da Boden und Klima den Laub- und Nadelhölzern Zusagen, so trägt der Waldboden vorherrschend gemischte Bestände. Im Durchschnitt des ganzen Kantons ist das Laubholz mindestens so stark vertreten wie das Nadelholz. Reine Nadelholzbestände und zwar Föhren, tragen die Kiesböden auf den Flussgeschieben, Föhren und Fichten die Moränen- und ärmeren Molasseböden, Fichten und Tannen mit Föhren die besseren Moränen- und Molasseböden. Ganz reine Laubholzbestände kommen nur in geringer Ausdehnung auf Kalk und Molasse vor. Da sich auch in den reinen Nadelholzbeständen nach der Lichtstellung Laubhölzer ansiedeln und sich bei deren Verjüngung erhalten bis der Schluss wieder eintritt, so darf man wohl annehmen, es seien früher gar keine oder doch nur wenig ganz reine Nadelholzbestände vorhanden gewesen. — Der Vermehrung und weitern Ausbreitung der Nadelhölzer leistete die früher allgemein ausgeübte Laubnutzung in den Mittelwaldungen und seit 40 Jahren der sehr beliebte Anbau reiner Fichten- und Kiefernbestände grossen Vorschub. Die reinen Eichenhochwaldbestände sind am Verschwinden, sie mussten der landwirthschaftlichen Benutzung des Bodens und der Vorliebe für die Nadelhölzer weichen. In den Mittel Waldungen hat die Eiche noch eine starke Verbreitung und einen ihren Wachsthumsverhältnissen angemessenen Standort. Am besten ist sie im nördlichen Theil des Kantons vertreten und zwar als Ober- und als Unterholz. Heine Eichen nieder wälder fehlen ganz. Nächst der Rothtanne kommt die Buche am zahlreichsten vor und zwar als Baum des Hochwaldes, als Ober- 13 Ständer im Mittelwald und als Ausschlagholz. Sie liebt die frischen, kalkreichen Lehmböden und verdrängt auf solchen nicht selten die Roth- und Weisstannen. Bei sorgfältiger Behandlung gedeiht sie auch an trockenen Südhängen. Eschen, Ahornen und Ulmen sind auf den frischen humusreichen Böden in den Buchenhochwaldungen und im Mittelwald reichlich vertreten, verjüngen sich leicht und zeigen bis auf 1200 Meter Höhe günstige Wachsthumsverhältnisse. Auf den trockenen Böden der Molasse und der Moränen fehlen sie fast ganz und auf den Aluvionen tritt nur die Esche längs der Bach- und Flussufer zahlreich auf. Die Hagenbuche ist in vielen Mittelwaldungen als Ausschlagholz stark vertreten, im Innern grosser Hoclnvaldungen kommt sie nicht zahlreich vor. Birken kommen beinahe überall aber selten in grosser Zahl vor. Schwarzerlen findet man auf frischen bis moorigen Böden als Baum und Stockausschlag und Weisserien an frischen bis feuchten Stellen der Mittel- und Niederwaldungen. Kirschbäume fehlen in den Laubholzrevieren selten; Aspen und Salweiden sind im Unterholz der Mittelwaldungen gar oft nur zu zahlreich vertreten und Weiden und Pappeln enthalten die Buschholzwaldungen im Ueberschwemmungsgebiet der Flüsse, die jedoch keine grosse Flächenausdehnung haben. Die zahlreichen Sträucher erschweren die Pflege der Nadel- und Laubholzjungwüchse und veranlassen beträchtliche Säuberungskosten. In lichten Beständen bilden sie, wenn bessere schattenvertragende Holzarten fehlen, ein willkommenes Bodendeckungsmittel. Die Rothtanne scheint von Alters her stark vertreten gewesen zu sein und wurde in neuerer Zeit bei der Umwandlung von Mittel- in Hochwald und bei der xYufforstung der Kahlschläge mehr als wünschenswert!! begünstigt. In ihren hohen Geld- und Materialerträgen und ihrer leichten Verjüngung durch Pflanzung liegt die ungesuchte Erklärung dieser Thatsache. Die grossen Gefahren, denen sie in reinen Beständen durch Wind und Schnee, Krankheiten und Insekten ausgesetzt ist, bilden aber auf der andern Seite eine ernste Mahnung gegen einseitige Begünstigung dieser Holzart. Die mageren trockenen Kies- und Sandböden und die humusarmen, zähen, undurchlassenden Thonböden abgerechnet, kann die Rothtanne auf allen Bodenarten erzogen werden, das beste 14 Wachsthum zeigt sie aber auf humusreichem, frischem Lehmboden. Auf den Moränen ist sie stärker vertreten, als in der mergelreichen Molasse und im Flussgeschiebe, in ersterer tritt die Buche, in letzterem die Föhre ganz oder theilweise an ihre Stelle. Die Höhenlage übt auf ihre Yerbreitung keinen grossen Einfluss, dagegen zeigt sie in Gegenden mit reichlichen wässerigen Niederschlägen und feuchter Luft eine kräftigere Benadelung und ein rascheres Wachsthum als in Gegenden mit trockenem Boden und trockener Atmosphäre. Geringe Ansprüche an den Boden macht die Föhre, sie ist daher auf den mageren, trockenen Kies- und Sandböden der nördlichen Kantonstheile, namentlich auf den Flussgeschieben, am stärksten vertreten und zwar in bedeutender Ausdehnung auch in reinen Beständen. Auch sie wurde in den letzten 40 Jahren durch Umwandlung magerer Mittelwaldbestände in Hochwald stark vermehrt und zwar ebenfalls nur zu häufig in der Form reiner Bestände. Reine Bestände sind bei ihr nicht wünschenswerth, weil sie sich früh licht stellt, und dann den Boden zu wenig verbessert und schützt. Ihre rechte Heimat sind die tieferen Lagen, sie fehlt aber selten ganz wo Roth- tannen Vorkommen und geht an sonnigen Hängen in reinen Gruppen über 1000 Meter hoch. Zwischen langsam wachsenden Holzarten wird sie — namentlich auf kräftigem Lehmboden — in der Jugend sehr ästig und muss daher bei der Pflege der Bestände aufmerksam behandelt werden. Späterhin reinigt sie sich hoch hinauf von Aesten und erreicht auf gutem, durch schattenvertragende Holzarten geschütztem Boden die grösste Vollkommenheit. Die Weisstanne ist im Thur- und Rheingebiet schwach vertreten, wogegen sie auf den frischen humusreichen Molasse- und Moränen-Böden der übrigen Kantonstheile bis zu einer Meereshöhe von 1000 Meter häufig vorkommt. Grössere reine Bestände fehlen, zwischen Rothtannen und Buchen bildet sie dagegen bisweilen die halbe Bestandesmasse. Auf den Moränen leidet sie weniger von der Trockenheit als die Rothtanne, weil sie mit ihren Wurzeln in den Schutt eindringt. Stürme, Schnee, Krankheiten und Insekten schaden ihr seltener als der Rothtanne, dagegen ist sie der Beschädigung durch Spätfröste mehr ausgesetzt. Unter den gelichteten alten Beständen verjüngt sich die Weisttanne, wie die Buche, sehr leicht, der künst- 15 liehen Verjüngung derselben — im Grossen angewendet — stellen sich dagegen verschiedene, einen regelmässigen Kulturbetrieb sehr erschwerende, in den Eigentümlichkeiten der Holzart liegende Schwierigkeiten entgegen. Die Lärche ist kein einheimischer Baum, wurde aber schon seit 100 Jahren angebaut. In reinen Beständen zeigte ihr Anbau nirgends einen guten Erfolg; Schneebruch, frühzeitige Lichtung und Krankheiten stellten sich ein und machten Umwandlungen nöthig. Zwischen langsam wachsenden Holz^- arten auf luftigen Stellen mit kräftigem, nicht zu humusarmem Lehmboden wächst sie dagegen sehr lebhaft. Auf trockenem, kiesigem Boden bleibt sie im Wachsthum hinter der Föhre zurück, auf Lehmboden überwächst und verdrängt sie dieselbe. Die Eibe kommt am A.lbis und in einzelnen Theilen des Tössthales noch ziemlich zahlreich vor, sonst aber ist sie schwach vertreten, im nördlichen und westlichen Theil des Kantons fehlt sie ganz. Weymuthsföhren und Schwarzkiefern wurden hie und da — erstere schon vor 60 Jahren — angebaut, werden aber kaum eine grosse Verbreitung erlangen. Heide und Heidelbeeren stellen sich nur in den lichten Beständen der an Kieselerde reichen Böden zahlreich ein und die Alpenrosen sind nur an wenigen Stellen repräsentirt, dagegen bilden die Brombeerstauden ein, die Verjüngung beinahe überall erschwerendes, grosse Säuberungskosten veranlassendes Unkraut. Auch die Gräser, Halbgräser, Epilobien etc. erscheinen auf den Schlägen so reichlich, dass sie ausgeschnitten werden müssen. Die Vertheilung der Waldungen über die Bodenoberfläche ist im Allgemeinen als recht günstig zu bezeichnen. Grosse zusammenhängende Waldmassen fehlen, dagegen sind — allerdings im buntesten Wechsel mit landwirthschaftlich benutztem Boden — die steilen Hänge, ein grosser Theil der Hochlagen und die magern Aluvialböden mit Holz bewachsen. Wenn das Gefäll der Hänge 50 % übersteigt, so tragen sie keine durchweg geschlossenen Bestände mehr, vermöge der mit Felsbändern wechselnden Terrassen ist aber bei guter Pflege bis zu 70% Neigung noch eine Baumvegetation möglich, bei der die Hänge, aus der Ferne gesehen, bedeckt erscheinen. Wo Aenderungen in der Vertheilung des Waldareals wün- 16 scheiiswerth erscheinen, werden sie angestrebt, indem nicht nur der Staat, sondern auch Gemeinden, Genossenschaften und Privaten in der Ebene gelegene Wälder roden und dafür bisher landwirthschaftlich benutzten Boden an Hängen und auf Bergrücken aufforsten. Dass in dieser Richtung noch manche Verbesserung nothwendig wäre, die noch nicht an die Hand genommen wurde, ist richtig; ganz nach Wunsch wird die Aufgabe überhaupt nie gelöst werden können, weil neben den Rücksichten auf die Terrainbeschaffenheit auch auf eine möglichst leichte Zufuhr des Holzes zu den Wohnungen der Konsumenten und auf die Eigenthumsverhältnisse Bedacht genommen werden muss. Die am stärksten bewaldete Gegend ist das obere Töss- thal, wo der Waldboden 45,16 % der gesammten produktiven Bodenfläche einnimmt, ihm folgt das Wehnthal mit 35,90, das Rafzerfeld mit 35,08, das untere Tössthal mit 34,43, das Thurgebiet mit 32,26, das Kemtthal mit 28,78, das See- und Limmat- thal mit dem Sihl- und Reppischthal mit 27,85, das Jonagebiet mit 24,71, dass Glatt- und Aathal mit 23,48 und endlich das zürcherische Reussgebiet mit 21,81 °/ 0 . Im Durchschnitt des ganzen Kantons nimmt der Waldboden 30,26 °/ 0 der produktiven oder 28,53 °/ 0 der Gesammtfläche ein. III. Entwicklung des Forstwesens. Die zürcherischen Behörden scheinen ihre Aufmerksamkeit dem Walde schon früh zugewendet zu haben. Schon aus dem Ende des 15. Jahrhunderts sind Anordnungen pro- tokollirt, w r eiche die Benutzung einzelner Waldungen betreffen. Aus vielen vorhandenen Spezialverfügungen lässt sich schliessen, es sei am Anfang des 16. Jahrhunderts eine Verordnung erlassen worden, durch welche die Gemeinden veranlasst wurden, ihre Holzordnungen zu revidiren, ganz besonders den Bezug der Nutzungen (Bau-, Zaun- und Brennholz, Weide etc.) im Sinne möglichster Sparsamkeit zu ordnen, den Verkauf von Nutzungsantheilen und Holz ausserhalb die Gemeinde zu verbieten, Waldrodungen zu verhindern und die Wiederbewaldung gerodeter oder beweideter Flächen durch Einzäunung und Stecken von Eicheln zu begünstigen. 17 Im 17. Jahrhundert beschäftigten sich die Behörden vielfach mit der Ordnung des Holzverkaufes in der Stadt. Anno 1650 wurde der Eintrieb des Vieh’s in die jungen und alten Haue im ganzen Zürichgebiet verboten und Anno 1670 und 1690 verbot der Rath das Ausstocken der Hölzer ernstlich und verordnete, dass man die Harzer gänzlich von den Hölzern abhalten soll. In den Jahren 1563 und 1669 wurde das Einschlagen neuer Reben bei 200 U Buss verboten und 1680 angeordnet, dass die Behörden Aufsicht über die Wälder üben und von den Förstern Rechenschaft fordern sollen. Am 28. März 1702 wählte der Rath eine Kommission mit dem Aufträge, zu berathen, „wie sowohl die Holz- und Waldungen insgemein geschirmt, vermehrt und geäufnet als auch der allzugrossen unnöthigen Yiele der Reben gesteuert und dadurch dem Ackerbau und Wieswachs mehr aufgeholfen werden möchte.“ Auf Anregung dieser Kommission erliess der Rath ein „Mandat betreffend die Yersorg- und Beschirmung der Holz- und Waldungen“, das Sonntags den 14. Mai 1702 zu Stadt und Land öffentlich verkündet wurde. In demselben wird nach Hinweisung auf die bösen Folgen des drohenden Holzmangels angeordnet, dass Jedermann zu Stadt und Land im Gebrauch von Brenn-, Bau- und anderm Holz alle mögliche Sparsamkeit beobachten und sichs angelegen sein lassen soll, kein anderes als unschädliches Holz zu fällen; die Hölzer sauber zu schroten und fleissig zu säubern, in den jungen Häuen keinen Weidgang zu gestatten, sondern dieselben fleissig einzuzäunen und zu vergaumen; das Stücken des unausgewachsenen Holzes und das Harzen zu verhindern und beim Austheilen des Holzes möglichst sparsam zu verfahren. Um letzteres zu ermöglichen, soll auf eine Stube, auch wenn mehr als eine Haushaltung darin wohnen würde, nicht mehr als ein Hau ausgegeben und die Yertheilung der Höfe und Yermehrung der Stuben verhindert werden. Zu Rebstecken soll aus den Gemeindswaldungen kein Holz abgegeben werden und die Verwendung von ungespaltenem Holz zu Reb- und Bohnenstecken verboten sein. Ohne Bewilligung des Rathes sollen weder Privaten noch Gemeinden bei Vermeidung hoher Strafen und Ungnade Waldrodungen vornehmen, 2 im Gegentheil seien die seit kurzer Zeit ausgestockten Flächen j wieder anzupflanzen. Statt der Stecken-, Latten- und anderen ; todten Häge sollen Grünhäge gepflanzt und wo das nicht ! möglich ist, die Zaunhölzer nicht schon im ersten Jahr wieder weggethan und verbrennt werden. Auf Riedtern und Mösern sollen Weiden und Sarbachen und auf gutem Boden fruchtbare Bäume gepflanzt werden. Die "Vögte, Amtsleute, Weibel und Förster waren aufs Neue in Pflicht zu nehmen und ernstlich an die Yollziehung des alle Jahre auf Kirchweih aufs Neue zu verlesenden Mandates zu erinnern; die Förster hatten jährlich den Ober- und Landvögten zu berichten, wie es in den Hölzern hergegangen sei und die Fehlbaren waren zu bestrafen. Im Jahr 1711 wurde das Mandat auf’s Neue gedruckt und publizirt mit den beiden Zusätzen: 1. Die alten Eichen zu verschonen, und an allen Orten, wo der Boden hiezu tauglich sei, junge Eichen zu pflanzen; 2. an denjenigen Orten, wo Torf vorhanden sei, solchen zu graben und zur Ersparung von Holz als Brennstoff » zu verwenden. Im Jahr 1715 und 1717 wurde das Mandat unverändert abermals gedruckt und zu Stadt und Land bekannt gemacht, ebenso Anno 1760. Im Jahr 1760 zog die Waldkommission bei den Obervögten, Landvögten und Amtsleuten Erkundigungen ein über ' die Grösse der Waldungen, über den Ertrag und den Holzverbrauch, über die Eigenthumsverhältnisse und die Beschaffen- ' heit des Bodens und stellte die Berichte