Der Hansabund i)i Gustav Gallois. E S»» Leipzig Verlagsbuchhandlung von Carl K. llorclc. Historische ausbibliothek. Herausgegeben Pros. vr. Friedrich Bülau. Neunzehnter Band. Der Hansabund ^ vr. Gustav Gallois. -v Leipzig Vcriagsbuchhandiung von Carl P. Lorck. 1851 . W Der Hansabund von seiner Entstehung bis zu seiner Auflösung. Bon o> Gustav Gallois. Mit dem Portrait Jürgen Wullenweber'r. Leipzig Verlagsbuchhandlung von Larl A. Lorck. 1851 . Inhalt. Einleitung Seite. Handclsgeschichtliches im Umriß. Die Phönizier, ihre Coloniia- tioncn. Die Griechen. Die Karthager. Alerandria. By- zanz. Der Handel im 11 — 12. Jahrhundert. Einfluß der Kreuzzüge.1 Entstehung und Entwicklung des deutschen Bürgerstandes bis ins 13. Jahrhundert.18 Zustand der Ostseeländer bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts. . 41 Erster Abschnitt. Der Verein niederdeutscher Kaufleute und Städte im zwölften Jahrhundert bis 1370. 1. Kap. Entstehung solches Vereins von Kaufleuten im Aus- lande im 12. und Ausbildung desselben während des 13. Jahrhunderts.63 Grund und Veranlassung. — Die Hansa auf Gothland und in England. — Die Niederländer. 2. Kap. Verbindungen niederdeutscher Städte, während des 13. Jahrbundcrts zur Erhaltung ihrer Freiheit und ihres Rechtes im Innern, so wie gegen das Ausland, und zum Schutz ihrer Bürger und Kauffabrer.70 Die Drittel. — Die Seestädte. — Einzelverbindungen. 3. Kap Erste glückliche Fehden Lübeck's, der wendischen und andrer Seestädte, während des 13. Jahrhunderts, welche ihr Ansehen verbreiteten und zur Befestigung des Vereins mit und unter den andern Städten beitrugen.74 Fehden. — Waldemar II. — Dänische Wirren. — Fehde mit Norwegen. — Bund gegen Dänemark. 4. Kap. Die Vereine norddeutscher Kaufleute in der Fremde und der Städte selbst bilden sich während der Zeit von I3W — l37l>, der großen Srädtefchde mit Waldemar III-, mehr aus. 79 England und die Niederlande. — Lagfahrten. — Vercinigun- ^ gen einzelner Städte. 6. Kap. Fehden der verbündeten norddeutschen Städte mit den skandinavischen Mächten zur Erweiterung ihres Einflusses zur VI Inhalt. Begründung ihrer Handelsherrschaft und zur Anerkennung ihrer Verbindung unter der Benennung: Kaufleute und Städte der deu tschen Hansa.82 Febden mit Dänemark. — Christoph II. — Waldemar At- terdag. — Dänische Wirren. — Frieden. 6 . Kap. Verfassung, Namen und Zwecke der Kaufmanns- und Städte-Vereinigungen am Schlüsse dieser Periode. . . 87 Ursprung des Namens. — Verhältniß zum Staate. — Glieder des Vereines. — Abtheilungen. — Lübeck. — Einkünfte des Bundes. Zweiter Abschnitt. Handelsgeschichte der niederdeutschen Städte bis zum Jahre 1370. 1. Kap. Einleitung und Blick auf Livland. 94 Ausbildung des Handels. — Ostseeländer. — Livland und Lübeck. 2. Kap. Verkehr mit Rußland. 97 Streitigkeiten. — Verträge und Ordnungen. — Der Hof der Hansa. — Der Handel. 3. Kap. Der Handel mit Schweden, Dänemark und Schonen. 104 Dänemark. — Privilegien. — Zugeständnisse. — Erweiterungen. — Heringsfang. 4. Kap. Der Handel mit Norwegen. . . . . .110 Schenkungen. — Erfolge der Hansa. — Waaren. 5. Kap. Der Handel mit den Niederlanden und Frankreich. . 113 Brügge. — Begünstigungen. — Streitigkeiten— Aussöhnung. — Nebenvereine. — Deutsche Handelsgesellschaft. 6 . Kap. Geschichte des Verkehrs mit England, Schottland und Irland.120 Stahlhof— Begünstigungen. — Freibeitsbrief Eduard's I. Das Parlament. — Verfassung.— Schottland und Irland. Dritter Abschnitt. Geschichte der Hansa von 1370 bis 1494, oder bis zum allgemeinen deutschen Landfrieden. Einleitung. Politische Lage der Welt, vorzüglich des Nordens, nebst Uebersicht der deutschen Städtcgeschichke bis 1495. . 126 Politisckie Zcitlage. - Verwirrungen. — Frankreich und die Niederlande. — Niederländische Wirren — Burgund. — Deutschland. — Deutsche Wirren. — Entwicklung der Städte. — Städtebündniffe.— Kampf und Niederlage derselben. — Der Norden. — Die Ostseeländer 1. Kap. Die Herrschaft der Hansen in der Ostsee und in Norwegen. Ihre Fehden mit den Skandinaviern und Westeuropäern. 138 Fehde um Schleswig. -- Frieden. — Comurrenten, die Engländer. — Handelseifersucht. — Der Handelsverkehr. Inhalt. VII Ectti. 2. Kap- Geschichte des norwegischen Handels und des Comtoirs zu Bergen, nebst einer Schilderung des letzteren. - . . >46 Die Deutschen in Bergen. — Frevelthaten. — Privilegien. — Der Hof, stine Einrichtungen. - Der Haushalt. — Lehrlinge. ^ Spiele. — Handwerker— Geschäfte.— Statuten. 3. Kap. Geschichte des hanseatischen Handels mit den Dänen, Schweden und den Russen, besonders nach Livland. . . 158 Beschränkungen der Hansen in Dänemark. — Heringsfang. — Schweden. — Rußland. — Handelewege. — Reibungen.— Die preußischen Städte. — Nowgorod. — Sein Fall. 4. Kap. Hansischer Verkehr mit dem südwestlichen Europa, den Niederlanden, Flandern, insbesondere mit Brügge, ferner mit Holland, Seeland, Westfriesland, mit Frankreich und den übrigen romanischen Ländern.167 Der flandrische Handel. — Beschwerden, Streit und Ausgleichung. — Privilegien. — Comtoir zu Brügge. — Zwangsstapel. — Handeleblüthc. — Werfall. — Antwerpen. — Die Holländer. — Verkehr mit Frankreich, Spanien, Portugal, Italien. 5. Kap. Verkehr der Hansa mit England und Schottland. . 18» Verhältnisse zu England. — Klagen. — Repressalien. — Der Stahlhof. — Art des Handels. 6. Kap. Handelseinrichtungen der Hansa und ihr Einfluß auf die Production und den Verkehr Deutschlands.186 Sicherung des Seefriedens. — Die Vitalienbrüder. — Kämpfe gegen dieselben und gegen Friesland. — Hamburg.— Handelscinricht>,.ngen. — Canälc, Landstraßen. — Loten.— Münzen. — Statute. — Schiff- und Seerecht. — Industrie. — Binnenverkehr. — Der Ruhm der Hansen. 7. Kap. Verhältniß der Hansa zu Kaiser und Reich, zu den Landesherren und der städtischen Bürger zu ihren Obrigkeiten. . 210 Verhältniß zum Reich, zu Kaiser Sigismund zum deutschen Orden und zu den Fürsten. — Zustände in den Städten. — Innere Unruhen. 8. Kap. Ausbildung der Bundesverfassung, die vier Hauptzwecke: Tagsahrten, Bundeseinnahmen, Bundesbcstandtheile und Mängel des Bundes..222 Die Verfassung, Zweck und Macht des Bundes. — Lag- fahrten. — Strafen. — Einnahmen. — Die Bundesstädte. — Umfang des Bundes. — Verhältnisse der Bürger. — Mängel. Vierter Abschnitt. Geschichte der Hansen von 1495 bis nach dem dreißigjährigen Kriege, oder bis 1669, dem gänzlichen Zerfallen des Bundes. Einleitung. Uebersicht der politischen Eingriffe besonders des Nordens bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. . . . 233 Die Entdeckungen. — Portugiesen. — Columbus und die VIN Inhalt. Spanier. — Das geistige Gebiet. — Das deutsche Reich. — Die Städte. — Die Reformation. — Dreißigjähriger Krieg. — Zerstückelung des Reiches. — Werfall Deutschlands. — Die Niederländer und Philipp II. — England und die große Elisabeth, die Stuarts. — Skandinavien. — Die Ostseeländer. 1. Kap. Allgemeine Ursachen des Werfalls der Hansa in dieser Zeit. 253 2. Kap. Die Hansen in Dänemark und Norwegen: sie verlieren dort für immer ihre Privilegien und ihr Ansehen. . . 263 Wullenweber — Die Grasenfehde. — Dänemark. — Sundzoll. — Art des Handels. — Handelsverhältnisse in Norwegen. — Bergen. 3. Kap. Die Hansa in ihrem Verhältniß zu Schweden, den Ostseeländern und Rußland.285 Gustav Wasa. — Erich XIV. — Livländische Verhältnisse. — Schifffahrtsacte. — Narwafahrt 4. Kap. Verhältniß der Hansen zu den Niederlanden. . . 300 Flandern. — Holland. — Brügger Stapel. — Antwerpen. 5. Kap. Verhältniß der Hansa zu England.313 England. — Londoner Comtoir. — Die Adventurier..— Elisabeths Verfahren. — Londoner Comtoirverhältnisse. 6. Kap. Verhältniß der Hansa zu Westeuropa. . . .331 Frankreich. — Handel mit demselben. — Portugal. — Spanien. — Italien. 7. Kap. Beschaffenheit der Seefahrt. Sicherheit auf dem Meere. Handelsanstalten..347 Seemacht.— Srraßenräuber. — Münze. — Zölle. — Hansisches Zunftwesen. — Gewerbswesen, Zünfte. 8. Kap. Bundesverfassung und Auflösung der Hansa. . . 357 Verfall des Bundes und der Bundesgewalt. — Lagfahrten. — Preußen. — Sitzungen. — Syndici. — Gesandtschasts- wesen. — Beschlüsse. - Vorsitz. — Zerfahrenheit der Städte. — Die Contributionen. — Zahl der Städte. — Verhältniß der Städte. — Gänzliches Zerfallen des Bundes. — Der Ausgang. — Schlußbetrachtung. Einleitung Handelsgeschichtliches im Umriß. — Die Phönizier, ihre Colonisationen. — Die Griechen. — Die Karthager. — Alexandria. — Byzanz. — Der Handel im 11. —12. Jahrhundert, Einfluß der Kreuzzüge. AVenn wir es unternehmen wollen, in diesem Buche eine Geschichte des ohne Beispiel in der ganzen Weltgeschichte dastehendenH ansabundeS, des Bundes deutscher Städte zu Handels - und politischen Zwecken, zu geben, so führt uns die Entstehung, wie der Zweck desselben, unabweislich auf die Nothwendigkeit, Einiges über die Geschichte des Handels sowohl, wie des deutschen Städte Wesens voranzuschicken. Denn kundige Forscher haben längst mit überzeugender Gewißheit dargethan, daß der Hansabnnd seine ersten Anfänge aus Verbindungen derjenigen deutschen Kaufleute genommen hat, welche im Auslande Handel trieben und daß erst weit später die städtischen Gemeinwesen in deutscher Heimat Einfluß und Macht auf jene ohne staatliche oder politische Einwirkungen der Städte selbst entstandenen Verbindungen deutscher Kaufleute im Auslande gewannen. Aber nicht bloß dieser Umstand rechtfertigt unser Vorhaben, sondern es ist fast ganz unmöglich, sich zu richtigem Verständniß über das wahre Wesen der Hansa in den spätern Zeiten ihrer wahrhaft inposanten Macht zu erheben, ohne das Handelsgetriebe der früheren Zeiten zu kennen, ohne zuwissen, wie der nordische Handel sich ent- Die Hansa. 1 2 Der Handel im Alterthum. sEinl. wickelte und ohne die Elemente zu kenne», welche den spätern Städtebund politisch festigten und auch, nachdem seine Zeit abgelaufen, seinen Verfall herbeizogen. Führte, wie wir sehen werden, der Bund in der einen Hand das politische Schwert, in der andern das Handelsbuch des Kaufmanns, so ist es jedenfalls von Interesse, zu erfahren, aufweichen Wegen er zu beiden gelangte, welche Vorbedingungen die Weltgeschichte ins Leben treten ließ, um beides zu vereinigen. Das antike Staatsleben hat das Charakteristische, daß es auf eine Kastcneintheilung begründet ist und die Obergewalt im Staate wesentlich eine Stammes - oder Familien- herrschast bleibt, wobei es an einer freien gebildeten Landbevölkerung, als vermittelndem Bande zwischen den Lichtpunkten der Civilisation, gänzlich fehlt. Die Städte waren vereinzelt und deshalb der Handel so wenig eigentlich Volkshandel, wie es eine eigentliche Volksindustrie gab. Wenn er auch indirect Künste und Wissenschaften förderte und die Völker einander näherte, so sanctionirte er aus der andern Seite das System der Sklaverei und einer isolirten, egoistischen Ausbeutung. Der Handel war wesentlich Landhandel und der wenige Seeverkehr spielte nur die Rolle ciucs nothwendigen Fortsctzers; er war stabil und einförmig und wenigstens der Landhandel mehr zur Beförderung von Luxuswaaren geeignet, als zum Austausch von Lcbensbcdürfiüssen. Nur der Scehandel, welcher die drei Continente im Mittelmecr verband, hatte ein befreiendes, geistig anregendes Element in sich. Die Blüthe des antiken Handels fällt offenbar in die Zeit zunächst vor und während der persischen Monarchie (600 — 330 p. Chr.), weil damals das Alterthum am Beste» im Stande war, sein Princip der scharfen Jndividualisirung zur Geltring zu bringen; sein Schauplatz ist zunächst das mittelländische und schwarze Meer und nnt Roms Erhebung begann sein Verfall, wobei man jedoch erwähnen muß, daß Konstantinopel später die Ausgabe erfüllte, dem Handel und überhaupt der Civilisation zum Mittelpunkt zu dienen, bis die mittlerweile erstarkten italienischen Republiken diese Rolle übernehmen konnten. Das erste Volk, von dessen vorherrschend handeltreibender Tendenz die Geschichte berichtet, ist das Phönizische, von mächtigen Nachbarn aus der Gegend des persischen Meerbusens an einen schmalen Die Phönizier. 3 Einl.j Küstensaum des Mittelmeeres hinangedrängt, und gleichsam durch die Noth des Lebens ausgeglichen vom Meere dargebotenen Erwerb hingewiesen. Die Mannigfaltigkeit der Handelsverbindungen der Phönizier und der Umstand. daß sie mächtige Colonien gründeten, machten sie zu den Engländern des Alterthums. Ihr Land, vom Waldgebirge des Libanon durchzogen, lieferte Schiffbauholz; an ihren Grenzen lebten Nomaden, weiche feine Wolle lieferten und Kameele für den Binnenhandel zogen; das nahe gelegene Palästina erzeugte Weizen, Oel, Wein, die Küste Purpurschneckcn, der Sand am Fluffe Belus das Rohmaterial für das Glas. So konnten sie Industrie, Land- und Seehandel verbinden. Sidon und Thrus, das Haupt eines Bundes von vereinzelten Städten, unterhielten Verkehr mit Palästina, Syrien, Babylon, Kappadozien, Kaukasien und dem rossereichen Armenien; arabische, ostindische und äthiopische Producte kamen von dem persischen und arabischen Meerbusen, mit Hilfe des Seeverkehrs, nach Indien, besonders nach Ceylon. Seit 1800 Jahren vor unserer Zeitrechnung sollen sie auch nach Spanien, dem damals silberreichsten Lande der bekannten Erde, geschifft sein. Dort fanden sie auch Gold, Blei und Eisen, wie in Galicia Zinn, weshalb wohl die ältesten bekannten dort befindlichen Bergwerke von ihnen herrührten. Außerdem bot das milde Klima und der fruchtbare Boden eine Fülle edler Producte, unter denen die vorzüglich feine Schaafwolle für die phönizischen Manusacturen bald großen Werth erlangte. In Tarschisch, dem heutigen Andalusien, erhob sich als Stapelort das noch jetzt berühmte Gades (Cadix), von wo aus die Gewinn- und Abenteuer- sucht die kühnen Seefahrer bald über die Säulen des Herkules, lange Zeit die vermutheten Grenzen der Erde, Hinaustrieb. Phönizische Kauffahrer holten von den Kasstteriden - Inseln (Scilly-Jnseln) und den benachbarten Cornwalischen Küsten das geschätzte Zinn, von der Ost- preußischen, oder wie neuere Forscher wahrscheinlicher gemacht haben, von der westlichen Küste Jütlands und Schleswigs, den noch kostbareren Bern- . stein; auch deuten einige Spuren daraus hin, daß ihnen die Kanarischen und Azorischen Inseln, deren Kunde späterhin wieder verloren ging, bekannt waren. Gold, Elfenbein, seltene Thiere und Sklaven, waren die hauptsächlichsten Handelswaaren, welche die Phönizier aus dem Osten 1 ' 4 Landhandel der Phönizier. jEinl. und Süden holten und als später der ägyptische Necho alle benachbarten Völker, unter ihnen die Phönizier, unterjocht hatte, wurde auf sein Geheiß vom rothen Meere aus die erste Entdeckungsreise durch die Phönizier unternommen, welche dann auch Afrika glücklich umschifft haben sollen. Der mit Karawanen von ihnen geführte Landhandel bahnte wohl zuerst manche noch jetzt vom Schiff der Wüste betretene Pfade. Aegypten, wo sie in MemphiS und Theben große Factoreien besaßen, lieferte ihnen gegen den so berühmten Wein von Chalybon (Aleppo) baumwollene Zeuge; das ackerbauende Palästina Balsam, Honig und Oel; Syrien den Wein von Chalybon oder Helbou, und Wolle aus der Wüste; Kappadozien schöne Sklaven für die griechischen Märkte und Kupfer; Armenien Pferde und Maulesel; das industrielle Babylon wollene, linnene und baumwollene Gewänder, Teppiche, wohlriechende Wasser, geschnittne Steine, Gold und indische Häute. Babylon am Euphrat, in der Mitte zwischen der syrischen Küste und dem Indus, war der geeignetste Stapelplatz für den afiatischen Landhandel, welcher noch durch die Schifffahrt aus dem Euphrat und Tigris so wie vom persischen Meerbusen bis nach Ostindien ergänzt wurde. In Folge des ausgebildeten Ackerbausystems hatte sich eine Manufacturkrast in seinen Wollen- und Baumwollenarbeiten entwickelt, so wie in Luxusartikeln und geschnittnen Steinen. Von Armenien und Mesopotamien her war der Euphrat von Flößen belebt: Phönizier, Araber und Babylonier betrieben gemeinsam von dem reichen Gerrha aus denHandcl nach Indien und die Gerrhäer durch die arabische Wüste nach Phönizien, so wie über den persischen Golf nach Babylon; von beiden Punkten aus gingen die Waarenzüge nachLampsa- kus znr Weiterbeförderung. In Gerrha (ei Kntik), wie den benachbarten Inseln Tylos und Aradus, trafen die Handelsbestrebungen dieser Völker zusammen. InTylos und Aradus fanden sich Schiffbauholz, Baumwollenpflanzuugen und an der Küste die kostbaren Perlenbänke; » der Karawanenhandel ging seinen Weg durch die Wüsten Arabiens, das ihnen von Adens Küste Myrrhen, Gold, Weihrauch, Cassia und Edelsteine lieferte, bis an den Südrand dieses Landes zum persischen Meerbusen und dort wurden auf den beiden erwähnten Inseln Stapel angelegt. Von ihnen aus wurde der Handel mit Perlen und Baumwolle getrieben, nach Ihre Colonisation. 5 Eint.) Taprobane (Ceylon), Vorderindien und Malabar geschifft, um Zimmt, indische Spezereien, Elfenbein, Ebenholz, Edelsteine und Perlen zu holen. Ja es find sogar Spuren vorhanden, daß Karawanenzüge das kleine Küstcnvolk wenigstens mittelbar mit Hocbasien (Tibet, die Bncharei) und selbst mit China in Verbindung gebracht haben. Die Handelsstraße von Babylon nordwärts führte nach dem goldreichen Baktra (Balkb); durch das nördliche Persicn. Von Baktra aus ging der Handelszug der Inder weit in die Gobiwüste hinein, woher Gold gebracht wurde. Noch ein Handelsweg ging von Sardcs nach Lydien, Phrygicn bis an den Halys, von da weiter durch Kappadozien und Cilicien, über den Euphrat nach Armenien, in das Land der Matianer, zu den Cisstern und an den Fluß Choaspes nach Susa. Bemerkenswert!) ist vor Allem aber der Umstand, daß durch die Phönizier das nicht bloß auf den antiken Handel, sondern überhaupt das ganze Culturleben des Alterthums wirkende Princip aufkam, nämlich das der Colonisation. Die ältesten bekannten Colonien find phönizischen Ursprunges und weil Freiheit und Cultur ohne mächtige Fortbewegung nach Außen hin auf die Dauer unhaltbar sind, glauben wir uns berechtigt, den Colonisationsideeu der Alten einen so hohen Werth beizumessen. Zuerst haben die Phönizier wohl auf Thasos an der thrakisch - mazedonischen Küste festen Fuß gefaßt, gelockt von dem Goidreichthum der Insel, aus welcher sie später von den Griechen wieder verdrängt wurden; dann wurden Cypern und Kreta, die kleinern Inseln des Archipelagus fast ohne Ausnahme, colonisirt, ferner wahrscheinlich die West- und Nordküstc Kleinasiens, dann Sicilien, wo später die Karthager in ihre Fußtapfen traten; aus Sardinien und den Balearen hatten sie Secstationen. Im südlichen Spanien finden wir die wichtigen Colonien Tartessus, Gadcs, Hispalis (Sevilla), Carteia (Cartago bei S. Roque unsern Gibraltar), Malaka (Malaga) u. a. m., deren Gesammtzahl sich an 200 belaufen haben soll. Auf der nord- afrikanischeu Küste erstand die Erbin des phönizischen Handels, Karthago, ferner Utika, Adrumct, Klciu-Lcptis (im jetzigen Tunis) und Groß-Leptis (im jetzigen Tripolis); der freilich ziemlich unglaubhaften Sage nach, sollen sie auch Madeira und die kanarischen Inseln colonisirt haben. Man darf übrigens nicht glauben, daß die Phönizier mit leeren Händen 6 Griechenland. sEinl. oder sie höchstens mit fremden Produkten gefüllt, zu entlegnen Völkern kamen; auch hierin ähnlich den modernen Briten, führten sie Prodncte eigner Industrie aus. Echtgesärbte wollne Purpurstoffe, Glas, Putzsachen, fein gearbeitete Geräthe, künstliche Elfenbeinarbeiten, und namentlich Geschirre aus Metall und Erden brachten sie mit. Ihnen als den einzigen Wclthändlern, den Kennern der Gestirne und des nnwirth- baren Meeres, schrieb das Alterthum die Erfindung des Geldes, der Rechnenkunst und der Buchstabenschrift zu; eine Andeutung, wie auch die Kadmeische Sage lehrt, daß die Eultnr sich gern der Fittige des Handels bedient. Behaupteten die Phönizier den nach Westen und Süden gehenden Handel, so finden wir, daß sie weder in Italien, noch in Griechenland, noch an den Nord- und Westküsten Kleinasiens festen Fuß fassen konnten: der Grund hiefür liegt in dem gleichzeitig sich hier bewegenden Handelsverkehr der Griechen. Denn obgleich die Phönizier schon zu Homers Zeiten mit den Griechen handelten und viele kleinere Inseln des ägäischen Meeres in Besitz genommen hatten, so wichen sie doch allmälig vor den Griechen selbst aus Süditalien, Gallien und Sicilien mehr zurück und beschränkten sich allmälig auf Spanien, Afrikas Nordküsten und die westlichen Länder. Zunächst muß unser Blick sich nun auf Griechenland wenden, welches, obgleich zum Handel vermöge seiner Hafenreichen Küsten wie geschaffen, während seiner Heroen - und Wanderungs-Zeiten kaum einen andern als den Passivhandcl kannte. Als die Griechen von ihrem Hauptlaude aus sich über die Inseln und Küsten Kleinasiens verbreitet hatten, bedurften sie bald des Zwischenhandels der Phönizier nicht mehr. Der Hauptort für ihren Handel wurde das so günstig belegne, gewerb- fleißige Korinth, dessen Reichthum und Ansetzn zum Sprichworte wurden und dessen Schiffe östlich nach den Inseln des ägäischen Meeres, den Küstcnstädten Kleinasiens, von denen die Handelsstraße landeinwärts nach Kappadozien und Pontus lief, ferner westlich nach Italien, Spanien und Gallien, nordwestlich längs der ionischen Inseln in's adriatische Meer, wo sich in der Küstenstadt Epidamnus der illyrische Landhandel anschloß, einen lebhaften Activhandel betrieben. Gegen Nordosten fand, abgesehen von dein Handel mit den griechischen Staaten, ein lebhafter Die Korinthier. 7 Eint.) Verkehr mit Thrazien, auf der Propontis (Marmorameer) statt und von der nördlichen Küste des schwarzen Meeres drang man, wie wir unten sehen werden, in's südliche Rußland ein. Gen Süden endlich handelten die Korinthier mit dem östlichen Theile der nordaftikanischen Küste. Bei den Griechen ging, von den Bestrebungen Korinths abgesehen, der Handeisflor eben sowohl vom Mutterlande, wie von den blühenden see- handelnden Colonien aus, welche besonders dadurch wichtig wurden, daß bei ihnen nicht, wie bei den Phöniziern, das Handelsstreben das politische gänzlich in den Hintergrund drängte. Hier trat hervor das herrliche Kleinasien mit seinen Pflanzstädten, Milet an der Spitze, von dem aus an 100 Colonien zur See nach den Ufern des schwarzen Meeres gesandt wurden, welche den Handel der Mutterstadt mit dem Norden, vermittelten, um die wichtigen Producte, Getreide, Sklaven und Pelzwerk, zu erhalten. Unter diesen Pflanzstädten waren Sinope, Tanais, Herakles, Dioskmias, Olbia (beim jetzigen Oczakow) und Byzanz, der spätere Sitz des Welthandels, die bedeutendsten. Milet, im Hintergründe das idustrielle Lydicn, sowie das ackerbaufleißige und viehzuchtcnde Phrvgien, stand über Ke- laenae mit Sardes in Verbindung. Pelze, Sklaven, Getreide brachten die umwohnenden Völker nach den milesischen Colonien des schwarzen Meeres; von Olbia gingen Karawanen längs der Waldküste des Asow'- schein Meeres bis an den Don, von da durch die Steppe Astrachans nördlich zu den Budinern, sodann nordöstlich an den Ural und hinüber zu den Steppenvölkern des nördlichen Asiens, in die Nähe des jetzigen Sibirien, der Massageten und Jssedonen, welche Gold brachten. Diese beiden Völker unterhielten eine Verbindung mit den indischen Stapelplätzen Baktra und Marakanda. Außerdem standen die Küstenstädte des schwarzen Meeres auf dem Oxns, über den Kaspisee, nach den Müssen CydnuS und Araxes, sowie über den Phafis mit Indien und Persien in Verbindung. Ferner das mächtige Phokaea mit seinem Seehandel nach Italien, Corsika, Gallien und Spanien, dessen schönste Frucht das blühende Messina wurde. Rhodus, wo dorische Einwanderer die Phönizier verdrängten, mit seinem ältesten Seerecht und dem ersten Lcuchtthurm, trieb bedeutenden Handel nach Westen, welcher sich auch dann noch erhielt, als die Macht 8 Rhodus. Corfu. Cypern. (Eint. Athens durch die verzehrenden innern Kriege schon gebrochen war. Für den westlichen Handel der Griechen wurde Korkyra (Corfu) wichtig, welches an der illyriscken Küste Pflanzstädte, wie Apollonia und Epi- dainnus, anlegte. Die Westfahrt führte nach Unter-Italien, das bald ein Spiegelbild der kleinafiatistben Küste wurde: Sybaris und Tarent wurden berühmt, auf Sicilien glänzten als bedeutende Handelsstädte Syra- kus, Agrigent und Messenc. Ein Zug des griechischen Handels ging südwärts über Cypern nach Aegypten, besonders über Naukratis, wodurch, ehe Alexandria Sitz des Welthandels wurde, die ägyptischen Jndustrie- producte in griechische Hände gelangten, ferner nach Cypern und auf der Karawanenstraße in das Innere Aftika's. Als Einfuhren kamen: Getreide, aus den Colonicn in Sicilien und in der Krim, Elfenbein aus Afrika, Bau- und Nutzholz aus Makedonien und Thrazien, Sklaven aus Phrvgieu, Thrazien und den nördlich und östlich vom schwarzen Meer beleg- nen Ländern, Leinewand und Papier aus Aegypten; wogegen Griechenland besonders Wein, Oel, Honig, Wachs und Mctallarbeiten ausführte. Durch die Perserkriege ward Athen der Mittelpunkt des ganzen griechischen Culturlebens; die Solonische Gesetzgebung begünstigte im Gegensatz zur Lykurgischen den Handel, besonders aber die städtische Industrie. Hier wie in anderen griechischen Städten lebten die derzeitigen Meisterin Fertigung künstlicher Geräthschasten von Thon und Metall, in Massenarbeiten, Schalen, Vasen, geschnittenen Steinen und Gcmnmr, so daß auch der Geschmack und die Mode dem Handel Athens, dessen Bürger im demokratischen Selbstgefühl jede Verkehrsfessel sorglich abstreiften, zu Hilft kamen. Der verderbliche Peloponnesische mck noch mehr die aus ihn folgenden verderblichen innern Kriege Griechenlands vernichteten die Freiheit nnd den Wohlstand Athens: der Handel vertheilte sich mehr über viele einzelne Städte; Karthago, bald übermächtig in Sicilien, beherrschte das Mittelmeer nördlich bis Britannien und südwärts bis Guinea, während seine Karawanen Oberägyten bis tief nach Afrika hinein durchzogen und überall hin die Früchte heimischer Manusacturcn trugen. Die makedonische ungeschwächte Kraft überwältigte das erschlaffte Griechenland wie das verweichlichte Asien; Alexander weitete durch seine Eroberungszüge den Blick der Zeitgenossen über das Mittelmeer hinaus. Karthago. 9 Einl.) stürzte Tyrus und erbauete ihr wie dem stolzen Karthago die stolzere Erbin Alexandria; nebst der syrischen Antiochia und der noch weiter ostwärts gelegenen Seleucia wurde sie der Brennpunkt des ganzen östlichen Welthandels, während Karthago das westliche Handelsgebiet beherrschte. Karthago, eine Pflanzstadt von Tyrus, mit seinem Gebiete sich über das jetzige Tunis und den größten Theil von Tripolis erstreckend, in Westen an Numidien (jetzt Konstantine), südlich aber an den See Tritonis (Lowdcah - See) grenzend, beherrschte Sardinien, Korsika, den größten Theil Siciliens, die Balearen, Jvcha, Malta, große Strecken in Spanien (Cartbagena), an der Nordküstc Afrika's einzelne Städte bis zur Meerenge von Gibraltar, ja selbst über diese hinaus »acb Guinea hüt und den canariscken Inseln. Karthago hatte in seinem unmittelbaren Gebiet landbauende Armcncolvnicn angelegt und brauchte die Nomaden der Syrtc, welche von ihm abhängig waren, als Führer seiner Karawanen; seine Erwerbungen, wie sein Handel beschränkten sich auf den westlichen Theil des mittelländischen Meeres und waren vorzugsweise auf das (Überreiche Spanien gerichtet. Es gab eine ländliche und eine Kanfmannsaristokratie in der Stadt, neben einem großen Proletariate, welches, von der Regierung ausgeschlossen, zur Empörung geneigt, nur durch Geldspenden in künstlichen Vcrsorgnngsanstaltcn ruhig erhalten werden mochte; die Verfassung war auf Sand, wenn aucki auf goldnen, gebaut. Es ist der erste Staat, welcher lediglich um des Handels willen und durch ihn allein cxistirte, während in allen übrigen Staaten des Alterthums das Handelsinteresse hinter dem rein politischen zurückstand oder höchstens mit ihm in gleicher Höhe ging. Bei Karthago treffen wir zuerst Münzzeichen, dem Papiergeld ähnlich, eine ganz selbstsüchtige abschließende Handelspolitik, ein regelmäßiges Zollsystem, Staatsanleihen, Kaperbricfc und Aehnlichcs. Ihre Handelspolitik, übereinstimmend mit der neuerer Zeiten, ging dahin, die fremde Schiffahrt soviel wie möglich von den karthagischen Colonien abzuhalten, um jeder Concurrenz auszuweichen und der Hauptstadt allein das Handelsmonopol vorzubehalten, indem die eigenen Colonien zu der rein passiven Rolle von Stapelplätzen vernrthcilt wurden. Handelstractate, von denen die römischen Geschicht- lchreibcr uns zwei Beispiele aufbewahrten, regelten den Verkehr mit 10 Aegypten. Mnl. ftemden Staaten und das Streben der Kartbaginenser ging dahin, durch Geheimnißkrämerei und Gewaltmaßregeln aus dem westlichen, als Monopol betrachteten Handelskreise, jede Concurreuz fern zu halten. Die Endpunkte ihrer Stationenreihe waren Cerae in Marokko, Madeira gegenüber, Sicilien nebst Süditalien, Corsika, Spanien und südwärts ging der geheimnißvoll betriebene Karawauenhaudcl über die Oase Siwah nach Fezzan und tief nach Afrika hinein. Eigne Manufacturen, den phönizischen ähnlich, in Verein mit der Ausbeute ihrer Colvuien, namentlich auf Malta, Elba, Sardinien und in Spanien, lieferten eine Fülle von begehrten Handelsartikeln und eine drohende Seemacht mit Schaa- ren von Mietktrnppen hielten jede Gewaltanmaßung fremder Völker ab. Den Zinn - und Bernsteinhandel theilten sie mit Massilia; der reiche Fischfang und das Gold der Nigerländer gehörte ihnen allein; im Innern Asrika's war der Salzhandel sehr wichtig, neben dem Vertrieb von schwarzen Sklaven, dessen sie sich bemächtigt hatten. Als der Kamps um Sicilien, dessen Besitz für Karthago eine Nothwendigkeit war, und um Unteritalien Rom in Gegensatz zu Karthago brachte und dieses stürzte, ging sein Handel auf Alexandria über, die nebst Antiochia und Scleu- cia bis dahin den Hanptknotenpunkt des östlichen Handelsgebietes gebildet hatte. Selbstgenügsamkeit mit den reichen Gaben des Landes und Streben nach Jsolirung gegen fremde Einflüsse, dazu ein jesuitisches Pfaffenregiment, traten als Hauptzüge des ägvptischen Staats- und Cultur- lebens hervor. Alexandria, die bedeutende Agrikultur- und Manusactur- krast des Landes zur Seite, trieb anfangs nur passiven Landhandel, da ihm die Flotte fehlte. Die beiden ersten Ptolemäer schufen diese und den Kanal zwischen dem Nil und dem arabischen Meerbusen. An dem letztem erhob sich Berenice zum Seehafen, wohin die Waaren von Indien kamen, dann nach Koptos, der Nilstadt, gebracht wurden, von wo sie nach Alexandria gingen. Die Eroberung Nubieus, Abyssiniens und Syriens förderte diesen Verkehr. Alexandria wurde eine der mächtigsten Seestädte und durch Karthago's wie Korinth's Zerstörung von gefährlichen Nebenbuhlerinnen befreit. DieAethiopier in Nubien und Habesch vermittelten den Karawanenhandel mit Meroe, deren Colonien Ammonium Byzanz. 11 Ein!.) und Theben waren, die Araber den Handel mit Indien durch ihr Land und zur See. Arabien und Syrien bezogen Korn aus Aegvpten, Flachs und Baumwolle, im Lande gebaut, förderten Linnen - und Baumwollen- Jndustrie; Theben und nachher Memphis wurden die Stapel eines ansehnlichen Weinhandels, welchen Phönizier einführten; Acthiopien lieferte Gold, Elfenbein und Sklaven, Arabien Räncherwerk, Indien Gewürze und Afrika's Wüsten das Salz. Die Ptolemäcr beförderten nach Kräften die Baumwollenwebereien in ihrer Hauptstadt. Die Se- leuciden ihrerseits schufen aus Sclencia und Nntiocbia neue Knotenpunkte für die ostwärts gehenden Handelszüge. Auf dem mittelländischen Meere rivalisirte Rhodus, dessen Handel noch lange sortblühte, als seine Nebenbuhler längst gesunken, mit den bereits angeführten Städten auf das Erfolgreichste. Ein Menschenaltcr ungefähr vor Christi Geburt ward, als Alexandria und Nntiochia sanken, die Stadt Ephcsns der östliche Hauptstapelplatz der Römer, welche von nun an direkten Handel mitJn- dien und dem ganzen Orient zu treiben begannen; von dorther bezogen sie Seide, Baumwolle, Juwelen und Gewürze als Hanptartikel. Auch in den andern Theilen des römischen Weltreiches hob sich die Industrie: die Seidenfabriken Italiens, die Linnenmanufacturen zu Emporiä in Spanien, die Baumwollenmanufacturen in Malta, die Purpnrfärbereien auf den balkarischen Inseln und in den südfranzösischen Städten, die Waffenfabriken in vielen Provinzen blühten. ^ Nach dem Sturze des Abendländischen Reiches und durch die Eroberungszüge der germanischen Völkerstämme vertrieben, flüchtete sich der Handel nach dem sichern Byzanz, der neuen glanzvollen Hauptstadt des Ostreiches; von dort aus vermittelten die Ruhe liebenden Griechen, vom 6. bis zum 9. Jahrhundert die Avaren, vom 9. bis 11. Jahrhundert die Bulgaren und seit 1019, wo die letztere Völkerschaft ihre Selbst- ständigkeit einbüßte, die Ungarn die Verbindung mit Lorch in Oberösterreich, an der Ensmündung, später mit Paffau (seit 737), und bildeten so das Mittelglied des levantischen und germanisch - skandinavischen Handels. Im Morgenlande ging der Zug desselben zunächst siber das von Omar angelegte Bassora. Mit Byzanz wetteiferten die italienischen Seestädte: Venedig, Genua, Pisa und Amalfi, indem sie bald über 12 Das mittelländische Meer. sEinl. Bvzanz selbst, bald über Alexandria, bald auf direktem Wege über Sv- neu mit dem Morgenlande bandelten. Seit der Eroberung AlexandriaS ward Konstanttnopcl Hauptstapelplatz für die levantischen Waaren und seit dem 8. Jahrhundert gelangte Bagdad, die Cbalifenstadt, in den Besitz des großartigsten Welthandels. Als im 10. Jahrhundert die arabische Herrschaft in Spanien ihren Gipfelpunkt erreichte, und dies Reich eine nie wiedergesehene Höhe der Bodenkultur und des Kunstfleißes erlangte, auch gleichzeitig das von den mächtigen Fatimide» begünstigte Kairo sich hob, ward der Handel der Araber mit Konstantinopel ein sehr lebhafter. Wir können indessen diese Umrisse nicht weiter verfolgen und müssen nunmehr uns ein Bild von der Gestalt des Handels im 11. und 12. Jahrhundert zu machen versuchen, um einen festen Hintergrund für die damals sich regenden Spuren der künftigen Hansa zu gewinnen, und zwar werden wir zunächst den Krenzzügcn und ihrem Einflüsse einige Worte widmen müssen. Vorauszuschicken ist hier die Erinnerung, daß in jener Zeit, wie im ganzen Alterthum, das mittelländische Meer das Centrum des ganzen Verkehrs wie der Weltcnltnr ausmachte, wobei der Landhandel die Hauptrolle spielte, und die Schifffahrt bis zur Entdeckung Amerika's nur als indirektes Transportmittel eine Nebenrolle hatte. Es ist natürlich, daß das productenärmere Europa, ursprünglich nur die ersten Lebensbedürfnisse darbietend, für die Fortschreitung seiner Cultur an den reichbcgabten Orient geknüpft blieb. Erst die Griechen vermittelten den dircctcn Handel Europa's mit dem Orient und die römische Herrschaft trug mächtig dazu bei, einen größer,: Kreis von Ländern und Völkern in den Kreis der Thätigkeit des Handels hineinzuziehen. Die Völkerwanderung und die aus ihr hervorgegangen«, germanischen Reiche thaten dies noch mehr; Deutschland selbst trat näher an den Süden heran; Frankreich begann sich am italischen Handel zu betbeiligen, und von da aus wurde England in den sortwogenden Strom mit hineingezogen; die Niederlande, wie nur sehen „'erden, bethätigten sich in Schaffung von Gewerben und Manufakturen und allmälig begann auch der Norden, nebst Rußland, aufzn- thauen.'^Oie Thätigkeit der Araber, Catalonicr und Marseille's im Westen; Venedig's, Genua's, Pisa'S und Florenz' im Süden; Konstantinopel's, Italien. Deutschland. 13 Eint.) als des großen Hauptstapels- und Vermittelungsplatzes, endlich der arabischen Städte in Asien und Aegypten, griff in einander und sie sendeten ihre Absenker über die nördlichen Gebirge in das Innere Deutschlands und Rußlands. Die Kreuzzüge belebten die Verbindung Europas mit dem Orient, den die Völkerwanderung unterbrochen hatte, durch sie wurde der Handel wieder zum Welthandel, welcher seinen unsteten kosmopolitischen Eharakter, den er im Alterthum besaß, einbüßte und dasür eine streng nationale Basis erhielt, indem im Mittelalter zuerst das Streben nach Errichtung und Abschluß gesonderter Völkerleben hervortrat. Frei- lieb bei den Italienern wie bei der Hansa, mangelte der nationale Hintergrund ; ihr Handel blieb ein kosmopolitischer und mußte nicht sowohl durch Auffinden neuer Handelswege, sondern deshalb sinken, weil es andern Völkern gelang, durch die fortschreitende Ackerbau- und Manusactur- Jndnstrie mittelst einer selbststandigen Handelspolitik zu kräftig-organischer Entwicklung eines eignen Nationallebens zu gelangen. Die Kreuz- züge brachten Nationen und Stände mehr in Verkehr, hoben das Staatsleben durch Erhöhung der Königsmacht ausKosten des Adels, kräftigten den dritten Stand an Wohlstand und Selbstgefühl, erhöhten den Einfluß der Geistlichkeit auf das Culturleben. Die italienischen Städte rivalisirten in der Ausbeutung des Ostens und am Ende des 12., Anfang des 13. Jahrhunderts sehen wir Venetianer und Genuesen, als die Haupthandelsvölker, in der Levante allen andern vorherrschen. Ihre, nebst Marseilles Handelslage, die Niederlassungen am schwarzen Meere bis tief nach der Krim hinein, das Eingreifen des Einflusses jener beiden Städte in die Angelegenheiten des sinkenden byzantinischen Kaiser« thums, bewiesen dies hinlänglich. Aber auch der sich aus den beiden Hauptstraßen, die eine von Konstantinopel längs der Donau nach Süd- und Mitteldeutschland, besonders über Wien und Regensburg, die andere von den Seehäfen Jstrien's durch Italien, Tyrol, die Schweiz, in das Innere von Deutschland nach Augsburg und Nürnberg zu, bewegende Handel begann an Wichtigkeit zuzunehmen. Erfurt wurde der Hauptmarkt für das östliche, Mainz und Köln für das westliche Norddeutschland, während ein noch stärkerer Strom des Handels den Rbein hinab, nach den freilich auch durch die Venetianer dircct mit dem Süden in Verbindung getretnen 14 Frankreich. Flandern. sEinl. niederländischen und flandrischen Städten sich ergoß. Frankreich blieb durch das uralte Marseille in fortwährender Verbindung mit dem Orient, namentlich mit Cypern und den afrikanischen Häfen, wozu die Kreuzzüge, vor allen die der Franzosen, das Ihrige beitrugen. Neben Marseille warAigues-Mortes, welches mit den von Italienern in Avig- non für die Producte der nördlicheren Gegenden errichteten Handelsniederlagen in Verbindüng stand, bedeutend. Langucdoc's feine Tuchfabriken waren schon früher berühmt. Aber für das nördliche, noch vom südlichen durch Sprache und Lebensgcwohnhciten schärfer geschiedne Nordfrankreich, war die Champagne der Verkchrsmittelpunkt, vor allem durch die großen Johannes - und Remigius - Messen zu Tropes. Von dort zog sich eine Kette von Marktorten nordwärts durch die ganze Champagne, Jsle de France und Chartrain, die Normandie, die Pikar- die, Hennegau, Artois, Flandern, Brabant und Lüttich, und Brügge blieb lange Zeit der Endpunkt aller dieser Handelsadern. Die west- ftanzöfischen Häfen, wie Bourdeaux und Harfleur, wurden erst nach den englisch-französischen Kriegen und durch diese bedeutend. In den durch Gewerbfleiß alle nordischen Reiche übertreffenden Niederlanden und Flandern, war Brügge mit seinen Stapel- und Landungs-Plätzen, Sluis und Damme, am wichtigsten und wir werden später sehen, wie sich an diese und ähnliche Städte die Ursprünge der Hansa anknüpfen. England nahm wenig Antheil an dem großen Welthandel und viele Jahrhunderte hindurch waren Zinn und Blei, Wolle und Häute die einzigen Ausfuhrartikel des Landes; denn die Feudalwirthschaft ließ, obgleich Ethelred und andere angelsächsische Könige Manches zum Schutz der Kaufleute thaten und die Eroberer Britanniens wohl im steten See- und Handelsverkehr mit den Landsleuten in den ursprünglichen Wohnsitzen geblieben sein mögen, ein eigentliches bürgerliches Gewerbe und die damit verbundne Industrie anfänglich gar nicht aufkommen. Dennoch war London im 7. Jahrhundert nach Christi Geburt als Handelsort bedeutend und im 11. Jahrhundert hatte dort, wie wir später sehen werden, der Verkehr bedeutend zugenommen, obgleich noch zu Richard's l. Zeiten (1189) die meisten Häuser von Holz und mit Rohr gedeckt waren. Erst unter Johann ohne Land, welcher sich der Städter und ihrer Geld- Englgnd. Der Norden. 15 Eint.) Mittel gegen seine Barone vielfach bediente, ward das Lehnsystem nachhaltig gebrochen und der Grund zu einer künftigen Gemeinsreiheit gelegt. Für den ganzen Norden und seine Entwickelungsgeschichte sind die Normannen das einflußreichste Volk geworden. Ihre Erobernngs- und Raubzüge trugen, freilich manche Culturkeime zerstörend, doch das Ihrige dazu bei', in den nördlichen Ländern die Entstehung selbständiger Staaten herbeizuführen. Was insbesondere Dänemark betrifft, so hat bereits im 9. Jahrhundert und wohl schon früher von dem reichen Handelsorte Haethun (Hedaby, das spätere Schleswig) ein lebhafter Verkehr nach Truso (dem spätern Elbing), zwischen den westlichen Slavenläudern und den nordischen Reichen stattgefunden. Schon um das Jahr 950 soll Haquiu der Däne, Sohn Harald Blatands, Samland erobert und dort eine unabhängige Colonie gestiftet haben und am Ende des 10. Jahrhunderts finden wir den dänischen Prinzen Erik mit dem russischen Fürsten Wladimir in einem freilich unglücklichen Kriege begriffen. Jene Samländische Colonisation muß keinen reckten Bestand gehabt haben, indem schon 1016 Kanut der Große die abgesallnen dänischen Colonien aufs Neue unterwerfen mußte. Die Normannen, welche von den spätern Karolingern mit dem wichtigen Handelsplätze Dorcstadt und andern begaht wurden, mögen das Band mit ihrer Heimat nicht gelöst haben. Normänner, wie Othcr, der Umschiffer des Nordkaps, welcher zuerst in die Dünamündung zum Gold - und pclzrcichen Biarmicn gelangte, wie Wulfstan, der auf König Alfreds Betrieb eine Reise nach der preußischen Küste unternahm, haben für die Scckunde jener Zeiten gewiß Außerordentliches gewonnen. Preußische Schiffe fanden sich in Hedaby wie in Birca (Sigtuna) am Mälarsee, damals Sitz des schwedischen Handels; das fabelhafte Vineta (Jumne) aufUsedom, Stettin, Belgard inHinterpommern, waren belebte Handelsplätze und später mag die Stiftung der nordischen Bisthümer Werden, Bremen und Hamburg, wie der Glaubenseifer ihrer Priester, das Band zwischen den Ostseeländern immer enger geknüpft haben. Normannische Waräger waren es, die, von Nowgorod darum ersucht, die Herrscher jener Gegenden hergaben, von denen Rurik, seinen Sitz in Nowgorod selbst aufschlagend, dem umliegenden Lande den Namen des russischen verschaffte und so den Grund einer künftigen 16 Rußland. sEinl. Monarchie legte. Die Karolinger und noch mehr die Ottonen hatten in Nordholland nnd Westfriesland die staatlichen und politischen Anfänge consolidirt, ohne welche es jenen Gegenden wohl unmöglich gewesen wäre, die Folgen der normännischen Verheerungszüge so rasch zu verschmerzen. Die ersten Wollen- und Tuchmanufactnren Flanderns kommen schon im Jahre 960 zur Erwähnung. Um das Jahr 1004 fanden die Kaufleute der Stadt Tiel Befreiung von den Rheinzöllen, welche ihnen der Genter Burggraf auferlegt hatte, wegen ihres starken Verkehres mit England und in das Jahr 1018 fällt der Zwist Gents mit den Kölnern, welche nicht dulden wollten, daß die Einwohner jener Stadt zollfrei den ganzen Rhein hinaufschifften. Am Ende des 11. Jahrhunderts genossen die Tieler und Kölner Kaufleute schon bedeutende Vorrechte in London, das namentlich seit der Ertheilnng ihres großen Freiheitsbriess durch Heinrich I. (1101), welcher ihnen die Wahl ihrer Obrigkeiten freigab, bedeutend an Selbstständigkeit gewonnen hatte. Wenn wir jetzt einen Blick nach den östlichen Ländern werfen wollen, so erinnern wir an den Landhandel der Araber und Griechen mit Rußland. Schon 911 findet sich ein Vertrag zwischen dem Russenfürsten Oleg und den Byzantinischen Kaisern, in denen die Gäste, d. h. die befreundeten fremden Kaufleute und die Entsagung des Strandrcchts vorkommen. Ein zweiter Friedens - und Handelsvertrag zwischen Griechen und Russen vom Jahre 945 verbietet unter Andern die Ausfuhr kostbarer Stoffe aus Konstantinopel nach Rußland. In politischer Beziehung hob sich unstreitig mit Hilfe des Handels kein russischer Staat schneller, als der Nowgorodische. Schon 1015 erhielt er von Jaros- law eine Art Magna Charta, und fünf Jahre später von demselben Fürsten für die ihm geleisteten treuen Kriegsdienste ein ordentliches Gesetzbuch, das bald Geltung in ganz Rußland erlangte. Zehn Jahre später erhob sich, von Jaroslaw gebaut, an den Ufern der Embach ein damals Jurjev genanntes Fort, aus welchem später Dorpat erwuchs, und die Jahre 1032 und 1040 sind dadurch merkwürdig geworden, daß in jenem kühne Abenteurer aus Nowgorod unter Führung Mjebs (Ulfs) auf der Dwina in den nördlichen Ocean hinaus, an Nowaja Selmja vorbei, bis zur Mündung des Ob segelten, in dem pelzreichen Jngrien landeten Rußland. 17 Einl.j und so die später so wichtig gewordene Sirjauer Handelsstraße eröffneten, im letztgenannten Jahre aber die Nowgoroder selbst jenseits des Kymene das Land der Jemen und Tawastland eroberten und sich so ein reiches Pelzlager für ihre westlichen, wie südlichen Absatzwege verschafften. Zn jenen gehörte außer Birca und Sliasvic das schon 1020 blühende Julin in Pommern, welches den Mittelpunkt des Verkehrs für das ganze Slavenland bildete. Aus einer Urkunde Erzbischos Reinolds von Köln vom Jahre 1165 geht unzweifelhaft hervor, daß ein unmittelbarer Handel zwischen Rußland und Köln stattgefunden haben muß. Die schon 1142 im Nowgorod, welches um diese Zeit eine schwedische Seeräuberflotte von 60 Schiffen vernichten konnte, erwähnten Gosti (Gäste, fremde Kaufleute) trugen mächtig zum Flor der Republik bei. Das Emporium des Ostseehandels, der Markt für nordische Producte, namentlich russisches Pelzwerk, war, nach Julius Fall durch Waldemar II. 1170, Wisby aus der Insel Gothland geworden, unter schwedischer Oberhoheit; die Dänen trieben dorthin, wie die Russen, lebhaften Handel , Russen fuhren mit ihren Producten dorthin wie nach Schleswig, und um diese Zeit war es vermuthlich, wo das Element der deutschen Kaufleute zuerst nachhaltig in die baltische Handelsbewegung eingriff. Ehe wir aber aus die Schilderung des deutsch-nordischen Handelslebens kommen, müssen wir einige Zeit bei Deutschland selbst und namentlich in der Geschichte seiner Städte verweilen. Deutschland bot noch mehrere Jahrhunderte nach Christi Geburt in Rücksicht auf Bebauung seines Bodens ein nicht viel freundlicheres Bild dar, als Sibirien; in ganz Schwaben, Franken und Thüringen bis zur Elbe fanden sich dichte Waldungen, untermischt mit Sümpfen und großen Haidesteppen, bevölkert von Uren, Bären und Elenns, kknter einem rauhen und feuchten Himmel. Fruchtbäume waren selten, der Viehstand war unansehnlich, von Getreide großentheils nur Gerste und Hafer gebaut, von Metallen nur Eisen und Kupfer in Gebrauch. Jagd war immer noch die Lieblingsbeschäftigung der Franken und Sachsen, die Landwirthschast befand sich, die geistlichen Stifter und königlichen Meierhöfe ausgenommen, welche zuerst Karl der Große in Aufnahme brachte, noch in der Kindheit; Feld-Hand- und Landarbeiten waren den Leibeignen Die Hansa, 2 18 Entstehung des Bürgerstandes. sEinl. und Weibern überlassen. Wollene Gewänder und Pelze kleideten die Männer. und ihre sowie der Weiber linnene Gewänder wurden im Hause von Weibern und Mägden nach Bedürfniß gefertigt. Handel fehlte großenteils, weil die Gegenstände des Austausches mangelten und die Bedürfnisse beschränkt waren. Entstehung und Entwicklung des deutschen Biir- gerstandes bis ins 13. Jahrhundert. Außer dem in der gemeinschaftlichen Sprache. Gleichheit der Sitten und den staatsrechtlichen Einrichtungen hervortretenden deutschen Volksleben, hatte jeder Stamm seine charakteristischen, fiir die spätere politische Entwicklung der Deutschen bedeutungsvollen Eigenthümlichkeiten. Bei den Franken zerfiel die Bevölkerung in Bevorrechtete und Rechtlose, wovon jene entweder Adalinge oder Freie, diese Lite» oder S ch'a l- ken waren. Die Verfassung war aristokratisch-republikanisch, mit überwiegendem Einflüsse der Adalinge; Leibes - und Lebensstrafen gab es nicht; die Freien waren selbstständiger und die Familienverhältnisse enger, als bei andern deutschen Stämmen. Die erobernden Geleite, als Privatunternehmungen einzelner Adalinge, änderten die ursprüngliche republikanische Verfassung in eine monarchische um, sobald sie sich feste Wohnsitze erkämpft hatten. Die aus Geleitsführern zu Königen Ge- wordncn beseitigten dann den Stand der Adalinge und ertheilten deren hergebrachte Recbte an solche Freie, welche lebenslänglich sich ihrem Dienste widmeten; indem aus den übrigen Männern des Geleites wenig zu fortwährenden Kriegen geneigte Grundbesitzer wurden, die nur auszogen, wenn es einen Stammkrieg zu bestehen galt. Diese Veränderung ging dann, als die zurückgebliebenen fränkischen Stämme in ihren alten Wohnsitzen den aus Geleiten entstandnen jungen Frankenstaatcn unterworfen wurden, aus jene über. Dies geschah unter den Mcrowingern. Zwar waren die Könige in wichtigen Staatsangelegenheiten an die Zu- Entstehung der Stände. 19 Eint.) stimmung der Freien gebunden, allein sie strebten fortan, sich von dieser Fessel zu befreien. Glänzender Hofhält und große Hosämter nach römischer Weise reizten die Eitelkeit der Unbemittelten, denen dann auch Vorrechte vor dem alten Adel zugestanden wurden. Durch die Zulassung der königlichen Diener zum Schöffenamte und den Einfluß des vom Könige ernannten dem Gerichte Vorsitzenden Gaugrasen, wurde den Herrschern ein Einfluß auf die richterliche Gewalt. Auch die Abneigung gegen die Jedem als Familienglied für seine Genossen obliegende Haftungsverbindlichkeit benutzten die Könige, um für ihren Fiscns zu erben, indem sie gestatteten, daß Jeder durch Erbschastsverzicht sich jener Has- tungspflicht entziehen konnte. Noch mehr änderten sich aber die Verhältnisse der Liten und Schalken. Mit der Einführung des Christenthumes wirkten die Geistlichen durch kirchliche Mittel jeder Art für die Freilassungen; während die von den Geistlichen Losgelassenen (tu- bulnrii) nach römischem Rechte leben mußten und der Kirche zinseten, erwarben die von dem Könige Freigelassenen (äen.irii) das Vorrecht, nach fränkischen Gesetzen zu leben und ihre dritte Generation hatte die Rechte des fränkischen niedern Adels, wie sie denn bis dahin auch dem Könige steuerpflichtig waren. Anfänglich hatte nur der Grundbesitzer Staatsbürgerrechte, während der Nichtangcftsscuc stets von Andern abhing und Jene ihre Güter nur durch leibeigne Bauern und Sklaven bearbeiten ließen. Als es später an den letzteren fehlte, entstand allmälig der Gebrauch , auch Freien gegen Abgaben und Dienste Grundeigenthum zur Bewirthschaftung zu übergeben, ohne daß sie ihre Freiheit verloren, wie ehedem. Dies that die Kirche, wie der König; das Eigenthum ging auf die Erben der Belehnten über und fiel erst mit Aussterben der Familie des Belehnten dem Beiehuer zurück. Die Dienste, welche geleistet werden mußten, waren Aufwartung bei Hofe und Kriegsdienst. Dieses Verfahren ahmten der königliche Dienstadel und die Großen nach und das neue Lehnwesen verdrängte allmälig die alte Urverfaffung; der Stand der Gemeinfteien wurde immer gezwungner und beschränkter. Die Macht des Königthums hob sich also aus Kosten des Adels durch Begünstigung der Dienstleute und der Freilassungen, und der Klerus unterstützte dieses Streben. So war es im 6. Jahrhundert bei den Franken. 2 * 20 Die Stände. (Eint. Die Allcmamien beobachteten die größtmögliche Einzelfreiheit, verabscheuten Steuern und Abgaben; die Staatsmacht war in den Händen des in drei Rangstufen getheilten Adels und an der Spitze stand ein Herzog mit geringer Gewalt. Als diese Stämme von den Franken unterworfen und christianisirt milden, erklärte man zu Gunsten des Klerus die bis dahin nntheilbaren Familiengüter für übertragbar an die Kirche, welche denn solche Schenkungen dadurch beförderte, daß sie Güter dem Schenker lebenslang zu Lehn auftrug. Die hierdurch bewirkte Kräftigung des Klerus kam indirect auch dem Königthum zu Gute und obgleich die Allemannen unter fränkischer Herrschaft provinziell sehr selbstständig blieben, so scheinen doch ihre Herzöge zu den Frankenkönigen in eine Art von Lehnsverband getreten zu sein. Dieselben Bestimmungen galten bei den Baiern, allein es fand körperliche Züchtigung der Freien vor dem Grafen, Todesstrafe und Absetzung der Stammherzöge durch den König statt. Nachdem durch die Schlacht bei Testri die Macht der Merowinger zerschellt und an ihre Majordome übergegangen war, trat unter Pi- pin I. (752 — 68) ein Wendepunkt der deutschen Staatsznstände ein. Die Kraft eines aus Sklaven hervorgegangenen mithin entsittlichten Dienstadels, hatte sich gegen seinen Wohlthäter, das Königthum, gewendet. Das kräftigere Geschlecht der Karolinger sah die Vortheile ein, welche ihm die Begünstigung des Christenthums und seines Klerus bringen konnte und benutzte Winfrieds Glaubenseifer, Hessen und Thüringen sich und dem apostolischen Stuhle zu unterwerfen. Sie vereinigten die Synoden der hohen Geistlichkeit mit dem Märzfelde der königlichen Vasallen und Dienstleute und schufen so die Reichstage der geistlichen und weltlichen Großen des Reiches, die Grundlage der ganzen künftigen Staatsver- fassuug. Die königlichen Gaugrasen erhielten neben ihrem richterlichen Amte noch die gestimmte Verwaltung, besonders in eroberten Landes- theilcn, wurden nach Aufhebung der Stammherzöge nur aus dem königlichen Dienstadel gekoren, erhielten Reichsstandschaft, wie der ganze Dienstadel und beträchtliche Einkünfte. Die königlichen Dienstleute drückte» fortan die Freien und diese mußten, wenn sie Ruhe haben wollten. Die Stände, Bürgerthum. 21 Eint.) von jenen ihre Güter zu Lehn nehmen. So verschwand der alte Stammesadel vor dem neuen Erb - und Lchnsadel allmälig ganz. Die untern Stande blieben in kümmerlicher und elender Lage. Zwar nahmen im 7. und 8. Jahrhundert die Freilassungen zu und die vielen Klöster bevölkerten sich großenteils mit Leibeignen, allein ihr Zustand blieb ein elender und außerhalb der Klöster hielt die Erwerbung eines Nahrungsstaudes noch im 8. Jahrhundert sehr schwer; sactisch entwickelte sich in den Städten Strasburg, Köln, Worms, Mainz, Wien, Salzburg, Regensburg, Bamberg, Fürth, Frankfurt, Würz- burg, Augsburg, Saalseld, Hammelburg, Eichstädt, Schlettstadt, Aachen, einige Gewerbsthätigkeit; indessen bis in diese Zeit war die Entwicklung des Städtelebens eine sehr dürftige, und nur einer geringen Anzahl von Leibeignen war der Uebergang zu den Ansängen des Bür- gerthumes gestattet. So dankbar anfänglich die fränkischen Könige den ihnen vom Papst und der Geistlichkeit geleisteten Beistand betrachteten, so schwer drückte später die Uebermacht der letzteren aus die weltlichen Verhältnisse. Vor allen galt es aber noch, mit vereinter Macht die Sachsen zu unterwerfen, was Karl dem Großen denn auch gelang. Betrachten wir jetzt die Stammversassung der Sachsen und ihrer verwandten Stämme, der Thüringer und Friesen, welche sämmtlich für ihre Urvcrfassung gegen die Franken kämpften, also für die Vorrechte ihres Stammadels gegen die Rechtlosen. Die sächsische Verfassung ist der urgermanischcn am trencsten geblieben ; sie behielten die vier Stände: Adalinge, Frilinge, Liten und Schalke selbst nach ihrer Besiegung bei; das Erkaufen der Gattinnen, die UnverLußerlichkeit der Stammgüter, die Blutrache, (in welcher die persönliche Unabhängigkeit am reinsten ausgeprägt ist) blieben. Die Selbsthilfe staird nicht den Liten und Schalken, sondern nur dem Adel zu, unter dem der höhere eine größere Macht bewahrte. Diese außerordentlichen Freiheiten, welche die Sachsen behielten, die einen Stammadel conservirten und für die spätere Zeit die Unabhängigkeit einzelner Stände sicherten, beweisen, daß Karl der Große die Sachsen nicht bezwäng, sondern einen Vertrag mit ihnen schloß. Zu Gunsten des Königthumes wurde in einzelnen Fällen doch die Todesstrafe beliebt, dem 22 Karl der Große und die Stände. sEinl. FiScus ein Erbrecht gestattet, die Selbsthilfe etwas beschränkt, so wie auch zu Gunsten des Klerus bestimmt, daß er wie der König fortan Familiengüter durch Vergabung erlangen durfte. Die den Sachsen gleichstehenden Friesen mußten sich die Zahlung des Königsbannes, so wie einer Buße für Friedensbruch gefallen lassen. Sie, wie die Sachsen, leisteten Heeressolge und die Friesen behielten überdies ihre Herzöge, deren Macht bei der großen Selbstständigkeit aller Stände und dem geringeren Unterschied unter denselben nur schwach sein konnte. Ganz ähnlich sah es bei den Thüringern aus, die ohne Zweifel das älteste Gesetzbuch hatten. Die Staatseinrichtungen Karls des Großen, in welchen die Keime des nachmaligen französischen Staatslebcns lagen, traten in einen Zwiespalt mit den geschilderten norddeutschen Eigenthümlichkeiten, in welchem diese den endlichen Sieg behielten und die spätern deutschen Reichsznstände heranbildetem Gleichwohl sind die Neuerungen des fränkischen Königs für die spätere Zeit sehr wichtig geworden und dies muß uns veranlassen, sie hier zu berühren. Der Frankenkönig verfolgte zwei Hauptzwecke: einmal Ertödtung des Unabhängigkeitsgeistes des Adels und Aufhebung seiner Rechte, zugleich aber auch zweitens die Verwischung der letzten Spuren deutscher Urrcligion und folglich planmäßige Organisation der christlichen Kirche als Staatsgewalt. Außer Pad er- born, stiftete er noch die sieben Bisthümer Münster, Osnabrück, Minden, Verden, Bremen, Hildesheim und Halberstadt, mit großen Sprengeln, Kricgsbesatznngcn und Zehentbegabnngen. Die Kirche wurde nach strengen Snbordinätionsgesetzen förmlich organi- sirt und die Hofämter, unter denen bald die Pfalzrichter und Pfalzgra« fen die höchste Bedeutung erlangten, genau geregelt. Das gesammte Reich, außer Friesland, war nach Gauen unter Grafen getheilt, welche den König in allen Geschäftssachen vertraten. Bei dieser Centralisation aller Gewalten und Vernichtung jeder Selbstständigkeit im Volke sollten die Sendboten die Controle üben und dem Kaiser Bericht erstatten. Jedes Jahr wurde ein Reichstag gehalten und vergebens hoffte man das kräftige Volkselement, das man zertreten hatte, durch die papierne Gesetzesfabrik der sogenannten Capitularien zu ersetzen. Die Rechtspflege Die Stände unter den Karolingern. 23 Eint.) blieb im Wesentlichen dieselbe wie unter den Merowingern. In Bezug guf die Kriegsversassnng besaht der König, daß nicht blos die Lehns- Mannschaft, sondern sämmtliche Freie bei Strafe des Königsbannes (60 Schillinge) als Heerbann dem Aufgebot Folge leisten sollten. Da die Ausrüstung kostbar war, so diente ein Güterumfang als Maßstab für die volle Leistung; sie standen unter dem Gaugrafen, welcher allein die Pflicht erlassen konnte, und so war diesem der Stand der Freien völlig preisgegeben. Die jährliche Heerschau wurde vom März in den Mai verlegt. Die Einkünfte des Königs hatten bis dahin in den Früchten ihrer Güter, Lehnsabgaben, Zöllen, Strafgeldern und Fiscuserb- schaftcn bestanden; allein, als dies nicht mehr ausreichte, mußte die Gemeinde die königliche Hofhaltung aus Reisen mit Naturallieferungen verpflegen, was bald aus das Heer und reisende Beamte ausgedehnt ward, während früher jeder freie Mann abgabenfrei gewesen war. Das zum Maifeld übliche Ehrengeschenk wurde in eine stehende jährliche Abgabe verwandelt, wodurch das Besteurungsprincip anerkannt war. Die alten Geschwornengerichte, die früher im Freien stattfanden, wurden fortan in den Häusern gehalten und somit in ihrer Oeffentlichkeit beschränkt, die Ent- waffnng des Volkes durch das Gebot angebahnt, daß Keiner mit Waffen im öffentlichen Gerichte erscheinen oder auch nur deren innerhalb Landes tragen sollte. Schon unter Ludwig dem Frommen zeigten sich die Nachtheile dieser Einrichtungen: die öffentlichen Zustände waren elend und verwirrt, Willkür und Ungerechtigkeit überall im Schwange und das jeder Selbst- ständigkeit beraubte Volk rettungslos dem Drucke und der Erpressung der Grafen und Beamten anheimgegeben. Daher die Empörungen der Leibeignen in Flandern und den nördlichen Küstenländern, so wie der Stedinger in Sachsen unter Ludwig dem Deutschen, welche nur mit größter Grausamkeit unterdrückt werden konnten. Nachdem durch den Vertrag zu Verdun und spater durch den Ausgang der Karolinger die Reichseinheit Deutschlands errungen war, die von Konräd I. kräftig gegen die Großen behauptet ward, kam mit dem großen Heinrch dem Vogelsteller das kräftige sächsische Haus an die Regierung und zwar durch Wahl des Adels; das Band zwischen Nord - 24 Die Sachsenkaiser und die Stände. sEinl. und Süddeutschland war dauernd geknüpft. Dieses Herrschers Bestrebungen waren zunächst auf die Besserung der innern Verhältnisse gerichtet. Diese traf zuerst Handel und Landwirthschast. In der Urzeit hatte es den großen Gütern der Edlen und Freien an ackerbauenden Händen gefehlt; schon Karl der. Große munterte zur Ausrodung der vielen Forsten aus. Mehreres thaten die Klostergeistlichen auf den geschenkten Gütern und ihr Beispiel bewirkte eine bedeutende Verbesserung der Landwirthschast. Für den Handel wurden, obgleich er geringfügig war, von den Grnndherren Brücken und Wege gebaut, um Zoll dafür erheben zu können; die umstreisendcn Räuber mächten bezahlte Geleite nöthig; Jahrmärkte in Trier, Spcyer, Mainz, Köln, Friedberg, Passau, Linz, Merseburg, Halle, Bautzcn wirkten wohlthätig; allein es fehlte, da der Handel sich noch in den Händen der Juden befand, an der Hauptsache : an einem Mittelstand oder Bürgerthum. Diesen schuf der sächsische Heinrich durch seine Beförderung der Städte, ohne welche die Grundursache des Bürgcrstandes, das Zusammenwirken vieler Gewerbsleute an einem Orte, undenkbar ist. Erbauer der deutschen Städte war er freilich nicht, weil diese in bedeutender Zahl, von der Kirche oder noch von den Römern herrührend, schon in der Karoliugischen Zeit bestanden. Der Zusammenfluß vieler Menschen zu Kirchenfesten ermunterte die Thätigkeit der Handelsleute, weiche Verkaufsbuden bei den Kirchen errichteten. Aus diesen entstanden bald unter bischöflichem Schutze Ortschaften und feste Städte. Da vom Grundherrn die Erlaubniß zur Vornahme irgend welcher Gewerbshandlung abhiug, so galt außer dem Bereiche der Adelsgüter der König als der „Freiheiten" Gewährende. Solche für ihre Kirchen zu erlangen strebten die Bischöfe; indeß konnten die neuen Anstedlungen nur in Uebereinkunft mit dem Adel oder durch Verheimlichung entlaufener Sklaven emporkommen. So wuchsen die meisten Städte vor Heinrich dem Vogler. In Nordsachsen mehrte der König - aber die Zahl der Städte durch eigne Veranstaltungen: in Sachsen und Thüringen wurden zum Landesschutz viele neue Burgen errichtet; diese zu bevölkern mußte von den kriegspflichtigen Landbesitzern jeder neunte Mann die Beste beziehen, während die übrigen acht für seinen Unterhalt sorgten. Bei herannahender Gefahr flüchtete sich alles in die Burgen Die Städte. 2ö Einl.j und mancher Wohlhabende blieb auch wohl dort. Heinrich wurde aber auch durch Belebung der Gcwcrke, so wie durch Erhebung des Handwerksstandes, der eigentliche Schöpfer eines freien Bürgerthnms. Er gab den hörigen Bewohnern der neuen Städte die Rechtsfähigkeit, befreite sie von dem Makel ihres Erwerbes, verlegte alle Volksversammlungen und Feste in die Städte, gab ihnen neben dem Markt- das so wichtige Münzrecht, welches bis dahin jeder Grundherr besessen hatte und brach so nachhaltig die Sklaverei, auf ihren Schutt ein freies Bürgerthum pflanzend. Die Adeligen waren fortan gezwungen ihre gcwcrbtreibenden Leibeignen milder zu behandeln, weil diese ihnen sonst in die leichten und reichlichen Erwerb bietenden Städte entliefen und so bahnte die Schöpfung Heinrichs erst die Milderung, dann die Aufhebung der Leibeigenschaft an. Nun eröffnet sich im zehnten Jahrhundert eine Glanzperiode für das deutsche Reich unter den Ottonen und die deutschen Stammeseigen- thümlichkeitcn konnten, nach Beseitigung hinderlicher Centralisation und Schaffung eines Gegengewichtes gegen den bis dahin allgewaltigen Adel, nach und nach zur Entwicklung und mithin auch zur Geltung gelangen. Trotz des festgehaltnen Strcbens nach Nationaleinhcit blieb den Gauen und Gemeinden ibr demselben nicht widerstrebendes eigenthümliches Leben, obgleich die Fürsten dafür sich oft der Rcichsgewalt widersetzten. Im 10. Jahrhundert gab es die großen Hcrzogthümer Loth- ringen, Baiern, Franken, Sachsen und Schwaben neben einer Menge weniger bedeutender Mittelgewalten, und ging zunächst das Streben der sächsischen, wie überhaupt der fähigen Kaiser fortan dabin, sich die Besetzung der Herzogsstühle nach eignem Ermessen vorzubehalten. Das gelang denn auch den Ottonen und Heinrich II., weshalb wir in dieser Zeit bis 1024 einen Stillstand der Entwicklung Deutschlands, freilich in sehr ehrenvoller Stellung, wahrnehmen. Die Lage des deutschen Reiches, seine inneren staatsrechtlichen Verhältnisse zur Zeit des Regierungsantrittes Konrads II. (1024) und während seiner Herrschaft sind für die Entwicklung der Folgezeit zu wichtig, um hier Übergängen zu werden. 26 Die Stände unter Konrad H. sEinl. Die Verhälütisse der Hörigen hatten sich wenig geändert, sie verrichteten auf den großen Frei- oder Adelsgütern Gewerbe oder Ackerbau, die Liten waren Bauern, welche von ihren Herren gegen Frohnen und Abgaben einen Bodcntheil besaßen und deren Besitzthum auf ihre Kinder unter denselben Bedingungen überzugehen pflegte. Alle übrigen Unfreien dienten dem Adel als Gesinde oder Handwerker; ihre und der Bauern kleine Hütten bildeten Dörfer um den Herrschaftsfitz. Der Gutsherr hatte das Recht über Leben und Tod und richtete nach einem Herkommen, das man Hvftecht nannte. Die Edeln verschmähten jede andere Beschäftigung außer Jagd und Kriegsübnngcn. Der höhere Adel kam allein in den Besitz der Staatsämter und misbrauchte seine Stellung gewöhnlich, um die Freien unter seine Lehnshcrrschaft, gegen die alleinige Verpflichtung sich und ibrc Leibeignen zu Kriegsdienst zu stellen, zu nöthigen. Der Bcwirthschastung wegen theilte man die größeren Güter, deren Theile dann unter Vögten standen, die aus den Lehnsvasallen genommen waren. Der Eigner legte, wo es ihm gut dünkte, Wafferund Landzölle an, und bemächtigte sich, wo es nur anging, des Gemeindelandes oder der großen herrenlosen Waldungen, die ausgerodet, an Zinspflichtige vergabt wurden. Auch die Bischöfe und Klostervvr- stände huldigten denselben Verwaltnngsgrnndsätzcn; die bessere Boden- cultur, reiche Schenkungen und die Zehnten erwarben der Kirche bald große Reichthümer. Auch begünstigten, als gute Einnahmequelle, die Bischöfe die Entstehung der Städte, über welche sie sich, um ibrer Herr zu bleiben, vom Könige häufig die Gerichtsbarkeit verleihen ließen. Die Geistlichen hatten als Grundhcrrcn die Justiz in ihren Bcsitzthümern, waren zugleich weltliche Große und nahmen also häufig Theil an Kriegszügen. Auch die Städte hatten meistens eilten Herrn, der wohl Abgaben von den Bürgern bezog, aber doch nicht Herr ihres Bodens war, sie vielmehr von dem Ertrage selbstständiger Geschäfte leben ließ. Manche Grundherren hatten Wohnungen in den Städten, betbciligten sich durch ihre Mittel am bürgerlichen Verkehr und wurden später als die Geschlechter, im Gegensatz von den gemeinen Bürgern, bezeichnet, um ihre adelige d. h. ganz freie Abstammung anzudeuten. Sie leiteten unter Vorsitz des vom König oder Bischof ernannten Vogtes alle öffentlichen An- Die Städte. 27 Einl.s gelegenheiten der Gemeinde ausschließlich, ohne daß den gemeinen Bürgern irgend politische Rechte zustanden. Heinrich der Vogler gewährte ihnen indeß das Recht. Berathungen über ihre gewerblichen Verhältnisse abzuhalten, neue Handwerksgenosscn aufzunehmen und dergleichen, woraus sich die Zünfte bildeten. Die Adeligen außer den Städten bewahrten sich i» dieser Periode das Recht unbeschränkter Selbsthilfe durch den Zwcikamps, das noch Otto I. verbürgen mußte. Bei den steten hierdurch zu Wege gebrachten Fehden, in denen selbst die Geistlichen gegen einander zu Felde zogen, mußten zum Schutz des Verkehrs besondere Veranstaltungen getroffen werden, z. B. der sogenannte Gottesfriede, d. h. das Verbot der Feindseligkeiten für gewisse Orte und Zeiten, bei Strafe des Kirchenbannes, welches auch zuweilen als Ausnahme vom Könige ertheilt ward. Die Geschäfte der Herzöge erstreckten sich nicht über die Bcfehlignng des zum Reichsdicnste verbundenen Adels hinaus, wobei sie keine Abgaben von dem überhaupt steuerfreien Adel bezogen; doch hatten sie mitunter Einnahmen aus Zöllen oder den ihnen etwa vom Könige überwiesencn Rcichscinkünstcn. Der König hatte außer dem Kriegsanfgcbot wenig gesicherte Gewalt gegen den übermächtigen Adel und keine andern Einkünfte als die des Reichsgutes, welches aus den von den Adeligen noch nicht oecnpirten Forsten und nnvcr- theilten Bodenstrecken bestand und in einzelnen Theilen (Reichsvogteien) von königlichen Vögten verwaltet wurde. Dazu kamen noch die Einkünfte von den Kammergütcrn oder Pfalzen, so wie der von den Slaven zn entrichtende Tribut. Die verschiedenen Gewalten lagen beständig mit einander in Hader, die Geistlichkeit besorgte das Wachsen der Adelsmacht, die Herzöge suchten mittelst Reichsvergabnngen Landesfürsten in Bezug auf den Adel zn werden, der höhere Adel strebte nach Rcichsgut und Mehrung seiner Vasallen und der niedere Adel drückte Bürger, Gc- werbs - und Handelsleute, wo er denn oft bis zum Straßenränder hinabsank. Die stille Entwicklung der Städte forderte vor allen Dingen einen gedeihlichen Nechtsznstand und sie waren daher als natürliches Gegengewicht gegen Geistlichkeit und Adel allemal auf Seiten eines patriotisch denkenden Königs; aber nur selten wurde ihnen die Unterstützung des Reichsoberhanptes. Mußte doch noch Otto I., welcher die 28 Die Städte. lEinl. Adelshilfe für seine Kriegsfahrten nicht entbehren konnte, diesem Stande zu Liebe gegen die Verjährung der Sklaverei Verordnungen erlassen. Freilich befahl Konrad I I., die Schwächung der großen Adeligen für nothwendig haltend, daß die Nachkommen eines Vasallen für ewige Zeiten zur Lehnssolge berechtigt seien, ließ in Baiern das vom Herzog unrechtmäßig erworbne Reichsgnt zurücknehmen und suchte überhaupt den Grundsatz wieder geltend zu machen, daß die Herzöge nur Staatsbeamte wären, deren Absetzung und Ernennung dem König gebühre. Die Regierung Kaiser Heinrichs III. ist eine der kräftigsten und folgenreichsten der deutschen Geschichte. Er schuf durch die Konstanzer Reichsversammlung einen nie gekannten Frieden im Reiche, züchtigte die Herzöge, wie sonstige hohe Adelige, wobei er treulich von den erstarkenden und sorgfältig gepflegten Stadtgemeinden unterstützt wurde. Unter der Regierung seines Nachfolgers Heinrichs IV. traten die Städte noch mehr hervor, ja diese Zeit ist eigentlich die ihrer beginnenden Macht und Blüthe, als eines wesentlichen Elementes im deutschen Staatsleben. Man darf nicht glauben, daß im 11. Jahrhundert der Handwerker und Gewcrksmann in den Städten sich,. im Gegensatz zu dem elenden leibeignen Bauern, einer vollkommneii Freiheit zu erstellen hatte: sie wurden von den Geschlechtern wegen ihrer Beschäftigung tief verachtet und jede Vermischung mit ihrer Familie gemieden, denn ihre Voreltern waren ja Leibeigne gewesen. So durften sie auch ihre Streitigkeiten unter sich nicht entscheiden, noch ihre Richter oder Beamten wählen, was vielmehr dem Kaiser oder Demjenigen für die Stadt zustand, welchem er dies — in der Regel dem Fürsten oder Bischof — übertragen hatte. Das ergab den Unterschied zwischen Reichsstädten und bischöflichen oder fürstlichen Städten. Den Blutbann, nebst der Polizei und Rechtspflege, erhielt der, ähnlich wie früher der Gaugraf, gestellte vom Gerichtsherrn ernannte Vogt, dem höchstens aus den Geschlechtern gewäblte Beisitzer zugeordnet wurden. Die Verwaltung der Güter und Einkünfte der Gemeinde, wiederum unter Beirats: von Deputirten der Geschlechter, führte ebenfalls der Vogt. Als Bebauer eines Theiles des dem Kaiser gehörigen Stadtareals mußten die Handwerker ständige Abgaben entrichten und waren dem Sterbefall und Zwangsheirathen unterworfen d. h.der Die Städte. 29 Einl.) Handwerker mußte bei einem Erbfall, in seiner wie in seines Grundherrn Familie, steuern und durste nur unter den Grundholden desselben, mit dessen Erlaubniß, heirathen. Dennoch war ihre Lage unendlich besser als die der ländlichen Gcwerbtrcibenden. Vermehrter Verdienst und Aus- schwung des Gewerbes durch Jneinandergreisen der Arbeiten führte Kunden herbei und schaffte Mittel znm Abkaus lästiger Obliegenheiten; der namentlich aus der Elbe und dem Rhein lebhaft gewordne, von Otto I., Heinrich !!., Konrad II. und Heinrich III., besonders durch Befreiung von örtlichen Zöllen, begünstigte Handel, wirkte wohlthätig auf die Unfertiger zurück. Was den Handel anlangt, so zeugt außer dem Umstände, daß schon König Ethelred 979 den deutschen Kaufleuten Vorrechte gewährte, für dessen Aufschwung, daß Heinrich's I V. Heer zum großen Theile aus Kaufleuten bestand, (kruno bell. rmxon. p. 213). Der vermehrte Wohlstand erregte das Streben der Städter, sich aus den sie noch drückenden Banden durch Abkauftmg zu befreien, sowohl dadurch, daß der einzelne Handwerker für seine Person dies vom Grundherrn erlangte, als auch indem die ganze Gemeinde die Polizei, das Marktrecht, die Rechtspflege, den Blutbann zu erkaufen trachtete, wo dann die Beamten von der Stadt gewählt werden durften. Die hierbei benutzte Geldnoth trat nun beim Kaiser vermöge seiner vielen Kriegszüge eher ein, als bei sonstigen Grundherren, weshalb die Städte sorgfältig dahin trachteten, unmittelbar unter den Kaiser zu kommen und es großentheils mit ihm gegen die Fürsten hielten, zumal die Erleichterung und Abschaffung der den Handel drückenden Zölle nur in seiner Hand lag. Die Waffenübung der zur Vertheidigung ihrer Stadt unter Anführung ihres Vogtes verpflichteten Bürger leitete sie darauf, ungerechten Druck der Fürsten und Bischöfe mit Gewalt abzutreiben und da sie gegen jene und die sie unterstützenden Edlen nirgends als beim Kaiser Hilfe suchen konnten, so unterstützten sie wiederum nachdrücklichst die gefährdete Reichsgewalt. In seiner großen Bedrängniß durch die sächsischen Fürsten und von ihnen so wie von der Geistlichkeit mit Absetzung bedroht, half Heinrich I V. nur die Empörung der ihren Bischof verjagenden Stadt Worms. Dafür erhielt sie 1074 die Zollfteiheit in Frankfurt, Boppard, Hammerstein, Dortmund, Goslar und Angern. Köln machte 30 Die Städte. sEinl. 1074 einen ähnlichen freilich unglücklich ausfallenden Versuch gegen die Bedrückung seines Erzbischofs Hanuo. Fortan erkannte aber Heinrich I V. in den Städten seine sichersten Zufluchtsstätten im Unglück (tutis- simum n.-iMrin) und ohne diese treuen Helfer wäre wohl die Schlacht an der Unstrut unmöglich gewesen. In seinem Streite mit dem Papst traten Mainz, Worms, Regensbnrg, Würzburg und andere Städte ausseine Seite und erleichterten ihm die Befiegung des Gegenkönigs Rudolf, wieder Sachsen. Die von ihm gemachten Anstalten für Sicherung der Landstraßen hoben Handel und Gewerbe zu nie erreichter Höhe und wieder waren es Mainzer und andere Bürger, mit deren Hilfe die Empörung Heinrichs V. gegen seinen Vater niedergehalten wurde; selbst in dem letzten Lebensjahre des alten Kaisers schirmten ihn mir seine treuen Städter. Auch die Leibeignen, namentlich in Baiern, ersiihren 1104 den Schutz des Kaisers gegen ihre unbarmherzigen Frohnherrn, ohne daß an eine konsequente Hebung des Bürger - und Bauernstandes gedacht wurde. Wichtig ist aber die Regierung dieses Kaisers für die Verfassungsgeschichte Deutschlands, indem damals der Grundsatz der Erblichkeit der Fürstcnämter so gut festgestellt wurde, wie der, daß die Kaiserwürde nur durch Wahl verliehen werden solle. Man bätte an eine raschere Entwicklung der Bürgersreiheit unter verhältnißmäßig so günstigen Verhältnissen glauben sollen, allein die Wurzeln der Leibeigenschaft gingen zu tief und nur schwer gelang es dem beweglichen Vermögen, sich neben dem Grnndeigenthum zu einer Staatsmacht cmporznringcn; auch waren der Städte im 12. Jahrhundert noch zu wenige und sie wurden durch die Stäatsgesetze gegen den Adel zu sehr zurückgesetzt. Ungeachtet die Tyrannei Heinrichs V. Jeden empören mußte, traten doch die damals abgeneigten Städte wieder auf seine Seite und erkämpften ihm manchen Vortheil, bis er gegen die Wormser ungerecht verfuhr und seine letzte Stütze mnthwillig schwächte. Das Zwischcnreich Lothars II., welcher die Nationaleinheit gegen die Bemühungen der Hohenstanfen rettete, trug manches zum Wohlstand des Volkes mittelst Förderung von Handel und Gewerbe bei, was auch den Städtern zu Gute kam. Als Friedrich Barbarossa das Reich antrat, hatte sich manches zu deren Vortheil geändert: zwischen 1204 und 1271 wurden die Städte Diugelsingen, Hall, Die Stadtverfassung. 31 Eint.) Landau, Landshut. Neumark. Oggersheim. Schardingen. Strau- l'ingcn. Trosberg, Wismar u. a. m. gebaut; nach der Rtitte des 12. Jahrhunderts entstanden unter Albrcht dem Bären Angermünde. Bärwalde. Gardelege. Stendal, Werben, Seehausen, Köln an der Spree, Bernau, theils neu, theils erhielten fie städtisches Recht, 1160 entstanden München undKellheim, 1179 wurde Freiburg gegründet, 1191 Bern gebaut und ungefähr um diese Zeit die Orte Eisenberg, Freiberg, Leipzig, Anklam, Demmin, Eholnow, Camin und Angermünde zu Städten erhoben. Vorrathshäuser oder Waarenniederlagen (Kauf- und Gildehallen) erhoben sich aus Kosten theils der städtischen Grnndherren, theils der Gemeinde- oder Kaufmannsgesellschasten, und wunden gegen Zins vermietbet; Marktplätze sür die verschiedenen Waarcugattungeu wurden angewiesen, desgleichen Gewerbsbudcn (Lauben) in bedeckten Säulyr- gängeu. Das Schaarcn der bewaffneten Bürger nach Gewerken bildete die Zünfte, welche als geschloffen sich betrachtend, bald eine Hauptmacht der Städte ausmachten. Da von den Fürsten jede freie Thätigkeit erkauft werden mußte, so gewannen jene wegen dadurch verursachter Vergrößerung ihrer Einkünfte immer größeres Interesse an dem Emporkommen der Gemeinden und nach Entstehung der Landeshoheit wetteiferten die Fürsten förmlich in Anlegung neuer Städte. Als das Verkaufen von Vorrechten und Gerechtsamen an die Städte zunahm, verschafften sich auch die Zünfte manche früher dem Vogte zustehenden Amtsbesug- uiffe; so die Gitden der Kaufleute in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts das Recht, Streitigkeiten selbst zu entscheiden, so wie zu diesem Ende die nöthigen Vorsteher, Richter und Aldermäuner zu wählen. Die zeitig landesherrlich bestätigten Zünfte eiferten diesem Beispiele nach und namentlich waren die zweckmäßigen HandwerkSordnungcn von Trier, Braunschuxig, Würzburg, Frankcnberg und Goslar von großem Ein- stuß für die Hebung der Gewcrke. Dazu kamen die Herbergen, das Versammlungörccht, die Zunftladcn, ein gewisses Geldstraftecht über Mitglieder, die Ausscheidung Anrüchiger oder Verbrecher ausdemZunst- verbande, welches Alles sowohl den Gemeinfinn, die Sittlichkeit und das Selbstbewußtsein bedeutend hob, als auch den Handwerkerstand in der öffentlichen Achtung den übrigen Bürgern bald gleichstellte. Dennoch 32 Ausbildung der Städte- (Einl. blieb ihm der Zutritt zu Ehrenämter», oder zu der Regierung der Stadt noch versperrt. Auch mehrten sich in dieser Zeit die Gewerbsarten, von denen die Wollenweberei, aus den deutschen Niederlanden entspringend, am Rhein, in Sachsen, an der mittleren Donau, bald bedeutend wurde, und die besondere Aussicht der Obrigkeit über ihre Productioncu nothwendig machte. Der- Kriegerstand munterte zn Metallarbeitcn auf, in denen Nürnberg, Worms und Augsburg sich hervorthaten, die Entdeckung der Harzbergwerke und ihre bessere Bearbeitung seit 1119, der Silberadern in Meissen (Entstehung Frcibergs), die Bergwerke in Minden und Mansfeld, die Salzwerke zu Lüneburg, Reichenhall, Halle an der Saale, Halle im Jnnthale und andere vermehrten den Wohlstand und förderten den Verkehr. Letzterer knüpfte sich an die beiden Haupt- ströme, Rhein und Donau, und Köln wie Rcgeusburg wurden seine Centralpunkte. Köln hatte viele eigne Schiffe, verkehrte mit Antwerpen und Brügge, holte von dort die niederländischen und flandrischen Waaren und lud sie nach Mainz, Strasbnrg und Basel um. Die englische Schafwolle holten die Kölner nach den Niederlanden und dies gab Anlaß, daß ihre Kaufleute eine bleibende Niederlassung in Englands Hauptstadt, so wichtig für unsere Hansageschichte, gründeten. Auch Sluis und Dortrecht wurden stark von Kölner Bürgern besucht. Wien und namentlich Regensburg vermittelten den Verkehr mit Osteuropa und letzteres bildete den Hauptstapel für die aus dem schwarzen Meere kommenden Waaren; mit ihm standen Magdeburg und Erfnrt in Verbindung und vermittelten somit den Ostsee- und Nordseehandel durch das Anschließen der Oder - Elbe- und Weserstraße. Es dürfte hier der Ort sein, die Vorgeschichte Lübecks, Hamburgs, Bremens kurz einzuflechten und namentlich ihre Handelsthätigkeit bis zum 13. Jahrhunderte etwas näher zu bezeichnen, ehe wir die Städtegeschichte Deutschlands im Allgemeinen bis zur zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts weiter verfolgen. Die Stiftung des bremischen (788) und später (811) des Hamburgischen Erzbisthumes brachte nach den blutigen Sachsenkricgen das christliche Element dem Norden näher und damit auch die Eulturbestre- bungen desselben. Hier traten anfänglich Bremen und namentlich Lübeck bedeutender hervor, als Hamburg, das manchen Zerstörungen preisgegeben, Eint.) Lübeck. 33 nicht so rasch emporzukommen vermochte, als jene von weltlichen und geistlichen Fürsten mehr beschützten Städte, die überdies wohl auf dem Grunde alter heidnischer, längst für den Verkehr wichtig gewordner Ortschaften belegen sein mochten. Von Lübeck wissen wir zumal, daß schon Ptolemäus an dem Meere eine Ortschaft Treva nennt und unter dem ersten christlichen Wendensürsten Gottschalk Liubieu (1043) als ein alter Ort vorkommt. Auf dem Bukuwerder, wo das jetzige Lübeck steht, residirte der Wende Kruko und die polnischen Annalen gedenken in uralten Sagen des Ortes. Altlübeck blühte wieder unter dem Wenden Heinrich, konnte sich aber noch im 12. Jahrhundert nur mit Mühe der rügeuschen Seeräuber erwehren, und erlag dem Anstürmen der Heiden, bis Gras Adolf von Schauenbnrg 1143 den Grund zur bleibenden Stadt auf dem Bukuwerder legte und Heinrich der Löwe sie als seinen Lieblingsort unter seinen mächtigen Schutz nahm. Schon 1147 muß die Stadt bedeuteten Seeverkehr gehabt haben, da der Wendenfürst Niklot bei seinem Ueberfalle viele Kauffartheischiffe mit Waaren dort verbrannt hatte, aber die Stadt wegen der mannhaften Gegenwehr der Einwohner doch nicht erobern konnte. Als dieser Fürst einen Freundschaftsbund mit den holsteinischen Grasen schloß, wirkte dies wohlthätig auf die Stadt und ihren Handel, welcher sich dermaßen hob, daß Heinrich der Löwe dessen Einfluß auf den Verkehr seiner Stadt Bardowieck fürchtete und den mit Lübeck aus diesem Grunde beschränkte. Als Heinrich der Löwe die Stadt vom Grafen Adolf erhalten hatte (1158), sandte er Boten in die nordischen Länder und ließ den Dänen, Schweden, Norwegern und Russen freien Verkehr mit Lübeck zusagen; ordnete eine Münzstätte, Zoll und höchst ehrenhafte städtische Rechte und Freiheiten an, so daß sogar neben dem herzoglichen Vogte bereits ein selbst- ständiger alle Jahre wechselnder Rath bestand (1163), welcher selbst- ständig in Verwaltung und Handhabung des Rechtes handelte. Nun begann der Ostseehandel Lübecks zu blühen, namentlich nach Wisby, Schleswig, den Dünanfern, Liv - und Esthland und selbst bis Nowgorod. Die Zerstörung Julins (llumne, Vinets) im Jahr 1177 durch die Dänen wirkte wahrscheinlich auf Lübeck eben so vortbeilhaft, wie auf Wisby, meht aber rwch der Schutz Friedrichs I., welchem sich die Die Hansa. Z 34 Bremen. Will. Stadt 1181 ergeben hatte und der ihr das berühmte Reichsprivilegium vom Jahre 1188, die Grundlage ihrer späteren Unabhängigkeit, ertheilte. Zollfreiheit in ganz Sachsen, selbMindige städtische Gerichtsbarkeit durch den Rath in'Gemästhcit der Stadtküren, Zollfreiheit fremder die Stadt besuchender Kaufleute, Münzgerechtigkeit, Freiheit vom Heerbanne. Befugniß, daß der in seiner Freiheit angefochtene Bürger sich durch eignen Eide vom Verdachte der Hörigkeit reinigen dürfe. Verjährung der Sklaverei durch jährigen Aufenthalt in der Stadt, sind die Hauptprivilegien des Hohenstaufenkaisers. Lübische Schiffe waren 1190 vor Accon. 400 Lübecker machten unter Graf Adolf den Kreuz- zug mit und stifteten mit den Bremern den Orden vom Hospitale. Bedeutend wurde für Lübecks Seebewegnng der Umstand, daß es als bequemster Einschiffungsort von den nach den heidnischen Ostseeländern ziehenden Kreuzfahrern zum Sammelplatz erkoren und in dieser Beziehung vom Papst selbst in Schutz genommen wurde: so ging ein Bischof 1196 von hier nach Livland und wahrscheinlich waren die Lübecker 1199 dem Bischof Albert zu ähnlichen Zwecken behilflich, was die Gründung Rigas und des Ordens der Schwertbrüder zur Folge hatte. Auch die Unterwerfung unter König Waldemar II., welcher für den Handel große Sorge trug und die Lübecker auf Skanör und Schonen sogar mit eigner Gerichtsbarkeit begabte, trug zum Wohle der Stadt bei, die 1210 mit Hamburg in Schutz - und Trntzverbindnng trat und 1226 zu seiner Befteiung von Dänemarks Herrschaft eigenthätig mitwirken konnte. Noch 1226 wurde die Stadt von dem Kaiser für reichs- frci erklärt. Am 22. Juni 1227 kämpften ihre Bürger tapfer bei Bornhöved und mit dem Abgänge des Grafen Adolf in ein Kloster (1238) endeten die letzten Versuche, die bürgerliche Freiheit und Selbst- ständigkeit der nunmehr ungehindert sich entwickelnden Stadt anzutasten. Wenden wir uns jetzt zu Bremen. Die Stiftnngsurknnde des Bisthnms läßt daraus schließen und die Sagen, daß von der Wesermündung Hengist und Horsa's Zug zur Eroberung Britanniens ausgegangen sei, bestätigen es, daß Bremen schon vor Karl dem Großen ein Ort von einiger Bedeutung gewesen sein muß; dazu kommt, daß die Wigmodier, in deren Gau der Ort lag, Bremen. 35 Eint) dem Herzog Wittekind Hilft leisteten und die schon bebaute so günstig belegene Haftnstelle um so mehr die Blicke des Kaisers bei Anlegung einer Burg und Taufkirche auf sich ziehen mußte. Die vielen Missions- reiftn Ansgar's und seiner Nachfolger knüpften das Band mit dem Norden und schon 934 war die Stadt, als sie der weltlichen Gerichtsbarkeit des Grafen entzogen und der geistlichen ihres Bischof Adaldag übergeben ward, so bedeutend, daß ein gleichzeitiger Schriftsteller keinen Anstand nahm, sie das nordische Rom zu nennen. Otto der Große gewährte der Stadt große Freiheiten. Die urkundlich beständig zwischen den in England eingewanderten und den in ihrer Heimath gebliebenen Sachsen unterhaltene Verbindung trug unstreitig dazu bei, die Bremer mit dem Meere vertraut zu machen, und schon 1099 sehen wir 16 vornehme Bremer unter den Kreuzfahrern Gottsricd's von Bouillon, darunter vier Rathmänner. Auch am Kreuzzuge unter Konrad Ul. (1147) nahmen sie Theil und zwar aus dem Seewege, wo sie dann unterwegs dem König Alfons halfen, sich der Sarazenen in Lissabon zu erwehren, und dafür mit Handelsvorrechten belohnt wurden. Fünf Bremer und drei Lübecker Ritter stifteten den deutschen Orden zu Acre (1190) und der zweite Meister, Otto von Langen, war ein Bremer. Auch bei dem Kreuzzuge 1197 vor Ptolemais stritten Bremer unter ihrem Erzbischos Hartwig II. Mittlerweile fehlte es nicht an Seeunternehmungen nach den östlichen Gegeirden. Im Jahre 1158 gelangten Bremer Schiffer zum ersten Male nach Livland, an die Mündung des Dünastromes, knüpften Verkehr mit den Russen an. demzufolge Meinbard, der Livenapostel. die erste Taufkirche zu Jxkull gründete (I I86). Der Bischof Barthold erbaute 1198 mit Hilfe von Bremer Bürgern die Stadt Riga. In der Fehde zwischen dem Grafen von Oldenburg und Heinrich dem Löwen hatte Bremen viel leiden müssen, benutzte aber die schwache Regierung seines Erzbischos Hartwig zur Erlangung mehrerer wichtiger städtischen Freiheiten. Auch der Handel war sehr in Schwung gekommen; mit den Friesen in dem Nachbarlande fand lebhafter Austausch ihrer Landesproducte gegen Erzeugnisse städtischen Gewerbfleißcs statt und Bremen betheiligte sich sehr lebhaft an dem aufblühenden Ostseehandel, wie aus der weiteren Darstellung der ersten Hansazeiten ersehen werden wird; auch trug die 3 * 36 Hamburg. sEinl. unmenschliche Vertilgung der Stedinger sehr viel dazu bei, Bremen von der geistlichen Jurisdiktion und Obergewalt zu befreien. Was nun Hamburg betrifft, so hatte Karl der Große nach der Gründung des Hochstists Werden (786) und Bremens (788) den Anfang dazu gemacht, mittelst Burg- und Taufkirchen, seine wie des Christenthumes Herrschaft in Nordalbingien zu sichern, den Grafen Ekbert zum Statthalter ernannt und nach der Rückkehr der verbannten Sachsen in ihre Heimath Heridag zum Priester der vom Trierer Bischof Amalhar geweihten Taufkirche zu Hamburg bestellt. Indessen der Kaiser starb darüber hin und erst 834 erlaubten Ludwig dem Frommen seine Rcichs- geschäfte, den Corveyer Mönch Ansgar mit dem hammaburgischen Erzstift zn betrauen. Die Päpste ernannten ihn an die Stelle des Ebo von Rheims zum Legaten der nordischen Länder, vereinigten den Bremer mit dem Hamburger Sprengel, aber erst der Schutz der Ottouen vermochte der jungen Pflanzung einige Kraft zu verleihen. Nach der Schlacht beiBörn- höved und unter den Schauenburger Grafen konnte Hamburg zu einiger Bedeutung gelangen. Kaiser Friedrich!, ertheilte 1189 der Stadt einen umfassenden Freibrief, bei dessen Bestätigung durch Gras Adolf!!!, von Holstein im folgenden Jahre zuerst von Hamburgischen Consuln (städtischer Behörde) die Rede ist. Früh muß die Fabrikation von Tuch und mannigfacher Handel in der Stadt geblüht haben, da schon 1152 eine Tuchscheerer- und Kramerinnung vorkommt. Auch Bardowiecks Untergang scheint Hamburg von einer lästigen Nebenbuhlerin befteit zu haben und 1210 finden wir den ersten urkundlichen Beweis eines engern Bündnisses mit Lübeck, zum Schutz des zwischen beiden Städten betriebenen Landhandels. Schon 1224 läßt sich ein direkter Verkehr mit England nachweisen. Kehren wir nach diesen Bemerkungen über die drei so wichtigen norddeutschen Städte zum Verfolg der Städtegeschichte Deutschlands bis zur zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts zurück. Die nun beginnende Hohenstausenzeit ist dadurch bemerkenswerth, daß die Kaiscrmacht sich wieder entschieden dem Adel zuwandte und den aufkeimenden Freiheitsfinn der Städte zu brechen versuchte. Der große Kamps gegen die bürgerlichen Republiken der Lombardei begann. Hier strebte der Gewerbsstand, gehoben durch die Rückwirkung des ersten Einl.s Die Städte bis zum 13. Jahrhundert. 37 Kreuzzuges aus den Flor der italischen Städte, nach Gleichstellung mit dem seit Lothar H. von der Reichsgewalt verlassenen Adel, welcher sich den Bürgern allmälig, wenn nicht untergeordnet, doch wenigstens gleichgestellt hatte. Mitten im Aufblühen der Gewerbe und des Handels erwachte der Gemeinfiun und die republikanische Hingebung der Bürger, und der Uebermuth Mailands gegen die Schwesterstädte gab dem deutschen Kaiser und seinem Adel, welche beide nichts mehr zu fürchten hatten, als das böse Beispiel für Deutschland, die Veranlassung, die willkommene Gelegenheit, unter dem Scheine der Abwehr gegen unrechte Gewalt und der Unterstützung von Gedrückten, die Züchtigung der sich überhebenden Städter zu beginnen. Solches Benehmen veranlaßte, durch den später im 14. Jahrhundert eintretenden gegen die Städte gerichteten Kamps der Fürsten und Herren, die theilweise in ihren Wirkungen bis in die Neuzeit sich erstreckende Verderbniß Deutschlands. Friedrich Barbarossa schürte und stachelte den Adel an, gegen die Freiheitsbestrebungen der Bürger, gegen die Emancipationsversnche des dritten Standes. Dem Nichtadeligen das Recht der Selbstvcrtheidigung mit eigner Waffe nehmen, Fürsten dagegen, wie dem Herzog von Oesterreich, wenigstens theilweise Unabhängigkeit von der Reichshoheit gewähren, das mußte einen Heinrich den Löwen crmuthigen, ftiedlitbe Kaufleute zu berauben , fleißige Städte zu bedrängen und zu erobern, frevelhaften Einfall in das Gebiet der fteien Friesen zu machen. Zog doch Barbarossa, mit in ritterliches Gewand gehüllten Leibeignen gegen freie Bürger zu Felde. Auf den Roncalischen Feldern, wo das schnöde Wort byzantinischer Knechtschaft: quoll i>rinoipiplsvuit, loAisknliot viKorom, willkommen war, nahm man den Städten das Recht, ihre Obrigkeiten zu wählen, verbot ihnen die Fehde unter einander, die Veräußerung und Verpfändung der Lehugüter, die Eingehung von Schutz- und Trutz- Bündnissen ; alles Vorkehrungen, um Adel und Fürsten auf Kosten der Bürger zu kräftigen. Die Antwort war die heldenmüthige Vertheidigung Crema's und der Verzweifluugskamps der Mailänder. Auch in Deutschland derselbe Geist des Reichsoberhauptes. Weil einige Mainzer ihren aristokratischen Bischof ermordet hatten, wurde die ganze Stadt auf ewige Zeit für ehrlos erklärt, die Mauern geschleift und ihrer Be- Z8 Die Städte bis zum 13. Jahrhundert. (Einl. völkerung jedes städtische Recht entzogen. Dazu die wilde Zwietracht der Dvnasten im Jahre 1164. In der fünften Heerfahrt der Hoheit- stanfen gegen die lombardischen Republiken, rächten diese alle adeligen Un- bildc blutig in der Heldenschlacht bei Lcgnano und der Einfluß des Rei- ches in Italien wich fortan vor der Kirchenmacht. Im Norden von Deutschland geschah selbst nach der Beilegung Heiurich's des Löwen wenig zur wahrhaften Förderung des Städtewesens und der Aufhebung der Hörigkeit, nur die Fehden der Fürsten dauerten fort; doch mußte im Constanze! Frieden (1183) die Anerkennung der lombardiftben Städte als wahrer Freistaaten bewilligt werden. Heinrich VI., ein zweiter Nero an Grausamkeit, zeigte schon durch die Ueberlieferung des treuen Tusculum für den eitlen Krönungsglanz, wie wenig Rücksicht er auf die Gemeinfrciheit nähme. Otto'S IV. ohnmächtiger Versuch, den Ucbergrifseu des hohen Adels zu wehren, ist bekannt und Papst und Fürsten im Bunde setzten auf Deutschlands Thron Friedrich II., welcher die Bürger- fteihcit und die Reichsrechte dem hohen Adel und der Geistlichkeit für Gewährung seiner SouverainetätSgelüste preisgab. Die Geistlichen wurden Landesherren, in den Städten durfte fortan kein Schutz gegen die Hörigkeit gesucht werden, in den geistlichen Herrschaften sollten keine neuen Städte gebaut und die wider den Willen des Landesherrn gegründeten vom Kaiser sofort zerstört worden. Das Phantom einer Politik, welches dem Kaiser vorschwebte, war die Gründung morgenländischer Autokratie aus den Trümmern der Gcmeinsreiheit, mit Hilfe des Adels, der Fürsten und der Geistlichkeit; mit den drei letztem Elementen hoffte er nachmals um so leichter fertig zu werden. In Deutschland rückte im Stillen die Krisis zwischen dem jugendfrifchen Bürgerthum und dem alternden Adel immer näher. Der niedere Adel suchte vielfach Sitz und Schutz in den Städten (Pfahlbürger); gegen den Erzbischof von Mainz entstand die wahre Eidgenossenschaft der Städte Worms, Mainz, Bingm, Speher, Frankfurt, Fricdberg und Gelnhausen zu gegenseitigem Schutze; der Riß wurde endlich noch dadurch vergrößert, daß der hohe Adel (27. Nov. 1226) den blutjungen reichsverwesenden Kaisersohn bewog, jene Eidgenossenschaft als eine nichtige auszulösen. In gleicher Zeit erlangten Lübeck, Hamburg und andere norddeutsche Städte vom Reiche die Bc- Einl.j Die Städte bis zum 13. Jahrhundert. 39 stätigung derjenigen ausgedehnten Freiheiten, welche ihnen der große Waldemar während der kurzen Zeit seiner Herrschaft, staatsklug genug, verliehen hatte. Dagegen sprach Friedrich II. 1232 zu Ravenna den deutschen Städten das Recht ab, ihre Obrigkeiten selbst zu wählen, erklärte alle von ihnen eingesetzte Beamte für- entlassenen und wies die Ernciittnng neuer in den bischöflichen und fürstlichen Städten an den Landesherr», gegen alles wohlerworbene Recht und um gewissermaßen den Einfluß seines über Rebellionsplänen sinnenden Sohnes aus die Städte unmöglich zu machen, oder um ihn in Begünstigung der Fürstcngewalt dauernd zu überbieten. Das Ucbergreisen dieser zeigte sich denn bald in der so gewaltthätigcn wie hinterlistigen Vertilgung der reichsfleien Stedin- ger. In den letzten Jahren Friedrichs II., wo die Fürsten sich gegen de» Kaiser von allen Seiten erhoben, waren es allein die Städte, welche eine wahrhaft deutsche Politik verfolgten; sie standen gegen die fürstlichen Uebergriffe treu zu Seiten der Reichsgewalt: Worms und Frankfurt weigerten sich von den Hohcnstausen abzufallen, Erfurt, Strasburg und Metz standen wider die guelsisch gesinnten Bischöfe auf und die schwäbischen Städte Ulm und Rcutlingen demüthigten den Gegenkönig Heinrich Raspc bis zur Ohnmacht. Aber es erfüllte sich das Geschick der Hohen» staufen in dem Lande, das ihre ersten hochstrebenden Entwürfe gesehen und gefördert hatte; in Italien bei Vittoria und Fossalta ging das blutige Gestirn dieses mächtigen Hauses für immer unter und hinterließ das Reich in grenzenloser Wirrniß: eine Beute seiner Dynasten und Tyrannen, welche sich um die Wette bestrebten, den Mutterschoß zu zerfleischen. Nur ein Bote besserer Zeiten schien am trüben Horizont: der Stern der Städtefreiheit glänzte freier auf, in Noth und Gefahr sich seinen Weg erhaltend. Die Zeit der Anarchie von 1246 bis 1257 schuf den Bund deutscher Städte gegen den Schacher mit Land und Leuten, gegen die Räubereien, welche die Edcln und Fürsten trieben. Das ausgehungerte Aachen huldigte dem Pfaffenkönig Wilhelm von Holland erst nach em- pfangner Nachricht vom Tode des rechtmäßigen Kaisers j1248). Ungeachtet der deutlich von den Städten an den Tag gelegten Neigung, das sinkende Haus der Hohenstausen zu stützen, verstand König Konrad seine Zeit nicht und versäumte es, durch die Macht der Städte derAuar- 40 Die Städte bis zum 13. Jahrhundert. sEinl. chic, der Feindin von Handel und Gewerbe, zu steuern. Da mußten die Bürger die Hilfe in ihrem Associationsgeiste suchen: schon 1241 verbündeten sich Hamburg und Lübeck zur Abwehr von See - und Landräubern, 1247 ward aus den Rath eines Mainzer Bürgers der erste große Bund von 60 oberdeutschen Städten geschlossen. 