zusammen. Während der 1760ger Jahre beschäftigte sich die physikalische Gesellschaft in Zürich einlässlich mit der Hebung der j Forst- und Landwirthschaft. Zunächst suchte sie die bestehenden Uebelstände kennen zu lernen und die Landleute zum Nachdenken über dieselben zu veranlassen, Zu diesem Zwecke wurden sogenannte Bauernunterredungen veranstaltet und Preis- ; fragen ausgeschrieben. In forstlicher Beziehung leisteten die schriftlich und mündlich ertheilten guten Räthe des Bannwarten Heinrich Götschi zu Oberrieden ausgezeichnete Dienste. Auf diesem Wege gelangte die Gesellschaft zu dem zur ; Belehrung des Volkes erforderlichen Material, das ergänzt, übersichlich zusammen gestellt, gedruckt und in der Form populärer Volksschriften unter die Bevölkerung vertheilt wurde. I Die Gesellschaft erreichte ihren Zweck und stellte sodann im Jahr 1768 an den Eath die Bitte, um Erlassung eines neuen W aldungsmandates. Der Kath überwies das diesfällige Memorial, dem die „Bedenken über den Holzmangel“ von Götschi beigegeben waren, der Waldungskommission zur Begutachtung, mit der Ermächtigung, sich zu diesem Zwecke durch Mitglieder des Eathes und der physikalischen Gesellschaft zu verstärken und überliess letzterer das Sihlhölzli zur Anstellung von Versuchen mit einheimischen und exotischen Holzarten und zur Erziehung von Waldpflanzen. Die Waldungskommission ordnete nun eine Untersuchung der Amtswaldungen an, zu der Herr Götschi als Sachverständiger zugezogen wurde, legte dem Eath — in der Absicht, in diesen Waldungen eine Musterwirthschaft einzuführen — Yerbesserungsvorschläge vor, die von demselben genehmigt wurden und stellte die Grundlagen für ein erneuertes Waldungsmandat fest. Das „erneuerte Waldungsmandat“ wurde vom Eath am 15. Mai 1773 erlassen. Es besteht aus 15 Artikeln und verbietet : 1. Das Eintreiben von Yieh in die Schläge unter 12 Jahren, das Laub- und Moosrechen, Mähen und Grasen im jungen Aufwuchs und das Harzen in allen Beständen, welche nicht in den nächsten 2—3 Jahren geschlagen werden; 2. den Bezug von Eebstecken aus den Gemeindhölzern, insofern in denselben nicht überflüssiges Holz vorhanden sei und der Bohnenstecken, soweit der Bedarf nicht durch noth- wendige Erdünnerung des Holzes gedeckt werden könne; 3. das Ausreuten der Hölzer und Waldungen, wo sie immer sein und wem sie gehören mögen und das Eoden der Stöcke an steilen Hängen. Angeordnet wird durch dasselbe: 1. Die Eintheilung der Waldungen in ordentliche Jahresschläge und die Führung von Kahlschlägen, die sich von Morgen gegen Abend aneinander reihen; 2. der Winterhieb vom Wintermonat bis spätestens Mitte April; Eichen dürfen im Mai gefällt werden; 3. tiefer Hieb, Eäumung der Schläge von Dornen und Gesträuch, Eodung der Stöcke auf ebenem Boden und Abfuhr des Holzes bis Ende April; 20 4. Bepflanzung leerer Stellen, Entwässerung nasser Flächen und Bepflanzung nicht entwässerbarer nasser Orte mit Weiden, Sarbachen und Erlen; 5. Pflanzung fruchtbarer Bäume und Eichen, Sparsamkeit im Holzverbrauch und Verwendung der Turben als Brennmaterial ; 6. sorgfältige Ueberwachung des Vollzugs des Mandates,, regelmässige Berichterstattung hierüber und Bestrafung- der Fehlbaren. Die „Ober-Inspektion und Aufsicht“ wurde der Forstkommission übertragen, welcher Bannwart Götschi als Techniker beigegeben wurde. Vach dem Tode Götschi’s wurde Bannwart Hotz im Jahr 1783 zum Forstmeister und Anno 1794 Herr Hirzel, bisheriges Mitglied der Forstkommission, zum Kantons-Forstinspektor ernannt. Letzterm wurde der Auftrag ertheilt, innert drei Jahren alle Amtswaldungen (Staatswaldungen) zu bereisen, über ihren Zustand Bericht zu erstatten und an den Bericht Verbesserungsvorschläge zu knüpfen. Dieser Bereisung folgte die Ordnung der Benutzung dieser Waldungen und die Errichtung einer Samendarre in Oberrieden. Im Jahr 1798 wurde die Administration der Staatswaldungen konzentrirt und dem Forstinspektor übertragen, der während der Kriegsjahre, der vielen Anforderungen an die Waldungen w r egen, eine schwere, der Einführung einer bessern Bewirthschaftung nicht förderliche Aufgabe zu lösen hatte. Wegen „frecher und strafbarer Schädigung und Beraubung der Staats-, Gemeinde- und Privatwaldungen“ sah sich die „zürcherische Kantonsversammlung“ am 17. April 1798- veranlasst, eine ernste Mahnung gegen unbefugte Eingriffe in das Waldeigenthum zu erlassen und am 24. Juni 1798 richtete der Regierungsstatthalter des Kantons Zürich an seine Mitbürger die Aufforderung, für die Aufnahme und Unterhaltung der Forsten mit allen Kräften zu sorgen. Dabei wird in höherm Aufträge verordnet, dass „alle National-, ehmals obrigkeitlichen Wälder“, in ihren Grenzen zu respektiren seien, bestehende Rechte nicht ausgedehnt werden dürfen und alle Anstalten, welche zur Aufnahme und Erhaltung der Waldungen getroffen wurden, sowie alle Gesetze, Verordnungen und Regiemente solange in Kraft verbleiben, bis eine erneuerte Forstordnung 21 erlassen werde. Die Behörden wurden angewiesen, über die Vollziehung der Gesetze zu wachen und Fehlbare zu bestrafen. Am 24. Juli 1800 erneuerte der Regierungsstatthalter das Verbot gegen den stark zunehmenden, unerträglich gewordenen Frevel und am 15. August gleichen Jahrs dasjenige gegen Ausübung der "Weide im jungen Aufwuchs. Anno 1801 erschien eine Anweisung zur Visitation der Nationalwaldungen und am 22. März 1803 erliess die Regierungskommission eine Verordnung zur Verhinderung der weitern Ausbreitung der Borkenkäfer, die seit den Kriegsjahren in 60 Gemeinden in sehr verheerender Weise auftraten. Einer strengen Durchführung der vorgeschriebenen Massregeln war es zu verdanken, dass im Jahr 1807 die diesfälligen Schädigungen aufhörten. Der Forstordnung vom Jahr 1807 ist die Bemerkung beigefügt, dass sie am 14. Mai vom Grossen Rath zum Gesetz erhoben worden sei. Sie verbietet die Rodung und Theilung der Gemeinds- und Korporationswaldungen, sowie die weitere Ausdehnung der Berechtigungen, ordnet die Holzabgaben, die Anweisung der Iiäue, die Verlosung, Aufarbeitung und Abfuhr des Holzes, verlangt die Anlegung von, mit der Grösse der Waldungen und dem zweckmässigsten Haubarkeitsalter der Bestände in einem richtigen Verhältnis stehenden Kahlschlägen, die Vornahme der Holzfällung von Anfangs Wintermonat bis Mitte März und die Vollendung der Holzabfuhr bis Ende April; die Besamung oder Uebersetzung holzleerer Stellen; die Entwässerung des nassen Bodens, die Nachzucht junger Eichen und die Pflanzung von Weiden und Sarhachen an den Flussufern. Die Zäunung, der Weidgang, das Grasen, Miesen und Laubrechen, Harzen, Stücken, Stocken und Leseholzsammeln werden im Sinne möglichst unschädlicher Ausübung geregelt; der Frevel wird mit Strafe bedroht und die AValdeigenthümer werden verpflichtet, alle, die Verminderung von Insektenschaden bezweckenden Anordnungen zu vollziehen. Die Privatwaldungen, welche von andern Waldungen umgeben sind, dürfen nicht gerodet werden. Die Benutzung derselben ist mit deren Umfang und Holzbestand in ein gehöriges Verhältniss zu setzen und die Abholzung unausgewachsener Waldbezirke aus Gewinn und Mehrschatzung ist verboten. Das dürre und abgestandene Holz haben die Privatwaldbesitzer wegzunehmen, die Holzfällungs- und Holzabfuhrzeit ein- zuhalten und die Flächen, die sie beweiden wollen, einzuzäunen. Die Yerwaltung der Staatswal düngen wird der Finanzkommission und die Handhabung der Forstpolizei einer beson- dern Regierungskommission und dem unter beiden stehenden Kantonsforstinspektorat übertragen; hei Ausübung der Forstpolizei haben die Bezirks- und Unterstatthalter sowie die Yor- steherschaften mitzuwirken. Eine Pflichtordnung für die Förster bildet den Schluss dieses Gesetzes. Am 18. Brachmonat 1808 erliess der kleine Rath eine Verordnung betreffend die Verhütung und Löschung von 'VVald- bränden. Durch ein Gesetz, betreffend die Bestellung der Holzförster vom 18. Brachmonat 1816 wird die Wahl aus einem Dreiervorschlag der Gemeindsvorsteherschaft den Gemeinden und Korporationen überlassen und die Dienstzeit auf 6 Jahre festgesetzt. Die Förster müssen Lesen und Schreiben können, sich bei gesunden Leibeskräften befinden und stimmberechtigt sein. Bei einer Wiederwahl sind die Stimmberechtigten ausgeschlossen, welche in den zwei der Wahl vorangehenden Jahren wegen Holzfrevel bestraft wurden. Förster, die sich fahrlässig und pflichtwidrig benehmen, können von der Forstkommission entlassen werden. Privatwaldungen, welche mit Staats-, Gemeinds- und Korporationswaldungen Zusammenhängen, sind den Förstern über letztere gegen besondere Entschädigung zu unterstellen und Privatwaldungen, die in grossem Massen zusammenliegen, können von besondern Förstern überwacht werden. Am 15. Juni 1822 wurde vom kleinen Rath beschlossen,, es sei der Kanton in vier Forstkreise einzutheilen und statt einem vier Forstmeister anzustellen. In der gleichen Verordnung wurden die Pflichten der Forstmeister festgestellt und namentlich auch angeordnet, dass sie die Waldungen zu vermessen und in den Gemeinds- und Korporationswaldungen in Verbindung mit den Vorsteherschaften die Jahreshäue auszuzeichnen haben. Am 29. Herbstmonat 1837 erliess der Grosse Rath ein vollständiges Forstgesetz, das mit Rücksicht auf die Organisation und die Bewirthschaftung der Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen, die Ordnung und Ablösung der Berech- tigungen und die Bestrafung der Frevel und Gesetzesübertretungen der Forstordnung von 1807 gegenüber grosse Fortschritte beurkundet, mit Rücksicht auf die Rodung und Benutzung der Privatwaldungen dagegen weniger bindende Vorschriften enthält. Von Erlassung dieses Gesetzes an herrschte im zürcherischen Forstwesen eine rege Thätigkeit; die zur Vollziehung des Gesetzes erforderlichen Verordnungen, Regiemente und Instruktionen wurden in rascher Folge erlassen und in Vollziehung gesetzt und das Gesetz selbst schon im Jahr 1860 —- jedoch ohne tiefgreifende Veränderungen — revidirt. Eine neue Veranlassung zum Einschreiten auf dem Wege der Verordnung gab das eidgenössische Forstgesetz vom 24. März 1876, weil durch Bundesbeschluss vom 26. Januar 1877 das Gebiet zwischen der St. Galler Grenze, dem Steinenbach und der Strasse von Saland über Bauma, Fischenthal und Wald nach Laupen und der links der Sihl gelegene Theil der Gemeinde Hütten in’s eidgenössische Aufsichtsgebiet eingeschlossen wurden. Für dieses Gebiet musste eine Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen und kantonalen Forstgesetz erlassen werden, die dann vom Regierungsrath auch auf die übrigen Waldungen an der Hörnli- und Allmannkette bis Schlatt, Weiss- lingen und Seen und auf diejenigen am Albis bis Albisrieden und Uitikon ausgedehnt wurde. Begründet wurde diese Mass- regel mit der Thatsache, dass das kantonale Forstgesetz für Privatwaldungen — insoweit es die Sicherung der übrigen Waldungen oder Rücksichten der Gemeingefährlichkeit noth- wendig machen — eben soweit, zum Theil sogar weiter gehende Bestimmungen enthalte wie das eidgenössische und die Verhältnisse in den Waldungen des eidgenössischen Aufsichtsgebietes von denjenigen der im übrigen Theil des obern Tössthales und am Albis liegenden nicht wesentlich verschieden seien. Die diesfällige Verordnung wurde am 13. Hornung 1877 erlassen und am 30. Mai vom Bundesrath genehmigt. Hach derselben sollte sich die Aufsicht erstrecken: Auf die Erhaltung des Waldareals, die Wiederaufforstung der Blossen und Schläge, die Entwässerung nasser Stellen, die Regelung der Holz- und Nebennutzungen, die Ausübung und Ablösung der Beholzungsrechte, die Vollziehung der Vorschriften betreffend die Holzfällung und Abfuhr, Feuersgefahr und Insektenschaden und auf die Bestrafung der Gesetzesübertretungen. Zur Ermöglichung des Vollzugs wurde die gemeinde weise Bildung von Privatwaldkorporationen und die Anstellung von Förstern verlangt und eine veränderte Eintheilung des Kantons in vier Forstkreise beschlossen. Für korporative Leistungen wurden Staatsbeiträge in Aussicht gestellt. Gegen die Vollziehung dieser Verordnung erhob sich in einem grossen Theil des kantonalen Aufsichtsgebietes Opposition, die zu einer Abänderung der Verordnung führte. Die neue Verordnung vom 26. April 1879 wurde vom Bundesrath am 13. Mai genehmigt. Sie erstreckt sich auf alle Privatwaldungen des Kantons, „durch deren sorglose Behandlung andere Waldungen gefährdet, die Abschwemmung und Abrutschung oder Verödung des Bodens begünstigt, Bach- und Flussbette oder der Wasserstand in denselben in nachtheiliger Weise verändert oder ungünstige klimatische Verhältnisse herbeigeführt werden können“. Die Aufsicht soll in gleichem Umfange wie nach der ersten Verordnung ausgeübt werden, ist aber — statt besondern Vorsteherschaften — den Gemeind- räthen in Verbindung mit den Staatsforstbeamten Überbunden. Auf die Forderung der Bildung von Privatwaldkorporationen wird dagegen verzichtet und die Anstellung von Förstern dem Ermessen der Mehrheit der Privatwaldbesitzer anheimgestellt; e Stimmgabe richtet sich nach dem Flächeninhalt der Waldungen. Korporative Leistungen werden durch Staatsbeiträge unterstützt. Das Staatsforstpersonal besteht gegenwärtig wie Anno 1823 aus einem Oberforstmeister, 4 Kreisforstmeistern, einem Forstadjunkten und einem Kanzlisten. Drei Gemeinden: Zürich, Winterthur und Elgg haben wissenschaftlich gebildete Oberförster. Von den Staats-, Gemeinds- und Genossenschafts- Förstern hat der grössere Theil einen kantonalen, forstlichen Unterrichtskurs besucht. So lange nicht besondere Organe für die Vollziehung der Forstgesetze aufgestellt wurden, übten letztere keinen grossen Einfluss auf den Zustand der Waldungen. Selbst die Anno 1702 gewählte Forstkommission scheint während der ersten 60 Jahre ihres Bestehens nur geringe Erfolge erzielt zu haben. Es war der physikalischen Gesellschaft Vorbehalten, 25 der Bevölkerung die bestehenden Uebelstände und die bösen Böigen derselben zum Bewusstsein zu bringen und dadurch den Sinn für Verbesserungen auf dem Gebiete der Forstwirtschaft zu wecken. Von Anno 