1254 erneuerten Mainz, Köln, Worms, Speier, Strasbnrg und Basel ihre Eidgenossenschaft auf 10 Jahre, und in demselben Jahre traten die unteren Städte bei. 1255 fanden drei Tagsatzungen statt, wo viele Grafen und Ritter dem Bunde beitraten und 1256 wurde zu Mainz durch die Sendboten die Bundesorganisation vollendet. Die Eidgenossen seien verbunden, hieß es, zur Austechthaltung des Landfriedens, zum Schutz gegen Räuber, zur Wahrung gegen Unterdrücker; eigene Streitigkeiten entscheide ein Schiedsgericht, Stimmenmehrheit über die Kriegsfahrten; Förderung der Feinde durch Zufuhr oder Darlehn sei verboten; Mainz präsidire den untern, Worms den obern Städten; eine Armensteuer und gemeinschaftliche Kriegsartikel wurden beliebt; jährlich fanden 4 Versammlungen statt, die jedes Mitglied bei Strafe beschicken sollte, wie auch jedes die Pflicht hatte, für Mehrung und Vergrößerung des Bundes zu werben. Auch die Juden und Landbewohner waren in den Schutz des Bundes einbegriffen, gleichwie das Rcicbsgut; die Städte verpflichteten sich zur neuen Kaiser- wahl hinzuwirken und deshalb die Wahlfürsten zu beschicken, auch wollten sie keinen Gcgenkönig unterstützen. Um den Adel nicht zu kränken, beschränkten sie in lobcnswerther Mäßigung die Aufnahme der Pfahlbürger, verordneten, daß die Landedelleutc, welche das Bürgerrecht in der Stadt erwerben wollten, mit ihrer Familie allerdings dort wohnen müßten, dagegen zur Erntezeit eine bestimmte Weile auf ihren Gütern verbringen dürften, während dessen sie aber auch ihre städtische Haushaltung zu unterhalten hätten. Da traten zum Bunde die Erzbischöse von Mainz, Köln und Trier, die Bischöfe von Worms, Strasbnrg, Metz, Basel und Fulda, der Herzog von Baien:, die Landgräfin von Thüringen, die Grasen von Leiningcn, Nienburg, Katzenellcnbogen, Ducnen, die Edlen von Münzenberg, Trimburg, Limburg, Drachcnfels, Falkenstein, Strahlenberg, Alzei, Erbach, Limbach, Steinach und Hornbcrg. Die Hauptstädte waren 1255 Mainz, Köln, Speier, Strasbnrg, Schwedens frühere Zeit. 41 Einl.) Worms, Zürich, Basel, Freiburg, Schlettstadt, Kalmar, Dreifach, Weissenburg, Neustadt, Hagenau, Heidelberg, Wimpfen, Lauterburg, Oppenheim, Frankfurt, Friedberg, Wetzlar, Marburg, Gelnhausen, Grüuberg, Alfeld, Fulda, Hirschfeld, Aschaffenburg, Mühlhansen, Bin- geu, Dipach, Seligeustadt, Bacharach, Wesel, Boppard, Audernach, Neust, Bonn und Aachen, in Westphalen aber Münster, Bremen und über 60 andere Städte. So weit für jetzt die Geschichte des deutschen Städte- wesens, deren Verfolg weiter nuten seine Stelle finden wird; es ist nunmehr nöthig, um unserer Aufgabe näher zu rücken, die Zustände der Länder an der Ostsee, von der Mitte des 12. bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts, etwas näher zu betrachten, weil sich dort die ersten Verbindungen deutscher Kaufleute im Auslande, der Keim der Hansa, zusammenthaten, ehe wir diese selbst und ihr Wachsthum verfolgen können. Die Betrachtung des Zustandes der westwärts gelegnen Länder sparen wir passender bis dahin auf, wo die dortigen Verbindungen der Kaufleute uns von selbst darauf führen. Wenden wir uns zuerst nach Schweden. Ohne uns auf das Detail der Götter - und alten Königssagen, welche uns für unsern Zweck nicht interesfiren, weiter einzulassen, müssen wir doch die früherm Verbindungen des Landes mit den benachbarten wenigstens andeuten. Ohne Zweifel find die von Tacitns erwähnten Staaten der Snionen, „mächtig durch Menschen, Flotten und Waffen/' die Sitze alter Cultur gewesen; erst durch die südwärts gehenden, wohl aus dem übervölkerten Norden her veranlaßten Züge der Germanen, rückte das unbekannte Skandinavien der damals civilifirten Welt näher und galt, was durch die landesüblichen Wikingszüge unterhalten wurde, als die Stammmutter von Volksstämmcn. Der dritte Asenkönig, Freyr, soll den Haupttempel und den Königfitz zu Upsala gegründet haben. Neben den Schweden finden sich, von ihnen zum Theil abhängig, die Gothen an beiden Ufern der Ostsee und Jener Ankunft veranlaßte vielleicht der Letzteren Wanderung. Sigurd, in der Brawallaschlacht, stürzte das Gothenrcich und seine Nachkommen bekriegten das Oesterreich (die östlichenLändcr des baltischen Meeres), wo die Manen, Joten oder Finnen hausten. So kamen die Waräger unter Rurik zu den Slaven und gründeten nun das alte Now- 42 Schweden. Will. gorod (862 n. Ch.) Dies waren die später so gefürchteten Waräger, die Leibwache der Byzantiner, welche früher schon den Dnieper hinab znm schwarzen Meere oder die Wolga hinab zum Kaspi-See in Raub- und Handelsabsicht gezogen sein, dort mit den Arabern gekämpft, unter Igor (Jngwar >, Ruriks Sohn, (941) sogar Konstantinopel bedroht haben sollen. Bis zu den Färber und England ertönte spät noch die Sage vorn König Ragnar; der Schotte Ossian kennt unter Lochlin Skandinavien, wohin früher als nach Frankreich, England und Irland die Wikingszüge gegangen sein mögen. Schon im 9. Jahrhundert ist das alte Snmpfland Schonen berühmt wegen Reichthum an Getreide, Waaren und streitbaren Männern; im Sunde erschien jeglichen Sommer die Oercsundsflotte, die von der fischreichen Küste Fracht erhielt, oder von Skanörs damals berühmtem Jahrmarkt im Herbst Honig, Malz und Weizen zurückbrachte; Helsiggiaborg (993 > Hiostad (Ustad) Halsairi (Helsingör), vor allen aber Lund, waren große Handelsplätze. Schonen nebst Halland und Bleking gehören bald den Schweden, bald den Dänen an; Oeland und Gothland zählt Wnlsstan schon zu Schweden. 1020 war Kalmar Hasen- und Handelsstadt, das znm Theil fruchtbare Smaland begrenzte der ungewisse Finnwald, das alte Wikcn (Bohuslän) sendete aus dem Wencrsee den Götha Elf hinab seine Wikingsflotte; vom alten Lödöse und Kongahäll holten sie Wadmal, Salz und Hering, Korn und Malz, welches über Falköping und Skara nach dem innern Westgoihland befördert ward. Bon Skara ging der HandelSweg nach Westgothland und Talje nach Sigtuna am Malarsee. Letzteres lag im eigentlichen Swithivd. In dem alten Sitze Odins, Sigtuna, lag der National- tempel; zu beiden Seiten des Malar erstreckte sich das Kcrnvolk der Schweden, Sigtuna und Birka, wohin als den sichersten Scheeren- hascn zahlreiche Schiffe der Dänen, Normannen, Slaven und Sember zum Waarenaustansch kamen, als Hauptorte bewohnend. Wichtig war damals schon der uralte Eisenbau, der Cultivirung besonders in Upland vorangehend; das südliche Schweden war von Gothen bewohnt und zwischen Jcmtland und Norwegen gingen Haudclsfahrtcn. Helsingland, das früh von den Schweden cultivirt ward, abgerechent, bewohntendcn ganzen Norden der Halbinsel, vom norwegischen Halogaland an bis zum weißen Schweden. 43 Einl.I Meere und südlich bis zum 65" finnische Stämme, oftmals den Skandinaviern tribntär und wiederum öfters sich empörend, grenzend an die finnischen, aber cnltivirtcren Biarmier, die Ackerbau treibend von der Dwina bis an die Wolga und Äama wolmten und mit den Bncharen im lebhaften Karavanenhandel standen. Südlich von ihnen, im heutigen Finnland, hausten die wilden, streitbaren und sceränberischen Karelen, von Jagd und Viehzucht lebend. An den finnischen Meerbusen südlich stießen die Esthen, vordem das ganze Land bis zur Weichsel bewohnend, welche oftmals von Teezügen der Schweden und später der Dänen behelligt wurden. Die ackerbautreibenden Tavastcr (auch Finnen) bebauten das südliche Finnland und standen über Naland und Roslagen mit den Schweden in vielfacher Verbindung. Die Finnen waren berühmt durch ihre frühzeitigen Eisenarbeiten und müssen sie nach Iütland hin — wenn die Inten nicht auch Finnen gewesen sind *) — Verbindungen gehabt haben, da auf Lcssö ein Qnenischer Häuptling Stammverwandte traf. Im 9. Jahrhundert kam AnSgar mit seinem Gefährten Withmar mit bewaffneten Kauffahrern nach Schweden (829) und predigte in Birca, dem damals reichen Kansmannsorte, zuerst das Evangelium vor König Björn. 853 folgte unter König Olaf die zweite Glaubensreise, wo eine Kirche gegründet ward; 865 war Rimbert dort. In der Mitte des 10. Jahrhunderts stand mit Erich dem Siegreichen das heidnische Schweden- reich , zu welchem sogar Dänemark gehörte und in dem das Licht des Christenthums wieder erloschen war, in seinem höchsten Glänze; sein Sohn Olaf der Schooskönig (1000) ward der erste christliche König, getauft von dem Engländer Siegfried. Annnd Jacob (ch 1053) und Ennuid Gammal waren die letzten Upsalakönige, unter denen das Land verfiel. Schonen, Halland und Bleking dänisch wurden. Stenkil ward der erste westgotbländischc König, ein Christ, (ch 1066), aus dessen Regierung ein wilder Krieg zwischen Heiden und Christen folgte, der 13. Jahre dauerte. Inge, aus Rußland herbeigerufen, beseitigte die Abgötterei; mit seinen Brndersöhnen aber erlosch (1118 oder 1128) das Stcn- ') Heißen doch bei den Skalden die Ueberbleibsel finnischer Stämme Jotuner oder Jotnar. 44 Schweden. fEinl. kil'sche Geschlecht. 1133 erboten die Ostgothen Swerker auf den Thron, unter welchem Bernhardiner Mönche die ersten Klöster anlegten und sogar 1152 der nachherige Papst Adrian lV. nach Schweden kam; aber erst unter Erich dem Heiligen erlangte das Christenthum den Sieg im ganzen Reiche. Er legte durch seinen Bekehrungszug gegen die räuberischen Finnen den Grund zur dauernden Verbindung Schwedens mit Finnland, obgleich er nicht König der Gotheu war. Karl Swerkerssohn (1161) war der erste König der Schweden und Gothen, unter dem 1163 der erste Erzbischof von Upsala genannt wird. 1167 folgte Knut, Sohn Erichs des Heiligen (ch 1195). Nach Erich Erichsohns Tode (1250), mit dem sein Geschlecht erlosch, brachte Birger Jarl das Folkunger Geschlecht auf den Thron, das bis 1363 herrschte. Vom eignen Handel Schwedens konnte in dieser Zeit der bürgerlichen Kriege und Reichs- unruhen wenig die Rede sein; nur die Insel Gothland, von Schweden aus colonifirt und wiederum ihren Menschenüberfluß an Dagö und die russischen Küsten an der Düna abgebend, den Upländern unterworfen und nach dem Besuch Erich's des Heiligen christianisirt, trieb von jeher einen bedeutenden Handel mit Rußland, wahrscheinlich die Verbindung mit den dort herrschenden Warägern unterhaltend. Wir kommen auf Gothland und die dort aufblühende Kaufmannsstätte Wisby unten zurück. Die Insel war auch durch ihre Schaafzucht berühmt. Was den innern Verkehr und die Production Schwedens anlangt, so sagt Geijer hierüber: „das Landvolk tauschte mit einander Waare gegen Waare. Die Nordländer und Ostseeländer führten von Alters her die Erzeugnisse ihrer Viehzucht, ihrer Jagd und Fischerei nach Stockholm und dem untern Lande und verschafften sich andere Bedürfnisse, so wie die Bergmänner gegen Getreide sich eines Theils ihres Eisens und Kupfers entäußerten. Die Helsinger hatten ein altes Recht, mit ihren Waaren zwischen den Handelsstädten des Reichs zu fahren und sie behaupteten, wie es noch jetzt geschieht, besonders den Distinger-Markt in Upsala. — Für mehrere Landschaften, Smaaland, einen Theil Ostgothlands, Dals> Land, Wermland, ganz Norrland, war Viehzucht Haupterwerb. Die Jagd gab reichlichen Gewinn an Pelzwerk und Häuten, wovon jährlich eine große Menge außer Landes verkauft wurden. — Im bothnischen Meer- Einl.) Rußland. 45 busen war die Fischerei, besonders von Lachs und Strömling, ansehnlich. Bei den Mündungen der großen norriändischen Ströme versammelten sich ini Frühling Fischer und Aufkäufer aus verschiednen Orten. AuS Stockbolm und anderen Städten in Schweden und Finnland besuchte man ordentlich jedes Jahr diese Fischerlager, denen nachher die Städte Norrlands ihren Umfang verdankten. Besonders war Tornca um Jo- hannis zahlreich besucht, auch von Ausländern z. B. Russen und Nor- männern." Wichtiger aber ist es, hier die Beziehungen Skandinaviens und namentlich Schwedens mit Rußland zu verfolgen, schon um die Angelegenheiten Rußlands in dieser Zeit näher in's Auge fassen zu können. Oben habe ich schon erwähnt, wie der Waräger Rurik mit seinen Brudern Sineus und Truwor um die Mitte des 9. Jahrhunderts mit einem starken Gefolge am Jlmensee anlangte, die ihm von dortigen slavischen und finnischen Volksstämmen angetragne Herrschaft zu übernehmen. Zwischen den bis an das fruchtbare Flußgebiet der Kama und der obern Wolga hin wohnenden Finnen und den die südlichen Steppenländer durchziehenden Chazarenhorden, saßen die Slaven, bemerkenswert!! durch ihre patriachalischen Einrichtungen und ihren fleißigen Ackerbau nebst Viehzucht. Sie bildeten freie unter einander unabhängige Gemeinden und Stämme, ohne gemeinschaftliches Oberhaupt und Standesunterschiede. Als Karl der Große eine Vereinigung fast aller romanischgermanischen Völker zu Staude gebracht, entstand aus dem Bedürfniß der Abwehr gegen seine Macht bei den Slaven die Sehnsucht nach kräftigen Herrschen«. So die Lechen unter dem Piasten Semovit (840), die Mähren unter Rastislav und bald auch die Serben und Chrvvaten. Auch die östlichen Slaven hatten ihre Neigung zu fester staatlicher Organisation und Seßhaftigkeit in Städten durch zahlreiche Anlegung der letztem bereits beurkundet. Schon am Ende des 9. Jahrhunderts finden wir an der sich vom schwarzen Meere den Duieper hinauf bis zur Ostsee ziehenden Handelsstraße die Städte Terejeslawl, Kiew, Tcher- nigow, Liubetsch, Smolensk, Toropez und Nowgorod, eine Reihe von kleinen Republiken. Nestor deutet ihre Stammes - und Familienkämpfe mit den Worten an: „Und sie begannen fich selbst zu regieren; aber es gab keine Gerechtigkeit unter ihnen, sondern Geschlecht erhob sich gegen 46 Rußland. sEinl. Geschlecht, so daß innerer Zwist, ja Kampf entbrannte." Dazu kam der Andrang äußerer Feinde. Abgerechnet den friedlichen Verkehr mit Nowgorod, zogen die Skandinaven-Schaaren weit in kleinen Schiffen die Newa, Wolchow und Lovat hinauf, trugen sie bis zum Dnieper und kamen so in's schwarze Meer. Namentlich geschah dies von vielen Stammesfürsten, seit zur Zeit der ersten Karolinger Gesammtreiche, um ibrem Andränge widerstehen zu können, sich gebildet hatten; die Wikingszüge begannen auch am baltischen Gestade seit dem 9. Jahrhundert zahlreicher zu werden und 859 mußten, nach Nestor, Slaven, Tschuden, Maren und Kriwitschen Tribut zahlen. Dazu von Osten der Chazaren- sturm, welcher die Polänenstadt Kiew nicht verschonte und Züge von Petschenegen zwischen Jaek und Wolga. In dieser Noth traten die nowgorodschen Slaven, Waren, Kriwitschen und Tschuden zusammen und holten auf den Rath ihres Stadtältesten Gostompsl sich die drei oben- genannten Waräger als Hilfe (862). Rurik setzte sich in Nowgorod, Sineus bei den Waffen in Bielosero in dem slavischen-finnischen Grenz- lande, Truwor südlich in Jsborsk bei den Kriwitschen. Rnrik bändigte mit Kraft die aufstehenden Städter und beerbte bald seine Brüder. 874 gehorchte ihm die Stadt der Kriwitschen, Polotzk, östlich die Städte Mnrom, Rostow, und bei seinem Tode, alle Länder zwischen Düna und Oka, bis nördlich zu den Ufern des Ladoga und weißen See's (jetzt Rußland geheißen), durch nordische Burgen geschützt. Die Einwanderungen der Waräger hörten aber nicht auf; die rnrikschen Dienstleute Askold und Dir zogen denDnieper hinauf, befreiten die Polänen Kiew's vom chazarischenSteuerdruck und wurden dort Herrscher. 867 thaten sie einen Raubzug, voll Christenhaß, nach Könstantinopel, verwüsteten die Ufer des Bosporus, verloren ihre Flotte im Sturm, wurden Christen und baten die Griechen um Glaubenslehrer. Die Mönche trugen die 855 in's Slavische übersetzte Bibel nach Kiew, das fortan Sitz des Christenthumes wird. 945 finden wir mehre Kirchen dort und 12 Jahre später zieht die Großfürstin Olga nach Konstantinopel, um dort von Kaisershand die Taufe zu empfangen. Oleg, Rurik's Nachfolger, unterwirft Kiew, weil sich dahin die unzufriedenen Nowgoroder geflüchtet hatten und verlegt den großfiirstlichen Sitz dorthin. Rußland. 47 Eint.) Fortan siegreiche Züge der slavischen Völker gegen Chazaren, Griechen und Derewier unter Olga und Swiätoslaw, dem ersten Nurik slavischen Stammes. Von den Westabhängen der Karpathen bis zur Okamündung, dem Ladoga bis zu den Dnieperfällen, ja selbst zum Theil die kaukasische Landenge, war das Land Russisch geworden. Das Reich war durch Unterjochung der zwischen Dnieper und Weichsel wohnenden Slaven der oberländischen Cultur näher gerückt; es unterhielt nach Zurück- werftuig der Chazaren und Pctschenegen mit Ostasien lebhaften Verkehr, wie mit Skandinavien und Griechenland. Aber von Süden drängten die Bulgaren mit dem Islam, von Norden und Westen die Ungarn, Polen, Schweden und Norweger, vor allen aber die Deutschen mit dem lateinischen Christenthume. Unter den sächsischen Kaisern zog 96lAdal- bert zur Bekehrung der Russen aus. 973 waren russische Gesandte in Quedlinburg. 979 beschickte der Papst den Großfürsten Jaropolk. Der Verkehr mit dem Abendlande war angebahnt und Missionäre der römischen Katholiken zogen nach Kiew, während im Innern noch slavisches und skandinavisches Heidenthum neben den griechischen Formen herrschten. Wladimir, der Bastard Swiätvslaws, von Jaropolk aus Nowgorod, seinem Erbtheil, verscheucht, holt sich Waräger aus Skandinavien, erobert mit ihnen Kiew und wird Herrscher des ganzen Reiches. Er sucht die innern Angelegenheiten desselben zu ordnen, knüpft die Verbindung mit Byzanz durch seine Heirath mit der Kaiserstochter fester und läßt sich mit seinen vornehmsten Leute 990 zu Kiew taufen. Nowgorod mußte mit Feuer und Schwert dazu genöthigt werden. Noch vor dem Tode (1015) Wladimir's erhielt sein Sohn Jaroslaw diese Stadt als seine Statthalterschaft, welche in überwiegender Zahl von Skandinavier und deren Nachkommen bewohnt war. Die günstige Lage der Stadt, der Unternehmungsgeist ihrer Bewohner brachten Wohlstand; dazu die Verbindungen mit dem Innern Rußlands, dem Orient und Westeuropa, wodurch sich der Uuabhängigkeitsfinn der Nowgoroder fort und fort erhielt. Noch dem Wladimir weigerten sie (1014) die 900 — 1000 Pfund Silber betragenden jährlichen Steuern, Jaroslaw empörte sich gegen ihn und bewältigte nach den, Tode seines Vaters Kiew und das ganze Russenreich, mit skandinavischer Hilft. Die 48 Rußland. Mal. Waräger Truppen wurden von Wladimir zurückgesetzt, während alle Reichsgroßen vor ihm Skandinavier waren. Prinz Erik verwüstete 997 das nowgoroder Gebiet und Olaf 1008 die baltischen Küsten, aber Jaroslaw schloß sich enger an die Skandinavier, namentlich die Schweden an und siegte nun mit deren Hilfe in der Entscheidungsschlacht an der Alt (1019) über die Petschenegen Swiätapolks. Er heirathete die Tochter Olafs, Jngegerd und ihr Jarl Ragewald erhielt die Feste Ald- nigiaborg am Ladogasee nebst Gebiet, später Jngerinman (Jngermann- land), das ist: Land der Ingegerd, geheißen. Skandinavier unterstützten 1024 Jaroslaw gegen seinen Bruder Mstislaw, 1036 gegen die Pet- schcnegen, 1043 gegen Vyzanz. Den kühnen Zug der Nowgoroder (1032) nach den eisernen Pforten, im Norden Finnlands, führte der Waräger Uieb (Ulf), der Sohn Ragnwalds. So drang auch das germanische Wesen tief in das Slaventhum ein: die Pravda, das älteste Ruffenrecht, war altgermanisch; Jaroslow zahlte den Warägern jährlich 300 Gridnen (4 — 500 Pfund Silber) als Sold. Mit seinem Tode 1054 hörten durch gefestigtere Verhältnisse im Norden die Soldzüge der Waräger auf, und 1073 suchten die Russen Hilfe beim Kaiser Heinrich I V. Nach Jaroslaw's Tode folgten Kriegsjahre im Innern des Landes, während welcher es den Nowgoroder» gelang, unabhängig zu bleiben und dadurch immer mächtiger und wohlhabender zu werden. Schon 1040 hatten sie das Land der Jemen (Sitz des Pelzhandels) jenseit des Kymene und Tawastland erobert und die Verödung Kiews (1092) durch die Pest, wo es 7000 Mensche» verlor, trug zu Now- gorod's Aufkommen noch mehr bei. Alt Ladoga erhielt 1116, um den lebhaften Handel auf der Wolchow in Ordnung zu halten, eine steinerne Befestigung. Die Russen kamen nach Wisby, wo sie eine Kirche besaßen (1134) und besuchten von dort aus dänische (1134) und andere Ostseehäfen, z. B. Vineta auf Usedom, Schleswig (1154). Als mit größerem Reichthume das Selbstgefühl der Nowgoroder wuchs, schafften sie sich 1137 eine demokratische Verfassung, die bis 1478 dauerte, unter selbstgewählten Posadniks, wiePskow, die Handclsnebeubuhlerin. 1156 bauen die Gosti (oder Gäste), die fremden Kaufleute, sich eine der heiligen Pätnitza geweihte Kirche in Nowgorod, 1158 fand ein lebhafter directer Dänemark. 49 Einl.) Handel der Dänen mit den Russen statt, russische Handelsschiffe liegen bei Wisby und in Schleswig, besonders stark wird der Dünahandel, welcher, wie wir sehen werden, die deutschen Kaufleute anlockt, und so die Verbindung mit Deutschland angebahnt. 1160 gründen fremde Kaufleute die Handelsniederlage (Hof) in Nowgorod, welches 4 Jahre später die Schweden unter Erich dem Heiligen, der auf seinem Erobernngszug Alt Ladoga zu nehmen sucht, entscheidend verdrängt. 1166 wird das Erz. bisthum zu Nowgorod, lange Zeit das einzige in Rußland, gestiftet. 1169 schneidet die Erstürmung und Verwüstung Kiew's, die im Bürgerkriege der russischen Fürsten vorfällt, freilich die Verbindung mit Kon- stantinopel ziemlich ab, verschafft aber Nowgorod eine Zahl wohlbaben- der Bewohner. Die Stadt erwehrt sich nicht allein l l 70 glücklich der Angriffe des Großfürsten Andres!., sondern ihre Kolonisten gründen auch im Lande der Wotjäkeu den Freistaat BolwanSky (Wjatka), der sich 278 Jahre lang hält. Ja im Jahre 1187 streifen die Nowgoroder sogar nach Schweden bis in den Mälarsee, plündern und verbrennen Sig- tuna, verhaften die gothländischen Kaufleute in Rußland, wodurch gegen Schweden eine 13jährige Handelssperre entsteht, welche Rigas Ausblühn zu Gute kam. Darauf folgt 1201 der erste Handelsvertrag Nowgorods mit Gothland; 1198 war dieStadt cineZeitlang dem Großfürsten Wsewolod Unterthan; 1219 führte sie Kriege mit den Schwertrittern, und wir werden später sehen, wodurch die Stadt, der Hansa später so wichtig, sinken mußte, ungeachtet es ihrer Kraft noch gelang, 1240 der Mongolon und der Schwertritter sich zu erwehren. Wenden wir jetzt unsern Blick nach Dänemark. Bewohnt von einem freien, unter sich in völliger Standesgleichheit lebenden Bauernvolk, konnte in ältester Zeit von Staaten nicht die Rede sein, obgleich schon früh auf Seeland Birca als Sitz der Skioldnnger berühmt war. Erst einem Könige des Ostreiches Norwegens, Gorm dem Aelteren, gelang es, sich am Ende des nennten Jahrhunderts in Besitz Schönens, der Inseln und Jütlands bis zur Eider zu setzen. Er schlug in Ledra, dem Opfersitz auf Seeland, seinen Sitz aus und sein Geschlecht herrschte bis auf Hardeknuds Tod (1042) im steten Kampfe mit den benachbarten Ländern, in England und selbst an der heidnischen Preußenküste. Harald Die Hansa. so Dänemark. (Einl. Blatand's norwegische und englische Eroberungen sind ebenso bekannt wie die Knud's des Mächtigen. Diagnus der Gute von Norwegen folgte ihnen 1042 vermöge Erbvertrags. Auch unter ihm Wikings- und Eroberungszüge. Ihm folgten Svend Estrithson, Harald Heim Kund der Heilige, Oluf Hunger, Erik Eiegod, die kirchengeschichtlichen Könige, welche das Christenthum befestigten und den Adel aufbrachten (1047 — 1103). Dann Niels, unter dem die weltlichen Stände in's Leben traten, welchen der alte freie Bauerstand erliegen mußte, und weicher mehr mit Deutschland in Beziehung trat. Hieraus folgt das Zeitalter der Waldemare, eine Glanzperiode des Reiches. Erst Erich Einund, welcher Rügen angreift und mit Harald Kesia streitet, dann Erich Lamm mit dem Gegenkönig Olav, hierauf Svend und Knnd Magnnsson, das Kreuz tragend gegen die Wenden mit Heinrich dem Löwen und unter Lehnsherrschaft Friedrich Barbarossas, endlich Waldemar's Kriegsthaten mit seinem BischofAbsalonnach Rügen gegen Heinrich denLöwcn, gegen Norwegen, hieraufBürgerkricg gegen die Kirche und ihre Zehnten. Wal- dcmar folgt der mächtige Kund VI., welcher sich dem kaiserlichen Lehns- verband entzieht, Pommern, Wenden, Holsteiner, Dittmarsen, Lübecker bezwingt (1182 — 1202). Dann Waldemar II. der Sieger (1202 — 41), siirchtbar in Esthland und Holstein, aber durch Tücke Anderer und eigne Unklugheit unglücklich. Von nun an beständiges Sinken des Reiches, bis auf den klugen Waldemar I V., welcher das Reich wieder zusammenbringt. So lehrt ein flüchtiger Ueberblick über die Geschichte der Dänen. Nun die innern Zustände des Reiches im 11. und 12. Jahrhundert. Adam von Bremen sagt: „Die dänische Halbinsel sei unfruchtbar ; außer den dem Flusse (Eider) nahe liegenden Ländereien erscheint Alles wie eine Wüste; es ist ein salziges Land mit einer weiten Einöde." Ferner: „Während das ganze Gebiet Germaniens von tiefen Wäldern starrt, so ist doch Jütland schreckcnerregender als alle übrigen; denn zu Lande flieht man es wegen des Mangels an Feldfrüchten, zur See aber wegen der Anfälle der Seeräuber. Kaum an einigen Orten findet man es bebaut, kaum ist es für Menschenwohnungen geeignet. Wo aber die Arme des Meeres entgegenkommen, da hat es sehr große Städte." Von Schleswig meldet er: „daß es Schiffe nach Scla- vanien (Slavenland) oder Schweden oder nach Samland, ja bis nach Einl.I Slavien. 51 Griechenland (Rußland) hin entsende." Er erwähnt die Stadt Arhusan, „von wo aus man nach Fune oder Seeland fährt oder nach Schonen oder bis nach Norwegen." Auf Fune nennt er „Odense, eine große Stadt und die umliegenden kleinen Inseln reich an Feldsrüchten. Seeland, hochberühmt wegen seiner Fruchtbarkeit mit dem Königssitz Roschild (Roes- kilde), im nördlichen Theile wüst, dann gegenüber Schonen mit der Stadt Lund, voll geraubten Goldes, die Einwohner Seeraub gegen Abgabe an den König treibend und ohne Treue unter sich. Schonen ist von Anblick die sch ö n st e Landschaft Dänemarks, woher sie den Namen hat; es ist wohlgerüstet an Männern, reich an Feldftüchten, begütert an Waaren." „Die Insel Holm (Bornholm) der berühmteste Hasen Däne- mark's und ein sicherer Standort für die Schiffe, welche zu den Barbaren und nach Griechenland (Rußland) gesandt zu werden pflegen." Dies das Land, wie wir aus dem gleichzeitigen Berichte sehen, stellenweise fruchtbar, aber mehr auf den Seeverkehr hingewiesen und ihn bald in Seeraub, bald mit friedlichen Handelssahrtcn fördernd, die höchste Staatsgewalt beim Stande freier angesessner Bauern, die in Jsörn auf Seeland sich versammelten. Erst unter den Estrithiden ward der Grund zu einer kirchlichen und durch die besoldeten Truppen der Könige (Hauskerle) der einer Adelsmacht gelegt, weshalb der unter Christoph 1. (1258) schwer zu unterdrückende Bauernkrieg entbrannte. Wir werden im Verfolg unserer Geschichte aus die Einzelheiten der dänischen Geschichte zurückkommen müssen und wenden uns zu dem festen Lande im Süden der Ostsee, gewöhnlich Slavien genannt. Mecklenburg ward von den streitfertigen Feinden der Sachsen, den Obodriten, Pommern und die südlicheren Weichsel- und Oderlande bis an die Elbe hinan von wendischen und slavischen Stämmen bewohnt, seitdem ihnen das Drängen der germanischen Stämme nach Süden und Westen Platz gemacht hatte. Die Obodriten, Bundesgenossen Karls des Großen gegen die Sachsen, litten von den Dänen und als die Einheit des fränkischen Kaiserreiches und mitihr die Lehnsherrlichkeit über die östlichen Völker unterging, brach der alte Hader unter den Slaven und Franken, so wie unter den slavischen Stämmen selbst, aufs Neue hervor; nur König Ludwig gelang es 844 eine vorübergehende Zwangsherrschaft über die wilden Völkerschaften bis nach der pommerschen Küste hin zu behaupten. Die todesmuthigen 4 * Ü2 Pommern. (Einl. Mönche aus Neu.Corvey au der Weser suchten nun das Christenthum im Slavenlande zu verbreiten. Unter Ludwig dem Frommen und seinem Sohne errichteten sie aus Rügen unter den Raum eine Gemeinde, welche bis zur Mitte des 11. Jahrhunderts sich erhalten haben muß; die wüthende Reaction des Heidenthums gegen das Christenthum vernichtete um diese Zeit die Pflanzung, wie die Gründung einer lechitischen Slavenherrschast im Osten die Stellung der östlichen Völker zu den Deutschen geändert hat. Doch blieben die Preußen und Slaven zwischen Oder und Elbe, wie die Sorbenvölker im Südwesten, an politischer Thatkraft zurück und dem deutschen Eroberungsgelüste preisgegeben. Den Westen Pommerns bewohnten die Liutizer oder Milzen bis zur Oder, die zahlreichsten und kräftigsten Vertheidiger des Heidenthums, in vier Stämme getheilt. Oestlich saßen die Kassubeu, bei welchen schon im 10. Jahrhundert Colobrega (Kolberg), Gdansk (Danzig, dänischen Ursprungs), später Gelgard, dann mit dem 12. Jahrhundert Stettin, Piritz, Kamin und Usedom als Städte vorkommen. Mit Kaiser Heinrich von Sachsen beginnt die dreihundertjährige Blutarbeit, in welcher die Germanen den alten heimischen Boden von den Slaven zurück eroberten. Aber es machte sich in dieser Zeit in den Ostseeländern der dänische Einfluß geltend. Die alte slavische Handelsstadt Julin, schon im 9. und 10. Jahrhundert mit den Arabern in mittelbarer Verbindung, zog die Aufmerksamkeit Harald Blatands auf sich und er legte zum Schutz dieser ihm gehorchenden Stadt an der Mündung der Swinc die berühmte Jomsburg an, wahrscheinlich schon in den fiebenziger Jahren des 10. Jahrhunderts. Hier stiftete Palnatoke der Sagenheld gewissermaßen eine Republik geistlichen Ritterordens zum Schutz der alten heimischen Götter. Am Schlüsse des 10. Jahrhunderts fiel Vorpommern unter das Schwert des ehrgeizigen Polenherzogs Boleslav I.; er stiftete 1000 das Bisthum Kolberg und in seinen Kriegen gegen die Deutschen standen die Liutizeu auf Seiten der Kaiser bis ihre Unzufriedenheit von Konrad ll. gebändigt ward (1036). König Magnus hatte 1042 die abtrünnige, seeraubende Jomsburg zerstört und den Handel Julius vernichtet, welcher sich aber bald wiederhab und bis 1100 unausgesetzt zunahm. Im 12. Jahrhundert war Julin eine mäßig große Slaveuftadt, Pommern. Einl.) SS welche Handel mit Dänen, Schweden, Norwegern, Slaven und selbst Russen trieb, obgleich im Hetdcnthum befangen und darin bestärkt durch den naheliegenden rügenschen Nationaltempel. Hieher flüchteten sich dänische Landesfeinde und Geächtete, die heimathlichen Küsten mit Raub beunruhigend, bis Erich Eiegod der Sache durch Zerstörung Julius (1100) ein Ende machte. Zu den Angriffen der Dänen auf Pommern gesellte sich das Andringen der Polen unter Wladislav (1092); sein Kampf ward von BoleSlav IN. (1102) fortgesetzt, welcher 1107 das Land Hinterpommern, sowie das westliche unter seine Lehnshoheit brachte. Heinrich der Obodrite unterwarf, nachdem er Lübeck vor ihnen beschirmt hatte, die Ranen und Boleslav übergab den größten Theil Pommerns dem Herzog Swantopolk, dessen spätere Empörung mit Mühe 1121 unterdrückt ward. Auch Rügen und Westpommern war 1122sactisch im Besitz Boleslav's. Im Jahre vorher hatte ein allgemeiner Kreuzzug aller christlichen Nachbarfürstcn gegen die Pommern und Liutizen begonnen, welche freilich heldcnmüthig ihre Freiheit vertheidigten; allein Deutsche im Westen, Nicls der Däne vom Norden her und vor allen der furchtbare Pole Boleslav brachen in unerhörten Gräueln die Kraft des Volkes; sein Fürst Wartislav 1. unterwarf sich den Polen und trat mit seinem Lande zum Christenthum über (1121). Eigentliches Bürger- thum kann es in dieser pommerschcn Vorzeit nicht gegeben haben; die wenigen Seestädte, durch die alte historische Vermittlung mit dem Orient, ihre eigne günstige Lage und den Uebcrfluß an manchem auswärts begehrten Landesproducte angeregt, schloffen bis in's 12. Jahrhundert die Sachsen von ihrem Verkehr aus, bis die Städte derselben aufkamen; die Skandinavier trieben den nothwendigen Umtausch und hatten ihre Geltung nicht als eigentliches Handelsvolk; die Preußen und Letten hielten sich im Handel mehr passiv und, von den adeligen Polen nicht behindert, blieben die Ostseeslaven die vermittelnden Glieder zwischen Ost und West, nicht unergiebigen Zwischenhandel treibend, sich der Leinwand als Verkehrsmittel statt des Geldes bedienend. Sklaven, Salz, Fische, Holz, Honig und Wachs waren die Hanptproducte für die Ausfuhr. Im Innern war der Verkehr lebhaft, es gab zahlreiche Flnßschiffer und regelmäßige Wochenmärkte. Die glücklichen Bekehrungsreisen Otto'S 54 Pommern. (Eint. von Bamberg im Pommerlande wurden durch die Unruhen im Slaven- lande nach des Fürsten Heinrich Tode und unter der Regierung des Kaiser Lothar von Sachsen unterbrochen, allein 1128 befestigte eine neue Mission die wankenden Gemüther. Doch ward der erste pommer- sche Fürst Wartislav I. 1135 bei Anklam in einem heidnischen Aufstande ermordet, welcher seinem Bruder Natibor (ch 1153) zum Fürstensitz verhaft. Die Obodriten, Ranen, (welche in Raubzügen Dänemarks Küsten heimsuchten) und Liutizen suchten die Herrschaft der Heidengötter zu erhalten; nach einer auf päpstlichen Ruf aus Dänen und Deutschen zusammengekommenen erfolglosen Kreuzfahrt 1147, konnte erst Waldemar 1165 die Ranen demüthigen. Natibors Nachfolger, Bogislav I. und Kasimir I., mußten von Heinrich dem Löwen und Waldemar den Frieden erkaufen. 1168 ward Rügen mit Gewalt von den Dänen zum Christenthum gebracht und unter ihren Kriegszügen verblutete die Kraft des pommerschen Landes. Friedrich Barbarossa machte 1181 Bogislav 1. (f 1187) zum reichsfreien Herzog von Slavien und Pommern, welcher sich aber der Lchnsherrlichkeit des Dänenkönigs Knud (1185) unterwerfen mußte. Daraus folgt der Verfall der pommerschen Macht im Gedränge zwischen den Dänen und Brandenburgern, das Uebergewicht der letztem, die gänzliche Germanisiruug Rügens uud Pommerns und die Auflösung des Herzogthums von Ostpommern. Sambor war der erste Fürst der Ostpommern (1178 — 1207). 1209 oder 1210 nahm das später so mächtige Stralsund, vom Rügenfürsten Jaromar gestiftet, seinen Ansang und erhielt 1204 lübisches Recht, Rügen ward unter Waldemar H. ein dänisches Lehn; die Märkcr erhielten 1231 das Schutzrecht über Pommern und sogar 1250 die Lehushoheit; aber in diese Zeit fällt das Aufblühen der deutschgewordnen Städte Stettin (seit 1243 mit magdeburgischem Rechte begabt), Garz 1240, Stargard (1243), Piritz (1263). Aus klösterlichem Schutze unter niederdeutschen Ansiedlern erhob sich 1233 Greifswalde, 1249 von Wartislav mit silbischem Rechte begabt, ein wichtiger Ort für die spätere Hansa. Lübeck überfiel im Dänenkriege das im dänischen Interesse stehende Stralsund (1250) plünderte und verbrannte es. Unter Wartislav III. blühten die deutschen Städte Pommerns rasch empor, besonders seit 1254 durch Ver- Preußen. 55 Einl.j träge ihres Fürsten mit Lübeck; die Bürger trieben schon 1262 einen lebhaften Handel mit Norwegen, wo sie Handelsfreiheit genossen. Um dieselbe Zeit ungefähr entstand Anklam (seit 1251 etwa), schon 1264 eine deutsche Stadt genannt, mit lübischem Recht und mit Zollsteiheit für ihren Scehandel; ebenso Demmin (seit 1269 mit dem lübischem Rechte begabt), auch Kolberg (1255), in 'Rechtssachen dem Greisswalder Rath untergeordnet, endlich Massow und Greifenberg (1262). So wird auch in Pommern der Ausgang des 13. Jahrhunderts durch das Aufblühen deutscher steter Gemeinschaften mit selbstständigem Rechte und freier dem Handel zugewandter Thätigkeit bezeichnet. Wenn wir jetzt Preußen ius Auge fassen, so ist dieses Land schon im gramsten Alterthume Zielpunkt eines nicht unbeträchtlichen Handelszweiges gewesen. Der geschätzte Bernstein trieb kühne Kaufleute schon stich an Samlauds unwirthbare Küste oder auch zur Anknüpfung einer über Land gehenden Verbindung mit den damals (300 v. Chr. Geb.) dort wohnenden Teutonen. Der Handelszug ging vom Weichselgebiet an die Warthe, nach Krakan bis Alt-Sandeck in Ungarn und von dort am Waagfluffe über Schintau nach Carnutum, dem Waffen - und Stapelplatz der Römer. Diese Gelegenheit wurde dann benutzt, Pelzwerk und seltene nordische Thiere gegen italische Schmncksachen auszutauschen, besonders lebhaft zur Zeit der Antonine. Ein anderer Weg führte den Bernstein über die Oder - und Elbmünduug an den Rhein und nach Massilia, ein dritter über den Pregel, Peipucz, Borysthenes nach Olbia am schwarzen Meere. Die Handelsstadt Trust (Drausen), wo jetzt Elbing liegt, kennt schon der Wulsstansche Reisebericht als einen berühmten Stapelort; die Samläuder trieben zu Otto I. Zeit einen eignen lebhaften Handel nach Birca, Sigtnna in Schweden, Hedabu (Schleswig) ; Julin in Pommern und Demmin war eine Zeitlang der Stapelort für den nach Deutschland znm Kirchengebrauch bestimmten Bernstein. Später nahmen Danzig und Kulm lebhaften Antheil an dem Handel Preußens mit westlichen Ländern. In uralten Zeiten saßen am Weichselstrom die Gothen und Aestier, durch den Pregel gesondert, letztere suevischen Stammes, östlich von beiden aber in Lithauen die Veneder. Dieses sarmatische Volk drängte im markomannischen Kriege die nach 56 Preußen. (Einl. Süden ziehenden Gothen; im großen Völkersturme des 6. Jahrhunderts hatten slavische Stämme die ganze Ostseeküste besetzt, doch blieb ein Zweig der Gothen, als Withe», im Osten der Weichsel, welche sich im achten Jahrhundert mit jenen allmälig zu einer Volksgesellschaft verschmolzen haben mögen. Die folgenden Zeiten brachten Ueberfällc und Raubzüge der Dänen und das 10. Jahrhundert von Süden her die ersten christlichen Bekehrungsversuche. Im ersten Jahrzehent des 11. Jahrhunderts erst weiß die Geschichte von dem Namen der Preussen, von denen die westlichen Stämme durch den polnischen Boleslav besiegt wurden. Von da ab fortwährende Kämpfe der Preußen mit den Ma- soviern und den Dänen. Das seit dem Ansang des 13. Jahrhunderts selbstständige Masovien konnte sich ihrer nicht ohne fremde Hilfe erwehren und das führte zur Herrschaft des deutschen Ordens in Preußen. Seitdem Boleslav 111. Polen unter seine Söhne vertheilt hatte, zerfiel es in vier beständig mit einander hadernde Reiche. Kasimir der Gerechte vereinigte sie (1191) vorübergehend und zwang die Heiden - Preußen zur Tributleistung; seine Söhne Lesco und Konrad theilten unter Kämpfen gegen ihren Ohm Miecislav III. wieder das väterliche Land, von dem Kourad Masovien erhielt. Pommern war indessen unabhängig geworden; deutsche Colonisten, Johauniterritter und die Mönche des reichen Klosters Oliva förderten christlichen Glauben und Cultur. Schon im 11. Jahrhundert hatten Dänen und später Deutsche, wie wir unten sehen werden, begonnen, Livland und Estland dem deutschen Schwerte und Glauben zu unterwerfen und als Konrad von Masovien für seine unsichere Lage in dem von ihm gestifteten Ritterorden von Dobrin 1225 so wie in den Kreuzfahrten nur eine vorübergehende Hilfe zu finden wußte, rief er aus Anrathcn des Bischofs Christian den deutschen Orden in's Land. Nun begann ein systematischer Eroberungskrieg dieser Rittermönche, welche, mit Hilfe fester Burgen, Kreuzfahrten, bigotter und fehdelustiger Deutschen und mit Errichtung von deutschen Städten, in fast fünfzig Jahren (bis 1283) das ganze Heidcn-Preußeu unter ihre Herrschaft brachten und der Welt das Beispiel einer der merkwürdigsten Aristokratien gaben, die in der zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts unter dem Hochmeister Winrich von Kniprode ihren Höhepunkt erreicht hat. Preußen. 57 Einl.j Schon in das Jahr 1231 fallen die Ansänge von Thor», 1233 von Kulm. 1233 von Marienwerder, 1237 die Gründung Elbings, der Wischen Pflanzstadt an der Stelle des alten Truso, 1252 Memels, 1252 Königsbergs. Handel und Verkehr war damals nicht in der Art Privatsache, daß jeder Krämer und Kaufmann sein Geschäft in seinem eignen Hause betrieb, sondern es geschah im 13. Jahrhundert in Preußen jeder Wandel und Handel öffentlich an dazu bestimmten Orten. Die Anordnungen Thorns für Handel und Gewerbe wurden vielfach auf andere Städte übertragen. Jede nur irgend bedeutende Stadt erhielt ein Kaufhaus (merontorium), wo vorzüglich Tuchhandel betrieben und auch im übrigen Waarenverkauf auf richtiges Maaß und Gewicht gesehen wurde. Städtische Beamte führten hierbei die Aufsicht und ctwanige Klagen brachte man an das Stadtgericht. Einzelnen fremden Städten ward erlaubt, an dem Kaufhause Waarenkammern und Niederlagen anzubauen, in welchen die Waaren aufbewahrt und verkauft werden konnten, wozu der Ritterorden oft die Bürger unterstützte. Auch der Kleinhandel mit Lebcnsbedürsinssen fand in öffentlich angelegten Bänken und Buden statt, in deren Abgaben sich die Stadt oder ihre obrigkeitlichen Personen mit dem Orden theilten. Für den Kleinhandel wurden Wochenmärkte ertheilt, an denen nicht blos die Bürger, sondern auch die außerstädtischcn Handwerker ihre Erzeugnisse znm Verschleiß auslegen durften. Die von Holländern angelegten Tuchwebereien wurden vom Orden des eignen Bedarfs wegen eifrig gefördert. Schon in dieser ersten Zeit standen die Städte zu dem Auslande in vielfacher Beziehung und knüpften die ersten Fäden zu dem spätern Gewebe des Großhandels; es findet sich eine Handelsgemeinschaft zwischen Preußen, Polen, Masovien und Cujavien, auch mit Pommern, wiewohl sie bald durch harte Zollbedrücknngen oder durch Unordnungen und Willkür in der Zollerhebung, bald durch Kriege sehr behindert ward. Herzog Wladislav von Großpolen ertheilte den preußischen Kaufleuten bereits 1238 einige Zollfreiheit, und war seitdem die Straße über Gncsen, Posen und Barchin nach Guben sehr besucht, zumal als der Krieg mit Swantopolk die Handelssperre gegen Pommern zu Wege brachte. Mit Cujavien ward 1252 der Weichselhandel regulirt, was um so nöthiger 58 Llvland, Kurland, Estland. lEinl. war, als der Orden im Anfange alle seine Bedürfnisse von Außen herbeiziehen mußte. Bedeutend wurde der Verkehr Lübecks besonders mit Elbing in der 2. Hälfte dieses Jahrhunderts; die Kriegszüge der Deutschen gegen die Preußen gaben dem Handel Schwung, wozu päpstliche Legaten und Fürsten durch Anordnungen gegen das Strandrecht vielfach behilflich waren. Gegen Ende des 13. Jahrhunderts ist Elbing unter den von König Philipp I V. von Frankreich mit Handelspri- vilegien begabten Städten und der Umstand, daß Elbing unter den 15 deutschen Städten genannt wird, welche bei den unter ihren Handelsfactoren in ihren Verhältnissen mit Nowgorod entstandenen Streitigkeiten die richterliche Entscheidung des Lübecker Oberhofs anerkannten, läßt auf lebhaften Verkehr mit Rußland schon in dieser Zeit schließen. Dorthin ging namentlich ein lebhafter Bernsteiuhandel, der theils aus Rechnung des Bischofs, theils des Ordens, nach dem Orient verführt ward, sowie nach Lübeck, welches der Stapelort dieser Waare für die westlichen Länder wurde. Von einem directen Handel der Preußen mit England, Schweden und Norwegen verlautet sehr wenig. Das letzte Land, welchem hier unsere Betrachtung gewidmet sein muß, ist die livische, ku- rische und estnische Küste. „In unvordenklichen Zeiten" sagt Schlözer, „hatte einst das Finnenvolk, ein mächtiger Stamm, reich an poetischem Gefühl und sinniger Anschauung der Natur, geübt und erfahren in technischen Arbeiten, vor allem im Bergbau und in der Schmiedckunst, kampsmuthig zu Lande wie zur See, wenn nicht durch abergläubisches Zauberwesen verdummt, seine heimathlichen Höhen des Ural verlassen und war in die weiten, damals noch herrenlosen Ebenen des östlichen Europas eingezogen. Hier mochte es sich geraume Zeit ungestört ausgebreitet haben, auch wohl schon frühe nach Skandinavien übergesetzt sein und sich der Küsten der Ostsee bemächtigt haben. Da drängten von Süden herkommend slavische und germanische Stämme gegen die Finnen an und zwangen sie durch Ungestüm und Uebermacht zum Weichen. Fortan zog sich die finnische Volksmasse immer weiter nach dem äußersten Norden zurück und in die verlassnen Sitze derselben rückten im Osten die Slaven ein, während Skandinavien den Germanen anheimfiel. Das geschah zu einer Zeit, von der nur Mythe und Sage zu Livland, Kurland, Estland. 59 Eint.) reden weiß." Doch finden sich später noch in den alten Sitzen der Finnen am baltischen Gestade vereinzelte Ueberreste derselben, wie die aus dem Gesammtnamen Acstier auftauchenden Kuren, Liven, Letten, Lit- thauer und der mächtigste Stamm der Esten. Diese lebten in freien Gemeinwesen unter Stammesältesten, ohne erbliche Könige, oft behelligt von abenteuerenden auf dem Austurwege, über den Ladvga - und Jlmm- see Düna- aufwärts nach Mikligard (Byzanz) ziehende» Kriegern und von Handelsleuten Skandiens oder den Kriegsfahrten der Dänenkönige, unter denen Erik schon im 11. Jahrhundert am finnischen Meerbusen eine Abtei gestiftet haben soll. Im 13. Jahrhundert aber gründet Walde- mar, auf der Stätte der alten Liudanissa, Reval und nennt sich Herzog von Estland, nach diesem zweifelhaften Besitzthume. Von Osten her aber drängt mit eigner Zähigkeit die russische Macht; schon 1030 gründet Großfürst Jaroslav die erste Zwingburg Juriew (später Dor- pat) am Embachuser und treibt Tribut ein. Au die Stelle der Kiew'schen Macht traten nach deren Zersplitterung die kräftigen Gemeinwesen Nowgorod , Pleskow und Polozk. Auch der deutsche Einfluß machte sich zur KreuzzugSzeit hier geltend; am einsame» Dünaufer erhob sich des Scgeberger Mönchs Meinhard Kirche, mit Hilfe nach Livland fahrender ' Kaufleute, deren Verkehr mit dem Lande jährlich zunahm. Meinhard gründete 1186 die erste Taufkirche 6 Meilen von der Dünamündung zu Weskola und ihr Erbauer wurde 1188 der erste Landesbischof. Aber mit der milden Persönlichkeit des Priesters schien die Pflanzung absterben zu wollen; der 1198 unternommene Kreuzzug brachte seine nachhaltige Wirkung. Der neue Bischof Albert, von Junocenz III., den Dänen, Friesen und Normannen unterstützt, besiegte die Liven, gründete am rechten Dünaufer den Bischofssitz Riga, ein freies Gemeinwesen, durch russischen und gothländischen Verkehr, durch Kolonisation aus seinen eigentlichen Mutterstädten Bremen und Lübeck gehoben. Zum Schutz und zur Ausbreitung des Christenthums stiftete Atbert l 202 den Orden der Schwertbrüder, welcher am lieblichen Goiwaufer (Na) auf Burg Wenden hauste; von Lübeck her strömten die Fürsten, Grafen und Edlen Sachsens, Westphalens und Frieslands zur Bändigung und Bekehrung der streitfertigen Liven »nd schon 1206 war das Land christlich. 60 Livland, Kurland, Estland. sEinl. Nun begannen die Kämpfe mit den schlauen unermüdlichen Russen und Litthauern, welche 1212 dem Lande entsagen mußten. Seit 1208 be- ginntder Streitdcr Schwertritter mit den nördlicher wohnenden heidnischen Esten, welcher 1217 seinen ersten Rnhepuukt in der Unterwerfung Rotaliens, Hamens, Saccalas nnd Uganuiens findet. Da fallen die eifersüchtigen Nachbarn, die Russen, Waldemar II. und Johann von Schweden, über die neue Pflanzung her. Der Dänenkönig gründet 1219 an der Stelle der alten Lindanissa die Dänenstadt Reval und sucht von dort auS im Osten den Traum seines großen Ständischen Reiches zu verwirklichen; die Ritter werfen an der Embach das Russcn- heer; aber Bischof Albert sieht sich genöthigt, gegen den übermächtigen dänischen Freund, wie gegen den eifersüchtigen Bremer Erzbischof, bei der römischen Curie Hilfe zu suchen. Er mußte dem Dänenköuig huldigen; aber 1221 drohten die Rigaer ihre Unabhängigkeit mit eigner Macht zu schirmen und so blieben nach dem 1222 auf Oesel geschlossenen Vertrage Jerwen, Wirrten, Harrten, Reval, Rotalien und die Wyk in dänischen Händen. Aus Anregung der Oeseler erhoben sich aber in demselben Jahre die heidnischen Esten im Bunde mit den lauernden Russen gegen die Dänen und das Christenthum; indessen sie mußten der stürmischen und erfahrenen Kriegskunst der Deutschen weichen, die Kraft des Volkes sank mit seiner Hauptveste Targa oder Jurjew und ganz Ugan- nien war der Preis des Sieges. Bald darauf fällt auch Reval mit allen dänischen Besitzthümcrn in die Hände der Schwertritter, welche 1227 Oesel eroberten, die Lithauer schreckten und Rußlands Fürsten zwangen, mit den Rigaern fortan die handelsfreundlichsten Verhältnisse zu hegen (1229). AIS 1234 Wilhelm von Modena auf seiner zweiten Legationsreise nach Livland kam, waltete dort mit Kraft der Ordens- meister Volquin, welcher nach vielen Siegen dem Orden eine neue Stütze gegen die mächtig anstrebenden Lithauer in der Verschmelzung mit dein deutschen Ritterorden zu verschaffen strebte, zumal ihn gleichzeitig die Dänen von Reval her bedrängten. Sein Heldentod 1236 und die gleichzeitige Bedrängniß der livischcn Kirche brachte den Plan zur Reise und Herrmann Balk kam als Landmeister des deutschen Ordens nach Livland; doch-blieb die dänische Herrschaft auf die nächsten 100 Jahre Zweck des Buchs. 61 Einl.s im vertragsmäßigen Besitz von Reval, Wirrien und Hamen. Erst 1334 mußte der Statthalter zu Reval die Stadt, welche er nicht behaupten konnte, den livländischeu Rittern antragen und 1347 ward gegen 19,000 Mark Silber jedes Recht der Dänen aus Estland an den Deutschmeister abgetreten, welcher seinerseits die Provinz für 20,000 Mark an den livländischeu Heermeistcr übertrug. Das Nähere über dieses Verhältniß Livlands zuDcnischland kann hier nicht weiter ausgeführt werden, abgesehen von gelegentlich im Verfolg unserer Darstellung einzuflechtenden Erwähnungen und wir müssen unsere Leser aus des kundigen Professor Wurm ausgezeichnete Arbeit: „Eine deutsche Colonie und deren Abfall" hinweisen, wo mit der jenem Schriftsteller eigenthümlichen Belebtheit und so gründlichen, wie begeisterten Forschung erwiesen wird, daß die nordischen Seestädte, Lübeck, Bremen, einen sehr großen, wenn nicht den größten Antheil daran hatten, die Ostseeküsten der russischen Geistes- und materiellen Knechtschaft zu entziehen und sie den freundlichen Culturbildern deutscher Gesittung entge- genznsühren. Nach Durchwanderung der Vorgeschichte des gesammten Ostseegebietes wenden wir uns jetzt zur Hauptaufgabe: zu schildern wie der hier seine Geburtsstätte und seinen Tummelplatz findende Hansabund entstand, seine staunenswerthe Macht und Höhe erreichte und endlich den modernen Einflüssen neuerer Zeiten erlag. Wir sehen aus kleinen Kaufmannsgesellschaften und spärlichen Städten in Noth und Bedrängniß zu selbsteignem Schutz den Bund erwachsen, sich in nothgebotner Fehdelnst kräftige, unzählige Privilegien erwerben, über einseitige Monopolisirung des Handels die innere, freilich schwierige, Organisation hintansetzen, noch einmal in den Heldenanstrengungen einzelner Kraftmänner aufstre- bc» und dann in innerer Wirrniß, falscher eigner Politik, den mächtigen Feinden erliegend, das Loos jeder deutschen Einrichtung theilen: zwar groß im Einzelnen, aber verfehlt in der Hauptsache! Der Kainsfluch des deutschen Separatismus ist kein gestriger, er läuft durch unsere ganze Geschichte, die eben deshalb nur höchst vorübergehend eine nationale ist, weil ihr der Schlemihl'sche Schatten fehlt, der verkauft ist für die hohe geistige Begabung der Weltintelligenz. Möchte doch die 62 Zweck des Buchs. sEinl. Zeit nahen, wo der Deutsche, weniger seiner centriftlgalen Richtung folgend, mehr seine Riesenkräfte nach Innen, auf das Nächste, wirke» läßt! So wird denn auch diese Geschichterzählung keine freudige, wohlthuende werden; nur in einzelnen Momenten und nur bei Einzelnen werden wir Großes und Gediegnes erblicken, wie denn unser ganzes historisches Leben aus Einzelthaten bestand; im Allgemeinen ist auch diese Erzählung nichts Anderes, als die Erwähnung der so vielen Gelegenheiten, wo des Weltgeistes Ruf an die Deutschen erging, sich das eigne sturm- feste Haus zu bauen, aus sich heraus zu organisiren, statt von Außen Eingesogenes zu verarbeiten, wo aber eben so oft ein taubes Ohr, eine geschwätzige Zunge, eine faule Hand und ein krummer Rücken gefunden wurden. Oder sollte die Vorbildung zum Föderalismus ihre eigenthümliche Zukunft heranbilden? — Gern bescheiden wir uns, nicht wesentlich Neues zu liefern; neben einem Sartorius, Lappenberg und so vielen Ausgezeichneten ist das fast unmöglich, es sei denn, man überschreite den Umfang des hier gezognen Kreises; haben wir Lesbares und zwar mit der Anziehungskraft geliefert, daß unsern Lesern die Neigung zum weiteren Befragen jener großen Forscher erwacht, dann betrachten wir unsere Aufgabe als gelost ! Erster Abschnitt. Der Verein niederdeutscher Kaufleute und Städte im zwölften Jahrhundert bis 1370. Erstes Kapitel. Entstehung solches Vereins von Kaufleuten im Auslande im 12. und Ausbildung desselben während des 13. Jahrhunderts. ?)ie deutsche Nation, haben wir oben gesehen, war keineswegs wie ihre westlichen und östlichen Nachbaren geneigt, sich unter der Einherr- schüft von Erbfürsten in ein gemeinsames Band zusammen zu begeben; nur Aehnlichkeit der Sitte, Gleichheit der Sprache und des Glaubens, loser Lehnsverband vieler geistlicher und weltlicher kleiner Fürsten hielt sie zusammen in einem oft nicht mehr als föderirten Wahlreiche. Aehn- lich wie in Italien, führte dieser Mangel an Staatseinheit in den Städten des nördlichen Deutschlands zu Vereinigungen, wo der kräftige Bürgersinn selbst den Schutz des Erworbenen übernahm und gerade die Zersplitterung des Landes in viele kleine Herrschaften begünstigte. Wie in Italien das Aufblühen der Städte, namentlich der nördlichen Seestädte, die christliche Lehre, Sitte und Cultur im regsamen Handelsverkehr in unwirthbare Gegenden trug, fand der thätige Kaufmann daheim im heimischen Gesetze den ihm unentbehrlichen Frieden; die zu seinem Betriebe erforderliche Rechtssicherheit machte den Wunsch rege, das angeborne Recht mit in die Fremde zu tragen, und gar bald entstand der gewissermaßen völkerrechtliche Satz des Mittelalters, daß, abgesehen von dem grade vorliegenden Landesrechte, jeder 64 Verkehr der Kaufleute und Städte. sl. Abschnitt. Freie nach dem Rechte seiner Heimath zu beurtheilen sei. Beim wandernden Kaufmann wäre dieser Grundsatz unausführbar gewesen, wenn nicht die Autonomie ihm geworden wäre, Streitigkeiten unter Kaufleuten verschiedener Herkunft nach einem sich bildenden Gewohnheitsrecht des Standes zu entscheiden. Das Bedürfniß gegenseitigen Beistandes gegen Elemente und Menschen einte wie in den Factoreien Südeuropas zu gewissen Vereinigungen und Gesellschaften, deren Nothwendigkeit namentlich durch die rechtlichen Verhältnisse ihrer Mitglieder bedingt ward. Ost mußte, durch die Mangelhaftigkeit der Rciseapparate und die Kürze des Sommers im fremden Lande überwintert werden, wo nicht allein Todes-und Erbfälle Streitigkeiten hervorriefen, sondern auch Morgensprachen, Casse, Begräbnisse, Kirche, Lagerhäuser, Brük- ken zum Landen der Waaren und Wohnungen für die Zurückbleibenden ein Zusammentreten derselben unter Aelterleute herbeiführten, die, der fremden Zolltarife und Haudelseinrichtungen kundig, die klebrigen vertraten. Die gemeinsame Rechtspflege nach mitgebrachten Normen durch selbstgcwählte Vorstände ist fast überall von höherem Alter, als andere gemeinsame Anstalten. Sehr zu beachten sind hier die Gilden der Kaufleute in ihrer Heimath. Nach Hüllmann entstanden diese Gilden der Kaufleute aus dem Bedürfniß sachkundiger Schiedsrichter in Handelsstreitfällen. Diese Sachverständigen hießen 6»pitularii, Oonsu- Ivs, 8o»bim, veosni. So in Ravenna 953 und 959 ein 6sxi- tularius der Kaufmannschaft, die Behörde selbst Onpitulum, aus der Kirchenverfassung entlehnt, wie in Toulouse die Mitglieder des Bürgerrathes Ospitouls, so 6on8ulo8 der Kaufleute in Ferrara und Bologna 1194, in Lucca 1182, wie zu gleicher Zeit in Florenz, Bergamo, Mailand. In Bergamo wurden sie znm Behuf der Handelsgerichtsbarkeit aus der Mitte der Kaufmannschaft, 4 an der Zahl gewählt und jährlich erneuert, mit unentgeltlicher Amtsverwaltung. Aehnliche Einrichtungen finden sich in Bologna seit dem 10. Jahrhnndert, in Baree lona seit 12/9, in den 8, so verstand er nicht, „die Besiegten durch einen bessern Zustand, als der vorhergehende war," an sich zu fesseln; die Vortheile kamen nur den Großen zu Gute, das Volk blieb arm und zertreten, wie bisher. Die Städte dagegen gaben wenigstens den Ihrigen den Glauben, daß sie frei mit entschieden über das Schicksal des Gemeinwesens; die edlen und gemeinen Bürgern waren waffengeübt, ihre Schiffe zu Kriegs- und Friedensfahrten gleich . tauglich und bei dem kindlichen Zustande der Belagerungskunst reichte in Unglücksfällen das Bewußtsein, für Alles und das Letzte zu kämpfen, hin. dem Geschlagnen hinter den ragenden Stadtmauern Schutz und Muße, um aus Abwehr zu sinnen, zu verschaffen. Die Lage des dänischen Staates und die Verhältnisse und Kampfe Lübeck's mit demselben sind hier vor Allen in's Auge zu fassen. Nach dem Tode des großen ersten Waldemar, des Schreckens der Wenden (1182), welcher das Reich zuerst aus seinem tiefen Verfall zu äußerem Ansehn und innerer Ordnung wieder erhoben hatte, stieg unter Knut I V. durch den kriegerischen Bischof Absalon das Ansehn der Großen und der Geistlichkeit zusehends, welche beide Elemente nicht ermangelten, den Grund zur spätern Zerrüttung des Staates mit zu bauen, insofern sie Hand in Hand mit der Königsmacht den Stand der freien Bauern beeinträchtigten und vernichteten. Waldemar II., der Sieger Mannt, gewann ganz Holstein den Schauenburgern ab, beherrschte Pommern, Rügen, Meklenburg, eroberte Oesel, Estland, Kurland, Livland und erweckte dadurch den Haß wie die Furcht der norddeutschen Dynasten, die, was sie mit Waffengewalt nicht erlangen konnten, mit Hinterlist erstrebten. Als der schweriner Gras den König gefangen nahm, empörten sich alle unterworfene Fürsten und Dynasten, denen sich auch Lübeck nachgedrungen anschloß, uneingedenk der mannigfachen Begünstigungen der Stadt durch Waldemar. Die norddeutschen Fürsten pflanzten, die günstige Gelegenheit mit paßlichem Scheine bedeckend, das Reichspanier aus und nicht Lübeck's Freiheitsliebe, wie die bunte Sage erzählte, sondern die Ländersucht Herzog Albert's von Sachsen, unter den die Stadt gestellt ward, machte sie frei. Die Lübecker waren klug genug, sich den 78' Der Bund gegen Dänemark. jl. Abschnitt. im Zoll, Handel und in der Heringsfischerei begünstigt, jedoch 1293 zu Wismar von den Seestädten dafür ausgeschlossen. Aber der Friede wurde nicht gehalten, der König klagte schon im nächsten Jahre über die Seeräubereien der Städte, die Städte über die ausbleibenden Entschädigungsgelder, weshalb sie, Frist gewährend, 1288 von allen Abgaben bei dem Heringsfang befreit wurden und 1294 ward der kalmarische Friede nochmals bestätigt. Hamburg hatte sich neutral verhalten, erhielt deshalb 1296 besondere Privilegien vom norwegischen Könige und 1298 scheinen auch die Städte den Rest ihrer Schadensforderung, obwohl theilweise in Waaren, von den Norwegern erhalten zu haben. Es ist mehr als wahrscheinlich, daß Bremen und Hamburg anfangs mit einiger Eifersucht den steigenden Einfluß Lübeck's betrachteten, aber das gemeinsame Interesse des städtischen Handels zog sie unwiderstehlich in den Bund der Ostseestädte gegen Dänemark. Denn dieses Reich blieb der gefährlichste Gegner der städtischen Handelsinteressen, trotz aller seiner inneren Verwirrung und durch sie veranlaßten Ohnmacht; Liv- und Estland hingen wenigstens zu Zeiten von ihm ab, es beherrschte die Sund- und Belt-Paffage, Rügen, Vorpommern, besaß die für den Heringsfang wichtigste schottische Küste und war noch immer die erste nordische Seemacht. Zur Schwächung derselben trug die Vereinigung des livländischen Schwert- und des deutschen Ordens, wodurch der Einfluß Dänemarks aus die östlichen Küsten mittelst des wachsenden der Deutschen mehr neutralifirt wurde, sowie die zum Theil schon geschilderte Zerrüttung Dänemarks sehr viel bei. An dieser durch geheime Verbindung mit geistlichen und weltlichen Großen im Geheimen vielfach gearbeitet zu haben, wird namentlich Lübeck mit Recht vorgeworfen; mit großer Schlauheit wurde kein Geld gespart und beständig aus der Lauer gelegen, aus jeder Verwicklung irgend einen Nutzen für den Handel zu ziehen und so kam es, daß allmälig die Stadt stillschweigend für das Haupt der norddeutschen Städte angesehen wurde. 4. Kap.) England und die Niederlande. 79 Viertes Kapitel. Die Vereine norddeutscher Kaufleute in der Fremde und der Städte selbst bilden sich während der Zeit von 1300 bis 1370, der großen Städtefehde mit Waldemar III., mehr aus. Richten wir zuerst unsern Blick auf England. Hier besaßen in London und an anderen Orten die Kaufleute der deutschen Hansa oder die Hansabrüder eine Gildehalle, ohne daß eines Hansabundes der Städte, als solcher, officiell gedacht wurde. Sie hatten einen londoner Bürger zum Aeltermann, waren unabhängiger von ihren städtischen Obrigkeiten in der Heimat, als die in andern Ländern bestehenden gleichartigen Vereinigungen,. ohne daß es an einer gewissen Verbindung mit den Städten gefehlt hätte, um ihren Beschlüssen die gehörige Wirkung und Ausführung zu verschaffen. „Es bildet sich der Verein der Städte und dessen Macht und Einfluß; aber er ist noch keineswegs so vollendet, daß die Selbstthätigkeit der Hansa in England dadurch aufgehoben wäre." Die Vereinigungen wandten sich gewöhnlich an die Städte oder städtische Vereine mit der Bitte um Aufrechthaltung und Geltendmachung der gefaßten Beschlüsse. In den Niederlanden hieß in dieser Zeit der Verein norddeutscher Kaufleute zu Brügge und anderer Orten nie Hansa, sondern gemeine Kaufleute oder Kaufleute aus dem römischen Reiche Allemannien. Merkwürdig ist ihr Bundesbeschluß vom Jahre 1347 zu Brügge: sie theilten sich in Drittel, das erste umfaßt die Kaufleute aus Lübeck, den wendischen und sächsischen Städten, das zweite die aus Westphalen und Preußen, das dritte die eingebürgerten Deutschen aus Gothland, Livland und Schweden, welche Einrichtung später auf den Bund der Städte übertragen ward. Auch in Nowgorod, Schonen und Norwegen ist nur von einer Hansa einzelner Städte die Rede. Indessen wurden diese Vereine immer abhängiger von den aufblühenden Städtebünden, sowohl die in Skandinavien, wie die zu Nowgorod, welche sich Wisby und Lübeck mehr unterordneten und von letzterer Stadt sogar eine neue Ordnung empfingen. Die Städteverbindungen dauerten fort, insbesondere die der sich immer mehr der Suprematie über den Ostseehandcl bemeisternden wendischen und 80 Tagfahrten. fl. Abschnitt. Seestädte, welche auch an der Spitze der einzelnen Städtevereinigungen Niederdeutschlands standen, ohne daß wir gerade urkundliche Spuren darüber finden, die älter wären, als der Anfang des 14. Jahrhunderts. Bemerkenswerth ist die Behandlungsweise der mit Flandern ausgebroch- nen Zwistigkeiten abseilen der Städte: Lübeck lud, in Uebereinknnft mit den benachbarten Städten, die Westphalen's, Sachsens, Wendenland's, der Mark, Polen's, Gothland's nebst Osnabrück und Riga zur Beschickung einer Tagfahrt ein, um die flandrischen Mishelligkeiten beizulegen. Obgleich der Name Hansestädte dabei und vor 1330 überhaupt nicht vorkommt, so mag er doch lange schon in den Ostseestädten für diejenigen Städte gebraucht worden sein, deren Bürger an den Hansen oder den Handelsgesellschaften im Auslande Antheil hatten. In der Versammlung von Abgeordneten vieler Städte, welche 1358 in Lübeck stattfand und in welcher Lübeck, Rostock, Goslar, Stralsund, Wismar, Braunschweig als Glieder des Drittels der Kaufleute des römischen Reiches von Allemannien von der deutschen Hansa, die zuBrügge sich aufhielten, erschienen, ward zugleich in Bevollmächtigung abseiten anderer Städte desselben Drittels wie der preußischen Städte beschlossen, wegen des Unrechts, das dem gemeinen Kaufmann der Allemannien von der deutschen Hansa in Flandern widerfahren, den Verkehr mit diesem Lande, abseiten der Städte sowie der Kaufleute der deutschen Hansa, zu verbieten, bei Strafe der Ausstoßung und der Entziehung des deutschen Rechtes. Wahrscheinlich hatte man sich hierbei der Zustimmung der beiden andern Drittel, des westphälischen und des gothländischen, versichert oder zweifelte doch nicht an derselben. Die aristokratische Vorherrschaft der bedeutenderen Seestädte war sichtbar genug, ohne daß man Mittel gehabt hätte, widerstrebende Drittel oder Städte mit Gewalt zur Ertheilung ihrer Genehmigung für die von den Vorstädten veranlaßten Beschlüsse zu nöthigen. Uneinigkeiten waren häufig und nur zu erklärlich aus den divergirenden und isolirten Interessen der einzelnen Städte: die östlichen hatten ein größeres Interesse an dem skandinavischen, russischen und livischcn Handel; Bremen hatte mehr den Weser-, Hamburg den Elbverkehr im Auge; Köln mit den holländischen, seeländischen und friesischen, sowie die angesehenen sächsischen und westphälischen Städte wandten sich mehr 4. Kap.s Vereinigungen einzelner Städte. 81 dem Verkehr mit Flandern, Holland und England zu, ohne deshalb freilich den Ostsechandel ganz aus den Augen zu verlieren. Nur die wendischen Städte, mit Hamburg und Bremen, bewahrten sich eine weitergehende Ueberschau und Umsicht und wurden schon dadurch die Häupterdes Bundes. Die Unterwerfung einer angesehenen widerwilligcn Stadt unter die Bundesbeschlüsse war durch Ausschluß aus der Hansa nur dann möglich , wenn durch diesen die Stadt, wie Bremen 1358, zu sehr an ihrem Verkehr Schaden nahm. In die letzte Hälfte des 14. Jahrhunderts fallen mehre allgemeine Versammlungen von Abgeordneten der Hansestädte, so 1357 zu Lübeck, 1358 zu Rostock, wegen der flandrischen Differenzen, von Hamburg, Wismar, Rostock. Stralsund, Grcifs- wald, Anklam, Demmin und Lübeck beschickt, wo eine Versammlung aller zur Hansa gehörigen Städte in Rostock für das folgende Jahr beschlossen ward. Lübeck lud dazu durch Boten die sächsischen, westphälischen, preußischen, livländischen Städte nebst Gothland und Köln ein und Rostock die 11 bedeutendsten märkischen Handelsstädte; alles Beweise, daß der Einfluß der Städte immer mehr Raum gewann über die Vereinigungen der gemeinen Kaufleute, obgleich es an schriftlichen Ueberlieferungen aus den Verhandlungstagen noch fehlt. Daneben kommen indeß immer noch Vereinigungen einzelner Städte und Beschlüsse solcher Vereinigungen vor, die verrathen, daß sich die einzelnen Städte einen großen Theil der Autonomie in Handelssachen bewahrt hatten, z. B. 1360 zwischen Hamburg, den fünf wendischen und zwei pommernschen Städten ein Schutz- und Trutzbündniß auf 3 Jahre, Verabredungen über Handelseinrichtungen und Schuldenwesen der Bürger. Dieses Streben nach einseitiger Verfolgung von Einzelvortheilen und augenblicklicher Befriedigung des Handelsegoismus mußte vom großen Hansabunde immerdar geschont werden und verursachte, daß er nur sehr allmälig erstarkte, wie denn auch das geschilderte Benehmen der Städte einen großen Antheil am Ruin des Bundes gehabt hat. Die Hansa. 6 82 Fehden mit Dänemark. st. Abschnitt. Fünftes Kapitel. Fehden der verbündeten norddeutschen Städte mit den skandinavischen Mächten zur Erweiterung ihres Einflusses, zur Begründung ihrer Handelsherrschaft und zur Anerkennung ihrer Verbindung unter der Benennung Kaufleute und Städte der deutschen Hansa. Der edle, redliche Erich Menved, welcher von 1286 — 1319 regierte, verdiente ungeachtet seiner Prachtliebe und Kriegslust ein besseres Loos, als sein Leben im Kampfe mit der Geistlichkeit, dem aufrührerischen Adel und einem natürlichen Bruder hinzubringen; er bewies, wie gefährlich Dänemark, selbst in seiner beispiellosen Zerrüttung, unter einem nur halbwegs energischen Herrscher für die Freiheit und den Handel der Hansastädte werden konnte. Er machte Meklenburg zum Lehen, besiegte die Mörder seines Vorgängers, welche friedlos, von Norwegen unterstützt, die dänischen Küsten und Inseln mit barbarischer Seeräuberwuth verheerten. Als Rostock sich auflehnte, bezwäng es Erich durch eine Zwingburg an der Warnow und gab die Stadt (1302) dem Herzog Heinrich von Meklenburg zu Lehen, gelangte zur Lehnshoheit über Pommern, Stettin und seine Uebermacht veranlaßte, daß das mächtige Lübeck sich 1307 gegen Tribut auf 10 Jahre und zwar so in seinen Schutz begab, daß er Lübeck's Herr wurde, wenn das Reich es genphmige. Der König ließ dafür sogar den Handel der Lübecker mit seinen Feinden zu, stellte jene mit den eigenen Unterthanen gleich und der Vertrag dauerte im Ganzen 14 Jahre. Außerdem gewann er die Erbanwartschast auf Rügen. Als Rostock 1311 einer Versammlung von zwanzig Für- sten und vielen 100 Rittern die Thore schloß, faßten diese insgesammt den Plan, die freien städtischen Gemeinschaften an der Ostsee, namentlich Rostock, Wismar, Greisswalde und Stralsund, zu unterjochen. Zwar verwüsteten die Städte in Raub und Brand die dänischen Küsten und Rostock zerstörte die dänische Zwingburg, allein der König bezwäng diese Stadt wie auch Wismar. Vor Stralsund, das, klüger als die Schwester, städte, sich Hilfe vom benachbarten Landadel und den brandenburgischen Markgrafen verschafft hatte, veruneinigten sich die Fürsten und es gelang der Stadt 1318, unter sehr vortheilhaften Bedingungen unter dänischen 5. Kap.) Christoph H. 83 Schuß zu kommen. Der 1309 mit Norwegen geschlossene Friede war für Dänemark unvortheilhaft und verwickelte es in einen schwedischen Throustreit. Mit des Königs Tode zerrann überdies alles Gewonnene: Rostock wurde erbliches meklenburgisches Lehen, um einen Theil der Kosten für die Stralsunder Unternehmung zu erschwingen; das Schutzrecht über Lübeck erlosch, die Kosten der Markgrafen verschlangen den Rest der Einkünfte des durch Lehnsertheilungen geschmälerten Krongutes. Füneu, Lollaud, Falster, Arröe, Krongüter in Laaland, Blekingen, Jüt- land, ganz Schonen verpfändet, Nordhalland verloren, Langeland weggegeben, wie Südhalland und Samsöe, dazu brennender Zwist mit der Geistlichkeit, das Land verheert und ausgesogen und von Abgaben erdrückt, das war der Zustand des Reiches, als Erich Menved starb. Dazu kam noch, daß in demselben Jahre (1319) die norwegische mit der schwedischen Krone in eine Hand kam und Christoph II. (1319 — 32 l, ein König ohne Wahrheit und Ehre, vom Adel auf eine beschränkende Handfeste erwählt, in dem holsteinischen Grafen Gerhard einen , überlegnen Gegner fand. So konnte kein ernster Gedanke der Fürsten auskommen, die städtischen Gemeinheiten zu unterjochen, ungeachtet das Verfahren Erich Menveds zeigte, wie unpolitisch der lose zusammenhängende Bund verfuhr. Als Christoph II. eine Schätzung von Geistlichen und Weltlichen zur Schuldentilgung verlangte und Südjütland antastete, erhob sich der Landesadel im Bunde mit Gerhard von Holstein siegreich gegen ihn und der König mußte nach Rostock fliehen. Der junge Waldemar IH. ward Gegenkönig. Selbst als dieser wieder abdankte, behielt Christoph >l. nur Skanderborg, einen Theil von Lolland und einige Besitzungen in Estland; alles Andere war in den Händen des Adels und Gerhards des Großen von Holstein. Die fortdauernden Fehden gingen auf die dänischen festländischen Besitzungen über, die Städte Anklam, Demmin, Stralsund und Greifswalde fochten für Christoph und seine Vasallen. Dieser suchte bei Lübeck und Rostock Hilfe und gegen große Handelsfreiheiten (1328) brachten sie es durch Unterhandlungen dahin, daß die dänischen Großen den Titularkönig Christoph zuließen. So erreichten die Städte freies Feld für ihre Absichten in dem ganz zerfallenen dänischen Reiche. 6 84 Waldemar Atterdag. (t. Abschnitt. Magnus Smäk, welcher 1319 die Kronen Schwedens und Norwegens vereinigte und sogar Schonen erwarb, mithin zu einer für die Hansa bedrohlichen Macht heranwuchs, versuchte den Städten ihre großen Handelsprivilegien zu entziehen, allein der unglückliche Krieg mit den Russen und Dänen, der päpstliche Bann, der schwarze Tod und der Krieg mit seinen Kindern wie mit dem Adel beider Reiche, brachtenihndahin, die im Trüben fischenden Städte Lübeck Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsund und Greifswalde durch Ertheilung sehr vortheilhafter Privilegien zu gewinnen (1343). Als Magnus aber, um stch Luft zu machen, Schonen, Halland und Blekingen nebst Oeland und Gothland heimlich an die Dänen abtrat, empörten sich alle seine Unterthanen gegen ihn und machten seinen Sohn Hakon (1361) zum König. In Dänemark, welches förmlich unter die Großen, zumal unter die beiden Grafen von Holstein, König Magnus und Herzog Waldemar vertheilt war, herrschte von 1333 — 40 völlige Anarchie, aus der wir nur die kräftige Wallung Gerhards herauskennen. Nach dessen Ermordung hob man Christophs jüngeren Sohn Waldemar Atterdag (1340 — 75) auf den Thron, einen Mann, der darin sich auszeichnete, daß er mit unzerstörbarer Geduld für Alles die rechte Stunde abwartete. Sein Streben ging zunächst dahin, mit Ausgeben der fernen schwer zu behauptenden Provinzen das eigentliche Stammland Dänemarks wieder zu consolidiren. Estland wurde nach langer Fehde an den deutschen Orden verkauft (1347), Nordjütland, Seeland, Fühnen, Lolland und Falster dauernd gewonnen, und die aufrührerischen jütischen Edeln und Bauern besiegt (1360). Dann, als Magnus Smäk Walde- mar's Hilfe gegen seinen Sohn Erich nachsuchte, erlangte der dänische König Schonen, Halland und Blekingen wieder, eroberte Oeland und Gothland und zerstörte (1361) das berühmte Wisby, vor dem 1800 deutsche Bürger den Wehrtod starben. Das weckte die Städte, welche so lange unter der Hand, durch heimliche Unterstützung seiner Gegner, gegen Waldemar gewirkt hatten; die Schweden erhoben sich gegen ihn; sie, die Grafen von Holstein, Herzog Waldemar von Südjütland und Herzog Albrecht der Aeltere von Mecklenburg schlössen ein Bündniß mit den Hansestädten (1361). Diese 5. Kap.) Dänische Wirren. 85 hatten großen Verlust durch Wisby's Untergang erlitten und gedachten ihre Schwesterstadt zu rächen. Geführt von dem Grafen Heinrich von Holstein und dem Mischen Bürgermeister Johann Wittenburg eroberten sie Oeland und Gothland zurück und verdrängten die dänische Flotte, wurden aber, als sie auf der feindlichen Küste landeten, Plötzlich über» fallen und mit Verlust auf ihre Schiffe zurückgetrieben, was Wittenburg mit seinem Kopfe büßte. Dennoch behielten die Städte zeitweilig den Zoll von Helsingör, die Insel Oeland, letztere von den Königen Magnus und Hakon als Garantie für große Handelsfreiheiten verpfändet, und 1362 — 65 mußte Waldemar mit ihnen auf 6 Jahre einen Frieden schließen, der ihnen wenigstens ihre Handelsprivilegien sicherte, da die beiden nordischen Könige sich wegen König Hakon's Vermählung mit der dänischen Margaret!)« Dänemark wieder zuneigten und sie von ihnen nur flau unterstützt wurden. Zur Vergeltung brachten die Intriguen der Städte es dahin, daß die Schweden Magnus und Hakon absetzten und statt dessen den Verbündeten der Hansa, Herzog Albrecht den Jüngeren von Mecklenburg, wählten (1363). Es folgte ein neues Bündniß zwischen den Städten, Holstein, Mecklenburg und Schweden und als dazu noch der jütische Adel sich gegen Waldemar auflehnte, verließ dieser das Reich, um außer Landes Hilfe zu suchen. Diese sagten der^Papst und Kaiser Karl der IV. zu; aber die Städte schloffen 1369 zu Köln in größerer Anzahl als je, von Livland bis nach Holland hinein, einen Trutzbund gegen Waldemar und Hakon und standen in gemeinsamer Gefahr treulich zusammen. Waldemar suchte mit seinem geretteten Geldvorräte in Deutschland Hilfe zu werben, allein er brachte nichts davon, als papierne Befehle des ohnmächtigen deutschen Kaisers. Der dänische Reichsverweser Henning Pudbus vermochte dem Andränge der Feinde seines Reiches nur anfänglich und schwach zu widerstehen , obgleich die städtischen Verbündeten durch ihre Uneinigkeit ihm Vorschub leisteten. König Hakon von Norwegen bedrängte den König Albrecht, worauf aber die Städte die norwegischen Küsten verheerten, Kirchen und Klöster plünderten, Städte in Asche legten, fünfzehn Kirchspiele, zweihundert Dörfer verödeten, worauf Hakon seinen Feind als 86 Frieden. st. Abschnitt. schwedischen König anerkennen und den Städten alle ihre Freiheiten in Norwegen bestätigen mußte (1369 — 70). Die städtische Flotte verheerte 1368 die dänischen Küsten, besonders Schonen, eroberte 1369 Kopenhagen, den Schlüssel zum Sunde Helsingör, Nyköping, Falsterbö und Ellholm und plünderte die seeländischen Küsten, wie die Inseln Amack und Hween. Voran waren 1600 Lübecker, unter ihren Rathsherren Everhard von Morn, Gottschalk von Attendorn und dem Bürgermeister Bruno von Warendorp, welcher den Heldentod starb. Da schloffen die dänischen Reichsräthe 1370 Frieden: die Städte behielten die festen Plätze in Schonen, nebst den dazu gehörigen Flecken und Harden und dem Drittheil der Einkünfte aus 15 Jahre; für Fischladungen sollte der Sundzoll gänzlich aufgehoben, für andere Waaren aus ein Geringes herabgesetzt werden; auch wurde den Städten vollkommene Zollfreiheit im Reiche. Würde der König den Frieden nicht genehmigen, so solle er nicht wieder in sein Reich gelassen werden. Er willigte aber ein, versprach außerdem die Städte im fünfzehnjährigen Besitz Schönens mit seines Reiches Waffen zu vertheidigen, übergab ihnen dafür als Unterpfand »och Schloß Warberg in Halland und gestand zu, daß, falls er, um sich den eingegangenen Pflichten zu entziehen, abdanken würde. Keiner zur Nachfolge ohne Zustimmung der Städte und ohne deren Gerechtsame zu bestätigen, gelassen werden solle. Auch erhielten die einzelnen Städte viele neue Handelsprivilegien. So stieg das Ansehen und die Macht des großen StädtebundeS, welcher in mannhafter Schwertführung und kluger Politik sich nunmehr eine Geltung unter den Mächtigen Deutschlands errungen hatte, von Tag zu Tage. Die sonstigen Fehden der Städte waren in diesem Zeitraum höchst unbedeutend: 1306 zerstörten Hamburg und Lübeck in Gemeinschaft mit den sächsischen Herzögen mehrere holsteinische Raubnester; in England, Flandern und Rußland, mit denen man ihrer Macht und Entlegenheit wegen nicht anbinden konnte, half man sich bei den häufig vorfallenden Kapereien und Gewaltthaten Einzelner durch vorübergehende Repressalien und Verkehrsverbote und erreichte in der Regel dadurch Abhilfe seiner Beschwerden, da jene Länder des Zwischenhandels der 6. Kap.s Die Verfassung der Hansa. 87 nordischen Städte noch nicht entbehren konnten. Auch in Deutschland, wo der Bund gefürchtet und auch wohl geehrt sein mochte, weiß man von keinen Fehden desselben, obgleich manche Städte, einzeln oder in Verbindung mit mehreren, Streitigkeiten in dieser Periode durchgesoch- teu haben; vielleicht beschirmt von dem Glänze und dem Ansehen, das aus der großen Verbindung über sie kam. Sechstes Kapitel. Verfassung, Namen und Zwecke der Kaufmanns- und Städte-Vereinigungen am Schlüsse dieser Periode. Das meiste Licht giebt uns hierüber die freilich nur unter den angesehensten Seestädten, in Veranlassung der feindseligen Maßregeln König Waldemars, für einen vorübergehenden Zweck auf wenige Jahre 1367 zu Köln abgeschlossene sogenannte kölnische Konföderation, welche vielfach später als die Versassungsurkunde des Bundes gegolten hat. Die Städte Briel, Amsterdam, Campen, Elburg, Harderwyk, Thorn, Elbing, Eulen, Wismar, Rostock, Stralsund vereinigten sich nämlich in dieser Urkunde zum Kampfe gegen die Könige von Dänemark und Norwegen. Zu diesem Zwecke sollten die nordischen und livischen Städte 10 große Schiffe stellen, jedes mit 100 Mann Besatzung, die 6 preußischen Städte 5, Campen eines nebst 2 Rheinschiffen und 150 Gewaffneten, die andern Städte an der Südersee eine Kogge mit 100 Gewaffneten, die sceländischen 2 mit 200 Mann, und aus je 100 Schwergewaffnete kamen noch 20 Schützen mit Armbrüsten. Die nur bewaffnet auszusendenden Kauffahrer sollten den Kriegshauptleuten gehorchen und sich im Sunde sammeln. Würde das Schiff einer Vereinsstadt zum Feinde übergehen, so sollte es aus ewig keinen Schutz haben und diejenigen Städte der deutschen Hansa, welche sich den Beschlüssen nicht fügten, von aller Gemeinschaft mit dem Bunde und von dessen Häfen ausgeschlossen sein, so wie Jeder, welcher dem Feinde Zufuhren leiste. Zur Aufbringung der Kosten solle von 1 Pfund Groten, dem Werthe nach, jeder Kaufmann einen halben Groten, jeder Schiffer die andere Hälfte, nach eidlichen Angaben vor dem Auslaufen entrichten. Darüber gab die betreffende Stadt dem Schiffer einen 83 Der Ursprung des Namens. sl. Abschnitt. Schein, und jener war nicht verbunden, unterwegs mehr zu zahlen, eS sei denn er kam aus einem Lande, wo dieser Pfundzoll nicht üblich und segele gegen Osten, wo er in Hamburg den Pfundzoll entrichten mußte. Jede Stadt solle das erhobene Geld bewahren und die Einnahme auf der nächsten Tagfahrt nach Zahl der gestellten Mannschaft auf die verbündeten Städte repartirt werden. Diese Abgabe gelte ein Jahr lang, könne aber von den Städten verlängert werden. Die Beute solle nach der Zahl der gestellten Mannschaft vertheilt, die erlangten Privilegien aber gemeinschaftlich genossen werden. Vortheil und Schaden der wendischen Städte aus ihrem Bunde mit dem König von Schweden, den Herzögen von Mecklenburg und den Grafen von Holstein, träfe jene allein, nicht die andern Städte. Sie wollten alle zusammenhalten, bis Jedem sein Recht geschehen sei. Sollten die feindlichen Könige nach geschloffnem allgemeinen Frieden eine Stadt angreifen, so wollten die übrigen vermitteln und im Nothfall helfen; Bundbrüchigen wurde der Tod gedroht. Die Vereinigung gelte drei Jahre nach ge- schlossnem Frieden. 1368 Johannis auf der Tagfahrt zu Lübeck rati- ficirten die andern Seestädte, so daß der Bund sie alle, von der russischen Grenze bis »ach Flandern hin, umfaßte. Die Landstädte, wie Köln, welches Braunschweig, Hildesheim, Magdeburg, Hameln, Hannover, Lüneburg Bremen, Stade, Hamburg, Kiel, Greifswalde, Anklam, Stettin, Neu-Stargard, Colberg, Riga, Dorpat, Reval und Pernau zum Beitritt kurz darauf aufforderte, haben den Seestädten keinen Beistand in der Fehde geleistet. Allein mittelbar hotten sie durch das Pfundgeld beizutragen, welches von allen Au-suhreu erhoben wurde. Auch die von Albrecht von Schweden 1368 für den Beistand bewilligten Privilegien, kamen, außer den Seestädten, auch den westphälischen und sächsischen Landstädten zu Gute (die mit den Städten verbunden und in der deutschen Hanse seien), wie auch der 1370 mit Waldemar geschlossne Friede sich auch auf sie erstreckte. Uebrigens war die Sache selbst nicht neu: alle Bundesbestimmungen der Kölner Konföderation waren althergebrachte, von jeher gebräuchlich gewesen und auch das Wort Hanse als Benennung der Vereinigung schon lange üblich. Schon unter Henry I. (1101 — 1135) hießen die Kaufmannsgilden in 6. Kap.) Das Verhältniß zum Staate. 89 der Stadt Dort Hanse, und unter demselben König bekam Beverleh ein Hanshus. Johann ohne Land gab 1199 der Stadt Dunwich eine Hanse und Kaufmannsgilde, sowie 1217 Herford ebenso bedacht wurde. Dieselbe Befugniß erhielten die in England sich aufhaltenden deutschen Kaufleute, 1241 galt die Benennung Hause, Hansgraf in Middelburg und sonst in Flandern und Frankreich. Regensburg hatte 1207 einen Hanisgraven, wie Wien. Dagegen war der Name im Osten bis ins 14. Jahrhundert nicht gebräuchlich; weder Wisbh noch Nowgorod kannte eine Hanse, sondern nur: Gesellschaft der Kaufleute auf Gothland, gemeiner Kaufmann, deutsche Kaufleute. Die Bedeutung des Wortes Hanse als einer Abgabe, wie in Flandern 1188, verliert sich bald wieder. Was nun den Ursprung des Wortes betrifft, so braucht Ulfilas dasselbe schon für eine Gesellschaft, eine Menge verbundener Menschen, woraus sich erklärt: daß es auch wohl die Abgabe von einer solchen Gesellschaft bezeichnet (vlleminus Weg und Weggeld, utkort Ausfuhr und die Abgabe davon). Seit 1370 wird nun dieser Name allmälig auf die allgemeine Vereinigung des deutschen Kaustnanns in der Fremde wie in der Hei- math übertragen. Obgleich nun solche Kaufmanns- und Städtevereiniguugen von den deutschen Reichsgesetzen verpönt und nur zu milden Zwecken oder in Feuer - und Wassersnöthen erlaubt waren, so wurden sie doch wegen ihres Bedürfnisses stillschweigend geduldet; die Großen des Reiches sahen freilich scheel auf die wachsende Macht der Städte, waren aber oft genug genöthigt, wenigstens ihre Gcldhilse in Anspruch zu nehmen. Die Städte, wiederum klug genug, vermieden jedes Prunken mit Namen und unnöthiges Hervortreten, weshalb die Konföderationen sich nur zu Einzelzwecken hielten; stillschweigend machte sich die Sache in Nothfällen ganz von selbst. Heinrich der Löwe, als er 1163 den Frieden zwischen Deutschen und Golhländern wiederherstellte, gewährte allen Norddeutschen gleiche Rechte und freien Verkehr, ebenso wie in Nowgorod die Handelsfreiheit alle das deutsche Recht Genießenden umfaßt; und als die Tieler und Kölner in England die Lübecker von der Theilnahme an den so Glieder des Bereins. sl. Abschnitt. Handelsprivilegien ausschließen wollten, binderte dies Kaiser Friedrich II. ; in den Gesellschaften deutscher Kaufleute im Auslande hatten alle deutschen Kauffahrer gleiches Recht und gleiche Freiheit. Von einer besondern Aufnahme in die Vereinigung ist daher anfänglich nicht die Rede und erst später, als die Leitung des Ganzen mehr in die Hand einzelner bevorzugter und mächtiger Vorstädte gelangte, suchten diese den Kreis der auswärts erlangten Berechtigungen enger zu ziehen und ließen nicht Jeden mehr zum Genuß derselben zu. Im Osten herrschten, nicht ohne den Neid Hamburg's und Bremens zu wecken, die fünf nordischen Seestädte durch gemeinsames Indisches Recht verbunden und an ihrer Spitze das reichssreie, muthige, han- delsthätige, gewerbfleißige, reiche, kluge und entschlossene Lübeck in ihrem kühnen Unternehmungsgeiste den andern vor, und tagten und beschlossen oft für alle. — Man kann fragen, welche Städte am Ende dieses Zeitraumes als zu den Hansestädten gehörend anzusehen seien? Wenn man darunter versteht: welche hatten an den allgemeinen im Auslande, theils durch Herkommen, theils durch besondere Privilegien überkommenen Handelsvortheilen Theil? so muß man sagen: alle niederdeutschen Kaufleute. Versteht man obige Frage aber so, daß man die Städte wissen will, welche um diese Zeit im städtischen Verein waren und deren Abgeordnete auf den Tagfahrten wirklich erschienen, so kann man in den Jahren 1359 — 70 fast nur die östlichen oder wendischen Städte nennen, obgleich das Recht, die Tagfahrten zu beschicken, so allgemein anfangs war, wie die Theilnahme an den Handelsprivilegien, ohne daß dies Recht jeder Zeit und von Allen ausgeübt worden wäre. In Friedensschlüssen und Verträgen werden in diplomatischer Schlauheit die Hauptstädte namentlich aufgeführt, mit dem Zusätze „und die dazu gehören," und der Vortheil der Landstädte wurde stets wahrgenommen, ohne daß die Ueberhebung der großen Seestädte sich zu ihrer Vernachlässigung oder Ausschließung zu verirren wagte. Man kann also wohl sagen: der gesammte niederdeutsche d. h. der sächsische und friesische Volksstamm bildete den Verein; die Städte, Flecken, die Kaufleute in Sachsen, Westphalen,' Thüringen, Holland, Seeland, Friesland, Wendenland, Preußen, Livland; alle von ihnen ausge« 6. Kap.f Abtheilungen. 91 ganzem deutsche Gemeinden, die Deutschen in Wisby, Kalmar, Stock- holm und andern schwedischen Städten, ja sogar in Polen und den nahe gelegne» Ländern, waren darin begriffen und seiner Vortheile nach eignem Willen theilhaftig. Wir haben freilich kein officielles Verzeichniß derjenigen Städte welche die Tagsatzungen beschickten, zu ihnen geladen wurden, oder in den Verträgen des Vereins figurirteu, allein aus vielen einzelnen Urkunden lassen sich die meisten, nach der 1347 in Flandern aufgezeichneten Eintheilung der drei Kreise oder Drittel, folgendermaßen angeben: I. Wendisches Drittel: Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greifswalde, Stettin, Neu-Stargard, Colberg, Anklam, Demmin gehören gewiß dazu. Wahrscheinlich auch die kleinern märkischen Städte: Pritzwalk, Kyritz, Berlin und Köln an der Spree, Havelberg, Werben, Seehausen, Stendal, Gardelegcn, Soltwedel, Potzwalk, Brandenburg, Frankfurt an der Oder, Ghobin, Tanger- münde, Breslau, ferner die in Polen belegencn deutschen Gemeinden, später auch Hamburg und Lüneburg. Hamburg aus der Elbe und Bremen auf der Weser bildeten im Anfang eine gesonderte Abtheilung, wozu Stade und Buxtehude gehören konnten. Bremen gehörte nebst Goslar, Magdeburg, Braunschweig, Hannover, Göttingen, Hamcln, Halle, Hiidesheim, Erfurt, Nordhansen, Halbcrstadt und Eimbeck zu den sächsischen Städten, denen in frühester Zeit auch Hamburg sich beigesellt haben mag. II. Westphälisch - Preußisch eS Drittel: Das Haupt Köln, dann Soest, Dortmund und Münster, weiter Osnabrück, Lippe, Paderborn, Münden, Hervordcn, Höxter, Campen, Stavern, Groningen, Harderwyk; dann als Verbündete: Amsterdam, Briel, Zink- see, Enkhuizen, Dortrecht, Utrecht, Zwoll, Hasselt, Deventer, Züt- phen, Elburg, Hintelop, Middelburg, Arnemuiden, Wieringen, in Preußen endlich Thorn, Elbing, Danzig, Culm, Königsberg, Braunsberg und die kleinern umher gelegenen Städte. III. Das Gothländische Drittel, vor allen die Deutschen aus Wisby oder Gothland und in Livland Riga, Reval, Dorpat und Pernau nebst den kleinern dabei liegenden Städten. 92 Lübeck. (1. Abschnitt. Außerdem haben wohl noch viele kleinere märkische und westphä- lische Städte das Recht gehabt, die Tagsahrten zu besuchen, allein manche von ihnen mögen sich durch eine Beisteuer zu den Kosten an größere angeschlossen haben; die mächtigern Städte schützten auf ihren schonischen Bitten oder Fischerlagern manche Städte mit gemeinsamem Rechte, als am Verkehre Theil nehmend, obgleich diese nicht Hansestädte waren und die Tagfahrten nicht besuchen durften. Dazu gehörten in Pommern und Mecklenburg Ribbenitze, Wolgast, Cammin, Wol- lin, Greisenberg, Treptow, Rügenwalde, Stolpe, GreveSmühlen, von denen später Rügenwalde und Stolpe sich zu unmittelbaren, vollberechtigten Hansestädten aufschwangen. Als Haupt des Bundes galt Lübeck, welches mit Wismar, Rostock, Stralsund und Greifswalde einen engern Ausschuß bildete, zu dem später Hamburg und Lüneburg hinzukamen; die officielle Anerkennung und Aussprache verhinderte Köln's, Hamburgs, Bremen's und Wisby's Eifersucht. Die wendischen Städte hielten fast alle Tagsahrten und obgleich Köln, als ältere Stadt, die Suprematie Lübeck's stets bestritt, so war doch der kecke Unternehmungsgeist und die Beharrlichkeit Lübeck's im Einverständniß mit den vier nordischen Städten das überwiegende und treibende Element im losen Bunde. Nominell war die gesetzgebende Gewalt im Bunde bei den Beschlüssen der Tagfahrten; häufig aber wurden diese nicht oder doch mit Nichtinstruirten beschickt, welche die Sache in Ueberlegung zu ziehen versprachen; das Gesetz, daß die Stimmenmehrheit der Anwesenden die Abwesenden bände, war höchstens gegen kleinere Städte durchzusetzen, und so muß man sich wundern, daß überall noch so viel gemeinschaftlich gehandelt ward. Lübeck war in der Regel beauftragt, für die kommende Tagfahrt einzuladen, den Zweck derselben den Bundesgliedern mitzutheilen und Namens der Hanse Freunde und Feinde zu beschicken. Was die Zwecke des Bundes betrifft, so sind diese zwar nirgends osficiell ausgesprochen, sie treten aber nichts destoweniger deutlich genug hervor. Vor allen Dingen galt es, gemeinschaftlich die im Aus- lande erworbenen Privilegien und Niederlagen zu erhalten und zu er- 6. Kap.) Einkünfte des Bundes. 93 weitem, an welchen zwar die Städte in verschiednem Maße Theil nahmen, deren Förderung aber nichts destoweniger allen am Herzen liegen mußte. Dann galt eS, die freie Fahrt zu Wasser und zu Lande zu erhalten, ob- schon zur Erhaltung des Landfriedens gemeinsam nichts geschah und auch wohl nicht geschehen konnte, wogegen es von Interesse war, die bei Differenzen mit Rußland, England, Schottland und den Niederlanden auftauchenden Kapereien dieser Länder zu unterdrücken. Dann sollten Streitigkeiten zwischen den Städten und den Landesgroßen durch den Bund vertragen werden, so wie Zwiste der Städte unter sich, oder mit dem Bunde, durch erwählte Schiedsrichter, als welche in der Regel die mächtigern Seestädte figurirten. Ein anderer Zweck endlich war: Aufrechthaltung der Ruhe und Ordnung, so wie der aristokratischen Verfassung in den Städten selbst. Die Mittel, diese Zwecke zu verwirklichen, waren theils die Verbindungen mit den Fürsten und Großen, theils und hauptsächlich klug angewandte Geldspenden; mit Geld wurden von den immer gierigen und armen Fürsten Freiheiten erkauft; unter erniedrigenden Bedingungen gegen Pfand und Einlager Darlehen gegeben. In kriegerischen Zeiten halfen, neben der Kriegs-Abenteuer - und Beutelust der jungen Bürger- mannschaft, das Soldnehmen des armen Landadels, die an Fürsten und Herren gespendeten Substdien. Dann als Bundeseinnahme das Pfundgeld, welches früher wohl schon in kleinern Kreisen, zur Er- Haltung der ausländischen Handelsniederlagen, erhoben sein mochte, obgleich diese Abgabe oft schwer herbeizutreiben war und gewöhnlich bei der spätern Ausgleichung und Repartition Streit erhoben ward, bei dem der Mangel einer einheitlichen Bundesorganisation schneidend genug hervortrat. Gegen Fremde und ihre Uebergriffe half mitunter die Verlegung der bei ihnen befindlichen hansischen Factoreien an andere Orte, umfangreiche und kleinere Handelsverkehr-Verbote und Handelssperren, welche den der Lebensmittel bedürftigen Reichen namentlich sehr fühlbar werden konnten und zu denen gegen fernere Länder wohl auch Kaperei hinzugefügt ward. Die Entbehrung der gewohnten Zufuhren und Absatzwege führte in der Regel, wie es z. B. mit Flandern und Rußland oft geschah, nach einigen Jahren beide Theile zu friedlicher Aus- 94 Handelsgeschichte der niederdeutschen Städte. s2. Abschnitt. gleichung. Gegen reftactäre Genossen halfen sich die Hansen durch Geldstrafen und wie das Beispiel von Brannschweig und Bremen beweist, mit Erfolg durch Ausschließung derselben aus der Gemeinschaft. So bildeten Herkommen und Gewohnheit, ohne eigentlich geschriebenes Recht, die Macht und das Ansehn des Vereines immer mehr aus. Zweckmäßige Handelsvorkehrungen scheiterten in der Regel an der besonderen und verschiedenen politischen Lage der einzelnen Städte oder an ihrem Eigenwillen; nur mag noch bemerkt iverden, daß allmälig etwa folgende Punkte allgemeine Giltigkeit erlangten: Ein Verwiesener, oder um den hansischen Anordnungen oder seinen Gläubigern zu entgehen Geflüchteter, soll von den andern Städten nicht aufgenommen werden. Ferner, keinem Stadtfeinde Hilfe oder Vorschub zu leisten, Gefangne nicht sofort auszulösen oder Andern abzukaufen, die geistliche Gerichtsbarkeit in den Städten zu beschränken und daß dem Käufer von geraubtem Gute kein Schutz gewährt werden solle. Die folgende Darstellung wird zeigen, inwiefern die Hansen zu einer Einigung in Bezug auf ihr Handeltreiben gelangten. Zweiter Abschnitt. Handelsgeschichte der niederdeutschen Städte bis zum Jahre 1370. Erstes Kapitel. Einleitung und ein Blick auf Livland. Obschon die bedeutenderen Städte Deutschlands unter sich und ' mit dem Auslande lange vor dieser Zeit schon einigen Handel trieben und manche Kaiser in ihren Verträgen mit fremden Fürsten die Sorge für den Handel nicht ganz hintansetzten, so wurde doch bald der Zustand des Reiches ein solcher, daß an einen Neichsschutz von einiger Nachhaltigkeit für die Kaufleute nicht gedacht werden mochte und diese 1. Kap.) AllmMge Ausbildung. 9S bedacht sein mußten, sich fortan mittelst eigner Kraft so weit thunlich zu beschirmen. In allen Landen ging damals die Politik der Fürsten nicht über die Sorge für Zollabgaben, Anleihen und zu erhebende Geldvorschüsse hinaus und gerade ihre fortwährende Geldnoth war es, die sie antrieb, das Interesse ihrer Länder an Kaufmannssocietäten und Städte zu verkaufen. Der Handel selbst, von der Fürstenthätigkeit unberührt, blieb freier als jemals später und das glich manche andere Nachtheile wieder aus, welche aus dem Verkehr lasteten; die Kaufleute zogen unbehindert überall hin, wo sie einen Vortheil zu finden hofften. Allein doch standen ihrem Treiben nicht wenig Hindernisse entgegen. Das Geld war selten, der Credit noch nicht geboren, Verkehrs- und Verbindungsmittel höchst mangelhaft und jeder Schade ein unwiederbringlicher. Aus allen Straßen lauerten Fehdelustige und Räuber, die vielen Gebietsherren willkürten mit ihren Zöllen, der Fremde war überall schutz- und rechtlos. Bald mußten dagegen Bann der Päpste und Verbote des Kaisers helfen, bald und sicherer eigene Thatkraft und Wehr oder Geldspende. Die Städte suchten den Landfrieden zu erhalten, verbesserten ihre heimische Rechtspflege, ersetzten das übliche gemeinsame Repressa- liensystem durch das der Bürgschaften, suchten die Güter in der Fremde verstorbener Genossen den Erben und das Ihrige vor Strandrecht, Raub und vor Verkauf des Geraubten abseilen der Grundeigner zu bewahren, in Fehden der Fürsten Neutralität und Freiheit des Handels sich zu erhalten. Das Mißtrauen gegen Fremde, mit einem ausheimischen Rechte Begabte, litt nicht, daß ihnen Waaren anvertraut werden konnten; man kam darauf, Niederlassungen von Dauer in der Fremde anzulegen. Natürlich begegnete man hier dem Haß und der Eifersucht der Einge- bornen gegen die bevorzugten Ausländer; indeß allmälig entstanden durch Verträge mit den feilen Landesfürsten aus Comtoiren Stapel- und Handelszwangsplätze. Da Kaiser und Reich für die Handelsfreiheit nichts thaten und nur selten verstanden, sich aus den Städten gegen den Adel ein Gegengewicht zu bilden, so suchten die Städte einzeln von Kaisern und Fürsten mancherlei Befreiungen und Gerechtigkeiten zum Schutz und 96 Die OstseelLnder. s7. Abschnitt. zur Ausbreitung ihres Verkehrs zu erlangen. Bor allen andern waren die Seestädte, Lübeck aufder Ostsee und Hamburg und Bremen auf der Nordsee daraus aus, sich durch Vereinbarung mit den benachbarten Stämmen und Völkern die freie geschützte Seefahrt zu sichern. Nirgends aber wurden derartige Zusicherungen häufiger gegeben, als von den Bischöfen in Livland, Curland, Estland, sowie von den ritterlichen Behörden jener Länder, wo der germanisch-christliche Pflanzstamm ohne sichere und stetige Verbindung mit dem Mutterlande sich nicht zu halten vermochte. So erhielten die Kaufleute Schutz gegen Strandrecht und Beraubung der Schiffbrüchigen, Bestrafung der Hehler und Erwerber. geraubter Güter durch kirchliche und weltliche Straft», Befreiung von Abgaben und Zöllen, Aufbewahrung des Gutes Gestrandeter für deren Erben, Erlaubniß, Holz zum Schiffbau zu fällen, sich der Gemeindewälder zu bedienen, ihr abhanden gekommnes Eigenthum von Jedem unentgeltlich wieder zu nehmen, ihre Waaren in Häfen und am Strande zu stapeln. Streitigkeiten der Kaufleute unter sich sollten von ihren gewählten Richtern nach Gothländer Rechtsgewohnheiten geschlichtet werden; ihr Ol- dermann sollte richten, wenn die Kaufleute sich gegen Eingeborne vergangen hätten, die Güter Ermordeter oder Beraubter sollten ohne Ent- geld deren Erben ausgefolgt werden und dergleichen mehr. Vor allen anderen Städten war aber Lübeck begünstigt; es erhielt nicht allein 1231 von den Rigaern in ihrer Stadt einen Hof als Eigenthum, sondern vom deutschen Orden die Erlaubniß, eine Colonie in Samland anlegen zu dürfen, welche aber nicht benutzt wurde. 1239 — 40 waren die Landmeister des Ordens darauf bedacht, jede Annäherung zwischen den Pommern und Preußen dadurch zu verhindern, daß sie die Samländer, welche nur die Pregel von den Natangern schied, mit Heeresmacht überzogen. Zu schwach an eignem Kriegsvolk, traten sie mit den Lübeckern in Verbindung, die schon lange nach diesen Gegenden Handel trieben und boten denselben an, ihnen den dritten Theil von Samland und Witland, einen Theil von Warmien und einige andere Gebiete abzutreten, auch ihnen die Erlaubniß zu ertheilen, am Ausfluß des Pregel eine freie Handlsstadt zu bauen, sobald die Lübecker eine hinreichende Kriegshilse senden würden, Samland zu bewältigen. Dies Anerbieten 2. Kap.) Lübeck's Blüthe 97 »ahm Lübeck an und der Landmeister Heinrich von Wida beurkundete den Vertrag. Nun ging eine Schaar lübischer Jünglinge zu den Ordensrittern nach Livland, kämpfte tapfer und führte eine Anzahl der vornehmsten Liven nach Lübeck in die Gefangenschaft, wo fie getauft wurden. Diese Gefangenen entsendete man wieder in die Heimath, gab ihnen zinsfreies Besitzthum zu Lehm des Ordens, ohne daß jedoch durch fie etwas Erhebliches für Ausbreitung des Christenthums in Livland geschehen konnte. Lübeck that auch nichts weiter für die Sache, verlangte aber dessenungeachtet vom Orden die Erfüllung der gegebenen Zusagen, was dieser verweigerte. Erst 1246 kam die Differenz hierüber zum Austrag, indem Schiedsrichter festsetzten, daß der Orden gemeinsam mit Lübeck eine Colonie an der Pregelmündung erbauen sollte. Allein die Lübecker wurden durch den dänischen Krieg der nächsten Jahre, sowie durch eine gewaltige ihre eigne Stadt verheerende Feuersbrunst abgehalten, die ihnen so günstige Gelegenheit zu benutzen und verkauften nach einigen Jahren ihr Recht wieder au den Orden zurück. Uebrigens besaß Lübeck seit 1299 im Ordensgebiete große Vergünstigungen : sogar ein Krieg des Ordens sollte fie nicht am Verkehr mit dessen Feinden hindern, und neben völliger Rechtsgleichheit und Rechtssicherheit ward ihnen gänzliche Handelsfreiheit besonders für die wichtige Getreideausfuhr eingeräumt. Livland blühte, in Folge des geförderten Verkehrs mit Deutschland, rasch empor und ward allmälig sehr wichtig für die deutschen Kaufleute, besonders für den russischen Handel derselben, seit die Schweden die Newamündung beherrschten und die Russen durch die Mongolen an eigner Thätigkeit nach Außen behindert wurden, welchen Vortheil die Lübecker durch Vertrage mit den Beherrschern Estlands, den Dänen, für ihren Durchzng nach der Narowa und nach Nowgorod zu sichern strebten. Dies bringt uns auf den Verkehr mit Rußland. Zweites Kapitel. Der Verkehr mit Rußland. Durch die schon zu Kaiser Lothar's Zeiten aufGothland weilenden sächsischen und westphälischen Kaufleute ist unstreitig der dirccte Verkehr DU Hansa. 7 88 Verkehr mit Rußland. s2. Abschnitt. mit Rußland angebahnt worden, obgleich schon weit früher ein mittelbarer durch die Skandinavier, Wenden und Slaven stattgefunden haben muß. Als nach dem Verfall anderer Ostsecstädte Gothland der Handelsmittelpunkt wurde, hatten lange schon die Russen auf der Insel, so gut wie die Gotben in Rußland Niederlagen und Kirchen besessen, welches Beispiel die Gesellschaft deutscher Kaufleute nachahmte und bald überflügelte. Der Vertrag der Russen mit den Lateinern oder Abendländern im Jahre 1229 zu Smolensk beweist übrigens die gleichzeitige Existenz eines directen Verkehrs zwischen Rußland und Lübeck; am Ende des 12. Jahrhunderts schon besteht ein solcher über Livland mit den Russen, über die Düna zu Lande, wie zu Wasser über die Newa und dann noch über die Woxa, nach Nowgorod. Der Anfang dieses Verkehrs läßt sich freilich nicht genau bestimmen, aber schon 1157 besuchten die Bremer von Gothland aus die Düna und es scheint anfangs die Schiffahrt der deutschen Kaufleute nicht weiter als bis zu dieser Insel, von welcher aus sie mit Rußland verkehrten, gegangen zu sein. Gothland wurde bei der Unsicherheit der östlichen Meerestheile und der Unvollkommcnheit der Schiffahrt der Punkt, in welchem die Bestrebungen der verschiedenen Völker zusammentrafen. Der älteste Vertrag, welchen die Rigaer, die Gothländer Kaufleute, zur Beilegung obwaltender Differenzen mit Fürst Mistislav Davidowitsch von Smolensk zu Gothland abschlössen, ist vom Jahre 1229 und stipu- lirt völlige Gleichheit und Reciprocität unter den deutschen Kaufleuten und den Russen, befreiten Gerichtsstand, der sich nach der Nationalität des Anklägers richtet und Verschiedenes für Freiheit und Schuh des Handels. Schuldet ein Kaufmann zugleich einem Landsmanne und einem Russen, so hat jene Forderung den Vorzug; die Erben eines Schuldners haften wie dieser, der Fuhrmann für das anvertraute Gut; gegenseitige Zollsrciheit, Gewähr des Eigenthums, Freiheit des Kaufmanns vom Kriegsdienst findet statt; der russische Schultheiß ist, gegen eine Abgabe der Kaufleute, für Transportmittel zu sorgen gehalten; auch ist die Dwinafahrt dem Kaufmann frei. Vollzogen ist dieser Vertrag von den Vorstehern der einzelnen Landsmannschaften der großen Gesellschaft deutscher Kaufleute zu Wisbh, sowie von den Stellvertretern der 2. Kap.j Streitigkeiten. 99 in Gothland eingebürgerten Deutschen. Von Gothland aus trieben damals die Rigaer, die Gothländer und die deutsche Gesellschaft den Handel die Düna hinauf nach Polotzk, Witepsk und von dort über Land nach Smolensk, seitdem Livland von den Deutschen definitiv besetzt war, weshalb die Deutschen auch schon ihre eigene Kirche in SmolenSk gehabt haben mögen. In Nowgorod müssen die Deutschen längst eine dauernde Niederlage gehabt haben, wie der 1269 zwischen dem Großssirsten Ja- roslav im Einverständniß mit den Nowgoroder» und den Abgeordneten Lübeck's und Gothland's abgeschlossene Contract darthut, indem selbiger auf ältere längst bestandene Einrichtungen hinweist. Der Großfürst schützt darin den Newahandel der Deutschen von der Insel Kettlingen sauf der jetzt Kronstadt gebaut ist) bis Nowgorod, jedoch nicht nach Ka- relien hinein. Die Kaufleute dürfen Holz zu ihrem Bedarf am Newaufer fällen, entrichten den von Altersher üblichen Zoll zu Gästeseld, find in Streitsachen mit den Nowgorodern nur dem Hose der letzteren unterworfen, haben also einen befreiten Gerichtsstand. Die Reciprocität beider Nationen erzeugte denn auch den Schutz der persönlichen Freiheit für die Deutschen, welche auch nicht für die Schulden ihrer Landsleute fernerhin hafteten. In einem Lande, wie das russische, mochte aber auf dauernden Frieden nicht gerechnet werden, weshalb wir aus dem Ende des 13. Jahrhunderts mehrere Urkunden vorfinden, in denen man zu den alten Verträgen, welche durch die Eigenmacht Einzelner gestört waren, zurückkehrte und fie lediglich bestätigte. So, als in den letzten Jahrzehnten des 13. Jahrhunderts deutsche Kaufleute zwischen Nowgorod und Pleskow beraubt und dagegen einige Russen erschlagen wurden, konute eine Gesandtschaft deutscher Städte nichts ausrichten, weil die Nowgoroder sich mit dem Raube bereichert hatten. Auch 1298 sagten die Russen vor dem dorpater Bischöfe und dem Orden Ersatz für das den Deutschen Geraubte zu. Das Gesuch der Lübecker (zwischen 1294 und 1304), ihren alten Frieden zu bestätigen, erwiderte der Großfürst Andres Alexandrowitsch mit der Zumuthung, ihm gegen die Schweden zu helfen; aber gleich daraus wurden wieder deutsche Kaufleute beraubt und erschlagen. Neun, 1301 von Lübeck, Wisby und Riga gesendete Abgeordnete erhielten zwar einen großfürstlichen Schutzbrief; nichts desto- 7 * 100 Vertrage und Ordnungen. s2. Abschnitt. weniger dauerten die Räubereien fort und der auf 2000 Mark taxirte Schade blieb unersetzt. Im Jahre 1338 ward ein ähnlicher Streit zwischen den Nowgorodern und Lübeck und Wisby unter Aufsicht des dorpater Bischofes vertragen, welcher Vertrag ganz überliefert ist, aber im Wesentlichen das früher Festgesetzte bestätigt. Daneben suchten die Deutschen durch Verträge mit den Dänen sich die Landsahrt über Estland und Wirrland bis zur Narowa und von dort nach Nowgorod zu sichern, wo anfangs freilich der Krieg des Ordens mit den Russen sehr störte. Bedrohlich für den Handel, namentlich für die Newafahrt bis Nowgorod, erschienen die Fortschritte, welche die Schweden unter König Birger, welcher Wiburg anlegte, in Finnland und Karelien machten. Allein hier half theils der 1295 zwischen Lübeck und den Seestädten mit dem Könige geschlossene Neutralitätsvertrag, theils nahmen sich Erich, Herzog von Schweden (1303) und Waldemar, sein Bruder (1312), von Lübeck gegen Birger verschiedentlich dafür (1312 — 13) mit Geld unterstützt, der handelnden Städte an. Noch König Magnus von Schweden bestätigte die Freiheiten derselben (1344) und so gelang es den Deutschen, mit Ausschluß der westlichen Völker, den gesammten Zwischenhandel nach Rußland in den Händen zu behalten ; die deutsche Colonie in Livland blühte immer herrlicher aus und die Russen wurden von deren Belästigung durch einheimische Fehden und das mongolische Joch vor der Hand abgehalten. Was nun insbesondere den Nowgoroder Hof anlangt, so ist die älteste uns bekannte Ordnung desselben (Skra) ungefähr von 1225. Ihr wesentlicher Inhalt ist folgender: Die von Gothland aus über die Newa zu Wasser Ankommenden sind, vermuthlich als Begründer des Hofes, die Bevorzugten vor den zu Lande Kommenden, wie die Ueber- winternden vor den noch den Sommer Heimkehrenden. Die Wassersahrer, welche in sogenannten Admiralschasten fuhren, wählten sich, so wie sie die Newa erreichten, ihre Aelterleute für den Hof und für St. Peter. Der Hofältermann war der Richter, Vorsteher und Vertreter des Hofs nach Außen; der von St. Peter, dem Schutzpatron der Niederlassung, besorgte den Haushalt, ^>ie Kasse uud das Archiv. Der Aeltermann der Seefahrenden wählte sich mit den Seinigen ein Haus in dem Hofe, je- 2. Kap.j Ordnungen. 101 doch gehörte die große Stube den Ueberwinternden, die Kinderstube gewöhnlich den Lehrlingen. Die etwa eingctroffenen Sommerfahrer mußten den Ueberwinternden weichen. Besondere Vorschriften regelten die Verhältnisse des von den Seefahrern mitgcnommenen Priesters, des Meisters zu ihren Knapen (Knechten). das.Gericht des Oldermannes, die Versammlungen der Genossen. Hofwarte, Wächter, große Kettenhunde sorgten für die Sicherheit und unterlagen eigenen Verfügungen; inglei- chen waren die Gefalle und Abgaben, besonders für Nutzung von des Hofes Geräthen, genau bestimmt. Der Ueberschuß kam jährlich nach alter Sitte in die Marienkirche nach Wisby, was darauf hindeutet, daß die ganze Ordnung wohl zuerst von den auf Gothlaud angesiedelten Deutschen herrührte. Als nun Lübeck ausblühte, suchte es den Wisby'schen Einfluß auf den Hof an sich zu bringen und wurde darin von den mit Mischen» Rechte begabten Rostock und Wismar unterstützt. Viele sächsische, wendische, preußische und westphälische Städte beschlossen, daß von» nowgoroder Hofe nach Lübeck appellirt werden solle, allein Wisby suchte sein Recht zu vertheidigen, weshalb es kam, daß nun die Städte sich zu Wisby hielten und Lübeck sich begnügen mußte, die Oberherrschaft des HoseS mit seiner Nebenbuhlerin zu theilen, bis der später erstarkende Hansabund alles Derartige unter seine alleinige Obhut brachte. Wir finden aus jener älteren Zeit zwei Hofordmmgen, von Lübeck gegeben, in welchen es sein heimisches Recht und seine Obergewalt zu wahren sucht, die Societäten mit Russen, Walen, Flamingern, Engländern, ingleichen die Speditionsgeschäfte für Rechnung derselben, mit Geldstrafen verpönt, die JuriS- dictionsverhältnisse des Hofes, die Frachtsahrt, genauer regelt und die Prüfung der Waaren vor dem Verkaufe anordnet. Auch werde» Bestimmungen gegeben, wie entstandener Streit und Missethat zu schlichten und zu strafen seien, größtentheils in Gemäßheit des Mischen Rechtes. Eine dritte Skra besteht aus den zu Nowgorod von 1315 bis in die zweite Hälfte des 14. Jahrhunderts gefaßten Beschlüssen der Kaufleute, gesammelt und verbessert von den zwei 1370 nach Dorpat Abgeordneten, einem Lübecker und einen Gothländer, als des schon zwei Jahre zwischen Livland und den Russen dauernden Krieges wegen die Vorsteher der Nieder- 102 Der Hof der Hansa. f2. Abschnitt. sage nach Dorpat geflüchtet und alle dem Hose gehörigen Sachen und Schriften dorthin gerettet hatten. Die Abgeordneten richteten 1371 den Hos wieder nach der von ihnen verbesserten Ordnung ein. Außerdem haben wir noch die Beschlüsse der beiden von Lübeck und Gothland 1338 nach Dorpat zur Beilegung eines mit den Nüssen entstandenen Streites gesandten Kaufleute, aus welchen die Abhängigkeit des Hofes von Lübeck und Wisby klar hervorgeht. Eine der Hauptangelegenheiten war: die Verfälschung des Wachses durch die Russen und die Jmportation der schlechten Tuche durch die Deutschen zu verhindern, welchem durch Strafgelder und beeidigte Schauer vorgebeugt werden sollte; außerdem wurden die früheren Verordnungen in einigen Punkten modificirt. Der Hofbeschluß von 1341 bezieht sich auf das falsche Gewicht der Russen beim Wachsverkauf; der Vertrag des Hofes, der Nowgoroder und deutscher Städte von 1342 auf Betrügereien beim Wachs-, Tuch- und Pelzhandel. 1346 beschloß der Hof, daß die Städtedepntirten den Aldermann erwählen sollten, der abwechselnd ein Wisbher und ein Lübecker sein müsse, wobei nicht allein schwerere Strasbestimmungen beliebt wurden, sondern der Aldermann sogar das Recht über Hand und Hals bekam. Es war also die Autonomie des Hofes schon an die beiden Städte, unter denen Lübeck als mächtigste voransteht, übergegangen. Dann folgen Verordnungen über den Hof, die Sicherheit desselben, den Waarenverschleiß daselbst, über Händel und Streitfälle und den Kleinhandel. Außerdem finden sich einzelne Verordnungen des Hofes von 1343, 1348, 1351, 1354, 1355. welche zum Theil alte Verfüg»«- gen einschärften, die aber nicht hinreichen, sich ein vollkommen klares, vollständiges Bild über den Hof und das Treiben daselbst zu machen; obschon, wir daraus lernen, welches Verhältniß zu den Fürsten und Obrigkeiten von Nowgorod obwaltete und wie der Handel der Deutschen geführt wurde. Der Hof selbst, die Waarenniederlagen, auf welchem die Deutschen familienweise, nach eigcncmNccht, geschützt durch Vorkehrungen mannigfacher Art, in Hausgenossenschasten und gemeinsamer Haushaltung lebten, war der Mittelpunkt des Handelsverkehrs mit den Russen. Der Schutz gegen die letzteren war in jeder Beziehung unzureichend und bei einem Streit mit den auf eigene Gerichtsbarkeit eifersüchtigen, obendrein 2. Kap.) Der Handel. 103 mit ihren Fürsten hadernden Nowgorodern, die Schlichtung desselben höchst prekär. Indeß das wechselseitige Bedürfniß, die Mongvlennoth und das Erstarken des Livländischen Ordens spielten den Activhandel mit dem Westen den rüstigen Deutschen immer mehr in die Hände. Jeder kam mit seinen Waaren auf eigene Rechnung, oder sandte seinen Diener und tauschte und kaufte dagegen ei», was ihm gefiel. Um auch Aermere zuzulassen, durfte Keiner über 100 Mark Geschäfte machen und mußte abziehen, sobald sein Handel zu Stande. Schaumigen sollten gegen Betrug schützen; Nebenniederlagen zn Alt-Ladoga, Pleskow, wahr- scheinlich auch zu Smolensk, vermittelten den Binnenhandel. Russen kamen nach Wisby und Livland, Deutsche in das Innere Rußlands, jedoch blieb der Handelszug auf gewisse Straßen beschränkt. Engländer, Flandrer und Lombarden blieben von den handelseisersüchtigen Deutschen aus dem Verkehr ausgeschlossen und selbst über Dänen, Normannen erlangen sie, bei den fortwährenden Fehden, die Handelssuprematie. Außer einer geringfügigen Abgabe zu Gästeseld und einem Geschenk an das Smolensker Fürstenpaar genossen die Gäste Handelsfreiheit. Die Stapel- waarenbestanden in Pelzwerk, Leder, Haaren, Wachs, Talg, Fett, Gold, Silber und vielleicht Honig; orientalische Waaren gelangten wohlfeiler durch die Lombarden nach Brügge. Die Einfuhr bestand in Getreide, Malz, Mehl, Räucherfleisch, Heringen, Tüchern, besonders holländischen und englischen, Leinwand, Garn, Kupfer, Zinn, Blei, Silber und anderen Metallen, dann in Bier, geläutertem Honig, Wein, rohgarem Leder, zubereitetem Buntwerk, Krämerwaren z. B. Schwefel, Handschuhen, Nadeln, Paternostern und Pergament. Ueber den Handel der Deutschen mit den Polen und Litthanern sind die Nachrichten aus jener Zeit sehr dürftig; einen Schutzbrief des Herzogs Wladislav von Cujavien, welcher den Lübeckern sogar einen Hof zu Danzig einräumte und nur bedingungsweise ertheilt ward, abgerechnet, ist nur zu merken, daß deutsche Kaufleute sich lange vergeblich um sichern Verkehr mit den heidnischen Litthanern bemühten; nicht einmal die Dünasahrt blieb gesichert. Erst Fürst Gedimin, welcher 1323 erklärte, Christ werden zu wollen, gewährte tröstlichere Versicherungen, den Handelsleuten Schutz- und Zollfreiheit versprechend. Ein anderes an 104 Schweden. s2. Abschnitt. die wendischen Städte gerichtetes Schreiben lud deren Kaufleute zum zollfreien Handel und zur sichern Passage durch Masovien ein. Der livländische Orden schloß hierauf, obgleich dem Dinge nicht trauend, einen mündlichen Bund mit dem Fürsten; das Ganze war aber nur eine Maske des gewissenlosen und raubgierigen Mannes und der Verkehr durch Litthauen blieb unsicher. Drittes Kapitel. Der Handel mit Schweden, Dänemark und Schonen. Ohne Zweifel verkehrten die Schweden frühzeitig von Sigtuna aus mit Gothland und die an der Nordsee wohnenden Deutschen nach jener Schwedenstadt. Schon Heinrich der Löwe hatte mit König Kanut und Herzog Birger Brosa von Schweden 1168 (?) einen Vertrag geschlossen auf Zollsreiheit, persönlichen Schutz, das Recht, nach eigenen Gesetzen gerichtet zu werden und Reciprocität, besonders in Betreff der Lübecker. Diesen Vertrag bestätigte kurz vor 1251 Herzog Birger, desgleichen König Birger 1292 und König Magnus 1336 und 1344, mit erweitertem Schutz für Schiffbrüchige, jedoch unter der Einschränkung , daß die Lübecker, wenn es verboten würde, keine Victualien aus Schweden ausführen dürsten. Schon 1251 sicherte Birger den Lübeckern wechselseitige Zollfreiheit, sowie die Bcfugniß, ihre Erbschaften aus dem Lande zu führen, was Waldemar 1277 bestätigte. Die Hamburger erhielten 1261 dasselbe Recht mit dem Zusätze, daß bei von ihnen begangenen Verbrechen die unschuldigen Genossen nicht haften sollten, was Waldemar 1275 wiederholte, wie denn auch letztgenannter König 1271 den Rigaern freien Zuzug gewährte. 1312 dehnten die Herzoge Erich und Waldemar die den Lübeckern zugestandenen Freiheiten auf alle anderen Kaufleute aus; Erich gab 1313 der Stadt Kämpen freien Handel, 1314 Privilegien für ihren Heringsfaug. König Magnus bestätigte Riga 1275 die alten Privilegien, sie in ähnlicher Weise ausdehnend wie Lübeck und Wisbh sie genossen. Eine Bestätigung der früheren Freiheiten, welche die wendischen Seestädte genossen, fand 1343, sowie eine Bestätigung der Lübecker Privilegien 1344, Beides durch König Magnus, statt. Ein bedeutendes Privilegium gaben 3. Kap.) Dänemark. 105 Magnus und sein Sohn Hakon 1361 allen Städten und Kaufleuten deutscher Hansa, wodurch der Handel fast jeder Fessel enthoben wurde, wie dessen stch die Städte in den anderen nordischen Reichen erfreuten. Von einer Niederlage ist nicht die Rede, vielmehr dursten sich die Deutschen in Schweden niederlassen, konnten dort Eigenthum erwerben, z. B. Antheil an den schwedischen Kupferminen, mußten aber nach den schwedischen Gesetzen leben. So geschah es denn auch. In allen Gegenden fanden sich schwedische Bürger deutscher Herkunft und in den Handelsstädten mußte sogar die Hälfte des Rathes aus Deutschen be- stehen. Die den Schweden in Lübeck zugesagten gleichen Rechte blieben lediglich eine zur Beruhigung der Schweden erfundene Redensart. Die Lübecker betrieben die Kupferminen mit ihrem Gelde, führten das Pro- dnet derselben, die Walderzeugnisse, Holz, Pelzwerk, dann Eisen, Fische, Fleisch und Getreide (wohl nur aus den Südprovinzen), aus; dagegen brachten die Städte flandrische, niederländische und englische Güter, seine Wollenwaaren, Gewürze, Seidenwaaren, Weine, besonders Rheinweine, die Erzeugnisse deutschen Landbaues und deutscher Industrie, auch die im Norden unbekannten Fischarten, mit. Der Handel mit Schweden war ohne Glanz, aber intensiv bedeutend. Nach Dänemark und besonders Schonen geriethen die Deutschen vorzüglich durch den Fang des Herings, welcher sich allmälig von der pommerschen Küste nach der schottischen gezogen hatte. Nach der kurzen den Lübeckern durch Kanut Vl. (1201) erwiesenen Feindschaft, wurden voir Waldcmar H. alle Kaufleute und vor allen die Lübecker rücksichtlich des Fischsangs auf das Aeußerste begünstigt und sie legten in Ausbeutung des letzter» hauptsächlich den Grund zu ihrem großen Reichthums. Sie durften sich ein förmliches stehendes Fischlagcr (Bitte) errichten, hatten ihren Vogt, der alle Fälle, Hand und Hals ausgenommen, nach eigenem Rechte schlichtete; ihre Buden waren erbliches Eigenthum gegen Zahlung einer Grundrente; vom Verdachte eines Vergehens konnten sie sich eidlich reinigen; ihre Waaren unterlagen dem gewöhnlichen Eingangszoll; sie genossen Schutz gegen Strandrecht und hatten Handelsfreiheit aus den Märkten zu Skauöer und Falsterbo, wo der König ein Feuerzeichen hatte errichten lassen. Der Vertrag mit dem Grasen Heinrich 106 Privilegien. l2. Abschnitt. von Schwerin (1225) gewährte allen deutschen Kaufleuten die früheren Rechte. 1231 erhielten die Kölner und Soefler, von denen die Ersteren sehr frühe nach Dänemark gehandelt haben müssen, die Bestätigung der früheren Rechte. Auch Herzog Abel von Jütland, welcher später König wurde, gewährte von 1241 an den Hamburgern, Lübeckern und Wismaranern bedeutende Handelsfreiheiten, die Erich 1267 bestätigte. So erhielten viele Städte an der Nord - und Ostsee, ja bis nach Köln und Friesland, bedeutende Handelsvorrechte schon in früher Zeit, einige schon vordem 13. Jahrhundert, besonders in Betreff des allen so wichtigen Heringsfanges an der schottischen Küste. Ihre Kaufleute sind denn die von König Abel gemeinten Vinlandssahrer (Wendenlandsahrer), welche nicht zu vermengen find mit der großen Gesellschaft der Kaufleute auf Gothlaud; den Vinlandsfahrern regelte der besagte König die auf Skanöer zu erlegenden Durchgangszölle für die Fahrt nach Norwegen und überhaupt ostwärts, wobei die Einfuhren nach Norwegen theilweise Zollfreiheit genossen. König Christoph I. bestätigte den Lübeckern ihre alten Gerechtsame, ebenso Erich Glipping, der aber mehr für alle deutschen Kaufleute sorgte, wie auch Herzog Waldemar von Jütland den nach Schleswig oder noch weiter nach Flandern Schiffenden Schutz, Befreiung von Strandrecht und sicheres Geleit versprach. Die Geldverlegenheiten Erich's machten ihn von den Städten immer abhängiger: 1276 erhielten die Stralsun- der, wie früher die Rostocker und Lübecker, das Recht, sich einen eigenen Gerichtsvogt aus den schottischen Märkten zu halten, 1280 dieLübecker, seine damaligen Verbündeten, die Bestätigung und erneuerte Zuficherung aller Rechte. 1282 erhielten die Hamburger gleiches Recht mit den klebrigen aufSchonen. 1280 trat er den Greifswaldern ein Stück Land zu Falsterbo, behufs Errichtung einer Bitte, ab und gab ihnen sogar das Recht, dort einen Gerichtvogt mit der Macht über Hals und Hand zu haben. 1283 nahm er alle nach Ripen kommenden Gäste in Schutz und erniedrigte dieZölle. 1278 hatte er den wendischen Städten, Lübeck, Wismar, Rostock, Stralsund, Greisswalde und Stettin an der Spitze, sicheres Geleit und Zollsreiheit für den Markt Huitvanger auf Seeland gegeben. 1283 wurde die Zuficherung des Schutzes für alle deutsche, namentlich Skanöer besuchenden Kaufleute erneuert. In das Jahr 3. Kap.) Zugeständnisse. 107 1284 fällt das Bündniß Erich's mit den slavischen Städten, nebst Hamburg und Kiel, unter gegenseitiger Handelsfreiheit auf 8 Jahre, sowie mit mehreren Fürsten zu Schutz und Trutz gegen Norwegen, ihren gemeinsamen Feind. Erich Menved bestätigte, wie Herzog Waldemar von Jütland den Lübeckern die alten Vorrechte und gab Letzterer allen die Ostsee besahreuden Kaufleuten aus den Seestädten die völlige Handelsfreiheit in seinen Landen; ebenso erhielten Bremen, Stralsund, Kämpen und Deventer besondere Rechte bezüglich der Strandungssälle und der schottischen Märkte. Als aber 1301 die Dänen Rostock nahmen, ihre Herrschaft in Meklenburg, Pommern und sogar über Wismar, Stralsund und Greisswalde ausdehnten, mußte Lübeck durch Tributzahluug die alten Freiheiten wieder kaufen und die flandrischen Städte klagten über Bedrückungen abseilen der Beamten des Königs. Rostock erlangte 1305 durch eine große Geldsumme für alle Kaufleute der Seestädte, welche die dänischen Besitzungen anfuhren, Befreiung vom Strandrecht und Schutz. Die Lübecker aber ließen sich von den Schweden den Heringssang an den schwedischen Küsten bis Möre und Oeland 1312 zusichern, zu einigem Ersatz für den ihnen aus der Fehde mit den wendischen Städten erwachsenen Schaden. Greifswalde erkaufte die Huld des Königs mit 3000 Mark. Stralsund zahlte ebenfalls und Rostock erhielt die alten Freiheiten auf Schonen 1315 zurück, wie die Lübecker 1316. Besonders aber begünstigte der König die Niederländer, welche auch ihre eigenen Fischerlager erhielten. Vortheilhafter als früher stellte 1316 Herzog Christoph von Halland und Samsöe die Stralsunder für ihren Marktbesuch zu Skanöer und Falsterbo und König Erich söhnte sich durch Erweiterung ihrer Freiheiten vollkommen mit ihnen aus. Christoph II. und sein Gegenkönig Waldemar, den Graf Gerhard von Holstein aufgestellt hatte, bestätigten und erweiterten den sich zu ihrer Partei haltenden Städten die alten Vorrechte; besonders wurden Lübeck, Rostock und Stralsund 1326 von Waldemar begünstigt, doch fast ebenso die niederländischen Städte. Der in der Fehde obsiegende König Christoph mußte, der Unsicherheit der Verhältnisse wegen, sich wenigstens mit den mächtigsten Städten vertragen und Waldemar bot Alles auf^ mit ihrer Hilfe wieder den Thron zu besteigen: er versprach sogar Rechte in 108 Erweiterungen. p. Abschnitt. Schonen, Halland und Bleking, die er doch an König Magnus von Schweden hatte abtreten müssen. Der Letztere war ebenfalls den Kaufleuten deutscher und holländischer Nation für ihren Verkehr in Schonen und Malmö gewogen, und erneuerte in seinem 1343 mit den Seestädten geschlossenen Frieden ihnen die alten Rechte. Besonders weitgreiseud sind aber die 1352 an Lübeck und Rostock ertheilten Privilegien. Gegen den in Schulden vertieften und von Seiten des Adels wie seiner Söhne gedrängten König, durften sich die Städter Alles erlauben; sie mordeten sogar ungestraft schottische Beamte, aber dennoch war unter solchen Fürsten der Besitz ihrer Privilegien auf die Dauer durch nichts gesichert. Sie traten daher mit dem Dänenkönige Waldemar III., welcher schon lange ein lüsternes Auge auf das reiche Schonen geworfen, in Verbindung, schössen ihm Geld vor, ließen sich für alle Fälle ihre Freiheiten bestätigen, blieben aber dessenungeachtet öffentlich auf Magnus' Seite. Ja, als Waldemar 1361 Gothland erobernd Wisby plünderte, traten sie, erzürnt hierüber, ganz aus Magnus' Seite zurück und sperrten Waldemar die Zufuhr. Doch nach dem Frieden (1365) bestätigte Waldemar vor der Hand den Städten Lübeck, Rostock, Stralsuud, Bremen, Hamburg, Kiel, Wismar, Greifswalde, Anklam, Stettin, Stargard und Kolberg die alten Freiheiten in Schonen und vergrößerte diese noch aus 6 Jahre. Allein bald brach der Thronkrieg mit Albrecht von Mek- lcnbnrg aus und die Folge war, daß die dänischen Reichsräthe 1369 — 70 und Waldemar selbst 137 l sich in eine bedeutende Erweiterung jener Privilegien fügen mußten, zu welchen die wendischen, die Nordseestädte, die preußischen, livländischen und holländischen Städte hinzu- gezogen wurde». Bekanntlich wurden ihnen i»> Frieden noch die vier Hauptschlösser Schönens nebst Umgebungen auf 15 Jahre abgetreten, wodurch sie natürlich immer festeren Fuß erlangten und die Handelsherrn des Nordens wurden. Die Vorzüge wegen der Bergung schiffbrüchiger Güter, der Handelsfreiheit und des persönlichen Schutzes hatten freilich die Städte mit allen Kaufleuten, welche die dänischen Besitzungen besuchten, gemein, aber sie genossen im Zoll unzweifelhaft Vorrechte vor ihren Concurrenten. Zwar hatten die Deutschen nicht das volle Mitbürgerrecht, wie in den 3. Kap.j Der Heringsfang. 109 schwedischen Städten; allein, abgesehen von Schonen, blieben doch viele im Lande, ihre Nationalität bewahrend. In Schonen, welches übrigens von allen andern Nationen auch besucht wurde, hatten sie auf ihren Fischerlagern doch große Vorrechte: sie hatten ihr beimisches Recht, selbstgewählte Richter, eigenes Besitzthum und betrieben ihre Geschäfte mit eigenen Schiffen. Wenn der Hering gefangen wurde, wimmelte die Küste von Besuchern; sowohl Kaufleute, wie Fischer, verkehrten hier aus einem nordischen Weltmärkte; die Deutschen bliebe» unzweifelhaft zum Theil dort, wie an andern Orten des Königreichs, auf ihrem Eigenthume, das Erworbene zu bewahren; sie hatten ihre ansäßige» Handwerker mit Amtsrechten außerhalb der Bitten und diese standen auch unter den deutschen Vögten. Diese Letzteren sprachen zunächst Recht unter den Landsleuten und wahrten die Rechte dieser gegen die dänischen Beamten, aber sie traten auch, wie auf Gothland, zu Zeiten zusammen und sprachen in gemeinsamen Angelegenheiten, faßte» Beschlüsse über den Heringsfang, auch als Appellationsinstanz in Frachtsachen, von denen jene indeß der Bestätigung des heimischen Stadtrathes unterbreitet werden mußten. Das geschah für die Ansiedlung zu Skanöer und Falsterbo auf dem gemeinsamen Kirchhofe daselbst. Auch entstand 1326 unter den deutschen Kaufleuten, von denen die Lübecker die vornehmsten waren, eine Gesellschaft zu Malmö, die von den heimischen Obern ihre Bestätigung erhielt. Diese Vereinigung hatte den Zweck, sich gegen die Fremden abzuschließen, sich zu schützen, die heimische Ehre zu behaupten und Streitigkeiten gütlich beizulegen. Doch finden sich nur Vorsteher, keine Vögte, dort und jene standen wahrscheinlich unmittelbar unter Mischer Aufsicht. Von Deutschland wurden Wolltücher, Leinwand, Wachs, Honig, Pelzwerke, Matten, Kleider und Betten importirt, sowie Krämcrwaaren und die Erzeugnisse städtischen Kunstfleißes. Die Ausfuhr bestand in Rindvieh, Pferden, Salzfleisch, Butter, Fettwaaren und anderen Bodenerzeugnissen. Das wichtigste Prodnct blieb der Hering, sowohl zum eigenen Verbrauch, wie für die auswärtigen Niederlagen, zumal dieser zollfrei oder auch gegen sehr geringe Abgabe den Sund passirte. Ein Hauptbestreben ging hier aus gute Waare und richtiges Maaß und Lübeck gab sich viele Mühe, ein allgemeines immer gleiches Tonnenmaaß 110 Norwegen. s2. Abschnitt. einzuführen; aber die wiederholten Klagen beweisen, daß die Habsucht oder Sorglosigkeit Einzelner das sür's Ganze löbliche Beginnen vereitelt haben muß. Viertes Kapitel. Der Handel mit Norwegen. Wichtig war Norwegen für die deutschen Kaufleute seiner fischreichen Küsten und Fjorden, sowie seines Holzreichthumes wegen und weil das Land ihnen die Erzeugnisse noch nördlicher gelegener Gegenden, wieJsland'sundderFaröer, verschaffte. Deshalb früh schon kaufmännische Gäste aus Sachsen und Dänemark dort, daher die Gründung der handeltreibenden Städte Tunsberg, Stavanger, Drontheim (997) Opslo (1000) und Bergen (1070); doch war die Nebenbuhlerschaft der benachbarten Engländer und Schotten, welche daselbst'schon früh Handelsfreiheiten und ganze Straßen in Besitz hatten, den deutschen Anfiedlun- gen nachtheilig, mehr noch die Eifersucht der Eingebornen, besonders in Bergen, welche den Händel mit dem Auslande für sich zu monopolifiren strebten. Erst in der Mitte des 13. Jahrhunderts gelang es, nach einer Seefehde, den Lübeckern, von König Hakon freie Zulassung für ihre Handelsleute unter dem Versprechen der Gegenseitigkeit zu erhalten. Schon 1247 hatte dieser König deutsche Handwerker, namentlich Schuster, nach Bergen berufen und ihnen die früher von Engländern und Sckotten allein bewohnten Straßen der Stadt eingeräumt. Hamburg erfreute sich alter von dem Verwesern Magnus Lagabäters ertheilter Vorrechte, die der genannte König 1264 bestätigte. Derselbe gab den Kaufleuten deutscher Zunge Hilfe im Falle eines Schiffbruches, befreite sie in geringfügigen Fällen von Schuldhaft und versprach prompte Rechtspflege, besonders den Lübeckern. Doch mußten die Deutschen sich allen von den Eingebornen zu leistenden Obliegenheiten unterziehen; der Verkauf kleinerer Waaren war beschränkt und der König hatte von allen ankommenden Waaren drei Tage lang das Vorkaufsrecht. Bremen hatte dasselbe Recht und 1282 wurde es vom Herzog Hakon den Städten Lübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund und anderen Seestädten bestätigt. 4. Kap.) Schwankungen. 111 Als aber König Erich Magnussohn Gewaltthätigkeiten übte, verbanden sich die Städte mit Erich von Dänemark gegen ihn und kriegten gegen die Norweger, welche von Dänemark fortan ausgeschlossen wurden (1284). Obgleich der König sich zur friedlichen Beilegung des Streites gegen die Städte erbot, waren damit die 7 slavischen Städte nicht zufrieden und erzwängen nach fortgesetzter glücklicher Fehde im Calmarischen Vertrage (1285), Schadenersatz, Zurückgabe von genommenen Personen und Sachen, Bestätigung der alten Privilegien, das Recht, ohne die Vermittelung der norwegischen Bürger mit Einheimischeu und Fremden verkehren zu dürfen, Freiheit des Oel - und Thrauhandels, die Erlaubniß, an der Brücke zu Bergen anzulegen; doch blieben sie der nordischen Jurisdiction unterworfen. Auch 1288 erhielten einige Städte Abgaben- sreiheit für den Heringsfang im Winter, 1292 freie und sichere Fahrt durch die hallander Schlösser. Als aber die von Kämpen und Stavern einige nordische Seeräuber bei Mastrand hinrichten ließen, und dies den König Erich von Norwegen sehr erbitterte, mußte, da nur Bremen aus königlicher Seite blieb, die übrigen Städte aber einen neuen Kriegsbund eingingen, 1294 ein neuer Vertrag zwischen Erich und allen Städten geschloffen werden, in welchem die'Freibeiten der deutschen Kaufleute mehr detaillirt, auch einige neue hinzugefügt wurden. Doch unterlagen diese Verhältnisse, bei dem ewigen Wechsel von Streit und Freundschaft zwischen den nordischen Mächten, mannigfachen Veränderungen. König Hakon Magnussohn ertheilte 1300 feierlich die Bestätigung früherer Vergleiche, gab indessen in dem nächsten Jahre mehrere einschränkende Verordnungen, allein 1316 verbot er die Ausfuhr einiger Artikel, hob die Zollbegünstigungen auf und eine 1317 vom Bergener Magistrat ertheilte und vom König bestätigte Verordnung entriß den Deutschen ihre sämmtlichen Handelsprivilegien wieder und ließ den Verkehr für mehrere Jahrzehnte auf das Unbedeutende Herabsinken. Einzelne Städte, wie 1318 Hamburg und 1321 Bremen, wurden theilweise aufs Neue begünstigt. 1327 ward über die Lübecker schwere Klage geführt; noch 1333 versagte den Städten überhaupt Magnus Smäk mit großer Entschiedenheit die Bestätigung ihrer früheren Rechte. Erst als er ihre Hilfe gegen innere Feinde und Dänemark nöthig hatte (1343), erneu- 112 Erfolge der Hansa. s2. Abschnitt. erte er die früheren Begünstigungen, stellte die alten Zölle wieder her und schloß einen Bund mit ihnen gegen seine einheimischen Feinde zu Schutz und Trutz. Doch bei den nordischen Unruhen und des Königs Hinneigung zu Dänemark blieb der Zustand ein wechselvoller, zwischen kurzem Krieg und kurzem Frieden. Als 1357 die Bergener Bürger nicht leiden wollten, daß die Deutschen Lebensmittel in der Stadt kaufen dürften, erlaubte ihnen der König, dies außerhalb derselben zu thun und verhalf ihnen zum Eingang ihrer ausstehenden Forderungen. Als aber der schwedische König Magnus und sein Sohn König Hakon von Norwegen die Geldhilfe der Städte immer weniger entbehren konnte, erhielten diese einen sehr umfassenden Freiheitsbrief s1361), welcher den Grund zu dem so hartnäckig behaupteten Handelsmonopol der Deutschen in Norwegen legte. Freier von Abgaben, als selbst Eingeborne, gefürchtet ob ihrer stets schlagfertigen Macht, einflußreich durch Geld und Handelsverbindungen, gelang es ihnen bald, die Normannen zu überflügeln und was ihnen noch zu fehlen schien an freier Bewegung, das schafften sie sich zwangsweise mit der Zeit. Doch in der nächsten Zeit suchten Könige und Land das fremde Handelsjoch mehrere Male abzuschütteln; besonders, seit Hakon seinen Vater Magnus auch in Schweden entthront hatte, entriß er den Hansen die eben bestätigten Rechte wieder. Diese verheerten 1368 die norwegischen Küsten mit Feuer und Schwert und zwangen den König, den die alten Freiheiten bestätigenden Frieden mit ihnen auf 5 Jahre zu erneuern. Dabei waren die wendischen, die nordseeischen, preußischen, livländischen, süderseeischen, seeländischen, holländischen und geldrischen Städte betheiligt. Der prekäre Friede ward 1376 in einen ewigen verwandelt, zu den alten Freiheiten kamen neue und sogar die sonst nur Fürsten gebührende Auszeichnung der hansischen Flagge. So hatten die Hansen in kluger Benutzung der Umstände sich einen nordöstlichen Handelssitz geschaffen, von welchem aus sie fortan das Monopol der Zwischenhändler übten, ohne Furcht vor Concnrrenz der ihnen nachstehenden Eingebornen; der Verkehr ward ganz im Geiste der spätern englischen Schiffsahrtsgesetze an hansische Fahrzeuge gebunden, und, wo das Schwert nicht paßlich angewendet war, da half das di- 5. Kap.) Die Niederlande. 113 plomatisch benutzte Geld, dessen die Fürsten bei ihren ewigen Kriegen nie entrathen mochten. Die erlangten Vorrechte der Hansen bezogen sich zunächst auf Bergen, den wichtigsten nordischen Handelsplatz, und bereiteten die freilich erst später entstandene dortige Niederlassung vor. Die Concurrenz Fremder, der Neid der Eingebornen, die wechselnde Politik der Folkunger und ihre Abneigung, Fremde im Lande seßhaft werden zu lassen, hinderte die frühere Entstehung, weshalb auch Deutsche keine Bürgerrechte in Norwegen erlangen konnten; wenigstens waren die Niederlassungen in Bergen, Tunsberg, Opslo von sehr unsicherer Dauer. Die Hansen exportirten aus Norwegen vorzüglich Felle von Hausthieren, Pelzwerke wilder Thiere (von Fischottern, Bibern und Seehunden), Fische aller Art, eine Masse Heringe, Stockfische, Butten, Wale, Talg, Oel, Thran, Butter, Schwefel, Pech, Harz, Theer und besonders Nutzholz zum Schiffbau. Dagegen brauchten sie Getreide, Mehl, Bohnen, Erbsen, Grütze, Bier, Meth, Wein, Honig, Salz, Gewürz, Linnen, Tuch, Krämerwaaren mancher Art, worunter Moschus und orientalische Producte, die sie vom Markt zu Brügge holten, englisches Scharlachtnch, Metallerzeuguiffe ihrer und westlicher Länder und mitunter auch den besseren schonischeu Hering. Fünftes Kapitel. Handel mit den Niederlanden und Frankreich. Die westlichen Märkte waren den Hansen nothwendig, um gegen die Producte derselben die östlicher Länder eintauschen zu können, und jemehr Privilegien sie in den Niederlanden und andern Westländern besaßen, desto vortheilhaster gestaltete sich ihr Zwischenhandel. Kein Land der Welt blühte damals so in Handel und Kunstfleiß, als die Niederlande, deren nördliche Städte, als rein deutschen Ursprunges, sich an der großen deutschen Handelsgenossenschaft lebhaft betheiligten. Doch standen die nördlichen deutsch-holländischen Städte den wallonischen weit nach: Flandern und Brabant besaßen große Geldmittel, einen Markt, auf welchem sich eine Fülle von Waaren aller Länder zusammenfand und Die Hansa, A 114 Brügge. j2. Abschnitt. auf welchem bei vollkommener Handelsfreiheit lebhafter Absaß an die Besuchenden stattfand. Damals reichte die deutsche Schiffahrt nicht weiter als nach Flandern, die der Engländer und Fläminger selten, der Franzosen, Italiener und Spanier nie in die Ostsee. So mußte sich ein Zwischenstapel für alle diese Völker in Flandern und Brabant bilden und die Hansen fanden es besonders Vortheilhast. dort nach Begünstigungen zu streben, zumal keine flandrische oderbrabantische Stadt ihrem Bunde beitrat. Sie fanden hier, im Gegensatz des Nordens, große reiche Handelsstädte, stete in jeder Hinsicht selbst an Handelskenntniß ihnen überlegene Gemeinschaften, eine durch nichts gehemmte, übermächtige Concurrenz der Einwohner. Von größter Bedeutung war Brügge, seit den Kreuzzügen der Hauptmarktplatz des Westen, mit seiner Hafenstadt Slups; seit ein flandrischer Graf in Konstantinopel residirte, war das Band mit Italien und dem Oriente fester geknüpft. Die Flandrer segelten durch die Straße von Gibraltar ins Mittelmeer; Venetianer, Griechen und Pisaner besuchten die flämischen Küsten mit ihren Waaren, brachten feinere Arbeiten in Wolle, Seide, Silber und Gold mit und reizten die Einwohner zur Nachahmung dieser fremden, geschätzten Gebilde. Von England wurde dazu die Wolle bezogen; die flandrischen Städte, namentlich Brügge, nahmen an Einwohnerzahl, Umfang und Reichthum alljährlich zu, erlangten von den Landesfürsten, welche erheblich durch die vermehrten Zolleinkünfte gewannen, große Freiheiten und Schutz des Handels gegen See - und Strandräuber. Dabei entstanden dort bis dahin unbekannte Anstalten zu Gunsten des Handels. So 1310 zu Brügge die erste Affecuranzanstalt; auch hatten die Flandrer von den Italienern das Wechselgeschäst gelernt. Die Fremden, welche man nach dem Princip vollkommener Handelsfreiheit mit ihren Waaren zuließ, waren gern gesehen; nur dursten sie nicht auf solche Bevorzugungen rechnen, wie solche die Hansen im europäischen Norden, vermöge eigenthümlicher Verhältnisse, erworben hatten. Die ersten Begünstigungen, welche einzelne Städte erhielten, bestanden daher in weiter nichts, als in Freiheit des Handels gegen mäßigen Zoll und in Sicherheit gegen Strandräubereien. So durch Graf Wilhelm von Holland 1243 die Kaufleute von Hambmg und Lübeck, 1248 5. Kap.) Begünstigungen. 115 die Dortmunder, Bremer und Stader, 1252 die Brandenburger. Der Bischof von Utrecht gab gleiches Recht in seinen Landen den Lübeckern und Hamburgern (1244), wie Florens von Holland den Lübeckern für ibren Transit 1249, 1269 und 1270. Bedeutender sind schon die Freibriefe, welche 1252 Gräfin Margarethe von Flandern und Hennegau und ihr Sohn Guido allen Kaufleuten des römischen Reiches, welche Gothland besuchten, auf Antrag eines Lübecker und eines Hamburger Deputirten gewährten; jedoch waren sie bei Weitein nicht geeignet, ein Handelsmonopol im dortigen Lande zu begründen; sie unterschieden sich kaum von den anderen Nationen ertheilten und beruhten obendrein aus Gegenseitigkeit. Auch die zu derselben Zeit den deutschen Kaufleuten gewährten Zollbegünstigungen theilten sie wahrscheinlich mit allen anderen Flandern besuchenden fremden Kaufleuten, sowohl für Ein- und Ausfuhr, als für ihren Transit. Eine vorübergehende Zollbegünstigung erfuhren die Hansen durch die Ritter Johann von Ghistell und seinen Amtsgenossen zu Brügge; allein schon 1262 war man zu der alten höheren Zollabgabe zurückgekehrt, was auf die Märkte zu Thorout und die Maklergebühren ausdrücklich bezogen wurde. Dies führte zu Klagen über Bedrängnisse der Deutschen zu Brügge abseiten des dortigen Magistrats und der mit den Zöllen belehnten Ritter, so daß 1280 die Hansen ihren Stapel nach Ardenburg verlegten, wo sie der Graf von Flandern bei ihren alten Freiheiten schützte. Dies suchten andere niederländische Städte und Herren zu benutzen, den deutschen Stapel sich anzueignen: namentlich Dortrecht unter Begünstigung des Grasen Florens von Holland, Zyriksee, Grave (1266 — 78); doch behielt Ardenburg wegen seiner Nähe bei Brügge und Sluys einstweilen den Vorzug. Als aber 1182 Gras Guido, Johann von Ghistell und der Brügger Magistrat eine verbesserte Wäge-Ordnuug beliebten und so die Ursache von Klagen über Zurücksetzung der Deutschen bei ihrer Zollentrichtung wegräumten, scheinen die Hansen dorthin zurückgekehrt zu sein, jedoch kam diese neue Bestimmung auch den spanischen und andern flandrischen Kaufleuten zu Gute. Doch hörten die Klagen der Deutschen über Schmälerung ihrer Rechte durch die Einwohner zu Brügge nicht auf und schon 1309 sehe» wir sie wieder den dortigen Stapel mit dem 8 ' 116 Streitigkeiten. s2. Abschnitt. Ardenburger vertauschen. Die Grafen von Flandern erhielten die Hansen bei ihren alten Rechten. So 1298 Graf Guido die Lübecker, Robert 1307 alle Kaufleute des römischen Reiches, denen er jedoch die Geldgeschäfte untersagte. Indessen Brügge wünschte die Rückkehr der Hansen und erbot sich, ihren Beschwerden abzuhelfen; auch fanden die sächsischen Städte den dortigen Verkehr so Vortheilhaft, daß sie mit den ostländischen deren Rückkehr 1309 vermittelten. Dies geschah mit Braunschweig, Goslar, Magdeburg, allen sächsischen, deutschen und den ostländischen Städten; der Graf von Flandern bestätigte die vom Brügger Magistrat zugestandenen Begünstigungen, deren sich die Hansen ein halbes Jahrhundert hindurch unverändert erfreuten und 1318 gab der Magistrat noch nähere Bestimmungen über die Wage, welche die Hauptbeschwerde veranlaßt hatte. Auch wurde das Ganze von Graf Ludwig von Flandern 1338 und 1349 bestätigt. Dennoch hörten die Klagen nicht aus, daß die Brügger die Privilegien nicht hielten, was 1352 den Ritter Johann von Ghistell bewog, den fremden Kaufleuten die Erwerbung eines Hauses in Brügge, die Anlegung einer Wage daselbst auf seine Kosten und die Beaufsichtigung der letztem zuzugestehen. Die Städte von Gothland und Livland waren nicht damit einverstanden, weil die Garantie der Brügger für die Fehler beim Wiegen bei eigener Aufsicht hinwegfiele und sie eifersüchtig auf den Einfluß der wendischen, westfälischen und preußischen Städte waren; aber die Sache blieb und von dieser Zeit datirt sich wohl die Erwerbung des sogenannten kleinen Lsterschen Hauses in Brügge. Damals, 1347, entstand auch die dortige Vereinigung der Kaufleute des römischen Reiches von Allemannien, welche im Refektorium des Carmelitenklosters ihre Zusammenkünfte hielten. Sie führten ein Buch, in welches sie ihre Ordnungen und Willküren verzeichneten, theilten sich in drei Drittel— in das lübeck-wendisch-sächsische, das westfälisch-preußische, und das gothländisch-livisch-schwedische— wählten 6 Aldermänner, welche mit 18 von diesen Ernannten die gewöhnlichen Geschäfte des gemeinen deutschen Kaufmanns zu besorgen und für die Beobachtung der Rechte und Freiheiten Sorge zu tragen hatten. Einige Bestimmungen vom Jahre 1354 dienten dazu, die Deutschen zu isoliren und ihr heimisches Recht 5. Kap.) Aussöhnung. 117 ihnen in der Fremde zu bewahren und als 1356 sich ein Zwist zwischen den Aelterleuten und der Gesellschaft erhoben hatte, kamen 6 dazu von den Städten deputirte Rathmänner und machten mit den Aelterleuten noch festere und genauere Ordnungen, welche namentlich das Verhältniß der Gemeinschaft zu ihrem Vorstände näher bestimmten. Aber gegen Ende dieses Zeitraums entstand ein Zwist unter den Hansen und der Stadt Brügge, welcher sogar zur Verlegung des Stapels nach Dortrecht führte. Es hatten nämlich Engländer und Franzosen vor dem Hafen von Sluys ein Greisswalder Schiff gekapert, der Geschädigte und mit ihm die deutsche Genossenschaft zu Brügge klagte beim Grafen von Flandern, sowie bei den Städten Gent, Upern und Brügge, ohne Recht erlangen zu können. Als aber die Hansen beschlossen, Flandern so lange zu meiden, bis dem Beraubten sein Recht geworden, ver- urtheilten die Abgeordneten Flanderns den Engländer zum Tode und die Stadt Sluys ließ ihn hinrichten. Auf Beschwerde der Engländer über diesen Fall, ließ deren König die Güter aller Deutschen in seinem Lande mit Beschlag belegen, die Flandrer wollten nicht vermitteln und die Deutschen mußten selbst den König beschicken. Dieses Ereigniß, so wie fortwährende Betrügereien der Flandrer beim Wiegen, die Vorenthal- tung des versprochenen eigenen WagehauseS an die Hansen und ähnliche Unzuständigkeiten bewogen diese, ihren Stapel wieder nach Nrdenburg zu verlegen, auch nöthigensalls nach Antwerpen ziehen zu wollen. Doch diese Verlegung erfolgte nicht, indem die Hansen 1352 ihr Wagehaus erhielten. 1358 beschlossen die lübisch-fächsischenund preußischen Städte, daß kein Hansakansinann weiter als bis zur Maas fahre» und Jeder sich des Verkehrs mit Flandern, Mecheln und Brabant bis nach Abstellung ihrer Beschwerden enthalten solle, bei Strafe der Güterconfiscation und des Ausschlusses aus der Gesellschaft. Demzufolge ward 1358 der Stapel nach Dortrecht verlegt, wo die Hansen am 9. Mai ihre hergebrachten Rechte von Albrecht von Baiern, dem Ruwart von Hennegau, Holland und Seeland, bestätigt erhielten. Doch weder Flandern konnte die Deutschen, noch konnten diese den Markt zu Brügge entbehren, und Letztere kehrten dann 1360 dorthin zurück, nachdem ihnen nicht allein Bestätigung ihrer Freiheiten, sondern auch dar Versprechen des Schadenersatzes geworden 118 Rebenvereine. p. Abschnitt. war. Die- bekräftigten Graf Ludwig von Flandern und die Städte Gent, Brügge und Upern, in demselben Jahre noch mehrere Freiheiten den alten hinzufügend und sandten den Sühnbrief nach Lübeck durch eigene De- putirte. Hier wurde dann der Friede zwischen den Flandrern und den gemeinen Städten des gemeinen deutschen Kaufmanns von der deutschen Hansa, welcher Name hier zuerst vorkommt, geschlossen und den Hansen wurden alle ihre Forderungen bewilligt. Diese Urkunde blieb die Grundlage des deutschen Stapels und eifersüchtig wachten die Hansen über die Beobachtung derselben, was um so nöthiger erschien, als fortwährend kleine Beeinträchtigungen von den Flandrern versucht wurden. Schon 1368 war vorübergehend die Rede davon, den Stapel wieder nach Dortrecht zu verlegen, wie aus einer zu Quesnov vom Ruwart Albrecht ausgestellten Urkunde erhellt, allein die Hansen blieben doch mehrere Jahrzehnte noch zu Brügge im Besitz ihrer Rechte, welche ohne Monopolgier aus billige Gegenseitigkeit sich gründeten. Auch mit andern flandrischen und niederländischen Städten standen die Hansen in Verbindung: sie hatten dort Rebenvereine, welche unter Leitung der Aldermänner zu Brügge standen. So 1347 zu Poperingen, wo ein bedeutender Markt für die daselbst angefertigten Tuche, welche die Deutschen weithin ausführten, gehalten wurde; es kommen hier genaue Bestimmungen vor, der so oft beklagten Verfälschung dieser Waare entgegen zu arbeiten. Auch in Brabant genossen die Hansen den landesherrlichen besonders zugesicherten Schutz; über Bergen op Zoom ging ihr Handelsweg längs der Scheide nach Antwerpen und Mecheln, wo sie auf den wichtigen Jahrmärkten selbstgewählte Obrigkeiten hatten, die unter denen zu Brügge standen. Schon Heinrich III., Herzog von Lothringen, ertheilte 1251 den Kölnern einen Freibriefund 1256 den Hamburgern, welche Adelheid, des Herzogs Wittwe, 1266 bestätigte und Johann von Brabant gab den Lübeckern 1297 einen ähnlichen Schutzbrief. Bedeutender, als selbst die Brügger Freiheitsbriefe, ist das 1315 allen Kaufleuten vom Herzoge ertheilte Privilegium, in welchem dem Neide der Antwerpncr kräftig vorgebeugt, den Deutschen Antheil an der Gerichtsbarkeit und Abgabenbegünstigung zugesichert wurde. Diese Urkunde diente zur Grundlage für die spätere hansische Nieder- 5. Kap.j Deutsche Handelsgesellschaft. 119 laffung zu Antwerpen, zumal sie für ewige Zeiten ertheilt und an keine besondere Bedingung geknüpft ward. Auch in Holland und Seeland wurden ihnen Begünstigungen zu Theil, die bedeutendsten den Lübeckern 1298 vvm Grasen Johann von Holland, die 1316 — 49 von seinen Nachfolgern wiederholt bestätigt wurden; jedoch standen sie den in Flandern und Brabant erhaltenen an Umfang weit nach. Einige Erweiterungen derselben erlangte Lübeck 1357 von Herzog Wilhelm von Baiern in Bezug aus diedamals beabsichtigte Verlegung des Stapels nachDortrecht. Auch ertheilte Graf Wilhelm 1341 den preußisch-westphälischen Kaufleuten den gewöhnlichen Schutz, was seine Schwester Margarethe 1146 bestätigte. 1358 finden wir eine deutsche Handelsgesellschaft, vorzüglich aus Bremen» bestehend, zu Amsterdam unter eigenen Aelterleuten, die 1365, auf Veranlassung der Hamburger, welche auch zu Wolderkum, Bodels- wcrt, Sluys, Ostkerken, Dockum und Deventer eigene Hansehäuser besaßen , eine zu Stavern stifteten. Endlich lud Graf von Hennegau und Bischof von Utrecht 1301 alle Kaufleute ein, sein Land zu besuchen, ihnen freies Geleit versprechend. Fehden zwischen den Städten kamen auch vor, wie 1280 zwischen Hamburg und einigen kleineren Elbstädten gegen Harderwyk und Züt- phen, wonach Hamburg im Frieden Schadenersatz bekam, ferner entstand zwischen Hamburg, Lübeck und Stavern 1330 ein förmlicher Krieg, welcher erst 1335 durch Schiedsspruch des holländischen Grasen und der Deputirten von 6 Städten beigelegt wurde. So gestaltete sich das durch vielfältige Bereicherungen ausgebildete, allen Theilen nothwendige und förderliche Handelsverhältniß, aus dem Fuße völliger Gleichberechtigung zwischen den Hansen und den Niederländern , begünstigt von den Fürsten, welche in den mit dem Verkehr wachsenden Zöllen eine Haupteinnahme fanden, was die vielen Zollrollen aus jener Zeit beweisen; allein bei der Verwirrung in denselben und der eigenthümlichen Natur desZwischenhandels, läßt sich nicht genau angeben, welche Güter zur Einfuhr und zum Export der Hansen gehört habe». Der Handel nach Frankreich war in dieser Zeit von keiner Bedeutung, obschon das Verhältniß zu den französischen Königen, wegen ihrer Lehnsherrlichkeit über Flandern und wegen derben Verkehr mit dem 120 Frankreich. s2. Abschnitt. wichtigen England so oft störenden Kriege von Bedeutung sein mochte. Schon frühzeitig kommt die Fahrt nach Röchelte und Calais, aber wahrscheinlich während der englischen Herrschaft, bei den Hamburgern und Lübeckern vor. Philipp der Schöne begünstigte die Hansen in Bezug auf Flandern, sowie in seinem Reiche, und sind darüber noch einige Urkunden vorhanden. Er befreite 1293 die Lübecker, wenn sie in die Ehanrpagne mit ihren Waaren kämen, von dem Weggelde zu Bapaume, gab den Kaufleuten, welche das deutsche Meer beftihren, gegen Erlegung der üblichen Abgaben, in seinen Ländern Handelsfreiheit, (jedoch sollten sie den Engländern keine Zusühr bringen s 1294s) und ertheilte den Lübeckern 1298, sowie den Kölnern 1302 besondere Schuhbriese, welche indeß sehr unbedeutenden Inhaltes sind. Außerdem find Spuren vorhanden, daß Hamburger und Lübecker nach Südfrankreich über Montpellier gingen und dorther Wein, Lampreten und Salz holten; im Uebrigen blieb der Handel mit Frankreich unbedeutend. Die Ursachen davon liegen in der mangelhaften Cultur und Sicherheit des Landes, den fortwährenden Kriegen mit England, der Zuneigung der Hansen zu letztgenanntem Lande, der Gelegenheit des Weltmarktes Brügge, welcher den directen Verkehr mit Frankreich und mit dem wegen seines Salzes wichtigen Spanien damals vollständig noch ersetzte, zumal Franzosen wie Spanier Niederlagen in Brügge selbst besaßen. Sechstes Kapitel. Geschichte des Verkehrs mit England, Schottland und Irland. Obgleich der sächsische Stamm mit seinen Genossen jenseits des Meeres im beständigen Verkehr blieb, so kommt doch vor der Regierung des Königs Heinrich H. (1154 — 89) keine Spur von Verbindung deutscher Kaufleute in Britannien vor. Die Kölner sind es, von denen zuerst geredet wird: sie hatten ein Haus zu London und trieben dorthin lebhaften Weinhandel, für welchen ihnen der königliche Schutz gegen Er- legung der üblichen Abgaben zugesagt ward. Auch die Lübecker besaßen schon, wie andere deutsche Städte, das Recht, nach England handeln zu dürfen und waren stet vom Strandrechte (1176). Richard (1189 — 1191) befreite die Kölner von einer Abgabe an die Londoner Gilde- 6. Kap.) England. 121 halle, wie von allen anderen Zöllen, desgleichen 1203 und 1210 Johann, was Heinrich IH. 1235 und Eduard l. 1290 sowie Eduard III. 1338 bestätigte. Heinrich Hk. ließ 1230 die Unterthanen Herzogs Otto von Braunschweig zu und gab den gothländischen Kaufleuten 1237 Zollfreibeit durch das ganze Land. Auch erhielten 1257 die Lübecker, Dänen, Brannschweiger und Groninger die Erlaubniß, nach England zu handeln. Doch waren die Kölner und Tieler vor allen Anderen die Begünstigten, weshalb Kaiser Friedrich II. 1226 die Lübecker, welche über Zurücksetzung klagten, gleichermaßen begünstigt wissen wollte. 1266 erhielten die Hamburger und Lübecker das Recht, in ganz England ihre Hanse gegen die gewöhnlichen Abgaben zu haben und persönlichen Schutz. Die Kölner haben also die ersten Begünstigungen erworben; später erhielten andere Städte das Gleiche und zuletzt schmolzen allmälig die einzelnen Hansen in Eine Verbindung zusammen. Schon 1260 kommt eine Freiheit derjenigen Deutschen vor, welche in London die Gildehalle besaßen und später wurden die meisten Privilegien dieser Genossenschaft ertheilt, welche schon 1260 — 66 Grundstücke erwarb und unter Aldermen stand. Wahrscheinlich ist auch diese Gildehalle, später nach mannigfacher Erwerbung Stahlhof') genannt, in dem ältesten und schon zu Ethelred'sZeiten bebauten (978— 1016) TheileLondons belegen, identisch mit dem früheren Gildehause der Kölner. Doch gehörten wohl nicht alle deutschen Städte zu dieser Gesellschaft; wenigstens war diese nicht befugt, alle zu vertreten, indem die Bremer 1262 — 76 ihren Streit mit der Stadt London durch Herzog Albrecht von Braun- schwcigs Verwendung beim englischen Könige beilegen mußten. Die Genossen suchten Recht bei ihren Aldermen und den vaterstädtischen Gerichten und es galt für eine Kränkung der hanseatischen Rechte, wenn ste unter sich englische Behörden anriefen. Doch dursten sie ihre Alder- men damals noch nicht aus ihrer Mitte wählen; diese mußten Londoner Bürger sein, waren in Sachen ihrer Genossenschaft der Jurisdiktion des exoliequer unterworfen und erhielten von der Stadt die Bestätigung ihrer Gerechtsame. Der Name Deutsche Hanse komint hier (1262) ') So genannt von dem Tuchstempel, aus Stahl bereitet. 122 Begünstigungen. >2. Abschnitt. am Frühesten vor, und verpflanzte sich, da das Wort Hanse schon lange in England als Bezeichnung von dergleichen Genossenschaften gebraucht war, von dort in den Sprachgebrauch der deutschen Städte. Von den letzteren war die Hanse völlig unabhängig; sie contrahirte selbstständig mit den englischen Behörden, ohne einer Vollmacht vom Hause zu bedürsen, hatte freien und geschützten Handel, freien Ein- und Verkauf, freie Einund Ausfuhr gegen Erlegung der üblichen vustoius, was bei der in den Städten gegen Fremde herrschenden Eifersucht schon höchst bedeutend war. Dagegen wurden sie von dem Könige, den Vornehmen und den Laudleutcn geschützt, von den Königen, weil diese ihr Haupteinkommen aus den von Fremden bezahlten vustom« zogen und die Schiffe und Zufuhren bei ihren Kriegen sehr gut gebrauchen mochten, auch gelegentlich deshalb bei den Fremden Anleihen contrahirteu; von dem Adel und den Landleuten, weil diese einen größeren Absatz für ihre Landes- erzeugmsse bei den Fremden fanden, als in den Städten. Die Bewohner der letzteren wollten den Handel und die Verarbeitung der heimischen Rohstoffe für sich behalten; sie sahen in jedem Fremden einen gefährlichen Concurrentcn für ihre Zunft und mochte» auch oft nicht mit Unrecht Klage darüber erheben, daß sie von ihren Königen hinter den stets zur Geldspende bereiten Fremden zurückgesetzt, daß den Letzteren Rechte eingeräumt würden, welche sie-selbst vergebens erstrebten. Daherkommt der beständige Hader zwischen den englischen Städten, ihren Magistraten und den Hansen, indem sie den letzteren natürlich alle mögliche Hindernisse in den Weg legten, wogegen die noch schwache Königsgewalt diese weder immer schützen konnte noch durfte. Auch erzürnten die Deutschen mitunter den englischen König durch Zollbetrügereien und gaben so wenigstens theilweise den Vorwand zu der Behauptung her, ihre Duldung sei gegen den wahren königlichen Vortheil. Der englische Handel selbst war nicht bedeutend und konnte der Fremden und ihrer Geldmacht nicht entbehren; mit Frankreich hinderte der Krieg die Verbindung; säst die einzig sicheren Häfen waren für sie die flandrischen und die norwegischen; mit dem Mittelmeere fand nur die iudirecte Verbindung durch lombar- dische und italienische Schiffer statt; die Ostsee und die russischen Küsten wurden selten von Engländern besucht (weshalb die Entdeckung des 6. Kap.) Freiheitsbries Eduards I. 123 unbequemen Archangel so hoch gehalten wurde) und die Eifersucht der Hansen hütete überall das Monopol des Zwischenhandels mit den nordischen und östlichen Ländern. Auch besaßen sie überall Zollfteiheit und Begünstigungen, wie kein anderes Volk in der Ausdehnung, daneben große Wohlhabenheit, Handelskunde und Feuereifer, wie andere nicht. Noch im 14. Jahrhundert kamen an die englischen Küsten von der Ostsee her ausschließlich deutsche Kauffahrer; weder Dänen, Schweden, noch Russen betrieben den Handel direct dorthin. Trotz dieser ungünstigen Verhältnisse wurden die Engländer den Hansen von Anfang an höchst rührige Nebenbuhler. Zum Beispiel Wolle und Felle, die Stapelwaaren Englands, anfangs nur von Fremden expor- tirt, fingen Engländer an, gegen den königlichen Willen auszuführen. Eduard III. mußte seines großen Geldbedürfnisses wegen Rohstoffe für seine Rechnung in Flandern an den Markt bringen lassen; doch bald fand er wegen der Zolleinkünste seinen Vortheil darin, nur Fremden die Ausfuhr zu gestatten. Die Gesellschaft der englische» Kaufleute, von l'komss » veoket, welche später als merokant »äventurers dem hansischen Handel den Todesstoß gaben, war damals nur erst eine auf London beschränkte, zu religiösen Zwecken verbundene Abtheilung der größeren Kaufmannsgilde. Ihre Tuchausfuhr, seitdem durch Eduard III. die Bereitung feinerer Sorten in England aufgekommen, war noch unbedeutend und konnte nicht entfernt mit der flandrischen concurriren, mit welchen sich die Hansen den Zwischenhandel bewahrten. Bei diesem fortdauernden und sich immer steigernden Bestreben der Engländer, die fremden Kaufleute zu beeinträchtigen, blieb diesen nur die eine Wahl, sich durch Zahlung sicherer Zölle an die Geldbedürftrisse des Königshauses anzuklammern. Daher gab denn Eduard I. 1303 allen fremden Kaufleuten seinen bekannten großen Freiheitsbrief (s. SartoriuS- Lappenberg B. I. S. 294 ff.), welchen allein die Hansen sich zu erhalten wußten und so aus der ursprünglich Allen zustehenden Freiheit all- mälig ein hansisches Privilegium machten, während Engländern und auderwärtigen Fremden später die Zölle immer höher gestellt worden sind. Auch verstanden sie es, allmälig größere Gebinde und Quantitäten den in der Verordnung von 1303 gemeinten unterzuschieben. Später 124 Parlamentsacten. p. Abschnitt. folgte eine Reibe von königlichen Freiheitsbriesen: 1311 gab Eduard II. die Bestätigung der älteren gegen jährliche Zahlung von 100 Pfund. 1317 befreite er die Hansen von der Schnldhast und von anderen als den ihnen seit jeher obliegenden Abgaben. Eduard m. bestätigte 1328 den Freibeitsbrief von 1303, desgleichen mit Erweiterungen 1346, 1348, 1354, wogegen die Hansen den König mit Subfidien zur Führung seiner fortwährenden Kriege unterstützten. Aus diesem Grunde war auch das Parlament für Gleichstellung der Fremden mit den Einheimischen; die Parlamentsacten von l335 und 1350 gaben den Großhandel wie den Kleinhandel Fremden wie Einheimischen im ganzen Reiche frei und hoben alle entgegenstehende Privilegien auf. Auch die Parlamcntsacte von 1362 erweiterte die Rechte der deutschen und lombardischen Kaufleute, welche beide damals sich am Meisten mit dem Vertrieb der englischen Stapelwaaren beschäftigten und gab den Fremden Antheil an der kaufmännischen Gerichtsbarkeit. Als Eduard III. den englischen Woll« stapel 1353 von Brügge in 11 englische und 4 irische Städte verlegte, befahl er, alle englische Ausfuhrwaaren dorthin zu bringen und ihren Export nur den Fremden gegen Erlegung der üblichen Abgaben zu gestatten, welches freilich eine vorübergehende Maßregel war, aber doch die Begünstigung der Fremden vor den Einheimischen hinterließ. Auch behauptete die Gildehalle energisch ihre Rechte: namentlich daß Keiner für des Andern Schulden hafte und die Unzuläsfigkeit der Repressalien. Fälle der Art, wo ihnen der König nachgeben mußte, kamen 1344 und 1346 vor; letzterer war der Art, daß ein greisswalder nicht zur Hanse in England gehöriger Schiffer ein englisches dem Könige nach einer Festung Zufuhr bringendes Fahrzeug gekapert hatte, woraus der König Güter deutscher Kaufleute mit Beschlag belegen ließ, sie aber wieder freilassen mußte, so wie sie nachwiesen, -daß sie Eigenthum von Mitgliedern der englischen Gildehallc wären. Die Importartikel, namentlich der Lübecker, werden in dem darauf erlassenen Urtheil des königlichen Canzeleigerichtes genannt: Stockfisch, Leder, Felle, französisches Oel, Getreide, Wachs, Honig, Pelzwerk, Heringe, Tücher, Mühlsteine, Asche; als Ausfuhren sind bezeichnet: Wolle, Felle, Zinn und Blei, wozu aber gewiß noch manches Andere kam. Auch die Zinnberg- 6. Kap.) Verfassung. 125 werke in Devonshire und Cornwall wurden zum Theil mit Hilfe deutscher Capitalien ausgebeutet und sogar einzelne Kaufleute, welche dem König Wein oder Geld gespendet, von Wolle - und Pfundzvllen gelegentlich befreit. Bald hätte indeß die Hinrichtung eines Engländers zu Slnps, welche, wie oben erwähnt, auf Antrieb der Deutschen geschehen, sebr widrige Folgen für die in England befindlichen Hansen gehabt, indem der König bereits alle ihre Güter mit Beschlag belegen ließ; allein es gelang ihnen, darzuthun, daß sie mit der Hanse in Brügge durchaus in keiner directen Verbindung ständen, worauf die Gunst des Königs wiederkehrte. Was die innere Einrichtung der Hanse in England betrifft , so haben wir darüber aus diesem Zeitraume keine Bundesacten, aber aus gelegentlich ausgestellten Urkunden und Sendschreiben läßt sich doch einigermaßen ein Bild der Gesellschaft herstellen. Es ist schon bemerkt worden, wie erst einiger deutschen Städte Kaufleute, sodann alle die Gildehalle in London besaßen, und unter einem mit dem londoner Bürgerrecht versehenen, von den Deutschen gewählten, aber von der Behörde bestätigten und in Eid und Pflicht genomnen Alderman standen. Obgleich den Genossen die Ausnahme neuer Mitglieder wohl freigestanden chat, so haben doch die Könige die Zulassung einiger derselben bestätigen müssen, llebrigens war die Genossenschaft insofern mit den Heimatsstädten in Verbindung, als sie derselben bedurfte, ihre Beschlüsse, z. B. die Ausschließung eines Ortes vom hansischen Verkehr oder die Bestrafung und Ausstoßung eines Einzelnen, zu effectuiren, jedoch blieb sie von den städtischen Obrigkeiten damals noch wesentlich unabhängig. So schloffen sie 1303 den Hafen von Lynn, in der Grafschaft Norfolk, wichtig wegen des Stockfischfangcs, vom Verkehr aus (später hatten sie dort einen Stahlhof, welcher erst 1750 verkauft wurde) und zeigten dies einfach den Städten an, sie zur Nachachtuug auffordernd. Der Sitz der Gesellschaft war in London und in anderen Theilen des Reiches befanden sich untergeordnete Niederlagen, z. B. in Boston und wahrscheinlich zu Lynn, wohin, wenn größere Märkte gehalten wurden, der Alderman nebst dem Kaufmannsrath gingen, um die Freiheiten der Deutschen zu schützen und etwanige unter ihnen entstandne Streitfälle zu schlichten. 126 Schottland und Irland. (3. Abschnitt. Auch mit Schottland standen die Deutschen schon früh in Verkehr; wurden doch die Hamburger und Lübecker Kaufleute dorthin von Mur- ray und Wallace 1297 durch ein eignes Schreiben eingeladen; allein dieser Verkehr kann wegen der beständigen Kriege zwischen England und Schottland, da die Hansen in jenem Lande ohnehin besser ihre Rechnung finden mochten, nicht bedeutend gewesen sein, obschon noch 1309 der englische König Eduard sich beklagte, daß einige Oesterlinge den Schotten Zufuhr geleistet hätten. Die häufigen Klagen über Seeräubereien der Schotten und der Hanseaten gegen einander berubten auf der damals herrschenden Ansicht, daß man Alles zu thun sich für befugt hielt, was dem Feinde schadete und daß man dabei das Recht der neutralen Schiffahrt nicht respectirte. Man verkehrte übrigens sicherer mit den Schotten auf dem flandrischen Weltmärkte; doch waren sie übrigens sehr thätig, einheimische Wolle und Felle in Skandinavien, Deutschland und den Niederlanden gegen Getreide umzusetzen, obschon sie nirgends gern gesehen wurden. Von dem Handel nach Irland weiß man nur, daß Hambur- ger und Lübecker mitunter Wolle daher holten und Eduard I. 1273 den Fremden zu ihrer Fahrt dorthin stetes Geleit zusagte. Dritter Abschnitt. Geschichte der Hansa von 1370 bis 1495 oder bis zum allgemeinen deutschen Landfrieden. Einleitung. Politische Lage der Welt, vorzüglich des Nordens, nebst Uebersicht der deutschen Städtegeschichte bis >495. Es wird iwthwendig sein, da wir an eine Zeit kommen, wo die allmälig heranwachsende und sich mehrende kaufmännische Genossenschaft bestimmend, ja in einigen Gegenden mit überwiegender Vormacht, in Politische Zeitlage. 127 Eint.) die Triebräder der politischen Geschichte einzugreifen beginnt, vor allen Dingen uns einen klaren Ueberblick über die politische Lage und Geschichte der Länder zu verschaffen, auf deren Geschick die Hanse einzuwirken bestimmt war. Was zunächst die Englands betrifft, so folgte dem König Eduard III., unter dessen Regierung das Heldenthum des schwarzen Prinzen und die Demüthigung Schottlands fiel, auch der Grund zu den nachherigen Parlamenten gelegt wurde, 1377 der minderjährige Richard II. Seine Regierung war verhängnißvoll für England. Französische Flotten bedrohten die englischen Hafenstädte, erfolglose Feldzüge nach Frankreich erschöpften den Schatz, Wikleffs Lehren vermehrten die unter den Gemeinen wegen der Abgaben herrschende (Nahrung. Tyler, Straw und Ball erregten einen gefährlichen Auffuhr, den der Adel mit Mühe und Arglist bändigte (1331). Günstlinge und ehrgeizige Lords zerrütteten das Königreich. Darauf mit dem Regierungsantritt des Königs eine achtjährige Ruhe (1389 — 97), kaum unterbrochen von dem schläfrig geführten französischen Kriege und den Grenzsehden mit den Schotten. Die ungerechte Verbannung und Güterentziehung des Herzog von Hereford reizte diesen zur Empörung, er ließ mit Hilfe der unzuffiednen Pairs den König absetzen und brachte so (1399) das Haus Lancaster, als Heinrich IV., auf den Thron. Dieser König erwehrte sich der ränkesüchtigen Großen mit Glück, demüthigte die Schotten mrd aufständischen Waüiser, hielt es dabei mit deni Parlament, das immer neue Rechte erwarb, wie bessere Wahlart, Unverletzlichkeit seiner Mitglieder, Freiheit der Verhandlungen, Einfluß auf Gesetzgebung und Besteuerung. Sein Sohn und Nachfolger, Heinrich V., einer der größten lind beliebtesten englischen Könige, führte mit beständiger Unterstützmrg seines Parlamentes den ruhmvollen Nationalkrieg gegen Frankreich, den wir bei Geschichte dieses Landes kennen lernen, und starb 1422, zu früh, mit Hinterlassung eines neunmonatlichen Sohnes, Heinrich VI. Bedford und Gloster, die Oheime des jungen Königs, führten die Reichsgeschäste, jedoch ging Frankreich durch den Abfall Burgunds und den von Johanna d'Arc bewirkten Ausschwung verloren, der König blieb später beständig ein Spielball der Parteien; zumal die schöne, aber ränkevolle Königin 128 Verwirrungen. (3. Abschnitt. Margaretha von Anjou nebst ihrem Günstling Suffolk brachten das ohnehin durch Hader und der Landleute Aufstand zerrüttete Reich an den Abgrund. Es begann der Krieg der beiden Rosen, welcher das Land verwüstete und fast den ganzen Adel aufrieb. Warwik, der Königsmacher, bemächtigte sich Londons (1459) und Heinrich VI ward von Eduard IV. aus dem Hause Uvrk entthront (1461). Die von Margaretha und den Großen beunruhigte Regierung des weichlichen, dem Genuß und den Günstlingen ergebenen Eduard, benutzte der schlaue Ludwig XI. von Frankreich zur Ansachuug des Bürgerkrieges; Heinrich VI. kam auf eine kurze Zeit (1470) wieder auf den Thron, aber Eduard besiegte die Lancaster und Richard von Gloster ermordete Heinrich VI. Als Eduard VI. (1483) mit Hinterlassung zweier unmündiger Söhne gestorben war, ermordete diese Richard von Gloster und ward als Richard III. König (1483). Diesen beispiellos grausamen Tyrannen entthronte Heinrich Tudor von Richmond durch den Gewinn der Schlacht bei Bosworth und vereinigte in der Nebenlinie Tudor durch Heirath mit Elisabeth von Uork die Häuser der beiden Rosen als König Heinrich VII. (1485). Anfangs wurde die Regierung dieses Fürsten durch die letzten Zuckungen der Dorkpartei und verschiedene von Flandern und Frankreich zum Theil unterstützte Pseudo-Warbecks gestört, aber bald gelang es dem staatsklugen Fürsten, die Köuigsmacht gegen Adel und Parlament neu zu begründen, Frieden mit Schottland zu erhalten und sich der Einmischung in äußere Verhältnisse zu enthalten. Heinrich VII. starb 1509, gehaßt vom Adel und gefürchtet von seinen Unterthanen. In Frankreich war unter den letzten Capetingern Vieles zur Er- starkung der Köuigsmacht gethan; nach dem Tode Philipp's des Schönen kam der Thron an die Linie Valois und zwar mit Philipp IV. (1328), dem Eduard III. von England den Thron streitig machte. Die Schlacht bei Crecy 1346 vernichtete die Blüthe der französischen Ritterschaft und dem König, einem Fürsten ohne Tugend und Volksliebe, folgte Johann der Gute (1350 —> 64). Dieser wurde vom schwarzen Prinzen bei Poitiers 1356 geschlagen und gefangen. Steuerdruck und Kriegsnoth brachte Bürger und Bauern zur Empörung und der Friede von Bretigny 1360 kostete den Franzosen mehrere reiche Pro- Frankreich und die Niederlande. 129 Eint.) vinzen; in Burgund entstand durch Philipp den Kühnen eine Nebenlinie. Karl V. der Weise, (1364 — 80) war sparsam, suchte die Wunden des Landes zu heilen und nahm den Engländern alle Besitzungen in Frankreich, außer Calais, wieder ab. Karl VI., großeutheils blödsinnig, (1380 —1422) ward der unglücklichste König Frankreichs. Unter ihm erhub sich eine furchtbare Bewegung gegen Adel und Hof, die aber nur die Mehrung der Lasten, die Verarmung der unter» Stände, den Verlust der Commuualrechte und die Erhöhung der Königsmacht zur Folge hatte. Die orleanistische und die burguudisch-englische Partei zerfleischten das Land; Heinrich V. besiegte und vernichtete den Adel bei Aziucourt 1415 und erst Karl Vlk. (1422 — 61), einem persönlich schwachen, von Frauen und Günstlingen geleiteten König, blieb es vorbehalten, durch die Nationalbegeisterung der Franzosen und die Versöhnung der burguudischen Partei die Engländer zu verjagen. Frankreich war verödet und entvölkert durch hundertjährigen Krieg. Der tückische, aber staatskluge Tyrann Ludwig XI. (1461 — 83) brach die Macht der Kronvasallen, vereinigte alle große Lehen, außer Navarra und Bretagne, bemächtigte steh Burgnnds, umging die Rechte der Stände in willkürlicher Besteurung, und vernichtete die Richtergcwalt des Adels durch die Schaffung der königlichen Parlamente. Karl VIll. (1483 — 98) kam minderjährig auf den Thron und die Großen des Landes erhoben aufs Neue ihr Haupt; der Versuch, den nach Tours berufenen General- ständen Einfluß zu verschaffen, mislang, die Bretagne wurde durch Hei- rath erworben und ein nutzloser Feldzug nach Italien beschloß die Re- gierung Karl's. In den Niederlanden war das hennegauer Grasenhaus mit Wilhelm I V. 1345 erloschen; seine Tochter Margaretha, Gemahlin Kaiser Ludwig's des Baieru die Erbin, ihr Sohn Wilhelm V. ward 1346 Regent des Landes. Unter ihm entstanden, durch seine Auflehnung gegen seine Mutter, die 140 Jahre anhaltenden Unruhen zwischen den Hoek's und Kabbeljaauw's, von denen jene den Adel, diese die Städte repräsentirten und welche Hollands Wohlfahrt zerrütteten. Der englische König Eduard verinittelte 1354 zwischen Mutter und Sohn. Dem Letzter» folgte, als er in Wahnsinn verfiel, sein Bruder Albrecht (1357) Die Hansa. 9 130 Niederländische Wirren. s3. Abschnitt. als Ruwart, dessen rühmlose Regierung ein Spiel der Parteien wurde. In Friesland stritten sich die Fettkooper gegen die Schieriuger, in Utrecht die Lichtenberger gegen die Lokhorsten; Geldern. Brabant und Flandern verzehrten ihr Mark in fruchtlosen und verheerenden Fehden. Ludwig II. von Flandern kämpfte mit den Brüggern, viele Kaufleute zogen nach dem ruhigeren Dortrecht und England mußte 1348 hier vermitteln. Nach dem Tode Herzogs Johann III. von Brabant (1355) folgte ihm sein Schwiegersohn Wenzel von Luxemburg, aberBeider Regierung war stürmisch und unglücklich; Ludwig II. von Flandern erhielt 1357 Antwerpen, welches unter ihm große Bedrückungen erlitt. In Löwen und Brüssel Ausstände gegen den Adel; Flaudrer und Brabanter im offenen Ausstände gegen die Landesherren; die Genter verwüsteten und plünderten Brügge (1383). Aber schon hatte bei Rosebeke Philipp von Frankreich, Ludwig's II. Tochtermann, die Genter Demokraten geschlagen und erst 1388 endete ein Frieden mit Philipp die Leiden des Landes. Während dieser Zeit Bürgerkrieg zwischen Brabant und Geldern, den der französische Karl VI. zu Gunsten jenes Landes beendigte. Daraus folgten die fruchtlosen Kriegszüge Albrecht's gegen die Friesen (1396— 99). Sein Sohn und Nachfolger Wilhelm VI. (1404 — 17) hatte schwere Fehde mit den Gorkumer Dynasten zu führen, hcirathete die Tochter Philipp's des Kühnen und beherrschte Holland, Seeland und Hcnnegau, während Johann, der Sohn Philipp's, in Flandern regierte. Anton, zweiter Sohn Philipp's, erhielt durch Adoption Margarethens 1406 Brabant. So kam Alles allmälig in die Hand des burguudi- schen Hauses. Die unglückliche Erbtochter Wilhelm's von Holland, Jacobäa, Gemahlin Johanns, des Sohnes von Anton von Burgund, ward durch Johann den Unbarmherzigen von Lüttich gestürzt, dessen Regierung (bis 1425) durch die Elisabethenfluth (1421) denkwürdig blieb. Endlich 1428 geriet!) das ganze Land in die Hände Philipp's von Burgund, welcher die aufständischen Holländer geschlagen hatte. Dieser besaß außer Burgund, Flandern, Artois, Mechelu und Antwerpen, seit 1430 noch Limburg und Brabant, seit 1429 Namur und erhielt später noch Henuegau, Holland und Seeland uud .1443 noch Luxemburg. Philipp der Gute regierte von 1419 — 67 ein Reich, das an Bildung, Einl.j Burgund. Deutschland. 131 Kunstsinn, Gewerbfleiß und Wohlstand seines Gleichen nicht hatte, war volksthümlich und wohlwollend, beförderte Knnstfleiß, Handel und Bildung und war einer der reichsten und mächtigsten Fürsten seiner Zeit. Sein Sohn Karl der Kühne (1467 — 77) erwarb noch Geldern und Zütphen, allein seine Ruhmsucht und Eroberungslust brach an der Arglist Ludwig XI. und der Kraft der Schweizer; Burgund wurde Beute Frankreichs und die übrigen Provinzen erwarb Maximilian von Oesterreich durch die Hand der Erbtochter Maria und durch sein siegreiches Schwert bei Guinegate (1479). Auch später schützte Max als Vormund seines Sohnes Philipp gegen Gent, Brügge und gegen französische Arglist. Philipp's Sohn, Karl (später als Karl V. Kaiser) geb. 1500 erbte das Ganze. Wenden wir unsern Blick jetzt auf Deutschland. Hier endete die Zeit der Anarchie die Thronbesteigung Rudolfs, des ersten Habsburgers (1273 — 91). Ottokar von Böhmen fiel, die Hohenzollern gelangten zu Ansehen, das Reich wurde beruhigt und der Landfriede hergestellt. Den ritterlichen Adolf von Nassau (1291 — 98) stürzte der härte, ländergierige Albrecht von Oesterreich (1298 — 1308), welcher auf Kosten der ständischen und fürstlichen Rechte die Hausmacht zu begründen strebte und den Anstoß zur Schweizerfreiheit gab. Darauf gelangte mit Heinrich VII (1308— 13), einem edlen und thatkräftigen Manne, das luxemburgische Haus auf den Kaiserthron. Es folgte der Kampf der böhmisch-luxemburgischen mit der Habsburgischen Partei, in welchem jene durch Ludwig den Baier (1313 — 47), nachdem die Schweizer die Habsburgische Macht gebrochen, siegte. Die päpstliche Macht sank durch den Kampf mit Philipp I V., wie mit den deutschen Kaisern und durch den Kurverein von Reuse, welcher die Fürsten von der päpstlichen Anmaßung befreite. Die Gegenwahl Karl's IV. von Böhmen , sowie des edlen Günther von Schwarzburg führte in Deutschland zur völligen Gesetzlosigkeit; ein wildes Fehdewesen erfüllt das Reich. Karl I V. (1374 — 78), tückisch, diplomatisch-gewandt und egoistischtreulos, handelte in Eigennutz und Ländergier und für die Vergrößerung seiner Hausmacht; er schuf die goldene Bulle, welche den Grund zur Herrschaft der Landessürsten, zum großen Misvergnügen von Adel und 9' 132 Deutsche Verwirrungen. s3. Abschnitt. Städten legte. Unter Wenzel's wüster Regierung (1378— 1400) entbrannte der Krieg der Städte gegen die Ritterschaft, in welchem jene schließlich unterlagen; Ruprecht von der Pfalz (1400 — 10) hatte Mühe sich gegen den böhmischen Adel und seine eigenen Verwandten zu behaupten; unter Sigismund's (1410 - 27) Regierung fällt das kirchliche Schisma und die Niederdrückung der ersten Neformationsbestrebungen, welche den greuelvollen Religionskrieg der Hussiteu hervorrief: ganz Nord- und Ostdeutschland wurde zur Wüste gemacht; das Land Neuburgund riß sich vom Reiche los; es entstand das Hohenzollern'sche Haus in Brandenburg. Albrecht's II. (1437 — 39) Regierung litt unter innern Unruhen der Erbländer und deren Türkengefahr; Friedrich HI. (1440— 93) brachte durch Uuthätigkeit das kaiserliche Ansehn ganz herunter und in die Hände der Landessürsten alle Gewalten und Einkünfte des Reiches: die Kämpfe des schwäbischen Bundes, der sächsisch-thüringische Bruderkrieg, die Pfälzersehde und der bairische Krieg zerrissen Deutschland. Maximilian l. (1493 - 1519) stiftete den ewigen Landfrieden, die Eintheilung in 10 Kreise, erneuerte die Reichsgerichte, mußte aber die Erhöhung der Fürstenmacht geschehen lassen; eine neue Zeit, die der Zersplitterung Deutschlands in eine Reihe unabhängiger Staaten, brach herein, es gährte in den religiösen Ansichten, wie in den politischen Bestrebungen der untern Stände, mit denen erhebliche Aenderungen vorgegangen waren. Dies führt uns auf die Städtegeschichte, welche wir kurz berühren müssen. Aus den Zuständen des Faustrechtes vermochte in den Zeiten des Interregnums nur ein festes Zusammenhalten der Städte diese gegen die Fürsten- und AdelSmacht zu retten. Schon 1255 stellten siebte Sicherheit des Verkehrs aus den Rheinstraßen wieder her, allein noch waren sie getheilt zwischen päpstlichem und hohenstaufischem Interesse (1257) und der beabsichtigte Städtebund zerfiel in Einzelverbindungcn; Kaiser Rudolf >. begünstigte die Städte, indem er ihr Wachsthum durch die Bestimmung sicherte, daß die Leibeigenschaft der sich in die Städte Flüchtenden binnen Jahresfrist verjährt sei. Nach seinem Tode unterstützten die Rheinstädte Adolf von Nassau und als durch Hebung der landesherrlichen Macht die freie Wechselwirkung der Reichsstände aufgehoben Entwickelung der Städte. 133 Einl.) schien, auch die Fürsten willkürlich Zölle an sich brachten und erhöhten, fand sich Kaiser Albrecht bewogen, die Städte gegen die Fürsten zu unterstützen und demüthigte mittelst ihrer Streitmacht die rheinländischen Gewalthaber. In der Zeit von 1291 - 1308 nahm die Entwickelung der Städte fortwährend zu, besonders durch die Veränderungen, welche in ihnen vor sich gingen. Die Herrschaft und das Waffenrecht in den Städten war bisher bei den Geschlechtern gewesen, die vom Kaiser in ihren Rechten geschützt wurden; Heinrich V. gab freilich den Handwerkern die Personalfreiheit, eine Rechtsfähigkeit; als aber die gewinnreichen städtischen Gewerbe, welche die Geschlechter aus Standesvorurtheilen verschmähten, die niedern Bürger bereichert hatten, während die Geschlechter durch ihre Fehde- und Prnnklust verarmten, auch die Bildung unter den Handwerkern zunahm, verlangten sie bald Antheil an der Regierung und Gesetzgebung zu bekommen. Ebenso wehte die Lust der Freiheit von Italien über die Alpen nach Allemannien. Auch regten sich die Städte nach Außen, wie Heinrich Vjl. vorzüglich mit ihrem Beistande den unruhigen Eberhard von Württemberg zu Paaren trieb. Die Zeiten der zwiftigeir Königswahl von 1313 — 16 zeichnen sich durch den beginnenden Kampf des Adels gegen die Bürgerfreiheit aus, namentlich des Habsburgischen gegen dieHochallcmannen und Schweizer; in Schwaben eröffnete die Eroberung Eßlingens den Zugang zu den Gemeinden. In dem Kampfe Ludwigs i,1316—30), weicher seine Macht befestigte, standen ihm die Städter treulich zur Seite, bei Mühldorf gaben sie den Ausschlag. Das Jahr 1324 beginnt mit großen Gährungcn in den städtischen Gemeinden. Die untern Stände streben nach gleicher Berechtigung vor den Gerichten mit den Geschlechtern, daß diese neben ihren Rechten auch gleiche Pflichten mit ihnen theilen, und die Verwaltung der städtischen Jntraden Beiden zustehen sollten. Der städtische Adel verband sich dagegen mit dem Landadel und begann offene Fehde: der 1331 wiedererstandene rheinische Städtcbund suchte zu vermitteln, namentlich in Spcier. Die Zünfte erhielten fast allenthalben das Uebcrgewicht und aller Orten sank die Macht der Geschlechter: die demokratische Richtung nahm überhand. Auch der Kaiser erkannte die neue Macht au, denn unter seinem Einfluß schloffen 1331 zu Augsburg und Ulm Herren und 134 Städtebündniffe. (3. Abschnitt. Städte einen Bund zur Erhaltung des Landftiedens; aus dem frankfurter Reichstage von 1338 tagten Abgeordnete freier Städte mit den Fürsten und noch zuletzt hielten sie zum rechtmäßigen Kaiser gegen den päpstlichen Kaiser, Karl IV. In den Jahren 1347 — 52 setzte sich das Freiheitsstreben der Bürger fort, besonders in Allemannien, Elsaß, Schwaben, wo zum Theil die Patrizier verjagt wurden; 1349 in Franken, namentlich in Nürnberg, wo indeß die Kaisermacht den Adel wieder einsetzte,; auch in Norddeutschland begannen die untern Stände sich zu regen. Die von Karl IV. den Bürgern gewährten Grundsätze des ehelichen Güterrechts, der freien letztwilligen Verfügung, beförderten inzwischen den Wohlstand der Handwerker und damit zugleich die geistige Bildung derselben. Es regte sich das Verlangen, die alten StLdtc- büuduisse wieder herzustellen, da die Kaiser keinen Schutz gegen adelige Räuber mehr gewährten; der Bund der Rheinstädte wurde 1332 und 1338 erneuert und durch die elsassischen Gemeinden vergrößert. 1340 traten dir aus der Wetterau und 1345 Basel und Freiburg bei. Die Vorboten des allgemeinen Städtekrieges gegen den Adel zeigten sich in den Jahren 1353 — 55. 'Der schwäbische Bund entstand wieder (1350) gegen die württembergischen Dynasten, gegen die badischen schützte der rheinische, gegen die Waldstädte der oberallemanuische oder schweizer; ganz Oberdeutsch land gerietst in Gährung. Aus dem frankfurter Reichstage (1344) hatten schon die städtischen Abgeordneten erklärt, daß das Heil der bürgerlichen Gemeinwesen auf dem Wohlstand und der Stärke des Reichs beruhe und daß das Verderben des letzteren den Untergang der Städte herbeiführen werde. Deswegen strebten diese nach Vermehrung ihrer Abgeordnetenzahl, also Volksvertretung, auf dem Reichstage, wo Adel und Fürsten noch das Uebergewicht hatten. Die goldene Bulle vollendete aber durch Stärkung der landesherrlichen Macht die Zersplitterung des Reiches und verbot überdies die Städteeinigungen, das letzte Band der Natioualeinheit. Dennoch erstarkte einstweilen dasselbe: außer der wachsenden Hausamacht erneuerten sich städtische Eidgenossenschaften, besonders in Schwaben, zum Schutz des Handels gegen Straßenraub, Erhaltung der Reichsunmittelbarkeit gegen die Landesherren und Befestigung der bürgerlichen Freiheit. Ein erster Krieg des Kaisers Einl-1 Kampf und Niederlage derselben. 135 und der Städte gegen Eberhard von Württemberg endete 1360 mit der Gefangennahme des Letzteren; auch Rudolf von Oesterreich wurde bezwungen. Die oberdeutschen Städte aber knüpften 1364 ihren Bund fester, Augsburg wurde demokratistrt, wogegen die Ritter gleichfalls in Verbindungen zusammentraten und 1372 sogar Ulm demüthigten. Die gewaltthätige Besteuerung der Städte, deren Eintreibung Karl IV. dem Grafen von Württemberg auftrug (1373) und die Verpfändung der schwäbischen Städte für die Wahl Wenzei's, einigte diese zur Vertheidigung ihrer Unmittelbarkeit; Ulm ward 1377 vergeblich belagert, Eberhard und der Adelsbund geschlagen und den schönsten Sieg gewannen die Bürger bei Reutlingen (1377). Der Kaiser bestätigte den Städtebund, verzieh und gab ihnen das Waffenrecht gegen All und Jeden; Stuttgart ward belagert. 1379 stieg die Zahl der Bundesstädte aus 33, wogegen sich alle Ritterbunde unter Eberhard zusammenschaarten; die schwäbischen Städte verbanden sich mit denen im Elsaß, am Rhein und Main. 1381 ward die Bundesmatrikel entworfen und alle Städte, außer dem selbstsüchtigen Strasburg, traten unter kaiserlichen Vorsitz 1385 zu Konstanz zusammen. In den Jahren 1385 — 89 folgte die verhängnißreiche Entscheidung. Leopold von Oesterreich, welcher die deutschen Städte zu theilen verstand, erlag freilich mit 4000 Rittern den Schweizern 1386 bei Sempach; in Schwaben und Baiern entbramrtc der Krieg zwischen Bürgcrthum und Adel; der Stolz Habsburgs wurde 1388 bei Näfels gebrochen, allein feiger Verrath brachte die Städter bei Dösfingen in demselben Jahre zum Unterliegen. Das Zusammenhalten von Fürsten und Adel schnitt der Bürgcrfceiheit die Lebensnerven ab; Wenzel verbot 1389 alle bürgerlichen Eidgenossenschaften, die Städte, welche dasLand- volk nicht zu benutzen verstanden, mußten weichen und über der Leiche des tapferen Konrad Besserer erhob sich die Zukunft Deutschlands: die Theilung in Erbfürstenthümer. Dagegen trat in den nächsten Jahren der vierte Stand auf den Schauplatz: der Bauer, das ländliche Proletariat, erhob sich gegen die Herren, angeregt durch das Beispiel der Städter und Schweizer und getragen von den religiösen Ideen einer neuen Zeit. Außer der Blüthe der Hansa von 1403—18 weiß man damals von Ne- gungen des Bürgerstandes eben nicht viel zu berichten, zumal der Hussi- 136 Der Norden. >3. Abschnitt. tenkrieg wüthete (1415 — 37), welcher alles absorbirte; nur die Schweizer erwehrten sich der fürstlichen Soldknechte bei Pratteln und St. Jakob. Ein Versuch von 31 Städten in Schwaben und Franken, sich 1449 der Fürsten zu erwehren, endete mit der Niederlage bei Eßlingen und der Bund löste sich aus. Ganz Deutschland aber bewahrheitete in den letzten Jahrzehnten des 15. Jahrhunderts den Ausspruch Grcgor's von Heimburg: „Deutschland war der Sitz des Kaiserthumes, die Freistätte für alle Bedrängte des Erdkreises; doch durch die Untergrabung der Reichsgewalt, durch das ausschließliche Richterrecht der Fürsten über ihre Standesgenoffen, sind die letzteren zu Souverainen erhoben. Keine Macht kann ewig währen; ich fürchte, daß das Ende unserer Hoheit gekommen ist. Die Reichsgewalt ist zerrüttet, säst ganz aufgehoben, das Volk zersplittert und ohne Rechtszustand. Soweit hatesdie Ungerechtigkeit der Fürsten gebracht, von denen ein Jeder in seinem Lande den Kaiser spielen will." Werfen wir jetzt einen flüchtigen Blick aus den Norden, aus Skandinavien, die Ostseeländer und Rußland. In Dänemark fiel der stolze Bau der Waldemare zusannneu: nach dem Tode des größten dänischen Königs die unheilvollste Zerrüttung; die Adelsaristokratie riß alle Gewalt an sich; zu der Steuerfreiheit erhielten die großen Gutsbesitzer noch eigene Gerichtsbarkeit in ihren an die Stelle der alten Districtsgerichte tretenden Patrimonialgerichten. Der thatkräftige unternehmende Wal- demar lV. (1340—75) stellte die Ordnung wieder her und erwarb aufs Neue die losgerissenen Provinzen. Seine Tochter Margaretha (bis 1397) einte in der kalmarischen Union die drei nordischen Reiche. In Schweden war das Folkungergeschlecht in Adelsempörungeu und Reichstheilungen mit Magnus«. und seinem Sohn Hakon (1363) zu Grunde gegangen. Den von den Großen erwählten Albrecht von Meklenburg bezwäng nach achtjährigem Bürgerkrieg die dänische Margaretha, an welche durch ihre Vermählung mit Hakon VIII. auch Norwegen gekommen war. Auch die Union brachte keinen Segen, sondern unter schwachen Regenten ward Norwegen ganz dänische Provinz, wovor Schweden durch den kräftigen Reichsverweser Sten Sture 1471 — 1504 bewahrt wurde, welcher den Adel in Zaum hielt und in den Städten und Freibauern gegen ihn Die OstseelZnder. 137 Einl.) ein Gleichgewicht schuf. Auf Margaretha war ihr Sohn Erich von Pommern (1412 — 39) gefolgt, welcher abgesetzt wurde. Nach der kurzen Regierung des kraftlosen Christoph von Baiern (1439 >— 48) wurde Karl VIII., Knutson, schwedischer und norwegischer König, mußte aber dem von den Dänen erwählten Christian 1. von Oldenburg (von 1448 — 81) weichen. Sein Nachfolger war Johann (1481 — 1513). Das holsteinische Grafenhaus stieg namentlich seit Gerhard II., welcherJütland erhielt, auf Kosten Dänemarks; seine Söhne, Heinrich II. und Nicolaus, behaupteten sich gegen Dänemark; Gerhard IV. erwarb Schleswig; seine Gemahlin erwehrte sich glücklich der dänischen Unionskönigin Margaretha und ihres Sohnes Erich. Durch Adolf VIII. gelangte Christian von Oldenburg zum dänischen Throne; der Gottorp'sche Vergleich (1490) erledigte die Streitigkeiten mit Dänemark. In Preußen breitete sich in dieser Zeit die Herrschaft der deutschen Ritter immer mehr aus und brachte das Land zu großem Wohlstände, so daß es das blühendste an der Ostsee wurde, bis der Factionsgeist des Landadels die Kraft des überlebten Ordens brach und dieser 1410 dem polnischen Eroberungsgeiste bei Tannenberg unterliegen mußte. Nach einem langen Kriege zwang Kasimir im Thorner Frieden (1456) den Orden zur Lehnsfolge. Fast gleiches Schicksal erlitt der Schwertorden in Livland, wo dänischer, schwedischer und russischer Einfluß wechselten. Was Rußland betrifft, so erlag es den mongolischen Horden (1237): die goldene Horde herrschte dort zwei Jahrhunderte lang, bis es Iwan Wasiljewitsch von Moskau (1462 — 1505) gelang, ihr Joch abzuschütteln und durch glückliche Feldzüge sein Reich nach allen Seiten hin zu erweitern. Nowgorod fiel 1478 unter seinem Schwerte und die innern Angelegenheiten wurden allmälig nach abendländischem Muster geregelt. So fand die Hansa im ganzen Norden, wie im eignen Lande, ein günstiges Terrain und nirgends Widersacher, deren Macht der ihrigen aus die Dauer gewachsen war. 138 Margaretha. s3. Abschnitt. Erstes Kapitel. Die Herrschaft der Hansen in der Ostsee und in Norwegen. Ihre Fehden mit den Skandinaviern und den Westeuropäern. Das Hauptaugenmerk der Hansa ging dahin, in den Ländern an der Ostsee den Handel mit den Fremden ganz an sich zu ziehen und diese selbst vorn Besuch dieser Länder durch monopolistische Freiheiten ganz auszuschließen. Als Waldemar's Enkel, Olav, der norwegische Prinz, unter Vormundschaft seiner Mutter Margaretha zur Herrschaft gelangte, wurden den Hansen ihre Freiheiten und die schonischen Schlösser bestätigt; Margaretha verstand es, durch diplomatische Feinheit die Kaufleute von der Unterstützung des viele Vortheile versprechenden Nebenbuhlers Albrecht zurückzuhalten. Olav erhielt 1380 die norwegische Krone und 1385 wieder den Besitz der schonischen Schlösser; er starb aber bald nachher und seine kluge und milde Mutter Margaretha verstand es, die Großen so zu beschwichtigen, daß sie ihr die dreifache Krone Skandinaviens ertheilten (1397). Albrecht büßte Krone und Freiheit gegen sie ein. Die Ruhe und Mächt der Krone, welche im Zunehmen begriffen war, erschien aber den Hansen gefährlich, doch wurden sie durch die staats- kluge Herrscherin noch bei guter Laune erhalten. Die Verbündeten Albrecht'«, die Meklenburger, Rostock und Wismar, nebst den Vitaliancrn, welche wir späterhin näher kennen lernen, verrichten weiter nichts, als die Verproviantirung der von der Königin belagerten Städte Stockholm und Wisby und die Plünderung einiger Inseln. Die von den Seeräubern unter dem Beistande rostockischer und wismarischer Kaper bewirkte Unsicherheit der See und daher rührende Störung des Handels ließen die Hansen eine Beilegung der Fehde wünschen. Diese kam nach vielen Mühen 1395 zu Stande: die Königin lieferte Albrecht und seinen Sohn den Städten aus, diese gelobten in 3 Jahren 60,000 M. Silber zu zahlen, oder die Gefangenen wieder zu stellen oder Stockholm zu übergeben. Das Letztere geschah, in Ermangelung des Geldes und die Königin vereinigte auch das von Albrecht dem Dentschordcn abgetretene Gothland wieder mit dem Reiche. Die Hansa und sogar die Städte Wismar und Rostock mit, erhielten die alten Privilegien 1398 wieder, vbschon es nicht an fortwährenden beiderseitigen Beschwerden fortan fehlte, 1. Kap.) Fehden um Schleswig. 139 die aber stets gütlich erledigt wurden. Ein Glück für die hansischen Interessen war die Unfähigkeit Erich's, des Nachfolgers der klugen Margarethe und daß nach ihrem Tode der Natioualhaß der nordischen Reiche aufs Neue entbrannte, überhaupt das Band der Union sich immermehr löste. Der schwedische Freiheitssiun wollte das früher von eigenen Fürsten regierte Land nicht zur tributpflichtigen Provinz werden, lassen. Die Schweden empörten sich unter ihren Fürsten und Reichsverwesern. Die Herzoge von Schleswig suchten beständig Händel und Norwegen blieb unruhig. Alle diese unruhigen Elemente fanden heimliche und offene Unterstützung bei den Hansen, welche, unter dem Schein, gegen die Tvrannei der Unionskönige für die Freiheit der Nationen zu streben, doch nichts weiter wollten, als ihre Monopole stärken und erhalten. Den nächsten Anlaß bot Schleswig. Hier hatte Margaretha mit Glück den holsteinischen Grafen die Wage gehalten, aber nach ihrem 1412 erfolgten Tode war Erich VII. weniger glücklich. Zwar entschied sich Kaiser Sigismund für ihn und anfänglich siegten seine Waffen; Hamburg nahm 1417 Partei für die Holsteiner; Lübeck, dessen von den Bürgern vertriebener Rath mit Hilfe Erich's wieder eingesetzt war, schloß ein Trntzbündniß Namens der wendischen Städte mit dem Könige >,1417). Holsteinische und Hamburger Kaper thaten dem Könige Schaden, welcher dafür die deutsche Heringsfischcrei in Schonen bedrängte und die Holländer dort begünstigte. Die Hansen trieben ihn zurück und die Städte Hamburg, Lübeck, Wismar und Rostock verheerten die jütischen und dänischen Küsten und nahmen die in Schonen befindlichen holländischen Schiffe, welche Erich gegen sie gebrauchen wollte. Aus den hansischen Tagfahrten zu Lübeck und Rostock 1422 ward den hansischen Kaufleuten bei Confiscations - und Lebensstrafe der Verkehr mit den Skandinaviern verboten und die übrigen Städte wurden zum Bunde mit den obigen vier eingeladen. Doch vermittelte des Kaisers Abgesandter, der Herzog von Schlesien, 1423 den Frieden und eine Allianz zwischen Erich und den Städten. Die Fehde um Schleswig aber regte die Hansen aufs Neue auf, da sie Dänemark nicht zum unmittelbaren Nachbar haben wollten. So kündigten Lübeck, Rostock, Wismar, Stralsund und Lüneburg, sich auf die holsteinische Seite schlagend, 1426 dem 140 Der Krieg. I?. Abschnitt. Könige den Frieden und führten gemeinschaftlich mit Hamburg eine neunjährige Fehde gegen ihn. Diese wendischen Städte blieben allein und wurden von den übrigen weder mit Geld noch mit Mannschaft unterstützt. Bremen, in inneren Unruhen befangen, schien mit dem Bunde zerfallen; die niederländischen Städte suchten egoistisch für sich selbst Gewinn zu ziehen und den Handel allein zu erwerben; die Livländer ließen es bei Geldversprechungen; der Hochmeister des deutschen Ordens suchte fruchtlos zu vermitteln und die Neutralen zu schützen; Grciss- walde, das sogar von der Hansa ausgeschlossen wurde und Auklam wollten nicht gegen einen Fürsten aus germanischem Blute kriegen. Einer Bitte an den Bund (1430) um Beistand erwiderte dieser mit Hinweisung aus die Vermittlung des Kölner Erzbischofs. Doch die Tüchtigkeit der holsteinischen Grafen und die Jämmerlichkeit Erich's bewahrten die Städte vor dem sonst unfehlbar gewesenen Unterliegen. Die zu spät unternommene Entsendung einer Flotte von 100 hansischen Schiffen wurde durch widrige Winde am Auslaufen behindert (1426); eine zweite mit zahlreichen Landungstruppen verheerte die dänischen Küsten; der Sturm auf Flensburg mislang durch die Trunkenheit der Leute des Nathherrn Klctze. Als im Juni 1427 die hansische Flotte zur Verheerung der Küsten und zum Eouvoy von 30 Kauffahreru im Sunde erschien, traf sie auf die dänisch-schwedische Flotte und wurde, wegen der Uneinigkeit zwischen Hamburgern und Lübeckern, total geschlagen. Die 30 Kauffahrer aus der Nordsee wurden eine reiche Beute der Dänen. Obschon durch Erich's geheime Machinationen Zwistigkeiten in den Städten ausbrachen, erschien doch 1428 unter Graf Gerhard's Führung eine neue Flotte der Hansen, von 250Schiffen und an 13,000 Mann vor Kopenhagen, allein sie konnten Stadt und Hasen nichts anhaben und begnügten sich mit der Verheerung der Küsten. Ein wis- marischer Freibeuter, Voet, plünderte und verbrannte Bergen zweimal; ein Rachczug der Dänen nach Stralsund wurde von den Einwohnern dieser Stadt mit Hilfe der Lübecker blutig abgewiesen und die Wismarer kaperten die für Dänemark von Schweden kommende Kriegssteuer. Während dieser Zeit suchten die Niederländer und Engländer in Norwegen und der Ostsee festen Fuß zu fassen; der städtische Handel lag darnieder; die I. Kap.) Frieden. 