1770 bis gegen das Ende des Jahrhunderts wurden auf Anregung der Forstkommission und ihrer technischen Experten viele Forstverbesserungsarbeiten ausgeführt, von denen nicht nur die Akten, sondern namentlich auch die Waldungen Zeugniss geben. In der Hauptsache beschränkten sich die Verbesserungen allerdings auf die obrigkeitlichen Waldungen, sie fehlen aber auch in den andern nicht ganz und bestehen nicht bloss in der Ausführung von Kulturen und Säuberungen etc., sondern auch in Waldver- messungen und Hiebsordnungen, Schlageintheilungen etc. Die Kriegsjahre am Schlüsse des 18. und im Anfang des 19. Jahrhunderts brachten einen Stillstand in die Bestrebungen zur Verbesserung der Waldungen und der Forstwirtschaft, der dadurch bleibend nachteilig wirkte, dass die Verteilung und rasche Abholzung vieler Korporationswaldungen nicht verhindert werden konnte. In den Staatswaldungen wurden die Arbeiten wieder aufgenommen, sobald es die Verhältnisse erlaubten und mit den übrigen Waldungen mussten sich die Behörden der durch die Misshandlung derselben während der Kriegsjahre herbeigeführten ausgedehnten Borkenkäfer - Beschädigungen wegen befassen. Die Forstordnung vom Jahr 1807 gab den Behörden die Mittel an die Hand, energischer einzuschreiten. Die Forst- beamtung wurde durch die Anstellung von zwei technisch gebildeten Förstern (Forstadjunkt und Forstmeister) vermehrt, der Vermessung der Staatswaldungen folgte diejenige der Ge- meinds- und Korporationswaldungen und im Jahr 1823 eine abermalige Vermehrung der Forstbeamtung um 3 technisch gebildete Forstmeister. Die Vermessung der Gemeindswaldun- gen und tlieilweise auch die Aufstellung von Wirthschafts- plänen wurde nun energisch gefördert, die Hiebsführung kon- trolirt und die Ausbesserung lückiger Jungwüchse und die Besamung der Schläge angestrebt. Die 1830ger Bewegung brachte wieder einen Stillstand und eine Opposition, die vorzugsweise gegen die Schlaganweisung durch die Forstmeister und die Beaufsichtigung der 26 vom Gemeindsverband unabhängigen Korporationswaldungen gerichtet war. Durch das Forstgesetz von 1837 wurden dann aber die Mittel zu energischem Yorgehen, besser als je vorher, gegeben und auch benutzt. Die Ausführung der alljährlich ' angeordneten Kulturen, Säuberungen und Durchforstungen wurde von den Gemeinden und Korporationen entschieden verlangt, die Staatswaldungen wurden als Musterwaldungen j behandelt und die Vermessung der Staats-, Gemeinds- und Korporationswaldungen um die Mitte der 1850ger Jahre beendigt. Dadurch wurde es — ohne spezielle Schlaganweisung —■ möglich, eine Kontrole über die Nachhaltigkeit der Nutzungen auszuüben und die Hiebsführung zu ordnen. Auf die Vollziehung der forstpolizeilichen Vorschriften wurde möglichst j strenge gehalten. Wenn auch im Anfang die Staatsaufsicht ungerne ge- [ sehen und die angeordneten Arbeiten an vielen Orten mit j Widerwillen ausgeführt wurden, so besserte sich doch die 1 Stimmung verhältnissmässig bald in dem Masse, dass die Anordnungen der Forstbeamten keinen Widerstand mehr fanden,, alle Schläge ungesäumt aufgeforstet, die jungen Bestände befriedigend gepflegt und die aufgestellten Wirthschaftspläne ohne Zögerung genehmigt und vollzogen werden konnten. Mit der Anordnung der Beaufsichtigung eines Theils der Privatwaldungen wurde den Forstbehörden eine neue Aufgabe gestellt. Sie wird nicht leicht zu lösen sein, immerhin darf man hoffen, dass auch auf diesem Gebiete die Vorurtheile bald durch bessere Einsicht verdrängt und der gute Zweck dieser- Massregel erreicht werden könne. IY. Gegenwärtiger Zustand der Waldungen. Die Waldungen des Kantons Zürich haben einen Flä- j cheninhalt von 49,285, 8 Hektaren, während das Acker-, | Wies-, Riedt- und Rebland 113,562,, Hektaren misst; die j erstem bilden daher 30,26, und das letztere 69,74 % des I sämmtlichen produktiven Bodens. j Nach den Eigenthumsverhältnissen zerfallen die I Waldungen in Staats-, Gemeinds-, Genossenschafts- und Privat- j Waldungen und es haben die einzelnen Eigenthumsklassen folgenden Flächeninhalt: 2 T Die Staatswaldungen.1913 , 2 Hektaren,. „ Gemeinds- u. Genossenschaftswaldungen 19240, 6 „ „ Privatwaldungen. 28132, 0 „ Die Staatswaldungen bilden daher 3, 88 , die Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen 39, 04 und die Privatwaldungen 57,o 8 % des Gesammtwaldareals. Yon den Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen gehören 13,586, 0 Hektaren oder 70, 6 % den Gemeinden und 5,654, g Hektaren oder 29, 4 °/ 0 den Genossenschaften. Beide Eigenthumsklassen sind in forstwirthschaftlicher und forstpolizeilicher Beziehung einander gleichgestellt. Die Staatswaldungen sind Eigenthum des Kantons und mit keinen Servituten belastet. Sie stammen zum grösseren Theil von aufgehobenen Klöstern und angekauften Herrschaften her, zum kleinern Theil wurden sie in den letzten 25 Jahren gekauft. Die Gemeindswaldungen sind mit ganz geringen Ausnahmen servitutfreies Eigenthum der Bürger-Gemeiden. Ihr Ertrag ist in erster Linie zur Deckung der Gemeindelasten, also zu Gunsten sämmtlicher Einwohner und in zweiter Linie zur Vertheilung an die Nutzniesser (Gemeindsbürger) zu verwenden. Die Genossenschaftswaldungen sind zum grossem Theil aus dem Gemeindsverband hervorgegangen, zum kleinern Theil entstunden sie durch Ablösung von auf den Gemeindsund Staatswaldungen lastenden Servituten. Gegenwärtig sind sie untheilbares Privateigenthum einer kleinern oder grossem Zahl von Theilrechtsbesitzern f welche ihre Theilrechte und Nutzungen wie Privateigenthum verkaufen, verpfänden, vererben und in kleinere Theile zerlegen oder zu grossem vereinigen können. Die Genossenschaftswaldungen sind, geringe Ausnahmen abgerechnet, mit keinen Servituten belastet. Die frühem Leistungen zu Gunsten der Gemeinden wurden zum Theil losgekauft, zum Theil durch Theilung der Waldungen abgelöst. Auf einzelnen Privat Waldungen ruhen noch Streurechte etc., weitaus der grösste Theil ist aber ebenfalls servitutfrei. Auf ihre Bewirthschaftung übte der Staat bis auf die neueste Zeit keinen direkten Einfluss und forstpolizeilich griff er nur soweit ein, als es nothwendig war, um Insektenschaden 28 und Feuersgefahr etc. abzuwenden; gegen Rodungen wurde im laufenden Jahrhundert nie ernstlich Einsprache erhoben. In den ebenem Gegenden des Kantons, am obern rechten und am obern und untern linken Seeufer wurden während der letzten 30 Jahre viele Privatwaldungen gerodet. Die Staats Waldungen bestehen aus 63 durch den ganzen Kanton zerstreuten Parzellen. Am reichsten an Staatswaldungen ist die Umgegend von Kyburg und Töss, am ärmsten der nordwestliche Kantonstheil. So unangenehm die starke Parzellirung der Staatswaldungen für die Bewirthschaftung derselben ist, so günstig war sie der Verbesserung der Wirth- schaft in den übrigen Waldeigenthumsklassen, weil sich die Waldeigenthümer in der Kähe von den Vortheilen einer geordneten Wirthschaft überzeugen konnten. Auch für den Verkauf des Holzes ist die Vertheilung derselben auf die einzelnen Kantonstheile günstig. Bei der seit längerer Zeit angestrebten Arrondirung der Staatswaldungen und Verlegung derselben auf absoluten Waldboden hat sich die Zahl der Parzellen vermindert und die Fläche vergrössert. In die Gemeinds- und Genossenschafts Waldungen theilen sich 145 Gemeinden und 96 Genossenschaften, es entfallen demnach auf jeden Eigenthümer im Durchschnitt 80 Hektaren. In den Gemeindswaldungen beträgt die durchschnittliche Grösse 94 Hektaren und es misst die grösste 1050 und die kleinste 0,„ 6 Hektaren; in den Genossenschaftswaldungen berechnet sich der Durchschnitt auf 59 Hektaren, während die grösste 219 und die kleinste 4 Hektaren misst. Am reichsten an gemeinsamen Waldungen sind die Bezirke: Andelfingen mit 61, 4 , Zürich mit 60, 9 , Horgen mit 58, 7 , Biilach mit 56, 5 und Dielsdorf mit 52,. °/ 0 des gesammten Waldareals; am ärmsten die Bezirke Ilinweil mit 4, 0 , Pfäffikon mit 12, 2 und Meilen mit 13, 7 %. Im nördlichen Theil des Kantons giebt es wenig Genossenschaftswaldungen, während im südlichen Theil die letzteren über die erstem stark vomviegen. Sehr arm an Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen ist leider der südöstliche Theil des Kantons, vom See bis zum Hörnli. Die Zahl der Besitzer von Privat Waldungen beträgt laut beigefügter tabellarischer Zusammenstellung 23,169 und die Zahl der Privatwaldparzellen 70,442, es entfallen daher auf einen Besitzer 1, 21 Hektaren und auf eine Parzelle 0, 40 Hek- 29 taren. Die grösste Parzelle misst 38 Hektaren und die kleinsten messen 1 Are. Im Bezirk Hinweil bilden die Privatwaldungen 90, 4 , in Meilen 82, 2 , in Pfäffikon 81, 7 , im Bezirk Andelfingen dagegen nur 34, 6 , in Zürich 34, 8 , in Horgen 38, 0 und in Bülach 38, 9 % des Gesammtwaldareals. Bücksichtlich der Bestandesform ist hervorzuheben, dass weitaus der grössere Theil der zürcherischen Waldungen aus Laub- und Nadelholz gemischte Bestände enthält; die Laubhölzer herrschen gegenwärtig noch vor oder sind doch annähernd ebenso stark vertreten wie die Nadelhölzer. Ganz reine, nur aus einer Holzart bestehende Bestände bilden die Föhre und die Bothtanne. Die Föhre auf den geschiebreichen Aluvionen und an der Stelle früherer Mittelwaldungen auf magerem, trockenem Boden, die Bothtanne auf verschiedenen Bodenarten da, wo seit 40 Jahren Hoch- und Mittelwaldschläge durch Pflanzung aufgeforstet und auf ehemaligem Wies- und Ackerland Holz gepflanzt wurde. Eine ebenso grosse Verbreitung wie die reinen Föhren- und Bothtannen- bestände haben die aus Bothtannen und Föhren gemischten. Sie kommen ohne menschliches Hinzuthun zahlreich vor, überdies haben sie ihre Entstehung in beträchtlicher Ausdehnung dem Anbau zu verdanken. In den angebauten Beständen ist die Bothtanne in der Begel gepflanzt und die Föhre gesäet. Nicht selten mischt sich die Föhre durch natürliche Besamung freiwillig in die gepflanzten Bothtannen ein. Auf frischen Böden und in Gegenden mit feuchter Atmosphäre — vorzugsweise im südöstlichen Kantonstheil — gesellt sich der einen oder andern der genannten Holzarten oder beiden die Weisstanne bei und zwar nicht selten so zahlreich, dass sie die Hälfte der Bestände bildet. Ganz reine Weisstannenbestände mit grösserer Flächenausdehnung kommen nicht vor. Die Lärche tritt nur als angebaute Holzart auf. Gemischt mit den übrigen Nadelhölzern ist sie in den 1 bis 40jährigen Beständen ziemlich zahlreich vertreten, rein kommt sie nur in einzelnen kleinern Gruppen vor. An einzelnen Orten — namentlich am linken Seeufer — ist sie auch in 80 — 100jährigen Beständen als sehr schöner Baum zahlreich vorhanden. Die ganz vorherrschend Buchen enthaltenden Bestände 30 stehen auf frischem Molassehoden. Ganz reine Buchenbestände von grösserer Flächenausdehnung gibt es nicht. Im Hochwald sind der Buche in der Regel Eschen, Ahornen, Ulmen, Eichen etc. undimMittelwald Hagenbuchen, Aspen, Eichen, Birken u. a. Laubhölzer, fast überall auch Nadelhölzer beigemischt. Die reinen Eichenhochwälder sind auf kleine Flächen beschränkt und drohen ganz zu verschwinden und reine Eichenschälwälder gibt es keine. Die vorherrschend Laubholz enthaltenden Bestände sind durchweg aus natürlicher Verjüngung hervorgegangen. Den grössten Theil der zürcherischen Waldfläche nehmen die aus Laub- und Nadelholz gemischten Bestände ein. Die Mischung ist ausserordentlich mannigfaltig und zwar sowohl rücksichtlich der Zahl der vorkommenden Holzarten als nach der Form und dem Verhältniss der Mischung. Am einen Ort herrschen die Nadel-, am andern die Laubhölzer vor; bald sind nur wenige, bald sehr viele Holzarten mit einander gemischt ; hier stehen die einzelnen Holzarten gruppenweise beisammen, dort mehr einzeln zwischen den andern. Nicht selten zeigen alle Hauptholzarten annähernd gleiche Wachsthumsver- hältnisse, während unter andern Umständen die einen allmälig zur beherrschten Holzart herabsinken oder schon in der ersten Jugend im Wachsthum zurück bleiben und allmälig verdrängt werden. Die in den gemischten Hochwaldbeständen entschieden vorherrschenden Holzarten sind die Rothtanne und Buche, auf sie folgt die Weisstanne und die Föhre und dann die Esche, Ahorne, Eiche, Ulme, in jüngern Beständen wohl auch die Birke, Erle, Aspe u. s. f. Im Ausschlagholz der Mittelwaldungen dominirt die Buche und Hagenbuche, auf sie folgen Eichen, Ahornen, Eschen, Ulmen, Birken, Schwarz- und Weisserien und dann — oft in nur zu grosser Zahl — Aspen, Salweiden und verschiedene Straucharten. Im Oberholzbestand sind Eichen, Buchen und Nadelhölzer vorherrschend. Reine Weiden- und Pappelbestände fehlen, beide Holzarten sind jedoch in den auf dem Ueberschwemmungsgebiete einzelner Flüsse stockenden Buschholzwäldern stark vertreten. Ihrer weitaus grossem Zahl nach sind die aus Laub- und Nadelholz gemischten Bestände aus dem abgefallenen Samen und aus Stockausschlägen erwachsen, es fehlt aber gleichwohl nicht an solchen, welche 31 aus gemischten Pflanzungen oder Pflanzungen und Saaten hervorgingen; häufig sind die aus natürlicher Verjüngung hervorgegangenen durch Pflanzungen in die Lücken ergänzt. Für den nicht selten raschen lokalen Wechsel zwischen Laub- und Nadelholzbeständen lässt sich gar oft weder im Boden noch in der Lage oder im Klima ein Erklärungsgrund finden, noch weniger bietet sich in der Regel ein solcher für das Vorkommen und Verhalten der einzelnen Holzarten in gemischten Beständen; die frühere Behandlung und Benutzung, zufällige Ereignisse, die Begünstigung der einen oder andern Holzart bei den Säuberungen, Durchforstungen und Verjüngungen üben auf Boden, welcher der Mehrzahl der Holzarten .zusagt, auf die Verbreitung derselben einen grossen Einfluss. In zuverlässigen Zahlen kann das Verhältniss der reinen Bestände zu den gemischten nicht angegeben werden, die Erhebung solcher wäre bei den vielen unbestimmten und daher nicht scharf zu begränzenden Uebergängen von einer Bestandesform zur andern schwierig und unzuverlässig. Wie bereits erwähnt wurde, herrschen die aus Laub- und Nadelhölzern gemischten Bestände entschieden vor, dann folgen die Nadelholzbestände aus nur einer oder mehreren Nadelholzarten bestehend und endlich die nur Laubhölzer enthaltenden. Unter den letztem nehmen die Mittel- und Niederwaldungen die grösste Fläche ein, sie können aber kaum zur Hälfte als reine Laubwaldungen betrachtet werden, weil sie in der Regel viel Nadelholz enthalten. Der Betriebsart nach sind unsere Wälder Hochwaldungen und Mittel- und Niederwaldungen. In den Staats-, Ge- meinds- und Genossenschaftswaldungen lässt sich die Trennung in die verschiedenen Betriebsformen, einzelne in langsamer Umwandlung begriffene Bestände ausgenommen, scharf durchführen, in den Privatwaldungen nicht, weil bei der Benutzung und Verjüngung der letzteren nicht an bestimmten wirtschaftlichen Regeln festgehalten wird. Es stehen im Von den Staatswaldungen . . „ „ Gemeinds-u. Genossenschaftswaldungen . . Hochwaldbetrieb. 