141 Kosten des Krieges und deshalb contrahirte Schulden drückten die Communen, welche ihren Hauptzweck, die Sicherung Schleswigs für Holstein und die Vernichtung der Dänenflotte, doch nicht erreichen konnten. Dazu kam die aus der Handelseifersucht auf die wendischen Städte, welche den Alleinhandel in Norwegen besessen hatten, entspringende Unthätigkeit der übrigen Hansen, sowie, daß Nostock 1430 mit dem Könige Frieden schloß, welcher, ihr die alten Privilegien wiedergebend, Holstein und Hamburg einjährigen Waffenstillstand gewährte und den übrigen Städten anbot, binnen l'/. Monaten dem Frieden beizutreten. Noch hinzukam, daß der zur Erlangung besserer Bedingungen von allen Städten an Erich entsendete Stralsnnder Bürgermeister für seine Vaterstadt einen Separatfrieden schloß und auf Jntercesfion des englischen Gesandten für die Holsteiner und die übrigen Städte dreijährige Waffenruhe, so wie den Communen, welche dem Frieden beitreten könnten, die Hilfe bewilligte, um ihre Forderungen in Skandinavien einzukasflrcn. Allein die Städte wollten diese Bedingungen nicht und auch die holsteinische» Grafen nicht im Stiche lassen. Diese hatten mit Hamburg's und Lübcck's Hilfe den Landkrieg besser geführt, einen Einfall 1428 in Jntland gemacht, mit braunschweigischen Söldnern Apenrade genommen und 1431 sogar FlenSburg erobert. Im Jahre 1432 kam eine fünfjährige Waffenruhe in Horsens zu Stande; die See ward wieder frei, aber fruchtlos blieben in den folgenden Jahren die Friedensunterhandlungen zu Sweaborg uird Wordingborg, bis der Ausstand der gedrückten Schweden unter Engelbrechtson den Abschluß, der 1435 zu Stande kam, beschleunigte. Schleswig blieb vorerst den Holsteinern, die Städte erhielten ihre alten Privilegien wieder, mußten aber allem Verkehr mit den aufständischen Schweden entsagen, doch dienten sie mit diesen als Vermittler. Ueber das Misglücken seiner Pläne unzufrieden, verließ Erich sein Reich (1437) und ging mit seiner Beischläferin und vielen Schätzen nach Gothland. Das eigenmächtige Verschenken von Rügen, ein Aufstand der Gemeinen in Dänemark gegen Adel und Geistlichkeit, bewog die Reichsstände, Erich abzusetzen und an seiner Stelle Pfalzgraf Christoph zum Unionskönig zu wählen. Erich wurde Seeräuber. Anfangs suchte Christoph die Hansen durch eine begünstigte Concurrenz der Niederländer zu schädigen; als er aber erfuhr, I 142 Concurrenten. (3. Abschnitt. wie diese zu Erich hielten, verband er sich gegeii diese Coalition nnd die Seeränber mit den wendischen Städten. Sie kriegten gegen die Holländer und Erich, mit welchen sich Christoph jedoch bald aussöhnte, und sogar Jenen Privilegien in Norwegen ertheilte; die Hansen konnten aber die Bestätigung ihrer Freiheiten nur nach großen Geschenken 1441. 1444 und 1445 erhalten. Der König trachtete, im Uebelwollen gegen die Städte, vor allem das Haupt derselben, Lübeck, zu vernichten und schloß 1445 heimlich, zur listigen Ueberrumpelnng der Stadt, mit mehren deutschen Reichsfürften zu Kopenhagen einen Bund. Er kam 1447 mit großem Gefolge nach Rostock, täuschte über seine Absicht durch Bestätigung der Handelsprivilegien, aber der Anschlag auf Lübeck mislang durch eine zufällige Feuersbrunst und die Wachsamkeit der Bürger. Der König, im Aerger hierüber, plagte die deutschen Seefahrer und verbot seinen Unterthanen den Besuch deutscher Häfen. Die Fehden, welche zwischen Christian I. nnd den von den Schweden zum Könige gewählten Karl Knutson ausbrachen. wurden von den Hansen bestens ausgebeutet: sie erhielten die Bestätigung ihrer Privilegien und ihr Einfluß in Bergen reifte zum völligen Monopol heran. Auch Johann mußte sich dem fügen. Dennoch hörten die heimlich begünstigten Seeräubereien. Zollerhöhungen. Begünstigungen fremder Concurrenten, nie ganz auf, ohne deshalb wieder zum Kriege zu führen und die Hansen beherrschten doch im Wesentlichen den nordischen Handel fortan. Doch blieben die Engländer und Holländer sehr gefährliche Concurrenten. Zwar hatten die Niederländer bislang in freilich ziemlich losem Verbände mit den Hansen gestanden, mit ihnen den nordischen Handel getrieben und zum Theil eigene Niederlassungen in Norwegen und Schonen gehabt, allein unter scheinbarer Neutralität suchten die westlichen Städte in der Fehde der wendischen mit dem Unionskönige den Handel nach Skandinavien allein an sich zu bringen; es erwachte bei solcher Treulosigkeit anfänglich Verbündeter der Handelsneid und 1436 und 1437 wurden von den wendischen Seefahrern viele niederländische Schiffe, namentlich mit Korn befrachtete, genommen oder vernichtet. Ein Friedenstag zuDeventer zerschlug sich anderholländischenSchadenssorderung 1. Kap.) Die Engländer. 143 von 50,000 Fl.; die Holländer sandten Kriegsschiffe aus zum Schutz ihres Handels und Heringssanges und kaperten 1438 22 mit Salz aus Spanien beladene preußische und livländische Schiffe. Die Preußen und Livländer erhielten freilich 1441 dafür eine Entschädigung von 9000 Pfund flämisch zugebilligt, aber es trat ein gegenseitiges Handelsverbot zwischen den Niederländern und den wendischen Städten ein und nach manchen Bemühungen.vcrmittelte 1441 Christoph von Dänemark einen Frieden zu Kopenhagen. Doch einigten sich die Niederländer nicht wieder mit der Hansa; sie ließen sich vielmehr abgesonderte Freibriefe für die nordischen Königreiche geben und ungeachtet der häufigen Erneuerungen des 1441 geschlossenen Stillstandes dauerten die Klagen beider Concurrenten gegen einander fort. Die Hansen ließen die Niederländer aus ihren Eomtoiren nicht zu, verschifften und verkauften ihre Waaren nicht mehr; die größeren holländischen Städte, welche ohnedies in dem Aufstreben ihrer burgundischen Landesherrschaft sich als Theile eines von Deutschland unabhängigen und mächtigen Staates zu fühlen begannen, blieben für immer vom Bunde getrennt, während die schwächeren Städte, an die Politik des burgundischen Hauses gefesselt, den Hansen keinen nachdrücklichen Beistand mehr zu leisten vermochten. Dennoch behielten die deutschen Staaten vor der Hand, durch ihre Macht, die freie Sundpassage, ihre Comtoire zu Bergen, Nowgorod » und Brügge, die Oberhand über alle Concurrenten in Ländern, die noch keinen großen Proprehandel trieben. Auch die Engländer suchten ihren Handel nach Osten auszudehnen und sich vom hansischen Zwischenhandel zu emaucipiren. Zwar hatten sie von jeher die nordischen Küsten stark besucht, mußten sich aber allmälig dem zu Bergen residirenden Principat der Hansen fügen. Nach der Ostsee waren sie seltener gelangt und ihre Versuche zu Anknüpfungen mit den Russen mislaugen größteutheils, so wünschenswert!) der Absatz nach.Norden für die aufblühenden englischen Tuchfabriken auch erschien. Die preußischen und Inländischen Communen, vor allen die Ordensberrscher, schienen geneigt, den direkten Verkehr der Engländer zn begünstigen, schon wegen des rascheren Umsatzes der polnischen, lithauischen und russischen Producte gegen die säst unentbehrlich gewordenen Wollfabricate. Auch nach 144 Handelseifersucht. f3. Abschnitt. Dänemark trieben die Engländer Schleichhandel und nahmen am schoni- schen Heringssange Theil, doch wurde dieser, wie der Verkehr mit Norwegen, nicht bedeutend in dieser Periode. Die englischen Könige gewährten ihren im Auslande handelnden Unterthanen schon im Beginn des 15. Jahrhunderts das Recht, sich zur Schlichtung ihrer Streitigkeiten und Bewahrung ihrer Privilegien Aldermänner zu wähle». Auch wurde von den Ordenshochmeistern und den Hauptstädten den Engländern wiederholt Handelsfreiheit gegen Erlegung der üblichen Zölle zugesichert. Erich Vll. begünstigte, schon seiner Gemahlin, einer englischen Prinzessin wegen, den directen Handel mit deren Vaterlande und die Streitigkeiten mit den Hansen förderten die Mitbcwerbung der Engländer. Natürlich erwachte darüber die Handelseifersucht der deutschen Städter und beständige Reibungen und Gewaltthaten waren die Folgen davon, sowohl in England selbst, als von beiderseitigen Kapern auf dem Meere verübt. Die nordischen Könige hatten Bergen zum einzigen Stapelort des Nordens gemacht, weshalb die Fahrt nach Grönland, Island u. s. w. den Fremden untersagt wurde; die Engländer aber kehrten sich nicht daran und machten selbst 1467 einen mordbrcnnerischen Uebersall inJsland, welcherden Dänen 217,348 Goldnobel Schaden zufügte. Die Dänen hielten englische Schiffe an und die Engländer, die Schuld davon aus den Handelsneid der Hansen schiebend, ließen dies in gleicher Weise deren Schiffen entgelten. Von König Christian und den Deutschen bedrängt, verließen die englischen Kaufleute die Stadt Bergen. Doch erlaubte König Johann, weil die Hansen gegen alle Fremden und Einheimischen in Norwegen tyrannisch verfuhren, den Engländern 1489 wieder die directe Jslandsfahrt. Die Hansen aber behaupteten durch ihre Capitalien, mit welchen sie den Nordländern beständig Vorschüsse machten, und durch ihre Macht, sowie vermöge der Handelsgewohnheit, ihre Uebermacht in Bergen und schloffen alle Fremde von dem dortigen Verkehre aus. Weniger gelang dies in den übrigen dänischen Besitzungen, aber die dortigen Producte wurden in ihrem Lande ebenso gut erzeugt, waren den Engländern nicht so wichtig, als jene unentbehrlicheren nordischen Fische und Schiffsbedürsniffe. Dagegen war für die Hansen der schonische Hering, obschou fortan weniger reichlich gefangen, und das I. Kap.j Der Handelsverkehr. 145 dänische Vieh, nicht zn entbehren. Der englische Handel nach Schweden war unbedeutend und zu dem Verkehr mit Rußland, Preußen und Liv- land war die Vermittelung der Hansa nöthig. Die Engländer konnten zwar frei nach Preußen und den Ostseestädten gehen, dort gegen üblichen Zoll mit Einheimischen und Fremden handeln, sogar im Ordensstaate, allein ihre desfallsigen Privilegien waren ganz allgemein gehalten und zweideutig, während die Hansen in England genaue Freiheitsbriefe, das Recht der Einbürgerschaft, der freien Ein - und Ausfuhr gegen sehr geringen Zoll, besaßen. Die Unbestimmtheit der den Engländern ertheilten Freiheitsbriefe wurde von den Hansen geflissentlich beibehalten, wie der utrechter Vertrag von 1474 noch beweist. Der Wortlaut in diesem war den Engländern günstig, er wurde aber nicht gehalten und erii der großen Elisabeth war es vorbehalten, auf die buchstäbliche Erfüllung jenes Vertrages, welcher die Engländer bei ihrem Verkehr mit Fremden in den Hansahäfen von der Fessel des Zwischenhandels der Hanseaten befreite, zu dringen. Ucbrigens war es auch Handelssitte jener Zeit, die Niederlande etwa ausgenommen, daß in den Städten Gast mit Gast nicht frei, sondern nur durch Vermittlung der Einheimischen verkehren durste, daß Fremden nur kurzer Aufenthalt und keine Niederlassung, auch kein Verkehr mit den Producenten der Umgegend, sondern nur mitAngehöri« gen der städtischen Kaufmannsgilde gestattet wurde. Freilich drückten diese Maßregeln sehr aus den Verkehr der Engländer und obgleich es schien, daß, so lange die Hansen auswärts ihre großen Monopole behaupteten, gegen sie nicht aufzukommen wäre, hörte doch das Bestreben der Engländer, namentlich im Großhandel, nie auf, sondern hob sich sichtlich mit dem Verfall der Hansa. Der Handelszug der Wallonen und Niederländer ging in dieser Zeit mehr nach Südwesten und andere westliche Völker werden kaum einzeln im Norden genannt. So gelang es den Deutschen, im Norden ihr Principal einstweilen noch zu behaupten und ihre hauptsächlichsten Hilfsmittel dazu waren, wie wir gleich sehen werden, ihre auswärtigen Comtoire und Niederlassungen. Die Hansa. 10 146 Der Handel in Norwegen. 13. Abschnitt. Zweites Kapitel. Geschichte des norwegischen Handels und des Comtoirs zu Bergen, nebst einer Schilderung des letzteren. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts hatten die Hansen zu Bergen das Recht zu überwintern und fiir ihren völlig fteien Verkehr dort Handlungsdiener zu halten; aufder sogenannten Brücke daselbst concentrirte sich nicht allein ihr Handel, sondern auch der von ganz Norwegen überhaupt. Dazu trugen die örtliche Lage der Stadt, ihr trefflicher Hafen und die poliüschen Verhältnisse Vieles bei; Bergen wurde, schon der leichtem Zollerhebung wegen, der einzige Stapelort des Nordens. Doch die Hansen suchten sich auch in den Handel des ganzen Lairdes zu mischen, was ihnen noch König Olav verbot; auch wollte er, wie sein Nachfolger Erich, daß die Deutschen die Producte des äußersten Nordens durch Vermittlung der Einwohner von Bergen erhalten sollten. Diese selbst waren in Capitalreichthum, Unternehmungsgeist und Handelskenntnissen den Hansen höchst gefährliche Nebenbuhler und strebten sich deren Monopole anzueignen, selbst zum Nachtheil des eigenen Landes. Sie kümmerten sich deshalb eben nicht viel um königliche Verbote und diese konnten nur dann auf eifrige Befolgung rechnen, wenn sie gegen die Fremden gerichtet waren. Natürlich wurde dann oft von beiden Monopolsüchtigen zum Schwerte gegriffen. 1393 plünderten Rostocker und Wismarer Freibeuter die Stadt Bergen, wie dies noch unter Erich der hansische Kaper Voet zwei Mal hinter einander gethan hat, wahrscheinlich aus geheimes Anstiften der Bundesstädte selbst. Das warf den Wohlstand der bergenschen Bürger nieder und die Uebermacht der Hansen war fortan begründeter als je; auch die Engländer mußten flüchten. Bergen entsagte seinem Seehandel, seiner Grönlandsfahrt, wodurch bei mangelnder Zufuhr die grönländische Colonie verhungert sein soll; nach 1435 erhielten ihre verarmten Bürger, gegen Verpfändung ihrer Grundstücke, von den Hansen Vorschüsse und natürlich ging an sie der ge- sammte Zwischenhandel mit den Nordprovinzen über. Auch den Nordlandsfahrern borgten die Hansen Waaren, wodurch jene verschuldet und von ihnen ganz abhängig, fast ihre Leibeignen wurden. In Bergen zogen die Hansen bald die verpfändeten Grundstücke ein, da die Anleiher 2. Kap.j Die Deutschen in Bergen. 147 mit ihren Rückzahlungen ausblieben, was die Bergener zwang, die alte Stadt oder die Brücke ganz zu meiden und sie den Deutschen zu überlassen , sich dagegen an der andern Seite des Meerbusens anzusiedeln. Aber selbst dort waren sie nicht sicher vor der systematischen Betrügerei der Deutschen, indem König Johann, sonst nicht ihr Freund, den Hansen die Ansiedlung in der neuen Stadt nachsehen mußte. Als die alte Stadt 1476 ganz abbrannte, bauten die Hansen sie schöner und prachtvoller wieder auf; Tausende von deutschen Kaufleuten, Dienern, Schiffs- kncchten, Lehrjungen und Handwerkern, alle unverheirathet. bewaffnete und rohe Gesellen, trotzten hier jeder königlichen und bürgerlichen Autorität. Sie zahlten, obgleich eingebürgert, keine Abgaben, nur geringen Zoll, gehorchten nur ihren eigenen Richtern, ermordeten die Engländer, welche sich etwa in Bergen blicken ließen, ohne Scheu, holten aus den Häusern, was ihnen anstand, mit Gewalt, schlugen die königlichen Waldungen nieder und brachen Häuser weg, wie es ihnen einfiel. Sie ließen immer mehr deutsche Handwerker kommen, welche, gänzlich von Stadtabgaben frei, ihnen zum eigenen Gebrauch und zum Handel mit den Landbewohnern arbeiten mußten, ruinirten dadurch die städtischen Gilden und hielten, ohne Accise wie die Einheimischen zu zahlen, Wein- und Bierschenken. Schon früher hatten die Landeskönige deutsche Handwerker kommen lassen und ihnen die früher von den Engländern bewohnte Schustergaffe eingeräumt; sie theilten sich in 5 Aemter, zahl- ten den königlichen Beamten Abgaben und stellten ihnen 40 Bewaffnete zur Kriegshilfe; doch als die Hansen in Besitz der Garpenbrücke*) oder der Altstadt gelangten, schloffen sie sich an diese ihre Landsleute an. Bei ihnen fand jeder Verbrecher einAsyl und ward deshalb dieSchuster- gaffe der Aufenthaltsort von Gesindel, das zu jeder Gewaltthat sich bereit- findcn ließ. So verstatteten die Deutschen den Bergenern nicht eher den Zutritt zu dem vielbesuchten zwischen der Brücke und der Schustergaffe liegenden Fischmarkt, bis die Hausen ihr angemaßtes Vorkaufsrecht geübt hatten und kauften von den Landbauern die Lebensmittel auf, welche ') Garpen, was Läuse bedeutet, sollen die Hansen zum Schimpf von den Normannen genannt worden sein. 10 * 148 Frevelthaten. (3. Abschnitt. sie dann wieder an die Bergener verhökerten. Christoph's Statthalter, Olus Meisen, hatte zu Bergen einige Abgabenerhöhungen eingeführt, welche indeß aus Beschwerde der Hansen wieder abgestellt wurden, und einige Kaper in der schwedisch- dänischen Fehde gegen die Hanseaten unterstützt, wohl mit geheimer Billigung der Könige Christoph und Christian I. Darüber machten die Deutschen einen Aufruhr zu Bergen, verfolgten den in das Munkeles- Kloster flüchtenden Statthalter, ließen sich durch die Fürsprache des Bischofs Torles nicht beschwichtigen, sondern legten Feuer an das Kloster, in welchem der Bischof, der Statthalter, einige Domherren und 60 andere Leute umkamen (1455). Dessenungeachtet wagte Christian I. nicht, die Uebelthäter zu bestrafen oder den Hansen ihre Privilegien vorzuenthalten; er mußte sich mit der Wiederherstellung von Kirche und Kloster, sowie der Erkauftmg von Ablaß für die erschlagenen Priester abseilen des Comtoirs begnügen. Die Verwandten der letztem suchten ihre Blutrache im Kapem gegen die Hansen zu stillen, allein die ausgesandten Schiffer wurden in Lübeck als gemeine Piraten gerichtet und jene Verwandten mußten gegen Zahlung von 7000 Mark dänisch mittelst einer Urphede ihrer Rache entsagen. Die Hansen gebrauchten ihre großen Geldmittel auch zu Bestechungen der nordischen Großen; der Erzbischof von Drontheim wurde ihr Fürredner im Reichsrathe, er zeigte, wie man die Fremden nicht wohl entbehren möge und erwirkte, daß ungeachtet des Widerspruches Einiger König und Reichsrath die hansischen Monopolien bestätigten, die Deutschen lediglich zur Friedfertigkeit und zur ehrlichen Zahlung der königlichen Gesälle ermahnend. Es war in der That schwer, jene Sonderrechte zu beschränken, da man für den von den Hansen bewirkten Umsatz keine Entschädigung finden mochte, und die mit den Deutschen in Verbindung stehenden Inländer jenen gewogen waren, was namentlich von den Weibem in Bergen galt. Ein ganzes Stadtquartier stöhnte in Lusthäusern den Gierden jener mönchischen Kaufleute, welche sich bei den Weibern mit Gunst und Geld beliebt zu machen wußten, und hinter dem ganzen Anhange von Gesinde!, welchen sie hatten, stand die imposante Macht der Bundesstädte bereit, jede Verletzung des Monopols zu ahnden. König Christoph versuchte freilich noch die Concurrenz der Holländer und Eng- 2. Kap.) Privilegien. 149 länder anzuregen, allein seit Christian I. hatten die Hansen auch gesetzlich den Vorrang. Dieser König bestätigte ihnen alle ihre Privilegien (1455), gebot den Außerhansen 1469, nur mit 2 Schiffen jährlich Waaren an den bergener Strand und sonst nirgend anders hinzubringen, auch ihre Sachen nicht anders als en zros zu verkaufen. Dieses auf ein Monopol für die Hansen hinauslaufende Gesetz wurde 1471 erneuert. König Johann erklärte 1490, die Holländer dürsten nur in zwei Garten (Gewölben) mit Waaren ausstehen und nur mäßige Rückfrachten einkaufen. Die Hansen nahmen, wegen angeblich geleisteter Dienste, jetzt als contractlich ihnen gebührend in Anspruch, was ihnen früher die Gnade des Königs allein bewilligt hatte. Die von König Erich während der wendischen Fehde zu Bergen angesiedelten und begünstigten Engländer verjagte der Freibeuter Voet und diese Insulaner verdarben es vollends durch ihre eigenmächtige Jslandssahrt mit den Dänenkönigen, ungeachtet Heinrich VI k. noch auf Schutz für seine Unterthanen in Norwegen gedrungen hatte. Auch die 1489 und 1490 von König Johann den Engländern gewährte Verkehrsfreiheit mit Norwegen, sowie die gestattete stete Jslandssahrt, nützten jenen bei dem Einfluß der Hansen auf die Nordlandssahrer wenig gegen die Deutschen. Interessant sind die Nachrichten über die Einrichtungen und Verhältnisse der Hansen, über ihren Verkehr, in Bergen selbst. Die Stadt liegt hufeisenförmig an dem Ufer des Meerbusens Bergenwaag. Die rechte, älteste Seite hieß die Brücke oder sonst wegen dcr Uebermacht der Deutschen Garpenbrücke, die linkeder Overstrand. An der letz- teren dursten auch Außerhansen anlegen und handeln, jedoch unter Aufsicht der Deutschen, welche noch unter König Johann sich bestrebten, all- mäligBürger und Fremde auch ausBuden und HäuserndesOverstrandS zu vertreiben. Die Brücke, die eigentliche hansische Factorei, erstreckte sich von der Schloßseite (dem Dreppen) an bis znr Brücken- Pforte; daran stieß das Quartier der deutschen Handwerker, die Schustergasse, welche als die comtoirische Vorstadt mit dem Strande einerseits, mit der Brücke an dem andern Ende zusgmmenhing. Früher lebten die Deutschen, als sie noch nicht überwintern dursten, als Liggere (Einlieger) bei den Bürgern, aber später besaßen sie die Brücke ganz 150 Die Einrichtungen. (3. Abschnitt. allein. Diese bestand aus Garten (Höfen) in zwei Gemeinden, der Martins- und Mariengemcinde, jene mit 9 diese mit 13 Garten; später haben sich die Hansen auch zweier Kirchen mit Gewalt bemächtigt und Priester angestellt. Jede Garte lag isolirt, mit besonderem Schilde versehen, und stand durch eine sogenannte Brücke mit dem zum Anlegen größter Schiffe genugsam Wasser führenden Meeresarm in Berührung. Die hölzernen langen Häuser hatten unten Buden und Gewölbe, im ersten Stock die Stuben und Kammern der Comtoiristen (Klüver), noch eine Treppe höher die Küche (S chütting). Hinten im Hofe waren gemauerte unterirdische Waarengewölbe, zur Aufbewahrung des zum Versandt bestimmten Vorraths gebaut, darüber der große Schütting, (ohne Fenster, nur mit einer zum Auslässen des Rauches bestimmten, durch eine Klappe verschließbaren Dachöffnung versehen, wie im Norden das Klima gebot), an welchen ein Küchengarten stieß. In jedem Hofe wohnten mindestens 15 sogenannte Familien, mit einem Husbonde als Vorsteher an der Spitze, welcher über die Kaufmannsgesellen mit Geld- und Gefängnisstrafen, über die Jungen mit Ruthenstreichen herrschte. Im Sommer blieben die Angehörigen jeder Familie für sich und speisten gemeinsam, aber von Martini bis Fasten wohnten alle Familien zusammen im großen Schütting, jede am Tage an ihrem gesonderten Tische speisend, und Nachts familienweise ihre Kammern bewohnend. An der Spitze der ganzen Factorei stand der große Kauf- mannsrath, aus zwei Altermännern und Achtzehnern bestehend, mit einem Secretär, zur Handhabung des Rechtes zwischen den verschiedenen Höfen, der Aufrechthaltung der Statuten und Gerechtsame berufen. Die Altermänner entschieden Streitigkeiten zwischen den Familien oder ihren Gliedern, oder zwischen diesen und den Reisenden; von ihrem Ausspruch war in wichtigen Vorfällen Appellation an den Kausmannsrath, weiter an den lübecker Senat, an die wendischen Städte, ja selbst an die Tagsatzung aller Hansen möglich. In einem Hofe zu St. Maria waren in einem Gebäude zusammen der Weinkeller, der große Kaufmaunssaal für den Kaustnannsrath. Gerichtsstubeu uitd Gefängnisse. Die Alterleute und die Achtzehner hatten die Factorei auch nach Außen zu vertreten, den Handel nach hansischen Statuten zu überwachen, deren neue unter 2. Kap.) Der Haushalt. 151 Aufsicht Lübeck's oder der Städte zu entwerfen nnd die Einkünfte von den Schiffen zu ziehen. Die 3000 Menschen betragende Comtoir- bevölkernng, im ehrlosen Stande, um die aus Verheirathung mit einheimischen Frauen folgende Propagirung der hansischen Geheimmffe zu vermeiden, war unter strenger zunftmäßiger Mönchszucht. Die Verheirathung nnd die Niederlassung in der Stadt Bergen war bei Verlust des Bürger - und Hansa - Rechtes, ja bei Lebensstrafe verboten. Die jenseits der Brücke erworbenen Grundstücke waren Eigenthum der Niederlage ; die Comtoiristen müßen Nachts in der Brücke bleiben, welche von einer bewaffneten Nachtwache und großen reißenden Hunde» beschirmt wurde. Die meisten Comtoiristen, außer den Achtzehnern und Hausmiethern nebst einigen andern, waren die Factoren der Hansakaufleute und dursten keinen Handel auf eigene Rechnung treiben. Nach 10 Jahren kehrten sie gewöhnlich in ihre Vaterstadt zurück und wurden aus der Gesellen- oder Jungenclasse ersetzt, welche wiederum aus den Städten Ergänzung bekam und in der ein Avancement stattfand. Aus den Stubenjungen wurden Bootsjungen, aus diesen Gesellen, aus diesen Meister oder Hausmiether, aus welchen wiederum die Achtzehner und Aelterleute erstanden. Zur Bestreitung der Comtoirkosten bezahlten die ein - und ausgeführten Güter von je 50 Mark Misch Werth 2 Mitten Schoß; wer nicht zahlte, wurde durch Arrestation seiner Güter zum doppelten Schoß und einer Geldstrafe von 100 englischen Schillingen angehalten; jedoch ward die Abgabe, je nach dem Bedürfniß des Comtoirs, bald erhöht, bald verringert. Eine andere Einkommensquelle bestand in den von Kaufleuten, Schiffern und Comtoiristen eingehenden Strafgeldern, welche fast nie unter 100 englische Schillinge für jeden Fall betrugen. Raufereien, Ungehorsam und andere Gesetzesübertretungen gaben die Gelegenheiten dazu. Auch mußten die hansischen Communen ihre Höfe miethen, für den Winterunterhalt der Mannschaft und deren Bewaffnung, für den Lohn ihrer Factoren sorgen. Diese, bei einer Anzahl einiger hundert Schiffer, welche jährlich anlegten, bedeutenden Einkünfte wurden verzehrt durch die großen Ausgaben für Bestechungen und Gesandtschaften zu Gunsten der Niederlage, so wie durch die Gesammtausgaben. 152 Die Lehrlinge. 13. Abschnitt. Die Vorsteher der Brücke hatten freilich, wie in allen ähnlichen hansischen Instituten, eine große Machtvollkommenheit; doch besondere und oberste Quelle der Regierung und Gesetzgebung war der Hansatag der wendischen Städte; die Bergenfahrer-Gesellschast in Lübeck hatte außerdem für die Befrachtnngsweise der Schiffe, die Abfahrtszeit derselben und die Beschaffenheit ihrer Ladungen zu sorgen. Der Kausmannsrath zu Bergen gab auch Nebenstatute, vorzüglich wohl polizeilichen Inhalts, deren Nachachtung zu erzwingen war. Nicht die Landstädte des Bundes, auch nicht alle Seestädte, sondern nur diejenigen unter ihnen, welche eigenes Feuer und eigenen Heerd in Bergen hatten, eigene Wachmannschaft hielten, waren berechtigt, nach Bergen zu handeln; die andern, welche nichts für die Erhaltung der Factorei thaten, abzuhalten, erschien billig und vortheilbringend, den Handel auf die wenigen Bergenfahrergesell- schaften zu beschränken. Um die Ueberfüllung zu meiden, wurden auch die neuaufzunehmenden Lehrlinge barbarischen und lebensgefährlichen Prüfungen (Spiele) unterzogen,, welche reicherer Leute Kinder oft abschrecken mochten und in der vorherrschenden Zunsteinrichtung aller mittelalterlichen Institute ihre Quellen hatten. Toller Mummenschanz und Narrenspoffen, zum Zeitvertreib m langer Winterszeit geeignet, wechselten mit Gefahren, welche ganz geeignet schienen, den in rauher feindlicher Umgebung oft angeforderten Muth der Comtoiristen zu erproben. Wir wollen, um den Geist des ganzen Institutes zu zeichnen, von den vielen Comtoirspielen diejenigen drei mit den Worten des Hauptschriftstellers der Hansa beschreiben, welche zur Probe mit angehenden Comtoiristen gehalten wurden, nämlich das Rauch-, das Wasser - und das Staupen-Spiel. „In der Nacht zogen die älteren Genossen der Niederlage, je zwei und zwei, bei einem großen Zulauf der nordischen Bürger, nach der Schustergasse und füllten ihre leeren Gesäße mit Haaren und andern stinkenden Sachen, um das Rauchspiel würdig zu begehen. Dem Zuge zur Seite sprangen einige Masken umher. Eine von diesen war als Narr, eine andere als norwegischer Bauer, eine dritte als Bauersfrau gekleidet. Diese neckten die Zuschauer und bewachn sie mit Unflath und Koth. Wenn der Zug aufs Comtoir zurückkam, so wurden die Lehrlinge an einen Strick gebunden und im 2. Kap.) Spiele. 153 Schütting in die obere Oeffnung hinaufgezogen, die stinkenden Materialien unten angesteckt und dem Gepeinigten mehrere Fragen vorgelegt, die er beantworten mußte, damit er vom Qualm wohl durchdrungen werde. Im Swendshof ward bei dieser Probe einst ein Lehrling erstickt. Nach ausgestandener Prüfung ward der Elende herabgelassen, vor den Hof geführt und daselbst aus sechs Tonnen Wasser begrüßt." — „Das Wasserspiel ward um Pfingsten gehalten. Die Lehrlinge wurden zuvor frei bewirthet, dann zu Schiffe gebracht, nackt ausgekleidet, sofort drei Mal in's Wasser getaucht und wenn fie heraufkamen, mit Ruthen gepeitscht. Man erzählt, daß einst eine Frauensperson sich unter die Aufzunehmenden als Lehrling eingeschlichen habe und da kein Weib unter ihnen geduldet wurde, das Spiel erfunden worden sei, um über das Geschlecht des Lehrlings die gewisseste Auskunft zu erhalten. Einst ward einem zu Prüfenden beim Heraufziehen in das Boot an einem hervorstehenden Nagel der Bauch aufgerissen."—„Das dritte Spiel, welches einige Tage nachher folgte, ward mit vielem Gepränge vollbracht und setzte ganz Bergen in Bewegung. Alle Lehrlinge mußten mehrere Male sich dieser Probe unterwerfen. 'Sie mußten sämmtlich Tages zuvor, wenn das Fest gefeiert werden sollte, sich versammeln; sie wurden in Boote gesetzt, mit welchen sie nach der nächsten Holzung ruderten und dort Maienzweige brachen; vor Abend durften sie nicht zurückkommen. Während der Zeit richteten die Wirthe und Gesellen das Paradies in dem Schütting zu. Eine Ecke desselben ward mit Teppichen behängen, worauf die Schilder der Höfe gezeichnet waren; dieser Ort war es, dem man jene seltsame Benennung gab. In dieser fürchterlichen Kammer lagen die gebundenen Ruthen neben einer Bank für die zu Geißelnden bestimmt. Acht bis zehn der stärksten von den Gesellen und Hauswirthen wurden zum Peitschen gewählt. Die Maienzweige brachten die Lehrlinge in den offenen Raum des Schüttings. Vor jeder Wippe des Hofes ward ein Tannenbaum aufgerichtet und die Nacht schlief man ruhig, jedoch voll Erwartung der großen Begebenheiten, welche der folgende Tag mit sich führen würde." — „Am andern Morgen versammelten sich alle zum feierlichen Aufzuge, der vom Comtoir aus, Paarweise, 154 Das Staupmspiel. s3. Abschnitt. unter Rührung der Trommel, nach einem außerhalb des Thores gelegenen Garten ging. Die zwei jüngeren Hanswirthe führten den Zug an, stattlich mit schwarzen Manteln angethan und mit Degen an der Seite geziert; man nannte sie Rechenmeister, weil sie den folgenden Schmaus und die Auslagen des Festes zu besorgen oder zu berechnen hatten. Neben dem Zuge liefen wieder jene Masken, der Narr mit der Kappe, der verkleidete Bauer und das Bauerweib, mit Kalbfellen, Ochsen - und Kuhschwänzen wohl verziert. Sie sprachen in Reimen zu den Zuschauern, neckten sie mannigfaltig, boten ihnen Wein, netzten sie mit Wasser und schlugen mit der Pritsche unter sie. Die tolle Wirthschaft freute das Volk ungemein. Gleich komisch ernsthaft zogen sie nach dem Comtoir zurück. Jeder trug einen grünenden Maienzweig in der Hand; bei dem Weinkeller empfing Jeglicher ein Glas Wein; worauf die einzelnen Partien sich in ihre Höfe begaben. Sobald sie im Schütting ankamen, hielt einer der ältesten Hauswirthe eine Rede an die Lehrlinge, ermähnte sie zu Ordnung, Fleiß und Treue; vor Trunkenheit, Unruhe und Schlägereien sollten sie sich hüten, wenn anders die Probe ihnen angerechnet werden sollte, daraus schloß er mit den Worten: Wer sich nicht getrauet, das Spiel auszuhalten, der hat noch Freiheit zurückzutreten. Die zagenden Lehrlinge versprachen Alles, und baten nur um gnädige Bauern, so nannte man die, welche sie züchtigen sollten." „Ein Schmaus folgte nun um Mittag, die Lehrlinge warteten auf, die Narren erlustirtm die Gäste mit ihren Possen, Reimen und Liedern. Nach dem Schmaus traten zwei Personen aus, wovon der eine den Herrn, der andere den Diener vorstellte; beide geriethm in Streit, der Narr sollte endlich Ursache des Zwistes sein, und ward zuerst ins Paradies gebracht und gegeißelt, indeß die Lehrlinge auch ihr Mahl erhielten, und zum Theil berauscht wurden, um diejenigen nicht zu erkennen, welche sie züchtigen würden. Der Narr holte nun einen von ihnen nach dem andern, führte sie ins Paradies, wo sie von handfesten Gesellen über die Bank gezerrt uird blutig gepeitscht wurden; daneben stand ein anderer, der das Becken schlug. Die Züchtigung eines jeden dauerte so lange, als die Becken gerührt wurden; 2. Kap.) Die Handwerker. 155 außerhalb des Hofes schlug ein anderer die Trommel, damit das Geschrei und Wehklagen nicht deutlich gehört würden." „Nach vollendetem Spiele bat der Narr, daß zum Flor der Handlung und des Comtoirs diese edle Sitte stets erhalten werde. Ein Abendschmaus beschloß das Fest, wobei die Gepeitschten aufwarteten, und setzte sich einer vor Schmerz und Müdigkeit nieder, so ward er zur Aufmunterung des folgenden Tages ins Wasser geworfen — alle die übrigen, aus dieser Factorei üblichen Spiele liefen aus dasselbe hinaus: die Jungen wurden mishandelt und gepeitscht." — „Die Schuster oder die fünf Aemter hatten, wie ihre eigene Einrichtung, so auch ihre be- soickern Spiele; mehrere davon waren noch viel roher und bei manchem ist es schwer zu fassen, wie die zu Prüfenden mit ihrem Leben davon kommen konnten." (Ein Beispiel ist das Stavelspiel, wo einer in die aus der Schustergasse befindliche mit Kalk, Haaren und Koth gefüllte 6 — 9 Fuß tiefe Grube gestoßen und wenn er seinen Kops herausstecken wollte, mit Steinen geworfen wurde). Eines dieser Spiele war jedoch mehr geistiger Natur, nämlich das am Ostertage zu Nordnäs gehaltne Precke spiel, an welchem Tage die deutschen Handwerker nach St. Margarethen Kirchhof zogen und einer von ihnen, nachdem er einen Baum bestiegen, erzählen mußte, was für Weiber und Mädchen in der Stadt übel berüchtigt wären und sich hätten in diesem Jahre zu Fall bringen lassen. Die Handwerker, obwohl mit eigenen Rollen und Statuten versehen, lebten unter dem Schutz des Comtoirs und standen zu ihm; sie hielten sich, da sie unverheirathet waren, jeder eine Dirne, wie die Kaufleute, und waren zu jedem Gewaltstreich bereit. Was die Art betrifft, wie die deutschen Kaufleute den nordischen Handel trieben, so ist zu bemerken, daß Gesellschaften in den Städten unter den Namen Schonen-, Bergen-, Islands-, Nowgorods-, Englands-, Flandern-Fahrer, ohne gerade geschlossene Korporationen zu bilden, ihre Unternehmungen auf gemeinschaftliche Kosten betrieben, insofern diese die Ausgaben auf und für die Factorei betrafen; im klebrigen handelte jeder für sich und aus seine eigene Gefahr. Die Aelterleute der Bergensahrer in Lübeck beanspruchten eine Autorität über die gleichen Gesellschaften in anderen Städ- 1S6 Die Geschäfte. s3. Abschnitt. ten und verlangten mitunter, man dürfe sich nur Mischer Schiffe zu solcher Frachtsahrt bedienen. Sonst beaufsichtigten die Aelterlente jener Gesellschaften zunächst die Qualität der zu versendenden Ladungen, wobei natürlich mancher Betrug unterlief; Compagnieschiffe gab es nicht, wohl aber pflegten Mehrere sich in die Befrachtung eines Fahrzeuges zu theilen und für die Zeit der Abfahrt, die Reise und den Ort der Landung gab es gesetzliche Vorschriften, wie es z. B. untersagt war, einige nordische Orte zu besuchen. So war es eine Zeitlang verboten, Island, die Faröer und Shetlands Inseln direct zu befahren, weil dadurch dem übermächtigen belgischen Comtoir eine Zolleinnahme entging und die in Händen der dortigen Kaufleute befindlichen Nordlandsfahrer selbst durch den Besuch von fremden Schiffen leicht bessere als die monopolistischen Preise des Comtoirs kennen lernen mochten. Auch konnte die von Bergen aus über die Waaren geübte Aufsicht darunter leiden. Doch durften die Hansen auch südliche Häfen z. B. Drontheim besuchen, etwa nach Entrichtung der zu Bergen üblichen Abgabe an dort befindliche Unterbeamte des Comtoirs. Auch die Könige fanden es leichter und bequemer, au einem Orte, welcher so zum Zwangsstapel erhoben wurde, die ihnen gebührenden Zölle zu controliren, als an der ganzen vielfach ausgezackten, schwer zu übersehenden Küstenstrecke des Landes. Die Hauptgeschäfte nach Bergen trieben Lübeck, Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsund, Bremen; nächstdem Emden, Deventer und Campen. Die Hauptfrachten dahin bestanden in Lebensrnitteln, welche das Nordland zum Theil nicht dem Bedarf gemäß produciren mochte, als Mehl, Malz, Getreide, Meth, Bier, wogegen von den Nordlandsfahrern Berger- oder Stockfische eingetauscht wurden. Die süderseeischen Städte durften von diesen nicht um baares Geld kaufen, und mußten mit ihren Retouren stets an ihren Beftachtungsort wieder zurückkehren. Wichtige Einftihrartikel nach Norwegen waren Leinwand und wollene Tuche, auch feine englische und holländische, vorzugsweise aber grobe deutsche Tuche, dann Salz, Wachs und Grütze. Nach Südnorwegen gingen feinere Lebensbedürfinffe, Gold und Silbergeld, Schmuck, Zinnwaaren, Kesseln, Seide, Sammt, Spezereien, Gewürze, Krämerwaaren, welche Artikel um baares Geld abgesetzt zu 2. Kap.) Statuten. 157 werden pflegten; die Süderseestädte brachten wohl vorzugsweise die orientalischen Waaren vom Brügger Stapel dahin. Die Kaufleute pflegten ihre Diener nach Bergen zu schicken oder selbst dahin zu fahren, und die größeren mehr Zeit in Anspruch nehmenden Geschäfte mit den Nordlands, fahrern ihren mehrere Jahre dort weilenden Factoren zu überlassen. Außer den Lebensmitteln holten sie theils zum eignen Gebrauch, theils zum Absatz in anderen Niederlagen, Felle, Pelzwerk, getrocknete, geräucherte und gesalzne Fische, Fett, Butter, Talg, Thran, Wallfischspeck, geräuchertes und Salzfleisch, Dielen, Balken, Bretter, Mastbäume, Theer, Pech, Asche und Harz. Die Verschiffung geschah ausschließlich aufhansi- schen Schiffen; Niemand durste geraubtes oder Strandgut kaufen, Keiner bei hundert Schilling Strafe verdorbene Waaren abgeben; in Streitfällen entschied bei Gesetzesübertretungen der Eid der Beschädigten; verkauft durste in Bergen nirgends anders werden, als in den Häusern auf dem Comtoir; der Verkehr mit Außenhäfen durste nur von den Comtoiristen betrieben werden. Keiner aber auf seinem Schiffe nichthansisches Gut nach Bergen führen. Die niederländischen Hansen, welche baar zu zahlen pflegten, dursten jedoch Mehl, Malz und Bier nur im Tauschhandel abgeben. Hierbei war der Normalwerth von 100 Pfund Mehl zu einhundert Stockfischen angenommen. In der hansischen Versammlung zu Bremen 1476 wurden neue Statuten gegeben, welche die Streitigkeiten mit den Holländern beilegten und bestimmten, daß Keiner ohne Vorwissen der Factorei zu Bergen Grundstücke erwerben oder verkaufen dürste, damit kein Aus- gehanseter und kein Fremder sich dort setzen könne; der Aeltermann zu Bergen sollte aus allen Kaufleuten, ohne Rücksicht aufden Geburtsort gekoren werden, und sollte das Recht die Süderseeischen so gut schirmen wie die Oesterlinger. Es waren nämlich die Niederländer, welche man wegen ihrer Separattendenzen und wegen ihres den dänischen Königen gegen die wendischen Städte geleisteten Beistandes ausgeschlossen oder doch beschränkt hatte, damals wieder zugelassen worden. Das Hansestatut von 1494 verbietet die Fahrt über Bergen hinaus, schärst den süderseeischen Kaufleuten die Entrichtung der Comtoirabgaben ein und trifft Vorsorge für die Güte der Waaren beim nordischen Fischhandel. 158 Handel mit Dänemark. (3. Abschnitt. Das mag genug sein zur Charakteristik der Handelstendenzen der Hanseaten in Norwegen, die nirgends sonstwo so prägnant hervorgetreten find. Drittes Kapitel. Geschichte des hanseatischen Handels mit den Dänen, Schweden und den Russen, besonders nach Livland. Mit den Dänen handelten die deutschen Kaufleute aus den Fuß des ihnen von Waldemar III. 1370 gegebenen und von den späteren Königen bestätigten Freiheitsbriefes. Freilich weiß man, wie die lang dauernden Fehden, vor allen die mit König Erich, vielfache Unterbrechungen jenes Verkehres veranlaßten, und die dänischen Könige oft durch die von ihnen begünstigten Ausländer den Hansen Concurrente» zu schaffen wußten, allein es ist eben so unbestreitbar, daß diese, durch den elenden Zustand der Union begünstigt, mit kluger Benutzung der unter den nordischen Großen herrschenden Zwistigkeiten, stets die Wiederherstellung ihrer alten Privilegien zu erzwingen verstanden. König Christoph, welcher ihnen zuerst hierbei Schwierigkeiten bereitete, fügte sich doch und verjagte sogar die Niederländer, die Verbündeten seines Gegenkönigs Erich, als die Hansen ihn gegen letztere unterstützten (1441). Doch klagten noch 1447 Campen, Zütphen, Zwoll und Bremen über Zollbedrückungen und Anhalten ihrer Schiffe; seinem Nachfolger Christian I. ward Aehnliches vorgeworfen, aber dies unterbrach den Verkehr nicht wesentlich und erschien als eine hergebrachte Zugabe zu demselben. Der letztgenannte dänische König suchte sogar der Hansen Vermittlung bei den schwedischen Insurgenten, so wie Hilfe gegen die aufständischen Eiderfriesen, gegen seinen Bruder Albrecht von Oldenburg, der ihm Holstein nehmen wollte, zu erhalten. Diese Fehden gelangen ihm nur mit Hilfe der Städte; die Königin sogar mußte ihren Schmuck an Lübecker versetzen, der König ihnen die Stadt Kiel gegen ein Darlehu abtreten. Doch wollte es den Hansen nicht gelingen, in Dänemark solche Ueber- macht, wie etwa in Norwegen zu erhalten, indem die dänischen Könige manches für den einheimischen Handel thaten und thun konnten. Christoph errichtete eine dänische Handelsgesellschaft und förderte den städti- 3. Kap.) Beschränkungen. 159 schen Betrieb; Christian 1. beschränkte 1475 zn Gunsten jener Handelsgesellschaft die Hansen, verbot ihnen im Lande zu überwintern, ferner den Verkauf und Vorsang von Fischen, gestattete nicht, daß die Landbewohner ihre Produkte unmittelbar an die Hansen veräußern dursten, sondern nur an diedänischen Städte, gewährte dem Adelund der Geistlichkeit nur bis zum eigenen Bedarf die Handelsfreiheit; kein Däne durste sich mit Verschleiß fremder Waaren befassen; der Preis deutscher Biere, welche der Bürger für seinen Konsum abgabenfrei kaufen könne, sowie die davon zu entrichtenden Zölle wurden bestimmt; alle Waaren sollten den Zoll nach der von Waldemar III. 1370 gegebenen Rolle in Silbergeld erlegen und dergleichen mehr. Doch blieb den Hansen ihr Recht, aus Jahrmärkten frei zu handeln, sie konnten außer Korn, Honig und nichtfünfjährigen Pferden, alle Güter ausführen und diese selbst aus Ri- pen, Horsens und aus anderen Orten; die deutsche Handelsgesellschaft bestand fort und bei der dänischen betheiligten sich Deutsche mit ihrem Capital, das immer sein großes Uebcrgewicht behielt und jene Einschränkungen zu blos vorübergehenden Uebeln machte. Freilich, der unmittelbare Verkehr mit den Landleuten und das Recht der Ueberwin- terung waren verloren, dagegen konnten die Dänen ihre eigenen Produkte nicht auf ihren Schiffen, die sie an die Hansen vermuthen durften, nach Deutschland führen und sie dursten ihr Vieh nicht südlicher als Ripen, Assens und Horsens treiben, wo die Hansen zu dessen Cmpfangnahme privilegirt waren. Der dänische Activhandel lag also darnieder und war Eigenthum der Hansen geworden. Diese führten aus Dänemark besonders Fische, die sie selbst an den schonischen Küsten fingen, Vieh und Getreide; die Einfuhren bestanden in Bier, deutschen Industrie- artikeln, fremden Tüchern und den von Brügge, London und Rußland, wohin die Dänen nicht kamen, geholten Waaren. Seit dem Auskommen Helsingörs fuhren die Hansen durch den Sund; zollfrei war ihr Gut nach Maßgabe der Verordnung Waldemar's III.; am meisten waren die wendischen, nächst ihnen die niederländischen Städte vor anderen begünstigt. Am wichtigsten war für sie das wohlangebaute, mit besuchten Jahrmärkten und productenreichen Landgütern versehene Schonen, wo sie zahlreiche Diener und Factoren, unter einem zu Malmö residirenden 160 Der Heringssang. (3. Abschnitt. Aeltermann stehend, hatten. Heringe fingen fie zwar auch längs der dänischen Küsten und Halbinseln zu Bornholm und an Norwegen, doch die besten und die meisten in Schonen. Die Hansen trugen die größte Sorgsalt für die Sortirung, das Einsalzen und Packen dieser wichtigen Waare, welche, wie keine andere mehr, so viele Städte beschäftigte, nach Deutschland, England, den Niederlanden, Schweden, Rußland, Polen verführt wurde und den Hauptgrund zum hansischen Reichthums legte. „Während des Fischfangs vom 25. Juli bis zum 26. August verkaufte man in hölzernen Buden (auf den Bitten) Bier, Leinwand, Tuch und Wein. Besonders belebt war der Bauernmarkt zu Falsterbo aus der stralsundischen Bitte. Um den verbündeten Landstädten zu nützen, war bestimmt, daß zum Einsalzen der Heringe nur Lüneburger Salz, außerdem daselbst nur westphälische Leinwaud und in den Städten bereitetes Tuch verkauft werden durste. Bis zum Anfange des 16. Jahrhunderts erfreuten sich die Hansastädte des vollen Genusses ihrer Vorrechte." Die Niederländer, Engländer und selbst die Dänen suchte man aus diesem Handelszweige zu verdrängen, wenn fie die Concurrenz wagten. Die Hanfischen privilegirten Fischerlager (Bitten), zu deren Leitung jährlich aus den Städten Vögte entsendet wurden, ließen keinen Fremden zu; die königlichen Beamten hatten nur einen Tag zum Einpöckeln; kein Deutscher durste durch oder für Fremde Heringe einsalzen; auch suchte man den Außerhansen den Erwerb guter Fässer zu erschweren. Die Beherrschung so großer Märkte, wie sie den Hansen zu Gebote standen, erhielt ihnen diesen Handelszweig, selbst als die Niederländer ihre verbesserte Einsalzmethode aus die an Schottlands und Irlands Küsten gefangenen Heringe anwendeten. Doch ist es glaublich, daß die Fische ihren Zug schon zu Ende des 15. Jahrhunderts mehr nach den britischen Küsten gerichtet haben mögen, obgleich der schonische Hering noch hinreichende Ausbeute für den deutschen Handel und Bedarf lieferte. In Schweden waren die reichen Eisen- und Kupferminen und die großen Wälder ergiebige Einnahmequellen für die Hanfische Ausfuhr. König Albrecht mußte es mit den ihn schützenden Städten halten und bekanntlich ließen diese, welche Stockholm eine Zeit lang besaßen, von Marga- retha die alten Freiheiten bestätigen; auch die Fehde Erich's mit den 3. Kap.) Der Handel mit Schweden. 161 wendischen Städten ergab nur partielle und zeitweilige Unterbrechungen des Handels und die Jnsurrectionsversuche der Schweden gegen die Unionskönige brachten den Hansen, welche je nach der Chance des Gewinnes bald die eine, bald die andere Partei unterstützten, offenbaren Vortheil. Der erst gegen ihre Interessen (1456) sehr laue Karl Knutson suchte im Unglück ihren Beistand und Christian, der Unionskönig, konnte nicht umhin, 1462 ihre schwedischen Privilegien zu unterstützen. Sie halfen 1486, als er durch eine nach Lübeck gesandte Deputation darum anhielt, dem Reichsvorsteher Sten Sture, welchen das Anerbieten König Johann's, ihm 30 Jahr Friede zu gewähren, von dieser Verbindung nicht abbringen konnte; auch unterstützten sie 1494 die Schweden in ihrem Kriege mit den Russen. Solche Politik war das beste Mittel, die Macht der Unionskönige niederzuhalten, und diesen zeigte man sich nur dann vorübergehend geneigt, wenn man von ihnen neue Concessionen erwirken wollte. Der Activhandel der Schweden war gering; die nach Flandern gehenden schwedischen Kaufleute waren ohne Zweifel in Schweden seßhafte Deutsche, der Schwede» Verkehr mit Dänemark sehr beschränkt; in den Fehden zwischen Beiden nahmen die Hansen, als die Stärkeren, mit leichter Mühe das ausgedehnteste Recht neutraler Schiffahrt in Anspruch und man hütete sich wohl, trotzdem daß Räubereien Einzelner nicht ausblieben, sich in dem mächtigen Bunde einen weiter» gefährlichen Feind aufzuladen. Ohne daß die Hansen privilegirte Niederlagen und Comtoire im Lande besaßen, gab ihnen der Umstand, daß die städtischen Magistrate zur Hälfte mit Deutschen besetzt sein mußten, was daraus schließen läßt, wie viele Deutsche in Schweden das volle Bürger- recht genießen mochten, ein bedeutendes Uebergewicht im Lande. Selbst die Aufhebung dieses Gewohnheitsrechtes 1470— 71 vermochte es nicht sofort zu vertilgen oder den Einfluß der Hansen erheblich zu erschüttern, da in Schweden, dem geldarmen Lande, damals aller Handel von hansischen Capitalien abhiug und fast nur deutsches Geld circulirte. Trotz der wenigen Nachrichten, welche man aus dieser Periode über den Handel der Hansen mit Rußland besitzt, war doch dieser Verkehr einer der werthvollsten. Unter den Factoreien, welche die Deutschen zu Nowgorod, Pleskow und wahrscheinlich auch in Moskau be- Die Hansa. 162 Der Handel mit Rußland- s3. Abschnitt. saßen, war die erste die wichtigste, und hier herrschte vermuthlich eben dieselbe Wachsamkeit und klösterliche Zucht, wie in andern Factoreien. Es gab einen Hanfischen Aeltermann und dergleichen Rathmänner und Meister, welche Streit zu schlichten, die Ordnungen anstecht zu erhalten und die Privilegien zu schützen hatten, in Nowgorod, und fie konnten Geld - Gefängniß - ja Todesstrafe verhängen. Die Berufung von ihrem Ausspruch ging nach Dorpat, Reval, Lübeck, oder in wichtigen Fällen an die hansische Tagessatzung. Die Deutschen hatten ihren Hof, mit einer Kirche und einem Priester; Schutzpatron war St. Peter. In dem Hofe waren die verschiedenen Wohnungen der Ankömmlinge und der Ueber- winternden gesondert; eine Mauer mit starken Thoren umgab das Ganze; Nachts wurden die Fremden hinauSgelaffen und der Hof von Wächtern und Hunden behütet. Die bedeutenden Ausgaben für Gesandtschaften, Sa- laire, Baukosten, Geschenke und Bestechungen an die Russen, wurden aus den Strafgeldern, aus einem im Comtoir und in den nachbarlichen livischen Communen erhabnen Schoßgelde und dem von den Nachbarstädten zeitweilig bewilligten Pfundzolle gedeckt. Niederländer besuchten den Hof nicht, wohl aber die Seestädter und sehr viele Landstädter, wie die von Münster, Dortmund, Unna, Eimbeck, Duisburg, Braunschweig. Duder- stadt, Magdeburg, welche zu Lande kamen, obschon fie mannigfachen Beschränkungen bei der Ausfuhr aus Rußland sich unterziehen mußten und durch die Seestädte dahin verkehren konnten. Herrschend an Geld und Ansehen, auch den meisten Aufwand für den Hof bestreitend, waren Lübeck und anfangs auch Wisby, dann Riga, Reval und Dorpat, welche letztere allmälig einige Verkehrszweige für sich zu monopoli- siren trachteten. Ausfuhrgegenstände waren die russischen Waldproducte, dann Leder, Wachs, Honig, Flachs, Werg, obgleich auch Livland solche lieferte; der beste Einfuhrartikel war Tuch, namentlich flandrisches aus den niederländischen Factoreien. Später, als die Tuchbercitung in England sich hob, versuchten die Einwohner dieses Reiches ihr Product mehr nach Norden hin abzusetzen und kamen mit eigenen Schiffen an die preußische und livische Küste, gern gesehen, weil ihre Tuche wohlfeiler und mit weniger Betrug geliefert wurden. Bei der Gewöhnung der Russen an flandrische Tuche trieben die Hansen mit englischen den flä- 3. Kap.j Handelswcge. 163 mischen nachgemachten anfangs einen förmlichen Schleichhandel und zuletzt wurden diese für den moskauischenHandel förmlich zugelassen, wenn sie nur aus flandrische Weise gemacht waren. Von dem Begehren der preußischen Städte, polnische grobe Tuche nach Rußland führen zu dürfen, wollten die Hansen nichts hören, aber deutsche grobe Tuche gingen viele dahin. Auch Salz, Heringe, Gold und Silber gehörten zu den Einfuhren und sowohl die Opulenz der Städte Nowgorod und Pleskow, wie die prunkende Hofhaltung der halbbarbarischen Fürsten und Bojaren mochten manche feineren Lebeusmittel und Luxusartikel be> zehren, welche man sich damals nur durch den hansischen Zwischenhandel verschaffen konnte. Der Handel wurde durch die in Nowgorod und Pleskow verweilenden Factoren der Hansen betrieben, welche, bei stets gefülltem Markte, Ein - und Verkauf allein besorgend, die Russen möglichst an der Betreibung eines Nctivhandels hindern sollten. Doch gingen deutsche Kaufleute über die Newa, oder über die Narowa und Düna nach jenen beiden Factorcien, wie auch auf einem nicht näher zu bezeichnenden Landwege, wobei Riga und die Livländer öfters Störungen verursachten. Auch kamen mitunter Russen nach Deutschland, besonders nach Wismar, und ohnehin existirte durch Vermittlung der Schweden ein Schleichweg, um die hansischen Abgaben zu umgeben, weshalb auch den Hansen der Verkehr mit Pfaffen, Fischern, Gutsbesitzern und Schleichhändlern verboten wurde. Doch behielten die Städte so ziemlich das Handelsmonopol und in dieser Periode vermochten Engländer und Niederländer dasselbe nicht besonders zu beeinträchtigen. In Liv - und Estland war das Statut giltig, daß Fremde nicht mit kleinern Städten und dem platten Lande verkehren sollten: sie dursten nur in größeren Städten Handel treiben und vollends war dieser dem Gaste mit dem Gaste durchweg untersagt. Eifersucht der Schweden und Furcht derselben vor der Hansa hielt die Fremden von der directen Newafahrt zurück; sie selbst waren mit ihrem geringfügigen Grenzverkehr von dem Städtebunde nicht zu fürchten. Die Niederländer und Engländer schloß man dadurch aus, daß sie weder nach Livland verladen, noch die russische Sprache lernen dursten. Entstand einmal Streit mit den Russen, 11 ' 164 Reibungen. s3. Abschnitt. so verließen die Hansen ihre Factoreien, untersagten den Verkehr, es trat eine völlige Handelssperre ein, und die dadurch veranlaßte Noth zwang die Russen bald zum Nachgeben. Auch den deutschen Orden suchten die Hansen aus der Concurreuz bei dem gewinnreichen russischen Handel zu entfernen: es ward allen Factoreien verboten, eines geistlichen oder weltlichen Herrn, oder irgend einer Genossenschaft Geld im Handel zu benutzen. Obgleich dies nicht immer mit Erfolg verhindert werden konnte, sollte doch kein Silber nach Rußland gebracht werden und der Verkehr nur ein Tauschhandel bleiben; auch fand man es besser, wegen der hierbei entstehenden sich immer wiederholenden Streitigkeiten, das von den Russen gewünschte Creditwesen ganz zu verbieten, ohne dies jedoch in allen Fällen durchsetzen zu könne». So einflußreich die Hansen in Nowgorod sein mochten, so gelang es ihnen doch nicht, solche Uebermacht zu erringen, wie etwa in Bergen; sie mußten sich bei den oft wiederkehrenden Zwistigkeiten großentheils auf die Defensive beschränken. Die Anmaßungen der Hausen in Rücksicht auf Preise der Waaren und monopolistische Bestrebungen, die häufigen Fehden der deutschen Ordensritter in Livland gegen die Russen, reizten diese zu Gewaltthaten gegen die Kaufleute, die dann auch manche Betrügereien, im Salz-, Herings-, besonders aber im Tuchhandel verschulden mochten. Ueber unrichtiges Maaß und schlechte Qualität der flandrischen Tuche war fortwährende Klage, welcher die Hansen durch Schreiben nach Flandern, Abmahnungen an die nowgoroder Niederlage, strenge Aufsicht, Begehr derselben von den handelnden Städten, Verbot der nngezeichneten und unbekannten Tücher, ernsthaft entgegen zu arbeiten suchten. Aber fortwährend wurde über Betrug geklagt: verkürzte und wieder zusammengenähte Tücher wurden bei Lieferungen im Ganzen, wie solches im russischen Handel üblich war, für vollständige gute Waare ausgegeben und mochten selbst die Aelterleute in Nowgorod, wie die eigends in den Städten zu solchem Behufe angestellte Frachtherren, strenge Schauordnungen anordnen , die Klagen dauerten fort. Bei dem hierüber entstandenen Ingrimm machte sich denn die moskowitische Barbarei gehörig Luft: die Kaufleute wurden nicht allein gefangen und beraubt, sondern wohl auch an den Thüren ihres Eomtoirs aufgehängt. Dagegen hielten die liv- 3. Kap.) Die preußischen Städte. Nowgorod. 165 limbischen Städte russische Güter an, die Hansen verließen den Hof, nachdem sie ihn zugemauert und hemmten allen Verkehr, worauf die Russen dann immer für eine Zeitlang den Frieden herstellten und den bald zu brechenden Vertrag mit dem Krenzeskuß bekräftigten. Eine ernstere Störung brachte der Streit des Ordens mit den preußischen Städten. Unter diesen nahm Danzig nebst einigen anderen für Polen gegen den Orden und die demselben anhängenden Städte Livlands und Preußens Partei, und hinderte den hansischen und russischen Verkehr; doch dauerte dies Verhältniß nicht lange. Das 15. Jahrhundert war die Blüthezeit der preußischen Städte, besonders Danzig's; Holländer und Engländer holten dort Korn und letztere erhielten sogar 1581 zu Elbing eine Niederlassung von dem polnischen Könige, was natürlich für den Tuchhandel der Hansen die größten Nachtheile zu Wege brachte. Versuche, die elbin- ger Niederlassung aufzuheben, mislangen. Die Hansen beseitigten mit aller Mühe diese Unterbrechung, sowie 1476 diejenige, welche eine zwischen dem Heermeister, den Bischöfen und den Städten Livlands aus- gebrochne Streitigkeit veranlaßt hatte. Bedeutungsvoller waren die Unternehmungen Ivan Wassiljewitsch's gegen Nowgorod und Pleskow. Jene, eine stolze nach deutschen Mustern eingerichtete Republik, lag beständig wegen der Oberherrlichkeit, welche die Czaaren beanspruchten, mit diesen in Streit, besonders weil die russischen Communen zum Schutz gegen den Landesherren sich den Beistand der litthauischen Fürsten zu erkaufen pflegten. Neben großem Reichthume Einzelner in Nowgorod fand sich bei der Entscheidungsstunde über das Schicksal des Freistaates, daß seine Entwicklung in Bezug auf die Bildung des großen Haufens sich wenig über das Niveau der Barbarei erhoben hatte, denn man hatte bei dem lebhaften Verkehr in der Stadt nicht einmal eine eigene Münze, sondern handelte mit Marderköpfen und Stirnfellen und vor 1383 war weder die Wolchow, welche die Stadt mitten durchströmte, überbrückt, noch die Stadt ummauert. Dagegen hatte letztere ein ungeheures Stadtgebiet, größer als alle gleichzeitigen Communen. Um sein Vaterland von der Herrschaft der goldnen Horde zu befreien, hielt Iwan für nöthig, alle Theile desselben unter seinem Scepter, besonders aber die reichen Städte Pleskow und Nowgorod, zu vereinen, 166 Unterjochung Nowgorods. j3. Abschnitt. zumal diese damit umgingen, sich unter polnischen oder lithauischen Schutz zu begeben. Die stolze Demagogin Marsa, Wittwe des Poffad- nik Jsaak Borezkij, war die Vorkämpferin der Bürgerfreiheit Nowgorod's, welches sich Casimir von Polen zum Schutzherrn erwählt hatte; der Großfürst rückte gegen die Stadt, verwüstete ihr Gebiet mit großer Heeresmacht (1471) und schlug das städtische Heer in zwei Schlachten. Hilfe von den Polen war nicht zu erwarten, da ihnen der deutsche Ordensmeister den Durchzng verweigerte. Die kühne Marsa zagte freilich nicht und wollte die Stadt vertheidigen, allein die russische Partei in derselben vermittelte einen Vertrag mit Ivan, welcher dem Freistaat alle Selbstständigkeit raubte. Bedrückungen veranlaßten 1477 einen zweiten Aufstand der Nowgoroder, welcher mit gänzlicher Unterjochung der Stadt endete. Die Wegführuug der vornehmsten Kaufleute in das Innere des Reiches (1487) und die Wüthereien der großfürstlichen Statthalter vollendeten den Ruin Nvwgorod's und seines Handels, den die Wiedcröffnung des St. Peterhofs (1495) nicht wieder zu beleben vermochte. Ivan stand im Bunde mit Dänemark, das damals, den Hansen feindlich gesinnt, für den Beistand gegen Schweden die Zerstörung der hansischen Factorei zu Nowgorod verlangt hatte. Die Hinrichtung von einigen Russen, welche in Reval und Riga Faschmüuzerei und widernatürliche Unzucht getrieben hatten, steigerte den Ingrimm des Czaaren gegen die deutsche» Kaufleute. Er ließ deshalb, als ihm die Auslieferung der livländischen Magistratspersonen, welche jenes Urtheil gefällt hatten, verweigert wurde, 1494 die Deutschen auf dem Nowgoroder Hof, einige 40, gefangen setzen, alle dort befindlichen Güter und Geräthe, aus 100,000 Gulden geschätzt, einziehen und den Hof schließen. Aus die Bitten der Hansa, des livändischen Heermeisters uird des litthauischen Großfürsten kamen einige jener gefangenen Kaufleute los, aber sie ertranken 1498 auf der Uebersahrt von Reval nach Lübeck; die übrigen wurden in Moskau hingerichtet. Trotz aller dieser Unglücksfälle hofften die Hansen die Wiederherstellung ihres russischen Handels, indem sie sich auf die dauernde Herrschaft der Deutschen in Est- und Livland verließen; aber das Geschick wollte es anders, wie die folgende Periode zeigen wird. 4. Kap.) Der Handel mit Flandern. 167 Viertes Kapitel. Hansischer Verkehr mit dem südwestlichen Europa, den Niederlanden, Flandern, insbesondre mit Brügge, ferner mit Holland, Seeland, West- fricsland, mit Frankreich und den übrigen romanischen Ländern. Auch im Westen erhielt sich die Handelsherrschaft des Bundes, welche freilich ohne die im Osten nicht bestehen konnte, da das Wesen dieser Herrschaft gerade in dem beide Endpunkte vermittelnden alleinigen Zwischenhandel lag. Die Niederlande und besonders Flandern mit seinem Weltmarkt Brügge, waren Hauptaugenmerke der Hansa. Ebensowenig aber konnten auch die Fläminger diejenigen Waaren entbehren, welche die Hansen allein an den Markt zu bringen wußten. Die neu- austauchende Dynastie der Burgunder, welche sich bald der ganzen Niederlande zu bemeistern wußte, war dem Handelsbetriebe förderlich und die blutigen Unruhen, welche die letzten Jahre der Herrschaft des Grafen Ludwig sowie die ersten Burgunds bezeichnet hatten, wurden bald von dem Wohlstand des Landes, das unter den Herzögen Johann und Philipp eine seltne Blüthe erreichte, verschmerzt. Die Kämpfe Karl's des Kühnen berührten die Erblande kaum und der Streit Brüg- ge's mit dem österreichischen Maximilian bezeichnet die Periode des freilich dann unaufhaltsamen Verfalles dieser großartigen Handelsstadt. Die größeren Umwälzungen des Landes trafen aber die Hansa nicht und die unbedeutenderen Streitigkeiten gaben ihnen willkommene Gelegenheit, im Trüben zu fischen. Gerietben sie in Streit mit den Flandrern, so half, wenn nicht eine Gesandtschaft, doch jedesmal die Handelssperre zur Abhilft der Beschwerden und die Hansen ernteten neben dem Schadenersatz in der Regel Vermehrung ihrer Privilegien. Wirkliche Fehden, wie die Bremens mit einigen Flandrern (1446) waren seltene Vorkom- nisft. Von eigentlichen Monopolen war freilich keine Rede, doch hatten die Hansen zum Ersatz derselben Handelsfreiheit, geringere Zölle, begünstigte Factoreien, bevorzugten Gerichtsstand, Begünstigungen in der Wein- und Bieraccift, sowie bei dem Handel mit Eßwaaren und Getreide. Weil durchschnittlich die Erhaltung des hansischen Verkehres im Interesse beider Theile lag, so war die Schuld einer sich etwa erhebenden Zwistigkeit eben so oft in der monopolistischen Gier der Hansen, 168 Beschwerden. s3. Abschnitt. wie in den Hebelgriffen der flandrischen Herzöge und Communen zu suchen. Als die Veranlassungen zu diesen Zwistigkeiten werden von den Geschichtschreibern folgende angegeben: Arretirung einiger deutschen Kaufleute, Beeinträchtigung hansischer Güter und Personen während einer Fehde, nicht bezahlte Forderungen der Hansen an Eingeborne, Einmischungen der flandrischen Obrigkeiten in bürgerliche Streitigkeiten der Hansen, Zollerhohungen zu Damm und Sluys, Behinderung der freien Fahrt über t'Zwin nach Brügge durch Vertheidigungsanstaltcn gegen Feinde, neue Abgaben, Behinderung der Getreideausfuhr bei eigener Landesnoth, Anforderungen an die Hansen, zur Erhaltung der flandrischen Handelsvorrichtungen beizusteuern, langsame Rechtspflege, Parteilichkeit der Richter, Ermordung einiger Deutschen und dergleichen mehr. Besonders häufige Klagen veranlaßte die Betrügerei der Flan- drer im Tuchhandel. Diese hatten dagegen zu klagen, daß die Deutschen im Lande die Tücher vorweg aufkauften, ehe sie in die Städte gebracht werden konnten, daß die englischen Tücher von den Hansen gesucht würden, da die Hansen doch versprochen haben sollten, nur flandrische zu verschleißen, was jene fteilich als ihren freien Ausfuhrprivilegien widerstrebend ansahen. Eine andere Beschwerde war, daß alle von den Hansen kommenden Güter erst den Brügger Stapel passiren mußten und so der dircete Waarenbezug für die flämischen Händler wegfiel, sowie daß die Hansen sich mit schlechter, untergeschobener und unechter Waare befaßten. So häufigen Streit diese Klagen hervorriefen, so schieden doch die Hansen stets als die Sieger, weil sie im Entstehungssalle den Brügger Stapel verlegen, und den flandrischen Handel sperren konnten, ob- sckon die Urheber selbst Einbuße von so harten Maßregeln empfanden. Doch die Flandrer litten mehr darunter: die englische, für die Fabriken unentbehrliche Wolle war am billigsten durch die in der englischen Ausfuhr bevorzugten Hansen zu beziehen, und diese waren für die Tuche nicht allein die stärksten Abnehmer, sondern es konnte von ihnen fast allein manches aus dem Osten kommende Rohprodukt bezogen werden. Eine Stapclverlequng weckte gar die Eifersucht der Communen unter einander, indem alle die nordische Waaren suchenden Fremden dem hansischen Stapel folgen mußten, und der Activhandel der Niederländer sowohl 4. Kap.) Streit und Ausgleichung. 169 wie der der östlichen Völker nicht stark genug war, die durch Wegbleiben der Hansen entstehende Lücke auszufüllen. In dem Bürgerkriege, welcher das Ende der Regierung des Grasen Ludwig von Flandern (bis 1383) und den Anfang der Philipp's des Kühnen zu einer verhängnißvollen Zeit machte, und dem Lande 200,000 tüchtige Bürger kostete, litten der Hansen Güter und Personen sehr stark. Bitten um Schadenersatz und Abhilfe fruchteten nichts. Doch erschien 1386 eine flandrische Gesandtschaft auf dem Wischen Hansatage und bat, Deputirte möchten zur Ausgleichung entsendet werden. Dies gelang aber weder zu Dortrecht noch zu Antwerpen; schon unterhandelten die Hansen mit dem Herzoge von Holland wegen einer Niederlassung zu Dortrecht, warnten ihre Genossen, dem flandrischen Feinde nicht zu trauen und untersagten endlich 1388 allen Verkehr mit Flandern , Mecheln und Antwerpen. Außerdem erhielten 1389 die Hansen ihre Privilegien von Herzog Albrecht dem Baiern, dem Grasen von Hennegau und Holland, verlegten ihr Comtoir von Brügge nach Dortrecht , verboten auch den Verkehr mit Frankreich, welches mit Burgund im guten Einvernehmen stehe, so daß nur Baysalz, poitcvinischer Wein und Wolle von Calais, das indeß den Engländern gehörte, erhandelt werden durste. Nur die Schafferdesdeutschen Ordens konnten noch ihren Bernstein gegen weißes mechelnsches Tuch vertauschen. Da beschickten die flandrischen Städte nebst dem burgundischen Herzoge den Hansatag zu Lübeck 1389 zur Ausgleichung. Außer einer kirchlichen Sühne, sollten sie den Hansen vor ihrer Versammlung bei den Karmelitern zu Brügge Abbitte leisten, 11,000 Pfund Grote Schadenersatz zahlen, außer den Privatsorderungen; doch die Sache zog sich noch drei Jahre hin. Aus der Hamburger Tagfahrt 1391 gelang die Ausgleichung aus die obigen Bedingungen, denen noch manche für die Flandrer schimpfliche, sowie die Bestätigung und Erweiterung aller früheren Privilegien hinzugefügt wurde. Die Ratification des Vertrages erfolgte 1392 zu Lübeck, der aus 100 Pferden bestehende Zug der Hansen ward von lübeckischcn und hambnrgischen Rathsherren im Pomp nach Brügge zurückgeführt und dort von den vornehmsten Bürgern mit Jubel eingeholt und empfangen. Auch der Streit zwischen den Hansen und den Städten 170 Privilegien. 13. Abjchnitt. Mecheln und Antwerpen über Tnchfälschungen ward mit Hilfe Köln's und Dortmund's zu Gunsten der Hansen beseitigt. Doch schon 1409 war wieder Streit entstanden und die Hansen bewarben sich bereits beim Herzog Anton von Brabant um Privilegien für eine in Antwerpen zu gründende Niederlassung, bis die Flandrer 1425 mit 5000 Pfund Gro- ten den Schaden büßten. Als in dem Aufruhr der Brügger gegen ihren Herzog 1431 mehrere Deutsche erschlagen und die Privilegien beeinträchtigt wurden, machten die Hansen wieder Miene, nach Antwerpen zu ziehen und erzwänge» sich 1438 eineGenugtbuung; außerdem erweiterte Herzog Philipp 1449 ihnen die Gerechtsamen. Aber es entstanden Schwierigkeiten mit den burgundischen Herzögen; der Stapel der kostbareren Waaren ward 1451 nach Antwerpen und später beim Streite dieser Stadt mit Bremen nach Utrecht, der von den geringeren nach Mrd- delburg verlegt. Die flandrischen Deputirten verlangten 1456 die Rückkehr der Hansen, welche diese gegeir Erweiterung der Privilegien (namentlich sollten Streitigkeiten künftig durch Schiedsrichter entschieden und Klagen gegen die Hausen nicht vor inländische Richter gebracht werden) gewährten; auch erhielten sie 1487 Freiheiten rücksichtiich des Zolles. Der Zustand der Länder jener Zeit entschuldigt gewissermaßen das Benehmen der Hansen, indem ein sicherer Verkehr damals nicht ohne eine gewisse Tyrannei, wenigstens nicht ohne monopolistische Privilegien oder eine Factorei mit schlagfertigen Gesellen versehen, gedacht werden mochte. Die hansische Factorei zu Brügge zählte damals ungefähr 300 Kaufmannsdiener, die den Einkauf und Verschleiß der hansischen Waaren zu besorgen hatten und mehrere Jahre am Orte bleiben mußten, unter der Obhut von 6 Aeltermännern und eines Kaufmannsrathes von 18 Mitgliedern. Alle standen unter klösterlicher Zucht in gesonderten Haushaltungen »ird hielten ihre großen Versammlungen im Revcnter der Karmeliter. Doch herrschten heitere, milde und üppige Sitten, großer Reichthum in der dichtbevölkerten Stadt, deren Einwohner die beeidigten Diener der Kaufleute hergeben mußten. Die letzteren waren weniger zahlreich, als in anderen Factoreien, obschon der Handel reicher und ergiebiger war. Der Verkehr wurde einzig von den zureisenden hansischen Kaufleuten 4- Kap.) Das Comtoir zu Brügge. 171 oder deren Factoren betrieben; Keiner durste ein Weib nehmen und die Handelsgeheimnisse wurden sorglich gebötet; die Factorei ward die damalige hohe Schule der Kaufmannswelt. Die Niederlassung oder der Erwerb des Bürgerrechtes abseiten eines Hansen in Flandern, zog seine Ausstoßung und Ausschließung von allem Hanfischen Verkehr, sowie den Verlust der heimischen Rechte nach sich. Kein Hanse durste einem Flandrer Aufträge geben, außer in Wein, Bier und Heringen, keiner mit einem Flandrer Societät halten, kein flandrisches Gut aus dem Comtoir für außer- hansische Rechnung verhandelt werden. Von der Zulassung zu Lehr- lingsstellen, welche nach abgchaltner Zeit das Bürgerrecht einbrachten, wurden Engländer und Oberdeutsche sowie Niederländer ausgeschlossen, und später »ahm man in den Kaufmannsrath nur Bürger der Hansastädte auf. Das Comtoir theilte sich in drei Quartiere und diese wieder in je zwei Abtheilungen, nämlich: Gothländer, Schweden, Liv- länder (erstes Quartier); Preußen, Westphalen (zweites Quartier); Wenden, Sachsen und die übrigen Städte (drittes Quartier). Jede Abtheilung hatte ihreKaffe und wählte jährlich um Pfingsten einen Aelker- mann nebst 3 Nathmännern, wobei die Statuten verlesen und von den Gewählten beschworen wurden. Letztere sprachen Recht in allen Civil- streitigkeiten der Hansen; Criminalfälle gingen an die herzoglichen Gerichte. Die von Zeit zu Zeit revidirten Statuten erlaubten Geld-, Gcfängnißstrafen, Beschläge, Confiscationen und Ausschließungen aus der Verbindung. Die Aeltermänner hatten die Aufsicht, die Leitung des Handels nach Westen zu, die Ausführung der Hanfischen Beschlüsse, die Wahrung der Privilegien und die Vertretung der Kaufleute gegen die Eingebornen und deren Regierung. Diese Corporation zu Brügge stand im höchsten Ansehen, galt als Generalconsulat für ganz Westeuropa, führte die Correspondenz mit dem hansischen Vororte, wie mit fremden Mächten und stand namentlich mit Lübeck in beständiger Verbindung. Auch finden sich Spuren davon, daß die Factorei nach einer die Rechte der Städte beeinträchtigenden Autonomie strebte; mehrere Male wurde über eigenmächtige Schoßerhebungcn und Geldverwendungen, über Widerstreben des Comtoirs gegen hansische Beschlüsse geklagt. Dagegen hielt die Hansa sehr nachdrücklich auf die Wahrung der Rechte 172 Der Iwangsstapel. 13. Abschnitt. des brüggische» Vorstands; besonders sollte bei Strafe der Ausstoßung kein Hanse gegen den andern ein flandrisches Gericht angehen oder gar an dasselbe gegen Sprüche des Comtoirs provociren. Jene Strafe traf die Stadt Köln, als sie wegen streitigen Schosses an den hohen Rath von Flandern appellirte und nur mit Schwierigkeiten wurde sie wieder zugelassen. Die Appellation mußte immer an den Ausschuß der sechs wendischen Städte oder an die hansische Tagessatzuug gebracht werden. Die großen durch Luxus, Prunk, Vorschüsse an andere Niederlagen. Rüstungen gegen Seeräuber, Bestechungen, Gesandtschaften veranlaßten Ausgaben wurden durch Geldbußen, durch einen Schoß von Waaren, (vorn Werthe eines Pfund flämisch Stüver) Schiffen und Wechselgelde, bei Nothfällen durch außerordentliche Schoßerhöhung gedeckt. Diese sehr ungern bezahlte Abgabe wurde eidlich erhärtet und fiel mancher Betrug dabei vor; auch die von England kommenden, schon dort versteuerten Güter mußten, wenn sie im veränderten Zustande aus Flandern ausgeführt wurden, den üblichen Schoß bezahlen. Wer ihn nicht entrichtete, ward mit Geldstrafe nnd doppelter Nachzahlung belegt. Jedes Schiff, das westwärts fuhr, außer den nach England und Schottland bestimmten, sollte in Brügge anlegen; auch die sächsischen undwestphäli» schenStädte mußten landwärts ihre Waaren nach Brügge, demZwangs- stapel, senden. Schoßfrei waren die Venthe-Güter, d. h. Wein, Bier, Hering. Korn, Theer, Pech, Wagenschoß, Klappholz; die Stapelgüter waren: Wachs, Werg, Kupfer, Zinn, Häute, Pelze, Fette, Wolle, Eisen, Vitriol, Butter, Talg, Fettarten, Flachs, Hanf, Leinen u. a. m. Dieser Zwangsstapel hatte bei der damaligen Unsicherheit der Verkehrsverhältnisse unzweifelhaft sein Gutes: nur so war der Schutz des einzelnen Kaufmanns durch die Corporation möglich, nur so den vielfachen Handelsbetrügereien einigermaßen durch eine geordnete Aufsicht vorzubeugen, wie denn z. B. kein flandrisches Tuch, ohne vorherige Prüfung des Comtoirs, an die Hansastädte verschickt werden durste. Der Stapel gewährte den Hansen einen steten, gefüllten Markt, zumal damals Kaufleute aus Aragonien, Navarra, Gascogne, Provence, Portugal, Genua, Florenz, Lucca und England, überhaupt 15 andere Nationen, ähnliche Niederlagen zu Brügge unter selbstgewählteissVorstehern 4. Kap) Handelsblüthe. 173 (konsules) besaßen. Da die Hansen ihre Waaren von dort nach allen Gegenden wieder frei ausführen durften, so drückte sie der Stapel, welchen Einheimische des Gewinnstes, die Landesherren der leichtern Zollerhebung wegen gern hatten, auch nicht sonderlich schwer. Jeder handelte sür sich oder mit Freunden auf eigene Gefahr und Rechnung; große geordnete Compagnieschasten gab es nicht; hansische Schiffe erhielten für Befrachtungen den Vorzug, obschon fremde nicht ganz ausgeschlossen waren und alle Hansen suchten ihren Vortheil, abgerechnet von den durch Zeit und Umstände gebotenen Beschränkungen, in der Aufrechthaltung größtmöglicher Handelsfreiheit. Um die Größe dieses Verkehres zu würdigen, muß man bedenken, daß den Hansen damals die Industrie-, Fischfangs-, Bergwerks-, Landban - Erzeugnisse des ganzen europäischen Nordosten gehörten, daß durch ihre Hände die schwedischen, nordischen, dänischen Waaren, die Erzeugnisse von ganz Nord« und Westdeutschland, namentlich Bier, Wein, Mehl, Gries, Korn, Linnen, Tuch, ja die Erzeugnisse der böhmischen und ungarischen Bergwerke nach Brügge gingen. Die Preußen und Livländer brachten Schiffsbedürs- uisse, Hanf, Flachs, Holz, Korn, Pech, Theer, Pottasche, Wachs und Honig aus Polen, Litthauen und Rußland; die wendischen Städte Holz, Mehl, Fische, Häute, Fette, Eisen und Kupfer aus Skandinavien; die fächsisch-westphälischen Hansen Wein, Linnen, Metallwaaren (vorn Harz); aus England kam Wolle, Zinn und Leder. Die Aussuhr der Hansen bestand vorzüglich in flandrischen Tüchern, orientalischen, italienischen Waaren, Spezereien, Seide, seidnen und baumwollnen Zeugen, Mandeln, Rosinen, Ingwer, Reis, Zimmt, Pfeffer, welche die Lombarden brachten, und den Produkten der westlichen romanischen Länder. Die eifrigsten Besucher des brüggischen Stapels waren (1390— 95) die Kaufleute aus Lübeck, Köln, Salzwedel, Hamburg, Lüneburg, Dortmund, Dorpat, Gothland, die preußischen Städte (Danzig, Königsberg), Braunschweig, Magdeburg, Stralsund, Bremen, Münster, Wis- mar, Rcval, Kolberg, Greisswalde, Wesel, Osnabrück, Göttingen, die niederländischen und die livländisch-schwedischcn HansastLdte. Doch diese Handelsblüthe begann damals schon zu welken. Unter dem Kriegsgetöse, welches der gewaltthätige Karl der Kühne erregte, 174 Sinken. s3. Abschnitt. litten die Hansen so, daß sie 1470 daran verzweifelten, ihre Angehörigen länger schützen zu können. Als durch die Heirath nnt der Erbtochter Maria Maximilian Herr von Flandern geworden war (1477), dachten die dortigen Städte ihre alten Freiheiten wieder zu erlangen und empörten sich. Brügge hielt 1488 Maximilian sogar gefangen; die Provinzen wurden durch einen Reichskrieg gezüchtigt und besteuert. Der vernachlässigte Hasen t'Zwin verschlammte und der Handel zog sich allmälig nach Antwerpen, woselbst die Hansen eine neue Hofstatt aufschlugen, aber wegen der im Ganzen veränderten Handelsvcrhältnisse den früheren Aufschwung nicht wieder zu erreichen vermochten, ungeachtet Maximilian 1481 ihre Privilegien erneuerte und ihnen sogar 1487 den alten Stapel zu Brügge wieder anbot Zu diesem Ruin trug das Benehmen der holländischen, seeländischen, friesischen und westdeutschen Städte Vie- les bei, welche dem Comtoir von Brügge sich fernerhin zu unterwerfen verschmähten und den Schoß weigerten, besonders aber das schon berührte Benehmen Köln's. (1471). Als das Comtoir die schoß- weigernden Kölner zu Autors festhalten ließ, verweigerte der dortige Magistrat, wider die hansischen Privilegien, die Arretirnng derselben, so daß nach dem Vertrage von 1476 die Hansen sich mit einer Jahreszahlung von 100 Fl. Rhein, abseilen der Kölner statt des üblichen Schosses begnügen mußten. Freilich hatten letztere nicht Unrecht, wenn sie meinten, daß sie eher Freiheiten in den Niederlanden besessen, als das Comtoir existirte, daß ihre Bürger großentheils mit schoßfteiem Wein handelten und die Krämerwaaren und Spezereien ebensogut und abgabenfrei über Frankfurt zu beziehen vermöchten; allein ihr Beispiel bewirkte, daß nun auch andere Städte sich gegen den Schoß, ohne den einmal keine Factorei zu erhalten war, sträubten. Auf Danzig's Beschwerden wurden immer mehrere Waaren vom Stapelzwang befreit. Dann segelten auch jetzt die Niederländer häufiger »ach Hamburg, Lübeck, Riga, Reval und anderen Hansestädten, führten Waaren aus, ohne sich um den Brügger Stapel zu kümmern, ebenso wenig wie die Nürnberger. Die in den Niederlanden sich mehrenden Handelskenntnisse und Reichthümer, die unparteiischer fortan zwischen Fremden und Einheimischen erkennende Rechtspflege, veranlaßten die holländischen, rheinischen, westphälischen und 4. Kap.) Antwerpen. 175 preußischen Hansen, ungeachtet der vielen Verbote dagegen, sich immer mehr niederländischer Commissionäre zu bedienen, wodurch ein ganz freier Handel entstehen konnte. Das Comtoir zu Brügge vermochte nicht mehr äquivalente Vortheile im Verhältniß zu seinen Anforderungen zu bieten, das Einkommen sank und der Activhandel der Holländer, Seeländer, Friesen und Brabanter nach deutschen Häfen mehrte sich, wogegen die einseitigen Zwangsmaßregeln und Verkehrsverbote der Städte bald nichts mehr vermochten. Die polnischer Hoheit ergebenen preußischen Städte und die nach Vernichtung des nowgoroder Hofes selbstständiger auftretenden Livländer ließen die Bntenhansen gern zu, wenn sie mit Produkten kommen konnten, welche früher ausschließlich durch hansische Hände gingen. Die Holländer und Seeländer erhoben eine gefährliche Concurrenz für den Hansabund, obschon der rechte Verfall des deutschen Handels, jetzt noch durch die Ostseeherrschast der Hansen und die Blüthe ihrer Londoner und Bergener Niederlage aufgehalten, sich erst in der folgenden Periode offenbarte. In Antwerpen und Dortrecht hatten die Hansen auch einige nicht' unbedeutende Privilegien, jedoch nur vorübergehend für die Zeit, daß sie ihr Brügger Comtoir dahin verlegt hatten. Von dem letzter» aus trieben die Hansen Verkehr mit Holland, Seeland, Brabant, Antwerpen, Bergen op Zoom, Brüssel und Mecheln theils mit Venthewaaaren, theils mit solchen, von denen Schoß bezahlt war; in Antwerpen waren sie gern gesehen, man suchte sie von Brügge dorthin zuziehen und sie erfreuten sich dort sowohl des Schutzes, wie einiger besonderer Vorrechte; auch besaßen sie wohl an manchen Orten Nebensactoreien. Mit dem eigentlichen Holland fand ein ganz anderes Verhältniß, als mit Flandern statt, indem dort, statt Glanz und Ueppigkeit, nüchternes, stcrbsames und ein einfaches Wesen herrschte, auch mehr Gewicht auf Handel, als aus Industrie gelegt wurde. Die sriesländischen, gel- drischen und overysselschen Städte blieben dem Hansabunde fortwährend getreu, aber nicht so die eigentlich holländischen Städte, Dortrecht, Hartem, Leiden, Delft, Amsterdam, Gouda, Herzogenbnsch, Mecheln, Lyre und Diest, welche sich schon vor der Errichtung des höchsten Gerichtshofes zu Mecheln durch Karl V. Deutschland entfremdeten. Waldemap 176 Die Holländer. s3. Abschnitt. III. hatte durch Bedrückung der Kaufleute alle Handelsstädte gegen sich aufgebracht und dadurch die Holländer zum Hausabunde Hingetrieben, Erich XI. entftemdete sie demselben wieder, als er Eifersucht und Un- einigkeit unter den Städten durch Bevorzugung einiger von ihnen hervorrief. An der Kölner Konföderation (17. Nov. 1367) zu Gunsten freier Schifffahrt betheiligten sich Amsterdam und Briel, Namens der holländischen Städte: gewonnen wahrscheinlich durch später nicht gehaltene Versprechungen. Wenigstens wollten 1387 die Hansen von den Holländern nichts wissen, ihnen die Ostseefahrt nicht gestatten; sie sollten ihre Waaren nach Hamburg bringen und dort Rückfracht einnehmen. Deshalb hatte Hamburg in Amsterdam, Stavern und Deventer seine Brauergenoffenschasten. In Bergen wurden die Holländer auf zwei Schiffe beschränkt, nach Livland dursten sie gar nicht und am schottischen Heringsfange und dem russischen Handel nur unter Beschränkungen Theil nehmen. Dagegen gingen die Holländer Schleichwege, befrachteten sich in verbotenen Häfen (Klipphäfen), wie Femarn, und als sie 1423 sich mit Erich XI. gegen die Hansen verbündeten, folgte ein SOjähriger den Hansen nachtheiliger Krieg. Ihnen wurden 1427 schon 30 reiche Schiffe, 1435 23 mit reicher Ladung von Spanien ansegelnde preußi« sche Schiffe durch die Holländer weggenommen. Die Hansen verboten 1440 die Einfuhr holländischer Waaren, worauf die Ritterschaft Hollands und Seelands den Hansen Krieg erklärte und 80 kleine Kaper ausrüstete, welche bewirkte», daß die Schiffahrt nach Hamburg bis 1441 stockte. Der in diesem Jahre geschlossene kopenhagener Friede, in dem Wismar allein einen Schaden von 34,000 Fl. reclamirte, ward nicht gehalten; die Bremer kaperten 11 holländische Schiffe und der 1444 zu Campen der Stadt Göttingen übertragne Güteversuch hatte wegen Einmischung des Herzogs von Burgund kein Resultat. Der Krieg dauerte fort, bis 1480 ein 24jähriger Friede zu Stande kam, in welchem den Holländern aber die Ostseesahrt nicht gestattet wurde und die holländischen Zölle erhöht blieben. Obschon seit den flandrischen Unruhen unter Maximilian ein bedeutender hansischer Verkehr mit Amsterdam und Middelburg stattfand, so verweigerten doch die Holländer noch 1482 jede Beihilfe znr Sicherung der Schiffahrt mittelst Stellung bewaff- 4. Kap.) Verkehr mit Frankreich. 177 neter Fahrzeuge. Dies geschah von Gonda, Harlcm, Delft, Amsterdam und Leiden auf ihrer Versammlung im Haag. Uebel daran waren die seeländischen Häfen, wo die preußischen Städte bei ihrer Rückkehr aus Spanien zu überwintern pflegten, weshalb die Hansen, (auch wegen des Dnrchzugs nach Flandern und Brabant) diese Häfen ungern fahren ließen ; aber zu Briel wurden einst 300 Getreideschiffe aus den Ostsee- landen auf einmal gekapert. Die Industrie blühte mehr in den deutschen Städten, als in Holland, weshalb Lübeck, Hamburg und Wismar dorthin einen großen Handel mit eisernen Gerathen trieben. Doch waren leidener und amsterdamer, holländische Leinwand gesuchte Artikel; die Holländer holten zum Export nach Spanien und Italien aus den Hansestädten viel Getreide, für welches Amsterdam der Hauptmarkt wurde, und schon früh verschifften sie Heringe nach Hamburg. Die overyffeler Städte, Zwoll, Deventer und Kämpen, besuchten häufig die Ostseehäfen und nahmen, von Wismar besonders gegen rheinische Mühlsteine, Retouren an Getreide mit. Die Hauptklagen der Hansen über die Holländer betrafen Zollplackereien, Beeinträchtigungen der persönlichen Freiheit und das Strandrecht, welches letztere 1424 vom Grafen Johann abgestellt ward. Auch beschwerten sich die Städte 1466 über Nnkergeld, Pfahlgeld, Bodengeld und dergleichen zu Arnemuiden in See- land, so wie über das amsterdamer Pfahlgeld, welches sämmtlich wider alles Herkommen sei. In Frankreich erhielten die Hansen für die von den Engländern besessenen Küstenstrecken manche Privilegien; doch der Kriegsznstand und französische Seeräubereien machten den Verkehr mit jenem Lande sehr unsicher. Außer den Freiheitsbriefen Philipp's I V. für die Märkte in der Champagne und die flandrischen Küsten, gab 1392 Karl VI. den Hansen einen allgemeinen Schutzbrief, ebenso der Herzog Johann von Bretagne für ihren Verkehr mit Nantes (1430), Ludwig XI. für den mit La Rochelle (1463) und mit Harfleur, Honfleur, Dieppe und Cherbourg (1464), welches letztere Privilegium 1480 auch aus Stavern ausgedehnt wurde. Ein allgemeineres Privilegium erhielten die Hansen 1483 von Karl VIII. , (aus Anhalten der Könige von Schottland und Dänemark) das 1487 ebenfalls aus Stavern ausgedehnt wurde; dann Die Hansa. 42 178 Verkehr mit Frankreich. (3. Abschnitt. 1489 eines gegen Plackereien, welche ihnen in Honflem und Dieppe widerfahren waren und einen Schutzbrief gegen Kaperei (1490). Ein neuerer Schriftsteller*) bemerkt über den Verkehr der Hansen mit Frankreich in dieser Periode: „Nach der Sprache der Urkunden zu schließen, wurden die Kaufleute der deutschen Hansa von den Königen von Frankreich stets mit großer Auszeichnung bebandelt. Die sortdauernden Kriege zwischen England und Frankreich und die bedeutende Ausfuhr der französischen Weine nach den Hansestädten ließen die französischen Könige die Wichtigkeit eines guten Einverständnisses mit der Hansa bald einsehen. Die Städte, in welchen die hansischen Kaufleute besonders Handel trieben, waren in den ältesten Zeiten Rochelle und Nantes, in spätern Zeiten Rochelle und Bourdeaux. Geringer war der Verkehr mit den Städten der Normandie, Dieppe, Honflcur und Harfleur, welche eifersüchtig aus den hansischen Handel, namentlich als dem hansischen Verkehr hinderlich erwähnt werden. Wenigstens waren es ohne Zweifel Freibeuter aus den letztem Städten, welche oft hansische Schiffe mitten im Frieden kaperten und ehe noch Beschwerde beim Könige von Frankreich geführt werden konnte, in andern minder besuchten Häfen Frankreichs verkauften. Der Handel der Hansa mit Frankreich wurde durch das Comtvir in Brügge vermittelt. Der Haupthandelsort in Frankreich war schon in alten Zeiten Rochelle, wohin jährlich vor der Weinlese die Schiffe von Flandern kamen und Wein holten." Vor Martini kamen die Schiffe aus Flandern; der Wein wurde also von Rochelle gegen Ende Oktober noch vor Eintritt der Novembcrstürme nach Brügge geführt, wo er bis zur Ankunft der hansischen Schiffe im nächsten Frühjahr liegen blieb. „Wahr- scheinlich gegen Ende des 14. Jahrhunderts, als das hansische Com- toir in Brügge sehr bedrückt wurde, entstand die erste Factorei in Bourdeaux. In späterer Zeit wird ein Mal auf diese Factorei angespielt, welche durch Verlegung des Comtoirs in Brügge entstanden sei. Die Zerwürfnisse änderten sich aber wieder in Flandern zu Gunsten der Hansa und die Factorei in Bourdeaux ging wieder ein oder beschränkte sich auf den Handel weniger Kaufleute." Diese Factorei war der zu Brügge ') Burmeister, Beiträge zur Geschichte Europa's im 16 . Jahrhundert aus den Archiven der Hansastädte. Rostock 1843. 4. Kap.) Verkehr mit Spanien, Portugal, Italien. 179 untergeben. Kaufleute der deutschen Hansa hatten sich von Brügge aus z» Nantes niedergelassen, sich dort vcrheirathet, und 1426 besondere Vor- rechte und Begünstigungen erhalten, welche 1430 aus alle Hansen ausgedehnt wurden. Trotz aller solcher Vortheile, daß die Hansen den Eingebornen in Rücksicht auf Zölle gleichstanden, ihnen ihr Erbgut gesichertblieb bei Todesfällen, sie nur eigends dazu bestellten Richtern Rede standen, konnte der Handel wegen der Unsicherheit der französischen Küsten nicht bedeutend werden. Ausfuhrartikel waren vorzüglich Wein, Salz, Waid, Tücher. Was den hanseatischen Verkehr mit Spanien und Portugal, welcher der Coucurrcnz italienischer Handelsstädte unterlag, betrifft, so soll König Johann II. von Eastilien, weil die Kampener die Spanier verfolgt hatten (1383), den Oesterlingcn sein Land verschlossen und ihnen, als sie doch den Handel wagten, 84 Schiffe genommen haben. Deshalb sollte auch das brügger Comtoir 1441 den Verkehr mit den Hansen verhindern, obschon noch 1438 preußische von den Holländern ge- kaperte Schiffe erwähnt werden, die eine Fracht von spanischem Salz hatten. 1472 soll eine Aussöhnung mit den Spaniern erfolgt sein. König Alfons V. von Portugal gewährte den Hansen unter sehr annehmlichen Bedingungen eine Niederlassung in Lissabon (1452), was König Emanuel 1509 bestätigte, indem er ihnen zollfreien Handel mit Gold, Silber, Getreide, Mastbänmen, Schießgewehren, Pulver, Waffen, Leinwand und Hanf bewilligte. „Von Lissabon aus wurde lange Zeit der Handel nach Spanien betrieben und hat den spätern directen Handel nach dem südlichen Spanien, namentlich nach Sevilla vorbereitet. Denn in älterer Zeit beschränkt sich der Handel der Hansastädte wahrscheinlich überhaupt nur auf einige Häfen an der Nordküste von Spanien, vielleicht ausBilbao und Bayonne, oder wurde gar durch die Schifffahrt von Röchelte vermittelt. Es findet sich aus dem 15. Jahrhundert kein besonderer Nachweis für einen ausgebreiteten Handel nach dem südlichen Spanien. An der Nordküste Spaniens wurde der Handel aber durch die aragonischen Städte vermittelt, welche die Producte des Südens auf dem kürzesten Wege, den Ebro hinauf bis in die Bay von Biscaya beförderten." Den Italienern war man im Ansang des 15. Jahrhunderts nicht sehr geneigt; 1405 wurde ihnen, sowie den lombardischen Wechslern, 12 ' 180 Verkehr mit England und Schottland. s3. Abschnitt. der Aufenthalt in den Ostseestädten verboten. Den Handel mit Italien trieben die Hansen theils durch die süddeutschen Städte, theils durch ihr brüggcr Comtoir; hier waren sie mit den Italienern sehr befreundet, denn die genueser, florentiner und luccesischen Handelsvorstände baten 1450 die Hansen, nach Brügge zurückzukehren. Die von den Hansa- städten nach Italien benutzte Landstraße ging von Hamburg und Lübeck über Ratzeburg, Lüneburg, Braunschweig, Nordheim, Göitingen, Frankfurt ; von dort entweder über Basel und Genf oder über Augsburg und Tyrol nach Venedig. Seehandel nach Italien hatten die Hansen vordem 16. Jahrhundert gewiß nicht; wenigstens ist darüber bis jetzt nichts bekannt. Fünftes Kapitel. Verkehr der Hansen mit England und Schottland. Die Verhältnisse mit England änderten sich in diesem Zeitraume fast gar nicht: auf der einen Seite arbeitete das Bestreben der englischen Kausmannsgesellschasten, festeren Fuß in den Niederlanden, Frankreich, Spanien, Skandinavien und den Ostseeländern für den beginnenden eignen Activhandel zu gewinnen, aus unangenehme Weise den Hansen entgegen, aber auf der andern Seite behaupteten diese noch ihr Ueber- gcwicht, indem fie den englischen Handel an ihr londoner Comtoir zu fesseln wußten, und trotz aller Tractate in ihrer Heimat den Engländern nicht diejenigen Rechte zugestanden, welche fie selbst in England besaßen. Schwieriger war ihre Lage allerdings geworden; denn nicht nur der Haß der englischen Communen gegen die fremden Privilegirten dauerte fort, sondern allmälig fühlten auch die Landesfürsten die Vortheile eigner Seemacht, der Zulassung aller Fremden zum Reiche, wegen der vermehrten Zolleinnahme und eines festen Anschließens an Parlament und Volk. Die drei Pfennige hanseatischen Zolles waren bei der Werthveränderung des Geldes und den Maßbetrügereien der Hansen allmälig eine geringfügige Steuer geworden und derjenigen, welche solche Zollerleichterungen genossen, wurden immer Mehrere, weshalb die Engländer, wiewohl vergeblich, ein Verzeichniß der zum Hansabunde gehörigen Städte, sowie daß in diesen ohne Einwilligung des englischen Königs keine Stadt mehr aufgenommen werden solle, verlangten. Die Engländer litten auch sehr unter den Seeräubereien der Vitalier, welche ihnen von 5. Kap I Verkehr mit England und Schottland. 181 Wismar und Rostock aus einen Schaden von 12,000 Pfnnd zufügten, ihre Schiffer zu Bergen ersäuften, ihre Häuser zu Bergen verbrannten, wofür an den Hansen Repressalien genommen wurden. Die Engländer klagten, sie würden tractatcnwidrig vom Ostscehandel ausgeschlossen, die Hansen schadeten durch ihre übermäßige Getreideeinfuhr dem englischen Landbau, weshalb 1463 das Parlament die Kornzufnhr erst dann gestattete, wenn das Product in England einen gewissen Preis überschritten habe, endlich daß die Dänen viele englische Schiffe vermöge hansischer Eingebungen festgehalten hätten, woraus eine vierjährige Sceräuberfehde entstand. Die Hansen klagten dagegen vornehmlich über Wegnahme ihrer Schiffe durch die Engländer, wie denn 1462 während des Rosenkrieges, in welchem die Hansen sich gewöhnlich von dem unterdrückten Theil gegen geringen Vorschub ihre Privilegien erneuern ließen, Privatkaper 70 hansische Kanffahrer zum Werth von 200,000 B. kaperten, und die Seeräubern allmälig Landesg.werbe wurde. Oft forderten die Könige Hilssgeldcr von den Hansen und wenn sie nicht zahlten, so mußten sie ihre Unwillfährigkcit mit Zollerhöhungen und Ausfuhrverboten entgelten. Machten sie sich die Könige geneigt, so wurden sie von den Magistraten mit Zehnten und Kirchspielsabgaben , mit Zollerhöhungen und Behinderungen im Tuchhandel, Verbot des Verkehres im Innern des Landes, willkürlichen Taxirungen der hansischen Einfuhren, Aufenthalt durch die Zöllner, Rechtsförmlichkeiten, Gerichtsplackereien und Pöbelinsulten gequält. Dagegen versuchten sie anfangs gütliche Benehmungen des Comtoirvorstandes oder der Hansa, dann Fürsprache des Deutsch - Hochmeisters oder Anderer Fürsprache, dann Tagfahrten mit den Engländern; meistens aus niederländischem Territorium, Gesandtschaften des deutschen Ordens, Bestechungen des Königs und seiner Großen, endlich aber Gewaltmaßregeln, wie Zollerhöhungen für die nach Deutschland fahrenden Engländer, Beschlagnahme ihrer Waaren- und Kaperausrüstungen. So lange die östlichen Hansen dem deutschen Orden gehorchten, machte dieser gemeinschaftliche Sache mit den Hansen und übte strenge Repressalien, welche in der Regel fruchteten, da die Engländer den Ostsceverkehr nicht mehr zu entbehren vermochten. Wollte aber nichts helfen, so schritten die Hansen zur Anordnung einer Handelssperre und dem Verbot des Verschleißes eng- 182 Verkehr mit England. s3. Abschnitt. lischer Waaren, sowie zur Schließung des Comtoirs zu London. Auch suchten sie andere Fürsten zur Anordnung ähnlicher Maßregeln zu bewegen, was bei den Burgundern und den Niederländern nicht immer, bei den abhängigeren skandinavischen Königen stets mit Erfolg durchgesetzt wurde. Die Engländer, des wichtigen Absatzes besonders für ihre Tücher nach den Ostseeländern beraubt, fügten sich dann jedesmal, und ihre Landesfürsien waren genöthigt, die hansischen Privilegien auf längere oder kürzere Zeit wiederum zu bestätigen, obschon keine Erweiterung mit denselben vorgenommen wurde, außer etwa im utrechtcr Vertrage. Das Hauptprivilegium war das 1303 von Eduard I. ertheilte, welches für alle Fremden gegeben, doch nur für die Hansen praktische Geltung erlangte; denn es gab eine Masse von Statuten, welche den Verkehr der Fremden, außer dem der Hansen, auf die tollste und empfindlichste Weise bedrückte. Den Hauptverkehr hatte, außer Hamburg und Bremen, Danzig mit England und Schottland und suchten die Engländer schon früh eine Factorei an der Ostsee anzulegen, begünstigt von Danzig, Riga und Dorpat, welche überhaupt mit Hamburg den Tendenzen Lübeck's entgegentraten, wenn sie sich feindlich gegen England ausließen. Schon gegen Ende des 14. Jahrhunderts ward den Hansen die Ausfuhr englischer Tücher durch erhöhte Zolle und Sceraub unsicher gemacht; 1391 wurde über die Kaperei geklagt; die westliche» Städte vermieden die Englandsfahrt; in demselben Jahre wurde ein mit Stockfisch beladenes, 1402 ein für Preußen mit Wein und 1406 ein Lübecker mit Hering befrachtetes Schiff gekapert; 1410 begannen Seeräubereien an der schottischen Küste. Als die Unterhandlungen des brügger Comtoirs fruchtlos bliebe», beschlossen 1418 die Hansen zu Lübeck, daß Keiner Schottland besuchen oder schottische Waare kaufen dürfe; einige englische Kaufleute wurden als Reprcssalie für das 1406 genommene Schiff in Greifswalde verhaftet; 1422 ließ der danziger Rath das nicht ohne Mitwirkung des deutschen Ordens errichtete Kaufhaus schließen, trieb alle Engländer in Privatwohnungen, legte ihnen eine Kopfsteuer auf, und untersagte ihnen während des Winters jeglichen Handel, worauf in London die Zölle auf Salz, Wachs und alle Tonnengüter erhöht wurden. Die Aussöhnung erfolgte erst 1435, aber nicht dauernd, da 1450 die Kapereien aufs Neue begannen, 5. Kap.) Verkehr mit England. 183 die Lübecker ein mit Tuch beladenes Schiff nach Bergen ausbrachten, 14Ü8 dagegen die Engländer 16 große Mische Spaniensahrer nahmen. Es wurde wieder fruchtlos unterhandelt, denn 1468 brach der Krieg «bermals aus. — Unter Heinrich VI. war zwischen Engländern und Hansen eine Kaperfehde entstanden; ein Versuch des Königs, die Städte vor Lübeck zu trennen, schlug nur bei Köln an, das allein die londoner Gibehalle und die alten Freiheiten behielt. Die Dänen halfen den Hansen, welche in London ihr Leben dem Pöbel lassen oder fliehen mußten; ein Kaper, Paul Benecke aus Danzig, nahm dagegen alle englische Vaaren und Schiffe weg; die Ostsee wurde den Engländern gesperrt. Als 1472 die Engländer vor Vlisfingen gute Beute gemacht hatten, rüsteten die Hansen Kriegsschiffe aus, namentlich die Danziger, mit Beginstigung des Herzogs von Burgund. Die Hamburger und Bremer laideten in England, raubten, mordeten und brannten dreißig Meilen web ins Land hinein und hingen jeden Gefangenen an den Mast ihrer Schifft auf. Darauf 1473 der Friedensvertrag zu Utrecht durch die Bemühmgen Karl's des Kühnen. In diesem Frieden erhielten freilich die Ergländer nominell freien Ostseehandel, aber die Hansa durch Eduard IV. bedeutende Privilegienerweiterung. In Streitigkeiten zwischen Engläidern und Hansen sollte ohne Zögern durch zwei königliche Richter emchieden, die Privilegien sollten bei Strafe gehalten werden; den Hansn wurden als Schadenersatz die Stahlhöse in London, Boston und Lynn eigenthümlich überlassen und zahlte der König ihnen 10,484 B., wogegn sie keine Fremden zu ihren Privilegien zulassen dürsten. Der Könn will die von der Hansa Ausgeschlossenen nicht schützen; die Stadt Lerdon erkennt alle Privilegien der Hansa als gil- tig an, selbst wenn sie du städtischen widerstreiten; die Hansen erhalten das Thor IjislwpsKnte ;die über sie richtendeJury soll, außer in Capitalfällen, halb aus ihren Lmdsleuten bestehen; die Klagen über das Wägen der Waaren werden abgestellt, so wie die Zollplackereien, besonders in Graves'end, Canterburhund Rochester; sie sollen frei sein von der Abgabe prinok mono^ und v,r den Forderungen der Prikkcr; ferner können sie gegen Bergelohn ihr sistffbrüchiges Gut retten, wenn auch nur ein Thier vom Schiff das Ufe erreicht; den Fehlern im Tuchhandel wird abgeholfen; der Detailverkus des Weines wird den Hansen ge- 184 Verkehr mit England. 13. Abschnitt. stattet, die londoner Salzabgabe aufgehoben; endlich werden alle früheren Privilegien bestätigt. Dieser, hier dem Hauptinhalte nach erwähnte Vertrag bestand bis zu Elisabcth's Zeiten, und sicherte einstweilen das llebergewicht der Hanse». Sie hatten ihre Hauptfactorer zu London in der Thcmsestraße I)ovo°'nr«t «vnoll, am rechten llfer, des hier mit schönen Quaien versehen war. Zu dieser alten Gildchalle erwarben sie unter Richard II. ein daran liegendes großes Gebäude, welches durch die WiiillKoose-^Ilexmit jenem Hauptgebäude zusammensing; später kam dazu der 8lee»>ouse oder Stoelzmrd, in der Nähe derTuch- sabriken, von dem das Ganze den Namen erhielt, und der vor dem Stempel (stn!) abzuleiten ist, mit dem die Tuche gezeichnet wurden. Die Gildehalle war mit Mauern und Thoren gegen den aufrülrcrischeu Geist des londoner Pöbels geschützt. Dort lebten die unverehelichten Factoren unter strenger Zucht, als Meister und Gesellen, in Kameradschaften und bei gemeinsamem Mahle. Jeder dort wohnende Kaufmann hatte ein Haus (Zimmer) und eine Küche; auch wohnten dort Handwerker, namentlich Goldschmiede. Wer eine Eingeborne herathete, ver- lor Hansa- und Bürgerrecht; keine Frau durste die Niederlassung betreten, kein Fa.tor Nachts den Hof verlassen. Die Verhanklungen wurden mit großer Strenge geheim gehalten. Der Kaufmaunsrith bestand aus einem Alderman, zwei Beisitzern und neun Rathmännem, und kam jeden Mittwoch Morgen zur Berathung und StreitentMdung zusammen. Köln, Geldern und die jenseitigen Rheinstädte bilteten das erste, die westphälischen, bergischen und diesseitigen Rheinchdte, nebst den sächsischen und wendischen, das zweite, die preußisch«!, gothländischen und stoischen Städte das dritte Quartier. Alle wählen am Neujahrstage zwölf Männer, welche mit geheimer Stimmab/abe den Alderman und die Beisitzer erkoren; die Gewählten, welche b< Strafe ihr Amt übernehmen mußten, wurden beeidigt. Auch gab v vier Schoßmeister. Vierzehn Tage später wurden in großer Versamvlung die Privilegien und Statuten verlesen. Das Eomtoir mußte auch reich sein, denn schon Eduard I V. steh von ihm 1000 L, und es lesaß viel Silbergeschirr. Besondere Strafen an Geld waren verfügt, wenn Jemand den Gewählten nicht gehorchte, oder sie gar beleidigt^ Der Hauptzweck des ganzen 5. Kap.) Berkchr mit England. 185 Statutes ging dahin, den Verkehr mit England ganz den Hansen und ihren Capitalien zu sichern, um ihre Schiffe selbst zur Versendung von englischem Gut zu benutzen, und die Einmischung der englischen Gerichte abzuhalten. Die in der Factorei Nesidircnden waren etwa nur halb so zahlreich, wie die in Brügge, weil der Verkehr geringer war. Ihre Beamten hatten dieselben Funktionen, wie auf anderen Niederlagen: sie sollten ihre Leute und Privilegien beschützen, die Lade, welche doch nach dem utrechtcr Vertrage nur Abschriften enthielt, bewahren, und nöthigcnfalls nach Brügge retten; der Alderman gebrauchte das 1414 der Factorei verliehene Siegel. Beamte konnten nur hansische Bürger werden; Gesellen, Diener und Factoren jeder Taugliche, selbst Bastarde, mit Ausschluß der Nichtdeutschcn und Oberdeutschen. Kein nichthansischcr Comtoirist durfte vor den ersten sieben Dienst- jahren und vor Erlangung des Bürgerrechts auf eigene Rechnung handeln und kein fremdes Geld zum hansischen Verkehr gebraucht werden; Nichthanseu mußten sieben Jahre länger in einer der Städte sein, ehe sie zugelassen wurden. Die Factorei, welche alle ähnlichen Niederlagen in England und Schottland beaufsichtigte, stand unter Aufsicht der Hause, mußte ihr Rechnung ablegen, und ein gewisser Stapclzwang förderte die Einnahme des Schoßes, welchen alle England und Schottland ansegelnde Schiffe, entweder zu London, oder in einer Nebenfactorei, entrichten mußten. Die Hauptgeschäfte fanden in London statt, und wurden dort von den anreisenden Kaufleuten, oder den ständigen Factoren besorgt, zu welchem Zwecke Beide das Land durchreisten, und überall, namentlich zu Lynn, Dort, Bristol, Hüll, Grimsby, Norwich, Aarmouth, Boston, Rochester, handelten. Bergische Fische und Fettwaaren waren Venthe - Waaren. Uebrigens durften hier, wie anderwärts, Eiugeborne keine Commissionen für hansische Rechnung besorgen. Die Aussubr bestand vorzüglich aus Wolle, die hauptsächlich in die Niederlande ging, und eingepreßten, ungeschornen und ungefärbten Tuchen, welche die HansastLdte weiter zurichteten und nach Osten wie Westen verführten, aus Zinn und Leder. Einfuhrartikel waren die Producte Deutschlands und der östlichen Länder, besonders Theer, Pech, Pottasche. Holz, Eisen und Eisenerz, Eisenzeräth, Flachs, Linnen, Garn, Zwirn, Taue, Ber- 186 Handelseinrichtungen. 13. Abschnitt. ger Fische und Fette, auch Heringe, Rheinweine und Getreide aus den Ostseeländern; ferner französische Weine, und die über Brügge bezogenen Waaren aus den romanischen Ländern und der Levante. Auch deutsche Landstädte, wie Dortmund, Münster, Magdeburg. Braunschweig, machten Sendungen nach England durch hansische Schiffer, am meisten Köln mit Rheinweinen. Auch mit Schottland, wo indeß die Hansen keine besondern Privilegien besaßen, fand ein Handelsverkehr statt, doch oft von Klagen über Seeranb und dergleichen unterbrochen, was 1412 durch ein Handelsverbot gerächt wurde. 1426 ward diese Maßregel erneuert, und als 1445 die Bremer ein edinburger, mit Leder und Tuch beladenes Schiff gekapert hatten, ward der Streit dadurch ausgeglichen, daß sie dem König Jakob ein Schiff mit 3 Ankern und 40 Lasten Bier schenkten, wogegen von beiden Seiten allgemeine Handelsfreiheit und freies Geleit versprochen wurde. Doch wurde der Verkehr nie bedeutend. In dieser Periode wuchs freilich der Activhandel Englands, doch blieb der hansische, ungeachtet der kräftigenGegenbestrebnngen des Hauses Tudor, überwiegend; erst Elisabeth vernichtete ihn, den schon die Heranbildung einer ganz neuen Handelswelt untergraben hatte. Sechstes Kapitel. Handclseinrichtungen der Hansa und ihr Einfluß auf die Production und den Verkehr Deutschlands. Vor allen Dingen galt es den Hansen, die Sicherheit der Nord- und Ostsee zu wahren gegen die Seeräuber, von denen manche nach der Weise unserer Kaper unter dem Schutze großer oder kleiner Herren standen und mit denen sie unermüdlich kämpften. Die Statuten über See» raub waren sehr streng; jeder Pirat wurde gelobtet, ohne daß von Lösegeld die Rede sein konnte, eben so derjenige, welcher einen solchen förderte oder beherbergte. Geraubtes Gut darf Niemand kaufen, es wird ihm weggenommen, und er bestraft, wenn er nicht eidlich erhärtet, die Qualität des Gutes nicht gekannt zu haben. Angeber von geraubtem oder gestrandetem Gut erhalten davon ein Sechstheil. Um die Räuber zu vertilgen, war nicht allein jede Stadt der anderen auf Aller Kosten hilsepflichtig, sondern die Hansa schloß auch mit andern Mächten deshalb Bündnisse, 6. Kap.I Handelseinrichtungen. 187 wie mit Dänemark, Flandern und England. Einige Städte rüsteten dannVrede-Koggen (Kriegsschiffe) zum Kreuzen aus, oder gaben einzelnen Unternehmern (wie 1385 dem Wulf Wulflam) Auftrag zur Bekriegn,ig der Piraten, wogegen andere Städte mit Geld, das durch einen Pfund- zoll oder sonst geschafft wurde, beisteuerten. Das gewöhnliche Ueber- bleibsel der damaligen Fehden waren übrigens Räubereien Solcher, die das wilde Leben liebgewonnen hatten, und mancher fremde Fürst, welcher offen der Hansa gegenüber zu treten nicht wagte, sah es doch nicht ungern, wenn die übermüthigen Kaufleute gerupft würden, vorzüglich, wenn es gelang, von, Raube selbst einen Zins zu haben. Ging die Sache schief, so desavouirte man allenfalls die eigenen Unterthanen. Die Gewinnsucht Einzelner war ein zu heftiger Sporn, als daß die Räubereien zu vertilgen gewesen wären; bedurfte es doch einst nach jene» verheerenden Kriegen der ganzen Macht des römischen, damals in seiner Blüthe stehenden Weltreiches, die Sicherheit im Mittelmeere wiederherzustellen! Als 1377 die Räuber in Haufen zu 400 das Meer durchstreiften, Schiffe und Kaufleute nehmend, faßte man auf der Lübecker Tagsahrt den Beschluß, sogenannte Vrede-Koggen gegen sie auszusenden, welcher Beschluß im folgenden Jahre zu Stralsund erneuert ward. Die beiden Städte rüstete», indeß andere, die Gefahr nicht so nahend sehend, flau waren. Auch die Rüstungen des Jahres 1380 reichten nicht auS und das Uebel nahm zu. Die Eifersucht der Königin Margarethe aus die Hansen sicherte den Räubern Zufluchtsörter und Verstecke; so 1381 in Seeland, von wo aus sie Schonen bedrängte», und die Königin wie ihr Reichsrath weigerten sich, zur Befriedung der See mitzuwirken. So mußten denn 1382 die Hansen unter Vermittlung der Dänen mit den Räubern, als mit einer selbstständige» Macht, einjährigen Stillstand schließen. Als 1387 die Piraten wieder zahlreicher als je das Meer durchschwLrmten, ließ der Hochmeister die Schifffahrt aus seines Landes Häfen fürs Erste einstellen. 1384 wurde auf der Stralsunder Tagfahrt von den preußischen Städten, welche mit den sich zur Hilfe erbietenden Dänen nichts zu schaffen haben mochten, nur eine Geldhilfe von 1000 Mark zugesagt; andere Städte folgten diesem Beispiele, und die dänischen, Mischen und stralsundischen Schiffe reinigten die See. 1385 188 Handelseinrichtungcn. s3. Abschnitt. erhielt WulfWulflam aus Stralsund für einen Jahrgchalt von 5000 Mk. das Amt des Kriegsführcns gegen die Piraten auf eigene Kosten, welcher Contract 1386 wegen seines günstigen Erfolges erneuert ward. So gelang es, mit großen Kosten Herr des Uebels zu werden: Lübeck hatte 1383 für Schiffe 3000 Mark ausgegeben, Stralsund für zwei Jahre 5100 Mark, die preußischen Städte 1562 Mark. Von 1386 — 90 war auch die See ziemlich sicher, und die Seeräuber hatten sich aus das feste Land geflüchtet; sie beunruhigten, beschützt von den holsteinischen Grafen, die meklenburgischen und holsteinischen Landstraßen. 1386 schloß König Olav im Verein mit der Hanse einen Bcisricden mit dem Rest der Seeräuber, aber er starb schon ein Jahr später, und sein Tod gab das Signal zu wilden Unruhen. Der Hansa-Bund erzeugte aus seiner Mitte eine Gestalt, welche wir ihrer handclsgeschichtlichen und politischen Wirkungen wegen, näher in's Auge zu fassen haben werden. Die Mutter Olav's, welcher der letzte der Folkunger gewesen, beanspruchte jetzt die Krone Schwedens, welche seit 1363 Albrecht der ältere von Meklenburg trug. Dieser legte sich wiederum, als Schwestersohn von Magnus Erichson, den Titel eines Königs von Dänemark und Norwegen bei, und suchte durch Albrecht den Jüngern, Herzog von Meklenburg, TochtersohnWaldcmar's III., hansische Hilfe. Der schwedische Albrecht reizte durch Begünstigung der Deutschen seine Schweden, welche 1383 Margarethen die Reichskrone anboten. Albrecht ward am 21. Sept. 1389 bei Falköping besiegt und mit seinem Sohn Erich gefangen nach Lindholm auf Schonen gebracht. Stockholm hielt zur deutschen Partei, und ward von Margarethe umlagert; eine Entsatzflotte unter Herzog Johann von Meklenburg zerstreute der Sturm, eine zweite entsetzte Stockholm. Zu Johann hielten die Städte Rostock und Wismar, welche durch Ertheilung sogenannter „Stehlbriefe" alle See - und Landräuber gegen Dänemark aufboten. Dasselbe that Johann in seinem Lande. Eine große Masse von beutelustigem Gesinde! strömte zusammen; sie nannten sich wegen der Sorge für die Verproviantirung Stockholms Vitalienbrüder, auch Liekendeeler (Gleichtheilcr), standen unter eigenen Hauptleuten, und waren militärisch organisirt. Ihr Zweck war Bekriegung der Dänen zu Wasser und zu Lande, um König Albrecht 6. Kap.) Vitalicr. 189 zu Recht und Freiheit zu verhelfen. Auch ersuchten 1391/Wismar und Rostock alle Städte, sich des Verkehrs mit Dänemark zu enthalten; die Preußischen Städte, wie die meisten übrigen, wollten neutral bleiben. Die Raubhaufen führten bald Krieg gegen Alle und Jede ohne Unterschied, und 1391 war die gawe Ostsee von ihnen unsicher gemacht. Ein großes stralsunder Schiff, welches sie kapern wollten, erwehrte sich ihrer nur mit Mühe und nahm 100 Räuber gefangen, welche man in Tonnen Packte, und zu Stralsund enthauptete. Zum Hauptsitz der Vita- lier ward seit 1392 die Insel Gothland mit dem festen Wisby, das sie eingenommen hatten, und von wo aus sie bald mit ganzen Flotten die See durchzogen. Die Hansen verordneten, daß hinfort kein Kansfahrer allein, sondern nur in Gesellschaft von wenigstens 10 Schiffen durch den Sund segeln dürfe; die Wecker Schiffsahrt selbst lag darnieder, an Schifffahrt nach Schonen war in drei Jahren nicht zu denken, Theuerung brach herein. Die Piraten plünderten, da der Seeraub schwierig ward, nunmehr die Küsten Schönens und Norwegens, nahmen Malmö und plünderten Bergen. An den liv - und estländischen Küsten, bei der Insel Oesel, hausten sie zu 2000 Mann, plündernd und bis Neval die Gegend verheerend. Als sie den Bischof von Strengnäs ausplünderten, und nach Stockholm als Gefangenen schleppten, wurden sie von Boni- faz IX. gebannt, was ihnen indeß wenig Sorge zu machen schien. Verhandlungen der Hansen mit Margarethe blieben wegen der Anforderung, König Albrecht frei zu lassen, wie die 1393 mit Rostock und Wismar gepflogenen, ohne allen Erfolg; die Schiffsahrt mußte einstweilen ganz eingestellt werden. Auf der Wecker Tagfahrt 1394 wurde ausgemacht, sich bei der Königin um die Befreiung Albrecht's und seines Sohnes gegen ein hohes Lösegeld ernstlich zu verwenden, und eine Flotte gegen die Piraten zu rüsten. Lübeck sollte 5 Koggen mit 500 Mann, eine Schute und eine Schnigge stellen, Stralsund 4 Koggen mit 400 Mann, Greifswalde, Anclam, Wolgast und Demmin zusammen. 2 Koggen mit 120 M., Stettin, Naugard, Gollnow, Garz, Grelfenhagen, Damm und Cammin 2 Koggen mit 200 M., Kolberg, Rügenwalde, Treptow, Stolpe und Wollin 2 Koggen mit 180 M., die preußischen Städte 10 Koggen mit 1000 M., Kämpen 2 Koggen und 4 Rhein 190 Bitalier. s3. Abschnitt. schiffe mit 300 M., Dortrccht, Amsterdam, Harderwhk, Stavern und die Süderseestädte 2 Koggen mit 200 M., die Seeländer 4 Koggen mit 400 M>, die Livländer 2 Koggen mit 200 M. Auf jede 100 Mann kamen 20 Armbrustschützen. Ein Pfundgcld sollte die Kosten decken. Allein die preußischen und theilweise die pommerschen Städte weigerten sich der Rüstung, und den übrigen gelang nichts mehr, als die Sicherung der Seefahrt für den vorliegenden Sommer. Doch näherte sich die Königin Margarethe den Städten wieder. Mit Rostock und Wismar wurde glücklich verhandelt. Die helsingborger Unterhandlung mit den Dänen 1394 störte eine Schlägerei zwischen Deutschen und Dänen und es kam vor Allem darauf an, die See von den Mtaliern zu säubern, welche sich doch um keine politischen Verhandlungen kümmerten. Die Tagfahrt zu Lübeck 1395 stieß sich an das Begehren der Befreiung Albrecht's, das die Preußen aufstellten, und auf dem Tage zu Fal- sterbo ward endlich durch Vermittlung des Hochmeisters die desfall- sige Zusage der Königin erwirkt. Erfolge die definitive Versöhnung der Parteien nicht, so sollte die Königin 60,000 Mark Silber oder Stock- holm erhalten, wenn Albrecht sich nicht wieder als Gefangener stellen werde; die Städte verbürgten die Erfüllung dessen, und erhielten so lange Stockholm als Pfand eingeräumt. Dadurch verlor die Existenz der Vitalier jeden rechtlichen Verwand, und ihre Vertilgung schien geboten, als der Feinde jedes friedlichen Wesens und Verkehres. Bedeutende Haufen derselben hatten sich von Rostock und Wismar aus auf Gothland, dessen sie sich ganz bemächtigten, geworfen. Die Stralsuuder kriegten gegen sie nicht ohne Glück, und fingen viele Raubgesellen; die Lübecker säuberten die hohe See völlig mit 20 Schiffen. Allein in den schwedischen Schceren und an der livländische» und meklenburgischen Küste hielten sich zahlreiche Banden, so daß 1395 in Lübeck die Städte eine neue Seerüstung verabredeten, an welcher diesmal der Hochmeister und die Städte Preußens sich eifrig betheiligten; auch die Königin von Dänemark sagte Beistand zu. Eine bedeutende Schaar Vitalier, welche die Ostsee nicht für geheuer mehr erachten mochten, sammelte sich 1395 zu Wiborg, segelte nach Bergen, plünderte und verbrannte die Stadt und kam mit ihrer Beute nach Rostock und Wismar. Allein hier ver- 6. Kap.) Vitalier. 191 sagten ihnen die meklenburgischen Herzöge den Schutz, und sie theilten sich in drei Haufen. Der eine segelte nach der Newa. machte dort großen Raub. geriet!, zu Lande nach Finnland oder noch weiter in unbekannte Gegenden und kaum die Hälfte fand den Weg nach Hause. Ein zweiter Haufe segelte nach dem biskayischcn Meerbusen und verlor sich dort; ein dritter, unter Nikolaus Stortcbecker, Godeke Michael und Witzold setzte sich in Ostfriesland, wo er bei den räuberischen und sehdelustigen Häuptlingen ein Unterkommen fand. Hier hatte Jhmel. Häuptling des Brokmerlandes zu Oldenborg eine Tochter, Adda, hinterlassen, welche den Folkmar Allena, Häuptling von Osterhusen heirathete. Ihr Oheim Occo von Broke, welchen die Königin von Neapel lange Zeit nicht aus ihren Liebesbande» lassen wollte, kehrte 1377 zurück und nahm die Herrschaft des Änlicher und Brokmerlandes in Anspruch. Er besiegte freilich Folkmar und die ihm verbündeten Emsencr Häuptlinge, und nahm zur Sicherheit sein Land von Graf Albrecht von Holland als Lehn, allein Folkmar überfiel ihn in Aurich l391 und erschlug ihn. Die Wittwe Occo's, Foelke, führte für dessen beide Söhne, Witzold und Kcno, die Fehde weiter, namentlich gegen den Emdener Häuptling, Probst Hisko; Witzold fiel ab und verband sich gegen das Broke'sche Haus mit Folkmar Allena. In Rüstungen wüthete Fehde zwischen Hayo Huseke, Edo Wimeken und den Bremern, worin Ersterer erlag und qualvoll zu Tode kam. Edo Wimeken wurde Kaper, namentlich gegen die Holländer. Zu diesen Unruhen kamen die Kämpfe der westerlauischen Friesen gegen die Holländer, und Parteiungen der Schiringer und Vetkoeper. Das war denn so recht ein günstiges Terrain für die flüchtigen Vitalier, welche von den friesischen Häuptlingen in ihre versteckten Burgen mit ihrer reichen Beute gern ausgenommen wurden. Auch in der Ostsee hielten sich noch Vitalier, vielfach begünstigt von mißvergnügten schwedischen Großen, vorzüglich unter einem Hauptmann Herrmann Stucke auf Gothland, in den Scharen und selbst an der meklenburgischen Küste. Auch Halses nicht viel, daß ein Haufe 1396 der Schädigung der Kaufleute entsagend gegen die Russen zog; es blieben noch genug übrig. Eine Expedition der Lübecker und Preußen nach Gothland lieferte ihnen eine Menge gefangener Räuber 192 Bitalier. s3. Abschnitt. in die Hände, welche alle hingerichtet wurden. Eine dänische Expedition von Bornholm und Kalmar konnte wegen der Abneigung der Wisbyer und Hansen nicht eben viel ausrichten; es wurden in der Verwirrung einige dänische Schiffe als Freibeuter behandelt, was Beschwerden der Königin und langwierige Verhandlungen veranlaßte. Die hansischen Wehrschiffe, statt die Räuber auf Gothland auszurotten, segelten nach Bornholm, nach Möen, an die Mündung der Warnow, in den Golditzer Hafen und durch den Sund, die Räuber aus ihren Schlupfwinkeln zu jagen. Unterdessen sammelte Herzog Erich, der Sohn König Albrecht's, in Gothland alle Bitalier um sich, mit ihrer Hilfe seine Ansprüche aus- zufechten. Auch in Friesland fanden die Bitalier Schutz bei Probst Hisko in Emden, der Regentin Foelke und ihren Söhnen im Brokmer- lande; ja Witzold gebrauchte in seinem holländischen Kriegszuge 600 Bitalier, sie hatten die Schlösser Broke, Wittmund, Aurichhaven und Marienhaven besetzt, welches letztere sie stark befestigten. Besonders die Engländer litten viel von ihnen, wogegen jene sich an die hansischen Güter hielten, wo sie solche auch antrafen. Der Verhandlungstag zu Lübeck 1397 gab kein Resultat für eine gehoffte allseitige Kriegsrüstung; die gothländer Räuber wagten sich bis auf die Rhede von Danzig; der Pommernherzog bediente sich der Bitalier gegen den deutschen Orden, und hegte sie zu Peene; auch über heimliche Begünstigung abseilen der Wismaraner und Rostocker ward lebhafte Klage geführt. Dies zwang die hansischen und preußischen Städte, wie die Königin des Nordens und den Hochmeister, auf ernsthafte Maßregeln zu denken. Nach dem Tode Herzog Erich's (1397) hatte seine Wittwe Sophie, Tochter Bo- gislav's VI. von Pommern, durch ihren Hauptmann Sven Sture aus Gothland den Räubern eine umfaffendeZuflucht eröffnet. Die Beschwerden des Hochmeisters Konrad von Jungingen beim König Albrecht halfen nichts, da dieser keine Macht über die Insel besaß. Als Margarethe ihren Sohn Erich, den Pommer, zum Könige Schwedens ernennen ließ und ihr, weil Albrecht die Vertragsbedingungen nicht erfüllte, Stock- holm von den Hansen eingeräumt worden war, hielten sich die Meklen- burger an Gothland. HerzogJohann suchte 1397 die Insel zu erobern, allein Sven Sture widerstand ihm glücklich, mit Hilfe der Vitalienbrü- 6. Kap.f Vitalier. 193 der. Johann bat den Hochmeister nm Zuzug gegen die Räuber; dieser aber wies alle Theile an die Hansa, unter dem Verwände, daß ihn al- lein die Sache nichts angehe. Indessen rüstete Konrad von Jungingen mit Zustimmung der preußischen Städte zu Danzig eine Flotte von 80 Schiffen und 4—5000 Mann aus, welche die Raubschloffer auf der Insel verbrannte, die Vitalier vertilgte und Wisby eroberte. Nach ei- nem mit Herzog Johann geschlossenen Vertrage blieb eine Besatzung von 300 Mann auf der Insel. Die Herzoge von Pommern entsagten der Hcgung der zu ihnen flüchtenden Seeräuber. Auch die Hansen rüsteten 1398 mit Ernst: eine Flotte von 8 Schiffen und 750 M. stach i» See und verfolgte mit Beihilfe Margarctha's die Vitalier bis in alle ihre Schlupfwinkel; die Besatzung auf Gothland wurde verstärkt, und danziger und stralsunder Schiffe segelten nach Gothland zur Vertilgung der Piraten. Die Folge solcher energischen Maßregeln war, daß die Ueberreste der Vitalier sich nach der Nordsee flüchteten, die Zahl derer in Friesland vermehrten, ganze Flotten angriffen, die Ems, Weser und Elbe unsicher machten. Holländer und Engländer führten lebhafte Beschwerde, besonders über Witzold vonBroke, der in Marienhaven eine Niederlage für die Piraten eröffnete; die Flanderer erboten sich, ihre Schiffe zu den hansischen Vrede-Koggen stoßen zu lassen. Die stark in Anspruch genommenen preußischen Städte thaten nicht viel, mehr die Lübecker, zumal der Herzog von Vorpommern im Noresund durch seine mit Vitaliern bemannten Schiffe die der Hansen plündern ließ. Er rettete sich indessen kaum mit einer kleinen Zahl Raubgesellen, als die Städteflotte ihn angriff; andere Piraten wurden von den Dänen hinge- gerichtet, noch andere flohen nach Friesland. Da eilte im Juni die städtische Wehrmannschast ihnen nach; eine Aufforderung an die friesischen Häuptlinge blieb ohne Erfolg, ebenso die Belagerung der festen Burgen; nur der Rüstringer Edo Wimken fügte sich in die verlangte Entlassung der Vitalier. In der Ostsee hatte sich Margaretha, obgleich die pom- merschen und preußischen Städte anfangs Schwierigkeiten gegen ein solches Bündniß erhoben, mit den Hansen vereinigt. 1399 lies eine große Flotte aus; die Schlupfwinkel der Piraten wurden von ihnen gesäubert, vorzüglich Wolgast, und die Sicherheit der östlichen Gewässer Die Hansa. II 194 Vitalier. l3. Abschnitt. schien jetzt befestigt zu sein. Witzold von Brote, welcher sich unter die Lehnsherrlichkeit des Grafen Albrecht von Holland begeben hatte, schien sich friedlich vertragen zu wollen, als er 1399 am 23. April in einer Fehde den Tod fand. Auf dem Nyköpinger Tage erneuerten hierauf die Hansen das Bündniß mit den Dänen, forderten ihre westlichen Städte zum Zuzug aus, und ermähnten Keno von Brote, Graf Kurt von Ol- denburg, so wie Groningen und Dokkum, den Vitaliern allen Schutz zu entziehen. Die Jahreszeit hinderte sie aber noch, als diese Mahnung ohne Frucht blieb, eine Flotte zu entsenden, und sie begnügten sich, die Ostsee durch Aufstellung einer Macht zu sichern. Aus dem lübecker Tage 1400 erbot sich Keno, welcher von starker Rüstung Kunde erhalten haben mochte, die Vitalier landwärts zu entlassen und ferner keinen Verkehr mehr mit ihnen zu pflegen; allein die Städte glaubten, er wolle sie nur durch trügerische Versicherungen von ernsthafter Rüstung abhalten, und rüsteten ernstlich. Keno hielt zwar anscheinend Wort, aber Edo Wtmeken von Rüstungen, Hisko von Emden und der Graf von Oldenburg fuhren fort, die Piraten zu hegen. Die hansische Flotte unter lübecker und Hamburger Rathsherren ging in See, segelte in die Ost- Ems, vernichtete dort einen Haufen Vitalier; Hisko übergab Emden, erhielt es aber aus seine friedlichen Versicherungen, wie auch die Schlösser Fallern, Larrelt und Harle, wieder; die Raubburgen Wittmund, Grotthusen und Luvard wurden zerstört, im Ganzen 5 Raubsitze geschleift und 200 Vitalier getödtet. Keno von Broke mußte Aurichhaven räumen, für den verlangten Schadenersatz Geißeln stellen und mit 28 Häuptlingen des Landes wurde ein Friedensvertrag geschlossen, worauf die Flotte heimkehrte. Sie hatte Lübeck allein 9350 Mark gekostet. Die Hauptansührer der Piraten waren nach WestftieSland entflohen, wo sie den Friesländern gegen die Holländer betstanden'; andere beunruhigten die norwegischen Küsten; noch andere traten in den Dienst des englischen Commandanten von Calais. Die Verhandlung mit Keno von Broke und Folkmar Allena, welche ihre Schlösser wieder bekamen, erledigte 1400 der Schiedsspruch des Herzogs von Geldern. Bis 1402 herrschte Ruhe in beiden Meeren. Da zog der Pommerherzog die Räuber an sich; die nach Norwegen Geflüchteten setzten sich unter Störtebecker, 6. Kap.j Vitalier. 195 Michael und Witzold zu Helgoland und beunruhigten vorzüglich den Handel zwischen England und den Hamburgern. Diese schickten eine Flotte unter dem Rathmann Nikolaus Schocke und Simon von Utrecht aus, welche in blutigen, durch Volkslieder lange Zeit gefeierten Kämpfen erst den Störtebecker und Michael, dann Witzold schlugen und große Beute machten. Ein hundert und fünfzig gefangene Piraten wurden an einem Tage in Hamburg enthauptet, und mit ihren Köpfen die Elbufer verziert. Doch damit war nicht Alles zu Ende. Schon 1403 klagten die Preußen über Seeraub. 1404 konnte kein unl'ewaffnetes Schiff nach t'Zwin segeln, und überhaupt Flotten unter 20 Schiffen konnten nicht sicher sein, indem auch die Engländer jetzt, zur Vergeltung ihres von den Vitaliern erlittenen Schadens, die Hansen beraubten. Auch die Fehden, welche 1405 Friesland erschütterten, leisteten den Piraten Vorschub, von denen viele im Solde Hisko's von Emden, Folk- mar Allena's von Osterhusen und Haiko's von Faldern standen. Keno von Brake sandte Nachricht darüber an die Städte, nebst einer Bitte um Hilfe. Die Hansen aber vertrösteten den Keno, und verloren die günstige Zeit in fruchtlosen Berathungen, obschon 1406 Hamburg und Lübeck den Frieden zwischen Wilhelm VI. von Holland und den Fliesen vermittelten; allein diese weigerten sich des Schadenersatzes, und wollten auch nicht von der Hegung der Vitalier ablassen. Die inzwischen angelangte hansische Wehrmannschaft stieß zu der Keno von Broke's und begann den Kampf mit den Vitaliern und den zu ihnen haltenden friesischen Häuptlingen. Die Schlösser zu Norden, Pil- sum, Faldern wurden zerstört, die von Arle, Berum, Grothusen und Osterhusen dem Keno gegen das Versprechen übergeben, keine Piraten zwischen Ems und Weser zu dulden (1407); die feindlichen Häuptlinge bequemten sich zu einem Beifrieden. Die Holländer schlugen sich aber jetzt zu den letzter», aus Eifersucht gegen die Hansen; indeß Keno wehrte diesmal ihren Einfall ab. Aber die oldenburger Grafen nahmen jetzt für ihre Fehde gegen den Bremer Bischof Vitalier in Dienst, welche hansische Fahrzeuge kaperten; die von den übrigen Hansen in Stich gelassenen Hamburger verfolgten die Piraten bis nach Faldern, verjagten sie von dort, erstiegen das neue Schloß und versahen es mit Besatzung, 13 ' 196 Vitalier. s3. Abschnitt. zogen nach Osterhusen und eroberten auch dieses. Eben so ging es jetzt, da die Lübecker den Hamburgern zu Hilft kamen, mit den Burgen Enno's von Pilsum, Haro's von der Greet und anderer Häuptlinge. Die Schlösser erhielten Besatzungen zur völligen Vertilgung der Piraten und mehre Jahre blieb die Ruhe auf der See ungestört. Die Unternehmung kostete Hamburg allein 10,000 Mark. Im Jahre 1409 erhoben sich alle friesischen Häuptlinge nebst den Vitaliern gegen Keno, dem sie wegen Begünstigung der Hanse» zürnten. Er forderte Hilfe von den letzteren, welche aber durch nutzlose Weiterungen ausblieb, söhnte sich mit seinen Widersachern aus und das alte Unwesen des Seeraubs begann von Neuem. Die Parteikämpfe der Schieriuger und Vetkoeper 1410 und 1411 begünstigten dasselbe; auch Keuo, das Haupt der letzgenannten Partei, bediente sich der Vitalier gegen Hisko von Emden. Die Schifffahrt der Preußen, Bremer, namentlich der Bergmfahrer litt ungeheuer, ohne daß die Hansen etwas anderes thaten, als fruchtlose Verordnungen zu erlassen, worüber sich der Graf von Holland noch 1412 zu Nyborg auf der Tagesahrt ernstlich beschwerte. In Friesland dauerten die Parteikämpfe fort; Folkmar Allen« fiel durch Meuchelmord; Keno starb 1417 während seines Kampfes mit den Gröningern. Ihm folgte Occo der Jüngere. I» dem Kriege, welchen die Herzöge von Holstein wegen der Lehnsherrlichkeit mit Erich von Dänemark und seinen Verbündeten, den Braunschweigern und Meklenburgern, führten, riefen jene die Vitalier zu Hilfe aus, von denen bald die Ostsee eben so wie die Nordsee erfüllt ward; ihnen leisteten die Friesen offenen Vorschub. Die Städte wandten sich an Kaiser Sigismund, welcher nach dem Tode Herzog Wilhelm's von Holland die Friesen für reichsfrei erklärte, Occo von Broke und seine Vetkoeper ächtete (30. Sept. 1417) und das Land zu beruhigen suchte. Der Bischof von Lüttich, Johann von Baiern, wurde aber durch die Schieringer Regent von Friesland auf20 Jahre. Den Hansen sandte Sigismund, Juni 1418, ein Fürschreiben und es gelang ihm, die Parteien einigermaßen zu beruhigen. Die Piraten wurden indeß immer kühner, segelten 1418 die Weser hinaus, erstürmten das Schloß Friedburg, wurden aber von den Bremern gezüchtigt. Die in Holstein hausenden Vitalier fingen die Bischöfe von Lund und RoeS« 6. Kap.) Vitalier. 197 kilde nebst vielen Rittern und Frauen und großer Beute; aber die Lübecker schlugen an der oldenburgisch - holsteinischen Küste einen andern Hausen Piraten bis zur Vernichtung. Im Jahre 1420 segelten einige andere sogar die Elbe bis Hamburg hinauf und nahmen dort eine Anzahl Schiffe; die Hamburger setzten ihnen nach, und erhielten den Raub wieder. In Friesland hatten sich mittlerweile die zu den Schieringern gehörigen Vitalier bei Dokkum und Esumersyl stark befestigt; die Hamburger forderten, unterstützt von den Vetkoepern, die Zerstörung der Raubnester, allein vergeblich. (1422). Da forderte Occo von Broke Hilfe von den Hamburgern und den Hansen; diese, namentlich Hamburg und Lübeck, sandten Mannschaft, welche mit Hilfe der Vetkoeper, besonders Focko Ukena's und der Gröninger, Esumersyl nach verzweifeltem Kampfe erstürmten, alles niedermachten und Dokkum, aus welchem 400 Vitalier entflohen, mit Hilfe der Bürger besetzten. Darauf folgte ein Vertrag der Städte mit den Häuptlingen, zur Verbannung und Vertilgung der Vitalier (1422). In Holstein hatte das Räuberwesen, begünstigt durch den Krieg, fortgedauert, und den Hansen ward viel Schaden zugefügt. Sie beschlossen eine neue Kriegsrüstung zu Lübeck gegen die Vitalier und die Holländer, welche den aus Dokkum Entflohenen namentlich in Enkhuizen Schutz gewährt hatten. Allein die Hansa Versestete die Holländer, worauf diese 1423 mit den Engländern die Nordsee von Piraten reinigten. In dem Kriege der Holsteiner mit König Erich nahmen 1426 die Hausen, welche sich an der Fehde bethei- ligten, besonders die Hamburger, Vitalier in Sold, welche den Dänen die Insel Fehmarn entrissen. Auf der Flotte, welche unter Gras Gerhard 1428 von Wismar aus gegen Dänemark auslief, (260 Schiffe mit 12,000 Mann) befanden sich 800 Freibeuter, von denen, nach der mißlungenen Bestürmung Kopenhagens, 600 unter Bartholomäus Voet Schonen und Landskrona plünderten, Bergen verwüsteten und 1429, nach einem heftigen Kampfe mit 100 norwegischen Schiffen, die Stadt verbrannten und ihre Beute in Hamburg verkauften. Ein anderer Haufe kaperte nach heftiger Gegenwehr das schwedische Schiff, welches die Steuern nach Dänemark brachte und theilte den Raub zu Wismar. 1430 vertheidigten Vitalier Sondcrburg erfolgreich gegen die Dänen; 198 Vitalier. s3. Abschnitt. auch diese bediente» sich der Kaper, wie 1432 Swens und Erich Krum- mendiks, welche den ostseeischen Städten viel Schaden thaten; sie wurden aber von kubischen Schiffen geschlagen, ihrer 240 nebst Swens gefangen, und nur gegen Losegeld entlasse». Erst der Friede zwischen Dänemark setzte aber der Sache ei» Ziel. In Friesland hatte Focko Ukena zu Leer den Occo von Brake und seine Vitalier bei Venhusen zur Vernichtung geschlagen und gefangen, auch das ganze Brokmerland eingenommen. Da erhoben sich die Friesen, „die Bundesgenossen der Freiheit", gegen Focko und seiner Genossen Tyrannei unter Edzard Cirk- sena von Gretsyhl. Dieser schloß zur Eroberung Emdens einen Bund mit Hamburg, weil er ohne dessen Hilfe an Schiffen die feste Stadt zu nehmen verzweifelte. Die Hamburger, denen die Gelegenheit willkommen war, die Begünstiger der Piraten zu züchtigen, sandten Schiffe, fingen Jmalo von Osterhusen mit List und nahmen Emden. Nachdem Focko's Burg gefallen, eroberten sie Leerort und Stichhausen, besetzten sie und schlugen Focko's Sohn, Ucco, welcher dabei nm's Leben kam. Die Hamburger, Bremer und Oldenburger zogen, 2000 Mann stark, mit dem Bunde der Freiheit gen Sibethsburg, schlugen, 25 Juli 1433, die zum Entsatz Herangerückten, Udo von Norden und Sibeth selbst, welche Beide blieben; die übrigen Häuptlinge entflohen. Der Frieden folgte 1434, nebst einer Amnestie; als der aus der Gefangenschaft entlassene Occo von Broke 1435 zu Norden kinderlos starb, und ihm 1439, d. 29. Aug. zu Dickhausen, Focko Ukena in's Grab folgte, ward Edzard alleiniger Herr des Landes, und das Räuberleben hatte in Friesland für immer ein Ende. Die Hamburger behielten vor der Hand Emden, welches sie indeß, wegen der ihnen aus den Niederlanden drohenden Gefahr an Edzard abtraten, sich aber 1448 von Ulrich Cirksena wiedergeben ließen. Daraus folgte eine Fehde mit dem Häuptling, in welcher die Oldenburger den Hamburgern beistanden, bis 1453. Als aber die Hanse» zur Unterhaltung dieser wichtigen Besitzung beizutragen verschmähten, und die Sache große Kosten verursachte, trat Hamburg Emden und Leerort gegen Zahlung von 10,000 Mark an Ulrich ab, sich die Wiedereinlö- sung binnen 16 Jahren vorbehaltend. Allein ein wiederholtes desfall- siges Begehren der Hamburger ward von den zu Reichsgrafen avancir- 6. Kap.) Handelseinrichtungen. 199 ten Häuptlingen zurückgewiesen, und 1493 mußten sie, gegen Empfang von 10,000 Mark Lübisch und einigen Zoll- und Accisefreiheiten, für immer dem gehoffteu Besitz entsagen. Aber noch 1471 mußten zehn hamburgische Schiffe gegen friesische Seeräuber kreuzen; 1480 wurden einige Piraten hingerichtet, welche dem Grafen von Oldenburg bedienstet gewesen und 1488 wurden noch 74 ftiesische Seeräuber geköpft, ob- schon sie Bestallungen von Fürsten vorschützten. Auch die Verordnungen und Privilegien, welche die Hansen gegen das Strandrecht besaßen, wurden gemehrt und strenge beobachtet, in- gleichen dem Ankaufe von Strandgütern gewehrt, in welcher Beziehung Kaiser Sigismund noch ein allgemeines Privilegium ertheilte. Geriethen zwei fremde Mächte mit einander in Krieg, so wußten die Hansen ihre bewaffneten und in Admiralschasten segelnden Kauffahrer vor den Uebeln desselben zu schützen, ohne deshalb, wenn sie einen Seekrieg begannen. Andern das Recht der Neutralen zu gestatten, und kannte man damals schon Certificate, Eonvoyen, Pässe, Schiffsvisitationen. Ferner sorgten die Hansen für Aufstelluug von Seezeichen an gefährlichen Stellen, und sie waren es recht eigentlich, denen es oblag, die Landstraßen von Wegelagerern freizuhalten. Unzählige kleine Fehden der Art werden genannt, die sich alle gleichen; mischten sich mächtigere Herren hinein, als die Stegreifritter, so säumten die andern Städte auch nicht mit ihrer Hilfe, zumal es eine gute Gelegenheit gab, das Gebiet zu erweitern, Raubschlösser zu zerstören und alte Feinde zu demüthigen, oder für immer unschädlich zu machen. Die wandernden Kaufleute waren wohlbewaffuet und mit Bedeckung versehen und zogen unter gernbezahltem Geleit der Fürsten. Landfriedensverträge mit Fürsten, oder Privilegien, die Räuber überall hin verfolgen zu dürfen, halfen nach. Die Räuber wurden ausgeboten, Preise auf ihre Habhaftwerdung ge- setzt, ihre Hehler und Beherbergen mit gleichen Strafen bedroht und vor dem Ankauf gestohlnen Gutes gewarnt. Die Sorge für Landstraßen, welche meistens im hohen Sommer und Winter befahren wurden, war gering; viele Aushilfe gaben die Küstensahrten und die mit großer Sorgfalt im Binnenlande unterhaltenen Canäle und Wasserwege. Hier war hauptsächlich der Widerwille der Landbesitzer, die eigene Unwissenheit im 200 Canäle, Landstraßen. 13. Abschnitt. Wasserbau zu überwinden; aber der Vortheil war zu einleuchtend, um nicht alle Kräfte aufzubieten. Die Lüucburger gruben, zur Umgehung des Eslingcr Zoll's, einen Canal bei Lasröune, um die Ilmenau mit der Elbe zu verbinden. Drei Caualwege verbanden von der Niedcrelbe ab die Nordsee mit der Ostsee, der erste durch die Stecknitz von Lauenburg ab in die Trave (seit 1398); der zweite sollte von der Elbe ab mittelst der Sude, der Schaale und des Schaalsee's nach Wismar gehen, wurde aber nur theilweise vollendet; der dritte von Dvmitz an der Elbe in die Elde nach dem Schwerinersee, welcher später verfiel. Braunschweig stand durch die Ocker, Aller uud Weser mit Bremen in Verbindung; mittelst der Leine fuhr man von Hannover nach Bremen, beides im 14. Jahrhundert. Die sorglose Nachwelt ließ diese Zeugnisse stillen, aber emsigen städtischen Fleißes zum Theil wieder eingehen. Auch ist hier noch eine Bemerkung Burmeister's über die Handelsstraßen im Binnenlande an. zufuhren: „ Um für die Sicherheit der Landstraßen mit Nachdruck sorgen zu können, bahnte man Handelsstraßen zwischen verbündeten Städten. So führte eine sichere Straße von Lübeck über Hamburg, Bremen, Osnabrück, Köln, Löwen nach Antwerpen; eine zweite führte von Wismar über Boitzenburg (dessen Mauer» von der Stadt Wismar zur Sicherheit des Kaufmanns erbaut und befestigt wurden), Lüneburg, Braunschweig, Göttingen auf Frankfurt uud nach dem Rhein; eine dritte von Rostock auf Magdeburg und von dort auf Breslau nach Prag und Wien; eine vierte große Handelsstraße führte aus Rußland durch Ostpreußen, Pommern, Stettin, durch die Mark auf Hamburg; eine fünfte von Polen nach Magdeburg. Auch die Flußfahrt, welche lebhaft betrie- ben ward, wußten die Städter zu benutzen, und sie verstanden es, sich den Zollplackereien der Fürsten und Herren durch Privilegien, Verschrei- bungen, Drohungen und Gewaltmaßregelu zu entziehen. Auch litten die Hansen nicht, daß einzelne Städte, wie dies z. B. Hamburg, Stade und Lüneburg versuchten, ohne des Bundes Bewilligung, Zölle oder Abgaben unter irgend einem Vorwande einführten, ja es stand sogar Ausstoßung aus dem Bunde auf ein solches Unternehmen, wenn kein anderes Mittel verfangen wollte. Allerdings gab es Stapelgerechtigkeiten in größerem oder geringerem Umfange, die ein Einkaussmonopol 6. Kap.) Boten. Münzen. 201 oder ein alleiniges Speditionsrecht den'Ortseinwohnern sichern sollten, wie denn über Hamburg in dieser Beziehung oft geklagt ward, allein man fand sich meistens in Güte damit ab, oder umging den Zwang dadurch, daß man auswärtige Hansabürger in dem Stapelorte ansiedelte, und sie als Factoren gebrauchte." Statt der noch nicht vorhandenen Posten gab es ein Botenwesen, z. B. von Hamburg nach den Niederlanden ; doch bei der Selbstthätigkeit des Kaufinanns im Verführen seiner Waaren, ward das Mangelhafte dieses Ersatzmittels wenig empfunden. Einen allgemeinen hanseatischen Münzfuß kannte man nicht, es wurde auch kein Versuch dazu gemacht; aber da die Hauptprägestätten in den Städten lagen, konnten die Fürsten das Geldwesen nicht verschlechtern ; vorherrschend war im Norden der lübische Münzfuß, wenigstens berechnete man nach ihm den Werth des zu prägenden Geldes. Münzvereine finden sich zwischen Lübeck, Hamburg, Lüueburg und Wis- mar. In den westliche» Communen galt der kölnische, in Preuße» und Livland ein eigener Münzfuß. Die Städte pflegten Pfennige, Mitten und Schillinge zu prägen; bei größeren Zahlungen rechnete man nach Marken, d. h. halben Pfundes Goldes oder Silbers; auch herrschte noch viel Tauschhandel, wo man zur Ausgleichung eine kleine Münze nöthig hatte. Auch die größeren flandrischen, englischen, französischen und rheinischen Münzen hatten Geltung; Wechsler und die mit den Münzen meistens in Verbindung stehenden Goldschmiede erleichterten die Auswechselung. Die Hansa that weiter nichts dazu, als daß sie der Geldfälschung und dem Einschmelzen der Münzen (1418) steuerte. Die edlen Metalle kamen aus Böhmen, Ungarn, dem Harz, Sachsen, und wohl von den flandrischen Niederlagen. Nicht unbekannt war das Wechselgeschäft, doch erst in den roheften Anfängen üblich, an Wechselrecht wurde noch nicht gedacht. Banken und Papiergeld kannte man nicht, noch ward die Erfindung der Assekuranzen benutzt. Vom Streben nach Gleichheit im Maaß und Gewicht wissen wir, außer dem Versuche, Herings- und allenfalls Biertonnen gleich zu machen, wenig. Ein bedeutendes Hilfsmittel für das zu erhaltende Monopol des Verkehrs mit Ausländern waren die Comtoire der Hansa, und ihre bereits oben charak- teriflrten Statuten, und es wurde auf letztere ebenso ängstlich gehalten, wie 202 Statute. s3. Abschnitt. darauf, daß städtische Gewerbe nur von Bürgern betrieben werden sollten. Geistliche sollten sich in dieser Beziehung keine Beeinträchtigungen erlaube»; alle Städte bemühten sich, das Landvolk rücksichtlich seiner Gcwerbsbedürsnisse stets in völliger Abhängigkeit von den städtischen Gewerken zu erhalten. Die Communen des Binnenlandes suchten alle Fremdlinge von ihrer Kaufmannsgilde abhängig zu machen und, außer aufden Messen und Jahrmärkten, ihre Handelsbefugniß einzuengen; befreundete Bürger anderer Städte hatten vertragsmäßig wohl einzelne Vorzüge vor fremden, waren aber nie mit Einheimischen gleichgestellt; die Binnenstädte hielten Factore in den Seestädten und ließen sich dort Schiffe bauen. Obgleich die Hansen keine eigentliche Schiffsahrtsacte hatten, so athmeten ihre dahin zielenden Verordnungen doch ganz den Geist der später in England geltenden: Kein Buntenhanse durste ein Schiff bauen lassen, oder kaufen, oder Antheil daran haben; die hansischen Schiffe durften nur vaterländische Mannschaft sichren, keine ausländischen Schiffe von Hansen befrachtet werden. Die Kaufleute mußten nachweisen, woher ihr Gut sei; hansisches Korn durfte kein Fremder ausführen, und kein solcher durfte fremdes Gut von Westen nach Osten und umgekehrt verladen; die Hansen wollten dafür das Monopol behaupten. Doch durften fremde Schiffe, welche ihre Häfen besuchten, hansische Rückfrachten einnehmen. Um die Güter, welche von der Hansa versandt wurden, in guter Qualität liefern zu können, waren besondere Statuten für die Güte der Gefäße und Waaren erlassen worden. Pech, Theer und Pottaschentonnen sollten nicht mit dicken Faßdauben oder doppelten mit Erde ausgefüllten Böden versehen werden; das Pipenmaaß der Weine, das Heringsmaaß, die Legirungen von Kupfer, Zinn und Blei wurden für die Grapengießer, Zinngießer und Kessclmachcr bestimmt. Im Hopsen sollten keine Ranken sein, für die Güte und Länge der Tücher, des Flachses, für die Bereitung der Felle, des Wachses und des Seesalzes ward Sorge getragen. Die einzelnen Städte hatten Wraker anzustellen, und besondere Schauämter waren mit der Ausrechthaltung der desfallsigcn Anordnungen beauftragt, obgleich die Klagen über Betrügereien nie aufhören wollten; das einzige Heilmittel, die freie Con- currenz, wurde bei dem Monopolgeist des Bundes verabscheuet. Auch 6- Kap.) Schiff- und Seerecht. 203 gegen den Vorkaus gab es zum Theil sonderbare Anordnungen. Keiner durfte Getreide aus dem Halm, Fische vor dem Fange, Tuch vor der Anfertigung kaufen oder mit ungesalznen Heringen handeln. Zur Erhaltung des Credits war verfügt, daß ein weichhastiger Schuldner oder Borger geleit - und schutzlos werden solle; der sich aus eigene Hand etablirende Commis mußte sich, wenn er Gut seines Herrn unter sich gehabt hatte, an dem Wohnorte des letzteren von diesem in Güte trennen ; ein seinen Contract entlaufner Diener soll vor einem Jahre in keiner Stadt wieder Anstellung erhalten. Zur Sicherung des Eigenthums, welches zur See verschickt ward, entstand allmälig ein, erst später abgefaßtes Secstatut, das wir nach Sartorius'Darstellungfolgen lassen: „Liegt ein hansischer Schiffer in einem Hafen und erscheint ein andrer davor, der ohne jenes Hilfe ihn nicht erreichen kann, so soll dieser das Recht haben, seine Mannschaft dazu aufzubieten. Leidet ein Bundesgenvß Schiffbruch, und ein anderer will ihm sein Gut bergen helfen, so gilt dasselbe. Ueberhaupt ist die Mannschaft verbunden zu thun, was der Schiffer von ihr rechtmäßig begehrt, und wozu der Steuermann seine Einwilligung gegeben hat. Zeigt sich aber der eine oder der andere der Matrosen in allen diesen Hinsichten widerspenstig, so sollen sie ihren Lohn verloren haben und der Schiffer soll befugt sein, sie an's Land zu setzen." „Läuft ein Matrose seinem Schiffer aus dem Dienste, so soll dem letztem wegen der Kost und des Lohnes die Klage gegen den ersteren freistehen und der Entiaufcne soll von keinem hansischen Schiffer wieder ausgenommen werden." „Welcher Inhaber eines Fahrzeuges seine Manuschast zu einer Reise miethet, der soll ihr bei der Abfahrt ein Drittel des LohncS und nach der Ankunft an den Orte der Bestimmung das andere, das letzte Drittel aber bei seiner Rückkehr in den Hasen, von wo er ausfuhr, entrichten. Hat ein Matrose sein erstes Drittel des Lohnes erhalten und stellt er sich nicht bei der Abfahrt ein, so ward (1380 zu Wismar) vorgeschlagen , ihn am Leben zu strafen." „Wird ein Schiff in der See schadhaft, so ist die Mannschaft gehalten, nach Vermögen Hilfe zu leisten, wofür sie alsdann Arbeitslohn 204 Schiff- und Seerecht. » Abschnitt. erhalten soll. Kann man sich deshalb aber nicht verständigen, so soll die nächste Hansastadt oder Factorei, wohin das Schiff kommt, nach Billigkeit, mit Zuziehung der Kaufleute und des Schiffers, welche bei dem Unfälle zugegen waren, darüber entscheiden. Wer aber nicht in der Noth geholfen hat, der soll auch keine Belohnung erhalten." „Wird irgend Jemand der Mannschaft beschuldigt, daß er beim Bergen des Gutes nicht hinlänglich genug gearbeitet habe, so soll im Beisein des Kaufmanns und des Schiffers, welche bei dem Unglück zugegen waren, die nächste Hansastadt oder Factorei, wohin das Schiff kommt, über den Beklagten also richten, daß ein warnendes Beispiel aufgestellt werde." „Thut überhaupt die Mannschaft in Zeiten der Gefahr ihre Schuldigkeit nicht und verläßt sie ohne hohe Noth das Schiff, so sollen die, welche sich also betragen haben, bei der Ankunft in einer Hansastadt oder Factorei, bei Wasser und Brod zwei Monate lang sitzen. Bei einem zweiten Vergehen der Art aber sollen die Schuldigen mit drei Monat Gefängniß büßen und überdem ein Zeichen am Ohr erhalten." „Welcher Schiffer Getreide fährt, der ist verbunden, es von Zeit zu Zeit umwenden und lüften zu lassen. So oft er es thut, soll er für jede Last, die er führt, von dem Kaufmann 1 , oder (wie es später bestimmt ward) zwei flämische Groten erhalten." Es wurde angeregt und beliebt, es dürsten die Schiffe nicht größer als 100 Last und mit nicht mehr Tiefgang wie 12 Fuß gebaut werden; jedes Hansaschiff solle aus dem Helgen mit der Stadt Wappen versehen werden, angestellte Aufseher sollten den Bau beaufsichtigen und für gutes Holz und Eisen hasten; ist ein Schiff, größer geworden, als bestellt, so sei der Contract null; ein Schiff, das zwei Jahre auf dem Helgen oder im Wasser müßig gelegen, solle vernichtet werden. Städte und Comtoire sollten die Ueberladung eines Schiffes verhüten; den daraus erweislich entstandenen Schaden trägt der Schiffer, welcher, wenn er glücklich ankommt, für jede Last über das Maaß, die Fracht zurückzahlen, oder nach spätern Statuten für jede solche Last eine Mark Goldes und noch die Hälfte der Fracht einbüßen mußte. Der Schiffer soll seine Waaren sofort bei seiner Ankunft abliefern, oder wenn derDestina- 6. Kap.) Schiff- und Seerecht. 205 tär nicht zur Stelle, an den Rath der Stadt oder auch an die Aelterleute des Comtoirs. Wenn ein Schiffer, ohne seine Leute abzulehnen, davonläuft, so wird er drei Monate eingesperrt, außer der Lohnszahlung. Bodmereien waren verboten und fielen halb der Hansa, halb dem Bestimmungsorte des Schiffs anheim, auch mußte der Schiffer eine Mark Gold zahlen. Auf den Verdecke und in den Cajüten dürfen fich keine « Waaren befinden. Ein hundertlastigeS Schiff solle zur Abwehr 20 Harnische führen, und im ähnlichen Verhältniß die geringern. Der Schiffer sei dieserhalb eidlich zu vernehmen. Schiffe, welche fich auf der Fahrt von ihrer Gesellschaft trennen, ohne vom Sturm dazu gezwungen zu sein, zahlen Strafe und verlieren die Hanfischen Gerechtsamen ansein Jahr. Fährt ein Schiffer ohne Wissen der Befrachter an andere Orte und verkauft dort Waaren, so wird er an seinem Höchsten gerichtet und in keiner Hansastadt ferner gelitten. Leidet er an einem solchen Ort Schaden, so geht der für seine Rechnung und er muß Todesstrafe leiden. Wirst ein Schiffer unterweges etwas über Bord, so muß er am Be- ^ stimmungsorte, ehe er ausladen darf, beweisen, daß er nicht überladen hatte. Geht ein Schiff unter und die Waaren gehen ganz oder theil- weise verloren, so zahlt der Kaufmann die Fracht, je nach Verhältniß der zurückgelegten Fahrt. Die Kosten im Hafen tragen Beide zu gleichen Theilen, aber der Schiffer mich Lootsen nehmen. Verläßt ein Matrose eigenmächtig eine Nacht sein Schiff, so büßt er den halben Lohn; entstand Schaden, so muß er ihn ersetzen oder ein Jahr bei Wasser und Brot fitzen. Ein zuerst fahrendes neues Schiff muß ein hanfisches vertitlout cl'oriAine haben. Im Winter sollten die Schiffe, welche Ballast oder Güter geladen, von Martini bis Lichtmeß stillliegen; doch könnten fie. wenn fie vor Martini befrachtet worden, noch 8 Tage später segeln. Schiffen von 24 Lasten und darunter blieb die Fluß - und Küstenfahrt länger gestattet, wie auch kleineren überhaupt, wenn fie Hering, Stock- fisch oder Bier geladen hatten. Während der Schiffer stilllag, erhielt er keine Fracht, bei Confiscation des Schiffes oder Gutes. Ist der Fehlende kein Angehöriger der Hansa, so soll keiner ihm etwas abkaufen. UebrigenS war man in der Zeit des Winterlagers der Schiffe schwankend; 206 Industrie. s3. Abschnitt. die westlichen Städte verkehrten eine längere, die östlichen eine kürzere > Zeit zur See. ^ Diese Statute tragen freilich das sonderbare und auch nach unsern Ideen zweckwidrige Gepräge jener Zeit, allein sowie die letztere einmal beschaffen war, muß man es schon für einen Vortheil gelten lassen, wenn überhaupt nur derartige Bestimmungen getroffen wurden. Für den , inländischen Verkehr und die heimische Industrie thaten die Hansen , nicht eben mehr als früher; wenigstens überließ man die Sorge dafür mehr den einzelnen Communen, was auch bei dem Unabhängigkeitssinn der letzteren, so wie bei der Verschiedenheit ihrer Lage, wohl nicht anders möglich war. Doch machte die Industrie bedeutende Fortschritte, begünstigt durch den vermehrten binnenländischen und ausländischen Zwischenhandel der Hansen, ohne daß man dies wegen mangelnder Quellen gerade mit Zahlen zu belegen vermöchte. Neue Industriezweige entstanden wohl eben nickt, aber die vorhandenen wurden cultivirt. Dahin gehörte vor allen Dingen die Bierbrauerei. Bremen galt zuerst dafür, das beste Bier zu haben; im Anfange des 14. Jahrhunderts lernten es ihnen die Hamburger ab, brauten besseres und wurde dieser Fabrikationszweig unendlich wichtig für den städtischen Ausfuhrhandel, daß man es sogar für ersprießlich erachtete, das Brauwesen in das Kirchen- gebet aufzunehmen. Es gab 527 Grundstücke, welche die Befugniß hatten, zu brauen; die Brauhäuser nahmen den besten Theil der Stadt ein und man kann wohl behaupten, diesem Producte habe Hamburg zumeist seinen Aufschwung zu danken. Das Eimbecker Bier war sprichwörtlich berühmt, auch sehr gesucht das rostocker und lübecker, wozu man böhmischen Hopsen auf der Elbe kommen ließ. Auch die Tuchfabrikation hob sich, vorzüglich in grober Waare — von England und Flandern kamen die feineren Sorten — und die Tuchmacher beschäftigten sich viel mit dem Auffärben, Appretiren und Scheeren englischer Tuche, welche dann natürlich zu erhöhten Preisen ausgeführt wurden. Man färbte Roth mit den Scharlachbeeren (Kermes), welche aus Spanien oder Südfrankreich bezogen wurden, mit Krapp, Orseille; Gelb mit Gelbholz, Saflor, Safran; Blau mit Indigo aus italischen Häfen und mit Waid aus Thüringen. Die Linnenproduction kam in Westphalen, 6. Kap.s Binnenverkehr. 207 Hessen, Thüringen, Böhmen und Schlesien in Aufnahme; die Waaren gingen aus den Flüssen nach Bremen, Hamburg und Lübeck. Auch in den nordischen Landen, der Altmark, am Harze, war der Flachsbau bedeutend. Metallwaaren, wie Geschirre, Geräthschaften und Werkzeuge von Kupfer, Eisen, Messing und Zinn, wozu aus den böhmisch- ungrischen Bergwerken und aus Schweden eingeführtes Material benutzt ward. gaben vielen Bürgern Beschäftigung; die nordischen Glocken find alle in deutschen Städten gegossen. Jedoch kümmerte sich der Kaufmann, seines Monopols sicher, wenig um die Qualität der einheimischen Jn- dustrieproductc, deren Anfertigung und Verbesserung noch obendrein unter dem widerlich beschränkten Zunftzwang leiden mußte. Daß aber Alles, was mit dem Meere unmittelbar zu thun hatte, wie Schiffbau, Schiffsführung, und Fischerei, reichlichen Gewinn abwarf, ist aus der Betriebsamkeit der Hansastädte ersichtlich. Für den Landbau wirkte der rege Verkehr der Hansen natürlich befördernd, da er dem Landmann einen stets bereiten Absatz für seine Rohproducte eröffnete und ihm stehende Preise sichern mochte, zumal der Mißwachs in Skandinavien damals öfterer sich ereignet haben muß. als später und die dortigen Einwohner selbst in guten Jahren die fremde Einfuhr nicht zu entbehren wußten. Livland, Preußen und die nordischen Städte, besonders Danzig, auch die an der Weser und Elbe belegenen, trieben großen Kornhandel und wußten sich zum Theil ein Einkanfsmonopol über das platte Land zu verschaffen, was diesem natürlich schadete. Ueber den Verkehr der Hansen im Binnenlande wollen wir Sartorius' treffende Bemerkungen ausführen und ihnen die von Burmeister gesammelten Belege folgen lassen: „Es mußte ein stets lebhafter Verkehr unter den Städten sein, bei dem Absätze, welchen die Seestädte des Bundes für ihre Fische und andre nördliche und westliche Prodncte, die sie über das Meer bezogen, im Innern von Deutschland suchten und fanden. Andere Güter wurden dagegen von den Landstädten dorthin befördert. Diese besuchten zum Theil selbst unmittelbar einige der hansischen großen Factoreien im Aus- lande, zum Theil hielten sie ihre Eommiffäre in den Seestädten; sie mietheten oder sie kauften sich daselbst Schiffe, oder bedienten sich endlich dieser schwesterlichen Communen, um die entfernten Märkte zu besuchen. 208 Binnenverkehr. sZ. Abschnitt. Die tiefer im Innern hinter den deutschen Seestädten belegenen Landschaften, als Polen, Litthauen, Schlesien, Böhmen, Ungarn, waren ihnen ebensowohl, wie verschiedene der Landstädte des Bundes n»bezweifelt zugänglich, wie denn namentlich Cracau und Breslau und wahrscheinlich auch noch einige andere Communen dieser Gegenden selbst eine Zeitlang Mitglieder der Corporation gewesen find. Mit Oberdeutschland mag aber der Verkehr nie bedeutend gewesen sei», da die Städte dieser Gegenden mit eigener Kraft ihre Handelszweige östlich nach Ungarn, westlich nach den Niederlanden, südlich nach Italien und nach andern Gegenden hin trieben und somit in gewisser Hinsicht als Concurrenten mit den niederdeutschen Communen auftraten, woraus auch vornehmlich der bereits oft geäußerte, in der Folge sich immer wilder zeigende Haß der Hansen gegen die Oberdeutschen entstand. Demnach ist es wahrscheinlich, daß der Verkehr zwischen diesen beiden Theilen sich blos aus die Waaren beschränkte, welche Keiner von ihnen auf einem andern Wege von fremden Völkern beziehen konnte. Immerhin haben doch die Oberdeutschen die nördlichen Producte, die Fischwaarcn und andere im Norden gewonnene Artikel den Hansen abnehmen müssen: was sie ihnen dagegen boten, ist minder gewiß." Dazu giebt Burmei- ster folgende Belege: „Ein großer Theil des Handels mit Oberdeutschland wurde über Flandern geführt, von wo ein großer Theil der nordischen Waaren durch die süddeutschen Städte nach Genua, Mailand und Venedig ging. Aber es bestanden auch directe Wege von den Hansastädten, so von Lübeck und Hamburg, nach Frankfurt. Von Wismar fuhren Kärrner (Doringe, Thöringer, schon 1328 erwähnt) nach Erfurt. Ueber Magdeburg ging der Handel nach Dresden und Böhmen. Besonders aber war Frankfurt der Hauptmittelpunkt des Verkehrs zwischen den Alpen und der Nord- und Ostsee. In Frankfurt müssen sich jedenfalls noch genauere Nachrichten über die Größe des hansischen Verkehrs auffinden lassen. Die Messe zu Frankfurt um Fastnacht wurde früh besucht. Besonders lieferte Frankfurt den Hansastädten die deutschen Weine. Die Handelsstraße führte von der Nord - und Ostsee bis Göttingen durch das Gebiet verbündeter Städte. Von Göttingen abwärts bis Frankfurt sorgten für den Schutz der Waarentransporte die 6. Kap.) Verkehr im Innern. 209 Städte der Wetterau, Frankfurt, Wetzlar, Friedberg und Gelnhausen. Außer Frankfurt werden auch noch Basel und Strasburg am Oberrhein genannt, mit denen die Hansa in Handelsverbindung stand. Die Hansa bezog dagegen aus den oberdeutschen Städten rohe und gesponnene Seide, Sartuch, Barchent und andere ähnliche Fabrikate, welche in den süddeutschen Städten sehr früh bereitet wurden (z. B. in Ulm, Speier). Ob man aber diese Waaren im 15. Jahrhundert häufiger nicht über Flandern empfing, läßt sich nicht mit Bestimmtheit sagen. Von Antwerpen kamen sie später nicht mehr. Darüber könnten die Pfandbücher (so nennt man am passendsten die Niederstadtbücher) der Städte Hamburg, Lübeck und Bremen Auskunft geben. In dem ältesten Niederstadtbuche Lübeck's (von 1312— 1360 ff.), welches einzusehen mir erlaubt war, konnte sich begreiflicher Weise nichts finden. Ebenso hat die Hansa schon frühe manche im mittlern Deutschland, z. B. in Eisenach und Zit- tan, bereitete Tücher nach dem Norden verschifft. — Ueber Osnabrück gingen die russischen Waaren nach Köln und Flandern, besonders zur Winterszeit, wenn die Schifffahrt aufhörte." Freilich war nach jetzigen Begriffen der hansische Handel in den nordischen Reichen, obwohl ein durch den damaligen Zustand der Länder geforderter, doch in mancher Beziehung drückend, aber man thut Unrecht, wenn man für jene Länder den hansischen Handelsverkehr als rein verlustbringend ansehen will; denn die dortigen Völker waren damals nicht im Stande, aus ihrem Lande die Producte und die Vortheile zu ziehen, welche ein thätiger und gewinnreicher Activhandel gefordert hätte; dies lernten sie erst von den Hansen. Freilich hätten sie bei späterer Ausbildung ihrer Productivkraft eines freiern Verkehrs nicht zu eutratheu vermocht, allein so gewannen sie noch immer durch die gehaßte» Fremdlinge, gehaßt schon deshalb, weil sie beneidet wurden. Wohl sagt der große Geschichtsorscher mit Recht von der Hansa: „Auf jeden Fall werden die Bestrebungen der Hansen immer ein denkwürdiges Monument der Emsigkeit, der Kühnheit, des stolzen Geistes und der Energie dieser deutschen Bürger bleiben, so lange unter den Menschen nicht alle Achtung für die Entwicklung seltener Kräfte ersterben sein wird. Es werden die schwächlichen Nachkommen die Erzäh- Die Hansa. 14 210 Verhältniß zum Reich. s3. Abschnitt. lung ihrer verschwundenen Größe um so mehr bewundern, da sie des Gefühls ihrer eignen Ohnmacht sich nicht entschlagen können. — Spätere Geschlechter sind jenen gefolgt, die einer größeren Geistescultur sich rühmen, welche aber die entschwundene Kraft der Vorfahren nicht anders, als mit Wehmuth vernehmen könne». Statt der rohen, unruhigen und nnvollkommnen Freiheit, welche die Entschlafenen zu größeren Thaten anfachte, ist todten- ähnliche Ruhe, des Gehorsams geräuschlose Pflicht gefolgt. Statt der Herrschaft der Vorfahren über fremde Länder, erkennen ihre Nachkommen fügsam das Recht den Ausländern zu, daß über ihr Loos an fremden Tischen gewürfelt werde!" Dies den Zeitgenossen, welche noch in unsern zu Schutt gesunkenen Kirchen die stolze Inschrift lasen: viseat postorits» msjorum kurtta tuet» 8soMri, patriae vs vailat urdis Iionos. Wofür wir zum Theil erst die Namen, die Ausdrücke erfanden, das quoll aus den Herzen der Vorfahren, in einer Zeit, da dem Bürger „das Eisen noch nicht abhanden gekommen war;" sie thaten es zum Theil unbewußt der Bedeutung ihrer Thaten, aber nichtsdestoweniger mit erhabnem Herzen. Siebentes Kapitel. Verhältniß der Hansa zu Kaiser und Reich, zu den Landesherren und der städtischen Bürger zu ihren Obrigkeiten. Wie überhaupt in dieser ganzen Periode das Streben der einzelnen Theile des deutschen Reiches zum Vorschein kommt, eine gewisse für die Wohlfahrt des Ganzen als solchen verderbliche Selbstständigkeit und Unabhängigkeit zu erlangen, so auch bei der Hansa. Obgleich den Worten nach voller Reverenz gegen das Reichsoberhaupt, verhandelte sie in Krieg und Frieden mit dem In - und Auslande als völlig selbststän- diger Bundesstaat, ohne sich um kaiserliche Genehmigung zu kümmern. Den Bund deshalb anzutasten, gleich den oberdeutschen der Städte, fiel dem Kaiser nicht ein und wenn Karl IV. durch seine goldne Bulle die Föderationen verbot, so suchte er im Gegentheil, in Unterstützung der Hansastädte, durch den Verkehr mit ihnen Handel und Wandel seiner 7. Kap.) Verhältniß zum Reich. 211 Erbstaaten zu heben; nur sein Project, sich zum Bundeshaupt zu machen, lehnten die Bürger mit schlauer Demuth ab. Die Nachfolger im Reiche, Wenzel, Ruprecht, Sigismund, Albrecht, Friedrich, Maximilian, wurden theils zu sehr in Oberdeutschland beschäftigt, theils würde der niederdeutsche Adel, wie die Hansa gleichmäßig einem solchen Project widerstrebt haben. Obgleich nun das Reich die Hansa nie förmlich anerkannte, so nahm es doch einige Male Notiz davon. So gab ihr Sigismund 1415 ein Privilegium gegen Strandrecht, und wollte 1414, daß sie in Gemeinschaft mit den Ostfriesen die rebellischen Westsriesen züchtigen möchte; auf Friedrich's III. Wunsch ward Köln wieder in die Hansa ausgenommen, wie dies 1377 Karl IV. für Braunschweig erwirkte. Herzog Wilhelm von Braunschweig mußte 1430 bei der Hansa um Hilfe gegen die Hussiten werben, welche damals auch Hansastädte bedrängten und das ward bewilligt. Drohte aber den Städten keine Gefahr, z. B. von den Türken, so meinten sie, sie hätten schon bezahlt und beriefen sich auf ihr Verdienst, den Nordosten gegen die Russen zu schützen. Mitunter nahmen sie die kaiserlichen Vorschreiben an auswärtige Mächte in Anspruch, wie der Kaiser sie bisweilen, wie 1425 gegen dieschleswig- schen Herzöge, mit Reichsexecutionen beauftragte. Auch die Reichs- sürsten erkannten den Bund an, dienten als Schiedrichter bei Streitigkeiten von Bundesgliedern, oder nahmen den Bund in solcher Eigenschaft an, baten auch wohl um den Bundesbann gegen aufrührerische Landstädte, begehrten Hilfe in Fehden von den Städten, ja standen, wie der Deutschhochmeister, in gewisser Beziehung innerhalb des Bundes, ohne daß es an der Eifersucht gegen denselben fehlte, von welchem sie gelegentlich, z. B. bei Bestrafung von adeligen Straßenrändern, Manches hatten verschmerzen müssen. Uebrigens mischte sich der Kaiser selbst nie in die Verhandlungen der Hansa und ließ sie ruhig gewähren; wollten die Städte ihre Pflicht dem Reiche nicht leisten, so bekümmerte sich der Bund auch nicht darum; die in demselben befindlichen Landstädte, wußten sich aber, mit dem Hinblick ausdie stets bereite Hilfe der Hansa, unter der Hand mit ihren Landesherren zu stellen. Sogar die vom Kaiser gegen einzelne Städte erlassenen Citationen und Achten, wenn der Magistrat seineHilse gegen aufständische Bürger anrief, berührten den Bund selbst nicht; doch 14' 212 Verhältniß zu Sigismund. s3. Abschnitt. drang dieser immer von Neuem darauf: die Städte sollten bei allen Vorkommnissen ihn allein als Richter anrufen und nicht den Kaiser. Die Fürsten ließen sich solche Entscheidung meistens Wohlgefallen, selbst wenn der Bund sich die Prüfung der Sachlage neben den Reichscommissarien vorbehielt. Am Genauesten ist, aber nicht zum Vortheil seiner Autorität, Sigismund mit dem Bunde zusammengerathen. Oft war schon Streit entstanden zwischen den dänischen Königen und den holsteinischen Grafen um die Oberlehnsherrlichkeit von Schleswig, woraus öfters ein Krieg entstand. Als König Erich sich deshalb an Sigismund wandte, sprach dieser ihm Schleswig zu und erkannte es also dem holsteinischen Grasenhause ab (1415). Als Fehde nichts fruchten wollte und weder Kaiser noch König mit der Exccution des Spruches Glück machten, wurde letzterer 1424 wiederholt; die Grafen erlangten vom Papst ein besseres Urtheil, worauf der Kaiser 1425 einige Nachbarfürsten und Hansastädte mit Durchsetzung seines Willens beauftragte. Die Folge war, daß Lübeck, Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsuud und Lüncburg dem Dänenkönige den Krieg erklärten. Der kaiserliche Rath Michael Honingcr, welcher Vorstellungen machen sollte, wurde sogar von lübecker Freibeutern gefangen. Ein zweiter Gesandter Nikolaus Stoch erlangte zwar die Zusichernng eines sechsjährigen Stillstandes, mußte aber erfahren, wie die städtischen Freibeuter schon ausgelaufen und ihre Revocation nicht möglich sei. Daraufhielten die Städte den Gesandten mit Redensarten hin, bis ihre Flotte unter Gerhard von Schleswig Kopenhagen umlagern, Seeland verwüsten und Bergen verbrennen kennte; dann legten sie Protest gegen den Richterspruch des parteiischen, mit Erich verwandten Kaisers ein und begehrten ihr Recht mit den Waffen zu schützen. Sigismund und sein Nachfolger steckten aber die Schmach ruhig ein. Gegen dieFürsten benahm sich der Bund ebenso unabhängig, völlig als coordinirte Macht, ohne ihre schirmende Gewalt anzuerkennen; selbst das angebliche Schutzvcrhältniß zum deutschen Ordensmeister war nichts als eine ziemlich lose Allianz zu Hilfeleistungen in Zeiten der Gefahr, welche noch dazu manche üble Auftritte zwischen den wendischen Städten und dem Orden nebst seinen Städten erzeugte. Es sind viele Nachrichten vorhanden, daß die Hansa unter Einfluß des Ordens oder 7. Kap.) Verhältniß zum deutschen Orden. 213 gemeinschaftlich mit ihm Verträge abgeschlossen, und Maßregeln in Krieg nnd Frieden ergriffen hat. Der Hochmeister Konrad von Jungingen entschied compromissarisch einen Streit zwischen Rostock und Wismar und anderen Seestädten wegen Antheiles an der Kriegsbeute (1393) und kriegte mit den Städten gegen die Seeräuber der Ostsee. Im Jahre 1397 ging eine Flotte von 80 großen und kleinen Schiffe mit 4 — 5000 Mann Reitern, Geschütz und 50 Ordensrittern nebst 400 Pferden nach Gothland, und eroberte die Insel von den Seeräubern und später tagten die Ordenssendboten beständig mit den Hansen. Das Verhältniß zu dem Orden wurde darauf noch inniger, namentlich zwischen 1430 — 34, wo Paul von Rusdors der Hansa förmlich beitrat, nachdem schon 1367 die preußischen Städte die Fehde gegen Waldemar von Dänemark mitgemacht und sich mit Albrecht gegen ihn verbündet hatten. 1378 spielte der Hochmeister den Schiedsrichter in dem flandrischen Streite, wie er bei den Streitigkeiten mit Margaretha und ihrem Sohne eifrig sich betheiligte. Doch nahm an der Fehde der wendischen Städte mit König Erich der Hochmeister nur geringen Antheil, und zu befehlen hatte Letzterer dem Bunde eigentlich nie etwas, ja es gab Zeiten, wo das gute Vernehmen beinahe gestört worden wäre. Als zu Ende des 14. Jahrhunderts der Pfnndzoll wieder abgeschafft werden sollte, war der geldbedürftige Hochmeister nicht geneigt, seinen Theil an dieser Steuer fahren zu lassen; er wollte den Zoll forterheben, so daß die Hansen sich am Ende genöthigt sahen, ihren Gegner auf dem Constanzcr Concil zu verklagen. Das Geldbedürsniß trieb den Orden sogar zur theilweiscn Wiederherstellung des Strandrechtes, allein das vergalten die Hansen mit Verwüstungen der preußischen Küste. Erst im Jahre 1421 ward dem Pfundzoll entsagt, aber der Hochmeister wollte über die Vergangenheit nicht abrechnen; er hatte i/z des Ertrages (zu Danzig von 1398 — 1417 an 1824 Mark), die Städte ^ (Danzig in dieser Zeit 33,000 Mark, dagegen 37,000 Mark Auslagen) bezogen. Die Kalamitäten des Ordens nach der unglücklichen Tannenberger Schlacht veranlaßten den Hochmeister von Erlichshansen zur Erneuerung des Pfundzolles, wovon dem Orden, den Städten zu Gute kommen sollte. Die Städte widersetzten sich lange dieser Abgabe, welche jedoch 214 Verhältniß zu den Fürsten. (3. Abschnitt. 1443 eingeführt ward, wo die Hansa dazu schwieg. Die Städte aber rissen sich bald daraus vom Orden los und damit hörte auch der Zoll aus. Die Stelle des Hochmeisters in der Befürwortung der hansischen Interessen vertrat nunmehr der polnische König. Sowohl die Hansa wie die einzelnen Städte suchten sich durch eigene Privilegien vom fürstlichen Gerichtszwange zu befreien. Keine ihrer Streitigkeiten sollte anderswohin, als vor ein Bundes- oder Stadtgericht gebracht werden, mochte die Angelegenheit eine hansische oder eine Privatsache, mochten die Parteien Städte oder einzelne Bürger sein; bei Streitigkeiten innerhalb der Gemeinden oder mit städtischer Obrigkeit sollte Niemand die Einmischung eines Fürsten suchen, ebensowenig, wenn einzelne Städte mit einander zerfielen, wo erst freundliche Ausgleichung durch die nächst gelegnen Städte oder Entscheidung durch den Bund gesucht werden möge. Wer sich unter eines Andern Recht begab, verlor die hansische Freiheit; die Vehmgerichte Westphalens wurden strenge gemieden, sogar den Kaufleuten die Landreise dahin verboten; nur im Fall der höchsten Noth durste im Auslande der Hanse des Hansen Person oder Gut durch die Landesrichter festnehmen lassen, bei Strafe der Ausschließung aus dem Bunde. Cessionen von Forderungen durften nicht an Geistliche geschehen, wenn diese nicht ihrem privilegirten Gerichtsstände entsagten; auch geistliche Gerichte sollten nur dann in den Städten gelitten werden, wenn sie sich der städtischen Obrigkeit unterordneten. So strebten sie Alle nach größerer Unabhängigkeit, was den reicheren Communen auch völlig gelang. Die Verbindung und Wechselwirkung so vieler blühender Gemeinwesen wirkte auf den Wohlstand der einzelnen Vortheilhaft zurück, wie umgekehrt derBund mit der Blüthe seiner Glieder erstarkte. Die allgemeinen hansischen Statuten gingen mehr aus die Handelsinteressen und den Beistand in der Noth, als anf die Verfassung der Communen und ihre Stellung zu den Landesherren. Jede Stadt sollte freilich ihre Pflichten gegen rechtmäßige Obere genau einhalten, aber wenn über das, was die Pflichten geboten, Streit entstand und der Landesherr Gewalt brauchte, so trat der Bund immer zum Vortheil der Commune ins Mittel. Außerdem trachtete die Konföderation nicht danach, eine Gleichmäßigkeit der Städteversassungen oder eine 7. Kap.) Verhältniß zu den Fürsten. 215 Gleichheit des Verhältnisses zu den Landesherren einzuführen, weil ein solches Beginnen, neben dem Haß der über ihre Organisation eifersüchtig wachenden Communen, noch die Abneigung der Fürsten erregt haben würde. Einiges war freilich Allen gemeinsam, wie das Streben nach Unabhängigkeit von den Fürsten, das bis an das Ende des 15. Jahrhunderts im beständigen Ansteigen begriffen war, das Ringen der gemeinen Bürger gegen den städtischen Rath und das Bestreben des letzteren nach Ruhe und Gehorsam der Bürger. Unbezweiselt reichssrei war außer Lübeck, Goslar, Dortmund, Mühlhausen und Nordhausen beinahe nicht eine einzige Stadt: Köln stritt darüber mit seinem Erzbischof, Hamburg und Bremen hatten sich noch vor dem Grafen von Holstein und dem Bischof von Bremen in Acht zu nehmen, die übrigen erhielten wohl einmal vom Kaiser Reichswappen, Reichstitel und dergleichen Tand, wurden zu Reichsabgaben oder Matrikeln hinzugezogen, waren aber nichts mehr als Landstädte, obschon sie unabhängiger dastehen mochten, als manche Reichsstädte und die Noth der Landesherren für die Mehrung ihrer Freiheiten trefflich auszubeuten verstanden. Sie suchten die Burgen in ihrer Mitte, wie an den näherliegenden Verkehrsstraßen, zu beseitigen, den Landesherr» aus ihren Mauern zu entfernen und seine Besuche nur unter beschwerlicher Condition zuzulassen. Die Huldigung einer Stadt kostete dem Fürsten in der Regel einige Vergabungen, wie in Marburg, wo der Bürgermeister auf 1500 handfeste Bürger gegen den Bischof von Paderborn pochte. Die Magdeburger sperrten sogar ihren geistlichen Oberhirten ein und, als er sein ihm abgezwungenes Versprechen nicht hielt, stachen sie ihn todt. Das verleidete natürlich den Fürsten, welche oft nichts als leere Titel behielten, die übermüthigen Städter. Pom- mersche und märkische Städte hatten sogar das Recht erhalten, die Bestätigung ihrer Privilegien mit den Waffen fordern, oder sich im Weigerungsfälle einen andern Schirmherrn wählen zu dürfen. Der landesherrliche Richter snckvovntu^, Vogt) ward mit Gewalt oder Güte zum Ausrufer der von den Schoppen gefundenen Criminalurtheile degradirt; der landesherrliche Zins wurde abgekauft oder die Zusicherung erlangt, daß er nie erhöht werden dürfe, was beim allmäligen Fallen des Geldwerlhes ihn auf Nichts reducirte. Die Landtage beherrschten die Städte entweder, 216 Verhältniß zu den Fürsten. 13. Abschnitt. oder sie kehrten sich an die Beschlüsse jener gar nicht mehr; oft erhielten sie vom Kaiser Vorschub oder Freiheiten nm Geld gegen ihre Landesherren, und den Neichssteuern entzogen sie sich durch die submisse Behauptung, sie seien bloße Landstädte. Freiheit galt ihnen mehr, als Reichs- unmittelbarkeit. Niemand hinderte sie, mit wem sie wollten, selbst gegen ihren Fürsten sich zu verbünden; ihre Gerichtsbarkeit suchten sie auf die bei ihnen wohnenden Landadeligen und Geistlichen zu extendiren. Bann und Aberacht blieben fruchtlos bei dem Willen der Städte, sich nur vor gleichstellte Schiedsrichter stellen zu wollen. Auch die Regalien der Landesherren gingen allmälig durch Güte, Geld oder Gewalt in den Besitz der Städte über. Das ungefähr die gemeinsamen Bestrebungen Aller, und sie wußten das Gewonnene zu schützen. Ihre Städte waren fest, Geschütz gab es wenig, die Adeligen und Fürsten waren unvermögend, lange Belagerungen zu unternehmen, besonders wenn ihnen die Städte mit Geld Feinde im Rücken erregten. Die Stapelgerechtigkeit gab den Bürgern Gelegenheit, Magazine und Kriegsvorrath anzuschaffen und sie konnten Belagerungen, in welchen erst die, die wohlvertheidigte Bannmeile umgebende, mit Wächtern und Thürmen versehene Landwehr genommen werden mußte, ehe man an die festen Mauern und Thürme, die tiefen Gräben der Stadt gelangte, aushalten. Städtischer Adel, jüngere reiche Bürger, der gemiethete Landadel, dienten zu Pferde, in Begleitung leichter bewaffneter Knechte; ihnen folgten die gemeinen Bürger zu Fuß mit Schleuder, Wurf- und Handwaffen, während die Einwohner oder Unterthanen die Vcrtheidigungswcrke bewachten und besserten. Die Gilden mußten sich nach den Gesetzen waffncn, und alle kämpften willig gegen die Verwüster ihres Eigenthums und den räuberischen Landadel. Auch gemiethete Söldner führte der Stadtvogt, wie der Bürgermeister die andern. Der Marftall bot schöne, von Fürsten beneidete Rosse, das Zeughaus Waffen; doch auch den Bürger freute der Eigenbesitz dieser Musterungen, und Vogelschießen erhielten und belebten den kriegerischen Sinn. Mit dem Aufkommen des Schießgewehres wurden in den Städten vornehmlich Donnerbüchsen, Hakenbüchsen, Kraut und Loth gefertigt und ihre Ausfuhr verboten. Konnte eine Stadt nicht direct der bedrängten Schwester zm Hilft ziehen, so sandte 7. Kap.) Verhältniß zu den Fürsten. 217 sie Geld, um den Landadel zu miethen, und vom Meere war die Zufuhr stets offen: die Handelsschiffe waren aber zugleich Kriegsschiffe. So kämpfte die muthige Bürgerschaar, von Einer Idee beseelt, gegen die Knechte der Fürsten, welche nur der Lohn rief, großentheils mit Glück. Das Bedürfniß und das Glück mehrte die städtischen Bevölkerungen, wenn auch Seuchen diese oft decimirten; so hatte Dortmund, das jetzt 800 Häuser zählt, damals 10,000, Lübeck dreimal mehr Einwohner als jetzt. Viele Städter besaßen Rittergüter, wie auch die Korporationen: Dortmund besaß die gleichnamige Grafschaft, Rostock hatte 40 Dörfer, oft, wie in Meklenburg undWestphalen, besaßen die Communen die Hälfte des Landeigenthums der ganzen Provinz. Alles das steigerte die Ansprüche der Städte an den Landesherren, welcher entweder sich den parteiischen Austrag der Schwesterstädte gefallen lassen mußte, oder sich die ganze Macht des Bundes auf den Hals lud, der nie säumte und ihn wenigstens der Zufuhr beraubte. Wie treu und erfolgreich die Städte zu einander hielten, beweisen manche Beispiele. Hamburg und Lübeck nahmen sich mehre Jahre der Städte Lüneburg nndUelzen gegen ihre Herzöge an und verschafften jenen Erweiterung ihre Freiheiten. Lüneburg ward auch in seinem Zwiespalt mit den Geistlichen wegen Salzabgaben gegen Acht und Bann 1454 — 60 vom Bunde geschützt, welcher 1461 den Landgrafen von Hessen von einer Besehdung Eimbeck's durch bloßes Drohen zurückschreckte, In der zweijährigen Fehde Hildes- heim's mit Herzog Heinrich von BrannscheigunddemLandsbergerBischof (1485), leisteten ihm die Städte Brannschweig, Lüneburg, Goslar, Magdeburg, Göttingen, Eimbeck, Nordheim, Hannover und Stendal er- solgreiche Hilfe. Als 1485 der Herzog Magnus von Schwerin gegen Rostock, weil diese Stadt sein Strandrecht nicht dulden wollte und seinen grausamen Vogt erschlug, kriegen wollte, versagten ihm seine Stände die Hilfe und obgleich er 1495 Warnemünde sperrte, mußte er die nutzlose Fehde gegen die von den Genossen unterstützte Commune aufgeben. Auch Brauuschweig, welches 1492 — 94 von den Herzögen angefallen ward, erhielt vom Bunde Unterstützung und einen billigen Frieden. Selbst Landstädte wie Göttingen und Eimbeck besannen sich nie, Fehde gegen ihren Landesfürsten zu erheben und seine Dörfer zu verbrennen, wenn 218 Zustände in den Städten. 13. Abschnitt. er ihnen etwas zu Leide gethan hatte. Die Reichsstädte im Bunde er. kannten nun vollends gar keine Autorität über sich an, und Keiner verstand , den Willen des Reichs gegen sie durchzusetzen. Schwieriger, als die Erhaltung ihrer äußeren Unabhängigkeit, fiel es den Hansastädten, in ihrem Innern „Freiheit mit Gehorsam, politische Gleichheit mit einer einheitsvollen Ordnung, und eine feste oberste Gewalt mit einem zweckmäßigen Gebrauche derselben zu verbinden." Gemeinschaftlich waren bei Allen etwa folgende Erscheinungen. Fast in allen Communen hatten die Großhändler, zum Theil Adelige, mit Landrenten begabt, meistentheils das Regiment durch Besetzung der Rathsstellen. Zu solchen wurde eigener Besitz innerhalb der Ringmauern, echte und freie Geburt erfordert, der Handwerker und Lehnsmann dagegen ausgeschlossen. Der Rath pflegte nach seinem Ermessen die Gildemeister und Wortführer der Innungen zu versammeln, oder die Gemeinde zu befragen. Die Stände waren keine geschlossenen, auch nicht sehr gesondert, sondern der Handel verschaffte unschwer die Mittel, allmälig höher zu steigen. So lange nun die Gemeinde den Rath beaufsichtigte, zu diesem der Zugang jedem Erwerbstüchtigen unverschlossen war, die Patricier höchstens unbedeutende Ehrenvorrechte besaßen, aber keine politischen Vorzüge, herrschte ein großes Maaß von Freiheit und Einfachheit in den Communen. Bei gesteigerten Bedürfnissen, größerer Mannigfaltigkeit des Verkehrs, wurden die Verhältnisse schwieriger und größere Ansprüche an die Regierungen erhoben, bei denen mit der Ueppigkeit die Ueberhebung, die Sucht, einzelnen Geschlechtern Alleinherrschaft zu sichern, allmälig einriß. Dadurch wurde das Stadtregiment aristokratischer, ja oligarchisch; der Rath fing an, sich alle 1, 2 oder 3 Jahre selbst zu ergänzen, mit Beeinträchtigung des den Gemeinden zustehenden Wahlrechtes. Dadurch wurden nach und nach nur die Geschlechter wahlfähig und wählbar, und die Geheimnißthuerei entbehrte gern der Mittheilung von Stadtsachen an die Zunftvorsteher; später aufgenommene Gilden erlangten nicht die Rechte der älteren; die größeren Staats« ausgaben verlangten höhere Abgaben; es wurden endlich Schulden gemacht. Dadurch veranlaßt, tumultuirten schon im 14. Jahrhundert manche Gemeinde», unter Leitung einzelner Fähiger, welche Abhilfe 7. Kap.) Zustände in den Städten. 219 gegen harte Steuern. Zurücksetzungen, Willküren bezweckten, und mancher Rathmann ward abgesetzt, eingesteckt oder verjagt. Zwar wurden solche Ereignisse noch durch die kirchliche oder weltliche Macht unterdrückt, wiewohl schon damals in Magdeburg die Gilden gegen den Rath obsiegten; allein im Ansang des 15. Jahrhunderts ging die Jnsurrectionslust durch alle Bundesstädte. Solcher Zwist wurde denn oft zum Verderben des Gemeinwesens von den Fürsten, welche mitunter von der schwächer» Partei zu Hilft gerufen wurden, ausgebeutet; allein meistentheils führte der Bund die Ordnung zurück, wenn er auch mitunter den Neuerungen gehörig Rechnung tragen mußte. So entstand am Ende des 14. Jahrhunderts in Braunschwcig ein Aufstand der Gilden gegen den Rath: dieser nebst den Geschlechten» wurde verjagt oder getödtet. Da sprach die Hansa den Bann über die Commune aus; der Hunger trat mit der Verkehrssperre ein, und die Stadt mußte 1380—81 ihren Wiedereintritt in den Bund mit der Wiederstellung der alten Verfassung erkaufen. Die Bürger mußte»» durch eine Deputation zu Lübeck Abbitte leisten, die Vertriebenen wieder ausnehmen, Besserung geloben, die confiscirten Güter erstatten, und für die Erschlagenen kirchliche Sühne gewähren. Das Beispiel und die Rundschreiben der Aufständischen wirkten aber auch in andern Städten. In Lübeck machten 1380 die Kuochenhauer nebst andern Gilden Aufruhr gegen den Rath, doch schreckte sie die freiwillige Bewaffnung von 4000 Kaufleuten und 400 Patriciern. Eine ähnliche Verschwörung ward 1384 entdeckt, und ihre Theiinehmer büßten dafür zum Theil unter Henkers Hand. Allein die Ursachen blieben. Der Rath hatte viel ausgegeben in Bauten und Kriegsfahrten und der Stadt dadurch eine Zinse von 52,000 Mark aufgebürdet. Die zur Berathung zugezogenen Aeinter nnd Bürgerschaft ernannten einen Aus- schuß von 60 Männern zur beständige»» Controle des Rathes, auch um der Genieinde einen Antheil an der Nathswahl zu sichern. Die Hälfte des Rathes verließ im Unmuthe die Stadt, die andere Hälfte setzte den Streit mit den Bürgern fort. Die Sechziger veranstalteten 1408 eine Neuwahl des Rathes in ihren» Sinne, welcher, großentheils aus Handwerkern bestehend, mit ihnen das städtische Regiment führte. Diesem Beispiel folgten Wisinar und Rostock; auch der hainburger Rath mußte 220 Innere Unruhen. s3. Abschnitt. sich zu Concessionen herbeilassen. Andere Städte und die Hansa, deren Direktorium erst an Hamburg, dann an Stralsnnd kam, machten vergebliche Vermittlungsversuche. Der neue Mische Rath hielt sogar Hansatage, zu denen 1410 selbst die Hamburger erscheinen mußten. Fortan offenbarte sich eine verderbliche Spaltung im Bunde; der Kaiser ächtete die Volkspartei, der Papst die entgegengesetzte; nach dem Tode des Kaisers suchten die Hansen erst zu vermitteln, wollten sich sogar zu Lüneburg aus dem Hansatage 1412 mit den Aufständischen gar nicht einlassen, zu denen die von Rostock, Wismar und Hamburg hielten; Hamburg ward wieder Vorort. Die Volkspartei trotzte fort; die Hansen riefen den Kaiser an und drohten den Lübeckern mit der BundeSacht. SigiSmund sprach 1415 zu Gunsten der Aristokratie, nahm aber um 25,000 Gulden seinen eignen Spruch wieder zurück, wenigstens bis es ihm möglich sein werde, jenes Geld zurückzuzahlen, was von seiner Kasse fürS Erste nicht zu erwarten stand. Der alte Rath suchte theils dies Geld anzuschaffen, damit der Kaiser zum zweiten Male sei» Wort brechen könne, theils intriguirte er mit Erich, dem Dänenkönige, welcher erst die Summe offerirte und, als dies nichts helfen wollte, 400 lübecker Bürger auf Schonen einstecken ließ. Das half, und Alle sehnten sich nach Ruhe. 1416 kamen kaiserliche Kommissare nach Lübeck, die sich auf ihren Spruch im Voraus 16,000 Gulden zahlen ließen; einigeAufrüh- rer wurde» bestraft, und mit Hilfe von Hamburg, Rostock, Wismar, Stralsnnd, Greifswalde, Stettin und Lüneburg Austräge zu Stande gebracht, nach welchen der alte Rath wieder eingesetzt ward. Der alte Rath, Bürgermeister Pleskow an der Spitze, benahm sich mit weiser Mäßigung, und ergänzte sich zum Theil aus dem vertriebenen Rath; die Ruhe blieb gesichert, das Ansehen des Rathes hatte gewonnen, nur die Schulden hatten sich vermehrt. In den folgenden Jahren wurde mit denselben Mitteln abseiten der Hansa eine ähnliche Reaction in Wismar, Rostock, Stade, Soest und Halberstadt durchgesetzt. Doch entstand eine neue Gefahr 1427, als der dänische König, um gegen die ihn angreifenden Städte eine Diversion vorzunehmen, die Bürger in Wismar, Rostock und Hamburg gegen den Rath mit Erfolg aufhetzte; aber die Hansa, Lübeck an der Spitze, wußte diese Unruhen, wie die späteren zu 7. Kap.) Innere Unruhen. 221 Bremen, Wismar, Goslar, Braunschweig, Lüneburg, und Münster entstandnen, zu beseitigen; am meisten Mühe kostete dies in Bremen und Braunschweig, und die betreffenden Städte litten sehr darunter. Der Ernst, welchen der Bund bewies, sein verderblicher Bann, seine Konsequenz in Ausrechthaltung der Statuten, beseitigten das Schlimmste, wie noch 1447—53 zu Goslar, gegen die Befehle des ohnmächtigen Kaisers, indem die Stadt ihren Bürgermeister v. Ahlefeld vertrieben hatte. Dessenungeachtet versäumte man es, die Verfassung der Bundesstädte nach gemeinsamer Ucbereinkunst zu regeln; außer der Erhaltung des Herkömmlichen und der steten Bereitwilligkeit zu Schiedssprüchen geschah nichts. Die Verfaffungsformen wurden denn oft sogar noch aristokratischer, die Selbstergänzung des Rathes wurde hie und da Regel, und das was die Hansa zur Verhütung von innern Unruhen verfügte, beschränkte sich aufFolgendcs: Niemand, der in einer Hansastadt Aufruhr gemacht und deshalb geflüchtet oder verbannt war, dürfe von andern Städten aufgenommen werden, er stellte sich denn zu Recht; flüchtige Insurgenten seien mit der Todesstrafe zu belegen. In allen innern Streitigkeiten sei einziger Richter der Bund, welcher durch die nächst be- legcnen Städte die Sache in Güte zu vertragen suchen müsse. Noch 1418 wurde beschlossen: wer gegen den Rath in einer Stadt Aufruhr errege, sei mit dem Tode zu bestrafen, und solle in keiner Hansastadt Schutz finden, so wenig wie seine Mitwisser, die keine Anzeige von dem Vorhaben gemacht hätten. Gäbe eine nichthansische Commune Solchen Schutz, so solle kein Verkehr mit ihr stattfinden. Setze eine Hansastadt ihren Rath ab, so komme sie in den Bundesbann, aus dem sie nur Umkehr und Abbitte erlösen möge. Füge sie sich nicht, so würde sie verhanset d.h. gänzlich excludirt. Werde nur ein Rathmann vertrieben, so würden seine Kollegen aus den Tagdingungen nicht mehr zugelassen, auch beim ferneren Widerstreben die Stadt verhanset. Petitionen an den Rath dürften höchstens von 6 Leuten übergeben werden, bei Geldstrafe; alle Städte sagten sich Hilfe und Nachricht bei Meutereien zu, um deren Ausbruch zu hindern. Ereignete sich aber ein solcher, so sollten die nächsten Städte mit Güte oder Gewalt die Sache beizulegen suchen; aufrührerische Zünfte sollten ihr Gilderecht verlieren, ihre flüchtigen 222 Ausbildung der Bundesverfassung. s3. Abschnitt. Mitglieder aber nirgends aufgenommen werden; die vier nächsten Communen sollten stets bei ähnlichen Gelegenheiten dem Bunde sofort Nachricht geben. Das Statut von 1487 befahl: die Stadt, welche ihren Rath abgesetzt habe, sogleich zu verhansen, und ihrer Angehörigen Güter zu confisciren; das von 1482: keine Gilde dürfe Statuten ohne Einwilligung des Rathes machen. Solche strenge, gewissenhaft beobachte Verordnungen sicherten vor dem Zerfallen des Bundes, indem die mächtigsten Städte das Unthun- liche und Unmögliche des Widerstrebens einsahen, die kleineren die schwere Hand des Bundes zu sehr fürchteten, wogegen der Vortheil Aller gebot, die Bereuenden mit Milde zu behandeln. Achtes Kapitel. Ausbildung der Bundesverfassung, die vier Hauptzwecke, Tagfahrten, Bundeseinnahme, Bundeßbestandlheile und Mangel des Bundes. Der Hansa Macht und Ansehen, welches sie aus der siegreichen Fehde mit Waldcmar, dem Dänenkönige, gewonnen, erhielt sich bis zum Ende des 15. Jahrhunderts und selbst während des 16., bis am Ausgang des letzteren auch sie das Loos aller menschlichen Institute, des Untergehens, traf, um so mehr, als nicht planmäßig vorher durchdachte Organisation den Städtebnnd in's Leben gerufen hatte, sondern mehr die zwingende Gewalt äußerer Umstände und selbst die Zufälligkeiten der Zeit. Sie verstanden es nicht, die letzte Hand an's Werk zu legen, ihr Schifflein von dem sinkenden Wrack des deutschen Reiches zeitig loszuketten; gleich der Schweiz, nach Beseitigung der Adels - und Fürstenmacht, sich nach Begründung einer kräftigen Bundesgewalt, als eine unabhängige, selbstständige Handelsrepublik gehörig zu organisiren. Dann hätte mit der richtigen Erkenntniß des neuen Handelsweges, der fortschreitenden Intelligenz lind Humanität ihre Dauer wahrscheinlich noch Jahrhunderte gezählt, während so der Bund, von der wachsenden Territorialmacht der Fürsten überragt, von der Niederlande zäher Emsigkeit untergraben, von Englands kühner Strebsamkeit über den Hausen geworfen ist. Es ist freilich hergebracht, jeglicher in der Geschichte auftauchenden Erscheinung pragmatisch vorzurechnen, wer ihre anfäng- 8. Kap.j Die Bundesverfassung. 223 lichen Schöpfer im Gedanken gewesen, auszuklügeln, wie aus diesen und jenen Anzeichen die Zukunft sich gerade so und nicht anders mit Nothwendigkeit entwickeln mußte, aber mehr, als alle anderen Geschichten, ist die der Hansa dazu geeignet, das Trügerische eines solchen construiren« den Pragmatismus nachzuweisen, von der Schweizer Einigung, dem lombardischen Städtebunde zu schweigen. Denn die Schweizer band im Anfange nichts aneinander, als der Allen gemeinsame Haß gegen die Habsburgische Hausmacht; ihr Ziel kannten sie nicht. Noch weniger aber constrnirten die Italiener aprioristisch ihr Bundesgebäude. Die Hansen behielten als Zweck und Plan ihres Blindes, was ihnen Zufall und zwingende Umstände, der Nothstand, geboten: Abwehr etwanigen Angriffes, Erhaltung und Mehrung ihrer Handelsfreiheiten, mit großem Verlaß auf brief- und siegelmäßige Zusicherungen der Großen, war der einzige Inhalt ihres Strebens; an weitergreifenden Plänen mußte sie schon die natürliche Eifersucht der Communen unter einander hindern. Jede nur auf den egoistischen Vortheil der Einzelglieder bedachte Verbindung ist unfähig zur Bildung großer weltgeschichtlicher Projecte! Das Hauptübel der Hansa war das aller Bündnisse: Jeder wollte nur seinen Ideen folgen, nur dann sich fügen, wenn die Auflage ihm Vortheilhaft erschien, Jeder sein Herkommen, seinen Willen, seine heimische Unabhängigkeit bewahren, ohne sich zu fragen, was das Ganze verlangte, ohne einen Blick darauf zu werfen, wie bessere Organisationen vor sich gingen. Es fehlte überhaupt damals in Europa an einer systematisch geordneten fertigen Staatsgewalt; Alles war ein Agregat verschiedenartiger Bestrebungen; das Lehnwesen und der Streit zwischen geistlicher und weltlicher Suprematie waren die Haupthindernisse der staatlichen Organisation. Deutschland namentlich kam, gleich Italien, vor lauter Einzelfreiheiten nicht zu seiner Freiheit. Auch in der Hansa ward der fehlende Gemeingeist durch nichts Anderes, als etwa durch die zusammendrückende Noth der Zeit, die Anstrengung und Aufopferung einzelner Städte ersetzt. Fragen wir zuvörderst nach dem Zweck des Bundes, so geben darüber die Confoderationsroteln die genügende Auskunft, nämlich wechselseitiger Beistand in friedeloser gewaltthätiger Zeit. Die älteste Bundesurkunde in dieser Periode ist die 1402 in Wismar 224 Zweck und Macht. s3. Abschnitt. und Lübeck zwischen diesen Städten. Hamburg. Rostock. Stralsund. Greifswalde. Lüncburg und Stettin beschlossene; indessen ist sie nur partiell und für vorübergehende Zwecke gewesen, und hat der ersten umfassenden, der von 1418, gewissermaßen als Vorbereitung gedient. In dieser ver- banden sich die Städte zur Erhaltung des Friedens für Stadt und Land gegen Jeden, nur nicht den römischen König, und unter Verpflichtung, den Landesherr» das Schuldige zu leisten. Sie versprachen, sich gegenseitig von allem Jnteressirenden zu benachrichtigen, in Fehden sich einander treu und gesammt beizustehen, Streitigkeiten unter einander und mit Fremden schiedsrichterlich auszugleichen, die sich dieses Austrages weigern aber mit gesammter Bundesmacht zu bekriegen, nach Maßgabe beigefügter Matrikel. Können die 4 oder 8 nächsten Städte eine Fehde gegen eine Bundesschwester nicht gütlich beilegen, so soll der ganze Bund einschreiten, jeder entweder mit Mannen oder Geld, und soll jede Stadt ihren Entschluß binnen 14 Tagen kundgeben. Die Mannschaft müsse in weiter» 14 Tagen auf Gefahr der bedrängten Commune, welche für Lebensmittel, Heu und Hufbeschlag zu stehen habe, abgehen. Den Sold bestreite die Hilfe sendende Commune. Die Geldprästationen betreffend, müsse für jeden Schwerbewaffneten 20, für jeden Schützen 10 Mark halbjährlich entrichtet werden, welche Gelder der bedrängten Stadt im ersten Quartal zu überwachen seien. Letztere hat auch den Oberbefehl über die Hilfsmannschaften; die Beute wird repartirt; jedoch behält die anführende Stadt die Lebensmittel, die eroberten Landstücke nach Rath des Bundes und die Gefangenen, wenn sie dafür das Herkömmliche zahlt. In der angehängten Matrikel sind Lübeck, Köln und Hamburg je zu 20 Wappenen und 6 Schützen, die anderen niedriger taxirt. Die Livländcr stellen zusammen 30 Wappenen und 10 Schützen, die Preußen mitsammt 40 Wappenen und 10 Schützen. Wird die ganze Bundeshilfe nicht verlangt, so tritt verhältnißmäßige Verminderung ein. Keine Stadt darf ohne die Einwilligung der nächstbelegenen vier eine Fehde ansagen. Kommen Communen mit einander in Streit, so darf keine nichthanfische Hilfe anrufen; auf geschehene Anzeige der Commune, oder ihrer nachbarlichen Schwestern, wird Lübeck vier Städte mit der Untersuchung und Beilegung der Sache beauftragen. Keine 8. Kap.f Bundesverfassung. 225 Stadt darf eine Fehde beilegen, ohne den Bund zu fragen, wenigstens nicht während der zwölfjährigen BnndeSzeit. Auch soll diese Konföderation andere bestehende Bündnisse nicht beeinträchtigen und die bundbrüchige Kommune 100 Mark Silber Strafe zahlen. Die folgenden Bun- desurkunden enthalten dieselben Bestimmungen, nur verbessert, wie die von 1443, welche indeß der östlichen und westlichen Städte nicht gedenkt. Die Verbündeten theilen sich in drei Quartiere mit den Häupt- tern Lübeck, Hamburg und Magdeburg. Diese drei Städte sollen diejenige Rolle übernehmen, welche früher den vier oder acht benachbarten zukam. Ueberfällt ein Fürst oder Ritter, in Weigerung des gütlichen Austrags, eine Bundesstadt, so soll die Bundeshilfe matrikelmäßig geleistet werden, wobei Lübeck das höchste Kontingent von 20 Wappenen stellen muß. Die entfernter liegenden Städte zahlen für jeden Wappenen 6 Mark Lübisch monatlich. Die alten Bündnisse bleiben, doch darf keines bestehen, das dem vorliegenden unter 36 — 40 Städten geschlossenen Eintrag thäte. Gemeinsam wollten sie des Reiches Straßen schirmen; gefangene Bürger oder angehaltene Güter sollen mit vereinter Macht gelöset, und die sich weigernden Räuber, wie ihre Hehler, von jeglichem Verkehr ausgeschlossen werden, bis Entschädigung gegeben wird. Aufruhr in den Städten wollen sie einander anzeigen, ihn gemeinsam verhindern und beilegen. Die angeblichen Anstifter sollen sich eidlich reinigen, und flüchtig nirgends geduldet werden. Keine Commune soll einem Fürsten gegen ihre Schwestern beistehen; alle wollen in Bundesfehden zusammen aushalten, keinen Separatsrieden schließen. Der Bund lautete auf sechs Jahre. Die Konföderation von 1450 umfaßte alle Städte (53 — 54) bis aus die nordöstlichen, und theilte sich in drei Theile, denen Lübeck, Magdeburg-Braunschweig, und Münster-Deventer-Wesel- Paderborn Vorsitzen. „Was die Vorsitzende Stadt," heißt es darin, „mit den ihr rathenden beschließt, das sollen die andern befolgen; die in einer Fehde etwa eroberten Städte und Schlösser bleiben der beleidigten Commune; die Entschädigungen für geleisteten Beistand gleichen die vier »ächstgelegenen Städte aus, welche stets Mannschaften zu senden haben. Wird eine Commune angetastet, so sollen die Häupter ihres Drittheils über den Hilfezug der andern entscheiden; im Nothfall treten die beiden Die Hansa. 