1,846, 3 Hektaren. Mittel- u. Niederwaldbetrieb. 66, 9 Hektaren. 11,576,, 7,664,, Zusammen 13,422, s Hektaren. 7,731, 5 Hektaren 32 In den Staatswaldungen bilden demnach die Hochwaldungen 96, 5 und die Mittelwaldungen 3, 5 °/ 0 der Waldfläche, in den Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen dagegen die Hochwaldungen 60, 2 % und die Mittel- und Niederwaldungen 89, g % j im Durchschnitt stehen 63, 4 % der ungetheilten Waldungen im Hoch- und 36, e % im Mittel- und Niederwaldbetrieb. Plänter- oder Fehmelbestände giebt es in den Staats-, Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen keine, der schlagweise Betrieb ist seit mehr als 50 Jahren durchweg eingeführt. Die Mittelwaldungen im Bezirke Andelfingen und theil- weise auch Biilach und Dielsdorf enthalten viel Oberholz, die übrigen zeigen alle Abstufungen vom ziemlich dichten Oberholzbestand bis zu einem recht fülbaren Mangel an Bäumen. Eine scharfe Grenze zwischen Mittel- und Niederwaldungen lässt sich nicht ziehen, es dürfen aber kaum mehr als 10 °/o der Ausschlagwälder als Niederwald bezeichnet werden. Ein grosser Theil der Privatwaldbestände kann nicht nach wissenschaftlich begründeten Regeln in Betriebsklassen eingereiht worden. In einem Theil der Gebirgswaldungen (oberes Tössthal) wird mit Recht gepläntert, in einem andern Theil derselben werden Kahlschläge geführt, beide Hiebsarten aber leider in der Regel in Beständen, die nicht samenfähig sind. Die diesen Hieben folgenden jungen Bestände sind daher nur zu häufig ein Mittelding zwischen Samen- und Ausschlagwald, das sich durch das Eindrängen "weicher Laubhölzer und das allmälige Verschwinden der Samenbäume immer mehr dem Niederwald nähert. In den flacheren Gegenden wird nicht gepläntert, kleine Kahlschläge bilden hier die Regel, gleichwohl ist est sehr schwer, die Bestände einer bestimmten Betriebsklasse zuzuweisen. Die Hauptursache liegt in dem Bestreben nach Ausgleichung des Hiebsalters im Mittel- und Hochwald und in der mangelhaften Wiederaufforstung der Schläge. Die Ausschlaghölzer sind beim Abtrieb in der Regel zu alt, um noch kräftige Ausschläge zu liefern und die aus Samen erwachsenen Bestände nicht alt genug, um sich durch Samen verjüngen zu können. Folgt dem Abtrieb Saat oder Pflanzung, so entsteht ein Hochwaldbeständchen — in der Regel Rothtannen oder Föhren — das aber häufig wegen mangelhafter Pflege oder allzustarker seitlicher Beschattung bald wieder ganz oder 33 theilweise verkümmert und geringen Laubhölzern das Feld räumt. Wird die Wiederaufforstung aus der Hand versäumt, dann nehmen Dornen und Gesträuch Besitz vom Boden und zwar um so mehr, je älter die Ausschlagstöcke sind, je geringer die Zahl der samenfähigen Bäume in der Nähe ist und je weniger sich der Besitzer um seinen entholzten Boden kümmert. Im Allgemeinen werden die Nadelhölzer — vorzugsweise die Eothtannen — begünstigs und zwar nicht nur bei den Aufforstungen, sondern auch bei der Pflege der Bestände. cg Ö 2 34 Das Durchschnittsalter beträgt daher in den Hochwald- bestanden des Staates 43 und in denjenigen der Gemeinden und Genossenschaften 38 Jahre, in den Mittelwaldbeständen des Staates 14 und in denjenigen der Gemeinden und Genossenschaften 13 Jahre. Im Durchschnitt beider Eigenthumsklassen berechnet sich das Durchschnittsalter der Hochwaldbestände auf 39 und dasjenige der Mittelwaldbestände auf 13, und unter Berücksichtigung des Oberholzbestandes auf 17 Jahre. Dieses Durchschnittsalter entspricht in den Hochwaldungen des Staates einer Umtriebszeit von 86 und in denjenigen der Gemeinden und Genossenschaften einer solchen von 76 Jahren. Die durchschnittliche Hochwaldumtriebszeit berechnet sich aus dem Bestandesalter auf 78 und die Mittel- waldumtriebszeit auf 26, und unter Berücksichtigung des Oberholzbestandes auf 34 Jahre. Hoch- und Mittelwald in einander gerechnet ergibt sich ein durchschnittliches Hiebsalter von 60 Jahren. Hach den Wirthschaftsplänen liegen die Umtriebszeiten, je nach den Verhältnissen, im Hochwald zwischen 60 und 100 und im Mittel- und Niederwald zwischen 7 und 30 Jahren. Das starke Yorwalten der beiden jüngsten Altersklassen hat seinen Grund weniger in einer Uebernutzung der unvertheilten Waldungen während der letzten 40 Jahre, als in den umfangreichen Umwandlungen von Mittelwald in Hochwald und in den sehr bedeutenden Aufforstungen von ehemaligem "Weid-, Wies- und Ackerland. Der Flächeninhalt der neu angelegten Staats-, Gemeinde- und Genossenschaftswaldungen übersteigt denjenigen der gerodeten. Der Mangel an altem Holz erklärt sich aus den grossen Verheerungen, welche in unsern Waldungen in den letzten Jahren des vorigen und am Anfänge dieses Jahrhunderts durch die fremden Kriegsheere, die Borkenkäfer und die Hiebe zur Tilgung der Kriegsschulden angerichtet worden sind. Für die Privatwaldungen lässt sich bei der starken Parzellirung und der ungeregelten Benutzung und Bewirth- schaftung ohne unverhältnissinässig grossen Zeit- und Arbeitsaufwand keine Altersklassenübersicht aufstellen. Parzellen und einzelne Gruppen mit 60, 80, auch lOOjährigem Holz kommen zwar noch hie und da vor, im Allgemeinen aber betrachtet der grössere Theil der Privatwaldbesitzcr das 60jährige Holz 35 als hiebsreif und — wenn Holzmangel oder finanzielle Verlegenheiten anklopfen, wird unbedenklich auch jüngeres Holz als haubar bezeichnet und genutzt. Das Durchschnittsalter der Privatholzbestände darf mit Rücksicht auf die Uebernutzung während den letzten 30 — 40 Jahren, die theilweise Vernachlässigung' der Wiederaufforstung der entholzten Schläge, und die ungenügende natürliche Verjüngung nicht höher als auf 25 Jahre angeschlagen werden, was einem durchschnittlichen Hiebsalter von 50 Jahren entspricht. Die BewirthSchaffung und Benutzung der Waldungen ist nach den Eigenthumsverhältnissen verschieden. Die Staatswaldungen und die beiden Gemeindswaldungen Zürich und Winterthur werden nach Wirthschaftsplänen behandelt, die sich auf sorgfältig ausgeführte Massen- und Zuwachsschätzungen gründen, während sich die Wirthschaftspläne für die übrigen Gemeinds- und die Genossenschaftswaldungen auf die Theilung der Fläche unter die einzelnen Wirthschaftsperioden stützen. Bei der Vertheilung der Hutzungsflächen unter die einzelnen Perioden wird der zu erwartende Haubarkeitsertrag, so weit es nach Okularschätzung möglich ist, berücksichtigt, also eine Gleichstellung der periodischen und indirekt auch der jährlichen Erträge, beziehungsweise eine proportionale Flächentheilung angestrebt. Am Grundsatz der nachhaltigen Benutzung wird in diesen Waldeigenthumsklassen, soweit immer möglich, festgehalten. Die Hiebsfolge ist so geordnet, dass Windschaden möglichst vermieden, die Holzabfuhr erleichtert, und die Ausgleichung der Sortimente, sowie die Zusammenlegung gleichaltriger Bestände ermöglicht wird. Soweit die Weisstannen und Buchen vorherrschen oder anderen Holzarten zahlreich beigemischt sind, gilt die natürlichen Verjüngung durch allmäligen Abtrieb mit kurzem — 6—lOjäbrigem — Verjüngungszeitraum oder durch Begünstigung der Vorverjüngung und naehherigen kahlen Abtrieb als Regel. Bei der Mehrzahl der Gemeinden und Genossenschaften besteht jedoch — der Unbequemlichkeit mehrmaliger Hauungen auf einer und derselben Fläche wegen — immer noch eine grosse Abneigung gegen den allmäligen Abtrieb, er wird daher noch nicht in dem Umfange angewendet, wie es wünschens- werth wäre. Die übrigen Bestände werden kahl abgetrieben 36 und die Schläge, soweit möglich sofort —■ spätestens ein Jahr nach der Räumung — durch Pflanzung oder Saat aufgeforstet. Die Pflanzung gilt als Regel, der Anbau der Föhre erfolgt jedoch häufig durch Saat. Für den Anbau reiner Rothtannen- bestände herrscht grosse Vorliebe, doch lassen sich die Waldbesitzer immer mehr herbei, der Rothtanne auf frischen Böden auch Weisstannen und Buchen und auf trockenen Föhren, und Buchen beizumengen. Die Pflanzen werden zum weitaus grössten Theil in sorgfältig gepflegten Pflanzgärten erzogen. Der Hieb in den Mittel- und Niederwaldungen lässt noch Vieles zu wünschen übrig, ebenso die Auspflanzung der Lücken in der Bestockung des Unterholzes und der. Ueberhalt von Lassreiteln, beziehungsweise die Einpflanzung von Heistern zur Ergänzung des Oberholzbestandes. Die Pflege der Hochwaldbestände entspricht im Allgemeinen den Anforderungen der Gegenwart. Zu weites Hinausschieben und zu seltenes Wiederholen der Säuberung der Jungwüchse von Unkraut und Weichhölzern; Vornahme von Aufästungen, die sich auch auf grüne Aeste erstrecken und ungenügende Begünstigung der in der Jugend im Wachsthum zurückbleibenden Holzarten sind die noch am häufigsten vorkommenden Fehler. Der Pflege der Mittel- und Niederwaldbestände wird weniger Fleiss zugewendet. Der Aushieb der Weichhölzer aus den 3—6jährigen Beständen kommt nur in wenigen Waldungen zur Ausführung und die Durchforstung der ältern wird an den meisten Orten ebenfalls als eine Last betrachtet und daher — namentlich auf trockenem Boden und bei niedriger Umtriebszeit — unterlassen. Auch die Pflege der Oberständer ist an vielen Orten noch mangelhaft. Landwirthschaftliche Zwischennutzung findet — namentlich im südlichen und östlichen Theil des Kantons — nur in geringer Ausdehnung statt, die Waldweide wird seit mehr als 60 Jahren nicht mehr ausgeübt und die Streunutzung nur in trockenen, futter- und stroharmen Jahren so, dass dem Wald erheblicher Schaden zugefügt wird. Die Benutzung der Privat waldun gen richtet sich nach dem Bedürf'niss ihrer Eigenthümer oder nach den Neigungen und Anschauungen derselben. Während der letzten 30—40 Jahren sind sie stark übernutzt worden, d. h. es wurde viel mehr Holz aus denselben bezogen, als zugew r achsen ist. 37 Das grösste Uebel unserer Privatforstwirthschaft liegt jedoch nicht in der Uebernutzung, sondern in der starken Parzellirung der Privatwaldungen und der daherigen unregelmässigen Schlagführung und erschwerten Yerjüngung und Pflege der Bestände. Für die Begünstigung einer regelmässigen natürlichen Yerjüngung ist auch unter den Privatwaldbesitzern wenig Sinn vorhanden, es fehlt übrigens hiezu nicht nur am Sinn, sondern bald allenthalben auch am Unentbehrlichsten — an samenfähigen Bäumen. — Selbst im Mittel- und Niederwald erfreut sich die normale Yerjüngung durch Stock- und 'Wurzelnusschläge keiner grossen Gunst. Die grosse Vorliebe für Nadelhölzer, namentlich Rothtannen und für einen starken, vorzugsweise aus Nadelhölzern jüngern und mittlern Alters bestehenden Oberholzbestand, ist der Erhaltung des für die Befriedigung der Bedürfnisse sonst so gut geeigneten Mittelwaldes nicht günstig. Neigung zur Umwandlung des Mittelwaldes in Hochwald zeigt sich überall und kommt — bewusst oder unbewusst — zur Ausführung. Soweit die Privatwaldbesitzer den Erfolg der Kulturen in Gern ein ds- und Genossenschafts Waldungen zu beobachten Gelegenheit haben, zeigt die Mehrzahl derselben zur Bepflanzung oder Besamung der abgeholzten Flächen grosse Bereitwilligkeit, man findet daher in den Privatwaldungen viele, zum Theil ganz gut gelungene Kulturen verschiedenen Alters. Unzweifelhaft würde noch mehr gepflanzt, wenn die Pflanzen zu massigeren Preisen in ausreichender Menge und guter Qualität erhältlich wären. In Folge des Pflanzenmangels unterbleibt manche Kultur. Eine zu grosse Vorliebe für die Rothtanne, zu enges Pflanzen und Unterlassung der Nachbesserungen sind Fehler, die stark hervortreten und den Erfolg der Kulturen schmälern. In den Gegenden, in welchen Staats-, Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen fehlen, wird die Nothwendigkcit der Wiederbepflanzung entholzter Stellen noch nicht allgemein anerkannt. Holz und Unkraut wächst nach der Ansicht vieler Waldbesitzer überall wieder nach, und nach der Meinung anderer wäre die Anpflanzung von Holz wohl zweckmässig aber nicht lohnend. Die Pflege der Privatwaldungen ist sehr mangelhaft. Die Säuberung der Jungwüchse von Gras, Unkraut und Stauden unterbleibt theils ganz, theils wird sie zu spät vorgenommen und zu selten wiederholt. Die nöthige Lichteinwirkung auf die geschlossenen jungen Bestände wird lieber durch sorglos ausgeführte hohe Aufastungen als durch den Aushieb der unterdrückten und beherrschten Bäume herbeigeführt, und in altern Beständen beschränken sich die Durchforstungen auf die Wegnahme der dürren und ganz unterdrückten Stämme, oder es werden wohl auch die stärkern Stämme statt der beherrschten, in ihrem Wachsraum stark beengten weggenommen. Dass viele Privatwaldbesitzer eine Ausnahme von der Regel machen und ihre Bestände sorgfältig, ja gärtnermässig pflegen, wird gerne anerkannt. Die Nebennutzungen spielen auch in den Privatwaldungen, eine untergeordnete Rolle. Der landwirtschaftlichen Benutzung der Kahlschläge steht der in der Regel geringe Flächeninhalt derselben und deren Lage zwischen jungem und mittelaltem Holz hindernd entgegen und die Weide wird nur noch in einigen an der Sf. Galler Grenze liegenden Waldungen von geringer Flächenausdehnung ausgeübt. Nur die Streunutzung findet noch hie und da in einer den Boden entkräftenden und das Wachsthum der Bestände