226 Bundesverfassung. f3. Abschnitt. andern Drittheile hinzu. Die fehlende Commune büßt mit fünf Mark Gold, und hasten für diese Strafe die Güter ihrer Bürger; widerstrebende werden ausgestoßen, und dauert solche Verbindung vorläufig 6 Jahre." — Außer diesen kommen Partialbündnisse einzelner Städte und Kreise der Hansa vor, welche ganz ähnlichen Inhaltes find, wie jene großen und umfassenderen. So 1426 zwischen den sächsischen Hansastädten gegen verschiedene Fürsten; ähnlich 1432 zwischen denselben. Die Zwecke aller dieser großen und kleineren Verbindungen waren Schutz der Handelsleute aus den Straßen des Reiches, Beschützung der erlangten Privilegien und Freiheiten, und Beistand im Fall einer Beeinträchtigung, ferner die Erhaltung des Ansehens der Obrigkeit, Verhütung und Beilegung von Aufruhr der Gemeinen, Behauptung der schiedsrichterlichen Gewalt des Bundes, Abhaltung des fürstlichen Einflusses, dann aber auch die Erlangung größerer Freiheiten für die hansischen Kaufleute im Auslande, Ausbeutung der bereits erlangten und Bewahrung der hansischen Monopole gegen die Concurrenz der Fremden. Ein anderer eben so wichtiger, wenngleich nicht so prominenter Zweck war, unter dem Schein von Bewahrung der durch die Landesherren verliehnen Freiheiten, die Unabhängigkeit der Communen zu mehren. Die Erfahrung zeigte, wie glücklich die Hansen in Durchführung aller dieser Zwecke waren, wie schlau sie es verstanden, unter bescheidener anspruchsloser Rede die energischsten Absichten zn bergen. Was innere Verfassung des Bundes anlangt, so geben wir darüber folgende Notizen. Die höchste Bundesgewalt ruhte in Händen der zu den Tagfahrten versammelten Städtedeputirtcn; richterlich und schiedsrichterlich war hier die höchste Instanz zu suchen, welche auch alle allgemein bindenden Gesetze und Statuten erließ. Die Tagfahrten wurden meistens in Lübeck gehalten, da es, vermöge seiner Macht als Haupt der Hansa geltend, so ziemlich in der Mitte lag, wo sich auch das ziemlich unordentlich gehaltene Archiv des Bundes befand. Mitunter kommen hansische Tagfahrten an einigen andern Orten vor, wie denn die Städte die Ansetzun- gen derselben, der Reisekosten wegen, an näher gelegenen Orten forderten. Im Allgemeinen richtete man sich wohl nach dem Gegenstände der Tagessatzung, wo man es denn liebte, in der Nähe der bedrohten Com- 8. Kap.j Lagsahrten. 227 mune, oder des fraglichen Reiches, mit dem man verhandeln wollte, zu sein, was aber wohl mir von eigentlichen Ncgotiationen galt; zu den großen Hansatagen wählte man doch das sichere Lübeck. Ueber die Zeit der Versammlungen entschied das gerade vorhandene Bedürfniß und der Beschluß von 1430, alle drei Jahre um Pfingsten in Lübeck zu tagen, nahm natürlich alle Nothfälle aus. An Gegenständen zu jährlichen Berathungen fehlte es nie, ja es kommen mehre derselben in einem Jahre vor. In der Regel verabredeten die scheidenden Deputirten, wann sie sich wiedertrcffen wollten; die angesehneren Städte namentlich erhielten Auftrag, die Abwesenden davon zu unterrichten, und allmälig bildete sich das Herkommen, daß Lübeck, mit Beirath der nachbarlichen wendischen Seestädte, das Convocationsrecht bekam, mit dem Rechte, den Besuch der Tagfahrt bei einer Mark löthigen Goldes Strafe gebieten und im Nichtgelebungsfalle mit dem Verluste hansischer Gerechtsame drohen zu können. Die Ursache der Zusammenkunft wurde mitgetheilt. Die Ausschreiben gingen zunächst an die bedeutenderen Communen und wurden von diesen an die kleineren weiter besorgt. Dieses an Lübeck zugebilligte Recht wurde 1470 von Köln, Braunschweig und Magdeburg, welche eifersüchtig auf Lübeck's Ansehen waren, beftrittcu. Die Kölner gedachten wohl der Zeit, wo ihre Stadt der Centralpunkt der westlichen Communen war, die sie eben so beherrschte, wie Lübeck die östlichen, ehe noch beide Kreise sich vereinigt hatten. Auch die sächsischen Städte wollten mitunter aus ihren Provinzialtagen über die jedesmalige Nothwendigkeit einer allgemeinen Tagsatzung beschließen, ehe sie Deputirte dahin sandten. Doch meistens behauptete Lübeck sein Uebergewicht. Vor den großen Tagsatzungen pflegten einzelne Kreise von Communen über die Gegenstände jener, behufs einer abzufassenden Jnstruction, Prä- deliberationStage zu halten, wie auch wohl nach den Tagfahrten Post- deliberationstage, zur Erörterung über die beste Ausführung der hansischen Beschlüsse, und über die, etwa einer leidenden Commune zu leistende Hilfe. Obgleich jede, mit vollem hansischen Recht begabte Stadt das Recht hatte, einen eigenen Deputirte» zu senden, so vereinigten sich doch oft mehrere, Wechselsweise einen gemeinschaftlichen zu stellen, der dann mehrere Jnstructionen und Stimmen hatte; dies thaten wohl die klei- 15* 228 Lagsahrten. s3. Abschnitt. neren Communen, während andere blos zugewandte Orte ihnen durch Vollmachten ihre Einwilligung zu den Beschlüssen ertheilten. Letztere waren nur mittelbare Glieder des Bundes, genossen mancher Vortheile, welche die Einigung darbot, gaben Geld und Mannschaft nach der von den größeren Städten getroffenen Repartition her, hatten aber keine Stimme in der hansischen Gesetzgebung. Die Städte, welche Gesandte schickten, trugen die Reisekosten und Diäten, und der Bund sorgte für den Schutz seiner Deputirten gegen räuberische Ueberfälle. Zu Depu- tirtcn wurden wohl Gelehrte genommen, doch lieber Kaufleute und Rathsmitglieder. Bei den zunehmenden Geschäften daheim aber, als man die Rathmäuner nicht entbehren konnte und sie auch wohl mit ihrer Kunde von den Stadtgeheimnissen den Ueberfällen der Stegreifritter nicht aussetzen wollte, neigte man sich bald zu der Gewohnheit, stadtbedienstete Gelehrte abzusenden. Von den 70—80 Bundesstädten waren gewöhnlich höchstens 20—40 wirklich auf der Tagessatzung vertreten; 1447 bei Revidirung der hansischen Statuten erschienen 35, im Jahre 1412 zu Lüneburg nur 28 Deputirte; 1430 waren zu Lübeck 29 anwesend. Wagte mau, wegen zu geringer Zahl der Erschienenen, nicht endgiltig zu beschließen, so pflegte man eine neue Tagsatzung bei Strafe anzusetzen. Das Ermessen entschied, wie viele Stimmen zum rechtsgilti- gen Beschluß nöthig seien, wobei hauptsächlich auf das Vertretensein der größeren Communen, namentlich der Ostseestädte, gesehen wurde. In den ersten Sitzungen verlas man die Entschuldigungsschreiben der ausgebliebenen Städte, selten wurde deshalb gestraft, höchstens die kleineren Communen, an die mächtigeren wagte man sich nicht, indem gewöhnlich eine Menge heimischer Kalamitäten zu berichten waren, die vom Kommen abgehalten hatten. Oft wollten auch die Ausbleibenden Kosten sparen, oder scheuten die Verantwortung ihrer Thaten; mitunter kamen die Deputirten, aber ohne zureichende Jnstruction für die Abstimmung. Wenn die Ausbleibenden nicht schwören konnten, daß sie nicht wegen Geldersparniß weggeblieben seien, und daß sie nicht hatten kommen können, mußten sie 1 Mark Goldes zahlen, beim dritten Wiederholungsfälle aber aus der Gemeinschaft ausgeschlossen werden. Die zu spät kommenden Deputirten sollten für jeden Tag 20 Thlr. entrichten. Hildes- 8. Kap.) Tagfahrten. 229 heim ward deshalb 1450 ausgehanset und erst auf demüthiges Bitten wieder aufgenommen; während die mächtigeren Städte bei solchen Gelegenheiten sich auf's hohe Pferd zu setzen pflegten. Hier, gleichwie in andern Vereinigungen des Mittelalters, zeigte fich der Mangel an Einheit, gegenüber der Eigensucht und Willkür der Einzelnen. Häufig erschienen auf den Hansatagen auch die Abgesandten des deutschen Ordens und hier ist die passendste Gelegenheit, Einiges über das Verhältniß desselben zur Hansa nachzutragen. Gleiche Interessen über den Verkehr in der Ostsee und mit dem Norden ließen beide Theile gewöhnlich Einen Weg gehen. Die nordischen Mächte nicht aufkommen zu lassen, lag sowohl im Vortheil des Ordens, wie der Hansa. Alle großen Ordensstädte längs der Ostseeküste waren im Bunde, und bewahrten das Ansehen der Zeit, als die norddeutschen Städte die beste Stütze der Ritter- herrschaft abgaben. So galten Preußen und Livland als der Hansa verwandt, und seit 1430 und 1434 wurde der Hochmeister eingeladen, die Tagfahrten förmlich zu beschicken. Seit der Tannenberger Schlacht war aber der Orden im rettungslosen Sinken begriffen, Polen erhob sich über ihn, und das polnische Preußen mit seinen Städten trennte sich ganz vom Ordensstaate, weshalb von einer dauernden Wechselwirkung zwischen ihm und den Hansen nicht die Rede sein konnte. Mitunter erschienen aus den Tagfahrten auch die Abgeordneten der Comtoire von Brügge, London und Bergen, nicht mit Sitz und Stimme, in der Absicht, über den Zustand der Niederlagen zu klagen, oder Vorschläge zu machen; sie ertheilten Rath als Sachverständige, und waren als Beamte den Beschlüssen der Deputirten untergeordnet. Fremde Fürsten, oder deren Gesandte, welche sich häufig einfanden, erhielten Audienzen, ohne zu den Berathungen zugezogen zu werden. Die Sitzungen fanden aus dem Rathhanse, zu Lübeck in einem eignen großen Saale statt; die Deputirten wurden von der Ortsbehörde mit Geleit und Labetrunk bewillkommnet; bei den Berathungen präsidiale Lübeck, hatte neben sich rechts Köln, links Hamburg, die übrigen Städte nach gewisser, oftmals streitiger Rangordnung folgend. Die Zeit der Berathung war Morgens 7 oder 8 und wieder Nachmittags 2 oder 3 Uhr. Der Bürgermeister des Orts eröffnete die Sitzung mit einer Anrede, die Vollmachten wurden 230 Lagfahrten, f3. Abschnitt. ausgewechselt, und dann die Tagesfragen abgehandelt, wohin Alles gehörte, was hansische Zwecke betraf. Dann wurde nach gewisser Reihenfolge abgestimmt, wobei die Mehrheit den Ansschlag geben sollte: doch kommen Beispiele vor, daß mächtige, abwesende Städte sich dagegen aufgelehnt haben; in wichtigen Fällen pflegte man Einstimmigkeit zu verlangen, obgleich auch bei manchen derartigen Gelegenheiten die großen reichen Seestädte die Sache entschieden haben. Es kam auch wohl vor, daß es den Deputirten an Jnstrnction fehlte, oder sie solches vorgaben; dann wurde die Sache all rokoienllum genommen, oft zwei-, dreimal noch darüber debattirt, und so natürlich oft der günstigste Zeitpunkt zum energischen Handeln vertrödelt. Wieder eine Folge des mittelalterlichen Eifers für die Einzelsreiheit, gegenüber den Forderungen desGesammt- wohles aus Selbstverleugnung. Das rasche Vorwärtsgehen der Seestädte pflegte noch am Sichersten die andern mit fortzureißen. Die gefaßten und aufgeschriebenen Schlüsse (Receß) wurden verlesen, besiegelt und nöthigenfalls mitgetheilt. Zeitweilig erschien es rathsam, die früheren Necesse nachzusehen, zusammenzufassen und zu revidiren. Ihr Inhalt blieb allen Fürsten und Herren ein Geheimniß. Die Geschäfte, welche die Ausführung des Neecsses verlangte, die Korrespondenz, die Sammlung der Klagen und Beschwerden ward gewöhnlich Lübeck überlassen, nebst seinen wendischen Schwestern; es wurde allmälig das Centrum des gesammtcn Bnndesvcrkehres außer den Versammlungs- zeiten. Auch durste es später, mit Beirath der nächstgelegenen Städte, in unerheblichen Dingen und solchen, die keinen Aufschub duldeten, gil- tige Beschlüsse fassen. Dies war die Entstehung des ständigen Aus- schusses der sechs wendischen Städte, Lübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar und Lünebnrg, welcher sich aber erst nach und nach, mit dem steigenden Bedürfniß nach festerer Einigung, heranbildete. Das geheiligte Herkommen wurde dann später durch besondere Statuten ausdrücklich besiegelt. Köln focht freilich mit großer Bitterkeit Lübecks Vorrechte, als Haupt der Hansa zu gelten, wiederholt an und wollte es, gestützt auf höheres Alter, in Anspruch für sich nehmen, allein mit wenig Glück. Die Vorsitzenden Städte in den einzelnen Quartieren hatten ein ähnliches Amt im Kleinen, wie Lübeck im Großen, sie bildeten 8. Kap.) Tagfahrten. 231 das Band zwischen den einzelnen Communen und ihrer Gesammtheit mit dem Bundeshaupte, durch welche allmälig angenommene Einrichtung der Geschäftsgang sehr gewann. Obgleich die Organisation der einzelnen Bundesthcile höchst verschiedenartig war und dazu noch oft wechselte, blieb doch die Eiutheilung in das wendische Drittel (die nordöstlichen Städte), das westphälische Drittel (die westlichen Städte) und das oberrheidische oder hansische Drittel (die Städte in der Mitte und die tiefer im Lande belegenen). Seit Wisby's Untergang wurde Danzig Haupt der preußischen und livländischen Städte, große Seemacht mit wachsendem Handelsflor sich erschaffend; doch blieb bis zur folgenden Periode noch die Eintheilung in die drei Drittel vorherrschend. Was die üblichen Strafen betrifft, so wurden sie theils vom Bunde, theils von den kreisvorsitzenden Städten, theils von den Magistraten, theils endlich von den Factoreivorstän- den verhängt. Die höchste Strafe bestand darin, daß eine Commune oder einzelue Bürger derseben verhanset, d. h. vollständig aus dem Bunde und seiner Gemeinschaft ausgeschlossen, ihre Güter den übrigen Bundesgliedern Preis gegeben wurden, und der Bann den Fürsten angezeigt ward, welche dann nicht säumten, über die schutzlosen Güter der Gebannten herzufallen. Dies geschah gegen Städte, wo Unruhen aus- brachen, gegen Köln als Verbündete Englands gegen die Hansa, gegen Greisswalde, als treulose Bundesgenossin in der dänischen Fehde. Die Wiederaufnahme war schwer zu erlangen, nur mit großer Demüthigung und nach bedeutenden Opfern. Dann gab es noch einen kleinern Bann, aus kürzere Zeit, welcher den Verkehr sperrte, die Deputirteu von den Tagfahrten ausschloß, und manche hansische Freiheit nahm. Ferner gab es Geldbuße» gegen Städte und einzelne Bürger, von dem Bunde der Städte oder den Factoreien verhängt, bis über 100 Mark Goldes hinauf, deren Exequirung in der Regel den Nachbarstädten oblag, und am Wirksamsten durch Anhalten der Kaufmannsgüter effectuirt ward. An dem Resultat, welches eine Haupteinnahmequclle des Bundes ausmachte, ward möglichst Vielen ein Antheil zugebilligt, damit Alle eifriger nach Zahlung streben möchten. Eine andere Einnahmequelle, besonders in Fehdezeiten, war der Psundzoll, welcher von Zeit zu Zeit erhoben ward, wozu der Schoß kam, eine zur Bestreitung der besonderen Be- 232 Einnahmen. 13. Abschnitt. dürfnisse der Niederlagen bestimmte, früher in ihrer Größe wandelbare Abgabe, sxäterhin feststehend. Das Pfundgeld war eine Einnahme der Hansa, zu allgemeinen Zwecken, nicht stehend, sondern nur für gewisse Zeiten und Gegenden auferlegt. Diese Abgaben wurden procentweisc von dem eidlich bestätigten Werthe der Güter entrichtet, welche Schiffer und Kaufmann, jeder zur Halste bei der Ein- oder Ausfahrt bezahlen mußte. Auch Nichthansen wurden hiezu genöthigt. Man zahlte übrigens damals leine Abgaben, wenn man nicht unmittelbar den Nutzen ihrer Verwendung für sich gewahrte, weshalb die Landstädte wohl nur dann etwas beitrugen, wenn sie indirecten Seeverkehr trieben. Die Comtoire sollten, obgleich sie es oft nicht gern thaten, auf den Tagfahrten über die eingenvmmnen Gelder Rechnung ablegen; die Städte repar- tirten ihre Einnahmen und Ausgaben vom Pfundzoll auf den Hansatagen, so daß die Mehrausgabe Einzelner für das Allgemeine mit den Beiträgen der andern vergütet ward. Jede Commune trug die Erhe- bnngskosten nnentgeldlich, und wurde keineswegs durch den Bund con- trolirt. Eine weitere Einnahmequelle ergab dieBundesmatrikcl, welche auch für die Beiträge der Mitglieder zu andern, als kriegerischen Zwecken, mitunter Bestimmungen enthielt. Trat nun ein plötzliches Bedürfniß ein, so war kein Fonds zur Stelle und die Auflagen mußten immer erst debattirt und beschlossen werden; hartnäckiger im Geldverweigern war aber Niemand als die Städte. Außerordentliche Einnahmen, wie die von den 15 Jahre lang besessenen Orten in Schonen, gingen meistens für Kriegskosten auf, und war das Bedürfniß zu dringend, so nahm man Vorschüsse von einzelnen Eomtoiren, Städten oder Bürgern, wie 1458 in der Fehde gegen den Oldenburger Grafen; aber die Darleihenden konnten gewöhnlich nicht zu ihrem Gelde gelangen, wie die Befriedigung des Stralsunder Wulf Wulflam beweist (1386). Indessen standen die Hansen sich immer besser als Könige und Fürsten, denn sie hatten allenthalben Credit. Die Mangel eines solchen Finanzwesens zeigten sich übrigens nie klarer, als wenn es die rasche Verfolgung nöthiger Zwecke, die Benutzung eines günstigen Augenblicks galt, der gewöhnlich über den Zögerungen ungenutzt verging. Dagegen waren die Bundesausgabe» nicht eben groß, indem die Deputirten zu den Tagfahrten von den Städten, die Beamten der Factoreien von den Einnahmen der letzter» salarirt Die Bundesstädte. 233 wurden. Aus derselben Quelle flössen die Gesandtschaftskosten, der Aufwand für Bestechungen der fremden Großen; woher die Kriegsausgaben genommen wurden, haben wir schon gesagt, und bei der großen Blüthe der hansischen Etablissements reichte man mit so unvollkommner, verhält- nißmäßig unschwer zu haltender Finanz wohl aus. Was die Frage nach Zahl und Namen der Buudesstädte betrifft, so herrscht darüber manche Ungewißheit in dieser Periode, da der Bund es bei der Eifersucht der Fürsten für politisch gerathen fand, die Auszählung seiner zugewandten Orte möglichst zu unterlassen und es vorzog , mit dem geachteten Namen „ die allgemeine deutsche Hansa" statt mit der Zahl von zuni Theil verhältnißmäßig kleinen Communen impo- niren zu wollen. Zwar verlangte, wie schon erwähnt, 1447 der englische König von den londoner Aldermännern die Eiurcichung eines genauen Städteverzeichnisses, auf daß „der hansische Kaufmann nicht andere beschirmete, die nicht hansische wären," allein die Städte nahmen die Sache zur Deliberation und so blieb sie wahrscheinlich ganz liegen. Viele Veränderungen gingen auch in der Stellung der Städte zum Bunde vor und die Zahl der zugewandten oder mittelbaren Communen ist vollends wandelbar gewesen, was wiederum in dem Steigen und Sinken derselben, ihrem Verhältniß zum Landesherr» und ihren HandelS- bedürfnissen seinen Grund haben mochte. Unter den niederländischen verfolgten in der dänischen Fehde Amsterdam, Rotterdam ein besonderes Interesse und traten deshalb aus dem Bunde; andere, wie Kämpen, Arnheim und Roermonde, welche dem Beispiel der größer» Städte gefolgt waren, aber allein sich nicht halten konnte», verlangten später die Wiederaufnahme. Viele preußische Städte trennten sich von der Hansa, als in der unglücklichen Zeit des deutschen Ordens viele Landestheile sich Polen zuwandten, weshalb denn auch später das flache Land Preußen und Livland mit dem Bunde nichts mehr zu schaffen hatte. Manche Binnenstädte waren auch wegen ihrer Armuth zu abhängig von ihren Fürsten, und schieden aus, oder sanken zu mittelbaren Städten herab, oder wurden ausgestoßen. Zur Zeit seiner höchsten Blüthe mag der Bund ungefähr 72 vollberechtigte Städte umfaßt haben, welche indessen nicht immer die Tag- 234 Die Bundesstädte. s3. Abschnitt. fahrten beschickten; als vollberechtigte Glieder kommen vor: Amsterdam, Arnheim, Ascherslebcn, Berlin, BolSward in Friesland, Braunschweig, Bremen, BreSlau, Briel, Buxtehude, Colberg, Cracan, Culm, Danzig, Deventer, Dorpat, Dortmund, Dortrecht, Duisburg im Clevischen, Eimbeck, Elbing, Elburg, Emden (aber nur von 1615 — 30), Emmerich, Erfurt (vorübergehend), Frankfurt an der Oder, Göttingen, Goslar, Greisswalde, Groningen, Halberstadt, Halle in Sachsen, Hamburg, Hameln, Hannover, Harderwyk, Helmstedt, Her- vorden, Hildesheim, Kämpen, Kiel, Köln am Rhein, Königsberg, Lemgo, Lübeck, Lüneburg, Magdeburg, Minden (Preußisch), Mühlhausen (eine zeitlang), Münster, Nimwegen, Nordheim, Osnabrück, Paderborn, Quedlinburg, Rcval, Riga, Rostock, Rügenwalde, Roermonde, Solt- wedel, Stade, Stargard (nämlich Neustargard in Pommern), Staver», Stendal, Stettin, Stolpe, Stralsund, Soest, Thorn, Uelzen, Wesel , die Deutschen auf Wisby oder Gothland, Wismar, Zirikzee, Züt- phen und Zwoll. Außerdem wahrscheinlich noch: Arnemuiden, Braunsberg, Enkhuizeu, Hasselt, Hindelopen, Middelburg, Pernau, Utrecht und Wieringen; doch vielleicht noch manche andere, welche nicht genannt werden, wogegen außer den unten anzuführenden niederländischen, nebst einigen sächsischen und märkischen Städten und binnenländischen Communen, wahrscheinlich Cracan und Breslau sich vom Bunde losgesagt haben. Zu den Matrikelbeiträgen pflichtig und also, wenn nicht zur Beschickung der Hansatage berechtigt, so doch auf den Kreistagen mitredend, waren: Alt-und Neu-Brandenburg, Solt-Bommel, Does- burg im Geldernschen, Köln an der Spree, Merseburg, Naumburg, Oster- burg, Osterode, Seehausen, Tangermünde und Tiel. Genannt werden noch in den Verzeichnissen des 16. Jahrhunderts als althansisch: Bielefeld, Coesseld, Golnow, Hamm, Lippe, Venlo, Unna und Marburg im Stift Paderborn. Die niederländischen, bei dem bekannten Streit sich zurückziehenden Städte waren etwa: Amsterdam, Arnemuiden, Briel, Dortrecht, Domburg in Seeland, Enkhuizeu, Harliugen, Hasselt, Hattem, Hindelopen, Middelburg, Utrecht, Wageningen, Wieringen, Workum, Zirikzee. Als mittelbare oder zugewandte Orte oder zu der Hansa im Verhältniß stehende kommen vor: 8. Kap.) Umfang des Bundes. 235 Alfeld, Andernach, Brakel (in Westphalen), Cammin, Demmin (Pommern), Duderstadt, Dinant, Gardelegen (in der Mark), Höxter, Landsberg (Preußen), Lippstadt, Nordhausen, Mastricht, Pascwalk, Lille oder Ryssel, Stockholm, (auch einige andere schwedische Orte) Werben (in der Mark), Zcrbst. Andere Städte waren mächtigeren Orten untergeben; unter Soest standen Attendorn, RheinSberg (Rhein- berg) und Rhuden (Rüden), Brüel, im Kölnischen, Werden; unter Zütphen und Nimwegen standen Solt - und Maas-Bommel, Deutikem in Geldern, Grieschen (Griefen), Groll und Lochem in Geldern, Gor- kum (Workum); unter Göttingen standen Uslar und Nörten. Die Provinzen Preußen, Livland, Dithmarschen, Berg, die holsteinischen Städte galten als Verbündete der Hansa, als solche, denen der Zutritt zu den gemeinsamen Handelsfreiheiten offen stehe, sowie sie sich einer Stadtgcmeinde anschließen würden. Auf diese Weise umfaßte die Hansa eigentlich das ganze commercirende Niederdeutschland. Wollte eine Commune in den Bund ausgenommen werden, so meldete sie sich deshalb bei Lübeck oder einer andern Hansastadt, worauf dann aus den nächste» Hansatage darüber abgestimmt wurde. Die Ausnahme und Ausstoßung von Städten wurde denjenigen Fürsten mitgetheilt, von welchen der Bund Handelsprivilegicn genoß. Besonders war aber zur Ausiiahme eine gewisse Selbstständigkeit, eine gewisse Unabhängigkeit vom Landesherrn, nothwendig, weil sie sonst den Bundeszwecken leicht mehr Schaden als Nutzen bringen mochte; sonst war dem Bunde jeder Zuwachs willkommen. Gleiche politische Rechte hatten aber alle Bundesglieder bei weitem nicht gegen einander: einige besaßen besondere Handelsfreiheiten im Auslande oder Vorrechte aus den Conitoiren, was freilich großen Unmnth erregte, aber bei der Zerrissenheit des deutschen Reiches — die preußischen Ordensstädte gingen damals zu Polen und durch die wachsende burgundische Macht wurden die Niederlande fast ganz vom Reiche gelöst — fand sich kein Heilmittel für dieses Uebel. Noch schlimmer ward die Sache, als die abgeneigt gewordenen Städte zum Theil solchen Interessen nachzujagen begannen, welche denen des Bundes widerstrebten. Auch innerhalb der Städte selbst herrschte nicht völlige Rechtsgleichheit aller Individuen in Bezug auf den Handel, 236 Verhältnisse der Bürger. (3. Abschnitt. sondern zum Genuß der vollsten Handelsfreiheit war die erbgesessene Bürgerschaft, echte und freie Geburt erforderlich, oder man mußte der Diener eines solchen Bevorzugten werden. Geld und Dienste bei der Hansa konnten also dazu verhelfen, ihrer Vorzüge theilhast zu werden, doch hielt man strenge daraus, daß Undeutsche nicht zugelassen wurden, als die Fürsten darüber klagten, wenn Fremde sich hansischer Vorrechte bedienten und die Gefahr entstand, daß durch fremdes Geld Handelsge- heimniffe Ungehörigen mitgetheilt werden könnten. Jeder nicht hansische Bürger mußte aber zuerst in strenger Abhängigkeit seine Lehrjahre durchmachen , worüber 14 Jahre verginge», ehe er auf eigene Hand unter hansischen Privilegien Handen konnte. Das Fehlen gegen einige besondere Statuten nahm indessen auch dieses Recht. Auch in den einzelnen Städten gab es besondere Beschränkungen und Bedingnisse; so mußte man sich in die Hansa oder Genossenschaft der Großhändler einkaufen, wozu wieder das volle Bürgerrecht in einer Hansastadt vorausgesetzt wurde. Nur Diejenigen, welche sich dem unterzogen, wurden mit ihren Gütern auf hansischen Comtoiren, zu der Societät mit Hansen zugelassen und zu Aldermännern und Beamten gewählt. Durch freiwilligen Austritt oder Ausschließung wegen Uebertretung gewisser Gesetze ging das Vorrecht Communen und Einzelnen verloren; dies waren besonders solche Gesetze, welche auf die Ruhe und Einheit der Communen oder auf die Verfassung und Integrität des ganzen Bundes Bezug hatten, und in schlimmere» Fällen lautete die Ausschließung aus ewig; auch war dann der Verkehr mit einem Solchen jedem Hansen unbedingt verboten. Um Ausnahme in ein Comtoir der Hansa zu erhalten, mußten die dazu Berechtigten Zeugnisse ihrer Stadt über ihre Berechtigung beibringen, welche ausstellen zu dürfen späterhin zum Vorrecht einzelner mächtiger Communen erhoben ward. Die Mangel dieser ganzen Bundesverfassung liegen auf der Hand. Jedes Mal neue uneingeweihte Deputirte, mit neuen, streng abgemessnen und beschränkten Jnstructionen, welche nie für Unvorhergesehenes paßten. Daher Langwierigkeit und öfteres Hinausschieben der Verhandlungen. Dazu getheilte Interessen: die Binneustädte hatten diese, die Seestädte entgegenstehende Ansichten. Abneigung, zu misliebigen oder 8. Kap.) MLngel. 237 nicht unmittelbaren Vortheil ergebenden Projecten beizusteuern; kein Gemeinfinn. Eifersucht, bis zum wildesten Streite, zwischen den westlichen und östlichen Communen, weshalb die kriegführenden sich in der Regel zuletzt auf ihre eigene Macht reducirt sahen. Dabei fehlte es nicht I an Einigungen der Städte einzelner Kreise, oder selbst nahgelegner Städte zu gemeinsamen, für sie vorzugsweise ersprieslichen Zwecken, selbst wenn eine solche Einigung dem großen Bundeszwecke schädlich sein ^ konnte; war doch in allen Bundesconföderationen die Ausrechthaltung der kleineren Bündnisse vorbehalten. Wir erwähnen in diesem Kapitel das Urtheil des bewährten Geschichtschreibers, dem wir nichts hinzuzusetzen wissen: „Ihr constitutioneller Mechanismus war und blieb durchaus mangelhaft; es fehlte die Einheit, als die Basis eines jeden zur Erreichung eines Zweckes vereinigten Gemeinwesens; der Schein einer politischen Gleichheit war doch wirklich nur ein Schein, der bei einer genaueren Anficht verschwand. Den vernünftigen gemeinen Willen ! auszumitteln, dazu taugten und konnten ihre Hansa-Tage nicht taugen, da die Deputirten durch die Instruktionen ihrer Nettesten gebunden, ^ durch die Privatrücksichte» ihrer Städte zurückgehalten, nie zu Entschlüssen frei sich erheben durften, welche als nothwendig und zweckmäßig für das Ganze erscheinen mußten." Sogar der freilich sehr kräftig wirkende Bann des Bundes blieb fruchtlos, wenn des letzteren einzelne Theile widerstrebten. Es gehörte die ganze Trostlosigkeit jener anarchischen Ausgänge des abgelebten Feudalwesens dazu, daß ein so unvollkommner Bund irgend etwas von Bedeutung zu leisten vermochte. Und doch hat er Großes gethan: er brachte größere Rechtssicherheit in die Gemeinwesen und ihren Verkehr, hob das Bewußtsein der eignen Bürgerkraft, schützte die bürgerliche Ordnung gegen die habsüchtigen Angriffe von Außen, § wie gegen die nicht zeitgemäßen Gelüste im Innern, begründete und erweiterte den Handel, die Schiffahrt der Deutschen, sicherte die Ruhe der Meeres- und Landstraßen und hob den deutschen Namen als Gegenstand der Furcht und der Achtung, mehr als damals und leider jetzt noch ein deutscher Fürst vermocht hätte. „Nur mitWehmuth," sagt unser Führer, „werden spätere Geschlechter, wahrend eine neue Welt entstanden sein und die Vergangenheit als eine Sage verschwundener Zeiten parteilos von 5 238 Politische Uebersicht. s4. Abschnitt. ihnen angeschant wird, bei der Geschichte dieses Volkes verweilen, das bei so manchen trefflichen Anlagen, in früheren Zeiten, im Kampf für eine falsch verstandene Freiheit, durch die List des römischen Hofes, später in Streit für Vernunft und Religion, durch die Schlauheit seiner westlichen (nicht auch östlichen?) Nachbarn in seinem Innern zerrissen ward, das, sein eignes Eingeweide zerfleischend, in endlose Verwirrung oder in schmachvolle Vernichtung versank!" — Vierter Abschnitt. Geschichte der Hansa von 1495 bis nach dem dreißigjährigen Kriege, oder bis 1669, dem gänzlichen Zerfallen des Bundes. Einleitung. Uebersicht der politischen Ereignisse besonders des Nordens bis zum Ende des 17. Jahrhunderts. Der Anbrnch der Neuzeit signalisirte sich durch mehrere großartige Erscheinungen, deren Folgen mächtige Umwälzungen in der Lage der Dinge, sowohl aus materiellem wie geistigem Gebiete veranlaßten. Abgesehen von der Magnetnadel, deren allgemeine Benutzung schon dem 14. Jahrhundert angehört und den Blick des Kaufmanns wie des Seefahrers über Küsten und binnenmeerischen Verkehr hinaus weitete, dem Schieß- pulver, dessen Gebrauch der Fürstenmacht zum endlichen Siege über die Feudalzustände verhalf und die Erhebung der Landeshoheit mächtig förderte, ist die Entdeckung des Seeweges nach Ostindien und Amerika durch den unsterblichen Genuesen von schweren Folgen geworden. In der ersten Hälfte des 15. Jahrhunderts, als auf Betrieb Heinrich des Seefahrers von Algarve aus die kanarischen, azorischen, capverdischen Inseln, die Guineaküsten entdeckt waren, segelte unter Emanuel dem Politische Uebersicht. 239 Einl.s Großen 1498 Vasco de Gama um das Cap und fand den Seeweg nach Malabar. Gegen den Herrscher in Calicut errangen in Helden- kämpsen de Gama, Cabral, welcher unterwegs das reiche Brasilien auffand, Almeida und Albuquerque ihrem kleinen Volke Factoreien in Goa, Ormuz, Ceylon, Coromandei, den Molukken und den Sunda- inseln. Venedig's und Genua's Blüthe, des Mittelmceies Wichtigkeit war dahin; Lissabon wurde Sitz des Welthandels, statt daß früher die Schätze der östlichen Länder ihren Weg über das Mittelmeer nach Venedig , Genua und von dort entweder zu Lande oder zu Wasser nach Brügge genommen hatten. Das Beispiel der Portugiesen erweckte Kolumbus, welcher, von Genua, Portugal und England zurückgewiesen, bei der siegreichen Jsabella von Castilien Gehör für seine kühnen Plane fand. Am 12. October 1492 ward von ihm der neue Kontinent (Gu- anachani) erreicht, Cuba, Hayti, Jamaica und die Orinocomündung entdeckt. Balboa erreichte Panama und sah zuerst den stillen Ocean (1515); der in spanische Dienste getretene Magelhaens machte um den Süden Amerikas herum (1519 — 21) die erste Weltumseglung; die Jahre 1519 — 21 sahen den kühnen Cortez mit seiner Handvoll Konquistadoren das mächtige Kaiserthnm Mexiko erobern, und 1529 — 35 nahm Pizarro mit den Seinen das metallreiche Peru und Chile für die Krone Spanien in Besitz. Die Folgen dieser Entdeckungen waren in Bezug auf europäische Sitten und Cultur unberechenbar. Die ganze Lebensart ward durch die Prodncte der neueu Erde verändert; andere Luxusbedürsinsse, andere Nahrungsmittel kamen auf, gaben sogar dem Landbau eine verschiedene Richtung; Peru's und Mexiko's edle Metalle drückten den Werth des in Europa circulireuden Geldes durch Vermehrung der Masse um drei Viertheile herunter; die westlichen Staaten, Portugal, Spanien, die Niederlande und später England, wurden der Mittelpunkt des Verkehrs und des Reichthumes, welcher letztere freilich Portugal und Spanien, die dem alten abgelebten Monopolisirungs- systeme folgten, in keiner Weise zu Gute kam. Auch auf dem geistigen Gebiete bereiteten sich, durch die Erfindung der Buchdruckerkunst begünstigt, große Umwälzungen vor, welche der Rückwirkung auf die politischen Verhältnisse nicht ermangelten. In Deutschland hatte Fried- 240 Politische Uebersicht. s4. Abschnitt. rich III. mit stumpfer Gleichgiltigkeit zugesehen, wie die Türken sich Konstantinopels bemächtigten, wie die Ungarn in Mathias Corviuus, die Böhmen in Georg Podiebrad sich einheimische Könige wählten, wie Karl der Kühne sein Reich erweiterte, wie Mailand und die Lombardei in Sforza's Hände fielen, wie nach der Verheerung Oesterreichs durch die Türken und seinem Aufstande des Kaisers Bruder das Erbland für sich nahm, während im Reiche selbst das kaiserliche Ansehen in gänzliche Misachtrmg gerietst, indem die Territorialfürsten, zur Unabhängigkeit strebend, ihre Gerichtsbarkeit erweiterten, die Reichseinkünfte an sich zogen und sich untereinander befehdeten. Der schwäbische Städtebund lag in wilder Fehde mit Albrecht Achilles von Brandenburg, dem fast der ganze Adel Süddeutschlands zur Seite stand, ein Kamps, in welchem 226 Ortschaften zu Grunde gingen; in Sachsen und Thüringen wüthete ein fünfjähriger Bruderkrieg; die Rhein- und Neckar-Gegenden wurden durch die Psälzersehde verwüstet; Schlesien litt unter Georg Podiebrad, die Donaugegend unter der bäurischen Fehde. Bis zum Unerträglichen steigerte sich die wilde Unordnung, und die Bemühungen Einsichtiger, der Reichsgewalt Stärke zu verleihen, scheiterten an dem Widerstand der Landessürsten, 1495 stiftete der Wormser Reichstag endlich den ewigen Landftieden. das Reich ward in zehn Kreise getheilt und die Macht der Fürsten durch das Rcichskammergericht, welches dem Kaiser die höchste Justiz nahm, noch mehr erhöht. AufMaximilian folgte sein Enkel, Karl, in dessen Reich die Sonne nie unterging, von dem die Fürsten besorgten, er werde das Regiment kräftiger handhaben und dem sie daher bei der Wahl eine seine Macht beschränkende Kapitulation auferlegten. Karl hatte aber an der Religionsspaltung und den sich regenden ständischen Ansprüchen und Freiheiten die stärksten Gegner seines Lieb- lingsprojectes, der Schaffung einer absoluten Universalmouarchie niit religiöser Gleichförmigkeit, gefunden. Neben seinem steten Kampfe mit Franz I. in Italien, bewegte sich im Herzen Deutschlands der größte geistige Kamps der Neuzeit, die Reformation, welche im Norden entschieden das Uebergewicht behauptete. Für sie nahmen die Städte gern Partei, weil die Geistlichen mit ihrem befreieteu Gerichtsstände die Communen wie die Zunftrechte vielfach beeinträchtigten, das Asylrecht, Historische Uebersicht. 241 Einl.s die Justiz - und Polizeipflege hinderten, die Klöster und Feiertage der Bettelei Vorschub leisteten und weil überhaupt in den Städten sich ein freierer, durch vielfachen Lebensverkehr gehobener Geist offenbart hatte. Der Wormser Reichstag zeigte, daß der Kaiser den Geist des Volkes und der Zeit nicht verstand; die Frevel gegen die Bauern stachelten diese zum Ausstände gegen ihre Dränger; Thomas Münzer's Schwärmergeist zog die hansafreundliche Stadt Mühlhausen mit in's Verderben; der schwäbische Bund verödete die blühenden süddeutschen Gaue. Während des französisch-italischen Kriegs machte die Reformation die gewaltigsten Fortschritte, besonders in den Städten. Das reiche Magdeburg und das kunstreiche Nürnberg gingen voran; es folgten Hamburg, Bremen, Brannschweig, Rostock, Goslar, die pommerschen Städte, wie im Süden Strasburg und Ulm; mit der alten Lehre hielten es großentheils die Geschlechter; gegen sie strebten in resvrmatorischer und demokratischer Tendenz die Gemeinen, weshalb denn mit der kirchlichen Umwandlung gewöhnlich der Sturz des aristokratischen Stadtrcgiments erfolgte. Gegen den Schluß des Speierer Reichstages (1529) protestirten mit fünf Fürsten auch vierzehn der bedeutenderen Städte; 1530 folgte die Augs- burger Konfession, 1531 der schmalkaldische Bund zur Abwehr gegen das Reichskammergericht. Die drohende Macht der OSmanen und der über die eigenmächtige Einsetzung Ferdinands zum König entstandene Unwille bewogen den Kaiser (1532) zur Eingehung des trügerischen Nürnberger Religionsfriedeus. Dem erweiterten schmalkaldischen Bunde trat während des französischen Krieges ein bairischer Bund entgegen, welcher sich später zur Liga gestaltete; das Benehmen Sachsens und Brandenburgs entschied für die protestantische Zukunft Norddeutschlauds; die Bedrückungen, welche Heinrich Herzog von Braunschweig gegen die gleichnamige Stadt und Goslar übte, gaben den Anlaß, auch dieses Land für den Protestantismus zu gewinne» (1545). Nach dem fruchtlosen Religionsgespräch zu Regensburg (1541) entbrannte der schmalkaldische Krieg, Karls Bündniß mit dem Papst und der Liga, wie das zweideutige Verfahren Moritz's von Sachsen, verhalfen ihm zum Siege bei Mühlberg (1547); mit der Gefaugennchmung der beiden Häupter des Protestantismus schien der Sieg der katholischen Reaction entschieden zu Die Hausa. 10 242 Historische Uebersicht. s4. Abschnitt. sein — nur Bremen und Magdeburg widerstanden den kaiserlichen Sie- gerschaaren. Das Bestreben des Kaisers aber, durch das Augsburger Interim (1548) die Kirche selbst zu beherrschen, zugleich aber die Landesfürsten zu unterjochen, und die der Reformation drohende Todesgefahr, indem schon Magdeburg unterzugehen schien, weckten den Scharfblick des sächsischen Moritz, welcher zu Passau (1552) die Fürsten und die Religionsfreiheit rettete, aber bei Sievershauseu gegen den, Nieder- sachsen mit rohem Raub - und Fehdeweseu heimsuchenden Albrecht von Brandenburg fiel. Es folgte 1555 der Augsburger Religionsfriede. Karl V. legte seine Kronen nieder und 1558 folgte ihm im Reiche sein Bruder Ferdinand I Nun begann die heimliche katholische Reaction, deren wirksamstes Werkzeug der Jesuitismus ward, welcher seine erste Thätigkeit in der aus dem Tridentiner Concil bewirkten Reformation der katholischen Kirche offenbarte (1563). Die im Ganzen friedliche Regierung Ferdinand's I. wurde nur durch theologische Wortgezänke gestört; das zu frühe Hinscheiden des wackeren Maximilian II. (1560 — 76) gab das Reich in die Hände des unfähigen, eifrig katholischen Astrologen Rudolf II. (1576 — 1612), dessen Hausmacht allmälig der schlaue Mathias an sich riß. Den Religionsstreit brachte das Treiben des Steiermärker Ferdinand und des unduldsamen Baiernherzog Maximilian zum blutigen Ausbruch. Union und Liga traten sich einander blutig gegenüber (1608); der böhmische Krieg (1618) eröffnete das Vorspiel zu dreißigjährigem Greuel. Die Wahl Ferdinand's II. trieb Böhmen zum Ausstand, welches Friedrich V. von der Pfalz erkor (1619). In der Schlacht am weißen Berge fiel Böhmens Sache unter den Schaaren der Liga; Tilly gewann die Oberhand im südwestlichen Deutschland, eroberte Westphalen, schlug den protestantischen Dänenkönig gemeinschaftlich mit Wallenstein, welcher dem Kaiser ein Heer verschafft hatte (1626). Wallenstein überzog Schleswig, Holstein, Jütland, Pommern, Meklenburg mit seinen Raubhorden, scheiterte aber mit seinem kühnen Entwurf, dem Kaiser eine Seemacht zu schaffen, an den heldenmüthigen, von den Schweden unterstützten Stralsundern und ward durch die Eifersucht der katholischen Fürsten seines Feldherren- amteS entsetzt (1630). Noch in demselben Jahre brachte Gustav Adolf Historische Uebersicht. 243 Einl.s den verzweifelnden Protestanten Rettung, konnte freilich, da Brandenburg und Sachsen zögerten, nicht hindern, daß Magdeburg den Mörderhorden Tilly's erlag, zwang aber Brandenburg und Sachsen zum Beitritt, schlug Trlly bei Breitenseld und durchzog im raschen Siegesläufe ganz Deutschland. Die Gefahr des Kaisers rief Wallenstein wieder aus den Schauplatz; bei Lützen starb der siegende Schwedeukönig den Heldentod für den Heilbronner Bund; vom großen Oxenstierna und den sich einmischenden Franzosen veranlaßt, führte Bernhard von Weimar den Kriegsplan weiter. Nach der Ermordung Wallenstein's erlagen (1634) die Schweden bei Nördlingen; Sachsen und einige andere Fürsten schloßen einen Separatfrieden, aber Frankreich, welches, nach den Rheinlanden lüstern, die habsbnrgische Macht beschränken wollte, hielt die Sache Schwedens aufrecht, welche bei Wittstock (1636) triumphirte; die Gauen zwischen Oder und Elbe wurden furchtbar heimgesucht. Dem Kaiser folgte sein schwächerer aber gleichgesinnter Sohn Ferdinand III. (1637 — 57). Nach dem Tode Bernhard's von Weimar verwüsteten die Franzosen Westdeutschland. Torstensohn und Wrangel aber führten mit Königsmark den Krieg unter abwechselndem Glücke vom nördlichen Deutschland aus bis in die österreichischen Erbstaaten hinein. Da ward 1648 unter Vorsitz Frankreichs und Schwedens der westphälische Friede geschloffen, welcher die politische Gestalt Deutschlands ganz umänderte. An Frankreich kamen Metz, Toul, Verdun, das österreichische Elsaß, der Sundgau nebst Breisach und Philippsburg; Schweden erhielt Vor- Pommern, einen Theil von Hinterpommern mit Stettin, der Thüre zum Reich, Rügen, Wismar, die Bisthümer Bremen und Werden; Brandenburg bekam das übrige Hinterpommern, Magdeburg, Halberstadt, Minden und Cammin; Meklenburg bekam die Bisthümer Schwerin und Ratzeburg, Sachsen die Lausitz und vier magdeburgische Aemter; Heffen Hersfeld und Schaumburg; Baiern behielt die Oberpfalz und die Kur; die Unterpsalz kam als achte Kur an den Sohn des geächtete» Friedrich. Auf den Reichstagen, welchen die Gesetzgebung, Steuerauslagen, Kriegsund Friedensschlüsse, Achtserklärungen zustanden, hatteir die Reichsstädte gleiches Stimmrecht mit den Fürsten, welche Letztere volle Landeshoheit erhielten; das Reichskammergericht wurde bestätigt. Die kaiserliche 16' 244 Historische Uebersicht. s4. Abschnitt. Macht sank zum Schattenbilde herab; die Verhandlungen des Reichstages wurde durch Vermehrung seiner Mitglieder immer unkrästiger und schleppender. Mit der ungebührlichen Ausdehnung der fürstlichen Gerechtsame riß die stehende Steuererhebung und das Halten von Sold- truppen ein; Adel und Bürgerstand erlagen vollends der Fürstenmacht. Das Land war eine Wüstenei geworden und der Hälfte seiner Einwohner beraubt; Handel und Industrie sanken unwiederbringlich dahin; ungeachtet des Seeweges nach Ostindien, der Herrschaft der Türken im Mittelmeere, war die Vernichtung des italienisch-deutschen Handels nicht erfolgt; selbst während der blutigsten Kriege Philipps H im Westen Europa's hatten Handel und Gewerbfleiß gewonnen; aber die Reformation weckte in Holland und England neue Lebensthätigkeit, die glücklichen Speculationen Augsburger Kaufleute, welche Antwerpen zur Nebenbuhlerin Lissabons im Welthandel gemacht hatten, verschwanden vor Alba's Wüthen und Amsterdam trat an Antwerpen's Stelle. Der Krieg vernichtete die großen Handelszüge, welche durch Deutschland von Danzig bis Genua, von Nürnberg bis Lyon gingen, den ganzen Wohlstand, welchen die Städte durch Fabrikfleiß und Handel gewonnen hatten. Die fast einzigen Handelsstädte von Bedeutung blieben Hamburg, Lübeck, Bremen, Frankfurt und Leipzig; die Reichsstädte erlagen meistens der Begünstigung fürstlicher Residenzen oder verloren ihre Selbstständigkeit; das baare Geld verschwand und nach solchen Schlägen war es Deutschland unmöglich, den Vorsprung nachzuholen, welchen die Niederlande, England und Frankreich gewonnen hatten. Das nationale Element unterlag fremdem Einflüsse, namentlich dem der Seemacht Frankreichs. Doch erhob sich in dem großen Kurfürsten von Brandenburg die Hoffnung der Nation aufs Neue: er demüthigte die durch polnische und dänische Kriege abgeschwächten Schweden und suchte, wiewohl nicht eben so glücklich, Frankreichs zunehmenden Uebergriffen zu steuern. Der Krieg, welchen Leopold I. 1674 den Franzosen erklärte, brachte die barbarischen Verwüstungen der Pfalz, des Rheiugaues und Frankens und der Nimweger Friede 1679 neue Demüthigungen für das Reich. Die Reunionen Frankreichs im folgenden Jahre, welche auch Strasburg in Anspruch nahmen, bewirkten weiter nichts, als den für Historische Uebersicht. 245 Eint.) Deutschland so demüthigenden zwanzigjährigen Regensburger Waffenstillstand, welcher den Raub bestätigte. Türken und ausständige Ungarn mußten Leopold aus Geheiß Ludwigs XI V. im Osten beschäftigen, und 1686 wurde vom Kaiser, mehreren Reichsständen, Holland, Brandenburg, Spanien und Schweden der Augsburger Bund gegen Frankreichs Uebermacht geschlossen. Es folgte der dritte oder orleanische Krieg (1689 — 97), wegen der pfälzischen Erbschaft und der Kölner Erz- bischvfswahl, welcher die Rheinpfalz zur Wüste umschuf, und dem der für Deutschland schmachvolle Rpswiker Frieden ein Ende machte, weil Frankreich seine Kräfte für den spanischen Erbfolgekrieg sparen wollte, der, von 1701 — 14 dauernd, besonders für Süddeutschland, Franken, Baiern und Schwaben verderblich wurde und mit dem Utrechter Frieden schloß. Das uneinige und schwache Reich mußte den nachtheiligen Separatfrieden zu Rastatt eingehen. Aber die tiefe Demüthigung Deutschlands führte in der Reaction gegen fremden Uebermuth einen Aufschwung herbei, welcher steh namentlich in Preußen, dem Staate politischen und religiösen Fortschrittes, eoncentrirte. Werfen wir jetzt »och einen Blick auf die Niederlande, England, Dänemark, Schweden und die Ostseeländer. In dem Kriege, welchen 1542 -- 44 Karl V. mit Frankreich führte, durch seine Steuerforderungen, die Ernährung fremder im Lande befindlicher Truppen und die strenge Durchführung des Wormser Re- ligionsedictes, weshalb Gent sich sogar empörte, wurden die Niederlande schon hart mitgenommen; aber traurig ward ihr Loos, als der Sohn dieses Monarchen, der fanatische Philipp II., zur Regierung gelaugte, dessen Hauptzwecke darauf hinausgingen, den Protestantismus auszurotten und die Volksrechte zu vertilgen. Unter letzteren standen Steuerbewilligung, unabhängiges Gerichtswesen und Fernhaltung spanischer Beamten und Truppen obenan. Unter der Regierung der Statthaltern: Mar- garetha von Parma erwuchsen die Bilderstürmerei und der Geusenbund (1565). Aber Philipp, dem ihre Nachgiebigkeit nicht gefiel, sandte ihr zum Nachfolger den blutigen Alba (1567 — 73). Vor seinem ausländischen Heere wanderten über 100,000 Kaufleute und Handwerker aus, vorzüglich nach England. Wilhelm von Oranien, der 246 Historische Uebersicht. s4. Abschnitt. schweigsame, welcher Alba's Plan durchschaute, rettete sich nach Deutschland ; Egnwut und Horn erlagen ihrem Geschick. Kctzerverfolgnngcn, übermäßige Steuern, wie die Accise, der hundertste Psennig, ruinirten Handel und Wandel; die Meergcusen schufen den Grund zur künftigen holländischen Seemacht. 1576 setzten die Landschaften im Genter Vertrage Oranien zu ihrem Rnwart ein, was er auch später in Brabant wurde, während die Wallonen sich an Frankreich wandten. Die Ut- rechter Union 1579 ward die Grundlage des Bundes der vereinigten Niederlande. Die Thatkraft Parma's veranlaßte England nach Ora- nien's Ermordung zur Hilfeleistung, zumal die Armada Spaniens den Inselstaat bedrohte. Der Großpensionair Oldeubarneveld bildete die niederländische Verfassung aus: die Generalstaatcn gaben die Gesetze. der hohe Rath mit dem Statthalter leitete die Regierung, den Krieg der letztere allein; für die innern Angelegenheiten der einzelnen Provinzen sorgten die Provinziaistände. Unter dem schwachen Albrecht von Oesterreich fanden die Holländer den Seeweg nach Ostindien, bekämpften dort mit Glück Spanien und Portugiesen; die ostindische Compagnie förderte den Schiffbau und machte aus der Republik die erste Seemacht der Welt. Die Holländer erlangten durch die Besitznahme der Molukkcn allein den Gewürznelkcnhandel, gründeten Batavia auf Java, nahmen den Portugiesen Ceylon und Malakka, erwarben den wichtigen Pfeffer- handel ; ibrewestindische Compagnie schreckte Brasilien; sie legten Colonien in der Hudsonsbai und am Cap an, bemächtigten sich des Herings- und Wallfischtanges, cnltivirten ihr Land znm Weide- und Hanfbau und wußten mit unendlicbec Zäkigkeit ibre monopolistischen Handelsbestrebnngcn durchzusetzen. Der westphälische Friede sicherte Hollands Unabhängigkeit naä> vielfachen innern religiösen wie politischen Kämpfen. Als die englische Navigationsaete den holländische» Zwischenhandel zu vernichten drohte (165 l), führte Holland anfangs mit günstigem Erfolge einen Seekrieg gegen England, allein »acb Blake's und Monk'S Siegen mußten die Staaten in dem nachtbciligcn Frieden von 1654 sich die Suprematie Britanniens gefallen lassen. Als Ludwig's XlV. Pläne die Niederländer bedrohten, schloffen diese mit England und Schweden (1668) durch Tcmple die Tripelallianz, welche zum Schutz der spanischen Be- Historische Uebersicht. 247 Eint.) sitzungm den Aachner Frieden erzwäng, aber unter Kämpfen der Oralster und Republikaner den holländischen Krieg (1672 — 79) provocirte. Nach dem Falle der Freiheitspartei retteten die Oranier das Land; im Nunweger Frieden erhielt Holland die burgundische Freigrasschast und eine Schntzkette von Festungen; 1688 bestieg Wilhelm der Oranier den englischen Thron, welcher fortan das Interesse der Niederlande an das Englands zu knüpfen verstand und im orleanischen Kriege die Demüthigung Frankreichs herbeiführte. Der Ryswiker Frieden (1697) verschaffte Holland neue Handelsvortheile. Im spanischen Erbfolgckriege (1701 — 14) leitete Heinfius mit Marlborough und Eugen alle Schritte gegen Frankreich; der Utrechter Friede schaffte dem zur europäischen Macht herangewachsenen Holland, außer Handelsvortheilen, das Besatzungsrecht in mehreren Grenzfestungen; die spanischen Niederlande kamen an Oesterreich. In England war auf Heinrich VIII., die kurze Regierung Eduards VI. (1547 — 53) und der grausamen Maria (1553 — 68), die der großen Elisabeth gefolgt (1558 — 1603), welche sich Spaniens erwehrte, Handel, Schifffahrt und Industrie in Aufnahme brachte. Die ostindische Compagnie und die Erwerbung Virginiens legten den Grund zu Englands Colonialwesen. Jacob I. (1603 — 25) hatte mit dem Parlament zu kämpfen, weshalb er die Ein- und Ausfuhr aller Waaren mit willkürlichen Taxen belastete. Nach Außen sank das Ansehen des Reiches wieder durch die schwächliche und haltlose Politik des Königs. Karl's I. (1625 — 49) unglücklicher spanischer Krieg, seine willkürlichen Besteuerungen, sein schmachvoller Krieg mit Frankreich, die Religionsbedrückungen, führten die erste englische Revolution herbei. Nach einem vierjährigen Bürgerkriege (1642 — 46) erlag Karl der Parlamentsmacht, ward 1649 geköpft und Cromwell's Protectorat führte einen neuen Aufschwung Englands herbei. Die Navigationsacte von 1651, nach welcher bei Strafe der Confiscation des Schiffs und der Ladung Ausländer fortan keine andern Waaren, als selbsterzeugte, auf eignen Schissen nach England bringen dursten, wurde im siegreichen Seekriege zum Schaden des holländischen Zwischenhandels behauptet und England erwarb 1654 nach dem spanischen Kriege Dünkirchen und 248 Historische Uebersicht. s4. Abschnitt. Jamaica. Die englische Flagge beherrschte den atlantischen Ocean und beeinträchtigte die Hansen in der Nord- und Ostsee. Nach einer kurzen Anarchie (nach Cromwell's Tode 1658) bestieg Karl II. Stnart 1660 den Thron seiner Vater. Die Erfolge der Holländer in dem nun aus- gcbrochencn Seekriege bewogen England im Frieden von Breda, die Navigationsacte zu Gunsten der Niederlande zu ermäßigen und Surinam Preis zu geben. Karl's II. (1660 — 85) Regierung war für das Reich verhängnißvoll: Dünkircben ward an Frankreich verkauft, die Themse durch eine holländische Flotte heimgesucht; überhaupt stand der wollüstige König im französischen Jahressolde und ließ sich, gegen deS Volkes Willen, zur Feindseligkeit gegen Holland verleiten. Jacob's II. (1685 — 88) Religionsversolgungen und sein unpopuläres Verhalten mit Frankreich führte seine Entfernung durch den manischen Wilhelm herbei; ei» freieres, kräftigeres Staatsleben begann: die Seemacht hob sich, die londoner Bank trat ins Leben, die ostindische Compagnie ward erweitert, zusehend stiegen Gcwerbfleiß, Handel und Colonialwcsen. Anna's (1702 — 14) Regierung brachte durch Marlborongh hohen Glanz über England, welcher durch den voreiligen Separatfrieden in etwas getrübt wurde; doch bedielt es Neuschottland, Neufundland, die HndsonSbaiiänder, nebst Anerkennung der hannöverschen Thronfolge, Gibraltar, Minorca und den vortheilhaftcn Assicnto-Tractat. England war entschieden mit seiner See - »nd Handelsmacht gegen alle Staaten im Aufsteigen, selbst gegen die Niederlande. In Skandinavien gelang es dem Schwager Kaiser Karl's V. Cbristian II. (1512- — 23), noch einmal die Unionskronc aufsein Haupt zu bringen. Er strebte nach Begründung absoluter Königsmacht, Vermehrung des Krongutcs und suchte zugleich die Aristokratie, den Klerus und die Handelshcrrschaft der Hansen zu stürze», was aber zu seinem Verderben auoseblug In Schweden hatten, nach dem durch Karl Knntse» erregten Bürgerkriege unter Cbiistian I., Cten Sture, Svantc Sture (!504 — l2) und Sten Sture der Jüngere durch Klugheit, Mäßigung »nd Tapferkeit das Reich geordnet; aber Cbristian II. debütirte, naebdem Sten Sture bei Bogesund gefallen war (1520), gestützt auf Erzbischof Gustav Trolle mit dem gegen den schwedischen Historische Uebersicht. 249 Einl.) Adel gerichteten Stockholmer Blutbade, welches sein Verderben wurde, indem Gustav Wasa, mit der Hansen und seiner Dalkcrle Unterstützung, Schweden vom nordischen Bunde losriß. Christian hatte in Dänemark den Adel beschränkt und den Handel der Hansen mit Zöllen beschwert: gegen den Bürger- und Bauernkönig erhob sich daher der jütländische Adel und wählte auf Anweisung Lübeck's Friedrich I. von Holstein (1523) zum Herrn, woraus Christian sein Reich verließ, um bei den Fürsten Deutschlands Hilft zu suchen. Im Malmöer Frieden 1524 ward Gotbland dänisch und Schweden ein besonderes Reich. Allein dieMieth- truppcn Friedrich's und die Hanseaten ließen Christian >1. nicht wieder aufkommen. Der neue König vollbrachte mit großer Mäßigung das Reformationswerk und als 1532 der zum Katholicismus zurück getretene Christian mit Hilft Karl's V. und der altgläubigen Norweger noch einen Angriff wagte, gerieth er in Gesangeuschast, aus welcher ihn nach 16 Jahren erst der Tod erlöste. Friedrich's Tod (1533) erregte große Kämpfe über die Nachfolge zwischen den Religionsparteien; das Streben des großen Lübecker Wullenwebcr, Dänemark für seine Republik zu erobern und dem niederländischen Handel die Ostsee zu verschließen, scheiterte zumeist au der Erbärmlichkeit der Hansen. Christian III. (1534 — 59) bestieg mit Hilfe Gustav Wasa's und der Adelspartei den Thron und vernichtete die politische Macht der Kirche, in deren Reichthum sich Krone und Adel theilten. Norwegen ging unter und ward 1536 Dänemarks Provinz. Reichthum und Macht des Adels erhoben sich weit über die Krone, so daß Friedrich II. (1559 — 88) Christian IV. (1588 — 1648) und Friedrich I>I. (1648 —> 70) wenig mehr waren, als die Vollstrecker der Befehle des Reichsrathes. Nach einer kurzen Allianz mit Frankreich gegen Karl V. (1542) schloß Dänemark mit dem Letztem Frieden. Friedrich II. mußte sich eine sehr harte Kapitulation gefallen lassen, bezwäng aber die Ditmarschen, beschränkte 1560 den hansischen Handel in Norwegen, legte in Bergen eine Citadelle an, erkaufte Oeftl und ordnete durch seinen Kanzler, den dänischen Sully, Peter Oxe, die Finanzen des Reiches. Der von 1563 — 70 dauernde Dreikronenkrieg mit Schweden endete damit, daß zu Stettin Dänemark auf Schweden, letzteres Land aber auf Norwegen und seine eignen 250 Historische Uebersicht. s4. Abschnitt. Südprovinzen verzichtete; das Jahr 1577 begründete mit der Anlage Kronenburg's den Sundzolltarif und die Sundherrschast. Christian I V. gerietst 1611 in einen Krieg mit Schwede», welcher 1613 zu Siöröd dahin erledigt ward, daß Dänemark Kalmar und einige andere Eroberungen gegen 1 Millionen Thaler zurückgab. Dieser König schuf die erste stehende Armee von 5000 Bauern, hob die Marine durch Errichtung eines eignen Matrosencorps, stiftete die erste dänische Colonie in Tranquebar, errichtete 1618 eine grönländische und isländische Handelsgesellschaft, und gründete Christiania. Der 1625 zu Gunsten der Protestanten angefangne deutsche Krieg endete ohne weiter» Verlust im Frieden zu Lübeck (1629); doch wurden die Herzogthümer undJüt- land arg verwüstet. Der zu Gunsten des Kaisers 1643 — 45 mit Schweden geführte Krieg kostete Dänemark im Frieden zu Brömsebrö Gothland, Oeland, Oesel, Jemtland, Herjedalen, ferner Halland auf 30 Jahre und Befreiung Schwedens vorn Sund - und Beltzoll. Friedrich III. wurde vom Adel eine noch härtere Wahlcapitnlation auferlegt. Der 1657 aufSchweden gemachte Angriff kostete Dänemark im Frieden zu Roeskilde Halland, Schonen, Blekingen, Bahus, Bornholm und Drontheim. Aus der zweiten Bedrängniß des Reiches durch Corfitz Uhleseld und die Schweden, welche durch Eroberung Dänemarks die Union herstellen wollten, rettete, nächst dem Heldenmuthe der Kopenhag- ner, die Hilfe der Niederländer, der Polen, Brandenburger, des Kaisers und der plötzliche Tod des Schwedenkönigs. Im Frieden zu Kopenhagen ward Drontheim und Bornholm wieder erworben (1660). Dasselbe Jahr stürzte durch den dritten Stand die Adelsherrschaft; der König ward unumschränkt, zur Steuerauflage, zu Gesetzeserlaffen befugt (l665). Unter Christian V. (1670 — 99) ward St. Thomas erworben, in den Gottorper Händeln Oldenburg und Delmenhorst gewonnen, 1686 ein vergeblicher Angriff auf Hamburg gemacht, und die Souverainetät des Herzogs von Holstein-Gottorp über Schleswig im Altonaer Vergleich anerkannt. Dänemark blieb am Ende dieser Periode, besonders nach der Schwächung Schwedens, die vorwaltende Macht in der Ostsee. Historische Uebersicht. 251 Eint.) In Schweden belegte Gustav Wasa (1523 —60) nach dem Sturz des mächtigen katholischen Klerus und Erwerbung seiner Güter die lübccker Waaren mit einer Abgabe von 5 pCt. (1536), hielt die erste stehende Armee von 1800 Deutschen (seit 1543), war im Bunde Frankreichs gegen Karl V., schloß 1550 Handelstractate mit England und den Niederlanden und zog fremde Künstler und Handwerker ins Land. Unter Erich XIV. (1560 — 68) veranlaßte die freiwillige Unterwerfung Estlauds nebst Reval unter Schweden 1562 den russisch- schwedisch - polnischen Grenzkricg. Als der König wahnsinnig ward, gelangte sein Bruder Johann (1568 — 92) zum Throne, welcher sich mit Polen gegen Rußland aufs Neue verband, Karelien und Jngermann- land behauptete. Doch unter seinem Nachfolger Sigismund (1592 — 1604), welcher zugleich polnischer König war, gingen im Frieden zu Teusina (1595) Kexholm und Jngermannland an die Moskowiter verloren. Voit 1600 — 60 dauert nunmehr der schwedisch-polnische Successtonekrieg in Livland. Nach Absetzung Sigismund's ward Karl Xl. (1604 — 11) König, welcher die Polen bei Clusin schlug und Kexholm und Nowgorod einnahm. Der große Gustav Adolf (1611 — 32) schließt Frieden mit Dänemark, Stillstand mit Polen und erwirbt im Friedeit zu Stolbowa Karelien und Jngermannland, giebt jedoch Nowgorod zurück lind erobert Riga, Livland nebst der preußischpolnischen Küste, ehe er zu seinem Kriegszuge nach Deutschland geht. Unter seiner Nachfolgerin Christine (1632 - 54), welche mit Polen Frieden hält, wird die preußische Küste wieder zurückgegeben. Manufakturen und Fabriken werden in Schweden durch Deutsche und Niederländer angelegt, und sowohl der dänische, wie der deutsche Krieg mit Vortheil und Ländererwerb zu Ende gebracht. Damals beherrschte Schweden als Vormacht das nördliche Europa. Karl X. Gustav (1654 — 60) kämpfte mit großem Glücke gegen Dänen, Polen und Russen, starb aber inmitten seiner kühnen Entwürfe. Unter Karl XI. (1660 — 87) stieg die Macht der verderblichen Aristokratie, welche Schweden zu Grunde richten sollte. Livland ward freilich behauptet, dagegen gingen alle deutschen Provinzen (1676 — 78) verloren, welche nur durch Frankreich im Frieden wieder erhalten werden konnten. 1680 252 Historische Uebersicht. s4. Abschnitt. befestigte der König seine Souverainetätsrechte gegen den Adel, gründete die Bank zu Stockholm nnd wurde durch gute Finanzwirthschaft fast unumschränkt. Handel nnd Manufakturen blühten, die Staatsschulden waren bezahlt nnd Heer wie Flotte im trefflichsten Stande. Wir werden später sehen, wie Karl Xll. diese trefflichen Hilfsmittel vergeudete. Nach der Niederlage des deutschen Ordens bei Tannenberg verbanden sich 1440 die Städte und der Landadel Preußens, welche dem Orden in seiner Finanznoth nicht helfen wollten, gegen denselben und erhielten von Casimir von Polen die polnischen Nationalrechte, die Bestätigung eigner alter Rechte nnd freien Handels (1454). In dem Kriege des Ordens mit Polen (1454 — 66) ward das Land gräßlich verwüstet; von 21,000 Dörfern blieben nur 3000 übrig; der Hochmeister nahm im Thorner Frieden Ostpreußen von Polen zu Lehen und trat ganz Westprenßen ab, wozu Danzig, Marienburg. Elbing und Kulm gehörtem Der Czaar Iwan 1. unterwarf 1478 Nowgorod, das schon 1471 sich vergebens an Livland anzuschließen versucht hatte, so wie Pleskvw nnd führte dadurch den Untergang des russisch-hanseatischen Handels herbei. Livland mit Kurland, Estland und Oesel bildeten einstweilen noch ein unabhängiges Heermeisterthum; ihr Meister ward 1513 deutscher Reichsfürst, nachdem schon 1502 Walter von Plettenberg Rußlands Entwürfe auf Livland vernichtet hatte. Die Verweigerung der Huldigung an Polen abseilen des deutschen Ordens zieht demselben einen siebenjährigen Krieg auf den Hals (1518 — 25), in welchem Livland sich durch Plettenberg mittelst Geld 1521 die Unabhängigkeit erwirbt. Nach dem Cracauer Frieden 1525 ward Albrecht von Brandenburg unter Begründung einer starken Aristokratie und Einführung der Reformation Erbherzog von Preußen. Ungeachtet die Livländer nnd Lübecker das Bekanntwerden der Russen mit der neuern Kriegskunst zu verhindern suchten, rückten diese doch den civilisirten Ostseegegenden immer näher. Die Gefahr ließ 1557Litthauen nnd Livland einen ewigen Bund gegen die Moskowiter schließen, aber diese verheerten nach 1558 in drei Feld- zügen Livland aus das Schrecklichste, welches nebst Kurland und Semgallen von Kettler als polnisches Erbherzogthnm zu Lehn genommen wurde, da er sein Land nicht zu behaupten vermochte. Der Frieden 1. Kap.) Verfall der Hansa. 253 von Sapolie 1582 verschaffte Livland, Karelien und Jngermannland einige Ruhe und 1618 snccedirte das seit 1569 mitbclehnte Kurhaus Brandenburg in das Erzherzogtum Preußen. 1625 — 26 eroberten die Schweden Livland, Theile von Polnisch-Preußen (Pillau und Me- mel) und Gustav Adolf gewann 1629 ganz Livland nebst der preußischen Küste, von welchem letztere wieder an Polen kam. Pommern aber fiel 1637 zum Theil an Brandenburg. Der große Kurfürst gewann 1657 die Souverainetat Preußens und Lauenburg nebst Bütow in Pommern als Lehn. Schweden erhielt im Olivaer Frieden 1660 Livland, wovon nur der südliche Theil mit Dünaburg Poleu verblieb; erst Karl XII. büßte seine Ostsceländer an die Moskowiter ein. Wir sehen also, wie in diesem Zeitraume sich allmälig mächtige unabhängige Reiche bilden, mit großen stehenden Heeren und zum Theil bedeutenden Flotten, gegen welche die Hansa, welche in der Schwäche und Uneinigkeit ihrer Nachbarn stets die beste Stütze fand, sich auf die Dauer nicht zu behaupten vermochte. Es ist aber wohl unumgänglich, daß, ehe wir auf die Geschichte des Bundes eingehen, wir uns erst noch mit allen den Ursachen bekannt machen, welche seinen Verfall herbeigeführt haben. Erstes Kapitel. Allgemeine Ursachen des Verfalls der Hansa in dieser Zeit. Schon um die Mitte des 15. Jahrhunderts ereignete sich Meh- reres, wie das vorhergehende Kapitel gezeigt hat, was der Hansa Gefahr zu drohen schien, allein mit Einigkeit mochte auch das überwunden werden können. Hatten doch die Städte von jeher kein Jahr unangefochten ihre Pläne verfolgen können; aber es zeigte fich bald, daß dem Bunde die innere Kraft gebrach, indem fie es nicht verstanden, zeitig eine freie, unabhängige, Allen furchtbare, compacte, geographisch und politisch eng verbundene Handeisrepublik zu bilden. Es trat ihnen in den beherrschten nordischen, wie in den deutschen Hinterländern, eine stärkere Macht gar bald entgegen; manche Misbräuche und Unordnungen, zu deren Abhilfe fie das einzige Mittel gewährten, verschwanden; fie hörten aus, nothwendig zu sein. Piraten und Strandräuber fanden sich bald nicht mehr; die Straßen im Lande nahmen mit dem Einschlafen des 254 Verfall der Hansa. s4. Abschnitt. Ritter- und Feudalwesens an Sicherheit zu: das Recht triumphirte allenthalben über die rohe Gewalt. Den alle Macht in eines Einzigen Hand legenden Söldnerschaaren war die nur gelegentlich aufgebotene Städte- jugend nicht mehr gewachsen; die Anwendung des Pulvers schreckte ihre bisher für absolut sicher geachteten Mauern; statt bewaffneter Handelsfahrer bedeckten königliche Flotten von besser gerüsteten Kriegsschiffen die Meere. Die Handelshäfen vertrugen den Tiefgang derselben nicht und wie immer sank mit der Seeübermacht die Handelsmacht; von ihr hing die nur durch den Sund mögliche Verbindung der Communen wesentlich ab. Mit dem Absterben desLehnswesens, mit der monarchische Tendenzen beschützenden Reformation ging die Entwerthung des Geldes Hand in Hand, welche einen veränderten Mechanismus des Verkehres hervorrief. Die wachsende Macht der Fürsten nahm den Hansen die in fremden Ländern erworbenen Privilegien, welche diese als Sache des Privatrechts, die Fürsten aber als Staatseinrichtung, die nur von landesherrlichem Belieben fortan abhing, betrachteten. Kaufleute aller Nationen wurden zur Concurrenz mit den hanseatischen fortan zugelassen, da der durch sie gesteigerte Verkehr die Zollgefälle vermehrte und die Wohlhabenheit der Unterthanen steigerte. Es ward Vortheilhaft, zum Schutz des mehr sich entwickelnden Activhandels die einheimische Seemacht zu fördern; die Handelsmarine gab ohnehin die besten und wohlfeilsten Mittel für Seekriege. Der Zwischenhandel trat gegen den Activhandel zurück; dieFacto- reien verloren, auch der größeren Zuverlässigkeit derEingebornen wegen, deren sich bald selbst die Hansen bedienen lernten, ihre Nothwendigkeit. Die Entdeckung neuer Seewege und Erdtheile regte das Streben der westlichen Völker nach freiem Handei an; die Engländer und Nieder- länder waren bald in den Besitz der hiezu erforderlichen Capitalien gelangt. In Deutschland bestand keine Nationalmacht und Volkskraft mehr; die Kaiser hatte» kein Interesse am Handel der Hansastädte, da er ihnen nichts einbrachte, und waren auch zu ohnmächtig, den fürstlichen Gelüsten zu wehren, welche die Städte zu unterjochen strebten. So lieb eS den Kaufleuten war, daß die Sicherheit der Straßen und der Rechtsschutz durch den Landfrieden, die Kreiseintheilung, die Besserung der Kreis- executive, die Einrichtung der Reichsgerichte gewannen, eben so sehr ver- 1. Kap.) Verfall der Hansa. 255 lor dadurch der Städtebund an politischem Ansehen; das ihm zustehende Recht der Selbsthilfe und Fehde kam theils in Abgang, theils fehlte bald die überwiegende dazu erforderliche Streitmacht. Auch war die Kreisoersassung, in welcher die Fürsten das Meiste zu sagen hatten, zur Unterdrückung der kleinern Gemeinwesen stets bereit, wogegen man die schiedsrichterliche Gewalt des Bundes und seine Vorschreiben entbehren und selbst unsachten lernte. Die Jntercession der Hansa für Braunschweig (1601) wurde von Herzog Heinrich Julius mit der höhnenden Frage abgewiesen: wie sie Rebellen gegen die Reichsgesetze schützen möchte? Als die Hansa in dem Streite des stralsnnder Rathes mit den Gemeinen (1613) bundesrechtlich entscheiden wollte, wurde ihr angeblicher Vorwitz von Herzog Philipp Julius von Pommern hart zurückgewiesen ; selbst ein Graf von der Lippe durste die Hansen verhöhnen! Doch am Meisten offenbarte sich das Absterben der Hansa darin, daß ihre Glieder untereinander und gegen die Gesammtheit in Streit ge- riethen und mit Umgehung des Bundes bei den Reichsgerichten und dem Kaiser Recht suchten. So machte es Hamburg, welches nie viel Gemeinsinn bewiesen hatte, und in seinem Benehmen gegen Magdeburg seinen Egoismus glänzend bethätigte; im Jahre 1556 Stade nnd Buxtehnde, als sie beim Bunde über Beschränkung der Elbschifffahrt klagten; so Köln, als die niederländische Factorei Schoß verlangte (1577); so verwarf Bremen in seiner Resormangelegenheit dieBnndesantorität (1562), rief den niedersächsischen Kreis, den Bremer Bischof nnd den Kaiser an und mußte auf Begehr des Letzteren, ungeachtet des verhängten Bannes, wieder in den Bund aufgenommen werden. In Rostock wandte sich (1566) der Rath gegen die insurgirte Gemeine an den Kaiser, letztere an den Fürsten von Meklenbnrg. Man hätte glauben sollen, daß die Hansen, wie Köln dies verlangte, sich unter solchen Umständen fester an den Kaiser geschlossen hätten; allein seine vielen Gesandtschaften und Vorschreiben richteten nichts aus; es gab keine starken und gewissenhaften Kaiser mehr; sie horchten mehr aus das Wort der die freien Communen hastenden Landessnrsten: Ferdinand I. wollte 1557 eine Türkenhilse von ihnen, wie auch Maximilian II. 1566, ohne dergleichen zu erhalten; Rudolph II. polterte aus Anstiften des Herzogs Heinrich Julius von 256 Verfall der Hansa. f4. Abschnitt. Braunschweig gegen den Bund, wogegen die Städte sich in Druckschriften ausführlich vertheidigten. Aus einem oft angebahnten Verein zwischen der Hansa und allen Reichsstädten ward nichts. Wir lassen hierüber am Besten Burmeister reden: „Der Austritt mehrer Hansastädte aus dem Bunde, die gänzlich veränderte Stellung der niederländischen Städte zum Bunde, ließ die schon früher angeregte Frage eines engem Bündnisses zwischen den Hansa- und Reichsstädten wieder hervortreten. Schon im Jahre 1450 hatten sich die Städte gegenseitig zu nähern gesucht. Strasburg, Basel und Frankfurt standen im lebhaften Handelsverkehr mit Hamburg und Lübeck. Enger scheint das Bündniß und die gegenseitige Korrespondenz erst zur Zeit der Reformation geworden zu sein. Aus der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts finden sich einzelne Schreiben, nicht allein an Lübeck, sondern auch an andere einzelne Hansastädte. Wie sehr man im Jahre 1552 auch hier im Norden auf einen entscheidenden Schritt des Kaisers sich gefaßt machte, beweist die den 17. Januar an den Kurfürsten Moritz von Sachsen abgefertigte Gesandschast und die den wendischen Städten mitgegebene Notul, wegen der Religion sich bei Zeiten zu einigen und sich bei Religion und Freiheit zu schützen. Späterhin im Jahre 1566 hatte die Stadt Augsburg dem Syndikus der Stadt Lübeck Herman von Rechten angetragen, in guter Korrespondenz und Einigkeit zu bleiben. Es schien jedoch für die fränkischen und schwäbischen Städte ein fester Mittelpunkt im Innern Deutschlands zu fehlen. Von Lübeck nach Basel führte fast durch lauter verbündete Städte eine sichere Landstraße. Mit großer Theilnahme wurde daher 1604 die Mittheilung Magdeburgs aufgenommen, daß Erfurt, Mühlhausen und Stendal der Hansa beizutreten geneigt seien. Fast unmittelbar darauf (auf dem Hansatage April 1605) begannen die Verhandlungen mit den Reichsstädten von neuem. Vielleicht hatte Erfurt (über diese Stadt ging schon früher ein wichtiger Handelszug auf Nürnberg und Augsburg) die Bestimmung, Mittelpunkt des nord - und süddeutschen Verkehrs zu werden. In einem Schreiben vom 9. April 1606 berichtet Lübeck an Wismar, „„daß die Ehrbaren von Frankfurt (von den Hansastädten dazu aufgefordert) einen gemeinen Städtetag den 11. Mai zu Worms ausgeschrieben und dann von der 1. Kap,) Verfall der Hansa. 257 fünf correspondirender Städte Herren Deputirten zu Braunschweig für nützlich und hochnvthig gesehen, daß derselbige Städtetag in gemeiner Erbhanscstädte Namen durch Herrn 1>r. Johann Domann, Generalsyndikus der Hansa, besucht und deshalb der auf Cantate ausgeschrie- bene Hansatag bis Trinitatis verlängert werde."" Die Artikel des im Jahre 1606 eingegangnen Bündnisses wurden auf dem Hansatag zu Trinitatis mitgetheilt und sollte die Ratifikation baldmöglichst erfolgen, (lieber ihren Inhalt s. Burmeister Beiträge z. Gesch. Europas rc. S. 30 f.) So unbedeutend diese wenigen Zeugnisse eines Bündnisses zwischen den Reichs- und Hansastädten erscheinen mögen, so entschieden offenbaren sie den Drang des Zeitalters selbst in den am meisten individuell ausgeprägten Lebensformen des Städtelebcns, die Sehnsucht nach einer Einigung des deutschen Vaterlandes." (1606 beschloß der Hansatag: es solle wann ein Reichstag berufen, nach Ablauf der drei Monate und sonderbaren Convocation und Berufung der 12 Deputirten an einen andern gelegnen Ort, bei den Ehrbaren von Strasburg, Nürnberg, Ulm und Frankfurt als ausschreibenden Städten sollicitirt, daneben die Ratification dessen, was jüngst n I-eA-ntis nostris verhandelt, eingeschickt werden. Bremen und Magdeburg sollten neben dem hau- fischen Syndikus mit den Reichsstädten unterhandeln). Als 1606 30. Mai Kaiser Rudolf II die Städte die verlangten 100,000 Thaler Türkenhilfe verweigert hatten, verlangte er die Edition ihrer Privilegien und Statute. Domann mußte darauf eine Vorstellung 26. Juni 1607 übergeben (s. Burmeister I. v. p. 34). Noch einmal prv- ponirte 1608 Lübeck die Verhandlung mit den Reichsstädten an dem Hofe zu Prag. Die Reformation brachte eigenthümliche Folgen hervor, indem es die Obrigkeiten in den Städten mit dem Katholicismus, die Gemeinen mit der neuenLehre zu halten pflegten und so ging das Streben nach demokratischeren Institutionen mit dem nach Gewissensfreiheit Hand in Hand. Der Republikanismus mußte natürlich so lange siegreich bleiben, bis es einem von seinen Gegnern gelang, durch ein allgemeines Interesse die widerstreitenden politischen zum Schweigen zu bringen. Dies verstand nur die landesherrliche Gewalt, indem sie das religiöse Moment für sich in den Kampf rief und das ist der Grund. Die Hansa. 258 Werfall der Hansa. f4. Abschnitt. weshalb am meisten die Fürsten durch die Reformation gewonnen haben, zumal das engherzige protestantisch-theologische Bedenken: daß es sündhaft sei, der von Gott verordneten Obrigkeit zu widerstreben, den Aufschwung des politischen Freiheitseifers lahmte. Dieses christliche Welt- verleugnnngsgebot, der spiritualistische Erdenabscheu, hat die politische Entwicklung gehemmt, den Zerfall der Reichs- und Volks-Totalität, das Erlöschen des Nationalglanzes verschuldet. Alle Hansastädte nahmen die Reformation an, außer etwa Köln, das noch 1535 erklärte: sie hänge, köpfe und ersäufe die Ketzer, wolle bei alter Gewohnheit bleiben und befinde sich wohl dabei. Wie jede Jnsurrection für die nächste Zeit den Wohlstand, die äußere Freiheit und Unabhängigkeit einer Gemeinde, benach- theiligt, so auch bei den demokratisch-protestantischen Aufständen; ja der Zwiespalt der Religion ward auf den Hansatagen sichtbar, zumal die Neuerer unter sich oft nicht einmal einig waren. Münsters Beispiel mochte nicht verhindern, daß in Rostock und Wismar die Schwärmerei der Baptisten Anklang fand. Die westlichen Städte betheiligten sich beim schmalkaldischcn Bunde, wurden aber von den wendischen in Stich gelassen und büßten ihren Eifer durch Brandschatzung, Belagerung und Bann, wie Bremen, Magdeburg, Goslar, Braunschweig und Hannover. Gegen Magdeburg benahm sich 1553 der Bund gradezu feige und die sürbittende Gesandtschaft (1549) an Karl V. nach Brüssel war mit Redensarten abgefertigt worden, so daß erst Moritz' von Sachsen Benehmen wieder etwas Lust schaffen konnte. Ueber einen Protector der Hansa ward oft unterhandelt. 1604 wollte Wismar keinen solchen, aus Rücksicht für seinen Landesherrn und es wurde nichts daraus; aber es eröffnete sich die freudige Aussicht eines Bundes mit dem niederländischen Freistaat auf dessen Verlangen, weshalb 1612 Mathias den Hansen den Vorwurs der Conspiration machte, den aber Lübeck zurückwies (s. Bur- meistcr I. v. p. 36 1.). Nun wurde Domann zur Erkundigung der Verhältnisse nach Spanien geschickt und das Ergebniß seiner Reise den Reichsstädten durch ihn mitgetheilt. Die erste Unterhandlung des Bündnisses, nachdem schon 1611 holländische Gesandte, wohl auf Antrieb von Deventer, Zwoll und Kämpen, welche der Hansa ungern entsagten, in Lübeck mit 2 Kriegsschiffen erschienen waren und angeknüpft hatten, 1. Kap.) Werfall der Hansa. 259 fand durch Domann und den Wecker Bürgermeister Brockes im Haag 1612 statt, und Lübeck schloß, da die andern Städte sich vor dem Kaiser und den Kosten fürchteten, zunächst 1613 eine Allianz zum Schutz der Religion, des Handels, der Privilegien, wobei die niederländischen Schiffe zur Aufbringung der Allianzkosten sogar besteuert werden, die Niederländer die Schifffahrt nach Schweden frei bekommen, die Hansen aber nicht zur thätigen Hilfe gegen Spanien verpflichtet sein sollten. Diesem Vertrage schloß sich Gustav Adolf von Schweden 1614 an; aber der Dänenkönig nahm die Sache übel, da er für seinen Sundzoll fürchten mochte. Rostock, Wismar, Stralsnnd und Anklam baten um Ver- schweigung ihres Namens und traten 1615 mit kleinen Modifikationen bei. Als bei dem Streite Braunschweigs mit seinem Fürsten der Prinz Heinrich von Nassau der Stadt mit 3000 Mann zu Hilfe eilte, faßte die Hansa Muth und noch 1615 schloßen sich Bremen, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Magdeburg, Braunschweig, Lüneburg und Greifswalde dem Lübecker Bündniß an. Magdeburg versagte seinem Erzbischose die Huldigung und die Generalstaaten erließen wiederholt Vorschreiben an Dänemark, Schweden, England und Rußland zu Gunsten der hansischen Privilegien; ja sie vermittelten sogar iu Streitigkeiten einzelner Städte mit ihren Landesherren. Der Kaiser mahnte ab, ohne daß sich die Hansen abwendig machen ließen und 1617 kam Foppins als Gesandter der Staaten nach Lübeck, welcher die Streitigkeit Hamburgs mit dem Herzog von Zelle wegen Durchstechung des Gammer- deiches zu Boitzenburg 1620 erledigte. Ein hansischer Agent residirte im Haag. Den Städten fehlte es aber an jeder Thatkraft und Energie. Die 1618 von den böhmischen Städten verlangte Hilfeleistung wurde nicht bestimmt zugesagt. „ Inzwischen (sagt Burmeister I. o.) war der Generalsyndikus der Hansa, Domann in Haag, gestorben, dessen Tod für den Bund ein großer Verlust war; er allein kannte wie Keiner Personen und Verhältnisse in den verschiedensten Ländern und hätte allein ein engeres Bündniß mit den Generalstaaten zu erhalten vermocht. Die Hansa gerieth bald darauf mit den Generalstaaten wegen ihrer alten Privilegien in Rußland in Widerstreit. Wenn auch die Unterhandlungen fortdauerten, so scheint doch das innige Verhältniß etwas lauer geworden 17' 260 Werfall der Hansa. f4. Abschnitt. zu sein." Der Waffenstillstand der Niederlande mit Spanien ging zu Ende und jene verlangten inGemäßheit des Bundes Hilft von der Hansa, wenigstens, daß diese dem Kaiser im Norden zu schaffen mache. Allein die Städte hielten sich ängstlich an den Wortlaut des Bundes, der nur auf die Ostsee laute; die Verbindung der Holländer mit Dänemark (1621) machte die Hansen, aller Gegenversicherungen ungeachtet, ängstlich und Gustav Adolf schürte diese Angst durch heimliche Warnung, während die Niederländer sich über die Zweideutigkeit der Hansen in ihrem Benehmen gegen den Kaiser ärgerten. Als Foppius mit elenden Ausflüchten hingehalten ward, antwortete er ihnen mit, freilich wohlverdienter, holländischer Grobheit (1624). Als die kaiserlichen Heere den Norden betraten, löste der Krieg die laue Verbindung und 1645 waren es nur Bremen und Hamburg, welche durch den niederländischen Agent Schraffert mit Lübeck (1646) einen Bund mit den Niederlanden zum Schutz der Nordsee, Elbe und Weser schloffen. Brauuschweig, welches sich ebenfalls dazu neigte, aber bald seineFreibeit einbüßte, wurde zu geringfügig erachtet. 1669 war noch ein Agent der obengenannten Städte I>r. Hünicke, in Haag. „Welche Stellung die Hansastädte," sagt Bur- meister, „wäre das Bündniß mit den Reichsstädten zu Stande gekommen und vom Kaiser bestätigt, und der Bund mit den Gcneralstaaten von Bestand gewesen, im dreißigjährigen Kriege hätten behaupten können, ist nicht schwer einzusehen." Die Generalstaaten hatten schon am 13. Mai 1621 ein Bündniß mit dem Könige von Dänemark geschloffen, wodurch die Hansa in ihren Privilegien und Handelsverhältnissen benachtheiligt wurde. Auch deutsche Fürsten waren nicht glücklicher mit den Städten. 1619 verlangten der pfälzische Kurfürst, der preußische Herzog, der württemberger Herzog nebst den Städten Ulm, Strasburg und Nürnberg Hilft. Lübeck schrieb zum 20. Januar 1620 einen Hansatag zur Berathung einer Kriegsrüstung gegen die Liga aus, worauf beschlossen wurde, Truppen zu werben. Dies thaten denn auch Lübeck, Hamburg, Wismar und Rostock und Gras Solms ward ihr Befehlshaber. Die Nürnberger baten aber 1621 und 1632 vergebens um Hilft gegen die Spanier, ja Lübeck kündigte Solms 1622 schon den Oberbefehl auf. Als sich Christian IV. 1623 aus Mangel an Zufuhr den Hasastädten 1. Kap.f Werfall der Hansa. 26 l wieder näherte, mahnte 8. December 1624 der Kaiser durch einen eignen Gesandten Lübeck von dem dänischen wie schwedischen Bündniß ab. Anf dem deshalb zu Bergedors gehaltnen Hansatage wurde das von Frankreich angebotene Bündniß abgelehnt und als Tilly aus Holuninden, 5. Mai 1625, die Hausastädte zur Treue an den Kaiser aufforderte, war kein Gedanke an Widerstand mehr zu finden. Die anfangs nicht zurückgewiesene Allianz mit Schweden stieß sich au dem Verlangen der Hansen, ihre exorbitanten Privilegien in Schweden wieder haben zu wollen, obschon die Eroberungen Gustav Adolfs in Livland die Hoffnung auf Wiederherstellung des hansischen Handels nach Rcval erweckten und das muthige Stralsuud eifrig antrieb. Der Däuenkönig war bei seinem deutschen Kriegszuge gewaltthätig und heftig gegen die allerdings der Sachlage nach unbilligen Forderungen der Städte aufgetreten, hatte Glückstadt befestigt und Kriegsschiffe in die Elbe gelegt, bei welchen Umständen das MiStrauen der Hansen unbesieglich werden mußte. Aber die Gefahr rückte immer näher; vor der Schlacht bei Lütter wollte Tilly die bewaffnete Neutralität des niedersächsischen Kreises schon nicht mehr respectiren; Bremen, Lübeck, Göttingen, Braunschweig klagten über Durchzöge, Einquartirungen, Verwüstungen ihres Gebietes; 1628 lagen Lüneburg, Holstein, Meklenburg und Pommern voll Truppen; Hildesheim, Hannover und Braunschweig mußten Kontribution an Tilly zahlen, die Bremer sogar monatlich 2000 Thaler, und verloren durch Plünderung des Gebietes an 2 Tonnen Goldes Werth; Rostock zahlte Arnim zur Abwendung der Einquartirung 100,000 Thaler und an Wallenstein 150,000 Thaler, Wismar 200,000 Thaler, wozu noch Besatzung kam (Burmeister S. 44 f.), Hamburg 70,000 Mark Lüb., Magdeburg 130,000 Thaler. Die Städte fürchteten für ihre Selbstständigkeit und ihren Glauben. Wallenstein und Schwarzenbcrg forderten Schiffe von den Hansen gegen die Dänen, was diese zur Zeit noch zu hintertreiben wußten. Warnemüude, Rostock wurdenzugleich von den Kaiserlichen besetzt und von den Dänen zur See gesperrt. Wismar war in den Händen der Kaiserlichen, Stralsuud von ihnen belagert. Diese Stadt allein bewies der Hansa, was sie hätte thun sollen: sie brannte bei Annäherung der Kaiserlichen die Vorstädte ab, rüstete sich 262 Verfall der Hansa. 14. Abjchnitt. zur thätlichen Abwehr, ohne irgend welche Hilfe und ungeachtet ihr Landesherr abmahnte. Zwar zahlte sie 1628 eine hohe Geldsumme, wandte aber die Besatzung ab. Als aber Wallenstein sie beschießen ließ, war sie in den Bnnd mit Gustav Adolf getreten, so wie mit Dänemark, und hatte von Beiden einige Hiifsmannschaft erhalten. Die dringenden Bitten um Hilfe an die Hansen beantworteten diese in kaufmännischer Kläglichkeit mit einem erbärmlichen Darlehn von 15,000 Thlr. zu 5 pr. <5t. Zinsen, und mit jämmerlichen Flehen bei Tilly und Wallenstein, besonders um Milderung der eigenen Einquartirungen und Kontributionen. Der Kaiser speiste sie, wie Wallenstein, mit Redensarten ab; nur Braunschweig erhielt wegen seines an Tilly zur Eroberung Wolfen- büttels geleisteten Fürschnbs einige Erleichterung. Den Hansen war aller Muth gesunken, weshalb die spanischen Vorschläge (1627 — 28) zur Handelsverbindung, die schon früher mit Danzig und Polen in- tendirt war, unbeachtet blieben. Der Antrag der Spanier, mit ihnen eine zum Monopol für die spanisch indischen Waaren und deren Vertrieb im Norden privilegirte Gesellschaft zum Nachtheil der Niederläuder und Engländer zu stiften, scheiterte wohl zumeist daran, daß die Hansen, am Alten klebend, nicht begreifen wollten, wie eine Kompagnie mit gemeinsamen Fonds Handel treiben möge, obschon sie nicht verkennen mochten, wie arglistige politische und religiöse Pläne des Kaisers gegen den Norden sich hinter dem lockenden Vorschlage verbargen. Als nun später des Kaisers Ansehen durch die bekannten Wendungen des 30jährigen Krieges wieder fiel, und die protestantische Sache ihre Triumphe feierte, benahmen sich die Hansen stets schläfrig, feig, unentschlossen und selbst treulos gegen alte Verbündete, wie z. B. Hamburg gegen das unglückliche Magdeburg, aus bloßer Handelseifersucht. Als Gustav Adolf für das zerstörte Magdeburg 1632 den 19. März die Hamburger um ein Ge- treidedarlehn bat, weil die Einwohner ihre Stadt wieder aufbauen, und ihre verwüsteten Aecker aufs Neue bestellen wollten, schlug Hamburg am 7. April dies rundweg ab — war es ein Wunder, daß bei so wenig Gcmeinsinn, als der westphälische Friede das Ende alles Kriegsgränels ankündigte, nichts als der jämmerlichste Schatten der alten Städtever- bindung zum Vorschein kam und auf die Nachwelt nur der Name der Hansa, und zwar sehr schwachen Klanges gelangte? 2« Kap.) Dänemark und Norwegen. 263 Zweites Kapitel. Die Hansen in Dänemark und Norwegen: sie verlieren dort für immer ihre Privilegien und ihr Ansehen. Der Hansen Macht beruhte stets am meisten auf ihrer Herrschaft über den Handel der nordischen Reiche, von denen Dänemark wegen des Sundes für fie das wichtigste war. Die Union war ihnen nicht gefährlich, zumal in Schweden die Bemühungen der Sture der königlichen Anstrengung spotteten. Sten Sture der Aeltere erwehrte sich der dänischen Herrschaft gegen Christian I. in der glücklichen Schlacht bei Brunkeberg; des Letzteren Sohn Johann war glücklicher bei der rothen Brücke, und ward zumKönig Schwedens gekrönt (1497). Aber sein Unternehmen gegen die Dithmarschen, welches ihm sein ganzes Heer kostete, fachte den Aufstand in Schweden aufs Neue an, den Hemming Gab, der Bischof, und Svante Sture zu unterhalten wußten; Norwegen hielt der grausame Prinz Christian mit blutiger Strenge im Zaum. Während der ersten schwedischen Fehde, in welcher sogar Johann's Gemahlin in schwedische Hände geriet!), entstanden Differenzen zwischen den Dänen und Lübeck, welche Sten Sture unterstützte. Die Achtserklärnng des Kaisers, welche Johann gegen die Schweden erwirkt hatte, schreckte die wendischen Communen nicht. Erst 1406 gelobten sie zu Scgebcrg, mit den Schweden ferner nicht zu verkehren, ihnen keine Zufuhr zu bringen, und gestatteten, daß ihre Schiffe von den Dänen visitirt werden dürften, was in Nhköping 1507 bestätigt wurde; dagegen sollte ihnen der König die alten Privilegien bestätigen. Die über den von Johann 1490 mit England geschlossenen, ihrem Handel schädlichen Tractat erbitterten Hansen fuhren fort, mit den Schweden heimlich über Reval zu verkehren; der König plagte sie mit Zöllen und dänischen Amtleuten auf Schonen; es kam zu Feindseligkeiten und 1509 zum Kriege, in welchem die Lübecker Gothland und Bornholm plünderten, Johann 20 silbische Dörfer und Schiffe nahm; sein Bruder der Herzog von Holstein blieb neutral. Doch gelang es Lübeck nicht, die Hansen zur Unterstützung zu bewegen; Hamburg stand sogar offen zu Johann. Im Jahre 1510 plünderten die Lübecker die kleineren dänischen Inseln und schlugen des Königs Schiffe; ihr Handel aber litt, und in ihn drängten sich 264 Dänemark und Norwegen. 14. Abschnitt. Hamburger, Danziger und Niederländer ein. Wismar, von den Dänen 1514 unvorbereitet überfallen, büßte seine Vorstädte und 14 Schiffe ein. Das brachte sie, 23. April 1512, zum Frieden, welcher, da Sture starb, mit ihnen und den Schweden an einem Tage zu Maimöe abgeschlossen wurde. Der König erhielt eine Verschreibung von 30,000 Fl., die aber nie gezahlt wurden, und die Znsicherung, daß die Städte nicht mit Schweden verkehren wollten, wogegen Johann ihnen Herabsetzung der schwedischen Zölle aus die Hälfte und freien Handel nach dem Norden zusagte. Christian 11., welcher 1513 König wurde, nahm sich vor, Schweden zu besiegen, die Adelsmacht zu brechen und die Hansen zu demüthigen, welchen großen Aufgaben er aber nicht gewachsen war; er verfuhr zu übereilt. Er beschränkte den Handel der Hanseaten, vorzüglich den Kleinhandel, verbot ihnen die Fischerei an einigen Küsten, nahm ein für schwedische Rechnung befrachtetes Schiff aus der Trave- münder Nhede, suchte Kopenhagen mit Gewalt zum nordischen Stapelplatz zu machen, wo allein Deutsche mit Dänen verkehren sollten, beschränkte die Ausfuhr von Vieh und Lcbensmitteln, erhöhte denHerings- zoll und verlegte den Sundzoll von Helsingör nach Kopenhagen: Maßregeln, welche ihm die Hansen sehr übel nahmen. Vor allen Dingen sann der König auf Schwedens Eroberung, sandte 1517 4000 Mann unter Severin Norby dem von Stcn Sture belagerten Erzbischof Trolle zu Hilfe, welche indeß Gustav Wasa in die Flucht schlug, kam 1518 selbst mit frischen Truppen nach Schweden, ward anfänglich bei Brän- kyrka geschlagen, besiegte indeß endlich mit seinem ganzen Aufgebot und fremder Sölducrhilfe Steu Sture gänzlich bei Brunkeberge. Nach der Einnahme Stockholms, das Sture's kühne Wittwe mit Hilfe der danziger und lübecker Zufuhren zu vertheidigen gedachte, vertilgte der König 1520 in dem gräßlichen stockholmer Blutbade fast alle hohe Adelige und Geistliche Schwedens. Sein Vaterland rächte Gustav Wasa, welcher aus dänischer Gefangenschaft nach Lübeck entkommen, von den dortigen Patriciern unterstützt ward und mit seinen Datierten Stock- holm umlagerte. Der Herzog von Holstein verbündete sich, als Christian daheim Adel und Geistliche durch Begünstigung der Bauern erzürnt hatte, mit den Lübeckern, welche mit Danzig, Wismar und Rostock 2. Kap.) Wullenweber. 265 Kriegsrüstung für den Was« erhoben, und die dänischen Inseln plünderten. Der jütländische Adel fiel vom Könige ab und rief Herzog Friedrich, seinen Oheim, herbei, Christian II. floh übereilt aus seinem Reiche, nm ausländische Hilfe zu suche». Friedrich I. schloß einen Bund mit Lübeck, festigte die Macht des Adels, ließ sich von den Jütländern zum König machen, nahm mit Hilfe der Lübecker Kopenhagen und Malmöe und unterwarf Norwegen. Von Severiu Norby, welcher von Gothland aus die Schweden und Lübecker belästigte, wurde der Friede erkauft. Lübeck erhielt die Bestätigung seiner Handelsfreiheiten, die Einkünfte von Gothland auf zwei Jahre und Bornholm für 30 Jähre. Diese Stadt war es auch, welche den Malmöer Vergleich (1524) zwischen Friedrich und Gnstav Wasa stiftete. Die Einführung der durch die Könige begünstigten Reformation hob die Macht des Adels durch die Beraubung der katholischen Geistlichkeit, kräftigte aber auch das Selbstgefühl der Bürger, besonders in Wiborg, Kopenhagen und Malmöe. Als Christian >l- 1531 mit niederländischer Hilfe in Norwegen landete, und glückliche Fortschritte machte, eilten Lübeck, Rostock, Stralsnnd und Danzig herbei, den Aufdringling und seine gehaßten Niederländer zu bekämpfen. Ver- rätherisch ward Christian in sein Gefängniß nach Sonderbnrg gebracht, wo er sterbe» sollte; den Lübeckern aber ward schlechter Lohn, sie erlangten nicht, daß die Ostsee den Holländern gesperrt wurde, und mußten zusehen, wie Friedrich zu Gunsten der dänischen Handelscompagnie zu Kopenhagen die deutsche aufhob. Nach dem Tode des Königs folgte ein unheilvolles Zwischenreich, in welches eine Begebenheit fällt, welche wir weitläufiger erzählen müssen, weil ein großer Mann, der einzige seiner Art, damals in Lübeck den Ver. such machte, der sinkenden Hansa eine für die ganze künftige Geschichte des Nordens entscheidende Aufgabe zu stellen, welche freilich an dem innern Verderb des Bundes scheiterte, aber gerade darum wie keine andere geeignet sein dürfte, den Zustand desselben in dieser Zeit darzulegen. Auch in Lübeck hatte die Reformation, zugleich mit einer demokratischen Richtung, bei den gemeinen Bürger» tiefe Wurzeln geschlagen, und beide Elemente stießen gegen die Pfaffen und katholisch-aristokratischen Stadtjunker. Ein ertrotzter Volksausschuß setzte, 1530 vom Rathe sanctio- 266 Wullenweber. s4. Abschnitt. nirt und zu 164 Mitgliedern verstärkt, 1531 die Reformation zugleich mit der Theilnahme der Gemeinen am Stadtregiment durch. Unter den Volksführern ragte der angesehene Kaufmann Jürgen Wullenweber an politischer Einsicht und Energie hervor. Die eifrigsten Gegner der Reformation und der Demokratie, der Stadtjunker Nikolaus Brömsen, welcher den Wasa zuerst aufgenommen hatte, und Hermann Plönnies entwichen 1531 heimlich aus der Stadt, und begaben sich unter kaiserlichen Schuß, und dies brachte die übrigen Nathsmitglieder vorübergehend in Haft. Die auf 14 Reducirtcn wurden nach dem Statute Heinrich's des Löwen von 1158 durch den Bürgerausschuß sofort wieder auf 24 ergänzt. Ein von Brömsen, welcher vergebens zur Rückkehr aufgefordert wurde, erwirktes geschärftes Mandat des Kaisers trieb die Erbitterung des Volkes aufs höchste, welches den Junkerhos und die Gildehalle der Kaufleute plünderte. Aber nicht in Lübeck allein brachte die Reformation demokratische Erhebungen der Gemeinen; auf die andern Ostseeftädte wirkte das vom Vorort gegebene Beispiel. So 1522 in Stralsund, wo Roloff Möller chen Bürgerausschuß gegen den Bürgermeister Smiterlow leitete, 1523 ein Bildersturm vom Volke ausging, das 1524 die Bürger Roloff Möller und Christoph Lorbeerc mit Gewalt zu Bürgermeistern machte; 1526 vermittelten die Herzöge Georg und Barium unter Zulassung demokratischerer Institutionen und refvrmirter Kirchenversassung den Streit. In Rostock und Wismar überwanden die resvrmireuden Zünfte 1523 den katholischen Rath und 1525 theilte ein Bürgerausschuß mit dem letzteren die Verwaltung. Fortan standen sich aber die Parteien einander gegenüber, auf der einen Seite demokratisches Krastbewußtsein, zu hohen Dingen geneigt und von großer Reizbarkeit, auf der andern die Aristokraten, lauernd anf eine Gelegenheit, selbst mit Aufopferung der städtischen Macht, ihre Standesvorrcchte wieder zu erobern. Zu jenen hohen Dingen schienen die politischen Verhältnisse in den nordischen Reichen bequeme Anforderung und Gelegenheit zu bieten. Die Hansen, bedacht, die unförmliche calmarische Union zu sprengen, traten dem mit unsittlichen Mitteln gegen die feudalistischen Zustände zum Wohle des Volkes kämpsenden Christian II. entgegen. Seine Flucht sicherte Friedrich I. und Gustav Wasa, den Adelsfreunden, den Thron, 2' Kap.) Wullenweber. 267 und die Hansen dursten nur hoffen, unter machtlosen Wahlkönigen ihre monopolistischen Privilegien zu bewahren. So lange den Königen der hansische Beistand gegen Christians II. Entwürfe und Karl's V. Hilft unentbehrlich schien, bewahrten sie wenigstens scheinbar ein freundschaftliches Verhältniß gegen Jene; als aber Christian, welcher mit Vorschub des norwegischen Klerus und aus Veranlassung seiner Schwägerin, der niederländischen Statthaltern,, mit Hilft der Holländer (7000 Mann und einer Flotte) in Norwegen sein Reich wiederzugewinnnen suchte, aber durch die auf Hollands Handel eifersüchtigen Hanse» bedrängt, sich den heuchlerischen Vorspiegelungen seiner Feinde ergab und eingesperrtwurde, schloß Friedrich mit den Holländern einen günstigen Tractat, gab ihnen die genommenen Schiffe wieder, und weigerte sich, den 1532 1. Mai mit Lübeck geschlossenen Erbvergleich zu vollziehen. Aber der hieraus entstehende Unmuth kam erst nach Friedrich's Tode zum Ausbrnch, als Wullenweber und der Hamburger Hufschmied Marx Meier die lü- bischen Unternehmungen leiteten. Letzterer, ein schöner und verschlagener Mann, hatte 1523 in der Belagerung Kopenhagens gedient, war mit Christian II. in Norwegen gewesen, und wurde von den Lübeckern gefangen, mit 800 ihrer Knechte zur Hilft des Kaisers gegen die Türken geschickt. Zurückgekehrt, stelle er 1532 eine reiche Bürgermeisterwittwe, und trat bald mit dem kühnen Wullenweber, der eines so erprobten Kriegers für seine weitgehenden Pläne bedurfte, in enge Verbindung. In Lübeck galt es zunächst, nach der vergeblichen Gesandtschaft von 1533 au den dänischen König, welcher Schutz gegen die holländischen Uebergriffe in der Ostsee verlangen sollte, die widerstrebenden Ueberreste des alten Rathes zu entfernen. Dieser letztere mußte sich 1533 noch eine Neuwahl gefallen lassen, mit welcher Wullenweber zum Bürgermeisterstuhle gelaugte. Nun rüstete Lübeck Krieg gegen die Dänen und Holländer, selbst mit Aufopferung der eonfiscirten Kirchen- schätze. Eine Flotte unter Meier's Führung ging durch den Sund, um 24 Holländer, welche sich in englische Häfen flüchteten, zu verfolgen. Aber Meier landete ohne Geleit mit wenigen Leuten, fiel in Heinrichs VIII. Gefangenschaft und die Wischen Schiffe wurden durch widrige Winde und die Abneigung der Hamburger, sie zu verproviantiren, in 268 Wullenweber. » Abschnitt. der Elbmündnng zurückgehalten, während die Holländer durch den Sund gingen und sogar einige Mische Schiffe kaperten. Nach dem Tode König Friedrichs wollte die Partei des Klerus seinen minderjährigen Sohn Johann, der Adel den Herzog Christian aus den Thron erheben, worüber ein Zwischenreich eintrat, in welchem der Neichsrath einBünd- niß mit dem burgnndischen Hause suchte. Eine gegen die Holländer remonstrirende Gesandtschaft Wnllenwcber's ward in Kopenhagen ziem« lich schnöde abgewiesen. Auch Gustav Wasa that dasselbe, warb durch den Grafen von Hova Kriegsvolk gegen die Partei Christians II. und suchte das Bündniß mit den Niederländern, indem er das Mische Handelsprivilegium von 1623 widerrief und die den Lübeckern schuldigen Summen zurückhielt. Die Hausen hielten zur Reprcffalie schwedische Güter und Schiffe an und in Wullenwebcr's kühner Seele erwachte der Plan, mit der Züchtigung der undankbaren nordischen Könige, die lü- bische Herrschaft, im Bündniß mit dem Lutherthum und dem freien Bürgerstande, über jene zu erheben. Vorschub fand er dafür in Dänemark selbst, besonders in den Städten Kopenhagen und Malmöe. Das Beginnen von Verfolgungen gegen lutherische Prediger, die Uebergriffe des Adels, machten in den Bürgern die Sehnsucht nach dem bürge» freundlichen gefangenen Christian II. rege. Jürgen Koch, wegen seines Münzmeisteramtes Mynter genannt, Bürgermeister in Malmöe undAm- brosius Bockbinder, ein Deutscher, welcher dieselbe Würde in Kopenhagen bekleidete, wurden Wullenweber's Verbündete. Es galt für diese beiden Städte: Aufrechthaltung der bürgerlichen Privilegien, Unterwerfung des Adels, Auftiahme in die Hansa und Sieg des Luthcrthumes. Christian verschmähte, wofür er von den Pfaffen gepriesen wurde, die Krone aus der Hand der Bürger und selbst der patriotischen Adelsfrac- tion. Die Niederländer erhielten die Sundpassage gegen mäßigen Zoll, gelobten einen Hilfsvertrag auf 30 Jahre, versprachen den holsteinischen Herzögen eine Subsidie von 600 Dukaten; diese verbündeten sich mit dem dänischen Reichsrathe, und der König von Schweden ward in dasselbe Interesse gezogen. Meier war auf Bitten der Lübecker von Heinrich VIll. , dem er vie Erlangung der dänischen Krone durch Hilfe der Hansa im Hintergrund gezeigt haben mochte, seiner Hast entlassen. 2. Kap.j Wullenweber. 26S Inzwischen dauerten die Feindseligkeiten gegen die Holländer fort, welche den Hansen 18 Kauffahrer nahmen, dagegen nur 6 einbüßten und aus dem Sunde verjagt wurden, aber in schwedischen Häfen Schech fanden. Die Schweden schloffen, 2.Febr. 1534, eine Union und einSchutzbünd- niß und nahmen Schiffe und Güter der Lübecker in Beschlag; diese hetzten die Bürger von Stockholm und die Bauern gegen das Adelsregiment des Wasa auf, hegten den von Gustav verfolgten Schwager, Graf Johann von Hoya, und bemächtigten sich des letzten Sture, Svante, welcher sich zu Lauenburg aufhielt, mit List, um ihn als Prätendent gegen die Wasas zu gebrauchen. Doch mußten sie den zaghaften von Wasa später dafür übel belohnten Jüngling wieder entlassen. Es galt jetzt, Dänemark zu schwächen, und es ward der Versuch gemacht, sich mit den Niederländern zu vertragen, wozu Hamburg, Lübeck und Danzig 1534 einen Vermittlungstag ausschrieben. Wullenweber ward von den Deputirten höhnisch behandelt, brach die Verhandlung ab, eilte nach Lübeck zurück und formte den dortigen Rath ganz demokratisch um, welcher sein Benehmen billigte. Doch gelang es in nochmaliger Zusammenkunft, für die Niederländer Waffenstillstand und freie Sundfahrt auf 4 Jahre zu erwirken. Lübeck schloß mit England, 31. Mai 1534, einen Vertrag, in welchem Heinrich die Anwartschaft auf die dänische Krone annahm und 10,000 Psd. St. Subsidien zahlte. Inzwischen aber hatte die lübecker Geistlichkeit das Benehmen des Volkes wider „die von Gott verordnete" Obrigkeit gemißbilligt, und suchte, wiewohl jetzt noch vergeblich, den Wullenweber in den Verdacht wiedertäuferischer Grundsätze zu bringen. Der Bürgermeister ließ sich indeß nicht irre machen, gewann an Christoph, Grasen von Oldenburg, einem Wissenschaft- lich gebildeten, genialen und tapferen Lutheraner, dem Alcibiades des Nordens, 1531 einen Feldherrn, welcher im Namen seines gefangenen Vetters, Christian H, zum Führer der Mischen Macht ernannt wurde. Mit dem Grasen von Hoya, Römer von dem Walde, Graf von Dohna, Vastian von Jessen warb der Oldenburger 4000 Landsknechte und Reiter und eröffnete unter dem Vorwand, freien Durchzug nach Sonderburg zu gewinnen, mit den Lübeckern unter Meier einen Verwüstungskrieg in Holstein, als Diversion gegen die dänische Macht. Gewarnt von dem Wasa, 270 Wullenweber. s4. Abschnitt. warben Christian von Holstein und die dänischen Reichsräthe Truppen, drängten den oldenburger Grafen nach Travcmünde zurück und umlagerten diese Feste. Die Lübecker sandten, 19. Juni 1534, eine Flotte von 21 Schiffen, unter dem Oldenburger, Marx Meier und Wullenweber nach Kopenhagen. Der holsteinische Heerführer Ranzau bedrohte Lübeck mit Belagerung. Während dieser Zeit regte sich die Demokratie in den andern Ostseestädten: Wismar ließ seine Flotte zu der Mischen absegeln; in Stralsnnd ward Smiterlow abgesetzt und eine Flotte für die Lübecker gerüstet; die Rostocker folgten diesem Beispiel, stürzten die aristokratische Partei und ließen ihre Schiffe zu denen der Lübecker stoßen. Mynter brach in Malmöe zuerst los, zerstörte das dortige Schloß, verhaftete die Adeligen und empfing die Hanfische Flotte vier Meilen unterhalb Kopenhagen. Der oldenburger Gras, von den Bewohnern des offenen Landes mit Jubel empfangen, verwüstete die Schlösser des Adels und der Prälaten und zog gen Kiögge, die Har- desvögte zur Huldigung für Christian II. berufend. Unterdessen gewannen für ihn die Bürger mit List die Schlösser auf Laland, Möen und Falster; aus Kopenhagen entflohen die Reichsräthe und der Bischof; Kopenhagen selbst, von der Hanfischen Flotte umschlossen, fiel durch Vertrag in die Hand des Oldenburgers, und die nach Ringstäd zum Landding berufenen seeländischen Stände leisteten Christian II. den Treueid. In Seeland brach der von langem Haß gestachelte Bauernaufstand gegen den Adel los; der schonensche Adel, an seiner Spitze den trugsinnen- den Reichsmarschall Tyge Krabbe, leistete am 10. August dem heranziehenden oldenburger Grafen die Huldigung. Auch Langeland und die kleineren Inseln fielen ihm zu, auf Fünen gährte es, und die Edlen flüchteten nach Jütland. Während aber Graf Christoph in Kopenhagen unzeitiger Siegessreude oblag, sammelte sich der Adel wieder zu Rye bei Skanderborg und erkor einmüthig den Herzog Christian von Holstein zum König (4. Juli), welchem Beispiel der süuensche Adel, 9. Juli, in der Kirche von Hellest, unweit Odense, folgte. Die Botschaft traf den neugewählten König im Feldlager vor Lübeck. Hier hatte sich Johann Ranzau mit dem erbitterten Adel zu Müggenburg an der Hafenmündung verschanzt und das städtische Weichbild geplündert. Die 2. Kap.) Wullenweber. 271 Lübecker machten Streifzüge in's Holsteinische; ein Ausfall nach Trave- münde ward verrathen und blieb ohne Resultat. Herzog Christian suchte das fich tapfer vertheidigende Mölln zu nehmen, lagerte bei Stockelsdorf und schloß die Lübecker von Schwartau her mittelst einer Umwallung ein. Einen Ausfall der Lübecker vereitelte er, nahm einen Kriegsprahmen welcher seine Brücke sprengen sollte, und eroberte acht Kriegsschiffe beim Schlutnper Travepaß. Als über die Beschränkungen des städtischen Verkehrs, über die Kriegsopfer das Volk, gereizt von Adel und Pfaffen- thume, unruhig ward, näherte sich Wullenweber durch Beschränkung des Bürgerausschuffes der Aristokratie und schloß, unter Vermittlung Hamburgs, der Herzöge von Meklenburg und Lauenburg, sowie der wendischen Städte, mit dem Frieden suchenden Christian, welcher fich inzwischen in Horsens vom jütländischen Adel hatte huldigen lassen, am 18. Novbr. 1534 einen Frieden, in welchem Holstein sich mit Lübeck versöhnte, beiden Theilen aber freie Hand in der dänischen Angelegenheit blieb. Man „fesselte" fich gegenseitig den rechten Arm, um mit dem linken desto besser zuschlagen zu können. Christian IIl. eilte nach Jütland; die Hanfischen Deputirten festigten in Lübeck die scheinbare Eintracht zwischen Rath und Bürgern durch ein Concordat; Wullenweber bewog den Bürgerausschuß zur freiwilligen Abdankung, stellte die Stetigkeit der Rathsstellen wieder her, und ging nebst Meier, dem Grafen von Hoya und drei der besten geworbenen Fähnlein nach Seeland. Dem neugewählten König standen die widerstrebenden Bischöfe, Bürger und Bauern gegenüber; der Adel war in Noth und die östlichen Provinzen gehorchten dem Nebenbuhler; aber der Wasa ermähnte die Stände Hallands, Schönens und Bleking zur Treue und ließ den Mischen Handel durch seine Flotte belästigen. Doch in Jütland und Föhnen selbst sah es schlimm genug aus. In Fühnen vereinigte fich das Volk mit den Gräflichen und führte grausamen Krieg mit Adel und Klerus, unterlag jedoch Ranzau und der jütländischen Adelsfahne beim Berge Fauenskow. Swensborg und Odense wurden geplündert, die Gräflichen überfielen Nyborg, erschlugen dort alle Adeligen, verjagten Ranzau und ließen ganz Fühnen aus's Neue huldigen. Der kühne Freibeuter Schiffer Clemint nebst Helmind nahm Alborg in Jütland, 272 Wullenweber. 14. Abschnitt. rief die stolzen Freibauern von Vendsyffel zur Freiheit auf, zog gegen Randers mit 6000 Bonden, und schlug unfern Alborg eine Adelsschaar zur Vernichtung. Das Volk erhob sich im Viborgstift bis nach Ripen. Als aber Clemint mit trunkenen Bauern Randers, wohin sich Adel und holsteinisches Fußvolk gezogen hatten, zu stürmen versuchte, ward er blutig abgewiesen und zog nach Alborg zurück. Da zog der König mit 2000 Reitern und 19 Fähnlein Fußvolk gegeu diese Stadt, überall Frieden und Religion sichernd, erstürmte Alborg, wo 2000 Bauern fielen. Schiffer Clemint ward gefangen und später enthauptet, über die Jordegene Bauern erging das Adelsgericht; wer sich nicht loskaufen konnte, wurde leibeigen und der freie Bauernstand Jütlands verschwand. Umsonst suchte Christian den Oldenburger in der Verhandlung zu Kolding mit Geld zu gewinnen (er forderte Christians II. Befreiung und Theilung Dänemarks). Der Graf ging zum kopenhagencr Reichstage, brandschatzte den Adel zur Kriegsrüstung, suchte ihn aber auch gegen das empörte Volk zu schützen. Gustav Wasa beunruhigte fortwährend den hansischen Seehandel, wobei sein Schiffsführer Svar Flemming in die Gewalt der Danziger gerieth, gewann darüber Vardbierg für Christian III. und Halmstad. Hieraus ging Meier nebst dem Grasen von Hoya und Michael Blick, den Mischen und 5 anderen Fähnlein von Helsingör nach Schonen; zu ihnen stieß Mpnter mit 3 Bürgerfahnen und Bastian von Jeffen mit seinen Reitern. Da fielen 500 schottische Edelleute plötzlich den Schweden zu. Meier mußte mit Hoya von Halmstad nach Helsingör zurück, dessen Schloß Tyge Krabbe inne hatte. Hoya ging nach Seeland; Mynter und Meier zogen sich unter die Schloßmauern zurück, auf Krabbe's Treue bauend. Dieser aber überfiel sie, 12. Januar 1535, in Gemeinschaft mit der heranziehenden schwedischen Uebermacht des Jobann Tursen und zwang Meier zur Ergebung; Jeffen und Mynter entkamen; 1000 Mische Knechte mußten bei den Schweden Sold nehmen. Die schonischen Städte wurden berannt und Meier nach Vardbierg - Schloß in sichere Verwahrung gebracht, wo er gegen Handgelöbniß ritterliche Hast erhielt. 2. Kap.) Wullenweber. 273 Gelockt durch die siegverkündenden Proklamationen des Oldenburgs Grafen, suchte der römische König Ferdinand den Norden mit dem Hause Habsburg enger zu verbinden: Pfalzgraf Friedrich sollte Dorothea, die älteste Tochter des gefangenen Christian II., und damit die nordischen Kronen erheirathcn. Er erhielt eine mäßige Mitgift und die Zustcherung des niederländischen Beistandes durch die dortige Regeutin und diese ward hierdurch bewogen, dem König Christian 111. die stipn« lirte Hilfe vorzuenthalten. Dieser schloß sich, besonders um eine Flotte zu erhalten, enger an den Wasa und seinen Schwager Herzog Albrecht von Preußen an; sein Feldoberster Belzig ging nach Schonen, um den Schweden gegen Römer von dem Wolde in Landskron, Mynter in Malmö und Lund zu helfen. Der in Lüsten, Wein und Studien schwelgende Graf von Oldenburg, ließ, nachdem sein Schreiber mit allen Geheimpapieren zu Christian III. geflohen, den widerwilligen seeläudischen Adel nach Malmö in Verwahrsam bringen (11. März 1535), konnt« aber nicht verhindern, daß Ranzau in Fünen landete, die Gräflichen schlug und Asiens belagerte. Am 9. März hatte sich Marx Meier durch List des Schlosses Vardbierg bemächtigt, wohin der Adel viel Schätze geflüchtet hatte und behauptete als echter Reinecke sein Malepartus in Halland, nebst der Stadt, ihren Schiffen und der Umgegend, 15 Monate lang, wie ein souverainer Herr, gegen Belzig, welcher ihn bedrohte. Im Sommer 1535 blieb in den wendischen Städten die Demokratie noch am Staatsruder. Stralsuud opferte sogar Kirchenglocken für den Krieg, und forderte Greifswald« zur Hilfeleistung an Lübeck auf. Hier schaute Wulleuweber nach einem mächtigeren Vertheidiger der städtischen Rechte aus, und glaubte denselben in der Person des eitlen Reichserbvorschueiders, Herzog Heinrich's VII. von Meklenburg, welcher schon früher für den gefangenen Dänenkönig Partei nahm, gefunden zu haben. Er sollte die Regentschaft für denselben führen und des Kinderlosen Nachfolger werden. Darein willigte auch Stralsund, aber nicht der wismarische Bürgermeister Lorbeer. Albrecht ging nach Kopenhagen und Wullenweber's Gewandtheit verstand es, nicht zum Vortheil der gemeinen Sache, den Oberbefehl zwischen ihm und dem Grafen Die Hansa, 274 Wullenwcbcr. ft. Abschnitt. von Oldenburg zu theilen. Rauzau nahm in Föhnen Alles, bis auf Swensborg, Nyborg und die Hardvögte, in Pflicht; bei Gothland vereinigte sich die dänische und schwedische Flotte unter Peder Stramm, dem sich Johann Preen mit den preußischen Schiffen anschloß, da die im Sunde postirten Hansen den Zoll einforderte», Schweden und Dänen aufbrachten, und 70 Holländer ausplünderten. Die königliche Flotte zählte 37 Schiffe mit 3700 Mann. 10 hansische Schiffe führten den Grafen von Teklcnbnrg mit Neugeworbcnen nach Swensborg und legten sich in den Middelfartbsund, um das dänische Belagerungsheer vor As- sens abzusperren. Odense, wie alle östlichen Städte außer Nyborg, wurde wegen des gezwungenen Abfalls gestraft. Als aber die hansischen Heerführer in der Odenseer Probstei den weiter» Plan beriethen, sich an den Fluß zwischen Middelfarth und Asiens zu legen, um einen Zuzug deutscher Reiter nach dem königlichen Lager aufzufangen, und dann letzteres anzugreifen, belauschte sie ein Pfaffe, Hans Madsen, entsprang, als die Gräflichen um Faaborg lagerten, und brachte die Kunde an Ranzau. Dieser beschloß seinen Feinden zuvorzukommen, und traf auf sie am 14. Juni, eine halbe Meile südlich von Asiens, am Oxenberge. In dieser entscheidenden Schlacht kämpften Deutsche auf beiden Seiten, hier ohne einheitlichen Plan undohnc einen Feldherrn von Genie, für den hansischen, abstrakten, den Söldnern unfaßbaren Gedanken, dort unter einem genialen Krieger, für das würdig und persönlich vertretene Adel - und Königthum. Rauzau mit der Adelspartei erfocht einen glänzenden Sieg; die Grafen von Hoya, Teklcnbnrg und Dohna fielen, Füueu war verloren, die Besatzung von Asiens rettete sich auf lübische Schiffe, Nyborgschloß fiel in Ranzau's Hände, und die Adelswehr durchzog mit blutigem Gepränge die Insel. Peder Skramm, der erste namhafte dänische Admiral, kämpfte ohne Entscheidung mit 26 hansischen Schiffen am 9. Juni bei Bornholm, nahm vor Asiens 9 lübische Schiffe, welche die auf sie geflüchtetc Besatzung von Asiens feige im Stiche ließ, reinigte den Belt, brandschatzte die abgefallnen Inseln, eroberte Tranekier und Korsöer, und legte sich am 18. Juli vor Kopenhagen, das auch von Christian 111. mit 9 Fahnen Reiter und 24 Fahnen Fußvolk belagert ward. Allein der Oldenburgcr Gras und die Kopenhagener wehrten sich 2. Kap.) Wullenweber. 275 verzweifelt. Jener hatte sich vergebens auf eignen Namen um englische und französische Hilfe beworben und die seeländischen Stände zur muth- volleu Abwehr gegen die „hündische Leibeigenschaft" des Holsteiners und seines Adels aufgerufen. Auch Malmö und Landskron vertheidigten sich muthvoll. Aus Vardbierg, der letzten halländischen Feste, gewann der Däne die Stadt und umlagerte, verstärkt, das tapfer vertheidigte Schloß. Dies fiel erst später, 27 Mai 1536. Meier ward schandbar hingerichtet. In Lübeck hielt sich Wullenweber mit Mühe gegen die aufwiegelnde Geistlichkeit und die Hetzereien der Aristokraten. Doch, als auf Anstiften der immer Vermittelungssüchtigen Hamburger ein Städtetag nach Lüneburg berufen war, kamen auf Einladung Lübecks die Dcputirten von 15 Städten am Vororte zusammen, riethen zum Frieden mit dem „frommen König Christian", konnten aber die Lübecker noch nicht dazu bewegen. Da erschien am 7. Juni 1535 auf Brömsens Betrieb das kaiserliche Executorialmandat zu Lübeck (während Wullenweber auf Veranlassung seiner Feinde einer Gesandtschaft am meklenburgischen Hofe oblag), worin die Wiedereinführung der alten Verfassung und die Einsetzung der alten Rathsmitglieder bei Strafe der Acht befoblcn war. Die führerlose Bürgerschaft fügte sich und als Wullenweber zurückkehrte, fand er Alles verloren, ja sich selbst von den Insulten des Pöbels bedroht und dankte ab, um dem alten Regimcnte, das 1538 vom Kaiser bestätigt ward, Platz zu machen. Als Albrecht von Kopenhagen Verstärkung verlangte, ließ er sich verleiten, nach Hadeln zu gehen, um dort mit Genehmigung seines Rathes 6000 dienstlose Knechte zu werben, fiel als Ungeleiteter, auf Veranstaltung der Mischen Aristokratie, in die Hände des Erzbischofs von Bremen, der ihn an den fanatischen Katholiken Herzog Heinrich von Braunschweig auslieferte. Später traf ihn das bekannte greuelvolle Schicksal — ungeachtet der vom lübecker Rathe gewährten Amnestie — unter Mitwirkung der Stadtjunker: er ward am 24. September 1537 nach schrecklichen Martern in Wolfenbüttel hingerichtet. Landskron siel am 9. October 1535, aber Kopenhagen und Malmö hielten sich noch standhaft, überallhin nach Hilfe ausschauend. Die in den Sund lausende Mische Flotte mußte auf Rath der Aristokratie der eigene 18' 276 Ende der Grafenfthde. (4. Abschnitt. Admiral, Klaus Wernow, den Feinden verrathen, so daß sie nichts vermochte, als einigen Proviant nach Kopenhagen zu werfen und unmuthig nach Hause segelte. Aus Vermittlung der schmalkaldischen Bundeshäupter schloffen Lübeck, Dänemark und Stralsund zu Hamburg am 14. Februar 1536 ihren Frieden, zu dem Wismar und Rostock binnen sechs Wochen beitreteu konnten. Kopenhagen und Malmö sollten geräumt werden, die Lübecker erhielten ihre alten Handelsfreiheiten gegen Erlegung der Zölle wieder, behielten Bornholm noch 50 Jahre und 15,000 Dukaten wurden ihnen versprochen. Allein Christian II. blieb gefangen, von der Ausschließung der Niederländer vom Sunde war keine Rede und der Oldenburger Gras wie die treuen Verbündeten wurden preisgegeben. Diese hofften aus das Heranziehen des Pfalzgrafen mit niederländischer Hilfe, allein die arglistigen Gegner wußten ihn mittelst der käuflichen Söldner in Friesland zu beschäftigen. Malmö unterwarf sich zuerst aus erträgliche Bedingungen, aber Kopenhagen erst am 29. Juli 1536, nach der fürchterlichsten Noth und Entbehrung. In Dänemark hemmte der Ndelsdrnck in schnöder Leibeigenschaft fortan jeden Aufschwung; die Revolution von 1660 glich freilich das Misverhältniß der ständischen Rechte aus, „aber nur um gleichförmig alle Stände der lähmenden Gewalt der Souveränität zu unterwerfen und was Dänemark später im Schooße einer isolirten Friedenspolitik an innerer Wohlfahrt gewann, ist kein Ersatz für die welthistorische Bedeutung gewesen, zu welcher des Landes Lage und des Volkes Tüchtigkeit seine nrgermanischen Altvordern berief." — Das ist die berühmte Grafenfthde. der letzte Aufschwung Lübeck's und der Hansa gewesen und in ihrem Helden, dem Perikles jener Zeit, Jürgen Wullenweber, concentrirt sich das ganze der Hansa zugewandte Interesse; wir wollen über ihn den tüchtigen Bart- hold das Urtheil sprechen lassen: „Was Wullenweber gewollt, wie richtig und kühn er die Zeitumstände erfaßte, wie unerschöpfliche Mittel er in seinem Geiste auffand, unterliegt keinem Zweifel. Er nahm den großen Streit um Rechte, die eine frühere Sittigung den deutschen Städten über den Norden errungen, welche die Nationen in ihrer Kindheit den Bildnern als Dank übertrugen und die herangereisten mit ihrem Fug jetzt verweigerten, wie in einem heroischen Zwei- 2. Kap.j Dänemark. 277 ka mpfe auf sich. Eine kräftige Hansa konnte nur erstehen, wenn die nordischen Reiche niedergehalten wurden und den Städten der freie Verkehr auf der Ostsee blieb. Groß und eines schönen Lohnes werth war der Gedanke, für welchen er glühte, auf dem freien Bürgerthnme und dem freien Bauernstände des Nordens, auf dem Protestantismus, die Macht seines Vaterlandes zu erbauen; die Mittel, mit welchen er seinen Zweck verfolgte, Kraft und Klugheit, hat Völkerrecht und Geschichte immerdar unabhängigen Gemeinwesen gestattet. Aber das Geschick hat wider ihn entschieden und darum konnte er der Schmach bei dem sinnlosen Pöbel nicht entgehen; er büßte mit seinem Leben das schöne Verbrechen, indem er den Werth und die Willensenergie seiner Zeitgenossen nach sich abmaß, die Mittel nicht klug genug berechnet zu haben. Diesen Irrthum, der die Seele adelt, hat er mit den markigsten Charakteren aller Zeiten gemein." Es zeigte sich bald, wie sehr die Lübecker Recht hatten, daß fit der Versicherung, der dänische König werde die Hansaprivilegien bestätigen, nicht trauten. Jedes Jahr neue Bedrückungen des Königs und neue Klagen; immer wollte er erst die Originalurkunden sehen, welche die Städte nicht hergeben konnten, schon weil manche nicht mehr vorhanden sein mochten und manches Privilegium gar keinen geschriebenen Grund hatte. Auch 1545, als der Dänenkönig einen Bund mit den wendischen Städten zu stiften begehrte, zur Abwehr gegen die abseiten Christian II. drohende Gefahr, konnten sie die gewünschte Ge- neralconfirmation nicht erlange». Ebenso zerschlug sich die Verhandlung aus dem Hansatage von 1553, wo wieder die Dänen nur eine bedingte Bestätigung der Privilegien gewähren wollten. Die deutschen Niederlassungen zu Kopenhagen, Malmö, Landskron, Ustadt wurden sehr gedrückt. Glücklicher schien sich die Regierung Friedrichs II. für dieHan- sen zu gestalten, indem im Odenseer Receß von 1560 wenigstens ein Theil der alten Freiheiten bestätigt wurde, da der König in den Städten eine Hilfe für seine Projekte suchen mochte. Doch lehnte die Hansa es ab, ihm im nordischen siebenjährigen Kriege gegen Schweden, welcher ziemlich mislich ausfiel, zu helfen; hier stand Lübeck allein auf seiner Seite, aus Erbitterung gegen das undankbare Benehmen der Schweden» 278 Dänemark. fl. Abschnitt. Erich XtV., ein jähzorniger Mensch, hatte durch Erwerbung EstlandS den Grund zur schwedischen Herrschaft an den Ostsecküsten gelegt, suchte deshalb den Handel nach seiner Stadt Reval zu ziehen und beleidigte den dänischen Prinzen Magnus, dem Oesei und Kurland gehörten. Das veranlaßte den blutigen Krieg von 1563— 1570, in welchem die dänische Flotte zuerst, nachdem 10 lübeckische Kriegsschiffe zu den 27 Schiffe starken Dänen unter Skramm gestoßen waren, zwischen Oeland und Gothland 1564 die Schweden besiegten. Eine zweite Flotte der Lübecker von 18 Schiffen schlug sich 1564 iu Gemeinschaft mit den Dänen mehrere Tage bei Buchau und Rügen mit der schwedischen, iu welchem Kampfe 000 Btann fielen und die Schweden Sieger blieben. 1566 kämpften wieder 11 lübische Kriegsschiffe einen unentschiedenen Kampf mit den Dänen gegen die Schweden zwischen Oeland und Gothland. Allein es überfiel sie ein Sturm, in dem 10 dänische und 3 lübische Schiffe bei Gothland mit 7000 Mann untergingen; glücklicher war das dänische Landheer, indem eS auf der Falkcnberger Haide unter Daniel Nanzau die Schweden entscheidend schlug (1665). Die Lübecker bauten, nachdem Maximilian II. fruchtlos zu Stralsund Frieden zu stiften versucht hatte, das größte Schiff der damaligen Zeit, von 224 Fuß Länge, beschossen Reval (1564) und rüsteten 1570 noch 7 neue Schiffe aus, während die Dänen noch einmal eine Niederlage zur See erlitten. Im Stettiner Frieden erhielt Lübeck die Bestätigung aller früheren Privilegien, die freie Fahrt nach Narva und die Zusicherung der alten schwedischen Schuld von 75,000 Thalern. Alle diese Zusiche- rungen blieben unerfüllt und die hansischen Städte hatten bei dieser Fehde durch die schwedischen Kaper ungeheuer gelitten. Als Friedrich 11. verbot, den Schweden Lebeusmittel zuzuführen, erschien der schwedische Admiral Bagge vor Warnemünde und bat die Rostocker um Proviant, den sie auch gaben. Dafür bedrückte der Dänenkönig ihre Kaufleute auf jede Weise, so daß der Rostocker Rath 1566 den Warnemündern verbieten mußte, nach Schonen zum Heringsfang zu gehen. Eine 1570 nach Kopenhagen geschickte Deputation, welche Abschaffung des Lastzolls im Sunde und des mehr aufkommenden Scehandels der dänischen Adligen fordern sollte, ward nicht einmal angehört; ja der König machte durch 2. Kap.) Dänemark. 279 eine eigene Verordnung Kopenhagen zum einzigen Stapelort des Handels der Dänen mit dem Auslande, bestätigte 1572 dem dänischen Adel das Recht, Seehandel zu treiben und erklärte den Hansen, sie hätten sich viel mehr Freiheiten im Reiche angemaßt, als ibnen nach den Urkunden zukämen. Hamburg, welches vermöge seiner alten Stapclgerechtigkeit dänische Getreidefahrzeuge anhielt, mußte, um seine vom Könige beschlagnen Guter und Schiffe zu lösen, 100,020 Thaler zahlen. Am meisten klagten die Hansen über den seit 1563 aufgekommenen Lastzoll im Sunde. Die wendischen Städte zahlten früher ein Schreib - und Ton- nengeld von einen Rosenobel per Schiff, die anderen Hansen etwas mehr. Friedrich 1l. fügte, auf den Rath seines klugen Finanzmanncs Peder Oxe, einen neuen Stückzoll zu dem alten, um die Kosten des Schwedenkriegs aufzubringen und das anfangs als Bundesgenosse damit verschonte Lübeck ward nach dem Stettiner Frieden auch dazu genöthigt. Die Macht fehlte und Beschwerden konnten Dänemark natürlich nicht bewegen, auf diese „Goldgrube," wie Sören Norbv den Zoll gegen Kaiser Karl V. nannte, welche innerhalb hundert Jahren 20 Millionen Goldes einbrachte, zu verzichten. 1579 beschwerte sich darüber die Hansa bei dem Kaiser, den Churfürsten und den Reichsstädten in Augsburg. 1582 erhob der lübische Gesandte neue Klagen, bat um Abfertigung einer Reichsgesandtschaft an den dänischen König und forderte: der Kaiser möge gegen die Dänen in Deutschland Repressalien ergreifen, oder den Hansen gestatten, sich an den deutschen Provinzen des dänischen Königs dafür zu erholen. Es wurde beschlossen, auf Kosten der Hansen eine „sürtreffliche" Gesandtschaft zu entsenden, was aber nicht geschah und nur bewirkte, daß die Lübecker dem dänischen Könige für einige Zeit den doppelten Salzzoll geben mußten. Unter Christiair I V. ward Lübeck bis 1604 vom hündischen Lastzoll befreit, weshalb um diese Zeit jährlich 80 — 150 lübische Schiffe nach Spanien und Italien segelten. Allein die schon 1598 erbetene Bestätigung der hansischen Freiheiten ward nicht gegeben, die Föderation überhaupt nicht mehr anerkannt, und als die Hansastädte sich Brannschweigs gegen den von Christian I V. beschützten Herzog Julius annahmen, wobei einige Dänen angehalten wurden, drückte der König die Lübecker mit dem sundischen Lastzoll 280 Dänemark. (4. Abschnitt. und hielt ihre Schiffe an. Im Jahre 1600 fand die längst gewünschte Kollation der Originale der Hanfischen Privilegien durch den königlichen Bevollmächtigten statt; man vertilgte alle Erinnerung an die ehemalige Macht der Städte in Dänemark, z. B. durch Entfernung der Wappen von Lübeck, Rostock, Wismar und Stralsund aus den Fenstern und Stühlen der Malmöer Kirche, sowie des Compagniewappens aus Nstadt, behandelte die hansischen Privilegien als bloße Gnadensache, ließ keine städtische Behörde in Schonen mehr zu, und wollte nicht leiden, wenn die Hansen ehemalige Angehörige, die sich unter dänischen Schutz gegeben, deshalb schalten; ja die Lübecker wurden geradezu ausgelacht und die Schwesterstädte nahmen Alles in Bedenken. In dem durch HandelS- streitigkeiten veranlaßten kalmarischen Kriege (1611 — 13), weil Schweden durch Anlage von Gothenburg den Sundzoll umgehen, den Dänen die Schifffahrt aus Livland und Kurland wehren wollte und den norwegischen Handel besteuerte, mußten die Städte sich des Handels mit Schweden enthalten und sich die Erhöhung des sundischen Lastzollcs gefallen lassen. Die Lübecker fügten sich der erster» Auflage nicht immer, weshalb Uhlefeld, der dänische Admiral, ihren Hafen blokirte und beinahe alle Schiffe verbrannt hätte, bis sie allem schwedischen Verkehr aus ein Jahr entsagten. Daß sie sich an Kaiser Mathias wandten, brachte ihnen nur hochtrabende Redensarten ein. Nun schloß Lübeck das schon erwähnte Bündniß mit den Generalstaaten, konnte diese aber nicht zum Kriegführen bringen und der dänische König bedrückte noch mehr die Hansen in Norwegen, verdoppelte den Sundzoll und verpönte allen Mischen Handel in seinenLanden (1615), was er indeß aufVerwenden der Generalstaatcn 1620 wieder zurücknahm. Doch blieb er seinen Grundsätzen treu, erkannte den Bund als solchen nicht an, verlangte unbedingte Reciprocität, behandelte diehansischcnFreiheiten als Gnadensache, die mit Geschenken erkauft werden müßte, gab den Bremern, um die Städte zu trennen, besondere Privilegien in Bergen, sandte Kriegsschiffe in die Elbe, befestigte Glückstadt und verlangte neue Abgaben; die Städte verloren den Muth und beschlossen mit ihren Vorstellungen (1621) gelegenere Zeiten abzuwarten. Die 1622 übergebenen beiden Suppliken erhielten eine schnöde Antwort: der König verweigere jegliche 2. Kap.) Art des Handels. 281 Berechtigung und jedes Privilegium der Hausen; man habe sie nicht mehr nöthig; andere Nationen lieferten ebensogut Waaren nach Norwegen, namentlich die Niederländer reichlicher und besser, womit die Dänen wohl zufrieden seien; sie möchten sehen, wie sie ihre Privilegien in England, Schweden lind den Niederlanden wieder bekämen; sie hätten, was namentlich von Lübeck gelte, ihre Freiheiten durch feindselige Machinationen verwirkt; der König wolle indeß gnädig sein, sie so gut behandeln wie die Bremer, wenn ihres Handels Früchte nicht gegen ihn, sondern zu seiner Unterthanen Nutzen verwendet würden. Der 30jährige Krieg berührte freilich den Norden Deutschlands nicht so wie die übrigen Ncichs- theile; doch mußte Lübeck die Ueberbleibsel der Mannsseldischen Horden mit Gewalt vertreiben, wofür ihnen zum Dank die Dänen den Sund und endlich sogar den Travemünder Hafen sperrten. Der König von Dänemark blieb bei seinem Systeme und es offenbarte sich bald, daß eine Stadt nach der andern dem Bunde, den Niemand mehr achten konnte, entsagte, lind für seinen eignen Vortheil sorgte, zumal auch der Nachfolger Christian VI. auf der von seinem Vorweser betretenen Bah» blieb. Was nun die Weise des mit Dänemark geführten Handels betrifft, so blieb sie der früheren bis 1560 völlig gleich. Mit dem Zunehmen der fremden Conenrrenz, des dänischen Proprehandels, nahm freilich der hansische Handel ab, doch, da ihm seine Privilegien im Wesentlichen blieben, behauptete er sich. Die dänischen Prodncte kauften und tauschten die Hansen, vermöge ihrer Begünstigungen, billiger und leichter als andere Kaufleute lind versorgten die Dänen mit fremden Produkten. Sie allein hatten den schonischen Handel und Heringsfang, wogegen den Dänen in den Hansastädten der freie Verkehr gehindert ward und die Hansen die nordischen Landesproducte, zum Nachtheil der dortigen Länder, ausbeuteten. Von Friedrich I. ward den Städten Lübeck, Hamburg, Rostock, Stralsund, Wismar, Lüneburg und Danzig unbedingte Handelsfreibeit, ungestörter Heringsfang, gegen geringe Abgaben und privilegirter Gerichtsstand zugebilligt, wogegen bei ihnen die Dänen gleiche Handelsfreiheit, nachdem sie zehn Tage ihre Waaren aus dem Markt ausgestellt hätten, erhielten. Unter Christian III. blieben, trotz 282 Handelsverhältnisse. s4. Abschnitt. einiger Beschwerden, z. B. der Auflage des Zehnten als Abzugsgeld vom Erbgut der in Dänemark verstorbenen Hansen, der Beschränkung der Freiheiten lediglich auf die Zeit der Falsterboer Markttage, der Erhöhung des Zolles, des Verbotes der Fleischausfuhr, und anderer, diese Privilegien in Kraft und erst die Zeiten Friedrichs >l. und Christian I V. vernichteten die hansische Handelssuprematie. Der Odenseer Vertrag von 1560 gewährte den dänischen Kaufleuten unbeschränkten Verkehr in den Hansa-Städten; die Hansen mußten den Abzugszehnten entrichten, dem Einsalzen des Sommerherings entsagen, eine höhere Abgabe vom Heriugs- fauge und Accise vom deutschen Biere zablen, auch in Kopenhagen sich mit dänischen Handelsgesellschaften vereinigen. Die Nichtansässigen dursten ihre Versammlnngshäuser haben, waren aber der Ortsobrigkeit unterworfen und abgabe»pflichtig. Die sechs wendischen Städte bezahlten außer für Wein und Kupfer nicht den Helsingörer Sundzoll, jedoch Schreib - und Touneugeld, 1 oder 2 Nosenobel, je nachdem sie eignes oder fremdes Gut führten. Nichthansische Güter mußten verzollt werden. Certisicate und Eid des Schiffers dienten als Legitimation. Jedoch die Dänen hielten ihre Zusicherungen nicht: Erhöhung von Sundzoll und Accise, Eingriffe in die Gerichtsbarkeit der städtischen Vögte in Schonen waren häufige Klagen; Christian I V. förderte den dänischen Nctivhandel auf Kosten des hansischen. Die Hansen standen sich wenig besser, als die Fremden, mit denen sie zu concurriren hatten, der Heringshandel wurde vom niederländischen allmälig erdrückt, die Privilegien hörten auf. Ebenso in Norwegen, wo »och 1528 die Hansen den Einwohnern mit Gewalt eine Kirche nahmen, die deutschen Handwerker sich der städtischen Gerichtsbarkeit entzogen, und die Kaufleute sogar die Anlegung einerFestung versuchten. Freilich unter Christian!!, suchte sein Amtmann Jürgen Hansen Scriver anfänglich mit Gewalt das Recht seines Königs zu behaupte», und die Holländer mit Umgehung des bergenschen Comtoirs, ober- und unterhalb der Stadt, eignen Handel mit den Norwegern zu treiben; die bergener Bürger begannen eignen Handel mit den Nordländern zu versuchen; selbst deutsche Kaufleute schifften mit Umgehung des Zwaugsstapels nach den Orkncys, den Färbers und Hittland und suchten mit den bergener Bürgern directen Verkehr anzu- 2. Kap.) Verhältnisse in Norwegen. 283 knüpfen, wie denn überhaupt die Vorsteher des Comtoirö sich ebenso über die Städte, wie diese über jene beschwerte»; allein im Wesentlichen blieb das alte Mvnopolsyftem aufrecht, bis in der Mitte des 16. Jahrhunderts die Niederlage durch die königlichen Beamten zu Grunde gerichtet ward. Christoph Walkendorf, Lehnsherr und Amtmann zu Bergen von 1556 — 60, wies vor allen Dingen die kräftigste Stütze des Comtoirs, die deutschen Handwerker, in ihre Schranken. Ihre eigenmächtig angelegte Brücke und Waage mußten sie dem Gemeinverkehr preisgeben, von ihren Brauereien und Schenken die üblichen Abgaben zahlen, jeder Eigcnmacht sich enthalten; die mittelst falscher Do- cnmente nsnrpirte Halvardskirche ward ihnen genommen (1560) und sie mußten sich den Landesgesetzen unterwerfen oder auswandern. Die Häustp in welchen die liederlichen Dirnen der Kaufleute wohnten, wurden eingerissen, oder unter Aufsicht gestellt; jedem Versuch des Ausstandes beugte der Amtmann dnrch Aufstellung einer imposante Streitmacht vor; die deutschen Prediger mußten sich der Suprematie der Laudesgeistlichen unterwerfen. Im Odeuseer Receß ward den Belgischen die freie Nordlandsfahrt aus 12 Jahre mit 24 Schiffen zugestanden; sie mußten dagegen ihre Waaren in Bergen erst zu selbstgefälligen Preisen ansbieteu, ehe sie sollte weiter ausführten. Fremde dursten jedoch ohne Winterlager frei in Bergen handeln; die Deutschen sollten keine Krämerei mehr treiben; Maße und Gewichte bestimmte fortan der König; alle Deutschen, auch die Kaufleute, unbeschadet ihrer Privilegien, standen unter den norwegische» Gesetzen und dursten sich zu Bergen fortan niederlassen; die Norweger erhielten vollkommene Handelsfreiheit in hansischen Territorien. Alle Versuche, die alten Monopole wieder zu erlangen, blieben fruchtlos, der norwegische Eigenhaudel mehrte sich von Jahr zu Jahr und 1512 mußten sich die bcrgencr Cvmtoirbcdienten, gleich wie Unterthanen, zu deS Königs Diensten mustern lassen und für ihn Schiffe bereit halten. Ein deutscher Prediger ward abgesetzt; neue Zölle und Abgaben forderten die königlichen und städtischen Beamten, welche mit Gewalt ihren Willen durchsetzten. Als keine Vorstellungen dagegen helfen wollten, ließen die Hansen ihr Geschütz nach Bremen und Hamburg bringen und verkauften es zum Besten der verarmten Hansakasse. 284 Bergen. (4. Abschnitt. 1609 betrug der Sommerschoß 1228 Thaler 3 Schilling, der Schis- ferschoß 639 Thaler 19'/, Schilling, die Ausgabe 1501'/, Thaler; im Jahre 1610 der Sommerschoß 1120 Thaler, der Schifferschoß 529 Thaler, der Winterschoß 142 Thaler, die Ausgabe 1941 Thaler. Nach einem Visitationsbcricht von 1604 hatten die meisten Wohnungen Lübeck, Bremen, Hamburg, Deventer, Wismar; in jeder waren ungefähr 6 — 10 Jungen; die Niederländer waren in der Stadt Bergen. Hauptgegenstäude des Handels waren Bier, Mehl und Malz, gegen welche Fische umgetauscht wurden. Die Concurrenz anderer Nationen ruinirte den deutschen Handel vollständig; besonders erlangten die Niederländer bald ein entschiedenes Uebergewicht. Auch sagten sich viele Kaufleute vom Comtoir los, heiratheten Landestöchter und wurden des Königs Unterthanen; einige Städte begannen direkten Handel mit den Norwegern zu treiben und verkauften ihre Schiffe, was die Ohnmacht des Bundes nicht zu hindern vermochte; Wismar, Rostock und Stral- sund verschifften außerhansische Güter; die Nordlandsfahrer bezogen fortan ihre Bedürfnisse so gut von den Holländern, wie von den Hansen und wurden so von ihnen unabhängig; hansische Kaufleute befrachteten frenide Schiffe; die drei genannten Städte suchten die Comtoirabgaben zu umgehen und endlich appellirteu sogar Hamburger gegen hansische Beschlüsse an den König (1579). Die bergener Bürger, durch eigenen Handel zu Wohlstand gelangt, sowie die Deutschen, welche königliche Unterthanen geworden, brachten allmälig durch Verpfändung oder Kauf die hansischen Höfe an sich, so daß 1753 in den 17 Höfen sich neben 17 hansischen Kaustnannsstuben 42 den Bürgern zugehörige befanden. Von den 17 gehörten 15 den Bremern, 1 an Hamburg, und nur 1 an Lübeck. Ueber die Zustände in dem Bergener Comtoir, welche nur den Schatten des alten Wesens vorstellten, ist Holberg's Beschreibung (Theil II. Hauptstück 9 S. 97 st und Willebrandt Hl, S. 180 s.) nachzusehen. Seitdem 1702 alle dortige Gebäude abbrannten, kam die Niederlage noch mehr in Abgang, so daß nach dem Tode des letzten Aeltermannes (1710) das Comtoir nur noch einen Secretär und zwei Achtzehner au seiner Spitze sah. Die dort Wohnenden dursten mit den Bauern nicht handeln, und mit den Bürgern nur en §ros; die Ber- 3. Kap.) Verhältniß zu Schweden. 28S gener hatten vor ihnen 6 — 14 Tage lang ein Vorkaufsrecht; die Com- toirschen dursten nur an ihre Principale in Lübeck, Hamburg und Bremen Versendungen machen und keine Commission für Fremde übernehmen. So verging die Herrlichkeit des Bundes im Norden, aus der einzelne Städte kaum noch der Erwähnung würdige Trümmer zu retten vermochten. Drittes Kapitel. Die Hansa in ihrem Verhältniß zu Schweden, den Ostseeländern und Rußland. Der großen Veränderungen wegen, welche mit diesenfürdie Hansageschichte so wichtigen Ländern vorgingen, ist eS nothwendig, vor allen Dingen einen kurzen Blick in die nordische Geschichte zu werfen. Was zunächst Schweden betrifft, so hat Gustav Wasa im ewigen Frieden zu Malmö die Unabhängigkeeit seines Landes durch der Bauern Unterstützung erworben. Mehr noch leistete ihm hierbei die Hansa Vorschub, gegen welche, wie gegen den Bauernstand, der König gleichmäßig den Dank vergessen hat. Schon der Reichstag zu Westeräs leistete dem Adel Vorschub, indem er Rcichsräthe und Große, Bischöfe, Städte» Deputirte, aber aus jedem Gerichtszwaug nur 6 Bauern berief; auch blieb Wasa's ganze Regierung unsicher durch die Aufstäube der getäuschten Bauern. König und Adel theilten sich in die Güter des gestürzten katholischen Klerus; eine stehende Armee und eine geordnete Finanz stützten die Königsmacht, welche sich auf dem zweiten Tage von Westeräs (1544) durch die Erklärung zum Erdreich gegen Adelsrcvolutionen sicherte. Schwedens Handel begann sich zu regen und die Förderung, welche der König der Herbeiziehung fremder Künstler und Handwerker angedeihen ließ, hob die innere Betriebsamkeit des Landes, besonders der Städte. Klug wußte der König jeden Zusammenstoß mit dem Aus- lande zu meiden; seine Diplomatie, den Starken schmeichelnd, die Sin« kenden unterdrückend, trat an die Stelle des Schwertes; nur die letzten Tage des Wasa wurden durch die beginnenden livländischen Händel getrübt. Unter ihm blieb die Handelssuprematie der Hansen noch ziemlich unangetastet: den seefahrenden deutschen Communen wurde der erste Dank für ihren Vorschub in den Freibriefen von 1523 abgetragen, durch 286 Schweden. (4. Abschnitt. welche sie Zoll- und Abgabenfreihcit in Stockholm, Kalmar, Sonder- köping und Abo für Ein- und Ausfuhr, so wie ganz freien Verkehr im Lande erhielten. Die Schweden erhielten gleiche Rechte bei den Hansen; Fremde wurden vom Reiche ausgeschlossen und nicht zum Bürgerrecht gelassen; der westliche Handel durch Sund und Belt blieb Monopol der Hansen. Lübeck erhielt die Bestätigung aller ältern Freiheiten und die Zusicherung, daß in Streitigkeiten eine Kommission von 4 Reichsräthen und Mischen Rathsherren in der Stadt der Letzter» entscheiden solle. Den König drückte indessen diese Abhängigkeit — er schuldete den Lübeckern 68,681 Mark nebst 8500 Mark Vorschuß — schon 1526 schloß er einen Handelsvertrag mit den Niederländern, bestimmte die Preise der in- und ausländischen Waaren, verbot das Hausiren deutscher Krämer im Lande, beschränkte ihren Aufenthalt und verlangte Zollsreiheit für seine Schweden in hansischen Häfen. Zur Abtragung der Schulden wurden sogar die Glocken und neue Abgaben eingefordert, was die Bauern zu Ausständen reizte, und l 529 beschränkte der König die bewilligte Zollsreiheit in den 4 Städten allein auf die Lübecker. Die Bemühungen der Lübecker um die Ausschließung der Niederländer, die Erregung von Unruhen im Lande durch das Stockholm geleistete Versprechen der Aufnahme in den Bund, so wie mit den mis- vergnügten Großen, blieben fruchtlos. Gustav verband sich enger mit den Dänen zum Kriege gegen Lübeck und nach vierjährigem Kriege unterwarf er die Waaren der Lübecker einer Abgabe von 5pkt. (1536). Der im Jahre 1537 geschioffne Stillstand gab den Hausen ihre Monopole nicht wieder. Der Aufforderung zier Hilfe, welche Lübeck an die wendischen Städte richtete, wurde kaum für den äußersten Nothfall entsprochen: die Schwesterstädte waren eifersüchtig über den Vorzug, dessen sich Lübeck allein in Schweden zu erfreuen gehabt hatte (1539). Als die Ostseestädte sich mit Bitten an den König wandten, wollte er nur mit den einzelnen Städten unterhandeln und hielt die Livlandssahrer derer au, welche ihm die Zufuhr weigerten. Auch ersetzten die Engländer, mit welchen 1550 ein Handelstractat zu Stande kam, Nieder- länder und der schwedische Activhaudel das Ausbleiben der Hansen reichlich. Im Jahre 1546 erhielten Lübeck, Hamburg, Lüneburg, 3. Kap.s Schwcden. 287 Rostock und Wismar die Zollfreiheit in den schwedischen Städten zwar wieder, allein dies dauerte kaum zwei Jahre und keine Verhandlung war im Stande, den Hansen ihre früheren Monopole wieder zn verschaffen. Der folgende König Erich XI V., ein bis zur Verrücktheit reizbarer Mann, dem sich 1561 schon Estland und Rcval unterwarfen, war bereits zu einer so sichern Macht gelangt, daß er von den Hansen nichts zn furchten hatte; von einer Wicderlangnng der Privilegien konnte nicht die Rede sei» und der König begann bald eine andere Sprache gegen die überlästigen Pctitionäre zn führen, als sein Vorgänger. So meinte er: von den seinen Vorfahren in Zeiten der Noth abgcdrnngenen Privilegien könne keine Rede mehr sein; den Städten Lübeck, Hamburg, Danzig und Rostock werde er zollfreien Ein- und Ausfuhrhandel in seinen fünf Seestädten gewähren; Gold, Silber und Luxuswaaren dürften sie an die Großen frei verkaufen; aber alles sei Gnade, kein Recht; einige schwedische Producte dürften nicht frei ausgeführt und Streitigkeiten nicht mehr durch Schiedsmänner geschlichtet werden. Dagegen müßten seine Unterthanen gleiche Rechte haben; er selbst verlange von den Hansen Zufuhr im Kriege, freie Werbung in ihrem Gebiete und im Notbfall Geldvorschüssc, zu welchem Zwecke sie ihm bei sich Niederlagen einzuräumen hätten; auch müßten sie dem Verkehr mit Rußland entsagen. Die Städte wollten das nicht, begehrten Zollfreiheit, freie Einund Ausfuhr, unparteiische Rechtspflege, Freiheit vom Strandrecht, von der Abzugssteuer und Schiedsrichter bei Streitigkeiten. Das wurde ihnen nicht bewilligt und die livländischcn Zustände, besonders der Abfall der dortigen Städte vom Bunde erweckte neue Besorgnisse. Diesen letzter» Umstand müssen wir etwas näher inS Auge fasse». Die deutsche» Colonien in Livland bewiesen, daß, wenn eine Pflanzstadt in sich die Fähigkeit zu gleicher Mitbewerbung trägt und sie dann im Interesse des Mutterlandes in ihrer gewerblichen Entwicklung beschränkt wird, sich alle dahin gehende Vorkehrungen als unwirksam erweisen, umgangen werden und allmälig selbst die Entfremdung der Colonie herbeiführen. Für den Schutz und die Förderung, welche den Ostseecolonien von den deutschen Städten gewährt wurden, mußten sie sich manche Beschränkungen gefallen lassen, wie eine der späteren englischen ähnliche Schiff- 288 AvlSndische Verhältnisse. s4. Abschnitt. sahrtsacte und eine Handelsgesetzgebung. Die Colonien dursten nur durch Vermittlung der Hansen, ihrer Mutterstädte, mit dem Westen verkehren, waren vvm Sunde ausgeschlossen und an den lübecker Stapel gebunden. Als sie aber sich zu fühlen und, wie Niga durch den 1498 mit England geschloffnen Handelsvertrag, ihren eignen Interessen nachzu- gehen begannen, da finge» sie an, sich den Interessen und Gnmd- sätzen der Hansa zu entfremden. Die Zerstörung des hansischen Eom- toirs zu Nowgorod (1494) durch die Russen bezeichnete einen Wendepunkt des Verkehrs; seit der Zeit begann die Blüthe Niga's, Revals und Dorpats: sie vermittelten fortan den Verkehr der Hausen mit Rußland. Wir werden später sehen, wie die Inländischen Städte dies Verhältniß für sich auszubeuten suchten, wenn wir aus den russischen Handel die Rede bringen. Erich XIV. untersagte den Lübeckern den Handel mit dem damals russischen Narwa, wollte den Revaler Zwangsstapel geachtet wissen und brachte, als die Lübecker sein Verbot nicht respectirten, mehre silbische Schiffe aus. Lübeck verband sich mit Dänemark und half ihm in dem siebenjährigen Dreikronenkrieg, noch einmal die alte Kraft versuchend, aber ohne alle Hilfe von den Bundesgenossen, welche sich nicht einmal des schwedischen und russischen Handels enthielten; der unglückliche Krieg brachte der Stadt nur Unheil. Er kostete ihr 1,598,965 Mark, das Vertrauen ihrer Schwesterstädte und die letzten Reste der Ostsceherrschaft. Der Stettiner Frieden 1570, geschloffen unter Vermittlung des Reiches, gab den Lübeckern, die freie Fahrt auf Narwa, Reval und Wiborg, den freien Verkehr mit Rußland, die Zusicherung einer Zahlung von 75,000 Thalern; doch die Monopole und die Zoll- freiheit in Schweden waren verloren und überdies wurde der Friede nicht gehalten. König Johann, welcher seinen verrückten Bruder ersetzte, hegte keine freundlichen Gesinnungen gegen die Lübecker; er verbot ihnen den russischen Verkehr, welchem sie nur dann entsage» wollten, wenn alle Anderen es auch thäten und brachte ihre Schiffe auf. Die Klagen beim Kaiser und Reich, bei dem Bunde, aus dem alle Einigkeit geschwunden, fruchteten nichts; die Livischen wollten den russischen Verkehr für sich behalten, Danzig und Thorn ihn Lübeck verbieten, da Polen im Kriege mit Rußland sei, wie auch Königsberg und Stralsund, und Dan- 3. Kap.) Livland. 289 ziger kaperten hansische Schiffe. König Johann suchte auch andern Nationen den russischen Verkehr zu wehren, als Lübeck darauf hinwies, wiewohl vergeblich; die von Schweden vorgeschlagene Handelsgemeinschast strebte sichtbar nur dahin, die Ostseeherrschaft zu gewinnen und die Deutschen zu zwingen, russischeGüter nur von den Schweden zu kaufen. Darauf wurde 1580 die Sprache Johanu's noch spöttischer und übermüthiger gegen die Lübecker; er erstattete ihnen ihre Schuldforderungen nicht, gewährte ebenso wenig freie Schifffahrt und erhöhte die Zölle, woran die Bemühungen des ohnmächtigen deutschen Reiches nichts zu ändern vermochten. Nach Sigismund's Thronbesteigung, als im Frieden von Teusschina Schweden Jngermannlaud und Kexholm verlor und 1599 sogar die Städte Schwedens Sigismund den Gehorsam versagten, schienen sich in solchen Unruhen bessere Aussichten für eine etwanige Parteinahme der Hansen zu eröffne», allein ihnen traute keine Partei in Schweden, sie waren ohnmächtig und befolgten dazu noch die falsche Politik, sich für Sigismund, den Unterliegenden, zu erklären. Der Friede selbst war ihnen sehr nachtheilig. Er bestimmte, daß kein Fremder nach Narwa segeln dürfe; Handwerker und Aerzte dürsten sicher Lurch Schweden nach Rußland ziehen; Stapel- und Kaufort für alle Fremde solle Wiborg sein; Schweden, Finnen und Estländer dürfte» nach Narwa fahren; die Schweden dürsten zu Nöteborg, Ladoga, Kexholm, Nau- garten und wo sie wollten in den Ladogasee, sowie aus der narwischen Ahe bis in den Peipus nach Pleskow Handel treiben. Die Schiffe von Lübeck, Rostock und Wismar wurden 1595 schon zu Reval und Narwa nicht mehr zugelassen, denn die Revalcr wollten den Handel allein haben. Als 1598 auf Sigismund's Verlangen die Lübecker schwedische Güter und Personen anhielten, brauchte Karl, sein glücklicher Nebenbuhler, derbe Repressalien, welche Lübeck für 100,000 Thaler Schaden brachten. Rostock und Stralsund leisteten ihm ohnedies Vorschub. König Karl erhob 1604 von allen nach und von Schweden und dessen Ostseebesitzungen geführten Gütern eine Abgabe von 10 pCt. und noch 1608 bemühten sich Bremen, Hamburg und Stralsund, die Aussöhnung zwischen Lübeck und dem Könige zu bewirken. Der folgende Krieg (1611 — 13) zwischen Dänemark und Schweden störte wieder den hansischen Die Haiiia. 19 290 Livland. SchifffahrtLacte. s4. Abschnitt. Handel erheblich. Ungeachtet der freundlichen Worte Gustav Adolfs erhielten die Städte ihre Privilegien nicht wieder; ein dreijähriges de- müthiges Snpplicireu hals dagegen nicht, daß die Hansen sich nur 6 Wochen im Lande aufhalten sollten, Geld für die Aufbewahrung ihrer Güter zahlen mußten, ihre Forderungen nicht einkassiren konnten, hohen Zöllen und Abgaben unterlagen und in Livland nur an königliche Beamte verkaufen durften. Die Verbindung mit den Generalstaaten machte 1621 den Städten Muth, die Bestätigung ihrer alten Freiheiten und gänzliche Verkehrsfreiheit mit Rußland zu verlangen. Davon wollte der König nichts bore», verlangte die Unterstützung der Hansen für seine deutsche KriegSfahrt gegen vage Versprechungen und verlangte sogar die Schließung des ihm feindlichen (polnischen) Danziger Hafens und das Abbrechen alles Verkehrs mit Polen. Er suchte vielmehr den Handel seines eignen Landes zu heben, unter andern durch Stiftung einer allgemeinen Handelscompaguie, begünstigte die Eingebornen vor allen Fremden und stellte den Letztem die Hansen völlig gleich. So ging der hanseatischschwedische Handel fast ganz unter und was in den Händen von Hamburg, Lübeck und Bremen blieb, darüber konnten sich diese nicht einmal vertragen. Auch in Rußland, dem ältesten und wichtigsten Anknüpfungspunkt des hansischen Verkehrs, ging es nicht besser; nach dem Verlust der Nowgorodcr Factorei ging derselbe allmälig in andere Hände über und hier greift wieder das Benehmen der abfälligen livländischen Communen ein. Alle Bemühungen, das Comtoir in Nowgorod wieder herzustellen, blieben fruchtlos. 1498 wollten Lübeck, Dorpat, Reval, Riga und der livische Orden Gesandte nach Rußland schicken und zu Narwa wurde eine vergebliche Tagfahrt gehalten; deS Kaisers Fürsprache vermochte für die Lübecker und ihre Genossen nichts zu erreichen; da schlössen die Livländer einen leidlichen Separatfrieden mit den Russen (1509). Wassilij Jwanowitsch kam 1505 zur Regierung und man glaubte, daß unter ihm das Reich schwächende Theilungen erfolgen würden, was freilich nicht geschah. Wichtig schien das Streben für Naugard's Wiederherstellung, weil die Contrebande und der Schleichhandel über Wiborg und Stockholm mehr in Ausnahme kamen. Die hansischen Kaufleute selbst erschütterten im eigensüchtigen Streben die wankenden Bundes- 3. Kap.) Schifffahrtsacte. 291 statute immer mehr und kein Auffrischen alter Verbote wollte verfangen. Das einseitige Verfahren der Livländer ärgerte die Hansen; sie aber beriefen sich auf ihre Bursxrake (Handelsgesetzgebung) und wollten sich den Anordnungen jener nicht fügen. Noch einmal ward. nachdem 1517 ein Russe zu Lübeck erschlagen worden, von den Livländer» ein Separatfrieden geschlossen, der auf dem Hansatag von 1521 großen Streit erregte. Lübeck behauptete, die Livländer hätten kein Recht nach dem Sund zu fahren; sie dürften, wie es früher Sitte gewesen, nur auf die Trave kommen, d. h. Zwischenhandel und Frachtsahrt sollte den Lübeckern nebst Genossen bleiben. Nimmt man dazu die Verfügung, daß die Westländer den Sund nicht passireu sollten, so hat man hier die Quintessenz der hansischen Schifffahrtsacte deutlich vor sich. So hatten die östlichen Städte schon früher gegen den Stapel zu Brügge geeifert (seit 1507); auch l 521 eiferten Riga, Dorpat und Reval dagegen, daß ihnen die Sundsahrt geweigert werde. Schon vor Erich müssen nämlich die Livländer diese Wasserstraße benutzt haben; wenigstens hat Riga im 13. Jahrhundert mit Frankreich verkehrt, weil das einschlagende Verbot in Abnahme gekommen war — die Lübecker mochten ihre noch ungefährlichen Colonien schonen wollen — später aber, wie die östlichen Städte sich den Holländern zuneigten und gefährliche Concurrenten zu werden drohten, suchte man vergessene Verbote wieder hervor, natürlich unter großem Widerstand der mündig gewordenen Colonien. Als der Heermeister von Livland begehrte, das Comtoir von Naugard nach Narwa zu verlegen, widersetzten sich dem die livländischen Städte; denn die Russen könnten nicht gezwungen werden, dorthin zu handeln. Dann ward beschlossen, eine hansische Gesandtschaft nicht eher zur Erneuerung des Friedens nach Rußland zu senden, bis man wisse wozu. Noch deutlicher zeigt sich der Abfall der livischenStädte, als dieRigaer 1525 erklärten, sie würden ihren Streit mit dem dortigen Bischof, wegen dessen sie sich dem Meister unterworfen, vor ihren Landtag bringen und sich auf die bei der Hansa erhobene Klage des Bischofs nicht einlassen. Lübeck warf sogar den Städten Dorpat, Neval und andern Simulation vor, daß sie gar nicht den Willen hätten, mit den Russen zu brechen und Danzig meinte, die Russen gingen über Cracau, Breslau u. s. w. nach 19' 292 Livland. l4. Abschnitt. Antwerpen; man möge solche Städte wieder zur Hansa ziehen; auch entschuldigte sich die Stadt über die bei ihr weilenden Russen. Im Jahre 1540 ward lebhaft die Herstellung des Naugarder Comtoirs gefordert, unter eifrigem Abrathen der livischen Städte; es ward eine Gesandtschaft nach Moskau und zum Behuf der Zehrung ein Psundzoll in Livland, unter der Rigaer Widerspruch, beschlossen. Die östlichen Städte wandten ein hansisches Statut: daß Gast mit Gast nicht handeln dürfe, aus die Genossen an, daß diese also mit den Russen bei ihnen nicht unmittelbar , sondern nur durch livische Kaufleute verkehre» sollten; sie vergaßen die ihren Stiftern gegebenen Vorzüge und stellten sie den Fremden völlig gleich. Alle übrigen Statuten dagegen, wie die über Aufsicht beim Flachsbereiten, achteten sie nicht und die Narwaer wollten sich denselben nur unter der Bedingung fügen, daß sie zur Hansa gehören sollten, ohne ihr indessen zu contribniren, was obendrein den meisten Städten gut schien. So entstand die Narwafahrt aus dem Bestreben der Hansen, einen Ort zu finden, der sich ihrer Controle, deren sich die Livländischen entledigen wollten, unterziehen möchte. Die Livländer suchten fortan nur ihren Vortheil, verhinderten alle versöhnlichen Schritte der Hansen gegen den Czaren, zwangen die übrigen Fremden, wenn sie mit ihren Gütern bei ihnen anlangten, diese zu vorgeschriebenen Preisen zu veräußern, störten den Salzhandel der Hamburger und ließen sich durch kein Abrathen irre machen. Deshalb kamen nun viele Fremde direct nach Livland, wo man gern mit ihnen zu thun hatte. Fugger und die Oberdeutschen verkehrten in vortheilhasten Geschäften über Polen mit den Russen. Von diesen aber und ihren Eroberungsgelüsten drohte dem deutschen Elemente die größte Gefahr, als sie nach Consolidirnng ihres vom Tatarenjoch erlösten Reiches anfingen, gen Westen zu schreiten. Schon 1481 drang Lübeck auf eine livländische Waarenstener zum Kriege gegen die Moskowiter; 1483 warnte der Heermeister; 1518 meinte Kaiser Max, die Unversehrtheit Polens sei für die Wohlfahrt Europa's unentbehrlich und Rußlands Größe gefahrdrohend; Walter von Plettenberg erkannte die ganze Gefahr und handelte nach Kräften. Er verbündete sich 1501 mit den Litthauern gegen die Russen, was der preußische Hochmeister ungern sah, weil er hoffte mit Sten Sture's 3. Kap.) Livland. 293 Hilfe (des Bundesgenossen der Russen) die an Polen Verlornen Provinzen wieder zu gewinnen, wie 1513 Max noch ein russisches Bündniß gegen Polen nachsuchte, in seinem und des Hochmeisters Namen. Letzterer war 1515 — 17 im Bunde mit den Russen. Plettenbcrg warnte noch 1520 dagegen. Am 8. November 1525 nabm endlich der Hochmeister Albrecht sein Land von Polen zu Lehen, weil er vom Kaiser keinen Beistand finden konnte. 1525 schlug Plettenberg den Hansen ein Bnndniss wie auch 1530, vor, ward mit Genehmigung der Ordensobern deutscher Reichsfürst und ließ sich vom Kaiser in den Speierer Frieden (23. Mai 1544) mit Schweden und Dänemark einschließen. Nun wurden auf Reval's Antrag die 123 Handwerker, Künstler und Gelehrte, welche nach Rußland bestimmt waren, in Lübeck zurückgehalten, um die Russen nicht zu klug zu machen. Als der Czar vom Heermeister für seine Unterthanen freien Handel in Livland und Durch- zug der nach Rußland kommenden Kolonisten verlangte, unter Kriegsandrohung, wandte sich der Meister Hilfe- und rathsuchend an Kaiser und Reich (1551), erhielt aber nichts, als die Zusage eines Vorschrei- bens um Verlängerung des Friedens. Denn dem Kaiser log der Czar vor, er wolle sich der katholischen Kirche anschließen. Iwan der Schreckliche nannte sich seit 1554 schon Herr von Livland; Kasan's und Astrachans Fall (1552 und 1554), mit denen Kettler im Bunde gestanden zu haben scheint, machte ihm den Rücken frei: die Engländer fanden die Fahrt nach dem weißen Meere (1553), erhielten dort Zollfreiheit und Niederlagen, wogegen der Czar schon 1556 einen Gesandten in London hielt, wodurch den Russen Kriegsbedürfnisse zukamen und der livi- sche Handel entbehrlicher ward. Iwan überfiel Livland 1557, legte einen Hafen gegenüber Narwa an und nahm sogar 1558 diese Stadt nebst Dorpat. Die Russen an der Ostsee — und Deutschland rührte sich nicht—so sehr hatte die unselige Reformation alle nationalen Interessen absorbirt! Die Livländer selbst, groß im Fressen und Saufen, konnten gegen die feigen Moskowiter nichts mehr ausrichten; der Bischof Hermann von Dorpat äugelte, wie in späterer Zeit noch Manche, nach russischem Gelde, haderte um alte Rechte mit dem Meister, dazu die Thatenlosigkeit des Reiches und die Abgmeigtheit der Hansen —war es 294 Livland. s4. Abschnitt. ein Wunder, daß die deutsche Vormauer im Osten der Barbarei unterlag? Reval suchte dänischen Schutz und wollte 1558 Riga überreden, dasselbe zu thun, und der Bischof begab sich unter polnische Hoheit. König Christian lehnte Reval's Gesuch ab, gab aber 20,000 Thaler zur Kricgshilfe. Während dieser Bedrängnisse begehrten die Livläuder wiederholt die Hilfe der Hansen; diese wurden sogar von Kaiser und Fürsten dazu ermuntert; der Kaiser verbot ihnen den über Wiborg gehenden Verkehr mit den Russen und Reval mußte dawider handelnde Mische Schiffe aufbringen. Zwar brachten einige hansische Städte Zufuhren an Kriegsmaterial, wie Bremen 1558 an Reval Kriegsmaterial und Geldvorschuß, auch 1560 Geld an Riga; die Hansa selbst beschloß mehrmals fünffache Contributiou zu Gunsten der Liven, allein man zahlte nicht und konnte oder wollte sich nicht mehr verständigen. Die Lübecker namentlich bestanden engherzig auf den alten hansischen Monopolen, aus den Bestimmungen der Schiffsahrtsacte, durch welche die Livläuder wieder in das alte Gängelband geknotet worden wären; diese wollten ihre eben errungene Existenz nicht opfern und der unfruchtbare Streit ward mit unsäglicher Bitterkeit geführt Da wandte sich der Heermeister an Herzog Johann Was«, Statthalter in Finnland, mit dem Verlangen einer Anleihe von 200,000 Thaler gegen Unterpfand fester Plätze, und Reval's Uebergabe scheint das Geschäft, welches dem Gustav Wasa nicht munden wollte, besiegelt zu haben. Polen forderte für seine Hilfe den Besitz Riga's (1559). In demselben Jahre schien es mit Reichshilfe ernster zu werden: es ward an den Czaren geschrieben; Spanien, England. Dänemark, Schweden, Polen, die Seestädte zur Hilfeleistung mit 100,000 Fl. aufgefordert; der Herzog von Mekienburg drang aus Kriegsvolk und Munition. Herzog Albrecht von Preußen, mit dem Kettler 4. April 1560 ein Defensionalbündniß geschlossen, erinnerte den Kaiser an die für Livland zugesagten 100,000 Fl. Der Reichsabschied zu Speier beschloß noch 200,000 Fl. dazu und Kriegsvolk, aber wenig mag davon eingegangen sein. Die Hansen erlaubten dem Heermcister freilich 1556, Kriegsvolk aus der Trave zu schiffen; doch im klebrigen beriefen sie sich aus den Landfrieden, verlangten freien Hantel mit den Russen, meinten, man hätte früher mit diesen friedlich 3. Kap.) Livland. 295 tractwen und zu diesem Behuf den Pfundzoll entrichten sollen. Ein Projekt, 200,000 Thaler auszubringen, diese einem Fürsten behufs einer Kriegsrüstung von zehn Fähnlein und 3000 Pferden zu Gunsten Liv- lands mit der Herrschaft über dasselbe anzuvertrauen, oder das Stift Dorpat an Lehnsleute, deren jeder 600 Thaler Dienstgeld erhalten solle, um das Land für die Hansa zn erobern, ausznthun, wurde -ul not» gelegt; es gab keinen Wullenweber mehr. Gotthard Kettler, in allen Hoffnnngm getäuscht, suchte gegen Verpfändung von Land polnische Hilft; Friedrich II. kaufte für seinen Brnder MagnnS livländische Bis- thümer zusammen; Reval ergab sich ohne Weiteres Erich X! V ,, da Kettler und die Poleu thätige Hilft nicht leisten konnten; Kettler selbst überlieferte sein Land an Polen und nahm Kurland zu Lehn; die Ri- gaer allein hielten sich noch 20 Jahre gegen polnische Zumnthungen — die Zerstücklung Livland's war geschehen. Deutsche und livische Kaufleute stärkten in schnöder Gewinnsucht die Moskowiter mit Pulver und Geschütz; namentlich trifft Lübeck mit seiner Narwasahrt dieser Vorwurf recht eigentlich. Der Heermeister hatte verlangt, Lübeck und die Anderen sollten sich der Fahrt aufNarwa, wodurch dem Feinde Zufuhr käme, enthalten und ließ, als man sich dem nicht fügte, die lübecker Schiffe anhalten; 1559 baten die Revaler, man solle ihnen den russischen Handel nicht entziehen; aber weder die Lübecker, noch die Russen wollten jene sich als Mittelsleute aufdrängen lassen. Uebcrdies meinte man, Engländer, Franzosen, Schotten, Niederländer führen jetzt auf Narwa und die Lübecker verlangten, daß nach alter Sitte ihnen selbst im Kriege der Handel mit den Russen ungestört bleiben solle. Die Lübecker wandten sich au den Kaiser, welcher im April 1560 meinte, er habenicht den Handel mit Rußland, sondern die Kriegszusuhren dahin verwehren wollen und als er am 26. November darüber klagte, daß dies doch geschehe, begnügte er sich mit kahlen Redensarten der Lübecker (25. August 1561). Erich von Schweden sah weiter: er verbot 2. April 1562 die Narwasahrt gänzlich, wollte sich die Herrschaft der Ostsee zuwenden und seiner Stadt Reval den ganzen Handel verschaffen. Dies Beginnen veranlaßte die Polen, 9. April 1563 die Lübecker zu ersuchen, gemeinsam mit Preußen, Pommern und Meklenburg die See vor schwedischer 296 Livtand. (4. Abschnitt. Herrschaft zu bewahren. Lübeck wollte 1562 dem Verkehr mit den Russen entsagen, wenn Alle, auch die Revaler, dasselbe thäten, denn diese gäben sich den Anschein, lediglich mit Schweden zu verkehren, während sie mitNarwa und Wiborg handelte»; der Kaiser erklärte, sich um Livland, das dem Reiche abgefallen sei, nicht mehr bekümmern zu wollen, wogegen Erich den Liviändern vorwarf, sie hätten selbst den Feinden Vorschub gegen ihn geleistet, ferner seine» Vater nur um Geld prellen wollen und noch hinzufügte, er habe sich ihrer dennoch erbarmt, als sie selbst ihre Lande dem Reiche entzogen hätten. Die Lübecker dürften nicht frei alles Meer, das jetzt zum Theil ihm gehöre, befahren und namentlich nicht zum Nachtheil seiner Unterthanen mit Umgehung Reval's und Wi- borg's nach Narwa segeln. Die Lübecker erklärten am 17. September 1563 dem Kaiser: Ehe Reval schwedisch geworden, habe man schon beschlossen, die Fahrt auf Wiborg zu verbieten, Lübeck sei nicht Schuld daran, wenn der Handel von Reval nach der Narwa übertragen sei, sondern der Eigennutz der Ravaler und andrer Livländer, welche Alles allein zu haben begehrt hätten; kämen die Russen nach Reval, so würde man, wenn man dort mit ihnen unmittelbar verkehren könnte, dies lieber thun, als Narwa aufsuchen, für Reval insbesondere habe man keine Verpflichtungen, Als 1568 Sigismund August die Ostseestaaten zum Verbot des Handels mit Rußland zu bewegen suchte, sprach Lübeck die Ansicht aus, Kriegshilfe gegen die Moskowiter zu bringen werde noch mittelst strenger Strafen und Durchsuchung der Schiffe verhindert; ein Verbot des gewöhnlichen seit undenklichen Zeiten bei allen Ostsee- staaten üblichen Handels werde Vielen das Brot nehmen, sie durch Noth zur Ansiedelung bei den Russen zwingen und diesen zu einer Seemacht endlich verhelfen. Hatten doch die Engländer auf eine ähnliche Bitte Gustav Wams in Bezug auf die Archangclfahrt (1556) ähnliche Antwort ertbcilt! Der cigends über die Narwafabrt entstandene schwedische Krieg hat Lübeck bei Hamburg und andern Städten, denen ihre Neutralität gestört ward, in Mis.rcdit gebracht und Lübeck Summen gekostet, welche vollkommen znm Schutz Lrvland's hingereicht hätten. Ein sonderbares Project ging dahin, Herzog Magnus von Holstein unter Iwans Hobest, der ihm seine Nichte vermählen sollte, zum liv- 3. Kap.) Rußland. 297 ländischen König zu machen, was livländische Ueberläufer anriechen, nachdem weder ein Fürstenberg, noch Kettler das Land haben wollte. Zu Speier wurde mitgetheilt, Magnus sei mit Pomp von den Moskowitern empfangen worden, habe das Versprechen eines Brautschatzes von 5 Tonnen Goldes erhalten, den Nevalern versprochen, wenn sie sich ergäben, die Raumfahrt abzustellen und großes Gewicht darauf gelegt, daß er ein deutscher Fürst sei und Livland dem Reiche erhalten werde. Die Dänen meinten, Magnns, von Schweden aus Oesel, Kurland und Reval, das den Dänen schon seit Karl V. gebühre, vertrieben, habe sich den Russe» in die Arme werfen müssen, da ihn Dänen und Polen im Stich gelassen hätten. Uebrigens sei Dänemark mit Rußland im Friedensbündniß. Dies die Antwort auf des Kaisers Ermahnung, den russischen Fortschritt zu hemmen. Die kaiserlichen Commiffarien berichteten aus Stettin: Polen wolle nur die unschädliche Narwafahrt, aber keine Kriegszufuhr gestatten, Lübeck und Dänemark dagegen unbedingt freien Handel mit Rußland, Schweden denselben aus Reval beschränken; das Reich müsse Ordnung schaffen, sonst erobere der Russe ganz Livland und werde Herr der Ostsee. Die Herzöge von Pommern, die Revaler, sprachen dieselbe Befürchtung auS; der Kaiser mahnte die Stände zur Thätigkeit; diese selbst erkannten, es sei nothwendig, den Moskowitern ein Ziel zu setzen und die Narwafahrt zu verbieten (Maximilian I I. meinte: Ivan solle Livland herausgeben und, mit den Christen verbündet, das türkische Reich für sich erobern); der Kaiser sprach von Einsetzung eines Neichsadmiralcs, aber was kam nach allen diesen Reden? Im Steltiner Frieden versprach der Schwede dem Kaiser, was er von Livland besitze, gegen Erstattung der Kriegskosten herauszugeben und das Ganze solle dann dem dänischen Könige zu Lehn gegeben werden, allein man erfährt nicht, wie groß die Gcldfordernug der Schweden und woher das Geld zu nehmen war; gewiß ist, daß, als Reval um seine Auslösung 1572 bat, und verlangte, man solle einen Pfundzoll deshalb belieben und bei ihnen das Comtoir wieder aufrichten, man es an den Kaiser verwies. Da griffen 1579 die Schweden zu und erklärten Livland für ledig des deutschen Reichsverbandcs. So ging mit einer hansischen Colonie eine deutsche Provinz durch deutsche Schuld verloren! 298 Livland. s4. Abschnitt. Die Lübecker aber hielte» fest an ihrer Narwafahrt und dem unmittelbaren Verkehr mit den Russen. Sie hatten sich in dieser Stadt einiger Zollfteiheiten zu erfreuen und behaupteten hartnäckig, trotz aller schwedischen Kapereien, diesen Handelsweg. Als aber 1581 die Schweden Narwa eroberten, suchten die Hansen einen andern russischen Verkehrsort und erlangten, daß 1586 und 1588 ihnen der Czar Feodor Jwanowitsch die Höfe in Pleskow und Nowgorod wieder einräumen, auch den Zoll auf die Hälfte rcduciren wollte; doch der veränderte Handel, das Benehmen der Deutschen, so wie die Hindernisse, welche ihnen Polen und Schweden beim Durchznge durch ihre Gebietstheile in den Weg legten, verhinderten den gehofften Flor dieser Niederlassungen. Sie suchten übrigens bald die Schweden gegen die Polen, bald diese gegen jene zu benntzen und anzureizen. Bei diesen Verhandlungen mit den Russen war ihnen die Sprach- und Unterhandlnngsgewandtheit des lübecker Zacharias Meyer von größtem Nutzen; die Höfe haben sie aber erst 1602 wirklich, nach den alten Satzungen hergestellt, besessen. Doch dursten sie auf Vorschreiben Kaiser Rudolfs mit den Russen schon 1588 zu Nowgorod, Pleskow, Moskau und Kolmogorod verkehren. Als der kaiserliche Gesandte von Minkwitz nach Lübeck kam und nach Moskau wollte, um zur Herstellung des Friedens zwischen Rußland und Schweden hinzuwirken und zugleich des Reiches und der Hansa Interesse zu wahren, erhielt er 21. Oktober 1594 den begehrten Bericht über die hansisch-russischen Privilegien, welchen aber die Revaler anhielten nnd widerlegten. Der rasche Friede 1595 gefiel den Hansen nicht, weil sie glaubten, die Schweden und Reval wollten allein den russischen Handel haben: sie sandten Meyer nach Moskau und erlangten Zollermäßigung. Die zu Reval und Narwa wollten aber ihren Stapel gegen die Hansen behaupten, ihnen keine Handelsfreiheit und die Narwafahrt nicht zugestehen, und sie härter, als selbst die Engländer nnd Holländer behandeln. Eine stattliche hansische Gesandtschaft mit Geschenken, um Handelsfreiheit zu erbitten, ging von Lübeck nnd Stralsnnd an Czar Boris ab, allein nur Lübeck zog den Gewinn davon, weil Boris von einer Hansa, die nach seiner Ansicht aus polnischen Städten, seinen Feinden, bestehe, nichts wissen wollte. Die Lübecker erhielten die Er- 3. Kap.) Livland. 299 laubniß, aus ihre Kosten Niederlagen zu Nowgorod, Pleskow, Jwangorod Kolmogorod, vor Archangel zu errichte», dort und in Moskau zollfrei, jedoch dem Wagegeld unterworfen, zu handeln, ohne daß ihre Waaren visitirt würden. Diese alleinige Bevorzugung gab Neid und folglich Streit aus dem Hansatage, wie 1604, wo beschlossen ward, Lübeck solle in aller Städte Namen von diese» Vortheilen Besitz nehmen und dies dem (5zar kundgethan werden. Das ward aber nicht durchgeführt und die Dimitri'schen Unruhen vernichteten den Mischen Handel, welcher sich doch später noch einiger Zollbegünstigungen zu erfreuen hatte. 1652 erhielten die Lübecker dieselben Begünstigungen, wie solche die Schweden genossen Auch unterlag der nothwendige Durchzug durch schwedisches Gebiet hohen Zöllen, der durch Polen war unsicher und der über Archangel zu weit. Besonders war es den Hansen nicht recht, daß russischer Verkehr, nach den Staatsverträgen von 1595 und l609, nur über Reval und Wiborg gehen dürft, daß ferner die Schweden in Reval und Narwa einen Transitzoll von 10 pro Cent erhoben und obendrein ihre Zöllner Bedrückungen und Gelderpressungen vornahmen. Der Ostftehandel mit den Nüssen nahm ab und der über das weiße Meer zu. Nach dem Frieden zu Stolbowa suchten die Hansen durch Vorschreiben der Generalstaaten an Czar Michael eine günstige Wendung herbeizuführen, allein dies scheint an der Abneigung der Schweden gescheitert zu sein. Gustav Adolf suchte freilich den Ostfteverkehr gegen den über Archangel wieder zu heben, doch nur über Reval, während die Lübecker, ungeachtet seiner Vorstellungen und selbst seines Verbotes, den Weg über Narwa nach ihrer Nowgvroder Niederlassung vorzogen. Die Zollbcdrnckungen, welche die Schweden in Reval übten, veranlaßten die Hamburger, mehr über Archangel zu handeln; den Lübeckern ward zugesichert, sie sollten (1648) zu Narwa und Reval von russischen Exporten mir einen Zoll von 2 pr. Mille entrichten, allein derselbe ward doppelt und dreifach gesteigert und die Schweden blieben bis auf Peter den Großen Herren deS Ostsechandels nach Rußland. Der alte hansische Handel verschwand, als der Bund zerfiel, und ihm keine Privilegien mebr ertheilt wurden, und was einzelne Städte, namentlich Lübeck, aus dem allgemeinen Schiffbruche retteten, werden wir später sehen. 300 Verhältniß zu den Niederlanden. 14. Abschnitt. Die Nähe, die Lage, die Kenntnisse, „das bedeutendere Handelscapital gaben," wie Sartorins bemerkt, „dieser oder jener Stadt im nordöstlichen Handel immer einiges Gewicht" — aber ,, was die Vorfahren so klug, so fest zusammengehalten, zerstückte und ward größtentheils die Beute fremder Völker. Mit den Veränderungen in Livland und Preußen war auch der bedeutende Verkehr mit den hinter ihnen südlich belegenen Völkern mehr oder weniger gestört worden. Die preußischen und liv- ländischen Städte, von der Zeit an, als sie fremde, polnische oder schwedische Herrschaft etwa anerkannten, mußten einem anderen, als dem deutsch-hansischen Interesse folgen." Viertes Kapitel. Verhältniß der Hansen zu den Niederlanden. Die Niederlande wurden nach der sturmbewegten Zeit unter Maximilian von dessen Sohne Philipp dem Schönen seit 1494 regiert, welcher mit Bewilligung seiner Unterthanen, die zu seiner Persönlichkeit mehr Vertrauen hegten, als zu Freiheitsbriefen, alle Landesprivilegien aufhob und zwei Jahre später mit England einen auf Zollfreiheit und Reciprocität gegründeten Handelstcactat schloß. Die Mordscenen im Bürgerkriege, welcher Brügge zu Grunde richtete, so wie die Verwandlung des Hafens Sluis in einen Naubstaat, triebe» die Kaufleute nach dem mit herrlicher Handelslage ausgestatteten Antwerpen, welches bald alle anderen Städte überflügelte. Es knüpfte mit den Portugiesen, welche die Seefahrt nach Ostindien ausbrachten, Verbindungen an und die Heirath Philipp's mit der Juana, Tochter Ferdinand's und Jsa- bella's von Spanien, so wie der Margaretha, Philipp's Schwester, mit dem spanischen Thronerben, brachte den durch Amerika's Entdeckung 1482 wichtigen spanischen Handel großentheils in holländische Hände. Dazu kam, daß der spanische Kronprinz, wie seine ältere Schwester Jsabella, bald ohne Erben starben und Philipp so die Anwartschaft auf Spanien erhielt. Allein der geldrische Krieg hinderte die Nordprovin- zen am Aufschwünge. Als 1506 Philipp plötzlich starb, folgte ihm sein Sohn Karl, unter Vormundschaft seines Großvaters, Kaiser Max, welcher seine Tochter, Margarethe von Savoyen, zur Statthalterin 4. Kap.) Niederlande. 301 ernannte. Karl von Geldern führte aber den Verwüstungskrieg besonders gegen die Holländer zu Land und zu Wasser fort und gelangte sogar in den Besitz Friesland's, den ihm aber Karl später mit Glück streitig machte. Diesem, später Kaiser Karl V. genannt, huldigten die Niederlande schon 1516, indessen Margaretha von Savoyen blieb zum Vortheil des Landes in ihrer Statthalterwürde. Der geldrische Krieg ging mit dem französischen gleichen Schritt, doch 1528 mußte der geldrische Herzog dem Kaiser Karl für Geldern, Zütphen, Groningen und Drenthe die Huldigung leisten und ihm die Erbfolge zusichern. An die Stelle der Margaretha trat 1530 des Kaisers Schwester Maria, die Wittwe des ungarischen Königs, unter der die Niederlande eine nur durch die Reformation gestörte sechsjährige Ruhe genossen. In der Fehde zwischen den Hansen und Christian III. von Dänemark standen die Niederländer zum ersten Male gegen ihre alten Handelsfreunde, wie oben bereits erwähnt wurde, weil sie sich den privilegirten Zwischenhandel derselben nicht gefallen lassen wollten und freie Sundfahrt verlangten. Die südlichen Provinzen der Niederlande hatten eine fast fünfzigjährige Ruhe genossen und waren zu großem Reichthums gelangt, als 1538 die schweren Kriegslasten Gent zur Empörung trieben, wo mit Vertreibung der Reichen ein Pöbelregiment anhub. Karl V. bändigte seine Geburtsstadt mit blutiger Strenge und von da an blieb im Lande, welches durch seinen Handel zu größtem Wohlstände gelangte, Alles ruhig, zumal Karl 1542 alle Länder der Niederlande unter seinem Scepter vereinigte, und daraus 1548 einen untheilbaren Staatskörper bildete. Dieser enthielt Alles, was zur Befriedigung der Bedürfnisse und Bequemlichkeiten des Lebens gehörte, im reichsten Maße; das südliche Flandern, Artois, Hennegau, Lüttich, Südbrabant, See- land und Geldern, brachte reiche Getreideernten; Namur, Luxemburg und Lüttich producirten Wein, diese Provinzen nebst Hennegau, Eisen und andere Metalle. Die südöstlichen Wälder lieferten Bauholz, die Viehzucht blühte in Flandern, Holland und Friesland. Der Fischfang war bedeutend für den Handel, besonders der Heringssang, den Holländer, Seeländer, Friesen und Flandrer an den schottischen Küsten trieben. Die alten Manusacturen behaupteten im Ganzen ihren Ruhm; Gewebe 302 Niederlande. (4. Abschnitt. von Wolle und Flachs producirten Flandern und Brabant; Tuchfabriken blühten in allen Städten Hollands; Nordholland hatte bedeutenden Schiffbau. Der Handel fand seinen Centralvunkt in Antwerpen, welches mit Lissabon und Cadix in lebhaftem Verkehre stand, Venedig bei weitem übertraf und Wechsel- wie Waarengeschäfte mit ganz Europa trieb. Wer erinnert sich nicht mit Vergnügen der Schilderung dieser Stadt aus der Feder eines unserer größten Dichter und historischen Darstellers ? Der Ostseehandel hatte besonders in Amsterdam seinen Sitz; Holland blieb das Kornmagazin für ganz Europa und die geringen Zölle begünstigten die Handelsbewegung. Unter seinem Sohne, dem Tyrannen Philipp, welcher seit 1555 die Regierung der Niederlande bekam, brach die Bewegung aus, welche einen neuen Staatsorganismns schuf, der bald alle andern in Europa an Macht und Ansehen übertraf. Mit dem Jahre 1570 beginnt der Aufstand der Nordprovinzen gegen Spanien, ihr heldemnüthiger Freiheitskampf, welcher zu ihrer Selbstständigkeit und zur Trennung von den Südprovinzen führte (1579). Die Eroberung Antwerpens (1585) vernichtete dessen Welthandel. Erst 1609 erfolgt die Anerkennung der Souverainetät der republikanischen Niederlande und im westphälischenFrieden sind diese unter Wilhelm >11. (1638) die einflußreichste See- und Kolonialmacht des Festlandes geworden, während Deutschland und Spanien zu Grunde gingen. Auf dieser Stufe blieben die Niederlande, bis 1688 der Oranier nach England ging und dorthin den Segen seines von da ab vernachlässigten Heimath- landes verpflanzte. Wenden wir uns jetzt zu den Berührungen, welche zwischen den Hansen und den Niederländern in diesem Zeitraume stattfanden. Diese sind denn wenig erfreulich zu nennen und zeigen deutlich den Verfall des Bundes, welcher dem frischen Geiste der Neuzeit, dem zur Selbstständigkeit erwachsenden Leben der westlichen Völker, das Feld allmälig räumen mußte. Mit dem Verluste der Nowgoroder und Bcr- gener Niederlage, sowie der Einbuße hansischer Freiheiten in anderen Ländern, fiel es den Städten immer schwerer, in den Niederlanden ihre alten Privilegien zu behaupten. Oft wurde, zu Ende des 15. und Ansang des 16. Jahrhunderts, zwischen den hadernden Parteien ein Stillstand geschlossen, behufs Beilegung aller Streitigkeiten; das Monopol 4. Kap.) Niederlande. 303 der Hanse» für den Vertrieb der Producte nordöstlicher Länder gegen Westen ging mit seiner Hauptstütze, den Factoreien, unter und ohne einen Zwangsstapel vermochten diese nicht zu bestehen. Es war eine Täuschung, durch Auffrischung alter Verbote die Kaufleute zwingen z» wollen, sich dem alten, nunmehr, da der Geist ihnen entflogen war, unnützen und selbst schädlichen Formen zu unterziehen. Der Untergang Brügge's, wie so manche andere gleichzeitige Ereignisse, erhoben den Vorzug eines völlig freien Handels vor dem Stapel, und die Praxis lehrte die Hansen selbst daran glauben. So wollten die sächsischen Städte schon 1501 nicht mehr ihre Tücher auf den brügger Stapel bringen, ungeachtet man den Einwohnern der Stadt 16,000 Fl. schuldete und die wendischen Communen daran erinnerten, daß Köln, Danzig, Münster, die preußischen und livische» Städte noch zum Stapel hielten; aber 1507 und 1511 wollte Danzig schon nicht mebr, 1507 und 1517 wollte Kämpen keine» Schoß zahlen, wie Bremen 1521. Der Besuch der freien Jahrmärkte in den Niederlanden nahm zu und der westliche Welthandel fixirte sich in Antwerpen und Amsterdam. Die Verschlammung des T'swyns verkümmerte allen Kaufleuten den Besuch Brügge's; so oft die Hansen auch dccretirten, was zur Anfrechthaltung des brügger Stapels dienlich schien und ehedem gegolten hatte, Niemand kehrte sich mehr daran, ungeachtet man die schönen flandrischen Privilegien einbüßte und in Antwerpen die Concurrenz der Fugger und anderer Oberdeutscher im Tuchhandel zu befahren hatte, auch die antwerpener Privilegien wegen fehlender landesherrlicher Bestätigung nicht so sicher waren, als die aufzugebenden. Der 1530 von den wendischen Städten beliebte Schoßbrief wurde von Braunschweig, den sächsischen Städten, Danzig und den Preußen, nicht bewilligt. Die Sachse» verlangten Befreiung einiger Waaren vom Stapel, Bewilligung größerer Rechte bei der Verwaltung des Comtoirs und Erlaubniß, »ichthansische Factoren annehmen zu dürfen. Dasselbe die Preuße» nebst Danzig; Köln gedachte sich des jährlichen Schosses mit 100 Fl. jährlicher Zahlung zu entschlagen: erst 1535 und 1540, als Antwerpen Residenz wurde, konnte man sich über den Schoß einigen. In dem erstgenannten Jahre klagten die Factoreivorsteher von Brügge, daß die meisten Kaufleute die 304 Niederlande. s4. Abschnitt. Stadt verließe», die dableibenden aber die Schoßzahlung weigerten; es fehle ihnen an Autorität und Geld; vollkommene Anarchie und großes Mißtrauen herrsche dnrchgehends; sie bäten um Hersendnng einer hansischen Deputation, oder daß man sie aus ihrem Amte entlassen möge. 1539 gaben sie an, daß statt der früheren 6 Olderlente und 16 Rathmänner jetzt nur 3 von jenen und 9 von diesen existirten, daß nach dem Beispiel der Städte selbst Keiner die Verordnungen des Bundes noch achte, was die fremden Behörden zur Schmälerung der Privilegien durch Zollerhöhungen benutzten. Schoß werde schon seit 1530 nicht mehr bezahlt; die nothwendige» Ausgaben seien von den vier einzigen »och zu Brügge residirenden Kaufleuten nicht mehr zu erschwingen; von Hamburg und Lübeck hätten sie 400 Fl. Vorschuß zur Ausbesserung der Comtoirgebäude erhalten, welche die Brügger wegen Baufalligkeit hätten einziehen wollen; in Antwerpen und Amsterdam nähmen nichthan- sische Factoren die Waaren der Hansen entgegen, wohin auch die Com- toiristen zögen, dort Bürger und Kommissionäre der Hansen würden; auch affociirten sich hansische Kaufleute mit fremden, und ließen sie zu dem hansischen Verkehre hinzu; die Arbeiter wollten den alten Lohn nicht mehr; Keiner kehre sich an den Stapel und die Oberdeutschen übten immer gefährlichere Concurrenz. Man möge die alten Privilegien erneuern, die Nichthansen mit Strenge ausschließen und eine Deputation senden. Diese Umstände bewiesen die Nothwendigkeit, entweder den niederländischen Handel ganz frei zu geben, oder zn Amsterdam oder Antwerpen eine Niederlage zu gründen. Gegen Amsterdam waren seit den dänischen Kriegen ihre Feinde, die wendischen Communen, sehr eingenommen und man verhandelte daher seit 1516 mit den Antwerpnern; indessen sollte, weil die Brügger Schadenersatz und Erstattung von Vorschüssen verlangten, einstweilen auch die alte Factorei bleiben. Als 1518 deshalb in Antwerpen eine hansische Gesandtschaft eintraf, suchten die von Middelburg, Harlem und später auch der Herr van Bergen op Zoom, die Factorei an sich zu ziehen; doch entschied man sich nach beinahe 50jährigen Verhandlungen für Antwerpen, das am besten belegen und schon vorher bei den meisten Kaufleuten sehr beliebt war (1545). Die Vorsteher der brügger Factorei zogen dahin, und ein neues geräu- 4. Kap.) Antwerpen. 305 migeres Residenzhaus ward errichtet. Doch dauerte es noch über zwanzig Jahre, ehe man über seine häuslichen Einrichtungen, die Schoß- und Comtoirsordnung, einig geworden war (Wismar wollte noch 1559 sich des Comtoirs nicht bedienen); das erste Schreiben des antwerpener Comtoirs datirt von 1549, in welchem Jahre das londoner Comtoir einen Vorschuß von 50 E hergegeben hatte. Ein Schoßbrief ward, freilich unter Widerspruch der sächsische», preußischen Städte und Kölns, 1554 beliebt, seit 1557 danach die Abgabe erhoben und 1562 bestätigt. Dieser Schoß mußte von allem hansischen Gut, westlich der Maas, außer Wein, Korn, Bier und Hering (Venthe-Waaren) bei Strafe entrichtet werden. Alle Handels - und Schiffsgemeinschaft mit Nicht« Hansen ward verboten, und durften diesen nur jene vier Artikel abgelassen werden; der Verkehr mit Fremden sollte nur durch Vermittlung des Eomtoirs stattfinden dürfen. König Philipp bestätigte die Privilegien der brabantischen Herzöge Johann und Anton (15. Januar 1561). Zwei Jahre daraus am 22. Oktober schloß die Hansa ihren Contract mit der Stadt Antwerpen. Jene erhielt in der Neustadt einen zwischen zwei Canälen belegenen Platz, zur Erbauung einer Factorei, wozu die Hansen 60,000 Fl., die Stadt 30,000 Fl. hergeben würde. Das Haus sollte Eigenthum des Bundes werden, wie das frühere am Kornmarkte liegende, nebst einem fteien Platze zur Betreibung der Börsen« und Kaufgeschäfte. Ferner erhielten sie eine eigene Wage, auf welcher der Stadt Wagemeister ihre importirten Güter wägen solle; das hansische Getreide und Mehl wurde von der Abgabe beim Verkauf oder der Wiederausfuhr befreiet; dagegen blieb das nicht von den Hansen eingeführte Oesterlinger Bier der früheren Accise nach Maßgabe des von Herzog Anton erlaffnen Privilegiums unterworfen. Die Residirenden erhielten ferner Accisefreiheit rücksichtlich ihres Consumos; Kornspeicher, Arbeiter, Loot- sen und Leichterschiffer sollten den Hansen zu geringen Lohn verschafft, und zu ihren Gunsten ein Kai errichtet werden. Auch versprach der Magistrat Sorge zu tragen, daß die Abgabe, welche der Herzog vom Kornhandel so wie vom Wein genösse, gemindert, so wie endlich, daß die brabantischen und seeländischen Zölle erniedrigt würden. Die Hansen dagegen verpflichteten sich, den Antwerpenern in ihren Städten die alten Die Hansa. 20 306 Antwerpen. s4. Abschnitt. Freiheiten zu lassen, des Rechtes prompt zu pflegen, und außer in Pestoder Kriegszeiten mit ihrer Factorei beständig dort zu bleiben. Zu den vier Jahre später vollendeten und den Olderleuten übergebenen Gebäuden ward den 5. Mai 1564 vom Magistrat der Grundstein gelegt. Der Syndikus Sudermann entwarf eine neue 1572 bestätigte und veröffentlichte Comtoirordnung. Diese bestimmte die Rechte der Hansen, die Wahl, Rechte und Pflichten der Vorstände der Niederlage, setzte ein von den Hansen zu erlegendes Schoß von 1 Groten flämisch vom Pfunde fest, überwies die Mieth-Einnahmen von den Räumen und Wohnungen dem Hose, welcher jährlich mit Lübeck Rechnung machen solle. Zugleich wurden die alten Statute, daß Außerhansen von dem Verkehr auszuschließen, alle Streitigkeiten unter Hansen durch die Vorsteher, von denen die Appellation nach Lübeck oder an den Bund ginge, zu schlichten seien und die Refidirenden in gemeinsamer klösterlicher Zucht leben sollten, erneuert. Vom 1. Juni 1557 bis 27. Aug. 1560 war die Einnahme des ComtoirS 2413 Pfd. fläm., die Ausgabe 1246 Pfd., mithin Ueberschuß 1166 Pfd.; von 1560 — 62 Einnahme 2984Pfd., Ausgabe 2803 Pfd., Ueberschuß nur 181 Pfd.; von 1562—66 Einnahme 2416Pst>., Ausgabe 1623Pfd., Ueberschuß 793 Pfd.; von1569- 72 Einnahme 3238 Pfd., Ausgabe aber 3878 Pfd., wegen der starken Kontributionen unter Alba. Durchschnittlich betrug die Jahreseinnahme 1000 Pfd. sl. (c. 3000 Thlr.), das umlaufende Handelscapital beinahe eine Million. 1562 hatten die Hansen das große und das kleine Oesterlinger Haus in Antwerpen gekauft. Allein trotz des Eifers, mit dem Lübeck sowohl, wie der wackere Sudermann, sich der Sache während ganzer 10 Jahre widmeten, ward doch nichts daraus, weil die übrigen Städte sich desto schlechter benahmen. Die ersten 20,000 Fl. zu den Baukosten wurden von der Comtoirkaffe bestritten, und Lübeck zahlte seinen Kostenantheil willig. Danzig wollte dagegen von dem ganzen Vertrage nichts wissen; auch Braunschweig und Hamburg waren schwierig. Die Danziger namentlich hatten hundert Klagen, welche alle im Wesentlichen auf eine Beschwerde über den Zwangsstapel zu Antwerpen hinausliefen; sie verlangten, man solle für bessere Privilegien, Befreiung von Zöllen und Abgaben sorgen, da die vor- 4. Kap.I Antwerpen. 307 handenen nichts werth seien, und Antwerpen zu sehr von seinem Landesherr» abhänge, als daß man viel aus die Zusicherungen der städ- tischen Behörde geben könne. Sudermann versuchte eine sehr gründliche Widerlegung aller solcher Beschwerden und Bedenken: die neue Niederlage sei nothwendig der Kleinkausleute wegen, und überdies wegen der Ersparnisse vortheilhaster als die alte; es sei Hoffnung zur Abstellung der wirklich begründeten Beschwerden, z. B. über den vom Landesherr» aus Getreide wegen der Theuerung gelegten Zoll vorhanden, was auch später zutraf. Der Stapelzwaug sei derselbe, wie früher zu Brügge, die 14,000 Fl., welche die Niederlage über den Anschlag kosten werde, seien durch nothwendige Verbesserungen gefordert und würden von der Stadt Antwerpen zum Theil bestritten. Darauf wurde Danzig 1572 etwas freundlicher, und gab zu, daß die Niederlage auf der Stadt Namen eine Anleihe von 6000 Fl. zum Besten der Comtoirs contrahiren durste; doch dauerte das gute Vernehmen nicht lange. Köln wollte die fremden Factore nicht lassen und auch den Schoß nicht zahlen; die Sache kam vor die Reichsgerichte, ward von dort wieder zum gütlichen Aus« trag verstellt und, als Köln sich endlich zum Beitrag entschloß, war der Ruin des Comtoirs entschieden (1584). Die Niederlage fing wegen der Saumseligkeit der Städte mit Schulden an. Schon 1567 mußte Sudermann von den Autwerpenern einige tausend Gulden zu 6—9 pr. Cent borgen. 1572 war die Schuldenlast auf 82,536 Fl. gestiegen, welche zum Theil von Fremden entliehen waren. Da mußte das londoner Comtoir mit seinen Ucberschüffen aushelfen und ein Dar- lehn von den Städten gegeben werden. Aber 1576 schuldete das Comtoir noch 14,374Pfd. flämisch oder circa 100,618Fl., und 1578 hatten die Hansen 18,340 Pfd. fläm., die Fremden 13,000 Thlr. an das Comtoir zu fordern. Allein auch die Statute, aus welchen die Existenz der Niederlage beruhte, konnten wegen der veränderten Handelsthätigkeit nicht sürder gehalten werden; in der Widersetzlichkeit der Städte kämpfte der Geist einer neuen Zeit mit den alten todten Buchstaben der Vergangenheit. Köln wollte der fremden Factore nicht entsagen (Danzig eben so wenig), seine Kaufleute, da sie in Antwerpen zum Theil eigene Häuser und Verwandte besäßen, nicht gezwungen wissen, nur in 20 * 308 Antwerpen. (4. Abschnitt. derFactorei zu leben und zu handeln. Vergebens erwiderte Sudermann, die Zollprivilegien könnten nur so niedrig erhalten werden, wenn alle hansischen Kaufleute sich zusammenhielten und sich nicht über das Land zerstreuten, was auch das einzige Mittel wäre, die Theilnahme der Nichthansen an den Vergünstigungen fern zu halten. Leute aller Nationen schlössen sich an die Hansen an und beeinträchtigten so die Zolleinnahmen des Landes durch Anmaßung ihnen nicht gebührender Privilegien. Nur die strenge Bewahrung der Factorei könnte der Propa- girung von hansischen Handelsgeheimnissen und ähnlichen Uebelständen vorbeugen. Alles war vergebens; Köln und Danzig wollten erst bessere Privilegien sehen, ehe sie sich fügten. Die Widerspenstigen riefen mit Umgehung der hansischen Gerichtsbarkeit die antwerpener Gerichte und den brabantischen Rath an, ja, als ein Kölner den Oldermann, welcher Hansenrecht üben wollte, geprügelt hatte, verbot der brabantische Rath dem Oldermann bei 1000 Fl. Straft jede fernere Thätigkeit gegen den Uebelthäter. Jener Kölner, Macher» Schöff, machte sich seit 1572 ein förmliches Gewerbe daraus, die hansischen Statute zu verletzen und zu untergrabe,» Auch die Verkehrsverbote, welche seit 1564 in Folge des zwischen Philipp von Spanien und der Elisabeth von England auS- gebrochnen Zwistes erlassen wurden, schadeten der Niederlage; vor Allem aber drohte der ausbrechende Religionskrieg dem ganzen Handel die größte Gefahr. Die Unsicherheit der See mehrte sich durch das Treiben der Geusen; der Prinz von Oranien verbot seit 1571 den Hansen allen Verkehr mit den Spaniern, welche 1576 Antwerpen überfielen, alles, auch die Niederlage, rein ausplünderten, und 20,000 Fl. Brand- schatzung von den Hansen, welche es mit den Rebellen hielten, verlangten. Holland und Seeland forderten von den Hansen Licenzgelder (seit 1576); beide Parteien belasteten die Kauffahrer mit einem Zoll von 10—40 pr. Cent nach Gutdünken. Gesandtschaften, Vorschreiben und Beschwerden schienen wenig Erfolg zu versprechen, und selbst die Zusage der Zollermäßigung, welche die Hansen am 15. April 1579 vom spanischen Statthalter, Alexander von Parma, erhielten, war fast ohne alle praktische Wirkung. Alexander Farneft ließ 1587 die Hamburger durch seinen Gesandten ermähnen, den Engländern und rebellischen 4. Kap.) Antwerpen. 309 Niederländer» keinen Vorschub zu leisten, woraufdie Hamburger natürlich ausweichend mit Berufung auf ihre Neutralität antworteten. Derselbe spanische Heerführer bot 1589 den Hansen seine Freundschaft und die Wiederherstellung der alten Privilegien an, wenn sie gegen die Feinde der öffentlichen Ruhe, die Störer der hansischen Freiheiten und Privilegien, die Engländer, mit ihm zusammenhalten wollten und schrieb selbst in diesem Geiste an die dänische Königin. Im Jahre 1594 bezeigte sich Erzherzog Ernst, Bruder Rudolfs II. und Gouverneur der Niederlande, sehr versöhnlich und freundschaftlich gegen die Hansen, ihnen die Restitution ihrer früheren Privilegien für das antwerpener Comtoir anbietend; auch erneuerte derselbe 1597 seine glänzenden Anerbieten an Lübeck, die Städte zum Bunde gegen die Rebellen auffordernd. Eine um dieselbe Zeit abgefertigte Gesandtschaft sollte, mit Berufung auf den von Karl V. Christian III. geleisteten Vorschub, von den Dänen die Schließung ihrer Häfen gegen Holländer und Engländer verlangen, wobei als Motiv das den Hansen von jenen Völkern widerfahrene Unrecht dienen mußte. Das Eomtoir verlangte 1581 — 82 Geld zur Schuldentilgung: das alte Schoß gehe darauf, um die Gläubiger zu befriedigen, welche die spanischen Ranzionirungsgelder vorgeschossen hätten; die Hausgeseffenen wollten eben so wenig zahlen, als die Reisenden und die Krämer aus Köln, Hamburg und Lübeck; Einer beriefe sich stets auf den Andern, ohne daß das Comtoir die Macht besäße, sie zur Schuldigkeit zu zwingen. Ferner: die Hansen schickten ihre Güter an fremde Factore; die neubeliebte Haussteuer habe gar keinen Ertrag geliefert. Ohne Einnahme sollten sie jährlich 650 Fl. Zinsen für ««geliehene Gelder und obendrein die Forderungen des früheren Oldermanns, Hans Prätor, welcher das Comtoir betrogen habe und deshalb gerichtlich verfolgt werde, entrichten. Gegen die Licenzen und Zölle der Seeländer riethen sie zu Repressalien, so wie, daß man den Reisenden und Krämern, denen die Factorei zu abgelegen sei, das alte Haus am Kornmarkt ac- cisftei einräume. Sie bäten schließlich um Verhaltungsbefehle rück- fichtlich der Ankunft eines neuen Landesherrn, des Herzogs von Alen^on. Die Lübecker hatten auf solche Klagen nur Versprechungen und Ver- tröstungen; Repressalien, meinten sie, seien unmöglich, denn 310 Antwerpen. s4. Abschnitt. alsdann würden die Niederländer andere Handelswege suchenund die Häfen der Hansa bald leer stehen — es war also offen ausgesprochen, daß der hansische Handel seine Unabhängigkeit verloren habe und fortan von fremdem Belieben gänzlich abhänge. Aber die Nachrichten lauteten bald noch schlimmer; die Schulden waren nicht mebr zu zahlen; Haus und Gut unterlagen nahezu der Execution; milde Beisteuern wurden in den Hansastädten gesammelt; selbst Köln wollte jetzt etwas thun; aber Danzig meinte, diese Stadt sei Schuld an Allem gewesen, durch ihre Widerspenstigkeit. Hohe Abgaben würden den Handel vollends den Fremden in die Hände jagen; an Hilfe sei überhaupt nicht mehr zu denken, und mehrere Bürger wollten mit den hansischen Privilegien nichts zu schaffen haben. Die Städte beschlossen eine Schoßerhebung, besonders in den Städten Nordbolland's, allein 1591 zeigte sich, daß nichts bezahlt worden sei. Alles ging zu Grunde; auf Beschwerden der Hansen über Zölle gaben die Holländer oft nicht einmal Antwort; die Gläubiger des Comtoirs drängten, und bewirkten sogar die Einsperrung eines Oldermanns. Da wußte die Hansa keinen andern Rath (1591), als daß Köln durch einen Hausmeister das Comtoir unter Beirath von Hamburg und Lübeck besorgen möge; aber man traute den Kölnern nicht; eine hansische Gesandtschaft fand im Anfang des 17. Jabrhunderts die neuen Gebäude der Niederlage verschuldet, ja zur Dreschtenne degradirt, die alten verwüstet, das Inventar verschwunden, die wenigen Einnahmen noch dazu veruntreut durch die eigenen Beamten. Noch am 16. August 1603 gingen spanische Gesandte von Antwerpen nach Bremen, Hamburg und Lübeck, so wie an den dänischen König, um sie zur Abwehr gegen Engländer und Niederländer aufzufordern; als aber Erzherzog Albert Aussicht zum Frieden mit den letztem sah, fertigte er 1606 die Hamburgischen Depu- tirten schnöde ab. Doch als der Fürst 1616 von dem Bunde zwischen den Hansen und den Generalstaaten hörte, suchte er jene mit Versprechungen zu ködern, woraus ihm eiue sehr runde und bündige Antwort wurde (2. Juni 1617). Vier Jahre später entbrannte der Krieg wieder mit verdoppelter Heftigkeit, und auch da noch suchte die Infantil! Jsabella die Hansen mit Schmeichelworten von der Unterstützung der 4. Kap.) Antwerpen. 