heinträchtigenden Weise statt. Das Bild, das die zürcherischen Waldungen von Aussen und Innen bieten, ist — je nach den Eigenthumsverhältnissen ■— sehr verschieden. In den Staats-, Gemeind s- und Genossenschaftswaldungen lässt sich der Einfluss einer geordneten, von Sachverständigen geleiteten und überwachten Wirthschaft nicht verkennen. Kulturfähige Blossen sind keine vorhanden; die jungen und angehend mittelalten Bestände sind gleichaltrig, und mit wenigen Ausnahme gut geschlossen; die mittelalten und alten zeigen zwar grössere Unregelmässigkeiten, sind aber ihrer Mehrzahl nach ebenfalls ganz befriedigend geschlossen und gleichaltrig und die Abgrenzung der verschiedenen Bestände nähert sich immer mehr der Regelmässigkeit. Trotz der Bestrebungen, das Gleichartige zusammenzulegen, werden unsere Waldungen immer ein buntes Bild bieten und nie unter den Übeln Folgen zu grosser Gleichförmigkeit leiden. Durch die starke Theilung des Besitzes und die oft ziemlich weit gehende Parzellirung desselben ist in Yerbindung mit dem. 39 bunten Wechsel der Holz- und Betriebsarten ausreichend dafür gesorgt, dass nie ausgedehnte Waldstrecken gleichartige Bestandesverhältnisse zeigen. Die Privat waldun gen bieten der starken Zerstückelung und der verschiedenartigen Behandlung wegen ein ganz eigenthümliches, unerfreuliches Bild. Blossen und Gesträuch wechseln mit jungen, mittelalten und alten, geschlossenen bis llickigen, gut gepflegten und ganz sich selbst überlassenen Be- ständchen; Laubhölzer mit Nadelhölzern ohne oder mit den Uebergang vermittelnden gemischten Bestandespartien; Hochwaldbestände mit Mittel- und Niederwaldungen und unbestimmbaren Bestandesformen und gar nicht selten Wald mit Acker- und Wiesland in schmalen Streifen und unregelmässigen Stücken. Wo die Privatwaldungen gepläntert werden, ist ihr Zustand gleichartiger, leider aber nicht besser. Die bösen Folgen dieser Ungleichförmigkeit treten nur zu deutlich hervor. Durch Beschattung und Ueberschirmung wird das an den Rändern älterer Parzellen stehende junge Holz im Wachsthum zurückgehalten, nicht selten sogar ganz verdämmt; durch unvorhergesehene Hiebe werden bisher gegen den Wind geschützte mittelalte und alte Bestände blosgestellt und durch Stürme stark geschädigt oder ganz geworfen; Sonnenbrand und austrocknende Winde machen ihren nachtheiligen Einfluss im ausgiebigsten Masse geltend und in den vielen kranken Bäumen finden die schädlichen Insekten willkommene Brutstätten. Bei der Holzfällung und Abfuhr sind gegenseitige Schädigungen nicht zu vermeiden und zur Vermittlung des Holztransportes sind eine Menge von Wegen nothwendig, deren Unterhaltung der vielen dabei Betheiligten und des geringen Ertrages der Waldungen wegen mit grossen Schwierigkeiten verbunden ist und daher sehr mangelhaft stattfindet. Mit dem besten Willen können die Eigenthümer kleinerer Parzellen keine geordnete, selbstständige Wirthschaft führen, sie sind in der Benutzung, Pflege und im Anbau ihrer Bestände fortwährend vom Vorgehen der Nachbarn abhängig. Die Privatwälder könnten daher unter den jetzigen Besitzesverhältnissen auch dann nicht zu einem ihrem Boden und ihrer Lage entsprechenden Material- und Geldertrag gebracht werden, wenn alle Besitzer vom besten Willen zur Verbesserung der Wirthschaft beseelt "wären und die noth- 40 wendigen Forstverbesserungsarbeiten bereitwilligst ausfiihren würden. Der Schaden, der dadurch dem Lande erwächst, ist sehr gross. Nach beiliegender Zusammenstellung haben die Privatwaldungen einen Flächeninhalt von 28,132 Hektaren und es bleibt ihr Ertrag um 1, 8 Festmeter per Hektar hinter demjenigen der Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen zurück. Hieraus berechnet sich ein jährlicher Ertragsausfall von 50,637 Festmeter. Setzt man den AVerth eines Festmeters Holz gleich 15 Fr. (in den Staatswaldungen beträgt der Durchschnittspreis 18, 34 Fr.), so ergibt sich eine jährliche Mindereinnahme von Fr. 759,555, d. h. der jährliche Ertrag unserer Waldungen wäre um volle s / 4 Millionen grösser, wenn die Privatwälder Gemeinds - und Genossenschaftswälder wären. Ohne Uebertreibung darf man die Differenz zu einer Million anschlagen, weil die Privatwaldungen in den Gegenden mit sehr productivem Waldboden die grösste Ausdehnung haben, während die Gegenden mit vorherrschend armem Boden vorzugsweise Gemeindswälder enthalten. — Y. Holzertrag, Holzpreise, Bevölkerung und Holzverbraucli. Aus der beigebogenen, gemeindeweisen Zusammenstellung des Flächeninhaltes und Ertrages der Waldungen ergibt sich ein durchschnittlicher jährlicher Ertrag von 6, 4 Festmeter per Hektar für die Staatswaldungen, 5, 7 „ „ „ „ „ Gemeinds - und Genossenschaftswaldungen, Privatwaldungen, und im Durchschnitt aller Waldungen. Die Veranschlagung dieser Erträge stützt sich bei den Staats-, Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen auf die Wirthschaftspläne und Ertagskontrolen und bei den Privatwaldungen auf Okularschätzung nach vorangegangener Besichtigung und Vergleichung des Zustandes derselben mit demjenigen naheliegender, unvertheilter Waldungen. Die angesetzten Zahlen repräsertiren weder das Ertragsvermögen 41 noch die Ertragsfähigkeit, sie entsprechen demjenigen Ertrag, der den Waldungen in ihrem gegenwärtigen Zustande, unter der Yoraussetzung der Fortdauer der bisherigen Wirthschaft, entnommen werden kann, ohne die Erhaltung, beziehungsweise Herbeiführung geordneter Zustände und eines in den Gemeindsund Genossenschaftswaldungen durchschnittlich 80, beziehungsweise 25 und in den Privatwaldungen circa 60, beziehungsweise 20jährigen Hiebsalters zu gefährden. Sie repräsentiren also diejenigen Erträge, welche man bei der Aufstellung von Wirthscliaftsplänen zu berechnen sucht. Für die Staats-, Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen entsprechen die angesetzten Erträge der Wirklichkeit, für die Privatwaldungen sind sie in Anbetracht der vielen lücldgen Bestände, der mangelhaften Pflege derselben und des tief gesunkenen Durchschnittsalters eher zu hoch als zu niedrig. Der Gesamintertrag berechnet sich: für die Staatswaldungen auf 12,191 Festmeter, „ „ Gemeinds- und Genossenschafts- Waldungen auf 109,507 „ „ „ Privatwaldungen auf 109,777 „ Zusammen also auf 281,475 Festmeter. In diesem Ertrag ist alles zur Nutzung kommende Holz der Haupt- und Zwischennutzungen, Säuberungs- und Reinigungshiebe inbegriffen. Rücksichtlich der Ertragsverhältnisse der Waldungen in den einzelnen Gemeinden, Bezirken und natürlich begrenzten Gebieten verweisen wir auf die tabellarische Zusammenstellung und fügen derselben nur bei, dass eine Yergleichung der durchschnittlichen Erträge per Hektar weder in kleinern noch grossem Gebieten zu ganz massgebenden Schlüssen über den gegenwärtigen Zustand der Waldungen und die Ertragsfähigkeit des Bodens führt, weil die Eigenthumsverhältnisse und die Erträge der einzelnen Eigenthumsklassen sehr verschiedenartig sind. Nicht einmal die Yergleichung der Erträge der Staats Waldungen oder der Gemeinds- und Genossenschaftswaldungen unter sich führt zu richtigen Schlüssen, weil das Verhältniss der Hochwaldungen zu den Mittel- und Niederwaldungen einerseits und dasjenige der Nadelhölzer zu den Laubhölzern anderseits sehr ungleich ist und der Ertrag der reinen Laubholzbestände, 42 namentlich der Mittel- und Niederwälder, um ein Yiertheil bis ein Dritttheil hinter demjenigen der Nadelholzbestände zurückbleibt. Der Ertrag der Staatswaldungen besteht im Durchschnitt der acht letzten Jahre zu zwei Dritttheilen aus Nadel- und zu einem Dritttheil aus Laubholz und es fallen von demselben 72% auj f die Haupt- und 28% au f die Zwischennutzung; 37% au ^ das Nutzholz, 47% auf das Scheit- und Prügelholz und 16% auf das Reisig. Yon den Gemeinds-, Genossenschafts- und Privatwaldungen können die Sortimentsverhältnisse nicht genau angegeben werden. Die Eichenrinde wird zum grossem Theil als Lohe benutzt, sie deckt aber den Bedarf der einheimischen Gerbereien nicht. Zum Beweis des starken Steigens der Einnahmen aus den Waldungen und des Werth es der Letztem während der jüngst vergangenen 50 Jahre folgt hier eine nach Dezennien gegliederte Uebersicht des Rohertrages, der Ausgaben, des Reinertrages und des Kapitalwerthes pro Hektar der Staatsw r aldungen vom Jahr 1830/31 — 1877/78. Jahrzehnt, Rohertrag. Ausgaben. Reinertrag. Kapitalw'erth. Anno Fr. ßp. Fr. ßp. Fr. Ep. 1830/40. 42. 20. 10. 92. 31. 28. 1840/50. 45. 35. 13. 18. 32. 17. 1850/60. 59. 60. 13. 24. 46. 36. 1860/70. 91. 77. 16. 72. 75. 05. 1870/78. 114. 90. 24. 32. 90. 58. Der Reinertrag und der Kapitalwerth c Fr. Rp. 782. — 804. - 1159. - ^ 1876. — 2264. — Staatswaldungen hat sich demnach während der letzten fünf Dezennien nahezu verdreifacht. Dieser Uebersicht wird erläuternd beigefügt, dass die ausserordentlichen Einnahmen, welche durch die Liquidation des Hardes zu Embrach erzielt wurden, ausgeschlossen sind, bei den Ausgaben die fixen Besoldungen der Porstbeamten, die nicht aus der Staatsforstkasse bezahlt wurden und höchstens zur Hälfte, also mit Er. 6650 im Ganzen oder Pr. 3,48 per Hektar, auf die Staatswaldungen fallen, unberücksichtigt blieben und der Kapitahverth durch Kapitalisirung des Reinertrages mit 4% berechnet wurde. Wenn in den letzten 20 Jahren keine Landankäufe gemacht, also auch keine Aufforstungen auf ehemaligem Acker- und Wiesland ausgeführt worden 43 wären, so wäre die Steigerung der Erträge noch grösser. Die neuen Aufforstungen reduziren den Reinertrag für die Gegenwart nicht nur dadurch, dass sie bedeutende Auslagen veranlassen, sondern namentlich dadurch, dass sie noch keine Erträge geben, die Zahl der Hektaren, mit denen in den Ge- sammtreinertrag dividirt werden muss, um den Reinertrag per Flächeneinheit zu erhalten, aber doch vermehren. Im Durchschnitt der letzten acht Jahre betragen die Ausgaben für die Staatswaldungen 23, 6 % der Roheinnahmen und es fallen von denselben 37, 2 °/ 0 auf die Verwaltungs-, 39 % auf die Holzernte-, 22,, % auf die Forstverbesserungskosten und 1, 7 ° 0 auf Verschiedenes. Dass auf den Besitz von Theilrechten an den Genossenschaftswaldungen ein grosser Werth gesetzt wird, beweist der Umstand, dass sich der gegenwärtige Verkaufspreis der im I. Forstkreis gelegenen im Durchschnitt auf Fr. 2060 per Hektar berechnet. An einem Ort (Herrliberg) stellt sich der Preis auf Fr. 4650, während der niedrigste nur Fr. 800 beträgt (Stallikon). Zur Beurtheilung des Steigens der Holz preise von 1830—79 folgen hier die ebenfalls nach Dezennien geordneten Ankaufspreise des Buchen- und Aadelscheitholzes für das Brennholzmagazin des Staates in Zürich. 1830/40. Fr. 10. OS per Raummeter oder Slcr ßnclicnsclieiter, Fr. 6. S 1 per Raummeter Nadelscheiter.' 1S40/50. „ 8.88 ,, „ „ „ „ „ 6.25 „ „ 1850/60. „ 10.83 „ ., ., „ 1S60/70. „ 13.15 „ „ „ „ 7 ^1 ?> t ' 1 i) » <> 70 ,v )J )) H 1870/79. „ _ IC. 42 „ „ „ „ „ „11.60,, ,, Diese Preise stehen um circa 10% niedriger als die Marktpreise beim Detailverkauf in der Stadt, sie geben aber dessenungeachtet ein richtiges Bild vom allgemeinen Steigen derselben. Durch den Umstand, dass der Holzpreis nur um 78, der Rohertrag der Staatswaldungen dagegen um 172 und der Reinertrag um 190 % gestiegen ist, wird der Beweis geleistet, dass das Steigen des Waldertrages nicht allein vom Steigen der Holzpreise, sondern in noch höherem Mass von der sorgfältigeren Bewirthschaftung und Benutzung der Waldungen herrührt. Im Durchschnitt der letzten 8 Jahre betragen die Holzpreise in den Staatswaldungen: 44 Pr. 26. 02 per Festmeter Nutzholz aus den Schlägen. n 16. 83 „ n Brennholz „ „ „ n n. 65 , V Reisig „ „ V 19. 90 , n im Durchschnitt aller Sortimente der Schläge. V) 14. 34 „ n im Durchschnitt aller Sortimente der Zwischennutzungen, und fl 18. 34 „ rt im Durchschnitt aller Nutzungen. Zuin Ertrag der Waldungen mit 231,475 Festmetern kommt ferner der Holzertrag der Obstbäume, der Weinberge, der Hecken, Parke, Alleen und Zierbäume etc., die wie folgt veranschlagt werden dürfen: 1,655,549 Obstbäume (Obstbaustatistik von 1879), wovon 426,099 unter 10 Jahren, per Baum ä 0,01 Festmeter jährlichem Zuwachs 4200 Hektar Heben a 0,8 Festmeter per Hektar circa 1 / 2 °/oo der productiven Fläche, als Hecken, Parke, Zierbäume etc. 226 Hektar ä 5 Festmeter, Zuwachs per Jahr Summa Der ganze Holzertrag berechnet 231,475 16,555 Festmeter. 