311 Rebellen abzumahnen; ihr Schreiben an Hamburg vorn 16. Oktober 1621 klang fast drohend, aber die Stadt verwies sie damit an die Tagsatzung der Hansa, worauf Jsabella spanische Soldaten in die Hanfischen Gebäude einlegte. Wiederholt leisteten die Regierungen, sowohl der spanischen Niederlande, wie der Republik, Versprechungen und Zufiche- rungen, daß Alles auf den alten Fuß kommen solle; man meinte zu Fehr oder Middelburg eine neu? Factorei anlegen zu können, aber jede Hoffnung endete mit einer Täuschung; selbst die 1606 nach Spanien mitgesandte Deputation wurde mit ihren Beschwerden beinahe noch verspottet. Als die guten Aussichten, welche der 1609 geschlossene Stillstand erweckte, die alten Hoffnungen wieder rege machte, erhob sich auch wieder der alte Zank zwischen Köln und Danzig über den Schoß; die Veräußerung der größeren hansischen Gebäude wollte der antwer- pener Magistrat nicht zugeben; dieselben zu vermiethen und die älteren zu veräußern wollte selbst dann nicht gelingen, als Bremen statt des abge- fallnen Kölns die Leitung der niederländischen Angelegenheiten übernommen hatte. Spanische Soldaten wurden von der Jnsantin Jsabella in die Niederlage einquartirt, wo sie alles Tragbare herausschleppten und die Gebäude selbst in einen ganz baufälligen Zustand versetzten (1624). Die deshalb an die Jnsantin 1625 gerichteten Beschwerden halfen nichts. Lübeck gab einiges Geld her, konnte aber, da die letzten hansischen Städte, Hamburg, Bremen und Braunschweig, sich nicht rührten und sogar mit Lübeck über Rechnungsablage zankten, nicht zu den erforderlichen 20,000 Fl. rathen. Der Zank dauerte bis 1669, von wo ab das Gebäude seinem Schicksal überlassen blieb. Das hansische Haus in Brügge eignete sich 1668 ein gewisser Robinson zu; in Antwerpen blieben den drei Epigonen der Hansa noch einige Gebäude; die Notiruug der Zuckerpreise in flämischem Gelde ist eine Reminiscenz an den alten schwungvollen Verkehr. — Der Bund war zerfallen; jedes gemeinsame Streben hatte aufgehört; alles ging zum kleinen Theile in die Hände weniger Städte, zum größten in die der aufstrebenden Nordholländer, namentlich Amsterdam's über, wohin sich jetzt der Welthandel für eine geraume Zeit begab. Wir lassen hier zum Schluß noch Bur- meister's Worte reden, da wir nirgends eine so concise und treffende 312 Die Holländer. s4. Abschnitt. Charakterisirung der Zeitverhältnisse gefunden haben: „Die Holländer waren bereits durch ihre kühnen, keine Gefahr scheuenden HandelS- unternebmungen, durch eigene Kraft, zu einer Macht erstarkt, als die berühmte Katastrophe unter der spanischen Herrschaft eintrat. Ein Volk, welches im eigentlichen Sinne im Schweiße seines Angesichts seine tägliche Nahrung durch anhaltende Arbeiten zu Lande und zur See verdient, läßt sich nicht leicht seine Freiheit nnd seine durch laugen Kampf lieb gewordenen einfachen Sitten nehmen. — Die reichste und mächtigste Nation Europa's, welche soeben das Primat in Europa bekleidete, mußte dem kleinsten Volke ihre Ohnmacht bezeugen. Holland mußte unter solchen Umständen bald eine Seemacht ersten Ranges werden. Wen hatte es zu fürchten? Die Seemacht der Hansa war nicht mehr. Die Hansa hatte die kriegerischen Demonstrationen aufgegeben und suchte durch kluge Unterhandlungen ihr Ziel zu erreichen. England vereinte die Noth mit Holland, Doch wurde die Lage der Hansastädte eine sehr peinliche. Entweder mußten sie entschieden auf die Seite des Königs von Spanien treten, und dann war ihr Handel in der Nordsee verloren, oder sie mußten auf die Seite der Holländer treten, und dann ging der einträgliche Handel mit Spanien unfehlbar zu Ende. Spanien sah bald ein, daß ohne Flotte an keine Unterwerfung Holland's zu denken sei und so entstand die auf so geheimnißvollc Weise beschaffte Ausrüstung der großen unüberwindlichen Flotte. Der Ausgang entschied für die Holländer. Nun konnte ihnen der Handel in der Ostsee auch nicht mehr gewehrt werden. Alles, was die Hansa thun konnte, war, durch Unterbandlungen mit den Landesfürsten die Ausfuhr des Korns zu verhindern und so mittelbar die Holländer zu nöthigen, das Korn aus den Hansastädten zu kaufen. Mit Gewalt konnte nichts aus« gerichtet werden. Dagegen versuchten die Holländer den Schleichhandel an den Küsten (wie die Erlasse der meklcnburgischen Fürsten aus den Jahren 1579, 1589, 1590 gegen die von den Holländern besuchten Klipphäfen, zu denen aber auch Fehmarn, Ditmarschen und Danzig zählten, beweisen). Amsterdam wurde bald der Hauptstapelplatz in Europa, Antwerpen sank oder blieb höchstens ein Depot für den hansischen Handel." (Hamburg zog 1847 vom Oesterlinger Haus in Antwerpen noch 3000 Mark Revenüen.) 5. Kap.) Verhältniß zu England. 313 Fünftes Kapitel. Verhältniß der Hansa zu England. Bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts blieben die hansischen Beziehungen ziemlich ungestört, abgerechnet die kleinen, gewöhnlichen Zwi- stigkeiten, welche durch das Streben der Eingebornen nach Begründung eines Activhandels und durch den Neid derselben gegen die privilegir- ten Fremden neue Nahrung schielten. Doch änderten sich allmälig die Verhältnisse des Reiches im Innern auf eine Weise, die eine größere Consolidirung der nationalen Interessen in Aussicht stellte. Der adels- verderbliche Rosenkrieg ward durch Heinrich VII. , mit dem das Haus Tudor den Thron bestieg, geendet; stehende Leibwache, eigene Justiz und genaue Finanzkunst hoben das Ansehen der Krone. Heinrich VIII. setzte dieses Werk mittelst Einziehung der Kirchengüter und tyrannischer Willkür gegen die Großen fort; unter ihm brach die Macht des großen Klerus zusammen, wobei der dritte Stand vieles Grundeigenthum erwarb. Unter der grausamen Maria zeigte sich die Rührigkeit des Bürgerstandes durch die Entdeckung des Seeweges nach Archangel, die Begründung des englischen Activhandels mit Rußland, und über dieses Reich und das caspische Meer nach Persicn, und die Stiftung der großen englischen Handelscompagnien. Bedeutend mehr that aber noch für das Reich die große Elisabeth. Das Jahr 1567 bezeichnet den Anfang des Flors der englischen Fabriken, der Industrie und des Handels durch niederländische Flüchtlinge, so wie die Bildung von fünf großen Han- delsgesellschasten. 1577 umschiffte Francis Drake die Erde und die Kapereien gegen die Spanier legten den Grund der englischen Marine. 1584 führte Walter Raleigh die erste englische Colonie nach Virginien. Die erste Fahrt der Engländer nach Ostindien fällt in das Jahr 1591. Sechs Jahre später hob Elisabeth die Hansaprivilegien auf. 1600 kam die erste ostindische Compagnie zu Stande und 1602 faßten die Engländer den ersten Fuß auf Bantam in Java. Unter der schwachen und willkürlichen Regierung Jakvb's I. ward 1606 Virginien besetzt, 1612 eine Factorei zu Surate gestiftet. 1621 legten die auswandernden Puritaner die Grundsteine zur künftigen Größe der nordamerikanischen Co- 314 England. (4. Abschnitt. lonien und ein Jahr später begann der Seidenhandel mit Persien, sowie die Einrichtung der londoner Seidenmanufacturen. Unter Karl I. erhielten 1625 die Engländer die erste westindische Niederlassung. Die Kolonisationen in Surinam und Madras hielten gleichen Schritt mit der Kräftigung der Rechte der Gemeinen. Cromwell wußte Britannien allen europäischen Mächten furchtbar zu machen. 1651 begann mit der Navigationsacte das englische Prohibitivsystcm. Spanien und die Niederlande mußten sich vor dem Protektor beugen. In Karl's II. Regierung fällt der Flor des ostindischen und nordamerikanischen Handels, die Erwerbung Jamaicas, der Beginn des Verkehrs mit China, und mit dem König aus dem manischen Hause ward das Uebergewicht Englands im Seehandel entschieden. Was nun insbesondere die Beziehungen der Herrscher dieses Reiches zu der Hansa anlangt, so bestätigte Heinrich VII. 1504 durch eine förmliche Parlamentsacte, welche die alten Streitigkeiten beilegte, die Privilegien derselben. 1510 bekräftigte dies Heinrich VIII., wie Eduard VI. im Jahre 1547. Doch hatten die Hansen darüber zu klagen, daß sie die Tuchausfuhr besonders nach den Niederlanden den Adventuriern allein überlassen sollten, wogegen die Engländer sich beschwerten, daß ihnen in den Hansastädten kein Recht werde, daß man ihre Fischer auf Island schlecht behandle und ihnen den Handel in der Ostsee störe. In dem Vertrage von Utrecht (1473) hatten nämlich die Engländer, gegen Entsagung auf die Bergenfahrt, die freie Jslandsfahrt ausbedungen, worüber die Hansen stets unwillig waren und als die Engländer 1467 auf Island einen dänischen Vogt erschlugen, die Dänen bewogen, als Repressalien alle englische Schiffe im Sunde anzuhalten, was die Engländer antrieb, im Norden andere Absatzwege zu suchen, worauf sie denn, zu noch größerem Nachtheil des hansischen Handels, nach Archangel geriethen. Nach vergeblichen deshalb 1511 und 1520 zu Brügge stattgehabten Verhandlungen, verbot Heinrich VIII. den Hansen 1535, nachdem, wahrscheinlich auf Anstiften der neidischen englischen Kaufleute, 1526 der König das Comtoir nach ketzerischen Büchern hatte durchsuchen lassen, die Ausfuhr der geschornen Tücher, hob indeß das Verbot wieder aus, welches 1541 erneuert und erst von der Königin Maria 1554, jedoch 5. Kap.) England. 315 nur auf drei Jahre, zurückgenommen wurde. Das war die letzte Begünstigung der Hansen. Doch klagten sie 1535, daß ihre Factorei zur Verantwortung gezogen werde, wenn ein Deutscher einen Engländer beleidigt habe; ingleichen die Engländer über Behinderung ihres Ostseeverkehrs durch Danzig und Stralsuud, was den König veranlaßte, die hansischen Privilegien zu verkürzen und eine Geldbuße einzusordern. Doch ward im Ganzen der zu Gunsten der Hansen bestehende geringe Aus - und Einfuhrzoll noch als gesetzlich anerkannt: sowohl England wie Frankreich hielten es noch der Mühe werth, sich der Hilfe der Hansen oder wenigstens ihrer Neutralität zu versichern. Das londoner Com- toir aber gab manche Anlässe zu Klagen: die dort Residirenden soffen, spielten, trieben sich mit Weibern umher und lebten in Speise wie Tracht unmäßig üppig, ohne daß es der Hansa, trotz mancher Visitationen und Einschärfuug von Verboten, gelang, dem Uebel ganz Einhalt zu thun; sogar ein Aldermann hatte einen nicht ganz saubern Bankerott gemacht. Wegen der zu fürchtenden Repressalien in Folge eines Betruges, ward es bei hoher Strafe verboten, von Engländern Credit zu nehmen; ferner ward eingeschärft, kein Hanse solle den andern vor englische Gerichte ziehen, die Gesellen sollten auf dem Comtoir keinen Nebenhandel für eigne Rechnung treiben und kein Hanse dürfe Güter aus England an Nicht- hansen diesseits des Meeres versenden. Trotz der Nothwendigkeit dieser erneuerten Verbote blühte das Comtoir, dessen Bücher sich 1470 Köln zugeeignet hatte und das später in besondere Beziehung zu Hamburg trat, ungestört fort bis auf Eduard Vl.; noch 1547 lieh der Hamburger Rath vom Comtoir 8600 Pfd. und 2500 Engellotten, und 1609 betrug der Werth des dem letzteren gehörigen Silbergeschirres noch an 1000 Thaler. Zu Boston und Lynu hatte die Hansa seit 1474 Grundbesitz; das Haus zu Boston, welches 1601 schon so verfallen war, daß zu seiner Herstellung 130 Pfd. nöthig schienen, ward als ziemlich werthlos, nachdem 1606 noch 20 Pfd. geboten waren, 1608 im Stiche gelassen, das zu Lynn erst 1753 (nachdem 1606 dafür 110 Pfd. geboten waren) für 800 Pfd. verkauft. Die Freiheiten der Hansen, welche unter das Protectorat des Reichskanzlers gestellt wurden, blieben in Kraft, und sie behaupteten die Handelsherrschaft, da man 316 England. (4. Abschnitt. sich fremder Commisfionäre nicht bediente, den Schoß bezahlte, in strenger Handclsabsonderung verharrte, und, selbst im Ein - und Ausfuhrzoll privilegirt, den Engländern freien nud gleichmäßig privilegirten Verkehr mit den Städten nicht bewilligte. Freilich wurde im Vertrag von 1498 zwischen Heinrich VII. und Riga den Engländern Zollftei- heit zugebilligt und Riga in der Einfuhr mit allen andern Fremden gleichgestellt; allein dies scheint eine ganz vorübergehende Einrichtung, ein bloßer Versuch gewesen zu sein, die Engländer anzulocken. Eduard VI. war der Erste, welcher sich feindlich gegen die Hansen zeigte: er begehrte 1549, sie sollten den ihm feindlichen Schotten keine Zufuhr leisten, ließ zum Kriege gegen Frankreich auf der Elbe Matrosen pressen und verlangte, über den Misbrauch der hansischen Privilegien durch Fremde und Beschränkungen des englischen Verkehrs in Danzig klagend, plötzlich für seine Unterthanen Rechtsgleichheit und Reciprocität in den Städten. Die Hansen hatten nämlich, um den geringen privilegirten Zoll zu genießen, sich oft das Contrebandiren mit nichthanfischen Gütern erlaubt und verlangten gleiche Zollbegünstigungen für fremde, von ihnen nicht producirte, oder im Auslande aufgekaufte Güter. Besonders waren darüber die londoner Kaufleute, zumal die Adventurier, unzufrieden und beschwerten sich, daß die Hansen mit ermäßigten Zöllen englisches Tuch, welches sie selbst höher verzollen mußten, nach den Niederlanden führen dürsten. Im Jahre 1551 hätten die Hansen 44,000 Stücke englisches Tuch, die Eingebornen nur 1,100 exportirt und Jene beherrschten in jeder Beziehung englischen Markt und Handel. Da beschloß der geheime Rath 1552, die Hansen gleich allen andern Fremden bei der Ein - und Ausfuhr einer höhern Abgabe zu unterziehen, wodurch der Handel sich zum Vortheil der Engländer wandte. Die Hansen concedirten, als Vorstellungen fruchtlos blieben, man solle den Engländern ein genaues Verzeichniß der Hansastädte übergeben, sich der Maskopey mit Fremden enthalten, kein englisches Tuch unverschoßt oder nach außerhausischen Häfen führen; ferner solle Jeder sich eidlich reinigen, daß er keine fremden Capitalien benutze; kein Schiffer solle Tuch, außer im Comtoir, kaufen oder sich von Außerhansen nach Frankreich oder Holland befrachten, sondern sich gehörige Certificate für seine Waa- 5. Kap.) England. 317 ren geben lassen; auch dürften die Comtoirleute mit dem Gelde der Niederlage nicht Handel treiben und auch nicht den Schoß nach eigener Willkür mindern. Maria nahm das Statut Eduard's VI. zurück, stellte die alten Verhältnisse wieder her und verbot auch 1556, aufBeschwerde der Hansen und Verlangen König Gustav's von Schweden, daß den Russen über Archangel Messing, Kupfer und Kriegsmaterial zugeführt werde. Maria gestaltete den Hansen die freieste Aus- und Einfuhr aller einheimischen und fremden Artikel gegen geringen Zoll, namentlich der ungefärbten englischen Tücher nach Antwerpen, gab ihnen Befreiung von tonns^e und pouullnAe, so daß sie statt 15 nur 5 Pfennige zahlten, jedoch unter Misbilligung des Parlaments. Von letzterem ward nur die Ausfuhr der rohen englischen Tücher unter dem Werth von 6 Psd. auf drei Jahre erlangt. Die Hansen erhielten die Befreiung der Käufer für statu- tenwidrig angefertigte Tücher und die Niederschlagung eines von Bal- duin Schmidt gegen das Comtoir beim oourt ok exvllegusr wieder- angeregten Streites. Der geheime Rath verordnete, die Hansen sollten freien Tuchkauf auf dem Markte von Blakwellhall haben, und der Lord- Mahor sollte sie nicht mit eigenmächtigen Abgaben auf Fische und Salz belästigen; die Chikauen der londoner Bürger beim Packen der Güter und beim Vistttren der Schiffe wurden beseitigt. Dazu verhalsen den Hansen die kaiserlichen und polnischen Gesandten und der Umstand, daß sie sich gegen Northumberland erklärt hatten. Sie erließen 1554 eine neue Comtoirordnung, welche neben der Einschärsung der alten Statute eine genaue Aufzählung der 66 hansischen privilegirten Städte enthielt, sowie die Bestimmungen, unter welchen deren Angehörige zum Vollge- nuß der hansischen Freiheiten in England zugelassen werden sollten. Auch wurde die Legitimation der Verkehrenden durch Eide und Certificate genau bestimmt. Die vortheilhafte Wendung der Dinge wurde von den Hansen bestens benutzt; sie exportirten im Jahre 1554 circa 36,000 Stück Tuch, wovon '/z ungefärbt waren, wobei sie vermöge ihres Zolles von 5 Pfenning Sterling sich um 8,850 Psd. besser standen, als die Engländer. Durch das Auffärben und das Verwerthen der Tücher in Antwerpen steigerte sich ihr Profit aus51,185 Psd.; die Einfuhr jenes Jahres brachte ihnen einen Bortheil von 6750 Psd.; ja SartoriuS 318 England. f4. Abschnitt. schlägt ihren Gesammtvortheil für das beregte Jahr im Ganzen, gegen den der übrigen handelstreibenden Fremden, auf 61,254 Psd. an. (Es ist zu bedauern, daß der Druck des von ihm als vortreffliche Deduction gepriesenen Aufsatzes des Hanfischen Syndikus Sudermann aus den lVlss. Lrs. nicht hat stattfinden können.) Natürlich regten solche Vorzügedie Erbitterung der Adventurier und der londoner Kaufmannschaft an: sie verklagten 1555 die Hansen vor dem geheimen Rath, daß sie die königlichen Zollintraden schmälerten, die vaterländische Schiffahrt ruinirtcn, dem Tuchhandel und der Tuchbereitung schadeten, den Handel zu Antwerpen verdürben, durch Ausfuhr von Gold und Silber die Waaren- preise steigerten, zu Bergen, Livland und an andern Orten die englischen Kaufleute vertrieben, mit Abgaben belasteten und durch Anlegung eines Depots von englischen Tüchern zu Hamburg fast vom Kontinent ausschlössen. Der geheime Rath gebot den Hansen, kein englisches Tuch nach den Niederlanden, nach anderen Orten aber nur ein Viertel ungefärbte und drei Viertel gefärbte Tücher auszuführen und gegen drei Viertel Waaren eigner Produkte ihrer Städte nur ein Viertel solcher aus fremden Ländern unter ihrem alten geringen Zolle einzuführen, alles bei Verlust ihrer Zollprivilegien. Das Comtoir suchte um eine hansische Legation beim Bunde nach. Allein diese erlangten nichts; der hansische Schoß mußte zur Bestreitung der Kosten um die Hälfte und das Doppelte vermehrt werden und die hansischen Schiffer sollten vor der Hand keine französische und spanische Güter nach England führen, auch die Ladungscertificate genauer einrichten. Der Vorwurf war nämlich gegründet, daß die Hansen, namentlich die Danziger, durch Verschiffung ftemden Gutes unter ihrem Namen die königlichen Zölle betrögen. Die Gesandtschaften von 1555 und 1556, das Vorschreiben Philipp's von Spanien an seine Gemahlin Maria, selbst die gegen England zeitweilig von der Hansa angeordnete Handelssperre, machten keinen Eindruck und es blieb bei den Beschränkungen, bis Maria starb. Die Besorgniß, der englische Handel möchte ganz in fremde Hände gelangen, brachte die Städte 1558 dazu, in den Niederlanden den Verkehr zwischen Hansen und Engländern wieder zu gestatten. Eine Gesandtschaft, welche 1560, mit kaiserlichen Vorschreiben versehen, an Elisabeth abging, 5. Kap.) England. 319 erlangte die alten Freiheiten nicht wieder; die Königin wollte die erhöhten Zölle nicht verringern, die Hansen mußten ein Verzeichniß der Bundesstädte übergeben (doch war die Königin einer Vereinigung der englischen und Hanfischen Kaufleute nicht entgegen 1561). Aus wiederholtes Bittschreiben entgegnete Elisabeth, die Hansen sollten nur halb soviel Zoll, als die meistbegünstigten Fremden zahlen und den Engländern gleichstehen, was bei Veranschlagung des veränderten Tauschwerthes des Geldes und der Waaren gegen früher, mehr Begünstigung enthalte, als die alten hansischen Privilegien; auch sollten königliche Kommissäre die zwischen der londoner Bürgerschaft und der Hansa entstandenen Differenzen schlichten (1561 und 1564). Die Städte wollten wohl andere Fürsten und Universitäten, nicht aber Engländer, als Schiedsrichter anerkennen. Elisabeth ging noch weiter: 1564 beschränkte sie die Ausfuhr ungefärbter Tücher aus 5000 Stück und forderte für ihre Unterthanen gleiche Rechte in den Hansastädten, wie die Bewohner der letzteren in England genössen, widrigenfalls die Hansen nicht besser behandelt werden sollten, als andere Fremde. Das Com- toir rieth zur Nachgiebigkeit, zumal die Königin wegen eines Zolles, den Köln aus englische Tücher legte, die Ausfuhr der letzter» für eine Zeitlang ganz verbot. Die Hansen wandten sich an den Kaiser, stellten ihm vor, wie sie früher 40,000 St. Tücher unter einem Zoll von 2500 Psd. aus England geführt hätten und jetzt dafür 28,000 Psd., ja im Falle ihrer Gleichstellung mit andern Fremden das doppelte davon, zahlen sollten. Die Engländer würden künftig das Monopol ihrer Tücher haben und auf der Frankfurter Messe seien diese durchschnittlich um 10 Gulden gestiegen; auch liefe der ganze deutsche Handel in England Gefahr und Deutschland müsse als Repreffalie den Engländern allen Handel bei sich untersagen; doch müsse man den so Vortheilhaften englischen Tuchhandel nicht für immer unmöglich machen. Der Kaiser erließ Vorschreiben an die Königin; aber ihr Kanzler Cecil wies die Beschwerdeführenden selbst mit solcher Waffe höhnisch zurück. Das Comtoir urtheilte 1568 ganz richtig, daß man mit allen möglichen Vorschreiben — bei so unbilligen Forderungen, könnte man hinzufügen — bei dieser Königin nichts 320 England. (4. Abschnitt. ausrichten würde; denn sie kannte die Schwäche ihrer Gegner, wie ihre eigene Kraft nur zu gut, und wollte nur Gerechtes und Billiges: Gleichstellung derHauseu mit den Engländern nach dem Laute des Utrechter Vertrages, Abschaffung landesverderblicher, in Zeiten der Zerrüttung an Fremde verliehener Privilegien. Die Hansen sollten noch immer besser gestellt sein, als andere Fremde und die Königin ging mit großer Schonung zu Werke. Ihr leistete indeß der Zustand des londoner Comtvirs, wie der Zwist der Städte unter einander, erheblichen Vorschub. In den Jahren 1563 — 64 wurde der londoner Aldermann Peter Eiffler beschuldigt, er habe despotisch gehandelt, die zur Ausfuhr erlaubten 2000 weißen Tücher parteiisch vertheilt und 2000 Pfd. Comtoirgelder zum Disconto für sich verwendet, was er leugnete, auch über die Habsucht der Hamburger und Lübecker klagte. Auch meinte man, er habe seine Pflichten als Caffenführer, Vorsitzender des Kausmannsrathes und Rechtsprechender, nicht gehörig erfüllt. Es ward ihm auferlegt, in vier Monaten Rechnung abzulegen. 1566 ward er abgesetzt, weigerte sich lange, Auskunft zu ertheilen, erschien endlich mit Schreiben der Königin und ihres Schatzmeisters, zu denen er meineidig gehalten hatte, auf dem Hansatage und gab eine unvollständige Rechnung ab, die höchst mangelhaft befunden ward und 1572 noch nicht, vielleicht nie zufriedenstellend, liquidirt wurde. Eiffler's Nachfolger machte es nicht besser; sie dachten nur an sich und legten nur höchst unordentlich Rechnung ab, was sie doch jährlich hätten thun sollen. Als Einnahme des Comtoirs von 1560 — 66 verrechnete Eiffler 2925 Pfd. 11 Schilling, was gewiß nicht Alles war, da der Schoß 1560 allein 8 — 900 Pfd. betrug. Die Hansen zogen oft, zu Gunsten ihrer Legationen oder anderer in Verfall gerathener Factoreien, Anweisungen auf die londoner Niederlage und die Kontributionen gingen zu gleicher Zeit immer säumiger ein. Die Comtoire mochten sich nicht gern in die Karten sehen lassen und strebten ihre Ueberschüsse für eigne Nothfälle auszusparen. So baten die Londoner um Entschuldigung (1567), daß sie die geforderten 1335 Gulden an Sudermann zu Gunsten des flanderischen Comtoirs noch nicht entrichtet hätten, machten aus die Gefahr der jährlichen, die Lage der Fac- torei den Feinden offenbarenden Abrechnungen aufmerksam und verbaten 5. Kap-1 England. 321 sich dergleichen für die Zukunft. Ueberhaupt strebten die Vorsteher des Comtoirs in Geheimhaltung ihrer Finanzen sich mehr von der Aufsicht der Städte zu emancipiern, was ihnen den Vorwnrs der Unterschlagung zuzog. Ein für das antwerpener Comtoir verlangter Vorschuß von 2000 Pfd. ward mit der Behauptung des Nichtkönnens abgelehnt; Eifflcr schuldete dem Comtoir 1576 noch 517 Pfd., sein Nachfolger Zimmermann Aehnlichcs. Es ward über Unterschleif des Comtoirs mit außer- hansischen Gütern geklagt, den die dort Angesessenen und Verheirateten begangen, und die Hansa weigerte die vom Comtoir 1572 verlangte Verringerung des Schoßes, welcher erst 1555 erhöht worden war. Die Einnahme von 1559 — 71 betrug 19,823 Pfd., die Ausgabe dagegen nur 15,977 Pfd. Dem Schoßmeister war 1575 an Schuldverschreibungen und an baarem Gelde zugestellt 8327 Pfd. 4 Schilling; seine Einnahme von 1576 — 77 betrug 1648 Pfd. 2 Schilling, der haare Geldvorrat 464 Pfd. 14 Schilling. Gegen die Verbote der Königin suchte die Hansa durch Bedrückung der Adventnrier Repressalien zu nehmen; aber das half nicht viel. Die Adventnrier, welch wegen der Handelsstreitigkeiten, die zwischen der Königin und Spanien obwalteten, 1563 — 64 auch die Niederlande verlassen mußten, wand- ten sich nach der mit gutem Hafen versehenen Stadt Emden. Die Hamburger, welche die veränderten Zeitumstände zu würdigen verstanden, wünschten an dem gewinnreichen Tuchhandel, welcher sich nun in der friesischen Stadt eröffnete, Theil zu nehmen und waren daher bereit, die Adventnrier unter Verstattnng vortheilhafter Privilegien bei sich aufzunehmen; die ersten Adventurier kamen nun 1566 nach Hamburg. Die Stadt schloß 1567 mit ihnen einen zehnjährigen Contract, in welchem sie gegen geringen Zoll freie Aus - und Einfuhr, eine eigene Residenz mit gewählten Vorstehern, erhielten. Dieses für die Stadt selbst sehr wohlthätige und einsichtsvolle Benehmen des Hamburgischen Senates, welcher die Zerfahrenheit des Bundes richtig würdigte, brachte in demselben neuen Zwiespalt hervor. Auf der Tagsatzung von 1572 entschuldigten sich die Hamburger mit den Zeitumständen, beriefen sich auf den utrechter Vertrag, welcher den Engländern Reciprocität verheißen habe und behaupteten, durch ihr einseitiges Verfahren selbst der Hansa Die Hansa. 21 322 England. (4. Abschnitt. in Rücksicht der Tücherausfuhr und Reinhaltung der See von englischen Kapern genutzt zu habe». Sie hatten die Königin Elisabeth hinter sich. welche schon 1772 mit Karl IX. von Frankreich verabredete, daß jeder von ihnen den englischen Kaufleuten, wenn sie von irgend Jemand gedrückt würden, Recht schaffen wolle. Als die zehn Jahre abgelaufen waren, untersagten der Bund und Maximilian II. die Erneuerung desselben und Hamburg konnte, als Elisabeth 1577 die Verlängerung des englischen Contracts verlangte, nur ein Gnadenjahr zur Einkassirung der Außenstände gewähren. Aus der Tagsatzung von 1578 wollten die übrigen Städte, gegen Hamburgs Wunsch und Vorstellung, die Engländer nur zulassen, wenn Elisabeth die alten Privilegien bestätige, und Hamburg mußte sich mit dem Versprechen begnügen, die aus Hamburg wegziehenden Adventurier würden in keiner deutschen Stadt sonst geduldet werden. Die Hansen verkannten die Königin, ihr rühriges Volk und ihren einsichtsvollen Cecil, wie ihre eigene Lage, wenn sie mit solchen Mitteln etwas auszurichten hofften; sie ließen sich durch die Einflüsterungen Philipp's II. und seiner österreichischen Sippschaft verführen. Nicht einmal die von den Engländern 1560 gegebenen Zusicherungen wurden erfüllt; die Erlaubniß, jährlich 5 — 8000 weiße Tücher ausführen zu dürfen, war nur mit Mühe zu erlangen; 1567 befahl das Parlament, s/s x, dieser Tücher solle in England erst zubereitet werden; die Ausfuhr den Kaninchenfelle war Monopol eines Höflings, der neue Abgaben dafür verlangte; die Hansen wurden bei der tonnsZe und pountlaK« höher als die Londoner, mit den übrigen Engländern gleich, belastet und noch mit einer neuen Steuer, der bullernde aus spanische Weine, beschwert; sie durften nicht mehr außerhansisches Gut nach England, oder englisches von dort in nichthanstsche Orte führen; der Lord-Mayor belästigte den Tucheinkaus zu Blakwellhall durch neue Auflagen und dergleichen. Der Vorschuß, welchen die Königin von den Hansen verlangte, würde sie wohl günstiger gestimmt haben, allein die keineswegs günstige politische Lage Englands, welches mit allen großen katholischen Mächten damals verfeindet war, veranlaßte die Hansen zu trotzigerem Auftreten (1578), vorzüglich nach dem Bericht ihres Comtoir-Secretärs Georg Lisemaun, welcher den Handel der Eng- 5. Kap.) Londoner Comtoir. Z23 länder als von den Hansen abhängig schilderte. Aber Elisabeth hatte für Alles eine schlimme Ueberraschnng znr Hand. Als 1576 die Ad- venturier Hamburg verlassen sollten, gab der geheime Rath dem Eom- toir gute Worte; wie aber jene Maßregel dennoch erfolgte, ward dem Comtoir eröffnet, daß man aus gleiche Weise gegen die Hansen verfahren und die Ausfuhr der weißen Tücher sofort verbieten werde. Als 1578 die Ausfuhr einiger Tücher wieder gewährt ward, meinten die Eomtoir- vorsteher, die Königin werde, falls die Hansen den ntrechter Vertrag erfüllten, glimpflichere Saiten aufziehen; allein Lübeck traute der Lockung nicht. Der Briefwechsel, welchen beide Theile 1578 — 79 führten, bewies , wie hartnäckig sie auf ihren Verlangen bestanden und daß an die Herstellung der alten hansischen Privilegien nie würde zu denken sein. Es ward den Hansen eröffnet, daß, falls die Adventnrier nicht wieder ihre Residenz in Hamburg und freien Handel in allen Hansastädten erhielten, die Kaufleute der letztem in England nicht besser, als alle anderen Fremden, behandelt werden würden; auch forderte man von den Hansen für die Zwischenzeit Kaution für die Nachbezahlung der höheren Zölle, falls sie dem Ansinnen Elisabeth's nicht nachgäben. Sndermann, die Lübecker und der Secretär des londoner Comtoirs waren für streng« Maßregeln. Elisabeth ließ die Ausfuhr der weißen Tücher ganz verbieten, und stellte die nun den übrigen Fremden völlig gleichstehenden Hansen den Chitonen des Lord-Mayor blos, ohne sie indeß ganz wegzuwei- sen, da man ihre Einfuhr an Schiffsmaterialien und Pulver wohl noch nicht entbehren konnte. Die Hansen setzten 1579 Lübeck, Hamburg und Bremen zum stehenden Ausschuß für die englischen Angelegenheiten nieder, forderten von allen Engländern eine Abgabe, welche der von den Hansen in London zu erlegenden völlig gleich kam (7^ Procent), belegten die Güter der Engländer mit Arrest und wollten sich an Spanien und das Reich wenden. Doch im Ausschuß war Uneinigkeit, Bremen lau, weil es nicht viel nach England handelte, Hamburg entschieden für die Milde, Lübeck für die äußerste Strenge und aus Sudermann's Betrieb standen zu letzterer Stadt Köln, Danzig, Braunschweig und die londoner Com« toirvorsteher. Die Lübecker erwirkten 1580, durch Verleumdung der Adventurier, vom Kaiser einen Befehl an die ostsriefischen Grasen, diese 21 ' 324 Die Adventurier. 14. Abschnitt. zu vertreiben; die Reichsstädte erließen zu Ulm ein Vorschreiben an den nürnberger Kurfürstentag; Sudermann tractirte mit den Spaniern; Kaiser Rudolph II. und der König von Polen erließen Vorschreiben an Elisabeth, aber die friesischen Grasen remonstrirten und Elisabeth schickte Gegengesandtschaften. Ein von Frankfurt gefordertes Gutachten, ob die Adventurier Monopolisten seien, wurde bejahend entschieden und Lübeck erging sich in so ungeheuren Deduktionen, daß die kaiserlichen Rathe sich einen Auszug daraus erbitten mußten (1581 — 83). Die Königin hielt die Sache durch Verhandlungen hin, zeigte sich abwechselnd einmal etwas milder, ohne doch von ihren Grundanfichten etwas zu vergeben. Der Reichstag beschloß endlich 1582, zwar mit Elisabeth weiter zu tractiren, aber die Adventurier nicht mehr zu dulden. In der Hansa sah es aber während dieser Zeit immer schlimmer aus. In Emden welches sich vergebens früher um Aufnahme in den Bund beworben hatte, wurden 1579 die Adventurier freudig aufgenommen und diese zogen sich, als der kaiserliche Befehl sie austrieb, nach Elbing, der Hansastadt und nach Livland. Der nürnberger Rath wollte sie gegen eine Abgabe von 2 pCt. auch nehmen; englische Gesandte und das Geld der Adventurier waren bei allen Mächten thätig, während der Geldmangel die hansischen Unternehmungen lähmte. Der hohe Zoll von 7 '/j pCt. (die Gegencaution) ward freilich in Lübeck, Danzig und Köln eifrig beigetrieben, in andern Städten dagegen sehr ungern. Die Hamburger wollten 1580 nicht einmal decidirt künftigen Separatverträgen mit England entsagen; Thorn und Elbing wirkten sogar für die Adventurier am polnischen Hofe; die preußischen Städte steckten sich hinter ihren Herzog; die hansischen Gesandtschaften kamen nicht zu Stande. Die Hamburger zankten die Lübecker aus, wollten außer den gegebenen 22,000 Mark, an das londoner Comtoir keine Vorschüsse mehr leisten und meinten, ohne gänzlichen Ruin sei so nicht fortzufahren. Lübeck lud den Hamburgern alle Schuld aus (1581). Vor allen aber mußte Geld angeschafft werde»; ohne dieses war nichts auszurichten; die beliebte zehnfache Kontribution ward von den Meisten nicht bezahlt: das ganze sächsische Quartier blieb aus. Zu den Kosten einer stattlichen Gesandschast an den polnischen König wollte Keiner, 5. Kap.) Die Adventurier. 325 außer Danzig, beisteuern; die Gesandtschaft unterblieb und Elisabeth unterhandelte mit Polen wegen Aufnahme der Adventurier. Eine auf Hamburg's Betrieb 1585 nach England mit kaiserlichen Vorschreiben gesandte Deputation erhielt nach einem halbe» Jahre die Antwort: die Königin bleibe bei ihren Beschlüssen, bis die Verfügungen gegen die Adventurier aufgehoben und diese in ihrer hamburgischen Residenz wieder zugelassen seien. Elbing beharrte bei seinem Treiben. Die londoner Comtoirvorsteher berichteten über die große Thätigkeit der englischen Spione und Gesandten in Polen und im Reich, über die Gelb- spenden, welche den deutschen, friesischen, polnischen und preußischen Fürsten von den Engländern gemacht würden. Sie müßten Geld haben, wenn das Comtoir nicht aufhören solle, denn sie hätten ihr Silbergeräth schon zum Theil anschmelzen lassen; die Deutschen müßten jetzt in England an 12-)^ pCt. Abgaben zahlen und weigerten den Schoß, vor allen die Preußen. Noch schlimmer lauteten die Klagen in den Jahren 1582 — 83 über die Geldnoth des Eomtoirs, den steigenden Reichthum der Adventurier, das wegwerfende Benehmen der Königin und ihren Beamten. Da sandten die Städte einige Almosen und berathschlagten, ob sie die Hintern Comtoirgebäude nicht vermiethen oder verkaufen sollten (1584). Dazu zeigte der Reichsdeputationstag von Worms (1585) wenig Energie; die Engländer blieben zu Emdcn, Elbing und insgesammt in andern Städten und verließen Hamburg erst 1587 gänzlich und in Unfrieden. Sie wandten sich nach Stade und wurden hier freundlich ausgenommen, erhielten freie Residenz, geringern Zoll als in Hamburg, privilegirten Gerichtsstand vor ihrem E.ourt- meister, ein Residenzhaus, eine Börse, eine Kirche und freien Gottesdienst: die ziemlich öde gewordene Hansastadt blühte zusehends aus. Das konnte Hamburg nicht sehr angenehm sein; eine Gesandtschaft wurde nach Stade gesendet, welche sogar zu Drohungen sich verstieg, allein die Stader schützten ihr Bedürfniß und den Landfrieden vor und die Engländer blieben, wo sie waren. Das Schlimmste aber stand den Hansen noch bevor: ihr Handel auf Portugal und Spanien mit Kriegsbedürfnissen und Getreide hatte in Folge der Differenzen dieser Länder mit England sehr zugenommen; es ist selbst nicht unwahrscheinlich, daß 326 England. 14. Abschnitt. sie Philipp II. bei Ausrüstung seiner Armada heimlich unterstützt haben. Elisabeth warnte, ihren Feinden keineZnfnhr zu leisten und erklärte den Vorstehern des londoner Eomtoirs schon am 13. Oktober 1588, daß Pvm 1. Januar des kommenden Jahres keine Zufuhren von Kriegsmaterial und Lebensmitteln durch die Meerengen von Calais und Gibraltar gelassen würden. 1589 zu Anfang des Jahres wurden sieben nach Spanien auskaufende hansische Schiffe von den Engländern zurückgehalten und auf die Vorstellungen Lübeck's erklärte die Königin am 12. Mai 1589: „daß sie gewiß wüßte, daß der König von Spanien nie eine solche Flotte gegen ihr Reich ausgesandt haben würde, wenn er nicht von dorther init Kriegsgeräth, Getreide und Schiffszeug versehen worden wäre." Als aber die Hansen sich auf das Recht der Neutralen verließen und die englische Flotte seit der Vernichtung der Armada die Meere beherrschte, ließ die Königin 1589 im Tajo 60 mit Getreide und Kriegsmaterial beladene hansische Schiffe wegnehmen. Nach dem Siege der Engländer über die Armada ergriffen die Niederländer die Offensive und nöthigten viele Städte, welche, wie Deventer und Nimwegen, es noch mit der Hansa hielten, zum Abfall. 1591 erschien eine englische Flotte vor Lissabon und hinderte den Verkehr der dortigen hansischen Niederlassung mit Spanien. - Wismar rieth zur offenen Fehde gegen England sl. August 1591), und die Hansen hätten demselben durch Kaperei sehr schaden können. Aber der Tod Sudermann's (21. August), welcher die Unterhandlung mit England leitete und des zweiten Syndikus Do< mann, welcher mitten in den Verhandlungen mit Holland starb, raubten den Hansen, von denen nur 10 — 12 Städte noch übrig waren, allen Muth. Spanien bot den Hansen seine volle Hilfe, aber sie wollten auch nicht mit den Niederlanden brechen und erneuten ihre Vorstellungen bei Kaiser und Reich; Lübeck wollte den Engländern den Getreidebandel und die englischen Tücher verbieten, aber die anderen Städte widerstrebten; die Mandate des Kaisers und des polnischen Königs, von Danzig erwirkt, wurden umgangen und die Vertreibung der Engländer behindert. Nach dem Regensburger Reichstage von l594, welcher das Mandat von 1582 gegen die Advcuturier erneuerte und Vorschreiben an die Königin ertheilte, versuchten die Hansen mit ihr noch einmal zu unter- 5. Kap.) Ekisabeth's Verfahren. 327 handeln, erhielten aber schnöde Antworten. Endlich publicirte Kaiser Rudolf am 1. August 1597 das stolze, grobe Retchsmandat an die Engländer, binnen 3 Monaten das Reich zn verlassen; einige Städte vertrieben die Adventurier; mehrere englische.Schiffe, welche aus der Elbe ausladen wollten, wurden anfangs daran verhindert. dennoch aber zugelassen; Braunschweig machte Ausflüchte. Eine spanische Gesandtschaft ermunterte zum Ernst, forderte aber zugleich Abbruch des Verkehrs mit den Niederländern, worauf die Hansen eine aufschiebende Antwort ertheilten. Freilich publicirten einige Städte Mandate gegen den englischen Tuchhandel, aber sie waren nicht einig (1598). Elisabeth ließ ihre Adventurier sich in Middelburg niederlassen, von wo aus sie einstweilen einen Schleichhandel nach Deutschland betrieben, nachdem man sie in Dortrecht und Amsterdam abgewiesen hatte. Als aber die Hansen (Ende 1597) die Getreideausfuhr nach Holland und England verhindern wollten, griff die Königin zum äußersten Mittel. Die zu London Residirenden wurden am 4. August von dem Mayor und den Sheriffs aus dem Stahlhos vertrieben, der Handel ward ihnen gänzlich untersagt, sie wurden als Geißeln betrachtet und Elisabeth blieb fest bei ihren Vorsätzen. Ein polnischer Gesandter, welcher auf eine höchst unziemliche Weise Beschwerde erhob, wurde von der Königin sehr derb zurechtgewiesen; die Hamburger Gesandtschaft von 1599, zum Theil auf Veranlassung englischer Großen abgeordnet, richtete ebensowenig aus. Die Königin untersagte in demselben Jahre noch ihren Unterthanen die Ausfuhr nach der Weser und der Elbe; die Stader und Emdener nahmen die Engländer unter anderen Namen wieder auf (als es nicht gelingen wollte, dieDanziger von der Hansa zu trennen), da das kaiserliche Mandat gegen die Adventurier gerichtet war; eine Interpretation vom Kaiser war nicht zu erlangen, und die Verhandlungen zu Bremen, Stade und Hamburg wurden durch Elisabeths Tod unterbrochen (1603). Die im folgenden Jahre an Jakob geschickte große Gesandtschaft kehrte mit Spott abgefertigt und ohne jede Hoffnung heim, daß Eiisabeth's Nachfolger eine andere Politik annehmen werde. Die Hansen wollten nun durch Kaiser und Reich die deutsche Wollaussuhr behindern, die heimischen Manufakturen zu heben suchen, welchen die geschlossenen 328 Londoner Comtoir. (4. Abschnitt. Zünfte und der jämmerliche Zustand der deutschen Fabrikation widerstrebten; bald wollte man negociiren, bald Bestechungen, bald Gewaltmittel anwenden, aber die Zerfahrenheit des Bundes und die Erbärmlichkeit des Reiches traten immer stärker hervor; den Adventuriern wirkte Jakob sogar beim Kaiser die förmliche Erlaubniß aus, in Stade bleiben zu dürfen (1608), und 1611 contrahirten bereits die Hamburger mit den Engländern über eine neue erourt, welcher Vertrag 1618 auf immer erneuert und zugleich erweitert wurde. Der Kaiser hatte auch dazu ein Jndultbewilligt. DerStahlhofkam freilich wieder in hansische Hände, aber ohne die alten Privilegien, da Hamburg es verschmähte, den Hansen in England Zollgleichheit mit den Eingcbornen auszuwirken. Mit dem Ausbrnch des dreißigjährigen Krieges und der gleichzeitigen Auflösung des Bundes, nahm der althansische privilegirte Handel mit England ein Ende — dahin hatte es die Jämmerlichkeit des Reiches und das konsequente kraftvolle Benehmen Elisabeth's, vor Allem aber die Uneinigkeit der Hansa und das Verderbniß des Comtoirs gebracht, worüber noch Einiges zu sagen sein wird. Nach dem Abgänge des schon erwähnten Zimmermann (1591) wurde auf Kölns Vorschlag Thor Lohe Aldermann des londoner Comtoirs mit freier Wohnung und 100 L. Gehalt, unter dem sein Vorgänger Hintmann, weläwr es mit den Engländern hielt, der eigentlich Regierende war. Dieser hatte einige hinter dem Stahlhof belegene Baulichkeiten, welche die Hansen aus mehrere Jahre in Pacht besaßen, einigen maischen Tuchmachern, sowie auch die besten Waarenhäuser im Stablbofe selbst englischen Kaufleuten, mit Zurücksetzung hansischer, in Mietbe gegeben; auch gab er zu, daß die Engländer den Deutschen ihre Waaren mit falschem Gewichte zuwogen. Als nun diese beiden Vorsteher willkürlich zu Gunsten der Engländer mit den Gebäuden verfuhren, so daß zu fürchten war, Engländer möchten sich bald des Stahlhofs bemächtigen und auch keine Rechnung ablegten und die hansischen Angelegenheiten nicht besorgten, wurden sie abgesetzt und Hermann Langermann als Aldermann, Heinrich Damsdorff als Secretär an ihre Stelle gewählt. Aber jene hatten einmal das Ansehen des Comtoirs ganz heruntergebracht. Die Einkünfte des Hofes waren sehr gesunken; sie betrugen 5. Kap.j Londoner Comtoir. 329 1610 noch 228Pfd. 18Schilling, 1611 dagegen 231 Pfd. 18 Schilling, die Ausgaben 96 Psd. 4 Schilling, die Einnahme des Hanfes der Hansen in Lynn nur 3 Schilling; die Ausgaben betrugen^sür 1600, 149 Pfk. 16 Schilling, und 1601, 259 Pfd. an die Lakenbereiter: der Kammer von London war man 1601 schon 180 Psd. schuldig und der Sceretär Damsdorff klagte, er käme mit seinem Gehalt von 60 Pfd. nicht aus und müsse sich mit englischem Sprachunterricht ernähren. Burmeister sagt über die Niederlage: „Das bedeutendste Gebäude, welches die Hansa in London besaß, war der Stahlhof oder das deutsche Haus. Es befand sich in unmittelbarer Nähe der Tuchfabriken und gewährte in dieser Hinsicht den hansischen Kaufleuten außerordentliche Vortheile. Namentlich kauften sie hier die Tücher aus der ersten Hand, ohne Vermittlung der londoner Kaufleute und konnten daher dieselben zu den billigsten Preisen liefern. Die Königin Elisabeth befahl deshalb, daß die Hansen nicht in der Scheerleute Häuser, worüber sich die Londoner beschwert hatten, sondern in Blakwell kaufen sollten. Jeder der im Stahlhose wohnenden Kaufleute hatte ein Haus sZimmer) und eine Küche; auch wohnten Handwerker dort, namentlich Goldschmiede. Eine der bedeutendsten Personen des hansischen Comtoirs, ja in letzter Zeit die Hauptperson, war der Sceretär desselben. Auf seine Wahl wandten alle Hansastädte die größte Sorgfalt. Er hatte die Korrespondenz, sowohl mit dem Vororte der Hansaftädte als auch mit den englischen Behörden, zu süh- reu. Er mußte daher der englischen und deutschen Sprache mächtig und ein selbstständiger Charakter sein, auch eine tüchtige Kenntniß der hansischen Privilegien besitzen. Er erhielt wie der Aldcrmann festes Gehalt und freie Kost." Als der mehrberührte Damsdorff 1603 an der Pest starb, wurde ein Student aus Schlesien, Martin Otto, ein Kenner der englischen und französischen Sprache, sein Nachfolger. Doch die Geldverhältnisse verschlimmerten sich so sehr, daß die Angestellten des Hofes nur mit Mübe die Hälfte ihres Gehaltes erlangen konnten. Aus das Versprechen, den Deutschen in England eine Residenz zu verschaffen, gab ihnen Jacob I. den Stahlhof wieder, aber nicht die Privilegien (1606). Nun versuchte man vergebens, die Häuser in Boston und Lpnn zu veräußern; das Silbergeschirr des Comtoirs, welches noch 1609 330 Londoner Comtoir. (4. Abschnitt. sich auf 1000 Thaler belies, ungeachtet Köln früher schon für 516 B davon genommen hatte, ward zur Unterstützung der Vorsteher in Lübeck eingeschmolzen. Ein bloßer Jnspector, Holdschoe, ward mit einem kleinen Gehalt und dem Auftrage zurückgelassen, einige Häuser zu verkaufen oder zu vermuthen und daraus die Reparatur der übrigen zu bestreiteu. Dieser zog mit Weibern in den Stahlhof und verwaltete schlecht; ihm folgte Langermann und Einiges ward immer noch aus der Vermuthung der hansischen Gebäude gewonnen. Noch 1630 erhielt Lübeck vom Stahlhof 4200 Thaler und 1000 Thaler im Jahre 1656. Die Vorschreiben, welche die Niederlande an König Jacob I. und seine Nachfolger ergehen ließen, nützten nichts; im Gegentheil litt schon l 622 dieser König nicht — das Vorspiel zur Navigationsacte — daß die Hansen „düdesche Schiffe befrachteten, sondern ihre eigenen," und suchte „Mittel und Wege die Fremden abzuschaffen, weil ihnen (den Engländern) dünkte, daß sie ihnen in allerlei Vorsänge sein könnten.'" Eine Gesandtschaft einiger Städte an Cromwell, welcher in Ausstellung der beiden Grundsätze: nur England dürfe mit seinen Colonien handeln und Fremde auf ihren Schiffen nur ihre Landeserzeugniffe einführen (n»vx »c;t 1651), der Gründer des englischen Prohibitivsysiems wurde, nützte gar nichts; doch schloß er sie in den Frieden mit Frankreich mit ein. Karl II., der Erneuerer der Cromwell'schen Navigationsacte, befreite Hamburg, Bremen, Lübeck und Danzig auf einige Zeit von der Navigationsacte; doch war dies nur eine einzelne Begünstigung; auch suchten die Engländer den Stahlhof an sich zu reißen. Im Jahre 1666 brannte derselbe ab und den Hansastädten ward von der englischen Regierung eröffnet, falls er nicht von ihnen wieder aufgebaut würde, solle der wüste Platz als Staatsgut eingezogen werden. Nun handelte es sich um Beiträge; der Verweser Jacobsen bat dringend Lübeck darum und dieses schrieb an alle ehemaligen Bundesstädte, um wenigstens den vorderen Theil deS HofeS an der Themse wieder erbauen zu lassen. Es wurde nun kläglich genug Aufschub vom Könige erbettelt, da manche Städte z. B. Wismar geradezu den Beitrag weigerten; der Hansatag von 1669, der letzte, brachte kein Resultat, ungeachtet Hamburg sich zum Ausbau eines Theiles der Niederlage erbot, und der Verweser des Hofes 6. Kap.) Verhältniß zu Frankreich. 331 drohte, ihn aufzugeben. Hamburg und Bremen traten endlich Lübeck zur Seite und erbauten zu ihrem alleinigen Vortheil den Stahlhvf wieder, welcher Hamburg allein im Jahre 1847 noch 11,254 Mark einbrachte ; von der Hansa war aber natürlich keine Rede mehr. Sechstes Kapitel. Verhältniß der Hansa zu Westeuropa. Hier müssen wir vor allen Dingen aus die staatliche Entwickelung und Lage Frankreichs und der phrenäischen Halbinsel einen Blick werfen. Ludwig XII. (1498—1515), nicht so ganz mit Recht der Vater seines Volkes geheißen, erschöpfte die Kraft der Monarchie in den italienischen Feldzügen, nachdem es seinem Vater gelungen war, das Reich aus den Fesseln des Lehnverbandes zu lösen und eine bis dahin unerhörte Königsmacht zu schaffen. Die Franzosen erlagen den vereinten Streitkräften der Norditaliener und Schweizer. Der langjährige Kamps Franz I. (1515—47) mit Kaiser KarlV. um die Suprematie mußte für jenen, der Uebermacht der Spanier gegenüber, mißlich enden; das Land litt unter hartem Steuerdruck, welcher nur durch die persönliche Liebenswürdigkeit des Herrschers und den Glanz seiner Regierung in Kunst und Wissenschaft erträglicher gemacht wurde. Nach Franz' I. Tode trat Frankreich vvnder Weltbühne zurück und war lediglich bemüht, die im Innern des Reiches entstandenen Religionshändel zu schlichten. So unter der Herrschaft des schwachen Heinrich II. 1547 — 1559, Franz II. (H1560), KarlIX. (H1574) und Heinrich III. (H1589). Adelsparteien zerrissen das schöne Land und das Volk verwilderte in dem Kampfe der Guisen mit den Bourbons zusehends. Sieben Religionskriege folgten einander in kurzen Zwischenräumen, und erst der Friede zu Vervins (1598) machte unter Heinrich IV. (1589— 1610) dem unheilvollen Zustande ein Ende. Unter diesen! weisen Könige suchte sein Freund und Minister Sully die Wunden des Landes allmälig zu heilen: Ackerbau, Gcwerbthätigkeit und Handel blühten fröhlich auf, und die Finanzen wurden verbessert, ohne daß das Volk über Steuerdruck klagen konnte. Während Ludwigs XIII. (1610 — 43) Minderjährigkeit 332 Frankreich. st. Abschnitt. kämpften Weiber, Maria von Medicis voran, nnd Hofparteien um das Reich, welches durch schlechte von Günstlingen ausgebeutete Finanz verarmte, bis 1624 der große Richelieu das StaatSrnder in die Hände nahm. Sein Streben ging während seines achtzehnjährigen despotischen Regimentes dahin, Frankreich nach Außen zu vergrößern und abzurunden, und die Königsmacht im Innern zu kräftigen und zu heben. Er schlug die Hugenotten, als politische Partei, die Adeligen, den unabhängigen Beamtenstand und die Gemeinen darnieder, und baute auf den Trümmern Frankreich zur Weltmacht aus. Während der Minderjährigkeit Ludwigs XIV. 1643 —1715 setzte Mazarin Richelieu'SWerk mit Glück fort und als der westphälische Friede Frankreichs Vormacht zur Anerkennung gebracht hatte, veranlaßte der Steuerdruck die Unruhe der Fronde, welche Mazarin durch schlaue Diplomatie zum Vortheil der absoluten Königsmacht beendete. Nachdem der Prinzipalminister zwei Jahre nach Vollendung seines Meisterwerkes, des pyrenäischen Friedens, gestorben war (1661), ergriff der absolute König, Ludwig XI V., die Zügel des Reiches selbst. Während der blutigen Kriege des Königs, leitete der würdige Nachfolger eines Sully, der große Colbert, mit Geist die innern Angelegenheiten seines Landes: Fabriken und Handel erlangten eine bisher unbekannte Blüthe und Wichtigkeit, und wurden für den Staat eine Quelle unermeßlichen Reichthumes. Frankreich erhielt Colonien und wurde eine Seemacht ersten Ranges; Heerwesen und Flotte wurden berühmte, von allen anderen Fürsten eifrig nachgeahmte Muster. Allgemeiner Wohlstand herrschte im Lande; Marseille und Toulon wurden die Hauptstapelplätze des Levantehandels; zu Pondichery, Cayenne, «if St. Domingo, Madagascar wurden Niederlassungen gegründet, von Handelsgesellschaften begünstigt. Dabei geistige und materielle Pracht im Innern. Ein ganz Europa dominirender Luxus strahlte von Versailles aus, wo sich das eigentliche Hofwesen bildete, und die feine Gesellschaft entstand. Die französische Staatskunst feierte ihren Triumph im Nim- wegener Frieden (1697). welcher den Höhepunkt der Macht Ludwig's XIV. bezeichnet. Allein die Ländergier und die Bigotterie stürzten dieselbe beinahe ebenso schnell, wie sie gestiegen war, und das 18. Jahrhundert sah Frankreich entvölkert, verarmt, auf's Tiefste gedemüthigt. 6. Kap.) Handel mit Frankreich. 333 Der innere Wohlstand war dahin; Krieg nnd Religionsverfolgungen hatten viele Provinzen ihrer besten Einwohner beraubt; an die btelle des guten Namens war die politische Schmach, an die des Credites eine Schuldenlast von über 1000 Will. Frcs. getreten und es nahte das unabwendbare Verhängniß! — Man sieht aus diesem kurzen Hinweis, daß Frankreich in dem ersten Jahrhundert dieses Zeitraumes dem hansischen Handel wenig zu bieten vermochte: Wein und Salz waren säst die einzigen bedeutenden Ausfuhrartikel des Landes. Der Zwischenhandel der Hansen berührte vorzüglich die nördlichen Häfen, wie Dieppe nnd La Rochelle, obschon die Franzosen ihre meisten Bedürfnisse von dem flandrischen Weltmarkt zu holen pflegten. Die früheren Handelsstörnngen, welche aus den französisch-englischen Kriegen erwachsen waren, schienen nachzulassen und mit dem Sinken des flandrischen Handels der directe hanseatische in Frankreich an Bedeutung zu gewinnen. Doch war der Verkehr oberdeutscher Städte über Lyon ungleich wichtiger. Nachrichten aus jener Zeit über die französischen Handelsverhältnisse sind nicht häufig. Im Jahre 1519 hatten französische Kaper, welche der französische König dem dänischen Christian in die Ostsee znr Hilfe gesandt, um zu ihrem rückständigen Solde zu gelangen, Seeraub getrieben und ein silbisches Schiff von 1600 Mark an Werth gekapert. Auf die desfallsige Klage der Lübecker sicherte ihnen der König in den huldvollsten Ausdrücken (1520) Bestrafung der Schuldigen nnd vollständige Entschädigung zu und versprach, daß die freie Schifffahrt und Handlung in seinem Reiche ihnen nach wie vor zustehen solle. Auch den süddeutschen Reichsstädten hatte sich Franz sehr geneigt erwiesen; wahrscheinlich beabsichtigte er sich der Hilfe der Hansen in seinem dritten Kriege gegen Karl V. zu bedienen. Deshalb wollten auch die Städte Braunschweig, Köln, Hamburg, auf dem Hansatag von 1535, die Anerbieten des Königs nur mit größter Vorsicht aufgenommen wissen, während Danzig ohne Weiteres darauf mittelst Abfertigung einer Gesandtschaft einzugehen rieth. Kämpen nnd Deventer waren wobt am stärksten bei dem Handel mit Frankreich, welchen Lübeck nicht betrieb, interessirt nnd sie bewirkten auch, daß man, abgesehen von directer Verhandlung, welche man vor dem Kaiser nicht wagen durste, durch das brügge'sche Comtoir, um die Sicherheit, 334 Frankreich. (4. Abschnitt. in französischen Häfen einzulaufen und dort freien Handel zu betreiben nachsuchen ließ. Franz I. bestätigte nun 1536 die frühern hansischen Freibriefe, in welchen die Städte Schutz gegen die Handelsstörungen abseilen der Franzosen, freie Ein- und Ausfuhr aller nicht verbotenen Güter, bei Bezahlung der von jeher üblichen geringen Abgaben, freien Verkehr mit denFranzoseu zu Wasser und zu Lande zugesichert bekamen. Der Handel scheint nun seinen ruhigen Gang behalten zu haben, in- dessen muß er lucrativ genug gewesen sein, indem Kämpen und Deven- ter allein 15,000 Francs vorschössen, als es sich um die Bestätigung der Privilegien durch Heinrich II. handelte (1552); ja der Handel muß in dieser Zeit sehr an Bedeutung gewonnen haben, wie aus den auf den Hansatagen zur Sprache gekommenen Vorschlägen hervorgeht. Da die französischen Kapereien nicht gänzlich aufhörten, wollte man einen ständigen hansischen Gesandten in Frankreich halten, oder auch größere hansische Deputationen an den König senden; allein ein halbes Jahrhundert hindurch wurde die Ausführung solcher Vornahmen durch Langsamkeit, schlechte Finanzen und Uneinigkeit der Hansen, sowie durch die Unruhen in Frankreich, die europäischen Kriege und die wechselvolle Politik des französischen Hofes vereitelt. So wollte man 1549 einen Consul in Frankreich, aus Kosten des londoner Comtoirs und, als dieses nichts hergeben wollte, aus dem Ertrage eines auf den französischen Handel zu legenden Zolles besolden. Die Politik der Catharina von Mcdicis, welche das Zerwürsuiß der Hansen mit der ihr verhaßten Elisabeth von England kannte, gedachte dasselbe auszubeuten und Karl IX. ließ deshalb den Städten große Versprechungen machen: 1562 ward Vermehrung der alten Freiheiten und eine Factorei geboten. Lübeck, welches für die antwerpeuer Niederlage fürchtete, war dagegen und warnte, man solle sich bei so ungewissen politischen Verhältnissen nicht mit den unbeständigen Franzosen einlassen; andere Städte meinten dagegen, man habe schon früher einComtoirzuBourdeaux gehabt, welches ohne Gefährdung des antwerpener mit großen Nutzen wieder errichtet werden möge, zumal man hoffen dürfe, die mangelnde englische Wolle und Tücher durch französische zu ersetzen. Es ward dem mit der Vermittlung beauftragten französischen Gesandten am dänischen Hofe freundlich geant- 6. Kap.) Frankreich. 335 wertet und eine hansische Deputation beschlossen, für welche eine sehr specielle Jnstruction entworfen wurde; auch wollte man aufAndrängendes französischen Gesandten und auf die Klagen einiger Städte wiederum 1568 einen Consul in Frankreich mittelst eines auf den französischen Handel zu legenden Zolles besolden; aber der Geldmangel zog die Sache Jahre lang hin und als Sudermann mit dem Danziger Cleophas May von Antwerpen endlich nach Frankreich gehen wollte, ließ ihnen Karl IX. das Betreten seines Reiches, der dort herrschenden Unruhen wegen, widerrathen. Auch die Hugeuottenverfolgungen schreckten die Städte ab und ein 158 t denselben abseilen des Herzogs von Alenyon gemachter Antrag, einem Bündnisse Frankreichs und Englands beizutreten, ward ohne Weiteres abgelehnt. Elisabeth von England hatte kurz vor- her Repressalien ergriffen, weil Wismar die Engländer vertrieben und sogar ein englisches Schiff anhielt und vergebens bot der französische Gesandte seine Vermittlung an, mit dem Versprechen, den Hansen freie Ausfuhr von Wein, Salz und Waid aus Frankreich zu erwirken. Damals war die traurige Zeit, als in Folge der Einnahme Portugals durch die Spanier letztere die Wischen Hamburgischen Kaufleute mit ungewöhnlichen Auflagen beschwert hatten. Heinrich IV., welchem bei der großen Aufmerksamkeit, die er den deutschen Zuständen widmete, die Wichtigkeit eines guten Einvernehmens mit den Hansastädten nicht entgehen konnte, bestätigte ihre Privilegien (1604) und bewies der großen hansischen Gesandtschaft, welche 1606 nach Spanien ging, bei ihrer Durchreise eine freundliche Aufmerksamkeit, ohne daß von einer Vermehrung ihrer Privilegien die Rede war. Diese, von denen selbst bei den Hansen mehr Rede als genaue Kenntniß war und deren Originale von Stavern und Kämpen wegen gemachter Vorschüsse zurückgehalten wurden, verhinderten wenigstens, daß ihnen die Zölle nicht willkürlich erhöht werden konnten und sicherten ihren Schiffen im Allgemeinen gegen die Bedrückungen der französischen Behörden Schutz, obgleich noch unter Ludwig XIII. wiederholt über dergleichen geklagt wurde. Die an den Secretär des französischen Königs gerichtete Bitte, die alten Freiheitsbriefe aus den Zeiten von Ludwig XI., welche längst ver- gessen waren, noch einmal bekannt zu machen, blieb unerfüllt. Uebri- 336 Portugal. 14. Abschnitt. geiis erschien ein französischer Gesandter auf dem 1625 zu Bergedorf gehaltenen Hansatage. als Tilly eben die Weser überschritten hatte und versprach im Namen seines Königs den Hansen eine Unterstützung an Waffen und Geld; allein die Gesandten der Hansastädte lehnten diese versprochene Beihilfe auf eine sehr unterthänige Weise, aber doch im Ganzen mit nichtssagenden Redensarten ab. Was Ludwig XIV. 1655 den Hansen gewährte, betrifft nicht den Bund mehr, sondern nur Hamburg, Lübeck und Bremen und höchstens Danzig; ingleichen das von Ludwig XV. 1716 ertheilte Privilegium. Wenden wir uns jetzt zu Portugal, so finden wir dieses Land zu Anfang dieser Periode unter Emannel dem Großen (1495 —1521) in nie wiedergesehenem Aufschwünge. Vasco de Gama, Almeida und der große Albuquerque eröffneten den Portugiesen eine Heldenlaufbahn und zugleich die Schätze Hindostans. Lissabon ward Sitz des Welthandels , welcher sich von hieraus nach China und Japan erstreckte. Brasilien wurde unter diesem Könige wenigstens aufgefunden. Unter Johann III. (1521 — 57) begannen Jesuiten und Inquisition am Verfall des Reichs zu arbeiten. Die Jesuitenherrschaft gewann an Stärke unter der Minderjährigkeit Sebastian's (1557 — 78), welcher den eitlen Wunsch, Marokko zu erobern, mit seinem Leben und dem Untergang der Adelsblüthe bei Alcazar büßte, wie auch unter dem Cardinal Heinrich (1578 — 80), nach dessen Tode Philipp II. von Spanien den unechten Anton bezwingen und Portugal durch Alba unterwerfen ließ. Luxus und Laster hatten den portugiesischen Heldeunamen in den Calvinen bereits entehrt, als Philipp's unkluge Maßregel, den Niederländern den Tajo zu sperren, diese nach Indien zur glücklichen Nebenbuhlerschaft mit den Portugiesen trieb. Portugal selbst ward durch Steuern ruinirt, seine Flotte mit der spanischen vernichtet; die Holländer nahmen 1607 die reichen Gewürzinseln, 1637 Guinea und den größten Theil Brasiliens, wie die Perser 1622 Ormus, bis Johann von Bragauza 1640 Spaniens Erschöpfung zur Unabhängigkeitserklärung seines Vaterlandes benutzte. Dieser Johann IV. (1640 — 56) war ein schwacher Regent; er rettete durch das Anlehnen an England freilich Brasilien , verlor aber in Ostindien alle Besitzungen bis auf Goa und Diu, 6. Kap.) Portugal. 337 und seit 1703 unter Peter II. (1667 — 1706), welcher seinen schwachen Vorgänger Alfonso VI. (1656 — 67) mit Hilft der Jesuiten gestürzt hatte, datirt die mercantilische Abhängigkeit Portugals von England. In diesem kleinen Lande wurde der hansische Handel erst in dem Zeitalter der Entdeckungen, unter Emanuel dem Großen, be- achtungswerth; die Hansen erhielten dieselben Verkehrsfteiheiten, wie sie vor ihnen die oberdeutschen Städte genossen hatten und die Oester- linge waren wegen ihrer Einfuhr von Schiffsbauholz von allem Einfuhrzoll befreit. Vermuthlich haben sie dafür in den afrikanischen Kriegen durch Lebensmittclzufuhr und Schiffe dem Könige wichtige Dienste geleistet. Die Deutschen besaßen in Portugal völlig freien Handel, freie Ein - und Ausfuhr von Gold und Silber, selbst von geprägten Münzen; von importirtem Messing, Zinn, Knpscr, Zinnober, Quecksilber, Masten, Pech, Theer, Kugeln und Pelzwerk entrichteten sie zehn Procent Zollgebühr, vom Schiffbauholz gar keine und von anderen Produkten die gewöhnlichen Abgaben. Ihr Einkauf und Verkauf von indischen Gütern war unbelastet; jedoch durften sie weder am Bord der portugiesi- schen Seeschiffe, noch direct mit den neuentdeckten Ländern verkehren. Ihre etwanigen Ansiedelungen in und bei Lissabon blieben, wie die dort liegenden Waaren, abgabenfrei; sie hatten ihren eignen Mäkler und sollten von des Königs Münzmeistern und Zöllnern vorzugsweise rasch bedient werden. Diese Freiheiten galten für alle Deutsche, welche mittelst eines Capitals von 10,000 Ducaten Handel trieben. Indische Waaren gaben fünf Procent, andere zehn Procent Accise. Auch hatten die Deutschen einen privilegirten, lediglich unter dem Oberrichter stehenden Gerichtsstand. Emanuel gab ihnen 1509 neue Freiheiten: ein gewisses Vorkaufsrecht für die indischen Waaren; außer Zucker konnten sie jede Waare in portugiesischen oder eignen Schiffen verführen; Güter, welche zu ihrem Nießbrauch dienten, waren abgabenfrei,' von allen ihren Handelswaaren, außer vom Pfeffer, konnten sie selbst den Preis bestimmen; sie hatten dieselben Freiheiten, wie die Portugiesen, außer dem Verkehr mit den neu entdeckten Ländern; sie durften bewaffnet ein- hergehen; ihr Erbgut hatte freien Abzug: alles dies galt für 15 Jahre. Auch die privilegirte Rechtspflege der Deutschen wurde genau bestimmt. Die Hansa. 22 338 Portugal. (4. Abschnitt. 1509 —10 wurden die Privilegien bestätigt und erläutert. Ungeachtet Johann III. dieselben 1528 bestätigt hatte, beklagten sich doch 1535 die Hansen über Handelsbedrückungen, bei welcher Gelegenheit wir erfahren, daß Bremen sich am Lebhaftesten beim portugiesischen Handel be- theiligte, und es ward dem niederländischen Comtoir die weitere Verfolgung der Sache aufgetragen. Während der Regierung König Ee- . bastians (mit ihm zogen mehrere Deutsche nach Afrika, von welchen noch 1591 22 in harter Sklaverei zu Algier schmachteten und deshalb nach Lübeck schrieben), hören wir nichts über die portugiesischen Angelegenheiten, aber schon 1579 ward über Zollerhöhung geklagt: die Juden wurden für den Salzhandel privilegirt und scheinen willkürliche Preise gemacht zu haben. Auch das Maaß des Salzes ward auf betrügliche Weise geändert. Als 1580 Portugal spanisch wurde, stellten die Hansen in Lissabon einen Consul, (Friedrich Paulsen) an, suchten die Bestätigung ihrer Privilegien bei Philipp 1l. nach und beschwerte« sich über die Anmaßungen (1584) eines augsburgischen Eindringlings. In demselben Jahre verklagten die Reichsstädte den berühmten Weiser beim Reichskammergericht, weil er das Monopol des Handels mit Pfeffer, Ingwer, Muskatnüssen, Zimmt und anderen Gewürzen an sich gekauft habe. Philipp II. bestätigte 1589 den Deutschen, welche sich beim Uebersall Lissabons durch die Engländer gut benommen hatten, ihre Privilegien; die Protestantischen Städte Norddeutschlands mußten dem ketzerfeindlichen Könige Getreide liefern und Truppen nebst Kriegsmaterialien fahren. Dies bringt uns aus die Geschichte Spaniens in dieser Zeit, welcher wir einen flüchtigen Blick widmen müssen. Dieses Reich, consolidirt durch die Eroberung Granadas und bereichert durch die Schätze der Konquistadoren, erwarb in rascher Folge Neapel, den nordasrikanischen Küstenland und Navarra, während Philipp von Oesterreich die Habsburger aus den Thron des eine Weile znm Dominat Europas bestimmte» Landes brachte. Der rührige Cardinal Zkimenes benutzte während der Minderjährigkeit Karl's (des nachherigcn Kaisers) den aufstrebenden Bürgersinn, um den rebellischen Adel im Zaum zu halten; die spanischen Städte, besonders die aragonischen, im Besitz einer national gewordenen Municipalfreiheit, wurden bedeutend in Gewerbflciß und 6. Kap.) Spanien. ZZg Handel und eine Bürgcrmiliz von 30,000 Mann demüthigte den casti- lischen Adel. Aber Karl V. änderte seit 1517 alles zum Schlimmen: der heillose Aemterverkauf und das drückende Abgabensystem reizte Toledo, Castilien, Valencia, und Majorca zum Aufstande gegen den König und seine Adeligen (1520); die Bürgerschaaren unterlagen den königlichen Söldnern; die castilischen Städte verloren ihre Freiheiten, wie sie seit 1506 meist das Recht der Reichsgesetzgebung eingebüßt hatten — von 48 Städten, welche 128 Deputirte zum Reichstage sandten, wurden nur noch 18 zugelassen! Zu gleicher Zeit erwarb Spanien 1519 Mexiko, 1521 die Philippinen, 1526 Burgund nebst der Lehnsherrlichkeit über Flandern und Artois, 1529 — 35 Peru, Quito, Chili, die Tierra Firma, die Minen zu Zacatecas, 1536 Neu-Granada und Mailand. Während im Innern die absolute Königsmacht, durch Geistlichkeit und Adel unterstützt, die letzten Ueberbleibsel derMunicipalfreiheit vernichtete, entschied sich das politische Uebergewicht des Reiches in den italienischen und deutschen Angelegenheiten und seit 1547 trugen die Gallionenslotten Sevillas die Schätze Indiens nach dem seit 1556 mit einer Staatsschuld behafteten Lande. Die Regierung des blutigen Philipp's H. (1556 — 98) entschied über Spaniens Verhängniß und gänzlichen Ruin. Despotismus in Civil - und Religionssachen, härteste Abgaben, selbst auf nothwendige Lebensbedürfnisse, die Vertilgung der Moriskos, die Jnquisitionsgreuel, die Alba'sche Schlächterei in den Niederlanden, die Unterdrückung der Stände in Saragossa, machten den Namen Spanien zum Gegenstände des Abscheues für ganz Europa. Der Handel nach China und Japan, durch die reichen Manilagallionen, die Eroberung Portugals und seiner reichen Colonien und die barbarische Ausbeutung Amerikas vermochten den unsinnigen und schmachvollen Ausgaben des Hofes nicht das Gleichgewicht zu halten: kostete doch der niederländische Ausstand 564 Millionen, das Escurial 8 Millionen Duca- ten, die Armada 120 Millionen Ducaten nebst 25,000 Menschen und 100 Schiffen, die Eroberung von Cadix durch Howard und Drake 20 Millionen Ducaten; alle Reichthümer Amerikas gingen darauf. Geldmangel, Schulden, drückende Abgabenlasten brachten das Land so weit, daß Geistliche von Haus zu Haus den Unterhalt des sterbenden 22 * 340 Spanien. (4. Abschnitt. Herrn beider Indien erbetteln mußten. Unter der schmachvollen Regierung des indolenten Philipp III. (1598 — 1621) ruinirte Lerma vollends die Finanzen; die Vertreibung von 600,000 Moriskos entvölkerte das Reich auf eine furchtbare Weise; unter Philipp IV. (1621 — 1665) ward der spanische Colonialhandel vernichtet; die spanische Dictatur in Italien hörte auf; Portugal ging verloren; die Jnsurrec- tion Kataloniens und Andalusiens verderbte die letzten wohlhabenden Provinzen Spaniens; die Engländer vernichteten die Silberslotte. In den Zeiten Philipp's II. und Philipp's III. mußten nun die Spanier aus manchen Ursachen den Hansen geneigt, der Verkehr der Holländer mit Portugal und Spanien beschränkt werden; die aufstrebenden Engländer waren feindlich gesinnt und die Spanier vermochten die Zufuhr von Schiffsbedürsniffen, fremden Schiffen und Matrosen nicht zu entbehren. Auch des hansische» Zwischenhandels war zur Verwerthung der reichen indischen Producte nicht zu entrathen. Aber dem Verkehr der Hansa drohten viele Gefahren. Nicht allein die Engländer suchten die hansischen Schiffe zu nehmen (kaperten sie doch unter Elisabeth im Tajo eine ganze Flotte der Hansen), auch die Niederländer legten ihnen manche Hindernisse in den Weg und der König bedachte sich wenig, wenn es ihm nöthig schien, hansische Schiffe und Matrosen zum Kriegsdienst zu pressen. Auch gerietst die Politik der meist lutherischen Hansen mit ihrer religiösen Denkart in bedenklichen Conflict. Von lutherischen Monarchen und Ländern in den Handelsbestrebungen behindert und beschränkt, von den reformirten Niederländern durch Glaubensverschiedenheit und Handelsstörungen zurückgestoßen, konnten sie doch kein Vertrauen zu dem durch lockenden Gewinnst unterstützten Anerbieten der Spanier fassen und ihr Wunsch, in dem großen Kamps bei eigener Neutralität die protestantische Sache siegen zu sehen, ging nicht in Erfüllung. Denn die politischen Parteien wollten die Neutrale» nicht dulden nnd Jeder suchte, durch Heranziehung der Hansen zu seiner Sache, der des Feindes Abbruch zu bereiten. Die Spanier warben 1597 durch eine stattliche Gesandtschaft in Lübeck darum, daß die Hansen den Verkehr mit den rebellischen Niederländern und den Engländern abbrechen, besonders ihnen kein Getreide zuführen, oder doch wenigstens die den Spa- 6. Kap.) Spanien. 341 niern treugebliebenen belgischen Provinzen begünstigen sollten. Dafür wurde der spanische Schutz gegen England, Unterstützung mit Munition, Geld und Mannschaft, Herstellung und Vermehrung der Privilegien, Befreiung vom 30procentigen spanischen Zoll, Abgabenfreiheit in Belgien in Aussicht gestellt. Die Lübecker wichen aus, schoben Alles auf die hansische Tagfahrt und den Kaiser, erboten sich zur Neutralität und verlangten dieselbe von den Spaniern. Aehnlich lautete die Botschaft des spanischen Gesandten an die Tagfahrt im folgenden Jahre; nur ward aus strenge, zur Ausschließung der rebellischen Niederländer erforderliche Controle von Schiff und Ladung gedrungen, die Erlaubniß zur spanischen Werbung in den Seestädte» und eine Ligue zum Schutz der Elbe und Weser gegen die Engländer und Niederländer gesucht, wogegen die Spanier Vermehrung der Freiheiten, Befugniß, direct mit den spanisch, portugiesischen Colonien, jedoch über Lissabon, der spanischen Zollstätte, zu handeln, Satisfaction wegen der angehaltnen hansischen Schiffe und Güter, eine Factorei in Sevilla und Kriegsnnterstützung in Aussicht stellten. Schlimmsten Falles sollten die Hansen in strenger Neutralität, jedoch den Handel mit Kriegsmaterial ausgeschlossen, von den Spaniern geschützt werden. Die hansische Tagfahrt, von 12 der angesehensten Städten beschickt, horte diese Anerbieten, die Klagen der Lübecker und Hamburger über die ihren Kaufleuten in Spanien und Portugal seit 1583 widersahrnen Unbilden, gab aber wiederum eine ausweichende Antwort. Als 1604 die Hansen erfuhren, wie Philipp IN., auf Ansuchen seiner Belgier, einen Zoll von 30 pEt. auf alle Ein- und Ausfuhren gelegt, den Import verschiedener hansischer Waaren untersagt und den hansischen Handel fast ganz behindert hatte, bestellten die Hansen Eonsnln zu Lissabon und Sevilla, so wie einen Agenten am spanischen Hofe, und beschlossen eine Gesandtschaft an den König, nur über die Uebelstände Beschwerde zu führen und, als 1606 die Spanier bessere Certificate für die hansischen Güter, daneben aber Nachzahlung des 30 procentigen Zolles verlangten, ward der eben berührte Schluß confirmirt und für gut gehalten, die oberdeutschen Städte zur Mitwirkung aufzufordern. Die am 2. April 1607 zu Madrid angelangte große Deputation wurde freilich sehr freundlich und prächtig empfangen; allein sie' 342 Spanien. s4. Abschnitt. mußte sofort einige Schiffe dem königlichen Dienst überlassen; die Spanier zögerten, weil sie die Unterhandlungen mit den Niederländern zugleich betrieben, forderten strenge Gegenseitigkeit von den Hansen, sogar freien katholischen Gottesdienst für die in den Hansastädten sich aufhaltenden Landsleute, wozu die Gesandten nicht instruirt waren, ließen durch die Inquisition zu Scvilla hansische Schiffe anhalten und gaben »ach 6 Monaten einen so verclausulirten Bescheid, daß die Frucht der Bemühungen der so kostspieligen Gesandtschaft auf sehr Weniges redu- cirt wurde. Freilich erhielten die Hansen die Emanuelischen Freiheitsbriese für Portugal bestätigt und erweitert; sie durften in Castilien abgaben - und lastenfreie Kaufhäuser anlegen, Consuln unter königlicher Bestätigung und Instruktion in den Seehäfen, sowie Agenten am Hofe anstellen; sie sollten nicht zu öffentlichen Aemtern, Kriegsdiensten gezwungen, ihre Personen und Güter nicht als Repreffalie mit Arrest belegt werden. Sie durften sich frei aller nöthigen Transportmittel und Agenten bedienen, freien Handel und Ausfuhr von edlen Metallen betreiben, sich der geschwornen Makler bedienen, alle in Spanien anlegenden fremden Schiffe befrachten. Ein eigenes und schnelles Gericht ward ihnen zugesagt, so wie freier Abzug für ihre Erbschaften, Befreiung vom Strandrecht und dergleichen. Solche Bewilligungen erhielten die Hansen im erweiterten Maaße fiir Andalusien und Portugal; bei Streitigkeiten unter den Hansen, selbst in Spanien, ward sogar die Hansa Appellationsinstanz; mit Bürgschaft konnte sich der Deutsche vom Arrest befreien; die Schiffs- und Waarenvisitationen wurden nur besonders dazu angestellten Beamten unter hansischer Mitwirkung gestattet; für die Aufbewahrung der Güter, welche im Lande niedergelegt waren, waren besondere Sicherheitsmaßregeln zu treffen; befreiet von Zoll wurden Getreide, Gold, Silber, Lebensmittel, Schiffsbauholz, alle zur Kriegsmunitton und zum Schiffswescn gehörigen Güter, sowie Hans und Werg, ingleichen was die hansischen Kaufleute und ihre Untergebenen zu eigenem Gebrauch und Verbrauch mitbringen würden. Alle übrigen Waaren unterlagen einem Zoll von 8 pCt. und einer -Admiralitätsabgabe von 5 pCt.; die Ausfuhren zahlten 5 pCt., außer die - von jeder Abgabe befreiten aus Andalusien auszuführenden Spezereien. 6. Kap.) Spanien. 343 Hansische Schiffe waren zu königlichem Dienst nur mit Einwilligung des Consuls und der Schiffer zu nehmen, wobei nach einer Werthtaxe Sold und nöthigeufalls Entschädigung dafür zu zahlen war. Die für ganz Spanien ertheilten königlichen Privilegien enthielten unter anderen die Bestimmungen: Wegnahmen zu des Königs Nutzen sollten gegen hansisches Eigenthum nur nach vorgängiger contractlichec Werthbcstimmung und Bezahlung desselben stattfinden; von dem 30procentigen Zoll wurde es bestell, und das bereits dafür deponirte Geld sollte zurückgegeben werden. Die Einfuhr holländischer und seeländischer Güter wurde verboten; die nach den spanischen Ländern zu führenden Güter mußten speciell von der Obrigkeit verzeichnet und das Verzeichniß den hansischen Consuln am Bestimmungsorte übersandt werden; aus des Königs Reichen durste kein Hanse Güter nach den rebellischen Niederlanden führen, oder sollte 30pCt.Zolldafürentrichten, bei Strafe der Confiscation ; die Kaufleute sollten spätestens nach 16 Monaten nach dem spanischen Verladungsorte eine Bescheinigung senden, wohin sie ihre Waaren gebracht hätten. Dagegen wollten die spanischen Autoritäten die Neutralität der Hansen gegen die Niederländer schützen, die Hansen hatten allein das Recht, bis zum Frieden mit den Niederlanden, Spanien mit deutschen und nordischen Produkten zu versorgen; Kämpen, Deventer, Zwoll und alle niederländische Städte, obschon sie ehemals der Hansa angehörten, waren von diesen Begünstigungen ausgeschlossen, wie auch die Stadt Stade und andere, die sich vom Bunde losgesagt hatten. Aber die Kaufleute von Oberdeutschland, namentlich die Augsburger, Nürnberger, Stras- burger und Ulmer, sollten auf Bitten der Hansen derselben Privilegien unter denselben Bedingungen theilhaftig werden. So vortheilhast das Alles klang, so schmerzlich vermißten darin die Hansen den Ersatz des ihnen vordem durch die Spanier zugefügten Schadens, die Zahlung der von Philipp II. contrahirten Schulden, die gänzliche Befreiung des Handels von allen Plackereien und ihrer Schiffe vom Kriegsdienst, vor Allem aber die rasche Ausführung der ihnen zugesicherten Freiheiten. Deshalb wollte man aus dem Hansatage von 1608, wo großes MiSvergnügen herrschte, den Vertrag nicht ratificiren, sondern vom Könige Abschaffung des neuen voosolallo- 344 Spanien. s4. Abschnitt. Geldes und des Salzzolles erbitten. Es wurde also eigentlich aus dem ganzen Vertrage nichts, und mit dem Waffenstillstände, welchen die Spanier 1609 mit den Niederländern eingingen, wurden viele der getroffenen Maßregeln unnütz. Der Handel der Hansen aber scheint in dieser Zeit mit Spanien, Portugal und den spanischen Niederlanden an Lebhaftigkeit zugenommen zu haben, wobei die nuratificirten Verträge stillschweigend als Norm anerkannt wurden. Ein Consul in Lissabon ward mit 1000 Ducaten jährlichem Gehalt angestellt, wie auch zu Se- villa und zur Deckung aller in den spanischen Angelegenheiten aufgelaufenen Kosten von den hansischen Schiffen und Gütern, selbst in nichthausischen Schiffen, eine Abgabe beliebt. Gegen die Erhöhung oder Verdoppelung dieser Auflage stemmte sich besonders Hamburg, und war nie das Geld vorhanden, um die von drei Städten gemachten Vorschüsse zu decken und fernere Ausgaben zu bestreiteu. Aus der Anstellung des Hofagenten und des Consuls in Sevilla wurde nichts, so wenig wie aus den projcctirten Geschenken an den König und seine Großen. Briese an den König um Ratifikation der Privilegien kosteten nichts, halfen aber auch nichts. Die nunmehr erwachende niederländische Concurrenz drückte den Hanfischen Handel; der Consul zu Lissabon, Hans Kampserbeck, mußte sich Gehaltabzüge gefallen lassen; auch diente er den Spaniern besser, als seinen Auftraggebern; man wollte ihn daher absetzen und ihm in der Person des Hamburgers Peter Körner einen Nachfolger bestellen. Kampferbeck stützte sich auf den ihm gewogenen Hos, weigerte sich zu qnittiren und verlangte 5000 Ducaten Rückstände (1618). Er blieb, und zu gleicher Zeit drohte Körner mit einer gerichtlichen Klage, wenn man ihm nicht seinen Sold auch noch bezahlen würde. Zu Beidem war aber natürlich kein Rath zu finden. Mit dem Jahre 1621 endete der niederländische Waffenstillstand, als Philipp II I. gestorben war, Der wieder ausbrechende Krieg, zu welchem sich bald der dreißigjährige gesellte, machte es den ohnmächtigen Hansen unmöglich, die für ihren Handel nothwendige Neutralität zu bewahren, und ihre inzwischen mit den Niederlanden eingegangene Verbindung schadete ihnen in Spanien. Die Hansen sollten sich wieder mit Pässen und Certifi- caten versehen, wie 1608 — 9; die von ihnen früher in den Nieder- 6. Kap.) Spanien. 345 landen angekauften Schiffe wurden von den Spaniern mit Arrest belegt (1624); sie sollten Kautionen leisten für den Fach daß sie die spanischen Güter etwa in Feindes Land führen würden; ferner muthete man ihnen zu, nach gewisser Taxe ihre Waaren zu verkaufen, wodurch man beabsichtigte, den ganzen Handel spanischen Factoren in die Hände zu spielen. Dann sollten sie unerhörte Zölle und Kautionen dafür bestellen, daß sie ebensoviel wieder ausführen würden, als sie eingeführt hätten; ohne die Certificate spanischer, in den hansischen Häfen anzustellender, Commiffarien sollten ihre Schiffe überall nicht mehr geduldet werden (1628). Die von Spanien oft angetragene monopolistische Handelscompagnie zwischen den Hansen und des Königs getreuen Unterthanen unter kaiserlicher Hoheit wollten jene nicht; sie bestanden vielmehr darauf, daß ihnen nach der Zusage von 1607 eine neutrale Flagge eingeräumt werde, wodurch ihr Gut selbst in feindlichen Schiffen privi- legirt würde und zwar ohne sich zu irgend welchen Gegenleistungen zu verpflichten. Das wollten natürlich die Spanier nicht und während des dreißigjährigen Krieges fehlte es an allen Nackirichten über den hansischen Handel nach jenen Ländern. Es verdient noch bemerkt zu werden, wie nahe es daran war, abseilen des Kaisers, im Beginn des dreißigjährigen Krieges eine spanisch-hanseatische Marine, znr Beobachtung der nordischen Mächte in der Ostsee, aufzustellen; nach Besiegung des dänischen Königs sammelte Gras Roh zu Lübeck, Wallenstein in Wis- mar, Schiffe und Matrosen zu diesem Zweck, als die Landung Gustav Adolfs der Sache eine ganz andere Wendung gab. Im westfälischen Frieden erwarben die Hanseaten die nominelle Bestätigung jener Freiheiten von 1607 und in dem pyrcnäischcn Frieden alle die Freiheiten, welche die Spanier den Franzosen zubilligten; aber von einem hansischen Interesse konnte damals nicht mehr geredet werden, sondern nur von dem der drei Städte Hamburg, Lübeck und Bremen, denen sich bisweilen noch Danzig anschloß. Mit Italien verkehrten die Hansen in dieser Periode durch die Straße von Gibraltar, namentlich mit Genua, Toscana und Venedig, von denen letztere Stadt durch die 1608 aus Spanien heimkehrende Gesandtschaft besucht ward. Meistens ward Getreide nach dem Kirchen- 346 Italien. (4. Abschnitt. staate (unter andern 1590 auf Mischen Schiffen nach Livorno) ver- schifft, und mau holte dorther wohl anfangs indische, nachher italienische Landesproducte; doch ist über besondere Privilegien und Specialitäten dieses hansischen Verkehres bis jetzt gar nichts bekannt geworden. Wir wollen die Andeutungen beifügen, welche Burmeister hierüber gegeben hat, zumal es wohl das Vollständigste ist, was wir besitzen. „Daß die Hansastädte, sagt er, zur See nach Italien Handel trieben, ist vor dem 16. Jahrhundert nicht nachzuweisen. Es mögen immerhin einige unternehmende Schiffer die Fahrt nach Italien gemacht haben, allein gewöhnlich war sie nicht. Der Haupthandel wurde in Brügge geschloffen, wo jede der bedeutendsten Handelsstädte Italiens ihre Handelsgesellschaft hatte. Daher ist es gewiß unrichtig, das deutsche Haus in Venedig als eine Niederlage der Hansa zu bezeichnen. Dies Haus, il kontvKo
  • putirten sich einige.Rathsverwandte befänden, allein die früher ver- schmähten Rechtsgclehrtcn — wurde doch noch 1510 der goslar'sche Syndikus weggewiesen — vermochte man, trotz ihrer Spitzfindigkeiten, oald nicht mehr zu entbehren. Die Verbindung mit dem zerfallenden preußischen Ordensstaate und Livland, sowie das Protectorat, welches sich die Krone Polen anmaßte, war nur noch dem Scheine nach vorhanden; Albrecht von Brandenburg theilte den pommcrschen und wendischen Städten seine neue Handelsordnung mit und lud sie ein, das Ordensgebiet mit Getreide- zufuhr und andern Handelsgcgenständen fortan zahlreich zu besuchen (1519), wie er auch die Mißverhältnisse zwischen den wendischen Städten und Königsberg, deren Sendboten wegen Beleidigungen und Ver- letzung ihrer Privilegien eine Zeit lang gar nicht auf den Hansatagen erschienen waren, aus den Wunsch der Lübecker (1517) auszugleichen suchte. Allein der Hanptvertrieb des Bernsteins nach Lübeck hatte 1523 fast ganz aufgehört, und in der unruhigen Zeit des Jahres 1524 war von einem Handel nach diesen Gegenden beinahe keine Rede mehr. Die Hansastädte fanden zwar 1559 für nöthig, einen neuen protevtor et vünsei'vstvr privilvSiorum anzunehmen, doch 1614 war man noch nicht darüber einig und später blieb die Sache ganz liegen. 362 Die Sitzungen. (4. Abschnitt. Die zum Besuch der Tagfcchrten verpflichteten Deputirten der Factoreien erschienen, wegen der Schwierigkeit, die Reisekosten aufzubringen, selten; höchstens kam einSecretär, welcher jammernd um Geldhilfe nachsuchte. In den Sitzungen präsidirten die Lübecker, und in ihrer Mitte später der hansische Syndikus, welcher die zu berathenden Gegenstände vorbereiten, die Korrespondenz mit den Städten führen, die Gesandtschaften, die Tagsahrteu leiten, auf die Ausführung des Beschlossenen achten, die Statuten entwerfen und ordnen, dem Bunde als Rechtsbeistand dienen und die öffentlichen Schriften und Deduktionen für denselben abfassen mußte. So schwer Alles dies von Einem geleistet werden mochte, so waren doch die mit solcher Charge Bekleideten dem Bunde von größtem Nutzen. Der Kölner lli. Sudermanu stand um die Mitte des 16. Jahrhunderts dem Amte 38 Jahre lang mit ruhmvoller und ersprießlicher Thätigkeit vor. Er leitete 50 Gesandtschaften, worunter 6 nach England, 16 nach Lübeck, 14 nach Antwerpen, 14 an den deutschen Kaiser, erhielt als hansischer Syndikus 100 Pfd. St. Gehalt und 100 Thlr. Dienstgeld, wobei er oft Vorschüsse leistete (bis 1591 an baaren Auslagen 2218 Thlr. 23Sch.). Sudermanu, ein vermögender Mann (er besaß an Werthsachen und Immobilien 30,085 Thlr.), stellte das londoner Comtoir wieder her, erlangte manche der alten Freiheiten wieder und richtete die neue Niederlassung in Antwerpen nach den mühevollsten und verdrießlichsten Zänkereien mit den Städten ein. Die neuen Statuten der Comtoire waren sein Werk; unablässig war er bemüht, Ordnung und Zusammenhang in dem verfallenden Bunde zu erhalten. Aber für soviel Mühe erntete er den Undank derjenigen, welche das Unmögliche verlangten; noch auf seinem Todbette und mit seinen Erben schacherten die Kaufleute um den kümmerlichen Gehalt des verdienten Mannes, dessen geistige Kräfte mau mit Deduktionen, Gesandtschaften und Verhandlungen förmlich abgebraucht hatte. Er starb 1591 und nach seinem Tode behalf man sich einstweilen mit Schreibern, bis auf Lübeck's Antrieb Or. Jvh. Domann, der tüchtige stralsunder Syndikus, zum Nachfolger Sudermann's 1605 erwählt wurde. Er war aus Osnabrück gebürtig, hatte bis 1591 zu Helmstädt die Rechte studirt und 8. Kap.) Syndici. 363 ward 1598 als Syndikus von Stralsund nach Schweden deputirt. Schon 1604 finden wir ihn bei der Gesandtschaft Stralsund's an Jacob 1. mit Syndikus vr.Krefftingk aus Bremen; 1605 ging er nach Schweden. Als hansischer Syndikus ging er 1606 nach Worms, mit den Reichsstädten ein Defensivbündniß zu bereden; in demselben Jahre mit einer großen Gesandtschaft der Hansen zu Philipp III. über Brüssel und Paris nach Spanien, dann nachSevilla, Liffabori, wahrscheinlich nach Venedig und in einige süddeutsche Reichsstädte; 1609 mußte er „ eine kurze nothwendige Verantwortung der Hansastädte" schreiben, 1611 eine Vertheidigung derselben wider die Engländer und eine Uebersicht der Hanfischen Beschlüsse abfassen. Dann legte er seine stralsundischen und rostocker Geschäfte wegen seines Amtes nieder, machte aber doch 1612 eine hansische Legation an Kaiser Mathias und eine andere nach Holland mit. 1618 zahlten ihm die Hansastädte das rückständige Gnaden- geld von 2000Thlrn., welches er, so wie 1000 Thlr. jährliche Besoldung und 100 Thlr. für ein Haus, verlangt hatte. Nachdem er kurze Zeit in Rostock zugebracht, ging er wieder in hansischen Angelegenheiten nach Holland, wo er am 20. oder 26. September 1618 den überhäuften Geschäften erlag. Er war es, der die schwierige Verbindung mit den Generalstaaten zu Stande brachte, aber auch ihm ward mit Undank gelohnt; selbst seine Wittwe wurde noch chikanirt, und mit den Generalstaaten zankte man sogar um die Kosten seines Begräbnisses. Lange Zeit war Niemand zu finden, der ein solches mühseliges und undankbares Amt auf sich nähme, vr. Steinwich bekleidete dasselbe nur interimistisch und wollte nicht in Lübeck wohnen, bis man seit 1621 den Syndiken von Lübeck, wie Faber, Tanck, Brawer und Andere, gegen geringe Vergütung, die ohnedies abnehmenden hansischen Geschäfte auftrug. Nach beliebter deutscher Weise zankte man sich auch aufden Hansatagen in endlosen Schriften um den Rang; eine wesentliche Verbesserung waren aber die zu vorbereitenden Arbeiten niedergesetzten Aus- schüsse, wie 1549, 1553, 1554, 1579, welche zur rascheren Erledigung der Sache Vieles beitrugen. Ceremoniellen Empfang, Ehrenweine nebst obligatem Consect, ließ Lübeck den Gesandten angedeihen, welche noch 1621 und 1628 über desfallsige Unaufmerksamkeit der Stadt läppisch genug Klage führten. 364 Gesandtschaftswesen. s4. Abschnitt. Das Gesandtschastswesm der Hansen nahm im 16. Jahrhundert sehr zu: 1540—54 verausgabte man für solche Zwecke 24,920 Mark, von 1554—79 an 66,221 Mk., von 1579—1604 sogar 190,859 Mk.; die Ausgaben von 1604—18 waren noch bedeutender. Die Ausgabe für Boten und Briefe betrug vou 1540 — 54, 1810 Mark, von 1554 — 79, 4274 Mk. und von 1579 - 1604, 2604 Mk. Wir wollen hier versprochnermaßen Burmeister berichten lassen. „ Zu Gesandten erwählten die Hansastädte alte erfahrene Männer, meistens Mitglieder des Rathes und gewöhnlich Kaufleute. Im 16. Jahrhundert gab man ihnen einen Rechtsgelehrten, namentlich den Syndikus einer Hansastadt, bei. Stehende Gesandtschaften scheinen damals nicht gehalten worden zu sein; für die Verhältnisse mit England, Rußland, Norwegen und Westeuropa, vertraten die Aeltermänner der Comtoire, lind für Spanien und Portugal der liffaboner Consul die stehenden Gesandtschaften. Sobald etwas zur Kenntniß der Comtoire kam, was den Handel der Hansastädte zu beeinträchtigen schien, berichtete der Aelter- mann an den lübecker Rath und umgekehrt; bemerkte irgend eine Hansastadt etwas Nachtheiliges fiir den gemeinen Kaufmann, so wandte sie sich an Lübeck, und dieses trug dem betreffenden Comtoir auf, die Abstellung der Hindernisse zu erwirken. Sobald die Hansastädte durch das Comtoir das Bevorstehen einer den Handel beeinträchtigenden Verordnung oder deren Vorhandensein erfuhren, so sandten sie sofort eine Gesandtschaft an die kompetente Landesbehörde, um durch Vorstellungen, Geschenke oder Drohungen das Gewünschte zu erwirken. Auf diesem Wege ist nach dem Verfalle des Bundes manche für den Handel der Ostseestädte verderbliche Maßregel inhibirt worden. Die Kosten solcher Gesandtschaft wurden aus der Buudeskaffe bestritten und der Stadt die Auslagen an der Erhebung des Pfundzolls oder Contribntion in Abrechnung gebracht. Gewöhnlich schoß Lübeck, von der die meisten und größten Gesandtschaften abgingen, die Kosten vor und ließ sie sich von den andern Städten ersetzen. Auch Köln hat große Auslagen für die Begründung des antwerpener Cvmtoirs bestritten. Die GesandtschastS- kosten zu den gewöhnlichen Hansatagen wurden von den Städten selbst bestritten, und der absendenden Commune mußten ihre Deputirten Rech- 8. Kap.) Gesandtschaften. 365 nung ablegen. Für die Sicherheit der Gesandten wurden vorher die nöthigen Pässe vom Auslande erwirkt. Der Hauptzweck, welcher durch die Gesandtschaften erreicht werden sollte, war entweder die Verfolgung der Straßenränder vor außerhansischen und hansischen Gerichten, oder die Beilegung zwischen den Hansastädten entstandener Streitigkeiten, oder die Erwerbung neuer und die Erhaltung alter Privilegien vom deutschen Kaiser und von auswärtigen Fürsten. Hier wurden keine Kosten gespart: der König und seine ganze Familie und seine Räthe wurden durch Geschenke an Gold und Silber gewonnen. Auch verfehlten die Hausastädte nie, bei Familienfeierlichkeiten und Sterbesällen ihre Theilnahme zu bezeigen. Besonders erfrente man die nordischen Fürsten mit den süßen Weinen und Früchten des südlichen Europa's, und die kleinste Gabe war oft von den größten Folgen begleitet. Ausgezeichnete Beamte wurden mit gleichen Geschenken bedacht. So erhielt der königliche Schloßherr zu Bergen von dem dortigen Comtoir im Namen der Hansa bei der Vermählungsscier seiner Kinder stets seine Verehrung an Silberzeug und Wein. Obgleich die Gesandtschaft an auswärtige Fürsten stets von der allgemeinen Versammlung der Hansastädte beschlossen und abgesandt wurde, so wurde doch auf die nächstgelegenen Städte stets Rücksicht genommen und ihr Rath befolgt. Die Stralsun- der waren besonders durch tüchtige Diplomaten für das Städtcwesen ausgezeichnet. Die bedeutendsten und kostspieligsten Gesandtschaften waren die im Jahre 1603 nach Rußland und vor allen die im Jahre 1606 nach Spanien abgefertigte. Letztere bestand aus vo. Domann, dem Hausasyndikus, Rathshcrr Brakes aus Lübeck, Rathsherr Vogler aus Hamburg und Rathsherr von Holten aus Danzig, mit großem Gefolge." Ueber ihre Begeguisse, auf dem Wege nach Bremen, Löwen, Köln, Aachen, Brüssel, Antwerpen, Paris, Orleans, Bourdeaux, Bayonne, Fonterabia, St. Sebastian, Vittoria, Madrid, Lissabon, Aldea Galega, Setubal, St. Lucas, Sevilla, Madrid, Saragossa, Barcelona, Perpiguau, Narbonne durch Languedoc und Dauphins nach Basel, Strasburg, Ulm, Augsburg, Nürnberg hat Burmeister interessante Details angeführt, die aber über unseren Zweck hinausgehen. Auch Venedig wurde besucht, und die Reisekosten betrugen 13,629 s/, 366 Beschlüsse. Vorsitz. s4. Abschnitt. Thaler. Außer den Reisekosten und Geschenken an Fürsten waren die Ausgaben nicht bedeutend; den Gesandten pflegte man wohl, wenn die Sache gnt ausgerichtet war, ein Ehrengeschenk zu geben und Auslagen, sogar die Kleidung, wurden ihnen wieder erstattet. Die östlichen und nördlichen Reisen waren die theuersten z. B. die Reise nach Schweden 1337 Mark (1598), also über 500 Thaler, nnd nach Rußland jede Hin- und Herreise nicht unter 500 Thaler, während die Reise von Lübeck nach Köln nur 100 Thaler zu stehen kam. Der Botenlohn zwischen Lübeck und Hamburg kam 13 Schilling, von Lübeck nach Nürnberg 10 Thaler (1580) und 1600 wurden überhaupt 273 Mark dafür verausgabt. Ein vom Syndikus an einen Fürsten erlassenes Schreiben kostete 5 Thaler (1615), ein Univerfitätsgutachten 25 Thaler (1556) und vr. Krefftingk erhielt für eine Refntationsschrist in Sachen der englischen Kaufleute 1604 über 100 Thaler. Mehrere Details finden sich in der oft angeführten Schrift von Burmeister. Die Beschlüsse wurden oft dadurch wirkungslos, daß einzelne Communen aus Eigennutz gegen Majoritätsbeschlüsse protestirten, selbst wenn solche statutenmäßig zulässig waren, auch ward später alle Augenblicke etwas »ll. ging der Ruhm der holländischen Seemacht auf die englische über." „Die fortdauernden Kriege zwischen Dänemark und Schweden, Schweden und Rußland, England und Frankreich, Spanien und Holland im 16. Jahrhundert, führten dieHansa zu der Ueberzeugung, daß von kriegerischen Unternehmungen wenig zu hoffen sei. Der von Georg Wullen- weber im Jahre 1535 entworfene EroberungSplan des dänischen Königreiches endete mit dem Verlust der hansischen Kriegsflotte. Die Hansa wählte den Weg der Diplomatie und ernannte fast gleichzeitig zur übersichtlichen Führung der Unterhandlungen bei Kaiser und Königen ihren Generalsyndikus, wie Holland seinen Generalstatthaltcr zNr Führung des Krieges gegen Kaiser und Könige. Eine Vereinigung dieser diplomatischen und kriegerischen Handelsmacht hätte den Ausbrnch des dreißigjährigen Krieges verhindert. Wenige Jahrzehnte vor seinem Ausbruch sah die Hansa noch ihre Gesandten von dem stolzen Könige beider Indien im Westen und von dem mächtigen Herrscher Rußlands im Osten Europas wie zu keiner Zeit geehrt." „Wer vermag die Wirkungen zu berechnen, wenn der Sturm der Zeiten die in Völkern und Einzelnen schlummernden Kräfte auffegt ? Wer ahnte, daß in dem entlegensten Meere Europa's der wendische Städtebund seine Herrschaft über den Norden erstrecken, wer, daß der holländische Staatenbund dem Süden und Norden Europa's gebieten würde? Der Keim der künftigen Größe eines Staates ist den Augen der Welt verborgen, wird aber von dem forschenden Freunde der Geschichte noch nach Jahrhunderten erkannt." 374 Schlußbetrachtung. f4. Abschnitt. „Ist nun, fragen wir. der Untergang des Hansabundes für Deutsch, land von wichtigen und wohlthätigen Folge» gewesen? Die Geschichte hat entschieden. Es ist nicht zu verkennen, daß die zerstörenden Wirkungen des dreißigjährigen Krieges auch die wohlthätige Folge gehabt haben, daß die materielle, nicht vom Geist durchdrungene Macht der Korporationen, welche den Einzelnen nicht schützt und an sich zieht, son- der» drückt und von sich stößt, bedeutend geschwächt und der freien Entwicklung des Individuums die Bahn gebrochen ist. Die blinde Unterwerfung unter die Beschlüsse der Corporationen ist der freien Hingabe des Einzelnen für das Ganze gewichen. Die neuere Zeit verlangt freie Entwicklung und bewußte Aufopferung des Einzelnen für das allgemeine Wohl. Daher ist es die Wissenschaft, welche, wie im Zeitalter der Reformation die Macht des Glaubens, dem Einzelnen nach dem Grade seines Selbstbewußtseins seine Stellung zum Ganzen vermittelt. Ohne Bewußtsein des Zusammenhanges mit dem Ganzen, ohne Kenntniß der geschichtlich entwickelten Zustände, wird kein Städtewesen sich mehr geltend machen können. Dabei sei nicht gesagt, daß die Städte für unsere Zeit ihre Bedeutung verloren haben. Sie können noch jetzt, durch die Wissenschaft zum Selbstbewußtsein geführt, ihre Selbstständigkeit behaupten und manche gewaltsame Erschütterung, die auf die freie Entwicklung des Einzelnen zerstörend wirken könnte, hindern oder doch minder nachtheilig machen." Und so mögen die drei Epigonen des alten Bundes, die einzigen Vertreter des weiland deutschen Handels, fortan aus der Hochwacht stehen, bereit, in kluger Vorschau und Zertheilung der von Westen und Osten nahenden Ungewttter! LchnellprcsscukruS von Friedrich Nie» in Leipzig. Vorräthig in allen Duchhandlungen. Historische Hausbibliothek. Herausgegeben von Prot. vr. Friedrich Bülau. Leipzig, Verlag von Carl B. Lorck. Subscriptionsbedingungen. Jeder Band von cirea 25 enggedruckten Bogen mit einem Stahlstich bildet ein abgeschlossenes Werk und ist einzeln zu haben für den Preis von nur 1 Thlr. Es sinket durchaus kein Abnahmezwang statt, so daß sich Jeder nach seinem Bedürfnisse oder seiner Neigung eine gewählte Bibliothek zusammenstellen kann, weshalb auch jeder Band mit einem Doppelt!« tel versehen ist. Alle Bände sind auch in gleichförmigen geschmackvollen englischen Einbänden zu haben, so daß diese, selbst zu verschiedenen Zeiten bestellt, doch genau an einander passen; sie dürsten sich so ganz besonders zu Geschenken und Prämienbkcheru eignen. Preis des Einbandes ist 10 Ngr. Inhalt der bis jetzt erschienenen Bände. 1. Band. Geschichte Ariedrich's des Großen. Von Fr. Kngler. Mit dem Portrait Friedrichs nach Schadow. T. Band. Geschichte von Belgien. Von Hendrik Conscience. Mit Stahlstich: EgmoiM Tod nach de Hoy. 3. Band. Geschichte des Kaisers Napoleon. Nach P. M. Laurent. Mit dem Portrait Napoleon'S nach Delaroche. 4. Band. Geschichte des Kaisers Joseph II. Von A. Groß-Hofsinger. Mit dem Portrait Joseph's. 5. Band. Erzherzog Karl von Oesterreich. Von A. Groß - Hosfinger. Mit dem Portrait Karl's. 6. Band. Nelsonnnd die Seekriegevon 1793—1813. Von I. de la Graviere. Mit dem Portrait Nelsons nach Abbot. 7 . 8 . 9 . 10 . 11 . 12 . 13 . 14 . 15 . 16 . 17 . 18 . 19 . 20 . 21 . Band. Geschichte Peter s des Großen. Von Ed. Pelz (Treumund Welp). Mit dem Portrait Peter's nach Le Roh. Band. Johann Huß nnd das Concil zu Costniz. Nach E. deBonnechose. Mit dem Portrait Huß'. Band. Geschichte der französischen Revolution. 1789— 1813. Von F. A. Mignet. Mit dem Portrait Mirabeau's nach Raffet. Band. Geschichte der nordamerikanischeu Freistaaten. Nach E. Willi ards. Mit dem Portrait Washington's von Longhi. Band. Geschichte Dänemarks bis aus die neueste Heil. Von F. A. A lle n. Mit dem Portrait Christians IV. Nach Karl von Wandern. Band. Geschichte der Februar-Revolution. Nach A. de Lamartine. Mit dem Portrait Lamartinc's. Band. Geschichte Kaiser Maximilian s I. Von Karl Halt aus. Mit dem Portrait Maximilian's nach Albrecht Dürer. Band. Geschichte der englischen Revolution bis zum Tode Karl's I. Mit dem Portrait Karl's. Band. Geschichte der Wiener Revolution. Von F. A. Nord stein. M. d. Portr. d. Erzherzogs Johann. Band. DaS Leben Mohammed's. Von Washington Jrving. Mit dem Portrait Mohammed's. Band. Geschichte Karl's des Großen. Von Joh. Friedrich Schröder. Mit dem Portrait Karl's des Großen nach Albrecht Dürer. Band. Geschichte Norwegens. Von Andr. Fähe. Mit dem Portrait Peter Tordenskjold's. Band. Der Hansabund. Von vr. Gustav GalloiS. Mit dem Portrait Jürgen Wullenweber's von Milde. Band. Geschichte Spaniens. Von Ascargorta. Mit dem Portrait Philipp's II. nach Albrecht Dürer. Band. Geschichte der Königin Maria Stuart. Von F. A. Mignet. Mit dem Portrait Marias nach Zucchari. Druck von Fr. Nie» in VripM. - MAJA NM^ÄK M -'^ Ä ?LS^ ^L5^7 -WM .^Lcr^.' S>EW :^?r72 MM MAHL MviS« LL'«LL'' DkÄS-