3,360 1,130 21,045 Festmeter, sich daher auf 21,045 = 252,520 Festmeter, oder 126,260 Waldklafter, also nahezu 2 Klafter per Familie. Zur Veranschlagung der im Kanton Zürich zur Ausbeutung gelangenden fossilen Brennstoffe (Torf, Stein - und ' Schieferkohlen) fehlen dem Oberforstamte sichere Anhaltspunkte. Aus der beiliegenden, gemeindeweisen Zusammenstellung der Bevölkerungsverhältnisse und des Holzverbrauchs ergibt sich eine Einwohnerzahl von 308,593. Diese Bevölkerung bildet 63,863 Haushaltungen, es fallen daher im Durchschnitt 4, g Köpfe auf die Haushaltung. Auf einen Kopf kommen 0, 5S8 und auf eine Haushaltung 2, 55 Hektaren productiver Boden, oder 0, 160 , beziehungsweise 0, 772 Hektaren Wald. Am dichtesten bevölkert ist der Bezirk Zürich, wo nur 0 n6G , am dünnsten der Bezirk Dielsdorf, in dem 1, 093 Hektaren ertragsfähiger Boden auf einen Einwohner fallen. Die Bevölkerungsangaben stützen sich im Wesentlichen auf die Volkszählung von 1870, in den industriellen Gegenden wurde jedoch zu den damals erhobenen Zahlen ein Zuschlag 45 gemacht, der sich zum Theil auf neue Zählungen, zum Theil auf die vom statistischen Bureau berechnete Bevölkerungszunahme gründet. Die Angaben dürften dem Stande der Bevölkerung im Jahr 1879 ziemlich nahe kommen. Der Holzverbrauch wurde unter Berücksichtigung der örtlichen Yerhältnisse und Bedürfnisse gemeindeweise veranschlagt und in der eben zitirten Uebersicht zusammengestellt. Es ergibt sich aus dieser Zusammenstellung ein durchschnittlicher Holzverbrauch von 5, 79 Pestmeter per Haushaltung; der grösste ist zu 6 und der kleinste zu 4, g Pestmeter veranschlagt. Der Gesammtv erbrauch berechnet sich auf 369,570 Pestmeter und ist daher um 138,095 Pestmeter oder 60% grösser als der Ertrag unserer Waldungen. Durch den Holzertrag der Obstbäume, Weinberge, Hecken, Parke, Alleen und Zierbäume im Betrage von 21,045 Festmeter reduzirt sich die Differenz auf 117,050 Pestmeter oder 58,525 Waldklafter, die durch die fossilen Brennstoffe und durch Holzeinfuhr gedeckt werden muss und einen Werth von circa 2 Millionen Franken repräsentirt. Durch eine bessere Bewirthschaftung der Privatwaldungen könnte dieser Aufwand nahezu um die Hälfte reduzirt werden. Im veranschlagten Holzbedarf ist neben dem Holzverbrauch für die Küche und die Beheizung der Zimmer der Holzbedarf der kleinern bürgerlichen Gewerbe, sowie der Bedarf an Bauholz für die Wohn- und Oekonomiegebäude inbegriffen, derjenige für die grossem Gewerbe, Fabriken und Transportanstalten dagegen ausgeschlossen. Der wirkliche Verbrauch ist eher grösser als kleiner, als der veranschlagte. Die Holzausfuhr ist ganz unbedeutend. Ueber die Einfuhr können keine sichern Angaben gemacht werden, weil dieselbe nicht nur über die Landesgrenze, sondern auch aus den Kachbarkantonen vermittelt wird und überdies von dem über die Grenzstationen eingeführten zur Verzollung gelangenden Holz ein Theil zurückbleibt, ehe er in den Kanton gelangt und ein anderer Theil als Transitgut über die Grenze hinausgeht. Einen grossen Fehler wird man nicht machen, wenn man annimmt, die Differenz zwischen dem Holzverbrauch der Familien und kleinern Gewerbe und dem Ertrag unserer Wälder etc. werde, soweit nicht durch im Kanton gewonnene fossile Brennstoffe (Torf, Schiefer- und Steinkohle), Loo- und Trestkäse etc., gedeckt wird, durch die Holzeinfuhr ausgeglichen, während die Fabriken und Transportanstalten ihren Brennstoffbedarf mit eingeführten Steinkohlen befriedigen. Der Holzverbrauch (Bau- und Brennholz) der Fabriken und Transportanstalten dürfte durch den Steinkohlenverbrauch in den Haushaltungen ausgeglichen werden. YI. Schluss. Die unmittelbare Veranlassung zur Ausführung der vorliegenden Arbeit bildete ein durch eine Motion des Herrn Karl Biirkli veranlasster Beschluss des Kantonsrathes vom 23. Oktober 1876. Derselbe lautete: „Der Regierungsrath ist eingeladen, bei Vollziehung des Gesetzes betreffend die Korrektion der öffentlichen Gewässer zu untersuchen: I. (Betrifft die Korrektion der Gewässer). II. Ob nicht, über das Bundesgesetz betreffend Aufforstung im Hochgebirge hinausgehend, mit der Korrektion der Töss eine nachhaltige Aufforstung des obern Tössthales, sowie Verbauungen der Seitenflüsse oder Wildbäche durch Tobelsperren zu verbinden seien. III. Ob nicht im ganzen Kanton eine durchgreifendere Beaufsichtigung der Privatforstwirthscliaft überhaupt einzuführen sei.“ Die unter Ziffer III. gestellte Aufgabe ist durch die Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen und kantonalen Forstgesetz vom 26. April 1879 vorläufig gelöst und zwar in zustimmendem Sinne. Die vorliegende Arbeit enthält den Beweis dafür, dass die Beaufsichtigung der Privatwaldwirthsehaft nicht nur durch den Einfluss der Waldungen auf den Wasserstand der Bäche und Flüsse gerechtfertigt sei, sondern auch mit Rücksicht auf die Verbesserung ihres Zustandes und die Steigerung ihres Ertragsvermögens wünsclienswerth erscheine. Iler Zustand der Privatwaldungen ist an vielen Orten nicht mehr so, dass sie ihre Aufgabe im Haushalt der Natur zu erfüllen vermögen, es gilt das ganz besonders von ihrem Einfluss auf den Abfluss des Regen- und Schneewassers und 47 den Schutz des Bodens gegen Abschwemmungen und Abrutschungen. Ihr Ertrag bleibt um mehr als 40 % hinter demjenigen der unvertheilten Waldungen zurück, wodurch das Gesammteinkommen aus den Waldungen um circa eine Million Franken geschmälert wird. In diesen Thatsachen liegt eine ernste Mahnung zu besserer Bewdrthschaftung der Privatwaldungen, die nach den bisher gemachten Erfahrungen nur dann allgemein eingeführt werden kann, w r enn sich der Staat und seine Behörden der Sache annehmen. Durch die Handhabung der Vollziehungsverordnung zum eidgenössischen und kantonalen Forstgesetz vom 26. April 1879 stehen der vollsten Beachtung werthe Verbesserungen in Aussicht, ganz würde aber der Zweck nur erreicht, w r enn man die stark parzellirten Privatwuldungon zu Korporations- vüldern mit ungeteiltem Besitz vereinigen könnte. Die Uebelstände der Parzellirung und des Privatwaldbesitzes überhaupt können durch eine sorgfältige Verjüngung, beziehungsweise Wiederaufforstung und umsichtige Pflege der Bestände w T ohl gemildert, aber nicht beseitigt wurden. Die unter Ziffer II. gestellte Frage darf an der Hand vorstehender Zahlen und gestützt auf gründliche Untersuchung der Verhältnisse unbedenklich dahin beantwortet w r erden: 1. Eine Vermehrung der Waldungen im obern Tössthal ist — einige steile Hänge und exponirte Köpfe ausgenommen — nicht nothwundig, w r ohl aber die Erhaltung der vorhandenen und eine gründliche Verbesserung der Bewurthschaftung und des Zustandes derselben. 2. Die Verbauuug der Seitenbäche ist nicht nur in deren unterem Lauf, wo sie bereits in Angriff genommen wurde, nöthig, sondern auch in den mittlern und obern Partien derselben. Diese Arbeiten, die, einige Ausnahmen abgerechnet, keine grossen Auslagen veranlassen und allmälig ausgeführt werden können, sollten sobald als möglich in Angriff genommen werden, damit der Töss möglichst w r enig Geschiebe aus den Seitenthälern zugeführt wird. Zürich, im August 1879. Das Oberforstamt: El. Laiulolt, Oberforstineistor. I. Flächeninhalt und Gemeinden Ge- samrat- fläehe an produktivem Boden Hektaren Wald- fläclie Ha. Von der Ge- sam int fläche sind bewaldet °/o Vom Waldareal gehören dem Staat Ha. O/o den Gemeinden und Genossenschaften Ha. °/o den Privaten Ha. °'o Bezirk Zürich. Zürich .... 40, 3 __ — — — — — — — "Wiedikon 761, 2 235, 3 30,o — — 195« 83 40 17 Wollishofen . 456, 5 100,„ 22,o __ — — — 100 100 Enge .... 424, 6 133, 7 31,45 43, 7 33 — — 90 67 Aussersihl 489, 2 — — — — — __ Altstetten 674, ß 165 u 24,5 — — 160 u 97 5 3 Albisrieden . 495, 0 154,2 31,2 -- — 119,2 77,4 35 22, 6 Birmensdorf . 1138,3 349, 6 30, 7 — — 199,5 °7, 2 150 42, 8 Aesch .... 537 , 8 150,5 28,o — — H0,5 1 3,4 40 26, 6 Hiederurdorf 134, 6 80,o 22,2 — — — — 30 100 Oberurdorf . 605,g 155,4 25, 6 — — 115,4 74,3 40 25,7 Uitikon 435, 6 144, 0 33,o — — 99,0 68, 7 45 31,3 Dietikon . 882, 0 241,4 27,3 — — 216,4 89, 7 25 10,2 Schlieren . 659, 9 182,2 27,o — — 107,2 58, 8 75 41)2 Höngg .... 697, 7 217, 8 31,2 — — 152, 8 70,4 65 29,9 "Weiningen 531, 0 202,3 38, 0 — — 110,3 54,5 92 45,5 Oetweil 270, 7 100,„ 36,9 — — — — 100 100 Geroldsweil . 185, 8 60, o 37, 7 — __ — — 60 100 Oberengstvingen. 206,3 44,4 21,5 — - 27, 4 61,7 17 38,3 Unterengstringen 318, 6 90,3 28, 3 — — 36,3 40,2 54 59, s Oberstrass 258,, 105,o 40, 7 24,4 23, 0 70,4 67,5 10 9,5 Unterstrass . 217, 8 — - — — — — — — Wipkingen 225, 7 56, 9 25,2 — — 55,9 98,2 1 1,8 Seebach . 441,„ 53, 9 12,2 — — 51,o 96,2 2 3)3 Schwamendingen und Oerlikon . 855,4 182,5 21,3 o8,t 31,8 109,4 60,o 15 8)2 Hottinden 488,5. 260,e 53,3 28, 9 11.1 176, 7 67, 7 55 21,2 Hirslanden 2 i 8,3 100,4 36,4 — — 78, 4 78,o 22 22, 0 Riesbach . 232, 9 20, 0 Sie 20 100 — — — — Zollikon . 775„ 305, 6 40, 5 — — 205,5 67,3 100 32, 7 “VVytikon . . . 438, 2 172,o 39« — — 32,o 19,4 140 80,9 Fluntern . 337,3 92,3 27„ — — 70,3 76„ 22 23,9 Summe 14494,5 4106, 3 28,33 174, 8 4 126 2501,5 60,92 1430 34,82 49 Ertrag der Waldungen. Ertrag Gemeinden der Staats- V per | im Ha. Ganzen der Gemeindsund Genossen- schafts- Valdunge per 1 im Ha. j Ganzen der n per Ha. Privatim Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festmeter Festmeter Festmeter Bezirk Zürich. Zürich . . . . . Wiedikon .... — — 4,5 879 3,0 120 999 4,2 Wollishofen . — — — — 4,5 450 450 4,5 Enge. 6 , 262 — — 8,0 270 532 4,0 Aussersihl . . . — — — — • — . - — — Altstetten .... — — 7,o 1123 4,o 20 1143 6,9 Albisrieden . . . — — 5,5 656 4,o 140 796 Birmensdorf . . . — — 5,5 1098 4,o 600 1698 4,o Aescli. ___ — 6,0 663 4,o 160 823 5,5 Niederurdorf — — — 4,o 120 120 4,o Oberurdorf — — 6,5 748 4,o 160 908 K °,8 Uitikon . . . ' . — 0,5 644 4,„ 180 824 K 0, 7 Dietikon . ~. . — -- 6,5 1407 4,o 100 1507 6,3 Schlieren .... i- — 6,0 643 4,o 300 943 5,2 Höngg .... — 6,5 993 4,o 260 1253 5,8 Weiningen j- — 5,5 607 4,o 368 975 4,8 Oetweil .... — — — — 4,o 400 400 4,o Geroldsweil . . . t — _ — — 4,o 240 240 4,o Oberengstringen — — 6,0 164 4,o 68 232 5,3 Unterengstringen — — 6 ,o 218 4,o 216 434 4,8 Oberstrass . . . 5,0 120 5,5 390 4,5 45 555 5,3 Unterstrass — — i— — — — — Wipkingen — — 5,5 307 4,0 4 311 5,4 Seebach .... — — 5,„ 260 4,o 8 268 4,9 Schwamendingen u. Oerlikon . . . io,„ 581 7,5 820 rr °,0 75 1476 8„ Hottingen . . . 8 ,o 231 7,0 1237 5,o 275 1743 6,7 Hirslanden . . . — — 6,5 510 4,5 99 609 6,1 Eiesbaeh .... 8,o 100 — — — 100 5,0 Zollikon .... — _ 7,5 1542 4,5 450 1992 6,5 Wytikon .... — ■ — 5,5 181 5,0 700 881 5,1 Eluntern .... — — 6,0 422 4,5 99 521 5,7 Summe 7,4 1294 6,2 15512 4,i 5927 22733 5,5 4 50 Ge- sammt- fläche an produktivem Boden Hektaren Von der Vom Waldareal gehören Gemeinden Wald- fläche Ha. Ge- sammt fläche sind bewaldet °/o dem Staat Ha. % den Gemeinden und Genossenschaften Ha. % den Privaten Ha. % Bezirk Affoltern. ifettmenstetten . 1280,, 216,3 16,o — — 66,2 30, 6 150 69,4 Knonau . . . 643, 0 105, 0 16, s — — — — 105 100 Mascbwanden 46o, 5 94 , 6 20,4 — — 84,6 89 u 10 10, 6 Ottenbach 480, 6 88,7 18,3 — — 58,7 66,2 30 33,8 Obfelden . . . 739 , 8 147,9 20 ,o — — 77 , 9 52, 0 70 48,„ Hausen . . . 1240, 9 319, 4 25,7 19,7 6,4 179„ 56,4 120 37,5 Kappel . . • 853, 9 135,, 15,8 42,0 31,4 63„ 46„ 30 22 , ä Riffersweil 653, 0 124,3 19,o — — 48,2 38, 7 76 61,3 Aeugst . . . 754 , 2 220 ,o 29,2 10 4)5 — - 210 95,5 Affoltern . . . 1060, 9 276,, 26,4 — — 176,7 63,9 100 36„ Bedingen . . . 649, 8 196,, 30,2 — - 176„ 89, 8 20 10,2 Bonstetten . . 738, 7 194,4 26, ;l — — 174,4 89, 8 20 10,2 Stallikon . . 1186, 3 503, 9 42, 5 63 12,5 40,9 8,4 400 79 , 4 >Y etts weil 374,9 72,4 19,3 — — 4,4 6 „ 68 93 , 9 Summe U 121 ,, 2694, 8 24,23 134,7 °700 1150,9 42, ?{ ) 1409 52, 30 Bezirk Horgen. Richtersweil . . 756,, 48, 6 6,4 28, g 58,8 — — 20 41,2 Hütten . . . 690, 3 198„ 28,8 — — 128„ 64,6 70 35„ Wiidensweil . 1806, 3 143, 0 7,0 23,o 16,a — .... 120 83,2 Schönenberg . . 1083,3 93,4 8,6 13,4 14,3 — — 80 85„ Horgen . . . 2118, 0 1152, 8 54,4 2)0 0,2 T> O O O y—* 86 ,s 150 13,„ Hirzel .... 775,, 100 ,„ 12,9 — — — — 100 100 Thalweil . . . 510,, WO,, 27,4 — — 105,4 75,o 35 25,o Oberrieden 270,, 113,5 42,, — — 73,5 64, 8 40 35,2 Langnau . 836,7 355,3 42,5 — — 215,3 60,o 140 39,4 Küschlikon . 284,4 75 u 26, 4 — — 14,4 18„ 61 81,3 Kilchberg . 257, 0 ^70 3„ — — — — 8 100 Adlisweil . . . 669, 2 211,5 31,6 20 , s 9,5 11 « r. d)3 180 85,2 Summe 10057,2 2640, 3 26,25 87, s 3)31 1549,„ 58,67 1004 38,02 51 Ertrag der Gemeinds- der Staats- und Genossen- der Privat- Schafts- Gemeinden W a 1 d u n g e n im per Ganzen Ha. per im per im per im Ha. Ganzen Ha. Ganzen Ha. Ganzen Festmeter Festmeter Festmeter Festmeter Bezirk Affoltern. Mettmenstetten . — __ 6,5 430 4,5 675 1105 5,i Knonau .... — • — — 4,5 472 472 4,5 Maschwanden . . — 6,0 508 4,5 45 553 5,8 Ottenbach — — 5,5 323 4,0 120 443 Obfelden .... — — 6,0 467 4,o 280 747 5,0 Hausen .... 11,0 217 6,5 1168 4,o 480 1865 5,9 Kappel .... 12,0 504 7,o 442 4,5 135 1081 8,0 Riffersweil . . . — -- 6,5 313 4,5 342 655 ^,3 Aeugst. 6,2 20 — — 4,0 840 860 Affoltern .... — 6,0 1060 4,o 400 1460 5,3 Hedingen .... — - 6 ,o 1057 4,o 80 1137 6 ,o Bonstetten — — 7,„ 1221 4,o 80 1301 Stallikon .... 0,2 126 4,5 184 3,o 1200 1510 3,o Wettsweil — — 4,5 20 4,o 272 292 4,o Summe 6,4 867 6,3 7193 n Ö J 8 5421 13481 5,o Bezirk Horgen. Richtersweil . . . 10 286 — _ 5,o 100 386 7,9 Hütten .... _ — 6,0 772 4,o 280 1052 K Wädensweil . . . 10 230 — — 4,5 540 770 5,4 Schönenberg . . 8,5 114 — ~~ 4,o 320 434 4,7 Horgen .... .8,5 17 7,5 7506 4,5 675 8198 7,1 Hirzel. — — — 4,0 400 400 4,0 Thalweil .... — — 8 ,o 841 5,0 175 1016 7,2 Oberrieden . . ^ — — 7,5 565 5,o 200 765 6, 7 Langnau .... 'r— — 7,0 1507 4,5 630 2137 6,o Rüschlikon . . — — K d ,0 72 4,5 275 347 4,6 Kilchberg .... — — — — 5,0 40 40 5,o Adlisweil .... 2,0 41 2 ,o 22 3,0 540 603 2,9 Summe 7,9 688 7,3 11285 4,2 4175 16148 6„ 52 Gemeinden Ge- sammt- fläche an produktivem Boden Hektaren Waldfläche Ha. Von der Ge- saramt fläche sind bewaldet % Vom Waldareal gehören dem Staat Ha. o/o den Gemeinden und Genossenschaften Ha. 0/0 den Privaten Ha. % Bezirk Meilen. Meilen .... 1185, 5 280, o 23, 6 — — __ — 280 100 Herrliberg . . 890, 8 230, 6 25, 9 27, 0 11,7 63, 6 27,4 140 60,8 Küsnacht . . . 1221, 6 371„ 30,4 38, 0 10 „ 133« 35 , 8 200 54,„ Erlenbacli . . 271, 4 41,8 15,4 — — 21,8 52,, 20 47 , 9 Zumikon . . . 545 , 4 135,o 24, 8 — — — - 135 100 Stäfa .... 839,5 150,o 17,2 — — — — 150 100 Hombrechtikon . 1196,3 150,o 12 ,e — — — — 150 100 Oetweil . . . 599,„ 100 ,o 16„ — — — — 100 100 Männedorf . . 470, 2 90,„ 19„ — — — — 90 100 Uetikon . . . 327, 6 45,o 13,8 — — — — 45 100 Summe 7547 , 0 1593,5 21 ,„ 65,o 4i07 218,5 13, 71 1310 82, Bezirk Hinweil. Grüningen . . 868, 7 184,5 21 ,, 49,5 26,6 — __ 135 73,4 Gosaau . . . 1826,0 312,o 17,4 12 ,o 3,8 — — 300 96, 2 Bubikon . , . 1139, 4 171,„ 15,o 81,o 18,4 — — 140 81, 0 Dürnten . 1000 ,, 190, o 19,o 10 ,„ 5)3 — — 180 94„ Rüti .... 995 , 0 332, 9 33,5 82, 9 24, 9 — — 250 75,, Wetzikon . . . 1624, 0 300,o 18,5 — — — — 300 100 Seegräben . . 236,2 57 , 0 24,4 12 ,„ 21 « — — 45 78,o Hinweil 2219, 0 580,4 26„ — — 130« 22 « 4,50 77,o Bärent8weil . . 2195,o 818« 37,2 — — 68,2 8)3 750 91,7 Fischenthal . . 2940, a o O o 1-H 51,2 — — — — 1500 100 Wald .... 2499, 8 698,4 27, 9 88,4 12 « 10,0 1,4 600 85, 9 Summe 17544,o 5144,! 28,22 285, 8 5i56 208,3 4)04 4650 90,4 0 Bezirk Uster. Egg .... 1436,5 393 , 0 27,4 — — 93 , 0 23,7 300 76, s Maur .... 1470, a 391, 0 2 G, ß 8,4 2 >i 72,o 18,7 310 79« Mönclialtorf . 724, 3 80, 0 11,0 — — — — 80 100 Uäter .... 2802, 3 7Ö5,o 27, 3 31,0 4« 109,o 14,2 625 81,7 Greifensee 208, , 21 ,„ 10 „ — — 20, 0 95,2 1 4,8 Gemeinden Ertrag der Staats* V per 1 im Ha. Ganzen der Gemeindsund Genossenschafts* Valdunge per 1 im Ha. Ganzen der Privat- n per I im Ha. Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festmeter Festmeter Festmeter Bezirk Meilen. Meilen .... - — — — — 4,5 1260 1260 4,5 Herrliberg 6,0 162 8)0 509 4,5 630 1301 5)6 Käsnacht .... 7,o 266« 7,o 932 4)5 900 2098 5)7 Erfenbach . . . — — 5)0 109 4)5 90 199 4)7 Zumikon .... — — — — 4)0 540 540 4,o Stäfa . — — — — 4,5 675 675 4)5 Hombrochtikon . — — — — 4,5 675 675 4,5 Ootweil .... — — — — 4,5 450 450 4)5 Männedorf — __ — — 4,5 405 405 4,5 Uotikon .... — — — — 4,5 203 203 4)5 Summe 6)6 428 7,i 1550 4)4 5828 7806 4,9 Bezirk Hinweil. Grüningon 7,0 347 — — 4,5 607 954 5,9 Gossau .... 7,o 84 — — 4)5 1350 1434 4)6 Bubikon .... 7,o 217 — — 4)6 630 847 4)9 Dörnten .... 7,o 75 — — 4,5 810 885 4)6 Rüti. 8 )o 663 — — 4,5 1125 1788 5)4 Wctzikon .... — — — — 4)5 1350 1350 4,5 Seegräben 8)0 96 — — 4)5 203 290 5,2 Hinweil .... — — 7,„ 911 4)0 1800 2711 4)7 Bärentsweil . — — 7,o 477 4)o 3000 3477 4)2 Fisehehthal . . . — — — — 3)o 4500 4500 3)0 Wald. 5,5 486 4)o 40 3)5 2100 2626 3)8 Summe 6,9 1968 6,9 1428 3,8 17475 20871 4)1 Bezirk Uster. E gg .' — — 7,0 651 4,5 1350 2001 5)1 Maur. 2)0 16 7,o 510 4,0 1240 1766 4,5 Mönchaltorf . . — — — — 4,5 360 360 4,5 Uster. 10,0 310 6,o 654 4)5 2812 3776 4)9 Greifenseo . . . — — 6,o 120 4,5 5 125 6)0 54 Gemeinden Ge- samint- fläche an produktivem Boden Hektaren Wald- fläclie Ha, Von der Ge- sara mt fläche sind bewaldet o/o Vom Waldareal gehören dem Staat Ha. % den Gemeinden und Genossenschaften Ha. °/o den Privaten Ha. % Dübendorf . . 1343,, 253,6 18,9 _ _ 163,6 64, 4 90 35, 6 Wangen . . . 780, 8 190,, 24,3 — — 40 n 21,7 150 78, 9 Y olkentsweil 1388,, 378,7 27,3 — — 43,7 11,6 335 88,, Schwerzenbach . 259, 2 15,„ 5)8 — — — 15 100 Fällanden . . 618, 3 163,, 26, 3 V — 43, t 26,4 120. 73, 6 Summe 11032, 6 2650, 5 23,96 39„ 1147 585, 4 22, 0 9 2026 76,45 Bezirk Pfäffikon. Bauma 2036, 9 990, 0 48,6 — — — — 990 100 Sternenberg . . 862, 6 450, 0 52„ — — — — 450 100 Pfäffikon . . . 1858,3 442,2 23, 8 — — 2)2 0,5 440 99,5 Hittnau . . . 1279, 8 450,6 35,3 — — 20,6 4)6 430 95, 4 Weisslingen . . 1268, a 516,3 40,7 59„ 11,4 177,2 34,8 280 54, 3 Iiussikon . . 1426, 0 440« 30,9 — — 70,9 16„ 370 83,„ "Wildberg . 1O83, 0 400, „ 36,9 — — — — 400 100 Wyla .... 889, 2 391,5 44,„ — _ H,5 2)9 380 97„ Illnau .... 2518,g 710,9 28,2 46,9 6,6 244, 0 34,8 420 59„ Lindau . . . 1098,, 353, , 32„ 13,„ 3,7 110,7 31,7 230 65,2 Kyburg 752, 4 402, o 53,5 234,„ 58,2 68, 0 16,9 100 24, 9 Fehraltorf 942, , 233, , 24, 7 — — 8)i 1)3 230 98,7 Summe 16016, 8 5780,6 86, 09 353, 0 6)io 707« 12)24 4720 81)66 Bezirk Winterthur. Winterthur . 1564,8 889, 4 56,8 — — 886, 4 99,7 3 9)3 Turbenthal . . 2443, 2 1250, o 51,2 — — 50 4,o 1200 96,„ Zell .... 1123, 6 422,4 37« — 12,4 2)9 410 97 u Elgg .... 1560, 9 568, 0 36,4 — — 398, 0 70,7 170 29, 9 Schottikon 221, 4 80, o 36,2 — __ — — 80 100 Hofstetten 861, , 330,o 38,3 — — — — 330 100 Hagenbuch . . 814, 7 175, 3 21,4 — — 20,3 11,6 155 88,4 Bertsehikon . 968,8 200, „ 20, 6 — — — — 200 100 Schlatt 898, 6 370, o 41)2 — _ — — 370 100 Wiesendangen . 949« 226,2 23, 8 — — 76, 3 33,6 150 66,4 Eisau .... 583, 9 132, 0 22,6 17,o 12,9 — — 115 87,7 55 Ertrag Gemeinden der per Ha. Staats- V im Ganzen der Gemeindsund Genossen- schafts- Valdunge per j im Ha. j Ganzen der Privat- n per I im Ha. Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festnieter Festmeter Festmeter Dübendorf . . . _ _ 5,5 896 4,o 360 1256 5,o Wangen .... — — 6,5 261 4,5 675 936 4,9 Volkentsweil — — 5,5 240 4,o 1340 1580 4„ Schwerzenbach . — — — — 4,5 67 67 4,5 Fällanden .... — — 6,5 280 4,5 540 820 5,o Summe 8,4 326 6 t2 3612 4,3 8749 12687 4,8 Bezirk Pfäffikon. Bauma. 3,5 3465 3465 3,5 Sternenbcrg . . . — — — — 3,o 1350 1350 3,0 Pfäffikon .... — — 6,0 13 4,5 1980 1993 4,5 Hittnau .... — — K »■MO 103 4>o 1720 1823 4,0 Weisslingen . 8,5 502 6,5 1152 4,0 1120 2774 5,4 Bussikon .... — — 7,5 537 4,0 1480 2012 4,5 Wildberg .... — — — — 4io 1600 1600 4,0 Wyla. — — 5,„ 58 3,5 1330 1388 3,5 Illnau. 6,0 281 6 ,o 1464 4,0 1680 3425 4,8 Lindau .... 7,o 91 7,o 771 4,5 1035 1897 5,4 Kyburg .... 6 ,o 1404 3,5 442 4,„ 400 2246 5,6 Fehraltorf . . — 6 ,o 19 4,5 1035 1054 4,6 Summe 6,5 2278 6,4 4554 3,9 18195 25027 4,3 Bezirk Winterthur. Winterthur 8 ,o 7091 6,0 18 7109 8 ,o Turbenthal — — 2 io 100 3,5 4200 4300 3,4 Zell. _ — 5,5 68 3,0 1230 1298 3,1 Elgg . — — 7,0 2786 4,o 680 3466 6,i Schottikon -r- — — — 4,o 320 320 4,o Hofstetten . . . — — — — 4,o 1320 1320 4,„ Hagenbuch — — 6 ,o 122 4,o 620 742 4,2 Bertschikon . — — — 4,„ 800 800 4,0 Schlatt .... __ — — — 4,o 1480 1480 4,0 Wiesendangen . . — — 6,o 457 4,o 600 1057 4,7 Eisau. 6,5 110 — — 4,o 460 570 4,2 56 Ge- sammt- fläche an produktivem Boden Hektaren Von der Vom Waldareal gehören Gemeinden Wald- fläcke Ha. Ge- aaromt fläche sind bewaldet % dem Staat Ha. °/o den Gemeinden und Genossenschaften Ha, o/o den Privaten Ha. °/o Dynhard . . . 901,! 150, o 16,8 _ _ _ _ 150 100 Bickenbach . . 410, * 96, 4 23,4 — — 61,4 63, 7 35 36, 3 Ellikon 696, 6 113, 3 16„ — — 33,0 29,2 80 70, 8 Altikon . . . 584. 6 155,4 26, 6 — — 110,4 70,o 45 29„ Oberwintorthur . 1708« 452,o 26,5 47, 7 10,8 230,2 50,o 175 38« Seen .... 1292, 4 438,, 33, 9 40„ 9„ 128, 0 29, 2 270 61„ Wölflingen 1348,8 479, 2 35,5 — — 359,2 74, 9 120 25,i Veltheim . . . 227, 6 39,4 17,o — — 27, 4 70, o 12 30)o Töss .... 758, a 356, 7 47, , 130, 7 36, 6 86,o 24,i 140 39,3 Brütten 626, 0 175,3 28,„ — — 125,o 71,4 50 28, fl N eftenbach . . 1488,8 443,4 29, 8 — — 163,4 36, 8 280 63,2 Dättlikon . . . 273, > 97,8 35, , — — 17,8 18,„ 80 82, 0 Pfungen . 491, 4 178, 4 36,o — — 118,4 66,4 60 33,6 Seuzach 753,5 187,4 24, 8 — — 77 u 41,o 110 58„ Hettlingen 604,, 121, 7 20,i — — 21,7 17,8 100 82,2 Dägerlen . . . 796, j 200, „ 25,, — — — — 200 10, „ Summe 24952, 0 8329„ 235, 5 2*83 3003,8 36,0g 5090 61 ,« Bezirk Andelfingen. Grossandelfingen 670, 9 223, , 33,4 — __ 193,7 86, 6 30 13,4 Kleinandelfingen 1005, 2 320, o 31,8 — — 230,o 71,o 90 28„ Adiikon und Humlikon . 990, 7 268 M 27,1 — — 38, 4 14,o 230 85,7 Henggart . 289,o 63, 0 21,7 — — 3)<> 4)8 60 95,2 Thalheim . . . 623,3 154,o 24,0 — — 54,o 35,4 100 64, 6 Ossingen . 1272, s 346, 4 27,2 45, 9 13,2 150,5 43,5 150 43,3 Marthalen 1401,, 546,2 38, 9 — — 446« 81,7 100 18,3 Trüllikon-Truttikoii 1390,3 417,o 30,„ — — 227, 3 54,4 190 45,8 Benken 566,8 171,o 30,2 — — 136, 0 79,5 35 20,4 Feuerthalen . 243.0 104, 6 43,„ — — 104,8 100 — — Laufen-Uh wiesen 604,o 271« 44, 9 — — 236, 5 87„ 35 12,9 Flurlingen 228, 4 119,o 52,5 — _ U6,o 97,5 3 2,5 Dachsen . . . 245, 0 45, 0 18,4 — — 15,„ 33,o 30 66,7 Rheinau . 755„ 474,o 62,o 178,8 37,8 271,o 57„ 25 5,8 TJnterstammheim 728,8 239, 0 32, 8 — — 199,o 83,o 40 16,7 Gemeinden Ertrag der Staats- \ per | im Ha. j Ganzen der Gemeinds- nnd Genossen- | schafts- Valdunge per 1 im Ha. Ganzen der Privat- n per } im Ha. Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festmeter Festmeter Festmeter Dynhard .... _ , _ _ _ 4;0 600 600 4,o Kickenbach . . . — — 6 ,o 368 4,o 140 508 5,3 Ellikon .... — — 5,o 167 4,o 320 487 4,3 Altikon .... — — 5io 552 4,o 180 732 4,7 Oberwinterthur . 7.o 334 6,5 1496 4,o 700 2530 5,6 Seen. 7.o 281 6,0 772 4,o 1080 2133 4,8 Wülflingen — — 5,5 1975 4,o 480 2455 5„ Veltheim .... — — 6,5 178 4,o 48 226 5,8 Töss. 7,o 915 6,0 516 4,„ 560 1991 5,6 Brütten .... — 6,5 815 4,o 200 1015 Neftenbach — — 6 ,o 980 4,o 1120 2100 4,7 Dättlikon .... — — 4,0 70 3,0 240 310 °,s Pfungen .... — — 5,„ 592 4,0 240 832 4,6 Seuzach .... — — 6 ,o 464 4,5 495 959 5‘t Hettlingen . . . — — 6 ,o 130 4,0 400 530 4,4 Dägerlen .... — — — — 4,o 800 800 4,„ Summe 7,o 1640 6,6 19699 3,8 19331 40670 4,o Bezirk Andelfingen. Gross-Andelfingen . — — 4,5 871 4,0 120 991 4,6 Klein-Andelfingon . — — 4-5 1035 3,5 315 1350 4,2 Adlikon u. Humlikon — 4,5 172 3,5 805 977 3 , 7 Henggart .... — — 4,0 12 4,o 240 252 4,0 Thalheim .... — — 4,5 247 4,o 400 647 4,o Ossingen .... 7,o 321 5,„ 752 4,„ 600 1673 4,8 Marthalen . . — — 4,5 2018 3,5 850 2368 4,3 Trüllikon-Truttikon — — 4,5 1023 4,o 760 1783 4,3 Benken .... — — 4,5 612 4,0 140 752 4,4 Feuerthalen . . . — — 4,5 470 — — 470 4,5 Laufen-Uhwiesen . — — 4,5 1064 3,5 123 1187 4,5 B'lurlingen . . . — — 4,5 526 3,0 9 585 4,5 Daohsen .... — — 4,0 60 3,5 105 165 3,7 Kheinau .... 4,o 714 4,0 1085 3,0 75 1874 4,0 Unterstammheim — 5,5 1095 4,o 160 1255 5,3 58 Gemeinden Ge- samnit- fläche an produktivem Boden Hektaren Waki- fliiehc Ha. Von der Ge- sarnmt flache sind bewaldet o/o Vom Waldareal gehören dem Staat Ha. o/o den Gemeinden und Genossenschaften Ha. o/o den Privaten Ha. °/o Oberstamin heim . 941,„ 335, 8 35, 7 __ _ 135, s 40,5 200 59, ä Waltalingen . 717,, 213,, 29„ — — 58,, 27,2 155 72. 8 Flaach 867, 3 332,, 38,3 — — 277, 0 83,4 55 16„ Volken 320 )8 73, 0 22, 9 — — 3,6 4j9 70 95„ Dorf .... 559, 8 178, 4 31,9 — — 63,4 35,4 115 64,o Berg .... 612,, 211, 0 34,4 — — 186, 0 88„ 25 11,9 Buch .... 1087, „ 412,, 37,9 — — 242,, 58,7 170 41}3 Summe 16121, 8 5521, 8 34,25 224,5 4,06 3389,3 61,38 1908 34, 5ß Bezirk Bulach. Eglisau . . . 858, 2 333,7 38, 9 42, 8 12,9 130, 9 39,2 160 47,9 Rafz .... 1053,, 585,o 36,5 — — 300,9 77,9 85 22„ Wyl .... 891, 4 273, s 30,7 — — 138, 8 50,7 135 49,3 Hüntwangen . 483, 8 170„ 35,2 — — 162,4 95, 3 8 4,7 "Wasterkingen 394,, 155, 0 39,2 — — 95, 0 61, 3 60 38,7 Bülach 1426, 3 518, 3 36,3 — — 458, 3 88, 4 60 n,. Bachenbülach 430, 4 230.4 53,5 — — 130, 4 56,5 100 43,5 "Winkel . . . 938, 6 212,, 22, 6 — — 52,7 24,9 160 75„ Ilöri .... 503,5 86,, 17,9 — — 56„ 65,5 30 34 5 5 Hochfelden . . 612,, 264,4 43,4 — — 244 H 92, 4 20 7,6 Grlattfelden . . 1183, 4 404,8 34, 2 - — 104,8 25,9 30 0 74„ Unter-Bmbraoh . 1280, e 513,5 40,i 82,3 16,0 381,2 74,3 50 9,; Ober-Embrach . 1364, 0 430, 4 31,5 — — 90,4 20,9 340 79„ Lufingen . 294, 8 134„ 45,4 — — 104,4 77,e 30 22,4 Horbas 406, 3 141,4 24, 8 — — 81,4 57,4 60 42, 6 Freienstein . . 825, 8 422, 3 51,2 155,2 36, 7 147, G 35, 0 120 28,3 Kloten . . . 1799 u 471,„ 26,2 — — 291, 0 61,8 180 38,2 Opfikon . . 532,j 103, 6 19,5 — — 95, ß 92,2 8 7« Bassersdorf . 713,5 210,3 29,5 — 100,3 47,o 110 52,4 Nürensdorf . 1192,3 363, s 30,5 — — 133,8 36,3 230 63,2 Dietlikon . 428,5 118,8 27,5 — — 58,8 49, 6 6.o 50,4 Rieden . . . 427,4 63,4 27,8 — — 33,i 52,4 30 47)6 Wallisollen . 406, 8 67,, 16,5 — — 41,7. 61,8 26 38,2 Summe 18249,, 6076, 6 33,-0 o 00 C3 4,61 3434,3 56,52 2362 38,37 59 Gemeinden Ertrag der per Ha. Staats- V im Ganzen der Gemcinds- und Genossen- sehafts- Valdunge per ] im Ha. 1 Ganzen der n per Ha. Privatim Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festmeter Festmeter Festmeter Oberstammheim . _ _ 5,5 747 4,„ 800 1547 4, 0 Waltalmgen . — _ 5,5 320 4,o 620 940 4,4 Flaach . — — 3,o 831 3,5 192 1023 3,8 Yolken .... — — 4m 14 3,5 245 259 3,5 Dorf. — - 4,o 254 3,5 402 656 3,7 Berg. — — 4,o 744 3,6 87 831 4,0 Buch. — — 4,o .968 4,0 680 1648 4,0 Summe 4,6 1035 4,4 14920 3,8 7228 23183 4,2 Bezirk BUlach. Eglisau .... 5,o 214 ^10 785 4,0 640 1639 4,9 Rafz. — — 5,5 1655 4,„ 340 1995 6,2 Wyl . — — 6,0 833 4,„ 540 1373 5,o Hüntwangen . — — 5,5 893 4,o 32 925 5,4 Wasterkingen — — 5,o 475 3,5 210 685 4,4 Bülach .... — — 5,o 2292 4,„ 240 2532 4,8 Baohenbülach . . — — 5,„ 652 4,o 400 1052 4,0 Winkel .... — — 4,6 237 3,5 560 797 3*7 Höri. — — 4,5 255 4,0 120 375 4,3 Hochfelden . '. — — 4,5 1100 3,5 70 1170 4,4 Glattfelden . . . — — 5,0 524 3,5 1050 1574 3 , 9 Unter-Embrach . 6,0 494 4,5 1720 3,o 150 2364 4,6 Ober-Embrach — — 4 ' 0 362 3,o 1020 1382 3,2 Lufingen .... — — 4,5 468 3,o 90 558 4,2 Rorbas .... — — 4,0 326 3,5 210 536 3,8 Freienstein 5,„ 776 4,o 590 3,0 360 1726 4« Klotcn .... — — 5,5 1600 4,„ 720 2320 4,3 Opfikon .... — — 5,„ 478 4,o 32 510 4,9 Bassersdorf . . . — 5,0 502 4,o 440 942 4,5 Nürensdoi'f — — 6,0 803 4,5 1035 1838 5,0 Dietlikon .... — — 6,0 353 4,0 240 593 6 ,o Rieden .... — — 6, 0 199 4,o 120 319 5„ Wallisellen — — 5,o 209 4-o 104 313 4,0 Summe 6,3 1484 •5,o 17311 3,7 8723 27518 4,5. 60 Ge- sammt- fläche an produktivem Boden Hektaren Von der Vom Waldareal gehören Gemeinden Wald- fläche Ha. Gesummt fläche sind bewaldet fl/o dem Staat Ha. »/o den Gemeinden lind Genossenschaften Ha. °/o den Privaten Ha. O/'o Bezirk Dielsdarf. Stadel .... 763,, 256,8 33,6 76,8 29, 9 180 70„ Windlach . . 313, 2 88,9 28, 4 — — 18,o 21,3 70 / 8, 7 Raat-Schüpfheim 199, B 68, 6 34,3 — -- 8,6 12,6 60 87,6 Bachs .... 895, 7 405,4 45,2 — — 105,4 25,9 300 74,4 Weiacb . . . 944,3 ® CO 50, t — — 253,„ 53,6 220 46,6 Reerach . . . 608, 8 49,4 8 „ — — 4,4 9,3 45 90, 7 Scliöfflisdorf . 391, 7 175,o 44,o — — 157,0 89,8 18 10,3 Oberweningen 498, 2 238,, 47 , 8 — — 158,4 66,4 80 33 , 6 Niedenveuingen . 673, 0 248, 2 36,9 — — 241, 2 97,9 7 2)8 Schleinikon-Dschslern . 569, 7 230, 0 40,4 — — 190, o 82, 6 40 17,4 Steinmaur 944,3 234,, 24,8 — — 114,, 48,s 120 51,2 Regensberg . . 220, 0 141, a 64,4 — — 121,9 85,8 20 14,3 Regensdorf . . 1434,7 344,3 24,„ 20,2 5,9 134,, 38,9 190 5o,2 Buchs .... 590,4 158, 2 26, 8 — — 118,9 74„ 40 25,3 Otelfingen 703, 9 230, 4 32,7 — — 130,4 56,6 100 43,6 Boppelsen 394 , 9 182, 0 46,4 — — 102 , o 56, 0 80 44 , 0 Hüttikon . 156, 2 45,„ 28, 8 _ — — — 45 100 Dällikon . 455,4 131,6 28, 8 — 36, 6 27, 8 95 72,9 Dänikon . 274,3 90,o 32,g —- — — — 90 100 Affoltern . . . 568,8 91,o 16,„ 13,o 14,3 40,o 43,o 38 41,8 Riederhasli . 1121 ,o 224, 9 20 „ — — 64,o 28,9 160 71„ Riederglatt. . 346,7 15,„ 4)3 — — — — 15 100 Dielsdorf . . . 587,o 152, 6 26, 0 — — 122,6 80,3 30 19,7 Oberglatt . . . 819, 0 134, 0 16,3 — — 34,o 25, 4 100 74 , 6 Römlang . . . 1234, 2 339,8 27, 6 — — 259,8 76,6 80 23,5 Summe 15710,7 4748,4 33,2 0)7o 2492,9 52,50 2223 46,80 61 E x* t rag Gemeinden dei per Ha. Staats- V im Ganzen der Gemeindsund Genossen- schafts- Valdu n ge per 1 im Ha. Ganzen der Privat- n per 1 im Ha. Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festmeter Festnieter Festmeter Bezirk Dielsdorf. Stadel. 5,0 384 3,5 680 1014 4,0 'Wmdlach .... — — 4.5 85 4,o 280 365 4,i Raat-Schüpfh eim — — 4,5 39 4,o 240 279 4,o Bachs . — — 5,0 527 3,5 1050 1577 3,9 Weiach .... — — 5,o 1265 4,0 880 2145 4,5 Jfeerach .... — — 2 ,o 9 4,o 180 189 3,9 Schöfflisdorf . — — 5,o 790 4,o 72 862 4,9 Oberweningen — — 5,o 791 4,o 320 1111 4,7 Niederwenigen . — — 5,o 1206 4,o 28 1234 5,0 Selileinikon-Dnelislern . . — — 5,o 950 4,o 160 1110 4,8 Steinmaur i— — 5,5 627 4,o 480 1107 4,8 Hegensberg . — — 4,5 545 4,o 80 625 4,4 Hegensdorf . . . 5,5 in 5,0 671 4,o 760 1542 4,5 Buchs ..... — — 4,5 532 3,5 140 672 4,3 Otelfingen .... — — 5,0 652 4,0 400 1052 4,0 Boppelsen . . . — — 4,5 459 3,5 280 739 4,1 Büttikon .... ■ — — — — 4,5 202 202 4,5 Diillikon . . . — — 5,5 201 4,5 427 G28 4,8 Dänikon .... — — — — 4,5 405 405 4,5 Affoltern .... 5,5 72 6,0 240 4,5 171 05 00 4,1 Niederhasli — — 4,5 292 4,0 640 932 4,1 Niederglatt . . . — — — 4.0 60 60 4,o Dielsdorf .... — — 5,o 013 4,o 120 733 4,s Oberglatt .... — — 4,o 136 4,o 400 536 4,0 Rümlang .... - 5,5 1429 4,o 320 1749 3,1 Summe 3,5 183 5,0 12443 3,9 8725 21351 4,5 62 Üelüapit u lation Gemeinden Gc- sanimt- fläche au produktivem Boden Hektaren Waldflüche Ha. Von der Ge- sammt fläche sind bewaldet °/o Vom Waldareal gehören dem Staat Ha. o/o den Gemeinden und Genossenschaften Ha. °/o den Privaten Ha, % Zürich .... 14494,5 4106,3 28,33 174,8 4,26 2501,5 60,92 1430 34,82 Äffoltern . . . 11121,6 2094,o 24,23 134,7 5 f oo 1150,9 42,70 1409 52,30 Horgen . . . 10057,2 2640,3 26,25 87,3 8,31 1549,o 58,67 1004 38,02 Meilen .... 7547,o 1593,5 21,11 65,o 4,07 218,5 13,71 1310 82,22 Hinweil . . . 17544.6 5144,i 28,32 285,8 5,56 208,3 4,04 4650 90,40 Uster .... U032,o 2650,5 23,90 39,i 1,47 585,4 22,08 2026 76,45 Pfäffikon . . . 16016,8 5780,o 36,09 353,o 6,io 707,6 12,24 4720 81,66 Winterthur . 24952,o 8329,i 33,38 235,5 2,83 3003,6 36,00 5090 61,11 Andelfingen . . 16121,8 5521,8 34,25 224,5 4,06 3389,3 61,38 1908 34.50 Bulach . . . 18249,i 6076,o 33,3!) 280,3 4,61 3434,3 56,52 2362 38,87 Dielsdorf . 15710,7 4748,4 30,02 33,2 0,70 2492,2 52,50 2223 46.80 Totale Summe 162847,9 49285,8 30,20 1913,2 3,88 19240 e 39,04 28132 57,08 63 der Bezirke. Gemeinden Ertrag dei per Ha. Staatß- im Ganzen der Gemeinds* , und Genossenschafts* Valdunge per 1 im Ha. Ganzen der n per Ha. Privatim Ganzen im Ganzen per Ha. Festmeter Festmeter Festmeter Festmeter Zürich . . 7,4 1294 6,2 15512 4,1 5927 22733 5,5 Afloltern . 6,4 867 6,3 7193 3.8 5421 13481 5,o Horgen 7,9 688 7,3 11285 4,2 4175 16148 6,i Meilen . 6,e 428 7,1 1550 4,4 5828 7806 4,9 Himveil 6,9 1968 6,9 1428 3,8 17475 20871 4,1 Uster . 8,4 326 6,2 3612 4,3. 8749 12687 i 4,8 Pfäffikon . 6,5 2278 6,4 4554 3,9 18195 25027 4,3 Winterthur 7,0 1640 6,6 19699 3,8 19331 40670 4,9 Andelfingen 4,6 1035 4,4 14920 3,8 7228 23183 4,2 Bülaeh 5,3 1484 5,0 17311 3,7 8723 27518 4,5 Dielsdorf . 5,5 183 5,0 12443 3,9 8725 21351 4,5 Totale Summe 6,4 12191 5,7 109507 3,9 109777 231475 4,7 64 OtCOCOOCiC-Ti— 1 00 -J-lO54^COO5CnG0 A^OODOCOWOtO ? J) E u O 2 o ts Cd 2 JO CO CO 4k. 4^ CO 05 CO H CO M 00 CO ©* co -o co CO CO 4^ CO 4^-COCOCOCOrOcOCO ©t Co cn cn co ►£- <3 CO 4*- Onm^COGO CO O CO O CO CO CO OCOQOOCOOtCOCO CO Oi GO <0 CO <110 050 CO 05 CO 05 4^*- O «<1 ►— 1 4\® CO CO -O © co CO CO 03 00 o OOCO^iyOOi CO«1 Oi05CnC^O>4^0505 CO <1 05 <1 Ü< 4^ CO CO 4^ CO 05 CnIettmenstetten .... 150 564 1,44 0 ,i 0,27 135 l,n i Knonau . 105 385 8,60 0,5 0,27 79 1,33 Maschwand en. 10 35 1,68 0,9 0,28 28 0,35 1 Ottenbach. 30 150 0,72 0,02 0,20 120 0,25 Obfelden. 70 480 0,72 0,01 0,15 115 0,61 ! Hausen. 120 123 6,12 0,02 0,97 46 2,61 : Kappel. 80 64 0,90 0,01 0,47 36 0,83 Iliffersweil. 76 269 2,70 0,02 0,28 57 1,34 ; Aeugst. 210 625 1,44 0,003 0,33 76 2,76 ; Affoitern. 100 344 1,44 0,04 0,29 170 0,58 1 Bedingen. 20 39 0,63 0,04 0,50 27 0,74 : Bonstetten. 20 38 1,80 0,45 0,52 32 0,62 ; Stallikon. 400 397 7,20 0,02 1,01 129 3,18 ; "Wettsweil. 68 335 2,52 0,02 0,20 76 0,89 Summe 1409 3848 7,20 0,003 0,37 1126 1,25 ! Bezirk Morgen. Richtersweil. 20 26 1,17 0,05 0,77 26 0,77 i : Hütten. 70 23 1,80 0,09 8,04 45 1,56 i "Wädensweil. 120 171 1,80 0,09 0,70 154 0,78 j Schönenberg . 80 209 2,16 0,02 0,38 138 0,60 1 : Horgen. 150 484 8,06 0,01 0,31 303 0,49 | Hirzel. 100 180 2,0 0,02 0,55 109 0,92 ; Thalweil. 35 55 8,60 0,05 0,64 49 0,72 . Oberrieden. 40 56 17,5 0,09 0,71 34 1,17 Langnau . 140 157 5,40 0,09 0 , S 9 75 1,87 ; Rüschlikon. 61 170 5,76 0,02 0,36 110 0,55 ' Kilchberg. 8 24 0,72 0,02 0,33 21 0,38 Adlisweil. 180 149 4,32 0,09 1,21 94 1,91 Summe 1004 1704 17,5 0,01 0,59 1153 0,87 75 Gemeinden Ge- sammt- fiäche Zahl der Parzellen Grösste Kleinste Durchschnitt Zahl der Besitzer Auf einen Besitzer kommen im Durchschnitt Ha. Hektar e n Ha. Bezirk Meilen. : Meilen. 280 342 2,88 0,09 0,82 218 1,28 Hevrliberg. 140 216 8,28 0,05 0,65 131 1,07 Küsnacht ...... 200 236 3,60 0,27 0,85 121 1,05 Erlenbach. 20 227 1,44 0,01 0,09 52 0,39 Zumikon. 135 402 0,72 0,02 0,34 133 1,01 Stäfa . 150 313 3,60 0,09 0.47 199 0,75 Hombrechtikon . . . . 150 324 4,68 0,02 0,46 217 0,69 Oetweil. 100 168 1,62 0,06 O.co 154 0,65 Männedorf. 90 150 1,80 0,18 0,60 127 0,70 Uetikon . 45 58 1,50 0,09 0,78 40 1,12 Summe 1310 2441 8,28 0,01 0,54 1392 0,94 Bezirk Hinweil. Grüningen . 135 517 6,48 0,01 0,26 227 0,59 : Gossau. 300 749 3,21 0,02 0,40 305 O.ss i Bubikon. 140 391 2,52 0,02 0,36 206 0,68 1 Dürnten. 180 530 1,8-4 0,02 0,34 280 0,04 Rüti . 250 196 6,48 0,05 1,27 99 2,52 Wetzikon . 300 600 2,0 0,05 0,50 300 1,00 - Seegräben . 45 177 1,44 0,05 0,25 67 0,67 : Hinweil . 450 800 7,00 0,05 0.56 388 1,10 Bärentsweil . 750 1024 7,56 0,02 0,73 369 2,03 Fischenthal . 1500 812 7,20 0,05 1,85 298 5,03 Wald . 600 1190 36,00 0,05 0,51 401 1,49 Summe 4650 6986 36,oo O.oi 0,67 2940 1,68 Bezirk Uster. Egg .. 300 459 3,6 0,03 0,65 297 1,01 Maur. 810 369 1,5 0,04 0,84 121 2,56 Mönclialtdorf. 80 408 1,80 0,04 0,20 155 0,52 Uster. 625 1806 10,08 0,05 0,34 1019 0,61 Greifensee. 1 12 0,18 0 02 0,08 12 0,08 t 76 Gemeinden Ge- sammt- fläche Zahl der Parzellen Grösste Kleinste Durchschnitt Zahl der Besitzer Auf einen Besitzer kommen im Durchschnitt Ha . Hektaren Ha . Dabendorf. 90 224 3,96 0,09 0,40 81 1,10 Wangen. 150 176 2,00 0,09 0,85 186 0,80 Y olkentsweil. 335 1080 3,6 0,18 0,31 320 1,05 Sehwerzenbach .... 15 80 0,86 0,05 0,19 40 0,37 j Fällanden. 120 471 1.80 0,04 0,25 150 0,80 j j Summe 2026 5085 10,08 0,02 0,40 2381 I 0.85 ; Bezirk Pfäffikon. Bauma. 990 1670 16,0 0,51 0,59 470 2,ii Sternenberg . 450 426 2,52 0,05 1,06 178 2,53 1 Pfäffikon. 440 1503 4,16 0)05 0,29 557 0,80 Hittnau. 430 1305 9,00 0,04 0,33 333 1,29 1 Weisslingen. 280 717 3,60 0,02 0,39 234 1,20 i Kussikon. 370 1100 5,04 O.oi 0,34 339 1,09 Wildberg. 400 1000 5,o 0,05 0,40 160 2,50 ' Wyla. 380 950 4,0 0,05 0,40 150 2,53 | Illnan. 420 627 10,80 0,05 0,68 308 1,40 j Lindau . 230 888 4,32 0,09 0,26 137 1.67 ! Kyburg. 100 186 5.40 0,04 0,54 79 1,27 : Fehraltdorf. 230 502 6,68 0,05 0,46 170 1,35 1 Summe 4720 10874 16,o 0,01 0,43 3115 1 , 51 ; Bezirk Winterthur. Winterthur. 3 1 2,80 2,80 3,00 1 3,00 ; T urbenthal . 1200 1420 15,00 0,05 0,85 466 2,58 Zell. 410 712 5,76 0,02 0,58 211 1,94 i Elgg. 170 251 9,72 0,05 0,68 95 1,77 i Schottikon. 80 296 2,52 0.05 0,27 42 1,90 ! Hofstetten. 330 780 5,00 0,04 0,42 110 3,00 i Hagenbuch. 155 689 2,52 0,02 0,22 106 1,46 ; Bertscbikon. 200 500 4,32 0,04 0,40 90 2,22 | Schlatt. 370 637 13,30 0,04 0,58 125 2,96 Wiesendangen .... 150 468 2,70 0,02 0,32 112 1,34 1 Eisau. 115 269 3,24 • 0,05 0,43 60 l . 9i ; Dynhard. 150 595 3,60 0,02 0,25 95 1,58 ! 77 Gemeinden Ge- sammt- fläche Zahl der Parzellen Grösste Kleinste Durchschnitt Zahl der Besitzer Auf einen Besitzer kommen im Durchschnitt Ba. Hektaren Ha. Rikenbach . 35 175 0,72 0.04 0,20 55 0,64 Bllikon. 80 342 1,63 0,05 0,23 96 0,83 Altikon. 45 106 0,72 0,09 0,42 52 0,87 Oberwinterthur .... 175 754 3,24 0,05 0,23 210 0,83 Seen. 270 712 3,00 0,05 0,38 171 1,58 Wölflingen. 120 317 3,60 0,04 0,38 115 1,04 Yeltheim. 12 37 0,72 0,09 0,32 25 0,48 Töss. 140 103 1,80 0,09 1,35 61 2 29 Briitten. 50 142 1,80 0,02 0,35 54 0,93 Yeftenbach. 280 772 1,08 0,04 0,36 140 2,00 Diittlikon. 80 215 1.08 0,09 0,37 42 1,90 Pfungen . 60 170 1,44 0,02 0,35 60 1,00 Seuzach . 110 342 6,48 0,05 0,32 106 1,04 Hettlingen. 100 323 1,08 0,02 0,31 78 1,28 Dägerlen. 200 612 1,80 0,09 0,33 72 2,78 Summe 5090 11740 13,3 0,02 0,43 2850 1,79 ‘ Bezirk Andelfingen. jGross-Andelfingen . 30 108 1,44 0,05 0,28 69 0.43 j Klein-Andelfingen 90 271 1,80 0,05 0,33 114 0,79 Adlikon und Humlikon 230 1019 1,08 0,02 0,22 140 1,64 Henggart. 60 331 1,53 0,02 0,18 51 1,17 Thalheim. 100 300 1,0 0,05 0,33 96 1 04 Ossingen. 150 345 0,90 0,05 0,43 168 0,89 Marthalen. 100 253 7,56 0,05 0,40 110 0,91 Trüllikon und Truttikon . 190 798 1,80 0,04 0,24 227 0,84 Benken . 35 310 1,80 0,05 0,n 74 0,47 Feuerthalen. — — — — — — — Laufen-Uhwiesen . . . 35 84 1,26 0,05 0,42 64 0,65 Dachsen. 30 83 0,58 0,04 0,36 48 0,62 i Rheinau. 25 127 1.0 0,15 0,20 102 0,24 jUnter-Stammheim . . 40 175 1,80 0,04 0,23 100 0,40 Ober-Stammheim .... 200 800 0,90 0,04 0,25 193 0,04 j Waltalingen. 155 500 1,0 0,05 0,31 140 1,11 78 Gemeinden Ge- sammt- fläclie Zahl der Parzellen Grösste Kleinste Durchschnitt Zahl der Besitzer Auf i einen ' Besitzen kommen im Durchschnitt Ha. Hektaren Ha. Flaach . 55 243 1,80 0,18 0,23 150 0,37 Volken. 70 280 1,44 0,05 0,25 61 1,15 Dorf. 115 371 2,16 0,02 0,31 113 1,02 | Berg . 25 145 3,60 0,04 0,17 42 0,59 j Buck. 170 865 5,04 0,02 0,20 174 0,98 j i Flurlingen. 3 2 1,08 0,54 1,50 2 1,50 | [ Summe 1908 7410 7,56 0,02 0,26 2238 0,85 j Bezirk Biiiach. Eglisau. 160 596 2,52 0,05 0,27 160 1,00 Rafz. 85 493 1,08 0,02 0,17 176 0,48 | Wyl. 135 648 0,72 0,09 0,21 207 0,65 Hüntwangeu. 8 18 0,36 0,05 0,44 18 0,44 ! Wasterkingen . 60 380 0,36 0,005 0,16. 89 0 67 Biiiach . 60 191 2,34 0,02 0,31 73 0,82 Bachenbiilach. 100 180 4,3 0,02 0,55 85 1,18 Winkel. 160 250 1,08 0,04 0,64 164 0,98 Höri. 30 105 0,54 0,05 0,29 44 0,67 Hochfelden. 20 36 1,44 0,18 0,56 36 0,56 Glattfelden ..... 300 974 1,80 0,02 6,31 311 0,96 Unter-Embrach .... 50 112 0,72 0,05 0,45 41 1,22 Obei'-Embrach .... 340 850 7,20 0,09 0,40 110 3,09 Lufingen . 30 214 3,24 0,02 0,14 56 0,54 | Rorbas . 60 308 0,90 0,01 0,19 121 0,50 Freienstein. 120 257 20,0 0,02 0,47 60 2,00 Kloten . 180 672 1,44 0,09 0,27 202 0,89 | Opfikon. 8 28 0,45 0,09 0,29 18 0,44 : Bassersdorf. 110 297 7,20 0,02 0,37 119 0,92 | Nürensdorf. 230 729 4,32 0,02 0,33 142 1,62 ! Dietlikon ...... 60 220 2,16 0,02 0,27 98 0,61 ; Rieden. 30 68 0,54 0,09 0,44 42 0,71 : Wallisellen. 20 100 0,72 0,05 0,26 42 0,61 \ , Summe 2362 7726 20,00 0,01 0,31 2414 0,98 J 79 Gemeinden Ge- samrnt- fläche Zahl der Parzellen Grösste Kleinste Durchschnitt Zahl der Besitzer Auf j einen [ Besitzer! kommen im Durchschnitt Ha. Hektare n Ha. Bezirk Gielsdorf. Stadel. 180 529 1,26 0,05 0,34 129 1,40 ■Windlacli. 70 150 1,0 0,05 0,47 60 1,17 i Raat-Schüpfheim .... 60 120 4,82 0,09 0,50 27 2,22 | Bachs. 300 1120 5,40 0,05 0,27 106 2,83 Weiach. 220 1057 1,44 0,04 0,20 1/3 00 t-M 1,19 Neerach. 45 94 2,16 0,09 0,48 53 0,85 Schöfflisdorf. 18 44 1,44 0,09 0,40 37 0,40 Obenveningen .... 80 85 8,64 0,05 0,94 54 1,48 Niederweningen .... 7 40 1,44 0,09 0,18 29 0,24 Schleinikon-Dachslern . . 40 21 0,45 0,27 1,90 21 1,90 Steinmaur. 120 400 1,80 0,05 0,30 340 0,35 Regensberg. 20 45 6,84 0,18 0,45 24 0,83 ! Regensdorf . 190 900 1,44 0,05 0,21 210 0,90 Buchs. 40 258 0,72 0,05 0,16 86 0,47 Otelfingen. 100 490 2,io 0,04 0,20 75 1,33 Boppelsen. 80 320 1,08 0,04 0,25 52 1,54 Hüttikon. 45 226 0,81 0,02 0,20 21 2,14 Dällikon. 95 400 2,0 0,05 0,23 68 1,40 Dänikon. 90 409 1,08 0,05 0,22 72 1,25 Affoltern. 38 98 1,80 0,05 0,39 76 0,50 Niederhasli. 160 665 1,08 0,05 0,24 225 0,71 Mederglatt. 15 45 0,27 0 05 0,33 15 l.oo ! Dielsdorf. 30 69 1,08 0,05 0,43 53 0,57 ' i Oberglatt. 100 461 0,72 0,02 0,22 115 0,87 i 1 Rümlang. 80 412 1,44 0,05 0,19 148 0,54 : Summe j 2223 8458 8 64 © o to 0,26 2281 0,98 ; 80 Zusammenstellung. ] Bezirke Ge- sammt- fläche Zahl der Parzellen Grösste Kleinste Durchschnitt Zahl der Besitzer Aut einen Besitzer kommen im Durchschnitt Ha. Hektaren Ha. Zürich. 1430 4170 38,o 0,oi 0,34 1299 1,10 Affoltern. 1409 3848 7,20 0,003 0,37 1126 1,25 Horgen. 1004 1704 17,5 O.oi 0,59 1153 0,87 Meilen. 1310 2441 8,28 0,oi 0,54 1392 0,94 Hinweil. 4650 6986 36,0 0,oi 0,67 2940 1,58 Uster . 2026 5085 10,08 0,02 0,40 2381 0,85 Pfäffikon. 4720 10874 16,o 0,oi 0,43 3115 1,61 Winterthur. 5090 11740 13,3 0,02 0,43 2850 1,79 Andelfingen. 1908 7410 7,56 0,02 0,26 2238 0,85 Bülach. 2362 7726 20,oo 0,01 0,31 2414 0,98 Dielsdorf. 2223 8458 8,64 0,02 0,26 2281 0,98 Summe 28132 70442 38,00 0,01 0,40 23189 1,21 Inhalts-V erzeichniss. Seite I. Erdoberfläche. Höhenzüge ......... 3 Flusstäler ..5 Geologische Verhältnisse ...... 9 Boden . . . . . . . . ... 10 II. Klima und Vegetation. Klima .......... 11 Holzarten ......... 12 Vertheilung der Waldungen über die Bodenoberfläche . 15 III. Entwicklung des Forstwesens. Der Gesetzgebung ........ 16 Der Forstwirtschaft ....... 24 IV. Gegenwärtiger Zustand der Waldungen. Flächeninhalt ......... 26 Eigenthumsverhältnisse ....... 26 Bestandesformen ........ 29 Betriebsarten ......... 31 Altersklassenverhältniss.33 Bewirtschaftung und Benutzung ..... 35 Bild der zürcherischen Waldungen ..... 38 V. Holzertrag, Holzpreise, Bevölkerung und Holzverbrauch. Material- und Geld-Ertrag ...... 40 Holzpreise ......... 43 Bevölkerung ......... 44 Holzverbrauch ........ 45 VI. Schluss.46 Tabellarische Zusammenstellungen. I. Flächeninhalt und Ertrag der Waldungen ... 48 II. Bevölkerung und Holzverbrauch ..... 65 III. Parzellirung der Privatwaldungen ..... 73 Druckfehler: Auf Seite 9, Zeile 13 von oben ist zu lesen: „Kaiserstuhl 332“ statt Kaiserstuhl 232. ■ooo§§~ **j|* 3 Qm ^ T*- -4 ^ 1 * •* \ SfeVjrL?»' ' " < * * «ÄäH^t w fe 5 , - 1 * ’ l.r * iW&p W-. ‘.'. «fe; rffcj* 4 * "i 4 « . , t,s' »t- •!■,'. M I "t>- fctij'i . ' ■ mv' fj >!... . Jp@i'' V ' V; *''' M-rÄ ‘ ' , 4 t! ,*J- ■ 1 V f * ' Jf ’ v ^ ' >-, ’’ «■! > f r ! t - ■!„- , t ;/7 . 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